<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<TEI xmlns="http://www.tei-c.org/ns/1.0">
  <teiHeader>
    <fileDesc>
      <titleStmt>
        <title>Bankpolitik</title>
        <author>
          <persName>
            <forname>Felix</forname>
            <surname>Somary</surname>
          </persName>
        </author>
      </titleStmt>
      <publicationStmt />
      <sourceDesc>
        <bibl>
          <msIdentifier>
            <idno>1006296646</idno>
          </msIdentifier>
        </bibl>
      </sourceDesc>
    </fileDesc>
  </teiHeader>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb n="1" />
        ﻿
        <pb n="2" />
        ﻿
        <pb n="3" />
        ﻿
        <pb n="4" />
        ﻿
        <pb n="5" />
        ﻿
        <pb n="6" />
        ﻿
        <pb n="7" />
        ﻿VII

Vorwort.

Es wird vielleicht als müßiges Beginnen verurteilt werden, in
diesen Tagen ein Buch zu schreiben und es drucken zu lassen. Möge es
mir zur Entschuldigung gereichen, das; der Druck des Manuskripts vor
Rriegsbeginn angefangen war und die Veröffentlichung während des
Uriegs auf Wunsch meines Verlegers erfolgte.

Banklehrbücher zum Unterricht für Ungestellte sind in großer Zahl
erschienen, nirgendwo aber die für Bankleiter wichtigen Momente
zusammengefaßt worden. Die Scheidung zwischen Theorie und Praxis
hat sich wohl auf keinem anderen Gebiet der Nationalökonomie in
gleich starkem Maße fühlbar gemacht. Die ältere Literatur mit ihrer
reichen Fülle von bedeutsamen, auch für die Gegenwart interessanten
Darstellungen fand wenig Beachtung. Ich war darum bemüht, in mein
Buch alles auch heute noch wertvolle Material aus der ökonomischen
Literatur, besonders die Beratungen der zahlreichen Geld- und Bank-
enqueten hineinzuwebsn. Wieviel nicht ausrottbare Irrtümer sind ge-
rade in der Bankliteratur durch Mißverständnisse entstanden,- und wie-
viele unrichtige prinzipielle Unsichten haben so manche Praktiker, die auf
ihre wissenschaftliche Unkenntnis stolz sind.

Im Sinne von Philippovich fasse ich die Bankpolitik als Einwir-
kung der Banken auf das Wirtschaftsleben auf. Dadurch unterscheidet
sich meine Arbeit von andern Büchern gleichen Namens.

Meinem Vater danke ich innigst für die mühsame Arbeit bei der
Revision der Druckbogen. Den Herren Notzke und vr. Reiche danke
ich lebhaft für tatkräftige Unterstützung bei Beschaffung der Literatur.

Abgesehen von kleinen Einschaltungen ist auch die Darstellung der
Politik der Banken im Nrieg vor Nriegsbeginn geschrieben. Ich glaubte
keinen Anlaß zur Aenderung meiner Ausführungen zu haben.

Die weitverbreitete Ansicht, daß das Bankgeschäft nach Friedens-
schluß einen gründlichen Wandel erfahren wird, vermag ich nicht zu
teilen. Der Uri eg hat für das Bankwesen Ueberraschungen nicht ge-
bracht. Die vorbildliche Haltung dec Reichsbank hat deutlich gezeigt,
        <pb n="8" />
        ﻿VIII

Vorwort.

wie klar alle Wirkungen selbst eines Weltkriegs vorhergesehen und be-
meistert werden konnten, wohl aber wird die große Zeit, die wir jetzt
durchzuleben das Glück haben, unserem Kontinent die Befreiung von
der zentralen Stellung Englands in der Zinanzierung des Uebersee-
handels schaffen, Hamburg und Antwerpen für Mittel- und Osteuropa
an die Stelle Londons setzen und der Markwährung, wie auch das Schick-
sal der Kolonien sei, eine unbestrittene Geltung in allen Erdteilen
sichern.

Brüssel, Weihnachten 1914.

Zelix Somarq.
        <pb n="9" />
        ﻿IX

Inhalt.

I.

Seite

1.	Der Lankbegriff........................................................ 1

2.	Einteilung der Banken ................................................. 3

3.	Das Ligenkapital der Banken ........................................... 5

4.	Das Derhältnis zwischen passiv- und Aktivgeschäften....................14

5.	Die „fremden Gelder" ..................................................17

II.	Der Geldmarkt.

6.	Die	Kredite des Geldmarkts ...........................................19

7.	Der	Nemburskredit.....................................................20

8.	Der	Betriebskredit während der Produktion.............................23

9.	Der	Akzeptkredit als Betriebskredit	während der Produktionsdauer .	26

10.	Der	Diskontkredit....................................................29

11.	Die	Wirkungen des Betriebskredits	auf die Produktion.................34

12.	Die	Lffektenkredite..................................................35

13.	Die	Wirkung der Lffektenkredite......................................38

14.	Nachfrage und Angebot auf dem Geldmarkt............................39

15.	Die	Bestimmung der Zinssätze des	Geldmarkts.........................43

16.	Die	Stellung der Kreditbanken auf	dem Geldmarkt......................50

17.	Die	Stellung der Notenbanken auf	dem Geldmarkt......................58

18.	Die	Einlösungspflicht der Notenbank..................................61

19.	Begrenzung der Notenausgabe der Notenbank, historische Entwicklung 63

20.	Die Entstehung der Diskontpolitik . ..................................69

21.	Die Begründung und Kritik der Diskontpolitik..........................71

22.	Die Bewegungen des Geldmarkts ........................................77

23.	Die Bedeutung der Jahreszeit für den Geldmarkt........................81

24.	Die Grundsätze der Diskontbestimmung, Konstatierungrtheorie und

Diskontpolitik........................................................89

25.	Maßnahmen zur Herbeiführung der zeitlichen Ausgleichung zwischen

Zeitpunkten günstiger und ungünstiger Zahlungsbilanz..................98

26.	Einwirkung auf Geschäfte, welche die Zahlungsbilanz	beeinflussen . . 105

27.	Einschränkung der Goldansprüche an die Notenbank aus dem nationalen

Verkehr..............................................................108
        <pb n="10" />
        ﻿X

Inhalt.

Seite

28.	Das Wirkungsgebiet der Diskontpolitik	in	der	Gegenwart	....	118

29.	Die Bestimmung der Bankrate......................................121

30.	Das Verhältnis der Kreditbanken zu den Notenbanken, privat- und

Banksatz ..............................................................127

31.	Die Wirksamkeit der Notenbanken	in	Krisen-	und	Kriegszeiten	.	.	135

32.	Die wichtigsten Bestimmungen der Notenbankgesetze. Lin internatio-
naler vergleich........................................................142

a) Gründungszeit und Konzession. — b) Verfassung der Bank. — c) Siche-
rung der Unabhängigkeit gegenüber dem Staat. — d) Aktienkapital und
Neserven. — e) Annahme fremder Gelder. — f) Gewährung von Wechsel-
kredit. — g) Lombardkredit. — h) Effektenkaus. — i) Anlagekredite. —

k) Diskontbestimmungen. — l) Ankauf ausländischer Zahlungsmittel. —
m) Notend'eckung, Notensteuer. — n) Gewinnverteilung. — o) Sonstige
Leistungen an den Staat.

33.	Uebersicht über die Bestimmungen der Notenbankgesetzgebung ... 152

34.	Die Struktur der führenden Geldmärkte. Der Londoner Geldmarkt . 165

35.	Der	Berliner Geldmarkt...............................................173

36.	Der	pariser Geldmarkt................................................177

37.	Der	New Porter Geldmarkt.............................................178

38.	Der	Verkehr zwischen den Geldmärkten.................................180

III.	Der Kapitalmarkt.

39.	Die	Anlagen des Kapitalmarkts........................................183

40.	Die	Tätigkeit der Banken auf dem Kapitalmarkr........................185

41.	Der	chgpothekarkredit................................................187

42.	Der	Baukredit........................................................198

43.	Der	Anlagekredit.....................................................199

44.	Die	Beschaffung des Ligenkapitals....................................207

45.	Der	nicht organisierte Kapitalmarkt..................................208

46.	Der	Effektenmarkt....................................................211

47.	Nachfrage und Angebot auf dem Effektenmarkt...........................212

48.	Zins und Rentabilität.................................................214

49.	Der Verkehr zwischen dem nicht organisierten Kapital- und dem Effekten-
markt .................................................................217

50.. Der Verkehr zwischen Geld- und Effektenmarkt..........................218

51.	Der Verkehr unter den Kapitalmärkten..................................221

52.	Die Wirkungen des Verkehrs unter den Kapitalmärkten...................222

53.	Die Stellung der Banken auf dem organisierten	Kapitalmarkt . . 227

54.	Die	Finanzierung.....................................................228

55.	Das	Konfortialgeschäft...............................................230

56.	Die	Emission.........................................................232

57.	Die	Funktionen der Börse auf dem Kapitalmarkt........................234

58.	Das	Bankenplacement .................................................240
        <pb n="11" />
        ﻿Inhalt.

XI

Leite

59.	Die Stellung der Banken zur Börse...................................242

60.	Die	Aufgaben des Bankenplacement.....................................245

61.	Das Verhältnis zwischen Lankenplacement und Börseplacement . 248

62.	Die	Wirksamkeit der Lanken auf dem Kapitalmarkt......................251

63.	Die Konjunkturpolitik der Banken auf dem Kapitalmarkt .... 257

IV.

64.	Die	Organisation der Banken..........................................260

65.	Die	Konzentration der Kreditbanken...................................264

66.	Staatliche Bankpolitik................................................278

Register...................................................................283
        <pb n="12" />
        ﻿1

1.	Der Vankbegriff.

Oie Geschichte des Bankwesens reicht mehrere Jahrhunderte zu-
rück, der Bankbegriff ist bei allen Nationen eingebürgert — aber
merkwürdigerweise ist es bisher nicht gelungen, eine Definition des
Wesens einer Bank zu finden, die allgemein befriedigen könnte. Nus
einer Gegenüberstellung gehen die großen Schwierigkeiten, mit denen
hier zu kämpfen ist, am deutlichsten hervor: Oie neueste deutsche Recht-
sprechung sieht als kennzeichnendes Merkmal des Bankiers den Besuch
der Börse an — während in England den Banken der Zutritt zur Börse
verschlossen ist.

wir können die bisherigen Begriffsbestimmungen in drei Grup-
pen scheiden.

Oie herrschende englische Auffassung bezeichnet jene Institute
als Banken, welche durch Noten- oder Scheckemission Geld schaffen.
&lt;!s wird dadurch eine strenge Abgrenzung gegen andere Organisatio-
nen gewonnen,' aber sie widerspricht dem Sprachgebrauch: die Lon-
doner koreign banks, die das Auslandskreditgeschäft pflegen, ebenso die
saving banks (Sparkassen) werden dadurch aus dem Bankbegriff aus-
geschaltet, obwohl sie den Namen bank seit ihrem Bestehen führen.
Selbst das wesen der Depositenbanken allein wird durch die englische
Definition nicht erschöpft; sie mochte für die Girobanken früherer Jahr-
hunderte gelten, deren Tätigkeit im Umschreiben von einem Nonto auf
ein anderes bestand, für dis Banken der Gegenwart ist sie nicht zu-
treffend. —

Eine andere Ansicht sieht in der Nreditvermittlung das entschei-
dende Moment des Bankwesens: in der Rreditgewährung auf Grund
von ftemden Nutteln sehen die Vertreter dieser Anschauung die Haupt-
tätigkeit der Banken. Der verniittlungsbegriff kann aber nicht auf das
wirken der Lanken angewendet werden: wir sprechen von vermitteln
im G.schäftsbetrieb eines Sensals, der zwei Personen, die die Absicht
zum Abschluß eines konkreten Geschäftsabschlusses hatten, zusammen-
führt: ein Spinner kauft durch Vermittlung des Maklers vom Händler

Somar?, Bankpolitik.	1
        <pb n="13" />
        ﻿2

1. Der Bankbegriff.

Baumwolle: der Spinner hatte die Absicht, Baumwolle zu kaufen, der
Händler sie zu verkaufen; ganz anderer Art ist die Tätigkeit der Bank:
Wenn ein Noteninstitut einem Industrieunternehmen einen Nredit von
100 000 Mark gewährt und die Noten in die Zirkulation eingehen, dann
hätte, wenn man den vermittlungsbegriff anwendet, jeder Inhaber
einer Note von 50 Mark dem Unternehmen diesen Betrag geliehen,
von den jeweiligen Notenbesitzern hätten aber in Wirklichkeit wohl nur
sehr wenige die Absicht gehabt, einem Industrieunternehmen Diskont-
kredit zu geben; das Unternehmen nimmt zum Beispiel Nredit, um
Arbeitslöhne auszuzahlen — dann würde nach dem vermittlungs-
begriff der Arbeiter, der als Wochenlohn zwei zwanzig Mark-Noten
erhält, die Wechsel des Unternehmens diskontiert haben. Ohne die
Intervention der Bank hätte er aber sicher nicht daran gedacht: die
Bant realisiert somit nicht die Absichten der beiden Parteien wie der
Sensal, sie fragt gar nicht nach dem Willen der Noteninhaber und Depo-
nenten, sie formt das einzelne Geschäft nach ihrein Willen. Die ältere
preußische Landschaft, die dem Besitzer ihrer Pfandbriefe das Exe-
kutionsrecht auf das mit seinem Geld beliehene Gut gewährte, stellte
die einzige Bankform dar, in der zwischen den Gläubigern und den
Schuldnern der Bank überhaupt ein Verhältnis bestand; im Bankwesen
der Gegenwart kann von einem Zusammenhang zwischen der Absicht
des Gläubigers der Bank und der Art des gewährten Kredits nicht die
Nede sein.

Eine Abart der Kreditvermittlungsansicht ist die von Liefmann
vertretene Kreditsubstitutionslehre: das Wesen der Bank besteht da-
nach in der Ersetzung des Kredits des Darlehenswerbers durch ihren
eigenen Kredit. Die interessante These hält aber zwei Einwänden
nicht stand: Kreditsubstitution üben nicht bloß die Banken, sondern auch
die broker, überhaupt jeder Wechselindossant — und dann würde dieser
Begriff nur die Kreditgeschäfte der Lanken einschließen, die übrigen,
zum Beispiel den für die englischen Depositenbanken und die Spar-
banken so wichtigen Effektenkauf nicht umfassen. —

Aus der Kritif des Kreditvermittlungsbegriffs heraus kamMacleod
zum Ergebnis, daß das Wesen der Banken im Schaffen von Kredit
bestehe. Aber auch dies ist nicht zutreffend: man mühte demzufolge
die Ausgabe ungedeckter Noten zum Bankgeschäkt rechnen, nicht aber
die Ausgabe metallisch gedeckter Noten, weil dabei eine Kreditschajfung
nicht stattfindet; ein Institut, das seine Noten zu 80% gedeckt hat,
würde nur mit 20% seiner Tätigkeit Bankgeschäft treiben — obwohl
gedeckte und ungedeckte Noten in gleicher Weise verwendet werden.
        <pb n="14" />
        ﻿2. Einteilung der Banken.	3

sehnliche Unterscheidungen müßte man bei den Depositenbanken
treffen; das würde zu willkürlichen, mit der Wirklichkeit nicht überein-
stimmenden Schlüssen führen.

Oie angeführten Begriffsbestimmungen gehen von bestimmten
Funktionen der Banken aus, und da sie eine einzelne Wirkung heraus-
greifen, sind sie unvollständig und willkürlich. Ich würde nicht eine
Funktion zugrundelegen, sondern die Fragestellung dahin konzentrieren:
Auf welche weise schaffen die Banken Geld, worin die englische, oder
Kredit, worin die Macleodsche These ihr wesen erblickt, wie erhalten
sie die Ukittel zu ihrer Tätigkeit? Oie Antwort lautet: Durch Ueber-
nahme von Schuldverpflichtungen. Oie Ausgabe von Noten, die Buch-
gutschrift, Annahme von Spareinlagen, Ausgabe von Akzepten, Emis-
sion von Pfandbriefen stellen in verschiedenen Formen Verpflich-
tungen der Banken dar. von der Schuldaufnahme jedoch, die jeder
andere Kaufmann eingeht, unterscheidet sich jene der Banken durch
ein wichtiges Moment: Oie Schuldaufnahme ist Beruf der Banken.
Der Brauer, der Lederhändler, der Reeder nehmen auch Schulden
auf, aber ihr Beruf liegt im Bierbrauen, Lederhandel, in der Schiff-
fahrt; für die Lank dagegen ist die Schuldaufnahme berufsbestimmend.
Dem entspricht auch der Sprachgebrauch: Eine Notenbank ist eine
Bank, die Noten ausgibt, eine Oepositenbank jene, welche Oepositen
annimmt, eine Sparbank jene, welche Spareinlagen an sich zieht, was
sie alle mit den ihnen so zuströmenden Mitteln beginnen, das bestimmt
innerhalb der Grenzen von Gesetz und Statut die kaufmännische Er-
wägung; wir sehen sie als Banken an, gleichgiltig ob sie ihre Mittel
im Betriebskredit, im Anlagekredit oder im Effektenkauf verwenden.
Nicht die Aktivseite der Bilanz entscheidet — diese ist verschieden nach
der Organisation und nationalen Tradition der einzelnen Institute —,
sondern die Passivseite.

Ich möchte demnach als Banken jene Institute bezeichnen, deren
Beruf es ist Kredit zu nehmen.

2.	Einteilung der Banken.

Da wir die Banken als Institute bezeichnet haben, welche Kredit
nehmen, ergibt sich die Einteilung aus der Art der Schuldverpflich-
tungen. vor allem unterscheidet sich die einlösbare Note von allen
übrigen Verpflichtungen dadurch, das; sie eine Obligation auf Metall-
zahlung, alle andern (auch die Oepositen der Notenbanken) eine Obli-
gation auf Währungsgeld darstellen. Vas gibt den Notenbanken einen
von den andern Banken durchaus verschiedenen Charakter.

1
        <pb n="15" />
        ﻿4

2. Einteilung der Banken.

Bei den übrigen Banken ist die Zeitdauer entscheidend, während
welcher die Verpflichtungen zu laufen haben. Scharf heben sich hier
die Pfandbriefinstitute heraus, die für eine vertragsmäßig besümmte
Reihe von Jahrzehnten ihre Betriebsmittel erholten. Den direkten
Gegensatz zu den Pfandbriefen bilden die gewöhnlich als Rontokorrent-
kreditoren bezeichneten Rassengelder der Privatwirtschaften, die täglich
abgehoben werden können,- aber auch bei den übrigen als Einlagen
oder Depositen bezeichneten Mitteln ist entweder Belassung auf kurze
Vertragsfrist (nur ausnahmsweise über ein Jahr) oder jederzeitige
Abhebung bedungen. Bei den Rreditbanken überwiegen mehr die
Rreditoren, bei den Sparkassen und Genossenschaften die Sparkapi-
talien, doch ist der Unterschied nicht scharf zu ziehen: bei manchen großen
Kreditbanken sind die Einlagen stabiler als bei Sparkassen. Der Unter-
schied zwischen diesen drei Bankgruppen, denen auch die amerikanischen
Trust Companies beizuzählen sind, liegt in der äußeren Organisation.

Mit langfristigen Einlagen arbeiten die Finanzbanken, die vor-
nehmlich in Amerika, aber auch in London, Paris, Brüssel, Zürich und
Wien vertreten sind,- ihnen stehen die Ueberschüsse der nahestehenden
Unternehmungen zur Verfügung, deren Fälligkeit zu übersehen ist;
im Verhältnis zum gesamten Geschäftsbetrieb spielt das Eigenkapital
eine bedeutende Rolle.

Zn noch gesicherterer Position sind die Lebensversicherungsgesell-
schaften, die man allerdings nur ihrer finanziellen Organisation nach
zu den Banken rechnen kann. Bei ihren Einlagen ist zwar ein bestimm-
ter Rückzahlungstermin nur in der Minderzahl der Fälle gegeben, aber
die Auszahlungshöhe läßt sich mit einiger Genauigkeit abschätzen. Zu-
dem besitzt die Versicherungsgesellschaft, vom Bankstandpunkt aus be-
trachtet, die besondere Eigentümlichkeit der fortgesetzten Einlagen-
(beziehungsweise Prämieneinzahlungchpflicht.

U)ir unterscheiden demnach:

1.	Die Notenbanken, welche sich die Mittel durch Notenausgabe
beschaffen (regulär mit Depositengeschäft verbunden).

2.	Depositenbanken, welche sich die Mittel durch täglich oder
kurzfristig kündbare Einlagen beschaffen- nach äußerer Organisation
und Tradition der Geschäftsart geschieden in Kreditbanken, Sparbanken,
Genossenschaften.

3 Die Finanzbanken, welche sich neben ihrem Eigenkapital die
Mittel durch die in ihrer Fälligkeit zu übersehenden und regulierenden
Gelder ihnen nahestehender Unternehmungen beschaffen.

4.	Die Versicherungsgesellschaften, welche für eine mit an»
        <pb n="16" />
        ﻿['3. Tas Eigenkapital der Banken.	5

nähernder Genauigkeit abzuschätzende Zrist regelmäßige (langfristige)
Einlagen und

5.	Die Pfandbriefinstitute, welche vertraglich Rapitalien für
festbestimmte, jahrzehntelange Dauer erhalten.

3.	Vas Ligenkapital der Banken.

Oie Banken beschaffen sich die zum Geschäftsbetrieb erforderlichen
Mittel durch Eingehen von Schuldverpflichtungen in den verschiedenen
Zormen. Eigenkapital ist nicht begriffsnotwendig, findet sich aber bei
fast allen Banken. Es dient folgenden Zwecken:

1.	Oer Schaffung von vertrauen, welches erforderlich ist, um
dem Institut den nötigen Rredit zu sichern. Garantie von öffentlichen
Rörperschaften, staatlicher Zwang bei der Notenannahme oder selbst
vertrauen des Publikums zu den Gründern des Instituts vermögen
das Eigenkapital zu ersetzen.

2.	Oer Deckung von Verlusten im Geschäftsbetrieb.

3.	Oer Erhöhung der Sicherheit der Disposition durch Zuführung
von Rapitalien, welche der Bank nicht entzogen werden können.

4.	Der Ermöglichung von Geschäften, welche Rapitalfestlegung
zur §olge haben.

Die erste Aufgabe kann nur durch einen Gründungsfonds bei
nicht öffentlich-rechtlichen Instituten durch Aktienkapital, die andern
auch durch Bildung und Dotierung von Reservefonds aus den laufen-
den Gewinnen erfüllt werden. Die Bedeutung des eigenen Rapitals
ist bei den einzelnen Arten der Banken sehr verschieden.

Das Eigenkapital der Notenbanken. In einem Staat
mit geordneter Zinanzwirtschaft gewinnt eine Zentralnotenbank allein
durch den Besitz des Notenmonopols alles vertrauen, dessen sie zu
ihrem Geschäftsbetrieb bedarf. Oie neue schweizer Nationalbank oder die
Notenbanken in den vereinigten Staaten hätten um des Vertrauens-
erwerbs willen Rapital nicht gebraucht: wenn es nur Noten einer ein-
zigen Bank gibt, wenn die staatliche Autorität hinter der Bank steht,
nimmt das Publikum die Noten an, ohne Rücksicht auf die höhe des
Eiaenkapitals. Eine Unterbilan; kommt bei den Zentralbanken der
Gegenwart nicht mehr vor: Oie Bank von England hat seit Beginn
des 18. Jahrhunderts, die anderen großen Notenbanken seit ihrem
Bestehen nie eine Verlustbilanz aufzuweisen und selbst bei schweren
Ratastrophen der Volkswirtschaft haben die Verluste nur eine Quote
des Iahresgervinns betragen, zum Beispiel bei der Bank von §rank-
        <pb n="17" />
        ﻿6

3. Das Eigenkapital der Banken.

reich in den Jahren 1870 und 1871. Line Ausnahme mögen lang-
dauernde Kriege, verbunden mit feindlicher Invasion, bedeuten: in
den Napoleonkriegen hat die Bank von England jährlich mit Gewinn,
die damals allerdings sehr schwache preußische Bank dagegen mit er-
heblichen Verlusten abgeschlossen.

Oie Sicherheit des Geschäftsbetriebs, wird durch die Art der An-
lagen besser gewährleistet als durch Besitz von-Eigenkapital,- immobile
Anlagen werden von den größeren Notenbanken mit Ausnahme der
russischen Staatsbank nicht vorgenommen. Nur für eine Investition,
die in neuerer Zeit infolge der starken Filialbildung bei den kontinen-
talen Notenbanken immer stärkere Ausdehnung gewinnt, ist Ligen-
kapital erforderlich: für die Bankgebäude. Bei der Reichsbank und
der Bank von Frankreich beträgt dieses Konto über ein viertel des
Aktienkapitals.

Für den Geschäftsbetrieb selbst ist Eigenkapital nicht erforderlich: die
Bank von England zum Beispiel hat ihr Aktienkapital dem englischen
Staat geliehen und hierfür unverkäuflichen Schuldstock erbalten; Noten
und Depositen genügen zur Beschaffung der Betriebsmittel vollständig.

Es mochte in den ersten Zeiten der Notenbanken ratsam erscheinen,
des Vertrauensmoments wegen mit großem Kapital zu beginnen:
heute aber, wo die Institute tief eingewurzelt sind, wird die Note der
Bank von Frankreich, der Reich-bank, der Gesterreichisch-Ungarischen
Bank in blindem vertrauen genommen, ohne daß die Mehrzahl der
Inhaber auch nur die höhe des Kapitals der Notenbank kennen. Da
nun die Aufgaben des Eigenkapitals bis auf wenige Reste entfallen
sind und dieses in seiner bei den großen Zentralbanken sehr beträcht-
lichen höhe eine genügende Gewähr selbst gegen den Eintritt kata-
strophaler Verluste bietet, haben die Zentralnotenbanken, von ein-
zelnen Fusionsfällen abgesehen, ihr Kapital nur ausnahmsweise erhöht.
Oie Bank von Frankreich hat heute das gleiche Kapital wie 1857: die
Bank von England hat ihr Kapital seit 1816 nicht mehr verändert
und unterläßt auch Reserverückstellungen. Das Aktienkapital der Bank
von England, das 1722 mit 9 Millionen Pfund eine für jene Lage
ungeheure Summe dargestellt hatte und noch 1816 mit 14.553 Millio-
nen Pfund ungewöhnlich groß erschienen war, ist heute geringer als
das allerdings zum Teil nicht eingezahlte Kapital mehrerer großer
englischer Depositenbanken. In Deutschland verfügen die Deutsche
Bank, viskontogesellschaft und Dresdener Bank, in Frankreich der
Credit Lyonnais, die Soci6t6 generale und das Comptoir d’Eacompte
über ein größeres Ligenkapital als die Notenbank.
        <pb n="18" />
        ﻿3. Das Ligenkapital der Banken.

7

Die Zurückhaltung gegenüber der Heranziehung neuen Ligen-
kapitals hat zu drei verschiedenen Zeiten und von verschiedenen Ge-
sichtspunkten aus scharfe Kritik erfahren.

Zn Frankreich forderte eine starke Partei nach der Krise von 1863
Erhöhung des Aktienkapitals der Bank von Frankreich, um dadurch
die Mittel zu erweiterter Diskontierung zu gewinnen- die Vertreter
der Bank erwiderten darauf mit Recht, daß die Grenze für die wech-
feldisk mtierung durch Besitz von Ligenkapital nicht weit hinausge-
schoben werden könnte; die Erhöhung mag zuzüglich des Agio 30 bis
40 Millionen Francs betragen—Mehrdiskontierungen innerhalb dieser
Grenzen würden aber bei starker Konjunktur nicht viel nützen, es handle
sich vor allem darum, die Möglichkeit erhöhter Notenemission zu schaffen.

Gleichfalls nach einer Periode sehr teuren Geldes wurde in der
deutschen Bankenquete von 1909 die Frage der Rapitalserhöhung
der Notenbank zur Diskussion gestellt,- die Befürworter dieser Maßnahme
gingen von zwei verschiedenen Argumenten aus: Die einen wollten
der Reichsbonk erhöhte Mittel für jene Geschäftszweige geben, die
nicht Notendeckungsgrundlage bilden. Da die Reichsbank nur auf
Basis von Ivechselkrediten Noten ausgeben darf, sollte das Rapital
vergrößert werden, um mehr Raum für Lombarddarlehen und Land-
wirtschaftswechsel zu schaffen, welche nach der Laufzeit von drei Mo-
naten prolongiert werden müssen; aber an Mitteln für diese Anlagen
(von den Prolongationswechseln abgesehen, die in das Portefeuille der
Notenbank nicht gehören) hat es der Reichsbank nie gefehlt, das Dspo-
fitengeschäft liefert sie in genügendem Maß. von anderer Seite wurde
Rapitalerhöhung zur Stärkung des Goldbestandes verlangt. Aber dieses
Ziel läßt sich einfacher und billiger als durch Rapitalerhöhung durch
Heranziehung von Depositen erreichen; aus dividendenberechtigtem
Aktienkapital eine zinslose Goldreserve zu schaffen, läßt sich nur dann
rechtfertigen, wenn man dieses Ziel in keiner andern weise erreichen
kann.

Zn England steuert eine unter den Bankpraktikern der dity sehr
stark vertretene Partei in ähnliche Richtung: sie verlangt, daß der
Staat seine Schuld an die Lank von England zurückzahlt, damit diese
mit dem freigewordenen Aktienkapital ihre Goldreserve stärken könnte;
hier handelt es sich im Gegensatz zu den französischen und deutschen
Vorschlägen um eine hohe Summe, rund 11 Millionen Pfund: aber
auch da ergibt sich die Frage, wer den sehr beträchtlichen Zinsausfall
tragen solle, und da sich bisher niemand dazu verstehen wollte, ist die
Anregung über das Diskussionsstadium nicht hinausgekommen.
        <pb n="19" />
        ﻿8

3. Das Ligenkapital der Banken.

Infolge des Unterlassens von Rapitalerhöhungen baut sich somit:
aus einem gleichbleibenden Aktienkapital ein immer größeres Geschäft
auf,- bei der Bank von England sind seit ihrer letzten Rapitalerhohung
im Jahre 1816 die Verpflichtungen von 38 aus 85.2 Millionen £
(23. Iuli 1914) gestiegen und der Prozentsatz des Ligenkapitals zu
den Verpflichtungen ist von 4.8 auf 2% gesunken; bei der Bank
von Zrankreich ist die Summe der Verpflichtungen von 1857 bis Mitte
1914 bei gleichem Rapital von 862 auf 7288 Millionen kos. gestiegen,,
der Anteil des Ligenkapitals von 21 auf 3.1 % gesunken. Bei der Reichs-
bank hat sich seit der letzten Rapltalserhöhung von 1904 die Summe
der Verpflichtungen von 1823 auf 2835 Millionen Mark (23. Juli 1914)*
erhöht, der Anteil des Ligenkapitals sank von 13 aus 8.6%. An Tagen
starker Inanspruchnahme und in Rriegszeiten wird das Verhältnis noch
ungünstiger. Vurch die Entwicklung eines immer größeren Geschäfts bei
stehendem'Aktienkapital ist den Notenbanken ungeachtet der wachsenden
Ansprüche der Staaten auch in vepressionsjahren ein starker Nutzen ge-
sichert und der in vergangenen Jahrzehnten oft und von ernster Seite
gegen manche Bank erhobene Vorwurf der Gewinnpolitik zugunsten der
Aktionäre und auf Rosten der Volkswirtschaft — der unter anderem
auch zur Einführung der Notensteuer in Deutschland und Oesterreich
und zur Entziehung des Zinsennutzens über 6% in Zrankreich Ver-
anlassung gegeben hat—ist in der Gegenwart verstummt. Die Noten-
banken brauchen nicht Vorbereitungen für Rapitalerhöhungen zu treffen,
der Markt ihrer Aktien bewegt sich regulär, da kein neues Material hin-
zukommt und sie zahlen darum auch nicht wie die Rreditbanken eine
gleichmäßige Dividende aus. So ergibt sich die in mancher Hinsicht merk-
würdige Erscheinung, daß die Dividenden der in mehreren Staaten als-
mündelsicher erklärten Notenbankaktien weit stärker schwanken als jene
der anderen Bankaktien.

2. Das Eigenkapital der Rreditbanken. Die Aufgaben des
Eigenkapitals treten am deutlichsten unter allen Bankgruppen bei den
Rreditbanken in Erscheinung. Die höhe des Aktienkapitals bat für die
Anziehungskraft auf die Einleger große Bedeutung: der Inhaber einer
Note steht mit der Notenbank in keiner Beziehung, er nimmt die Note
im vertrauen auf ihren verkehrswert. Die Rreditbanken dagegen stehen
mit den Deponenten in direkter Beziehung und viele von diesen achten
auf die Bilanz oder zumindest auf die höhe des Aktienkapitals. Auch die
Verlustdeckungsausgabe kann bei Rreditbanken in tatsächliche Erschei-
nung treten, da sich ihre Tätigkeit nicht auf schematische, sichere Ge-
schäfte beschränkt. Bei den Zusammenbrüchen der Litg of Glasgow
        <pb n="20" />
        ﻿3. Das Ligenkapital der Banken.

9

Bank 1866, des Comptoir d’Escompte 1889, der Leipziger Bank 1901
und der Niederdeutschen Bank 1910, um nur größere Zölle zu nennen,
ist das Kapital verloren gegangen, ja es hat teilweise zur Verlust-
deckung nicht ausgereicht. Oie dritte Ausgabe, die Sicherung des Ge-
schäftsbetriebs durch Gewinnung nicht rückziehbarsn Kapitals hat
für die Kreditbanken umso stärkeren Wert, je kurzfälliger die ihnen
anvertrauten fremden Gelder sind. Wenn eine Bank 100 Millionen
Verpflichtungen und 20 Millionen Eigenkapital besitzt und diesen 120
Millionen Anlagen gegenüberstehen, so kann sie bei Abhebung von
Einlagen auch die mit Eigenkapital gewährten Kredite realisieren.
Sie hat eine größere Auswahl unter den Anlagen zur Verfügung.
Oie vierte Aufgabe des Eigenkapitals, die Ermöglichung von §est-
legungen, steht mit der dritten in einem gewissen Widerspruch,- aus
dem Kreditgeschäft heraus ergibt sich namentlich in Reichen, in denen
der Investitionsbedarf über die Zunahme des Sparkapitals zeitweilig
hinausgeht, die Notwendigkeit der Gewährung von Anlagekapital
in Kreditform,- hiezu treten bei den kontinentalen Kredit- und generell
bei den Zinanzbanken die Erfordernisse des Konsortialgeschäfts, welches
in einer großen Zahl von Zöllen die vurchhaltung von Wertpapieren
durch längeren Zeitraum verlangt. Oie dadurch verursachten Zmmo-
bilisationen machen vornehmlich für die mitteleuropäischen Kreditbanken
den Besitz eines relativ großen Aktienkapitals, das im Geschäft mit-
arbeitet, zur Notwendigkeit. Bei den englischen Oepositenbanken da-
gegen, die Zestlegungen nur ausnahmsweise vornehmen, dient das
Eigenkapital vornehmlich den beiden ersten Aufgaben, der vertrauens-
werbung und eventuellen Verlustdeckung,- es ist darum nur zum
kleineren Teil eingezahlt rmd nicht in: Kreditgeschäft, sondern in Ef-
fekten angelegt.

Ebenso wie bei den Notenbanken, wenn auch nicht in gleich starkem
Maß, vermindert sich bei den Kreditbanken die Bedeutung des Eigen-
kapitals, je länger sie bestehen, haben sie eine Generation hindurch
erfolgreich gewirkt, so ist ihr Name bekannt und der Kredit auch ohne
Rücksicht auf die Höhe des Aktienkapitals gegründet; bei einem einge-
bürgerten großen Geschäft sind Verluste leichter zu vermeiden,- die
Einlagen lassen sich übersehen, die Anlagen bei jahrzehntelanger Er-
fahrung genügend liquide gestalten; nur bei Banken, deren Geschäfts-
betrieb starke Investitionen erfordert, ist eine weitere Steigerung des
Aktienkapitals mit Zunahme des Geschäftes notwendig.

Entsprechend diesen Momenten sinkt ungeachtet starker Reserve-
dotierung der Anteil des Eigenkapitals an dem gesamten werbenden
        <pb n="21" />
        ﻿10

3. Das Eigenkapital der Banken.

Kapital ununterbrochen. Oer erste Direktor der London and kvest-
minster Bank, Gilbart, hatte noch um die Mitte des vorigen Jahr-
hunderts das notwendige Eigenkapital einer Kreditbank auf ein Drittel
der Betriebsmittel beziffert; es gibt heute keine englische Bank, bei
der diese Relation auch nur annähernd erreicht würde. Oer folgende
vergleich zeigt, wie sehr sich auch in den beiden letzten Jahrzehnten
bei den englischen Kreditbanken das Verhältnis zuungunsten des Eigen-
kapitals geändert hat,' es hatten die Londoner Kreditbanken
1893 47.5 Millionen Pfund Eigenkapital und 266.5 Millionen Pfund
fremde Mittel,

1912	79 Millionen Pfund Eigenkapital und 741 Millionen Pfund

fremde Mittel

Das Eigenkapital betrug demnach 1895 15.1 % der Bilanzsumme,

1912 9.6% der Bilanzsumme.

Eines der führenden Institute, Llogdsbank, hatte zu Ende 1912
bei einer Bilanzsumme von 104.8 Millionen Pfund ein eingezahltes
Aktienkapital von 4.2, eine Reserve von 2.9 Millionen- das Eigen-
kapital betrug 6%, das Aktienkapital 4% der Bilanzsumme. Freilich
steht ihr das Recht zu nicht weniger als 22 Millionen Pfund Aktien-
kapital einzuberufen, aber selbst die Einforderung eines Drittels diese:
Summe würde den schwersten Kursrückgang der Aktien Hervorrufen,
da die bisher bezahlte Dividende auf ein Drittel zusammenschrumpfen
würde.

Auch in den andern Reichen zeigte sich die gleiche Erscheinung-
in den vereinigten Staaten betrug das Eigenkapital in Prozenten
der Verbindlichkeiten bei den

Rational-(Roten- und Kredit-)banken 1890 39%	1913 15.7%

bei den 5taaten-(Kredit-)banken	„	38%	„	13.5%

Bei den fünf großen französischen Kreditbanken war das Eigen-
kapital zu Ende 1912 nur 14.6% der Verbindlichkeiten. Bei den deut-
schen Banken ist, entsprechend der starken Betätigung im Anlagekredit-
und Konsortialgeschäft, die Relation des Eigenkapitals zu der Bilanz-
summe ungleich größer (zu Ende 1912 bei den Berliner Banken 30%,
den Provinzbanken mit über 10 Millionen Kapital sogar 37%), aber
auch hier zeigt sich, wenn auch in weit schwächerem Maß, dieselbe Ten-
denz: so hat zum Beispiel die Deutsche Lank von 1909—1912 ihre
Bilanzsumme von 1892 aus 2255 Millionen Mark, um 40%, gesteigert,
ohne ihr Kapital zu verändern. Und nach den Feststellungen Bosenicks
hatte im Durchschnitt der Jahre 1870—75 jene Berliner Bank, die das
geringste Eigenkapital im Verhältnis zur Bilanzsumme hatte, noch
        <pb n="22" />
        ﻿3. Das Ligenkapital der Bansen.

11

eine günstigere Relation als jene Ban!, bei der in der Zeit von 1905—10
das Eigsnkapitcck unter allen Berliner Instituten die höchste Ouote der
Bilanzsumme erreichte.

Das Maß der Herabsetzung der Bedeutung des Ligenkapitals
ist in den einzelnen Reichen je nach der Geschäftspolitik den Rredit-
banken verschieden, die Tendenz ist überall gleich. Bei dem immer
stärkeren Zurücktreten der Aufgaben des Eigenkapitals ist es begreiflich,
daß die Banken die teuerste Korm der Kapitalbeschaffung, die Erhö-
hung des Aktienkapitals, nur mit großem Widerstreben rvählsn. Oie
Aktien der deutschen größeren Banken tragen selbst in günstigen Zeiten
zum Rurswert zwischen 5 und 5y2%; neue Aktien müssen zu niedri-
gerem Rurs ausgegeben werden, kosten daher 5 %—5%%; dazu kom-
men infolge der Steigerung des absoluten Betrags der Dividende
erhöhte Steuern und Tantiemen,- auf das neue Aktienkapital muß
daher im günstigsten Kall ca. 6y2% dauernd reinverdient werden,
ein Zinssatz, der für Einlagen auch in den ungünstigsten Ronjunktur-
momenten nicht entrichtet zu werden braucht.

Das Zurückbleiben des Eigenkapitals bei den Rreditbanken und
das Aufbauen eines immer größeren Geschäftes hat, wenn der Aus-
gabenkoeffizient nicht zunimmt, entweder ein Emporsteigen der Divi-
dende oder eine Verbilligung der Banileistungen zur Folge; der erste
Kall pflegt bei Ronditionsvereinbarungen (England), der zweite bei
freier Konkurrenz (bisher Deutschland) einzutreten. Es ist ferner da-
durch eine Schranke weggefallen, die sich noch vor wenigen Jahr-
zehnten die Kreditbanken selbst gestellt hatten: sie ließen das Geschäft
nicht zu sehr anwachsen, wenn sie keine Möglichkeit sahen neue Aktien
zu plazieren, heute geht man über dieses Bedenken leichter hinweg
— ob nicht zu leicht, das mag erst eine große Krise erweisen.

8. Ungleich den Rreditbanken haben die Sparkassen von ihrer
Gründung an entweder ohne oder mit geringem Eigenkapital gearbeitet.
Das Vertrauen kam ihnen von Anfang an entgegen, infolge staatlicher
Organisation wie bei den Postsparkassen, den französischen und eng-
lischen Instituten, städtischer Garantie wie meist in Deutschland oder
des Ansehens der Gründer wie bei den freien Sparkassen in Oesterreich,
Italien und der Union. Verluste sind bei der schematischen Art des
Geschäftsbetriebs begrenzt, werden überdies von öffentlichrechtlichen
Körperschaften getragen, wo ein Garantieverhältnis besteht. Die
Sicherung der Geschäftsdisposition ist durch das reguläre Ueberwiegen
langfristiger Einlagen gewährleistet.

Aus der historischen Entstehung als kleine Volksinstitute ist die
        <pb n="23" />
        ﻿12

3. Das Eigenkapital der Banken.

Vernachlässigung des Ligenkapitals bei den Sparkassen zu erklären
aber bei der heutigen Größe dieser Anstalten ist die Jortsetzung der
bisherigen Politik nicht ohne Gefahr. In Mitteleuropa und in den
vereinigten Staaten haben die Sparkassen einen sehr großen Teil ihrer
Einlagen in langfristigen Hypotheken investiert, die bei größeren Ein-
lagenabhebungen nicht realisiert werden können, und die sehr beträcht-
lichen Rentenanlagen haben den selbständigen wie den Postsparkassen
in der letzten Periode erhebliche Verluste zugefügt. In Anbetracht
dieser beiden Risiken kann es zum Beispiel kaum als hinreichend ange-
sehen werden, wenn die deutschen Sparkassen zu Ende 1911 bei einem
Linlagenstand von nicht weniger als 18 000 Millionen Marl über Reser-
ven verfügten, die nur 6.3% dieses Betrags repräsentierten: und die
Erfahrungen des letzten Jahrzehnts werden doch wohl eine stärkere
Dotierung der Reservefonds herbeiführen als bisher.

von den Rreditgenossenschaften haben die nach dem Sgstem
Schulze-Delitzsch arbeitenden bewußt ihr Ligenkapital in höhe von
über einem viertel der Bilanzsumme erhalten: die ländlichen Raiff-
eisenkassen dagegen arbeiten in Deutschland mit einem verschwindend
geringen Eigenkapital (auf unter 4% der Bilanzsumme im Durchschnitt
geschätzt). Allerdings genießen gerade diese Rassen in ihrem lokalen
Rreis infolge ihrer Wirksamkeit außerordentlich hohes vertrauen,
aber bei der sehr starken Verwendung der fremden Gelder zu Anlage-
krediten wird eine größere chuote von Eigenkapital in Deutschland
seit Jahren von ernsten Stimmen verlangt und die Zentralgenossen-
schaftskasse ist bemüht, das Verhältnis auf 10% hinaufzusetzen. — Bei
Sparkassen wie Genossenschaften arbeitet das Eigenkapital im laufenden
Geschäft mit.

4- Bei den Pfandbriefinstituten füllt die dritte und vierte Auf-
gabe des Eigenkapitals fort: Die Sicherung der Disposition wird durch
die Ausgabe von Pfandbriefen gewährleistet, die die Bank lediglich
vertragsmäßig einzulösen verpflichtet ist, und für die Investierungen
stehen in den Pfandbriefen langfristige, billige Mittel zur Verfügung..
Oie Pfandbriefbank braucht darum Eigenkapital nur in den ersten
Jahren ihres Bestehens zum Erwerb von vertrauen, ferner zur Deckung
von Verlusten. Bei gutem Geschäftsgang ist die Vertrauenserhaltung
nicht an eine Steigerung des Aktienkapitals geknüpft, und für Aktien-
hgpothekenbanken war daher die Versuchung naheliegend eine
Beharrungstenden; in der höhe des Aktienkapitals eintreten zu lassen, wo-
durch die Dividende (infolge des sich immer mehr steigernden Geschäfts)
wesentlich gehoben werden konnte. Dadurch entstand die Gefahr unge-
        <pb n="24" />
        ﻿3. Das Ligenkapital der Banken.

13

nügender Verlustdeckung. Vas österreichische Gesetz von 1876, welches
zuerst diese Materie regelte, hat darum die Pfandbriefausgabe auf
den zwanzigfachen Betrag des für Pfandbriefe notwendigen besonde-
ren Sicherstellungsfonds normiert, das deutsche hgpothekenbankgesetz
von 1899 gestattet den reinen Hypothekenbanken die Pfandbriefaus-
gabe bis zum fünfzehnfachen, den „gemischten" Hypothekenbanken (die
auch Kreditgeschäft treib ent bis zum zehnfachen des Eigenkapitals,
wobei weitergehende statutarische Rechte aufrecht bleiben, sofern sie
nicht eine Emission in höhe von mehr als dem zwanzigfachen des Eigen-
kapitals zulassen.

Beide Gesetze sind nach schweren Krisen der Hypothekenbanken
entstanden: die Verlustdeckungsaufgabe kommt für die längere Zeit
wirkenden Institute allein in Betracht. — Bei den deutschen hgpo-
thekenaktienbanken betrug das Eigenkapital zu Ende 1912 10.4%,
beim französischen CrMit foncier 11.3% der Bilanzsumme; es wird
nur ausnahmsweise im Pfandbriefgeschäft selbst, gewöhnlich entweder
im Baukredit oder im sonstigen laufenden Bankgeschäft, zum Ankauf
von Diskonten oder als Guthaben bei Kreditbanken angelegt.

5.	Bei den Lebensversicherungsgesellschaften ist das ver-
trauensmomsnt bei längerem erfolgreichen Bestehen gleichfalls durch
das Wirken selbst gegeben. Die Gefahr der Verluste und unerwarteten
Abhebungen verringert sich mit der Ausdehnung des Geschäftes; Investi-
tionen können aus den Prämieneinnahmen vorgenommen werden,
hier türmt sich somit ein immer größerer Geschäftsumfang auf einem
meist nur durch Reservedotierung langsam wachsenden Eigenkapital
auf und bei gleichbleibendem Ausgabenkoeffizienten wird auch hier
entweder eine Verbesserung der Konditionen für das Publikum oder
eine stetige Erhöhung der Dividende auf das vielfach nur zum Teil
eingezahlte Aktienkapital eintreten. Die geringe Bedeutung des Eigen-
kapitals in der Lebensversicherung hat in der Gegenwart jener Strö-
mung zum Erfolg verholfen, die starke Reservedotierung und vornehm-
lich hohe Gewinnausschüttungen an die versicherten fordert. — Das
Eigenkapital (Aktien und eigene Reserven) ist in den sechziger und
siebziger Zähren des vorigen Jahrhunderts und in den vereinigten
Staaten bis vor wenigen Zähren vielfach spekulativ angelegt worden,
doch überwiegt gegenwärtig überall die Tendenz zu ähnlicher Ver-
wendung wie es bei der Prämienreserve der Fall ist. —

Die große Mehrheit der Banken — mit Ausnahme der hgpotheken-
banken und teilweise der Lebensversicherungsgesellschaften — legt ihr
Eigenkapital in denselben Geschäftszweigen wie die fremden Mittel
        <pb n="25" />
        ﻿14	4. Das Verhältnis zwischen Passir- und Ktivgeschöftcn.

an. Zu verschiedenen Zeiten wurde die Sortierung vertreten, daß die
Banken im Interesse erhöhter Sicherheit ihr Eigenkapital außerhalb
des sonstigen Betätigungskreises anlegen sollten, vornehmlich in Ken-
ten,- zugunsten dieser Ansicht wurde die Unabhängigkeit von Kata-
strophen geltend gemacht, die das sonstige Kreditgeschäft treffen könnten,
ferner die Möglichkeit, bei Bedarf aus einer weniger empfindlichen
Sphäre des Wirtschaftslebens Mittel heranzuziehen. Wenn das Ligen-
kapital gleichfalls in Krediten angelegt ist, dann kann die Bank sich bei
Abhebungen von Einlagen nur durch Kündigung der Kredite Mittel be-
schaffen, ist es aber in Effekten investiert, dann kann durch verkauf
derselben Hilfe geschaffen werden. Indessen würden diese Argumente
nur für Effektenanlage überhaupt, nicht gerade für die Anlage des
Eigenkapitals in Effekten sprechen. —

Wo die Bankleistungen nicht verbilligt wurden oder der Ausgaben-
koeffizient nicht gestiegen ist, dort fließt den Aktien infolge des sich
erweiternden Geschäfts ein immer größerer Nutzen zu,- die Aktien solcher
Institute, bei denen das Kapital zur Verlustdeckung nicht herange-
zogen zu werden braucht — wie bei den meisten Lebensversicherungen,
einem Teil der Hypothekenbanken, den englischen und französischen
Kreditinstituten — gelten als Zinspapiere mit steigendem Ertrag und
notieren zu einem Kurs, der in nicht seltenen Süllen geringeres Er-
trägnis abwirft als die Staatsrenten. Bei den mitteleuropäischen
Kreditbanken ist die gleichmäßige Dividende nicht überall gesichert und
kann die Verlustdeckungsaufgabe in Erscheinung treten. Bei den Noten-
banken haben in den meisten Neichen die wachsenden Ansprüche der
Staaten die Wirkung, die sonst zunehmende Geschäftsausdehnung auf
gleichbleibendes Kapital ausüben müßte, zum großen Teil ausge-
glichen.

4.	Vas Verhältnis zwischen Passiv- und Aktivgeschäften.

Infolge des immer stärkeren Zurücktretens des Eigenkapitals sind
für alle Bankorganisationen die „ftemden Gelder" von entscheidender
Bedeutung,- sie bilden in der Hauptsache das „Passivgeschäft", die
Anlagen das „Aktivgeschäft".

In der Doktrin wird fast ausnahmslos die These aufgestellt, es
sei das Leitprinzip der Bankverwaltung, daß die Aktivgeschäfte den
Passivgeschästen entsprechen müssen,' mit dieser an sich richtigen Be-
hauptung ist aber nichts dem Bankwesen Eigentümliches ausgesagt:
denn ;edem Unternehmen müssen zur Zeit, wo seine Verpflichtungen
        <pb n="26" />
        ﻿4.' Das Verhältnis zwischen passiv- und tlltivgeschäften.	15

fällig werden, Eingänge aus Forderungen zur Verfügung stehen.
Mer für drei Monate borgt, mutz seine Dispositionen so einrichten, daß
er bei Ablauf der Zeit die Mittel zur Rückzahlung erhält. Ls muß auch
auffallen, daß dieses „Prinzip der Liquidität", wie man es gewöhnlich
bezeichnst, in der Praxis bei einer Gruppe von Banken nicht ausge-
sprochen zu werden pflegt, nämlich bei den Hypothekenbanken: eine
Hypothekenbank, die Pfandbriefe mit 55 jähriger Dauer ausgibt und
jährlich % % rückzahlt, die so gewonnenen Mittel zu hgpothekenkrediten
auf 55 Jahre mit jährlicher Tilgung verwendet, ist gerade ein Muster
für eine dem Passivgeschäft völlig entsprechende Anlage im Aktiv-
geschäft,' dennoch wird, wenn von Liquidität gesprochen wird, niemand
an die Hypothekenbanken denken. — Auch bei den Versicherungsgesell-
schaften wird man diese Forderung kaum je erörtern hören,' sie wird
so gut wie ausschließlich den Depositen- und Notenbanken gegenüber
angewendet.

von allen andern wirtschaftlichen Unternehmungen unterscheiden
sich diese beiden Bankgruppen durch die Ungewißheit des Fälligkeits-
termins des größten Teils ihrer Schuldverpflichtungen. Reine der
großen Notenbanken vermag zu sagen, wann und in welchen Beträgen
die von ihr ausgegebenen Noten zur Einlösung präsentiert werden,-
von den Depositen der Deutschen Bank sind 70% täglich oder in
wenigen Tagen abhebbar, und bei der Dresdener Bank ist nur bei 4%
aller Depositen ein längerer als dreimonatlicher Ueberlassungstermin
bedungen. Zudem erfolgt Noteneinlösung oder Guthabensabhebung
nicht aus Momenten, die sich mit einiger Sicherheit vorherbestimmen
lassen: die Verpflichtungen der Lebensversicherungsgesellschaften wer-
den ;. B. fällig, wenn der versicherte das 60. Zahr erreicht oder wenn
er stirbt, somit unter Bedingungen, die foom Selbstmord abgesehen)
vom Millen des versicherten unabhängig sind und deren Eintritts-
dauer bei einer größeren Zahl von versicherten auf Grund der Sterb-
lichkeitstaseln mit annähernder Genauigkeit errechnet werden kann-
die Erfüllungszeit der Verpflichtungen bei Depositsn- und Noten-
banken hangt aber nicht von objektiven Momenten, sondern ausschließ-
lich vom freien Entschluß der Noteninhaber und Deponenten ab, der
sich natürlich jedem versuch einer exalten Messung entzieht.

Die Renntnis der Einleger und der Art ihres Geschäftes vermag
Anhaltspunkte für eine Schätzung der Abhebungszeit zu geben, die aber
nur sehr ungenau sein kann,' die Banken dürfen sich darauf nicht ver-
lassen, sondern müssen ihre Vorkehrungen so treffen, daß sie auch an
sie gestellte Ansprüche erfüllen können, welche ihre Schätzung über-
        <pb n="27" />
        ﻿E

i

16

4. Das Verhältnis zwischen passiv- und Mivgeschäften.

schreiten. Die Liquidität der Depositen- und Notenbanken unterscheidet
sich von jener aller andern wirtschaftlichen Unternehmungen durch die
Notwendigkeit täglicher Bereitschaft,- jede dieser Banken muß bereit
sein, das Höchstmaß der Abhebungen oder Einlösungen sofort leisten
zu können,- und nach diesem Grundsatz richten sich die Aktivanlagen.
Die Banken erwerben regulär nicht Eigentum, sondern gewähren
Kredit und zwar in solcher Weise, daß ihnen sofort ein großer Teil der
verliehenen Mittel wieder zur Verfügung stehen kann. Dieses Ziel
kann von den Depositenbanken entweder durch Verleihung großer Be-
träge auf täglichen oder kurzfristigen (on cali) Abruf erreicht werden,
wie dies der englischen und nordamerikanischen Bankpraxis entspricht
(eigene Liquidität), oder durch Gewährung von Krediten, die im Not-
fall an die Notenbank weitergegeben werden können (Wechselkredite),
wie dies Brauch auf dem Kontinent ist.

Im letzteren Fall trägt die Notenbank die Hauptlast der Liquidi-
tätssorge- sie muß darauf gefaßt sein, nicht bloß allen Ansprüchen, die
aus den Kreisen der Noteninhaber und ihrer Deponenten an sie gestellt
werden, zu genügen, sondern auch noch allen andern, die eventuell von
den Depositenbanken herankommen. Im letzten Jahrzehnt wurde in
vielen Reichen die Frage erörtert, ob die Lösung dieser Aufgaben den
großen Notenbanken möglich sei. Wie und innerhalb welcher Grenzen
dies erreicht werden kann, wird im Kapitel über die Liquidität der
Notenbank untersucht werden. —

Die Depositenbanken rechnen damit, daß ein bestimmter Prozent-
satz der fremden Gelder ihnen dauernd verbleibt; diese Quote ihrer
Mittel investieren sie; jenen Teil, den sie flüssig erhalten wollen, legen
sie in solchen Formen an, die Rückberufung in kurzer Frist oder Zutritt
zur Notenbank ermöglichen: Oer Betriebskredit an Industrie und Handel
und der Effektenkredit entspricht diesen Forderungen; den Markt, auf
dem Angebot und Nachfrage für diese Kredite sich begegnen, bezeichnet
man in der Praxis als Geldmarkt. Oie neuere Entwicklung hat immer
mehr dazu geführt, die Notenbanken, die bis in die zweite Hälfte des
19. Jahrhunderts die Herrschaft über den Geldmarkt besaßen, in eine
Stellungzu drängen, die in günstigen Zeiten mehr subsidiären Charakter

I hat, im Zenit einer Konjunkturperiode, in Kriegs- oder in Panikzeiten
jedoch für den Geldmarkt durch die entscheidende Stützung eine außer-
ordentliche Bedeutung gewinnt; um die Position der Notenbank klarer
zum Ausdruck zu bringen, wird in der folgenden Darstellung im Gegen-
satz zur bisherigen Tradition zunächst der Geldmarkt und die Stellung der
Depositenbanken auf demselben und dann erst die Notenbank und ihr
        <pb n="28" />
        ﻿5. Die „fremden Gelder".

17

Derhältnis zu Geldmarkt und Banken geschildert. Daran schließt sich
-die Analyse des Kapitalmarktes, auf dem die Depositenbanken mit der
nicht „liquide" angelegten (Yuote ihrer Gelder, die Finanzbanken und
-die Pfandbriefinstitute ihre Tätigkeit entfalten.

5.	Die „fremden Gelder".

Die Mittel der Depositenbanken, die unter verschiedenen Namen
als Depositen, Spareinlagen, Kreditoren in den Bilanzen erscheinen,
lassen sich ihrer Herkunft nach in folgende Gruppen scheiden:

1.	Kassenbestände derjenigen Wirtschaften, welche sich bei ihren
Zahlungen des Scheck- oder des Ueberweisungsverkehrs bedienen,- diese
Einlagen sind am stärksten in England und den vereinigten Staaten
-entwickelt, wo eine für diesen Zweck vorzüglich durchgebildete Lank-
organisation das Publikum seit Jahrzehnten zur Ueberlassung der Kassen-
führung an die Banken herangezogen hat, sie haben sich in den beiden
letzten Dezenten in Mitteleuropa stärker eingebürgert, sind in Frankreich
und Rußland dagegen relativ weniger entwickelt. Diese Guthaben sind
am empfindlichsten und unterliegen rascher Rückforderung, da sie für
die Inhaber der Konti Kassenvorrat darstellen.

2.	Einlagen, die im zeitlichen Zwischenraum zwischen Einnahmen-
erzielung und Konsumtion gemacht werden,- ihre höhe hängt von den
Zahlungssitten ab; sie wird dort nicht unbeträchtlich sein, wo Zahlungen
für drei Monate (Mieten, Beamtengehalte) oder für ein Jahr (land-
wirtschaftliche Zahlungen in Schottland) erfolgen, wer 600 Mark
für dreimonatlichen verbrauch erhält, wird leichter geneigt sein das
Geld zur Bank zu tragen und allmählich abzuholen als derjenige, der
200 Mark für den Monat oder gar 50 Mark für die Woche erhält. Die
Ubhebungstermine dieser Einlagen sind bei längerer Kontoführung
einigermaßen abzuschätzen.

Z. Einlagen im Zwischenraum zwischen Einnahmenerzielung und
-dauernder Kapitalanlage,- hiezu gehören die namentlich in Frankreich sehr
stark vertretenen Konti der ländlichen und gewerblichen Lerufsklassen,
die so lange mit neuen Zuschüssen versehen werden, bis größere Be-
teiligungen bei einer Unleihesubskription möglich wird,- die Einnahmen-
überschüsse von Kapitalbesitzern, die eine Wendung der Marktlage er-
warten und in der Zwischenzeit nicht investieren wollen,- Einnahmen-
überschüsse, die für eine Unternehmung bereit gehalten werden, die
.erst in einiger Zeit Mittel benötigen wird, wie namentlich die Gut-

Somary, Bankpolitik.	2
        <pb n="29" />
        ﻿18

5. Die „fremden Gelder".

haben der Industriegesellschaften, welche der Deckung späterer Jn*
vestitionen dienen sollen.

4.	Erlös aus Ronsortialgeschäften, den der Schuldner nicht sofort
benötigt,- die Zeit der Ueberlassung dieser Gelder ist meist vertrags-
mäßig festgelegt.

5.	Spareinlagen, die lediglich des Zinsnutzsns wegen gemacht
werden, bei denen weder persönlicher verbrauch noch Investition in
näherer Zeit beabsichtigt ist.

Zur die Summe der Einlagen der ersten Art aus der Uebergabe der
Rasseführung an die Banken, ist in Reichen mit eingebürgertem Scheck-
verkehr die höhe der Zinsvergütung ohne Bedeutung: die Sicherheit
gegen Verlust des Geldes, die bequeme Leistung selbst der größten
Zahlungen überallhin läßt die Bankübertragung als so großen Vor-
teil erscheinen, daß die Frage der Zinsenvergütung für diese Guthaben
(die bei eigener Rassenführung selbstverständlich nichts tragen würden)
in den Hintergrund tritt. Zn England wird für solche Einlagen kein
Zins vergütet: die Gewohnheit der Bevölkerung und die Roftspielig-
keit und Unbequemlichkeit aller andern Zahlungsformen namentlich
auch von Drt zu Grt läßt die Uebernahme der Rassenführung als einen
Dienst erscheinen, den die Banken dem Publikum gewähren,- in Reichen
aber, in denen der bankmäßige Zahlungsverkehr sich erst einbürgern
muß und in denen die Einlagenkonditionen unter den Banken nicht so
einheitlich geregelt sind wie in England, wird auch für solche Einlagen
Zinsvergütung geleistet.

Oie Vergütung für alle anderen Einlagearten hängt mit der höhe
der Bankrate zusammen.

6.	Eine Gruppe der fremden Gelder, die in der neueren Litera-
tur der Preistheorie besondere Beachtung gefunden hat, stellen die
aus Rreditgewährung der Bank selbst herrührenden Depositen dar.
Wenn jemand für 50.000 Mark Wechsel diskontiert und den Betrag
einstweilen der Bank überläßt, so werden ihm die 50.000 Mark gutge-
schrieben, während die Wechsel unter die Aktiven eingestellt werden.
Oie Bank hat somit auf Grund eines Buchkredits Wechsel gekauft, den
sie selbst geschaffen hat, sie hat eine neue Aktivpost gewonnen, ohne daß
sich ihre Rasse oder ihr Guthaben bei anderen Banken verringert hat.
Manche Autoren, namentlich amerikanische Nationalökonomen, haben
an den Vorgang weitreichende Ronsequenzen geknüpft und in dieser
Geldschaffung eine der Hauptursachen der Preissteigerung erblickt: es
scheint jedoch die praktische Bedeutung derartiger Depositen stark über-
schätzt zu werden. Der Diskonteur verzichtet auf den Zinsgenuß des
        <pb n="30" />
        ﻿6. Die Kredite des Geldmarkts.

19

Wechsels und begnügt sich mit der wesentlich geringeren Vergütung,
die für Einlagen geleistet wird, in England und generell bei Diskon-
tierung durch die Notenbank erhalt er überhaupt keine Verzinsung,- er
wird daher nur dann diskontieren und den Betrag sich gutschreiben
lassen, wenn er in den nächsten Tagen Zahlungen zu leisten hat. Der-
artige Einlagen verbleiben den Banken darum nur durch wenige Tage.

Die englischen Banken pflegen auch die eingeräumten, aber noch
nicht benützten Betriebskredite als Depositen zu buchen,- diese Praxis,
dis viel Befremden hervorgerufen hat, findet dadurch eine ganz selbst-
verständliche Erklärung, daß die Depositen und Kreditoren die Summe
der Verpflichtungen der Bank darstellen, wenn ein Kredit von
300.000 Mark gewährt und nur 50.000 abgehoben wurde, so ist die
Lank verpflichtet noch 250.000 Mark bereit zu halten,- der Kunde,
dem Kredit eingeräumt wurde, hat dasselbe Recht auf die Bank zu
ziehen wie jeder Einleger. Ruf dem Kontinent und in der Union da-
gegen werden die noch nicht benützten Kredite aus dem Grund nicht
gebucht, weil für Depositen Zinsen vergütet werden. Dadurch ist aber
aus der Bilanz nicht die Gesamtsumme der Verpflichtungen ersicht-
lich, die die Lank aus sich genommen hat.

II. Der Geldmarkt.

6.	Die Kredite des Geldmarkts.

Die Kredite des Geldmarkts zerfallen in zwei Gruppen, die
Betriebs- und die Effektenkredite.

Gemeinsam ist beiden Gruppen

1.	die Rückzahlung in kurzem Termin,-

2.	die Gewährung für einen bestimmten wirtschaftlichen Zweck,
mit dessen Erreichung die Rückzahlung verbunden ist. Dieser Zweck
kann in der Fertigstellung von waren oder der Realisierung der
Spekulation liegen,-

3.	die Uninteressiertheit des Kreditgebers am Geschäftserfolg.
Es sind reine Zinsgeschäfte ohne Anteil am Unternehmergewinn,
ohne Interesse an der Art des Geschäftes selbst.

Diese Merkmale rechtfertigen die Unlage großer Mengen kurz-
fälliger Depositen in beiden Geschäftszweigen; es muß rasche, sichere
Rückzahlung der Kredite gewährleistet sein,- darum wird als Entgeld
nur ein relativ niedriger Zins verlangt, gleichgiltig wie groß der vom
Schuldner erzielte Gewinn ist.

Zn der Literatur wird mehrfach hervorgehoben, daß von einem

2*
        <pb n="31" />
        ﻿20

II. Der Grldmarkt.

„Markt" nicht eigentlich die Rede sein kann. Vas trifft aber nicht zu.
Oer Markt inr Sinn unserer Wirtschaft wird dadurch charakterisiert,
daß die Teilnehmer an demselben die Bedingungen, zu welchen ihre
Konkurrenten bieten, abschätzen können; in diesem Sinn ist der Markt-
begriff bei den Geldmarktkrediten gegeben; eine örtlich konzentrierte
Marktorganisation besteht nur für den Verkehr in Primadiskonten,
Devisen und Ultimogeld, dem „Geldmarkt im engeren Sinn".

Oie Bedeutung der einzelnen formen des Betriebskredits für die
bankmäßige Unlage lassen sich am deutlichsten durch Schilderung ihrer
Wirkung im Produktion?- und Verkehrsprozeß darstellen,- wir wählen
die Laumwollverarbeitung als Beispiel.

7.	Der RembursKredit.

Ein europäischer Händler kauft Baumwolle in den Vereinigten
Staaten; er kann die Ware nicht sofort bezahlen, da sie ja zuerst nach
Europa kommen muß und auch nach ihrer Ankunft einige Zeit ver-
gehen mag, bis sich genügend Käufer finden. Oer kaufmännischen
Situation würde es entsprechen, wenn der amerikanische Pflanzer
(den amerikanischen Händler schalte ich der Einfachheit halber aus der
Darstellung aus) auf den europäischen Händler einen Wechsel ziehen
würde. Oer Name des europäischen Händlers ist aber in der Union
unbekannt, und wenn der Farmer den Wechsel mit der Unterschrift
des Händlers zu seiner Bank in Texas tragen würde, so würde sich diese
in den meisten Zöllen weigern den Wechsel zu diskontieren.

Aus diesem Grund ersucht der Händler eine europäische Bank,
bisher meist ein in London ansässiges Institut, ihm einen Remburs-
(Nachnahme)kredit zu gewähren, das heißt an seiner Statt zu akzep-
tieren, wogegen als Sicherung die Baumwolle verpfändet wird. Oie
Lank gibt zum Beispiel einen Remburskredit von 30.000 £, sie ermäch-
tigt den europäischen Händler, auf sie bis zu dieser höhe zu ziehen; der
Vertreter der Lank in den vereinigten Staaten folgt das Akzept dem
Baumwollpflanzer nur unter der Bedingung aus, daß ihm die die
Versendung der Baumwolle bescheinigenden Bahndokumente über-
geben werden; bei Uebergabe der Ware auf ein nach Europa fahrendes
Schiff werden die Lahn- gegen die Schiffskonossements ausgetauscht;
bei der Ankunft im europäischen Hafen wird die Ware in ein Lager-
haus eingelagert und an Stelle des Ladescheins tritt der Lagerschein;
die Bank hat somit die ganze Zeit hindurch völlige Deckung, jene Zölle
ausgenommen, in welchen die Bank dem Händler die waren (in Eng-
        <pb n="32" />
        ﻿7. Der Remburskredit.

21

land gegen letter of lien, einem generellen Verpfändungsbries auf
mobile werte) ausfolgt.

In der Zwischenzeit ist das Dreimonatsakzept, das die europäische
Bank gegeben hat, vom amerikanischen Farmer an seine Bank in Texas
diskontiert worden,- die Bank von Texas gibt diese Devise an ihre New-
Yorker Bankverbindung weiter,- die New Porter Bank behält die De-
vise entweder selbst bis zum Zeitpunkt, wo sie Zahlungen nach Europa
zu leisten hat oder sie verkauft sie an einen anderen Schuldner des euro-
päischen Platzes oder an die Devissnfpekulanten. Das europäische
Haus, welches das Akzept an Zahlungsstatt vom Amerikaner bekommt,
behält es entweder bis zum verfall bei sich oder verkauft es auf dem
Wechselmarkt an eine Bank, die gerade für die Zeit, welche der Wechsel
noch zu laufen hat, eine zinstragende Anlage sucht. Nach Ablauf der
drei Monate wird das Akzept der Bank, die es gezeichnet hat, zur Ein-
lösung präsentiert,- in der Zwischenzeit hat der Baumwollhändler die
Baumwolle verkauft, der Bank den Betrag des Kredits zurückgezahlt,
so daß diese die Mittel zur Einlösung des Akzeptes erhält.

Da beim Remburskredit nicht der volle wert der waren gegeben
wird, sondern eine starke Marge für Preisschwankungen bedungen
ist, ist das Risiko der kreditgebenden Bank eingeschränkt,- außer im
Fall der Dokumentenfälschung kann die Bank nur dann Schaden leiden,
wenn ihr Schuldner seine Zahlungen einstellt und ein rascher, unge-
wöhnlich heftiger Preissturz in Baumwolle eintritt, der die bedungene
Marge überschreitet,- die Insolvenz des Schuldners allein bringt der
Bank noch nicht Verlust, da ihr in diesem Kall das Recht des Verkaufs
der waren zusteht. Da es sich beim Transport aus Uebersee regulär
um Massengüter handelt, die an Warenbörsen umgesetzt und notiert
werden, genügt ein Auftrag an einen Makler, um die Ware in kurzer
Frist zu verkaufen.

Die Bank hat den Kredit gewährt, ohne eigene Mittel zu engagie-
ren/ sie hat ihr Akzept gegeben und erhält Deckung, ehe sie das Akzept
einlösen mufz,- Eigenkapital benötigt sie für diese Kredite nur in jenen
seltenen Fällen, in welchen der Schuldner nicht zahlt und sofortiger ver-
kauf der Ware nicht möglich ist. Dieser Umstand, die relative Sicherheit
des Kredites und die internationale Bankenkonkurrenz haben die Kon-
ditionen für den Remburskredit außerordentlich herabgesetzt,- in zahl-
reichen Fällen bedingen die Lanken nur y4% pro Quartal, das heißt
sie gewähren Oreimonatskredite für 50.000 £ mit einem Nutzen von
nur 125 £! Das Akzept wurde bisher meist zum niedrigen Privatsatz
diskontiert, so daß der Kredit sehr geringe Zinsen bedingt.
        <pb n="33" />
        ﻿22

II. Der Geldmarkt.

Das bankmäßige Rembursgeschäft wurde bis zu Rriegsbeginn
am stärksten in London gepflegt. England hat einen ausgebreiteten
überseeischen Handelsverkehr seit zwei Jahrhunderten,- seine Privat-
bankiers pflegen diesen Geschäftszweig seit drei, seine korvign
seit zwei Generationen,- Warenhandel und Geldleihe haben die eng-
lische Währung, lange Zeit die einzige Goldwährung, überall einge-
bürgert,- bis in die siebziger Jahre des vorigen Jahrhunderts war London
der einzige Markt, auf dem Bankakzepte in großen (Quantitäten ge-
handelt werden konnten. Auch in der Gegenwart war London noch
immer weitaus der Hauptplatz für den Remburskredit, wenn es auch
nicht mehr seine isolierte Stellung bewahren konnte. Zwar hatte es
einen großen Teil des Rembursgeschäfts im Export — der sich noch
vor einer Generation in Form von Ziehungen auf London vollzog —,
verloren, da heute zumeist die direkte Ziehung auf eine Bank an dem
überseeischen Platz gewählt wird,- für den Importkredit sind neben
London mehrere große Märkte für Bankwechsel entstanden und die
Markwährung hat sich allenthalben in Uebersee eingebürgert: aber aus
zwei Gründen wahrte London noch seinen Vorsprung: wegen des nied-
rigen Privatdiskonts, zu welchem Bankwechsel diskontiert werden —
im Durchschnitt der Jahre niedriger als jener in Deutschland — und
wegen der freien Goldhergabe — ein Unterschied namentlich gegen-
über Zrankreich. Tin Wechsel auf London bedeutete stets ein Recht
auf Gold ohne Hinderung, und obwohl auch die deutsche Reichsbank
Gold unbeschränkt abgibt, hatte sich im internationalen verkehr noch
immer vielfach die Meinung erhalten, daß London der einzige freie
Goldmarkt ist. Aus diesen Gründen wickeln die großen deutschen
und französischen Banken ihr Rembursgeschäft hauptsächlich über
London ab. Tin Hauptkonkurrent Englands aber, die vereinigten
Staaten, hat sich infolge des für die dortigen Rationalbanken bis zur
Bankreform Wilsons bestehenden Verbots, Wechsel zu akzeptieren,
im Rembursgeschäft nicht betätigen können. Es scheint unwahrschein-
lich, daß London diese Zentralstellung nach Beendigung des Rrieges
behalten wird. Die zeitweise Einführung des Moratoriums hat das
vertrauen in die stete Zahlungsbereitschast Englands erschüttert, das
verbot der Einlösung von wechseln gegenüber dem feindlichen Aus-
land nimmt der Devise London vom Standpunkt der mitteleuro-
päischen Reiche den Eharakter eines bevorzugten internationalen Zah-
lungsmittels. Die Möglichkeit der Uebernahme von Akzeptverpflich-
tungen durch die Nationalbanken macht Amerika im Rembursgeschäft
        <pb n="34" />
        ﻿8. Der Betrieb-kcedit während der produktionsdauer.

23

Don England unabhängig. Uewpork, Hamburg und Antwerpen sind
dazu berufen, ebenbürtig neben London zu treten.

8.	Der Vetriebskredit während der produktionsdauer.

Beim Rembursiredit haben wir angenommen, daß die Ware
— Baumwolle — während der dreimonatlichen Laufzeit des Wechsels
nach Europa befördert und vom Baumwollhändler an den Fabrikanten
verkauft wurde. Oer Baumwollspinner, der dem Händler zahlen mutz,
benötigt Kreöit bis zur Zeit des Verkaufs des fertiggestellten Pro-
duktes ; es kann sich bei diesem Kredit um drei Etappen handeln: die
Zeit der Verarbeitung des Produktes, die Zeit, während welcher das
fertiggestellte Produkt unverkauft auf Lager liegt und endlich die Zeit
zwischen verkauf und Bezahlung der Ware.

Oie Verbindung von Wechselkredit mit warenbelehnung, wie sie
der Remburskredit darstellt, ist während der Produktionszeit zumeist
unmöglich: die Verpfändung von waren, die einem Umgestaltungs-
prozetz unterzogen werden, stößt auf gesetzliche und praktische Schwie-
rigkeiten; aber auch die Verpfändung der fertiggestellten, noch un-
verkauften Warenvorräte, der Warenlombard, wird relativ selten vor-
genommen: Das Einlagern von industriellen halb- oder Ganzfabri-
kaien in Lagerhäusern ist schwer durchführbar und die Verpfändung
der waren in der Fabrik selbst ist in den meisten Reichen sehr kompliziert
durchzuführen und schadet, da sie nach nutzen sichtbar ist, dem Rredit
des Schuldners.

Oer Vetriebskredit wird darum gewöhnlich nicht in einer Form
gewährt, die durch Warenverpfändung eine Rückzahlung bei Ablauf
des durch ihn ermöglichten Produktionsvorgangs garantiert; seine
Sicherung stellen vielmehr die gesammten liquiden Aktiven des Unter-
nehmens des Schuldners dar. viese setzen sich zusammen aus den Vor-
räten an Rohstoffen und Halbfabrikaten, die verarbeitet werden sollen,
den in Verarbeitung befindlichen Materialien, den fertig gestellten,
noch unverkauften Produkten und den Außenständen.

Oer Vetriebskredit ist ein Zinsgeschäft wie alle Geldmarktkredite,
der Gläubiger hat am Gewinn keinen Anteil, mutz aber auch vom Ver-
lust verschont bleiben; das wird nur inöglich sein, wenn der Betriebskredit
fene Summe nicht überschreitet, welche sich bei Veräußerung der li-
quiden Aktiven ergeben würde; bei Bemessung des Betriebskredits
mutz der Grundsatz herrschen, daß die Bank auch vom Konkurs des
Unternehmens unberührt bleibt.^
        <pb n="35" />
        ﻿24

II. Der Geldmarkt.

bat ein Unternehmen an Rohstoffen 160.000 Rkk., an Fabri-
taten im Produktionsprozeß 200.000 Mk., anfertigen Produkten 100.000,.
an Außenständen 100.000 Mk., so wäre die Summe der liquiden Akti-
ven 560.000 Bis.; der Betriebskredit ist aber nicht von diesem Be-
trag, sondern vom Realisationswert der einzelnen Aktiven zu bemessen.

Die unverarbeiteten Rohstoffe kann man mit geringen Abzügen
als realisierbar ansetzen,' bei den Außenständen wird die Bewertung
von der Art der Schuldner abhängen, meist werden auch hier die Ab-
striche vom Bilanzwert niedrig sein. Dagegen ist in der Regel
bei den fertigen noch unverkauften Produkten und vornehmlich bei den
im Produktionsprozeß befindlichen Gütern eine ansehnliche Margen
einzusetzen.

Auf den ersten Blick wird es befremdlich erscheinen, daß die Rkarge^
die bei der Kreditgewährung gegenüber dem Bilanzwert angelegt
wird, bei einem Fabrikat höher angesetzt werden soll als bei einem
Rohstoff. Für die Praxis der Bankleitung ist aber dieser Unterschied
von großer Bedeutung: Oie Rohstoffe haben einen Weltmarkt: bei
Zusammenbruch des Banmwollhändlers kann die Bank die Baum-
wolle, gleichviel wo sie liegt, durch telegraphische Grdre an einen Makler
verkaufen lassen. Oie Veräußerung irgend eines fertig gestellten Textil-
produktes dagegen ist schwierig,- da es vielleicht nur in einem bestimm-
ten Umkreis verkäuflich ist, seht es Lokalkenntnis voraus; die Fertig-
stellung der im Verarbeitungsprozeß selbst begriffenen Güter setzt Fort-
betrieb der Fabrik voraus. Rehmen wir ein anderes Beispiel: Eine
Schokoladefabrik stellt die Zahlungen ein: der Verkauf des Eacao ist
durch telegraphische Grdre möglich, er wird gewissermaßen unter Be-
rücksichtigung der Transportkosten auf den Weltmarkt zurückgeschaffte
Oie Schokolade dagegen ist zumeist nur lokal oder überhaupt nicht
absetzbar. Oie Fabrik mag zusammengebrochen sein, weil ihr Pro-
dukt nicht Anklang fand, die Produktionskosten zu hoch, die Lage
zu ungünstig war. Ein großer Bestand an Vorräten fertiger waren
kann eben in diesen Ursachen begründet sein. Run müßte die Bank,
wenn sie die im Produktionsprozeß befindlichen Güter zum Bilanzwert
belehnt hat, um ihren Kredit zu retten, die Produktion fortsetzen und
dabei riskieren „gutes Geld dem schlechten nachzuwerfen",- die Waren-
vorräte aber haben — im Gegensatz zu den Rohstoffen — durch öie
Verarbeitung individuellen Charakter erhalten.

Die meisten theoretischen Oarstellungen unterscheiden zwischen
gedeckten und ungedeckten Krediten. Für die Praxis ist aber dieser
Unterschied nicht in erster Linie entscheidend, es kommt vielmehr auf'
        <pb n="36" />
        ﻿8. Oer Betliebskredit während der produktionsdauer.

25

den Realisationswert der liquiden nicht anderweitig verpfändeten Ak-
tiven im §all des Konfutses an. Diese Ausführungen besagen nicht
etwa, daß der Bankkredit sich in diesen Grenzen bewegen muß, aber
jener Betrag, der über diese Grenzen hinausgeht, kann nicht mehr als
Geldmarktkredit, nicht mehr als Zinsgeschäft, sondern nur als Anlage-
kredit (§ 43) angesehen werden. —

Die Bank prüft regulär die Richtigkeit der einzelnen Bilanzposten
. durch Bucheinsicht,- Informationseinholung, Ruf einer Zirma, Bilanz-
abschriften genügen nicht. Man kann sich von der Unverläßlichkeit von
Auskünften leicht überzeugen, wenn man beim Konkurs einer Zirma
die Informationsbögen ansieht, die man über sie erhalten hat. Infolge
Kehlens der Spezialsicherung ist eine Aufnahme von Krediten bei meh-
reren Banken auf Grund derselben Bilanz möglich und auch wiederholt
vorgekommen! ein wirksames Mittel dies hintanzuhalten ist die Kon-
zentrierung aller Lin- und Ausgänge bei der Bank, soweit sich dies mit
den Zahlungssitten in dieser Branche vereinigen läßt. Wo der Grund-
satz der „Ausschließlichkeit der Bankverbindung", das heißt der Ver-
bindung des Kreditnehmers nur mit einer Bank, infolge der Banken-
konkurrenz bisher nicht durchzuführen war, dort kann nur eine gemein-
same Auskrmftszentrüle der Banken Sicherung gegen doppelte Kredit-
aufnahme schaffen.

Die reguläre §orm des Betriebskredits ist dort, wo nicht Wechsel-
diskont stattfindet, der Kontokorrentkredit,- man faßt in der Literatur
oft den Kontokorrentkredit als besondere Kreditform auf, mit Unrecht:
das Verhältnis zwischen Bank und Schuldner besteht darin, daß alle
Abhebungen belastet, alle Eingänge gutgeschrieben werden. Ueber das
ökonomische Wesen des Kredits gibt die Form des Kontokorrents keinen
Aufschluß: sie dient nicht bloß dem Betriebs-, sondern oft auch dem
Effekten- und Anlagekredit: ihre Besonderheit liegt nur in der Art der
Zinsenverrechnung. —

Der Betriebskredit im Kontokorrentweg ist ein Kredit ohne spe-
zielle Grundlage, er ist auf Grund der gesamten liquiden Aktiven
eines Unternehmens gewährt und daher nicht mobilisierbar, nicht von
einer Bank an eine andere weiterzugeben. Die Bank hat einem Unter-
nehmen 300.009 Mk. Kredit eingeräumt, und wenn sie das Geld selbst
benötigt, kann sie diesen auf der Kenntnis des Gesamtunternehmens
beruhenden Kredit weder ganz noch zum Teil einer andern Bank weiter-
geben, „mobilisieren". Oie Liquidität dieses Kredites liegt in einem
andern Moment: Der Industrieunternehmer kann, wenn die Bank von
dem kurzfristigen Kündigungsrecht Gebrauch macht, außer in Panik-
        <pb n="37" />
        ﻿26

II. Der Geldmarkt.

Zeiten in jeder größeren Volkswirtschaft bei einer andern Bank einen
Kreöit in höhe des Realisationswerts seiner flüssigen Aktiven finden,-
bekommt er geringeren Kreöit, so wird er geringere Vorräte ansam-
meln und bemüht sein, den verkauf der Vorräte und die Einziehung
der Außenstände zu beschleunigen. Sollte er aber nirgendwo Kredit
finden können und die Zahlungen einstellen müssen, so kommt die
Bank durch Realisierung der Aktiven ohne Verlust weg, freilich nach
kompliziertem und — was vom Bankstandpunkt aus besonders wichtig
ist — langwierigem Verfahren.

Diese beiden Umstände, die Unmöglichkeit der direkten Rkobili-
sierung und die nicht absolute Sicherheit der sofortigen Rückzahlung
des Kredits bei Kündigung rechtfertigen es, daß die Konditionen für
Betriebskredit höher gehalten werden als jene für den Ivschselkredit.
Oie in den nieisten Reichen übliche Kondition ist mindestens k % über
der jeweiligen Bankrate für dis beanspruchten Summen, wozu auf
dem Kontinent eine Provision hinzutritt.

9.	Der KKzeptKredit als Betriebskredit während der Produktions-

dauer.

Oer kontokorrentmäßige Betriebskredit ist für die Bank nicht mo-
bilisierbar, er muß aus Linlagemitteln gegeben werden/ in den beiden
letzten Jahrzehnten hat sich in Reichen starken Kreditbedarfs, vornehm-
lich in Deutschland und neuerdings in Rußland, die Tendenz gezeigt,
neben ihn den Akzeptkrsdit zu setzen. Oie Bank gewährt z. B, dem
Baumwollspinner, wenn die Baumwolle bei ihm anlangt, kür die
Zeit der Verarbeitung einen Akzeptkredit, das heißt sie gestattet ihm
auf sie bis zu einer fixierten höhe zu ziehen. Das Akzept wird auf
dem lvechselmarkt zu dem für Bankakzepte geltenden Vorzugssatz
begeben. Dem Baumwollspinner wird wie beim Remburslredit der
Privatsatz (der Satz zu welchem Bankwechsel diskontiert werden) zu-
züglich lvechselstempel und einer Provision berechnet, die in Deutsch-
land bisher zwischen und Ys% pro Vierteljahr betrug und erst neuer-
dings durch die Konditionvereinbarungen auf %%, für die rheinisch-
westfälischen Banken auf 1/s% pro (Quartal erhöht wurde. Da die
Bedingung des Kontokorrentkredits 1% über Banksatz der Reichsbank
ist, der Akzeptkredit aber zu der regulär um l % niedrigeren Rate für
Bankwechsel (§ 15) zuzüglich %—1% Provision gegeben wurde, war
er billiger als der Kontokorrent-, zu manchen Zeiten selbst billiger
als der Diskontkredit. Begreiflicherweise wurde er bei Industriellen
        <pb n="38" />
        ﻿9. Der Akzeptkredit als Betrieb-kredit während der produktionsdauer. 27

und Kaufleuten bald sehr beliebt. Zur die Banken aber bedeutete diese
Kreditform das Mittel, lediglich durch Verkauf ihrer Unterschrift ihr
Geschäft ausdehnen zu können; das Bankakzept wurde darum von
Spiethoff die Note der Privatkreditbanken genannt, wobei freilich der
wichtige Unterschied besteht, daß Erwerber von Bankakzepten vorhan-
den sein müssen,' die Begebung von Bankakzepten ist nur soweit mög-
lich als der wechsslmarkt hiefür Aufnahmsfähigkeit besitzt.

Die Beurteilung der Bedeutung des Bankakzepts ist nicht ein-
heitlich. Biester z. B. sieht darin eine modernere Form des Ver-
kehrs mit der Bank und scheint sie selbst dem Diskontkredit vorzu-
ziehen. Eine ökonomische Beurteilung wird durch Gegenüberstellung
des Akzeptkredits mit dem Remburskredit, mit dem er die äustere Form
gemeinsam hat, und mit dem Diskontkredit ermöglicht.

Beim Bemburs- wie beim mobilisierten Betriebskredit gibt dis
Bank ihr Akzept- aber der Remburskredit ist durch Verpfändung von
Welthandelswaren gedeckt, während der Akzeptkredit als nationaler Pro-
duktionskredit über eine gleiche Deckung nicht verfügt,' die Ersetzung
der Unterschrift des wirklichen Schuldners durch jene der Bank ist beim
Kemburskredit berechtigt, da es sich darum handelt, an Stelle eines in
Uebersee unbekannten ein bekanntes Akzept zu gewähren; im natio-
nalen Ureditverkehr hat dieses Argument keine Geltung. Schließlich
wird der Bemburskredit für die Verfrachtung?- und Handelszeit ge-
geben: Waren von tupischem Charakter können schon vor der Ankunft
in Europa verkauft werden, andere Waren kommen von den fernsten
Weltgegenden in längstens 6 Wochen an, so dast für den verkauf
weitere 6 Wochen zur Verfügung stehen,' in dieser Zeit wird der ver-
kauf aller Wahrscheinlichkeit nach vollendet sein. Der Akzeptkredit für
Betriebszwecke muh aber die produktionsdauer und die darauf
folgende Zeit bis zum verkauf umfassen,' in Unternehmungszweigen
mit langer produktionsdauer ist sine Sicherung der Einlösung bei Fäl-
ligkeit des Akzepts nicht gegeben.

vielfach ist das Bankakzept an Stelle des Warenwechsels getreten,
das heißt der Fabrikant akzeptiert nicht mehr gegenüber seinem Vor-
dermann im Produktionsprozeß, sondern zieht auf eine Bank. Der
Unterschied der beiden Vorgänge liegt in folgenden Ulomenten:

l.	Ein Wechsel eines Produzenten auf seinen Abnehmer Iaht das
individuelle Verhältnis zwischen beiden erkennen, und zwar all jenen,
bei welchen er zirkuliert: beini Bankakzept bleibt der Entstehungsgrund
der Ziehung verborgen, niemand kann ersehen, auf welcher Basis ein
Bankakzept begeben wurde.
        <pb n="39" />
        ﻿28

II. Der Geldmarkt.

- 2. Der Warenwechsel bekundet regulär, daß eine Warenbewegung
stattgefunden bat,- das Bankakzept im Betriebskredit kann auch auf
einem Produktionsvorgang beruhen.

3.	Der Warenwechsel wird im vertrauen auf beide Unterschriften,
des Ziehenden und des Akzeptanten, das Bankakzept nur auf die Un-
terschrift der Bank hin genommen, das heißt an Stelle der Beurteilung
der einzelnen Wechsel tritt die sehr wenig besagende Ansicht über die
Qualität der Bank. Oie geringen Differenzierungen der Diskontrate,
zu welcher die Akzepte der einzelnen Lanken genommen werden, sind
mehr Wirkungen der Menge als der Qualität der Akzepte. Die voll-
ständigste Bilanz vermag nicht ein klares Bild über die Situation der
Bank zu geben, weil sie nichts über die Art der gewährten Rredite aus-
sagt — aus dem Akzeptkredit im Binnenverkehr ersieht man aber nur
den Namen des Schuldners, nicht den Charakter des Nredits. Wenn
im Remburskredit die Bank einen Baumwollhändler auf sie ziehen
läßt, so weiß jeder, daß es sich um Zinanzierung von Baumwollsen-
dungen handelt,- wenn der Spinner A auf den Weber B Wechsel in
höhe von 200.000 Ulk. zieht, so kann man leicht beurteilen, ob dieser
Betrag nach dem Größenverhältnis beider Unternehmungen gerecht-
fertigt ist,- wenn aber der Weber B auf seine Bank Akzepte im Ge-
samtbetrag von 200.000 Ulk. zieht, dann vermag niemand zu beurteilen,
ob dieser Betrag gerechtfertigt ist, weil man eben die Grundlage nicht
kennt.

4.	§ür die Bank, die Akzepte einer andern Bank in größeren Wen-
gen nimmt, ist die Verlustgefahr nicht zu unterschätzen; eine Bank wird
leichter Akzepte einer andern Bank als Wechsel eines industriellen
Schuldners in starken Paketen diskontieren; durch Hereinnahme von
Akzepten überläßt sie der andern Bank das Urteil über die Rredit-
gewährung- eine Rritik an der Entstehung des Wechsels würde von
jedem aufrechten Bankinstitut zurückgewiesen werden.

Gegenüber dem kontokorrentmäßigen Betriebskredit, der nur
mit den zur Verfügung stehenden Mitteln gewährt werden kann, be-
deutet der Akzeptkredit für die Bank eine Erweiterung der Rreditge-
währungsmöglichkeit, freilich unter erhöhtem Risiko,- eine Bank hat
zum Beispiel gewöhnlich 20 Millionen Mark Akzepte im innern Um-
lauf- eine Wendung der Marktlage ermöglicht ihr nur 10 Millionen zu
begeben, sie muß dementsprechend ihre Kredite einschränken.. Run
könnte ihr das gleiche Schicksal bei Abhebungen der Einlagen wider-
fahren, aber hier kennt sie wenigstens die Einleger und kann deren
Absichten, wenn auch nur sehr unbestimmt, einschätzen,- über die Dis-
        <pb n="40" />
        ﻿19. Der Diskontkredit.

29

Positionen der Ukzeptnehmer aber kann sie kein sicheres Urteil haben
lind die Unsicherheit des Marktes wird vergrößert.

Nach den Ermittlungen Prions ist der Unteil der Bankakzepte am
gesamten Wechselverkehr in Deutschland von 1885 bis 1905 von 16
auf 31 % gestiegen und dieser Prozentsatz hat sich seither eher vergrö-
ßert. Wenn auch eine erhebliche chuote der Steigerung auf Zunahme
der Remburskredite entfällt, so ist doch der hauptteil dem starken Un-
wachsen der Betriebsakzepte zuzuschreiben.

Was bedeutet für die Bank die hergäbe ihres Akzepts für Be-
ckriebskredit? Sie übernimmt gegen eine Vergütung, die bisher
1250 Mark betrug und künftighin zwischen 1660 bis 2500 Mark
pro Quartal betragen wird, einen Ukzeptkredit von einer Million
und erhöht, da sie die Akzepte begeben muß, das Matz der Kritik, das
an ihr geübt wird und die Empfindlichkeit gegen ungünstige Nachrich-
ten. Diese Entwicklung mochte dem Unternehmer zugute kommen oder dem
Provinzbankier, die Kredit zu billigerem Zins erhielten als es ihre Trans-
aktionen rechtfertigten, vom Standpunkt der Bank aus stand aber Nutzen
und Engagement in keinem vernünftigen Verhältnis. Zm heftigen
Konkurrenzkampf haben vornehmlich die deutschen Banken an Stelle
des Kontokorrents- und sogar des Diskontkredits in Zeiten flüssigen
Geldes ihren Kunden den billigeren Ukzeptkredit eingeräumt und
ihnen damit für Transaktionen, die zum Teil viel illiquider sind
als der Warenwechsel, den niedrigen Zinssatz des Privatakzepts
gesichert, auf Kosten ihrer eigenen Sicherheit und ihres Erträgnisses.
Die Bank gibt dadurch Kredite, für die sie sich erst die Mittel auf dem
Markt durch Ukzeptbegebung schaffen muß, zu niedrigeren Konditionen
als solche Kredite, die sie aus ihr zur Verfügung gestellten Mitteln
befriedrigen kann! Das ist die Umkehrung des natürlichen Verhält-
nisses; eine Erhöhung der Konditionen für jeden nicht für Remburs-
zwecke dienenden Ukzeptkredit bis auf das Maß der Kontokorrentbe-
dingungen würde allein dem Charakter jener Betriebskredite ange-
messen sein, deren Befriedigung der nationale Ukzeptkredit heute dient.

jO. Der Diskontkredit.

. Der Vordermann im wirtschaftlichen Zirkulationsprozetz, der Ware
an den Nachmann verkauft (der Produzent von Halbfabrikaten an
jenen von Fertigprodukten, dieser an den Großhändler, dieser wie-
der an den Detailhändler), gibt Kredit, indem er auf den Nachmann
einen Wechsel zieht und diesen bei einer Bank diskontiert.
        <pb n="41" />
        ﻿30

II. Oer Geldmarkt.

Dom Bcm!ftanöpunft aus wird der Wechseldiskont durch folgende
Momente charakterisiert:

1.	Es besteht ein Nreditverhältnis zwischen Dor- und Nachmann
aus dem Verkehrsprozeß; die Bank schafft nicht den Nredit, sondern
übernimmt einen schon bestehenden Nredit.

2.	Oer lDechsel stellt eine abstrakte Schuldverpflichtung dar, Ein-
wendungen aus der dem Wechsel zugrundeliegenden Transaktion sind
unzulässig. Oie Wechselforderung genießt im Nonkurs des Schuldners
Vorzugsrecht, das Wechseleintreibungsverfahren ist ungewöhnlich streng.

3.	Oer Wechsel individualisiert die ^Kreditbeziehungen; die Bank
kann aus der Prüfung der Unterschriften, der Wechselbeträge, der
Zeit der Ziehung Schlüsse auf den Geschäftsgang des Einreichers vor-
nehmen,- sie gibt den Nredit im vertrauen aus zwei Unterschriften;
sie gewährt nicht, wie beim Nontokorrentkredit, eine Gesamtsumme,
deren Verwendung sie kontrolliert, sondern sie behält sich bei Einreichung
jedes einzelnen Wechsels die Entscheidung über Annahme oder Ab-
lehnung vor.

4.	Oer Wechsel bekundet, daß ein verkauf stattgefunden hat und
die höhe des hiefür gezahlten Preises,- hierin liegt ein Vorteil gegen-
über dem Betriebskredit, bei dem weder die Verkaufsreife noch der
Preis der Produkte mit Sicherheit feststeht.

5.	Oer Wechsel ist mobilisierbar, die Bank kann ihn bei Bedarf
weitergeben vornehmlich auch an die Notenbank.

Oiese Vorzüge haben dem Warenwechseldiskont eine bevorzugte
Stellung unter den Betriebskrediten der Depositenbanken gesichert und
ihn zu einem Hauptgeschäft der Noteninstitute werden lassen,- in
Deutschland sind andere Nredite zur Notendeckung nicht zugelassen,- die
notenbanktheoretischen Anschauungen, die hiezu führten, werden später
erörtert werden.

von verschiedenen Seiten wurde gegen die Bevorzugung der
Wechsels Einsprache erhoben: Oer Wechsel bekunde, daß B von A
gekauft hat, aber in der Laufzeit von drei Monaten könne B cm C, C an
D verkaufen und dadurch drei Wechsel entstehen,, die alle aus dem ver-
kauf derselben Ware basieren,- der Einwand ist für die Krage der Ein-
wirkung des Bankgeldes auf die preise bedeutsam, weil auf Grund
desselben Verkehrsaktes dreifach Geld geschaffen wurde; die Sicherheit
der Bank ist aber dadurch nicht gefährdet, da ja B das Geld, das er für
Wechseleinlösung benötigt, erhalten hat. — Kerner mag der Näufer
einen zu hohen preis (aus spekulativen Gründen) bewilligt haben;
auch dadurch wird die Bank nicht beeinträchtigt, es sei denn daß der
        <pb n="42" />
        ﻿10. Der Diskontkredit.

31

Käufer wegen dieses Kaufs zusammenbricht und den Verkäufer mit-
reißt. —

den beiden letzten Jahrzehnten ist die relative Bedeutung des
Warenwechsels im Kreditverkehr zurückgegangen,- Kartelle und Zahlungs-
konventionen bedingen vielfach gegenüber ihren Abnehmern dreißig-
tägige Regulierung und schalten den kvechselkredit aus, so daß der
Abnehmer gezwungen ist Kontokorrentkredit in Anspruch zu nehmen.
Umgekehrt verweigern große Abnehmer, die für die Produktion der
Gegenwart von stets wachsender Bedeutung werden, insbesondere die
öffentlichrechtlichen Körperschaften das Akzept, ohne aber immer pünkt-
lich zu zahlen- hier muß der Gläubiger Kontokorrentkredit nehmen.
Zm Verkehr zwischen Produktion und Handel endlich haben die Waren-
häuser und Konsumvereine den direkten Warenkredit teils durch Bank-
kredit ersetzt, teils auf ihn Überhaupt verzichtet, da sie von ihren Ab-
nehmern Barzahlung erhalten.

Diese Momente haben sich in allen Ländern mit Ausnahme Frank-
reichs fühlbar gemacht. Bei den englischen Depositenbanken betrugen die
Wechsel nach Angaben des vicepräsidenten Birch im Institute of Bankers
1880 26% der Gesamtaktiven ^ für Ende 1912 haben sieben englische
Depositenbanken den Wechselbestand gesondert ausgewiesen—er beträgt
nur 12% der Aktiven. Deutlicher als das Verhältnis zu den Gesamt-
aktiven ist jenes zu den Depositen,- es betrugen zu Ende 1912 in Mil-
lionen Pfund

die	! Depositen	die Wechsel
bei der Lloydsbank	88.8	9.5
Joint Stock	31.8	5.6
dounty and Westminster	85.1	17.7
City and Midland	82.7	10.5
London and S. Western	20.3	2.7
Union and Smith	40.3	6.5
will. Deaconsb.	16.1	4.3
	365.1	56.8

Die Wechsel betrugen demnach nur 13.6% der Depositen. Rechnen
wir aber auch jene Kredite hinzu, welche bei diesen Instituten an Wechsel-
brokers gegen Verpfändung von Wechseln gegeben werden, so hat sich
die Gesamtsumme der direkt und indirekt diskontierten Wechsel von
ca 48% der Depositen im Jahre 1880 auf ca 27% im Jahre 1912
gesenkt.

Jaffe weist in seinem klar zusammenfassenden Buch über das
englische Bankwesen ans die bekannte Tatsache hin, daß die englischen
        <pb n="43" />
        ﻿32

II. Der Geldmarkt.

Banken weder auf dem offenen Markt noch bei der Notenbank redis-
kontieren,- daher würden die in Wertpapieren angelegten Summen durch-
wegs als liquider angesehen als die Wechselforderungen. Vas ist un-
zweifelhaft richtig für die direkt genommenen Wechsel- die Bank von
England hat im 18. und zu Anfang des 19. Jahrhunderts die Diskontie-
rung von wechseln mit Unterschrift einer Privatbank verweigert, weil sie
in diesen Konkurrenten erblickte und sie hat den später entstandenen
Aktienbanken gegenüber eine gleiche Politik befolgt, weil deren Grün-
dung eine Durchbrechung ihres Monopols bedeutete. Die Depositen-
banken haben sich darum auf sich selbst gestellt und daraus ist bei ihnen
seit zwei Generationen eine Anschauung entstanden, die es für unehren-
haft hält Wechsel weiterzugeben. Nach dieser Praxis ist natürlich ein
Wechsel, der noch zwei Monate lauft, weniger liquide als sofort ver-
käufliche Konsols. Eine andere Auffassung aber gilt für die bwksr,
die Wechselmakler, die Wechsel kaufen und daraufhin sich entweder von
den Depositenbanken oder, wenn diese den Kredit zurückziehen, von der
Notenbank Geld leihen- und es ist eine gerade in den kritischen Perio-
den der englischen Geschichte erprobte und auch von der gegenwärtigen
broker-Generation geteilte Ansicht, daß Wechsel auf dem Markt leichter
weiterzugeben sind als Konsols. (vgl. für kritische Perioden: Richard-
fon vor dem Bullioneommittee von 1810, 124 und James im Report
from the select committee on banks of issue, London 1840, Bd. 2,
1485.) wenn nun ungeachtet dessen die Bedeutung der Wechselanlage
so erheblich gesunken ist, während gleichzeitig die Vorschüsse erheblich
gestiegen sind, so liegt die Ursache wohl mit in der Aenderung der
Zahlungssitten und Kreditgewohnheiten. —

In den vereinigten Staaten, wo weder Geldmarkt noch Zentral-
bank besteht, hat der Wechseldiskont, da hier die Mobilisierbarkeit bis-
her nicht zur Geltung kam, nie starke Bedeutung gehabt,- die geplante
Notenbankgssetzgebung muß ihn erst in den Verkehr gewissermaßen
einführen.

Auf dem Kontinent hat sich der Wechsel am stärksten in Krankreich
auch im Kleinverkehr eingebürgert und dort nehmen im Portefeuille
der Bank von Krankreich die Wechsel unter 100 krs. mehr als die Hälfte
des Gesamtbetrags ein. Zm deutschen Reich ist gleichfalls ein sehr aus-
gebreiteter, wenn auch nicht ebenso stark demokratisierter Wechsel-
verkehr ausgebildet worden; aber auch hier macht sich namentlich die
Tätigkeit der Konventionen geltend und in der Bankenquete wurde
wiederholt die Abneigung großer Kunden, gegen das Akzeptieren von
wechseln hervorgehoben, das zum Teil die Ersetzung des warendis-
        <pb n="44" />
        ﻿10. Der Diskontkredit.

33

konts durch das Bankakzept veranlaßt hat. Es ist aber fraglich, ob den
Ansätzen zu dieser Entwicklung genügend energisch entgegengetreten
wurden für die Verweigerung des Akzepts gilt dasselbe, was für die
Verweigerung der Bucheinsicht gilt: Wer verlangt, daß ihm die Waren
kreditiert werden, der muß akzeptieren; hätten die Banken nicht so
bereitwillig den Vordermännern im Produktionsprozeß Akzeptkredit
eingeräumt, so hätten diese mit weit größerer Energie den Widerstand
ihrer Abnehmer gegen das Akzeptieren niederzuringen gesucht. Für
keinen Lausmann besteht die Pflicht zu borgen; wer nicht akzeptieren
will, soll bar zahlen.

In Oesterreich, wo in einzelnen Produktionszweigen, namentlich
cher „Manufakturbranche" nicht prompte Zahlungssitten bestanden,
hat sich im letzten Jahrzehnt der Diskont offener Buchforderungen
immer mehr eingebürgert; für diese spezielle Kreditform gegründete
Genossenschaften diskontieren mit einer Marge die Außenstände
und sichern sich durch einen sorgfältig ausgearbeiteten Apparat,
der insbesondere Buchkontrolle und regulär Einziehung der Forde-
rungen durch das beleihende Institut vorsieht. In Oesterreich, wo sich
diese Kredite verläßlichen Schätzungen zufolge auf ca. 600 Millionen
Lronen belaufen und in Deutschland, wo in den letzten Jahren mehrere
ähnliche Versuchs gemacht wurden, wird eine leidenschaftliche Dis-
kussion für und gegen diese Kreditform geführt. Man führt dagegen
an, daß sie den andern Gläubigern im Lonkursfall die leichtest realisier-
baren Aktiven entzieht, daß sie zu mehrfacher Lreditinanspruchnahme
verleite, indem die Außenstände von einem andern Kreditgeber (Bank
oder warengläubiger) als vorhanden angesehen werden, während sie
in Wirklichkeit verpfändet sind. Indes ist hier die Beweisführung ver-
kehrt: wer Außenstände hat und Kreöit benötigt, der muß diesen in
irgend einer Form bekommen, und die Frage ist dahin zu richten, ob
die sonst üblichen Lreditarten mehr Sicherheit gewähren. Auch beim
Rontokorrentkredit, der von einer Bank auf Außenstände hin gewährt
wird, ist die Möglichkeit gleichzeitiger betrügerischer Kreditaufnahme
bei Warengläubigern oder andern Lanken gegeben, erfahrungsgemäß
weit mehr als beim Buchforderungskredit, wo die Buchkontrolle, die
Einziehung durch das Lelehnungsinstitut, die Evidenzzentrale der
Buchforderungsgesellschaften nach den bisherigen Erfahrungen mehr
Sicherheit gewähren als der Lontokorrentkredit. Der einzige, aber
durchschlagende Einwand gegen die Belehnung der Außenstände ist
aber der, daß in einer Leihe von Produktionen die Entwicklung zum
Wechselverkehr dauernd verbaut wird; der Buchforderungskredit hat

Somary, Bankpolitik.	3
        <pb n="45" />
        ﻿34

II. Dei Geldmarkt.

nur als Uebergangsstadium zum Wechselkredit Berechtigung, und es
ist darum vollbegründet, wenn die Gesterreichisch-Ungarische Bank
ebenso wie die Reichsbank ihm entschieden sich entgegenstellen. Ein
hinübergreifen dieser Kreditform auf Gebiete, in denen bisher der
Wechselverkehr herrscht, ist freilich wegen ihrer ungleich härteren Kon-
ditionen nicht zu erwarten. — In Zeiten allgemeinen Mißtrauens, in
denen der Warenabsatz stockt und nicht speziell sichergestellter Betriebs-
kredit nicht zu erlangen ist, dringt Buchforderungsdiskont und Waren-
lombard in Gebiete ein, die sonst der Rontokorrentkredit behauptet hat. —

Die Wirkungen des Betriebskredits aus die Produktion.

Oer Betriebskredit ist zu normalen Zeiten billiger als Eigenkapital,
denn er bedingt nur Zins, nicht Unternehmergewinn; er ist auch im
Durchschnitt der Jahre billiger als Aktienkapital. Er ist elastischer als
Eigenkapital: die Banken können einem Industriezweig, der sich in
Saisonarbeit befindet, die Mittel zeitweise zuwenden, die ein anderer
gerade in Ruhe verharrender nicht benötigt,' sie können bei Bedarf
ihre Mittel stärker anspannen, sich immobilisieren,' und endlich kann
auch die Notenbank zu Hilfe kommen,' die Ausdehnungsfähigkeit des
Geldmarktes ist sehr bedeutend und das kommt besonders solchen In-
dustrien zugute, bei denen sich der Rohmaterialeinkauf oder die Pro-
duktion entweder in bestimmte Iahreszeit oder in wenige Nonjunktur-
perioden zusammendrängt. Eine Reisschälfabrik muß den Reis in
wenigen Wochen einkaufen,' müßte sie den Einkauf mit eigenem Ra-
pital vornehmen, so würde dieses durch den ganzen übrigen Teil des
Iahres ungenutzt daliegen. Zerner ermöglicht der Betriebskredit dem
Industriellen oder Händler die Vollausnützung der Roniunktur: bietet
sich eine besonders günstige Raufgelegenheit oder kann ein großer
Auftrag übernommen werden, bei dem nicht sofortige Bezahlung erfol-
gen wird, so ist der ausdehnungsfähige Betriebskredit für den Unter-
nehmer von außerordentlichem Wert! müßte er soviel Eigenkapital
halten, als dem Rkarimalbedarf seines Betriebs entsprechen würde, so
könnte er einen genügenden Gewinn kaum erzielen.

freilich ist der Betriebskredit in seinem Ausmaß und seinen Kon-
ditionen von der Lage des Geldmarkts abhängig,- olle Schwankungen
desselben werden durch ihn in den wirtschaftlichen Verkehr hinein-
getragen. Oer Industrielle wie der Kaufmann dürfen aus einem Glas
trinken, das ihnen nicht gehört; aber es wird ihnen nicht selten gerade in
dem Augenblick fortgenommen, in dem sie den stärksten Ourst verspüren.
        <pb n="46" />
        ﻿12. Oie Lffektenkredite.

35

Der Betriebsfreöit ist von manchen Anhängern der Lmrencg-
Theorie als Krisenerreger bezeichnet worden,- er gewährt dem Unter-
nehmer die Möglichkeit kräftiger Produktionssteigerung, zwingt aber
nach Ueberschreitung des Hochpunktes der Konjunktur zu rascher Li-
guidierung. Zur mehrere schwere Krisen wurde die Warenlombar-
dierung verantwortlich gemacht. Der Spekulant, der auf Steigen der
preise rechnet, hält durch die Belehnung einen Leil der Ware vom
Markt ferne, ermöglicht durch Zurückhalten der Vorräte höhere preise,
als sie sonst zustande gekommen wären,- kann er die Spekulation nicht
durchhalten, weil er die Zinsen nicht mehr zu zahlen vermag oder weil
immer neue Vorräte auf den Markt kommen, so müssen die belehnten
Waren rasch verkauft werden, wodurch bei genügend großen Quanti-
täten belehnter Waren jähe Preisänderungen eintreten, da in der
Belehnungszeit das Angebot künstlich gemindert, in der Liquidierungs-
zeit gesteigert wurde.

Der Bankkredit hat zweifellos in vielen Konjunkturperioden die
Schwankungen der preise bedenklich erhöht; aber durch die äußere Korm
getäuscht nahm man vielfach als Betriebskredit an, was man richtig als
Anlagekredit bezeichnen müßte. Der Betriebskredit als Geldmarktkredit
belehnt nicht den vollen Wert der Güter, ein Teil muß durch Eigen-
kapital beigestellt werden- Erweiterung des Betriebs setzt daher pro-
portionelle Erhöhung des Eigenkapitals voraus,- der Betriebskredit
nimmt als Belehnungsgrundlage die preise an, zu denen die Ware so-
fort absetzbar ist und verlangt darum bei rascher Steigerung der preise
Erhöhung der Marge. Ebenso widerspricht die Belehnung von Quanti-
täten, die eine ansehnliche Quote des vorrätigen Gesamtquantums dar-
stellen, wegen der Schwierigkeit des sofortigen Verkaufs, und die Be-
lehnung über eine Campagne hinaus dem Wesen des Geldmarktkredits.
Kreditgewährung zur Bildung eines Korners und zur valorisation sind
darum Anlage-, nicht Geldmarktkredite.

