20. Oie Entstehung der Diskontpolitik. 69 aber der erste ist für die Bank von England in der Gegenwart von ge ringer praktischer Bedeutung. — Der Grundgedanke der peelschen Bankakte ist in das Russische Staatsbankstatut aufgenommen worden,- die russische Staatsbank darf 300 Millionen Rubel unbedeckt ausgeben, der Rest der Noten mutz metallisch gedeckt sein. Belgien, Italien und die bisherige Gesetzgebung der vereinigten Staaten haben die alte Regel der Bank von England aufgenommen, ein prozentuelles Verhältnis zwischen Metallbestand und sämtlichen Verbindlichkeiten (Noten und Depositen) herzustellen. Die Verbindlichkeiten waren in der Union zu 25, und sind in Belgien zu 33Vs, in Italien zu 40% metallisch zu decken. Das neue Bankgesetz der Union verlangt Golddeckung der Depositen zu 35%, der Noten zu 40%. Die Deutsche Reichsbank und die Gesterreichisch-Ungarische Bank haben nur metallische Notendeckungspflicht, die Neichsbank zu % (wobei die Reichskassenscheine dem Metallbestand zugerechnet werden), die Cesterreich-Ungarische Bank zu 40%, wobei die De visen bis zu 60 Millionen Kr. dem Metallbestand zugerechnet wer den. Das prozentuelle Verhältnis zwischen Metall und Verbindlich keiten oder Metall imd Noten mutz bei allen Banken gewahrt blei ben, und zwischen dem Goldabfluß in den innern Verkehr oder in das Ausland wird kein Unterschied gemacht. Die Grenze des Notenaus gaberechts ist weniger starr als in England, aber sie ist doch auch an den vorhandenen Metallbestand eng geknüpft. Die Bank von Zrankreich dagegen ist in ihrer Notenausgabe nur durch eine Maximalziffer (bis zu Kriegsbeginn 6800 Mill. Zrancs) beschränkt. 20. Die Entstehung der Diskontpolitik. Die peelsche Bankakte begrenzte das Notenausgaberecht der Bank von Englands sie sicherte die metallische Einlösbarkeit, aber sie schuf eine andere §orm der Liquiditätssorge- die Bank mutzte sich fra gen, wieviel Noten sie noch auszugeben berechtigt sei, und wenn die Inanspruchnahme stieg, mutzte sie versuchen entweder mehr Gold heranzuziehen oder die Notenausgabe einzuschränken. §ür beide Zwecke erwies sich die Diskonterhöhung als das geeignete Mittel. lvie oben hervorgehoben wurde, hat das Bullioneommittee von 1810 gefordert, den Diskont in Zusammenhang mit den Ivechselkursen i festzusetzen, ohne aber damit in der Praxis Gehör zu finden,- von 1704 bis 1838 hatte der Diskont der Bank von England nur zwischen 4 (ganz ausnahmsweise 3%%) und 5% geschwankt, gleichgültig ob die No-