60 XI. Oer Geldmarkt. bank unterhält und zahlen will, zwingt die Bank zur Realisierung eines Rredits oder zur Rediskontierung, soferne ihr nicht von andern Runden neue Mittel zufließen. Oie Ausübung der Zahlung bedeutet Ründigung des Rredits, den der Einleger der Bank gegeben hat. Bei der Rote da gegen gibt nicht bloß der erste Nehmer derselben, sondern auch alle folgenden Inhaber der Notenbank Rredit. Es werden eine Reihe von Zahlungen geleistet, ohne daß die Bank ihre Anlagen zu ändern braucht. Oie Note hat ferner allgemeine Umlaufsfähigkeit: der Taglöhner kann am Ueberweisungsverkehr nicht teilnehmen, eine Rote nimmt auch er in Zahlung. Oie Eröffnung eines Oepositenkontos erfordert einen bestimmten Entschluß, mit einer Lank in Verbindung zu treten, bei Annahme von Roten ist sich der Inhaber der Tatsache der Rredit- gewährung an die Bank so wenig bewußt, daß einzelne neuere Autoren sogar niit Berufung auf dieses fehlende Gläubigerbewußtsein das Vorhandensein eines Rreditverhältnisses bestritten haben. Diese beiden Momente geben der Notenbank die Möglichkeit sehr großer Ausdehnung ihres Geschäftsumfangs. Oie ausgegebene Note kommt an sie erst dann zurück, wenn sie im Verkehr überflüssig wird — dann wird sie eingeliefert und der frühere Inhaber erhält auf ve- positenkonto Gutschrift — oder wenn Metallgeld benötigt wird. Eine Rreditbank kann nur soweit Rredit geben als sie Einlagen erhält, als ihr Akzept genommen wird, sie kann darüber hinaus in engen Grenzen durch Girodeposit ihren Wirkungskreis erweitern, aber nur wenn sie bei deren Abhebung Einlagen von anderer Seite er wartet. Eine Notenbank aberschafft sich selbst die Betriebsmittel: hier bestimmen nicht die disponiblen Mittel den Umfang der Rreditge- währung, die ausdehnungsfähige Notenemission erlaubt eine Erweite rung der Aktivgeschäfte, solange die Noten angenommen werden. Darin liegt die Rraft und die Gefahr der Notenausgabe für das Wirt schaftsleben: Oie Notenbank kann ihre Wirksamkeit rasch ausdehnen, auch sehr starken Bedarf nach Zahlungs- oder Thesaurierungsmitteln sofort befriedigen. Sie kann aber auch gerade durch die Bereitwilligkeit der Bevölkerung zur Notenannahme sich zu einer Erweiterung ihres Wirkungskreises verleiten lassen, die ihre Zahlungsfähigkeit gefährdet und den wert des Geldes im Verhältnis zu den Auslandswährungen . bedroht. Diese letzteren Wirkungen hat erst eine lange Erfahrung kennen und würdigen gelehrt: sie hat staatliche Regelungen des Notenausgaberechts veranlaßt, die in den einzelnen Reichen verschie dene, aber überall scharfe Grenzen für den Umfang des Maximal umlaufs gesetzt haben.