\2. Die Lffektenkredite.

Die Lffektenkredite werden als Lombard-, Report- oder tägliche
Gelder gewährt- bei Lombardkrediten wird nur eine Quote des Kurs-
werts des Effekts belehnt; Reportkredite werden von einem Börse-
liquidationstermin zum andern gegeben, vierzehntägig, in London und
Paris, wo zweimal abgerechnet wird oder einmonatlick (Berlin, Wiens
und zwar in voller höhe des Kurswertes; das tägliche Geld wird für
einen oder wenige Tage gewährt, vornehmlich in New Port, wo tag-
        <pb n="47" />
        ﻿36

II. Der Geldmarkt.

liche "Regulierung der Börseengagements besteht, auch an den euro-
päischen Börsen; eine besonders bezeichnete Art des täglichen Geldes
ist das für den Liguidationstermin benötigte Ultimogeld.

Oer Effektenkredit wird auf Grund vorhandener Effekten ge-
währt,- dem Kapitalmarkt werden damit Gelder, die kurzfristiger Ab-
hebung unterliegen, zur Verfügung gestellt. Vas ist nur dann gerecht-
fertigt, wenn die Rückzahlung nach Ablauf der kurzen Ründigungsfrist
gesichert ist und der Rredit im Rahmen eines Zinsgeschäftes bleibt.

Oie erste Bedingung ist nur dann gegeben, wenn bei Fälligkeit
des Rredits und Zahlungsunfähigkeit des Schuldners sofortiger ver-
kauf der Effekten möglich ist. Vas trifft nur bei notierten Effekten zu,
die einen größeren Markt haben,- nicht notierte Aktien, Anteile an Ge-
sellschaften mit beschränkter Haftung, sind als Grundlage für Geld-
marktkredit nicht anzusehen; derartige Rredite sind Anlagekredite unter
Verpfändung eines vermögensobsekts, dessen Realisierung zweifelhaft
ist. Beim Geldmarktkredit, der die visposiiionen für die Einlagen-
abhebung sichern muß, kommt es vor allem auf die rasche Realisier-
barkeit der Werte an, und in dieser Beziehung bestehen auch zwischen
den notierten Aktien selbst große Unterschiede. Oie Renten des Staates
haben überall einen ungleich größeren Markt als die kleinen Anleihen
einer Mittelstadt, bei den vioidendenwerten kommt die Ronzentration
des Börseverkehrs auf die Effekten mit großem Rapital noch stärker
zum Ausdruck. An der New Parker Börse, der einzigen, an welcher die
Zahl der Abschlüsse verläßlich aufgezeichnet wird, betrugen nach Reib-
nitz im Zahrs 1909 die Gesamtumsätze in Aktien 215 Millionen Stück,
jene in den sechs meist gehandelten Aktien 108 Millionen, somit über
die Hälfte des Gesamtumsatzes; auf Steel commons und Reading com-
mons, die nicht bevorzugten Aktien des Stahltrust und der Reading-
Eisenbahn, entfielen allein 30 % des Gesamtumsatzes in Aktien. Oie
Größe des Marktes aber hat vom Standpunkt der Bank aus ent-
scheidende Bedeutung: Bedeutet doch ;. B. der Reportkredit —wenn
er sich auch juristisch in Raufform vollzieht — eine Belehnung zu 100%,
die nur bei sofortiger Veräußerungsmöglichkeit für den Fall der Nicht-
bezahlung gerechtfertigt ist.

Durch den Zwang zum sofortigen verkauf übt die Bank einen
Druck auf die Rurse aus; wenn sie große Pakete von Effekten zum
exekutiven verkauf bringen muß, kann der Rurs sehr stark gesenkt wer-
den und dadurch die Notwendigkeit entstehen, auch bei den Lombard-
krediten, die unter Zugrundelegung dieser Wertpapiere gegeben wurden,
erhöhte Einschüsse zu fordern. Daraus ergeben sich zwei Ronseguenzen:
        <pb n="48" />
        ﻿Oie Bank mutz bei Belehnung jener Effekten Vorsicht üben, an deren
Rurscntwicklung sie selbst — durch Eigenbesitz oder dauernde Kinanz-
verbindung mit der Firma — interessiert ist; denn der Geldmarkt-
kredit mutz kaltblütig, ohne Rücksicht aus die Folgen, gekündigt werden
können; ferner darf die Bank nicht verschiedenen Runden aus dasselbe
Effekt einen im Verhältnis zum Gesamtumlauf dieses Wertpapiers
zu hohen Betrag leihen; wenn eine Lank auf die Aktien einer Papier-
fabrik mit 2 Millionen Rurswert 1% Millionen auf verschiedenen
Ronten geliehen hat und sie auf einem Ronto 260.000 Mark zur Exe-
kution bringen mutz, so wird durch den daraus entstehenden Rursfall
auch der wert der andern Veckungseffekten natürlich mitbetroffen;
die andern Runden werden, wenn die Nachschutzzahlung ihnen schwer
fällt, die Aktien abzustotzen versuchen — das aber wird bei den für den
kleinen Markt sehr erheblichen Beträgen, wenn überhaupt, nur mit
Verlust möglich sein, der das vermögen der Schuldner übersteigen kann;
die Bank riskiert bei relativ zu starker Belehnung entweder Verlust
oder die Umwandlung eines Effekten- in einen dauernden Anlagekredit.
Bei der Emission neuer werte treten diese Fragen mit besonderer
Dringlichkeit auf.

Efsektenkredit wird auf Grund von Effektenbesitz oder behufs
Erwerb von Effekten in Anspruch genommen, wenn eigenes Rapital
entweder überhaupt oder derzeit fehlt, wenn es teurer oder schwerer
erlangbar wäre.

Oer erste Fall ist bei der berufsmätzigen, kurzfristigen Spekulation
gegeben; Eigenkapital ist hier nur soweit vorhanden als es zur
Deckung von Rurseinbutzen im kurzen Zwischenraum zwischen Erwerb
und verkauf des Effekts nötig ist. Den Ersah momentan fehlenden
Eigenkapitals besorgt der Efsektenkredit bei Emissionen: der Subskri-
bent besitzt im Augenblick nicht den ganzen für die Zeichnung erforder-
lichen Betrag, er wird ihn aber in einigen Wochen aus einer Einnahme-
quelle erhalten; hier ist der Efsektenkredit ein Vorschutz. Efsektenkredit
wird aber auch dort genomnien, wo Eigenkapital vorhanden ist. Auch
der Ropitalbesitzer beleiht in Zeiten billigen Geldes, in denen Ne-
portkredit 2 oder 3 bedingt, Effekten, um vom Zinsunterschied zwischen
Effektenertrag Nutzen zu ziehen; oder er nützt eine günstige Gelegen-
heit zuni Effektenerwerb aus, ohne datz für ihn der Zwang bestehen sollte,
Eigenkapital aus einer Anlage rasch herauszuziehen. Diese Unterschiede
sind für die Bestimmung des Zinses des Effektenkredits von Bedeutung.

Zwischen Betriebs- und Efsektenkredit in ihrem Verhältnis zu den
Banken bestehen zwei für die Praxis wichtige Unterschiede: Der Be-
        <pb n="49" />
        ﻿38

II. Oer Geldmarkt.

triebskredit wird in der Mehrzahl der Fälle an Runden gegeben, mit
denen die Lank in dauernder Geschäftsverbindung bleibt; der Konto-
korrentkredit vornehmlich setzt genaue Kenntnis der Verhältnisse des
Kunden voraus,- es ist für den Industriellen nicht angenehm, seine Bücher
der Reihe nach verschiedenen Banken zeigen zu müssen, und er pflegt
darum leine Bankverbindung ohne triftigen Grund nicht zu ändern. Oer
Effektenkredit dagegen wird teils den Mitgliedern der Börse und den
brokers, über deren Verhältnisse jede Bank informiert ist, teils andern
Kapitalbesitzern, über deren Situation nähere, bilanzmäßige Auskunft
nur in Ausnahmsfällen verlangt wird, gewährt- die Esfektenschuldner
wechseln stark, eine feste Verbindung findet nicht statt. Oas ist für
die Frage der Lösung des Effektenkredit? von besonderer Wichtigkeit.
Sodann findet beim Kontokorrentkredit eine direkte Verbindung zwi-
schen der Grundlage des Kredits und der Verwendung desselben
statt: der Kredit wird auf Grundlage vorhandener Aktiven eines In-
dustrieunternehmens gewährt und für den Produktionsprozeß be-
nützt,- regelmäßig wird die Lank die Verwendung des Kredits über-
wachen. Effektenkredit wird aber zum Teil aus spekulativen Gründen,
zum Teil aber deshalb genommen, weil der Besitzer Geld zu andern
Zwecken benötigt und sich die hiefür erforderlichen Mittel durch Effekten-
belehnung am leichtesten beschaffen kann. Beruf und Geschäftsart
des Schuldners geben in manchen, aber durchaus nicht in allen Fällen
Anhaltspunkte über den voraussichtlichen Verwendungszweck, aber
der Bank ist dieser gleichgiltig, soferne nicht Gefahr besteht, daß das
zur eventuellen Nachschußpflicht erforderliche vermögen des Schuldners
verloren geht.

13. Die Wirkung der Effektenkredite.

1.	Oer Effektenkredit gestattet Erwerb von Effekten mit einem
Eigenkapital, welches als Marge bei Kurssenkung ausreicht; er macht
dadurch die Berufsspekulation überhaupt erst möglich. Wäre er nicht
vorhanden, so würde ein vermögen von 250.000 Mk. gerade ausrei-
chen, 100 Deutsche Bankaktien zu kaufen und es müßte eventuell darin
allein einen oder zwei Monate investiert bleiben, bis sich ein günstiger Ver-
kaufskurs findet. Oie kurzfristige Spekulation von Monat zu Monat
und die Berechnung des Jobbers, die die Unterschiede des Kurses von
Tag zu Tag oder von Stunde zu Stunde ausnützt und mit Bruchteilen
von Prozenten im Kurswert als Nutzen kalkuliert, wären unmöglich.

2.	Oer Effektenkredit ermöglicht die Erweiterung des Kapital-
        <pb n="50" />
        ﻿14. Nachfrage und Angebot auf dem Geldmarkt.

39

Marktes über die vorhandenen Sparkapitalien hinaus. Ohne Effekten-
kredit könnte eine neue Renten- oder Aktienemission nur untergebracht
werden, wenn in der Zwischenzeit zwischen der letzten Emission soviel
zunr Rauf dieser Effekten bereites Kapital angesammelt wäre als zur
Unterbringung der Werte erforderlich ist,' dadurch würde der Kapitol*
markt sich nur sehr schwerfällig bewegen können: Renten- und Aktien-
werte könnten nicht begeben werden, wenn Staaten und Gesellschaften
neues Kapital brauchen, sondern erst dann, wenn das Sparkapital bis
zur vollen Deckung des Kapitalbedarfs herangewachsen ist. Zm Gesamt-
resultat, durch eine längere Periode betrachtet, wäre ein Unterschied
nicht vorhanden, denn der Effektenkredit kann nur vorübergehend
Sparkapital vertreten — aber er ermöglicht eine Diskontierung künftig
entstehenden Sparkapitals und gibt so dem Kapitalmarkt eine wenn
auch nicht sehr starke Elastizität. —

3.	Der Begehr nach Vetriebskredit richtet sich nach dem Bedarf von
Industrie und Handel, er wird durch die Einflußnahme der Banken
besonders durch die Zinspolitik nur ausnahmsweise in seinem Um-
fang vergrößert: der Begehr nach Effektenkredit dagegen ist in hohem
Maße beeinflußbar. Die Vergrößerung des im Land vorhandenen Ef-
fektenvorrates durch Schaffung neuer Werts, die Kurssteigerung und
der verkauf von Effekten aus dem Besitz größerer Kapitalisten an die
kurzfristige Spekulation rufen erhöhten Bedarf nach Effektenkredit her-
vor: er ist darum die geeignete Unlage für überschüssige Mittel der
Banken namentlich in Zeiten hoher Geldflüssigkeit, in denen die Ver-
wendung der Gelder Schwierigkeiten bereitet.

Nachfrage und Angebot aus dem Geldmarkt.

Die Nachfrage auf dem Geldmarkt, dem Markt für Zinskredite,
ist bestimmt durch die Summe des Bedarfs nach Betriebs- und Effekten-
kredit.

Für den nationalen Bedarf an Vetriebskredit ist die Art der im
Lande vorherrschenden Produktionen entscheidend: in Reichen mit über-
wiegender schwerer Industrie ist der Bedarf im Verhältnis zum stehen-
den Kapital geringer als in Reichen mit stark entwickelter Verlagsindu-
strie. Starke Ansammlung eigenen Vermögens ermöglicht in England,
teilweise auch in der Union der Industrie die Bestreitung von Betriebs-
auslagen mit Eigenkapital, eine Entwicklung, die auch durch billige Be-
schaffung von Ligenkapital namentlich durch Ausgabe von niedrig ver-
zinslichen Obligationen oder von Aktien, auf die nur in Konjunkturzeiten
        <pb n="51" />
        ﻿40

II. Der Geldmarkt.

Dividende gezahlt zu werden pflegt, gefördert werden kann. In Ländern
dagegen, in denen die Beschaffung eigenen Kapitals teuer und der Besitz
eigenen Betriebskapitals entweder wegen geringen Gewinns oder wegen
der Praxis starker Gewinnausschüttung oder infolge des geringen Alters
der bestehenden Unternehmungen nicht groß ist, ist ein starker Bedarf
an Betriebskredit vorhanden; das gilt namentlich für jene Wirtschaften,
in denen die Aktiengesellschaften noch nicht auf lange Lebensdauer zu-
rückblicken: die Privatfirmen pflegen einen erheblichen Geil der Ge-
winne für Geschäftserweiterung zurückzuhalten, die eingearbeitete,
erfolgreiche Aktiengesellschaft hat die Tendenz, durch starke Rückstellun-
gen sich auch für Betriebszwecke ihr selbständiges Kapital wenigstens
teilweise zu sichern, die junge Aktiengesellschaft pflegt vom Bankkredit
abhängig zu sein. Der Konzentrationsprozetz in der Industrie, der zu
Trusts führt, mindert den Bedarf an Letriebskredit: die Zusammen-
fassung konkurrierender Unternehmungen in eine große Gesellschaft
verbilligt die Beschaffung von Tigenkapital, vermindert die Betriebs-
ausgaben und kann durch erhöhte Gewinne die Möglichkeit zur Schaf-
fung eigenen Betriebskapitals aus den Zahreserträgnissen bieten. End-
lich ist die Art der Kreditbedürfnisse, die erfolgreich an den Markt appel-
lieren kann, in den einzelnen Ländern nach der Betätigungsform der
Kreditinstitute verschieden: Der Handwerker konnte bis vor kurzem
in Zrankreich infolge der Organisation des dortigen Kreditwesens Be-
triebskredit nicht erhalten und sein Verlangen danach war für den
Markt unwirksam, während in Mitteleuropa die Befriedigung dieser
Kredite eine erhebliche Bedeutung hat.

Der nationale Bedarf an Effektenkredit hängt von dem chuantum der
im Lefitz eines Volkes befindlichen Wertpapiere, vom Verhältnis zwi-
schen dauernden Effektenanlegern und Spekulanten und von der Art der
Emissionstätigkeit ab,- er ist bei überwiegendem Rentenbesitz und längeren
Zwischenräumen zwischen der Schaffung neuer Werte niedriger als bei
überwiegendem Aktienbesitz und zeitlicher Konzentration der Emissions-
tätigkeit.

Die Gesamtsumme dieser Kredite bestimmt den Geldmarktbedarf
eines Landes,- wieweit er durch Anforderungen eines andern Landes
erhöht werden kann, wird später erörtert werden.

Die wichtigsten Kreditgeber auf dem Geldmarkt sind die Kredit-
banken. Sie verwalten kurzfällige Einlagen und können darüber hinaus
für Wechseldiskontierung innerhalb der Grenzen ihrer Zahlungsfähig-
keit die verfügbaren Mittel durch Gutschrift erweitern; welchen Prozent-
satz der fremden Gelder sie dem Geldmarkt zuführen, das hängt von
        <pb n="52" />
        ﻿14. Nachfrage und Angebot auf dem Geldmarkt.

41

der Art der Zälligkeit der Gelder, der Beurteilung der Größe der an
die Bank in den nächsten Monaten herantretenden Ansprüche und eini-
germaßen auch von der Landestradition ab. Sie können mit einem
bestimmten Minimum von Einlagen, das ihnen dauernd verbleiben
wird, Anlagekredite gewähren: wie hoch sie dieses Minimum schätzen,
wird nicht bloß durch die normalen, sondern auch durch die zu er-
wartenden Panikabhebungen bestimmt. Oie französischen Banken,
unter deren Einlegern die leicht erregbaren Rleinkapitalisten eine wich-
tige Rolle spielen, wenden dem Geldmarkt eine größere chuote ihrer
Mittel zu als die deutschen oder amerikanischen Banken, die zum guten
Teil einer kühl überlegenden, geschäftskundigen Einlegerschaft gegen-
überstehen.

Oie Sparkassen kommen als Geldgeber auf dem Weltmarkt auch
in den Reichen mit autonomer Sparkassenorganisation nur mit geringen
Summen in Betracht. Dagegen hat die Gewährung von Betriebs-
kredit durch Genossenschaften in Deutschland, Oesterreich und Italien
immer stärkere Ausdehnung genommen.

§ür einen Zweig des Betriebskredits, den Diskontkredit, stehen
die Mittel der Notenbank zur Verfügung.

Rreditbanken und Notenbank nehmen Wechsel in individueller
Verhandlung von dem einzelnen Runden, die Rreditbanken geben
Rontokorrentkredit gleichfalls in Sondervertragsform. Ein Markt im
örtlichen Sinn existiert für diese Rreditformen nicht, ebensowenig für
den Effektenlombard.

Dagegen besteht ein Geldmarkt im wörtlichen Sinn für den Akzept-,,
den Reportkredit und das tägliche Geld. Diese Rredite werden auf dem
Rontinent zum weit überwiegenden Teil an der Börse abgeschlossen
und die Bedingungen hierfür werden überall öffentlich notiert. Gegen-
stand des Börsenverkehrs können nur solche Wertgegenstände sein, bei
denen sich die Unterhandlung auf den preis beschränken kann,- von den
wechseln sind daher nur solche für den Börseverkehr geeignet, deren
Akzeptant allenthalben als so gut bekannt ist, daß über die Wechsel-
sicherheit eine Diskussion überflüssig ist. Derartige Akzeptanten sind die
Banken und (auf dem Rontinent nur ausnahmsweise) allererste Indu-
striefirmen. Die Entstehung der Bankwcchsel haben wir oben ge-
schildert ; sie kommen in festen Beträgen abgerundet in den Verkehr.

Geldgeber, beziehungsweise Diskonteure von Bankakzepten sind
zunächst wieder die Rreditbanken, die überschüssige Mittel zur Verfü-
gung haben und sie in einer weise anlegen wollen, die unbedingt sichere
Rückzahlung bei verfall gewährleistet, was bei den Akzepten des „offe-
        <pb n="53" />
        ﻿42

II. Oer Geldmarkt.

neu Marktes" mit Rücksicht auf die Güte des Akzeptanten der Fall ist.
Als Geldgeber auf dem offenen Markt erscheinen ferner jene Nlirt-
schaftsorganifationen, die größere Rapitalien ohne Intervention einer
Bank direkt zu verleihen wünschen, aber nicht in ein spezialisiertes Rre-
ditgeschäft eintreten wollen: hieher gehören in manchen Staaten die
Versicherungsgesellschaften, mitunter größere Städte mit zeitweise ver-
fügbaren Mitteln, auf manchen Geldmärkten der heimische Staat oder
auswärtige Staaten, ver Staat gibt seine Einnahmen bis zum Zeit-
punkt der Verwendung entweder an die Notenbank als Guthaben
— England, Frankreich, Belgien, in Deutschland das Reich — oder
an eine gesonderte Staatsbank: preußische Seehandlung, Cesterreichische
Postsparkasse, in gewissem Sinn auch das amerikanische Treasurg- die
Seehandlung und teilweise die Postsparkasse verwenden die Staats-
gelder zum Ankauf von Bankakzepten. Zn neuerer Zeit haben meh-
rere Staaten für den Zinsendienst von Anleihen, die sie im Ausland auf-
genommen hatten, größere Rapitalbeträge im Gläubigerland zurück-
gelassen,- so unterhielt Rußland in Paris und Berlin, Japan und meh-
rere englische Kolonien in London ansehnliche Beträge. Italien hatte
bis zum Tripoliskrieg ansehnliche Summen im Ausland als Guthaben,
teils aus lvährungsgründen, teils um einen Reservefonds an aus-
wärtigen Zahlungsmitteln im Notfall zu haben. Diese Gelder wur-
den regulär auf dem offenen Markt verwendet,- die Seehandlung
und die Postsparkasse sind zentral verwaltete Institute; ihre Organi-
sation ist nicht einem regelmäßigen Rreditoerkehr mit kleinen Diskon-
teuren angepaßt: es kommt ihnen nicht darauf an, den denkbar höchsten
Zins herauszuwirtschaften, sondern nur die Einnahmen des Staates
für eine bestimmte kurze Zeit sicher anzulegen. Die Seehandlung weiß,
welche Summe der preußische Staat für Zahlungen am 1. Januar be-
nötigen wird, und sie mutz die ihr in den vorausgehenden Monaten
zufließenden Einnahmen des Staates so anlegen, daß die vom Staat
am L Januar gebrauchten Beträge ihr in der letzten vezemberwoche
mit absoluter Sicherheit zur Verfügung stehen. Während bei Einlagen
privater Deponenten die Abhebungen durch Neueinlegungen abgelöst
werden, so daß die Kreditbanken regulär % ihrer Vepositensmmne
als feststehend ansehen können, erneuern sich die Guthaben des Staats
entweder überhaupt nicht oder doch nicht sofort. Der russische Staat
unterhält Guthaben zur Zahlung der Schuldzinsen, und wenn durch
Entrichtung einer Rate das Guthaben gekürzt ist, so kann die Auf-
füllung desselben entweder erst später (bei Abschluß einer neuen Aus-
ländsanleihe) oder gar nicht erfolgen, das letztere in dem Fall, wenn
        <pb n="54" />
        ﻿15. Oie Bestimmung der Zinssätze des Geldmarkts.	43

der russische Staat nach Erschöpfung des Guthabens für Bestreitung
des jeweiligen Zinsendienstes erst kur; vor Fälligkeit Auslandszahlungs-
rnittel suchen würde. Darum kann bei Guthaben dieser Art mit Mindest-
beträgen, die in allen Zöllen verbleiben müssen, nicht gerechnet werden
und die einfache, übersichtliche Anlage in Bankakzepten wird als Gegen-
post dieser Gelder bevorzugt. — Größere Kapitalbesitzer legen in der
Gegenwart relativ seltener als vor einer Generation momentan ver-
fügbare Gelder in Bankakzepten an, hier hat sich in sehr vielen Fallen
die Kreditbank dazwischengeschoben. —

Auch die Anlage in Report-, täglichem und Ultimogeld ist über-
sichtlich und leicht zu beurteilen: die Schuldner sind Banken, Privat-
bankiers, Effektenkommissionäre, stets derselbe Personenkreis, dessen
finanzielle Situation gut bekannt ist; die Deckung bieten notierte Effek-
ten, Verlust ist nur möglich, wenn eine starke Kurssenkung während
der Dauer des Kredits eintritt, die den finanziellen Ruin des Schuld-
ners zur Folge hat. —

Gewöhnlich wird der „offene Geldmarkt" und die Notenbank in
einen Gegensatz gebracht: das ist nur vom Geldbeschaffungsstandpunkt
der kontinentalen Kreditbanken aus zu verstehen. Die Begebung von
Akzepten ist für die Banken das eine Mittel sich Geld zu beschaffen,
die Rediskontierung von Wechseln bei der Notenbank das andere. Bei
starker Spannung zwischen dem Zinssatz des Marktes und jenem der No-
tenbank werden die Banken eventuell erforderliche Mittel mehr da-
durch beschaffen, daß sie die Kunden auf sich ziehen lassen und die Ak-
zepte begeben, bei geringer Spannung werden sie mehr Wechsel bei
der Notenbank rediskontieren. Zn London ist dieses Verhältnis im
Wesen identisch, in der äußeren Form verschieden. Dort begeben die
billbrokers (Wechselmakler) die Wechsel der Lanken und Handels-
firmen je nach dem Verhältnis des Zinssatzes entweder auf dem offenen
Markt, d. h. hauptsächlich bei den Banken, welche überschüssige Mittel
haben, Anlage- und Versicherungsgesellschaften oder bei der Noten-
bank. Aber dieser Gegensatz, der auch in der Verschiedenheit der Zins-
politik zum Ausdruck kommt, darf nicht darüber hinwegsehen lassen, daß
die Stütze der Notenbank den stärksten Rückhalt des Geldmarktes bildet.

J5. Die Bestimmung der Zinssätze des Geldmarkts.

Um die Momente zu erfassen, von welchen die Zinssätze des Geldmarkts
abhängen, wollen wir untersuchen, was die Kreditwerber auf dem Kapi-
talmarkt bewilligen können und was die Kreditgeber fordern müssen. —
        <pb n="55" />
        ﻿44

II. Der Geldmarkt.

Für den Unternehmer bildet der Nutzen, den er aus dem mit
Bankkredit durchzuführenden Betriebsakt erwartet, die Obergrenze
der Leistungsmöglichkeit- von dieser scheinbar selbstverständlichen und
banalen Regel gibt es aber wichtige Ausnahmen. Ein Unternehmen
kann in einem Teil seines Betriebes genügenden Gewinn erzielen, der
ihm gestattet, einen andern Teil ohne Gewinn oder selbst mit Ver-
lust abzustoßen (zum Beispiel billige Auslandsverkäufe bei genügend
hohem Inlandspreis oder Bekämpfung des outsiäei-s eines Kartells);
hier kann der für den einzelnen Betriebsakt entrichtete Leihzins den
Nutzen aus dem konkreten Geschäft übersteigen. Oer Gewinn ferner,
der aus den einzelnen Betriebsakten erzielt werden soll, kann außer-
ordentlich stark wechseln: Ein Unternehmen mag sich gezwungen sehen
bei verdoppeltem Umsatz ohne erhöhten Reingewinn zu arbeiten: in
diesem Kall wird der Gewinn, der auf die einzelne Transaktion ent-
fällt, um die Hälfte niedriger sein als vorher, vor allem ist zwischen
jenen Wirtschaftsubjekten, welche ohne und jenen, welche mit stehendem
Kapital arbeiten, zu unterscheiden: Oie ersteren sind frei, sie werden
Betriebskredit nur dann in Anspruch nehmen, wenn sie durch dessen
Verwendung Nutzen finden; die Besitzer von Fabriken aber müssen,
wollen sie ihre Maschinen nicht stille stehen lassen, die Angestellten und
Arbeiter fortschicken und ihre ganze Organisation aufgeben, ihre Pro-
duktion in einem Rkinimalumfang auch dann aufrechthalten, wenn
damit kein Gewinn verbunden ist.

Oer Händler wird, wenn der Zins für Betriebskredit so hoch an-
steigt, daß ihm kein Gewinn mehr zurückbleibt, sein Geschäft einstweilen
ruhen lassen, der Fabrikant nur jene Abschlüsse machen, die ihm noch
Nutzen gewähren oder wenn dies — wie gewöhnlich — nicht allein
möglich ist, jene die für den Absatz der Minimalproduktion seiner Merke
nötig sind. Oas Ansteigen des Zinses bis zur Beseitigung des Gewinns
an den einzelnen Produktionsakten hat eine Verringerung, aber nicht
unbedingt das Aufhören der Inanspruchnahme von Betriebskredit zur
Folge, vom Standpunkt der Kreditwerber aus ist aber noch eine zweite
Gbergrenze gegeben: Oer Zins für Betriebskredit kann im Durch-
schnitt einer Konjunkturperiode die Kosten für Beschaffung von Eigen-
kapital (den Kapitalmarktzins) nicht übersteigen. Niemand wird durch-
schnittlich 8% für Betriebskredit bezahlen, wenn die Möglichkeit be-
steht 4(4% Obligationen unterzubringen. Aber auch dieses Maximum
gilt nur für den Mindestbetriebskredit, den das Unternehmen jeder-
zeit braucht: Wenn eine Gesellschaft in normaler Zeit 500.000 Mk.,
in Konjunktur 1 Million Betriebskredit braucht, so kann sie nur 500.000
        <pb n="56" />
        ﻿15. Die Bestimmung der Zinssätze des Geldmarkts.

45

Mark in dauerndes Kapital verwandeln, der Rest mutz in Kreditform
aufgenommen werden und für diesen gilt daher die Gbergrenze nicht.

Beim Effektenkredit ist zwischen Anleger und Spekulant zu unter-
scheiden. Oer Anleger nimmt regulär nicht Effektenkredit, dessen Ver-
zinsung über jene des Effekts selbst hinausgeht,- es wäre ja für ihn un-
vernünftig, Papiere mit 5 % Rentabilität zu halten und für den dafür
gewährten Rredit 6% ?u entrichten,- diese Gbergrenze wird nur aus-
nahmsweise dann überschritten, wenn der Effektenbesitzer bei vorüber-
gehendem kurzfälligen Kreditbedarf sich nicht zum verkauf seiner lvert-
papiere — wegen ihres zu niedrigen Rursstandes — entschließen will oder
wenn Gelegenheit besteht, Effekten zu einem nach der Ansicht des Er-
werbers besonders vorteilhaften Preis (zum Beispiel bei Neuemissionen
zum Subskriptionspreis) zu kaufen, die Vollbezahlung aber erst einige
Zeit später möglich ist. Selbstredend darf der Lffektenkreditzins nicht so
hoch sein, datz seine Rosten die erwartete Rurserhöhung übersteigen,
weil sonst im ersten Fall der verkauf, im zweiten die Verschiebung
des Ankaufs der Effekten vorzuziehen wäre.

Oer Spekulant will für Effektenkreditzins nur einen Teil dessen
zahlen, was er an Gewinn aus der Rurssteigerung erwartet. Bei
lebhafter Effektenbewegung mögen die Erwartungen so hoch gehen,
datz die Zinsfrage überhaupt keine Rolle in den Erwägungen spielt,
der Spekvlationskredit läuft ja nur auf kurze Zeit, einen halben Monat
oder einen Monat, und selbst 12% Reportzins würde im Monat nur
1% bedeuten,- wer daher ein Effekt zum Rurs von 200 gekauft hat,
der wird selbst bei 12% Report nur dann auf Verlängerung seines
Engagement verzichten, wenn er nicht glaubt, datz der Rurs über 202%
hinausgehen wird. Bei Rentenwerten, bei denen Rursschwankungen
Bruchteile von Prozenten betragen, kann ein Ansteigen des Effekten-
kreditzinses die vom spekulativen Erwerber erwartete Rurssteigerung
erreichen oder übersteigen, sie schränkt darum den spekulativen Ren-
tenerwerb ein. Auf dem Aktienmarkt dagegen wird bei lebhafter Be-
wegung mit stärkerer Rurserhöhung gerechnet: wer im Lau, eines Mo-
nats zehnprozentige Rurssteigerung erwartet und von diesem Nutzen
auch nur die Hälfte an Zinsen wegzahlen will, der kann rein prinzipiell,
da ihm 5% im Monat zur Verfügung stehen, 60% Lffektenkreditzins
pro anno bewilligen. Oa hier die Erwartung die Gbergrenze des Ge-
winns bestimmt, ist für den Leihzins in Zeiten starker Aktienbewegung
keine Gbergrenze auf Seite der Schuldner vorhanden. Dasselbe gilt
für die bei der Entnahme von „täglichem Geld", aber auch im Re-
portkredit nicht seltenen Fälle, in welchen der Schuldner bei sofortiger
        <pb n="57" />
        ﻿46

II. Der Geldmarkt.

Lösung des Engagements großen Verlust hätte und daher bestrebt ist,
um jeden preis zu prolongieren. Diese Erwägung erklärt die Möglich-
keit des zeitweisen Vorkommens von Effektenkreditsähen, die unge-
wöhnlich hoch erscheinen. Es hat zum Beispiel namentlich bei im Bank-
wesen nicht erfahrenen Leuten erstauntes Kufsehen erregt, daß in New
tzjork in Panikzeiten der Satz für tägliches Geld vorübergehend bis über
1000% pro anno stieg: das bedeutet 3% für den Tag/ wenn nun zum
Beispiel ein Spekulant Aktien zu 100 gekauft hat und am Tag, an dem
er verkaufen will, der Nurs z. B. durch eine Nriegseröffnungsnachricht
auf 60 gesunken ist, so mag er dafür, daß ihm die Möglichkeit eines
Verkaufs am nächsten oder zweitnächsten Tag, an welchem er eine
„Erholung" erwartet, gewährt wird, wohl 3% pro Tag zahlen/ ist
der Rurs in der Zwischenzeit auch nur auf 70 wieder hinaufgegangen,
so ist er bei verkauf zu diesem preis noch immer besser als bei sofortiger
Lösung des Engagements davongekommen. — Auf die Dauer aber
kann nur sehr kapitalkräftige Spekulation selbst bei gleichbleibenden
Effektenkursen hohe Zinsen zahlen.

Die wichtigsten Kreditgeber auf dem Geldmarkt sind die Uredit-
banken. Untersuchen wir, nach welchen Gesichtspunkten sie den Zins
bestimmen.

Jede Bank muß mehr verdienen als sie für Einlagen vergütet/
ein Industrieunternehmen mag zeitweise ohne Gewinn arbeiten, eine
Bank ist im gleichen Zoll verloren, weil ihr die Einlagen abgehoben
werden und niemand ihr Akzept nimmt. Die Vergütung an die Ein-
leger zuzüglich der Ausgaben und eines Nutzens muß somit aus den
Geldmarkt- und Anlagekrediten insgesamt erzielt werden. Für die
Einlagen, welche den Nassenbestand der privaten Unternehmungen
bilden, wird in Reichen mit entwickeltem Ueberweisungsverkehr nichts
vergütet, während dort, wo der Bankzahlungsverkehr erst zu schaffen
ist, eine Zinsvergütung geleistet wird, die in Frankreich fast zu allen
Zeiten %%, in Deutschland 2—3%%, in Osteuropa erheblich mehr
beträgt. In: Nontokorrent wird zwischen 1 und 1%% unter dem Bank-
satz, zu welchem die Notenbank kvechsel diskontiert, vergütet. Für die
höhe der Vergütung ist die Frage entscheidend, was die Einleger bei
anderweitiger Verwendung ihres Geldes an Zins erhalten würden:
würden die Banken zum Beispiel bei fünfprozentigem Banksatz nur
2% vergüten, so würden manche Kaufleute und Industrielle direkt
Wechsel kaufen und darin ihre überschüssigen Bestände anlegen, wie
dies vereinzelt in deutschen und schweizer Industriebezirken der Fall
ist. Die Bank vergütet weniger, nimmt aber Arbeit, Ausgaben und
        <pb n="58" />
        ﻿15. Die Bestimmung der Zinssätze des Geldmarkts.	47

Risiko auf sich. Oie Gesamtheit der Anlagen mutz die Zinsen wieder
hereinbringen und einen Nutzen ergeben; das Matz der Vergütung,
das bei der einzelnen Anlage gefordert wird, richtet sich nach dem Grad,
in welchem die Anlage dem Liquiditätserfordernis der Rank entspricht.

Zn einem nach autzen abgeschlossenen Wirtschaftsstaat, in dem
sich alle Zahlungen durch Umschreibung bei einer einzigen Lank regeln
würden, wäre die Forderung der Liquidität überflüssig, ver Unterneh-
mer würde z. B. behufs Lohnzahlung von einem Uonto Uebertra-
gungen auf die Uonti der Arbeiter vornehmen; der Arbeiter würde
dem Eigentümer des Hauses, bei dem er zu Mete wohnt und dem
Konsumverein, bei dem er Waren bezogen hat, durch Ueberweisung
zahlen u. s. f. Aber in unserer derzeitigen Organisation müssen die
Banken aus drei Gründen liquide sein: Erstens wegen Zahlungen an
das Ausland, für die ein befriedigender Ueberweisungsverkehr noch
nicht besteht und bei denen die Saldi der Zahlungsbilanz in Metall
beglichen werden müssen, zweitens wegen der Unvollständigkeit der Bank-
zahlung im innern Verkehr, in welchem starke, in Panikzeiten sehr steige-
rungsfähige Metall- und Notenzirkulation stattfindet und endlich wegen
der Vielheit der Banken, die fortwährend Uebertragungen von einer Bank
an die andere bedingt. Zwar möchte man meinen, datz hier durch die
Inanspruchnahme des Akzeptkredits Abhilfe geschaffen werden kann:
Wenn die Bank A an die Bank B mehr Ueberweisungen zu leisten als
von dieser zu empfangen hat, so kann sie der andern Bank ihr Akzept
geben und so den Ausfall decken — aber nur dann, wenn sie bis zur
Fälligkeit des Akzepts mehr Eingänge als Ueberweisungen erwarten
darf. Vas Akzept kann im nationalen wie im internationalen Verkehr
eine Lücke nur zeitweilig, nicht dauernd schlietzen.

Aus diesen Gründen müssen die Banken ihre Einlagen so ver- !
wenden, datz die Zahlungsfähigkeit bei Abhebungen gesichert ist. Eine
Ouote wird teils bar, teils als Guthaben bei der Notenbank sofort
verfügbar gehalten,- ein anderer Teil auf kurze Frist in täglichem Geld
angelegt- die Essektenkredite laufen in manchen Ländern halb-, in
andern ganzmonatlich, die Effektenlombarde teilweise mehrmonatlich,-
die Fälligkeitstermine der Wechsel variieren bis zu drei Monaten.

Vas Zinsenverhältnis zwischen den einzelnen Krediten ist nach
Reichen verschieden: auf dem Kontinent gehen die Notenbanken von
dem Grundsatz aus, datz der Wechsel, da er eine volkswirtschaftliche
Zirkulation bescheinigt, dem Effektenkredit an Liquidität vorangeht;
sie rechnen daher für Effektenlombard mehr (um 1% die Reichsbank,
die auf Lombards nicht Noten ausgeben darf, und die Oesterreich-
        <pb n="59" />
        ﻿II. Oer Geldmarkt.

48 '■

Ungarische Bank, um y2 %, in Zeiten starker Spekulation 1 % die Bank von
Frankreich) als für Wechseldiskont,- die Bank von England dagegen macht
keinen Unterschied der Verzinsung. Ebenso rechnen die Kreditbanken
einen höheren Satz für Effektenlombard als für den Diskont von Wech-
seln, die für sie wegen der Rediskontierbarkeit innerhalb gewisser Gren-
zen sofort liquidierbare Aktivposten bedeuten. Zur Gegensatz zu den
kontinentalen Notenbanken, die einen einheitlichen Diskont für alle
ihnen eingereichten Wechsel normieren, setzen die Nreditbanken die
Rate für jeden einzelnen Wechsel nach der Güte der Unterschriften
fest, wobei aber für Wechsel, die die Notenbank nehmen würde, der
Bankdiskont das Maximum bildet. Wechsel mit Bankakzept werden
zum „privatsah" diskontiert- er ist selbstredend unter den Wechselsätzen
der niedrigste. Wechsel, die den Anforderungen der Notenbank nicht
entsprechen — sei es den gesetzlichen, zum Beispiel Wechsel mit nur
zwei Unterschriften in Frankreich, sei es den materiellen, zum Beispiel
Baukreditwechsel — werden zu höheren Sätzen als die Lankrate ge-
nommen. Der Nontokorrentkredit, weniger liquide als der Wechsel,
bedingt gewöhnlich 1 % über Banksatz. Regulär steigen daher die Zins-
sätze in folgender Reihe an:

1.	privatsah (Bank-, erstklassige an der Börse diskontierbare
Warenakzepte).

2.	Raten für von den Rreditbanken diskontierte, sehr gute, noten-
bankfähige Wechsel.

3.	Banksatz für Wechsel, die von der Notenbank diskontiert werden.

4.	Raten für von den Kreditbanken diskontierte, nicht notenbank-
fähige Wechsel.

5.	Rate für den Kontokorrentkredit (regulär 1% über Banksatz
und Provision).

Die Bedingungen für Effekten- und Warenlombard sind in Mittel-
europa im allgemeinen gleich der Kontokorrentrate.

Die Sähe für tägliches- und Reportgeld lassen sich in diese Reihe
nicht einfügen. Man möchte zunächst meinen, daß Kredite auf wenige
Tage billiger sind als Kredite auf drei Monate, daß umsoweniger
Zinsen verlangt werden, je früher der Rückzahlungstermin fällt. Das
ist aber nicht immer der Fall. Zu Dezemberende z. B. wird für die
Neujahrszahlungen und den Ultimobedarf viel Geld für wenige Tage
benötigt, es ist aber ein relativ geringes Angebot an kurzfälligem Geld
vorhanden, da die Banken gerade zu vezemberende ihre Mittel großen-
teils selbst benötigen,- da pflegt der Sah für tägliches Geld hoch zu wer-
den, mitunter selbst über den Lombardsatz der Notenbanken zu steigen-
        <pb n="60" />
        ﻿15. Oie Bestimmung der Zinssätze des Geldmarkts.

49

-er Privatsatz kann aber in diesen Tagen viel niedriger stehen als dis
tägliche Geldrate, da die Wechsel ja noch im Januar und Februar laufen,
für welche Monate der Privatdiskontnehmer niedrigeren Geldstand
schätzt. Line Bank wird lieber einen Wechsel mit zweimonatlicher Lauf-
zeit am 20. Dezember zu 5% diskontieren als Börsegeld auf wenige
Tage zu 8% verleihen, wenn sie annimmt, daß von Anfang Januar
ab der Diskontsatz auf 4% herabgehen wird. Im Januar aber, wo
viele Emissionen von neuen Wertpapieren stattfinden und die Banken
für den Einzahlungstag Geld bereithalten müssen, ist ein großes An-
gebot von Kreöit da, der nur für wenige Tags verliehen werden soll,
und die Sätze für tägliches Geld stehen niedrig.

Das Börsegeld in seinen verschiedenen Formen und der Dis-
kont von Bankakzepten, die beiden Geschäfte des „offenen Geldmarkts"
stellen mit Rücksicht auf die Dualität der Schuldner die liquidesten
Arten der Kreditgewährung dar,- jede Kreditbank hält eine namhafte
Tuote ihrer Mittel in diesen liquiden Anlagen erster Ordnung. Für
diese Mindestquote bilden die Zinsen, die für Einlagen entrichtet wer-
den müssen, nicht die Untergrenze,' ebenso ist der offene Markt das
Reservoir für alle den Banken zukommenden Zuflüsse, die keine an-
dere Verwendung finden können, vor den Ronjunkturbeginnen sind
.außerordentlich niedrige Geldmarktsätze zu verzeichnen, da dieser Teil
der Mittel der Kreditbanken sowie die Rapitalien jener Institute, welche
ausschließlich auf dem offenen Geldmarkt arbeiten (zum Beispiel die
'Seehandlung) zur Befriedigung des Bedarfs genügen. Uebersteigt
jedoch der Bedarf des offenen Marktes die Mittel der ausschließlich
auf diesem arbeitenden Institute und die aus Liquiditätsgründen dort
verwendete Mindestquote der fremden Gelder der Rreditbanken, so
treten die Anlagen des offenen Marktes mit den sonstigen Geldmarkt-
krediten in Wettbewerb und nähern sich den Bedingungen des Wechsel-
diskontsatzes oder erreichen sie.

Für die Schuldner des offenen Marktes bildet normalerweise
der Banksatz der Notenbank die Gbergrenze des Satzes, den sie bei
Diskontierung ihrer Akzepte zulassen können,- denn wenn der Privat-
fatz die höhe der Bankrate erreicht, so ist es für die Bank vorteilhafter
sich die benötigten Mittel statt durch Begebung von Akzepten durch
Rediskontierung von Warenwechseln ihrer Runden bei der Notenbank
zu beschaffen. Diese Gbergrenze kann jedoch in zwei Fällen durch-
brochen werden: Bei vertragsmäßiger Zusage von Akzeptkredit an die
Runden, die zur Akzeptbegebung zwingt und bei Unmöglichkeit der
Rediskontierung bei der Notenbank — wenn die Rreditbank das ihr

5 o tu a r y, Bankpolitik.	4
        <pb n="61" />
        ﻿



I

I



von der Notenbank intern gesetzte Rediskontlimit erreicht hat oder
wenn es sich um Kredite handelt, denen die Notenbank die Aufnahme
verweigert, zum Beispiel Finanzwechsel oder Wechsel mit Unterschrift
einer Auslandsbank, welch letzterer galt für London besonders wichtig
ist. Aber das Ueberschreiten der Gbergrenze, das die Banken zwingt
zu höheren Bedingungen ihre Unterschrift zu diskontieren als der kleine
Kaufmann für seine Warenwechsel zu zahlen hat, kann natürlich nur
ausnahmsweise vorkommen,- es tritt in London öfter ein als auf dem
Kontinent, weil die Rate der Bank von England nicht, wie die Sätze
der andern Notenbanken, ein für alle Wechsel geltender Normal-,
sondern ein kNindestsatz ist.

Oer Satz für Wechseldiskont wird von den Kreditbanken nach der
Güte der Unterschriften abgestuft, jedoch in engem Zusammenhang mit
der offiziellen Bankrate. Oie Bedingung für den kontokorrentmäßigen
Betriebskredit sind fast in allen Ländern durch Bankkartell festgelegt,
mindestens l % über dem Banksatz der Notenbank. Zormelle Kartelle
bestehen in Schottland, Gesterreich, Rußland, neuerdings auch im
Deutschen Reich, formlose, aber praktisch nicht minder wirksame Ver-
einbarungen in England und Krankreich und an vielen Drten in den
vereinigten Staaten.

Die Stellung der Kreditbanken aus dem Geldmarkt.

Kür die Kreditgewährung der Banken auf dem Geldmarkt ist die
Rücksicht auf Ertrag und Liquidität entscheidend.

Oer Ertrag muß aus dem Gesamtgeschäft erzielt werden, nicht
bloß aus dem Geldmarkt-, sondern auch aus dem Anlagekredit, in
manchen Ländern auch aus der Betätigung auf dem Kapitalmarkt
sowie aus verschiedenen Kommissionsgeschäften., Der Nutzen aus den
außerhalb der Geldmarktbetätigung liegenden Geschäften kann ent-
weder zur Erhöhung der Dividende oder zur Verbilligung der Geld-
marktkredite führen. Es ist den Banken dadurch auch die Möglichkeit
geboten, vorübergehend einzelne Geldmarktkredite ohne Nutzen, ja selbst
mit Verlust abzuschließen. Zn England allerdings, wo die Kredit-
banken sich auf das sogenannte reguläre Bankgeschäft beschränken,
haben die Banken ein durch keine Gegenerwägung geschwächtes In-
teresse am möglichst hohen Zinsfuß, da sie erhebliche Summen fremder
Gelder zinslos erhalten und von jeder Steigerung des Geldmarktzinses
Nutzen ziehen können. Auf dem Kontinent aber erhält, von Krankreich
abgesehen, der größte Teil der Bankeinlagen eine Vergütung, die mit







in
        <pb n="62" />
        ﻿16. Die Stellung der Kreditbanken auf dem Geldmarkt.	51

der Erhöhung der Lankrate wächst, so daß sich mit Steigen des Zinses
der Nutzen für die Lank nur soweit vergrößert als eine Maximalver-
gütung für die Einlagen bedungen ist,- dagegen kann hoher Zins das
Nonsortialgeschäft der Banken unterbinden, und aus diesem Grund
sind die deutschen und österreichischen Kreditbanken an einem hochhalten
des Diskonts nicht ausschließlich interessiert. Während die englischen
Lanken ihren höchsten Gewinn beim höchsten Zinsfuß erreichen, sind
für die deutschen Banken zwar die Jahre ansteigenden, aber nicht
jene des höchsten Zinses Rekordjahre gewesen, vornehmlich wegen des
Stockens des Ronsortial- und des Lffektenkommissionsgeschäfts. Nus
diesem Grund haben die Banken des Rontinents und großenteils auch
jene der Union bei reger Emissionstätigkeit zeitweise ein Interesse an
niedrigem Zins auf dem Geldmarkt, das sie für kurze Zwischenräume auch
zur Gewährung namentlich von Effektenkrediten unter der Produktions-
kostengrenze veranlassen kann.

Oer zweite entscheidende Gesichtspunkt für die Dispositionen der
Banken auf dem Geldmarkt ist die Rücksicht auf die Liquidität; wie
wir im vorhergehenden Paragraph ausgeführt haben, können Ab-
hebungen bei einer Bank entweder zur Gutschrift bei einer andern
Bank oder zur Erlangung inländischen Währungsgeldes oder auslän-
discher Zahlungsmittel erfolgen.

Oie Abhebung zur Gutschrift bei einer andern Bank (sei es durch
Verrechnungsscheck oder direkte Ueberweisung) ist für die Banken
die meist erwünschte Form der Abhebung, da die Regelung im Ver-
rechnungsweg geschehen kann. Zahlreiche Runden der Deutschen Bank
werden täglich den Auftrag geben, an ihren Gläubiger, der bei der
Dresdner Bank ein Ronto hat, Ueberweisung zu leisten und zahl-
reiche Runden der Dresdner Lank werden solche Ueberweisungen zu
Gunsten von Rontobesitzern bei der Deutschen Bank anordnen. Ein
großer Teil von Ueberweisungen gleicht sich aus und nur der Saldo,
um welchen die Summe der Ueberweisungen an eine Bank größer
ist als jene an die andere ist zu bezahlen. Je stärker der Ueberweisungs-
verkehr in einer Volkswirtschaft entwickelt ist, desto mehr Zahlungen
können im Abrechnungsverkehr geleistet werden, und die Rreditbanken
haben das größte Interesse eine Zahlungsform zu begünstigen, die
ihre Zahlungspflicht nur auf die Saldi beschränkt.

Oer bankmäßige Zahlungsverkehr hat in Hamburg, Amsterdam
und vornehmlich in England eine mehr als hundertjährige Vergangen-
heit, in den vereinigten Staaten wurde er seit Mitte des 19. Jahr-
hunderts, auf dem Rontinent in der letzten Generation stärker entwickelt.
        <pb n="63" />
        ﻿52

II. Der Geldmarkt.

Dezentralisierung der Bankanstalten durch Errichtung zahlreicher Filia-
len und durch den postscheckoerkehr, niedrige Mindestguthaben oder
selbst Verzicht auf solche, Verzinsung der Guthaben, Gestattung der
Einzahlungen auf Kontis auch durch Nichtdeponenten, geringe Nosten
der Uebertragung namentlich auch bei Sendungen von Grt zu Grt,
Veröffentlichung von Listen der Giroteilnehmer haben zur Verbrei-
terung des Bankzahlungsverkehrs wesentlich beigetragen. Sein Anteil
am gesamten Zahlungsverkehr wurde wiederholt zu schätzen versucht.

Oie englischen und älteren amerikanischen Erhebungen legten die
Ein- und Ausgänge bei den Kreditbanken zugrunde; eine englische
Schätzung der fünfziger Zähre des vorigen Zahrhunderts ergab bei
den Einnahmen eines Bankhauses 89% in Schecks, bei den Auszah-
lungen 96%; eine andere englische Schätzung in den sechziger Zähren
ergab, daß 96.8% aller Ein- und Ausgänge eines Bankhauses in Schecks
geleistet wurden. Eingehendere Untersuchungen wurden in der Union
1872, l88l und namentlich seit 1890 veranstaltet: Zn den vereinigten
Staaten, die frühzeitig ausgebildeten Scheckverkehr besaßen, wurden
die Depositen der Nationalbanken 1871 zu 12% in lvährungsgeld und
zu 88% in Schecks, 1908 zu 6% in lvährungsgeld und 94% in Schecks
eingezahlt. Aber die Einnahmen und Ausgaben der Banken geben
kein richtiges Bild, da sie nur mit der Mittel- und Oberschicht der Ge-
sellschaft verkehren: Mehrere Erhebungen der Comptrollers ok the
Currency und neuerdings Professor Kinlegs versuchten darum die
Zahlweise im Detailhandel festzustellen, indem sie die Art der Ein-
zahlung der Bankdepositen nach Branchen sonderten, während die
Großhandelsgeschäfte im Durchschnitt der Union zu 96.4%, in manchen
Staaten sogar zu 99% Schecks ablieferten, lieferten die Detailhändler
im Durchschnitt nur 73%, in manchen Staaten erheblich weniger in
Schecks ab — immerhin ein Verhältnis, das in keinem europäischen
Staat auch nur annähernd erreicht werden dürfte.

Aber auch die beste Organisation des Bankzahlungsverkehrs kann
das Währungsgeld nicht überflüssig machen; auch in den vereinigten
Staaten werden ungeachtet des Verzichts der Banken auf Mindest-
guthaben nur 30% der Arbeitslöhne in Schecks gezahlt. Für den, der
von der Hand in den Mund lebt und von seinem Lohn sofort die Aus-
gaben begleichen muß, ist Lankzahlung unmöglich — und die Zahl
dieser Personen ist umso größer, je geringer der Wohlstand ist und in
je kleineren Zwischenräumen Gehalte und Löhne gezahlt werden, die
Bankzahlung ist ferner unmöglich bei Zahlungen Zug um Zug zwischen
Unbekannten, zum Beispiel an der Bahnkasse und bei den kleinen Zah-
        <pb n="64" />
        ﻿16. Die Stellung der Kreditbanken auf dem Geldmarkt.	53

lungen des täglichen Verkehrs,- man kann auch in London und New
kjork dem Chauffeur nicht mit Scheck zahlen und in den Läden beider
Städte werden Schecks von bekannten Runden oder bei Lieferungen
angenommen, die erst nach der Erkundigungsfrist über den Bestand
des Guthabens zu erfolgen haben, nicht aber bei Promptlieferungen.
Der Zirkulation von Mährungsgeld bleibt darum überall ein großes
Gebiet zurück. Es haben sich zwei Umlaufskreise gebildet, jener der
Banküberweisung und jener de? Währungsgeldes. Ganze Gruppen
von Zahlungen werden nur innerhalb des ersten Kreises geleistet, zum
Beispiel die Zahlungen aus dem börsemäßigen Effektenkredit. Den
größten Zwischenkreis auf dem Gebiet des Mährungsgeldes bilden
die Lohnzahlungen.

Zn Reichen mit vorherrschendem Metall- und Notengeld bleibt
das Geld in regelmäßigem Kreislauf; die französische Geschäftsfrau
zahlt ihrem Lieferanten in Mährungsgeld und erhält selbst Metall
oder Noten von ihren Abnehmern,- der Verkehr hält dort das Geld
länger in der Zirkulation fest. Zn Neichen des Ueberweisungsver-
kehrs dagegen wird der Kreislauf des Währungsgeldes unterbrochen:
der Fabrikant erhält für seine Produktion Bezahlung in Schecks auf
eine Bank, die er seinem Konto bei der Bank gutbringen läßt,- er be-
nötigt aber selbst Mährungsgeld für Lohnzahlungen und hebt Noten
ab, obwohl er der Bank nur Schecks eingeliefert hat. Umgekehrt werden
größere Beträge baren Geldes, die von einem vetailhaus bei der Bank
einfließen, bei dieser im Augenblick keine Verwendung finden und
der Notenbank zurückgeführt werden. Eine sofortige Verwendung von
Mährungsgeld kommt wohl auch in hochentwickelten Wirtschaften vor,
zum Beispiel in Warenhäusern, die Barzahlung erhalten und ihre
Löhne in Währungsgeld auszahlen,- das sind aber nur Ausnahmsfälle.
Vas Währungsgeld wird gewöhnlich bald eine Unternehmung er-
reichen, die es einem Bankkonto überweist, der Umlauf vollzieht sich
nicht regelmäßig.

Ehedem haben die Kreditbanken bei Zahlungsbedarf selbst Noten
ausgegeben, und in Schottland dürfen sie dies noch heute hm; aber
in allen andern Ländern Europas ist die Schaffung des Währungsgel-
des Aufgabe besonderer Noteninstitute geworden und die Kreditbanken
überweisen diesen das einströmende Geld, das sie nicht in den nächsten
Tagen zu benötigen glauben, zu Gunsten ihres Girokontos. Benötigen
sie selbst für ihre Kundschaft Noten, so heben sie einen Teil ihres Konto
bei der Notenbank ab oder rediskontieren bei ihr Wechsel (der letztere
Vorgang ist nur auf dem Kontinent üblich). Oie Sorge für die Be-
        <pb n="65" />
        ﻿54

II. Der Geldmarkt.

schaffung des Währungsgeldes — Metall oder Noten — trifft aus-
schließlich die Zentralnotenbant. Die Kreditbanken müssen darauf ach-
ten ein genügend starkes Girokonto bei der Notenbank zu halten und
einen hinreichenden Besitz an wechseln, der ihnen den Zutritt zur No-
tenbank sichert.

Oer dritte Liquiditätsgrund für die Kreditbanken liegt in der
Notwendigkeit zu Zahlungen an das Ausland begründet. Auch im
Verkehr der Kreditbanken mit dem Ausland findet Ueberweisung statt:
jede größere Bank steht im Ausland, wenn sie dort nicht direkt Filialen
unterhält, mit andern Banken („den Korrespondenten") in Verbindung,
die ihr in verschiedenen Formen internationalen Ueberweisungsdienst
leisten. Oer Kunde einer deutschen Kreditbank, der nach Italien
Zahlungen zu leisten hat, kann dies entweder durch Kauf eines Schecks
auf den Korrespondenten seiner Bank in Italien oder dadurch be-
sorgen, daß er seine Bank ersucht, durch ihren Korrespondenten an
seinen Gläubiger in Italien den bestimmten Betrag auszuzahlen.
Auch der Kreditbrief, den die Bank ihrem Kunden bei Auslandsreisen
mitgibt, ist nichts anderes als eine Anweisung zur Auszahlung an den
Kunden unter Belastung des Konto, welches die Bank bei ihrem
Korrespondenten hat,- der Korrespondent in Italien nimmt bei der
Bank in Deutschland die gleichen Dienste in Anspruch. Nur die Saldis
werden bar beglichen, soferne nicht die Bank die Schuld an ihren Korre-
spondenten mit einem Scheck auf eine Bank in einem andern Land
begleichen kann, bei der sie ein Guthaben besitzt, oder mit wechseln
auf das Land ihres Korrespondenten, die sie bei Kunden oder auf dem
Markt kauft. Die Varbegleichung kann im internationalen verkehr
nur in Gold, nicht in Noten bestehen, und das Gold muß regulär bei
der Notenbank geholt werden. Auch hier trägt die Notenbank die Sorge
für die Begleichung der Saldi im internationalen verkehr, und die
Kreditbanken brauchen sich gleichfalls bloß den Zutritt zu ihr freizu-
halten.

wo somit eine Zentralnotenbank vorhanden ist und die Banken
es nicht unter ihrer würde halten bei ihr zu rediskontieren, dort wird
der Forderung der Liquidität in erster Linie durch starken Wechselbestand
und Besitz eines Giroguthabens bei der Notenbank, in zweiter durch kurz-
fristige Effektenkredite Genüge getan,- wo die großen Banken nicht redis-
kontieren wie in England, dort werden zur Wahrung der Liquidität vor-
nehmlich kurzfristige Effektenkredite gegeben und Broker-Wechsel diskon-
tiert, die im Notfall dem Broker, wenn auch nicht der Bank, den Zu-
tritt zur Notenbank öffnen; wo keine Zentralbank besteht, wie bisher
        <pb n="66" />
        ﻿16. Die Stellung der Kreditbanken auf dem Geldmarkt.	55

m der Union, dort müssen die Banken kurzfristige Effektenkredite und
einen hohen eigenen Metallbestand halten. In den Interviews der
amerikanischen Monetarg Commission sagte der Gouverneur der Bank
von Frankreich, pallain: „Die Rassenbestände der französischen Banken
sind gering. Wir meinen hier, daß die Position einer Bank mehr in der
Zusammensetzung des Portefeuille liegt als in der Größe der Rassen-
reserve". — „In Amerika wird die Frage der Relation zwischen Rasse
und Verbindlichkeiten als wichtig angesehen" entgegnete der Sprecher
der Amerikaner. „Wir meinen", schloß pallain, „daß es nur auf die
Ronversion des Portefeuille ankommt: die Organisation der Bank
von Frankreich ermöglicht den andern Banken, eine geringe Rassen-
reserve zu halten."

Die Rediskontierungsmöglichkeit läßt die Wechselanlage als be-
sonders liquide erscheinen, weil der Wechsel im Notfall sofort an die
Notenbank weitergegeben werden kann und sie ermöglicht eine Ver-
wendung der fremden Gelder, die die Volkswirtschaft in gefährlichen
Zeiten weniger schwer trifft als jene des englischen und mehr noch des
bisherigen amerikanischen Systems, da die Rredite in solchen Mo-
menten nur an eine andere Stelle weitergegeben werden, eine Rün-
Lügung der Rredite aber entbehrlich ist. —

Außer den normalen Abhebungen von Einlagen, die jede Bank
nach ihren Erfahrungen und der Renntnis ihrer Runden einigermaßen
schätzen kann, stellen sich in Panikzeiten unerwartet große Ründigungen
von Einlagegeldern und dadurch ungewöhnlich hohe Zahlungsver-
pflichtungen ein. Eine einzelne Bank kann das vertrauen verlieren,
ihr werden Einlagen abgehoben — aber in diesem Fall gewöhnlich
zum größten Teil zu andern Banken getragen, die dadurch die Mittel
erhalten der bedrängten Bank zu helfen. Weit komplizierter ist die
Steigerung der Zahlungsverpflichtungen in Währungsgeld, die sich
dann ergibt, wenn in Zeiten innerer politischer Befürchtungen Ein-
lagen abgehoben und thesauriert werden. Die Banken schätzen ungefähr
den Betrag an Noten ab, der für Lohnzahlung, Reisezwecke usw. von
ihrer Rlientel benötigt wird — bei den übrigen Einlagen rechnen sie
darauf, nur das Rompensationssaldo bezahlen zu müssen,' bei The-
saurierung aber wird der ganze Einlagenstock herausgenommen. End-
lich können die bankmäßigen Ueberweisungsmittel im internationalen
Verkehr versagen — irrt Rriegsfall kann die Ueberweisung zwischen
der Bank und ihrem Ausländskorrespondenten unmöglich werden
und Zahlungen an das Ausland sind dann in Gold zu bezahlen.

Die Rreditbanken werden die benötigten Mittel ganz oder teil-
        <pb n="67" />
        ﻿56

II. Der Geldmarkt.

weise durch Ründigung oder Rückziehung der kurzfristigen Effektenkredite
sich zu beschaffen suchen; die Verbindung mit den Effektenkunden ist lose,,
nicht dauernd wie bei den Betriebskrediten, und Broker wie Spekulant,
müssen auf die Entziehung des Kredites gefaßt sein. Aber eine rasche
Effektenkreditentziehung hat starke Rurssenkung zur Folge, weil eberr
die Effektenschuldner verkaufen müssen, um den Rredit rückzuzahlen..
Zur Zeit des Beginns des Balkankriegs, zwischen 30/9 und 30/11
1912, haben B. die vier französischen Rreditbanken den Reportkredit
von 834 auf 558 Millionen Frs. um ein volles Drittel herabgesetzte
Wenn in Tagen politischer Besorgnisse die Rurse stark zurückgehen,
wird gern von offiziösen Seiten zur Ruhe gemahnt — als wenn Be-
ruhigungsmittel den Rredit, dessen Entziehung befürchtet wird, er-
setzen könnten. Je stärker die Abhebungen bei den Banken sind, desto
mehr müssen (vornehmlich dort, wo nicht rediskontiert wird) die Lffek-
tenkurse heruntergehen,- und das kann drei unangenehme Folgen für
das Land haben: die Panik im Innern wird dadurch verstärkt, das
Mißtrauen des Auslands erregt und der Staat, der gerade in solchen
Tagen an den Markt appellieren muß, zur Rentenbegebung bei un-
günstigsten Verhältnissen gezwungen.

Es ist zu einem Gemeinplatz geworden, daß eine Wirtschaft durch
politische Unruhen umsomehr leidet, je besser ihre Rreditorganisation
aufgebaut ist. Das ist in drei Ursachen begründet: Zn der Ausbildung
des Ueberweisungsverkehrs, mit dessen Durchbrechung nicht gerechnet
wird, in der Verwendung fast aller verfügbaren Mittel und dadurch
im Zwang zur Realisierung der Rredite bei Abhebungen von Ein-
lagen und endlich in dem stärkeren Interesse der Privatwirtschaften
an der Lage des in solchen Zeiten meistbetroffenen Effektenmarkts. Als
Vorbeugungsmittel gegen diese Folgen wird in England seit drei Jahr-
zehnten den Banken das halten großer Rassenbestände empfohlen. Vas
„Einreservesgstem" war seit dem Sieg der Zentralbanken das herrschende
Prinzip geworden, die Rreditbanken übergaben ihre Rassenbestände, so-
ferne sie sie nicht unmittelbar benötigten, der Notenbank und den
Bankdirektoren der vorigen Generation galt es als Zeichen besonderer
Tüchtigkeit, mit einem Minimum von Rasse —die ja Zinsen nicht bringt:
— auszukommen. Zn England wurde aber mit dem Fortschreiten des
Fusionsprozesses unter den Depositenbanken die Frage aufgeworfen, ob
die Metallreserve der Notenbank allen Anforderungen genügen könne,
und aus der Verneinung der Frage ergab sich der Ruf nach selbständigen
Rassebeständen der einzelnen Rreditbanken. Bei den ungeheuren Sum-
men der Depositen, über welche die größten Londoner Institute ver--
        <pb n="68" />
        ﻿16. Die Stellung der Kreditbanken auf dem Geldmarkt.

57

fügen, wäre eine Realisierung auch nur einer geringen chuote der Ein-
lagen mit starker Schädigung der Volkswirtschaft verbunden. Wenn den
englischen Banken auch nur 5% der Einlagen entzogen würden und
behufs Rückzahlung Effektenkredite gekürzt werden müßten, so würde
der Effektenmarkt über 50 Millionen Pfund, über eine Milliarde Mark
an Rredit in wenigen Tagen verlieren. Anlagekapital kann nicht in
so kurzer Frist an die Stelle der Spekulation treten, umsomehr als ge-
rade derartige Augenblicke die Besitzer mittlerer oder kleiner vermögen
von dem Efsektenkauf geradezu abschrecken, von diesem Gesichtspunkt
aus ist die Bildung selbständiger Rassenbestände und Schaffung großer
Guthaben bei der Bank von England eine Notwendigkeit für die eng-
lischen Depositenbanken; die größeren Institute haben denn auch na-
mentlich im letzten Jahrzehnt ihre Bilanz in diesem Sinn immer mehr
gekräftigt und halten gegenwärtig im Durchschnitt 15% ihrer fremden
Gelder in Rasse oder als Guthaben bei der Notenbank.

Unter Beziehung auf das Beispiel der englischen Institute ist
der Reichsbankpräsident havenstein und auf dem Münchner Bankier-
tag von 1912 helsferich für die Erhöhung der Rassenbestände der deut-
schen Rreditbanken eingetreten, während im ähnlichen Sinn Arnold
seit Jahren Erhöhung der Guthaben der Rreditbanken bei der Reichs-
bank fordert. Die Situation des deutschen Rreditbankwesens ist durch
das Ronzernspstem, bei welchem selbständige Provinzbanken mit Ber-
liner Großbanken in dauernder Verbindung stehen, wesentlich kompli-
zierter als jene der englischen Institute. Eine Sparkasse in Plauen
übergibt zum Beispiel ihre Rasse der vogtländischen Bank, diese ver-
wendet Vs davon in ihrem Geschäft und gibt V6 als Bankguthaben
an die Deutsche Rreditanstalt nach Leipzig- diese nimmt die gleiche
Verwendung vor, sie läßt den größeren Teil in ihrem Geschäft mitar-
beiten und gibt Vs des Fünftels, also J/25 des ursprünglichen Betrags,
an die Viskontogesellschaft nach Berlin. Würde diese auch nur 3/4 da-
von im Rreditgeschäft verwenden und 1/i bar liegen lassen, so wäre doch
von jenem Betrag, den die Sparkasse als Bankguthaben eingelegt hat,
in letzter Linie nur der hundertste Teil in barem vorhanden. Es rech-
nen aber alle, die Sparkasse, die vogtländische und die Deutsche Rredit-
anstalt, mit diesem Betrag als Rasse,- die Ronzernbildung hat den Ge-
samtkassenbestand der Banken eingeschränkt. Die großen Berliner
Institute können selbstredend normalen Abhebungen, die ihren Schätzun-
gen entsprechen, leicht nachkommen, da sie ihre Anlagen aus die Fällig-
keit der erwarteten Auszahlungen hin vorgenommen Habens bei un-
erwartet großen Abhebungen aber müssen Effektenkredite gelöst oder
        <pb n="69" />
        ﻿58

II. Der Geldmarkt.

Wechsel in starkem Matz bei der Reichsbank rediskontiert werden.
Eine selbständige Rassenreserve, in normalen Zeiten nutz- und zinslos,
würde in Panikzeiten den Lanken ermöglichen dem ersten Anprall
der Thesaurierungsansprüche ohne außerordentliche Maßregeln stand-
zuhalten und neben der Zentralbank den Bedarf an Zahlungsmitteln
für Auslcmdzahlungen in solchen Zeiten zu decken, in welchen der
bankmäßige Ueberweisungsverkehr und die Devisen versagen.

Die Durchbrechung des Einreservesgstems ist mit erheblichen
Rosten verbunden, namentlich in Ländern, in welchen alle Einlagen
verzinst zu werden pflegen; die Schaffung größerer selbständiger Rassen-
bestände verteuert die Bedingungen, die für Effekten- und Betriebs-
kredite berechnet werden, oder zwingt zu niedrigerer Vergütung für
Einlagegelder, wodurch die Mittel des Geldmarkts zu Gunsten des Ra-
pitalmarkts verringert werden können. Dies legt der Bildung selb-
ständiger Rassenbestände der Rreditbanken in Uebergangszeiten enge
Grenzen auf.

Soweit die Larkassenbestände der Banken nicht ausreichen, muß
die Notenbank herangezogen werden,- sie allein kann ohne schwere Er-
schütterung der Wirtschaft jene Mittel gewähren, die wirksame Hilfe
schaffen, wenn dem Spstem des bankmäßigen Ueberweisungsverkehrs
Gefahr droht, von dem vertrauen, das sie genießt, hängt die Zah-
lungsfähigkeit der ganzen Volkswirtschaft, von der Elastizität ihrer
Notenausgabe die Liquidität der Rreditbanken in Panik- und Rrieg-
z eiten ab.

U. Die Stellung der Notenbanken auf dem Geldmarkt.

Die Notenbanken haben die Pflicht die Währung' des Landes
zu schützen; sie halten den Edelmetallvorrat, soweit er nicht in die Zir-
kulation übergegangen ist und sind allein zur Notenausgabe berechtigt.
Oie Uebertragung dieser Aufgaben an eine Monopolbank ist überall
als notwendig erkannt worden: in den letzten Zähren wurde nach har-
tem Rampf die schweizer Nationalbank errichtet, in Amerika hat sich
der Gedanke der Zentralbanken durchgerungen, die schottischen Lan-
ken stellen nur scheinbare Ausnahmen von dem Prinzip dar, da sie sich
in Währungsfragen auf die Bank von England stützen und die Noten-
ausgabe der kleinen deutschen und englischen Provinzbanken ist be-
grenzt und für die Volkswirtschaft von geringer Bedeutung.

Wohl können die Edelmetallvorräte auch unter die einzelnen Rre-
ditbanken verteilt liegen; aber dann sind sie im Bedarfsfall nicht zu er-
        <pb n="70" />
        ﻿17. Die Stellung der Notenbanken auf dem Geldmarkt.	59

reichen. Dieses System funktioniert nach einem schönen vergleich
Paul Marburgs so als würde bei jedem Haus ein Zeuereimer hängen,-
brennt es irgendwo, dann mutz man erst das Löschmaterial sammeln
statt es gleich an einem Punkt zu finden. In den vereinigten Staaten
hielten bisher dis Nationalbanken, die Noten ausgeben dürfen, eine
ansehnliche chuote ihrer Verbindlichkeiten in Nietall,- das hat aber in
Nrisenzeiten eben wegen der fehlenden Zentralisierung nicht ausge-
reicht. Oie Erfahrungen namentlich in England haben gelehrt, datz
nur die Zentralisierung des Nietallbestandes und der Notenemission
bei einer Bank die Sicherheit des lvährungsschutzes und ausreichende
Stützung des Niarktes in Nrisenzeiten verbürgen kann. Barreserven
der Kreditbanken kommen nur als Ergänzung in Betracht. —

vom Eigenkapital abgesehen, das für den Geschäftsbetrieb keine
grotze Rolle spielt, werden die Betriebsmittel der Notenbanken durch
Depositen und Noten gebildet. Die Depositen unterscheiden sich nicht
von den Nasseneinlagegeldern bei den andern Nreditbanken. Man
kann die Einleger in drei Gruppen teilen: Den Staat, da die Noten-
bank in manchen Reichen (vornehmlich England, dann Belgien, Italien)
den Nassendienst führt oder zumindest (Deutsches Reich, Zrankreich)
die Ueberschüsse der Staatskassen verwaltet,- die privaten Einleger,
welche sich entweder die Möglichkeit sichern wollen im Bedarfsfall
ohne Rreditinanspruchnahme Gold oder Noten zu erlangen — hierher
gehören die Kreditbanken, grotze Zinanzbanken, Arbitragefirmen —
oder welche am Giroverkehr der Notenbank teilzunehmen wünschen
(Banken und grotze Industriefirmen in Deutschland und Frankreich),
endlich Personen, welche Wechsel bei der Notenbank diskontiert haben
und den Erlös sich gutschreiben lietzen. Die Notenbanken vergüten,
obwohl sie dazu berechtigt wären, für Einlagen keine Verzinsung, nur
die russische Staatsbank ist von diesem Grundsatz bis in die jüngste Zeit
oft abgewichen. Zu wiederholtenmalen, auch in der deutschen Bank-
enquete, wurde die Anregung gegeben eine Verzinsung der Guthaben
einzuführen, um die Mittel der Notenbank zu stärken. Mit Recht haben
sich die Notenbanken dagegen gewehrt: Einlagenverzinsung bedeutet
für die Bank einen Zwang zu geschäftlicher Tätigkeit, während sie
ihrer Verantwortung entsprechend frei disponieren soll, ohne durch
irgendwelche Gründe zu Anlagen gezwungen zu werden.

Die andere wichtige, für die Zentralbank entscheidende Post der
passiven ist die Note: sie ist das einzige allgemein umlaufsfähige bank-
liche Zirkulationsmittel.

Sie ist ein Zirkulationsmittel, wer eine Einlage bei einer Kredit-
        <pb n="71" />
        ﻿60

XI. Oer Geldmarkt.

bank unterhält und zahlen will, zwingt die Bank zur Realisierung eines
Rredits oder zur Rediskontierung, soferne ihr nicht von andern Runden
neue Mittel zufließen. Oie Ausübung der Zahlung bedeutet Ründigung
des Rredits, den der Einleger der Bank gegeben hat. Bei der Rote da-
gegen gibt nicht bloß der erste Nehmer derselben, sondern auch alle
folgenden Inhaber der Notenbank Rredit. Es werden eine Reihe von
Zahlungen geleistet, ohne daß die Bank ihre Anlagen zu ändern braucht.

Oie Note hat ferner allgemeine Umlaufsfähigkeit: der Taglöhner
kann am Ueberweisungsverkehr nicht teilnehmen, eine Rote nimmt
auch er in Zahlung. Oie Eröffnung eines Oepositenkontos erfordert
einen bestimmten Entschluß, mit einer Lank in Verbindung zu treten,
bei Annahme von Roten ist sich der Inhaber der Tatsache der Rredit-
gewährung an die Bank so wenig bewußt, daß einzelne neuere Autoren
sogar niit Berufung auf dieses fehlende Gläubigerbewußtsein das
Vorhandensein eines Rreditverhältnisses bestritten haben.

Diese beiden Momente geben der Notenbank die Möglichkeit sehr
großer Ausdehnung ihres Geschäftsumfangs. Oie ausgegebene Note
kommt an sie erst dann zurück, wenn sie im Verkehr überflüssig wird
— dann wird sie eingeliefert und der frühere Inhaber erhält auf ve-
positenkonto Gutschrift — oder wenn Metallgeld benötigt wird.

Eine Rreditbank kann nur soweit Rredit geben als sie Einlagen
erhält, als ihr Akzept genommen wird, sie kann darüber hinaus in
engen Grenzen durch Girodeposit ihren Wirkungskreis erweitern, aber
nur wenn sie bei deren Abhebung Einlagen von anderer Seite er-
wartet. Eine Notenbank aberschafft sich selbst die Betriebsmittel: hier
bestimmen nicht die disponiblen Mittel den Umfang der Rreditge-
währung, die ausdehnungsfähige Notenemission erlaubt eine Erweite-
rung der Aktivgeschäfte, solange die Noten angenommen werden.
Darin liegt die Rraft und die Gefahr der Notenausgabe für das Wirt-
schaftsleben: Oie Notenbank kann ihre Wirksamkeit rasch ausdehnen,
auch sehr starken Bedarf nach Zahlungs- oder Thesaurierungsmitteln
sofort befriedigen. Sie kann aber auch gerade durch die Bereitwilligkeit
der Bevölkerung zur Notenannahme sich zu einer Erweiterung ihres
Wirkungskreises verleiten lassen, die ihre Zahlungsfähigkeit gefährdet
und den wert des Geldes im Verhältnis zu den Auslandswährungen
. bedroht. Diese letzteren Wirkungen hat erst eine lange Erfahrung
kennen und würdigen gelehrt: sie hat staatliche Regelungen des
Notenausgaberechts veranlaßt, die in den einzelnen Reichen verschie-
dene, aber überall scharfe Grenzen für den Umfang des Maximal-
umlaufs gesetzt haben.
        <pb n="72" />
        ﻿18. D:c Linlösung;psl-cht der Notenbank.

61

Oie Kreditbanken gelten auf dem Kontinent als liquide, wenn
fie Aktiven haben, die ihnen den Zutritt zur Notenbank öffnen. Oie
Notenbank mutz aus eigenen Kräften liquide sein. Oie Literatur und
Praxis sieht bisher als Zahlungsfähigkeit der Notenbank allein die (Ein*
lösungsmöglichkeit der Noten in Metall an,- aber infolge der engen Be-
grenzung der Notenemission kann eine Zahlungsunfähigkeit sich auch in
anderer Richtung zeigen, in der Unmöglichkeit bei Oepositenabhebungen
Noten auszugeben. Dieser zweite Liquiditätsbegriff, der theoretisch
bisher Anerkennung nicht gefunden hat, ist für die nordamerikanischen
Notenbanken und für die Bank von England von nicht geringerer Be-
deutung als der erste.

Oie Notenbank erfüllt die Liquiditätsforderung, wenn sie auf
verlangen die Noten in gesetzlichem Mährungsmetall einlösen und
wenn sie bei Abhebung der Depositen Noten ausgeben darf.

{8. Die EmlSfungspflichl der Notenbank.

Zn den Goldwährungsländern hat in Zriedenszeiten die Zen-
tralbank die Noteneinlösungspflicht. Oie Einlösung kann sowohl für
Zwecke des nationalen Verkehrs wie für Auslandszahlungen verlangt
werden; in beiden Zöllen kann zum Normal- ein panikbedarf hin-
zutreten.

Oie höhe des Metallbedarfs für Zwecke der inneren Zirkulation
hängt von der Gewöhnung der Bevölkerung ab, auf welche die Noten-
bank aber durch die Stücklung der Noten einen entscheidenden Einflutz
üben kann. Oie Aufgaben der Notenbank sind bei starker innerer Gold-
zirkulation aus zwei Gründen autzerordentlich schwierig: Oie Noten-
bank kann die sich aus dieser Quelle ergebenden Bedürfnisse nur für
den Normal-, nicht für Panikfälle schätzen. Oer Goldbestand der Reichs-
bank deckt kaum 4% aller Einlagen bei deutschen Kreditinstituten (wobei
die Einlagen eines Kreditinstituts bei dem andern abgerechnet sind) und
in England sinkt die Relation auf nur l oder 2%. Wenn auch nur Be-
sitzer von 6% der bei den deutschen Sparkassen bestehenden Einlagen
es sich einfallen lietzen zu thesaurieren, würde der Goldbestand der
Reichsbank dazu nicht ausreichen — und in andern Reichen ist das
Verhältnis ähnlich. Zn den vorgeschrittenen Wirtschaftsgebieten kann
man nicht mehr von der „dünnen Golddecke" sprechen — das Gold
kann als Grundlage gar nicht mehr angesehen werden. Oa der Metall-
schatz der Notenbank auch noch andere Aufgaben zu erfüllen hat, würde
die Abhebung auch nur eines Prozentes aller Einlagen in Gold jede
        <pb n="73" />
        ﻿62

II. Oer Geldmarkt.

größere Notenbank zur Einstellung der weitern Einlösung für den in-
nern Verkehr veranlassen.

Man braucht aber diese Schwierigkeit nicht übermäßig ernst zu neh-
men. Nein Staat wird in solchen Augenblicken zögern die Linlösungs-
pflicht zu suspendieren,' bei Nriegsbeginn, besser schon in der vorher-
gehenden Unruhezeit wird wohl jeder Staat so vorgehen müssen —
die Nolonialkriege des letzten Jahrzehnts bilden keinen Gegenbeweis.
Scheinbare Schwierigkeiten vom Liquiditätsstandpunkt der Bank
aus bieten die normalen Zahlungsverpflichtungen. Zn Reichen mit
starker Goldzirkulation und zeitlich konzentriertem Zahlungsverkehr
verschlechtert sich das Notendeckungsverhältnis an den Zahlterminen
in außerordentlich starker weise: die Verschlechterung der Deckung bei
der Reichsbank in der letzten Märzwoche beträgt in den letzten Jahren
nicht weniger als dreißig Prozent, und dies nicht etwa, weil Noten
zur Einlösung kommen, sondern weil gleichzeitig Noten und Metall-
geld benötigt wird. Mer Z60 Mark an vierteljahrsmiste zu zahlen
hat, braucht drei Noten zu hundert Mark und drei Goldstücke zu zwan-
zig Mark, die Reichsbank muß die Notenemission erhöhen und ver-
liert gleichzeitig Gold. Ihr Oeckungsverhältnis ist dadurch wesentlich
schlechter als wenn ihr Noten zur Einlösung präsentiert würden, weil
in diesem Zoll mit dem Goldbestand auch die Notenemission abgenom-
men hätte,' und doch ist die als Verschlechterung angesehene Position
der Reichsbank zu den (Quartalen viel günstiger zu beurteilen, da der
Goldverlust nicht auf Mangel an vertrauen in die Note zurückgeht,
deren Umlauf ja geradezu an diesem Termin erheblich steigt, sondern auf
den Bedarf an Goldmünzen. Es besteht wenig Wahrscheinlichkeit,
daß die Nreise, die für einige Tage zu Zahlungszwecken Noten be-
nötigen, diese zurückweisen und Gold verlangen würden.

Oie Goldbedürfnisse für Auslandszahlungen müssen gleichfalls
in normale und ungewöhnliche geschieden werden. Goldzahlungen an
das Ausland sind zur Begleichung der Saldi des internationalen Bank-
überweisungs- und des ihn ergänzenden Nreditverkehrs, in geringem
Umfang auch für Zahlungen erforderlich, die sich dem Ueberweisungs-
verkehr entziehen. Oes internationalen Ueberweisungsverkehrs zwi-
schen den Lanken haben wir schon gedacht,' ein analoger Verkehr besteht
zwischen den Postscheckämtern, angeregt durch die österreichische Post-
sparkasse,' in gleicher Richtung wirkt der internationale Postanweisungs-
verkehr. Oie Saldi dieser Abrechnungen müssen bar beglichen werden,
soferne nicht Zahlung durch Scheck auf ein drittes Land, das dem Schuld-
ner schuldet, möglich ist oder soferne nicht die Gläubigerbank der Schuld-
        <pb n="74" />
        ﻿19. Begrenzung der Notenemission der Notenbank.

63

nerbank Kreöit gibt. Ungeachtet der Unvollständigkeit der internatio-
nalen Bankzahlungsorganisation sind die Goldabgaben an das Aus-
land relativ gering: sie schwanken zum Beispiel in Deutschland im
Jahre zwischen 100 und 250 Millionen Mark, während die gesamten
jährlichen Zahlungen an das Ausland sich mindestens auf 12.000 Millio-
nen Mark belaufen. Und auch diese absolut nicht hohen Beträge
für Goldzahlungen werden nicht der Reichsbank allein, sondern auch
der innern Zirkulation entnommen.

Selbst der „normale" Bedarf an Gold für Auslandszahlungen
läßt sich nur außerordentlich unverlätzlich schätzen. Er hängt von der
Zahlungsbilanz ab, deren Statistik erst in den Anfängen ist und von
der Art der internationalen Lankzahlungen, über welche ein verläß-
licher Ueberblick nur schwer gewonnen werden kann. Noch schwerer
ist es freilich anormalen Bedarf vorherzusehen oder gar abzuschätzen.

Oer Abbruch des Ueberweisungsverkehrs zwischen zwei Reichen im
Kriegsfall, das plötzliche unbedingte verlangen eines Landes nach
Goldzahlung zum Beispiel im Fall einer Geldkrise, ungewohnt stärkere
Warenbezüge aus einem Land, mit dem ein ausgebildeter Banküber-
weisungsverkehr nicht existiert oder das großen Metallbedarf hat, kön-
nen große Geldbeträge zur Auslandszahlung erfordern. Zur Zeit des
Beginns des Sezessionskriegs, als Baumwolle aus Indien bezogen
und bar bezahlt werden mußte und 1907, als Amerika Geldkrise hatte,
schnellten die im internationalen Verkehr benötigten Goldbeträge
außerordentlich stark empor. Oie Wahrung der Liquidität der Noten-
bank ist somit, wenn sie auch bei Eintritt ungewöhnlicher Ereignisse
aufrecht erhalten werden soll, eine außerordentlich schwierige Aufgabe,-
in langer historischer Entwicklung haben sich zwei Mittel, sie zu sichern,
zur allgemeinen Anerkennung durchgerungen: Oie Begrenzung des
Notenausgaberechts und die Diskontpolitik.

ly. begrenzung der Notenemission der Notenbank.

historische Entwicklung.

§ür den Ausbau der Grundsätze, die zur Wahrung der Liquidität
zu beobachten sind, ist die Geschichte der Bank von England entscheidend
geworden. Zwei Ursachen haben dazu beigetragen: Oie Bank von
England blickt auf eine um mehr als ein Jahrhundert ältere Geschichte
zurück als die andern großen Notenbanken (die preußische Bank war
zwar in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts gegründet worden,
war aber noch zu Beginn des 19. Jahrhunderts ein sehr kleines Institut)-
        <pb n="75" />
        ﻿64

II. Der Geldmarkt.

noch bedeutsamer aber wurde ihre' beispielgebende Stellung dadurch,
datz sie die Notenbank des Reiches war, das bis um die Mitte des 19. Jahr-
hunderts allein die freie Goldwährung hatte. Bei ihr traten all die
Schwierigkeiten der Aufrechthaltung der Liquidität in einer Zeit auf,
in der sich die andern Notenbanken noch kaum entwickelt hatten.

Oer erste Liquiditätsgrundsatz, der sich bei der Bank von England
im 18. Jahrhundert feststellen läßt, bestand darin ein Drittel aller
Verpflichtungen in Gold zu halten. Von dieser Regel wich aber die
Bank wiederholt ab. Zur Zeit des Abfalls der vereinigten Staaten
fiel, nach dem erst ein halbes Jahrhundert später veröffentlichten Status
vom 30. August 1783, die Deckung der Noten allein auf 9%. Das
Publikum nahm die Noten ruhig an, aber die Lankleitung bekam Angst
und nahm ein von Losanquet vertretenes Prinzip an, bei Goldabflutz,
gleichviel aus welchen Gründen er erfolgte, die Notenausgabe einzu-
schränken. Die Anwendung dieses Prinzips in den ersten Jahren des
Kriegs mit Frankreich, vornehmlich 1792/93, hatte verhängnisvolle
Konsequenzen. Als infolge der politischen Beunruhigung starke Gold-
thesaurierungen erfolgten, verminderte die Bank von England, ihrem
Prinzip entsprechend, gerade in einem Zeitpunkt die Notenemission,
in welchem der verkehr die Note am stärksten benötigte und führte
dadurch eine Geldkrise herbei; als von den 400 Provinzbanken, die
damals bestanden, über 100 zugrunde gegangen waren, beschloß die
Regierung durch Ausgabe von Schatzwechseln in Appoints zwischen
100 und 20 £ dem Markt zu Hilfe zu kommen und tat dies mit starkem
Erfolg. Auch vier Jahre später, 1797, als bei Verschärfung des politi-
schen Konflikts mit Frankreich eine starke Panik eintrat, verhielt sich
die Bank sehr zurückhaltend. Sie konnte aber infolge des starken Gold-
abflusses es doch nicht verhüten, datz die Notendeckung im Februar 1797
auf 11% sank, und die Einführung des Zwangskurses sowie die Er-
laubnis zur Emission von ein und zwei Pfund-Noten erwiesen sich
als unvermeidlich.

Während der Zeit des Zwangskurses verfiel die Direktion der
Notenbank in das entgegengesetzte Extrem: Befreit von der Liauiditäts-
pflicht glaubte sie ihre Notenemission in genügenden Grenzen zu hal-
ten, wenn sie sie nur auf Grund der Diskontierung guter Wechsel vor-
nahm, da der Wechsel ein schon vollzogenes Geschäft bekunde und die
Bank es nur eskomptiere. Oer Betrag der im Jahresdurchschnitt dis-
kontierten Wechsel stieg zwischen 1795 und 1810 von 3 auf 20 Millionen £.
Nls sich ein immer stärkeres Agio einstellte, wurde ein parlamentari-
sches Eomit6 mit der Untersuchung betraut, das Bullionovinmittee,
        <pb n="76" />
        ﻿19. Begrenzung der Notenemission der Notenbank.

65

das in seinem Report von 1810 in einer durch Sachkenntnis und Prä-
zision unerreichten weise die Situation zusammenfaßte. Schon im
verhör hatte Baring die Ansicht scharf zurückgewiesen, daß die Rank
ihre Notenemission nach dem Bedarf richten solle, da der Bedarf der
Spekulation nur durch Beschränkung der Mittel begrenzt werden könne.
Oer Report widerlegte die Ansicht der Direktion der Bank von Eng-
land, daß durch Wechseldiskontierung eine genügende Grenze der No-
tenemission gegeben sei,- nach dieser Anschauung müßte dieselbe Sicher-
heit bestehen, wenn die Diskontrate von 5 auf 3% herabgesetzt würde;
solange die Rate des kaufmännischen Gewinns bedeutend höher sei
als der Diskont, gebe es keine Grenze für die Nachfrage, welche Nauf-
leute an die Bank stellen könnten. Die Erfahrungen von 1793 und 1797
hätten gezeigt, daß ein sehr wichtiger Unterschied zwischen dem Be-
darf nach Gold für die innere Zirkulation, die oft sehr groß und plötz-
lich ist und durch zeitweises Sinken des Vertrauens hervorgerufen ist, und
der Entziehung des Goldes zu machen ist, welches auf ungünstigen
Wechselkurs zurückgeht. Der erstere soll durch vernünftige Vermehrung der
Noten beruhigt werden, der letztere aber sollte, solange die Bank nicht
bar zahlt, die Frage auswerfen, ob die Emission nicht zu hoch ist.

Ich lasse hier die chuantitätstheorie, mit der diese Anschauungen
begründet wurden, aus der Erörterung fort. Zwei wichtige Forderun-
gen hat das Bullioueommittee für die Bankpolitik aufgestellt: Die Not-
wendigkeit einer Unterscheidung zwischen Goldabfluß in den innern
Verkehr und Goldabfluß nach außen — und die Berücksichtigung des
Standes der Wechselkurse bei Festsetzung des Diskonts.

Der Bericht des Lulliouvommlttss wird wie Nlopstock gelobt und
nicht gelesen, von einigen chuantitätstheoretikern der Geldlehre ab-
gesehen. Für die Bankdoktrin und Bankpraxis ist er ein erratischer
Block geblieben^ und doch bestand nicht in der Begründung, sondern
im Ergebnis seine große Bedeutung. Vorerst nahm sich die Lank von
England die Folgerungen des Ausschusses nicht zu herzen; es gelang
ihr, ohne Diskontänderung ihren Mstallbestand so zu kräftigen, daß
einige Iahre nach Friedensschluß der Zwangskurs und die Ausgabe
kleiner Noten ungeachtet des scharfen Einspruchs Ricardos beseitigt
werden konnte, von 1773 bis 1822 war ihr Diskont unverändert auf
5% geblieben, ungeachtet des Abfalls der vereinigten Staaten, der
französischen Revolution, des fast ununterbrochenen Nriegs mit Na-
poleon und des zweiten Nriegs mit der Union; heute dünkt uns dies
ein Märchen.

1822 setzte die Lank den Diskont auf 4 A herab; sie erhöhte ihn

5 o m o r 's, Bankpolitik.	5
        <pb n="77" />
        ﻿66

II. Oer Geldmarkt.

erst in der Krise von 1825 auf 5%, als die Notendeckung schon unter
10% gesunken war und die Goldprämie auf Paris 4% betrug. Der
Goldbestand war der völligen Erschöpfung nahe und nur die rasche
Ausgabe kleiner Noten konnte die Bank vor Zahlungseinstellung retten,-
das Publikum aber nahm die Noten an, obwohl eine Deckung kaum vor-
handen war. — 1827 betrug der Diskont wieder 4% und vor dem
Parlaments comite von 1832 erklärte der Gouverneur der Bank an-
läßlich der Verlängerung des Privilegs, daß es als Bankregel gelte,
ein Drittel aller Verbindlichkeiten in Gold zu halten (die alte Regel
aus dem 18. Jahrhundert). Diese „Regel" wurde allerdings noch im
selben Jahr durchbrochen. Große Summen von Einlagen aus einer
westindischen Anleihe veranlaßten die Bank, 1835 den Lombardsatz aus
3% % herabzusetzen. ®b diese Maßnahme oder die beginnende Eisen-
bahngründungsperiode und die amerikanische Spekulation die Effekten-
konjunktur des nächsten Jahres hervorgerufen hat, ist bestritten. Am
1. Januar 1834 hatte ihr Metallbestand 9.9, die Notenzirkulation 18.2
und jene der andern englischen Notenbanken (die Bank hatte nur das
Privileg für London und Umgebung) 10.2 Millionen Pfund betragen,
am 4. April 1837 war der Metallbestand auf 4.1 Millionen gesunken,
die Not'enzirkulation der Bank von England auf 18.4, jene der an-
dern Banken auf 11 Millionen gestiegen. Die Bank erhöhte die Rate
bis 5% und wies amerikanische Wechsel zurück. Aber kaum hatten
Goldrückslüsse ihren Status einigermaßen gebessert, so setzte die Bank
— 1838 — den Lombardsatz wieder auf 3)4% herunter. Auch hier
ist es bestritten, ob diese Maßnahme zur Krise des nächsten Jahres ge-
führt hat,- sicherlich hat die amerikanische Baumwollkrise von 1839,
die zeitlich mit einer starken Esfektenbewegung zusammenfiel, die Si-
tuation der Bank in kurzer Zrist sehr verschlechtert. Es betrugen -

Februar 1838 August 1839

io.2 mm. Pf. 2.4 mm. Pf.

der Bank von England „ z
tion aller Banken 38.7

18

37.1

Oie gesamte Notenzirkulation aller Banken

Die Deckung der von der Bank von England ausgegebenen Noten
war von 53 auf 13%, die Deckung sämtlicher Noten (denn der Metall-
bestand der Bank von England bildete auch die Garantie für die Noten
der andern Banken) von 26% auf 6% gesunken. Oer Diskont wurde
bis August 1839 auf 6% erhöht.

Diese Ereignisse gaben Veranlassung zur Einsetzung eines parla-
mentarischen Lommittees über die Notenbankfrage. Die Bank hatte
bei der Privilegserneuerung von 1832 erklärt % ihrer verbindlich-
        <pb n="78" />
        ﻿19. Begrenzung der Notenemission der Notenbank.

67

leiten in Gold zu halten — und sie war in der kurzen Zeit, die seither
verstrichen war, zweimal der fast völligen Erschöpfung des Goldbe-
standes gegenübergestanden! sie hatte, kaum aus einer schweren Krise
befreit, sich mit der Herabsetzung des Lombardsatzes nicht genug be-
eilen können. Ihre Verwaltung saß dem Committee gegenüber auf der
Anklagebank und die Regierung Peels war zu einschneidenden Maß-
nahmen entschlossen.

Im Gegensatz zu einer vielfach verbreiteten Meinung haben die
Ansichten, die sich damals die Geltung verschafften, weder mit der
chuantitätstheorie noch mit den Anschauungen der englischen Klassiker
der Nationalökonomie auch nur das geringste zu tun, sie standen aber
auch in Gegensatz zu den Grundanschauungen des Liberalismus, ob-
wohl Peel der Führer der liberalen Partei in England war. Samuel
Llogd, ein Londoner Bankier, der vor dem Committee sich am stärksten
durchzusetzen wußte, wies mit Geringschätzung die Lehren der Na-
tionalökonomen einschließlich Adam Smith und mit noch größerer
Verachtung die Ausführungen der liberalen Hauptorganisation, der
durch Lodden vertretenen Handelskammer von Manchester zurück.
Der Wert der Währung sollte nach seiner Ansicht nur nach der Pro-
duktion der Edelmetalle und nach den Umständen schwanken, welche
die Verteilung der Quantitäten desselben auf die einzelnen Reiche
bewirken. Dieses Ziel könnte nur durch Dirigierung von einem Punkt
aus erreicht werden und daher wäre die Zentralisierung der Notenaus-
gabe anzustreben. Bei der Zentralnotenbank selbst aber müßten Grund-
sätze gesetzlich durchgeführt werden, die der Leitung der Bank das Recht,
den wert der Währung nach ihrem Ermessen durch Notenausgabe zu
bestimmen, entziehen. Die Regel, % aller Verbindlichkeiten durch Gold
zu decken, wäre nicht voll ausreichend: wenn die Deponenten Gold ab-
heben, dann würde bei dieser Regel die Notenzirkulation nicht zu-
sammengezogen und daher auf Wechselkurse und preise kein Einfluß
geübt, worauf doch bei Goldabfluß alle Bestrebungen hinauslaufen
müssen. —

Diese Grundsätze machte sich der Regierungsentwurf zu eigen,
der 1844 Gesetzesform erhielt und gewöhnlich als peelsche Bankakte
bezeichnet wird. Sein Ziel ging dahin die Schwankungen der Währung
nach denselben Grundsätzen zu regeln wie dies bei einer Metallwährung
der Fall wäre,- ungedeckte Noten sollten nur in jenem höchstbetrag
ausgegeben werden dürfen, welchen die Bank jederzeit emittieren kann,
ohne daß eine Einlösung erfolgt. Da der Geldbedarf an Metall und
Noten in jenen Tagen auf 21 Millionen £ sich durchschnittlick belief und

‘ 5*
        <pb n="79" />
        ﻿68

II. Der Geldmarkt.

angenommen wurde, daß 2/3 davon jederzeit im Verkehr bleiben wür-
den, setzte das Gesetz den Umlauf ungedeckter Noten auf 14 Mllio-
neu £ fest, während die übrigen 7 Millionen £ und jede künftige Er-
weiterung des Geldbedarfs metallisch voll gedeckt sein mutzten. Den
andern Notenbanken wurde ein kleiner Betrag ungedeckter Noten ge-
stattet, der bei Fusionierung mit der Bank von England deren Kon-
tingent an ungedeckten Noten erhöhen sollte,- die Bedingungen für
die Provinzbanken waren hart abgefaßt, um der Absicht des Gesetz-
gebers die Notenausgabe zu zentralisieren zu entsprechen. —

Für die Entwicklung des Kontinente hatte die peelsche Bankakte
zwei bedeutsame Konsequenzen: Die Notwendigkeit der zentralen
Notenbank war von dem Führer der liberalen Partei Englands gerade
in dem Zeitpunkt des vurchdringens des liberalen Programms an-
erkannt worden; die freie Konkurrenz, die noch ein Jahrzehnt vorher
auch im Bankwesen als das erstrebenswerte Ziel gegolten hatte, wurde
auf dem Gebiet der Notenbanken beseitigt. Ferner hat die Forde-
rung, datz die Notendeckung nicht dem Ermessen der Bankleitung,
sondern jenem des Gesetzgebers zu überlassen sei, sich allgemein durch-
gerungen.

Aber die Art, wie die peelsche Bankakte den Grundsatz durch-
führte und wie er in den meisten Staaten des Kontinents zur An-
wendung kam, bedeutete einen schweren Rückschritt gegen die Summe
von Erkenntnis, welche im Balliern Report und bei Nteardo ihren Aus-
druck gefunden hatten. Oer wichtige Unterschied zwischen Goldabflutz
in den nationalen Verkehr und Goldabflutz ins Ausland war verwischt
worden — die Lank von England mutzte sich in beiden Fällen gleich-
mäßig verhalten — und es war die Forderung Ricardos nach einer
Währung, die bei unveränderlichem Standard die äußerste ® es ernenne in
der Nketallverwendung hat, in ihr Gegenteil verkehrt worden: Durch
dis Begrenzung der Ausgabe ungedeckter Noten war die Notwendigkeit
gegeben, jeöe Erhöhung des Währungsbedarfs des Landes durch Gold
zu decken,- an Stelle der Forderung nach dem ökonomischesten hatte
sich jene nach dem teuersten Zirkulationsmittel durchgesetzt. Oer Ueber-
gang dieser beiden Tatsachen in die Gesetzgebung und Praxis der wich-
tigsten kontinentalen Notenbanken hat sich nach den Erfahrungen der
letzten Jahrzehnte als schwerer Nachteil erwiesen.

Oie übliche Kritik der peelschen Bankakte erschöpft sich schon seit
70 Jahren in zwei gleichförmig wiederholten Argumenten: Sie hätte
nur die Noten-, nicht die Oepositendeckung vorgesehen und binde die
Bank an zu starre Grenzen. Beide Einwände sind völlig zutreffend,
        <pb n="80" />
        ﻿20. Oie Entstehung der Diskontpolitik.

69

aber der erste ist für die Bank von England in der Gegenwart von ge-
ringer praktischer Bedeutung. —

Der Grundgedanke der peelschen Bankakte ist in das Russische
Staatsbankstatut aufgenommen worden,- die russische Staatsbank darf
300 Millionen Rubel unbedeckt ausgeben, der Rest der Noten mutz
metallisch gedeckt sein. Belgien, Italien und die bisherige Gesetzgebung
der vereinigten Staaten haben die alte Regel der Bank von England
aufgenommen, ein prozentuelles Verhältnis zwischen Metallbestand
und sämtlichen Verbindlichkeiten (Noten und Depositen) herzustellen.
Die Verbindlichkeiten waren in der Union zu 25, und sind in Belgien
zu 33Vs, in Italien zu 40% metallisch zu decken. Das neue Bankgesetz
der Union verlangt Golddeckung der Depositen zu 35%, der Noten
zu 40%. Die Deutsche Reichsbank und die Gesterreichisch-Ungarische
Bank haben nur metallische Notendeckungspflicht, die Neichsbank
zu % (wobei die Reichskassenscheine dem Metallbestand zugerechnet
werden), die Cesterreich-Ungarische Bank zu 40%, wobei die De-
visen bis zu 60 Millionen Kr. dem Metallbestand zugerechnet wer-
den. Das prozentuelle Verhältnis zwischen Metall und Verbindlich-
keiten oder Metall imd Noten mutz bei allen Banken gewahrt blei-
ben, und zwischen dem Goldabfluß in den innern Verkehr oder in das
Ausland wird kein Unterschied gemacht. Die Grenze des Notenaus-
gaberechts ist weniger starr als in England, aber sie ist doch auch an
den vorhandenen Metallbestand eng geknüpft. Die Bank von Zrankreich
dagegen ist in ihrer Notenausgabe nur durch eine Maximalziffer (bis zu
Kriegsbeginn 6800 Mill. Zrancs) beschränkt.

20. Die Entstehung der Diskontpolitik.

Die peelsche Bankakte begrenzte das Notenausgaberecht der
Bank von Englands sie sicherte die metallische Einlösbarkeit, aber sie
schuf eine andere §orm der Liquiditätssorge- die Bank mutzte sich fra-
gen, wieviel Noten sie noch auszugeben berechtigt sei, und wenn die
Inanspruchnahme stieg, mutzte sie versuchen entweder mehr Gold
heranzuziehen oder die Notenausgabe einzuschränken. §ür beide Zwecke
erwies sich die Diskonterhöhung als das geeignete Mittel.

lvie oben hervorgehoben wurde, hat das Bullioneommittee von
1810 gefordert, den Diskont in Zusammenhang mit den Ivechselkursen i
festzusetzen, ohne aber damit in der Praxis Gehör zu finden,- von 1704
bis 1838 hatte der Diskont der Bank von England nur zwischen 4 (ganz
ausnahmsweise 3%%) und 5% geschwankt, gleichgültig ob die No-
        <pb n="81" />
        ﻿70

II. Oer Geldmarkt.

tenöedung 10 oder 100% war. Nur 1839 war im letzten Augenblick
für kurze Zeit ein sechsprozentiger Sah in Nraft gewesen. Seit der
peelschen Akte aber begann die Bank planmäßig den Diskont nach dem
Stand der Wechselkurse, dem Goldabfluß ins Innere und der Noten-
inanspruchnahme zu richten. 1847 und 1848 erhöhte sie den Diskont
rasch bis auf 8 % und ein parlamentscommittee begrüßte das Vorgehen
als zweckentsprechend. (1847 hatte die Lankakte suspendiert werden
müssen, da die Notengrenze fast erreicht war, von der Möglichkeit der
Erhöhung der Emission wurde aber kein Gebrauch gemacht), von
1851—1857 veränderte die Bank 34 mal den Diskont, durchschnittlich
fünfmal im Jahr: sie hatte mit 2% die Periode begonnen und hatte
durch die zu niedrigem Diskont erfolgte Diskontierung amerikanischer
Finanztratten zur Nrise, die in der Spekulation in amerikanischen Eisen-
bahnwerten ihre Ursache hatte, beigetragen. Am 6. Oktober 1856
erhöhte sie den Diskont auf 6% für Zwei- und 7 % für Dreimonat5
Wechsel und verkürzte die Laufzeit von Lombarddarlehen, am 16. Ok-
tober 1856 lehnte sie Effektenlombardierung überhaupt, am 11. No-
vember den Diskont von wechseln mit mehr als einmonatlicher Lauf-
zeit ab. Die Situation spitzte sich im folgenden Jahre noch stärker zu:
Am 12. Oktober ging der Satz auf 7, am 9. November auf 10%, am
12. November wurde die Bankakte suspendiert, aber es mußte diesmal
von der Ermächtigung erhöhter Notenemission Gebrauch gemacht
werden. Bald nach Beendigung der Nrise war der Diskont wieder 2%;
1858—65 wurde der Diskont 81 mal geändert, durchschnittlich 10 mal
jährlich (1865 17 mal im Jahr, von 3 bis 7%),- 1866—1873 84 mal
(1873 selbst 24 mal, durchschnittlich zweimal im Monat!).

Bis in die Mitte des vorigen Jahrhunderts bestand zwischen den
Geldmärkten der verschiedenen Reiche noch fast keine Verbindung.
Ein Arbitcagegeschäft war in den dreißiger Jahren des vorigen Jahr-
hunderts selbst zwischen so nahegelegenen Städten wie Paris und Lon-
don kaum möglich, da ein Brief von London nach Paris mit der Nurs-
meldung drei Tage benötigte, die Sammlung des für eine größere
Sendung nötigen Silbers gleichfalls mehrere Tage dauerte und die
Paketpost nur zweimal in der Woche verkehrte, das Silber, das es
zu befördern galt, auch sehr kostspielige Fracht (wegen des schweren
Gewichts) bedang. Das änderte sich mit Einführung des Eisenbahn-
und Telegrammverkehrs, ferner mit dem Uebergang zunächst Frank-
reichs zur Goldwährung, während noch die hohen englischen Diskont-
sätze von 1847 und 1848 am Nontinent spurlos vorübergegangen wa-
ren, wurde Paris und die deutschen Plätze von der Nrise des Jahres
        <pb n="82" />
        ﻿21. Oie Begründung und Ktiti! der Diskontpolitik.	71

1857 stark unterfaßt. Die Ban! von Frankreich, die von 1820 bis 1847
ungeachtet der drei englischen Krisen den Diskont auf 4% gehalten
hatte, mutzte bis auf 10%, die preußische Bank, die auf gleiches Dor-
gehen zurückblickte, bis auf 7]/2% hinaufgehen. Don 1858—65 er-
höhte die Bank von Frankreich den Satz 53 mal, 1863 8 mal, 1864 11 mal
und zwar bis auf 8%. Die preußische Staatsbank ging bis zu 7%
hinauf.

Ls ist verwunderlich, daß Industrie und Handel in England die
jähe Wendung von gleichmäßigem zum monatlich schwankenden Zins
so ruhig ertragen und die Politik der Bank als eine unabänderliche
Tatsache hingenommen haben. Preußens Industrie war damals noch
wenig entwickelt; in Frankreich aber erhoben sich, aufgereizt durch die
Gruppe des Oroäit wobilivr, Industrie und Handel in stürmischer Oppo-
sition gegen die Bank, als sie zum zweitenmal in zehnjähriger Periode
den Diskontsatz bis auf 8 % hinaufriß. Und wenn auch die in der Mitte
der sechziger Iahre einberufene französische Enquete äußerlich ergebnis-
los verlief, so hat sich doch von da an eine Aenderung in dem Dor-
gehen der kontinentalen Notenbanken langsam und vielfach unbewußt
vorbereitet. Enthielt das englische Gesetz und die dortigen Enqueten
eine Begründung, so enthielt die französische Enquete eine Kritik der
Diskontpolitik. —	.

2\. Sie Begründung und Kritik der Diskontpolitik.

Seit Einführung des Sgstems der gesetzmäßigen proportionalen
Deckung der Noten durch Metall mußte die Notenbank bei Der-
schlechterung ihres Status danach trachten, den Notenumlauf einzu-
schränken oder den Goldzufluß zu erhöhen. Die englische Bankpraxis
nahm an, daß die Diskonterhöhung zur Erreichung beider Ziele das
geeignete Mittel sei, und die hiefür geltend gemachten Argumente
werden auch in der Gegenwart in Theorie und Praxis vielfach als
maßgebend angesehen. Nach dieser Anschauung wirkt die Diskont-
erhöhung in dreifacher Richtung:

1.	Sie schränkt den wirtschaftlichen Verkehr ein und bewirkt da-
durch ein Rückströmen von Noten und Gold zur Zentralbank.

2.	Sie veranlaßt die Effekten- und Warenhändler, ihre Hausse-
spekulation aufzugeben und rasch zu verkaufen; durch die Wirkung auf
die Warenhändler werden die preise gedrückt, der Import auswärtiger
Güter erschwert, der Export erleichtert, die Handelsbilanz somit ver-
bessert und entweder Goldzufluß erreicht oder doch der Goldabfluß
        <pb n="83" />
        ﻿72

II. Der Geldmarkt.

ins Ausland gehemmt. Die Preissenkung der Effekten vermindert die
Neigung zum Ankauf auswärtiger Werte, erhöht den Anreiz zum Ver-
kauf von Effekten an das Ausland.

3.	Sie hat die rasche Einziehung kurzfälliger Korderungen an das
Ausland zur Kolge: Wer einem im Ausland wohnenden Runden Wechsel-
kredit gegeben hat, wird leichter geneigt sein, diesen zu verlängern, wenn
er mit dem Geld im Inland niedrigen Zins als wenn er hohe Vergütung
erhält; umgekehrt wird der ausländische Gläubiger bereitwilliger den
Wechsel auf den inländischen Schuldner bei hohem Zinsstand verlängern
oder ihn wenigstens später im Inland diskontieren,- weün der Diskont
in Deutschland 3% ist, so wird der auswärtige Besitzer eines Wechsels
auf Deutschland den Wechsel in einem weit frühzeitigeren Stadium in
Deutschland diskontieren als wenn ihm ein fünfprozentiger Abzug
gemacht wird. — Die Diskonterhöhung wird überhaupt die Rapitalien,
die auf kurze Krist zu verleihen sind und internationale Anlage suchen,
leichter zur Anlage im Inland veranlassen.

Diese Gründe sind unter bestimmten Doraussetzungen in einigen
Reichen zutreffend, aber sie haben durchaus nicht jene Allgemeingeltung,
wie es Theorie und Praxis auch heute noch annimmt.

