19. Begrenzung der Notenemission der Notenbank. 67 leiten in Gold zu halten — und sie war in der kurzen Zeit, die seither verstrichen war, zweimal der fast völligen Erschöpfung des Goldbe standes gegenübergestanden! sie hatte, kaum aus einer schweren Krise befreit, sich mit der Herabsetzung des Lombardsatzes nicht genug be eilen können. Ihre Verwaltung saß dem Committee gegenüber auf der Anklagebank und die Regierung Peels war zu einschneidenden Maß- nahmen entschlossen. Im Gegensatz zu einer vielfach verbreiteten Meinung haben die Ansichten, die sich damals die Geltung verschafften, weder mit der chuantitätstheorie noch mit den Anschauungen der englischen Klassiker der Nationalökonomie auch nur das geringste zu tun, sie standen aber auch in Gegensatz zu den Grundanschauungen des Liberalismus, ob wohl Peel der Führer der liberalen Partei in England war. Samuel Llogd, ein Londoner Bankier, der vor dem Committee sich am stärksten durchzusetzen wußte, wies mit Geringschätzung die Lehren der Na tionalökonomen einschließlich Adam Smith und mit noch größerer Verachtung die Ausführungen der liberalen Hauptorganisation, der durch Lodden vertretenen Handelskammer von Manchester zurück. Der Wert der Währung sollte nach seiner Ansicht nur nach der Pro duktion der Edelmetalle und nach den Umständen schwanken, welche die Verteilung der Quantitäten desselben auf die einzelnen Reiche bewirken. Dieses Ziel könnte nur durch Dirigierung von einem Punkt aus erreicht werden und daher wäre die Zentralisierung der Notenaus gabe anzustreben. Bei der Zentralnotenbank selbst aber müßten Grund sätze gesetzlich durchgeführt werden, die der Leitung der Bank das Recht, den wert der Währung nach ihrem Ermessen durch Notenausgabe zu bestimmen, entziehen. Die Regel, % aller Verbindlichkeiten durch Gold zu decken, wäre nicht voll ausreichend: wenn die Deponenten Gold ab heben, dann würde bei dieser Regel die Notenzirkulation nicht zu sammengezogen und daher auf Wechselkurse und preise kein Einfluß geübt, worauf doch bei Goldabfluß alle Bestrebungen hinauslaufen müssen. — Diese Grundsätze machte sich der Regierungsentwurf zu eigen, der 1844 Gesetzesform erhielt und gewöhnlich als peelsche Bankakte bezeichnet wird. Sein Ziel ging dahin die Schwankungen der Währung nach denselben Grundsätzen zu regeln wie dies bei einer Metallwährung der Fall wäre,- ungedeckte Noten sollten nur in jenem höchstbetrag ausgegeben werden dürfen, welchen die Bank jederzeit emittieren kann, ohne daß eine Einlösung erfolgt. Da der Geldbedarf an Metall und Noten in jenen Tagen auf 21 Millionen £ sich durchschnittlick belief und ‘ 5*