262 64. Die Organisation der Lanken. Placements verlangen in allen Staaten dezentralisierte Organisation. Je höheren Rapitalüberschuß ein Land besitzt, desto stärker ist die Filial- bildung. In den kapitalärmeren Reichen dagegen entwickelt sich das Filialnetz weit langsamer: Wer Geld anlegen will, wendet sich dorthin, wo dies am bequemsten ist. Wer Kapital benötigt, sucht den Geldgeber auf, auch wenn dieser noch so weit entfernt ist. Rach der Bedeutung der Provinz in Bezug auf Rapitalüberfluß oder Kapitalbedarf sind die Bankorganisationen in den einzelnen Reichen konstruiert. England hat vornehmlich auf den bankmäßigen Ueberwei- sungsverkehr, Frankreich auf die Linlagenannahme und das Placement das Hauptgewicht gelegt. Der Beamte der englischen Provinzfiliale hat Einlagen zu nehmen und Diskonte zu gewähren, die von einer größeren Filiale überprüft werden. In Frankreich tritt das Placement hinzu, das sich in denkbar einfachster Form zu vollziehen pflegt: Oie Zentrale gibt den Filialen die Liste jener Werte, die mit Vorteil gegen die neue Emission zu tauschen sind und der Filialleiter sucht unter seinen Runden die Besitzer älterer minder rentabeler Werte und macht sie auf den Vor teil des Tausches aufmerksam. Diese Tätigkeit ist bewußt schematisch: es wäre unmöglich für ein paar hundert Filialen jeweils mehrere ur teilsfähige Raufleute zu finden, sie entsprechend zu bezahlen und die Rontrollorganisation zu schaffen, die erforderlich wäre, wenn diese Ban ken andere als Routinegeschäfte pflegen würden. In jenen Reichen aber, in welchen die Provinz das in ihr gewon nene Rapital selbst verbraucht oder sogar darüber hinaus neues benö tigt, mußten die Bankfilialen zunächst Rredit gewähren und zwar nicht bloß in den leichten Formen des Diskonts und Lombards. Die Banken gingen darum dort nur langsam und zögernd in die Provinz, da ihre Zweigniederlassungen wirkliche Direktoren besitzen mußten, die für Anlagekredit und Ronsortialgeschäfte die Verantwortung tragen sollten und den Runden nicht bloß Rentenwerte anzubieten hatten, sondern sie auch bei der Vermögensanlage überhaupt beraten mußten; in großer Zahl konnten solche Persönlichkeiten nicht gefunden werden. Jede Filiale der deutschen Banken ist eine selbständige Einheit. Der Leiter besitzt versügungsrecht und mutz selbständige geistige Tätigkeit leisten. Lin überaus umfangreicher Rontrolapparat hat nicht bloß die buchhalterische, sondern auch die materielle Seite der Geschäfte Zu überwachen. Während beim Ooinptoir ck'Bsoowxte, von den reisenden Buchhaltern abgesehen nur wenige Beamte der Zentrale den Rontroldienst über mehrere hundert Filialen führen, sind in den deutschen, österreichischen und russischen Banken große Abteilungen