1.	Die Eindämmung des wirtschaftlichen Verkehrs und die Preis-
senkung treten nicht bei jeder Diskonterhöhung ein: wäre dies der Kall,
dann wären die höchsten Preise beim niedrigsten und die niedrigsten
Preise beim höchsten Diskont zu verzeichnen, was zweifellos nicht zu-
trifft. Die preissenkende Wirkung wird nur in jenen Kälten eintreten,
in welchen der Diskont den Gewinn des Unternehmers ganz wegnimmt;
dieser Punkt wird beim Effektenhandel frühzeitig, beim Warenhandel erst
bei starker Erhöhung der Rate, zum Teil überhaupt nicht, bei der Indu-
strie nur in bestimmten Produktionszweigen erreicht. Man mutz bedenken,
datz l % Diskontunterschied nur % % pro Vierteljahr, bei einem Rredit
von 1 Million somit nur 2500 NU. im Iahr beträgt. Der Kabrikant und
der Raufmann arbeiten nicht durchwegs, auch nicht zum grötzten Teil
mit so geringen Margen. Kür die Industriezweige aber, die mit hohem
eigenen Betriebskapital arbeiten oder bei denen das Betriebs- im
Verhältnis zum Investitionskapital nur eine mätzige Proportion bildet,
hat die Erhöhung des Satzes für Leihgeld nur eine geringe oder über-
haupt keine Bedeutung. Wie grotz hierin der Unterschied zwischen den
einzelnen Industriezweigen ist, das zeigt die folgende Gegenüberstel-
lung, die aus den Industriestatistiken des österreichischen Rompatz von
1913 zusammengestellt ist. Es betrugen
        <pb n="84" />
        ﻿21. Oie Begründung und Kriti! der Diskontpolitik.

73

Werksanlagen Vorräte Debitoren und Wechsel

in Prozenten der Gesamtinvestition

bei sechs Kohlenwerken	75	2	23
bei neun Eisenwerken	64	12	24
dagegen bei denBaumwollfabriken	35	38	27
bei den Dampfmühlen	17	47	36

Vorräte, Wechsel und Debitoren werden als Grundlage für Bstriebs-
kredit angesehen,- die Vorräte betrugen zu Ende 1912 2% bei den Koly
lenwerken, 38% bei den Baumwollfabriken und 47% bei den Wühlen.
Auf diese beiden letztgenannten Gruppen mutz eine Erhöhung des Leih-
geldpreises natürlich ganz anders wirken als auf die Kohlenwerke. Auf
die festgefügten Gesellschaften der Schwerindustrie und die amerika-
nischen Trusts, die sich das Betriebskapital durch Obligationen beschaffen
können, hat die Erhöhung der Bankrate wenig Einflutz. In Zeiten, wo
diese Produktionszweige im Vordergrund der Konjunktur stehen, wird
die Erhöhung des Diskonts nicht jene Branchen treffen, die am stärksten
beschäftigt sind, sondern jene, welche im Verhältnis zu ihrem stehenden
Kapital am stärksten Kredit benötigen. Ini Effektenhandel, der mit
einer sehr starken Ouote von Leihgeld arbeitet, sind Zinserhöhungen
für längere Zeit nur bei starkem Steigen der Kurse zu ertragen,' hier
wirkt die Diskonterhöhung schon in jenem Zeitpunkt wo ihr Satz die
Zinshöhe der Rentenwerte und oft auch, wenn er die Rentabilitätsrate
der Aktien erreicht; in der Industrie — anders im Handel — wird der
Nutzen nur in einem Teil der Unternehmungszweigc und nur für einen
Teil des Umsatzes ausgezehrt.

Seiner hängt der Grad der Wirkung der Diskonterhöhung auf
die preise derjenigen Güter, bei deren Herstellung oder Handel Be-
triebskredit in starkem Watz benützt wird, von der höhe der Hausseengage-
ments und der Vorräte in Industrie und Handel ab. Wenn die Lager-
bestände gelichtet sind, kann auch bei Zinsänderung nicht viel verkauft
werden, und darum bleiben die ersten Diskonterhöhungen in jeder Kon-
junktur auf die Warenpreise ohne Einflutz.

2.	Die Wirkungen auf die Zahlungsbilanz werden nur dann ein-
treten, wenn der heimische Diskont im Verhältnis zu jenem des Aus-
landes sich ändert,' geht aber das Ausland in gleicher Weise vor, so ist
keine Veränderung gegenüber dem bestehenden Zustand erzielt; wenn
die Bank von England von 3 auf 4, die Reichsbank von 3% auf 4%%
erhöht, so wird, möchte man auf den ersten Blick meinen, der Anreiz
auf das englische Kapital, Wechsel in Deutschland zu prolongieren,
        <pb n="85" />
        ﻿74

II. Der Geldmarkt.

nickt vermindert werden. Es können doch unmöglich alle Staaten gleich-
zeitig weniger importieren und mehr exportieren, die Kapitalanlage
gegenüber dem Ausland einschränken und von ihm mehr borgen!
wir werden aber sehen, daß in dieser Richtung die Wirksamkeit der
Diskonterhöhung in verschiedenen Staaten verschieden ist.

3.	Die Wirkungen dem In- und Ausland gegenüber treten nur
ein, wenn die Leihsätze der anderen Banken sich dem Diskontsatz der
Notenbank anschließen; ist dies nicht der Fall, dann kann die Diskont-
erhöhung nur Wirkung auf die bei der Notenbank eingereichten Wechsel
und auf den mit dem Bankdiskont zusammenhängenden Kontokorrent-
zins, nicht aber auf die bei den Kreditbanken diskontierten Wechsel,
ferner auf den Privatsatz — und damit auf die Heranziehung des aus-
wärtigen Kapitals — ausüben.

Die zur Begründung der Diskontpolitik angeführten Momente
hatten in der Londoner dity und in der Zeit, in der sie sich ausgebildet
haben, volle Berechtigung. Man hatte, dem Handel der dity ent-
sprechend, stets den Importeur und Exporteur vor Augen, der aller-
dings bei seiner kleinen Gewinnrate durch Deränderungen des Leih-
zinses ebenso entscheidend beeinflußt wird wie der Effektenhändler.
„Der niedrige Diskont", so erklärte Page vor dem Eommittee von
1840, „erlaubt das halten von großen Warenbeständen, erhöht dadurch
die Preise der Importgüter, und da diese Rohstoffe sind, steigert er
die Preise der exportierten Güter",- und Patterson schilderte die Wir-
kungen der Diskonterhöhung in folgender §orm: „Es dauert Monate,
ehe eine Order auf Baumwolle oder Australwolle ausgeführt werden
kann, und wenn die Lankrate in der Periode zwischen der Erteilung
der Order und der Ankunft der Güter erhöht wird, findet der Importeur
seine Berechnungen geändert und hat einen Verlust statt eines Ge-
winnes ; er muß zu forzierten Verkäufen schreiten, denn nur wenige
können auf bessere Zeiten warten. Seine Kunden, die für die Diskon-
tierung der Wechsel hohe Raten zu zahlen haben, müssen weniger oder
zu reduzierten Preisen kaufen."

Diese Beweisführung ist dem internationalen Handel Londons
angepaßt,- die Möglichkeit der Abwalzung der Diskonterhöhung auf
den Käufer ist darum nicht erörtert worden. Bei der zentralen Be-
deutung Londons für die Kreditgewährung im überseeische^ Waren-
bezug hatte die Erhöhung der Londoner Rate auf die Entschließungen
des Rohmaterialhandels Bedeutung, nicht aber die gleiche Maßnahme
einer anderen Notenbank. Die Rohmaterialbezüge für ganz Europa
wurden auch bis zum Kriegsbeginn noch in überwiegendem Maße durch
        <pb n="86" />
        ﻿21. Die Begründung und Kritik der Diskontpolitik.	75

Ziehungen auf London finanziert. Oie Erhöhung der russischen Lankrate
zum Beispiel bewirkt darum nicht eine Verminderung des Lohmaterial-
imports nach Rußland, weil diese Kreditgewährung in London, nicht
in Petersburg stattfindet. Oie Abstoßung der Lager bedeutet im Lon-
doner Welthandel verminderte Ein- und erhöhte Ausfuhr — in andern
Reichen wird diese Wirkung nur dann eintreten, wenn die durch die
Diskonterhöhung betroffenen Produktionen Ausfuhrmöglichkeit haben,
sonst tritt Preissturz ohne Exportsteigerung ein.

Sodann aber war England in jenem Zeitalter, in dem die Oiskont-
politik begründet wurde, das einzige Reich mit Goldwährung, mit
Welthandel, mit auswärtigen Kapitalanlagen. Oer. pfundwechsel galt
mehr als jeder andere Wechsel und seine Diskonterhöhung führte viel
ausländisches Kapital dem englischen Wechselmarkt zu; das stolze Wort:
„Oie Diskonterhöhung der Lank von England macht den englischen
Kaufmann zum Herrn des disponiblen Kapitals der Erde" war vor
50 Zähren gerechtfertigt,' heute hat der pfundwechsel seine Monopol-
stellung eingebüßt, durch starken Außenhandel und die Tätigkeit der
peberseebanken haben auch vornehmlich die deutschen Wechsel regel-
mäßigen Kurs bekommen und sind Rivalen der englischen Devise ge-
worden. Allerdings kommen als Konkurrenten nur Reichs mit freier
Goldhergabe, mit Welthandel, mit auswärtigen Kapitalanlagen in
Betracht,- mancher Kapitalbesitzer wird auch bei hohem Diskont einem
Land, bei welchem öle Rückzahlung seines Wechsels in Gold nicht ab-
solut gesichert ist, nicht Geld leihen wollen. Kredite an das Ausland
können nur dort zum rascheren Znkasso kommen, wo solche Kredite be-
stehen: Reiche mit geringer Ausfuhr oder einem Export in Produkten,
bei welchen Barzahlung die Regel ist, können nicht die Schuldeintreibung
verkürzen,- Länder mit geringem im Ausland gehandelten Effekten-
besitz können nicht durch Diskonterhöhung zur Abstoßung von Effekten
an das Ausland veranlassen.

Oie Erhöhung der Bankkate ist somit von ganz anderer Wirksam-
keit in Reichen, bei denen die drei genannten Voraussetzungen zu-
treffen als in Ländern mit geringem Außenhandel, anders in Gläu-
biger- als in Schuldnerreichen. Was für England galt und mit Ein-
schränkungen heute noch gilt, das ist für die andern Staaten mit Aus-
nahme Deutschlands nicht im gleichen Maß zutreffend. Wenn in
England der Wechseldiskont von 3 auf 5 % steigt, wird mancher Eng-
länder das Geld, das er kurzfristig im Ausland arbeiten gelassen hatte,
in England verwenden, auch wenn der Auslandsstaat seinen Diskont
auf 7% hinaufsetzt. Ihm genügen 5% im Inland und der Auslands-
        <pb n="87" />
        ﻿76

II. Der Geldmarkt.

staat fühlt dis Wirkung der Diskonterhöhung nur in der eigenen Wirt-
schaft. Oie rasche Erhöhung der englischen Bankrate hat noch l907 in
kurzer Zeit aus l7 Ländern Gold nach England gezogen.

So ist die Wirkung der Oiskonterhöhung der Notenbank nach der
weltwirtschaftlichen Entwicklung der einzelnen Reiche verschieden, aber
auch in den vorgeschrittensten an bestimmte Voraussetzungen gebunden.

Oie Zentralisierung der Notenausgabe und die Diskontpolitik
stellen einen großartigen versuch dar, von einem Punkt das Geld-
wesen und die Bedingungen des Nreditverkehrs zu regeln. Es ist die
einzige wirtschaftliche Organisierung, die der Liberalismus unternom-
men hat. Nber schon Ricardo hatte auf die Schwierigkeiten hingewiesen,
die die starke Entwicklung des Scheckverkehrs einer wirksamen Regelung
der Währung entgegenstellt, und in den letzten Jahrzehnten haben sich
infolge der Nusbildung großer Kreditbanken die Hemmnisse vervielfacht.

Würden in einem Land, das seine Notenbank auf Grund der peel-
schen Bankakte organisiert hat, alle Zahlungen nur mit Metall und
Noten geleistet werden und würde infolge Metallabflusses eine Reduk-
tion der Noten erforderlich sein, so würde nur ein Notenbetrag einge-
schränkt werden müssen, dessen höhe dem Nietallabfluß entspricht.

Wird im Land nur mit Metall und Noten gezahlt, hat aber die
Notenbank das Recht, den dreifachen Betrag an Metall in Noten aus-
zugeben, so muß bei Goldabfluß, wenn Gefahr für die Deckung besteht,
der dreifache Betrag an Noten zurückgezogen werden,- wenn zum Bei-
spiel bei einem Metallbestand von 1000 Millionen 2700 Millionen
Noten ausgegeben wurden und der Notenbank 100 Millionen Gold
entzogen werden, so wird sie, um ihr Deckungsverhältnis zu erhalten,
bestrebt sein müssen 300 Millionen Noten aus dem Verkehr zu. ziehen.

Wenn aber die Zahlung in Noten zum Beispiel nur 5 % aller Zah-
lungen beträgt und alle andern im Ueberweisungsweg erledigt werden,
dann müßten scheinbar, um 300 Millionen Noten aus dem Verkehr zu
bringen, die Gesamtkredite um den zwanpgfachen Betrag eingeschränkt
werden. Zn Wirklichkeit wird diese ungeheuerliche Summe nicht er-
reicht, weil es der Notenbank teilweise möglich ist gerade jene Kredite
einzuschränken, die zu Notenzahlungen führen — aber immerhin ist
die gewaltsame Verringerung des Notenumlaufs eine für die Volks-
wirtschaft so gefährliche Maßnahme, daß sie nur in Ausnahmsfällen
ergriffen wird. Das Gefühl nicht ganz Herr der Wirkungen ihrer
Maßnahmen zu sein hat sich bei den Notenbanken verstärkt und dazu
beigetragen, die diskontpolitischen Grundsätze zu ändern, von der
französischen Enguete war der Anstoß ausgegangen nach Mitteln zu
        <pb n="88" />
        ﻿22. Die Bewegungen des Geldmarkts.

77

suchen, die die Diskonterhöhung entbehrlich oder mindestens zur ultima
ratio, nicht zur ersten Maßregel machen sollten. Kür Gesterreich-Ungarn,
Rußland, Italien, die unter dem Zwangskurs einen niedrigen, selten
veränderten Zins gehabt haben, wurde es beim Uebergang zur Gold-
währung eine der wichtigsten Aufgaben nach Wegen zu suchen, welche
die Diskonterhöhung soviel als möglich vermeiden lassen sollten, und
der Eintritt einer Epoche teuren Geldes legte auch der Reichsbank
die gleiche Krage nahe. Die theoretische Begründung der Diskontpolitik
ist nur wenig geändert worden — in praxi hat sich aber ein starker
Wandel vollzogen.

Die heute geltende Diskontpolitik ist nur verständlich, wenn öle
Bewegungen des Geldmarkts näher analysiert werden,' die Noten-
banken der Gegenwart bemessen ihre Rate nicht bloß nach dem mo-
mentanen Status, sondern nach Schätzung des künftigen Bedarfs —
und dieser läßt sich nur nach Renntnis der regelmäßigen Marktbewegun-
gen bestimmen. Der Darstellung der Bewegungen des Geldmarkts
folgt eine Analgsierung der für die Bemessung der Diskontpolitik in
der Gegenwart geltenden Gesichtspunkte, ferner jener bankpolitischsn
Mittel, welche angewendet werden, um die Maßnahme der Diskont-
erhöhung nur subsidiär wirken zu lassen und endlich des Verhältnisses
zwischen Roten- und Kreditbanken bei Bestimmung des Leihgeld-
satzes

22. Die Bewegungen des Geldmarkts.

Der Geldmarktbedarf setzt sich aus der Summe von Betriebs- und
Effektenkreditbedarf zusammen. Die Nachfragekurve nach beiden liegt
in Epochen starker Rapitalinvestition höher als in solchen langsamer
Kortentwicklung. Wie in der Zeit des Eissnbahnbaus im dritten viertel
des vorigen Jahrhunderts so erfordern in jener der raschen Industrie-
entfaltung, in der wir heute leben, die sich erweiternden Unterneh-
mungen mehr Betriebskredit, der Effektenmarkt, auf den fortwährend
Neuemissionen zur Aufbringung des stehenden Kapitals gelangen,
mehr Effektenkredit. Oie dem Geldmarkt zur Verfügung stehenden
Mittel pflegen in solchen Epochen nicht in derselben Proportion wie
die Nachfrage zu wachsen,' wohl nehmen die Kassenreserven der In-
dustriegesellschaften entsprechend der Erweiterung der Geschäfte
und dem Steigen der Preise zu, aber jener Teil der Einlagen, der im
zeitlichen Zwischenraum zwischen Einkommenserzielung und Kapital-
anlage dem Geldmarkt zur Verfügung steht, wächst langsamer heran,
        <pb n="89" />
        ﻿78

II. Der Geldmarkt.

k

da die intensive Tätigkeit auf dem Kapitalmarkt die Tendenz hat, diesen
Zwischenraum zu verkürzen.

Innerhalb der großen Epochen heben sich die einzelnen Konjunktur-
perioden ab: In Epochen steigenden Zinses liegen die Durchschnitts-
zinse in der folgenden bionjunkturperiode höher als in der vorher-
gehenden, in Epochen fallenden Zinses niedriger. Man hat in der
Gegenwart oft die Behauptung aufgestellt, daß die Konjunkturperioden
einander rascher folgen als ehedem. Vas ist nicht zutreffend.

Zn der vorhergehenden Epoche starker Investition waren die Kon-
junkturperioden nicht von langer Dauer: jene von 1858—1864 dauerte
sieben, von 1865—1869 fünf und von 1870—1875 nicht viel über drei
Iahre,- kürzere Dauer weisen auch die Konjunkturperioden in der Gegen-
wart nicht auf.

Die Einwirkung der Epochen und der Konjunkturen innerhalb
derselben auf die Notenbanken läßt sich am deutlichsten durch einen
Vergleich der Zeit von 1880—1895 mit jener von 1895 bis in die Gegen-
wart zeigen. Die erste Epoche begann nach Vollendung der großen
Eisenbahnbauten, nach der schweren Krise von 1873,- es war eine Zeit
des Friedens, geringer Investitionsbedürfnisse von Staat und Privat-
unternehmungen. Das Sinken der Warenpreise, von den Getreidepreisen
ausgehend, entmutigte die Warenspekulation, Nbgleitungen der Aktienkurse
infolge der Stagnation in vielen Produktionszweigen die Uktienspeku-
lation. Es war jene Zeit, in der die Agrarier das Getreidetermin-
handelsverbot verlangten, weil damals die Warenspekulation meist
sinkende Preise vorhersah. Die Epoche seit 1895 ist dagegen eine Kriegs-,
Rüstung?- und Industrieepoche, eine Zeit steigender Preise. Bewegen
sich auch die Konjunkturen in Wellenlinien, so liegen die preise an den
Spitzen einer Konjunktur doch regulär höher als in der vorhergehenden,
und das gibt nicht bloß der berufsmäßigen, sondern auch der Publikums-
spekulation die Zuversicht, daß ein Sinken der Preise nur eine vorüber-
gehende Tatsache sei. Waren- und Effektenspekulation haben zuge-
nommen und mit ihnen der Bedarf nach Geldmarktkredit.

Wie sich die zwei Epochen und ihre Konjunkturperioden in die
Bilanzen der Notenbanken einzeichneten, das zeigen die folgenden
Uebersichten:
        <pb n="90" />
        ﻿22. Oie Bewegungen des Geldmarkt;.

79

Metallvorräte der Notenbanken in Millionen Mark.

	Preisindex	n. Reichs-	Bank von	Bank von	Gesterr.-Ung.	Russische
	Sauerbeck	bank	Frankreich	England	Bank 0	Staatsbank st
1876	80	511	1619	587	253	725
1895	59	1012	2665	796	565	1267
1907	82	843	2974	712	1180	2147
1912	89	1191	3323	789	1318	2955
	Deckung des Notenumlaufs durch Metall				in Prozenten	
1876		74.6	80.4	103.6	49.4	.	44.7
1895		92.4	93.3	150.5	61.3	56
1907		57	76.3	120.5	75.5	84.1
1912		67.5	75.2	134.2	67.7	82.9
		Oiskontierte Wechsel in Millionen Mark				
1876		403	729	2)	219	205
1883		366	830		257	237
1895		574	438		293	399
1907		1105	929		617	404
1912		1238	1101		784	911

Oer offizielle Bankdiskont in den Ronjunkturperioden.

		Reichsbank			Bank von Frankreich			Bank von England			Gest.-Ung.  Bank			Russische  Staatsbank		
		j	I	£  £  p	£  !		£  £  P	§	«D-	£  £  P	5		£  £  P	£	£	£  p
	1879—1885	6	3	4.1	5	2	2.9	6	2	3.2	5	4	4.1	6	5	7
finken- J	1886—90	5	3	3.6	4.5	2.5	3	6	2	3.6	5.5	4	4.2	6	5	5.5
Preise (	1891—95	5.5	3	3.4	3	2	2.5	5	2	2.6	5.5	4	4.2	6	4	4.4
Epoche (	1896—1900	7	3	4.4	4.5	2	2.4	6	2	3.2	6	4	4.4	7	4.5	5
steigen- ) der |	1901—07	7.5	5	4.3	4	3	3.05	7	2.5	3.7	6	3.5	3.9	8	4.5	5.7
preise (	1908—13	6	3.5	4.7	4	3	3.25	5	2.5	3.7	6	4	4.7	7	4	5.3

Noch markanter als die Ourchschnittsziffern zeigt die erhöhte
Anspannung der Notenbanken der folgende vergleich:

Im Iahre 1888 betrug bei der Neichsbank die günstigste Noten-
deckung am 7. Juni 118%, die ungünstigste am Zl. Dezem-
ber 80%.

1)	Bei der Gesterr.-Ungarischen Bank und der Russischen Staatsbank sind
die Oaten von 1876 und 1895 mit jenen der folgenden Jahre wegen der Ourch-
führung der Währungsreform nicht vergleichbar.

2)	Oie Bank von England weist den Wechselbestand nicht gesondert au;.
        <pb n="91" />
        ﻿80

II. Der Geldmarkt.

"\

3m Jahrs 1907 betrug dis günstigste Notendeckung am 23. Mai
79.1%, die ungünstigste am 31. Dezember 40.3%.

Oie Verschlechterung der Notendeckung erklärt sich aus der er-
höhten Inanspruchnahme der Banken,- man vergleiche die Veränderungen
des Wechselbestandes in den zwölf Jahren vor und nach 1895, dem
kvendejahr zweier Epochen. Ls betrug die Zunahme des Wechsel-
portefeuilles, welches die Notenbanken im Jahresdurchschnitt besaßen,
in Will. Mk.

bei der Reichsbank Bank von Zrankreich Gesterr.-Ung. Bank
von 1883 bis 1895	208	— 392 (!)	36

von 1895 bis 1907	531	491	324

In einer Epoche steigender Preise und Löhne ist erhöhter Noten-
umlauf erforderlich,- der Metallvorrat kann dem raschen wachsen der
Notenemission, das in kurzem Zeitraum vor sich geht, in gleichem Tempo
nur ausnahmsweise dann folgen, wenn die Zahlungsbilanz während
der ganzen Vauer der Epoche einem Land günstig ist,- ist dies nicht der
Fall, so zehrt die Notenbank von dem in der vergangenen Epoche und
in den Oepressionszeiten der einzelnen Konjunkturperioden der gegen-
wärtigen Epoche angehäuften Nietallvorrat.

Oie schwersten Aufgaben erwachsen den Notenbanken industriell
hoch entwickelter Reiche an den Höhepunkten der Nonjunkturperioden
in Epochen starker Nachfrage. Oie Preise im Inland stehen hoch, die
Neigung zur Ausfuhr ist nur in Ausnahmsfällen groß, die Einfuhr an
Rohmaterialien dagegen beträchtlich. Oie Heranziehung von Leihgeld
aus dem Ausland durch die Oiskonterhöhung ist nur unter gewissen
Bedingungen und auch dann nur zeitweise wirksam: es kommt Leihgeld
nur in das Land, wenn nicht auch im Ausland infolge gleichzeitiger Kon-
junktur die Rate in die Höhe geht,- kommt aber Leihgeld herein, so ist
damit nur eine zeitweise Verbesserung der Zahlungsbilanz gegeben —
denn diese Oarlehen müssen in einigen Monaten zur Rückzahlung
kommen, sie werden nicht erneuert, wenn bei Ablauf der Dauer des
Kredits der Gläubigerstaat selbst oder ein anderer günstigere Bedingun-
gen für kurzfristiges Leihgeld bietet. Auf die vauer können kurzfristige
Kapitalien des Auslandes aber nicht herangezogen werden.

In den vorhergehenden statistischen Uebersichten wurden die
vurchschnittsziffern der Hoch- und Tiefjahre der Konjunkturen einander
gegenübergestellt. Damit ist nur ein mehr allgemeiner Ueberblick
gegeben,- die volle Einsicht in die wechselnde Inanspruchnahme der
        <pb n="92" />
        ﻿

23. Die Bedeutung der Jahreszeit für den Geldmarkt.

8t

Notenbank wird erst bei Untersuchung der Einwirkung der Jahreszeit
auf den Geldmarkt gewonnen.

23. Sie Bedeutung der Jahreszeit für den Geldmarkt.

Für die höhe der Belastung des Geldmarkts in einem gegebenen
Zeitpunkt ist nicht das Verhältnis von Ungebot und Nachfrage nach
Kredit, sondern jenes zwischen Erfüllung der Kreditgewährung und
den dazu vorhandenen Mitteln entscheidend, von der Einräumung
eines Kredits bleibt der Geldmarkt unberührt, er wird erst dann be-
einflußt, wenn der Kredit zur Auszahlung kommt.

Oie Auszahlung kann entweder im Ueberweisungsweg oder in
Währungsgeld geleistet werden. In der Literatur und vielfach selbst in
der Praxis wird angenommen, daß der Ueberweisungsverkehr für den
Geldmarkt dann ohne Bedeutung ist, wenn die Bank A von der Bank B
den gleichen Betrag erhält, den sie dieser zu überweisen hat. hier täuscht
aber die äußere Form der Abrechnung über den ökonomischen Eha-
rakter des Vorgangs hinweg. Oie Bank A hatte an die Bank B für
Rechnung von Industriellen Zahlungen zu leisten und erhält von der
Bank B Beträge zu Gunsten von Beamten, die bei ihr ihr Konto hatten,
während sie die Fabrikantengelder vielleicht dreimonatlich anlegen
konnten, sind die Beamtengelder zur Abhebung im selben Monat be-
stimmt. Oer Gesamtbetrag der Guthaben bei der Bank ist unverändert
geblieben, aber die Zeit, für welche die Depositen verwendet werden
können, hat sich geändert,- das kommt noch stärker zum Ausdruck, wenn
Nebertragungen zwischen Instituten mit anderer Anlagegewohnheit
vorgenommen werden, zum Beispiel zwischen einer Kreditbank und
einer Sparkasse,- auch hiebei findet lediglich Ueberweisung statt, aber
die Sparkasse legt die Einlagen vorwiegend auf dem Kapitalmarkt
an. Darum bedeutet jeder starke Ueberweisungstermin, selbst dann
wenn die Ueberweisung bei derselben Bank zwischen verschiedenen
Kontoinhabern vor sich geht, eine Aenderung der Anlagen. Vas gleiche
Ergebnis haben Uebertragungen von Kreditbanken an die Notenbank.
Oie Kreditbanken pflegen alle Formen des Geldmarkt- und teilweise
des Anlagekredits — die Notenbanken beschränken sich auf den Wechsel-
diskont und bestimmte Formen des Effektenkredits. Oer Uebergang
von Einlagen von den Kreditbanken an die Notenbank hat darum für
den Geldmarkt, obwohl die Gesamtsumme der ihm zur Verfügung
stehenden Mittel nicht verringert wird, sehr erhebliche Bedeutung. Zn
England werden zur Zeit der Entrichtung der Einkommensteuer nam-

S o m a r y , Bankpolitik.	6
        <pb n="93" />
        ﻿82

II. Der Geldmarkt.

hafte Beträge der Bank von England, die den Rassendienst der eng-
lischen Regierung führt, überwiesen und das bedeutet eine andere
und teurere Art der Geldausleihung — teurer deshalb, weil die Bank
von England die Erhöhung ihrer Depositen als Steigerung ihrer Ver-
pflichtungen ansieht. Die andern Notenbanken, von Belgien und den
Niederlanden abgesehen, nehmen bei ihrer Diskontpolitik keine Nück-
sicht auf die höhe der Depositen, und darum hat aus dem Nontinent
die Uebertragung von Einlagen der Kreditbanken an die Notenbank
auch nicht die gleiche lvirkung wie in England. Dagegen äußern sich
die Termine starker Währungsgeldzahlung auf allen Geldmärkten in
derselben Weise.

In Zeitpunkten, an welchen starke Zahlungen in Währungsgeld
zu leisten sind, müssen die Kreditbanken zur Beschaffung des Geldes
die Guthaben bei der Notenbank abheben und Wechsel bei ihr diskon-
tieren^ dadurch tritt die Notenemission an Stelle des Ueberweisungs-
verkehrs: die Wittel der Kreditbanken, welche den verschiedenen Kredit-
formen zur Verfügung stehen, werden eingeschränkt, das Zahlungs-
mittel, das benötigt wird, ist nur in begrenztem Nlaß vorhanden. Würde
die Notenbank zur Gewährung aller Nreditarten berechtigt sein, dürfte
sie unbegrenzt Noten emittieren und würden diese auch im Ausland
Zahlkraft besitzen, so würde an derartigen Terminen die Notenbank ohne
Zinsveränderung die Kreditbanken ablösen,- da aber diese drei Voraus-
setzungen nicht zutreffen, bedeuten Termine starker Währungsgeld-
zahlung eine Veränderung der bankmäßigen Anlagen. Ze mehr sich
die Termine der Währungsgeldzahlungen zeitlich konzentrieren, desto
stärker werden die Aenderungen sein müssen.

Zn allen Volkswirtschaften ist der Währungsgeldbedarf zu Wochen-
ende wegen der Lohnzahlungen stärker als im Verlauf der Woche,
zu Nkonatende wegen der Verlegung der Zahlungstermine in Produktion
und Handel auf diesen Zeitpunkt stärker als im Verlauf des Nkonats,-
Zahlungskonventionen haben die Tendenz die Spannung zwischen
dem Kassabedarf zum Ultimo im Gegensatz zu den übrigen Nlonats-
tagen zu erhöhen.

Unter den Nlonaten selbst sind es jene de? herbst, welche den
stärksten Zahlungsmittelbedarf aufweisen,- zu den Kreditansprüchen
der Industrien, welche das ganze Zahr mit annähernder Gleichmäßigkeit
arbeiten, tritt der Bedarf für den Ernteankauf. Da im Gegensatz zur
Industrie in der Landwirtschaft Kleinbetriebe, die sich des bankmäßigen
Ueberweisungsverkehrs nicht bedienen, eine bedeutsame Nolle spielen,
in manchen Ländern im herbst die Löhne des landwirtschaftlichen per-
        <pb n="94" />
        ﻿23. Die Bedeutung der Jahreszeit für den Geldmarkt.	83

formte ausbezahlt werden, ist die Nachfrage nach Währungsgeld für
den inneren Verkehr namentlich im September und Oktober gegenüber
den vorhergehenden Monaten wesentlich verstärkt. In England wurde
die Erscheinung des „autuinval drain“, des Geldentzugs im Herbst
schon lange konstatiert, ehe man die Wirkung der Jahreszeit auf den
Geldmarkt kannte. Er übt besonders große Bedeutung in der Union.
Deutschland und Rußland. In den Getreideeinfuhrländern ist im letzten
Jahrzehnt an Stelle des inländischen ein herbstlicher Geldbedarf für
Auslandszahlungen eingetreten: Große Quantitäten von Getreide
und Baumwolle werden im Herbst eingeführt, denen im selben
Monat gleichhohe Ausfuhrwerte nicht gegenüberstehen; da auch die
andern Posten der Zahlungsbilanz das im September und Oktober
sich ergebende starke Passivum der Handelsbilanz nicht sofort er-
setzen können und auch die Zahlung durch Ankauf von Wechseln,
welche andere Länder auf die Erportreiche besitzen, deshalb versagt,
weil eben die Getreide-, Baumwolle- und Raffee- ausführenden Staaten
in diesen Monaten gegen alle andern Reiche eine aktive Zahlungsbilanz
haben, sind regelmäßig Goldausfuhren zur Begleichung des momen-
tanen Passivsaldos nötig. Der autumval drain für Auslandszahlungen
ist in England viel wichtiger geworden als jener für den inländischen
L andwirtschaftsb edarf.

Die Bedeutung der Jahreszeit für den deut-
schen Geldmarkt.

In den ersten Januartagen werden in Deutschland eine große Zahl
von Rupons fällig, die Eingänge aus Mietzinsen bei den Banken hinter-
legt. Die Rreditbanken, die zu Jahresende im Interesse der Verschönerung
der Bilanz nach Liquidität gestrebt hatten, leihen freigebiger. Dadurch
wird der Leihpreis des Geldes auf dem offenen Markt billiger, der
Status der Reichsbank verbessert. Die Zuführung neuer zur Anlage
verfügbaren Rapitalien und die Verbilligung des Leihgeldes veran-
lassen eine um so regere Emissionstätigkeit auf dem Rapitalmarkt, als
die vorangegangenen vier Herbstmonate Zurückhaltung auferlegt hatten.
Die Vorbereitung der Emission verlangt eine Ronzentrierung der
Mittel: Wenn eine Bank bei Ronsortialbeteiligungen bereit sein mutz,
am 15. Januar als erste Einzahlung für eine Anleihe auf ihre Ouote
5 Millionen einzuzahlen, so wird sie diesen Betrag schon einige Tage
zuvor als kurzfristigen Effektenkredit dem Markt Mr Verfügung stellen.
Auch nach Durchführung der Emission pflegt der größte Teil der einge-
bt
        <pb n="95" />
        ﻿84

II. Der Geldmarkt.

zahlten Kapitalien bei den Banken zu bleiben, da die auf diese weise
ausgebrachten Summen in der Mehrzahl der Zölle nicht sofort vom
Schuldner benötigt werden. Mit Ausnahme der letzten Januar- und
Zebruarwoche — in der wie stets zu Monatsschlusz die per ultimo regu-
lierten Geschäftszahlungen und die Börseengagements zu begleichen
sind — pflegen die beiden ersten Monate leichten Geldstand auf dem
offenen Markt zu zeigen. Der März bringt einen erheblichen Bedarf
für Dividenden- und Kuponzahlungen/ die für diesen Zweck bereit-
gehaltenen dem Markt in den vorhergehenden Wochen zur Verfügung
gestellten Gelder werden zum Teil der kurzfristigen Geldmarktanlage
entzogen,- der Beginn des „Zrühjahrsgeschäfts" und der Campagne
in den Sommerproduktionen erfordert neuen Betriebskredit. Zn der
letzten Märzwoche ist ein starker Bedarf wegen der bedeutenden Guar-
talszahlungen — da ein großer Teil der städtischen Mieten und vielfach
auch Gehalte vierteljährlich gezahlt werden. Nach vierteljahrsschlutz
pflegt der Bedarf nach Geld wieder zurückzugehen, erreicht seinen Tief-
punkt in der zweiten Hälfte des Mai und steigt dann langsam empor/
die letzte Zuniwoche bringt die chuartalsansprüche, die jedoch bei der
relativen Ruhe in Industrie und Handel leicht befriedigt werden können.
Juli und August haben gleichfalls (mit Ausnahme der letzten Mo-
natstage) nicht hohe Inanspruchnahme, der Tiefpunkt wird gewöhnlich
in der dritten Augustwoche erreicht: Diese Monate sind die traditionelle
Urlaubszeit und erhebliche Beträge neu zufließenden Einkommens
strömen den Banken als Einlagen zu, da die Eigentümer erst nach ihrer
Rückkehr über die Beträge verfügen wollen. Zn der zweiten August-
hälfte setzt der Erntebedars ein, im September treten die Erfordernisse
für Betriebskredit bei einer Reihe von Industrien hinzu. Der chuartal-
zahlungstermin zu Ende September stellt dementsprechend außerordent-
lich große Ansprüche an den Geldmarkt und an die Notenbank. Nach
Septemberende treten Rückflüsse ein, der Geldmarkt wird weniger stark
beansprucht, zu Novembermitte pflegt der Tiefpunkt der Ansprüche
im vierten (Quartal erreicht zu werden, dann nimmt der Bedarf wieder
langsam zu und schnellt in der letzten vezemberwoche rasch in die höhe,
in welcher zu den sonstigen chuartalszahlungen der Bilanzbedarf hinzutritt.

§ür den deutschen Geldmarkt charakteristisch ist die starke Bedeutung
der chuartalszahlungen, vor allem zu September-, ferner zu Dezember-
ende/ in der Mitte der Quartale pflegt der Geldmarkt und der Status
der Notenbank relativ am günstigsten zu sein. Der offene Geldmarkt
wird nach den Quartalsschlüssen rascher flüssig als der Status der Reichs-
bank.
        <pb n="96" />
        ﻿. 23. Die Bedeutung der Jahreszeit für den Geldmarkt.

85

Um die Bedeutung der Jahreszeit für den deutschen Geldmarkt
zu veranschaulichen, sind in der folgenden Uebersicht die wichtigsten
Posten der Reichsbankausweise an den Tagen stärkster imd schwächster
Belastung in jedem Vierteljahr zusammengestellt,- es wurde hiefür
das Jahr 1911 gewählt, da die beiden folgenden Jahre infolge der
Wirkungen des Balkankrieges nicht als normal bezeichnet werden
können.

	Barbestand	Anlagen	Noten-  umlauf	Depositen	Noten-  deckung
		in Millionen Mark			in %
31. Dezember 1910	989	1852	2073	711	47.1
21. Zebruar 1911	1315	884	1372	721	95.9
31. Mär; 1911	1130	1579	1973	676	57.2
23. Mai 1911	1336	953	1464	731	92.0
30. Juni 1911	1187	1515	1965	679	60.5
23. Nugust 1911	1331	904	1496	675	88.7
30. Leptember 1911	1041	1994	2295	650	45.2
23. November 1911	1232	1259	1654	706	74.2
31. Dezember 1911	1049	2059	2251	710	46.7

Oie höhe- und Tiefpunkte der beiden ersten Quartale weisen fast
die gleiche Notendeckung auf,- im dritten und vierten Quartal ist die
Deckung niedriger.

Oie Jahre der Konjunktur unterschieden sich bisher von jenen der
Depression durch schwächere Notendeckung,- die Wellenlinien der Deckung
in den einzelnen Jahreszeiten weisen dieselbe Richtung auf, aber ver-
schiedene höhe. Nur ausnahmsweise, wenn in der Niitte des Jahres
der Uebergang von einer Periode der Hochkonjunktur zu einer Periode
der Depression eintritt, wird die normale Wellenbewegungslinie ge-
ändert: in den Jahren 1908 und 1913 hatte das erste Quartal stärkere
Belastungsziffern als die beiden letzten. Doch von diesen Kusnahms-
erscheinungen in den wendejahren einer Konjunktur abgesehen ver-
laufen die Wellenlinien in gleicher Richtung; die Spannungsverhält-
nisse zwischen den günstigsten und ungünstigsten Tagen der einzelnen
Quartale haben sich in den drei letzten Jahrzehnten nur wenig ge-
ändert: so betrug der Unterschied der Notendeckung zwischen dem gün-
stigsten Termin des zweiten Quartals und dem 31. Dezember 1888,
dem Jahre größter Flüssigkeit, 38.6%, zwischen denselben Terminen
des Jahres der größten Anspannung, 1907, 37.8%.
        <pb n="97" />
        ﻿86

II. Der Geldmarkt.

Die Anspannung zu den Quartalen ist in den Zahlungsgewohn-
heiten, die langsame Entspannung in der Art des Zugangs zur Reichs-
bant begründet. Die Reichsbank beschränkt ihre Kreditgewährung auf
den Wechseldiskont und den Lombardkredit, den letzteren betreibt sie
aber innerhalb enger Grenzen, da Lombarddarlehen nicht gesetzliche
Rotendeckung bilden. Der Wechseldiskont wird zu erheblichem Teil
in direktem Derkehr mit der Raufmannschaft gepflegt und enthält
daher viel langfristiges Material.

Der offene Geldmarkt bewegt sich weit regelmäßiger,- auch für
ihn haben die chuartalszahltage entscheidende Bedeutung. Ein großer
Teil der dem Geldmarkt zur Derfügung stehenden Mittel wird zu Zah-
lungen am chuartalsersten benötigt — so die Seehandlungsgelder für
Gehalt- und andere Zahlungen, die russischen Guthaben für Besorgung
des Kupondienstes — und die aus diesen Mitteln gewährten Kredite
laufen zum großen Teil einige Tage vor (tzuartalsschlutz ab. Da aber
die geleisteten Zahlungen zumeist bald nach Beginn des Quartals auf
einem andern Bankguthaben erscheinen, ist in kurzer Zeitspanne das Gleich-
gewicht auf dem offenen Geldmarkt hergestellt. Zn den ersten Tagen des
neuen Dierteljahrs werden die den Kreditbanken neu zugeflossenen Gut-
haben zunächst als tägliches Geld verwendet, bis sich hiefür eine ge-
eignete Anlage auf dem offenen Geldmarkt im engeren oder weiteren
Sinn findet. Der Privatsatz senkt sich nach chuartalsbeginn und die
Spannung zwischen der Rate der Notenbank und dem Privatsatz erreicht
in dem ersten (tzuartalsmonat ihr Maximum und verringert sich bis
zum Ouartalsschluß ununterbrochen.

Die Bedeutung der Jahreszeit für den englischen

Geldmarkt.

Die Rachftage auf dem Geldmarkt im engeren Sinn wird in Eng-
land überwiegend durch den Bedarf nach Kredit für den internatio-
nalen Warenhandel bestimmt. Die englischen und schottischen Banken
selbst, Institute eines Landes, welches mehr Dorrat als Bedarf nach
Geldmarktkredit besitzt, benötigen Akzeptkredit nur im Rahmen des
koreign department. Die Berbstmonate, namentlich September und
Oktober, verursachen infolge der Bewegung der Getreide- und Baum-
wollernte ein Ansteigen des Kreditbedarfs- im Acbruar und März
reduziert die Einzahlung der Steuergelder bei der Bank von England
die dem Londoner Geldmarkt zur Derfügung stehenden Mittel. §ür
die Situation des Marktes in den übrigen Monaten ist das jeweilige
        <pb n="98" />
        ﻿23. Oie Bedeutung der Jahreszeit für den Geldmarkt.	87

Verhältnis zwischen Bedarf an kurzfristigem internationalen Kreöit
und den dem Geldmarkt zugewendeten Mitteln — deren höhe von
der Beurteilung der politischen Lage in hohem Matz abhängig ist —
entscheidend.

Der heimische lrreditbedarf hat für den Londoner Geldmarkt mehr
hinsichtlich des Angebots als hinsichtlich der Nachfrage von Napital
Bedeutung. — Zu Monatsende, wo die Depositenbanken im Interesse
ihres Monatsausweises die Ausleihungen einschränken, pflegen die
Sätze des offenen Marktes in die höhe zu gehen. — Die Bewegungen
in London unterscheiden sich von jenen der kontinentalen Märkte vor-
nehmlich dadurch, datz der Privatsatz (infolge der Steuererhebungen)
im ersten Zahresviertel relativ hoch, im zweiten relativ niedrig steht.
Während auf den kontinentalen Märkten in der Regel der Februar
die niedrigsten Leihsötze zeigt, wird in London das Minimum des Privat-
satzes gewöhnlich im Mai und Juni erreicht.

Die Bank von England hat für den heimischen Zahlungsdienst mit
weit weniger variablen Anforderungen zu rechnen als die kontinentalen
Institute. Bei der weiten Verbreitung des Systems der Scheckzahlungen
sind die Barzahlungen auf ein enges Gebiet eingeschränkt. Dement-
sprechend schwanken die Beträge der ausgegebenen Noten — deren
kleinstes Appoint bis zu Nriegsbeginn 5 £ betrug — in den einzelnen
Iahreszeiten relativ wenig,- selbst in dem kritischen Zahr kdO? betrug die
Notenzirkulation am 2k. August 29.6 Millionen £, am 18. September
" 29.1, am 16. (Oktober 29.5,13. November 29.3 und 11. Dezember 29.0Mil-
lionen £. Dagegen kommen die Goldabflüsse für den innern Zahlungs-
verkehr stark zur Geltung, jedoch nicht in gleichem Matz wie in Deutsch-
land, da die Zahlungstermine — von dem schottischen Herbstzahltag ab-
gesehen — ungleich weniger konzentriert sind. Eine genaue Erfassung
des Matzes der Goldabflüsse in das Inland an den stärkeren Zahltagen
ist deshalb nicht möglich, weil die Ausweise der englischen Notenbank
nicht an einem bestimmten Monatstag, sondern jeweils am Donnerstag
abgeschlossen werden: die wenigen Ausweise, die gerade auf einen
Zahltag fallen (zum Beispiel jener vom 31. Dezember 1902) zeigen
relativ grotzen Goldabflutz. Noch wichtiger sind die Schwankungen,
die sich im Goldbestand der Bank aus der Goldbilanz dem Ausland
gegenüber ergeben. Bei der autzerordentlichen Mannigfaltigkeit der
Momente, welche die jeweilige englische Zahlungsbilanz bestimmen,
lätzt sich eine Negelmätzigkeit überwiegender Goldzufuhr nach den
Jahreszeiten nicht konstatieren, von dem starken Goldabflutz des herbstes
abgesehen, den der grotze Import aus Ländern mit starkem Goldbedarf
        <pb n="99" />
        ﻿88

II. Der Geldmarkt.

(Indien, Aegypten) hervorruft. Oer Goldbestand ist regulär am stärksten
in der Mitte, am schwächsten am Ende der Ouactale. — Auster dem
Konto des Metallbestands ist nur jener der öffentlichen Guthaben von
den Schwankungen der Jahreszeit abhängig, lvie schon erwähnt, steigen
die Guthaben des Staates im ersten Jahresviertel infolge der Steuer-
zahlung an und senken sich dann in den folgenden Monaten infolge
fortdauernder Abhebungen. So erhöhten sich zum Beispiel die publie
deposits im Jahre 1913 von 9.8 Millionen £ am 8. Januar auf 28.8 Mil-
lionen £ am 12. März und senkten sich dann bis auf 5.3 Millionen £
am 15. Oktober. In manchen Jahren mutz die Kinanzverwaltung
gerade im letzten Vierteljahr, also in der Zeit der grötzten Ansprüche,
Schatzwechsel begeben. — Die privaten Guthaben dagegen schwanken
in den einzelnen Jahresmonaten nur wenig, sie bewegten sich zum Bei-
spiel im Jahre 1913 von Anfang Januar bis Mitte Dezember immer
um 40 Millionen £. Im Gegensatz zu den Guthaben der kontinentalen
Notenbanken sind die Privatdepositen der Bank von England nicht
Giroguthaben — die Bank hat keinen Ueberweisungsverkehr —, son-
dern Kassenbestand und Kriegsreserve von Banken und grasten öffent-
lichen Korporationen und die Schwankungen des Kontos zu den ein-
zelnen Jahreszeiten — vom Jahresabschluß abgesehen — sind gering-
fügig. —

Die Wirkung der Jahreszeit auf die Bank von England zeigt am
deutlichsten die Statistik von hirst und Palgrave, welche Durchschnitts-
zahlen für die Bankreserve, das heistt die Summe der Noten, die die
Bank von England noch ausgeben durfte, für die Jahre 1888—1907
enthält. Danach stieg die Bankreserve von 84% der Verbindlichkeiten
zu Anfang Januar auf 111 % Lüde März, sank auf 91% in der dritten
Aprilwoche, stieg auf 100% zu Anfang, sank auf 97% zu Mitte Mai,
stieg bis Anfang Juli auf 110%, sank bis Ende August auf 98%, stieg
auf 108% zu Mitte Oktober, sank auf 90% zu Ende November, stieg
auf 95% zu Mitte und sank auf 84% zu Ende Dezember.

Die Bedeutung der Jahreszeit für den ameri-
kanischen Geldmarkt.

Die vereinigten Staaten hatten bisher nicht einen, sondern fünf
Geldmärkte: New Port, Lhicago, New Orleans, St. Louis, San Fran-
cisco. In New Port ist infolge der Kuponzahlungen im Januar und
Anfang Februar Geld billig, zumal nach den Feiertagen geringes
Ladengeschäft herrscht und der Verkehr auf den lvasserstratzen unter-
        <pb n="100" />
        ﻿24. Die Grundsätze der Dirkontbestimmung, üonstatierungstheorie usw. 89

bunden ist. Oie in dieser Zeit stark einsetzende Emissionstätigkeit er-
höht den Kreditbedarf, so daß von Mitte Zebruar die Leihsätze des
offenen Marktes ansteigen; die zu Zrühjahrsbeginn mit der Eröffnung
der Wasserstraßen neu einsetzende Tätigkeit steigert die Kreditnachfrage
und bis Ende Mär; — einem wichtigen Nupontermin —, häufig sogar
bis Mitte oder Ende April pflegt die Anspannung auf dem Markt fort-
zudauern ; von diesem Zeitpunkt bis Ende Juli ist der Markt leicht —
mit kurzer Unterbrechung zum Zuliende —; Anfang August beginnt die
Zeit der Erntebewegung, die Geldsätze steigen bis zum Septemberende
immer mehr an. Zm Oktober schwächt sich die Nachfrage ab, von da
bis zum Jahresende bleiben die Marktsätze auf ungefähr gleichem,
ziemlich hohem Niveau. Nach den Berechnungen von Nemmerer
(Seasonal variations in the relative demand for money and Capital
in the United States in den Materialbänden der National Monetary
Commission) betrug in New Port im Durchschnitt der Jahre 1890—1908
der Satz für Dreimonatswechsel: am 1. Januar 4.97, am 1. Februar
4.27, in der letzten Märzwoche 4.80, in der zweiten Zuniwoche 4.08,
in der dritten Septemberwoche 5.33, in der letzten Novemberwoche
4.70, in der letzten vezemberwoche 4.87%. Um die Einwirkung der
Geldmarktschwankungen auf die Preise der Effekten zu untersuchen,
wurden für den gleichen Zeitraum Durchschnittskurse von 27 Eisenbahn-
obligationen ermittelt,- die Nurse stiegen bis in die erste Kebruarwoche,
sanken bis Ende März, stiegen bis Mitte Zuni, sanken bis Ende Juli,
stiegen bis Anfang September, sanken bis Mitte Oktober, stiegen bis
Mitte November und sanken von da an. Diese Bewegungen zeigen
eine unleugbare Analogie zu jenen des deutschen Geldmarkts, nur
ist die Anspannung zu Ende des ersten Ouartals und darüber hinaus
im April in New Port stärker als in Berlin.

l\. Die Grundsätze der Diskontbestimmung, Uonstatierungstheorie

und Diskontpolitik.

Aus den Anschauungen, die der peelschen Lankakte zugrunde
lagen, folgerte die Praxis der Notenbanken von der Mitte bis zum
Ende des dritten Viertels des vorigen Jahrhunderts, daß bei Vermin-
derung des Goldbestandes — sei es durch Abströmen in die innere Zir-
kulation oder ins Ausland — oder bei Erhöhung der Notenemission
der Diskont zu erhöhen sei. Den deutlichsten Ausdruck fand dieser Vor-
gang in der Haltung der Bank von England während des Nrisenjahrs
1873. Ihre Rate betrug zu Jahresbeginn 5%, am 10. Ianuar 4%%,
        <pb n="101" />
        ﻿90

II. Der Geldmarkt.

23.3cmuar4% 30. Januar3%%, 26. Februar 4%, 7.md41/2%, 12.Mai
5%, 19. Mai6o/o, 4. Juni 7%, 11. Juni 6%, 10.3uli5%, 17. Juli 4%%,
31. Juli 3y2%, 21. August 3%, 26. September 4%, 30. September 5%,
15. Oktober 6%, 20. Oktober 7%, 4. November 8%, 8. November 9%,
20. Hooember 8%, 27. November 6%, 4. Dejember 5%, 11. Dezem-
ber 4y2%. Es wurde gerade nur der augenblicklichen Situation Rech-
nung getragen- und das Wort Andres in der französischen Enquete
„Cm ne peut pas dire que la banque de France fait le taux d’eseompte
du pays, eile le subit“ (I, 449) gab in prägnanter Fassung die damals
herrschende Anschauung der Notenbankleiter wieder.

Aus dem starren Sgstem der Peelschen Bankakte mochte vielleicht
der Praktiker sich zu solchem Vorgehen berechtigt glauben- mit den
Anschauungen des bullion.committee, aber auch mit jenen des Co-
mites von 1840 stand diese Praxis nicht im Einklang. Zur Peelsakte
hatten die schweren Angriffe gegen die Bank von England Veran-
lassung gegeben, und diese konzentrierten sich wesentlich darauf, daß
die Bank durch eine in ihrem Status zwar begründete, aber für die
Verhältnisse des Landes ungewöhnlich niedrige Rate eine Ronjunktur-
bewegung geschaffen habe, deren sie nicht Herr geworden sei. Dieser
Kritil lag wohl der Ronstatierungsgedanke ferne,- aber er war in der
Praxis von Dezenien Herr geworden, und nur schüchtern wagte die
nationalökonomische Theorie (vornehmlich Chevalier) dagegen den
Einwand, daß er aller Erfahrung widerstreite,- habe doch jede neue
Bank den Zins des Landes herabgedrückt.

Aber die Ereignisse von 1864 und 1873 hatten gezeigt, daß man
mit der bloßen Ronstatierungslehre das Auslangen nicht finden könnte,-
und die neue Richtung, die sich langsam ihren Weg bahnte, findet in
den Worten Thiers in derselben Enquöte (Bd. III, 427) ihren deutlichen
Ausdruck, „wenn man bei Beginn der Beschleunigung der Spekulation
den Mut hätte rasch anzuziehen würde ich die Anwendung und den
Nutzen der Bremse (nämlich der Diskonterhöhung) verstehen. Aber
am Anfang ist die Spekulation gewöhnlich glücklich, alle Werte steigen
und da wäre die Bank scheel angesehen, welche inmitten der allge-
meinen Trunkenheit es wagen würde diesen Fieberzustand zu zer-
stören. Wenn die Spekulation aufhört so erfolgreich zu sein und die
allgemeine Beunruhigung den Direktoren der Banken die Autori-
sation gibt ihre verspätete Rlugheit zu enthüllen dann ist die Diskont-
erhöhung keine Bremse, sondern ein Hinrichtungsinstrument. Ich
glaube daher nicht an ihre Wirksamkeit als Bremse, weil sie immer zu
spät angewendet wird."
        <pb n="102" />
        ﻿24. Die Grundsätze der Diskontbestimmung, Ronstatierungstheorie usw. 9t

Diese Ansicht stand in schroffem Gegensatz zu der damals herr-
schenden — namentlich auch von den Vertretern des banking principlo
verfochtenen — Lehre, wonach die Banken nicht aktiv in die Wirtschaft
eingreifen, sondern lediglich auf die gegebenen wirtschaftlichen Situa-
tionen automatisch zu reagieren hätten. Der Praxis der Diskont-
fixierung nach dem jeweiligen Status der Bank war damit der Gedanke
der Diskontpolitik gegenübergetreten; es brauchte ein Vierteljahr-
hundert, ehe er sich durchsetzen konnte, hiezu wirkten drei womente
zusammen: Das Bedürfnis nach stabilem Diskont, das sich in der Epoche
billigen Geldes von 4874 bis 4895 herausgebildet hatten die genauere
Kenntnis der Wirkungen von Diskontveränderungen, die sich in der
ruhigen Epoche leichter verbreitete als in der Sturmzeit des dritten
Viertels des vorigen Jahrhunderts, in welchem zudem die Notenbanken
das nicht aus ihrer Praxis entstandene, sondern ihnen von außen auf-
genötigte Wittel noch nicht recht hatten anwenden können,- endlich die
allerdings nur langsam vordringende Beachtung der regelmäßigen
Schwankungen der Inanspruchnahme innerhalb der Jahreszeiten, auf
welche zwar schon in den fünfziger Jahren des vorigen Jahrhunderts
der englische Economist und in den sechziger Jahren Jevons aufmerk-
sam gemacht hatten, die aber in ihrer Bedeutung erst wesentlich später
von den Notenbankleitungen erkannt wurden.

hatte man in der vorangehenden Epoche den Diskont nach den
jeweiligen Deckungsverhältnissen der Notenbank bemessen, so begann
man nun einzusehen, daß man nicht von absolut günstigem Status
sprechen könne, sondern diesen an der Jahreszeit und der Ronjunktur-
periode zu messen habe. Die Ueberzeugung breitete sich immer mehr
aus, daß es nicht genüge, bei einem bestimmten Status der Bank den
Diskont zu erhöhen sondern daß die Rücksicht auf bevorstehende Stei-
gerung der Inanspruchnahme zu einer Präventivpolitik nötige. In
der Durchführung dieses Gedankens sind die einzelnen Notenbanken
verschieden weit gegangen, am wenigsten weit die Bank von England.
Untersuchen wir die Diskontpolitik der führenden Notenbanken in
den letzten Nonjunkturperioden.

Die deutsche Reichsbank ist verpflichtet den dritten Teil der aus-
gegebenen Noten durch wetall und Reichskassenscheine zu decken,- diese
letzteren zirkulierten bis 4943 bis zu einem Höchstumlauf von 420,
seither von 240 willionen wark. Oie Reichsbank ist gesetzlich nur zur
wetalldeckung der Noten, nicht zu jener der Depositen verpflichtet,
die Bankleitung hat jedoch ihren Erwägungen auch das Verhältnis
von Noten und Depositen zum wetallbestand zugrunde gelegt, da
        <pb n="103" />
        ﻿92

II. Der Geldmarkt.

ja die Depositen ebenfalls in Gold zurückgefordert werden können
(wenn auch über den Umweg der Noten).

Das Verhältnis der Nasse (einschließlich Nassenscheine) zu den Noten
betrug in den Wendejahren der Nonjunktur im Durchschnitt 1892: 98%,
1900: 73.8%, 1902: 82%, 1907: 62.6%, 1909: 70.5%, 1912: 69.7%.

Das Verhältnis der Nasse zu allen Verpflichtungen (Noten und
Depositen) 1892: 64.6%, 1900: 50.9%, 1902: 55.8%, 1907: 45%,
1909: 48.4%, 1912: 43.1%.

Die Differenz des Durchschnitts der gesetzlichen Deckung zwischen
den Jahren der Nonjunktur und jenen der Depression schwankt somit
um 20—25%; die Unterschiede werden aber noch deutlicher, wenn wir
anstelle der Durchschnittszahlen die Differenz zwischen dem günstigsten
Termin im geldflüssigsten und dem ungünstigsten im geldknappsten
Jahr jeder Periode setzen.

Nasse in % d. in Faller ver-
Notenumlaufs Kindlichkeit.

Periode	1895—1900	Günstigster flustoeis	23/2	1895	117.37	72.68

Ungünstigster „	30/9	1899	50.93	37.75

Periode 1901—1907 Günstigster Ausweis 23/2 1902	102.95	61.91

Ungünstigster „	31/12 1907	41.34	30.64

Periode	1908—1912	Günstigster flusroeis	23/2	1909	85.70	60.10

Ungünstigster „	31/12	1912	41.80	32.70

Die Spannung zwischen dem Ausweis mit günstigstem und jenem
mit ungünstigstem Deckungsverhältnis betrug in keiner der drei letzten
Perioden weniger als 60%. Am günstigsten Termin waren die Noten
metallisch überdeckt, am ungünstigsten war die Bank wenigstens 1907
und 1912 von der gesetzlichen Emissionsgrenze nicht weit entfernt. Dabei
waren günstigster und ungünstigster Zeitpunkt nur wenige Jahre —
in der letzten Periode nicht einmal vier Jahre — voneinander entfernt.

Das Jahr, das der Wendung der Nonjunktur folgt, ist stets das
geldflüssigste der neu beginnenden Periode; wenn die Neichsbank an
dem leichtesten Termin des Jahres 1902 eine Notendeckung von 102.95%
aufwies, so war ungeachtet der Ueberdeckung der Noten darin nicht
ein günstiges Symptom zu sehen, im Gegenteil: der vergleich mit dem
analogen Zeitpunkt in der vorangehenden Periode zeigte, daß die
Neichsbank in den neuen wirtschaftlichen Abschnitt schwächer eintrat
als in den vorhergegangenen; und diese Erwägung mußte für ihre
Diskontpolitik entscheidend sein.

Denn die Reichsbank muß ihre Haltung derart einrichten, daß
        <pb n="104" />
        ﻿24. Die Grundsätze der Diskontbestimmung, Nonstatierungstheorie usw. 93

sie auch den Höchstanforderungen einer Ronjunkturperiode gewachsen
ist. Um ihre 5ituation genügend zu würdigen, hatte sie ihren Status
im Jahre 1902 jeweils mit jenem der gleichen Termine des Jahres
1893 zu vergleichen; bei den Ausweisen des Jahres 1903 mußte sie die
gleichen Tage des Vorjahrs heranziehen, um sich ein Bild über das
Fortschreiten der Konjunktur zu schaffen und auch die gleichen Tage
des analogen Jahres 1896 heranziehen. Sie konnte also nicht aus einem
an sich günstigen Notendeckungsverhältnis etwa in der dritten Mai-
woche Konsequenzen im Sinn der Herabsetzung der Bankrate ziehen,
sondern mußte sich fragen, ob sich der Status gegenüber der gleichen
Vorjahrszeit verschlechtert habe und welche Entwicklung das laufende
Jahr mit sich bringen werde. Nicht der momentane Status, sondern die
Schätzungen über die voraussichtliche Belastung der Reichsbank im
herbst und zu Jahresende entscheiden für die Festsetzung der deutschen
Bankrate.

Nus der zahlreichen Fülle von Belegen für diese Praxis greife
ich einige bezeichnende Beispiele heraus.

Seit 1906 wurde dreimal der Diskont auf 6, beziehungsweise 6y2%
erhöht; die Deckungsverhältnisse der Reichsbank gestalteten sich an
den einzelnen Terminen folgendermaßen:

Deckung der Noten Deckung aller Derbindlichkeiten

		gegen Metall	gegen Gold	gegen Metall	gegen Gold
			in Prozenten		
7.	Oktober 1906	42	30.5	31.8	23.8
23.	Oktober 1907	46.4	34	34.6	25.5
15.	November 1912	60.6	44.1	43.4	31.8

Im Jahre 1907 fand die Diskonterhöhung bei günstigerem Status
statt als 1906 — allein beim vergleich war zu berücksichtigen, daß der
23. Oktober stets weniger angespannt ist als der 7., der noch unter
dem Einfluß des Ouartalsschlusses steht. — Der Status vom 13. No-
vember 1912 war ungleich besser als die beiden Ausweise der voran-
gegangenen Periode, wobei zu beachten ist, daß der 15. November
kein leichterer Jahrestermin ist als der 23. Oktober. Die Erhöhung des
Diskonts auf 6% war nicht bloß durch den Stand der Devisenkurse,
sondern auch durch die Besorgnis vor den Ansprüchen zum Jahresende
in jener Kriegszeit hervorgerufen. Die Diskonterhöhung erfolgte auf
dieselbe höhe wie 1906 und 1907, obwohl die Notendeckung über 14%
besser war (wobei freilich auch die Veränderung infolge der Mehraus-
gabe kleiner Noten zu berücksichtigen war).
        <pb n="105" />
        ﻿94

II. Der Geldmarkt.

Deutlicher als dieses Beispiel ist der vergleich der Ausweise, die
zu einer Herabsetzung der Rate von 6 auf 5%% Veranlassung gaben:

Deckung der Noten Deckung aller Derbindlichkeiten

	gegen Metall	gegen Gold	gegen Metall	
		in Prozenten		
8. Mai 1899	77.1	53.9		53.8
27. Januar 1900	75,4	52.7		50.8
28. Dktober 1907	46.4	34.0		34.6
26. April 1908	66.7	49.9		47.0
23. Dktober 1913	72.5	62.5		56.0
		Entscheidende	Devisenkurse.	
	Devise London*)	Pari; h	Amsterdam	New stark
8. Mai 1899	20.43	81.10	168.45	418.50
27. Januar 1900	20.47	81,35	169.70	420.25
28. Oktober 1907	20.49	81.65	170	422.50
26. April 1908	20.42	81.35	168.75	418.75
23. Dktober 1913	20.47	81.02	168.70	421.50

Ein Blick auf diese Uebersicht zeigt, wie sehr verschiedene Deckungs-
verhältnisse zur gleichen Maßnahme Veranlassung gegeben haben.
Besonders instruktiv ist ein vergleich der Ausweise von 1907 und 1913,
die beide um dieselbe Jahreszeit stattfanden: Oktober 1907 wurde bei
46% Uletalldeckung (wie sich später zeigte, voreilig) die Rate auf 5% %
herabgesetzt, Oktober 1913 erst bei 72%%! —

Ein drittes Beispiel: von November 1912 bis Oktober 1913 ver-
harrte die Reichsbank bei einem Diskont von 6%,' die Notendeckung
schwankte in der Zwischenzeit zwischen 42% (am 31. Dezember 1912)
und 85% (am 23. August 1913)!

N)ie durch diese Beispiele wohl zur Genüge erwiesen ist, ist für die
Entschließungen der Reichsbank der Augenblicksstatus allein nicht ent-
scheidend, sondern die Abschätzung des erwarteten Höchstbedarfs. —
Die Bank von England ist nur zur Ausgabe von 17.2 Nlillionen
Pfund ungedeckter Noten berechtigt,- bei der dadurch dem Notenum-
lauf gezogenen engen Grenze ist für die Bank die Krage von entschei-
dender Bedeutung, wie die Quantität von Noten, die sie noch ausgeben
darf (die „Notenreserve" nach englischem Begriff) sich zu den Depo-
siten verhält- die Schwankungen des Goldbestandes und der öffentlichen
Depositen verändern das Prozentualverhältnis an den einzelnen Aus-
weistagen in einer gleichförmigen, auch durch die Nonjunkturvariatio-

l) Kür 1913 Zcheckkurse.
        <pb n="106" />
        ﻿24. Oie Grundsätze der Oiskontbestimmung, Ronstatierungstheorie usw. 95

nen überraschend wenig beeinflußten Meise. So schwankte zum Bei-
spiel die Deckung der Verbindlichkeiten durch die Notenreserve im
Depressionsjahr 1902 zwischen 28 und 543/8, im Jahr der stärksten Geld-
anspannung, 1907, zwischen 33% und 51%%. Im Verhältnis zur
Jahreszeit ungewöhnlich starke Goldabflüsse oder die Erwartung von
Goldentziehungen sind für die Diskonterhöhung entscheidend. Die
Bank führt fortlaufende Uebersichten über den Aufenthaltsort der nach
Europa segelnden goldführenden Schiffe und sorgsam ausgearbeitete
Schätzungen des zu erwartenden Goldbedarfs der wichtigsten Länder.
Bei der Gleichmäßigkeit des Notenumlaufs und der privaten Depo-
siten, bei dem regelmäßigen Ein- und Abströmen der öffentlichen Gut-
haben ist die Schwankung des Mstallbsstandes in erster und fast ein-
ziger Linie für ihre Diskontpolitik der Bank entscheidend. Da sich die
Goldbewegungen aber nicht für längere Zeit voraussehen lassen, kann
die Bank von England nicht eine Diskontpolitik auf lange Sicht treiben,
sondern nur die Ereignisse der nächsten Wochen in ihr Nalkül einbeziehen.
Sie war immerhin im letzten Jahrzehnt mit einigem Erfolg bemüht
auch das Maß der Goldansprüche, das an sie in den nächsten Monaten
herantreten mochte, aus der Beobachtung der Nonjunktur in den größeren
wirtschaftsreichen abzuschätzen, wobei ihre Arbeit freilich weit weniger
zuverlässig sein konnte als jene der Nontinentalbanken, die nach der Lage
in ihrem Wirkungsgebiet in erster Linie ihre Diskontpolitik einrichten
müssen, während die Bank von England auswärtige Entwicklungen
beobachten muß. Sie hat aber doch stärkere Beständigkeit ihres Dis-
konts erreicht als in den Sturmzeiten der Gründerjahre.

Die Epoche, in der wir uns seit 1895 befinden, zeigt zu jener der
fünfziger und sechziger Jahre eine starke Analogie/ aber die Zahl'der
Diskontveränderungen ist bei den führenden Banken geringer ge-
worden/ das beweist die folgende Uebersicht:

Zahl der Oiskontänderungen 1858—65 1866—			-73	1895—1900.	1901—07	1908—12
Ban! von England Reichsbank (bzw. preutz.	81	84		27	30	29
Bank)	19	24		16	13	17
Bank von Frankreich	45	19		8	2	6

In den Jahren des Nonjunkturhöhepunltes schwankten die Raten

	der Bank von England	Bank von Frankreich	
1857	10—5.5%	9-5%	
1864	9-6%	8—4.5%	
1873	9-3%	7-5%
        <pb n="107" />
        ﻿96

II. Der Geldmarkt.

	der Bank von England	Bank von Frankreich	Reichsbank
1900	5—3%	4.5—3%	7-5%
1907	7-4%	4-3%	7.5—5.5%
1912	5-3%	4—3.5%	6—4.5%

In dem Streben nach gleichmäßigem Diskont ist unter den drei
großen Instituten die Bank von Frankreich am erfolgreichsten gewesen,
die freilich infolge der in den meisten Fahren günstigen Zahlungsbilanz
des Landes und der Art des Geldverkehrs in Frankreich dis leichteste
Aufgabe hatte. Die Reichsbank und die Bank von England vermoch-
ten. wenn sie auch nach der Struktur ihres lVirkungsgebiets und ihrer
finanziellen Organisation die Stabilität der französischen Rate nicht er-
reichen konnten, doch allzu jähe Erschütterungen zu vermeiden. Es sind
im letzten Jahrzehnt gegen die Politik der Bank von England und der
Reichsbank heftige Nlagen erhoben worden. Aber man darf nicht über-
sehen, daß in den letzten drei Nonjunkturperioden die Höchstrate in
England 7%, in Deutschland 7% betrug, die jüngste durch den Bal-
kankrieg verschärfte Periode einen Höchstsatz von nur 5 % zeitigte. Zn
dem noch ziemlich angespannten Fahr 1913 hat die Bank von England
und die Reichsbank nur zweimal den Diskont geändert. In einer ganzen
Nonjunkturperiode der Gegenwart wird die Rate nicht viel häufiger
gewechselt als in dem einzigen Fahre 1873.

Den Anfangszeiten der Notenbank, in welchen die Wissenschaft das
Ideal in einem niedrigen Zins erblickte, folgte die Aera der staatlichen
Reglementierung, des Mißtrauens gegen die Notenbank. Die herrschende
englische Anschauung, die die Bankgesetzgebungen bestimmte, war aus
einer Nritik laxer Zinspolitik in Nrisenzeiten entstanden. Niedriger
Zins, so dachte man, reizt die Spekulation an, treibt die Preise in die
höhe, verschlechtert dadurch die Handelsbilanz, führt zu starker Ein-
wanderung auswärtiger Emissionen und verschlechtert so einen andern
bedeutsamen Posten der Zahlungsbilanz. Die Notenbank aber hat
im Interesse ihres Gewinns das Bestreben ihre Ennssion möglichst zu
erweitern. Daraus entsprangen die Beschränkungen der Notenaus-
gabe, die in der peelschen Bankakte und in abgeschwächter Form in
der Notensteuer, welche der Keichsbank und Gesterreichisch-Ungarischen
Bank bei Ueberschreitung eines Kontingents metallisch ungedeckter
Noten auferlegt ist, ihren Ausdruck fanden. Eine Legriffsbestimniung
des „niedrigen Zinses" wurde nie gegeben — sie schien auch nicht nötig
zu sein. Es galt als Dogma, daß dem Goldabfluß nur durch Diskont-
erhöhung zu steuern sei und die Notenbank möglichst automatische Non-
        <pb n="108" />
        ﻿24. Die Grundsätze der Dislontbeftimmung, Konjtatiecungstfjeorie usw. 97

statierungsarbeit zu leisten habe, ohne sich durch sonstige wirtschaft?poli-
tische Erwägungen abhalten zu lassen. Der Bankier Llogd, der geistige
Vater der Peelsakte, wurde in der Enquete von 1840 gefragt, ob er
je darüber nachgedacht habe, wie die Wirkungen auf die arbeitenden
Klassen wären, wenn die Löhne nrit den Wechselkursen schwankten
oder welche Gefühle der internationale Handel gegen die Notenbank
haben müsse, wenn die Vorräte infolge der viskontänderungen raschem
preiswechsel unterworfen wären. Er verneinte kühl die Frage,- das
Nachdenken hierüber würde zu keinem Nutzen führen. (Report from
the 8eiset cummittee on banks of issue, 3043).

Man stelle dieser Ansicht, die auch für die kontinentalen Noten-
banken Jahrzehnte hindurch maßgebend war, Aeußerungen aus un-
seren Tagen entgegen, um den Wandel voll zu ermessen. „In der
Diskontpolitik kommt es darauf an, die Preisschwankungen des Leih-
geldes in engen Grenzen zu halten, damit der Landwirt, Handwerker
und Geschäftsmann nicht gezwungen wird ruinöse Zinsen zu zahlen,
weil es den amerikanischen Börseanern gefallen hab sich gigantischen
Spekulationen auszuliefern." (Ansiaux, Principes de la politique regu-
lative des changes, 1910, S. 122). Der teleologische, wirtschaftspoli-
tische Gesichtspunkt ist hier in den Vordergrund gerückt. Der Lehre:
Schwankende Bankrate, Anpassung an die Weltmarktlage tritt die
Forderung nach gleichmäßigem Diskont womöglich unter Sicherung
vor internationalen Einwirkungen gegenüber. Während ein halbes
Jahrhundert vorher die Kritik Ehevaliers, daß die englische Lehre von der
Diskontpolitik ein Loblied auf die Zwangsliquidation sei, welche doch für
ein Land unmöglich von Nutzen sein könnte, in der Wissenschaft allein
geblieben war, hat sich in der letzten Generation die Forderung stabilen
Diskonts immer mehr durchgesetzt. Untersuchen wir die Mittel, durch
welche die Notenbanken dieser Forderung entgegenzukommen suchten.
Man pflegt sie in neuester Zeit, namentlich seit der deutschen Bankem
quete, als Mittel der Diskontpolitik zu bezeichnen — mit Unrecht,- es
sind Mittel, welche die Diskontpolitik entbehrlich machen sollen.

Die Mittel zur Sicherung stabilen Diskonts.

Der Merkantilismus hatte ein Sgstem von Maßnahmen zur
Begünstigung der Metalleinfuhr und zum Schutz gegen Metall-
ausfuhr ausgebildet. Unter den Angriffen von Smith und den Vor-
kämpfern der Tuantitätslehre wurde das Sgstem aus der Wissenschaft
verbannt, aber in der Praxis der kontinentalen Notenbanken, die bis

Surnotj, Bankxolitik.	7
        <pb n="109" />
        ﻿98

II. Der Geldmarkt.

zur Mite des vorigen Jahrhunderts im Merkantilismus gearbeitet hatten
blieb mancher Ueberrest aus jenen Tagen erhalten.

Oie zu diesem Zweck von der modernen Lankpraxis angewendeten
Mittel lassen sich in zwei Gruppen scheiden: Maßnahmen zur Herbei-
führung der zeitlichen Ausgleichung zwischen den Zeitpunkten günstiger
und ungünstiger Zahlungsbilanz und Maßnahmen zur Einwirkung auf
wirtschaftliche Transaktionen, welche die Zahlungsbilanz beeinflussen.

25.	Maßnahmen zur Herbeiführung der zeitlichen Ausgleichung
zwischen Zeitpunkten günstiger und ungünstiger Zahlungsbilanz.

Zm Sinn der zeitlichen Ausgleichung zwischen den Momenten
günstiger und ungünstiger Zahlungsbilanz wirkt der große Apparat
des internationalen Ueberweisungsverkehrs: Oer stark ausgebildete
Verkehr zwischen den Kreditbanken verschiedener Reiche (den „Korre-
spondenten"), der postanweisungs- und postscheckdienst gleichen um-
somehr Forderungen und Gegenforderungen aus, je länger der Zeit-
raum bis zur Abrechnung lauft und je mehr der schuldenden Organi-
sation gestattet ist dem Gläubigerland durch Scheck auf ein drittes Reich
zu zahlen, gegen welches die Anstalt einen Rreditsaldo besitzt. Oie
Notenbanken selbst haben bisher zur Ausgestaltung dieses Ver-
kehrs nichts beigetragen, wenn wir von dem Giroübsreinkommen
zwischen den Zentralbanken der drei skandinavischen Staaten absehen.
Oie Furcht, daß ein auswärtiger Staat durch einen derartigen Giro-
verkehr Einfluß auf den Goldbestand der Notenbank gewinnen und sie in
kritischen Tagen schwächen könnte, hat bisher die von Julius Wolf
und dem mitteleuropäischen Wirtschaftsverein angeregte Giroverbin-
dung zwischen den Notenbanken nicht zur Wirklichkeit werden lassen,
und auch die Vorschläge zur Errichtung internationaler Abrechnungs-
stellen sind noch nicht zur ernsthaften Diskussion vorgeschritten.

Ersparnis der Goldsendungen durch Ueberbrückung des Zeitraums
zwischen der Entstehung der Forderung des Auslandes und der Gegen-
forderung auf das Ausland ermöglicht der internationale Rreditver-
kehr/ ein Land hat zum Beispiel an ein anderes in einem Monat mehr
Waren geliefert als von diesem bezogen und einen Teil der Sendungen
dreimonatlich kreditiert,- wenn nun das Schuldnerland zur Zeit der
Fälligkeit der Rredite fällige Gegenforderungen — zum Beispiel aus
Mehrlieferungen von Waren, die kurzfristig bezahlt werden, aus einer
im Gläubigerland untergebrachten Anleihe u. dgl. — besitzt, so können
Goldsendunge.n von Land zu Land unterbleiben. Würde zum Beispiel
        <pb n="110" />
        ﻿25. Maßnahmen zur Herbeiführung der zeitlichen Ausgleichung usw. 99

der Mehrimport an Maren, der nach Oesterreich geliefert wird, bis zu
Weihnachten, denr Termin der Geldsendungen der Auswanderer und
bis zum Sommer, der starken Reisezeit kreditiert werden, so könnte die
Goldbewegung von und nach Oesterreich erheblich eingeschränkt werden.
Bei der Vielfältigkeit der internationalen Verkehrsbeziehungen ist die
Kreditierung bis zum Zeitpunkt der Fälligkeit von Gegenforderungen
schwer erreichbar, da ein anderes Mitglied der Volkswirtschaft die
Zahlung zu leisten und ein anderes sie zu fordern hat. Der österreichische
Baumwollspinner kann dem amerikanischen Händler die Bezahlung
der Baumwolle nicht aus dem Grunde bis Weihnachten schuldig
bleiben, weil dann die österreichischen Auswanderer Geld in die Heimat
zurücksenden und dadurch eine Rompensation — selbstredend soweit
sich die Beträge decken — geschaffen werden könnte, väs weit
überwiegende vorherrschen des Bankakzepts gegenüber dem Waren-
wechsel und die Konzentration der Zahlungen bei immer weniger
und immer größeren Instituten hat aber im internationalen Ver-
kehr eine starke Tendenz zur Durchführung des zeitlichen Aus-
gleichsprozesses erzeugt. Namentlich in jenen Reichen, welche einige
große Saisonprodukte ausführen, stellen die Finanzwechsel der Ban-
ken, die in den der Saison vorangehenden Monaten auf das Aus-
land gezogen werden, einen haupttgp volkswirtschaftlicher Aus-
gleichung der zeitlichen Schwankungen der Zahlungsbilanz durch die
Kreditbanken dar.

Der Auslandswechsel (Devise) ermöglicht in jedem Moment seiner
Laufzeit Zahlung an das Ausland durch Diskontierung im Reich des
Akzeptanten. Die alte Streitfrage, ob der Wechsel Zahlungsmittel sei,
ist für den heimischen Verkehr aus bekannten Gründen zu verneinen,-
im Verkehr von Land zu Land aber ist der Warenwechsel (nicht die
Finanztratte) als Zahlungsmittel anzusehen, zumal der Regreß bei
Devisen außerordentlich selten zur Anwendung kommt. Die Rredit-
banken und die Devisen-Brokers pflegen größere Devisenbestände in
Zeiten niedriger Kurse — wenn das Angebot an Auslandswechseln
die Nachfrage übersteigt — anzukaufen, um sie bei höheren Nursen
wieder abzustoßen. Wenn sich die Verhältnisse ihren Erwartungen
entsprechend gestalten, wirken sie durch die Devisenspekulation zeitlich
ausgleichend.

Die Kreditbanken und Brokers erwerben Devisen in spekulativer
Absicht: sie kaufen nur, wenn sie Kurssteigerung erwarten; die neuere
Praxis der Notenbanken im Devisengeschäft geht nicht allein von Ge-
winnrücksichten aus. Lei der starken Bedeutung, welche die Litera-

7*
        <pb n="111" />
        ﻿100

II. Oer Geldmarkt.

tut der letzten Jahre diesem Zweig der Betätigung der Notenbank
beimißt, scheint mir eine kurze historische Skizze über die Entstehung
desselben angebracht zu sein.

Devisenpolitik. Zn Schottland pflegten die beiden char-
tereä banks die Devisenpolitik schon seit dem 18. Jahrhundert. „Sie
sammelten so viel Zonds als sie nach London bringen konnten, und
dadurch, daß sie allmählich zu y2 oder 1% niedriger als die andern
auf London zogen, brachten sie den Wechselkurs (zwischen Schottland
und England) auf den Paristand, auf welchem er immer geblieben ist,
unbeeinflußt durch den Zusammenbruch der Bank von Agr, die Kredit-
erschütterung durch die französische Revolution und sogar die Lank-
restriktion von 1797 — und dies alles, obwohl die Zahlungsbilanz zwi-
schen England und Schottland bald gegen das eine, bald gegen das
andere Land gerichtet war." Die irische Bankenquete von 1804, der
diese Ausführungen entnommen sind, schlug im Anschluß an die schot-
tischen Erfahrungen der Bank von Irland die Ansammlung von Zonds
in London und die Ausgabe von Wechseln auf London vor, was die
Bank auch getan hat (in jenen Tagen war zwischen England und Ir-
land noch nicht Währungseinheit). In der englischen Bankenquete
von 1832 und noch intensiver in jener von 1840 wurde ein ähnliches
Vorgehen dem Ausland gegenüber der Bank von England empfohlen.
Der Vorkämpfer dieser Bestrebungen war Gilbart. „Ich bin nicht der
Ansicht", meinte er, „daß die Bank von England bei günstigen Wechsel-
kursen ihre Zirkulation ausdehnen, dadurch die preise steigern, die
Spekulation anstacheln, das Kapital in auswärtige Anlagen treiben
und dann, wenn die Wirkung dieses Vorgehens sich einstellt, die Wäh-
rung zusammenziehen soll. Die Bank kann einem ungünstigen Wechsel-
kurs zu allen Zeiten durch andere Mittel als der Zusammenziehung
der Währung begegnen." (Report, Band 2, 1240.) hier ist die Devisen-
politik als Mittel gleichmäßigen Diskonts vorgeschlagen. Aber bei dem
damaligen Stand der Auslandswährungen fand diese Anregung kein
Entgegenkommen und bei dieser Haltung verharrt die Bank von Eng-
land bis in die Gegenwart auch neueren Vorschlägen gegenüber, zum
Beispiel jenen Montagus in der Preisenquete der achtziger Jahre.
Dagegen ist unter dem Einfluß der älteren Bankenqueten im Verkehr
mit Indien das Sgstem der Oounoil bills schon seit den fünfziger Jahren
des vorigen Jahrhunderts ausgebildet worden. Die indische Regierung,
die in London große Beträge für Schuldzinsen zu zahlen hat, verkauft
den englischen Händlern, die für Warenbezüge aus Indien Zahlungs-
mittel suchen, Wechsel und telegraphische Anweisungen auf die Re-
        <pb n="112" />
        ﻿25.	Maßnahmen zur Herbeiführung der zeitlichen Ausgleichung usw. 101

gierung in Bombag, Madras und Kalkutta. Oie Lank van England
besorgt den verkauf der Wechsel und Anweisungen kommissionsweise
und veröffentlicht die Quantitäten der angebotenen Wechsel und die
Tiefstsätze. Für die Währungsreform haben die Council bills eine große
Bedeutung gehabt — es zeigten sich damals besonders auch die Grenzen
der Wirksamkeit dieser Maßnahmen. —

Ueber Anregung Bischoffsheims wurde die Devisenpolitik in den
Wirkungskreis der belgischen Nationalbank bei ihrer Gründung (1852)
aufgenommen: die Bank sollte die Gelder, die ihr aus der Kassenführung
für den Staat zuflössen, in Auslandswechseln anlegen. Sie hatte seither
sich im Devisengeschäft rege betätigt: durch die Verwendung der staat-
lichen Gelder ist aber ihre Kaufkraft auf dem Devisenmarkt wesentlich
vom Ab- und Zuströmen dieser Guthaben abhängig, so daß ihr wirk-
same Devisenpolitik nur möglich war, wenn sie im Bedarfsfall auch ihre
privaten Guthaben zur Anlage in Auslandswechseln in starkem Maß
heranzog. Die Einführung des Devisenkaufs geschah in Belgien im
Interesse eines stabilen Diskonts: in Zeiten der Geldflüssigkeit sollten
die Mittel der Bank in das Ausland abgelenkt und so übermäßig nied-
riger Zins vermieden werden.

Zn der französischen Enquete der sechziger Zahre wurde von der
Direktion des Comptoir ä'Bscompte und andern Experten die Auf-
nahme der Devisenpolitik lebhaft angeregt, doch ohne Erfolg für dis
Praxis der Bank von Krankreich. Eine Frucht dieser Anregungen war
aber der verkauf von Regierungswechseln in den französischen Kolonien
in Afrika in analoger weise wie es bei den indischen Council bills der
Kall war. weit günstigeren Boden fanden aber die Anregungen der
Enqußte bei der österreichisch-ungarischen Bank, und die Beachtung,
welche die systematische pflege des Geschäftszweigs durch diese Bank
in her Literatur, vornehmlich bei Knapp, gefunden hat, hat zur starken
Aufnahme des Devisenkaufs durch die Reichsbank (vornehmlich seit
1908) und die neue Schweizer Nationalbank geführt. Mit Ausnahme
der Lank von Frankreich pflegen derzeit alle größeren kontinentalen
Notenbanken das Devisengeschäft.

Ueber die Bedeutung dieses Geschäftszweigs sind in neuerer Zeit
stark übertriebene Urteile in der deutschen Literatur verbreitet worden.
Man wird jedoch gut daran tun die Wirkung der Pflege des Devisen-
geschäfts durch die Notenbanken nicht zu überschätzen und die Grenzen
der Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu beachten.

vorweg muß man den verkauf von Regierungswechseln durch die
indische oder algerische Regierung von der pflege der Devisenpolitik
        <pb n="113" />
        ﻿102

II. Oer Geldmarkt.

durch die kontinentalen Banken unterscheiden. Oie indische Regierung
schafft Wechsel- es ist ein ungewöhnlicher Vorgang, Rentenkupons
gewissermaßen zu diskontieren. Oie Ausgabe von Regierungswechsel
und Kabelanweisungen bedeutet eine zeitliche Verteilung der Kupon*
Zahlungen — diese günstige Post der Zahlungsbilanz wird nicht an
einem oder vier Terminen des Jahres geleistet, sondern in Teilen
an Tagen passiver Zahlungsbilanz. Line derartige planmäßige zeit-
liche Verteilung geschuldeter Leistungen ist aber nur bei jenen Posten
der Zahlungsbilanz möglich, die von einem Organ zu regeln sind —
wie eben die Zinsen der Staatsschuld in Indien — nicht bei den Posten
der Handelsbilanz.

Oie kontinentalen Notenbanken aber schaffen nicht Wechsel —
sie kaufen lediglich vorhandene Wechsel an. Oa vor dem Eintreten der
Notenbanken der Oevisenhandel schon börsemäßig organisiert war,
ist hiedurch nicht eine Konzentrierung des Verkehrs geschaffen worden.
Oer Unterschied der Tätigkeit der Notenbanken auf diesem Gebiet
gegenüber jener der Kreditbanken liegt in zweifacher Richtung: sie
können Devisen auch in geldknappen Zeiten erwerben, wenn die Kredit-
banken sich für Oevisenkauf weniger interessieren wollen oder können,
und sie haben bei Vevisenabgaben nur Interesse an günstigem Wechsel-
kurs, während die andern Banken nicht immer das gleiche Interesse
haben. In Reichen mit relativ geringem ausländischen Wechselmaterial
wie Oesterreich vermochte die Notenbank eine beherrschende Stellung
auf dem Devisenmarkt zu gewinnen, die Reichsbank dagegen teilt sich
mit zahlreichen starken Konkurrenten in den Oevisenhandel. Lei der
großen Vielfältigkeit der Posten der Zahlungsbilanz und der Schwierig-
keit sie quantitativ abzuschätzen scheint mir die Tätigkeit einer Mehrheit
von denkenden Köpfen dem Wirken eines einzigen, die regulierende
Einflußnahme dem Monopol vorzuziehen. Man konnte gerade in
neuerer Zeit in Oesterreich die Erfahrung machen, wie sehr das glatte
Funktionieren der Devisenpolitik bei überragendem Einfluß der Noten-
bank von Zähigkeit oder Unfähigkeit eines einzigen Disponenten ab-
hängt. Oie dadurch geschaffene Verantwortung ist um so bedeutender,
als die Konzentration des Vevisengeschäfts bei der Notenbank eine
Verschärfung des Einreservesgstems, zumal in Ländern ohne Gold-
umlauf, herbeiführt. Nicht England oder Deutschland mit ihrer starken
Goldzirkulation und den großen, im freien Verkehr befindlichen De-
visenbeständen, sondern Oesterreich-Ungarn und Italien mit der Ver-
einigung fast aller ausländischen Zahlungsmittel bei der Notenbank
haben das Einreservesgstem am schärfsten ausgebildet.
        <pb n="114" />
        ﻿25. Maßnahmen zur Herbeiführung der zeitlichen Ausgleichung usw. 103

In neuester Zeit wurde mehrfach die (seinerzeit auch von Gilbart
ausgesprochene) Ansicht vertreten, daß die Devisenpolitik in der Gegen-
wart an die Stelle der Diskontpolitik trete. Das bedeutet eine starke
Ueberschätzung ihrer Leistungsfähigkeit. Die Notenbank mag im Juli
einen größeren Bestand von Devisen sich sichern, dadurch den Wechsel-
kurs weniger günstig gestalten als es sonst der Kall wäre und im Sep-
tember dann diese Devisen abgeben und den Wechselkurs in die höhe
treiben- sie kann so zwischen Monaten günstiger und Monaten ungün-
stiger Zahlungsbilanz einen Ausgleich schaffen, wenn der Aktivsaldo
des einen und der Passivsaldo des andern sich die Wage halten: aber
nur dann. Wenn ein Monat ein sehr hohes Passivsaldo der Zahlungs-
bilanz bringt — zum Beispiel bei rascher Entziehung auswärtiger
Guthaben — dann mag der Devisenvorrat nicht ausreichen; ebenso
versagt die Devisenpolitik, wenn ungünstige Zahlungsbilanz mehrere
Monate hindurch andauert. Zn solchen Zeiten ist die Tätigkeit der
Notenbank auf den Erwerb der im Inland befindlichen Devisen be-
schränkt, Erwerb von Devisen im Ausland kommt nicht in Betracht.
Die Bedeutung der Devisenpolitik liegt in der Ausgleichung der Schwan-
kungen der Zahlungsbilanz in den einzelnen Monaten — in abnormalen
Zeiten, namentlich im Nrieg und bei dauernd ungünstiger Zahlungs-
bilanz muß sie notwendigerweise versagen.

Auslandsguthaben. Gleich der Devisenpolitik dient die
Anlage von Auslandsguthaben dem Ausgleich zwischen den Zeitpunkten
günstiger und ungünstiger Zahlungsbilanz. Rußland, Japan und Italien
haben in besonders starkem Maß solche Guthaben unterhalten; sie
waren entweder aus auswärtigen Anleihen entstanden — wie der
größte Teil der russischen und japanischen Guthaben — oder durch Non-
zentrierung der vom Ausland geschuldeten Zahlungen unter Belassung
im Schuldnerstaat — wie die italienischen Guthaben. Rußland und
Japan haben erhebliche Beträge für den Nupondienst der Anleihen
zu leisten und beschafften sich die dazu erforderlichen Mittel in frem-
der Währung, indem sie einen Teil des Anleiheerlöses im Ausland
stehen ließen. Die italienische Praxis stellt einen weit vorgeschritteneren
Tgp dar: die italienischen Notenbanken haben eine vorzügliche Aus-
landsorganisation eingerichtet. Die in der Fremde arbeitenden Italiener
pflegen jene Geldbeträge, die sie in die Heimat senden wollen, an die
mit dem Va^lis,-Verkehr betrauten Auslandsbanken abzuliefern und
die Notenbanken lassen von den so entstehenden Guthaben jene chuote
im Ausland stehen, welche Italien zur Bezahlung von Passivposten
der Zahlungsbilanz (namentlich für Warenimport) benötigt.
        <pb n="115" />
        ﻿104

II. Der Geldmarkt.

von den sonstigen Auslandsgeldern, die in regulärer Bewegung
zwischen den Geldmärkten wandern, unterscheiden sich diese Guthaben
grundwesentlich durch ein Moment: nicht der stärkere Geldmarkt stellt
dem schwächeren Leihgeld zur Verfügung, sondern regulär ist gerade
im verleihenden Land der Zins höher: Japan hat fast immer höheren
Bankdiskont als London, Petersburg höheren als Paris und Berlin.
Oie Gelder arbeiten nicht im Ausland des höheren Ertrags willen,
sondern ungeachtet des niedrigeren Ertrags,- es wird bewußt ein Zins-
opfer gebracht. Dadurch unterscheidet sich die Bewegung dieser Gelder
von jener der andern auswärtigen Guthaben: Viskontermäßigung
stößt sie nur unter bestimmten Voraussetzungen und in begrenzter
Menge in andere ausländische Staaten (nicht in das Heimatland) ab,
Diskonterhöhung vermag ihren Zufluß nur ausnahmsweise zu steigern,
ihren Abfluß nur ausnahmsweise zu verhindern. Soweit die Gelder
nicht für die nächste Ruponzahlung benötigt werden, ist ihr Zu- und
Abfluß von politischen und budgetären Erwägungen bestimmt,- es
wird durch die Schwierigkeit der Beurteilung der Bewegungen und
die Größe dieser von einem Punkt zu lenkenden Guthaben in die großen
europäischen Geldmärkte ein Zug der Unsicherheit gebracht und den
Schuldnerstaaten die Möglichkeit zur Beeinflussung des Geldmarkts
der Gläubigerstaaten gegeben.

Die auswärtigen Guthaben vermögen günstige und ungünstige
Zahlungsbilanz auf längere Zeit auszugleichen als die Devisenpolitik.
Die Devisenpolitik erweist sich nur als wirksam, wenn Monate günstiger
und ungünstiger Zahlungsbilanz einander rasch folgen, während die
Politik der Haltung von Auslandsguthaben einen weit längeren Zeit-
raum überbrücken kann. Die Schaffung von Auslandsguthaben durch
eine Anleihe vermag den Ausgleich für eine sonst ungünstige Zahlungs-
bilanz auch durch mehrere Zähre zu schaffen und über die Notwendigkeit
einer Diskonterhöhung hinwegzutäuschen. Rußland bietet hiefür in
der Gegenwart den deutlichsten Beweis.

Devisenpolitik und Auslandsguthaben arbeiten in umgekehrter
Richtung wie die Diskontpolitik: sie stellen dem Ausland kurzfristige
Mittel zur Verfügung, während die Diskontpolitik Rrediterlangung
vom Ausland bezweckt,- sie verzichten auf eine mögliche Herabsetzung
des inländischen Geldmarktzinses, die bei Verwendung aller verfüg-
baren Gelder der Volkswirtschaft eintreten würde, um dadurch für
den Bedarfsfall Forderungen an das Ausland zu besitzen. —

Der Rauf von auswärtigen Effekten, der den Notenbanken in
diesem Zusammenhang von verschiedenen Seiten nahegelegt wurde,
        <pb n="116" />
        ﻿26.	Einwirkung auf Geschäfte, welche die Zahlungsbilanz beeinflussen. 105

hat sich — wegen der dabei möglichen Kursverluste — in die Praxis
der Noteninstitute nicht einbürgern können. —

Die Erfahrungen des gegenwärtigen Kriegs scheinen geeignet, der
Ausbreitung der Devisenpolitik und Dermehrung von Auslandsguthaben
Grenzen zu setzen. Aller wirtschaftlichen Einsicht zum Trotz hat Eng-
land an seinem alten Grundsatz, Forderungen von Bürgern kriegfüh-
render Mächte die Eintreibbarkeit zu versagen, festgehalten, wodurch
in Zukunft die Stellung Londons als des Platzes, an welchem mit
Dorliebe Guthaben unterhalten wurden, gefährdet wird. Es hat sich
klar gezeigt, daß auch die liquidesten internationalen Forderungen
in ihrer Stellung als prompte Zahlmittel vom Gutdünken des Schuldner-
staates abhängig sind und daß sie gerade in den kritischesten Tagen Gold-
besitz zu vertreten nicht vermögen.

26.	Einwirkung aus Geschäfte, welche die Zahlungsbilanz beeinflussen.

Ueber den zeitlichen Ausgleich zwischen günstigen und ungünstigen
Momenten hinaus wirken jene Maßnahmen, die Geschäfte zu be-
günstigen oder verhindern suchen, welche auf die Zahlungsbilanz Ein-
fluß haben. Aus den Tagen des Merkantilismus ist in die Gegen-
wart die Erschwerung der Arbitrageoperationen herübergekommen,-
man läßt zwar heute nicht mehr wie ehedem die Goldexporteure schwö-
ren, daß sie nicht Arbitrageoperationen gemacht haben, sucht aber
diese Tätigkeit möglichst zu verhindern. Die Abgabe abgenützter Gold-
münzen und die Derweigerung der Goldeinlösung der Noten außer-
halb der Zentrale der Bank gehören zur Praxis aller Notenbanken,-
di? Bank von Frankreich weigert sich in Marseille, die Neichsbank in
Hamburg Gold an die Arbitrage zu geben.

Die Lank von Frankreich hat bis in die neunziger Jahre des vorigen
Jahrhunderts und neuerdings wieder seit 1912 in Zeiten drohenden
Goldabflusses die gesetzliche Ermächtigung, nach ihrer Wahl in Gold
oder in silbernen 5-Frankenstücken zu zahlen, in der weise angewendet,
daß sie Goldbarren nur gegen eine Prämie abgab, die zeitweise bis
zu einem Prozent anstieg. Die Leitung der Bank von Frankreich be-
hauptet — im Widerspruch zu vielen Stimmen aus der Praxis — daß
sie diese Maßnahme nur gegen die Arbitrageure angewendet, dagegen
beim erbrachten Nachweis von Derpflichtungen dem Ausland gegen-
über davon Abstand genommen habe. Die Arbitrageure können infolge
des Schwankens der Prämie mit dem Notenbankgold nicht kalkulieren
und müssen das benötigte Metall sich aus der Zirkulation beschaffen,
        <pb n="117" />
        ﻿106

II. Der Geldmarkt.

was nicht immer mit jener Schnelligkeit geschehen kann, die für die
Arbitrage notwendig ist. In der Diskussion über die Krage der Prämien-
politik zwischen Landesberger auf der einen, Heiligenstadt und Raffalo-
vich auf der andern Seite hoben die beiden letztgenannten als schädliche
Wirkung des prämiensgstems die Verschlechterung des Zirkulations-
goldes hervor, da die Arbitrage die noch nicht abgenützten Münzen
aus dem Verkehr herauszuziehen bemüht sei. Ich würde indes diesem
Einwand kein großes Gewicht beilegen, da der Verlust, um welchen es
sich auch bei großen Goldentziehungen durch diese Praxis handeln
kann, für die Volkswirtschaft dem absoluten Betrag nach geringfügig
ist. Bedenklicher ist die andere Konsequenz, daß die französische Wäh-
rung im internationalen Verkehr nicht als freie Goldwährung ange-
sehen wird und demgemäß sich die französische Valuta nur schwer an
ausländischen Plätzen einbürgern könne. Indes scheint dieses Moment
nicht auf die Prämienpolitik allein, sondern auch auf andere admini-
strative Schwierigkeiten zurückzugehen, welche die Bank von Krankreich
der Soldhergabe bereitet, denn auch in den fünfzehn Zähren der Si-
stierung der Prämienpolitik hat die Devise Paris auf dem Weltmarkt
nie großen Verkehr bekommen können, weil in der dtty immer wieder
-behauptet wurde, daß Krankreich doch Arbitragegold nicht abgebe.
Oie Diskreditierung der Währung im internationalen Verkehr läßt die
Prämienpolitik für Reiche mit starkem Auslandshandel oder bedeu-
tender auswärtiger Verschuldung als ungeeignete Maßnahme erschei-
nen, während sie für andere Länder wohl anwendbar sein mag.

Zn Rußland übt die Staatsbank auf die Kreditbanken einen starken
Druck aus Arbitrageoperationen zu unterlassen und Gold für Arbitrage-
zwecke nicht herzugeben. Auch die deutschen Kreditbanken haben in
kritischen Zeiten, namentlich 1907, die hergäbe von Arbitragegold,
wie es hieß aus Kurcht vor der Reichsbank, verweigert, die Reichsbank
hat aber dieses Vorgehen scharf mißbilligt, mit vollem Recht, da die
mühsam errungene Konkurrenzfähigkeit der deutschen Devise im Aus-
land durch Verweigerung der freien Goldhergabe gefährdet wird.
Zn Reichen des Zwangskurses wie Gesterreich-Ungarn und Italien
verweigern die Notenbanken bei stärkerem Goldbedarf offen die her-
gäbe von Arbitragegold, und da dort Ersatz aus dem Verkehr nicht zu
schaffen ist, ist ein Ueberschreiten des Goldpunktes ohne Goldausfuhr
möglich, wie dies sich auch in der letzten Konjunkturperiode in beiden
Reichen, vornehmlich in Italien gezeigt hat. Neuere österreichische Au-
toren haben die Beibehaltung des Zwangskurses mit der dadurch für
die Notenbank gebotenen Möglichkeit der Abwehr von Arbitrage-
        <pb n="118" />
        ﻿ansprächen gerechtfertigt. Aber es fehlt jede Abwägung, ob
durch erreichte Vorteil die Schwierigkeiten bei Einbürgerung öer\*o^
luta auf ausländischen Plätzen und bei Begebung von Anleihen
Ausland überwiegt.

Zu diesen von den Notenbanken angewandten monetären treten
in neuerer Zeit wirtschaftspolitische Maßnahmen zur Beeinflussung der
Zahlungsbilanz. Vas alte Merkantilsgstem hat sich in seiner Wirt-
schaftspolitik von diesem Gesichtspunkt leiten lassen, aber erst in neuerer
Zeit spielen in der Handelspolitik ähnliche Erwägungen eine Rolle.
Bei der Regelung des Auswandererverkehrs in Italien, der Begün-
stigung der heimischen Schiffahrt und der Förderung des Fremden-
verkehrs in vielen Rontinentalstaaten üben Rücksichten auf die Zah-
lungsbilanz eine stets wachsende Wirkung, vor allem aber wird die
Frage der Uebernahme auswärtiger Anleihen immer mehr unter
diesen Gesichtspunkt eingestellt und der Reichsbankpräsident hat 1912
in einem offenen Brief an den Reichskanzler unter Hinweis auf die
schwere Situation des Geldmarkts die beabsichtigte Einführung eines
amerikanischen Wertpapiers kritisiert. Regierung und Zulassungsstelle
lassen sich in Deutschland in neuerer Zeit von dem Grundsatz leiten, in
Zeiten drohender Geldverknappung den Markt für auswärtige Anleihen
einzuschränken, eine planmäßige Regelung im Sinn des alten Merkan-
tilsgstems. Indes ist dieses vorgehen allenfalls als Notmatzregel am
Platze, wird aber sonst der Bedeutung der auswärtigen Kapitalanlagen
für die Zahlungsbilanz nicht gerecht. Oie tiefer schürfenden englischen
Krisenuntersuchungen der dreihiger und die französischen Forschungen
der sechziger Zähre des vorigen Jahrhunderts haben im letzten Jahr-
zehnt wieder Bestätigung gefunden: in Zeiten niedrigen Geldmarktzinses
wandern vom Geldmarkt Kapitalien in hochverzinsliche auswärtige Kapi-
talanlagen in ungewöhnlich starkem Nkatz ab,- die Valuta dieser Anlagen
fließt nicht sofort ins Ausland, sondern bleibt meist bei den Banken des
Gläubigerlands eine bestimmte Zeit als Guthaben stehen,- dadurch entsteht
eine erhebliche Schuld an das Ausland, die im vorgeschrittenen Sta-
dium der Konjunktur fällig zu werden und die Zahlungsbilanz in einem
für die wirtschaft des Gläubigerlandes ungünstigeren Zeitpunkt zu
verschlechtern tendiert, vem Sinn des Grundgedankens der Diskont-
politik der Gegenwart, die Haltung der Bank nach den höchsten in der
Konjunkturperiode zu erwartenden Ansprüchen zu bestimmen, würde
mehr als das verbot auswärtiger Anleihen im kritischen Zeitpunkt
eine Zinspolitik entsprechen, die in der vepressionszeit die Bankrate
nicht zu tief sinken läßt und auch den Privatsatz hinaufzieht.
        <pb n="119" />
        ﻿108

II. Der Geldmarkt.

27.	Die Einschränkung -er Goldansprüche an die Notenbank aus
dem nationalen Verkehr.

Oie Uebertragung der Ka f j ena11ung und des
Zahlungsdien st es an die Banken.

Oer Bedarf an Zirkulationsgeld wird durch Uebertragung der
Rassenhaltung und des Zahlungsdienstes an die Banken vermindert.
Zn Reichen mit starker Bargeldzirkulation wie Frankreich und Rußland
hält der bürgerliche Mittelstand starke Rassenbestände an Mährungsgeld
und Noten, um für den Zahlungstermin vorbereitet zu fein; bei bank-
mäßiger Rassenführung ist Verwendungsmöglichkeit des Geldes auch
für kurze Zeitabschnitte gegeben und dadurch der Bedarf auf jene Summe
eingeschränkt, welche am Zahlungstag selbst erfordert wird- da aber
viele Zahlungen zwischen den einzelnen Runden derselben Bank und
zwischen den Runden einer Bank an jene der andern erfolgen, ist
der Rassenbedarf der Banken nur auf die Beträge beschränkt, welche
in Zirkulationsgelü geleistet werden müssen, sowie aus die Saldi im
Abrechnungsverkehr. Oer Bedarf an Geld für Sendungen von Grt
zu Ort wird durch den Postanweisungsverkehr, die Scheckorganisationen
der Rreditbanken und der Post, den Giroverkehr der Notenbanken
sehr verringert, von England abgesehen, dessen interlokale Geld-
versendungsmethoden noch rückständig sind, vollziehen sich die Geld-
bewegungen innerhalb der einzelnen Staaten zum weitaus größten
Teil durch die Notenbank,- eine Ausnahme bildet das Taschengeld
der Reisenden und der Geldbriefverkehr, welch letzterer jedoch durch
eine ausgedehnte Filialorganisation der Notenbank und eine reichliche
votierung auch der kleinen Postanstalten mit Zirkulationsgeld entbehr-
lich gemacht werden kann.

Oie Bedeutung dieser bargeldersparenden Zahlungsmethoden ist
in den einzelnen größeren lvirtschaftsreichen verschieden: der bank-
mäßige Rassendienst ist am besten in England ausgebildet, wo der
Staat im 18. Jahrhundert vorbildlich vorangegangen war, ferner in
den vereinigten Staaten, wo aber gerade die Bundesregierung bisher
daran nicht teilgenommen hat. Zn beiden Reichen werden auch größere
Zahlungen am selben Grt am stärksten durch Bankvermittlung geleistet.
Zn Deutschland hat der Reichsbankgiroverkehr die bankmäßige Zahlung
von Grt zu Grt außerordentlich verbilligt und verallgemeinert, in
Gesterreich und neuerdings in Deutschland und der Schweiz hat der '
Postscheckverkehr die bankmäßige Zahlung beim Mittelstand eingebürgert.
        <pb n="120" />
        ﻿27.	Oie Einschränkung der Goldansprüche an die Notenbank usw. 109

Diese Einrichtungen ersparen Bargeld und zwar je nach den ver-
kehrssitten entweder Noten und Gold oder Noten allein; da in den
europäischen Staaten die Bantdepositen keine gesetzliche Golddeckung
benötigen (die Ausnahmen in Belgien und den Niederlanden gelten
nur für die dortigen Notenbanken) so ist auch dort, wo der bankmäßige
Nassen- und Zahlungsverkehr nur die Banknote verdrängt, Gold er-
spart worden. Aus dieser Erwägung heraus war in England nach der
Erlassung der Peelsakte, welche die Notenemission an den Goldvorrat
eng anschloß, der bankmäßige Zahlungsverkehr von der Naufmann-
schaft begünstigt worden und im Deutschen Reich wurden seit 1907, als
sich Sorgen über das Zureichen des Goldbestandes des Neichsbank
geltend machten, die bargeldersparenden Zahlungsmethoden von der
Negierung wie von Industrie und Naufmannschaft mit Energie geför-
dert.

Diese Bestrebungen setzten in Deutschland zu einer Zeit ein, in der
in England die Folgen des ausgedehnten Ueberweisungsverkehrs—die
Niedrighaltung des Goldbestandes im Reiche und die Gefahren bei
wirtschaftlichen und politischen Störungen — die Aufmerksamkeit auf
sich zogen. Die erste Frage wird im Napitel über das Verhältnis der
Notenbanken zu den Nreditbanken erörtert werden. Die zweite Frage
hat infolge der amerikanischen Krise von 1907 und der Veränderung
der politischen Lage in Europa sehr viel Sorge erregt. All diese
Einrichtungen ersparen Bargeld nur solange sie benützt werden. Bei
Minderung des Vertrauens zu den Bankinstituten kann rasch, so wurde
oft ausgeführt, ein großer Ehesaurierungsbedarf eintreten, den zu
befriedigen die Nreditbanken nicht in der Lage sind. Zn vielen Dar-
stellungen wurden die Forderungen auf Geld, welche die Einlagen
bei Lanken und Sparkassen darstellen, in ihrer Gesamtsumme dem vor-
handenen Zirkulationsgeld gegenübergestellt und aus dem sehr un-
günstigen Verhältnis weitgehende Schlüsse gezogen.

Indessen sind derartige Gegenüberstellungen ungenau und irre-
führend. Ein erheblicher Teil der bargeldersparenden Zahlungsmetho-
den läßt sich auch in Nrisenzeiten nicht entbehren: das gilt besonders
von den Zahlungen von Drt zu Ort; im lokalen Zahlungsverkehr ist
eine Abhebung der „Nreditoren" nicht zu befürchten und ein nam-
hafter Teil der Einlagen von kaufmännischen Unternehmungen ver-
bleibt auch im ungünstigsten Fall bei den Banken, da jede andre Form
der Nassen- und Zahlungsführung weitreichende Aenderungen der
inneren Organisation der Ivirtschaftsbetriebe voraussetzen würde. Da-
gegen werden in unruhigen Zeiten leicht Einlagen des mittleren und
        <pb n="121" />
        ﻿110

II. Der Geldmarkt.

Nleinbürgerstandes abgehoben, und zwar nicht blos 5par- sondern
auch Scheckeinlagen, und durch Larkassenführung ersetzt. Um für diesen
Kall die Zahlungsfähigkeit der Kreditbanken zu sichern hat die bis-
herige amerikanische Lankgesetzgebung ein prozentuelles Deckungs-
verhältnis zwischen Einlagen und Goldbestand bei den Nationalbanken
verlangt und durch den Einfluß der Clearing-Häuser war diese Korderung
auch auf die andern Aktienkreditbanken (Trust Companies) übertragen
worden; in England wurde seit zwei vezenien das halten selbständiger
Goldreserven durch die Depositenbanken verlangt und durchgesetzt
und in Deutschland sollten ähnliche Bestrebungen bei den Rredit-
banken zur Durchführung kommen. — Die Goldreserven können aber
nie mehr als eine relativ kleine Quote der Einlagen darstellen — sonst
würde der hauptnutzen der Kreditbanken bedroht- eine wirksame Si-
cherung gegen Paniken kann darum in den Rassenreserven allein nicht
erblickt werden,- nur ausgiebiger Gebrauch der Note kann in jenen Zei-
ten helfen, in welchen das Ueberweisungssgstem von einer namhaften
Zahl jener, die es bisher benützten, aufgegeben wird. Der Umfang
der Ersatzmöglichkeit hängt von dem Verhältnis zwischen Noten und
metallischen Zahlungsmitteln in der Zirkulation ab.

Die Zentralisation des Goldbestandes.

Weit intensiver als die Förderung des Ueberweisungsverkehrs
wirkt die Zentralisation des Goldbestandes bei der Notenbank: sie ver-
mag die Ansprüche aus dem innern Verkehr für Zirkulationszwecke
außerordentlich stark, unter besonders günstigen Umständen bis auf
Null herabzudrücken.

