<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<TEI xmlns="http://www.tei-c.org/ns/1.0">
  <teiHeader>
    <fileDesc>
      <titleStmt>
        <title>Bankpolitik</title>
        <author>
          <persName>
            <forname>Felix</forname>
            <surname>Somary</surname>
          </persName>
        </author>
      </titleStmt>
      <publicationStmt />
      <sourceDesc>
        <bibl>
          <msIdentifier>
            <idno>1006296646</idno>
          </msIdentifier>
        </bibl>
      </sourceDesc>
    </fileDesc>
  </teiHeader>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb n="1" />
        VII

Vorwort.
Es  wird  vielleicht  als  müßiges  Beginnen  verurteilt  werden,  in
diesen  Tagen  ein  Buch  zu  schreiben  und  es  drucken  zu  lassen.  Möge  es
mir  zur  Entschuldigung  gereichen,  das;  der  Druck  des  Manuskripts  vor
Rriegsbeginn  angefangen  war  und  die  Veröffentlichung  während  des
Uriegs  auf  Wunsch  meines  Verlegers  erfolgte.
Banklehrbücher  zum  Unterricht  für  Ungestellte  sind  in  großer  Zahl
erschienen,  nirgendwo  aber  die  für  Bankleiter  wichtigen  Momente
zusammengefaßt  worden.  Die  Scheidung  zwischen  Theorie  und  Praxis
hat  sich  wohl  auf  keinem  anderen  Gebiet  der  Nationalökonomie  in
gleich  starkem  Maße  fühlbar  gemacht.  Die  ältere  Literatur  mit  ihrer
reichen  Fülle  von  bedeutsamen,  auch  für  die  Gegenwart  interessanten
Darstellungen  fand  wenig  Beachtung.  Ich  war  darum  bemüht,  in  mein
Buch  alles  auch  heute  noch  wertvolle  Material  aus  der  ökonomischen
Literatur,  besonders  die  Beratungen  der  zahlreichen  Geld-  und  Bankenqueten
  hineinzuwebsn.  Wieviel  nicht  ausrottbare  Irrtümer  sind  gerade ­
  in  der  Bankliteratur  durch  Mißverständnisse  entstanden,-  und  wieviele ­
  unrichtige  prinzipielle  Unsichten  haben  so  manche  Praktiker,  die  auf
ihre  wissenschaftliche  Unkenntnis  stolz  sind.
Im  Sinne  von  Philippovich  fasse  ich  die  Bankpolitik  als  Einwirkung ­
  der  Banken  auf  das  Wirtschaftsleben  auf.  Dadurch  unterscheidet
sich  meine  Arbeit  von  andern  Büchern  gleichen  Namens.
Meinem  Vater  danke  ich  innigst  für  die  mühsame  Arbeit  bei  der
Revision  der  Druckbogen.  Den  Herren  Notzke  und  vr.  Reiche  danke
ich  lebhaft  für  tatkräftige  Unterstützung  bei  Beschaffung  der  Literatur.
Abgesehen  von  kleinen  Einschaltungen  ist  auch  die  Darstellung  der
Politik  der  Banken  im  Nrieg  vor  Nriegsbeginn  geschrieben.  Ich  glaubte
keinen  Anlaß  zur  Aenderung  meiner  Ausführungen  zu  haben.
Die  weitverbreitete  Ansicht,  daß  das  Bankgeschäft  nach  Friedensschluß ­
  einen  gründlichen  Wandel  erfahren  wird,  vermag  ich  nicht  zu
teilen.  Der  Uri  eg  hat  für  das  Bankwesen  Ueberraschungen  nicht  gebracht. ­
  Die  vorbildliche  Haltung  dec  Reichsbank  hat  deutlich  gezeigt,
        <pb n="2" />
        VIII

Vorwort.

wie  klar  alle  Wirkungen  selbst  eines  Weltkriegs  vorhergesehen  und  bemeistert
  werden  konnten,  wohl  aber  wird  die  große  Zeit,  die  wir  jetzt
durchzuleben  das  Glück  haben,  unserem  Kontinent  die  Befreiung  von
der  zentralen  Stellung  Englands  in  der  Zinanzierung  des  Ueberseehandels
  schaffen,  Hamburg  und  Antwerpen  für  Mittel-  und  Osteuropa
an  die  Stelle  Londons  setzen  und  der  Markwährung,  wie  auch  das  Schicksal ­
  der  Kolonien  sei,  eine  unbestrittene  Geltung  in  allen  Erdteilen
sichern.
Brüssel,  Weihnachten  1914.

Zelix  Somarq.
        <pb n="3" />
        IX

Inhalt.
I.
Seite
1.  Der  Lankbegriff  1
2.  Einteilung  der  Banken  3
3.  Das  Ligenkapital  der  Banken  5
4.  Das  Derhältnis  zwischen  passiv-  und  Aktivgeschäften  14
5.  Die  „fremden  Gelder"  17
II.  Der  Geldmarkt.
6.  Die  Kredite  des  Geldmarkts  19
7.  Der  Nemburskredit  20
8.  Der  Betriebskredit  während  der  Produktion  23
9.  Der  Akzeptkredit  als  Betriebskredit  während  der  Produktionsdauer  .  26
10.  Der  Diskontkredit  29
11.  Die  Wirkungen  des  Betriebskredits  auf  die  Produktion  34
12.  Die  Lffektenkredite  35
13.  Die  Wirkung  der  Lffektenkredite  38
14.  Nachfrage  und  Angebot  auf  dem  Geldmarkt  39
15.  Die  Bestimmung  der  Zinssätze  des  Geldmarkts  43
16.  Die  Stellung  der  Kreditbanken  auf  dem  Geldmarkt  50
17.  Die  Stellung  der  Notenbanken  auf  dem  Geldmarkt  58
18.  Die  Einlösungspflicht  der  Notenbank  61
19.  Begrenzung  der  Notenausgabe  der  Notenbank,  historische  Entwicklung  63
20.  Die  Entstehung  der  Diskontpolitik  .  69
21.  Die  Begründung  und  Kritik  der  Diskontpolitik  71
22.  Die  Bewegungen  des  Geldmarkts  77
23.  Die  Bedeutung  der  Jahreszeit  für  den  Geldmarkt  81
24.  Die  Grundsätze  der  Diskontbestimmung,  Konstatierungrtheorie  und
Diskontpolitik  89
25.  Maßnahmen  zur  Herbeiführung  der  zeitlichen  Ausgleichung  zwischen
Zeitpunkten  günstiger  und  ungünstiger  Zahlungsbilanz  98
26.  Einwirkung  auf  Geschäfte,  welche  die  Zahlungsbilanz  beeinflussen  .  .  105
27.  Einschränkung  der  Goldansprüche  an  die  Notenbank  aus  dem  nationalen
Verkehr  108
        <pb n="4" />
        X

Inhalt.

Seite
28.  Das  Wirkungsgebiet  der  Diskontpolitik  in  der  Gegenwart  ....  118
29.  Die  Bestimmung  der  Bankrate  121
30.  Das  Verhältnis  der  Kreditbanken  zu  den  Notenbanken,  privat-  und
Banksatz  127
31.  Die  Wirksamkeit  der  Notenbanken  in  Krisen-  und  Kriegszeiten  .  .  135
32.  Die  wichtigsten  Bestimmungen  der  Notenbankgesetze.  Lin  internationaler ­
  vergleich  142
a)  Gründungszeit  und  Konzession.  —  b)  Verfassung  der  Bank.  —  c)  Sicherung ­
  der  Unabhängigkeit  gegenüber  dem  Staat.  —  d)  Aktienkapital  und
Neserven.  —  e)  Annahme  fremder  Gelder.  —  f)  Gewährung  von  Wechselkredit.
  —  g)  Lombardkredit.  —  h)  Effektenkaus.  —  i)  Anlagekredite.  —
k)  Diskontbestimmungen.  —  l)  Ankauf  ausländischer  Zahlungsmittel.  —
m)  Notend'eckung,  Notensteuer.  —  n)  Gewinnverteilung.  —  o)  Sonstige
Leistungen  an  den  Staat.
33.  Uebersicht  über  die  Bestimmungen  der  Notenbankgesetzgebung  ...  152
34.  Die  Struktur  der  führenden  Geldmärkte.  Der  Londoner  Geldmarkt  .  165
35.  Der  Berliner  Geldmarkt  173
36.  Der  pariser  Geldmarkt  177
37.  Der  New  Porter  Geldmarkt  178
38.  Der  Verkehr  zwischen  den  Geldmärkten  180
III.  Der  Kapitalmarkt.
39.  Die  Anlagen  des  Kapitalmarkts  183
40.  Die  Tätigkeit  der  Banken  auf  dem  Kapitalmarkr  185
41.  Der  chgpothekarkredit  187
42.  Der  Baukredit  198
43.  Der  Anlagekredit  199
44.  Die  Beschaffung  des  Ligenkapitals  207
45.  Der  nicht  organisierte  Kapitalmarkt  208
46.  Der  Effektenmarkt  211
47.  Nachfrage  und  Angebot  auf  dem  Effektenmarkt  212
48.  Zins  und  Rentabilität  214
49.  Der  Verkehr  zwischen  dem  nicht  organisierten  Kapital-  und  dem  Effektenmarkt ­
  217
50..  Der  Verkehr  zwischen  Geld-  und  Effektenmarkt  218
51.  Der  Verkehr  unter  den  Kapitalmärkten  221
52.  Die  Wirkungen  des  Verkehrs  unter  den  Kapitalmärkten  222
53.  Die  Stellung  der  Banken  auf  dem  organisierten  Kapitalmarkt  .  .  227
54.  Die  Finanzierung  228
55.  Das  Konfortialgeschäft  230
56.  Die  Emission  232
57.  Die  Funktionen  der  Börse  auf  dem  Kapitalmarkt  234
58.  Das  Bankenplacement  240
        <pb n="5" />
        Inhalt.

XI

Leite
59.  Die  Stellung  der  Banken  zur  Börse  242
60.  Die  Aufgaben  des  Bankenplacement  245
61.  Das  Verhältnis  zwischen  Lankenplacement  und  Börseplacement  .  248
62.  Die  Wirksamkeit  der  Lanken  auf  dem  Kapitalmarkt  251
63.  Die  Konjunkturpolitik  der  Banken  auf  dem  Kapitalmarkt  ....  257
IV.
64.  Die  Organisation  der  Banken  260
65.  Die  Konzentration  der  Kreditbanken  264
66.  Staatliche  Bankpolitik  278
Register  283
        <pb n="6" />
        1

1.  Der  Vankbegriff.
Oie  Geschichte  des  Bankwesens  reicht  mehrere  Jahrhunderte  zurück, ­
  der  Bankbegriff  ist  bei  allen  Nationen  eingebürgert  —  aber
merkwürdigerweise  ist  es  bisher  nicht  gelungen,  eine  Definition  des
Wesens  einer  Bank  zu  finden,  die  allgemein  befriedigen  könnte.  Nus
einer  Gegenüberstellung  gehen  die  großen  Schwierigkeiten,  mit  denen
hier  zu  kämpfen  ist,  am  deutlichsten  hervor:  Oie  neueste  deutsche  Rechtsprechung ­
  sieht  als  kennzeichnendes  Merkmal  des  Bankiers  den  Besuch
der  Börse  an  —  während  in  England  den  Banken  der  Zutritt  zur  Börse
verschlossen  ist.
wir  können  die  bisherigen  Begriffsbestimmungen  in  drei  Gruppen ­
  scheiden.
Oie  herrschende  englische  Auffassung  bezeichnet  jene  Institute
als  Banken,  welche  durch  Noten-  oder  Scheckemission  Geld  schaffen.
&amp;lt;!s  wird  dadurch  eine  strenge  Abgrenzung  gegen  andere  Organisationen ­
  gewonnen,'  aber  sie  widerspricht  dem  Sprachgebrauch:  die  Londoner ­
  koreign  banks,  die  das  Auslandskreditgeschäft  pflegen,  ebenso  die
saving  banks  (Sparkassen)  werden  dadurch  aus  dem  Bankbegriff  ausgeschaltet, ­
  obwohl  sie  den  Namen  bank  seit  ihrem  Bestehen  führen.
Selbst  das  wesen  der  Depositenbanken  allein  wird  durch  die  englische
Definition  nicht  erschöpft;  sie  mochte  für  die  Girobanken  früherer  Jahrhunderte ­
  gelten,  deren  Tätigkeit  im  Umschreiben  von  einem  Nonto  auf
ein  anderes  bestand,  für  dis  Banken  der  Gegenwart  ist  sie  nicht  zutreffend. ­
  —
Eine  andere  Ansicht  sieht  in  der  Nreditvermittlung  das  entscheidende ­
  Moment  des  Bankwesens:  in  der  Rreditgewährung  auf  Grund
von  ftemden  Nutteln  sehen  die  Vertreter  dieser  Anschauung  die  Haupttätigkeit ­
  der  Banken.  Der  verniittlungsbegriff  kann  aber  nicht  auf  das
wirken  der  Lanken  angewendet  werden:  wir  sprechen  von  vermitteln
im  G.schäftsbetrieb  eines  Sensals,  der  zwei  Personen,  die  die  Absicht
zum  Abschluß  eines  konkreten  Geschäftsabschlusses  hatten,  zusammenführt: ­
  ein  Spinner  kauft  durch  Vermittlung  des  Maklers  vom  Händler
Somar?,  Bankpolitik.  1
        <pb n="7" />
        2

1.  Der  Bankbegriff.

Baumwolle:  der  Spinner  hatte  die  Absicht,  Baumwolle  zu  kaufen,  der
Händler  sie  zu  verkaufen;  ganz  anderer  Art  ist  die  Tätigkeit  der  Bank:
Wenn  ein  Noteninstitut  einem  Industrieunternehmen  einen  Nredit  von
100  000  Mark  gewährt  und  die  Noten  in  die  Zirkulation  eingehen,  dann
hätte,  wenn  man  den  vermittlungsbegriff  anwendet,  jeder  Inhaber
einer  Note  von  50  Mark  dem  Unternehmen  diesen  Betrag  geliehen,
von  den  jeweiligen  Notenbesitzern  hätten  aber  in  Wirklichkeit  wohl  nur
sehr  wenige  die  Absicht  gehabt,  einem  Industrieunternehmen  Diskontkredit ­
  zu  geben;  das  Unternehmen  nimmt  zum  Beispiel  Nredit,  um
Arbeitslöhne  auszuzahlen  —  dann  würde  nach  dem  vermittlungsbegriff ­
  der  Arbeiter,  der  als  Wochenlohn  zwei  zwanzig  Mark-Noten
erhält,  die  Wechsel  des  Unternehmens  diskontiert  haben.  Ohne  die
Intervention  der  Bank  hätte  er  aber  sicher  nicht  daran  gedacht:  die
Bant  realisiert  somit  nicht  die  Absichten  der  beiden  Parteien  wie  der
Sensal,  sie  fragt  gar  nicht  nach  dem  Willen  der  Noteninhaber  und  Deponenten, ­
  sie  formt  das  einzelne  Geschäft  nach  ihrein  Willen.  Die  ältere
preußische  Landschaft,  die  dem  Besitzer  ihrer  Pfandbriefe  das  Exekutionsrecht ­
  auf  das  mit  seinem  Geld  beliehene  Gut  gewährte,  stellte
die  einzige  Bankform  dar,  in  der  zwischen  den  Gläubigern  und  den
Schuldnern  der  Bank  überhaupt  ein  Verhältnis  bestand;  im  Bankwesen
der  Gegenwart  kann  von  einem  Zusammenhang  zwischen  der  Absicht
des  Gläubigers  der  Bank  und  der  Art  des  gewährten  Kredits  nicht  die
Nede  sein.
Eine  Abart  der  Kreditvermittlungsansicht  ist  die  von  Liefmann
vertretene  Kreditsubstitutionslehre:  das  Wesen  der  Bank  besteht  danach ­
  in  der  Ersetzung  des  Kredits  des  Darlehenswerbers  durch  ihren
eigenen  Kredit.  Die  interessante  These  hält  aber  zwei  Einwänden
nicht  stand:  Kreditsubstitution  üben  nicht  bloß  die  Banken,  sondern  auch
die  broker,  überhaupt  jeder  Wechselindossant  —  und  dann  würde  dieser
Begriff  nur  die  Kreditgeschäfte  der  Lanken  einschließen,  die  übrigen,
zum  Beispiel  den  für  die  englischen  Depositenbanken  und  die  Sparbanken ­
  so  wichtigen  Effektenkauf  nicht  umfassen.  —
Aus  der  Kritif  des  Kreditvermittlungsbegriffs  heraus  kamMacleod
zum  Ergebnis,  daß  das  Wesen  der  Banken  im  Schaffen  von  Kredit
bestehe.  Aber  auch  dies  ist  nicht  zutreffend:  man  mühte  demzufolge
die  Ausgabe  ungedeckter  Noten  zum  Bankgeschäkt  rechnen,  nicht  aber
die  Ausgabe  metallisch  gedeckter  Noten,  weil  dabei  eine  Kreditschajfung
nicht  stattfindet;  ein  Institut,  das  seine  Noten  zu  80%  gedeckt  hat,
würde  nur  mit  20%  seiner  Tätigkeit  Bankgeschäft  treiben  —  obwohl
gedeckte  und  ungedeckte  Noten  in  gleicher  Weise  verwendet  werden.
        <pb n="8" />
        1

2.  Einteilung  der  Banken.  3
sehnliche  Unterscheidungen  müßte  man  bei  den  Depositenbanken
treffen;  das  würde  zu  willkürlichen,  mit  der  Wirklichkeit  nicht  übereinstimmenden ­
  Schlüssen  führen.
Oie  angeführten  Begriffsbestimmungen  gehen  von  bestimmten
Funktionen  der  Banken  aus,  und  da  sie  eine  einzelne  Wirkung  herausgreifen, ­
  sind  sie  unvollständig  und  willkürlich.  Ich  würde  nicht  eine
Funktion  zugrundelegen,  sondern  die  Fragestellung  dahin  konzentrieren:
Auf  welche  weise  schaffen  die  Banken  Geld,  worin  die  englische,  oder
Kredit,  worin  die  Macleodsche  These  ihr  wesen  erblickt,  wie  erhalten
sie  die  Ukittel  zu  ihrer  Tätigkeit?  Oie  Antwort  lautet:  Durch  Uebernahme ­
  von  Schuldverpflichtungen.  Oie  Ausgabe  von  Noten,  die  Buchgutschrift,
  Annahme  von  Spareinlagen,  Ausgabe  von  Akzepten,  Emission ­
  von  Pfandbriefen  stellen  in  verschiedenen  Formen  Verpflichtungen ­
  der  Banken  dar.  von  der  Schuldaufnahme  jedoch,  die  jeder
andere  Kaufmann  eingeht,  unterscheidet  sich  jene  der  Banken  durch
ein  wichtiges  Moment:  Oie  Schuldaufnahme  ist  Beruf  der  Banken.
Der  Brauer,  der  Lederhändler,  der  Reeder  nehmen  auch  Schulden
auf,  aber  ihr  Beruf  liegt  im  Bierbrauen,  Lederhandel,  in  der  Schifffahrt; ­
  für  die  Lank  dagegen  ist  die  Schuldaufnahme  berufsbestimmend.
Dem  entspricht  auch  der  Sprachgebrauch:  Eine  Notenbank  ist  eine
Bank,  die  Noten  ausgibt,  eine  Oepositenbank  jene,  welche  Oepositen
annimmt,  eine  Sparbank  jene,  welche  Spareinlagen  an  sich  zieht,  was
sie  alle  mit  den  ihnen  so  zuströmenden  Mitteln  beginnen,  das  bestimmt
innerhalb  der  Grenzen  von  Gesetz  und  Statut  die  kaufmännische  Erwägung; ­
  wir  sehen  sie  als  Banken  an,  gleichgiltig  ob  sie  ihre  Mittel
im  Betriebskredit,  im  Anlagekredit  oder  im  Effektenkauf  verwenden.
Nicht  die  Aktivseite  der  Bilanz  entscheidet  —  diese  ist  verschieden  nach
der  Organisation  und  nationalen  Tradition  der  einzelnen  Institute  —,
sondern  die  Passivseite.
Ich  möchte  demnach  als  Banken  jene  Institute  bezeichnen,  deren
Beruf  es  ist  Kredit  zu  nehmen.
2.  Einteilung  der  Banken.
Da  wir  die  Banken  als  Institute  bezeichnet  haben,  welche  Kredit
nehmen,  ergibt  sich  die  Einteilung  aus  der  Art  der  Schuldverpflichtungen. ­
  vor  allem  unterscheidet  sich  die  einlösbare  Note  von  allen
übrigen  Verpflichtungen  dadurch,  das;  sie  eine  Obligation  auf  Metallzahlung, ­
  alle  andern  (auch  die  Oepositen  der  Notenbanken)  eine  Obligation ­
  auf  Währungsgeld  darstellen.  Vas  gibt  den  Notenbanken  einen
von  den  andern  Banken  durchaus  verschiedenen  Charakter.
        <pb n="9" />
        4

2.  Einteilung  der  Banken.

Bei  den  übrigen  Banken  ist  die  Zeitdauer  entscheidend,  während
welcher  die  Verpflichtungen  zu  laufen  haben.  Scharf  heben  sich  hier
die  Pfandbriefinstitute  heraus,  die  für  eine  vertragsmäßig  besümmte
Reihe  von  Jahrzehnten  ihre  Betriebsmittel  erholten.  Den  direkten
Gegensatz  zu  den  Pfandbriefen  bilden  die  gewöhnlich  als  Rontokorrentkreditoren
  bezeichneten  Rassengelder  der  Privatwirtschaften,  die  täglich
abgehoben  werden  können,-  aber  auch  bei  den  übrigen  als  Einlagen
oder  Depositen  bezeichneten  Mitteln  ist  entweder  Belassung  auf  kurze
Vertragsfrist  (nur  ausnahmsweise  über  ein  Jahr)  oder  jederzeitige
Abhebung  bedungen.  Bei  den  Rreditbanken  überwiegen  mehr  die
Rreditoren,  bei  den  Sparkassen  und  Genossenschaften  die  Sparkapitalien, ­
  doch  ist  der  Unterschied  nicht  scharf  zu  ziehen:  bei  manchen  großen
Kreditbanken  sind  die  Einlagen  stabiler  als  bei  Sparkassen.  Der  Unterschied ­
  zwischen  diesen  drei  Bankgruppen,  denen  auch  die  amerikanischen
Trust  Companies  beizuzählen  sind,  liegt  in  der  äußeren  Organisation.
Mit  langfristigen  Einlagen  arbeiten  die  Finanzbanken,  die  vornehmlich ­
  in  Amerika,  aber  auch  in  London,  Paris,  Brüssel,  Zürich  und
Wien  vertreten  sind,-  ihnen  stehen  die  Ueberschüsse  der  nahestehenden
Unternehmungen  zur  Verfügung,  deren  Fälligkeit  zu  übersehen  ist;
im  Verhältnis  zum  gesamten  Geschäftsbetrieb  spielt  das  Eigenkapital
eine  bedeutende  Rolle.
Zn  noch  gesicherterer  Position  sind  die  Lebensversicherungsgesellschaften, ­
  die  man  allerdings  nur  ihrer  finanziellen  Organisation  nach
zu  den  Banken  rechnen  kann.  Bei  ihren  Einlagen  ist  zwar  ein  bestimmter ­
  Rückzahlungstermin  nur  in  der  Minderzahl  der  Fälle  gegeben,  aber
die  Auszahlungshöhe  läßt  sich  mit  einiger  Genauigkeit  abschätzen.  Zudem ­
  besitzt  die  Versicherungsgesellschaft,  vom  Bankstandpunkt  aus  betrachtet, ­
  die  besondere  Eigentümlichkeit  der  fortgesetzten  Einlagen-(beziehungsweise
  Prämieneinzahlungchpflicht.
U)ir  unterscheiden  demnach:
1.  Die  Notenbanken,  welche  sich  die  Mittel  durch  Notenausgabe
beschaffen  (regulär  mit  Depositengeschäft  verbunden).
2.  Depositenbanken,  welche  sich  die  Mittel  durch  täglich  oder
kurzfristig  kündbare  Einlagen  beschaffen-  nach  äußerer  Organisation
und  Tradition  der  Geschäftsart  geschieden  in  Kreditbanken,  Sparbanken,
Genossenschaften.
3  Die  Finanzbanken,  welche  sich  neben  ihrem  Eigenkapital  die
Mittel  durch  die  in  ihrer  Fälligkeit  zu  übersehenden  und  regulierenden
Gelder  ihnen  nahestehender  Unternehmungen  beschaffen.
4.  Die  Versicherungsgesellschaften,  welche  für  eine  mit  an»
        <pb n="10" />
        ['3.  Tas  Eigenkapital  der  Banken.  5
nähernder  Genauigkeit  abzuschätzende  Zrist  regelmäßige  (langfristige)
Einlagen  und
5.  Die  Pfandbriefinstitute,  welche  vertraglich  Rapitalien  für
festbestimmte,  jahrzehntelange  Dauer  erhalten.
3.  Vas  Ligenkapital  der  Banken.
Oie  Banken  beschaffen  sich  die  zum  Geschäftsbetrieb  erforderlichen
Mittel  durch  Eingehen  von  Schuldverpflichtungen  in  den  verschiedenen
Zormen.  Eigenkapital  ist  nicht  begriffsnotwendig,  findet  sich  aber  bei
fast  allen  Banken.  Es  dient  folgenden  Zwecken:
1.  Oer  Schaffung  von  vertrauen,  welches  erforderlich  ist,  um
dem  Institut  den  nötigen  Rredit  zu  sichern.  Garantie  von  öffentlichen
Rörperschaften,  staatlicher  Zwang  bei  der  Notenannahme  oder  selbst
vertrauen  des  Publikums  zu  den  Gründern  des  Instituts  vermögen
das  Eigenkapital  zu  ersetzen.
2.  Oer  Deckung  von  Verlusten  im  Geschäftsbetrieb.
3.  Oer  Erhöhung  der  Sicherheit  der  Disposition  durch  Zuführung
von  Rapitalien,  welche  der  Bank  nicht  entzogen  werden  können.
4.  Der  Ermöglichung  von  Geschäften,  welche  Rapitalfestlegung
zur  §olge  haben.
Die  erste  Aufgabe  kann  nur  durch  einen  Gründungsfonds  bei
nicht  öffentlich-rechtlichen  Instituten  durch  Aktienkapital,  die  andern
auch  durch  Bildung  und  Dotierung  von  Reservefonds  aus  den  laufenden ­
  Gewinnen  erfüllt  werden.  Die  Bedeutung  des  eigenen  Rapitals
ist  bei  den  einzelnen  Arten  der  Banken  sehr  verschieden.
Das  Eigenkapital  der  Notenbanken.  In  einem  Staat
mit  geordneter  Zinanzwirtschaft  gewinnt  eine  Zentralnotenbank  allein
durch  den  Besitz  des  Notenmonopols  alles  vertrauen,  dessen  sie  zu
ihrem  Geschäftsbetrieb  bedarf.  Oie  neue  schweizer  Nationalbank  oder  die
Notenbanken  in  den  vereinigten  Staaten  hätten  um  des  Vertrauenserwerbs ­
  willen  Rapital  nicht  gebraucht:  wenn  es  nur  Noten  einer  einzigen ­
  Bank  gibt,  wenn  die  staatliche  Autorität  hinter  der  Bank  steht,
nimmt  das  Publikum  die  Noten  an,  ohne  Rücksicht  auf  die  höhe  des
Eiaenkapitals.  Eine  Unterbilan;  kommt  bei  den  Zentralbanken  der
Gegenwart  nicht  mehr  vor:  Oie  Bank  von  England  hat  seit  Beginn
des  18.  Jahrhunderts,  die  anderen  großen  Notenbanken  seit  ihrem
Bestehen  nie  eine  Verlustbilanz  aufzuweisen  und  selbst  bei  schweren
Ratastrophen  der  Volkswirtschaft  haben  die  Verluste  nur  eine  Quote
des  Iahresgervinns  betragen,  zum  Beispiel  bei  der  Bank  von  §rank-
        <pb n="11" />
        6

3.  Das  Eigenkapital  der  Banken.

reich  in  den  Jahren  1870  und  1871.  Line  Ausnahme  mögen  langdauernde ­
  Kriege,  verbunden  mit  feindlicher  Invasion,  bedeuten:  in
den  Napoleonkriegen  hat  die  Bank  von  England  jährlich  mit  Gewinn,
die  damals  allerdings  sehr  schwache  preußische  Bank  dagegen  mit  erheblichen ­
  Verlusten  abgeschlossen.
Oie  Sicherheit  des  Geschäftsbetriebs,  wird  durch  die  Art  der  Anlagen ­
  besser  gewährleistet  als  durch  Besitz  von-Eigenkapital,-  immobile
Anlagen  werden  von  den  größeren  Notenbanken  mit  Ausnahme  der
russischen  Staatsbank  nicht  vorgenommen.  Nur  für  eine  Investition,
die  in  neuerer  Zeit  infolge  der  starken  Filialbildung  bei  den  kontinentalen ­
  Notenbanken  immer  stärkere  Ausdehnung  gewinnt,  ist  Ligenkapital ­
  erforderlich:  für  die  Bankgebäude.  Bei  der  Reichsbank  und
der  Bank  von  Frankreich  beträgt  dieses  Konto  über  ein  viertel  des
Aktienkapitals.
Für  den  Geschäftsbetrieb  selbst  ist  Eigenkapital  nicht  erforderlich:  die
Bank  von  England  zum  Beispiel  hat  ihr  Aktienkapital  dem  englischen
Staat  geliehen  und  hierfür  unverkäuflichen  Schuldstock  erbalten;  Noten
und  Depositen  genügen  zur  Beschaffung  der  Betriebsmittel  vollständig.
Es  mochte  in  den  ersten  Zeiten  der  Notenbanken  ratsam  erscheinen,
des  Vertrauensmoments  wegen  mit  großem  Kapital  zu  beginnen:
heute  aber,  wo  die  Institute  tief  eingewurzelt  sind,  wird  die  Note  der
Bank  von  Frankreich,  der  Reich-bank,  der  Gesterreichisch-Ungarischen
Bank  in  blindem  vertrauen  genommen,  ohne  daß  die  Mehrzahl  der
Inhaber  auch  nur  die  höhe  des  Kapitals  der  Notenbank  kennen.  Da
nun  die  Aufgaben  des  Eigenkapitals  bis  auf  wenige  Reste  entfallen
sind  und  dieses  in  seiner  bei  den  großen  Zentralbanken  sehr  beträchtlichen ­
  höhe  eine  genügende  Gewähr  selbst  gegen  den  Eintritt  katastrophaler ­
  Verluste  bietet,  haben  die  Zentralnotenbanken,  von  einzelnen ­
  Fusionsfällen  abgesehen,  ihr  Kapital  nur  ausnahmsweise  erhöht.
Oie  Bank  von  Frankreich  hat  heute  das  gleiche  Kapital  wie  1857:  die
Bank  von  England  hat  ihr  Kapital  seit  1816  nicht  mehr  verändert
und  unterläßt  auch  Reserverückstellungen.  Das  Aktienkapital  der  Bank
von  England,  das  1722  mit  9  Millionen  Pfund  eine  für  jene  Lage
ungeheure  Summe  dargestellt  hatte  und  noch  1816  mit  14.553  Millionen ­
  Pfund  ungewöhnlich  groß  erschienen  war,  ist  heute  geringer  als
das  allerdings  zum  Teil  nicht  eingezahlte  Kapital  mehrerer  großer
englischer  Depositenbanken.  In  Deutschland  verfügen  die  Deutsche
Bank,  viskontogesellschaft  und  Dresdener  Bank,  in  Frankreich  der
Credit  Lyonnais,  die  Soci6t6  generale  und  das  Comptoir  d’Eacompte
über  ein  größeres  Ligenkapital  als  die  Notenbank.
        <pb n="12" />
        3.  Das  Ligenkapital  der  Banken.

7

Die  Zurückhaltung  gegenüber  der  Heranziehung  neuen  Ligenkapitals ­
  hat  zu  drei  verschiedenen  Zeiten  und  von  verschiedenen  Gesichtspunkten ­
  aus  scharfe  Kritik  erfahren.
Zn  Frankreich  forderte  eine  starke  Partei  nach  der  Krise  von  1863
Erhöhung  des  Aktienkapitals  der  Bank  von  Frankreich,  um  dadurch
die  Mittel  zu  erweiterter  Diskontierung  zu  gewinnen-  die  Vertreter
der  Bank  erwiderten  darauf  mit  Recht,  daß  die  Grenze  für  die  wechfeldisk
  mtierung  durch  Besitz  von  Ligenkapital  nicht  weit  hinausgeschoben ­
  werden  könnte;  die  Erhöhung  mag  zuzüglich  des  Agio  30  bis
40  Millionen  Francs  betragen—Mehrdiskontierungen  innerhalb  dieser
Grenzen  würden  aber  bei  starker  Konjunktur  nicht  viel  nützen,  es  handle
sich  vor  allem  darum,  die  Möglichkeit  erhöhter  Notenemission  zu  schaffen.
Gleichfalls  nach  einer  Periode  sehr  teuren  Geldes  wurde  in  der
deutschen  Bankenquete  von  1909  die  Frage  der  Rapitalserhöhung
der  Notenbank  zur  Diskussion  gestellt,-  die  Befürworter  dieser  Maßnahme
gingen  von  zwei  verschiedenen  Argumenten  aus:  Die  einen  wollten
der  Reichsbonk  erhöhte  Mittel  für  jene  Geschäftszweige  geben,  die
nicht  Notendeckungsgrundlage  bilden.  Da  die  Reichsbank  nur  auf
Basis  von  Ivechselkrediten  Noten  ausgeben  darf,  sollte  das  Rapital
vergrößert  werden,  um  mehr  Raum  für  Lombarddarlehen  und  Landwirtschaftswechsel ­
  zu  schaffen,  welche  nach  der  Laufzeit  von  drei  Monaten ­
  prolongiert  werden  müssen;  aber  an  Mitteln  für  diese  Anlagen
(von  den  Prolongationswechseln  abgesehen,  die  in  das  Portefeuille  der
Notenbank  nicht  gehören)  hat  es  der  Reichsbank  nie  gefehlt,  das  Dspofitengeschäft
  liefert  sie  in  genügendem  Maß.  von  anderer  Seite  wurde
Rapitalerhöhung  zur  Stärkung  des  Goldbestandes  verlangt.  Aber  dieses
Ziel  läßt  sich  einfacher  und  billiger  als  durch  Rapitalerhöhung  durch
Heranziehung  von  Depositen  erreichen;  aus  dividendenberechtigtem
Aktienkapital  eine  zinslose  Goldreserve  zu  schaffen,  läßt  sich  nur  dann
rechtfertigen,  wenn  man  dieses  Ziel  in  keiner  andern  weise  erreichen
kann.
Zn  England  steuert  eine  unter  den  Bankpraktikern  der  dity  sehr
stark  vertretene  Partei  in  ähnliche  Richtung:  sie  verlangt,  daß  der
Staat  seine  Schuld  an  die  Lank  von  England  zurückzahlt,  damit  diese
mit  dem  freigewordenen  Aktienkapital  ihre  Goldreserve  stärken  könnte;
hier  handelt  es  sich  im  Gegensatz  zu  den  französischen  und  deutschen
Vorschlägen  um  eine  hohe  Summe,  rund  11  Millionen  Pfund:  aber
auch  da  ergibt  sich  die  Frage,  wer  den  sehr  beträchtlichen  Zinsausfall
tragen  solle,  und  da  sich  bisher  niemand  dazu  verstehen  wollte,  ist  die
Anregung  über  das  Diskussionsstadium  nicht  hinausgekommen.
        <pb n="13" />
        8

3.  Das  Ligenkapital  der  Banken.

Infolge  des  Unterlassens  von  Rapitalerhöhungen  baut  sich  somit:
aus  einem  gleichbleibenden  Aktienkapital  ein  immer  größeres  Geschäft
auf,-  bei  der  Bank  von  England  sind  seit  ihrer  letzten  Rapitalerhohung
im  Jahre  1816  die  Verpflichtungen  von  38  aus  85.2  Millionen  £
(23.  Iuli  1914)  gestiegen  und  der  Prozentsatz  des  Ligenkapitals  zu
den  Verpflichtungen  ist  von  4.8  auf  2%  gesunken;  bei  der  Bank
von  Zrankreich  ist  die  Summe  der  Verpflichtungen  von  1857  bis  Mitte
1914  bei  gleichem  Rapital  von  862  auf  7288  Millionen  kos.  gestiegen,,
der  Anteil  des  Ligenkapitals  von  21  auf  3.1  %  gesunken.  Bei  der  Reichsbank ­
  hat  sich  seit  der  letzten  Rapltalserhöhung  von  1904  die  Summe
der  Verpflichtungen  von  1823  auf  2835  Millionen  Mark  (23.  Juli  1914)*
erhöht,  der  Anteil  des  Ligenkapitals  sank  von  13  aus  8.6%.  An  Tagen
starker  Inanspruchnahme  und  in  Rriegszeiten  wird  das  Verhältnis  noch
ungünstiger.  Vurch  die  Entwicklung  eines  immer  größeren  Geschäfts  bei
stehendem'Aktienkapital  ist  den  Notenbanken  ungeachtet  der  wachsenden
Ansprüche  der  Staaten  auch  in  vepressionsjahren  ein  starker  Nutzen  gesichert ­
  und  der  in  vergangenen  Jahrzehnten  oft  und  von  ernster  Seite
gegen  manche  Bank  erhobene  Vorwurf  der  Gewinnpolitik  zugunsten  der
Aktionäre  und  auf  Rosten  der  Volkswirtschaft  —  der  unter  anderem
auch  zur  Einführung  der  Notensteuer  in  Deutschland  und  Oesterreich
und  zur  Entziehung  des  Zinsennutzens  über  6%  in  Zrankreich  Veranlassung ­
  gegeben  hat—ist  in  der  Gegenwart  verstummt.  Die  Notenbanken ­
  brauchen  nicht  Vorbereitungen  für  Rapitalerhöhungen  zu  treffen,
der  Markt  ihrer  Aktien  bewegt  sich  regulär,  da  kein  neues  Material  hinzukommt ­
  und  sie  zahlen  darum  auch  nicht  wie  die  Rreditbanken  eine
gleichmäßige  Dividende  aus.  So  ergibt  sich  die  in  mancher  Hinsicht  merkwürdige ­
  Erscheinung,  daß  die  Dividenden  der  in  mehreren  Staaten  alsmündelsicher
  erklärten  Notenbankaktien  weit  stärker  schwanken  als  jene
der  anderen  Bankaktien.
2.  Das  Eigenkapital  der  Rreditbanken.  Die  Aufgaben  des
Eigenkapitals  treten  am  deutlichsten  unter  allen  Bankgruppen  bei  den
Rreditbanken  in  Erscheinung.  Die  höhe  des  Aktienkapitals  bat  für  die
Anziehungskraft  auf  die  Einleger  große  Bedeutung:  der  Inhaber  einer
Note  steht  mit  der  Notenbank  in  keiner  Beziehung,  er  nimmt  die  Note
im  vertrauen  auf  ihren  verkehrswert.  Die  Rreditbanken  dagegen  stehen
mit  den  Deponenten  in  direkter  Beziehung  und  viele  von  diesen  achten
auf  die  Bilanz  oder  zumindest  auf  die  höhe  des  Aktienkapitals.  Auch  die
Verlustdeckungsausgabe  kann  bei  Rreditbanken  in  tatsächliche  Erscheinung ­
  treten,  da  sich  ihre  Tätigkeit  nicht  auf  schematische,  sichere  Geschäfte ­
  beschränkt.  Bei  den  Zusammenbrüchen  der  Litg  of  Glasgow
        <pb n="14" />
        3.  Das  Ligenkapital  der  Banken.

9

Bank  1866,  des  Comptoir  d’Escompte  1889,  der  Leipziger  Bank  1901
und  der  Niederdeutschen  Bank  1910,  um  nur  größere  Zölle  zu  nennen,
ist  das  Kapital  verloren  gegangen,  ja  es  hat  teilweise  zur  Verlustdeckung ­
  nicht  ausgereicht.  Oie  dritte  Ausgabe,  die  Sicherung  des  Geschäftsbetriebs ­
  durch  Gewinnung  nicht  rückziehbarsn  Kapitals  hat
für  die  Kreditbanken  umso  stärkeren  Wert,  je  kurzfälliger  die  ihnen
anvertrauten  fremden  Gelder  sind.  Wenn  eine  Bank  100  Millionen
Verpflichtungen  und  20  Millionen  Eigenkapital  besitzt  und  diesen  120
Millionen  Anlagen  gegenüberstehen,  so  kann  sie  bei  Abhebung  von
Einlagen  auch  die  mit  Eigenkapital  gewährten  Kredite  realisieren.
Sie  hat  eine  größere  Auswahl  unter  den  Anlagen  zur  Verfügung.
Oie  vierte  Aufgabe  des  Eigenkapitals,  die  Ermöglichung  von  §estlegungen,
  steht  mit  der  dritten  in  einem  gewissen  Widerspruch,-  aus
dem  Kreditgeschäft  heraus  ergibt  sich  namentlich  in  Reichen,  in  denen
der  Investitionsbedarf  über  die  Zunahme  des  Sparkapitals  zeitweilig
hinausgeht,  die  Notwendigkeit  der  Gewährung  von  Anlagekapital
in  Kreditform,-  hiezu  treten  bei  den  kontinentalen  Kredit-  und  generell
bei  den  Zinanzbanken  die  Erfordernisse  des  Konsortialgeschäfts,  welches
in  einer  großen  Zahl  von  Zöllen  die  vurchhaltung  von  Wertpapieren
durch  längeren  Zeitraum  verlangt.  Oie  dadurch  verursachten  Zmmobilisationen
  machen  vornehmlich  für  die  mitteleuropäischen  Kreditbanken
den  Besitz  eines  relativ  großen  Aktienkapitals,  das  im  Geschäft  mitarbeitet, ­
  zur  Notwendigkeit.  Bei  den  englischen  Oepositenbanken  dagegen, ­
  die  Zestlegungen  nur  ausnahmsweise  vornehmen,  dient  das
Eigenkapital  vornehmlich  den  beiden  ersten  Aufgaben,  der  vertrauenswerbung
  und  eventuellen  Verlustdeckung,-  es  ist  darum  nur  zum
kleineren  Teil  eingezahlt  rmd  nicht  in:  Kreditgeschäft,  sondern  in  Effekten ­
  angelegt.
Ebenso  wie  bei  den  Notenbanken,  wenn  auch  nicht  in  gleich  starkem
Maß,  vermindert  sich  bei  den  Kreditbanken  die  Bedeutung  des  Eigenkapitals, ­
  je  länger  sie  bestehen,  haben  sie  eine  Generation  hindurch
erfolgreich  gewirkt,  so  ist  ihr  Name  bekannt  und  der  Kredit  auch  ohne
Rücksicht  auf  die  Höhe  des  Aktienkapitals  gegründet;  bei  einem  eingebürgerten ­
  großen  Geschäft  sind  Verluste  leichter  zu  vermeiden,-  die
Einlagen  lassen  sich  übersehen,  die  Anlagen  bei  jahrzehntelanger  Erfahrung ­
  genügend  liquide  gestalten;  nur  bei  Banken,  deren  Geschäftsbetrieb ­
  starke  Investitionen  erfordert,  ist  eine  weitere  Steigerung  des
Aktienkapitals  mit  Zunahme  des  Geschäftes  notwendig.
Entsprechend  diesen  Momenten  sinkt  ungeachtet  starker  Reservedotierung ­
  der  Anteil  des  Eigenkapitals  an  dem  gesamten  werbenden
        <pb n="15" />
        10

3.  Das  Eigenkapital  der  Banken.

Kapital  ununterbrochen.  Oer  erste  Direktor  der  London  and  kvestminster
  Bank,  Gilbart,  hatte  noch  um  die  Mitte  des  vorigen  Jahrhunderts ­
  das  notwendige  Eigenkapital  einer  Kreditbank  auf  ein  Drittel
der  Betriebsmittel  beziffert;  es  gibt  heute  keine  englische  Bank,  bei
der  diese  Relation  auch  nur  annähernd  erreicht  würde.  Oer  folgende
vergleich  zeigt,  wie  sehr  sich  auch  in  den  beiden  letzten  Jahrzehnten
bei  den  englischen  Kreditbanken  das  Verhältnis  zuungunsten  des  Eigenkapitals ­
  geändert  hat,'  es  hatten  die  Londoner  Kreditbanken
1893  47.5  Millionen  Pfund  Eigenkapital  und  266.5  Millionen  Pfund
fremde  Mittel,
1912  79  Millionen  Pfund  Eigenkapital  und  741  Millionen  Pfund
fremde  Mittel
Das  Eigenkapital  betrug  demnach  1895  15.1  %  der  Bilanzsumme,
1912  9.6%  der  Bilanzsumme.
Eines  der  führenden  Institute,  Llogdsbank,  hatte  zu  Ende  1912
bei  einer  Bilanzsumme  von  104.8  Millionen  Pfund  ein  eingezahltes
Aktienkapital  von  4.2,  eine  Reserve  von  2.9  Millionen-  das  Eigenkapital
  betrug  6%,  das  Aktienkapital  4%  der  Bilanzsumme.  Freilich
steht  ihr  das  Recht  zu  nicht  weniger  als  22  Millionen  Pfund  Aktienkapital ­
  einzuberufen,  aber  selbst  die  Einforderung  eines  Drittels  diese:
Summe  würde  den  schwersten  Kursrückgang  der  Aktien  Hervorrufen,
da  die  bisher  bezahlte  Dividende  auf  ein  Drittel  zusammenschrumpfen
würde.
Auch  in  den  andern  Reichen  zeigte  sich  die  gleiche  Erscheinungin
  den  vereinigten  Staaten  betrug  das  Eigenkapital  in  Prozenten
der  Verbindlichkeiten  bei  den
Rational-(Roten-  und  Kredit-)banken  1890  39%  1913  15.7%
bei  den  5taaten-(Kredit-)banken  „  38%  „  13.5%
Bei  den  fünf  großen  französischen  Kreditbanken  war  das  Eigenkapital ­
  zu  Ende  1912  nur  14.6%  der  Verbindlichkeiten.  Bei  den  deutschen ­
  Banken  ist,  entsprechend  der  starken  Betätigung  im  Anlagekreditund
  Konsortialgeschäft,  die  Relation  des  Eigenkapitals  zu  der  Bilanzsumme ­
  ungleich  größer  (zu  Ende  1912  bei  den  Berliner  Banken  30%,
den  Provinzbanken  mit  über  10  Millionen  Kapital  sogar  37%),  aber
auch  hier  zeigt  sich,  wenn  auch  in  weit  schwächerem  Maß,  dieselbe  Tendenz: ­
  so  hat  zum  Beispiel  die  Deutsche  Lank  von  1909—1912  ihre
Bilanzsumme  von  1892  aus  2255  Millionen  Mark,  um  40%,  gesteigert,
ohne  ihr  Kapital  zu  verändern.  Und  nach  den  Feststellungen  Bosenicks
hatte  im  Durchschnitt  der  Jahre  1870—75  jene  Berliner  Bank,  die  das
geringste  Eigenkapital  im  Verhältnis  zur  Bilanzsumme  hatte,  noch
        <pb n="16" />
        3.  Das  Ligenkapital  der  Bansen.

11

eine  günstigere  Relation  als  jene  Ban!,  bei  der  in  der  Zeit  von  1905—10
das  Eigsnkapitcck  unter  allen  Berliner  Instituten  die  höchste  Ouote  der
Bilanzsumme  erreichte.
Das  Maß  der  Herabsetzung  der  Bedeutung  des  Ligenkapitals
ist  in  den  einzelnen  Reichen  je  nach  der  Geschäftspolitik  den  Rreditbanken
  verschieden,  die  Tendenz  ist  überall  gleich.  Bei  dem  immer
stärkeren  Zurücktreten  der  Aufgaben  des  Eigenkapitals  ist  es  begreiflich,
daß  die  Banken  die  teuerste  Korm  der  Kapitalbeschaffung,  die  Erhöhung ­
  des  Aktienkapitals,  nur  mit  großem  Widerstreben  rvählsn.  Oie
Aktien  der  deutschen  größeren  Banken  tragen  selbst  in  günstigen  Zeiten
zum  Rurswert  zwischen  5  und  5y 2 %;  neue  Aktien  müssen  zu  niedrigerem ­
  Rurs  ausgegeben  werden,  kosten  daher  5  %—5%%;  dazu  kommen ­
  infolge  der  Steigerung  des  absoluten  Betrags  der  Dividende
erhöhte  Steuern  und  Tantiemen,-  auf  das  neue  Aktienkapital  muß
daher  im  günstigsten  Kall  ca.  6y 2 %  dauernd  reinverdient  werden,
ein  Zinssatz,  der  für  Einlagen  auch  in  den  ungünstigsten  Ronjunkturmomenten
  nicht  entrichtet  zu  werden  braucht.
Das  Zurückbleiben  des  Eigenkapitals  bei  den  Rreditbanken  und
das  Aufbauen  eines  immer  größeren  Geschäftes  hat,  wenn  der  Ausgabenkoeffizient ­
  nicht  zunimmt,  entweder  ein  Emporsteigen  der  Dividende ­
  oder  eine  Verbilligung  der  Banileistungen  zur  Folge;  der  erste
Kall  pflegt  bei  Ronditionsvereinbarungen  (England),  der  zweite  bei
freier  Konkurrenz  (bisher  Deutschland)  einzutreten.  Es  ist  ferner  dadurch ­
  eine  Schranke  weggefallen,  die  sich  noch  vor  wenigen  Jahrzehnten ­
  die  Kreditbanken  selbst  gestellt  hatten:  sie  ließen  das  Geschäft
nicht  zu  sehr  anwachsen,  wenn  sie  keine  Möglichkeit  sahen  neue  Aktien
zu  plazieren,  heute  geht  man  über  dieses  Bedenken  leichter  hinweg
—  ob  nicht  zu  leicht,  das  mag  erst  eine  große  Krise  erweisen.
8.  Ungleich  den  Rreditbanken  haben  die  Sparkassen  von  ihrer
Gründung  an  entweder  ohne  oder  mit  geringem  Eigenkapital  gearbeitet.
Das  Vertrauen  kam  ihnen  von  Anfang  an  entgegen,  infolge  staatlicher
Organisation  wie  bei  den  Postsparkassen,  den  französischen  und  englischen ­
  Instituten,  städtischer  Garantie  wie  meist  in  Deutschland  oder
des  Ansehens  der  Gründer  wie  bei  den  freien  Sparkassen  in  Oesterreich,
Italien  und  der  Union.  Verluste  sind  bei  der  schematischen  Art  des
Geschäftsbetriebs  begrenzt,  werden  überdies  von  öffentlichrechtlichen
Körperschaften  getragen,  wo  ein  Garantieverhältnis  besteht.  Die
Sicherung  der  Geschäftsdisposition  ist  durch  das  reguläre  Ueberwiegen
langfristiger  Einlagen  gewährleistet.
Aus  der  historischen  Entstehung  als  kleine  Volksinstitute  ist  die
        <pb n="17" />
        12

3.  Das  Eigenkapital  der  Banken.

Vernachlässigung  des  Ligenkapitals  bei  den  Sparkassen  zu  erklären
aber  bei  der  heutigen  Größe  dieser  Anstalten  ist  die  Jortsetzung  der
bisherigen  Politik  nicht  ohne  Gefahr.  In  Mitteleuropa  und  in  den
vereinigten  Staaten  haben  die  Sparkassen  einen  sehr  großen  Teil  ihrer
Einlagen  in  langfristigen  Hypotheken  investiert,  die  bei  größeren  Einlagenabhebungen
  nicht  realisiert  werden  können,  und  die  sehr  beträchtlichen ­
  Rentenanlagen  haben  den  selbständigen  wie  den  Postsparkassen
in  der  letzten  Periode  erhebliche  Verluste  zugefügt.  In  Anbetracht
dieser  beiden  Risiken  kann  es  zum  Beispiel  kaum  als  hinreichend  angesehen ­
  werden,  wenn  die  deutschen  Sparkassen  zu  Ende  1911  bei  einem
Linlagenstand  von  nicht  weniger  als  18  000  Millionen  Marl  über  Reserven ­
  verfügten,  die  nur  6.3%  dieses  Betrags  repräsentierten:  und  die
Erfahrungen  des  letzten  Jahrzehnts  werden  doch  wohl  eine  stärkere
Dotierung  der  Reservefonds  herbeiführen  als  bisher.
von  den  Rreditgenossenschaften  haben  die  nach  dem  Sgstem
Schulze-Delitzsch  arbeitenden  bewußt  ihr  Ligenkapital  in  höhe  von
über  einem  viertel  der  Bilanzsumme  erhalten:  die  ländlichen  Raiffeisenkassen ­
  dagegen  arbeiten  in  Deutschland  mit  einem  verschwindend
geringen  Eigenkapital  (auf  unter  4%  der  Bilanzsumme  im  Durchschnitt
geschätzt).  Allerdings  genießen  gerade  diese  Rassen  in  ihrem  lokalen
Rreis  infolge  ihrer  Wirksamkeit  außerordentlich  hohes  vertrauen,
aber  bei  der  sehr  starken  Verwendung  der  fremden  Gelder  zu  Anlagekrediten ­
  wird  eine  größere  chuote  von  Eigenkapital  in  Deutschland
seit  Jahren  von  ernsten  Stimmen  verlangt  und  die  Zentralgenossenschaftskasse ­
  ist  bemüht,  das  Verhältnis  auf  10%  hinaufzusetzen.  —  Bei
Sparkassen  wie  Genossenschaften  arbeitet  das  Eigenkapital  im  laufenden
Geschäft  mit.
4-  Bei  den  Pfandbriefinstituten  füllt  die  dritte  und  vierte  Aufgabe ­
  des  Eigenkapitals  fort:  Die  Sicherung  der  Disposition  wird  durch
die  Ausgabe  von  Pfandbriefen  gewährleistet,  die  die  Bank  lediglich
vertragsmäßig  einzulösen  verpflichtet  ist,  und  für  die  Investierungen
stehen  in  den  Pfandbriefen  langfristige,  billige  Mittel  zur  Verfügung..
Oie  Pfandbriefbank  braucht  darum  Eigenkapital  nur  in  den  ersten
Jahren  ihres  Bestehens  zum  Erwerb  von  vertrauen,  ferner  zur  Deckung
von  Verlusten.  Bei  gutem  Geschäftsgang  ist  die  Vertrauenserhaltung
nicht  an  eine  Steigerung  des  Aktienkapitals  geknüpft,  und  für  Aktienhgpothekenbanken
  war  daher  die  Versuchung  naheliegend  eine
Beharrungstenden;  in  der  höhe  des  Aktienkapitals  eintreten  zu  lassen,  wodurch ­
  die  Dividende  (infolge  des  sich  immer  mehr  steigernden  Geschäfts)
wesentlich  gehoben  werden  konnte.  Dadurch  entstand  die  Gefahr  unge-
        <pb n="18" />
        3.  Das  Ligenkapital  der  Banken.

13

nügender  Verlustdeckung.  Vas  österreichische  Gesetz  von  1876,  welches
zuerst  diese  Materie  regelte,  hat  darum  die  Pfandbriefausgabe  auf
den  zwanzigfachen  Betrag  des  für  Pfandbriefe  notwendigen  besonderen ­
  Sicherstellungsfonds  normiert,  das  deutsche  hgpothekenbankgesetz
von  1899  gestattet  den  reinen  Hypothekenbanken  die  Pfandbriefausgabe ­
  bis  zum  fünfzehnfachen,  den  „gemischten"  Hypothekenbanken  (die
auch  Kreditgeschäft  treib  ent  bis  zum  zehnfachen  des  Eigenkapitals,
wobei  weitergehende  statutarische  Rechte  aufrecht  bleiben,  sofern  sie
nicht  eine  Emission  in  höhe  von  mehr  als  dem  zwanzigfachen  des  Eigenkapitals ­
  zulassen.
Beide  Gesetze  sind  nach  schweren  Krisen  der  Hypothekenbanken
entstanden:  die  Verlustdeckungsaufgabe  kommt  für  die  längere  Zeit
wirkenden  Institute  allein  in  Betracht.  —  Bei  den  deutschen  hgpothekenaktienbanken
  betrug  das  Eigenkapital  zu  Ende  1912  10.4%,
beim  französischen  CrMit  foncier  11.3%  der  Bilanzsumme;  es  wird
nur  ausnahmsweise  im  Pfandbriefgeschäft  selbst,  gewöhnlich  entweder
im  Baukredit  oder  im  sonstigen  laufenden  Bankgeschäft,  zum  Ankauf
von  Diskonten  oder  als  Guthaben  bei  Kreditbanken  angelegt.
5.  Bei  den  Lebensversicherungsgesellschaften  ist  das  vertrauensmomsnt
  bei  längerem  erfolgreichen  Bestehen  gleichfalls  durch
das  Wirken  selbst  gegeben.  Die  Gefahr  der  Verluste  und  unerwarteten
Abhebungen  verringert  sich  mit  der  Ausdehnung  des  Geschäftes;  Investitionen ­
  können  aus  den  Prämieneinnahmen  vorgenommen  werden,
hier  türmt  sich  somit  ein  immer  größerer  Geschäftsumfang  auf  einem
meist  nur  durch  Reservedotierung  langsam  wachsenden  Eigenkapital
auf  und  bei  gleichbleibendem  Ausgabenkoeffizienten  wird  auch  hier
entweder  eine  Verbesserung  der  Konditionen  für  das  Publikum  oder
eine  stetige  Erhöhung  der  Dividende  auf  das  vielfach  nur  zum  Teil
eingezahlte  Aktienkapital  eintreten.  Die  geringe  Bedeutung  des  Eigenkapitals ­
  in  der  Lebensversicherung  hat  in  der  Gegenwart  jener  Strömung ­
  zum  Erfolg  verholfen,  die  starke  Reservedotierung  und  vornehmlich ­
  hohe  Gewinnausschüttungen  an  die  versicherten  fordert.  —  Das
Eigenkapital  (Aktien  und  eigene  Reserven)  ist  in  den  sechziger  und
siebziger  Zähren  des  vorigen  Jahrhunderts  und  in  den  vereinigten
Staaten  bis  vor  wenigen  Zähren  vielfach  spekulativ  angelegt  worden,
doch  überwiegt  gegenwärtig  überall  die  Tendenz  zu  ähnlicher  Verwendung ­
  wie  es  bei  der  Prämienreserve  der  Fall  ist.  —
Die  große  Mehrheit  der  Banken  —  mit  Ausnahme  der  hgpothekenbanken
  und  teilweise  der  Lebensversicherungsgesellschaften  —  legt  ihr
Eigenkapital  in  denselben  Geschäftszweigen  wie  die  fremden  Mittel
        <pb n="19" />
        14  4.  Das  Verhältnis  zwischen  Passir-  und  Ktivgeschöftcn.
an.  Zu  verschiedenen  Zeiten  wurde  die  Sortierung  vertreten,  daß  die
Banken  im  Interesse  erhöhter  Sicherheit  ihr  Eigenkapital  außerhalb
des  sonstigen  Betätigungskreises  anlegen  sollten,  vornehmlich  in  Kenten,- ­
  zugunsten  dieser  Ansicht  wurde  die  Unabhängigkeit  von  Katastrophen ­
  geltend  gemacht,  die  das  sonstige  Kreditgeschäft  treffen  könnten,
ferner  die  Möglichkeit,  bei  Bedarf  aus  einer  weniger  empfindlichen
Sphäre  des  Wirtschaftslebens  Mittel  heranzuziehen.  Wenn  das  Ligenkapital ­
  gleichfalls  in  Krediten  angelegt  ist,  dann  kann  die  Bank  sich  bei
Abhebungen  von  Einlagen  nur  durch  Kündigung  der  Kredite  Mittel  beschaffen, ­
  ist  es  aber  in  Effekten  investiert,  dann  kann  durch  verkauf
derselben  Hilfe  geschaffen  werden.  Indessen  würden  diese  Argumente
nur  für  Effektenanlage  überhaupt,  nicht  gerade  für  die  Anlage  des
Eigenkapitals  in  Effekten  sprechen.  —
Wo  die  Bankleistungen  nicht  verbilligt  wurden  oder  der  Ausgabenkoeffizient ­
  nicht  gestiegen  ist,  dort  fließt  den  Aktien  infolge  des  sich
erweiternden  Geschäfts  ein  immer  größerer  Nutzen  zu,-  die  Aktien  solcher
Institute,  bei  denen  das  Kapital  zur  Verlustdeckung  nicht  herangezogen ­
  zu  werden  braucht  —  wie  bei  den  meisten  Lebensversicherungen,
einem  Teil  der  Hypothekenbanken,  den  englischen  und  französischen
Kreditinstituten  —  gelten  als  Zinspapiere  mit  steigendem  Ertrag  und
notieren  zu  einem  Kurs,  der  in  nicht  seltenen  Süllen  geringeres  Erträgnis ­
  abwirft  als  die  Staatsrenten.  Bei  den  mitteleuropäischen
Kreditbanken  ist  die  gleichmäßige  Dividende  nicht  überall  gesichert  und
kann  die  Verlustdeckungsaufgabe  in  Erscheinung  treten.  Bei  den  Notenbanken ­
  haben  in  den  meisten  Neichen  die  wachsenden  Ansprüche  der
Staaten  die  Wirkung,  die  sonst  zunehmende  Geschäftsausdehnung  auf
gleichbleibendes  Kapital  ausüben  müßte,  zum  großen  Teil  ausgeglichen. ­

4.  Vas  Verhältnis  zwischen  Passiv-  und  Aktivgeschäften.
Infolge  des  immer  stärkeren  Zurücktretens  des  Eigenkapitals  sind
für  alle  Bankorganisationen  die  „ftemden  Gelder"  von  entscheidender
Bedeutung,-  sie  bilden  in  der  Hauptsache  das  „Passivgeschäft",  die
Anlagen  das  „Aktivgeschäft".
In  der  Doktrin  wird  fast  ausnahmslos  die  These  aufgestellt,  es
sei  das  Leitprinzip  der  Bankverwaltung,  daß  die  Aktivgeschäfte  den
Passivgeschästen  entsprechen  müssen,'  mit  dieser  an  sich  richtigen  Behauptung ­
  ist  aber  nichts  dem  Bankwesen  Eigentümliches  ausgesagt:
denn  ;edem  Unternehmen  müssen  zur  Zeit,  wo  seine  Verpflichtungen
        <pb n="20" />
        4.'  Das  Verhältnis  zwischen  passiv-  und  tlltivgeschäften.  15
fällig  werden,  Eingänge  aus  Forderungen  zur  Verfügung  stehen.
Mer  für  drei  Monate  borgt,  mutz  seine  Dispositionen  so  einrichten,  daß
er  bei  Ablauf  der  Zeit  die  Mittel  zur  Rückzahlung  erhält.  Ls  muß  auch
auffallen,  daß  dieses  „Prinzip  der  Liquidität",  wie  man  es  gewöhnlich
bezeichnst,  in  der  Praxis  bei  einer  Gruppe  von  Banken  nicht  ausgesprochen ­
  zu  werden  pflegt,  nämlich  bei  den  Hypothekenbanken:  eine
Hypothekenbank,  die  Pfandbriefe  mit  55  jähriger  Dauer  ausgibt  und
jährlich  %  %  rückzahlt,  die  so  gewonnenen  Mittel  zu  hgpothekenkrediten
auf  55  Jahre  mit  jährlicher  Tilgung  verwendet,  ist  gerade  ein  Muster
für  eine  dem  Passivgeschäft  völlig  entsprechende  Anlage  im  Aktivgeschäft,'
  dennoch  wird,  wenn  von  Liquidität  gesprochen  wird,  niemand
an  die  Hypothekenbanken  denken.  —  Auch  bei  den  Versicherungsgesellschaften ­
  wird  man  diese  Forderung  kaum  je  erörtern  hören,'  sie  wird
so  gut  wie  ausschließlich  den  Depositen-  und  Notenbanken  gegenüber
angewendet.
von  allen  andern  wirtschaftlichen  Unternehmungen  unterscheiden
sich  diese  beiden  Bankgruppen  durch  die  Ungewißheit  des  Fälligkeitstermins ­
  des  größten  Teils  ihrer  Schuldverpflichtungen.  Reine  der
großen  Notenbanken  vermag  zu  sagen,  wann  und  in  welchen  Beträgen
die  von  ihr  ausgegebenen  Noten  zur  Einlösung  präsentiert  werden,-von
  den  Depositen  der  Deutschen  Bank  sind  70%  täglich  oder  in
wenigen  Tagen  abhebbar,  und  bei  der  Dresdener  Bank  ist  nur  bei  4%
aller  Depositen  ein  längerer  als  dreimonatlicher  Ueberlassungstermin
bedungen.  Zudem  erfolgt  Noteneinlösung  oder  Guthabensabhebung
nicht  aus  Momenten,  die  sich  mit  einiger  Sicherheit  vorherbestimmen
lassen:  die  Verpflichtungen  der  Lebensversicherungsgesellschaften  werden ­
  ;.  B.  fällig,  wenn  der  versicherte  das  60.  Zahr  erreicht  oder  wenn
er  stirbt,  somit  unter  Bedingungen,  die  foom  Selbstmord  abgesehen)
vom  Millen  des  versicherten  unabhängig  sind  und  deren  Eintrittsdauer ­
  bei  einer  größeren  Zahl  von  versicherten  auf  Grund  der  Sterblichkeitstaseln
  mit  annähernder  Genauigkeit  errechnet  werden  kanndie
  Erfüllungszeit  der  Verpflichtungen  bei  Depositsn-  und  Notenbanken ­
  hangt  aber  nicht  von  objektiven  Momenten,  sondern  ausschließlich ­
  vom  freien  Entschluß  der  Noteninhaber  und  Deponenten  ab,  der
sich  natürlich  jedem  versuch  einer  exalten  Messung  entzieht.
Die  Renntnis  der  Einleger  und  der  Art  ihres  Geschäftes  vermag
Anhaltspunkte  für  eine  Schätzung  der  Abhebungszeit  zu  geben,  die  aber
nur  sehr  ungenau  sein  kann,'  die  Banken  dürfen  sich  darauf  nicht  verlassen, ­
  sondern  müssen  ihre  Vorkehrungen  so  treffen,  daß  sie  auch  an
sie  gestellte  Ansprüche  erfüllen  können,  welche  ihre  Schätzung  über-
        <pb n="21" />
        E
i

16

4.  Das  Verhältnis  zwischen  passiv-  und  Mivgeschäften.

schreiten.  Die  Liquidität  der  Depositen-  und  Notenbanken  unterscheidet
sich  von  jener  aller  andern  wirtschaftlichen  Unternehmungen  durch  die
Notwendigkeit  täglicher  Bereitschaft,-  jede  dieser  Banken  muß  bereit
sein,  das  Höchstmaß  der  Abhebungen  oder  Einlösungen  sofort  leisten
zu  können,-  und  nach  diesem  Grundsatz  richten  sich  die  Aktivanlagen.
Die  Banken  erwerben  regulär  nicht  Eigentum,  sondern  gewähren
Kredit  und  zwar  in  solcher  Weise,  daß  ihnen  sofort  ein  großer  Teil  der
verliehenen  Mittel  wieder  zur  Verfügung  stehen  kann.  Dieses  Ziel
kann  von  den  Depositenbanken  entweder  durch  Verleihung  großer  Beträge ­
  auf  täglichen  oder  kurzfristigen  (on  cali)  Abruf  erreicht  werden,
wie  dies  der  englischen  und  nordamerikanischen  Bankpraxis  entspricht
(eigene  Liquidität),  oder  durch  Gewährung  von  Krediten,  die  im  Notfall ­
  an  die  Notenbank  weitergegeben  werden  können  (Wechselkredite),
wie  dies  Brauch  auf  dem  Kontinent  ist.
Im  letzteren  Fall  trägt  die  Notenbank  die  Hauptlast  der  Liquiditätssorge- ­
  sie  muß  darauf  gefaßt  sein,  nicht  bloß  allen  Ansprüchen,  die
aus  den  Kreisen  der  Noteninhaber  und  ihrer  Deponenten  an  sie  gestellt
werden,  zu  genügen,  sondern  auch  noch  allen  andern,  die  eventuell  von
den  Depositenbanken  herankommen.  Im  letzten  Jahrzehnt  wurde  in
vielen  Reichen  die  Frage  erörtert,  ob  die  Lösung  dieser  Aufgaben  den
großen  Notenbanken  möglich  sei.  Wie  und  innerhalb  welcher  Grenzen
dies  erreicht  werden  kann,  wird  im  Kapitel  über  die  Liquidität  der
Notenbank  untersucht  werden.  —
Die  Depositenbanken  rechnen  damit,  daß  ein  bestimmter  Prozentsatz ­
  der  fremden  Gelder  ihnen  dauernd  verbleibt;  diese  Quote  ihrer
Mittel  investieren  sie;  jenen  Teil,  den  sie  flüssig  erhalten  wollen,  legen
sie  in  solchen  Formen  an,  die  Rückberufung  in  kurzer  Frist  oder  Zutritt
zur  Notenbank  ermöglichen:  Oer  Betriebskredit  an  Industrie  und  Handel
und  der  Effektenkredit  entspricht  diesen  Forderungen;  den  Markt,  auf
dem  Angebot  und  Nachfrage  für  diese  Kredite  sich  begegnen,  bezeichnet
man  in  der  Praxis  als  Geldmarkt.  Oie  neuere  Entwicklung  hat  immer
mehr  dazu  geführt,  die  Notenbanken,  die  bis  in  die  zweite  Hälfte  des
19.  Jahrhunderts  die  Herrschaft  über  den  Geldmarkt  besaßen,  in  eine
Stellungzu  drängen,  die  in  günstigen  Zeiten  mehr  subsidiären  Charakter
I  hat,  im  Zenit  einer  Konjunkturperiode,  in  Kriegs-  oder  in  Panikzeiten
jedoch  für  den  Geldmarkt  durch  die  entscheidende  Stützung  eine  außerordentliche ­
  Bedeutung  gewinnt;  um  die  Position  der  Notenbank  klarer
zum  Ausdruck  zu  bringen,  wird  in  der  folgenden  Darstellung  im  Gegensatz ­
  zur  bisherigen  Tradition  zunächst  der  Geldmarkt  und  die  Stellung  der
Depositenbanken  auf  demselben  und  dann  erst  die  Notenbank  und  ihr
        <pb n="22" />
        5.  Die  „fremden  Gelder".

17

Derhältnis  zu  Geldmarkt  und  Banken  geschildert.  Daran  schließt  sich
-die  Analyse  des  Kapitalmarktes,  auf  dem  die  Depositenbanken  mit  der
nicht  „liquide"  angelegten  (Yuote  ihrer  Gelder,  die  Finanzbanken  und
-die  Pfandbriefinstitute  ihre  Tätigkeit  entfalten.
5.  Die  „fremden  Gelder".
Die  Mittel  der  Depositenbanken,  die  unter  verschiedenen  Namen
als  Depositen,  Spareinlagen,  Kreditoren  in  den  Bilanzen  erscheinen,
lassen  sich  ihrer  Herkunft  nach  in  folgende  Gruppen  scheiden:
1.  Kassenbestände  derjenigen  Wirtschaften,  welche  sich  bei  ihren
Zahlungen  des  Scheck-  oder  des  Ueberweisungsverkehrs  bedienen,-  diese
Einlagen  sind  am  stärksten  in  England  und  den  vereinigten  Staaten
-entwickelt,  wo  eine  für  diesen  Zweck  vorzüglich  durchgebildete  Lankorganisation ­
  das  Publikum  seit  Jahrzehnten  zur  Ueberlassung  der  Kassenführung ­
  an  die  Banken  herangezogen  hat,  sie  haben  sich  in  den  beiden
letzten  Dezenten  in  Mitteleuropa  stärker  eingebürgert,  sind  in  Frankreich
und  Rußland  dagegen  relativ  weniger  entwickelt.  Diese  Guthaben  sind
am  empfindlichsten  und  unterliegen  rascher  Rückforderung,  da  sie  für
die  Inhaber  der  Konti  Kassenvorrat  darstellen.
2.  Einlagen,  die  im  zeitlichen  Zwischenraum  zwischen  Einnahmenerzielung
  und  Konsumtion  gemacht  werden,-  ihre  höhe  hängt  von  den
Zahlungssitten  ab;  sie  wird  dort  nicht  unbeträchtlich  sein,  wo  Zahlungen
für  drei  Monate  (Mieten,  Beamtengehalte)  oder  für  ein  Jahr  (landwirtschaftliche ­
  Zahlungen  in  Schottland)  erfolgen,  wer  600  Mark
für  dreimonatlichen  verbrauch  erhält,  wird  leichter  geneigt  sein  das
Geld  zur  Bank  zu  tragen  und  allmählich  abzuholen  als  derjenige,  der
200  Mark  für  den  Monat  oder  gar  50  Mark  für  die  Woche  erhält.  Die
Ubhebungstermine  dieser  Einlagen  sind  bei  längerer  Kontoführung
einigermaßen  abzuschätzen.
Z.  Einlagen  im  Zwischenraum  zwischen  Einnahmenerzielung  und
-dauernder  Kapitalanlage,-  hiezu  gehören  die  namentlich  in  Frankreich  sehr
stark  vertretenen  Konti  der  ländlichen  und  gewerblichen  Lerufsklassen,
die  so  lange  mit  neuen  Zuschüssen  versehen  werden,  bis  größere  Beteiligungen ­
  bei  einer  Unleihesubskription  möglich  wird,-  die  Einnahmenüberschüsse
  von  Kapitalbesitzern,  die  eine  Wendung  der  Marktlage  erwarten ­
  und  in  der  Zwischenzeit  nicht  investieren  wollen,-  Einnahmenüberschüsse, ­
  die  für  eine  Unternehmung  bereit  gehalten  werden,  die
.erst  in  einiger  Zeit  Mittel  benötigen  wird,  wie  namentlich  die  Gut-Somary,
  Bankpolitik.  2
        <pb n="23" />
        18

5.  Die  „fremden  Gelder".

haben  der  Industriegesellschaften,  welche  der  Deckung  späterer  Jn*
vestitionen  dienen  sollen.
4.  Erlös  aus  Ronsortialgeschäften,  den  der  Schuldner  nicht  sofort
benötigt,-  die  Zeit  der  Ueberlassung  dieser  Gelder  ist  meist  vertragsmäßig ­
  festgelegt.
5.  Spareinlagen,  die  lediglich  des  Zinsnutzsns  wegen  gemacht
werden,  bei  denen  weder  persönlicher  verbrauch  noch  Investition  in
näherer  Zeit  beabsichtigt  ist.
Zur  die  Summe  der  Einlagen  der  ersten  Art  aus  der  Uebergabe  der
Rasseführung  an  die  Banken,  ist  in  Reichen  mit  eingebürgertem  Scheckverkehr ­
  die  höhe  der  Zinsvergütung  ohne  Bedeutung:  die  Sicherheit
gegen  Verlust  des  Geldes,  die  bequeme  Leistung  selbst  der  größten
Zahlungen  überallhin  läßt  die  Bankübertragung  als  so  großen  Vorteil ­
  erscheinen,  daß  die  Frage  der  Zinsenvergütung  für  diese  Guthaben
(die  bei  eigener  Rassenführung  selbstverständlich  nichts  tragen  würden)
in  den  Hintergrund  tritt.  Zn  England  wird  für  solche  Einlagen  kein
Zins  vergütet:  die  Gewohnheit  der  Bevölkerung  und  die  Roftspieligkeit
  und  Unbequemlichkeit  aller  andern  Zahlungsformen  namentlich
auch  von  Drt  zu  Grt  läßt  die  Uebernahme  der  Rassenführung  als  einen
Dienst  erscheinen,  den  die  Banken  dem  Publikum  gewähren,-  in  Reichen
aber,  in  denen  der  bankmäßige  Zahlungsverkehr  sich  erst  einbürgern
muß  und  in  denen  die  Einlagenkonditionen  unter  den  Banken  nicht  so
einheitlich  geregelt  sind  wie  in  England,  wird  auch  für  solche  Einlagen
Zinsvergütung  geleistet.
Oie  Vergütung  für  alle  anderen  Einlagearten  hängt  mit  der  höhe
der  Bankrate  zusammen.
6.  Eine  Gruppe  der  fremden  Gelder,  die  in  der  neueren  Literatur ­
  der  Preistheorie  besondere  Beachtung  gefunden  hat,  stellen  die
aus  Rreditgewährung  der  Bank  selbst  herrührenden  Depositen  dar.
Wenn  jemand  für  50.000  Mark  Wechsel  diskontiert  und  den  Betrag
einstweilen  der  Bank  überläßt,  so  werden  ihm  die  50.000  Mark  gutgeschrieben, ­
  während  die  Wechsel  unter  die  Aktiven  eingestellt  werden.
Oie  Bank  hat  somit  auf  Grund  eines  Buchkredits  Wechsel  gekauft,  den
sie  selbst  geschaffen  hat,  sie  hat  eine  neue  Aktivpost  gewonnen,  ohne  daß
sich  ihre  Rasse  oder  ihr  Guthaben  bei  anderen  Banken  verringert  hat.
Manche  Autoren,  namentlich  amerikanische  Nationalökonomen,  haben
an  den  Vorgang  weitreichende  Ronsequenzen  geknüpft  und  in  dieser
Geldschaffung  eine  der  Hauptursachen  der  Preissteigerung  erblickt:  es
scheint  jedoch  die  praktische  Bedeutung  derartiger  Depositen  stark  überschätzt ­
  zu  werden.  Der  Diskonteur  verzichtet  auf  den  Zinsgenuß  des
        <pb n="24" />
        6.  Die  Kredite  des  Geldmarkts.

19

Wechsels  und  begnügt  sich  mit  der  wesentlich  geringeren  Vergütung,
die  für  Einlagen  geleistet  wird,  in  England  und  generell  bei  Diskontierung ­
  durch  die  Notenbank  erhalt  er  überhaupt  keine  Verzinsung,-  er
wird  daher  nur  dann  diskontieren  und  den  Betrag  sich  gutschreiben
lassen,  wenn  er  in  den  nächsten  Tagen  Zahlungen  zu  leisten  hat.  Derartige ­
  Einlagen  verbleiben  den  Banken  darum  nur  durch  wenige  Tage.
Die  englischen  Banken  pflegen  auch  die  eingeräumten,  aber  noch
nicht  benützten  Betriebskredite  als  Depositen  zu  buchen,-  diese  Praxis,
dis  viel  Befremden  hervorgerufen  hat,  findet  dadurch  eine  ganz  selbstverständliche ­
  Erklärung,  daß  die  Depositen  und  Kreditoren  die  Summe
der  Verpflichtungen  der  Bank  darstellen,  wenn  ein  Kredit  von
300.000  Mark  gewährt  und  nur  50.000  abgehoben  wurde,  so  ist  die
Lank  verpflichtet  noch  250.000  Mark  bereit  zu  halten,-  der  Kunde,
dem  Kredit  eingeräumt  wurde,  hat  dasselbe  Recht  auf  die  Bank  zu
ziehen  wie  jeder  Einleger.  Ruf  dem  Kontinent  und  in  der  Union  dagegen ­
  werden  die  noch  nicht  benützten  Kredite  aus  dem  Grund  nicht
gebucht,  weil  für  Depositen  Zinsen  vergütet  werden.  Dadurch  ist  aber
aus  der  Bilanz  nicht  die  Gesamtsumme  der  Verpflichtungen  ersichtlich, ­
  die  die  Lank  aus  sich  genommen  hat.
II.  Der  Geldmarkt.
6.  Die  Kredite  des  Geldmarkts.
Die  Kredite  des  Geldmarkts  zerfallen  in  zwei  Gruppen,  die
Betriebs-  und  die  Effektenkredite.
Gemeinsam  ist  beiden  Gruppen
1.  die  Rückzahlung  in  kurzem  Termin,-2.
  die  Gewährung  für  einen  bestimmten  wirtschaftlichen  Zweck,
mit  dessen  Erreichung  die  Rückzahlung  verbunden  ist.  Dieser  Zweck
kann  in  der  Fertigstellung  von  waren  oder  der  Realisierung  der
Spekulation  liegen,-3.
  die  Uninteressiertheit  des  Kreditgebers  am  Geschäftserfolg.
Es  sind  reine  Zinsgeschäfte  ohne  Anteil  am  Unternehmergewinn,
ohne  Interesse  an  der  Art  des  Geschäftes  selbst.
Diese  Merkmale  rechtfertigen  die  Unlage  großer  Mengen  kurzfälliger
  Depositen  in  beiden  Geschäftszweigen;  es  muß  rasche,  sichere
Rückzahlung  der  Kredite  gewährleistet  sein,-  darum  wird  als  Entgeld
nur  ein  relativ  niedriger  Zins  verlangt,  gleichgiltig  wie  groß  der  vom
Schuldner  erzielte  Gewinn  ist.
Zn  der  Literatur  wird  mehrfach  hervorgehoben,  daß  von  einem
2*
        <pb n="25" />
        20

II.  Der  Grldmarkt.

„Markt"  nicht  eigentlich  die  Rede  sein  kann.  Vas  trifft  aber  nicht  zu.
Oer  Markt  inr  Sinn  unserer  Wirtschaft  wird  dadurch  charakterisiert,
daß  die  Teilnehmer  an  demselben  die  Bedingungen,  zu  welchen  ihre
Konkurrenten  bieten,  abschätzen  können;  in  diesem  Sinn  ist  der  Marktbegriff ­
  bei  den  Geldmarktkrediten  gegeben;  eine  örtlich  konzentrierte
Marktorganisation  besteht  nur  für  den  Verkehr  in  Primadiskonten,
Devisen  und  Ultimogeld,  dem  „Geldmarkt  im  engeren  Sinn".
Oie  Bedeutung  der  einzelnen  formen  des  Betriebskredits  für  die
bankmäßige  Unlage  lassen  sich  am  deutlichsten  durch  Schilderung  ihrer
Wirkung  im  Produktion?-  und  Verkehrsprozeß  darstellen,-  wir  wählen
die  Laumwollverarbeitung  als  Beispiel.
7.  Der  RembursKredit.
Ein  europäischer  Händler  kauft  Baumwolle  in  den  Vereinigten
Staaten;  er  kann  die  Ware  nicht  sofort  bezahlen,  da  sie  ja  zuerst  nach
Europa  kommen  muß  und  auch  nach  ihrer  Ankunft  einige  Zeit  vergehen ­
  mag,  bis  sich  genügend  Käufer  finden.  Oer  kaufmännischen
Situation  würde  es  entsprechen,  wenn  der  amerikanische  Pflanzer
(den  amerikanischen  Händler  schalte  ich  der  Einfachheit  halber  aus  der
Darstellung  aus)  auf  den  europäischen  Händler  einen  Wechsel  ziehen
würde.  Oer  Name  des  europäischen  Händlers  ist  aber  in  der  Union
unbekannt,  und  wenn  der  Farmer  den  Wechsel  mit  der  Unterschrift
des  Händlers  zu  seiner  Bank  in  Texas  tragen  würde,  so  würde  sich  diese
in  den  meisten  Zöllen  weigern  den  Wechsel  zu  diskontieren.
Aus  diesem  Grund  ersucht  der  Händler  eine  europäische  Bank,
bisher  meist  ein  in  London  ansässiges  Institut,  ihm  einen  Remburs-(Nachnahme)kredit
  zu  gewähren,  das  heißt  an  seiner  Statt  zu  akzeptieren, ­
  wogegen  als  Sicherung  die  Baumwolle  verpfändet  wird.  Oie
Lank  gibt  zum  Beispiel  einen  Remburskredit  von  30.000  £,  sie  ermächtigt ­
  den  europäischen  Händler,  auf  sie  bis  zu  dieser  höhe  zu  ziehen;  der
Vertreter  der  Lank  in  den  vereinigten  Staaten  folgt  das  Akzept  dem
Baumwollpflanzer  nur  unter  der  Bedingung  aus,  daß  ihm  die  die
Versendung  der  Baumwolle  bescheinigenden  Bahndokumente  übergeben ­
  werden;  bei  Uebergabe  der  Ware  auf  ein  nach  Europa  fahrendes
Schiff  werden  die  Lahn-  gegen  die  Schiffskonossements  ausgetauscht;
bei  der  Ankunft  im  europäischen  Hafen  wird  die  Ware  in  ein  Lagerhaus ­
  eingelagert  und  an  Stelle  des  Ladescheins  tritt  der  Lagerschein;
die  Bank  hat  somit  die  ganze  Zeit  hindurch  völlige  Deckung,  jene  Zölle
ausgenommen,  in  welchen  die  Bank  dem  Händler  die  waren  (in  Eng-
        <pb n="26" />
        7.  Der  Remburskredit.

21

land  gegen  letter  of  lien,  einem  generellen  Verpfändungsbries  auf
mobile  werte)  ausfolgt.
In  der  Zwischenzeit  ist  das  Dreimonatsakzept,  das  die  europäische
Bank  gegeben  hat,  vom  amerikanischen  Farmer  an  seine  Bank  in  Texas
diskontiert  worden,-  die  Bank  von  Texas  gibt  diese  Devise  an  ihre  New-Yorker
  Bankverbindung  weiter,-  die  New  Porter  Bank  behält  die  Devise ­
  entweder  selbst  bis  zum  Zeitpunkt,  wo  sie  Zahlungen  nach  Europa
zu  leisten  hat  oder  sie  verkauft  sie  an  einen  anderen  Schuldner  des  europäischen ­
  Platzes  oder  an  die  Devissnfpekulanten.  Das  europäische
Haus,  welches  das  Akzept  an  Zahlungsstatt  vom  Amerikaner  bekommt,
behält  es  entweder  bis  zum  verfall  bei  sich  oder  verkauft  es  auf  dem
Wechselmarkt  an  eine  Bank,  die  gerade  für  die  Zeit,  welche  der  Wechsel
noch  zu  laufen  hat,  eine  zinstragende  Anlage  sucht.  Nach  Ablauf  der
drei  Monate  wird  das  Akzept  der  Bank,  die  es  gezeichnet  hat,  zur  Einlösung ­
  präsentiert,-  in  der  Zwischenzeit  hat  der  Baumwollhändler  die
Baumwolle  verkauft,  der  Bank  den  Betrag  des  Kredits  zurückgezahlt,
so  daß  diese  die  Mittel  zur  Einlösung  des  Akzeptes  erhält.
Da  beim  Remburskredit  nicht  der  volle  wert  der  waren  gegeben
wird,  sondern  eine  starke  Marge  für  Preisschwankungen  bedungen
ist,  ist  das  Risiko  der  kreditgebenden  Bank  eingeschränkt,-  außer  im
Fall  der  Dokumentenfälschung  kann  die  Bank  nur  dann  Schaden  leiden,
wenn  ihr  Schuldner  seine  Zahlungen  einstellt  und  ein  rascher,  ungewöhnlich ­
  heftiger  Preissturz  in  Baumwolle  eintritt,  der  die  bedungene
Marge  überschreitet,-  die  Insolvenz  des  Schuldners  allein  bringt  der
Bank  noch  nicht  Verlust,  da  ihr  in  diesem  Kall  das  Recht  des  Verkaufs
der  waren  zusteht.  Da  es  sich  beim  Transport  aus  Uebersee  regulär
um  Massengüter  handelt,  die  an  Warenbörsen  umgesetzt  und  notiert
werden,  genügt  ein  Auftrag  an  einen  Makler,  um  die  Ware  in  kurzer
Frist  zu  verkaufen.
Die  Bank  hat  den  Kredit  gewährt,  ohne  eigene  Mittel  zu  engagieren/ ­
  sie  hat  ihr  Akzept  gegeben  und  erhält  Deckung,  ehe  sie  das  Akzept
einlösen  mufz,-  Eigenkapital  benötigt  sie  für  diese  Kredite  nur  in  jenen
seltenen  Fällen,  in  welchen  der  Schuldner  nicht  zahlt  und  sofortiger  verkauf ­
  der  Ware  nicht  möglich  ist.  Dieser  Umstand,  die  relative  Sicherheit
des  Kredites  und  die  internationale  Bankenkonkurrenz  haben  die  Konditionen ­
  für  den  Remburskredit  außerordentlich  herabgesetzt,-  in  zahlreichen ­
  Fällen  bedingen  die  Lanken  nur  y 4 %  pro  Quartal,  das  heißt
sie  gewähren  Oreimonatskredite  für  50.000  £  mit  einem  Nutzen  von
nur  125  £!  Das  Akzept  wurde  bisher  meist  zum  niedrigen  Privatsatz
diskontiert,  so  daß  der  Kredit  sehr  geringe  Zinsen  bedingt.
        <pb n="27" />
        22

II.  Der  Geldmarkt.

Das  bankmäßige  Rembursgeschäft  wurde  bis  zu  Rriegsbeginn
am  stärksten  in  London  gepflegt.  England  hat  einen  ausgebreiteten
überseeischen  Handelsverkehr  seit  zwei  Jahrhunderten,-  seine  Privatbankiers ­
  pflegen  diesen  Geschäftszweig  seit  drei,  seine  korvign
seit  zwei  Generationen,-  Warenhandel  und  Geldleihe  haben  die  englische ­
  Währung,  lange  Zeit  die  einzige  Goldwährung,  überall  eingebürgert,- ­
  bis  in  die  siebziger  Jahre  des  vorigen  Jahrhunderts  war  London
der  einzige  Markt,  auf  dem  Bankakzepte  in  großen  (Quantitäten  gehandelt ­
  werden  konnten.  Auch  in  der  Gegenwart  war  London  noch
immer  weitaus  der  Hauptplatz  für  den  Remburskredit,  wenn  es  auch
nicht  mehr  seine  isolierte  Stellung  bewahren  konnte.  Zwar  hatte  es
einen  großen  Teil  des  Rembursgeschäfts  im  Export  —  der  sich  noch
vor  einer  Generation  in  Form  von  Ziehungen  auf  London  vollzog  —,
verloren,  da  heute  zumeist  die  direkte  Ziehung  auf  eine  Bank  an  dem
überseeischen  Platz  gewählt  wird,-  für  den  Importkredit  sind  neben
London  mehrere  große  Märkte  für  Bankwechsel  entstanden  und  die
Markwährung  hat  sich  allenthalben  in  Uebersee  eingebürgert:  aber  aus
zwei  Gründen  wahrte  London  noch  seinen  Vorsprung:  wegen  des  niedrigen ­
  Privatdiskonts,  zu  welchem  Bankwechsel  diskontiert  werden  —
im  Durchschnitt  der  Jahre  niedriger  als  jener  in  Deutschland  —  und
wegen  der  freien  Goldhergabe  —  ein  Unterschied  namentlich  gegenüber ­
  Zrankreich.  Tin  Wechsel  auf  London  bedeutete  stets  ein  Recht
auf  Gold  ohne  Hinderung,  und  obwohl  auch  die  deutsche  Reichsbank
Gold  unbeschränkt  abgibt,  hatte  sich  im  internationalen  verkehr  noch
immer  vielfach  die  Meinung  erhalten,  daß  London  der  einzige  freie
Goldmarkt  ist.  Aus  diesen  Gründen  wickeln  die  großen  deutschen
und  französischen  Banken  ihr  Rembursgeschäft  hauptsächlich  über
London  ab.  Tin  Hauptkonkurrent  Englands  aber,  die  vereinigten
Staaten,  hat  sich  infolge  des  für  die  dortigen  Rationalbanken  bis  zur
Bankreform  Wilsons  bestehenden  Verbots,  Wechsel  zu  akzeptieren,
im  Rembursgeschäft  nicht  betätigen  können.  Es  scheint  unwahrscheinlich, ­
  daß  London  diese  Zentralstellung  nach  Beendigung  des  Rrieges
behalten  wird.  Die  zeitweise  Einführung  des  Moratoriums  hat  das
vertrauen  in  die  stete  Zahlungsbereitschast  Englands  erschüttert,  das
verbot  der  Einlösung  von  wechseln  gegenüber  dem  feindlichen  Ausland ­
  nimmt  der  Devise  London  vom  Standpunkt  der  mitteleuropäischen ­
  Reiche  den  Eharakter  eines  bevorzugten  internationalen  Zahlungsmittels. ­
  Die  Möglichkeit  der  Uebernahme  von  Akzeptverpflichtungen ­
  durch  die  Nationalbanken  macht  Amerika  im  Rembursgeschäft
        <pb n="28" />
        8.  Der  Betrieb-kcedit  während  der  produktionsdauer.

23

Don  England  unabhängig.  Uewpork,  Hamburg  und  Antwerpen  sind
dazu  berufen,  ebenbürtig  neben  London  zu  treten.
8.  Der  Vetriebskredit  während  der  produktionsdauer.
Beim  Rembursiredit  haben  wir  angenommen,  daß  die  Ware
—  Baumwolle  —  während  der  dreimonatlichen  Laufzeit  des  Wechsels
nach  Europa  befördert  und  vom  Baumwollhändler  an  den  Fabrikanten
verkauft  wurde.  Oer  Baumwollspinner,  der  dem  Händler  zahlen  mutz,
benötigt  Kreöit  bis  zur  Zeit  des  Verkaufs  des  fertiggestellten  Produktes ­
  ;  es  kann  sich  bei  diesem  Kredit  um  drei  Etappen  handeln:  die
Zeit  der  Verarbeitung  des  Produktes,  die  Zeit,  während  welcher  das
fertiggestellte  Produkt  unverkauft  auf  Lager  liegt  und  endlich  die  Zeit
zwischen  verkauf  und  Bezahlung  der  Ware.
Oie  Verbindung  von  Wechselkredit  mit  warenbelehnung,  wie  sie
der  Remburskredit  darstellt,  ist  während  der  Produktionszeit  zumeist
unmöglich:  die  Verpfändung  von  waren,  die  einem  Umgestaltungsprozetz
  unterzogen  werden,  stößt  auf  gesetzliche  und  praktische  Schwierigkeiten; ­
  aber  auch  die  Verpfändung  der  fertiggestellten,  noch  unverkauften ­
  Warenvorräte,  der  Warenlombard,  wird  relativ  selten  vorgenommen: ­
  Das  Einlagern  von  industriellen  halb-  oder  Ganzfabrikaien
  in  Lagerhäusern  ist  schwer  durchführbar  und  die  Verpfändung
der  waren  in  der  Fabrik  selbst  ist  in  den  meisten  Reichen  sehr  kompliziert
durchzuführen  und  schadet,  da  sie  nach  nutzen  sichtbar  ist,  dem  Rredit
des  Schuldners.
Oer  Vetriebskredit  wird  darum  gewöhnlich  nicht  in  einer  Form
gewährt,  die  durch  Warenverpfändung  eine  Rückzahlung  bei  Ablauf
des  durch  ihn  ermöglichten  Produktionsvorgangs  garantiert;  seine
Sicherung  stellen  vielmehr  die  gesammten  liquiden  Aktiven  des  Unternehmens ­
  des  Schuldners  dar.  viese  setzen  sich  zusammen  aus  den  Vorräten ­
  an  Rohstoffen  und  Halbfabrikaten,  die  verarbeitet  werden  sollen,
den  in  Verarbeitung  befindlichen  Materialien,  den  fertig  gestellten,
noch  unverkauften  Produkten  und  den  Außenständen.
Oer  Vetriebskredit  ist  ein  Zinsgeschäft  wie  alle  Geldmarktkredite,
der  Gläubiger  hat  am  Gewinn  keinen  Anteil,  mutz  aber  auch  vom  Verlust ­
  verschont  bleiben;  das  wird  nur  inöglich  sein,  wenn  der  Betriebskredit
fene  Summe  nicht  überschreitet,  welche  sich  bei  Veräußerung  der  liquiden ­
  Aktiven  ergeben  würde;  bei  Bemessung  des  Betriebskredits
mutz  der  Grundsatz  herrschen,  daß  die  Bank  auch  vom  Konkurs  des
Unternehmens  unberührt  bleibt.^
        <pb n="29" />
        24

II.  Der  Geldmarkt.

bat  ein  Unternehmen  an  Rohstoffen  160.000  Rkk.,  an  Fabritaten
  im  Produktionsprozeß  200.000  Mk.,  anfertigen  Produkten  100.000,.
an  Außenständen  100.000  Mk.,  so  wäre  die  Summe  der  liquiden  Aktiven ­
  560.000  Bis.;  der  Betriebskredit  ist  aber  nicht  von  diesem  Betrag,
  sondern  vom  Realisationswert  der  einzelnen  Aktiven  zu  bemessen.
Die  unverarbeiteten  Rohstoffe  kann  man  mit  geringen  Abzügen
als  realisierbar  ansetzen,'  bei  den  Außenständen  wird  die  Bewertung
von  der  Art  der  Schuldner  abhängen,  meist  werden  auch  hier  die  Abstriche ­
  vom  Bilanzwert  niedrig  sein.  Dagegen  ist  in  der  Regel
bei  den  fertigen  noch  unverkauften  Produkten  und  vornehmlich  bei  den
im  Produktionsprozeß  befindlichen  Gütern  eine  ansehnliche  Margen
einzusetzen.
Auf  den  ersten  Blick  wird  es  befremdlich  erscheinen,  daß  die  Rkarge^
die  bei  der  Kreditgewährung  gegenüber  dem  Bilanzwert  angelegt
wird,  bei  einem  Fabrikat  höher  angesetzt  werden  soll  als  bei  einem
Rohstoff.  Für  die  Praxis  der  Bankleitung  ist  aber  dieser  Unterschied
von  großer  Bedeutung:  Oie  Rohstoffe  haben  einen  Weltmarkt:  bei
Zusammenbruch  des  Banmwollhändlers  kann  die  Bank  die  Baumwolle, ­
  gleichviel  wo  sie  liegt,  durch  telegraphische  Grdre  an  einen  Makler
verkaufen  lassen.  Oie  Veräußerung  irgend  eines  fertig  gestellten  Textilproduktes ­
  dagegen  ist  schwierig,-  da  es  vielleicht  nur  in  einem  bestimmten ­
  Umkreis  verkäuflich  ist,  seht  es  Lokalkenntnis  voraus;  die  Fertigstellung ­
  der  im  Verarbeitungsprozeß  selbst  begriffenen  Güter  setzt  Fortbetrieb ­
  der  Fabrik  voraus.  Rehmen  wir  ein  anderes  Beispiel:  Eine
Schokoladefabrik  stellt  die  Zahlungen  ein:  der  Verkauf  des  Eacao  ist
durch  telegraphische  Grdre  möglich,  er  wird  gewissermaßen  unter  Berücksichtigung ­
  der  Transportkosten  auf  den  Weltmarkt  zurückgeschaffte
Oie  Schokolade  dagegen  ist  zumeist  nur  lokal  oder  überhaupt  nicht
absetzbar.  Oie  Fabrik  mag  zusammengebrochen  sein,  weil  ihr  Produkt ­
  nicht  Anklang  fand,  die  Produktionskosten  zu  hoch,  die  Lage
zu  ungünstig  war.  Ein  großer  Bestand  an  Vorräten  fertiger  waren
kann  eben  in  diesen  Ursachen  begründet  sein.  Run  müßte  die  Bank,
wenn  sie  die  im  Produktionsprozeß  befindlichen  Güter  zum  Bilanzwert
belehnt  hat,  um  ihren  Kredit  zu  retten,  die  Produktion  fortsetzen  und
dabei  riskieren  „gutes  Geld  dem  schlechten  nachzuwerfen",-  die  Warenvorräte ­
  aber  haben  —  im  Gegensatz  zu  den  Rohstoffen  —  durch  öie
Verarbeitung  individuellen  Charakter  erhalten.
Die  meisten  theoretischen  Oarstellungen  unterscheiden  zwischen
gedeckten  und  ungedeckten  Krediten.  Für  die  Praxis  ist  aber  dieser
Unterschied  nicht  in  erster  Linie  entscheidend,  es  kommt  vielmehr  auf'
        <pb n="30" />
        8.  Oer  Betliebskredit  während  der  produktionsdauer.

25

den  Realisationswert  der  liquiden  nicht  anderweitig  verpfändeten  Aktiven ­
  im  §all  des  Konfutses  an.  Diese  Ausführungen  besagen  nicht
etwa,  daß  der  Bankkredit  sich  in  diesen  Grenzen  bewegen  muß,  aber
jener  Betrag,  der  über  diese  Grenzen  hinausgeht,  kann  nicht  mehr  als
Geldmarktkredit,  nicht  mehr  als  Zinsgeschäft,  sondern  nur  als  Anlagekredit ­
  (§  43)  angesehen  werden.  —
Die  Bank  prüft  regulär  die  Richtigkeit  der  einzelnen  Bilanzposten
.  durch  Bucheinsicht,-  Informationseinholung,  Ruf  einer  Zirma,  Bilanzabschriften ­
  genügen  nicht.  Man  kann  sich  von  der  Unverläßlichkeit  von
Auskünften  leicht  überzeugen,  wenn  man  beim  Konkurs  einer  Zirma
die  Informationsbögen  ansieht,  die  man  über  sie  erhalten  hat.  Infolge
Kehlens  der  Spezialsicherung  ist  eine  Aufnahme  von  Krediten  bei  mehreren ­
  Banken  auf  Grund  derselben  Bilanz  möglich  und  auch  wiederholt
vorgekommen!  ein  wirksames  Mittel  dies  hintanzuhalten  ist  die  Konzentrierung ­
  aller  Lin-  und  Ausgänge  bei  der  Bank,  soweit  sich  dies  mit
den  Zahlungssitten  in  dieser  Branche  vereinigen  läßt.  Wo  der  Grundsatz ­
  der  „Ausschließlichkeit  der  Bankverbindung",  das  heißt  der  Verbindung ­
  des  Kreditnehmers  nur  mit  einer  Bank,  infolge  der  Bankenkonkurrenz ­
  bisher  nicht  durchzuführen  war,  dort  kann  nur  eine  gemeinsame ­
  Auskrmftszentrüle  der  Banken  Sicherung  gegen  doppelte  Kreditaufnahme ­
  schaffen.
Die  reguläre  §orm  des  Betriebskredits  ist  dort,  wo  nicht  Wechseldiskont ­
  stattfindet,  der  Kontokorrentkredit,-  man  faßt  in  der  Literatur
oft  den  Kontokorrentkredit  als  besondere  Kreditform  auf,  mit  Unrecht:
das  Verhältnis  zwischen  Bank  und  Schuldner  besteht  darin,  daß  alle
Abhebungen  belastet,  alle  Eingänge  gutgeschrieben  werden.  Ueber  das
ökonomische  Wesen  des  Kredits  gibt  die  Form  des  Kontokorrents  keinen
Aufschluß:  sie  dient  nicht  bloß  dem  Betriebs-,  sondern  oft  auch  dem
Effekten-  und  Anlagekredit:  ihre  Besonderheit  liegt  nur  in  der  Art  der
Zinsenverrechnung.  —
Der  Betriebskredit  im  Kontokorrentweg  ist  ein  Kredit  ohne  spezielle ­
  Grundlage,  er  ist  auf  Grund  der  gesamten  liquiden  Aktiven
eines  Unternehmens  gewährt  und  daher  nicht  mobilisierbar,  nicht  von
einer  Bank  an  eine  andere  weiterzugeben.  Die  Bank  hat  einem  Unternehmen ­
  300.009  Mk.  Kredit  eingeräumt,  und  wenn  sie  das  Geld  selbst
benötigt,  kann  sie  diesen  auf  der  Kenntnis  des  Gesamtunternehmens
beruhenden  Kredit  weder  ganz  noch  zum  Teil  einer  andern  Bank  weitergeben, ­
  „mobilisieren".  Oie  Liquidität  dieses  Kredites  liegt  in  einem
andern  Moment:  Der  Industrieunternehmer  kann,  wenn  die  Bank  von
dem  kurzfristigen  Kündigungsrecht  Gebrauch  macht,  außer  in  Panik-
        <pb n="31" />
        26

II.  Der  Geldmarkt.

Zeiten  in  jeder  größeren  Volkswirtschaft  bei  einer  andern  Bank  einen
Kreöit  in  höhe  des  Realisationswerts  seiner  flüssigen  Aktiven  finden,-bekommt
  er  geringeren  Kreöit,  so  wird  er  geringere  Vorräte  ansammeln ­
  und  bemüht  sein,  den  verkauf  der  Vorräte  und  die  Einziehung
der  Außenstände  zu  beschleunigen.  Sollte  er  aber  nirgendwo  Kredit
finden  können  und  die  Zahlungen  einstellen  müssen,  so  kommt  die
Bank  durch  Realisierung  der  Aktiven  ohne  Verlust  weg,  freilich  nach
kompliziertem  und  —  was  vom  Bankstandpunkt  aus  besonders  wichtig
ist  —  langwierigem  Verfahren.
Diese  beiden  Umstände,  die  Unmöglichkeit  der  direkten  Rkobilisierung
  und  die  nicht  absolute  Sicherheit  der  sofortigen  Rückzahlung
des  Kredits  bei  Kündigung  rechtfertigen  es,  daß  die  Konditionen  für
Betriebskredit  höher  gehalten  werden  als  jene  für  den  Ivschselkredit.
Oie  in  den  nieisten  Reichen  übliche  Kondition  ist  mindestens  k  %  über
der  jeweiligen  Bankrate  für  dis  beanspruchten  Summen,  wozu  auf
dem  Kontinent  eine  Provision  hinzutritt.
9.  Der  KKzeptKredit  als  Betriebskredit  während  der  Produktionsdauer.

Oer  kontokorrentmäßige  Betriebskredit  ist  für  die  Bank  nicht  mobilisierbar, ­
  er  muß  aus  Linlagemitteln  gegeben  werden/  in  den  beiden
letzten  Jahrzehnten  hat  sich  in  Reichen  starken  Kreditbedarfs,  vornehmlich ­
  in  Deutschland  und  neuerdings  in  Rußland,  die  Tendenz  gezeigt,
neben  ihn  den  Akzeptkrsdit  zu  setzen.  Oie  Bank  gewährt  z.  B,  dem
Baumwollspinner,  wenn  die  Baumwolle  bei  ihm  anlangt,  kür  die
Zeit  der  Verarbeitung  einen  Akzeptkredit,  das  heißt  sie  gestattet  ihm
auf  sie  bis  zu  einer  fixierten  höhe  zu  ziehen.  Das  Akzept  wird  auf
dem  lvechselmarkt  zu  dem  für  Bankakzepte  geltenden  Vorzugssatz
begeben.  Dem  Baumwollspinner  wird  wie  beim  Remburslredit  der
Privatsatz  (der  Satz  zu  welchem  Bankwechsel  diskontiert  werden)  zuzüglich ­
  lvechselstempel  und  einer  Provision  berechnet,  die  in  Deutschland ­
  bisher  zwischen  und  Y s %  pro  Vierteljahr  betrug  und  erst  neuerdings ­
  durch  die  Konditionvereinbarungen  auf  %%,  für  die  rheinischwestfälischen
  Banken  auf  1 / s %  pro  (Quartal  erhöht  wurde.  Da  die
Bedingung  des  Kontokorrentkredits  1%  über  Banksatz  der  Reichsbank
ist,  der  Akzeptkredit  aber  zu  der  regulär  um  l  %  niedrigeren  Rate  für
Bankwechsel  (§  15)  zuzüglich  %—1%  Provision  gegeben  wurde,  war
er  billiger  als  der  Kontokorrent-,  zu  manchen  Zeiten  selbst  billiger
als  der  Diskontkredit.  Begreiflicherweise  wurde  er  bei  Industriellen
        <pb n="32" />
        9.  Der  Akzeptkredit  als  Betrieb-kredit  während  der  produktionsdauer.  27
und  Kaufleuten  bald  sehr  beliebt.  Zur  die  Banken  aber  bedeutete  diese
Kreditform  das  Mittel,  lediglich  durch  Verkauf  ihrer  Unterschrift  ihr
Geschäft  ausdehnen  zu  können;  das  Bankakzept  wurde  darum  von
Spiethoff  die  Note  der  Privatkreditbanken  genannt,  wobei  freilich  der
wichtige  Unterschied  besteht,  daß  Erwerber  von  Bankakzepten  vorhanden ­
  sein  müssen,'  die  Begebung  von  Bankakzepten  ist  nur  soweit  möglich ­
  als  der  wechsslmarkt  hiefür  Aufnahmsfähigkeit  besitzt.
Die  Beurteilung  der  Bedeutung  des  Bankakzepts  ist  nicht  einheitlich. ­
  Biester  z.  B.  sieht  darin  eine  modernere  Form  des  Verkehrs ­
  mit  der  Bank  und  scheint  sie  selbst  dem  Diskontkredit  vorzuziehen. ­
  Eine  ökonomische  Beurteilung  wird  durch  Gegenüberstellung
des  Akzeptkredits  mit  dem  Remburskredit,  mit  dem  er  die  äustere  Form
gemeinsam  hat,  und  mit  dem  Diskontkredit  ermöglicht.
Beim  Bemburs-  wie  beim  mobilisierten  Betriebskredit  gibt  dis
Bank  ihr  Akzept-  aber  der  Remburskredit  ist  durch  Verpfändung  von
Welthandelswaren  gedeckt,  während  der  Akzeptkredit  als  nationaler  Produktionskredit ­
  über  eine  gleiche  Deckung  nicht  verfügt,'  die  Ersetzung
der  Unterschrift  des  wirklichen  Schuldners  durch  jene  der  Bank  ist  beim
Kemburskredit  berechtigt,  da  es  sich  darum  handelt,  an  Stelle  eines  in
Uebersee  unbekannten  ein  bekanntes  Akzept  zu  gewähren;  im  nationalen ­
  Ureditverkehr  hat  dieses  Argument  keine  Geltung.  Schließlich
wird  der  Bemburskredit  für  die  Verfrachtung?-  und  Handelszeit  gegeben: ­
  Waren  von  tupischem  Charakter  können  schon  vor  der  Ankunft
in  Europa  verkauft  werden,  andere  Waren  kommen  von  den  fernsten
Weltgegenden  in  längstens  6  Wochen  an,  so  dast  für  den  verkauf
weitere  6  Wochen  zur  Verfügung  stehen,'  in  dieser  Zeit  wird  der  verkauf ­
  aller  Wahrscheinlichkeit  nach  vollendet  sein.  Der  Akzeptkredit  für
Betriebszwecke  muh  aber  die  produktionsdauer  und  die  darauf
folgende  Zeit  bis  zum  verkauf  umfassen,'  in  Unternehmungszweigen
mit  langer  produktionsdauer  ist  sine  Sicherung  der  Einlösung  bei  Fälligkeit ­
  des  Akzepts  nicht  gegeben.
vielfach  ist  das  Bankakzept  an  Stelle  des  Warenwechsels  getreten,
das  heißt  der  Fabrikant  akzeptiert  nicht  mehr  gegenüber  seinem  Vordermann ­
  im  Produktionsprozeß,  sondern  zieht  auf  eine  Bank.  Der
Unterschied  der  beiden  Vorgänge  liegt  in  folgenden  Ulomenten:
l.  Ein  Wechsel  eines  Produzenten  auf  seinen  Abnehmer  Iaht  das
individuelle  Verhältnis  zwischen  beiden  erkennen,  und  zwar  all  jenen,
bei  welchen  er  zirkuliert:  beini  Bankakzept  bleibt  der  Entstehungsgrund
der  Ziehung  verborgen,  niemand  kann  ersehen,  auf  welcher  Basis  ein
Bankakzept  begeben  wurde.
        <pb n="33" />
        28

II.  Der  Geldmarkt.

-  2.  Der  Warenwechsel  bekundet  regulär,  daß  eine  Warenbewegung
stattgefunden  bat,-  das  Bankakzept  im  Betriebskredit  kann  auch  auf
einem  Produktionsvorgang  beruhen.
3.  Der  Warenwechsel  wird  im  vertrauen  auf  beide  Unterschriften,
des  Ziehenden  und  des  Akzeptanten,  das  Bankakzept  nur  auf  die  Unterschrift ­
  der  Bank  hin  genommen,  das  heißt  an  Stelle  der  Beurteilung
der  einzelnen  Wechsel  tritt  die  sehr  wenig  besagende  Ansicht  über  die
Qualität  der  Bank.  Oie  geringen  Differenzierungen  der  Diskontrate,
zu  welcher  die  Akzepte  der  einzelnen  Lanken  genommen  werden,  sind
mehr  Wirkungen  der  Menge  als  der  Qualität  der  Akzepte.  Die  vollständigste ­
  Bilanz  vermag  nicht  ein  klares  Bild  über  die  Situation  der
Bank  zu  geben,  weil  sie  nichts  über  die  Art  der  gewährten  Rredite  aussagt ­
  —  aus  dem  Akzeptkredit  im  Binnenverkehr  ersieht  man  aber  nur
den  Namen  des  Schuldners,  nicht  den  Charakter  des  Nredits.  Wenn
im  Remburskredit  die  Bank  einen  Baumwollhändler  auf  sie  ziehen
läßt,  so  weiß  jeder,  daß  es  sich  um  Zinanzierung  von  Baumwollsendungen ­
  handelt,-  wenn  der  Spinner  A  auf  den  Weber  B  Wechsel  in
höhe  von  200.000  Ulk.  zieht,  so  kann  man  leicht  beurteilen,  ob  dieser
Betrag  nach  dem  Größenverhältnis  beider  Unternehmungen  gerechtfertigt ­
  ist,-  wenn  aber  der  Weber  B  auf  seine  Bank  Akzepte  im  Gesamtbetrag ­
  von  200.000  Ulk.  zieht,  dann  vermag  niemand  zu  beurteilen,
ob  dieser  Betrag  gerechtfertigt  ist,  weil  man  eben  die  Grundlage  nicht
kennt.
4.  §ür  die  Bank,  die  Akzepte  einer  andern  Bank  in  größeren  Wengen ­
  nimmt,  ist  die  Verlustgefahr  nicht  zu  unterschätzen;  eine  Bank  wird
leichter  Akzepte  einer  andern  Bank  als  Wechsel  eines  industriellen
Schuldners  in  starken  Paketen  diskontieren;  durch  Hereinnahme  von
Akzepten  überläßt  sie  der  andern  Bank  das  Urteil  über  die  Rreditgewährung-
  eine  Rritik  an  der  Entstehung  des  Wechsels  würde  von
jedem  aufrechten  Bankinstitut  zurückgewiesen  werden.
Gegenüber  dem  kontokorrentmäßigen  Betriebskredit,  der  nur
mit  den  zur  Verfügung  stehenden  Mitteln  gewährt  werden  kann,  bedeutet ­
  der  Akzeptkredit  für  die  Bank  eine  Erweiterung  der  Rreditgewährungsmöglichkeit,
  freilich  unter  erhöhtem  Risiko,-  eine  Bank  hat
zum  Beispiel  gewöhnlich  20  Millionen  Mark  Akzepte  im  innern  Umlauf- ­
  eine  Wendung  der  Marktlage  ermöglicht  ihr  nur  10  Millionen  zu
begeben,  sie  muß  dementsprechend  ihre  Kredite  einschränken..  Run
könnte  ihr  das  gleiche  Schicksal  bei  Abhebungen  der  Einlagen  widerfahren, ­
  aber  hier  kennt  sie  wenigstens  die  Einleger  und  kann  deren
Absichten,  wenn  auch  nur  sehr  unbestimmt,  einschätzen,-  über  die  Dis-
        <pb n="34" />
        19.  Der  Diskontkredit.

29

Positionen  der  Ukzeptnehmer  aber  kann  sie  kein  sicheres  Urteil  haben
lind  die  Unsicherheit  des  Marktes  wird  vergrößert.
Nach  den  Ermittlungen  Prions  ist  der  Unteil  der  Bankakzepte  am
gesamten  Wechselverkehr  in  Deutschland  von  1885  bis  1905  von  16
auf  31  %  gestiegen  und  dieser  Prozentsatz  hat  sich  seither  eher  vergrößert. ­
  Wenn  auch  eine  erhebliche  chuote  der  Steigerung  auf  Zunahme
der  Remburskredite  entfällt,  so  ist  doch  der  hauptteil  dem  starken  Unwachsen ­
  der  Betriebsakzepte  zuzuschreiben.
Was  bedeutet  für  die  Bank  die  hergäbe  ihres  Akzepts  für  Beckriebskredit?
  Sie  übernimmt  gegen  eine  Vergütung,  die  bisher
1250  Mark  betrug  und  künftighin  zwischen  1660  bis  2500  Mark
pro  Quartal  betragen  wird,  einen  Ukzeptkredit  von  einer  Million
und  erhöht,  da  sie  die  Akzepte  begeben  muß,  das  Matz  der  Kritik,  das
an  ihr  geübt  wird  und  die  Empfindlichkeit  gegen  ungünstige  Nachrichten. ­
  Diese  Entwicklung  mochte  dem  Unternehmer  zugute  kommen  oder  dem
Provinzbankier,  die  Kredit  zu  billigerem  Zins  erhielten  als  es  ihre  Transaktionen ­
  rechtfertigten,  vom  Standpunkt  der  Bank  aus  stand  aber  Nutzen
und  Engagement  in  keinem  vernünftigen  Verhältnis.  Zm  heftigen
Konkurrenzkampf  haben  vornehmlich  die  deutschen  Banken  an  Stelle
des  Kontokorrents-  und  sogar  des  Diskontkredits  in  Zeiten  flüssigen
Geldes  ihren  Kunden  den  billigeren  Ukzeptkredit  eingeräumt  und
ihnen  damit  für  Transaktionen,  die  zum  Teil  viel  illiquider  sind
als  der  Warenwechsel,  den  niedrigen  Zinssatz  des  Privatakzepts
gesichert,  auf  Kosten  ihrer  eigenen  Sicherheit  und  ihres  Erträgnisses.
Die  Bank  gibt  dadurch  Kredite,  für  die  sie  sich  erst  die  Mittel  auf  dem
Markt  durch  Ukzeptbegebung  schaffen  muß,  zu  niedrigeren  Konditionen
als  solche  Kredite,  die  sie  aus  ihr  zur  Verfügung  gestellten  Mitteln
befriedrigen  kann!  Das  ist  die  Umkehrung  des  natürlichen  Verhältnisses; ­
  eine  Erhöhung  der  Konditionen  für  jeden  nicht  für  Remburszwecke
  dienenden  Ukzeptkredit  bis  auf  das  Maß  der  Kontokorrentbedingungen ­
  würde  allein  dem  Charakter  jener  Betriebskredite  angemessen ­
  sein,  deren  Befriedigung  der  nationale  Ukzeptkredit  heute  dient.
jO.  Der  Diskontkredit.
.  Der  Vordermann  im  wirtschaftlichen  Zirkulationsprozetz,  der  Ware
an  den  Nachmann  verkauft  (der  Produzent  von  Halbfabrikaten  an
jenen  von  Fertigprodukten,  dieser  an  den  Großhändler,  dieser  wieder ­
  an  den  Detailhändler),  gibt  Kredit,  indem  er  auf  den  Nachmann
einen  Wechsel  zieht  und  diesen  bei  einer  Bank  diskontiert.
        <pb n="35" />
        30

II.  Oer  Geldmarkt.

Dom  Bcm!ftanöpunft  aus  wird  der  Wechseldiskont  durch  folgende
Momente  charakterisiert:
1.  Es  besteht  ein  Nreditverhältnis  zwischen  Dor-  und  Nachmann
aus  dem  Verkehrsprozeß;  die  Bank  schafft  nicht  den  Nredit,  sondern
übernimmt  einen  schon  bestehenden  Nredit.
2.  Oer  lDechsel  stellt  eine  abstrakte  Schuldverpflichtung  dar,  Einwendungen ­
  aus  der  dem  Wechsel  zugrundeliegenden  Transaktion  sind
unzulässig.  Oie  Wechselforderung  genießt  im  Nonkurs  des  Schuldners
Vorzugsrecht,  das  Wechseleintreibungsverfahren  ist  ungewöhnlich  streng.
3.  Oer  Wechsel  individualisiert  die  ^Kreditbeziehungen;  die  Bank
kann  aus  der  Prüfung  der  Unterschriften,  der  Wechselbeträge,  der
Zeit  der  Ziehung  Schlüsse  auf  den  Geschäftsgang  des  Einreichers  vornehmen,- ­
  sie  gibt  den  Nredit  im  vertrauen  aus  zwei  Unterschriften;
sie  gewährt  nicht,  wie  beim  Nontokorrentkredit,  eine  Gesamtsumme,
deren  Verwendung  sie  kontrolliert,  sondern  sie  behält  sich  bei  Einreichung
jedes  einzelnen  Wechsels  die  Entscheidung  über  Annahme  oder  Ablehnung ­
  vor.
4.  Oer  Wechsel  bekundet,  daß  ein  verkauf  stattgefunden  hat  und
die  höhe  des  hiefür  gezahlten  Preises,-  hierin  liegt  ein  Vorteil  gegenüber ­
  dem  Betriebskredit,  bei  dem  weder  die  Verkaufsreife  noch  der
Preis  der  Produkte  mit  Sicherheit  feststeht.
5.  Oer  Wechsel  ist  mobilisierbar,  die  Bank  kann  ihn  bei  Bedarf
weitergeben  vornehmlich  auch  an  die  Notenbank.
Oiese  Vorzüge  haben  dem  Warenwechseldiskont  eine  bevorzugte
Stellung  unter  den  Betriebskrediten  der  Depositenbanken  gesichert  und
ihn  zu  einem  Hauptgeschäft  der  Noteninstitute  werden  lassen,-  in
Deutschland  sind  andere  Nredite  zur  Notendeckung  nicht  zugelassen,-  die
notenbanktheoretischen  Anschauungen,  die  hiezu  führten,  werden  später
erörtert  werden.
von  verschiedenen  Seiten  wurde  gegen  die  Bevorzugung  der
Wechsels  Einsprache  erhoben:  Oer  Wechsel  bekunde,  daß  B  von  A
gekauft  hat,  aber  in  der  Laufzeit  von  drei  Monaten  könne  B  cm  C,  C  an
D  verkaufen  und  dadurch  drei  Wechsel  entstehen,,  die  alle  aus  dem  verkauf ­
  derselben  Ware  basieren,-  der  Einwand  ist  für  die  Krage  der  Einwirkung ­
  des  Bankgeldes  auf  die  preise  bedeutsam,  weil  auf  Grund
desselben  Verkehrsaktes  dreifach  Geld  geschaffen  wurde;  die  Sicherheit
der  Bank  ist  aber  dadurch  nicht  gefährdet,  da  ja  B  das  Geld,  das  er  für
Wechseleinlösung  benötigt,  erhalten  hat.  —  Kerner  mag  der  Näufer
einen  zu  hohen  preis  (aus  spekulativen  Gründen)  bewilligt  haben;
auch  dadurch  wird  die  Bank  nicht  beeinträchtigt,  es  sei  denn  daß  der
        <pb n="36" />
        10.  Der  Diskontkredit.

31

Käufer  wegen  dieses  Kaufs  zusammenbricht  und  den  Verkäufer  mitreißt. ­
  —
den  beiden  letzten  Jahrzehnten  ist  die  relative  Bedeutung  des
Warenwechsels  im  Kreditverkehr  zurückgegangen,-  Kartelle  und  Zahlungskonventionen ­
  bedingen  vielfach  gegenüber  ihren  Abnehmern  dreißigtägige ­
  Regulierung  und  schalten  den  kvechselkredit  aus,  so  daß  der
Abnehmer  gezwungen  ist  Kontokorrentkredit  in  Anspruch  zu  nehmen.
Umgekehrt  verweigern  große  Abnehmer,  die  für  die  Produktion  der
Gegenwart  von  stets  wachsender  Bedeutung  werden,  insbesondere  die
öffentlichrechtlichen  Körperschaften  das  Akzept,  ohne  aber  immer  pünktlich ­
  zu  zahlen-  hier  muß  der  Gläubiger  Kontokorrentkredit  nehmen.
Zm  Verkehr  zwischen  Produktion  und  Handel  endlich  haben  die  Warenhäuser ­
  und  Konsumvereine  den  direkten  Warenkredit  teils  durch  Bankkredit ­
  ersetzt,  teils  auf  ihn  Überhaupt  verzichtet,  da  sie  von  ihren  Abnehmern ­
  Barzahlung  erhalten.
Diese  Momente  haben  sich  in  allen  Ländern  mit  Ausnahme  Frankreichs ­
  fühlbar  gemacht.  Bei  den  englischen  Depositenbanken  betrugen  die
Wechsel  nach  Angaben  des  vicepräsidenten  Birch  im  Institute  of  Bankers
1880  26%  der  Gesamtaktiven  ^  für  Ende  1912  haben  sieben  englische
Depositenbanken  den  Wechselbestand  gesondert  ausgewiesen—er  beträgt
nur  12%  der  Aktiven.  Deutlicher  als  das  Verhältnis  zu  den  Gesamtaktiven ­
  ist  jenes  zu  den  Depositen,-  es  betrugen  zu  Ende  1912  in  Millionen ­
  Pfund

die

!  Depositen

die  Wechsel

bei  der  Lloydsbank

88.8

9.5

Joint  Stock

31.8

5.6

dounty  and  Westminster

85.1

17.7

City  and  Midland

82.7

10.5

London  and  S.  Western

20.3

2.7

Union  and  Smith

40.3

6.5

will.  Deaconsb.

16.1

4.3

365.1

56.8

Die  Wechsel  betrugen  demnach  nur  13.6%  der  Depositen.  Rechnen
wir  aber  auch  jene  Kredite  hinzu,  welche  bei  diesen  Instituten  an  Wechselbrokers ­
  gegen  Verpfändung  von  Wechseln  gegeben  werden,  so  hat  sich
die  Gesamtsumme  der  direkt  und  indirekt  diskontierten  Wechsel  von
ca  48%  der  Depositen  im  Jahre  1880  auf  ca  27%  im  Jahre  1912
gesenkt.
Jaffe  weist  in  seinem  klar  zusammenfassenden  Buch  über  das
englische  Bankwesen  ans  die  bekannte  Tatsache  hin,  daß  die  englischen
        <pb n="37" />
        32

II.  Der  Geldmarkt.

Banken  weder  auf  dem  offenen  Markt  noch  bei  der  Notenbank  rediskontieren,- ­
  daher  würden  die  in  Wertpapieren  angelegten  Summen  durchwegs ­
  als  liquider  angesehen  als  die  Wechselforderungen.  Vas  ist  unzweifelhaft ­
  richtig  für  die  direkt  genommenen  Wechsel-  die  Bank  von
England  hat  im  18.  und  zu  Anfang  des  19.  Jahrhunderts  die  Diskontierung ­
  von  wechseln  mit  Unterschrift  einer  Privatbank  verweigert,  weil  sie
in  diesen  Konkurrenten  erblickte  und  sie  hat  den  später  entstandenen
Aktienbanken  gegenüber  eine  gleiche  Politik  befolgt,  weil  deren  Gründung ­
  eine  Durchbrechung  ihres  Monopols  bedeutete.  Die  Depositenbanken ­
  haben  sich  darum  auf  sich  selbst  gestellt  und  daraus  ist  bei  ihnen
seit  zwei  Generationen  eine  Anschauung  entstanden,  die  es  für  unehrenhaft ­
  hält  Wechsel  weiterzugeben.  Nach  dieser  Praxis  ist  natürlich  ein
Wechsel,  der  noch  zwei  Monate  lauft,  weniger  liquide  als  sofort  verkäufliche ­
  Konsols.  Eine  andere  Auffassung  aber  gilt  für  die  bwksr,
die  Wechselmakler,  die  Wechsel  kaufen  und  daraufhin  sich  entweder  von
den  Depositenbanken  oder,  wenn  diese  den  Kredit  zurückziehen,  von  der
Notenbank  Geld  leihen-  und  es  ist  eine  gerade  in  den  kritischen  Perioden ­
  der  englischen  Geschichte  erprobte  und  auch  von  der  gegenwärtigen
broker-Generation  geteilte  Ansicht,  daß  Wechsel  auf  dem  Markt  leichter
weiterzugeben  sind  als  Konsols.  (vgl.  für  kritische  Perioden:  Richardfon ­
  vor  dem  Bullioneommittee  von  1810,  124  und  James  im  Report
from  the  select  committee  on  banks  of  issue,  London  1840,  Bd.  2,
1485.)  wenn  nun  ungeachtet  dessen  die  Bedeutung  der  Wechselanlage
so  erheblich  gesunken  ist,  während  gleichzeitig  die  Vorschüsse  erheblich
gestiegen  sind,  so  liegt  die  Ursache  wohl  mit  in  der  Aenderung  der
Zahlungssitten  und  Kreditgewohnheiten.  —
In  den  vereinigten  Staaten,  wo  weder  Geldmarkt  noch  Zentralbank ­
  besteht,  hat  der  Wechseldiskont,  da  hier  die  Mobilisierbarkeit  bisher ­
  nicht  zur  Geltung  kam,  nie  starke  Bedeutung  gehabt,-  die  geplante
Notenbankgssetzgebung  muß  ihn  erst  in  den  Verkehr  gewissermaßen
einführen.
Auf  dem  Kontinent  hat  sich  der  Wechsel  am  stärksten  in  Krankreich
auch  im  Kleinverkehr  eingebürgert  und  dort  nehmen  im  Portefeuille
der  Bank  von  Krankreich  die  Wechsel  unter  100  krs.  mehr  als  die  Hälfte
des  Gesamtbetrags  ein.  Zm  deutschen  Reich  ist  gleichfalls  ein  sehr  ausgebreiteter, ­
  wenn  auch  nicht  ebenso  stark  demokratisierter  Wechselverkehr
  ausgebildet  worden;  aber  auch  hier  macht  sich  namentlich  die
Tätigkeit  der  Konventionen  geltend  und  in  der  Bankenquete  wurde
wiederholt  die  Abneigung  großer  Kunden,  gegen  das  Akzeptieren  von
wechseln  hervorgehoben,  das  zum  Teil  die  Ersetzung  des  warendis-
        <pb n="38" />
        10.  Der  Diskontkredit.

33

konts  durch  das  Bankakzept  veranlaßt  hat.  Es  ist  aber  fraglich,  ob  den
Ansätzen  zu  dieser  Entwicklung  genügend  energisch  entgegengetreten
wurden  für  die  Verweigerung  des  Akzepts  gilt  dasselbe,  was  für  die
Verweigerung  der  Bucheinsicht  gilt:  Wer  verlangt,  daß  ihm  die  Waren
kreditiert  werden,  der  muß  akzeptieren;  hätten  die  Banken  nicht  so
bereitwillig  den  Vordermännern  im  Produktionsprozeß  Akzeptkredit
eingeräumt,  so  hätten  diese  mit  weit  größerer  Energie  den  Widerstand
ihrer  Abnehmer  gegen  das  Akzeptieren  niederzuringen  gesucht.  Für
keinen  Lausmann  besteht  die  Pflicht  zu  borgen;  wer  nicht  akzeptieren
will,  soll  bar  zahlen.
In  Oesterreich,  wo  in  einzelnen  Produktionszweigen,  namentlich
cher  „Manufakturbranche"  nicht  prompte  Zahlungssitten  bestanden,
hat  sich  im  letzten  Jahrzehnt  der  Diskont  offener  Buchforderungen
immer  mehr  eingebürgert;  für  diese  spezielle  Kreditform  gegründete
Genossenschaften  diskontieren  mit  einer  Marge  die  Außenstände
und  sichern  sich  durch  einen  sorgfältig  ausgearbeiteten  Apparat,
der  insbesondere  Buchkontrolle  und  regulär  Einziehung  der  Forderungen ­
  durch  das  beleihende  Institut  vorsieht.  In  Oesterreich,  wo  sich
diese  Kredite  verläßlichen  Schätzungen  zufolge  auf  ca.  600  Millionen
Lronen  belaufen  und  in  Deutschland,  wo  in  den  letzten  Jahren  mehrere
ähnliche  Versuchs  gemacht  wurden,  wird  eine  leidenschaftliche  Diskussion ­
  für  und  gegen  diese  Kreditform  geführt.  Man  führt  dagegen
an,  daß  sie  den  andern  Gläubigern  im  Lonkursfall  die  leichtest  realisierbaren ­
  Aktiven  entzieht,  daß  sie  zu  mehrfacher  Lreditinanspruchnahme
verleite,  indem  die  Außenstände  von  einem  andern  Kreditgeber  (Bank
oder  warengläubiger)  als  vorhanden  angesehen  werden,  während  sie
in  Wirklichkeit  verpfändet  sind.  Indes  ist  hier  die  Beweisführung  verkehrt: ­
  wer  Außenstände  hat  und  Kreöit  benötigt,  der  muß  diesen  in
irgend  einer  Form  bekommen,  und  die  Frage  ist  dahin  zu  richten,  ob
die  sonst  üblichen  Lreditarten  mehr  Sicherheit  gewähren.  Auch  beim
Rontokorrentkredit,  der  von  einer  Bank  auf  Außenstände  hin  gewährt
wird,  ist  die  Möglichkeit  gleichzeitiger  betrügerischer  Kreditaufnahme
bei  Warengläubigern  oder  andern  Lanken  gegeben,  erfahrungsgemäß
weit  mehr  als  beim  Buchforderungskredit,  wo  die  Buchkontrolle,  die
Einziehung  durch  das  Lelehnungsinstitut,  die  Evidenzzentrale  der
Buchforderungsgesellschaften  nach  den  bisherigen  Erfahrungen  mehr
Sicherheit  gewähren  als  der  Lontokorrentkredit.  Der  einzige,  aber
durchschlagende  Einwand  gegen  die  Belehnung  der  Außenstände  ist
aber  der,  daß  in  einer  Leihe  von  Produktionen  die  Entwicklung  zum
Wechselverkehr  dauernd  verbaut  wird;  der  Buchforderungskredit  hat
Somary,  Bankpolitik.  3
        <pb n="39" />
        34

II.  Dei  Geldmarkt.

nur  als  Uebergangsstadium  zum  Wechselkredit  Berechtigung,  und  es
ist  darum  vollbegründet,  wenn  die  Gesterreichisch-Ungarische  Bank
ebenso  wie  die  Reichsbank  ihm  entschieden  sich  entgegenstellen.  Ein
hinübergreifen  dieser  Kreditform  auf  Gebiete,  in  denen  bisher  der
Wechselverkehr  herrscht,  ist  freilich  wegen  ihrer  ungleich  härteren  Konditionen ­
  nicht  zu  erwarten.  —  In  Zeiten  allgemeinen  Mißtrauens,  in
denen  der  Warenabsatz  stockt  und  nicht  speziell  sichergestellter  Betriebskredit ­
  nicht  zu  erlangen  ist,  dringt  Buchforderungsdiskont  und  Warenlombard ­
  in  Gebiete  ein,  die  sonst  der  Rontokorrentkredit  behauptet  hat.  —
Die  Wirkungen  des  Betriebskredits  aus  die  Produktion.
Oer  Betriebskredit  ist  zu  normalen  Zeiten  billiger  als  Eigenkapital,
denn  er  bedingt  nur  Zins,  nicht  Unternehmergewinn;  er  ist  auch  im
Durchschnitt  der  Jahre  billiger  als  Aktienkapital.  Er  ist  elastischer  als
Eigenkapital:  die  Banken  können  einem  Industriezweig,  der  sich  in
Saisonarbeit  befindet,  die  Mittel  zeitweise  zuwenden,  die  ein  anderer
gerade  in  Ruhe  verharrender  nicht  benötigt,'  sie  können  bei  Bedarf
ihre  Mittel  stärker  anspannen,  sich  immobilisieren,'  und  endlich  kann
auch  die  Notenbank  zu  Hilfe  kommen,'  die  Ausdehnungsfähigkeit  des
Geldmarktes  ist  sehr  bedeutend  und  das  kommt  besonders  solchen  Industrien ­
  zugute,  bei  denen  sich  der  Rohmaterialeinkauf  oder  die  Produktion ­
  entweder  in  bestimmte  Iahreszeit  oder  in  wenige  Nonjunkturperioden
  zusammendrängt.  Eine  Reisschälfabrik  muß  den  Reis  in
wenigen  Wochen  einkaufen,'  müßte  sie  den  Einkauf  mit  eigenem  Rapital
  vornehmen,  so  würde  dieses  durch  den  ganzen  übrigen  Teil  des
Iahres  ungenutzt  daliegen.  Zerner  ermöglicht  der  Betriebskredit  dem
Industriellen  oder  Händler  die  Vollausnützung  der  Roniunktur:  bietet
sich  eine  besonders  günstige  Raufgelegenheit  oder  kann  ein  großer
Auftrag  übernommen  werden,  bei  dem  nicht  sofortige  Bezahlung  erfolgen ­
  wird,  so  ist  der  ausdehnungsfähige  Betriebskredit  für  den  Unternehmer ­
  von  außerordentlichem  Wert!  müßte  er  soviel  Eigenkapital
halten,  als  dem  Rkarimalbedarf  seines  Betriebs  entsprechen  würde,  so
könnte  er  einen  genügenden  Gewinn  kaum  erzielen.
freilich  ist  der  Betriebskredit  in  seinem  Ausmaß  und  seinen  Konditionen ­
  von  der  Lage  des  Geldmarkts  abhängig,-  olle  Schwankungen
desselben  werden  durch  ihn  in  den  wirtschaftlichen  Verkehr  hineingetragen. ­
  Oer  Industrielle  wie  der  Kaufmann  dürfen  aus  einem  Glas
trinken,  das  ihnen  nicht  gehört;  aber  es  wird  ihnen  nicht  selten  gerade  in
dem  Augenblick  fortgenommen,  in  dem  sie  den  stärksten  Ourst  verspüren.
        <pb n="40" />
        12.  Oie  Lffektenkredite.

