42 II. Oer Geldmarkt. neu Marktes" mit Rücksicht auf die Güte des Akzeptanten der Fall ist. Als Geldgeber auf dem offenen Markt erscheinen ferner jene Nlirt- schaftsorganifationen, die größere Rapitalien ohne Intervention einer Bank direkt zu verleihen wünschen, aber nicht in ein spezialisiertes Rre- ditgeschäft eintreten wollen: hieher gehören in manchen Staaten die Versicherungsgesellschaften, mitunter größere Städte mit zeitweise ver fügbaren Mitteln, auf manchen Geldmärkten der heimische Staat oder auswärtige Staaten, ver Staat gibt seine Einnahmen bis zum Zeit punkt der Verwendung entweder an die Notenbank als Guthaben — England, Frankreich, Belgien, in Deutschland das Reich — oder an eine gesonderte Staatsbank: preußische Seehandlung, Cesterreichische Postsparkasse, in gewissem Sinn auch das amerikanische Treasurg- die Seehandlung und teilweise die Postsparkasse verwenden die Staats gelder zum Ankauf von Bankakzepten. Zn neuerer Zeit haben meh rere Staaten für den Zinsendienst von Anleihen, die sie im Ausland auf genommen hatten, größere Rapitalbeträge im Gläubigerland zurück gelassen,- so unterhielt Rußland in Paris und Berlin, Japan und meh rere englische Kolonien in London ansehnliche Beträge. Italien hatte bis zum Tripoliskrieg ansehnliche Summen im Ausland als Guthaben, teils aus lvährungsgründen, teils um einen Reservefonds an aus wärtigen Zahlungsmitteln im Notfall zu haben. Diese Gelder wur den regulär auf dem offenen Markt verwendet,- die Seehandlung und die Postsparkasse sind zentral verwaltete Institute; ihre Organi sation ist nicht einem regelmäßigen Rreditoerkehr mit kleinen Diskon teuren angepaßt: es kommt ihnen nicht darauf an, den denkbar höchsten Zins herauszuwirtschaften, sondern nur die Einnahmen des Staates für eine bestimmte kurze Zeit sicher anzulegen. Die Seehandlung weiß, welche Summe der preußische Staat für Zahlungen am 1. Januar be nötigen wird, und sie mutz die ihr in den vorausgehenden Monaten zufließenden Einnahmen des Staates so anlegen, daß die vom Staat am L Januar gebrauchten Beträge ihr in der letzten vezemberwoche mit absoluter Sicherheit zur Verfügung stehen. Während bei Einlagen privater Deponenten die Abhebungen durch Neueinlegungen abgelöst werden, so daß die Kreditbanken regulär % ihrer Vepositensmmne als feststehend ansehen können, erneuern sich die Guthaben des Staats entweder überhaupt nicht oder doch nicht sofort. Der russische Staat unterhält Guthaben zur Zahlung der Schuldzinsen, und wenn durch Entrichtung einer Rate das Guthaben gekürzt ist, so kann die Auf füllung desselben entweder erst später (bei Abschluß einer neuen Aus ländsanleihe) oder gar nicht erfolgen, das letztere in dem Fall, wenn