Die Krage nach den Vorteilen der Zentralisation des Goldes war
im vorigen Jahrhundert zu wiederholtenmalen gestellt worden, na-
mentlich bei Beseitigung des Sgstems des Zwangskurses. Ausführlich
war sie in England diskutiert worden, als nach den Wiegen mit dem
ersten Napoleon der Zwangskurs wieder aufgehoben werden sollte.
Damals hatte sich in energischer weise Ricardo für die Notenzirkulation
ausgesprochen: „Eine Währung kann als vollendet gelten, wenn sie
unveränderlichen 8tandard hat und bei ihrem Gebrauch die äußerste
Qekonomie angewendet wird. . . Papiergeld hat bei richtiger Be-
messung der Quantität einen Grad der Sicherheit der Wertbeständig-
keit des Zirkulationsmittels, den keine andere Korm erreicht. . . Zn
der nächsten Session des Parlaments wird eine Partei für die Auf-
nahme der Barzahlungen eintreten. Eine gut regulierte Papierwäh-
        <pb n="122" />
        ﻿27. Die Einschränkung der Goldansprüche an die Notenbank usw. 111

rung ist eine so große Verbesserung im Verkehr, daß ich es lebhaft be-
dauern würde, wenn Vorurteile dahin führen würden zu einem Sy-
stem von geringerem Nutzen zurückzukehren. Oie Einführung der Edel-
metalle für Geldzwecke mag als einer der wichtigsten Verkehrsfort-
schritte bezeichnet werden — aber es ist nicht weniger wahr, daß wir
mit dem Fortschritt von Wissen entdecken, daß es eine andere Ver-
besserung wäre, es wieder aus der Verwendung zu verbannen. Ls
würde, um einer reinen Laprice zu entsprechen, ein höchst teures Tausch-
mittel für ein geringwertiges verwendet werden. Abgesehen vom
Verlust für die Notenbank würde der Staat der nutzlosen Nkünzaus-
gabe unterworfen werden." (vroposals kor an econowical and seeure
currency).

Ricardos Vorschlag lief darauf hinaus, daß die Bank bei Aufnahme
der Barzahlung nur Goldbarren liefere, wodurch ein Sinken der Note
unter den Barrenwert vermieden würde. Gegenüber der populären
Strömung, die die Wiederherstellung der Goldwährung vor allem in
der Zirkulation der Goldmünzen sah, konnte aber die Ansicht Ricardos
nicht durchdringen. Oie kleine Note wurde 1819 beseitigt, in der Krise
von 1825 zwar vorübergehend wieder aufgenommen, aber nach Be-
endigung derselben abgeschafft. Oer versuch ein ähnliches vorgehen
im Gesetzweg auch in Schottland durchzusetzen scheiterte allerdings an dem
heftigen Widerstand der dortigen Bankweltund der öffentlichenNleinung.
Oer der Note überhaupt nicht wohlgeneigte Gesetzgeber der peelschen
Lankakte aber war der Wiederaufnahme der kleinen Noten in England
möglichst abgeneigt und Jahrzehnte der Goldzirkulation ließen eine
Tradition entstehen, gegen welche auch die Bemühungen Göschen? und
seiner Anhänger zur Einführung der l L-Note vergebens ankämpften.

Krankreich und das Deutsche Reich, die ihre Währungsreform im
dritten viertel des vorigen Jahrhunderts durchführten,'schlossen sich
dem englischen Vorbild an. Dagegen hatte sich in den Reichen des
dauernden oder zeitweiligen Zwangskurses, in Oesterreich, Italien,
Rußland und den vereinigten Staaten die kleine Note eingebürgert-
die Gewohnheiten der Bevölkerung standen hier dem Goldverkehr
entgegen und namentlich in jenen Staaten, in welchen das Währungs-
gold im Anleiheweg erlangt worden war, war die Abneigung des
Staates gegen die Zersplitterung des Goldbestandes begreiflich. Aber
noch in den neunziger Jahren des vorigen Jahrhunderts sah man in Eu-
ropa in der Goldzirkulation die Vollendung der Goldwährung; die
Epoche der steigenden Ansprüche an die Notenbank, die seit 1895 ein-
setzte, ließ jedoch die Entwicklung zur Goldzirkulation in Oesterreich,
        <pb n="123" />
        ﻿112

II. Der Geldmarkt.

Rußland und Italien im Beginn stocken und legte auch den drei
großen Goldzirkulationsländern die Srage nach einer Aenderung des
Umlaufsmittels auf. In England hat die Bewegung zur Einführung
der kleinen Note bis zum Nriegsbeginn nicht erfolgreich gewirkt, in
veutschland dagegen machte sie im letzten Jahrzehnt, mitbegünstigt
durch die starke Wirkung der Lehren Nnapps, immer größere Zort-
schritte,- die Wendung der Anschauungen wird am deutlichsten durch
die Verschiebung der Position, welche Anhänger und- Gegner der Gold-
zirkulation besitzen, charakterisiert: vor zwanzig Jahren mußte man in
Veutschland das Eintreten für kleine Noten rechtfertigen, heute aber
das Eintreten für die Goldzirkulation.

Sassen wir die Argumente zusammen, die für die Goldzirkulation
in den verschiedenen Neichen vorgebracht werden. Es finden sich darun-
ter einige traditionelle, die in die Gegenwart nicht mehr hineinpassen,
die Sälschbarkeit der kleinen Noten, die noch zu Beginn des vorigen
Jahrhunderts sehr leicht fiel, ist mit dem Fortschritt der Verbesserung
des Notendrucks sehr erschwert worden; verglichen mit dem gesummten
Umlauf ist die Zahl der gefälschten Noten verschwindend geringe eben-
sowenig darf heute noch ernstlich der alte Angriff wiederholt werden,
daß ini Sall des Zusammenbruchs der Notenbank bei Ausgabe kleiner
Noten die sozial schwächsten Kreise der Bevölkerung getroffen werden.
Dieses Argument hatte in den Zeiten der kleinen Notenbanken seine
volle Berechtigung, aber in unseren Tagen der Monopolnotenbank
ist es gegenstandslos — denn die Monopolnotenbank kann zwar die
Einlösung der Noten in Metall einstellen, aber nie zusammenbrechen.
Auch das angeblich stärkere Einlösungsverlangen der Inhaber kleiner
Noten in Zeiten der Panik läßt sich nach den Erfahrungen der letzten
Generation nicht konstatieren,- im Gegenteil pflegt der Verkehr die
kleinen Noten gerade in solchen Tagen zäh festzuhalten, ver furchtsame
Einleger hebt in unruhigen Zeiten sein Guthaben ab und gibt es in
Metallgeld in die Nasse- aber dem Arbeiter fällt es kaum je ein Be-
zahlung in Noten zurückzuweisen, die ihm ja doch der Warenkaufmann
als Zahlung abnimmt.

Weit mehr Berechtigung hat der Einwand der Jnflationsmöglich-
keit, der von der entgegengesetzten Beobachtung — dem starken Sest-
halten des Verkehrs an den kleinen Noten — ausgeht. Es ist selbst-
redend ungleich leichter, ein Uebermaß von Geld in den Verkehr zu
bringen, wenn nur Noten, nicht Gold in die Zirkulation eindringen.
Die Gefahr liegt in zwei Süllen besonders nahe: Bei Ueber-
gang von der Goldzirkulation zur Goldzentralisation und in Zeiten
        <pb n="124" />
        ﻿27. Oie Einschränkung der Goldansprüche an die Notenbank usw. 113

starker finanzieller Bedrängnis der Staaten. In Deutschland haben
sehr ernste Persönlichkeiten die Befürchtung ausgesprochen, daß die
Ersetzung des Goldumlaufs durch kleine Noten und die dadurch ver-
ursachte Stärkung des Goldbestandes der Keichsbank zu einer laxen
Diskontpolitik führen würde, die in letzter Linie durch die bekannten
Wirkungen (Begünstigung auswärtiger Kapitalanlagen, Steigerung
der preise infolge Entfachung der Konjunktur und dadurch Verschlech-
terung der Zahlungsbilanz) zu einem Goldabfluß führen müßte. Aehn-
liche Befürchtungen wurden in England gegen die Einführung der
1 L-Nots auch in neuester Zeit (zum Beispiel in den Interviews der
Monetary Commission) zum Nusdruck gebracht; allerdings besitzt in
England die Notenbank nicht die Möglichkeit, auf Grund ihres Gold-
besitzes eine mehrfache Notensumme auszugeben, allein die Anhäu-
fung eines ungewöhnlich großen Goldvorrats bei der Bank von Eng-
land könnte nach den Stimmen erfahrener Bankiers zu einer Ueber-
schätzung der Kraft der Notenbank sowohl bei der Lankleitung selbst
wie beim Publikum führen, die in ihren Wirkungen einen Goldabfluß
verursachen würde. Gold werde in der Zirkulation weit besser im In-
land festgehalten als Gold in der Notenbank.

Man kann gegen dieses Argument, das von mehreren ernsten
Persönlichkeiten ganz unabhängig von einander geltend gemacht wird,
nicht die Beispiele der französischen oder russischen Notenbank ins Tref-
fen führen, die einen großen Goldbestand mit Erfolg festzuhalten ver-
stehen; Frankreich ist überwiegend ein Nentnerland und niedriger
Diskont kommt dort der heimischen Industrie, die vom Bankkredit
fast ausgeschlossen wird, überhaupt kaum zugute. Rußland ist vor-
wiegend Agrarstaat mit schwerfälliger Kaufmannschaft. England
und Deutschland aber sind Industrie- und Handelsstaaten mit Unter-
nehmung?- und spekulationslustiger Bevölkerung. In beiden Reichen
sind mächtige Kreise der Wirtschaft an niedrigem Zins interessiert,
ein großer Teil der öffentlichen Meinung vertritt jede Forderung
nach Zinsherabsetzung mit Nachdruck und es ist der Bank von England
wie der Reichsbank nicht leicht, diesen Strömungen zu widerstehen.
Die Goldzentralisation wird daher nur dann Goldabfluß nicht zur
Folge haben, wenn die Notenbank von populären Forderungen un-
beeinflußt die Bankrate nach denselben Richtlinien festsetzt, die sie vor
der Zentralisation beobachtet hat. Indessen kommt diese Frage nur
für die Durchführung des Uebergangs von Gold- zur Notenzirkulation
in Betracht; sie hatte die praktische Konsequenz, daß der Uebergang
in Deutschland in langsamem Tempo vorgenommen wurde, um nicht

Somar?, Bankpolitik.	g
        <pb n="125" />
        ﻿114

II. Oer Geldmarkt.

— zum Beispiel bei rascher Verdoppelung des Goldbestandes — den
Widerstand gegen straffe viskontpolitik zu sehr herauszufordern. Prin-
zipielle Bedeutung kommt aber diesem Argument nicht zu. Die Zer-
streuung des Goldes in die Zirkulation mit der Motivierung der Not-
wendigkeit einen Teil des nationalen Goldvorrats vor den lüsternen
Augen der Nreditwerber zu verbergen mag nur in jenen Staaten
begründet sein, in denen es nicht möglich ist die Notenbank von
den Einflüssen von Industrie, Handel, Landwirtschaft und Emis-
sionsbanken zu befreien,- es ist ein Eingeständnis organisatorischer Un-
fähigkeit.

Zn Zeiten finanzieller Bedrängnis des Staates ist die Gold-
zentralisation für die Privatwirtschaften von Nachteil, wenn der Staat
seine Bedürfnisse durch Ausgabe von Papiergeld befriedigt und es in
der Zirkulation an Geld fehlt, welches internationalen Wert besitzt-
die Verschlechterung der Staatsfinanzen äußert in solchem §a!l ihre
Wirkung auf alle Wirtschaften, da die Beschaffung von international
wertvollem Geld im Inland nur ausnahmsweise möglich ist.

§ür die Zentralisierung des Goldbestandes bei der Notenbank
spricht folgende Argumentation:

Oie Notenbank sieht sich in unsrer gegenwärtigen wirtschaft
vor den Aufgaben die Zorderungen des Auslands zu befriedigen, bei
Paniken im nationalen Verkehr zu intervenieren und in außerordent-
lichen politischen Situationen, in welchen andere Mittel der Napital-
beschaffung versagen, dem Staat zu Hilfe zu kommen. Oie Erfüllung
dieser Ausgaben wird durck Goldzentralisation wesentlich erleichtert,
da die Notenbank über alles im Land vorhandene Gold verfügt und
nicht Einlösungsansprüche aus dem inneren Verkehr zu erwarten
hat. Wo die Bevölkerung an Noten gewöhnt ist, wird sie auch in
unruhigen Zeiten weniger Goldmünzen verlangen als dort wo Gold
neben der Note zirkuliert und in kritischen Zeiten erhöhtes vertrauen
gewinnt. Zn der Zeit des Balkankriegs hatten die beiden an der Nriegs-
sphäre nächstgelegenen und meistbetroffenen Reiche, Gesterreich-Ungarn
und Rußland, vornehmlich infolge der Gewöhnung der Bevölkerung
an Papiergeld, ungleich geringeren Goldbedarf als das durch die Ereig-
nisse weit weniger betroffene Deutschland. Zn Ländern der Papier-
zirkulation thesauriert die Bevölkerung vielfach Noten,- aber auch
wenn in solchen Tagen zeitweilig Bedarf nach Gold zu Thesaurierungs-
zwecken auftreten sollte, ermöglicht der durch die Zentralisierung er-
reichte große Goldoorrat leichter das hineinsenden von Gold in den
Verkehr, das das vertrauen umsomehr hebt, je weniger die Bevöl-
        <pb n="126" />
        ﻿27. Die Einschränkung der Goldansprüche an die Notenbank usw. 115

ferung an den Anblick von Goldmünzen gewöhnt ist- die Stärkedemon-
stration der Notenbank zur kritischen Zeit ist leicht und mit intensiver
Wirkung durchzuführen. Bei Goldzirkulation dagegen sieht sich die
Notenbank gerade im Zeitpunkt, in dem stärkste Bereitschaft dem Aus-
land gegenüber notwendig ist, erheblichen Einlösungsansprüchen aus
dem innern Verkehr gegenüber. Die Diskonterhöhung erweist sich
in solchen Tagen nicht als ausreichendes Mittel zur Gewinnung von
Gold, da die internationale Bewegung kurzfristiger Napitalien in kriti-
schen Zeiten Störungen unterliegt und die Heranziehung von Gold aus
dem innern Verkehr infolge des so stark entwickelten Ueberweisungs-
wesens nur durch sehr empfindliche Einschnürung der Nreditgewäh-
rung möglich ist,- diese Maßnahme würde aber inmitten einer allge-
meinen Beunruhigung auf die Wirtschaft gefährlich einwirken. Oie
rasche Einführung von Noten in die Zirkulation erregt aber bei auch
nur einigermaßen beunruhigter Stimmung leicht Mißtrauen — für
Ersetzung der Goldzirkulation durch Papier müssen Zeiten ruhiger
Entwicklung gewählt werden, soferne man nicht, wie in Nriegszeiten,
durch Verhängung des Zwangskurses den Eingang der kleinen Noten
in den Verkehr erzwingt.

Ze mehr eine Wirtschaft rasch folgende Perioden der Hochkon-
junktur oder Zeiten politischer Schwierigkeiten durchzumachen hat, desto
stärker werden diese Momente wirksam werden, die zur Vereinigung
des Goldvorrats bei der Notenbank hindrängen. Gold bei der Noten-
bank zentralisiert ist von ganz anderer Wirksamkeit als die gleiche Summe,
in unzählige Taschen zerstreut,- an die Notenbank wendet sich der Be-
gehr nach Gold, nach dem Goldbestand der Zentralbank wird in kriti-
schen Tagen die internationale Kreditfähigkeit des Landes beurteilt.
Oie Bankgeschichte der vereinigten Staaten bietet das deutlichste Bei-
spiel für die Notwendigkeit der Goldzentralisation: dort waren bis zur
jüngsten Bankreform außerordentlich große Goldbestände vorhanden,
es fehlte aber an einem Zentralorgan, bei dem man sich das Gold im
Bedarfsfall holen konnte. Oie Nonsequenz dieser Erfahrung führt
aber nicht blos zur Forderung der Schaffung von Zentralnotenbanken,
sondern der Zentralisierung des Goldes überhaupt.

Manche Staaten haben die Goldzentralisierung durch Beibehal-
tung des Zwangskurses verschärft — ein System, dem die Anhänger
der Goldzentralisierung seit einem Jahrhundert zugetan sind. Solange
England nicht Zwangskurs einführt, ist es für die großen mit England
konkurrierenden wirtschaftsreiche unmöglich eine andere Haltung ein-
zunehmen, da ihre Wechsel im Ausland mit der Devise London nicht den

8*
        <pb n="127" />
        ﻿116

II. Oer Geldmarkt.

Wettbewerb aushalten würden. Auch bietet der in den Formen des
gold exchange Standard heute auftretende Zwangskurs einen erheb-
lichen Nachteil: Er ermöglicht der Notenbank eine Scheidung zwischen
„legitimen" und „illegitimen" Ansprüchen, eine Verweigerung der
Goldhergabe für alle nicht der Schuldzahlung an das Ausland dienen-
den Zwecke. Manche Autoren haben in dör dadurch geschaffenen Ver-
hinderung der Arbitrage einen großen Vorzug des Zwangskurssgstems
erblickt; aber es gibt auch andere Zahlungen an das Ausland als Schuld-
zahlungen und Arbitragen. Lin Industrieunternehmen hat zum Bei-
spiel ein Tochterinstitut im Ausland und will dessen Mittel verstärken,
zum Beispiel weil es Kapital für Neuinvestitionen oder weil es Re-
serven in kritischer Zeit braucht. Vas Unternehmen benötigt Gold
oder Vevisen und beschafft sich eines der beiden Zahlungsmittel in das
Ausland (für größere Beträge sind Bankschecks oder Auszahlungen nur
ausnahmsweise verwendbar) durch Abhebung von Guthaben bei der
Notenbank, die es entweder selbst oder die seine Kreditbank unterhält.
Ist aber die Zentralbank berechtigt die Guthaben in Noten zu zahlen
und die Einlösung der Noten zu verweigern, so fehlt dem Unternehmen
die Möglichkeit der ausländischen Filiale zu Hilfe zu kommen. Eine
derartige Prüfung des Zweckes des Auslandszahlungen im Linzelfall
ist nur in Reichen mit relativ nicht bedeutendem Auslandsverkehr,
starker Abhängigkeit der Kreditbanken vom Zentralinstitut und Un-
empfindlichkeit der Bevölkerung gegen Bevormundung und Kontrole
möglich. Diese Voraussetzungen treffen in Oesterreich und Rußland
zu —und auch dort haben die Zentralbanken in ihren Unterscheidungen
des Zahlungszwecks nicht selten fehlgegriffen. Zn England aber mit
seinen Riesensummen internationaler Zahlungen, seinen unabhängigen
Kreditbanken und einer auf ihre Selbständigkeit stolzen kaufmännischen
Bevölkerung wäre es in der Gegenwart undenkbar, daß die Bank von
England — etwa so wie die Oesterreichisch-Ungarische Bank — bei
Goldhergaben nach dem Zweck fragen würde. Der Zwangskurs hätte
die unerträgliche Folge, daß die Erlangung von Gold von dem Gut-
dünken der Notenbank abhängig würde.

Die gleiche Wirkung der Zentralisation des Goldes wie der Zwangs-
kurs würde das Ricardianische Sgstem erreichen, das die Notenbank
nur zur hergäbe von Barrengold verpflichtet,- dadurch würde aber
der beim Zwangskurs unvermeidlichen Willkür der Notenbank ge-
steuert und internationales vertrauen in vollem Maß gewährleistet
werden. Dieses Sgstem scheint vom ökonomischen Standpunkt aus die
Vorteile der Zentralisation des Goldes mit jenen der Freiheit der
        <pb n="128" />
        ﻿27. Oie Einschränkung der Goldansprüche an die Notenbank usw. 117

Goldhergabe in das Ausland am besten zu verbinden. Seine Annahme
würde die Reiche freier Goldwährung vor der Notwendigkeit schützen,
in Nriegszeiten den Zwangskurs einzuführen,- sie würde dem gegen-
wärtigen in den Ländern der Goldzirkulation bestehenden nicht ganz auf-
richtigen Zustand ein Ende machen, wonach die Banknoten zwar einlös-
bar sind, aber entweder (England) nur bei der Bankfiliale, die sie aus-
gestellt hat oder (Deutschland) nur in der Hauptstadt. Da die Noten
gesetzliches Zahlungsmittel sind, kann der Empfänger in Breslau sie
nicht zurückweisen und wenn er sie zur Umwechslung in Gold präsen-
tieren würde, könnte ihm die Reichsbank entgegenhalten, daß sie dazu
nur in Berlin bereit sei. Wird auch von diesem Recht in normalen
Zeiten in Deutschland nur ausnahmsweise — den Arbitrageuren ge-
genüber — Gebrauch gemacht, so ist doch damit bewußt eine Waffe
für ernste Zeiten geschaffen worden. Das System der Larrenzahlung
wäre aber konsequenter und aufrichtiger.

Gekonomische Erwägungen entscheiden freilief? für die Beurtei-
lung der Frage der Zentralisation des Goldes nicht allein, politische
Nlomente sind von kaum geringerer Bedeutung. Jahrzehnte des Frie-
dens und der finanziellen Ronsolidierung der Staaten haben in der
Literatur eine Unterschätzung dieser Gesichtspunkte allgemein werden
lassen, vielleicht zu voreilig. Die Goldzentralisierung führt der Welt
den ganzen Goldbesitz des Landes vor Augen, erhöht dadurch zwar den
internationalen Rredit, mag aber Angriffslust des Auslandes anlocken,
wie dies George Levy in feiner Krisis der Haltung der Bank von Frank-
reich mit Recht hervorhebt. Ein siegreicher Feind vermag das Gold
leichter zu finden, auch wenn es von der Notenbank an verschiedene ge-
schützte Stellen des Reichs gebracht worden war (ein in Reichen zen-
tralisierten Goldes unerläßliches Verfahren),- er kann während der
Nriegsdauer den privatrechtlichen Eharakter der Notenbank in Frage
stellen, das Gold mit Beschlag belegen. Das Gold in den Taschen der
Privatpersonen entzieht sich dem Zugriff. Wäre alles englische Gold
im Londoner Neller der Bank von England, so würde die Besetzung
Londons einen Nrieg für die Engländer beendigen. Die Wegnahme
des Goldes der Zentralbank zur Deckung der Nriegsentschädigung mag
dem besiegten Reich die Möglichkeit nehmen für Wiederherstellung der
zerstörten Dbjekte und für Neumvestitionen Anleihen zu bekommen,
vermag seine Währung tief zu erschüttern. Als in der französischen
Enquete zu Mitte der sechziger Zähre des vorigen Jahrhunderts führende
Bankiers sich für die Ausgabe kleiner Noten als Ersatzmittel der Dis-
kontpolitik aussprachen und die Stimmung für diese Maßnahme zu
        <pb n="129" />
        ﻿118

II. Oer Geldmarkt.

überwiegen schien, da wandte sich in seinem Gutachten mit großer Ent-
schiedenheit Thiers dagegen: „Ich habe mich gegen die Gegner des
Papiergeldes ausgesprochen,- aber wenn man auch ein bequemes und
ökonomisches Geld einführt, darf man nicht zu weit gehen. Metall
ist besser als Papier für den täglichen Gebrauch eines großen Landes,
es ist starkes Blut an Stelle von schwachem. Jedes unglückliche Ereignis
hallt schmerzhaft wieder in einem Land der Papiergeldzirkulation.
Denken Sie an eine verlorene Schlacht — und man wird bald schätzen
lernen, wie viel mehr Wert es hat, wenn die Bevölkerung Gold statt
Papier in der Tasche trügt" (Vvqußte sur les faits qui rßgissent la
cireulation, Band 3, 5. 419). Wenige Jahre später konnte Frankreich
die Richtigkeit dieser Worte erproben. Die Bank von Zrankreich stand
seit den Erfahrungen des Jahres 1870 auf dem Standpunkt die kleinen
Noten nur als Nrisgsreserve zu verwenden, politisch exponierte Staaten
können über diese Erfahrung nicht leicht hinweggehen. Sie setzt dem
Maß der aus ökonomischen Gründen gerechtfertigten Goldzentrali-
sation eine Grenze entgegen. — Der Kriegszustand selbst läßt freilich die
kleine Note überall zur Notwendigkeit werden- England hat in den
Napoleonkriegen die kleine Note eingeführt, Zrankreich 1870 über eine
Milliarde Zranks Noten in Zirkulation gesetzt und im gegenwärtigen
Weltkrieg hat kein einziges Land sie entbehren können, ja an
manchen Orten ersetzte sie nicht bloß das Gold, sondern selbst
das Silber,- nach Zriedensschlutz ist man berechtigt, eine Gewöhnung
der Bevölkerung an das Papiergeld selbst in jenen Staaten anzunehmen,
die bisher der Goldzirkulation den Vorzug gegeben hatten. Wo nicht
kriegspolitische Gründe dagegen sprechen, werden die Notenbanken
leicht in der Lage sein, den Zwangskurs durch das Ricardianische System
der Barrenzahlung zu ersetzen.

28.	Das Wirkungsgebiet der Diskontpolitik in der Gegenwart.

Die Praxis der Veränderungen der Bankrate entstand in England
unmittelbar nach Einführung einer Bankverfassung, welche die Noten-
emission der Zentralbank an starre Grenzen band, in einem Reich, in
welchem die Notenbank große Verpflichtungen dem Ausland gegenüber
zu befriedigen hatte, wo infolge der Geldzirkulation das durch die
Zahlungsbilanz angezogene Metall zum größten Teil in den Verkehr
ging, wo überdies die Herrschaft der dity mit den alten Merkantil-
einwirkungen auf einzelne Posten der Zahlungsbilanz aufgeräumt
hatte. In dieser außerordentlich schwierigen Situation war und ist
        <pb n="130" />
        ﻿28. Mrkungsgebiet der Oirkontpolitik in der Gegenwart. 119

auch heute die Diskonterhöhung für die Bank von England das wirk-
samste Mittel zur Erhaltung ihrer gesetzlichen Zahlungsfähigkeit. Die
Ausbildung des internationalen Ueberweisungsverkehrs ist für Eng-
land nur lückenhaft durchzuführen, da im Land selbst umfassende Giro-
institute (Notenbank, Postscheckämter) fehlen und die Rreditbanküber-
weisung kostspielig ist,- Devisenpolitik lehnt die Bank bisher beharrlich
ab, da nach Ansicht ihrer Leitung die anderen Länder nicht freie Gold-
hergabe sichern- die Hinauslegung von Auslandsguthaben würde ein
enges Einvernehmen zwischen Regierung und Bank von England
voraussetzen, das kaum herzustellen ist, da die Notenbank mehr als in
irgend einem andern Land den Eharakter der privaten Institution
trägt und keine Fühlung mit der Ainanzverwaltung besteht. Oppo-
sition gegen unzeitige Ausländsanleihen ist der Bank von England
gar nicht möglich, da die Zulassung zur Börse durch die Organe der
Börsebesitzer, der Effekten-brolrers geschieht und die Uebernahme aus-
wärtiger Anleihen durch die Kinanzbankiers erfolgt, welche von der
Bank völlig unabhängig sind, zum Teil sogar ihren Derwaltungsrat
bilden und auf ihre Entschlüsse einwirken. Die Bildung selbständiger
Goldreserven zur Deckung der Depositen ist nur durch freies Einver-
nehmen der von der Notenbank gleichfalls unabhängigen Kreditbanken
möglich. Die Schaffung kleiner Noten endlich stieß bis zu Kriegsbeginn
auf den größten widerstand der Eitg, die darin eine Bedrohung der Welt-
bankierstellung Londons erblickte, da die international herrschende Zuver-
sicht dort stets Gold zu bekommen erschüttert würde. So sind die „bank-
politischen Hilfsmittel" —wenn man von Begünstigung des Goldimports
und leichten Hindernissen gegen die Arbitrageausfuhr absieht — in Eng-
land bisher nicht anwendbar und die Diskontpolitik bleibt umsomehr
Alleinherrscherin als sie noch heute für London wegen der zahlreichen
internationalen Handels- und Zinanzbeziehungen und der großen Be-
deutung des kaufmännischen Verkehrs eine ungemein wirksame Maß-
regel darstellt.

vergegenwärtigen wir uns, um den vollen Gegensatz zu den eng-
lischen Verhältnissen vor Augen zu führen, die Banksituation in Oester-
reich-Ungarn: von den staatlichrn Postsparkassenämtern war bis zu Kriegs-
beginn mit den meisten europäischen Staaten ein guter internationaler
Ueberweisungsverkehr eingerichtet. Die Notenbank beherrscht den Devisen-
markt,- Verschlechterung der Devisenkurse ist für die Regierung Anlaß
zur Abschließung von Anleihen im Ausland im engsten Einvernehmen
mit der Bankleitung, deren Gouverneur von ihr ernannt ist. Die Börse
und damit auch die Zulassung auswärtiger werte steht unter dem be-
        <pb n="131" />
        ﻿.













120

II. Oer Geldmarkt.

stimmenden Einfluß der Zinanzverwaltung, die Kreditbanken sind
infolge des Ronzessionssgstems von der Regierung, infolge der Re-
diskontierungsgewohnheit von der Notenbank abhängig. Gold ist in
der Zirkulation nur in geringen Quantitäten vorhanden, der Nietall-
vorrat der Notenbank gegen innere Einlösungsbedürfnisse und gegen
jene Anforderungen im Auslandsverkehr, die nicht Schuldzahlungen
bezwecken, durch den Zwangskurs geschützt. Infolge dieser Rette von
Maßnahmen tritt die Diskontpolitik in den Hintergrund, zumal die
Erhöhung der Rate wegen des landwirtschaftlichen und industriellen
Lharakters der Monarchie ungleich langsamere Zusammenziehung der
Wirtschaft und wegen der geringeren Auslandsbeziehungen nicht starke
Verschiebung der kurzfristigen Rapitalien hervorruft.

Die Beispiele Englands und Oesterreich-Ungarns versinnbild-
lichen am deutlichsten die beiden Gegensätze der Diskontpolitik. Ruß-
land und Italien nähern sich der österreichischen Situation, Deutschland
und Frankreich halten die Mitte, in ihrer Lage als Gläubiger- und
Exportstaaten eher England als Oesterreich ähnlich. Geschichtliche
Entwicklung, das Verhältnis zwischen Staat und Notenbank, die Macht-
stellung der Notenbank in der Volkswirtschaft sowie der Grad der Po-
sition des Staates in der Weltwirtschaft, von dem die Wirksamkeit der
Diskontpolitik abhängt, sind für die Bankpolitik der einzelnen Reiche
entscheidend geworden. Diese grundlegenden Unterschiede werden in
der neueren Literatur gewöhnlich übersehen. —

Zn England ist die Diskontpolitik das Hauptmittel der Bankpolitik,
in Oesterreich nur ein subsidiäres Mittel- aber es ist trotz Zwangskurs,
Devisenpolitik und internationalem Postscheckverkehr selbst dort nicht ent-
behrlich. Der Zwangskurs beseitigt die Ansprüche an die Notenbank aus
dem innern Verkehr und schränkt Auslandsgeschäfte ein, die zum Goldent-
zug führen können, der internationale Ueberweisungsv erkehr und der Vevi-
senkauf wirken als Brücke zwischen Zeitpunkten aktiver und passiver Zahl-
ungsbilanz ; aber wenn die Summen sich nicht vollständig ausgleichen und
die Zahlungsbilanz dauernd passiv bleibt, dann vermögen nur Aus-
ländsanleihen eine künstliche Aktivpost der Zahlungsbilanz zu schaffen,
die aber für die Folgezeit durch den Zinsen- und Eilgungsdienst eine
weitere Passivpost entstehen läßt. Da dauernd Ausländsanleihen aus
Währungsgründen nicht vorgenommen werden können, so ist doch
auch in den durch alle bankpolitischen Mittel vom Auslandseinfluß
behüteten Reichen die Anwendung der Diskontpolitik nötig, weniger
um kurzftistige Rapitalien aus dem Ausland heranzuziehen (was doch
auch nur Erleichterung der zeitlichen Ausgleichung zwischen Momenten
        <pb n="132" />
        ﻿29. Die Bestimmung der Bankrate.

121

günstiger und ungünstiger Zahlungsbilanz bedeutet) als um durch be-
wußten Druck auf die heimische Wirtschaft die Handelsbilanz, in den
wirtschaftlich weniger starken Ländern den bedeutendsten Posten der
Zahlungsbilanz zu verbessern, eventuell auch durch Hochhaltung der
Geldmarktrate die Napitalmarktrate hinauszusetzen und dadurch dauernde
ausländische Anlagen zu veranlassen. Zn dieser Funktion ist die Dis-
kontpolitik unentbehrlich. Sie ist ein schweres, aber unvermeidliches
Uebel.

29.	Die Bestimmung der BanKrate.

Wie in der vorhergehenden Darstellung gezeigt wurde, geschieht
die Festsetzung des Diskontsatzes in der Gegenwart nicht automatisch
auf Grund eines bestimmten Status der Notenbank,- die Anhäufung
großer Goldvorräte hat die Zentralbanken gegenüber nicht zu starken
Anforderungen unempfindlich gemacht, die lange Nette bankpolitischer
Maßnahmen schwächt die Einflußnahme der ausländischen Leihraten
auf den Znlandsverkehr ab. Im letzten Jahrzehnt bestanden zwischen
den Baten der großen europäischen Notenbanken zeitweise Spannungen
bis zu drei Prozent, wobei freilich zu beachten ist, daß sich die Wechsel-
bewegungen im internationalen Verkehr nach dem Privatsatz richten,
dessen Abstand vom Banksatz in den verschiedenen Reichen und in jedem
einzelnen wieder zu den wechselnden Jahreszeiten verschieden ist, daß
ferner die Rate der Bank von England Minimal-, jene der kontinentalen
Notenbanken Normalsatz ist und endlich eine Spannung der Sätze zweier
Plätze selbst um ein Prozent im (Quartal — das ja allein für den Wechsel-
verkehr in Betracht kommt —■ nur % Prozent, für Arbitrageoperationen
in manchen Fällen einen zu geringen Unterschied bedeutet. Durch
die bankpolitischen Mittel sind in fortschreitender Entwicklung die Noten-
bankleitungen in ihren Entschlüssen freier geworden.

Es wirft sich nun die Frage auf, nach welchen Grundsätzen die
Notenbanken in jenen Fällen, in denen sie nach ihrem freien Ermessen
handeln können, vorgehen. Die Wissenschaft hat sich mit dieser Frage
nur vereinzelt beschäftigt. Sie befaßt sich nach herkömmlichem Brauch
nur mit der Darstellung der Wirkung der viskontänderungen, historisch
begreiflich, da die Lehre in England in einer Zeit entstand, als die
Praxis des gleichmäßigen Diskonts mit Erfolg angegriffen wurde. Aber
in der Gegenwart mit dem Ruf nach stabiler Rate, in der Zeit der
hohen zentralen Goldreserven und regulärer freier Entschließungsmög-
lichkeit der Lankdirektion müßte die Lehre der Diskontveränderung durch
        <pb n="133" />
        ﻿122

II. Der Geldmarkt.

eine solche der Oiskontfestsetzung ergänzt werden. Ansätze hiezu finden
sich nur in Nlarshalls Ausführungen vor der englischen Silberkommission
von 1888 und in Wicksells „Geldzins und Güterpreise".

Wicksell stellt der Diskontpolitik die Aufgabe gleichmäßige Waren-
preise zu sichern. Um dieses Ziel zu erreichen, muß der Bankzins bei
steigenden preisen erhöht, bei fallenden erniedrigt werden und jeweils
auf dem so erreichten Stand bleiben, bis eine weitere Bewegung der
preise eine neue Veränderung des Zinssatzes verlangt, von der klas-
sischen Doktrin unterscheidet sich diese Lehre grundwesentlich: dort
bedeutet die Diskontfestsetzung eine Uonstatierung auf Grund des
Status der Notenbank und der Wechselkurse, Erhöhung des Diskonts
geschieht nur im Interesse der Liquidität der Bank. Nach wicksells
Vorschlag aber würde die Erreichung eines wirtschaftspolitischen Ziels —
die Stabilisierung des Geldwerts — den Entschließungen der Bank-
leitungen zugrunde zu legen sein. Es erübrigt sich hier die Krage zu
diskutieren, ob die Notenbank zu einer derartigen teleologischen Oiskont-
normierung berechtigt ist,- die praktische Durchführung der Korderung
würde jedenfalls auf große Schwierigkeiten stoßen. Nkan müßte zu-
nächst feststellen, bei welcher Preisänderung — jener von Effekten
oder von waren —die Notenbank einschreiten sollte, da die Bewegungen
dieser beiden Gruppen durchaus nicht in gleicher Entwicklungslinie
verlaufen, und welche von den bisher durchaus mangelhaften Index-
ziffern als Grundlage angesehen werden sollten, vor allem aber könnte
eine derartige Diskontpolitik nur im gemeinsamen Einvernehmen
aller Notenbanken betrieben werden. Venn ein Land, dessen Zentral-
bank auf Preiserhöhungen sofort mit Hinaufsetzung der Bankrate
antwortet, würde bald vom Ausland kurzfristiges Napital erholten
und die Spannung zwischen Bank- und Privatsatz würde so groß werden,
daß der Notenbank die Aufrechthaltung ihrer Note wohl sehr er-
schwert würde. —

Dagegen scheint mir die Korderung wicksells, die Notenbank solle
ihre Zinspolitik nach dem natürlichen Zins richten — dem Zins, der
sich ergeben würde, wenn sich nicht Geld zwischen die wirtschaftlichen
Transaktionen einschieben würde—theoretisch sehr beachtenswert,- aber
für die Praxis ist damit kein fester Anhaltspunkt gegeben.

Es kann nicht Aufgabe der Notenbank sein, im Interesse der Sta-
bilisierung des Geldwerts die Nonjunkturbewegungen durch Ausübung
dauernden Drucks auf die Volkswirtschaft aus der Welt zu schaffen
suchen. Sie muß vielmehr im Interesse ihrer Liquidität Nonjunktur-
politik treiben, das heißt auf Grund der Erfahrungen der letzten Perioden
        <pb n="134" />
        ﻿29. Die Bestimmung der Bankrate.

123

den Maximalbedarf abschätzen, der im Höhepunkt der Konjunktur und
hier in der ungünstigsten Jahreszeit an sie herantreten mag, und da-
nach langsichtig ihre Diskontpolitik einrichten.

Der Begriff der Liquidität richtet sich für jede Notenbank nach dem
Bankgesetz. In neuerer Zeit haben verschiedene Autoren die Ansicht
ausgesprochen, daß die Art der gesetzlichen Beschränkung der Noten-
ausgabe für die Diskontpolitik gleichgiltig fei; besonders hat Schwarz
diesen Standpunkt in seiner „Diskontpolitik" vertreten mit der Begrün-
dung, daß die Lanken auch bei Diskonterhöhungen von der gesetzlichen
Höchstgrenze gewöhnlich weit entfernt sind. Diese Argumentation geht
indes fehl. Die Notenbank wird die Nate zum Beispiel im März er-
höhen, wenn sie um diesen Zeitpunkt stärker als in den Vorjahren in
Anspruch genommen wurde und daraus den Schluß auf eine erheblich
größere Belastung in dem für sie schwersten Zeitpunkt — für die Reichs-
bank zum Beispiel Ende September — ziehen muß. Selbstredend wird
sie im März von der gesetzlichen Notenemissionsgrenze weit entfernt
sein, sie darf aber auch im schwersten Nonjunkturpunkt zur ungünstigsten
Jahreszeit diese Grenze — ohne schwere Gefahr für die Ruhe der Volks-
wirtschaft — nicht streifen. In der letzten Generation hat keine der
europäischen Notenbanken sich in einer Situation befunden, die Suspen-
sion des Bankgesetzes notwendig gemacht hätte. Es würde von völligem
Mangel an Bankpolitik zeugen, wenn die Rate in Friedenszeiten erst
knapp vor Erreichung der Emissionsgrenze erhöht würde.

Für die Bankleitung ist aber die Frage entscheidend, ob die Noten-
bank bei Höchstinanspruchnahme noch innerhalb der gesetzlichen Grenzen
bleiben wird; maßgebend für die Diskontpolitik sind somit die gesetz-
lichen Grenzen und die Art der Inanspruchnahme. Wie wir schon aus-
geführt haben, erhöht die Bank von England regulär bei metallischer
Notendeckung von über 100% ihre Rate; das ihr erlaubte Nontingent
ungedeckter Noten beträgt knapp die Hälfte des Metallbestandes, über
den sie durchschnittlich verfügt, die Grenze des Notenemijsionsrechts wäre
daher erreicht, wenn die Noten zu zwei Dritteln metallisch bedeckt sind.
Die Bank von England steht darum hinsichtlich der Notendeckung unter
mindestens doppelt so strenger Liquiditätsgrenze als die Reichsbank, und
das muß selbstredend die Diskontpolitik ihrer Leitung beobachten. Die In-
anspruchnahme aber ist außer von der Entwicklung der Konjunktur von der
Ausdehnung der „bankpolitischen Mittel", die die Diskontpolitik ent-
behrlich machen sollen, bestimmt. Die Noten der Reichsbank brauchen
äußerstenfalls nur zu einem Drittel durch Metall und mit 240 Millionen
Mark kontingentierte Reichskassenfcheine gedeckt zu sein, jene der Gester-
        <pb n="135" />
        ﻿124

II. Oer Geldmarkt.

reichisch-Ungarischen Lank müssen dagegen mindestens zu 40% durch
Metall —zuzüglich 60 Millionen Kronen Devisen — gedeckt sein. For-
mell sind die österreichischen Deckungsbestimmungen strenger. Aber
die Gesterreichisch-Ungarische Lank hat nicht mit Goldansprüchen aus
dem inneren Verkehr zu rechnen, während diese für die Reichsbank
namentlich an den Quartalen von großer Ledeutung sind. Aus der
andern Seite bietet es, vom reinen Oeckungsstandpunkt betrachtet,
ein Stärkemoment der Reichsbank, daß sie durch Diskonterhöhung
unter bestimmten Voraussetzungen Gold aus dem innern Verkehr
an sich ziehen kann, während dies der Gesterreichisch-Ungarischen Lank
unmöglich ist. Wenn nicht der Standpunkt der Liquidität der Lank,
sondern die Rücksicht auf den gesamten Goldvorrat der Volkswirtschaft
zugrunde gelegt würde, müßten Rußland, Oesterreich, Italien und die
neugeschaffenen amerikanischen Notenbanken den Diskont bei weit
höherem Veckungsverhältnis hinaufsetzen als die Notenbanken der
Reiche mit Goldzirkulation.

In welchem Maß die Deckungsvorschriften und die Rücksicht auf
die zu erwartende Inanspruchnahme auf die Diskontpolitik einwirkt
und wie sehr infolge dessen die Praxis der großen Zentralbanken bei
Veränderung der Rate verschieden ist, zeigt die folgende Uebersicht:

Mitte Februar 1914 betrug

	die Notendeckung		Deckung aller Verbind-	Dis-
	durch Metall	durch Gold	lichkeiten d. Barvorrat	kont
bei der Reichsbank	90.6%	78.8%	63.9%	4 %
Lank von England	153.5%	150.7%	47.5 °/o	3 %
Bank von Frankreich	72.2%	61.1%	62.3 °/o	3.5%
Gesterr.-Ung. Lank	71.40/o	58.2%	67.1%	4.5%

Oie Noten, zu deren Ausgabe die
Cs durften um diese Zeit an Noten ausgeben Bank berechtigt war, betrugen in

% der Verbindlichkeiten

Reichsbank	3593	Nkillionen	Nkark	59.6%

Bank von England	52	Nkillionen	Pfund	51.6%

Lank von Frankreich	S55	Millionen	Francs	15.7%

Defterr.-Ungar. Lank	1837	Nkillionen	Nronen	77.3%

Oie Bank von England hatte zwar die höchste Deckung der Roten,
aber die niedrigste Deckung aller Verbindlichkeiten; dessen ungeachtet
hatte sie den niedrigsten Diskont. Oie Gesterreichisch-Ungarische Lank
hatte bei günstigeren Oeckungsverhältnissen eine um 1% höhere Rate
als die Lank von Frankreich.
        <pb n="136" />
        ﻿Oie Reichsbank und die Gesterreichisch-Ungarische Lank hatten nach
ihren Notengesetzen die stärkste Nusdehnungsmöglichkeit, während die
Lank von Frankreich von ihrer Höchstgrenze nicht weit entfernt war,-
aber die französische Notenbank hielt ihre Leihrate niedriger als die
deutsche und österreichische.

An Stelle des Konstatierungsstandpunkts sind bankpolitische Cr-
wägungen getreten: Oie Zukunftsbelastung wird abgeschätzt. Aber noch
immer sind, wie die angeführten Beispiele zeigen, Gesichtspunkte der
künftigen Liquidität der Bank für die Bestimmung der Bankrate ent-
scheidend. Infolge dessen können Notenbanken, die durch Anwendung
aller bankpolitischen Mittel den Goldbestand des Landes bei sich konzen-
triert haben, unter Umständen die gleiche Rate erheben wie Noten-
banken anderer Länder, die an Gold— aber auch an Leihkapital — un-
gleich reicher sind. Oie Gesterreichisch-Ungarische Bank hat in den
letzten Konjunkturen mit wenigen Ausnahmen die gleiche Bankrate
aufgewiesen wie die Reichsbank, obwohl bei ungefähr gleichem Noten-
umlauf der gesamte Goldbestand der Monarchie kaum 40% des deutschen
Goldbesitzes betrug und das Verhältnis zwischen Angebot und Nach-
frage auf dem Geldmarkt in Wien fast stets ungünstiger war als in
Berlin. Oie Reichsbank/und die Gesterreichisch-Ungarische Lank hatten
zum Beispiel im Mai 1914 die gleiche Rate von 4%, obwohl die Wiener
Banken für Einlagegelder 4%, die Berliner nur 2% vergüteten. Dos
Beispiel zeigt klar die Unzulänglichkeit einer Diskontpolitik, die nur
von der Berechnung der künftigen Ansprüche an die Notenbank allein
ausgeht und den Geldmarktunterschieden nicht Rechnung trägt. Oie
im Verhältnis zum Ausland zu niedrige Bankrate wirkt auch auf den
Privatsatz ein, hemmt das Einströmen kurzfristigen Leihgeldes aus dem
Ausland und unterläßt den Druck auf die Wirtschaft zur Verbesserung
der Handelsbilanz. Oie bankpolitischen Mittel haben die Aufgabe, die
Notenbank zu stärken und die wirtschaft vor zu häufigen Aenderungen
der Bankrate zu schützen; werden sie aber als Vorwand einer Diskont-
politik benützt, die an den Verhältnissen des Geldmarkts im vergleich
zum Ausland gemessen mit zu niedrigen Lätzen arbeitet, so kann da-
durch die Volkswirtschaft dauernd benachteiligt werden; bei inneren
Krisen, vor allem aber im Krieg wird die Unzulänglichkeit des inneren
Goldbestandes deutlich sichtbar.

Diese Gefahr liegt namentlich in jenen Reichen nahe, in denen
die bankpolitischen Mittel weit ausgebildet sind. Oie Notenbank kann
prinzipiell die ungedeckten Noten zum Kostenpreis hergeben, das ist
zu jenem preis, der sich aus dem Notendruck und der verwaltungs-
        <pb n="137" />
        ﻿126

II. Oer Geldmarkt.

regle ergibt,- da die trösten mit der Ausdehnung des Geschäftes fast
proportional wachsen, kann man mit einem bestimmten Prozentsatz
rechnen; darin würde, auf die Dauer betrachtet, die Untergrenze des
Diskonts bei einer staatlichen Notenbank, die auf Gewinn verzichtet,
liegen. Die Notenbanken der Gegenwart aber sind mit wenigen Aus-
nahmen Aktienbanken und müssen für die Aktionäre und meist auch für
den Staat Nutzen erbringen. Mit Ausnahme der Bank von England,
die infolge ihrer fast zentralistischen Organisation mit relativ niedriger
Ausgabequote arbeiten kann, wäre keine Notenbank imstande, einen
zweiprozentigen Satz längere Zeit durchzuhalten.

Die Reichsbank hatte zum Beispiel im Zähre 1913 22.6 Millionen
Mark verwaltungskosten, 3.2 Millionen Mark Ausgaben für Anfertigung
von Banknoten, 1.049 Millionen Dotierung der Vubiosenreserve, 0.4 Mil-
lionen Verlust aus Noten, zusammen 27.2 Millionen Mark Ausgaben.
Line Durchrechnung der Wechsel- und Lombardbestände an den einzelnen
Ausweisterminen ergibt, daß sie 1.93 % an Zinsen zur Ausgabendeckung
hätte berechnen müssen,- wollte sie aber auch nur eine Dividende von
5 % erzielen — das Minimum dessen, was sie bei einer Verzinsung der
Renten mit über 4% verteilen mußte —, so erhöhten sich die Zinsen
auf ca. 2%%.

Auch irrt isolierten Staat mit Zwangskurs könnte somit die Bankrate
dauernd unter 2% nicht hinabgehen und die in der Theorie vielfach
erörterte Krage über die Kolgen des Wegfalls des Leihzinses ist darum
gegenstandslos. Oberhalb der Grenze des Rostenpreises ist die Noten-
bank in ihren Entschließungen nur durch die Rücksichtnahme aus
ihre gesetzliche Liquiditätspflicht auch bei Höchstinanspruchnahme einge-
schränkt. Innerhalb dieser für die einzelnen Notenbanken nach Gesetz
und Geldverkehrsorganisation verschiedenen Grenzen sind die Lei-
tungen der Banken aber frei,- Rücksichten auf starke Interessen einfluß-
reicher wirtschaftlicher Unternehmerkreise, in finanziell schwächeren
Reichen auch die Anleihebedürfnisse des Staates drängen innerhalb
dieser Schranken zur Wahl eines niedrigen Diskonts,- endlich mag mit-
unter auch das — offiziell gewöhnlich abgeleugnete — Dividenden-
interesse in gleicher Richtung wirken, freilich nicht so allgemein, als es
die Literatur gewöhnlich annimmt. Es wird meist behauptet, die Noten-
banken hätten, wenn sie nicht in die Grenzen der Metalldeckung der
Noten gebannt wären, zum Zweck einer möglichst großen Notenemission
ein Interesse an niedrigem Diskont. Diese These aus den dreißiger
Jahren des vorigen Jahrhunderts ist heute noch eominuiüs opinio und
scheint auf den ersten Blick sehr einleuchtend zu sein. Niedriger Banksatz
        <pb n="138" />
        ﻿30. Das Verhältnis der Kreditbanken zu den Notenbanken usw. 127

ist aber Konjunkturanreger nur im Spekulationsgeschäft, im Waren-
handel und in Industriezweigen mit starkem Betriebskredit. Nur in
diesen Wirtschaftszweigen erfolgt bei Herabsetzung des Diskonts unter
bestimmten Voraussetzungen eine stärkere Inanspruchnahme. Dagegen
aber ergibt sich durch die Zinsherabsetzung ein Einnahmeausfall bei
jenem sehr beträchtlichen Kreditminimum, welches der Notenbank
auch in der Depression unter allen Umständen verbleibt. Wo die Bank
mit dem Effektenkredit sich nur wenig beschäftigt — wie dies zum Bei-
spiel bei der Neichsbank der Fall ist — dort spricht nach den Erfahrungen
des letzten Jahrzehnts das Dividendeninteresse gegen eine über die
Notwendigkeit starke Herabsetzung der Bankrate.

30.	Vas Verhältnis -er Kreditbanken zu -en Notenbanken,
privat- und Banksatz.

Oie Notenbanken waren Ulleinherrscherinnen aus dem Geldmarkt
bis fast um die Witte des vorigen Jahrhunderts,' neben ihnen betrieben
nur die Privatbankiers die Geldmarktkreditgeschäfts, aber in ungleich
geringerem Umfang als die Zentralbank. Die Entstehung von Aktien-
banken in England um dis Witte der dreißiger Jahre des vorigen Jahr-
hunderts galt der Notenbank als Durchbrechung ihres Monopols- sie
lehnte den Nediskontoerkehr mit den neuen Kreditbanken ab und veran-
laßte die Privatbankiers lange Zeit zur Kernhaltung der neuen Ri-
valen vom Clearinghouse. Erst um die Witte des Jahrhunderts hatten
sich die Depositenbanken durchgekämpft,- aber noch zu Bagehots Zeiten
zu Anfang der siebziger Jahre des vorigen Jahrhunderts hatte die
Bank von England in der Litg die maßgebende Stellung. Seither haben
jedoch drei Depositenbanken (Lloyd«, City and Midland, London and
county) dem absoluten Betrag des gewährten Geldmarktkredits nach
die Bank von England überholt. Die Ziffern sind nicht genau festzu-
stellen, da die Bank von England die Art der Kredite nicht speziell aus-
weist. Eine ähnliche Entwicklung hat sich in Frankreich vollzogen, wo
große Depositenbanken — mit Ausnahme des Ovmptoir d’Escompte,
das anfangs Nembursbank war — erst in den sechziger Jahren des
vorigen Jahrhunderts entstanden. Ein vergleich zwischen dem Wechsel-
bestand der vier größten Depositenbanken und jenem der Bank von
Frankreich zu Ende 1881 und zu Ende 1912 ergibt folgendes Bild.
(Die Ziffern für 1881 aus Sngckers, Französische und deutsche Diskont-
politik, 1910, S. 54):
        <pb n="139" />
        ﻿128

II. Der Geldmarkt.

	kvechselportefeuille in Millionen Francs:			
Batik von	Cr6dit	Comptoir	Soci6t£	Credit
Frankreich	Lyonnais	d'Bseompte	generale	industriel
1881	1324	178	111	98	64
1912	1719	1411	947	864	124
Nicht ebenso scharf, aber doch in gleicher Richtung				vollzog sich die
Entwicklung in	Deutschland.	Es betrug	das Wechselportefeuille (die	
Ziffern für 1880	aus Sngckers	a. a. G.)	in Millionen	Mark:
Reichsbank	Deutsche	Diskonto-	Dresdner	Darmstädter
	Bank	gesellschaft	Bank	Bank
1880	376	37	37	4	7
1912	1238	646	232	286	121

Im Effektenkredit ist die Bank von Frankreich gegenüber den
Kreditbanken noch immer im Vorsprung- es betrugen die Lffekten-
kredite zu Ende 1912 (in Millionen Francs):

bei der Bank	Crddit	Comptoir	Societe	Credit

von Frankreich	Lyonnais	d’Escompte	generale	industriel

717	360	238	377	68

In Deutschland dagegen ist die Reichsbank nicht berechtigt auf
Grund von Lombarddarlehen Roten auszugeben, sie kann hiezu nur
die Depositen und allenfalls ihr Eigenkapital verwenden. Diese Kredite
haben niemals eine sehr große Ausdehnung erlangt und bewegen sich
namentlich seit 1912 infolge der Erhebung einer vierzehntägigen Zu-
schlags für Lombardkredite zum chuartalsende innerhalb sehr enger
Grenzen,- es betrugen zu Ende 1913 die Effektenkredite (in Millionen
Mark):

b. d. Reichsbank (Effekten- und Warenlombard)	Deutschen Bant (Report und Lombard)	Diskonto-  gesellschaft	Dresdner Bank	Darmstädter  Bank
86	233	105	109	110
Effekten- und Marenoorschüsse	|	217	134	116	17
Die Effektendebitoren sind sowohl bei den deutschen				wie bei den

französischen Kreditbanken nicht mitgerechnet.

Die Bedeutung der Notenbanken als direkte Kreditgeber auf dem
Geldmarkt ist daher in den drei führenden europäischen Wirtschafts-
gebieten gegenüber dem Einfluß der Kreditbanken zurückgegangen.
        <pb n="140" />
        ﻿30. Das Verhältnis der Kreditbanken zu den Notenbanken usw. 129

Diese Entwicklung ist in Theorie und Praxis viel beachtet worden
und hat vielfach zu weitgehende Zolgerungen veranlaßt. Besonders
hat die zeitweise sehr starke Spannung zwischen offiziellem und privat-
üiskont und die selbständigen Bewegungen des letzteren vielfach zur
Ansicht geführt, daß die Herrschaft der Notenbank auf dem Geldmarkt
nur durch künstliche Mittel aufrecht erhalten werden könne und ver-
einzelt wurden gesetzgeberische Maßnahmen zur Hochhaltung des
Privatsatzes vorgeschlagen. Derartige Schlüsse gehen indes zu weit. —

Der Satz der Notenbank bestimmt die Konditionen für einen großen
Teil der Aktiv- und Passivgeschäfte der Kreditbanken. Der Zins im
Kontokorrent — sowohl für Kredite wie für Guthaben — wird
in allen Neichen auf Grund der Bankrate mit bestimmtem Zu- und
Abschlag festgesetzt,- auch für die Vergütung von Depositen ist die Bank-
rate in den führenden kvirtschaftsreichen entscheidend. Selbständig
wird dagegen der börsenmäßige Privatsatz, die Rate für Wechseldiskon-
tierung und für Effektenkredite bestimmt.

von der Bildung dieser Sätze, deren Unter- und Gbergrenzen
wir oben (S. 48 ff.) angegeben haben, unterscheidet sich die Bestim-
mung der Bankrate in drei grundwesentlichen Momenten.

1.	Die Bankrate ist ein Monopolsatz,' sie wird einseitig diktiert
und gilt außer in England und Rußland einheitlich für alle Wechsel
ohne Unterschied der Qualität und der höhe des Betrages. Der private
Kreditbanksatz für Wechsel wird nach Konkurrenzgrundsätzen in indi-
viduellen Vereinbarungen, der Privatsatz für Bankakzepte wird täg-
lich börsemäßig für jedes Bankakzept nach gesondertem Satz festgelegt.

2.	DieNotenbank beschafft sich ihre Betriebsmittel durch Noten-
ausgabe und Girodepositen,' beide sind unverzinslich. Es besteht für
sie daher, vom Aktienkapital abgesehen, kein verwendungszwang, sie
kann das Risiko laufen durch hochhalten der Rate eventuell einen
Teil ihres Geschäfts zu verlieren. Die Kreditbanken aber müssen —
wenn wir den Sonderfall der Kontokorrentguthaben in der Tilg -
außer Betracht lassen — die ihnen anvertrauten Einlagen verzinsen.
Da Zurückweisung von Einlagen oder Verweigerung der Verzinsung
selbst in Zeiten der Geldflüssigkeit für die Kreditbanken — die ja doch
ihre Zilialorganisation zur Annahme von Einlagen aufgebaut haben
— unmöglich ist, so müssen die Kreditbanken danach trachten den
größten Teil der Gesamtsumme der fremden Gelder der Verwendung
zuzuführen.

Zn Depressionszeiten, in denen der Zustrom fremder Gelder das Kre-
ditbedürfnis übersteigt, sind die Kreditbanken bemüht, einen Teil der Depo-

Somary, Bankxolitik.	o
        <pb n="141" />
        ﻿130

II. Oer Geldmarkt.

fiten in Anlagewerte umzuwandeln, indem sie Emissionen von Wertpa-
pieren vornehmen und sie bei ihren Runden unterbringen. Im Interesse
des Emissionsgeschäftes ist billiger Lffektenkredit und niedriger Privatsatz
erforderlich, welch letzterer sich auch als Kolge der Verwendungspflicht
ergibt. Darin liegt die Lösung des Problems, daß die Kreditbanken
in vepressionszeiten sich mit besonders niedrigem Privatsatz begnügen,
während man doch aus der Verzinsungspflicht für die fremden Gelder,
dem hohen Eigenkapital und dem Kehlen einer Hemmung des privaten
Gewinninteresses durch staatlichen Einfluß auf das Gegenteil zu schließen
geneigt wäre. Wie wir früher ausführten, ist die Ansicht weit verbreitet,
daß die Notenbanken im Interesse der starken Notenemission niedrigen
Zins begünstigen, und sie hat in der Gesetzgebung mehrfach Nieder-
schlag gefunden. Käst ebenso einstimmig glaubt aber die Literatur ein
Interesse der Kreditbanken an hohem Zins feststellen zu können, und
eifrige Verteidiger der Kreditbankpolitik wissen darauf nur zu erwidern,
daß diese Tendenz nicht in allen Källen zum Durchbruch kommt. Die
Krage ist aber bisher nicht aufgerollt worden, wie denn, wenn diese
beiden Keststellungen zutreffen, der Kampf der Notenbanken gegen die
zeitweise zu niedrigen Geldmarktsätze der Kreditbanken zu erklären sei.

3.	Entscheidend für die Liquidität der Notenbank ist das Verhält-
nis zwischen Nketallbestand und Notenumlauf,- der Nketall-
bestand hängt von der Zahlungsbilanz und der Umlaufsmittelorganisation
ab undist nicht beliebig und vor allem nicht rasch vermehrbar. OieNoten-
bank muß daher sich eine Goldreserve zu schaffen trachten, die groß genug
ist, um nach Bestreitung der Goldzirkulations- und Goldzahlungs-
ansprüche für den ausländischen Bedarf am Höhepunkt einer kon-
junktur und zur angespanntesten Jahreszeit eine genügende Grundlage
für den um diese Zeit sehr erweiterten Notenumlauf zu bieten. Eine
Zurückdämmung der Notenzirkulation ist aber fast unmöglich. Die
Neichsbank oder die Desterreichisch-Ungarische Bank betreiben zum
Beispiel in weitaus vorherrschender Weise den Wechselkredit,- mit
dem Fortschreiten der Konjunktur ist es ihnen nicht möglich ganze
Gruppen von Konten abzustoßen, um die Inanspruchnahme zu ver-
ringern, da der Bedarf an Betriebskredit zunimmt. Nur zum geringeren
Teil Lenkerin der Bewegungen von Nketallbestand und Notenumlauf
muß die Notenbank eine langsichtige Diskontpolitik treiben, die die
Rücksicht auf die Höchstanspannung nicht aus dem Auge läßt.

Kür die Bewegungsfähigkeit der Kreditbanken dagegen ist oas
Verhältnis zwischen Zufluß von Depositen und Kreditoren und Unter-
bringung von Akzepten zur Kreditinanspruchnahme entscheidend.
        <pb n="142" />
        ﻿30. Das Verhältnis der Kreditbanken zu den Notenbanken usw. 131

Sie haben sich um die Zahlungsbilanz und um den Goldbestand der
Volkswirtschaft primär nicht zu kümmern. Die Deckung des Bedarfs
an Metallgeld und Noten fällt der Notenbank zu, die Schwankungen des
Ueberweisungsverkehrs sind ungleich geringer als jene des Zirkulations-
geldes ; für dis starken Zahltage, die Monatsenden, brauchen sie, solange
sie sich innerhalb der von der Notenbank intern gesetzten Grenzen halten,
prinzipiell nur über Ansprüche an die Notenbank (durch Giroguthaben
oder 'Wechseldiskontierungen) zu verfügen. Im Passivgeschäft erweist
sich die Erhöhung ihres Zinses viel wirksamer als die der Notenbank:
denn sie haben ja nicht Gold, sondern Einlagen heranzuziehen. Die
Erhöhung der Vergütung für Einlagen bewirkt aber ein teilweises
Abströmen von den Sparkassen, eine Zuführung neu gebildeter sonst
zu Renten angelegter Kapitalien zum Geldmarkt. Zm Aktivgeschäft
aber vermögen sie durch die Vielseitigkeit ihrer Betätigung die Mittel
für die mit fortschreitender Konjunktur wachsenden Kreditansprüche
durch Aenderung der Anlagen zu gewinnen, ver in der Depressions-
zeit stark gepflegte Effektepkredit wird zu Gunsten des Bstriebskredits
verkürzt,' bei der Darstellung des Effektenkredits wurden die Momente
dargelegt, welche den Banken dieses Vorgehen ermöglichen. Oie
stärkere Anziehungskraft der Zinserhöhung und die Zähigkeit der Ab-
stoßung eines Teils der Anlagen geben den Kreditbanken eine wesent-
lich höhere Elastizität als den kontinentalen Noteninstituten; sie können
infolge dessen ihre Zinssätze für Einlagen wie für abstoßbare Kredite
nach dem augenblicklichen Verhältnis von Nachfrage und Angebot
richten. Allerdings nur für abstoßbare Kredite, das Privatakzept, das
Ultimo- und Reportgeld, nicht für dauernde Kredite, vornehmlich
ständige Betriebskredite; der Satz des Kontokorrent richtet sich nach der
Bankrate.

Ze mehr bei der Diskontfestsetzung der Notenbank bankpolitische
Gesichtspunkte an Stelle der Konstatierungslehre treten, je stabileren
Lharakter die Bankrate erhält, um so stärker wird die Differenz gegen-
über den Sätzen für fluktuierende Kredite. Die im letzten Jahrzehnt
mit so viel Nachdruck hervorgehobene zeitweise Spannung zwischen offi-
zieller und privatrate ist nicht nur auf das Vordringen der Kredit-
banken, sondern auch auf den Wandel der Notenbankpolitik zurück-
zuführen. Sie kommt besonders scharf im Zwischenraum zwischen
den einzelnen Zahlungsterminen zum Ausdruck. Mährend die Rate
der Reichsbank im Jahre 1913 vom Jahresbeginn bis 27. Oktober 6%
betrug, schwankte der Privatsatz im gleichen Zeitraum zwischen 4/2%
und 6%.

9
        <pb n="143" />
        ﻿132

II. Der Geldmarkt.

Die selbständige Zinsbildung des prioatsatzes und Effektenkredits
hat für die Notenbankpolitik drei bedeutsame Nonsequenzen. Tiefer
Report- und Ultimogeld-, teilweise auch tiefer Privatsatz vermögen
die Absicht der Notenbank, durch hohe Rate im Interesse der Handels-
bilanz preisdrückend zu wirken, zu durchkreuzen, wenn der privatsatz
unter jenem des Auslands bleibt, dann vermag auch eine gegenüber
dem Ausland höhere Bankrate nicht auf die Wechselkurse einzuwirken,
für die mit Rücksicht auf die Qualität der Akzeptanten der Privatsatz
ausschließlich zur Anwendung kommt. Bei starker Spannung zwischen
Bank- und privatrate werden endlich eine Reihe von Letriebskrediten
in §orm des Akzeptkredits — durch Ziehung der Industriefirmen auf die
Banken — aufgenommen, die dann bei Verringerung der Differenz
in Diskontkredite umgewandelt werden,' in jenen Reichen, in welchen
die Notenbank rediskontiert, werden in Depressionsjahren undinZahres-
zeiten der Geldflüssigkeit namhafte Nreditmengen in Form von Akzept-
kredit gegeben, die dann bei Zoctschreiten der Nonjunktur und an den
schwereren Iahresterminen der Notenbank zur Last fallen. Die Zentral-
bank läuft dadurch in geldflüssigen Zeiten Gefahr, die Fühlung mit dem
Geldmarkt zu verlieren und bekommt in Tagen der Anspannung viel Wech-
selmaterial von Zirmen herein, mit denen sie nicht regelmäßig, sondern
nur bei Zusammenschnürung des Marktes arbeitet und deren finanzielle
Verhältnisse sie darum nicht mit voller Sicherheit beurteilen kann.
Ihr Goldvorrat, ihre Organisation ist auf den Maximalbedarf einge-
richtet, bei der zunehmenden Bedeutung der Nreditbanken aber ver-
größert sich die Spannung der Ausnützung der Notenbank immer mehr.
Mährend noch in den fünfziger und sechziger Iahren des vorigen Zahr-
hunderts die Bank von England und die Bank von Frankreich in Nrisen-
zeiten langsichtige Wechsel zurückwiesen, wehren sich gegenwärtig die
Zentralbanken gegen die Verwendung als bloße Einziehungsstellen,
die ihnen die Nreditbanken in Zeiten billigen Geldes zudenken und
bemühen sich eifrig um möglichst lange Sichten. Die Notenbanken der
wirtschaftlich führenden Staaten des Nontinents gleichen immer mehr
Gebirgseisenbahnen, deren Anlagen hohem Verkehr zweier Sommer-
monate angepaßt sein müssen, während in der übrigen Zahreszeit
die Bahnsteige menschenleer sind und der fünfte Teil des Betriebs-
materials für die Bewältigung des Verkehrs voll ausreichen würde.
Bei weiterem Wachsen der Spannung der Inanspruchnahme ist für
manches Institut — vornehmlich die Reichsbank — die Zeit nicht mehr
ferne, in der bei flüssigen Geldverhältnissen die Zahlung auch nur einer
bescheidenen Dividende auf die Anteile gefährdet ist.
        <pb n="144" />
        ﻿30. Das Verhältnis der Kreditbanken zu den Notenbanken usw. 133

Die Notenbanken sahen sich angesichts dieser Entwicklung einer
doppelten Aufgabe gegenüber: Sie mußten im Interesse der Wirk-
samkeit ihrer Rate die Spannung zwischen dem Rank- und Privatsatz
zu verringern trachten, wenn ihre Politik durch die Größe der Differenz
bedroht war, und sie mußten, um nicht in Abhängigkeit von den Nredit-
banken zu geraten, ein starkes direktes Nreditgeschäft an sich zu ziehen
versuchen.

In der ersteren Richtung haben die Bank von England und die
Reichsbank eine eigenartige Praxis ausgebildet: sie nehmen dem Rlarkte
Wittel fort. Die Bank von England verkauft zu diesem Zweck exebequer
bons und Konfols; die Reichsbank diskontiert Schatzwechsel der Reichs-
finanzverwaltung, freilich nur dann, wenn sie solche Wechsel besitzt —
das heißt, wenn das Reich genötigt ist kurzflistig zu borgen; da seit
der Reichsfinanzreform die Schatzwechselbegebung sehr eingeschränkt
wurde und sie zudem großenteils in die letzten Iahresmonate fällt, wäh-
rend die Spannung zwischen Bank- und Privatsatz gerade in der ersten
Iahreshälfte am stärksten zu sein pflegt, wurde neuerdings von plenge
für solche Termine die Rediskontierung von wechseln aus dem Porte-
feuille der Reichsbank in Dorschlag gebracht. Don Reichsbankseite
wurde darauf mit Einwänden wegen der Struktur der Wechsel und
wegen der Aufdeckung der Geschäftsbeziehungen erwidert; beide Ein-
wände sind nicht durchschlagend. Der Derkauf des Akzepts der Reichs-
bank auf dem warkt — denn die Nommerzwechsel würden doch erst
durch das Giro der Reichsbank Privatsatzmaterial — wäre allerdings
ein bei Notenbanken ungewohnter Dorgang und darum ein Experi-
ment, das zur Dermeidung internationaler Nritik besser so lange unter-
bleibt, als es einfachere Wittel zur Erreichung desselben Ziels gibt.

Auch die andern gleich der Rediskontierung in der französischen
Enquete der sechziger Jahre des vorigen Jahrhunderts ausführlich
behandelten Dorschläge sind künstlich und praktisch kaum anwendbar.
Die Ausgabe kurzfristiger verzinslicher Schatzscheine der Notenbank —
etwa nach Art der schweizerischen Nreditbanken — wäre am ehesten
geeignet den zeitlichen Zwischenraum zwischen Zeiten der Geldflüssig-
keit und Geldknappheit zu überbrücken: durch hohes Nominale würde
das Bedenken beseitigt werden, daß sie Nonkurrenten der Noten werden
könnten. Solche Schatzscheine würden sich von Schatzscheinen der öffent-
lich-rechtlichen Nörperschaften durch den Zeitpunkt der Ausgabe unter-
scheiden: die Schatzscheine der Staaten und Städte werden gewöhnlich
bei ungünstigem Napitalmarkt — und gleichzeitig teurem Geldmarkt —
ausgegeben und in einer Zeit des günstigen Napitalmarkts — gewöhnlich
        <pb n="145" />
        ﻿134

II. Oer Geldmarkt.

auch leichten Geldmarkts — eingelöst. Die Schatzscheine der Noten-
bank aber würden in einer Zeit flüssigen Geldstandes ausgegeben und
in einer solchen teureren Geldstandes eingelöst. Darin würde aller-
dings das Künstliche des Vorgangs liegen — die Notenbank würde
Schatzscheine zu einer Zeit ausgeben, in welcher sie sehr hohe Deckungs-
verhältnisse hat —; der Vorteil würde aber in der Möglichkeit der Ab-
stufung der Schatzscheine nach Monaten und Zähren liegen,- besonders
würden zwei- bis dreijährige Schatzscheine zur Zeit der stärksten Geld-
flüssigkeit ausgegeben, im Sinn einer Verminderung der Konjunktur-
spannung des offenen Marktes wirken, da sie im Zeitpunkt der Emission
dem Markt Mittel entziehen, im Zeitpunkt des Verfalls ihm solche
zuführen würden.

Ein anderer Vorschlag aus der französischen Enquste, der auch
in der deutschen Sankenquete viel erörtert wurde, wollte der Noten-
bank die Annahme verzinslicher Kontokorrentguthüben empfehlen;
dadurch würde ein Teil der Einlagen von den Kreditbanken ab- und
den Notenbanken zugeführt. Allein dadurch würden die Notenbanken,
die sonst in Noten und Girodepositen unverzinsliche Mittel erhalten,
unter einen verwendungszwang gestellt, der ihrer Diskontpolitik
schwer abträglich wäre. Man hat diese Maßnahme vielfach zur Stär-
kung der Notenbank bei starker Inanspruchnahme empfohlen, sie würde
aber in Zeiten der Geldflüssigkeit eine Verlegenheit für die Zentralbank
werden.

Während die Bank von England und die Neichsbank ihre Politik
durch jene des Marktes wiederholt durchkreuzt sahen, hat die Bank
von Frankreich, soweit der Privatsatz in Betracht kommt, mit ähn-
lichen Schwierigkeiten schon seit Jahrzehnten nicht mehr zu rechnen.
Die Zahl der Geldgeber auf dem offenen Markt ist in Paris nicht groß
und unter den stärksten von ihnen bestehen Abmachungen über die
Privatratenfestsetzung. Als Geldnehmer kommen in Paris mehr Aus-
landsbanken als inländische Institute in Betracht. Die pariser Lanken
vermögen auch bei reichlicher Geldflüssigkeit relativ hohen Privatsatz
aufrecht zu halten, weil ihnen Filialen und Beziehungen im Ausland
(Credit Lyonnais, banque de Paris, Rothschild) durch die Möglich-
keit direkter Kreditgewährung an fremde Märkte ein Ventil gegen
Kapitalüberfluß bieten. Auch die Konditionen für Gewährung von
Effektenkredit sind, allerdings erst seit kurzer Zeit, kartellmätzig geregelt.
In England war ein ähnliches Vorgehen bisher nicht möglich, da es
in der dity zu viele und zu verschiedenartige Geldgeber gibt, Angebot
und Nachfrage täglich rasch wechseln und die englischen Depositenbanken
        <pb n="146" />
        ﻿31. Die Wirksamkeit der Notenbanken in Krisen- und Nriegrzeiten. 136

bisher nur in geringem Matz direkt im Ausland arbeiteten. In Deutsch-
land ist in jüngster Zeit ein Bankenkartell zustande gekommen, das
auch den Effektenkredit in den Irreis derlronditionsvereinbarungen ein-
bezogen hat. Auf einen Teil der Geldgeber, Seehandlung und Zentral-
genossenschaftskasse, kann die Reichsbank direkten Linflutz ausüben, auf
die Kreditbanken indirekten, da zum September- und Dezemberschlutz
fast alle aus sie angewiesen sind. Bei geschickter Notenbank!eitung kann
es gelingen, die besprochenen künstlichen Mittel entbehrlich zu machen.
Ist auch die Notenbank nicht dauernd Herrin des Marktes, so ist sie
es — auch in England — doch zeitweise, zu bestimmten Zahreszeiten
und bei stark vorgeschrittener Ronjunktur. Man kann die (Qualität
der Leitung einer Notenbank nach der Art der Ausnützung solcher
Zeiten beurteilen.

3J. Die Wirksamkeit -er Notenbanken in ttrisen- und Nriegszeiten.

Oie Position der Notenbank ist in ruhigen Tagen nicht mehr so
überragend grotz wie vor einem Menschenalter — bei starken Erschüt-
terungen der Wirtschaft ist sie aber in unserer Zeit stärker als je zuvor.
Oie Liquidität der übrigen Kreditinstitute stützt sich auf die Notenbank:
der Rediskont und Lombard bei ihr vermag die Mittel zur Auszahlung
der Einlagen zu geben, wenn starke Thesaurierungen vorgenommen
werden. Niemals kann Eigenliquidität der Kreditbanken in Zeiten
starker Panik ausreichen. Selbst wenn die Einlagen zu 100% durch
Wechsel und Lffektenkredite gedeckt sind, wäre eine Zlüssigmachung
derselben in der gleichen Zeit wie die Baraufschatzung der Einlagen er-
folgt, bei starker innerer Beunruhigung nur durch schwersten Druck auf
den Effektenmarkt und gewaltsame Einschnürung der wirtschaftlichen Pro-
duktion möglich. Wie schon an anderer Stelle ausgeführt wurde, ist der
einzelne Wechsel als liquide Bankanlage anzusehen, nicht aber das Wechsel-
portefeuille der Banken in seiner Gesamtheit. Oie Geltendmachung
der Liquiditätserfordernisse durch Verkürzung der Wechseldiskontierung
in einer Zeit starken Bedarfs nach Betriebskredit wirkt weit einschnei-
dender als eine Klotze Diskonterhöhung. Wie wir sahen, wurde in
den letzten Jahrzehnten eine ganze Rette von Matznahmen ausgebildet,
um die Diskonterhöhung der Notenbank nur als ultima ratio eintreten
zu lassen, von der unter bestimmten Voraussetzungen eine Zusammen-
pressung der Produktion befürchtet wurde. Bei konsequentem Vorgehen
mutzte man auch nach einer andern §orm der Liquidität der Rredit-
banken sinnen als nach der Abstotzung der Wechsel. Längst schon haben
        <pb n="147" />
        ﻿136

II. Der Geldmarkt.

die kontinentalen Notenbanken auf die noch in dem sechsten Jahrzehnt
des vorigen Jahrhunderts übliche Praxis der Diskontverkürzung in
Rrisenzeiten verzichtet aus der Erkenntnis heraus, daß derartiges vor-
gehen die Panik verschärft. In der Gegenwart wird von ihnen die
entgegengesetzte Politik gefordert, die Erweiterung der Rreditgewäh-
rung. Venn wenn die Rreditbanken ihre Netallreserve erschöpft und
mit der Ründigung der Effektenkredite den Punkt erreicht haben, von
dem aus eine weitere Abstoßung den Zusammenbruch des Effekten-
marktes herbeiführen müßte, bleibt nur die Inanspruchnahme der
Notenbank als letzte Naßnahme übrig, wenn eine einschneidende Rredit-
verminderung vermieden werden soll. Ls werfen sich hier die Fragen
auf, ob die Notenbanken nach ihrer Organisation zur Hilfeleistung
geeignet sind und ob sie über die dazu erforderliche Nraft verfügen.

Für die Beantwortung der ersten Frage ist die Art des Geschäfts-
betriebs der Notenbank entscheidend: die Bank kann auch in Panik-
zeiten nur Nredit in jener Art gewähren, wie sie dies in ruhigen Tagen
zu tun pflegt. Sie kann mit um so größerer Sicherheit die Gewährung
von Wechsel- und Effektenkredit ausdehnen, je größer ihre Firmen-
kenntnis, je sicherer die Beurteilung der Effektenbewegungen ist. Je
mehr daher die Notenbank in normalen Zeiten im Narkt steht, um
so leichter wird es ihr sein, ohne eigene Gefahr bei Paniken einzu-
greifen. Oie kontinentalen Institute pflegen darum in ihren zahlreichen
Filialen ein ausgebreitetes Nreditgeschäft und suchen durch umfangreiche
Diskontierung kleiner Wechsel (Frankreich), Stützung der Privatbankiers
und Genossenschaften ihre Unabhängigkeit von den großen Aktien-
kreditbanken zu sichern. Die Reichsbank ist einen Schritt weiter ge-
gangen: sie beschränkt sich nicht auf die Rediskontierung, sondern dis-
kontiert direkt im Wettbewerb mit den andern Banken. Dadurch wird
freilich gründliche Narktkenntnis gesichert — aber die Notenbank steht
dann nicht über der Wirtschaft, sondern in der Wirtschaft. Bei rascher
Entwicklung der Nonjunktur wächst die Inanspruchnahme aus dem
Eigengeschüft stark an, so daß die Zentralbank in ihrer Bewegungs-
freiheit andern Rreditbanken gegenüber leicht behindert werden kann.

Oie Bank von England geht einen andern weg: sie hat wenig
Filialen und pflegt in geringem Naß direkten Rundenverkehr. Ihre
Hauptbeziehung sind die brokers, und die Verbindung mit ihnen erfolgt
nur wegen der sich dadurch bietenden Nöglichkeit rascher Zurückziehung
der Rredite. Oer broker ist darauf vorbereitet im Notfall seine Ver-
pflichtungen in kurzer Frist glattzustellen und sein Dazwischentreten
läßt ein eigentliches Rundenverhältnis zwischen der Bank und den
        <pb n="148" />
        ﻿31. Oie Wirksamkeit der Notenbanken in Krisen- und Kriegszeiten. 137

Krebitbeöürftigen nicht entstehen. Es fehlt in London das moralische
Moment, das den kontinentalen Noteninstituten verwehrt langjährigen
Runden im Augenblick der Not die Türe zuzuschließen und das ermög-
licht der Bank von England in Nrisenzeiten eine der festländischen
völlig entgegengesetzte Praxis. Während die Reichsbank, die Bank
von Frankreich, die Gesterreichisch-Ungarische Bank in solchen Tagen
dem erweiterten Nreditbedürfnis der Industrie nachzukommen sich
bemühen, ihre Nredite ausdehnen, schränkt die Bank von England ihre
Kreditgewährung ein, verwirklicht die Liquidität, um sich für die Gold-
ansprüche stark zu halten. Man hat der Bank von England in den beiden
letzten Jahrzehnten vielfach zum Vorwurf gemacht, daß sie außerhalb
des Wirtschaftslebens des Reiches stehe, vie Tatsache stimmt, aber
die Nritik ist unbegründet. Bei den großen Anforderungen aus dem
internationalen Verkehr und aus der inneren Goldzirkulation, die sich
in Nrisenzeiten gegen die Bank von England richten, ist die Rückziehungs-
möglichkeit der Nredite für das Zentralinstitut eine Notwendigkeit —
und das ist nur dann durchführbar, wenn die Bank auch in ruhigen
Tagen nicht direkt im Geldmarkt arbeitet.

Wirksame Intervention der Notenbank wird durch Gewöhnung
der Bevölkerung an Notenzirkulation erleichtert. Erfolgt die The-
saurierung, die zur Abhebung der Bankguthaben führt, in Noten,
so kann die Zentralbank ohne Schwächung ihres Status die bis-
her von den andern Banken gewährten Nredite übernehmen,' die
erhöhte Notenausgabe bewirkt nicht eine Inflation, da die Noten ledig-
lich an Stelle der Depositen treten. Ist die Bevölkerung an Metall
überhaupt nicht gewöhnt, dann vermag die Zentralbank auch bei ge-
ringem Goldvorrat hilfreich einzugreifen, da sie nur ihr Schuldver-
sprechen an die Stelle des Schuldversprechens der andern Institute zu
setzen hat. Solange der innere Verkehr der Notenbank vertrauen
entgegenbringt, ist die Ausgabe von Noten auch bei niedrigem Metall-
bestand möglich,- Länder mit ausschließlicher Notenzirkulation werden
die Einführung des Zwangskurses nur mit Rücksicht auf das Ausland
benötigen, mit dieser Maßnahme in Panikzeiten länger zurückhalten
können als Reiche mit starkem Goldumlauf.

Zm innern Verkehr ist die Ausdehnungsfähigkeit des Notenumlaufs
unbeschränkt,' in Nrisenzeiten hat die englische, in Nriegszeiten die
französische Bevölkerung die Noten ihrer Zentralbank auch dann ange-
nommen, wenn deren Emissionsbetrag den Metallbestand um das
Zehnfache überstieg. Schon vor nahezu einem Jahrhundert wurden
die schwersten englischen Nrisen nicht durch Mangel an vertrauen in
        <pb n="149" />
        ﻿138

IX. Der Geldmarkt.

die Leistungsfähigkeit der Lank, sondern durch die Angst vor der Mög-
lichkeit der Erreichung der Notenemissionsgrenze veranlaßt. Und heute
nach einem Menschenalter gesunder Leitung der großen europäischen
Notenbanken beunruhigt eine Verletzung der Oeckungsbestimmungen
ungleich weniger als die starre Zesthaltung an den gesetzlichen Grenzen.

Oie einzelnen lvirtschasten können sich valutarisches Geld so weit
ihnen dies die Zirkulation nicht zuführt, nur bei der Notenbank beschaffen,
und zwar entweder durch Abhebung vom Konto oder durch Diskon-
tierung und Lombardierung. Seit sieben Jahrzehnten haben in Krisen-
zeiten Kreditbanken und Industrie die Oiskontierungspflicht der Noten-
bank als Konsequenz des Notenmonopols erklärt, während die Leiter
der Zentralbanken diese Auffassung mit Entschiedenheit ablehnten. Aller-
dings enthält kein Bankgesetz die Oiskontierungspflicht und es mag tak-
tisch im Interesse vorsichtiger Zurückhaltung der Kreditbanken geboten
sein, das Sehlen dieser formellen Pflicht in Zeiten starker Spekulation
zu betonen. Aber die pflichten der Notenbank gegenüber der Volks-
wirtschaft gehen über die Normen der Lankgesetze weit hinaus. Oie
Verweigerung der Abgabe von Zahlungsmitteln an das Ausland macht
die Schuldzahlung unmöglich und ist geeignet den internationalen Kredit
des Landes herabzusetzen und falls andere Zahlungsmittel nicht sofort
herbeigeschafft werden können, ein Agio herbeizuführen. Oie Verwei-
gerung der Hergäbe von lvährungsgeld vor starken Zahlungstagen in
Hochkonjunktur- oder Panikzeiten führt eine Situation herbei, die her-
kömmlicherweise als Geldkrise bezeichnet wird.

Man muß hier zwischen den wirklichen Ansichten der Notenbank-
leiter und den für die Öffentlichkeit bestimmten Aeußerungen unter-
scheiden. Keine der Zentralbanken kann im Fall eines langdauernden
wichtigen Krieges bei gleichzeitiger Absperrung der Auslandsmärkte an
die Aufrechthaltung der für Sriedenszeiten geltenden Oeckungsbestim-
mungen denken, wenn sie alle Ansprüche nach Zirkulationsmitteln be-
friedigen soll — und eine reiche Sülle von Erfahrungen zeigt die Un-
bedenklichkeit der Suspension dieser Normen im Kriegsfall. Oie innere
Krise erfordert aber das gleiche Vorgehen. Zn der Literatur spielt die
Suspension der peelschen Bankakte eine große Nolle — meines Er-
achtens mit Unrecht. Gerade die Verschiedenheit der Oeckungsvor-
schriften der einzelnen Notenbanken zeigt die relative Bedeutung dieser
Begrenzung. Oie Neichsbank soll ihre Deckung nicht unter 33%%
sinken lassen — aber wenn sie einmal vorübergehend auf 30% fallen
sollte, wäre das Unglück nicht eben groß. Sür die Beurteilung des
Auslands ist die absolute Höhe des Metallbestands und das ver-
        <pb n="150" />
        ﻿31. Die Wirksamkeit der Notenbanken in Krisen» und Kriegszeiten. 139

trauen in die Geschäftsführung der Bank van größerer Wichtigkeit
als eine bestimmte Deckungsziffer und das eigene Land hat sich über
die zeitweise Verletzung der Oeckungsbestimmungen nach niemals be-
unruhigt. In unserer Zeit starker zeitlich kanzentrierter Ansprüche
an die Notenbank ist die starre Begrenzung der Notenemission eine
schwere Kessel; die Notwendigkeit gerade in Tagen der Aufregung
ein Gesetz zu suspendieren erhöht die Unruhe und es wäre zu erwägen,
ob nicht den auf dem Kontinent unter staatlichem Einfluß stehenden
Bankleitungen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der
Unterschreitung der Notendeckung gegeben werden sollte. Das Ein-
greifen des Gesetzgebers ist überflüssig, da er in solchen Fällen in einer
Zwangslage sich befindet. Oer Mißbrauch der Suspensionsbestimmung
in Belgien, dem einzigen Reich, dessen Bankgesetzgebung eine derartige
Norm kennt, spricht nicht gegen die Einführung eines solchen Suspen-
sionsrechts, sondern nur für die Schaffung besonderer Vorsichtsmaß-
nahmen bei seiner Anwendung.

Manche Statistiker haben die Ansprüche, die sich in Krisenzeiten
an die Notenbank wenden könnten, zusammengerechnet und ihren Zwei-
fel an der Möglichkeit der Erfüllung aller Verpflichtungen ausgesprochen-
in der Öffentlichkeit ist die Anschauung weit verbreitet, daß die Zen-
tralbanken bei Zusammenbruch des Scheckzahlungssgstems selbst zugrunde
gehen müßten. Diese Ansichten sind völlig haltlos: Das starke Anwachsen
der Depositen hat in Paniken nur die eine Wirkung, die Einführung des
Zwangskurses zu beschleunigen. Die Notenbank wird mit dem Zwangs-
kurs nur so lange warten dürfen als der ihr nach Deckung des Thesau-
rierungsbedarf verbleibende Metallbetrag zur Bestreitung der Auslands-
erfordernisse hinreicht,- und diese Grenze ist derzeit bei einer im Ver-
hältnis zu den Gesamtdepositen geringen (Quote von Thesaurierungen
erreicht. Nach Einführung des Zwangskurses ist es aber gleichgiltig,
ob die Zentralbank die Notenemission verdoppeln oder verzehnfachen
muß. Darum bedeutet der Kriegsbedarf im Lande für die Notenbank
geringere Schwierigkeit als eine Panik in Friedenszeiten: denn in diesem
Fall muß die Notenbank im Interesse der Aufrechthaltung des inter-
nationalen Kredits die Einführung des Zwangskurses soweit als möglich
hinauszuschieben trachten.

Weit größere Anforderungen als der innere Verkehr stellt im Krieg
und bei Paniken, die das vertrauen des Auslands mindern, der Geld-
bedarf für auswärtige Zahlungszwecke. Zwar ist die Höhe der Gold-
ansprüche des Auslands ungleich geringer als jener aus dem innern
Verkehr: die Einleger in Deutschland haben zum Beispiel Forderungen
        <pb n="151" />
        ﻿140

II. Der Geldmarkt.

von rund dreißig Milliarden Mark zu erheben, die prinzipiell entweder
sofort oder in kurzer Kündigungsfrist geltend gemacht werden können;
die deutsche Schuldbilanz gegenüber dem Ausland beträgt nicht viel
über ein Drittel, verteilt sich auf das ganze Zahr und erfordert wegen
der Möglichkeit der Kompensation mit Aktivposten der Zahlungsbilanz
selbst im ungünstigsten Fall nur zu einer Quote Goldzahlung. Aber
diese Quote muß in Gold bezahlt werden, das Abschneiden der An-
sprüche, das der Zwangskurs im innern Verkehr herbeiführt, ist hier
ohne dauernde Schädigung des Kredits des Landes nicht möglich. Eine
Erschütterung des Vertrauens des Auslands im Frieden, eine Krise
im Gläubigerland, ein Abbruch der wirtschaftlichen Beziehungen aus poli-
tischenUrsachen äußert auf die Handelsbilanz für das gefährdete Land er-
fahrungsgemäß keine ungünstige Wirkung, da die Einfuhr sich eher senkt,
die Ausfuhr steigt- ebensowenig werden Schiffahrt?- und Reiseverkehr
berührt. Vagegen wird der Kredit- und Kapitalverkehr beeinflußt. Vas
Ausland zieht Warenforderungen schneller ein, lehnt die Erneuerung
kurzfälliger Gelder bei Fälligkeit ab, übernimmt nicht mehr neue Renten
und Aktien des bedrohten Landes und verkauft einen Teil der Effekten
des Landes, die es in ruhigeren Zeiten übernommen hatte. Die Wir-
kung dieser Vorgänge hängt von dem Umfang der Lösung der Kredit-
verhältnisse und dem Maß der Beziehungen zum Ausland ab: Mitunter
mag ein anderes Land Kredit eröffnen,' Gegenforderungen an das
Ausland können rascher als sonst gekündigt und auf allen anderen er-
wähnten Gebieten können Gegenmaßnahmen getroffen werden. Aller-
dings wird der inländische Besitzer auswärtiger Effekten in Zeiten, in
denen er den Kreditverhältnissen des eigenen Landes nicht traut, gerade
solche werte abzustoßen Bedenken tragen, zumal wenn er nicht selbst
dem Ausland verschuldet ist. Während das Ausland bei Vertrauens-
minderung einen großen Teil seiner Forderungen sofort fällig stellt,
ist die analoge zeitliche Konzentration der Gegenforderungen nur bei
gegenseitiger Vertrauensminderung durchführbar. Aus der Aufstellung
der beeinflußbaren Aktiva ist sofort die ungleich stärkere Wirkung auf
Schuldnerreiche ersichtlich: England und Deutschland können auch
ohne raschen Effektenverkauf lediglich durch rasche Einziehung seiner
kurzfristigen Forderungen und Einstellung der Uebernahme weiterer
auswärtiger Anleihen dem Abbruch wirtschaftlicher Beziehungen begeg-
nen ; ein Schuldnerstaat hat nicht schnell wirkende Abwehrmittel, Forcie-
rung der Ausfuhr ist nur in begrenztem Umfange möglich und die Be-
sitzer auswärtiger Werte sind nicht leicht zu finden und noch schwerer zu
einem verkauf ihres Eigentums bei ungünstigen Kursen zu veranlassen.
        <pb n="152" />
        ﻿31. Die Wirksamkeit der Notenbanken in Rrisen- und Nriegszeiten. 141

Im Krieg tritt zu den genannten Vorgängen noch der Einfluß auf
Handelsbilanz, Schiffahrt und Reiseverkehr hinzu. Vas Mißtrauen des
Auslands ist bis zu entscheidenden Siegen allgeinein. Es hängt von
der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes ab, in welcher Weise sich
die Zahlungsbilanz ändert. Großbritannien wird seine Kabrikatenaus-
fuhr stärker Heruntergleiten sehen als seine Einfuhr, die aus Rohstoffen
und Lebensmitteln besteht,- die Arachteneinnahme seiner Schiffe wird
sinken, aber auch die Ausgaben für Auslandsreisen sich vermindern.
Ein Agrarland dagegen wie Rumänien oder Brasilien kann nach Ab-
stoßung seiner Ernte den Import an nicht unbedingt nötigen Produkten
einschränken und dadurch die Handelsbilanz entscheidend verbessern.

Vas Maß des in Panik- oder Rriegszeiten für Auslandszwecke
benötigten Goldes müßte auf Grund einer sorgsam geführten Zahlungs-
bilanzstatistik abgeschätzt werden. Starke Gläubigerreiche benötigen
infolge der raschen Nonzentrierbarkeit ihrer Aktivforderungen eine viel
niedrigere chuote ihrer Zahlungsbilanz in Gold als Schuldnerstaaten,
bei denen ein hoher konzentrierter Goldbestand auch die Anleibenbe-
schaffung im Ausland erleichtern soll.

Die Anhäufung eines großen Goldbestandes hat die Bankpolitik
Krankreichs und Rußlands in den letzten Jahrzehnten charakterisiert.
Die Bank von Krankreich, die vor 50 Jahren sich den Vorwurf der schlech-
testen Notendeckung hatte gefallen lassen müssen — bei 813 Millionen
Kcs. Notenumlauf war ihr Metallbestand auf 169 Millionen gesunken
— hatte 1914 einen Goldvorrat von über vier Milliarden Kcs. Im
Notfall kann Krankreich freilich nicht auf Eingänge aus seinen auswär-
tigen Anlagen durchaus rechnen, aber der Betrag von über 4 Milliarden
scheint auch einem Höchstmaß an Zahlungen dem Ausland gegenüber
zu hoch gegriffen zu sein. Stärkung des internationalen Nredits Frank-
reichs war in normalen Zeiten nicht nötig, da ja Frankreich Gläubiger
des Auslandes ist, und im Nrieg achtet das unbeteiligte Ausland
mehr auf die militärische Lage als auf den Goldbestand der Bank.
Begründeter war der künstlich aufgebaute große Goldbestand der rus-
sischen Staatsbank, da Rußland schwankende, im Nrieg versagende Aktiv-
posten der Zahlungsbilanz, dagegen durch seine großen Schuldverpflich-
tungen dauernde Passivposten besitzt.

Seit geraumer Zeit wird über gegenseitige hilfleistung der Noten-
banken diskutiert. Sie kommt nur in Kriedenszeiten in Krage.
Man denkt dabei gewöhnlich an die oft erwähnten Hilfeleistungen der
Bank von Frankreich an die Bank von England, zuletzt in der Zeit der
Amerikakrise, viese Intervention war aber nicht infolge einer Notlage
        <pb n="153" />
        ﻿142

II. Oer Geldmarkt.

der Lank von England, sondern lediglich zur Vermeidung der Suspen-
sion der Peelsakte nötig, vie Bank von England hatte ihre Noten zur
Zeit der Intervention bedeutend besser gedeckt als die Bank von Krank-
reich, und die Notwendigkeit einer internationalen Transaktion lediglich
zur Schonung eines uralten Prinzips kann man als Schrulle bezeichnen.
In Epochen politischer Ruhe wäre ein Rediskontoerkehr zwischen den Noten-
banken wohl nicht so selten wie in den letzten Jahren. Diese Nreditgewäh-
rung ist aber sowohl der Zeit wie dem Betrag nach beschränkt, kann bei um-
fassenden Paniken nicht wirksam angewendet werden und ist namentlich
bei beabsichtigter Einführung des Zwangskurses ausgeschlossen. Eine
Gegenüberstellung der Vorschläge, die in der Hochblüte des Liberalis-
mus gemacht wurden — Errichtung von Filialen der Notenbanken
im Nusland, damit dort die Noten zirkulieren könnten, gegenseitige
Verständigung über die Bankrate — gegenüber den schüchternen An-
regungen der Gegenwart wegen Herbeiführung eines internationalen
Giroverkehrs zeigen deutlich die Entwicklung zur nationalen Ab-
schließung, in der sich das Notenbankwesen befindet.

52. Die wichtigsten Bestimmungen der Notenbantrgesetze. Lin inter-
nationaler vergleich.

Auf die (Organisation und Geschäftstätigkeit der Notenbanken hat
die Gesetzgebung entscheidenden Einfluß genommen. Oie folgende
Uebersicht vergleicht die Normen beiden für den internationalen Verkehr
wichtigsten Instituten:

a)	Gründungszeit und Nonzession:

Reichsbank: Seit 1. Januar 1876 (aus der preußischen Bank
hervorgegangen). Notenprivileg durch Bankgesetz vom 14. Nlärz 1875.
Vas Reich kann die Nonzession am 1. Januar 1922 nach vorangegangener
einjähriger Nündigung aufheben. Vas Reich ist berechtigt von zehn
zu zehn Jahren die Reichsbank einzulösen durch Erwerb der Anteile
zum Nennwert zuzüglich der Reserven. — Neben der Reichsbank haben
vier Notenbanken lokaler Art ein sehr eingeschränktes Emissions-
recht.

Bank von England: Gegründet 1694. Notenprivileg seit
1855 ohnebestimmte zeitliche Begrenzung, kann jedoch mit einjähriger
Frist gekündigt werden. Seit 1870 wurde die Dauer des Privilegs von
der Rückzahlung der Schuld des Staates an die Bank.(11.015.000 £)
abhängig gemacht. — Notenprivileg gilt nur für England, Notenausgabe
        <pb n="154" />
        ﻿32. Die wichtigsten Bestimmungen der Notenbankgesetze usw. 143

der vor 1844 gegründeten Lokalbanken findet nur in verschwindend
geringern Umfang statt.

Bank von Frankreich: Gegründet 18. Januar 1800.
Notenprivileg für Paris seit 1806, für die Orte, an denen sie Filialen
hielt, seit 1810, für Frankreich seit 1848. Letzte Privilegserteilung 1897
mit Giltigkeit bis 31. Dezember 1920. Das Privileg konnte 1911 ge-
kündigt werden, hievon wurde kein Gebrauch gemacht, das Recht aber
zur Erlangung von Abänderungen des Gesetzes benützt.

Oesterreichisch-Ungarische Bank: Gegründet 1816.
Der dualistischen Verfassung entsprechend organisiert seit 1878.
Notenprivileg bis 31. Dezember 1917. Zwei Jahre vor Ablauf der Frist
hat die Generalversammlung um Erneuerung des Rechts nachzusuchen.
Oesterreich und Ungarn haben ein Uebernahmsrecht zum Bilanzwert
nach Abtrennung der hgpothekarabteilung.

Russische Staatsbank: Gegründet 31. Rkai 1860. Staats-
bank, Notenprivileg ohne zeitliche Begrenzung.

Laven d' 11 a 1 i a: Gegründet 1893. hat Notenausgaberecht
bis 31. Dezember 1923. Neben ihr haben die Lank von Neapel und die
Bank von Sizilien beschränktes Notenausgaberecht.

Bundesreservebanken der vereinigten Staa-
ten: Gegründet durch Gesetz vom 23. Dezember 1913. Es dürfen in
der Union höchstens zwölf Banken errichtet werden, von denen jede
in ihrem Distrikt das Nkonopol der Notenausgabe hat. Dauer der Lanken
zwanzig Jahre, sofern sie nicht früher durch Gesetz aufgelöst werden.

b)	Verfassung der Bank.

Rechte der Aktionäre.

Reichsbank: Die Anteilseigner bilden die Generalversammlung
und wählen einen ständigen Zentralausschutz aus 15 Mitgliedern, dessen
Vorsitz der Präsident des Direktoriums ehrenmntlich führt. Spezielle
Rontrole wird durch drei Deputierte geübt. Bei jeder Reichsbankhaupt-
stelle, an der eine größere Zahl von Anteilseignern ihren Wohnsitz hat,
ist ein Bezirksausschuß zu bilden, dessen Mitglieder der Reichskanzler
aus den vom Bankkommissar und Zentralausschuß aufgestellten Vor-
schlagslisten wählt.

Bank von England: Die Aktionäre wählen die Bankleitung,
24 Verwaltungsräte (äireotors), die aus ihrer Mitte den Gouverneur
und Vizegouverneur wählen. Vs kaeto werden die von der bisherigen ver-
        <pb n="155" />
        ﻿144

II. Der Geldmarkt.

raaltung bezeichneten Verwaltungsräte gewählt und aus ihrer Mitte im
Turnus der Gouverneur entnommen.

Bank von Zrankreich: vie Generalversammlung wird
von den Aktionären französischer Staatsbürgerschaft gebildet. Sie wählt
15 Regents und die Zensoren. Oie Leitung der Bank bildet der Oonseil
general, bestehend aus dem von der Regierung ernannten Gouverneur,
den Regents und Zensoren. Oie Mitglieder müssen in Paris wohnen,
fünf Regents und drei Zensoren müssen Industrielle und Raufleute,
drei Regents „Receveurs generaux“ (Provinzbeamte der Steuerver-
waltung) sein, verschiedene Sonderausschüsse.

Testerreichisch-Ungarische Bank: Generalversamm-
lung in kvien oder Budapest je nach Mehrheit der Aktionäre, teilnahms-
berechtigt nur österreichische oder ungarische Staatsbürger; sie wählt
zwölf Mitglieder in den Generalrat und die Rechnungsrevisoren, und
zwar in den Generalrat sechs österreichische und sechs ungarische Staats-
bürger, die der Verwaltung eines anderen Bank- oder hgpotheken-
instituts nicht angehören dürfen und deren Wahl der Bestätigung durch
den Raiser unterliegt. Oer (vom Raiser ernannte) Gouverneur, der
österreichische und ungarische Vizegouverneur, deren Stellvertreter und
die zwölf gewählten Mitglieder bilden den Generalrat.

Banca d’Italia: Bei jedem Hauptkontor besteht ein consiglio
di reggenza aus den Aktionären. Oer Gberrat der Bank wird teils
aus den Lokalausschüssen, teils aus der Generalversammlung gewählt.

Reservebanken der vereinigten Staaten: Oie
Aktionärbanken wählen drei von den neun Mitgliedern des verwaltungs-
rats der Reservebank.

Rechte des Staates.

Reichsbank: Oie Aufsicht über die Reichsbank wird durch
ein Rurätorium geübt, welches aus dem Reichskanzler als Vorsitzendem
und vier Mitgliedern besteht, von denen eines vom Raiser, drei vom
Bundesrat ernannt werden. Oas Reichsbankdirektorium, die verwal-
tende und ausführende Behörde, wird von der Reichsregierung ernannt.
Vie Beamten haben Rechte und Pflichten von Reichsbeamten, die
Rechnungen der Reichsbank unterliegen der Revision durch den Rech-
nungshof. An jeder hauptstelle hat ein kaiserlicher Bankkommissar
die Aufsicht zu üben.

Bank von England: Oie Oomwission ok skamps and laxes
übt die Kontrole der Notenemission,- eine andere Einflußnahme des
Staates besteht nicht.
        <pb n="156" />
        ﻿32. Die wichtigsten Bestimmungen der Notenbankgesetze usw. 145

Ban! von Frankreich: Der von öer Regierung ernannte
Gouverneur hat die Gberleitung aller Geschäfte,- er mutz täglich in der
Bank anwesend sein, darf kein Mandat in einer gesetzgebenden Körper-
schaft annehmen.

Österreichisch - ungarischeBank: Der Gouverneur
wird auf Vorschlag der Kinanzminister vom Kaiser ernannt; er führt
den Vorsitz im Generalrat und hat gegen dessen Beschlüsse ein Vetorecht.
(Er übt im Kanten des Generalrats die dauernde Ueberwachung der
Vermögensverwaltung und des Geschäftsbetriebs aus, falls der Gene-
ralrat nicht andere Einrichtungen hiezu getroffen hat. Jede der beiden
Regierungen ernennt einen Kommissar, der den Sitzungen des Gene-
ralrats mit beratender Stimme anwohnt, Einsicht in die Geschäftsfüh-
rung nehmen kann und gegen Beschlüsse Einspruch erhebt, welche im
Widerspruch zu den Gesetzen, Statuten oder Staatsinteressen stehen.
Ueber seinen Einspruch entscheidet der Generalrat, eventuell, wenn
mit der Regierung keine Einigung möglich ist, ein Schiedsgericht;
steht Wahrung des Staatsinteresses in Krage, so entscheidet die Re-
gierung.

Russische Staatsbank: Gouverneur, Sousgouverneur
und die Mitglieder des Oonseil (dem der Direktor der Kreditkanzlei
und ein Rechnungshofbeamter angehören) werden von der Regierung
ernannt. Die Bank unterliegt der Staatskontrole.

&gt; ' Banen d’Italia: Generaldirektor und Generalvi;edirektor
werden von der Regierung bestätigt. Die Aufsicht führt eine ständige
Kommission im Finanzministerium. Lin Regierungskommissar ist in
der Generalversammlung und in den Sitzungen des Gberrats anwesend
und hat ein Vetorecht gegen die Beschlüsse, kontrolliert den Zahlungs-
dienst für den Staat und das Auslandsportefeuille.

R e s e r v e b a n k e n der vereinigten Staaten:
Der Bundesreserverat, bestehend aus 7 Mitgliedern (Schatzsekretär,
Kontrolor der Währung und fünf vom Präsidenten ernannten Mitglie-
dern, unter Vorsitz des Schatzsekretärs) ernennt drei von den neun Ver-
waltungsräten jeder Reservebank; prüft die Bücher der Reservebanken,
gestattet und verlangt Rediskontierung der Reservebanken untereinander
und bestimmt dafür die Zinssätze, kann bei den Reservebanken Abschrei-
bungen verlangen, jeden verwaltungsrat oder Beamten der Reserve-
banken entlassen; übt überhaupt über die Reservebanken Aufsicht. Kann
die Golddeckungsmindestgrenze unter bestimmten Voraussetzungen
suspendieren.

SomarY, Bankpolitik.

10
        <pb n="157" />
        ﻿146

II. Der Geldmarkt.

c)	Sicherung der Unabhängigkeit gegenüber dem

Staat.

Reichsbank: Geschäfte mit dem Reich und den Bundesstaaten
dürfen nur innerhalb der Grenzen von Gesetz und Statut gemacht werden,
müssen zuvor zur Kenntnis der Deputierten gebracht werden und auf
Antrag eines einzigen von ihnen dem Zentralausschuß vorgelegt werden.

Gesterreich-Ungarn: Zum Diskont von Staatswechseln ist
Sitzungsbeschluß des Generalrats erforderlich. Die Lank darf — von
Kassa- und Kommissionsgeschäften abgesehen — mit dem Staat Ge-
schäfte nur soweit eingehen als nicht Darlehens- oder Kreditgewährung
damit verbunden ist.

ä) Aktienkapital und Reserven.

Reichsbank: Seit 1899 180 Millionen Mk. Anteilskapital. Don
dem Gewinn über 3%% sind 20% der Reserve zuzuführen, bis sie 60
Millionen Mk. erreicht.

Lank von England: Aktienkapital 14.553.000 £; im letzten
Jahrhundert nur infolge Fusionen mit Provinznotenbanken erhöht.

Lank von Frankreich: Aktienkapital seit 1857 182.5 Mil-
lionen Fcs. Reserve zur Ergänzung der Dividende auf sechs Prozent.
Der Reserve ist 1/20 des Jahresgewinns zuzuführen, übersteigt der
Reingewinn 5% des Kapitals, so werden aus dem Ueberschuß noch
20% herangezogen.

Ge st erreichisch-Ung arische Lank: Aktienkapital seit
1899 210 Millionen Kronen. hievon haftet für diepfandbriefemission.
Reservedotierung bei über 4% Dividende, bis 20% des Kapitals er-
reicht sind. Reserve darf nicht unter 10% des Kapitals sinken.

Ban ca d’Italia: Aktienkapital 180 (Nominal 240) Millionen
Lire. Reservedotierung bis zu 20% des Kapitals. Die Reserve wird in
Staatspapieren angelegt.

Russische Staatsbank: Dotationsfonds 50 Millionen
Rubel.

R e s e r v e b a n k e n der Bereinigten Staaten: Jede
Nationalbank ist verpflichtet, jede andere amerikanische Bank berechtigt
sich am Aktienkapital der Reservebank mit 6% ihres Eigenkapitals zu be-
teiligen. Durch Neuhinzutritt von Mitgliedsbanken oder Napitalerhöhung
derselben wird das Kapital erhöht. Die Hälfte des nach Entrichtung
von 6% Dividende verbleibenden Reingewinns ist der Reserve zuzu-
führen, bis diese 40% des eingezahlten Aktienkapitals erreicht.
        <pb n="158" />
        ﻿Unverzinsliche fremde Gelder dürfen alle Notenbanken annehmen.
Bestimmungen über verzinsliche fremde Gelder gelten für die Reichs-
bank und die banea d’Italia.

Reichsbank: Die Summe der verzinslichen Gelder darf die
höhe des Ligenkapitals nicht übersteigen.

ßanca d’Italia: Der Zins für verzinsliche Depositen darf nicht
höher sein als ein Drittel des Diskonts. Uebersteigen die verzinslichen
Depositen den Betrag von 130 Millionen Lire, so ist der Notenumlauf
zu verringern.

Reservebanken der Der einigten Staaten: An-
nahme von Depositen nur von der Bundesregierung und den Mt-
gliedsbanken gestattet.

k) Die Gewährung von IVechselkredit.

Reichsbank: Berechtigt zur Diskontierung von Dreimonats-
wechseln mit zwei Unterschriften, ferner von Schuldversprechen deutscher
öffentlichrechtlicher Körperschaften mit dreimonatlicher Fälligkeit.

Bank von Krankreich: Berechtigt zur Diskontierung von
Dreimonatswechseln mit drei Unterschriften oder mit zwei Unterschriften
und mit Garantie von lombardfähigen Effekten oder Warrants; die Deckung
braucht nicht vollständig zu sein. Die Wechsel müssen kommerziellen
Ursprungs sein. Seit 1911 ist auch der Diskont von Wechseln zulässig,
die in den Nolonien und im Ausland zahlbar sind.

Desterreichisch-Ungarische Bank: Diskont von
Dreimonatwechseln mit zwei Unterschriften, ferner Diskont von Warrants
und Kupons.

Banca d’Italia: Diskont von Diermonatswechseln mit
zwei Unterschriften, ferner von Staatsschatzscheinen, Warrants, Nupons
und lombardfähigen kreditpapieren.

Russische Staatsbank: Diskont von Wechseln mit zwei
Unterschriften mit sechs-, in manchen Geilen des Reichs mit zwölf-
monatlicher Laufzeit. Der Kinanzminister kann Aufschub der Zahlung
des Wechsels bei genügender Sicherstellung bewilligen.

R e s e r v e b a n k e n der Dereinigten Staaten:
Diskont von kaufmännischen oder landwirtschaftlichen Solawechseln
oder Tratten mit Giro einer RUtgliederbanI mit 90 Tage Laufzeit,- bis zu
einer vom Bundesreserverat festzusetzenden (Quote des Aktienkapitals
        <pb n="159" />
        ﻿148

II. Oer Geldmarkt.

der Bank dürfen landwirtschaftliche Wechsel mit sechsmonatlicher Lauf-
zeit diskontiert werden.

g) Lombardkredite.