35

Der  Betriebsfreöit  ist  von  manchen  Anhängern  der  Lmrencg-Theorie
  als  Krisenerreger  bezeichnet  worden,-  er  gewährt  dem  Unternehmer ­
  die  Möglichkeit  kräftiger  Produktionssteigerung,  zwingt  aber
nach  Ueberschreitung  des  Hochpunktes  der  Konjunktur  zu  rascher  Liguidierung.
  Zur  mehrere  schwere  Krisen  wurde  die  Warenlombardierung ­
  verantwortlich  gemacht.  Der  Spekulant,  der  auf  Steigen  der
preise  rechnet,  hält  durch  die  Belehnung  einen  Leil  der  Ware  vom
Markt  ferne,  ermöglicht  durch  Zurückhalten  der  Vorräte  höhere  preise,
als  sie  sonst  zustande  gekommen  wären,-  kann  er  die  Spekulation  nicht
durchhalten,  weil  er  die  Zinsen  nicht  mehr  zu  zahlen  vermag  oder  weil
immer  neue  Vorräte  auf  den  Markt  kommen,  so  müssen  die  belehnten
Waren  rasch  verkauft  werden,  wodurch  bei  genügend  großen  Quantitäten ­
  belehnter  Waren  jähe  Preisänderungen  eintreten,  da  in  der
Belehnungszeit  das  Angebot  künstlich  gemindert,  in  der  Liquidierungszeit ­
  gesteigert  wurde.
Der  Bankkredit  hat  zweifellos  in  vielen  Konjunkturperioden  die
Schwankungen  der  preise  bedenklich  erhöht;  aber  durch  die  äußere  Korm
getäuscht  nahm  man  vielfach  als  Betriebskredit  an,  was  man  richtig  als
Anlagekredit  bezeichnen  müßte.  Der  Betriebskredit  als  Geldmarktkredit
belehnt  nicht  den  vollen  Wert  der  Güter,  ein  Teil  muß  durch  Eigenkapital ­
  beigestellt  werden-  Erweiterung  des  Betriebs  setzt  daher  proportionelle
  Erhöhung  des  Eigenkapitals  voraus,-  der  Betriebskredit
nimmt  als  Belehnungsgrundlage  die  preise  an,  zu  denen  die  Ware  sofort ­
  absetzbar  ist  und  verlangt  darum  bei  rascher  Steigerung  der  preise
Erhöhung  der  Marge.  Ebenso  widerspricht  die  Belehnung  von  Quantitäten, ­
  die  eine  ansehnliche  Quote  des  vorrätigen  Gesamtquantums  darstellen, ­
  wegen  der  Schwierigkeit  des  sofortigen  Verkaufs,  und  die  Belehnung ­
  über  eine  Campagne  hinaus  dem  Wesen  des  Geldmarktkredits.
Kreditgewährung  zur  Bildung  eines  Korners  und  zur  valorisation  sind
darum  Anlage-,  nicht  Geldmarktkredite.
\2.  Die  Lffektenkredite.
Die  Lffektenkredite  werden  als  Lombard-,  Report-  oder  tägliche
Gelder  gewährt-  bei  Lombardkrediten  wird  nur  eine  Quote  des  Kurswerts ­
  des  Effekts  belehnt;  Reportkredite  werden  von  einem  Börseliquidationstermin ­
  zum  andern  gegeben,  vierzehntägig,  in  London  und
Paris,  wo  zweimal  abgerechnet  wird  oder  einmonatlick  (Berlin,  Wiens
und  zwar  in  voller  höhe  des  Kurswertes;  das  tägliche  Geld  wird  für
einen  oder  wenige  Tage  gewährt,  vornehmlich  in  New  Port,  wo  tag-
        <pb n="41" />
        36

II.  Der  Geldmarkt.

liche  "Regulierung  der  Börseengagements  besteht,  auch  an  den  europäischen ­
  Börsen;  eine  besonders  bezeichnete  Art  des  täglichen  Geldes
ist  das  für  den  Liguidationstermin  benötigte  Ultimogeld.
Oer  Effektenkredit  wird  auf  Grund  vorhandener  Effekten  gewährt,- ­
  dem  Kapitalmarkt  werden  damit  Gelder,  die  kurzfristiger  Abhebung ­
  unterliegen,  zur  Verfügung  gestellt.  Vas  ist  nur  dann  gerechtfertigt, ­
  wenn  die  Rückzahlung  nach  Ablauf  der  kurzen  Ründigungsfrist
gesichert  ist  und  der  Rredit  im  Rahmen  eines  Zinsgeschäftes  bleibt.
Oie  erste  Bedingung  ist  nur  dann  gegeben,  wenn  bei  Fälligkeit
des  Rredits  und  Zahlungsunfähigkeit  des  Schuldners  sofortiger  verkauf ­
  der  Effekten  möglich  ist.  Vas  trifft  nur  bei  notierten  Effekten  zu,
die  einen  größeren  Markt  haben,-  nicht  notierte  Aktien,  Anteile  an  Gesellschaften ­
  mit  beschränkter  Haftung,  sind  als  Grundlage  für  Geldmarktkredit ­
  nicht  anzusehen;  derartige  Rredite  sind  Anlagekredite  unter
Verpfändung  eines  vermögensobsekts,  dessen  Realisierung  zweifelhaft
ist.  Beim  Geldmarktkredit,  der  die  visposiiionen  für  die  Einlagenabhebung ­
  sichern  muß,  kommt  es  vor  allem  auf  die  rasche  Realisierbarkeit ­
  der  Werte  an,  und  in  dieser  Beziehung  bestehen  auch  zwischen
den  notierten  Aktien  selbst  große  Unterschiede.  Oie  Renten  des  Staates
haben  überall  einen  ungleich  größeren  Markt  als  die  kleinen  Anleihen
einer  Mittelstadt,  bei  den  vioidendenwerten  kommt  die  Ronzentration
des  Börseverkehrs  auf  die  Effekten  mit  großem  Rapital  noch  stärker
zum  Ausdruck.  An  der  New  Parker  Börse,  der  einzigen,  an  welcher  die
Zahl  der  Abschlüsse  verläßlich  aufgezeichnet  wird,  betrugen  nach  Reibnitz
  im  Zahrs  1909  die  Gesamtumsätze  in  Aktien  215  Millionen  Stück,
jene  in  den  sechs  meist  gehandelten  Aktien  108  Millionen,  somit  über
die  Hälfte  des  Gesamtumsatzes;  auf  Steel  commons  und  Reading  commons,
  die  nicht  bevorzugten  Aktien  des  Stahltrust  und  der  Reading-Eisenbahn,
  entfielen  allein  30  %  des  Gesamtumsatzes  in  Aktien.  Oie
Größe  des  Marktes  aber  hat  vom  Standpunkt  der  Bank  aus  entscheidende ­
  Bedeutung:  Bedeutet  doch  ;.  B.  der  Reportkredit  —wenn
er  sich  auch  juristisch  in  Raufform  vollzieht  —  eine  Belehnung  zu  100%,
die  nur  bei  sofortiger  Veräußerungsmöglichkeit  für  den  Fall  der  Nichtbezahlung ­
  gerechtfertigt  ist.
Durch  den  Zwang  zum  sofortigen  verkauf  übt  die  Bank  einen
Druck  auf  die  Rurse  aus;  wenn  sie  große  Pakete  von  Effekten  zum
exekutiven  verkauf  bringen  muß,  kann  der  Rurs  sehr  stark  gesenkt  werden ­
  und  dadurch  die  Notwendigkeit  entstehen,  auch  bei  den  Lombardkrediten, ­
  die  unter  Zugrundelegung  dieser  Wertpapiere  gegeben  wurden,
erhöhte  Einschüsse  zu  fordern.  Daraus  ergeben  sich  zwei  Ronseguenzen:
        <pb n="42" />
        Oie  Bank  mutz  bei  Belehnung  jener  Effekten  Vorsicht  üben,  an  deren
Rurscntwicklung  sie  selbst  —  durch  Eigenbesitz  oder  dauernde  Kinanzverbindung
  mit  der  Firma  —  interessiert  ist;  denn  der  Geldmarktkredit ­
  mutz  kaltblütig,  ohne  Rücksicht  aus  die  Folgen,  gekündigt  werden
können;  ferner  darf  die  Bank  nicht  verschiedenen  Runden  aus  dasselbe
Effekt  einen  im  Verhältnis  zum  Gesamtumlauf  dieses  Wertpapiers
zu  hohen  Betrag  leihen;  wenn  eine  Lank  auf  die  Aktien  einer  Papierfabrik ­
  mit  2  Millionen  Rurswert  1%  Millionen  auf  verschiedenen
Ronten  geliehen  hat  und  sie  auf  einem  Ronto  260.000  Mark  zur  Exekution ­
  bringen  mutz,  so  wird  durch  den  daraus  entstehenden  Rursfall
auch  der  wert  der  andern  Veckungseffekten  natürlich  mitbetroffen;
die  andern  Runden  werden,  wenn  die  Nachschutzzahlung  ihnen  schwer
fällt,  die  Aktien  abzustotzen  versuchen  —  das  aber  wird  bei  den  für  den
kleinen  Markt  sehr  erheblichen  Beträgen,  wenn  überhaupt,  nur  mit
Verlust  möglich  sein,  der  das  vermögen  der  Schuldner  übersteigen  kann;
die  Bank  riskiert  bei  relativ  zu  starker  Belehnung  entweder  Verlust
oder  die  Umwandlung  eines  Effekten-  in  einen  dauernden  Anlagekredit.
Bei  der  Emission  neuer  werte  treten  diese  Fragen  mit  besonderer
Dringlichkeit  auf.
Efsektenkredit  wird  auf  Grund  von  Effektenbesitz  oder  behufs
Erwerb  von  Effekten  in  Anspruch  genommen,  wenn  eigenes  Rapital
entweder  überhaupt  oder  derzeit  fehlt,  wenn  es  teurer  oder  schwerer
erlangbar  wäre.
Oer  erste  Fall  ist  bei  der  berufsmätzigen,  kurzfristigen  Spekulation
gegeben;  Eigenkapital  ist  hier  nur  soweit  vorhanden  als  es  zur
Deckung  von  Rurseinbutzen  im  kurzen  Zwischenraum  zwischen  Erwerb
und  verkauf  des  Effekts  nötig  ist.  Den  Ersah  momentan  fehlenden
Eigenkapitals  besorgt  der  Efsektenkredit  bei  Emissionen:  der  Subskribent
  besitzt  im  Augenblick  nicht  den  ganzen  für  die  Zeichnung  erforderlichen ­
  Betrag,  er  wird  ihn  aber  in  einigen  Wochen  aus  einer  Einnahmequelle ­
  erhalten;  hier  ist  der  Efsektenkredit  ein  Vorschutz.  Efsektenkredit
wird  aber  auch  dort  genomnien,  wo  Eigenkapital  vorhanden  ist.  Auch
der  Ropitalbesitzer  beleiht  in  Zeiten  billigen  Geldes,  in  denen  Neportkredit
  2  oder  3  bedingt,  Effekten,  um  vom  Zinsunterschied  zwischen
Effektenertrag  Nutzen  zu  ziehen;  oder  er  nützt  eine  günstige  Gelegenheit ­
  zuni  Effektenerwerb  aus,  ohne  datz  für  ihn  der  Zwang  bestehen  sollte,
Eigenkapital  aus  einer  Anlage  rasch  herauszuziehen.  Diese  Unterschiede
sind  für  die  Bestimmung  des  Zinses  des  Effektenkredits  von  Bedeutung.
Zwischen  Betriebs-  und  Efsektenkredit  in  ihrem  Verhältnis  zu  den
Banken  bestehen  zwei  für  die  Praxis  wichtige  Unterschiede:  Der  Be-
        <pb n="43" />
        38

II.  Oer  Geldmarkt.

triebskredit  wird  in  der  Mehrzahl  der  Fälle  an  Runden  gegeben,  mit
denen  die  Lank  in  dauernder  Geschäftsverbindung  bleibt;  der  Kontokorrentkredit
  vornehmlich  setzt  genaue  Kenntnis  der  Verhältnisse  des
Kunden  voraus,-  es  ist  für  den  Industriellen  nicht  angenehm,  seine  Bücher
der  Reihe  nach  verschiedenen  Banken  zeigen  zu  müssen,  und  er  pflegt
darum  leine  Bankverbindung  ohne  triftigen  Grund  nicht  zu  ändern.  Oer
Effektenkredit  dagegen  wird  teils  den  Mitgliedern  der  Börse  und  den
brokers,  über  deren  Verhältnisse  jede  Bank  informiert  ist,  teils  andern
Kapitalbesitzern,  über  deren  Situation  nähere,  bilanzmäßige  Auskunft
nur  in  Ausnahmsfällen  verlangt  wird,  gewährt-  die  Esfektenschuldner
wechseln  stark,  eine  feste  Verbindung  findet  nicht  statt.  Oas  ist  für
die  Frage  der  Lösung  des  Effektenkredit?  von  besonderer  Wichtigkeit.
Sodann  findet  beim  Kontokorrentkredit  eine  direkte  Verbindung  zwischen ­
  der  Grundlage  des  Kredits  und  der  Verwendung  desselben
statt:  der  Kredit  wird  auf  Grundlage  vorhandener  Aktiven  eines  Industrieunternehmens ­
  gewährt  und  für  den  Produktionsprozeß  benützt,- ­
  regelmäßig  wird  die  Lank  die  Verwendung  des  Kredits  überwachen. ­
  Effektenkredit  wird  aber  zum  Teil  aus  spekulativen  Gründen,
zum  Teil  aber  deshalb  genommen,  weil  der  Besitzer  Geld  zu  andern
Zwecken  benötigt  und  sich  die  hiefür  erforderlichen  Mittel  durch  Effektenbelehnung ­
  am  leichtesten  beschaffen  kann.  Beruf  und  Geschäftsart
des  Schuldners  geben  in  manchen,  aber  durchaus  nicht  in  allen  Fällen
Anhaltspunkte  über  den  voraussichtlichen  Verwendungszweck,  aber
der  Bank  ist  dieser  gleichgiltig,  soferne  nicht  Gefahr  besteht,  daß  das
zur  eventuellen  Nachschußpflicht  erforderliche  vermögen  des  Schuldners
verloren  geht.

13.  Die  Wirkung  der  Effektenkredite.
1.  Oer  Effektenkredit  gestattet  Erwerb  von  Effekten  mit  einem
Eigenkapital,  welches  als  Marge  bei  Kurssenkung  ausreicht;  er  macht
dadurch  die  Berufsspekulation  überhaupt  erst  möglich.  Wäre  er  nicht
vorhanden,  so  würde  ein  vermögen  von  250.000  Mk.  gerade  ausreichen, ­
  100  Deutsche  Bankaktien  zu  kaufen  und  es  müßte  eventuell  darin
allein  einen  oder  zwei  Monate  investiert  bleiben,  bis  sich  ein  günstiger  Verkaufskurs ­
  findet.  Oie  kurzfristige  Spekulation  von  Monat  zu  Monat
und  die  Berechnung  des  Jobbers,  die  die  Unterschiede  des  Kurses  von
Tag  zu  Tag  oder  von  Stunde  zu  Stunde  ausnützt  und  mit  Bruchteilen
von  Prozenten  im  Kurswert  als  Nutzen  kalkuliert,  wären  unmöglich.
2.  Oer  Effektenkredit  ermöglicht  die  Erweiterung  des  Kapital-
        <pb n="44" />
        14.  Nachfrage  und  Angebot  auf  dem  Geldmarkt.

39

Marktes  über  die  vorhandenen  Sparkapitalien  hinaus.  Ohne  Effektenkredit
  könnte  eine  neue  Renten-  oder  Aktienemission  nur  untergebracht
werden,  wenn  in  der  Zwischenzeit  zwischen  der  letzten  Emission  soviel
zunr  Rauf  dieser  Effekten  bereites  Kapital  angesammelt  wäre  als  zur
Unterbringung  der  Werte  erforderlich  ist,'  dadurch  würde  der  Kapitol*
markt  sich  nur  sehr  schwerfällig  bewegen  können:  Renten-  und  Aktienwerte
  könnten  nicht  begeben  werden,  wenn  Staaten  und  Gesellschaften
neues  Kapital  brauchen,  sondern  erst  dann,  wenn  das  Sparkapital  bis
zur  vollen  Deckung  des  Kapitalbedarfs  herangewachsen  ist.  Zm  Gesamtresultat, ­
  durch  eine  längere  Periode  betrachtet,  wäre  ein  Unterschied
nicht  vorhanden,  denn  der  Effektenkredit  kann  nur  vorübergehend
Sparkapital  vertreten  —  aber  er  ermöglicht  eine  Diskontierung  künftig
entstehenden  Sparkapitals  und  gibt  so  dem  Kapitalmarkt  eine  wenn
auch  nicht  sehr  starke  Elastizität.  —
3.  Der  Begehr  nach  Vetriebskredit  richtet  sich  nach  dem  Bedarf  von
Industrie  und  Handel,  er  wird  durch  die  Einflußnahme  der  Banken
besonders  durch  die  Zinspolitik  nur  ausnahmsweise  in  seinem  Umfang ­
  vergrößert:  der  Begehr  nach  Effektenkredit  dagegen  ist  in  hohem
Maße  beeinflußbar.  Die  Vergrößerung  des  im  Land  vorhandenen  Effektenvorrates
  durch  Schaffung  neuer  Werts,  die  Kurssteigerung  und
der  verkauf  von  Effekten  aus  dem  Besitz  größerer  Kapitalisten  an  die
kurzfristige  Spekulation  rufen  erhöhten  Bedarf  nach  Effektenkredit  hervor: ­
  er  ist  darum  die  geeignete  Unlage  für  überschüssige  Mittel  der
Banken  namentlich  in  Zeiten  hoher  Geldflüssigkeit,  in  denen  die  Verwendung ­
  der  Gelder  Schwierigkeiten  bereitet.
Nachfrage  und  Angebot  aus  dem  Geldmarkt.
Die  Nachfrage  auf  dem  Geldmarkt,  dem  Markt  für  Zinskredite,
ist  bestimmt  durch  die  Summe  des  Bedarfs  nach  Betriebs-  und  Effektenkredit. ­

Für  den  nationalen  Bedarf  an  Vetriebskredit  ist  die  Art  der  im
Lande  vorherrschenden  Produktionen  entscheidend:  in  Reichen  mit  überwiegender ­
  schwerer  Industrie  ist  der  Bedarf  im  Verhältnis  zum  stehenden ­
  Kapital  geringer  als  in  Reichen  mit  stark  entwickelter  Verlagsindustrie. ­
  Starke  Ansammlung  eigenen  Vermögens  ermöglicht  in  England,
teilweise  auch  in  der  Union  der  Industrie  die  Bestreitung  von  Betriebsauslagen
  mit  Eigenkapital,  eine  Entwicklung,  die  auch  durch  billige  Beschaffung ­
  von  Ligenkapital  namentlich  durch  Ausgabe  von  niedrig  verzinslichen ­
  Obligationen  oder  von  Aktien,  auf  die  nur  in  Konjunkturzeiten
        <pb n="45" />
        40

II.  Der  Geldmarkt.

Dividende  gezahlt  zu  werden  pflegt,  gefördert  werden  kann.  In  Ländern
dagegen,  in  denen  die  Beschaffung  eigenen  Kapitals  teuer  und  der  Besitz
eigenen  Betriebskapitals  entweder  wegen  geringen  Gewinns  oder  wegen
der  Praxis  starker  Gewinnausschüttung  oder  infolge  des  geringen  Alters
der  bestehenden  Unternehmungen  nicht  groß  ist,  ist  ein  starker  Bedarf
an  Betriebskredit  vorhanden;  das  gilt  namentlich  für  jene  Wirtschaften,
in  denen  die  Aktiengesellschaften  noch  nicht  auf  lange  Lebensdauer  zurückblicken: ­
  die  Privatfirmen  pflegen  einen  erheblichen  Geil  der  Gewinne ­
  für  Geschäftserweiterung  zurückzuhalten,  die  eingearbeitete,
erfolgreiche  Aktiengesellschaft  hat  die  Tendenz,  durch  starke  Rückstellungen ­
  sich  auch  für  Betriebszwecke  ihr  selbständiges  Kapital  wenigstens
teilweise  zu  sichern,  die  junge  Aktiengesellschaft  pflegt  vom  Bankkredit
abhängig  zu  sein.  Der  Konzentrationsprozetz  in  der  Industrie,  der  zu
Trusts  führt,  mindert  den  Bedarf  an  Letriebskredit:  die  Zusammenfassung ­
  konkurrierender  Unternehmungen  in  eine  große  Gesellschaft
verbilligt  die  Beschaffung  von  Tigenkapital,  vermindert  die  Betriebsausgaben ­
  und  kann  durch  erhöhte  Gewinne  die  Möglichkeit  zur  Schaffung ­
  eigenen  Betriebskapitals  aus  den  Zahreserträgnissen  bieten.  Endlich ­
  ist  die  Art  der  Kreditbedürfnisse,  die  erfolgreich  an  den  Markt  appellieren ­
  kann,  in  den  einzelnen  Ländern  nach  der  Betätigungsform  der
Kreditinstitute  verschieden:  Der  Handwerker  konnte  bis  vor  kurzem
in  Zrankreich  infolge  der  Organisation  des  dortigen  Kreditwesens  Betriebskredit ­
  nicht  erhalten  und  sein  Verlangen  danach  war  für  den
Markt  unwirksam,  während  in  Mitteleuropa  die  Befriedigung  dieser
Kredite  eine  erhebliche  Bedeutung  hat.
Der  nationale  Bedarf  an  Effektenkredit  hängt  von  dem  chuantum  der
im  Lefitz  eines  Volkes  befindlichen  Wertpapiere,  vom  Verhältnis  zwischen ­
  dauernden  Effektenanlegern  und  Spekulanten  und  von  der  Art  der
Emissionstätigkeit  ab,-  er  ist  bei  überwiegendem  Rentenbesitz  und  längeren
Zwischenräumen  zwischen  der  Schaffung  neuer  Werte  niedriger  als  bei
überwiegendem  Aktienbesitz  und  zeitlicher  Konzentration  der  Emissionstätigkeit.

Die  Gesamtsumme  dieser  Kredite  bestimmt  den  Geldmarktbedarf
eines  Landes,-  wieweit  er  durch  Anforderungen  eines  andern  Landes
erhöht  werden  kann,  wird  später  erörtert  werden.
Die  wichtigsten  Kreditgeber  auf  dem  Geldmarkt  sind  die  Kreditbanken. ­
  Sie  verwalten  kurzfällige  Einlagen  und  können  darüber  hinaus
für  Wechseldiskontierung  innerhalb  der  Grenzen  ihrer  Zahlungsfähigkeit ­
  die  verfügbaren  Mittel  durch  Gutschrift  erweitern;  welchen  Prozentsatz ­
  der  fremden  Gelder  sie  dem  Geldmarkt  zuführen,  das  hängt  von
        <pb n="46" />
        14.  Nachfrage  und  Angebot  auf  dem  Geldmarkt.

41

der  Art  der  Zälligkeit  der  Gelder,  der  Beurteilung  der  Größe  der  an
die  Bank  in  den  nächsten  Monaten  herantretenden  Ansprüche  und  einigermaßen ­
  auch  von  der  Landestradition  ab.  Sie  können  mit  einem
bestimmten  Minimum  von  Einlagen,  das  ihnen  dauernd  verbleiben
wird,  Anlagekredite  gewähren:  wie  hoch  sie  dieses  Minimum  schätzen,
wird  nicht  bloß  durch  die  normalen,  sondern  auch  durch  die  zu  erwartenden ­
  Panikabhebungen  bestimmt.  Oie  französischen  Banken,
unter  deren  Einlegern  die  leicht  erregbaren  Rleinkapitalisten  eine  wichtige ­
  Rolle  spielen,  wenden  dem  Geldmarkt  eine  größere  chuote  ihrer
Mittel  zu  als  die  deutschen  oder  amerikanischen  Banken,  die  zum  guten
Teil  einer  kühl  überlegenden,  geschäftskundigen  Einlegerschaft  gegenüberstehen. ­

Oie  Sparkassen  kommen  als  Geldgeber  auf  dem  Weltmarkt  auch
in  den  Reichen  mit  autonomer  Sparkassenorganisation  nur  mit  geringen
Summen  in  Betracht.  Dagegen  hat  die  Gewährung  von  Betriebskredit ­
  durch  Genossenschaften  in  Deutschland,  Oesterreich  und  Italien
immer  stärkere  Ausdehnung  genommen.
§ür  einen  Zweig  des  Betriebskredits,  den  Diskontkredit,  stehen
die  Mittel  der  Notenbank  zur  Verfügung.
Rreditbanken  und  Notenbank  nehmen  Wechsel  in  individueller
Verhandlung  von  dem  einzelnen  Runden,  die  Rreditbanken  geben
Rontokorrentkredit  gleichfalls  in  Sondervertragsform.  Ein  Markt  im
örtlichen  Sinn  existiert  für  diese  Rreditformen  nicht,  ebensowenig  für
den  Effektenlombard.
Dagegen  besteht  ein  Geldmarkt  im  wörtlichen  Sinn  für  den  Akzept-,,
den  Reportkredit  und  das  tägliche  Geld.  Diese  Rredite  werden  auf  dem
Rontinent  zum  weit  überwiegenden  Teil  an  der  Börse  abgeschlossen
und  die  Bedingungen  hierfür  werden  überall  öffentlich  notiert.  Gegenstand ­
  des  Börsenverkehrs  können  nur  solche  Wertgegenstände  sein,  bei
denen  sich  die  Unterhandlung  auf  den  preis  beschränken  kann,-  von  den
wechseln  sind  daher  nur  solche  für  den  Börseverkehr  geeignet,  deren
Akzeptant  allenthalben  als  so  gut  bekannt  ist,  daß  über  die  Wechselsicherheit ­
  eine  Diskussion  überflüssig  ist.  Derartige  Akzeptanten  sind  die
Banken  und  (auf  dem  Rontinent  nur  ausnahmsweise)  allererste  Industriefirmen. ­
  Die  Entstehung  der  Bankwcchsel  haben  wir  oben  geschildert ­
  ;  sie  kommen  in  festen  Beträgen  abgerundet  in  den  Verkehr.
Geldgeber,  beziehungsweise  Diskonteure  von  Bankakzepten  sind
zunächst  wieder  die  Rreditbanken,  die  überschüssige  Mittel  zur  Verfügung ­
  haben  und  sie  in  einer  weise  anlegen  wollen,  die  unbedingt  sichere
Rückzahlung  bei  verfall  gewährleistet,  was  bei  den  Akzepten  des  „offe-
        <pb n="47" />
        42

II.  Oer  Geldmarkt.

neu  Marktes"  mit  Rücksicht  auf  die  Güte  des  Akzeptanten  der  Fall  ist.
Als  Geldgeber  auf  dem  offenen  Markt  erscheinen  ferner  jene  Nlirtschaftsorganifationen,
  die  größere  Rapitalien  ohne  Intervention  einer
Bank  direkt  zu  verleihen  wünschen,  aber  nicht  in  ein  spezialisiertes  Rreditgeschäft
  eintreten  wollen:  hieher  gehören  in  manchen  Staaten  die
Versicherungsgesellschaften,  mitunter  größere  Städte  mit  zeitweise  verfügbaren ­
  Mitteln,  auf  manchen  Geldmärkten  der  heimische  Staat  oder
auswärtige  Staaten,  ver  Staat  gibt  seine  Einnahmen  bis  zum  Zeitpunkt ­
  der  Verwendung  entweder  an  die  Notenbank  als  Guthaben
—  England,  Frankreich,  Belgien,  in  Deutschland  das  Reich  —  oder
an  eine  gesonderte  Staatsbank:  preußische  Seehandlung,  Cesterreichische
Postsparkasse,  in  gewissem  Sinn  auch  das  amerikanische  Treasurg-  die
Seehandlung  und  teilweise  die  Postsparkasse  verwenden  die  Staatsgelder ­
  zum  Ankauf  von  Bankakzepten.  Zn  neuerer  Zeit  haben  mehrere ­
  Staaten  für  den  Zinsendienst  von  Anleihen,  die  sie  im  Ausland  aufgenommen ­
  hatten,  größere  Rapitalbeträge  im  Gläubigerland  zurückgelassen,- ­
  so  unterhielt  Rußland  in  Paris  und  Berlin,  Japan  und  mehrere ­
  englische  Kolonien  in  London  ansehnliche  Beträge.  Italien  hatte
bis  zum  Tripoliskrieg  ansehnliche  Summen  im  Ausland  als  Guthaben,
teils  aus  lvährungsgründen,  teils  um  einen  Reservefonds  an  auswärtigen ­
  Zahlungsmitteln  im  Notfall  zu  haben.  Diese  Gelder  wurden ­
  regulär  auf  dem  offenen  Markt  verwendet,-  die  Seehandlung
und  die  Postsparkasse  sind  zentral  verwaltete  Institute;  ihre  Organisation ­
  ist  nicht  einem  regelmäßigen  Rreditoerkehr  mit  kleinen  Diskonteuren ­
  angepaßt:  es  kommt  ihnen  nicht  darauf  an,  den  denkbar  höchsten
Zins  herauszuwirtschaften,  sondern  nur  die  Einnahmen  des  Staates
für  eine  bestimmte  kurze  Zeit  sicher  anzulegen.  Die  Seehandlung  weiß,
welche  Summe  der  preußische  Staat  für  Zahlungen  am  1.  Januar  benötigen ­
  wird,  und  sie  mutz  die  ihr  in  den  vorausgehenden  Monaten
zufließenden  Einnahmen  des  Staates  so  anlegen,  daß  die  vom  Staat
am  L  Januar  gebrauchten  Beträge  ihr  in  der  letzten  vezemberwoche
mit  absoluter  Sicherheit  zur  Verfügung  stehen.  Während  bei  Einlagen
privater  Deponenten  die  Abhebungen  durch  Neueinlegungen  abgelöst
werden,  so  daß  die  Kreditbanken  regulär  %  ihrer  Vepositensmmne
als  feststehend  ansehen  können,  erneuern  sich  die  Guthaben  des  Staats
entweder  überhaupt  nicht  oder  doch  nicht  sofort.  Der  russische  Staat
unterhält  Guthaben  zur  Zahlung  der  Schuldzinsen,  und  wenn  durch
Entrichtung  einer  Rate  das  Guthaben  gekürzt  ist,  so  kann  die  Auffüllung ­
  desselben  entweder  erst  später  (bei  Abschluß  einer  neuen  Ausländsanleihe) ­
  oder  gar  nicht  erfolgen,  das  letztere  in  dem  Fall,  wenn
        <pb n="48" />
        15.  Oie  Bestimmung  der  Zinssätze  des  Geldmarkts.  43
der  russische  Staat  nach  Erschöpfung  des  Guthabens  für  Bestreitung
des  jeweiligen  Zinsendienstes  erst  kur;  vor  Fälligkeit  Auslandszahlungsrnittel
  suchen  würde.  Darum  kann  bei  Guthaben  dieser  Art  mit  Mindestbeträgen, ­
  die  in  allen  Zöllen  verbleiben  müssen,  nicht  gerechnet  werden
und  die  einfache,  übersichtliche  Anlage  in  Bankakzepten  wird  als  Gegenpost ­
  dieser  Gelder  bevorzugt.  —  Größere  Kapitalbesitzer  legen  in  der
Gegenwart  relativ  seltener  als  vor  einer  Generation  momentan  verfügbare ­
  Gelder  in  Bankakzepten  an,  hier  hat  sich  in  sehr  vielen  Fallen
die  Kreditbank  dazwischengeschoben.  —
Auch  die  Anlage  in  Report-,  täglichem  und  Ultimogeld  ist  übersichtlich ­
  und  leicht  zu  beurteilen:  die  Schuldner  sind  Banken,  Privatbankiers, ­
  Effektenkommissionäre,  stets  derselbe  Personenkreis,  dessen
finanzielle  Situation  gut  bekannt  ist;  die  Deckung  bieten  notierte  Effekten, ­
  Verlust  ist  nur  möglich,  wenn  eine  starke  Kurssenkung  während
der  Dauer  des  Kredits  eintritt,  die  den  finanziellen  Ruin  des  Schuldners ­
  zur  Folge  hat.  —
Gewöhnlich  wird  der  „offene  Geldmarkt"  und  die  Notenbank  in
einen  Gegensatz  gebracht:  das  ist  nur  vom  Geldbeschaffungsstandpunkt
der  kontinentalen  Kreditbanken  aus  zu  verstehen.  Die  Begebung  von
Akzepten  ist  für  die  Banken  das  eine  Mittel  sich  Geld  zu  beschaffen,
die  Rediskontierung  von  Wechseln  bei  der  Notenbank  das  andere.  Bei
starker  Spannung  zwischen  dem  Zinssatz  des  Marktes  und  jenem  der  Notenbank ­
  werden  die  Banken  eventuell  erforderliche  Mittel  mehr  dadurch ­
  beschaffen,  daß  sie  die  Kunden  auf  sich  ziehen  lassen  und  die  Akzepte ­
  begeben,  bei  geringer  Spannung  werden  sie  mehr  Wechsel  bei
der  Notenbank  rediskontieren.  Zn  London  ist  dieses  Verhältnis  im
Wesen  identisch,  in  der  äußeren  Form  verschieden.  Dort  begeben  die
billbrokers  (Wechselmakler)  die  Wechsel  der  Lanken  und  Handelsfirmen ­
  je  nach  dem  Verhältnis  des  Zinssatzes  entweder  auf  dem  offenen
Markt,  d.  h.  hauptsächlich  bei  den  Banken,  welche  überschüssige  Mittel
haben,  Anlage-  und  Versicherungsgesellschaften  oder  bei  der  Notenbank. ­
  Aber  dieser  Gegensatz,  der  auch  in  der  Verschiedenheit  der  Zinspolitik
  zum  Ausdruck  kommt,  darf  nicht  darüber  hinwegsehen  lassen,  daß
die  Stütze  der  Notenbank  den  stärksten  Rückhalt  des  Geldmarktes  bildet.
J5.  Die  Bestimmung  der  Zinssätze  des  Geldmarkts.
Um  die  Momente  zu  erfassen,  von  welchen  die  Zinssätze  des  Geldmarkts
abhängen,  wollen  wir  untersuchen,  was  die  Kreditwerber  auf  dem  Kapitalmarkt ­
  bewilligen  können  und  was  die  Kreditgeber  fordern  müssen.  —
        <pb n="49" />
        44

II.  Der  Geldmarkt.

Für  den  Unternehmer  bildet  der  Nutzen,  den  er  aus  dem  mit
Bankkredit  durchzuführenden  Betriebsakt  erwartet,  die  Obergrenze
der  Leistungsmöglichkeit-  von  dieser  scheinbar  selbstverständlichen  und
banalen  Regel  gibt  es  aber  wichtige  Ausnahmen.  Ein  Unternehmen
kann  in  einem  Teil  seines  Betriebes  genügenden  Gewinn  erzielen,  der
ihm  gestattet,  einen  andern  Teil  ohne  Gewinn  oder  selbst  mit  Verlust ­
  abzustoßen  (zum  Beispiel  billige  Auslandsverkäufe  bei  genügend
hohem  Inlandspreis  oder  Bekämpfung  des  outsiäei-s  eines  Kartells);
hier  kann  der  für  den  einzelnen  Betriebsakt  entrichtete  Leihzins  den
Nutzen  aus  dem  konkreten  Geschäft  übersteigen.  Oer  Gewinn  ferner,
der  aus  den  einzelnen  Betriebsakten  erzielt  werden  soll,  kann  außerordentlich ­
  stark  wechseln:  Ein  Unternehmen  mag  sich  gezwungen  sehen
bei  verdoppeltem  Umsatz  ohne  erhöhten  Reingewinn  zu  arbeiten:  in
diesem  Kall  wird  der  Gewinn,  der  auf  die  einzelne  Transaktion  entfällt, ­
  um  die  Hälfte  niedriger  sein  als  vorher,  vor  allem  ist  zwischen
jenen  Wirtschaftsubjekten,  welche  ohne  und  jenen,  welche  mit  stehendem
Kapital  arbeiten,  zu  unterscheiden:  Oie  ersteren  sind  frei,  sie  werden
Betriebskredit  nur  dann  in  Anspruch  nehmen,  wenn  sie  durch  dessen
Verwendung  Nutzen  finden;  die  Besitzer  von  Fabriken  aber  müssen,
wollen  sie  ihre  Maschinen  nicht  stille  stehen  lassen,  die  Angestellten  und
Arbeiter  fortschicken  und  ihre  ganze  Organisation  aufgeben,  ihre  Produktion ­
  in  einem  Rkinimalumfang  auch  dann  aufrechthalten,  wenn
damit  kein  Gewinn  verbunden  ist.
Oer  Händler  wird,  wenn  der  Zins  für  Betriebskredit  so  hoch  ansteigt, ­
  daß  ihm  kein  Gewinn  mehr  zurückbleibt,  sein  Geschäft  einstweilen
ruhen  lassen,  der  Fabrikant  nur  jene  Abschlüsse  machen,  die  ihm  noch
Nutzen  gewähren  oder  wenn  dies  —  wie  gewöhnlich  —  nicht  allein
möglich  ist,  jene  die  für  den  Absatz  der  Minimalproduktion  seiner  Merke
nötig  sind.  Oas  Ansteigen  des  Zinses  bis  zur  Beseitigung  des  Gewinns
an  den  einzelnen  Produktionsakten  hat  eine  Verringerung,  aber  nicht
unbedingt  das  Aufhören  der  Inanspruchnahme  von  Betriebskredit  zur
Folge,  vom  Standpunkt  der  Kreditwerber  aus  ist  aber  noch  eine  zweite
Gbergrenze  gegeben:  Oer  Zins  für  Betriebskredit  kann  im  Durchschnitt ­
  einer  Konjunkturperiode  die  Kosten  für  Beschaffung  von  Eigenkapital ­
  (den  Kapitalmarktzins)  nicht  übersteigen.  Niemand  wird  durchschnittlich ­
  8%  für  Betriebskredit  bezahlen,  wenn  die  Möglichkeit  besteht ­
  4(4%  Obligationen  unterzubringen.  Aber  auch  dieses  Maximum
gilt  nur  für  den  Mindestbetriebskredit,  den  das  Unternehmen  jederzeit ­
  braucht:  Wenn  eine  Gesellschaft  in  normaler  Zeit  500.000  Mk.,
in  Konjunktur  1  Million  Betriebskredit  braucht,  so  kann  sie  nur  500.000
        <pb n="50" />
        15.  Die  Bestimmung  der  Zinssätze  des  Geldmarkts.

45

Mark  in  dauerndes  Kapital  verwandeln,  der  Rest  mutz  in  Kreditform
aufgenommen  werden  und  für  diesen  gilt  daher  die  Gbergrenze  nicht.
Beim  Effektenkredit  ist  zwischen  Anleger  und  Spekulant  zu  unterscheiden. ­
  Oer  Anleger  nimmt  regulär  nicht  Effektenkredit,  dessen  Verzinsung ­
  über  jene  des  Effekts  selbst  hinausgeht,-  es  wäre  ja  für  ihn  unvernünftig, ­
  Papiere  mit  5  %  Rentabilität  zu  halten  und  für  den  dafür
gewährten  Rredit  6%  ?u  entrichten,-  diese  Gbergrenze  wird  nur  ausnahmsweise ­
  dann  überschritten,  wenn  der  Effektenbesitzer  bei  vorübergehendem ­
  kurzfälligen  Kreditbedarf  sich  nicht  zum  verkauf  seiner  lvertpapiere
  —  wegen  ihres  zu  niedrigen  Rursstandes  —  entschließen  will  oder
wenn  Gelegenheit  besteht,  Effekten  zu  einem  nach  der  Ansicht  des  Erwerbers ­
  besonders  vorteilhaften  Preis  (zum  Beispiel  bei  Neuemissionen
zum  Subskriptionspreis)  zu  kaufen,  die  Vollbezahlung  aber  erst  einige
Zeit  später  möglich  ist.  Selbstredend  darf  der  Lffektenkreditzins  nicht  so
hoch  sein,  datz  seine  Rosten  die  erwartete  Rurserhöhung  übersteigen,
weil  sonst  im  ersten  Fall  der  verkauf,  im  zweiten  die  Verschiebung
des  Ankaufs  der  Effekten  vorzuziehen  wäre.
Oer  Spekulant  will  für  Effektenkreditzins  nur  einen  Teil  dessen
zahlen,  was  er  an  Gewinn  aus  der  Rurssteigerung  erwartet.  Bei
lebhafter  Effektenbewegung  mögen  die  Erwartungen  so  hoch  gehen,
datz  die  Zinsfrage  überhaupt  keine  Rolle  in  den  Erwägungen  spielt,
der  Spekvlationskredit  läuft  ja  nur  auf  kurze  Zeit,  einen  halben  Monat
oder  einen  Monat,  und  selbst  12%  Reportzins  würde  im  Monat  nur
1%  bedeuten,-  wer  daher  ein  Effekt  zum  Rurs  von  200  gekauft  hat,
der  wird  selbst  bei  12%  Report  nur  dann  auf  Verlängerung  seines
Engagement  verzichten,  wenn  er  nicht  glaubt,  datz  der  Rurs  über  202%
hinausgehen  wird.  Bei  Rentenwerten,  bei  denen  Rursschwankungen
Bruchteile  von  Prozenten  betragen,  kann  ein  Ansteigen  des  Effektenkreditzinses
  die  vom  spekulativen  Erwerber  erwartete  Rurssteigerung
erreichen  oder  übersteigen,  sie  schränkt  darum  den  spekulativen  Rentenerwerb ­
  ein.  Auf  dem  Aktienmarkt  dagegen  wird  bei  lebhafter  Bewegung ­
  mit  stärkerer  Rurserhöhung  gerechnet:  wer  im  Lau,  eines  Monats ­
  zehnprozentige  Rurssteigerung  erwartet  und  von  diesem  Nutzen
auch  nur  die  Hälfte  an  Zinsen  wegzahlen  will,  der  kann  rein  prinzipiell,
da  ihm  5%  im  Monat  zur  Verfügung  stehen,  60%  Lffektenkreditzins
pro  anno  bewilligen.  Oa  hier  die  Erwartung  die  Gbergrenze  des  Gewinns ­
  bestimmt,  ist  für  den  Leihzins  in  Zeiten  starker  Aktienbewegung
keine  Gbergrenze  auf  Seite  der  Schuldner  vorhanden.  Dasselbe  gilt
für  die  bei  der  Entnahme  von  „täglichem  Geld",  aber  auch  im  Reportkredit ­
  nicht  seltenen  Fälle,  in  welchen  der  Schuldner  bei  sofortiger
        <pb n="51" />
        46

II.  Der  Geldmarkt.

Lösung  des  Engagements  großen  Verlust  hätte  und  daher  bestrebt  ist,
um  jeden  preis  zu  prolongieren.  Diese  Erwägung  erklärt  die  Möglichkeit ­
  des  zeitweisen  Vorkommens  von  Effektenkreditsähen,  die  ungewöhnlich ­
  hoch  erscheinen.  Es  hat  zum  Beispiel  namentlich  bei  im  Bankwesen ­
  nicht  erfahrenen  Leuten  erstauntes  Kufsehen  erregt,  daß  in  New
tzjork  in  Panikzeiten  der  Satz  für  tägliches  Geld  vorübergehend  bis  über
1000%  pro  anno  stieg:  das  bedeutet  3%  für  den  Tag/  wenn  nun  zum
Beispiel  ein  Spekulant  Aktien  zu  100  gekauft  hat  und  am  Tag,  an  dem
er  verkaufen  will,  der  Nurs  z.  B.  durch  eine  Nriegseröffnungsnachricht
auf  60  gesunken  ist,  so  mag  er  dafür,  daß  ihm  die  Möglichkeit  eines
Verkaufs  am  nächsten  oder  zweitnächsten  Tag,  an  welchem  er  eine
„Erholung"  erwartet,  gewährt  wird,  wohl  3%  pro  Tag  zahlen/  ist
der  Rurs  in  der  Zwischenzeit  auch  nur  auf  70  wieder  hinaufgegangen,
so  ist  er  bei  verkauf  zu  diesem  preis  noch  immer  besser  als  bei  sofortiger
Lösung  des  Engagements  davongekommen.  —  Auf  die  Dauer  aber
kann  nur  sehr  kapitalkräftige  Spekulation  selbst  bei  gleichbleibenden
Effektenkursen  hohe  Zinsen  zahlen.
Die  wichtigsten  Kreditgeber  auf  dem  Geldmarkt  sind  die  Ureditbanken.
  Untersuchen  wir,  nach  welchen  Gesichtspunkten  sie  den  Zins
bestimmen.
Jede  Bank  muß  mehr  verdienen  als  sie  für  Einlagen  vergütet/
ein  Industrieunternehmen  mag  zeitweise  ohne  Gewinn  arbeiten,  eine
Bank  ist  im  gleichen  Zoll  verloren,  weil  ihr  die  Einlagen  abgehoben
werden  und  niemand  ihr  Akzept  nimmt.  Die  Vergütung  an  die  Einleger ­
  zuzüglich  der  Ausgaben  und  eines  Nutzens  muß  somit  aus  den
Geldmarkt-  und  Anlagekrediten  insgesamt  erzielt  werden.  Für  die
Einlagen,  welche  den  Nassenbestand  der  privaten  Unternehmungen
bilden,  wird  in  Reichen  mit  entwickeltem  Ueberweisungsverkehr  nichts
vergütet,  während  dort,  wo  der  Bankzahlungsverkehr  erst  zu  schaffen
ist,  eine  Zinsvergütung  geleistet  wird,  die  in  Frankreich  fast  zu  allen
Zeiten  %%,  in  Deutschland  2—3%%,  in  Osteuropa  erheblich  mehr
beträgt.  In:  Nontokorrent  wird  zwischen  1  und  1%%  unter  dem  Banksatz, ­
  zu  welchem  die  Notenbank  kvechsel  diskontiert,  vergütet.  Für  die
höhe  der  Vergütung  ist  die  Frage  entscheidend,  was  die  Einleger  bei
anderweitiger  Verwendung  ihres  Geldes  an  Zins  erhalten  würden:
würden  die  Banken  zum  Beispiel  bei  fünfprozentigem  Banksatz  nur
2%  vergüten,  so  würden  manche  Kaufleute  und  Industrielle  direkt
Wechsel  kaufen  und  darin  ihre  überschüssigen  Bestände  anlegen,  wie
dies  vereinzelt  in  deutschen  und  schweizer  Industriebezirken  der  Fall
ist.  Die  Bank  vergütet  weniger,  nimmt  aber  Arbeit,  Ausgaben  und
        <pb n="52" />
        15.  Die  Bestimmung  der  Zinssätze  des  Geldmarkts.  47
Risiko  auf  sich.  Oie  Gesamtheit  der  Anlagen  mutz  die  Zinsen  wieder
hereinbringen  und  einen  Nutzen  ergeben;  das  Matz  der  Vergütung,
das  bei  der  einzelnen  Anlage  gefordert  wird,  richtet  sich  nach  dem  Grad,
in  welchem  die  Anlage  dem  Liquiditätserfordernis  der  Rank  entspricht.
Zn  einem  nach  autzen  abgeschlossenen  Wirtschaftsstaat,  in  dem
sich  alle  Zahlungen  durch  Umschreibung  bei  einer  einzigen  Lank  regeln
würden,  wäre  die  Forderung  der  Liquidität  überflüssig,  ver  Unternehmer ­
  würde  z.  B.  behufs  Lohnzahlung  von  einem  Uonto  Uebertragungen
  auf  die  Uonti  der  Arbeiter  vornehmen;  der  Arbeiter  würde
dem  Eigentümer  des  Hauses,  bei  dem  er  zu  Mete  wohnt  und  dem
Konsumverein,  bei  dem  er  Waren  bezogen  hat,  durch  Ueberweisung
zahlen  u.  s.  f.  Aber  in  unserer  derzeitigen  Organisation  müssen  die
Banken  aus  drei  Gründen  liquide  sein:  Erstens  wegen  Zahlungen  an
das  Ausland,  für  die  ein  befriedigender  Ueberweisungsverkehr  noch
nicht  besteht  und  bei  denen  die  Saldi  der  Zahlungsbilanz  in  Metall
beglichen  werden  müssen,  zweitens  wegen  der  Unvollständigkeit  der  Bankzahlung ­
  im  innern  Verkehr,  in  welchem  starke,  in  Panikzeiten  sehr  steigerungsfähige ­
  Metall-  und  Notenzirkulation  stattfindet  und  endlich  wegen
der  Vielheit  der  Banken,  die  fortwährend  Uebertragungen  von  einer  Bank
an  die  andere  bedingt.  Zwar  möchte  man  meinen,  datz  hier  durch  die
Inanspruchnahme  des  Akzeptkredits  Abhilfe  geschaffen  werden  kann:
Wenn  die  Bank  A  an  die  Bank  B  mehr  Ueberweisungen  zu  leisten  als
von  dieser  zu  empfangen  hat,  so  kann  sie  der  andern  Bank  ihr  Akzept
geben  und  so  den  Ausfall  decken  —  aber  nur  dann,  wenn  sie  bis  zur
Fälligkeit  des  Akzepts  mehr  Eingänge  als  Ueberweisungen  erwarten
darf.  Vas  Akzept  kann  im  nationalen  wie  im  internationalen  Verkehr
eine  Lücke  nur  zeitweilig,  nicht  dauernd  schlietzen.
Aus  diesen  Gründen  müssen  die  Banken  ihre  Einlagen  so  ver-  !
wenden,  datz  die  Zahlungsfähigkeit  bei  Abhebungen  gesichert  ist.  Eine
Ouote  wird  teils  bar,  teils  als  Guthaben  bei  der  Notenbank  sofort
verfügbar  gehalten,-  ein  anderer  Teil  auf  kurze  Frist  in  täglichem  Geld
angelegt-  die  Essektenkredite  laufen  in  manchen  Ländern  halb-,  in
andern  ganzmonatlich,  die  Effektenlombarde  teilweise  mehrmonatlich,-die
  Fälligkeitstermine  der  Wechsel  variieren  bis  zu  drei  Monaten.
Vas  Zinsenverhältnis  zwischen  den  einzelnen  Krediten  ist  nach
Reichen  verschieden:  auf  dem  Kontinent  gehen  die  Notenbanken  von
dem  Grundsatz  aus,  datz  der  Wechsel,  da  er  eine  volkswirtschaftliche
Zirkulation  bescheinigt,  dem  Effektenkredit  an  Liquidität  vorangeht;
sie  rechnen  daher  für  Effektenlombard  mehr  (um  1%  die  Reichsbank,
die  auf  Lombards  nicht  Noten  ausgeben  darf,  und  die  Oesterreich-
        <pb n="53" />
        II.  Oer  Geldmarkt.

48  '■

Ungarische  Bank,  um  y 2  %,  in  Zeiten  starker  Spekulation  1  %  die  Bank  von
Frankreich)  als  für  Wechseldiskont,-  die  Bank  von  England  dagegen  macht
keinen  Unterschied  der  Verzinsung.  Ebenso  rechnen  die  Kreditbanken
einen  höheren  Satz  für  Effektenlombard  als  für  den  Diskont  von  Wechseln, ­
  die  für  sie  wegen  der  Rediskontierbarkeit  innerhalb  gewisser  Grenzen ­
  sofort  liquidierbare  Aktivposten  bedeuten.  Zur  Gegensatz  zu  den
kontinentalen  Notenbanken,  die  einen  einheitlichen  Diskont  für  alle
ihnen  eingereichten  Wechsel  normieren,  setzen  die  Nreditbanken  die
Rate  für  jeden  einzelnen  Wechsel  nach  der  Güte  der  Unterschriften
fest,  wobei  aber  für  Wechsel,  die  die  Notenbank  nehmen  würde,  der
Bankdiskont  das  Maximum  bildet.  Wechsel  mit  Bankakzept  werden
zum  „privatsah"  diskontiert-  er  ist  selbstredend  unter  den  Wechselsätzen
der  niedrigste.  Wechsel,  die  den  Anforderungen  der  Notenbank  nicht
entsprechen  —  sei  es  den  gesetzlichen,  zum  Beispiel  Wechsel  mit  nur
zwei  Unterschriften  in  Frankreich,  sei  es  den  materiellen,  zum  Beispiel
Baukreditwechsel  —  werden  zu  höheren  Sätzen  als  die  Lankrate  genommen. ­
  Der  Nontokorrentkredit,  weniger  liquide  als  der  Wechsel,
bedingt  gewöhnlich  1  %  über  Banksatz.  Regulär  steigen  daher  die  Zinssätze ­
  in  folgender  Reihe  an:
1.  privatsah  (Bank-,  erstklassige  an  der  Börse  diskontierbare
Warenakzepte).
2.  Raten  für  von  den  Rreditbanken  diskontierte,  sehr  gute,  notenbankfähige ­
  Wechsel.
3.  Banksatz  für  Wechsel,  die  von  der  Notenbank  diskontiert  werden.
4.  Raten  für  von  den  Kreditbanken  diskontierte,  nicht  notenbankfähige ­
  Wechsel.
5.  Rate  für  den  Kontokorrentkredit  (regulär  1%  über  Banksatz
und  Provision).
Die  Bedingungen  für  Effekten-  und  Warenlombard  sind  in  Mitteleuropa ­
  im  allgemeinen  gleich  der  Kontokorrentrate.
Die  Sähe  für  tägliches-  und  Reportgeld  lassen  sich  in  diese  Reihe
nicht  einfügen.  Man  möchte  zunächst  meinen,  daß  Kredite  auf  wenige
Tage  billiger  sind  als  Kredite  auf  drei  Monate,  daß  umsoweniger
Zinsen  verlangt  werden,  je  früher  der  Rückzahlungstermin  fällt.  Das
ist  aber  nicht  immer  der  Fall.  Zu  Dezemberende  z.  B.  wird  für  die
Neujahrszahlungen  und  den  Ultimobedarf  viel  Geld  für  wenige  Tage
benötigt,  es  ist  aber  ein  relativ  geringes  Angebot  an  kurzfälligem  Geld
vorhanden,  da  die  Banken  gerade  zu  vezemberende  ihre  Mittel  großenteils ­
  selbst  benötigen,-  da  pflegt  der  Sah  für  tägliches  Geld  hoch  zu  werden, ­
  mitunter  selbst  über  den  Lombardsatz  der  Notenbanken  zu  steigen-
        <pb n="54" />
        15.  Oie  Bestimmung  der  Zinssätze  des  Geldmarkts.

49

-er  Privatsatz  kann  aber  in  diesen  Tagen  viel  niedriger  stehen  als  dis
tägliche  Geldrate,  da  die  Wechsel  ja  noch  im  Januar  und  Februar  laufen,
für  welche  Monate  der  Privatdiskontnehmer  niedrigeren  Geldstand
schätzt.  Line  Bank  wird  lieber  einen  Wechsel  mit  zweimonatlicher  Laufzeit ­
  am  20.  Dezember  zu  5%  diskontieren  als  Börsegeld  auf  wenige
Tage  zu  8%  verleihen,  wenn  sie  annimmt,  daß  von  Anfang  Januar
ab  der  Diskontsatz  auf  4%  herabgehen  wird.  Im  Januar  aber,  wo
viele  Emissionen  von  neuen  Wertpapieren  stattfinden  und  die  Banken
für  den  Einzahlungstag  Geld  bereithalten  müssen,  ist  ein  großes  Angebot ­
  von  Kreöit  da,  der  nur  für  wenige  Tags  verliehen  werden  soll,
und  die  Sätze  für  tägliches  Geld  stehen  niedrig.
Das  Börsegeld  in  seinen  verschiedenen  Formen  und  der  Diskont ­
  von  Bankakzepten,  die  beiden  Geschäfte  des  „offenen  Geldmarkts"
stellen  mit  Rücksicht  auf  die  Dualität  der  Schuldner  die  liquidesten
Arten  der  Kreditgewährung  dar,-  jede  Kreditbank  hält  eine  namhafte
Tuote  ihrer  Mittel  in  diesen  liquiden  Anlagen  erster  Ordnung.  Für
diese  Mindestquote  bilden  die  Zinsen,  die  für  Einlagen  entrichtet  werden ­
  müssen,  nicht  die  Untergrenze,'  ebenso  ist  der  offene  Markt  das
Reservoir  für  alle  den  Banken  zukommenden  Zuflüsse,  die  keine  andere ­
  Verwendung  finden  können,  vor  den  Ronjunkturbeginnen  sind
.außerordentlich  niedrige  Geldmarktsätze  zu  verzeichnen,  da  dieser  Teil
der  Mittel  der  Kreditbanken  sowie  die  Rapitalien  jener  Institute,  welche
ausschließlich  auf  dem  offenen  Geldmarkt  arbeiten  (zum  Beispiel  die
'Seehandlung)  zur  Befriedigung  des  Bedarfs  genügen.  Uebersteigt
jedoch  der  Bedarf  des  offenen  Marktes  die  Mittel  der  ausschließlich
auf  diesem  arbeitenden  Institute  und  die  aus  Liquiditätsgründen  dort
verwendete  Mindestquote  der  fremden  Gelder  der  Rreditbanken,  so
treten  die  Anlagen  des  offenen  Marktes  mit  den  sonstigen  Geldmarktkrediten ­
  in  Wettbewerb  und  nähern  sich  den  Bedingungen  des  Wechseldiskontsatzes ­
  oder  erreichen  sie.
Für  die  Schuldner  des  offenen  Marktes  bildet  normalerweise
der  Banksatz  der  Notenbank  die  Gbergrenze  des  Satzes,  den  sie  bei
Diskontierung  ihrer  Akzepte  zulassen  können,-  denn  wenn  der  Privatfatz
  die  höhe  der  Bankrate  erreicht,  so  ist  es  für  die  Bank  vorteilhafter
sich  die  benötigten  Mittel  statt  durch  Begebung  von  Akzepten  durch
Rediskontierung  von  Warenwechseln  ihrer  Runden  bei  der  Notenbank
zu  beschaffen.  Diese  Gbergrenze  kann  jedoch  in  zwei  Fällen  durchbrochen ­
  werden:  Bei  vertragsmäßiger  Zusage  von  Akzeptkredit  an  die
Runden,  die  zur  Akzeptbegebung  zwingt  und  bei  Unmöglichkeit  der
Rediskontierung  bei  der  Notenbank  —  wenn  die  Rreditbank  das  ihr
5  o  tu  a  r  y,  Bankpolitik.  4
        <pb n="55" />
        I

I

von  der  Notenbank  intern  gesetzte  Rediskontlimit  erreicht  hat  oder
wenn  es  sich  um  Kredite  handelt,  denen  die  Notenbank  die  Aufnahme
verweigert,  zum  Beispiel  Finanzwechsel  oder  Wechsel  mit  Unterschrift
einer  Auslandsbank,  welch  letzterer  galt  für  London  besonders  wichtig
ist.  Aber  das  Ueberschreiten  der  Gbergrenze,  das  die  Banken  zwingt
zu  höheren  Bedingungen  ihre  Unterschrift  zu  diskontieren  als  der  kleine
Kaufmann  für  seine  Warenwechsel  zu  zahlen  hat,  kann  natürlich  nur
ausnahmsweise  vorkommen,-  es  tritt  in  London  öfter  ein  als  auf  dem
Kontinent,  weil  die  Rate  der  Bank  von  England  nicht,  wie  die  Sätze
der  andern  Notenbanken,  ein  für  alle  Wechsel  geltender  Normal-,
sondern  ein  kNindestsatz  ist.
Oer  Satz  für  Wechseldiskont  wird  von  den  Kreditbanken  nach  der
Güte  der  Unterschriften  abgestuft,  jedoch  in  engem  Zusammenhang  mit
der  offiziellen  Bankrate.  Oie  Bedingung  für  den  kontokorrentmäßigen
Betriebskredit  sind  fast  in  allen  Ländern  durch  Bankkartell  festgelegt,
mindestens  l  %  über  dem  Banksatz  der  Notenbank.  Zormelle  Kartelle
bestehen  in  Schottland,  Gesterreich,  Rußland,  neuerdings  auch  im
Deutschen  Reich,  formlose,  aber  praktisch  nicht  minder  wirksame  Vereinbarungen ­
  in  England  und  Krankreich  und  an  vielen  Drten  in  den
vereinigten  Staaten.

Die  Stellung  der  Kreditbanken  aus  dem  Geldmarkt.

Kür  die  Kreditgewährung  der  Banken  auf  dem  Geldmarkt  ist  die
Rücksicht  auf  Ertrag  und  Liquidität  entscheidend.
Oer  Ertrag  muß  aus  dem  Gesamtgeschäft  erzielt  werden,  nicht
bloß  aus  dem  Geldmarkt-,  sondern  auch  aus  dem  Anlagekredit,  in
manchen  Ländern  auch  aus  der  Betätigung  auf  dem  Kapitalmarkt
sowie  aus  verschiedenen  Kommissionsgeschäften.,  Der  Nutzen  aus  den
außerhalb  der  Geldmarktbetätigung  liegenden  Geschäften  kann  entweder ­
  zur  Erhöhung  der  Dividende  oder  zur  Verbilligung  der  Geldmarktkredite ­
  führen.  Es  ist  den  Banken  dadurch  auch  die  Möglichkeit
geboten,  vorübergehend  einzelne  Geldmarktkredite  ohne  Nutzen,  ja  selbst
mit  Verlust  abzuschließen.  Zn  England  allerdings,  wo  die  Kreditbanken ­
  sich  auf  das  sogenannte  reguläre  Bankgeschäft  beschränken,
haben  die  Banken  ein  durch  keine  Gegenerwägung  geschwächtes  Interesse ­
  am  möglichst  hohen  Zinsfuß,  da  sie  erhebliche  Summen  fremder
Gelder  zinslos  erhalten  und  von  jeder  Steigerung  des  Geldmarktzinses
Nutzen  ziehen  können.  Auf  dem  Kontinent  aber  erhält,  von  Krankreich
abgesehen,  der  größte  Teil  der  Bankeinlagen  eine  Vergütung,  die  mit

in
        <pb n="56" />
        16.  Die  Stellung  der  Kreditbanken  auf  dem  Geldmarkt.  51
der  Erhöhung  der  Lankrate  wächst,  so  daß  sich  mit  Steigen  des  Zinses
der  Nutzen  für  die  Lank  nur  soweit  vergrößert  als  eine  Maximalvergütung
  für  die  Einlagen  bedungen  ist,-  dagegen  kann  hoher  Zins  das
Nonsortialgeschäft  der  Banken  unterbinden,  und  aus  diesem  Grund
sind  die  deutschen  und  österreichischen  Kreditbanken  an  einem  hochhalten
des  Diskonts  nicht  ausschließlich  interessiert.  Während  die  englischen
Lanken  ihren  höchsten  Gewinn  beim  höchsten  Zinsfuß  erreichen,  sind
für  die  deutschen  Banken  zwar  die  Jahre  ansteigenden,  aber  nicht
jene  des  höchsten  Zinses  Rekordjahre  gewesen,  vornehmlich  wegen  des
Stockens  des  Ronsortial-  und  des  Lffektenkommissionsgeschäfts.  Nus
diesem  Grund  haben  die  Banken  des  Rontinents  und  großenteils  auch
jene  der  Union  bei  reger  Emissionstätigkeit  zeitweise  ein  Interesse  an
niedrigem  Zins  auf  dem  Geldmarkt,  das  sie  für  kurze  Zwischenräume  auch
zur  Gewährung  namentlich  von  Effektenkrediten  unter  der  Produktionskostengrenze ­
  veranlassen  kann.
Oer  zweite  entscheidende  Gesichtspunkt  für  die  Dispositionen  der
Banken  auf  dem  Geldmarkt  ist  die  Rücksicht  auf  die  Liquidität;  wie
wir  im  vorhergehenden  Paragraph  ausgeführt  haben,  können  Abhebungen
  bei  einer  Bank  entweder  zur  Gutschrift  bei  einer  andern
Bank  oder  zur  Erlangung  inländischen  Währungsgeldes  oder  ausländischer ­
  Zahlungsmittel  erfolgen.
Oie  Abhebung  zur  Gutschrift  bei  einer  andern  Bank  (sei  es  durch
Verrechnungsscheck  oder  direkte  Ueberweisung)  ist  für  die  Banken
die  meist  erwünschte  Form  der  Abhebung,  da  die  Regelung  im  Verrechnungsweg ­
  geschehen  kann.  Zahlreiche  Runden  der  Deutschen  Bank
werden  täglich  den  Auftrag  geben,  an  ihren  Gläubiger,  der  bei  der
Dresdner  Bank  ein  Ronto  hat,  Ueberweisung  zu  leisten  und  zahlreiche ­
  Runden  der  Dresdner  Lank  werden  solche  Ueberweisungen  zu
Gunsten  von  Rontobesitzern  bei  der  Deutschen  Bank  anordnen.  Ein
großer  Teil  von  Ueberweisungen  gleicht  sich  aus  und  nur  der  Saldo,
um  welchen  die  Summe  der  Ueberweisungen  an  eine  Bank  größer
ist  als  jene  an  die  andere  ist  zu  bezahlen.  Je  stärker  der  Ueberweisungsverkehr
  in  einer  Volkswirtschaft  entwickelt  ist,  desto  mehr  Zahlungen
können  im  Abrechnungsverkehr  geleistet  werden,  und  die  Rreditbanken
haben  das  größte  Interesse  eine  Zahlungsform  zu  begünstigen,  die
ihre  Zahlungspflicht  nur  auf  die  Saldi  beschränkt.
Oer  bankmäßige  Zahlungsverkehr  hat  in  Hamburg,  Amsterdam
und  vornehmlich  in  England  eine  mehr  als  hundertjährige  Vergangenheit, ­
  in  den  vereinigten  Staaten  wurde  er  seit  Mitte  des  19.  Jahrhunderts, ­
  auf  dem  Rontinent  in  der  letzten  Generation  stärker  entwickelt.
        <pb n="57" />
        52

II.  Der  Geldmarkt.

Dezentralisierung  der  Bankanstalten  durch  Errichtung  zahlreicher  Filialen ­
  und  durch  den  postscheckoerkehr,  niedrige  Mindestguthaben  oder
selbst  Verzicht  auf  solche,  Verzinsung  der  Guthaben,  Gestattung  der
Einzahlungen  auf  Kontis  auch  durch  Nichtdeponenten,  geringe  Nosten
der  Uebertragung  namentlich  auch  bei  Sendungen  von  Grt  zu  Grt,
Veröffentlichung  von  Listen  der  Giroteilnehmer  haben  zur  Verbreiterung ­
  des  Bankzahlungsverkehrs  wesentlich  beigetragen.  Sein  Anteil
am  gesamten  Zahlungsverkehr  wurde  wiederholt  zu  schätzen  versucht.
Oie  englischen  und  älteren  amerikanischen  Erhebungen  legten  die
Ein-  und  Ausgänge  bei  den  Kreditbanken  zugrunde;  eine  englische
Schätzung  der  fünfziger  Zähre  des  vorigen  Zahrhunderts  ergab  bei
den  Einnahmen  eines  Bankhauses  89%  in  Schecks,  bei  den  Auszahlungen ­
  96%;  eine  andere  englische  Schätzung  in  den  sechziger  Zähren
ergab,  daß  96.8%  aller  Ein-  und  Ausgänge  eines  Bankhauses  in  Schecks
geleistet  wurden.  Eingehendere  Untersuchungen  wurden  in  der  Union
1872,  l88l  und  namentlich  seit  1890  veranstaltet:  Zn  den  vereinigten
Staaten,  die  frühzeitig  ausgebildeten  Scheckverkehr  besaßen,  wurden
die  Depositen  der  Nationalbanken  1871  zu  12%  in  lvährungsgeld  und
zu  88%  in  Schecks,  1908  zu  6%  in  lvährungsgeld  und  94%  in  Schecks
eingezahlt.  Aber  die  Einnahmen  und  Ausgaben  der  Banken  geben
kein  richtiges  Bild,  da  sie  nur  mit  der  Mittel-  und  Oberschicht  der  Gesellschaft ­
  verkehren:  Mehrere  Erhebungen  der  Comptrollers  ok  the
Currency  und  neuerdings  Professor  Kinlegs  versuchten  darum  die
Zahlweise  im  Detailhandel  festzustellen,  indem  sie  die  Art  der  Einzahlung ­
  der  Bankdepositen  nach  Branchen  sonderten,  während  die
Großhandelsgeschäfte  im  Durchschnitt  der  Union  zu  96.4%,  in  manchen
Staaten  sogar  zu  99%  Schecks  ablieferten,  lieferten  die  Detailhändler
im  Durchschnitt  nur  73%,  in  manchen  Staaten  erheblich  weniger  in
Schecks  ab  —  immerhin  ein  Verhältnis,  das  in  keinem  europäischen
Staat  auch  nur  annähernd  erreicht  werden  dürfte.
Aber  auch  die  beste  Organisation  des  Bankzahlungsverkehrs  kann
das  Währungsgeld  nicht  überflüssig  machen;  auch  in  den  vereinigten
Staaten  werden  ungeachtet  des  Verzichts  der  Banken  auf  Mindestguthaben ­
  nur  30%  der  Arbeitslöhne  in  Schecks  gezahlt.  Für  den,  der
von  der  Hand  in  den  Mund  lebt  und  von  seinem  Lohn  sofort  die  Ausgaben ­
  begleichen  muß,  ist  Lankzahlung  unmöglich  —  und  die  Zahl
dieser  Personen  ist  umso  größer,  je  geringer  der  Wohlstand  ist  und  in
je  kleineren  Zwischenräumen  Gehalte  und  Löhne  gezahlt  werden,  die
Bankzahlung  ist  ferner  unmöglich  bei  Zahlungen  Zug  um  Zug  zwischen
Unbekannten,  zum  Beispiel  an  der  Bahnkasse  und  bei  den  kleinen  Zah ­
        <pb n="58" />
        16.  Die  Stellung  der  Kreditbanken  auf  dem  Geldmarkt.  53
lungen  des  täglichen  Verkehrs,-  man  kann  auch  in  London  und  New
kjork  dem  Chauffeur  nicht  mit  Scheck  zahlen  und  in  den  Läden  beider
Städte  werden  Schecks  von  bekannten  Runden  oder  bei  Lieferungen
angenommen,  die  erst  nach  der  Erkundigungsfrist  über  den  Bestand
des  Guthabens  zu  erfolgen  haben,  nicht  aber  bei  Promptlieferungen.
Der  Zirkulation  von  Mährungsgeld  bleibt  darum  überall  ein  großes
Gebiet  zurück.  Es  haben  sich  zwei  Umlaufskreise  gebildet,  jener  der
Banküberweisung  und  jener  de?  Währungsgeldes.  Ganze  Gruppen
von  Zahlungen  werden  nur  innerhalb  des  ersten  Kreises  geleistet,  zum
Beispiel  die  Zahlungen  aus  dem  börsemäßigen  Effektenkredit.  Den
größten  Zwischenkreis  auf  dem  Gebiet  des  Mährungsgeldes  bilden
die  Lohnzahlungen.
Zn  Reichen  mit  vorherrschendem  Metall-  und  Notengeld  bleibt
das  Geld  in  regelmäßigem  Kreislauf;  die  französische  Geschäftsfrau
zahlt  ihrem  Lieferanten  in  Mährungsgeld  und  erhält  selbst  Metall
oder  Noten  von  ihren  Abnehmern,-  der  Verkehr  hält  dort  das  Geld
länger  in  der  Zirkulation  fest.  Zn  Neichen  des  Ueberweisungsverkehrs
  dagegen  wird  der  Kreislauf  des  Währungsgeldes  unterbrochen:
der  Fabrikant  erhält  für  seine  Produktion  Bezahlung  in  Schecks  auf
eine  Bank,  die  er  seinem  Konto  bei  der  Bank  gutbringen  läßt,-  er  benötigt ­
  aber  selbst  Mährungsgeld  für  Lohnzahlungen  und  hebt  Noten
ab,  obwohl  er  der  Bank  nur  Schecks  eingeliefert  hat.  Umgekehrt  werden
größere  Beträge  baren  Geldes,  die  von  einem  vetailhaus  bei  der  Bank
einfließen,  bei  dieser  im  Augenblick  keine  Verwendung  finden  und
der  Notenbank  zurückgeführt  werden.  Eine  sofortige  Verwendung  von
Mährungsgeld  kommt  wohl  auch  in  hochentwickelten  Wirtschaften  vor,
zum  Beispiel  in  Warenhäusern,  die  Barzahlung  erhalten  und  ihre
Löhne  in  Währungsgeld  auszahlen,-  das  sind  aber  nur  Ausnahmsfälle.
Vas  Währungsgeld  wird  gewöhnlich  bald  eine  Unternehmung  erreichen, ­
  die  es  einem  Bankkonto  überweist,  der  Umlauf  vollzieht  sich
nicht  regelmäßig.
Ehedem  haben  die  Kreditbanken  bei  Zahlungsbedarf  selbst  Noten
ausgegeben,  und  in  Schottland  dürfen  sie  dies  noch  heute  hm;  aber
in  allen  andern  Ländern  Europas  ist  die  Schaffung  des  Währungsgeldes ­
  Aufgabe  besonderer  Noteninstitute  geworden  und  die  Kreditbanken
überweisen  diesen  das  einströmende  Geld,  das  sie  nicht  in  den  nächsten
Tagen  zu  benötigen  glauben,  zu  Gunsten  ihres  Girokontos.  Benötigen
sie  selbst  für  ihre  Kundschaft  Noten,  so  heben  sie  einen  Teil  ihres  Konto
bei  der  Notenbank  ab  oder  rediskontieren  bei  ihr  Wechsel  (der  letztere
Vorgang  ist  nur  auf  dem  Kontinent  üblich).  Oie  Sorge  für  die  Be-
        <pb n="59" />
        54

II.  Der  Geldmarkt.

schaffung  des  Währungsgeldes  —  Metall  oder  Noten  —  trifft  ausschließlich ­
  die  Zentralnotenbant.  Die  Kreditbanken  müssen  darauf  achten ­
  ein  genügend  starkes  Girokonto  bei  der  Notenbank  zu  halten  und
einen  hinreichenden  Besitz  an  wechseln,  der  ihnen  den  Zutritt  zur  Notenbank ­
  sichert.
Oer  dritte  Liquiditätsgrund  für  die  Kreditbanken  liegt  in  der
Notwendigkeit  zu  Zahlungen  an  das  Ausland  begründet.  Auch  im
Verkehr  der  Kreditbanken  mit  dem  Ausland  findet  Ueberweisung  statt:
jede  größere  Bank  steht  im  Ausland,  wenn  sie  dort  nicht  direkt  Filialen
unterhält,  mit  andern  Banken  („den  Korrespondenten")  in  Verbindung,
die  ihr  in  verschiedenen  Formen  internationalen  Ueberweisungsdienst
leisten.  Oer  Kunde  einer  deutschen  Kreditbank,  der  nach  Italien
Zahlungen  zu  leisten  hat,  kann  dies  entweder  durch  Kauf  eines  Schecks
auf  den  Korrespondenten  seiner  Bank  in  Italien  oder  dadurch  besorgen, ­
  daß  er  seine  Bank  ersucht,  durch  ihren  Korrespondenten  an
seinen  Gläubiger  in  Italien  den  bestimmten  Betrag  auszuzahlen.
Auch  der  Kreditbrief,  den  die  Bank  ihrem  Kunden  bei  Auslandsreisen
mitgibt,  ist  nichts  anderes  als  eine  Anweisung  zur  Auszahlung  an  den
Kunden  unter  Belastung  des  Konto,  welches  die  Bank  bei  ihrem
Korrespondenten  hat,-  der  Korrespondent  in  Italien  nimmt  bei  der
Bank  in  Deutschland  die  gleichen  Dienste  in  Anspruch.  Nur  die  Saldis
werden  bar  beglichen,  soferne  nicht  die  Bank  die  Schuld  an  ihren  Korrespondenten
  mit  einem  Scheck  auf  eine  Bank  in  einem  andern  Land
begleichen  kann,  bei  der  sie  ein  Guthaben  besitzt,  oder  mit  wechseln
auf  das  Land  ihres  Korrespondenten,  die  sie  bei  Kunden  oder  auf  dem
Markt  kauft.  Die  Varbegleichung  kann  im  internationalen  verkehr
nur  in  Gold,  nicht  in  Noten  bestehen,  und  das  Gold  muß  regulär  bei
der  Notenbank  geholt  werden.  Auch  hier  trägt  die  Notenbank  die  Sorge
für  die  Begleichung  der  Saldi  im  internationalen  verkehr,  und  die
Kreditbanken  brauchen  sich  gleichfalls  bloß  den  Zutritt  zu  ihr  freizuhalten. ­

wo  somit  eine  Zentralnotenbank  vorhanden  ist  und  die  Banken
es  nicht  unter  ihrer  würde  halten  bei  ihr  zu  rediskontieren,  dort  wird
der  Forderung  der  Liquidität  in  erster  Linie  durch  starken  Wechselbestand
und  Besitz  eines  Giroguthabens  bei  der  Notenbank,  in  zweiter  durch  kurzfristige ­
  Effektenkredite  Genüge  getan,-  wo  die  großen  Banken  nicht  rediskontieren ­
  wie  in  England,  dort  werden  zur  Wahrung  der  Liquidität  vornehmlich ­
  kurzfristige  Effektenkredite  gegeben  und  Broker-Wechsel  diskontiert, ­
  die  im  Notfall  dem  Broker,  wenn  auch  nicht  der  Bank,  den  Zutritt ­
  zur  Notenbank  öffnen;  wo  keine  Zentralbank  besteht,  wie  bisher
        <pb n="60" />
        16.  Die  Stellung  der  Kreditbanken  auf  dem  Geldmarkt.  55

m  der  Union,  dort  müssen  die  Banken  kurzfristige  Effektenkredite  und
einen  hohen  eigenen  Metallbestand  halten.  In  den  Interviews  der
amerikanischen  Monetarg  Commission  sagte  der  Gouverneur  der  Bank
von  Frankreich,  pallain:  „Die  Rassenbestände  der  französischen  Banken
sind  gering.  Wir  meinen  hier,  daß  die  Position  einer  Bank  mehr  in  der
Zusammensetzung  des  Portefeuille  liegt  als  in  der  Größe  der  Rassenreserve". ­
  —  „In  Amerika  wird  die  Frage  der  Relation  zwischen  Rasse
und  Verbindlichkeiten  als  wichtig  angesehen"  entgegnete  der  Sprecher
der  Amerikaner.  „Wir  meinen",  schloß  pallain,  „daß  es  nur  auf  die
Ronversion  des  Portefeuille  ankommt:  die  Organisation  der  Bank
von  Frankreich  ermöglicht  den  andern  Banken,  eine  geringe  Rassenreserve ­
  zu  halten."
Die  Rediskontierungsmöglichkeit  läßt  die  Wechselanlage  als  besonders ­
  liquide  erscheinen,  weil  der  Wechsel  im  Notfall  sofort  an  die
Notenbank  weitergegeben  werden  kann  und  sie  ermöglicht  eine  Verwendung ­
  der  fremden  Gelder,  die  die  Volkswirtschaft  in  gefährlichen
Zeiten  weniger  schwer  trifft  als  jene  des  englischen  und  mehr  noch  des
bisherigen  amerikanischen  Systems,  da  die  Rredite  in  solchen  Momenten ­
  nur  an  eine  andere  Stelle  weitergegeben  werden,  eine  Rün-Lügung
  der  Rredite  aber  entbehrlich  ist.  —
Außer  den  normalen  Abhebungen  von  Einlagen,  die  jede  Bank
nach  ihren  Erfahrungen  und  der  Renntnis  ihrer  Runden  einigermaßen
schätzen  kann,  stellen  sich  in  Panikzeiten  unerwartet  große  Ründigungen
von  Einlagegeldern  und  dadurch  ungewöhnlich  hohe  Zahlungsverpflichtungen ­
  ein.  Eine  einzelne  Bank  kann  das  vertrauen  verlieren,
ihr  werden  Einlagen  abgehoben  —  aber  in  diesem  Fall  gewöhnlich
zum  größten  Teil  zu  andern  Banken  getragen,  die  dadurch  die  Mittel
erhalten  der  bedrängten  Bank  zu  helfen.  Weit  komplizierter  ist  die
Steigerung  der  Zahlungsverpflichtungen  in  Währungsgeld,  die  sich
dann  ergibt,  wenn  in  Zeiten  innerer  politischer  Befürchtungen  Einlagen ­
  abgehoben  und  thesauriert  werden.  Die  Banken  schätzen  ungefähr
den  Betrag  an  Noten  ab,  der  für  Lohnzahlung,  Reisezwecke  usw.  von
ihrer  Rlientel  benötigt  wird  —  bei  den  übrigen  Einlagen  rechnen  sie
darauf,  nur  das  Rompensationssaldo  bezahlen  zu  müssen,'  bei  Thesaurierung ­
  aber  wird  der  ganze  Einlagenstock  herausgenommen.  Endlich ­
  können  die  bankmäßigen  Ueberweisungsmittel  im  internationalen
Verkehr  versagen  —  irrt  Rriegsfall  kann  die  Ueberweisung  zwischen
der  Bank  und  ihrem  Ausländskorrespondenten  unmöglich  werden
und  Zahlungen  an  das  Ausland  sind  dann  in  Gold  zu  bezahlen.
Die  Rreditbanken  werden  die  benötigten  Mittel  ganz  oder  teil-
        <pb n="61" />
        56

II.  Der  Geldmarkt.

weise  durch  Ründigung  oder  Rückziehung  der  kurzfristigen  Effektenkredite
sich  zu  beschaffen  suchen;  die  Verbindung  mit  den  Effektenkunden  ist  lose,,
nicht  dauernd  wie  bei  den  Betriebskrediten,  und  Broker  wie  Spekulant,
müssen  auf  die  Entziehung  des  Kredites  gefaßt  sein.  Aber  eine  rasche
Effektenkreditentziehung  hat  starke  Rurssenkung  zur  Folge,  weil  eberr
die  Effektenschuldner  verkaufen  müssen,  um  den  Rredit  rückzuzahlen..
Zur  Zeit  des  Beginns  des  Balkankriegs,  zwischen  30/9  und  30/11
1912,  haben  B.  die  vier  französischen  Rreditbanken  den  Reportkredit
von  834  auf  558  Millionen  Frs.  um  ein  volles  Drittel  herabgesetzte
Wenn  in  Tagen  politischer  Besorgnisse  die  Rurse  stark  zurückgehen,
wird  gern  von  offiziösen  Seiten  zur  Ruhe  gemahnt  —  als  wenn  Beruhigungsmittel ­
  den  Rredit,  dessen  Entziehung  befürchtet  wird,  ersetzen ­
  könnten.  Je  stärker  die  Abhebungen  bei  den  Banken  sind,  desto
mehr  müssen  (vornehmlich  dort,  wo  nicht  rediskontiert  wird)  die  Lffektenkurse
  heruntergehen,-  und  das  kann  drei  unangenehme  Folgen  für
das  Land  haben:  die  Panik  im  Innern  wird  dadurch  verstärkt,  das
Mißtrauen  des  Auslands  erregt  und  der  Staat,  der  gerade  in  solchen
Tagen  an  den  Markt  appellieren  muß,  zur  Rentenbegebung  bei  ungünstigsten ­
  Verhältnissen  gezwungen.
Es  ist  zu  einem  Gemeinplatz  geworden,  daß  eine  Wirtschaft  durch
politische  Unruhen  umsomehr  leidet,  je  besser  ihre  Rreditorganisation
aufgebaut  ist.  Das  ist  in  drei  Ursachen  begründet:  Zn  der  Ausbildung
des  Ueberweisungsverkehrs,  mit  dessen  Durchbrechung  nicht  gerechnet
wird,  in  der  Verwendung  fast  aller  verfügbaren  Mittel  und  dadurch
im  Zwang  zur  Realisierung  der  Rredite  bei  Abhebungen  von  Einlagen ­
  und  endlich  in  dem  stärkeren  Interesse  der  Privatwirtschaften
an  der  Lage  des  in  solchen  Zeiten  meistbetroffenen  Effektenmarkts.  Als
Vorbeugungsmittel  gegen  diese  Folgen  wird  in  England  seit  drei  Jahrzehnten ­
  den  Banken  das  halten  großer  Rassenbestände  empfohlen.  Vas
„Einreservesgstem"  war  seit  dem  Sieg  der  Zentralbanken  das  herrschende
Prinzip  geworden,  die  Rreditbanken  übergaben  ihre  Rassenbestände,  soferne
  sie  sie  nicht  unmittelbar  benötigten,  der  Notenbank  und  den
Bankdirektoren  der  vorigen  Generation  galt  es  als  Zeichen  besonderer
Tüchtigkeit,  mit  einem  Minimum  von  Rasse  —die  ja  Zinsen  nicht  bringt:
—  auszukommen.  Zn  England  wurde  aber  mit  dem  Fortschreiten  des
Fusionsprozesses  unter  den  Depositenbanken  die  Frage  aufgeworfen,  ob
die  Metallreserve  der  Notenbank  allen  Anforderungen  genügen  könne,
und  aus  der  Verneinung  der  Frage  ergab  sich  der  Ruf  nach  selbständigen
Rassebeständen  der  einzelnen  Rreditbanken.  Bei  den  ungeheuren  Summen ­
  der  Depositen,  über  welche  die  größten  Londoner  Institute  ver--
        <pb n="62" />
        16.  Die  Stellung  der  Kreditbanken  auf  dem  Geldmarkt.

57

fügen,  wäre  eine  Realisierung  auch  nur  einer  geringen  chuote  der  Einlagen ­
  mit  starker  Schädigung  der  Volkswirtschaft  verbunden.  Wenn  den
englischen  Banken  auch  nur  5%  der  Einlagen  entzogen  würden  und
behufs  Rückzahlung  Effektenkredite  gekürzt  werden  müßten,  so  würde
der  Effektenmarkt  über  50  Millionen  Pfund,  über  eine  Milliarde  Mark
an  Rredit  in  wenigen  Tagen  verlieren.  Anlagekapital  kann  nicht  in
so  kurzer  Frist  an  die  Stelle  der  Spekulation  treten,  umsomehr  als  gerade ­
  derartige  Augenblicke  die  Besitzer  mittlerer  oder  kleiner  vermögen
von  dem  Efsektenkauf  geradezu  abschrecken,  von  diesem  Gesichtspunkt
aus  ist  die  Bildung  selbständiger  Rassenbestände  und  Schaffung  großer
Guthaben  bei  der  Bank  von  England  eine  Notwendigkeit  für  die  englischen ­
  Depositenbanken;  die  größeren  Institute  haben  denn  auch  namentlich ­
  im  letzten  Jahrzehnt  ihre  Bilanz  in  diesem  Sinn  immer  mehr
gekräftigt  und  halten  gegenwärtig  im  Durchschnitt  15%  ihrer  fremden
Gelder  in  Rasse  oder  als  Guthaben  bei  der  Notenbank.
Unter  Beziehung  auf  das  Beispiel  der  englischen  Institute  ist
der  Reichsbankpräsident  havenstein  und  auf  dem  Münchner  Bankiertag ­
  von  1912  helsferich  für  die  Erhöhung  der  Rassenbestände  der  deutschen ­
  Rreditbanken  eingetreten,  während  im  ähnlichen  Sinn  Arnold
seit  Jahren  Erhöhung  der  Guthaben  der  Rreditbanken  bei  der  Reichsbank ­
  fordert.  Die  Situation  des  deutschen  Rreditbankwesens  ist  durch
das  Ronzernspstem,  bei  welchem  selbständige  Provinzbanken  mit  Berliner ­
  Großbanken  in  dauernder  Verbindung  stehen,  wesentlich  komplizierter ­
  als  jene  der  englischen  Institute.  Eine  Sparkasse  in  Plauen
übergibt  zum  Beispiel  ihre  Rasse  der  vogtländischen  Bank,  diese  verwendet ­
  Vs  davon  in  ihrem  Geschäft  und  gibt  V 6  als  Bankguthaben
an  die  Deutsche  Rreditanstalt  nach  Leipzig-  diese  nimmt  die  gleiche
Verwendung  vor,  sie  läßt  den  größeren  Teil  in  ihrem  Geschäft  mitarbeiten ­
  und  gibt  Vs  des  Fünftels,  also  J / 25  des  ursprünglichen  Betrags,
an  die  Viskontogesellschaft  nach  Berlin.  Würde  diese  auch  nur  3 / 4  davon ­
  im  Rreditgeschäft  verwenden  und  1 / i  bar  liegen  lassen,  so  wäre  doch
von  jenem  Betrag,  den  die  Sparkasse  als  Bankguthaben  eingelegt  hat,
in  letzter  Linie  nur  der  hundertste  Teil  in  barem  vorhanden.  Es  rechnen ­
  aber  alle,  die  Sparkasse,  die  vogtländische  und  die  Deutsche  Rreditanstalt, ­
  mit  diesem  Betrag  als  Rasse,-  die  Ronzernbildung  hat  den  Gesamtkassenbestand ­
  der  Banken  eingeschränkt.  Die  großen  Berliner
Institute  können  selbstredend  normalen  Abhebungen,  die  ihren  Schätzungen ­
  entsprechen,  leicht  nachkommen,  da  sie  ihre  Anlagen  aus  die  Fälligkeit ­
  der  erwarteten  Auszahlungen  hin  vorgenommen  Habens  bei  unerwartet ­
  großen  Abhebungen  aber  müssen  Effektenkredite  gelöst  oder
        <pb n="63" />
        58

II.  Der  Geldmarkt.

Wechsel  in  starkem  Matz  bei  der  Reichsbank  rediskontiert  werden.
Eine  selbständige  Rassenreserve,  in  normalen  Zeiten  nutz-  und  zinslos,
würde  in  Panikzeiten  den  Lanken  ermöglichen  dem  ersten  Anprall
der  Thesaurierungsansprüche  ohne  außerordentliche  Maßregeln  standzuhalten ­
  und  neben  der  Zentralbank  den  Bedarf  an  Zahlungsmitteln
für  Auslcmdzahlungen  in  solchen  Zeiten  zu  decken,  in  welchen  der
bankmäßige  Ueberweisungsverkehr  und  die  Devisen  versagen.
Die  Durchbrechung  des  Einreservesgstems  ist  mit  erheblichen
Rosten  verbunden,  namentlich  in  Ländern,  in  welchen  alle  Einlagen
verzinst  zu  werden  pflegen;  die  Schaffung  größerer  selbständiger  Rassenbestände ­
  verteuert  die  Bedingungen,  die  für  Effekten-  und  Betriebskredite ­
  berechnet  werden,  oder  zwingt  zu  niedrigerer  Vergütung  für
Einlagegelder,  wodurch  die  Mittel  des  Geldmarkts  zu  Gunsten  des  Rapitalmarkts
  verringert  werden  können.  Dies  legt  der  Bildung  selbständiger ­
  Rassenbestände  der  Rreditbanken  in  Uebergangszeiten  enge
Grenzen  auf.
Soweit  die  Larkassenbestände  der  Banken  nicht  ausreichen,  muß
die  Notenbank  herangezogen  werden,-  sie  allein  kann  ohne  schwere  Erschütterung ­
  der  Wirtschaft  jene  Mittel  gewähren,  die  wirksame  Hilfe
schaffen,  wenn  dem  Spstem  des  bankmäßigen  Ueberweisungsverkehrs
Gefahr  droht,  von  dem  vertrauen,  das  sie  genießt,  hängt  die  Zahlungsfähigkeit ­
  der  ganzen  Volkswirtschaft,  von  der  Elastizität  ihrer
Notenausgabe  die  Liquidität  der  Rreditbanken  in  Panik-  und  Rriegz
  eiten  ab.

U.  Die  Stellung  der  Notenbanken  auf  dem  Geldmarkt.
Die  Notenbanken  haben  die  Pflicht  die  Währung'  des  Landes
zu  schützen;  sie  halten  den  Edelmetallvorrat,  soweit  er  nicht  in  die  Zirkulation ­
  übergegangen  ist  und  sind  allein  zur  Notenausgabe  berechtigt.
Oie  Uebertragung  dieser  Aufgaben  an  eine  Monopolbank  ist  überall
als  notwendig  erkannt  worden:  in  den  letzten  Zähren  wurde  nach  hartem ­
  Rampf  die  schweizer  Nationalbank  errichtet,  in  Amerika  hat  sich
der  Gedanke  der  Zentralbanken  durchgerungen,  die  schottischen  Lanken ­
  stellen  nur  scheinbare  Ausnahmen  von  dem  Prinzip  dar,  da  sie  sich
in  Währungsfragen  auf  die  Bank  von  England  stützen  und  die  Notenausgabe ­
  der  kleinen  deutschen  und  englischen  Provinzbanken  ist  begrenzt ­
  und  für  die  Volkswirtschaft  von  geringer  Bedeutung.
Wohl  können  die  Edelmetallvorräte  auch  unter  die  einzelnen  Rreditbanken ­
  verteilt  liegen;  aber  dann  sind  sie  im  Bedarfsfall  nicht  zu  er-
        <pb n="64" />
        17.  Die  Stellung  der  Notenbanken  auf  dem  Geldmarkt.  59
reichen.  Dieses  System  funktioniert  nach  einem  schönen  vergleich
Paul  Marburgs  so  als  würde  bei  jedem  Haus  ein  Zeuereimer  hängen,-brennt
  es  irgendwo,  dann  mutz  man  erst  das  Löschmaterial  sammeln
statt  es  gleich  an  einem  Punkt  zu  finden.  In  den  vereinigten  Staaten
hielten  bisher  dis  Nationalbanken,  die  Noten  ausgeben  dürfen,  eine
ansehnliche  chuote  ihrer  Verbindlichkeiten  in  Nietall,-  das  hat  aber  in
Nrisenzeiten  eben  wegen  der  fehlenden  Zentralisierung  nicht  ausgereicht. ­
  Oie  Erfahrungen  namentlich  in  England  haben  gelehrt,  datz
nur  die  Zentralisierung  des  Nietallbestandes  und  der  Notenemission
bei  einer  Bank  die  Sicherheit  des  lvährungsschutzes  und  ausreichende
Stützung  des  Niarktes  in  Nrisenzeiten  verbürgen  kann.  Barreserven
der  Kreditbanken  kommen  nur  als  Ergänzung  in  Betracht.  —
vom  Eigenkapital  abgesehen,  das  für  den  Geschäftsbetrieb  keine
grotze  Rolle  spielt,  werden  die  Betriebsmittel  der  Notenbanken  durch
Depositen  und  Noten  gebildet.  Die  Depositen  unterscheiden  sich  nicht
von  den  Nasseneinlagegeldern  bei  den  andern  Nreditbanken.  Man
kann  die  Einleger  in  drei  Gruppen  teilen:  Den  Staat,  da  die  Notenbank ­
  in  manchen  Reichen  (vornehmlich  England,  dann  Belgien,  Italien)
den  Nassendienst  führt  oder  zumindest  (Deutsches  Reich,  Zrankreich)
die  Ueberschüsse  der  Staatskassen  verwaltet,-  die  privaten  Einleger,
welche  sich  entweder  die  Möglichkeit  sichern  wollen  im  Bedarfsfall
ohne  Rreditinanspruchnahme  Gold  oder  Noten  zu  erlangen  —  hierher
gehören  die  Kreditbanken,  grotze  Zinanzbanken,  Arbitragefirmen  —
oder  welche  am  Giroverkehr  der  Notenbank  teilzunehmen  wünschen
(Banken  und  grotze  Industriefirmen  in  Deutschland  und  Frankreich),
endlich  Personen,  welche  Wechsel  bei  der  Notenbank  diskontiert  haben
und  den  Erlös  sich  gutschreiben  lietzen.  Die  Notenbanken  vergüten,
obwohl  sie  dazu  berechtigt  wären,  für  Einlagen  keine  Verzinsung,  nur
die  russische  Staatsbank  ist  von  diesem  Grundsatz  bis  in  die  jüngste  Zeit
oft  abgewichen.  Zu  wiederholtenmalen,  auch  in  der  deutschen  Bankenquete, ­
  wurde  die  Anregung  gegeben  eine  Verzinsung  der  Guthaben
einzuführen,  um  die  Mittel  der  Notenbank  zu  stärken.  Mit  Recht  haben
sich  die  Notenbanken  dagegen  gewehrt:  Einlagenverzinsung  bedeutet
für  die  Bank  einen  Zwang  zu  geschäftlicher  Tätigkeit,  während  sie
ihrer  Verantwortung  entsprechend  frei  disponieren  soll,  ohne  durch
irgendwelche  Gründe  zu  Anlagen  gezwungen  zu  werden.
Die  andere  wichtige,  für  die  Zentralbank  entscheidende  Post  der
passiven  ist  die  Note:  sie  ist  das  einzige  allgemein  umlaufsfähige  bankliche
  Zirkulationsmittel.
Sie  ist  ein  Zirkulationsmittel,  wer  eine  Einlage  bei  einer  Kredit-
        <pb n="65" />
        60

XI.  Oer  Geldmarkt.

bank  unterhält  und  zahlen  will,  zwingt  die  Bank  zur  Realisierung  eines
Rredits  oder  zur  Rediskontierung,  soferne  ihr  nicht  von  andern  Runden
neue  Mittel  zufließen.  Oie  Ausübung  der  Zahlung  bedeutet  Ründigung
des  Rredits,  den  der  Einleger  der  Bank  gegeben  hat.  Bei  der  Rote  dagegen ­
  gibt  nicht  bloß  der  erste  Nehmer  derselben,  sondern  auch  alle
folgenden  Inhaber  der  Notenbank  Rredit.  Es  werden  eine  Reihe  von
Zahlungen  geleistet,  ohne  daß  die  Bank  ihre  Anlagen  zu  ändern  braucht.
Oie  Note  hat  ferner  allgemeine  Umlaufsfähigkeit:  der  Taglöhner
kann  am  Ueberweisungsverkehr  nicht  teilnehmen,  eine  Rote  nimmt
auch  er  in  Zahlung.  Oie  Eröffnung  eines  Oepositenkontos  erfordert
einen  bestimmten  Entschluß,  mit  einer  Lank  in  Verbindung  zu  treten,
bei  Annahme  von  Roten  ist  sich  der  Inhaber  der  Tatsache  der  Rreditgewährung
  an  die  Bank  so  wenig  bewußt,  daß  einzelne  neuere  Autoren
sogar  niit  Berufung  auf  dieses  fehlende  Gläubigerbewußtsein  das
Vorhandensein  eines  Rreditverhältnisses  bestritten  haben.
Diese  beiden  Momente  geben  der  Notenbank  die  Möglichkeit  sehr
großer  Ausdehnung  ihres  Geschäftsumfangs.  Oie  ausgegebene  Note
kommt  an  sie  erst  dann  zurück,  wenn  sie  im  Verkehr  überflüssig  wird
—  dann  wird  sie  eingeliefert  und  der  frühere  Inhaber  erhält  auf  vepositenkonto
  Gutschrift  —  oder  wenn  Metallgeld  benötigt  wird.
Eine  Rreditbank  kann  nur  soweit  Rredit  geben  als  sie  Einlagen
erhält,  als  ihr  Akzept  genommen  wird,  sie  kann  darüber  hinaus  in
engen  Grenzen  durch  Girodeposit  ihren  Wirkungskreis  erweitern,  aber
nur  wenn  sie  bei  deren  Abhebung  Einlagen  von  anderer  Seite  erwartet. ­
  Eine  Notenbank  aberschafft  sich  selbst  die  Betriebsmittel:  hier
bestimmen  nicht  die  disponiblen  Mittel  den  Umfang  der  Rreditgewährung,
  die  ausdehnungsfähige  Notenemission  erlaubt  eine  Erweiterung ­
  der  Aktivgeschäfte,  solange  die  Noten  angenommen  werden.
Darin  liegt  die  Rraft  und  die  Gefahr  der  Notenausgabe  für  das  Wirtschaftsleben: ­
  Oie  Notenbank  kann  ihre  Wirksamkeit  rasch  ausdehnen,
auch  sehr  starken  Bedarf  nach  Zahlungs-  oder  Thesaurierungsmitteln
sofort  befriedigen.  Sie  kann  aber  auch  gerade  durch  die  Bereitwilligkeit
der  Bevölkerung  zur  Notenannahme  sich  zu  einer  Erweiterung  ihres
Wirkungskreises  verleiten  lassen,  die  ihre  Zahlungsfähigkeit  gefährdet
und  den  wert  des  Geldes  im  Verhältnis  zu  den  Auslandswährungen
.  bedroht.  Diese  letzteren  Wirkungen  hat  erst  eine  lange  Erfahrung
kennen  und  würdigen  gelehrt:  sie  hat  staatliche  Regelungen  des
Notenausgaberechts  veranlaßt,  die  in  den  einzelnen  Reichen  verschiedene, ­
  aber  überall  scharfe  Grenzen  für  den  Umfang  des  Maximalumlaufs ­
  gesetzt  haben.
        <pb n="66" />
        18.  D:c  Linlösung;psl-cht  der  Notenbank.

61

Oie  Kreditbanken  gelten  auf  dem  Kontinent  als  liquide,  wenn
fie  Aktiven  haben,  die  ihnen  den  Zutritt  zur  Notenbank  öffnen.  Oie
Notenbank  mutz  aus  eigenen  Kräften  liquide  sein.  Oie  Literatur  und
Praxis  sieht  bisher  als  Zahlungsfähigkeit  der  Notenbank  allein  die  (Ein*
lösungsmöglichkeit  der  Noten  in  Metall  an,-  aber  infolge  der  engen  Begrenzung ­
  der  Notenemission  kann  eine  Zahlungsunfähigkeit  sich  auch  in
anderer  Richtung  zeigen,  in  der  Unmöglichkeit  bei  Oepositenabhebungen
Noten  auszugeben.  Dieser  zweite  Liquiditätsbegriff,  der  theoretisch
bisher  Anerkennung  nicht  gefunden  hat,  ist  für  die  nordamerikanischen
Notenbanken  und  für  die  Bank  von  England  von  nicht  geringerer  Bedeutung ­
  als  der  erste.
Oie  Notenbank  erfüllt  die  Liquiditätsforderung,  wenn  sie  auf
verlangen  die  Noten  in  gesetzlichem  Mährungsmetall  einlösen  und
wenn  sie  bei  Abhebung  der  Depositen  Noten  ausgeben  darf.
{8.  Die  EmlSfungspflichl  der  Notenbank.
Zn  den  Goldwährungsländern  hat  in  Zriedenszeiten  die  Zentralbank ­
  die  Noteneinlösungspflicht.  Oie  Einlösung  kann  sowohl  für
Zwecke  des  nationalen  Verkehrs  wie  für  Auslandszahlungen  verlangt
werden;  in  beiden  Zöllen  kann  zum  Normal-  ein  panikbedarf  hinzutreten. ­

Oie  höhe  des  Metallbedarfs  für  Zwecke  der  inneren  Zirkulation
hängt  von  der  Gewöhnung  der  Bevölkerung  ab,  auf  welche  die  Notenbank ­
  aber  durch  die  Stücklung  der  Noten  einen  entscheidenden  Einflutz
üben  kann.  Oie  Aufgaben  der  Notenbank  sind  bei  starker  innerer  Goldzirkulation ­
  aus  zwei  Gründen  autzerordentlich  schwierig:  Oie  Notenbank ­
  kann  die  sich  aus  dieser  Quelle  ergebenden  Bedürfnisse  nur  für
den  Normal-,  nicht  für  Panikfälle  schätzen.  Oer  Goldbestand  der  Reichsbank ­
  deckt  kaum  4%  aller  Einlagen  bei  deutschen  Kreditinstituten  (wobei
die  Einlagen  eines  Kreditinstituts  bei  dem  andern  abgerechnet  sind)  und
in  England  sinkt  die  Relation  auf  nur  l  oder  2%.  Wenn  auch  nur  Besitzer ­
  von  6%  der  bei  den  deutschen  Sparkassen  bestehenden  Einlagen
es  sich  einfallen  lietzen  zu  thesaurieren,  würde  der  Goldbestand  der
Reichsbank  dazu  nicht  ausreichen  —  und  in  andern  Reichen  ist  das
Verhältnis  ähnlich.  Zn  den  vorgeschrittenen  Wirtschaftsgebieten  kann
man  nicht  mehr  von  der  „dünnen  Golddecke"  sprechen  —  das  Gold
kann  als  Grundlage  gar  nicht  mehr  angesehen  werden.  Oa  der  Metallschatz ­
  der  Notenbank  auch  noch  andere  Aufgaben  zu  erfüllen  hat,  würde
die  Abhebung  auch  nur  eines  Prozentes  aller  Einlagen  in  Gold  jede
        <pb n="67" />
        62

II.  Oer  Geldmarkt.

größere  Notenbank  zur  Einstellung  der  weitern  Einlösung  für  den  innern ­
  Verkehr  veranlassen.
Man  braucht  aber  diese  Schwierigkeit  nicht  übermäßig  ernst  zu  nehmen. ­
  Nein  Staat  wird  in  solchen  Augenblicken  zögern  die  Linlösungspflicht
  zu  suspendieren,'  bei  Nriegsbeginn,  besser  schon  in  der  vorhergehenden ­
  Unruhezeit  wird  wohl  jeder  Staat  so  vorgehen  müssen  —
die  Nolonialkriege  des  letzten  Jahrzehnts  bilden  keinen  Gegenbeweis.
Scheinbare  Schwierigkeiten  vom  Liquiditätsstandpunkt  der  Bank
aus  bieten  die  normalen  Zahlungsverpflichtungen.  Zn  Reichen  mit
starker  Goldzirkulation  und  zeitlich  konzentriertem  Zahlungsverkehr
verschlechtert  sich  das  Notendeckungsverhältnis  an  den  Zahlterminen
in  außerordentlich  starker  weise:  die  Verschlechterung  der  Deckung  bei
der  Reichsbank  in  der  letzten  Märzwoche  beträgt  in  den  letzten  Jahren
nicht  weniger  als  dreißig  Prozent,  und  dies  nicht  etwa,  weil  Noten
zur  Einlösung  kommen,  sondern  weil  gleichzeitig  Noten  und  Metallgeld ­
  benötigt  wird.  Mer  Z60  Mark  an  vierteljahrsmiste  zu  zahlen
hat,  braucht  drei  Noten  zu  hundert  Mark  und  drei  Goldstücke  zu  zwanzig ­
  Mark,  die  Reichsbank  muß  die  Notenemission  erhöhen  und  verliert ­
  gleichzeitig  Gold.  Ihr  Oeckungsverhältnis  ist  dadurch  wesentlich
schlechter  als  wenn  ihr  Noten  zur  Einlösung  präsentiert  würden,  weil
in  diesem  Zoll  mit  dem  Goldbestand  auch  die  Notenemission  abgenommen ­
  hätte,'  und  doch  ist  die  als  Verschlechterung  angesehene  Position
der  Reichsbank  zu  den  (Quartalen  viel  günstiger  zu  beurteilen,  da  der
Goldverlust  nicht  auf  Mangel  an  vertrauen  in  die  Note  zurückgeht,
deren  Umlauf  ja  geradezu  an  diesem  Termin  erheblich  steigt,  sondern  auf
den  Bedarf  an  Goldmünzen.  Es  besteht  wenig  Wahrscheinlichkeit,
daß  die  Nreise,  die  für  einige  Tage  zu  Zahlungszwecken  Noten  benötigen, ­
  diese  zurückweisen  und  Gold  verlangen  würden.
Oie  Goldbedürfnisse  für  Auslandszahlungen  müssen  gleichfalls
in  normale  und  ungewöhnliche  geschieden  werden.  Goldzahlungen  an
das  Ausland  sind  zur  Begleichung  der  Saldi  des  internationalen  Banküberweisungs-
  und  des  ihn  ergänzenden  Nreditverkehrs,  in  geringem
Umfang  auch  für  Zahlungen  erforderlich,  die  sich  dem  Ueberweisungsverkehr
  entziehen.  Oes  internationalen  Ueberweisungsverkehrs  zwischen ­
  den  Lanken  haben  wir  schon  gedacht,'  ein  analoger  Verkehr  besteht
zwischen  den  Postscheckämtern,  angeregt  durch  die  österreichische  Postsparkasse,' ­
  in  gleicher  Richtung  wirkt  der  internationale  Postanweisungsverkehr. ­
  Oie  Saldi  dieser  Abrechnungen  müssen  bar  beglichen  werden,
soferne  nicht  Zahlung  durch  Scheck  auf  ein  drittes  Land,  das  dem  Schuldner ­
  schuldet,  möglich  ist  oder  soferne  nicht  die  Gläubigerbank  der  Schuld ­
        <pb n="68" />
        19.  Begrenzung  der  Notenemission  der  Notenbank.

63

nerbank  Kreöit  gibt.  Ungeachtet  der  Unvollständigkeit  der  internationalen ­
  Bankzahlungsorganisation  sind  die  Goldabgaben  an  das  Ausland ­
  relativ  gering:  sie  schwanken  zum  Beispiel  in  Deutschland  im
Jahre  zwischen  100  und  250  Millionen  Mark,  während  die  gesamten
jährlichen  Zahlungen  an  das  Ausland  sich  mindestens  auf  12.000  Millionen ­
  Mark  belaufen.  Und  auch  diese  absolut  nicht  hohen  Beträge
für  Goldzahlungen  werden  nicht  der  Reichsbank  allein,  sondern  auch
der  innern  Zirkulation  entnommen.
Selbst  der  „normale"  Bedarf  an  Gold  für  Auslandszahlungen
läßt  sich  nur  außerordentlich  unverlätzlich  schätzen.  Er  hängt  von  der
Zahlungsbilanz  ab,  deren  Statistik  erst  in  den  Anfängen  ist  und  von
der  Art  der  internationalen  Lankzahlungen,  über  welche  ein  verläßlicher ­
  Ueberblick  nur  schwer  gewonnen  werden  kann.  Noch  schwerer
ist  es  freilich  anormalen  Bedarf  vorherzusehen  oder  gar  abzuschätzen.
Oer  Abbruch  des  Ueberweisungsverkehrs  zwischen  zwei  Reichen  im
Kriegsfall,  das  plötzliche  unbedingte  verlangen  eines  Landes  nach
Goldzahlung  zum  Beispiel  im  Fall  einer  Geldkrise,  ungewohnt  stärkere
Warenbezüge  aus  einem  Land,  mit  dem  ein  ausgebildeter  Banküberweisungsverkehr ­
  nicht  existiert  oder  das  großen  Metallbedarf  hat,  können ­
  große  Geldbeträge  zur  Auslandszahlung  erfordern.  Zur  Zeit  des
Beginns  des  Sezessionskriegs,  als  Baumwolle  aus  Indien  bezogen
und  bar  bezahlt  werden  mußte  und  1907,  als  Amerika  Geldkrise  hatte,
schnellten  die  im  internationalen  Verkehr  benötigten  Goldbeträge
außerordentlich  stark  empor.  Oie  Wahrung  der  Liquidität  der  Notenbank ­
  ist  somit,  wenn  sie  auch  bei  Eintritt  ungewöhnlicher  Ereignisse
aufrecht  erhalten  werden  soll,  eine  außerordentlich  schwierige  Aufgabe,-in
  langer  historischer  Entwicklung  haben  sich  zwei  Mittel,  sie  zu  sichern,
zur  allgemeinen  Anerkennung  durchgerungen:  Oie  Begrenzung  des
Notenausgaberechts  und  die  Diskontpolitik.
ly.  begrenzung  der  Notenemission  der  Notenbank.
historische  Entwicklung.
§ür  den  Ausbau  der  Grundsätze,  die  zur  Wahrung  der  Liquidität
zu  beobachten  sind,  ist  die  Geschichte  der  Bank  von  England  entscheidend
geworden.  Zwei  Ursachen  haben  dazu  beigetragen:  Oie  Bank  von
England  blickt  auf  eine  um  mehr  als  ein  Jahrhundert  ältere  Geschichte
zurück  als  die  andern  großen  Notenbanken  (die  preußische  Bank  war
zwar  in  der  zweiten  Hälfte  des  18.  Jahrhunderts  gegründet  worden,
war  aber  noch  zu  Beginn  des  19.  Jahrhunderts  ein  sehr  kleines  Institut)-
        <pb n="69" />
        64

II.  Der  Geldmarkt.

noch  bedeutsamer  aber  wurde  ihre'  beispielgebende  Stellung  dadurch,
datz  sie  die  Notenbank  des  Reiches  war,  das  bis  um  die  Mitte  des  19.  Jahrhunderts ­
  allein  die  freie  Goldwährung  hatte.  Bei  ihr  traten  all  die
Schwierigkeiten  der  Aufrechthaltung  der  Liquidität  in  einer  Zeit  auf,
in  der  sich  die  andern  Notenbanken  noch  kaum  entwickelt  hatten.
Oer  erste  Liquiditätsgrundsatz,  der  sich  bei  der  Bank  von  England
im  18.  Jahrhundert  feststellen  läßt,  bestand  darin  ein  Drittel  aller
Verpflichtungen  in  Gold  zu  halten.  Von  dieser  Regel  wich  aber  die
Bank  wiederholt  ab.  Zur  Zeit  des  Abfalls  der  vereinigten  Staaten
fiel,  nach  dem  erst  ein  halbes  Jahrhundert  später  veröffentlichten  Status
vom  30.  August  1783,  die  Deckung  der  Noten  allein  auf  9%.  Das
Publikum  nahm  die  Noten  ruhig  an,  aber  die  Lankleitung  bekam  Angst
und  nahm  ein  von  Losanquet  vertretenes  Prinzip  an,  bei  Goldabflutz,
gleichviel  aus  welchen  Gründen  er  erfolgte,  die  Notenausgabe  einzuschränken. ­
  Die  Anwendung  dieses  Prinzips  in  den  ersten  Jahren  des
Kriegs  mit  Frankreich,  vornehmlich  1792/93,  hatte  verhängnisvolle
Konsequenzen.  Als  infolge  der  politischen  Beunruhigung  starke  Goldthesaurierungen ­
  erfolgten,  verminderte  die  Bank  von  England,  ihrem
Prinzip  entsprechend,  gerade  in  einem  Zeitpunkt  die  Notenemission,
in  welchem  der  verkehr  die  Note  am  stärksten  benötigte  und  führte
dadurch  eine  Geldkrise  herbei;  als  von  den  400  Provinzbanken,  die
damals  bestanden,  über  100  zugrunde  gegangen  waren,  beschloß  die
Regierung  durch  Ausgabe  von  Schatzwechseln  in  Appoints  zwischen
100  und  20  £  dem  Markt  zu  Hilfe  zu  kommen  und  tat  dies  mit  starkem
Erfolg.  Auch  vier  Jahre  später,  1797,  als  bei  Verschärfung  des  politischen ­
  Konflikts  mit  Frankreich  eine  starke  Panik  eintrat,  verhielt  sich
die  Bank  sehr  zurückhaltend.  Sie  konnte  aber  infolge  des  starken  Goldabflusses
  es  doch  nicht  verhüten,  datz  die  Notendeckung  im  Februar  1797
auf  11%  sank,  und  die  Einführung  des  Zwangskurses  sowie  die  Erlaubnis ­
  zur  Emission  von  ein  und  zwei  Pfund-Noten  erwiesen  sich
als  unvermeidlich.
Während  der  Zeit  des  Zwangskurses  verfiel  die  Direktion  der
Notenbank  in  das  entgegengesetzte  Extrem:  Befreit  von  der  Liauiditätspflicht
  glaubte  sie  ihre  Notenemission  in  genügenden  Grenzen  zu  halten, ­
  wenn  sie  sie  nur  auf  Grund  der  Diskontierung  guter  Wechsel  vornahm, ­
  da  der  Wechsel  ein  schon  vollzogenes  Geschäft  bekunde  und  die
Bank  es  nur  eskomptiere.  Oer  Betrag  der  im  Jahresdurchschnitt  diskontierten ­
  Wechsel  stieg  zwischen  1795  und  1810  von  3  auf  20  Millionen  £.
Nls  sich  ein  immer  stärkeres  Agio  einstellte,  wurde  ein  parlamentarisches ­
  Eomit6  mit  der  Untersuchung  betraut,  das  Bullionovinmittee,
        <pb n="70" />
        19.  Begrenzung  der  Notenemission  der  Notenbank.

65

das  in  seinem  Report  von  1810  in  einer  durch  Sachkenntnis  und  Präzision ­
  unerreichten  weise  die  Situation  zusammenfaßte.  Schon  im
verhör  hatte  Baring  die  Ansicht  scharf  zurückgewiesen,  daß  die  Rank
ihre  Notenemission  nach  dem  Bedarf  richten  solle,  da  der  Bedarf  der
Spekulation  nur  durch  Beschränkung  der  Mittel  begrenzt  werden  könne.
Oer  Report  widerlegte  die  Ansicht  der  Direktion  der  Bank  von  England, ­
  daß  durch  Wechseldiskontierung  eine  genügende  Grenze  der  Notenemission ­
  gegeben  sei,-  nach  dieser  Anschauung  müßte  dieselbe  Sicherheit ­
  bestehen,  wenn  die  Diskontrate  von  5  auf  3%  herabgesetzt  würde;
solange  die  Rate  des  kaufmännischen  Gewinns  bedeutend  höher  sei
als  der  Diskont,  gebe  es  keine  Grenze  für  die  Nachfrage,  welche  Naufleute
  an  die  Bank  stellen  könnten.  Die  Erfahrungen  von  1793  und  1797
hätten  gezeigt,  daß  ein  sehr  wichtiger  Unterschied  zwischen  dem  Bedarf ­
  nach  Gold  für  die  innere  Zirkulation,  die  oft  sehr  groß  und  plötzlich ­
  ist  und  durch  zeitweises  Sinken  des  Vertrauens  hervorgerufen  ist,  und
der  Entziehung  des  Goldes  zu  machen  ist,  welches  auf  ungünstigen
Wechselkurs  zurückgeht.  Der  erstere  soll  durch  vernünftige  Vermehrung  der
Noten  beruhigt  werden,  der  letztere  aber  sollte,  solange  die  Bank  nicht
bar  zahlt,  die  Frage  auswerfen,  ob  die  Emission  nicht  zu  hoch  ist.
Ich  lasse  hier  die  chuantitätstheorie,  mit  der  diese  Anschauungen
begründet  wurden,  aus  der  Erörterung  fort.  Zwei  wichtige  Forderungen ­
  hat  das  Bullioueommittee  für  die  Bankpolitik  aufgestellt:  Die  Notwendigkeit ­
  einer  Unterscheidung  zwischen  Goldabfluß  in  den  innern
Verkehr  und  Goldabfluß  nach  außen  —  und  die  Berücksichtigung  des
Standes  der  Wechselkurse  bei  Festsetzung  des  Diskonts.
Der  Bericht  des  Lulliouvommlttss  wird  wie  Nlopstock  gelobt  und
nicht  gelesen,  von  einigen  chuantitätstheoretikern  der  Geldlehre  abgesehen. ­
  Für  die  Bankdoktrin  und  Bankpraxis  ist  er  ein  erratischer
Block  geblieben^  und  doch  bestand  nicht  in  der  Begründung,  sondern
im  Ergebnis  seine  große  Bedeutung.  Vorerst  nahm  sich  die  Lank  von
England  die  Folgerungen  des  Ausschusses  nicht  zu  herzen;  es  gelang
ihr,  ohne  Diskontänderung  ihren  Mstallbestand  so  zu  kräftigen,  daß
einige  Iahre  nach  Friedensschluß  der  Zwangskurs  und  die  Ausgabe
kleiner  Noten  ungeachtet  des  scharfen  Einspruchs  Ricardos  beseitigt
werden  konnte,  von  1773  bis  1822  war  ihr  Diskont  unverändert  auf
5%  geblieben,  ungeachtet  des  Abfalls  der  vereinigten  Staaten,  der
französischen  Revolution,  des  fast  ununterbrochenen  Nriegs  mit  Napoleon ­
  und  des  zweiten  Nriegs  mit  der  Union;  heute  dünkt  uns  dies
ein  Märchen.
1822  setzte  die  Lank  den  Diskont  auf  4  A  herab;  sie  erhöhte  ihn
5  o  m  o  r  's,  Bankpolitik.  5
        <pb n="71" />
        66

II.  Oer  Geldmarkt.

erst  in  der  Krise  von  1825  auf  5%,  als  die  Notendeckung  schon  unter
10%  gesunken  war  und  die  Goldprämie  auf  Paris  4%  betrug.  Der
Goldbestand  war  der  völligen  Erschöpfung  nahe  und  nur  die  rasche
Ausgabe  kleiner  Noten  konnte  die  Bank  vor  Zahlungseinstellung  retten,-das
  Publikum  aber  nahm  die  Noten  an,  obwohl  eine  Deckung  kaum  vorhanden ­
  war.  —  1827  betrug  der  Diskont  wieder  4%  und  vor  dem
Parlaments  comite  von  1832  erklärte  der  Gouverneur  der  Bank  anläßlich ­
  der  Verlängerung  des  Privilegs,  daß  es  als  Bankregel  gelte,
ein  Drittel  aller  Verbindlichkeiten  in  Gold  zu  halten  (die  alte  Regel
aus  dem  18.  Jahrhundert).  Diese  „Regel"  wurde  allerdings  noch  im
selben  Jahr  durchbrochen.  Große  Summen  von  Einlagen  aus  einer
westindischen  Anleihe  veranlaßten  die  Bank,  1835  den  Lombardsatz  aus
3%  %  herabzusetzen.  ®b  diese  Maßnahme  oder  die  beginnende  Eisenbahngründungsperiode ­
  und  die  amerikanische  Spekulation  die  Effektenkonjunktur
  des  nächsten  Jahres  hervorgerufen  hat,  ist  bestritten.  Am
1.  Januar  1834  hatte  ihr  Metallbestand  9.9,  die  Notenzirkulation  18.2
und  jene  der  andern  englischen  Notenbanken  (die  Bank  hatte  nur  das
Privileg  für  London  und  Umgebung)  10.2  Millionen  Pfund  betragen,
am  4.  April  1837  war  der  Metallbestand  auf  4.1  Millionen  gesunken,
die  Not'enzirkulation  der  Bank  von  England  auf  18.4,  jene  der  andern ­
  Banken  auf  11  Millionen  gestiegen.  Die  Bank  erhöhte  die  Rate
bis  5%  und  wies  amerikanische  Wechsel  zurück.  Aber  kaum  hatten
Goldrückslüsse  ihren  Status  einigermaßen  gebessert,  so  setzte  die  Bank
—  1838  —  den  Lombardsatz  wieder  auf  3)4%  herunter.  Auch  hier
ist  es  bestritten,  ob  diese  Maßnahme  zur  Krise  des  nächsten  Jahres  geführt ­
  hat,-  sicherlich  hat  die  amerikanische  Baumwollkrise  von  1839,
die  zeitlich  mit  einer  starken  Esfektenbewegung  zusammenfiel,  die  Situation ­
  der  Bank  in  kurzer  Zrist  sehr  verschlechtert.  Es  betrugen  -

Februar  1838  August  1839
io.2  mm.  Pf.  2.4  mm.  Pf.

der  Bank  von  England  „  z
tion  aller  Banken  38.7

18
37.1

Oie  gesamte  Notenzirkulation  aller  Banken

Die  Deckung  der  von  der  Bank  von  England  ausgegebenen  Noten
war  von  53  auf  13%,  die  Deckung  sämtlicher  Noten  (denn  der  Metallbestand ­
  der  Bank  von  England  bildete  auch  die  Garantie  für  die  Noten
der  andern  Banken)  von  26%  auf  6%  gesunken.  Oer  Diskont  wurde
bis  August  1839  auf  6%  erhöht.
Diese  Ereignisse  gaben  Veranlassung  zur  Einsetzung  eines  parlamentarischen ­
  Lommittees  über  die  Notenbankfrage.  Die  Bank  hatte
bei  der  Privilegserneuerung  von  1832  erklärt  %  ihrer  verbindlich-
        <pb n="72" />
        19.  Begrenzung  der  Notenemission  der  Notenbank.

67

leiten  in  Gold  zu  halten  —  und  sie  war  in  der  kurzen  Zeit,  die  seither
verstrichen  war,  zweimal  der  fast  völligen  Erschöpfung  des  Goldbestandes ­
  gegenübergestanden!  sie  hatte,  kaum  aus  einer  schweren  Krise
befreit,  sich  mit  der  Herabsetzung  des  Lombardsatzes  nicht  genug  beeilen ­
  können.  Ihre  Verwaltung  saß  dem  Committee  gegenüber  auf  der
Anklagebank  und  die  Regierung  Peels  war  zu  einschneidenden  Maßnahmen
  entschlossen.
Im  Gegensatz  zu  einer  vielfach  verbreiteten  Meinung  haben  die
Ansichten,  die  sich  damals  die  Geltung  verschafften,  weder  mit  der
chuantitätstheorie  noch  mit  den  Anschauungen  der  englischen  Klassiker
der  Nationalökonomie  auch  nur  das  geringste  zu  tun,  sie  standen  aber
auch  in  Gegensatz  zu  den  Grundanschauungen  des  Liberalismus,  obwohl ­
  Peel  der  Führer  der  liberalen  Partei  in  England  war.  Samuel
Llogd,  ein  Londoner  Bankier,  der  vor  dem  Committee  sich  am  stärksten
durchzusetzen  wußte,  wies  mit  Geringschätzung  die  Lehren  der  Nationalökonomen ­
  einschließlich  Adam  Smith  und  mit  noch  größerer
Verachtung  die  Ausführungen  der  liberalen  Hauptorganisation,  der
durch  Lodden  vertretenen  Handelskammer  von  Manchester  zurück.
Der  Wert  der  Währung  sollte  nach  seiner  Ansicht  nur  nach  der  Produktion ­
  der  Edelmetalle  und  nach  den  Umständen  schwanken,  welche
die  Verteilung  der  Quantitäten  desselben  auf  die  einzelnen  Reiche
bewirken.  Dieses  Ziel  könnte  nur  durch  Dirigierung  von  einem  Punkt
aus  erreicht  werden  und  daher  wäre  die  Zentralisierung  der  Notenausgabe ­
  anzustreben.  Bei  der  Zentralnotenbank  selbst  aber  müßten  Grundsätze ­
  gesetzlich  durchgeführt  werden,  die  der  Leitung  der  Bank  das  Recht,
den  wert  der  Währung  nach  ihrem  Ermessen  durch  Notenausgabe  zu
bestimmen,  entziehen.  Die  Regel,  %  aller  Verbindlichkeiten  durch  Gold
zu  decken,  wäre  nicht  voll  ausreichend:  wenn  die  Deponenten  Gold  abheben, ­
  dann  würde  bei  dieser  Regel  die  Notenzirkulation  nicht  zusammengezogen ­
  und  daher  auf  Wechselkurse  und  preise  kein  Einfluß
geübt,  worauf  doch  bei  Goldabfluß  alle  Bestrebungen  hinauslaufen
müssen.  —
Diese  Grundsätze  machte  sich  der  Regierungsentwurf  zu  eigen,
der  1844  Gesetzesform  erhielt  und  gewöhnlich  als  peelsche  Bankakte
bezeichnet  wird.  Sein  Ziel  ging  dahin  die  Schwankungen  der  Währung
nach  denselben  Grundsätzen  zu  regeln  wie  dies  bei  einer  Metallwährung
der  Fall  wäre,-  ungedeckte  Noten  sollten  nur  in  jenem  höchstbetrag
ausgegeben  werden  dürfen,  welchen  die  Bank  jederzeit  emittieren  kann,
ohne  daß  eine  Einlösung  erfolgt.  Da  der  Geldbedarf  an  Metall  und
Noten  in  jenen  Tagen  auf  21  Millionen  £  sich  durchschnittlick  belief  und
‘  5*
        <pb n="73" />
        68

II.  Der  Geldmarkt.

angenommen  wurde,  daß  2 / 3  davon  jederzeit  im  Verkehr  bleiben  würden, ­
  setzte  das  Gesetz  den  Umlauf  ungedeckter  Noten  auf  14  Mllioneu
  £  fest,  während  die  übrigen  7  Millionen  £  und  jede  künftige  Erweiterung ­
  des  Geldbedarfs  metallisch  voll  gedeckt  sein  mutzten.  Den
andern  Notenbanken  wurde  ein  kleiner  Betrag  ungedeckter  Noten  gestattet, ­
  der  bei  Fusionierung  mit  der  Bank  von  England  deren  Kontingent
  an  ungedeckten  Noten  erhöhen  sollte,-  die  Bedingungen  für
die  Provinzbanken  waren  hart  abgefaßt,  um  der  Absicht  des  Gesetzgebers ­
  die  Notenausgabe  zu  zentralisieren  zu  entsprechen.  —
Für  die  Entwicklung  des  Kontinente  hatte  die  peelsche  Bankakte
zwei  bedeutsame  Konsequenzen:  Die  Notwendigkeit  der  zentralen
Notenbank  war  von  dem  Führer  der  liberalen  Partei  Englands  gerade
in  dem  Zeitpunkt  des  vurchdringens  des  liberalen  Programms  anerkannt ­
  worden;  die  freie  Konkurrenz,  die  noch  ein  Jahrzehnt  vorher
auch  im  Bankwesen  als  das  erstrebenswerte  Ziel  gegolten  hatte,  wurde
auf  dem  Gebiet  der  Notenbanken  beseitigt.  Ferner  hat  die  Forderung, ­
  datz  die  Notendeckung  nicht  dem  Ermessen  der  Bankleitung,
sondern  jenem  des  Gesetzgebers  zu  überlassen  sei,  sich  allgemein  durchgerungen. ­

Aber  die  Art,  wie  die  peelsche  Bankakte  den  Grundsatz  durchführte ­
  und  wie  er  in  den  meisten  Staaten  des  Kontinents  zur  Anwendung ­
  kam,  bedeutete  einen  schweren  Rückschritt  gegen  die  Summe
von  Erkenntnis,  welche  im  Balliern  Report  und  bei  Nteardo  ihren  Ausdruck ­
  gefunden  hatten.  Oer  wichtige  Unterschied  zwischen  Goldabflutz
in  den  nationalen  Verkehr  und  Goldabflutz  ins  Ausland  war  verwischt
worden  —  die  Lank  von  England  mutzte  sich  in  beiden  Fällen  gleichmäßig ­
  verhalten  —  und  es  war  die  Forderung  Ricardos  nach  einer
Währung,  die  bei  unveränderlichem  Standard  die  äußerste  ®  es  ernenne  in
der  Nketallverwendung  hat,  in  ihr  Gegenteil  verkehrt  worden:  Durch
dis  Begrenzung  der  Ausgabe  ungedeckter  Noten  war  die  Notwendigkeit
gegeben,  jeöe  Erhöhung  des  Währungsbedarfs  des  Landes  durch  Gold
zu  decken,-  an  Stelle  der  Forderung  nach  dem  ökonomischesten  hatte
sich  jene  nach  dem  teuersten  Zirkulationsmittel  durchgesetzt.  Oer  Uebergang
  dieser  beiden  Tatsachen  in  die  Gesetzgebung  und  Praxis  der  wichtigsten ­
  kontinentalen  Notenbanken  hat  sich  nach  den  Erfahrungen  der
letzten  Jahrzehnte  als  schwerer  Nachteil  erwiesen.
Oie  übliche  Kritik  der  peelschen  Bankakte  erschöpft  sich  schon  seit
70  Jahren  in  zwei  gleichförmig  wiederholten  Argumenten:  Sie  hätte
nur  die  Noten-,  nicht  die  Oepositendeckung  vorgesehen  und  binde  die
Bank  an  zu  starre  Grenzen.  Beide  Einwände  sind  völlig  zutreffend,
        <pb n="74" />
        20.  Oie  Entstehung  der  Diskontpolitik.

