10. Der Diskontkredit. 33 konts durch das Bankakzept veranlaßt hat. Es ist aber fraglich, ob den Ansätzen zu dieser Entwicklung genügend energisch entgegengetreten wurden für die Verweigerung des Akzepts gilt dasselbe, was für die Verweigerung der Bucheinsicht gilt: Wer verlangt, daß ihm die Waren kreditiert werden, der muß akzeptieren; hätten die Banken nicht so bereitwillig den Vordermännern im Produktionsprozeß Akzeptkredit eingeräumt, so hätten diese mit weit größerer Energie den Widerstand ihrer Abnehmer gegen das Akzeptieren niederzuringen gesucht. Für keinen Lausmann besteht die Pflicht zu borgen; wer nicht akzeptieren will, soll bar zahlen. In Oesterreich, wo in einzelnen Produktionszweigen, namentlich cher „Manufakturbranche" nicht prompte Zahlungssitten bestanden, hat sich im letzten Jahrzehnt der Diskont offener Buchforderungen immer mehr eingebürgert; für diese spezielle Kreditform gegründete Genossenschaften diskontieren mit einer Marge die Außenstände und sichern sich durch einen sorgfältig ausgearbeiteten Apparat, der insbesondere Buchkontrolle und regulär Einziehung der Forde rungen durch das beleihende Institut vorsieht. In Oesterreich, wo sich diese Kredite verläßlichen Schätzungen zufolge auf ca. 600 Millionen Lronen belaufen und in Deutschland, wo in den letzten Jahren mehrere ähnliche Versuchs gemacht wurden, wird eine leidenschaftliche Dis kussion für und gegen diese Kreditform geführt. Man führt dagegen an, daß sie den andern Gläubigern im Lonkursfall die leichtest realisier baren Aktiven entzieht, daß sie zu mehrfacher Lreditinanspruchnahme verleite, indem die Außenstände von einem andern Kreditgeber (Bank oder warengläubiger) als vorhanden angesehen werden, während sie in Wirklichkeit verpfändet sind. Indes ist hier die Beweisführung ver kehrt: wer Außenstände hat und Kreöit benötigt, der muß diesen in irgend einer Form bekommen, und die Frage ist dahin zu richten, ob die sonst üblichen Lreditarten mehr Sicherheit gewähren. Auch beim Rontokorrentkredit, der von einer Bank auf Außenstände hin gewährt wird, ist die Möglichkeit gleichzeitiger betrügerischer Kreditaufnahme bei Warengläubigern oder andern Lanken gegeben, erfahrungsgemäß weit mehr als beim Buchforderungskredit, wo die Buchkontrolle, die Einziehung durch das Lelehnungsinstitut, die Evidenzzentrale der Buchforderungsgesellschaften nach den bisherigen Erfahrungen mehr Sicherheit gewähren als der Lontokorrentkredit. Der einzige, aber durchschlagende Einwand gegen die Belehnung der Außenstände ist aber der, daß in einer Leihe von Produktionen die Entwicklung zum Wechselverkehr dauernd verbaut wird; der Buchforderungskredit hat Somary, Bankpolitik. 3