Reichsbank: Kür drei Monate auf Gold und Silber; auf Schuld-
verschreibungen einer inländischen öffentlichrechtlichen Körperschaft,
deutsche Pfandbriefe und Kommunalobligationen bis zu 75 % des Rurs-
wertes- auf zinstragende Schuldoersprechen nicht deutscher Städte und
staatlich garantierte ausländische Privatobligationen bis zu 50% des Kurs-
wertes; auf Wechsel mit Abrechnung von mindestens 5%; gegen Ver-
pfändung im Inland lagernder Raufmannswaren bis % des Wertes.

Bank von Frankreich: Auf die Rentenwerte der öffent-
lichrechtlichen Rörperschaften Frankreichs und bestimmten Kolonien,
Aktien und Gbligationen französischer Eisenbahnen, Obligationen des
Credit foncier. höhe der Belehnung bestimmt der Conseil gßnöral.

Ge st erreichisch - Ungarische Bank: Auf drei Monate
gegen Gold und Silber; gegen mündelsichere einheimische Effekten bis
zu 75% des Kurswerts; gegenWechsel auf ausländische Plätze und gegen
inländische Wechsel, auch wenn sie nicht auf Kronen lauten, mit sechs-
monatlicher Laufzeit.

Banca d’Italia: Auf Schatzscheine bis zwei Jahre, auf
Gold undSilber, auf staatliche oder staatlich garantierte Renten, Schuld-
verschreibungen der Grundkreditanstalten, in Gold zahlbare, von Aus-
landsstaaten ausgegebene Effekten und Warrants für vier bis sechs Mo-
nate in höhe von 50 bis 100% des Wertes.

Russische Staatsbank: Darlehen auf inländische Waren
bis zu neun Monaten, auf Warrants, auf Konossements bis zu drei
Monaten und bis 66%% des Werts, auf Ladescheine bis 80%. Sechs-
monatliche Darlehen auf Staatspapiere bis 90 %, Pfandbriefe bis 80,
sonstige inländische Gbligationen bis 75% des Wertes.

R e s er v e b a n k e n der vereinigten Staaten:
Kein Lombardkredit.

b) Effektenkauf.

Reichsbank: Ankauf deutscher Schuldverschreibungen ist ge-
stattet.

B a n c a d’ 11 a 1 i a ; Freie Mittel können bis zu 75% in Effekten
angelegt werden.

Reservebanken der vereinigten Staaten: Ge-
        <pb n="160" />
        ﻿32. Die wichtigsten Bestimmungen der Notenbankgesehe usw. 149

stattet ist der Ankauf von Staatswechseln oder Schatzscheinen einer öffent-
lichrechtlichen Körperschaft mit sechsmonatlicher Laufzeit.

i) Anlagekredite.

Russisch e Staatsbank: Darf auch Wechsel diskontieren, die
für Zwecke künftiger kommerzieller oder industrieller Unternehmungen
bestimmt sind. Sie darf ferner Industriekredite mit alleiniger Unter-
schrift des Schuldners gewähren, wenn diese durch Hypothek, Verpfän-
dung von landwirtschaftlichem oder industriellem Inventar, durch Bürg-
schaft oder anderswie sichergestellt sind. Kredite im Gesamtbetrag bis
zu 300 Millionen Rubel kann sie auch ohne Sicherstellung bewilligen.
Sie kann ferner auf drei Zähre Inventardarleihen erteilen, wenn das
Inventar der Fabrik russischen Ursprungs ist, höchstens bis zur Hälfte
des Inventarwerts und bis zu % des Betriebskapitals; der Kredit für
eine Industrieunternehmung darf 500.000 Rubel nicht überschreiten.
Sie darf auch städtischen Kredit und Anlagekredit an Bauern und Hand-
werker erteilen, langfristige Produktionsdarlehen an Kleingewerbe-
treibende bis zu 600 Rubel pro Kopf.

R e s er v e b an k e n der vereinigten Staaten:
Investitionswechsel sind vom Diskont ausgeschlossen.

Ir) viskontbestimmungen.

Reichsbank: Die Reichsbank darf nicht unter Banksatz dis-
kontieren, sobald dieser 4% erreicht oder überschreitet. Wenn sie unter
Banksatz diskontiert, hat sie dies bekanntzumachen. (Seit 1897 wurde
nicht mehr unter Banksatz diskontiert). Das Diskontrecht der andern
Notenbanken ist eingeschränkt.

Bank von Frankreich: Ueberall in Frankreich hat die
gleiche Bankrate zu gelten.

Oe st erreichisch-Ungarische Bank: Die Diskontie-
rung hat „in der Regel nur" zu dem vom Generalrat einheitlich fest-
gesetzten Zins zu geschehen. Ausnahmen sind nur auf Generalratsbe-
schluß zulässig (nach Anhörung der Interessenkorporationen).

Banea d’Italia: Der Diskontsatz kann mit Regierungs-
genehmigung verändert werden, die Regierung kann auch Veränderung
verlangen. Der Diskont muß gleichmäßig sein, jedoch sind Ermäßi-
gungen bis zu einem Prozent gestattet für Darlehen gegen Wechsel
von Volksbanken und Agrarkreditanstalten, bei Diskont von Warrants
für Seide und Schwefel bis zu einem höchstbetrag. Wenn die Noten-
        <pb n="161" />
        ﻿150

II. Der Geldmarkt.

ausgäbe die Maximalgrenze nicht überschreitet, dürfen Wechsel von
Handelsfirmen und Bankhäusern ersten Ranges unter Banksatz, aber
nicht unter 3% genommen werden. Erneuerung solcher Wechsel ist
verboten.

Russische Staatsbank^Der Diskont kann für verschie-
dene Geschäftsarten und für verschiedene Plätze individuell bestimmt
werden.

R e s er v e b a n k e n der vereinigten Staaten:
Oie viskontbestimmung unterliegt der Bestimmung des Bundesreserve-
rats ; der Diskont muß für alle Wechsel gleichmäßig sein. Bei Bemessung
der Diskontrate ist die Förderung von Handel und Industrie anzustreben.
Der Betrag der Notensteuer ist der Diskontrate zuzurechnen.

l)	Ankauf ausländischer Zahlungsmittel.

Reichsbank: Ankauf von Auslandswechseln und -schecks, aber
nicht von -noten.

Ge st erreichisch- Ungarische Bank: Ankauf von
Ausandswechseln, -schecks und -noten, Abgabe von Schecks und An-
weisungen auf das Ausland, Besorgung von Zncassi im Ausland, Haltung
von Guthaben im Ausland, die zur Führung dieser Geschäftszweige
erforderlich sind.

Banca d’ Italia: Ankauf von Devisen und Bankanweisungen.
Anweisungen auf das Ausland anzukaufen ist nur soweit erlaubt, als
dies zur Sammlung der Reserve und für Staatsschatzoperationen nötig
ist,' für darüber hinausgehende Beträge sowie für Guthaben im Aus-
land ist Genehmigung der Regierung, die auch die Grenzen festsetzt, er-
forderlich. vom Ausland können auf die Bank fünfzehntägige Schecks
und Anweisungen gezogen werden. Oie Bank kann den Einlegern De-
potscheine (vaglia) ausstellen.

Russische Staatsbank: Ziehung auf auswärtige Rorre-
spondenten, Rauf von Devisen, Lieferung von Anweisungen und
Rreditbriefen, Besorgung des Zncassodienstes.

R e s er v e b a n k e n der vereinigten Staaten:
Ankauf von Auslandswechseln mit Giro einer Mitgliedsbank, jedoch
ist von einer Bank regulär nur ein Betrag zu rediskontieren, der 10%
des Ligenkapitals dieser Bank nicht übersteigt. Die Reservebanken
können aus Zm- und Exportgeschäften sechsmonatlich bezogen werden,
doch darf der Gesamtumlauf von Akzepten die Hälfte des Eigenkapitals
der Bank nicht übersteigen. Haltung von Guthaben im Ausland.
        <pb n="162" />
        ﻿32. Die wichtigsten Bestimmungen der Notenbankgesehe usw. 151

m)	Notendeckung,' Noten st euer.

Reichs bank: % des Notenumlaufs muß durch Nietall und
Reichskassenscheine, % durch Wechsel gedeckt sein.

von dem Betrag, von welchem der Notenumlauf die Summe
von Metall, Reichskassenscheinen und Noten anderer Banken um 560,
an den Quartalsschlüssen um 750 Niillionen Mark übersteigt, ist eine
fünfprozentige Notensteuer zu entrichten.

Bank von England: Ungedeckte Noten dürfen im höchst-
betrag von 17.2 Millionen Pfund ausgegeben werden. Im übrigen
metallische Deckung vorgeschrieben.

Bank von Frankreich: Noten müssen metallisch und bank-
mäßig gedeckt sein, höchstbetrag des Notenumlaufs bis zu Nriegs-
beginn 6800 Millionen Kranes.

Oe st erreichisch-Unga rische Bank: 40% de; Noten-
umlaufs muß durch Metall, der Rest bankmäßig gedeckt sein. Devisen
bis 60 Millionen Nronen sind in den Barbestand einzurechnen.

von dem Betrag, um welchen der Notenumlauf den Barvorrat
zuzüglich 600 Millionen Nronen übersteigt, ist eine fünfprozentige Noten-
steuer zu entrichten.

Laves, ck' Italia: Noten und Depositen auf Sicht
sind zu 40% bar zu decken. Die Bardeckung hat zu % aus Gold, zu % aus
Silber zu bestehen. In die Bardeckung dürfen Devisen, ausländische
Schatzscheine und Guthaben im Nusland eingerechnet werden. Die
Summe dieser Beträge darf 11% der ganzen Metalldeckung nicht über-
steigen, die Guthaben bei Nuslandsbanken nicht 3 y2% des gesetzlichen
Notenkontingents. Das Notenkontingentbeträgt 660Millionen Lire. Bei
Ueberschreitung dieses Rontingents (sofern die Noten nicht voll gedeckt
sind) um50Millionen Lire ist eine Notensteuer von %, bei 50bis 100Mil-
lionen von % des Diskonts, bei über 100 bis 150 Millionen der volle
Diskont, bei über 150 Millionen 7%% zu entrichten,' ferner ist eine
Notensteuer von 7%% zu zahlen, wenn die nicht bar gedeckte Noten-
ausgabe 40% beträgt.

Russische Staatsbank: Bei Notenumlauf bis 600Mil-
lionen Rubel ist 50% Golddeckung vorgeschrieben. Bei Notenumlauf
über 600 Millionen ist Volldeckung vorgesehen. Auslandsguthaben
sind dem Metallbestand nicht zuzurechnen.

Reservebanken der vereinigtenStaaten: 40%
Golddeckung für Noten, 35% Golddeckung für Depositen. Sinkt die
        <pb n="163" />
        ﻿152

II. Der Geldmarkt.

Goldreserve unter 40%, so ist eine Steuer bis 1% pro anno zu zahlen,
bis die Reserve auf 32%% sinkt,- sinkt sie unter 32%%, so ist . . . ,

n)	Gewinnverteilung.

Reichsbank: 3%% Dividende, vom Mehrertrag 20% in die
Reserve, bis sie 60 Millionen Mark erreicht (die Reserve dient auch zur
Ergänzung der Dividende auf 3%%)- vom Ueberschutz % an die An-
teilseigner, % an das Reich.

Rank von Frankreich: vom Zinsgewinn bei einem Dis-
kont von 3%% gehört V7, bei über 4% 1/6, bei über 5 % %, bei über 6%
alles dem Staat.

Gesterreichisch-Ungarische Rank: 4% Dividende,
vom Rest 10% in den Reserve- und 2% in den Pensionsfonds, der Rest
je zur Hälfte an Aktionäre und Staat, bis eine 6% Dividende erreicht
ist, dann % an die Aktionäre und % an den Staat bis zur Erreichung
einer 7% Dividende und vom Rest % an die Aktionäre, % an den Staat.
Reservefonds kann zur Ergänzung der Dividende auf 4% herange-
zogen werden.

B a n c a d’Italia: % des Reingewinns, welcher 5% des
Kapitals übersteigt und nicht über 6% hinausgeht, ferner die Hälfte
des Reingewinns über 6% fällt an den Staat.

Reservebanken der vereinigten Staaten: Zu-
nächst 6% Dividende an die Aktionäre. Sei Nichtvollzahlung in einem
Jahre ist in den folgenden Nachzahlungen auf 6% zu leisten, vom dar-
über hinausgehenden Gewinn die Hälfte an den Reservefonds, die
Hälfte an den Staat,- der Staat hat dieses Einkommen entweder zur
Erhöhung der Goldreserve oder zur Schuldentilgung zu verwenden.

o)	Sonstige Lei st ungen an den Staat.

Reichsbank: Verpflichtung unentgeltlich für Rechnung von
Reich und Bundesstaaten Zahlungen anzunehmen und bis zur höhe
der Guthaben Zahlungen zu leisten.

Bank von England: Besorgung des staatlichen Kassen-
dienstes, Verwaltung der Staatsschulden (gegen gesetzlich normierte
Entschädigung).

vom Aktienkapital sind 11.015.000 £ dem Staate geliehen.

Bank von Zrankreich: Zahlt unentgeltlich die Renten-
kupons in Paris und den Zilialen, ist unentgeltlich Rentenemissionsstelle.
Zahlt für das Notenrecht jährlich einen Betrag, der sich aus dem Produkt
        <pb n="164" />
        ﻿33. Uebersicht über die Bestimmungen der Notenbankgesetzgebung. 153

aus der produktiven Zirkulation mit % ergibt, mindestens 2 Millionen Fcs.
hat dem Staat seit 1857 60 Milionen Fcs., ursprünglich zu 3%, seit
1897 zinslos, seit 1878 weitere 80 Millionen, zu 1%, seit 1897 zinslos,
40 Millionen seit 1896 und 20 Millionen seit 1911 zinslos bis 1920
geliehen.

Ge st erreichisch-Ungarische Lank: Zahlungsver-
pflichtung wie die Reichsbank. hat dem Staat für die Dauer ihres Pri-
vilegs 60 Millionen Kr. geliehen.

Ban ca d’Italia: Mutz gegen Hinterlegung von Staats-
renten oder Schatzscheinen dem Staat Gold zu 1%% bis zum höchst-
betrag von 115 Millionen Lire leihen.

Reservebanken der vereinigten Staaten:
Können mit dem Kassendienst des Bundes betraut werden.

33.	Uebersicht über die Bestimmungen der Notenbankgesetzgebung.

Das Sgstem der Monopolnotenbank herrscht in fast allen Kultur-
staaten. Die vereinigten Staaten bilden nur insofern eine Ausnahme,
als sie nach der neuen Bankgesetzgebung über elf Institute verfügen,
die aber in ihrem Territorium das alleinige Notenausgaberecht be-
sitzen. Zn England, Deutschland und Italien sind aus historischen Grün-
den neben der Zentralbank andre Notenbanken belassen worden, die
aber in ihrer Notenausgabe streng begrenzt sind. Die englischen In-
stitute, durchwegs Kleinbanken in der Provinz mit einem Gesamt-
notenumlauf von nur 170.000 £, kommen für den Geldverkehr des
Landes nicht in Betrachts das verschwinden dieser Neste aus der alten
Dezentralisationszeit ist nur eine Frage kurzer Jahre. In Deutsch-
land sind die bagrische, württemb er gische, badische und sächsische Noten-
bank in ihrer Notenemission und Diskontfestsetzung eng eingeschränkt,-
der gesamte Notenumlauf der vier Institute betrug zu Ende 1913 kaum
9% jenes der Neichsbank. von den italienischen Instituten hat die
banca di Sicilia nur lokalen Charakter, der bavco di Napoli dagegen
ist eine ansehnliche Bank geblieben, allerdings mit wesentlich geringerer
Höchstgrenze des ungedeckten Notenumlaufs als die banca d’Italia,
im übrigen aber ohne Einschränkung ihres kvirkungskreises. Dezen-
tralisiertes Notenbankwessn besteht autzer in einigen englischen Kolo-
nien (Kanada) nur in Schottland, wo seit altersher neun mit einander
in Kartellverhältnis stehende Institute Noten ausgeben, doch hat diese
Organisation infolge der Währungsgemeinschaft mit England, der
Giroverbindung der schottischen Banken mit der Bank von England
        <pb n="165" />
        ﻿154

II. Der Geldmarkt.

und der Konzentrierung der Auslandszahlungen für das vereinigte
Königreich in London nur in zweifacher Richtung praktische Bedeutung:
wegen der Ausgabe kleiner Noten im Gegensatz zum englischen Brauch
und wegen der durch die Notenemission gebotenen Möglichkeit der
Errichtung von Zweiganstalten auch in kleinen Orten, in denen wenig
Einlagen zu erwarten sind. Noch immer reicht unter allen Ländern
die Organisation des Bankwesens am weitesten in Schottland in die
Dörfer hinein/ aber seit der Ausbreitung der vepositenkassen der Nredit-
banken sind die vereinigten Staaten, England und Frankreich Schott-
land schon ziemlich nahe gekommen und dieser ehedem so sehr gerühmte
Vorzug der Notendezentralisation hat mit dem starken Zuströmen
billiger Einlagen an Bedeutung verloren. Für die heutige schottische
Lankverfassung ist, so paradox dies auch klingen mag, nicht die Noten-
freiheit, sondern gerade das Monopol charakteristisch: die Unmöglich-
keit der Konkurrenz für andere Lanken gibt den konzessionierten Noten-
instituten seit Generationen das ausschließliche Recht zum Betrieb
aller Nreditbankgeschäfte. —

Oie Notenbank ist in jedem Wirtschaftsgebiet die stärkste Nredit-
institution, ihre Ausschaltung aus dem Zahlungs- und Kreditverkehr
ist undenkbar. Um so eigentümlicher berührt die Kurzfristigkeit der
Privilegiumserteilung in den meisten Statuten. Oie chart6r der Bank
von England wurde im 17. und in der ersten Hälfte des 18. Jahrhun-
derts nur für ein Jahrzehnt erteilt, weil das Parlament seinen Einfluß
auf die Monopolgesellschaft wahren wollte. Man war zu Ende des
17. Jahrhunderts, als die Bank ihr erstes Statut erhielt, in England
in einer Zeit des eben wiedererrungenen parlamentsrechtes und scheute
sich eine obarter auf zu lange Zeit zu gewähren. Oie Rückzahlung der
Staatsschuld an die Lank sollte überdies nach einjähriger Kündigung
erfolgen können und die Rechte der Bank sodann aufhören. Auch diese
heute noch geltende Bestimmung hat historische Gründe: „Derartige
Kündigungsrechte des Staates Korporationen gegenüber waren nicht
ungewöhnlich. Ls war jedoch nicht üblich, von ihnen Gebrauch zu
machen, wenn die Gesellschaft nicht aus ihrem Rechtskreis heraustrat.
Ls war nur eine Drohung, durch welche sie zu gehörigem Verhalten
bewogen werden sollte." (Burnet, History of my own time, Zitat
bei Philippovich, Bank von England S. 36). Oie zehnjährige Befristung
wurde in der Zeit des Erstarkens des wirtschaftlichen Liberalismus
umsomehr beibehalten als man in jenen Tagen irrtümlich die «harter
int Sinn eines Monopols für alle Bankgeschäfte auslegte. Die Er-
neuerungen des Privilegs im 19. Jahrhundert haben drei der gründ-
        <pb n="166" />
        ﻿33. Uebersicht über die Bestimmungen der Notenbankgesetzgebung. 153

lichsten Untersuchungen über die Bankpolitik veranlaßt und im vierten
Jahrzehnt des vorigen Jahrhunderts bei einer Neuregelung die Peels-
akte gebracht; es war das letzte befristete Statut — zehn Jahre später
wurde das Privileg ohne Kixbegrenzung verlängert. Oie Engländer
waren damals zur Ansicht gekommen, daß sie die geeignete Verfassung
für die Notenbank gefunden hätten,- das einjährige Nündigungsrecht,
dessen Bedingung, die Rückzahlung der Schuld von 11 Millionen
Pfund, leicht erfüllbar war, sicherte die Einflußnahme des Parla-
ments. Oie Befristung hatte sich begründen lassen, solange man —
zu Anfang des 18. Jahrhunderts im Monopol ein den Aktionären der
Bank erteiltes Privileg sah oder solange — in der ersten Hälfte des
19. Jahrhunderts — um die Kragen der Zentralisierung oder De-
zentralisierung, der privat- oder Staatsbank gekämpft wurde. England
hatte sich bewußt im Interesse der Volkswirtschaft für die einheitliche
private Notenbank entschieden und nachdem es dieses Sgstem ein Jahr-
zehnt erprobt hatte, sah es zur Befristung keinen Anlaß mehr.

Oie Statuten der Nontinentalbanken hatten von England die
Befristung des Privilegs übernommen und behielten sie bis in die
Gegenwart bei. Oie Erneuerung wurde zum Anlaß genommen Aende-
rungen am Bankgesetz durchzuführen — die Noten zu gesetzlichem
Zahlungsmittel zu erklären, absolut festgesetzte Ziffern, die durch die
Entwicklung sich als zu niedrig erwiesen hatten, zu erhöhen, vornehm-
lich die Maximalziffer des Notenumlaufs bei der Bank von Krank-
reich, das steuerfreie Notenkontingent bei der Reichsbank und Gester-
reichisch-Ungarischen Bank,- gewöhnlich hat die Kinanzverwaltung des
Staates die Gelegenheit benützt ihre Beteiligung an den Gewinnen
der Bank zu erhöhen, mitunter auch außerordentliche Darlehen zu
erlangen.

Ueber die großen Prinzipienfragen aber wird anläßlich der Privi-
legsverlängerung heute nicht mehr gekämpft. Oer Kall der Auflösung
der Zentralbank, der sich 1836 in den vereinigten Staaten ereignete,
wäre in unsern Tagen außer in Nriegszeiten nirgends denkbar. Es handelt
sich nicht mehr um Bestand oder Nichtbestand der Bank —die Verweige-
rung der prioilegiumsverlängerung durch eine parlamentsmehrheitwürde
jede Regierung in die größte Verlegenheit setzen — sondern lediglich um
Oetailfragen, die auch sonst im gesetzlichen lveg erledigt werden könnten,
ohne daß ein bestimmter Termin für Neuaufrollung aller Kragen
gestellt wäre. Das Reich mit stärkst ausgebildetem Parlamentarismus
hat auf die Kixierung des Privilegs verzichtet und die Nachahmung
dieses Verzichts auf dem Nontinent würde viel zwecklose Beratung,
        <pb n="167" />
        ﻿156

II. Der Geldmarkt.

in manchen Reichen (Gesterreich-Ungarn) auch staatsrechtliche Schwieria-
keiten sparen. —

In der äußeren Verfassung der Notenbanken bilden die Bank
von England und die Russische Staatsbank die stärksten Gegensätze.
Oie Leitung der Bank von England erfolgt ohne jede Einwirkung der
Regierung. Obwohl die Bank gerade der engen Verbindung mit der
Zinanzverwaltung des Staates ihr rasches Emporblühen in den ersten
Jahrzehnten ihres Bestehens zu danken hatte, hat die Regierung nie
den versuch gemacht, Einfluß auf die Bank zu gewinnen, auch nicht
im 19. Jahrhundert, als sich die Position des Staates zur Bank ver-
schoben hatte und das Darlehen an den Staat nicht mehr als große,
von niemand anderm zu gewährende Leistung, sondern nur noch als
historische Kuriosität erschien. Die Unabhängigkeit der Bank wurde
in den Tagen des Kriegs mit Napoleon als wertvoll für die Aufrecht-
erhaltung des Kredits empfunden und auch in der Folgezeit fand sich
selbst in der Zeit schwerer Angriffe gegen die Notenbank keine Stimme
für stärkere Intervention des Staates bei Leitung des Unternehmens.
Den strikten Gegensatz hiezu bildet die Russische Staatsbank, die ein
staatliches Institut ist, jedoch mit einem Reglement nach Art der Bank-
gesetze der andern Notenbanken, hinsichtlich der Deckungsbestimmungen
der für ihren Widerpart geltenden peelschen Bankakte nachgebildet.
Auf dem Kontinent wurde in früheren Jahrzehnten der Gedanke der
Staatsbank oft erwogen, die Verschärfung der politischen Verwicklungen
hat ihn aber mehr und mehr zurückgedrängt. Eine Staatsbank ist im
Krieg dem Zugriff des Feindes ausgesetzt, während eine Aktiennotenbank
wenigstens nach völkerrechtlichen Grundsätzen als privatunternehmen
anzusehen ist. Eine Staatsbank wird bei Krisen, die den Staat treffen,
weit weniger vertrauen genießen als eine Privatnotenbank, da die
Annahme nicht von der Hand zu weisen ist, daß der Staat die Rkittel
der Bank für seine Zwecke ausnützen würde, ohne daß ihm ein Wider-
stand entgegengesetzt werden könnte. Das Notrecht des Staates über
die Zentralbank geht in Kriegszeiten weit und in der Gegenwart zeigt
sich die Tendenz es auszudehnen. Aber der Kreditgewährung an den
Staat muß auch in solchen Tagen eine Grenze gesetzt werden, wenn
nicht Entwertung des Geldes eintreten soll. Neuerdings mehren sich
die Stimmen, die unbegrenzten Eintritt der Notenbank für die Ver-
pflichtungen des Staats im Kriegsfall befürworten- die Beschränkung
der Notenbanktätigkeit auf Geldmarktkredite wird in Kriegszeiten für
doktrinär gehalten: Wechsel- und Effektenkredit seien ja doch in der-
artiger Zeit nicht liquide Aktiven, da die Wechsel nicht eingelöst und die
        <pb n="168" />
        ﻿33. Uebersicht über die Bestimmungen der Notenbankgesetzgebung. 157

Effekten bei Kreditkündigung nicht realisiert werden könnten. Aber
auch wenn dies zutrifft, ist doch der Kredit an den Staat anders aufzu-
fassen als Wechsel- und Lombardkredit: die Notenbank mag, um den
Kreditbanken die Rückzahlung der Depositen zu ermöglichen, eine un-
gewöhnlich große Menge von Wechseln rediskontieren oder Effekten
lombardieren und sie wird dadurch nur ihre Note an Stelle des Depo-
situms setzen: der ängstliche Kaufmann wird statt mit Scheck mit Noten
zahlen, der furchtsame und dumme Sparer wird in seine Kasse statt
des Sparbuchs ein Notenportefeuille legen. Oie Notenbank muß mehr
Noten emittieren als gewöhnlich und die Laufzeit derselben wird na-
mentlich im Thesaurierungsfall sehr lang sein. Aber die Gesamtsumme
des in der Volkswirtschaft zirkulierenden Geldes wird durch die Sub-
stituierung der Note an Stelle des Depositums nicht vermehrt und
auch die Summe der Zahlungen nicht geändert. Oie Mehrausgabe
von Noten, respektive erhöhte Diskontierung und Lombardierung
zur Hilfeleistung für die Kreditbanken bewirkt somit nicht Inflation,-
ebensowenig ist dies beim erhöhten Bedarf an Betriebskredit bei den
Kriegsmittelindustrien der Fall. Die Gewährung von Kredit an den
Staat schafft aber neue Zahlungsmittel, ohne neue wirtschaftliche Werte
hervorzurufen. Oie Gewährung derartiger Kredite in einem im Der- '
hältnis zum gesamten Geldumlauf beträchtlichen Umfang ist geeignet
eine Preisteuerung hervorzurufen und das vertrauen in die Noten-
bank gerade in einem Zeitpunkt zu erschüttern, wo dieses am wenigsten
zu entbehren ist. Bei Eintritt wirtschaftlicher und politischer Ruhe
werden die Wechsel wieder eingelöst, der Staatskredit der Bank aber
nur dann zurückgezahlt, wenn dis Nköglichkeit einer Anleiheemission
besteht. Eine „Refundierungsanleihe" ist aber nach unglücklichem
Krieg mit Erfolg nur durchführbar, wenn nicht weiteres Sinken des
Geldwerts befürchtet wird. Die Wiederaufrichtung der Staatsfinanzen,
das Emporarbeiten der Wirtschaft ist bei Ueberlastung der Notenbank
mit Staatskrediten unmöglich. Der widerstand gegen jenes Maß der
Inanspruchnahme durch den Staat, welches den Geldwert und das
vertrauen zur Notenbank beeinflussen könnte, ist gerade in kritischen
Tagen die wichtigste und schwerste Pflicht der Bankleitung. Gambetta
hat in der Kriegszeit von 1871 die Bank von Frankreich in Stücke zu
schlagen gedroht, wenn sie ihm nicht alle erforderlichen Mittel bewillige,
aber die Bankleitung ließ sich nicht einschüchtern und ihre vorsichtige
Zurückhaltung kam nach Beendigung des Kriegs der französischen
Wirtschaft außerordentlich zugute. Zede andere Form der Kapital-
beschaffung, selbst Zwangsanleihen sind der Ueberlastung der Noten-
        <pb n="169" />
        ﻿158

II. Der Geldmarkt.

bank mit Staatskrediten vorzuziehen. 3n vorbildlicher Weise hat sich
England in den zwei Jahrzehnten des Kriegs mit Napoleon an diesen
Grundsatz gehalten. Die Notenbank in Kriedenszeiten mit derartigen
Krediten zu verschonen, wird heute allgemein als Notwendigkeit ange-
sehen,- eine Ausnahme macht nur Frankreich, das gegen den Wider-
stand seiner hervorragendsten Theoretiker bei jeder Privilegs erneu erung
unentgeltlichen Staatskredit von der Lank verlangt. Der Zinsen-
unterschied gegenüber einer Anleihe wiegt nicht den Nachteil der Ein-
schränkung der Bewegungsfreiheit des Zentralinstituts auf. Immerhin
sind die Beträge, um welche es sich hier handelt, im vergleich zu den
genannten Kreditgewährungen der Bank gering. Oie Reichsbank
und Gesterreichisch-Ungarische Bank sind in der Kreditgewährung an
den Staat auf den Schatzwechseldiskont beschränkt und überdies ist eine
Einflußnahme der Aktionäre auf diese Geschäfte vorgesehen, die freilich
bei der Struktur der beiden Institute praktisch wenig Bedeutung besitzt,
vie Begrenzung der Nreditgewährung auf Schatzwechseldiskont schränkt
die Beziehung zwischen Notenbank und Staat auf den kurzfristigen
Kredit ein, allerdings ohne eine Höchstsumme festzusetzen. Wie die
Reichsbankausweise in den Jahren vor der Reichsfinanzreform zeigen,
sichert die Bestimmung nicht immer vor einer starken, fortdauernden
Inanspruchnahme.

Gegen die volle Abhängigkeit der Notenbankleitung vom Staat
sprechen somit sehr ernste Momente. In Reichen mit glücklicher ge-
schichtlicher Vergangenheit, geordneter Zinanzverwaltung und Ein-
flußlosigkeit der politischen Parteien auf die Besetzung der Staats-
institute ist man geneigt den Ernst dieser Gründe zu unterschätzen,
zumal in normalen Zeiten der Staatseinfluß vielen die unparteiische
Leitung der Bank besser zu gewährleisten scheint als die Führung durch
eine Privatdirektion. Auf dem Nontinent wird dementsprechend auch
überall die entscheidende Persönlichkeit in der Bankleitung — der Gouver-
neur in Frankreich, der Präsident in Deutschland — von der Regierung
ernannt, der Generaldirektor in Italien, der Generalsekretär in Gester-
reich-Ungarn von ihr bestätigt. Die Aktionäre haben nur in Krankreich
wirklichen Einfluß auf die Geschäftsführung, bei der Reichsbank ist
ihre Mitwirkung zu einer beiratähnlichen Tätigkeit herabgedrückt und
auch in den andern Reichen ist ihr Wirken von dem eines gewöhnlichen
Aufsichtsrats nicht sehr verschieden. In den Distriktbanken der ver-
einigten Staaten ist dagegen den Aktionären ein starker Einfluß ein-
geräumt, der voraussichtlich auch ausgeübt werden dürfte.

Die Generalversammlungen der Notenbank sind ebensosehr Kor-
        <pb n="170" />
        ﻿33. Uebersicht über die Bestimmungen der Notenbankgesetzgebung. 169

malität wie die Generalversammlungen überhaupt und die den Aktio-
nären zuerkannten Rechte werden von denjenigen ausgeübt, die die
Rontrole über die Aktien sich sichern können. Dementsprechend haben
die Kreditbanken in den meisten Ländern in den Conseils die entschei-
dende Position erlangt: im Zentralausschuß der Reichsbank spielen
sie die wichtigste Rolle, in England besetzen nach traditionellem her-
kommen die großen Zinanzbankhäuser den verwaltungsrat der Bank
von England, in Amerika werden die Rreditbanken ein Drittel der Auf-
sichtsratsmitglieder der Notenbanken stellen; dagegen werden die
englischen Depositenbanken in die Derwaltung der Bank von Eng-
land nicht aufgenommen und in Oesterreich-Ungarn ist den Banken
überhaupt gesetzlich der Eintritt in den Generalrat der Notenbank
verwehrt. Das englische herkommen hat seine Ursache im Rivalitäts-
gefühl zwischen der Notenbank und den Depositenbanken, das öster-
reichische Gesetz wollte verhindern, daß die hauptsächlichsten Rredit-
nehmer der Notenbank — die Rediskontierung ist in Oesterreich stark
ausgebildet — Einfluß auf die Leitung des Gläubigerinstituts erhalten.
Mehrere Staaten — so Zrankreich und die Union — haben der Industrie
und Landwirtschaft ein Vertretungsrecht in der Derwaltung einge-
räumt.

Die reinen Kreditbanken haben Interesse an hohem Zins, da die
Vergütung für einen Teil der fremden Gelder dem Steigen der Bank-
rate nicht in vollem Maß entspricht, allerdings aber nur soweit dadurch
die Inanspruchnahme nicht eingeschränkt wird. Die Zinanzbanken
dagegen haben namentlich zur Zeit des Herausbringens neuer IVerte
Interesse an niedrigem Zins. Den Banken des Kontinents, die beide
Tgpen des Kreditgeschäfts vereinen, gibt die Individualisierung des
Zinses nach Kreditarten die Möglichkeit innerhalb bestimmter Grenzen
gleichzeitig durch niedrigen Effektenzins die Emission von Werten zu
erleichtern und im Kontokorrentgeschäft eine hohe Bankrate auszu-
nützen,- sie sind an hohem Zins interessiert, soweit nicht dadurch die
Kreditinanspruchnahme eingeschränkt und das Effektenemissionsgeschäft
erschwert wird: Handel, Landwirtschaft und Industrie haben stets
Interesse an niedrigem Zins.

Der Einfluß der Vertreter dieser Lerufskreise auf die Bankleitungen
ist in den einzelnen Reichen verschieden: er ist am geringsten in der
Reichsbank, stärker in der Bank von Zrankreich, deren gleichmäßige,
niedrige Rate auch durch die Rücksichtnahme auf die der Industrie an-
gehörigen Rvgents bestimmt wird, am stärksten aber in England, wo
die Herrschaft des Eitgeinflusses in der Bank unverkennbar ist; allerdings
        <pb n="171" />
        ﻿160

II. Der Geldmarkt.

nicht mehr in dem Sinn, wie es die Angriffe im dritten Jahrzehnt des
vorigen Jahrhunderts behaupteten, daß der Zins im Interesse des
Privatgeschäfts der leitenden Kinanzhäuser bestimmt würde — drei
Generationen des Reichtums haben das Verständnis für die Pflichten
einer halb öffentlichen Stellung gestärkt —-, aber doch durch unbewußte
Uebertragung der in der Kinanzpraxis herrschenden Anschauungen auf
die Leitung des Noteninstituts. Der Nlangel einer stabilen Diskont-
festsetzung, der rasche Wechsel der Kate nach Jahreszeiten, die Zurück-
weisung der Wechsel der Auslandsbanken, aber auch die Abneigung
gegen die kleine Note sind aus dem Gedankenkreis des Londoner Kinanz-
mannes zu erklären.

Die Ausschließung der Kreditbanken aus der Verwaltung des
Noteninstituts, wie sie Oesterreich vorgenommen hat, erhält durch
die Interessengegensätze, die sich zeitweise bei Bestimmung des Wechsel-
diskontsatzes und in der Krage der Giroguthaben in neuerer Zeit zwi-
schen beiden ausgebildet haben, scheinbar erhöhte Berechtigung,- wie
man aber wohl als allgemeine Erfahrungsregel konstatieren kann,
sind Verwaltungsräte der Noteninstitute ohne Zuziehung von Bank-
fachleuten infolge mangelnder Sachkenntnis völlig einflußlos,- das zeigt
sich auch bei den lokalen Verwaltungsräten, die von den Filialleitern
überall als Störung, nicht als Hilfe empfunden werden.

Aber auch der Staat ist in der Zinspolitik von Eigeninteressen
nicht frei. Eine stattliche Reihe von Diskontermäßigungen bei den
Notenbanken ist durch die Rücksicht aus bevorstehende Rentenemissionen
veranlaßt worden. In Italien steht sogar der Regierung das Recht zu
Diskontänderung zu verlangen.

Es ist eine Krage des Charakters der Bankleiter, ob es gelingt
mit Zurückdrängung aller Privatinteressen eine Zinspolitik zu treiben,
die ausschließlich auf die Liquidität der Notenbank Rücksicht nimmt.
Das schwierige Problem der Sicherung der Unabhängigkeit der Noten-
bankleitung sowohl der Regierung wie den wirtschaftlichen Interessen-
gruppen gegenüber ist organisatorisch in keinem Staat befriedigend
gelöst worden. —

Die Geschäftszweige sind in allen Reichen außer England gesetzlich
vorgeschrieben. Beim Wechseldiskont ist die Korderung der dritten
Unterschrift in Krankreich und Belgien stark gemildert worden, immer-
hin sind diese beiden Institute, aber auch die Gesterreichisch-Ungarische
Bank überwiegend Rediskontierungsanstalten. Warrantdiskontierung
fehlt noch in manchen Bankgesetzen, namentlich bei der Reichsbank,
mehr aus historischen als vernunftgründen. Italien und vornehmlich
        <pb n="172" />
        ﻿33. Uebersicht über die Bestimmungen der Notenbankgesetzgebung. 161

Rußland lassen mehr als dreimonatliche Laufzeit zu. vis Lombard-
kredite mit verschiedener Laufzeit sind auf heimische, besonders gesicherte
Rentenwerte, in Deutschland und Italien auch auf bestimmte Auslands-
werte zugelassen. Vas ausländische Devisen- und Anweisungsgeschäft
ist bei den kontinentalen Instituten außer bei der Bank von Frankreich
geregelt. Die belgische Nationalbank hatte die Pflicht, für Staatsrech-
nung unter ihrer Garantie Devisen zu kaufen, die andern haben nur ein
Recht, dies zu tun,' die Gesterreichisch-Ungarische Bank darf bis zu 60 Mil-
lionen Kronen Devisen in die Gold-, die banca d’Italia Devisen, Aus-
landsguthaben und ausländische Schatzscheins ohne Begrenzung in
die Rotendsckung einrechnen, sie bedarf aber, sobald diese Beträge ein
bestimmtes Maß überschreiten, der Regierungsgenehmigung. Unbe-
grenzte Einrechnung von Auslandsguthaben und Devisen ist bisher
keiner Notenbank gestattet. Die Bestimmungen über die Einrechnung
der ausländischen Zahlungsmittel sind in den Reichen mit Goldzirku-
lation strenger, da die Devise bei starken Noteneinlösungen aus Gold-
bedürfnissen des innern Verkehrs versagen muß. Der Vevisenbesitz
ist aber auch in den andern Staaten mit Recht begrenzt, weil die La-
sierung der Währung auf Auslandsforderungen bei Krisen oder kriege-
rischen Verwicklungen in mehreren Schuldnerstaaten ernste Bedenken
bietet. Oie Bestimmungen über die Notendeckung sind an anderer
Stelle erörtert worden.

Außerordentlich verschieden sind die gesetzlichen Bestimmungen
über die Bankrate. Die Bank von England hat auch hierin vollkommene
Freiheit und sieht in ihrem veröffentlichten Satz nur eine Durchschnitts-
ziffer, von der so viel Ausnahmen gemacht werden, daß die Rate kaum
als Regel angesehen werden sann; in den Filialen diskontiert sie meist
unter Banksatz. Oer russischen Staatsbank ist es ausdrücklich erlaubt
nach Gegenden und Kreditarten ihre Rate zu ändern. Zn Amerika
bestimmt jede einzelne der elf Vistriktsbanken ihren Diskontsatz selb-
ständig, allerdings unter Einflußnahme des Bundesreserverats, der
dadurch sowie durch die Oiskontbestimmung bei Rediskontierungen
zwischen den einzelnen Vistriktsbanken auf eine Annäherung der Raten
hinwirken kann. Deutschland, Gesterreich-Ungarn, Frankreich und
Italien haben Einheitssatz, die legal in einzelnen Reichen zugelassenen
Ausnahmen werden praktisch nicht angewendet.

Die Durchführung eines Einheitssatzes mag in Reichen von der
gewaltigen Ausdehnung Rußlands oder der vereinigten Staaten
schwierig sein. Zwischen Stettin und Lindau sind die wirtschaftlichen
Verhältnisse nicht so sehr verschieden,' aber der Kaufmann in Wladiwostok

S o m a r y, Bankpolitik.	\\
        <pb n="173" />
        ﻿162

II. Der Geldmarkt.

oder in Samarkand arbeitet unter ganz andern Verhältnissen als sein
Mitbürger an der deutsch-russischen Grenze,- Art und Rückzahlung
der Wechsel sind so verschieden, daß eine Oifferierung gerechtfertigt
erscheint. In den vereinigten Staaten dagegen ist ungeachtet der
räumlich so großen Ausdehnung der Unterschied der wirtschaftlichen
Kultur nicht ebensogroß,- immerhin haben bisher die Zinssätze in den
einzelnen Staaten außerordentlich geschwankt. So betrug das Zeitgeld
im Durchschnitt in West-Virginia 4.82%, in Oklahoma 12.60% (Laugh-
lin, Zitat bei Hauser, Die amerikanische Bankreform). Einheitssatz
für das Unionsgebiet war von der Aldrichkommission geplant und
wäre auch durchführbar. Nach dem neuen Gesetz wird die Annäherung
an den Einheitssatz von der Tüchtigkeit des Bundesreserverats ab-
hängen.

Zn Deutschland ist die Reichsbank seit 1897 zum Einheitssatz über-
gegangen. Der Diskont zur privatrate hat die Vermehrung der Bank-
akzepte begünstigt und zu einer für die Notenbank unerwünschten
Zurückdrängung des Warenwechsels beigetragen. Auch Krankreich und
Oesterreich halten am Einheitssatz fest, Italien weicht davon nur in
seltenen Källen ab. Die italienische Gesetzgebung gestattet sehr in-
teressante Ausnahmen zu Gunsten einzelner notleidender Industrie-
zweige^ indes scheint in derartigen Källen weniger niedriger wechsel-
als niedriger Kontokorrentzins nötig zu sein.

Der Einheitssatz ist der Struktur der einheitlichen Notenbank allein
angemessen: die Verleihung der Mittel, die sich die Notenbank auf
Grund ihres Monopols beschafft, darf nicht zu Konditionen erfolgen,
deren höhe in jedem einzelnen Kall vom Gutdünken der Notenbank-
leitung abhängt. Dem Monopol entspricht überall eine öffentlich-
rechtliche Regelung des Preises,- bis zur Mitte des vorigen Jahrhunderts
bestand eine Höchstgrenze für den Banksatz, seitdem diese gefallen ist,
kann nur in der Gleichmäßigkeit des Preises das Korrelat für das Mono-
pol gefunden werden, vom Satz der Notenbank hängen auch die Be-
dingungen für die übrigen Kredite ab, und diese können nur dann im
Land einander angenähert werden, wenn die Notenbank einen Ein-
heitssatz hat. Die Schaffung gleichmäßiger Konkurrenzbedingungen
im einheitlichen Wirtschaftsgebiet ist aber eine Hauptaufgabe des mo-
dernen Staates, und er kann sie nur durchführen, wenn er die Zest-
setzung der Bankrate nicht als privatwirtschaftliche Angelegenheit des
Noteninstituts auffaßt. —

Die Zentralbanken Europas sind aus den finanziellen Bedürf-
nissen des Staates heraus entstanden,- die beiden letzten Generationen
        <pb n="174" />
        ﻿33. Uebersicht über die Bestimmungen der Notenbankgssetzgebung. 163

haben dieses Verhältnis mehr und mehr gelockert und jene alten Schul-
den zu historischen Erinnerungen werden lassen. Oie Gesetzgebung
seit Mitte des vorigen Jahrhunderts war bestrebt, eine Ligensicherheit
der Note durch Erhaltung der Liquidität der Bant zu schaffen und dies
hat durch jahrzehntelange Wirksamkeit das vertrauen in die Zentral-
institute so sehr gehoben, daß in Zriedenszeiten der Rückhalt des Staates
heute unnötig wäre- denn Suspensionen der Bankakte, die sich vereinzelt
als erforderlich erwiesen haben, sind nicht als staatliche Hilfe zu bezeich-
nen, sie sind nur eine Ermächtigung, die ein für allemal doktrinär fest-
gesetzte Liquiditätsgrenze zu überschreiten. Manche Anhänger der
Rnappschen Schule leiten die allgemeine Annahme der Banknoten
aus dem gesetzlichen Zwang, der Annahmepflicht der Staatskassen,
der Ueberzeugung des Publikums, daß die Noten „staatliches Geld"
seien her. Vas kann bei historischer Betrachtung nicht ausrecht er-
halten werden. Oie Noten der Banken wurden vom Publikum ange-
nommen, lang ehe sie legal teväer wurden — in Deutschland zum Bei-
spiel wurden sie dies erst 1909 —, ja auch lang ehe für ihre Ausgabe
gesetzliche Normen überhaupt bestanden. Oie Bank von England war
durch eineinhalb Jahrhunderte unter keine veckungsregel gestellt und
kein Gesetz bestimmte die Art ihrer Rreditgewährung. Und wenn man
bei ihr auch eine enge Verbindung mit dem Staat konstatieren konnte,
bei den Banken in der englischen und deutschen Provinz, deren Noten
das Publikum bereitwillig nahm, war dies nicht der Fall. Oie Leistung
des Staats für die Notenbank besteht in der Gewährung der Ausschließ-
lichkeit des Notenemissionsrechtes und in der Sicherung der Annahme
der Noten in Rriegszeiten.

Oie Verbindung der Zentralbanken mit den Finanzen des Staates
ist locker, jene mit der Rassenverwaltung des Staates dagegen immer
enger geworden. Oie Bedeutung dieser Verbindung für die Entwicklung
des Geldmarkts ist von der Literatur erst in neuerer Zeit erkannt worden.
Oie beiden entgegengesetzten Entwicklungen dieses Verhältnisses zeigen
England und die vereinigten Staaten: während der englische Staat
durch den Anschluß seiner Rassen an die Notenbank schon im 18. Jahr-
hundert nach dem Wort Bagehots den Londoner Geldmarkt geradezu/
geschaffen hat, hat die Bundesregierung der Union durch die Selbständig-
keit ihres Treasury den New porker Markt ein Menschenalter hindurch
schwer bedroht.

In England ist die Notenbank Grgan der staatlichen Rassenver-
waltung,' jedes Zentralamt der Verwaltung eines Einnahmezweigs
hat ein Ronto bei der Bank, welchem alle eingehenden Gelder gut-

11«
        <pb n="175" />
        ﻿164

II. Oer Geldmarkt.

geschrieben werden, von den Einzelkontis findet Uebertragung auf das
LxvKeguer-Ronto, das Staatszentralkonto statt, in welchem sich die ge-
samten Einnahmen des Staats vereinen und von welchem alle Zahlungen
ausgehen, vie tionzentrierung auf dem Lxelieguer-Uonto bietet die
Möglichkeit vollständiger Uebersicht über Stand und Bewegung der
öffentlichen Gelder, die Rassenführung durch die Bank vermindert
Bargeldzahlungen, die infolge der zeitlichen Nonzentrierung der wich-
tigsten Abgabe, der Einkommensteuer, für die kleine Reserve der Bank
um so empfindlicher wären, vie Verbindung der staatlichen Geld-
verwaltung mit der Bank wurde in einer Zeit relativ geringer Ent-
wicklung des Bankzahlungsverkehrs durchgeführt.

Zn den vereinigten Staaten vollzog sich eine entgegengesetzte
Entwicklung. Nach dem Bankkrach von 1837 hatte die Bundesregierung
das vertrauen zu den Banken verloren. Um selbst nicht bei Zusammen-
brüchen der Banken Verluste zu erleiden, errichtete sie das Independent
Treasury, an welches zunächst %, später alle Zahlungen in Bargeld
geleistet werden sollten. 1846 wurde das 8ubtreasury-Amt errichtet:
es wurde untersagt die Guthaben des Bundes zu verleihen oder zu
deponieren; die Bezahlung der öffentlichen Abgaben durfte nur in
Metall oder Treasury notes erfolgen. Vas Independent Treasury
war somit in doppelter Hinsicht von den Banken getrennt, hinsichtlich
der Währung (die Verwendung von Banknoten für Zahlungen an
den Staat war unzulässig) und hinsichtlich der Deponierung der Gut-
haben. Oie volle Unabhängigkeit dauerte bis zum Beginn des Se-
zessionskriegs,- 1863 wurde Deponierung der Guthaben mit Ausnahme
der Zolleinnahmen bei den Nationalbanken gegen Sicherstellung durch
Unionsrente gestattet, bald darauf die Noten der Nationalbanken für
alle Zahlungen außer Zollabgaben und Staatsschuldzinsen zugelassen.
Die Verbindung mit den Banken wurde in den neunziger Zähren
des vorigen Jahrhunderts und namentlich seit 1903 immer enger ge-
knüpft: die Zahl der Banken, bei denen deponiert werden konnte, wurde
vermehrt, die Zolleinnahmen einbezogen, die Sicherstellung für die
Guthaben wesentlich erleichtert. Es blieb aber der schwere Uebelstand
bestehen, daß große Beträge der Währung der Treasury, einer büro-
kratischen Behörde, nicht einer Bank zuflössen und daß Auszahlungen
nicht zu jenen Zeiten erfolgten, in weichender Geldmarkt Mittel benötigte,
sondern zur Zeit der Zälligkeit der Verpflichtungen des Bundes. Der
Schatzsekretär hatte es zwar in seiner Hand, durch Vorleistung derartiger
Zahlungen dem Markt zu Hilfe zu kommen, doch hatte er hiebei nicht
volle Sicherheit, da er ja dem Markt vollkommen fern stand und
        <pb n="176" />
        ﻿34. Die Struktur der führenden Geldmärkte.

165

außerdem waren die ihm zur Verfügung stehenden Mittel begrenzt. Das
neue Bankgesetz ermächtigt den Schatzsekretär, die Einnahmen der Regie-
rung bei den Bundesreservebanken zu deponieren und Zahlungen durch
Schecks zu leisten. Dadurch ist der entscheidende Schritt zur Aushebung
der Trennung zwischen Banken und Schatzamt getan, wenngleich auch
die jetzige Reform hinter dem englischen Zustand weit zurückbleibt. —

Belgien, die Niederlande und Italien haben die verbanklichung
der Staatskassen nach englischem Muster durchgeführt, Belgien mit
einer eigentümlichen Organisation, derzufolge bei jeder Niederlassung
der Nationalbank ein Staatsbeamter zur Regelung des Kassendienstes
eingesetzt ist. Oesterreich hat in den letzten Zähren seinen Kassendienst
der Postsparkasse übertragen, die selbst wieder dem Giroverkehr der
Gesterrsichisch-Ungarischen Bank angeschlossen ist, ein Sgstem, dem
infolge der Dezentralisierung der Postsparkasse und der starken Aus-
breitung ihres Scheckverkehrs große Vorzüge innewohnen.

Im Deutschen Reich verhindert die einzelstaatliche Organisation
die Zentralisierung der öffentlichen Gelder bei der Notenbank. Nur
das Reich und einzelne kleinere Bundesstaaten haben engeren Verkehr
mit der Reichsbank, der sich aber noch immer auf einen gut ausgebildeten
Girodienst beschränkt,' der Nassendienst ist zwar vereinfacht worden,
ist aber noch immer genügend schwerfällig und umfangreich. Preußen
und Bagern haben ihre Sonderbanken, die Leehandlung und die König*
liche Bank, arbeiten aber gleichfalls mit selbständigen Kassen und ohne
die in England vorbildlich geschaffene Zentralisation. Gewöhnung und
Pedanterie setzen Reformen, die auch bisher noch nie ernstlich geplant
wurden, Hindernisse in den Weg. Aus den gleichen Ursachen hat bisher
Zrankreich die Krage nicht vorwärts gebracht, obwohl durch die Teil-
nahme der reoeveurs gensr^ux an der Verwaltung der Notenbank
eine Anregung zur organischen Verbindung von Kassen und Bank
gegeben sein sollte.

34.	Die Struktur der führenden Geldmärkte.

Die wichtigsten Geldmärkte der Gegenwart sind jene von London,
Paris und Berlin,- sie haben internationale Bedeutung. Der Markt
von New Port kam bisher als Gläubiger des Auslands nur ausnahms-
weise in Betracht. Unter den Gläubigermärkten hat Amsterdam sich
eine gewisse Bedeutung gewahrt. Wien, Petersburg und die italie-
nischen Plätze haben nur lokale Wirksamkeit.

Die Schaffung einer Zentralnotenbank hat fast in allen Reichen
        <pb n="177" />
        ﻿166

II. Der Geldmarkt.

die Vereinheitlichung des Geldmarkts im engern Zinn zur Folge gehabt.
Die in Europa noch vorhandenen lokalen Märkte wie in Frankfurt,
Budapest, Moskau entbehren der Selbständigkeit der Preisbildung.
Line Ausnahme machten bisher die Schweizer Plätze und noch gegen-
wärtig Antwerpen, vie vereinigten Staaten besaßen keinen zentralen
Geldmarkt und werden ihn auch nach der Bankreform kaum gewinnen.

Fm letzten Jahrzehnt ist die Bedeutung von Paris als internatio-
nalem Markt für Wertpapiere besonders stark hervorgetreten. Für
den internationalen Warenkredit hat London seine Führerrolle behal-
ten, für die sonstige Kreditgewährung ist es auf dem Kontinent hinter
Paris zurückgetreten.

Oer Londoner Geldmarkt.

vie Organisation des Londoner Geldmarkts ist nur historisch zu
erklären. Würde heute im Hinblick aus die zu leistenden Aufgaben
der Geldmarkt rationell konstruiert werden, so würde niemand ihm die
derzeitige Form geben.

Wohl das eigentümlichste Moment des Londoner Marktes ist der
Gegensatz der Stellung der Eitg als internationalen Geldmarkts und
der Organisation der hauptsächlichsten Geldgeber, der Depositenbanken,
als fast rein englischer Institute, vie Depositenbanken in England
sind bis vor kurzem nationale Institute gewesen. Nichts in ihrer Or-
ganisation ließ darauf schließen, daß sie einem Weltreich angehörten.
Zwischen ihnen und den Kolonien bestand keine Beziehung, vom inter-
nationalen Kredit- und Effektengeschäft hielten sie sich bis vor nicht
langer Zeit fern, vis Ansichten der Direktionen der Banken über die
einzelnen Kredits und die Betätigungsmöglichkeit eines Kreditinstituts
waren von jenen Zosiah Ehilds im 17. Jahrhundert nicht sehr ver-
schieden und für die Provinzinstitute hat noch gegen Ende des 19. Jahr-
hunderts Rae ganz ähnliche Regeln ausgestellt wie fünf Menschen-
alter vorher sein Vorgänger Martin.

Der Reichtum des Landes und die ausgezeichnete Organisation
der Depositensammlung führten den Banken sehr starke Mittel zu,
von denen eine in der letzten Generation stets wachsende Ouote im
heimischen Kreditgeschäft nicht Verwendung finden konnte. Dieser
Umstand sowie die Notwendigkeit gegenüber der hohen Depositen-
summe besonders liquide Anlagen zu suchen führte zu einer immer
stärkeren Verwendung von Einlagen auf dem Londoner Markt, wo
das stark entwickelte internationale Geschäft Gelegenheit zu liquiden
        <pb n="178" />
        ﻿54. Oie Struktur der führenden Geldmärkte.

467

Anlagen in großer Menge bot. Bei der Unkenntnis der außerenglischen
Verhältnisse nahmen die Bankleiter das ausländische Wechselmaterial
nicht direkt, sondern durch Wechsel-Broker an, die durch Wechselunter-
schrift mit ihrer Existenz für sorgfältige Auswahl bürgten, vie Tätigkeit
der brolcers war noch vor einem Vierteljahrhundert viel wichtiger als
heute. Seitdem von England aus Banken in den Kolonien, in Lhina
und Südamerika gegründet wurden (colonial und koreign bavks) und
seitdem die überwiegende Mehrzahl der großen Auslandsbanken Zweig-
niederlassungen in London errichtet haben, ist die kritisierende Tätigkeit
auf diese Banken übergegangen, ver bioker prüft nicht mehr die
Unterschriften auf dem Wechsel der Petersburger Internationalen
Handelsbank oder der banca commereiale Italiana, er beschränkt sich
im wesentlichen darauf einen Abnehmer für das Akzept zu suchen.
Nur die Bankunterschrift, nicht die übrigen wechselverpflichteten werden
geprüft, und bei der weit vorgeschrittenen Nonzentration im Bank-
wesen ist auch diese Prüfung eine bloße Formalität, sofern es sich nicht
um kleine, in London unbekannte Institute handelt. Nur beim amerika-
nischen Material, den wechseln aus den vereinigten Staaten, ist infolge
der sehr weitgehenden Dezentralisierung der Institute eine wirkliche
Einzelkenntnis erforderlich. Im übrigen besteht die Tätigkeit der brokers
heute darin das Wechselmaterial von kleineren Banken oder Handels-
häusern in London unterzubringen und durch ihre Intervention der
akzeptbegebenden Bank das Aufsuchen des billigsten Akzeptnehmers
zu ersparen,- sie bilden einen Ersatz für eine organisierte Wechselbörse,
die die Tätigkeit der Brokers sicherer und billiger ausführen, eine größere
Uebersicht über die Marktlage und eine wirkliche Diskontpolitik der
^Kreditbanken ermöglichen könnte, vie Schaffung einer derartigen
Organisation war solange unmöglich als die hauptsächlichen Nredit-
geber vom Geschäft nichts verstanden. Im letzten Jahrzehnt begann
darin ein Wandel einzutreten, mehrere Depositenbanken gliederten
sich foreign departments hauptsächlich zur direkten pflege des Nemburs-
kredits an, die in Nonkurrenz mit den koreign banks traten, von da
zum direkten Verkehr zwischen akzeptbegebenden und akzeptnehmenden
Banken wäre nur ein Schritt, der aber bei dem außerordentlichen Non-
fervativismus in England wohl erst in später Zeit getan werden wird.

Das hausisrgeschäft des visoontbroker, der in der Eitp von einer
Bank zur andern umherläuft, Akzepte nimmt und begibt, verhindert
eine einheitliche Preisbildung. Die Notizen über die Privatsätze in
London können auf Verläßlichkeit keinen Anspruch machen, sie sind nur
Schätzungsziffern. Vie volle Uebersichtlichkeit fehlt, die bei der Fülle
        <pb n="179" />
        ﻿168

II. Oer Geldmarkt.

von Geldgebern und Geldnehmern doppelt nötig wäre. Ls fehlt darum
auch an jeder Vereinbarung über den Privatsatz. Während die Depo-
sitenbanken für die Verzinsung fremder Gelder und für die Konditionen
im Kontokorrentkredit genau beobachtete Konditionsvereinbarungen
haben, ist ein ähnlicher Schritt für den Privatsatz nie versucht worden.
Oie Ursache hiefür liegt in drei Momenten: Oie Depositenbanken
sind nicht die einzigen Geldgeber, neben ihnen kommen die Zinanz-
banken, die schottischen Institute und die foreign banks selber in Be-
tracht, die zu manchen Zeiten in starkem Maß Akzepte kaufen, wenn
sie über einen augenblicklichen Ueberschuß an Mitteln verfügen; so
verleihen die Hongkong anä Lbangbai Bank, die Deutsche Bank,
der Oroäit Uzwimais sehr oft erhebliche Summen auf dem Markt. Mit
diesen stetig wechselnden Geldgebern Vereinbarungen zu treffen,
wäre selbst dann schwierig, wenn die Abneigung der Engländer gegen
Verhandlungen mit auswärtigen Instituten geringer wäre. Sodann
läßt sich das auf den Markt kommende Anbot schwer abschätzen; Eng-
land finanziert einen großen Teil des ganzen Welthandels und um
eine einigermaßen zutreffende Vorstellung über die künftige Nach-
frage zu gewinnen müßten die Londoner Kreditbanken täglich Auf-
stellungen über die Bahn- und Schiffsfrachten an Welthandelsgütern,
genaue Produktionsdaten und Berichte über die einzelnen Verkaufs-
abschlüsse erhalten. In der Gegenwart sind Ueberraschungen über
die (Quantität der Nachfrage noch sehr häufig. Endlich werden dem
Londoner Geldmarkt alle Mittel zugeführt, welche die dort arbeitenden
Institute nicht anderswie verwenden können, sei es daß sie im In-
teresse der Liquidität erstklassige Bankakzepte geradezu suchen oder
daß ihnen in ihrem regulären Geschäft keine andere Verwendungs-
möglichkeit offen steht. Dis englischen Depositenbanken legen im Li-
quiditätsinteresse stets eine erhebliche chuote ihrer Einlagen auf dem
Geldmarkt (in Wechseln wie in Effektenkrediten) an, bei industrieller
Depression im Land vergrößert sich dieser Betrag umsomehr, als die
englischen Institute eben infolge ihrer mangelnden Kenntnis des Aus-
landes bis in die neueste Zeit nur in einem im Verhältnis zu ihren
Mitteln sehr beschränkten Umfang Geld in das Ausland zu leihen pfleg-
ten. Da derartige Ueberschußbeträge, soweit der andere Teil des Geld-
markts, der Effektenkredit, für sie nicht Aufnahme bietet, zu jedem
Preis verliehen werden, sinkt die Untergrenze des Privatsatzes bei
Depression in der Jahreszeit der Geldflüssigkeit auf ein Minimum;
mehrfach ist der Privatsatz unter 1%, ja bis zu einem halben Prozent
heruntergegangen. Die Anstrengungen der Notenbank die Spannung
        <pb n="180" />
        ﻿34. Oie Struktur der führenden Geldmärkte.

169

zwischen ihrer Rate und jener des Marktes durch eigene Rreditnahme
gegen Ronsolsdeckung zu mindern waren nicht immer voll wirksam.

Da die Londoner Akzepte den Charakter von Remburswechseln
haben und ihre Einlösung bei verfall in Friedens; eiten gesichert ist,
gestattet die übliche Eitgauffassung einen Akzeptumlauf in einem das
Eigenkapital übersteigenden Umfang,' die London and connty bank
zum Beispiel hat einen Akzeptumlauf, der das eingezahlte Aktienkapital
um mehr als das doppelte übertrifft. Die englischen Depositenbanken
mit ihrem hohen Akzeptkredit hatten Aussicht die stärksten Remburskredit-
geber des Marktes zu werden.

Oer Markt des Effektenkredits zeigt einen ähnlichen organisa-
torischen Mangel wie der Oiskontenmarkt,- auch hier stehen die größten
Geldgeber, die Depositenbanken, außerhalb des Marktes. Makers
und Spekulanten (Jobbers) haben sich die Börse gesichert und da nach
altliberaler, atavistischer Anschauung der Staat die Börse, den Preis-
bildungsmarkt, privatrechtlicher Regelung durch die zufälligen Eigen-
tümer des Börsegebäudes überläßt, sind die Banken vom Zutritt zur
Börse ausgeschlossen. Da sie aber im Gegensatz zu den kontinentalen
Banken weder Ronsortialgeschäft pflegen noch sich mit dem Effekten-
kommissionsgeschäft und der Beratung des Publikums befassen, können
sie aus ihrer berufsmäßigen Tätigkeit her den Wert der gehandelten
Effekten nicht bestimmen. Sie sind somit schon aus diesem Grund auf
die Vermittlung des brokers angewiesen, vor allem aber liegt das
Effektenkommissionsgeschäft mit dem englischen Publikum in den
fänden der brokors, denen daher auch die Aufgabe der Rreditbeschaffung
für die Runden zufällt. Die englischen Institute stehen darum der
Börse ungleich ferner als die kontinentalen, sie sind an der Rurshaltung
in keiner Weise interessiert und können die von ihnen gewährten Effekten-
kredite mit größerer Ruhe zurückziehen. Auf keinem andern euro-
päischen Geldmarkt fluktuiert der Strom des für die Börse verfügbaren
Rapitals so rasch wie in London, da wegen der nationalen und geschäft-
lichen Einseitigkeit der Depositenbanken bei geringer Rachftage auf
dem Diskontmarkt große Rapitalien der Börse zur Verfügung gestellt
werden, die dann beim Ansteigen der Weltkonjunktur wieder dem
Effektenmarkt entzogen werden.

Ein altes Wort sagt, John Bull könne alles vertragen außer zwei
Prozent. Man zitiert es oft auch in der Gegenwart, obwohl es seine
Wahrheit nicht mehr im gleichen Maß besitzt, Auf die englische Indu-
strie äußert der billige Zinssatz nicht mehr die gleich intensive Wirkung
wie in den dreißiger und vierziger Zähren des vorigen Jahrhunderts;
        <pb n="181" />
        ﻿170

II. Der Geldmarkt.

sie arbeitet heute mehr mit Eigenkapital und Einlagen aus der Um-
gebung, relativ weniger mit Bankkredit. Auch der Handel wird sich
durch billiges Geld nur dann zur Anhäufung stärkerer Lager veranlaßt
sehen, wenn er Preissteigerungen in naher Zeit für wahrscheinlich hält.
Oie optimistische Zukunftsbetrachtung pflegt sich aber erfahrungsgemäß
nicht in der Zeit der niedrigsten Rate, sondern erst einige Zeit später
einzustellen. Unmittelbar aber wirkt der niedrige Latz auf die Londoner
Börse, zuerst auf die Rentenwerte, die bisher noch immer in solchen
Tagen sich im Kurs gehoben Habens wenn auf eine Aktiengruppe das
Interesse besonders stark hingelenkt werden kann, sind alle Vorbedingun-
gen für die Entstehung eines boom gegeben, nicht etwa wegen der
besonderen Lpekulationslust der Engländer — der Kontinent spekuliert
in London nicht weniger als die Engländer selbst — sondern wegen der
für alle Arten von Effekten, auch spekulativster Art, disponiblen großen
Kredite. Auf dem Kontinent sind stark spekulative lverte vom offi-
ziellen Börsenhandel ausgeschlossen und der Zins für Vorschüsse auf
solche Effekten sinkt, von Paris zeitweise abgesehen, auf allzutiefes
Niveau nicht herab. In London dagegen sind in Oepressionszeiten
billigste Raten für Minen- oder Oilshares erhältlich, zumal die englische
Bankpraxis die beiden Teile des Geldmarkts, den lvechsel- und den
Effektenmarkt, als gleichartig behandelt, während der Kontinent für
den Effektenlombard höhere Konditionen verlangt. Vas kleine No-
minale der Aktien und die starke lverbetätigkeit der outsiäe Brokers
erhöht die Anziehungskraft der Londoner Börse und verleiht ihr ge-
nügende Elastizität zur Aufnahme neuer Kapitalien, die in der andern
Sphäre des Geldmarkts augenblicklich nicht Verwendung finden.

Bagehot sah zu Beginn der siebziger Jahre einen Hauptgrund
der Weltstellung der dity in der Ueberlegenheit der ihr zur Verfügung
stehenden Mittel. Oer Vorsprung hat sich seither vermindert: nur die
Dezentralisation des Bankwesens in Amerika verhütete das vorrücken
New Ports auf den ersten Platz. Berlin und Paris haben infolge
des Aufbaues der Depositenbanken die ihnen zur Verfügung stehenden
Mittel relativ weit stärker gesteigert als London,- dennoch steht die dity
noch immer an erster Stelle. Die Depositen der englischen, schot-
tischen und irischen Banken betrugen zu Ende 1912 1084 Millionen
Pfund. Bringt man hievon rund 150 Millionen Pfund für Kasse,
schätzungsweise 100 Millionen für bewilligte, aber noch nicht verwendete
Kredite und ca. 80 Millionen für Doppelzählungen (Guthaben einer
Bank bei einer andern) in Abzug, so bleiben rund 750 Millionen Pfund
■für: den Geldmarkt im weiteren Sinn, wozu noch die Guthaben der
        <pb n="182" />
        ﻿34. vis Struktur der führenden Geldmärkte.

m

nicht zahlreichen Privatbanken und die in der (Itty arbeitenden Gelder
der inercbauts, koreigv und colonial banks hinzutreten. Oer Gesamt-
betrag der dem Geldmarkt im weiteren Sinn zur Verfügung stehenden
Mittel ist nicht wesentlich größer als in Deutschland, zumal wenn man
in Betracht zieht, daß die Sparkassen und die Postsparkasse in England
nicht selbständige Geldgebarung besitzen, Hypothekenbanken und
Kreditgenossenschaften nicht existieren und auch die Versicherungs-
gesellschaften mit dem Geldmarkt weniger direkte Kühlung unterhalten
als auf dem Kontinent. Aber die chuote, die von dem Gesamtbetrag
für den organisierten Geldmarkt der Hauptstadt verwendet wird, ist
ungleich größer als in irgend einem andern Land. In der City dürften
schätzungsweise im Durchschnitt nicht weniger als 400 Millionen Pfund
arbeiten (allein rund 150 Millionen £ verleihen die Depositenbanken
auf Abruf oder gegen kurzfällige Kündigung), ein Betrag, der von
keinem andern organisierten Geldmarkt erreicht wird.

Gegenüber diesen großen Summen tritt die Notenzirkulation in
den Hintergrund. Oer gesamte Notenumlauf in Großbritannien betrug
zu Ende 1912 44.6 Millionen Pfund, wovon 29.7 Millionen auf die
Lank von England, 169.000 auf die übrigen englischen Notenbanken,
7.5 Millionen auf Schottland und 7.2 Millionen auf Irland entfielen.
Kür den Kleinverkehr dient Edelmetall, für die größeren Zahlen die
Bankübertragung, und die Geldbewegungen kommen in den Clearing-
bouse-Ziffern, nicht in den Ausweisen der Notenbank zum Ausdruck.
Die Inanspruchnahme der Zentralbank bei fortgeschrittener Konjunktur
vollzieht sich durch Erhöhung der privaten Depositen und der dafür ge-
währten Sicherheiten. Ein Broker, der 100.000 £ Kredit bei der Bank
von England ansucht, benötigt diesen Betrag nicht in Bargeld, sondern
in einem Guthaben bei der Bank, über welches er disponieren darf.
Er braucht das Guthaben in der Regel zur Rückzahlung einer Schuld
bei einer Kreditbank. Die Bank von England schreibt ihm den Betrag
von 100.000 £, auch wenn er noch nicht in Anspruch genommen wird,
gut und stellt die dafür erhaltenen Sicherheiten — Wechseloder Effekten
— auf die andere Seite der Bilanz. Die Bank von England trägt
dieser Art der Inanspruchnahme in ihrer Diskontpolitik Rechnung.

§ür dieEity ist die Bank von England in normalen Zeiten nur in
den Monaten der starken Konzentrierung der public deposits von ent-
scheidender Bedeutung. Die Gesamtsumme der von ihr zum Zahres-
schluß gewährten Kredite wird heute schon von mancher Depositenbank
fast erreicht,- sie hat rund 67 Millionen Pfund Depositen und emittiert
ca 30Millionen Pfund Noten,' die größte Londoner Depositenbank hatte
        <pb n="183" />
        ﻿172

II. Der Geldmarkt.

zu Ende 1913 95 Millionen PfundDepositenund 9 Millionen Akzepte, nach
Abzug von 12 Millionen Rasse daher 92 Millionen Pfund demMarktzur
Verfügung stehende Mittel gegen 97 der Bank von England. Die Be-
deutung der Bank liegt aber in der Möglichkeit der Notenemission im
Rrisen- und Kriegsfall und sie wird umso größer je stärker die Depositen
steigen und je mehr England militärisch bedroht wird. Die Znterven-
tionskraft der Bank von England im nationalen Verkehr bei Abhebung
von Depositen ist unbeschränkt, die Leistungsfähigkeit dem Ausland
gegenüber aber begrenzt, zumal die Diskonterhöhung nicht mehr die
alte Anziehungskraft übt/ das ist aber das für die Beurteilung der Stärke
der Bank von England entscheidende Moment, da die Probleme des
englischen Geldmarkts nicht mehr wie ehedem aus der englischen Wirt-
schaft heraus, sondern aus dem internationalen verkehr erwachsen,
dessen Anforderungen sich die Marktverfassung nicht voll angepaßt hat.
Nach altem Herkommen wird in der Literatur behauptet, daß der eng-
lische Markt durch die stark durchgeführte Arbeitsteilung charakterisiert
wird. Oer Begriff wird aber nicht ganz zutreffend angewendet. Oie
historische Entwicklung ging nicht etwa in der weise von statten, daß
die Banken zuerst alle Funktionen vereinigten, nachher einige davon
abstreiften zugunsten von anderen Mitgliedern des Geldmarktes/ die
Banken behielten vielmehr die alte Form und überließen neu auf-
tauchende Aufgaben andern Berufszweigen. Dadurch sind innerlich
zusammenhängende Transaktionen getrennt worden. Der englische
Geldmarkt entspricht noch heute dem individualistischen Ideal des Libe-
ralismus: Oie CEity ist der einzige Markt mit wirklich lebendem Geschäft,
mit einer Fülle von untereinander konkurrierenden Geldgebern. Das
Eharakteristikum des Geldmarktkredits, der Mangel des Interesses des
Gläubigers am Erfolg des Schuldners, kommt nirgendwo so deutlich
zum Ausdruck wie in London. Aber auch kein andrer Markt ist so schwer
zu organisieren, ein Moment, das bei den großen internationalen Ver-
pflichtungen Lombardstreets besonders in diewagschale fällt. Die De-
positenbanken, auf welche in letzter Linie die Verantwortung fällt, stehen
weder zur Notenbank noch zur Börse und bis in die neueste Jett auch
nicht zu den Hauptschuldnern, dem internationalen Warenhandel, in
direkter Fühlung. Aus ihren geschäftlichen Beobachtungen heraus können
sie heranziehende Krisen nicht konstatieren/ es ist darum keine Gewähr
für rechtzeitige Warnung an Handel und Börse, rechtzeitige Zurück-
haltung im waren- und Effektenkauf gegeben. Noch immer ist die
Sturmglocke der Notenbank das einzige und späte Alarmsignal in Krisen-
zeit. Man hat nun oft versichert, daß der brober mit seinem liquiden
        <pb n="184" />
        ﻿35. Oer Berliner Geldmarkt.

173

Geschäft und seinem kühlen Urteil durch Kündigung des Kredits nicht
hart getroffen wird, da er seine Engagements, wenn er nicht anderswo
Uredit erhalte, in kürzester Zeit abwickeln könne. Dies hat sich seit einem
Vierteljahrhundert als zutreffend erwiesen, obwohl bei schweren inter-
nationalen Verpflichtungen das Schicksal mancher Akzepthäuser, die mit
relativ geringem Eigenkapital im Remburs Verpflichtungen bis zu
15 Millionen Pfund auf sich nehmen, nichts weniger als gesichert er-
scheint. Mit Unrecht hat aber auch die Literatur sich den Eitgstandpunkt
zu eigen gemacht; denn es kommt ja gar nicht auf die Haltung des brokers,
sondern auf die Wirkung auf die hinter dem broker stehenden wirtschaft-
lichen Ulassen an. vie englische Industrie, der Welthandel und die Lon-
doner Börse werden aber infolge des Nebeneinanderstehens der ein-
zelnen Geldmarktfaktoren, des Mangels einer Organisation ungleich
stärker in Verwirrung gebracht als es bei langsamer Vorbereitung auf
Urisen- und Uriegslagen der Fall wäre.

35.	Der Berliner Geldmarkt.

ver Berliner Geldmarkt, der größte im Deutschen Reich, ist seiner
Struktur nach das gerade Gegenteil des englischen. Er ist ein überwie-
gend nationaler, wenig individueller, straff organisierter Markt.

Die deutschen Großbanken haben in den beiden letzten Jahrzehnten
eine Reihe von Ueberseebanken errichtet, deren Akzept aber bisher noch
immer mehr in London als auf deutschen Plätzen begeben wurde. Das
Rembursgeschäft der deutschen Banken selbst wurde gleichfalls über-
wiegend in London, nur zum geringeren Teil in Hamburg abgewickelt.
Berlin hat kein ausgedehntes Rembursgeschäft. Das für den Geldmarkt
wichtigste ausländische Wechselmaterial liefern dem Berliner Markt die
Reiche Osteuropas, in erster Linie Rußland. Doch ist dieses Geschäft
nur in geringerem Maß Remburs-, in weit größerem Rediskont- und
Pensionskredit.

Die hauptsächlichsten Akzeptbegeber auf dem Berliner Markt sind
die deutschen Rreditbanken. Zn der Darstellung des Akzeptkredits haben
wir die Gründe angeführt, aus welchen diese Rreditform in Deutsch-
land neben den Rontokorrentkredit getreten ist,- es handelt sich dabei
nicht um Rredite für die internationale Warenbewegung, sondern für
industrielle Betriebe. Ihrem Wesen nach unterscheiden sich die Wechsel
des Berliner organisierten Geldmarkts nicht von den sonstigen von den
Kreditbanken in ihrem übrigen Geschäft gewährten Betriebskrediten,-
sie mobilisieren nur den Betriebskredit und geben dadurch den Banken
        <pb n="185" />
        ﻿174

II. Der Geldmarkt.

die Möglichkeit, die Kreditgewährung über die Grenze der Depositen
und Irreditoren hinaus in dem Umfang zu erweitern als ihre Akzepte
genommen werden. Die Nachfrage auf dem Geldmarkt nach Akzept-
kredit steigt daher mit der industriellen Konjunktur an.

Die größten Akzeptnehmer waren lange Zeit hindurch die See-
handlung und das Bankhaus Mendelssohn,- die Seehandlung ver-
waltet die Gelder des preußischen Staates,- sie legt die ihr aus dieser
CZuelle zufließenden Mittel ausschließlich auf dem Geldmarkt im engeren
Sinne an, verkehrt nur mit Banken und Bankiers. Diese Beschränkung
ist ihr verübelt worden und besonders Prion hat unter Hinblick auf die
Effektenkredite die herbe Krisis ausgesprochen, daß „das Beginnen einer
Staatsbank mit Staatsmitteln die Börsespekulation geringen Zinsge-
winns wegen zu unterstützen, vom volkswirtschaftlichen Standpunkt
aus mehr als merkwürdig erscheine". Der Tadel ist nicht ganz gerecht,
denn die Seehandlung ist im Verhältnis zum preußischen Staat nicht
eine Bank, sondern Vermögensverwalterin. Sie muß die vom Staat
benötigten Beträge an dem bestimmten Tag zur Verfügung haben und
darf sie daher nur in einer Weise anlegen, die die Rückzahlung z. B.
am 26. März verbürgt. Oie unbedingte Möglichkeit der Rückzahlung
bieten aber nur die Kredite des organisierten Geldmarktes - zudem kann
die Seehandlung als zentralisiertes Institut direkte Rreditgewährung
an Industrie und Handel nicht vornehmen, da sie die Verhältnisse der
einzelnen Industrien zu prüfen kaum in der Lage ist. Dieses Ziel könnte
nur bei Uebsrtragung der preußischen Staatsgelder an die Reichsbank
erreicht werden, eine Drganisationsänderung, die ungeachtet ihrer
staatsrechtlichen Schwierigkeiten auch der Annäherung von Bank- und
Privatsatz dienen würde.

Oie gleichen Argumente, die für die Anlage der Seehandlungs-
gelder auf dem Geldmarkt entscheiden, waren für das Bankhaus Mendels-
sohn bei Verwaltung der russischen Guthaben maßgebend, die zur Ein-
lösung der Kuponzinsen in Berlin belassen wurden. Erst in den letzten
Jahren ist neben Seehandlung und Mendelssohn die Deutsche Lank als
Geldgeberin von gleicher Kraft hinzugetreten. Die große Bedeutung der
Staatsgelder verwaltenden Institute für den Berliner Geldmarkt hat
zur Verschärfung der Anspannung an den (Quartalen wesentlich bei-
getragen,- da die Auszahlung der Beamtengehalte in Preußen viertel-
jährlich erfolgt, kann die Seehandlung diese und sie und Mendelssohn
die für die Kuponzahlungen benötigten Mittel nur bis einige Tage vor
dem chuartalschluß verleihen. — Der Privatsatz in Berlin ist regulär
von der Bankrate weiter entfernt als an irgend einem andern Geldmarkt.
        <pb n="186" />
        ﻿35. Oer Berliner Geldmarkt.

175

Zahlreiche Stimmen haben auf diese Tatsache hingewiesen und Abhilfe
durch Erhöhung der Akzeptprovision der Lanken gefordert. Oie Kredit-
banken haben im starken Ronkurrenzkampf ihre Rivalen dadurch zu unter-
bieten versucht, daß sie manchen größeren Zirmen an Stelle des Konto-
korrents- den billigeren Akzeptkredit einräumten- die Akzeptprovision
ging zeitweise bis auf Vs % pro Quartal herunter, eine Rate, die kaum
dem niedrigsten in Londost für die besten kvelthandelswechsel gebotenen
Satz entsprach. Das Ronditionenkartell, das außer im Rheinland die
Provision auf y4% erhöhte, dürfte einen Teil der Rredite vom organi-
sierten Geldmarkt ableiten. In der billigen Akzeptprovision lag aber
nicht der einzige Grund für den niedrigen Lerliner Privatsatz. Oie
Rreditbanken waren ja nicht die stärksten Geldgeber. Oie beiden lange
Zeit stärksten Institute legen die Staatsmittel nur auf dem Geldmarkt
im engeren Sinn an,- da es für diese Rapitalien kein Abflußventil in
andere Anlagen gibt, stehen dem Geldmarkt im engeren Sinn die dem
Letrag nach wechselnden, aber außer den Quartalsenden stets erheblichen
Mittel aus diesen beiden Quellen auch dann zur Oerfügung, wenn die
Rachfrage nach Akzeptkredit gering ist. §ür die Verzinsung dieser Gelder
gibt es prinzipiell keine Untergrenze, da hiefür weder die Ronkurren;
des Auslands noch jene der Sparkassen noch endlich die Investitions-
möglichkeit in Betracht kommt. Sie müssen aber in ihrer Gesamtheit
auf dem Geldmarkt im engeren Sinn angelegt werden und drücken daher
den Privatsatz bei geringem Akzeptmaterial, zumal der andere Teil des
organisierten Geldmarkts, der Markt für börsemäßigen Effektenkredit,
in Berlin die Elastizität der Aufnahmsfähigkeit nur in geringem Maß
besitzt.

Oie Börse ist in Berlin nicht der starke Rezeptor für anlagesuchendes
Geldmarktkapital wie in London. Gesetzliche Bestimmungen, strenge
Praxis der Zulassungsstelle, scharfe Rritik der Qeffentlichkeit, stabile
Oividendenpolitik einer großen Zahl führender Unternehmungen wirken
mehr und mehr dem raschen Entstehen starker Spekulationsbewegungen
entgegen; einen eigentlichen „boom“ hat Deutschland in unserem Jahr-
hundert nicht gehabt •—die Spekulation deutschenRapitals an ausländi-
schen Börsen fällt dem Berliner Geldmarkt im engeren Sinn nicht zur
Last —; das Steigen der Rurse von Wertgruppen vollzieht sich nur aus-
nahmsweise sprunghaft und die Differenz im Gesamtbetrag der Reu-
emissionen in den einzelnen Jahren ist nicht entfernt so groß wie in Eng-
land. Infolgedessen staut sich namentlich nach den drei ersten Quar-
talsanfängen disponibles Geldmarktkapital auf dem Oiskontenmarkt
und drückt den Privatsatz umso stärker unter die offizielle Rate, je mehr
        <pb n="187" />
        ﻿176

II. Der Geldmarkt.

öle Reichsbank sich in ihrer Diskontpolitik von Zukunstserwägungen
bestimmen läßt.

Rn Öer Gesamtsumme der in Deutschland verfügbaren Bankmittel ge-
messen erscheint die Ouote, die auf dem Berliner Geldmarkt im engeren
Sinn verliehen wird, relativ gering. Die fremden Gelder der deutschen
Aktienbanken betrugen am 31. Oktober 1913 rund 8 Milliarden Mark.
Da aber hievon 4% Milliarden in Debitoren, Effekten und Beteiligungen
angelegt waren, blieb dem Geldmarkt nur 3^ Milliarden zurück, wozu
noch die Akzepte mit 2 Milliarden kamen, von denen aber rund % Mil-
liarde auf London entfiel. Es standen somit dem deutschen Geldmarkts Mil-
liarden zur Verfügung, von denen sicherlich mehr als die Hälfte fürwaren-
vorschüsse und Diskontierung von Warenwechseln verwendet wurde.
Auch bei Einrechnung der Seehandlungs- und privatbankgeldsr dürften
demnach dem organisierten Berliner Geldmarkt kaum mehr als drei
Milliarden Mark zur Verfügung stehen. Die Schwankungen im Kapital-
angebot gehen weit mehr auf die Seehandlung und ausländische Staats-
guthaben als auf die Kreditbanken zurück, die als Geldgeber mit viel
größerer Regelmäßigkeit auftreten, auch in Krisenzeiten sich mehr durch
Kündigung von Effektenkcediten als durch Zurückhaltung auf dem Dis-
kontenmarkt sich die nötigen Mittel zu schaffen suchen. So gingen die
Reports und Lombards der acht Berliner Kreditbanken in der Zeit des
Balkankriegs von 1044 auf 673 Millionen Mark zurück, während der
Gesamtbetrag der Bankakzepte sich kaum verringerte.

Zm Gegensatz zurEitg ist der Berliner Geldmarkt straff organisiert
— im Gegensatz auch zum deutschen Geldmarkt im weiteren Sinn. Venn
auf diesem verursachen die allerdings mit dem Schwerpunkt ihrer Wirk-
samkeit auf dem Kapitalmarkt arbeitenden Sparkassen, die bisher eines
Zentralorgans entbehren, die zahlreichen Kreditgenossenschaften ver-
schiedener Sgsteme, deren Zentralorgane nur teilweise genügend durch-
gebildet sind und die noch immer mannigfaltigen Provinzbanken und
Bankiers eins starke Unübersichtlichkeit und Zersplitterung. Auf dem
Geldmarkt im engeren Sinn jedoch tritt nur eine beschränkte Zahl von
Kreditbanken als Akzeptenehmer auf, neben ihnen noch zeitweise Ver-
sicherungsgesellschaften und Hypothekenbanken. Die großen Kredit-
banken stehen im Zentrum des Wirtschaftsverkehrs, sie sind mit Industrie
und Handel eng verbunden, beherrschen die Börse und haben Sitz im
Zentralausschuß der Reichsbank. Sie haben die Möglichkeit durch Be-
obachtung der einzelnen Industriezweige ein fundiertes Urteil über die
Konjunkturentwicklung zu gewinnen, und sie besitzen den Einfluß In-
dustrie und Börse rechtzeitig zurückzuhalten. Es kommt nur darauf an,
        <pb n="188" />
        ﻿36. Der pariser Geldmarkt.

177

-daß die Anschauungen der Leiter der wenigen entscheidenoen Institute
in die gleiche Richtung gehen, um eine präventive Geldmarktpolitik zu
-erreichen.

36.	Der Pariser Geldmarkt.

Oer französische Geldmarkt im weiteren Sinn ist infolge des Reich-
tums des Landes und der starken Konzentration der Kreditbanken, die ihre
Tätigkeit fast ausschließlich auf Geldmarktkredite beschränken, im Frieden
fast zu allen Zeiten flüssig. Oie französischen Banken fahnden geradezu
nach wechseln und liquiden Kontokorrentkrediten und sie haben zum Teil
Filialen im Ausland angelegt, weil ihnen Frankreich nicht hinreichend
Material bot. Oie Bank von Frankreich hat die Funktion einer Zen-
tralgenossenschaftsbank übernommen und durch die umfangreiche Dis-
kontierung kleiner Wechsel — mehr als die Hälfte ihres Mechselbestandes
lautet auf einen Betrag unter 100 Frs. — die Mobilisierung auch kleiner
Forderungen begünstigt. Oa sie regulär nur Wechsel mit drei Unter-
schriften diskontiert, ist einem Teil der Provinzbankiers die Geschäfts-
möglichkeit gewahrt durch ihr Giro auf den wechseln einen Zwischen-
gewinn zu erzielen. Auf dem Geldmarkt im engeren Sinn ist ein ein-
heimisches Akzeptmaterial nur in geringen Quantitäten vorhanden.
Oie vier großen Kreditbanken hatten zu Ende 1912 kaum 600 Millionen
Frs. Akzepte ausgegeben, von denen ein erheblicher Teil als Remburs-
akzepte in London gehandelt wurde. Oie Provinzbanken beginnen erst
in neuester Zeit sich zu regen, die Provinzbankiers konnten ihre Akzepte
erst neuerdings seit dem Zusammenschluß zu einem Syndikat in stärkerem
Umfang unterbringen. Große Handels- und Zndustriefirmen bringen
nur außerordentlich selten ihre Akzepte auf den Markts die Nachfrage
auf dem Bankakzeptenmarkt aus französischer Herkunft ist darum nicht
groß. Oas Ausland dagegen nimmt den pariser Markt zu manchen
Zeiten stark in Anspruch, zum Teil durch Ziehungen von Auslandsbanken
auf pariser Bankfirmen, die unter ausländischem Einfluß stehen, zum
Teil durch Wechselpensionierung. Sehr starke Nachfrage nach Kredit
hat der Effektenmarkt sowohl für Spekulation?- wie für Emissions-
zwecke. Als Geldgeber kommen neben den vier Kreditbanken vornehm-
lich der Oröäit foncier und einige große Privatbankhäuser, in erster Linie
Rothschild in Betracht. Zwischen den Banken werden die Konditionen
für die hauptsächlichsten Marktsätze vereinbart, wobei der Privatsatz
nicht tief unter die Bankrate gelegt wird. Oer Staat verwaltet seine
-Gelder durch die Bank von Frankreich, die staatliche Gaisse de depots

Lomar7, Bankpolitik.	|2
        <pb n="189" />
        ﻿178

II. Oer Geldmarkt.

et consignations, die Zentralstelle der Mündel- und Sparkassegelder,
arbeitet in engem Anschluß an die Notenbank.

Auf dem pariser Effektenmarkt stehen Rentenwerte im Zentrum
des Verkehrs- die Rreditsätze dürfen daher nicht für längere Zeit den
Rentenzins überschreiten, wenn nicht die Spekulation und die Unter-
bringung dieser Werte gefährdet werden soll. Der pariser Börse be-
reiten darum schon Lffektenkreditsätze von mittlerer höhe Schwierig-
keiten, die auf den ersten Blick angesichts der dauernd niedrigen Geld-
marktraten unerklärlich erscheinen.

37.	Der New Yorker Geldmarkt.

Der New Yorker Geldmarkt unterschied sich bisher grundwesentlich
von den Märkten Europas. Ihm fehlte die Zentralbank, die als Stützerin
des Marktes dienen könnte, und in die Rreditbanken New Yorks fließt
eine viel geringere Quote der Gesamtsumme der Depositen der Union
als in irgend einem andern Reich. Oie gesetzliche Ermächtigung an
die Nationalbanken der Provinz einen Teil ihrer Rassenreserve nach
New York, Chicago und San Zrancisco zu legen, konnte auch nicht an-
nähernd einen Ersatz für die durch das verbot der Zilialbildung außer-
halb eines Bundesstaats gebotene Unmöglichkeit einer Rreditbankor-
ganisation bieten. Oie Depositen der New Yorker Banken betragen
weniger als zehn Prozent aller fremden Gelder der amerikanischen Ban-
ken, während die hauptstädtischen Banken in Europa über die Mehrheit
der Oepositengelder des Landes verfügen. Oie fremden Mittel der
amerikanischen Banken sind wesentlich größer als jene der englischen
und deutschen Institute, aber dem Geldmarkt New York steht davon
eine so geringe Quote zur Verfügung, daß er sich mit London, zu
manchen Zeiten auch mit Berlin und Paris nicht messen kann. Va die
Reserven der Provinzbanken in den Monaten des Lokalbedarfs zurück-
gezogen werden und ein Ausgleich zwischen den Gegenden des Rapital-
überschusses und jenen des Rapitalmangels wegen der Unmöglichkeit
der Kilialbildung nicht durchführbar ist, ist das Rapitalangebot in New
York wesentlich stärkeren Schwankungen unterworfen als auf den euro-
päischen Plätzen.

Ebenso ist die Art der Rapitalnachfrage von jener in Europa wesent-
lich verschieden. Ein lvechselmarkt sowohl für den innern Rredit-
wie für den Rembursverkehr hat sich infolge des für die Nationalbanken
bisher geltenden Verbotes des Akzeptierens nicht bilden können. Oie
promissory notes, eine Art Solawechsel von Industrie und Handel,
        <pb n="190" />
        ﻿37. Der New Yorker Geldmarkt.

179

waren wegen der Ungleichförmigkeit der Sicherheit zu börsemäfzigem
Handel ungeeignet. Das Kehlen eines Wechselmarktes hat für die
amerikanische Wirtschaft schwere Nachteile: Oie Importeure mutzten
sich zumeist einen Nredit in London eröffnen lassen, wegen der
Zwischenkommissionsgebühr und der Wechselkursgefahr ein nachteiliger
Vorgang. Oer amerikanische Exporteur hat gleichfalls mit Schwierig-
keiten zu kämpfen, da es im Ausland wenig Wechsel auf Amerika gibt
und die vollarwährung sich daher dort nicht einbürgern kann. Oie ame-
rikanische Industrie kann ferner mit Ausnahme der allergrötzten Kirmen
vom Ausland infolge des Kehlens des Wechselmarktes nicht Nredit er-
halten. Oer Geldmarkt in New hork erstreckt sich bisher ausschlietzlich
auf Börsedarlehen und hier wieder in erster Linie auf tägliches Geld,
da es ein Termingeschäft im europäischen Sinn nicht gibt. Oen New
Yorker Banken ist vielfach einseitige Begünstigung der Börse zum Vor-
wurf gemacht worden — aber sie konnten unter den bisher bestehenden
Verhältnissen die kurzfälligen Gelder nicht anders anlegen. Oa sie, um
Depositen zu erhalten, 2% vergüten und daher von den Spesen abge-
sehen wegen des Zwangs zu 25% Barreserve 2%% verdienen muhten,
waren sie für besonders liquide Anlagen auf die Börsenkredite geradezu
angewiesen. Dieses Anlagesgstem führte aber der Börse zu manchen
Zeiten Geldströme zu und vermochte bei Zusammentreffen sonstiger
Voraussetzungen die Spekulation aufzupeitschen, entzog zu andern Zeiten
jäh den gröhten Teil der verfügbaren Mittel und verursachte daher Nurs-
schwankungen, die nicht in den Verhältnissen der Unternehmungen,
sondern in jenen des Geldmarkts begründet waren.

Oie Notenbankreform nach dem Gesetz von: 23. Dezember 1913
schafft eine Notenbank in New Hort, erlaubt ihr den Ankauf von Bank-
akzepten und Nabeltransfers und gestattet den Nationalbanken, sich
bis zur Hälfte des Eigenkapitals sechsmonatlich beziehen zu lassen. Da-
durch ist die Möglichkeit eines Nemburs- und inländischen Diskonten-
marktes gegeben. Kreilich wird dieser wegen der Einteilung der Union
in elf Distrikte nicht ein Zentralgeldmarkt für die vereinigten Staaten,
sondern zunächst nur ein New Parker Geldmarkt werden können. Oer
Börse werden dagegen durch die Reform Mittel entzogen. Bisher be-
standen drei Zentralreservestädte: New Park, Chicago und St. Louis,
in deren Banken die Provinzinstitute einen Teil ihrer Oepositenreserve
hinterlegen durften, während nun diese Einlagen bei jener der elf Noten-
banken vorzunehmen sind, in deren Oistrikt die Depositenbank ihren
Sitz hat. Dadurch wird den New horker Banken ein erheblicher Teil
ihrer Depositen entzogen,- gleichzeitig verliert durch Schaffung eines vis-

12*
        <pb n="191" />
        ﻿180

IX. Oer Geldmarkt.

kontenmarkt der Effektenkredit seine Monopolstellung als einzige liquide
Anlageform. Ls wird abzuwarten sein, ob durch Schaffung eines Ter-
mingeschäfts für diese Lücke Ersatz gewährt werden wird.

38.	ver Verkehr zwischen den Geldmärkten.

wie in der geschichtlichen Darstellung der Diskontpolitik ausge-
führt wurde, hat die Einführung der Goldwährung oder des Gold-
exchange Standard, die Verbesserung des Nachrichten- und des Zahlungs-
dienstes den verkehr zwischen den Geldmärkten lebhaft gestaltet. Die
Ueberzeugung von der Stärke der Stromverbindungen zwischen den
einzelnen Plätzen ist so allgemein, das; die überwiegende Mehrheit der
Nationalökonomen eine unbegrenzte Kommunikation zwischen den Geld-
märkten annimmt, wäre dies der Kall, dann würde der Geldmarkt-
preis weltwirtschaftlich bestimmt werden, wir halten aber erst in den
Anfangsstadien einer derartigen Entwicklung.

Die Ausgestaltung des internationalen postanweisungs- und Post-
scheckverkehrs hat vielfach die Vorstellung einer näheren Verbindung
der Märkte erweckt — es handelt sich aber dabei lediglich um eine Ver-
besserung der Zahlungsmethode, die nur für die Goldbewegungen von
Land zu Land von Wichtigkeit ist,- für den Geldmarktverkehr kommen
beide Einrichtungen überhaupt nicht in Betracht, da dieser sich der Bank-
überweisungseinrichtungen allein bedient. Die weite Verbreitung der
telegraphischen An- und Ueberweisung im Nreditbankverkehr hat die
Möglichkeit sofortiger Ausnützung von Zinsunterschieden zwischen
den Märkten gegeben; aber ungeachtet dieser Möglichkeit vollzieht sich
nicht etwa eine Arbitrage, die die Differenzen sofort vollständig aus-
gleichen würde — wir sehen im Gegenteil dauernd starke Abweichungen
sowohl des Privatsatzes wie der Effektenkredite an den einzelnen Märkten.
Es bietet somit nicht die Tatsache des Verkehrs zwischen den Märkten,
sondern die Grenzen dieses Verkehrs wissenschaftliches Interesse.

vor allem ist der Verkehr von Land zu Land auf den Geldmarkt
im engeren Sinn beschränkt und zwar sowohl hinsichtlich der Geldgeber
wie der Geldnehmer. Nur die Kreditbanken und einige Großkapitalisten
führen einen Teil ihrer flüssigen Mittel dem Markt des höheren Zins-
fußes zu, der ungeheuren Mehrheit der Kapitalbesitzer liegt ein inter-
nationaler vergleich ferne. Der Kranzose trägt sein Sparkapital in
den Credit Lyonnais, auch wenn dieser y2% die Banken der Nachbar-
länder aber 3% vergüten. Die Spannung des Einlagezinses zwischen
den deutschen und österreichischen Banken beträgt zeitweise bis zu 3%,
        <pb n="192" />
        ﻿38. Der Verkehr zwischen den Geldmärkten.

18k

zwischen denSparkassen bis 2%, aber nur wenige Grenzbewohner nützen
diesen Unterschied aus. Oer Einleger hat zu ausländischen Banken ent-
weder kein vertrauen oder er kennt sie und ihre Bedingungen gar nicht.
Sparkassen und Kreditgenossenschaften üben selbst irn eigenen Land
außerhalb ihrer Provinz nur eine beschränkte Anziehungskraft aus, Ein-
lagen aus dem Ausland heranzuziehen gelingt ihnen nur ausnahms-
weise. Umfangreiche Reklame zur Werbung ausländischer Einlagen
schadet dem Kredit der Sparkassen und noch mehr dem der Kreditbanken.
Nationaler Gegensatz und Unkenntnis der Auslandsverhältnisse haben
zumeist die Hinterlegung von Einlagen selbst in jenen Zöllen verhindert,
wo ausländische Banken Zweigniederlassungen errichtet haben. Oie
deutschen und französischen Banken in London bekamen nur von den
deutschen und ftanzösischen Raufleuten, aber nicht vom englischen Pu-
blikum Depositen und von den zahlreichen in Frankreich arbeitenden
Zremdbanken hat nur die belgische Society gönerale und vereinzelte
schweizer Institute Einlagen von Franzosen erhalten können. Oie Konto*
korrenteinlagen aber sind schon wegen der Art der Verfügung national
gebunden, da die Eröffnung eines Konto nur in jenem Lande zweck-
mäßig ist, in welchem der Kontoinhaber Zahlungen zu leisten hat.

Mt Ausnahme weniger Großkapitalbesitzer, die mit Auslands-
banken Fühlung unterhalten und die Schwankungen der Einlagever-
gütung verfolgen, führt das Publikum seine Mttel den nationalen In-
stituten zu. von diesen arbeiten Sparkassen und Genossenschaften nur
in geringem Matz auf dem Geldmarkt. Oie Versicherungsgesellschaften
sind durch Gesetze zur Verwendung auf dem nationalen Markt verpflichtet.
Oie Hypothekenbanken, die ihre überschüssigen Mittel zum Teil auf
dem Geldmarkt anlegen, sind in manchen Reichen durch Gesetz national
gebunden und kennen auch bei gesetzlicher Freiheit zu wenig die Ein-
richtungen der ftemden Märkte um sich dort zu betätigen. Staats-
institute wie die Postsparkassen und Postscheckämter, die preußische See-
handlung und die französische Caisse de depots arbeiten ausschließlich
auf dem heimischen Markt, von den Guthaben ausländischer Staaten
ist ein Teil durch Anleihensverträge, ein anderer durch Währungsrück-
sichten an einen bestimmten Markt gebunden.

Es bleibt somit zur Wanderung von Land zu Land nur ein Teil
der Gelder der Kreditbanken übrig. Oie Kreditbanken verwenden auf
dem Geldmarkt im engeren Sinn jene Quote ihrer ftemden Gelder,
die sie in liquidester weise anlegen wollen. Oa die Geldmarktanlage
das wichtigste flüssige Aktivum der Kreditbanken ist, kann nur ein Teil
der hiefür verfügbaren Mittel im Ausland verwendet werden, da sonst
        <pb n="193" />
        ﻿182

II. Der Geldmarkt.

bei politischen Krisen die Zahlungsfähigkeit gefährdet wäre. Kür einen
Teil der Geldmarktkredite ist nicht die Verzinsung allein, sondern bank-
politische Rücksichten entscheidend, namentlich für die Gewährung von
Lffektenkredit im Zusammenhang mit dem Emissionsgeschäft. Endlich
können die inländischen Geldmarktkredite zum weitaus größten Teil
ohne Benützung von Währungsgeld gewährt werden, die ausländischen
dagegen können nur aus Korderungen gegen den konkreten Uusland-
staat, aus Barkasse oder Guthaben bei der Notenbank geleistet werden,
sodaß erst der in den meisten Ländern sehr starke Widerstand der Noten-
bank gegen die Goldhergabe für Ruslandskredit überwunden werden
muß.

Kür die Verzinsung der den ausländischen Plätzen zur Verfügung
gestellten Gelder bildet die Untergrenze die Leihrate, die auf dem heimi-
schen Geldmarkt bei gleichwertiger Unlage zu erreichen ist zuzüglich des
Valutarisikos.

vie Unlagen des Geldmarkts im weiteren Sinn scheiden aus der
internationalen Konkurrenz aus. vie Banken geben im Uusland ar-
beitenden Unternehmungen nur ganz ausnahmsweise Betriebskredit,
weil ihnen die Kontrole der Betriebsführung unmöglich ist. Es ist zwar
in einzelnen Reichen durch Gewährung des Betriebskredits in Form
des Bankakzepts gelungen, den Geldmarkt im engeren Sinn zur Deckung
eines Teiles des Betriebskredits zu gewinnen, aber die Unterbringung
derartiger Ukzepte im internationalen Verkehr hat vielfach — wie uns
scheint mit Recht — Schwierigkeiten bereitet, vie Konditionen für den
Betriebskredit sind darum in allen Reichen von der Bankrate, nicht vom
Privatsatz abhängig. —

vie Wanderungsrichtung der Leihgelder ist nicht allein von der
Stärke des Kapitalreichtums abhängig: ein ärmeres Reich sendet in
das reichere Leihkapital, wenn dort zeitweise der Zins höher ist entweder
wegen schlechter Organisation des Geldmarkts — zum Beispiel bisher
New pork — oder im Kall intensiver Konjunktur im reicheren Land
bei gleichzeitiger Depression im ärmeren oder bei Zusammentreffen
einer ungünstigen Jahreszeit auf dem Geldmarkt des reicheren mit
einer günstigen auf jenem des ärmeren Staates — so ist z. L. London
in den ersten Monaten des Jahres wegen der Steuereinzahlung bei der
Bank von England relativ angespannt, während die kontinentalen
Märkte, von den Monatsschlüssen abgesehen, gerade im ersten Viertel-
jahr im Verhältnis zum Jahresdurchschnitt flüssigen Geldstand auf-
zuweisen pflegen. —

Wie wir sahen, ist der Verkehr unter den Geldmärkten außeror-
        <pb n="194" />
        ﻿39. Oie Anlagen des Kapitalmarkt-.

183

dentlich eingeschränkt. Zwischen den Notenbanken aber besteht über-
haupt keine Verbindung. Die noch vor einem halben Jahrhundert ernst
erörterten Vorschläge der Errichtung von Auslandsfilialen der Noten-
banken, der Annahme von Auslandsnoten zu festem Preis sind aus der
Diskussion längst verschwunden. Aber auch der vom mitteleuropäischen
Wirtschaftsverein angeregte Giroverkehr zwischen den Notenbanken
ist bisher, von den drei skandinavischen Lanken abgesehen, wegen der
mit ihm verbundenen NreditgewäHrung nirgends eingeführt worden,
vie politische Spannung der Gegenwart steht einstweilen der Verwirk-
lichung all dieser Pläne hindernd im Weg. ver sensationelle Eindruck,
den die in Rrisenzeiten erfolgte Rediskontierung von Wechseln mit Giro
der Lank von England bei der Lank von Srankreich hervorgerufen hat,
ist eher für die ausschließlich nationalwirtschaftliche Stellung der Noten-
banken bezeichnend, da die Leträge, um welche es sich in den wenigen
Fällen internationaler Hilfeleistung handelte, in anbetracht der Größe
der beiden Institute überaus gering waren.

III. Der Kapitalmarkt.

39.	Die Anlagen des ttapitalmarkls.

Kapitalmarkt wird der Markt für Investitionskapital bezeichnet.
In der Theorie ist der Begriff des Kapitalmarktes hart umstritten worden
und mehrere neue Autoren der Kapitallehre neigen dazu die Grenzen zwi-
schen Geld-undKapitalmarktzuverwischen. Zür diepraxis der Bankleitung
ist aber die Scheidung beider Märkte von der größten Wichtigkeit. Ein
altes englisches Wort erblickt das Kriterium des tüchtigen Lankleiters
in der scharfen Trennung von Wechsel und Hypothek — das heißt von
Geldmarkt- und Kapitalmarktanlage,- nach den Erfahrungen zweier
Iahrhunderte scheint dieses Wort zu den wenigen Regeln zu gehören,
die im Bankwesen zu allen Zeiten Geltung besitzen.

Auf dem Geldmarkt wickeln sich liquide Zinsgeschäfte ab. ver
Letriebskredit muß notfalls bei Auflösung des Unternehmens aus den
vorhandenen flüssigen Aktiven, der Effektenkredit aus dem verkauf
der veckungseffekten rückgezahlt werden können, ver Schuldner
muß seinen Betrieb einschränken oder einstellen, seine Spekulation auf-
geben. ver Kredit wird entweder durch die Vornahme des Betriebs-
aktes — die Fortsetzung des Produktionsprozesses, den Warenverkauf,
die Ausführung der Spekulation — vom Schuldner selbst oder durch
Zwangsexekution vom Gläubiger zur Rückzahlung gebracht. Zur letzteren
        <pb n="195" />
        ﻿184

III. Oer Kapitalmarkt.

Kall ist Eigeninvestition des Gläubigers durch Uebernahme der Fabrik
oder der Effekten nicht nötig. Bei starker Minderung der dem Geld-
markt zur Verfügung stehenden Mittel kann das Gesamtquantum der
Geldmarktnachsrage wesentlich eingeschränkt werden.

Oie Unlagen des Kapitalmarktes sind aber ihrer Verwendung
nach bestimmt. Oie Minderung des Kapitalangebots verringert nicht
das chuantum der Nachftags, sondern nur den wert der Unlagen. Heraus-
ziehung des auf dem Kapitalmarkt angelegten Kapitals ist für die Volks-
wirtschaft nur im Kall der Beteiligung des Auslands an inländischen
Investitionen möglich. Oie einzelne Privatwirtschaft kann ihr ange-
legtes Kapital nur durch verkauf des Unternehmens zurückerhalten.
Oer Kreditgeber läuft auch bei den Zinsgeschäften des Kapitalmarktes
Unternehmerrisiko. Wenn er auf ein Haus Hypothek gewährt und in-
folge Sinkens der Mietzinse oder von Leerstehungen die Zins- und Til-
gungsraten nicht gezahlt werden, muß er das Haus erwerben und ver-
walten, wenn es ihm nicht gelingt, es durch Zwangsversteigerung zu
veräußern,- wenn ein Schuldnerstaat seinen Verbindlichkeiten nicht nach-
kommt, muß er die Verwaltung der Kinanzen übernehmen, bis der
Staat wieder leistungsfähig wird, sofern es nicht gelingt die fehlenden
Mittel durch eine neue Unleihe zu beschaffen. Oer an ein Unternehmen
zum Grund- oder Maschinenkauf gewährte Kredit kann bei nicht unge-
wöhnlich hohem Gewinn nur durch Aktien- oder Cbligationenausgabe
rückgezahlt werden,' ist dies nicht möglich, so bleibt der Kreditgeber mit
dem Schicksal des Unternehmens dauernd verbunden.

§ür die Banken, die ihrer Natur als Kreditnehmer nach als Ligen-
unternehmer nur ausnahmsweise auftreten können, ist die verkauss-
möglichkeit jener Gbjekte, auf welche sie Kredit gegeben haben, oder
der Eigentumsanteile an diesen von entscheidender Bedeutung. Nur für-
wenige Gütergruppen haben sich wirkliche Märkte ausgebildet, so ver-
einzelt für städtische Terrains. Es fehlt fast allen Gütern des Kapital-
markts die für die Marktentstehung wesentliche Vertretbarkeit des Ob-
jekts. Ein Gut, ein Haus, eine Hypothek, eine Fabrik muß individuell
beurteilt werden, jede Veräußerung ist von einer Reihe von Zufalls-
momenten abhängig, ein Marktpreis nur in Uusnahmsfällen (z. B. bet
Großstadthäusern in zentraler Lage) gegeben, die Verkaufsmöglichkeit
selbst zweifelhaft, vor allem die sofortige Verkaufsmöglichkeit, auf die
es dem Kreditgeber in erster Linie ankommt, nur in wenigen Fällen
gesichert. Einen organisierten Markt besitzen lediglich die Kapitalan-
teile in Effektenform.
        <pb n="196" />
        ﻿40. Oie Tätigkeit der Banken auf dem Kapitalmarkt.

185

40.	Die Tätigkeit -er Banken aus -em Kapitalmarkt.

Auf den Kapitalmärkten des Kontinents und der vereinigten
Staaten haben die Banken führende Position erlangt. Vas erscheint
auf den ersten Blick verwunderlich, denn ihrer Organisation nach sind
die Banken für Kapitalmarktanlage nicht eingerichtet, von allen Kredit-
instituten sind nur die Pfandbriefbanken und die Lebensversicherungs-
gesellschaften zu langfristiger Kapitalanlage geeignet: Die ersteren geben
Obligationen auf Jahrzehnte hin aus, von denen alljährlich eine
kleine Ouote getilgt wird, die Versicherungsgesellschaften können mit
einem festen Stock an Prämienreserve mit unbedingter Sicherheit rechnen.
Einen Grad weiter halten die Sparkassen: Sie haben relativ kurzfällige
Kündigungsfristen für die Einlagen vorgesehen und können die höhe
der Rückzahlungen nur erfahrungsmäßig schätzen. Immerhin ist das
Einlagenminimum, das ihnen zu allen Zeiten verbleibt, sehr beträchtlich.
Versicherungsgesellschaften und Sparkassen bevorzugen demgemäß die
langfristigen Hypotheken. Die Kreditbanken verwalten Guthaben, die
vom Besitzer als Kasse angesehen werden und sehr rascher Abhebung
unterliegen. Die Ouote der fremden Gelder, die sie als dauerndes Mi-
nimum ansehen können, muß darum wesentlich niedriger angesetzt werden.
Die höhe der Ouote die auf dem Kapitalmarkt — u. z. in Form von in-
dustriellem Anlagekredit — verwendet wird, schwankt nach dem Kapital-
reichtum und den Banktraditionen der einzelnen Reiche. Die englischen
Kreditbanken gewähren aus diesem Grund nur in relativ geringem Um-
fang Anlagekredit, die französischen Institute überhaupt nicht. Auch
die Notenbanken könnten mit einem Minimum an Depositenbestand
mit Sicherheit rechnen und mit diesem Betrag Kapitalanlagen vornehmen;
aber mit Ausnahme der russischen Staatsbank halten sie sich mit Rück-
sicht auf ihren Kredit und ihre Liquidität vom Kapitalmarkt ferne.