69

aber  der  erste  ist  für  die  Bank  von  England  in  der  Gegenwart  von  geringer ­
  praktischer  Bedeutung.  —
Der  Grundgedanke  der  peelschen  Bankakte  ist  in  das  Russische
Staatsbankstatut  aufgenommen  worden,-  die  russische  Staatsbank  darf
300  Millionen  Rubel  unbedeckt  ausgeben,  der  Rest  der  Noten  mutz
metallisch  gedeckt  sein.  Belgien,  Italien  und  die  bisherige  Gesetzgebung
der  vereinigten  Staaten  haben  die  alte  Regel  der  Bank  von  England
aufgenommen,  ein  prozentuelles  Verhältnis  zwischen  Metallbestand
und  sämtlichen  Verbindlichkeiten  (Noten  und  Depositen)  herzustellen.
Die  Verbindlichkeiten  waren  in  der  Union  zu  25,  und  sind  in  Belgien
zu  33Vs,  in  Italien  zu  40%  metallisch  zu  decken.  Das  neue  Bankgesetz
der  Union  verlangt  Golddeckung  der  Depositen  zu  35%,  der  Noten
zu  40%.  Die  Deutsche  Reichsbank  und  die  Gesterreichisch-Ungarische
Bank  haben  nur  metallische  Notendeckungspflicht,  die  Neichsbank
zu  %  (wobei  die  Reichskassenscheine  dem  Metallbestand  zugerechnet
werden),  die  Cesterreich-Ungarische  Bank  zu  40%,  wobei  die  Devisen ­
  bis  zu  60  Millionen  Kr.  dem  Metallbestand  zugerechnet  werden. ­
  Das  prozentuelle  Verhältnis  zwischen  Metall  und  Verbindlichkeiten ­
  oder  Metall  imd  Noten  mutz  bei  allen  Banken  gewahrt  bleiben, ­
  und  zwischen  dem  Goldabfluß  in  den  innern  Verkehr  oder  in  das
Ausland  wird  kein  Unterschied  gemacht.  Die  Grenze  des  Notenausgaberechts ­
  ist  weniger  starr  als  in  England,  aber  sie  ist  doch  auch  an
den  vorhandenen  Metallbestand  eng  geknüpft.  Die  Bank  von  Zrankreich
dagegen  ist  in  ihrer  Notenausgabe  nur  durch  eine  Maximalziffer  (bis  zu
Kriegsbeginn  6800  Mill.  Zrancs)  beschränkt.
20.  Die  Entstehung  der  Diskontpolitik.
Die  peelsche  Bankakte  begrenzte  das  Notenausgaberecht  der
Bank  von  Englands  sie  sicherte  die  metallische  Einlösbarkeit,  aber  sie
schuf  eine  andere  §orm  der  Liquiditätssorge-  die  Bank  mutzte  sich  fragen, ­
  wieviel  Noten  sie  noch  auszugeben  berechtigt  sei,  und  wenn  die
Inanspruchnahme  stieg,  mutzte  sie  versuchen  entweder  mehr  Gold
heranzuziehen  oder  die  Notenausgabe  einzuschränken.  §ür  beide  Zwecke
erwies  sich  die  Diskonterhöhung  als  das  geeignete  Mittel.
lvie  oben  hervorgehoben  wurde,  hat  das  Bullioneommittee  von
1810  gefordert,  den  Diskont  in  Zusammenhang  mit  den  Ivechselkursen  i
festzusetzen,  ohne  aber  damit  in  der  Praxis  Gehör  zu  finden,-  von  1704
bis  1838  hatte  der  Diskont  der  Bank  von  England  nur  zwischen  4  (ganz
ausnahmsweise  3%%)  und  5%  geschwankt,  gleichgültig  ob  die  No-
        <pb n="75" />
        70

II.  Oer  Geldmarkt.

tenöedung  10  oder  100%  war.  Nur  1839  war  im  letzten  Augenblick
für  kurze  Zeit  ein  sechsprozentiger  Sah  in  Nraft  gewesen.  Seit  der
peelschen  Akte  aber  begann  die  Bank  planmäßig  den  Diskont  nach  dem
Stand  der  Wechselkurse,  dem  Goldabfluß  ins  Innere  und  der  Noteninanspruchnahme ­
  zu  richten.  1847  und  1848  erhöhte  sie  den  Diskont
rasch  bis  auf  8  %  und  ein  parlamentscommittee  begrüßte  das  Vorgehen
als  zweckentsprechend.  (1847  hatte  die  Lankakte  suspendiert  werden
müssen,  da  die  Notengrenze  fast  erreicht  war,  von  der  Möglichkeit  der
Erhöhung  der  Emission  wurde  aber  kein  Gebrauch  gemacht),  von
1851—1857  veränderte  die  Bank  34  mal  den  Diskont,  durchschnittlich
fünfmal  im  Jahr:  sie  hatte  mit  2%  die  Periode  begonnen  und  hatte
durch  die  zu  niedrigem  Diskont  erfolgte  Diskontierung  amerikanischer
Finanztratten  zur  Nrise,  die  in  der  Spekulation  in  amerikanischen  Eisenbahnwerten
  ihre  Ursache  hatte,  beigetragen.  Am  6.  Oktober  1856
erhöhte  sie  den  Diskont  auf  6%  für  Zwei-  und  7  %  für  Dreimonat 5
Wechsel  und  verkürzte  die  Laufzeit  von  Lombarddarlehen,  am  16.  Oktober ­
  1856  lehnte  sie  Effektenlombardierung  überhaupt,  am  11.  November ­
  den  Diskont  von  wechseln  mit  mehr  als  einmonatlicher  Laufzeit ­
  ab.  Die  Situation  spitzte  sich  im  folgenden  Jahre  noch  stärker  zu:
Am  12.  Oktober  ging  der  Satz  auf  7,  am  9.  November  auf  10%,  am
12.  November  wurde  die  Bankakte  suspendiert,  aber  es  mußte  diesmal
von  der  Ermächtigung  erhöhter  Notenemission  Gebrauch  gemacht
werden.  Bald  nach  Beendigung  der  Nrise  war  der  Diskont  wieder  2%;
1858—65  wurde  der  Diskont  81  mal  geändert,  durchschnittlich  10  mal
jährlich  (1865  17  mal  im  Jahr,  von  3  bis  7%),-  1866—1873  84  mal
(1873  selbst  24  mal,  durchschnittlich  zweimal  im  Monat!).
Bis  in  die  Mitte  des  vorigen  Jahrhunderts  bestand  zwischen  den
Geldmärkten  der  verschiedenen  Reiche  noch  fast  keine  Verbindung.
Ein  Arbitcagegeschäft  war  in  den  dreißiger  Jahren  des  vorigen  Jahrhunderts ­
  selbst  zwischen  so  nahegelegenen  Städten  wie  Paris  und  London ­
  kaum  möglich,  da  ein  Brief  von  London  nach  Paris  mit  der  Nursmeldung
  drei  Tage  benötigte,  die  Sammlung  des  für  eine  größere
Sendung  nötigen  Silbers  gleichfalls  mehrere  Tage  dauerte  und  die
Paketpost  nur  zweimal  in  der  Woche  verkehrte,  das  Silber,  das  es
zu  befördern  galt,  auch  sehr  kostspielige  Fracht  (wegen  des  schweren
Gewichts)  bedang.  Das  änderte  sich  mit  Einführung  des  Eisenbahnund
  Telegrammverkehrs,  ferner  mit  dem  Uebergang  zunächst  Frankreichs ­
  zur  Goldwährung,  während  noch  die  hohen  englischen  Diskontsätze ­
  von  1847  und  1848  am  Nontinent  spurlos  vorübergegangen  waren, ­
  wurde  Paris  und  die  deutschen  Plätze  von  der  Nrise  des  Jahres
        <pb n="76" />
        21.  Oie  Begründung  und  Ktiti!  der  Diskontpolitik.  71
1857  stark  unterfaßt.  Die  Ban!  von  Frankreich,  die  von  1820  bis  1847
ungeachtet  der  drei  englischen  Krisen  den  Diskont  auf  4%  gehalten
hatte,  mutzte  bis  auf  10%,  die  preußische  Bank,  die  auf  gleiches  Dorgehen
  zurückblickte,  bis  auf  7]/ 2 %  hinaufgehen.  Don  1858—65  erhöhte ­
  die  Bank  von  Frankreich  den  Satz  53  mal,  1863  8  mal,  1864  11  mal
und  zwar  bis  auf  8%.  Die  preußische  Staatsbank  ging  bis  zu  7%
hinauf.
Ls  ist  verwunderlich,  daß  Industrie  und  Handel  in  England  die
jähe  Wendung  von  gleichmäßigem  zum  monatlich  schwankenden  Zins
so  ruhig  ertragen  und  die  Politik  der  Bank  als  eine  unabänderliche
Tatsache  hingenommen  haben.  Preußens  Industrie  war  damals  noch
wenig  entwickelt;  in  Frankreich  aber  erhoben  sich,  aufgereizt  durch  die
Gruppe  des  Oroäit  wobilivr,  Industrie  und  Handel  in  stürmischer  Opposition ­
  gegen  die  Bank,  als  sie  zum  zweitenmal  in  zehnjähriger  Periode
den  Diskontsatz  bis  auf  8  %  hinaufriß.  Und  wenn  auch  die  in  der  Mitte
der  sechziger  Iahre  einberufene  französische  Enquete  äußerlich  ergebnislos ­
  verlief,  so  hat  sich  doch  von  da  an  eine  Aenderung  in  dem  Dorgehen
  der  kontinentalen  Notenbanken  langsam  und  vielfach  unbewußt
vorbereitet.  Enthielt  das  englische  Gesetz  und  die  dortigen  Enqueten
eine  Begründung,  so  enthielt  die  französische  Enquete  eine  Kritik  der
Diskontpolitik.  —  .
2\.  Sie  Begründung  und  Kritik  der  Diskontpolitik.
Seit  Einführung  des  Sgstems  der  gesetzmäßigen  proportionalen
Deckung  der  Noten  durch  Metall  mußte  die  Notenbank  bei  Derschlechterung
  ihres  Status  danach  trachten,  den  Notenumlauf  einzuschränken ­
  oder  den  Goldzufluß  zu  erhöhen.  Die  englische  Bankpraxis
nahm  an,  daß  die  Diskonterhöhung  zur  Erreichung  beider  Ziele  das
geeignete  Mittel  sei,  und  die  hiefür  geltend  gemachten  Argumente
werden  auch  in  der  Gegenwart  in  Theorie  und  Praxis  vielfach  als
maßgebend  angesehen.  Nach  dieser  Anschauung  wirkt  die  Diskonterhöhung ­
  in  dreifacher  Richtung:
1.  Sie  schränkt  den  wirtschaftlichen  Verkehr  ein  und  bewirkt  dadurch ­
  ein  Rückströmen  von  Noten  und  Gold  zur  Zentralbank.
2.  Sie  veranlaßt  die  Effekten-  und  Warenhändler,  ihre  Haussespekulation ­
  aufzugeben  und  rasch  zu  verkaufen;  durch  die  Wirkung  auf
die  Warenhändler  werden  die  preise  gedrückt,  der  Import  auswärtiger
Güter  erschwert,  der  Export  erleichtert,  die  Handelsbilanz  somit  verbessert ­
  und  entweder  Goldzufluß  erreicht  oder  doch  der  Goldabfluß
        <pb n="77" />
        72

II.  Der  Geldmarkt.

ins  Ausland  gehemmt.  Die  Preissenkung  der  Effekten  vermindert  die
Neigung  zum  Ankauf  auswärtiger  Werte,  erhöht  den  Anreiz  zum  Verkauf ­
  von  Effekten  an  das  Ausland.
3.  Sie  hat  die  rasche  Einziehung  kurzfälliger  Korderungen  an  das
Ausland  zur  Kolge:  Wer  einem  im  Ausland  wohnenden  Runden  Wechselkredit ­
  gegeben  hat,  wird  leichter  geneigt  sein,  diesen  zu  verlängern,  wenn
er  mit  dem  Geld  im  Inland  niedrigen  Zins  als  wenn  er  hohe  Vergütung
erhält;  umgekehrt  wird  der  ausländische  Gläubiger  bereitwilliger  den
Wechsel  auf  den  inländischen  Schuldner  bei  hohem  Zinsstand  verlängern
oder  ihn  wenigstens  später  im  Inland  diskontieren,-  weün  der  Diskont
in  Deutschland  3%  ist,  so  wird  der  auswärtige  Besitzer  eines  Wechsels
auf  Deutschland  den  Wechsel  in  einem  weit  frühzeitigeren  Stadium  in
Deutschland  diskontieren  als  wenn  ihm  ein  fünfprozentiger  Abzug
gemacht  wird.  —  Die  Diskonterhöhung  wird  überhaupt  die  Rapitalien,
die  auf  kurze  Krist  zu  verleihen  sind  und  internationale  Anlage  suchen,
leichter  zur  Anlage  im  Inland  veranlassen.
Diese  Gründe  sind  unter  bestimmten  Doraussetzungen  in  einigen
Reichen  zutreffend,  aber  sie  haben  durchaus  nicht  jene  Allgemeingeltung,
wie  es  Theorie  und  Praxis  auch  heute  noch  annimmt.
1.  Die  Eindämmung  des  wirtschaftlichen  Verkehrs  und  die  Preissenkung ­
  treten  nicht  bei  jeder  Diskonterhöhung  ein:  wäre  dies  der  Kall,
dann  wären  die  höchsten  Preise  beim  niedrigsten  und  die  niedrigsten
Preise  beim  höchsten  Diskont  zu  verzeichnen,  was  zweifellos  nicht  zutrifft. ­
  Die  preissenkende  Wirkung  wird  nur  in  jenen  Kälten  eintreten,
in  welchen  der  Diskont  den  Gewinn  des  Unternehmers  ganz  wegnimmt;
dieser  Punkt  wird  beim  Effektenhandel  frühzeitig,  beim  Warenhandel  erst
bei  starker  Erhöhung  der  Rate,  zum  Teil  überhaupt  nicht,  bei  der  Industrie ­
  nur  in  bestimmten  Produktionszweigen  erreicht.  Man  mutz  bedenken,
datz  l  %  Diskontunterschied  nur  %  %  pro  Vierteljahr,  bei  einem  Rredit
von  1  Million  somit  nur  2500  NU.  im  Iahr  beträgt.  Der  Kabrikant  und
der  Raufmann  arbeiten  nicht  durchwegs,  auch  nicht  zum  grötzten  Teil
mit  so  geringen  Margen.  Kür  die  Industriezweige  aber,  die  mit  hohem
eigenen  Betriebskapital  arbeiten  oder  bei  denen  das  Betriebs-  im
Verhältnis  zum  Investitionskapital  nur  eine  mätzige  Proportion  bildet,
hat  die  Erhöhung  des  Satzes  für  Leihgeld  nur  eine  geringe  oder  überhaupt ­
  keine  Bedeutung.  Wie  grotz  hierin  der  Unterschied  zwischen  den
einzelnen  Industriezweigen  ist,  das  zeigt  die  folgende  Gegenüberstellung, ­
  die  aus  den  Industriestatistiken  des  österreichischen  Rompatz  von
1913  zusammengestellt  ist.  Es  betrugen
        <pb n="78" />
        21.  Oie  Begründung  und  Kriti!  der  Diskontpolitik.

73

Werksanlagen  Vorräte  Debitoren  und  Wechsel

in  Prozenten  der  Gesamtinvestition

bei  sechs  Kohlenwerken

75

2

23

bei  neun  Eisenwerken

64

12

24

dagegen  bei  denBaumwollfabriken

35

38

27

bei  den  Dampfmühlen

17

47

36

Vorräte,  Wechsel  und  Debitoren  werden  als  Grundlage  für  Bstriebskredit
  angesehen,-  die  Vorräte  betrugen  zu  Ende  1912  2%  bei  den  Koly
lenwerken,  38%  bei  den  Baumwollfabriken  und  47%  bei  den  Wühlen.
Auf  diese  beiden  letztgenannten  Gruppen  mutz  eine  Erhöhung  des  Leihgeldpreises ­
  natürlich  ganz  anders  wirken  als  auf  die  Kohlenwerke.  Auf
die  festgefügten  Gesellschaften  der  Schwerindustrie  und  die  amerikanischen ­
  Trusts,  die  sich  das  Betriebskapital  durch  Obligationen  beschaffen
können,  hat  die  Erhöhung  der  Bankrate  wenig  Einflutz.  In  Zeiten,  wo
diese  Produktionszweige  im  Vordergrund  der  Konjunktur  stehen,  wird
die  Erhöhung  des  Diskonts  nicht  jene  Branchen  treffen,  die  am  stärksten
beschäftigt  sind,  sondern  jene,  welche  im  Verhältnis  zu  ihrem  stehenden
Kapital  am  stärksten  Kredit  benötigen.  Ini  Effektenhandel,  der  mit
einer  sehr  starken  Ouote  von  Leihgeld  arbeitet,  sind  Zinserhöhungen
für  längere  Zeit  nur  bei  starkem  Steigen  der  Kurse  zu  ertragen,'  hier
wirkt  die  Diskonterhöhung  schon  in  jenem  Zeitpunkt  wo  ihr  Satz  die
Zinshöhe  der  Rentenwerte  und  oft  auch,  wenn  er  die  Rentabilitätsrate
der  Aktien  erreicht;  in  der  Industrie  —  anders  im  Handel  —  wird  der
Nutzen  nur  in  einem  Teil  der  Unternehmungszweigc  und  nur  für  einen
Teil  des  Umsatzes  ausgezehrt.
Seiner  hängt  der  Grad  der  Wirkung  der  Diskonterhöhung  auf
die  preise  derjenigen  Güter,  bei  deren  Herstellung  oder  Handel  Betriebskredit ­
  in  starkem  Watz  benützt  wird,  von  der  höhe  der  Hausseengagements ­
  und  der  Vorräte  in  Industrie  und  Handel  ab.  Wenn  die  Lagerbestände ­
  gelichtet  sind,  kann  auch  bei  Zinsänderung  nicht  viel  verkauft
werden,  und  darum  bleiben  die  ersten  Diskonterhöhungen  in  jeder  Konjunktur
  auf  die  Warenpreise  ohne  Einflutz.
2.  Die  Wirkungen  auf  die  Zahlungsbilanz  werden  nur  dann  eintreten, ­
  wenn  der  heimische  Diskont  im  Verhältnis  zu  jenem  des  Auslandes ­
  sich  ändert,'  geht  aber  das  Ausland  in  gleicher  Weise  vor,  so  ist
keine  Veränderung  gegenüber  dem  bestehenden  Zustand  erzielt;  wenn
die  Bank  von  England  von  3  auf  4,  die  Reichsbank  von  3%  auf  4%%
erhöht,  so  wird,  möchte  man  auf  den  ersten  Blick  meinen,  der  Anreiz
auf  das  englische  Kapital,  Wechsel  in  Deutschland  zu  prolongieren,
        <pb n="79" />
        74

II.  Der  Geldmarkt.

nickt  vermindert  werden.  Es  können  doch  unmöglich  alle  Staaten  gleichzeitig ­
  weniger  importieren  und  mehr  exportieren,  die  Kapitalanlage
gegenüber  dem  Ausland  einschränken  und  von  ihm  mehr  borgen!
wir  werden  aber  sehen,  daß  in  dieser  Richtung  die  Wirksamkeit  der
Diskonterhöhung  in  verschiedenen  Staaten  verschieden  ist.
3.  Die  Wirkungen  dem  In-  und  Ausland  gegenüber  treten  nur
ein,  wenn  die  Leihsätze  der  anderen  Banken  sich  dem  Diskontsatz  der
Notenbank  anschließen;  ist  dies  nicht  der  Fall,  dann  kann  die  Diskonterhöhung ­
  nur  Wirkung  auf  die  bei  der  Notenbank  eingereichten  Wechsel
und  auf  den  mit  dem  Bankdiskont  zusammenhängenden  Kontokorrentzins,
  nicht  aber  auf  die  bei  den  Kreditbanken  diskontierten  Wechsel,
ferner  auf  den  Privatsatz  —  und  damit  auf  die  Heranziehung  des  auswärtigen ­
  Kapitals  —  ausüben.
Die  zur  Begründung  der  Diskontpolitik  angeführten  Momente
hatten  in  der  Londoner  dity  und  in  der  Zeit,  in  der  sie  sich  ausgebildet
haben,  volle  Berechtigung.  Man  hatte,  dem  Handel  der  dity  entsprechend, ­
  stets  den  Importeur  und  Exporteur  vor  Augen,  der  allerdings ­
  bei  seiner  kleinen  Gewinnrate  durch  Deränderungen  des  Leihzinses ­
  ebenso  entscheidend  beeinflußt  wird  wie  der  Effektenhändler.
„Der  niedrige  Diskont",  so  erklärte  Page  vor  dem  Eommittee  von
1840,  „erlaubt  das  halten  von  großen  Warenbeständen,  erhöht  dadurch
die  Preise  der  Importgüter,  und  da  diese  Rohstoffe  sind,  steigert  er
die  Preise  der  exportierten  Güter",-  und  Patterson  schilderte  die  Wirkungen ­
  der  Diskonterhöhung  in  folgender  §orm:  „Es  dauert  Monate,
ehe  eine  Order  auf  Baumwolle  oder  Australwolle  ausgeführt  werden
kann,  und  wenn  die  Lankrate  in  der  Periode  zwischen  der  Erteilung
der  Order  und  der  Ankunft  der  Güter  erhöht  wird,  findet  der  Importeur
seine  Berechnungen  geändert  und  hat  einen  Verlust  statt  eines  Gewinnes ­
  ;  er  muß  zu  forzierten  Verkäufen  schreiten,  denn  nur  wenige
können  auf  bessere  Zeiten  warten.  Seine  Kunden,  die  für  die  Diskontierung ­
  der  Wechsel  hohe  Raten  zu  zahlen  haben,  müssen  weniger  oder
zu  reduzierten  Preisen  kaufen."
Diese  Beweisführung  ist  dem  internationalen  Handel  Londons
angepaßt,-  die  Möglichkeit  der  Abwalzung  der  Diskonterhöhung  auf
den  Käufer  ist  darum  nicht  erörtert  worden.  Bei  der  zentralen  Bedeutung ­
  Londons  für  die  Kreditgewährung  im  überseeische^  Warenbezug ­
  hatte  die  Erhöhung  der  Londoner  Rate  auf  die  Entschließungen
des  Rohmaterialhandels  Bedeutung,  nicht  aber  die  gleiche  Maßnahme
einer  anderen  Notenbank.  Die  Rohmaterialbezüge  für  ganz  Europa
wurden  auch  bis  zum  Kriegsbeginn  noch  in  überwiegendem  Maße  durch
        <pb n="80" />
        21.  Die  Begründung  und  Kritik  der  Diskontpolitik.  75
Ziehungen  auf  London  finanziert.  Oie  Erhöhung  der  russischen  Lankrate
zum  Beispiel  bewirkt  darum  nicht  eine  Verminderung  des  Lohmaterialimports ­
  nach  Rußland,  weil  diese  Kreditgewährung  in  London,  nicht
in  Petersburg  stattfindet.  Oie  Abstoßung  der  Lager  bedeutet  im  Londoner ­
  Welthandel  verminderte  Ein-  und  erhöhte  Ausfuhr  —  in  andern
Reichen  wird  diese  Wirkung  nur  dann  eintreten,  wenn  die  durch  die
Diskonterhöhung  betroffenen  Produktionen  Ausfuhrmöglichkeit  haben,
sonst  tritt  Preissturz  ohne  Exportsteigerung  ein.
Sodann  aber  war  England  in  jenem  Zeitalter,  in  dem  die  Oiskontpolitik
  begründet  wurde,  das  einzige  Reich  mit  Goldwährung,  mit
Welthandel,  mit  auswärtigen  Kapitalanlagen.  Oer.  pfundwechsel  galt
mehr  als  jeder  andere  Wechsel  und  seine  Diskonterhöhung  führte  viel
ausländisches  Kapital  dem  englischen  Wechselmarkt  zu;  das  stolze  Wort:
„Oie  Diskonterhöhung  der  Lank  von  England  macht  den  englischen
Kaufmann  zum  Herrn  des  disponiblen  Kapitals  der  Erde"  war  vor
50  Zähren  gerechtfertigt,'  heute  hat  der  pfundwechsel  seine  Monopolstellung ­
  eingebüßt,  durch  starken  Außenhandel  und  die  Tätigkeit  der
peberseebanken  haben  auch  vornehmlich  die  deutschen  Wechsel  regelmäßigen ­
  Kurs  bekommen  und  sind  Rivalen  der  englischen  Devise  geworden. ­
  Allerdings  kommen  als  Konkurrenten  nur  Reichs  mit  freier
Goldhergabe,  mit  Welthandel,  mit  auswärtigen  Kapitalanlagen  in
Betracht,-  mancher  Kapitalbesitzer  wird  auch  bei  hohem  Diskont  einem
Land,  bei  welchem  öle  Rückzahlung  seines  Wechsels  in  Gold  nicht  absolut ­
  gesichert  ist,  nicht  Geld  leihen  wollen.  Kredite  an  das  Ausland
können  nur  dort  zum  rascheren  Znkasso  kommen,  wo  solche  Kredite  bestehen: ­
  Reiche  mit  geringer  Ausfuhr  oder  einem  Export  in  Produkten,
bei  welchen  Barzahlung  die  Regel  ist,  können  nicht  die  Schuldeintreibung
verkürzen,-  Länder  mit  geringem  im  Ausland  gehandelten  Effektenbesitz
  können  nicht  durch  Diskonterhöhung  zur  Abstoßung  von  Effekten
an  das  Ausland  veranlassen.
Oie  Erhöhung  der  Bankkate  ist  somit  von  ganz  anderer  Wirksamkeit ­
  in  Reichen,  bei  denen  die  drei  genannten  Voraussetzungen  zutreffen ­
  als  in  Ländern  mit  geringem  Außenhandel,  anders  in  Gläubiger- ­
  als  in  Schuldnerreichen.  Was  für  England  galt  und  mit  Einschränkungen ­
  heute  noch  gilt,  das  ist  für  die  andern  Staaten  mit  Ausnahme ­
  Deutschlands  nicht  im  gleichen  Maß  zutreffend.  Wenn  in
England  der  Wechseldiskont  von  3  auf  5  %  steigt,  wird  mancher  Engländer ­
  das  Geld,  das  er  kurzfristig  im  Ausland  arbeiten  gelassen  hatte,
in  England  verwenden,  auch  wenn  der  Auslandsstaat  seinen  Diskont
auf  7%  hinaufsetzt.  Ihm  genügen  5%  im  Inland  und  der  Auslands-
        <pb n="81" />
        76

II.  Der  Geldmarkt.

staat  fühlt  dis  Wirkung  der  Diskonterhöhung  nur  in  der  eigenen  Wirtschaft. ­
  Oie  rasche  Erhöhung  der  englischen  Bankrate  hat  noch  l907  in
kurzer  Zeit  aus  l7  Ländern  Gold  nach  England  gezogen.
So  ist  die  Wirkung  der  Oiskonterhöhung  der  Notenbank  nach  der
weltwirtschaftlichen  Entwicklung  der  einzelnen  Reiche  verschieden,  aber
auch  in  den  vorgeschrittensten  an  bestimmte  Voraussetzungen  gebunden.
Oie  Zentralisierung  der  Notenausgabe  und  die  Diskontpolitik
stellen  einen  großartigen  versuch  dar,  von  einem  Punkt  das  Geldwesen ­
  und  die  Bedingungen  des  Nreditverkehrs  zu  regeln.  Es  ist  die
einzige  wirtschaftliche  Organisierung,  die  der  Liberalismus  unternommen ­
  hat.  Nber  schon  Ricardo  hatte  auf  die  Schwierigkeiten  hingewiesen,
die  die  starke  Entwicklung  des  Scheckverkehrs  einer  wirksamen  Regelung
der  Währung  entgegenstellt,  und  in  den  letzten  Jahrzehnten  haben  sich
infolge  der  Nusbildung  großer  Kreditbanken  die  Hemmnisse  vervielfacht.
Würden  in  einem  Land,  das  seine  Notenbank  auf  Grund  der  peelschen
  Bankakte  organisiert  hat,  alle  Zahlungen  nur  mit  Metall  und
Noten  geleistet  werden  und  würde  infolge  Metallabflusses  eine  Reduktion ­
  der  Noten  erforderlich  sein,  so  würde  nur  ein  Notenbetrag  eingeschränkt ­
  werden  müssen,  dessen  höhe  dem  Nietallabfluß  entspricht.
Wird  im  Land  nur  mit  Metall  und  Noten  gezahlt,  hat  aber  die
Notenbank  das  Recht,  den  dreifachen  Betrag  an  Metall  in  Noten  auszugeben, ­
  so  muß  bei  Goldabfluß,  wenn  Gefahr  für  die  Deckung  besteht,
der  dreifache  Betrag  an  Noten  zurückgezogen  werden,-  wenn  zum  Beispiel ­
  bei  einem  Metallbestand  von  1000  Millionen  2700  Millionen
Noten  ausgegeben  wurden  und  der  Notenbank  100  Millionen  Gold
entzogen  werden,  so  wird  sie,  um  ihr  Deckungsverhältnis  zu  erhalten,
bestrebt  sein  müssen  300  Millionen  Noten  aus  dem  Verkehr  zu.  ziehen.
Wenn  aber  die  Zahlung  in  Noten  zum  Beispiel  nur  5  %  aller  Zahlungen ­
  beträgt  und  alle  andern  im  Ueberweisungsweg  erledigt  werden,
dann  müßten  scheinbar,  um  300  Millionen  Noten  aus  dem  Verkehr  zu
bringen,  die  Gesamtkredite  um  den  zwanpgfachen  Betrag  eingeschränkt
werden.  Zn  Wirklichkeit  wird  diese  ungeheuerliche  Summe  nicht  erreicht, ­
  weil  es  der  Notenbank  teilweise  möglich  ist  gerade  jene  Kredite
einzuschränken,  die  zu  Notenzahlungen  führen  —  aber  immerhin  ist
die  gewaltsame  Verringerung  des  Notenumlaufs  eine  für  die  Volkswirtschaft ­
  so  gefährliche  Maßnahme,  daß  sie  nur  in  Ausnahmsfällen
ergriffen  wird.  Das  Gefühl  nicht  ganz  Herr  der  Wirkungen  ihrer
Maßnahmen  zu  sein  hat  sich  bei  den  Notenbanken  verstärkt  und  dazu
beigetragen,  die  diskontpolitischen  Grundsätze  zu  ändern,  von  der
französischen  Enguete  war  der  Anstoß  ausgegangen  nach  Mitteln  zu
        <pb n="82" />
        22.  Die  Bewegungen  des  Geldmarkts.

77

suchen,  die  die  Diskonterhöhung  entbehrlich  oder  mindestens  zur  ultima
ratio,  nicht  zur  ersten  Maßregel  machen  sollten.  Kür  Gesterreich-Ungarn,
Rußland,  Italien,  die  unter  dem  Zwangskurs  einen  niedrigen,  selten
veränderten  Zins  gehabt  haben,  wurde  es  beim  Uebergang  zur  Goldwährung ­
  eine  der  wichtigsten  Aufgaben  nach  Wegen  zu  suchen,  welche
die  Diskonterhöhung  soviel  als  möglich  vermeiden  lassen  sollten,  und
der  Eintritt  einer  Epoche  teuren  Geldes  legte  auch  der  Reichsbank
die  gleiche  Krage  nahe.  Die  theoretische  Begründung  der  Diskontpolitik
ist  nur  wenig  geändert  worden  —  in  praxi  hat  sich  aber  ein  starker
Wandel  vollzogen.
Die  heute  geltende  Diskontpolitik  ist  nur  verständlich,  wenn  öle
Bewegungen  des  Geldmarkts  näher  analysiert  werden,'  die  Notenbanken ­
  der  Gegenwart  bemessen  ihre  Rate  nicht  bloß  nach  dem  momentanen
  Status,  sondern  nach  Schätzung  des  künftigen  Bedarfs  —
und  dieser  läßt  sich  nur  nach  Renntnis  der  regelmäßigen  Marktbewegungen
  bestimmen.  Der  Darstellung  der  Bewegungen  des  Geldmarkts
folgt  eine  Analgsierung  der  für  die  Bemessung  der  Diskontpolitik  in
der  Gegenwart  geltenden  Gesichtspunkte,  ferner  jener  bankpolitischsn
Mittel,  welche  angewendet  werden,  um  die  Maßnahme  der  Diskonterhöhung ­
  nur  subsidiär  wirken  zu  lassen  und  endlich  des  Verhältnisses
zwischen  Roten-  und  Kreditbanken  bei  Bestimmung  des  Leihgeldsatzes ­


22.  Die  Bewegungen  des  Geldmarkts.
Der  Geldmarktbedarf  setzt  sich  aus  der  Summe  von  Betriebs-  und
Effektenkreditbedarf  zusammen.  Die  Nachfragekurve  nach  beiden  liegt
in  Epochen  starker  Rapitalinvestition  höher  als  in  solchen  langsamer
Kortentwicklung.  Wie  in  der  Zeit  des  Eissnbahnbaus  im  dritten  viertel
des  vorigen  Jahrhunderts  so  erfordern  in  jener  der  raschen  Industrieentfaltung,
  in  der  wir  heute  leben,  die  sich  erweiternden  Unternehmungen ­
  mehr  Betriebskredit,  der  Effektenmarkt,  auf  den  fortwährend
Neuemissionen  zur  Aufbringung  des  stehenden  Kapitals  gelangen,
mehr  Effektenkredit.  Oie  dem  Geldmarkt  zur  Verfügung  stehenden
Mittel  pflegen  in  solchen  Epochen  nicht  in  derselben  Proportion  wie
die  Nachfrage  zu  wachsen,'  wohl  nehmen  die  Kassenreserven  der  Industriegesellschaften ­
  entsprechend  der  Erweiterung  der  Geschäfte
und  dem  Steigen  der  Preise  zu,  aber  jener  Teil  der  Einlagen,  der  im
zeitlichen  Zwischenraum  zwischen  Einkommenserzielung  und  Kapitalanlage
  dem  Geldmarkt  zur  Verfügung  steht,  wächst  langsamer  heran,
        <pb n="83" />
        78

II.  Der  Geldmarkt.

k

da  die  intensive  Tätigkeit  auf  dem  Kapitalmarkt  die  Tendenz  hat,  diesen
Zwischenraum  zu  verkürzen.
Innerhalb  der  großen  Epochen  heben  sich  die  einzelnen  Konjunkturperioden
  ab:  In  Epochen  steigenden  Zinses  liegen  die  Durchschnittszinse
  in  der  folgenden  bionjunkturperiode  höher  als  in  der  vorhergehenden, ­
  in  Epochen  fallenden  Zinses  niedriger.  Man  hat  in  der
Gegenwart  oft  die  Behauptung  aufgestellt,  daß  die  Konjunkturperioden
einander  rascher  folgen  als  ehedem.  Vas  ist  nicht  zutreffend.
Zn  der  vorhergehenden  Epoche  starker  Investition  waren  die  Konjunkturperioden
  nicht  von  langer  Dauer:  jene  von  1858—1864  dauerte
sieben,  von  1865—1869  fünf  und  von  1870—1875  nicht  viel  über  drei
Iahre,-  kürzere  Dauer  weisen  auch  die  Konjunkturperioden  in  der  Gegenwart ­
  nicht  auf.
Die  Einwirkung  der  Epochen  und  der  Konjunkturen  innerhalb
derselben  auf  die  Notenbanken  läßt  sich  am  deutlichsten  durch  einen
Vergleich  der  Zeit  von  1880—1895  mit  jener  von  1895  bis  in  die  Gegenwart ­
  zeigen.  Die  erste  Epoche  begann  nach  Vollendung  der  großen
Eisenbahnbauten,  nach  der  schweren  Krise  von  1873,-  es  war  eine  Zeit
des  Friedens,  geringer  Investitionsbedürfnisse  von  Staat  und  Privatunternehmungen. ­
  Das  Sinken  der  Warenpreise,  von  den  Getreidepreisen
ausgehend,  entmutigte  die  Warenspekulation,  Nbgleitungen  der  Aktienkurse
infolge  der  Stagnation  in  vielen  Produktionszweigen  die  Uktienspekulation.
  Es  war  jene  Zeit,  in  der  die  Agrarier  das  Getreideterminhandelsverbot ­
  verlangten,  weil  damals  die  Warenspekulation  meist
sinkende  Preise  vorhersah.  Die  Epoche  seit  1895  ist  dagegen  eine  Kriegs-,
Rüstung?-  und  Industrieepoche,  eine  Zeit  steigender  Preise.  Bewegen
sich  auch  die  Konjunkturen  in  Wellenlinien,  so  liegen  die  preise  an  den
Spitzen  einer  Konjunktur  doch  regulär  höher  als  in  der  vorhergehenden,
und  das  gibt  nicht  bloß  der  berufsmäßigen,  sondern  auch  der  Publikumsspekulation ­
  die  Zuversicht,  daß  ein  Sinken  der  Preise  nur  eine  vorübergehende ­
  Tatsache  sei.  Waren-  und  Effektenspekulation  haben  zugenommen ­
  und  mit  ihnen  der  Bedarf  nach  Geldmarktkredit.
Wie  sich  die  zwei  Epochen  und  ihre  Konjunkturperioden  in  die
Bilanzen  der  Notenbanken  einzeichneten,  das  zeigen  die  folgenden
Uebersichten:
        <pb n="84" />
        22.  Oie  Bewegungen  des  Geldmarkt;.

79

Metallvorräte  der  Notenbanken  in  Millionen  Mark.

Preisindex

n.  Reichs-Bank

  von

Bank  von

Gesterr.-Ung.

Russische

Sauerbeck

bank

Frankreich

England

Bank  0

Staatsbank  st

1876

80

511

1619

587

253

725

1895

59

1012

2665

796

565

1267

1907

82

843

2974

712

1180

2147

1912

89

1191

3323

789

1318

2955

Deckung  des  Notenumlaufs  durch  Metall

in  Prozenten

1876

74.6

80.4

103.6

49.4  .

44.7

1895

92.4

93.3

150.5

61.3

56

1907

57

76.3

120.5

75.5

84.1

1912

67.5

75.2

134.2

67.7

82.9

Oiskontierte  Wechsel  in  Millionen  Mark

1876

403

729

2 )

219

205

1883

366

830

257

237

1895

574

438

293

399

1907

1105

929

617

404

1912

1238

1101

784

911

Oer  offizielle  Bankdiskont  in  den  Ronjunkturperioden.

Reichsbank

Bank  von
Frankreich

Bank  von
England

Gest.-Ung.
Bank

Russische
Staatsbank

j

I

£
£
p

£
!

£
£
P

§

«D-£


£
P

5

£
£
P

£

£

£
p

1879—1885

6

3

4.1

5

2

2.9

6

2

3.2

5

4

4.1

6

5

7

finken-  J

1886—90

5

3

3.6

4.5

2.5

3

6

2

3.6

5.5

4

4.2

6

5

5.5

Preise  (

1891—95

5.5

3

3.4

3

2

2.5

5

2

2.6

5.5

4

4.2

6

4

4.4

Epoche  (

1896—1900

7

3

4.4

4.5

2

2.4

6

2

3.2

6

4

4.4

7

4.5

5

steigen-  )
der  |

1901—07

7.5

5

4.3

4

3

3.05

7

2.5

3.7

6

3.5

3.9

8

4.5

5.7

preise  (

1908—13

6

3.5

4.7

4

3

3.25

5

2.5

3.7

6

4

4.7

7

4

5.3

Noch  markanter  als  die  Ourchschnittsziffern  zeigt  die  erhöhte
Anspannung  der  Notenbanken  der  folgende  vergleich:
Im  Iahre  1888  betrug  bei  der  Neichsbank  die  günstigste  Notendeckung ­
  am  7.  Juni  118%,  die  ungünstigste  am  Zl.  Dezember ­
  80%.

1)  Bei  der  Gesterr.-Ungarischen  Bank  und  der  Russischen  Staatsbank  sind
die  Oaten  von  1876  und  1895  mit  jenen  der  folgenden  Jahre  wegen  der  Ourchführung
  der  Währungsreform  nicht  vergleichbar.
2)  Oie  Bank  von  England  weist  den  Wechselbestand  nicht  gesondert  au;.
        <pb n="85" />
        80

II.  Der  Geldmarkt.

"\

3m  Jahrs  1907  betrug  dis  günstigste  Notendeckung  am  23.  Mai
79.1%,  die  ungünstigste  am  31.  Dezember  40.3%.
Oie  Verschlechterung  der  Notendeckung  erklärt  sich  aus  der  erhöhten ­
  Inanspruchnahme  der  Banken,-  man  vergleiche  die  Veränderungen
des  Wechselbestandes  in  den  zwölf  Jahren  vor  und  nach  1895,  dem
kvendejahr  zweier  Epochen.  Ls  betrug  die  Zunahme  des  Wechselportefeuilles, ­
  welches  die  Notenbanken  im  Jahresdurchschnitt  besaßen,
in  Will.  Mk.
bei  der  Reichsbank  Bank  von  Zrankreich  Gesterr.-Ung.  Bank
von  1883  bis  1895  208  —  392  (!)  36
von  1895  bis  1907  531  491  324
In  einer  Epoche  steigender  Preise  und  Löhne  ist  erhöhter  Notenumlauf ­
  erforderlich,-  der  Metallvorrat  kann  dem  raschen  wachsen  der
Notenemission,  das  in  kurzem  Zeitraum  vor  sich  geht,  in  gleichem  Tempo
nur  ausnahmsweise  dann  folgen,  wenn  die  Zahlungsbilanz  während
der  ganzen  Vauer  der  Epoche  einem  Land  günstig  ist,-  ist  dies  nicht  der
Fall,  so  zehrt  die  Notenbank  von  dem  in  der  vergangenen  Epoche  und
in  den  Oepressionszeiten  der  einzelnen  Konjunkturperioden  der  gegenwärtigen ­
  Epoche  angehäuften  Nietallvorrat.
Oie  schwersten  Aufgaben  erwachsen  den  Notenbanken  industriell
hoch  entwickelter  Reiche  an  den  Höhepunkten  der  Nonjunkturperioden
in  Epochen  starker  Nachfrage.  Oie  Preise  im  Inland  stehen  hoch,  die
Neigung  zur  Ausfuhr  ist  nur  in  Ausnahmsfällen  groß,  die  Einfuhr  an
Rohmaterialien  dagegen  beträchtlich.  Oie  Heranziehung  von  Leihgeld
aus  dem  Ausland  durch  die  Oiskonterhöhung  ist  nur  unter  gewissen
Bedingungen  und  auch  dann  nur  zeitweise  wirksam:  es  kommt  Leihgeld
nur  in  das  Land,  wenn  nicht  auch  im  Ausland  infolge  gleichzeitiger  Konjunktur
  die  Rate  in  die  Höhe  geht,-  kommt  aber  Leihgeld  herein,  so  ist
damit  nur  eine  zeitweise  Verbesserung  der  Zahlungsbilanz  gegeben  —
denn  diese  Oarlehen  müssen  in  einigen  Monaten  zur  Rückzahlung
kommen,  sie  werden  nicht  erneuert,  wenn  bei  Ablauf  der  Dauer  des
Kredits  der  Gläubigerstaat  selbst  oder  ein  anderer  günstigere  Bedingungen ­
  für  kurzfristiges  Leihgeld  bietet.  Auf  die  vauer  können  kurzfristige
Kapitalien  des  Auslandes  aber  nicht  herangezogen  werden.
In  den  vorhergehenden  statistischen  Uebersichten  wurden  die
vurchschnittsziffern  der  Hoch-  und  Tiefjahre  der  Konjunkturen  einander
gegenübergestellt.  Damit  ist  nur  ein  mehr  allgemeiner  Ueberblick
gegeben,-  die  volle  Einsicht  in  die  wechselnde  Inanspruchnahme  der
        <pb n="86" />
        23.  Die  Bedeutung  der  Jahreszeit  für  den  Geldmarkt.

8t

Notenbank  wird  erst  bei  Untersuchung  der  Einwirkung  der  Jahreszeit
auf  den  Geldmarkt  gewonnen.
23.  Sie  Bedeutung  der  Jahreszeit  für  den  Geldmarkt.
Für  die  höhe  der  Belastung  des  Geldmarkts  in  einem  gegebenen
Zeitpunkt  ist  nicht  das  Verhältnis  von  Ungebot  und  Nachfrage  nach
Kredit,  sondern  jenes  zwischen  Erfüllung  der  Kreditgewährung  und
den  dazu  vorhandenen  Mitteln  entscheidend,  von  der  Einräumung
eines  Kredits  bleibt  der  Geldmarkt  unberührt,  er  wird  erst  dann  beeinflußt, ­
  wenn  der  Kredit  zur  Auszahlung  kommt.
Oie  Auszahlung  kann  entweder  im  Ueberweisungsweg  oder  in
Währungsgeld  geleistet  werden.  In  der  Literatur  und  vielfach  selbst  in
der  Praxis  wird  angenommen,  daß  der  Ueberweisungsverkehr  für  den
Geldmarkt  dann  ohne  Bedeutung  ist,  wenn  die  Bank  A  von  der  Bank  B
den  gleichen  Betrag  erhält,  den  sie  dieser  zu  überweisen  hat.  hier  täuscht
aber  die  äußere  Form  der  Abrechnung  über  den  ökonomischen  Eharakter
  des  Vorgangs  hinweg.  Oie  Bank  A  hatte  an  die  Bank  B  für
Rechnung  von  Industriellen  Zahlungen  zu  leisten  und  erhält  von  der
Bank  B  Beträge  zu  Gunsten  von  Beamten,  die  bei  ihr  ihr  Konto  hatten,
während  sie  die  Fabrikantengelder  vielleicht  dreimonatlich  anlegen
konnten,  sind  die  Beamtengelder  zur  Abhebung  im  selben  Monat  bestimmt. ­
  Oer  Gesamtbetrag  der  Guthaben  bei  der  Bank  ist  unverändert
geblieben,  aber  die  Zeit,  für  welche  die  Depositen  verwendet  werden
können,  hat  sich  geändert,-  das  kommt  noch  stärker  zum  Ausdruck,  wenn
Nebertragungen  zwischen  Instituten  mit  anderer  Anlagegewohnheit
vorgenommen  werden,  zum  Beispiel  zwischen  einer  Kreditbank  und
einer  Sparkasse,-  auch  hiebei  findet  lediglich  Ueberweisung  statt,  aber
die  Sparkasse  legt  die  Einlagen  vorwiegend  auf  dem  Kapitalmarkt
an.  Darum  bedeutet  jeder  starke  Ueberweisungstermin,  selbst  dann
wenn  die  Ueberweisung  bei  derselben  Bank  zwischen  verschiedenen
Kontoinhabern  vor  sich  geht,  eine  Aenderung  der  Anlagen.  Vas  gleiche
Ergebnis  haben  Uebertragungen  von  Kreditbanken  an  die  Notenbank.
Oie  Kreditbanken  pflegen  alle  Formen  des  Geldmarkt-  und  teilweise
des  Anlagekredits  —  die  Notenbanken  beschränken  sich  auf  den  Wechseldiskont ­
  und  bestimmte  Formen  des  Effektenkredits.  Oer  Uebergang
von  Einlagen  von  den  Kreditbanken  an  die  Notenbank  hat  darum  für
den  Geldmarkt,  obwohl  die  Gesamtsumme  der  ihm  zur  Verfügung
stehenden  Mittel  nicht  verringert  wird,  sehr  erhebliche  Bedeutung.  Zn
England  werden  zur  Zeit  der  Entrichtung  der  Einkommensteuer  nam-S
  o  m  a  r  y  ,  Bankpolitik.  6
        <pb n="87" />
        82

II.  Der  Geldmarkt.

hafte  Beträge  der  Bank  von  England,  die  den  Rassendienst  der  englischen ­
  Regierung  führt,  überwiesen  und  das  bedeutet  eine  andere
und  teurere  Art  der  Geldausleihung  —  teurer  deshalb,  weil  die  Bank
von  England  die  Erhöhung  ihrer  Depositen  als  Steigerung  ihrer  Verpflichtungen ­
  ansieht.  Die  andern  Notenbanken,  von  Belgien  und  den
Niederlanden  abgesehen,  nehmen  bei  ihrer  Diskontpolitik  keine  Nücksicht
  auf  die  höhe  der  Depositen,  und  darum  hat  aus  dem  Nontinent
die  Uebertragung  von  Einlagen  der  Kreditbanken  an  die  Notenbank
auch  nicht  die  gleiche  lvirkung  wie  in  England.  Dagegen  äußern  sich
die  Termine  starker  Währungsgeldzahlung  auf  allen  Geldmärkten  in
derselben  Weise.
In  Zeitpunkten,  an  welchen  starke  Zahlungen  in  Währungsgeld
zu  leisten  sind,  müssen  die  Kreditbanken  zur  Beschaffung  des  Geldes
die  Guthaben  bei  der  Notenbank  abheben  und  Wechsel  bei  ihr  diskontieren^ ­
  dadurch  tritt  die  Notenemission  an  Stelle  des  Ueberweisungsverkehrs:
  die  Wittel  der  Kreditbanken,  welche  den  verschiedenen  Kreditformen
  zur  Verfügung  stehen,  werden  eingeschränkt,  das  Zahlungsmittel, ­
  das  benötigt  wird,  ist  nur  in  begrenztem  Nlaß  vorhanden.  Würde
die  Notenbank  zur  Gewährung  aller  Nreditarten  berechtigt  sein,  dürfte
sie  unbegrenzt  Noten  emittieren  und  würden  diese  auch  im  Ausland
Zahlkraft  besitzen,  so  würde  an  derartigen  Terminen  die  Notenbank  ohne
Zinsveränderung  die  Kreditbanken  ablösen,-  da  aber  diese  drei  Voraussetzungen ­
  nicht  zutreffen,  bedeuten  Termine  starker  Währungsgeldzahlung ­
  eine  Veränderung  der  bankmäßigen  Anlagen.  Ze  mehr  sich
die  Termine  der  Währungsgeldzahlungen  zeitlich  konzentrieren,  desto
stärker  werden  die  Aenderungen  sein  müssen.
Zn  allen  Volkswirtschaften  ist  der  Währungsgeldbedarf  zu  Wochenende ­
  wegen  der  Lohnzahlungen  stärker  als  im  Verlauf  der  Woche,
zu  Nkonatende  wegen  der  Verlegung  der  Zahlungstermine  in  Produktion
und  Handel  auf  diesen  Zeitpunkt  stärker  als  im  Verlauf  des  Nkonats,-Zahlungskonventionen
  haben  die  Tendenz  die  Spannung  zwischen
dem  Kassabedarf  zum  Ultimo  im  Gegensatz  zu  den  übrigen  Nlonatstagen
  zu  erhöhen.
Unter  den  Nlonaten  selbst  sind  es  jene  de?  herbst,  welche  den
stärksten  Zahlungsmittelbedarf  aufweisen,-  zu  den  Kreditansprüchen
der  Industrien,  welche  das  ganze  Zahr  mit  annähernder  Gleichmäßigkeit
arbeiten,  tritt  der  Bedarf  für  den  Ernteankauf.  Da  im  Gegensatz  zur
Industrie  in  der  Landwirtschaft  Kleinbetriebe,  die  sich  des  bankmäßigen
Ueberweisungsverkehrs  nicht  bedienen,  eine  bedeutsame  Nolle  spielen,
in  manchen  Ländern  im  herbst  die  Löhne  des  landwirtschaftlichen  per-
        <pb n="88" />
        23.  Die  Bedeutung  der  Jahreszeit  für  den  Geldmarkt.  83
formte  ausbezahlt  werden,  ist  die  Nachfrage  nach  Währungsgeld  für
den  inneren  Verkehr  namentlich  im  September  und  Oktober  gegenüber
den  vorhergehenden  Monaten  wesentlich  verstärkt.  In  England  wurde
die  Erscheinung  des  „autuinval  drain“,  des  Geldentzugs  im  Herbst
schon  lange  konstatiert,  ehe  man  die  Wirkung  der  Jahreszeit  auf  den
Geldmarkt  kannte.  Er  übt  besonders  große  Bedeutung  in  der  Union.
Deutschland  und  Rußland.  In  den  Getreideeinfuhrländern  ist  im  letzten
Jahrzehnt  an  Stelle  des  inländischen  ein  herbstlicher  Geldbedarf  für
Auslandszahlungen  eingetreten:  Große  Quantitäten  von  Getreide
und  Baumwolle  werden  im  Herbst  eingeführt,  denen  im  selben
Monat  gleichhohe  Ausfuhrwerte  nicht  gegenüberstehen;  da  auch  die
andern  Posten  der  Zahlungsbilanz  das  im  September  und  Oktober
sich  ergebende  starke  Passivum  der  Handelsbilanz  nicht  sofort  ersetzen ­
  können  und  auch  die  Zahlung  durch  Ankauf  von  Wechseln,
welche  andere  Länder  auf  die  Erportreiche  besitzen,  deshalb  versagt,
weil  eben  die  Getreide-,  Baumwolle-  und  Raffee-  ausführenden  Staaten
in  diesen  Monaten  gegen  alle  andern  Reiche  eine  aktive  Zahlungsbilanz
haben,  sind  regelmäßig  Goldausfuhren  zur  Begleichung  des  momentanen ­
  Passivsaldos  nötig.  Der  autumval  drain  für  Auslandszahlungen
ist  in  England  viel  wichtiger  geworden  als  jener  für  den  inländischen
L  andwirtschaftsb  edarf.
Die  Bedeutung  der  Jahreszeit  für  den  deutschen ­
  Geldmarkt.
In  den  ersten  Januartagen  werden  in  Deutschland  eine  große  Zahl
von  Rupons  fällig,  die  Eingänge  aus  Mietzinsen  bei  den  Banken  hinterlegt. ­
  Die  Rreditbanken,  die  zu  Jahresende  im  Interesse  der  Verschönerung
der  Bilanz  nach  Liquidität  gestrebt  hatten,  leihen  freigebiger.  Dadurch
wird  der  Leihpreis  des  Geldes  auf  dem  offenen  Markt  billiger,  der
Status  der  Reichsbank  verbessert.  Die  Zuführung  neuer  zur  Anlage
verfügbaren  Rapitalien  und  die  Verbilligung  des  Leihgeldes  veranlassen ­
  eine  um  so  regere  Emissionstätigkeit  auf  dem  Rapitalmarkt,  als
die  vorangegangenen  vier  Herbstmonate  Zurückhaltung  auferlegt  hatten.
Die  Vorbereitung  der  Emission  verlangt  eine  Ronzentrierung  der
Mittel:  Wenn  eine  Bank  bei  Ronsortialbeteiligungen  bereit  sein  mutz,
am  15.  Januar  als  erste  Einzahlung  für  eine  Anleihe  auf  ihre  Ouote
5  Millionen  einzuzahlen,  so  wird  sie  diesen  Betrag  schon  einige  Tage
zuvor  als  kurzfristigen  Effektenkredit  dem  Markt  Mr  Verfügung  stellen.
Auch  nach  Durchführung  der  Emission  pflegt  der  größte  Teil  der  eingebt ­
        <pb n="89" />
        84

II.  Der  Geldmarkt.

zahlten  Kapitalien  bei  den  Banken  zu  bleiben,  da  die  auf  diese  weise
ausgebrachten  Summen  in  der  Mehrzahl  der  Zölle  nicht  sofort  vom
Schuldner  benötigt  werden.  Mit  Ausnahme  der  letzten  Januar-  und
Zebruarwoche  —  in  der  wie  stets  zu  Monatsschlusz  die  per  ultimo  regulierten ­
  Geschäftszahlungen  und  die  Börseengagements  zu  begleichen
sind  —  pflegen  die  beiden  ersten  Monate  leichten  Geldstand  auf  dem
offenen  Markt  zu  zeigen.  Der  März  bringt  einen  erheblichen  Bedarf
für  Dividenden-  und  Kuponzahlungen/  die  für  diesen  Zweck  bereitgehaltenen ­
  dem  Markt  in  den  vorhergehenden  Wochen  zur  Verfügung
gestellten  Gelder  werden  zum  Teil  der  kurzfristigen  Geldmarktanlage
entzogen,-  der  Beginn  des  „Zrühjahrsgeschäfts"  und  der  Campagne
in  den  Sommerproduktionen  erfordert  neuen  Betriebskredit.  Zn  der
letzten  Märzwoche  ist  ein  starker  Bedarf  wegen  der  bedeutenden  Guartalszahlungen
  —  da  ein  großer  Teil  der  städtischen  Mieten  und  vielfach
auch  Gehalte  vierteljährlich  gezahlt  werden.  Nach  vierteljahrsschlutz
pflegt  der  Bedarf  nach  Geld  wieder  zurückzugehen,  erreicht  seinen  Tiefpunkt ­
  in  der  zweiten  Hälfte  des  Mai  und  steigt  dann  langsam  empor/
die  letzte  Zuniwoche  bringt  die  chuartalsansprüche,  die  jedoch  bei  der
relativen  Ruhe  in  Industrie  und  Handel  leicht  befriedigt  werden  können.
Juli  und  August  haben  gleichfalls  (mit  Ausnahme  der  letzten  Monatstage) ­
  nicht  hohe  Inanspruchnahme,  der  Tiefpunkt  wird  gewöhnlich
in  der  dritten  Augustwoche  erreicht:  Diese  Monate  sind  die  traditionelle
Urlaubszeit  und  erhebliche  Beträge  neu  zufließenden  Einkommens
strömen  den  Banken  als  Einlagen  zu,  da  die  Eigentümer  erst  nach  ihrer
Rückkehr  über  die  Beträge  verfügen  wollen.  Zn  der  zweiten  Augusthälfte
  setzt  der  Erntebedars  ein,  im  September  treten  die  Erfordernisse
für  Betriebskredit  bei  einer  Reihe  von  Industrien  hinzu.  Der  chuartalzahlungstermin
  zu  Ende  September  stellt  dementsprechend  außerordentlich ­
  große  Ansprüche  an  den  Geldmarkt  und  an  die  Notenbank.  Nach
Septemberende  treten  Rückflüsse  ein,  der  Geldmarkt  wird  weniger  stark
beansprucht,  zu  Novembermitte  pflegt  der  Tiefpunkt  der  Ansprüche
im  vierten  (Quartal  erreicht  zu  werden,  dann  nimmt  der  Bedarf  wieder
langsam  zu  und  schnellt  in  der  letzten  vezemberwoche  rasch  in  die  höhe,
in  welcher  zu  den  sonstigen  chuartalszahlungen  der  Bilanzbedarf  hinzutritt.
§ür  den  deutschen  Geldmarkt  charakteristisch  ist  die  starke  Bedeutung
der  chuartalszahlungen,  vor  allem  zu  September-,  ferner  zu  Dezemberende/ ­
  in  der  Mitte  der  Quartale  pflegt  der  Geldmarkt  und  der  Status
der  Notenbank  relativ  am  günstigsten  zu  sein.  Der  offene  Geldmarkt
wird  nach  den  Quartalsschlüssen  rascher  flüssig  als  der  Status  der  Reichsbank. ­
        <pb n="90" />
        .  23.  Die  Bedeutung  der  Jahreszeit  für  den  Geldmarkt.

85

Um  die  Bedeutung  der  Jahreszeit  für  den  deutschen  Geldmarkt
zu  veranschaulichen,  sind  in  der  folgenden  Uebersicht  die  wichtigsten
Posten  der  Reichsbankausweise  an  den  Tagen  stärkster  imd  schwächster
Belastung  in  jedem  Vierteljahr  zusammengestellt,-  es  wurde  hiefür
das  Jahr  1911  gewählt,  da  die  beiden  folgenden  Jahre  infolge  der
Wirkungen  des  Balkankrieges  nicht  als  normal  bezeichnet  werden
können.

Barbestand

Anlagen

Notenumlauf ­


Depositen

Notendeckung ­


in  Millionen  Mark

in  %

31.  Dezember  1910

989

1852

2073

711

47.1

21.  Zebruar  1911

1315

884

1372

721

95.9

31.  Mär;  1911

1130

1579

1973

676

57.2

23.  Mai  1911

1336

953

1464

731

92.0

30.  Juni  1911

1187

1515

1965

679

60.5

23.  Nugust  1911

1331

904

1496

675

88.7

30.  Leptember  1911

1041

1994

2295

650

45.2

23.  November  1911

1232

1259

1654

706

74.2

31.  Dezember  1911

1049

2059

2251

710

46.7

Oie  höhe-  und  Tiefpunkte  der  beiden  ersten  Quartale  weisen  fast
die  gleiche  Notendeckung  auf,-  im  dritten  und  vierten  Quartal  ist  die
Deckung  niedriger.
Oie  Jahre  der  Konjunktur  unterschieden  sich  bisher  von  jenen  der
Depression  durch  schwächere  Notendeckung,-  die  Wellenlinien  der  Deckung
in  den  einzelnen  Jahreszeiten  weisen  dieselbe  Richtung  auf,  aber  verschiedene ­
  höhe.  Nur  ausnahmsweise,  wenn  in  der  Niitte  des  Jahres
der  Uebergang  von  einer  Periode  der  Hochkonjunktur  zu  einer  Periode
der  Depression  eintritt,  wird  die  normale  Wellenbewegungslinie  geändert: ­
  in  den  Jahren  1908  und  1913  hatte  das  erste  Quartal  stärkere
Belastungsziffern  als  die  beiden  letzten.  Doch  von  diesen  Kusnahmserscheinungen
  in  den  wendejahren  einer  Konjunktur  abgesehen  verlaufen ­
  die  Wellenlinien  in  gleicher  Richtung;  die  Spannungsverhältnisse ­
  zwischen  den  günstigsten  und  ungünstigsten  Tagen  der  einzelnen
Quartale  haben  sich  in  den  drei  letzten  Jahrzehnten  nur  wenig  geändert: ­
  so  betrug  der  Unterschied  der  Notendeckung  zwischen  dem  günstigsten ­
  Termin  des  zweiten  Quartals  und  dem  31.  Dezember  1888,
dem  Jahre  größter  Flüssigkeit,  38.6%,  zwischen  denselben  Terminen
des  Jahres  der  größten  Anspannung,  1907,  37.8%.
        <pb n="91" />
        86

II.  Der  Geldmarkt.

Die  Anspannung  zu  den  Quartalen  ist  in  den  Zahlungsgewohnheiten, ­
  die  langsame  Entspannung  in  der  Art  des  Zugangs  zur  Reichsbant ­
  begründet.  Die  Reichsbank  beschränkt  ihre  Kreditgewährung  auf
den  Wechseldiskont  und  den  Lombardkredit,  den  letzteren  betreibt  sie
aber  innerhalb  enger  Grenzen,  da  Lombarddarlehen  nicht  gesetzliche
Rotendeckung  bilden.  Der  Wechseldiskont  wird  zu  erheblichem  Teil
in  direktem  Derkehr  mit  der  Raufmannschaft  gepflegt  und  enthält
daher  viel  langfristiges  Material.
Der  offene  Geldmarkt  bewegt  sich  weit  regelmäßiger,-  auch  für
ihn  haben  die  chuartalszahltage  entscheidende  Bedeutung.  Ein  großer
Teil  der  dem  Geldmarkt  zur  Derfügung  stehenden  Mittel  wird  zu  Zahlungen ­
  am  chuartalsersten  benötigt  —  so  die  Seehandlungsgelder  für
Gehalt-  und  andere  Zahlungen,  die  russischen  Guthaben  für  Besorgung
des  Kupondienstes  —  und  die  aus  diesen  Mitteln  gewährten  Kredite
laufen  zum  großen  Teil  einige  Tage  vor  (tzuartalsschlutz  ab.  Da  aber
die  geleisteten  Zahlungen  zumeist  bald  nach  Beginn  des  Quartals  auf
einem  andern  Bankguthaben  erscheinen,  ist  in  kurzer  Zeitspanne  das  Gleichgewicht ­
  auf  dem  offenen  Geldmarkt  hergestellt.  Zn  den  ersten  Tagen  des
neuen  Dierteljahrs  werden  die  den  Kreditbanken  neu  zugeflossenen  Guthaben ­
  zunächst  als  tägliches  Geld  verwendet,  bis  sich  hiefür  eine  geeignete ­
  Anlage  auf  dem  offenen  Geldmarkt  im  engeren  oder  weiteren
Sinn  findet.  Der  Privatsatz  senkt  sich  nach  chuartalsbeginn  und  die
Spannung  zwischen  der  Rate  der  Notenbank  und  dem  Privatsatz  erreicht
in  dem  ersten  (tzuartalsmonat  ihr  Maximum  und  verringert  sich  bis
zum  Ouartalsschluß  ununterbrochen.
Die  Bedeutung  der  Jahreszeit  für  den  englischen
Geldmarkt.
Die  Rachftage  auf  dem  Geldmarkt  im  engeren  Sinn  wird  in  England ­
  überwiegend  durch  den  Bedarf  nach  Kredit  für  den  internationalen ­
  Warenhandel  bestimmt.  Die  englischen  und  schottischen  Banken
selbst,  Institute  eines  Landes,  welches  mehr  Dorrat  als  Bedarf  nach
Geldmarktkredit  besitzt,  benötigen  Akzeptkredit  nur  im  Rahmen  des
koreign  department.  Die  Berbstmonate,  namentlich  September  und
Oktober,  verursachen  infolge  der  Bewegung  der  Getreide-  und  Baumwollernte ­
  ein  Ansteigen  des  Kreditbedarfs-  im  Acbruar  und  März
reduziert  die  Einzahlung  der  Steuergelder  bei  der  Bank  von  England
die  dem  Londoner  Geldmarkt  zur  Derfügung  stehenden  Mittel.  §ür
die  Situation  des  Marktes  in  den  übrigen  Monaten  ist  das  jeweilige
        <pb n="92" />
        23.  Oie  Bedeutung  der  Jahreszeit  für  den  Geldmarkt.  87
Verhältnis  zwischen  Bedarf  an  kurzfristigem  internationalen  Kreöit
und  den  dem  Geldmarkt  zugewendeten  Mitteln  —  deren  höhe  von
der  Beurteilung  der  politischen  Lage  in  hohem  Matz  abhängig  ist  —
entscheidend.
Der  heimische  lrreditbedarf  hat  für  den  Londoner  Geldmarkt  mehr
hinsichtlich  des  Angebots  als  hinsichtlich  der  Nachfrage  von  Napital
Bedeutung.  —  Zu  Monatsende,  wo  die  Depositenbanken  im  Interesse
ihres  Monatsausweises  die  Ausleihungen  einschränken,  pflegen  die
Sätze  des  offenen  Marktes  in  die  höhe  zu  gehen.  —  Die  Bewegungen
in  London  unterscheiden  sich  von  jenen  der  kontinentalen  Märkte  vornehmlich ­
  dadurch,  datz  der  Privatsatz  (infolge  der  Steuererhebungen)
im  ersten  Zahresviertel  relativ  hoch,  im  zweiten  relativ  niedrig  steht.
Während  auf  den  kontinentalen  Märkten  in  der  Regel  der  Februar
die  niedrigsten  Leihsötze  zeigt,  wird  in  London  das  Minimum  des  Privatsatzes ­
  gewöhnlich  im  Mai  und  Juni  erreicht.
Die  Bank  von  England  hat  für  den  heimischen  Zahlungsdienst  mit
weit  weniger  variablen  Anforderungen  zu  rechnen  als  die  kontinentalen
Institute.  Bei  der  weiten  Verbreitung  des  Systems  der  Scheckzahlungen
sind  die  Barzahlungen  auf  ein  enges  Gebiet  eingeschränkt.  Dementsprechend ­
  schwanken  die  Beträge  der  ausgegebenen  Noten  —  deren
kleinstes  Appoint  bis  zu  Nriegsbeginn  5  £  betrug  —  in  den  einzelnen
Iahreszeiten  relativ  wenig,-  selbst  in  dem  kritischen  Zahr  kdO?  betrug  die
Notenzirkulation  am  2k.  August  29.6  Millionen  £,  am  18.  September
"  29.1,  am  16.  (Oktober  29.5,13.  November  29.3  und  11.  Dezember  29.0Millionen ­
  £.  Dagegen  kommen  die  Goldabflüsse  für  den  innern  Zahlungsverkehr ­
  stark  zur  Geltung,  jedoch  nicht  in  gleichem  Matz  wie  in  Deutschland, ­
  da  die  Zahlungstermine  —  von  dem  schottischen  Herbstzahltag  abgesehen ­
  —  ungleich  weniger  konzentriert  sind.  Eine  genaue  Erfassung
des  Matzes  der  Goldabflüsse  in  das  Inland  an  den  stärkeren  Zahltagen
ist  deshalb  nicht  möglich,  weil  die  Ausweise  der  englischen  Notenbank
nicht  an  einem  bestimmten  Monatstag,  sondern  jeweils  am  Donnerstag
abgeschlossen  werden:  die  wenigen  Ausweise,  die  gerade  auf  einen
Zahltag  fallen  (zum  Beispiel  jener  vom  31.  Dezember  1902)  zeigen
relativ  grotzen  Goldabflutz.  Noch  wichtiger  sind  die  Schwankungen,
die  sich  im  Goldbestand  der  Bank  aus  der  Goldbilanz  dem  Ausland
gegenüber  ergeben.  Bei  der  autzerordentlichen  Mannigfaltigkeit  der
Momente,  welche  die  jeweilige  englische  Zahlungsbilanz  bestimmen,
lätzt  sich  eine  Negelmätzigkeit  überwiegender  Goldzufuhr  nach  den
Jahreszeiten  nicht  konstatieren,  von  dem  starken  Goldabflutz  des  herbstes
abgesehen,  den  der  grotze  Import  aus  Ländern  mit  starkem  Goldbedarf
        <pb n="93" />
        88

II.  Der  Geldmarkt.

(Indien,  Aegypten)  hervorruft.  Oer  Goldbestand  ist  regulär  am  stärksten
in  der  Mitte,  am  schwächsten  am  Ende  der  Ouactale.  —  Auster  dem
Konto  des  Metallbestands  ist  nur  jener  der  öffentlichen  Guthaben  von
den  Schwankungen  der  Jahreszeit  abhängig,  lvie  schon  erwähnt,  steigen
die  Guthaben  des  Staates  im  ersten  Jahresviertel  infolge  der  Steuerzahlung ­
  an  und  senken  sich  dann  in  den  folgenden  Monaten  infolge
fortdauernder  Abhebungen.  So  erhöhten  sich  zum  Beispiel  die  publie
deposits  im  Jahre  1913  von  9.8  Millionen  £  am  8.  Januar  auf  28.8  Millionen ­
  £  am  12.  März  und  senkten  sich  dann  bis  auf  5.3  Millionen  £
am  15.  Oktober.  In  manchen  Jahren  mutz  die  Kinanzverwaltung
gerade  im  letzten  Vierteljahr,  also  in  der  Zeit  der  grötzten  Ansprüche,
Schatzwechsel  begeben.  —  Die  privaten  Guthaben  dagegen  schwanken
in  den  einzelnen  Jahresmonaten  nur  wenig,  sie  bewegten  sich  zum  Beispiel ­
  im  Jahre  1913  von  Anfang  Januar  bis  Mitte  Dezember  immer
um  40  Millionen  £.  Im  Gegensatz  zu  den  Guthaben  der  kontinentalen
Notenbanken  sind  die  Privatdepositen  der  Bank  von  England  nicht
Giroguthaben  —  die  Bank  hat  keinen  Ueberweisungsverkehr  —,  sondern ­
  Kassenbestand  und  Kriegsreserve  von  Banken  und  grasten  öffentlichen ­
  Korporationen  und  die  Schwankungen  des  Kontos  zu  den  einzelnen ­
  Jahreszeiten  —  vom  Jahresabschluß  abgesehen  —  sind  geringfügig. ­
  —
Die  Wirkung  der  Jahreszeit  auf  die  Bank  von  England  zeigt  am
deutlichsten  die  Statistik  von  hirst  und  Palgrave,  welche  Durchschnittszahlen ­
  für  die  Bankreserve,  das  heistt  die  Summe  der  Noten,  die  die
Bank  von  England  noch  ausgeben  durfte,  für  die  Jahre  1888—1907
enthält.  Danach  stieg  die  Bankreserve  von  84%  der  Verbindlichkeiten
zu  Anfang  Januar  auf  111  %  Lüde  März,  sank  auf  91%  in  der  dritten
Aprilwoche,  stieg  auf  100%  zu  Anfang,  sank  auf  97%  zu  Mitte  Mai,
stieg  bis  Anfang  Juli  auf  110%,  sank  bis  Ende  August  auf  98%,  stieg
auf  108%  zu  Mitte  Oktober,  sank  auf  90%  zu  Ende  November,  stieg
auf  95%  zu  Mitte  und  sank  auf  84%  zu  Ende  Dezember.
Die  Bedeutung  der  Jahreszeit  für  den  amerikanischen ­
  Geldmarkt.
Die  vereinigten  Staaten  hatten  bisher  nicht  einen,  sondern  fünf
Geldmärkte:  New  Port,  Lhicago,  New  Orleans,  St.  Louis,  San  Francisco.
  In  New  Port  ist  infolge  der  Kuponzahlungen  im  Januar  und
Anfang  Februar  Geld  billig,  zumal  nach  den  Feiertagen  geringes
Ladengeschäft  herrscht  und  der  Verkehr  auf  den  lvasserstratzen  unter-
        <pb n="94" />
        24.  Die  Grundsätze  der  Dirkontbestimmung,  üonstatierungstheorie  usw.  89
bunden  ist.  Oie  in  dieser  Zeit  stark  einsetzende  Emissionstätigkeit  erhöht ­
  den  Kreditbedarf,  so  daß  von  Mitte  Zebruar  die  Leihsätze  des
offenen  Marktes  ansteigen;  die  zu  Zrühjahrsbeginn  mit  der  Eröffnung
der  Wasserstraßen  neu  einsetzende  Tätigkeit  steigert  die  Kreditnachfrage
und  bis  Ende  Mär;  —  einem  wichtigen  Nupontermin  —,  häufig  sogar
bis  Mitte  oder  Ende  April  pflegt  die  Anspannung  auf  dem  Markt  fortzudauern ­
  ;  von  diesem  Zeitpunkt  bis  Ende  Juli  ist  der  Markt  leicht  —
mit  kurzer  Unterbrechung  zum  Zuliende  —;  Anfang  August  beginnt  die
Zeit  der  Erntebewegung,  die  Geldsätze  steigen  bis  zum  Septemberende
immer  mehr  an.  Zm  Oktober  schwächt  sich  die  Nachfrage  ab,  von  da
bis  zum  Jahresende  bleiben  die  Marktsätze  auf  ungefähr  gleichem,
ziemlich  hohem  Niveau.  Nach  den  Berechnungen  von  Nemmerer
(Seasonal  variations  in  the  relative  demand  for  money  and  Capital
in  the  United  States  in  den  Materialbänden  der  National  Monetary
Commission)  betrug  in  New  Port  im  Durchschnitt  der  Jahre  1890—1908
der  Satz  für  Dreimonatswechsel:  am  1.  Januar  4.97,  am  1.  Februar
4.27,  in  der  letzten  Märzwoche  4.80,  in  der  zweiten  Zuniwoche  4.08,
in  der  dritten  Septemberwoche  5.33,  in  der  letzten  Novemberwoche
4.70,  in  der  letzten  vezemberwoche  4.87%.  Um  die  Einwirkung  der
Geldmarktschwankungen  auf  die  Preise  der  Effekten  zu  untersuchen,
wurden  für  den  gleichen  Zeitraum  Durchschnittskurse  von  27  Eisenbahnobligationen
  ermittelt,-  die  Nurse  stiegen  bis  in  die  erste  Kebruarwoche,
sanken  bis  Ende  März,  stiegen  bis  Mitte  Zuni,  sanken  bis  Ende  Juli,
stiegen  bis  Anfang  September,  sanken  bis  Mitte  Oktober,  stiegen  bis
Mitte  November  und  sanken  von  da  an.  Diese  Bewegungen  zeigen
eine  unleugbare  Analogie  zu  jenen  des  deutschen  Geldmarkts,  nur
ist  die  Anspannung  zu  Ende  des  ersten  Ouartals  und  darüber  hinaus
im  April  in  New  Port  stärker  als  in  Berlin.
l\.  Die  Grundsätze  der  Diskontbestimmung,  Uonstatierungstheorie
und  Diskontpolitik.
Aus  den  Anschauungen,  die  der  peelschen  Lankakte  zugrunde
lagen,  folgerte  die  Praxis  der  Notenbanken  von  der  Mitte  bis  zum
Ende  des  dritten  Viertels  des  vorigen  Jahrhunderts,  daß  bei  Verminderung ­
  des  Goldbestandes  —  sei  es  durch  Abströmen  in  die  innere  Zirkulation ­
  oder  ins  Ausland  —  oder  bei  Erhöhung  der  Notenemission
der  Diskont  zu  erhöhen  sei.  Den  deutlichsten  Ausdruck  fand  dieser  Vorgang ­
  in  der  Haltung  der  Bank  von  England  während  des  Nrisenjahrs
1873.  Ihre  Rate  betrug  zu  Jahresbeginn  5%,  am  10.  Ianuar  4%%,
        <pb n="95" />
        90

II.  Der  Geldmarkt.

23.3cmuar4%  30.  Januar3%%,  26.  Februar  4%,  7.md4 1 / 2 %,  12.Mai
5%,  19.  Mai6o/o,  4.  Juni  7%,  11.  Juni  6%,  10.3uli5%,  17.  Juli  4%%,
31.  Juli  3y 2 %,  21.  August  3%,  26.  September  4%,  30.  September  5%,
15.  Oktober  6%,  20.  Oktober  7%,  4.  November  8%,  8.  November  9%,
20.  Hooember  8%,  27.  November  6%,  4.  Dejember  5%,  11.  Dezember ­
  4y 2 %.  Es  wurde  gerade  nur  der  augenblicklichen  Situation  Rechnung ­
  getragen-  und  das  Wort  Andres  in  der  französischen  Enquete
„Cm  ne  peut  pas  dire  que  la  banque  de  France  fait  le  taux  d’eseompte
du  pays,  eile  le  subit“  (I,  449)  gab  in  prägnanter  Fassung  die  damals
herrschende  Anschauung  der  Notenbankleiter  wieder.
Aus  dem  starren  Sgstem  der  Peelschen  Bankakte  mochte  vielleicht
der  Praktiker  sich  zu  solchem  Vorgehen  berechtigt  glauben-  mit  den
Anschauungen  des  bullion.committee,  aber  auch  mit  jenen  des  Comites ­
  von  1840  stand  diese  Praxis  nicht  im  Einklang.  Zur  Peelsakte
hatten  die  schweren  Angriffe  gegen  die  Bank  von  England  Veranlassung ­
  gegeben,  und  diese  konzentrierten  sich  wesentlich  darauf,  daß
die  Bank  durch  eine  in  ihrem  Status  zwar  begründete,  aber  für  die
Verhältnisse  des  Landes  ungewöhnlich  niedrige  Rate  eine  Ronjunkturbewegung
  geschaffen  habe,  deren  sie  nicht  Herr  geworden  sei.  Dieser
Kritil  lag  wohl  der  Ronstatierungsgedanke  ferne,-  aber  er  war  in  der
Praxis  von  Dezenien  Herr  geworden,  und  nur  schüchtern  wagte  die
nationalökonomische  Theorie  (vornehmlich  Chevalier)  dagegen  den
Einwand,  daß  er  aller  Erfahrung  widerstreite,-  habe  doch  jede  neue
Bank  den  Zins  des  Landes  herabgedrückt.
Aber  die  Ereignisse  von  1864  und  1873  hatten  gezeigt,  daß  man
mit  der  bloßen  Ronstatierungslehre  das  Auslangen  nicht  finden  könnte,-und
  die  neue  Richtung,  die  sich  langsam  ihren  Weg  bahnte,  findet  in
den  Worten  Thiers  in  derselben  Enquöte  (Bd.  III,  427)  ihren  deutlichen
Ausdruck,  „wenn  man  bei  Beginn  der  Beschleunigung  der  Spekulation
den  Mut  hätte  rasch  anzuziehen  würde  ich  die  Anwendung  und  den
Nutzen  der  Bremse  (nämlich  der  Diskonterhöhung)  verstehen.  Aber
am  Anfang  ist  die  Spekulation  gewöhnlich  glücklich,  alle  Werte  steigen
und  da  wäre  die  Bank  scheel  angesehen,  welche  inmitten  der  allgemeinen ­
  Trunkenheit  es  wagen  würde  diesen  Fieberzustand  zu  zerstören. ­
  Wenn  die  Spekulation  aufhört  so  erfolgreich  zu  sein  und  die
allgemeine  Beunruhigung  den  Direktoren  der  Banken  die  Autorisation ­
  gibt  ihre  verspätete  Rlugheit  zu  enthüllen  dann  ist  die  Diskonterhöhung ­
  keine  Bremse,  sondern  ein  Hinrichtungsinstrument.  Ich
glaube  daher  nicht  an  ihre  Wirksamkeit  als  Bremse,  weil  sie  immer  zu
spät  angewendet  wird."
        <pb n="96" />
        24.  Die  Grundsätze  der  Diskontbestimmung,  Ronstatierungstheorie  usw.  9t
Diese  Ansicht  stand  in  schroffem  Gegensatz  zu  der  damals  herrschenden ­
  —  namentlich  auch  von  den  Vertretern  des  banking  principlo
verfochtenen  —  Lehre,  wonach  die  Banken  nicht  aktiv  in  die  Wirtschaft
eingreifen,  sondern  lediglich  auf  die  gegebenen  wirtschaftlichen  Situationen ­
  automatisch  zu  reagieren  hätten.  Der  Praxis  der  Diskontfixierung ­
  nach  dem  jeweiligen  Status  der  Bank  war  damit  der  Gedanke
der  Diskontpolitik  gegenübergetreten;  es  brauchte  ein  Vierteljahrhundert,
  ehe  er  sich  durchsetzen  konnte,  hiezu  wirkten  drei  womente
zusammen:  Das  Bedürfnis  nach  stabilem  Diskont,  das  sich  in  der  Epoche
billigen  Geldes  von  4874  bis  4895  herausgebildet  hatten  die  genauere
Kenntnis  der  Wirkungen  von  Diskontveränderungen,  die  sich  in  der
ruhigen  Epoche  leichter  verbreitete  als  in  der  Sturmzeit  des  dritten
Viertels  des  vorigen  Jahrhunderts,  in  welchem  zudem  die  Notenbanken
das  nicht  aus  ihrer  Praxis  entstandene,  sondern  ihnen  von  außen  aufgenötigte ­
  Wittel  noch  nicht  recht  hatten  anwenden  können,-  endlich  die
allerdings  nur  langsam  vordringende  Beachtung  der  regelmäßigen
Schwankungen  der  Inanspruchnahme  innerhalb  der  Jahreszeiten,  auf
welche  zwar  schon  in  den  fünfziger  Jahren  des  vorigen  Jahrhunderts
der  englische  Economist  und  in  den  sechziger  Jahren  Jevons  aufmerksam ­
  gemacht  hatten,  die  aber  in  ihrer  Bedeutung  erst  wesentlich  später
von  den  Notenbankleitungen  erkannt  wurden.
hatte  man  in  der  vorangehenden  Epoche  den  Diskont  nach  den
jeweiligen  Deckungsverhältnissen  der  Notenbank  bemessen,  so  begann
man  nun  einzusehen,  daß  man  nicht  von  absolut  günstigem  Status
sprechen  könne,  sondern  diesen  an  der  Jahreszeit  und  der  Ronjunkturperiode
  zu  messen  habe.  Die  Ueberzeugung  breitete  sich  immer  mehr
aus,  daß  es  nicht  genüge,  bei  einem  bestimmten  Status  der  Bank  den
Diskont  zu  erhöhen  sondern  daß  die  Rücksicht  auf  bevorstehende  Steigerung ­
  der  Inanspruchnahme  zu  einer  Präventivpolitik  nötige.  In
der  Durchführung  dieses  Gedankens  sind  die  einzelnen  Notenbanken
verschieden  weit  gegangen,  am  wenigsten  weit  die  Bank  von  England.
Untersuchen  wir  die  Diskontpolitik  der  führenden  Notenbanken  in
den  letzten  Nonjunkturperioden.
Die  deutsche  Reichsbank  ist  verpflichtet  den  dritten  Teil  der  ausgegebenen ­
  Noten  durch  wetall  und  Reichskassenscheine  zu  decken,-  diese
letzteren  zirkulierten  bis  4943  bis  zu  einem  Höchstumlauf  von  420,
seither  von  240  willionen  wark.  Oie  Reichsbank  ist  gesetzlich  nur  zur
wetalldeckung  der  Noten,  nicht  zu  jener  der  Depositen  verpflichtet,
die  Bankleitung  hat  jedoch  ihren  Erwägungen  auch  das  Verhältnis
von  Noten  und  Depositen  zum  wetallbestand  zugrunde  gelegt,  da
        <pb n="97" />
        92

II.  Der  Geldmarkt.

ja  die  Depositen  ebenfalls  in  Gold  zurückgefordert  werden  können
(wenn  auch  über  den  Umweg  der  Noten).
Das  Verhältnis  der  Nasse  (einschließlich  Nassenscheine)  zu  den  Noten
betrug  in  den  Wendejahren  der  Nonjunktur  im  Durchschnitt  1892:  98%,
1900:  73.8%,  1902:  82%,  1907:  62.6%,  1909:  70.5%,  1912:  69.7%.
Das  Verhältnis  der  Nasse  zu  allen  Verpflichtungen  (Noten  und
Depositen)  1892:  64.6%,  1900:  50.9%,  1902:  55.8%,  1907:  45%,
1909:  48.4%,  1912:  43.1%.
Die  Differenz  des  Durchschnitts  der  gesetzlichen  Deckung  zwischen
den  Jahren  der  Nonjunktur  und  jenen  der  Depression  schwankt  somit
um  20—25%;  die  Unterschiede  werden  aber  noch  deutlicher,  wenn  wir
anstelle  der  Durchschnittszahlen  die  Differenz  zwischen  dem  günstigsten
Termin  im  geldflüssigsten  und  dem  ungünstigsten  im  geldknappsten
Jahr  jeder  Periode  setzen.
Nasse  in  %  d.  in  Faller  ver-Notenumlaufs
  Kindlichkeit.
Periode  1895—1900  Günstigster  flustoeis  23/2  1895  117.37  72.68
Ungünstigster  „  30/9  1899  50.93  37.75
Periode  1901—1907  Günstigster  Ausweis  23/2  1902  102.95  61.91
Ungünstigster  „  31/12  1907  41.34  30.64
Periode  1908—1912  Günstigster  flusroeis  23/2  1909  85.70  60.10
Ungünstigster  „  31/12  1912  41.80  32.70
Die  Spannung  zwischen  dem  Ausweis  mit  günstigstem  und  jenem
mit  ungünstigstem  Deckungsverhältnis  betrug  in  keiner  der  drei  letzten
Perioden  weniger  als  60%.  Am  günstigsten  Termin  waren  die  Noten
metallisch  überdeckt,  am  ungünstigsten  war  die  Bank  wenigstens  1907
und  1912  von  der  gesetzlichen  Emissionsgrenze  nicht  weit  entfernt.  Dabei
waren  günstigster  und  ungünstigster  Zeitpunkt  nur  wenige  Jahre  —
in  der  letzten  Periode  nicht  einmal  vier  Jahre  —  voneinander  entfernt.
Das  Jahr,  das  der  Wendung  der  Nonjunktur  folgt,  ist  stets  das
geldflüssigste  der  neu  beginnenden  Periode;  wenn  die  Neichsbank  an
dem  leichtesten  Termin  des  Jahres  1902  eine  Notendeckung  von  102.95%
aufwies,  so  war  ungeachtet  der  Ueberdeckung  der  Noten  darin  nicht
ein  günstiges  Symptom  zu  sehen,  im  Gegenteil:  der  vergleich  mit  dem
analogen  Zeitpunkt  in  der  vorangehenden  Periode  zeigte,  daß  die
Neichsbank  in  den  neuen  wirtschaftlichen  Abschnitt  schwächer  eintrat
als  in  den  vorhergegangenen;  und  diese  Erwägung  mußte  für  ihre
Diskontpolitik  entscheidend  sein.
Denn  die  Reichsbank  muß  ihre  Haltung  derart  einrichten,  daß
        <pb n="98" />
        24.  Die  Grundsätze  der  Diskontbestimmung,  Nonstatierungstheorie  usw.  93

sie  auch  den  Höchstanforderungen  einer  Ronjunkturperiode  gewachsen
ist.  Um  ihre  5ituation  genügend  zu  würdigen,  hatte  sie  ihren  Status
im  Jahre  1902  jeweils  mit  jenem  der  gleichen  Termine  des  Jahres
1893  zu  vergleichen;  bei  den  Ausweisen  des  Jahres  1903  mußte  sie  die
gleichen  Tage  des  Vorjahrs  heranziehen,  um  sich  ein  Bild  über  das
Fortschreiten  der  Konjunktur  zu  schaffen  und  auch  die  gleichen  Tage
des  analogen  Jahres  1896  heranziehen.  Sie  konnte  also  nicht  aus  einem
an  sich  günstigen  Notendeckungsverhältnis  etwa  in  der  dritten  Maiwoche
  Konsequenzen  im  Sinn  der  Herabsetzung  der  Bankrate  ziehen,
sondern  mußte  sich  fragen,  ob  sich  der  Status  gegenüber  der  gleichen
Vorjahrszeit  verschlechtert  habe  und  welche  Entwicklung  das  laufende
Jahr  mit  sich  bringen  werde.  Nicht  der  momentane  Status,  sondern  die
Schätzungen  über  die  voraussichtliche  Belastung  der  Reichsbank  im
herbst  und  zu  Jahresende  entscheiden  für  die  Festsetzung  der  deutschen
Bankrate.
Nus  der  zahlreichen  Fülle  von  Belegen  für  diese  Praxis  greife
ich  einige  bezeichnende  Beispiele  heraus.
Seit  1906  wurde  dreimal  der  Diskont  auf  6,  beziehungsweise  6y 2 %
erhöht;  die  Deckungsverhältnisse  der  Reichsbank  gestalteten  sich  an
den  einzelnen  Terminen  folgendermaßen:

Deckung  der  Noten  Deckung  aller  Derbindlichkeiten

gegen  Metall

gegen  Gold

gegen  Metall

gegen  Gold

in  Prozenten

7.

Oktober  1906

42

30.5

31.8

23.8

23.

Oktober  1907

46.4

34

34.6

25.5

15.

November  1912

60.6

44.1

43.4

31.8

Im  Jahre  1907  fand  die  Diskonterhöhung  bei  günstigerem  Status
statt  als  1906  —  allein  beim  vergleich  war  zu  berücksichtigen,  daß  der
23.  Oktober  stets  weniger  angespannt  ist  als  der  7.,  der  noch  unter
dem  Einfluß  des  Ouartalsschlusses  steht.  —  Der  Status  vom  13.  November ­
  1912  war  ungleich  besser  als  die  beiden  Ausweise  der  vorangegangenen ­
  Periode,  wobei  zu  beachten  ist,  daß  der  15.  November
kein  leichterer  Jahrestermin  ist  als  der  23.  Oktober.  Die  Erhöhung  des
Diskonts  auf  6%  war  nicht  bloß  durch  den  Stand  der  Devisenkurse,
sondern  auch  durch  die  Besorgnis  vor  den  Ansprüchen  zum  Jahresende
in  jener  Kriegszeit  hervorgerufen.  Die  Diskonterhöhung  erfolgte  auf
dieselbe  höhe  wie  1906  und  1907,  obwohl  die  Notendeckung  über  14%
besser  war  (wobei  freilich  auch  die  Veränderung  infolge  der  Mehrausgabe ­
  kleiner  Noten  zu  berücksichtigen  war).
        <pb n="99" />
        94

II.  Der  Geldmarkt.

Deutlicher  als  dieses  Beispiel  ist  der  vergleich  der  Ausweise,  die
zu  einer  Herabsetzung  der  Rate  von  6  auf  5%%  Veranlassung  gaben:
Deckung  der  Noten  Deckung  aller  Derbindlichkeiten

gegen  Metall

gegen  Gold

gegen  Metall

in  Prozenten

8.  Mai  1899

77.1

53.9

53.8

27.  Januar  1900

75,4

52.7

50.8

28.  Dktober  1907

46.4

34.0

34.6

26.  April  1908

66.7

49.9

47.0

23.  Dktober  1913

72.5

62.5

56.0

Entscheidende

Devisenkurse.

Devise  London*)

Pari;  h

Amsterdam

New  stark

8.  Mai  1899

20.43

81.10

168.45

418.50

27.  Januar  1900

20.47

81,35

169.70

420.25

28.  Oktober  1907

20.49

81.65

170

422.50

26.  April  1908

20.42

81.35

168.75

418.75

23.  Dktober  1913

20.47

81.02

168.70

421.50

Ein  Blick  auf  diese  Uebersicht  zeigt,  wie  sehr  verschiedene  Deckungsverhältnisse ­
  zur  gleichen  Maßnahme  Veranlassung  gegeben  haben.
Besonders  instruktiv  ist  ein  vergleich  der  Ausweise  von  1907  und  1913,
die  beide  um  dieselbe  Jahreszeit  stattfanden:  Oktober  1907  wurde  bei
46%  Uletalldeckung  (wie  sich  später  zeigte,  voreilig)  die  Rate  auf  5%  %
herabgesetzt,  Oktober  1913  erst  bei  72%%!  —
Ein  drittes  Beispiel:  von  November  1912  bis  Oktober  1913  verharrte ­
  die  Reichsbank  bei  einem  Diskont  von  6%,'  die  Notendeckung
schwankte  in  der  Zwischenzeit  zwischen  42%  (am  31.  Dezember  1912)
und  85%  (am  23.  August  1913)!
N)ie  durch  diese  Beispiele  wohl  zur  Genüge  erwiesen  ist,  ist  für  die
Entschließungen  der  Reichsbank  der  Augenblicksstatus  allein  nicht  entscheidend, ­
  sondern  die  Abschätzung  des  erwarteten  Höchstbedarfs.  —
Die  Bank  von  England  ist  nur  zur  Ausgabe  von  17.2  Nlillionen
Pfund  ungedeckter  Noten  berechtigt,-  bei  der  dadurch  dem  Notenumlauf ­
  gezogenen  engen  Grenze  ist  für  die  Bank  die  Krage  von  entscheidender ­
  Bedeutung,  wie  die  Quantität  von  Noten,  die  sie  noch  ausgeben
darf  (die  „Notenreserve"  nach  englischem  Begriff)  sich  zu  den  Depositen ­
  verhält-  die  Schwankungen  des  Goldbestandes  und  der  öffentlichen
Depositen  verändern  das  Prozentualverhältnis  an  den  einzelnen  Ausweistagen ­
  in  einer  gleichförmigen,  auch  durch  die  Nonjunkturvariatiol)
  Kür  1913  Zcheckkurse.
        <pb n="100" />
        24.  Oie  Grundsätze  der  Oiskontbestimmung,  Ronstatierungstheorie  usw.  95

nen  überraschend  wenig  beeinflußten  Meise.  So  schwankte  zum  Beispiel ­
  die  Deckung  der  Verbindlichkeiten  durch  die  Notenreserve  im
Depressionsjahr  1902  zwischen  28  und  54 3 / 8 ,  im  Jahr  der  stärksten  Geldanspannung, ­
  1907,  zwischen  33%  und  51%%.  Im  Verhältnis  zur
Jahreszeit  ungewöhnlich  starke  Goldabflüsse  oder  die  Erwartung  von
Goldentziehungen  sind  für  die  Diskonterhöhung  entscheidend.  Die
Bank  führt  fortlaufende  Uebersichten  über  den  Aufenthaltsort  der  nach
Europa  segelnden  goldführenden  Schiffe  und  sorgsam  ausgearbeitete
Schätzungen  des  zu  erwartenden  Goldbedarfs  der  wichtigsten  Länder.
Bei  der  Gleichmäßigkeit  des  Notenumlaufs  und  der  privaten  Depositen, ­
  bei  dem  regelmäßigen  Ein-  und  Abströmen  der  öffentlichen  Guthaben ­
  ist  die  Schwankung  des  Mstallbsstandes  in  erster  und  fast  einziger ­
  Linie  für  ihre  Diskontpolitik  der  Bank  entscheidend.  Da  sich  die
Goldbewegungen  aber  nicht  für  längere  Zeit  voraussehen  lassen,  kann
die  Bank  von  England  nicht  eine  Diskontpolitik  auf  lange  Sicht  treiben,
sondern  nur  die  Ereignisse  der  nächsten  Wochen  in  ihr  Nalkül  einbeziehen.
Sie  war  immerhin  im  letzten  Jahrzehnt  mit  einigem  Erfolg  bemüht
auch  das  Maß  der  Goldansprüche,  das  an  sie  in  den  nächsten  Monaten
herantreten  mochte,  aus  der  Beobachtung  der  Nonjunktur  in  den  größeren
wirtschaftsreichen  abzuschätzen,  wobei  ihre  Arbeit  freilich  weit  weniger
zuverlässig  sein  konnte  als  jene  der  Nontinentalbanken,  die  nach  der  Lage
in  ihrem  Wirkungsgebiet  in  erster  Linie  ihre  Diskontpolitik  einrichten
müssen,  während  die  Bank  von  England  auswärtige  Entwicklungen
beobachten  muß.  Sie  hat  aber  doch  stärkere  Beständigkeit  ihres  Diskonts ­
  erreicht  als  in  den  Sturmzeiten  der  Gründerjahre.
Die  Epoche,  in  der  wir  uns  seit  1895  befinden,  zeigt  zu  jener  der
fünfziger  und  sechziger  Jahre  eine  starke  Analogie/  aber  die  Zahl'der
Diskontveränderungen  ist  bei  den  führenden  Banken  geringer  geworden/ ­
  das  beweist  die  folgende  Uebersicht:

Zahl  der  Oiskontänderungen  1858—65  1866—

-73

1895—1900.

1901—07

1908—12

Ban!  von  England
Reichsbank  (bzw.  preutz.

81

84

27

30

29

Bank)

19

24

16

13

17

Bank  von  Frankreich

45

19

8

2

6

In  den  Jahren  des  Nonjunkturhöhepunltes  schwankten  die  Raten

der  Bank  von  England

Bank  von  Frankreich

1857

10—5.5%

9-5%

1864

9-6%

8—4.5%

1873

9-3%

7-5%
        <pb n="101" />
        96

II.  Der  Geldmarkt.

der  Bank  von  England

Bank  von  Frankreich

Reichsbank

1900

5—3%

4.5—3%

7-5%

1907

7-4%

4-3%

7.5—5.5%

1912

5-3%

4—3.5%

6—4.5%

In  dem  Streben  nach  gleichmäßigem  Diskont  ist  unter  den  drei
großen  Instituten  die  Bank  von  Frankreich  am  erfolgreichsten  gewesen,
die  freilich  infolge  der  in  den  meisten  Fahren  günstigen  Zahlungsbilanz
des  Landes  und  der  Art  des  Geldverkehrs  in  Frankreich  dis  leichteste
Aufgabe  hatte.  Die  Reichsbank  und  die  Bank  von  England  vermochten. ­
  wenn  sie  auch  nach  der  Struktur  ihres  lVirkungsgebiets  und  ihrer
finanziellen  Organisation  die  Stabilität  der  französischen  Rate  nicht  erreichen ­
  konnten,  doch  allzu  jähe  Erschütterungen  zu  vermeiden.  Es  sind
im  letzten  Jahrzehnt  gegen  die  Politik  der  Bank  von  England  und  der
Reichsbank  heftige  Nlagen  erhoben  worden.  Aber  man  darf  nicht  übersehen, ­
  daß  in  den  letzten  drei  Nonjunkturperioden  die  Höchstrate  in
England  7%,  in  Deutschland  7%  betrug,  die  jüngste  durch  den  Balkankrieg
  verschärfte  Periode  einen  Höchstsatz  von  nur  5  %  zeitigte.  Zn
dem  noch  ziemlich  angespannten  Fahr  1913  hat  die  Bank  von  England
und  die  Reichsbank  nur  zweimal  den  Diskont  geändert.  In  einer  ganzen
Nonjunkturperiode  der  Gegenwart  wird  die  Rate  nicht  viel  häufiger
gewechselt  als  in  dem  einzigen  Fahre  1873.
Den  Anfangszeiten  der  Notenbank,  in  welchen  die  Wissenschaft  das
Ideal  in  einem  niedrigen  Zins  erblickte,  folgte  die  Aera  der  staatlichen
Reglementierung,  des  Mißtrauens  gegen  die  Notenbank.  Die  herrschende
englische  Anschauung,  die  die  Bankgesetzgebungen  bestimmte,  war  aus
einer  Nritik  laxer  Zinspolitik  in  Nrisenzeiten  entstanden.  Niedriger
Zins,  so  dachte  man,  reizt  die  Spekulation  an,  treibt  die  Preise  in  die
höhe,  verschlechtert  dadurch  die  Handelsbilanz,  führt  zu  starker  Einwanderung ­
  auswärtiger  Emissionen  und  verschlechtert  so  einen  andern
bedeutsamen  Posten  der  Zahlungsbilanz.  Die  Notenbank  aber  hat
im  Interesse  ihres  Gewinns  das  Bestreben  ihre  Ennssion  möglichst  zu
erweitern.  Daraus  entsprangen  die  Beschränkungen  der  Notenausgabe, ­
  die  in  der  peelschen  Bankakte  und  in  abgeschwächter  Form  in
der  Notensteuer,  welche  der  Keichsbank  und  Gesterreichisch-Ungarischen
Bank  bei  Ueberschreitung  eines  Kontingents  metallisch  ungedeckter
Noten  auferlegt  ist,  ihren  Ausdruck  fanden.  Eine  Legriffsbestimniung
des  „niedrigen  Zinses"  wurde  nie  gegeben  —  sie  schien  auch  nicht  nötig
zu  sein.  Es  galt  als  Dogma,  daß  dem  Goldabfluß  nur  durch  Diskonterhöhung ­
  zu  steuern  sei  und  die  Notenbank  möglichst  automatische  Non-
        <pb n="102" />
        24.  Die  Grundsätze  der  Dislontbeftimmung,  Konjtatiecungstfjeorie  usw.  97
statierungsarbeit  zu  leisten  habe,  ohne  sich  durch  sonstige  wirtschaft?politische ­
  Erwägungen  abhalten  zu  lassen.  Der  Bankier  Llogd,  der  geistige
Vater  der  Peelsakte,  wurde  in  der  Enquete  von  1840  gefragt,  ob  er
je  darüber  nachgedacht  habe,  wie  die  Wirkungen  auf  die  arbeitenden
Klassen  wären,  wenn  die  Löhne  nrit  den  Wechselkursen  schwankten
oder  welche  Gefühle  der  internationale  Handel  gegen  die  Notenbank
haben  müsse,  wenn  die  Vorräte  infolge  der  viskontänderungen  raschem
preiswechsel  unterworfen  wären.  Er  verneinte  kühl  die  Frage,-  das
Nachdenken  hierüber  würde  zu  keinem  Nutzen  führen.  (Report  from
the  8eiset  cummittee  on  banks  of  issue,  3043).
Man  stelle  dieser  Ansicht,  die  auch  für  die  kontinentalen  Notenbanken ­
  Jahrzehnte  hindurch  maßgebend  war,  Aeußerungen  aus  unseren ­
  Tagen  entgegen,  um  den  Wandel  voll  zu  ermessen.  „In  der
Diskontpolitik  kommt  es  darauf  an,  die  Preisschwankungen  des  Leihgeldes ­
  in  engen  Grenzen  zu  halten,  damit  der  Landwirt,  Handwerker
und  Geschäftsmann  nicht  gezwungen  wird  ruinöse  Zinsen  zu  zahlen,
weil  es  den  amerikanischen  Börseanern  gefallen  hab  sich  gigantischen
Spekulationen  auszuliefern."  (Ansiaux,  Principes  de  la  politique  regulative ­
  des  changes,  1910,  S.  122).  Der  teleologische,  wirtschaftspolitische ­
  Gesichtspunkt  ist  hier  in  den  Vordergrund  gerückt.  Der  Lehre:
Schwankende  Bankrate,  Anpassung  an  die  Weltmarktlage  tritt  die
Forderung  nach  gleichmäßigem  Diskont  womöglich  unter  Sicherung
vor  internationalen  Einwirkungen  gegenüber.  Während  ein  halbes
Jahrhundert  vorher  die  Kritik  Ehevaliers,  daß  die  englische  Lehre  von  der
Diskontpolitik  ein  Loblied  auf  die  Zwangsliquidation  sei,  welche  doch  für
ein  Land  unmöglich  von  Nutzen  sein  könnte,  in  der  Wissenschaft  allein
geblieben  war,  hat  sich  in  der  letzten  Generation  die  Forderung  stabilen
Diskonts  immer  mehr  durchgesetzt.  Untersuchen  wir  die  Mittel,  durch
welche  die  Notenbanken  dieser  Forderung  entgegenzukommen  suchten.
Man  pflegt  sie  in  neuester  Zeit,  namentlich  seit  der  deutschen  Bankem
quete,  als  Mittel  der  Diskontpolitik  zu  bezeichnen  —  mit  Unrecht,-  es
sind  Mittel,  welche  die  Diskontpolitik  entbehrlich  machen  sollen.
Die  Mittel  zur  Sicherung  stabilen  Diskonts.
Der  Merkantilismus  hatte  ein  Sgstem  von  Maßnahmen  zur
Begünstigung  der  Metalleinfuhr  und  zum  Schutz  gegen  Metallausfuhr ­
  ausgebildet.  Unter  den  Angriffen  von  Smith  und  den  Vorkämpfern ­
  der  Tuantitätslehre  wurde  das  Sgstem  aus  der  Wissenschaft
verbannt,  aber  in  der  Praxis  der  kontinentalen  Notenbanken,  die  bis
Surnotj,  Bankxolitik.  7
        <pb n="103" />
        98

II.  Der  Geldmarkt.

zur  Mite  des  vorigen  Jahrhunderts  im  Merkantilismus  gearbeitet  hatten
blieb  mancher  Ueberrest  aus  jenen  Tagen  erhalten.
Oie  zu  diesem  Zweck  von  der  modernen  Lankpraxis  angewendeten
Mittel  lassen  sich  in  zwei  Gruppen  scheiden:  Maßnahmen  zur  Herbeiführung ­
  der  zeitlichen  Ausgleichung  zwischen  den  Zeitpunkten  günstiger
und  ungünstiger  Zahlungsbilanz  und  Maßnahmen  zur  Einwirkung  auf
wirtschaftliche  Transaktionen,  welche  die  Zahlungsbilanz  beeinflussen.
25.  Maßnahmen  zur  Herbeiführung  der  zeitlichen  Ausgleichung
zwischen  Zeitpunkten  günstiger  und  ungünstiger  Zahlungsbilanz.
Zm  Sinn  der  zeitlichen  Ausgleichung  zwischen  den  Momenten
günstiger  und  ungünstiger  Zahlungsbilanz  wirkt  der  große  Apparat
des  internationalen  Ueberweisungsverkehrs:  Oer  stark  ausgebildete
Verkehr  zwischen  den  Kreditbanken  verschiedener  Reiche  (den  „Korrespondenten"), ­
  der  postanweisungs-  und  postscheckdienst  gleichen  umsomehr ­
  Forderungen  und  Gegenforderungen  aus,  je  länger  der  Zeitraum ­
  bis  zur  Abrechnung  lauft  und  je  mehr  der  schuldenden  Organisation ­
  gestattet  ist  dem  Gläubigerland  durch  Scheck  auf  ein  drittes  Reich
zu  zahlen,  gegen  welches  die  Anstalt  einen  Rreditsaldo  besitzt.  Oie
Notenbanken  selbst  haben  bisher  zur  Ausgestaltung  dieses  Verkehrs ­
  nichts  beigetragen,  wenn  wir  von  dem  Giroübsreinkommen
zwischen  den  Zentralbanken  der  drei  skandinavischen  Staaten  absehen.
Oie  Furcht,  daß  ein  auswärtiger  Staat  durch  einen  derartigen  Giroverkehr ­
  Einfluß  auf  den  Goldbestand  der  Notenbank  gewinnen  und  sie  in
kritischen  Tagen  schwächen  könnte,  hat  bisher  die  von  Julius  Wolf
und  dem  mitteleuropäischen  Wirtschaftsverein  angeregte  Giroverbindung ­
  zwischen  den  Notenbanken  nicht  zur  Wirklichkeit  werden  lassen,
und  auch  die  Vorschläge  zur  Errichtung  internationaler  Abrechnungsstellen ­
  sind  noch  nicht  zur  ernsthaften  Diskussion  vorgeschritten.
Ersparnis  der  Goldsendungen  durch  Ueberbrückung  des  Zeitraums
zwischen  der  Entstehung  der  Forderung  des  Auslandes  und  der  Gegenforderung ­
  auf  das  Ausland  ermöglicht  der  internationale  Rreditverkehr/
  ein  Land  hat  zum  Beispiel  an  ein  anderes  in  einem  Monat  mehr
Waren  geliefert  als  von  diesem  bezogen  und  einen  Teil  der  Sendungen
dreimonatlich  kreditiert,-  wenn  nun  das  Schuldnerland  zur  Zeit  der
Fälligkeit  der  Rredite  fällige  Gegenforderungen  —  zum  Beispiel  aus
Mehrlieferungen  von  Waren,  die  kurzfristig  bezahlt  werden,  aus  einer
im  Gläubigerland  untergebrachten  Anleihe  u.  dgl.  —  besitzt,  so  können
Goldsendunge.n  von  Land  zu  Land  unterbleiben.  Würde  zum  Beispiel
        <pb n="104" />
        25.  Maßnahmen  zur  Herbeiführung  der  zeitlichen  Ausgleichung  usw.  99
der  Mehrimport  an  Maren,  der  nach  Oesterreich  geliefert  wird,  bis  zu
Weihnachten,  denr  Termin  der  Geldsendungen  der  Auswanderer  und
bis  zum  Sommer,  der  starken  Reisezeit  kreditiert  werden,  so  könnte  die
Goldbewegung  von  und  nach  Oesterreich  erheblich  eingeschränkt  werden.
Bei  der  Vielfältigkeit  der  internationalen  Verkehrsbeziehungen  ist  die
Kreditierung  bis  zum  Zeitpunkt  der  Fälligkeit  von  Gegenforderungen
schwer  erreichbar,  da  ein  anderes  Mitglied  der  Volkswirtschaft  die
Zahlung  zu  leisten  und  ein  anderes  sie  zu  fordern  hat.  Der  österreichische
Baumwollspinner  kann  dem  amerikanischen  Händler  die  Bezahlung
der  Baumwolle  nicht  aus  dem  Grunde  bis  Weihnachten  schuldig
bleiben,  weil  dann  die  österreichischen  Auswanderer  Geld  in  die  Heimat
zurücksenden  und  dadurch  eine  Rompensation  —  selbstredend  soweit
sich  die  Beträge  decken  —  geschaffen  werden  könnte,  väs  weit
überwiegende  vorherrschen  des  Bankakzepts  gegenüber  dem  Warenwechsel ­
  und  die  Konzentration  der  Zahlungen  bei  immer  weniger
und  immer  größeren  Instituten  hat  aber  im  internationalen  Verkehr ­
  eine  starke  Tendenz  zur  Durchführung  des  zeitlichen  Ausgleichsprozesses ­
  erzeugt.  Namentlich  in  jenen  Reichen,  welche  einige
große  Saisonprodukte  ausführen,  stellen  die  Finanzwechsel  der  Banken, ­
  die  in  den  der  Saison  vorangehenden  Monaten  auf  das  Ausland ­
  gezogen  werden,  einen  haupttgp  volkswirtschaftlicher  Ausgleichung ­
  der  zeitlichen  Schwankungen  der  Zahlungsbilanz  durch  die
Kreditbanken  dar.
Der  Auslandswechsel  (Devise)  ermöglicht  in  jedem  Moment  seiner
Laufzeit  Zahlung  an  das  Ausland  durch  Diskontierung  im  Reich  des
Akzeptanten.  Die  alte  Streitfrage,  ob  der  Wechsel  Zahlungsmittel  sei,
ist  für  den  heimischen  Verkehr  aus  bekannten  Gründen  zu  verneinen,-im
  Verkehr  von  Land  zu  Land  aber  ist  der  Warenwechsel  (nicht  die
Finanztratte)  als  Zahlungsmittel  anzusehen,  zumal  der  Regreß  bei
Devisen  außerordentlich  selten  zur  Anwendung  kommt.  Die  Rreditbanken
  und  die  Devisen-Brokers  pflegen  größere  Devisenbestände  in
Zeiten  niedriger  Kurse  —  wenn  das  Angebot  an  Auslandswechseln
die  Nachfrage  übersteigt  —  anzukaufen,  um  sie  bei  höheren  Nursen
wieder  abzustoßen.  Wenn  sich  die  Verhältnisse  ihren  Erwartungen
entsprechend  gestalten,  wirken  sie  durch  die  Devisenspekulation  zeitlich
ausgleichend.
Die  Kreditbanken  und  Brokers  erwerben  Devisen  in  spekulativer
Absicht:  sie  kaufen  nur,  wenn  sie  Kurssteigerung  erwarten;  die  neuere
Praxis  der  Notenbanken  im  Devisengeschäft  geht  nicht  allein  von  Gewinnrücksichten ­
  aus.  Lei  der  starken  Bedeutung,  welche  die  Litera-7*
        <pb n="105" />
        100

II.  Oer  Geldmarkt.

tut  der  letzten  Jahre  diesem  Zweig  der  Betätigung  der  Notenbank
beimißt,  scheint  mir  eine  kurze  historische  Skizze  über  die  Entstehung
desselben  angebracht  zu  sein.
Devisenpolitik.  Zn  Schottland  pflegten  die  beiden  chartereä
  banks  die  Devisenpolitik  schon  seit  dem  18.  Jahrhundert.  „Sie
sammelten  so  viel  Zonds  als  sie  nach  London  bringen  konnten,  und
dadurch,  daß  sie  allmählich  zu  y 2  oder  1%  niedriger  als  die  andern
auf  London  zogen,  brachten  sie  den  Wechselkurs  (zwischen  Schottland
und  England)  auf  den  Paristand,  auf  welchem  er  immer  geblieben  ist,
unbeeinflußt  durch  den  Zusammenbruch  der  Bank  von  Agr,  die  Krediterschütterung
  durch  die  französische  Revolution  und  sogar  die  Lankrestriktion ­
  von  1797  —  und  dies  alles,  obwohl  die  Zahlungsbilanz  zwischen ­
  England  und  Schottland  bald  gegen  das  eine,  bald  gegen  das
andere  Land  gerichtet  war."  Die  irische  Bankenquete  von  1804,  der
diese  Ausführungen  entnommen  sind,  schlug  im  Anschluß  an  die  schottischen ­
  Erfahrungen  der  Bank  von  Irland  die  Ansammlung  von  Zonds
in  London  und  die  Ausgabe  von  Wechseln  auf  London  vor,  was  die
Bank  auch  getan  hat  (in  jenen  Tagen  war  zwischen  England  und  Irland ­
  noch  nicht  Währungseinheit).  In  der  englischen  Bankenquete
von  1832  und  noch  intensiver  in  jener  von  1840  wurde  ein  ähnliches
Vorgehen  dem  Ausland  gegenüber  der  Bank  von  England  empfohlen.
Der  Vorkämpfer  dieser  Bestrebungen  war  Gilbart.  „Ich  bin  nicht  der
Ansicht",  meinte  er,  „daß  die  Bank  von  England  bei  günstigen  Wechselkursen ­
  ihre  Zirkulation  ausdehnen,  dadurch  die  preise  steigern,  die
Spekulation  anstacheln,  das  Kapital  in  auswärtige  Anlagen  treiben
und  dann,  wenn  die  Wirkung  dieses  Vorgehens  sich  einstellt,  die  Währung ­
  zusammenziehen  soll.  Die  Bank  kann  einem  ungünstigen  Wechselkurs ­
  zu  allen  Zeiten  durch  andere  Mittel  als  der  Zusammenziehung
der  Währung  begegnen."  (Report,  Band  2,  1240.)  hier  ist  die  Devisenpolitik ­
  als  Mittel  gleichmäßigen  Diskonts  vorgeschlagen.  Aber  bei  dem
damaligen  Stand  der  Auslandswährungen  fand  diese  Anregung  kein
Entgegenkommen  und  bei  dieser  Haltung  verharrt  die  Bank  von  England ­
  bis  in  die  Gegenwart  auch  neueren  Vorschlägen  gegenüber,  zum
Beispiel  jenen  Montagus  in  der  Preisenquete  der  achtziger  Jahre.
Dagegen  ist  unter  dem  Einfluß  der  älteren  Bankenqueten  im  Verkehr
mit  Indien  das  Sgstem  der  Oounoil  bills  schon  seit  den  fünfziger  Jahren
des  vorigen  Jahrhunderts  ausgebildet  worden.  Die  indische  Regierung,
die  in  London  große  Beträge  für  Schuldzinsen  zu  zahlen  hat,  verkauft
den  englischen  Händlern,  die  für  Warenbezüge  aus  Indien  Zahlungsmittel ­
  suchen,  Wechsel  und  telegraphische  Anweisungen  auf  die  Re-
        <pb n="106" />
        25.  Maßnahmen  zur  Herbeiführung  der  zeitlichen  Ausgleichung  usw.  101
gierung  in  Bombag,  Madras  und  Kalkutta.  Oie  Lank  van  England
besorgt  den  verkauf  der  Wechsel  und  Anweisungen  kommissionsweise
und  veröffentlicht  die  Quantitäten  der  angebotenen  Wechsel  und  die
Tiefstsätze.  Für  die  Währungsreform  haben  die  Council  bills  eine  große
Bedeutung  gehabt  —  es  zeigten  sich  damals  besonders  auch  die  Grenzen
der  Wirksamkeit  dieser  Maßnahmen.  —
Ueber  Anregung  Bischoffsheims  wurde  die  Devisenpolitik  in  den
Wirkungskreis  der  belgischen  Nationalbank  bei  ihrer  Gründung  (1852)
aufgenommen:  die  Bank  sollte  die  Gelder,  die  ihr  aus  der  Kassenführung
für  den  Staat  zuflössen,  in  Auslandswechseln  anlegen.  Sie  hatte  seither
sich  im  Devisengeschäft  rege  betätigt:  durch  die  Verwendung  der  staatlichen ­
  Gelder  ist  aber  ihre  Kaufkraft  auf  dem  Devisenmarkt  wesentlich
vom  Ab-  und  Zuströmen  dieser  Guthaben  abhängig,  so  daß  ihr  wirksame ­
  Devisenpolitik  nur  möglich  war,  wenn  sie  im  Bedarfsfall  auch  ihre
privaten  Guthaben  zur  Anlage  in  Auslandswechseln  in  starkem  Maß
heranzog.  Die  Einführung  des  Devisenkaufs  geschah  in  Belgien  im
Interesse  eines  stabilen  Diskonts:  in  Zeiten  der  Geldflüssigkeit  sollten
die  Mittel  der  Bank  in  das  Ausland  abgelenkt  und  so  übermäßig  niedriger ­
  Zins  vermieden  werden.
Zn  der  französischen  Enquete  der  sechziger  Zahre  wurde  von  der
Direktion  des  Comptoir  ä'Bscompte  und  andern  Experten  die  Aufnahme ­
  der  Devisenpolitik  lebhaft  angeregt,  doch  ohne  Erfolg  für  dis
Praxis  der  Bank  von  Krankreich.  Eine  Frucht  dieser  Anregungen  war
aber  der  verkauf  von  Regierungswechseln  in  den  französischen  Kolonien
in  Afrika  in  analoger  weise  wie  es  bei  den  indischen  Council  bills  der
Kall  war.  weit  günstigeren  Boden  fanden  aber  die  Anregungen  der
Enqußte  bei  der  österreichisch-ungarischen  Bank,  und  die  Beachtung,
welche  die  systematische  pflege  des  Geschäftszweigs  durch  diese  Bank
in  her  Literatur,  vornehmlich  bei  Knapp,  gefunden  hat,  hat  zur  starken
Aufnahme  des  Devisenkaufs  durch  die  Reichsbank  (vornehmlich  seit
1908)  und  die  neue  Schweizer  Nationalbank  geführt.  Mit  Ausnahme
der  Lank  von  Frankreich  pflegen  derzeit  alle  größeren  kontinentalen
Notenbanken  das  Devisengeschäft.
Ueber  die  Bedeutung  dieses  Geschäftszweigs  sind  in  neuerer  Zeit
stark  übertriebene  Urteile  in  der  deutschen  Literatur  verbreitet  worden.
Man  wird  jedoch  gut  daran  tun  die  Wirkung  der  Pflege  des  Devisengeschäfts ­
  durch  die  Notenbanken  nicht  zu  überschätzen  und  die  Grenzen
der  Wirksamkeit  dieser  Maßnahmen  zu  beachten.
vorweg  muß  man  den  verkauf  von  Regierungswechseln  durch  die
indische  oder  algerische  Regierung  von  der  pflege  der  Devisenpolitik
        <pb n="107" />
        102

II.  Oer  Geldmarkt.

durch  die  kontinentalen  Banken  unterscheiden.  Oie  indische  Regierung
schafft  Wechsel-  es  ist  ein  ungewöhnlicher  Vorgang,  Rentenkupons
gewissermaßen  zu  diskontieren.  Oie  Ausgabe  von  Regierungswechsel
und  Kabelanweisungen  bedeutet  eine  zeitliche  Verteilung  der  Kupon*
Zahlungen  —  diese  günstige  Post  der  Zahlungsbilanz  wird  nicht  an
einem  oder  vier  Terminen  des  Jahres  geleistet,  sondern  in  Teilen
an  Tagen  passiver  Zahlungsbilanz.  Line  derartige  planmäßige  zeitliche ­
  Verteilung  geschuldeter  Leistungen  ist  aber  nur  bei  jenen  Posten
der  Zahlungsbilanz  möglich,  die  von  einem  Organ  zu  regeln  sind  —
wie  eben  die  Zinsen  der  Staatsschuld  in  Indien  —  nicht  bei  den  Posten
der  Handelsbilanz.
Oie  kontinentalen  Notenbanken  aber  schaffen  nicht  Wechsel  —
sie  kaufen  lediglich  vorhandene  Wechsel  an.  Oa  vor  dem  Eintreten  der
Notenbanken  der  Oevisenhandel  schon  börsemäßig  organisiert  war,
ist  hiedurch  nicht  eine  Konzentrierung  des  Verkehrs  geschaffen  worden.
Oer  Unterschied  der  Tätigkeit  der  Notenbanken  auf  diesem  Gebiet
gegenüber  jener  der  Kreditbanken  liegt  in  zweifacher  Richtung:  sie
können  Devisen  auch  in  geldknappen  Zeiten  erwerben,  wenn  die  Kreditbanken ­
  sich  für  Oevisenkauf  weniger  interessieren  wollen  oder  können,
und  sie  haben  bei  Vevisenabgaben  nur  Interesse  an  günstigem  Wechselkurs, ­
  während  die  andern  Banken  nicht  immer  das  gleiche  Interesse
haben.  In  Reichen  mit  relativ  geringem  ausländischen  Wechselmaterial
wie  Oesterreich  vermochte  die  Notenbank  eine  beherrschende  Stellung
auf  dem  Devisenmarkt  zu  gewinnen,  die  Reichsbank  dagegen  teilt  sich
mit  zahlreichen  starken  Konkurrenten  in  den  Oevisenhandel.  Lei  der
großen  Vielfältigkeit  der  Posten  der  Zahlungsbilanz  und  der  Schwierigkeit ­
  sie  quantitativ  abzuschätzen  scheint  mir  die  Tätigkeit  einer  Mehrheit
von  denkenden  Köpfen  dem  Wirken  eines  einzigen,  die  regulierende
Einflußnahme  dem  Monopol  vorzuziehen.  Man  konnte  gerade  in
neuerer  Zeit  in  Oesterreich  die  Erfahrung  machen,  wie  sehr  das  glatte
Funktionieren  der  Devisenpolitik  bei  überragendem  Einfluß  der  Notenbank ­
  von  Zähigkeit  oder  Unfähigkeit  eines  einzigen  Disponenten  abhängt. ­
  Oie  dadurch  geschaffene  Verantwortung  ist  um  so  bedeutender,
als  die  Konzentration  des  Vevisengeschäfts  bei  der  Notenbank  eine
Verschärfung  des  Einreservesgstems,  zumal  in  Ländern  ohne  Goldumlauf, ­
  herbeiführt.  Nicht  England  oder  Deutschland  mit  ihrer  starken
Goldzirkulation  und  den  großen,  im  freien  Verkehr  befindlichen  Devisenbeständen, ­
  sondern  Oesterreich-Ungarn  und  Italien  mit  der  Vereinigung ­
  fast  aller  ausländischen  Zahlungsmittel  bei  der  Notenbank
haben  das  Einreservesgstem  am  schärfsten  ausgebildet.
        <pb n="108" />
        25.  Maßnahmen  zur  Herbeiführung  der  zeitlichen  Ausgleichung  usw.  103
In  neuester  Zeit  wurde  mehrfach  die  (seinerzeit  auch  von  Gilbart
ausgesprochene)  Ansicht  vertreten,  daß  die  Devisenpolitik  in  der  Gegenwart ­
  an  die  Stelle  der  Diskontpolitik  trete.  Das  bedeutet  eine  starke
Ueberschätzung  ihrer  Leistungsfähigkeit.  Die  Notenbank  mag  im  Juli
einen  größeren  Bestand  von  Devisen  sich  sichern,  dadurch  den  Wechselkurs ­
  weniger  günstig  gestalten  als  es  sonst  der  Kall  wäre  und  im  September ­
  dann  diese  Devisen  abgeben  und  den  Wechselkurs  in  die  höhe
treiben-  sie  kann  so  zwischen  Monaten  günstiger  und  Monaten  ungünstiger ­
  Zahlungsbilanz  einen  Ausgleich  schaffen,  wenn  der  Aktivsaldo
des  einen  und  der  Passivsaldo  des  andern  sich  die  Wage  halten:  aber
nur  dann.  Wenn  ein  Monat  ein  sehr  hohes  Passivsaldo  der  Zahlungsbilanz ­
  bringt  —  zum  Beispiel  bei  rascher  Entziehung  auswärtiger
Guthaben  —  dann  mag  der  Devisenvorrat  nicht  ausreichen;  ebenso
versagt  die  Devisenpolitik,  wenn  ungünstige  Zahlungsbilanz  mehrere
Monate  hindurch  andauert.  Zn  solchen  Zeiten  ist  die  Tätigkeit  der
Notenbank  auf  den  Erwerb  der  im  Inland  befindlichen  Devisen  beschränkt, ­
  Erwerb  von  Devisen  im  Ausland  kommt  nicht  in  Betracht.
Die  Bedeutung  der  Devisenpolitik  liegt  in  der  Ausgleichung  der  Schwankungen ­
  der  Zahlungsbilanz  in  den  einzelnen  Monaten  —  in  abnormalen
Zeiten,  namentlich  im  Nrieg  und  bei  dauernd  ungünstiger  Zahlungsbilanz ­
  muß  sie  notwendigerweise  versagen.
Auslandsguthaben.  Gleich  der  Devisenpolitik  dient  die
Anlage  von  Auslandsguthaben  dem  Ausgleich  zwischen  den  Zeitpunkten
günstiger  und  ungünstiger  Zahlungsbilanz.  Rußland,  Japan  und  Italien
haben  in  besonders  starkem  Maß  solche  Guthaben  unterhalten;  sie
waren  entweder  aus  auswärtigen  Anleihen  entstanden  —  wie  der
größte  Teil  der  russischen  und  japanischen  Guthaben  —  oder  durch  Nonzentrierung ­
  der  vom  Ausland  geschuldeten  Zahlungen  unter  Belassung
im  Schuldnerstaat  —  wie  die  italienischen  Guthaben.  Rußland  und
Japan  haben  erhebliche  Beträge  für  den  Nupondienst  der  Anleihen
zu  leisten  und  beschafften  sich  die  dazu  erforderlichen  Mittel  in  fremder ­
  Währung,  indem  sie  einen  Teil  des  Anleiheerlöses  im  Ausland
stehen  ließen.  Die  italienische  Praxis  stellt  einen  weit  vorgeschritteneren
Tgp  dar:  die  italienischen  Notenbanken  haben  eine  vorzügliche  Auslandsorganisation ­
  eingerichtet.  Die  in  der  Fremde  arbeitenden  Italiener
pflegen  jene  Geldbeträge,  die  sie  in  die  Heimat  senden  wollen,  an  die
mit  dem  Va^lis,-Verkehr  betrauten  Auslandsbanken  abzuliefern  und
die  Notenbanken  lassen  von  den  so  entstehenden  Guthaben  jene  chuote
im  Ausland  stehen,  welche  Italien  zur  Bezahlung  von  Passivposten
der  Zahlungsbilanz  (namentlich  für  Warenimport)  benötigt.
        <pb n="109" />
        104

II.  Der  Geldmarkt.

von  den  sonstigen  Auslandsgeldern,  die  in  regulärer  Bewegung
zwischen  den  Geldmärkten  wandern,  unterscheiden  sich  diese  Guthaben
grundwesentlich  durch  ein  Moment:  nicht  der  stärkere  Geldmarkt  stellt
dem  schwächeren  Leihgeld  zur  Verfügung,  sondern  regulär  ist  gerade
im  verleihenden  Land  der  Zins  höher:  Japan  hat  fast  immer  höheren
Bankdiskont  als  London,  Petersburg  höheren  als  Paris  und  Berlin.
Oie  Gelder  arbeiten  nicht  im  Ausland  des  höheren  Ertrags  willen,
sondern  ungeachtet  des  niedrigeren  Ertrags,-  es  wird  bewußt  ein  Zinsopfer ­
  gebracht.  Dadurch  unterscheidet  sich  die  Bewegung  dieser  Gelder
von  jener  der  andern  auswärtigen  Guthaben:  Viskontermäßigung
stößt  sie  nur  unter  bestimmten  Voraussetzungen  und  in  begrenzter
Menge  in  andere  ausländische  Staaten  (nicht  in  das  Heimatland)  ab,
Diskonterhöhung  vermag  ihren  Zufluß  nur  ausnahmsweise  zu  steigern,
ihren  Abfluß  nur  ausnahmsweise  zu  verhindern.  Soweit  die  Gelder
nicht  für  die  nächste  Ruponzahlung  benötigt  werden,  ist  ihr  Zu-  und
Abfluß  von  politischen  und  budgetären  Erwägungen  bestimmt,-  es
wird  durch  die  Schwierigkeit  der  Beurteilung  der  Bewegungen  und
die  Größe  dieser  von  einem  Punkt  zu  lenkenden  Guthaben  in  die  großen
europäischen  Geldmärkte  ein  Zug  der  Unsicherheit  gebracht  und  den
Schuldnerstaaten  die  Möglichkeit  zur  Beeinflussung  des  Geldmarkts
der  Gläubigerstaaten  gegeben.
Die  auswärtigen  Guthaben  vermögen  günstige  und  ungünstige
Zahlungsbilanz  auf  längere  Zeit  auszugleichen  als  die  Devisenpolitik.
Die  Devisenpolitik  erweist  sich  nur  als  wirksam,  wenn  Monate  günstiger
und  ungünstiger  Zahlungsbilanz  einander  rasch  folgen,  während  die
Politik  der  Haltung  von  Auslandsguthaben  einen  weit  längeren  Zeitraum ­
  überbrücken  kann.  Die  Schaffung  von  Auslandsguthaben  durch
eine  Anleihe  vermag  den  Ausgleich  für  eine  sonst  ungünstige  Zahlungsbilanz ­
  auch  durch  mehrere  Zähre  zu  schaffen  und  über  die  Notwendigkeit
einer  Diskonterhöhung  hinwegzutäuschen.  Rußland  bietet  hiefür  in
der  Gegenwart  den  deutlichsten  Beweis.
Devisenpolitik  und  Auslandsguthaben  arbeiten  in  umgekehrter
Richtung  wie  die  Diskontpolitik:  sie  stellen  dem  Ausland  kurzfristige
Mittel  zur  Verfügung,  während  die  Diskontpolitik  Rrediterlangung
vom  Ausland  bezweckt,-  sie  verzichten  auf  eine  mögliche  Herabsetzung
des  inländischen  Geldmarktzinses,  die  bei  Verwendung  aller  verfügbaren ­
  Gelder  der  Volkswirtschaft  eintreten  würde,  um  dadurch  für
den  Bedarfsfall  Forderungen  an  das  Ausland  zu  besitzen.  —
Der  Rauf  von  auswärtigen  Effekten,  der  den  Notenbanken  in
diesem  Zusammenhang  von  verschiedenen  Seiten  nahegelegt  wurde,
        <pb n="110" />
        26.  Einwirkung  auf  Geschäfte,  welche  die  Zahlungsbilanz  beeinflussen.  105
hat  sich  —  wegen  der  dabei  möglichen  Kursverluste  —  in  die  Praxis
der  Noteninstitute  nicht  einbürgern  können.  —
Die  Erfahrungen  des  gegenwärtigen  Kriegs  scheinen  geeignet,  der
Ausbreitung  der  Devisenpolitik  und  Dermehrung  von  Auslandsguthaben
Grenzen  zu  setzen.  Aller  wirtschaftlichen  Einsicht  zum  Trotz  hat  England ­
  an  seinem  alten  Grundsatz,  Forderungen  von  Bürgern  kriegführender ­
  Mächte  die  Eintreibbarkeit  zu  versagen,  festgehalten,  wodurch
in  Zukunft  die  Stellung  Londons  als  des  Platzes,  an  welchem  mit
Dorliebe  Guthaben  unterhalten  wurden,  gefährdet  wird.  Es  hat  sich
klar  gezeigt,  daß  auch  die  liquidesten  internationalen  Forderungen
in  ihrer  Stellung  als  prompte  Zahlmittel  vom  Gutdünken  des  Schuldnerstaates ­
  abhängig  sind  und  daß  sie  gerade  in  den  kritischesten  Tagen  Goldbesitz ­
  zu  vertreten  nicht  vermögen.
26.  Einwirkung  aus  Geschäfte,  welche  die  Zahlungsbilanz  beeinflussen.
Ueber  den  zeitlichen  Ausgleich  zwischen  günstigen  und  ungünstigen
Momenten  hinaus  wirken  jene  Maßnahmen,  die  Geschäfte  zu  begünstigen ­
  oder  verhindern  suchen,  welche  auf  die  Zahlungsbilanz  Einfluß ­
  haben.  Aus  den  Tagen  des  Merkantilismus  ist  in  die  Gegenwart ­
  die  Erschwerung  der  Arbitrageoperationen  herübergekommen,-man
  läßt  zwar  heute  nicht  mehr  wie  ehedem  die  Goldexporteure  schwören, ­
  daß  sie  nicht  Arbitrageoperationen  gemacht  haben,  sucht  aber
diese  Tätigkeit  möglichst  zu  verhindern.  Die  Abgabe  abgenützter  Goldmünzen ­
  und  die  Derweigerung  der  Goldeinlösung  der  Noten  außerhalb ­
  der  Zentrale  der  Bank  gehören  zur  Praxis  aller  Notenbanken,-di?
  Bank  von  Frankreich  weigert  sich  in  Marseille,  die  Neichsbank  in
Hamburg  Gold  an  die  Arbitrage  zu  geben.
Die  Lank  von  Frankreich  hat  bis  in  die  neunziger  Jahre  des  vorigen
Jahrhunderts  und  neuerdings  wieder  seit  1912  in  Zeiten  drohenden
Goldabflusses  die  gesetzliche  Ermächtigung,  nach  ihrer  Wahl  in  Gold
oder  in  silbernen  5-Frankenstücken  zu  zahlen,  in  der  weise  angewendet,
daß  sie  Goldbarren  nur  gegen  eine  Prämie  abgab,  die  zeitweise  bis
zu  einem  Prozent  anstieg.  Die  Leitung  der  Bank  von  Frankreich  behauptet ­
  —  im  Widerspruch  zu  vielen  Stimmen  aus  der  Praxis  —  daß
sie  diese  Maßnahme  nur  gegen  die  Arbitrageure  angewendet,  dagegen
beim  erbrachten  Nachweis  von  Derpflichtungen  dem  Ausland  gegenüber ­
  davon  Abstand  genommen  habe.  Die  Arbitrageure  können  infolge
des  Schwankens  der  Prämie  mit  dem  Notenbankgold  nicht  kalkulieren
und  müssen  das  benötigte  Metall  sich  aus  der  Zirkulation  beschaffen,
        <pb n="111" />
        106

II.  Der  Geldmarkt.

was  nicht  immer  mit  jener  Schnelligkeit  geschehen  kann,  die  für  die
Arbitrage  notwendig  ist.  In  der  Diskussion  über  die  Krage  der  Prämienpolitik ­
  zwischen  Landesberger  auf  der  einen,  Heiligenstadt  und  Raffalovich
  auf  der  andern  Seite  hoben  die  beiden  letztgenannten  als  schädliche
Wirkung  des  prämiensgstems  die  Verschlechterung  des  Zirkulationsgoldes ­
  hervor,  da  die  Arbitrage  die  noch  nicht  abgenützten  Münzen
aus  dem  Verkehr  herauszuziehen  bemüht  sei.  Ich  würde  indes  diesem
Einwand  kein  großes  Gewicht  beilegen,  da  der  Verlust,  um  welchen  es
sich  auch  bei  großen  Goldentziehungen  durch  diese  Praxis  handeln
kann,  für  die  Volkswirtschaft  dem  absoluten  Betrag  nach  geringfügig
ist.  Bedenklicher  ist  die  andere  Konsequenz,  daß  die  französische  Währung ­
  im  internationalen  Verkehr  nicht  als  freie  Goldwährung  angesehen ­
  wird  und  demgemäß  sich  die  französische  Valuta  nur  schwer  an
ausländischen  Plätzen  einbürgern  könne.  Indes  scheint  dieses  Moment
nicht  auf  die  Prämienpolitik  allein,  sondern  auch  auf  andere  administrative ­
  Schwierigkeiten  zurückzugehen,  welche  die  Bank  von  Krankreich
der  Soldhergabe  bereitet,  denn  auch  in  den  fünfzehn  Zähren  der  Sistierung ­
  der  Prämienpolitik  hat  die  Devise  Paris  auf  dem  Weltmarkt
nie  großen  Verkehr  bekommen  können,  weil  in  der  dtty  immer  wieder
-behauptet  wurde,  daß  Krankreich  doch  Arbitragegold  nicht  abgebe.
Oie  Diskreditierung  der  Währung  im  internationalen  Verkehr  läßt  die
Prämienpolitik  für  Reiche  mit  starkem  Auslandshandel  oder  bedeutender ­
  auswärtiger  Verschuldung  als  ungeeignete  Maßnahme  erscheinen, ­
  während  sie  für  andere  Länder  wohl  anwendbar  sein  mag.
Zn  Rußland  übt  die  Staatsbank  auf  die  Kreditbanken  einen  starken
Druck  aus  Arbitrageoperationen  zu  unterlassen  und  Gold  für  Arbitragezwecke
  nicht  herzugeben.  Auch  die  deutschen  Kreditbanken  haben  in
kritischen  Zeiten,  namentlich  1907,  die  hergäbe  von  Arbitragegold,
wie  es  hieß  aus  Kurcht  vor  der  Reichsbank,  verweigert,  die  Reichsbank
hat  aber  dieses  Vorgehen  scharf  mißbilligt,  mit  vollem  Recht,  da  die
mühsam  errungene  Konkurrenzfähigkeit  der  deutschen  Devise  im  Ausland ­
  durch  Verweigerung  der  freien  Goldhergabe  gefährdet  wird.
Zn  Reichen  des  Zwangskurses  wie  Gesterreich-Ungarn  und  Italien
verweigern  die  Notenbanken  bei  stärkerem  Goldbedarf  offen  die  hergäbe ­
  von  Arbitragegold,  und  da  dort  Ersatz  aus  dem  Verkehr  nicht  zu
schaffen  ist,  ist  ein  Ueberschreiten  des  Goldpunktes  ohne  Goldausfuhr
möglich,  wie  dies  sich  auch  in  der  letzten  Konjunkturperiode  in  beiden
Reichen,  vornehmlich  in  Italien  gezeigt  hat.  Neuere  österreichische  Autoren ­
  haben  die  Beibehaltung  des  Zwangskurses  mit  der  dadurch  für
die  Notenbank  gebotenen  Möglichkeit  der  Abwehr  von  Arbitrage-
        <pb n="112" />
        ansprächen  gerechtfertigt.  Aber  es  fehlt  jede  Abwägung,  ob
durch  erreichte  Vorteil  die  Schwierigkeiten  bei  Einbürgerung  öer\*o^
luta  auf  ausländischen  Plätzen  und  bei  Begebung  von  Anleihen
Ausland  überwiegt.
Zu  diesen  von  den  Notenbanken  angewandten  monetären  treten
in  neuerer  Zeit  wirtschaftspolitische  Maßnahmen  zur  Beeinflussung  der
Zahlungsbilanz.  Vas  alte  Merkantilsgstem  hat  sich  in  seiner  Wirtschaftspolitik ­
  von  diesem  Gesichtspunkt  leiten  lassen,  aber  erst  in  neuerer
Zeit  spielen  in  der  Handelspolitik  ähnliche  Erwägungen  eine  Rolle.
Bei  der  Regelung  des  Auswandererverkehrs  in  Italien,  der  Begünstigung ­
  der  heimischen  Schiffahrt  und  der  Förderung  des  Fremdenverkehrs ­
  in  vielen  Rontinentalstaaten  üben  Rücksichten  auf  die  Zahlungsbilanz ­
  eine  stets  wachsende  Wirkung,  vor  allem  aber  wird  die
Frage  der  Uebernahme  auswärtiger  Anleihen  immer  mehr  unter
diesen  Gesichtspunkt  eingestellt  und  der  Reichsbankpräsident  hat  1912
in  einem  offenen  Brief  an  den  Reichskanzler  unter  Hinweis  auf  die
schwere  Situation  des  Geldmarkts  die  beabsichtigte  Einführung  eines
amerikanischen  Wertpapiers  kritisiert.  Regierung  und  Zulassungsstelle
lassen  sich  in  Deutschland  in  neuerer  Zeit  von  dem  Grundsatz  leiten,  in
Zeiten  drohender  Geldverknappung  den  Markt  für  auswärtige  Anleihen
einzuschränken,  eine  planmäßige  Regelung  im  Sinn  des  alten  Merkantilsgstems.
  Indes  ist  dieses  vorgehen  allenfalls  als  Notmatzregel  am
Platze,  wird  aber  sonst  der  Bedeutung  der  auswärtigen  Kapitalanlagen
für  die  Zahlungsbilanz  nicht  gerecht.  Oie  tiefer  schürfenden  englischen
Krisenuntersuchungen  der  dreihiger  und  die  französischen  Forschungen
der  sechziger  Zähre  des  vorigen  Jahrhunderts  haben  im  letzten  Jahrzehnt ­
  wieder  Bestätigung  gefunden:  in  Zeiten  niedrigen  Geldmarktzinses
wandern  vom  Geldmarkt  Kapitalien  in  hochverzinsliche  auswärtige  Kapitalanlagen
  in  ungewöhnlich  starkem  Nkatz  ab,-  die  Valuta  dieser  Anlagen
fließt  nicht  sofort  ins  Ausland,  sondern  bleibt  meist  bei  den  Banken  des
Gläubigerlands  eine  bestimmte  Zeit  als  Guthaben  stehen,-  dadurch  entsteht
eine  erhebliche  Schuld  an  das  Ausland,  die  im  vorgeschrittenen  Stadium ­
  der  Konjunktur  fällig  zu  werden  und  die  Zahlungsbilanz  in  einem
für  die  wirtschaft  des  Gläubigerlandes  ungünstigeren  Zeitpunkt  zu
verschlechtern  tendiert,  vem  Sinn  des  Grundgedankens  der  Diskontpolitik ­
  der  Gegenwart,  die  Haltung  der  Bank  nach  den  höchsten  in  der
Konjunkturperiode  zu  erwartenden  Ansprüchen  zu  bestimmen,  würde
mehr  als  das  verbot  auswärtiger  Anleihen  im  kritischen  Zeitpunkt
eine  Zinspolitik  entsprechen,  die  in  der  vepressionszeit  die  Bankrate
nicht  zu  tief  sinken  läßt  und  auch  den  Privatsatz  hinaufzieht.
        <pb n="113" />
        108

II.  Der  Geldmarkt.

27.  Die  Einschränkung  -er  Goldansprüche  an  die  Notenbank  aus
dem  nationalen  Verkehr.
Oie  Uebertragung  der  Ka  f  j  ena11ung  und  des
Zahlungsdien  st  es  an  die  Banken.
Oer  Bedarf  an  Zirkulationsgeld  wird  durch  Uebertragung  der
Rassenhaltung  und  des  Zahlungsdienstes  an  die  Banken  vermindert.
Zn  Reichen  mit  starker  Bargeldzirkulation  wie  Frankreich  und  Rußland
hält  der  bürgerliche  Mittelstand  starke  Rassenbestände  an  Mährungsgeld
und  Noten,  um  für  den  Zahlungstermin  vorbereitet  zu  fein;  bei  bankmäßiger ­
  Rassenführung  ist  Verwendungsmöglichkeit  des  Geldes  auch
für  kurze  Zeitabschnitte  gegeben  und  dadurch  der  Bedarf  auf  jene  Summe
eingeschränkt,  welche  am  Zahlungstag  selbst  erfordert  wird-  da  aber
viele  Zahlungen  zwischen  den  einzelnen  Runden  derselben  Bank  und
zwischen  den  Runden  einer  Bank  an  jene  der  andern  erfolgen,  ist
der  Rassenbedarf  der  Banken  nur  auf  die  Beträge  beschränkt,  welche
in  Zirkulationsgelü  geleistet  werden  müssen,  sowie  aus  die  Saldi  im
Abrechnungsverkehr.  Oer  Bedarf  an  Geld  für  Sendungen  von  Grt
zu  Ort  wird  durch  den  Postanweisungsverkehr,  die  Scheckorganisationen
der  Rreditbanken  und  der  Post,  den  Giroverkehr  der  Notenbanken
sehr  verringert,  von  England  abgesehen,  dessen  interlokale  Geldversendungsmethoden ­
  noch  rückständig  sind,  vollziehen  sich  die  Geldbewegungen ­
  innerhalb  der  einzelnen  Staaten  zum  weitaus  größten
Teil  durch  die  Notenbank,-  eine  Ausnahme  bildet  das  Taschengeld
der  Reisenden  und  der  Geldbriefverkehr,  welch  letzterer  jedoch  durch
eine  ausgedehnte  Filialorganisation  der  Notenbank  und  eine  reichliche
votierung  auch  der  kleinen  Postanstalten  mit  Zirkulationsgeld  entbehrlich ­
  gemacht  werden  kann.
Oie  Bedeutung  dieser  bargeldersparenden  Zahlungsmethoden  ist
in  den  einzelnen  größeren  lvirtschaftsreichen  verschieden:  der  bankmäßige ­
  Rassendienst  ist  am  besten  in  England  ausgebildet,  wo  der
Staat  im  18.  Jahrhundert  vorbildlich  vorangegangen  war,  ferner  in
den  vereinigten  Staaten,  wo  aber  gerade  die  Bundesregierung  bisher
daran  nicht  teilgenommen  hat.  Zn  beiden  Reichen  werden  auch  größere
Zahlungen  am  selben  Grt  am  stärksten  durch  Bankvermittlung  geleistet.
Zn  Deutschland  hat  der  Reichsbankgiroverkehr  die  bankmäßige  Zahlung
von  Grt  zu  Grt  außerordentlich  verbilligt  und  verallgemeinert,  in
Gesterreich  und  neuerdings  in  Deutschland  und  der  Schweiz  hat  der  '
Postscheckverkehr  die  bankmäßige  Zahlung  beim  Mittelstand  eingebürgert.
        <pb n="114" />
        27.  Oie  Einschränkung  der  Goldansprüche  an  die  Notenbank  usw.  109
Diese  Einrichtungen  ersparen  Bargeld  und  zwar  je  nach  den  verkehrssitten
  entweder  Noten  und  Gold  oder  Noten  allein;  da  in  den
europäischen  Staaten  die  Bantdepositen  keine  gesetzliche  Golddeckung
benötigen  (die  Ausnahmen  in  Belgien  und  den  Niederlanden  gelten
nur  für  die  dortigen  Notenbanken)  so  ist  auch  dort,  wo  der  bankmäßige
Nassen-  und  Zahlungsverkehr  nur  die  Banknote  verdrängt,  Gold  erspart ­
  worden.  Aus  dieser  Erwägung  heraus  war  in  England  nach  der
Erlassung  der  Peelsakte,  welche  die  Notenemission  an  den  Goldvorrat
eng  anschloß,  der  bankmäßige  Zahlungsverkehr  von  der  Naufmannschaft
  begünstigt  worden  und  im  Deutschen  Reich  wurden  seit  1907,  als
sich  Sorgen  über  das  Zureichen  des  Goldbestandes  des  Neichsbank
geltend  machten,  die  bargeldersparenden  Zahlungsmethoden  von  der
Negierung  wie  von  Industrie  und  Naufmannschaft  mit  Energie  gefördert. ­

Diese  Bestrebungen  setzten  in  Deutschland  zu  einer  Zeit  ein,  in  der
in  England  die  Folgen  des  ausgedehnten  Ueberweisungsverkehrs—die
Niedrighaltung  des  Goldbestandes  im  Reiche  und  die  Gefahren  bei
wirtschaftlichen  und  politischen  Störungen  —  die  Aufmerksamkeit  auf
sich  zogen.  Die  erste  Frage  wird  im  Napitel  über  das  Verhältnis  der
Notenbanken  zu  den  Nreditbanken  erörtert  werden.  Die  zweite  Frage
hat  infolge  der  amerikanischen  Krise  von  1907  und  der  Veränderung
der  politischen  Lage  in  Europa  sehr  viel  Sorge  erregt.  All  diese
Einrichtungen  ersparen  Bargeld  nur  solange  sie  benützt  werden.  Bei
Minderung  des  Vertrauens  zu  den  Bankinstituten  kann  rasch,  so  wurde
oft  ausgeführt,  ein  großer  Ehesaurierungsbedarf  eintreten,  den  zu
befriedigen  die  Nreditbanken  nicht  in  der  Lage  sind.  Zn  vielen  Darstellungen ­
  wurden  die  Forderungen  auf  Geld,  welche  die  Einlagen
bei  Lanken  und  Sparkassen  darstellen,  in  ihrer  Gesamtsumme  dem  vorhandenen ­
  Zirkulationsgeld  gegenübergestellt  und  aus  dem  sehr  ungünstigen ­
  Verhältnis  weitgehende  Schlüsse  gezogen.
Indessen  sind  derartige  Gegenüberstellungen  ungenau  und  irreführend. ­
  Ein  erheblicher  Teil  der  bargeldersparenden  Zahlungsmethoden ­
  läßt  sich  auch  in  Nrisenzeiten  nicht  entbehren:  das  gilt  besonders
von  den  Zahlungen  von  Drt  zu  Ort;  im  lokalen  Zahlungsverkehr  ist
eine  Abhebung  der  „Nreditoren"  nicht  zu  befürchten  und  ein  namhafter ­
  Teil  der  Einlagen  von  kaufmännischen  Unternehmungen  verbleibt ­
  auch  im  ungünstigsten  Fall  bei  den  Banken,  da  jede  andre  Form
der  Nassen-  und  Zahlungsführung  weitreichende  Aenderungen  der
inneren  Organisation  der  Ivirtschaftsbetriebe  voraussetzen  würde.  Dagegen ­
  werden  in  unruhigen  Zeiten  leicht  Einlagen  des  mittleren  und
        <pb n="115" />
        110

II.  Der  Geldmarkt.

Nleinbürgerstandes  abgehoben,  und  zwar  nicht  blos  5par-  sondern
auch  Scheckeinlagen,  und  durch  Larkassenführung  ersetzt.  Um  für  diesen
Kall  die  Zahlungsfähigkeit  der  Kreditbanken  zu  sichern  hat  die  bisherige ­
  amerikanische  Lankgesetzgebung  ein  prozentuelles  Deckungsverhältnis ­
  zwischen  Einlagen  und  Goldbestand  bei  den  Nationalbanken
verlangt  und  durch  den  Einfluß  der  Clearing-Häuser  war  diese  Korderung
auch  auf  die  andern  Aktienkreditbanken  (Trust  Companies)  übertragen
worden;  in  England  wurde  seit  zwei  vezenien  das  halten  selbständiger
Goldreserven  durch  die  Depositenbanken  verlangt  und  durchgesetzt
und  in  Deutschland  sollten  ähnliche  Bestrebungen  bei  den  Rreditbanken
  zur  Durchführung  kommen.  —  Die  Goldreserven  können  aber
nie  mehr  als  eine  relativ  kleine  Quote  der  Einlagen  darstellen  —  sonst
würde  der  hauptnutzen  der  Kreditbanken  bedroht-  eine  wirksame  Sicherung ­
  gegen  Paniken  kann  darum  in  den  Rassenreserven  allein  nicht
erblickt  werden,-  nur  ausgiebiger  Gebrauch  der  Note  kann  in  jenen  Zeiten ­
  helfen,  in  welchen  das  Ueberweisungssgstem  von  einer  namhaften
Zahl  jener,  die  es  bisher  benützten,  aufgegeben  wird.  Der  Umfang
der  Ersatzmöglichkeit  hängt  von  dem  Verhältnis  zwischen  Noten  und
metallischen  Zahlungsmitteln  in  der  Zirkulation  ab.
Die  Zentralisation  des  Goldbestandes.
Weit  intensiver  als  die  Förderung  des  Ueberweisungsverkehrs
wirkt  die  Zentralisation  des  Goldbestandes  bei  der  Notenbank:  sie  vermag ­
  die  Ansprüche  aus  dem  innern  Verkehr  für  Zirkulationszwecke
außerordentlich  stark,  unter  besonders  günstigen  Umständen  bis  auf
Null  herabzudrücken.
Die  Krage  nach  den  Vorteilen  der  Zentralisation  des  Goldes  war
im  vorigen  Jahrhundert  zu  wiederholtenmalen  gestellt  worden,  namentlich ­
  bei  Beseitigung  des  Sgstems  des  Zwangskurses.  Ausführlich
war  sie  in  England  diskutiert  worden,  als  nach  den  Wiegen  mit  dem
ersten  Napoleon  der  Zwangskurs  wieder  aufgehoben  werden  sollte.
Damals  hatte  sich  in  energischer  weise  Ricardo  für  die  Notenzirkulation
ausgesprochen:  „Eine  Währung  kann  als  vollendet  gelten,  wenn  sie
unveränderlichen  8tandard  hat  und  bei  ihrem  Gebrauch  die  äußerste
Qekonomie  angewendet  wird.  .  .  Papiergeld  hat  bei  richtiger  Bemessung ­
  der  Quantität  einen  Grad  der  Sicherheit  der  Wertbeständigkeit ­
  des  Zirkulationsmittels,  den  keine  andere  Korm  erreicht.  .  .  Zn
der  nächsten  Session  des  Parlaments  wird  eine  Partei  für  die  Aufnahme ­
  der  Barzahlungen  eintreten.  Eine  gut  regulierte  Papierwäh-
        <pb n="116" />
        27.  Die  Einschränkung  der  Goldansprüche  an  die  Notenbank  usw.  111
rung  ist  eine  so  große  Verbesserung  im  Verkehr,  daß  ich  es  lebhaft  bedauern ­
  würde,  wenn  Vorurteile  dahin  führen  würden  zu  einem  System ­
  von  geringerem  Nutzen  zurückzukehren.  Oie  Einführung  der  Edelmetalle ­
  für  Geldzwecke  mag  als  einer  der  wichtigsten  Verkehrsfortschritte ­
  bezeichnet  werden  —  aber  es  ist  nicht  weniger  wahr,  daß  wir
mit  dem  Fortschritt  von  Wissen  entdecken,  daß  es  eine  andere  Verbesserung ­
  wäre,  es  wieder  aus  der  Verwendung  zu  verbannen.  Ls
würde,  um  einer  reinen  Laprice  zu  entsprechen,  ein  höchst  teures  Tauschmittel ­
  für  ein  geringwertiges  verwendet  werden.  Abgesehen  vom
Verlust  für  die  Notenbank  würde  der  Staat  der  nutzlosen  Nkünzausgabe
  unterworfen  werden."  (vroposals  kor  an  econowical  and  seeure
currency).
Ricardos  Vorschlag  lief  darauf  hinaus,  daß  die  Bank  bei  Aufnahme
der  Barzahlung  nur  Goldbarren  liefere,  wodurch  ein  Sinken  der  Note
unter  den  Barrenwert  vermieden  würde.  Gegenüber  der  populären
Strömung,  die  die  Wiederherstellung  der  Goldwährung  vor  allem  in
der  Zirkulation  der  Goldmünzen  sah,  konnte  aber  die  Ansicht  Ricardos
nicht  durchdringen.  Oie  kleine  Note  wurde  1819  beseitigt,  in  der  Krise
von  1825  zwar  vorübergehend  wieder  aufgenommen,  aber  nach  Beendigung ­
  derselben  abgeschafft.  Oer  versuch  ein  ähnliches  vorgehen
im  Gesetzweg  auch  in  Schottland  durchzusetzen  scheiterte  allerdings  an  dem
heftigen  Widerstand  der  dortigen  Bankweltund  der  öffentlichenNleinung.
Oer  der  Note  überhaupt  nicht  wohlgeneigte  Gesetzgeber  der  peelschen
Lankakte  aber  war  der  Wiederaufnahme  der  kleinen  Noten  in  England
möglichst  abgeneigt  und  Jahrzehnte  der  Goldzirkulation  ließen  eine
Tradition  entstehen,  gegen  welche  auch  die  Bemühungen  Göschen?  und
seiner  Anhänger  zur  Einführung  der  l  L-Note  vergebens  ankämpften.
Krankreich  und  das  Deutsche  Reich,  die  ihre  Währungsreform  im
dritten  viertel  des  vorigen  Jahrhunderts  durchführten,'schlossen  sich
dem  englischen  Vorbild  an.  Dagegen  hatte  sich  in  den  Reichen  des
dauernden  oder  zeitweiligen  Zwangskurses,  in  Oesterreich,  Italien,
Rußland  und  den  vereinigten  Staaten  die  kleine  Note  eingebürgertdie
  Gewohnheiten  der  Bevölkerung  standen  hier  dem  Goldverkehr
entgegen  und  namentlich  in  jenen  Staaten,  in  welchen  das  Währungsgold ­
  im  Anleiheweg  erlangt  worden  war,  war  die  Abneigung  des
Staates  gegen  die  Zersplitterung  des  Goldbestandes  begreiflich.  Aber
noch  in  den  neunziger  Jahren  des  vorigen  Jahrhunderts  sah  man  in  Europa ­
  in  der  Goldzirkulation  die  Vollendung  der  Goldwährung;  die
Epoche  der  steigenden  Ansprüche  an  die  Notenbank,  die  seit  1895  einsetzte, ­
  ließ  jedoch  die  Entwicklung  zur  Goldzirkulation  in  Oesterreich,
        <pb n="117" />
        112

II.  Der  Geldmarkt.

Rußland  und  Italien  im  Beginn  stocken  und  legte  auch  den  drei
großen  Goldzirkulationsländern  die  Srage  nach  einer  Aenderung  des
Umlaufsmittels  auf.  In  England  hat  die  Bewegung  zur  Einführung
der  kleinen  Note  bis  zum  Nriegsbeginn  nicht  erfolgreich  gewirkt,  in
veutschland  dagegen  machte  sie  im  letzten  Jahrzehnt,  mitbegünstigt
durch  die  starke  Wirkung  der  Lehren  Nnapps,  immer  größere  Zortschritte,-
  die  Wendung  der  Anschauungen  wird  am  deutlichsten  durch
die  Verschiebung  der  Position,  welche  Anhänger  und-  Gegner  der  Goldzirkulation ­
  besitzen,  charakterisiert:  vor  zwanzig  Jahren  mußte  man  in
Veutschland  das  Eintreten  für  kleine  Noten  rechtfertigen,  heute  aber
das  Eintreten  für  die  Goldzirkulation.
Sassen  wir  die  Argumente  zusammen,  die  für  die  Goldzirkulation
in  den  verschiedenen  Neichen  vorgebracht  werden.  Es  finden  sich  darunter ­
  einige  traditionelle,  die  in  die  Gegenwart  nicht  mehr  hineinpassen,
die  Sälschbarkeit  der  kleinen  Noten,  die  noch  zu  Beginn  des  vorigen
Jahrhunderts  sehr  leicht  fiel,  ist  mit  dem  Fortschritt  der  Verbesserung
des  Notendrucks  sehr  erschwert  worden;  verglichen  mit  dem  gesummten
Umlauf  ist  die  Zahl  der  gefälschten  Noten  verschwindend  geringe  ebensowenig ­
  darf  heute  noch  ernstlich  der  alte  Angriff  wiederholt  werden,
daß  ini  Sall  des  Zusammenbruchs  der  Notenbank  bei  Ausgabe  kleiner
Noten  die  sozial  schwächsten  Kreise  der  Bevölkerung  getroffen  werden.
Dieses  Argument  hatte  in  den  Zeiten  der  kleinen  Notenbanken  seine
volle  Berechtigung,  aber  in  unseren  Tagen  der  Monopolnotenbank
ist  es  gegenstandslos  —  denn  die  Monopolnotenbank  kann  zwar  die
Einlösung  der  Noten  in  Metall  einstellen,  aber  nie  zusammenbrechen.
Auch  das  angeblich  stärkere  Einlösungsverlangen  der  Inhaber  kleiner
Noten  in  Zeiten  der  Panik  läßt  sich  nach  den  Erfahrungen  der  letzten
Generation  nicht  konstatieren,-  im  Gegenteil  pflegt  der  Verkehr  die
kleinen  Noten  gerade  in  solchen  Tagen  zäh  festzuhalten,  ver  furchtsame
Einleger  hebt  in  unruhigen  Zeiten  sein  Guthaben  ab  und  gibt  es  in
Metallgeld  in  die  Nasse-  aber  dem  Arbeiter  fällt  es  kaum  je  ein  Bezahlung ­
  in  Noten  zurückzuweisen,  die  ihm  ja  doch  der  Warenkaufmann
als  Zahlung  abnimmt.
Weit  mehr  Berechtigung  hat  der  Einwand  der  Jnflationsmöglichkeit,
  der  von  der  entgegengesetzten  Beobachtung  —  dem  starken  Sesthalten
  des  Verkehrs  an  den  kleinen  Noten  —  ausgeht.  Es  ist  selbstredend ­
  ungleich  leichter,  ein  Uebermaß  von  Geld  in  den  Verkehr  zu
bringen,  wenn  nur  Noten,  nicht  Gold  in  die  Zirkulation  eindringen.
Die  Gefahr  liegt  in  zwei  Süllen  besonders  nahe:  Bei  Uebergang
  von  der  Goldzirkulation  zur  Goldzentralisation  und  in  Zeiten
        <pb n="118" />
        27.  Oie  Einschränkung  der  Goldansprüche  an  die  Notenbank  usw.  113
starker  finanzieller  Bedrängnis  der  Staaten.  In  Deutschland  haben
sehr  ernste  Persönlichkeiten  die  Befürchtung  ausgesprochen,  daß  die
Ersetzung  des  Goldumlaufs  durch  kleine  Noten  und  die  dadurch  verursachte ­
  Stärkung  des  Goldbestandes  der  Keichsbank  zu  einer  laxen
Diskontpolitik  führen  würde,  die  in  letzter  Linie  durch  die  bekannten
Wirkungen  (Begünstigung  auswärtiger  Kapitalanlagen,  Steigerung
der  preise  infolge  Entfachung  der  Konjunktur  und  dadurch  Verschlechterung ­
  der  Zahlungsbilanz)  zu  einem  Goldabfluß  führen  müßte.  Aehnliche
  Befürchtungen  wurden  in  England  gegen  die  Einführung  der
1  L-Nots  auch  in  neuester  Zeit  (zum  Beispiel  in  den  Interviews  der
Monetary  Commission)  zum  Nusdruck  gebracht;  allerdings  besitzt  in
England  die  Notenbank  nicht  die  Möglichkeit,  auf  Grund  ihres  Goldbesitzes ­
  eine  mehrfache  Notensumme  auszugeben,  allein  die  Anhäufung ­
  eines  ungewöhnlich  großen  Goldvorrats  bei  der  Bank  von  England ­
  könnte  nach  den  Stimmen  erfahrener  Bankiers  zu  einer  Ueberschätzung
  der  Kraft  der  Notenbank  sowohl  bei  der  Lankleitung  selbst
wie  beim  Publikum  führen,  die  in  ihren  Wirkungen  einen  Goldabfluß
verursachen  würde.  Gold  werde  in  der  Zirkulation  weit  besser  im  Inland ­
  festgehalten  als  Gold  in  der  Notenbank.
Man  kann  gegen  dieses  Argument,  das  von  mehreren  ernsten
Persönlichkeiten  ganz  unabhängig  von  einander  geltend  gemacht  wird,
nicht  die  Beispiele  der  französischen  oder  russischen  Notenbank  ins  Treffen ­
  führen,  die  einen  großen  Goldbestand  mit  Erfolg  festzuhalten  verstehen; ­
  Frankreich  ist  überwiegend  ein  Nentnerland  und  niedriger
Diskont  kommt  dort  der  heimischen  Industrie,  die  vom  Bankkredit
fast  ausgeschlossen  wird,  überhaupt  kaum  zugute.  Rußland  ist  vorwiegend ­
  Agrarstaat  mit  schwerfälliger  Kaufmannschaft.  England
und  Deutschland  aber  sind  Industrie-  und  Handelsstaaten  mit  Unternehmung?- ­
  und  spekulationslustiger  Bevölkerung.  In  beiden  Reichen
sind  mächtige  Kreise  der  Wirtschaft  an  niedrigem  Zins  interessiert,
ein  großer  Teil  der  öffentlichen  Meinung  vertritt  jede  Forderung
nach  Zinsherabsetzung  mit  Nachdruck  und  es  ist  der  Bank  von  England
wie  der  Reichsbank  nicht  leicht,  diesen  Strömungen  zu  widerstehen.
Die  Goldzentralisation  wird  daher  nur  dann  Goldabfluß  nicht  zur
Folge  haben,  wenn  die  Notenbank  von  populären  Forderungen  unbeeinflußt ­
  die  Bankrate  nach  denselben  Richtlinien  festsetzt,  die  sie  vor
der  Zentralisation  beobachtet  hat.  Indessen  kommt  diese  Frage  nur
für  die  Durchführung  des  Uebergangs  von  Gold-  zur  Notenzirkulation
in  Betracht;  sie  hatte  die  praktische  Konsequenz,  daß  der  Uebergang
in  Deutschland  in  langsamem  Tempo  vorgenommen  wurde,  um  nicht
Somar?,  Bankpolitik.  g
        <pb n="119" />
        114

II.  Oer  Geldmarkt.

—  zum  Beispiel  bei  rascher  Verdoppelung  des  Goldbestandes  —  den
Widerstand  gegen  straffe  viskontpolitik  zu  sehr  herauszufordern.  Prinzipielle ­
  Bedeutung  kommt  aber  diesem  Argument  nicht  zu.  Die  Zerstreuung ­
  des  Goldes  in  die  Zirkulation  mit  der  Motivierung  der  Notwendigkeit ­
  einen  Teil  des  nationalen  Goldvorrats  vor  den  lüsternen
Augen  der  Nreditwerber  zu  verbergen  mag  nur  in  jenen  Staaten
begründet  sein,  in  denen  es  nicht  möglich  ist  die  Notenbank  von
den  Einflüssen  von  Industrie,  Handel,  Landwirtschaft  und  Emissionsbanken ­
  zu  befreien,-  es  ist  ein  Eingeständnis  organisatorischer  Unfähigkeit. ­

Zn  Zeiten  finanzieller  Bedrängnis  des  Staates  ist  die  Goldzentralisation ­
  für  die  Privatwirtschaften  von  Nachteil,  wenn  der  Staat
seine  Bedürfnisse  durch  Ausgabe  von  Papiergeld  befriedigt  und  es  in
der  Zirkulation  an  Geld  fehlt,  welches  internationalen  Wert  besitztdie
  Verschlechterung  der  Staatsfinanzen  äußert  in  solchem  §a!l  ihre
Wirkung  auf  alle  Wirtschaften,  da  die  Beschaffung  von  international
wertvollem  Geld  im  Inland  nur  ausnahmsweise  möglich  ist.
§ür  die  Zentralisierung  des  Goldbestandes  bei  der  Notenbank
spricht  folgende  Argumentation:
Oie  Notenbank  sieht  sich  in  unsrer  gegenwärtigen  wirtschaft
vor  den  Aufgaben  die  Zorderungen  des  Auslands  zu  befriedigen,  bei
Paniken  im  nationalen  Verkehr  zu  intervenieren  und  in  außerordentlichen ­
  politischen  Situationen,  in  welchen  andere  Mittel  der  Napitalbeschaffung
  versagen,  dem  Staat  zu  Hilfe  zu  kommen.  Oie  Erfüllung
dieser  Ausgaben  wird  durck  Goldzentralisation  wesentlich  erleichtert,
da  die  Notenbank  über  alles  im  Land  vorhandene  Gold  verfügt  und
nicht  Einlösungsansprüche  aus  dem  inneren  Verkehr  zu  erwarten
hat.  Wo  die  Bevölkerung  an  Noten  gewöhnt  ist,  wird  sie  auch  in
unruhigen  Zeiten  weniger  Goldmünzen  verlangen  als  dort  wo  Gold
neben  der  Note  zirkuliert  und  in  kritischen  Zeiten  erhöhtes  vertrauen
gewinnt.  Zn  der  Zeit  des  Balkankriegs  hatten  die  beiden  an  der  Nriegssphäre
  nächstgelegenen  und  meistbetroffenen  Reiche,  Gesterreich-Ungarn
und  Rußland,  vornehmlich  infolge  der  Gewöhnung  der  Bevölkerung
an  Papiergeld,  ungleich  geringeren  Goldbedarf  als  das  durch  die  Ereignisse ­
  weit  weniger  betroffene  Deutschland.  Zn  Ländern  der  Papierzirkulation ­
  thesauriert  die  Bevölkerung  vielfach  Noten,-  aber  auch
wenn  in  solchen  Tagen  zeitweilig  Bedarf  nach  Gold  zu  Thesaurierungszwecken ­
  auftreten  sollte,  ermöglicht  der  durch  die  Zentralisierung  erreichte ­
  große  Goldoorrat  leichter  das  hineinsenden  von  Gold  in  den
Verkehr,  das  das  vertrauen  umsomehr  hebt,  je  weniger  die  Bevöl-
        <pb n="120" />
        27.  Die  Einschränkung  der  Goldansprüche  an  die  Notenbank  usw.  115
ferung  an  den  Anblick  von  Goldmünzen  gewöhnt  ist-  die  Stärkedemonstration ­
  der  Notenbank  zur  kritischen  Zeit  ist  leicht  und  mit  intensiver
Wirkung  durchzuführen.  Bei  Goldzirkulation  dagegen  sieht  sich  die
Notenbank  gerade  im  Zeitpunkt,  in  dem  stärkste  Bereitschaft  dem  Ausland ­
  gegenüber  notwendig  ist,  erheblichen  Einlösungsansprüchen  aus
dem  innern  Verkehr  gegenüber.  Die  Diskonterhöhung  erweist  sich
in  solchen  Tagen  nicht  als  ausreichendes  Mittel  zur  Gewinnung  von
Gold,  da  die  internationale  Bewegung  kurzfristiger  Napitalien  in  kritischen ­
  Zeiten  Störungen  unterliegt  und  die  Heranziehung  von  Gold  aus
dem  innern  Verkehr  infolge  des  so  stark  entwickelten  Ueberweisungswesens
  nur  durch  sehr  empfindliche  Einschnürung  der  Nreditgewährung
  möglich  ist,-  diese  Maßnahme  würde  aber  inmitten  einer  allgemeinen ­
  Beunruhigung  auf  die  Wirtschaft  gefährlich  einwirken.  Oie
rasche  Einführung  von  Noten  in  die  Zirkulation  erregt  aber  bei  auch
nur  einigermaßen  beunruhigter  Stimmung  leicht  Mißtrauen  —  für
Ersetzung  der  Goldzirkulation  durch  Papier  müssen  Zeiten  ruhiger
Entwicklung  gewählt  werden,  soferne  man  nicht,  wie  in  Nriegszeiten,
durch  Verhängung  des  Zwangskurses  den  Eingang  der  kleinen  Noten
in  den  Verkehr  erzwingt.
Ze  mehr  eine  Wirtschaft  rasch  folgende  Perioden  der  Hochkonjunktur ­
  oder  Zeiten  politischer  Schwierigkeiten  durchzumachen  hat,  desto
stärker  werden  diese  Momente  wirksam  werden,  die  zur  Vereinigung
des  Goldvorrats  bei  der  Notenbank  hindrängen.  Gold  bei  der  Notenbank ­
  zentralisiert  ist  von  ganz  anderer  Wirksamkeit  als  die  gleiche  Summe,
in  unzählige  Taschen  zerstreut,-  an  die  Notenbank  wendet  sich  der  Begehr ­
  nach  Gold,  nach  dem  Goldbestand  der  Zentralbank  wird  in  kritischen ­
  Tagen  die  internationale  Kreditfähigkeit  des  Landes  beurteilt.
Oie  Bankgeschichte  der  vereinigten  Staaten  bietet  das  deutlichste  Beispiel ­
  für  die  Notwendigkeit  der  Goldzentralisation:  dort  waren  bis  zur
jüngsten  Bankreform  außerordentlich  große  Goldbestände  vorhanden,
es  fehlte  aber  an  einem  Zentralorgan,  bei  dem  man  sich  das  Gold  im
Bedarfsfall  holen  konnte.  Oie  Nonsequenz  dieser  Erfahrung  führt
aber  nicht  blos  zur  Forderung  der  Schaffung  von  Zentralnotenbanken,
sondern  der  Zentralisierung  des  Goldes  überhaupt.
Manche  Staaten  haben  die  Goldzentralisierung  durch  Beibehaltung ­
  des  Zwangskurses  verschärft  —  ein  System,  dem  die  Anhänger
der  Goldzentralisierung  seit  einem  Jahrhundert  zugetan  sind.  Solange
England  nicht  Zwangskurs  einführt,  ist  es  für  die  großen  mit  England
konkurrierenden  wirtschaftsreiche  unmöglich  eine  andere  Haltung  einzunehmen, ­
  da  ihre  Wechsel  im  Ausland  mit  der  Devise  London  nicht  den
8*
        <pb n="121" />
        116

II.  Oer  Geldmarkt.

Wettbewerb  aushalten  würden.  Auch  bietet  der  in  den  Formen  des
gold  exchange  Standard  heute  auftretende  Zwangskurs  einen  erheblichen ­
  Nachteil:  Er  ermöglicht  der  Notenbank  eine  Scheidung  zwischen
„legitimen"  und  „illegitimen"  Ansprüchen,  eine  Verweigerung  der
Goldhergabe  für  alle  nicht  der  Schuldzahlung  an  das  Ausland  dienenden ­
  Zwecke.  Manche  Autoren  haben  in  dör  dadurch  geschaffenen  Verhinderung ­
  der  Arbitrage  einen  großen  Vorzug  des  Zwangskurssgstems
erblickt;  aber  es  gibt  auch  andere  Zahlungen  an  das  Ausland  als  Schuldzahlungen ­
  und  Arbitragen.  Lin  Industrieunternehmen  hat  zum  Beispiel ­
  ein  Tochterinstitut  im  Ausland  und  will  dessen  Mittel  verstärken,
zum  Beispiel  weil  es  Kapital  für  Neuinvestitionen  oder  weil  es  Reserven ­
  in  kritischer  Zeit  braucht.  Vas  Unternehmen  benötigt  Gold
oder  Vevisen  und  beschafft  sich  eines  der  beiden  Zahlungsmittel  in  das
Ausland  (für  größere  Beträge  sind  Bankschecks  oder  Auszahlungen  nur
ausnahmsweise  verwendbar)  durch  Abhebung  von  Guthaben  bei  der
Notenbank,  die  es  entweder  selbst  oder  die  seine  Kreditbank  unterhält.
Ist  aber  die  Zentralbank  berechtigt  die  Guthaben  in  Noten  zu  zahlen
und  die  Einlösung  der  Noten  zu  verweigern,  so  fehlt  dem  Unternehmen
die  Möglichkeit  der  ausländischen  Filiale  zu  Hilfe  zu  kommen.  Eine
derartige  Prüfung  des  Zweckes  des  Auslandszahlungen  im  Linzelfall
ist  nur  in  Reichen  mit  relativ  nicht  bedeutendem  Auslandsverkehr,
starker  Abhängigkeit  der  Kreditbanken  vom  Zentralinstitut  und  Unempfindlichkeit ­
  der  Bevölkerung  gegen  Bevormundung  und  Kontrole
möglich.  Diese  Voraussetzungen  treffen  in  Oesterreich  und  Rußland
zu  —und  auch  dort  haben  die  Zentralbanken  in  ihren  Unterscheidungen
des  Zahlungszwecks  nicht  selten  fehlgegriffen.  Zn  England  aber  mit
seinen  Riesensummen  internationaler  Zahlungen,  seinen  unabhängigen
Kreditbanken  und  einer  auf  ihre  Selbständigkeit  stolzen  kaufmännischen
Bevölkerung  wäre  es  in  der  Gegenwart  undenkbar,  daß  die  Bank  von
England  —  etwa  so  wie  die  Oesterreichisch-Ungarische  Bank  —  bei
Goldhergaben  nach  dem  Zweck  fragen  würde.  Der  Zwangskurs  hätte
die  unerträgliche  Folge,  daß  die  Erlangung  von  Gold  von  dem  Gutdünken ­
  der  Notenbank  abhängig  würde.
Die  gleiche  Wirkung  der  Zentralisation  des  Goldes  wie  der  Zwangskurs ­
  würde  das  Ricardianische  Sgstem  erreichen,  das  die  Notenbank
nur  zur  hergäbe  von  Barrengold  verpflichtet,-  dadurch  würde  aber
der  beim  Zwangskurs  unvermeidlichen  Willkür  der  Notenbank  gesteuert ­
  und  internationales  vertrauen  in  vollem  Maß  gewährleistet
werden.  Dieses  Sgstem  scheint  vom  ökonomischen  Standpunkt  aus  die
Vorteile  der  Zentralisation  des  Goldes  mit  jenen  der  Freiheit  der
        <pb n="122" />
        27.  Oie  Einschränkung  der  Goldansprüche  an  die  Notenbank  usw.  117
Goldhergabe  in  das  Ausland  am  besten  zu  verbinden.  Seine  Annahme
würde  die  Reiche  freier  Goldwährung  vor  der  Notwendigkeit  schützen,
in  Nriegszeiten  den  Zwangskurs  einzuführen,-  sie  würde  dem  gegenwärtigen ­
  in  den  Ländern  der  Goldzirkulation  bestehenden  nicht  ganz  aufrichtigen ­
  Zustand  ein  Ende  machen,  wonach  die  Banknoten  zwar  einlösbar ­
  sind,  aber  entweder  (England)  nur  bei  der  Bankfiliale,  die  sie  ausgestellt ­
  hat  oder  (Deutschland)  nur  in  der  Hauptstadt.  Da  die  Noten
gesetzliches  Zahlungsmittel  sind,  kann  der  Empfänger  in  Breslau  sie
nicht  zurückweisen  und  wenn  er  sie  zur  Umwechslung  in  Gold  präsentieren ­
  würde,  könnte  ihm  die  Reichsbank  entgegenhalten,  daß  sie  dazu
nur  in  Berlin  bereit  sei.  Wird  auch  von  diesem  Recht  in  normalen
Zeiten  in  Deutschland  nur  ausnahmsweise  —  den  Arbitrageuren  gegenüber ­
  —  Gebrauch  gemacht,  so  ist  doch  damit  bewußt  eine  Waffe
für  ernste  Zeiten  geschaffen  worden.  Das  System  der  Larrenzahlung
wäre  aber  konsequenter  und  aufrichtiger.
Gekonomische  Erwägungen  entscheiden  freilief?  für  die  Beurteilung ­
  der  Frage  der  Zentralisation  des  Goldes  nicht  allein,  politische
Nlomente  sind  von  kaum  geringerer  Bedeutung.  Jahrzehnte  des  Friedens ­
  und  der  finanziellen  Ronsolidierung  der  Staaten  haben  in  der
Literatur  eine  Unterschätzung  dieser  Gesichtspunkte  allgemein  werden
lassen,  vielleicht  zu  voreilig.  Die  Goldzentralisierung  führt  der  Welt
den  ganzen  Goldbesitz  des  Landes  vor  Augen,  erhöht  dadurch  zwar  den
internationalen  Rredit,  mag  aber  Angriffslust  des  Auslandes  anlocken,
wie  dies  George  Levy  in  feiner  Krisis  der  Haltung  der  Bank  von  Frankreich ­
  mit  Recht  hervorhebt.  Ein  siegreicher  Feind  vermag  das  Gold
leichter  zu  finden,  auch  wenn  es  von  der  Notenbank  an  verschiedene  geschützte ­
  Stellen  des  Reichs  gebracht  worden  war  (ein  in  Reichen  zentralisierten ­
  Goldes  unerläßliches  Verfahren),-  er  kann  während  der
Nriegsdauer  den  privatrechtlichen  Eharakter  der  Notenbank  in  Frage
stellen,  das  Gold  mit  Beschlag  belegen.  Das  Gold  in  den  Taschen  der
Privatpersonen  entzieht  sich  dem  Zugriff.  Wäre  alles  englische  Gold
im  Londoner  Neller  der  Bank  von  England,  so  würde  die  Besetzung
Londons  einen  Nrieg  für  die  Engländer  beendigen.  Die  Wegnahme
des  Goldes  der  Zentralbank  zur  Deckung  der  Nriegsentschädigung  mag
dem  besiegten  Reich  die  Möglichkeit  nehmen  für  Wiederherstellung  der
zerstörten  Dbjekte  und  für  Neumvestitionen  Anleihen  zu  bekommen,
vermag  seine  Währung  tief  zu  erschüttern.  Als  in  der  französischen
Enquete  zu  Mitte  der  sechziger  Zähre  des  vorigen  Jahrhunderts  führende
Bankiers  sich  für  die  Ausgabe  kleiner  Noten  als  Ersatzmittel  der  Diskontpolitik ­
  aussprachen  und  die  Stimmung  für  diese  Maßnahme  zu
        <pb n="123" />
        118

II.  Oer  Geldmarkt.

überwiegen  schien,  da  wandte  sich  in  seinem  Gutachten  mit  großer  Entschiedenheit ­
  Thiers  dagegen:  „Ich  habe  mich  gegen  die  Gegner  des
Papiergeldes  ausgesprochen,-  aber  wenn  man  auch  ein  bequemes  und
ökonomisches  Geld  einführt,  darf  man  nicht  zu  weit  gehen.  Metall
ist  besser  als  Papier  für  den  täglichen  Gebrauch  eines  großen  Landes,
es  ist  starkes  Blut  an  Stelle  von  schwachem.  Jedes  unglückliche  Ereignis
hallt  schmerzhaft  wieder  in  einem  Land  der  Papiergeldzirkulation.
Denken  Sie  an  eine  verlorene  Schlacht  —  und  man  wird  bald  schätzen
lernen,  wie  viel  mehr  Wert  es  hat,  wenn  die  Bevölkerung  Gold  statt
Papier  in  der  Tasche  trügt"  (Vvqußte  sur  les  faits  qui  rßgissent  la
cireulation,  Band  3,  5.  419).  Wenige  Jahre  später  konnte  Frankreich
die  Richtigkeit  dieser  Worte  erproben.  Die  Bank  von  Zrankreich  stand
seit  den  Erfahrungen  des  Jahres  1870  auf  dem  Standpunkt  die  kleinen
Noten  nur  als  Nrisgsreserve  zu  verwenden,  politisch  exponierte  Staaten
können  über  diese  Erfahrung  nicht  leicht  hinweggehen.  Sie  setzt  dem
Maß  der  aus  ökonomischen  Gründen  gerechtfertigten  Goldzentralisation ­
  eine  Grenze  entgegen.  —  Der  Kriegszustand  selbst  läßt  freilich  die
kleine  Note  überall  zur  Notwendigkeit  werden-  England  hat  in  den
Napoleonkriegen  die  kleine  Note  eingeführt,  Zrankreich  1870  über  eine
Milliarde  Zranks  Noten  in  Zirkulation  gesetzt  und  im  gegenwärtigen
Weltkrieg  hat  kein  einziges  Land  sie  entbehren  können,  ja  an
manchen  Orten  ersetzte  sie  nicht  bloß  das  Gold,  sondern  selbst
das  Silber,-  nach  Zriedensschlutz  ist  man  berechtigt,  eine  Gewöhnung
der  Bevölkerung  an  das  Papiergeld  selbst  in  jenen  Staaten  anzunehmen,
die  bisher  der  Goldzirkulation  den  Vorzug  gegeben  hatten.  Wo  nicht
kriegspolitische  Gründe  dagegen  sprechen,  werden  die  Notenbanken
leicht  in  der  Lage  sein,  den  Zwangskurs  durch  das  Ricardianische  System
der  Barrenzahlung  zu  ersetzen.
28.  Das  Wirkungsgebiet  der  Diskontpolitik  in  der  Gegenwart.
Die  Praxis  der  Veränderungen  der  Bankrate  entstand  in  England
unmittelbar  nach  Einführung  einer  Bankverfassung,  welche  die  Notenemission ­
  der  Zentralbank  an  starre  Grenzen  band,  in  einem  Reich,  in
welchem  die  Notenbank  große  Verpflichtungen  dem  Ausland  gegenüber
zu  befriedigen  hatte,  wo  infolge  der  Geldzirkulation  das  durch  die
Zahlungsbilanz  angezogene  Metall  zum  größten  Teil  in  den  Verkehr
ging,  wo  überdies  die  Herrschaft  der  dity  mit  den  alten  Merkantileinwirkungen
  auf  einzelne  Posten  der  Zahlungsbilanz  aufgeräumt
hatte.  In  dieser  außerordentlich  schwierigen  Situation  war  und  ist
        <pb n="124" />
        28.  Mrkungsgebiet  der  Oirkontpolitik  in  der  Gegenwart.  119
auch  heute  die  Diskonterhöhung  für  die  Bank  von  England  das  wirksamste ­
  Mittel  zur  Erhaltung  ihrer  gesetzlichen  Zahlungsfähigkeit.  Die
Ausbildung  des  internationalen  Ueberweisungsverkehrs  ist  für  England ­
  nur  lückenhaft  durchzuführen,  da  im  Land  selbst  umfassende  Giroinstitute ­
  (Notenbank,  Postscheckämter)  fehlen  und  die  Rreditbanküberweisung
  kostspielig  ist,-  Devisenpolitik  lehnt  die  Bank  bisher  beharrlich
ab,  da  nach  Ansicht  ihrer  Leitung  die  anderen  Länder  nicht  freie  Goldhergabe ­
  sichern-  die  Hinauslegung  von  Auslandsguthaben  würde  ein
enges  Einvernehmen  zwischen  Regierung  und  Bank  von  England
voraussetzen,  das  kaum  herzustellen  ist,  da  die  Notenbank  mehr  als  in
irgend  einem  andern  Land  den  Eharakter  der  privaten  Institution
trägt  und  keine  Fühlung  mit  der  Ainanzverwaltung  besteht.  Opposition ­
  gegen  unzeitige  Ausländsanleihen  ist  der  Bank  von  England
gar  nicht  möglich,  da  die  Zulassung  zur  Börse  durch  die  Organe  der
Börsebesitzer,  der  Effekten-brolrers  geschieht  und  die  Uebernahme  auswärtiger ­
  Anleihen  durch  die  Kinanzbankiers  erfolgt,  welche  von  der
Bank  völlig  unabhängig  sind,  zum  Teil  sogar  ihren  Derwaltungsrat
bilden  und  auf  ihre  Entschlüsse  einwirken.  Die  Bildung  selbständiger
Goldreserven  zur  Deckung  der  Depositen  ist  nur  durch  freies  Einvernehmen ­
  der  von  der  Notenbank  gleichfalls  unabhängigen  Kreditbanken
möglich.  Die  Schaffung  kleiner  Noten  endlich  stieß  bis  zu  Kriegsbeginn
auf  den  größten  widerstand  der  Eitg,  die  darin  eine  Bedrohung  der  Weltbankierstellung ­
  Londons  erblickte,  da  die  international  herrschende  Zuversicht ­
  dort  stets  Gold  zu  bekommen  erschüttert  würde.  So  sind  die  „bankpolitischen ­
  Hilfsmittel"  —wenn  man  von  Begünstigung  des  Goldimports
und  leichten  Hindernissen  gegen  die  Arbitrageausfuhr  absieht  —  in  England ­
  bisher  nicht  anwendbar  und  die  Diskontpolitik  bleibt  umsomehr
Alleinherrscherin  als  sie  noch  heute  für  London  wegen  der  zahlreichen
internationalen  Handels-  und  Zinanzbeziehungen  und  der  großen  Bedeutung ­
  des  kaufmännischen  Verkehrs  eine  ungemein  wirksame  Maßregel ­
  darstellt.
vergegenwärtigen  wir  uns,  um  den  vollen  Gegensatz  zu  den  englischen ­
  Verhältnissen  vor  Augen  zu  führen,  die  Banksituation  in  Oesterreich-Ungarn: ­
  von  den  staatlichrn  Postsparkassenämtern  war  bis  zu  Kriegsbeginn
  mit  den  meisten  europäischen  Staaten  ein  guter  internationaler
Ueberweisungsverkehr  eingerichtet.  Die  Notenbank  beherrscht  den  Devisenmarkt,- ­
  Verschlechterung  der  Devisenkurse  ist  für  die  Regierung  Anlaß
zur  Abschließung  von  Anleihen  im  Ausland  im  engsten  Einvernehmen
mit  der  Bankleitung,  deren  Gouverneur  von  ihr  ernannt  ist.  Die  Börse
und  damit  auch  die  Zulassung  auswärtiger  werte  steht  unter  dem  be-
        <pb n="125" />
        .

120

II.  Oer  Geldmarkt.

stimmenden  Einfluß  der  Zinanzverwaltung,  die  Kreditbanken  sind
infolge  des  Ronzessionssgstems  von  der  Regierung,  infolge  der  Rediskontierungsgewohnheit ­
  von  der  Notenbank  abhängig.  Gold  ist  in
der  Zirkulation  nur  in  geringen  Quantitäten  vorhanden,  der  Nietallvorrat ­
  der  Notenbank  gegen  innere  Einlösungsbedürfnisse  und  gegen
jene  Anforderungen  im  Auslandsverkehr,  die  nicht  Schuldzahlungen
bezwecken,  durch  den  Zwangskurs  geschützt.  Infolge  dieser  Rette  von
Maßnahmen  tritt  die  Diskontpolitik  in  den  Hintergrund,  zumal  die
Erhöhung  der  Rate  wegen  des  landwirtschaftlichen  und  industriellen
Lharakters  der  Monarchie  ungleich  langsamere  Zusammenziehung  der
Wirtschaft  und  wegen  der  geringeren  Auslandsbeziehungen  nicht  starke
Verschiebung  der  kurzfristigen  Rapitalien  hervorruft.
Die  Beispiele  Englands  und  Oesterreich-Ungarns  versinnbildlichen ­
  am  deutlichsten  die  beiden  Gegensätze  der  Diskontpolitik.  Rußland ­
  und  Italien  nähern  sich  der  österreichischen  Situation,  Deutschland
und  Frankreich  halten  die  Mitte,  in  ihrer  Lage  als  Gläubiger-  und
Exportstaaten  eher  England  als  Oesterreich  ähnlich.  Geschichtliche
Entwicklung,  das  Verhältnis  zwischen  Staat  und  Notenbank,  die  Machtstellung ­
  der  Notenbank  in  der  Volkswirtschaft  sowie  der  Grad  der  Position ­
  des  Staates  in  der  Weltwirtschaft,  von  dem  die  Wirksamkeit  der
Diskontpolitik  abhängt,  sind  für  die  Bankpolitik  der  einzelnen  Reiche
entscheidend  geworden.  Diese  grundlegenden  Unterschiede  werden  in
der  neueren  Literatur  gewöhnlich  übersehen.  —
Zn  England  ist  die  Diskontpolitik  das  Hauptmittel  der  Bankpolitik,
in  Oesterreich  nur  ein  subsidiäres  Mittel-  aber  es  ist  trotz  Zwangskurs,
Devisenpolitik  und  internationalem  Postscheckverkehr  selbst  dort  nicht  entbehrlich. ­
  Der  Zwangskurs  beseitigt  die  Ansprüche  an  die  Notenbank  aus
dem  innern  Verkehr  und  schränkt  Auslandsgeschäfte  ein,  die  zum  Goldentzug ­
  führen  können,  der  internationale  Ueberweisungsv  erkehr  und  der  Vevisenkauf
  wirken  als  Brücke  zwischen  Zeitpunkten  aktiver  und  passiver  Zahlungsbilanz ­
  ;  aber  wenn  die  Summen  sich  nicht  vollständig  ausgleichen  und
die  Zahlungsbilanz  dauernd  passiv  bleibt,  dann  vermögen  nur  Ausländsanleihen ­
  eine  künstliche  Aktivpost  der  Zahlungsbilanz  zu  schaffen,
die  aber  für  die  Folgezeit  durch  den  Zinsen-  und  Eilgungsdienst  eine
weitere  Passivpost  entstehen  läßt.  Da  dauernd  Ausländsanleihen  aus
Währungsgründen  nicht  vorgenommen  werden  können,  so  ist  doch
auch  in  den  durch  alle  bankpolitischen  Mittel  vom  Auslandseinfluß
behüteten  Reichen  die  Anwendung  der  Diskontpolitik  nötig,  weniger
um  kurzftistige  Rapitalien  aus  dem  Ausland  heranzuziehen  (was  doch
auch  nur  Erleichterung  der  zeitlichen  Ausgleichung  zwischen  Momenten
        <pb n="126" />
        29.  Die  Bestimmung  der  Bankrate.

121

günstiger  und  ungünstiger  Zahlungsbilanz  bedeutet)  als  um  durch  bewußten ­
  Druck  auf  die  heimische  Wirtschaft  die  Handelsbilanz,  in  den
wirtschaftlich  weniger  starken  Ländern  den  bedeutendsten  Posten  der
Zahlungsbilanz  zu  verbessern,  eventuell  auch  durch  Hochhaltung  der
Geldmarktrate  die  Napitalmarktrate  hinauszusetzen  und  dadurch  dauernde
ausländische  Anlagen  zu  veranlassen.  Zn  dieser  Funktion  ist  die  Diskontpolitik ­
  unentbehrlich.  Sie  ist  ein  schweres,  aber  unvermeidliches
Uebel.

29.  Die  Bestimmung  der  BanKrate.
Wie  in  der  vorhergehenden  Darstellung  gezeigt  wurde,  geschieht
die  Festsetzung  des  Diskontsatzes  in  der  Gegenwart  nicht  automatisch
auf  Grund  eines  bestimmten  Status  der  Notenbank,-  die  Anhäufung
großer  Goldvorräte  hat  die  Zentralbanken  gegenüber  nicht  zu  starken
Anforderungen  unempfindlich  gemacht,  die  lange  Nette  bankpolitischer
Maßnahmen  schwächt  die  Einflußnahme  der  ausländischen  Leihraten
auf  den  Znlandsverkehr  ab.  Im  letzten  Jahrzehnt  bestanden  zwischen
den  Baten  der  großen  europäischen  Notenbanken  zeitweise  Spannungen
bis  zu  drei  Prozent,  wobei  freilich  zu  beachten  ist,  daß  sich  die  Wechselbewegungen ­
  im  internationalen  Verkehr  nach  dem  Privatsatz  richten,
dessen  Abstand  vom  Banksatz  in  den  verschiedenen  Reichen  und  in  jedem
einzelnen  wieder  zu  den  wechselnden  Jahreszeiten  verschieden  ist,  daß
ferner  die  Rate  der  Bank  von  England  Minimal-,  jene  der  kontinentalen
Notenbanken  Normalsatz  ist  und  endlich  eine  Spannung  der  Sätze  zweier
Plätze  selbst  um  ein  Prozent  im  (Quartal  —  das  ja  allein  für  den  Wechselverkehr ­
  in  Betracht  kommt  —■  nur  %  Prozent,  für  Arbitrageoperationen
in  manchen  Fällen  einen  zu  geringen  Unterschied  bedeutet.  Durch
die  bankpolitischen  Mittel  sind  in  fortschreitender  Entwicklung  die  Notenbankleitungen ­
  in  ihren  Entschlüssen  freier  geworden.
Es  wirft  sich  nun  die  Frage  auf,  nach  welchen  Grundsätzen  die
Notenbanken  in  jenen  Fällen,  in  denen  sie  nach  ihrem  freien  Ermessen
handeln  können,  vorgehen.  Die  Wissenschaft  hat  sich  mit  dieser  Frage
nur  vereinzelt  beschäftigt.  Sie  befaßt  sich  nach  herkömmlichem  Brauch
nur  mit  der  Darstellung  der  Wirkung  der  viskontänderungen,  historisch
begreiflich,  da  die  Lehre  in  England  in  einer  Zeit  entstand,  als  die
Praxis  des  gleichmäßigen  Diskonts  mit  Erfolg  angegriffen  wurde.  Aber
in  der  Gegenwart  mit  dem  Ruf  nach  stabiler  Rate,  in  der  Zeit  der
hohen  zentralen  Goldreserven  und  regulärer  freier  Entschließungsmöglichkeit ­
  der  Lankdirektion  müßte  die  Lehre  der  Diskontveränderung  durch
        <pb n="127" />
        122

II.  Der  Geldmarkt.

eine  solche  der  Oiskontfestsetzung  ergänzt  werden.  Ansätze  hiezu  finden
sich  nur  in  Nlarshalls  Ausführungen  vor  der  englischen  Silberkommission
von  1888  und  in  Wicksells  „Geldzins  und  Güterpreise".
Wicksell  stellt  der  Diskontpolitik  die  Aufgabe  gleichmäßige  Warenpreise ­
  zu  sichern.  Um  dieses  Ziel  zu  erreichen,  muß  der  Bankzins  bei
steigenden  preisen  erhöht,  bei  fallenden  erniedrigt  werden  und  jeweils
auf  dem  so  erreichten  Stand  bleiben,  bis  eine  weitere  Bewegung  der
preise  eine  neue  Veränderung  des  Zinssatzes  verlangt,  von  der  klassischen ­
  Doktrin  unterscheidet  sich  diese  Lehre  grundwesentlich:  dort
bedeutet  die  Diskontfestsetzung  eine  Uonstatierung  auf  Grund  des
Status  der  Notenbank  und  der  Wechselkurse,  Erhöhung  des  Diskonts
geschieht  nur  im  Interesse  der  Liquidität  der  Bank.  Nach  wicksells
Vorschlag  aber  würde  die  Erreichung  eines  wirtschaftspolitischen  Ziels  —
die  Stabilisierung  des  Geldwerts  —  den  Entschließungen  der  Bankleitungen
  zugrunde  zu  legen  sein.  Es  erübrigt  sich  hier  die  Krage  zu
diskutieren,  ob  die  Notenbank  zu  einer  derartigen  teleologischen  Oiskontnormierung
  berechtigt  ist,-  die  praktische  Durchführung  der  Korderung
würde  jedenfalls  auf  große  Schwierigkeiten  stoßen.  Nkan  müßte  zunächst ­
  feststellen,  bei  welcher  Preisänderung  —  jener  von  Effekten
oder  von  waren  —die  Notenbank  einschreiten  sollte,  da  die  Bewegungen
dieser  beiden  Gruppen  durchaus  nicht  in  gleicher  Entwicklungslinie
verlaufen,  und  welche  von  den  bisher  durchaus  mangelhaften  Indexziffern ­
  als  Grundlage  angesehen  werden  sollten,  vor  allem  aber  könnte
eine  derartige  Diskontpolitik  nur  im  gemeinsamen  Einvernehmen
aller  Notenbanken  betrieben  werden.  Venn  ein  Land,  dessen  Zentralbank ­
  auf  Preiserhöhungen  sofort  mit  Hinaufsetzung  der  Bankrate
antwortet,  würde  bald  vom  Ausland  kurzfristiges  Napital  erholten
und  die  Spannung  zwischen  Bank-  und  Privatsatz  würde  so  groß  werden,
daß  der  Notenbank  die  Aufrechthaltung  ihrer  Note  wohl  sehr  erschwert ­
  würde.  —
Dagegen  scheint  mir  die  Korderung  wicksells,  die  Notenbank  solle
ihre  Zinspolitik  nach  dem  natürlichen  Zins  richten  —  dem  Zins,  der
sich  ergeben  würde,  wenn  sich  nicht  Geld  zwischen  die  wirtschaftlichen
Transaktionen  einschieben  würde—theoretisch  sehr  beachtenswert,-  aber
für  die  Praxis  ist  damit  kein  fester  Anhaltspunkt  gegeben.
Es  kann  nicht  Aufgabe  der  Notenbank  sein,  im  Interesse  der  Stabilisierung ­
  des  Geldwerts  die  Nonjunkturbewegungen  durch  Ausübung
dauernden  Drucks  auf  die  Volkswirtschaft  aus  der  Welt  zu  schaffen
suchen.  Sie  muß  vielmehr  im  Interesse  ihrer  Liquidität  Nonjunkturpolitik
  treiben,  das  heißt  auf  Grund  der  Erfahrungen  der  letzten  Perioden
        <pb n="128" />
        29.  Die  Bestimmung  der  Bankrate.

123

den  Maximalbedarf  abschätzen,  der  im  Höhepunkt  der  Konjunktur  und
hier  in  der  ungünstigsten  Jahreszeit  an  sie  herantreten  mag,  und  danach ­
  langsichtig  ihre  Diskontpolitik  einrichten.
Der  Begriff  der  Liquidität  richtet  sich  für  jede  Notenbank  nach  dem
Bankgesetz.  In  neuerer  Zeit  haben  verschiedene  Autoren  die  Ansicht
ausgesprochen,  daß  die  Art  der  gesetzlichen  Beschränkung  der  Notenausgabe ­
  für  die  Diskontpolitik  gleichgiltig  fei;  besonders  hat  Schwarz
diesen  Standpunkt  in  seiner  „Diskontpolitik"  vertreten  mit  der  Begründung, ­
  daß  die  Lanken  auch  bei  Diskonterhöhungen  von  der  gesetzlichen
Höchstgrenze  gewöhnlich  weit  entfernt  sind.  Diese  Argumentation  geht
indes  fehl.  Die  Notenbank  wird  die  Nate  zum  Beispiel  im  März  erhöhen, ­
  wenn  sie  um  diesen  Zeitpunkt  stärker  als  in  den  Vorjahren  in
Anspruch  genommen  wurde  und  daraus  den  Schluß  auf  eine  erheblich
größere  Belastung  in  dem  für  sie  schwersten  Zeitpunkt  —  für  die  Reichsbank ­
  zum  Beispiel  Ende  September  —  ziehen  muß.  Selbstredend  wird
sie  im  März  von  der  gesetzlichen  Notenemissionsgrenze  weit  entfernt
sein,  sie  darf  aber  auch  im  schwersten  Nonjunkturpunkt  zur  ungünstigsten
Jahreszeit  diese  Grenze  —  ohne  schwere  Gefahr  für  die  Ruhe  der  Volkswirtschaft ­
  —  nicht  streifen.  In  der  letzten  Generation  hat  keine  der
europäischen  Notenbanken  sich  in  einer  Situation  befunden,  die  Suspension ­
  des  Bankgesetzes  notwendig  gemacht  hätte.  Es  würde  von  völligem
Mangel  an  Bankpolitik  zeugen,  wenn  die  Rate  in  Friedenszeiten  erst
knapp  vor  Erreichung  der  Emissionsgrenze  erhöht  würde.
Für  die  Bankleitung  ist  aber  die  Frage  entscheidend,  ob  die  Notenbank ­
  bei  Höchstinanspruchnahme  noch  innerhalb  der  gesetzlichen  Grenzen
bleiben  wird;  maßgebend  für  die  Diskontpolitik  sind  somit  die  gesetzlichen ­
  Grenzen  und  die  Art  der  Inanspruchnahme.  Wie  wir  schon  ausgeführt ­
  haben,  erhöht  die  Bank  von  England  regulär  bei  metallischer
Notendeckung  von  über  100%  ihre  Rate;  das  ihr  erlaubte  Nontingent
ungedeckter  Noten  beträgt  knapp  die  Hälfte  des  Metallbestandes,  über
den  sie  durchschnittlich  verfügt,  die  Grenze  des  Notenemijsionsrechts  wäre
daher  erreicht,  wenn  die  Noten  zu  zwei  Dritteln  metallisch  bedeckt  sind.
Die  Bank  von  England  steht  darum  hinsichtlich  der  Notendeckung  unter
mindestens  doppelt  so  strenger  Liquiditätsgrenze  als  die  Reichsbank,  und
das  muß  selbstredend  die  Diskontpolitik  ihrer  Leitung  beobachten.  Die  Inanspruchnahme ­
  aber  ist  außer  von  der  Entwicklung  der  Konjunktur  von  der
Ausdehnung  der  „bankpolitischen  Mittel",  die  die  Diskontpolitik  entbehrlich ­
  machen  sollen,  bestimmt.  Die  Noten  der  Reichsbank  brauchen
äußerstenfalls  nur  zu  einem  Drittel  durch  Metall  und  mit  240  Millionen
Mark  kontingentierte  Reichskassenfcheine  gedeckt  zu  sein,  jene  der  Gester-
        <pb n="129" />
        124

II.  Oer  Geldmarkt.

reichisch-Ungarischen  Lank  müssen  dagegen  mindestens  zu  40%  durch
Metall  —zuzüglich  60  Millionen  Kronen  Devisen  —  gedeckt  sein.  Formell ­
  sind  die  österreichischen  Deckungsbestimmungen  strenger.  Aber
die  Gesterreichisch-Ungarische  Lank  hat  nicht  mit  Goldansprüchen  aus
dem  inneren  Verkehr  zu  rechnen,  während  diese  für  die  Reichsbank
namentlich  an  den  Quartalen  von  großer  Ledeutung  sind.  Aus  der
andern  Seite  bietet  es,  vom  reinen  Oeckungsstandpunkt  betrachtet,
ein  Stärkemoment  der  Reichsbank,  daß  sie  durch  Diskonterhöhung
unter  bestimmten  Voraussetzungen  Gold  aus  dem  innern  Verkehr
an  sich  ziehen  kann,  während  dies  der  Gesterreichisch-Ungarischen  Lank
unmöglich  ist.  Wenn  nicht  der  Standpunkt  der  Liquidität  der  Lank,
sondern  die  Rücksicht  auf  den  gesamten  Goldvorrat  der  Volkswirtschaft
zugrunde  gelegt  würde,  müßten  Rußland,  Oesterreich,  Italien  und  die
neugeschaffenen  amerikanischen  Notenbanken  den  Diskont  bei  weit
höherem  Veckungsverhältnis  hinaufsetzen  als  die  Notenbanken  der
Reiche  mit  Goldzirkulation.
In  welchem  Maß  die  Deckungsvorschriften  und  die  Rücksicht  auf
die  zu  erwartende  Inanspruchnahme  auf  die  Diskontpolitik  einwirkt
und  wie  sehr  infolge  dessen  die  Praxis  der  großen  Zentralbanken  bei
Veränderung  der  Rate  verschieden  ist,  zeigt  die  folgende  Uebersicht:
Mitte  Februar  1914  betrug

die  Notendeckung

Deckung  aller  VerbindDis ­

 ­

  Metall

durch  Gold

lichkeiten  d.  Barvorrat

kont

bei  der  Reichsbank

90.6%

78.8%

63.9%

4  %

Lank  von  England

153.5%

150.7%

47.5  °/o

3  %

Bank  von  Frankreich

72.2%

61.1%

62.3  °/o

3.5%

Gesterr.-Ung.  Lank

71.40/o

58.2%

67.1%

4.5%

Oie  Noten,  zu  deren  Ausgabe  die
Cs  durften  um  diese  Zeit  an  Noten  ausgeben  Bank  berechtigt  war,  betrugen  in
%  der  Verbindlichkeiten

Reichsbank  3593  Nkillionen  Nkark  59.6%
Bank  von  England  52  Nkillionen  Pfund  51.6%
Lank  von  Frankreich  S55  Millionen  Francs  15.7%
Defterr.-Ungar.  Lank  1837  Nkillionen  Nronen  77.3%

Oie  Bank  von  England  hatte  zwar  die  höchste  Deckung  der  Roten,
aber  die  niedrigste  Deckung  aller  Verbindlichkeiten;  dessen  ungeachtet
hatte  sie  den  niedrigsten  Diskont.  Oie  Gesterreichisch-Ungarische  Lank
hatte  bei  günstigeren  Oeckungsverhältnissen  eine  um  1%  höhere  Rate
als  die  Lank  von  Frankreich.
        <pb n="130" />
        Oie  Reichsbank  und  die  Gesterreichisch-Ungarische  Lank  hatten  nach
ihren  Notengesetzen  die  stärkste  Nusdehnungsmöglichkeit,  während  die
Lank  von  Frankreich  von  ihrer  Höchstgrenze  nicht  weit  entfernt  war,-aber
  die  französische  Notenbank  hielt  ihre  Leihrate  niedriger  als  die
deutsche  und  österreichische.
An  Stelle  des  Konstatierungsstandpunkts  sind  bankpolitische  Crwägungen
  getreten:  Oie  Zukunftsbelastung  wird  abgeschätzt.  Aber  noch
immer  sind,  wie  die  angeführten  Beispiele  zeigen,  Gesichtspunkte  der
künftigen  Liquidität  der  Bank  für  die  Bestimmung  der  Bankrate  entscheidend. ­
  Infolge  dessen  können  Notenbanken,  die  durch  Anwendung
aller  bankpolitischen  Mittel  den  Goldbestand  des  Landes  bei  sich  konzentriert ­
  haben,  unter  Umständen  die  gleiche  Rate  erheben  wie  Notenbanken ­
  anderer  Länder,  die  an  Gold—  aber  auch  an  Leihkapital  —  ungleich ­
  reicher  sind.  Oie  Gesterreichisch-Ungarische  Bank  hat  in  den
letzten  Konjunkturen  mit  wenigen  Ausnahmen  die  gleiche  Bankrate
aufgewiesen  wie  die  Reichsbank,  obwohl  bei  ungefähr  gleichem  Notenumlauf ­
  der  gesamte  Goldbestand  der  Monarchie  kaum  40%  des  deutschen
Goldbesitzes  betrug  und  das  Verhältnis  zwischen  Angebot  und  Nachfrage ­
  auf  dem  Geldmarkt  in  Wien  fast  stets  ungünstiger  war  als  in
Berlin.  Oie  Reichsbank/und  die  Gesterreichisch-Ungarische  Lank  hatten
zum  Beispiel  im  Mai  1914  die  gleiche  Rate  von  4%,  obwohl  die  Wiener
Banken  für  Einlagegelder  4%,  die  Berliner  nur  2%  vergüteten.  Dos
Beispiel  zeigt  klar  die  Unzulänglichkeit  einer  Diskontpolitik,  die  nur
von  der  Berechnung  der  künftigen  Ansprüche  an  die  Notenbank  allein
ausgeht  und  den  Geldmarktunterschieden  nicht  Rechnung  trägt.  Oie
im  Verhältnis  zum  Ausland  zu  niedrige  Bankrate  wirkt  auch  auf  den
Privatsatz  ein,  hemmt  das  Einströmen  kurzfristigen  Leihgeldes  aus  dem
Ausland  und  unterläßt  den  Druck  auf  die  Wirtschaft  zur  Verbesserung
der  Handelsbilanz.  Oie  bankpolitischen  Mittel  haben  die  Aufgabe,  die
Notenbank  zu  stärken  und  die  wirtschaft  vor  zu  häufigen  Aenderungen
der  Bankrate  zu  schützen;  werden  sie  aber  als  Vorwand  einer  Diskontpolitik ­
  benützt,  die  an  den  Verhältnissen  des  Geldmarkts  im  vergleich
zum  Ausland  gemessen  mit  zu  niedrigen  Lätzen  arbeitet,  so  kann  dadurch ­
  die  Volkswirtschaft  dauernd  benachteiligt  werden;  bei  inneren
Krisen,  vor  allem  aber  im  Krieg  wird  die  Unzulänglichkeit  des  inneren
Goldbestandes  deutlich  sichtbar.
Diese  Gefahr  liegt  namentlich  in  jenen  Reichen  nahe,  in  denen
die  bankpolitischen  Mittel  weit  ausgebildet  sind.  Oie  Notenbank  kann
prinzipiell  die  ungedeckten  Noten  zum  Kostenpreis  hergeben,  das  ist
zu  jenem  preis,  der  sich  aus  dem  Notendruck  und  der  verwaltungs-
        <pb n="131" />
        126

II.  Oer  Geldmarkt.

regle  ergibt,-  da  die  trösten  mit  der  Ausdehnung  des  Geschäftes  fast
proportional  wachsen,  kann  man  mit  einem  bestimmten  Prozentsatz
rechnen;  darin  würde,  auf  die  Dauer  betrachtet,  die  Untergrenze  des
Diskonts  bei  einer  staatlichen  Notenbank,  die  auf  Gewinn  verzichtet,
liegen.  Die  Notenbanken  der  Gegenwart  aber  sind  mit  wenigen  Ausnahmen ­
  Aktienbanken  und  müssen  für  die  Aktionäre  und  meist  auch  für
den  Staat  Nutzen  erbringen.  Mit  Ausnahme  der  Bank  von  England,
die  infolge  ihrer  fast  zentralistischen  Organisation  mit  relativ  niedriger
Ausgabequote  arbeiten  kann,  wäre  keine  Notenbank  imstande,  einen
zweiprozentigen  Satz  längere  Zeit  durchzuhalten.
Die  Reichsbank  hatte  zum  Beispiel  im  Zähre  1913  22.6  Millionen
Mark  verwaltungskosten,  3.2  Millionen  Mark  Ausgaben  für  Anfertigung
von  Banknoten,  1.049  Millionen  Dotierung  der  Vubiosenreserve,  0.4  Millionen ­
  Verlust  aus  Noten,  zusammen  27.2  Millionen  Mark  Ausgaben.
Line  Durchrechnung  der  Wechsel-  und  Lombardbestände  an  den  einzelnen
Ausweisterminen  ergibt,  daß  sie  1.93  %  an  Zinsen  zur  Ausgabendeckung
hätte  berechnen  müssen,-  wollte  sie  aber  auch  nur  eine  Dividende  von
5  %  erzielen  —  das  Minimum  dessen,  was  sie  bei  einer  Verzinsung  der
Renten  mit  über  4%  verteilen  mußte  —,  so  erhöhten  sich  die  Zinsen
auf  ca.  2%%.
Auch  irrt  isolierten  Staat  mit  Zwangskurs  könnte  somit  die  Bankrate
dauernd  unter  2%  nicht  hinabgehen  und  die  in  der  Theorie  vielfach
erörterte  Krage  über  die  Kolgen  des  Wegfalls  des  Leihzinses  ist  darum
gegenstandslos.  Oberhalb  der  Grenze  des  Rostenpreises  ist  die  Notenbank ­
  in  ihren  Entschließungen  nur  durch  die  Rücksichtnahme  aus
ihre  gesetzliche  Liquiditätspflicht  auch  bei  Höchstinanspruchnahme  eingeschränkt. ­
  Innerhalb  dieser  für  die  einzelnen  Notenbanken  nach  Gesetz
und  Geldverkehrsorganisation  verschiedenen  Grenzen  sind  die  Leitungen ­
  der  Banken  aber  frei,-  Rücksichten  auf  starke  Interessen  einflußreicher ­
  wirtschaftlicher  Unternehmerkreise,  in  finanziell  schwächeren
Reichen  auch  die  Anleihebedürfnisse  des  Staates  drängen  innerhalb
dieser  Schranken  zur  Wahl  eines  niedrigen  Diskonts,-  endlich  mag  mitunter ­
  auch  das  —  offiziell  gewöhnlich  abgeleugnete  —  Dividendeninteresse ­
  in  gleicher  Richtung  wirken,  freilich  nicht  so  allgemein,  als  es
die  Literatur  gewöhnlich  annimmt.  Es  wird  meist  behauptet,  die  Notenbanken ­
  hätten,  wenn  sie  nicht  in  die  Grenzen  der  Metalldeckung  der
Noten  gebannt  wären,  zum  Zweck  einer  möglichst  großen  Notenemission
ein  Interesse  an  niedrigem  Diskont.  Diese  These  aus  den  dreißiger
Jahren  des  vorigen  Jahrhunderts  ist  heute  noch  eominuiüs  opinio  und
scheint  auf  den  ersten  Blick  sehr  einleuchtend  zu  sein.  Niedriger  Banksatz
        <pb n="132" />
        30.  Das  Verhältnis  der  Kreditbanken  zu  den  Notenbanken  usw.  127
ist  aber  Konjunkturanreger  nur  im  Spekulationsgeschäft,  im  Warenhandel ­
  und  in  Industriezweigen  mit  starkem  Betriebskredit.  Nur  in
diesen  Wirtschaftszweigen  erfolgt  bei  Herabsetzung  des  Diskonts  unter
bestimmten  Voraussetzungen  eine  stärkere  Inanspruchnahme.  Dagegen
aber  ergibt  sich  durch  die  Zinsherabsetzung  ein  Einnahmeausfall  bei
jenem  sehr  beträchtlichen  Kreditminimum,  welches  der  Notenbank
auch  in  der  Depression  unter  allen  Umständen  verbleibt.  Wo  die  Bank
mit  dem  Effektenkredit  sich  nur  wenig  beschäftigt  —  wie  dies  zum  Beispiel ­
  bei  der  Neichsbank  der  Fall  ist  —  dort  spricht  nach  den  Erfahrungen
des  letzten  Jahrzehnts  das  Dividendeninteresse  gegen  eine  über  die
Notwendigkeit  starke  Herabsetzung  der  Bankrate.
30.  Vas  Verhältnis  -er  Kreditbanken  zu  -en  Notenbanken,
privat-  und  Banksatz.
Oie  Notenbanken  waren  Ulleinherrscherinnen  aus  dem  Geldmarkt
bis  fast  um  die  Witte  des  vorigen  Jahrhunderts,'  neben  ihnen  betrieben
nur  die  Privatbankiers  die  Geldmarktkreditgeschäfts,  aber  in  ungleich
geringerem  Umfang  als  die  Zentralbank.  Die  Entstehung  von  Aktienbanken ­
  in  England  um  dis  Witte  der  dreißiger  Jahre  des  vorigen  Jahrhunderts ­
  galt  der  Notenbank  als  Durchbrechung  ihres  Monopols-  sie
lehnte  den  Nediskontoerkehr  mit  den  neuen  Kreditbanken  ab  und  veranlaßte ­
  die  Privatbankiers  lange  Zeit  zur  Kernhaltung  der  neuen  Rivalen ­
  vom  Clearinghouse.  Erst  um  die  Witte  des  Jahrhunderts  hatten
sich  die  Depositenbanken  durchgekämpft,-  aber  noch  zu  Bagehots  Zeiten
zu  Anfang  der  siebziger  Jahre  des  vorigen  Jahrhunderts  hatte  die
Bank  von  England  in  der  Litg  die  maßgebende  Stellung.  Seither  haben
jedoch  drei  Depositenbanken  (Lloyd«,  City  and  Midland,  London  and
county)  dem  absoluten  Betrag  des  gewährten  Geldmarktkredits  nach
die  Bank  von  England  überholt.  Die  Ziffern  sind  nicht  genau  festzustellen, ­
  da  die  Bank  von  England  die  Art  der  Kredite  nicht  speziell  ausweist. ­
  Eine  ähnliche  Entwicklung  hat  sich  in  Frankreich  vollzogen,  wo
große  Depositenbanken  —  mit  Ausnahme  des  Ovmptoir  d’Escompte,
das  anfangs  Nembursbank  war  —  erst  in  den  sechziger  Jahren  des
vorigen  Jahrhunderts  entstanden.  Ein  vergleich  zwischen  dem  Wechselbestand ­
  der  vier  größten  Depositenbanken  und  jenem  der  Bank  von
Frankreich  zu  Ende  1881  und  zu  Ende  1912  ergibt  folgendes  Bild.
(Die  Ziffern  für  1881  aus  Sngckers,  Französische  und  deutsche  Diskontpolitik, ­
  1910,  S.  54):
        <pb n="133" />
        128

II.  Der  Geldmarkt.

kvechselportefeuille  in  Millionen  Francs:

Batik  von

Cr6dit

Comptoir

Soci6t£

Credit

Frankreich

Lyonnais

d'Bseompte

generale

industriel

1881  1324

178

111

98

64

1912  1719

1411

947

864

124

Nicht  ebenso  scharf,  aber  doch  in  gleicher  Richtung

vollzog  sich  die

Entwicklung  in

Deutschland.

Es  betrug

das  Wechselportefeuille  (die

Ziffern  für  1880

aus  Sngckers

a.  a.  G.)

in  Millionen

Mark:

Reichsbank

Deutsche

DiskontoDresdner ­



Darmstädter

Bank

gesellschaft

Bank

Bank

1880  376

37

37

4

7

1912  1238

646

232

286

121

Im  Effektenkredit  ist  die  Bank  von  Frankreich  gegenüber  den
Kreditbanken  noch  immer  im  Vorsprung-  es  betrugen  die  Lffektenkredite
  zu  Ende  1912  (in  Millionen  Francs):
bei  der  Bank  Crddit  Comptoir  Societe  Credit
von  Frankreich  Lyonnais  d’Escompte  generale  industriel
717  360  238  377  68
In  Deutschland  dagegen  ist  die  Reichsbank  nicht  berechtigt  auf
Grund  von  Lombarddarlehen  Roten  auszugeben,  sie  kann  hiezu  nur
die  Depositen  und  allenfalls  ihr  Eigenkapital  verwenden.  Diese  Kredite
haben  niemals  eine  sehr  große  Ausdehnung  erlangt  und  bewegen  sich
namentlich  seit  1912  infolge  der  Erhebung  einer  vierzehntägigen  Zuschlags ­
  für  Lombardkredite  zum  chuartalsende  innerhalb  sehr  enger
Grenzen,-  es  betrugen  zu  Ende  1913  die  Effektenkredite  (in  Millionen
Mark):

b.  d.  Reichsbank
(Effekten-  und
Warenlombard)

Deutschen  Bant
(Report  und
Lombard)

Diskontogesellschaft ­


Dresdner  Bank

Darmstädter
Bank

86

233

105

109

110

Effekten-  und
Marenoorschüsse

|  217

134

116

17

Die  Effektendebitoren  sind  sowohl  bei  den  deutschen

wie  bei  den

französischen  Kreditbanken  nicht  mitgerechnet.
Die  Bedeutung  der  Notenbanken  als  direkte  Kreditgeber  auf  dem
Geldmarkt  ist  daher  in  den  drei  führenden  europäischen  Wirtschaftsgebieten ­
  gegenüber  dem  Einfluß  der  Kreditbanken  zurückgegangen.
        <pb n="134" />
        30.  Das  Verhältnis  der  Kreditbanken  zu  den  Notenbanken  usw.  129
Diese  Entwicklung  ist  in  Theorie  und  Praxis  viel  beachtet  worden
und  hat  vielfach  zu  weitgehende  Zolgerungen  veranlaßt.  Besonders
hat  die  zeitweise  sehr  starke  Spannung  zwischen  offiziellem  und  privatüiskont
  und  die  selbständigen  Bewegungen  des  letzteren  vielfach  zur
Ansicht  geführt,  daß  die  Herrschaft  der  Notenbank  auf  dem  Geldmarkt
nur  durch  künstliche  Mittel  aufrecht  erhalten  werden  könne  und  vereinzelt ­
  wurden  gesetzgeberische  Maßnahmen  zur  Hochhaltung  des
Privatsatzes  vorgeschlagen.  Derartige  Schlüsse  gehen  indes  zu  weit.  —
Der  Satz  der  Notenbank  bestimmt  die  Konditionen  für  einen  großen
Teil  der  Aktiv-  und  Passivgeschäfte  der  Kreditbanken.  Der  Zins  im
Kontokorrent  —  sowohl  für  Kredite  wie  für  Guthaben  —  wird
in  allen  Neichen  auf  Grund  der  Bankrate  mit  bestimmtem  Zu-  und
Abschlag  festgesetzt,-  auch  für  die  Vergütung  von  Depositen  ist  die  Bankrate ­
  in  den  führenden  kvirtschaftsreichen  entscheidend.  Selbständig
wird  dagegen  der  börsenmäßige  Privatsatz,  die  Rate  für  Wechseldiskontierung ­
  und  für  Effektenkredite  bestimmt.
von  der  Bildung  dieser  Sätze,  deren  Unter-  und  Gbergrenzen
wir  oben  (S.  48  ff.)  angegeben  haben,  unterscheidet  sich  die  Bestimmung ­
  der  Bankrate  in  drei  grundwesentlichen  Momenten.
1.  Die  Bankrate  ist  ein  Monopolsatz,'  sie  wird  einseitig  diktiert
und  gilt  außer  in  England  und  Rußland  einheitlich  für  alle  Wechsel
ohne  Unterschied  der  Qualität  und  der  höhe  des  Betrages.  Der  private
Kreditbanksatz  für  Wechsel  wird  nach  Konkurrenzgrundsätzen  in  individuellen ­
  Vereinbarungen,  der  Privatsatz  für  Bankakzepte  wird  täglich ­
  börsemäßig  für  jedes  Bankakzept  nach  gesondertem  Satz  festgelegt.
2.  DieNotenbank  beschafft  sich  ihre  Betriebsmittel  durch  Notenausgabe ­
  und  Girodepositen,'  beide  sind  unverzinslich.  Es  besteht  für
sie  daher,  vom  Aktienkapital  abgesehen,  kein  verwendungszwang,  sie
kann  das  Risiko  laufen  durch  hochhalten  der  Rate  eventuell  einen
Teil  ihres  Geschäfts  zu  verlieren.  Die  Kreditbanken  aber  müssen  —
wenn  wir  den  Sonderfall  der  Kontokorrentguthaben  in  der  Tilg  -
außer  Betracht  lassen  —  die  ihnen  anvertrauten  Einlagen  verzinsen.
Da  Zurückweisung  von  Einlagen  oder  Verweigerung  der  Verzinsung
selbst  in  Zeiten  der  Geldflüssigkeit  für  die  Kreditbanken  —  die  ja  doch
ihre  Zilialorganisation  zur  Annahme  von  Einlagen  aufgebaut  haben
—  unmöglich  ist,  so  müssen  die  Kreditbanken  danach  trachten  den
größten  Teil  der  Gesamtsumme  der  fremden  Gelder  der  Verwendung
zuzuführen.
Zn  Depressionszeiten,  in  denen  der  Zustrom  fremder  Gelder  das  Kreditbedürfnis ­
  übersteigt,  sind  die  Kreditbanken  bemüht,  einen  Teil  der  Depo-Somary,
  Bankxolitik.  o
        <pb n="135" />
        130

II.  Oer  Geldmarkt.

fiten  in  Anlagewerte  umzuwandeln,  indem  sie  Emissionen  von  Wertpapieren ­
  vornehmen  und  sie  bei  ihren  Runden  unterbringen.  Im  Interesse
des  Emissionsgeschäftes  ist  billiger  Lffektenkredit  und  niedriger  Privatsatz
erforderlich,  welch  letzterer  sich  auch  als  Kolge  der  Verwendungspflicht
ergibt.  Darin  liegt  die  Lösung  des  Problems,  daß  die  Kreditbanken
in  vepressionszeiten  sich  mit  besonders  niedrigem  Privatsatz  begnügen,
während  man  doch  aus  der  Verzinsungspflicht  für  die  fremden  Gelder,
dem  hohen  Eigenkapital  und  dem  Kehlen  einer  Hemmung  des  privaten
Gewinninteresses  durch  staatlichen  Einfluß  auf  das  Gegenteil  zu  schließen
geneigt  wäre.  Wie  wir  früher  ausführten,  ist  die  Ansicht  weit  verbreitet,
daß  die  Notenbanken  im  Interesse  der  starken  Notenemission  niedrigen
Zins  begünstigen,  und  sie  hat  in  der  Gesetzgebung  mehrfach  Niederschlag ­
  gefunden.  Käst  ebenso  einstimmig  glaubt  aber  die  Literatur  ein
Interesse  der  Kreditbanken  an  hohem  Zins  feststellen  zu  können,  und
eifrige  Verteidiger  der  Kreditbankpolitik  wissen  darauf  nur  zu  erwidern,
daß  diese  Tendenz  nicht  in  allen  Källen  zum  Durchbruch  kommt.  Die
Krage  ist  aber  bisher  nicht  aufgerollt  worden,  wie  denn,  wenn  diese
beiden  Keststellungen  zutreffen,  der  Kampf  der  Notenbanken  gegen  die
zeitweise  zu  niedrigen  Geldmarktsätze  der  Kreditbanken  zu  erklären  sei.
3.  Entscheidend  für  die  Liquidität  der  Notenbank  ist  das  Verhältnis ­
  zwischen  Nketallbestand  und  Notenumlauf,-  der  Nketallbestand
  hängt  von  der  Zahlungsbilanz  und  der  Umlaufsmittelorganisation
ab  undist  nicht  beliebig  und  vor  allem  nicht  rasch  vermehrbar.  OieNotenbank
  muß  daher  sich  eine  Goldreserve  zu  schaffen  trachten,  die  groß  genug
ist,  um  nach  Bestreitung  der  Goldzirkulations-  und  Goldzahlungsansprüche ­
  für  den  ausländischen  Bedarf  am  Höhepunkt  einer  konjunktur
  und  zur  angespanntesten  Jahreszeit  eine  genügende  Grundlage
für  den  um  diese  Zeit  sehr  erweiterten  Notenumlauf  zu  bieten.  Eine
Zurückdämmung  der  Notenzirkulation  ist  aber  fast  unmöglich.  Die
Neichsbank  oder  die  Desterreichisch-Ungarische  Bank  betreiben  zum
Beispiel  in  weitaus  vorherrschender  Weise  den  Wechselkredit,-  mit
dem  Fortschreiten  der  Konjunktur  ist  es  ihnen  nicht  möglich  ganze
Gruppen  von  Konten  abzustoßen,  um  die  Inanspruchnahme  zu  verringern, ­
  da  der  Bedarf  an  Betriebskredit  zunimmt.  Nur  zum  geringeren
Teil  Lenkerin  der  Bewegungen  von  Nketallbestand  und  Notenumlauf
muß  die  Notenbank  eine  langsichtige  Diskontpolitik  treiben,  die  die
Rücksicht  auf  die  Höchstanspannung  nicht  aus  dem  Auge  läßt.
Kür  die  Bewegungsfähigkeit  der  Kreditbanken  dagegen  ist  oas
Verhältnis  zwischen  Zufluß  von  Depositen  und  Kreditoren  und  Unterbringung ­
  von  Akzepten  zur  Kreditinanspruchnahme  entscheidend.
        <pb n="136" />
        30.  Das  Verhältnis  der  Kreditbanken  zu  den  Notenbanken  usw.  131
Sie  haben  sich  um  die  Zahlungsbilanz  und  um  den  Goldbestand  der
Volkswirtschaft  primär  nicht  zu  kümmern.  Die  Deckung  des  Bedarfs
an  Metallgeld  und  Noten  fällt  der  Notenbank  zu,  die  Schwankungen  des
Ueberweisungsverkehrs  sind  ungleich  geringer  als  jene  des  Zirkulationsgeldes ­
  ;  für  dis  starken  Zahltage,  die  Monatsenden,  brauchen  sie,  solange
sie  sich  innerhalb  der  von  der  Notenbank  intern  gesetzten  Grenzen  halten,
prinzipiell  nur  über  Ansprüche  an  die  Notenbank  (durch  Giroguthaben
oder  'Wechseldiskontierungen)  zu  verfügen.  Im  Passivgeschäft  erweist
sich  die  Erhöhung  ihres  Zinses  viel  wirksamer  als  die  der  Notenbank:
denn  sie  haben  ja  nicht  Gold,  sondern  Einlagen  heranzuziehen.  Die
Erhöhung  der  Vergütung  für  Einlagen  bewirkt  aber  ein  teilweises
Abströmen  von  den  Sparkassen,  eine  Zuführung  neu  gebildeter  sonst
zu  Renten  angelegter  Kapitalien  zum  Geldmarkt.  Zm  Aktivgeschäft
aber  vermögen  sie  durch  die  Vielseitigkeit  ihrer  Betätigung  die  Mittel
für  die  mit  fortschreitender  Konjunktur  wachsenden  Kreditansprüche
durch  Aenderung  der  Anlagen  zu  gewinnen,  ver  in  der  Depressionszeit
  stark  gepflegte  Effektepkredit  wird  zu  Gunsten  des  Bstriebskredits
verkürzt,'  bei  der  Darstellung  des  Effektenkredits  wurden  die  Momente
dargelegt,  welche  den  Banken  dieses  Vorgehen  ermöglichen.  Oie
stärkere  Anziehungskraft  der  Zinserhöhung  und  die  Zähigkeit  der  Abstoßung ­
  eines  Teils  der  Anlagen  geben  den  Kreditbanken  eine  wesentlich ­
  höhere  Elastizität  als  den  kontinentalen  Noteninstituten;  sie  können
infolge  dessen  ihre  Zinssätze  für  Einlagen  wie  für  abstoßbare  Kredite
nach  dem  augenblicklichen  Verhältnis  von  Nachfrage  und  Angebot
richten.  Allerdings  nur  für  abstoßbare  Kredite,  das  Privatakzept,  das
Ultimo-  und  Reportgeld,  nicht  für  dauernde  Kredite,  vornehmlich
ständige  Betriebskredite;  der  Satz  des  Kontokorrent  richtet  sich  nach  der
Bankrate.
Ze  mehr  bei  der  Diskontfestsetzung  der  Notenbank  bankpolitische
Gesichtspunkte  an  Stelle  der  Konstatierungslehre  treten,  je  stabileren
Lharakter  die  Bankrate  erhält,  um  so  stärker  wird  die  Differenz  gegenüber ­
  den  Sätzen  für  fluktuierende  Kredite.  Die  im  letzten  Jahrzehnt
mit  so  viel  Nachdruck  hervorgehobene  zeitweise  Spannung  zwischen  offizieller ­
  und  privatrate  ist  nicht  nur  auf  das  Vordringen  der  Kreditbanken, ­
  sondern  auch  auf  den  Wandel  der  Notenbankpolitik  zurückzuführen. ­
  Sie  kommt  besonders  scharf  im  Zwischenraum  zwischen
den  einzelnen  Zahlungsterminen  zum  Ausdruck.  Mährend  die  Rate
der  Reichsbank  im  Jahre  1913  vom  Jahresbeginn  bis  27.  Oktober  6%
betrug,  schwankte  der  Privatsatz  im  gleichen  Zeitraum  zwischen  4/ 2 %
und  6%.

9
        <pb n="137" />
        132

II.  Der  Geldmarkt.

Die  selbständige  Zinsbildung  des  prioatsatzes  und  Effektenkredits
hat  für  die  Notenbankpolitik  drei  bedeutsame  Nonsequenzen.  Tiefer
Report-  und  Ultimogeld-,  teilweise  auch  tiefer  Privatsatz  vermögen
die  Absicht  der  Notenbank,  durch  hohe  Rate  im  Interesse  der  Handelsbilanz ­
  preisdrückend  zu  wirken,  zu  durchkreuzen,  wenn  der  privatsatz
unter  jenem  des  Auslands  bleibt,  dann  vermag  auch  eine  gegenüber
dem  Ausland  höhere  Bankrate  nicht  auf  die  Wechselkurse  einzuwirken,
für  die  mit  Rücksicht  auf  die  Qualität  der  Akzeptanten  der  Privatsatz
ausschließlich  zur  Anwendung  kommt.  Bei  starker  Spannung  zwischen
Bank-  und  privatrate  werden  endlich  eine  Reihe  von  Letriebskrediten
in  §orm  des  Akzeptkredits  —  durch  Ziehung  der  Industriefirmen  auf  die
Banken  —  aufgenommen,  die  dann  bei  Verringerung  der  Differenz
in  Diskontkredite  umgewandelt  werden,'  in  jenen  Reichen,  in  welchen
die  Notenbank  rediskontiert,  werden  in  Depressionsjahren  undinZahreszeiten
  der  Geldflüssigkeit  namhafte  Nreditmengen  in  Form  von  Akzeptkredit
  gegeben,  die  dann  bei  Zoctschreiten  der  Nonjunktur  und  an  den
schwereren  Iahresterminen  der  Notenbank  zur  Last  fallen.  Die  Zentralbank ­
  läuft  dadurch  in  geldflüssigen  Zeiten  Gefahr,  die  Fühlung  mit  dem
Geldmarkt  zu  verlieren  und  bekommt  in  Tagen  der  Anspannung  viel  Wechselmaterial ­
  von  Zirmen  herein,  mit  denen  sie  nicht  regelmäßig,  sondern
nur  bei  Zusammenschnürung  des  Marktes  arbeitet  und  deren  finanzielle
Verhältnisse  sie  darum  nicht  mit  voller  Sicherheit  beurteilen  kann.
Ihr  Goldvorrat,  ihre  Organisation  ist  auf  den  Maximalbedarf  eingerichtet, ­
  bei  der  zunehmenden  Bedeutung  der  Nreditbanken  aber  vergrößert ­
  sich  die  Spannung  der  Ausnützung  der  Notenbank  immer  mehr.
Mährend  noch  in  den  fünfziger  und  sechziger  Iahren  des  vorigen  Zahrhunderts
  die  Bank  von  England  und  die  Bank  von  Frankreich  in  Nrisenzeiten
  langsichtige  Wechsel  zurückwiesen,  wehren  sich  gegenwärtig  die
Zentralbanken  gegen  die  Verwendung  als  bloße  Einziehungsstellen,
die  ihnen  die  Nreditbanken  in  Zeiten  billigen  Geldes  zudenken  und
bemühen  sich  eifrig  um  möglichst  lange  Sichten.  Die  Notenbanken  der
wirtschaftlich  führenden  Staaten  des  Nontinents  gleichen  immer  mehr
Gebirgseisenbahnen,  deren  Anlagen  hohem  Verkehr  zweier  Sommermonate ­
  angepaßt  sein  müssen,  während  in  der  übrigen  Zahreszeit
die  Bahnsteige  menschenleer  sind  und  der  fünfte  Teil  des  Betriebsmaterials ­
  für  die  Bewältigung  des  Verkehrs  voll  ausreichen  würde.
Bei  weiterem  Wachsen  der  Spannung  der  Inanspruchnahme  ist  für
manches  Institut  —  vornehmlich  die  Reichsbank  —  die  Zeit  nicht  mehr
ferne,  in  der  bei  flüssigen  Geldverhältnissen  die  Zahlung  auch  nur  einer
bescheidenen  Dividende  auf  die  Anteile  gefährdet  ist.
        <pb n="138" />
        30.  Das  Verhältnis  der  Kreditbanken  zu  den  Notenbanken  usw.  133
Die  Notenbanken  sahen  sich  angesichts  dieser  Entwicklung  einer
doppelten  Aufgabe  gegenüber:  Sie  mußten  im  Interesse  der  Wirksamkeit ­
  ihrer  Rate  die  Spannung  zwischen  dem  Rank-  und  Privatsatz
zu  verringern  trachten,  wenn  ihre  Politik  durch  die  Größe  der  Differenz
bedroht  war,  und  sie  mußten,  um  nicht  in  Abhängigkeit  von  den  Nreditbanken
  zu  geraten,  ein  starkes  direktes  Nreditgeschäft  an  sich  zu  ziehen
versuchen.
In  der  ersteren  Richtung  haben  die  Bank  von  England  und  die
Reichsbank  eine  eigenartige  Praxis  ausgebildet:  sie  nehmen  dem  Rlarkte
Wittel  fort.  Die  Bank  von  England  verkauft  zu  diesem  Zweck  exebequer
bons  und  Konfols;  die  Reichsbank  diskontiert  Schatzwechsel  der  Reichsfinanzverwaltung,
  freilich  nur  dann,  wenn  sie  solche  Wechsel  besitzt  —
das  heißt,  wenn  das  Reich  genötigt  ist  kurzflistig  zu  borgen;  da  seit
der  Reichsfinanzreform  die  Schatzwechselbegebung  sehr  eingeschränkt
wurde  und  sie  zudem  großenteils  in  die  letzten  Iahresmonate  fällt,  während ­
  die  Spannung  zwischen  Bank-  und  Privatsatz  gerade  in  der  ersten
Iahreshälfte  am  stärksten  zu  sein  pflegt,  wurde  neuerdings  von  plenge
für  solche  Termine  die  Rediskontierung  von  wechseln  aus  dem  Portefeuille ­
  der  Reichsbank  in  Dorschlag  gebracht.  Don  Reichsbankseite
wurde  darauf  mit  Einwänden  wegen  der  Struktur  der  Wechsel  und
wegen  der  Aufdeckung  der  Geschäftsbeziehungen  erwidert;  beide  Einwände ­
  sind  nicht  durchschlagend.  Der  Derkauf  des  Akzepts  der  Reichsbank ­
  auf  dem  warkt  —  denn  die  Nommerzwechsel  würden  doch  erst
durch  das  Giro  der  Reichsbank  Privatsatzmaterial  —  wäre  allerdings
ein  bei  Notenbanken  ungewohnter  Dorgang  und  darum  ein  Experiment, ­
  das  zur  Dermeidung  internationaler  Nritik  besser  so  lange  unterbleibt, ­
  als  es  einfachere  Wittel  zur  Erreichung  desselben  Ziels  gibt.
Auch  die  andern  gleich  der  Rediskontierung  in  der  französischen
Enquete  der  sechziger  Jahre  des  vorigen  Jahrhunderts  ausführlich
behandelten  Dorschläge  sind  künstlich  und  praktisch  kaum  anwendbar.
Die  Ausgabe  kurzfristiger  verzinslicher  Schatzscheine  der  Notenbank  —
etwa  nach  Art  der  schweizerischen  Nreditbanken  —  wäre  am  ehesten
geeignet  den  zeitlichen  Zwischenraum  zwischen  Zeiten  der  Geldflüssigkeit ­
  und  Geldknappheit  zu  überbrücken:  durch  hohes  Nominale  würde
das  Bedenken  beseitigt  werden,  daß  sie  Nonkurrenten  der  Noten  werden
könnten.  Solche  Schatzscheine  würden  sich  von  Schatzscheinen  der  öffentlich-rechtlichen ­
  Nörperschaften  durch  den  Zeitpunkt  der  Ausgabe  unterscheiden: ­
  die  Schatzscheine  der  Staaten  und  Städte  werden  gewöhnlich
bei  ungünstigem  Napitalmarkt  —  und  gleichzeitig  teurem  Geldmarkt  —
ausgegeben  und  in  einer  Zeit  des  günstigen  Napitalmarkts  —  gewöhnlich
        <pb n="139" />
        134

II.  Oer  Geldmarkt.

auch  leichten  Geldmarkts  —  eingelöst.  Die  Schatzscheine  der  Notenbank ­
  aber  würden  in  einer  Zeit  flüssigen  Geldstandes  ausgegeben  und
in  einer  solchen  teureren  Geldstandes  eingelöst.  Darin  würde  allerdings ­
  das  Künstliche  des  Vorgangs  liegen  —  die  Notenbank  würde
Schatzscheine  zu  einer  Zeit  ausgeben,  in  welcher  sie  sehr  hohe  Deckungsverhältnisse ­
  hat  —;  der  Vorteil  würde  aber  in  der  Möglichkeit  der  Abstufung ­
  der  Schatzscheine  nach  Monaten  und  Zähren  liegen,-  besonders
würden  zwei-  bis  dreijährige  Schatzscheine  zur  Zeit  der  stärksten  Geldflüssigkeit ­
  ausgegeben,  im  Sinn  einer  Verminderung  der  Konjunkturspannung
  des  offenen  Marktes  wirken,  da  sie  im  Zeitpunkt  der  Emission
dem  Markt  Mittel  entziehen,  im  Zeitpunkt  des  Verfalls  ihm  solche
zuführen  würden.
Ein  anderer  Vorschlag  aus  der  französischen  Enquste,  der  auch
in  der  deutschen  Sankenquete  viel  erörtert  wurde,  wollte  der  Notenbank ­
  die  Annahme  verzinslicher  Kontokorrentguthüben  empfehlen;
dadurch  würde  ein  Teil  der  Einlagen  von  den  Kreditbanken  ab-  und
den  Notenbanken  zugeführt.  Allein  dadurch  würden  die  Notenbanken,
die  sonst  in  Noten  und  Girodepositen  unverzinsliche  Mittel  erhalten,
unter  einen  verwendungszwang  gestellt,  der  ihrer  Diskontpolitik
schwer  abträglich  wäre.  Man  hat  diese  Maßnahme  vielfach  zur  Stärkung ­
  der  Notenbank  bei  starker  Inanspruchnahme  empfohlen,  sie  würde
aber  in  Zeiten  der  Geldflüssigkeit  eine  Verlegenheit  für  die  Zentralbank
werden.
Während  die  Bank  von  England  und  die  Neichsbank  ihre  Politik
durch  jene  des  Marktes  wiederholt  durchkreuzt  sahen,  hat  die  Bank
von  Frankreich,  soweit  der  Privatsatz  in  Betracht  kommt,  mit  ähnlichen ­
  Schwierigkeiten  schon  seit  Jahrzehnten  nicht  mehr  zu  rechnen.
Die  Zahl  der  Geldgeber  auf  dem  offenen  Markt  ist  in  Paris  nicht  groß
und  unter  den  stärksten  von  ihnen  bestehen  Abmachungen  über  die
Privatratenfestsetzung.  Als  Geldnehmer  kommen  in  Paris  mehr  Auslandsbanken ­
  als  inländische  Institute  in  Betracht.  Die  pariser  Lanken
vermögen  auch  bei  reichlicher  Geldflüssigkeit  relativ  hohen  Privatsatz
aufrecht  zu  halten,  weil  ihnen  Filialen  und  Beziehungen  im  Ausland
(Credit  Lyonnais,  banque  de  Paris,  Rothschild)  durch  die  Möglichkeit ­
  direkter  Kreditgewährung  an  fremde  Märkte  ein  Ventil  gegen
Kapitalüberfluß  bieten.  Auch  die  Konditionen  für  Gewährung  von
Effektenkredit  sind,  allerdings  erst  seit  kurzer  Zeit,  kartellmätzig  geregelt.
In  England  war  ein  ähnliches  Vorgehen  bisher  nicht  möglich,  da  es
in  der  dity  zu  viele  und  zu  verschiedenartige  Geldgeber  gibt,  Angebot
und  Nachfrage  täglich  rasch  wechseln  und  die  englischen  Depositenbanken
        <pb n="140" />
        31.  Die  Wirksamkeit  der  Notenbanken  in  Krisen-  und  Nriegrzeiten.  136
bisher  nur  in  geringem  Matz  direkt  im  Ausland  arbeiteten.  In  Deutschland ­
  ist  in  jüngster  Zeit  ein  Bankenkartell  zustande  gekommen,  das
auch  den  Effektenkredit  in  den  Irreis  derlronditionsvereinbarungen  einbezogen ­
  hat.  Auf  einen  Teil  der  Geldgeber,  Seehandlung  und  Zentralgenossenschaftskasse, ­
  kann  die  Reichsbank  direkten  Linflutz  ausüben,  auf
die  Kreditbanken  indirekten,  da  zum  September-  und  Dezemberschlutz
fast  alle  aus  sie  angewiesen  sind.  Bei  geschickter  Notenbank!eitung  kann
es  gelingen,  die  besprochenen  künstlichen  Mittel  entbehrlich  zu  machen.
Ist  auch  die  Notenbank  nicht  dauernd  Herrin  des  Marktes,  so  ist  sie
es  —  auch  in  England  —  doch  zeitweise,  zu  bestimmten  Zahreszeiten
und  bei  stark  vorgeschrittener  Ronjunktur.  Man  kann  die  (Qualität
der  Leitung  einer  Notenbank  nach  der  Art  der  Ausnützung  solcher
Zeiten  beurteilen.
3J.  Die  Wirksamkeit  -er  Notenbanken  in  ttrisen-  und  Nriegszeiten.
Oie  Position  der  Notenbank  ist  in  ruhigen  Tagen  nicht  mehr  so
überragend  grotz  wie  vor  einem  Menschenalter  —  bei  starken  Erschütterungen ­
  der  Wirtschaft  ist  sie  aber  in  unserer  Zeit  stärker  als  je  zuvor.
Oie  Liquidität  der  übrigen  Kreditinstitute  stützt  sich  auf  die  Notenbank:
der  Rediskont  und  Lombard  bei  ihr  vermag  die  Mittel  zur  Auszahlung
der  Einlagen  zu  geben,  wenn  starke  Thesaurierungen  vorgenommen
werden.  Niemals  kann  Eigenliquidität  der  Kreditbanken  in  Zeiten
starker  Panik  ausreichen.  Selbst  wenn  die  Einlagen  zu  100%  durch
Wechsel  und  Lffektenkredite  gedeckt  sind,  wäre  eine  Zlüssigmachung
derselben  in  der  gleichen  Zeit  wie  die  Baraufschatzung  der  Einlagen  erfolgt, ­
  bei  starker  innerer  Beunruhigung  nur  durch  schwersten  Druck  auf
den  Effektenmarkt  und  gewaltsame  Einschnürung  der  wirtschaftlichen  Produktion ­
  möglich.  Wie  schon  an  anderer  Stelle  ausgeführt  wurde,  ist  der
einzelne  Wechsel  als  liquide  Bankanlage  anzusehen,  nicht  aber  das  Wechselportefeuille ­
  der  Banken  in  seiner  Gesamtheit.  Oie  Geltendmachung
der  Liquiditätserfordernisse  durch  Verkürzung  der  Wechseldiskontierung
in  einer  Zeit  starken  Bedarfs  nach  Betriebskredit  wirkt  weit  einschneidender ­
  als  eine  Klotze  Diskonterhöhung.  Wie  wir  sahen,  wurde  in
den  letzten  Jahrzehnten  eine  ganze  Rette  von  Matznahmen  ausgebildet,
um  die  Diskonterhöhung  der  Notenbank  nur  als  ultima  ratio  eintreten
zu  lassen,  von  der  unter  bestimmten  Voraussetzungen  eine  Zusammenpressung ­
  der  Produktion  befürchtet  wurde.  Bei  konsequentem  Vorgehen
mutzte  man  auch  nach  einer  andern  §orm  der  Liquidität  der  Rreditbanken
  sinnen  als  nach  der  Abstotzung  der  Wechsel.  Längst  schon  haben
        <pb n="141" />
        136

II.  Der  Geldmarkt.

die  kontinentalen  Notenbanken  auf  die  noch  in  dem  sechsten  Jahrzehnt
des  vorigen  Jahrhunderts  übliche  Praxis  der  Diskontverkürzung  in
Rrisenzeiten  verzichtet  aus  der  Erkenntnis  heraus,  daß  derartiges  vorgehen ­
  die  Panik  verschärft.  In  der  Gegenwart  wird  von  ihnen  die
entgegengesetzte  Politik  gefordert,  die  Erweiterung  der  Rreditgewährung.
  Venn  wenn  die  Rreditbanken  ihre  Netallreserve  erschöpft  und
mit  der  Ründigung  der  Effektenkredite  den  Punkt  erreicht  haben,  von
dem  aus  eine  weitere  Abstoßung  den  Zusammenbruch  des  Effektenmarktes ­
  herbeiführen  müßte,  bleibt  nur  die  Inanspruchnahme  der
Notenbank  als  letzte  Naßnahme  übrig,  wenn  eine  einschneidende  Rreditverminderung
  vermieden  werden  soll.  Ls  werfen  sich  hier  die  Fragen
auf,  ob  die  Notenbanken  nach  ihrer  Organisation  zur  Hilfeleistung
geeignet  sind  und  ob  sie  über  die  dazu  erforderliche  Nraft  verfügen.
Für  die  Beantwortung  der  ersten  Frage  ist  die  Art  des  Geschäftsbetriebs ­
  der  Notenbank  entscheidend:  die  Bank  kann  auch  in  Panikzeiten ­
  nur  Nredit  in  jener  Art  gewähren,  wie  sie  dies  in  ruhigen  Tagen
zu  tun  pflegt.  Sie  kann  mit  um  so  größerer  Sicherheit  die  Gewährung
von  Wechsel-  und  Effektenkredit  ausdehnen,  je  größer  ihre  Firmenkenntnis, ­
  je  sicherer  die  Beurteilung  der  Effektenbewegungen  ist.  Je
mehr  daher  die  Notenbank  in  normalen  Zeiten  im  Narkt  steht,  um
so  leichter  wird  es  ihr  sein,  ohne  eigene  Gefahr  bei  Paniken  einzugreifen. ­
  Oie  kontinentalen  Institute  pflegen  darum  in  ihren  zahlreichen
Filialen  ein  ausgebreitetes  Nreditgeschäft  und  suchen  durch  umfangreiche
Diskontierung  kleiner  Wechsel  (Frankreich),  Stützung  der  Privatbankiers
und  Genossenschaften  ihre  Unabhängigkeit  von  den  großen  Aktienkreditbanken ­
  zu  sichern.  Die  Reichsbank  ist  einen  Schritt  weiter  gegangen: ­
  sie  beschränkt  sich  nicht  auf  die  Rediskontierung,  sondern  diskontiert ­
  direkt  im  Wettbewerb  mit  den  andern  Banken.  Dadurch  wird
freilich  gründliche  Narktkenntnis  gesichert  —  aber  die  Notenbank  steht
dann  nicht  über  der  Wirtschaft,  sondern  in  der  Wirtschaft.  Bei  rascher
Entwicklung  der  Nonjunktur  wächst  die  Inanspruchnahme  aus  dem
Eigengeschüft  stark  an,  so  daß  die  Zentralbank  in  ihrer  Bewegungsfreiheit ­
  andern  Rreditbanken  gegenüber  leicht  behindert  werden  kann.
Oie  Bank  von  England  geht  einen  andern  weg:  sie  hat  wenig
Filialen  und  pflegt  in  geringem  Naß  direkten  Rundenverkehr.  Ihre
Hauptbeziehung  sind  die  brokers,  und  die  Verbindung  mit  ihnen  erfolgt
nur  wegen  der  sich  dadurch  bietenden  Nöglichkeit  rascher  Zurückziehung
der  Rredite.  Oer  broker  ist  darauf  vorbereitet  im  Notfall  seine  Verpflichtungen ­
  in  kurzer  Frist  glattzustellen  und  sein  Dazwischentreten
läßt  ein  eigentliches  Rundenverhältnis  zwischen  der  Bank  und  den
        <pb n="142" />
        31.  Oie  Wirksamkeit  der  Notenbanken  in  Krisen-  und  Kriegszeiten.  137
Krebitbeöürftigen  nicht  entstehen.  Es  fehlt  in  London  das  moralische
Moment,  das  den  kontinentalen  Noteninstituten  verwehrt  langjährigen
Runden  im  Augenblick  der  Not  die  Türe  zuzuschließen  und  das  ermöglicht ­
  der  Bank  von  England  in  Nrisenzeiten  eine  der  festländischen
völlig  entgegengesetzte  Praxis.  Während  die  Reichsbank,  die  Bank
von  Frankreich,  die  Gesterreichisch-Ungarische  Bank  in  solchen  Tagen
dem  erweiterten  Nreditbedürfnis  der  Industrie  nachzukommen  sich
bemühen,  ihre  Nredite  ausdehnen,  schränkt  die  Bank  von  England  ihre
Kreditgewährung  ein,  verwirklicht  die  Liquidität,  um  sich  für  die  Goldansprüche ­
  stark  zu  halten.  Man  hat  der  Bank  von  England  in  den  beiden
letzten  Jahrzehnten  vielfach  zum  Vorwurf  gemacht,  daß  sie  außerhalb
des  Wirtschaftslebens  des  Reiches  stehe,  vie  Tatsache  stimmt,  aber
die  Nritik  ist  unbegründet.  Bei  den  großen  Anforderungen  aus  dem
internationalen  Verkehr  und  aus  der  inneren  Goldzirkulation,  die  sich
in  Nrisenzeiten  gegen  die  Bank  von  England  richten,  ist  die  Rückziehungsmöglichkeit ­
  der  Nredite  für  das  Zentralinstitut  eine  Notwendigkeit  —
und  das  ist  nur  dann  durchführbar,  wenn  die  Bank  auch  in  ruhigen
Tagen  nicht  direkt  im  Geldmarkt  arbeitet.
Wirksame  Intervention  der  Notenbank  wird  durch  Gewöhnung
der  Bevölkerung  an  Notenzirkulation  erleichtert.  Erfolgt  die  Thesaurierung, ­
  die  zur  Abhebung  der  Bankguthaben  führt,  in  Noten,
so  kann  die  Zentralbank  ohne  Schwächung  ihres  Status  die  bisher ­
  von  den  andern  Banken  gewährten  Nredite  übernehmen,'  die
erhöhte  Notenausgabe  bewirkt  nicht  eine  Inflation,  da  die  Noten  lediglich ­
  an  Stelle  der  Depositen  treten.  Ist  die  Bevölkerung  an  Metall
überhaupt  nicht  gewöhnt,  dann  vermag  die  Zentralbank  auch  bei  geringem ­
  Goldvorrat  hilfreich  einzugreifen,  da  sie  nur  ihr  Schuldversprechen ­
  an  die  Stelle  des  Schuldversprechens  der  andern  Institute  zu
setzen  hat.  Solange  der  innere  Verkehr  der  Notenbank  vertrauen
entgegenbringt,  ist  die  Ausgabe  von  Noten  auch  bei  niedrigem  Metallbestand
  möglich,-  Länder  mit  ausschließlicher  Notenzirkulation  werden
die  Einführung  des  Zwangskurses  nur  mit  Rücksicht  auf  das  Ausland
benötigen,  mit  dieser  Maßnahme  in  Panikzeiten  länger  zurückhalten
können  als  Reiche  mit  starkem  Goldumlauf.
Zm  innern  Verkehr  ist  die  Ausdehnungsfähigkeit  des  Notenumlaufs
unbeschränkt,'  in  Nrisenzeiten  hat  die  englische,  in  Nriegszeiten  die
französische  Bevölkerung  die  Noten  ihrer  Zentralbank  auch  dann  angenommen, ­
  wenn  deren  Emissionsbetrag  den  Metallbestand  um  das
Zehnfache  überstieg.  Schon  vor  nahezu  einem  Jahrhundert  wurden
die  schwersten  englischen  Nrisen  nicht  durch  Mangel  an  vertrauen  in
        <pb n="143" />
        138

IX.  Der  Geldmarkt.

die  Leistungsfähigkeit  der  Lank,  sondern  durch  die  Angst  vor  der  Möglichkeit ­
  der  Erreichung  der  Notenemissionsgrenze  veranlaßt.  Und  heute
nach  einem  Menschenalter  gesunder  Leitung  der  großen  europäischen
Notenbanken  beunruhigt  eine  Verletzung  der  Oeckungsbestimmungen
ungleich  weniger  als  die  starre  Zesthaltung  an  den  gesetzlichen  Grenzen.
Oie  einzelnen  lvirtschasten  können  sich  valutarisches  Geld  so  weit
ihnen  dies  die  Zirkulation  nicht  zuführt,  nur  bei  der  Notenbank  beschaffen,
und  zwar  entweder  durch  Abhebung  vom  Konto  oder  durch  Diskontierung ­
  und  Lombardierung.  Seit  sieben  Jahrzehnten  haben  in  Krisenzeiten
  Kreditbanken  und  Industrie  die  Oiskontierungspflicht  der  Notenbank ­
  als  Konsequenz  des  Notenmonopols  erklärt,  während  die  Leiter
der  Zentralbanken  diese  Auffassung  mit  Entschiedenheit  ablehnten.  Allerdings ­
  enthält  kein  Bankgesetz  die  Oiskontierungspflicht  und  es  mag  taktisch ­
  im  Interesse  vorsichtiger  Zurückhaltung  der  Kreditbanken  geboten
sein,  das  Sehlen  dieser  formellen  Pflicht  in  Zeiten  starker  Spekulation
zu  betonen.  Aber  die  pflichten  der  Notenbank  gegenüber  der  Volkswirtschaft ­
  gehen  über  die  Normen  der  Lankgesetze  weit  hinaus.  Oie
Verweigerung  der  Abgabe  von  Zahlungsmitteln  an  das  Ausland  macht
die  Schuldzahlung  unmöglich  und  ist  geeignet  den  internationalen  Kredit
des  Landes  herabzusetzen  und  falls  andere  Zahlungsmittel  nicht  sofort
herbeigeschafft  werden  können,  ein  Agio  herbeizuführen.  Oie  Verweigerung ­
  der  Hergäbe  von  lvährungsgeld  vor  starken  Zahlungstagen  in
Hochkonjunktur-  oder  Panikzeiten  führt  eine  Situation  herbei,  die  herkömmlicherweise ­
  als  Geldkrise  bezeichnet  wird.
Man  muß  hier  zwischen  den  wirklichen  Ansichten  der  Notenbankleiter
  und  den  für  die  Öffentlichkeit  bestimmten  Aeußerungen  unterscheiden. ­
  Keine  der  Zentralbanken  kann  im  Fall  eines  langdauernden
wichtigen  Krieges  bei  gleichzeitiger  Absperrung  der  Auslandsmärkte  an
die  Aufrechthaltung  der  für  Sriedenszeiten  geltenden  Oeckungsbestimmungen
  denken,  wenn  sie  alle  Ansprüche  nach  Zirkulationsmitteln  befriedigen ­
  soll  —  und  eine  reiche  Sülle  von  Erfahrungen  zeigt  die  Unbedenklichkeit ­
  der  Suspension  dieser  Normen  im  Kriegsfall.  Oie  innere
Krise  erfordert  aber  das  gleiche  Vorgehen.  Zn  der  Literatur  spielt  die
Suspension  der  peelschen  Bankakte  eine  große  Nolle  —  meines  Erachtens ­
  mit  Unrecht.  Gerade  die  Verschiedenheit  der  Oeckungsvorschriften
  der  einzelnen  Notenbanken  zeigt  die  relative  Bedeutung  dieser
Begrenzung.  Oie  Neichsbank  soll  ihre  Deckung  nicht  unter  33%%
sinken  lassen  —  aber  wenn  sie  einmal  vorübergehend  auf  30%  fallen
sollte,  wäre  das  Unglück  nicht  eben  groß.  Sür  die  Beurteilung  des
Auslands  ist  die  absolute  Höhe  des  Metallbestands  und  das  ver-
        <pb n="144" />
        31.  Die  Wirksamkeit  der  Notenbanken  in  Krisen»  und  Kriegszeiten.  139
trauen  in  die  Geschäftsführung  der  Bank  van  größerer  Wichtigkeit
als  eine  bestimmte  Deckungsziffer  und  das  eigene  Land  hat  sich  über
die  zeitweise  Verletzung  der  Oeckungsbestimmungen  nach  niemals  beunruhigt. ­
  In  unserer  Zeit  starker  zeitlich  kanzentrierter  Ansprüche
an  die  Notenbank  ist  die  starre  Begrenzung  der  Notenemission  eine
schwere  Kessel;  die  Notwendigkeit  gerade  in  Tagen  der  Aufregung
ein  Gesetz  zu  suspendieren  erhöht  die  Unruhe  und  es  wäre  zu  erwägen,
ob  nicht  den  auf  dem  Kontinent  unter  staatlichem  Einfluß  stehenden
Bankleitungen  unter  bestimmten  Voraussetzungen  die  Möglichkeit  der
Unterschreitung  der  Notendeckung  gegeben  werden  sollte.  Das  Eingreifen ­
  des  Gesetzgebers  ist  überflüssig,  da  er  in  solchen  Fällen  in  einer
Zwangslage  sich  befindet.  Oer  Mißbrauch  der  Suspensionsbestimmung
in  Belgien,  dem  einzigen  Reich,  dessen  Bankgesetzgebung  eine  derartige
Norm  kennt,  spricht  nicht  gegen  die  Einführung  eines  solchen  Suspensionsrechts,
  sondern  nur  für  die  Schaffung  besonderer  Vorsichtsmaßnahmen ­
  bei  seiner  Anwendung.
Manche  Statistiker  haben  die  Ansprüche,  die  sich  in  Krisenzeiten
an  die  Notenbank  wenden  könnten,  zusammengerechnet  und  ihren  Zweifel ­
  an  der  Möglichkeit  der  Erfüllung  aller  Verpflichtungen  ausgesprochenin
  der  Öffentlichkeit  ist  die  Anschauung  weit  verbreitet,  daß  die  Zentralbanken ­
  bei  Zusammenbruch  des  Scheckzahlungssgstems  selbst  zugrunde
gehen  müßten.  Diese  Ansichten  sind  völlig  haltlos:  Das  starke  Anwachsen
der  Depositen  hat  in  Paniken  nur  die  eine  Wirkung,  die  Einführung  des
Zwangskurses  zu  beschleunigen.  Die  Notenbank  wird  mit  dem  Zwangskurs ­
  nur  so  lange  warten  dürfen  als  der  ihr  nach  Deckung  des  Thesaurierungsbedarf ­
  verbleibende  Metallbetrag  zur  Bestreitung  der  Auslandserfordernisse ­
  hinreicht,-  und  diese  Grenze  ist  derzeit  bei  einer  im  Verhältnis ­
  zu  den  Gesamtdepositen  geringen  (Quote  von  Thesaurierungen
erreicht.  Nach  Einführung  des  Zwangskurses  ist  es  aber  gleichgiltig,
ob  die  Zentralbank  die  Notenemission  verdoppeln  oder  verzehnfachen
muß.  Darum  bedeutet  der  Kriegsbedarf  im  Lande  für  die  Notenbank
geringere  Schwierigkeit  als  eine  Panik  in  Friedenszeiten:  denn  in  diesem
Fall  muß  die  Notenbank  im  Interesse  der  Aufrechthaltung  des  internationalen ­
  Kredits  die  Einführung  des  Zwangskurses  soweit  als  möglich
hinauszuschieben  trachten.
Weit  größere  Anforderungen  als  der  innere  Verkehr  stellt  im  Krieg
und  bei  Paniken,  die  das  vertrauen  des  Auslands  mindern,  der  Geldbedarf ­
  für  auswärtige  Zahlungszwecke.  Zwar  ist  die  Höhe  der  Goldansprüche ­
  des  Auslands  ungleich  geringer  als  jener  aus  dem  innern
Verkehr:  die  Einleger  in  Deutschland  haben  zum  Beispiel  Forderungen
        <pb n="145" />
        140

II.  Der  Geldmarkt.

von  rund  dreißig  Milliarden  Mark  zu  erheben,  die  prinzipiell  entweder
sofort  oder  in  kurzer  Kündigungsfrist  geltend  gemacht  werden  können;
die  deutsche  Schuldbilanz  gegenüber  dem  Ausland  beträgt  nicht  viel
über  ein  Drittel,  verteilt  sich  auf  das  ganze  Zahr  und  erfordert  wegen
der  Möglichkeit  der  Kompensation  mit  Aktivposten  der  Zahlungsbilanz
selbst  im  ungünstigsten  Fall  nur  zu  einer  Quote  Goldzahlung.  Aber
diese  Quote  muß  in  Gold  bezahlt  werden,  das  Abschneiden  der  Ansprüche, ­
  das  der  Zwangskurs  im  innern  Verkehr  herbeiführt,  ist  hier
ohne  dauernde  Schädigung  des  Kredits  des  Landes  nicht  möglich.  Eine
Erschütterung  des  Vertrauens  des  Auslands  im  Frieden,  eine  Krise
im  Gläubigerland,  ein  Abbruch  der  wirtschaftlichen  Beziehungen  aus  politischenUrsachen
  äußert  auf  die  Handelsbilanz  für  das  gefährdete  Land  erfahrungsgemäß ­
  keine  ungünstige  Wirkung,  da  die  Einfuhr  sich  eher  senkt,
die  Ausfuhr  steigt-  ebensowenig  werden  Schiffahrt?-  und  Reiseverkehr
berührt.  Vagegen  wird  der  Kredit-  und  Kapitalverkehr  beeinflußt.  Vas
Ausland  zieht  Warenforderungen  schneller  ein,  lehnt  die  Erneuerung
kurzfälliger  Gelder  bei  Fälligkeit  ab,  übernimmt  nicht  mehr  neue  Renten
und  Aktien  des  bedrohten  Landes  und  verkauft  einen  Teil  der  Effekten
des  Landes,  die  es  in  ruhigeren  Zeiten  übernommen  hatte.  Die  Wirkung ­
  dieser  Vorgänge  hängt  von  dem  Umfang  der  Lösung  der  Kreditverhältnisse ­
  und  dem  Maß  der  Beziehungen  zum  Ausland  ab:  Mitunter
mag  ein  anderes  Land  Kredit  eröffnen,'  Gegenforderungen  an  das
Ausland  können  rascher  als  sonst  gekündigt  und  auf  allen  anderen  erwähnten ­
  Gebieten  können  Gegenmaßnahmen  getroffen  werden.  Allerdings ­
  wird  der  inländische  Besitzer  auswärtiger  Effekten  in  Zeiten,  in
denen  er  den  Kreditverhältnissen  des  eigenen  Landes  nicht  traut,  gerade
solche  werte  abzustoßen  Bedenken  tragen,  zumal  wenn  er  nicht  selbst
dem  Ausland  verschuldet  ist.  Während  das  Ausland  bei  Vertrauensminderung ­
  einen  großen  Teil  seiner  Forderungen  sofort  fällig  stellt,
ist  die  analoge  zeitliche  Konzentration  der  Gegenforderungen  nur  bei
gegenseitiger  Vertrauensminderung  durchführbar.  Aus  der  Aufstellung
der  beeinflußbaren  Aktiva  ist  sofort  die  ungleich  stärkere  Wirkung  auf
Schuldnerreiche  ersichtlich:  England  und  Deutschland  können  auch
ohne  raschen  Effektenverkauf  lediglich  durch  rasche  Einziehung  seiner
kurzfristigen  Forderungen  und  Einstellung  der  Uebernahme  weiterer
auswärtiger  Anleihen  dem  Abbruch  wirtschaftlicher  Beziehungen  begegnen ­
  ;  ein  Schuldnerstaat  hat  nicht  schnell  wirkende  Abwehrmittel,  Forcierung ­
  der  Ausfuhr  ist  nur  in  begrenztem  Umfange  möglich  und  die  Besitzer ­
  auswärtiger  Werte  sind  nicht  leicht  zu  finden  und  noch  schwerer  zu
einem  verkauf  ihres  Eigentums  bei  ungünstigen  Kursen  zu  veranlassen.
        <pb n="146" />
        31.  Die  Wirksamkeit  der  Notenbanken  in  Rrisen-  und  Nriegszeiten.  141
Im  Krieg  tritt  zu  den  genannten  Vorgängen  noch  der  Einfluß  auf
Handelsbilanz,  Schiffahrt  und  Reiseverkehr  hinzu.  Vas  Mißtrauen  des
Auslands  ist  bis  zu  entscheidenden  Siegen  allgeinein.  Es  hängt  von
der  wirtschaftlichen  Entwicklung  des  Landes  ab,  in  welcher  Weise  sich
die  Zahlungsbilanz  ändert.  Großbritannien  wird  seine  Kabrikatenausfuhr
  stärker  Heruntergleiten  sehen  als  seine  Einfuhr,  die  aus  Rohstoffen
und  Lebensmitteln  besteht,-  die  Arachteneinnahme  seiner  Schiffe  wird
sinken,  aber  auch  die  Ausgaben  für  Auslandsreisen  sich  vermindern.
Ein  Agrarland  dagegen  wie  Rumänien  oder  Brasilien  kann  nach  Abstoßung ­
  seiner  Ernte  den  Import  an  nicht  unbedingt  nötigen  Produkten
einschränken  und  dadurch  die  Handelsbilanz  entscheidend  verbessern.
Vas  Maß  des  in  Panik-  oder  Rriegszeiten  für  Auslandszwecke
benötigten  Goldes  müßte  auf  Grund  einer  sorgsam  geführten  Zahlungsbilanzstatistik ­
  abgeschätzt  werden.  Starke  Gläubigerreiche  benötigen
infolge  der  raschen  Nonzentrierbarkeit  ihrer  Aktivforderungen  eine  viel
niedrigere  chuote  ihrer  Zahlungsbilanz  in  Gold  als  Schuldnerstaaten,
bei  denen  ein  hoher  konzentrierter  Goldbestand  auch  die  Anleibenbeschaffung
  im  Ausland  erleichtern  soll.
Die  Anhäufung  eines  großen  Goldbestandes  hat  die  Bankpolitik
Krankreichs  und  Rußlands  in  den  letzten  Jahrzehnten  charakterisiert.
Die  Bank  von  Krankreich,  die  vor  50  Jahren  sich  den  Vorwurf  der  schlechtesten ­
  Notendeckung  hatte  gefallen  lassen  müssen  —  bei  813  Millionen
Kcs.  Notenumlauf  war  ihr  Metallbestand  auf  169  Millionen  gesunken
—  hatte  1914  einen  Goldvorrat  von  über  vier  Milliarden  Kcs.  Im
Notfall  kann  Krankreich  freilich  nicht  auf  Eingänge  aus  seinen  auswärtigen ­
  Anlagen  durchaus  rechnen,  aber  der  Betrag  von  über  4  Milliarden
scheint  auch  einem  Höchstmaß  an  Zahlungen  dem  Ausland  gegenüber
zu  hoch  gegriffen  zu  sein.  Stärkung  des  internationalen  Nredits  Frankreichs ­
  war  in  normalen  Zeiten  nicht  nötig,  da  ja  Frankreich  Gläubiger
des  Auslandes  ist,  und  im  Nrieg  achtet  das  unbeteiligte  Ausland
mehr  auf  die  militärische  Lage  als  auf  den  Goldbestand  der  Bank.
Begründeter  war  der  künstlich  aufgebaute  große  Goldbestand  der  russischen ­
  Staatsbank,  da  Rußland  schwankende,  im  Nrieg  versagende  Aktivposten ­
  der  Zahlungsbilanz,  dagegen  durch  seine  großen  Schuldverpflichtungen ­
  dauernde  Passivposten  besitzt.
Seit  geraumer  Zeit  wird  über  gegenseitige  hilfleistung  der  Notenbanken ­
  diskutiert.  Sie  kommt  nur  in  Kriedenszeiten  in  Krage.
Man  denkt  dabei  gewöhnlich  an  die  oft  erwähnten  Hilfeleistungen  der
Bank  von  Frankreich  an  die  Bank  von  England,  zuletzt  in  der  Zeit  der
Amerikakrise,  viese  Intervention  war  aber  nicht  infolge  einer  Notlage
        <pb n="147" />
        142

II.  Oer  Geldmarkt.

der  Lank  von  England,  sondern  lediglich  zur  Vermeidung  der  Suspension ­
  der  Peelsakte  nötig,  vie  Bank  von  England  hatte  ihre  Noten  zur
Zeit  der  Intervention  bedeutend  besser  gedeckt  als  die  Bank  von  Krankreich, ­
  und  die  Notwendigkeit  einer  internationalen  Transaktion  lediglich
zur  Schonung  eines  uralten  Prinzips  kann  man  als  Schrulle  bezeichnen.
In  Epochen  politischer  Ruhe  wäre  ein  Rediskontoerkehr  zwischen  den  Notenbanken ­
  wohl  nicht  so  selten  wie  in  den  letzten  Jahren.  Diese  Nreditgewährung
  ist  aber  sowohl  der  Zeit  wie  dem  Betrag  nach  beschränkt,  kann  bei  umfassenden ­
  Paniken  nicht  wirksam  angewendet  werden  und  ist  namentlich
bei  beabsichtigter  Einführung  des  Zwangskurses  ausgeschlossen.  Eine
Gegenüberstellung  der  Vorschläge,  die  in  der  Hochblüte  des  Liberalismus ­
  gemacht  wurden  —  Errichtung  von  Filialen  der  Notenbanken
im  Nusland,  damit  dort  die  Noten  zirkulieren  könnten,  gegenseitige
Verständigung  über  die  Bankrate  —  gegenüber  den  schüchternen  Anregungen ­
  der  Gegenwart  wegen  Herbeiführung  eines  internationalen
Giroverkehrs  zeigen  deutlich  die  Entwicklung  zur  nationalen  Abschließung,
  in  der  sich  das  Notenbankwesen  befindet.
52.  Die  wichtigsten  Bestimmungen  der  Notenbantrgesetze.  Lin  internationaler ­
  vergleich.
Auf  die  (Organisation  und  Geschäftstätigkeit  der  Notenbanken  hat
die  Gesetzgebung  entscheidenden  Einfluß  genommen.  Oie  folgende
Uebersicht  vergleicht  die  Normen  beiden  für  den  internationalen  Verkehr
wichtigsten  Instituten:
a)  Gründungszeit  und  Nonzession:
Reichsbank:  Seit  1.  Januar  1876  (aus  der  preußischen  Bank
hervorgegangen).  Notenprivileg  durch  Bankgesetz  vom  14.  Nlärz  1875.
Vas  Reich  kann  die  Nonzession  am  1.  Januar  1922  nach  vorangegangener
einjähriger  Nündigung  aufheben.  Vas  Reich  ist  berechtigt  von  zehn
zu  zehn  Jahren  die  Reichsbank  einzulösen  durch  Erwerb  der  Anteile
zum  Nennwert  zuzüglich  der  Reserven.  —  Neben  der  Reichsbank  haben
vier  Notenbanken  lokaler  Art  ein  sehr  eingeschränktes  Emissionsrecht. ­

Bank  von  England:  Gegründet  1694.  Notenprivileg  seit
1855  ohnebestimmte  zeitliche  Begrenzung,  kann  jedoch  mit  einjähriger
Frist  gekündigt  werden.  Seit  1870  wurde  die  Dauer  des  Privilegs  von
der  Rückzahlung  der  Schuld  des  Staates  an  die  Bank.(11.015.000  £)
abhängig  gemacht.  —  Notenprivileg  gilt  nur  für  England,  Notenausgabe
        <pb n="148" />
        32.  Die  wichtigsten  Bestimmungen  der  Notenbankgesetze  usw.  143

der  vor  1844  gegründeten  Lokalbanken  findet  nur  in  verschwindend
geringern  Umfang  statt.
Bank  von  Frankreich:  Gegründet  18.  Januar  1800.
Notenprivileg  für  Paris  seit  1806,  für  die  Orte,  an  denen  sie  Filialen
hielt,  seit  1810,  für  Frankreich  seit  1848.  Letzte  Privilegserteilung  1897
mit  Giltigkeit  bis  31.  Dezember  1920.  Das  Privileg  konnte  1911  gekündigt ­
  werden,  hievon  wurde  kein  Gebrauch  gemacht,  das  Recht  aber
zur  Erlangung  von  Abänderungen  des  Gesetzes  benützt.
Oesterreichisch-Ungarische  Bank:  Gegründet  1816.
Der  dualistischen  Verfassung  entsprechend  organisiert  seit  1878.
Notenprivileg  bis  31.  Dezember  1917.  Zwei  Jahre  vor  Ablauf  der  Frist
hat  die  Generalversammlung  um  Erneuerung  des  Rechts  nachzusuchen.
Oesterreich  und  Ungarn  haben  ein  Uebernahmsrecht  zum  Bilanzwert
nach  Abtrennung  der  hgpothekarabteilung.
Russische  Staatsbank:  Gegründet  31.  Rkai  1860.  Staatsbank, ­
  Notenprivileg  ohne  zeitliche  Begrenzung.
Laven  d'  11  a  1  i  a:  Gegründet  1893.  hat  Notenausgaberecht
bis  31.  Dezember  1923.  Neben  ihr  haben  die  Lank  von  Neapel  und  die
Bank  von  Sizilien  beschränktes  Notenausgaberecht.
Bundesreservebanken  der  vereinigten  Staaten: ­
  Gegründet  durch  Gesetz  vom  23.  Dezember  1913.  Es  dürfen  in
der  Union  höchstens  zwölf  Banken  errichtet  werden,  von  denen  jede
in  ihrem  Distrikt  das  Nkonopol  der  Notenausgabe  hat.  Dauer  der  Lanken
zwanzig  Jahre,  sofern  sie  nicht  früher  durch  Gesetz  aufgelöst  werden.
b)  Verfassung  der  Bank.
Rechte  der  Aktionäre.
Reichsbank:  Die  Anteilseigner  bilden  die  Generalversammlung
und  wählen  einen  ständigen  Zentralausschutz  aus  15  Mitgliedern,  dessen
Vorsitz  der  Präsident  des  Direktoriums  ehrenmntlich  führt.  Spezielle
Rontrole  wird  durch  drei  Deputierte  geübt.  Bei  jeder  Reichsbankhauptstelle,
  an  der  eine  größere  Zahl  von  Anteilseignern  ihren  Wohnsitz  hat,
ist  ein  Bezirksausschuß  zu  bilden,  dessen  Mitglieder  der  Reichskanzler
aus  den  vom  Bankkommissar  und  Zentralausschuß  aufgestellten  Vorschlagslisten ­
  wählt.
Bank  von  England:  Die  Aktionäre  wählen  die  Bankleitung,
24  Verwaltungsräte  (äireotors),  die  aus  ihrer  Mitte  den  Gouverneur
und  Vizegouverneur  wählen.  Vs  kaeto  werden  die  von  der  bisherigen  ver-
        <pb n="149" />
        144

II.  Der  Geldmarkt.

raaltung  bezeichneten  Verwaltungsräte  gewählt  und  aus  ihrer  Mitte  im
Turnus  der  Gouverneur  entnommen.
Bank  von  Zrankreich:  vie  Generalversammlung  wird
von  den  Aktionären  französischer  Staatsbürgerschaft  gebildet.  Sie  wählt
15  Regents  und  die  Zensoren.  Oie  Leitung  der  Bank  bildet  der  Oonseil
general,  bestehend  aus  dem  von  der  Regierung  ernannten  Gouverneur,
den  Regents  und  Zensoren.  Oie  Mitglieder  müssen  in  Paris  wohnen,
fünf  Regents  und  drei  Zensoren  müssen  Industrielle  und  Raufleute,
drei  Regents  „Receveurs  generaux“  (Provinzbeamte  der  Steuerverwaltung) ­
  sein,  verschiedene  Sonderausschüsse.
Testerreichisch-Ungarische  Bank:  Generalversammlung ­
  in  kvien  oder  Budapest  je  nach  Mehrheit  der  Aktionäre,  teilnahmsberechtigt ­
  nur  österreichische  oder  ungarische  Staatsbürger;  sie  wählt
zwölf  Mitglieder  in  den  Generalrat  und  die  Rechnungsrevisoren,  und
zwar  in  den  Generalrat  sechs  österreichische  und  sechs  ungarische  Staatsbürger, ­
  die  der  Verwaltung  eines  anderen  Bank-  oder  hgpothekeninstituts
  nicht  angehören  dürfen  und  deren  Wahl  der  Bestätigung  durch
den  Raiser  unterliegt.  Oer  (vom  Raiser  ernannte)  Gouverneur,  der
österreichische  und  ungarische  Vizegouverneur,  deren  Stellvertreter  und
die  zwölf  gewählten  Mitglieder  bilden  den  Generalrat.
Banca  d’Italia:  Bei  jedem  Hauptkontor  besteht  ein  consiglio
di  reggenza  aus  den  Aktionären.  Oer  Gberrat  der  Bank  wird  teils
aus  den  Lokalausschüssen,  teils  aus  der  Generalversammlung  gewählt.
Reservebanken  der  vereinigten  Staaten:  Oie
Aktionärbanken  wählen  drei  von  den  neun  Mitgliedern  des  verwaltungsrats
  der  Reservebank.
Rechte  des  Staates.
Reichsbank:  Oie  Aufsicht  über  die  Reichsbank  wird  durch
ein  Rurätorium  geübt,  welches  aus  dem  Reichskanzler  als  Vorsitzendem
und  vier  Mitgliedern  besteht,  von  denen  eines  vom  Raiser,  drei  vom
Bundesrat  ernannt  werden.  Oas  Reichsbankdirektorium,  die  verwaltende ­
  und  ausführende  Behörde,  wird  von  der  Reichsregierung  ernannt.
Vie  Beamten  haben  Rechte  und  Pflichten  von  Reichsbeamten,  die
Rechnungen  der  Reichsbank  unterliegen  der  Revision  durch  den  Rechnungshof. ­
  An  jeder  hauptstelle  hat  ein  kaiserlicher  Bankkommissar
die  Aufsicht  zu  üben.
Bank  von  England:  Oie  Oomwission  ok  skamps  and  laxes
übt  die  Kontrole  der  Notenemission,-  eine  andere  Einflußnahme  des
Staates  besteht  nicht.
        <pb n="150" />
        32.  Die  wichtigsten  Bestimmungen  der  Notenbankgesetze  usw.  145

Ban!  von  Frankreich:  Der  von  öer  Regierung  ernannte
Gouverneur  hat  die  Gberleitung  aller  Geschäfte,-  er  mutz  täglich  in  der
Bank  anwesend  sein,  darf  kein  Mandat  in  einer  gesetzgebenden  Körperschaft ­
  annehmen.
Österreichisch  -  ungarischeBank:  Der  Gouverneur
wird  auf  Vorschlag  der  Kinanzminister  vom  Kaiser  ernannt;  er  führt
den  Vorsitz  im  Generalrat  und  hat  gegen  dessen  Beschlüsse  ein  Vetorecht.
(Er  übt  im  Kanten  des  Generalrats  die  dauernde  Ueberwachung  der
Vermögensverwaltung  und  des  Geschäftsbetriebs  aus,  falls  der  Generalrat ­
  nicht  andere  Einrichtungen  hiezu  getroffen  hat.  Jede  der  beiden
Regierungen  ernennt  einen  Kommissar,  der  den  Sitzungen  des  Generalrats ­
  mit  beratender  Stimme  anwohnt,  Einsicht  in  die  Geschäftsführung ­
  nehmen  kann  und  gegen  Beschlüsse  Einspruch  erhebt,  welche  im
Widerspruch  zu  den  Gesetzen,  Statuten  oder  Staatsinteressen  stehen.
Ueber  seinen  Einspruch  entscheidet  der  Generalrat,  eventuell,  wenn
mit  der  Regierung  keine  Einigung  möglich  ist,  ein  Schiedsgericht;
steht  Wahrung  des  Staatsinteresses  in  Krage,  so  entscheidet  die  Regierung. ­

Russische  Staatsbank:  Gouverneur,  Sousgouverneur
und  die  Mitglieder  des  Oonseil  (dem  der  Direktor  der  Kreditkanzlei
und  ein  Rechnungshofbeamter  angehören)  werden  von  der  Regierung
ernannt.  Die  Bank  unterliegt  der  Staatskontrole.
&amp;gt;  '  Banen  d’Italia:  Generaldirektor  und  Generalvi;edirektor
werden  von  der  Regierung  bestätigt.  Die  Aufsicht  führt  eine  ständige
Kommission  im  Finanzministerium.  Lin  Regierungskommissar  ist  in
der  Generalversammlung  und  in  den  Sitzungen  des  Gberrats  anwesend
und  hat  ein  Vetorecht  gegen  die  Beschlüsse,  kontrolliert  den  Zahlungsdienst ­
  für  den  Staat  und  das  Auslandsportefeuille.
R  e  s  e  r  v  e  b  a  n  k  e  n  der  vereinigten  Staaten:
Der  Bundesreserverat,  bestehend  aus  7  Mitgliedern  (Schatzsekretär,
Kontrolor  der  Währung  und  fünf  vom  Präsidenten  ernannten  Mitgliedern, ­
  unter  Vorsitz  des  Schatzsekretärs)  ernennt  drei  von  den  neun  Verwaltungsräten ­
  jeder  Reservebank;  prüft  die  Bücher  der  Reservebanken,
gestattet  und  verlangt  Rediskontierung  der  Reservebanken  untereinander
und  bestimmt  dafür  die  Zinssätze,  kann  bei  den  Reservebanken  Abschreibungen ­
  verlangen,  jeden  verwaltungsrat  oder  Beamten  der  Reservebanken ­
  entlassen;  übt  überhaupt  über  die  Reservebanken  Aufsicht.  Kann
die  Golddeckungsmindestgrenze  unter  bestimmten  Voraussetzungen
suspendieren.
SomarY,  Bankpolitik.