Neben der direkten Kreditgewährung hat die kommissionsweise
Tätigkeit der Lanken für den Kapitalmarkt große Bedeutung: durch
den kommissionsweisen Kauf und verkauf von Effekten haben sie Ein-
fluß auf die Vermögensverwaltung der Kapitalbesitzer gewonnen,- sie
haben dadurch die Möglichkeit, größere Effektenposten unterzubringen
und sehen sich infolgedessen, um Gründung?- oder sonstigen Zwischen-
gewinn an sich zu ziehen, veranlaßt, Effekten behufs Unterbringung
auf dem Markt selbst zu erwerben. Effektenkommissions-, -plazements
und -konsortialgeschäft werden nicht allein von den Banken betrieben
und sind auch nicht Geschäfte, die einem Passivgeschäft gegenüberstehen.
        <pb n="197" />
        ﻿186

III. Der Kapitalmarkt.

Aber die Wirksamkeit der andern Organisationen, selbst der Börse tritt
hinter jener der Banken bei weitem zurück,- und gerade diese Tätigkeit
läßt die Machtstellung der Banken auf dem Kapitalmarkt und in der
Wirtschaftspolitik des Kontinents deutlich erklären.

Wir scheiden demnach die Tätigkeit der Banken auf dem Kapital-
markt in:

1.	Den hgpothekarkredit, gewährt durch Pfandbriefban-
ken, Versicherungsgesellschaften, Sparkassen.

2.	Den Baukredit, in engem Zusammenhang mit dem
hgpothekarkredit und meist von den gleichen Instituten gewährt,
aber vom Bankstandpunkt aus vom hgpothekarkredit grund-
wesentlich verschieden.

3.	Den industriellen Anlagekredit, gewährt durch Kre-
ditbanken, und seine Abart, den gewerblichen Anlagekredit, ge-
währt durch Genossenschaften.

4.	Vas Effektenkommisfions-, plazements- und

Konsortialgeschäft. —	‘

Eigene Anlagen der Kreditbanken auf dem Kapitalmarkt kommen
in der Gegenwart nur ausnahmsweise vor. vie Praxis der älteren
großen Kinanzhäuser (Rothschild, belgische Looiete genßrale) die Aktien
von Zndustrienunternehmungen zu erwerben um der Wertsteigerung
willen, die sich im Lauf der nächsten Generation ergeben würde, ist von
den Banken schon seit einem halben Jahrhundert verlassen worden.
Der Effektenbesitz aus Konsortialgeschäften ist nur vorübergehende An-
lage — für die Zeit zwischen der Bildung des Konsortiums und der Pla-
zierung der Aktien, vie übrigen Anlagen der Kredit- und Hypotheken-
banken auf dem Kapitalmarkt, von dem Grundbesitz für die eigenen Ge-
schäftszwecke abgesehen, sind als Rotanlagen zu charakterisieren: hieher
gehört der hauserwerb bei Versteigerung des Grundstücks, auf welches
Hypothek gewährt worden war, der Zabrikserwerb bei ungünstigem
Anlagekredit, der Effektenbesitz aus gescheiterten Emissionen, durch-
wegs Zolgen mißglückter Betätigung.

Sparkassen und Versicherungsgesellschaften haben starken dauernden
Besitz an Rentenwerten- Rentenerwerb durch die Kreditbanken ist oft
diskutiert worden. In England wird seit drei Menschenaltern darüber
gestritten, ob in Krisenzeiten der Wechsel oder die Rente liquider sei,-
indeß kann man den vergleich nur zwischen Wechsel und Staatsrenten
mit ihrem breiten Markt, nicht aber den andern Rentenwerten ziehen.
Aber auch im §all gleicher Liquidität eignet sich die Rente nicht als An-
lage für die Kreditbanken, da diese auf die Möglichkeit rascher Abstoßung
        <pb n="198" />
        ﻿41. Der kstzpothekarkredit.

187

der Aktiven vorbereitet sein müssen, der verkauf der Renten in größeren
Mengen aber sich nur zu gedrückten Kursen, daher meist mit Verlust
für die Lank durchführen ließe. Zudem ist der Zugang zur Notenbank
auf Grund von Rentenbesitz auf dem Kontinent teurer und in manchen
Reichen, vornehmlich Deutschland, enger als auf Grund von Wechselbesitz.

Der hypslhekarkredit.

Zn den Staaten des europäischen Kontinents hat der hgpothekar-
kredit infolge der Einrichtung des Grundbuchs und des ausgebildeten
Grundbuchsrechts eine bevorzugte Stellung erlangt, vie Prinzipien
der Publizität und Priorität gewähren dem Gläubiger die Sicherheit
auf das zinstragende Objekt bei Nichtzahlung der vereinbarten Zins-
und Tilgungsrate greifen zu können und der Eharakter der Hypothek
macht dieses Recht von der Person des Eigentümers unabhängig. Eine
Reihe von Bankinstitutionen, die sich in einer jahrhundertelangen Ent-
wicklung ausgebildet haben, pflegt den hgpothekarkredit innerhalb der
vom Statut und — namentlich in Deutschland und Oesterreich — vom
Gesetz gezogenen Grenzen.

Der hgpothekarkredit ist der langfristigste unter allen Kreditformen,
vie kühne Konstruktion, welche die preußischen Landschaften in der
zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts anbahnten, hat die Gewährung
von Krediten für ein halbes Jahrhundert ermöglicht, vie unkündbare
Amortisationshgpothek ist die bankmäßige Anlageform für Institute,
die in Jahrzehnten tilgbare Pfandbriefe ausgeben. Die Sicherheit der
Kreditform wurde bald allgemein anerkannt, und als in den Kriegen
gegen Napoleon 1814 die Kurse der preußischen 4% Renten bis auf
50% heruntersanken, behielten die 4% pommerschen Pfandbriefe den
xrrri-Stand. Nach dem Vorbild der Landschaften wandten die im zweiten
und dritten Jahrzehnt des vorigen Jahrhunderts entstandenen Spar-
kassen und Versicherungsgesellschaften Deutschlands und Oesterreichs
ihr Interesse dem hgpothekarkredit zu,' während die Landschaften den
ländlichen Grundbesitz beliehen, erstreckten die Sparkassen und Versiche-
rungsgesellschaften ihre Wirksamkeit auf die städtischen Häuser und ihnen
folgten auch die in der Gründerzeit zahlreich entstandenen Aktienhgpothe-
kenbanken. In der letzten Generation sind in Deutschland, Oesterreich und
Rußland eine Reihe öffentlichrechtlicher Bodenkreditinstitute entstanden,
öie ihre Tätigkeit überwiegend dem ländlichen Grundbesitz zuwenden. —
Bei den Pfandbriefinstituten, gleichgültig ob sie öffentlichrechtlich, ge-
nossenschaftlich oder in Aktienform errichtet sind, scheidet die Liquiditäts-
        <pb n="199" />
        ﻿188

III. Der Kapitalmarkt.

frage aus den Erwägungen der Bankleitung fast vollständig aus. Oie
Bank hat z. B. Kreöite auf 50 Jahre mit einer bestimmten jährlichen
Tilgungsquote gewährt und sie emittiert zur Oeckung derselben Pfand-
briefe mit gleicher Laufzeit und gleicher Tilgungsquote. Auch wenn
ein beliehenes Gbjekt zur Versteigerung kommt, benötigt die Hypotheken-'
bank zu seiner eventuellen Erwerbung, von Rosten abgesehen, keine
neuen Mittel. Vas Geschäft selbst wickelt sich schematisch ab: Oie Schät-
zung des Dbjekts nach Ertrags- und verkaufswert vollzieht sich nach
festen Grundsätzen, die Aufgabe der Lankleitung ist auf die Auswahl
der zu belehnenden Dbjekte, die Rontrole der Schätzung und die Sorge
für die Unterbringung und den Rurs der Pfandbriefe beschränkt. Oie
Auswahl der Dbjekte geschieht nach althergebrachten Grundsätzen —
Bevorzugung der irrt Zentrum der Städte gelegenen Grundstücke, jedoch
nicht ausschließliche Ronzentrierung der Oarlehen auf einen einzigen
Stadtteil, auf dem Land nicht ausschließliche Ronzentrierung auf eine
einzige Betriebsform —; von der Gewissenhaftigkeit der Schätzung
hängt das Schicksal der Hypothekenbank ab, die Erfahrungen des letzten
Jahrzehnts haben zur Genüge gezeigt, daß statutarische und gesetzliche
Begrenzung auf 50, 60 oder66%% des Dbjektwerts bei unvorsichtiger
Direktion ohne lvert ist. Oie Verlockung zu „Schorn steinhgpotheken"
ist in jenen Zeiten besonders groß, in welchen die Nachfrage nach hg-
pothekarkredit hinter dem Angebot lange Zeit zurückbleibt, zumal infolge
der Art der Rapitalbeschaffung die Gefahr nahe liegt den Wettbewerb
auf das Gebiet der Belehnungshöhe zu konzentrieren. Oer Unterschied
im Pfandbriefkurs der einzelnen Institute ist im allgemeinen nicht so
bedeutsam, daß er bei den Rreditkonditionen eine entscheidende Rolle
besitzen könnte, die Ronkurrenz unter den Pfandbriefinstituten spielt
sich daher größtenteils um die höhe des Betrages ab,' fast in noch stär-
kerem Grad kommt dieses Moment in der Ronkurrenz zwischen den
Pfandbriefinstituten auf der einen, den Sparkassen und Versicherungs-
gesellschaften auf der andern Seite zur Geltung, da diese Institute ihre
Betriebsmittel billiger beschaffen und die Pfandbriefbanken daher viel-
fach nur durch höheren Leihbetrag sich einen Vorsprung sichern können.
Oie Ronsequenzen dieser Situation haben sich mehrfach gezeigt — in
Oesterreich in der Rrise von 1873, imveutschen Reich in der Krise mehrerer
Hypothekenbanken zu Beginn unseres Jahrhunderts, Vorgänge, die
zur österreichischen und zur deutschen hgpothekengesetzgebung geführt
haben und deren Erinnerung noch in der Gegenwart mi wirkt, die Ver-
leihung der Münüelsicherheit an die Pfandbriefe in Preußen zu ver-
hindern. Aber die Gefahren, die sich für die Pfandbriefinstitute aus
        <pb n="200" />
        ﻿41. Der hgpothekarkredit.

189

der ihnen naheliegenden Ueberbelehnung ergeben können, werden viel-
fach überschätzt. Ein Ueberwiegen des Kapitalangebots über die Kapi-
talnachfrage auf dem hgpothekenmarkt findet nur in wirtschaftlichen
Oepressionszeiten statt, in welchen —wenn es sich nicht um Schwindelperi-
oden wie jene vor 1873 handelt — die Annahme zu hoher Zinse oder
einer zu niedrigen Leerstehungsquote unwahrscheinlich ist. An den
Höhepunkten der Konjunkturperioden überwiegt die Nachfrage nach
Kapital das Angebot. Kerner ist es für den hgpothekenbankleiter weit
leichter sich von Geschäften zurückzuhalten als für seinen Kollegen in
den Kreditbanken,' er verfügt ja über einen gesicherten Stock von Ge-
schäften, der alljährlich nur durch die im Verhältnis zum Gesamtbetrag
geringe Quote der Rückzahlungen gemindert wird und die Regie seines
Instituts ist gering: eine Pfandbriefbank ist eine zentralisierte Qrgani-
sation mit sehr geringem Personalerfordernis' direkte und indirekte
Reklameausgaben sind bei diesen Instituten, die auf Einlagen nur aus-
nahmsweise reflektieren, begrenzt, der hgpothekenverwaltungsdienst
sehr einfach und auch die Verwaltung der Objekte, die in der Versteige-
rung eventuell zu übernehmen sind, mit geringem Apparat durchzuführen.
Immobilien, bei deren Verwaltung Unternehmertätigkeit entwickelt
werden mutz wie Theater und Warenhäuser scheiden regulär aus dem
Wirkungskreis der Pfandbriefbanken aus,' aber auch zinstragende Qb-
jekte, deren Verwaltung mit Schwierigkeiten verbunden ist, wie z. B.
Wälder werden nur von wenigen Pfandbriefinstituten, die spezielle
Einrichtungen für die Verwaltung derartiger Güter besitzen, belehnt.

Infolge des gesicherten Stocks von Geschäften und der niedrigen
Regie hat daher eine Hypothekenbank, die seit mehreren Jahrzehnten
arbeitet, ihre Vividende zu Jahresbeginn fast schon verdient. Selbst
ein völliger Stillstand des Geschäftes würde die Vividende der meisten
Institute — und zwar nicht wesentlich — verkürzen, vie hgpotheken-
bankleitung kann darum in Zeiten des Ueberangebots von hgpotheken-
kapital sich leichter zurückhalten und ebenso ohne Aufregung Jahre stocken-
den Pfandbriefabsatzes vorüberziehen sehen. Darin liegt der wesentliche
Unterschied der jetzigen zweiten Generation von der ersten der Gründer-
jahre, in welcher eben der Grundstock früher gewährter hgpothekar-
kredite fehlte. In einem wirtschaftlich aufstrebenden Land, in welchem,
auf die Dauer betrachtet, der Zuwachs an hgpothekarkredit die Rück-
zahlungen überwiegt, haben die Pfandbriefbanken die Gewähr zuneh-
menden Gewinnes und zwar umso stärker, je mehr die Gründung neuer
Institute erschwert ist. wegen der Schwierigkeit der psandbriefunter-
bringung stötzt die Entstehung neuer Pfandbriefbanken immer auf S chwie-
        <pb n="201" />
        ﻿190

III. Der Kapitalmarkt.

rigfeiten: In Frankreich hat sich neben dem Credit foncier kein Kon-
kurrenzunternehmen entwickeln können, in Oesterreich ist von 1873 bis
1910 keine neue Pfandbriesbank entstanden und in Deutschland ist in
unserm Jahrhundert keine hgpothekenbank gegründet worden. Oie
engen Beziehungen zwischen den Pfandbrief- und den Kreditbanken,
welche die Unterbringung der Pfandbriefe bestehender hgpotheken-
banken übernehmen, stehen der Entwicklung neuer Institute im Wege.

Oie Wahl des Pfandbrieftgpus und die Unterbringung der Pfand-
briefe stellen dem hgpothekenbankdirektor die gleiche Aufgabe wie die
Ausnahme einer Anleihe einer Stadtverwaltung; mit Rücksicht auf die
Konkurrenz der mit billigeren Betriebsmitteln arbeitenden Sparkassen
und Versicherungsgesellschaften hat die hgpothekenbank ein dringendes
Interesse sich der Kursverschlechterung zu widersetzen und in Zeiten
sinkender Rentenkurse durch Zurückhaltung bei der Kreditgewährung
den Kurs nicht tief herabgleiten zu lassen. Freilich ist der Ularkencharakter
der einzelnen Pfandbriefe begrenzt und starke Emissionstätigkeit vor-
dringender Institute tendiert auch zur Kursherabdrückung der Gbli-
gationen konservativer Banken. Oie älteren „gemischten" Banken brach-
ten die Pfandbriefe durch ihre eigene Organisation unter,- die plaze-
mentstätigkeit der bagrischen Hypotheken- und Wechsel-, der bagrischen
Handels-, der bagrischen Vereinsbank, der ungarischen Kommerzialbank
dient in erster Linie der Unterbringung der eigenen Pfandbriefe. Die
Verbindung von Kreditbank- und hgpothekengeschäft hat sehr bedeut-
same Vorteile- die hgpothekenbanken bleiben von den Plazierungs-
instituten unabhängig, wahren sich volle Rkarktübersicht und können
für ihr Aktienkapital aus dem hgpothekengeschäft eine aufsteigende
Rente gewinnen, die ihnen bei Kapitalserhöhungen zugute kommt.
Vie neuere Gesetzgebung tritt aber mit Entschiedenheit für die Trennung
der Pfandbrief- von den Kreditbanken ein, wegen der Sicherung der
Pfandbriefinhaber und wegen der Gefahr mißbräuchlicher Verwen-
dung von hgpothekarkredit. Oie reinen hgpothekenbanken stehen ge-
wöhnlich in naher Verbindung zu Kreditbanken, die die Unterbringung
der Pfandbriefe übernehmen.

Zu Ende 1912 hatten in Veutschland die Bodenkreditinstitute rund
17 Milliarden Mark Pfandbriefe emsgegeben; davon entfielen 11 y2 auf
40 Aktienbanken, 4 Milliarden auf 18 Landschaften einschließlich der
Zentrallandschaft, 1 auf drei Institute mit öffentlichrechtlicher Garantie
(Hannover, Kassel und Wiesbaden) sowie % Milliarde auf Renten-
banken. Vie Sparkassen hatten 11—12 Milliarden Mark, die Lebens-
versicherungsgesellschaften rund 4 Milliarden in hgpotheken angelegt.
        <pb n="202" />
        ﻿41. Oer hqpothekarkredit.

19!

Bei den deutschen Versicherungsgesellschaften betragen die hgpo-
thekarkredite 85% der Prämienreserve, ein außerordentlich hohes Ver-
hältnis, das in keinem andern Staat auch nur annähernd erreicht wird.
Nur die österreichischen Versicherungsgesellschaften wenden gleichfalls
eine namhafte (Quote ihrer Prämien dem hgpothekentredit zu, die aber
hinter der deutschen weit zurückbleibt, vie Ursache der Bevorzugung
der chgpothekenanlage bei den deutschen Versicherungsgesellschaften
gegenüber dem Rentenkauf liegt in der günstigeren Verzinsung und
der Vermeidung bilanzmäßiger Kursverluste,- namentlich in der letzten
Periode sinkender Rurse haben die Versicherungsgesellschaften in Deutsch-
land und Oesterreich den hgpothekarkredit immer mehr in den Vorder-
grund treten lassen.

vie Versicherungsgesellschaften haben in der Prämienreserve lang-
fristige mittel zur Verfügung, von den Einlagen der Sparkassen unter-
liegt aber ein erheblicher Teil kurzer Kündigung. Es ist darum mit Recht
die Zrage aufgeworfen worden, ob die traditionsmäßige Bevorzugung
des Hgpothekarkredits durch die deutschen und österreichischen Spar-
kassen mit den Liquiditätsforderungen vereinbar ist. Oie Sparkassen
traten vor fast einem Jahrhundert als kleine kvohltätigkeitsanstalten ins
Leben und die Sorge um die Sicherheit der Anlage stand damals natur-
gemäß im Vordergrund. In der Gegenwart aber tritt diese Zrage an
zweite Stelle: die deutschen Sparkassen verwalten rund 19 Milliarden ITC.
Volksvermögen, und darum tritt nicht mehr die Sorge um die Verlust-
gefahr für den „kleinen Mann", sondern die Zorderung der Liquidität
aus nationalwirtschaftlichen Gründen in den Vordergrunds von diesem
Gesichtspunkt aus scheint die Verwendung von nicht weniger als 70% der
fremden Gelder in hgpothekarkrediten zu hoch gegriffen zu fein; eine
Aenderung der Anlagegewohnheiten ist aber bei dem starken Einfluß
der mit den Sparkassen verbundenen Interessengruppen schwer durch-
zuführen,- zumindest müßte aus Liquiditätsgründen die Mobilisierung
eines Teils der Sparkassenhgpotheken durch Pfandbriefe eines Zentral-
instituts ermöglicht werden, wie dies in mehreren anderen Staaten,
am konsequentesten in Ungarn, durchgeführt wurde.

Vas Vordringen der Sparkassen und Versicherungsgesellschaften
hat allmählich zu einem Abweichen von der Amortisationshgpothek
geführt, vie Verleihung von Rredit auf ein halbes Jahrhundert wider-
sprach doch zu sehr dem Eharakter der Betriebsmittel dieser Institute.
Aber auch die Pfandbriefbanken haben in immer stärkerem Maß die
zehn- bis fünfzehnjährige Zixhgpothek anStelleder Amortisationshgpothek
treten lassen,-^sie bot ihnen die Möglichkeit Perioden teuren Zinsfußes
        <pb n="203" />
        ﻿192

III. Del Kapitalmarkt.

auszunützen und auch dem spekulativen hausbesitz begann dieser Modus
besser zu behagen, da die Amortisationshgpothek infolge Mangels eines
guten hgpothekenrückzahlungsgesetzes bei der Veräußerung des Hauses
vielfach Schwierigkeiten bereitet. Nach den Angaben in den Kortsetzungs-
heften zur hechtschrn Statistik der Bodenkreditinstitute entfallen
von den Krediten der deutschen Hypothekenbanken auf Amortisations-
hgpotheken weniger als 30%. Die Erfahrungen der letzten Periode
bei Zristablauf der Zixhgpotheken in Hochkonjunkturperioden haben
aber im Kreis des städtischen Grundbesitzes teilweise einen Mandel der
Anschauungen hervorgerufen. —

Deutschland und (Oesterreich haben eine sehr sorgfältig ausgebildete
(Organisation des hgpothekarkredits. In England, das man gewöhnlich
als das Land der Arbeitsteilung im Bankwesen bezeichnet, müssen infolge
des völligen Mangels einer gesetzlichen Regelung langfristige Kredite der
Depositenbanken den hgpothekarkredit in unzulänglicher Weise ersetzen;
ähnlich geben in den vereinigten Staaten die Kreditbanken (die state»
banks und künftig auch die national banks) hgpothekarkredit. Die
Uebelstände sind augenfällig: die Verbindung gefährdet entweder die
Liquidität der Bank oder die Ruhe der Grundbesitzer. In Deutschland,
Oesterreich und Frankreich ist aber der hgpothekarkredit vom regulären
Bankgeschäft auch in jenen Banken scharf getrennt, die beide Geschäfts-
zweige betreiben. Zudem hat sich auch unter den Instituten eine Ar-
beitsteilung vollzogen. Die Versicherungsgesellschaften und mit wenigen
Ausnahmen (Oesterreichischr Bodenkreditanstalt, Bagrische hgpotheken-
und wechselbank) die Pfandbriefinstitute konzentrieren ihre Tätigkeit
auf die Großstädte, die Sparkassen arbeiten überwiegend in ihrem
Kreis und führen auch den Landstädten, Dörfern und dem mittleren
ländlichen Grundbesitz Kredit zu und die Landschaften und zum großen
Teil auch die österreichischen öffentlichrechtlichen Anstalten wenden sich
dem Kredit für den größeren ländlichen Grundbesitz zu.

Zn der neueren Literatur wurde den Versicherungsgesellschaften
und Pfandbriefbanken die Beschränkung auf die Großstädte vielfach
zum Vorwurf gemacht und mitunter ihre der Grundstücksspekulation
dienende Tätigkeit dem produktiven Wirken der Sparkassen gegenüber-
gestellt. Besonders in Deutschland hat die geringe Guote von 6%,
die von dem gesamten hgpothekarkredit der Pfandbriefbanken auf
das flache Land entfällt und die Konzentrierung mehr als der Hälfte
aller hgpothekaranlagen der Lebensversicherungsgssellschaften in Berlin
scharfe Kritik gefunden. Die Haltung der Pfandbriefinstitute und Ver-
sicherungsgesellschaften ist jedoch wohl verständlich, nicht blos wegen
        <pb n="204" />
        ﻿41. Der hgpothekarkredit.

193

■bet stärkeren Wertsteigerung des Grundes im Zentrum und in den auf-
strebenden Stadtteilen, sondern vornehmlich aus organisatorischen Grün-
den. Der Direktor einer Berliner Versicherungsgesellschaft kennt jede
Straße in Berlin, kann sich über Wert und verkaufsfähigkeit eines Hauses
in Schmargendorf selbst ein Urteil bilden, dashaus event, selbst besichtigen.
Gr kennt auch die Verhältnisse in andern Großstädten, wenn auch nicht
entfernt im gleichen Ulaß, wie z. B. die Schwierigkeit der hgpotheken-
beschaffung in Hamburg deutlich bekundet, handelt es sich aber um eine
Belehnung in Allenstein oder in Neustadt a. d. h., dann versagt seine
Renntnis und gewöhnlich auch jene des Schätzmeisters. Die Wertver-
hältnisse sind unbekannt, die Verkaufsmöglichkeit gering, zur Rontrole
über die Verwaltung des Hauses müßte ein Beamter an denBelehnungs-
ort entsendet werden. Die Sicherheit der Unlage wäre gefährdet, die Or-
ganisation so kostspielig, daß die Versicherungsgesellschaften die Renten-
anlage bald dem hgpothekarkredit vorziehen würden. Ein hauptstädti-
sches Institut ist nicht geeignet zahlreiche Rredite an Landstädte und
mittleren Grundbesitz zu gewähren; der hgpothekarkredit eignet sich
nicht für eine zentralisierte Organisation,- die Erfahrungen Krankreichs
liefern hiefür ein deutliches Beispiel: Der Oreäii koneier, der als zentra-
lisiertes hgpothekeninftitut gedacht war, verleiht den größten Teil seiner
Rredite in Paris und war in der Provinz nicht imstande durch seine
Organisation die teuren privaten Geldgeber zu verdrängen. Die besten
Provinzhgpothekenbanken sind die Sparkassen,- denn sie vermögen die Im-
mobilien ihres Bezirkes ohne nennenswerte Rosten zu schätzen und dau-
ernd zu kontrollieren, von den hgpothekaranlagen der preußischen
Sparkassen sind denn auch nur 4%% außerhalb des Wirkungsbezirkes
der Sparkasse angelegt, darunter 3% % in angrenzenden Bezirken. Die
Sparkassen allein unter allen Bankorganisationen können erfolgreich
dem Wittel- und RIeinbesitz der Provinz zu Marktbedingungen hgpo-
thekarkredit verschaffen.

Die Krage der volkswirtschaftlichen Wirksamkeit der Hypotheken-
banken ist nicht vollständig geklärt, da das Maß ihres Einflusses auf die
Bodenpreise, ja die Tatsache des Einflusses selbst heiß umstritten ist.
Untersuchen wir, um der Antwort näher zu kommen, die Lestimmungs-
momente des hgpothekarzinses, die Art des Angebots und der Nachfrage
von Rapital.

Die Pfandbriefinstitute verschaffen sich ihre Betriebsmittel auf dem
Napitalmarkt,- der Rurs der Pfandbriefe steht im Zusammenhang mit
ben übrigen Rentenkursen — er steht in Deutschland in Kriedenszeiten
ein wenig unter dem Ronsolkurs, in Oesterreich regulär höher als der

Somatn, Bankpolitik.	|Z
        <pb n="205" />
        ﻿194

III. Oer Kapitalmarkt.

Staatsrentenpreis. Kür den Kurs der Pfandbriefe ist die Gesamthaltung
des Rentenmarkts von entscheidender, die Taktik der einzelnen Hypo-
thekenbank von geringerer Bedeutung. Zu dem Rentenzins, den die
Pfandbriefe bedingen, müssen die Regiekosten, ein Betrag für Reserve-
dotierung und bei den Aktiengesellschaften ein Gewinn für die Aktionäre
hinzutreten, Da die Pfandbriefausgabe nur im Zusammenhang mit der
Kreditgewährung erfolgt, der Bank somit — vom eigenen Kapital ab-
gesehen— nicht Kapitalien zur Verfügung stehen, die um jeden preis
verwendet werden müssen, ist der Nutzen für die Aktionäre ein essentieller
Kaktor in der Kostenrechnung der Aktienbanken.

Kür die Versicherungsgesellschaften bildet die Rechnungsgrund-
lage der Prämienreserve zuzüglich der kosten, Reservedotierung und bei
Aktiengesellschaften eines Gewinnzuschlags die Kostengrenze. Die Rech-
nungsgrundlage steht mit dem Rentenzins in Zusammenhang, ist aber
für Jahrzehnte festgelegt, va für die Prämienreserve verwendungs-
zwang besteht, kann die Kostengrenze dann unterschritten werden, wenn
das Kapital der Versicherungsgesellschaften auf dem hppothekenmarkt
zum Teil entbehrlich ist und eine andere gleichwertige Anlagemöglichkeit
nicht besteht, das ist wenn auch die Rentenanlage weniger trägt als der
hgpothekenzins abzüglich der auf diesen Geschäftszweig verwendeten
Kosten. Vas letztere ist nur in Epochen sinkenden Rentenzinses der Kall,
somit in Zeiten, wo die Rentenanlage die Kurssteigerungschance bietet
und darum unter gleichen Bedingungen der Hypothek vorzuziehen ist,
während diese umgekehrt in Perioden steigenden Rentenzinses den
Vorteil der Vermeidung von Kursverlusten bietet. Dementsprechend
bevorzugen die Versicherungsgesellschaften bei gleichen Bedingungen
in Epochen des sinkenden Zinsfußes die Renten, in Epochen des stei-
genden Zinsfußes den hgpothekenkredit.

vie Zinspolitik der Sparkassen endlich richtet sich nicht nach ein-
heitlichen Grundsätzen; bis vor nicht langer Zeit stand der Einlagen-
zins in Zusammenhang mit dem Rentenzins, seitdem aber die Kon-
kurrenz der Kreditbanken um die Einlagen intensiv geworden ist, ist für
eine große Zahl deutscher und österreichischer Sparkassen die Rücksicht
auf die Bedingungen der rivalisierenden Banken maßgebend geworden,
und da diese für Spardepositen von der Lankrate abhängig sind, richtet
sich der Einlagensatz der meisten Sparkassen nach dem Banksatz; in Deutsch-
land bleibt er regulär y2his \% unter der Rate, in Oesterreich hält er
sich auf dem Niveau der Bankrate, in Ungarn geht er darüber hinaus.
Durch diese Politik der Sparkassen wird der Geldmarktsatz in den Kapi-
talmarkt hineingetragen, nicht aus inneren geschäftlichen Gründen,
        <pb n="206" />
        ﻿41. Der hMothekarkreüit.

195

sondern lediglich um der Konkurrenz der Banken willen. Ungewöhnlich
hohen oder ungewöhnlich tiefen Geldmarktzinsen pflegen die Sparkassen
nicht zu folgen. Oa die Sparkassen einen Teil ihrer Einlagen in Renten
anlegen müssen, bildet der Rentenzins die Höchstgrenze für die Einlagen-
vergütung. Oer Regiezuschlag ist bei den mit einfacher, teilweise ehren-
amtlicher Organisation arbeitenden Sparkassen gering, Gewinner-
zielungspflicht besteht nicht.

Oie Kostengrenze liegt somit am tiefsten bei den Sparkassen, ain
höchsten bei den Aktienhgpothekenbanken. Während die ersteren für
die ihnen zufließenden Betriebsmittel einen Prozentsatz unter der Bank-
rate, im ungünstigsten Fall den Rentenzins abzüglich des Regieabschlags
vergüten, beschaffen sich die Hypothekenbanken das Pfandbriefkapital
im günstigsten Fall durch Emission zum Rentenkurs, wozu die Kommis-
sion für die Unterbringung der Pfandbriefe, die Regie und der Gewinn
hinzutreten müssen. Welche dieser Untergrenzen maßgebend wird das
hängt von der höhe des Kapitalbedarfs auf dem hgpothekenmarkt ab.
werden in kapitalflüssigen Zeiten die Pfandbriefbanken zurückgedrängt,
so kommt die Untergrenze der Sparkassen und Versicherungsgesellschaften
zu praktischer Geltung, während umgekehrt in kapitalknappen Zeiten
die Bedingungen der teuersten Institute, der Pfandbriefbanken, ganz
allgemein auch von den andern Anstalten angenommen werden; so haben
in den letzten Jahren viele Sparkassen und regulär die Versicherungsge-
sellschaften die Kondition der Abschlußprovision („damno“ in Berlin,
„Zuzählung" in Wien), welche die Pfandbriefanstalten wegen des Kurs-
standes ihrer Pfandbriefe unter pari ausbedingen mutzten, auch in ihre
hgpothekarbedingungen aufgenommen, obwohl sie ja gar keine Pfand-
briefe ausgeben, daher auch keinen Kursverlust erleiden.

Auf Seite der Nachfrage ist die Höchstgrenze des Kreditzinses, die
gewährt werden kann, durch folgende Erwägung gegeben: Oer Käufer
eines Hauses will zumindest den Rentenertrag, regulär wegen der Ver-
waltung, der Leerstehungsgefahr, der Schwierigkeit der Veräußerung
eine Ouote darüber als Reingewinn erzielen. Va der hgpothekarkredit
nicht den gesamten hauswert, sondern nur einen Teil desselben erfaßt,
muß dem Kalkül des Hauseigentümers Rechnung getragen werden;
der Ertrag des Hauses abzüglich der hgpothekenannuität muß minde-
stens den Rentenzins übrig lassen, sonst wird das Kapital die Tendenz
haben vom Häusermarkt ab- und dem Effektenmarkt zuzuströmen, was
in weiterer Folge eine Minderung der Bautätigkeit herbeiführt; es kann
aber auch der Fall eintreten — der hauptfall der Baukrise — daß sich
hoher hgpothekenzins auf Kosten des spekulativen Baunutzens durch-

- 13 *
        <pb n="207" />
        ﻿196

XII. Oer Kapitalmarkt.

setzt: der Bauunternehmer mutz, um dem neuen Erwerber ungeachtet
des hohen hgpothekenzinses den Rentenertrag zu sichern, den Verkaufs-
preis des Objektes weit unter seinen Erwartungen ansetzen, äutzersten-
salls bis zu seinem Postenpreis, auf die Dauer jedoch nicht unter diesem.

Diese Momente bestimmen die Unter- und Gbergrenzen des hgpo-
thekarzinses. Der Preis wird bei Großstädten und Großgrundbesitz immer
im Konkurrenzweg bestimmt, denn eine Kartellierung zwischen den so
verschiedenartig organisierten Anstalten ist bisher noch nirgends versucht
worden. Ls gibt nicht einen hgpothekenmarkt, sondern eine grotze Reihe
von Märkten und bei dem Eharakter des hgpothekarkredits ist die Nach-
frage und vielfach auch das Angebot lokaler Natur. Dementsprechend
ist der Zins für hgpothekarkredit in den einzelnen Landesteilen des
Deutschen Reiches nnd Oesterreichs sehr verschieden.

Die Krage nach der Einwirkung der hgpothekarinstitute auf die
Grundpreise lätzt sich nach den vorhergehenden Ausführungen dahin
beantworten: Der hgpothekarkredit erweitert die Nachfrage nach Häu-
sern und Grundstücken, soweit ihm durch die Banken Kapitalien zu-
geführt werden, welche sonst bei direkter Verwaltung eine andere Anlage
gefunden hätten,- und das ist bei einem grotzen Teil der den Pfandbrief-
banken, Sparkassen und Versicherungsgesellschaften zuflietzenden Kapi-
talien der Kall. Die Pfandbriefkäufer und Einleger größeren Stils
würden bei Kehlen von Banken wohl nicht ausnahmslos ihr Kapital
in Hypotheken anlegen, sicherlich aber würden die kleinen Sparer und
Prämieneinzahler zu einer derartigen Investition gar nicht in der Lage
sein. Die Sparkassen machen durch die Konzentrierung der Depositen
die kleinen Sparbeträge erst anlagefähig und die Versicherungsgesell-
schaften nehmen außer der Konzentrierung der Beträge auch eine örtliche
Konzentrierung vor — es wäre ganz absurd anzunehmen, daß bei Kehlen
von Versicherungsgesellschaften die in ganz Deutschland zerstreuten
versicherten 60% ihrer Policen in Berliner Hypotheken anlegen würden.
Die Erweiterung des Marktes vollzieht sich aber zudem durch einen
Kredit, der billiger ist als Eigenkapital. Der hgpothekarkredit ist zu
ungünstigen Zeiten nur um Regie- und Dividendenzuschlag teurer als
die Rente, der private Kapitalbesitzer aber verlangt einen Reinertrag
zwischen Rentenzins und Aktienrentabilität. Die niedrigere Zorderung
der Hypothekenbank ermöglicht bei Verkäufen die Erzielung höherer
Preise: Nehmen wir ;. B. an, es sei ein Haus zu verkaufen, das einen
Reinertrag von 10.000 M. erbringt. Ein Privatkapitalist, der den ganzen
Kaufpreis aus eigenen Mitteln erlegt und nur bei 5% Ertrag sich zum
hauskauf verstehen will, wird nicht mehr als 200.000 M. bieten; wenn
        <pb n="208" />
        ﻿41. Der hgpothekarkredit.

197

aber ein hgpothekarinstitut auf das Objekt einen Kredit von 160.000 7R.
zu 4% bewilligt, verbleiben (da die Tilgungskosten zur Amortisation
zu rechnen sind) vom Reinertrag noch 4.000 717., sodaß ein Kapitalbesitzer
bei einem Kaufpreis von 260.000 717. für sich 5% herauswirtschaftet. —
7vir haben in der bisherigen Darstellung des hgpothekarkredits
nur von der ersten Hypothek gesprochen: Die Hypotheken an späterer
Stelle werden von Kreditinstituten nur in vereinzelten Fällen gewährt.
Die Banken, die das hgpothekargeschäft pflegen, müssen mit 77ücksicht
auf die Art ihrer Betriebsmittel sich auf Zinsgeschäfte beschränken, und
ein hgpothekarkredit fällt nur dann in diese Kategorie, wenn der Zins-
ertrag des Objekts auch bei zahlreichen Leerstehungen oder ungünstiger
Campagne zur Deckung der hgpothekenverpflichtungen ausreicht. Die
höhe der zu wählenden 717arge ist nach Lage und Art der Grundstücke
verschieden, aber kaum unter 25% des kvertes anzusetzen. Da sich
in der Gegenwart, von den Landschaften und einigen besonders vor-
sichtigen hgpothekeninstituten abgesehen, die tatsächliche Belehnung
von dieser Grenze nicht weit entfernt, ist die pflege der zweiten Hypo-
thek durch Banken mit Schwierigkeiten verbunden. Würde ein derartiges
Institut, wie vielfach vorgeschlagen wurde, Obligationen ausgeben,
so würde es das 77isiko der Wertverminderung der Objekte, die im Lauf
der Zeit eintritt und für den Besitzer zweiter Hypotheken bei langfristiger
Belehnung besonders fühlbar wird, auf sich nehmen,- und wenn man sich
die langen Dersteigerungslisten vergegenwärtigt, bei welchen Hypo-
thekenbanken die nur erste Sätze gewähren in Berlin, 717ünchen oder
Wien heute schon engagiert zu sein pflegen, kann man es kaum als wün-
schenswert bezeichnen, wenn Rentenkapital für zweite Sätze gewonnen
werden soll. Freilich bietet die bisherige ausschließliche pflege der zweiten
Hypothek durch Privatkapital für den Grundbesitz schwere Uebelstände,
weniger durch die hohe Verzinsung als durch die Unsicherheit der Er-
neuerung. Es gibt keinen 717arkt für zweite Hypotheken, die Gewinnung
einer solchen ist Zufallssache und der Ablauf der gewöhnlich kurzftistigen
Kreditfrist für den Hausbesitzer stets ein Sorgentermin. 7Rit der höheren
Verzinsung der Renten und der gleichmäßigeren Dividendenpolitik
der Aktiengesellschaften hat sich zudem die Neigung des Kapitals zur
Gewährung zweiter Sätze stark vermindert. Es ist somit in Reichen mit
stark wachsender Bevölkerung eine Lücke im Kreditwesen vorhanden,
die aber durch Privatbanken nicht ausgefüllt werden kann. Zur Ueber-
brückung dieser Schwierigkeit sind bisher zwei interessante versuche ge-
macht worden: Einzelne deutsche Städte haben sich durch Gbligationen-
ausgabe die TRittel zur Gewährung zweiter Hypotheken beschafft,- in
        <pb n="209" />
        ﻿198

III. Der Kapitalmarkt.

Ungarn hat die Zentralstelle der ungarischen Genossenschaften, die Landes-
zentralkreditgenossenschaft, einen Vertrag mit dem Landesbodenkredit-
institut für Uleingrundbesitz wegen Belehnung bis zu 75% des Wertes ge-
schlossen. Die Gewährung von städtischem Kredit für hgpothekenzwecke
ist indes nur als Notstandsmaßnahme bei allgemeiner oder spezieller
Wohnungsnot (;. B. Urbeiterwohnungen) zu rechtfertigen,- die generelle
Gewährung von hgpothekarkredit an zweiter Stelle wäre geeignet in
Krisenzeit den Städten schwere Risiken aufzuerlegen.

\2. Der BauKredit.

Der Baukredit hält die Mitte zwischen einem Geldmarkt- und
einem Kapitalmarktkredit. Mit dem Geldmarktkredit hat er die ver-
tragsmäßige Kurzfälligkeit — für die Zeit der Bauperiode — gemeinsam,
dem Kapitalmarkt aber gehört er deshalb an, weil er bestimmungsge-
mäß zu Investitionen dient. Oer Baukredit wird in Raten mit dem
jeweiligen Zortschreiten des Baues ausbezahlt und wie der hgpothekar-
kredit grundbücherlich eingetragen. Diese äußerliche Uehnlichkeit hat
zu vielen und schweren Verlusten Veranlassung gegeben. Keine von
allen Kreditformen hat eine so bewegte Geschichte wie der Baukredit,
und selbst in der Gegenwart hat er erst allmählich den Charakter des
Wuchergeschäftes abstreifen können.

Man sieht in der Praxis in der Urt der Deckungsgrundlagen den
hauptunterschied zwischen Bau- und hgpothekarkredit: der erstere basiert
auf Zukunfts-, der letztere auf Gegenwartsmomenten- zutreffender
wäre es den Unterschied dahin zu formulieren, daß der Baukredit nur
auf dem Kosten-, der hgpothekarkredit aber auch auf dem Ertragswert
basiert. Der Baukreditgeber trägt das Risiko der Bauführung — bei
Tod des Bauführers muß er eventuell für die Vollendung des Hauses
Sorge tragen — sowie jenes der hgpothekenbeschaffung. Der berufs-
mäßige Bauunternehmer sucht nach Vollendung meist das Haus zu
verkaufen und der Erlös kann zur Rückzahlung des Baukredits ver-
wendet werden. Mit dieser Möglichkeit kann jedoch eine Kreditbank
nicht rechnen, denn wenn der verkauf des Hauses nicht gelingt, ver-
wandelt sich der Baukredit in einen hgpothekarkredit oder es ergibt
sich die Notwendigkeit des Eigenerwerbs des Hauses. Man kann dagegen
mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Beschaffung einer ersten Hypothek
rechnen und ein Baukredit innerhalb dieser Grenzen bietet einen ver-
mehrten Grad der Sicherheit/ dies ist in noch höherem Maß der Zoll,
wenn durch allerdings bedingte Zusicherung („promesse") der Betrag
        <pb n="210" />
        ﻿43. Der Anlagekredit.

199

der Hypothek schon während des Baues festgelegt wird, was bei näherer
Verbindung zwischen Kreditbank und hgpothekeninstitut durchaus zweck-
mäßig erscheint. Oie Ausdehnung des Kredits über die höhe der vor-
aussichtlichen ersten Hypothek setzt die Kreditbank in Abhängigkeit von
dem Zufall des Verkaufes oder der Erlangung eines zweiten Satzes.

Auch innerhalb der angegebenen Grenzen ist der Baukredit in
den ersten Jahren einer Konjunkturperiode sicherer als an derem Höhe-
punkt. Der Hypothekenmarkt fühlt zuerst die Verknappung des Kapital-
marktes und die Baukredittätigkeit mutz darum eingeschränkt werden,
ehe sich die ersten Anzeichen verringerten Pfandbriefabsatzes zeigen.
Der Laumarkt ist das erste Wirtschaftsgebiet, dessen Tätigkeit bei stark
fortgeschrittener Konjunktur zu stocken beginnt, gewöhnlich aber auch
das erste, das bei Beginn der Kapitalflüssigkeit sich neu belebt.

Die zurückhaltende Politik der Kreditbanken gegenüber dem Lau-
kredit hat in neuerer Zeit in Oesterreich Versuche reifen lassen durch
Obligationenausgabe die hiefür erforderlichen Mittel zu schaffen. Es
wird dadurch eine extreme Konsequenz aus der Veränderung gezogen,
welche die teilweise Ersetzung der Amortisation?- durch die Kixhgpothek
in der Deckungsgrundlage der Pfandbriefe hervorgebracht hat. Bei den
alten Landschaften war der Pfandbrief mit einem bestimmten Hypothe-
kardarlehen verbunden. Bei den Amortisationshgpotheken der heutigen
Pfandbriefinstitute läuft die Hypothek auf die gleiche Dauer wie die
Pfandbriefe; die zehn- bis fünfzehnjährige Zixhgpothek reicht nur für
einen Teil der Lebensdauer der Pfandbriefs, so datz während ihrer Dauer
ein Wechsel der Grundlagen erfolgen muß,- wer einen Pfandbrief einer
Anstalt, die überwiegend Zixhgpotheken abschließt, erwirbt, mutz bei
langjährigem Besitz Deckungsänderungen hinnehmen. Bei der Gbli-
gationsausgabe zur Gewährung von Baukrediten wechselt aber die
Deckung jedes Jahr, oft neun- bis zehnmonatlich und der Wert einer
solchen Obligation ist gar nicht zu bestimmen.

45. Der Anlagekredit.

Als Anlagekredit bezeichnen wir einen an ein Unternehmen erteilten
Kredit, dessen höhe über das Matz der liquiden Aktiven hinausgeht./

Die Doktrin pflegt die Kredite nach der äußeren §orm oder nach
der Deckung einzuteilen,- aber beide Gesichtspunkte sind für die Praxis
und auch für die Theorie unbrauchbar. Zweimonats- wie Zehnjahres-
kredite treten in der Aorm des Kontokorrentkredits auf,- als Wechsel-
kredit erscheinen die verschiedenartigsten Transaktionen, wie die unjuri-
stische Scheidung von Waren- und Ainanzwechsel deutlich erkennen läßt.
        <pb n="211" />
        ﻿200

III. Der Kapitalmarkt.

Ebensowenig besitzt aber für eine Bank das Moment der Sicher-'
stellung des Kredits entscheidende Bedeutung,- die Literatur sieht ge-
wöhnlich in dem Blankokredit eine besonders scharf markierte Kreditart,
die den „bedeckten Krediten" gegenübergestellt wird. Indessen ist diese
Scheidung gerade für den Vankleiter in hohem Grad irreführend, weil
sie zur Ansicht verleitet, daß ein bedeckter Kredit einen höheren Grad
von Sicherheit besitzt als ein unbedeckter. Das trifft aber nicht einmal
für die Regel der Fälle zu. Ein unbedeckter Kredit von zwei Millionen
an ein Unternehmen mit Vorräten im Wert von vier Millionen ist un-
gleich sicherer als der gleiche Kredit, der einem andern Unternehmen
gegen Sicherstellung auf Fabrik und Maschinen gewährt wird. In
vielen Fällen ist die hypothekarische Sicherstellung eine Mitztrauens-
äutzerung gegen die Eigenkraft des Unternehmens.

Für die Bankleitung ist allein entscheidend, ob der Kredit inner-
halb der Grenze der liquiden Aktiven liegt; dieses Merkmal scheidet den
Geldmarkt- vom Anlagekredit. Oer Unterschied äußert sich in folgenden
Momenten:

1.	Oer Geldmarktkredit wird aus dem Ergebnis des Pro-
duktionsprozesses zurückbezahlt, der Anlagekredit dagegen aus
dem Gewinn des Unternehmens.

2.	Oer Geldmarktgläubiger macht sich bei Zusammen-
bruch eines Schuldners aus den liquiden Aktiven bezahlt, der An-
lagekreditgläubiger dagegen mutz in solchem Fall durch Weiter-
führung oder — wenn möglich — Verwertung des Unternehmens sein
Kapital zu retten suchen.

3.	Oie Geldmarktkredite sind „vertretbar", tgpisch, leicht und
ohne nähere Prüfung des Unternehmens zu erlangen,- die Anlage-
kredite sind individuell, jede Firma mutz auf ihre Leitung und Rentabi-
lität hin genau geprüft werden. Darum kann auch der Geldmarktschuldner
außer in Krisenzeiten den Wechsel der Bankverbindung leicht durch-
führen,- beim Anlagekredit ist dies wegen der Mitzlichkeit, eine andre
Bank in die Verhältnisse des Unternehmens einsehen zu lassen und
wegen des Mißtrauens, welches die Lösung einer derartigen Verbin-
dung auslöst, oft mit Schwierigkeiten verbunden.

4.	Oie Bank kann den Geldmarktkredit mobilisieren, nicht den
Anlagekredit. Würde sie dies dennoch versuchen, so würden die
so geschaffenen Wechsel den Charakter von Finanzwechseln haben und
fortlaufend prolongiert werden müssen.

5.	Während die Konditionen des Geldmarktkredits marktmätzig
bestimmt werden, unterliegen die Konditionen des Anlagekredits in-
        <pb n="212" />
        ﻿43. Oer Anlagekredit.

201

dividueller Vereinbarung! Konöitionslartelle haben beim Geldmarkt-
kredit die Bedeutung von Normal-, beim Anlagekredit von Minimal-
bedingungen.

6.	Oie Verbindung zwischen Gläubiger undSchuldner imAnlage-
kr e d it ist enge, die Lank an dem Schicksal des Unternehmens interessiert,
durch seinen eventuellen Zusammenbruch in ihrem Rredit beeinträchtigt.
Sie muß sich daher dauernd um die Leitung des Unternehmens küm-
mern und darauf Einfluß zu gewinnen trachten. Einfluß der Banken
auf Industrie und Handel ist nur in den Ländern des Unlagekredits —
nicht in England und Frankreich — gegeben.

Verdeutlichen wir den Unterschied an dem Beispiel einer Ma-
schinenfabrik: U)er dem Fabrikanten Rredit mit starker Marge zum
Unkauf von Material gegeben oder die Außenstände diskontiert hat,
erhält sein Rapital auch bei Zusammenbruch des Unternehmens,- er
verkauft die Vorräte und realisiert die Außenstände. Wer aber einen
Rredit gewährt hat, der die Summe des Liquidationswertes von Vor-
räten, in Produktion befindlichen oder fertigen Waren und Außen-
ständen übersteigt, der mutz bei Zusammenbruch der Maschinenfabrik
die Rückzahlung aus den übrigen Aktiven zu erlangen suchen. Er kann
auch dann nicht immer auf volle Deckung rechnen, wenn ihm Grund
und Boden, Gebäude und Maschinen verpfändet waren und der bilanz-
mäßige Wert dieser Aktiven die höhe seines Rredites überstiegen hatte!
denn der Bilanzwert, der sich aus dem Anschaffungswert abzüglich
der Abschreibungen ergibt, ist mit dem Liquidationswert nicht iden-
tisch. ver Unterschied zwischen dem Wert der immobilen Aktiven bei
Betrieb und bei Stillstand der Fabrik ist außerordentlich groß. Das
Fabrikgebäude kann wertlos werden, wenn sich dafür keine andere
Verwendungsmöglichkeit ergibt. Die Maschinen sind schwer verkäuf-
lich, da die meisten andern Unternehmungen den Rauf neuer Ma-
schinen vorziehen, die Fabrik möglicherweise wegen der fehlerhaften
Ronstruktion der Maschinen schlecht gearbeitet hat, die einzelne Ma-
schine in vielen Fällen weit geringeren Wert repräsentiert als als Teil
einer Maschinengruppe. In sehr vielen Fällen kann eine Verwertung
der Maschinen nur auf dem gefürchteten Alteisenmarkt erfolgen. Ist
außerdem der Grundbesitz —■ bei Standorten außerhalb einer Stadt —
schwer veräußerlich, so kann der Gesarntverkaufswert der immobilen
Aktiven eine recht geringe Quote des Rredites hereinbringen.

Der Anlagekredit ist somit eine Beteiligung am Unternehmer-
risiko in Rreditform. Man sollte es für selbstverständlich halten, daß ein
derartiges Verhältnis zumindest ohne eingehende Buchprüfung nicht
        <pb n="213" />
        ﻿202

III. Der Kapitalmarkt.

eingegangen wird und daß fortdauernd Bilcmjfontrole geübt wird.
Oie Praxis gleitet aber darüber vielfach zu leicht hinweg, begnügt
sich wohl auch mit Vorlage einer (mitunter nicht einmal unterschriebenen)
Bilanzabschrift, was keinesfalls ausreichend ist, wie mehrfache Sülle
doppelter Kreditaufnahme auf Grund derselben Bilanz beweisen. In-
folge der Teilnahme der Bank an den Schicksalen des Unternehmens
sollte beim Unlagekredit der Grundsatz der Ausschließlichkeit der Bank-
verbindung nach Möglichkeit beachtet werden, wo dies aber wegen der
Höhe des benötigten Kredits nicht durchführbar ist, eine Verständi-
gung unter den kreditgebenden Instituten stattfinden. Oie Einwirkung
der Lank kann sich aber auf Luchkontrole nicht beschränken: der Un-
lagekredit setzt auch das vertrauen in die Lebensfähigkeit des Unter-
nehmens voraus und verlangt darum persönliche'Fühlungnahme mit
der Leitung desselben.

Während der Geldmarktkredit durch die Summe der liquiden
Uktiven bestimmt wird, gibt es für den Unlagekredit keine feste Grenze.
Oer Liquiditätswert der nicht liquiden Uktiven würde in rasch vor-
wärtsstrebenden Industriestaaten wie Deutschland und die Union
oder in relativ kapitalschwachen Staaten wie Oesterreich und Rußland
nicht genügen, vie Kalkulation kann darum nicht von der Bilanz aus-
gehen. Es empfiehlt sich folgende Erwägung: Der Ertrag des Unter-
nehmens (selbstredend abzüglich der Geldmarktkreditzinsen) im un-
günstigsten Jahr der letzten Konjunkturperiode muß zur Deckung der
Zinsen des Unlagekredits und einer Rückzahlungsquote ausreichen
und noch darüber hinaus eine Verzinsung des Ligenkapitals ermög-
lichen. Bleibt kein Gewinn übrig, so ist die Zuführung neuen Kapitals
bei Uktiengesellschaften nur im Sanierungsweg, bei andern Unter-
nehmungen, falls der offene Gesellschafter kein weiteres vermögen
besitzt, überhaupt nicht möglich und die Bank muß erforderliches Neu-
kapital durch fortgesetzte Krediterhöhungen beschaffen.

Oft genug stellt der Unlagekredit den Bankleiter vor die Krage,
ob er durch Bewilligung der Krediterhöhung „gutes Geld dem schlech-
ten nachwerfen solle" und die Kunst rechtzeitig mit der Kreditgewäh-
rung innezuhalten ist selten genüge sie setzt Energie und Mangel an
Eitelkeit voraus. Ls muß zu einer Zeit Einhalt geboten werden, in
der es dem Unternehmen noch möglich ist, anderswo Kapital zu be-
kommen,- ist dieser Zeitpunkt überschritten, so ist die Bank die Gefangene
ihres Schuldners. Ein Unlagekcedit an ein schlecht gehendes Unter-
nehmen kostet einen erheblichen Teil der Zeit eines Bankdirektors und
bereitet mehr Sorge und Uuftegung als der Unterschied in den Kon-
        <pb n="214" />
        ﻿43. Oer klnlagekredit.

203

Mionen zwischen Geldmarkt- und Anlagekredit aufwiegen kann. In
kapitalflüssigen Zeiten zu Beginn einer lvonjunkturperiode lassen die
Banken sich oft wegen der geringen Kapitalnachfrage zu hohen Anlage-
krediten verleiten, die dann immer weiter fortgesetzt werden müssen,
bis das Unternehmen schließlich der Bank ganz gehört. —

Oie Kreditbank aber, die mit kurzfälligen fremden Geldern ar-
beitet, darf nicht Unternehmerin sein. UUt Recht wird es als schwere
Schlappe angesehen, wenn eine Bank ein Industrie- und verkehrs-
unternehmen selbst erwerben mutz, varum mutz die Bank auch bei
Ausmessung des Anlagekredits an ein neugegründetes Unternehmen,
bei welchem die Ertragsrechnung nur schätzungsweise durchführbar ist,
doppelte Vorsicht üben. Neuerdings ist in Deutschland und Gest er-
reich den Kreditbanken zu heftigem Vorwurf gemacht worden, datz
sie bei Bemessung des Anlagekredits mehr den Reichtum als den ver-
stand des Unternehmers gelten lassen; diese Beobachtung ist sicher
in vielen Zöllen begründet, denn die Fälle, in welchen hoher Eigenbesitz
des Unternehmers die Banken zu reichlicher Bemessung des Anlage-
kredits verleidet, werden immer zahlreicher. Aber wir kommen über
die leidige Tatsache nicht hinweg, datz Eigenvermögen des Unterneh-
mers für die Gewährung von Anlagekredit unentbehrlich ist. Ulan
kann es als Erfahrungssatz aufstellen, datz der Anlagekredit die höhe
des Eigenkapitals des Unternehmens in keinem Fall übersteigen soll.
Oie wenn auch nur in Kreditform sich ausdrückende Partnerschaft zur
Hälfte ist das Maximum des banklich Zulässigen.

Oiese Ansicht steht im vollen Widerspruch zur communis opinio
der Literatur, derzufolge der Biankokredit kapitalarmen Personen die
Möglichkeit der Unternehmertätigkeit sichert' darin liegt eine unrich-
tige Identifizierung des bankmäßigen Anlagekredit mit dem Personal-
kredit der Genossenschaften. Oie Gewährung von each credit durch die
schottischen Banken, eine Art garantierten Personalkredits, die in der
englischen und kontinentalen Literatur des vorigen Jahrhunderts eine
große Rolle spielte, hat zu diesem Irrtum viel beigetragen. Auch vom
Anlagekredit gilt das Wort: ,Wer hat, dem wird gegeben werden".
Oie Gewährung des vollen stehenden Kapitals oder auch nur dessen
Mehrheit durch eine Depositenbank ist weder üblich noch erwünscht,
da ja in diesem Fall das Risiko von der Bank getragen würde.

Um das Engagement bei einem Unternehmen nicht zu groß wer-
den zu lassen, verweigern manche Banken die Gewährung von An-
lagekredit an Unternehmungen, an denen sie im Konsortialgeschäft
Interesse genommen haben, da sie sonst im Zwischenraum zwischen
        <pb n="215" />
        ﻿204

III. Der Kapitalmarkt.

Aktienübernahme und Emission das ganze Unternehmerrisiko tragen
mutzten. Besonders vertreten mehrere grotze Berliner Banken scharf
die Scheidung zwischen Finanz- und Kreditgeschäft. Die Wiener und
die russischen Banken bedingen dagegen gerade bei Finanzierungen
die Bankverbindung, in der Ueberzeugung, in solchen Fällen die Auf-
sicht wesentlich wirksamer ausüben zu können als bei Unternehmungen,
die sich ihrer Kontrole entziehen. Diese Annahme trifft indes nur bei
jenen Unternehmungen — und auch da nicht vollständig — zu, bei
denen die den österreichischen und russischen Banken eigentümliche
Warenabteilung den verkauf der Fabriksprodukte besorgt. Der Grundsatz
der Trennung von Konsortialgeschäft und Anlagekredit bietet jeden-
falls durch Einschränkung des Engagements bei einem Unternehmen
erhöhte Sicherheit.

Gleichfalls der Minderung der Verpflichtungen aus dem Anlage-
kredit dient die Verteilung nach Branchen und Grten. Spezialisie-
rung auf einen Unternehmungszweig gewährt zwar bessere Kenntnis
der Firmen und der Produktionsbedingungen, erhöht aber auch das
Risiko bei abgleitender Konjunktur. Besonders nahe liegt die Gefahr
bei dem Streben einer Lank auf einen ganzen Industriezweig Einflutz
zu gewinnen — zur Herbeiführung eines Kartells oder einer Fusionsbe-
wegung — ferner in jenen in Amerika zahlreichen, aber auch auf dem
Kontinent nicht seltenen Fällen der Kontrolierung einer Bank durch
eine Industriegruppe. Besonders leicht geraten mittlere und kleinere
Lokalbanken in Gegenden mit einem vorherrschenden Industriezweig
in derartige Situation — die Geschichte der Provinzbanken in Lancashire,
die gegen sonstigen englischen Brauch Anlagekredite gewähren, und im.
Rheinland liefern hiefür deutliche Beweise. Es ist wesentlich leichter
über ein derartiges Institut den Stab zu brechen als dem Leiter einen
vernünftigen Rat zu geben: Eine Lokalbank in Krefeld kann nur Sei-
den-, in Solingen Stahl-, in Pirmasens SchuhkredKe gewähren. Rach
guter altenglischer Banktradition ist ein Kaufmann, der einen Kre-
dit, welchen er an seinem Wohnsitz erhalten könnte, anderswo zu er-
langen sucht, übel angesehen, da der auswärtige Bankier vermutet,
datz seine Kollegen am Wohnsitz des Kreditwerbers genügend Grund
zur Kreditverweigerung haben. Dem Krefelder Bankier ist somit eine
Risikoverteilung nach Branchen kaum möglich. Rur die Bank mit
ausgebildeter Filialorganisation vermag wirksam Verteilung der Kre-
dite nach Unternehmungszweigen durchzuführen. —

Je schärfer wir in den vorhergehenden Ausführungen den Un-
terschied zwischen Geldmarkt- und Anlagekredit hervorgehoben haben,.
        <pb n="216" />
        ﻿43. Der flnldgefreöit.

205

umso stärker muß es auffallen, daß beide Kredite in derselben $otm
gewährt werden — als Rontokorrentkredite mit kurzfristiger Kündigung.
Mehrjährige Kreditverträge find, da sie die Banken zu sehr in ihrer
Bewegungsfreiheit hindern, nicht allzu häufig. Oie ikurzfristigkeit
der Kündigung ist die Bedingung, unter welcher sich vepositenbanken
zur Eingehung von Anlagekrediten entschließen können — allerdings
eine Bedingung, die nur formell die Rückzahlung gewährleistet. Leim
Geldmarktkredit ist eine generelle Reduktion durch alle Banken mög-
lich: der Fabrikant schränkt in solchem Fall seinen Betrieb ein. Eine
generelle Verkürzung des Anlagekredits ist nur durchführbar, wenn
neues Eigenkapital in das Unternehmen einfließt. Oie Industrie ar-
beitet mit Bankgeldern, die sie im Fall der Kündigung nicht zurück-
zahlen kann, während beim Geldmarktkredit Geldbeschaffung der
Banken und Geldverleihung einander entsprechen, beim Pfandbrief-
kredit Pfandbriefausgabe und Amortisationshgpothek korrelat sind,
steht die Art der fremden Gelder der Banken zum Anlagekredit in kei-
nem Verhältnis.

In Oesterreich wurde darum zu Ende des vorigen Jahrhunderts
der versuch der Gründung einer Spezialbank gemacht, die durch Aus-
gabe von Obligationen mit hypothekarischer Sicherstellung auf die
immobilen Aktiven von Fabriksunternehmungen sich die Mittel zur
Gewährung von Anlagekredit beschaffen sollte. Die Frist für die Til-
gung der Obligationen war ungefähr auf die Hälfte der gewöhnlichen
Laufzeit der Pfandbriefe angesetzt. Vas Institut hat sich bisher als
Rleinbank erhalten, die Obligationen haben nur beschränkten Absatz
gefunden. Lin Gesetz über Bankschuldverschreibungen hat das Recht
zur Ausgabe solcher Obligationen später verallgemeinert, doch wurde
bisher von dieser Befugnis zu Gunsten von Anlagekrediten nur aus
spezifisch österreichischen steuerrechtlichen Gründen Gebrauch gemacht.
In Deutschland wurde ein analoges Gesetz von Hecht und auf den
Tagungen des Mitteleuropäischen lvirtschaftsvereins wiederholt, je-
doch bisher ohne Erfolg, angeregt.

Die Ansichten über den wert der Bankobligation gehen weit
auseinander: Ihre Vertreter sehen darin jene Form, die dem An-
lagekredit am meisten angepaßt ist, ja wegen ihrer Billigkeit und
Sicherheit die alleinberechtigte Form. Gegen Verluste schütze sorgsame
Auswahl der Unternehmungen, genaue Schätzung und vorsichtige
Rontrole- die kurzfristige Amortisation sichere gegen Wertveränderun-
gen. Demgegenüber betonen die Gegner den Unterschied zwischen
Bankobligation und Hypothek: Die Lankobligation werde nicht auf
        <pb n="217" />
        ﻿206

III. Oer Kapitalmarkt.

ein zinstragendes Objekt gegeben. Käme eine Hypothekenbank in
die Zwanglage zwanzig Häuser erstehen zu müssen, so sei die Verwal-
tung einfach — aber wie sähe eine Industriebank aus, die eine Baum-
wollspinnerei, eine Schokoladen-, eine chemische-, eine Papierfabrik etc.
erstehen müsse?

Beide Teile schießen in ihrer Argumentation über das Ziel hinaus.
Die Bankobligation ist nicht das Allheilmittel, aber in engen Grenzen
berechtigt. Mit der Hypothek darf sie nicht verglichen werden, wohl
aber mit der Industrieobligation — denn diese ist ja auch auf Unter-
nehmergewinnobjekten aufgebaut. Größere Industrieunternehmungen
werden sich der Bankobligation nicht bedienen, da sie ja bei Ausgabe
eigener Schuldverschreibungen den Zwischennutzen an die Bank er-
sparen. (Die österreichischen Ausnahmen besagen nichts dagegen,
da dort die Bankschuldverschreibungen von der Aktiensteuer ausge-
nommen sind, während ihr die Industrieobligationen unterliegen.)
kvohl aber würden die mittleren Unternehmungen gewissermaßen eine
Zentralstelle für ihre Obligationen finden, ungefähr in der Art, wie
heute die Kommunalobligationen bei den kleineren Gemeinwesen
an Stelle selbständiger Anleihen treten. Die Summe dieser Industrie-
obligationen wäre nicht unsicherer als die Summe der an ihrer Stelle
bisher gewährten Anlagekredite — zur Beurteilung des Wertes der
Obligationen müßte aber eine detaillierte Aufstellung der einzelnen
Lelehnungsobjekte vorgeschrieben sein. Die Kreditbanken dürften sich
zur Ausgabe von Bankobligationen kaum entschließen, da sie über
weit bequemere Kapitalbeschaffungsmittel verfügen — die Bank-
obligation ist am stärksten in den Iahren der Kapitalflüssigkeit abzusetzen,
wenn die Nachfrage nach Kredit gering ist und am schwächsten in den
Iahren drängendsten Kapitalbegehrs. §ür eine Kreditbank wäre es
höchst lästig, mitunter selbst gefährlich in Krisenzeiten auch noch den
Kurs ihrer Obligationen halten zu müssen. Darum sind für derartige
Obligationen in erster Linie Spezialinstitute geeignet, denen der Zeit-
punkt der Unterbringung derselben viel Beschränkungen auferlegt,
ver Kredit dürfte bei solchen Instituten — wie auch die österreichischen
Erfahrungen zeigen — kaum billiger sein als der Anlagekredit bei den
Kreditbanken,- denn die Obligationen müssen, um abnahmsfähig zu
sein, gute Verzinsung bieten, die Verwaltung der Bank ist kostspielig
und das Ligenkapital darf eben wegen des riskanten Geschäftes nicht
niedrig gegriffen werden, so daß sich der Nutzen aus der Obligationen-
ausgabe auf ein wesentlich höheres Kapital verteilt als bei den Pfand-
briefbanken. —
        <pb n="218" />
        ﻿44. Die Beschaffung des Ligenkapitals.

Oie gegenwärtig herrschende Zorm des kündbaren Anlag
gibt den Banken einen starken Einfluß auf die Zndustrieun
mungen, der in Tagen der Kapitalmarktknappheit, in denen die KaFr
talbeschaffung an anderer Stelle unmöglich ist, sich bis zur Abhängig
feit steigern kann. Die Ausnützung gerade solcher Momente zur
Abschließung mehrjähriger Verträge mit hohen Konditionen ist nicht
selten. Es stehen in derartigen Zeitpunkten nicht zwei gleichwertige
Vertragskontrahenten gegenüber. Zn der Geschichte der amerikanischen
Trustbewegvng, aber auch in Mittel- und Osteuropa hat die Ausnützung
der Kündbarkeit des Anlagekredits bei Durchführung finanzpolitischer
Pläne eine sehr bedeutsame volle gespielt.

Der Anlagekredit erfordert Bankleiter mit Menschenkenntnis und
starkem sachlichem Wissen, persönlicher Unabhängigkeit, sicherer Beur-
teilung der Konjunkturen und energischer Entschlußkraft. Die Pflege
des Anlagekredits hat darum für den organisatorischen Aufbau einer
Bank entscheidende Bedeutung,- von ihr hängt es ab, ob die Bank
in die Filialen Direktoren oder Kommis entsendet, ob sich die Zentral-
leitung gegenüber den Zweigniederlassungen auf rein buchhalterische
Kontrole beschränken oder ihren gesamten Geschäftsbetrieb überwachen
soll.

44. vie Beschaffung des Eigenkapitals.

Die Gewährung von Kredit wird in allen Ländern als das wesent-
liche Bankgeschäft angesehen. Sie geht aus dem Wesen der Banken her-
vor, die sich ihre Betriebsmittel durch Eingehung kurzftistiger Verbind-
lichkeiten sichern. Die Beschaffung des Eigenkapitals der Unterneh-
mungen dagegen fällt nicht in den Rahmen der Banktätigkeit. Wo sich
die Banken in neuerer Zeit an Unternehmungen als Eigentümer be-
teiligten, dort haben sie dies gewöhnlich nur in Aktienform und nicht
allein sondern mit Konsorten getan, während der Anlagekredit ein
Kredit ist, der Eigentümer mit seinem vermögen haftet, und dieses
zuerst verloren sein muß, ehe das Kapital der Bank gefährdet wird, trifft
bei Eigenerwerb jeder Verlust die Lank in erster Linie. Dies war der
hauptsächlichste Grund, warum die Praxis der älteren Banken und
Finanzhäuser, der Belgischen Soc-feiä Generale und des Hauses Roth-
schild, durch planmäßigen Ankauf von Aktienpaketen zu dauerndem
Besitz an künftig zu erwartenden Wertsteigerungen teilzunehmen, von
allen Kredit- und den meisten Finanzbanken verlassen wurde, hiezu
kam, daß die Banken der Gegenwart sich im Gegensatz zu jenen älteren
        <pb n="219" />
        ﻿208

III. Der Kapitalmarkt.

Instituten in wachsendem Matz aus fremde, nicht auf eigene Mittel
stützten, und datz den Aktienunternehmungen im Bankwesen Geschäfts-
prinzipien zuwiderliefen, die darauf ausgingen, eine Generation lang sich
zu kasteien, um der nächsten oder zweitnächsten die Früchte der Arbeit
zuzuwenden. Die Abweichung von jenen Geschäftsgrundsätzen vollzog
sich um die Mitte des vorigen Jahrhunderts, als Pereire den OrSäit
Mobilier gründete und es unternahm, die Aktien der von diesem Institut
gegründeten Unternehmungen im Publikum unterzubringen. Dadurch
war den Lanken an Stelle der langsichtigen Spekulation eine mehr kom-
missionsweise Stellung mit nur vorübergehendem Gigenengagement
zugewiesen worden. Oie Betätigung der Banken bei Beschaffung des
Eigenkapitals vollzieht sich seither fast ausschlietzlich auf dem Gebiete
des organisierten Kapitalmarkts, des Effektenmarkts.

45. Der nicht organisierte Kapitalmarkt.

% Unter den Kapitalanlagen haben nur die Effekten einen organi-
sierten Markt, die übrigen Gruppen sind nicht organisiert, weder das
Eigentum an Grund und Boden noch jenes an Handels- und Industrie-
unternehmungen, soweit es sich nicht um Aktiengesellschaften handelt,
ist marktmätzig zu erwerben oder zu veräutzern. vereinzelt ist es parzellie-
rungs- und Kolonisationsgesellschaften gelungen, lokale Märkte für
ländlichen Grundbesitz zu schaffen, aber schon die Errichtung von städti-
schen Häusermärkten stützt auf bisher unüberwindliche Schwierigkeiten,
denn die Bewertung eines Hauses ist individuell, es fehlt die für die
Marktentwicklung notwendige Vertretbarkeit und vor allem können
Häuser nur als Ganzes oder in großen Anteilen erworben werden, setzen
also beim Käufer einen ganz bestimmten größeren Vermögensfonds
voraus. Aus den gleichen Gründen gibt es keinen Markt für Fabriken.
Mer eine nicht in Aktienform errichtete Fabrik verkaufen, oder neues
Kapital zur Vergrößerung derselben erhalten will, mutz gewöhnlich
langdauernde Rundfragen nach Personen halten, die sich für sein Unter-
nehmen interessieren. Eine Porzellanfabrik in Gberbagern oder eine
Papierfabrik in Schlesien hat es nicht leicht, eine halbe Million neues
Kapital sich zu beschaffen, wenn die bisherigen Eigentümer dieses nicht
beistellen können oder wollen. Sie mutz einen oder zwei Partner finden,
die einen immerhin wesentlichen Teil ihres Vermögens gerade diesem
Unternehmen zuwenden wollen. Oer Kapitalbesitzer wird sich aber
zu einer derartigen Anlage nur dann entschließen, wenn er die Verhältnisse
des konkreten Unternehmungszweiges genau kennt und Gelegenheit
        <pb n="220" />
        ﻿45. Oer nicht organisierte Kapitalmarkt.

209

hat, mehrere Male im Jahre an den Fabriksort zu kommen, um den
Betrieb fortlaufend zu kontrolieren. Oas Kapitalangebot ist in der
Gegenwart überwiegend nach Branchen organisiert. Oer ältere Tgpus
des reichen Kaufmanns, der sich an jedem Geschäft beteiligte, das ihm
rentabel erschien, ist im verschwinden, seitdem der Effektenmarkt eine
Sülle bequemer Anlagen zur Verfügung stellt. Oer Kapitalbesitzer
der Gegenwart interessiert sich vorwiegend für Unternehmungszweige,
deren Draanisation er genau kennt. Gab es noch vor zwei und drei
Jahrzehnten nicht wenig Deutsche, die sich an Jndustrieunternehmungen
überhaupt beteiligten, so gibt es heute fast nur Kapitalbesitzer, die sich
entweder an der Zuckerindustrie oder der Textilindustrie oder der Bier-
brauerei beteiligen.

Auf dem nicht organisierten Kapitalmarkt ist das Angebot demnach
vielfach lokal begrenzt. Sehr häufig beteiligt sich ein Kapitalbesitzer
nur an Fabriken oder Handelsunternehmungen des Bezirks, in welchem
er wohnt, weil er nur dort die Verhältnisse kennt oder weil er außer-
halb seines Wohnsitzes nicht genügend Kontrole üben kann. Noch stärker
äußert sich der lokale Charakter des Angebots bei Erwerb von Grund-
besitz. Ein Berliner Rentner entschließt sich nicht leicht, ein Haus in
Hamburg zu kaufen: er kennt in Berlin jede Straße, kann einmal jede
Woche vor seinem Haus vorübergehen — die Verhältnisse in Hamburg
dagegen sind ihm unbekannt. Am allermeisten aber steht der Erwerb
von ländlichem Grund und Boden, soweit es sich nicht um Großgrund-
besitz handelt, unter lokalem Angebot.

Aus diesen Gründen kann auf dem nicht organisierten Kapitalmarkt,
der in seinemVesen aus einer Unsumme vonEinzelmärkten besteht, eineGe-
winnausgleichung nicht stattfinden, zumal hier bei der Wahl der Kapitalan-
lage Tradition, persönlicheNeigung und Erziehung eine starkeRolle spielen.
Oer einzelne Kapitalbesitzer vergleicht nur ausnahmsweise die Erträge,
die ihm ein Haus, eine Zuckerfabrik oder eine Exportgesellschaft, erbringen
könnten. Er hat regulär schon die Absicht, ein Haus zu erwerben, und sucht
nur im Kreise dieser Wertobjekte nach dem geeigneten Gegenstand. Oie
Liebe zur Scholle veranlaßt in manchen Gegenden Nittel- und Gsteu-
ropas zum Grunderwerb zu preisen, die ökonomisch allein bei Ver-
gleichung der Erträge verschiedener Anlagen sich nicht rechtfertigen
ließen. Auch innerhalb derselben Gruppe von Kapitalanlagen findet
kein Ausgleich der Erträgnisse statt: Nicht leicht wird ein Kapitalbesitzer
sein Berliner Haus, das ihm 5% trägt, zu Gunsten von 3 Häusern in
Gelsenkirchen verkaufen, auch wenn diese 7% abwerfen. Oer Berliner
Grundbesitzer vergleicht bei der Wahl seiner Anlage den Ertrag des

.Somary, Bankpolitik.	]4
        <pb n="221" />
        ﻿210

III. Oer Kapitalmarkt.

Hausbesitzes in Berlin mit der Zinsrate des Effektenmarktes, aber nicht
mit den übrigen Anlagen des nicht organisierten Marktes. Ebensowenig
findet eine Ausgleichung der Gewinnraten in den einzelnen Industrie-
zweigen statt. Zn Deutschland liefert die chemische Industrie, in Zrank-
reich die Konfektion sehr hohe Gewinne. Man sollte annehmen, daß
in diese beiden Produktionszweige ungemein viel Kapital hineinströmt.
Das ist aber nicht der Zall, da jede dieser beiden Unternehmungsoruppen
hohe Voraussetzungen stellt, die nur selten erfüllt werden können. Ein
Exportgeschäft in Hamburg wirft gewöhnlich weit höheren Nutzen ab,
als eine lokale Brauerei, aber es finden sich ungleich mehr Kapitalbe-
sitzer, die an dem schematischen Geschäft des Bierbrauens sich beteiligen
wollen als solche, die die weitverzweigten Kenntnisse und den Wagemut
des Exporteurs besitzen. Vas Wort von horaz: datz man den Landwirt,
der sich an der Bestellung der heimischen Aecker erfreut, nicht dazu ver-
anlassen kann, sein Leben lang auf schwankendem Kahn durch das stür-
mische Meer zu fahren, findet auch heute noch seine volle Bestätigung.

va eine Beteiligung auf dem nicht organisierten Kapitalmarkt die
Anlage größerer Beträge erfordert, und die Abstoßung eines derartigen
Aktivum sowie der dafür erzielte preis nicht mit Sicherheit bestimmt
werden kann, eignet sich der unorganisierte Kapitalmarkt nicht zur Be-
tätigung der Banken. Oer Fall des Eigenerwerbs außerhalb des Effekten-
markts gehört darum zu den Ausnahmen. Es ist zweifelhaft, ob Bau-
und Kolonisationsinstitute zu den Banken gerechnet werden sollen.

Nur vereinzelt kommt eine Mitwirkung der Banken bei der Kapi-
talbeschaffung von Handel und Industrie auf dem nicht organisierten
Kapitalmarkt vor, kaum je in der §orm der offenen Handelsgesell-
schaft, mitunter in jener der kommanditarischen Beteiligung oder der
Uebernahme von Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung.
Oie offene Handelsgesellschaft ist infolge der Solidarhaft der Gesell-
schafter für direkte Banktätigkeit nicht geeignet. Die §orm der Komman-
ditgesellschaft war früher im Bankgeschäft weit verbreitet. Namentlich
in Deutschland bekamen die Banken vielfach von Privatbankiers Kom-
manditkapital, sodaß sie Persönlichkeiten in ihren Interessenkreis ein-
beziehen konnten, welche infolge ihrer Selbständigkeit sich in eine Zilial-
organisation nicht eingefügt hätten. In der Gegenwart tritt dagegen
das Kommanditverhältnis zurück, da die Tendenz zur Schaffung einer
straffen Zilialorganisation bei den größten Banken vorwiegt und die
Kommandite den Nachteil in sich birgt, den tatsächlichen Einfluß der
Bank auf das Unternehmen einzuschränken, während die Haftung ju-
ristisch zwar nur auf die Kommanditeinlage, moralisch aber unbeschränkt
        <pb n="222" />
        ﻿46. Der Effektenmarkt.

211

ist. Zahlreicher haben sich dagegen Beteiligungen von Banken an Ge-
sellschaften mit beschränkter Haftung in Deutschland und Oesterreich
ergeben, z. L. bei jenen Unternehmungen, wo die Gesellschaft mit be-
schränkter Haftung den Vorläufer der Aktiengesellschaft darstellte (Za-
miliengesellschaften, bei denen aus Steuergründen die Umwandlung
in eine Aktiengesellschaft einstweilen unterblieb), bei Unternehmungen,
die zur Realisierung einer kurz befristeten Transaktion ins Leben ge-
rufen wurden, ;. B. Grundverwertungsgeselsichaften, bei Patentver-
wertungsgesellschaften, ferner bei Organisationen, bei welchen man die
öffentliche Rechnungslegung vermeiden wollte, wie Kartellverkauf-
büros. Die Beteiligung an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
ist als liquide Anlage nicht anzusehen. Denn die Anteile sind schwer
übertragbar, und nach den ungünstigen Erfahrungen, welche öster-
reichische Institute wiederholt mit derartigen Anlagen gemacht haben,
wird sich zweckmäßigerweise dieMitwirkung an einer Gnrbh. auf solche
Zälle beschränken, wo ernste geschäftliche Erwägungen die Nachteile
der Immobilisierung überwiegen. Auch nicht notierte Aktien gehören
dem nicht organisierten Kapitalmarkt an. Die Källe, bei denen es sich
um Vorbereitung einer Emission handelt, werden beim Konsortialge-
schäft besprochen. Aktiengesellschaften, bei denen keine Emissionsmöglich-
keit vorliegt, eignen sich nicht zur bankmäßigen Beteiligung. Der Kredit
gegen Verpfändung nicht notierter Aktien ist ein Anlagekredit, nicht
ein Lombardkredit, da die sofortige Verkäuflichkeit der Aktie im Hall
der Zinseinstellung nicht gesichert ist.

4b. Der Effektenmarkt.

Zwischen dem nicht organisierten Kapitalmarkt und dem Effekten-
markt bestehen folgende wesentliche Unterschiede:

1.	Durch die Zerlegung des Investitionskapitals in kleine Abschnitte
ist die Rköglichkeit der organisierten Marktbildung gegeben, kver sich
an einem Industrieunternehmen als offener Gesellschafter oder Kom-
manditist beteiligen will, muß die Lage des Objekts genau prüfen, seinen
Wert abschätzen, entweder tätig mitarbeiten oder doch eine Kontrole'
üben, die nicht bloß buchhalterisch sein darf. Die überwiegende Mehr-
zahl der Anlagen des nicht organisierten Marktes erfordert die Widmung
eines erheblichen Teils des Vermögens für ein bestimmtes Kapitalobjekt.
Auf notierte Effekten braucht dagegen der Kapitalbesitzer nur eine geringe
Ouote seines Vermögens zu verwenden und nur eine geringe Ouote
des Gesamtkapitals des Unternehmens sich anzueignen. Diese beiden
        <pb n="223" />
        ﻿212

III. Der Kapitalmarkt.

Unterschiede entheben ihn von der Notwendigkeit, sich um die Unlage
so zu kümmern, wie er es als Eigentümer tun müßte. Darum zieht der
Effektenmarkt die große Schar all der Kapitalbesitzer an, welche sich
um die Gesellschaften, denen sie ihre Ersparnisse widmen, nicht kümmern
wollen. Er gibt ferner die Möglichkeit einer wesentlich vielseitigeren
Anlage: Wer mit einem Kapital von 100.000 Nl. eine sichere Anlage
auf dem nicht organisierten Kapitalmarkt sucht, kann ein kleines Haus
oder eine Hypothek erwerben, auf dem Effektenmarkt kann er ein Dutzend
verschiedener Anlagen kaufen.

2.	Auf dem nicht organisierten Kapitalmarkt muß der Erwerber
eines Objektes den Preis in individueller Abmachung bestimmen, die
Bilanzen selbst durcharbeiten, die Ertragsziffern einer Korrektur unter-
ziehen, bei der Frage der Kapitalisierung den Zukunft?ertrag kalkulieren
und schließlich ist sein Urteil, auch wenn es von Fachleuten überprüft
wird, nur das Urteil eines Mannes. Beim Effektenkauf dagegen gibt
der Markt täglich seine Ansicht über den Wert des Objekts ab. Diese
Ansicht ist oft genug nicht zutreffend. Aber sie ist schließlich auch für ur-
teilsfähige Menschen in vielen Punkten von Wichtigkeit, da niemand
ein größeres vermögen so anlegen kann, daß er sich um alle Teile des-
selben wie ein Eigentümer zu kümmern vermag.

3.	Der Käufer auf dem nicht organisierten Kapitalmarkt hat in
der überwiegenden Mehrzahl der Fälle eine bestimmte Kapitalanlage
in Aussicht: er will ein Grundstück, eine Bierbrauerei, ein Exportge-
schäft kaufen, und sucht nach einem günstigen Objekt. Der Käufer aus
dem Effektenmarkt sucht einen bestimmten Ertrag, er will 4%, 5%
oder 6% Zins haben, oder er will einen vermögensgewinn erzielen,
gleichgiltig aus welcher Ouelle.

4.	Aus diesen Gründen kommt für den Effektenkäufer sowohl die
Branche wie die örtliche Lage des Unternehmens als Hinderungsgrund
des Erwerbes nicht in dem gleichen Maße wie auf dem nicht organisierten
Kapitalmärkte in Betracht.

47.	Nachfrage und Angebot auf dem Effektenmarkt.

Die Nachfrage auf dem Effektenmarkt wird durch die Summe der
Ansprüche gebildet, welche die öffentlichrechtlichen Körperschaften in
Renten-, die Hypothekenbanken in Pfandbrief-, die Industrie- und Ver-
kehrsunternehmungen in Obligations-, diese sowie die Banken und
Versicherungsgesellschaften in Aktienform stellen.

Für die gesamte Inanspruchnahme des Effektenmarktes ist es gleich-
        <pb n="224" />
        ﻿

47. Nachfrage und Angebot auf dem Effektenmarkt.

213



gütig, ob die Kapitalbeöütfntjfe der öffentlichrechtlichen Körperschaften
durch eigene Anleihen oder Bantobligationen befriedigt werden. Staaten
und Städte können durch die Art ihrer Finanzwirtschaft auch das Matz
mit welchem sie überhaupt an den Kapitalmarkt herantreten wollen,
beeinflussen, z. B. durch eine starke Abstinenzpolitik, wie es die italieni-
sche Regierung seit geraumer Zeit befolgt oder durch Beschränkung der
Anleihenausgabe auf den Kriegsfall, wie dies in Grotzbritannien üblich
ist. Oie Betätigung der öffentlichrechtlichen Körperschaften auf volks-
wirtschaftlichem Gebiet ist dagegen in erster Linie für die Art der Inan-
spruchnahme, erst in zweiter Linie für die Gesamtsumme der Inanspruch-
nahme des Marktes entscheidend. Wo der Staat Bahnen baut und die
Städte Gas- und Elektrizitätswerke eröffnen, dort wird das für diese
Investitionen benötigte Kapital in Rentenform, wo dies private
Gesellschaften besorgen, T. in Aktien-, ;. T. in Dbligationenform auf-
gebracht; es wird der Effektenmarkt, allerdings auf einem andern Teil-
gebiet belastet. In Amerika nimmt der Bund und die einzelnen Staaten
den Kapitalmarkt relativ wenig in Anspruch, aber die Eisenbahnobli-
gationen absorbieren den größten Teil der Kraft des amerikanischen
Marktes. Oer preußische Staat nimmt in kurzen Zwischenräumen große
Summen auf, aber verwendet sie für Eisenbahninvestierungen.

Oie Inanspruchnahme des Kapitalmarkts durch Pfandbriefinstitute
ist besonders stark in Deutschland, Gesterreich-Ungarn und Rußland,
geringer in Frankreich, während in England und Amerika dieser Bedarf
überhaupt nicht an den Effektenmarkt gelangt.

Oer Bedarf an Industrie- und Verkehrsobligationen richtet sich
nach dem Investitionserfordernis der Volkswirtschaft.

Vas Angebot von Kapital auf dem Effektenmarkt wird bestimmt
durch die Summe der Einnahmen der einzelnen Mitglieder der Volks-
wirtschaft, soweit sie nicht zum sofortigen Konsum verwendet oder dem
Geldmarkt oder dem unorganisierten Kapitalmarkt zur Verfügung ge-
stellt werden. Auf die höhe der chuote, die dem Geldmarkt zugeführt
wird, übt die Organisation der Kreditbanken einen starken Einfluß aus.
Vie Teilung der Neukapitalien zwischen nicht organisiertem und or-
ganisiertem Kapitalmarkt hängt von der Unternehmungslust und Unter-
nehmungsgelegenheit der Volkswirtschaft in hohem Maße ab. Länder,
in welchen große Kapitalien in vom Eigentümer selbst geleiteten Unter-
nehmungen investiert werden, haben trotz starker Ueberschüsse für den
Effektenmarkt wenig Kapital übrig. Argentinien hat ungeachtet seines
Reichtums nur einen schwachen Rentenmarkt. Ver englische organisierte
Kapitalmarkt ist, verglichen mit der langen wirtschaftlichen Entwicklung,
        <pb n="225" />
        ﻿214

III. Der Kapitalmarkt.

mit dem großen Reichtum Großbritanniens, nicht so kräftig als man
annehmen sollte, weil das englische Kapital im Mutterland selbst und
in den Koloniensich vielfach in Unternehmungen betätigt, die den Cha-
rakter von Privatunternehmungen tragen.

48.	Zins und Rentabilität.

Der Kapitalmarktzins ist das Verhältnis des Kurses der festver-
zinslichen Werte zu ihrem Zinsertrag, die Rentabilität das Verhältnis
des Kurses der Aktien zu der zuletzt bezahlten Vividende. Zur Feststellung
der Bestimmung des Zinses müssen wir zuerst die Frage anstellen, wel-
chen Zins die Vertreter der Nachfrage bewilligen können und welchen
die Besitzer von Kapitalien verlangen müssen.

1.	Für die öffentlichrechtlichen Körperschaften besteht
eine Höchstzinsgrenze nur so weit, als die Kontokorrentkreditinanspruch-
nahme oder die Schatzwechselbegebung in Frage kommt. Venn Staaten
oder Städte sind nicht geneigt, höhere Anleihenzinsen zu zahlen als
es den Geldmarktkrediten entspricht, falls sie nicht aus finanzwirt-
schaftlichen Gründen oder wegen drohender Kursverschlechterung der
Rentenwerte ein Interesse an der Anleiheemission besitzen. Vagegen
stellt der Ertrag von produktiven Investitionen, die auf Grund der
Anleihen vorgenommen werden, für die öffentlichrechtlichen Körper-
schaften keine Gbergrenze dar, da bei diesen Investitionen, ebenso wie
bei allen übrigen Ausgaben, falls der Ertrag nicht ausreicht, das sonstige
Budget die Deckung zu gewähren hat. Immerhin pflegen in neuerer
Zeit in Momenten großer Kapitalknappheit Städte solche Anleihen zu
unterlassen, die für Investitionen geringeren Ertrages zu verwenden
wären als die Anleihe selbst an Zinsen kosten würde.

2.	Weit enger sind in der Gewährung von Zinsen diepfandbrief-
institute begrenzt. Für die erste Hypothek kann der Schuldner nicht
mehr entrichten, als ihm der Grund und Boden oder das Haus selbst trägt.
In der europäischen Landwirtschaft ist schon ein erster Satz von 5 % fast
unerträglich, und auf dem städtischen Grundstücksmarkt kann eine der-
artige Rate nur nach starkem Druck auf die Verkaufspreise und nur lang-
sam durchgesetzt werden.

3.	Der Zins für Industrie- und Verkehrsobligationen
kann nicht über die Aktienrentabilität hinausgehen, weil sonst der
Unternehmer die Begebung von Aktien gegenüber jener von Obli-
gationen, die zu allen Zeiten verzinst werden müssen, vorziehen würde.

4.	Für die Aktienrentabilität stellen die Obergrenze die Be-
        <pb n="226" />
        ﻿48. Am; und Rentabilität.

215

dingungen des Anlagekredits dar,- ein Unternehmen wird neues Kapital
nicht emittieren, wenn die Bedingungen teurer sind als die Kreditbe-
dingungen, von solchen Fällen abgesehen, wo eine Konsolidierung der
Schulden als notwendig befunden wird. Ls ist jedoch sehr zu beachten,
daß Anlagekredit nur in begrenztem Matz erlangbar ist.

Kür die Uiindestforderungen des Besitzers von verfügbarem Kapital
kommen zwei Momente in Betracht: Gb der Anleger mit eigenem
oder fremdem Gelde arbeitet, und ob er im ersteren Fall die Wahl hat,
außerhalb des organisierten Kapitalmarktes Anlagen vorzunehmen.

1.	Versicherungsgesellschaften müssen bei ihren Kapitalanlagen
die Rechnungsgrundlage der Prämienreserve zuzüglich des Verwaltungs-
zuschlages jedenfalls erzielen, Kreditbanken mindestens die von ihnen
auf dem Geldmarkt zu zahlenden Zinsen.

2.	ver Besitzer von Ligenkapitat ist wegen der Freiheit von Kurs-
verlusten geneigt, zu gleichen Bedingungen sein Sparkapital lieber dem
Geldmarkt in Form von Bankguthaben zuzuwenden, wenn er dort glei-
chen Ertrag erzielt wie auf dem Rentenmarkt. Bei niedrigem Renten-
zins wird der Besitzer von Großkapital die Tendenz haben, Anlagen
auf dem nicht organisierten Markt aufzusuchen.

Ueberwiegt das Kapitalangebot so sehr, daß diejenigen größeren
Kapitalisten, welche die Wahl haben, ihr Kapital bei für sie unzureichen-
den Bedingungen außerhalb des Effektenmarkts anzulegen, zur Deckung
des Bedarfs nicht mehr benötigt werden, so hat der Rentenzinssatz die
Tendenz sich der Vergütungsrate für Bankguthaben zu nähern.

Der Zahresbedarf des Effektenmarktes wird bestimmt durch die
Summe von Neuemissionen von Renten, Pfandbriefen, Obligationen
und Aktien zuzüglich der Verkäufe bisheriger Effektenbesitzer, die den
Erlös außerhalb des nationalen Effektenmarktes — dem nicht organi-
sierten Kapitalmarkt, dem Geldmarkt, oder im Ausland — anlegen. Das
jährliche Angebot an Kapital wird durch das Ouantum der neu erzielten
Einkünfte bestimmt, welche dem Effektenmarkt direkt zugeführt werden,
den Zuflüssen vom unorganisierten Kapitalmarkt, vom Geldmarkt und
vom Ausland.

Nehmen wir an, dem Effektenmarkt eines Landes stünden in einem
Jahr 750 Millionen M. zur Verfügung,' im Vorjahr standen vierprozent-
ige Renten im Durchschnitt auf 100 und von Aktien verlangte man eiüe
Rentabilität von 6 %. Zm neuen Zahr kommen 700 Millionen M. Renten
auf den Markt und ein Paket neuer Aktien, bei denen 15 Millionen M.
Ertrag zu erwarten ist,' wird dieser letztere zu 6% kapitalisiert, so muß
dafür ein Kapital von 15. m/6 — 250Millionen M. bereitgestellt werden.

I
        <pb n="227" />
        ﻿216

III. Der Kapitalmarkt.

Die 950 Millionen würden somit zur Deckung des Bedarfs genügen.
Werden aber die Erträge der Aktiengesellschaften, weil das publikuni
Steigerung der Dividende erwartet, mit 5% kapitalisiert, so sind für
die Aktien 15. 10%= 300 Millionen M. erforderlich. Renten zum Zins-
satz des Dorjahrs kapitalisiert und Aktien würden somit 1000 Millionen
erfordern, da aber nur 950 vorhanden sind, bleiben für die Renten nur
650 Millionen übrig, und wenn nicht 50 Millionen durch Verschiebung
der Emission oder Deckung außerhalb des Effektenmarktes vom Nach-
frageplatz verschwinden, können die Renten nur zu 65/70 oder ia/lt des
Dorjahrskurses aufgenommen werden. Standen vierprozentige Renten
!m Dorjahr auf 100, so sinken sie im neuen Jahr auf 92%.

Auf den ersten Blick dürfte die Unterscheidung zwischen Kenten-
und Aktienwerten willkürlich erscheinen. Warum unterliegen Aktien
der subjektiven Bewertung, während die Renten nur von den objektiven
Marktverhältnissen abhängig sind? Darauf ist zu erwidern, daß der
Aktienkurs von den Ertragsaussichten abhängt, die fortwährend wechseln,
während beiin gleichmäßigen Rentenertrag eine Aenderung der Be-
wertung nur in jenen Fällen erfolgen kann, in welchen sich die Ansicht
über die Sicherheit des Schuldners ändert. Don diesem Moment —
das bei Uebergang von Friedens- zu Rriegsperioden besonders intensiv
wirkt — abgesehen ist der Rurs der festverzinslichen Werte nur Resultat
der Marktlage.

Der Rentenzins und die Rentabilitätsrate für Aktien haben darum
die Tendenz sich in entgegengesetzter Richtung zu bewegen. Rach alter
Erfahrungsregel kauft das große Publikum Aktien nur in Zeiten der
Hausse, wenn die Berufsspekulation die Rurse schon eniporgetrieben
hat. Schwankt die Dividende eines Unternehmens zwischen 6 und 10%,
so neigt das Publikum zur Rapitalisierung der 10%, und der Organis-
mus der Börse begünstigt, wie später gezeigt wird, den Rauf in Zeiten
niedrigster Rentabilitätsrate. Ebenso haben alle, welche neue Werte
auf den Effektenmarkt bringen, ein starkes Interesse an der Emission
zur Zeit niedriger Rentabilität, sowohl wegen des höheren Erlöses für
ihr Unternehmen wie wegen der in diesen Jahren besonders hohen Auf-
nahmelust des Publikums. Das Zusammentreffen einer niedrigen
Rentabilitätsrate und hoher Emissionstätigkeit steigert in doppelter
Weise den Bedarf des Aktienmarkts und drückt den Rentenkurs umso
tiefer herunter als die Ouote des neuen Sparkapitals, welche sich dem
Kentenmarkt zuwendet, mit fortschreitender Ronjunktur sich vermindert
und die Zuflüsse des Geldmarkts von jenein Augenblick an für den Renten-
markt nicht mehr in Betracht kommen, wo der Effektenkreditzins den
        <pb n="228" />
        ﻿

49. Der Verkehr zwischen dem nicht crganisie.ten tkapiialma.kt usw. 217

Rentenzins übersteigt, während die Aktien am stärksten bei niedriger
Rentabilität gekauft werden, verlieren die Rentenwerte bei hohem
Zins einen erheblichen Teil ihrer Anziehungskraft, da steigender Zins sin-
kende Rurse bedeutet. Die Spannung zwischen Zins und Rentabilität
ist am Tiefpunkt der Depression am stärksten, im Höhepunkt der Ron-
junktur am schwächsten,- in Epochen steigenden Zinses erreicht im Zenith
der Konjunkturen der Zins die Rentabilitätsrate.

Da die meisten Aktienemissionen in den Zähren aufsteigender Uon-
junktur durchgeführt werden, hat hilferding in seinem „ Zinanzkapital"
die These aufgestellt, bei Aktiengründungen werde der Ertrag so hoch
kapitalisiert, daß der Räufer nur den Zins erhalte. Dagegen wäre aber
einzuwenden, daß die Gründungskapitalisierung nicht alle Ertrags-
steigerung umfassen kann. Wer eine Aktie, die 10% trägt, zu 200%
erwirbt, kann bei 12% Dividende eine Rentabilität von 6% erlangen.
Aehnlich wie hilferding kommt auch Lexis in seiner Volkswirtschafts-
lehre zum Ergebnis, daß der Unternehmergewinn bei der Umwandlung
eines Unternehmens in eine Aktiengesellschaft kapitalisiert wird und dem
Aktionär nur der Zins zuzüglich eines nach dem Risiko verschiedenen
Surplusgewinnes gelassen wird. Beide Ansichten, in ihrem wesent-
lichen Rern tief begründet, gehen indes zu weit — die Rentabilitäts-
rate hat ihre eigenen der Zinsrichtung entgegengesetzten Bewegungen.

i r

49.	Der Verkehr zwischen dem nicht organisierten Kapitalmarkt
und dem Effektenmarkt.

Unter den Anlagen des nicht organisierten Rapitalmarkts konkurriert
der Erwerb von ländlichem Grundbesitz, Zinshäusern und die Ge-
währung von hgpothekarkredit an erster Stelle mit der Rentenanlage.
Ein Teil der Kapitalbesitzer, welche über die Voraussetzungen des
nicht organisierten Kapitalmarkts — die Sachkenntnis, die Lust sich
um das Gbjekt des Eigentums zu kümmern und das für die Anlage
erforderliche beträchtliche Kapital — verfügen, vergleicht die Erträge
dieser Anlagen mit denen der Renten. Aber nicht alle Kapitalbesitzer
ziehen aus denselben Voraussetzungen gleiche Schlüsse; die Besitzer
großer vermögen, die in erster Linie auf den Ertrag der Anlagen achten,
bevorzugen die Renten in Zeiten sinkender Kurse, während sich das
Rkittel- und Kleinkapital gerade dann von den Renten abwendet, zu-
mal wenn infolge der gleichzeitigen Verteuerung des Baukredits und
der Pfandbriefe die Anlage in Häusern und Hypotheken höheren Er-
trag abwirft. —
        <pb n="229" />
        ﻿218

III. Der Kapitalmarkt.

Auch die Unternehmeranlagen des nicht organisierten Rapital-
marktes konkurrieren mit dem Effektenmarkt. Oie Besitzer großer
Vermögen sind "an den Tiefpunkten der Epochen niedrigen Zinses ge-
neigter sich an Gesellschaften als Partner oder kommanditarisch zu
beteiligen als in Zeiten, wo Renten 5—6% tragen.

50.	Der Verkehr zwischen Geld- und Effektenmarkt.

Oer Verkehr zwischen Geld- und Effektenmarkt ist ungemein
innig- die Gleichartigkeit der Bewegungsrichtung von Geldmarkt- und
Rsntenzins ist von der Wissenschaft seit langer Zeit bemerkt worden
und hat für die Zinstheorie besondere Bedeutung geübt. Adam Smith
hat Renten- und Geldmarktzins als „landesüblichen Zins" zusammen-
gefaßt und ihm ist die weitaus überwiegende Mehrheit der theoreti-
schen Nationalökonomen gefolgt. Oen derzeit wohl herrschenden Stand-
punkt vertritt von Wieser (im Grundriß der Sozialökonomik): „Alle Ab-
teilungen des Geldmarktes und Anlagemarktes stehen untereinander
in wechselseitiger Verbindung, und immer werden ausgleichende Be-
wegungen zu bemerken sein, durch welche Rapitalien von den Ab-
teilungen geringeren Erträgnisses zu denen höheren Erträgnisses ge-
bracht werden. Oie Theorie hat soweit das Recht, idealisierend einen
einheitlichen Markt anzunehmen, der nach einem einheitlichen Zinsfuß
strebt. Tatsächlich wirken die Rapitalbewegungen niemals im Sinns
voller Ausgleichung, immer wird der beweglichere kaufmännische
Zinsfuß sich vom ruhigeren Anlagezinsfuß deutlich abheben."

Eine Minorität dagegen, deren Anhänger sich im letzten Jahr-
zehnt stark vermehrt haben, sieht den Unterschied zwischen den beiden
Zinsarten als begriffswesentlich an. So leugnet Lexis jeden Zusammen-
hang zwischen Geldmarkt- und Rapitalmarktzins.

Bei einem Ueberblick über die Zinsepochen konstatieren wir zweifel-
los eine parallelentwicklung von Leih- und Rentenzins,- das ist im
Grund befremdend, nicht bloß wegen der völligen Verschiedenheit
des Eharakters von Leihkredit und Staatsrenten, sondern auch wegen
des tiefgreifenden Unterschieds zwischen Geldmarkt und Rapitalmarkr.

Oie klassische Lehre hat eine Parallelität zwischen Zins und Un-
tern ehmergswinn konstatiert. Am deutlichsten drückt dies von Böhm-
Lawerk aus: „Oer Zins bei Darlehen wird im großen ganzen parallel
gehen mit der höhe des ursprünglichen Rapitalzinses, der sich aus
der Ligenverwendung der Rapitalien in produktiven Unternehmungen
erzielen läßt; denn es ist aus die Dauer offenbar nicht möglich, daß
        <pb n="230" />
        ﻿50. Der Verkehr zwischen Geld- und Effektenmarkt.	219

Produzenten für die geliehenen Kapitalien mehr zahlen als diese ihnen
in der Unternehmung tragen, und umgekehrt würde ein stärkeres Ueber-
gewicht der ursprünglichen Rapitalgewinne über den zu bezahlenden
Leihzins nicht verfehlen die Unternehmer zu verstärktem Bedarf nach
Leihkapital zu veranlassen, wodurch die Marge zwischen Zins- und
Gewinnrate bald ausgeglichen würde."

Wenn diese Lehre zutreffen würde — was hier nicht untersucht
werden soll —, würde der Zusammenhang zwischen Leihzins und Un-
ternehmergewinn auf einem Moment beruhen, das für den Renten-
zins nicht in Betracht kommt,- denn die Verzinsung der Rentenwerte
ist — wenn man von den Obligationen der Industrie- und Verkehrs-
gesellschaften absieht — vom ursprünglichen Rapitalzins unabhängig.

Die IRittel des Geldmarkts sind ferner sowohl durch die Roten-
ausgabe wie durch die Schaffung von Rreditbankengeld erweiterungs-'
fähig, die Mittel des Kapitalmarktes dagegen weit geringerer Aus-
dehnung fähig,- der Hauptstrom kommt dem Rapitalmarkt aus den zur
Anlage verfügbaren neuen Sparkapitalien zu und Erweiterungsmög- !
lichkeit ist nur durch Heranziehung von Geldmarkt- und Auslands- !
Mitteln gegeben, vie Frage mutz sich darum auswerfen, wie sich un-
geachtet dieser beiden Momente die Parallelbewegungsrichtung von
Leih- und Rentenzins erklärt.

Zwischen Geld- und Rentenmarkt besteht eine Verbindung in
der Zeit der Depression und der Hochkonjunktur,- ist der Zins für Effek-
tenkredit niedriger als der Zinsertrag der Renten, am Rurswert ge-
messen, so besteht die Tendenz zum spekulativen Rentenkauf mit Leih-
geld,- ist die Vergütung für Einlagen bei den Banken gleich oder höher
als der Zinsertrag der Renten, am Rurswsrt gemessen, so wird man- j
eher, der sonst Renten zu kaufen gewohnt war, sein Spareinkommen
bei einer Lank hinterlegen. Zm ersteren Fall werden dem Rapital- |
markt Mittel des Geldmarkts, im zweiten dem Geldmarkt Mittel des
Rapitalmarkts zugeführt. Durch diese Zuflüsse am Anfang und Ende
der Ronjunkturen werden parallele Bewegungsrichtungen des Geld-
markt- und Rentenzinses, aber nicht eine Ausgleichung beider her-
vorgerufen,- die Bewegungen des Rentenzinses sind ungleich lang-
samer als jene der Geldmarktrate. Auch bei Geldflüssigkeit können nur
kleine Quoten des ganzen Rentenmaterials von der Spekulation er-
faßt werden- in Epochen geringen ^Kapitalbedarfs mag dies freilich
ausreichen die Rurse stark hinauf und damit den Rentenertrag für den
Neuerwerber herabzusetzen: in Epochen starker Rapitalnachfrage da-
gegen benützen öffentlichrechtliche Rörperschaften und Hypotheken-
        <pb n="231" />
        ﻿220

III. Der Kapitalmarkt.

bansen die Kurssteigerung zu verstärkten Neuemissionen. Bei Kapital-
knappheit vermag der Nentenertrag dem Steigen des Geldmarktsatzes
nicht im gleichen Tempo zu folgen, weil bei Begebung neuer Renten
zu sich rasch verschlechternden Kursen ein Deplacement der Renten
älterer Emissionen zu befürchten wäre. Aus diesen Ursachen findet
nur analoge Bewegungsrichtune von Geldmarktzins und Renten-
ertrag, aber nicht Ausgleichung statt. Oie Wirkung des Verkehrs mit
dem Geldmarkt äußert sich bei überwiegender Kapitalnachfrage zu-
nächst auf die Neuemissionen: diese müssen, um das Sparpublikum
anzuziehen, einen von der Vergütungsrate für Bankguthaben nicht
zu weit entfernten Ertrag abwerfen, die Begebung billiger neuer
Anleihen veranlaßt aber einen Teil der Besitzer älterer Emissionen
zum Tausch ihres Besitzes gegen neue Werte.

Oie Beziehung zwischen Geld- und Aktienmarkt wurde bisher
weniger beachtet als das Verhältnis zwischen Geld- und Rentenmarkt,'
sie ist aber von besonderer Wichtigkeit. Wie wir hervorgehoben haben,
kauft die große Mehrheit des Publikums Aktien nur in Zeiten der Hausse-
bewegung- in den Emissionsmonaten solcher Jahre benötigt der Aktien-
markt wegen der großen Anzahl von neuen Werten, die zu dieser Zeit
herauskommen und wegen der Hochkurse dieser Emissionen sehr viel
Kapital. Vas neugewonnene Sparkapital steigt aber nicht so rasch,
daß es den vervielfachten Bedarf befriedigen könnte, zumal die Börse-
konjunktur zeitlich vor der Wirtschaftskonjunktur, somit zu einer Zeit
auftritt, in der die Steigerung der Einkommen noch nicht voll einge-
setzt hat. Oer Effektenkredit schafft die Mittel zur benötigten Erwei-
terung des Marktes- die zeitliche Auseinanderlegung von Börse- und
Wirtschaftskonjunktur ermöglicht den Banken reichliche Gewährung
von Effektenkredit, solange sie durch Letriebskredit noch nicht intensiv
in Anspruch genommen sind. Bei Pflege des Zinanzgeschäfts haben
die Banken ein Interesse an möglichst langer Dauer der Unterbringung
der Aktien,- es kommt ihnen dabei zugute, daß die Besitzer großer ver-
mögen bei Hochkursen Aktien zu verkaufen geneigt sind, da sie dieselben
Werte bei billigeren Kursen rückzukaufen hoffen und den erzielten
Erlös zu diesem Zweck in den letzten Etappen der Börsehausse als Bank-
guthaben hinterlegen; die Momente, die fortschreitende Börsenkon-
junktur charakterisieren: die Verschlechterung der Qualität der Effekten-
besitzer, die Ersetzung des Eigenkapitals durch Effektenkredit und eine
knappe Marge des Eigentümers werden in der Regel der Zälle dadurch
ermöglicht, daß der bisherige Eigentümer von Effekten durch Intervention
der Banken indirekt die Mittel zur Gewährung von Effektenkredit
        <pb n="232" />
        ﻿gewährt. Zern er gewinnen die Banken durch Erhöhung der Gut-
habenvergütung die Möglichkeit neuen Lffektenkredits, da ihnen da-
durch Capital zuströmt, das sonst in Renten Anlage gesucht hätte.
Die Aenderung der Verteilung von Kapital zwischen Renten- und
Aktienmarkt geschieht daher auf dem Umweg über die Banken, über
den Geldmarkt.

5J. Der Verkehr unter den Kapitalmärkten.

Bei der Darstellung des Verkehrs zwischen den Geldmärkten
haben wir auf die Hindernisse hingewiesen, die sich einem internatio-
nalen Austausch in den kveg setzen,- der internationale Kapitalmarkt-
verkehr ist noch weit enger eingeschränkt. Auf dem nicht organisierten
Kapitalmarkt erfolgt Betätigung durch ausländisches Kapital nur in
Ausnahmsfällen. Erwerb von ländlichem Grund durch Ausländer
kommt in neuester Zeit namentlich in Südamerika und Aeggpten stär-
ker in Betracht. Der städtische Grundbesitz ist überwiegend lokal und
fast durchwegs national gebunden,- eins Ausnahme größeren Umfangs
stellt der englische hausbesitz in New hork dar. Auf diesen beiden
        <pb n="233" />
        ﻿222

III. Der Kapitalmarkt.

in selbständige ausländische Aktiengesellschaften umgewandelt, deren
Kapital überwiegend an ausländische Aktionäre abgestoßen wird.

In größerem Umfang finden internationale Kapitalwanderungen
bei planmäßiger Vergleichung der Ertragsaussichten nur auf dem
organisierten Kapitalmarkt statt. Bei Hausse auf dem heimischen Ka-
pitalmarkt pflegen die Besitzer großer vermögen Aktien ausländischer
Plätze, auf welchen höhere Rentabilität herrscht, zu erwerben, lväre
dieses Vorgehen allgemein, würden alle Kapitalbesitzer und Verwalter
zur fteien internationalen Disposition berechtigt sein und würden alle
Effekten an allen Märkten gehandelt werden, so würde sich Zins- und
Rentabilitätsrate international ausgleichen. Die Besitzer mittlerer
und kleinerer vermögen pflegen aber ausländische Aktien — nicht
Renten — bei steigenden Kursen und sinkender Rentabilität zu er-
werben- Sparkassen, Versicherungsgesellschaften, Stiftungen sind zu
nationaler Anlage verpflichtet; nur Werte großen Kapitalbetrags
sind international verkehrsfähig. Diese drei Momente setzen der Aus-
gleichung der Rentabilitätsrate große Hindernisse entgegen, während
bei der Zinsrate die Tendenz zum internationalen Ausgleich sich ent-
schiedener durchsetzt.