10
        <pb n="151" />
        146

II.  Der  Geldmarkt.

c)  Sicherung  der  Unabhängigkeit  gegenüber  dem
Staat.
Reichsbank:  Geschäfte  mit  dem  Reich  und  den  Bundesstaaten
dürfen  nur  innerhalb  der  Grenzen  von  Gesetz  und  Statut  gemacht  werden,
müssen  zuvor  zur  Kenntnis  der  Deputierten  gebracht  werden  und  auf
Antrag  eines  einzigen  von  ihnen  dem  Zentralausschuß  vorgelegt  werden.
Gesterreich-Ungarn:  Zum  Diskont  von  Staatswechseln  ist
Sitzungsbeschluß  des  Generalrats  erforderlich.  Die  Lank  darf  —  von
Kassa-  und  Kommissionsgeschäften  abgesehen  —  mit  dem  Staat  Geschäfte ­
  nur  soweit  eingehen  als  nicht  Darlehens-  oder  Kreditgewährung
damit  verbunden  ist.
ä)  Aktienkapital  und  Reserven.
Reichsbank:  Seit  1899  180  Millionen  Mk.  Anteilskapital.  Don
dem  Gewinn  über  3%%  sind  20%  der  Reserve  zuzuführen,  bis  sie  60
Millionen  Mk.  erreicht.
Lank  von  England:  Aktienkapital  14.553.000  £;  im  letzten
Jahrhundert  nur  infolge  Fusionen  mit  Provinznotenbanken  erhöht.
Lank  von  Frankreich:  Aktienkapital  seit  1857  182.5  Millionen ­
  Fcs.  Reserve  zur  Ergänzung  der  Dividende  auf  sechs  Prozent.
Der  Reserve  ist  1 / 20  des  Jahresgewinns  zuzuführen,  übersteigt  der
Reingewinn  5%  des  Kapitals,  so  werden  aus  dem  Ueberschuß  noch
20%  herangezogen.
Ge  st  erreichisch-Ung  arische  Lank:  Aktienkapital  seit
1899  210  Millionen  Kronen.  hievon  haftet  für  diepfandbriefemission.
Reservedotierung  bei  über  4%  Dividende,  bis  20%  des  Kapitals  erreicht ­
  sind.  Reserve  darf  nicht  unter  10%  des  Kapitals  sinken.
Ban  ca  d’Italia:  Aktienkapital  180  (Nominal  240)  Millionen
Lire.  Reservedotierung  bis  zu  20%  des  Kapitals.  Die  Reserve  wird  in
Staatspapieren  angelegt.
Russische  Staatsbank:  Dotationsfonds  50  Millionen
Rubel.
R  e  s  e  r  v  e  b  a  n  k  e  n  der  Bereinigten  Staaten:  Jede
Nationalbank  ist  verpflichtet,  jede  andere  amerikanische  Bank  berechtigt
sich  am  Aktienkapital  der  Reservebank  mit  6%  ihres  Eigenkapitals  zu  beteiligen. ­
  Durch  Neuhinzutritt  von  Mitgliedsbanken  oder  Napitalerhöhung
derselben  wird  das  Kapital  erhöht.  Die  Hälfte  des  nach  Entrichtung
von  6%  Dividende  verbleibenden  Reingewinns  ist  der  Reserve  zuzuführen, ­
  bis  diese  40%  des  eingezahlten  Aktienkapitals  erreicht.
        <pb n="152" />
        Unverzinsliche  fremde  Gelder  dürfen  alle  Notenbanken  annehmen.
Bestimmungen  über  verzinsliche  fremde  Gelder  gelten  für  die  Reichsbank ­
  und  die  banea  d’Italia.
Reichsbank:  Die  Summe  der  verzinslichen  Gelder  darf  die
höhe  des  Ligenkapitals  nicht  übersteigen.
ßanca  d’Italia:  Der  Zins  für  verzinsliche  Depositen  darf  nicht
höher  sein  als  ein  Drittel  des  Diskonts.  Uebersteigen  die  verzinslichen
Depositen  den  Betrag  von  130  Millionen  Lire,  so  ist  der  Notenumlauf
zu  verringern.
Reservebanken  der  Der  einigten  Staaten:  Annahme ­
  von  Depositen  nur  von  der  Bundesregierung  und  den  Mtgliedsbanken
  gestattet.
k)  Die  Gewährung  von  IVechselkredit.
Reichsbank:  Berechtigt  zur  Diskontierung  von  Dreimonatswechseln ­
  mit  zwei  Unterschriften,  ferner  von  Schuldversprechen  deutscher
öffentlichrechtlicher  Körperschaften  mit  dreimonatlicher  Fälligkeit.
Bank  von  Krankreich:  Berechtigt  zur  Diskontierung  von
Dreimonatswechseln  mit  drei  Unterschriften  oder  mit  zwei  Unterschriften
und  mit  Garantie  von  lombardfähigen  Effekten  oder  Warrants;  die  Deckung
braucht  nicht  vollständig  zu  sein.  Die  Wechsel  müssen  kommerziellen
Ursprungs  sein.  Seit  1911  ist  auch  der  Diskont  von  Wechseln  zulässig,
die  in  den  Nolonien  und  im  Ausland  zahlbar  sind.
Desterreichisch-Ungarische  Bank:  Diskont  von
Dreimonatwechseln  mit  zwei  Unterschriften,  ferner  Diskont  von  Warrants
und  Kupons.
Banca  d’Italia:  Diskont  von  Diermonatswechseln  mit
zwei  Unterschriften,  ferner  von  Staatsschatzscheinen,  Warrants,  Nupons
und  lombardfähigen  kreditpapieren.
Russische  Staatsbank:  Diskont  von  Wechseln  mit  zwei
Unterschriften  mit  sechs-,  in  manchen  Geilen  des  Reichs  mit  zwölfmonatlicher ­
  Laufzeit.  Der  Kinanzminister  kann  Aufschub  der  Zahlung
des  Wechsels  bei  genügender  Sicherstellung  bewilligen.
R  e  s  e  r  v  e  b  a  n  k  e  n  der  Dereinigten  Staaten:
Diskont  von  kaufmännischen  oder  landwirtschaftlichen  Solawechseln
oder  Tratten  mit  Giro  einer  RUtgliederbanI  mit  90  Tage  Laufzeit,-  bis  zu
einer  vom  Bundesreserverat  festzusetzenden  (Quote  des  Aktienkapitals
        <pb n="153" />
        148

II.  Oer  Geldmarkt.

der  Bank  dürfen  landwirtschaftliche  Wechsel  mit  sechsmonatlicher  Laufzeit ­
  diskontiert  werden.
g)  Lombardkredite.
Reichsbank:  Kür  drei  Monate  auf  Gold  und  Silber;  auf  Schuldverschreibungen ­
  einer  inländischen  öffentlichrechtlichen  Körperschaft,
deutsche  Pfandbriefe  und  Kommunalobligationen  bis  zu  75  %  des  Rurswertes- ­
  auf  zinstragende  Schuldoersprechen  nicht  deutscher  Städte  und
staatlich  garantierte  ausländische  Privatobligationen  bis  zu  50%  des  Kurswertes; ­
  auf  Wechsel  mit  Abrechnung  von  mindestens  5%;  gegen  Verpfändung ­
  im  Inland  lagernder  Raufmannswaren  bis  %  des  Wertes.
Bank  von  Frankreich:  Auf  die  Rentenwerte  der  öffentlichrechtlichen ­
  Rörperschaften  Frankreichs  und  bestimmten  Kolonien,
Aktien  und  Gbligationen  französischer  Eisenbahnen,  Obligationen  des
Credit  foncier.  höhe  der  Belehnung  bestimmt  der  Conseil  gßnöral.
Ge  st  erreichisch  -  Ungarische  Bank:  Auf  drei  Monate
gegen  Gold  und  Silber;  gegen  mündelsichere  einheimische  Effekten  bis
zu  75%  des  Kurswerts;  gegenWechsel  auf  ausländische  Plätze  und  gegen
inländische  Wechsel,  auch  wenn  sie  nicht  auf  Kronen  lauten,  mit  sechsmonatlicher ­
  Laufzeit.
Banca  d’Italia:  Auf  Schatzscheine  bis  zwei  Jahre,  auf
Gold  undSilber,  auf  staatliche  oder  staatlich  garantierte  Renten,  Schuldverschreibungen ­
  der  Grundkreditanstalten,  in  Gold  zahlbare,  von  Auslandsstaaten ­
  ausgegebene  Effekten  und  Warrants  für  vier  bis  sechs  Monate ­
  in  höhe  von  50  bis  100%  des  Wertes.
Russische  Staatsbank:  Darlehen  auf  inländische  Waren
bis  zu  neun  Monaten,  auf  Warrants,  auf  Konossements  bis  zu  drei
Monaten  und  bis  66%%  des  Werts,  auf  Ladescheine  bis  80%.  Sechsmonatliche ­
  Darlehen  auf  Staatspapiere  bis  90  %,  Pfandbriefe  bis  80,
sonstige  inländische  Gbligationen  bis  75%  des  Wertes.
R  e  s  er  v  e  b  a  n  k  e  n  der  vereinigten  Staaten:
Kein  Lombardkredit.

b)  Effektenkauf.
Reichsbank:  Ankauf  deutscher  Schuldverschreibungen  ist  gestattet. ­

B  a  n  c  a  d’  11  a  1  i  a  ;  Freie  Mittel  können  bis  zu  75%  in  Effekten
angelegt  werden.
Reservebanken  der  vereinigten  Staaten:  Ge-
        <pb n="154" />
        32.  Die  wichtigsten  Bestimmungen  der  Notenbankgesehe  usw.  149

stattet  ist  der  Ankauf  von  Staatswechseln  oder  Schatzscheinen  einer  öffentlichrechtlichen ­
  Körperschaft  mit  sechsmonatlicher  Laufzeit.
i)  Anlagekredite.
Russisch  e  Staatsbank:  Darf  auch  Wechsel  diskontieren,  die
für  Zwecke  künftiger  kommerzieller  oder  industrieller  Unternehmungen
bestimmt  sind.  Sie  darf  ferner  Industriekredite  mit  alleiniger  Unterschrift ­
  des  Schuldners  gewähren,  wenn  diese  durch  Hypothek,  Verpfändung ­
  von  landwirtschaftlichem  oder  industriellem  Inventar,  durch  Bürgschaft ­
  oder  anderswie  sichergestellt  sind.  Kredite  im  Gesamtbetrag  bis
zu  300  Millionen  Rubel  kann  sie  auch  ohne  Sicherstellung  bewilligen.
Sie  kann  ferner  auf  drei  Zähre  Inventardarleihen  erteilen,  wenn  das
Inventar  der  Fabrik  russischen  Ursprungs  ist,  höchstens  bis  zur  Hälfte
des  Inventarwerts  und  bis  zu  %  des  Betriebskapitals;  der  Kredit  für
eine  Industrieunternehmung  darf  500.000  Rubel  nicht  überschreiten.
Sie  darf  auch  städtischen  Kredit  und  Anlagekredit  an  Bauern  und  Handwerker ­
  erteilen,  langfristige  Produktionsdarlehen  an  Kleingewerbetreibende ­
  bis  zu  600  Rubel  pro  Kopf.
R  e  s  er  v  e  b  an  k  e  n  der  vereinigten  Staaten:
Investitionswechsel  sind  vom  Diskont  ausgeschlossen.
Ir)  viskontbestimmungen.
Reichsbank:  Die  Reichsbank  darf  nicht  unter  Banksatz  diskontieren, ­
  sobald  dieser  4%  erreicht  oder  überschreitet.  Wenn  sie  unter
Banksatz  diskontiert,  hat  sie  dies  bekanntzumachen.  (Seit  1897  wurde
nicht  mehr  unter  Banksatz  diskontiert).  Das  Diskontrecht  der  andern
Notenbanken  ist  eingeschränkt.
Bank  von  Frankreich:  Ueberall  in  Frankreich  hat  die
gleiche  Bankrate  zu  gelten.
Oe  st  erreichisch-Ungarische  Bank:  Die  Diskontierung ­
  hat  „in  der  Regel  nur"  zu  dem  vom  Generalrat  einheitlich  festgesetzten ­
  Zins  zu  geschehen.  Ausnahmen  sind  nur  auf  Generalratsbeschluß ­
  zulässig  (nach  Anhörung  der  Interessenkorporationen).
Banea  d’Italia:  Der  Diskontsatz  kann  mit  Regierungsgenehmigung ­
  verändert  werden,  die  Regierung  kann  auch  Veränderung
verlangen.  Der  Diskont  muß  gleichmäßig  sein,  jedoch  sind  Ermäßigungen ­
  bis  zu  einem  Prozent  gestattet  für  Darlehen  gegen  Wechsel
von  Volksbanken  und  Agrarkreditanstalten,  bei  Diskont  von  Warrants
für  Seide  und  Schwefel  bis  zu  einem  höchstbetrag.  Wenn  die  Noten-
        <pb n="155" />
        150

II.  Der  Geldmarkt.

ausgäbe  die  Maximalgrenze  nicht  überschreitet,  dürfen  Wechsel  von
Handelsfirmen  und  Bankhäusern  ersten  Ranges  unter  Banksatz,  aber
nicht  unter  3%  genommen  werden.  Erneuerung  solcher  Wechsel  ist
verboten.
Russische  Staatsbank^Der  Diskont  kann  für  verschiedene ­
  Geschäftsarten  und  für  verschiedene  Plätze  individuell  bestimmt
werden.
R  e  s  er  v  e  b  a  n  k  e  n  der  vereinigten  Staaten:
Oie  viskontbestimmung  unterliegt  der  Bestimmung  des  Bundesreserverats ­
  ;  der  Diskont  muß  für  alle  Wechsel  gleichmäßig  sein.  Bei  Bemessung
der  Diskontrate  ist  die  Förderung  von  Handel  und  Industrie  anzustreben.
Der  Betrag  der  Notensteuer  ist  der  Diskontrate  zuzurechnen.
l)  Ankauf  ausländischer  Zahlungsmittel.
Reichsbank:  Ankauf  von  Auslandswechseln  und  -schecks,  aber
nicht  von  -noten.
Ge  st  erreichisch-  Ungarische  Bank:  Ankauf  von
Ausandswechseln,  -schecks  und  -noten,  Abgabe  von  Schecks  und  Anweisungen ­
  auf  das  Ausland,  Besorgung  von  Zncassi  im  Ausland,  Haltung
von  Guthaben  im  Ausland,  die  zur  Führung  dieser  Geschäftszweige
erforderlich  sind.
Banca  d’  Italia:  Ankauf  von  Devisen  und  Bankanweisungen.
Anweisungen  auf  das  Ausland  anzukaufen  ist  nur  soweit  erlaubt,  als
dies  zur  Sammlung  der  Reserve  und  für  Staatsschatzoperationen  nötig
ist,'  für  darüber  hinausgehende  Beträge  sowie  für  Guthaben  im  Ausland ­
  ist  Genehmigung  der  Regierung,  die  auch  die  Grenzen  festsetzt,  erforderlich. ­
  vom  Ausland  können  auf  die  Bank  fünfzehntägige  Schecks
und  Anweisungen  gezogen  werden.  Oie  Bank  kann  den  Einlegern  Depotscheine ­
  (vaglia)  ausstellen.
Russische  Staatsbank:  Ziehung  auf  auswärtige  Rorrespondenten,
  Rauf  von  Devisen,  Lieferung  von  Anweisungen  und
Rreditbriefen,  Besorgung  des  Zncassodienstes.
R  e  s  er  v  e  b  a  n  k  e  n  der  vereinigten  Staaten:
Ankauf  von  Auslandswechseln  mit  Giro  einer  Mitgliedsbank,  jedoch
ist  von  einer  Bank  regulär  nur  ein  Betrag  zu  rediskontieren,  der  10%
des  Ligenkapitals  dieser  Bank  nicht  übersteigt.  Die  Reservebanken
können  aus  Zm-  und  Exportgeschäften  sechsmonatlich  bezogen  werden,
doch  darf  der  Gesamtumlauf  von  Akzepten  die  Hälfte  des  Eigenkapitals
der  Bank  nicht  übersteigen.  Haltung  von  Guthaben  im  Ausland.
        <pb n="156" />
        32.  Die  wichtigsten  Bestimmungen  der  Notenbankgesehe  usw.  151

m)  Notendeckung,'  Noten  st  euer.
Reichs  bank:  %  des  Notenumlaufs  muß  durch  Nietall  und
Reichskassenscheine,  %  durch  Wechsel  gedeckt  sein.
von  dem  Betrag,  von  welchem  der  Notenumlauf  die  Summe
von  Metall,  Reichskassenscheinen  und  Noten  anderer  Banken  um  560,
an  den  Quartalsschlüssen  um  750  Niillionen  Mark  übersteigt,  ist  eine
fünfprozentige  Notensteuer  zu  entrichten.
Bank  von  England:  Ungedeckte  Noten  dürfen  im  höchstbetrag ­
  von  17.2  Millionen  Pfund  ausgegeben  werden.  Im  übrigen
metallische  Deckung  vorgeschrieben.
Bank  von  Frankreich:  Noten  müssen  metallisch  und  bankmäßig ­
  gedeckt  sein,  höchstbetrag  des  Notenumlaufs  bis  zu  Nriegsbeginn
  6800  Millionen  Kranes.
Oe  st  erreichisch-Unga  rische  Bank:  40%  de;  Notenumlaufs ­
  muß  durch  Metall,  der  Rest  bankmäßig  gedeckt  sein.  Devisen
bis  60  Millionen  Nronen  sind  in  den  Barbestand  einzurechnen.
von  dem  Betrag,  um  welchen  der  Notenumlauf  den  Barvorrat
zuzüglich  600  Millionen  Nronen  übersteigt,  ist  eine  fünfprozentige  Notensteuer ­
  zu  entrichten.
Laves,  ck'  Italia:  Noten  und  Depositen  auf  Sicht
sind  zu  40%  bar  zu  decken.  Die  Bardeckung  hat  zu  %  aus  Gold,  zu  %  aus
Silber  zu  bestehen.  In  die  Bardeckung  dürfen  Devisen,  ausländische
Schatzscheine  und  Guthaben  im  Nusland  eingerechnet  werden.  Die
Summe  dieser  Beträge  darf  11%  der  ganzen  Metalldeckung  nicht  übersteigen, ­
  die  Guthaben  bei  Nuslandsbanken  nicht  3  y 2 %  des  gesetzlichen
Notenkontingents.  Das  Notenkontingentbeträgt  660Millionen  Lire.  Bei
Ueberschreitung  dieses  Rontingents  (sofern  die  Noten  nicht  voll  gedeckt
sind)  um50Millionen  Lire  ist  eine  Notensteuer  von  %,  bei  50bis  100Millionen ­
  von  %  des  Diskonts,  bei  über  100  bis  150  Millionen  der  volle
Diskont,  bei  über  150  Millionen  7%%  zu  entrichten,'  ferner  ist  eine
Notensteuer  von  7%%  zu  zahlen,  wenn  die  nicht  bar  gedeckte  Notenausgabe ­
  40%  beträgt.
Russische  Staatsbank:  Bei  Notenumlauf  bis  600Millionen ­
  Rubel  ist  50%  Golddeckung  vorgeschrieben.  Bei  Notenumlauf
über  600  Millionen  ist  Volldeckung  vorgesehen.  Auslandsguthaben
sind  dem  Metallbestand  nicht  zuzurechnen.
Reservebanken  der  vereinigtenStaaten:  40%
Golddeckung  für  Noten,  35%  Golddeckung  für  Depositen.  Sinkt  die
        <pb n="157" />
        152

II.  Der  Geldmarkt.

Goldreserve  unter  40%,  so  ist  eine  Steuer  bis  1%  pro  anno  zu  zahlen,
bis  die  Reserve  auf  32%%  sinkt,-  sinkt  sie  unter  32%%,  so  ist  .  .  .  ,
n)  Gewinnverteilung.
Reichsbank:  3%%  Dividende,  vom  Mehrertrag  20%  in  die
Reserve,  bis  sie  60  Millionen  Mark  erreicht  (die  Reserve  dient  auch  zur
Ergänzung  der  Dividende  auf  3%%)-  vom  Ueberschutz  %  an  die  Anteilseigner, ­
  %  an  das  Reich.
Rank  von  Frankreich:  vom  Zinsgewinn  bei  einem  Diskont ­
  von  3%%  gehört  V 7 ,  bei  über  4%  1 / 6 ,  bei  über  5  %  %,  bei  über  6%
alles  dem  Staat.
Gesterreichisch-Ungarische  Rank:  4%  Dividende,
vom  Rest  10%  in  den  Reserve-  und  2%  in  den  Pensionsfonds,  der  Rest
je  zur  Hälfte  an  Aktionäre  und  Staat,  bis  eine  6%  Dividende  erreicht
ist,  dann  %  an  die  Aktionäre  und  %  an  den  Staat  bis  zur  Erreichung
einer  7%  Dividende  und  vom  Rest  %  an  die  Aktionäre,  %  an  den  Staat.
Reservefonds  kann  zur  Ergänzung  der  Dividende  auf  4%  herangezogen ­
  werden.
B  a  n  c  a  d’Italia:  %  des  Reingewinns,  welcher  5%  des
Kapitals  übersteigt  und  nicht  über  6%  hinausgeht,  ferner  die  Hälfte
des  Reingewinns  über  6%  fällt  an  den  Staat.
Reservebanken  der  vereinigten  Staaten:  Zunächst ­
  6%  Dividende  an  die  Aktionäre.  Sei  Nichtvollzahlung  in  einem
Jahre  ist  in  den  folgenden  Nachzahlungen  auf  6%  zu  leisten,  vom  darüber ­
  hinausgehenden  Gewinn  die  Hälfte  an  den  Reservefonds,  die
Hälfte  an  den  Staat,-  der  Staat  hat  dieses  Einkommen  entweder  zur
Erhöhung  der  Goldreserve  oder  zur  Schuldentilgung  zu  verwenden.
o)  Sonstige  Lei  st  ungen  an  den  Staat.
Reichsbank:  Verpflichtung  unentgeltlich  für  Rechnung  von
Reich  und  Bundesstaaten  Zahlungen  anzunehmen  und  bis  zur  höhe
der  Guthaben  Zahlungen  zu  leisten.
Bank  von  England:  Besorgung  des  staatlichen  Kassendienstes,
  Verwaltung  der  Staatsschulden  (gegen  gesetzlich  normierte
Entschädigung).
vom  Aktienkapital  sind  11.015.000  £  dem  Staate  geliehen.
Bank  von  Zrankreich:  Zahlt  unentgeltlich  die  Rentenkupons ­
  in  Paris  und  den  Zilialen,  ist  unentgeltlich  Rentenemissionsstelle.
Zahlt  für  das  Notenrecht  jährlich  einen  Betrag,  der  sich  aus  dem  Produkt
        <pb n="158" />
        33.  Uebersicht  über  die  Bestimmungen  der  Notenbankgesetzgebung.  153
aus  der  produktiven  Zirkulation  mit  %  ergibt,  mindestens  2  Millionen  Fcs.
hat  dem  Staat  seit  1857  60  Milionen  Fcs.,  ursprünglich  zu  3%,  seit
1897  zinslos,  seit  1878  weitere  80  Millionen,  zu  1%,  seit  1897  zinslos,
40  Millionen  seit  1896  und  20  Millionen  seit  1911  zinslos  bis  1920
geliehen.
Ge  st  erreichisch-Ungarische  Lank:  Zahlungsverpflichtung ­
  wie  die  Reichsbank.  hat  dem  Staat  für  die  Dauer  ihres  Privilegs ­
  60  Millionen  Kr.  geliehen.
Ban  ca  d’Italia:  Mutz  gegen  Hinterlegung  von  Staatsrenten ­
  oder  Schatzscheinen  dem  Staat  Gold  zu  1%%  bis  zum  höchstbetrag ­
  von  115  Millionen  Lire  leihen.
Reservebanken  der  vereinigten  Staaten:
Können  mit  dem  Kassendienst  des  Bundes  betraut  werden.
33.  Uebersicht  über  die  Bestimmungen  der  Notenbankgesetzgebung.
Das  Sgstem  der  Monopolnotenbank  herrscht  in  fast  allen  Kulturstaaten.
  Die  vereinigten  Staaten  bilden  nur  insofern  eine  Ausnahme,
als  sie  nach  der  neuen  Bankgesetzgebung  über  elf  Institute  verfügen,
die  aber  in  ihrem  Territorium  das  alleinige  Notenausgaberecht  besitzen. ­
  Zn  England,  Deutschland  und  Italien  sind  aus  historischen  Gründen ­
  neben  der  Zentralbank  andre  Notenbanken  belassen  worden,  die
aber  in  ihrer  Notenausgabe  streng  begrenzt  sind.  Die  englischen  Institute, ­
  durchwegs  Kleinbanken  in  der  Provinz  mit  einem  Gesamtnotenumlauf ­
  von  nur  170.000  £,  kommen  für  den  Geldverkehr  des
Landes  nicht  in  Betrachts  das  verschwinden  dieser  Neste  aus  der  alten
Dezentralisationszeit  ist  nur  eine  Frage  kurzer  Jahre.  In  Deutschland ­
  sind  die  bagrische,  württemb  er  gische,  badische  und  sächsische  Notenbank ­
  in  ihrer  Notenemission  und  Diskontfestsetzung  eng  eingeschränkt,-der
  gesamte  Notenumlauf  der  vier  Institute  betrug  zu  Ende  1913  kaum
9%  jenes  der  Neichsbank.  von  den  italienischen  Instituten  hat  die
banca  di  Sicilia  nur  lokalen  Charakter,  der  bavco  di  Napoli  dagegen
ist  eine  ansehnliche  Bank  geblieben,  allerdings  mit  wesentlich  geringerer
Höchstgrenze  des  ungedeckten  Notenumlaufs  als  die  banca  d’Italia,
im  übrigen  aber  ohne  Einschränkung  ihres  kvirkungskreises.  Dezentralisiertes ­
  Notenbankwessn  besteht  autzer  in  einigen  englischen  Kolonien ­
  (Kanada)  nur  in  Schottland,  wo  seit  altersher  neun  mit  einander
in  Kartellverhältnis  stehende  Institute  Noten  ausgeben,  doch  hat  diese
Organisation  infolge  der  Währungsgemeinschaft  mit  England,  der
Giroverbindung  der  schottischen  Banken  mit  der  Bank  von  England
        <pb n="159" />
        154

II.  Der  Geldmarkt.

und  der  Konzentrierung  der  Auslandszahlungen  für  das  vereinigte
Königreich  in  London  nur  in  zweifacher  Richtung  praktische  Bedeutung:
wegen  der  Ausgabe  kleiner  Noten  im  Gegensatz  zum  englischen  Brauch
und  wegen  der  durch  die  Notenemission  gebotenen  Möglichkeit  der
Errichtung  von  Zweiganstalten  auch  in  kleinen  Orten,  in  denen  wenig
Einlagen  zu  erwarten  sind.  Noch  immer  reicht  unter  allen  Ländern
die  Organisation  des  Bankwesens  am  weitesten  in  Schottland  in  die
Dörfer  hinein/  aber  seit  der  Ausbreitung  der  vepositenkassen  der  Nreditbanken
  sind  die  vereinigten  Staaten,  England  und  Frankreich  Schottland ­
  schon  ziemlich  nahe  gekommen  und  dieser  ehedem  so  sehr  gerühmte
Vorzug  der  Notendezentralisation  hat  mit  dem  starken  Zuströmen
billiger  Einlagen  an  Bedeutung  verloren.  Für  die  heutige  schottische
Lankverfassung  ist,  so  paradox  dies  auch  klingen  mag,  nicht  die  Notenfreiheit, ­
  sondern  gerade  das  Monopol  charakteristisch:  die  Unmöglichkeit ­
  der  Konkurrenz  für  andere  Lanken  gibt  den  konzessionierten  Noteninstituten ­
  seit  Generationen  das  ausschließliche  Recht  zum  Betrieb
aller  Nreditbankgeschäfte.  —
Oie  Notenbank  ist  in  jedem  Wirtschaftsgebiet  die  stärkste  Nreditinstitution,
  ihre  Ausschaltung  aus  dem  Zahlungs-  und  Kreditverkehr
ist  undenkbar.  Um  so  eigentümlicher  berührt  die  Kurzfristigkeit  der
Privilegiumserteilung  in  den  meisten  Statuten.  Oie  chart6r  der  Bank
von  England  wurde  im  17.  und  in  der  ersten  Hälfte  des  18.  Jahrhunderts ­
  nur  für  ein  Jahrzehnt  erteilt,  weil  das  Parlament  seinen  Einfluß
auf  die  Monopolgesellschaft  wahren  wollte.  Man  war  zu  Ende  des
17.  Jahrhunderts,  als  die  Bank  ihr  erstes  Statut  erhielt,  in  England
in  einer  Zeit  des  eben  wiedererrungenen  parlamentsrechtes  und  scheute
sich  eine  obarter  auf  zu  lange  Zeit  zu  gewähren.  Oie  Rückzahlung  der
Staatsschuld  an  die  Lank  sollte  überdies  nach  einjähriger  Kündigung
erfolgen  können  und  die  Rechte  der  Bank  sodann  aufhören.  Auch  diese
heute  noch  geltende  Bestimmung  hat  historische  Gründe:  „Derartige
Kündigungsrechte  des  Staates  Korporationen  gegenüber  waren  nicht
ungewöhnlich.  Ls  war  jedoch  nicht  üblich,  von  ihnen  Gebrauch  zu
machen,  wenn  die  Gesellschaft  nicht  aus  ihrem  Rechtskreis  heraustrat.
Ls  war  nur  eine  Drohung,  durch  welche  sie  zu  gehörigem  Verhalten
bewogen  werden  sollte."  (Burnet,  History  of  my  own  time,  Zitat
bei  Philippovich,  Bank  von  England  S.  36).  Oie  zehnjährige  Befristung
wurde  in  der  Zeit  des  Erstarkens  des  wirtschaftlichen  Liberalismus
umsomehr  beibehalten  als  man  in  jenen  Tagen  irrtümlich  die  «harter
int  Sinn  eines  Monopols  für  alle  Bankgeschäfte  auslegte.  Die  Erneuerungen ­
  des  Privilegs  im  19.  Jahrhundert  haben  drei  der  gründ-
        <pb n="160" />
        33.  Uebersicht  über  die  Bestimmungen  der  Notenbankgesetzgebung.  153
lichsten  Untersuchungen  über  die  Bankpolitik  veranlaßt  und  im  vierten
Jahrzehnt  des  vorigen  Jahrhunderts  bei  einer  Neuregelung  die  Peelsakte ­
  gebracht;  es  war  das  letzte  befristete  Statut  —  zehn  Jahre  später
wurde  das  Privileg  ohne  Kixbegrenzung  verlängert.  Oie  Engländer
waren  damals  zur  Ansicht  gekommen,  daß  sie  die  geeignete  Verfassung
für  die  Notenbank  gefunden  hätten,-  das  einjährige  Nündigungsrecht,
dessen  Bedingung,  die  Rückzahlung  der  Schuld  von  11  Millionen
Pfund,  leicht  erfüllbar  war,  sicherte  die  Einflußnahme  des  Parlaments. ­
  Oie  Befristung  hatte  sich  begründen  lassen,  solange  man  —
zu  Anfang  des  18.  Jahrhunderts  im  Monopol  ein  den  Aktionären  der
Bank  erteiltes  Privileg  sah  oder  solange  —  in  der  ersten  Hälfte  des
19.  Jahrhunderts  —  um  die  Kragen  der  Zentralisierung  oder  Dezentralisierung, ­
  der  privat-  oder  Staatsbank  gekämpft  wurde.  England
hatte  sich  bewußt  im  Interesse  der  Volkswirtschaft  für  die  einheitliche
private  Notenbank  entschieden  und  nachdem  es  dieses  Sgstem  ein  Jahrzehnt ­
  erprobt  hatte,  sah  es  zur  Befristung  keinen  Anlaß  mehr.
Oie  Statuten  der  Nontinentalbanken  hatten  von  England  die
Befristung  des  Privilegs  übernommen  und  behielten  sie  bis  in  die
Gegenwart  bei.  Oie  Erneuerung  wurde  zum  Anlaß  genommen  Aenderungen ­
  am  Bankgesetz  durchzuführen  —  die  Noten  zu  gesetzlichem
Zahlungsmittel  zu  erklären,  absolut  festgesetzte  Ziffern,  die  durch  die
Entwicklung  sich  als  zu  niedrig  erwiesen  hatten,  zu  erhöhen,  vornehmlich ­
  die  Maximalziffer  des  Notenumlaufs  bei  der  Bank  von  Krankreich, ­
  das  steuerfreie  Notenkontingent  bei  der  Reichsbank  und  Gesterreichisch-Ungarischen
  Bank,-  gewöhnlich  hat  die  Kinanzverwaltung  des
Staates  die  Gelegenheit  benützt  ihre  Beteiligung  an  den  Gewinnen
der  Bank  zu  erhöhen,  mitunter  auch  außerordentliche  Darlehen  zu
erlangen.
Ueber  die  großen  Prinzipienfragen  aber  wird  anläßlich  der  Privilegsverlängerung ­
  heute  nicht  mehr  gekämpft.  Oer  Kall  der  Auflösung
der  Zentralbank,  der  sich  1836  in  den  vereinigten  Staaten  ereignete,
wäre  in  unsern  Tagen  außer  in  Nriegszeiten  nirgends  denkbar.  Es  handelt
sich  nicht  mehr  um  Bestand  oder  Nichtbestand  der  Bank  —die  Verweigerung ­
  der  prioilegiumsverlängerung  durch  eine  parlamentsmehrheitwürde
jede  Regierung  in  die  größte  Verlegenheit  setzen  —  sondern  lediglich  um
Oetailfragen,  die  auch  sonst  im  gesetzlichen  lveg  erledigt  werden  könnten,
ohne  daß  ein  bestimmter  Termin  für  Neuaufrollung  aller  Kragen
gestellt  wäre.  Das  Reich  mit  stärkst  ausgebildetem  Parlamentarismus
hat  auf  die  Kixierung  des  Privilegs  verzichtet  und  die  Nachahmung
dieses  Verzichts  auf  dem  Nontinent  würde  viel  zwecklose  Beratung,
        <pb n="161" />
        156

II.  Der  Geldmarkt.

in  manchen  Reichen  (Gesterreich-Ungarn)  auch  staatsrechtliche  Schwieriakeiten
  sparen.  —
In  der  äußeren  Verfassung  der  Notenbanken  bilden  die  Bank
von  England  und  die  Russische  Staatsbank  die  stärksten  Gegensätze.
Oie  Leitung  der  Bank  von  England  erfolgt  ohne  jede  Einwirkung  der
Regierung.  Obwohl  die  Bank  gerade  der  engen  Verbindung  mit  der
Zinanzverwaltung  des  Staates  ihr  rasches  Emporblühen  in  den  ersten
Jahrzehnten  ihres  Bestehens  zu  danken  hatte,  hat  die  Regierung  nie
den  versuch  gemacht,  Einfluß  auf  die  Bank  zu  gewinnen,  auch  nicht
im  19.  Jahrhundert,  als  sich  die  Position  des  Staates  zur  Bank  verschoben ­
  hatte  und  das  Darlehen  an  den  Staat  nicht  mehr  als  große,
von  niemand  anderm  zu  gewährende  Leistung,  sondern  nur  noch  als
historische  Kuriosität  erschien.  Die  Unabhängigkeit  der  Bank  wurde
in  den  Tagen  des  Kriegs  mit  Napoleon  als  wertvoll  für  die  Aufrechterhaltung ­
  des  Kredits  empfunden  und  auch  in  der  Folgezeit  fand  sich
selbst  in  der  Zeit  schwerer  Angriffe  gegen  die  Notenbank  keine  Stimme
für  stärkere  Intervention  des  Staates  bei  Leitung  des  Unternehmens.
Den  strikten  Gegensatz  hiezu  bildet  die  Russische  Staatsbank,  die  ein
staatliches  Institut  ist,  jedoch  mit  einem  Reglement  nach  Art  der  Bankgesetze ­
  der  andern  Notenbanken,  hinsichtlich  der  Deckungsbestimmungen
der  für  ihren  Widerpart  geltenden  peelschen  Bankakte  nachgebildet.
Auf  dem  Kontinent  wurde  in  früheren  Jahrzehnten  der  Gedanke  der
Staatsbank  oft  erwogen,  die  Verschärfung  der  politischen  Verwicklungen
hat  ihn  aber  mehr  und  mehr  zurückgedrängt.  Eine  Staatsbank  ist  im
Krieg  dem  Zugriff  des  Feindes  ausgesetzt,  während  eine  Aktiennotenbank
wenigstens  nach  völkerrechtlichen  Grundsätzen  als  privatunternehmen
anzusehen  ist.  Eine  Staatsbank  wird  bei  Krisen,  die  den  Staat  treffen,
weit  weniger  vertrauen  genießen  als  eine  Privatnotenbank,  da  die
Annahme  nicht  von  der  Hand  zu  weisen  ist,  daß  der  Staat  die  Rkittel
der  Bank  für  seine  Zwecke  ausnützen  würde,  ohne  daß  ihm  ein  Widerstand ­
  entgegengesetzt  werden  könnte.  Das  Notrecht  des  Staates  über
die  Zentralbank  geht  in  Kriegszeiten  weit  und  in  der  Gegenwart  zeigt
sich  die  Tendenz  es  auszudehnen.  Aber  der  Kreditgewährung  an  den
Staat  muß  auch  in  solchen  Tagen  eine  Grenze  gesetzt  werden,  wenn
nicht  Entwertung  des  Geldes  eintreten  soll.  Neuerdings  mehren  sich
die  Stimmen,  die  unbegrenzten  Eintritt  der  Notenbank  für  die  Verpflichtungen ­
  des  Staats  im  Kriegsfall  befürworten-  die  Beschränkung
der  Notenbanktätigkeit  auf  Geldmarktkredite  wird  in  Kriegszeiten  für
doktrinär  gehalten:  Wechsel-  und  Effektenkredit  seien  ja  doch  in  derartiger ­
  Zeit  nicht  liquide  Aktiven,  da  die  Wechsel  nicht  eingelöst  und  die
        <pb n="162" />
        33.  Uebersicht  über  die  Bestimmungen  der  Notenbankgesetzgebung.  157
Effekten  bei  Kreditkündigung  nicht  realisiert  werden  könnten.  Aber
auch  wenn  dies  zutrifft,  ist  doch  der  Kredit  an  den  Staat  anders  aufzufassen ­
  als  Wechsel-  und  Lombardkredit:  die  Notenbank  mag,  um  den
Kreditbanken  die  Rückzahlung  der  Depositen  zu  ermöglichen,  eine  ungewöhnlich ­
  große  Menge  von  Wechseln  rediskontieren  oder  Effekten
lombardieren  und  sie  wird  dadurch  nur  ihre  Note  an  Stelle  des  Depositums ­
  setzen:  der  ängstliche  Kaufmann  wird  statt  mit  Scheck  mit  Noten
zahlen,  der  furchtsame  und  dumme  Sparer  wird  in  seine  Kasse  statt
des  Sparbuchs  ein  Notenportefeuille  legen.  Oie  Notenbank  muß  mehr
Noten  emittieren  als  gewöhnlich  und  die  Laufzeit  derselben  wird  namentlich ­
  im  Thesaurierungsfall  sehr  lang  sein.  Aber  die  Gesamtsumme
des  in  der  Volkswirtschaft  zirkulierenden  Geldes  wird  durch  die  Substituierung ­
  der  Note  an  Stelle  des  Depositums  nicht  vermehrt  und
auch  die  Summe  der  Zahlungen  nicht  geändert.  Oie  Mehrausgabe
von  Noten,  respektive  erhöhte  Diskontierung  und  Lombardierung
zur  Hilfeleistung  für  die  Kreditbanken  bewirkt  somit  nicht  Inflation,-ebensowenig
  ist  dies  beim  erhöhten  Bedarf  an  Betriebskredit  bei  den
Kriegsmittelindustrien  der  Fall.  Die  Gewährung  von  Kredit  an  den
Staat  schafft  aber  neue  Zahlungsmittel,  ohne  neue  wirtschaftliche  Werte
hervorzurufen.  Oie  Gewährung  derartiger  Kredite  in  einem  im  Der-  '
hältnis  zum  gesamten  Geldumlauf  beträchtlichen  Umfang  ist  geeignet
eine  Preisteuerung  hervorzurufen  und  das  vertrauen  in  die  Notenbank ­
  gerade  in  einem  Zeitpunkt  zu  erschüttern,  wo  dieses  am  wenigsten
zu  entbehren  ist.  Bei  Eintritt  wirtschaftlicher  und  politischer  Ruhe
werden  die  Wechsel  wieder  eingelöst,  der  Staatskredit  der  Bank  aber
nur  dann  zurückgezahlt,  wenn  dis  Nköglichkeit  einer  Anleiheemission
besteht.  Eine  „Refundierungsanleihe"  ist  aber  nach  unglücklichem
Krieg  mit  Erfolg  nur  durchführbar,  wenn  nicht  weiteres  Sinken  des
Geldwerts  befürchtet  wird.  Die  Wiederaufrichtung  der  Staatsfinanzen,
das  Emporarbeiten  der  Wirtschaft  ist  bei  Ueberlastung  der  Notenbank
mit  Staatskrediten  unmöglich.  Der  widerstand  gegen  jenes  Maß  der
Inanspruchnahme  durch  den  Staat,  welches  den  Geldwert  und  das
vertrauen  zur  Notenbank  beeinflussen  könnte,  ist  gerade  in  kritischen
Tagen  die  wichtigste  und  schwerste  Pflicht  der  Bankleitung.  Gambetta
hat  in  der  Kriegszeit  von  1871  die  Bank  von  Frankreich  in  Stücke  zu
schlagen  gedroht,  wenn  sie  ihm  nicht  alle  erforderlichen  Mittel  bewillige,
aber  die  Bankleitung  ließ  sich  nicht  einschüchtern  und  ihre  vorsichtige
Zurückhaltung  kam  nach  Beendigung  des  Kriegs  der  französischen
Wirtschaft  außerordentlich  zugute.  Zede  andere  Form  der  Kapitalbeschaffung, ­
  selbst  Zwangsanleihen  sind  der  Ueberlastung  der  Noten-
        <pb n="163" />
        158

II.  Der  Geldmarkt.

bank  mit  Staatskrediten  vorzuziehen.  3n  vorbildlicher  Weise  hat  sich
England  in  den  zwei  Jahrzehnten  des  Kriegs  mit  Napoleon  an  diesen
Grundsatz  gehalten.  Die  Notenbank  in  Kriedenszeiten  mit  derartigen
Krediten  zu  verschonen,  wird  heute  allgemein  als  Notwendigkeit  angesehen,- ­
  eine  Ausnahme  macht  nur  Frankreich,  das  gegen  den  Widerstand ­
  seiner  hervorragendsten  Theoretiker  bei  jeder  Privilegs  erneu  erung
unentgeltlichen  Staatskredit  von  der  Lank  verlangt.  Der  Zinsenunterschied ­
  gegenüber  einer  Anleihe  wiegt  nicht  den  Nachteil  der  Einschränkung ­
  der  Bewegungsfreiheit  des  Zentralinstituts  auf.  Immerhin
sind  die  Beträge,  um  welche  es  sich  hier  handelt,  im  vergleich  zu  den
genannten  Kreditgewährungen  der  Bank  gering.  Oie  Reichsbank
und  Gesterreichisch-Ungarische  Bank  sind  in  der  Kreditgewährung  an
den  Staat  auf  den  Schatzwechseldiskont  beschränkt  und  überdies  ist  eine
Einflußnahme  der  Aktionäre  auf  diese  Geschäfte  vorgesehen,  die  freilich
bei  der  Struktur  der  beiden  Institute  praktisch  wenig  Bedeutung  besitzt,
vie  Begrenzung  der  Nreditgewährung  auf  Schatzwechseldiskont  schränkt
die  Beziehung  zwischen  Notenbank  und  Staat  auf  den  kurzfristigen
Kredit  ein,  allerdings  ohne  eine  Höchstsumme  festzusetzen.  Wie  die
Reichsbankausweise  in  den  Jahren  vor  der  Reichsfinanzreform  zeigen,
sichert  die  Bestimmung  nicht  immer  vor  einer  starken,  fortdauernden
Inanspruchnahme.
Gegen  die  volle  Abhängigkeit  der  Notenbankleitung  vom  Staat
sprechen  somit  sehr  ernste  Momente.  In  Reichen  mit  glücklicher  geschichtlicher ­
  Vergangenheit,  geordneter  Zinanzverwaltung  und  Einflußlosigkeit
  der  politischen  Parteien  auf  die  Besetzung  der  Staatsinstitute ­
  ist  man  geneigt  den  Ernst  dieser  Gründe  zu  unterschätzen,
zumal  in  normalen  Zeiten  der  Staatseinfluß  vielen  die  unparteiische
Leitung  der  Bank  besser  zu  gewährleisten  scheint  als  die  Führung  durch
eine  Privatdirektion.  Auf  dem  Nontinent  wird  dementsprechend  auch
überall  die  entscheidende  Persönlichkeit  in  der  Bankleitung  —  der  Gouverneur ­
  in  Frankreich,  der  Präsident  in  Deutschland  —  von  der  Regierung
ernannt,  der  Generaldirektor  in  Italien,  der  Generalsekretär  in  Gesterreich-Ungarn
  von  ihr  bestätigt.  Die  Aktionäre  haben  nur  in  Krankreich
wirklichen  Einfluß  auf  die  Geschäftsführung,  bei  der  Reichsbank  ist
ihre  Mitwirkung  zu  einer  beiratähnlichen  Tätigkeit  herabgedrückt  und
auch  in  den  andern  Reichen  ist  ihr  Wirken  von  dem  eines  gewöhnlichen
Aufsichtsrats  nicht  sehr  verschieden.  In  den  Distriktbanken  der  vereinigten ­
  Staaten  ist  dagegen  den  Aktionären  ein  starker  Einfluß  eingeräumt, ­
  der  voraussichtlich  auch  ausgeübt  werden  dürfte.
Die  Generalversammlungen  der  Notenbank  sind  ebensosehr  Kor-
        <pb n="164" />
        33.  Uebersicht  über  die  Bestimmungen  der  Notenbankgesetzgebung.  169
malität  wie  die  Generalversammlungen  überhaupt  und  die  den  Aktionären ­
  zuerkannten  Rechte  werden  von  denjenigen  ausgeübt,  die  die
Rontrole  über  die  Aktien  sich  sichern  können.  Dementsprechend  haben
die  Kreditbanken  in  den  meisten  Ländern  in  den  Conseils  die  entscheidende ­
  Position  erlangt:  im  Zentralausschuß  der  Reichsbank  spielen
sie  die  wichtigste  Rolle,  in  England  besetzen  nach  traditionellem  herkommen ­
  die  großen  Zinanzbankhäuser  den  verwaltungsrat  der  Bank
von  England,  in  Amerika  werden  die  Rreditbanken  ein  Drittel  der  Aufsichtsratsmitglieder ­
  der  Notenbanken  stellen;  dagegen  werden  die
englischen  Depositenbanken  in  die  Derwaltung  der  Bank  von  England ­
  nicht  aufgenommen  und  in  Oesterreich-Ungarn  ist  den  Banken
überhaupt  gesetzlich  der  Eintritt  in  den  Generalrat  der  Notenbank
verwehrt.  Das  englische  herkommen  hat  seine  Ursache  im  Rivalitätsgefühl ­
  zwischen  der  Notenbank  und  den  Depositenbanken,  das  österreichische ­
  Gesetz  wollte  verhindern,  daß  die  hauptsächlichsten  Rreditnehmer
  der  Notenbank  —  die  Rediskontierung  ist  in  Oesterreich  stark
ausgebildet  —  Einfluß  auf  die  Leitung  des  Gläubigerinstituts  erhalten.
Mehrere  Staaten  —  so  Zrankreich  und  die  Union  —  haben  der  Industrie
und  Landwirtschaft  ein  Vertretungsrecht  in  der  Derwaltung  eingeräumt. ­

Die  reinen  Kreditbanken  haben  Interesse  an  hohem  Zins,  da  die
Vergütung  für  einen  Teil  der  fremden  Gelder  dem  Steigen  der  Bankrate ­
  nicht  in  vollem  Maß  entspricht,  allerdings  aber  nur  soweit  dadurch
die  Inanspruchnahme  nicht  eingeschränkt  wird.  Die  Zinanzbanken
dagegen  haben  namentlich  zur  Zeit  des  Herausbringens  neuer  IVerte
Interesse  an  niedrigem  Zins.  Den  Banken  des  Kontinents,  die  beide
Tgpen  des  Kreditgeschäfts  vereinen,  gibt  die  Individualisierung  des
Zinses  nach  Kreditarten  die  Möglichkeit  innerhalb  bestimmter  Grenzen
gleichzeitig  durch  niedrigen  Effektenzins  die  Emission  von  Werten  zu
erleichtern  und  im  Kontokorrentgeschäft  eine  hohe  Bankrate  auszunützen,- ­
  sie  sind  an  hohem  Zins  interessiert,  soweit  nicht  dadurch  die
Kreditinanspruchnahme  eingeschränkt  und  das  Effektenemissionsgeschäft
erschwert  wird:  Handel,  Landwirtschaft  und  Industrie  haben  stets
Interesse  an  niedrigem  Zins.
Der  Einfluß  der  Vertreter  dieser  Lerufskreise  auf  die  Bankleitungen
ist  in  den  einzelnen  Reichen  verschieden:  er  ist  am  geringsten  in  der
Reichsbank,  stärker  in  der  Bank  von  Zrankreich,  deren  gleichmäßige,
niedrige  Rate  auch  durch  die  Rücksichtnahme  auf  die  der  Industrie  angehörigen
  Rvgents  bestimmt  wird,  am  stärksten  aber  in  England,  wo
die  Herrschaft  des  Eitgeinflusses  in  der  Bank  unverkennbar  ist;  allerdings
        <pb n="165" />
        160

II.  Der  Geldmarkt.

nicht  mehr  in  dem  Sinn,  wie  es  die  Angriffe  im  dritten  Jahrzehnt  des
vorigen  Jahrhunderts  behaupteten,  daß  der  Zins  im  Interesse  des
Privatgeschäfts  der  leitenden  Kinanzhäuser  bestimmt  würde  —  drei
Generationen  des  Reichtums  haben  das  Verständnis  für  die  Pflichten
einer  halb  öffentlichen  Stellung  gestärkt  —-,  aber  doch  durch  unbewußte
Uebertragung  der  in  der  Kinanzpraxis  herrschenden  Anschauungen  auf
die  Leitung  des  Noteninstituts.  Der  Nlangel  einer  stabilen  Diskontfestsetzung,
  der  rasche  Wechsel  der  Kate  nach  Jahreszeiten,  die  Zurückweisung ­
  der  Wechsel  der  Auslandsbanken,  aber  auch  die  Abneigung
gegen  die  kleine  Note  sind  aus  dem  Gedankenkreis  des  Londoner  Kinanzmannes
  zu  erklären.
Die  Ausschließung  der  Kreditbanken  aus  der  Verwaltung  des
Noteninstituts,  wie  sie  Oesterreich  vorgenommen  hat,  erhält  durch
die  Interessengegensätze,  die  sich  zeitweise  bei  Bestimmung  des  Wechseldiskontsatzes ­
  und  in  der  Krage  der  Giroguthaben  in  neuerer  Zeit  zwischen ­
  beiden  ausgebildet  haben,  scheinbar  erhöhte  Berechtigung,-  wie
man  aber  wohl  als  allgemeine  Erfahrungsregel  konstatieren  kann,
sind  Verwaltungsräte  der  Noteninstitute  ohne  Zuziehung  von  Bankfachleuten ­
  infolge  mangelnder  Sachkenntnis  völlig  einflußlos,-  das  zeigt
sich  auch  bei  den  lokalen  Verwaltungsräten,  die  von  den  Filialleitern
überall  als  Störung,  nicht  als  Hilfe  empfunden  werden.
Aber  auch  der  Staat  ist  in  der  Zinspolitik  von  Eigeninteressen
nicht  frei.  Eine  stattliche  Reihe  von  Diskontermäßigungen  bei  den
Notenbanken  ist  durch  die  Rücksicht  aus  bevorstehende  Rentenemissionen
veranlaßt  worden.  In  Italien  steht  sogar  der  Regierung  das  Recht  zu
Diskontänderung  zu  verlangen.
Es  ist  eine  Krage  des  Charakters  der  Bankleiter,  ob  es  gelingt
mit  Zurückdrängung  aller  Privatinteressen  eine  Zinspolitik  zu  treiben,
die  ausschließlich  auf  die  Liquidität  der  Notenbank  Rücksicht  nimmt.
Das  schwierige  Problem  der  Sicherung  der  Unabhängigkeit  der  Notenbankleitung ­
  sowohl  der  Regierung  wie  den  wirtschaftlichen  Interessengruppen ­
  gegenüber  ist  organisatorisch  in  keinem  Staat  befriedigend
gelöst  worden.  —
Die  Geschäftszweige  sind  in  allen  Reichen  außer  England  gesetzlich
vorgeschrieben.  Beim  Wechseldiskont  ist  die  Korderung  der  dritten
Unterschrift  in  Krankreich  und  Belgien  stark  gemildert  worden,  immerhin ­
  sind  diese  beiden  Institute,  aber  auch  die  Gesterreichisch-Ungarische
Bank  überwiegend  Rediskontierungsanstalten.  Warrantdiskontierung
fehlt  noch  in  manchen  Bankgesetzen,  namentlich  bei  der  Reichsbank,
mehr  aus  historischen  als  vernunftgründen.  Italien  und  vornehmlich
        <pb n="166" />
        33.  Uebersicht  über  die  Bestimmungen  der  Notenbankgesetzgebung.  161
Rußland  lassen  mehr  als  dreimonatliche  Laufzeit  zu.  vis  Lombardkredite ­
  mit  verschiedener  Laufzeit  sind  auf  heimische,  besonders  gesicherte
Rentenwerte,  in  Deutschland  und  Italien  auch  auf  bestimmte  Auslandswerte
  zugelassen.  Vas  ausländische  Devisen-  und  Anweisungsgeschäft
ist  bei  den  kontinentalen  Instituten  außer  bei  der  Bank  von  Frankreich
geregelt.  Die  belgische  Nationalbank  hatte  die  Pflicht,  für  Staatsrechnung ­
  unter  ihrer  Garantie  Devisen  zu  kaufen,  die  andern  haben  nur  ein
Recht,  dies  zu  tun,'  die  Gesterreichisch-Ungarische  Bank  darf  bis  zu  60  Millionen ­
  Kronen  Devisen  in  die  Gold-,  die  banca  d’Italia  Devisen,  Auslandsguthaben ­
  und  ausländische  Schatzscheins  ohne  Begrenzung  in
die  Rotendsckung  einrechnen,  sie  bedarf  aber,  sobald  diese  Beträge  ein
bestimmtes  Maß  überschreiten,  der  Regierungsgenehmigung.  Unbegrenzte ­
  Einrechnung  von  Auslandsguthaben  und  Devisen  ist  bisher
keiner  Notenbank  gestattet.  Die  Bestimmungen  über  die  Einrechnung
der  ausländischen  Zahlungsmittel  sind  in  den  Reichen  mit  Goldzirkulation ­
  strenger,  da  die  Devise  bei  starken  Noteneinlösungen  aus  Goldbedürfnissen
  des  innern  Verkehrs  versagen  muß.  Der  Vevisenbesitz
ist  aber  auch  in  den  andern  Staaten  mit  Recht  begrenzt,  weil  die  Lasierung ­
  der  Währung  auf  Auslandsforderungen  bei  Krisen  oder  kriegerischen ­
  Verwicklungen  in  mehreren  Schuldnerstaaten  ernste  Bedenken
bietet.  Oie  Bestimmungen  über  die  Notendeckung  sind  an  anderer
Stelle  erörtert  worden.
Außerordentlich  verschieden  sind  die  gesetzlichen  Bestimmungen
über  die  Bankrate.  Die  Bank  von  England  hat  auch  hierin  vollkommene
Freiheit  und  sieht  in  ihrem  veröffentlichten  Satz  nur  eine  Durchschnittsziffer,
  von  der  so  viel  Ausnahmen  gemacht  werden,  daß  die  Rate  kaum
als  Regel  angesehen  werden  sann;  in  den  Filialen  diskontiert  sie  meist
unter  Banksatz.  Oer  russischen  Staatsbank  ist  es  ausdrücklich  erlaubt
nach  Gegenden  und  Kreditarten  ihre  Rate  zu  ändern.  Zn  Amerika
bestimmt  jede  einzelne  der  elf  Vistriktsbanken  ihren  Diskontsatz  selbständig, ­
  allerdings  unter  Einflußnahme  des  Bundesreserverats,  der
dadurch  sowie  durch  die  Oiskontbestimmung  bei  Rediskontierungen
zwischen  den  einzelnen  Vistriktsbanken  auf  eine  Annäherung  der  Raten
hinwirken  kann.  Deutschland,  Gesterreich-Ungarn,  Frankreich  und
Italien  haben  Einheitssatz,  die  legal  in  einzelnen  Reichen  zugelassenen
Ausnahmen  werden  praktisch  nicht  angewendet.
Die  Durchführung  eines  Einheitssatzes  mag  in  Reichen  von  der
gewaltigen  Ausdehnung  Rußlands  oder  der  vereinigten  Staaten
schwierig  sein.  Zwischen  Stettin  und  Lindau  sind  die  wirtschaftlichen
Verhältnisse  nicht  so  sehr  verschieden,'  aber  der  Kaufmann  in  Wladiwostok
S  o  m  a  r  y,  Bankpolitik.  \\
        <pb n="167" />
        162

II.  Der  Geldmarkt.

oder  in  Samarkand  arbeitet  unter  ganz  andern  Verhältnissen  als  sein
Mitbürger  an  der  deutsch-russischen  Grenze,-  Art  und  Rückzahlung
der  Wechsel  sind  so  verschieden,  daß  eine  Oifferierung  gerechtfertigt
erscheint.  In  den  vereinigten  Staaten  dagegen  ist  ungeachtet  der
räumlich  so  großen  Ausdehnung  der  Unterschied  der  wirtschaftlichen
Kultur  nicht  ebensogroß,-  immerhin  haben  bisher  die  Zinssätze  in  den
einzelnen  Staaten  außerordentlich  geschwankt.  So  betrug  das  Zeitgeld
im  Durchschnitt  in  West-Virginia  4.82%,  in  Oklahoma  12.60%  (Laughlin,
  Zitat  bei  Hauser,  Die  amerikanische  Bankreform).  Einheitssatz
für  das  Unionsgebiet  war  von  der  Aldrichkommission  geplant  und
wäre  auch  durchführbar.  Nach  dem  neuen  Gesetz  wird  die  Annäherung
an  den  Einheitssatz  von  der  Tüchtigkeit  des  Bundesreserverats  abhängen. ­

Zn  Deutschland  ist  die  Reichsbank  seit  1897  zum  Einheitssatz  übergegangen. ­
  Der  Diskont  zur  privatrate  hat  die  Vermehrung  der  Bankakzepte ­
  begünstigt  und  zu  einer  für  die  Notenbank  unerwünschten
Zurückdrängung  des  Warenwechsels  beigetragen.  Auch  Krankreich  und
Oesterreich  halten  am  Einheitssatz  fest,  Italien  weicht  davon  nur  in
seltenen  Källen  ab.  Die  italienische  Gesetzgebung  gestattet  sehr  interessante ­
  Ausnahmen  zu  Gunsten  einzelner  notleidender  Industriezweige^ ­
  indes  scheint  in  derartigen  Källen  weniger  niedriger  wechselals
  niedriger  Kontokorrentzins  nötig  zu  sein.
Der  Einheitssatz  ist  der  Struktur  der  einheitlichen  Notenbank  allein
angemessen:  die  Verleihung  der  Mittel,  die  sich  die  Notenbank  auf
Grund  ihres  Monopols  beschafft,  darf  nicht  zu  Konditionen  erfolgen,
deren  höhe  in  jedem  einzelnen  Kall  vom  Gutdünken  der  Notenbankleitung ­
  abhängt.  Dem  Monopol  entspricht  überall  eine  öffentlichrechtliche
  Regelung  des  Preises,-  bis  zur  Mitte  des  vorigen  Jahrhunderts
bestand  eine  Höchstgrenze  für  den  Banksatz,  seitdem  diese  gefallen  ist,
kann  nur  in  der  Gleichmäßigkeit  des  Preises  das  Korrelat  für  das  Monopol ­
  gefunden  werden,  vom  Satz  der  Notenbank  hängen  auch  die  Bedingungen ­
  für  die  übrigen  Kredite  ab,  und  diese  können  nur  dann  im
Land  einander  angenähert  werden,  wenn  die  Notenbank  einen  Einheitssatz ­
  hat.  Die  Schaffung  gleichmäßiger  Konkurrenzbedingungen
im  einheitlichen  Wirtschaftsgebiet  ist  aber  eine  Hauptaufgabe  des  modernen ­
  Staates,  und  er  kann  sie  nur  durchführen,  wenn  er  die  Zestsetzung
  der  Bankrate  nicht  als  privatwirtschaftliche  Angelegenheit  des
Noteninstituts  auffaßt.  —
Die  Zentralbanken  Europas  sind  aus  den  finanziellen  Bedürfnissen ­
  des  Staates  heraus  entstanden,-  die  beiden  letzten  Generationen
        <pb n="168" />
        33.  Uebersicht  über  die  Bestimmungen  der  Notenbankgssetzgebung.  163
haben  dieses  Verhältnis  mehr  und  mehr  gelockert  und  jene  alten  Schulden ­
  zu  historischen  Erinnerungen  werden  lassen.  Oie  Gesetzgebung
seit  Mitte  des  vorigen  Jahrhunderts  war  bestrebt,  eine  Ligensicherheit
der  Note  durch  Erhaltung  der  Liquidität  der  Bant  zu  schaffen  und  dies
hat  durch  jahrzehntelange  Wirksamkeit  das  vertrauen  in  die  Zentralinstitute ­
  so  sehr  gehoben,  daß  in  Zriedenszeiten  der  Rückhalt  des  Staates
heute  unnötig  wäre-  denn  Suspensionen  der  Bankakte,  die  sich  vereinzelt
als  erforderlich  erwiesen  haben,  sind  nicht  als  staatliche  Hilfe  zu  bezeichnen, ­
  sie  sind  nur  eine  Ermächtigung,  die  ein  für  allemal  doktrinär  festgesetzte ­
  Liquiditätsgrenze  zu  überschreiten.  Manche  Anhänger  der
Rnappschen  Schule  leiten  die  allgemeine  Annahme  der  Banknoten
aus  dem  gesetzlichen  Zwang,  der  Annahmepflicht  der  Staatskassen,
der  Ueberzeugung  des  Publikums,  daß  die  Noten  „staatliches  Geld"
seien  her.  Vas  kann  bei  historischer  Betrachtung  nicht  ausrecht  erhalten ­
  werden.  Oie  Noten  der  Banken  wurden  vom  Publikum  angenommen, ­
  lang  ehe  sie  legal  teväer  wurden  —  in  Deutschland  zum  Beispiel ­
  wurden  sie  dies  erst  1909  —,  ja  auch  lang  ehe  für  ihre  Ausgabe
gesetzliche  Normen  überhaupt  bestanden.  Oie  Bank  von  England  war
durch  eineinhalb  Jahrhunderte  unter  keine  veckungsregel  gestellt  und
kein  Gesetz  bestimmte  die  Art  ihrer  Rreditgewährung.  Und  wenn  man
bei  ihr  auch  eine  enge  Verbindung  mit  dem  Staat  konstatieren  konnte,
bei  den  Banken  in  der  englischen  und  deutschen  Provinz,  deren  Noten
das  Publikum  bereitwillig  nahm,  war  dies  nicht  der  Fall.  Oie  Leistung
des  Staats  für  die  Notenbank  besteht  in  der  Gewährung  der  Ausschließlichkeit ­
  des  Notenemissionsrechtes  und  in  der  Sicherung  der  Annahme
der  Noten  in  Rriegszeiten.
Oie  Verbindung  der  Zentralbanken  mit  den  Finanzen  des  Staates
ist  locker,  jene  mit  der  Rassenverwaltung  des  Staates  dagegen  immer
enger  geworden.  Oie  Bedeutung  dieser  Verbindung  für  die  Entwicklung
des  Geldmarkts  ist  von  der  Literatur  erst  in  neuerer  Zeit  erkannt  worden.
Oie  beiden  entgegengesetzten  Entwicklungen  dieses  Verhältnisses  zeigen
England  und  die  vereinigten  Staaten:  während  der  englische  Staat
durch  den  Anschluß  seiner  Rassen  an  die  Notenbank  schon  im  18.  Jahrhundert ­
  nach  dem  Wort  Bagehots  den  Londoner  Geldmarkt  geradezu/
geschaffen  hat,  hat  die  Bundesregierung  der  Union  durch  die  Selbständigkeit ­
  ihres  Treasury  den  New  porker  Markt  ein  Menschenalter  hindurch
schwer  bedroht.
In  England  ist  die  Notenbank  Grgan  der  staatlichen  Rassenverwaltung,' ­
  jedes  Zentralamt  der  Verwaltung  eines  Einnahmezweigs
hat  ein  Ronto  bei  der  Bank,  welchem  alle  eingehenden  Gelder  gut-11«
        <pb n="169" />
        164

II.  Oer  Geldmarkt.

geschrieben  werden,  von  den  Einzelkontis  findet  Uebertragung  auf  das
LxvKeguer-Ronto,  das  Staatszentralkonto  statt,  in  welchem  sich  die  gesamten ­
  Einnahmen  des  Staats  vereinen  und  von  welchem  alle  Zahlungen
ausgehen,  vie  tionzentrierung  auf  dem  Lxelieguer-Uonto  bietet  die
Möglichkeit  vollständiger  Uebersicht  über  Stand  und  Bewegung  der
öffentlichen  Gelder,  die  Rassenführung  durch  die  Bank  vermindert
Bargeldzahlungen,  die  infolge  der  zeitlichen  Nonzentrierung  der  wichtigsten ­
  Abgabe,  der  Einkommensteuer,  für  die  kleine  Reserve  der  Bank
um  so  empfindlicher  wären,  vie  Verbindung  der  staatlichen  Geldverwaltung ­
  mit  der  Bank  wurde  in  einer  Zeit  relativ  geringer  Entwicklung ­
  des  Bankzahlungsverkehrs  durchgeführt.
Zn  den  vereinigten  Staaten  vollzog  sich  eine  entgegengesetzte
Entwicklung.  Nach  dem  Bankkrach  von  1837  hatte  die  Bundesregierung
das  vertrauen  zu  den  Banken  verloren.  Um  selbst  nicht  bei  Zusammenbrüchen ­
  der  Banken  Verluste  zu  erleiden,  errichtete  sie  das  Independent
Treasury,  an  welches  zunächst  %,  später  alle  Zahlungen  in  Bargeld
geleistet  werden  sollten.  1846  wurde  das  8ubtreasury-Amt  errichtet:
es  wurde  untersagt  die  Guthaben  des  Bundes  zu  verleihen  oder  zu
deponieren;  die  Bezahlung  der  öffentlichen  Abgaben  durfte  nur  in
Metall  oder  Treasury  notes  erfolgen.  Vas  Independent  Treasury
war  somit  in  doppelter  Hinsicht  von  den  Banken  getrennt,  hinsichtlich
der  Währung  (die  Verwendung  von  Banknoten  für  Zahlungen  an
den  Staat  war  unzulässig)  und  hinsichtlich  der  Deponierung  der  Guthaben. ­
  Oie  volle  Unabhängigkeit  dauerte  bis  zum  Beginn  des  Sezessionskriegs,- ­
  1863  wurde  Deponierung  der  Guthaben  mit  Ausnahme
der  Zolleinnahmen  bei  den  Nationalbanken  gegen  Sicherstellung  durch
Unionsrente  gestattet,  bald  darauf  die  Noten  der  Nationalbanken  für
alle  Zahlungen  außer  Zollabgaben  und  Staatsschuldzinsen  zugelassen.
Die  Verbindung  mit  den  Banken  wurde  in  den  neunziger  Zähren
des  vorigen  Jahrhunderts  und  namentlich  seit  1903  immer  enger  geknüpft: ­
  die  Zahl  der  Banken,  bei  denen  deponiert  werden  konnte,  wurde
vermehrt,  die  Zolleinnahmen  einbezogen,  die  Sicherstellung  für  die
Guthaben  wesentlich  erleichtert.  Es  blieb  aber  der  schwere  Uebelstand
bestehen,  daß  große  Beträge  der  Währung  der  Treasury,  einer  bürokratischen ­
  Behörde,  nicht  einer  Bank  zuflössen  und  daß  Auszahlungen
nicht  zu  jenen  Zeiten  erfolgten,  in  weichender  Geldmarkt  Mittel  benötigte,
sondern  zur  Zeit  der  Zälligkeit  der  Verpflichtungen  des  Bundes.  Der
Schatzsekretär  hatte  es  zwar  in  seiner  Hand,  durch  Vorleistung  derartiger
Zahlungen  dem  Markt  zu  Hilfe  zu  kommen,  doch  hatte  er  hiebei  nicht
volle  Sicherheit,  da  er  ja  dem  Markt  vollkommen  fern  stand  und
        <pb n="170" />
        34.  Die  Struktur  der  führenden  Geldmärkte.

165

außerdem  waren  die  ihm  zur  Verfügung  stehenden  Mittel  begrenzt.  Das
neue  Bankgesetz  ermächtigt  den  Schatzsekretär,  die  Einnahmen  der  Regierung ­
  bei  den  Bundesreservebanken  zu  deponieren  und  Zahlungen  durch
Schecks  zu  leisten.  Dadurch  ist  der  entscheidende  Schritt  zur  Aushebung
der  Trennung  zwischen  Banken  und  Schatzamt  getan,  wenngleich  auch
die  jetzige  Reform  hinter  dem  englischen  Zustand  weit  zurückbleibt.  —
Belgien,  die  Niederlande  und  Italien  haben  die  verbanklichung
der  Staatskassen  nach  englischem  Muster  durchgeführt,  Belgien  mit
einer  eigentümlichen  Organisation,  derzufolge  bei  jeder  Niederlassung
der  Nationalbank  ein  Staatsbeamter  zur  Regelung  des  Kassendienstes
eingesetzt  ist.  Oesterreich  hat  in  den  letzten  Zähren  seinen  Kassendienst
der  Postsparkasse  übertragen,  die  selbst  wieder  dem  Giroverkehr  der
Gesterrsichisch-Ungarischen  Bank  angeschlossen  ist,  ein  Sgstem,  dem
infolge  der  Dezentralisierung  der  Postsparkasse  und  der  starken  Ausbreitung ­
  ihres  Scheckverkehrs  große  Vorzüge  innewohnen.
Im  Deutschen  Reich  verhindert  die  einzelstaatliche  Organisation
die  Zentralisierung  der  öffentlichen  Gelder  bei  der  Notenbank.  Nur
das  Reich  und  einzelne  kleinere  Bundesstaaten  haben  engeren  Verkehr
mit  der  Reichsbank,  der  sich  aber  noch  immer  auf  einen  gut  ausgebildeten
Girodienst  beschränkt,'  der  Nassendienst  ist  zwar  vereinfacht  worden,
ist  aber  noch  immer  genügend  schwerfällig  und  umfangreich.  Preußen
und  Bagern  haben  ihre  Sonderbanken,  die  Leehandlung  und  die  König*
liche  Bank,  arbeiten  aber  gleichfalls  mit  selbständigen  Kassen  und  ohne
die  in  England  vorbildlich  geschaffene  Zentralisation.  Gewöhnung  und
Pedanterie  setzen  Reformen,  die  auch  bisher  noch  nie  ernstlich  geplant
wurden,  Hindernisse  in  den  Weg.  Aus  den  gleichen  Ursachen  hat  bisher
Zrankreich  die  Krage  nicht  vorwärts  gebracht,  obwohl  durch  die  Teilnahme ­
  der  reoeveurs  gensr^ux  an  der  Verwaltung  der  Notenbank
eine  Anregung  zur  organischen  Verbindung  von  Kassen  und  Bank
gegeben  sein  sollte.
34.  Die  Struktur  der  führenden  Geldmärkte.
Die  wichtigsten  Geldmärkte  der  Gegenwart  sind  jene  von  London,
Paris  und  Berlin,-  sie  haben  internationale  Bedeutung.  Der  Markt
von  New  Port  kam  bisher  als  Gläubiger  des  Auslands  nur  ausnahmsweise ­
  in  Betracht.  Unter  den  Gläubigermärkten  hat  Amsterdam  sich
eine  gewisse  Bedeutung  gewahrt.  Wien,  Petersburg  und  die  italienischen ­
  Plätze  haben  nur  lokale  Wirksamkeit.
Die  Schaffung  einer  Zentralnotenbank  hat  fast  in  allen  Reichen
        <pb n="171" />
        166

II.  Der  Geldmarkt.

die  Vereinheitlichung  des  Geldmarkts  im  engern  Zinn  zur  Folge  gehabt.
Die  in  Europa  noch  vorhandenen  lokalen  Märkte  wie  in  Frankfurt,
Budapest,  Moskau  entbehren  der  Selbständigkeit  der  Preisbildung.
Line  Ausnahme  machten  bisher  die  Schweizer  Plätze  und  noch  gegenwärtig ­
  Antwerpen,  vie  vereinigten  Staaten  besaßen  keinen  zentralen
Geldmarkt  und  werden  ihn  auch  nach  der  Bankreform  kaum  gewinnen.
Fm  letzten  Jahrzehnt  ist  die  Bedeutung  von  Paris  als  internationalem ­
  Markt  für  Wertpapiere  besonders  stark  hervorgetreten.  Für
den  internationalen  Warenkredit  hat  London  seine  Führerrolle  behalten, ­
  für  die  sonstige  Kreditgewährung  ist  es  auf  dem  Kontinent  hinter
Paris  zurückgetreten.
Oer  Londoner  Geldmarkt.
vie  Organisation  des  Londoner  Geldmarkts  ist  nur  historisch  zu
erklären.  Würde  heute  im  Hinblick  aus  die  zu  leistenden  Aufgaben
der  Geldmarkt  rationell  konstruiert  werden,  so  würde  niemand  ihm  die
derzeitige  Form  geben.
Wohl  das  eigentümlichste  Moment  des  Londoner  Marktes  ist  der
Gegensatz  der  Stellung  der  Eitg  als  internationalen  Geldmarkts  und
der  Organisation  der  hauptsächlichsten  Geldgeber,  der  Depositenbanken,
als  fast  rein  englischer  Institute,  vie  Depositenbanken  in  England
sind  bis  vor  kurzem  nationale  Institute  gewesen.  Nichts  in  ihrer  Organisation ­
  ließ  darauf  schließen,  daß  sie  einem  Weltreich  angehörten.
Zwischen  ihnen  und  den  Kolonien  bestand  keine  Beziehung,  vom  internationalen ­
  Kredit-  und  Effektengeschäft  hielten  sie  sich  bis  vor  nicht
langer  Zeit  fern,  vis  Ansichten  der  Direktionen  der  Banken  über  die
einzelnen  Kredits  und  die  Betätigungsmöglichkeit  eines  Kreditinstituts
waren  von  jenen  Zosiah  Ehilds  im  17.  Jahrhundert  nicht  sehr  verschieden ­
  und  für  die  Provinzinstitute  hat  noch  gegen  Ende  des  19.  Jahrhunderts ­
  Rae  ganz  ähnliche  Regeln  ausgestellt  wie  fünf  Menschenalter ­
  vorher  sein  Vorgänger  Martin.
Der  Reichtum  des  Landes  und  die  ausgezeichnete  Organisation
der  Depositensammlung  führten  den  Banken  sehr  starke  Mittel  zu,
von  denen  eine  in  der  letzten  Generation  stets  wachsende  Ouote  im
heimischen  Kreditgeschäft  nicht  Verwendung  finden  konnte.  Dieser
Umstand  sowie  die  Notwendigkeit  gegenüber  der  hohen  Depositensumme ­
  besonders  liquide  Anlagen  zu  suchen  führte  zu  einer  immer
stärkeren  Verwendung  von  Einlagen  auf  dem  Londoner  Markt,  wo
das  stark  entwickelte  internationale  Geschäft  Gelegenheit  zu  liquiden
        <pb n="172" />
        54.  Oie  Struktur  der  führenden  Geldmärkte.

467

Anlagen  in  großer  Menge  bot.  Bei  der  Unkenntnis  der  außerenglischen
Verhältnisse  nahmen  die  Bankleiter  das  ausländische  Wechselmaterial
nicht  direkt,  sondern  durch  Wechsel-Broker  an,  die  durch  Wechselunterschrift ­
  mit  ihrer  Existenz  für  sorgfältige  Auswahl  bürgten,  vie  Tätigkeit
der  brolcers  war  noch  vor  einem  Vierteljahrhundert  viel  wichtiger  als
heute.  Seitdem  von  England  aus  Banken  in  den  Kolonien,  in  Lhina
und  Südamerika  gegründet  wurden  (colonial  und  koreign  bavks)  und
seitdem  die  überwiegende  Mehrzahl  der  großen  Auslandsbanken  Zweigniederlassungen ­
  in  London  errichtet  haben,  ist  die  kritisierende  Tätigkeit
auf  diese  Banken  übergegangen,  ver  bioker  prüft  nicht  mehr  die
Unterschriften  auf  dem  Wechsel  der  Petersburger  Internationalen
Handelsbank  oder  der  banca  commereiale  Italiana,  er  beschränkt  sich
im  wesentlichen  darauf  einen  Abnehmer  für  das  Akzept  zu  suchen.
Nur  die  Bankunterschrift,  nicht  die  übrigen  wechselverpflichteten  werden
geprüft,  und  bei  der  weit  vorgeschrittenen  Nonzentration  im  Bankwesen ­
  ist  auch  diese  Prüfung  eine  bloße  Formalität,  sofern  es  sich  nicht
um  kleine,  in  London  unbekannte  Institute  handelt.  Nur  beim  amerikanischen ­
  Material,  den  wechseln  aus  den  vereinigten  Staaten,  ist  infolge
der  sehr  weitgehenden  Dezentralisierung  der  Institute  eine  wirkliche
Einzelkenntnis  erforderlich.  Im  übrigen  besteht  die  Tätigkeit  der  brokers
heute  darin  das  Wechselmaterial  von  kleineren  Banken  oder  Handelshäusern ­
  in  London  unterzubringen  und  durch  ihre  Intervention  der
akzeptbegebenden  Bank  das  Aufsuchen  des  billigsten  Akzeptnehmers
zu  ersparen,-  sie  bilden  einen  Ersatz  für  eine  organisierte  Wechselbörse,
die  die  Tätigkeit  der  Brokers  sicherer  und  billiger  ausführen,  eine  größere
Uebersicht  über  die  Marktlage  und  eine  wirkliche  Diskontpolitik  der
^Kreditbanken  ermöglichen  könnte,  vie  Schaffung  einer  derartigen
Organisation  war  solange  unmöglich  als  die  hauptsächlichen  Nreditgeber
  vom  Geschäft  nichts  verstanden.  Im  letzten  Jahrzehnt  begann
darin  ein  Wandel  einzutreten,  mehrere  Depositenbanken  gliederten
sich  foreign  departments  hauptsächlich  zur  direkten  pflege  des  Nemburskredits
  an,  die  in  Nonkurrenz  mit  den  koreign  banks  traten,  von  da
zum  direkten  Verkehr  zwischen  akzeptbegebenden  und  akzeptnehmenden
Banken  wäre  nur  ein  Schritt,  der  aber  bei  dem  außerordentlichen  Nonfervativismus
  in  England  wohl  erst  in  später  Zeit  getan  werden  wird.
Das  hausisrgeschäft  des  visoontbroker,  der  in  der  Eitp  von  einer
Bank  zur  andern  umherläuft,  Akzepte  nimmt  und  begibt,  verhindert
eine  einheitliche  Preisbildung.  Die  Notizen  über  die  Privatsätze  in
London  können  auf  Verläßlichkeit  keinen  Anspruch  machen,  sie  sind  nur
Schätzungsziffern.  Vie  volle  Uebersichtlichkeit  fehlt,  die  bei  der  Fülle
        <pb n="173" />
        168

II.  Oer  Geldmarkt.

von  Geldgebern  und  Geldnehmern  doppelt  nötig  wäre.  Ls  fehlt  darum
auch  an  jeder  Vereinbarung  über  den  Privatsatz.  Während  die  Depositenbanken ­
  für  die  Verzinsung  fremder  Gelder  und  für  die  Konditionen
im  Kontokorrentkredit  genau  beobachtete  Konditionsvereinbarungen
haben,  ist  ein  ähnlicher  Schritt  für  den  Privatsatz  nie  versucht  worden.
Oie  Ursache  hiefür  liegt  in  drei  Momenten:  Oie  Depositenbanken
sind  nicht  die  einzigen  Geldgeber,  neben  ihnen  kommen  die  Zinanzbanken,
  die  schottischen  Institute  und  die  foreign  banks  selber  in  Betracht, ­
  die  zu  manchen  Zeiten  in  starkem  Maß  Akzepte  kaufen,  wenn
sie  über  einen  augenblicklichen  Ueberschuß  an  Mitteln  verfügen;  so
verleihen  die  Hongkong  anä  Lbangbai  Bank,  die  Deutsche  Bank,
der  Oroäit  Uzwimais  sehr  oft  erhebliche  Summen  auf  dem  Markt.  Mit
diesen  stetig  wechselnden  Geldgebern  Vereinbarungen  zu  treffen,
wäre  selbst  dann  schwierig,  wenn  die  Abneigung  der  Engländer  gegen
Verhandlungen  mit  auswärtigen  Instituten  geringer  wäre.  Sodann
läßt  sich  das  auf  den  Markt  kommende  Anbot  schwer  abschätzen;  England ­
  finanziert  einen  großen  Teil  des  ganzen  Welthandels  und  um
eine  einigermaßen  zutreffende  Vorstellung  über  die  künftige  Nachfrage ­
  zu  gewinnen  müßten  die  Londoner  Kreditbanken  täglich  Aufstellungen ­
  über  die  Bahn-  und  Schiffsfrachten  an  Welthandelsgütern,
genaue  Produktionsdaten  und  Berichte  über  die  einzelnen  Verkaufsabschlüsse ­
  erhalten.  In  der  Gegenwart  sind  Ueberraschungen  über
die  (Quantität  der  Nachfrage  noch  sehr  häufig.  Endlich  werden  dem
Londoner  Geldmarkt  alle  Mittel  zugeführt,  welche  die  dort  arbeitenden
Institute  nicht  anderswie  verwenden  können,  sei  es  daß  sie  im  Interesse ­
  der  Liquidität  erstklassige  Bankakzepte  geradezu  suchen  oder
daß  ihnen  in  ihrem  regulären  Geschäft  keine  andere  Verwendungsmöglichkeit ­
  offen  steht.  Dis  englischen  Depositenbanken  legen  im  Liquiditätsinteresse ­
  stets  eine  erhebliche  chuote  ihrer  Einlagen  auf  dem
Geldmarkt  (in  Wechseln  wie  in  Effektenkrediten)  an,  bei  industrieller
Depression  im  Land  vergrößert  sich  dieser  Betrag  umsomehr,  als  die
englischen  Institute  eben  infolge  ihrer  mangelnden  Kenntnis  des  Auslandes ­
  bis  in  die  neueste  Zeit  nur  in  einem  im  Verhältnis  zu  ihren
Mitteln  sehr  beschränkten  Umfang  Geld  in  das  Ausland  zu  leihen  pflegten. ­
  Da  derartige  Ueberschußbeträge,  soweit  der  andere  Teil  des  Geldmarkts, ­
  der  Effektenkredit,  für  sie  nicht  Aufnahme  bietet,  zu  jedem
Preis  verliehen  werden,  sinkt  die  Untergrenze  des  Privatsatzes  bei
Depression  in  der  Jahreszeit  der  Geldflüssigkeit  auf  ein  Minimum;
mehrfach  ist  der  Privatsatz  unter  1%,  ja  bis  zu  einem  halben  Prozent
heruntergegangen.  Die  Anstrengungen  der  Notenbank  die  Spannung
        <pb n="174" />
        34.  Oie  Struktur  der  führenden  Geldmärkte.

169

zwischen  ihrer  Rate  und  jener  des  Marktes  durch  eigene  Rreditnahme
gegen  Ronsolsdeckung  zu  mindern  waren  nicht  immer  voll  wirksam.
Da  die  Londoner  Akzepte  den  Charakter  von  Remburswechseln
haben  und  ihre  Einlösung  bei  verfall  in  Friedens;  eiten  gesichert  ist,
gestattet  die  übliche  Eitgauffassung  einen  Akzeptumlauf  in  einem  das
Eigenkapital  übersteigenden  Umfang,'  die  London  and  connty  bank
zum  Beispiel  hat  einen  Akzeptumlauf,  der  das  eingezahlte  Aktienkapital
um  mehr  als  das  doppelte  übertrifft.  Die  englischen  Depositenbanken
mit  ihrem  hohen  Akzeptkredit  hatten  Aussicht  die  stärksten  Remburskreditgeber
  des  Marktes  zu  werden.
Oer  Markt  des  Effektenkredits  zeigt  einen  ähnlichen  organisatorischen ­
  Mangel  wie  der  Oiskontenmarkt,-  auch  hier  stehen  die  größten
Geldgeber,  die  Depositenbanken,  außerhalb  des  Marktes.  Makers
und  Spekulanten  (Jobbers)  haben  sich  die  Börse  gesichert  und  da  nach
altliberaler,  atavistischer  Anschauung  der  Staat  die  Börse,  den  Preisbildungsmarkt, ­
  privatrechtlicher  Regelung  durch  die  zufälligen  Eigentümer ­
  des  Börsegebäudes  überläßt,  sind  die  Banken  vom  Zutritt  zur
Börse  ausgeschlossen.  Da  sie  aber  im  Gegensatz  zu  den  kontinentalen
Banken  weder  Ronsortialgeschäft  pflegen  noch  sich  mit  dem  Effektenkommissionsgeschäft
  und  der  Beratung  des  Publikums  befassen,  können
sie  aus  ihrer  berufsmäßigen  Tätigkeit  her  den  Wert  der  gehandelten
Effekten  nicht  bestimmen.  Sie  sind  somit  schon  aus  diesem  Grund  auf
die  Vermittlung  des  brokers  angewiesen,  vor  allem  aber  liegt  das
Effektenkommissionsgeschäft  mit  dem  englischen  Publikum  in  den
fänden  der  brokors,  denen  daher  auch  die  Aufgabe  der  Rreditbeschaffung
für  die  Runden  zufällt.  Die  englischen  Institute  stehen  darum  der
Börse  ungleich  ferner  als  die  kontinentalen,  sie  sind  an  der  Rurshaltung
in  keiner  Weise  interessiert  und  können  die  von  ihnen  gewährten  Effektenkredite
  mit  größerer  Ruhe  zurückziehen.  Auf  keinem  andern  europäischen ­
  Geldmarkt  fluktuiert  der  Strom  des  für  die  Börse  verfügbaren
Rapitals  so  rasch  wie  in  London,  da  wegen  der  nationalen  und  geschäftlichen ­
  Einseitigkeit  der  Depositenbanken  bei  geringer  Rachftage  auf
dem  Diskontmarkt  große  Rapitalien  der  Börse  zur  Verfügung  gestellt
werden,  die  dann  beim  Ansteigen  der  Weltkonjunktur  wieder  dem
Effektenmarkt  entzogen  werden.
Ein  altes  Wort  sagt,  John  Bull  könne  alles  vertragen  außer  zwei
Prozent.  Man  zitiert  es  oft  auch  in  der  Gegenwart,  obwohl  es  seine
Wahrheit  nicht  mehr  im  gleichen  Maß  besitzt,  Auf  die  englische  Industrie ­
  äußert  der  billige  Zinssatz  nicht  mehr  die  gleich  intensive  Wirkung
wie  in  den  dreißiger  und  vierziger  Zähren  des  vorigen  Jahrhunderts;
        <pb n="175" />
        170

II.  Der  Geldmarkt.

sie  arbeitet  heute  mehr  mit  Eigenkapital  und  Einlagen  aus  der  Umgebung, ­
  relativ  weniger  mit  Bankkredit.  Auch  der  Handel  wird  sich
durch  billiges  Geld  nur  dann  zur  Anhäufung  stärkerer  Lager  veranlaßt
sehen,  wenn  er  Preissteigerungen  in  naher  Zeit  für  wahrscheinlich  hält.
Oie  optimistische  Zukunftsbetrachtung  pflegt  sich  aber  erfahrungsgemäß
nicht  in  der  Zeit  der  niedrigsten  Rate,  sondern  erst  einige  Zeit  später
einzustellen.  Unmittelbar  aber  wirkt  der  niedrige  Latz  auf  die  Londoner
Börse,  zuerst  auf  die  Rentenwerte,  die  bisher  noch  immer  in  solchen
Tagen  sich  im  Kurs  gehoben  Habens  wenn  auf  eine  Aktiengruppe  das
Interesse  besonders  stark  hingelenkt  werden  kann,  sind  alle  Vorbedingungen ­
  für  die  Entstehung  eines  boom  gegeben,  nicht  etwa  wegen  der
besonderen  Lpekulationslust  der  Engländer  —  der  Kontinent  spekuliert
in  London  nicht  weniger  als  die  Engländer  selbst  —  sondern  wegen  der
für  alle  Arten  von  Effekten,  auch  spekulativster  Art,  disponiblen  großen
Kredite.  Auf  dem  Kontinent  sind  stark  spekulative  lverte  vom  offiziellen ­
  Börsenhandel  ausgeschlossen  und  der  Zins  für  Vorschüsse  auf
solche  Effekten  sinkt,  von  Paris  zeitweise  abgesehen,  auf  allzutiefes
Niveau  nicht  herab.  In  London  dagegen  sind  in  Oepressionszeiten
billigste  Raten  für  Minen-  oder  Oilshares  erhältlich,  zumal  die  englische
Bankpraxis  die  beiden  Teile  des  Geldmarkts,  den  lvechsel-  und  den
Effektenmarkt,  als  gleichartig  behandelt,  während  der  Kontinent  für
den  Effektenlombard  höhere  Konditionen  verlangt.  Vas  kleine  Nominale ­
  der  Aktien  und  die  starke  lverbetätigkeit  der  outsiäe  Brokers
erhöht  die  Anziehungskraft  der  Londoner  Börse  und  verleiht  ihr  genügende ­
  Elastizität  zur  Aufnahme  neuer  Kapitalien,  die  in  der  andern
Sphäre  des  Geldmarkts  augenblicklich  nicht  Verwendung  finden.
Bagehot  sah  zu  Beginn  der  siebziger  Jahre  einen  Hauptgrund
der  Weltstellung  der  dity  in  der  Ueberlegenheit  der  ihr  zur  Verfügung
stehenden  Mittel.  Oer  Vorsprung  hat  sich  seither  vermindert:  nur  die
Dezentralisation  des  Bankwesens  in  Amerika  verhütete  das  vorrücken
New  Ports  auf  den  ersten  Platz.  Berlin  und  Paris  haben  infolge
des  Aufbaues  der  Depositenbanken  die  ihnen  zur  Verfügung  stehenden
Mittel  relativ  weit  stärker  gesteigert  als  London,-  dennoch  steht  die  dity
noch  immer  an  erster  Stelle.  Die  Depositen  der  englischen,  schottischen ­
  und  irischen  Banken  betrugen  zu  Ende  1912  1084  Millionen
Pfund.  Bringt  man  hievon  rund  150  Millionen  Pfund  für  Kasse,
schätzungsweise  100  Millionen  für  bewilligte,  aber  noch  nicht  verwendete
Kredite  und  ca.  80  Millionen  für  Doppelzählungen  (Guthaben  einer
Bank  bei  einer  andern)  in  Abzug,  so  bleiben  rund  750  Millionen  Pfund
■für:  den  Geldmarkt  im  weiteren  Sinn,  wozu  noch  die  Guthaben  der
        <pb n="176" />
        34.  vis  Struktur  der  führenden  Geldmärkte.

m

nicht  zahlreichen  Privatbanken  und  die  in  der  (Itty  arbeitenden  Gelder
der  inercbauts,  koreigv  und  colonial  banks  hinzutreten.  Oer  Gesamtbetrag ­
  der  dem  Geldmarkt  im  weiteren  Sinn  zur  Verfügung  stehenden
Mittel  ist  nicht  wesentlich  größer  als  in  Deutschland,  zumal  wenn  man
in  Betracht  zieht,  daß  die  Sparkassen  und  die  Postsparkasse  in  England
nicht  selbständige  Geldgebarung  besitzen,  Hypothekenbanken  und
Kreditgenossenschaften  nicht  existieren  und  auch  die  Versicherungsgesellschaften ­
  mit  dem  Geldmarkt  weniger  direkte  Kühlung  unterhalten
als  auf  dem  Kontinent.  Aber  die  chuote,  die  von  dem  Gesamtbetrag
für  den  organisierten  Geldmarkt  der  Hauptstadt  verwendet  wird,  ist
ungleich  größer  als  in  irgend  einem  andern  Land.  In  der  City  dürften
schätzungsweise  im  Durchschnitt  nicht  weniger  als  400  Millionen  Pfund
arbeiten  (allein  rund  150  Millionen  £  verleihen  die  Depositenbanken
auf  Abruf  oder  gegen  kurzfällige  Kündigung),  ein  Betrag,  der  von
keinem  andern  organisierten  Geldmarkt  erreicht  wird.
Gegenüber  diesen  großen  Summen  tritt  die  Notenzirkulation  in
den  Hintergrund.  Oer  gesamte  Notenumlauf  in  Großbritannien  betrug
zu  Ende  1912  44.6  Millionen  Pfund,  wovon  29.7  Millionen  auf  die
Lank  von  England,  169.000  auf  die  übrigen  englischen  Notenbanken,
7.5  Millionen  auf  Schottland  und  7.2  Millionen  auf  Irland  entfielen.
Kür  den  Kleinverkehr  dient  Edelmetall,  für  die  größeren  Zahlen  die
Bankübertragung,  und  die  Geldbewegungen  kommen  in  den  Clearingbouse-Ziffern,
  nicht  in  den  Ausweisen  der  Notenbank  zum  Ausdruck.
Die  Inanspruchnahme  der  Zentralbank  bei  fortgeschrittener  Konjunktur
vollzieht  sich  durch  Erhöhung  der  privaten  Depositen  und  der  dafür  gewährten ­
  Sicherheiten.  Ein  Broker,  der  100.000  £  Kredit  bei  der  Bank
von  England  ansucht,  benötigt  diesen  Betrag  nicht  in  Bargeld,  sondern
in  einem  Guthaben  bei  der  Bank,  über  welches  er  disponieren  darf.
Er  braucht  das  Guthaben  in  der  Regel  zur  Rückzahlung  einer  Schuld
bei  einer  Kreditbank.  Die  Bank  von  England  schreibt  ihm  den  Betrag
von  100.000  £,  auch  wenn  er  noch  nicht  in  Anspruch  genommen  wird,
gut  und  stellt  die  dafür  erhaltenen  Sicherheiten  —  Wechseloder  Effekten
—  auf  die  andere  Seite  der  Bilanz.  Die  Bank  von  England  trägt
dieser  Art  der  Inanspruchnahme  in  ihrer  Diskontpolitik  Rechnung.
§ür  dieEity  ist  die  Bank  von  England  in  normalen  Zeiten  nur  in
den  Monaten  der  starken  Konzentrierung  der  public  deposits  von  entscheidender ­
  Bedeutung.  Die  Gesamtsumme  der  von  ihr  zum  Zahresschluß
  gewährten  Kredite  wird  heute  schon  von  mancher  Depositenbank
fast  erreicht,-  sie  hat  rund  67  Millionen  Pfund  Depositen  und  emittiert
ca  30Millionen  Pfund  Noten,'  die  größte  Londoner  Depositenbank  hatte
        <pb n="177" />
        172

II.  Der  Geldmarkt.

zu  Ende  1913  95  Millionen  PfundDepositenund  9  Millionen  Akzepte,  nach
Abzug  von  12  Millionen  Rasse  daher  92  Millionen  Pfund  demMarktzur
Verfügung  stehende  Mittel  gegen  97  der  Bank  von  England.  Die  Bedeutung ­
  der  Bank  liegt  aber  in  der  Möglichkeit  der  Notenemission  im
Rrisen-  und  Kriegsfall  und  sie  wird  umso  größer  je  stärker  die  Depositen
steigen  und  je  mehr  England  militärisch  bedroht  wird.  Die  Znterventionskraft
  der  Bank  von  England  im  nationalen  Verkehr  bei  Abhebung
von  Depositen  ist  unbeschränkt,  die  Leistungsfähigkeit  dem  Ausland
gegenüber  aber  begrenzt,  zumal  die  Diskonterhöhung  nicht  mehr  die
alte  Anziehungskraft  übt/  das  ist  aber  das  für  die  Beurteilung  der  Stärke
der  Bank  von  England  entscheidende  Moment,  da  die  Probleme  des
englischen  Geldmarkts  nicht  mehr  wie  ehedem  aus  der  englischen  Wirtschaft ­
  heraus,  sondern  aus  dem  internationalen  verkehr  erwachsen,
dessen  Anforderungen  sich  die  Marktverfassung  nicht  voll  angepaßt  hat.
Nach  altem  Herkommen  wird  in  der  Literatur  behauptet,  daß  der  englische ­
  Markt  durch  die  stark  durchgeführte  Arbeitsteilung  charakterisiert
wird.  Oer  Begriff  wird  aber  nicht  ganz  zutreffend  angewendet.  Oie
historische  Entwicklung  ging  nicht  etwa  in  der  weise  von  statten,  daß
die  Banken  zuerst  alle  Funktionen  vereinigten,  nachher  einige  davon
abstreiften  zugunsten  von  anderen  Mitgliedern  des  Geldmarktes/  die
Banken  behielten  vielmehr  die  alte  Form  und  überließen  neu  auftauchende ­
  Aufgaben  andern  Berufszweigen.  Dadurch  sind  innerlich
zusammenhängende  Transaktionen  getrennt  worden.  Der  englische
Geldmarkt  entspricht  noch  heute  dem  individualistischen  Ideal  des  Liberalismus: ­
  Oie  CEity  ist  der  einzige  Markt  mit  wirklich  lebendem  Geschäft,
mit  einer  Fülle  von  untereinander  konkurrierenden  Geldgebern.  Das
Eharakteristikum  des  Geldmarktkredits,  der  Mangel  des  Interesses  des
Gläubigers  am  Erfolg  des  Schuldners,  kommt  nirgendwo  so  deutlich
zum  Ausdruck  wie  in  London.  Aber  auch  kein  andrer  Markt  ist  so  schwer
zu  organisieren,  ein  Moment,  das  bei  den  großen  internationalen  Verpflichtungen ­
  Lombardstreets  besonders  in  diewagschale  fällt.  Die  Depositenbanken, ­
  auf  welche  in  letzter  Linie  die  Verantwortung  fällt,  stehen
weder  zur  Notenbank  noch  zur  Börse  und  bis  in  die  neueste  Jett  auch
nicht  zu  den  Hauptschuldnern,  dem  internationalen  Warenhandel,  in
direkter  Fühlung.  Aus  ihren  geschäftlichen  Beobachtungen  heraus  können
sie  heranziehende  Krisen  nicht  konstatieren/  es  ist  darum  keine  Gewähr
für  rechtzeitige  Warnung  an  Handel  und  Börse,  rechtzeitige  Zurückhaltung ­
  im  waren-  und  Effektenkauf  gegeben.  Noch  immer  ist  die
Sturmglocke  der  Notenbank  das  einzige  und  späte  Alarmsignal  in  Krisenzeit.
  Man  hat  nun  oft  versichert,  daß  der  brober  mit  seinem  liquiden
        <pb n="178" />
        35.  Oer  Berliner  Geldmarkt.

173

Geschäft  und  seinem  kühlen  Urteil  durch  Kündigung  des  Kredits  nicht
hart  getroffen  wird,  da  er  seine  Engagements,  wenn  er  nicht  anderswo
Uredit  erhalte,  in  kürzester  Zeit  abwickeln  könne.  Dies  hat  sich  seit  einem
Vierteljahrhundert  als  zutreffend  erwiesen,  obwohl  bei  schweren  internationalen ­
  Verpflichtungen  das  Schicksal  mancher  Akzepthäuser,  die  mit
relativ  geringem  Eigenkapital  im  Remburs  Verpflichtungen  bis  zu
15  Millionen  Pfund  auf  sich  nehmen,  nichts  weniger  als  gesichert  erscheint. ­
  Mit  Unrecht  hat  aber  auch  die  Literatur  sich  den  Eitgstandpunkt
zu  eigen  gemacht;  denn  es  kommt  ja  gar  nicht  auf  die  Haltung  des  brokers,
sondern  auf  die  Wirkung  auf  die  hinter  dem  broker  stehenden  wirtschaftlichen ­
  Ulassen  an.  vie  englische  Industrie,  der  Welthandel  und  die  Londoner ­
  Börse  werden  aber  infolge  des  Nebeneinanderstehens  der  einzelnen ­
  Geldmarktfaktoren,  des  Mangels  einer  Organisation  ungleich
stärker  in  Verwirrung  gebracht  als  es  bei  langsamer  Vorbereitung  auf
Urisen-  und  Uriegslagen  der  Fall  wäre.
35.  Der  Berliner  Geldmarkt.
ver  Berliner  Geldmarkt,  der  größte  im  Deutschen  Reich,  ist  seiner
Struktur  nach  das  gerade  Gegenteil  des  englischen.  Er  ist  ein  überwiegend ­
  nationaler,  wenig  individueller,  straff  organisierter  Markt.
Die  deutschen  Großbanken  haben  in  den  beiden  letzten  Jahrzehnten
eine  Reihe  von  Ueberseebanken  errichtet,  deren  Akzept  aber  bisher  noch
immer  mehr  in  London  als  auf  deutschen  Plätzen  begeben  wurde.  Das
Rembursgeschäft  der  deutschen  Banken  selbst  wurde  gleichfalls  überwiegend ­
  in  London,  nur  zum  geringeren  Teil  in  Hamburg  abgewickelt.
Berlin  hat  kein  ausgedehntes  Rembursgeschäft.  Das  für  den  Geldmarkt
wichtigste  ausländische  Wechselmaterial  liefern  dem  Berliner  Markt  die
Reiche  Osteuropas,  in  erster  Linie  Rußland.  Doch  ist  dieses  Geschäft
nur  in  geringerem  Maß  Remburs-,  in  weit  größerem  Rediskont-  und
Pensionskredit.
Die  hauptsächlichsten  Akzeptbegeber  auf  dem  Berliner  Markt  sind
die  deutschen  Rreditbanken.  Zn  der  Darstellung  des  Akzeptkredits  haben
wir  die  Gründe  angeführt,  aus  welchen  diese  Rreditform  in  Deutschland ­
  neben  den  Rontokorrentkredit  getreten  ist,-  es  handelt  sich  dabei
nicht  um  Rredite  für  die  internationale  Warenbewegung,  sondern  für
industrielle  Betriebe.  Ihrem  Wesen  nach  unterscheiden  sich  die  Wechsel
des  Berliner  organisierten  Geldmarkts  nicht  von  den  sonstigen  von  den
Kreditbanken  in  ihrem  übrigen  Geschäft  gewährten  Betriebskrediten,-sie
  mobilisieren  nur  den  Betriebskredit  und  geben  dadurch  den  Banken
        <pb n="179" />
        174

II.  Der  Geldmarkt.

die  Möglichkeit,  die  Kreditgewährung  über  die  Grenze  der  Depositen
und  Irreditoren  hinaus  in  dem  Umfang  zu  erweitern  als  ihre  Akzepte
genommen  werden.  Die  Nachfrage  auf  dem  Geldmarkt  nach  Akzeptkredit ­
  steigt  daher  mit  der  industriellen  Konjunktur  an.
Die  größten  Akzeptnehmer  waren  lange  Zeit  hindurch  die  Seehandlung ­
  und  das  Bankhaus  Mendelssohn,-  die  Seehandlung  verwaltet ­
  die  Gelder  des  preußischen  Staates,-  sie  legt  die  ihr  aus  dieser
CZuelle  zufließenden  Mittel  ausschließlich  auf  dem  Geldmarkt  im  engeren
Sinne  an,  verkehrt  nur  mit  Banken  und  Bankiers.  Diese  Beschränkung
ist  ihr  verübelt  worden  und  besonders  Prion  hat  unter  Hinblick  auf  die
Effektenkredite  die  herbe  Krisis  ausgesprochen,  daß  „das  Beginnen  einer
Staatsbank  mit  Staatsmitteln  die  Börsespekulation  geringen  Zinsgewinns ­
  wegen  zu  unterstützen,  vom  volkswirtschaftlichen  Standpunkt
aus  mehr  als  merkwürdig  erscheine".  Der  Tadel  ist  nicht  ganz  gerecht,
denn  die  Seehandlung  ist  im  Verhältnis  zum  preußischen  Staat  nicht
eine  Bank,  sondern  Vermögensverwalterin.  Sie  muß  die  vom  Staat
benötigten  Beträge  an  dem  bestimmten  Tag  zur  Verfügung  haben  und
darf  sie  daher  nur  in  einer  Weise  anlegen,  die  die  Rückzahlung  z.  B.
am  26.  März  verbürgt.  Oie  unbedingte  Möglichkeit  der  Rückzahlung
bieten  aber  nur  die  Kredite  des  organisierten  Geldmarktes  -  zudem  kann
die  Seehandlung  als  zentralisiertes  Institut  direkte  Rreditgewährung
an  Industrie  und  Handel  nicht  vornehmen,  da  sie  die  Verhältnisse  der
einzelnen  Industrien  zu  prüfen  kaum  in  der  Lage  ist.  Dieses  Ziel  könnte
nur  bei  Uebsrtragung  der  preußischen  Staatsgelder  an  die  Reichsbank
erreicht  werden,  eine  Drganisationsänderung,  die  ungeachtet  ihrer
staatsrechtlichen  Schwierigkeiten  auch  der  Annäherung  von  Bank-  und
Privatsatz  dienen  würde.
Oie  gleichen  Argumente,  die  für  die  Anlage  der  Seehandlungsgelder
  auf  dem  Geldmarkt  entscheiden,  waren  für  das  Bankhaus  Mendelssohn ­
  bei  Verwaltung  der  russischen  Guthaben  maßgebend,  die  zur  Einlösung ­
  der  Kuponzinsen  in  Berlin  belassen  wurden.  Erst  in  den  letzten
Jahren  ist  neben  Seehandlung  und  Mendelssohn  die  Deutsche  Lank  als
Geldgeberin  von  gleicher  Kraft  hinzugetreten.  Die  große  Bedeutung  der
Staatsgelder  verwaltenden  Institute  für  den  Berliner  Geldmarkt  hat
zur  Verschärfung  der  Anspannung  an  den  (Quartalen  wesentlich  beigetragen,- ­
  da  die  Auszahlung  der  Beamtengehalte  in  Preußen  vierteljährlich ­
  erfolgt,  kann  die  Seehandlung  diese  und  sie  und  Mendelssohn
die  für  die  Kuponzahlungen  benötigten  Mittel  nur  bis  einige  Tage  vor
dem  chuartalschluß  verleihen.  —  Der  Privatsatz  in  Berlin  ist  regulär
von  der  Bankrate  weiter  entfernt  als  an  irgend  einem  andern  Geldmarkt.
        <pb n="180" />
        35.  Oer  Berliner  Geldmarkt.

175

Zahlreiche  Stimmen  haben  auf  diese  Tatsache  hingewiesen  und  Abhilfe
durch  Erhöhung  der  Akzeptprovision  der  Lanken  gefordert.  Oie  Kreditbanken ­
  haben  im  starken  Ronkurrenzkampf  ihre  Rivalen  dadurch  zu  unterbieten ­
  versucht,  daß  sie  manchen  größeren  Zirmen  an  Stelle  des  Kontokorrents- ­
  den  billigeren  Akzeptkredit  einräumten-  die  Akzeptprovision
ging  zeitweise  bis  auf  Vs  %  pro  Quartal  herunter,  eine  Rate,  die  kaum
dem  niedrigsten  in  Londost  für  die  besten  kvelthandelswechsel  gebotenen
Satz  entsprach.  Das  Ronditionenkartell,  das  außer  im  Rheinland  die
Provision  auf  y 4 %  erhöhte,  dürfte  einen  Teil  der  Rredite  vom  organisierten ­
  Geldmarkt  ableiten.  In  der  billigen  Akzeptprovision  lag  aber
nicht  der  einzige  Grund  für  den  niedrigen  Lerliner  Privatsatz.  Oie
Rreditbanken  waren  ja  nicht  die  stärksten  Geldgeber.  Oie  beiden  lange
Zeit  stärksten  Institute  legen  die  Staatsmittel  nur  auf  dem  Geldmarkt
im  engeren  Sinn  an,-  da  es  für  diese  Rapitalien  kein  Abflußventil  in
andere  Anlagen  gibt,  stehen  dem  Geldmarkt  im  engeren  Sinn  die  dem
Letrag  nach  wechselnden,  aber  außer  den  Quartalsenden  stets  erheblichen
Mittel  aus  diesen  beiden  Quellen  auch  dann  zur  Oerfügung,  wenn  die
Rachfrage  nach  Akzeptkredit  gering  ist.  §ür  die  Verzinsung  dieser  Gelder
gibt  es  prinzipiell  keine  Untergrenze,  da  hiefür  weder  die  Ronkurren;
des  Auslands  noch  jene  der  Sparkassen  noch  endlich  die  Investitionsmöglichkeit ­
  in  Betracht  kommt.  Sie  müssen  aber  in  ihrer  Gesamtheit
auf  dem  Geldmarkt  im  engeren  Sinn  angelegt  werden  und  drücken  daher
den  Privatsatz  bei  geringem  Akzeptmaterial,  zumal  der  andere  Teil  des
organisierten  Geldmarkts,  der  Markt  für  börsemäßigen  Effektenkredit,
in  Berlin  die  Elastizität  der  Aufnahmsfähigkeit  nur  in  geringem  Maß
besitzt.
Oie  Börse  ist  in  Berlin  nicht  der  starke  Rezeptor  für  anlagesuchendes
Geldmarktkapital  wie  in  London.  Gesetzliche  Bestimmungen,  strenge
Praxis  der  Zulassungsstelle,  scharfe  Rritik  der  Qeffentlichkeit,  stabile
Oividendenpolitik  einer  großen  Zahl  führender  Unternehmungen  wirken
mehr  und  mehr  dem  raschen  Entstehen  starker  Spekulationsbewegungen
entgegen;  einen  eigentlichen  „boom“  hat  Deutschland  in  unserem  Jahrhundert ­
  nicht  gehabt  •—die  Spekulation  deutschenRapitals  an  ausländischen ­
  Börsen  fällt  dem  Berliner  Geldmarkt  im  engeren  Sinn  nicht  zur
Last  —;  das  Steigen  der  Rurse  von  Wertgruppen  vollzieht  sich  nur  ausnahmsweise ­
  sprunghaft  und  die  Differenz  im  Gesamtbetrag  der  Reuemissionen ­
  in  den  einzelnen  Jahren  ist  nicht  entfernt  so  groß  wie  in  England. ­
  Infolgedessen  staut  sich  namentlich  nach  den  drei  ersten  Quartalsanfängen ­
  disponibles  Geldmarktkapital  auf  dem  Oiskontenmarkt
und  drückt  den  Privatsatz  umso  stärker  unter  die  offizielle  Rate,  je  mehr
        <pb n="181" />
        176

II.  Der  Geldmarkt.

öle  Reichsbank  sich  in  ihrer  Diskontpolitik  von  Zukunstserwägungen
bestimmen  läßt.
Rn  Öer  Gesamtsumme  der  in  Deutschland  verfügbaren  Bankmittel  gemessen ­
  erscheint  die  Ouote,  die  auf  dem  Berliner  Geldmarkt  im  engeren
Sinn  verliehen  wird,  relativ  gering.  Die  fremden  Gelder  der  deutschen
Aktienbanken  betrugen  am  31.  Oktober  1913  rund  8  Milliarden  Mark.
Da  aber  hievon  4%  Milliarden  in  Debitoren,  Effekten  und  Beteiligungen
angelegt  waren,  blieb  dem  Geldmarkt  nur  3^  Milliarden  zurück,  wozu
noch  die  Akzepte  mit  2  Milliarden  kamen,  von  denen  aber  rund  %  Milliarde ­
  auf  London  entfiel.  Es  standen  somit  dem  deutschen  Geldmarkts  Milliarden ­
  zur  Verfügung,  von  denen  sicherlich  mehr  als  die  Hälfte  fürwarenvorschüsse
  und  Diskontierung  von  Warenwechseln  verwendet  wurde.
Auch  bei  Einrechnung  der  Seehandlungs-  und  privatbankgeldsr  dürften
demnach  dem  organisierten  Berliner  Geldmarkt  kaum  mehr  als  drei
Milliarden  Mark  zur  Verfügung  stehen.  Die  Schwankungen  im  Kapitalangebot ­
  gehen  weit  mehr  auf  die  Seehandlung  und  ausländische  Staatsguthaben ­
  als  auf  die  Kreditbanken  zurück,  die  als  Geldgeber  mit  viel
größerer  Regelmäßigkeit  auftreten,  auch  in  Krisenzeiten  sich  mehr  durch
Kündigung  von  Effektenkcediten  als  durch  Zurückhaltung  auf  dem  Diskontenmarkt
  sich  die  nötigen  Mittel  zu  schaffen  suchen.  So  gingen  die
Reports  und  Lombards  der  acht  Berliner  Kreditbanken  in  der  Zeit  des
Balkankriegs  von  1044  auf  673  Millionen  Mark  zurück,  während  der
Gesamtbetrag  der  Bankakzepte  sich  kaum  verringerte.
Zm  Gegensatz  zurEitg  ist  der  Berliner  Geldmarkt  straff  organisiert
—  im  Gegensatz  auch  zum  deutschen  Geldmarkt  im  weiteren  Sinn.  Venn
auf  diesem  verursachen  die  allerdings  mit  dem  Schwerpunkt  ihrer  Wirksamkeit ­
  auf  dem  Kapitalmarkt  arbeitenden  Sparkassen,  die  bisher  eines
Zentralorgans  entbehren,  die  zahlreichen  Kreditgenossenschaften  verschiedener ­
  Sgsteme,  deren  Zentralorgane  nur  teilweise  genügend  durchgebildet ­
  sind  und  die  noch  immer  mannigfaltigen  Provinzbanken  und
Bankiers  eins  starke  Unübersichtlichkeit  und  Zersplitterung.  Auf  dem
Geldmarkt  im  engeren  Sinn  jedoch  tritt  nur  eine  beschränkte  Zahl  von
Kreditbanken  als  Akzeptenehmer  auf,  neben  ihnen  noch  zeitweise  Versicherungsgesellschaften ­
  und  Hypothekenbanken.  Die  großen  Kreditbanken ­
  stehen  im  Zentrum  des  Wirtschaftsverkehrs,  sie  sind  mit  Industrie
und  Handel  eng  verbunden,  beherrschen  die  Börse  und  haben  Sitz  im
Zentralausschuß  der  Reichsbank.  Sie  haben  die  Möglichkeit  durch  Beobachtung ­
  der  einzelnen  Industriezweige  ein  fundiertes  Urteil  über  die
Konjunkturentwicklung  zu  gewinnen,  und  sie  besitzen  den  Einfluß  Industrie ­
  und  Börse  rechtzeitig  zurückzuhalten.  Es  kommt  nur  darauf  an,
        <pb n="182" />
        36.  Der  pariser  Geldmarkt.

177

-daß  die  Anschauungen  der  Leiter  der  wenigen  entscheidenoen  Institute
in  die  gleiche  Richtung  gehen,  um  eine  präventive  Geldmarktpolitik  zu
-erreichen.

36.  Der  Pariser  Geldmarkt.
Oer  französische  Geldmarkt  im  weiteren  Sinn  ist  infolge  des  Reichtums ­
  des  Landes  und  der  starken  Konzentration  der  Kreditbanken,  die  ihre
Tätigkeit  fast  ausschließlich  auf  Geldmarktkredite  beschränken,  im  Frieden
fast  zu  allen  Zeiten  flüssig.  Oie  französischen  Banken  fahnden  geradezu
nach  wechseln  und  liquiden  Kontokorrentkrediten  und  sie  haben  zum  Teil
Filialen  im  Ausland  angelegt,  weil  ihnen  Frankreich  nicht  hinreichend
Material  bot.  Oie  Bank  von  Frankreich  hat  die  Funktion  einer  Zentralgenossenschaftsbank ­
  übernommen  und  durch  die  umfangreiche  Diskontierung ­
  kleiner  Wechsel  —  mehr  als  die  Hälfte  ihres  Mechselbestandes
lautet  auf  einen  Betrag  unter  100  Frs.  —  die  Mobilisierung  auch  kleiner
Forderungen  begünstigt.  Oa  sie  regulär  nur  Wechsel  mit  drei  Unterschriften ­
  diskontiert,  ist  einem  Teil  der  Provinzbankiers  die  Geschäftsmöglichkeit ­
  gewahrt  durch  ihr  Giro  auf  den  wechseln  einen  Zwischengewinn ­
  zu  erzielen.  Auf  dem  Geldmarkt  im  engeren  Sinn  ist  ein  einheimisches ­
  Akzeptmaterial  nur  in  geringen  Quantitäten  vorhanden.
Oie  vier  großen  Kreditbanken  hatten  zu  Ende  1912  kaum  600  Millionen
Frs.  Akzepte  ausgegeben,  von  denen  ein  erheblicher  Teil  als  Rembursakzepte
  in  London  gehandelt  wurde.  Oie  Provinzbanken  beginnen  erst
in  neuester  Zeit  sich  zu  regen,  die  Provinzbankiers  konnten  ihre  Akzepte
erst  neuerdings  seit  dem  Zusammenschluß  zu  einem  Syndikat  in  stärkerem
Umfang  unterbringen.  Große  Handels-  und  Zndustriefirmen  bringen
nur  außerordentlich  selten  ihre  Akzepte  auf  den  Markts  die  Nachfrage
auf  dem  Bankakzeptenmarkt  aus  französischer  Herkunft  ist  darum  nicht
groß.  Oas  Ausland  dagegen  nimmt  den  pariser  Markt  zu  manchen
Zeiten  stark  in  Anspruch,  zum  Teil  durch  Ziehungen  von  Auslandsbanken
auf  pariser  Bankfirmen,  die  unter  ausländischem  Einfluß  stehen,  zum
Teil  durch  Wechselpensionierung.  Sehr  starke  Nachfrage  nach  Kredit
hat  der  Effektenmarkt  sowohl  für  Spekulation?-  wie  für  Emissionszwecke. ­
  Als  Geldgeber  kommen  neben  den  vier  Kreditbanken  vornehmlich ­
  der  Oröäit  foncier  und  einige  große  Privatbankhäuser,  in  erster  Linie
Rothschild  in  Betracht.  Zwischen  den  Banken  werden  die  Konditionen
für  die  hauptsächlichsten  Marktsätze  vereinbart,  wobei  der  Privatsatz
nicht  tief  unter  die  Bankrate  gelegt  wird.  Oer  Staat  verwaltet  seine
-Gelder  durch  die  Bank  von  Frankreich,  die  staatliche  Gaisse  de  depots
Lomar7,  Bankpolitik.  |2
        <pb n="183" />
        178

II.  Oer  Geldmarkt.

et  consignations,  die  Zentralstelle  der  Mündel-  und  Sparkassegelder,
arbeitet  in  engem  Anschluß  an  die  Notenbank.
Auf  dem  pariser  Effektenmarkt  stehen  Rentenwerte  im  Zentrum
des  Verkehrs-  die  Rreditsätze  dürfen  daher  nicht  für  längere  Zeit  den
Rentenzins  überschreiten,  wenn  nicht  die  Spekulation  und  die  Unterbringung ­
  dieser  Werte  gefährdet  werden  soll.  Der  pariser  Börse  bereiten ­
  darum  schon  Lffektenkreditsätze  von  mittlerer  höhe  Schwierigkeiten, ­
  die  auf  den  ersten  Blick  angesichts  der  dauernd  niedrigen  Geldmarktraten ­
  unerklärlich  erscheinen.
37.  Der  New  Yorker  Geldmarkt.
Der  New  Yorker  Geldmarkt  unterschied  sich  bisher  grundwesentlich
von  den  Märkten  Europas.  Ihm  fehlte  die  Zentralbank,  die  als  Stützerin
des  Marktes  dienen  könnte,  und  in  die  Rreditbanken  New  Yorks  fließt
eine  viel  geringere  Quote  der  Gesamtsumme  der  Depositen  der  Union
als  in  irgend  einem  andern  Reich.  Oie  gesetzliche  Ermächtigung  an
die  Nationalbanken  der  Provinz  einen  Teil  ihrer  Rassenreserve  nach
New  York,  Chicago  und  San  Zrancisco  zu  legen,  konnte  auch  nicht  annähernd ­
  einen  Ersatz  für  die  durch  das  verbot  der  Zilialbildung  außerhalb ­
  eines  Bundesstaats  gebotene  Unmöglichkeit  einer  Rreditbankorganisation
  bieten.  Oie  Depositen  der  New  Yorker  Banken  betragen
weniger  als  zehn  Prozent  aller  fremden  Gelder  der  amerikanischen  Banken, ­
  während  die  hauptstädtischen  Banken  in  Europa  über  die  Mehrheit
der  Oepositengelder  des  Landes  verfügen.  Oie  fremden  Mittel  der
amerikanischen  Banken  sind  wesentlich  größer  als  jene  der  englischen
und  deutschen  Institute,  aber  dem  Geldmarkt  New  York  steht  davon
eine  so  geringe  Quote  zur  Verfügung,  daß  er  sich  mit  London,  zu
manchen  Zeiten  auch  mit  Berlin  und  Paris  nicht  messen  kann.  Va  die
Reserven  der  Provinzbanken  in  den  Monaten  des  Lokalbedarfs  zurückgezogen ­
  werden  und  ein  Ausgleich  zwischen  den  Gegenden  des  Rapitalüberschusses
  und  jenen  des  Rapitalmangels  wegen  der  Unmöglichkeit
der  Kilialbildung  nicht  durchführbar  ist,  ist  das  Rapitalangebot  in  New
York  wesentlich  stärkeren  Schwankungen  unterworfen  als  auf  den  europäischen ­
  Plätzen.
Ebenso  ist  die  Art  der  Rapitalnachfrage  von  jener  in  Europa  wesentlich ­
  verschieden.  Ein  lvechselmarkt  sowohl  für  den  innern  Rreditwie
  für  den  Rembursverkehr  hat  sich  infolge  des  für  die  Nationalbanken
bisher  geltenden  Verbotes  des  Akzeptierens  nicht  bilden  können.  Oie
promissory  notes,  eine  Art  Solawechsel  von  Industrie  und  Handel,
        <pb n="184" />
        37.  Der  New  Yorker  Geldmarkt.

179

waren  wegen  der  Ungleichförmigkeit  der  Sicherheit  zu  börsemäfzigem
Handel  ungeeignet.  Das  Kehlen  eines  Wechselmarktes  hat  für  die
amerikanische  Wirtschaft  schwere  Nachteile:  Oie  Importeure  mutzten
sich  zumeist  einen  Nredit  in  London  eröffnen  lassen,  wegen  der
Zwischenkommissionsgebühr  und  der  Wechselkursgefahr  ein  nachteiliger
Vorgang.  Oer  amerikanische  Exporteur  hat  gleichfalls  mit  Schwierigkeiten ­
  zu  kämpfen,  da  es  im  Ausland  wenig  Wechsel  auf  Amerika  gibt
und  die  vollarwährung  sich  daher  dort  nicht  einbürgern  kann.  Oie  amerikanische ­
  Industrie  kann  ferner  mit  Ausnahme  der  allergrötzten  Kirmen
vom  Ausland  infolge  des  Kehlens  des  Wechselmarktes  nicht  Nredit  erhalten. ­
  Oer  Geldmarkt  in  New  hork  erstreckt  sich  bisher  ausschlietzlich
auf  Börsedarlehen  und  hier  wieder  in  erster  Linie  auf  tägliches  Geld,
da  es  ein  Termingeschäft  im  europäischen  Sinn  nicht  gibt.  Oen  New
Yorker  Banken  ist  vielfach  einseitige  Begünstigung  der  Börse  zum  Vorwurf ­
  gemacht  worden  —  aber  sie  konnten  unter  den  bisher  bestehenden
Verhältnissen  die  kurzfälligen  Gelder  nicht  anders  anlegen.  Oa  sie,  um
Depositen  zu  erhalten,  2%  vergüten  und  daher  von  den  Spesen  abgesehen ­
  wegen  des  Zwangs  zu  25%  Barreserve  2%%  verdienen  muhten,
waren  sie  für  besonders  liquide  Anlagen  auf  die  Börsenkredite  geradezu
angewiesen.  Dieses  Anlagesgstem  führte  aber  der  Börse  zu  manchen
Zeiten  Geldströme  zu  und  vermochte  bei  Zusammentreffen  sonstiger
Voraussetzungen  die  Spekulation  aufzupeitschen,  entzog  zu  andern  Zeiten
jäh  den  gröhten  Teil  der  verfügbaren  Mittel  und  verursachte  daher  Nursschwankungen,
  die  nicht  in  den  Verhältnissen  der  Unternehmungen,
sondern  in  jenen  des  Geldmarkts  begründet  waren.
Oie  Notenbankreform  nach  dem  Gesetz  von:  23.  Dezember  1913
schafft  eine  Notenbank  in  New  Hort,  erlaubt  ihr  den  Ankauf  von  Bankakzepten ­
  und  Nabeltransfers  und  gestattet  den  Nationalbanken,  sich
bis  zur  Hälfte  des  Eigenkapitals  sechsmonatlich  beziehen  zu  lassen.  Dadurch ­
  ist  die  Möglichkeit  eines  Nemburs-  und  inländischen  Diskontenmarktes
  gegeben.  Kreilich  wird  dieser  wegen  der  Einteilung  der  Union
in  elf  Distrikte  nicht  ein  Zentralgeldmarkt  für  die  vereinigten  Staaten,
sondern  zunächst  nur  ein  New  Parker  Geldmarkt  werden  können.  Oer
Börse  werden  dagegen  durch  die  Reform  Mittel  entzogen.  Bisher  bestanden ­
  drei  Zentralreservestädte:  New  Park,  Chicago  und  St.  Louis,
in  deren  Banken  die  Provinzinstitute  einen  Teil  ihrer  Oepositenreserve
hinterlegen  durften,  während  nun  diese  Einlagen  bei  jener  der  elf  Notenbanken ­
  vorzunehmen  sind,  in  deren  Oistrikt  die  Depositenbank  ihren
Sitz  hat.  Dadurch  wird  den  New  horker  Banken  ein  erheblicher  Teil
ihrer  Depositen  entzogen,-  gleichzeitig  verliert  durch  Schaffung  eines  vis-12*
        <pb n="185" />
        180

IX.  Oer  Geldmarkt.

kontenmarkt  der  Effektenkredit  seine  Monopolstellung  als  einzige  liquide
Anlageform.  Ls  wird  abzuwarten  sein,  ob  durch  Schaffung  eines  Termingeschäfts ­
  für  diese  Lücke  Ersatz  gewährt  werden  wird.
38.  ver  Verkehr  zwischen  den  Geldmärkten.
wie  in  der  geschichtlichen  Darstellung  der  Diskontpolitik  ausgeführt ­
  wurde,  hat  die  Einführung  der  Goldwährung  oder  des  Goldexchange
  Standard,  die  Verbesserung  des  Nachrichten-  und  des  Zahlungsdienstes ­
  den  verkehr  zwischen  den  Geldmärkten  lebhaft  gestaltet.  Die
Ueberzeugung  von  der  Stärke  der  Stromverbindungen  zwischen  den
einzelnen  Plätzen  ist  so  allgemein,  das;  die  überwiegende  Mehrheit  der
Nationalökonomen  eine  unbegrenzte  Kommunikation  zwischen  den  Geldmärkten ­
  annimmt,  wäre  dies  der  Kall,  dann  würde  der  Geldmarktpreis ­
  weltwirtschaftlich  bestimmt  werden,  wir  halten  aber  erst  in  den
Anfangsstadien  einer  derartigen  Entwicklung.
Die  Ausgestaltung  des  internationalen  postanweisungs-  und  Postscheckverkehrs ­
  hat  vielfach  die  Vorstellung  einer  näheren  Verbindung
der  Märkte  erweckt  —  es  handelt  sich  aber  dabei  lediglich  um  eine  Verbesserung ­
  der  Zahlungsmethode,  die  nur  für  die  Goldbewegungen  von
Land  zu  Land  von  Wichtigkeit  ist,-  für  den  Geldmarktverkehr  kommen
beide  Einrichtungen  überhaupt  nicht  in  Betracht,  da  dieser  sich  der  Banküberweisungseinrichtungen ­
  allein  bedient.  Die  weite  Verbreitung  der
telegraphischen  An-  und  Ueberweisung  im  Nreditbankverkehr  hat  die
Möglichkeit  sofortiger  Ausnützung  von  Zinsunterschieden  zwischen
den  Märkten  gegeben;  aber  ungeachtet  dieser  Möglichkeit  vollzieht  sich
nicht  etwa  eine  Arbitrage,  die  die  Differenzen  sofort  vollständig  ausgleichen ­
  würde  —  wir  sehen  im  Gegenteil  dauernd  starke  Abweichungen
sowohl  des  Privatsatzes  wie  der  Effektenkredite  an  den  einzelnen  Märkten.
Es  bietet  somit  nicht  die  Tatsache  des  Verkehrs  zwischen  den  Märkten,
sondern  die  Grenzen  dieses  Verkehrs  wissenschaftliches  Interesse.
vor  allem  ist  der  Verkehr  von  Land  zu  Land  auf  den  Geldmarkt
im  engeren  Sinn  beschränkt  und  zwar  sowohl  hinsichtlich  der  Geldgeber
wie  der  Geldnehmer.  Nur  die  Kreditbanken  und  einige  Großkapitalisten
führen  einen  Teil  ihrer  flüssigen  Mittel  dem  Markt  des  höheren  Zinsfußes ­
  zu,  der  ungeheuren  Mehrheit  der  Kapitalbesitzer  liegt  ein  internationaler ­
  vergleich  ferne.  Der  Kranzose  trägt  sein  Sparkapital  in
den  Credit  Lyonnais,  auch  wenn  dieser  y 2 %  die  Banken  der  Nachbarländer ­
  aber  3%  vergüten.  Die  Spannung  des  Einlagezinses  zwischen
den  deutschen  und  österreichischen  Banken  beträgt  zeitweise  bis  zu  3%,
        <pb n="186" />
        38.  Der  Verkehr  zwischen  den  Geldmärkten.

18k

zwischen  denSparkassen  bis  2%,  aber  nur  wenige  Grenzbewohner  nützen
diesen  Unterschied  aus.  Oer  Einleger  hat  zu  ausländischen  Banken  entweder ­
  kein  vertrauen  oder  er  kennt  sie  und  ihre  Bedingungen  gar  nicht.
Sparkassen  und  Kreditgenossenschaften  üben  selbst  irn  eigenen  Land
außerhalb  ihrer  Provinz  nur  eine  beschränkte  Anziehungskraft  aus,  Einlagen ­
  aus  dem  Ausland  heranzuziehen  gelingt  ihnen  nur  ausnahmsweise. ­
  Umfangreiche  Reklame  zur  Werbung  ausländischer  Einlagen
schadet  dem  Kredit  der  Sparkassen  und  noch  mehr  dem  der  Kreditbanken.
Nationaler  Gegensatz  und  Unkenntnis  der  Auslandsverhältnisse  haben
zumeist  die  Hinterlegung  von  Einlagen  selbst  in  jenen  Zöllen  verhindert,
wo  ausländische  Banken  Zweigniederlassungen  errichtet  haben.  Oie
deutschen  und  französischen  Banken  in  London  bekamen  nur  von  den
deutschen  und  ftanzösischen  Raufleuten,  aber  nicht  vom  englischen  Publikum ­
  Depositen  und  von  den  zahlreichen  in  Frankreich  arbeitenden
Zremdbanken  hat  nur  die  belgische  Society  gönerale  und  vereinzelte
schweizer  Institute  Einlagen  von  Franzosen  erhalten  können.  Oie  Konto*
korrenteinlagen  aber  sind  schon  wegen  der  Art  der  Verfügung  national
gebunden,  da  die  Eröffnung  eines  Konto  nur  in  jenem  Lande  zweckmäßig ­
  ist,  in  welchem  der  Kontoinhaber  Zahlungen  zu  leisten  hat.
Mt  Ausnahme  weniger  Großkapitalbesitzer,  die  mit  Auslandsbanken ­
  Fühlung  unterhalten  und  die  Schwankungen  der  Einlagevergütung
  verfolgen,  führt  das  Publikum  seine  Mttel  den  nationalen  Instituten ­
  zu.  von  diesen  arbeiten  Sparkassen  und  Genossenschaften  nur
in  geringem  Matz  auf  dem  Geldmarkt.  Oie  Versicherungsgesellschaften
sind  durch  Gesetze  zur  Verwendung  auf  dem  nationalen  Markt  verpflichtet.
Oie  Hypothekenbanken,  die  ihre  überschüssigen  Mittel  zum  Teil  auf
dem  Geldmarkt  anlegen,  sind  in  manchen  Reichen  durch  Gesetz  national
gebunden  und  kennen  auch  bei  gesetzlicher  Freiheit  zu  wenig  die  Einrichtungen ­
  der  ftemden  Märkte  um  sich  dort  zu  betätigen.  Staatsinstitute ­
  wie  die  Postsparkassen  und  Postscheckämter,  die  preußische  Seehandlung ­
  und  die  französische  Caisse  de  depots  arbeiten  ausschließlich
auf  dem  heimischen  Markt,  von  den  Guthaben  ausländischer  Staaten
ist  ein  Teil  durch  Anleihensverträge,  ein  anderer  durch  Währungsrücksichten ­
  an  einen  bestimmten  Markt  gebunden.
Es  bleibt  somit  zur  Wanderung  von  Land  zu  Land  nur  ein  Teil
der  Gelder  der  Kreditbanken  übrig.  Oie  Kreditbanken  verwenden  auf
dem  Geldmarkt  im  engeren  Sinn  jene  Quote  ihrer  ftemden  Gelder,
die  sie  in  liquidester  weise  anlegen  wollen.  Oa  die  Geldmarktanlage
das  wichtigste  flüssige  Aktivum  der  Kreditbanken  ist,  kann  nur  ein  Teil
der  hiefür  verfügbaren  Mittel  im  Ausland  verwendet  werden,  da  sonst
        <pb n="187" />
        182

II.  Der  Geldmarkt.

bei  politischen  Krisen  die  Zahlungsfähigkeit  gefährdet  wäre.  Kür  einen
Teil  der  Geldmarktkredite  ist  nicht  die  Verzinsung  allein,  sondern  bankpolitische ­
  Rücksichten  entscheidend,  namentlich  für  die  Gewährung  von
Lffektenkredit  im  Zusammenhang  mit  dem  Emissionsgeschäft.  Endlich
können  die  inländischen  Geldmarktkredite  zum  weitaus  größten  Teil
ohne  Benützung  von  Währungsgeld  gewährt  werden,  die  ausländischen
dagegen  können  nur  aus  Korderungen  gegen  den  konkreten  Uuslandstaat,
  aus  Barkasse  oder  Guthaben  bei  der  Notenbank  geleistet  werden,
sodaß  erst  der  in  den  meisten  Ländern  sehr  starke  Widerstand  der  Notenbank ­
  gegen  die  Goldhergabe  für  Ruslandskredit  überwunden  werden
muß.
Kür  die  Verzinsung  der  den  ausländischen  Plätzen  zur  Verfügung
gestellten  Gelder  bildet  die  Untergrenze  die  Leihrate,  die  auf  dem  heimischen ­
  Geldmarkt  bei  gleichwertiger  Unlage  zu  erreichen  ist  zuzüglich  des
Valutarisikos.
vie  Unlagen  des  Geldmarkts  im  weiteren  Sinn  scheiden  aus  der
internationalen  Konkurrenz  aus.  vie  Banken  geben  im  Uusland  arbeitenden ­
  Unternehmungen  nur  ganz  ausnahmsweise  Betriebskredit,
weil  ihnen  die  Kontrole  der  Betriebsführung  unmöglich  ist.  Es  ist  zwar
in  einzelnen  Reichen  durch  Gewährung  des  Betriebskredits  in  Form
des  Bankakzepts  gelungen,  den  Geldmarkt  im  engeren  Sinn  zur  Deckung
eines  Teiles  des  Betriebskredits  zu  gewinnen,  aber  die  Unterbringung
derartiger  Ukzepte  im  internationalen  Verkehr  hat  vielfach  —  wie  uns
scheint  mit  Recht  —  Schwierigkeiten  bereitet,  vie  Konditionen  für  den
Betriebskredit  sind  darum  in  allen  Reichen  von  der  Bankrate,  nicht  vom
Privatsatz  abhängig.  —
vie  Wanderungsrichtung  der  Leihgelder  ist  nicht  allein  von  der
Stärke  des  Kapitalreichtums  abhängig:  ein  ärmeres  Reich  sendet  in
das  reichere  Leihkapital,  wenn  dort  zeitweise  der  Zins  höher  ist  entweder
wegen  schlechter  Organisation  des  Geldmarkts  —  zum  Beispiel  bisher
New  pork  —  oder  im  Kall  intensiver  Konjunktur  im  reicheren  Land
bei  gleichzeitiger  Depression  im  ärmeren  oder  bei  Zusammentreffen
einer  ungünstigen  Jahreszeit  auf  dem  Geldmarkt  des  reicheren  mit
einer  günstigen  auf  jenem  des  ärmeren  Staates  —  so  ist  z.  L.  London
in  den  ersten  Monaten  des  Jahres  wegen  der  Steuereinzahlung  bei  der
Bank  von  England  relativ  angespannt,  während  die  kontinentalen
Märkte,  von  den  Monatsschlüssen  abgesehen,  gerade  im  ersten  Vierteljahr ­
  im  Verhältnis  zum  Jahresdurchschnitt  flüssigen  Geldstand  aufzuweisen ­
  pflegen.  —
Wie  wir  sahen,  ist  der  Verkehr  unter  den  Geldmärkten  außeror ­
        <pb n="188" />
        39.  Oie  Anlagen  des  Kapitalmarkt-.

183

dentlich  eingeschränkt.  Zwischen  den  Notenbanken  aber  besteht  überhaupt ­
  keine  Verbindung.  Die  noch  vor  einem  halben  Jahrhundert  ernst
erörterten  Vorschläge  der  Errichtung  von  Auslandsfilialen  der  Notenbanken, ­
  der  Annahme  von  Auslandsnoten  zu  festem  Preis  sind  aus  der
Diskussion  längst  verschwunden.  Aber  auch  der  vom  mitteleuropäischen
Wirtschaftsverein  angeregte  Giroverkehr  zwischen  den  Notenbanken
ist  bisher,  von  den  drei  skandinavischen  Lanken  abgesehen,  wegen  der
mit  ihm  verbundenen  NreditgewäHrung  nirgends  eingeführt  worden,
vie  politische  Spannung  der  Gegenwart  steht  einstweilen  der  Verwirklichung ­
  all  dieser  Pläne  hindernd  im  Weg.  ver  sensationelle  Eindruck,
den  die  in  Rrisenzeiten  erfolgte  Rediskontierung  von  Wechseln  mit  Giro
der  Lank  von  England  bei  der  Lank  von  Srankreich  hervorgerufen  hat,
ist  eher  für  die  ausschließlich  nationalwirtschaftliche  Stellung  der  Notenbanken ­
  bezeichnend,  da  die  Leträge,  um  welche  es  sich  in  den  wenigen
Fällen  internationaler  Hilfeleistung  handelte,  in  anbetracht  der  Größe
der  beiden  Institute  überaus  gering  waren.
III.  Der  Kapitalmarkt.
39.  Die  Anlagen  des  ttapitalmarkls.
Kapitalmarkt  wird  der  Markt  für  Investitionskapital  bezeichnet.
In  der  Theorie  ist  der  Begriff  des  Kapitalmarktes  hart  umstritten  worden
und  mehrere  neue  Autoren  der  Kapitallehre  neigen  dazu  die  Grenzen  zwischen ­
  Geld-undKapitalmarktzuverwischen.  Zür  diepraxis  der  Bankleitung
ist  aber  die  Scheidung  beider  Märkte  von  der  größten  Wichtigkeit.  Ein
altes  englisches  Wort  erblickt  das  Kriterium  des  tüchtigen  Lankleiters
in  der  scharfen  Trennung  von  Wechsel  und  Hypothek  —  das  heißt  von
Geldmarkt-  und  Kapitalmarktanlage,-  nach  den  Erfahrungen  zweier
Iahrhunderte  scheint  dieses  Wort  zu  den  wenigen  Regeln  zu  gehören,
die  im  Bankwesen  zu  allen  Zeiten  Geltung  besitzen.
Auf  dem  Geldmarkt  wickeln  sich  liquide  Zinsgeschäfte  ab.  ver
Letriebskredit  muß  notfalls  bei  Auflösung  des  Unternehmens  aus  den
vorhandenen  flüssigen  Aktiven,  der  Effektenkredit  aus  dem  verkauf
der  veckungseffekten  rückgezahlt  werden  können,  ver  Schuldner
muß  seinen  Betrieb  einschränken  oder  einstellen,  seine  Spekulation  aufgeben. ­
  ver  Kredit  wird  entweder  durch  die  Vornahme  des  Betriebsaktes ­
  —  die  Fortsetzung  des  Produktionsprozesses,  den  Warenverkauf,
die  Ausführung  der  Spekulation  —  vom  Schuldner  selbst  oder  durch
Zwangsexekution  vom  Gläubiger  zur  Rückzahlung  gebracht.  Zur  letzteren
        <pb n="189" />
        184

III.  Oer  Kapitalmarkt.

Kall  ist  Eigeninvestition  des  Gläubigers  durch  Uebernahme  der  Fabrik
oder  der  Effekten  nicht  nötig.  Bei  starker  Minderung  der  dem  Geldmarkt ­
  zur  Verfügung  stehenden  Mittel  kann  das  Gesamtquantum  der
Geldmarktnachsrage  wesentlich  eingeschränkt  werden.
Oie  Unlagen  des  Kapitalmarktes  sind  aber  ihrer  Verwendung
nach  bestimmt.  Oie  Minderung  des  Kapitalangebots  verringert  nicht
das  chuantum  der  Nachftags,  sondern  nur  den  wert  der  Unlagen.  Herausziehung ­
  des  auf  dem  Kapitalmarkt  angelegten  Kapitals  ist  für  die  Volkswirtschaft ­
  nur  im  Kall  der  Beteiligung  des  Auslands  an  inländischen
Investitionen  möglich.  Oie  einzelne  Privatwirtschaft  kann  ihr  angelegtes ­
  Kapital  nur  durch  verkauf  des  Unternehmens  zurückerhalten.
Oer  Kreditgeber  läuft  auch  bei  den  Zinsgeschäften  des  Kapitalmarktes
Unternehmerrisiko.  Wenn  er  auf  ein  Haus  Hypothek  gewährt  und  infolge ­
  Sinkens  der  Mietzinse  oder  von  Leerstehungen  die  Zins-  und  Tilgungsraten ­
  nicht  gezahlt  werden,  muß  er  das  Haus  erwerben  und  verwalten, ­
  wenn  es  ihm  nicht  gelingt,  es  durch  Zwangsversteigerung  zu
veräußern,-  wenn  ein  Schuldnerstaat  seinen  Verbindlichkeiten  nicht  nachkommt, ­
  muß  er  die  Verwaltung  der  Kinanzen  übernehmen,  bis  der
Staat  wieder  leistungsfähig  wird,  sofern  es  nicht  gelingt  die  fehlenden
Mittel  durch  eine  neue  Unleihe  zu  beschaffen.  Oer  an  ein  Unternehmen
zum  Grund-  oder  Maschinenkauf  gewährte  Kredit  kann  bei  nicht  ungewöhnlich ­
  hohem  Gewinn  nur  durch  Aktien-  oder  Cbligationenausgabe
rückgezahlt  werden,'  ist  dies  nicht  möglich,  so  bleibt  der  Kreditgeber  mit
dem  Schicksal  des  Unternehmens  dauernd  verbunden.
§ür  die  Banken,  die  ihrer  Natur  als  Kreditnehmer  nach  als  Ligenunternehmer ­
  nur  ausnahmsweise  auftreten  können,  ist  die  verkaussmöglichkeit
  jener  Gbjekte,  auf  welche  sie  Kredit  gegeben  haben,  oder
der  Eigentumsanteile  an  diesen  von  entscheidender  Bedeutung.  Nur  fürwenige
  Gütergruppen  haben  sich  wirkliche  Märkte  ausgebildet,  so  vereinzelt ­
  für  städtische  Terrains.  Es  fehlt  fast  allen  Gütern  des  Kapitalmarkts ­
  die  für  die  Marktentstehung  wesentliche  Vertretbarkeit  des  Objekts. ­
  Ein  Gut,  ein  Haus,  eine  Hypothek,  eine  Fabrik  muß  individuell
beurteilt  werden,  jede  Veräußerung  ist  von  einer  Reihe  von  Zufallsmomenten ­
  abhängig,  ein  Marktpreis  nur  in  Uusnahmsfällen  (z.  B.  bet
Großstadthäusern  in  zentraler  Lage)  gegeben,  die  Verkaufsmöglichkeit
selbst  zweifelhaft,  vor  allem  die  sofortige  Verkaufsmöglichkeit,  auf  die
es  dem  Kreditgeber  in  erster  Linie  ankommt,  nur  in  wenigen  Fällen
gesichert.  Einen  organisierten  Markt  besitzen  lediglich  die  Kapitalanteile ­
  in  Effektenform.
        <pb n="190" />
        40.  Oie  Tätigkeit  der  Banken  auf  dem  Kapitalmarkt.

185

40.  Die  Tätigkeit  -er  Banken  aus  -em  Kapitalmarkt.
Auf  den  Kapitalmärkten  des  Kontinents  und  der  vereinigten
Staaten  haben  die  Banken  führende  Position  erlangt.  Vas  erscheint
auf  den  ersten  Blick  verwunderlich,  denn  ihrer  Organisation  nach  sind
die  Banken  für  Kapitalmarktanlage  nicht  eingerichtet,  von  allen  Kreditinstituten
  sind  nur  die  Pfandbriefbanken  und  die  Lebensversicherungsgesellschaften ­
  zu  langfristiger  Kapitalanlage  geeignet:  Die  ersteren  geben
Obligationen  auf  Jahrzehnte  hin  aus,  von  denen  alljährlich  eine
kleine  Ouote  getilgt  wird,  die  Versicherungsgesellschaften  können  mit
einem  festen  Stock  an  Prämienreserve  mit  unbedingter  Sicherheit  rechnen.
Einen  Grad  weiter  halten  die  Sparkassen:  Sie  haben  relativ  kurzfällige
Kündigungsfristen  für  die  Einlagen  vorgesehen  und  können  die  höhe
der  Rückzahlungen  nur  erfahrungsmäßig  schätzen.  Immerhin  ist  das
Einlagenminimum,  das  ihnen  zu  allen  Zeiten  verbleibt,  sehr  beträchtlich.
Versicherungsgesellschaften  und  Sparkassen  bevorzugen  demgemäß  die
langfristigen  Hypotheken.  Die  Kreditbanken  verwalten  Guthaben,  die
vom  Besitzer  als  Kasse  angesehen  werden  und  sehr  rascher  Abhebung
unterliegen.  Die  Ouote  der  fremden  Gelder,  die  sie  als  dauerndes  Minimum ­
  ansehen  können,  muß  darum  wesentlich  niedriger  angesetzt  werden.
Die  höhe  der  Ouote  die  auf  dem  Kapitalmarkt  —  u.  z.  in  Form  von  industriellem ­
  Anlagekredit  —  verwendet  wird,  schwankt  nach  dem  Kapitalreichtum ­
  und  den  Banktraditionen  der  einzelnen  Reiche.  Die  englischen
Kreditbanken  gewähren  aus  diesem  Grund  nur  in  relativ  geringem  Umfang ­
  Anlagekredit,  die  französischen  Institute  überhaupt  nicht.  Auch
die  Notenbanken  könnten  mit  einem  Minimum  an  Depositenbestand
mit  Sicherheit  rechnen  und  mit  diesem  Betrag  Kapitalanlagen  vornehmen;
aber  mit  Ausnahme  der  russischen  Staatsbank  halten  sie  sich  mit  Rücksicht ­
  auf  ihren  Kredit  und  ihre  Liquidität  vom  Kapitalmarkt  ferne.
Neben  der  direkten  Kreditgewährung  hat  die  kommissionsweise
Tätigkeit  der  Lanken  für  den  Kapitalmarkt  große  Bedeutung:  durch
den  kommissionsweisen  Kauf  und  verkauf  von  Effekten  haben  sie  Einfluß ­
  auf  die  Vermögensverwaltung  der  Kapitalbesitzer  gewonnen,-  sie
haben  dadurch  die  Möglichkeit,  größere  Effektenposten  unterzubringen
und  sehen  sich  infolgedessen,  um  Gründung?-  oder  sonstigen  Zwischengewinn ­
  an  sich  zu  ziehen,  veranlaßt,  Effekten  behufs  Unterbringung
auf  dem  Markt  selbst  zu  erwerben.  Effektenkommissions-,  -plazements
und  -konsortialgeschäft  werden  nicht  allein  von  den  Banken  betrieben
und  sind  auch  nicht  Geschäfte,  die  einem  Passivgeschäft  gegenüberstehen.
        <pb n="191" />
        186

III.  Der  Kapitalmarkt.

Aber  die  Wirksamkeit  der  andern  Organisationen,  selbst  der  Börse  tritt
hinter  jener  der  Banken  bei  weitem  zurück,-  und  gerade  diese  Tätigkeit
läßt  die  Machtstellung  der  Banken  auf  dem  Kapitalmarkt  und  in  der
Wirtschaftspolitik  des  Kontinents  deutlich  erklären.
Wir  scheiden  demnach  die  Tätigkeit  der  Banken  auf  dem  Kapitalmarkt ­
  in:
1.  Den  hgpothekarkredit,  gewährt  durch  Pfandbriefbanken, ­
  Versicherungsgesellschaften,  Sparkassen.
2.  Den  Baukredit,  in  engem  Zusammenhang  mit  dem
hgpothekarkredit  und  meist  von  den  gleichen  Instituten  gewährt,
aber  vom  Bankstandpunkt  aus  vom  hgpothekarkredit  grundwesentlich ­
  verschieden.
3.  Den  industriellen  Anlagekredit,  gewährt  durch  Kreditbanken, ­
  und  seine  Abart,  den  gewerblichen  Anlagekredit,  gewährt ­
  durch  Genossenschaften.
4.  Vas  Effektenkommisfions-,  plazements-  und
Konsortialgeschäft.  —  ‘
Eigene  Anlagen  der  Kreditbanken  auf  dem  Kapitalmarkt  kommen
in  der  Gegenwart  nur  ausnahmsweise  vor.  vie  Praxis  der  älteren
großen  Kinanzhäuser  (Rothschild,  belgische  Looiete  genßrale)  die  Aktien
von  Zndustrienunternehmungen  zu  erwerben  um  der  Wertsteigerung
willen,  die  sich  im  Lauf  der  nächsten  Generation  ergeben  würde,  ist  von
den  Banken  schon  seit  einem  halben  Jahrhundert  verlassen  worden.
Der  Effektenbesitz  aus  Konsortialgeschäften  ist  nur  vorübergehende  Anlage ­
  —  für  die  Zeit  zwischen  der  Bildung  des  Konsortiums  und  der  Plazierung ­
  der  Aktien,  vie  übrigen  Anlagen  der  Kredit-  und  Hypothekenbanken ­
  auf  dem  Kapitalmarkt,  von  dem  Grundbesitz  für  die  eigenen  Geschäftszwecke ­
  abgesehen,  sind  als  Rotanlagen  zu  charakterisieren:  hieher
gehört  der  hauserwerb  bei  Versteigerung  des  Grundstücks,  auf  welches
Hypothek  gewährt  worden  war,  der  Zabrikserwerb  bei  ungünstigem
Anlagekredit,  der  Effektenbesitz  aus  gescheiterten  Emissionen,  durchwegs ­
  Zolgen  mißglückter  Betätigung.
Sparkassen  und  Versicherungsgesellschaften  haben  starken  dauernden
Besitz  an  Rentenwerten-  Rentenerwerb  durch  die  Kreditbanken  ist  oft
diskutiert  worden.  In  England  wird  seit  drei  Menschenaltern  darüber
gestritten,  ob  in  Krisenzeiten  der  Wechsel  oder  die  Rente  liquider  sei,-indeß
  kann  man  den  vergleich  nur  zwischen  Wechsel  und  Staatsrenten
mit  ihrem  breiten  Markt,  nicht  aber  den  andern  Rentenwerten  ziehen.
Aber  auch  im  §all  gleicher  Liquidität  eignet  sich  die  Rente  nicht  als  Anlage ­
  für  die  Kreditbanken,  da  diese  auf  die  Möglichkeit  rascher  Abstoßung
        <pb n="192" />
        41.  Der  kstzpothekarkredit.

187

der  Aktiven  vorbereitet  sein  müssen,  der  verkauf  der  Renten  in  größeren
Mengen  aber  sich  nur  zu  gedrückten  Kursen,  daher  meist  mit  Verlust
für  die  Lank  durchführen  ließe.  Zudem  ist  der  Zugang  zur  Notenbank
auf  Grund  von  Rentenbesitz  auf  dem  Kontinent  teurer  und  in  manchen
Reichen,  vornehmlich  Deutschland,  enger  als  auf  Grund  von  Wechselbesitz.
Der  hypslhekarkredit.
Zn  den  Staaten  des  europäischen  Kontinents  hat  der  hgpothekarkredit
  infolge  der  Einrichtung  des  Grundbuchs  und  des  ausgebildeten
Grundbuchsrechts  eine  bevorzugte  Stellung  erlangt,  vie  Prinzipien
der  Publizität  und  Priorität  gewähren  dem  Gläubiger  die  Sicherheit
auf  das  zinstragende  Objekt  bei  Nichtzahlung  der  vereinbarten  Zinsund
  Tilgungsrate  greifen  zu  können  und  der  Eharakter  der  Hypothek
macht  dieses  Recht  von  der  Person  des  Eigentümers  unabhängig.  Eine
Reihe  von  Bankinstitutionen,  die  sich  in  einer  jahrhundertelangen  Entwicklung ­
  ausgebildet  haben,  pflegt  den  hgpothekarkredit  innerhalb  der
vom  Statut  und  —  namentlich  in  Deutschland  und  Oesterreich  —  vom
Gesetz  gezogenen  Grenzen.
Der  hgpothekarkredit  ist  der  langfristigste  unter  allen  Kreditformen,
vie  kühne  Konstruktion,  welche  die  preußischen  Landschaften  in  der
zweiten  Hälfte  des  18.  Jahrhunderts  anbahnten,  hat  die  Gewährung
von  Krediten  für  ein  halbes  Jahrhundert  ermöglicht,  vie  unkündbare
Amortisationshgpothek  ist  die  bankmäßige  Anlageform  für  Institute,
die  in  Jahrzehnten  tilgbare  Pfandbriefe  ausgeben.  Die  Sicherheit  der
Kreditform  wurde  bald  allgemein  anerkannt,  und  als  in  den  Kriegen
gegen  Napoleon  1814  die  Kurse  der  preußischen  4%  Renten  bis  auf
50%  heruntersanken,  behielten  die  4%  pommerschen  Pfandbriefe  den
xrrri-Stand.  Nach  dem  Vorbild  der  Landschaften  wandten  die  im  zweiten
und  dritten  Jahrzehnt  des  vorigen  Jahrhunderts  entstandenen  Sparkassen ­
  und  Versicherungsgesellschaften  Deutschlands  und  Oesterreichs
ihr  Interesse  dem  hgpothekarkredit  zu,'  während  die  Landschaften  den
ländlichen  Grundbesitz  beliehen,  erstreckten  die  Sparkassen  und  Versicherungsgesellschaften ­
  ihre  Wirksamkeit  auf  die  städtischen  Häuser  und  ihnen
folgten  auch  die  in  der  Gründerzeit  zahlreich  entstandenen  Aktienhgpothekenbanken.
  In  der  letzten  Generation  sind  in  Deutschland,  Oesterreich  und
Rußland  eine  Reihe  öffentlichrechtlicher  Bodenkreditinstitute  entstanden,
öie  ihre  Tätigkeit  überwiegend  dem  ländlichen  Grundbesitz  zuwenden.  —
Bei  den  Pfandbriefinstituten,  gleichgültig  ob  sie  öffentlichrechtlich,  genossenschaftlich ­
  oder  in  Aktienform  errichtet  sind,  scheidet  die  Liquiditäts ­
        <pb n="193" />
        188

III.  Der  Kapitalmarkt.

frage  aus  den  Erwägungen  der  Bankleitung  fast  vollständig  aus.  Oie
Bank  hat  z.  B.  Kreöite  auf  50  Jahre  mit  einer  bestimmten  jährlichen
Tilgungsquote  gewährt  und  sie  emittiert  zur  Oeckung  derselben  Pfandbriefe ­
  mit  gleicher  Laufzeit  und  gleicher  Tilgungsquote.  Auch  wenn
ein  beliehenes  Gbjekt  zur  Versteigerung  kommt,  benötigt  die  Hypotheken-'
bank  zu  seiner  eventuellen  Erwerbung,  von  Rosten  abgesehen,  keine
neuen  Mittel.  Vas  Geschäft  selbst  wickelt  sich  schematisch  ab:  Oie  Schätzung ­
  des  Dbjekts  nach  Ertrags-  und  verkaufswert  vollzieht  sich  nach
festen  Grundsätzen,  die  Aufgabe  der  Lankleitung  ist  auf  die  Auswahl
der  zu  belehnenden  Dbjekte,  die  Rontrole  der  Schätzung  und  die  Sorge
für  die  Unterbringung  und  den  Rurs  der  Pfandbriefe  beschränkt.  Oie
Auswahl  der  Dbjekte  geschieht  nach  althergebrachten  Grundsätzen  —
Bevorzugung  der  irrt  Zentrum  der  Städte  gelegenen  Grundstücke,  jedoch
nicht  ausschließliche  Ronzentrierung  der  Oarlehen  auf  einen  einzigen
Stadtteil,  auf  dem  Land  nicht  ausschließliche  Ronzentrierung  auf  eine
einzige  Betriebsform  —;  von  der  Gewissenhaftigkeit  der  Schätzung
hängt  das  Schicksal  der  Hypothekenbank  ab,  die  Erfahrungen  des  letzten
Jahrzehnts  haben  zur  Genüge  gezeigt,  daß  statutarische  und  gesetzliche
Begrenzung  auf  50,  60  oder66%%  des  Dbjektwerts  bei  unvorsichtiger
Direktion  ohne  lvert  ist.  Oie  Verlockung  zu  „Schorn  steinhgpotheken"
ist  in  jenen  Zeiten  besonders  groß,  in  welchen  die  Nachfrage  nach  hgpothekarkredit
  hinter  dem  Angebot  lange  Zeit  zurückbleibt,  zumal  infolge
der  Art  der  Rapitalbeschaffung  die  Gefahr  nahe  liegt  den  Wettbewerb
auf  das  Gebiet  der  Belehnungshöhe  zu  konzentrieren.  Oer  Unterschied
im  Pfandbriefkurs  der  einzelnen  Institute  ist  im  allgemeinen  nicht  so
bedeutsam,  daß  er  bei  den  Rreditkonditionen  eine  entscheidende  Rolle
besitzen  könnte,  die  Ronkurrenz  unter  den  Pfandbriefinstituten  spielt
sich  daher  größtenteils  um  die  höhe  des  Betrages  ab,'  fast  in  noch  stärkerem ­
  Grad  kommt  dieses  Moment  in  der  Ronkurrenz  zwischen  den
Pfandbriefinstituten  auf  der  einen,  den  Sparkassen  und  Versicherungsgesellschaften ­
  auf  der  andern  Seite  zur  Geltung,  da  diese  Institute  ihre
Betriebsmittel  billiger  beschaffen  und  die  Pfandbriefbanken  daher  vielfach ­
  nur  durch  höheren  Leihbetrag  sich  einen  Vorsprung  sichern  können.
Oie  Ronsequenzen  dieser  Situation  haben  sich  mehrfach  gezeigt  —  in
Oesterreich  in  der  Rrise  von  1873,  imveutschen  Reich  in  der  Krise  mehrerer
Hypothekenbanken  zu  Beginn  unseres  Jahrhunderts,  Vorgänge,  die
zur  österreichischen  und  zur  deutschen  hgpothekengesetzgebung  geführt
haben  und  deren  Erinnerung  noch  in  der  Gegenwart  mi  wirkt,  die  Verleihung ­
  der  Münüelsicherheit  an  die  Pfandbriefe  in  Preußen  zu  verhindern. ­
  Aber  die  Gefahren,  die  sich  für  die  Pfandbriefinstitute  aus
        <pb n="194" />
        41.  Der  hgpothekarkredit.

189

der  ihnen  naheliegenden  Ueberbelehnung  ergeben  können,  werden  vielfach ­
  überschätzt.  Ein  Ueberwiegen  des  Kapitalangebots  über  die  Kapitalnachfrage ­
  auf  dem  hgpothekenmarkt  findet  nur  in  wirtschaftlichen
Oepressionszeiten  statt,  in  welchen  —wenn  es  sich  nicht  um  Schwindelperioden ­
  wie  jene  vor  1873  handelt  —  die  Annahme  zu  hoher  Zinse  oder
einer  zu  niedrigen  Leerstehungsquote  unwahrscheinlich  ist.  An  den
Höhepunkten  der  Konjunkturperioden  überwiegt  die  Nachfrage  nach
Kapital  das  Angebot.  Kerner  ist  es  für  den  hgpothekenbankleiter  weit
leichter  sich  von  Geschäften  zurückzuhalten  als  für  seinen  Kollegen  in
den  Kreditbanken,'  er  verfügt  ja  über  einen  gesicherten  Stock  von  Geschäften, ­
  der  alljährlich  nur  durch  die  im  Verhältnis  zum  Gesamtbetrag
geringe  Quote  der  Rückzahlungen  gemindert  wird  und  die  Regie  seines
Instituts  ist  gering:  eine  Pfandbriefbank  ist  eine  zentralisierte  Qrganisation
  mit  sehr  geringem  Personalerfordernis'  direkte  und  indirekte
Reklameausgaben  sind  bei  diesen  Instituten,  die  auf  Einlagen  nur  ausnahmsweise ­
  reflektieren,  begrenzt,  der  hgpothekenverwaltungsdienst
sehr  einfach  und  auch  die  Verwaltung  der  Objekte,  die  in  der  Versteigerung ­
  eventuell  zu  übernehmen  sind,  mit  geringem  Apparat  durchzuführen.
Immobilien,  bei  deren  Verwaltung  Unternehmertätigkeit  entwickelt
werden  mutz  wie  Theater  und  Warenhäuser  scheiden  regulär  aus  dem
Wirkungskreis  der  Pfandbriefbanken  aus,'  aber  auch  zinstragende  Qbjekte,
  deren  Verwaltung  mit  Schwierigkeiten  verbunden  ist,  wie  z.  B.
Wälder  werden  nur  von  wenigen  Pfandbriefinstituten,  die  spezielle
Einrichtungen  für  die  Verwaltung  derartiger  Güter  besitzen,  belehnt.
Infolge  des  gesicherten  Stocks  von  Geschäften  und  der  niedrigen
Regie  hat  daher  eine  Hypothekenbank,  die  seit  mehreren  Jahrzehnten
arbeitet,  ihre  Vividende  zu  Jahresbeginn  fast  schon  verdient.  Selbst
ein  völliger  Stillstand  des  Geschäftes  würde  die  Vividende  der  meisten
Institute  —  und  zwar  nicht  wesentlich  —  verkürzen,  vie  hgpothekenbankleitung
  kann  darum  in  Zeiten  des  Ueberangebots  von  hgpothekenkapital
  sich  leichter  zurückhalten  und  ebenso  ohne  Aufregung  Jahre  stockenden ­
  Pfandbriefabsatzes  vorüberziehen  sehen.  Darin  liegt  der  wesentliche
Unterschied  der  jetzigen  zweiten  Generation  von  der  ersten  der  Gründerjahre, ­
  in  welcher  eben  der  Grundstock  früher  gewährter  hgpothekarkredite
  fehlte.  In  einem  wirtschaftlich  aufstrebenden  Land,  in  welchem,
auf  die  Dauer  betrachtet,  der  Zuwachs  an  hgpothekarkredit  die  Rückzahlungen ­
  überwiegt,  haben  die  Pfandbriefbanken  die  Gewähr  zunehmenden ­
  Gewinnes  und  zwar  umso  stärker,  je  mehr  die  Gründung  neuer
Institute  erschwert  ist.  wegen  der  Schwierigkeit  der  psandbriefunterbringung
  stötzt  die  Entstehung  neuer  Pfandbriefbanken  immer  auf  S  chwie-
        <pb n="195" />
        190

III.  Der  Kapitalmarkt.

rigfeiten:  In  Frankreich  hat  sich  neben  dem  Credit  foncier  kein  Konkurrenzunternehmen ­
  entwickeln  können,  in  Oesterreich  ist  von  1873  bis
1910  keine  neue  Pfandbriesbank  entstanden  und  in  Deutschland  ist  in
unserm  Jahrhundert  keine  hgpothekenbank  gegründet  worden.  Oie
engen  Beziehungen  zwischen  den  Pfandbrief-  und  den  Kreditbanken,
welche  die  Unterbringung  der  Pfandbriefe  bestehender  hgpothekenbanken
  übernehmen,  stehen  der  Entwicklung  neuer  Institute  im  Wege.
Oie  Wahl  des  Pfandbrieftgpus  und  die  Unterbringung  der  Pfandbriefe ­
  stellen  dem  hgpothekenbankdirektor  die  gleiche  Aufgabe  wie  die
Ausnahme  einer  Anleihe  einer  Stadtverwaltung;  mit  Rücksicht  auf  die
Konkurrenz  der  mit  billigeren  Betriebsmitteln  arbeitenden  Sparkassen
und  Versicherungsgesellschaften  hat  die  hgpothekenbank  ein  dringendes
Interesse  sich  der  Kursverschlechterung  zu  widersetzen  und  in  Zeiten
sinkender  Rentenkurse  durch  Zurückhaltung  bei  der  Kreditgewährung
den  Kurs  nicht  tief  herabgleiten  zu  lassen.  Freilich  ist  der  Ularkencharakter
der  einzelnen  Pfandbriefe  begrenzt  und  starke  Emissionstätigkeit  vordringender ­
  Institute  tendiert  auch  zur  Kursherabdrückung  der  Gbligationen
  konservativer  Banken.  Oie  älteren  „gemischten"  Banken  brachten ­
  die  Pfandbriefe  durch  ihre  eigene  Organisation  unter,-  die  plazementstätigkeit
  der  bagrischen  Hypotheken-  und  Wechsel-,  der  bagrischen
Handels-,  der  bagrischen  Vereinsbank,  der  ungarischen  Kommerzialbank
dient  in  erster  Linie  der  Unterbringung  der  eigenen  Pfandbriefe.  Die
Verbindung  von  Kreditbank-  und  hgpothekengeschäft  hat  sehr  bedeutsame ­
  Vorteile-  die  hgpothekenbanken  bleiben  von  den  Plazierungsinstituten ­
  unabhängig,  wahren  sich  volle  Rkarktübersicht  und  können
für  ihr  Aktienkapital  aus  dem  hgpothekengeschäft  eine  aufsteigende
Rente  gewinnen,  die  ihnen  bei  Kapitalserhöhungen  zugute  kommt.
Vie  neuere  Gesetzgebung  tritt  aber  mit  Entschiedenheit  für  die  Trennung
der  Pfandbrief-  von  den  Kreditbanken  ein,  wegen  der  Sicherung  der
Pfandbriefinhaber  und  wegen  der  Gefahr  mißbräuchlicher  Verwendung ­
  von  hgpothekarkredit.  Oie  reinen  hgpothekenbanken  stehen  gewöhnlich ­
  in  naher  Verbindung  zu  Kreditbanken,  die  die  Unterbringung
der  Pfandbriefe  übernehmen.
Zu  Ende  1912  hatten  in  Veutschland  die  Bodenkreditinstitute  rund
17  Milliarden  Mark  Pfandbriefe  emsgegeben;  davon  entfielen  11  y 2  auf
40  Aktienbanken,  4  Milliarden  auf  18  Landschaften  einschließlich  der
Zentrallandschaft,  1  auf  drei  Institute  mit  öffentlichrechtlicher  Garantie
(Hannover,  Kassel  und  Wiesbaden)  sowie  %  Milliarde  auf  Rentenbanken. ­
  Vie  Sparkassen  hatten  11—12  Milliarden  Mark,  die  Lebensversicherungsgesellschaften ­
  rund  4  Milliarden  in  hgpotheken  angelegt.
        <pb n="196" />
        41.  Oer  hqpothekarkredit.

19!

Bei  den  deutschen  Versicherungsgesellschaften  betragen  die  hgpothekarkredite
  85%  der  Prämienreserve,  ein  außerordentlich  hohes  Verhältnis, ­
  das  in  keinem  andern  Staat  auch  nur  annähernd  erreicht  wird.
Nur  die  österreichischen  Versicherungsgesellschaften  wenden  gleichfalls
eine  namhafte  (Quote  ihrer  Prämien  dem  hgpothekentredit  zu,  die  aber
hinter  der  deutschen  weit  zurückbleibt,  vie  Ursache  der  Bevorzugung
der  chgpothekenanlage  bei  den  deutschen  Versicherungsgesellschaften
gegenüber  dem  Rentenkauf  liegt  in  der  günstigeren  Verzinsung  und
der  Vermeidung  bilanzmäßiger  Kursverluste,-  namentlich  in  der  letzten
Periode  sinkender  Rurse  haben  die  Versicherungsgesellschaften  in  Deutschland ­
  und  Oesterreich  den  hgpothekarkredit  immer  mehr  in  den  Vordergrund ­
  treten  lassen.
vie  Versicherungsgesellschaften  haben  in  der  Prämienreserve  langfristige ­
  mittel  zur  Verfügung,  von  den  Einlagen  der  Sparkassen  unterliegt ­
  aber  ein  erheblicher  Teil  kurzer  Kündigung.  Es  ist  darum  mit  Recht
die  Zrage  aufgeworfen  worden,  ob  die  traditionsmäßige  Bevorzugung
des  Hgpothekarkredits  durch  die  deutschen  und  österreichischen  Sparkassen ­
  mit  den  Liquiditätsforderungen  vereinbar  ist.  Oie  Sparkassen
traten  vor  fast  einem  Jahrhundert  als  kleine  kvohltätigkeitsanstalten  ins
Leben  und  die  Sorge  um  die  Sicherheit  der  Anlage  stand  damals  naturgemäß ­
  im  Vordergrund.  In  der  Gegenwart  aber  tritt  diese  Zrage  an
zweite  Stelle:  die  deutschen  Sparkassen  verwalten  rund  19  Milliarden  ITC.
Volksvermögen,  und  darum  tritt  nicht  mehr  die  Sorge  um  die  Verlustgefahr ­
  für  den  „kleinen  Mann",  sondern  die  Zorderung  der  Liquidität
aus  nationalwirtschaftlichen  Gründen  in  den  Vordergrunds  von  diesem
Gesichtspunkt  aus  scheint  die  Verwendung  von  nicht  weniger  als  70%  der
fremden  Gelder  in  hgpothekarkrediten  zu  hoch  gegriffen  zu  fein;  eine
Aenderung  der  Anlagegewohnheiten  ist  aber  bei  dem  starken  Einfluß
der  mit  den  Sparkassen  verbundenen  Interessengruppen  schwer  durchzuführen,- ­
  zumindest  müßte  aus  Liquiditätsgründen  die  Mobilisierung
eines  Teils  der  Sparkassenhgpotheken  durch  Pfandbriefe  eines  Zentralinstituts ­
  ermöglicht  werden,  wie  dies  in  mehreren  anderen  Staaten,
am  konsequentesten  in  Ungarn,  durchgeführt  wurde.
Vas  Vordringen  der  Sparkassen  und  Versicherungsgesellschaften
hat  allmählich  zu  einem  Abweichen  von  der  Amortisationshgpothek
geführt,  vie  Verleihung  von  Rredit  auf  ein  halbes  Jahrhundert  widersprach ­
  doch  zu  sehr  dem  Eharakter  der  Betriebsmittel  dieser  Institute.
Aber  auch  die  Pfandbriefbanken  haben  in  immer  stärkerem  Maß  die
zehn-  bis  fünfzehnjährige  Zixhgpothek  anStelleder  Amortisationshgpothek
treten  lassen,-^sie  bot  ihnen  die  Möglichkeit  Perioden  teuren  Zinsfußes
        <pb n="197" />
        192

III.  Del  Kapitalmarkt.

auszunützen  und  auch  dem  spekulativen  hausbesitz  begann  dieser  Modus
besser  zu  behagen,  da  die  Amortisationshgpothek  infolge  Mangels  eines
guten  hgpothekenrückzahlungsgesetzes  bei  der  Veräußerung  des  Hauses
vielfach  Schwierigkeiten  bereitet.  Nach  den  Angaben  in  den  Kortsetzungsheften
  zur  hechtschrn  Statistik  der  Bodenkreditinstitute  entfallen
von  den  Krediten  der  deutschen  Hypothekenbanken  auf  Amortisationshgpotheken
  weniger  als  30%.  Die  Erfahrungen  der  letzten  Periode
bei  Zristablauf  der  Zixhgpotheken  in  Hochkonjunkturperioden  haben
aber  im  Kreis  des  städtischen  Grundbesitzes  teilweise  einen  Mandel  der
Anschauungen  hervorgerufen.  —
Deutschland  und  (Oesterreich  haben  eine  sehr  sorgfältig  ausgebildete
(Organisation  des  hgpothekarkredits.  In  England,  das  man  gewöhnlich
als  das  Land  der  Arbeitsteilung  im  Bankwesen  bezeichnet,  müssen  infolge
des  völligen  Mangels  einer  gesetzlichen  Regelung  langfristige  Kredite  der
Depositenbanken  den  hgpothekarkredit  in  unzulänglicher  Weise  ersetzen;
ähnlich  geben  in  den  vereinigten  Staaten  die  Kreditbanken  (die  state»
banks  und  künftig  auch  die  national  banks)  hgpothekarkredit.  Die
Uebelstände  sind  augenfällig:  die  Verbindung  gefährdet  entweder  die
Liquidität  der  Bank  oder  die  Ruhe  der  Grundbesitzer.  In  Deutschland,
Oesterreich  und  Frankreich  ist  aber  der  hgpothekarkredit  vom  regulären
Bankgeschäft  auch  in  jenen  Banken  scharf  getrennt,  die  beide  Geschäftszweige ­
  betreiben.  Zudem  hat  sich  auch  unter  den  Instituten  eine  Arbeitsteilung ­
  vollzogen.  Die  Versicherungsgesellschaften  und  mit  wenigen
Ausnahmen  (Oesterreichischr  Bodenkreditanstalt,  Bagrische  hgpothekenund
  wechselbank)  die  Pfandbriefinstitute  konzentrieren  ihre  Tätigkeit
auf  die  Großstädte,  die  Sparkassen  arbeiten  überwiegend  in  ihrem
Kreis  und  führen  auch  den  Landstädten,  Dörfern  und  dem  mittleren
ländlichen  Grundbesitz  Kredit  zu  und  die  Landschaften  und  zum  großen
Teil  auch  die  österreichischen  öffentlichrechtlichen  Anstalten  wenden  sich
dem  Kredit  für  den  größeren  ländlichen  Grundbesitz  zu.
Zn  der  neueren  Literatur  wurde  den  Versicherungsgesellschaften
und  Pfandbriefbanken  die  Beschränkung  auf  die  Großstädte  vielfach
zum  Vorwurf  gemacht  und  mitunter  ihre  der  Grundstücksspekulation
dienende  Tätigkeit  dem  produktiven  Wirken  der  Sparkassen  gegenübergestellt. ­
  Besonders  in  Deutschland  hat  die  geringe  Guote  von  6%,
die  von  dem  gesamten  hgpothekarkredit  der  Pfandbriefbanken  auf
das  flache  Land  entfällt  und  die  Konzentrierung  mehr  als  der  Hälfte
aller  hgpothekaranlagen  der  Lebensversicherungsgssellschaften  in  Berlin
scharfe  Kritik  gefunden.  Die  Haltung  der  Pfandbriefinstitute  und  Versicherungsgesellschaften ­
  ist  jedoch  wohl  verständlich,  nicht  blos  wegen
        <pb n="198" />
        41.  Der  hgpothekarkredit.

193

■bet  stärkeren  Wertsteigerung  des  Grundes  im  Zentrum  und  in  den  aufstrebenden ­
  Stadtteilen,  sondern  vornehmlich  aus  organisatorischen  Gründen. ­
  Der  Direktor  einer  Berliner  Versicherungsgesellschaft  kennt  jede
Straße  in  Berlin,  kann  sich  über  Wert  und  verkaufsfähigkeit  eines  Hauses
in  Schmargendorf  selbst  ein  Urteil  bilden,  dashaus  event,  selbst  besichtigen.
Gr  kennt  auch  die  Verhältnisse  in  andern  Großstädten,  wenn  auch  nicht
entfernt  im  gleichen  Ulaß,  wie  z.  B.  die  Schwierigkeit  der  hgpothekenbeschaffung
  in  Hamburg  deutlich  bekundet,  handelt  es  sich  aber  um  eine
Belehnung  in  Allenstein  oder  in  Neustadt  a.  d.  h.,  dann  versagt  seine
Renntnis  und  gewöhnlich  auch  jene  des  Schätzmeisters.  Die  Wertverhältnisse ­
  sind  unbekannt,  die  Verkaufsmöglichkeit  gering,  zur  Rontrole
über  die  Verwaltung  des  Hauses  müßte  ein  Beamter  an  denBelehnungsort
  entsendet  werden.  Die  Sicherheit  der  Unlage  wäre  gefährdet,  die  Organisation ­
  so  kostspielig,  daß  die  Versicherungsgesellschaften  die  Rentenanlage ­
  bald  dem  hgpothekarkredit  vorziehen  würden.  Ein  hauptstädtisches ­
  Institut  ist  nicht  geeignet  zahlreiche  Rredite  an  Landstädte  und
mittleren  Grundbesitz  zu  gewähren;  der  hgpothekarkredit  eignet  sich
nicht  für  eine  zentralisierte  Organisation,-  die  Erfahrungen  Krankreichs
liefern  hiefür  ein  deutliches  Beispiel:  Der  Oreäii  koneier,  der  als  zentralisiertes ­
  hgpothekeninftitut  gedacht  war,  verleiht  den  größten  Teil  seiner
Rredite  in  Paris  und  war  in  der  Provinz  nicht  imstande  durch  seine
Organisation  die  teuren  privaten  Geldgeber  zu  verdrängen.  Die  besten
Provinzhgpothekenbanken  sind  die  Sparkassen,-  denn  sie  vermögen  die  Immobilien ­
  ihres  Bezirkes  ohne  nennenswerte  Rosten  zu  schätzen  und  dauernd ­
  zu  kontrollieren,  von  den  hgpothekaranlagen  der  preußischen
Sparkassen  sind  denn  auch  nur  4%%  außerhalb  des  Wirkungsbezirkes
der  Sparkasse  angelegt,  darunter  3%  %  in  angrenzenden  Bezirken.  Die
Sparkassen  allein  unter  allen  Bankorganisationen  können  erfolgreich
dem  Wittel-  und  RIeinbesitz  der  Provinz  zu  Marktbedingungen  hgpothekarkredit
  verschaffen.
Die  Krage  der  volkswirtschaftlichen  Wirksamkeit  der  Hypothekenbanken ­
  ist  nicht  vollständig  geklärt,  da  das  Maß  ihres  Einflusses  auf  die
Bodenpreise,  ja  die  Tatsache  des  Einflusses  selbst  heiß  umstritten  ist.
Untersuchen  wir,  um  der  Antwort  näher  zu  kommen,  die  Lestimmungsmomente
  des  hgpothekarzinses,  die  Art  des  Angebots  und  der  Nachfrage
von  Rapital.
Die  Pfandbriefinstitute  verschaffen  sich  ihre  Betriebsmittel  auf  dem
Napitalmarkt,-  der  Rurs  der  Pfandbriefe  steht  im  Zusammenhang  mit
ben  übrigen  Rentenkursen  —  er  steht  in  Deutschland  in  Kriedenszeiten
ein  wenig  unter  dem  Ronsolkurs,  in  Oesterreich  regulär  höher  als  der
Somatn,  Bankpolitik.  |Z
        <pb n="199" />
        194

III.  Oer  Kapitalmarkt.

Staatsrentenpreis.  Kür  den  Kurs  der  Pfandbriefe  ist  die  Gesamthaltung
des  Rentenmarkts  von  entscheidender,  die  Taktik  der  einzelnen  Hypothekenbank ­
  von  geringerer  Bedeutung.  Zu  dem  Rentenzins,  den  die
Pfandbriefe  bedingen,  müssen  die  Regiekosten,  ein  Betrag  für  Reservedotierung ­
  und  bei  den  Aktiengesellschaften  ein  Gewinn  für  die  Aktionäre
hinzutreten,  Da  die  Pfandbriefausgabe  nur  im  Zusammenhang  mit  der
Kreditgewährung  erfolgt,  der  Bank  somit  —  vom  eigenen  Kapital  abgesehen— ­
  nicht  Kapitalien  zur  Verfügung  stehen,  die  um  jeden  preis
verwendet  werden  müssen,  ist  der  Nutzen  für  die  Aktionäre  ein  essentieller
Kaktor  in  der  Kostenrechnung  der  Aktienbanken.
Kür  die  Versicherungsgesellschaften  bildet  die  Rechnungsgrundlage ­
  der  Prämienreserve  zuzüglich  der  kosten,  Reservedotierung  und  bei
Aktiengesellschaften  eines  Gewinnzuschlags  die  Kostengrenze.  Die  Rechnungsgrundlage ­
  steht  mit  dem  Rentenzins  in  Zusammenhang,  ist  aber
für  Jahrzehnte  festgelegt,  va  für  die  Prämienreserve  verwendungszwang ­
  besteht,  kann  die  Kostengrenze  dann  unterschritten  werden,  wenn
das  Kapital  der  Versicherungsgesellschaften  auf  dem  hppothekenmarkt
zum  Teil  entbehrlich  ist  und  eine  andere  gleichwertige  Anlagemöglichkeit
nicht  besteht,  das  ist  wenn  auch  die  Rentenanlage  weniger  trägt  als  der
hgpothekenzins  abzüglich  der  auf  diesen  Geschäftszweig  verwendeten
Kosten.  Vas  letztere  ist  nur  in  Epochen  sinkenden  Rentenzinses  der  Kall,
somit  in  Zeiten,  wo  die  Rentenanlage  die  Kurssteigerungschance  bietet
und  darum  unter  gleichen  Bedingungen  der  Hypothek  vorzuziehen  ist,
während  diese  umgekehrt  in  Perioden  steigenden  Rentenzinses  den
Vorteil  der  Vermeidung  von  Kursverlusten  bietet.  Dementsprechend
bevorzugen  die  Versicherungsgesellschaften  bei  gleichen  Bedingungen
in  Epochen  des  sinkenden  Zinsfußes  die  Renten,  in  Epochen  des  steigenden ­
  Zinsfußes  den  hgpothekenkredit.
vie  Zinspolitik  der  Sparkassen  endlich  richtet  sich  nicht  nach  einheitlichen ­
  Grundsätzen;  bis  vor  nicht  langer  Zeit  stand  der  Einlagenzins ­
  in  Zusammenhang  mit  dem  Rentenzins,  seitdem  aber  die  Konkurrenz ­
  der  Kreditbanken  um  die  Einlagen  intensiv  geworden  ist,  ist  für
eine  große  Zahl  deutscher  und  österreichischer  Sparkassen  die  Rücksicht
auf  die  Bedingungen  der  rivalisierenden  Banken  maßgebend  geworden,
und  da  diese  für  Spardepositen  von  der  Lankrate  abhängig  sind,  richtet
sich  der  Einlagensatz  der  meisten  Sparkassen  nach  dem  Banksatz;  in  Deutschland ­
  bleibt  er  regulär  y 2 his  \%  unter  der  Rate,  in  Oesterreich  hält  er
sich  auf  dem  Niveau  der  Bankrate,  in  Ungarn  geht  er  darüber  hinaus.
Durch  diese  Politik  der  Sparkassen  wird  der  Geldmarktsatz  in  den  Kapitalmarkt ­
  hineingetragen,  nicht  aus  inneren  geschäftlichen  Gründen,
        <pb n="200" />
        41.  Der  hMothekarkreüit.

195

sondern  lediglich  um  der  Konkurrenz  der  Banken  willen.  Ungewöhnlich
hohen  oder  ungewöhnlich  tiefen  Geldmarktzinsen  pflegen  die  Sparkassen
nicht  zu  folgen.  Oa  die  Sparkassen  einen  Teil  ihrer  Einlagen  in  Renten
anlegen  müssen,  bildet  der  Rentenzins  die  Höchstgrenze  für  die  Einlagenvergütung. ­
  Oer  Regiezuschlag  ist  bei  den  mit  einfacher,  teilweise  ehrenamtlicher ­
  Organisation  arbeitenden  Sparkassen  gering,  Gewinnerzielungspflicht
  besteht  nicht.
Oie  Kostengrenze  liegt  somit  am  tiefsten  bei  den  Sparkassen,  ain
höchsten  bei  den  Aktienhgpothekenbanken.  Während  die  ersteren  für
die  ihnen  zufließenden  Betriebsmittel  einen  Prozentsatz  unter  der  Bankrate, ­
  im  ungünstigsten  Fall  den  Rentenzins  abzüglich  des  Regieabschlags
vergüten,  beschaffen  sich  die  Hypothekenbanken  das  Pfandbriefkapital
im  günstigsten  Fall  durch  Emission  zum  Rentenkurs,  wozu  die  Kommission ­
  für  die  Unterbringung  der  Pfandbriefe,  die  Regie  und  der  Gewinn
hinzutreten  müssen.  Welche  dieser  Untergrenzen  maßgebend  wird  das
hängt  von  der  höhe  des  Kapitalbedarfs  auf  dem  hgpothekenmarkt  ab.
werden  in  kapitalflüssigen  Zeiten  die  Pfandbriefbanken  zurückgedrängt,
so  kommt  die  Untergrenze  der  Sparkassen  und  Versicherungsgesellschaften
zu  praktischer  Geltung,  während  umgekehrt  in  kapitalknappen  Zeiten
die  Bedingungen  der  teuersten  Institute,  der  Pfandbriefbanken,  ganz
allgemein  auch  von  den  andern  Anstalten  angenommen  werden;  so  haben
in  den  letzten  Jahren  viele  Sparkassen  und  regulär  die  Versicherungsgesellschaften ­
  die  Kondition  der  Abschlußprovision  („damno“  in  Berlin,
„Zuzählung"  in  Wien),  welche  die  Pfandbriefanstalten  wegen  des  Kursstandes ­
  ihrer  Pfandbriefe  unter  pari  ausbedingen  mutzten,  auch  in  ihre
hgpothekarbedingungen  aufgenommen,  obwohl  sie  ja  gar  keine  Pfandbriefe ­
  ausgeben,  daher  auch  keinen  Kursverlust  erleiden.
Auf  Seite  der  Nachfrage  ist  die  Höchstgrenze  des  Kreditzinses,  die
gewährt  werden  kann,  durch  folgende  Erwägung  gegeben:  Oer  Käufer
eines  Hauses  will  zumindest  den  Rentenertrag,  regulär  wegen  der  Verwaltung, ­
  der  Leerstehungsgefahr,  der  Schwierigkeit  der  Veräußerung
eine  Ouote  darüber  als  Reingewinn  erzielen.  Va  der  hgpothekarkredit
nicht  den  gesamten  hauswert,  sondern  nur  einen  Teil  desselben  erfaßt,
muß  dem  Kalkül  des  Hauseigentümers  Rechnung  getragen  werden;
der  Ertrag  des  Hauses  abzüglich  der  hgpothekenannuität  muß  mindestens ­
  den  Rentenzins  übrig  lassen,  sonst  wird  das  Kapital  die  Tendenz
haben  vom  Häusermarkt  ab-  und  dem  Effektenmarkt  zuzuströmen,  was
in  weiterer  Folge  eine  Minderung  der  Bautätigkeit  herbeiführt;  es  kann
aber  auch  der  Fall  eintreten  —  der  hauptfall  der  Baukrise  —  daß  sich
hoher  hgpothekenzins  auf  Kosten  des  spekulativen  Baunutzens  durch--
  13  *
        <pb n="201" />
        196

XII.  Oer  Kapitalmarkt.

setzt:  der  Bauunternehmer  mutz,  um  dem  neuen  Erwerber  ungeachtet
des  hohen  hgpothekenzinses  den  Rentenertrag  zu  sichern,  den  Verkaufspreis ­
  des  Objektes  weit  unter  seinen  Erwartungen  ansetzen,  äutzerstensalls
  bis  zu  seinem  Postenpreis,  auf  die  Dauer  jedoch  nicht  unter  diesem.
Diese  Momente  bestimmen  die  Unter-  und  Gbergrenzen  des  hgpothekarzinses.
  Der  Preis  wird  bei  Großstädten  und  Großgrundbesitz  immer
im  Konkurrenzweg  bestimmt,  denn  eine  Kartellierung  zwischen  den  so
verschiedenartig  organisierten  Anstalten  ist  bisher  noch  nirgends  versucht
worden.  Ls  gibt  nicht  einen  hgpothekenmarkt,  sondern  eine  grotze  Reihe
von  Märkten  und  bei  dem  Eharakter  des  hgpothekarkredits  ist  die  Nachfrage ­
  und  vielfach  auch  das  Angebot  lokaler  Natur.  Dementsprechend
ist  der  Zins  für  hgpothekarkredit  in  den  einzelnen  Landesteilen  des
Deutschen  Reiches  nnd  Oesterreichs  sehr  verschieden.
Die  Krage  nach  der  Einwirkung  der  hgpothekarinstitute  auf  die
Grundpreise  lätzt  sich  nach  den  vorhergehenden  Ausführungen  dahin
beantworten:  Der  hgpothekarkredit  erweitert  die  Nachfrage  nach  Häusern ­
  und  Grundstücken,  soweit  ihm  durch  die  Banken  Kapitalien  zugeführt ­
  werden,  welche  sonst  bei  direkter  Verwaltung  eine  andere  Anlage
gefunden  hätten,-  und  das  ist  bei  einem  grotzen  Teil  der  den  Pfandbriefbanken, ­
  Sparkassen  und  Versicherungsgesellschaften  zuflietzenden  Kapitalien ­
  der  Kall.  Die  Pfandbriefkäufer  und  Einleger  größeren  Stils
würden  bei  Kehlen  von  Banken  wohl  nicht  ausnahmslos  ihr  Kapital
in  Hypotheken  anlegen,  sicherlich  aber  würden  die  kleinen  Sparer  und
Prämieneinzahler  zu  einer  derartigen  Investition  gar  nicht  in  der  Lage
sein.  Die  Sparkassen  machen  durch  die  Konzentrierung  der  Depositen
die  kleinen  Sparbeträge  erst  anlagefähig  und  die  Versicherungsgesellschaften ­
  nehmen  außer  der  Konzentrierung  der  Beträge  auch  eine  örtliche
Konzentrierung  vor  —  es  wäre  ganz  absurd  anzunehmen,  daß  bei  Kehlen
von  Versicherungsgesellschaften  die  in  ganz  Deutschland  zerstreuten
versicherten  60%  ihrer  Policen  in  Berliner  Hypotheken  anlegen  würden.
Die  Erweiterung  des  Marktes  vollzieht  sich  aber  zudem  durch  einen
Kredit,  der  billiger  ist  als  Eigenkapital.  Der  hgpothekarkredit  ist  zu
ungünstigen  Zeiten  nur  um  Regie-  und  Dividendenzuschlag  teurer  als
die  Rente,  der  private  Kapitalbesitzer  aber  verlangt  einen  Reinertrag
zwischen  Rentenzins  und  Aktienrentabilität.  Die  niedrigere  Zorderung
der  Hypothekenbank  ermöglicht  bei  Verkäufen  die  Erzielung  höherer
Preise:  Nehmen  wir  ;.  B.  an,  es  sei  ein  Haus  zu  verkaufen,  das  einen
Reinertrag  von  10.000  M.  erbringt.  Ein  Privatkapitalist,  der  den  ganzen
Kaufpreis  aus  eigenen  Mitteln  erlegt  und  nur  bei  5%  Ertrag  sich  zum
hauskauf  verstehen  will,  wird  nicht  mehr  als  200.000  M.  bieten;  wenn
        <pb n="202" />
        41.  Der  hgpothekarkredit.

197

aber  ein  hgpothekarinstitut  auf  das  Objekt  einen  Kredit  von  160.000  7R.
zu  4%  bewilligt,  verbleiben  (da  die  Tilgungskosten  zur  Amortisation
zu  rechnen  sind)  vom  Reinertrag  noch  4.000  717.,  sodaß  ein  Kapitalbesitzer
bei  einem  Kaufpreis  von  260.000  717.  für  sich  5%  herauswirtschaftet.  —
7vir  haben  in  der  bisherigen  Darstellung  des  hgpothekarkredits
nur  von  der  ersten  Hypothek  gesprochen:  Die  Hypotheken  an  späterer
Stelle  werden  von  Kreditinstituten  nur  in  vereinzelten  Fällen  gewährt.
Die  Banken,  die  das  hgpothekargeschäft  pflegen,  müssen  mit  77ücksicht
auf  die  Art  ihrer  Betriebsmittel  sich  auf  Zinsgeschäfte  beschränken,  und
ein  hgpothekarkredit  fällt  nur  dann  in  diese  Kategorie,  wenn  der  Zinsertrag ­
  des  Objekts  auch  bei  zahlreichen  Leerstehungen  oder  ungünstiger
Campagne  zur  Deckung  der  hgpothekenverpflichtungen  ausreicht.  Die
höhe  der  zu  wählenden  717arge  ist  nach  Lage  und  Art  der  Grundstücke
verschieden,  aber  kaum  unter  25%  des  kvertes  anzusetzen.  Da  sich
in  der  Gegenwart,  von  den  Landschaften  und  einigen  besonders  vorsichtigen ­
  hgpothekeninstituten  abgesehen,  die  tatsächliche  Belehnung
von  dieser  Grenze  nicht  weit  entfernt,  ist  die  pflege  der  zweiten  Hypothek ­
  durch  Banken  mit  Schwierigkeiten  verbunden.  Würde  ein  derartiges
Institut,  wie  vielfach  vorgeschlagen  wurde,  Obligationen  ausgeben,
so  würde  es  das  77isiko  der  Wertverminderung  der  Objekte,  die  im  Lauf
der  Zeit  eintritt  und  für  den  Besitzer  zweiter  Hypotheken  bei  langfristiger
Belehnung  besonders  fühlbar  wird,  auf  sich  nehmen,-  und  wenn  man  sich
die  langen  Dersteigerungslisten  vergegenwärtigt,  bei  welchen  Hypothekenbanken ­
  die  nur  erste  Sätze  gewähren  in  Berlin,  717ünchen  oder
Wien  heute  schon  engagiert  zu  sein  pflegen,  kann  man  es  kaum  als  wünschenswert ­
  bezeichnen,  wenn  Rentenkapital  für  zweite  Sätze  gewonnen
werden  soll.  Freilich  bietet  die  bisherige  ausschließliche  pflege  der  zweiten
Hypothek  durch  Privatkapital  für  den  Grundbesitz  schwere  Uebelstände,
weniger  durch  die  hohe  Verzinsung  als  durch  die  Unsicherheit  der  Erneuerung. ­
  Es  gibt  keinen  717arkt  für  zweite  Hypotheken,  die  Gewinnung
einer  solchen  ist  Zufallssache  und  der  Ablauf  der  gewöhnlich  kurzftistigen
Kreditfrist  für  den  Hausbesitzer  stets  ein  Sorgentermin.  7Rit  der  höheren
Verzinsung  der  Renten  und  der  gleichmäßigeren  Dividendenpolitik
der  Aktiengesellschaften  hat  sich  zudem  die  Neigung  des  Kapitals  zur
Gewährung  zweiter  Sätze  stark  vermindert.  Es  ist  somit  in  Reichen  mit
stark  wachsender  Bevölkerung  eine  Lücke  im  Kreditwesen  vorhanden,
die  aber  durch  Privatbanken  nicht  ausgefüllt  werden  kann.  Zur  Ueberbrückung
  dieser  Schwierigkeit  sind  bisher  zwei  interessante  versuche  gemacht ­
  worden:  Einzelne  deutsche  Städte  haben  sich  durch  Gbligationenausgabe
  die  TRittel  zur  Gewährung  zweiter  Hypotheken  beschafft,-  in
        <pb n="203" />
        198

III.  Der  Kapitalmarkt.

Ungarn  hat  die  Zentralstelle  der  ungarischen  Genossenschaften,  die  Landeszentralkreditgenossenschaft, ­
  einen  Vertrag  mit  dem  Landesbodenkreditinstitut ­
  für  Uleingrundbesitz  wegen  Belehnung  bis  zu  75%  des  Wertes  geschlossen. ­
  Die  Gewährung  von  städtischem  Kredit  für  hgpothekenzwecke
ist  indes  nur  als  Notstandsmaßnahme  bei  allgemeiner  oder  spezieller
Wohnungsnot  (;.  B.  Urbeiterwohnungen)  zu  rechtfertigen,-  die  generelle
Gewährung  von  hgpothekarkredit  an  zweiter  Stelle  wäre  geeignet  in
Krisenzeit  den  Städten  schwere  Risiken  aufzuerlegen.
\2.  Der  BauKredit.
Der  Baukredit  hält  die  Mitte  zwischen  einem  Geldmarkt-  und
einem  Kapitalmarktkredit.  Mit  dem  Geldmarktkredit  hat  er  die  vertragsmäßige ­
  Kurzfälligkeit  —  für  die  Zeit  der  Bauperiode  —  gemeinsam,
dem  Kapitalmarkt  aber  gehört  er  deshalb  an,  weil  er  bestimmungsgemäß ­
  zu  Investitionen  dient.  Oer  Baukredit  wird  in  Raten  mit  dem
jeweiligen  Zortschreiten  des  Baues  ausbezahlt  und  wie  der  hgpothekarkredit
  grundbücherlich  eingetragen.  Diese  äußerliche  Uehnlichkeit  hat
zu  vielen  und  schweren  Verlusten  Veranlassung  gegeben.  Keine  von
allen  Kreditformen  hat  eine  so  bewegte  Geschichte  wie  der  Baukredit,
und  selbst  in  der  Gegenwart  hat  er  erst  allmählich  den  Charakter  des
Wuchergeschäftes  abstreifen  können.
Man  sieht  in  der  Praxis  in  der  Urt  der  Deckungsgrundlagen  den
hauptunterschied  zwischen  Bau-  und  hgpothekarkredit:  der  erstere  basiert
auf  Zukunfts-,  der  letztere  auf  Gegenwartsmomenten-  zutreffender
wäre  es  den  Unterschied  dahin  zu  formulieren,  daß  der  Baukredit  nur
auf  dem  Kosten-,  der  hgpothekarkredit  aber  auch  auf  dem  Ertragswert
basiert.  Der  Baukreditgeber  trägt  das  Risiko  der  Bauführung  —  bei
Tod  des  Bauführers  muß  er  eventuell  für  die  Vollendung  des  Hauses
Sorge  tragen  —  sowie  jenes  der  hgpothekenbeschaffung.  Der  berufsmäßige ­
  Bauunternehmer  sucht  nach  Vollendung  meist  das  Haus  zu
verkaufen  und  der  Erlös  kann  zur  Rückzahlung  des  Baukredits  verwendet ­
  werden.  Mit  dieser  Möglichkeit  kann  jedoch  eine  Kreditbank
nicht  rechnen,  denn  wenn  der  verkauf  des  Hauses  nicht  gelingt,  verwandelt ­
  sich  der  Baukredit  in  einen  hgpothekarkredit  oder  es  ergibt
sich  die  Notwendigkeit  des  Eigenerwerbs  des  Hauses.  Man  kann  dagegen
mit  hoher  Wahrscheinlichkeit  auf  Beschaffung  einer  ersten  Hypothek
rechnen  und  ein  Baukredit  innerhalb  dieser  Grenzen  bietet  einen  vermehrten ­
  Grad  der  Sicherheit/  dies  ist  in  noch  höherem  Maß  der  Zoll,
wenn  durch  allerdings  bedingte  Zusicherung  („promesse")  der  Betrag
        <pb n="204" />
        43.  Der  Anlagekredit.

199

der  Hypothek  schon  während  des  Baues  festgelegt  wird,  was  bei  näherer
Verbindung  zwischen  Kreditbank  und  hgpothekeninstitut  durchaus  zweckmäßig ­
  erscheint.  Oie  Ausdehnung  des  Kredits  über  die  höhe  der  voraussichtlichen ­
  ersten  Hypothek  setzt  die  Kreditbank  in  Abhängigkeit  von
dem  Zufall  des  Verkaufes  oder  der  Erlangung  eines  zweiten  Satzes.
Auch  innerhalb  der  angegebenen  Grenzen  ist  der  Baukredit  in
den  ersten  Jahren  einer  Konjunkturperiode  sicherer  als  an  derem  Höhepunkt. ­
  Der  Hypothekenmarkt  fühlt  zuerst  die  Verknappung  des  Kapitalmarktes ­
  und  die  Baukredittätigkeit  mutz  darum  eingeschränkt  werden,
ehe  sich  die  ersten  Anzeichen  verringerten  Pfandbriefabsatzes  zeigen.
Der  Laumarkt  ist  das  erste  Wirtschaftsgebiet,  dessen  Tätigkeit  bei  stark
fortgeschrittener  Konjunktur  zu  stocken  beginnt,  gewöhnlich  aber  auch
das  erste,  das  bei  Beginn  der  Kapitalflüssigkeit  sich  neu  belebt.
Die  zurückhaltende  Politik  der  Kreditbanken  gegenüber  dem  Laukredit ­
  hat  in  neuerer  Zeit  in  Oesterreich  Versuche  reifen  lassen  durch
Obligationenausgabe  die  hiefür  erforderlichen  Mittel  zu  schaffen.  Es
wird  dadurch  eine  extreme  Konsequenz  aus  der  Veränderung  gezogen,
welche  die  teilweise  Ersetzung  der  Amortisation?-  durch  die  Kixhgpothek
in  der  Deckungsgrundlage  der  Pfandbriefe  hervorgebracht  hat.  Bei  den
alten  Landschaften  war  der  Pfandbrief  mit  einem  bestimmten  Hypothekardarlehen ­
  verbunden.  Bei  den  Amortisationshgpotheken  der  heutigen
Pfandbriefinstitute  läuft  die  Hypothek  auf  die  gleiche  Dauer  wie  die
Pfandbriefe;  die  zehn-  bis  fünfzehnjährige  Zixhgpothek  reicht  nur  für
einen  Teil  der  Lebensdauer  der  Pfandbriefs,  so  datz  während  ihrer  Dauer
ein  Wechsel  der  Grundlagen  erfolgen  muß,-  wer  einen  Pfandbrief  einer
Anstalt,  die  überwiegend  Zixhgpotheken  abschließt,  erwirbt,  mutz  bei
langjährigem  Besitz  Deckungsänderungen  hinnehmen.  Bei  der  Gbligationsausgabe
  zur  Gewährung  von  Baukrediten  wechselt  aber  die
Deckung  jedes  Jahr,  oft  neun-  bis  zehnmonatlich  und  der  Wert  einer
solchen  Obligation  ist  gar  nicht  zu  bestimmen.
45.  Der  Anlagekredit.
Als  Anlagekredit  bezeichnen  wir  einen  an  ein  Unternehmen  erteilten
Kredit,  dessen  höhe  über  das  Matz  der  liquiden  Aktiven  hinausgeht./
Die  Doktrin  pflegt  die  Kredite  nach  der  äußeren  §orm  oder  nach
der  Deckung  einzuteilen,-  aber  beide  Gesichtspunkte  sind  für  die  Praxis
und  auch  für  die  Theorie  unbrauchbar.  Zweimonats-  wie  Zehnjahreskredite ­
  treten  in  der  Aorm  des  Kontokorrentkredits  auf,-  als  Wechselkredit ­
  erscheinen  die  verschiedenartigsten  Transaktionen,  wie  die  unjuristische ­
  Scheidung  von  Waren-  und  Ainanzwechsel  deutlich  erkennen  läßt.
        <pb n="205" />
        200

III.  Der  Kapitalmarkt.

Ebensowenig  besitzt  aber  für  eine  Bank  das  Moment  der  Sicher-'
stellung  des  Kredits  entscheidende  Bedeutung,-  die  Literatur  sieht  gewöhnlich ­
  in  dem  Blankokredit  eine  besonders  scharf  markierte  Kreditart,
die  den  „bedeckten  Krediten"  gegenübergestellt  wird.  Indessen  ist  diese
Scheidung  gerade  für  den  Vankleiter  in  hohem  Grad  irreführend,  weil
sie  zur  Ansicht  verleitet,  daß  ein  bedeckter  Kredit  einen  höheren  Grad
von  Sicherheit  besitzt  als  ein  unbedeckter.  Das  trifft  aber  nicht  einmal
für  die  Regel  der  Fälle  zu.  Ein  unbedeckter  Kredit  von  zwei  Millionen
an  ein  Unternehmen  mit  Vorräten  im  Wert  von  vier  Millionen  ist  ungleich ­
  sicherer  als  der  gleiche  Kredit,  der  einem  andern  Unternehmen
gegen  Sicherstellung  auf  Fabrik  und  Maschinen  gewährt  wird.  In
vielen  Fällen  ist  die  hypothekarische  Sicherstellung  eine  Mitztrauensäutzerung
  gegen  die  Eigenkraft  des  Unternehmens.
Für  die  Bankleitung  ist  allein  entscheidend,  ob  der  Kredit  innerhalb ­
  der  Grenze  der  liquiden  Aktiven  liegt;  dieses  Merkmal  scheidet  den
Geldmarkt-  vom  Anlagekredit.  Oer  Unterschied  äußert  sich  in  folgenden
Momenten:
1.  Oer  Geldmarktkredit  wird  aus  dem  Ergebnis  des  Produktionsprozesses ­
  zurückbezahlt,  der  Anlagekredit  dagegen  aus
dem  Gewinn  des  Unternehmens.
2.  Oer  Geldmarktgläubiger  macht  sich  bei  Zusammenbruch ­
  eines  Schuldners  aus  den  liquiden  Aktiven  bezahlt,  der  Anlagekreditgläubiger ­
  dagegen  mutz  in  solchem  Fall  durch  Weiterführung ­
  oder  —  wenn  möglich  —  Verwertung  des  Unternehmens  sein
Kapital  zu  retten  suchen.
3.  Oie  Geldmarktkredite  sind  „vertretbar",  tgpisch,  leicht  und
ohne  nähere  Prüfung  des  Unternehmens  zu  erlangen,-  die  Anlagekredite ­
  sind  individuell,  jede  Firma  mutz  auf  ihre  Leitung  und  Rentabilität ­
  hin  genau  geprüft  werden.  Darum  kann  auch  der  Geldmarktschuldner
außer  in  Krisenzeiten  den  Wechsel  der  Bankverbindung  leicht  durchführen,- ­
  beim  Anlagekredit  ist  dies  wegen  der  Mitzlichkeit,  eine  andre
Bank  in  die  Verhältnisse  des  Unternehmens  einsehen  zu  lassen  und
wegen  des  Mißtrauens,  welches  die  Lösung  einer  derartigen  Verbindung ­
  auslöst,  oft  mit  Schwierigkeiten  verbunden.
4.  Oie  Bank  kann  den  Geldmarktkredit  mobilisieren,  nicht  den
Anlagekredit.  Würde  sie  dies  dennoch  versuchen,  so  würden  die
so  geschaffenen  Wechsel  den  Charakter  von  Finanzwechseln  haben  und
fortlaufend  prolongiert  werden  müssen.
5.  Während  die  Konditionen  des  Geldmarktkredits  marktmätzig
bestimmt  werden,  unterliegen  die  Konditionen  des  Anlagekredits  in-
        <pb n="206" />
        43.  Oer  Anlagekredit.

201

dividueller  Vereinbarung!  Konöitionslartelle  haben  beim  Geldmarktkredit ­
  die  Bedeutung  von  Normal-,  beim  Anlagekredit  von  Minimalbedingungen.

6.  Oie  Verbindung  zwischen  Gläubiger  undSchuldner  imAnlagekr
  e  d  it  ist  enge,  die  Lank  an  dem  Schicksal  des  Unternehmens  interessiert,
durch  seinen  eventuellen  Zusammenbruch  in  ihrem  Rredit  beeinträchtigt.
Sie  muß  sich  daher  dauernd  um  die  Leitung  des  Unternehmens  kümmern ­
  und  darauf  Einfluß  zu  gewinnen  trachten.  Einfluß  der  Banken
auf  Industrie  und  Handel  ist  nur  in  den  Ländern  des  Unlagekredits  —
nicht  in  England  und  Frankreich  —  gegeben.
Verdeutlichen  wir  den  Unterschied  an  dem  Beispiel  einer  Maschinenfabrik:
  U)er  dem  Fabrikanten  Rredit  mit  starker  Marge  zum
Unkauf  von  Material  gegeben  oder  die  Außenstände  diskontiert  hat,
erhält  sein  Rapital  auch  bei  Zusammenbruch  des  Unternehmens,-  er
verkauft  die  Vorräte  und  realisiert  die  Außenstände.  Wer  aber  einen
Rredit  gewährt  hat,  der  die  Summe  des  Liquidationswertes  von  Vorräten, ­
  in  Produktion  befindlichen  oder  fertigen  Waren  und  Außenständen ­
  übersteigt,  der  mutz  bei  Zusammenbruch  der  Maschinenfabrik
die  Rückzahlung  aus  den  übrigen  Aktiven  zu  erlangen  suchen.  Er  kann
auch  dann  nicht  immer  auf  volle  Deckung  rechnen,  wenn  ihm  Grund
und  Boden,  Gebäude  und  Maschinen  verpfändet  waren  und  der  bilanzmäßige ­
  Wert  dieser  Aktiven  die  höhe  seines  Rredites  überstiegen  hatte!
denn  der  Bilanzwert,  der  sich  aus  dem  Anschaffungswert  abzüglich
der  Abschreibungen  ergibt,  ist  mit  dem  Liquidationswert  nicht  identisch. ­
  ver  Unterschied  zwischen  dem  Wert  der  immobilen  Aktiven  bei
Betrieb  und  bei  Stillstand  der  Fabrik  ist  außerordentlich  groß.  Das
Fabrikgebäude  kann  wertlos  werden,  wenn  sich  dafür  keine  andere
Verwendungsmöglichkeit  ergibt.  Die  Maschinen  sind  schwer  verkäuflich, ­
  da  die  meisten  andern  Unternehmungen  den  Rauf  neuer  Maschinen ­
  vorziehen,  die  Fabrik  möglicherweise  wegen  der  fehlerhaften
Ronstruktion  der  Maschinen  schlecht  gearbeitet  hat,  die  einzelne  Maschine ­
  in  vielen  Fällen  weit  geringeren  Wert  repräsentiert  als  als  Teil
einer  Maschinengruppe.  In  sehr  vielen  Fällen  kann  eine  Verwertung
der  Maschinen  nur  auf  dem  gefürchteten  Alteisenmarkt  erfolgen.  Ist
außerdem  der  Grundbesitz  —■  bei  Standorten  außerhalb  einer  Stadt  —
schwer  veräußerlich,  so  kann  der  Gesarntverkaufswert  der  immobilen
Aktiven  eine  recht  geringe  Quote  des  Rredites  hereinbringen.
Der  Anlagekredit  ist  somit  eine  Beteiligung  am  Unternehmerrisiko ­
  in  Rreditform.  Man  sollte  es  für  selbstverständlich  halten,  daß  ein
derartiges  Verhältnis  zumindest  ohne  eingehende  Buchprüfung  nicht
        <pb n="207" />
        202

III.  Der  Kapitalmarkt.

eingegangen  wird  und  daß  fortdauernd  Bilcmjfontrole  geübt  wird.
Oie  Praxis  gleitet  aber  darüber  vielfach  zu  leicht  hinweg,  begnügt
sich  wohl  auch  mit  Vorlage  einer  (mitunter  nicht  einmal  unterschriebenen)
Bilanzabschrift,  was  keinesfalls  ausreichend  ist,  wie  mehrfache  Sülle
doppelter  Kreditaufnahme  auf  Grund  derselben  Bilanz  beweisen.  Infolge ­
  der  Teilnahme  der  Bank  an  den  Schicksalen  des  Unternehmens
sollte  beim  Unlagekredit  der  Grundsatz  der  Ausschließlichkeit  der  Bankverbindung ­
  nach  Möglichkeit  beachtet  werden,  wo  dies  aber  wegen  der
Höhe  des  benötigten  Kredits  nicht  durchführbar  ist,  eine  Verständigung ­
  unter  den  kreditgebenden  Instituten  stattfinden.  Oie  Einwirkung
der  Lank  kann  sich  aber  auf  Luchkontrole  nicht  beschränken:  der  Unlagekredit ­
  setzt  auch  das  vertrauen  in  die  Lebensfähigkeit  des  Unternehmens ­
  voraus  und  verlangt  darum  persönliche'Fühlungnahme  mit
der  Leitung  desselben.
Während  der  Geldmarktkredit  durch  die  Summe  der  liquiden
Uktiven  bestimmt  wird,  gibt  es  für  den  Unlagekredit  keine  feste  Grenze.
Oer  Liquiditätswert  der  nicht  liquiden  Uktiven  würde  in  rasch  vorwärtsstrebenden ­
  Industriestaaten  wie  Deutschland  und  die  Union
oder  in  relativ  kapitalschwachen  Staaten  wie  Oesterreich  und  Rußland
nicht  genügen,  vie  Kalkulation  kann  darum  nicht  von  der  Bilanz  ausgehen. ­
  Es  empfiehlt  sich  folgende  Erwägung:  Der  Ertrag  des  Unternehmens ­
  (selbstredend  abzüglich  der  Geldmarktkreditzinsen)  im  ungünstigsten ­
  Jahr  der  letzten  Konjunkturperiode  muß  zur  Deckung  der
Zinsen  des  Unlagekredits  und  einer  Rückzahlungsquote  ausreichen
und  noch  darüber  hinaus  eine  Verzinsung  des  Ligenkapitals  ermöglichen. ­
  Bleibt  kein  Gewinn  übrig,  so  ist  die  Zuführung  neuen  Kapitals
bei  Uktiengesellschaften  nur  im  Sanierungsweg,  bei  andern  Unternehmungen, ­
  falls  der  offene  Gesellschafter  kein  weiteres  vermögen
besitzt,  überhaupt  nicht  möglich  und  die  Bank  muß  erforderliches  Neukapital ­
  durch  fortgesetzte  Krediterhöhungen  beschaffen.
Oft  genug  stellt  der  Unlagekredit  den  Bankleiter  vor  die  Krage,
ob  er  durch  Bewilligung  der  Krediterhöhung  „gutes  Geld  dem  schlechten ­
  nachwerfen  solle"  und  die  Kunst  rechtzeitig  mit  der  Kreditgewährung ­
  innezuhalten  ist  selten  genüge  sie  setzt  Energie  und  Mangel  an
Eitelkeit  voraus.  Ls  muß  zu  einer  Zeit  Einhalt  geboten  werden,  in
der  es  dem  Unternehmen  noch  möglich  ist,  anderswo  Kapital  zu  bekommen,- ­
  ist  dieser  Zeitpunkt  überschritten,  so  ist  die  Bank  die  Gefangene
ihres  Schuldners.  Ein  Unlagekcedit  an  ein  schlecht  gehendes  Unternehmen ­
  kostet  einen  erheblichen  Teil  der  Zeit  eines  Bankdirektors  und
bereitet  mehr  Sorge  und  Uuftegung  als  der  Unterschied  in  den  Kon-
        <pb n="208" />
        43.  Oer  klnlagekredit.

203

Mionen  zwischen  Geldmarkt-  und  Anlagekredit  aufwiegen  kann.  In
kapitalflüssigen  Zeiten  zu  Beginn  einer  lvonjunkturperiode  lassen  die
Banken  sich  oft  wegen  der  geringen  Kapitalnachfrage  zu  hohen  Anlagekrediten ­
  verleiten,  die  dann  immer  weiter  fortgesetzt  werden  müssen,
bis  das  Unternehmen  schließlich  der  Bank  ganz  gehört.  —
Oie  Kreditbank  aber,  die  mit  kurzfälligen  fremden  Geldern  arbeitet, ­
  darf  nicht  Unternehmerin  sein.  UUt  Recht  wird  es  als  schwere
Schlappe  angesehen,  wenn  eine  Bank  ein  Industrie-  und  verkehrsunternehmen ­
  selbst  erwerben  mutz,  varum  mutz  die  Bank  auch  bei
Ausmessung  des  Anlagekredits  an  ein  neugegründetes  Unternehmen,
bei  welchem  die  Ertragsrechnung  nur  schätzungsweise  durchführbar  ist,
doppelte  Vorsicht  üben.  Neuerdings  ist  in  Deutschland  und  Gest  erreich ­
  den  Kreditbanken  zu  heftigem  Vorwurf  gemacht  worden,  datz
sie  bei  Bemessung  des  Anlagekredits  mehr  den  Reichtum  als  den  verstand ­
  des  Unternehmers  gelten  lassen;  diese  Beobachtung  ist  sicher
in  vielen  Zöllen  begründet,  denn  die  Fälle,  in  welchen  hoher  Eigenbesitz
des  Unternehmers  die  Banken  zu  reichlicher  Bemessung  des  Anlagekredits ­
  verleidet,  werden  immer  zahlreicher.  Aber  wir  kommen  über
die  leidige  Tatsache  nicht  hinweg,  datz  Eigenvermögen  des  Unternehmers ­
  für  die  Gewährung  von  Anlagekredit  unentbehrlich  ist.  Ulan
kann  es  als  Erfahrungssatz  aufstellen,  datz  der  Anlagekredit  die  höhe
des  Eigenkapitals  des  Unternehmens  in  keinem  Fall  übersteigen  soll.
Oie  wenn  auch  nur  in  Kreditform  sich  ausdrückende  Partnerschaft  zur
Hälfte  ist  das  Maximum  des  banklich  Zulässigen.
Oiese  Ansicht  steht  im  vollen  Widerspruch  zur  communis  opinio
der  Literatur,  derzufolge  der  Biankokredit  kapitalarmen  Personen  die
Möglichkeit  der  Unternehmertätigkeit  sichert'  darin  liegt  eine  unrichtige ­
  Identifizierung  des  bankmäßigen  Anlagekredit  mit  dem  Personalkredit ­
  der  Genossenschaften.  Oie  Gewährung  von  each  credit  durch  die
schottischen  Banken,  eine  Art  garantierten  Personalkredits,  die  in  der
englischen  und  kontinentalen  Literatur  des  vorigen  Jahrhunderts  eine
große  Rolle  spielte,  hat  zu  diesem  Irrtum  viel  beigetragen.  Auch  vom
Anlagekredit  gilt  das  Wort:  ,Wer  hat,  dem  wird  gegeben  werden".
Oie  Gewährung  des  vollen  stehenden  Kapitals  oder  auch  nur  dessen
Mehrheit  durch  eine  Depositenbank  ist  weder  üblich  noch  erwünscht,
da  ja  in  diesem  Fall  das  Risiko  von  der  Bank  getragen  würde.
Um  das  Engagement  bei  einem  Unternehmen  nicht  zu  groß  werden ­
  zu  lassen,  verweigern  manche  Banken  die  Gewährung  von  Anlagekredit ­
  an  Unternehmungen,  an  denen  sie  im  Konsortialgeschäft
Interesse  genommen  haben,  da  sie  sonst  im  Zwischenraum  zwischen
        <pb n="209" />
        204

III.  Der  Kapitalmarkt.

Aktienübernahme  und  Emission  das  ganze  Unternehmerrisiko  tragen
mutzten.  Besonders  vertreten  mehrere  grotze  Berliner  Banken  scharf
die  Scheidung  zwischen  Finanz-  und  Kreditgeschäft.  Die  Wiener  und
die  russischen  Banken  bedingen  dagegen  gerade  bei  Finanzierungen
die  Bankverbindung,  in  der  Ueberzeugung,  in  solchen  Fällen  die  Aufsicht ­
  wesentlich  wirksamer  ausüben  zu  können  als  bei  Unternehmungen,
die  sich  ihrer  Kontrole  entziehen.  Diese  Annahme  trifft  indes  nur  bei
jenen  Unternehmungen  —  und  auch  da  nicht  vollständig  —  zu,  bei
denen  die  den  österreichischen  und  russischen  Banken  eigentümliche
Warenabteilung  den  verkauf  der  Fabriksprodukte  besorgt.  Der  Grundsatz
der  Trennung  von  Konsortialgeschäft  und  Anlagekredit  bietet  jedenfalls ­
  durch  Einschränkung  des  Engagements  bei  einem  Unternehmen
erhöhte  Sicherheit.
Gleichfalls  der  Minderung  der  Verpflichtungen  aus  dem  Anlagekredit
  dient  die  Verteilung  nach  Branchen  und  Grten.  Spezialisierung ­
  auf  einen  Unternehmungszweig  gewährt  zwar  bessere  Kenntnis
der  Firmen  und  der  Produktionsbedingungen,  erhöht  aber  auch  das
Risiko  bei  abgleitender  Konjunktur.  Besonders  nahe  liegt  die  Gefahr
bei  dem  Streben  einer  Lank  auf  einen  ganzen  Industriezweig  Einflutz
zu  gewinnen  —  zur  Herbeiführung  eines  Kartells  oder  einer  Fusionsbewegung ­
  —  ferner  in  jenen  in  Amerika  zahlreichen,  aber  auch  auf  dem
Kontinent  nicht  seltenen  Fällen  der  Kontrolierung  einer  Bank  durch
eine  Industriegruppe.  Besonders  leicht  geraten  mittlere  und  kleinere
Lokalbanken  in  Gegenden  mit  einem  vorherrschenden  Industriezweig
in  derartige  Situation  —  die  Geschichte  der  Provinzbanken  in  Lancashire,
die  gegen  sonstigen  englischen  Brauch  Anlagekredite  gewähren,  und  im.
Rheinland  liefern  hiefür  deutliche  Beweise.  Es  ist  wesentlich  leichter
über  ein  derartiges  Institut  den  Stab  zu  brechen  als  dem  Leiter  einen
vernünftigen  Rat  zu  geben:  Eine  Lokalbank  in  Krefeld  kann  nur  Seiden-, ­
  in  Solingen  Stahl-,  in  Pirmasens  SchuhkredKe  gewähren.  Rach
guter  altenglischer  Banktradition  ist  ein  Kaufmann,  der  einen  Kredit, ­
  welchen  er  an  seinem  Wohnsitz  erhalten  könnte,  anderswo  zu  erlangen ­
  sucht,  übel  angesehen,  da  der  auswärtige  Bankier  vermutet,
datz  seine  Kollegen  am  Wohnsitz  des  Kreditwerbers  genügend  Grund
zur  Kreditverweigerung  haben.  Dem  Krefelder  Bankier  ist  somit  eine
Risikoverteilung  nach  Branchen  kaum  möglich.  Rur  die  Bank  mit
ausgebildeter  Filialorganisation  vermag  wirksam  Verteilung  der  Kredite ­
  nach  Unternehmungszweigen  durchzuführen.  —
Je  schärfer  wir  in  den  vorhergehenden  Ausführungen  den  Unterschied ­
  zwischen  Geldmarkt-  und  Anlagekredit  hervorgehoben  haben,.
        <pb n="210" />
        43.  Der  flnldgefreöit.

205

umso  stärker  muß  es  auffallen,  daß  beide  Kredite  in  derselben  $otm
gewährt  werden  —  als  Rontokorrentkredite  mit  kurzfristiger  Kündigung.
Mehrjährige  Kreditverträge  find,  da  sie  die  Banken  zu  sehr  in  ihrer
Bewegungsfreiheit  hindern,  nicht  allzu  häufig.  Oie  ikurzfristigkeit
der  Kündigung  ist  die  Bedingung,  unter  welcher  sich  vepositenbanken
zur  Eingehung  von  Anlagekrediten  entschließen  können  —  allerdings
eine  Bedingung,  die  nur  formell  die  Rückzahlung  gewährleistet.  Leim
Geldmarktkredit  ist  eine  generelle  Reduktion  durch  alle  Banken  möglich: ­
  der  Fabrikant  schränkt  in  solchem  Fall  seinen  Betrieb  ein.  Eine
generelle  Verkürzung  des  Anlagekredits  ist  nur  durchführbar,  wenn
neues  Eigenkapital  in  das  Unternehmen  einfließt.  Oie  Industrie  arbeitet ­
  mit  Bankgeldern,  die  sie  im  Fall  der  Kündigung  nicht  zurückzahlen ­
  kann,  während  beim  Geldmarktkredit  Geldbeschaffung  der
Banken  und  Geldverleihung  einander  entsprechen,  beim  Pfandbriefkredit ­
  Pfandbriefausgabe  und  Amortisationshgpothek  korrelat  sind,
steht  die  Art  der  fremden  Gelder  der  Banken  zum  Anlagekredit  in  keinem ­
  Verhältnis.
In  Oesterreich  wurde  darum  zu  Ende  des  vorigen  Jahrhunderts
der  versuch  der  Gründung  einer  Spezialbank  gemacht,  die  durch  Ausgabe ­
  von  Obligationen  mit  hypothekarischer  Sicherstellung  auf  die
immobilen  Aktiven  von  Fabriksunternehmungen  sich  die  Mittel  zur
Gewährung  von  Anlagekredit  beschaffen  sollte.  Die  Frist  für  die  Tilgung ­
  der  Obligationen  war  ungefähr  auf  die  Hälfte  der  gewöhnlichen
Laufzeit  der  Pfandbriefe  angesetzt.  Vas  Institut  hat  sich  bisher  als
Rleinbank  erhalten,  die  Obligationen  haben  nur  beschränkten  Absatz
gefunden.  Lin  Gesetz  über  Bankschuldverschreibungen  hat  das  Recht
zur  Ausgabe  solcher  Obligationen  später  verallgemeinert,  doch  wurde
bisher  von  dieser  Befugnis  zu  Gunsten  von  Anlagekrediten  nur  aus
spezifisch  österreichischen  steuerrechtlichen  Gründen  Gebrauch  gemacht.
In  Deutschland  wurde  ein  analoges  Gesetz  von  Hecht  und  auf  den
Tagungen  des  Mitteleuropäischen  lvirtschaftsvereins  wiederholt,  jedoch ­
  bisher  ohne  Erfolg,  angeregt.
Die  Ansichten  über  den  wert  der  Bankobligation  gehen  weit
auseinander:  Ihre  Vertreter  sehen  darin  jene  Form,  die  dem  Anlagekredit ­
  am  meisten  angepaßt  ist,  ja  wegen  ihrer  Billigkeit  und
Sicherheit  die  alleinberechtigte  Form.  Gegen  Verluste  schütze  sorgsame
Auswahl  der  Unternehmungen,  genaue  Schätzung  und  vorsichtige
Rontrole-  die  kurzfristige  Amortisation  sichere  gegen  Wertveränderungen. ­
  Demgegenüber  betonen  die  Gegner  den  Unterschied  zwischen
Bankobligation  und  Hypothek:  Die  Lankobligation  werde  nicht  auf
        <pb n="211" />
        206

III.  Oer  Kapitalmarkt.

ein  zinstragendes  Objekt  gegeben.  Käme  eine  Hypothekenbank  in
die  Zwanglage  zwanzig  Häuser  erstehen  zu  müssen,  so  sei  die  Verwaltung ­
  einfach  —  aber  wie  sähe  eine  Industriebank  aus,  die  eine  Baumwollspinnerei, ­
  eine  Schokoladen-,  eine  chemische-,  eine  Papierfabrik  etc.
erstehen  müsse?
Beide  Teile  schießen  in  ihrer  Argumentation  über  das  Ziel  hinaus.
Die  Bankobligation  ist  nicht  das  Allheilmittel,  aber  in  engen  Grenzen
berechtigt.  Mit  der  Hypothek  darf  sie  nicht  verglichen  werden,  wohl
aber  mit  der  Industrieobligation  —  denn  diese  ist  ja  auch  auf  Unternehmergewinnobjekten ­
  aufgebaut.  Größere  Industrieunternehmungen
werden  sich  der  Bankobligation  nicht  bedienen,  da  sie  ja  bei  Ausgabe
eigener  Schuldverschreibungen  den  Zwischennutzen  an  die  Bank  ersparen. ­
  (Die  österreichischen  Ausnahmen  besagen  nichts  dagegen,
da  dort  die  Bankschuldverschreibungen  von  der  Aktiensteuer  ausgenommen ­
  sind,  während  ihr  die  Industrieobligationen  unterliegen.)
kvohl  aber  würden  die  mittleren  Unternehmungen  gewissermaßen  eine
Zentralstelle  für  ihre  Obligationen  finden,  ungefähr  in  der  Art,  wie
heute  die  Kommunalobligationen  bei  den  kleineren  Gemeinwesen
an  Stelle  selbständiger  Anleihen  treten.  Die  Summe  dieser  Industrieobligationen ­
  wäre  nicht  unsicherer  als  die  Summe  der  an  ihrer  Stelle
bisher  gewährten  Anlagekredite  —  zur  Beurteilung  des  Wertes  der
Obligationen  müßte  aber  eine  detaillierte  Aufstellung  der  einzelnen
Lelehnungsobjekte  vorgeschrieben  sein.  Die  Kreditbanken  dürften  sich
zur  Ausgabe  von  Bankobligationen  kaum  entschließen,  da  sie  über
weit  bequemere  Kapitalbeschaffungsmittel  verfügen  —  die  Bankobligation
  ist  am  stärksten  in  den  Iahren  der  Kapitalflüssigkeit  abzusetzen,
wenn  die  Nachfrage  nach  Kredit  gering  ist  und  am  schwächsten  in  den
Iahren  drängendsten  Kapitalbegehrs.  §ür  eine  Kreditbank  wäre  es
höchst  lästig,  mitunter  selbst  gefährlich  in  Krisenzeiten  auch  noch  den
Kurs  ihrer  Obligationen  halten  zu  müssen.  Darum  sind  für  derartige
Obligationen  in  erster  Linie  Spezialinstitute  geeignet,  denen  der  Zeitpunkt ­
  der  Unterbringung  derselben  viel  Beschränkungen  auferlegt,
ver  Kredit  dürfte  bei  solchen  Instituten  —  wie  auch  die  österreichischen
Erfahrungen  zeigen  —  kaum  billiger  sein  als  der  Anlagekredit  bei  den
Kreditbanken,-  denn  die  Obligationen  müssen,  um  abnahmsfähig  zu
sein,  gute  Verzinsung  bieten,  die  Verwaltung  der  Bank  ist  kostspielig
und  das  Ligenkapital  darf  eben  wegen  des  riskanten  Geschäftes  nicht
niedrig  gegriffen  werden,  so  daß  sich  der  Nutzen  aus  der  Obligationenausgabe ­
  auf  ein  wesentlich  höheres  Kapital  verteilt  als  bei  den  Pfandbriefbanken. ­
  —
        <pb n="212" />
        44.  Die  Beschaffung  des  Ligenkapitals.
Oie  gegenwärtig  herrschende  Zorm  des  kündbaren  Anlag
gibt  den  Banken  einen  starken  Einfluß  auf  die  Zndustrieun
mungen,  der  in  Tagen  der  Kapitalmarktknappheit,  in  denen  die  KaFr
talbeschaffung  an  anderer  Stelle  unmöglich  ist,  sich  bis  zur  Abhängig
feit  steigern  kann.  Die  Ausnützung  gerade  solcher  Momente  zur
Abschließung  mehrjähriger  Verträge  mit  hohen  Konditionen  ist  nicht
selten.  Es  stehen  in  derartigen  Zeitpunkten  nicht  zwei  gleichwertige
Vertragskontrahenten  gegenüber.  Zn  der  Geschichte  der  amerikanischen
Trustbewegvng,  aber  auch  in  Mittel-  und  Osteuropa  hat  die  Ausnützung
der  Kündbarkeit  des  Anlagekredits  bei  Durchführung  finanzpolitischer
Pläne  eine  sehr  bedeutsame  volle  gespielt.
Der  Anlagekredit  erfordert  Bankleiter  mit  Menschenkenntnis  und
starkem  sachlichem  Wissen,  persönlicher  Unabhängigkeit,  sicherer  Beurteilung ­
  der  Konjunkturen  und  energischer  Entschlußkraft.  Die  Pflege
des  Anlagekredits  hat  darum  für  den  organisatorischen  Aufbau  einer
Bank  entscheidende  Bedeutung,-  von  ihr  hängt  es  ab,  ob  die  Bank
in  die  Filialen  Direktoren  oder  Kommis  entsendet,  ob  sich  die  Zentralleitung ­
  gegenüber  den  Zweigniederlassungen  auf  rein  buchhalterische
Kontrole  beschränken  oder  ihren  gesamten  Geschäftsbetrieb  überwachen
soll.

44.  vie  Beschaffung  des  Eigenkapitals.
Die  Gewährung  von  Kredit  wird  in  allen  Ländern  als  das  wesentliche ­
  Bankgeschäft  angesehen.  Sie  geht  aus  dem  Wesen  der  Banken  hervor, ­
  die  sich  ihre  Betriebsmittel  durch  Eingehung  kurzftistiger  Verbindlichkeiten ­
  sichern.  Die  Beschaffung  des  Eigenkapitals  der  Unternehmungen ­
  dagegen  fällt  nicht  in  den  Rahmen  der  Banktätigkeit.  Wo  sich
die  Banken  in  neuerer  Zeit  an  Unternehmungen  als  Eigentümer  beteiligten, ­
  dort  haben  sie  dies  gewöhnlich  nur  in  Aktienform  und  nicht
allein  sondern  mit  Konsorten  getan,  während  der  Anlagekredit  ein
Kredit  ist,  der  Eigentümer  mit  seinem  vermögen  haftet,  und  dieses
zuerst  verloren  sein  muß,  ehe  das  Kapital  der  Bank  gefährdet  wird,  trifft
bei  Eigenerwerb  jeder  Verlust  die  Lank  in  erster  Linie.  Dies  war  der
hauptsächlichste  Grund,  warum  die  Praxis  der  älteren  Banken  und
Finanzhäuser,  der  Belgischen  Soc-feiä  Generale  und  des  Hauses  Rothschild, ­
  durch  planmäßigen  Ankauf  von  Aktienpaketen  zu  dauerndem
Besitz  an  künftig  zu  erwartenden  Wertsteigerungen  teilzunehmen,  von
allen  Kredit-  und  den  meisten  Finanzbanken  verlassen  wurde,  hiezu
kam,  daß  die  Banken  der  Gegenwart  sich  im  Gegensatz  zu  jenen  älteren
        <pb n="213" />
        208

III.  Der  Kapitalmarkt.

Instituten  in  wachsendem  Matz  aus  fremde,  nicht  auf  eigene  Mittel
stützten,  und  datz  den  Aktienunternehmungen  im  Bankwesen  Geschäftsprinzipien ­
  zuwiderliefen,  die  darauf  ausgingen,  eine  Generation  lang  sich
zu  kasteien,  um  der  nächsten  oder  zweitnächsten  die  Früchte  der  Arbeit
zuzuwenden.  Die  Abweichung  von  jenen  Geschäftsgrundsätzen  vollzog
sich  um  die  Mitte  des  vorigen  Jahrhunderts,  als  Pereire  den  OrSäit
Mobilier  gründete  und  es  unternahm,  die  Aktien  der  von  diesem  Institut
gegründeten  Unternehmungen  im  Publikum  unterzubringen.  Dadurch
war  den  Lanken  an  Stelle  der  langsichtigen  Spekulation  eine  mehr  kommissionsweise ­
  Stellung  mit  nur  vorübergehendem  Gigenengagement
zugewiesen  worden.  Oie  Betätigung  der  Banken  bei  Beschaffung  des
Eigenkapitals  vollzieht  sich  seither  fast  ausschlietzlich  auf  dem  Gebiete
des  organisierten  Kapitalmarkts,  des  Effektenmarkts.
45.  Der  nicht  organisierte  Kapitalmarkt.
%  Unter  den  Kapitalanlagen  haben  nur  die  Effekten  einen  organisierten ­
  Markt,  die  übrigen  Gruppen  sind  nicht  organisiert,  weder  das
Eigentum  an  Grund  und  Boden  noch  jenes  an  Handels-  und  Industrieunternehmungen,
  soweit  es  sich  nicht  um  Aktiengesellschaften  handelt,
ist  marktmätzig  zu  erwerben  oder  zu  veräutzern.  vereinzelt  ist  es  parzellierungs-
  und  Kolonisationsgesellschaften  gelungen,  lokale  Märkte  für
ländlichen  Grundbesitz  zu  schaffen,  aber  schon  die  Errichtung  von  städtischen ­
  Häusermärkten  stützt  auf  bisher  unüberwindliche  Schwierigkeiten,
denn  die  Bewertung  eines  Hauses  ist  individuell,  es  fehlt  die  für  die
Marktentwicklung  notwendige  Vertretbarkeit  und  vor  allem  können
Häuser  nur  als  Ganzes  oder  in  großen  Anteilen  erworben  werden,  setzen
also  beim  Käufer  einen  ganz  bestimmten  größeren  Vermögensfonds
voraus.  Aus  den  gleichen  Gründen  gibt  es  keinen  Markt  für  Fabriken.
Mer  eine  nicht  in  Aktienform  errichtete  Fabrik  verkaufen,  oder  neues
Kapital  zur  Vergrößerung  derselben  erhalten  will,  mutz  gewöhnlich
langdauernde  Rundfragen  nach  Personen  halten,  die  sich  für  sein  Unternehmen ­
  interessieren.  Eine  Porzellanfabrik  in  Gberbagern  oder  eine
Papierfabrik  in  Schlesien  hat  es  nicht  leicht,  eine  halbe  Million  neues
Kapital  sich  zu  beschaffen,  wenn  die  bisherigen  Eigentümer  dieses  nicht
beistellen  können  oder  wollen.  Sie  mutz  einen  oder  zwei  Partner  finden,
die  einen  immerhin  wesentlichen  Teil  ihres  Vermögens  gerade  diesem
Unternehmen  zuwenden  wollen.  Oer  Kapitalbesitzer  wird  sich  aber
zu  einer  derartigen  Anlage  nur  dann  entschließen,  wenn  er  die  Verhältnisse
des  konkreten  Unternehmungszweiges  genau  kennt  und  Gelegenheit
        <pb n="214" />
        45.  Oer  nicht  organisierte  Kapitalmarkt.

209

hat,  mehrere  Male  im  Jahre  an  den  Fabriksort  zu  kommen,  um  den
Betrieb  fortlaufend  zu  kontrolieren.  Oas  Kapitalangebot  ist  in  der
Gegenwart  überwiegend  nach  Branchen  organisiert.  Oer  ältere  Tgpus
des  reichen  Kaufmanns,  der  sich  an  jedem  Geschäft  beteiligte,  das  ihm
rentabel  erschien,  ist  im  verschwinden,  seitdem  der  Effektenmarkt  eine
Sülle  bequemer  Anlagen  zur  Verfügung  stellt.  Oer  Kapitalbesitzer
der  Gegenwart  interessiert  sich  vorwiegend  für  Unternehmungszweige,
deren  Draanisation  er  genau  kennt.  Gab  es  noch  vor  zwei  und  drei
Jahrzehnten  nicht  wenig  Deutsche,  die  sich  an  Jndustrieunternehmungen
überhaupt  beteiligten,  so  gibt  es  heute  fast  nur  Kapitalbesitzer,  die  sich
entweder  an  der  Zuckerindustrie  oder  der  Textilindustrie  oder  der  Bierbrauerei ­
  beteiligen.
Auf  dem  nicht  organisierten  Kapitalmarkt  ist  das  Angebot  demnach
vielfach  lokal  begrenzt.  Sehr  häufig  beteiligt  sich  ein  Kapitalbesitzer
nur  an  Fabriken  oder  Handelsunternehmungen  des  Bezirks,  in  welchem
er  wohnt,  weil  er  nur  dort  die  Verhältnisse  kennt  oder  weil  er  außerhalb ­
  seines  Wohnsitzes  nicht  genügend  Kontrole  üben  kann.  Noch  stärker
äußert  sich  der  lokale  Charakter  des  Angebots  bei  Erwerb  von  Grundbesitz. ­
  Ein  Berliner  Rentner  entschließt  sich  nicht  leicht,  ein  Haus  in
Hamburg  zu  kaufen:  er  kennt  in  Berlin  jede  Straße,  kann  einmal  jede
Woche  vor  seinem  Haus  vorübergehen  —  die  Verhältnisse  in  Hamburg
dagegen  sind  ihm  unbekannt.  Am  allermeisten  aber  steht  der  Erwerb
von  ländlichem  Grund  und  Boden,  soweit  es  sich  nicht  um  Großgrundbesitz ­
  handelt,  unter  lokalem  Angebot.
Aus  diesen  Gründen  kann  auf  dem  nicht  organisierten  Kapitalmarkt,
der  in  seinemVesen  aus  einer  Unsumme  vonEinzelmärkten  besteht,  eineGewinnausgleichung
  nicht  stattfinden,  zumal  hier  bei  der  Wahl  der  Kapitalanlage ­
  Tradition,  persönlicheNeigung  und  Erziehung  eine  starkeRolle  spielen.
Oer  einzelne  Kapitalbesitzer  vergleicht  nur  ausnahmsweise  die  Erträge,
die  ihm  ein  Haus,  eine  Zuckerfabrik  oder  eine  Exportgesellschaft,  erbringen
könnten.  Er  hat  regulär  schon  die  Absicht,  ein  Haus  zu  erwerben,  und  sucht
nur  im  Kreise  dieser  Wertobjekte  nach  dem  geeigneten  Gegenstand.  Oie
Liebe  zur  Scholle  veranlaßt  in  manchen  Gegenden  Nittel-  und  Gsteuropas
  zum  Grunderwerb  zu  preisen,  die  ökonomisch  allein  bei  Vergleichung ­
  der  Erträge  verschiedener  Anlagen  sich  nicht  rechtfertigen
ließen.  Auch  innerhalb  derselben  Gruppe  von  Kapitalanlagen  findet
kein  Ausgleich  der  Erträgnisse  statt:  Nicht  leicht  wird  ein  Kapitalbesitzer
sein  Berliner  Haus,  das  ihm  5%  trägt,  zu  Gunsten  von  3  Häusern  in
Gelsenkirchen  verkaufen,  auch  wenn  diese  7%  abwerfen.  Oer  Berliner
Grundbesitzer  vergleicht  bei  der  Wahl  seiner  Anlage  den  Ertrag  des
.Somary,  Bankpolitik.  ]4
        <pb n="215" />
        210

III.  Oer  Kapitalmarkt.

Hausbesitzes  in  Berlin  mit  der  Zinsrate  des  Effektenmarktes,  aber  nicht
mit  den  übrigen  Anlagen  des  nicht  organisierten  Marktes.  Ebensowenig
findet  eine  Ausgleichung  der  Gewinnraten  in  den  einzelnen  Industriezweigen ­
  statt.  Zn  Deutschland  liefert  die  chemische  Industrie,  in  Zrankreich
  die  Konfektion  sehr  hohe  Gewinne.  Man  sollte  annehmen,  daß
in  diese  beiden  Produktionszweige  ungemein  viel  Kapital  hineinströmt.
Das  ist  aber  nicht  der  Zall,  da  jede  dieser  beiden  Unternehmungsoruppen
hohe  Voraussetzungen  stellt,  die  nur  selten  erfüllt  werden  können.  Ein
Exportgeschäft  in  Hamburg  wirft  gewöhnlich  weit  höheren  Nutzen  ab,
als  eine  lokale  Brauerei,  aber  es  finden  sich  ungleich  mehr  Kapitalbesitzer, ­
  die  an  dem  schematischen  Geschäft  des  Bierbrauens  sich  beteiligen
wollen  als  solche,  die  die  weitverzweigten  Kenntnisse  und  den  Wagemut
des  Exporteurs  besitzen.  Vas  Wort  von  horaz:  datz  man  den  Landwirt,
der  sich  an  der  Bestellung  der  heimischen  Aecker  erfreut,  nicht  dazu  veranlassen ­
  kann,  sein  Leben  lang  auf  schwankendem  Kahn  durch  das  stürmische ­
  Meer  zu  fahren,  findet  auch  heute  noch  seine  volle  Bestätigung.
va  eine  Beteiligung  auf  dem  nicht  organisierten  Kapitalmarkt  die
Anlage  größerer  Beträge  erfordert,  und  die  Abstoßung  eines  derartigen
Aktivum  sowie  der  dafür  erzielte  preis  nicht  mit  Sicherheit  bestimmt
werden  kann,  eignet  sich  der  unorganisierte  Kapitalmarkt  nicht  zur  Betätigung ­
  der  Banken.  Oer  Fall  des  Eigenerwerbs  außerhalb  des  Effektenmarkts ­
  gehört  darum  zu  den  Ausnahmen.  Es  ist  zweifelhaft,  ob  Bauund
  Kolonisationsinstitute  zu  den  Banken  gerechnet  werden  sollen.
Nur  vereinzelt  kommt  eine  Mitwirkung  der  Banken  bei  der  Kapitalbeschaffung ­
  von  Handel  und  Industrie  auf  dem  nicht  organisierten
Kapitalmarkt  vor,  kaum  je  in  der  §orm  der  offenen  Handelsgesellschaft, ­
  mitunter  in  jener  der  kommanditarischen  Beteiligung  oder  der
Uebernahme  von  Anteilen  an  Gesellschaften  mit  beschränkter  Haftung.
Oie  offene  Handelsgesellschaft  ist  infolge  der  Solidarhaft  der  Gesellschafter ­
  für  direkte  Banktätigkeit  nicht  geeignet.  Die  §orm  der  Kommanditgesellschaft ­
  war  früher  im  Bankgeschäft  weit  verbreitet.  Namentlich
in  Deutschland  bekamen  die  Banken  vielfach  von  Privatbankiers  Kommanditkapital,
  sodaß  sie  Persönlichkeiten  in  ihren  Interessenkreis  einbeziehen ­
  konnten,  welche  infolge  ihrer  Selbständigkeit  sich  in  eine  Zilialorganisation
  nicht  eingefügt  hätten.  In  der  Gegenwart  tritt  dagegen
das  Kommanditverhältnis  zurück,  da  die  Tendenz  zur  Schaffung  einer
straffen  Zilialorganisation  bei  den  größten  Banken  vorwiegt  und  die
Kommandite  den  Nachteil  in  sich  birgt,  den  tatsächlichen  Einfluß  der
Bank  auf  das  Unternehmen  einzuschränken,  während  die  Haftung  juristisch ­
  zwar  nur  auf  die  Kommanditeinlage,  moralisch  aber  unbeschränkt
        <pb n="216" />
        46.  Der  Effektenmarkt.

211

ist.  Zahlreicher  haben  sich  dagegen  Beteiligungen  von  Banken  an  Gesellschaften ­
  mit  beschränkter  Haftung  in  Deutschland  und  Oesterreich
ergeben,  z.  L.  bei  jenen  Unternehmungen,  wo  die  Gesellschaft  mit  beschränkter ­
  Haftung  den  Vorläufer  der  Aktiengesellschaft  darstellte  (Zamiliengesellschaften,
  bei  denen  aus  Steuergründen  die  Umwandlung
in  eine  Aktiengesellschaft  einstweilen  unterblieb),  bei  Unternehmungen,
die  zur  Realisierung  einer  kurz  befristeten  Transaktion  ins  Leben  gerufen ­
  wurden,  ;.  B.  Grundverwertungsgeselsichaften,  bei  Patentverwertungsgesellschaften, ­
  ferner  bei  Organisationen,  bei  welchen  man  die
öffentliche  Rechnungslegung  vermeiden  wollte,  wie  Kartellverkaufbüros.
  Die  Beteiligung  an  einer  Gesellschaft  mit  beschränkter  Haftung
ist  als  liquide  Anlage  nicht  anzusehen.  Denn  die  Anteile  sind  schwer
übertragbar,  und  nach  den  ungünstigen  Erfahrungen,  welche  österreichische ­
  Institute  wiederholt  mit  derartigen  Anlagen  gemacht  haben,
wird  sich  zweckmäßigerweise  dieMitwirkung  an  einer  Gnrbh.  auf  solche
Zälle  beschränken,  wo  ernste  geschäftliche  Erwägungen  die  Nachteile
der  Immobilisierung  überwiegen.  Auch  nicht  notierte  Aktien  gehören
dem  nicht  organisierten  Kapitalmarkt  an.  Die  Källe,  bei  denen  es  sich
um  Vorbereitung  einer  Emission  handelt,  werden  beim  Konsortialgeschäft
  besprochen.  Aktiengesellschaften,  bei  denen  keine  Emissionsmöglichkeit
  vorliegt,  eignen  sich  nicht  zur  bankmäßigen  Beteiligung.  Der  Kredit
gegen  Verpfändung  nicht  notierter  Aktien  ist  ein  Anlagekredit,  nicht
ein  Lombardkredit,  da  die  sofortige  Verkäuflichkeit  der  Aktie  im  Hall
der  Zinseinstellung  nicht  gesichert  ist.
4b.  Der  Effektenmarkt.
Zwischen  dem  nicht  organisierten  Kapitalmarkt  und  dem  Effektenmarkt ­
  bestehen  folgende  wesentliche  Unterschiede:
1.  Durch  die  Zerlegung  des  Investitionskapitals  in  kleine  Abschnitte
ist  die  Rköglichkeit  der  organisierten  Marktbildung  gegeben,  kver  sich
an  einem  Industrieunternehmen  als  offener  Gesellschafter  oder  Kommanditist ­
  beteiligen  will,  muß  die  Lage  des  Objekts  genau  prüfen,  seinen
Wert  abschätzen,  entweder  tätig  mitarbeiten  oder  doch  eine  Kontrole'
üben,  die  nicht  bloß  buchhalterisch  sein  darf.  Die  überwiegende  Mehrzahl ­
  der  Anlagen  des  nicht  organisierten  Marktes  erfordert  die  Widmung
eines  erheblichen  Teils  des  Vermögens  für  ein  bestimmtes  Kapitalobjekt.
Auf  notierte  Effekten  braucht  dagegen  der  Kapitalbesitzer  nur  eine  geringe
Ouote  seines  Vermögens  zu  verwenden  und  nur  eine  geringe  Ouote
des  Gesamtkapitals  des  Unternehmens  sich  anzueignen.  Diese  beiden
        <pb n="217" />
        212

III.  Der  Kapitalmarkt.

Unterschiede  entheben  ihn  von  der  Notwendigkeit,  sich  um  die  Unlage
so  zu  kümmern,  wie  er  es  als  Eigentümer  tun  müßte.  Darum  zieht  der
Effektenmarkt  die  große  Schar  all  der  Kapitalbesitzer  an,  welche  sich
um  die  Gesellschaften,  denen  sie  ihre  Ersparnisse  widmen,  nicht  kümmern
wollen.  Er  gibt  ferner  die  Möglichkeit  einer  wesentlich  vielseitigeren
Anlage:  Wer  mit  einem  Kapital  von  100.000  Nl.  eine  sichere  Anlage
auf  dem  nicht  organisierten  Kapitalmarkt  sucht,  kann  ein  kleines  Haus
oder  eine  Hypothek  erwerben,  auf  dem  Effektenmarkt  kann  er  ein  Dutzend
verschiedener  Anlagen  kaufen.
2.  Auf  dem  nicht  organisierten  Kapitalmarkt  muß  der  Erwerber
eines  Objektes  den  Preis  in  individueller  Abmachung  bestimmen,  die
Bilanzen  selbst  durcharbeiten,  die  Ertragsziffern  einer  Korrektur  unterziehen, ­
  bei  der  Frage  der  Kapitalisierung  den  Zukunft?ertrag  kalkulieren
und  schließlich  ist  sein  Urteil,  auch  wenn  es  von  Fachleuten  überprüft
wird,  nur  das  Urteil  eines  Mannes.  Beim  Effektenkauf  dagegen  gibt
der  Markt  täglich  seine  Ansicht  über  den  Wert  des  Objekts  ab.  Diese
Ansicht  ist  oft  genug  nicht  zutreffend.  Aber  sie  ist  schließlich  auch  für  urteilsfähige ­
  Menschen  in  vielen  Punkten  von  Wichtigkeit,  da  niemand
ein  größeres  vermögen  so  anlegen  kann,  daß  er  sich  um  alle  Teile  desselben ­
  wie  ein  Eigentümer  zu  kümmern  vermag.
3.  Der  Käufer  auf  dem  nicht  organisierten  Kapitalmarkt  hat  in
der  überwiegenden  Mehrzahl  der  Fälle  eine  bestimmte  Kapitalanlage
in  Aussicht:  er  will  ein  Grundstück,  eine  Bierbrauerei,  ein  Exportgeschäft ­
  kaufen,  und  sucht  nach  einem  günstigen  Objekt.  Der  Käufer  aus
dem  Effektenmarkt  sucht  einen  bestimmten  Ertrag,  er  will  4%,  5%
oder  6%  Zins  haben,  oder  er  will  einen  vermögensgewinn  erzielen,
gleichgiltig  aus  welcher  Ouelle.
4.  Aus  diesen  Gründen  kommt  für  den  Effektenkäufer  sowohl  die
Branche  wie  die  örtliche  Lage  des  Unternehmens  als  Hinderungsgrund
des  Erwerbes  nicht  in  dem  gleichen  Maße  wie  auf  dem  nicht  organisierten
Kapitalmärkte  in  Betracht.
47.  Nachfrage  und  Angebot  auf  dem  Effektenmarkt.
Die  Nachfrage  auf  dem  Effektenmarkt  wird  durch  die  Summe  der
Ansprüche  gebildet,  welche  die  öffentlichrechtlichen  Körperschaften  in
Renten-,  die  Hypothekenbanken  in  Pfandbrief-,  die  Industrie-  und  Verkehrsunternehmungen ­
  in  Obligations-,  diese  sowie  die  Banken  und
Versicherungsgesellschaften  in  Aktienform  stellen.
Für  die  gesamte  Inanspruchnahme  des  Effektenmarktes  ist  es  gleich-
        <pb n="218" />
        47.  Nachfrage  und  Angebot  auf  dem  Effektenmarkt.