52. Die Wirkungen des Verkehrs unter den Kapitalmärkten.

Die Diskussion über die Bedeutung der Kapitalanlage im Ausland
wird seit Jahrzehnten mit steigender Leidenschaft aber ohne deutliche
wissenschaftliche Ergebnisse durchgeführt. Die englische Enquete von
1840 und die französische in den sechziger Jahren des vorigen Jahr-
hunderts hat sich ausführlich mit diesen Fragen befaßt und namentlich
den Zusammenhang zwischen Kapitalanlage im Ausland und Krise
untersucht. Seit geraumer Zeit beschäftigt sich auch die neuere deutsche
und ftanzösische Literatur mit diesem Gegenstand. Sie hat zu wirt-
schaftspolitisch bedeutsamen Konsequenzen geführt.

Ausgangspunkt der Kritik war stets die Verschlechterung der Zah-
lungsbilanz, die durch Begebung von Kapital ins Ausland herbeigeführt
wird. Die neumerkantile Richtung, welche die moderne Wirtschafts-
politik beherrscht, hat in den Kapitalanlagen die einzige durch die Re-
gierung direkt beeinflußbare Post der Zahlungsbilanz erkannt. Man
kann heute nicht mehr wie ehedem — außer in Kriegszeiten — den
Untertanen die Reise ins Ausland verbieten, dagegen haben sich die
Grundsätze der neueren Schutzpolitik gegen Kapitalanlagen im Ausland
in der Praxis immer stärker durchgesetzt.
        <pb n="234" />
        ﻿52. Die Wirkungen des Verkehrs unter den Kapitalmärkten. 223

Oie ältere englische Krxtif setzte dabei ein, das; die Napitalbegebung
zu einer Zeit erfolgt in welcher die Zinsrate des auswärtigen Napi-
talmarktes höher ist als jene des inländischen, va aber die Auszahlung
der schuldigen Beträge nicht sofort erfolgt, die Banken des Anleihe-
konsortiums vielmehr regelmäßig wert darauf legen, die Guthaben
aus dem Anleihenerlös eine Zeitlang selbst zu verwalten, stehen dem
Geldmarkt des leihenden Landes Capitalien zur Verfügung, die durch
die konzentrierte Art der Verwendung die Marktrate ungewöhnlich
tief heruntersetzen und zu einer Spekulationsperiode führen. Zm Ver-
lauf derselben werden aber die Capitalien von den Anleihestaaten zu-
rückgefordert und dem Geldmarkt gerade in einem Zeitpunkt Mittel
entzogen, in welchem er dies am stärksten spürt. Diese Kritit paßt
auch noch für die Verhältnisse der Gegenwart, denn auch manche
Konjunktur der letzten Generation ist in ihrem Tempo durch Guthaben
von Auslandsstaaten, die nur zeitweise verfügbaren Anleiheerlös dar-
stellten, geschaffen worden.

Oie Napitalbegebung in das Ausland hat die Tendenz den Ourch-
schnittszins im Gläubigerland zu heben, im Schuldnerland zu senken,
oder genauer ausgedrückt die Wellenlinien, in welchen sich der Zins
bewegt, werden im Gläubigerland infolge der Gewährung von Aus-
landsanlagen eine stärkere höhe haben. Oer Vorsprung, den die billige
Beschaffungsmöglichkeit des Kapitals vorgeschrittenen Ländern gegen-
über kapitalistisch weniger entwickelten sichert, wird dadurch verkürzt.
Oie höhere Verzinsung der Auslandsanlagen inag ferner im Gläu-
bigerstaate manchen Kapitalbesitzer der sonst sein Sparkapital produk-
tiven Anlagen zugeführt hätte, zmn Erwerb auswärtiger Effekten ver-
anlassen. Man hat vielfach in Zrankreich den Banken vorgeworfen,
daß sie der Industrie Kapital entziehen und die Verteidiger der Banken
haben darauf erwidert, daß der Industrie Kapital nicht fehle. Oas
ist vielleicht richtig, aber wenn die Zranzosen für ihre Ersparnisse nur
ein Prozent biapitalmarktzins erhalten hätten, so würden manche
darüber intensiver nachgedacht haben, durch welche Arbeit sie höheren
Zins erlangen könnten, als sie es in den letzten Zähren taten, wo ihnen
Werte mit hoher Verzinsung buchstäblich ins Haus getragen wurden.
Oie Entwicklung zum Nentnerstaat wird durch den Napitalaustausch
zweifellos beschleunigt.

Ourch die Verkürzung der Oifferen; des Nap italnrarktz insfuß es
wird die Entstehung von Industrien in den Schuldnerstaaten und das
Tempo der sonstigen wirtschaftlichen Entwicklung beschleunigt. Oie
deutschen und französischen Agrarier haben wiederholt auf die Nach-
        <pb n="235" />
        ﻿224

III. Der Kapitalmarkt.

teile hingewiesen, welche die Großziehung der Landwirtschaft in den
überseeischen Ländern der nationalen landwirtschaftlichen Produktion
bereitet und haben sich darum z. B. in Frankreich gegen die Gewäh-
rung von hgpothekarkredit und den Bau der Eisenbahnen in Argen-
tinien durch französisches Kapital ausgesprochen. Die übliche Ent-
gegnung, daß die Kapitalbewegungen nur den natürlich gegebenen
Standorten von Industrie und Landwirtschaft folgen, ist in unserer
Periode staatlicher Wirtschaftspolitik nicht aufrecht zu halten.

Die alte freihändlerische Doktrin, der zufolge das Kapital dem
höchsten Zins zu folgen hätte, wird heute sowohl von den Regierungen
wie vom Publikum selbst zurückgewiesen. Es ist offenkundig inkonse-
quent, wenn durch Schutzzölle die eigene Industrie gegenüber jener
des Auslandes nach Kräften gefördert wird, dagegen der auslän-
dischen Konkurrenz die Möglichkeit der Kapitalinvestition verbilligt
wird. Es hat sich darum vielfach der Grundsatz durchgesetzt, auswär-
tige Kapitalanlagen nur dann vorzunehmen, wenn mit ihnen Liefe-
rungsaufträge für die einheimische Industrie verbunden sind. Man
glaubte dadurch zweierlei erreichen zu können: die Verschlechterung
der Zahlungsbilanz zu vermindern und die Entwicklung zum Rentner-
staat aufzuhalten. Die konsequente Durchführung dieser Forderung
führt aber zur Bevorzugung der Anleihen der Staaten mit unaus-
gebildeter eigener Industrie und daher auch mit schwachen Finanzen.
Man konnte diese Forderung den Balkanstaaten oder China, aber
nicht der Union, Oesterreich und Rußland gegenüber stellen.

Frankreich hat die auswärtige Kapitalbegebung als Mittel seiner
auswärtigen Politik zu verwenden versucht. Ls ist kein Zufall, daß dies
gerade im letzten Jahrzehnt scheinbar so erfolgreich geschah. Die Pe-
riode der großen Kapitalinvestierungen und steigenden Preise seit dem
Ende des vorigen Jahrhunderts hat deutlich gezeigt, daß zu den Gläu-
bigerstaaten der Periode der fünfziger und sechziger Jahre des vorigen
Jahrhunderts nur wenig neue hinzugetreten sind. Holland und die
Schweiz haben schon im achtzehnten Jahrhundert, England seit Be-
ginn, Frankreich seit Mitte des neunzehnten Jahrhunderts Kapital
an das Ausland verliehen. Zu diesen Staaten sind seither nur Deutsch-
land und Belgien hinzugetreten. Italien ist als Schuldner von den
auswärtigen Märkten fast verschwunden, alle übrigen Staaten sind
aber weiter auf ausländischen Kapitaleinstrom angewiesen, und zwar
nicht bloß wie vor einem halben Jahrhundert die vereinigten Staaten,
Oesterreich und Spanien, sondern in wachsendem Maß auch die engli-
schen Kolonien, das lateinische Amerika, Rußland und Ostasien. Eng-
        <pb n="236" />
        ﻿52. Die Wirkungen der Verkehrs unter den Kapitalmärkten. 225

land wurde durch seine Kolonien, deren Staatswerten es Mündel-
sicherheit eingeräumt hat, durch Amerika und teilweise Dstasien außer-
ordentlich start in Anspruch genommen und als Rapitalgeber des Kon-
tinents rückte immer mehr Frankreich in den Vordergrund, da Deutsch-
land den größten Teil seines Rapitalüberschusses lange Zeit hindurch
für sich selbst benötigte und Holland, Belgien und die Schwei; für große
Anleihebeträge nicht leistungsfähig waren. Seitdem sich bei der Allianz
mit Rußland die Uapitalhergabe als wirksamer Ritt erwiesen hatte,
suchte Frankreich Zug um Zug für Gewährung von Ausländsanleihen
politische Vorteile auszutauschen. Und die Unterscheidung zwischen
politisch geförderten und politisch mißliebigen Anleihen ist von Frank-
reich auch auf Deutschland übergegangen.

Da wir uns mitten in der Entwicklung befinden, ist ein festes Ur-
teil über die Verbindung von Wirtschaft?- und äußerer Politik nicht
möglich. Sie scheint aber auf unrichtigen Voraussetzungen zu beruhen.
Um augenblicklicher politischer Vorteile willen werden Anleihen über-
nommen, die Jahrzehnte hinaus laufen. Line Rentenemission von
1914 erstreckt sich bis ungefähr 1970 und im Zeitraum eines halben
Jahrhunderts kann sich die politische Haltung eines Staates mehr als
einmal ändern. Ulan könnte nicht eine einzige politische Uombination
nennen, die in der letzten Vergangenheit solange Zeit gedauert hat.
Um politischer Vorteile willen könnte man zwei- oder dreijährige Vor-
schüsse bewilligen, aber bei fünfzigjährigen Anleihen kann der poli-
tische Standpunkt den ökonomischen nicht verdrängen, sondern es muß
die Frage gestellt werden, ob die Uapitalanleihe auch unbeeinflußt
von politischer Gunst oder Ungunst übernommen würde. Staaten
namentlich, die dauernd auswärtiges Uapital benötigen, pflegen sich
gerne dorthin zu wenden, wo sie es am billigsten bekommen und je-
weils politische Versprechungen zu machen, an die sie gerne vergessen,
wenn sie anderswo später Geld suchen.

Die Konzentration der Kapitalbegebung auf bestimmte Gebiete
verstößt endlich gegen den Grundsatz der Riskenverteilung. politische
und wirtschaftliche Schicksale des starken Schuldnerstaats treffen auch
den Gläubiger hart. Er ist bei der eventuellen Notwendigkeit der Zwangs-
eintreibung seiner Forderungen allein beteiligt und muß alle Mittel
der völkerrechtlichen Erzwingung allein durchführen. Bei Krisen ist es
dem Gläubigerstaat nicht möglich durch Abstoßung auswärtiger An-
lagen Hilfe vom Ausland zu bekommen, da die Verbindung von Ka-
pitalbegebung und Politik eine Isolierung der Kapitalmärkte zur Folge
hat. Und im Kriegsfall ist nicht einmal der Rückstoß der Werte in das

L o m a r 7, Bankpolitik.	15
        <pb n="237" />
        ﻿226

III. Der Kapitalmarkt.

Schuldnerland selbst möglich, da sonst der Kreund oder Verbündete
finanziell geschwächt wird. — Schwache Staaten sind bei böswilliger
Zahlungseinstellung des Schuldners wehrlos — die großen Anlagen
Belgiens im Ausland zum Beispiel sind eine ungeschützte Aktivpost
der Wirtschaft. Nur wo auch die militärische Macht vorhanden ist, wie
bisher im Verhältnis zwischen England und seinen Kolonien, kann die
Uebernahme von Kapital ein loses Band enger flechten.

Die Literatur hat sich bisher ausschließlich mit den Wirkungen
der Kapitalbegebungen auf die Gläubigerstaaten befaßt, dagegen
die Wirkungen für die Schuldnerländer unberücksichtigt gelassen, viel-
fach in der Annahme, daß hier die Kragen einfach liegen, da jene Staa-
ten doch nur Interesse an der großen Kapitalzufuhr hätten. In der
Tat werden aber die Kapitalmärkte gerade der Schuldnerreiche und
ebenso die Banken und Staaten derselben vor ungleich größere Schwie-
rigkeiten gestellt.

Oie Aufnahme von Anleihen oder die Begebung von Aktien im
Ausland bedeutet die Beschaffung von billigerem Kapital, und dieser
große Vorteil wird namentlich bei geringer Entwicklung der Wirtschaft
nicht von starken anderen Momenten durchkreuzt. Das wird aber
anders, je stärker die Entwicklung fortschreitet und je mehr der Gläu-
biger Wirtschaftspolitische Nebenforderungen stellt.

Bei einer Verbindung von Ausländsanleihen und Industrie-
lieferungen kann der Schuldnerstaat nicht dort kaufen, wo er die Ware
am besten oder billigsten erhält, sondern dort, wo er die Anleihe be-
kommt. Zudem werden die Bestrebungen zur Zörderung der eigenen
Wirtschaftspolitik gehemmt,- wo die Bedingungen für eigene Industrie-
entwicklung gegeben sind, dort ist es Aufgabe der Banken, den Kapital-
markt so zu organisieren, daß auswärtige Kapitaltransaktionen mit der
Bedingung der Industrielieferung nach Möglichkeit vermieden werden.

Oie Unterbringung inländischer Wertpapiere im Ausland ist nur
solange gesichert, als die Zinsspannung zwischen den Kapitalmärkten
anhält. Erhöht sich der Durchschnittszins im Gläubigerland durch
Aenderung der Konjunktur stärker als im Schuldnerland, so wird ein
Teil der im Ausland untergebrachten Effekten zurückkommen. Oie
Rückströmungen infolge der Bewegungen des Auslandsmarktes, welche
vom Schuldnerland nicht übersehen werden können und auf welche
die heimischen Banken keinen Einfluß zu üben vermögen, macht eine
zielbewußte Kapitalmarktpolitik unmöglich. Die Entwicklung des
Rentenmarktes und der Industriekonjunktur wird von der Situation
des auswärtigen Kapitalmarktes abhängig.
        <pb n="238" />
        ﻿53. Oie Stellung der Banken auf dem organisierten Kapitalmarkt. 227

Das Rückströmen der im Ausland untergebrachten Effekten stellt
sich bei Veränderung der Zinsspannung ein, wenn der ausländische
Zins steigt oder der inländische sinkt. Nur der letztere Fall ermöglicht
den Rückkauf im Ausland untergebrachter Werte infolge Napital-
kräftigung der Volkswirtschaft. Zn gleichem Zinne wirkt sinkende Ren-
tabilität. wenn diese aber nicht durch überwiegendes Kapitalangebot,
sondern durch Spekulation hervorgerufen wird, erfolgt ein Rückstrom
der im Ausland untergebrachten Aktien, ohne daß das Mutterland
hierfür die genügende Aufnahmsfähigkeit besitzt. Es ist Aufgabe der
Banken in den Schuldnerstaaten, durch vorsichtige Rreditgewährung
die Rentabilitätsgrenze ihrer Aktienwerts nicht unter das Niveau der
Rentabilität in den kapitalgebenden Ländern heruntersinken zu lassen,
um nicht den heimischen Kapitalmarkt zu großen Lasten auszusetzen.

53. Die Stellung der Banken auf dem organisierten Kapitalmarkt.

hinsichtlich des Verhältnisses zum Kapitalmarkt unterscheiden sich
die englischen und ein Teil der amerikanischen Kreditbanken wesentlich
von den kontinentalen Instituten. Bei den englischen Banken besteht
zum organisierten Kapitalmarkt überhaupt nur Beziehung durch den
Effektenkredit, d. h. die Banken gewähren dem Rentner wie dem Speku-
lanten Geldmarktkrsdit, ohne sich um die Art der Verwendung der Mittel
zu kümmern. Auf dem Kontinent und bei den amerikanischen Kinanz-
banken besteht aber eine enge Verbindung zwischen den Banken und dem
Effektenmarkt, die aus drei Momenten hervorgegangen ist.

1.	Seit Beginn des 19. Jahrhunderts sind auf dem Kontinent und
in Amerika die größeren Emissionen von Bankiers geformt und über-
nommen worden. Der relativ geringe Kapitalreichtum des Kontinents
zu Beginn des 19. Jahrhunderts machte die Tätigkeit von Kinanzbanken
erforderlich, die mit Ligenkapital und jenem ihrer Klientel in dem Zwi-
schenraum zwischen Uebernahme und Unterbringung der Emission ein-
setzen und den Erfolg der Anleihen garantieren konnten. Die kommis-
sionsweise Uebernahme neuer Werte hätte den Staaten das Risiko des
Mißlingens auferlegt und die Zuführung der Mittel vielfach in nur langen
Zwischenräumen gestattet. Darum ist das Konsortialgeschäft so alt wie
die Emission. Da es starke Eigenmittel verlangt, sahen auch die Aktien-
banken der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts, welche von ihren
Vorgängern das Konsortialgeschäft übernahmen, sich veranlaßt, mit
großem Aktienkapital zu arbeiten.

2.	Neben den Staatsgeschäften trat seit Mitte des vorigen Iahr-

15 *
        <pb n="239" />
        ﻿228

III. Oer Kapitalmarkt.

Hunderts die Finanzierung der Eisenbahnen. Als der Sieg des Staats-
bausgstems den Banken einen wichtigen Geschäftszweig entzog, suchten
und fanden sie Ersah für den Ausfall in der pflege der Industrie. Während
aber die Bahnen durch starke Guthaben den Banken Mittel zugeführt
hatten, hatte die Industrie nanrentlich in Mittel- und Osteuropa ein
lebhaftes Bedürfnis nach Anlagekredit. Das bedeutete für die Banken
solange Immobilisierung, bis es gelang, den Kreöit durch Aktien oder
Obligationen abzustoßen. Die Banken behielten stch in vielen Fällen
bei Gewährung von Anlagekrediten die Umwandlung des Unternehmens
in eine Aktiengesellschaft oder die Rapitalserhöhung vor, entsprechend
den Traditionen der Eisenbahngründungszeit.

3.	Um die Aktien und Obligationen dieser ihnen nahestehenden
Unternehmungen abzusetzen, trachteten die Banken mit ihren Runden
auch über den Einlageverkehr hinaus in nähere Berührung zu kommen
und das Rommissionsgeschäft, das sie auf dem Effektenmarkt pflegten,
gab ihnen die Möglichkeit, langsam in immer stärkerem Matz die Ver-
mögensverwaltung ihrer Einleger an sich zu ziehen.

Die Tätigkeit der Banken auf dem Rapitalmarkt umfatzt die Fi-
nanzierung, das Ronsortialgeschäft, die börsenmätzige Emission, das
Placement autzerhalb der Börse, die Vermögensverwaltung und Ver-
mögensberatung sowie das Lffektenkc-mmissionsgeschäft.

34. Die Finanzierung.

Gelegenheit zur Zinanzierung gibt in der Gegenwart fast nur die
Aktiengesellschaft. Bei den Rentenwerten sind die Tgpen so außeror-
dentlich einfach, datz geistige Tätigkeit der Banken fast nur bei Anleihen
jener Staaten notwendig ist, deren Finanzen nicht in Ordnung sind. Im
übrigen beschränkt hier sich die Tätigkeit auf die Rursbestimmung und
die Entscheidung über die kvahl des Anleihetgpus. Das gleiche gilt
von den Pfandbriefen.

von großer Bedeutung ist dagegen die Finanzierungstätigkeit bei
der Aktiengesellschaft. Der frühere hauptfall derselben, die Umwandlung
eines bestehenden Unternehmens in eine Aktiengesellschaft, ist in der Ge-
genwart infolge der Tendenz die weitere Entwicklung der Industrie mehr
auf die Vergrößerung der bestehenden als die Errichtung neuer Unter-
nehmungen zu basieren, nicht von derselben Bedeutung wie einst, spielt
aber immerhin noch eine erhebliche Rolle. Man wäre auf den ersten
Blick geneigt, die Umwandlung für leichter zu halten als die Neugrün-
dung, da bei ihr Gsschäftsresultate schon vorliegen. Indessen zeigt die Er-
        <pb n="240" />
        ﻿54. Die Finanzierung.

229

fahrung eine große Zahl von mißglückten Umwandlungen. Oer Lank-
leiter muß vor allem darauf achten, wie die Entwicklung der ganzen
Branche verläuft, und zwar nicht bloß die vorübergehende Konjunktur,
sondern die dauernde Entwicklungslinie. Es gibt Unternehmungszweige
mit stetig aufsteigendem Gewinn, wie die Brotfabriken, deren Nutzen
bei guter Organisation mit der Größe der Bevölkerung zu wachsen ten-
diert, Unternehmungen mit stetig fallendem Gewinn, die technisch nicht
mehr konkurrenzfähige Produkte liefern, Unternehmungen mit gleichmä-
ßigem Gewinn, wenn eine bestimmte Produktionsmenge erzeugt und
der Nutzen durch Kartellbestimmungen sichergestellt ist, z. B. ein großer
Teil der Sprengstoffindustrie. Die weitaus meisten Unternehmungen
hängen aber in ihren Ertragsverhältnissen von der Konjunktur ab und
die Gewinne bewegen sich in Wellenlinien, deren Spitzen in den Kon-
junkturen der aufsteigenden Epoche immer höher liegen — wie ;. B. bei
der deutschen Montanindustrie— oder deren Spitzen immer tiefer liegen,
z. B. der Bierindustrie. Wenige Unternehmen können als absolut gut
oder absolut schlecht bezeichnet werden. Oer Zeitpunkt der Umwandlung
und der hiefür gezahlte preis spielt eine besonders große Nolle. Oie
Zahl mißglückter Umwandlungen gutgehender Unternehmungen ist
sehr erheblich, und ein derartiger Fehlschlag kann die Erweiterungsfähig-
keit einer Gesellschaft außerordentlich stark beeinträchtigen. Besondere
Vorsicht ist bei Geschäften mit sehr hohem Ertrag geboten, weil mancher
Unternehmer die Neigung hat, im Zenith der Konjunktur sein Unter-
nehmen umzuwandeln, wenn er ein Sinken der Ertragsaussichten für
bevorstehend hält und weil überhaupt bei Nachforschung der Grundlagen
hohen Ertrags sich gewöhnlich eine Reihe von Faktoren ergeben, bei
denen Verschlechterung möglich ist — Auflösung eines Kartells, Er-
höhung der Ausgaben usw. Bei Ansetzung des Ertrags, der zur Grund-
lage der Kapitalisierung genommen werden soll, wird der Bankleiter
nicht mehr als den NNndestertrag der letzten Konjunktur annehmen, hie-
von die für die persönliche Arbeitsleistung des Unternehmers zu berech-
nenden Honorare in Abzug bringen und erst auf der so ermittelten Ge-
winnrechnung die Kapitalisierung vornehmen. Der tüchtige Bankleiter
wird sich bei einer Finanzierung auch nicht ausschließlich aus die heute so
beliebten Sachverständigen verlassen, sondern sich selbst ein eigenes Urteil
über die Art der im Unternehmen leitenden Persönlichkeit bilden, die
er zur Kontrole ihrer kaufmännischen Fähigkeiten womöglich bei der
Arbeit selbst beobachtet. Bei Neugründungen von Unternehmungen
berücksichtigt der Bankleiter bei Prüfung des Kostenvoranschlags die
Erträge, welche andere Aktienunternehmungen derselben Branche
        <pb n="241" />
        ﻿230

III. Oer Kapitalmarkt.

abwerfen, ohne jedoch darin einen Matzstab für die neue Unternehmung
zu erblicken, da sich ja diese erst ihren Platz schaffen mutz, erhöhte Acqui-
sitions- und Grganisationsspesen hat, durch ihren Eintritt in den wirt-
schaftlichen Wettbewerb eventuell eine preis- und Gewinnreduktion her-
beiführt. Bei Unternehmungen, die als outsickers bestehenden Kartellen
gegenüber auftreten, sind die Rosten der ersten Verlustjahre mit ins Nal-
kül zu ziehen und das Napital für diese Verluste ausreichend schon bei
der Gründung zu bemessen. Neue, noch unerprobte Unternehmungs-
zweige eignen sich für die Bantfinanzierung nicht. Dieser Standpunkt
mag engherzig erscheinen, aber wer die zahlreichen Kehlkalkulationen auch
bei gründlichster Prüfung eines Unternehmens kennt, wird damit über-
einstimmen.

55.	Das Aonsortialgeschäft.

Auf dem europäischen Nontinent und in den Vereinigten Staaten
werden weitaus die meisten Neuemissionen durch ein Bankenkonsor-
tium auf den Markt gebracht. Eine Ausnahme bilden zeitweise nur die
Renten einiger ganz grotzer Staaten, welche direkt zur Subskription auf-
gelegt werden — aber auch dies geschieht nur in Perioden starker Napital-
flüssigkeit — ferner die Pfandbriefe, deren verkauf zumeist kommissions-
weiseübernommen wird. In allen übrigenKällen übernimmt ein von einer
Lank gebildetes Nonsortium die Anleihe oder das Aktienkapital fix, um es
zu einem höheren Nurse an den Markt zu bringen. Bei der Beurteilung
des Charakters des Nonsortiums ist der Zeitraum seiner voraussicht-
lichen Dauer von besonderer Wichtigkeit. Das Risiko bei Uebernahme
von Aktien einer eben umgewandelten oder neugegründeten Gesellschaft,
die nach deutschem Gesetz erst ein Jahr später auf den Markt kommen kann,
ist natürlich größer als das Risiko bei Uebernahme einer Anleihe, die
schon wenige Tage später nach Erledigung der Zulassungsbedingungen
herausgebracht werden kann. Immerhin ist auch im letzteren Kall das
Nonsortialgeschäft mit Risiken verbunden, weil der Emissionskurs nur
schätzungsweise angesetzt werden kann, ein Zrrtum in der Beurteilung
der Aufnahmefähigkeit des Publikums sehr leicht ist und alle ungünstigen
Ereignisse in der Zwischenzeit zwischen Abschlutz des Nonsortialgeschäftes
und Emission der Bank zur Last fallen. Aus diesem Grunde kann man
es als Gepflogenheit der Nontinentalbanken bezeichnen, bei Nonsortien
nicht mehr als k0—25% für sich selbst zu nehmen und den Rest abzu-
geben. von dieser Regel wurden gelegentlich in sehr kapitalsflüssigen
Zeiten Ausnahmen gemacht,' so hat z. B. der Credit Lyonnais für sich
        <pb n="242" />
        ﻿55. Das Konsortialgeschäsl.

231

allein mehrfach große Anleihenemissionen übernommen, aber in der
weitaus größten Mehrzahl der Fälle überwiegt doch das Sgstem der
Partizipation, wobei bestimmte Verbindungen berücksichtigt zu werden
pflegen. So dienen die Konzernsgsteme der deutschen Banken, die Be-
ziehungen zwischen den New Porter Finanz- und den Trustbanken auch
dem Finanzgeschäft, ein großer Teil dieser Institute leistet bei Emissio-
nen der führenden Bank Folge. Für die großen Staatsgeschäfte wie
für die Reichs- und preußischen Konsols-, die österreichischen und die
ungarischen Staatsanleihen, sowie die russischen Staatsgeschäfte be-
stehen dauernde Konsortien, deren Quoten ein für allemal festgelegt sind.

Oie Wahl der Partizipenten an einem Konsortium richtet sich nach
der Leistungsfähigkeit in der Unterbringung der Werte und der Trag-
fähigkeit im Falle des Mißlingens der Emissionen. Beteiligungen in
günstigen Emissionszeiten werden vielfach gewissermaßen als Geschenk
an Firmen gegeben, mit welchen engere Beziehungen anzuknüpfen
der führenden Bank erwünscht ist. Dagegen ist es schwerer, in kapital-
knappen Zeiten Konsortien zu bilden. Große, erfolgreiche Emissions-
institute finden auch in solchen Tagen eine Reihe von Konsortialgenossen,
die an früheren Finanzgeschäften der Bank verdient haben oder die
sich wegen ihrer sonstigen Beziehungen zum führenden Institut vor
einer Ablehnung scheuen, der Partizipent darf jedoch nicht den Eindruck
haben, daß die Großbank planmäßig auf seinem Rücken Geschäfte macht,
wird ein derartiges Vorgehen mehrfach verfolgt, so kann dies zur Ab-
lehnung der angetragenen Beteiligungen und damit zu einer Schwä-
chung der führenden Bank im Konsortialgeschäft führen. Es wird dar-
um von gut geleiteten Instituten mit Recht als Ehrensache angesehen,
auch bei mißglückten Emissionen im Interesse der übrigen Beteiligten
über den Markt des Papieres zu wachen. Oer Führer des Konsortiums
leitet die Operationen und trägt mit seinem Namen die Verantwortung
für das Gelingen in höherem Maße als die übrigen Beteiligten. In
manchen Ländern bekommt er hierfür eine besondere „Gestionsprovision",
jedenfalls hat er die Möglichkeit, mit dem Schuldner in besonders engen
Beziehungen zu stehen, die er namentlich in jenen Fällen, wo es sich
um Staatsanleihen handelt, für Bestellungen und Lieferungen an die
ihm nahestehenden Industrieunternehmungen ausnützen kann.

England hat nicht das Sgstem des Fixkaufes mit nachherigem
verkauf, sondern das sogenannte Ilvckervritmg-Sgstem, die Garantie der
Emissionen. Oie neuen Werte werden ohne vorangehendes Konsor-
tium auf den Markt gebracht und eine Gruppe von Finanzbankiers,
foreign banks und brokers garantiert die Emission. Gelingt diese, so
        <pb n="243" />
        ﻿232

III. Oer Kapitalmarkt.

erhalten sie ohne Zwischenleistung die Garantiekommission, mißlingt
sie, so müssen sie nach ihrer Ouote die nicht abgesetzten Stücke überneh-
men. Oas Zwischenstadium des Ronsortialgeschäfts entfällt dadurch.

56.	Die Emission.

Oie Formen der Emission haben sich in den letzten Generationen
nicht wesentlich geändert. Renten werden noch immer überwiegend
zur Subskription aufgelegt, d. h. es wird am Subskriptionstag der ganze
Rentenbetrag zu bestimmtem Rurs zur Zeichnung aufgelegt. Oie Banken
nehmen die Zeichnungen ihrer Rlienten schon einige Tage vorher ent-
gegen, und wenn die Ansicht obwaltet, daß die Rente mehrfach gezeichnet
wird, so pflegt jede Lank den Betrag, den die Runden zu erhalten wün-
schen, mit dem wahrscheinlichen Ueberzeichnungsfaktor zu multiplizie-
ren. wenn einer ihrer Rlienten bei einer Schatzscheinemission 100.000 Ifti
zu bekommen wünscht, so müssen die Banken so viel mal majorieren,
d. h. den Betrag so oft mal nehmen, daß der Rlient auch bei Ueberzeich-
nung die k 00.000 Mk. die er wirklich haben will, bekommt, wenn daher
eine zwanzigfache Ueberzeichnung für wahrscheinlich gehalten wird,
wird die Bank die von ihrem Rlienten wirklich verlangten Beträge mit
20 multiplizieren. Ganz sicher geht dabei aber nur die führende Bank,
die am Subskriptionstag genau weiß, wieviel die andern Banken ge-
zeichnet haben, und dementsprechend für ihre Rlienten gerade jenen
Multiplikator anwenden kann, der dem Durchschnitt der Zeichnungen
aller Ronsortialbanken entspricht. Oie anderen Rreditbanken dagegen
sind auf vage Schätzung angewiesen: Majorieren sie zu wenig, so be-
kommen ihre Rlienten nicht jene Summe, die sie haben wollten, majo-
rieren sie zu viel, so bekommen die Runden mehr als sie wünschten, ja
vielleicht mehr, als sie bezahlen können. Zn dem letzteren Falle werden
die zu viel zugeteilten Stücke bald nach der Emission wieder auf den Markt
kommen und dadurch den Erfolg derselben in Frage stellen. Speziell
die letzten Fahre haben in mehreren Fällen, namentlich in Frankreich,
Mißerfolge von Emissionen nach außerordentlich großen Zeichnungs-
resultaten gebracht, und es fragt sich überhaupt, ob bei der jetzigen vor-
züglichen Organisation, welche die Großbanken zur Unterbringung
der Effekten besitzen, die Ansetzung der Subskription auf einen bestimmten
Tag überhaupt noch Sinn hat.

Bei der Aktieneinführung bürgert sich in Deutschland immer mehr
der Modus ein, einen Teil der Aktien mit Sperrverpflichtung an die
Rlienten der Bank vorher abzugeben, ein relativ geringes Paket an die
        <pb n="244" />
        ﻿56. Die Emission.

233

Börse zu bringen, durch die Seltenheit des Materials eine Rursstei-
gerung hervorzurufen und dann zu dem erhöhten Rurs den Restbetrag
abzustoßen, ein Vorgehen, das in Zeiten heißer Spekulation sehr große
Schädigung mit sich gebracht hat.

Oie Hauptschwierigkeit der Emission liegt darin, ein starkes Paket
bestimmter Werte an wenigen Tagen unterzubringen. Bei großen
Emissionen können die hiefür nötigen Rapitalien nicht durch die Neu-
einnahmen der letzten Tage allein aufgebracht werden; die Unterbrin-
gung der Effekten kann, abgesehen von den gerade in diesen Tagen sich
ergebenden neuen Einnahmen, auf dreierlei Weise erfolgen,
durch Abhebung von Guthaben der Rapitalbesitzer bei der Bank,
durch verkauf anderer weniger tragender Effekten oder
durch Rauf mit Einschuß, wobei ein Teil des Wertes durch die Bank
belehnt wird.

Oie beiden ersten Zormen bedeuten verkauf „in die letzte Hand".

Zeitlich konzentrierte, zur Anlage verfügbare Neueinnahmen bringen
die Ruponzahlungstermine und darum sind diese für Emissionen be-
sonders geeignet. Oer Effektenkauf durch Abhebung von Guthaben
vollzieht sich in den ersten Zähren der aufsteigenden Ronjunktur oder
nach Zeiten schwerer politischer oder wirtschaftlicher Rrisen, während
welcher große Beträge von Sparkapitalien den Banken als Einlage über-
geben wurden. Oer Lffektentausch durch verkauf weniger tragender
Papiere schafft neuen Raum durch Rursdruck auf dem Gesamtmarkt,'
er charakterisiert Epochen sinkender Rentenkurse. Beim Rauf mit Ein-
schuß endlich werden die Geldmarktmittel der Bank in den Oienst der
Emission gestellt. Oie Banken besitzen die Möglichkeit, durch billigen
Lffektenkredit, Bestimmung niedriger Reportsätze, die Emission zu er-
leichtern. Oer Lffektenkredit muß nicht allein zur Spekulation gegeben
werden, er kann auch von jemand in Anspruch genommen werden, der
augenblicklich nicht Rapital zur Verfügung hat, es aber im Laufe der
nächsten Zeit zu erhalten hofft. Zn der überwiegenden Mehrzahl der Zälle
ist er aber Spekulationskredit. Eine bestimmte Quote der Effekten muß
immer schon der Marktbildung wegen an der Börse bleiben, darüber
hinaus aber wird noch ein größerer Betrag von der Börse in Zeiten auf-
steigender Rurse aus spekulativen Gründen übernommen, bis sich ent-
weder aus den Rreisen des Publikums heraus Spekulanten finden, die
der Börse die werte abnehmen, weil sie noch höhere Rurse erwarten,
oder bis die Unterbringung in die letzte Hand gelungen ist. Zst der größte
Teil des zu emittierenden Betrages von der Spekulation mit Hilfe von
Bankgeld übernommen, so ist die Emission nicht geglückt und die Aktie
        <pb n="245" />
        ﻿234

III. Oer Kapitalmarkt.

nicht abgesetzt. Es hat sich nur der Eigenbesitz der Bank an Effekten in
einen Anlagekredit umgewandelt. Denn den Effektenkredit, der den
größten Teil des Emissionsbetrags umfaßt, kann man deshalb nicht als
Geldmarktkredit ansehen, weil die Möglichkeit der sofortigen Exequiec-
barkeit bei Einstellung der Zinszahlung nicht gegeben ist.

Zn vergangenen Jahrzehnten hat die Börse die Unterbringung
der neugeschaffenen Werte besorgt und in England geschieht es noch heute.
Auf dem Rontinent und neuerdings in den vereinigten Staaten ist aber
diese Funktion immer mehr an die Bankorganisationen übergegangen.

57.	Die Funktionen der Börse aus dem Kapitalmarkt.

Die Börse ist der lokal organisierte Lffektenhandelsmarkt. Jnr Börsen-
lokal sind zur Börsenzeit die Banken und Kommissionäre anwesend,
welche für ihre Runden Effekten kaufen oder verkaufen oder neu ge-
schaffene Werte, bei denen sie die Ronsortialführung hatten, an den
Markt bringen, ferner Berufsspekulanten, welche aus den Schwankungen
der Rurse innerhalb kurzer Frist Nutzen zu ziehen versuchen. Das an-
legende Publikum ist an der Börse direkt nicht vertreten. In früheren
Jahrzehnten waren zahlreiche Privatkapitalisten an der Börse anwesend,
um dort ihr vermögen selbst anzulegen, aber mit Ausnahme der Börsen
von Frankfurt und Amsterdam findet sich diese Gruppe von Börsen-
besuchern an den großen Börseplätzen nur noch selten.

Das örtliche Beisammensein aller Effektenkommissionäre und Be-
rufsspekulanten ermöglicht den raschen Abschluß von Rauf und Ver-
kaufstransaktionen. handelt es sich um Unterbringung neu geschaffener
Werte, so findet man an der Börse sowohl die Vertreter der Vermögens-
Verwaltungen wie die kurzfristige Spekulation, welch letztere mit Vor-
liebe an Tagen starken Verkaufs, an welchen dis Rurse gedrückt sind,
kauft, wenn sie erwarten kann, in kleineren Paketen zu erhöhtem Rurse
einige Tage später weiter verkaufen zu können.

Das Rapital, welches der Börse zuströmt, sucht gewinnbringende
Anlage, ohne individuelles Interesse an der technischen oder kommer-
ziellen Leitung des Unternehmens nehmen zu wollen- es prüft lediglich
die Ertragsaussichten. Die Berufsspekulation ist dauernd bestrebt, Effek-
ten gleicher Sicherheit und gleichen Ertrags im Rurse gleichmäßig zu
bewerten. Wie wir vorhin ausgeführt haben, findet eine Ausgleichung
des Unternehmergewinns auf dem unorganisierten Rapitalmarkt nicht
statt, wohl aber wird auf dem Effektenmarkt Zins und Rentabilitäts-
rate ausgeglichen. Die Dividenden der an der Berliner Börse notierten
        <pb n="246" />
        ﻿57. Die Funktionen der Börse auf dem Kapitalmarkt.	235

werte schwanken zwischen 300 und 2%. Der Rentabilitätssatz aber
(das heißt der Schlüssel, zu welchem die Dividende kapitalisiert wird)
variiert nur zwischen 5 und 8%, von wenigen Ausnahmsfällen abge-
sehen. In den einzelnen Effektengruppen kann man von einem durch-
schnittlichen Rentabilitätssatz sprechen, der bei deutschen Bankwerten
z. B. in normalen Zeiten 5—5% % beträgt und so fort. Eine große Menge
von Börsemitgliedern zieht ihren Gewinn daraus, daß sie das Publi-
kum auf die höhere Rentabilität der Aktie einer Branche gegenüber
der einer andern bei gleich günstiger Bilanz oder eines Pfandbriefs
gegenüber jenem einer andern Bank aufmerksam macht und dadurch
zwei Operationen, einen Rauf und einen Derkauf, hervorruft.

Die Schaffung der Durchschnittsrentabilität durch die Börse er-
möglicht den Banken bei Zinanzierungen und Rapitalerhöhungen ihre
Dispositionen mit größerer Sicherheit zutreffen als dies auf irgend einem
andern Gebiet des Rapitalmarkts möglich ist. wenn 4f4^&gt;ige Pfand-
briefe im Durchschnitt den Parikurs haben, kann der Bankleiter beiläufig
den Rurs festsetzen, zu welchem er eine neue Emission übernehmen kann.
Demgemäß sind auch die Bedingungen der Bankintervention auf dem
organisierten Rapitalmarkt relativ niedrig, selbst in jenen Zällen, wo
die Banken als Ronsorten Eigenengagement übernehmen müssen. Bei
manchen Städteanleihen ist der Ronsortialnutzen der Banken nur l %;
niemanden wird es einfallen, 5 Häuser zu 1 Million zu kaufen, wenn er
die ungewisse Aussicht hat, sie zu 5.050.000 zu verkaufen, weil ihm das
Risiko des Behaltens der Häuser zu groß wäre und ein allgemeingiltiger
Derkaufspreis sich überhaupt nicht bestimmen läßt. An der Börse aber
läßt sich der Derkaufspreis so genau abschätzen, daß man Anleihen von
mehreren l00 Millionen mit Margen von 1—3% übernehmen kann.
Das Ronsortialgeschäft ist überhaupt nur im Zusammenhang mit dem
Börsenpreis denkbar.

Richt bloß die berufsmäßigen Börsenmitglieder, sondern auch das
große Publikum kann die Rentabilitätsvergleichung vornehmen. Die
Publikation der Rurse veranlaßt geradezu jeden Rapitalbesitzer zur täg-
lichen Bewertung seines Effektenbestandes, auch wenn er gar nicht Der-
kaufsabsicht hat. Mancher altväterische Rapitalbesitzer zieht darum die
Anlagen des nicht organisierten Rapitalmarkts vor, den hauskauf oder
den hgpothekarkredit, weil er sich nicht täglich durch das Rursblatt aus
seiner Ruhe bringen lassen will. Aber wenn er dann die Anlage lösen,
das Haus verkaufen will, oder wenn die Hypothek fällig wird, dann wird
er auf die Wertveränderung aufmerksam, die inzwischen vorgefallen
ist. Dor derartigen plötzlichen Ueberraschungen ist der Effektenbesitzer
        <pb n="247" />
        ﻿236

III. Der Kapitalmarkt.

relativ gesicherter, zumindest gewöhnt er sich infolge des langsamen
Nachgleitens mehr an das Sinken der Nurse. Gäbe es keine Börse, dann
würde ein Mann, der vor 20 Jahren englische Nonsols gekauft hat, wenn
er sie jetzt plötzlich verkaufen würde, mit einem Schlage merken, daß er
inzwischen, ohne es wahrzunehmen, ein Drittel seines Vermögens ver-
loren hat.

Durch die tägliche Veröffentlichung der Kursbewegung übt dis
Börse eine starke Anziehungskraft auf die Verwendung des neugesam-
melten Kapitals aus. Der Kapitalbesitzer, welcher l00 Bankaktien zu
140 gekauft hat, und ihren Wert auf 150 steigen sieht, ist leicht geneigt,
seine Einkünfte in ähnlichen Effekten anzulegen. Der von ihm erzielte
Gewinn reizt seinen Bekanntenkreis zu ähnlichem Vorgehen.

Die Börse hat darum starke Anziehungskraft schon in den Zeiten
des jungen Kapitalismus ausgeübt als es noch galt, die Einkünfte von
Agrarvölkern für Zwecke ferner Kolonien heranzuziehen. Ein vergleich
der Tage der holländischen Spekulation, der Lawschen und der Südsee-
krise mit der Gegenwart würde allerdings eine starke Verminderung
der Anziehungskraft der Börse ergeben. Die Urteilsfähigkeit des Pu-
blikums, die Gewissenhaftigkeit der Emissionsstellen, die Tätigkeit der
Zulassungsbehörden, die Wirksamkeit der Presse hat die Börse gegen-
über jenen Tagen mehr verbürgerlicht. Exzesse durch phantastische Be-
urteilung der Zukunftschancen, wie dies im 18. Jahrhundert und noch
im 19. bis zur Krise von 1873 so häufig war, sind selten geworden, und
der Rentabilitätssatz der Aktien sinkt selbst in Zeiten günstiger Konjunk-
tur an den Börsen ernstdenkender Völker nicht zu tief herab. Die starken
Rückschläge ergeben sich in der Gegenwart vornehmlich durch Kapitali-
sierung von wirklich erzielten Hochkonjunkturdividenden, deren Auf-
rechthaltung nicht möglich ist, zu niedrigem Rentabilitätssatz, nicht aber
durch Annahme phantastischer Zukunftserträge.

Ueber die Anziehungskraft der Börse und die Wirkungen, die von
ihr ausgehen, ist eine große Literatur geschrieben worden. Die Zahl der
Volkswirte, die, sobald sie auf die Börse zu sprechen kommen, in den
Pastorenton verfallen, ist noch immer sehr erheblich und die Auffassung
der Börse als eines organisierten und staatlich geduldeten Monte Earlo
ist weit häufiger anzutreffen, als man gewöhnlich annimmt. Im vollen
Gegensatz hiezu erklären die an der Börse interessierten Kreise sie nur
für ein Instrument, einen Barometer, der lediglich registriert, aber keiner-
lei Wirkungen verursacht.

Beide Anschauungen ringen schon seit Jahrhunderten miteinander,
und doch ist keine von beiden wirklich gerechtfertigt. Die verurteilende
        <pb n="248" />
        ﻿57. Die Funktionen der Börse auf dem Kapitalmarkt.	237

schiebt der Börse Wirkungen zu, welche zum großen Teil auf andere
Ursachen zurückgehen. Dahin gehört der so häufige Vorwurf unrich-
tiger Bewertungen und unrichtiger Schätzungen des künftigen Ertrags.
Jede Schätzung künftigen Einkommens hat mit unsicheren Faktoren zu
rechnen, und man müßte den Nachweis führen, daß eine andere Or-
ganisation als die Börse die Kalkulation besser treffen würde. Gewiß
kann man heute den Wert der Aktie einer Gesellschaft, die doch nur ein
spezielles genau zu übersehendes Gewerbe betreibt, besser schätzen, als
ehedem den Wert der Aktie der Ostindischen Companie; aber die Risken-
memente in unserer Volkswirtschaft sind doch immer sehr groß. Indu-
striezweige, die seit Generationen eingebürgert sind, sind wegen des
schwankenden Ergebnisses der Rohproduktion großen Ertragsänderungen
unterworfen z. B. die Baumwoll- oder die Gummiwarenindustrie.
Wer sollte für Jahre hinaus die Baumwollernten und Baumwollpreise
richtig abschätzen können, wer den dauernden Wert der Aktie einer Be-
leuchtungsfabrik beziffern, deren Geschäftsumfang eine heute noch im
Kopf eines Erfinders schlummernde Idee so rasch einschränken könnte.
Wie häufig wird der Eigentümer einer Fabrik von Umwälzungen über-
rascht, auf die er nicht vorbereitet war. Er selbst kann ungeachtet seiner
genauen Kenntnis aller Details seiner Bilanz eine verläßliche Schätzung
des Zukunftswertes seiner Fabrik kaum anstellen. Die Börse aber kennt
den Wert eines Unternehmens natürlich noch weniger als der Eigen-
tümer, zumal in den Geschäftsberichten der Aktiengesellschaften gerade
das Interessanteste nicht gesagt wird und es gewöhnlich geraume Zeit
dauert, bis Mängel der technischen oder kommerziellen Organisation
allgemein bekannt werden. Aber die Börse bietet doch wenigstens den
großen Vorteil, daß eine große Zahl geschäftskundiger, kritischer und
gut informierter Personen an dem Schätzungsprozeß beruflich teilnimmt.

Auch der vielfach gemachte Vorwurf, daß sie die Besitzer kleiner
vermögen zu Spekulationen über ihre Kräfte hinaus anreize und in
vielen Fällen wirtschaftlichen Ruin oder zum mindesten Verlust müh-
sam erworbener Ersparnisse zur Folge habe, trifft nicht eigentlich die
Börse. Die Spekulation der Besitzer kleiner Kapitalien vollzieht sich
regulär nicht mit Ligenkapital sondern mit Hilfe von Effektenkredit,
der direkt oder indirekt von den Banken gewährt wird. Die Kritik,
die hier auftaucht, mutz beim Effektenkredit der Banken, nicht bei der
Börse einsetzen.

Ein Teil der Kritik geht somit an die unrichtige Adresse. Aber
auch die gegenteilige Meinung die in der Börse nur einen örtlichen
Markt oder ein Instrument sehen will, hat unrecht. Die Börse unter-
        <pb n="249" />
        ﻿238

III. Der Kapitalmarkt.

scheidet sich von sonstigen Märkten dadurch, das; der Vorrat, der
noch auf den Markt kommen kann, sich nicht übersehen läßt. Vieser
setzt sich nicht bloß aus der Gesamtheit der Emissionen zusammen,
die von öffentlichen Körperschaften des In- und Auslandes, Banken,
Industrie und Verkehrsunternehmungen geplant werden, sondern auch
aus den Effekten, welche von den bisherigen Eigentümern wieder
auf den Markt zurückgeworfen werden. Im Gegensatz zur Ware sind
ja die Effekten dauernd Gegenstand des wirtschaftlichen Verkehrs.
Auch die Zahl der Käufer und ihre Kaufstärke ist im vorhinein schwer
abzuschätzen, da die Anziehungskraft auf das außenstehende Publikum
starken und unberechenbaren Schwankungen unterworfen ist. Die
dreifache Unsicherheit über Angebot, Nachfrage und Ertragsaussichten
der zu kapitalisierenden Effekten läßt ein absolut sicheres Markturteil
nicht zu. Aus der Summe dessen, was er weiß, und dessen, was er
voraussieht, muß sich jedes Börsenmitglied ein Urteil über die Lage
des Marktes bilden, das aber in hohem Maße von den Ansichten der
Umgebung beeinflußt wird. Oie Börse erzeugt Massenurteile, ihr
Organismus ist geeignet, eine Einheit der Stimmung, eine Mehrheits-
überzeugung von der Art der künftigen Entwicklung hervorzurufen,
die sich dem außenstehenden Publikum in den Zeiten der Aufwärts-
bewegung der Wirtschaft mit suggestiver Kraft mitteilt, und in einer
derartigen Stimmung mögen auch Werte emporgehoben oder herunter-
gesetzt werden, bei denen individuelle Verhältnisse eine Kursänderung
nicht begründen würden. Infolge der Bildung eines Gesamturteils
über die wirtschaftliche Entwicklung wird die Lörsebewegung zeit-
lich schärfer konzentriert als jene der wirtschaftlichen Konjunktur. Bei
teurem Leihgeld und angespannten Engagements kann das Zusam-
mentreffen mehrerer ungünstiger Nachrichten einen Niederbruch der
Haussebewegung Hervorrufen, an einem Tag die Wendung der Stim-
mung erzeugen und die Kurse der führenden Werte rasch herunter-
setzen, während sich in der Wirtschaft selbst derartige Entwicklungen
nicht von einem Tag zum andern, sondern allmählich vollziehen, von
einem Industriezweig zum andern übergehen. Die der Börse inne-
wohnende Tendenz der Ausgleichung der Rentabilitätsrate führt dazu,
daß in Perioden aufsteigender Entwicklung, wenn die Rentabilität
der führenden Werte auf 5—5%% gesunken ist, der brolrer die Liste
der Wertpapiere durchgeht und seinen Klienten jene Werte zum An-
kauf empfiehlt, die noch 7% tragen. Durch die Gleichbewertung zweier
Effektengruppen mit ungleichen Zukunftschancen kann eine Ueber-
bewertung zahlreicher Effekten resultieren.
        <pb n="250" />
        ﻿57. Oie Sanktionen der Börse auf dem Rapitalmarkt.	239

Oie Anziehungskraft auf das Publikum wird aber erfahrungsge-
mäß nur dann geübt, wenn die Rurse gestiegen sind. Oie weitgehende
Rurspublizität macht das Publikum auf die Rurssteigerung geradezu
aufmerksam. Jene Börsenmitglieder, die sich ausschließlich auf das
Effektenkommissiongeschäft beschränken, haben ein überwiegendes In-
teresse daran, eine Kufwärtsbewegung hervorzurufen, um das Publi-
kum für die Börse zu interessieren. Oie Börse arbeitet nicht regel-
mäßig, sondern stoßweise und darum muß eine Ronzentrierung der
Emissionen jener Werte, welche in erster Linie aus das Börsenplacement
angewiesen sind, in der Zeit der intensiven Hausse vorgenommen wer-
den. Oie Eignung der Werte in die Börsenbewegung eingezogen zu
werden, wird durch drei Momente erhöht.

1.	Oem Handel muß ein großes Paket von Effekten zur Ver-
fügung stehen. Zn Werten kleineren Umfangs oder in Effekten, von
denen der größte Teil in festen Händen bleibt, kann sich nicht leicht
ein lebhafter Verkehr entwickeln. An allen Börsen ist ein Mindestnominal-
kapital als Bedingung der Zulassung erforderlich, dessen hohe mit der
Große der Börse zunimmt. Aber auch von den notierten Werten ist
nur ein Teil und zwar nur die größeren in lebhaftem Verkehr. Oie
nicht im Terminhandel umgesetzten Effekten haben zumeist einen un-
verläßlichen und zu größeren Umsätzen wenig geeigneten Markt. Große
Unternehmungen sind ihrem ganzen Wesen nach auch ungleich leichter
geeignet, die Phantasie anzuregen, wegen der Art ihres Geschäfts-
betriebs auf einen ansehnlichen Rreis des Publikums zu wirken,
da ihr Name leichter bekannt wird. Seit ihrem Bestehen haben die
Effektenbörsen große Unternehmungen begünstigt und verglichen mit
dem Wachstum des allgemeinen Rapitalreichtums, ist der Umfang der
Gesellschaften die im Vordergrund der Börsebewegung stehen, eher
kleiner als größer geworden. Ze weiter der Räufer vom Wirkungs-
gebiet des Unternehmens, dessen Werte er kauft, entfernt ist, desto
großer muß das Rapital des Unternehmens sein.

2.	Ein Schwanken des Erträgnisses begünstigt den Börsenverkehr.
Effekten mit stets gleichbleibendem Ertrag werden in die Rubrik der
Zinswerte eingereiht und verlieren bald die Eignung der Anziehungs-
kraft auf das Publikum in der Haussezeit.

3.	Ein Effekt schmiegt sich der Börsebewegung umso leichter an,
je mehr seine Ertragschwankungen die Wirkung der Gesamtkonjunktur
des nationalen Wirtschaftslebens widerspiegeln. Oie Börse und ihr
Publikum benötigen Standardpapiere, die man generell ohne nähere
Renntnis der Verhältnisse kaufen kann, wenn man annimmt, daß die
        <pb n="251" />
        ﻿240

III. Der Kapitalmarkt.

Kurse in die höhe gehen werden. In früheren Jahrzehnten hatten.
Bank- und Eisenbahnwerte diese Bedeutung, heute vornehmlich Mon-
tan- und neuerdings Rüstungswerte.

58.	Vas Bankenplacement.

Die Bedeutung der Börse für die Unterbringung von Effekten
hat in der letzten Generation eine starke Veränderung erfahren. Ihr
Organismus hat sich für die Aufgaben, welche die öffentlichen Wirt-
schaften und die Industrie an sie stellten, als unzureichend erwiesen.

1.	Die Börse zieht Kapital stoßweise an. Sie bewährt sich dort
wo es gilt bei großen, Zukunftserwartungen einen Kapitalbedarf ein-
mal zu befriedigen. Uber die öffentlichen Wirtschaften benötigen regel-
mäßig Anlagekapital und können auf die periodische Zuführung allein
nicht angewiesen bleiben.

2.	Die Börse bevorzugt Werte mit starker Spannung der Ertrag-
aussichten. §ür die Unterbringung von Zinswerten gesunder Staaten
hat sie wenig Interesse bekunden können. Auch jene Effekten, bei wel-
chen durch die langsame Arbeit einer Generation die Stabilisierung
der Dividende erzielt wurde, sind aus dem Mittelpunkt des Börsen-
interesses ausgeschieden und es mußte nach einer anderen Organi-
sation Sorge getragen werden.

3.	Die Börse Übt die Anziehungskraft auf das Kapital durch die
propagandatorische Kraft der Kursveröffentlichung aus. §ür die Ver-
mögensverwaltungsbedürfnisse des Publikums aber hat sie sich, von
England abgesehen, nicht als zureichend erwiesen. Mit der Entwick-
lung der verkehrswirtschaft entstanden in den haushalten vornehm-
lich der industriellen und kaufmännischen Berufe Einkommenüberschüsse
die regelmäßig Verwendung suchten. Sie gehörten Leuten, die gewöhnt
waren, vermögen ernst zu verwalten und bei der Anlage desselben
Risiken nach Möglichkeit zu vermeiden.

Das Zusammenwirken dieser Momente hat eine Wendung in der
Bedeutung der Börse herbeigeführt. Es bildeten sich Organisationen
aus, welche bestrebt waren, die Kapitalanlage planmäßig zu lenken.
Sie wirkten nicht von einem Zentralpunkt aus wie die Börsen, sondern
gingen zum Kapitalanleger selbst heran, waren dezentralisiert. Der
Prozeß begann bei den öffentlichen Anleihen.

Roch in der Mitte des vorigen Jahrhunderts hatte die Börse für
die Unterbringung von Staatsrenten entscheidende Bedeutung und
die Wahl des Emissionsmodus trug diesem Verhältnis Rechnung. Mit
        <pb n="252" />
        ﻿58. Das Lankenplacement.

241

der Konsolidierung der Finanzen der führenden Staaten entwickelte
sich die Rente immer mehr zu einem Rnlagepapier mit fester Verzin-
sung. Die Bedeutung der Rentenkulisse, in welcher sich noch vor einer
Generation die politische Situation gespiegelt hatte, ging zurück. Rn
Stelle der Emissionsformen, welche die Spekulation anreizen sollten,
traten immer häufiger andere, welche der Unterbringung der neuen
Werte in die letzte Hand zu dienen geeignet waren. Fast alle größeren
Staaten gingen daran, dezentralisierte Rbsatzorganisationen für ihre
Renten zu schaffen.

England und Frankreich hatten schon in der ersten Hälfte des
neunzehnten Jahrhunderts ihre Sparkassen zur Rentenanlage ver-
pflichtet und wenn auch diese Maßnahmen offiziell mit der Notwen-
digkeit begründet wurden, sichere Rnlagemöglichkeit für die Erspar-
nisse des Besitzers kleinen Kapitals zu bieten, so war doch namentlich
in Frankreich die Rücksicht auf die Unterbringung der Renten mit ent-
scheidend. Vas gleiche Ziel verfolgte die englische Postsparkasse und
bewußt die analogen kontinentalen Institute. Manche von diesen,
vornehmlich die österreichische Postsparkasse haben sich geradezu zu
Staatsbanken entwickelt, leiten die Rentenkonsortien, übernehmen zeit-
weise sogar allein Rentenemissionen. Vie Postsparkasse ist sicherlich
der stärkste dezentralisierte Apparat zur Unterbringung von Renten,
der überhaupt möglich ist. Mit ihren vielen tausend Filialen kann sie
in die kleinsten Dörfer dringen, wo keine andere Bankorganisation mög-
lich wäre. Wie das Kino infolge Fehlens der persönlichen Regie in
jedem Dorf eingerichtet werden kann, in dem ein Theater nie möglich
wäre, so kann die Postsparkasse infolge der Regiedeckung durch die
Post in Dörfer kommen, die nie eine Depositenkasse oder eine Spar-
kasse erhalten könnten. Die Vorzüglichkeit der Organisation in bezug
auf Dezentralisierung und die Möglichkeit der Zuteilung kleinster Ren-
lenabschnitte — in England selbst bis zu einem Schilling — ist unüber-
troffen und die Billigkeit ihrer Organisation unerreicht. Ihr Mangel
liegt in der Jnaktivität: die Postbeamten können nicht zum Publikum
gehen, sondern müssen warten, bis das Publikum zu ihnen kommt,
vielleicht wäre es an kleineren Orten möglich eine aktive Tätigkeit
zu entwickeln, in der Großstadt würde es uns noch heute seltsam be-
rühren, wenn der Beamte am Postschalter Renten empfehlen würde.
Doch das mag sich mit der Zeit ändern. Ein anderer Mangel liegt in
der Einseitigkeit der Verwendung der Spargelder der Einleger in Staats-
renten, wodurch bei politischen Krisen Störungen leicht hervorgerufen
werden können.

Somary, Bc.nkpolilik.

16
        <pb n="253" />
        ﻿242

III. Oer Kapitalmarkt.

Einen ähnlichen Zweck verfolgen die Zwangsanlagebestimmungen
zuin Rentenkauf, die in Preußen, Lagern und Oesterreich den Spar-
fassen, in mehreren Staaten den privaten Versicherungsgesellschaften
und den Instituten der Sozialversicherung auferlegt wurden.

In besonders wirksamer lveise haben sich auf dem europäischen
Kontinent die Kreditbanken zu Organisationen für die Kapitalanlage
ausgebildet,- vornehmlich die französischen Institute haben seit einer
Generation die Einrichtung eines weitverzweigten Filialnetzes zur
planmäßigen Unterbringung von Emissionen und Deckung des Un-
lagebedarfs der Bevölkerung übernommen. Sie dringen durch ihre
Demarcheurs in die Häuser zu Dienstmädchen und Kleinbürgern und
kommen selbst an den kleinsten Sparer heran. Die Organisation des
Placement überwiegt bei ihnen beinahe die Kredittätigkeit und für
die Unterbringung der Effekten in die letzte Hand haben sie unleugbar
viel geleistet. Eine ähnliche Entwicklung, wenn auch nicht in so weit-
reichendem Umfang, hat sich in Deutschland und Oesterreich vollzogen.

Der Verkehr zwischen den Banken und dem Publikum trägt ganz
anderen Eharakter als jener zwischen der Börse und dem Publikum.
Denn die Banken stehen Kapitalanlegern gegenüber, welche regel-
mäßige Ulehceinkünfte verzinsen wollen, und zwar persönlich bekann-
ten Einlegern, welche auch sonst andere Geschäftsverbindung mit ihnen
unterhalten, Einlagenkonti besitzen, Finanzgeschäfte machen. Unvor-
sichtige Beratung kann Abbruch der Geschäftsverbindung zur Folge
haben, Minderung des Vertrauens zur Bank mit sich bringen. Das
legt erhöhte Vorsicht auf,- die Kenntnis der Vermögensverhältnisse
und Vermögensbewegungen, welche die dezentralisierte Organisation
der Lanken ermöglichte, gewährt die Möglichkeit sicherer Abschätzung
der höhe des Kapitalangebotes.

59.	Die Stellung der Banken zur Börse.

Lörsenplacement und Bankenplacement stehen in der Gegen-
wart unmittelbar nebeneinander. Die Banken des Kontinents und
dis Finanzbanken Amerikas haben die Aufgabe übernommen, die
von ihnen geschaffenen Effekten beiden Organisationen anzupassen.
Die Werte schwankenden Ertrags gehören überwiegend dem Börse-,
jene stabilen Ertrags dem Bankenplacement an.

Wie vorhin ausgeführt wurde, verlangt die Börse großes Kapi-
tal, schwankenden Ertrag und möglichste Abstreifung des individuellen
Charakters der Unternehmungen.
        <pb n="254" />
        ﻿59. Oie Stellung der Banken zur Börse.

243

1.	Demzufolge waren die Banken bestrebt Unternehmungen mii
starkem Kapital zu schaffen. Ein Unternehmen mit großem Kapital
ist kreditfähiger und die Ularktschaffung für große Werte ist leichter
als für Aktien kleiner Unternehmungen, die nur lokal bekannt sind.
In Deutschland und Amerika, in Gesterreich, Rußland und Italien
haben darum die Kreditbanken an der industriellen Zusionsbewegung
lebhaftesten Anteil genommen.

2.	Oie Börse verlangt schwankenden Ertrag,- in vergangenen Iahr-
zehnten wurden in der Zeit der Depression geflissentlich spärliche
Dividenden gezahlt, dagegen in den Tagen der Börsebewegung
hohe Dividenden und Reserveausschüttungen vorgenommen, um da-
durch Kurssteigerungen hervorzurufen, welche der Emission neuer
Aktien zugute kommen sollten. In neuerer Zeit ist den Banken die
Aufgabe der scharfen Sonderung zwischen Anlagen mit gleichbleiben-
dem und Anlagen mit schwankendem Ertrag erwachsen, die schon bei
der Finanzierung selbst durchgeführt werden muß.

3.	Oie Abstreifung der individuellen Züge des Unternehmens vom
Wertpapier und die Schaffung von Tendenzmaterial ist die wich-
tigste Aufgabe, die bei der Beziehung zwischen Banken und Börse
zu lösen ist. Bei Renten und Pfandbriefen hat sich dieser Prozeß schon
vor Generationen vollzogen. Ehedem hatten die Gläubiger des Staates
individuelle Deckung und die Pfandbriefe der preußischen Landschaften
wahren die Erinnerung an jene Zeit, wo der Pfandbriefgläubiger
durch Zugriff auf ein konkretes ihm verpfändetes Grundstück sich be-
zahlt machen konnte. Die moderne Staatsrente, die auf dem Gesamt-
kredit des Staats beruht, der moderne Pfandbrief, der auf den lögpo-
thekardarlehen des Pfandbriefinstituts basiert, hatten individuellen
Charakter verloren. Bei Aktienwerten war dieser Prozeß weit schwerer
durchzuführen als bei Renten.

Oie Bewertung der Spekulationspapiere in ftüheren Epochen
erscheint uns roh und sachlich nicht begründet. Man muß indes berück-
sichtigen, daß bei den Börsenbewegungen vergangener Iahrhunderte
Konjunkturpapiere im Vordergrund standen. Aktien eines Kolonial-
unternehmens mußten einen höheren Wert bekommen, wenn sich
die Kolonie entwickelte, Aktien einer Eisenbahn mehr Dividende abwer-
fen, wenn die Produktion in den von der Bahn durchzogenen Gebieten
sich steigerte. Aus allgemein optimistischer Beurteilung der Wirt-
schaftsentwicklung heraus konnte man in der Kolonial- und Eisenbahn-
zeit die Aktien der führenden Werte erwerben. Zn den letzten dreißig
Iahren aber, in den Tagen der Vorherrschaft der Industriewerte war

15*
        <pb n="255" />
        ﻿244

III. Der Kapitalmarkt.

sorgsame Beurteilung jedes einzelnen Unternehmens nötig. Auch
wer eine optimistische Gesamtansicht hatte, tonnte nicht ohne genauere
Sachkenntnis Papieraktien erwerben, weil für die Konjunkturent-
wicklung dieser Industrie besondere Momente in Betracht gezogen wer-
den müssen und wer selbst ein günstiges Urteil über die Aussichten
dieses Produktionszweiges hat, kann nicht unterschiedslos jede Papier-
aktie kaufen, da die für jedes Unternehmen maßgebenden individuellen
Umstände eine erhebliche Bolle spielen. Dies verursachte eine starke
Schwerfälligkeit im Verkehr der Industriewerte und noch in der Gegen-
wart läßt der Markt für Aktien jener Produktionszweige, bei denen
konkrete Verhältnisse für die Beurteilung der einzelnen Zirmen be-
sonders stark in Betracht kommen, zum Beispiel der Textilindustrie,
viel zu wünschen übrig. Vas große Publikum braucht allgemein ver-
ständliche Tatsachen, an denen es sein Urteil bilden kann und Werte,
in welchen diese Tatsachen ihren Ausdruck finden.

AIs die Eisenbahnpapiere von den kontinentalen Börsen ver-
schwanden und die Bankaktien fest verzinslich wurden, schien den Bör-
sen das Tendenz material zu fehlen. Jm bewußten Zinanzierungs-
prozeß wurden in der Industrie neue Tendenzwerte geschaffen. Am
konsequentesten wurden die Aufgaben, welche die Banken im Ver-
kehr mit den Börsen zu lösen haben, in den vereinigten Staaten durch-
geführt und die tgpische Trustfinanzierung gibt hierfür das deutlichste
Beispiel.

k. Durch Vereinigung einer Reihe von Unternehmungen im Trust
war die Bildung einer großen Aktiengesellschaft erreicht worden, von
den bis dahin bestehenden Einzelunternehmungen hatten viele teils
wegen geringen Ertrags, teils wegen mäßigen Umfangs nicht in eine
emissionsfähige Aktiengesellschaft umgewandelt werden können. Die
Zusionierung bedeutete nicht nur die Möglichkeit den Wert aller Unter-
nehmungen durch den Markt abschätzen zu lassen, sondern auch die
Gelegenheit auswärtiger Rapitalbegebung. Wenig europäische Spe-
kulanten hätten die Aktien einer Gießerei in Idaho gekauft —in der
Aktie des Steel-Trust kaufte der Kapitalist gewissermaßen eine chiiote
dieser Aktie mit.

2. Bei der Finanzierung wurde zwischen Anlage- und Spekula-
tionswerten geschieden: Der Gegenwartsertrag wurde kapitalisiert
und in Vorzugsaktien ausgegeben, der Zukunftsertrag sowie der Ge-
winn aus Verbesserungen durch die Betriebszusammenfassung den
gewöhnlichen Aktien zugewiesen. Der Commonshare, der in Depressions-
Zeiten keinen Ertrag bringt und dessen Wert nur in der möglichen Ge-
        <pb n="256" />
        ﻿60. Die Aufgaben des Banlenplacemefit.

245

winnsteigerungschance des Unternehmens liegt, ist ein rein spekulatives
Papier. Er war in der Oepressionszeit zu sehr niedrigem Preise erlang-
bar und stellte gewissermaßen eine Prämie auf die Zukunft dar. Line
europäische Aktie die in der Depression statt 10% nur 5% ergibt, bietet
dem Spekulanten noch immer ein Risiko, da sich der Erwerber fragen
muß, ob die 5% Dividende aufrecht bleiben. Bei einer Aktie dagegen
die nichts zahlt, wird auch nicht viel gewagt, aber der ganze Zukunfts-
gewinn steht in Aussicht zum mindest dort, wo die Vorzugsaktien in
ihrer Dividende begrenzt sind. Dieses im Ansatz vortreffliche Ronzept
wurde freilich in der Praxis durch zu hohe Ansetzung der Vorzugs-
aktien und Emission der gewöhnlichen Aktien im Zenit der Ronjunktur
stark diskreditiert.

3. Durch die Vereinigung der meisten Unternehmungen eines
Industriezweiges in eine Gesellschaft wurde die Individualität des
einzelnen Betriebs belanglos. Oie Prüfung der konkreten Verhält-
nisse des einzelnen Unternehmens wurde erspart und wer sich für einen
Produktionszweig interessierte, glaubte ohne genauere Prüfung die
Aktie der Trustunternehmung kaufen zu können, in welcher ja alle
günstigen Momente der Industrie zum Ausdruck kommen mußten.

Auf dem Kontinent konnten die Banken diese Aufgaben nur in
wesentlich abgeschwächter Meise durchführen.

60.	Die Aufgaben -es BanKenplacement.

Das Bankenplacement, die Unterbringung neuer werte durch die
Bankorganisation vollzieht sich im persönlichen Verkehr zwischen den
Angestellten der Bank und den Runden. Die Banken des Rontinents
haben durch ihre sonstige Tätigkeit in den meisten Zöllen die Möglichkeit,
vermögen und Lharakter des Runden zu beurteilen und danach ihre
Ratschläge einzurichten. Sie trachten dahin neuentstehendes Einkommen
an der Wurzel zu fassen und pflegen darum auch Vermögensverwal-
tungen und Testamentsausführungen. Die Renntnis der Vermögens-
verhältnisse und Absichten der Runden gewährt einen hohen Grad der
Sicherheit bei Emissionen. Eine Bank mit vielen Filialen kann relativ
leicht abschätzen, wieviel von einer Rentenemission mit bestimmter Ver-
zinsung von ihren Rlienten genommen werden wird. Die Rupons wer-
den bei ihr eingelöst, Zahlungen an die Runden auf deren Ronto ge-
leistet, aus Anfragen der Parteien, aus der Art des Absatzes der Vor-
räte an Rommissionseffekten kann die Stärke der Raufkraft abgeschätzt
werden. Mißgriffe bei Neuemissionen wie sie in England vorkommen,
wo nicht häufig nur wenige Prozente des Rapitals vom Publikum wirk-
        <pb n="257" />
        ﻿246

III. Oer Kapitalmarkt.

lief? übernommen werden, sind bei Bankenplacement selten, da die
Beamten der Filialen und Oepositenkassen in ihrer Gesamtheit ein
meist zutreffendes Urteil über die Stimmung ihrer stunden besitzen.

Für das Bankenplacement sind in erster Reihe fest verzinsliche werte
geeignet, Renten und Pfandbriefe. Gin großer Geil des Bankenpla-
cements dient der Unterbringung in die letzte Hand; wer aber ein Effekt
dauernd besitzen will, legt einen entscheidenden wert auf die Sicherung
des Ertrags. In der letzten Generation bemühten sich die Lanken mit
zunehmendem Erfolg Industriewerte für ihr Bankenplacement geeignet
zu machen.

1.	privatversuche, aus Industrie- und Verkehrsaktien sichere Un-
lagen zu formen, waren schon im sechsten und siebenten Jahrzehnt des
vorigen Jahrhunderts erfolgt. Die englischen Investment-Trusts, Ver-
einigungen zu gemeinsamer Kapitalanlage zur Ausgleichung der Risken
der einzelnen werte, und die gemischte Unlage des Kontinents, welche
verschiedene werte mit ungleichartigen Ertragsaussichten zu einer Ver-
mögensgruppierung zusammenfaßte, suchten dem einzelnen Unleger
einen regelmäßigen Nutzen aus Aktien zu sichern. Ungleich bedeutsamer
aber wurden die Finanzmethoden zur Schaffung von Tgpen von In-
dustrie und verkehrswerten mit regelmäßigem Ertrag.

2.	Schon seit der Zeit der Eisenbahnfinanzierung wird ein Teil
des Unternehmerkapitals durch Ausgabe von Obligationen aufgebracht.
Weder bei Eisenbahnen noch bei Industrieunternehmungen ist eine absolut
sichere Grundlage der Obligationen vorhanden. Der wert des Eisen-
bahndammes ist von der Aufrechterhaltung des Betriebs, der Wert eines
Zabriksgrundstückes von der aktiven Tätigkeit abhängig. Bei vorsichtiger
Finanzierung dürfen nur soviel Obligationen ausgegeben werden, daß
der Zinsen- und Tilgungsdienst nach Deckung aller Auslagen auch im
ungünstigsten Konjunkturjahr gewährleistet ist und noch darüber hinaus
jährlich ein Betrag für Dividendenzahlung erübrigt. Die Deckung des
Gbligationendienstes allein ist nicht hinreichend, denn wenn die hier-
für erforderlichen Beträge die Einnahmen des Unternehmens erschöpfen
und eine Dividende nicht gezahlt werden kann, das Unternehmen jedoch
neues Kapital benötigt, so entsteht für die Besitzer der Obligationen
selbst die Notwendigkeit zu unfreiwilliger Kapitalzahlung oder Vorrangs-
einräumung für neue Anleihen. Die amerikanische Eisenbahngeschichte
ist an Fällen dieser Art reich.

Außer den vereinigten Staaten hat das Dbligationssgstem im Ver-
kehrswesen besonders in Frankreich Anwendung gefunden. Die Vor-
liebe der Franzosen für äußerlich sichere Anlagewerte und die dort be-
        <pb n="258" />
        ﻿60. Die Aufgaben des Bankenplacement.

247

sonders starke Einwirkung des Bankenplacements hat zur Bevorzugung
der Obligationen auch bei den Gesellschaften geführt, die von fran-
zösischem Kapital im Auslande errichtet wurden. Vas zu große Ausmaß
dieser Obligationen, die bei russischen und südamerikanischen Bahn-
werten in manchen Zöllen zweidrittel des Investitionskapitals über
schreiten, und der dadurch verursachte Zwang zu hoher fester Verzinsung
hat bei schlechtem Geschäftsgang bei einer Reihe so finanzierter Unter-
nehmungen Schwierigkeiten hervorgerufen und mitunter den Fort-
bestand des Unternehmens gefährdet. Die Geschichte der österreichi-
schen Südbahn liefert hierfür das markanteste Beispiel. In der Industrie
ist die Bemessung der Obligationen noch schwerer durchzuführen als
bei Verkehrsunternehmungen.

3.	In den vereinigten Staaten suchte man dem Nachteil der Ver-
zinsungspflicht, welcher den Obligationen anhaftet, zum Teil dadurch
obzuhelfen, daß man auf Grund des Gegenwartsertrags Vorzugsaktien
schuf, die in ihrer Dividende fix begrenzt waren und zumeist aus den
Gewinnen künftiger Jahre Ersatz für das Unterbleiben oder die
Verkürzung der Dividendenzahlungen in einem Jahre erhalten sollte.
Auf dem Kontinent haben sich Vorzugsaktien nur wenig eingebür-
gert, da sie das Placement der gewöhnlichen Aktien vielfach benach-
teiligen.

4.	Der Ausgabe von Obligationen sind enge Grenzen gesetzt, die
Vorzugsaktien konnten sich auf dem Kontinent überhaupt nur wenig
einbürgern, hier galt es somit die gewöhnlichen Aktien dem Banken-
placement einzufügen. Um dieses Ziel zu erreichen, gingen die Banken
für ihre Aktien zur stabilen Dividendenpolitik über. In den ersten Zeiten
der Aktienbanken wurde entsprechend den Anforderungen der Börse aller
Reingewinn ausbezahlt und die Dividende schwankte daher noch in der
Gründerperiode außerordentlich stark. Die Anglo-österreichische Bank
z. L. erhöhte noch im Jahre 1868 ihre Dividende von 15 auf 78% ohne
dabei die Reserven über das statutenmäßige Rlaximum hinaus zu sor-
tieren. Seit Anfang des achten Jahrzehnts des vorigen Jahrhunderts
begannen einzelne Kreditbanken, unter welchen die Deutsche Bank, der
Credit Lyonnais, die österreichische Boden-Kredit-Anstalt und die bel-
gische 8ooi6t6 göneralo besonders konsequent vorgingen, große stille und
offene Rücklage zu machen und auf eine Stabilisierung der Dividende
hinzuarbeiten, indem sie die Gewinne aus einmaligen Geschäften nament-
lich aus Konsortien und Effektentransaktionen ganz oder zum Teil un-
verrechnet ließen und an die Aktionäre nur eine Ouote des gesamten
Reingewinns verteilten. Dieser Vorgang wurde bald so allgemein,
        <pb n="259" />
        ﻿



248

III. Oer Kapitalmarkt.

daß in der Gegenwart der Rückgang der Dividende bei einer Bank in
normalen Zeiten als unliebsame Ausnahme empfunden wird.

Ruch in der Industrie wurde die Dividende vielfach stabilisiert und
zwar durch Zurückhaltung eines Teils des Konjunkturgewinnes, durch
das LeteiligungsMem, welches führenden großen Unternehmungen
regelmäßige Aufträge zu vertragsmäßigen Bedingungen sicherte; Rar-
telle selbst konnten die preise nicht immer anstecht halten, aber sie ver-
mochten bei Depression ein zu starkes Sinken der Gewinnkurve zu ver-
meiden.

Bei vorsichtiger Vividendenpolitik kommt in den ausgezahlten
Gewinnbeträgen weder Konjunktur noch Depression zum Ausdruck. Der
Grundsatz der Bilanzwahrheit hat sich zu einer leeren Prinzipienforde-
rung verflüchtigt. Nicht das Ergebnis des Gewinn- und Verlustkontos
bestimmt die Dividende, sondern vielfach wird umgekehrt zuerst von
der Direktion die Dividende bestimmt und danach das zu veröffentli-
chende Gewinn- und Verlustkonto angelegt. Zn den letzten Zähren sind
in Deutschland und Oesterreich NMIionenverluste bei einzelnen Unter-
nehmungen aus stillen Reserven ohne Reduktion der Dividende oder
der Reserve gedeckt worden, Verluste die vor vier Jahrzehnten eine
Bank zugrunde gerichtet hätten.

6J. Das Verhältnis zwischen vankenplacement und vörseplacement.

Oie Kreditbanken, Sparkassen, Postsparkassen erfassen das neu
gebildete Kapital an der Ouelle. Selbst das Großkapital gewöhnt sich
immer mehr daran durch die Banken zu arbeiten statt die Börse direkt
aufzusuchen, und der Kundenkreis der an den großen Börsen vertre-
tenen Privatbankiers und Kommissionsfirmen hat sich gelichtet. Die
Kraft der Börse hat infolgedessen aus dem Kontinent mit dem Wachs-
tum der Wirtschaft nicht gleichen Schritt gehalten und selbst führende
Zinanzbanken, wie die Banque de Paris, welche sonst sich ausschließlich
des Lörsenplacsments bedienten, haben sich in den letzten Zähren ge-
nötigt gesehen Verbindungen mit anderen Kreditbanken einzugehen,
welche eine Organisation zum direkten Absatz der Effekten besitzen. Der
sichtbare Zortschritt des Lankenplacement und der Rückgang der re-
lativen Bedeutung der Börse hat vielfach die Vermutung aufkommen
lassen, daß die Zukunftsentwicklung ausschließlich dem Bankenplace-
ment gehöre und die Organisation der Börse überlebt sei. Die Emis-
sionen würden schon jetzt zu einem erheblichen Teil mit Umgehung der
Börse durchgeführt und die innere Kompensation, d. h. die Ausgleichung
        <pb n="260" />
        ﻿61. Das Verhältnis zwischen Bankenplacement und Börsep'acement. 249

zwischen Kauf- und Verkaufaufträgen bei den Kreditbanken selbst ten-
diere dazu den börsenmäßigen Handel einzuschränken.

Diese Ansichten, die man häufig hören kann, eilen der Entwicklung
bei weitem voraus.

Die Börse ist auch in der Gegenwart noch der Preisbildungs-
markt für alle wichtigeren Effekten. Nur Emissionen kleineren Umfanges
können mit Umgehung der Börse durchgeführt werden. Auch der Renten-
käufer will den preis kennen, zu welchem er seinen Besitz verkaufen
kann. Es wäre denkbar, daß sich eine Entwicklung anbahnen könnte,
derzufolge der dauernde Anleger ebensowenig nach dem Kurs seines
Wertpapieres fragt wie der Hausbesitzer oder der hgpothekengläubiger.
Am stärksten zeigte sich dies in Zeiten starker Kapitalflüssigkeit in Zrank-
reich, wo es mitunter möglich war, selbst große Emissionen ohne Ein-
führung an die Börse unterzubringen. Aber das sind doch bisher nur
vereinzelte Zölle- und es ist auch wohl zu beachten, daß der Effekten-
kredit wegen der Zorderung sofortiger Veräußerungsmöglichkeit die
Börsennotierung unbedingt verlangt.

Um die Veräußerungsmöglichkeit zu sichern ist es nötig, daß
die Börse, wenn auch nicht kapitalkräftige Eigenhändler, so doch wenig-
stens von den Banken unabhängige Kommissionsfirmen mit reicher
Kundschaft besitzt. Gehen aber die Kunden immer mehr zu den Banken
über, so gleichen die Lanken und Staatsinstitute gegenseitig die Spitzen
aus, d. h. jene Effektenposten, welche nicht intern kompensiert werden
konnten, der übrige Markt aber ist wenig tragfähig. Derartige Erschei-
nungen zeigen sich in neuester Zeit nicht selten: Die Kurse vieler Renten-
werte gehen oft an den deutschen Börsen schon bei kleinen Abgaben
stark zurück, weil sich wenige Abnehmer hierfür finden.

§ür große Gruppen von werten hat aber die Börse noch starke
direkte Bedeutung behalten, zunächst für alle Effekten mit schwankendem
Ertrags bei Bank- und Zndustriewerten mit gleichbleibender Dividende
und bei Renten hält sie das neue Material solange in Schwebe, bis die
Unterbringung beim Publikum gelingt.

Da das Publikum des Bankenplacements gleichmäßigen, jenes
des Lörsenplacement steigenden Ertrag erwartet, haben die Banken
und Zndustrieunternehmungen sich zu dem Grundsatz der nach unten
zu stabilen, nach oben hin langsam ansteigenden Dividende durchgerun-
gen. Durch die langsame Steigerung der Dividende ist die Erzielung
von Konjunkturgewinn, wenn auch in überaus verdünnter §orm er-
möglicht. Vas hat zur Zolge, daß die Aktien solcher Unternehmungen
        <pb n="261" />
        ﻿250

III. Der Kapitalmarkt.

nicht die Bewegungsrichtung de- Rentenzinses, sondern jene des Aktien-
marktes die Rentabilität mitmachen.

Es ist im Augenblick schwer zu übersehen, ob die Entwicklung zu
einer Zurückdrängung der Börse zu Gunsten der Banken führen wird.
Va es sowohl in der deutschen Literatur wie in der Bankpraxis nicht an
Stimmen fehlt, welche eine derartige Entwicklung mit besonderer Kreude
begrüßen, erscheint es notwendig auf die Gefahren hinzuweisen, welche
in einer weiteren Ausdehnung des Bankenplacement liegen würden.
Sind die Aktien eines Unternehmens größtenteils bei dem Runden einer
Bank untergebracht, so werden Raufs- und Verkaufsaufträge größten-
teils bei dieser Bank zusammenlaufen und intern ausgeglichen werden.
An die Börse kommen nur geringe Ouantitäten und es ist der Bank
dadurch leicht, entscheidenden Einfluß auf die Rursbildung zu üben.
va alle anderen Börsenmitglieder das Interesse an diesem Wertpapier
verlieren, sieht sich der Verkäufer nur einem Räufer gegenüber und in
kritischen Zeiten mag, wenn die Bank an der Rursregulierung kein Inter-
esse nimmt, der Rurs ohne Intervention sehr stark heruntergehen, weil
dieses Wertpapier aus dem Interessenkreis der übrigen Mitglieder
ausgeschaltet ist.

Die ausschließliche Ronzentrierung des Effekten-An- und Verkaufs
bei den Rreditbanksn gewährleistet nicht neutrale Beratung der Runden,
da ja die Rreditbanken gleichzeitig das Ronsortialgeschäft betreiben.
Die Bank hat natürlich ein Interesse ihre Sgndikatseffekten beim Pu-
blikum unterzubringen, sie ist Partei bei der Rundenberatung und wenn
sie bei ihren Zinanzgeschäften die Ronjunktur unrichtig beurteilt hat,
dann kann sie nicht bloß ihr Eigenkapital und das Geld ihrer Einleger,
sondern auch das sonstige vermögen ihrer Runden verlieren, wenn diese
es im Effektenkonzern der Bank angelegt haben. Es ist nie ohne Ge-
fahr sein ganzes vermögen vom verstand einer einzigen Direktion ab-
hängen zu lassen.

Und endlich fehlt dem Bankenplacement ohne die Börse das Urteil
der Öffentlichkeit. Ohne die Börsennotierung wäre der Effektenkäufer
der Bank gegenüber hilflos.

Zweifellos sind infolge der Zurückdrängung der Börse Gefahren
auch für die Banken vorhanden. Namentlich die geringere Rurswahr-
heit infolge der Schwächung der Börsen ist für sie von Nachteil geworden.
Es ist geradezu ein Lebensinteresse des Emissionsgeschäftes zu wissen,
wie die einzelnen Effektengruppen tatsächlich bewertet werden und nur
die leichte Verkäuflichkeit rechtfertigt den Charakter des Effektenkredits
als Geldmarktgeschäft. Die Banken sind aus diesen Gründen an der
        <pb n="262" />
        ﻿62. Die Wirksamkeit der Lanken auf dem Kapitalmarkt. 251

Aufrechterhaltung einer leistungsfähigen Börse interessiert. Ls kann
keiner Bank erwünscht sein, die Emissionen ausschließlich bei den eigenen
Runden unterzubringen, denn das hieße einen Teil der Sorgen der
Ronsortialzeit für alle Ewigkeit zu verlängern. -—

In England herrscht noch heute ausschließlich das Börseplace-
ment und versuche der Aenderung sind bisher an dem Widerstand der
Börsemitglieder (ausschließlich Vermittlern und Spekulanten) ge-
scheitert, die selbst Werte von Staaten, welche mit Banken direkt über
durchzuführende Emissionen verhandeln, vom Rursblatt zu streichen
drohen.

62.	Die Wirksamkeit der Sanken auf dem Kapitalmarkt.

Weist auch die Art der Verpflichtungen den Banken den Geldmarkt
als Hauptwirkungsgebiet zu, so haben sich doch in allen Reichen die Ban-
ken mit Ausnahme der Noteninstitute auch auf dem Rapitalmarkt be-
tätigt. Aber in der Art und im Umfang der Betätigung bestehen starke
Unterschiede in den verschiedenen europäischen Staaten.

Für den Rentenmarkt kommen Versicherungsgesellschaften, Spar-
kassen, Postsparkassen, teilweise auch die Rreditbanken in starkem
Maße in Betracht. Die neuere Gesetzgebung zeigt die Tendenz diese
Tätigkeit auszudehnen. Dadurch werden aber leicht zu große Pakete
in wenigen Händen vereinigt und wenn sich für eine Bank die Notwen-
digkeit ergibt, ihren Rentenbesitz abzustoßen, kann der Markt ernstlich
erschüttert werden. Die volkswirtschaftliche Wirkung der Banken ist aber
auf diesem Gebiet sehr gering anzuschlagen: Da durch die Rentenstücklung
jedem die Möglichkeit gegeben ist für geringen Betrag Rente zu erwerben,
bestehtL. die Funktion der Sparkassen nur in der Ronzentration der
Mittel für den Rentenkauf.

In wesentlich weitgehenderem Maße greifen die Banken auf den
übrigen Gebieten des Rapitalmarktes ein: hier besteht ihre Tätigkeit
nicht bloß in der Ronzentration der Mittel, sondern auch in der Gestal-
tung der einzelnen Geschäfte. Die Transaktionen des Geldmarktes
sind durch ihre Natur bestimmt: Die Banken haben sich nur zu entschei-
den, ob sie das konkrete Geldmarktgeschäft machen oder abweisen. Beim
Effektenkredit hat die Bank lediglich die Grenze der Belehnung, beim
Diskontkredit nicht einmal diese zu bestimmen. Leim Anlagekredit und
im Ronsortialvertrag dagegen hat die Bank das Geschäft zu formen.
Gb ihr dies bei der Vielfältigkeit der Geschäfte ohne Gefahr für sich und
ihre Runden möglich ist, darüber gehen die Ansichten seit Jahrzehnten
        <pb n="263" />
        ﻿252

III. Der Kapitalmarkt.

auseinander. In England verneint man die Möglichkeit und die Lanken
gewähren nur in der Provinz Anlagekredit und haben noch keine Place-
mentorganisationen errichtet. Frankreich geht nicht soweit, aber die
Großbanken halten sich dort vom Anlagekredit fern und bevorzugen
in ihren Konsortien die Rentenwerte, bei deren Abschluß die Vanktätig-
keit sich nur auf Emissionsart und Emissionsbedingung, nicht aber auf
die Geschäftsformung erstreckt, Die mittel- und osteuropäischen Kredit-
und die New Porter Finanzbanken dagegen beteiligen sich auf allen
Gebieten des organisierten Napitalmarkts in entscheidender Weise.

Es wurde oft die Behauptung ausgesprochen, jedes Land habe
die Banken, die es seiner ganzen wirtschaftlichen Organisation nach
brauche, England und Frankreich benötigten eben nicht Anlagekredit
und in England würde die Placementfunktion von der Börse ausgefüllt.
Aber bei näherer Betrachtung läßt sich diese Ansicht nicht aufrecht halten.
Denn Reiche mit ganz ähnlicher wirtschaftlicher Struktur haben ver-
schiedenartig aufgebaute Banken. Man vergleiche nur ;. B. Deutsch-
land und die vereinigten Staaten.

Fn den beiden letzten Jahrzehnten ist der Unterschied in der Art
der Betätigung der Banken in der Praxis und in der literarischen Dar-
stellung, besonders in Deutschland und Frankreich oft zur Diskussion
gebracht worden, wobei die meisten Autoren das Sgstem des Nachbar-
landes als das empfehlenswerte Vorbild bezeichneten.

Entscheidend für die Politik der mittel- und osteuropäischen Banken,
als deren Hauptrepräsentanten wir die deutschen Institute ansehen
müssen, wurde die Gewährung von Anlagekredit. Wir haben vorhin
ausgeführt, wie die Banken nach Beendigung der Eisenbahnperiode
in nähere Verbindung mit der Industrie kamen und aus welchen Gründen
sich der Anlagekredit als notwendig erwies. Mit dem Anlagekredit steht
aber das Finanzgeschäft in enger Verbindung, weil dieses dazu dient,
den Anlagekredit zu mobilisieren. Und es ist nun ein merkwürdiger
Widerspruch, wenn die meisten Stimmen, die sich gegen das Finanzge-
schäft der Kreditbanken aussprechen, mit Wärme für den Anlagekredit
eintreten. Aus dem Anlagekredit gewinnt die Bank die Möglichkeit
genauer Kenntnis des Unternehmens, die Sicherheit bei Umwandlung
in eine Aktiengesellschaft oder bei Ersetzung des Kredites durch Aktien
oder Obligationen, und durch ihre Placementorganisationen, die sie
sich für die Unterbringung der ihr nahestehenden Effekten geschaffen hat,
kann sie Emissionszeitpunkt und Emissionskürs weit verläßlicher be-
stimmen, als wenn sie nur auf die Börse angewiesen wäre. Die Soli-
dität des deutschen und österreichischen Emissionsgeschäfts ist ungleich
        <pb n="264" />
        ﻿62. Die Wirksamkeit der Banken auf dem Kapitalmarkt. 253

höher als jene des englischen, Oer Industrieunternehmer hat bei diesem
Sgstem in der Bank eine Verbindung, die all seinen Kapitalbedürfnissen
Rechnung trägt, ihm Kredit in jeder Form beschafft, die eventuelle Fi-
nanzierung leitet und auf die Führung des Unternehmens vom finan-
ziellen Standpunkt aus, namentlich auf dis Oividendenpolitik unter
Berücksichtigung künftiger Emissionen Einfluß nimmt.

Anlagekredit und Konsortialgeschäft, Börse-Emission und Effekten-
kommission, Bankplacement und Industriekontrolle stehen bei den Ban-
ken deutschen Systems in engem Zusammenhang.

Gegen dieses Sgstem wurden mehrere ernste Vorwürfe erhoben,
vie Oepositenkassen der Kontinentalbanken, von Frankreich abgesehen,
durchziehen ihr Land, so wurde vielfach behauptet, mit einem Netz von
Wechselstuben, deren Existenzmöglichkeit zu sehr erheblichem Teil durch
das Effektenkommissionsgeschäft begründet ist. Es würden dadurch
zahlreiche Stätten der Spekulation geschaffen und das Börsenspiel in
Kreise hineingetragen, in welche es bei anderer Organisation nicht
hineinkommen würde.

von Verteidigern des deutschen Banksgstems wurde dieser Kritik
lebhaft widersprochen. Aber wie alle Erfahrung zeigt, mit Unrecht,
vie Kreditbanken mitteleuropäischen Sgstems müssen am Spekulations-
geschäft teilnehmen, nicht bloß wegen der Gewinne, die das risikolose
Kommissionsgeschäft mit sich bringt, sondern im Interesse der Unter-
bringung der eigenen Emissionen, die nur bei Hochkursen erfolgen kann.
Wegen des eigenen Finanzgeschäftes sind die Banken an der Hochhaltung
der Kurse zur Emissionszeit interessiert und daß sie ihre Kunden im
entgegengesetzten Sinn beraten, ist nicht anzunehmen.

Die Ausdehnung des Spekulationsumfangs infolge der Errichtung
der vepositenkassen ist unleugbar. Ob das Publikum dabei besser oder
schlechter fährt als bei sonstiger Beratung, ist schwer zu entscheiden. Im
ersteren Sinne wirkt die Rücksicht auf die sonstigen Beziehungen zum
Kunden, bei starken Spekulationsbewegungen das genauere Urteil über
die wirtschaftliche Entwicklungsrichtung, im letzteren das Emissions-
interesse das die Lank zur Partei macht, und die Ersetzung des Bankiers
durch den Kleinbeamten der vepositenkasse. Bei weiterer Durchbil-
dung der äußeren Organisation wäre es den Lanken wohl möglich, aus
ihrer Kenntnis der gesamten Vermögensverhältnisse heraus einen Unter-
schied zwischen dem Investor, dem Kapitalanleger, und dem Spekulant
praktisch durchzuführen. Sie könnten ihre Kunden nach Vermögenslage
und Temperament in eine der beiden Gruppen einreihen und darauf,
nicht auf die Beseitigung der Spekulation kommt es volkswirtschaftlich
        <pb n="265" />
        ﻿254

III. Der Kapitalmarkt.

allein an. Einem Industriellen in einer kleinen Provinzstadt des Rhein-
landes, der bei einem Jahreseinkommen von einer Million Mark spe-
kulative Engagements in höhe von einer Viertelmillion Mark unter-
hält, ist manchmal die Spekulation die einzige Anregung, die er, wenn
er literarische Bildung nicht besitzt, in der Einöde seines Wohnortes
erhalten kann. Dem Unternehmer, der sich von den Geschäften zurück-
gezogen hat, kann die Spekulation ein Nachklang an seinen Lebensbe-
ruf, eine Art Beteiligung am Leben bedeuten, die Lektüre der Tages-
blätter zum mindesten interessanter gestalten. Oie Spekulation kundiger
und reicher Personen ist volkswirtschaftlich nötig, da sonst die Gründung
von Aktiengesellschaften mit hohem Unternehmerrisiko unmöglich wäre,
und den Kreditbanken wäre es allein unter allen Organisationen möglich,
die Spekulation auf diese Kreise zu begrenzen, vast dies derzeit nur
in wenigen Zöllen geschieht, ist allerdings unleugbar, allein das liegt
nur in der gegenwärtigen Praxis, nicht im Wesen der Kreditbanken
begründet.

Die Gleichzeitigkeit der Gewährung von Anlagekredit und der
Ausübung eines Einflusses auf die Vividendenbestimmung mag be-
gründete Besorgnis erregen. Es liegt der Gedanke nahe, daß eine Lank,
die die Mobilisierung des Anlagekredites vorbereitet, durch hohe Gewinn-
ausschüttung den Aktienmarkt günstig beinflussen will. Aber eine der-
artige Praxis widerstoßt dem Emissionskredit und wird darum von
ernsten Banken vermieden.

Mit besonderem Nachdruck wird die Gefahr der Immobilisierung
für die führenden Lanken selbst hervorgehoben und es ist zweifellos,
daß die Banken dieses Sgstems im Durchschnitt nicht so mobil sein
können wie reine Geldmarktinstitute. Indessen kann auch bei pflege
von Anlagekredit und Finanzgeschäft die Flüssigkeit gewahrt bleiben,
wenn die Festlegungen die höhe jener Beträge nicht übersteigen, welche
den Banken unter allen Umständen zur Verfügung bleiben.

Die Gewährung von Anlagekredit, die finanzielle Führung der
Unternehmungen und Mitwirkung bei der Vividendenbestimmung
sowie die Leitung der Vermögensverwendung des Publikums legen
in die Hand der Bankleiter eine so große Verantwortung, daß Miß-
griffe über die Bilanz der Lank hinaus selbst wirken können. Irrtüm-
liche Beurteilung der kommenden Konjunktur kann für die Kunden
schwere Verluste zur Folge haben. Kein Privatbankier kann auch nur
entfernt ein so großes Effektengeschäft aufbauen, wie eine Berliner
Großbank, und Fehlgriffe einer einzigen Persönlichkeit wirken darum
ungleich intensiver als der Irrtum eines Bankiers.
        <pb n="266" />
        ﻿62. Die Wirksamkeit der Bansen auf dem Kapitalmarkt. 255

Den Kreditbanken deutschen Systems steht die Verfügung über
bedeutende Summen von Depositengeldern und die Leitung eines Teils
der Kapitalanlage zu. Sie bevorzugen ihrer Organisation nach den
Effektenmarkt — eine Kreditbank kann nicht gut Häuser kaufen oder
Grundstücke erwerben. Sie steht dagegen mit dem Effektenmarkt in
naher Fühlung und wird das Kapital des Publikums sowohl im Inter-
esse der ihr nahestehenden Unternehmungen wie auch ihres Kommis-
sionsgeschäftes wegen auf den Effektenmarkt hinlenken. Die Klagen
über einseitige Dirigierung der vermögen zum Effektenmarkt nament-
lich zu Gunsten der großen Unternehmungen sind begründet, aber ihnen
ist kaum Abhilfe zu schaffen, da die Begünstigung der Großunterneh-
mungen im Interesse des Placements und des Effektenkredits liegt und
die Banken mit dem nicht organisierten Kapitalmarkt, von dem Handel
in nicht notierten lverten und der Hypothekenvermittlung abgesehen,
nur wenig Fühlung haben.

Die Banken des deutschen Systems sind durch den Anlagekredit
an dem Schicksal des Unternehmens und an dessen Prosperität interessiert
und wirken in diesem Sinne vornehmlich auch beim Abschluß von Kar-
tellen. In einigen Fällen ist die Macht, welche die kurzfristige Künd-
barkeit des Anlagekredits den Banken gewährt, dazu ausgenützt worden,
widerstrebende Unternehmungen gewaltsam durch Drohung der Kredit-
entziehung für eine von den Banken gewünschte Kombination gefügig
zu machen. Würden sich derartige Fälle in großer Zahl ereignen, so
würde wohl eine starke Strömung für staatliches Eingreifen einsetzen.

Die Banken in den vereinigten Staaten haben mit den Banken
deutschen Systems wesentliche Grundzüae gemeinsam. Der Unter-
schied liegt darin, daß die verschiedenen Betätigungen auf dem An-
lagemarkt nicht von einem Institut, sondern von einer Reihe mitein-
ander in enger Beziehung stehenden Banken ausgeübt wird. Die
großen New porker Finanzhäuser haben entscheidenden Aktienbesitz bei
einer Reihe von Kreditbanken, sie üben, wenn auch innerhalb der dort
weit enger gezogenen gesetzlichen Schranken eine starke Wirkung auf
die Verwendung der Gelder der ihnen nahestehenden nationalen Staa-
tenbanken und haben in den Trustcompanies eine Art Placement-
organisation geschaffen. Die Banken haben im wesentlichen eine gleich-
artige Position auf dem Kapitalmarkt, wie die deutschen Institute, je-
doch mit zwei Unterschieden: die geistige Leitung liegt bei den Finanz-
banken- während bei den deutschen Instituten die Interessen der ver-
schiedenen Geschäftszweige gegen emander abgewogen werden, liegt
es in New Pork nahe, die Rücksicht auf einen Emissionsgewinn in den
        <pb n="267" />
        ﻿256

III. Der Kapitalmarkt.

Vordergrund treten zu lassen, weil der Finanzbankier nur daran in-
teressiert ist und da das Bankplacement nicht vom Finanzhaus selbst,
sondern von der abhängigen Kreditbank besorgt wird und der finanzier
auch keine Verantwortung den Abnehmern gegenüber trägt, kann bei
Emissionen ein geringeres Maß von Vorsicht angewendet werden.
Ver andere Unterschied gegenüber den deutschen Lanken, die Un-
möglichkeit der Filialerrichtung außerhalb eines Bundesstaates, wird
bei der Konzentration besprochen werden.

Im starken Gegensatz zum deutschen und amerikanischen Bank-
system stehen die englischen Depositenbanken. Sie legen die zahlreich
und zu billigem preis ihnen zuströmenden Depositen auf dem Geld-
markt und in Effekten, zum kleineren Teil in hgpothekarkrediten an,
pflegen dagegen den industriellen Anlagekcedit nur in spärlichem Maß
und stehen dem Konsortialgeschäft und Effekienplacement im allge-
meinen ferne. Sie geben Effektenkredit oder Betriebskredit ohne sich
um die Zwecke, die der Schuldner damit verfolgt, zu kümmern. Wäh-
rend der deutsche Bankleiter und der New kjorker Finanzier die Nei-
gung hat, das anlegende Publikum und die Börse als Mittel für seine
organisatorischen Zwecke zu nützen, werden die englischen Kreditbanken
von Handel und Spekulation als Mittel gebraucht. Die deutschen und
amerikanischen Lanken sind aktive zweckbewußte Leiter der Kapital-
verwendung, die englischen neutrale uninteressierte Geldgeber.

Zn dieser altväterischen, soliden Politik sehen viele das Zdeal
einer Lankleitung und die Vorzüge der englischen Praxis sind auch
unleugbar: die Banken sind nicht bloß mobiler, sie können auch bei
Auswahl ihrer Kredite unbeeinflußt vorgehen, brauchen nicht nahe-
stehende Werte aus Emissions- oder sonstigen Gründen zu lombardieren,
nicht einem Unternehmen, weil es ihrem Konzern angehört, wider-
willig den Kredit zu erhöhen. Sie sind der Börse und der Industrie
gegenüber völlig frei und das ist in kritischen Zeiten nicht hoch genug
zu veranschlagen.

Ebenso sind Industrie und Börse völlig frei von äußeren Einflüssen.
Keine englische Bank kündigt einem Unternehmen den Kredit um da-
durch einen Druck auszuüben. Der Unternehmer ist in England wirk-
lich Herr im Hause, an der Börse entsprechen die Kurse mehr als anders-
wo dem Verhältnis von Angebot und Nachfrage und Intervention
wird nur in geringem Maße geübt.

Aber die Industrie entbehrt in England wegen der Abstinenz
der Kreditbanken des Rückhalts einer starken Finanzgruppe, die sie
finanziell führt, die Zeit bestimmt, in der Kapitalerhöhungen zweck-
        <pb n="268" />
        ﻿63. Die Konjunkturpolitik der Banken auf dem Kapitalmarkt. 257

mäßig durchgeführt werden, Rapitalerhöhung sichert, auch wenn die
Emission noch nicht durchführbar ist, durch ihre Verbindungen neue
Geschäfte zuführt, bei Auslandsemissionen ihr Lieferungsinteresse
wahrt. Die englischen Industrieaktien leiden unter der lokalen und
vielfach sehr rückständigen Kapitalaufbringung und im internationalen
Wettbewerb macht sich dies besonders fühlbar. Oie Banken tragen nicht
die Konjunkturgefahren, aber die Industrie entbehrt dadurch des Vor-
teils jederzeit Anlagekapital zu erhalten und dadurch den günstigsten
Zeitpunkt sofort ausnützen zu können.

vie Beratung des Publikums bei seiner Vermögensanlage liegt
bei den brokeis, von denen manche hervorragende Kenntnisse und
viel Gewissenhaftigkeit besitzen — manche, aber bei weitem nicht
alle. Oie Unterbringung von Effekten besorgt noch immer fast aus-
schließlich die Börse, die in keiner Beziehung zu den Banken steht. In-
folge der mangelnden Uebersicht über die Aufnahmsfähigkeit des Marktes
sind darum Fehlschlüge der Emissionen außerordentlich häufig und
die chualität der auf den Markt kommenden Papiere läßt sehr viel
zu wünschen übrig.

Das englische Bankwesen leistet vorzügliche Dienste dem Geld-
markt und dem Handel, aber den Bedürfnissen der Industrie und des
Anlagepublikums ist es nur wenig angepaßt und es haben sich bisher
noch nicht andere Organisationen gefunden, welche die Lücke gleich-
wertig ausfüllen könnten.

63.	Die KonjunKturp olitik der Banken aus dem Kapitalmarkt.

Die Epochen und Perioden des Kapitalmarkts fallen mit jenen
des Geldmarkts zeitlich zusammen. In Epochen der Investitionen
eilt der Kapitalbedarf der Nachfrage voran, und da wegen des Steigens
der preise die Rentabilitätsrate der Aktienwerte sinkt, wirken zwei
Momente in der Richtung der Herabdrückung des Rentenkurses. Inner-
halb der Epochen der Investitionen finden die Konjunkturbewegungen
statt, wobei mit Fortschreiten der Epoche die Zinsrate an den Spitzen
der Konjunkturen immer höher, die Rentabilitätsrate immer niedriger
zu liegen pflegt; mit andern Worten: die Rentenkurss sinken, nur
in Vepressionszeiten der einzelnen Konjunkturen wird diese Bewegung
aufgehalten,- die Aktienkurse erreichen am Zenith der Periode den
Kurs der vorigen Periode zumindest wieder und es vergrößert sich darum
die Zahl derer, die Aktien zu dauerndem Besitz halten.

Für den Erwerb von festverzinslichen Werten zur Anlage sind darum

Sonisltf, öcmfpolitif.	17
        <pb n="269" />
        ﻿258

III. Der Kapitalmarkt.

die Höhepunkte der Konjunkturen in Epochen starker Rapitalinvestierung
am besten geeignet, da um diese Zeit die Rentenkurse am tiefsten stehen.
Aus dieser Erwägung heraus haben die schottischen Banken in der Zeit
der Rapoleonischen Rriege planmäßig Renten gekauft und damit gute
Erfahrungen gemacht. Zn striktem Gegensatz zu vernünftiger Bank-
politik legt aber eine Reihe neuerer auf dem Rontinent erlassener Ge-
setze den Sparkassen die Verpflichtung zur dauernden Anlegung einer
Quote ihrer Gelder in Renten auf; hätten derartige Gesetze in der
Zeit seit 1880 in Rraft gestanden, so würden die meisten deutschen und
österreichischen Sparkassen in den letzten Zähren ihre Reserven durch
Rursverluste eingebüßt haben. Der Zwang zur Rentenanlage ist in
Epochen steigenden Zinses für Banken und Sparkassen ohne dauern-
den Schaden, in Epochen fallenden Zinses bringt er Verlust und ist
überdies überflüssig, da dann genügend viel Rentenkäufer vorhanden
sind. Ebenso ist die fortgesetzte Anlegung der Mittel der Postsparkassen
in Renten bedenklich, da dadurch eine Immobilisierung dieser Organi-
sationen gerade in jenen Tagen eintritt, in welchen der Staat sie am
stärksten benötigt.

Zn Epochen fallenden Zinses pflegen die Rreditbanken sich um
Rentenemissionen heiß zu bemühen, die Verbindung mit Pfandbrief-
banken wird lebhaft gesucht, die Rate des Ronsortialnutzens ist wegen
der leichten Unterbringungsmöglichkeit gering. Zn Epochen steigenden
Zinses steigt der Zwischengewinn der Ronsortien, die schwächeren Schuld-
ner müssen Nebenverpflichtungen eingehen (zum Beispiel Lieferungen
an Auslandsstaaten) oder in dauernde Verbindung mit einer Rredirbank
treten (zum Beispiel Hypothekenbanken); dauernde Beziehungen im
Ronsortialgeschäft können in solchen Tagen leichter geknüpft werden.

Die Anwendung der Ronjunkturpolitik bei Gewährung von An-
lagekredit und im Finanzgeschäft charakterisiert die auch in der Gegen-
wart nicht sehr zahlreichen Lanken, die die wirtschaftliche Entwicklung
vorherzusehen sich bemühen. Die meisten Bankdisponenten pflegen
bei Flüssigkeit des Rapitalmarktes über den Ueberfluß, bei Rnappheit
über Mangel an Mitteln zu klagen; starke Mittel zu Beginn der Ron-
junktur verleiten aber leicht zu schlechten Geschäften — die nach alter
Erfahrungsregel in der Zeit billigen Geldes gemacht werden —, die
Anspannung am Höhepunkt bindet die Hände in Zeiten, in denen die
Wirtschaft Rapital am dringendsten benötigt und Gelegenheit zu den
lohnendsten Finanzgeschäften geboten ist. Die Geschäfte, die 1907
oder 1915 zum Abschluß kamen, waren fast ausnahmslos gut, denn die
wenigen Besitzer verfügbarer Mittel konnten konkurrenzlos aus lange,.
        <pb n="270" />
        ﻿63. Oie Konjunkturpolitik der Banken auf dem Kapitalmarkt. 259

Liste die ihnen genehmen Möglichkeiten wählen. Liquidität am Höhe-
punkt der Konjunktur nicht so sehr wegen der Abhebungsgefahr, son-
dern wegen der dadurch gewährten sicheren und erfolgreichen Be-
tätigungsmöglichkeit muß das Leitprinzip der Finanz- und jener Kre-
ditbanken sein, die sich mit dem Konsortialgeschäft und Anlagekredit
befassen; an der Wende der Konjunktur ist starke Placement- und Kre-
ditgewährungskraft nötig.

Oie Sicherung der Placementkraft wird erreicht, wenn das ver-
mögen der Kunden der Bank in den vorangehenden Jahren nicht voll-
ständig angelegt, sondern teilweise als Guthaben zurückgehalten, und
wenn ferner die Kunden veranlaßt werden vor Erreichung des Höhe-
punktes der Lörsebewegung einen Teil ihrer Engagements zu lösen.
Oie Bank kann aber diese Absicht nicht durchführen, wenn sie in vorher-
gehenden Stadien der Konjunktur große Anlagekredite gewährt hat,
die sie in späteren Jahren durch fortdauernde Aktienausgaben mobili-
sieren muß.

weit schwerer ist es, die Mittel der Bank so elastisch zu halten,
daß sie an der wende der Konjunktur weitere Anspannung vertragen.
Bei Gewährung von Anlagekredit sind die Banken nie vollständig
Herren ihrer Entschlüsse, da das Maß der Inanspruchnahme der ge-
währten Kredite mit Fortschreiten der Konjunktur steigt und auch
Erhöhungen der Kredite in solchem Zeitpunkt oft unabweisbar sind.
Eine Bank, die sich auch im Höhepunkt der Konjunktur Bewegungsraum
sichern will, tut darum gut, bei Gewährung von Anlagekredit in geld-
flüssigen Zeiten, soweit dies irgend möglich ist, das Höchstmaß der
Inanspruchnahme nach dem Maximalbedarf des Unternehmens in der
vorhergehenden Konjunktur abzuschätzen. Es läßt sich kein bestimmtes
Verhältnis zwischen den Mitteln einer Bank und ihren Anlagen auf
dem Kapitalmarkt konstruieren, aber es ist für eine Bank bedenklich,
wenn die Gesamtsumme der Festlegungen ihre Bewegungsfreiheit
am Höhepunkt der Konjunktur hindert; sie kommt dann leicht in die
Notwendigkeit, sich durch Kündigung der Kredite an Kunden Luft
zu machen; das vielfach übliche Sieben der Kreditlisten in der Zeit der
stärksten Kapitalanspannung ist eine schwere Nücksichtslosigkeit, da
der durch die Kündigung eines Anlagekredits betroffene gerade in
solchen Tagen sich schwer anderswo Geld beschaffen kann. Populari-
tät kann nur in Tagen der Kapitalknappheit erworben werden, und
die Haltung einer Bank in solcher Zeit ist ein Prüfstein für die Tüch-
tigkeit der Lankleitung und für die künftige Entwicklung des Instituts
von entscheidender Bedeutung.