213

gütig,  ob  die  Kapitalbeöütfntjfe  der  öffentlichrechtlichen  Körperschaften
durch  eigene  Anleihen  oder  Bantobligationen  befriedigt  werden.  Staaten
und  Städte  können  durch  die  Art  ihrer  Finanzwirtschaft  auch  das  Matz
mit  welchem  sie  überhaupt  an  den  Kapitalmarkt  herantreten  wollen,
beeinflussen,  z.  B.  durch  eine  starke  Abstinenzpolitik,  wie  es  die  italienische ­
  Regierung  seit  geraumer  Zeit  befolgt  oder  durch  Beschränkung  der
Anleihenausgabe  auf  den  Kriegsfall,  wie  dies  in  Grotzbritannien  üblich
ist.  Oie  Betätigung  der  öffentlichrechtlichen  Körperschaften  auf  volkswirtschaftlichem ­
  Gebiet  ist  dagegen  in  erster  Linie  für  die  Art  der  Inanspruchnahme, ­
  erst  in  zweiter  Linie  für  die  Gesamtsumme  der  Inanspruchnahme ­
  des  Marktes  entscheidend.  Wo  der  Staat  Bahnen  baut  und  die
Städte  Gas-  und  Elektrizitätswerke  eröffnen,  dort  wird  das  für  diese
Investitionen  benötigte  Kapital  in  Rentenform,  wo  dies  private
Gesellschaften  besorgen,  T.  in  Aktien-,  ;.  T.  in  Dbligationenform  aufgebracht; ­
  es  wird  der  Effektenmarkt,  allerdings  auf  einem  andern  Teilgebiet ­
  belastet.  In  Amerika  nimmt  der  Bund  und  die  einzelnen  Staaten
den  Kapitalmarkt  relativ  wenig  in  Anspruch,  aber  die  Eisenbahnobligationen ­
  absorbieren  den  größten  Teil  der  Kraft  des  amerikanischen
Marktes.  Oer  preußische  Staat  nimmt  in  kurzen  Zwischenräumen  große
Summen  auf,  aber  verwendet  sie  für  Eisenbahninvestierungen.
Oie  Inanspruchnahme  des  Kapitalmarkts  durch  Pfandbriefinstitute
ist  besonders  stark  in  Deutschland,  Gesterreich-Ungarn  und  Rußland,
geringer  in  Frankreich,  während  in  England  und  Amerika  dieser  Bedarf
überhaupt  nicht  an  den  Effektenmarkt  gelangt.
Oer  Bedarf  an  Industrie-  und  Verkehrsobligationen  richtet  sich
nach  dem  Investitionserfordernis  der  Volkswirtschaft.
Vas  Angebot  von  Kapital  auf  dem  Effektenmarkt  wird  bestimmt
durch  die  Summe  der  Einnahmen  der  einzelnen  Mitglieder  der  Volkswirtschaft, ­
  soweit  sie  nicht  zum  sofortigen  Konsum  verwendet  oder  dem
Geldmarkt  oder  dem  unorganisierten  Kapitalmarkt  zur  Verfügung  gestellt ­
  werden.  Auf  die  höhe  der  chuote,  die  dem  Geldmarkt  zugeführt
wird,  übt  die  Organisation  der  Kreditbanken  einen  starken  Einfluß  aus.
Vie  Teilung  der  Neukapitalien  zwischen  nicht  organisiertem  und  organisiertem ­
  Kapitalmarkt  hängt  von  der  Unternehmungslust  und  Unternehmungsgelegenheit ­
  der  Volkswirtschaft  in  hohem  Maße  ab.  Länder,
in  welchen  große  Kapitalien  in  vom  Eigentümer  selbst  geleiteten  Unternehmungen ­
  investiert  werden,  haben  trotz  starker  Ueberschüsse  für  den
Effektenmarkt  wenig  Kapital  übrig.  Argentinien  hat  ungeachtet  seines
Reichtums  nur  einen  schwachen  Rentenmarkt.  Ver  englische  organisierte
Kapitalmarkt  ist,  verglichen  mit  der  langen  wirtschaftlichen  Entwicklung,
        <pb n="219" />
        214

III.  Der  Kapitalmarkt.

mit  dem  großen  Reichtum  Großbritanniens,  nicht  so  kräftig  als  man
annehmen  sollte,  weil  das  englische  Kapital  im  Mutterland  selbst  und
in  den  Koloniensich  vielfach  in  Unternehmungen  betätigt,  die  den  Charakter ­
  von  Privatunternehmungen  tragen.
48.  Zins  und  Rentabilität.
Der  Kapitalmarktzins  ist  das  Verhältnis  des  Kurses  der  festverzinslichen ­
  Werte  zu  ihrem  Zinsertrag,  die  Rentabilität  das  Verhältnis
des  Kurses  der  Aktien  zu  der  zuletzt  bezahlten  Vividende.  Zur  Feststellung
der  Bestimmung  des  Zinses  müssen  wir  zuerst  die  Frage  anstellen,  welchen ­
  Zins  die  Vertreter  der  Nachfrage  bewilligen  können  und  welchen
die  Besitzer  von  Kapitalien  verlangen  müssen.
1.  Für  die  öffentlichrechtlichen  Körperschaften  besteht
eine  Höchstzinsgrenze  nur  so  weit,  als  die  Kontokorrentkreditinanspruchnahme ­
  oder  die  Schatzwechselbegebung  in  Frage  kommt.  Venn  Staaten
oder  Städte  sind  nicht  geneigt,  höhere  Anleihenzinsen  zu  zahlen  als
es  den  Geldmarktkrediten  entspricht,  falls  sie  nicht  aus  finanzwirtschaftlichen ­
  Gründen  oder  wegen  drohender  Kursverschlechterung  der
Rentenwerte  ein  Interesse  an  der  Anleiheemission  besitzen.  Vagegen
stellt  der  Ertrag  von  produktiven  Investitionen,  die  auf  Grund  der
Anleihen  vorgenommen  werden,  für  die  öffentlichrechtlichen  Körperschaften ­
  keine  Gbergrenze  dar,  da  bei  diesen  Investitionen,  ebenso  wie
bei  allen  übrigen  Ausgaben,  falls  der  Ertrag  nicht  ausreicht,  das  sonstige
Budget  die  Deckung  zu  gewähren  hat.  Immerhin  pflegen  in  neuerer
Zeit  in  Momenten  großer  Kapitalknappheit  Städte  solche  Anleihen  zu
unterlassen,  die  für  Investitionen  geringeren  Ertrages  zu  verwenden
wären  als  die  Anleihe  selbst  an  Zinsen  kosten  würde.
2.  Weit  enger  sind  in  der  Gewährung  von  Zinsen  diepfandbriefinstitute
  begrenzt.  Für  die  erste  Hypothek  kann  der  Schuldner  nicht
mehr  entrichten,  als  ihm  der  Grund  und  Boden  oder  das  Haus  selbst  trägt.
In  der  europäischen  Landwirtschaft  ist  schon  ein  erster  Satz  von  5  %  fast
unerträglich,  und  auf  dem  städtischen  Grundstücksmarkt  kann  eine  derartige ­
  Rate  nur  nach  starkem  Druck  auf  die  Verkaufspreise  und  nur  langsam ­
  durchgesetzt  werden.
3.  Der  Zins  für  Industrie-  und  Verkehrsobligationen
kann  nicht  über  die  Aktienrentabilität  hinausgehen,  weil  sonst  der
Unternehmer  die  Begebung  von  Aktien  gegenüber  jener  von  Obligationen, ­
  die  zu  allen  Zeiten  verzinst  werden  müssen,  vorziehen  würde.
4.  Für  die  Aktienrentabilität  stellen  die  Obergrenze  die  Be ­
        <pb n="220" />
        I

48.  Am;  und  Rentabilität.

215

dingungen  des  Anlagekredits  dar,-  ein  Unternehmen  wird  neues  Kapital
nicht  emittieren,  wenn  die  Bedingungen  teurer  sind  als  die  Kreditbedingungen,
  von  solchen  Fällen  abgesehen,  wo  eine  Konsolidierung  der
Schulden  als  notwendig  befunden  wird.  Ls  ist  jedoch  sehr  zu  beachten,
daß  Anlagekredit  nur  in  begrenztem  Matz  erlangbar  ist.
Kür  die  Uiindestforderungen  des  Besitzers  von  verfügbarem  Kapital
kommen  zwei  Momente  in  Betracht:  Gb  der  Anleger  mit  eigenem
oder  fremdem  Gelde  arbeitet,  und  ob  er  im  ersteren  Fall  die  Wahl  hat,
außerhalb  des  organisierten  Kapitalmarktes  Anlagen  vorzunehmen.
1.  Versicherungsgesellschaften  müssen  bei  ihren  Kapitalanlagen
die  Rechnungsgrundlage  der  Prämienreserve  zuzüglich  des  Verwaltungszuschlages ­
  jedenfalls  erzielen,  Kreditbanken  mindestens  die  von  ihnen
auf  dem  Geldmarkt  zu  zahlenden  Zinsen.
2.  ver  Besitzer  von  Ligenkapitat  ist  wegen  der  Freiheit  von  Kursverlusten ­
  geneigt,  zu  gleichen  Bedingungen  sein  Sparkapital  lieber  dem
Geldmarkt  in  Form  von  Bankguthaben  zuzuwenden,  wenn  er  dort  gleichen ­
  Ertrag  erzielt  wie  auf  dem  Rentenmarkt.  Bei  niedrigem  Rentenzins ­
  wird  der  Besitzer  von  Großkapital  die  Tendenz  haben,  Anlagen
auf  dem  nicht  organisierten  Markt  aufzusuchen.
Ueberwiegt  das  Kapitalangebot  so  sehr,  daß  diejenigen  größeren
Kapitalisten,  welche  die  Wahl  haben,  ihr  Kapital  bei  für  sie  unzureichenden ­
  Bedingungen  außerhalb  des  Effektenmarkts  anzulegen,  zur  Deckung
des  Bedarfs  nicht  mehr  benötigt  werden,  so  hat  der  Rentenzinssatz  die
Tendenz  sich  der  Vergütungsrate  für  Bankguthaben  zu  nähern.
Der  Zahresbedarf  des  Effektenmarktes  wird  bestimmt  durch  die
Summe  von  Neuemissionen  von  Renten,  Pfandbriefen,  Obligationen
und  Aktien  zuzüglich  der  Verkäufe  bisheriger  Effektenbesitzer,  die  den
Erlös  außerhalb  des  nationalen  Effektenmarktes  —  dem  nicht  organisierten ­
  Kapitalmarkt,  dem  Geldmarkt,  oder  im  Ausland  —  anlegen.  Das
jährliche  Angebot  an  Kapital  wird  durch  das  Ouantum  der  neu  erzielten
Einkünfte  bestimmt,  welche  dem  Effektenmarkt  direkt  zugeführt  werden,
den  Zuflüssen  vom  unorganisierten  Kapitalmarkt,  vom  Geldmarkt  und
vom  Ausland.
Nehmen  wir  an,  dem  Effektenmarkt  eines  Landes  stünden  in  einem
Jahr  750  Millionen  M.  zur  Verfügung,'  im  Vorjahr  standen  vierprozentige ­
  Renten  im  Durchschnitt  auf  100  und  von  Aktien  verlangte  man  eiüe
Rentabilität  von  6  %.  Zm  neuen  Zahr  kommen  700  Millionen  M.  Renten
auf  den  Markt  und  ein  Paket  neuer  Aktien,  bei  denen  15  Millionen  M.
Ertrag  zu  erwarten  ist,'  wird  dieser  letztere  zu  6%  kapitalisiert,  so  muß
dafür  ein  Kapital  von  15.  m / 6  —  250Millionen  M.  bereitgestellt  werden.
        <pb n="221" />
        216

III.  Der  Kapitalmarkt.

Die  950  Millionen  würden  somit  zur  Deckung  des  Bedarfs  genügen.
Werden  aber  die  Erträge  der  Aktiengesellschaften,  weil  das  publikuni
Steigerung  der  Dividende  erwartet,  mit  5%  kapitalisiert,  so  sind  für
die  Aktien  15.  10 %=  300  Millionen  M.  erforderlich.  Renten  zum  Zinssatz ­
  des  Dorjahrs  kapitalisiert  und  Aktien  würden  somit  1000  Millionen
erfordern,  da  aber  nur  950  vorhanden  sind,  bleiben  für  die  Renten  nur
650  Millionen  übrig,  und  wenn  nicht  50  Millionen  durch  Verschiebung
der  Emission  oder  Deckung  außerhalb  des  Effektenmarktes  vom  Nachfrageplatz ­
  verschwinden,  können  die  Renten  nur  zu  65 / 70  oder  ia / lt  des
Dorjahrskurses  aufgenommen  werden.  Standen  vierprozentige  Renten
!m  Dorjahr  auf  100,  so  sinken  sie  im  neuen  Jahr  auf  92%.
Auf  den  ersten  Blick  dürfte  die  Unterscheidung  zwischen  Kentenund
  Aktienwerten  willkürlich  erscheinen.  Warum  unterliegen  Aktien
der  subjektiven  Bewertung,  während  die  Renten  nur  von  den  objektiven
Marktverhältnissen  abhängig  sind?  Darauf  ist  zu  erwidern,  daß  der
Aktienkurs  von  den  Ertragsaussichten  abhängt,  die  fortwährend  wechseln,
während  beiin  gleichmäßigen  Rentenertrag  eine  Aenderung  der  Bewertung ­
  nur  in  jenen  Fällen  erfolgen  kann,  in  welchen  sich  die  Ansicht
über  die  Sicherheit  des  Schuldners  ändert.  Don  diesem  Moment  —
das  bei  Uebergang  von  Friedens-  zu  Rriegsperioden  besonders  intensiv
wirkt  —  abgesehen  ist  der  Rurs  der  festverzinslichen  Werte  nur  Resultat
der  Marktlage.
Der  Rentenzins  und  die  Rentabilitätsrate  für  Aktien  haben  darum
die  Tendenz  sich  in  entgegengesetzter  Richtung  zu  bewegen.  Rach  alter
Erfahrungsregel  kauft  das  große  Publikum  Aktien  nur  in  Zeiten  der
Hausse,  wenn  die  Berufsspekulation  die  Rurse  schon  eniporgetrieben
hat.  Schwankt  die  Dividende  eines  Unternehmens  zwischen  6  und  10%,
so  neigt  das  Publikum  zur  Rapitalisierung  der  10%,  und  der  Organismus ­
  der  Börse  begünstigt,  wie  später  gezeigt  wird,  den  Rauf  in  Zeiten
niedrigster  Rentabilitätsrate.  Ebenso  haben  alle,  welche  neue  Werte
auf  den  Effektenmarkt  bringen,  ein  starkes  Interesse  an  der  Emission
zur  Zeit  niedriger  Rentabilität,  sowohl  wegen  des  höheren  Erlöses  für
ihr  Unternehmen  wie  wegen  der  in  diesen  Jahren  besonders  hohen  Aufnahmelust ­
  des  Publikums.  Das  Zusammentreffen  einer  niedrigen
Rentabilitätsrate  und  hoher  Emissionstätigkeit  steigert  in  doppelter
Weise  den  Bedarf  des  Aktienmarkts  und  drückt  den  Rentenkurs  umso
tiefer  herunter  als  die  Ouote  des  neuen  Sparkapitals,  welche  sich  dem
Kentenmarkt  zuwendet,  mit  fortschreitender  Ronjunktur  sich  vermindert
und  die  Zuflüsse  des  Geldmarkts  von  jenein  Augenblick  an  für  den  Rentenmarkt ­
  nicht  mehr  in  Betracht  kommen,  wo  der  Effektenkreditzins  den
        <pb n="222" />
        i  r

49.  Der  Verkehr  zwischen  dem  nicht  crganisie.ten  tkapiialma.kt  usw.  217
Rentenzins  übersteigt,  während  die  Aktien  am  stärksten  bei  niedriger
Rentabilität  gekauft  werden,  verlieren  die  Rentenwerte  bei  hohem
Zins  einen  erheblichen  Teil  ihrer  Anziehungskraft,  da  steigender  Zins  sinkende ­
  Rurse  bedeutet.  Die  Spannung  zwischen  Zins  und  Rentabilität
ist  am  Tiefpunkt  der  Depression  am  stärksten,  im  Höhepunkt  der  Ronjunktur
  am  schwächsten,-  in  Epochen  steigenden  Zinses  erreicht  im  Zenith
der  Konjunkturen  der  Zins  die  Rentabilitätsrate.
Da  die  meisten  Aktienemissionen  in  den  Zähren  aufsteigender  Uonjunktur
  durchgeführt  werden,  hat  hilferding  in  seinem  „  Zinanzkapital"
die  These  aufgestellt,  bei  Aktiengründungen  werde  der  Ertrag  so  hoch
kapitalisiert,  daß  der  Räufer  nur  den  Zins  erhalte.  Dagegen  wäre  aber
einzuwenden,  daß  die  Gründungskapitalisierung  nicht  alle  Ertragssteigerung ­
  umfassen  kann.  Wer  eine  Aktie,  die  10%  trägt,  zu  200%
erwirbt,  kann  bei  12%  Dividende  eine  Rentabilität  von  6%  erlangen.
Aehnlich  wie  hilferding  kommt  auch  Lexis  in  seiner  Volkswirtschaftslehre ­
  zum  Ergebnis,  daß  der  Unternehmergewinn  bei  der  Umwandlung
eines  Unternehmens  in  eine  Aktiengesellschaft  kapitalisiert  wird  und  dem
Aktionär  nur  der  Zins  zuzüglich  eines  nach  dem  Risiko  verschiedenen
Surplusgewinnes  gelassen  wird.  Beide  Ansichten,  in  ihrem  wesentlichen ­
  Rern  tief  begründet,  gehen  indes  zu  weit  —  die  Rentabilitätsrate ­
  hat  ihre  eigenen  der  Zinsrichtung  entgegengesetzten  Bewegungen.

49.  Der  Verkehr  zwischen  dem  nicht  organisierten  Kapitalmarkt
und  dem  Effektenmarkt.
Unter  den  Anlagen  des  nicht  organisierten  Rapitalmarkts  konkurriert
der  Erwerb  von  ländlichem  Grundbesitz,  Zinshäusern  und  die  Gewährung ­
  von  hgpothekarkredit  an  erster  Stelle  mit  der  Rentenanlage.
Ein  Teil  der  Kapitalbesitzer,  welche  über  die  Voraussetzungen  des
nicht  organisierten  Kapitalmarkts  —  die  Sachkenntnis,  die  Lust  sich
um  das  Gbjekt  des  Eigentums  zu  kümmern  und  das  für  die  Anlage
erforderliche  beträchtliche  Kapital  —  verfügen,  vergleicht  die  Erträge
dieser  Anlagen  mit  denen  der  Renten.  Aber  nicht  alle  Kapitalbesitzer
ziehen  aus  denselben  Voraussetzungen  gleiche  Schlüsse;  die  Besitzer
großer  vermögen,  die  in  erster  Linie  auf  den  Ertrag  der  Anlagen  achten,
bevorzugen  die  Renten  in  Zeiten  sinkender  Kurse,  während  sich  das
Rkittel-  und  Kleinkapital  gerade  dann  von  den  Renten  abwendet,  zumal ­
  wenn  infolge  der  gleichzeitigen  Verteuerung  des  Baukredits  und
der  Pfandbriefe  die  Anlage  in  Häusern  und  Hypotheken  höheren  Ertrag ­
  abwirft.  —
        <pb n="223" />
        218

III.  Der  Kapitalmarkt.

Auch  die  Unternehmeranlagen  des  nicht  organisierten  Rapitalmarktes
  konkurrieren  mit  dem  Effektenmarkt.  Oie  Besitzer  großer
Vermögen  sind  "an  den  Tiefpunkten  der  Epochen  niedrigen  Zinses  geneigter ­
  sich  an  Gesellschaften  als  Partner  oder  kommanditarisch  zu
beteiligen  als  in  Zeiten,  wo  Renten  5—6%  tragen.
50.  Der  Verkehr  zwischen  Geld-  und  Effektenmarkt.
Oer  Verkehr  zwischen  Geld-  und  Effektenmarkt  ist  ungemein
innig-  die  Gleichartigkeit  der  Bewegungsrichtung  von  Geldmarkt-  und
Rsntenzins  ist  von  der  Wissenschaft  seit  langer  Zeit  bemerkt  worden
und  hat  für  die  Zinstheorie  besondere  Bedeutung  geübt.  Adam  Smith
hat  Renten-  und  Geldmarktzins  als  „landesüblichen  Zins"  zusammengefaßt ­
  und  ihm  ist  die  weitaus  überwiegende  Mehrheit  der  theoretischen ­
  Nationalökonomen  gefolgt.  Oen  derzeit  wohl  herrschenden  Standpunkt ­
  vertritt  von  Wieser  (im  Grundriß  der  Sozialökonomik):  „Alle  Abteilungen ­
  des  Geldmarktes  und  Anlagemarktes  stehen  untereinander
in  wechselseitiger  Verbindung,  und  immer  werden  ausgleichende  Bewegungen ­
  zu  bemerken  sein,  durch  welche  Rapitalien  von  den  Abteilungen ­
  geringeren  Erträgnisses  zu  denen  höheren  Erträgnisses  gebracht ­
  werden.  Oie  Theorie  hat  soweit  das  Recht,  idealisierend  einen
einheitlichen  Markt  anzunehmen,  der  nach  einem  einheitlichen  Zinsfuß
strebt.  Tatsächlich  wirken  die  Rapitalbewegungen  niemals  im  Sinns
voller  Ausgleichung,  immer  wird  der  beweglichere  kaufmännische
Zinsfuß  sich  vom  ruhigeren  Anlagezinsfuß  deutlich  abheben."
Eine  Minorität  dagegen,  deren  Anhänger  sich  im  letzten  Jahrzehnt ­
  stark  vermehrt  haben,  sieht  den  Unterschied  zwischen  den  beiden
Zinsarten  als  begriffswesentlich  an.  So  leugnet  Lexis  jeden  Zusammenhang ­
  zwischen  Geldmarkt-  und  Rapitalmarktzins.
Bei  einem  Ueberblick  über  die  Zinsepochen  konstatieren  wir  zweifellos ­
  eine  parallelentwicklung  von  Leih-  und  Rentenzins,-  das  ist  im
Grund  befremdend,  nicht  bloß  wegen  der  völligen  Verschiedenheit
des  Eharakters  von  Leihkredit  und  Staatsrenten,  sondern  auch  wegen
des  tiefgreifenden  Unterschieds  zwischen  Geldmarkt  und  Rapitalmarkr.
Oie  klassische  Lehre  hat  eine  Parallelität  zwischen  Zins  und  Untern ­
  ehmergswinn  konstatiert.  Am  deutlichsten  drückt  dies  von  Böhm-Lawerk
  aus:  „Oer  Zins  bei  Darlehen  wird  im  großen  ganzen  parallel
gehen  mit  der  höhe  des  ursprünglichen  Rapitalzinses,  der  sich  aus
der  Ligenverwendung  der  Rapitalien  in  produktiven  Unternehmungen
erzielen  läßt;  denn  es  ist  aus  die  Dauer  offenbar  nicht  möglich,  daß
        <pb n="224" />
        50.  Der  Verkehr  zwischen  Geld-  und  Effektenmarkt.  219
Produzenten  für  die  geliehenen  Kapitalien  mehr  zahlen  als  diese  ihnen
in  der  Unternehmung  tragen,  und  umgekehrt  würde  ein  stärkeres  Uebergewicht
  der  ursprünglichen  Rapitalgewinne  über  den  zu  bezahlenden
Leihzins  nicht  verfehlen  die  Unternehmer  zu  verstärktem  Bedarf  nach
Leihkapital  zu  veranlassen,  wodurch  die  Marge  zwischen  Zins-  und
Gewinnrate  bald  ausgeglichen  würde."
Wenn  diese  Lehre  zutreffen  würde  —  was  hier  nicht  untersucht
werden  soll  —,  würde  der  Zusammenhang  zwischen  Leihzins  und  Unternehmergewinn ­
  auf  einem  Moment  beruhen,  das  für  den  Rentenzins
  nicht  in  Betracht  kommt,-  denn  die  Verzinsung  der  Rentenwerte
ist  —  wenn  man  von  den  Obligationen  der  Industrie-  und  Verkehrsgesellschaften ­
  absieht  —  vom  ursprünglichen  Rapitalzins  unabhängig.
Die  IRittel  des  Geldmarkts  sind  ferner  sowohl  durch  die  Rotenausgabe
  wie  durch  die  Schaffung  von  Rreditbankengeld  erweiterungs-'
fähig,  die  Mittel  des  Kapitalmarktes  dagegen  weit  geringerer  Ausdehnung ­
  fähig,-  der  Hauptstrom  kommt  dem  Rapitalmarkt  aus  den  zur
Anlage  verfügbaren  neuen  Sparkapitalien  zu  und  Erweiterungsmög-  !
lichkeit  ist  nur  durch  Heranziehung  von  Geldmarkt-  und  Auslands-  !
Mitteln  gegeben,  vie  Frage  mutz  sich  darum  auswerfen,  wie  sich  ungeachtet ­
  dieser  beiden  Momente  die  Parallelbewegungsrichtung  von
Leih-  und  Rentenzins  erklärt.
Zwischen  Geld-  und  Rentenmarkt  besteht  eine  Verbindung  in
der  Zeit  der  Depression  und  der  Hochkonjunktur,-  ist  der  Zins  für  Effektenkredit
  niedriger  als  der  Zinsertrag  der  Renten,  am  Rurswert  gemessen, ­
  so  besteht  die  Tendenz  zum  spekulativen  Rentenkauf  mit  Leihgeld,- ­
  ist  die  Vergütung  für  Einlagen  bei  den  Banken  gleich  oder  höher
als  der  Zinsertrag  der  Renten,  am  Rurswsrt  gemessen,  so  wird  man-  j
eher,  der  sonst  Renten  zu  kaufen  gewohnt  war,  sein  Spareinkommen
bei  einer  Lank  hinterlegen.  Zm  ersteren  Fall  werden  dem  Rapital-  |
markt  Mittel  des  Geldmarkts,  im  zweiten  dem  Geldmarkt  Mittel  des
Rapitalmarkts  zugeführt.  Durch  diese  Zuflüsse  am  Anfang  und  Ende
der  Ronjunkturen  werden  parallele  Bewegungsrichtungen  des  Geldmarkt- ­
  und  Rentenzinses,  aber  nicht  eine  Ausgleichung  beider  hervorgerufen,- ­
  die  Bewegungen  des  Rentenzinses  sind  ungleich  langsamer ­
  als  jene  der  Geldmarktrate.  Auch  bei  Geldflüssigkeit  können  nur
kleine  Quoten  des  ganzen  Rentenmaterials  von  der  Spekulation  erfaßt ­
  werden-  in  Epochen  geringen  ^Kapitalbedarfs  mag  dies  freilich
ausreichen  die  Rurse  stark  hinauf  und  damit  den  Rentenertrag  für  den
Neuerwerber  herabzusetzen:  in  Epochen  starker  Rapitalnachfrage  dagegen ­
  benützen  öffentlichrechtliche  Rörperschaften  und  Hypotheken-
        <pb n="225" />
        220

III.  Der  Kapitalmarkt.

bansen  die  Kurssteigerung  zu  verstärkten  Neuemissionen.  Bei  Kapitalknappheit ­
  vermag  der  Nentenertrag  dem  Steigen  des  Geldmarktsatzes
nicht  im  gleichen  Tempo  zu  folgen,  weil  bei  Begebung  neuer  Renten
zu  sich  rasch  verschlechternden  Kursen  ein  Deplacement  der  Renten
älterer  Emissionen  zu  befürchten  wäre.  Aus  diesen  Ursachen  findet
nur  analoge  Bewegungsrichtune  von  Geldmarktzins  und  Rentenertrag, ­
  aber  nicht  Ausgleichung  statt.  Oie  Wirkung  des  Verkehrs  mit
dem  Geldmarkt  äußert  sich  bei  überwiegender  Kapitalnachfrage  zunächst ­
  auf  die  Neuemissionen:  diese  müssen,  um  das  Sparpublikum
anzuziehen,  einen  von  der  Vergütungsrate  für  Bankguthaben  nicht
zu  weit  entfernten  Ertrag  abwerfen,  die  Begebung  billiger  neuer
Anleihen  veranlaßt  aber  einen  Teil  der  Besitzer  älterer  Emissionen
zum  Tausch  ihres  Besitzes  gegen  neue  Werte.
Oie  Beziehung  zwischen  Geld-  und  Aktienmarkt  wurde  bisher
weniger  beachtet  als  das  Verhältnis  zwischen  Geld-  und  Rentenmarkt,'
sie  ist  aber  von  besonderer  Wichtigkeit.  Wie  wir  hervorgehoben  haben,
kauft  die  große  Mehrheit  des  Publikums  Aktien  nur  in  Zeiten  der  Haussebewegung- ­
  in  den  Emissionsmonaten  solcher  Jahre  benötigt  der  Aktienmarkt ­
  wegen  der  großen  Anzahl  von  neuen  Werten,  die  zu  dieser  Zeit
herauskommen  und  wegen  der  Hochkurse  dieser  Emissionen  sehr  viel
Kapital.  Vas  neugewonnene  Sparkapital  steigt  aber  nicht  so  rasch,
daß  es  den  vervielfachten  Bedarf  befriedigen  könnte,  zumal  die  Börsekonjunktur ­
  zeitlich  vor  der  Wirtschaftskonjunktur,  somit  zu  einer  Zeit
auftritt,  in  der  die  Steigerung  der  Einkommen  noch  nicht  voll  eingesetzt ­
  hat.  Oer  Effektenkredit  schafft  die  Mittel  zur  benötigten  Erweiterung ­
  des  Marktes-  die  zeitliche  Auseinanderlegung  von  Börse-  und
Wirtschaftskonjunktur  ermöglicht  den  Banken  reichliche  Gewährung
von  Effektenkredit,  solange  sie  durch  Letriebskredit  noch  nicht  intensiv
in  Anspruch  genommen  sind.  Bei  Pflege  des  Zinanzgeschäfts  haben
die  Banken  ein  Interesse  an  möglichst  langer  Dauer  der  Unterbringung
der  Aktien,-  es  kommt  ihnen  dabei  zugute,  daß  die  Besitzer  großer  vermögen ­
  bei  Hochkursen  Aktien  zu  verkaufen  geneigt  sind,  da  sie  dieselben
Werte  bei  billigeren  Kursen  rückzukaufen  hoffen  und  den  erzielten
Erlös  zu  diesem  Zweck  in  den  letzten  Etappen  der  Börsehausse  als  Bankguthaben ­
  hinterlegen;  die  Momente,  die  fortschreitende  Börsenkonjunktur ­
  charakterisieren:  die  Verschlechterung  der  Qualität  der  Effektenbesitzer,
  die  Ersetzung  des  Eigenkapitals  durch  Effektenkredit  und  eine
knappe  Marge  des  Eigentümers  werden  in  der  Regel  der  Zälle  dadurch
ermöglicht,  daß  der  bisherige  Eigentümer  von  Effekten  durch  Intervention
der  Banken  indirekt  die  Mittel  zur  Gewährung  von  Effektenkredit
        <pb n="226" />
        gewährt.  Zern  er  gewinnen  die  Banken  durch  Erhöhung  der  Guthabenvergütung
  die  Möglichkeit  neuen  Lffektenkredits,  da  ihnen  dadurch ­
  Capital  zuströmt,  das  sonst  in  Renten  Anlage  gesucht  hätte.
Die  Aenderung  der  Verteilung  von  Kapital  zwischen  Renten-  und
Aktienmarkt  geschieht  daher  auf  dem  Umweg  über  die  Banken,  über
den  Geldmarkt.

5J.  Der  Verkehr  unter  den  Kapitalmärkten.

Bei  der  Darstellung  des  Verkehrs  zwischen  den  Geldmärkten
haben  wir  auf  die  Hindernisse  hingewiesen,  die  sich  einem  internationalen ­
  Austausch  in  den  kveg  setzen,-  der  internationale  Kapitalmarktverkehr
  ist  noch  weit  enger  eingeschränkt.  Auf  dem  nicht  organisierten
Kapitalmarkt  erfolgt  Betätigung  durch  ausländisches  Kapital  nur  in
Ausnahmsfällen.  Erwerb  von  ländlichem  Grund  durch  Ausländer
kommt  in  neuester  Zeit  namentlich  in  Südamerika  und  Aeggpten  stärker ­
  in  Betracht.  Der  städtische  Grundbesitz  ist  überwiegend  lokal  und
fast  durchwegs  national  gebunden,-  eins  Ausnahme  größeren  Umfangs
stellt  der  englische  hausbesitz  in  New  hork  dar.  Auf  diesen  beiden
        <pb n="227" />
        222

III.  Der  Kapitalmarkt.

in  selbständige  ausländische  Aktiengesellschaften  umgewandelt,  deren
Kapital  überwiegend  an  ausländische  Aktionäre  abgestoßen  wird.
In  größerem  Umfang  finden  internationale  Kapitalwanderungen
bei  planmäßiger  Vergleichung  der  Ertragsaussichten  nur  auf  dem
organisierten  Kapitalmarkt  statt.  Bei  Hausse  auf  dem  heimischen  Kapitalmarkt ­
  pflegen  die  Besitzer  großer  vermögen  Aktien  ausländischer
Plätze,  auf  welchen  höhere  Rentabilität  herrscht,  zu  erwerben,  lväre
dieses  Vorgehen  allgemein,  würden  alle  Kapitalbesitzer  und  Verwalter
zur  fteien  internationalen  Disposition  berechtigt  sein  und  würden  alle
Effekten  an  allen  Märkten  gehandelt  werden,  so  würde  sich  Zins-  und
Rentabilitätsrate  international  ausgleichen.  Die  Besitzer  mittlerer
und  kleinerer  vermögen  pflegen  aber  ausländische  Aktien  —  nicht
Renten  —  bei  steigenden  Kursen  und  sinkender  Rentabilität  zu  erwerben- ­
  Sparkassen,  Versicherungsgesellschaften,  Stiftungen  sind  zu
nationaler  Anlage  verpflichtet;  nur  Werte  großen  Kapitalbetrags
sind  international  verkehrsfähig.  Diese  drei  Momente  setzen  der  Ausgleichung ­
  der  Rentabilitätsrate  große  Hindernisse  entgegen,  während
bei  der  Zinsrate  die  Tendenz  zum  internationalen  Ausgleich  sich  entschiedener ­
  durchsetzt.
52.  Die  Wirkungen  des  Verkehrs  unter  den  Kapitalmärkten.
Die  Diskussion  über  die  Bedeutung  der  Kapitalanlage  im  Ausland
wird  seit  Jahrzehnten  mit  steigender  Leidenschaft  aber  ohne  deutliche
wissenschaftliche  Ergebnisse  durchgeführt.  Die  englische  Enquete  von
1840  und  die  französische  in  den  sechziger  Jahren  des  vorigen  Jahrhunderts ­
  hat  sich  ausführlich  mit  diesen  Fragen  befaßt  und  namentlich
den  Zusammenhang  zwischen  Kapitalanlage  im  Ausland  und  Krise
untersucht.  Seit  geraumer  Zeit  beschäftigt  sich  auch  die  neuere  deutsche
und  ftanzösische  Literatur  mit  diesem  Gegenstand.  Sie  hat  zu  wirtschaftspolitisch ­
  bedeutsamen  Konsequenzen  geführt.
Ausgangspunkt  der  Kritik  war  stets  die  Verschlechterung  der  Zahlungsbilanz, ­
  die  durch  Begebung  von  Kapital  ins  Ausland  herbeigeführt
wird.  Die  neumerkantile  Richtung,  welche  die  moderne  Wirtschaftspolitik ­
  beherrscht,  hat  in  den  Kapitalanlagen  die  einzige  durch  die  Regierung ­
  direkt  beeinflußbare  Post  der  Zahlungsbilanz  erkannt.  Man
kann  heute  nicht  mehr  wie  ehedem  —  außer  in  Kriegszeiten  —  den
Untertanen  die  Reise  ins  Ausland  verbieten,  dagegen  haben  sich  die
Grundsätze  der  neueren  Schutzpolitik  gegen  Kapitalanlagen  im  Ausland
in  der  Praxis  immer  stärker  durchgesetzt.
        <pb n="228" />
        52.  Die  Wirkungen  des  Verkehrs  unter  den  Kapitalmärkten.  223
Oie  ältere  englische  Krxtif  setzte  dabei  ein,  das;  die  Napitalbegebung
zu  einer  Zeit  erfolgt  in  welcher  die  Zinsrate  des  auswärtigen  Napitalmarktes
  höher  ist  als  jene  des  inländischen,  va  aber  die  Auszahlung
der  schuldigen  Beträge  nicht  sofort  erfolgt,  die  Banken  des  Anleihekonsortiums
  vielmehr  regelmäßig  wert  darauf  legen,  die  Guthaben
aus  dem  Anleihenerlös  eine  Zeitlang  selbst  zu  verwalten,  stehen  dem
Geldmarkt  des  leihenden  Landes  Capitalien  zur  Verfügung,  die  durch
die  konzentrierte  Art  der  Verwendung  die  Marktrate  ungewöhnlich
tief  heruntersetzen  und  zu  einer  Spekulationsperiode  führen.  Zm  Verlauf ­
  derselben  werden  aber  die  Capitalien  von  den  Anleihestaaten  zurückgefordert ­
  und  dem  Geldmarkt  gerade  in  einem  Zeitpunkt  Mittel
entzogen,  in  welchem  er  dies  am  stärksten  spürt.  Diese  Kritit  paßt
auch  noch  für  die  Verhältnisse  der  Gegenwart,  denn  auch  manche
Konjunktur  der  letzten  Generation  ist  in  ihrem  Tempo  durch  Guthaben
von  Auslandsstaaten,  die  nur  zeitweise  verfügbaren  Anleiheerlös  darstellten, ­
  geschaffen  worden.
Oie  Napitalbegebung  in  das  Ausland  hat  die  Tendenz  den  Ourchschnittszins
  im  Gläubigerland  zu  heben,  im  Schuldnerland  zu  senken,
oder  genauer  ausgedrückt  die  Wellenlinien,  in  welchen  sich  der  Zins
bewegt,  werden  im  Gläubigerland  infolge  der  Gewährung  von  Auslandsanlagen ­
  eine  stärkere  höhe  haben.  Oer  Vorsprung,  den  die  billige
Beschaffungsmöglichkeit  des  Kapitals  vorgeschrittenen  Ländern  gegenüber ­
  kapitalistisch  weniger  entwickelten  sichert,  wird  dadurch  verkürzt.
Oie  höhere  Verzinsung  der  Auslandsanlagen  inag  ferner  im  Gläubigerstaate ­
  manchen  Kapitalbesitzer  der  sonst  sein  Sparkapital  produktiven ­
  Anlagen  zugeführt  hätte,  zmn  Erwerb  auswärtiger  Effekten  veranlassen. ­
  Man  hat  vielfach  in  Zrankreich  den  Banken  vorgeworfen,
daß  sie  der  Industrie  Kapital  entziehen  und  die  Verteidiger  der  Banken
haben  darauf  erwidert,  daß  der  Industrie  Kapital  nicht  fehle.  Oas
ist  vielleicht  richtig,  aber  wenn  die  Zranzosen  für  ihre  Ersparnisse  nur
ein  Prozent  biapitalmarktzins  erhalten  hätten,  so  würden  manche
darüber  intensiver  nachgedacht  haben,  durch  welche  Arbeit  sie  höheren
Zins  erlangen  könnten,  als  sie  es  in  den  letzten  Zähren  taten,  wo  ihnen
Werte  mit  hoher  Verzinsung  buchstäblich  ins  Haus  getragen  wurden.
Oie  Entwicklung  zum  Nentnerstaat  wird  durch  den  Napitalaustausch
zweifellos  beschleunigt.
Ourch  die  Verkürzung  der  Oifferen;  des  Nap  italnrarktz  insfuß  es
wird  die  Entstehung  von  Industrien  in  den  Schuldnerstaaten  und  das
Tempo  der  sonstigen  wirtschaftlichen  Entwicklung  beschleunigt.  Oie
deutschen  und  französischen  Agrarier  haben  wiederholt  auf  die  Nach-
        <pb n="229" />
        224

III.  Der  Kapitalmarkt.

teile  hingewiesen,  welche  die  Großziehung  der  Landwirtschaft  in  den
überseeischen  Ländern  der  nationalen  landwirtschaftlichen  Produktion
bereitet  und  haben  sich  darum  z.  B.  in  Frankreich  gegen  die  Gewährung ­
  von  hgpothekarkredit  und  den  Bau  der  Eisenbahnen  in  Argentinien ­
  durch  französisches  Kapital  ausgesprochen.  Die  übliche  Entgegnung, ­
  daß  die  Kapitalbewegungen  nur  den  natürlich  gegebenen
Standorten  von  Industrie  und  Landwirtschaft  folgen,  ist  in  unserer
Periode  staatlicher  Wirtschaftspolitik  nicht  aufrecht  zu  halten.
Die  alte  freihändlerische  Doktrin,  der  zufolge  das  Kapital  dem
höchsten  Zins  zu  folgen  hätte,  wird  heute  sowohl  von  den  Regierungen
wie  vom  Publikum  selbst  zurückgewiesen.  Es  ist  offenkundig  inkonsequent, ­
  wenn  durch  Schutzzölle  die  eigene  Industrie  gegenüber  jener
des  Auslandes  nach  Kräften  gefördert  wird,  dagegen  der  ausländischen ­
  Konkurrenz  die  Möglichkeit  der  Kapitalinvestition  verbilligt
wird.  Es  hat  sich  darum  vielfach  der  Grundsatz  durchgesetzt,  auswärtige ­
  Kapitalanlagen  nur  dann  vorzunehmen,  wenn  mit  ihnen  Lieferungsaufträge ­
  für  die  einheimische  Industrie  verbunden  sind.  Man
glaubte  dadurch  zweierlei  erreichen  zu  können:  die  Verschlechterung
der  Zahlungsbilanz  zu  vermindern  und  die  Entwicklung  zum  Rentnerstaat ­
  aufzuhalten.  Die  konsequente  Durchführung  dieser  Forderung
führt  aber  zur  Bevorzugung  der  Anleihen  der  Staaten  mit  unausgebildeter
  eigener  Industrie  und  daher  auch  mit  schwachen  Finanzen.
Man  konnte  diese  Forderung  den  Balkanstaaten  oder  China,  aber
nicht  der  Union,  Oesterreich  und  Rußland  gegenüber  stellen.
Frankreich  hat  die  auswärtige  Kapitalbegebung  als  Mittel  seiner
auswärtigen  Politik  zu  verwenden  versucht.  Ls  ist  kein  Zufall,  daß  dies
gerade  im  letzten  Jahrzehnt  scheinbar  so  erfolgreich  geschah.  Die  Periode ­
  der  großen  Kapitalinvestierungen  und  steigenden  Preise  seit  dem
Ende  des  vorigen  Jahrhunderts  hat  deutlich  gezeigt,  daß  zu  den  Gläubigerstaaten ­
  der  Periode  der  fünfziger  und  sechziger  Jahre  des  vorigen
Jahrhunderts  nur  wenig  neue  hinzugetreten  sind.  Holland  und  die
Schweiz  haben  schon  im  achtzehnten  Jahrhundert,  England  seit  Beginn, ­
  Frankreich  seit  Mitte  des  neunzehnten  Jahrhunderts  Kapital
an  das  Ausland  verliehen.  Zu  diesen  Staaten  sind  seither  nur  Deutschland ­
  und  Belgien  hinzugetreten.  Italien  ist  als  Schuldner  von  den
auswärtigen  Märkten  fast  verschwunden,  alle  übrigen  Staaten  sind
aber  weiter  auf  ausländischen  Kapitaleinstrom  angewiesen,  und  zwar
nicht  bloß  wie  vor  einem  halben  Jahrhundert  die  vereinigten  Staaten,
Oesterreich  und  Spanien,  sondern  in  wachsendem  Maß  auch  die  englischen ­
  Kolonien,  das  lateinische  Amerika,  Rußland  und  Ostasien.  Eng-
        <pb n="230" />
        52.  Die  Wirkungen  der  Verkehrs  unter  den  Kapitalmärkten.  225
land  wurde  durch  seine  Kolonien,  deren  Staatswerten  es  Mündelsicherheit ­
  eingeräumt  hat,  durch  Amerika  und  teilweise  Dstasien  außerordentlich ­
  start  in  Anspruch  genommen  und  als  Rapitalgeber  des  Kontinents ­
  rückte  immer  mehr  Frankreich  in  den  Vordergrund,  da  Deutschland ­
  den  größten  Teil  seines  Rapitalüberschusses  lange  Zeit  hindurch
für  sich  selbst  benötigte  und  Holland,  Belgien  und  die  Schwei;  für  große
Anleihebeträge  nicht  leistungsfähig  waren.  Seitdem  sich  bei  der  Allianz
mit  Rußland  die  Uapitalhergabe  als  wirksamer  Ritt  erwiesen  hatte,
suchte  Frankreich  Zug  um  Zug  für  Gewährung  von  Ausländsanleihen
politische  Vorteile  auszutauschen.  Und  die  Unterscheidung  zwischen
politisch  geförderten  und  politisch  mißliebigen  Anleihen  ist  von  Frankreich ­
  auch  auf  Deutschland  übergegangen.
Da  wir  uns  mitten  in  der  Entwicklung  befinden,  ist  ein  festes  Urteil ­
  über  die  Verbindung  von  Wirtschaft?-  und  äußerer  Politik  nicht
möglich.  Sie  scheint  aber  auf  unrichtigen  Voraussetzungen  zu  beruhen.
Um  augenblicklicher  politischer  Vorteile  willen  werden  Anleihen  übernommen, ­
  die  Jahrzehnte  hinaus  laufen.  Line  Rentenemission  von
1914  erstreckt  sich  bis  ungefähr  1970  und  im  Zeitraum  eines  halben
Jahrhunderts  kann  sich  die  politische  Haltung  eines  Staates  mehr  als
einmal  ändern.  Ulan  könnte  nicht  eine  einzige  politische  Uombination
nennen,  die  in  der  letzten  Vergangenheit  solange  Zeit  gedauert  hat.
Um  politischer  Vorteile  willen  könnte  man  zwei-  oder  dreijährige  Vorschüsse ­
  bewilligen,  aber  bei  fünfzigjährigen  Anleihen  kann  der  politische ­
  Standpunkt  den  ökonomischen  nicht  verdrängen,  sondern  es  muß
die  Frage  gestellt  werden,  ob  die  Uapitalanleihe  auch  unbeeinflußt
von  politischer  Gunst  oder  Ungunst  übernommen  würde.  Staaten
namentlich,  die  dauernd  auswärtiges  Uapital  benötigen,  pflegen  sich
gerne  dorthin  zu  wenden,  wo  sie  es  am  billigsten  bekommen  und  jeweils ­
  politische  Versprechungen  zu  machen,  an  die  sie  gerne  vergessen,
wenn  sie  anderswo  später  Geld  suchen.
Die  Konzentration  der  Kapitalbegebung  auf  bestimmte  Gebiete
verstößt  endlich  gegen  den  Grundsatz  der  Riskenverteilung.  politische
und  wirtschaftliche  Schicksale  des  starken  Schuldnerstaats  treffen  auch
den  Gläubiger  hart.  Er  ist  bei  der  eventuellen  Notwendigkeit  der  Zwangseintreibung ­
  seiner  Forderungen  allein  beteiligt  und  muß  alle  Mittel
der  völkerrechtlichen  Erzwingung  allein  durchführen.  Bei  Krisen  ist  es
dem  Gläubigerstaat  nicht  möglich  durch  Abstoßung  auswärtiger  Anlagen ­
  Hilfe  vom  Ausland  zu  bekommen,  da  die  Verbindung  von  Kapitalbegebung
  und  Politik  eine  Isolierung  der  Kapitalmärkte  zur  Folge
hat.  Und  im  Kriegsfall  ist  nicht  einmal  der  Rückstoß  der  Werte  in  das
L  o  m  a  r  7,  Bankpolitik.  15
        <pb n="231" />
        226

III.  Der  Kapitalmarkt.

Schuldnerland  selbst  möglich,  da  sonst  der  Kreund  oder  Verbündete
finanziell  geschwächt  wird.  —  Schwache  Staaten  sind  bei  böswilliger
Zahlungseinstellung  des  Schuldners  wehrlos  —  die  großen  Anlagen
Belgiens  im  Ausland  zum  Beispiel  sind  eine  ungeschützte  Aktivpost
der  Wirtschaft.  Nur  wo  auch  die  militärische  Macht  vorhanden  ist,  wie
bisher  im  Verhältnis  zwischen  England  und  seinen  Kolonien,  kann  die
Uebernahme  von  Kapital  ein  loses  Band  enger  flechten.
Die  Literatur  hat  sich  bisher  ausschließlich  mit  den  Wirkungen
der  Kapitalbegebungen  auf  die  Gläubigerstaaten  befaßt,  dagegen
die  Wirkungen  für  die  Schuldnerländer  unberücksichtigt  gelassen,  vielfach ­
  in  der  Annahme,  daß  hier  die  Kragen  einfach  liegen,  da  jene  Staaten ­
  doch  nur  Interesse  an  der  großen  Kapitalzufuhr  hätten.  In  der
Tat  werden  aber  die  Kapitalmärkte  gerade  der  Schuldnerreiche  und
ebenso  die  Banken  und  Staaten  derselben  vor  ungleich  größere  Schwierigkeiten ­
  gestellt.
Oie  Aufnahme  von  Anleihen  oder  die  Begebung  von  Aktien  im
Ausland  bedeutet  die  Beschaffung  von  billigerem  Kapital,  und  dieser
große  Vorteil  wird  namentlich  bei  geringer  Entwicklung  der  Wirtschaft
nicht  von  starken  anderen  Momenten  durchkreuzt.  Das  wird  aber
anders,  je  stärker  die  Entwicklung  fortschreitet  und  je  mehr  der  Gläubiger ­
  Wirtschaftspolitische  Nebenforderungen  stellt.
Bei  einer  Verbindung  von  Ausländsanleihen  und  Industrielieferungen
  kann  der  Schuldnerstaat  nicht  dort  kaufen,  wo  er  die  Ware
am  besten  oder  billigsten  erhält,  sondern  dort,  wo  er  die  Anleihe  bekommt. ­
  Zudem  werden  die  Bestrebungen  zur  Zörderung  der  eigenen
Wirtschaftspolitik  gehemmt,-  wo  die  Bedingungen  für  eigene  Industrieentwicklung ­
  gegeben  sind,  dort  ist  es  Aufgabe  der  Banken,  den  Kapitalmarkt ­
  so  zu  organisieren,  daß  auswärtige  Kapitaltransaktionen  mit  der
Bedingung  der  Industrielieferung  nach  Möglichkeit  vermieden  werden.
Oie  Unterbringung  inländischer  Wertpapiere  im  Ausland  ist  nur
solange  gesichert,  als  die  Zinsspannung  zwischen  den  Kapitalmärkten
anhält.  Erhöht  sich  der  Durchschnittszins  im  Gläubigerland  durch
Aenderung  der  Konjunktur  stärker  als  im  Schuldnerland,  so  wird  ein
Teil  der  im  Ausland  untergebrachten  Effekten  zurückkommen.  Oie
Rückströmungen  infolge  der  Bewegungen  des  Auslandsmarktes,  welche
vom  Schuldnerland  nicht  übersehen  werden  können  und  auf  welche
die  heimischen  Banken  keinen  Einfluß  zu  üben  vermögen,  macht  eine
zielbewußte  Kapitalmarktpolitik  unmöglich.  Die  Entwicklung  des
Rentenmarktes  und  der  Industriekonjunktur  wird  von  der  Situation
des  auswärtigen  Kapitalmarktes  abhängig.
        <pb n="232" />
        53.  Oie  Stellung  der  Banken  auf  dem  organisierten  Kapitalmarkt.  227
Das  Rückströmen  der  im  Ausland  untergebrachten  Effekten  stellt
sich  bei  Veränderung  der  Zinsspannung  ein,  wenn  der  ausländische
Zins  steigt  oder  der  inländische  sinkt.  Nur  der  letztere  Fall  ermöglicht
den  Rückkauf  im  Ausland  untergebrachter  Werte  infolge  Napitalkräftigung
  der  Volkswirtschaft.  Zn  gleichem  Zinne  wirkt  sinkende  Rentabilität. ­
  wenn  diese  aber  nicht  durch  überwiegendes  Kapitalangebot,
sondern  durch  Spekulation  hervorgerufen  wird,  erfolgt  ein  Rückstrom
der  im  Ausland  untergebrachten  Aktien,  ohne  daß  das  Mutterland
hierfür  die  genügende  Aufnahmsfähigkeit  besitzt.  Es  ist  Aufgabe  der
Banken  in  den  Schuldnerstaaten,  durch  vorsichtige  Rreditgewährung
die  Rentabilitätsgrenze  ihrer  Aktienwerts  nicht  unter  das  Niveau  der
Rentabilität  in  den  kapitalgebenden  Ländern  heruntersinken  zu  lassen,
um  nicht  den  heimischen  Kapitalmarkt  zu  großen  Lasten  auszusetzen.
53.  Die  Stellung  der  Banken  auf  dem  organisierten  Kapitalmarkt.
hinsichtlich  des  Verhältnisses  zum  Kapitalmarkt  unterscheiden  sich
die  englischen  und  ein  Teil  der  amerikanischen  Kreditbanken  wesentlich
von  den  kontinentalen  Instituten.  Bei  den  englischen  Banken  besteht
zum  organisierten  Kapitalmarkt  überhaupt  nur  Beziehung  durch  den
Effektenkredit,  d.  h.  die  Banken  gewähren  dem  Rentner  wie  dem  Spekulanten ­
  Geldmarktkrsdit,  ohne  sich  um  die  Art  der  Verwendung  der  Mittel
zu  kümmern.  Auf  dem  Kontinent  und  bei  den  amerikanischen  Kinanzbanken
  besteht  aber  eine  enge  Verbindung  zwischen  den  Banken  und  dem
Effektenmarkt,  die  aus  drei  Momenten  hervorgegangen  ist.
1.  Seit  Beginn  des  19.  Jahrhunderts  sind  auf  dem  Kontinent  und
in  Amerika  die  größeren  Emissionen  von  Bankiers  geformt  und  übernommen ­
  worden.  Der  relativ  geringe  Kapitalreichtum  des  Kontinents
zu  Beginn  des  19.  Jahrhunderts  machte  die  Tätigkeit  von  Kinanzbanken
erforderlich,  die  mit  Ligenkapital  und  jenem  ihrer  Klientel  in  dem  Zwischenraum ­
  zwischen  Uebernahme  und  Unterbringung  der  Emission  einsetzen ­
  und  den  Erfolg  der  Anleihen  garantieren  konnten.  Die  kommissionsweise ­
  Uebernahme  neuer  Werte  hätte  den  Staaten  das  Risiko  des
Mißlingens  auferlegt  und  die  Zuführung  der  Mittel  vielfach  in  nur  langen
Zwischenräumen  gestattet.  Darum  ist  das  Konsortialgeschäft  so  alt  wie
die  Emission.  Da  es  starke  Eigenmittel  verlangt,  sahen  auch  die  Aktienbanken ­
  der  zweiten  Hälfte  des  vorigen  Jahrhunderts,  welche  von  ihren
Vorgängern  das  Konsortialgeschäft  übernahmen,  sich  veranlaßt,  mit
großem  Aktienkapital  zu  arbeiten.
2.  Neben  den  Staatsgeschäften  trat  seit  Mitte  des  vorigen  Iahr-15
  *
        <pb n="233" />
        228

III.  Oer  Kapitalmarkt.

Hunderts  die  Finanzierung  der  Eisenbahnen.  Als  der  Sieg  des  Staatsbausgstems
  den  Banken  einen  wichtigen  Geschäftszweig  entzog,  suchten
und  fanden  sie  Ersah  für  den  Ausfall  in  der  pflege  der  Industrie.  Während
aber  die  Bahnen  durch  starke  Guthaben  den  Banken  Mittel  zugeführt
hatten,  hatte  die  Industrie  nanrentlich  in  Mittel-  und  Osteuropa  ein
lebhaftes  Bedürfnis  nach  Anlagekredit.  Das  bedeutete  für  die  Banken
solange  Immobilisierung,  bis  es  gelang,  den  Kreöit  durch  Aktien  oder
Obligationen  abzustoßen.  Die  Banken  behielten  stch  in  vielen  Fällen
bei  Gewährung  von  Anlagekrediten  die  Umwandlung  des  Unternehmens
in  eine  Aktiengesellschaft  oder  die  Rapitalserhöhung  vor,  entsprechend
den  Traditionen  der  Eisenbahngründungszeit.
3.  Um  die  Aktien  und  Obligationen  dieser  ihnen  nahestehenden
Unternehmungen  abzusetzen,  trachteten  die  Banken  mit  ihren  Runden
auch  über  den  Einlageverkehr  hinaus  in  nähere  Berührung  zu  kommen
und  das  Rommissionsgeschäft,  das  sie  auf  dem  Effektenmarkt  pflegten,
gab  ihnen  die  Möglichkeit,  langsam  in  immer  stärkerem  Matz  die  Vermögensverwaltung ­
  ihrer  Einleger  an  sich  zu  ziehen.
Die  Tätigkeit  der  Banken  auf  dem  Rapitalmarkt  umfatzt  die  Finanzierung, ­
  das  Ronsortialgeschäft,  die  börsenmätzige  Emission,  das
Placement  autzerhalb  der  Börse,  die  Vermögensverwaltung  und  Vermögensberatung ­
  sowie  das  Lffektenkc-mmissionsgeschäft.
34.  Die  Finanzierung.
Gelegenheit  zur  Zinanzierung  gibt  in  der  Gegenwart  fast  nur  die
Aktiengesellschaft.  Bei  den  Rentenwerten  sind  die  Tgpen  so  außerordentlich ­
  einfach,  datz  geistige  Tätigkeit  der  Banken  fast  nur  bei  Anleihen
jener  Staaten  notwendig  ist,  deren  Finanzen  nicht  in  Ordnung  sind.  Im
übrigen  beschränkt  hier  sich  die  Tätigkeit  auf  die  Rursbestimmung  und
die  Entscheidung  über  die  kvahl  des  Anleihetgpus.  Das  gleiche  gilt
von  den  Pfandbriefen.
von  großer  Bedeutung  ist  dagegen  die  Finanzierungstätigkeit  bei
der  Aktiengesellschaft.  Der  frühere  hauptfall  derselben,  die  Umwandlung
eines  bestehenden  Unternehmens  in  eine  Aktiengesellschaft,  ist  in  der  Gegenwart ­
  infolge  der  Tendenz  die  weitere  Entwicklung  der  Industrie  mehr
auf  die  Vergrößerung  der  bestehenden  als  die  Errichtung  neuer  Unternehmungen ­
  zu  basieren,  nicht  von  derselben  Bedeutung  wie  einst,  spielt
aber  immerhin  noch  eine  erhebliche  Rolle.  Man  wäre  auf  den  ersten
Blick  geneigt,  die  Umwandlung  für  leichter  zu  halten  als  die  Neugründung, ­
  da  bei  ihr  Gsschäftsresultate  schon  vorliegen.  Indessen  zeigt  die  Er ­
        <pb n="234" />
        54.  Die  Finanzierung.

229

fahrung  eine  große  Zahl  von  mißglückten  Umwandlungen.  Oer  Lankleiter ­
  muß  vor  allem  darauf  achten,  wie  die  Entwicklung  der  ganzen
Branche  verläuft,  und  zwar  nicht  bloß  die  vorübergehende  Konjunktur,
sondern  die  dauernde  Entwicklungslinie.  Es  gibt  Unternehmungszweige
mit  stetig  aufsteigendem  Gewinn,  wie  die  Brotfabriken,  deren  Nutzen
bei  guter  Organisation  mit  der  Größe  der  Bevölkerung  zu  wachsen  tendiert, ­
  Unternehmungen  mit  stetig  fallendem  Gewinn,  die  technisch  nicht
mehr  konkurrenzfähige  Produkte  liefern,  Unternehmungen  mit  gleichmäßigem ­
  Gewinn,  wenn  eine  bestimmte  Produktionsmenge  erzeugt  und
der  Nutzen  durch  Kartellbestimmungen  sichergestellt  ist,  z.  B.  ein  großer
Teil  der  Sprengstoffindustrie.  Die  weitaus  meisten  Unternehmungen
hängen  aber  in  ihren  Ertragsverhältnissen  von  der  Konjunktur  ab  und
die  Gewinne  bewegen  sich  in  Wellenlinien,  deren  Spitzen  in  den  Konjunkturen
  der  aufsteigenden  Epoche  immer  höher  liegen  —  wie  ;.  B.  bei
der  deutschen  Montanindustrie—  oder  deren  Spitzen  immer  tiefer  liegen,
z.  B.  der  Bierindustrie.  Wenige  Unternehmen  können  als  absolut  gut
oder  absolut  schlecht  bezeichnet  werden.  Oer  Zeitpunkt  der  Umwandlung
und  der  hiefür  gezahlte  preis  spielt  eine  besonders  große  Nolle.  Oie
Zahl  mißglückter  Umwandlungen  gutgehender  Unternehmungen  ist
sehr  erheblich,  und  ein  derartiger  Fehlschlag  kann  die  Erweiterungsfähigkeit
  einer  Gesellschaft  außerordentlich  stark  beeinträchtigen.  Besondere
Vorsicht  ist  bei  Geschäften  mit  sehr  hohem  Ertrag  geboten,  weil  mancher
Unternehmer  die  Neigung  hat,  im  Zenith  der  Konjunktur  sein  Unternehmen ­
  umzuwandeln,  wenn  er  ein  Sinken  der  Ertragsaussichten  für
bevorstehend  hält  und  weil  überhaupt  bei  Nachforschung  der  Grundlagen
hohen  Ertrags  sich  gewöhnlich  eine  Reihe  von  Faktoren  ergeben,  bei
denen  Verschlechterung  möglich  ist  —  Auflösung  eines  Kartells,  Erhöhung ­
  der  Ausgaben  usw.  Bei  Ansetzung  des  Ertrags,  der  zur  Grundlage ­
  der  Kapitalisierung  genommen  werden  soll,  wird  der  Bankleiter
nicht  mehr  als  den  NNndestertrag  der  letzten  Konjunktur  annehmen,  hievon ­
  die  für  die  persönliche  Arbeitsleistung  des  Unternehmers  zu  berechnenden ­
  Honorare  in  Abzug  bringen  und  erst  auf  der  so  ermittelten  Gewinnrechnung ­
  die  Kapitalisierung  vornehmen.  Der  tüchtige  Bankleiter
wird  sich  bei  einer  Finanzierung  auch  nicht  ausschließlich  aus  die  heute  so
beliebten  Sachverständigen  verlassen,  sondern  sich  selbst  ein  eigenes  Urteil
über  die  Art  der  im  Unternehmen  leitenden  Persönlichkeit  bilden,  die
er  zur  Kontrole  ihrer  kaufmännischen  Fähigkeiten  womöglich  bei  der
Arbeit  selbst  beobachtet.  Bei  Neugründungen  von  Unternehmungen
berücksichtigt  der  Bankleiter  bei  Prüfung  des  Kostenvoranschlags  die
Erträge,  welche  andere  Aktienunternehmungen  derselben  Branche
        <pb n="235" />
        230

III.  Oer  Kapitalmarkt.

abwerfen,  ohne  jedoch  darin  einen  Matzstab  für  die  neue  Unternehmung
zu  erblicken,  da  sich  ja  diese  erst  ihren  Platz  schaffen  mutz,  erhöhte  Acquisitions-
  und  Grganisationsspesen  hat,  durch  ihren  Eintritt  in  den  wirtschaftlichen ­
  Wettbewerb  eventuell  eine  preis-  und  Gewinnreduktion  herbeiführt. ­
  Bei  Unternehmungen,  die  als  outsickers  bestehenden  Kartellen
gegenüber  auftreten,  sind  die  Rosten  der  ersten  Verlustjahre  mit  ins  Nalkül
  zu  ziehen  und  das  Napital  für  diese  Verluste  ausreichend  schon  bei
der  Gründung  zu  bemessen.  Neue,  noch  unerprobte  Unternehmungszweige ­
  eignen  sich  für  die  Bantfinanzierung  nicht.  Dieser  Standpunkt
mag  engherzig  erscheinen,  aber  wer  die  zahlreichen  Kehlkalkulationen  auch
bei  gründlichster  Prüfung  eines  Unternehmens  kennt,  wird  damit  übereinstimmen. ­


55.  Das  Aonsortialgeschäft.
Auf  dem  europäischen  Nontinent  und  in  den  Vereinigten  Staaten
werden  weitaus  die  meisten  Neuemissionen  durch  ein  Bankenkonsortium
  auf  den  Markt  gebracht.  Eine  Ausnahme  bilden  zeitweise  nur  die
Renten  einiger  ganz  grotzer  Staaten,  welche  direkt  zur  Subskription  aufgelegt ­
  werden  —  aber  auch  dies  geschieht  nur  in  Perioden  starker  Napitalflüssigkeit
  —  ferner  die  Pfandbriefe,  deren  verkauf  zumeist  kommissionsweiseübernommen ­
  wird.  In  allen  übrigenKällen  übernimmt  ein  von  einer
Lank  gebildetes  Nonsortium  die  Anleihe  oder  das  Aktienkapital  fix,  um  es
zu  einem  höheren  Nurse  an  den  Markt  zu  bringen.  Bei  der  Beurteilung
des  Charakters  des  Nonsortiums  ist  der  Zeitraum  seiner  voraussichtlichen ­
  Dauer  von  besonderer  Wichtigkeit.  Das  Risiko  bei  Uebernahme
von  Aktien  einer  eben  umgewandelten  oder  neugegründeten  Gesellschaft,
die  nach  deutschem  Gesetz  erst  ein  Jahr  später  auf  den  Markt  kommen  kann,
ist  natürlich  größer  als  das  Risiko  bei  Uebernahme  einer  Anleihe,  die
schon  wenige  Tage  später  nach  Erledigung  der  Zulassungsbedingungen
herausgebracht  werden  kann.  Immerhin  ist  auch  im  letzteren  Kall  das
Nonsortialgeschäft  mit  Risiken  verbunden,  weil  der  Emissionskurs  nur
schätzungsweise  angesetzt  werden  kann,  ein  Zrrtum  in  der  Beurteilung
der  Aufnahmefähigkeit  des  Publikums  sehr  leicht  ist  und  alle  ungünstigen
Ereignisse  in  der  Zwischenzeit  zwischen  Abschlutz  des  Nonsortialgeschäftes
und  Emission  der  Bank  zur  Last  fallen.  Aus  diesem  Grunde  kann  man
es  als  Gepflogenheit  der  Nontinentalbanken  bezeichnen,  bei  Nonsortien
nicht  mehr  als  k0—25%  für  sich  selbst  zu  nehmen  und  den  Rest  abzugeben. ­
  von  dieser  Regel  wurden  gelegentlich  in  sehr  kapitalsflüssigen
Zeiten  Ausnahmen  gemacht,'  so  hat  z.  B.  der  Credit  Lyonnais  für  sich
        <pb n="236" />
        55.  Das  Konsortialgeschäsl.

231

allein  mehrfach  große  Anleihenemissionen  übernommen,  aber  in  der
weitaus  größten  Mehrzahl  der  Fälle  überwiegt  doch  das  Sgstem  der
Partizipation,  wobei  bestimmte  Verbindungen  berücksichtigt  zu  werden
pflegen.  So  dienen  die  Konzernsgsteme  der  deutschen  Banken,  die  Beziehungen ­
  zwischen  den  New  Porter  Finanz-  und  den  Trustbanken  auch
dem  Finanzgeschäft,  ein  großer  Teil  dieser  Institute  leistet  bei  Emissionen ­
  der  führenden  Bank  Folge.  Für  die  großen  Staatsgeschäfte  wie
für  die  Reichs-  und  preußischen  Konsols-,  die  österreichischen  und  die
ungarischen  Staatsanleihen,  sowie  die  russischen  Staatsgeschäfte  bestehen ­
  dauernde  Konsortien,  deren  Quoten  ein  für  allemal  festgelegt  sind.
Oie  Wahl  der  Partizipenten  an  einem  Konsortium  richtet  sich  nach
der  Leistungsfähigkeit  in  der  Unterbringung  der  Werte  und  der  Tragfähigkeit ­
  im  Falle  des  Mißlingens  der  Emissionen.  Beteiligungen  in
günstigen  Emissionszeiten  werden  vielfach  gewissermaßen  als  Geschenk
an  Firmen  gegeben,  mit  welchen  engere  Beziehungen  anzuknüpfen
der  führenden  Bank  erwünscht  ist.  Dagegen  ist  es  schwerer,  in  kapitalknappen ­
  Zeiten  Konsortien  zu  bilden.  Große,  erfolgreiche  Emissionsinstitute ­
  finden  auch  in  solchen  Tagen  eine  Reihe  von  Konsortialgenossen,
die  an  früheren  Finanzgeschäften  der  Bank  verdient  haben  oder  die
sich  wegen  ihrer  sonstigen  Beziehungen  zum  führenden  Institut  vor
einer  Ablehnung  scheuen,  der  Partizipent  darf  jedoch  nicht  den  Eindruck
haben,  daß  die  Großbank  planmäßig  auf  seinem  Rücken  Geschäfte  macht,
wird  ein  derartiges  Vorgehen  mehrfach  verfolgt,  so  kann  dies  zur  Ablehnung ­
  der  angetragenen  Beteiligungen  und  damit  zu  einer  Schwächung ­
  der  führenden  Bank  im  Konsortialgeschäft  führen.  Es  wird  darum ­
  von  gut  geleiteten  Instituten  mit  Recht  als  Ehrensache  angesehen,
auch  bei  mißglückten  Emissionen  im  Interesse  der  übrigen  Beteiligten
über  den  Markt  des  Papieres  zu  wachen.  Oer  Führer  des  Konsortiums
leitet  die  Operationen  und  trägt  mit  seinem  Namen  die  Verantwortung
für  das  Gelingen  in  höherem  Maße  als  die  übrigen  Beteiligten.  In
manchen  Ländern  bekommt  er  hierfür  eine  besondere  „Gestionsprovision",
jedenfalls  hat  er  die  Möglichkeit,  mit  dem  Schuldner  in  besonders  engen
Beziehungen  zu  stehen,  die  er  namentlich  in  jenen  Fällen,  wo  es  sich
um  Staatsanleihen  handelt,  für  Bestellungen  und  Lieferungen  an  die
ihm  nahestehenden  Industrieunternehmungen  ausnützen  kann.
England  hat  nicht  das  Sgstem  des  Fixkaufes  mit  nachherigem
verkauf,  sondern  das  sogenannte  Ilvckervritmg-Sgstem,  die  Garantie  der
Emissionen.  Oie  neuen  Werte  werden  ohne  vorangehendes  Konsortium ­
  auf  den  Markt  gebracht  und  eine  Gruppe  von  Finanzbankiers,
foreign  banks  und  brokers  garantiert  die  Emission.  Gelingt  diese,  so
        <pb n="237" />
        232

III.  Oer  Kapitalmarkt.

erhalten  sie  ohne  Zwischenleistung  die  Garantiekommission,  mißlingt
sie,  so  müssen  sie  nach  ihrer  Ouote  die  nicht  abgesetzten  Stücke  übernehmen. ­
  Oas  Zwischenstadium  des  Ronsortialgeschäfts  entfällt  dadurch.
56.  Die  Emission.
Oie  Formen  der  Emission  haben  sich  in  den  letzten  Generationen
nicht  wesentlich  geändert.  Renten  werden  noch  immer  überwiegend
zur  Subskription  aufgelegt,  d.  h.  es  wird  am  Subskriptionstag  der  ganze
Rentenbetrag  zu  bestimmtem  Rurs  zur  Zeichnung  aufgelegt.  Oie  Banken
nehmen  die  Zeichnungen  ihrer  Rlienten  schon  einige  Tage  vorher  entgegen, ­
  und  wenn  die  Ansicht  obwaltet,  daß  die  Rente  mehrfach  gezeichnet
wird,  so  pflegt  jede  Lank  den  Betrag,  den  die  Runden  zu  erhalten  wünschen, ­
  mit  dem  wahrscheinlichen  Ueberzeichnungsfaktor  zu  multiplizieren. ­
  wenn  einer  ihrer  Rlienten  bei  einer  Schatzscheinemission  100.000  Ifti
zu  bekommen  wünscht,  so  müssen  die  Banken  so  viel  mal  majorieren,
d.  h.  den  Betrag  so  oft  mal  nehmen,  daß  der  Rlient  auch  bei  Ueberzeichnung
  die  k  00.000  Mk.  die  er  wirklich  haben  will,  bekommt,  wenn  daher
eine  zwanzigfache  Ueberzeichnung  für  wahrscheinlich  gehalten  wird,
wird  die  Bank  die  von  ihrem  Rlienten  wirklich  verlangten  Beträge  mit
20  multiplizieren.  Ganz  sicher  geht  dabei  aber  nur  die  führende  Bank,
die  am  Subskriptionstag  genau  weiß,  wieviel  die  andern  Banken  gezeichnet ­
  haben,  und  dementsprechend  für  ihre  Rlienten  gerade  jenen
Multiplikator  anwenden  kann,  der  dem  Durchschnitt  der  Zeichnungen
aller  Ronsortialbanken  entspricht.  Oie  anderen  Rreditbanken  dagegen
sind  auf  vage  Schätzung  angewiesen:  Majorieren  sie  zu  wenig,  so  bekommen ­
  ihre  Rlienten  nicht  jene  Summe,  die  sie  haben  wollten,  majorieren ­
  sie  zu  viel,  so  bekommen  die  Runden  mehr  als  sie  wünschten,  ja
vielleicht  mehr,  als  sie  bezahlen  können.  Zn  dem  letzteren  Falle  werden
die  zu  viel  zugeteilten  Stücke  bald  nach  der  Emission  wieder  auf  den  Markt
kommen  und  dadurch  den  Erfolg  derselben  in  Frage  stellen.  Speziell
die  letzten  Fahre  haben  in  mehreren  Fällen,  namentlich  in  Frankreich,
Mißerfolge  von  Emissionen  nach  außerordentlich  großen  Zeichnungsresultaten ­
  gebracht,  und  es  fragt  sich  überhaupt,  ob  bei  der  jetzigen  vorzüglichen ­
  Organisation,  welche  die  Großbanken  zur  Unterbringung
der  Effekten  besitzen,  die  Ansetzung  der  Subskription  auf  einen  bestimmten
Tag  überhaupt  noch  Sinn  hat.
Bei  der  Aktieneinführung  bürgert  sich  in  Deutschland  immer  mehr
der  Modus  ein,  einen  Teil  der  Aktien  mit  Sperrverpflichtung  an  die
Rlienten  der  Bank  vorher  abzugeben,  ein  relativ  geringes  Paket  an  die
        <pb n="238" />
        56.  Die  Emission.

233

Börse  zu  bringen,  durch  die  Seltenheit  des  Materials  eine  Rurssteigerung
  hervorzurufen  und  dann  zu  dem  erhöhten  Rurs  den  Restbetrag
abzustoßen,  ein  Vorgehen,  das  in  Zeiten  heißer  Spekulation  sehr  große
Schädigung  mit  sich  gebracht  hat.
Oie  Hauptschwierigkeit  der  Emission  liegt  darin,  ein  starkes  Paket
bestimmter  Werte  an  wenigen  Tagen  unterzubringen.  Bei  großen
Emissionen  können  die  hiefür  nötigen  Rapitalien  nicht  durch  die  Neueinnahmen ­
  der  letzten  Tage  allein  aufgebracht  werden;  die  Unterbringung ­
  der  Effekten  kann,  abgesehen  von  den  gerade  in  diesen  Tagen  sich
ergebenden  neuen  Einnahmen,  auf  dreierlei  Weise  erfolgen,
durch  Abhebung  von  Guthaben  der  Rapitalbesitzer  bei  der  Bank,
durch  verkauf  anderer  weniger  tragender  Effekten  oder
durch  Rauf  mit  Einschuß,  wobei  ein  Teil  des  Wertes  durch  die  Bank
belehnt  wird.
Oie  beiden  ersten  Zormen  bedeuten  verkauf  „in  die  letzte  Hand".
Zeitlich  konzentrierte,  zur  Anlage  verfügbare  Neueinnahmen  bringen
die  Ruponzahlungstermine  und  darum  sind  diese  für  Emissionen  besonders ­
  geeignet.  Oer  Effektenkauf  durch  Abhebung  von  Guthaben
vollzieht  sich  in  den  ersten  Zähren  der  aufsteigenden  Ronjunktur  oder
nach  Zeiten  schwerer  politischer  oder  wirtschaftlicher  Rrisen,  während
welcher  große  Beträge  von  Sparkapitalien  den  Banken  als  Einlage  übergeben ­
  wurden.  Oer  Lffektentausch  durch  verkauf  weniger  tragender
Papiere  schafft  neuen  Raum  durch  Rursdruck  auf  dem  Gesamtmarkt,'
er  charakterisiert  Epochen  sinkender  Rentenkurse.  Beim  Rauf  mit  Einschuß ­
  endlich  werden  die  Geldmarktmittel  der  Bank  in  den  Oienst  der
Emission  gestellt.  Oie  Banken  besitzen  die  Möglichkeit,  durch  billigen
Lffektenkredit,  Bestimmung  niedriger  Reportsätze,  die  Emission  zu  erleichtern. ­
  Oer  Lffektenkredit  muß  nicht  allein  zur  Spekulation  gegeben
werden,  er  kann  auch  von  jemand  in  Anspruch  genommen  werden,  der
augenblicklich  nicht  Rapital  zur  Verfügung  hat,  es  aber  im  Laufe  der
nächsten  Zeit  zu  erhalten  hofft.  Zn  der  überwiegenden  Mehrzahl  der  Zälle
ist  er  aber  Spekulationskredit.  Eine  bestimmte  Quote  der  Effekten  muß
immer  schon  der  Marktbildung  wegen  an  der  Börse  bleiben,  darüber
hinaus  aber  wird  noch  ein  größerer  Betrag  von  der  Börse  in  Zeiten  aufsteigender ­
  Rurse  aus  spekulativen  Gründen  übernommen,  bis  sich  entweder ­
  aus  den  Rreisen  des  Publikums  heraus  Spekulanten  finden,  die
der  Börse  die  werte  abnehmen,  weil  sie  noch  höhere  Rurse  erwarten,
oder  bis  die  Unterbringung  in  die  letzte  Hand  gelungen  ist.  Zst  der  größte
Teil  des  zu  emittierenden  Betrages  von  der  Spekulation  mit  Hilfe  von
Bankgeld  übernommen,  so  ist  die  Emission  nicht  geglückt  und  die  Aktie
        <pb n="239" />
        234

III.  Oer  Kapitalmarkt.

nicht  abgesetzt.  Es  hat  sich  nur  der  Eigenbesitz  der  Bank  an  Effekten  in
einen  Anlagekredit  umgewandelt.  Denn  den  Effektenkredit,  der  den
größten  Teil  des  Emissionsbetrags  umfaßt,  kann  man  deshalb  nicht  als
Geldmarktkredit  ansehen,  weil  die  Möglichkeit  der  sofortigen  Exequiecbarkeit
  bei  Einstellung  der  Zinszahlung  nicht  gegeben  ist.
Zn  vergangenen  Jahrzehnten  hat  die  Börse  die  Unterbringung
der  neugeschaffenen  Werte  besorgt  und  in  England  geschieht  es  noch  heute.
Auf  dem  Rontinent  und  neuerdings  in  den  vereinigten  Staaten  ist  aber
diese  Funktion  immer  mehr  an  die  Bankorganisationen  übergegangen.
57.  Die  Funktionen  der  Börse  aus  dem  Kapitalmarkt.
Die  Börse  ist  der  lokal  organisierte  Lffektenhandelsmarkt.  Jnr  Börsenlokal ­
  sind  zur  Börsenzeit  die  Banken  und  Kommissionäre  anwesend,
welche  für  ihre  Runden  Effekten  kaufen  oder  verkaufen  oder  neu  geschaffene ­
  Werte,  bei  denen  sie  die  Ronsortialführung  hatten,  an  den
Markt  bringen,  ferner  Berufsspekulanten,  welche  aus  den  Schwankungen
der  Rurse  innerhalb  kurzer  Frist  Nutzen  zu  ziehen  versuchen.  Das  anlegende ­
  Publikum  ist  an  der  Börse  direkt  nicht  vertreten.  In  früheren
Jahrzehnten  waren  zahlreiche  Privatkapitalisten  an  der  Börse  anwesend,
um  dort  ihr  vermögen  selbst  anzulegen,  aber  mit  Ausnahme  der  Börsen
von  Frankfurt  und  Amsterdam  findet  sich  diese  Gruppe  von  Börsenbesuchern ­
  an  den  großen  Börseplätzen  nur  noch  selten.
Das  örtliche  Beisammensein  aller  Effektenkommissionäre  und  Berufsspekulanten ­
  ermöglicht  den  raschen  Abschluß  von  Rauf  und  Verkaufstransaktionen. ­
  handelt  es  sich  um  Unterbringung  neu  geschaffener
Werte,  so  findet  man  an  der  Börse  sowohl  die  Vertreter  der  Vermögens-Verwaltungen
  wie  die  kurzfristige  Spekulation,  welch  letztere  mit  Vorliebe ­
  an  Tagen  starken  Verkaufs,  an  welchen  dis  Rurse  gedrückt  sind,
kauft,  wenn  sie  erwarten  kann,  in  kleineren  Paketen  zu  erhöhtem  Rurse
einige  Tage  später  weiter  verkaufen  zu  können.
Das  Rapital,  welches  der  Börse  zuströmt,  sucht  gewinnbringende
Anlage,  ohne  individuelles  Interesse  an  der  technischen  oder  kommerziellen ­
  Leitung  des  Unternehmens  nehmen  zu  wollen-  es  prüft  lediglich
die  Ertragsaussichten.  Die  Berufsspekulation  ist  dauernd  bestrebt,  Effekten ­
  gleicher  Sicherheit  und  gleichen  Ertrags  im  Rurse  gleichmäßig  zu
bewerten.  Wie  wir  vorhin  ausgeführt  haben,  findet  eine  Ausgleichung
des  Unternehmergewinns  auf  dem  unorganisierten  Rapitalmarkt  nicht
statt,  wohl  aber  wird  auf  dem  Effektenmarkt  Zins  und  Rentabilitätsrate ­
  ausgeglichen.  Die  Dividenden  der  an  der  Berliner  Börse  notierten
        <pb n="240" />
        57.  Die  Funktionen  der  Börse  auf  dem  Kapitalmarkt.  235
werte  schwanken  zwischen  300  und  2%.  Der  Rentabilitätssatz  aber
(das  heißt  der  Schlüssel,  zu  welchem  die  Dividende  kapitalisiert  wird)
variiert  nur  zwischen  5  und  8%,  von  wenigen  Ausnahmsfällen  abgesehen. ­
  In  den  einzelnen  Effektengruppen  kann  man  von  einem  durchschnittlichen ­
  Rentabilitätssatz  sprechen,  der  bei  deutschen  Bankwerten
z.  B.  in  normalen  Zeiten  5—5%  %  beträgt  und  so  fort.  Eine  große  Menge
von  Börsemitgliedern  zieht  ihren  Gewinn  daraus,  daß  sie  das  Publikum ­
  auf  die  höhere  Rentabilität  der  Aktie  einer  Branche  gegenüber
der  einer  andern  bei  gleich  günstiger  Bilanz  oder  eines  Pfandbriefs
gegenüber  jenem  einer  andern  Bank  aufmerksam  macht  und  dadurch
zwei  Operationen,  einen  Rauf  und  einen  Derkauf,  hervorruft.
Die  Schaffung  der  Durchschnittsrentabilität  durch  die  Börse  ermöglicht ­
  den  Banken  bei  Zinanzierungen  und  Rapitalerhöhungen  ihre
Dispositionen  mit  größerer  Sicherheit  zutreffen  als  dies  auf  irgend  einem
andern  Gebiet  des  Rapitalmarkts  möglich  ist.  wenn  4f4^&amp;gt;ige  Pfandbriefe ­
  im  Durchschnitt  den  Parikurs  haben,  kann  der  Bankleiter  beiläufig
den  Rurs  festsetzen,  zu  welchem  er  eine  neue  Emission  übernehmen  kann.
Demgemäß  sind  auch  die  Bedingungen  der  Bankintervention  auf  dem
organisierten  Rapitalmarkt  relativ  niedrig,  selbst  in  jenen  Zällen,  wo
die  Banken  als  Ronsorten  Eigenengagement  übernehmen  müssen.  Bei
manchen  Städteanleihen  ist  der  Ronsortialnutzen  der  Banken  nur  l  %;
niemanden  wird  es  einfallen,  5  Häuser  zu  1  Million  zu  kaufen,  wenn  er
die  ungewisse  Aussicht  hat,  sie  zu  5.050.000  zu  verkaufen,  weil  ihm  das
Risiko  des  Behaltens  der  Häuser  zu  groß  wäre  und  ein  allgemeingiltiger
Derkaufspreis  sich  überhaupt  nicht  bestimmen  läßt.  An  der  Börse  aber
läßt  sich  der  Derkaufspreis  so  genau  abschätzen,  daß  man  Anleihen  von
mehreren  l00  Millionen  mit  Margen  von  1—3%  übernehmen  kann.
Das  Ronsortialgeschäft  ist  überhaupt  nur  im  Zusammenhang  mit  dem
Börsenpreis  denkbar.
Richt  bloß  die  berufsmäßigen  Börsenmitglieder,  sondern  auch  das
große  Publikum  kann  die  Rentabilitätsvergleichung  vornehmen.  Die
Publikation  der  Rurse  veranlaßt  geradezu  jeden  Rapitalbesitzer  zur  täglichen ­
  Bewertung  seines  Effektenbestandes,  auch  wenn  er  gar  nicht  Derkaufsabsicht
  hat.  Mancher  altväterische  Rapitalbesitzer  zieht  darum  die
Anlagen  des  nicht  organisierten  Rapitalmarkts  vor,  den  hauskauf  oder
den  hgpothekarkredit,  weil  er  sich  nicht  täglich  durch  das  Rursblatt  aus
seiner  Ruhe  bringen  lassen  will.  Aber  wenn  er  dann  die  Anlage  lösen,
das  Haus  verkaufen  will,  oder  wenn  die  Hypothek  fällig  wird,  dann  wird
er  auf  die  Wertveränderung  aufmerksam,  die  inzwischen  vorgefallen
ist.  Dor  derartigen  plötzlichen  Ueberraschungen  ist  der  Effektenbesitzer
        <pb n="241" />
        236

III.  Der  Kapitalmarkt.

relativ  gesicherter,  zumindest  gewöhnt  er  sich  infolge  des  langsamen
Nachgleitens  mehr  an  das  Sinken  der  Nurse.  Gäbe  es  keine  Börse,  dann
würde  ein  Mann,  der  vor  20  Jahren  englische  Nonsols  gekauft  hat,  wenn
er  sie  jetzt  plötzlich  verkaufen  würde,  mit  einem  Schlage  merken,  daß  er
inzwischen,  ohne  es  wahrzunehmen,  ein  Drittel  seines  Vermögens  verloren ­
  hat.
Durch  die  tägliche  Veröffentlichung  der  Kursbewegung  übt  dis
Börse  eine  starke  Anziehungskraft  auf  die  Verwendung  des  neugesammelten ­
  Kapitals  aus.  Der  Kapitalbesitzer,  welcher  l00  Bankaktien  zu
140  gekauft  hat,  und  ihren  Wert  auf  150  steigen  sieht,  ist  leicht  geneigt,
seine  Einkünfte  in  ähnlichen  Effekten  anzulegen.  Der  von  ihm  erzielte
Gewinn  reizt  seinen  Bekanntenkreis  zu  ähnlichem  Vorgehen.
Die  Börse  hat  darum  starke  Anziehungskraft  schon  in  den  Zeiten
des  jungen  Kapitalismus  ausgeübt  als  es  noch  galt,  die  Einkünfte  von
Agrarvölkern  für  Zwecke  ferner  Kolonien  heranzuziehen.  Ein  vergleich
der  Tage  der  holländischen  Spekulation,  der  Lawschen  und  der  Südseekrise ­
  mit  der  Gegenwart  würde  allerdings  eine  starke  Verminderung
der  Anziehungskraft  der  Börse  ergeben.  Die  Urteilsfähigkeit  des  Publikums, ­
  die  Gewissenhaftigkeit  der  Emissionsstellen,  die  Tätigkeit  der
Zulassungsbehörden,  die  Wirksamkeit  der  Presse  hat  die  Börse  gegenüber ­
  jenen  Tagen  mehr  verbürgerlicht.  Exzesse  durch  phantastische  Beurteilung ­
  der  Zukunftschancen,  wie  dies  im  18.  Jahrhundert  und  noch
im  19.  bis  zur  Krise  von  1873  so  häufig  war,  sind  selten  geworden,  und
der  Rentabilitätssatz  der  Aktien  sinkt  selbst  in  Zeiten  günstiger  Konjunktur
  an  den  Börsen  ernstdenkender  Völker  nicht  zu  tief  herab.  Die  starken
Rückschläge  ergeben  sich  in  der  Gegenwart  vornehmlich  durch  Kapitalisierung
  von  wirklich  erzielten  Hochkonjunkturdividenden,  deren  Aufrechthaltung ­
  nicht  möglich  ist,  zu  niedrigem  Rentabilitätssatz,  nicht  aber
durch  Annahme  phantastischer  Zukunftserträge.
Ueber  die  Anziehungskraft  der  Börse  und  die  Wirkungen,  die  von
ihr  ausgehen,  ist  eine  große  Literatur  geschrieben  worden.  Die  Zahl  der
Volkswirte,  die,  sobald  sie  auf  die  Börse  zu  sprechen  kommen,  in  den
Pastorenton  verfallen,  ist  noch  immer  sehr  erheblich  und  die  Auffassung
der  Börse  als  eines  organisierten  und  staatlich  geduldeten  Monte  Earlo
ist  weit  häufiger  anzutreffen,  als  man  gewöhnlich  annimmt.  Im  vollen
Gegensatz  hiezu  erklären  die  an  der  Börse  interessierten  Kreise  sie  nur
für  ein  Instrument,  einen  Barometer,  der  lediglich  registriert,  aber  keinerlei ­
  Wirkungen  verursacht.
Beide  Anschauungen  ringen  schon  seit  Jahrhunderten  miteinander,
und  doch  ist  keine  von  beiden  wirklich  gerechtfertigt.  Die  verurteilende
        <pb n="242" />
        57.  Die  Funktionen  der  Börse  auf  dem  Kapitalmarkt.  237
schiebt  der  Börse  Wirkungen  zu,  welche  zum  großen  Teil  auf  andere
Ursachen  zurückgehen.  Dahin  gehört  der  so  häufige  Vorwurf  unrichtiger ­
  Bewertungen  und  unrichtiger  Schätzungen  des  künftigen  Ertrags.
Jede  Schätzung  künftigen  Einkommens  hat  mit  unsicheren  Faktoren  zu
rechnen,  und  man  müßte  den  Nachweis  führen,  daß  eine  andere  Organisation ­
  als  die  Börse  die  Kalkulation  besser  treffen  würde.  Gewiß
kann  man  heute  den  Wert  der  Aktie  einer  Gesellschaft,  die  doch  nur  ein
spezielles  genau  zu  übersehendes  Gewerbe  betreibt,  besser  schätzen,  als
ehedem  den  Wert  der  Aktie  der  Ostindischen  Companie;  aber  die  Riskenmemente
  in  unserer  Volkswirtschaft  sind  doch  immer  sehr  groß.  Industriezweige, ­
  die  seit  Generationen  eingebürgert  sind,  sind  wegen  des
schwankenden  Ergebnisses  der  Rohproduktion  großen  Ertragsänderungen
unterworfen  z.  B.  die  Baumwoll-  oder  die  Gummiwarenindustrie.
Wer  sollte  für  Jahre  hinaus  die  Baumwollernten  und  Baumwollpreise
richtig  abschätzen  können,  wer  den  dauernden  Wert  der  Aktie  einer  Beleuchtungsfabrik ­
  beziffern,  deren  Geschäftsumfang  eine  heute  noch  im
Kopf  eines  Erfinders  schlummernde  Idee  so  rasch  einschränken  könnte.
Wie  häufig  wird  der  Eigentümer  einer  Fabrik  von  Umwälzungen  überrascht, ­
  auf  die  er  nicht  vorbereitet  war.  Er  selbst  kann  ungeachtet  seiner
genauen  Kenntnis  aller  Details  seiner  Bilanz  eine  verläßliche  Schätzung
des  Zukunftswertes  seiner  Fabrik  kaum  anstellen.  Die  Börse  aber  kennt
den  Wert  eines  Unternehmens  natürlich  noch  weniger  als  der  Eigentümer, ­
  zumal  in  den  Geschäftsberichten  der  Aktiengesellschaften  gerade
das  Interessanteste  nicht  gesagt  wird  und  es  gewöhnlich  geraume  Zeit
dauert,  bis  Mängel  der  technischen  oder  kommerziellen  Organisation
allgemein  bekannt  werden.  Aber  die  Börse  bietet  doch  wenigstens  den
großen  Vorteil,  daß  eine  große  Zahl  geschäftskundiger,  kritischer  und
gut  informierter  Personen  an  dem  Schätzungsprozeß  beruflich  teilnimmt.
Auch  der  vielfach  gemachte  Vorwurf,  daß  sie  die  Besitzer  kleiner
vermögen  zu  Spekulationen  über  ihre  Kräfte  hinaus  anreize  und  in
vielen  Fällen  wirtschaftlichen  Ruin  oder  zum  mindesten  Verlust  mühsam ­
  erworbener  Ersparnisse  zur  Folge  habe,  trifft  nicht  eigentlich  die
Börse.  Die  Spekulation  der  Besitzer  kleiner  Kapitalien  vollzieht  sich
regulär  nicht  mit  Ligenkapital  sondern  mit  Hilfe  von  Effektenkredit,
der  direkt  oder  indirekt  von  den  Banken  gewährt  wird.  Die  Kritik,
die  hier  auftaucht,  mutz  beim  Effektenkredit  der  Banken,  nicht  bei  der
Börse  einsetzen.
Ein  Teil  der  Kritik  geht  somit  an  die  unrichtige  Adresse.  Aber
auch  die  gegenteilige  Meinung  die  in  der  Börse  nur  einen  örtlichen
Markt  oder  ein  Instrument  sehen  will,  hat  unrecht.  Die  Börse  unter-
        <pb n="243" />
        238

III.  Der  Kapitalmarkt.

scheidet  sich  von  sonstigen  Märkten  dadurch,  das;  der  Vorrat,  der
noch  auf  den  Markt  kommen  kann,  sich  nicht  übersehen  läßt.  Vieser
setzt  sich  nicht  bloß  aus  der  Gesamtheit  der  Emissionen  zusammen,
die  von  öffentlichen  Körperschaften  des  In-  und  Auslandes,  Banken,
Industrie  und  Verkehrsunternehmungen  geplant  werden,  sondern  auch
aus  den  Effekten,  welche  von  den  bisherigen  Eigentümern  wieder
auf  den  Markt  zurückgeworfen  werden.  Im  Gegensatz  zur  Ware  sind
ja  die  Effekten  dauernd  Gegenstand  des  wirtschaftlichen  Verkehrs.
Auch  die  Zahl  der  Käufer  und  ihre  Kaufstärke  ist  im  vorhinein  schwer
abzuschätzen,  da  die  Anziehungskraft  auf  das  außenstehende  Publikum
starken  und  unberechenbaren  Schwankungen  unterworfen  ist.  Die
dreifache  Unsicherheit  über  Angebot,  Nachfrage  und  Ertragsaussichten
der  zu  kapitalisierenden  Effekten  läßt  ein  absolut  sicheres  Markturteil
nicht  zu.  Aus  der  Summe  dessen,  was  er  weiß,  und  dessen,  was  er
voraussieht,  muß  sich  jedes  Börsenmitglied  ein  Urteil  über  die  Lage
des  Marktes  bilden,  das  aber  in  hohem  Maße  von  den  Ansichten  der
Umgebung  beeinflußt  wird.  Oie  Börse  erzeugt  Massenurteile,  ihr
Organismus  ist  geeignet,  eine  Einheit  der  Stimmung,  eine  Mehrheitsüberzeugung ­
  von  der  Art  der  künftigen  Entwicklung  hervorzurufen,
die  sich  dem  außenstehenden  Publikum  in  den  Zeiten  der  Aufwärtsbewegung
  der  Wirtschaft  mit  suggestiver  Kraft  mitteilt,  und  in  einer
derartigen  Stimmung  mögen  auch  Werte  emporgehoben  oder  heruntergesetzt ­
  werden,  bei  denen  individuelle  Verhältnisse  eine  Kursänderung
nicht  begründen  würden.  Infolge  der  Bildung  eines  Gesamturteils
über  die  wirtschaftliche  Entwicklung  wird  die  Lörsebewegung  zeitlich ­
  schärfer  konzentriert  als  jene  der  wirtschaftlichen  Konjunktur.  Bei
teurem  Leihgeld  und  angespannten  Engagements  kann  das  Zusammentreffen ­
  mehrerer  ungünstiger  Nachrichten  einen  Niederbruch  der
Haussebewegung  Hervorrufen,  an  einem  Tag  die  Wendung  der  Stimmung ­
  erzeugen  und  die  Kurse  der  führenden  Werte  rasch  heruntersetzen, ­
  während  sich  in  der  Wirtschaft  selbst  derartige  Entwicklungen
nicht  von  einem  Tag  zum  andern,  sondern  allmählich  vollziehen,  von
einem  Industriezweig  zum  andern  übergehen.  Die  der  Börse  innewohnende ­
  Tendenz  der  Ausgleichung  der  Rentabilitätsrate  führt  dazu,
daß  in  Perioden  aufsteigender  Entwicklung,  wenn  die  Rentabilität
der  führenden  Werte  auf  5—5%%  gesunken  ist,  der  brolrer  die  Liste
der  Wertpapiere  durchgeht  und  seinen  Klienten  jene  Werte  zum  Ankauf ­
  empfiehlt,  die  noch  7%  tragen.  Durch  die  Gleichbewertung  zweier
Effektengruppen  mit  ungleichen  Zukunftschancen  kann  eine  Ueberbewertung
  zahlreicher  Effekten  resultieren.
        <pb n="244" />
        57.  Oie  Sanktionen  der  Börse  auf  dem  Rapitalmarkt.  239
Oie  Anziehungskraft  auf  das  Publikum  wird  aber  erfahrungsgemäß ­
  nur  dann  geübt,  wenn  die  Rurse  gestiegen  sind.  Oie  weitgehende
Rurspublizität  macht  das  Publikum  auf  die  Rurssteigerung  geradezu
aufmerksam.  Jene  Börsenmitglieder,  die  sich  ausschließlich  auf  das
Effektenkommissiongeschäft  beschränken,  haben  ein  überwiegendes  Interesse ­
  daran,  eine  Kufwärtsbewegung  hervorzurufen,  um  das  Publikum ­
  für  die  Börse  zu  interessieren.  Oie  Börse  arbeitet  nicht  regelmäßig, ­
  sondern  stoßweise  und  darum  muß  eine  Ronzentrierung  der
Emissionen  jener  Werte,  welche  in  erster  Linie  aus  das  Börsenplacement
angewiesen  sind,  in  der  Zeit  der  intensiven  Hausse  vorgenommen  werden. ­
  Oie  Eignung  der  Werte  in  die  Börsenbewegung  eingezogen  zu
werden,  wird  durch  drei  Momente  erhöht.
1.  Oem  Handel  muß  ein  großes  Paket  von  Effekten  zur  Verfügung ­
  stehen.  Zn  Werten  kleineren  Umfangs  oder  in  Effekten,  von
denen  der  größte  Teil  in  festen  Händen  bleibt,  kann  sich  nicht  leicht
ein  lebhafter  Verkehr  entwickeln.  An  allen  Börsen  ist  ein  Mindestnominalkapital ­
  als  Bedingung  der  Zulassung  erforderlich,  dessen  hohe  mit  der
Große  der  Börse  zunimmt.  Aber  auch  von  den  notierten  Werten  ist
nur  ein  Teil  und  zwar  nur  die  größeren  in  lebhaftem  Verkehr.  Oie
nicht  im  Terminhandel  umgesetzten  Effekten  haben  zumeist  einen  unverläßlichen ­
  und  zu  größeren  Umsätzen  wenig  geeigneten  Markt.  Große
Unternehmungen  sind  ihrem  ganzen  Wesen  nach  auch  ungleich  leichter
geeignet,  die  Phantasie  anzuregen,  wegen  der  Art  ihres  Geschäftsbetriebs ­
  auf  einen  ansehnlichen  Rreis  des  Publikums  zu  wirken,
da  ihr  Name  leichter  bekannt  wird.  Seit  ihrem  Bestehen  haben  die
Effektenbörsen  große  Unternehmungen  begünstigt  und  verglichen  mit
dem  Wachstum  des  allgemeinen  Rapitalreichtums,  ist  der  Umfang  der
Gesellschaften  die  im  Vordergrund  der  Börsebewegung  stehen,  eher
kleiner  als  größer  geworden.  Ze  weiter  der  Räufer  vom  Wirkungsgebiet ­
  des  Unternehmens,  dessen  Werte  er  kauft,  entfernt  ist,  desto
großer  muß  das  Rapital  des  Unternehmens  sein.
2.  Ein  Schwanken  des  Erträgnisses  begünstigt  den  Börsenverkehr.
Effekten  mit  stets  gleichbleibendem  Ertrag  werden  in  die  Rubrik  der
Zinswerte  eingereiht  und  verlieren  bald  die  Eignung  der  Anziehungskraft ­
  auf  das  Publikum  in  der  Haussezeit.
3.  Ein  Effekt  schmiegt  sich  der  Börsebewegung  umso  leichter  an,
je  mehr  seine  Ertragschwankungen  die  Wirkung  der  Gesamtkonjunktur
des  nationalen  Wirtschaftslebens  widerspiegeln.  Oie  Börse  und  ihr
Publikum  benötigen  Standardpapiere,  die  man  generell  ohne  nähere
Renntnis  der  Verhältnisse  kaufen  kann,  wenn  man  annimmt,  daß  die
        <pb n="245" />
        240

III.  Der  Kapitalmarkt.

Kurse  in  die  höhe  gehen  werden.  In  früheren  Jahrzehnten  hatten.
Bank-  und  Eisenbahnwerte  diese  Bedeutung,  heute  vornehmlich  Montan- ­
  und  neuerdings  Rüstungswerte.
58.  Vas  Bankenplacement.
Die  Bedeutung  der  Börse  für  die  Unterbringung  von  Effekten
hat  in  der  letzten  Generation  eine  starke  Veränderung  erfahren.  Ihr
Organismus  hat  sich  für  die  Aufgaben,  welche  die  öffentlichen  Wirtschaften ­
  und  die  Industrie  an  sie  stellten,  als  unzureichend  erwiesen.
1.  Die  Börse  zieht  Kapital  stoßweise  an.  Sie  bewährt  sich  dort
wo  es  gilt  bei  großen,  Zukunftserwartungen  einen  Kapitalbedarf  einmal ­
  zu  befriedigen.  Uber  die  öffentlichen  Wirtschaften  benötigen  regelmäßig ­
  Anlagekapital  und  können  auf  die  periodische  Zuführung  allein
nicht  angewiesen  bleiben.
2.  Die  Börse  bevorzugt  Werte  mit  starker  Spannung  der  Ertragaussichten.
  §ür  die  Unterbringung  von  Zinswerten  gesunder  Staaten
hat  sie  wenig  Interesse  bekunden  können.  Auch  jene  Effekten,  bei  welchen ­
  durch  die  langsame  Arbeit  einer  Generation  die  Stabilisierung
der  Dividende  erzielt  wurde,  sind  aus  dem  Mittelpunkt  des  Börseninteresses ­
  ausgeschieden  und  es  mußte  nach  einer  anderen  Organisation ­
  Sorge  getragen  werden.
3.  Die  Börse  Übt  die  Anziehungskraft  auf  das  Kapital  durch  die
propagandatorische  Kraft  der  Kursveröffentlichung  aus.  §ür  die  Vermögensverwaltungsbedürfnisse ­
  des  Publikums  aber  hat  sie  sich,  von
England  abgesehen,  nicht  als  zureichend  erwiesen.  Mit  der  Entwicklung ­
  der  verkehrswirtschaft  entstanden  in  den  haushalten  vornehmlich ­
  der  industriellen  und  kaufmännischen  Berufe  Einkommenüberschüsse
die  regelmäßig  Verwendung  suchten.  Sie  gehörten  Leuten,  die  gewöhnt
waren,  vermögen  ernst  zu  verwalten  und  bei  der  Anlage  desselben
Risiken  nach  Möglichkeit  zu  vermeiden.
Das  Zusammenwirken  dieser  Momente  hat  eine  Wendung  in  der
Bedeutung  der  Börse  herbeigeführt.  Es  bildeten  sich  Organisationen
aus,  welche  bestrebt  waren,  die  Kapitalanlage  planmäßig  zu  lenken.
Sie  wirkten  nicht  von  einem  Zentralpunkt  aus  wie  die  Börsen,  sondern
gingen  zum  Kapitalanleger  selbst  heran,  waren  dezentralisiert.  Der
Prozeß  begann  bei  den  öffentlichen  Anleihen.
Roch  in  der  Mitte  des  vorigen  Jahrhunderts  hatte  die  Börse  für
die  Unterbringung  von  Staatsrenten  entscheidende  Bedeutung  und
die  Wahl  des  Emissionsmodus  trug  diesem  Verhältnis  Rechnung.  Mit
        <pb n="246" />
        58.  Das  Lankenplacement.

241

der  Konsolidierung  der  Finanzen  der  führenden  Staaten  entwickelte
sich  die  Rente  immer  mehr  zu  einem  Rnlagepapier  mit  fester  Verzinsung. ­
  Die  Bedeutung  der  Rentenkulisse,  in  welcher  sich  noch  vor  einer
Generation  die  politische  Situation  gespiegelt  hatte,  ging  zurück.  Rn
Stelle  der  Emissionsformen,  welche  die  Spekulation  anreizen  sollten,
traten  immer  häufiger  andere,  welche  der  Unterbringung  der  neuen
Werte  in  die  letzte  Hand  zu  dienen  geeignet  waren.  Fast  alle  größeren
Staaten  gingen  daran,  dezentralisierte  Rbsatzorganisationen  für  ihre
Renten  zu  schaffen.
England  und  Frankreich  hatten  schon  in  der  ersten  Hälfte  des
neunzehnten  Jahrhunderts  ihre  Sparkassen  zur  Rentenanlage  verpflichtet ­
  und  wenn  auch  diese  Maßnahmen  offiziell  mit  der  Notwendigkeit ­
  begründet  wurden,  sichere  Rnlagemöglichkeit  für  die  Ersparnisse ­
  des  Besitzers  kleinen  Kapitals  zu  bieten,  so  war  doch  namentlich
in  Frankreich  die  Rücksicht  auf  die  Unterbringung  der  Renten  mit  entscheidend. ­
  Vas  gleiche  Ziel  verfolgte  die  englische  Postsparkasse  und
bewußt  die  analogen  kontinentalen  Institute.  Manche  von  diesen,
vornehmlich  die  österreichische  Postsparkasse  haben  sich  geradezu  zu
Staatsbanken  entwickelt,  leiten  die  Rentenkonsortien,  übernehmen  zeitweise ­
  sogar  allein  Rentenemissionen.  Vie  Postsparkasse  ist  sicherlich
der  stärkste  dezentralisierte  Apparat  zur  Unterbringung  von  Renten,
der  überhaupt  möglich  ist.  Mit  ihren  vielen  tausend  Filialen  kann  sie
in  die  kleinsten  Dörfer  dringen,  wo  keine  andere  Bankorganisation  möglich ­
  wäre.  Wie  das  Kino  infolge  Fehlens  der  persönlichen  Regie  in
jedem  Dorf  eingerichtet  werden  kann,  in  dem  ein  Theater  nie  möglich
wäre,  so  kann  die  Postsparkasse  infolge  der  Regiedeckung  durch  die
Post  in  Dörfer  kommen,  die  nie  eine  Depositenkasse  oder  eine  Sparkasse ­
  erhalten  könnten.  Die  Vorzüglichkeit  der  Organisation  in  bezug
auf  Dezentralisierung  und  die  Möglichkeit  der  Zuteilung  kleinster  Renlenabschnitte ­
  —  in  England  selbst  bis  zu  einem  Schilling  —  ist  unübertroffen ­
  und  die  Billigkeit  ihrer  Organisation  unerreicht.  Ihr  Mangel
liegt  in  der  Jnaktivität:  die  Postbeamten  können  nicht  zum  Publikum
gehen,  sondern  müssen  warten,  bis  das  Publikum  zu  ihnen  kommt,
vielleicht  wäre  es  an  kleineren  Orten  möglich  eine  aktive  Tätigkeit
zu  entwickeln,  in  der  Großstadt  würde  es  uns  noch  heute  seltsam  berühren, ­
  wenn  der  Beamte  am  Postschalter  Renten  empfehlen  würde.
Doch  das  mag  sich  mit  der  Zeit  ändern.  Ein  anderer  Mangel  liegt  in
der  Einseitigkeit  der  Verwendung  der  Spargelder  der  Einleger  in  Staatsrenten, ­
  wodurch  bei  politischen  Krisen  Störungen  leicht  hervorgerufen
werden  können.
Somary,  Bc.nkpolilik.

16
        <pb n="247" />
        242

III.  Oer  Kapitalmarkt.

Einen  ähnlichen  Zweck  verfolgen  die  Zwangsanlagebestimmungen
zuin  Rentenkauf,  die  in  Preußen,  Lagern  und  Oesterreich  den  Sparfassen,
  in  mehreren  Staaten  den  privaten  Versicherungsgesellschaften
und  den  Instituten  der  Sozialversicherung  auferlegt  wurden.
In  besonders  wirksamer  lveise  haben  sich  auf  dem  europäischen
Kontinent  die  Kreditbanken  zu  Organisationen  für  die  Kapitalanlage
ausgebildet,-  vornehmlich  die  französischen  Institute  haben  seit  einer
Generation  die  Einrichtung  eines  weitverzweigten  Filialnetzes  zur
planmäßigen  Unterbringung  von  Emissionen  und  Deckung  des  Unlagebedarfs ­
  der  Bevölkerung  übernommen.  Sie  dringen  durch  ihre
Demarcheurs  in  die  Häuser  zu  Dienstmädchen  und  Kleinbürgern  und
kommen  selbst  an  den  kleinsten  Sparer  heran.  Die  Organisation  des
Placement  überwiegt  bei  ihnen  beinahe  die  Kredittätigkeit  und  für
die  Unterbringung  der  Effekten  in  die  letzte  Hand  haben  sie  unleugbar
viel  geleistet.  Eine  ähnliche  Entwicklung,  wenn  auch  nicht  in  so  weitreichendem ­
  Umfang,  hat  sich  in  Deutschland  und  Oesterreich  vollzogen.
Der  Verkehr  zwischen  den  Banken  und  dem  Publikum  trägt  ganz
anderen  Eharakter  als  jener  zwischen  der  Börse  und  dem  Publikum.
Denn  die  Banken  stehen  Kapitalanlegern  gegenüber,  welche  regelmäßige ­
  Ulehceinkünfte  verzinsen  wollen,  und  zwar  persönlich  bekannten ­
  Einlegern,  welche  auch  sonst  andere  Geschäftsverbindung  mit  ihnen
unterhalten,  Einlagenkonti  besitzen,  Finanzgeschäfte  machen.  Unvorsichtige ­
  Beratung  kann  Abbruch  der  Geschäftsverbindung  zur  Folge
haben,  Minderung  des  Vertrauens  zur  Bank  mit  sich  bringen.  Das
legt  erhöhte  Vorsicht  auf,-  die  Kenntnis  der  Vermögensverhältnisse
und  Vermögensbewegungen,  welche  die  dezentralisierte  Organisation
der  Lanken  ermöglichte,  gewährt  die  Möglichkeit  sicherer  Abschätzung
der  höhe  des  Kapitalangebotes.
59.  Die  Stellung  der  Banken  zur  Börse.
Lörsenplacement  und  Bankenplacement  stehen  in  der  Gegenwart ­
  unmittelbar  nebeneinander.  Die  Banken  des  Kontinents  und
dis  Finanzbanken  Amerikas  haben  die  Aufgabe  übernommen,  die
von  ihnen  geschaffenen  Effekten  beiden  Organisationen  anzupassen.
Die  Werte  schwankenden  Ertrags  gehören  überwiegend  dem  Börse-,
jene  stabilen  Ertrags  dem  Bankenplacement  an.
Wie  vorhin  ausgeführt  wurde,  verlangt  die  Börse  großes  Kapital, ­
  schwankenden  Ertrag  und  möglichste  Abstreifung  des  individuellen
Charakters  der  Unternehmungen.
        <pb n="248" />
        59.  Oie  Stellung  der  Banken  zur  Börse.

243

1.  Demzufolge  waren  die  Banken  bestrebt  Unternehmungen  mii
starkem  Kapital  zu  schaffen.  Ein  Unternehmen  mit  großem  Kapital
ist  kreditfähiger  und  die  Ularktschaffung  für  große  Werte  ist  leichter
als  für  Aktien  kleiner  Unternehmungen,  die  nur  lokal  bekannt  sind.
In  Deutschland  und  Amerika,  in  Gesterreich,  Rußland  und  Italien
haben  darum  die  Kreditbanken  an  der  industriellen  Zusionsbewegung
lebhaftesten  Anteil  genommen.
2.  Oie  Börse  verlangt  schwankenden  Ertrag,-  in  vergangenen  Iahrzehnten
  wurden  in  der  Zeit  der  Depression  geflissentlich  spärliche
Dividenden  gezahlt,  dagegen  in  den  Tagen  der  Börsebewegung
hohe  Dividenden  und  Reserveausschüttungen  vorgenommen,  um  dadurch ­
  Kurssteigerungen  hervorzurufen,  welche  der  Emission  neuer
Aktien  zugute  kommen  sollten.  In  neuerer  Zeit  ist  den  Banken  die
Aufgabe  der  scharfen  Sonderung  zwischen  Anlagen  mit  gleichbleibendem ­
  und  Anlagen  mit  schwankendem  Ertrag  erwachsen,  die  schon  bei
der  Finanzierung  selbst  durchgeführt  werden  muß.
3.  Oie  Abstreifung  der  individuellen  Züge  des  Unternehmens  vom
Wertpapier  und  die  Schaffung  von  Tendenzmaterial  ist  die  wichtigste ­
  Aufgabe,  die  bei  der  Beziehung  zwischen  Banken  und  Börse
zu  lösen  ist.  Bei  Renten  und  Pfandbriefen  hat  sich  dieser  Prozeß  schon
vor  Generationen  vollzogen.  Ehedem  hatten  die  Gläubiger  des  Staates
individuelle  Deckung  und  die  Pfandbriefe  der  preußischen  Landschaften
wahren  die  Erinnerung  an  jene  Zeit,  wo  der  Pfandbriefgläubiger
durch  Zugriff  auf  ein  konkretes  ihm  verpfändetes  Grundstück  sich  bezahlt ­
  machen  konnte.  Die  moderne  Staatsrente,  die  auf  dem  Gesamtkredit ­
  des  Staats  beruht,  der  moderne  Pfandbrief,  der  auf  den  lögpothekardarlehen
  des  Pfandbriefinstituts  basiert,  hatten  individuellen
Charakter  verloren.  Bei  Aktienwerten  war  dieser  Prozeß  weit  schwerer
durchzuführen  als  bei  Renten.
Oie  Bewertung  der  Spekulationspapiere  in  ftüheren  Epochen
erscheint  uns  roh  und  sachlich  nicht  begründet.  Man  muß  indes  berücksichtigen, ­
  daß  bei  den  Börsenbewegungen  vergangener  Iahrhunderte
Konjunkturpapiere  im  Vordergrund  standen.  Aktien  eines  Kolonialunternehmens ­
  mußten  einen  höheren  Wert  bekommen,  wenn  sich
die  Kolonie  entwickelte,  Aktien  einer  Eisenbahn  mehr  Dividende  abwerfen, ­
  wenn  die  Produktion  in  den  von  der  Bahn  durchzogenen  Gebieten
sich  steigerte.  Aus  allgemein  optimistischer  Beurteilung  der  Wirtschaftsentwicklung ­
  heraus  konnte  man  in  der  Kolonial-  und  Eisenbahnzeit ­
  die  Aktien  der  führenden  Werte  erwerben.  Zn  den  letzten  dreißig
Iahren  aber,  in  den  Tagen  der  Vorherrschaft  der  Industriewerte  war
15*
        <pb n="249" />
        244

III.  Der  Kapitalmarkt.

sorgsame  Beurteilung  jedes  einzelnen  Unternehmens  nötig.  Auch
wer  eine  optimistische  Gesamtansicht  hatte,  tonnte  nicht  ohne  genauere
Sachkenntnis  Papieraktien  erwerben,  weil  für  die  Konjunkturentwicklung ­
  dieser  Industrie  besondere  Momente  in  Betracht  gezogen  werden ­
  müssen  und  wer  selbst  ein  günstiges  Urteil  über  die  Aussichten
dieses  Produktionszweiges  hat,  kann  nicht  unterschiedslos  jede  Papieraktie ­
  kaufen,  da  die  für  jedes  Unternehmen  maßgebenden  individuellen
Umstände  eine  erhebliche  Bolle  spielen.  Dies  verursachte  eine  starke
Schwerfälligkeit  im  Verkehr  der  Industriewerte  und  noch  in  der  Gegenwart ­
  läßt  der  Markt  für  Aktien  jener  Produktionszweige,  bei  denen
konkrete  Verhältnisse  für  die  Beurteilung  der  einzelnen  Zirmen  besonders ­
  stark  in  Betracht  kommen,  zum  Beispiel  der  Textilindustrie,
viel  zu  wünschen  übrig.  Vas  große  Publikum  braucht  allgemein  verständliche ­
  Tatsachen,  an  denen  es  sein  Urteil  bilden  kann  und  Werte,
in  welchen  diese  Tatsachen  ihren  Ausdruck  finden.
AIs  die  Eisenbahnpapiere  von  den  kontinentalen  Börsen  verschwanden ­
  und  die  Bankaktien  fest  verzinslich  wurden,  schien  den  Börsen ­
  das  Tendenz  material  zu  fehlen.  Jm  bewußten  Zinanzierungsprozeß
  wurden  in  der  Industrie  neue  Tendenzwerte  geschaffen.  Am
konsequentesten  wurden  die  Aufgaben,  welche  die  Banken  im  Verkehr ­
  mit  den  Börsen  zu  lösen  haben,  in  den  vereinigten  Staaten  durchgeführt ­
  und  die  tgpische  Trustfinanzierung  gibt  hierfür  das  deutlichste
Beispiel.
k.  Durch  Vereinigung  einer  Reihe  von  Unternehmungen  im  Trust
war  die  Bildung  einer  großen  Aktiengesellschaft  erreicht  worden,  von
den  bis  dahin  bestehenden  Einzelunternehmungen  hatten  viele  teils
wegen  geringen  Ertrags,  teils  wegen  mäßigen  Umfangs  nicht  in  eine
emissionsfähige  Aktiengesellschaft  umgewandelt  werden  können.  Die
Zusionierung  bedeutete  nicht  nur  die  Möglichkeit  den  Wert  aller  Unternehmungen ­
  durch  den  Markt  abschätzen  zu  lassen,  sondern  auch  die
Gelegenheit  auswärtiger  Rapitalbegebung.  Wenig  europäische  Spekulanten ­
  hätten  die  Aktien  einer  Gießerei  in  Idaho  gekauft  —in  der
Aktie  des  Steel-Trust  kaufte  der  Kapitalist  gewissermaßen  eine  chiiote
dieser  Aktie  mit.
2.  Bei  der  Finanzierung  wurde  zwischen  Anlage-  und  Spekulationswerten ­
  geschieden:  Der  Gegenwartsertrag  wurde  kapitalisiert
und  in  Vorzugsaktien  ausgegeben,  der  Zukunftsertrag  sowie  der  Gewinn ­
  aus  Verbesserungen  durch  die  Betriebszusammenfassung  den
gewöhnlichen  Aktien  zugewiesen.  Der  Commonshare,  der  in  DepressionsZeiten ­
  keinen  Ertrag  bringt  und  dessen  Wert  nur  in  der  möglichen  Ge ­
        <pb n="250" />
        60.  Die  Aufgaben  des  Banlenplacemefit.

245

winnsteigerungschance  des  Unternehmens  liegt,  ist  ein  rein  spekulatives
Papier.  Er  war  in  der  Oepressionszeit  zu  sehr  niedrigem  Preise  erlangbar ­
  und  stellte  gewissermaßen  eine  Prämie  auf  die  Zukunft  dar.  Line
europäische  Aktie  die  in  der  Depression  statt  10%  nur  5%  ergibt,  bietet
dem  Spekulanten  noch  immer  ein  Risiko,  da  sich  der  Erwerber  fragen
muß,  ob  die  5%  Dividende  aufrecht  bleiben.  Bei  einer  Aktie  dagegen
die  nichts  zahlt,  wird  auch  nicht  viel  gewagt,  aber  der  ganze  Zukunftsgewinn ­
  steht  in  Aussicht  zum  mindest  dort,  wo  die  Vorzugsaktien  in
ihrer  Dividende  begrenzt  sind.  Dieses  im  Ansatz  vortreffliche  Ronzept
wurde  freilich  in  der  Praxis  durch  zu  hohe  Ansetzung  der  Vorzugsaktien ­
  und  Emission  der  gewöhnlichen  Aktien  im  Zenit  der  Ronjunktur
stark  diskreditiert.
3.  Durch  die  Vereinigung  der  meisten  Unternehmungen  eines
Industriezweiges  in  eine  Gesellschaft  wurde  die  Individualität  des
einzelnen  Betriebs  belanglos.  Oie  Prüfung  der  konkreten  Verhältnisse ­
  des  einzelnen  Unternehmens  wurde  erspart  und  wer  sich  für  einen
Produktionszweig  interessierte,  glaubte  ohne  genauere  Prüfung  die
Aktie  der  Trustunternehmung  kaufen  zu  können,  in  welcher  ja  alle
günstigen  Momente  der  Industrie  zum  Ausdruck  kommen  mußten.
Auf  dem  Kontinent  konnten  die  Banken  diese  Aufgaben  nur  in
wesentlich  abgeschwächter  Meise  durchführen.
60.  Die  Aufgaben  -es  BanKenplacement.
Das  Bankenplacement,  die  Unterbringung  neuer  werte  durch  die
Bankorganisation  vollzieht  sich  im  persönlichen  Verkehr  zwischen  den
Angestellten  der  Bank  und  den  Runden.  Die  Banken  des  Rontinents
haben  durch  ihre  sonstige  Tätigkeit  in  den  meisten  Zöllen  die  Möglichkeit,
vermögen  und  Lharakter  des  Runden  zu  beurteilen  und  danach  ihre
Ratschläge  einzurichten.  Sie  trachten  dahin  neuentstehendes  Einkommen
an  der  Wurzel  zu  fassen  und  pflegen  darum  auch  Vermögensverwaltungen ­
  und  Testamentsausführungen.  Die  Renntnis  der  Vermögensverhältnisse ­
  und  Absichten  der  Runden  gewährt  einen  hohen  Grad  der
Sicherheit  bei  Emissionen.  Eine  Bank  mit  vielen  Filialen  kann  relativ
leicht  abschätzen,  wieviel  von  einer  Rentenemission  mit  bestimmter  Verzinsung ­
  von  ihren  Rlienten  genommen  werden  wird.  Die  Rupons  werden ­
  bei  ihr  eingelöst,  Zahlungen  an  die  Runden  auf  deren  Ronto  geleistet, ­
  aus  Anfragen  der  Parteien,  aus  der  Art  des  Absatzes  der  Vorräte ­
  an  Rommissionseffekten  kann  die  Stärke  der  Raufkraft  abgeschätzt
werden.  Mißgriffe  bei  Neuemissionen  wie  sie  in  England  vorkommen,
wo  nicht  häufig  nur  wenige  Prozente  des  Rapitals  vom  Publikum  wirk-
        <pb n="251" />
        246

III.  Oer  Kapitalmarkt.

lief?  übernommen  werden,  sind  bei  Bankenplacement  selten,  da  die
Beamten  der  Filialen  und  Oepositenkassen  in  ihrer  Gesamtheit  ein
meist  zutreffendes  Urteil  über  die  Stimmung  ihrer  stunden  besitzen.
Für  das  Bankenplacement  sind  in  erster  Reihe  fest  verzinsliche  werte
geeignet,  Renten  und  Pfandbriefe.  Gin  großer  Geil  des  Bankenplacements ­
  dient  der  Unterbringung  in  die  letzte  Hand;  wer  aber  ein  Effekt
dauernd  besitzen  will,  legt  einen  entscheidenden  wert  auf  die  Sicherung
des  Ertrags.  In  der  letzten  Generation  bemühten  sich  die  Lanken  mit
zunehmendem  Erfolg  Industriewerte  für  ihr  Bankenplacement  geeignet
zu  machen.
1.  privatversuche,  aus  Industrie-  und  Verkehrsaktien  sichere  Unlagen ­
  zu  formen,  waren  schon  im  sechsten  und  siebenten  Jahrzehnt  des
vorigen  Jahrhunderts  erfolgt.  Die  englischen  Investment-Trusts,  Vereinigungen ­
  zu  gemeinsamer  Kapitalanlage  zur  Ausgleichung  der  Risken
der  einzelnen  werte,  und  die  gemischte  Unlage  des  Kontinents,  welche
verschiedene  werte  mit  ungleichartigen  Ertragsaussichten  zu  einer  Vermögensgruppierung ­
  zusammenfaßte,  suchten  dem  einzelnen  Unleger
einen  regelmäßigen  Nutzen  aus  Aktien  zu  sichern.  Ungleich  bedeutsamer
aber  wurden  die  Finanzmethoden  zur  Schaffung  von  Tgpen  von  Industrie ­
  und  verkehrswerten  mit  regelmäßigem  Ertrag.
2.  Schon  seit  der  Zeit  der  Eisenbahnfinanzierung  wird  ein  Teil
des  Unternehmerkapitals  durch  Ausgabe  von  Obligationen  aufgebracht.
Weder  bei  Eisenbahnen  noch  bei  Industrieunternehmungen  ist  eine  absolut
sichere  Grundlage  der  Obligationen  vorhanden.  Der  wert  des  Eisenbahndammes ­
  ist  von  der  Aufrechterhaltung  des  Betriebs,  der  Wert  eines
Zabriksgrundstückes  von  der  aktiven  Tätigkeit  abhängig.  Bei  vorsichtiger
Finanzierung  dürfen  nur  soviel  Obligationen  ausgegeben  werden,  daß
der  Zinsen-  und  Tilgungsdienst  nach  Deckung  aller  Auslagen  auch  im
ungünstigsten  Konjunkturjahr  gewährleistet  ist  und  noch  darüber  hinaus
jährlich  ein  Betrag  für  Dividendenzahlung  erübrigt.  Die  Deckung  des
Gbligationendienstes  allein  ist  nicht  hinreichend,  denn  wenn  die  hierfür ­
  erforderlichen  Beträge  die  Einnahmen  des  Unternehmens  erschöpfen
und  eine  Dividende  nicht  gezahlt  werden  kann,  das  Unternehmen  jedoch
neues  Kapital  benötigt,  so  entsteht  für  die  Besitzer  der  Obligationen
selbst  die  Notwendigkeit  zu  unfreiwilliger  Kapitalzahlung  oder  Vorrangseinräumung ­
  für  neue  Anleihen.  Die  amerikanische  Eisenbahngeschichte
ist  an  Fällen  dieser  Art  reich.
Außer  den  vereinigten  Staaten  hat  das  Dbligationssgstem  im  Verkehrswesen ­
  besonders  in  Frankreich  Anwendung  gefunden.  Die  Vorliebe ­
  der  Franzosen  für  äußerlich  sichere  Anlagewerte  und  die  dort  be ­
        <pb n="252" />
        60.  Die  Aufgaben  des  Bankenplacement.