17
        <pb n="271" />
        ﻿260

64. Die Grganisation der Banken.

64.	Die Organisation der Banken.

Ein Teil der Banken verwendet ihre Depositen in jedem Gebiet,
wo sie diese erhalten, so die Sparkassen deutschen und österreichischen
Systems, die Kreditgenossenschaften und die lokalen Kreditbanken. Eine
andere Gruppe sammelt fremde Gelder in dezentralisierten Organs
sationen, verwendet sie jedoch von einer Zentralstelle aus,- hierher ge-
hören die Sparkassen französischen und englischen Systems, die Postspar-
kassen und die Versicherungsgesellschaften. Eine dritte Gruppe bilden
jene Institute, welche sowohl für das Aktiv- wie für das Passivgeschäft
dezentralisiert sind,- hierher gehören die Kreditbanken und die Noten-
banken.

Die Sparkassen sind ein deutliches Beispiel der Bedeutung der
historischen Entwicklung für die Grganisation der Banken. Sie waren
für die Vermögensverwaltung der wenigbemittelten Bevölkerung in
einem Zeitpunkt gegründet, in welchem der Geldverkehr von Grt zu
Grt auf Schwierigkeiten stietz. Nus der Art ihrer Gründung durch Ge-
meinden oder angesehene Persönlichkeiten der Umgebung und der teil-
weisen Unentgeltlichkeit der Verwaltung erklärt sich die Beschränkung
auf den lokalen Wirkungskreis und jene eigentümliche Gebarung, die
man am besten als Kehlen einer eigentlichen Wirtschaftspolitik bezeichnen
kann. Bei den Nreditgenossenschaften ist das Band zwischen Einlegern
und Verwendung der Mittel noch enger. Die einzelnen Sparkassen
stehen nebeneinander entweder ohne eine zentrale Grganisation oder
sie haben eine Zentralbank gebildet, die jedoch lediglich den Ausgleich
zwischen Ueberschutz und Mangel bei den einzelnen Instituten vermittelt.
Auch nur in dem Sinne einer Ausgleichung wirken für die Kreditge-
nossenschaften in Deutschland die Genossenschaftsabteilung der Dres-
dener Bank und die Zentral-Genossenschafts-Nasse. Das Nennzeichen
der durchgebildeten Organisation, die Möglichkeit einheitlicher Leitung
und Wirtschaftspolitik ist bei diesen Zentralbanken nicht gegeben.

Dezentralisiertes Passivgeschäft und zentralisierte Napitalver-
wendung haben die Sparkassen des französischen und englischen Sy-
stems, die an zahlreichen Stellen Einlagen aufnehmen und sie an zen-
tralerStelle in Renten anlegen, ferner die Postsparkassen, deren Schalter
nur der Annahme von Einlagen, aber nicht der Uebernahme ja nicht
einmal der Vermittlung eines Aktivgeschäftes dienen. Der Nassenbe-
amte der Postsparkasse in Prag kann nur Einlagebücher ausgeben, aber
weder er selbst noch auch sein Ehef in Prag hat irgendwelche direktoriale
        <pb n="272" />
        ﻿64. Die Grganisation der Banken.

261

Funktionen. Auch bei den Versicherungsgesellschaften sind die Agen-
turen in den weitaus meisten Fällen lediglich mit der Annahme von
Versicherungsanträgen, nur in Ausnahmsfällen auch mit der Annahme
von hgpothekenanträgen betraut, über welche die Entscheidung aber
immer in der Zentraldirektion erfolgt. Die Banken dieser Gruppe ziehen
einen erheblichen Teil der Sparkapitalien des Landes in bestimmte Ver-
wendungsrichtungen hinein: der örtliche Zusammenhang zwischen Ge-
winnung und Verwendung des Sparkapitals ist bei ihnen verschwunden,
ebenso jener zwischen Herkunft des Kapitals aus bestimmten Berufs-
zweigen und Verwendung in denselben. Oie zentrale Leitung großer
Vermögensmassen verlangt einfache leicht übersichtliche Anlagen.

Dezentralisierte Grganisation für das Aktiv- und Passivgeschäft
besitzen die Noten- und Kreditbanken. Die Filialen der Notenbanken
emittieren Noten und nehmen Depositen an, aber sie befassen sich auch
mit Diskont und Lombard. Ueberall auf dem Kontinent wurde von
den Notenbanken wegen der starken Vorteile der dezentralisierten Kre-
ditgewährung und Erlangung von Währungsgeld die Errichtung von
Zweigniederlassungen gefordert, vielfach sogar in den Privilegien zur
Pflicht gemacht. Da aber eine Filiale der Notenbank nur bei entwik-
keltem industriellem Unternehmertum Gewinn bringt, hat das von
den Staaten unter dem Druck der öffentlichen Meinung durchgesetzte
Prinzip der weitgehenden Dezentralisierung der Notenbanken die Er-
richtung einer Reihe von passiven Filialen veranlaßt.

Auch bei den Kreditbanken wurde lange um die Frage gerungen,
ob dem Sgstem der Zentralisation oder jenem der Dezentralisation der
Vorzug gegeben werden sollte. Zn der englischen Literatur um die Mitte
des vorigen Jahrhunderts und in der deutschen Lankpraxis der neun-
ziger Zahre wurde die Frage mit Nachdruck erörtert; sie kann heute als
entschieden bezeichnet werden, nachdem jene englischen Institute, die sich
gegen Filialbildung gesträubt hatten, als Fusionsobjekte behandelt
wurden und auch das reguläre Geschäft aus dem Kontinent sich zum
weitaus größten Teil bei den Banken mit zahlreichen Filialen konzen-
triert hat.

Der Einleger trägt sein Kapital dort hin, wo es bei gleicher Sicher-
heit und Verzinsung für ihn am bequemsten erreichbar ist; ebenso wird
der Industrielle und Kaufmann nur dort ein Konto errichten, wo er
über dasselbe rasch verfügen kann, wo die Banken ferner die Effekten
in die letzte Hand unterbringen wollen, dort müssen sie so nahe wie mög-
lich dem Sparer selbst Hinrücken. Die drei Geschäftszweige der Annahme
von Scheckeinlagen, von Sparkapitalien und der Durchführung des Effekten-
        <pb n="273" />
        ﻿262

64. Die Organisation der Lanken.

Placements verlangen in allen Staaten dezentralisierte Organisation.
Je höheren Rapitalüberschuß ein Land besitzt, desto stärker ist die Filial-
bildung. In den kapitalärmeren Reichen dagegen entwickelt sich das
Filialnetz weit langsamer: Wer Geld anlegen will, wendet sich dorthin,
wo dies am bequemsten ist. Wer Kapital benötigt, sucht den Geldgeber
auf, auch wenn dieser noch so weit entfernt ist.

Rach der Bedeutung der Provinz in Bezug auf Rapitalüberfluß
oder Kapitalbedarf sind die Bankorganisationen in den einzelnen Reichen
konstruiert. England hat vornehmlich auf den bankmäßigen Ueberwei-
sungsverkehr, Frankreich auf die Linlagenannahme und das Placement
das Hauptgewicht gelegt. Der Beamte der englischen Provinzfiliale hat
Einlagen zu nehmen und Diskonte zu gewähren, die von einer größeren
Filiale überprüft werden. In Frankreich tritt das Placement hinzu,
das sich in denkbar einfachster Form zu vollziehen pflegt: Oie Zentrale
gibt den Filialen die Liste jener Werte, die mit Vorteil gegen die neue
Emission zu tauschen sind und der Filialleiter sucht unter seinen Runden
die Besitzer älterer minder rentabeler Werte und macht sie auf den Vor-
teil des Tausches aufmerksam. Diese Tätigkeit ist bewußt schematisch:
es wäre unmöglich für ein paar hundert Filialen jeweils mehrere ur-
teilsfähige Raufleute zu finden, sie entsprechend zu bezahlen und die
Rontrollorganisation zu schaffen, die erforderlich wäre, wenn diese Ban-
ken andere als Routinegeschäfte pflegen würden.

In jenen Reichen aber, in welchen die Provinz das in ihr gewon-
nene Rapital selbst verbraucht oder sogar darüber hinaus neues benö-
tigt, mußten die Bankfilialen zunächst Rredit gewähren und zwar nicht
bloß in den leichten Formen des Diskonts und Lombards. Die Banken
gingen darum dort nur langsam und zögernd in die Provinz, da ihre
Zweigniederlassungen wirkliche Direktoren besitzen mußten, die für
Anlagekredit und Ronsortialgeschäfte die Verantwortung tragen sollten
und den Runden nicht bloß Rentenwerte anzubieten hatten, sondern
sie auch bei der Vermögensanlage überhaupt beraten mußten; in
großer Zahl konnten solche Persönlichkeiten nicht gefunden werden.
Jede Filiale der deutschen Banken ist eine selbständige Einheit. Der
Leiter besitzt versügungsrecht und mutz selbständige geistige Tätigkeit
leisten. Lin überaus umfangreicher Rontrolapparat hat nicht bloß
die buchhalterische, sondern auch die materielle Seite der Geschäfte
Zu überwachen. Während beim Ooinptoir ck'Bsoowxte, von den
reisenden Buchhaltern abgesehen nur wenige Beamte der Zentrale
den Rontroldienst über mehrere hundert Filialen führen, sind in den
deutschen, österreichischen und russischen Banken große Abteilungen
        <pb n="274" />
        ﻿64. Die Organisation der Banken.

263

mit diesem Dienst betraut. Die starke Nreditinanspruchnahme in den
Filialen, die Schwierigkeit der Wahl geeigneter Leiter und die kompli-
zierte Kontrolle haben dahin geführt, daß sich in manchen Ländern des
starken Uapitalsbedarfs das Bankwesen in selbständigen Instituten ent-
wickelte die zu den Hauptbanken entweder in organische Verbindung
traten, wie die tionzerninstitute in Deutschland oder ein isoliertes Da-
sein führten, wie die Kreditbanken in den vereinigten Staaten, wo aller-
dings auch durch das Gesetz die Filialbildung gehemmt ist, und die Pro-
vinzbanken in Ungarn.

Die Banken mit Saugfilialenorganisationen haben die Tendenz
durch Beschränkung der Provinzialleitung auf wenige Kredit arten der
Zentrale die Verfügungsgewalt über große Summen von Sparkapital
zu sichern. Sie vermögen den Kapitalmarkt viel kräftiger und einheit-
licher zu lenken als die dezentralisierten Institute und namentlich poli-
tischen Krisen sich leichter anzupassen. Uber es wird von den Vertretern
der englischen und französischen Industrie seit geraumer Zeit schwere
Klage darüber erhoben, daß die Banken das Geld der Provinz in der
Hauptstadt anlegen und das wirtschaftliche Leben in der Provinz ertöten.

Die Ursachen dieser Erscheinung, denen man so vielfach nachzu-
spüren versucht, scheinen mir in zwei Momenten zu liegen: Die großen
Summen, über welche die Zentralleitungen zu verfügen haben, zwingen
zu übersichtlichen und flüssigen Anlagearten und zwar umsomehr, als
das vertrauen der Einleger gegenüber Banken, welche nicht in der Gegend
selbst ihre Anlagen vornehmen, erfahrungsgemäß geringer ist. Das Miß-
trauen der Deponenten gegenüber den großen französischen Kreditbanken
erklärt sich wohl zum großen Teil daraus, daß man sie, vom Diskonten-
markt abgesehen, in der Provinz fast nur als Geldnehmer auftreten sieht.
Ferner aber zwingt die einmal geschaffene Organisation dazu in be-
stimmten Bahnen zu bleiben. Die neuere deutsche Literatur hat oft
kühne Aenderungen in der Geschäftsrichtung der Banken verlangt, aber
dabei übersehen, daß die einmal gegebene nationale Organisation sich,
wenn überhaupt, nur in langer Arbeit ändern läßt. Die ftanzösischen
Großbanken könnten, auch wenn sie es wollten, nicht über Nacht den
verschüchterten Filialkommis von St. Ouentin, der Entlassung zu fürch-
ten gelernt hat, wenn ein Konto zur Immobilisierung führt, zum
Bankdirektor machen. Vas hieße einen Stationsbeamten zum Maschinen-
ingenieur umzaubern. Die Umformung der englischen und noch mehr
der ftanzösischen Institute, welche heute so konstruiert sind, daß die
geistige Tätigkeit fast nur von der Zentraldirektion geleistet wird, in
Banken nach dem Muster der deutschen Institute, bei welchen jede
        <pb n="275" />
        ﻿264	65. Die Konzentration der Kreditbanken.

Ziliale ein lebender Organismus ist, würde die Arbeit einer Generation
erfordern.

65.	Die Konzentration -er Kreditbanken.

Unter den Grganisationsveränderungen hat die Konzentration
der Kreditbanken in den beiden letzten Jahrzehnten besondere Beach-
tung gefunden. Oie Bewegung hat internationalen Charakter unge-
achtet der Verschiedenheit der wirtschaftlichen Verhältnisse der einzelnen
Reiche. In England haben nach einer von Jaffe zitierten Statistik im
Zeitraum von 1875 bis 1886 42, von 1887 bis 1896 117, von 1897 bis 1906
85, von 1907 bis 1909 16 Bankfusionen stattgefunden, von den 85 §u-
sionen der Jahre 1897 bis 1906 entfielen 68 auf 6 Banken, welche in-
folgedessen ihre verfügbaren Mittel im Zeitraum eines Jahrzehnts
verdoppeln konnten. In Deutschland und in den vereinigten Staaten
trat die Konzentration in stärkerem Maße erst in den neunziger Jahren
des vorigen Jahrhunderts in Erscheinung. Oie 6 größten deutschen
Banken konnten im Jahrzehnt von 1895 bis 1905 ihr Kapital mehr als
verdoppeln, ihre Umsätze fast vervierfachen. In den vereinigten Staaten
stiegen die Depositen der fünf größten Nationalbanken von 1894 bis
1904 von 130auf 574Millionen Oollar, somit um 341 %, jene aller anderen
Oleuriu^-Banken von 459 auf 620 Millionen Dollars, somit nur um
35%. Die internationale Entwicklung zeigt die folgende Uebersicht:

Großbritanien:

Es hatten die 19 nur in London arbeitenden Banken 1895:

16 Millionen £ Eigenkapital,

93,7 Millionen £ fremde Gelder.

Es hatten die 16 nur in London arbeitenden Banken 1912:

6,5 Millionen £ Eigenkapital,

59 Millionen £ fremde Gelder.

Es hatten die 20 in London und in der englischen Provinz arbeitenden Banken
1893:	47 M&gt; Millionen £ Ligenkapital,

26614 Millionen £ fremde Gelder.

Es hatten die 18 in London und in der englischen Provinz arbeitenden Lanken
1912:	79 Millionen £ Eigenkapital,

741 Millionen £ fremde Gelder.

Es hatten die 98 englischen Provinzbanken 1893:

33 Millionen £ Ligenkapital,

171 Millionen £ fremde Gelder.

Es hatten die 24 englischen Provinzbanken 1912:

19 Millionen £ Ligenkapital,

127 Millionen £ fremde Gelder.
        <pb n="276" />
        ﻿65. Die Konzentration der Kreditbanken.

255

Die vier größten englischen Banken hatten zu Ende 1912 320 Mil-
lionen Pfund ftenrde Gelder, somit 30.2% der Gesamtsumme der De-
positen der englischen Banken.

Alle englischen Depositenbanken hatten zu Ende 1912 einen flt-
zeptumlaus von 53.6 Millionen £; davon entfielen 28.1 Million auf
fünf Banken.

Deutschland:

Es bestanden zu Ende 1912:

S Berliner Banken mit 1250 MIL M. Aktienkapital, 400 MIL Reserven,
4392 Hüll, fremde Gelder, 1345 Mil. Akzepte.

147 Provinzbanken mit 1713 Mll. M. Aktienkapital, 350 MIL Reserven, 3717
Millionen fremde Gelder, 1000 Mll. Akzepte.

von den 24 Provinzbanken mit über 20 Millionen Aktienkapital
sind 14 mit 696 Mill. Aktienkapital in Konzernverhältnis zu Berliner
Instituten und nur 10 mit 387 Millionen Kapital noch frei.

Oie Bilanzsumme der Deutschen Bank, Diskontogesellschaft und
Dresdner Bank und der ihrem Konzern angehörigen Institute beträgt
fast 60% der Gesamtbilanzsumme aller deutschen Kreditbanken.

Frankreich:

Vas eingezahlte Aktienkapital aller Provinzbanken beträgt noch
nicht 100 Millionen Frs. Die vier großen Depositenbanken verfügen
über mehr als 90% der Gesamtsumme der ftemden Gelder aller fran-
zösischen Depositenbanken.

Die Konzentration der Kreditbanken folgt um ein halbes Jahr-
hundert der analogen Entwicklung der Notenbanken nach,- während
diese aber sich in manchen Staaten unter starkem staatlichem Druck voll-
zogen hatte, setzt sich die Konzentration der Kreditbanken abseits vom
Staate durch. Die Einheit der Notenbank war durch den Wunsch nach
Schaffung einer festen Stütze und Lenkung des Geldmarktes von einem
einzigen Punkt her, nach Konzentrierung des Goldbestandes und Siche-
rung desselben durch wirksame Diskontpolitik bewirkt worden. Oie
Zentralisierung beseitigte die Infektionsgefahr durch schwache Nachbarn,
führte die Mißtrauenseinlösung selbst in politischen Krisen auf ein weit
geringeres Maß zurück als bei der Vielheit von Notenbanken und er-
möglichte enge Fühlungnahme der Negierung mit der Bankleitung.

Ein Teil der Argumente, die so sehr für die Zentralisierung der
Notenbanken gesprochen hatten, daß selbst der liberale Gesetzgeber sich
zur Schaffung eines Monopols veranlaßt sah, gilt auch für manche Trans-
aktionen der Kreditbanken. So wie jene Bank am besten zur Noten-
ausgabe geeignet ist, deren Noten im ganzen Lande umlaufen, so eignet
        <pb n="277" />
        ﻿266

65. Oie Konzentration der Kreditbanken.

sich für den Ueberweisungsoerkehr am vorzüglichsten eine im ganzen
Lande verzweigte Organisation, deren Schecks überall genommen werden.
Es liegt an historischen Momenten, daß der Scheckverkehr nicht sofort
von großen Organisationen, sondern von Lanken eingeführt wurde,
die aus kleinen Anfängen heraus ihre äußere Verfassung immer weiter
entwickelten. Würde man heute in einem Lande den Scheckverkehr ein-
bürgern wollen, so würde man zunächst eine große umfassende Organi-
sation wie z. B. die Postscheckämter errichten. Man vergleiche den Post-
scheckverkehr mit dem früheren Scheckverkehr der kleinen Privatbanken um
die ungeheure Ueberlegenheit der großen Organisation über das Einzel-
institut zu erkennen. Aus dieser Erkenntnis heraus haben die englischen
Kreditbanken, die im wesentlichen Scheckinstitute sind, ein großes §iliri-
tt eh angelegt und zwar zum Teil durch Angliederung anderer Provinz-
banken und prioatbankiers.

In Frankreich liegt das Hauptgeschäft im Sammeln von Einlagen
und im Effektenplacement. In beiden Richtungen sind große Institute
überlegen. Der Klang ihres Namens führt ihnen überall Einlagen zu
und ihr reiches Budget ermöglicht die Errichtung von Depositenkassen
und Filialen, auch wenn die Geschäftsspesen der ersten Jahre den Er-
trag übersteigen. Zum Bankier, der in der stillen Seitenstraße im ersten
Stockwerk sein Bureau hat, tragen gewöhnlich nur persönlich Bekannte
ihr Geld hin, zur nächsten Depositenkasse dagegen jeder, der in der Nähe
wohnt und nichts anderes mit dem Gelde vorhat. Der Bankier der
vorigen Generation verschmähte es, den Einlagen nachzujagen, denn
das hätte ihn diskretitiert und widersprach seinen sonstigen Gewohnheiten:
Man war gewohnt, daß der Kunde zum Bankier kam, nicht umgekehrt.
Die Zeiten haben sich geändert und um die Ecklokale der größeren Straßen
der Hauptstädte ist zwischen den Aktienbanken ein heißer Kampf ent-
brannt. Die Bewerbung um die Einlagen wird von den Großbanken
mit allen Mitteln der Reklame geführt. Zm Effektenplacement haben
die Großbanken eine außerordentliche Ueberlegenheit durch die Möglich-
keit namhafte Konsortialgeschäfte abzuschließen, die Emission durch
den Lffektenkredit zu stützen und das Placement bei ihren Kunden zu
sichern. Die Lokalbank oder der Privatbankier ist darin konkurrenz-
unfähig und selbst eine eigene Zentralorganisation wie das französische
Syndicat des banquiers hat mit Schwierigkeiten zu kämpfen, die der
Selbständigkeitsdrang der ihr angeschlossenen Mitglieder bei den Ver-
handlungen und später bei der Uebernahme von Anleihen in den weg
setzen.

In Deutschland haben außer den genannten Momenten noch die
        <pb n="278" />
        ﻿65. Die Konzentration der Kreditbanken.

267

billigere Beschaffung des Akzeptkredits und die kommerziellen Vor-
teile des Anschlusses an einen Großbanken; ern den Sieg der Konzen-
trationsbewegung entschieden. Oft hat sich hier der Fall ereignet, daß
ein Industrieunternehmen die Lokalbank oder den Privatbankier, seine
bisherige Bankverbindung, verlassen mutzte, wenn seine Kreditbedürf-
nisse für die alte Verbindung zu grotz wurden. Ferner haben die Groß-
banken infolge ihrer starken Placementskraft auch die internationale
Finanzierung an sich gerissen und führen die Vorteile aus solchen Trans-
aktionen nur den ihnen angeschlossenen Unternehmungen zu. Aus diesen
Gründen sind die Lokalbanken entweder in Abhängigkeit von den Groß-
banken geraten wie meistens in veutschland oder direkt in sie aufge-
gangen wie in England, oder sie konnten sich gegenüber den vordrin-
genden Großbanken überhaupt nicht entwickeln wie in Frankreich, wo
erst in den letzten Jahren eine Gegenbewegung gegen die zu starke Kon-
zentration einsetzte.

Immer mehr ist aus dem regulären Geschäft, von der Effekten-
kommission abgesehen, der Privatbankier verschwunden. Vas Privat-
bankgeschäft beruht auf dem vertrauen zur Person des Inhabers. Wenn
der Inhaber sich zurückziehen will oder stirbt und weder ein verwandter
noch eine im Geschäft selbst herangezogene Persönlichkeit das Haus
übernehmen kann, muß der Uebergang in eine Lank oder die Liqui-
dation gewählt werden. Oie neuere Generation von Bankierssöhnen ist
aber zumeist weder kaufmännisch umfassend ausgebildet noch so unter-
nehmungsfreudig, daß sie im mühsamen regulären Bankgeschäft die
Konkurrenz mit den Großbanken aufzunehmen Lust hätte.

Und diese Konkurrenz ist auch in der Tat außerordentlich schwer. Oer
Privatbankier kann, wenn wir von vereinzelten Ausnahmen absehen,
Filialen nicht errichten,- die Art seiner Organisation verträgt dies nicht;
es gibt noch in unseren Tagen Bankhäuser, die keine weitere Differen-
zierung der Arbeitsteilung außer der Scheidung zwischen Kasse und
Buchhaltung kennen. Der Bankier übersieht das Geschäft in allen seinen
Details, Kassierer, Korrespondent und Buchhalter arbeiten unter seinen
Augen, er kann sich auf seine Leute verlassen und darum den umständ-
lichen Kontrollapparat der Großbanken entbehren. Gerade aber aus
diesem Grunde widerstrebt es dem Wesen des Privatbankiers Filialen
zu errichten und überhaupt ein Geschäft zu treiben, das er nicht in allen
seinen Phasen aufs genaueste übersehen kann. Aus ähnlichem Gedan-
kengang heraus haben so manche Privatbankiers, wenn sie an die Spitze
von Großbanken traten, ein instinktives Mißtrauen gegen die Errichtung
von Filialen bewiesen.
        <pb n="279" />
        ﻿268

65. Oie Konzentration der Kreditbanken.

Oer Privatbankier in Mainz mag mit größeren Mitteln arbeiten
als der Direktor der Mainzer Filiale der dortigen Großbank: ja die Fi-
liale mag überhaupt eigenes Kapital nicht besitzen. Aber sie setzt auf
ihr Schild das Aktienkapital ihrer Bank von 200 oder 300 Millionen M.
und das wirbt ihr mit Recht vertrauen, da ja für Verluste der Filialen
tatsächlich das ganze vermögen der Bank haftet. Für die Anwerbung
von Einlagen ist das Aktienkapital allgegenwärtig.

Endlich ist für die Aktienbanken die Publizität ein starker Vorsprung.
Ist auch die Zahl derer, die Bilanzen lesen können, gering, so ver-
größert doch das Erscheinen von Ausweisen und Rechnungsabschlüssen
das vertrauen. Vie Besprechungen der zahlreichen Geschäfte der
Aktienbanken und die umfangreiche Reklame des Hauptinstituts kommt
auch den Provinzfilialen zugute.

wo es sich um schematische reguläre Geschäfte handelt, sind die
Privatbanken mit Ausnahme einiger alter Firmen zurückgedrängt wor-
den. In jenen Gebieten dagegen, bei denen es auf persönliche Tüchtig-
keit des Leiters ankommt, haben sie sich kräftig gehalten. Man kann
die heute noch bestehenden Privatbankhäuser in folgende Tgpen
scheiden:

1.	Oie großen Vermögensverwaltungen wie die Roth-
schilds in Paris und Wien, die hottinguer und Mailet in Paris und die
Frankfurter Bankiers. Sie nehmen in den Finanzkonsortien und auf dem
Geldmarkt als Akzeptenehmer und Reportkreditgebsr eine starke Stel-
lung ein und besitzen einen relativ nicht großen aber sorgsam gewählten
Rundenkreis.

2.	Privatbankgeschäfte, bei denen das Bankgeschäft im Zu-
sammenhang mit dem Warenhandel steht, hierzu gehören namentlich
zahlreiche Firmen in London, die das Rembursgeschäft aus dem Waren-
handel heraus pflegen, mehrere große russische Banken und einzelne
Hamburger Firmen.

3.	Privatbanken, die sich für einen bestimmten Zweig des
Bankwesens, der sorgsame Führung erfordert, spezialisiert haben. Ein
besonders bevorzugtes Gebiet war lange Zeit die Arbitrage, welche
aber infolge der Durchführung der Währungsreform in den führenden
Staaten heute nur noch in London in wirklich großem Umfang betrieben
wird. Für die Gegenwart kommt besonders die Vermögensverwaltung
und die Effektenkommission in Betracht, namentlich in jenen Ländern,
wo die Aktienbanken sich von diesen Geschäftszweigen fernhalten wie
in England oder sich fast ausschließlich auf den Rentenhandel beschrän-
ken wie in Frankreich. Oer sorgsame Privatbankier bietet bei der Effekten-
        <pb n="280" />
        ﻿65. Die Konzentration der Kreditbanken.

269

beratung den Vorteil der Neutralität, wenn er sich mit dem Konsor-
tialgeschäft nicht befaßt, und er verfügt auch persönlich in der Regel
über eine reichere Erfahrung als der Schalterbeamte der vepositenkasse.

4.	In London und Newport haben die Privatbanken bei Finan-
zierung von Unternehmungen eine entscheidende Stellung erlangt und
in New pork beherrschen sie geradezu das übrige Bankwesen. Ruf dem
Kontinent dagegen haben sich selbständige Finanziers bisher nur aus-
nahmsweise durchsetzen können,' der Einfluß der großen Aktienbanken
war hier bisher fast unbestritten. —

Es hat nicht an Bemühungen gefehlt, die Konzentration im Bank-
wesen zu bekämpfen und zwar sowohl der Verdrängung der Privat-
bankiers wie der Aufsaugung der lokalen Aktienbanken entgegenzuwirken.

Oie Mittel, welche die Privatbanken selbst angewandt haben, haben
wir großenteils schon erwähnt: Sie haben in Deutschland eine Scheck-
vereinigung gegründet, in Frankreich und in der Schweiz Syndikate
zur Uebernahme von Effekten geschaffen, die von ihnen gemeinsam
placiert werden, in England Bilanzen veröffentlicht. Einer wirklich
wirksamen Grganisation setzt aber die außerordentliche Verschiedenheit
der Vermögenslage, des sozialen Ansehens, des Grades der Ab-
hängigkeit von den Aktienbanken, endlich die starke Individualität gerade
der in diesem Beruf beschäftigten Persönlichkeiten entscheidende Hinder-
nisse in den Weg. vereinzelt wurden auch auf dem Kontinent staat-
liche Maßnahmen im Sinne einer Mittelstandspolitik gefordert, da durch
den Konzentrationsprozeß selbständige Kaufleute durch abhängige Be-
amte ersetzt würden: aber kaum irgendwo würde staatliche Hilfe für
denjenigen, dem sie zugesagt ist, so schädlich sein wie in diesem Berufe.
Wie der Arzt nicht krank sein darf, weil sonst seine Patienten das ver-
trauen verlieren, so darf der Bankier nicht schutzbedürftig scheinen, weil
ihm schon die bloße Diskussion seiner Vermögensverhältnisse schadet.
Dem Privatbankierstand haben die Debatten über seine Existenzmög-
lichkeit schweren Nachteil zugefügt. —

Auch die Provinzbanken gerieten überall in Abhängigkeit von den
hauptstädtischen Instituten,' eine Ausnahme machten nur die vereinig-
ten Staaten, wo die Gesetzgebung die Errichtung von Bankfilialen außer-
halb des Bundesstaates, in welchem die Bank ihren Sitz hat, verbietet.
Bei den Verhandlungen zur amerikanischen Bankreform wurde auch
eine Frage vielfach erörtert, auf die man in Europa bisher wenig geachtet
hatte: Die Stellung der Notenbanken zur Konzentrationsfrage, von
demokratischer Seite wurde die These aufgestellt, daß eine Zentralnoten-
bank die Konzentration fördere. Diese Ansicht wiederspricht der in Eu-
        <pb n="281" />
        ﻿270

65. Die Konzentration der Kreditbanken.

ropa üblichen Meinung: Man rechnet es gewöhnlich den Notenbanken
zum großen Verdienst an, daß sie allen ohne Unterschied zu gleichmä-
ßigen Konditionen Kredit geben, nie die Notlage ausbeuten, sondern nur
jene Sätze verlangen, die sie im Sinne der Diskontpolitik fordern müssen,
hält darum ihr Wirken für demokratisch im Gegensatz zum Verhalten
amerikanischer Zinanzhäuser, die bis zur Bankreform dort in Notzeiten
als einzige Rreditquelle angesehen werden konnten und sich dafür reichlich
bezahlen ließen.

Diese übliche europäische Auffassung scheint mir, so zutreffend auch
ihre Einzelauffassungen sind, den Kern der Frage nicht zu trefffen. Oie
der europäischen diametral entgegengesetzte Entwicklung in den ver-
einigten Staaten, die durchaus nicht allein auf das verbot der inter-
staatlichen Filialerrichtung zurückgeführt werden kann, spricht zu deutlich
dagegen. In Reichen ohne Zentralbank muß die einzelne Rreditbank
eine beträchtliche Rasse halten, um den eventuell an sie gerichteten An-
forderungen nachzukommen. Oie individuelle Fürsorge jeder Bank
für die Reserve verteuert den Filialbetrieb,- da es fraglich ist, ob man
bei einem Run die Noten der Bank nehmen wird, nmß die Bank Metall
zur Verfügung halten. Oie größeren Banken müssen stets gerüstet sein,
um allen Ansprüchen nachkommen zu können und dies ist nur dann mög-
lich, wenn der Betrieb zentralisiert geführt wird. Zn Reichen mit einer
Zentralnotenbank dagegen können die Rreditbanken mit ungleich
größerer Elastizität arbeiten, sie brauchen nicht immer aus eigener Rraft
liquide zu sein, sondern können durch Wechseldiskont oder Lombard
sich bei der Notenbank Geld beschaffen. Den Hauptanprall bei unver-
muteter Inanspruchnahme hat aus dem Rontinent die Notenbank zu
tragen und dadurch ist den Rreditbanken die Möglichkeit weiter Aus-
breitung gegeben, da sie auch den Anforderungen eines weniger über-
sichtlichen Geschäfts gegenüber durch die Hilfe der Zentralbank gestützt sind.

Oie Wirkungen der Ronzentration der Rredit-
banken lassen sich, obwohl die Entwicklung noch nicht voll abge-
schlossen ist, schon in der Gegenwart übersehen.

Ls sind durch diesen Prozeß Banken geschaffen worden, welche
durch lokale Rrisen nicht gefährdet werden. Während in den Wirtschafts-
krisen der vorigen Generationen zahlreiche Rreditinstitute zusammen-
brachen, ist heute der Fall einer Großbank selbst bei allgemeiner Rrise
unwahrscheinlich und bei lokalen Erschütterungen haben die hauptstädti-
schen Institute Rraft zur Intervention. Oie erhöhte Sicherheit der Ein-
lagen und die ausgebildete Organisation haben zur raschen Verbrei-
tung des Ueberweisungsverkehrs viel beigetragen.
        <pb n="282" />
        ﻿65. Die Konzentration der Kreditbanken.

271

Die großen Kreditbanken haben den von der Notenbank begon-
nenen Ausgleichsprozetz der lokalen Unterschiede des Wechselkredit-
zinses fortgesetzt und auf den Betriebs- und Effekten-, teilweise so-
gar auf den Unlagekredit ausgedehnt.

Sie haben durch Bildung einer umfassenden Zweigorganisation
die Börse bei der Plazierung der Effekten teilweise ersetzt und beherr-
schen sie in den meisten Staaten des Rontinents in zunehmendem Matz. Sie
haben ferner durch starke Unziehung von Giro- und Sparkapitalien die
Bedeutung des offenen Geldmarkts geändert. Kür manchen Privat-
bankier und die Rleinbank, denen wenig Einlagen zuflössen, war der
offene Geldmarkt die wichtigste Rapitalbeschaffungsquelle,- die große
Kreditbank erhält aber ihre Mittel hauptsächlich in direktem Verkehr mit
den Runden,- sie hat ferner eine Neihe von Besitzern großer Rapitalien,
Vermögensverwaltungen und Versicherungsgesellschaften dazu ver-
anlaßt durch Vermittlung der Bank zu arbeiten statt ihre Mittel auf
dem offenen Geldmarkt anzulegen.

Durch die Bildung von Großbanken erhielt die Bankleitung eine
völlig veränderte Bedeutung für die Volkswirtschaft. Der Privatban-
kier mochte die ihm anvertrauten Einlagen nach seinem Ermessen ver-
wenden, wenn er gegen Liquiditätsgrundsätze sündigte, erlitten seine
Einleger Vermögensverlust, die Volkswirtschaft aber wurde hiervon
nur wenig berührt. Ze nach Begabung und Eigenkapital verwendete
der Bankier die Mittel mehr für Effekten- oder für Letriebskredit: die
Wirkung der Verwendung trug privatwirtschaftlichen Lharakter, nur
in Summa ergaben sich volkswirtschaftliche in ihrer Art von den einzelnen
Bankiers häufig garnicht beabsichtigte Ronsequenzen. Die Wahl aber,
welche die organisierte Großbank für ihre Anlagen trifft, ist auf die ganze
Wirtschaft von tiefgreifender Wirkung. Wenn Llogds-Bank mit ihren
2000 Millionen Mark fremden Geldern den Entschluß faßt ins Ausland
zu gehen und ihn in stärkerem Maße ausführt, so kann dadurch die Ver-
wendung einer erheblichen Quote englischen Sparkapitals in andere
Länder eingeleitet und der Zinsfuß des englischen Geldmarktes beein-
flußt werden. Ein Beschluß des Credit Lyonnais, sich für Kinanzierung
der ftanzösischen Industrie zu interessieren oder die Absicht einer Berliner
D-Bank sich dem Anlagekredit fern zu halten, könnte Umänderungen
der Produktionsorganisation zur Kolge haben. An Stelle zahlreicher
in ihren Entschlüssen selbständiger Raufleute sind wenige Großinstitute
getreten, welche einen erheblichen Teil des Nationalvermögens lenken. ,

Die Rreditbanken erhalten den wesentlichsten Teil ihrer Mittel
durch Einlagen, der Einleger aber kümmert sich nicht um die Art der
        <pb n="283" />
        ﻿272

65. Die Konzentration der Kredittanken.

Verwendung seines Kapitals und hat kein Recht sich darum zu kümmern,
während die Verwendungszwecke der Staatseinnahmen genau begrenzt
sind, während die andern Banken, die Noten- und hgpothekenbanken,
die Sparkassen und Versicherungsgesellschaften auf bestimmte Tätig-
keitsgebiete gesetzlich beschränkt sind, sind die Kreditbanken, von den
vereinigten Staaten und Rußland abgesehen, in der Art der Anlegung
der ihnen anvertrauten Mittel völlig frei. Dieses Moment begründet die
starke Position der Kreditbanken im Wirtschaftsleben. Oie deutschen
Sparkassen haben Zweieinhalbmal soviel Einlagen wie die Kreditbanken,
aber diese sind zentralisiert, in der Verwendung der Mittel frei und in der
Lage, durch Effektenkommission und Vermögensverwaltung die Wirtschaft
weit über die ihnen bilanzmäßig zur Verfügung stehenden Mittel
hinaus zu beeinflussen,- und während alle andern Bankorganisationen
langfristig anlegen, sind die Gelder der Kreditbanken in stetem Fluß,
wodurch immer neue Einwirkung ermöglicht wird.

Oie Bildung großer Kreditbanken ist der wichtigste Zug im Gr-
ganisierungsprozeß der Volkswirtschaft, denn er gibt die Möglichkeit der
Lenkung des Geld- und Kapitalmarkt? und der Durchführung einer
privaten Wirtschaftspolitik der Banken. Die Konzentrationsbewegung
ist noch so jungen Datums, daß eine vollständige Beurteilung dieser
Politik kaum möglich ist; aber aus den Beschwerden, welche überein-
stimmend in mehreren Reichen erhoben werden, lassen sich doch schon
gegenwärtig wichtige Erscheinungen konstatieren, wie einst in den
Tagen des Verschwindens der kleinen Notenbanken so wird auch heute
wieder über die immer geringere Berücksichtigung lokaler Interessen
geklagt. Zn Frankreich haben Saurel, Sagous und eine Reihe von Ver-
tretern der Zndustrieinteressen den Großbanken vorgeworfen, daß sie
alles Kapital aus der Provinz wegsaugen und nichts dorthin zurück-
führen. Zn Nordengland sind ähnliche Aeußerungen wiederholt laut ge-
worden und aus der gleichen Ueberzeugung heraus sieht die deutsche
Kaufmannschaft die lokalen Bankinstitute ungern verschwinden, weil
sie der Ansicht ist, daß eine Provinzbank den örtlichen Interessen besser
Rechnung tragen kann als eine Großbank; und dieses Urteil ist nicht
unbegründet.

Oer Provinzbankier bangte um jeden Kunden, den er verlieren
könnte. Er hatte ihn sich herangezogen, verkehrte mit ihm persönlich.
Ein ähnliches Verhältnis besteht heute zwischen dem Bankkunden und
dem Leiter der Depositenkasse. Aber die zentrale Bankleitung steht
dem Kommittenten fern, wenn sie sich rasch liquide machen will, mag
sie erhebliche Krediteinschränkungen vornehmen, ohne genau zu unter-
        <pb n="284" />
        ﻿65. Die Konzentration der Kreditbanken.

275

scheiden, wie stark jeder einzelne Debitor davon betroffen wird. Wenn
sie keine weitere Vermehrung ihrer Engagements vornehmen will,
kann sie einer aufstrebenden Industrie in einem Teil des Landes viel-
leicht gerade im entscheidenden Moment die Mittel zur Entwicklung
versagen. Oer Privatbankier hätte all seine Beziehungen aufgeboten
und sich mit jener wärme eingesetzt, welche die Rücksicht auf die eigene
Existenz und das unmittelbare persönliche Interesse an der Gegend,
in welcher er sein Leben zugebracht hat und seine Zukunft sucht, ver-
leiht. Beim Zilialleiter dagegen bestehen selten gleichstarke Vermögens-
interessen, und nur ausnahmsweise ebenso innige Beziehungen zur
Gegend, und ob er die speziellen Wünsche seines Wirkungsgebietes durch-
sehen kann, das hängt von der Organisation der Bank und dem Ein-
fluß, den er innerhalb derselben besitzt, sehr stark ab. Unter den gegebenen
Verhältnissen ist das deutsche System der Konzernbanken, das den Pro-
vinzinstituten und auch den Zilialdirektoren im gewissen Rahmen selb-
ständige Entscheidung läßt, eine relativ glückliche Lösung, weil sie die
Berücksichtigung lokaler Sonderinteressen zuläßt. Uber da die Haupt-
bank den Provinzinstituten in Deutschland finanziell den Rücken deckt,
ist namentlich bei Kreditkündigungen den Hauptbanken auch hier ein
starker Einfluß eingeräumt,- und zudem scheint das Konzernsystem nur
den Uebergang zur Großbank darzustellen. —

Oie Zentralleitung einer Großbank kann individuellen Gesichts-
punkten nicht zu weiten Spielraum einräumen. Der Kontakt zwischen
Bankleitung und Kunden wird immer geringer,- so wie im modernen
Großhandlungshaus der Ehef den Kunden unsichtbar bleiben soll, so
rückt auch der Bankleiter von den Kommittenten immer ferner ab. Ein
junger Kaufmann konnte seinem Bankier sein Lebensgeschick anver-
trauen, die Beziehung zum Zilialleiter aber hat nur ausnahmsweise
die gleiche Innigkeit. Die moderne Großbank ist weit mehr Mechanis-
mus, von allgemeinen Gesichtspunkten geleitet, als die alte Lokalbank.

Das Abrücken von den lokalen Verhältnissen und vom unmittel-
baren persönlichen Verkehr hat die Art der Anlagen auf dem Geld-,
wie auf dem Kapitalmarkt geändert. Die ftanzösischen Banken ver-
teidigen ihr System damit, daß ihre große Organisation nur schematische,
leicht zu beurteilende Geschäfte machen kann, daß zu Kapitalkredit und
Industriefinanzierung enge persönliche Beziehungen und lokale Kennt-
nisse gehören, über welche die Zentralleitung nicht verfügt. Aus der Kon-
zentration ergibt sich die Bevorzugung der übersichtlichen Geschäfts-
zweige: ein Reportkredit von l0 Millionen erfordert unendlich weniger
Arbeit und Kosten als 300 gedeckte Kapitalkredite zu 20.000 M. Banken,

Somary, Bankpolitik.	18
        <pb n="285" />
        ﻿274

65. Die Konzentration der Kreditbanken.

die im Geldmarktkredit allein ihre Dividende verdienen, wie die fran-
zösischen und englischen Institute, können aus das einträglichere aber
risikenreich ete Anlagekreditgeschäft verzichten. Die New Porter Banken
legen den größten Teil der ihnen direkt oder als Rassenreserve der Pro-
vinz übergebenen Einlagen aus diesem Grunde im Effektenkredit an.
Oer alten Lokalbank und dem Provinzbankier war manches Geschäft
zu groß, den Leitern der heutigen Riesenbanken ist vieles zu klein. Dem
Direktor eines solchen Instituts wird es oft näher liegen, ungeachtet
des erhöhten Risiko, eine mäßige Zahl sorgsam gewählter Rapitalkredite,
die er dauernd kontrolieren kann, als eine vielfach größere Zahl kleiner
Rredite zu gewähren. Man möchte meinen, daß durch die Zunahme
des Wohlstandes Leihkapital in allen Zweigen in unsern Tagen durch-
schnittlich leichter zu erlangen sei als vor einer Generation, und dafür
scheint ja auch die Tatsache zu sprechen, daß die Banken aus ihrer ehe-
maligen Zurückhaltung herausgetreten sind und sich nicht mehr von
den Runden aufsuchen lassen, sondern sie selbst aufsuchen. Das Wort:
„Banking is a profession not a trade", hat seine Wahrheit längst ein-
gebüßt, aber nicht alle Quellen des Leihkapitals fließen aus der
Großbank mit gleicher Ergiebigkeit: im reichen Frankreich gibt es für
die heimische Industrie aus Gründen der Bankorganisation keinen An-
lagekredit, während der Effektenkredit von den Oemarcheurs den Dienst-
mädchen ins Haus getragen wird.

Einer der führenden englischen Bankpraktiker hat vor wenigen
Iahren das ernste Wort gesprochen, es scheine ihm zweifelhaft, ob Eng-
land seine große wirtschaftliche Position erlangt hätte, wenn in seinen
Entwicklungsjahren die Banken so vorgegangen wären wie sie dies gegen-
wärtig tun. Dieses Wort läßt tief blicken. Die Großbanken haben Ten-
denz und Wacht die Rap Italien, auf die sie Einfluß üben, in jene Rich-
tung zu lenken, die ihrer Organisation am besten paßt, und der Einzelne
kann dagegen kaum erfolgreich ankämpfen.

Rießer hat mit Recht auf die Möglichkeit hingewiesen, durch die Ron-
zentrationsbewegung nationale und kulturelle Gesichtspunkte in das
Wirtschaftsleben hineinzutragen; die Banken, die nicht von der Hand
in den Wund leben müssen, können, soweit dies mit den Gewinnerzie-
lungsabsichten in Einklang steht, leichter nationale Momente berücksich-
tigen, ihre Leitungen haben einen weniger kaufmännischen, mehr gou-
vernementalen Charakter als jene der Lokalbanken. —

Die Entwicklung der Kartelle in Deutschland, Oesterreich und Ruß-
land, die Ausbreitung der Trusts in den vereinigten Staaten ist durch
entschiedene Unterstützung der Großbanken gefördert worden. Die
        <pb n="286" />
        ﻿65. Die Konzentration der Kreditbanken.

275

Beziehung zu mehreren dem gleichen Unternehmungszweig angehö-
renden Zirmen legt den Banken eine Wirksamkeit in diesem Sinn nahe,
zumal sie auf Rücksicht auf die Art ihres Placement Interesse an gleich-
mäßiger Dividende bei den ihnen nahestehenden Unternehmungen
haben. Die kurze Kündbarkeit des Unlagekredits gibt ihnen ein Macht-
mittel, das in zahlreichen Zällen des letzten Jahrzehnts namentlich an
den Konjunkturwenden zur Beugung widerstrebender Unternehmungen
ausgenützt wurde.

In Oesterreich und Rußland, wo die Banken durch Warenabtei-
lungen teilweise selbst den verkauf der Industrieprodukte und die Lei-
tung der Kartellbüros organisiert haben, besitzen die Banken die finan-
zielle Führung der Industrie/ in Deutschland und Amerika dagegen
sind die Unsichten darüber geteilt, ob der Einfluß der Banken auf die
Industrie zunimmt,- Kirdorf hat dies auf der Mannheimer Tagung
des Vereins für Sozialpolitik entschieden verneint, Direktor Schmidt
von Krupp in der Bankenquete bejaht. Man ist vielfach geneigt, mit
fortschreitendem Kapitalreichtum eines Landes Schwächung der Macht
der Banken anzunehmen, und sicherlich sind die konsolidierten schweren
Industrien der Gegenwart infolge ihrer großen Rücklagen auf Kredit
weit weniger angewiesen als vor zwei oder drei Jahrzehnten/ manche
von ihnen sind nicht blos von Banken unabhängig sondern üben selbst
Einfluß auf die Banken aus. Vas gilt aber nur für jene Unterneh-
mungen der Schwerindustrie, die durch mehrere Konjunkturperioden
erfolgreich arbeiteten, nicht für alle übrigen, die nur mäßigen Nutzen
erzielen oder sich erst emporringen müssen. Für das Maß des Einflusses
der Banken kommt es ferner auf den Grad der Konkurrenz unter ihnen
an: Die Wahrscheinlichkeit bei Kündigung des Kredits anderswo Ersatz
zu finden ist ungleich größer, je zahlreicher die Banken sind und je weni-
ger sie voneinander abhängen.

Manche sehen in der Konzentration nur einen Uebergang zum
Monopol im Kreditbankwesen. Zür den bankmäßigen Zahlungsverkehr
wäre das Monopol wegen der Zentralisierung und Teilnehmerlisten-
veröffentlichung die vernünftigste Organisation/ eine Vielheit von
Instituten bietet nur für die Uebergangszeit bis zur Gewöhnung der
Bevölkerung an den Bankverkehr Vorteil, nicht im Beharrungszustand.
Uus allen andern Gebieten dagegen wären die Nachteile augenfällig:
für alle Urten der Kredite würden Monopolpreise diktiert werden, alle
produktiv tätigen wären von der Einsicht einer Direktion abhängig. Die
Ausübung dieser Befugnisse durch ein Privatinstitut wäre unerträglich.

Wir sind von dem Endpunkt einer derartigen Entwicklung noch

18*
        <pb n="287" />
        ﻿276

65. Die Konzentration der Kreditbanken.

ziemlich weit entfernt,- aber die Anzeichen mehren sich, daß wir uns
auf dem Weg dahin befinden. Neue Banken werden nur selten ge-
gründet, die großen deutschen, französischen und englischen Institute
sind ausnahmslos vor 1873 entstanden. Einer neuen Bank wäre es schwer
eine leistungsfähige Organisation aufzubauen, die mit den Großbanken
gleichen Schritt halten könnte. Die bestehenden Institute, unter denen
sich in Deutschland und Frankreich wenige Riesenunternehmungen
von den übrigen immer schärfer abheben, neigen zu gemeinsamer Fest-
legung der wichtigsten Geschäftsbedingungen. Die schottischen Banken
sind bezeichnenderweise seit über einem Jahrhundert kartelliert, da die
Neuerrichtung von Banken dort unmöglich war. Die englischen Banken
haben für das reguläre Geschäft — nicht für die Kredite des offenen
Geldmarkts — formlose Uebereinkommen, an die sie sich strenge hal-
ten. Die französischen Banken setzen die Bedingungen für den Privatsatz
und Reportkredit einheitlich fest. Oesterreich hat ein ausgebildetes Kon-
ditionenkartell, das fast alle Zweige des regulären Bankgeschäftes um-
faßt, seit einem Jahrzehnt. In Rußland ist das Bankenkartell unter
Mitwirkung der Regierung zustande gekommen. Seit Jahresfrist be-
sitzen auch die Berliner Banken eine Konditionenvereinbarung für den
größten Teil des regulären Bankgeschäfts.

Einige dieser Vereinbarungen sind von den Notenbanken stark
begünstigt worden, die dadurch die Wirksamkeit ihrer Diskontpolitik
zu befestigen trachteten. Gegen übermäßige Ausnützung des Kartells
sicherte die offizielle Bankrate, die für die meisten Diskontkredite das
Maximum darstellte, und die Furcht der Banken vor Verringerung
der Inanspruchnahme. Bisher haben die Kartelle im Bankwesen ge-
wöhnlich dazu geführt, daß die Konkurrenz, vom Konditionengebiet
vertrieben, sich bei der Ausmessung der Kredithöhe umso stärker fühlbar
machte,- die österreichischen und russischen Bank- und Industriebilanzen
seit Abschluß der Kartelle liefern dafür deutliche Beispiele.

weit stärker als im regulären äußert sich die Monopoltendenz im
Finanzgeschäft. Die Zahl leistungsfähiger Finanzhäuser ist außerhalb
Englands sehr gering geworden, für das Riesengebiet der vereinigten
Staaten, für Deutschland und Frankreich kommen nur ganz wenige
Firmen ernsthaft in Betracht. Mancher Staat sieht sich schon heute bei
Begebung seiner Anleihe einer einzigen Gruppe gegenüber, und in
der Union ist nicht blos von demagogischer Seite die Frage aufgeworfen
worden, ob nicht ein money trust schon gegenwärtig bestehe; sind nicht
dem Erfinder, dem Fabrikanten, dem Kaufmann, wenn er an einer
Stelle abgewiesen wird, wegen des engen Zusammenhangs der Finanz-
        <pb n="288" />
        ﻿65. Oie Konzentration der Kreditbanken.

277

banken alle Türen verschlossen? Monopol im Finanzgeschäft würde
dann Hemmung der Unternehmungstätigkeit bedeuten, und man kann
sich leicht vorstellen, welche Sorge die Aufwerfung dieser Frage in einem
aufstrebenden Wirtschaftsreich auslösen müßte.

Oie money trust-gnquete hat kein positives Ergebnis geliefert —
ihre Fragen haben der Entwicklung zu weit vorgegriffen. Oie Verein-
barungen unter den großen Banken umfassen nur bestehende regel-
mäßige Verbindungen, ergreifen aber nirgends das ganze Finanzgeschäfts
die Ablehnung an einer Tür bedeutet darum nicht die Ablehnung an
allen.

Aber die Zahl der Röpfe, die über große Finanzierungsftagen zu
entscheiden haben, ist durch die Ronzentrationsbewegung außerordent-
lich verringert worden. Oer Leiter der Oiskontogesellschaft hat den
Mitgliedern der Aldrichkommission gegenüber erklärt, daß in Deutsch-
land vier Banken in Finanzgeschäften maßgebend sind, und in den ver-
einigten Staaten ist die Ziffer nicht größer. Zm heimischen Ronsortial-
geschäft ist die Zahl der Mitdenkenden und Mittätigen verringert worden
und das internationale Finanzgeschäft wird in wenigen festen Verbin-
dungen gepflegt. Oer Reichtum an gestaltenden Ideen und die Be-
weglichkeit in schwierigen Situationen ist dadurch nicht eben erhöht wor-
den. Selbst die Besitzer großer vermögen haben sich daran gewöhnt
die Banken an ihrer Stelle denken zu lassen, und man würde im heutigen
Deutschland vergeblich einen kapitalkräftigen selbständigen Finanz-
mann suchen. Oie Leiter der Großbanken selbst stellen aber einen wesent-
lich andern Tgp dar als die Direktoren der vorangegangenen Generation,
die die Banken begründet hatten: Sie haben nicht mehr durch kühn kon-
zipierte Geschäfte ihrer Bank Namen zu schaffen und sich durchzukämpfen:
der Ruf ihrer Bank steht schon fest, und höher als der Wunsch nach dem
Erfolg wiegt die Furcht vor dem Mißerfolg, der auf die Einleger ab-
schreckend wirken könnte. Oer gegen die deutschen Banken erhobene
Vorwurf, daß sie „Spekulationsbanken" seien, ist verstummt, seitdem
der Nachweis erbracht wurde, daß das reguläre Geschäft die stark über-
wiegende, noch immer wachsende T)uote des Reingewinns liefert,- aber
man hat bei aller Anerkennung dieser Entwicklung versäumt die Frage
auszuwerfen, wie die Lücke ausgefüllt werden könnte, da doch dis Rre-
ditbanken die frei verfügbaren Rapitalien zum weitaus größten Teil
an sich gezogen haben. Zn den letzten Zähren schon wurde in Deutschland
über die geringen Möglichkeiten der Entwicklung von überseeischen Unter-
nehmungen geklagt, die ja fast immer ein Risiko in sich enthalten — und
leider haben sowohl die Abweisenden wie die Abgewiesenen von ihrem
        <pb n="289" />
        ﻿278

66. Staatliche Bankpolitik.

Standpunkt aus recht. Oie Fortentwicklung der Großbanken nach Art
des 6reäit Lyonnais, die den Oepositenbankschwärmern als Ideal er-
scheint, würde speziell der deutschen Wirtschaft wegen der Konzentrie-
rung der Wittel an wenig Stellen die Möglichkeit des Aufbaues von
Unternehmungen, die nicht von Anfang an Oividendenautomaten sind,
noch mehr als bisher beschränken.

66.	Staatliche VanKpolitiK.

Oer Einfluß des Staates hat sich bisher in erster Linie bei den
Kreditinstituten mit schematischem Geschäft fühlbar gemacht.

In allen größeren Reichen ist der Umfang der Tätigkeit der Ver-
sicherungsgesellschaften und Sparkassen, in den meisten auch jener der
Pfandbriefbanken und Kreditgenossenschaften gesetzlich geregelt. Einleger
und Pfandbriefbesitzer haben kein Stimmrecht in den Generalversamm-
lungen d.er Aktiengesellschaften, keinen Einfluß bei den andern Unter-
nehmungen, und nur der Gesetzgeber kann ihre Rechte durch Begrenzung
der Geschäftsarten und buchhalterische und materielle Rontrole durch
ein öffentlichrechtliches Organ oder eine staatliche Aufsichtsbehörde
zu sichern suchen. Soziale Gesichtspunkte kamen hinzu, da es sich bei all
diesen Instituten in erheblichem Maß um das vermögen wirtschaftlich
Schwacherhandelte, die sich auch ein begründetes Urteil über die Situ-

)ation der Kreditinstitute, denen sie ihr Ersparnis anvertrauten, zu bilden
nicht in der Lage waren,' ihnen gesellte sich in der englischen und
französischen Gesetzgebung gleich zu Beginn, in der deutschen und
österreichischen erst in neuerer Zeit die Rücksicht auf die Unterbringung
der Staatsrenten zu. Oie Epoche steigender Geldmarktsätze der beiden
letzten Jahrzehnte veranlaßte in Deutschland und Oesterreich Interesse
des Gesetzgebers für die Liquidität der Sparkassen und Genossenschaften.

Bei all diesen Instituten ist die Geschäftsführung und infolgedessen
auch die buchhalterische und materielle Rontrole einfach. Bei Spar-
kassen und Lebensoersicherungsgesellschaften bilden Rentenkauf und
hgpothekenanlage, bei Hypothekenbanken der hgpothekarkredit das
fast allein herrschende Aktivgeschäft. Geistige Tätigkeit ist nur in der
Konjunkturpolitik des Rentenkaufs erforderlich. Gemeinden und andere
öffentliche Körperschaften konnten darum bei Sparkassen, spezielle Auf-
sichtsbehörden und Regierungskommissare bei Versicherungsgesell-
schaften und Pfandbriefbanken ausreichende Kontrole üben, soweit
es sich nicht um geschäftliche Fragen wie um die Konjunkturpolitik oder
        <pb n="290" />
        ﻿£6. Staatliche Bankpolitik.

279

die Bewertung der zu beleihenden Objekte handelt. Bei den Rredit-
genossenschaften haben die Revisoren des deutschen und österreichischen
Sgstems für die Rontrole der Buchhaltung ausreichend gewirkt,- für
Schaffung und Aufrechterhaltung der Liquiditätsgrundsätze waren die
Zentralbanken der Genossenschaften bemüht.

Ueberall ist hier die öffentlichrechtliche Organisation im Vordringen-
die Sparkassen sind, von Ungarn abgesehen, in allen Ländern von An-
fang an von öffentlichrechtlichen Körperschaften, namentlich von Städten,
begründet oder mit dem Staat in enger Kühlung oder ehrenamtlich
geleitet. Zn Preußen sucht die Staatsbank, die Seehandlung, teilweise
die Funktion als Zentralbank der Sparkassen zu üben; für die drei wich-
tigen Aufgaben der Ausgleichung von Ueberschuß und Mangel zwischen
den einzelnen Instituten, der Sicherung der Liquidität und der Mobi-
lisierung der Hypotheken der Sparkassen durch Pfandbriefausgabe dürften
staatliche Zentralinstitute wohl die geeignetste Lösung darstellen. Zn
der Lebensversicherung gewinnen öffentlichrechtliche Organisationen
immer stärker an Boden, die Monopolisierung in Italien dürfte wohl
in nicht ferner Zeit auch in andern Staaten Nachahmung finden,- es
ist dabei allerdings zu berücksichtigen, daß die italienischen Privatver-
sicherungsgesellschaften wegen der unzulänglichen hgpothekengesetz-
gebung ihre Reserven ausschließlich in Effekten angelegt hatten, so daß
die Verstaatlichung keine wesentliche Aenderung der Rapitalverwendung
bedeutete, während der gleiche Vorgang in Deutschland oder Oesterreich
zu einer Verdrängung des hgpothekarkredits zugunsten der Renten-
anlage führen würde. Unter den Pfandbriefbanken treten in Deutschland
und mehr noch in Oesterreich und Rußland provinzielle und städtische
Institute immer stärker in den Vordergrund. Die Rreditgenossenschafts-
bewegung steht in Frankreich und England, in welchen Ländern sie sich
allerdings nur kümmerlich entwickelt hat, unter staatlicher Aegide, in
Deutschland ist durch die Preußenkasse ein staatliches Zentralinstitut
für die nicht dem Schulze-velitzschen Sgstem angehörigen Genossen-
schaften gebildet worden.

wie ein Ueberblick über die Entwicklung im Lauf des letzten Msn-
fchenalters zeigt, sind auf diesen Gebieten in Mittel- und Osteuropa
öffentlichrechtliche Institute in stetem Vordringen,- stärkere Ausbildung
staatlicher Zentralinstitute wäre geneigt die Uebersichtlichkeit des Geld-
und Kapitalmarktes zu erhöhen und die Möglichkeit der Leitung außer-
ordentlich großer Kapitalmassen von einem Punkte zu gewähren, wodurch
Berücksichtigung der öffentlichen Interessen in höherem Maß als bisher
        <pb n="291" />
        ﻿280

66. Staatliche Bankpolitik.

gesichert wäre, aber auch der private vermögensbesitz mit dem Schicksal
des Staates innig — bei ungünstigem Schicksal zu innig — verbunden
würde.

Abseits van staatlichem Einfluß stehen in Europa — außer in Ruß-
land — die Kredit- und Zinanzbanken. Sie haben sich unabhängig vom
Staat, zum Teil im Kampf gegen die Notenbanken entwickelt. Die Viel-
seitigkeit, der stete Wechsel und der kommerzielle Charakter ihrer An-
lagen steht einer mehr als formellen staatlichen Kontrole im Weg. Der
Regisrungskommissar der österreichischen Lanken ist in heikler Situation, da
er eine Verantwortung tragen muß, der er nicht gewachsen sein kann, und
ähnlich würde es dem Bankaufsichtsamt ergehen, das in Deutschland mehr-
fach angeregt wurde. Amerika hat eine ausführliche Gesetzgebung und
Staatsaufsicht für seine Depositenbanken erlassen, wozu die Notenausgabe
Veranlassung bot, und es findet sich in der Fülle gesetzlicher Normen
auch manche nützliche Bestimmung, z. B. das verbot einem Kunden
mehr als zehn Prozent der Wittel der Bank zu leihen. Aber die staatlichen
Revisoren versagen in allen Fällen, wo es sich nicht um rein buchhal-
terische Kontrole handelt, wie die veröffentlichten Berichte nur allzu deutlich
zeigen. Wirksame Aufsicht der Geschäftsführung kann nicht von Outsiders,
sondern nur von dem offenen Geldmarkt, der die Akzepte der Bank nimmt,
und von der Notenbank geübt werden, wenn das ihr zum Rediskont zuströ-
mende Material einen Schluß auf die Tätigkeit der Kreditbanken zuläßt.
Die prinzipielle Frage der geschäftlichen Beaufsichtigung durch den
Staat ist umstritten- es handelt sich dabei weniger um den Schutz der
wirtschaftlich Schwachen: Die Zahl der reinen Spareinlagen, die den
Kreditbanken zufließen, ist nicht groß und durch Konzessionierung und
Publizitätspflicht kann der Einlagenwerbung durch Winkelbankiers vor-
gebeugt werden. Die Kreditbanken haben aber einen wachsenden Teil
des Zahlungsverkehrs an sich gezogen, das Guthaben bei ihnen gilt
dem Kaufmann und Fabrikanten als Bargeld, ihre Sicherheit ist für
die Währung, ihre Liquidität für den Geldmarkt von entscheidender
Bedeutung. Normen zur Wahrung der Liquidität werden sich darum
in allen führenden Wirtschaftsreichsn durchsetzen, entweder durch freie
Vereinbarung oder durch Gesetz.

Darüber hinaus mag in nicht zu ferner Zeit sich die Frage des
Eingriffs des Staates in die Wirtschaftspolitik der Kreditbanken auf-
werfen. Die Kreditbanken des deutschen Sgstems greifen in die Pro-
duktions- und die Einkommenspolitik in zunehmendem Maß ein, sie
bilden die stärkste privatwirtschaftliche Organisation innerhalb der Volks-
        <pb n="292" />
        ﻿66. Staatliche Bankpolitik.

281

wirtschaft. Oie Art der Anlage der Gelder der Kreditbanken ist für die
Vermögensverwendung und die Verflechtung der heimischen Wirt-
schaft mit dem Ausland von entscheidender Bedeutung. Bisher haben
die Staaten nur auf die Frage der Zulassung ausländischer Werte Ein-
fluß genommen, in Wittel- und Westeuropa aber im übrigen den Kredit-
banken freie Lahn gelassen. Zn der amerikanischen Nons^ Trust Enquete
wurde der versuch gemacht, ein Eingreifen des Staates in die Finanz-
und Kreditpolitik der Banken zu veranlassen, jedoch ohne Erfolg. Vas
Verhältnis zwischen Staat und Kreditbanken, der öffentlichrechtlichen
Wirtschaftsleitung und den Organisatoren der Privatwirtschaft, wird
wohl erst in einem Nenschenalter reif zur gesetzlichen Regelung sein.

Während die Kreditbanken unabhängig vom Staat sich entwickelt
hatten, sind die Notenbanken seit ihrem Bestehen in engster Kühlung
mit dem Staat gestanden.

Vas Notenbankwesen ist aus den finanziellen Bedürfnissen der
Staaten entstanden und war lange Zeit dadurch bestimmt. Alle großen
europäischen Notenbanken sind in Zeiten der Not geschaffen worden.

Mit der Entwicklung der staatlichen Finanzwirtschaft änderte sich
das Verhältnis zwischen Banken und Staat. England konnte schon seit
der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts, Frankreich bald nach den
napoleonischen Kriegen, Preußen seit dem dritten Jahrzehnt des vorigen
Jahrhunderts die finanzielle Hilfe der Notenbank entbehren. In langer
Friedenszeit lockerte sich das Verhältnis zwischen Staat und Notenbank
immer mehr, und es fehlte bald nicht an Stimmen, welche eine engere
Verbindung zwischen den beiden als nicht mehr zeitgemäß bezeichneten,
da der Staat die benötigten Nittel auf andere wirtschaftlich weniger
schädliche Weise als durch die Notenpresse beschaffen könne.

Ueber die Wirkungen der Gewährung von Finanzkrediten an den
Staat durch die Notenbank sind die Meinungen nicht geteilt. Kredite,
deren Rückzahlungstermin unsicher ist, sind als Anlage für die Noten- I
bank nicht geeignet. Oie Ausgabe von Noten auf dieser Grundlage
wirkt in der Richtung einer Preiserhöhung, die sich von Preiserhöhungen
aus anderen Gründen durch die Allgemeinheit und Raschheit zu unter-
scheiden tendiert. Wo immer dies möglich ist, muß daher die Deckung
des staatlichen Finanzbedarfs durch andere Nittel gesucht werden. Eine
Reihe von Notenbank-Statuten haben daher auch mit Recht der Kredit-
gewährung der Notenbank an den Staat einen Riegel vorgeschoben.

Oie Finanzkraft der größeren Wirtschaftsreiche ist gegenwärtig so
entwickelt, daß der Staat die Notenbank entbehren kann. Oie Steuer-
        <pb n="293" />
        ﻿282

66. Staatliche Bankpolitik.

und Anleihepolitik mutz für die Deckung der Erfordernisse sorgen. In
Kriegszeit aber mögen beide als nicht ausreichend befunden werden.
Die Steuerkraft der Bevölkerung wird durch den Krieg gemindert, und
während seiner Dauer erhöhte Lasten aufzubürden, könnte wirtschaft-
lichen Notstand Hervorrufen. Anleihen sind nur bei zuversichtlicher
Stimmung der Bevölkerung und vornehmlich bei Freiheit des Staats-
gebietes von feindlicher Invasion unterzubringen.

Wohl in allen Reichen ist während des Krieges in direkter oder in
versteckter Form der Zwangskurs nötig. Er enthebt die Notenbank
von der Einlösungspflicht und ermöglicht ihr dadurch die Gewährung
von Krediten, die auf längere Dauer, eventuell bis zum Friedensschluß,
berechnet sind. Im Interesse der wirtschaftlichen Konkurrenzfähigkeit
des Landes mutz aber jede Notenbank die baldige Beseitigung des
Zwangskurses nach Ende des Krieges anstreben, und es liegt daher in
ihrem Interesse, nur solche Kredite zu gewähren, deren Rückzahlung
spätestens entweder während der Dauer des Krieges oder unmittelbar
nach dessen Beendigung mit Sicherheit zu erwarten ist. Sie wird daher
dem Staat Schatzscheinkredite gewähren können, die aus Anleihen wäh-
rend der Kriegszeit oder unmittelbar aus der Nriegsentschädigung zu-
rückzuzahlen sind. In eine schwierige Situation gerät aber die Notenbank
in jenen Reichen, in denen eine Emission von Anleihen während des
Krieges nicht möglich ist und die Ausgabe von Schatzscheinen eine höhe
erreicht, die die Abtragung unmittelbar nach dem Kriege unwahr-
scheinlich oder unmöglich macht. Die autzerordentlich grotzen Ausgaben,
welche die Kriege der Gegenwart erfordern, erscheinen geeignet, den
Notenbanken jener besiegten Staaten, denen während des Krieges
die Aufbringung von Anleihen nicht gelungen ist, Lasten aufzubürden,
zu deren Abtragung vielleicht ein Nkenschenalter nötig sein wird. So
manche europäische Notenbank wird nach dem gegenwärtigen Kriege
von dem Schicksal der Finanzen ihres Staates abhängig werden. Traten
auch die Notenbanken in der letzten Friedensgeneration in ihrer Be-
deutung für die Wirtschaft zurück, so haben sie doch jetzt in der Kriegs-
zeit, ungeachtet der starken Entfaltung der Wirtschaft, eine zentrale
Stellung errungen, die über die Bedeutung der Gewährung kurzfristigen
Kredits weit hinausgeht. Dieses Moment dürfte für die Staatspolitik
gegenüber der Notenbank bestimmend werden. Die Entwicklung zur
Unabhängigkeit der Notenbanken vom Staat, der Kreditbanken von der
Notenbank wird wohl kaum ihre Fortsetzung finden.
        <pb n="294" />
        ﻿283

Register.

Die Nummern bedeuten die Seitenzahlen.

Abrechnungsstellen, internationale 98.

Abschlußprovision 195.

Aktiengesellschaft 228.

Akzepthäuser 173.

Akzeptkredit als Betriebskredit 26, 41,
50, 132, 173, 182.

— als Remburskredit 20, 86, 169.

Aktiven, liquide eines Unternehmens
23, 73, 199, 202.

Aktivgeschäfte 14.

Aldrichkommission 162.

Algier, verkauf von Regierungswech-
seln 101.

Amortisationshgpothek 187, 191.

Anlagekredit 25, 149, 185, 199 ff., 252.

Ansiana 97.

Arbitrage 70, 105, 106, 116, 121, 181.

Argentinien, Effektenmarkt 213.

Arnold 57.

Auskunftszentrale der Banken 25.

Auslandsguthaben 42, 103, 119, 174.

Auslandswechsel 69, 99 ff., 149, 161.

Auslandszahlungen 54, 62, 72.

Ausschließlichkeit der Bankverbindung
25.

Außenstände 23.

Auswärtige Kapitalanlagen 107, 119,
221 ff.

Auswanderergelder 99, 107.

Autumnal drain 83.

Vagehot 127, 163, 170.

Bankakte, peelscke 67, 69, 90, 109, 111,
138, 142.

Bankakzept 20, 27, 42, 101, 129, 132.

Bankbegriff 1.

Bankenplacement 240 ff., 245 ff.

Bank von England 5, 6, 8, 32, 61, 63,
69, 75, 82, 87, 89, 94 f., 100, 113,
117, 119, 121, 123, 124, 129, 132,
136, 141, 142 ff., 154, 159, 171, 182.

Bank von Krankreick 6, 8, 69, 71, 80,
95 f., 101, 105, 113, 117, 124, 127,
132, 134, 136, 141, 143 f., 157, 165,
177, 183.

Bankenquete, amerikanische 55, 113.

Bankenquete, deutsche 7, 59, 97, 134.
—, englische von 1832, 100.

—, englische von 1840, 66, 74, 90, 97,

100, 222.

—, englische von 1888, 100, 122.

—, französische 7, 71, 76, 90, 101, 118,
133 f., 222.

—, irische 100.

—, monegtrust 276.

Banking principle 91.

Bankkartelle 50, 135.

Bankmäßiger Zahlungsverkehr 51,108 ff.
Banknote 59.

Bankpolitik, staatliche 278 ff.

Bankrate 49, 71 ff., 75, 79, 121 ff.,
126, 129, 131, 149, 161, 174.
Bankreserve 88.
Bankschuldverschreibungen 205.
Barvorrat der Kreditbanken 56, 57, 58,
59.

—	der Reichsbank 85.

Baukredit 48, 186, 198 f.

Baukrise 195.

Bagern, -Hypothekenbanken 190, 192.
Bedeckter Kredit 199 f.

Belgien, Devisenpolitik 101, 161.

—, Metalldeckung der Depositen 69,
82.

—, Staatskassenverwaltung 165.

—', Suspension der Notendeckung 139.
Berliner Lanken 10.

—	Geldmarkt 171.

Betriebskredit 20—35, 183.

Billbrokers 43.

Bischoffsheim 101.

Blankokredit 200, 203.
Bodenkreditinstitute s. Hypothekenban-
ken.

Böhm Bawerk 218.

Börse, Bedeutung in der Gegenwart
240 ff., 249.

—, Kunktionen auf dem Kapitalmarkt
234 ff.

—	und Banken 242, 270.

—, Rewhorker 179.

Börsegeld 49.
        <pb n="295" />
        ﻿284

Register.

Börsekonjunktur 221.

Börseverkehr für kurzfristigen Krebit 41.
Bosanquet 63.

Bosenick 10.

Brokers 32, 54, 136, 167, 171, 257.
Buchforderungen, Diskont der 32.
BuIIioncommittec 64, 69, 90.
Bunbesreservebanken 143—153.

Caisse de depots et consignations 177,
181.

Canada, Notenbankverfassung 153.

Cash credit 203.

Chevalier 90, 97.

City of Glasgow Bank 8.

Colonial banics 167, 171.

Coniptoir D’Escompte 6, 9, 127, 262.
Council bills 100.

Crbdit lancier 13, 177, 190, 193.
Credit industriel 128.

Credit Lyonnais 6, 128, 134, 230, 247,
278.

Credit mobilier 71, 207.

Damno 195.

Darmstäbter Bank 128 f.

Deckung des Notenumlaufs durch Me-
tall 67 ff., 69 ff., 78, 92 ff., 151.
Deckungsbestimmungen, Derletzung ber
138.

Depositen 16 ff., 54, 58, 131.

■— aus Kreditgewährung 18.

—	ber Bank von England 88, 127, 147.

—	ber Reichsbank 86, 146.

—	Rketalldeckungspflicht 68, 110.
Depositenbanken 4.

—, englische 31, 88, 127, 166, 171, 255.
—, Liquidität 16 f.

Deutsche Bank 7, 10, 14, 127 f., 174,
247.

Deutsche Hypothekenbanken 12, 187 ff.
Deutsche Kreditbanken 10,56,106,174f.,
203, 252, 263.

Devisen 100, 119, 149, 160.

—	als Rotendeckungsgrundlage 68.
Devisenpolitik 100 ff., 118.

Diskont der Buchforderungen 33.

—, stabiler 97 ff.

Diskontbestimmungen, Grundsätze der
89, 120 ff.

Diskontierungspflicht, gesetzliche 149.
Diskontkredit 29, 131, 138.
Diskontogesellschaft 6, 127 f.
Diskontpolitik, Anwendung in der Ge-
genwart 89, 118 ff.

—, Aufgaben der 122 f.

—, Begründung und Kritik 71 ff.

—, der Reichsbank 93.

—, Entstehung der 69.

Dioidendenpolitik 175, 247.
Dritteldeckung 64.

Ebelmetallvorräte, Notwendigkeit der
Konzentrierung 58.

Lffektenkauf durch Notenbank 104.
EffektenkommissionsgeschäfK 186, 250.
Lffektenkredite 36—39.

—, Abstoßung in Kriegszeiten 55.

—, Erweiterung des Kapitalmarkts 219.

—	und Konsortialgeschäft 182, 233.

—, Zinssätze 45.

—	in Berlin 174.

—	in London 169.

—	in Newlfork 179.

—	in Paris 177.

Effektenpreise, Einwirkung der Jahres-
zeit 89.

Eigenkapital der Banken 5 ff.
Einheitssatz 161.

Einlagen, Abhebung der 16, 54.

—, Art der 17 ff.

—, Verzinsung der 131.
Einlösungspflicht der Notenbank 59,
61, 116.

Eisenbahnfinanzierung 246.
Emissionspolitik 216, 220, 232.

England, Bedeutung der Jahreszeit für
* den Geldmarkt 86.

—, Bedeutung der Scheckzahlungen 51.
—, Buchung der Depositen 19.

—, Depositenbanken 30, 88, 127, 166,
171, 226, 255.

—, Effektenmarkt 213.”

—, Einreservesystem 55 ff., 102, 109.
—, Einwirkung auf die Zahlungsbilanz
138.

—, Gläubigerland 224.

—&gt; herbstbedarf 82, 87.

—, Hypothekarkredit 192.

—, Industrie und Banken 256.

—, inländische Gelbversendung 107.

—, Kapitalmarkt 252.

—, Kassendienst des Staates 163.

—, Konzentration im Bankwesen 264.
—, Kreditbedarf der Industrie 39.

—, Rentenanlage 241.

—, Ueberweisungsverkehr 16, 107.

—, undervriting-System 231.

—, Unverzinslichkeit ber Kasseneinla-
gen 17.

—, Ursachen der bisherigen Zentral-
handelsdeckung 74, 169.

—, Wirkung der Bankratenerhöhung
75, 119.

Evidenzzentrale der Buchforderungs-
gesellschaften 33.

Exchequer-Konto 164.

Exportkredit 22, 178.
        <pb n="296" />
        ﻿Register.

285

Fabrikate als Kreditunterlage 23.
Zilialorganisation 245 ff.

Zinanzbanken 4, 159, 255.
Dinanzierung 228 f., 244.

Zinanzwechsel 50, 99, 199.

Foreign banks 167, 171.

Zrankreich, Anhäufung großen Gold-
bestandes 141.

—, BankenquZte 7, 71, 76, 90.

—, Betätigung der Banken auf dein
Geldmarkt 40.

—, Betätigung der Banken auf dem
Kapitalmarkt 223.

—, Ligenkapital, Beschaffung durch
Kreditbanken 207 f.

—, Einlagenkonti des Mittelstandes 17.
—, Geldmarkt 177 f.

—, internationale Geltung der Wäh-
rung 106.

—, Kapitalmarkt 252.

•—, Rassenführung durch die Banken 17.
—, Konzentration im Bankwesen 265.
—, Kreditbanken 128.

—, Kredit bei Notenbank 157.

—, Mittelstandskredit 40.

—, Dbligationssgstem 246.

—, Placementorganisation der Banken
242.

—, politische Dirigierung der Aus-
landsanlagen 224.

—, Rentenanlage 242.

—, Wechselverkehr 32.

—, Zahlungsverkehr 107.

Gambetta 157.

Gedeckter Kredit 25.

Geldmarkt 17, 19 ff., 165 ff.

—, Ausdehnungsfähigkeit 218.

—, Bedeutung der Jahreszeit 81.

—, Bewegungen 77.

—, internationaler Verkehr 180 ff.

—, offener 19, 41, 49, 85, 181.

—	und Effektenmarkt 218.

—	und Rentenmarkt 220.

Geldmarkt, Berliner 173.

—, Londoner 166 ff.

—, New Porter 178 ff.

—, Pariser 177 f.

Geldmarktkredit 200.

Genossenschaften 11, 41, 180.
Gesellschaften mit beschränkter Haftung
210.

Gilbart 10, 100.

Giroverkehr, internationaler 98, 141,
182.

—	der Notenbank 59, 108.

Gold exchange Standard 116.

Goldbedarf 62, 139.

Goldbestand, Zentralisation 110 ff., 114.
Goldpolitik 105, 108 ff.

Goldreserven der Kreditbanken 56, 110,
118.

— der Notenbank 124, 130, 140.
Goschen 111.

Grundbuchsrecht 187.

Grundpreise, Einwirkung des hgpo-
thekenkredits 100.

Handelsgesellschaft 210.
havenstein 56, 107.

I helfferich 57.
herbstbedarf 82, 87.
hilferding 217.

hgpothekarkredit 186 ff., 196 ff.
hgpothekarzins, Bestimmung des 193 ff.
Hypothekenbanken 4, 12, 14, 176, 181,
183, 193, 213.

hgpothekenbankgefetze 13, 188.

Zmportkredit 19 ff.

Indien, Council bills 100.
Industrieobligationen 214.

Industrieller Anlagekredit 186, 199 ff.,
204, 227.

Internationaler Ueberweisungsverkehr
54, 62, 180.

—	Verkehr der Geldmärkte 180.

—	Verkehr der Kapitalmärkte 221.
Investment-Trusts 246.

Irland, Bank von 100.
j Italien, Auslandsguthaben 42, 103.

—, Auswanderergelder 107.

—, Banen d’Italia 143—153.

—, Banksalz, Ausnahmen vom ein-
heitlichen 162.

—, Devisenpolitik 161.

—, Diskontpolitik 77.

—, Einreservesgstem 102.

—, Kleine Noten 111, 123.

—, Metalldeckung der Depositen 68.
—, Staatskassenverwaltung 165.

—, Stellung auf dem internationalen
Kapitalmarkt 224.

—, Zwangskurs 106.

Kapitalanlagen im Ausland 107, 119,
221 ff.

Kapitalmarkt 183 ff.

—, Anlagen 183.

—, Ausdehnungsfähigkeit 219.

—	und Banken 185, 227 ff., 251 ff.

—	und Geldmarkt 217 ff.

—, internationaler Verkehr 221.

—, Kredite 200 ff.

—, Nachfrage und Angebot 185 f.,
212 ff.

—	nicht organisierter 208 ff.

—, organisierter 210.

Kapitalmarktzins, Bestimmungsgründe

193 f„ 214 ff.
        <pb n="297" />
        ﻿286

Register.

Rapitalzins s. Zins.

Rartelle, Bedeutung für Warenwech-
sek 30.

—, Bildung durck Banken 203, 254,
274.

—	im Bankwesen 50, t34, 175, 201,
276.

Rassendienst durch Banken 108, 163.
Rassebestand der Banken 54, 55, 118.
Remmerer 88.

Rleine Noten 65 f., 110 ff., 118.

Rnapp 101, 163.

Kommanditgesellschaft 209.
Rommissionsgeschäft 185.

Konjunktur auf dem Baumarkt 199.

—, Einwirkung auf die Reichsbank
91 f.

Ronjunkturperioden 78, 85.

—	der Börse 220.

—	und Bankrate 79, 172.

—, Zins und Rentabilität 217, 218.
Ronjunkturpolitik 257.
Ronsortialgeschäft 129, 181, 185, 204,
208, 227, 230.

Ronstatierungstheorie 60.
Rontokorrentkredit 25 f., 34 f., 205.
Ronzentration der Ldelmetallvorräte
58.

Ronzentration der Industrie 40.

—	der Rreditbanken 264 ff.
Ronzernsystem, Wirkung auf den Bar-
vorrat 56.

Ronzession der Notenbanken 142 f.
Rreditbanken, Eigenkapital 8.

—, Linflutz auf die Notenbank 159.

—, Geldgeber des Geldmarkts 40, 46.
—, Ronsortialgeschäft 230.

—, Liquidität 130, 135.

—, (Organisation 261 ff.

—, Stellung auf dem Geldmarkt 50.
—, Stellung auf dem Rapitalmarkt 185.
—, Verhältnis zu den Notenbanken 127.
—, Zinspolitik 46, 129, 159, 215.
Rreditgenossenschaften 12, 41,	175,

180, 259.

Rreditsubstitution 2.

Rreditverkehr, internationaler 98.
Rreditvermittlung 2.

Rrieg, Abbruch des internationalen
Ueberweisungsverkehrs 63.

—, Abhebung von Einlagen 56.

—, Goldbedarf für Auslandszahlungen
139.

—, Stellung der Notenbank 135.

—, Suspension der Einlösungspflicht
62.

Rrisen, Einwirkung auf die Banken 110,
135, 137, 172.

—	und ausländische Kapitalanlagen

Krise von 1783, 64.

—	—	1792,	64.

—	—	1797,	64.

—	—	1825,	66.

—	—	1839,	66.

—	—	1847,	70.

—	—	1856,	70,	95.

—	—	1864,	71,	90,	95.

—	—	1873,	78,	89,	90, 95, 189.

—	— 1907, 87, 95, 106, 109.
Ründigungsrecht des Notenprivilegs

155.

Landschaften 187.

Lebensversicherungsgesellschaften 4, 13,
16, 41, 176, 180, 184, 186, 187, 191,
194, 241, 259.

Leipziger Bank 9.

Levy George 116.

Lexis 216, 218.

Liefmann 2.

Liquide Aktiven 23, 73, 199, 202.
Liquidität 15, 16, 47, 50 ff., 60, 122,
130, 135, 163, 186, 191.

Lloyds Bank 10.

Lokalbanken 204.

Lombardkredit 35, 148.

London, Bedeutung der Staatskassen-
gelder 163.

—, Geldmarkt 166 ff.

—, Kapital der ffity 171 f.

—, Rreditbanken 10.

—i Marktrate 50.

—, offener Markt 43.

—, Stellung im Rembursgeschäft 22.

—, Wirkung der viskontänderung 73.

Machod, Rreditschaffungslehre 2.
Marktbegriff 19.

Markwechsel 21, 74.

Marshall 122.

Mendelssohn 174.

Merkantilismus 98, 105, 107.
Metallvorräte der Notenbanken 79.
Mitteleuropäischer wirtschaftsverein 98,
205.

Monetary Lommission 55, 113.

Money trust 277.

Montagu 100.

Nachfrage und Angebot auf dem Rapi-
talmarkt 212 ff., 215.

—	und Angebot auf dem Geldmarkt
39 ff.

New lfork, Geldmarkt 88, 178 ff.

—, Umsätze an der Börse 36.
Niederdeutsche Bank 9.

Niederlande, Metalldeckung der Depo-
siten 69, 81.

—, Staatskassenverwqltung 165.
        <pb n="298" />
        ﻿Register.

287

Note 59.

Notenbanken, Anlagerredite 149.

—, Bedeutung in Krisen- und Kriegs-
zeiten 109, 155, 157, 156.

■—, Devisenpolitik 100, 149.

—, Direkte Kreditgewährung 156.

—, Oiskontbestimmungen 149.

—, Ligenkapital 5, 146.

—, Einfluß der Konjunkturepochen und
-Perioden 78, 79, 80.

—, Linlösungspflicht 61, 116.

—, Gewinnverteilung 152.

—, Giroverkehr 59.

—, internationale Hilfeleistung 142.

•—, Konzession 141.

—, Leistungen an den Staat 157.

—, Liquidität 16, 54, 61, 125, 150, 165.
—, Lombardkredit 148.

—, Grganisation 260.

—, Rechte des Staates 144.

—, Sicherung der Unabhängigkeit ge-
genüber dem Staat 146.

—, Stellung auf dem Geldmarkt 58.
—, Stellung auf dem Kapitalmarkt 185.

—	und offener Geldmarkt 45.

—, Verfassung 145.

—, Verhältnis zu den Kreditbanken 127,
152.

—, Verzinsung der Guthaben 58, 147.
—, Wechselkredit 147.

Notenbankgesetze 142.

Notenbankreform in den vereinigten
Staaten 178 ff.

Notendeckung 66 ff., 69 ff., 78, 92 ff.,
151.

Notendeckung der Reichsbank 86.
Notenemission, Begrenzung der 65 ff.
Notenkontingent 151.

Notenreseroe 94.

Notensteuer 7, 96, 151.

Notenumlauf der Reichsbank 86.

Obligationssgstem bei Jinanzierung von
Gesellschaften 246.

—	für Baukredit 199.

—	für Industriekredit 205.

—	s. auch Pfandbriefe.

Oesterreich, Anlagekredit 205.

—, Diskont offener Buchforderungen
55.

—, Diskontpolitik 77, 119.

—, Zinanzierung des Baukredits 199.
—, hgpothekenbankgesetz 12, 188.

—, Kleine Noten 110.

—, Postsparkasse 42, 165.

—, Versicherungsgesellschaften 191.
Gesterreichische Bodenkreditanstalt 192,
247.

Gesterreichisch-Ungarische Bank 6, 55,
69, 80, 101, 102, 106, 114, 116, 120,

124, 125, 150, 145, 155, 156, 159,
161.

Offene Handelsgesellschaft 210.

Offener Markt 19, 41, 49, 86, 154.

—	— und Notenbank 45.
Geffentlichrechtliche Körperschaften, Ka-
pitalmarktpolitik 214, 219.

Grganisation der Banken 245 ff., 260 ff.

Page 74.

Panikzeiten, Abhebung von Einlagen 55
—, Ansprüche an die Notenbank 61,115,
155.

—, Bedeutung der Kassenreserve 58.

■—, Kleine Noten 111.
pariser Geldmarkt 177 f.
Passivgeschäfte 14.

Patterson 74.

Peel 66.

peelsche Bankakte 68, 90, 109, 111,
158, 142.

Pfandbriefinstitute, Betätigung auf dem
Kapitalmarkt 185, 187 ff.

—, Eigenkapital 12.

—, Liquidität 14.

—, Wesen 4.

—, Zinspolitik 195, 214.

Pfundwechsel 74.

Placement der Banken 240 ff.

Plenge 155.

Postanweisungsverkehr 98, 108, 180.
postscheckoerkehr 52, 98, 108, 180, 266.
Postsparkasse 11, 119, 165, 182, 241,
259.

Prämienpolitik 105.

Preise, Einfluß des Diskonts 71 ff.
Preußen, Landschaften 187.

—, Seehandlung 42, 174.

—, Sparkassen 195.
preußische Bank 65, 70.

Prion 29, 174.
prioatbankier 266 ff.

Prioatsatz 48, 75, 86, 126, 129, 152, 168.
174.

Promissory Notes 178.

Public deposits 88, 171.

lguartalsansprüche 62, 84.

Raiffeisenkassen 12.

Rediskont bei der Notenbank 49, 55.

—	der Notenbank 155.

—	zwischen den Notenbanken 142.
Regierungswechsel, verkauf von 102.
Reichsbank 6, 8, 55, 61, 62, 68, 79, 85,

91 ff., 101, 102, 105, 108, 117, 125 ff.,
127 f., 150, 152, 156, 142—152, 162,
165, 182.

Remburskredit 20 ff., 169, 175, 178.
Rentabilität 214 ff., 221, 254.
        <pb n="299" />
        ﻿288

Register.

Rentenkauf 186, 217, 257.

Rentenmarkt und Geldmarkt 220.
Rentenzins 214, 218.

Reportkredit 55, 41, 43, 45, 132.
Reservebanken 142—152.

Ricardo 65, 75, 110, 118.

Riesser 27, 274.

Risikenverteilung 204.
Rohmaterialhandel, Beeinflussung durch
Bankrate 74.

Rohstoffbelehnung als Kreditunterlage
24.

Rothschild 134, 178, 186, 207.

Rußland, Knlage von Staatsgeldern im
Kurland 42, 103, 174.

—, Bankrate 75, 161.

—, Diskontpolitik 77.

—, Goldbestand 141.

—, Rassenführung durch die Banken 17.
—, Rleine Roten 110, 124.

—, Rediskont im Kurland 173.

—, Staatsbank 69, 79, 106, 113 f., 116,
129, 142—152, 156, 185.

—, Zahlungsverkehr 108.

Scheckverkehr, Bedeutung des 52,108.

—, Grenzen 52.

—	und Bankdiskont 75.

Schottland, Banken 59.

—, cash credit 203.

—, Entstehung der Devisenpolitik 100 ff.
—, Kleine Roten 110.

—, Notenbankoerfassung 153.

Schulze-Delitzsche Genossenschaften 12.
Schwarz, Gtto 123.

Schweiz, Kreditbanken 133.

—, Nationalbank 59, 101.

Seehandlung 42, 86, 135, 174.
Silberkommission 100, 122.

Smith 218.

8ocl6t6 g£n£rale de Belgique 181, 207,
247.

Society generale'pour favoriser 6, 128,
186.

Solidarität der Geldmärkte 71, 121.
Spareinlagen 18.

Sparkassen 12, 41, 176, 181, 185, 186 s.,
191, 193 f., 241, 258, 260.

Spekulation, Benutzung des Effekten-
kredits 38.

—	und Diskont 90.

Spiethoff 27.

Staat, Bankpolitik 278 ff.

—, Notrecht im Krieg 156.

—, Rechte gegenüber der Notenbank
144.

—, Sicherung der Unabhängigkeit der
Notenbank 146.

—, Stellung auf dem Geldmarkt 42, .
58, 81, 86, 101, 174.

I Staat, Zinspolitik 160.

I Staatsbank 42, 156.

] Staatsfinanzen, Derbindung mit Noten-
bank 163, 278.

! Stabiler Diskont 97 ff.

! Subskription 232.

I Suspension der Bankakte 69, 122, 138,

!	142, 163.

i Tägliches Geld 35, 41, 43, 45.

I Terminhandel 239.

I Thiers 90, 118.

Treasury 42, 163 ff.

Trustfinanzierung 244.

Ueberweisungsverkehr, Bedeutung für
den Geldmarkt 80, 114.

—, internationaler 53, 62, 98, 107, 118,
119, 179.

—&gt;, nationaler 52.

Ultimogeld 36, 43, 132.

Umwandlung eines Unternehmens 228.
klndewvriting-Sgstem 231.

Ungarn, Hypothekenbanken 191.

—, Zentralinstitut der Sparkassen 191.
Ungedeckter Kredit 24, 199 f.
Unternehmergewinn und Leihzins 219.

vagliaoerkehr 103, 150.

Dereinigte Staaten, Bundesreseroe-
banken 143, 153.

—, Eigenkapital der Banken 10.

—, Eisenbahnfinanzierung 246.

—, Zinanzbanken 230.

—, Geldmarkt 178 ff.

—, Geldmarkt, Bedeutung der Jahre;-
zeit 88.

—, hgpothekenkredit 192.

—, Kapitalmarkt 255.

—, Kassendienst des Staates 163 ff.

—, Kleine Noten 111, 123.

—, Konzentration des Bankwesens 264.
—, Kreditbedarf der Industrie 39.

—, Nketalldeckung der Depositen 68.

—, Notenbankgesetzgebung, bisherige
110.

—, Notenbankwesen, Zentralisierung 58,
115, 179.

—, Remburskredit 22.

—, Ueberweisungsverkehr 17, 108.

—, Wechseldiskontierung 33.

—, Zinssätze, Verschiedenheit der 162.
Derfassung der Notenbanken 143 f., 161.
Versicherungsgesellschaften 4, 13, 15,
42, 176, 181, 185, 186 f., 191, 194,
215.

Verzinsung der Einlagen 131.

— der Notenbankguthaben 59, 134,
146.
        <pb n="300" />
        ﻿Register.

289

Verzinsungspflicht 130.

Vorzugsaktien 247.

Währungsgeld 52.

Währungsgeldbedarf 82.
Warenabteilungen der Lanken 204, 274.
Warenwechsel, Bedeutung im Kredit-
verkehr 30, 199.

—, Gegensatz zum Bankakzept 27, 99.
Warrantdiskont 147, 160.

Wechsel, als Zahlungsmittel 99.

—, börjenmäßiger Verkehr 41, 48, 167.
—, Geschäft der Notenbanken 78 f.

—, Verkäuflichkeit in Krisenzeiten 32.
Wechselkredit 30, 54, 71, 130 f., 147,
178.

Wechselkurse und Auslandsanlagen 119.
—, und viskont 64, 69, 131.
Wechselmakler 43.
wicksell 122.
wieser 218.

Wolf, Julius 98.

Zahlung in das Ausland 54.
Zahlungsbilanz, Aenderung durch Krieg
141.

—, Beeinflussung durch Bankpolitik 98,
103, 105.

—, und auswärtige Kapitalanlagen 222-
Zahlungsmittelbedarf 82.
Zahlungsverkehr, bankmäßiger 51, 107.
Zentralgenossenschaftskasse 13, 135.
Zentralisierung des Goldbestandes 110.
—, der Notenausgabe 67.

Zins s. auch viskont.

Zins, Ausgleichung der Zinsraten 234.
—, Lestimmungsgründefürdie Zinanz-
banken 159.

—, für die Kreditbanken 51, 129, 159.
—, für die Notenbanken 126.

—, für den Staat 160.

—, Beurteilung des niedrigen 96, 122.
—, des Geldmarkts 214 ff.

—, des hgpothekarkredits 193.

—, des Kapitalmarkts 214 ff.

—, landesüblicher 218.

Zulassungsstelle 107, 175.

Zuzählung 195.

Zwangskurs, Beginn der Einführung
139.

—, bei Bank von England 65, 110.

—, im Krieg 137.

—, in Oesterreich und Italien 106, 119.
—, und Zentralisation des Goldes 110,
114.

5 o m ct r t, Sanfpolhit.

19
        <pb n="301" />
        ﻿Verlag von J. C. B. Mohr (Paul Siebeck) in Tübingen.

GRUNDRISS DER SOZIALÖKONOMIK.

Bearbeitet von

S. Altmann, Th. Brinkmann, K. Bücher, J. Esslen, E. Gothein, Fr. von Gottl-Ottlilienfeld, K. Grünberg, Frz. Gut-
mann, H. Hausrath, H. Herkner, A. Hettner, J. Hirsch, E. Jaff6, B. Lederer, G. A. Leist, Fr. Leitner, W. Lote,
H. Mauer, B. Michels, P. Moldenhauer, P. Mombert, K. Oldenberg, E. von Philippovich, K. Bathgen, A. Salz,
G. von Schulze Gaevernitz, H. Schumacher, .T. Schumpeter, E. Schwiedland, H. Sieveking, W. Sombart, O. Spann,
E. Steiuitzer, F. 8wart, Th.Vogelstein, Adolf Weber, Alfred Weber, Max Weber, M.B. Weyermann, K. Wiedenfeld,
Fr. Freiherrn von Wieser, 11. Wjlbrandt, W. Wittich, W. Wygodzinski, O. von Zwiedineck-Südenhorst.
Vollständig in 10—12 Abteilungen zu durchschnittlich ca. M. 12.—, in der Subskription ca. M. 10.—.
Einband ca. M. 2.50, in der Subskription ca. M. 2.—.

Die Schriftführung hat nach Vereinbarung Herr Professor Dr. Max Weher übernommen.

I	Erstes Buch:

Abteilung

I

(Er-

schienen)

Grundlagen der Wirtschaft.

A.	Wirtschaft und Wirtschaftswis-
senschaft.

I.	Volkswirtschaftliche Entwicklungs-
stufen. K. Bücher.

II.	Epochen der Dogmen- und Methoden-
geschichte. J. Schumpeter.

III.	Theorie der gesellschaftlichen Wirt-
schaft. Fr. Freiherr v. Wieser.

I.	Theorie der einfachen Wirtschaft.

II.	Theorie der Volkswirtschaft.

1.	Theorie der wirtschaftlichen
Gesellschaft.

2.	Die Bildungen des Tauschver-
kehres.

3.	Der Aufbau der Erwerbs-
gemeinschüt und die Ein-
kommensbildung.

4.	Die private Wirtschafts Ver-
fassung.

III.	Theorie der Staats wirtschaft.

IV.	Theorie der Weltwirtschaft.
Lex. 8. 1914. (XIV. 454 Seiten.)

Subskriptionspreis M. 10.—, geb. M. 12.—.
Einzelpi-eis	M. 11.—, geb. M. 13.50.

Abteilung
11
(Er-
schienen)

II.

III.

IV.
V.

Abteilung

vi

(Er-

schienen)

B.	Die natürlichen und technischen
Beziehungen der Wirtschaft.

I.	Die geographischen Bedingungen der
mensch.ieben Wirtschaft. A. Hett-
ner.

Wirtschaft und Bevölkerung.

a)	Bevölkerungslehre. P. M o m b e rt.

b)	Wirtschaft u. Basse. B. Michels.
Die Konsumtion. K. Oldenberg.
Arbeitu.Arbeitsteilung. H.H erkn e r.
Wirtschaft und Technik. Fr. von
Gottl-Ottlilienfeld.

Lex. 8. 1914. (X. 337 Seiten.)

Subskriptionspreis M. 8.—, geb. M. 10.—.

Einzelpreis	M. 9.—, geb. M. 11.50.

Drittes Buch:

B. Güterproduktion.

L Industrie, Bergwesen, Bauwesen.

I.	Geschichte der gewerblichen Be-
triebsformen und der zünftigen,
städtischen und staatlichen Ge-
werbepolitik. H. Sieveking.

II.	Die Konkurrenz der gewerblichen
Betriebsformen. E. Schwiedland.

III.	Industrielle Standortslehre. (All-
gemeine u. kapitalistische Theorie
des Standorts- Alfred Weber.

IV.	Betriebslehre der kapitalistischen
Großindustrie. Fr. Leitner.

V.	Die ökonomische Eigenart der mo-
dernen gewerblichen Technik. M.
Weyermann.

VT. Die finanzielle Organisation der
kapitalistischen Industrie und die
Monopolbildungen. Th. Vogel-
stein.

VII.	Arbeitsbedarf und Lohnpolitik der
kapitalistischen Industrie. O. v o n
Zwiedineck-Südenhorst.

Abteilung

VI

Forts.

Abteilung

VII

1. Teil
(Er-
schienen)

Abteilung

III

VIII.	Bergbau. E. Gothein.

IX.	Die Wohnungsproduktion. Adolf
Weber.

Lex. 8. 1914. fXII. 372 Seiten.)

Subskriptionspreis M. 8.—, geb. M. 10.—.
Einzelpreis	M. 9.—, geb. M. 11.—.

II. Land- und forstwirtschaftliche
Produktion.

I.	Epochen der deutschen Agrarge-
schichte. W. Wittich.

II.	Die Oekonomik des landwirtschaft-
lichen Betriebes. Th. Brink-
mann.

III.	Der Bodenpreis und seine Bestim-
mungsgründe J. E ß 1 e n.

Lex. 8.	1914.	(130 Seiten.)

Subskriptionspreis M. 2.60.
Einzelpreis	M. 3.—.

Der Kauf des ersten Teils von Abtei-
lung VII verpflichtet zur Abnahme auch
des 2. Teils. Die Teile werden nur gehef-
tet geliefert. Gebundene Exemplare von
Abt. VII können erst nach Erscheinen des

2.	Teils, in welchem dann auch Titel und
Begister enthalten sind, ausgegeben werden.

C.	Wirtschaft und Gesellschaft.

I.	Die Wirtschaft und die gesell-
schaftlichen Ordnungen u. Mächte.
Max Weber.

1.	Kategorien der gesellschaftlichen
Ordnungen.

Wirtschaft und Becht in ihrer
prinzipiellen Beziehung.
Wirtschaftliche Beziehungen der
Verbände im allgemeinen.

2.	Hausgemeinschaft, Oikos und
Betrieb.

3.	Nachbarschaftsverband, Sippe u.
Gemeinde.

4.	Ethnische Gemeinschaftsbezie-
hungen.

5.	Beligiöse Gemeinschaften.
Klassenbedingtheit der Bei!gin-
nen: Kulturreligionen u. Wirt-
schaftsgesinnung.

6.	Die Markt Vergemeinschaftung.

7.	Der politische Verband.

Die Entwicklungsbedingungen
des Bechts. Stände, Klassen,
Parteien. Die Nation.

8.	Die Herrschaft.

a)	Die drei Typen der legitimen
Herrschaft.

b)	Politische und hierokratische
Herrschaft.

c)	Die nichtlegitime Herrschaft.
Typologie der Städte.

d)	Die Entwicklung des moder-
nen Staates.

e)	Die modernen politischen Par-
teien.

II.	Entwicklungsgang der wirtschafts-
und sozialpolitischen Systeme und
Ideale. E. von Phi 1 ipp.ovich.
        <pb n="302" />
        ﻿___Verlag von J. C. B. Mo h r (Paul Siebeck) in Tübingen.

GRUNDRISS DER SOZIALÖKONOMIK.

Abteilung
IV

Abteilung
V

Zweites Buch:
Spezifische Elemente der mo-
dernen kapitalistischen Wirt-
schaft.

I. Prinzipielle Eigenart des moder-
nen Kapitalismus als historischer
Erscheinung. W. Sombart.

II.	Die moderne Privatrechtsordnung
und der Kapitalismus. A. Leist.

III.	Die moderne Staatsordnung und
der Kapitalismus. Max Weber.

IV.	Die Finanzen und Betriebe der
öffentlichen Körperschaften und
der Kapitalismus. 8. A 11 m a n n.

V.	Allgemeine Bedeutung des mo-
dernen Nachrichtenwesens. Max
Weber.

VI.	Die Elemente des privatwirtschaft-
lichen Betriebs. Fr. L e i t n e r.

VII.	Bedarfsdeckung und Erwerbswirt-
schaft. Haushalt, Betrieb, Unter-
nehmung. E. Stelnitzer.

VIII.	Vermögenskategorien und Einkom-
mensformen. A. Salz.

IX.	Die Berufsgliederung. A. Salz.

X.	Kapitalbildung und Kapitalverwer-
tung. A. Salz.

XI.	Geld und Kredit; Kapitalmarkt;
Notenbanken. F. Gutmann.

XII.	Die Preisbildung in der modernen
Wirtschaft. Th. Vogelstein.

XIII.	Konjunkturen und Krisen. O.
Spann.

Drittes Buch:

Die einzelnen Erwerbsgebiete in
der kapitalistischen Wirtschaft
und die ökonomische Binnenpoli-
tik im modernen Staate.

A. Güterverkehr.

I. Handel.

I. Entwicklung. Wesen und Bedeu-
tung des Handels. H. S i e v e-
k i n g.

II.	Organisation und Formen des
Handels und der staatlichen Bin-
nenhandelspolitik. I. Hirsch.

III.	Börsenhandel und Börsenpolitik.
H. Schumacher.

II. Bankwesen.

I. Organisation der Kreditbanken.
Deutsches Kreditbankwesen. G.
von Schulze • Gaever-
n i t z.

II.	Das englisch-amerikanische und
das französische Bankwesen. E.
J a f f £.

III. Transportwesen.

I.	Die Transportmittel in ihrer wirt-
schaftlichen und sozialkulturellen
Bedeutung. K. Wiedenfeld.

II.	Die Organisation der Transport-
unternehmungen. K. W i e d e n-
f eld.

III.	Die Transportmittel und die öf-
fentlichen Gewalten. K. W Je-
den f e 1 d.

IV.	Allgemeine Theorie der Preisbil-
dung im Transportwesen. W.
L o t z.

Abteilung
VH
2. Teil

Abteilung

VIII

V.	Die Entwicklung der modernen
Transportmittel und ihre Lei-
stungen K. Wiedenfeld.

IV.	Agrarverfassung. K. Grün-
berg.

V.	Agrarkredit. H. Mauer.

VI.	Landwirtschaft und Absatz. W.

Wygodzinski.

VII.	Forstwesen. H. Hausrath.

C. Versicherungswesen.

P. Moldenhauer.

Abteilung
IX

Viertes Buch:
KapitalistiseheWeltwirtsehafts-
beziehungen und äußere Wirt-
schafts- und Sozialpolitik im
modernen Staate.

K. H a t h g e n.

Fünftes Buch:

Die gesellschaftlichen Beziehun-
gen des Kapitalismus und die
soziale Binnenpolitik im mo-
dernen Staat.

I. Oekonomische und gesellschaft-
liche Hemmungen des Kapitalis-
mus. Max Weber.

II. Kapitalismus und Bevölkerungs-
gruppierung. Max Weber.

III.	Kapitalismus und Einkommens-
verteilung. E. Lederer.

IV.	Kapitalismus und Konsumenten.
Konsumentenorganisationen. K.
W i 1 b r a n d t.

Wohnungspolitik. Ad o 1 f We-
ber.

V,	Oekonomische und soziale Aristo-
kratie im kapitalistischen Zeit-
alter. Max Weber.

VI.	Der Mittelstand im kapitalisti-
schen Zeitalter. E. Lederer.
Mittelstandsschutzpolitik in Ge-
werbe und Handel. E. S c h w i e d-
1 a n d.

Der Bauernstand und die Bauern-
schutzpolitik. Max Weber.
Innere Kolonisationspolitik. F.
S w a r t.

Genossenschaften. (Allgemeiner
Teil.) W. Wygodzinski.
Der neue Mittelstand. E. Le-
der e r.

Die Lohnpreisbildung. 0. von
Zwiedineck- Südenhorst.

VII.	Wesen und gesellschaftliche Lage
der Arbeiterklasse. MaxWeher.

VIII.	Sozialpolitik und Karitätspolitik
in geschichtlicher Entwicklung.
Arbeitsmarkt und Arbeitsvertrags-
recht. Klassenorganisationspoli -
tik. E. Lederer.
Arbeiterschutz. E. Lederer.
Arbeiter Versicherung.	E. Le-

derer.

Grenzen der Sozialpolitik.

IX.	Die antikapitalistischen Massen-
bewegungen. K. Michels.

X.	Die Tendenzen zur inneren Um-
bildung und die Zukunftschancen
des Kapitalismus.)

Jede Abteilung ist einzeln käuflich. — Bei Subskription auf das ganze Werk
tritt eine Ermäßigung des Preises ein.

Ausführliche Prospekte mit Textproheu stehen zur Verfügung.
        <pb n="303" />
        ﻿
        <pb n="304" />
        ﻿Die Wirkungen des Verkehrs unter den Kapitalmärkten. 223

" iltere englische Kriti! setzte dabei ein, das; die Rapitalbegebung
i Zeit erfolgt in welcher die Zinsrate des auswärtigen liapi-
J ■ höher ist als jene des inländischen, Da aber die Auszahlung
ästigen Beträge nicht sofort erfolgt, die Banken des Anleihe-
i; ts vielmehr regelmäßig Wert darauf legen, die Guthaben
Anleihen erlös eine Zeitlang selbst zu verwalten, stehen dem
ist des leihenden Landes Kapitalien zur Verfügung, dis durch
«■: rtrierte Art der Verwendung die Marktrate ungewöhnlich
i: tersetzen und zu einer Spekulationsperiode führen. Zm ver-
x^-ben werden aber die Kapitalien von den Anleihestaaten ;u-
i: :rt und dem Geldmarkt gerade in einenr Zeitpunkt Mittel
^ in welchem er dies am stärksten spürt, viese Kritif patzt
L für die Verhältnisse der Gegenwart, denn auch manche
st r der letzten Generation ist in ihrem Tempo durch Guthaben
*i: ndsstaaten, die nur zeitweise verfügbaren Anleiheerlös dar-
ch'stchaffen worden.

r:- iapitalbegebung in das Ausland hat die Tendenz den Durch-
; im Gläubigerland zu heben, im Schuldnerland zu senken,
r; uer ausgedrückt die Wellenlinien, in welchen sich der Zins
i erden im Gläubigerland infolge der Gewährung von Aus-
,, en eine stärkere höhe haben. Der Vorsprung, den die billige
st gsmöglichkeit des Kapitals vorgeschrittenen Ländern gegen-
- alistisch weniger entwickelten sichert, wird dadurch verkürzt.
si- e Verzinsung der Auslandsanlagen mag ferner im Gläu-
manchen Kapitalbesitzer der sonst sein Sparkapital Produk-
ts ^ gen zugeführt hätte, zum Erwerb auswärtiger Effekten ver-
s-Man hat vielfach in Frankreich den Banken vorgeworfen,
f Industrie Kapital entziehen und die Verteidiger der Banken
st ruf erwidert, das; der Industrie Kapital nicht fehle. Das
j: t richtig, aber wenn die Franzosen für ihre Ersparnisse nur
;; nt Rapitalmarktzins erhalten hätten, so würden manche
j: tensiver nachgedacht haben, durch welche Arbeit sie höheren
s;~')en könnten, als sie es in den letzten Jahren taten, wo ihnen
st hoher Verzinsung buchstäblich ins Haus getragen wurden.
i - cklung zum Rentnerstaat wird durch den Rapitaiaustausch
i: beschleunigt.

zst die Verkürzung der Differenz des Rapitalmarktzinsfutzes
i^stntstehung von Industrien in den Schuldnerstaaten und das
^ r sonstigen wirtschaftlichen Entwicklung beschleunigt. Die
, rnd französischen Agrarier haben wiederholt auf die Nach-
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