247

sonders  starke  Einwirkung  des  Bankenplacements  hat  zur  Bevorzugung
der  Obligationen  auch  bei  den  Gesellschaften  geführt,  die  von  französischem
  Kapital  im  Auslande  errichtet  wurden.  Vas  zu  große  Ausmaß
dieser  Obligationen,  die  bei  russischen  und  südamerikanischen  Bahnwerten
  in  manchen  Zöllen  zweidrittel  des  Investitionskapitals  über
schreiten,  und  der  dadurch  verursachte  Zwang  zu  hoher  fester  Verzinsung
hat  bei  schlechtem  Geschäftsgang  bei  einer  Reihe  so  finanzierter  Unternehmungen ­
  Schwierigkeiten  hervorgerufen  und  mitunter  den  Fortbestand ­
  des  Unternehmens  gefährdet.  Die  Geschichte  der  österreichischen ­
  Südbahn  liefert  hierfür  das  markanteste  Beispiel.  In  der  Industrie
ist  die  Bemessung  der  Obligationen  noch  schwerer  durchzuführen  als
bei  Verkehrsunternehmungen.
3.  In  den  vereinigten  Staaten  suchte  man  dem  Nachteil  der  Verzinsungspflicht, ­
  welcher  den  Obligationen  anhaftet,  zum  Teil  dadurch
obzuhelfen,  daß  man  auf  Grund  des  Gegenwartsertrags  Vorzugsaktien
schuf,  die  in  ihrer  Dividende  fix  begrenzt  waren  und  zumeist  aus  den
Gewinnen  künftiger  Jahre  Ersatz  für  das  Unterbleiben  oder  die
Verkürzung  der  Dividendenzahlungen  in  einem  Jahre  erhalten  sollte.
Auf  dem  Kontinent  haben  sich  Vorzugsaktien  nur  wenig  eingebürgert, ­
  da  sie  das  Placement  der  gewöhnlichen  Aktien  vielfach  benachteiligen. ­

4.  Der  Ausgabe  von  Obligationen  sind  enge  Grenzen  gesetzt,  die
Vorzugsaktien  konnten  sich  auf  dem  Kontinent  überhaupt  nur  wenig
einbürgern,  hier  galt  es  somit  die  gewöhnlichen  Aktien  dem  Bankenplacement ­
  einzufügen.  Um  dieses  Ziel  zu  erreichen,  gingen  die  Banken
für  ihre  Aktien  zur  stabilen  Dividendenpolitik  über.  In  den  ersten  Zeiten
der  Aktienbanken  wurde  entsprechend  den  Anforderungen  der  Börse  aller
Reingewinn  ausbezahlt  und  die  Dividende  schwankte  daher  noch  in  der
Gründerperiode  außerordentlich  stark.  Die  Anglo-österreichische  Bank
z.  L.  erhöhte  noch  im  Jahre  1868  ihre  Dividende  von  15  auf  78%  ohne
dabei  die  Reserven  über  das  statutenmäßige  Rlaximum  hinaus  zu  sortieren. ­
  Seit  Anfang  des  achten  Jahrzehnts  des  vorigen  Jahrhunderts
begannen  einzelne  Kreditbanken,  unter  welchen  die  Deutsche  Bank,  der
Credit  Lyonnais,  die  österreichische  Boden-Kredit-Anstalt  und  die  belgische ­
  8ooi6t6  göneralo  besonders  konsequent  vorgingen,  große  stille  und
offene  Rücklage  zu  machen  und  auf  eine  Stabilisierung  der  Dividende
hinzuarbeiten,  indem  sie  die  Gewinne  aus  einmaligen  Geschäften  namentlich ­
  aus  Konsortien  und  Effektentransaktionen  ganz  oder  zum  Teil  unverrechnet
  ließen  und  an  die  Aktionäre  nur  eine  Ouote  des  gesamten
Reingewinns  verteilten.  Dieser  Vorgang  wurde  bald  so  allgemein,
        <pb n="253" />
        248

III.  Oer  Kapitalmarkt.

daß  in  der  Gegenwart  der  Rückgang  der  Dividende  bei  einer  Bank  in
normalen  Zeiten  als  unliebsame  Ausnahme  empfunden  wird.
Ruch  in  der  Industrie  wurde  die  Dividende  vielfach  stabilisiert  und
zwar  durch  Zurückhaltung  eines  Teils  des  Konjunkturgewinnes,  durch
das  LeteiligungsMem,  welches  führenden  großen  Unternehmungen
regelmäßige  Aufträge  zu  vertragsmäßigen  Bedingungen  sicherte;  Rartelle ­
  selbst  konnten  die  preise  nicht  immer  anstecht  halten,  aber  sie  vermochten ­
  bei  Depression  ein  zu  starkes  Sinken  der  Gewinnkurve  zu  vermeiden. ­

Bei  vorsichtiger  Vividendenpolitik  kommt  in  den  ausgezahlten
Gewinnbeträgen  weder  Konjunktur  noch  Depression  zum  Ausdruck.  Der
Grundsatz  der  Bilanzwahrheit  hat  sich  zu  einer  leeren  Prinzipienforderung
  verflüchtigt.  Nicht  das  Ergebnis  des  Gewinn-  und  Verlustkontos
bestimmt  die  Dividende,  sondern  vielfach  wird  umgekehrt  zuerst  von
der  Direktion  die  Dividende  bestimmt  und  danach  das  zu  veröffentlichende ­
  Gewinn-  und  Verlustkonto  angelegt.  Zn  den  letzten  Zähren  sind
in  Deutschland  und  Oesterreich  NMIionenverluste  bei  einzelnen  Unternehmungen ­
  aus  stillen  Reserven  ohne  Reduktion  der  Dividende  oder
der  Reserve  gedeckt  worden,  Verluste  die  vor  vier  Jahrzehnten  eine
Bank  zugrunde  gerichtet  hätten.
6J.  Das  Verhältnis  zwischen  vankenplacement  und  vörseplacement.
Oie  Kreditbanken,  Sparkassen,  Postsparkassen  erfassen  das  neu
gebildete  Kapital  an  der  Ouelle.  Selbst  das  Großkapital  gewöhnt  sich
immer  mehr  daran  durch  die  Banken  zu  arbeiten  statt  die  Börse  direkt
aufzusuchen,  und  der  Kundenkreis  der  an  den  großen  Börsen  vertretenen ­
  Privatbankiers  und  Kommissionsfirmen  hat  sich  gelichtet.  Die
Kraft  der  Börse  hat  infolgedessen  aus  dem  Kontinent  mit  dem  Wachstum ­
  der  Wirtschaft  nicht  gleichen  Schritt  gehalten  und  selbst  führende
Zinanzbanken,  wie  die  Banque  de  Paris,  welche  sonst  sich  ausschließlich
des  Lörsenplacsments  bedienten,  haben  sich  in  den  letzten  Zähren  genötigt ­
  gesehen  Verbindungen  mit  anderen  Kreditbanken  einzugehen,
welche  eine  Organisation  zum  direkten  Absatz  der  Effekten  besitzen.  Der
sichtbare  Zortschritt  des  Lankenplacement  und  der  Rückgang  der  relativen ­
  Bedeutung  der  Börse  hat  vielfach  die  Vermutung  aufkommen
lassen,  daß  die  Zukunftsentwicklung  ausschließlich  dem  Bankenplacement ­
  gehöre  und  die  Organisation  der  Börse  überlebt  sei.  Die  Emissionen ­
  würden  schon  jetzt  zu  einem  erheblichen  Teil  mit  Umgehung  der
Börse  durchgeführt  und  die  innere  Kompensation,  d.  h.  die  Ausgleichung
        <pb n="254" />
        61.  Das  Verhältnis  zwischen  Bankenplacement  und  Börsep'acement.  249

zwischen  Kauf-  und  Verkaufaufträgen  bei  den  Kreditbanken  selbst  tendiere ­
  dazu  den  börsenmäßigen  Handel  einzuschränken.
Diese  Ansichten,  die  man  häufig  hören  kann,  eilen  der  Entwicklung
bei  weitem  voraus.
Die  Börse  ist  auch  in  der  Gegenwart  noch  der  Preisbildungsmarkt ­
  für  alle  wichtigeren  Effekten.  Nur  Emissionen  kleineren  Umfanges
können  mit  Umgehung  der  Börse  durchgeführt  werden.  Auch  der  Rentenkäufer ­
  will  den  preis  kennen,  zu  welchem  er  seinen  Besitz  verkaufen
kann.  Es  wäre  denkbar,  daß  sich  eine  Entwicklung  anbahnen  könnte,
derzufolge  der  dauernde  Anleger  ebensowenig  nach  dem  Kurs  seines
Wertpapieres  fragt  wie  der  Hausbesitzer  oder  der  hgpothekengläubiger.
Am  stärksten  zeigte  sich  dies  in  Zeiten  starker  Kapitalflüssigkeit  in  Zrankreich,
  wo  es  mitunter  möglich  war,  selbst  große  Emissionen  ohne  Einführung ­
  an  die  Börse  unterzubringen.  Aber  das  sind  doch  bisher  nur
vereinzelte  Zölle-  und  es  ist  auch  wohl  zu  beachten,  daß  der  Effektenkredit
  wegen  der  Zorderung  sofortiger  Veräußerungsmöglichkeit  die
Börsennotierung  unbedingt  verlangt.
Um  die  Veräußerungsmöglichkeit  zu  sichern  ist  es  nötig,  daß
die  Börse,  wenn  auch  nicht  kapitalkräftige  Eigenhändler,  so  doch  wenigstens ­
  von  den  Banken  unabhängige  Kommissionsfirmen  mit  reicher
Kundschaft  besitzt.  Gehen  aber  die  Kunden  immer  mehr  zu  den  Banken
über,  so  gleichen  die  Lanken  und  Staatsinstitute  gegenseitig  die  Spitzen
aus,  d.  h.  jene  Effektenposten,  welche  nicht  intern  kompensiert  werden
konnten,  der  übrige  Markt  aber  ist  wenig  tragfähig.  Derartige  Erscheinungen ­
  zeigen  sich  in  neuester  Zeit  nicht  selten:  Die  Kurse  vieler  Rentenwerte ­
  gehen  oft  an  den  deutschen  Börsen  schon  bei  kleinen  Abgaben
stark  zurück,  weil  sich  wenige  Abnehmer  hierfür  finden.
§ür  große  Gruppen  von  werten  hat  aber  die  Börse  noch  starke
direkte  Bedeutung  behalten,  zunächst  für  alle  Effekten  mit  schwankendem
Ertrags  bei  Bank-  und  Zndustriewerten  mit  gleichbleibender  Dividende
und  bei  Renten  hält  sie  das  neue  Material  solange  in  Schwebe,  bis  die
Unterbringung  beim  Publikum  gelingt.
Da  das  Publikum  des  Bankenplacements  gleichmäßigen,  jenes
des  Lörsenplacement  steigenden  Ertrag  erwartet,  haben  die  Banken
und  Zndustrieunternehmungen  sich  zu  dem  Grundsatz  der  nach  unten
zu  stabilen,  nach  oben  hin  langsam  ansteigenden  Dividende  durchgerungen. ­
  Durch  die  langsame  Steigerung  der  Dividende  ist  die  Erzielung
von  Konjunkturgewinn,  wenn  auch  in  überaus  verdünnter  §orm  ermöglicht. ­
  Vas  hat  zur  Zolge,  daß  die  Aktien  solcher  Unternehmungen
        <pb n="255" />
        250

III.  Der  Kapitalmarkt.

nicht  die  Bewegungsrichtung  de-  Rentenzinses,  sondern  jene  des  Aktienmarktes ­
  die  Rentabilität  mitmachen.
Es  ist  im  Augenblick  schwer  zu  übersehen,  ob  die  Entwicklung  zu
einer  Zurückdrängung  der  Börse  zu  Gunsten  der  Banken  führen  wird.
Va  es  sowohl  in  der  deutschen  Literatur  wie  in  der  Bankpraxis  nicht  an
Stimmen  fehlt,  welche  eine  derartige  Entwicklung  mit  besonderer  Kreude
begrüßen,  erscheint  es  notwendig  auf  die  Gefahren  hinzuweisen,  welche
in  einer  weiteren  Ausdehnung  des  Bankenplacement  liegen  würden.
Sind  die  Aktien  eines  Unternehmens  größtenteils  bei  dem  Runden  einer
Bank  untergebracht,  so  werden  Raufs-  und  Verkaufsaufträge  größtenteils ­
  bei  dieser  Bank  zusammenlaufen  und  intern  ausgeglichen  werden.
An  die  Börse  kommen  nur  geringe  Ouantitäten  und  es  ist  der  Bank
dadurch  leicht,  entscheidenden  Einfluß  auf  die  Rursbildung  zu  üben.
va  alle  anderen  Börsenmitglieder  das  Interesse  an  diesem  Wertpapier
verlieren,  sieht  sich  der  Verkäufer  nur  einem  Räufer  gegenüber  und  in
kritischen  Zeiten  mag,  wenn  die  Bank  an  der  Rursregulierung  kein  Interesse ­
  nimmt,  der  Rurs  ohne  Intervention  sehr  stark  heruntergehen,  weil
dieses  Wertpapier  aus  dem  Interessenkreis  der  übrigen  Mitglieder
ausgeschaltet  ist.
Die  ausschließliche  Ronzentrierung  des  Effekten-An-  und  Verkaufs
bei  den  Rreditbanksn  gewährleistet  nicht  neutrale  Beratung  der  Runden,
da  ja  die  Rreditbanken  gleichzeitig  das  Ronsortialgeschäft  betreiben.
Die  Bank  hat  natürlich  ein  Interesse  ihre  Sgndikatseffekten  beim  Publikum ­
  unterzubringen,  sie  ist  Partei  bei  der  Rundenberatung  und  wenn
sie  bei  ihren  Zinanzgeschäften  die  Ronjunktur  unrichtig  beurteilt  hat,
dann  kann  sie  nicht  bloß  ihr  Eigenkapital  und  das  Geld  ihrer  Einleger,
sondern  auch  das  sonstige  vermögen  ihrer  Runden  verlieren,  wenn  diese
es  im  Effektenkonzern  der  Bank  angelegt  haben.  Es  ist  nie  ohne  Gefahr ­
  sein  ganzes  vermögen  vom  verstand  einer  einzigen  Direktion  abhängen ­
  zu  lassen.
Und  endlich  fehlt  dem  Bankenplacement  ohne  die  Börse  das  Urteil
der  Öffentlichkeit.  Ohne  die  Börsennotierung  wäre  der  Effektenkäufer
der  Bank  gegenüber  hilflos.
Zweifellos  sind  infolge  der  Zurückdrängung  der  Börse  Gefahren
auch  für  die  Banken  vorhanden.  Namentlich  die  geringere  Rurswahrheit
  infolge  der  Schwächung  der  Börsen  ist  für  sie  von  Nachteil  geworden.
Es  ist  geradezu  ein  Lebensinteresse  des  Emissionsgeschäftes  zu  wissen,
wie  die  einzelnen  Effektengruppen  tatsächlich  bewertet  werden  und  nur
die  leichte  Verkäuflichkeit  rechtfertigt  den  Charakter  des  Effektenkredits
als  Geldmarktgeschäft.  Die  Banken  sind  aus  diesen  Gründen  an  der
        <pb n="256" />
        62.  Die  Wirksamkeit  der  Lanken  auf  dem  Kapitalmarkt.  251
Aufrechterhaltung  einer  leistungsfähigen  Börse  interessiert.  Ls  kann
keiner  Bank  erwünscht  sein,  die  Emissionen  ausschließlich  bei  den  eigenen
Runden  unterzubringen,  denn  das  hieße  einen  Teil  der  Sorgen  der
Ronsortialzeit  für  alle  Ewigkeit  zu  verlängern.  -—
In  England  herrscht  noch  heute  ausschließlich  das  Börseplacement ­
  und  versuche  der  Aenderung  sind  bisher  an  dem  Widerstand  der
Börsemitglieder  (ausschließlich  Vermittlern  und  Spekulanten)  gescheitert, ­
  die  selbst  Werte  von  Staaten,  welche  mit  Banken  direkt  über
durchzuführende  Emissionen  verhandeln,  vom  Rursblatt  zu  streichen
drohen.
62.  Die  Wirksamkeit  der  Sanken  auf  dem  Kapitalmarkt.
Weist  auch  die  Art  der  Verpflichtungen  den  Banken  den  Geldmarkt
als  Hauptwirkungsgebiet  zu,  so  haben  sich  doch  in  allen  Reichen  die  Banken ­
  mit  Ausnahme  der  Noteninstitute  auch  auf  dem  Rapitalmarkt  betätigt. ­
  Aber  in  der  Art  und  im  Umfang  der  Betätigung  bestehen  starke
Unterschiede  in  den  verschiedenen  europäischen  Staaten.
Für  den  Rentenmarkt  kommen  Versicherungsgesellschaften,  Sparkassen, ­
  Postsparkassen,  teilweise  auch  die  Rreditbanken  in  starkem
Maße  in  Betracht.  Die  neuere  Gesetzgebung  zeigt  die  Tendenz  diese
Tätigkeit  auszudehnen.  Dadurch  werden  aber  leicht  zu  große  Pakete
in  wenigen  Händen  vereinigt  und  wenn  sich  für  eine  Bank  die  Notwendigkeit ­
  ergibt,  ihren  Rentenbesitz  abzustoßen,  kann  der  Markt  ernstlich
erschüttert  werden.  Die  volkswirtschaftliche  Wirkung  der  Banken  ist  aber
auf  diesem  Gebiet  sehr  gering  anzuschlagen:  Da  durch  die  Rentenstücklung
jedem  die  Möglichkeit  gegeben  ist  für  geringen  Betrag  Rente  zu  erwerben,
bestehtL.  die  Funktion  der  Sparkassen  nur  in  der  Ronzentration  der
Mittel  für  den  Rentenkauf.
In  wesentlich  weitgehenderem  Maße  greifen  die  Banken  auf  den
übrigen  Gebieten  des  Rapitalmarktes  ein:  hier  besteht  ihre  Tätigkeit
nicht  bloß  in  der  Ronzentration  der  Mittel,  sondern  auch  in  der  Gestaltung ­
  der  einzelnen  Geschäfte.  Die  Transaktionen  des  Geldmarktes
sind  durch  ihre  Natur  bestimmt:  Die  Banken  haben  sich  nur  zu  entscheiden, ­
  ob  sie  das  konkrete  Geldmarktgeschäft  machen  oder  abweisen.  Beim
Effektenkredit  hat  die  Bank  lediglich  die  Grenze  der  Belehnung,  beim
Diskontkredit  nicht  einmal  diese  zu  bestimmen.  Leim  Anlagekredit  und
im  Ronsortialvertrag  dagegen  hat  die  Bank  das  Geschäft  zu  formen.
Gb  ihr  dies  bei  der  Vielfältigkeit  der  Geschäfte  ohne  Gefahr  für  sich  und
ihre  Runden  möglich  ist,  darüber  gehen  die  Ansichten  seit  Jahrzehnten
        <pb n="257" />
        252

III.  Der  Kapitalmarkt.

auseinander.  In  England  verneint  man  die  Möglichkeit  und  die  Lanken
gewähren  nur  in  der  Provinz  Anlagekredit  und  haben  noch  keine  Placementorganisationen ­
  errichtet.  Frankreich  geht  nicht  soweit,  aber  die
Großbanken  halten  sich  dort  vom  Anlagekredit  fern  und  bevorzugen
in  ihren  Konsortien  die  Rentenwerte,  bei  deren  Abschluß  die  Vanktätigkeit
  sich  nur  auf  Emissionsart  und  Emissionsbedingung,  nicht  aber  auf
die  Geschäftsformung  erstreckt,  Die  mittel-  und  osteuropäischen  Kreditund
  die  New  Porter  Finanzbanken  dagegen  beteiligen  sich  auf  allen
Gebieten  des  organisierten  Napitalmarkts  in  entscheidender  Weise.
Es  wurde  oft  die  Behauptung  ausgesprochen,  jedes  Land  habe
die  Banken,  die  es  seiner  ganzen  wirtschaftlichen  Organisation  nach
brauche,  England  und  Frankreich  benötigten  eben  nicht  Anlagekredit
und  in  England  würde  die  Placementfunktion  von  der  Börse  ausgefüllt.
Aber  bei  näherer  Betrachtung  läßt  sich  diese  Ansicht  nicht  aufrecht  halten.
Denn  Reiche  mit  ganz  ähnlicher  wirtschaftlicher  Struktur  haben  verschiedenartig ­
  aufgebaute  Banken.  Man  vergleiche  nur  ;.  B.  Deutschland ­
  und  die  vereinigten  Staaten.
Fn  den  beiden  letzten  Jahrzehnten  ist  der  Unterschied  in  der  Art
der  Betätigung  der  Banken  in  der  Praxis  und  in  der  literarischen  Darstellung, ­
  besonders  in  Deutschland  und  Frankreich  oft  zur  Diskussion
gebracht  worden,  wobei  die  meisten  Autoren  das  Sgstem  des  Nachbarlandes ­
  als  das  empfehlenswerte  Vorbild  bezeichneten.
Entscheidend  für  die  Politik  der  mittel-  und  osteuropäischen  Banken,
als  deren  Hauptrepräsentanten  wir  die  deutschen  Institute  ansehen
müssen,  wurde  die  Gewährung  von  Anlagekredit.  Wir  haben  vorhin
ausgeführt,  wie  die  Banken  nach  Beendigung  der  Eisenbahnperiode
in  nähere  Verbindung  mit  der  Industrie  kamen  und  aus  welchen  Gründen
sich  der  Anlagekredit  als  notwendig  erwies.  Mit  dem  Anlagekredit  steht
aber  das  Finanzgeschäft  in  enger  Verbindung,  weil  dieses  dazu  dient,
den  Anlagekredit  zu  mobilisieren.  Und  es  ist  nun  ein  merkwürdiger
Widerspruch,  wenn  die  meisten  Stimmen,  die  sich  gegen  das  Finanzgeschäft ­
  der  Kreditbanken  aussprechen,  mit  Wärme  für  den  Anlagekredit
eintreten.  Aus  dem  Anlagekredit  gewinnt  die  Bank  die  Möglichkeit
genauer  Kenntnis  des  Unternehmens,  die  Sicherheit  bei  Umwandlung
in  eine  Aktiengesellschaft  oder  bei  Ersetzung  des  Kredites  durch  Aktien
oder  Obligationen,  und  durch  ihre  Placementorganisationen,  die  sie
sich  für  die  Unterbringung  der  ihr  nahestehenden  Effekten  geschaffen  hat,
kann  sie  Emissionszeitpunkt  und  Emissionskürs  weit  verläßlicher  bestimmen, ­
  als  wenn  sie  nur  auf  die  Börse  angewiesen  wäre.  Die  Solidität ­
  des  deutschen  und  österreichischen  Emissionsgeschäfts  ist  ungleich
        <pb n="258" />
        62.  Die  Wirksamkeit  der  Banken  auf  dem  Kapitalmarkt.  253
höher  als  jene  des  englischen,  Oer  Industrieunternehmer  hat  bei  diesem
Sgstem  in  der  Bank  eine  Verbindung,  die  all  seinen  Kapitalbedürfnissen
Rechnung  trägt,  ihm  Kredit  in  jeder  Form  beschafft,  die  eventuelle  Finanzierung ­
  leitet  und  auf  die  Führung  des  Unternehmens  vom  finanziellen ­
  Standpunkt  aus,  namentlich  auf  dis  Oividendenpolitik  unter
Berücksichtigung  künftiger  Emissionen  Einfluß  nimmt.
Anlagekredit  und  Konsortialgeschäft,  Börse-Emission  und  Effektenkommission,
  Bankplacement  und  Industriekontrolle  stehen  bei  den  Banken ­
  deutschen  Systems  in  engem  Zusammenhang.
Gegen  dieses  Sgstem  wurden  mehrere  ernste  Vorwürfe  erhoben,
vie  Oepositenkassen  der  Kontinentalbanken,  von  Frankreich  abgesehen,
durchziehen  ihr  Land,  so  wurde  vielfach  behauptet,  mit  einem  Netz  von
Wechselstuben,  deren  Existenzmöglichkeit  zu  sehr  erheblichem  Teil  durch
das  Effektenkommissionsgeschäft  begründet  ist.  Es  würden  dadurch
zahlreiche  Stätten  der  Spekulation  geschaffen  und  das  Börsenspiel  in
Kreise  hineingetragen,  in  welche  es  bei  anderer  Organisation  nicht
hineinkommen  würde.
von  Verteidigern  des  deutschen  Banksgstems  wurde  dieser  Kritik
lebhaft  widersprochen.  Aber  wie  alle  Erfahrung  zeigt,  mit  Unrecht,
vie  Kreditbanken  mitteleuropäischen  Sgstems  müssen  am  Spekulationsgeschäft ­
  teilnehmen,  nicht  bloß  wegen  der  Gewinne,  die  das  risikolose
Kommissionsgeschäft  mit  sich  bringt,  sondern  im  Interesse  der  Unterbringung ­
  der  eigenen  Emissionen,  die  nur  bei  Hochkursen  erfolgen  kann.
Wegen  des  eigenen  Finanzgeschäftes  sind  die  Banken  an  der  Hochhaltung
der  Kurse  zur  Emissionszeit  interessiert  und  daß  sie  ihre  Kunden  im
entgegengesetzten  Sinn  beraten,  ist  nicht  anzunehmen.
Die  Ausdehnung  des  Spekulationsumfangs  infolge  der  Errichtung
der  vepositenkassen  ist  unleugbar.  Ob  das  Publikum  dabei  besser  oder
schlechter  fährt  als  bei  sonstiger  Beratung,  ist  schwer  zu  entscheiden.  Im
ersteren  Sinne  wirkt  die  Rücksicht  auf  die  sonstigen  Beziehungen  zum
Kunden,  bei  starken  Spekulationsbewegungen  das  genauere  Urteil  über
die  wirtschaftliche  Entwicklungsrichtung,  im  letzteren  das  Emissionsinteresse ­
  das  die  Lank  zur  Partei  macht,  und  die  Ersetzung  des  Bankiers
durch  den  Kleinbeamten  der  vepositenkasse.  Bei  weiterer  Durchbildung ­
  der  äußeren  Organisation  wäre  es  den  Lanken  wohl  möglich,  aus
ihrer  Kenntnis  der  gesamten  Vermögensverhältnisse  heraus  einen  Unterschied ­
  zwischen  dem  Investor,  dem  Kapitalanleger,  und  dem  Spekulant
praktisch  durchzuführen.  Sie  könnten  ihre  Kunden  nach  Vermögenslage
und  Temperament  in  eine  der  beiden  Gruppen  einreihen  und  darauf,
nicht  auf  die  Beseitigung  der  Spekulation  kommt  es  volkswirtschaftlich
        <pb n="259" />
        254

III.  Der  Kapitalmarkt.

allein  an.  Einem  Industriellen  in  einer  kleinen  Provinzstadt  des  Rheinlandes,
  der  bei  einem  Jahreseinkommen  von  einer  Million  Mark  spekulative ­
  Engagements  in  höhe  von  einer  Viertelmillion  Mark  unterhält, ­
  ist  manchmal  die  Spekulation  die  einzige  Anregung,  die  er,  wenn
er  literarische  Bildung  nicht  besitzt,  in  der  Einöde  seines  Wohnortes
erhalten  kann.  Dem  Unternehmer,  der  sich  von  den  Geschäften  zurückgezogen ­
  hat,  kann  die  Spekulation  ein  Nachklang  an  seinen  Lebensberuf, ­
  eine  Art  Beteiligung  am  Leben  bedeuten,  die  Lektüre  der  Tagesblätter ­
  zum  mindesten  interessanter  gestalten.  Oie  Spekulation  kundiger
und  reicher  Personen  ist  volkswirtschaftlich  nötig,  da  sonst  die  Gründung
von  Aktiengesellschaften  mit  hohem  Unternehmerrisiko  unmöglich  wäre,
und  den  Kreditbanken  wäre  es  allein  unter  allen  Organisationen  möglich,
die  Spekulation  auf  diese  Kreise  zu  begrenzen,  vast  dies  derzeit  nur
in  wenigen  Zöllen  geschieht,  ist  allerdings  unleugbar,  allein  das  liegt
nur  in  der  gegenwärtigen  Praxis,  nicht  im  Wesen  der  Kreditbanken
begründet.
Die  Gleichzeitigkeit  der  Gewährung  von  Anlagekredit  und  der
Ausübung  eines  Einflusses  auf  die  Vividendenbestimmung  mag  begründete ­
  Besorgnis  erregen.  Es  liegt  der  Gedanke  nahe,  daß  eine  Lank,
die  die  Mobilisierung  des  Anlagekredites  vorbereitet,  durch  hohe  Gewinnausschüttung ­
  den  Aktienmarkt  günstig  beinflussen  will.  Aber  eine  derartige ­
  Praxis  widerstoßt  dem  Emissionskredit  und  wird  darum  von
ernsten  Banken  vermieden.
Mit  besonderem  Nachdruck  wird  die  Gefahr  der  Immobilisierung
für  die  führenden  Lanken  selbst  hervorgehoben  und  es  ist  zweifellos,
daß  die  Banken  dieses  Sgstems  im  Durchschnitt  nicht  so  mobil  sein
können  wie  reine  Geldmarktinstitute.  Indessen  kann  auch  bei  pflege
von  Anlagekredit  und  Finanzgeschäft  die  Flüssigkeit  gewahrt  bleiben,
wenn  die  Festlegungen  die  höhe  jener  Beträge  nicht  übersteigen,  welche
den  Banken  unter  allen  Umständen  zur  Verfügung  bleiben.
Die  Gewährung  von  Anlagekredit,  die  finanzielle  Führung  der
Unternehmungen  und  Mitwirkung  bei  der  Vividendenbestimmung
sowie  die  Leitung  der  Vermögensverwendung  des  Publikums  legen
in  die  Hand  der  Bankleiter  eine  so  große  Verantwortung,  daß  Mißgriffe ­
  über  die  Bilanz  der  Lank  hinaus  selbst  wirken  können.  Irrtümliche ­
  Beurteilung  der  kommenden  Konjunktur  kann  für  die  Kunden
schwere  Verluste  zur  Folge  haben.  Kein  Privatbankier  kann  auch  nur
entfernt  ein  so  großes  Effektengeschäft  aufbauen,  wie  eine  Berliner
Großbank,  und  Fehlgriffe  einer  einzigen  Persönlichkeit  wirken  darum
ungleich  intensiver  als  der  Irrtum  eines  Bankiers.
        <pb n="260" />
        62.  Die  Wirksamkeit  der  Bansen  auf  dem  Kapitalmarkt.  255
Den  Kreditbanken  deutschen  Systems  steht  die  Verfügung  über
bedeutende  Summen  von  Depositengeldern  und  die  Leitung  eines  Teils
der  Kapitalanlage  zu.  Sie  bevorzugen  ihrer  Organisation  nach  den
Effektenmarkt  —  eine  Kreditbank  kann  nicht  gut  Häuser  kaufen  oder
Grundstücke  erwerben.  Sie  steht  dagegen  mit  dem  Effektenmarkt  in
naher  Fühlung  und  wird  das  Kapital  des  Publikums  sowohl  im  Interesse ­
  der  ihr  nahestehenden  Unternehmungen  wie  auch  ihres  Kommissionsgeschäftes ­
  wegen  auf  den  Effektenmarkt  hinlenken.  Die  Klagen
über  einseitige  Dirigierung  der  vermögen  zum  Effektenmarkt  namentlich ­
  zu  Gunsten  der  großen  Unternehmungen  sind  begründet,  aber  ihnen
ist  kaum  Abhilfe  zu  schaffen,  da  die  Begünstigung  der  Großunternehmungen
  im  Interesse  des  Placements  und  des  Effektenkredits  liegt  und
die  Banken  mit  dem  nicht  organisierten  Kapitalmarkt,  von  dem  Handel
in  nicht  notierten  lverten  und  der  Hypothekenvermittlung  abgesehen,
nur  wenig  Fühlung  haben.
Die  Banken  des  deutschen  Systems  sind  durch  den  Anlagekredit
an  dem  Schicksal  des  Unternehmens  und  an  dessen  Prosperität  interessiert
und  wirken  in  diesem  Sinne  vornehmlich  auch  beim  Abschluß  von  Kartellen. ­
  In  einigen  Fällen  ist  die  Macht,  welche  die  kurzfristige  Kündbarkeit ­
  des  Anlagekredits  den  Banken  gewährt,  dazu  ausgenützt  worden,
widerstrebende  Unternehmungen  gewaltsam  durch  Drohung  der  Kreditentziehung ­
  für  eine  von  den  Banken  gewünschte  Kombination  gefügig
zu  machen.  Würden  sich  derartige  Fälle  in  großer  Zahl  ereignen,  so
würde  wohl  eine  starke  Strömung  für  staatliches  Eingreifen  einsetzen.
Die  Banken  in  den  vereinigten  Staaten  haben  mit  den  Banken
deutschen  Systems  wesentliche  Grundzüae  gemeinsam.  Der  Unterschied ­
  liegt  darin,  daß  die  verschiedenen  Betätigungen  auf  dem  Anlagemarkt ­
  nicht  von  einem  Institut,  sondern  von  einer  Reihe  miteinander ­
  in  enger  Beziehung  stehenden  Banken  ausgeübt  wird.  Die
großen  New  porker  Finanzhäuser  haben  entscheidenden  Aktienbesitz  bei
einer  Reihe  von  Kreditbanken,  sie  üben,  wenn  auch  innerhalb  der  dort
weit  enger  gezogenen  gesetzlichen  Schranken  eine  starke  Wirkung  auf
die  Verwendung  der  Gelder  der  ihnen  nahestehenden  nationalen  Staatenbanken ­
  und  haben  in  den  Trustcompanies  eine  Art  Placementorganisation ­
  geschaffen.  Die  Banken  haben  im  wesentlichen  eine  gleichartige ­
  Position  auf  dem  Kapitalmarkt,  wie  die  deutschen  Institute,  jedoch ­
  mit  zwei  Unterschieden:  die  geistige  Leitung  liegt  bei  den  Finanzbanken- ­
  während  bei  den  deutschen  Instituten  die  Interessen  der  verschiedenen ­
  Geschäftszweige  gegen  emander  abgewogen  werden,  liegt
es  in  New  Pork  nahe,  die  Rücksicht  auf  einen  Emissionsgewinn  in  den
        <pb n="261" />
        256

III.  Der  Kapitalmarkt.

Vordergrund  treten  zu  lassen,  weil  der  Finanzbankier  nur  daran  interessiert ­
  ist  und  da  das  Bankplacement  nicht  vom  Finanzhaus  selbst,
sondern  von  der  abhängigen  Kreditbank  besorgt  wird  und  der  finanzier
auch  keine  Verantwortung  den  Abnehmern  gegenüber  trägt,  kann  bei
Emissionen  ein  geringeres  Maß  von  Vorsicht  angewendet  werden.
Ver  andere  Unterschied  gegenüber  den  deutschen  Lanken,  die  Unmöglichkeit ­
  der  Filialerrichtung  außerhalb  eines  Bundesstaates,  wird
bei  der  Konzentration  besprochen  werden.
Im  starken  Gegensatz  zum  deutschen  und  amerikanischen  Banksystem ­
  stehen  die  englischen  Depositenbanken.  Sie  legen  die  zahlreich
und  zu  billigem  preis  ihnen  zuströmenden  Depositen  auf  dem  Geldmarkt ­
  und  in  Effekten,  zum  kleineren  Teil  in  hgpothekarkrediten  an,
pflegen  dagegen  den  industriellen  Anlagekcedit  nur  in  spärlichem  Maß
und  stehen  dem  Konsortialgeschäft  und  Effekienplacement  im  allgemeinen ­
  ferne.  Sie  geben  Effektenkredit  oder  Betriebskredit  ohne  sich
um  die  Zwecke,  die  der  Schuldner  damit  verfolgt,  zu  kümmern.  Während ­
  der  deutsche  Bankleiter  und  der  New  kjorker  Finanzier  die  Neigung ­
  hat,  das  anlegende  Publikum  und  die  Börse  als  Mittel  für  seine
organisatorischen  Zwecke  zu  nützen,  werden  die  englischen  Kreditbanken
von  Handel  und  Spekulation  als  Mittel  gebraucht.  Die  deutschen  und
amerikanischen  Lanken  sind  aktive  zweckbewußte  Leiter  der  Kapitalverwendung,
  die  englischen  neutrale  uninteressierte  Geldgeber.
Zn  dieser  altväterischen,  soliden  Politik  sehen  viele  das  Zdeal
einer  Lankleitung  und  die  Vorzüge  der  englischen  Praxis  sind  auch
unleugbar:  die  Banken  sind  nicht  bloß  mobiler,  sie  können  auch  bei
Auswahl  ihrer  Kredite  unbeeinflußt  vorgehen,  brauchen  nicht  nahestehende ­
  Werte  aus  Emissions-  oder  sonstigen  Gründen  zu  lombardieren,
nicht  einem  Unternehmen,  weil  es  ihrem  Konzern  angehört,  widerwillig ­
  den  Kredit  zu  erhöhen.  Sie  sind  der  Börse  und  der  Industrie
gegenüber  völlig  frei  und  das  ist  in  kritischen  Zeiten  nicht  hoch  genug
zu  veranschlagen.
Ebenso  sind  Industrie  und  Börse  völlig  frei  von  äußeren  Einflüssen.
Keine  englische  Bank  kündigt  einem  Unternehmen  den  Kredit  um  dadurch ­
  einen  Druck  auszuüben.  Der  Unternehmer  ist  in  England  wirklich ­
  Herr  im  Hause,  an  der  Börse  entsprechen  die  Kurse  mehr  als  anderswo ­
  dem  Verhältnis  von  Angebot  und  Nachfrage  und  Intervention
wird  nur  in  geringem  Maße  geübt.
Aber  die  Industrie  entbehrt  in  England  wegen  der  Abstinenz
der  Kreditbanken  des  Rückhalts  einer  starken  Finanzgruppe,  die  sie
finanziell  führt,  die  Zeit  bestimmt,  in  der  Kapitalerhöhungen  zweck-
        <pb n="262" />
        63.  Die  Konjunkturpolitik  der  Banken  auf  dem  Kapitalmarkt.  257
mäßig  durchgeführt  werden,  Rapitalerhöhung  sichert,  auch  wenn  die
Emission  noch  nicht  durchführbar  ist,  durch  ihre  Verbindungen  neue
Geschäfte  zuführt,  bei  Auslandsemissionen  ihr  Lieferungsinteresse
wahrt.  Die  englischen  Industrieaktien  leiden  unter  der  lokalen  und
vielfach  sehr  rückständigen  Kapitalaufbringung  und  im  internationalen
Wettbewerb  macht  sich  dies  besonders  fühlbar.  Oie  Banken  tragen  nicht
die  Konjunkturgefahren,  aber  die  Industrie  entbehrt  dadurch  des  Vorteils ­
  jederzeit  Anlagekapital  zu  erhalten  und  dadurch  den  günstigsten
Zeitpunkt  sofort  ausnützen  zu  können.
vie  Beratung  des  Publikums  bei  seiner  Vermögensanlage  liegt
bei  den  brokeis,  von  denen  manche  hervorragende  Kenntnisse  und
viel  Gewissenhaftigkeit  besitzen  —  manche,  aber  bei  weitem  nicht
alle.  Oie  Unterbringung  von  Effekten  besorgt  noch  immer  fast  ausschließlich ­
  die  Börse,  die  in  keiner  Beziehung  zu  den  Banken  steht.  Infolge ­
  der  mangelnden  Uebersicht  über  die  Aufnahmsfähigkeit  des  Marktes
sind  darum  Fehlschlüge  der  Emissionen  außerordentlich  häufig  und
die  chualität  der  auf  den  Markt  kommenden  Papiere  läßt  sehr  viel
zu  wünschen  übrig.
Das  englische  Bankwesen  leistet  vorzügliche  Dienste  dem  Geldmarkt ­
  und  dem  Handel,  aber  den  Bedürfnissen  der  Industrie  und  des
Anlagepublikums  ist  es  nur  wenig  angepaßt  und  es  haben  sich  bisher
noch  nicht  andere  Organisationen  gefunden,  welche  die  Lücke  gleichwertig ­
  ausfüllen  könnten.
63.  Die  KonjunKturp  olitik  der  Banken  aus  dem  Kapitalmarkt.
Die  Epochen  und  Perioden  des  Kapitalmarkts  fallen  mit  jenen
des  Geldmarkts  zeitlich  zusammen.  In  Epochen  der  Investitionen
eilt  der  Kapitalbedarf  der  Nachfrage  voran,  und  da  wegen  des  Steigens
der  preise  die  Rentabilitätsrate  der  Aktienwerte  sinkt,  wirken  zwei
Momente  in  der  Richtung  der  Herabdrückung  des  Rentenkurses.  Innerhalb ­
  der  Epochen  der  Investitionen  finden  die  Konjunkturbewegungen
statt,  wobei  mit  Fortschreiten  der  Epoche  die  Zinsrate  an  den  Spitzen
der  Konjunkturen  immer  höher,  die  Rentabilitätsrate  immer  niedriger
zu  liegen  pflegt;  mit  andern  Worten:  die  Rentenkurss  sinken,  nur
in  Vepressionszeiten  der  einzelnen  Konjunkturen  wird  diese  Bewegung
aufgehalten,-  die  Aktienkurse  erreichen  am  Zenith  der  Periode  den
Kurs  der  vorigen  Periode  zumindest  wieder  und  es  vergrößert  sich  darum
die  Zahl  derer,  die  Aktien  zu  dauerndem  Besitz  halten.
Für  den  Erwerb  von  festverzinslichen  Werten  zur  Anlage  sind  darum
Sonisltf,  öcmfpolitif.  17
        <pb n="263" />
        258

III.  Der  Kapitalmarkt.

die  Höhepunkte  der  Konjunkturen  in  Epochen  starker  Rapitalinvestierung
am  besten  geeignet,  da  um  diese  Zeit  die  Rentenkurse  am  tiefsten  stehen.
Aus  dieser  Erwägung  heraus  haben  die  schottischen  Banken  in  der  Zeit
der  Rapoleonischen  Rriege  planmäßig  Renten  gekauft  und  damit  gute
Erfahrungen  gemacht.  Zn  striktem  Gegensatz  zu  vernünftiger  Bankpolitik
  legt  aber  eine  Reihe  neuerer  auf  dem  Rontinent  erlassener  Gesetze ­
  den  Sparkassen  die  Verpflichtung  zur  dauernden  Anlegung  einer
Quote  ihrer  Gelder  in  Renten  auf;  hätten  derartige  Gesetze  in  der
Zeit  seit  1880  in  Rraft  gestanden,  so  würden  die  meisten  deutschen  und
österreichischen  Sparkassen  in  den  letzten  Zähren  ihre  Reserven  durch
Rursverluste  eingebüßt  haben.  Der  Zwang  zur  Rentenanlage  ist  in
Epochen  steigenden  Zinses  für  Banken  und  Sparkassen  ohne  dauernden ­
  Schaden,  in  Epochen  fallenden  Zinses  bringt  er  Verlust  und  ist
überdies  überflüssig,  da  dann  genügend  viel  Rentenkäufer  vorhanden
sind.  Ebenso  ist  die  fortgesetzte  Anlegung  der  Mittel  der  Postsparkassen
in  Renten  bedenklich,  da  dadurch  eine  Immobilisierung  dieser  Organisationen ­
  gerade  in  jenen  Tagen  eintritt,  in  welchen  der  Staat  sie  am
stärksten  benötigt.
Zn  Epochen  fallenden  Zinses  pflegen  die  Rreditbanken  sich  um
Rentenemissionen  heiß  zu  bemühen,  die  Verbindung  mit  Pfandbriefbanken ­
  wird  lebhaft  gesucht,  die  Rate  des  Ronsortialnutzens  ist  wegen
der  leichten  Unterbringungsmöglichkeit  gering.  Zn  Epochen  steigenden
Zinses  steigt  der  Zwischengewinn  der  Ronsortien,  die  schwächeren  Schuldner ­
  müssen  Nebenverpflichtungen  eingehen  (zum  Beispiel  Lieferungen
an  Auslandsstaaten)  oder  in  dauernde  Verbindung  mit  einer  Rredirbank
treten  (zum  Beispiel  Hypothekenbanken);  dauernde  Beziehungen  im
Ronsortialgeschäft  können  in  solchen  Tagen  leichter  geknüpft  werden.
Die  Anwendung  der  Ronjunkturpolitik  bei  Gewährung  von  Anlagekredit ­
  und  im  Finanzgeschäft  charakterisiert  die  auch  in  der  Gegenwart ­
  nicht  sehr  zahlreichen  Lanken,  die  die  wirtschaftliche  Entwicklung
vorherzusehen  sich  bemühen.  Die  meisten  Bankdisponenten  pflegen
bei  Flüssigkeit  des  Rapitalmarktes  über  den  Ueberfluß,  bei  Rnappheit
über  Mangel  an  Mitteln  zu  klagen;  starke  Mittel  zu  Beginn  der  Ronjunktur
  verleiten  aber  leicht  zu  schlechten  Geschäften  —  die  nach  alter
Erfahrungsregel  in  der  Zeit  billigen  Geldes  gemacht  werden  —,  die
Anspannung  am  Höhepunkt  bindet  die  Hände  in  Zeiten,  in  denen  die
Wirtschaft  Rapital  am  dringendsten  benötigt  und  Gelegenheit  zu  den
lohnendsten  Finanzgeschäften  geboten  ist.  Die  Geschäfte,  die  1907
oder  1915  zum  Abschluß  kamen,  waren  fast  ausnahmslos  gut,  denn  die
wenigen  Besitzer  verfügbarer  Mittel  konnten  konkurrenzlos  aus  lange,.
        <pb n="264" />
        17

63.  Oie  Konjunkturpolitik  der  Banken  auf  dem  Kapitalmarkt.  259
Liste  die  ihnen  genehmen  Möglichkeiten  wählen.  Liquidität  am  Höhepunkt ­
  der  Konjunktur  nicht  so  sehr  wegen  der  Abhebungsgefahr,  sondern ­
  wegen  der  dadurch  gewährten  sicheren  und  erfolgreichen  Betätigungsmöglichkeit
  muß  das  Leitprinzip  der  Finanz-  und  jener  Kreditbanken ­
  sein,  die  sich  mit  dem  Konsortialgeschäft  und  Anlagekredit
befassen;  an  der  Wende  der  Konjunktur  ist  starke  Placement-  und  Kreditgewährungskraft ­
  nötig.
Oie  Sicherung  der  Placementkraft  wird  erreicht,  wenn  das  vermögen ­
  der  Kunden  der  Bank  in  den  vorangehenden  Jahren  nicht  vollständig ­
  angelegt,  sondern  teilweise  als  Guthaben  zurückgehalten,  und
wenn  ferner  die  Kunden  veranlaßt  werden  vor  Erreichung  des  Höhepunktes ­
  der  Lörsebewegung  einen  Teil  ihrer  Engagements  zu  lösen.
Oie  Bank  kann  aber  diese  Absicht  nicht  durchführen,  wenn  sie  in  vorhergehenden ­
  Stadien  der  Konjunktur  große  Anlagekredite  gewährt  hat,
die  sie  in  späteren  Jahren  durch  fortdauernde  Aktienausgaben  mobilisieren ­
  muß.
weit  schwerer  ist  es,  die  Mittel  der  Bank  so  elastisch  zu  halten,
daß  sie  an  der  wende  der  Konjunktur  weitere  Anspannung  vertragen.
Bei  Gewährung  von  Anlagekredit  sind  die  Banken  nie  vollständig
Herren  ihrer  Entschlüsse,  da  das  Maß  der  Inanspruchnahme  der  gewährten ­
  Kredite  mit  Fortschreiten  der  Konjunktur  steigt  und  auch
Erhöhungen  der  Kredite  in  solchem  Zeitpunkt  oft  unabweisbar  sind.
Eine  Bank,  die  sich  auch  im  Höhepunkt  der  Konjunktur  Bewegungsraum
sichern  will,  tut  darum  gut,  bei  Gewährung  von  Anlagekredit  in  geldflüssigen ­
  Zeiten,  soweit  dies  irgend  möglich  ist,  das  Höchstmaß  der
Inanspruchnahme  nach  dem  Maximalbedarf  des  Unternehmens  in  der
vorhergehenden  Konjunktur  abzuschätzen.  Es  läßt  sich  kein  bestimmtes
Verhältnis  zwischen  den  Mitteln  einer  Bank  und  ihren  Anlagen  auf
dem  Kapitalmarkt  konstruieren,  aber  es  ist  für  eine  Bank  bedenklich,
wenn  die  Gesamtsumme  der  Festlegungen  ihre  Bewegungsfreiheit
am  Höhepunkt  der  Konjunktur  hindert;  sie  kommt  dann  leicht  in  die
Notwendigkeit,  sich  durch  Kündigung  der  Kredite  an  Kunden  Luft
zu  machen;  das  vielfach  übliche  Sieben  der  Kreditlisten  in  der  Zeit  der
stärksten  Kapitalanspannung  ist  eine  schwere  Nücksichtslosigkeit,  da
der  durch  die  Kündigung  eines  Anlagekredits  betroffene  gerade  in
solchen  Tagen  sich  schwer  anderswo  Geld  beschaffen  kann.  Popularität ­
  kann  nur  in  Tagen  der  Kapitalknappheit  erworben  werden,  und
die  Haltung  einer  Bank  in  solcher  Zeit  ist  ein  Prüfstein  für  die  Tüchtigkeit ­
  der  Lankleitung  und  für  die  künftige  Entwicklung  des  Instituts
von  entscheidender  Bedeutung.
        <pb n="265" />
        260

64.  Die  Grganisation  der  Banken.

64.  Die  Organisation  der  Banken.
Ein  Teil  der  Banken  verwendet  ihre  Depositen  in  jedem  Gebiet,
wo  sie  diese  erhalten,  so  die  Sparkassen  deutschen  und  österreichischen
Systems,  die  Kreditgenossenschaften  und  die  lokalen  Kreditbanken.  Eine
andere  Gruppe  sammelt  fremde  Gelder  in  dezentralisierten  Organs
sationen,  verwendet  sie  jedoch  von  einer  Zentralstelle  aus,-  hierher  gehören ­
  die  Sparkassen  französischen  und  englischen  Systems,  die  Postsparkassen ­
  und  die  Versicherungsgesellschaften.  Eine  dritte  Gruppe  bilden
jene  Institute,  welche  sowohl  für  das  Aktiv-  wie  für  das  Passivgeschäft
dezentralisiert  sind,-  hierher  gehören  die  Kreditbanken  und  die  Notenbanken. ­

Die  Sparkassen  sind  ein  deutliches  Beispiel  der  Bedeutung  der
historischen  Entwicklung  für  die  Grganisation  der  Banken.  Sie  waren
für  die  Vermögensverwaltung  der  wenigbemittelten  Bevölkerung  in
einem  Zeitpunkt  gegründet,  in  welchem  der  Geldverkehr  von  Grt  zu
Grt  auf  Schwierigkeiten  stietz.  Nus  der  Art  ihrer  Gründung  durch  Gemeinden ­
  oder  angesehene  Persönlichkeiten  der  Umgebung  und  der  teilweisen ­
  Unentgeltlichkeit  der  Verwaltung  erklärt  sich  die  Beschränkung
auf  den  lokalen  Wirkungskreis  und  jene  eigentümliche  Gebarung,  die
man  am  besten  als  Kehlen  einer  eigentlichen  Wirtschaftspolitik  bezeichnen
kann.  Bei  den  Nreditgenossenschaften  ist  das  Band  zwischen  Einlegern
und  Verwendung  der  Mittel  noch  enger.  Die  einzelnen  Sparkassen
stehen  nebeneinander  entweder  ohne  eine  zentrale  Grganisation  oder
sie  haben  eine  Zentralbank  gebildet,  die  jedoch  lediglich  den  Ausgleich
zwischen  Ueberschutz  und  Mangel  bei  den  einzelnen  Instituten  vermittelt.
Auch  nur  in  dem  Sinne  einer  Ausgleichung  wirken  für  die  Kreditgenossenschaften ­
  in  Deutschland  die  Genossenschaftsabteilung  der  Dresdener ­
  Bank  und  die  Zentral-Genossenschafts-Nasse.  Das  Nennzeichen
der  durchgebildeten  Organisation,  die  Möglichkeit  einheitlicher  Leitung
und  Wirtschaftspolitik  ist  bei  diesen  Zentralbanken  nicht  gegeben.
Dezentralisiertes  Passivgeschäft  und  zentralisierte  Napitalverwendung
  haben  die  Sparkassen  des  französischen  und  englischen  Systems, ­
  die  an  zahlreichen  Stellen  Einlagen  aufnehmen  und  sie  an  zentralerStelle
  in  Renten  anlegen,  ferner  die  Postsparkassen,  deren  Schalter
nur  der  Annahme  von  Einlagen,  aber  nicht  der  Uebernahme  ja  nicht
einmal  der  Vermittlung  eines  Aktivgeschäftes  dienen.  Der  Nassenbeamte
  der  Postsparkasse  in  Prag  kann  nur  Einlagebücher  ausgeben,  aber
weder  er  selbst  noch  auch  sein  Ehef  in  Prag  hat  irgendwelche  direktoriale
        <pb n="266" />
        64.  Die  Grganisation  der  Banken.

261

Funktionen.  Auch  bei  den  Versicherungsgesellschaften  sind  die  Agenturen ­
  in  den  weitaus  meisten  Fällen  lediglich  mit  der  Annahme  von
Versicherungsanträgen,  nur  in  Ausnahmsfällen  auch  mit  der  Annahme
von  hgpothekenanträgen  betraut,  über  welche  die  Entscheidung  aber
immer  in  der  Zentraldirektion  erfolgt.  Die  Banken  dieser  Gruppe  ziehen
einen  erheblichen  Teil  der  Sparkapitalien  des  Landes  in  bestimmte  Verwendungsrichtungen ­
  hinein:  der  örtliche  Zusammenhang  zwischen  Gewinnung ­
  und  Verwendung  des  Sparkapitals  ist  bei  ihnen  verschwunden,
ebenso  jener  zwischen  Herkunft  des  Kapitals  aus  bestimmten  Berufszweigen
  und  Verwendung  in  denselben.  Oie  zentrale  Leitung  großer
Vermögensmassen  verlangt  einfache  leicht  übersichtliche  Anlagen.
Dezentralisierte  Grganisation  für  das  Aktiv-  und  Passivgeschäft
besitzen  die  Noten-  und  Kreditbanken.  Die  Filialen  der  Notenbanken
emittieren  Noten  und  nehmen  Depositen  an,  aber  sie  befassen  sich  auch
mit  Diskont  und  Lombard.  Ueberall  auf  dem  Kontinent  wurde  von
den  Notenbanken  wegen  der  starken  Vorteile  der  dezentralisierten  Kreditgewährung
  und  Erlangung  von  Währungsgeld  die  Errichtung  von
Zweigniederlassungen  gefordert,  vielfach  sogar  in  den  Privilegien  zur
Pflicht  gemacht.  Da  aber  eine  Filiale  der  Notenbank  nur  bei  entwikkeltem
  industriellem  Unternehmertum  Gewinn  bringt,  hat  das  von
den  Staaten  unter  dem  Druck  der  öffentlichen  Meinung  durchgesetzte
Prinzip  der  weitgehenden  Dezentralisierung  der  Notenbanken  die  Errichtung ­
  einer  Reihe  von  passiven  Filialen  veranlaßt.
Auch  bei  den  Kreditbanken  wurde  lange  um  die  Frage  gerungen,
ob  dem  Sgstem  der  Zentralisation  oder  jenem  der  Dezentralisation  der
Vorzug  gegeben  werden  sollte.  Zn  der  englischen  Literatur  um  die  Mitte
des  vorigen  Jahrhunderts  und  in  der  deutschen  Lankpraxis  der  neunziger ­
  Zahre  wurde  die  Frage  mit  Nachdruck  erörtert;  sie  kann  heute  als
entschieden  bezeichnet  werden,  nachdem  jene  englischen  Institute,  die  sich
gegen  Filialbildung  gesträubt  hatten,  als  Fusionsobjekte  behandelt
wurden  und  auch  das  reguläre  Geschäft  aus  dem  Kontinent  sich  zum
weitaus  größten  Teil  bei  den  Banken  mit  zahlreichen  Filialen  konzentriert ­
  hat.
Der  Einleger  trägt  sein  Kapital  dort  hin,  wo  es  bei  gleicher  Sicherheit ­
  und  Verzinsung  für  ihn  am  bequemsten  erreichbar  ist;  ebenso  wird
der  Industrielle  und  Kaufmann  nur  dort  ein  Konto  errichten,  wo  er
über  dasselbe  rasch  verfügen  kann,  wo  die  Banken  ferner  die  Effekten
in  die  letzte  Hand  unterbringen  wollen,  dort  müssen  sie  so  nahe  wie  möglich ­
  dem  Sparer  selbst  Hinrücken.  Die  drei  Geschäftszweige  der  Annahme
von  Scheckeinlagen,  von  Sparkapitalien  und  der  Durchführung  des  Effekten-
        <pb n="267" />
        262

64.  Die  Organisation  der  Lanken.

Placements  verlangen  in  allen  Staaten  dezentralisierte  Organisation.
Je  höheren  Rapitalüberschuß  ein  Land  besitzt,  desto  stärker  ist  die  Filialbildung.
  In  den  kapitalärmeren  Reichen  dagegen  entwickelt  sich  das
Filialnetz  weit  langsamer:  Wer  Geld  anlegen  will,  wendet  sich  dorthin,
wo  dies  am  bequemsten  ist.  Wer  Kapital  benötigt,  sucht  den  Geldgeber
auf,  auch  wenn  dieser  noch  so  weit  entfernt  ist.
Rach  der  Bedeutung  der  Provinz  in  Bezug  auf  Rapitalüberfluß
oder  Kapitalbedarf  sind  die  Bankorganisationen  in  den  einzelnen  Reichen
konstruiert.  England  hat  vornehmlich  auf  den  bankmäßigen  Ueberweisungsverkehr,
  Frankreich  auf  die  Linlagenannahme  und  das  Placement
das  Hauptgewicht  gelegt.  Der  Beamte  der  englischen  Provinzfiliale  hat
Einlagen  zu  nehmen  und  Diskonte  zu  gewähren,  die  von  einer  größeren
Filiale  überprüft  werden.  In  Frankreich  tritt  das  Placement  hinzu,
das  sich  in  denkbar  einfachster  Form  zu  vollziehen  pflegt:  Oie  Zentrale
gibt  den  Filialen  die  Liste  jener  Werte,  die  mit  Vorteil  gegen  die  neue
Emission  zu  tauschen  sind  und  der  Filialleiter  sucht  unter  seinen  Runden
die  Besitzer  älterer  minder  rentabeler  Werte  und  macht  sie  auf  den  Vorteil ­
  des  Tausches  aufmerksam.  Diese  Tätigkeit  ist  bewußt  schematisch:
es  wäre  unmöglich  für  ein  paar  hundert  Filialen  jeweils  mehrere  urteilsfähige ­
  Raufleute  zu  finden,  sie  entsprechend  zu  bezahlen  und  die
Rontrollorganisation  zu  schaffen,  die  erforderlich  wäre,  wenn  diese  Banken ­
  andere  als  Routinegeschäfte  pflegen  würden.
In  jenen  Reichen  aber,  in  welchen  die  Provinz  das  in  ihr  gewonnene ­
  Rapital  selbst  verbraucht  oder  sogar  darüber  hinaus  neues  benötigt, ­
  mußten  die  Bankfilialen  zunächst  Rredit  gewähren  und  zwar  nicht
bloß  in  den  leichten  Formen  des  Diskonts  und  Lombards.  Die  Banken
gingen  darum  dort  nur  langsam  und  zögernd  in  die  Provinz,  da  ihre
Zweigniederlassungen  wirkliche  Direktoren  besitzen  mußten,  die  für
Anlagekredit  und  Ronsortialgeschäfte  die  Verantwortung  tragen  sollten
und  den  Runden  nicht  bloß  Rentenwerte  anzubieten  hatten,  sondern
sie  auch  bei  der  Vermögensanlage  überhaupt  beraten  mußten;  in
großer  Zahl  konnten  solche  Persönlichkeiten  nicht  gefunden  werden.
Jede  Filiale  der  deutschen  Banken  ist  eine  selbständige  Einheit.  Der
Leiter  besitzt  versügungsrecht  und  mutz  selbständige  geistige  Tätigkeit
leisten.  Lin  überaus  umfangreicher  Rontrolapparat  hat  nicht  bloß
die  buchhalterische,  sondern  auch  die  materielle  Seite  der  Geschäfte
Zu  überwachen.  Während  beim  Ooinptoir  ck'Bsoowxte,  von  den
reisenden  Buchhaltern  abgesehen  nur  wenige  Beamte  der  Zentrale
den  Rontroldienst  über  mehrere  hundert  Filialen  führen,  sind  in  den
deutschen,  österreichischen  und  russischen  Banken  große  Abteilungen
        <pb n="268" />
        64.  Die  Organisation  der  Banken.

263

mit  diesem  Dienst  betraut.  Die  starke  Nreditinanspruchnahme  in  den
Filialen,  die  Schwierigkeit  der  Wahl  geeigneter  Leiter  und  die  komplizierte ­
  Kontrolle  haben  dahin  geführt,  daß  sich  in  manchen  Ländern  des
starken  Uapitalsbedarfs  das  Bankwesen  in  selbständigen  Instituten  entwickelte ­
  die  zu  den  Hauptbanken  entweder  in  organische  Verbindung
traten,  wie  die  tionzerninstitute  in  Deutschland  oder  ein  isoliertes  Dasein ­
  führten,  wie  die  Kreditbanken  in  den  vereinigten  Staaten,  wo  allerdings ­
  auch  durch  das  Gesetz  die  Filialbildung  gehemmt  ist,  und  die  Provinzbanken ­
  in  Ungarn.
Die  Banken  mit  Saugfilialenorganisationen  haben  die  Tendenz
durch  Beschränkung  der  Provinzialleitung  auf  wenige  Kredit  arten  der
Zentrale  die  Verfügungsgewalt  über  große  Summen  von  Sparkapital
zu  sichern.  Sie  vermögen  den  Kapitalmarkt  viel  kräftiger  und  einheitlicher ­
  zu  lenken  als  die  dezentralisierten  Institute  und  namentlich  politischen ­
  Krisen  sich  leichter  anzupassen.  Uber  es  wird  von  den  Vertretern
der  englischen  und  französischen  Industrie  seit  geraumer  Zeit  schwere
Klage  darüber  erhoben,  daß  die  Banken  das  Geld  der  Provinz  in  der
Hauptstadt  anlegen  und  das  wirtschaftliche  Leben  in  der  Provinz  ertöten.
Die  Ursachen  dieser  Erscheinung,  denen  man  so  vielfach  nachzuspüren ­
  versucht,  scheinen  mir  in  zwei  Momenten  zu  liegen:  Die  großen
Summen,  über  welche  die  Zentralleitungen  zu  verfügen  haben,  zwingen
zu  übersichtlichen  und  flüssigen  Anlagearten  und  zwar  umsomehr,  als
das  vertrauen  der  Einleger  gegenüber  Banken,  welche  nicht  in  der  Gegend
selbst  ihre  Anlagen  vornehmen,  erfahrungsgemäß  geringer  ist.  Das  Mißtrauen ­
  der  Deponenten  gegenüber  den  großen  französischen  Kreditbanken
erklärt  sich  wohl  zum  großen  Teil  daraus,  daß  man  sie,  vom  Diskontenmarkt ­
  abgesehen,  in  der  Provinz  fast  nur  als  Geldnehmer  auftreten  sieht.
Ferner  aber  zwingt  die  einmal  geschaffene  Organisation  dazu  in  bestimmten ­
  Bahnen  zu  bleiben.  Die  neuere  deutsche  Literatur  hat  oft
kühne  Aenderungen  in  der  Geschäftsrichtung  der  Banken  verlangt,  aber
dabei  übersehen,  daß  die  einmal  gegebene  nationale  Organisation  sich,
wenn  überhaupt,  nur  in  langer  Arbeit  ändern  läßt.  Die  ftanzösischen
Großbanken  könnten,  auch  wenn  sie  es  wollten,  nicht  über  Nacht  den
verschüchterten  Filialkommis  von  St.  Ouentin,  der  Entlassung  zu  fürchten ­
  gelernt  hat,  wenn  ein  Konto  zur  Immobilisierung  führt,  zum
Bankdirektor  machen.  Vas  hieße  einen  Stationsbeamten  zum  Maschineningenieur ­
  umzaubern.  Die  Umformung  der  englischen  und  noch  mehr
der  ftanzösischen  Institute,  welche  heute  so  konstruiert  sind,  daß  die
geistige  Tätigkeit  fast  nur  von  der  Zentraldirektion  geleistet  wird,  in
Banken  nach  dem  Muster  der  deutschen  Institute,  bei  welchen  jede
        <pb n="269" />
        264  65.  Die  Konzentration  der  Kreditbanken.
Ziliale  ein  lebender  Organismus  ist,  würde  die  Arbeit  einer  Generation
erfordern.
65.  Die  Konzentration  -er  Kreditbanken.
Unter  den  Grganisationsveränderungen  hat  die  Konzentration
der  Kreditbanken  in  den  beiden  letzten  Jahrzehnten  besondere  Beachtung ­
  gefunden.  Oie  Bewegung  hat  internationalen  Charakter  ungeachtet ­
  der  Verschiedenheit  der  wirtschaftlichen  Verhältnisse  der  einzelnen
Reiche.  In  England  haben  nach  einer  von  Jaffe  zitierten  Statistik  im
Zeitraum  von  1875  bis  1886  42,  von  1887  bis  1896  117,  von  1897  bis  1906
85,  von  1907  bis  1909  16  Bankfusionen  stattgefunden,  von  den  85  §usionen
  der  Jahre  1897  bis  1906  entfielen  68  auf  6  Banken,  welche  infolgedessen ­
  ihre  verfügbaren  Mittel  im  Zeitraum  eines  Jahrzehnts
verdoppeln  konnten.  In  Deutschland  und  in  den  vereinigten  Staaten
trat  die  Konzentration  in  stärkerem  Maße  erst  in  den  neunziger  Jahren
des  vorigen  Jahrhunderts  in  Erscheinung.  Oie  6  größten  deutschen
Banken  konnten  im  Jahrzehnt  von  1895  bis  1905  ihr  Kapital  mehr  als
verdoppeln,  ihre  Umsätze  fast  vervierfachen.  In  den  vereinigten  Staaten
stiegen  die  Depositen  der  fünf  größten  Nationalbanken  von  1894  bis
1904  von  130auf  574Millionen  Oollar,  somit  um  341  %,  jene  aller  anderen
Oleuriu^-Banken  von  459  auf  620  Millionen  Dollars,  somit  nur  um
35%.  Die  internationale  Entwicklung  zeigt  die  folgende  Uebersicht:
Großbritanien:
Es  hatten  die  19  nur  in  London  arbeitenden  Banken  1895:
16  Millionen  £  Eigenkapital,
93,7  Millionen  £  fremde  Gelder.
Es  hatten  die  16  nur  in  London  arbeitenden  Banken  1912:
6,5  Millionen  £  Eigenkapital,
59  Millionen  £  fremde  Gelder.
Es  hatten  die  20  in  London  und  in  der  englischen  Provinz  arbeitenden  Banken
1893:  47  M&amp;gt;  Millionen  £  Ligenkapital,
26614  Millionen  £  fremde  Gelder.
Es  hatten  die  18  in  London  und  in  der  englischen  Provinz  arbeitenden  Lanken
1912:  79  Millionen  £  Eigenkapital,
741  Millionen  £  fremde  Gelder.
Es  hatten  die  98  englischen  Provinzbanken  1893:
33  Millionen  £  Ligenkapital,
171  Millionen  £  fremde  Gelder.
Es  hatten  die  24  englischen  Provinzbanken  1912:
19  Millionen  £  Ligenkapital,
127  Millionen  £  fremde  Gelder.
        <pb n="270" />
        65.  Die  Konzentration  der  Kreditbanken.

255

Die  vier  größten  englischen  Banken  hatten  zu  Ende  1912  320  Millionen ­
  Pfund  ftenrde  Gelder,  somit  30.2%  der  Gesamtsumme  der  Depositen ­
  der  englischen  Banken.
Alle  englischen  Depositenbanken  hatten  zu  Ende  1912  einen  fltzeptumlaus
  von  53.6  Millionen  £;  davon  entfielen  28.1  Million  auf
fünf  Banken.
Deutschland:
Es  bestanden  zu  Ende  1912:
S  Berliner  Banken  mit  1250  MIL  M.  Aktienkapital,  400  MIL  Reserven,
4392  Hüll,  fremde  Gelder,  1345  Mil.  Akzepte.
147  Provinzbanken  mit  1713  Mll.  M.  Aktienkapital,  350  MIL  Reserven,  3717
Millionen  fremde  Gelder,  1000  Mll.  Akzepte.
von  den  24  Provinzbanken  mit  über  20  Millionen  Aktienkapital
sind  14  mit  696  Mill.  Aktienkapital  in  Konzernverhältnis  zu  Berliner
Instituten  und  nur  10  mit  387  Millionen  Kapital  noch  frei.
Oie  Bilanzsumme  der  Deutschen  Bank,  Diskontogesellschaft  und
Dresdner  Bank  und  der  ihrem  Konzern  angehörigen  Institute  beträgt
fast  60%  der  Gesamtbilanzsumme  aller  deutschen  Kreditbanken.
Frankreich:
Vas  eingezahlte  Aktienkapital  aller  Provinzbanken  beträgt  noch
nicht  100  Millionen  Frs.  Die  vier  großen  Depositenbanken  verfügen
über  mehr  als  90%  der  Gesamtsumme  der  ftemden  Gelder  aller  französischen ­
  Depositenbanken.
Die  Konzentration  der  Kreditbanken  folgt  um  ein  halbes  Jahrhundert ­
  der  analogen  Entwicklung  der  Notenbanken  nach,-  während
diese  aber  sich  in  manchen  Staaten  unter  starkem  staatlichem  Druck  vollzogen ­
  hatte,  setzt  sich  die  Konzentration  der  Kreditbanken  abseits  vom
Staate  durch.  Die  Einheit  der  Notenbank  war  durch  den  Wunsch  nach
Schaffung  einer  festen  Stütze  und  Lenkung  des  Geldmarktes  von  einem
einzigen  Punkt  her,  nach  Konzentrierung  des  Goldbestandes  und  Sicherung ­
  desselben  durch  wirksame  Diskontpolitik  bewirkt  worden.  Oie
Zentralisierung  beseitigte  die  Infektionsgefahr  durch  schwache  Nachbarn,
führte  die  Mißtrauenseinlösung  selbst  in  politischen  Krisen  auf  ein  weit
geringeres  Maß  zurück  als  bei  der  Vielheit  von  Notenbanken  und  ermöglichte ­
  enge  Fühlungnahme  der  Negierung  mit  der  Bankleitung.
Ein  Teil  der  Argumente,  die  so  sehr  für  die  Zentralisierung  der
Notenbanken  gesprochen  hatten,  daß  selbst  der  liberale  Gesetzgeber  sich
zur  Schaffung  eines  Monopols  veranlaßt  sah,  gilt  auch  für  manche  Transaktionen ­
  der  Kreditbanken.  So  wie  jene  Bank  am  besten  zur  Notenausgabe ­
  geeignet  ist,  deren  Noten  im  ganzen  Lande  umlaufen,  so  eignet
        <pb n="271" />
        266

65.  Oie  Konzentration  der  Kreditbanken.

sich  für  den  Ueberweisungsoerkehr  am  vorzüglichsten  eine  im  ganzen
Lande  verzweigte  Organisation,  deren  Schecks  überall  genommen  werden.
Es  liegt  an  historischen  Momenten,  daß  der  Scheckverkehr  nicht  sofort
von  großen  Organisationen,  sondern  von  Lanken  eingeführt  wurde,
die  aus  kleinen  Anfängen  heraus  ihre  äußere  Verfassung  immer  weiter
entwickelten.  Würde  man  heute  in  einem  Lande  den  Scheckverkehr  einbürgern ­
  wollen,  so  würde  man  zunächst  eine  große  umfassende  Organisation ­
  wie  z.  B.  die  Postscheckämter  errichten.  Man  vergleiche  den  Postscheckverkehr ­
  mit  dem  früheren  Scheckverkehr  der  kleinen  Privatbanken  um
die  ungeheure  Ueberlegenheit  der  großen  Organisation  über  das  Einzelinstitut
  zu  erkennen.  Aus  dieser  Erkenntnis  heraus  haben  die  englischen
Kreditbanken,  die  im  wesentlichen  Scheckinstitute  sind,  ein  großes  §iliritt ­
  eh  angelegt  und  zwar  zum  Teil  durch  Angliederung  anderer  Provinzbanken ­
  und  prioatbankiers.
In  Frankreich  liegt  das  Hauptgeschäft  im  Sammeln  von  Einlagen
und  im  Effektenplacement.  In  beiden  Richtungen  sind  große  Institute
überlegen.  Der  Klang  ihres  Namens  führt  ihnen  überall  Einlagen  zu
und  ihr  reiches  Budget  ermöglicht  die  Errichtung  von  Depositenkassen
und  Filialen,  auch  wenn  die  Geschäftsspesen  der  ersten  Jahre  den  Ertrag ­
  übersteigen.  Zum  Bankier,  der  in  der  stillen  Seitenstraße  im  ersten
Stockwerk  sein  Bureau  hat,  tragen  gewöhnlich  nur  persönlich  Bekannte
ihr  Geld  hin,  zur  nächsten  Depositenkasse  dagegen  jeder,  der  in  der  Nähe
wohnt  und  nichts  anderes  mit  dem  Gelde  vorhat.  Der  Bankier  der
vorigen  Generation  verschmähte  es,  den  Einlagen  nachzujagen,  denn
das  hätte  ihn  diskretitiert  und  widersprach  seinen  sonstigen  Gewohnheiten:
Man  war  gewohnt,  daß  der  Kunde  zum  Bankier  kam,  nicht  umgekehrt.
Die  Zeiten  haben  sich  geändert  und  um  die  Ecklokale  der  größeren  Straßen
der  Hauptstädte  ist  zwischen  den  Aktienbanken  ein  heißer  Kampf  entbrannt. ­
  Die  Bewerbung  um  die  Einlagen  wird  von  den  Großbanken
mit  allen  Mitteln  der  Reklame  geführt.  Zm  Effektenplacement  haben
die  Großbanken  eine  außerordentliche  Ueberlegenheit  durch  die  Möglichkeit ­
  namhafte  Konsortialgeschäfte  abzuschließen,  die  Emission  durch
den  Lffektenkredit  zu  stützen  und  das  Placement  bei  ihren  Kunden  zu
sichern.  Die  Lokalbank  oder  der  Privatbankier  ist  darin  konkurrenzunfähig ­
  und  selbst  eine  eigene  Zentralorganisation  wie  das  französische
Syndicat  des  banquiers  hat  mit  Schwierigkeiten  zu  kämpfen,  die  der
Selbständigkeitsdrang  der  ihr  angeschlossenen  Mitglieder  bei  den  Verhandlungen ­
  und  später  bei  der  Uebernahme  von  Anleihen  in  den  weg
setzen.
In  Deutschland  haben  außer  den  genannten  Momenten  noch  die
        <pb n="272" />
        65.  Die  Konzentration  der  Kreditbanken.

267

billigere  Beschaffung  des  Akzeptkredits  und  die  kommerziellen  Vorteile ­
  des  Anschlusses  an  einen  Großbanken;  ern  den  Sieg  der  Konzentrationsbewegung
  entschieden.  Oft  hat  sich  hier  der  Fall  ereignet,  daß
ein  Industrieunternehmen  die  Lokalbank  oder  den  Privatbankier,  seine
bisherige  Bankverbindung,  verlassen  mutzte,  wenn  seine  Kreditbedürfnisse ­
  für  die  alte  Verbindung  zu  grotz  wurden.  Ferner  haben  die  Großbanken
  infolge  ihrer  starken  Placementskraft  auch  die  internationale
Finanzierung  an  sich  gerissen  und  führen  die  Vorteile  aus  solchen  Transaktionen ­
  nur  den  ihnen  angeschlossenen  Unternehmungen  zu.  Aus  diesen
Gründen  sind  die  Lokalbanken  entweder  in  Abhängigkeit  von  den  Großbanken ­
  geraten  wie  meistens  in  veutschland  oder  direkt  in  sie  aufgegangen ­
  wie  in  England,  oder  sie  konnten  sich  gegenüber  den  vordringenden ­
  Großbanken  überhaupt  nicht  entwickeln  wie  in  Frankreich,  wo
erst  in  den  letzten  Jahren  eine  Gegenbewegung  gegen  die  zu  starke  Konzentration ­
  einsetzte.
Immer  mehr  ist  aus  dem  regulären  Geschäft,  von  der  Effektenkommission
  abgesehen,  der  Privatbankier  verschwunden.  Vas  Privatbankgeschäft ­
  beruht  auf  dem  vertrauen  zur  Person  des  Inhabers.  Wenn
der  Inhaber  sich  zurückziehen  will  oder  stirbt  und  weder  ein  verwandter
noch  eine  im  Geschäft  selbst  herangezogene  Persönlichkeit  das  Haus
übernehmen  kann,  muß  der  Uebergang  in  eine  Lank  oder  die  Liquidation ­
  gewählt  werden.  Oie  neuere  Generation  von  Bankierssöhnen  ist
aber  zumeist  weder  kaufmännisch  umfassend  ausgebildet  noch  so  unternehmungsfreudig, ­
  daß  sie  im  mühsamen  regulären  Bankgeschäft  die
Konkurrenz  mit  den  Großbanken  aufzunehmen  Lust  hätte.
Und  diese  Konkurrenz  ist  auch  in  der  Tat  außerordentlich  schwer.  Oer
Privatbankier  kann,  wenn  wir  von  vereinzelten  Ausnahmen  absehen,
Filialen  nicht  errichten,-  die  Art  seiner  Organisation  verträgt  dies  nicht;
es  gibt  noch  in  unseren  Tagen  Bankhäuser,  die  keine  weitere  Differenzierung ­
  der  Arbeitsteilung  außer  der  Scheidung  zwischen  Kasse  und
Buchhaltung  kennen.  Der  Bankier  übersieht  das  Geschäft  in  allen  seinen
Details,  Kassierer,  Korrespondent  und  Buchhalter  arbeiten  unter  seinen
Augen,  er  kann  sich  auf  seine  Leute  verlassen  und  darum  den  umständlichen ­
  Kontrollapparat  der  Großbanken  entbehren.  Gerade  aber  aus
diesem  Grunde  widerstrebt  es  dem  Wesen  des  Privatbankiers  Filialen
zu  errichten  und  überhaupt  ein  Geschäft  zu  treiben,  das  er  nicht  in  allen
seinen  Phasen  aufs  genaueste  übersehen  kann.  Aus  ähnlichem  Gedankengang ­
  heraus  haben  so  manche  Privatbankiers,  wenn  sie  an  die  Spitze
von  Großbanken  traten,  ein  instinktives  Mißtrauen  gegen  die  Errichtung
von  Filialen  bewiesen.
        <pb n="273" />
        268

65.  Oie  Konzentration  der  Kreditbanken.

Oer  Privatbankier  in  Mainz  mag  mit  größeren  Mitteln  arbeiten
als  der  Direktor  der  Mainzer  Filiale  der  dortigen  Großbank:  ja  die  Filiale
  mag  überhaupt  eigenes  Kapital  nicht  besitzen.  Aber  sie  setzt  auf
ihr  Schild  das  Aktienkapital  ihrer  Bank  von  200  oder  300  Millionen  M.
und  das  wirbt  ihr  mit  Recht  vertrauen,  da  ja  für  Verluste  der  Filialen
tatsächlich  das  ganze  vermögen  der  Bank  haftet.  Für  die  Anwerbung
von  Einlagen  ist  das  Aktienkapital  allgegenwärtig.
Endlich  ist  für  die  Aktienbanken  die  Publizität  ein  starker  Vorsprung.
Ist  auch  die  Zahl  derer,  die  Bilanzen  lesen  können,  gering,  so  vergrößert ­
  doch  das  Erscheinen  von  Ausweisen  und  Rechnungsabschlüssen
das  vertrauen.  Vie  Besprechungen  der  zahlreichen  Geschäfte  der
Aktienbanken  und  die  umfangreiche  Reklame  des  Hauptinstituts  kommt
auch  den  Provinzfilialen  zugute.
wo  es  sich  um  schematische  reguläre  Geschäfte  handelt,  sind  die
Privatbanken  mit  Ausnahme  einiger  alter  Firmen  zurückgedrängt  worden. ­
  In  jenen  Gebieten  dagegen,  bei  denen  es  auf  persönliche  Tüchtigkeit ­
  des  Leiters  ankommt,  haben  sie  sich  kräftig  gehalten.  Man  kann
die  heute  noch  bestehenden  Privatbankhäuser  in  folgende  Tgpen
scheiden:
1.  Oie  großen  Vermögensverwaltungen  wie  die  Rothschilds ­
  in  Paris  und  Wien,  die  hottinguer  und  Mailet  in  Paris  und  die
Frankfurter  Bankiers.  Sie  nehmen  in  den  Finanzkonsortien  und  auf  dem
Geldmarkt  als  Akzeptenehmer  und  Reportkreditgebsr  eine  starke  Stellung ­
  ein  und  besitzen  einen  relativ  nicht  großen  aber  sorgsam  gewählten
Rundenkreis.
2.  Privatbankgeschäfte,  bei  denen  das  Bankgeschäft  im  Zusammenhang ­
  mit  dem  Warenhandel  steht,  hierzu  gehören  namentlich
zahlreiche  Firmen  in  London,  die  das  Rembursgeschäft  aus  dem  Warenhandel ­
  heraus  pflegen,  mehrere  große  russische  Banken  und  einzelne
Hamburger  Firmen.
3.  Privatbanken,  die  sich  für  einen  bestimmten  Zweig  des
Bankwesens,  der  sorgsame  Führung  erfordert,  spezialisiert  haben.  Ein
besonders  bevorzugtes  Gebiet  war  lange  Zeit  die  Arbitrage,  welche
aber  infolge  der  Durchführung  der  Währungsreform  in  den  führenden
Staaten  heute  nur  noch  in  London  in  wirklich  großem  Umfang  betrieben
wird.  Für  die  Gegenwart  kommt  besonders  die  Vermögensverwaltung
und  die  Effektenkommission  in  Betracht,  namentlich  in  jenen  Ländern,
wo  die  Aktienbanken  sich  von  diesen  Geschäftszweigen  fernhalten  wie
in  England  oder  sich  fast  ausschließlich  auf  den  Rentenhandel  beschränken ­
  wie  in  Frankreich.  Oer  sorgsame  Privatbankier  bietet  bei  der  Effekten-
        <pb n="274" />
        65.  Die  Konzentration  der  Kreditbanken.

269

beratung  den  Vorteil  der  Neutralität,  wenn  er  sich  mit  dem  Konsortialgeschäft
  nicht  befaßt,  und  er  verfügt  auch  persönlich  in  der  Regel
über  eine  reichere  Erfahrung  als  der  Schalterbeamte  der  vepositenkasse.
4.  In  London  und  Newport  haben  die  Privatbanken  bei  Finanzierung ­
  von  Unternehmungen  eine  entscheidende  Stellung  erlangt  und
in  New  pork  beherrschen  sie  geradezu  das  übrige  Bankwesen.  Ruf  dem
Kontinent  dagegen  haben  sich  selbständige  Finanziers  bisher  nur  ausnahmsweise ­
  durchsetzen  können,'  der  Einfluß  der  großen  Aktienbanken
war  hier  bisher  fast  unbestritten.  —
Es  hat  nicht  an  Bemühungen  gefehlt,  die  Konzentration  im  Bankwesen ­
  zu  bekämpfen  und  zwar  sowohl  der  Verdrängung  der  Privatbankiers ­
  wie  der  Aufsaugung  der  lokalen  Aktienbanken  entgegenzuwirken.
Oie  Mittel,  welche  die  Privatbanken  selbst  angewandt  haben,  haben
wir  großenteils  schon  erwähnt:  Sie  haben  in  Deutschland  eine  Scheckvereinigung ­
  gegründet,  in  Frankreich  und  in  der  Schweiz  Syndikate
zur  Uebernahme  von  Effekten  geschaffen,  die  von  ihnen  gemeinsam
placiert  werden,  in  England  Bilanzen  veröffentlicht.  Einer  wirklich
wirksamen  Grganisation  setzt  aber  die  außerordentliche  Verschiedenheit
der  Vermögenslage,  des  sozialen  Ansehens,  des  Grades  der  Abhängigkeit ­
  von  den  Aktienbanken,  endlich  die  starke  Individualität  gerade
der  in  diesem  Beruf  beschäftigten  Persönlichkeiten  entscheidende  Hindernisse ­
  in  den  Weg.  vereinzelt  wurden  auch  auf  dem  Kontinent  staatliche ­
  Maßnahmen  im  Sinne  einer  Mittelstandspolitik  gefordert,  da  durch
den  Konzentrationsprozeß  selbständige  Kaufleute  durch  abhängige  Beamte ­
  ersetzt  würden:  aber  kaum  irgendwo  würde  staatliche  Hilfe  für
denjenigen,  dem  sie  zugesagt  ist,  so  schädlich  sein  wie  in  diesem  Berufe.
Wie  der  Arzt  nicht  krank  sein  darf,  weil  sonst  seine  Patienten  das  vertrauen ­
  verlieren,  so  darf  der  Bankier  nicht  schutzbedürftig  scheinen,  weil
ihm  schon  die  bloße  Diskussion  seiner  Vermögensverhältnisse  schadet.
Dem  Privatbankierstand  haben  die  Debatten  über  seine  Existenzmöglichkeit ­
  schweren  Nachteil  zugefügt.  —
Auch  die  Provinzbanken  gerieten  überall  in  Abhängigkeit  von  den
hauptstädtischen  Instituten,'  eine  Ausnahme  machten  nur  die  vereinigten ­
  Staaten,  wo  die  Gesetzgebung  die  Errichtung  von  Bankfilialen  außerhalb ­
  des  Bundesstaates,  in  welchem  die  Bank  ihren  Sitz  hat,  verbietet.
Bei  den  Verhandlungen  zur  amerikanischen  Bankreform  wurde  auch
eine  Frage  vielfach  erörtert,  auf  die  man  in  Europa  bisher  wenig  geachtet
hatte:  Die  Stellung  der  Notenbanken  zur  Konzentrationsfrage,  von
demokratischer  Seite  wurde  die  These  aufgestellt,  daß  eine  Zentralnotenbank ­
  die  Konzentration  fördere.  Diese  Ansicht  wiederspricht  der  in  Eu ­
        <pb n="275" />
        270

65.  Die  Konzentration  der  Kreditbanken.

ropa  üblichen  Meinung:  Man  rechnet  es  gewöhnlich  den  Notenbanken
zum  großen  Verdienst  an,  daß  sie  allen  ohne  Unterschied  zu  gleichmäßigen ­
  Konditionen  Kredit  geben,  nie  die  Notlage  ausbeuten,  sondern  nur
jene  Sätze  verlangen,  die  sie  im  Sinne  der  Diskontpolitik  fordern  müssen,
hält  darum  ihr  Wirken  für  demokratisch  im  Gegensatz  zum  Verhalten
amerikanischer  Zinanzhäuser,  die  bis  zur  Bankreform  dort  in  Notzeiten
als  einzige  Rreditquelle  angesehen  werden  konnten  und  sich  dafür  reichlich
bezahlen  ließen.
Diese  übliche  europäische  Auffassung  scheint  mir,  so  zutreffend  auch
ihre  Einzelauffassungen  sind,  den  Kern  der  Frage  nicht  zu  trefffen.  Oie
der  europäischen  diametral  entgegengesetzte  Entwicklung  in  den  vereinigten ­
  Staaten,  die  durchaus  nicht  allein  auf  das  verbot  der  interstaatlichen
  Filialerrichtung  zurückgeführt  werden  kann,  spricht  zu  deutlich
dagegen.  In  Reichen  ohne  Zentralbank  muß  die  einzelne  Rreditbank
eine  beträchtliche  Rasse  halten,  um  den  eventuell  an  sie  gerichteten  Anforderungen ­
  nachzukommen.  Oie  individuelle  Fürsorge  jeder  Bank
für  die  Reserve  verteuert  den  Filialbetrieb,-  da  es  fraglich  ist,  ob  man
bei  einem  Run  die  Noten  der  Bank  nehmen  wird,  nmß  die  Bank  Metall
zur  Verfügung  halten.  Oie  größeren  Banken  müssen  stets  gerüstet  sein,
um  allen  Ansprüchen  nachkommen  zu  können  und  dies  ist  nur  dann  möglich, ­
  wenn  der  Betrieb  zentralisiert  geführt  wird.  Zn  Reichen  mit  einer
Zentralnotenbank  dagegen  können  die  Rreditbanken  mit  ungleich
größerer  Elastizität  arbeiten,  sie  brauchen  nicht  immer  aus  eigener  Rraft
liquide  zu  sein,  sondern  können  durch  Wechseldiskont  oder  Lombard
sich  bei  der  Notenbank  Geld  beschaffen.  Den  Hauptanprall  bei  unvermuteter ­
  Inanspruchnahme  hat  aus  dem  Rontinent  die  Notenbank  zu
tragen  und  dadurch  ist  den  Rreditbanken  die  Möglichkeit  weiter  Ausbreitung ­
  gegeben,  da  sie  auch  den  Anforderungen  eines  weniger  übersichtlichen ­
  Geschäfts  gegenüber  durch  die  Hilfe  der  Zentralbank  gestützt  sind.
Oie  Wirkungen  der  Ronzentration  der  Rreditbanken ­
  lassen  sich,  obwohl  die  Entwicklung  noch  nicht  voll  abgeschlossen ­
  ist,  schon  in  der  Gegenwart  übersehen.
Ls  sind  durch  diesen  Prozeß  Banken  geschaffen  worden,  welche
durch  lokale  Rrisen  nicht  gefährdet  werden.  Während  in  den  Wirtschaftskrisen ­
  der  vorigen  Generationen  zahlreiche  Rreditinstitute  zusammenbrachen, ­
  ist  heute  der  Fall  einer  Großbank  selbst  bei  allgemeiner  Rrise
unwahrscheinlich  und  bei  lokalen  Erschütterungen  haben  die  hauptstädtischen ­
  Institute  Rraft  zur  Intervention.  Oie  erhöhte  Sicherheit  der  Einlagen ­
  und  die  ausgebildete  Organisation  haben  zur  raschen  Verbreitung ­
  des  Ueberweisungsverkehrs  viel  beigetragen.
        <pb n="276" />
        65.  Die  Konzentration  der  Kreditbanken.

271

Die  großen  Kreditbanken  haben  den  von  der  Notenbank  begonnenen ­
  Ausgleichsprozetz  der  lokalen  Unterschiede  des  Wechselkreditzinses
  fortgesetzt  und  auf  den  Betriebs-  und  Effekten-,  teilweise  sogar ­
  auf  den  Unlagekredit  ausgedehnt.
Sie  haben  durch  Bildung  einer  umfassenden  Zweigorganisation
die  Börse  bei  der  Plazierung  der  Effekten  teilweise  ersetzt  und  beherrschen ­
  sie  in  den  meisten  Staaten  des  Rontinents  in  zunehmendem  Matz.  Sie
haben  ferner  durch  starke  Unziehung  von  Giro-  und  Sparkapitalien  die
Bedeutung  des  offenen  Geldmarkts  geändert.  Kür  manchen  Privatbankier ­
  und  die  Rleinbank,  denen  wenig  Einlagen  zuflössen,  war  der
offene  Geldmarkt  die  wichtigste  Rapitalbeschaffungsquelle,-  die  große
Kreditbank  erhält  aber  ihre  Mittel  hauptsächlich  in  direktem  Verkehr  mit
den  Runden,-  sie  hat  ferner  eine  Neihe  von  Besitzern  großer  Rapitalien,
Vermögensverwaltungen  und  Versicherungsgesellschaften  dazu  veranlaßt ­
  durch  Vermittlung  der  Bank  zu  arbeiten  statt  ihre  Mittel  auf
dem  offenen  Geldmarkt  anzulegen.
Durch  die  Bildung  von  Großbanken  erhielt  die  Bankleitung  eine
völlig  veränderte  Bedeutung  für  die  Volkswirtschaft.  Der  Privatbankier ­
  mochte  die  ihm  anvertrauten  Einlagen  nach  seinem  Ermessen  verwenden, ­
  wenn  er  gegen  Liquiditätsgrundsätze  sündigte,  erlitten  seine
Einleger  Vermögensverlust,  die  Volkswirtschaft  aber  wurde  hiervon
nur  wenig  berührt.  Ze  nach  Begabung  und  Eigenkapital  verwendete
der  Bankier  die  Mittel  mehr  für  Effekten-  oder  für  Letriebskredit:  die
Wirkung  der  Verwendung  trug  privatwirtschaftlichen  Lharakter,  nur
in  Summa  ergaben  sich  volkswirtschaftliche  in  ihrer  Art  von  den  einzelnen
Bankiers  häufig  garnicht  beabsichtigte  Ronsequenzen.  Die  Wahl  aber,
welche  die  organisierte  Großbank  für  ihre  Anlagen  trifft,  ist  auf  die  ganze
Wirtschaft  von  tiefgreifender  Wirkung.  Wenn  Llogds-Bank  mit  ihren
2000  Millionen  Mark  fremden  Geldern  den  Entschluß  faßt  ins  Ausland
zu  gehen  und  ihn  in  stärkerem  Maße  ausführt,  so  kann  dadurch  die  Verwendung ­
  einer  erheblichen  Quote  englischen  Sparkapitals  in  andere
Länder  eingeleitet  und  der  Zinsfuß  des  englischen  Geldmarktes  beeinflußt ­
  werden.  Ein  Beschluß  des  Credit  Lyonnais,  sich  für  Kinanzierung
der  ftanzösischen  Industrie  zu  interessieren  oder  die  Absicht  einer  Berliner
D-Bank  sich  dem  Anlagekredit  fern  zu  halten,  könnte  Umänderungen
der  Produktionsorganisation  zur  Kolge  haben.  An  Stelle  zahlreicher
in  ihren  Entschlüssen  selbständiger  Raufleute  sind  wenige  Großinstitute
getreten,  welche  einen  erheblichen  Teil  des  Nationalvermögens  lenken.  ,
Die  Rreditbanken  erhalten  den  wesentlichsten  Teil  ihrer  Mittel
durch  Einlagen,  der  Einleger  aber  kümmert  sich  nicht  um  die  Art  der
        <pb n="277" />
        272

65.  Die  Konzentration  der  Kredittanken.

Verwendung  seines  Kapitals  und  hat  kein  Recht  sich  darum  zu  kümmern,
während  die  Verwendungszwecke  der  Staatseinnahmen  genau  begrenzt
sind,  während  die  andern  Banken,  die  Noten-  und  hgpothekenbanken,
die  Sparkassen  und  Versicherungsgesellschaften  auf  bestimmte  Tätigkeitsgebiete ­
  gesetzlich  beschränkt  sind,  sind  die  Kreditbanken,  von  den
vereinigten  Staaten  und  Rußland  abgesehen,  in  der  Art  der  Anlegung
der  ihnen  anvertrauten  Mittel  völlig  frei.  Dieses  Moment  begründet  die
starke  Position  der  Kreditbanken  im  Wirtschaftsleben.  Oie  deutschen
Sparkassen  haben  Zweieinhalbmal  soviel  Einlagen  wie  die  Kreditbanken,
aber  diese  sind  zentralisiert,  in  der  Verwendung  der  Mittel  frei  und  in  der
Lage,  durch  Effektenkommission  und  Vermögensverwaltung  die  Wirtschaft
weit  über  die  ihnen  bilanzmäßig  zur  Verfügung  stehenden  Mittel
hinaus  zu  beeinflussen,-  und  während  alle  andern  Bankorganisationen
langfristig  anlegen,  sind  die  Gelder  der  Kreditbanken  in  stetem  Fluß,
wodurch  immer  neue  Einwirkung  ermöglicht  wird.
Oie  Bildung  großer  Kreditbanken  ist  der  wichtigste  Zug  im  Grganisierungsprozeß
  der  Volkswirtschaft,  denn  er  gibt  die  Möglichkeit  der
Lenkung  des  Geld-  und  Kapitalmarkt?  und  der  Durchführung  einer
privaten  Wirtschaftspolitik  der  Banken.  Die  Konzentrationsbewegung
ist  noch  so  jungen  Datums,  daß  eine  vollständige  Beurteilung  dieser
Politik  kaum  möglich  ist;  aber  aus  den  Beschwerden,  welche  übereinstimmend ­
  in  mehreren  Reichen  erhoben  werden,  lassen  sich  doch  schon
gegenwärtig  wichtige  Erscheinungen  konstatieren,  wie  einst  in  den
Tagen  des  Verschwindens  der  kleinen  Notenbanken  so  wird  auch  heute
wieder  über  die  immer  geringere  Berücksichtigung  lokaler  Interessen
geklagt.  Zn  Frankreich  haben  Saurel,  Sagous  und  eine  Reihe  von  Vertretern ­
  der  Zndustrieinteressen  den  Großbanken  vorgeworfen,  daß  sie
alles  Kapital  aus  der  Provinz  wegsaugen  und  nichts  dorthin  zurückführen. ­
  Zn  Nordengland  sind  ähnliche  Aeußerungen  wiederholt  laut  geworden ­
  und  aus  der  gleichen  Ueberzeugung  heraus  sieht  die  deutsche
Kaufmannschaft  die  lokalen  Bankinstitute  ungern  verschwinden,  weil
sie  der  Ansicht  ist,  daß  eine  Provinzbank  den  örtlichen  Interessen  besser
Rechnung  tragen  kann  als  eine  Großbank;  und  dieses  Urteil  ist  nicht
unbegründet.
Oer  Provinzbankier  bangte  um  jeden  Kunden,  den  er  verlieren
könnte.  Er  hatte  ihn  sich  herangezogen,  verkehrte  mit  ihm  persönlich.
Ein  ähnliches  Verhältnis  besteht  heute  zwischen  dem  Bankkunden  und
dem  Leiter  der  Depositenkasse.  Aber  die  zentrale  Bankleitung  steht
dem  Kommittenten  fern,  wenn  sie  sich  rasch  liquide  machen  will,  mag
sie  erhebliche  Krediteinschränkungen  vornehmen,  ohne  genau  zu  unter ­
        <pb n="278" />
        65.  Die  Konzentration  der  Kreditbanken.

275

scheiden,  wie  stark  jeder  einzelne  Debitor  davon  betroffen  wird.  Wenn
sie  keine  weitere  Vermehrung  ihrer  Engagements  vornehmen  will,
kann  sie  einer  aufstrebenden  Industrie  in  einem  Teil  des  Landes  vielleicht ­
  gerade  im  entscheidenden  Moment  die  Mittel  zur  Entwicklung
versagen.  Oer  Privatbankier  hätte  all  seine  Beziehungen  aufgeboten
und  sich  mit  jener  wärme  eingesetzt,  welche  die  Rücksicht  auf  die  eigene
Existenz  und  das  unmittelbare  persönliche  Interesse  an  der  Gegend,
in  welcher  er  sein  Leben  zugebracht  hat  und  seine  Zukunft  sucht,  verleiht. ­
  Beim  Zilialleiter  dagegen  bestehen  selten  gleichstarke  Vermögensinteressen, ­
  und  nur  ausnahmsweise  ebenso  innige  Beziehungen  zur
Gegend,  und  ob  er  die  speziellen  Wünsche  seines  Wirkungsgebietes  durchsehen ­
  kann,  das  hängt  von  der  Organisation  der  Bank  und  dem  Einfluß, ­
  den  er  innerhalb  derselben  besitzt,  sehr  stark  ab.  Unter  den  gegebenen
Verhältnissen  ist  das  deutsche  System  der  Konzernbanken,  das  den  Provinzinstituten ­
  und  auch  den  Zilialdirektoren  im  gewissen  Rahmen  selbständige ­
  Entscheidung  läßt,  eine  relativ  glückliche  Lösung,  weil  sie  die
Berücksichtigung  lokaler  Sonderinteressen  zuläßt.  Uber  da  die  Hauptbank ­
  den  Provinzinstituten  in  Deutschland  finanziell  den  Rücken  deckt,
ist  namentlich  bei  Kreditkündigungen  den  Hauptbanken  auch  hier  ein
starker  Einfluß  eingeräumt,-  und  zudem  scheint  das  Konzernsystem  nur
den  Uebergang  zur  Großbank  darzustellen.  —
Oie  Zentralleitung  einer  Großbank  kann  individuellen  Gesichtspunkten ­
  nicht  zu  weiten  Spielraum  einräumen.  Der  Kontakt  zwischen
Bankleitung  und  Kunden  wird  immer  geringer,-  so  wie  im  modernen
Großhandlungshaus  der  Ehef  den  Kunden  unsichtbar  bleiben  soll,  so
rückt  auch  der  Bankleiter  von  den  Kommittenten  immer  ferner  ab.  Ein
junger  Kaufmann  konnte  seinem  Bankier  sein  Lebensgeschick  anvertrauen, ­
  die  Beziehung  zum  Zilialleiter  aber  hat  nur  ausnahmsweise
die  gleiche  Innigkeit.  Die  moderne  Großbank  ist  weit  mehr  Mechanismus, ­
  von  allgemeinen  Gesichtspunkten  geleitet,  als  die  alte  Lokalbank.
Das  Abrücken  von  den  lokalen  Verhältnissen  und  vom  unmittelbaren ­
  persönlichen  Verkehr  hat  die  Art  der  Anlagen  auf  dem  Geld-,
wie  auf  dem  Kapitalmarkt  geändert.  Die  ftanzösischen  Banken  verteidigen ­
  ihr  System  damit,  daß  ihre  große  Organisation  nur  schematische,
leicht  zu  beurteilende  Geschäfte  machen  kann,  daß  zu  Kapitalkredit  und
Industriefinanzierung  enge  persönliche  Beziehungen  und  lokale  Kenntnisse ­
  gehören,  über  welche  die  Zentralleitung  nicht  verfügt.  Aus  der  Konzentration ­
  ergibt  sich  die  Bevorzugung  der  übersichtlichen  Geschäftszweige: ­
  ein  Reportkredit  von  l0  Millionen  erfordert  unendlich  weniger
Arbeit  und  Kosten  als  300  gedeckte  Kapitalkredite  zu  20.000  M.  Banken,
Somary,  Bankpolitik.  18
        <pb n="279" />
        274

65.  Die  Konzentration  der  Kreditbanken.

die  im  Geldmarktkredit  allein  ihre  Dividende  verdienen,  wie  die  französischen ­
  und  englischen  Institute,  können  aus  das  einträglichere  aber
risikenreich  ete  Anlagekreditgeschäft  verzichten.  Die  New  Porter  Banken
legen  den  größten  Teil  der  ihnen  direkt  oder  als  Rassenreserve  der  Provinz ­
  übergebenen  Einlagen  aus  diesem  Grunde  im  Effektenkredit  an.
Oer  alten  Lokalbank  und  dem  Provinzbankier  war  manches  Geschäft
zu  groß,  den  Leitern  der  heutigen  Riesenbanken  ist  vieles  zu  klein.  Dem
Direktor  eines  solchen  Instituts  wird  es  oft  näher  liegen,  ungeachtet
des  erhöhten  Risiko,  eine  mäßige  Zahl  sorgsam  gewählter  Rapitalkredite,
die  er  dauernd  kontrolieren  kann,  als  eine  vielfach  größere  Zahl  kleiner
Rredite  zu  gewähren.  Man  möchte  meinen,  daß  durch  die  Zunahme
des  Wohlstandes  Leihkapital  in  allen  Zweigen  in  unsern  Tagen  durchschnittlich ­
  leichter  zu  erlangen  sei  als  vor  einer  Generation,  und  dafür
scheint  ja  auch  die  Tatsache  zu  sprechen,  daß  die  Banken  aus  ihrer  ehemaligen ­
  Zurückhaltung  herausgetreten  sind  und  sich  nicht  mehr  von
den  Runden  aufsuchen  lassen,  sondern  sie  selbst  aufsuchen.  Das  Wort:
„Banking  is  a  profession  not  a  trade",  hat  seine  Wahrheit  längst  eingebüßt, ­
  aber  nicht  alle  Quellen  des  Leihkapitals  fließen  aus  der
Großbank  mit  gleicher  Ergiebigkeit:  im  reichen  Frankreich  gibt  es  für
die  heimische  Industrie  aus  Gründen  der  Bankorganisation  keinen  Anlagekredit, ­
  während  der  Effektenkredit  von  den  Oemarcheurs  den  Dienstmädchen ­
  ins  Haus  getragen  wird.
Einer  der  führenden  englischen  Bankpraktiker  hat  vor  wenigen
Iahren  das  ernste  Wort  gesprochen,  es  scheine  ihm  zweifelhaft,  ob  England ­
  seine  große  wirtschaftliche  Position  erlangt  hätte,  wenn  in  seinen
Entwicklungsjahren  die  Banken  so  vorgegangen  wären  wie  sie  dies  gegenwärtig ­
  tun.  Dieses  Wort  läßt  tief  blicken.  Die  Großbanken  haben  Tendenz ­
  und  Wacht  die  Rap  Italien,  auf  die  sie  Einfluß  üben,  in  jene  Richtung ­
  zu  lenken,  die  ihrer  Organisation  am  besten  paßt,  und  der  Einzelne
kann  dagegen  kaum  erfolgreich  ankämpfen.
Rießer  hat  mit  Recht  auf  die  Möglichkeit  hingewiesen,  durch  die  Ronzentrationsbewegung
  nationale  und  kulturelle  Gesichtspunkte  in  das
Wirtschaftsleben  hineinzutragen;  die  Banken,  die  nicht  von  der  Hand
in  den  Wund  leben  müssen,  können,  soweit  dies  mit  den  Gewinnerzielungsabsichten ­
  in  Einklang  steht,  leichter  nationale  Momente  berücksichtigen, ­
  ihre  Leitungen  haben  einen  weniger  kaufmännischen,  mehr  gouvernementalen
  Charakter  als  jene  der  Lokalbanken.  —
Die  Entwicklung  der  Kartelle  in  Deutschland,  Oesterreich  und  Rußland, ­
  die  Ausbreitung  der  Trusts  in  den  vereinigten  Staaten  ist  durch
entschiedene  Unterstützung  der  Großbanken  gefördert  worden.  Die
        <pb n="280" />
        65.  Die  Konzentration  der  Kreditbanken.

275

Beziehung  zu  mehreren  dem  gleichen  Unternehmungszweig  angehörenden ­
  Zirmen  legt  den  Banken  eine  Wirksamkeit  in  diesem  Sinn  nahe,
zumal  sie  auf  Rücksicht  auf  die  Art  ihres  Placement  Interesse  an  gleichmäßiger ­
  Dividende  bei  den  ihnen  nahestehenden  Unternehmungen
haben.  Die  kurze  Kündbarkeit  des  Unlagekredits  gibt  ihnen  ein  Machtmittel, ­
  das  in  zahlreichen  Zällen  des  letzten  Jahrzehnts  namentlich  an
den  Konjunkturwenden  zur  Beugung  widerstrebender  Unternehmungen
ausgenützt  wurde.
In  Oesterreich  und  Rußland,  wo  die  Banken  durch  Warenabteilungen ­
  teilweise  selbst  den  verkauf  der  Industrieprodukte  und  die  Leitung ­
  der  Kartellbüros  organisiert  haben,  besitzen  die  Banken  die  finanzielle ­
  Führung  der  Industrie/  in  Deutschland  und  Amerika  dagegen
sind  die  Unsichten  darüber  geteilt,  ob  der  Einfluß  der  Banken  auf  die
Industrie  zunimmt,-  Kirdorf  hat  dies  auf  der  Mannheimer  Tagung
des  Vereins  für  Sozialpolitik  entschieden  verneint,  Direktor  Schmidt
von  Krupp  in  der  Bankenquete  bejaht.  Man  ist  vielfach  geneigt,  mit
fortschreitendem  Kapitalreichtum  eines  Landes  Schwächung  der  Macht
der  Banken  anzunehmen,  und  sicherlich  sind  die  konsolidierten  schweren
Industrien  der  Gegenwart  infolge  ihrer  großen  Rücklagen  auf  Kredit
weit  weniger  angewiesen  als  vor  zwei  oder  drei  Jahrzehnten/  manche
von  ihnen  sind  nicht  blos  von  Banken  unabhängig  sondern  üben  selbst
Einfluß  auf  die  Banken  aus.  Vas  gilt  aber  nur  für  jene  Unternehmungen ­
  der  Schwerindustrie,  die  durch  mehrere  Konjunkturperioden
erfolgreich  arbeiteten,  nicht  für  alle  übrigen,  die  nur  mäßigen  Nutzen
erzielen  oder  sich  erst  emporringen  müssen.  Für  das  Maß  des  Einflusses
der  Banken  kommt  es  ferner  auf  den  Grad  der  Konkurrenz  unter  ihnen
an:  Die  Wahrscheinlichkeit  bei  Kündigung  des  Kredits  anderswo  Ersatz
zu  finden  ist  ungleich  größer,  je  zahlreicher  die  Banken  sind  und  je  weniger ­
  sie  voneinander  abhängen.
Manche  sehen  in  der  Konzentration  nur  einen  Uebergang  zum
Monopol  im  Kreditbankwesen.  Zür  den  bankmäßigen  Zahlungsverkehr
wäre  das  Monopol  wegen  der  Zentralisierung  und  Teilnehmerlistenveröffentlichung ­
  die  vernünftigste  Organisation/  eine  Vielheit  von
Instituten  bietet  nur  für  die  Uebergangszeit  bis  zur  Gewöhnung  der
Bevölkerung  an  den  Bankverkehr  Vorteil,  nicht  im  Beharrungszustand.
Uus  allen  andern  Gebieten  dagegen  wären  die  Nachteile  augenfällig:
für  alle  Urten  der  Kredite  würden  Monopolpreise  diktiert  werden,  alle
produktiv  tätigen  wären  von  der  Einsicht  einer  Direktion  abhängig.  Die
Ausübung  dieser  Befugnisse  durch  ein  Privatinstitut  wäre  unerträglich.
Wir  sind  von  dem  Endpunkt  einer  derartigen  Entwicklung  noch
18*
        <pb n="281" />
        276

65.  Die  Konzentration  der  Kreditbanken.

ziemlich  weit  entfernt,-  aber  die  Anzeichen  mehren  sich,  daß  wir  uns
auf  dem  Weg  dahin  befinden.  Neue  Banken  werden  nur  selten  gegründet, ­
  die  großen  deutschen,  französischen  und  englischen  Institute
sind  ausnahmslos  vor  1873  entstanden.  Einer  neuen  Bank  wäre  es  schwer
eine  leistungsfähige  Organisation  aufzubauen,  die  mit  den  Großbanken
gleichen  Schritt  halten  könnte.  Die  bestehenden  Institute,  unter  denen
sich  in  Deutschland  und  Frankreich  wenige  Riesenunternehmungen
von  den  übrigen  immer  schärfer  abheben,  neigen  zu  gemeinsamer  Festlegung ­
  der  wichtigsten  Geschäftsbedingungen.  Die  schottischen  Banken
sind  bezeichnenderweise  seit  über  einem  Jahrhundert  kartelliert,  da  die
Neuerrichtung  von  Banken  dort  unmöglich  war.  Die  englischen  Banken
haben  für  das  reguläre  Geschäft  —  nicht  für  die  Kredite  des  offenen
Geldmarkts  —  formlose  Uebereinkommen,  an  die  sie  sich  strenge  halten. ­
  Die  französischen  Banken  setzen  die  Bedingungen  für  den  Privatsatz
und  Reportkredit  einheitlich  fest.  Oesterreich  hat  ein  ausgebildetes  Konditionenkartell, ­
  das  fast  alle  Zweige  des  regulären  Bankgeschäftes  umfaßt, ­
  seit  einem  Jahrzehnt.  In  Rußland  ist  das  Bankenkartell  unter
Mitwirkung  der  Regierung  zustande  gekommen.  Seit  Jahresfrist  besitzen ­
  auch  die  Berliner  Banken  eine  Konditionenvereinbarung  für  den
größten  Teil  des  regulären  Bankgeschäfts.
Einige  dieser  Vereinbarungen  sind  von  den  Notenbanken  stark
begünstigt  worden,  die  dadurch  die  Wirksamkeit  ihrer  Diskontpolitik
zu  befestigen  trachteten.  Gegen  übermäßige  Ausnützung  des  Kartells
sicherte  die  offizielle  Bankrate,  die  für  die  meisten  Diskontkredite  das
Maximum  darstellte,  und  die  Furcht  der  Banken  vor  Verringerung
der  Inanspruchnahme.  Bisher  haben  die  Kartelle  im  Bankwesen  gewöhnlich ­
  dazu  geführt,  daß  die  Konkurrenz,  vom  Konditionengebiet
vertrieben,  sich  bei  der  Ausmessung  der  Kredithöhe  umso  stärker  fühlbar
machte,-  die  österreichischen  und  russischen  Bank-  und  Industriebilanzen
seit  Abschluß  der  Kartelle  liefern  dafür  deutliche  Beispiele.
weit  stärker  als  im  regulären  äußert  sich  die  Monopoltendenz  im
Finanzgeschäft.  Die  Zahl  leistungsfähiger  Finanzhäuser  ist  außerhalb
Englands  sehr  gering  geworden,  für  das  Riesengebiet  der  vereinigten
Staaten,  für  Deutschland  und  Frankreich  kommen  nur  ganz  wenige
Firmen  ernsthaft  in  Betracht.  Mancher  Staat  sieht  sich  schon  heute  bei
Begebung  seiner  Anleihe  einer  einzigen  Gruppe  gegenüber,  und  in
der  Union  ist  nicht  blos  von  demagogischer  Seite  die  Frage  aufgeworfen
worden,  ob  nicht  ein  money  trust  schon  gegenwärtig  bestehe;  sind  nicht
dem  Erfinder,  dem  Fabrikanten,  dem  Kaufmann,  wenn  er  an  einer
Stelle  abgewiesen  wird,  wegen  des  engen  Zusammenhangs  der  Finanz ­
        <pb n="282" />
        65.  Oie  Konzentration  der  Kreditbanken.

277

banken  alle  Türen  verschlossen?  Monopol  im  Finanzgeschäft  würde
dann  Hemmung  der  Unternehmungstätigkeit  bedeuten,  und  man  kann
sich  leicht  vorstellen,  welche  Sorge  die  Aufwerfung  dieser  Frage  in  einem
aufstrebenden  Wirtschaftsreich  auslösen  müßte.
Oie  money  trust-gnquete  hat  kein  positives  Ergebnis  geliefert  —
ihre  Fragen  haben  der  Entwicklung  zu  weit  vorgegriffen.  Oie  Vereinbarungen ­
  unter  den  großen  Banken  umfassen  nur  bestehende  regelmäßige ­
  Verbindungen,  ergreifen  aber  nirgends  das  ganze  Finanzgeschäfts
die  Ablehnung  an  einer  Tür  bedeutet  darum  nicht  die  Ablehnung  an
allen.
Aber  die  Zahl  der  Röpfe,  die  über  große  Finanzierungsftagen  zu
entscheiden  haben,  ist  durch  die  Ronzentrationsbewegung  außerordentlich ­
  verringert  worden.  Oer  Leiter  der  Oiskontogesellschaft  hat  den
Mitgliedern  der  Aldrichkommission  gegenüber  erklärt,  daß  in  Deutschland ­
  vier  Banken  in  Finanzgeschäften  maßgebend  sind,  und  in  den  vereinigten ­
  Staaten  ist  die  Ziffer  nicht  größer.  Zm  heimischen  Ronsortialgeschäft
  ist  die  Zahl  der  Mitdenkenden  und  Mittätigen  verringert  worden
und  das  internationale  Finanzgeschäft  wird  in  wenigen  festen  Verbindungen ­
  gepflegt.  Oer  Reichtum  an  gestaltenden  Ideen  und  die  Beweglichkeit ­
  in  schwierigen  Situationen  ist  dadurch  nicht  eben  erhöht  worden. ­
  Selbst  die  Besitzer  großer  vermögen  haben  sich  daran  gewöhnt
die  Banken  an  ihrer  Stelle  denken  zu  lassen,  und  man  würde  im  heutigen
Deutschland  vergeblich  einen  kapitalkräftigen  selbständigen  Finanzmann
  suchen.  Oie  Leiter  der  Großbanken  selbst  stellen  aber  einen  wesentlich ­
  andern  Tgp  dar  als  die  Direktoren  der  vorangegangenen  Generation,
die  die  Banken  begründet  hatten:  Sie  haben  nicht  mehr  durch  kühn  konzipierte ­
  Geschäfte  ihrer  Bank  Namen  zu  schaffen  und  sich  durchzukämpfen:
der  Ruf  ihrer  Bank  steht  schon  fest,  und  höher  als  der  Wunsch  nach  dem
Erfolg  wiegt  die  Furcht  vor  dem  Mißerfolg,  der  auf  die  Einleger  abschreckend ­
  wirken  könnte.  Oer  gegen  die  deutschen  Banken  erhobene
Vorwurf,  daß  sie  „Spekulationsbanken"  seien,  ist  verstummt,  seitdem
der  Nachweis  erbracht  wurde,  daß  das  reguläre  Geschäft  die  stark  überwiegende, ­
  noch  immer  wachsende  T)uote  des  Reingewinns  liefert,-  aber
man  hat  bei  aller  Anerkennung  dieser  Entwicklung  versäumt  die  Frage
auszuwerfen,  wie  die  Lücke  ausgefüllt  werden  könnte,  da  doch  dis  Rreditbanken
  die  frei  verfügbaren  Rapitalien  zum  weitaus  größten  Teil
an  sich  gezogen  haben.  Zn  den  letzten  Zähren  schon  wurde  in  Deutschland
über  die  geringen  Möglichkeiten  der  Entwicklung  von  überseeischen  Unternehmungen ­
  geklagt,  die  ja  fast  immer  ein  Risiko  in  sich  enthalten  —  und
leider  haben  sowohl  die  Abweisenden  wie  die  Abgewiesenen  von  ihrem
        <pb n="283" />
        278

66.  Staatliche  Bankpolitik.

Standpunkt  aus  recht.  Oie  Fortentwicklung  der  Großbanken  nach  Art
des  6reäit  Lyonnais,  die  den  Oepositenbankschwärmern  als  Ideal  erscheint, ­
  würde  speziell  der  deutschen  Wirtschaft  wegen  der  Konzentrierung ­
  der  Wittel  an  wenig  Stellen  die  Möglichkeit  des  Aufbaues  von
Unternehmungen,  die  nicht  von  Anfang  an  Oividendenautomaten  sind,
noch  mehr  als  bisher  beschränken.
66.  Staatliche  VanKpolitiK.
Oer  Einfluß  des  Staates  hat  sich  bisher  in  erster  Linie  bei  den
Kreditinstituten  mit  schematischem  Geschäft  fühlbar  gemacht.
In  allen  größeren  Reichen  ist  der  Umfang  der  Tätigkeit  der  Versicherungsgesellschaften ­
  und  Sparkassen,  in  den  meisten  auch  jener  der
Pfandbriefbanken  und  Kreditgenossenschaften  gesetzlich  geregelt.  Einleger
und  Pfandbriefbesitzer  haben  kein  Stimmrecht  in  den  Generalversammlungen ­
  d.er  Aktiengesellschaften,  keinen  Einfluß  bei  den  andern  Unternehmungen, ­
  und  nur  der  Gesetzgeber  kann  ihre  Rechte  durch  Begrenzung
der  Geschäftsarten  und  buchhalterische  und  materielle  Rontrole  durch
ein  öffentlichrechtliches  Organ  oder  eine  staatliche  Aufsichtsbehörde
zu  sichern  suchen.  Soziale  Gesichtspunkte  kamen  hinzu,  da  es  sich  bei  all
diesen  Instituten  in  erheblichem  Maß  um  das  vermögen  wirtschaftlich
Schwacherhandelte,  die  sich  auch  ein  begründetes  Urteil  über  die  Situ-)
 ation  der  Kreditinstitute,  denen  sie  ihr  Ersparnis  anvertrauten,  zu  bilden
nicht  in  der  Lage  waren,'  ihnen  gesellte  sich  in  der  englischen  und
französischen  Gesetzgebung  gleich  zu  Beginn,  in  der  deutschen  und
österreichischen  erst  in  neuerer  Zeit  die  Rücksicht  auf  die  Unterbringung
der  Staatsrenten  zu.  Oie  Epoche  steigender  Geldmarktsätze  der  beiden
letzten  Jahrzehnte  veranlaßte  in  Deutschland  und  Oesterreich  Interesse
des  Gesetzgebers  für  die  Liquidität  der  Sparkassen  und  Genossenschaften.
Bei  all  diesen  Instituten  ist  die  Geschäftsführung  und  infolgedessen
auch  die  buchhalterische  und  materielle  Rontrole  einfach.  Bei  Sparkassen ­
  und  Lebensoersicherungsgesellschaften  bilden  Rentenkauf  und
hgpothekenanlage,  bei  Hypothekenbanken  der  hgpothekarkredit  das
fast  allein  herrschende  Aktivgeschäft.  Geistige  Tätigkeit  ist  nur  in  der
Konjunkturpolitik  des  Rentenkaufs  erforderlich.  Gemeinden  und  andere
öffentliche  Körperschaften  konnten  darum  bei  Sparkassen,  spezielle  Aufsichtsbehörden ­
  und  Regierungskommissare  bei  Versicherungsgesellschaften ­
  und  Pfandbriefbanken  ausreichende  Kontrole  üben,  soweit
es  sich  nicht  um  geschäftliche  Fragen  wie  um  die  Konjunkturpolitik  oder
        <pb n="284" />
        £6.  Staatliche  Bankpolitik.

279

die  Bewertung  der  zu  beleihenden  Objekte  handelt.  Bei  den  Rreditgenossenschaften
  haben  die  Revisoren  des  deutschen  und  österreichischen
Sgstems  für  die  Rontrole  der  Buchhaltung  ausreichend  gewirkt,-  für
Schaffung  und  Aufrechterhaltung  der  Liquiditätsgrundsätze  waren  die
Zentralbanken  der  Genossenschaften  bemüht.
Ueberall  ist  hier  die  öffentlichrechtliche  Organisation  im  Vordringendie
  Sparkassen  sind,  von  Ungarn  abgesehen,  in  allen  Ländern  von  Anfang ­
  an  von  öffentlichrechtlichen  Körperschaften,  namentlich  von  Städten,
begründet  oder  mit  dem  Staat  in  enger  Kühlung  oder  ehrenamtlich
geleitet.  Zn  Preußen  sucht  die  Staatsbank,  die  Seehandlung,  teilweise
die  Funktion  als  Zentralbank  der  Sparkassen  zu  üben;  für  die  drei  wichtigen ­
  Aufgaben  der  Ausgleichung  von  Ueberschuß  und  Mangel  zwischen
den  einzelnen  Instituten,  der  Sicherung  der  Liquidität  und  der  Mobilisierung ­
  der  Hypotheken  der  Sparkassen  durch  Pfandbriefausgabe  dürften
staatliche  Zentralinstitute  wohl  die  geeignetste  Lösung  darstellen.  Zn
der  Lebensversicherung  gewinnen  öffentlichrechtliche  Organisationen
immer  stärker  an  Boden,  die  Monopolisierung  in  Italien  dürfte  wohl
in  nicht  ferner  Zeit  auch  in  andern  Staaten  Nachahmung  finden,-  es
ist  dabei  allerdings  zu  berücksichtigen,  daß  die  italienischen  Privatversicherungsgesellschaften ­
  wegen  der  unzulänglichen  hgpothekengesetzgebung
  ihre  Reserven  ausschließlich  in  Effekten  angelegt  hatten,  so  daß
die  Verstaatlichung  keine  wesentliche  Aenderung  der  Rapitalverwendung
bedeutete,  während  der  gleiche  Vorgang  in  Deutschland  oder  Oesterreich
zu  einer  Verdrängung  des  hgpothekarkredits  zugunsten  der  Rentenanlage ­
  führen  würde.  Unter  den  Pfandbriefbanken  treten  in  Deutschland
und  mehr  noch  in  Oesterreich  und  Rußland  provinzielle  und  städtische
Institute  immer  stärker  in  den  Vordergrund.  Die  Rreditgenossenschaftsbewegung
  steht  in  Frankreich  und  England,  in  welchen  Ländern  sie  sich
allerdings  nur  kümmerlich  entwickelt  hat,  unter  staatlicher  Aegide,  in
Deutschland  ist  durch  die  Preußenkasse  ein  staatliches  Zentralinstitut
für  die  nicht  dem  Schulze-velitzschen  Sgstem  angehörigen  Genossenschaften ­
  gebildet  worden.
wie  ein  Ueberblick  über  die  Entwicklung  im  Lauf  des  letzten  Msnfchenalters
  zeigt,  sind  auf  diesen  Gebieten  in  Mittel-  und  Osteuropa
öffentlichrechtliche  Institute  in  stetem  Vordringen,-  stärkere  Ausbildung
staatlicher  Zentralinstitute  wäre  geneigt  die  Uebersichtlichkeit  des  Geldund
  Kapitalmarktes  zu  erhöhen  und  die  Möglichkeit  der  Leitung  außerordentlich ­
  großer  Kapitalmassen  von  einem  Punkte  zu  gewähren,  wodurch
Berücksichtigung  der  öffentlichen  Interessen  in  höherem  Maß  als  bisher
        <pb n="285" />
        280

66.  Staatliche  Bankpolitik.

gesichert  wäre,  aber  auch  der  private  vermögensbesitz  mit  dem  Schicksal
des  Staates  innig  —  bei  ungünstigem  Schicksal  zu  innig  —  verbunden
würde.
Abseits  van  staatlichem  Einfluß  stehen  in  Europa  —  außer  in  Rußland ­
  —  die  Kredit-  und  Zinanzbanken.  Sie  haben  sich  unabhängig  vom
Staat,  zum  Teil  im  Kampf  gegen  die  Notenbanken  entwickelt.  Die  Vielseitigkeit, ­
  der  stete  Wechsel  und  der  kommerzielle  Charakter  ihrer  Anlagen ­
  steht  einer  mehr  als  formellen  staatlichen  Kontrole  im  Weg.  Der
Regisrungskommissar  der  österreichischen  Lanken  ist  in  heikler  Situation,  da
er  eine  Verantwortung  tragen  muß,  der  er  nicht  gewachsen  sein  kann,  und
ähnlich  würde  es  dem  Bankaufsichtsamt  ergehen,  das  in  Deutschland  mehrfach ­
  angeregt  wurde.  Amerika  hat  eine  ausführliche  Gesetzgebung  und
Staatsaufsicht  für  seine  Depositenbanken  erlassen,  wozu  die  Notenausgabe
Veranlassung  bot,  und  es  findet  sich  in  der  Fülle  gesetzlicher  Normen
auch  manche  nützliche  Bestimmung,  z.  B.  das  verbot  einem  Kunden
mehr  als  zehn  Prozent  der  Wittel  der  Bank  zu  leihen.  Aber  die  staatlichen
Revisoren  versagen  in  allen  Fällen,  wo  es  sich  nicht  um  rein  buchhalterische ­
  Kontrole  handelt,  wie  die  veröffentlichten  Berichte  nur  allzu  deutlich
zeigen.  Wirksame  Aufsicht  der  Geschäftsführung  kann  nicht  von  Outsiders,
sondern  nur  von  dem  offenen  Geldmarkt,  der  die  Akzepte  der  Bank  nimmt,
und  von  der  Notenbank  geübt  werden,  wenn  das  ihr  zum  Rediskont  zuströmende ­
  Material  einen  Schluß  auf  die  Tätigkeit  der  Kreditbanken  zuläßt.
Die  prinzipielle  Frage  der  geschäftlichen  Beaufsichtigung  durch  den
Staat  ist  umstritten-  es  handelt  sich  dabei  weniger  um  den  Schutz  der
wirtschaftlich  Schwachen:  Die  Zahl  der  reinen  Spareinlagen,  die  den
Kreditbanken  zufließen,  ist  nicht  groß  und  durch  Konzessionierung  und
Publizitätspflicht  kann  der  Einlagenwerbung  durch  Winkelbankiers  vorgebeugt ­
  werden.  Die  Kreditbanken  haben  aber  einen  wachsenden  Teil
des  Zahlungsverkehrs  an  sich  gezogen,  das  Guthaben  bei  ihnen  gilt
dem  Kaufmann  und  Fabrikanten  als  Bargeld,  ihre  Sicherheit  ist  für
die  Währung,  ihre  Liquidität  für  den  Geldmarkt  von  entscheidender
Bedeutung.  Normen  zur  Wahrung  der  Liquidität  werden  sich  darum
in  allen  führenden  Wirtschaftsreichsn  durchsetzen,  entweder  durch  freie
Vereinbarung  oder  durch  Gesetz.
Darüber  hinaus  mag  in  nicht  zu  ferner  Zeit  sich  die  Frage  des
Eingriffs  des  Staates  in  die  Wirtschaftspolitik  der  Kreditbanken  aufwerfen. ­
  Die  Kreditbanken  des  deutschen  Sgstems  greifen  in  die  Produktions- ­
  und  die  Einkommenspolitik  in  zunehmendem  Maß  ein,  sie
bilden  die  stärkste  privatwirtschaftliche  Organisation  innerhalb  der  Volks-
        <pb n="286" />
        66.  Staatliche  Bankpolitik.

281

wirtschaft.  Oie  Art  der  Anlage  der  Gelder  der  Kreditbanken  ist  für  die
Vermögensverwendung  und  die  Verflechtung  der  heimischen  Wirtschaft ­
  mit  dem  Ausland  von  entscheidender  Bedeutung.  Bisher  haben
die  Staaten  nur  auf  die  Frage  der  Zulassung  ausländischer  Werte  Einfluß ­
  genommen,  in  Wittel-  und  Westeuropa  aber  im  übrigen  den  Kreditbanken ­
  freie  Lahn  gelassen.  Zn  der  amerikanischen  Nons^  Trust  Enquete
wurde  der  versuch  gemacht,  ein  Eingreifen  des  Staates  in  die  Finanzund
  Kreditpolitik  der  Banken  zu  veranlassen,  jedoch  ohne  Erfolg.  Vas
Verhältnis  zwischen  Staat  und  Kreditbanken,  der  öffentlichrechtlichen
Wirtschaftsleitung  und  den  Organisatoren  der  Privatwirtschaft,  wird
wohl  erst  in  einem  Nenschenalter  reif  zur  gesetzlichen  Regelung  sein.
Während  die  Kreditbanken  unabhängig  vom  Staat  sich  entwickelt
hatten,  sind  die  Notenbanken  seit  ihrem  Bestehen  in  engster  Kühlung
mit  dem  Staat  gestanden.
Vas  Notenbankwesen  ist  aus  den  finanziellen  Bedürfnissen  der
Staaten  entstanden  und  war  lange  Zeit  dadurch  bestimmt.  Alle  großen
europäischen  Notenbanken  sind  in  Zeiten  der  Not  geschaffen  worden.
Mit  der  Entwicklung  der  staatlichen  Finanzwirtschaft  änderte  sich
das  Verhältnis  zwischen  Banken  und  Staat.  England  konnte  schon  seit
der  zweiten  Hälfte  des  18.  Jahrhunderts,  Frankreich  bald  nach  den
napoleonischen  Kriegen,  Preußen  seit  dem  dritten  Jahrzehnt  des  vorigen
Jahrhunderts  die  finanzielle  Hilfe  der  Notenbank  entbehren.  In  langer
Friedenszeit  lockerte  sich  das  Verhältnis  zwischen  Staat  und  Notenbank
immer  mehr,  und  es  fehlte  bald  nicht  an  Stimmen,  welche  eine  engere
Verbindung  zwischen  den  beiden  als  nicht  mehr  zeitgemäß  bezeichneten,
da  der  Staat  die  benötigten  Nittel  auf  andere  wirtschaftlich  weniger
schädliche  Weise  als  durch  die  Notenpresse  beschaffen  könne.
Ueber  die  Wirkungen  der  Gewährung  von  Finanzkrediten  an  den
Staat  durch  die  Notenbank  sind  die  Meinungen  nicht  geteilt.  Kredite,
deren  Rückzahlungstermin  unsicher  ist,  sind  als  Anlage  für  die  Noten-  I
bank  nicht  geeignet.  Oie  Ausgabe  von  Noten  auf  dieser  Grundlage
wirkt  in  der  Richtung  einer  Preiserhöhung,  die  sich  von  Preiserhöhungen
aus  anderen  Gründen  durch  die  Allgemeinheit  und  Raschheit  zu  unterscheiden ­
  tendiert.  Wo  immer  dies  möglich  ist,  muß  daher  die  Deckung
des  staatlichen  Finanzbedarfs  durch  andere  Nittel  gesucht  werden.  Eine
Reihe  von  Notenbank-Statuten  haben  daher  auch  mit  Recht  der  Kreditgewährung
  der  Notenbank  an  den  Staat  einen  Riegel  vorgeschoben.
Oie  Finanzkraft  der  größeren  Wirtschaftsreiche  ist  gegenwärtig  so
entwickelt,  daß  der  Staat  die  Notenbank  entbehren  kann.  Oie  Steuer-
        <pb n="287" />
        282

66.  Staatliche  Bankpolitik.

und  Anleihepolitik  mutz  für  die  Deckung  der  Erfordernisse  sorgen.  In
Kriegszeit  aber  mögen  beide  als  nicht  ausreichend  befunden  werden.
Die  Steuerkraft  der  Bevölkerung  wird  durch  den  Krieg  gemindert,  und
während  seiner  Dauer  erhöhte  Lasten  aufzubürden,  könnte  wirtschaftlichen ­
  Notstand  Hervorrufen.  Anleihen  sind  nur  bei  zuversichtlicher
Stimmung  der  Bevölkerung  und  vornehmlich  bei  Freiheit  des  Staatsgebietes ­
  von  feindlicher  Invasion  unterzubringen.
Wohl  in  allen  Reichen  ist  während  des  Krieges  in  direkter  oder  in
versteckter  Form  der  Zwangskurs  nötig.  Er  enthebt  die  Notenbank
von  der  Einlösungspflicht  und  ermöglicht  ihr  dadurch  die  Gewährung
von  Krediten,  die  auf  längere  Dauer,  eventuell  bis  zum  Friedensschluß,
berechnet  sind.  Im  Interesse  der  wirtschaftlichen  Konkurrenzfähigkeit
des  Landes  mutz  aber  jede  Notenbank  die  baldige  Beseitigung  des
Zwangskurses  nach  Ende  des  Krieges  anstreben,  und  es  liegt  daher  in
ihrem  Interesse,  nur  solche  Kredite  zu  gewähren,  deren  Rückzahlung
spätestens  entweder  während  der  Dauer  des  Krieges  oder  unmittelbar
nach  dessen  Beendigung  mit  Sicherheit  zu  erwarten  ist.  Sie  wird  daher
dem  Staat  Schatzscheinkredite  gewähren  können,  die  aus  Anleihen  während ­
  der  Kriegszeit  oder  unmittelbar  aus  der  Nriegsentschädigung  zurückzuzahlen ­
  sind.  In  eine  schwierige  Situation  gerät  aber  die  Notenbank
in  jenen  Reichen,  in  denen  eine  Emission  von  Anleihen  während  des
Krieges  nicht  möglich  ist  und  die  Ausgabe  von  Schatzscheinen  eine  höhe
erreicht,  die  die  Abtragung  unmittelbar  nach  dem  Kriege  unwahrscheinlich ­
  oder  unmöglich  macht.  Die  autzerordentlich  grotzen  Ausgaben,
welche  die  Kriege  der  Gegenwart  erfordern,  erscheinen  geeignet,  den
Notenbanken  jener  besiegten  Staaten,  denen  während  des  Krieges
die  Aufbringung  von  Anleihen  nicht  gelungen  ist,  Lasten  aufzubürden,
zu  deren  Abtragung  vielleicht  ein  Nkenschenalter  nötig  sein  wird.  So
manche  europäische  Notenbank  wird  nach  dem  gegenwärtigen  Kriege
von  dem  Schicksal  der  Finanzen  ihres  Staates  abhängig  werden.  Traten
auch  die  Notenbanken  in  der  letzten  Friedensgeneration  in  ihrer  Bedeutung ­
  für  die  Wirtschaft  zurück,  so  haben  sie  doch  jetzt  in  der  Kriegszeit, ­
  ungeachtet  der  starken  Entfaltung  der  Wirtschaft,  eine  zentrale
Stellung  errungen,  die  über  die  Bedeutung  der  Gewährung  kurzfristigen
Kredits  weit  hinausgeht.  Dieses  Moment  dürfte  für  die  Staatspolitik
gegenüber  der  Notenbank  bestimmend  werden.  Die  Entwicklung  zur
Unabhängigkeit  der  Notenbanken  vom  Staat,  der  Kreditbanken  von  der
Notenbank  wird  wohl  kaum  ihre  Fortsetzung  finden.
        <pb n="288" />
        283

Register.
Die  Nummern  bedeuten  die  Seitenzahlen.

Abrechnungsstellen,  internationale  98.
Abschlußprovision  195.
Aktiengesellschaft  228.
Akzepthäuser  173.
Akzeptkredit  als  Betriebskredit  26,  41,
50,  132,  173,  182.
—  als  Remburskredit  20,  86,  169.
Aktiven,  liquide  eines  Unternehmens
23,  73,  199,  202.
Aktivgeschäfte  14.
Aldrichkommission  162.
Algier,  verkauf  von  Regierungswechseln ­
  101.
Amortisationshgpothek  187,  191.
Anlagekredit  25,  149,  185,  199  ff.,  252.
Ansiana  97.
Arbitrage  70,  105,  106,  116,  121,  181.
Argentinien,  Effektenmarkt  213.
Arnold  57.
Auskunftszentrale  der  Banken  25.
Auslandsguthaben  42,  103,  119,  174.
Auslandswechsel  69,  99  ff.,  149,  161.
Auslandszahlungen  54,  62,  72.
Ausschließlichkeit  der  Bankverbindung
25.
Außenstände  23.
Auswärtige  Kapitalanlagen  107,  119,
221  ff.
Auswanderergelder  99,  107.
Autumnal  drain  83.
Vagehot  127,  163,  170.
Bankakte,  peelscke  67,  69,  90,  109,  111,
138,  142.
Bankakzept  20,  27,  42,  101,  129,  132.
Bankbegriff  1.
Bankenplacement  240  ff.,  245  ff.
Bank  von  England  5,  6,  8,  32,  61,  63,
69,  75,  82,  87,  89,  94  f.,  100,  113,
117,  119,  121,  123,  124,  129,  132,
136,  141,  142  ff.,  154,  159,  171,  182.
Bank  von  Krankreick  6,  8,  69,  71,  80,
95  f.,  101,  105,  113,  117,  124,  127,
132,  134,  136,  141,  143  f.,  157,  165,
177,  183.
Bankenquete,  amerikanische  55,  113.

Bankenquete,  deutsche  7,  59,  97,  134.
—,  englische  von  1832,  100.
—,  englische  von  1840,  66,  74,  90,  97,
100,  222.
—,  englische  von  1888,  100,  122.
—,  französische  7,  71,  76,  90,  101,  118,
133  f.,  222.
—,  irische  100.
—,  monegtrust  276.
Banking  principle  91.
Bankkartelle  50,  135.
Bankmäßiger  Zahlungsverkehr  51,108  ff.
Banknote  59.
Bankpolitik,  staatliche  278  ff.
Bankrate  49,  71  ff.,  75,  79,  121  ff.,
126,  129,  131,  149,  161,  174.
Bankreserve  88.
Bankschuldverschreibungen  205.
Barvorrat  der  Kreditbanken  56,  57,  58,
59.
—  der  Reichsbank  85.
Baukredit  48,  186,  198  f.
Baukrise  195.
Bagern,  -Hypothekenbanken  190,  192.
Bedeckter  Kredit  199  f.
Belgien,  Devisenpolitik  101,  161.
—,  Metalldeckung  der  Depositen  69,
82.
—,  Staatskassenverwaltung  165.
—',  Suspension  der  Notendeckung  139.
Berliner  Lanken  10.
—  Geldmarkt  171.
Betriebskredit  20—35,  183.
Billbrokers  43.
Bischoffsheim  101.
Blankokredit  200,  203.
Bodenkreditinstitute  s.  Hypothekenbanken. ­

Böhm  Bawerk  218.
Börse,  Bedeutung  in  der  Gegenwart
240  ff.,  249.
—,  Kunktionen  auf  dem  Kapitalmarkt
234  ff.
—  und  Banken  242,  270.
—,  Rewhorker  179.
Börsegeld  49.
        <pb n="289" />
        284

Register.

Börsekonjunktur  221.
Börseverkehr  für  kurzfristigen  Krebit  41.
Bosanquet  63.
Bosenick  10.
Brokers  32,  54,  136,  167,  171,  257.
Buchforderungen,  Diskont  der  32.
BuIIioncommittec  64,  69,  90.
Bunbesreservebanken  143—153.

Caisse  de  depots  et  consignations  177,
181.
Canada,  Notenbankverfassung  153.
Cash  credit  203.
Chevalier  90,  97.
City  of  Glasgow  Bank  8.
Colonial  banics  167,  171.
Coniptoir  D’Escompte  6,  9,  127,  262.
Council  bills  100.
Crbdit  lancier  13,  177,  190,  193.
Credit  industriel  128.
Credit  Lyonnais  6,  128,  134,  230,  247,
278.
Credit  mobilier  71,  207.

Damno  195.
Darmstäbter  Bank  128  f.
Deckung  des  Notenumlaufs  durch  Metall ­
  67  ff.,  69  ff.,  78,  92  ff.,  151.
Deckungsbestimmungen,  Derletzung  ber
138.
Depositen  16  ff.,  54,  58,  131.
■—  aus  Kreditgewährung  18.
—  ber  Bank  von  England  88,  127,  147.
—  ber  Reichsbank  86,  146.
—  Rketalldeckungspflicht  68,  110.
Depositenbanken  4.
—,  englische  31,  88,  127,  166,  171,  255.
—,  Liquidität  16  f.
Deutsche  Bank  7,  10,  14,  127  f.,  174,
247.
Deutsche  Hypothekenbanken  12,  187  ff.
Deutsche  Kreditbanken  10,56,106,174f.,
203,  252,  263.
Devisen  100,  119,  149,  160.
—  als  Rotendeckungsgrundlage  68.
Devisenpolitik  100  ff.,  118.
Diskont  der  Buchforderungen  33.
—,  stabiler  97  ff.
Diskontbestimmungen,  Grundsätze  der
89,  120  ff.
Diskontierungspflicht,  gesetzliche  149.
Diskontkredit  29,  131,  138.
Diskontogesellschaft  6,  127  f.
Diskontpolitik,  Anwendung  in  der  Gegenwart ­
  89,  118  ff.
—,  Aufgaben  der  122  f.
—,  Begründung  und  Kritik  71  ff.
—,  der  Reichsbank  93.
—,  Entstehung  der  69.

Dioidendenpolitik  175,  247.
Dritteldeckung  64.
Ebelmetallvorräte,  Notwendigkeit  der
Konzentrierung  58.
Lffektenkauf  durch  Notenbank  104.
EffektenkommissionsgeschäfK  186,  250.
Lffektenkredite  36—39.
—,  Abstoßung  in  Kriegszeiten  55.
—,  Erweiterung  des  Kapitalmarkts  219.
—  und  Konsortialgeschäft  182,  233.
—,  Zinssätze  45.
—  in  Berlin  174.
—  in  London  169.
—  in  Newlfork  179.
—  in  Paris  177.
Effektenpreise,  Einwirkung  der  Jahreszeit ­
  89.
Eigenkapital  der  Banken  5  ff.
Einheitssatz  161.
Einlagen,  Abhebung  der  16,  54.
—,  Art  der  17  ff.
—,  Verzinsung  der  131.
Einlösungspflicht  der  Notenbank  59,
61,  116.
Eisenbahnfinanzierung  246.
Emissionspolitik  216,  220,  232.
England,  Bedeutung  der  Jahreszeit  für
*  den  Geldmarkt  86.
—,  Bedeutung  der  Scheckzahlungen  51.
—,  Buchung  der  Depositen  19.
—,  Depositenbanken  30,  88,  127,  166,
171,  226,  255.
—,  Effektenmarkt  213.”
—,  Einreservesystem  55  ff.,  102,  109.
—,  Einwirkung  auf  die  Zahlungsbilanz
138.
—,  Gläubigerland  224.
—&amp;gt;  herbstbedarf  82,  87.
—,  Hypothekarkredit  192.
—,  Industrie  und  Banken  256.
—,  inländische  Gelbversendung  107.
—,  Kapitalmarkt  252.
—,  Kassendienst  des  Staates  163.
—,  Konzentration  im  Bankwesen  264.
—,  Kreditbedarf  der  Industrie  39.
—,  Rentenanlage  241.
—,  Ueberweisungsverkehr  16,  107.
—,  undervriting-System  231.
—,  Unverzinslichkeit  ber  Kasseneinlagen ­
  17.
—,  Ursachen  der  bisherigen  Zentralhandelsdeckung
  74,  169.
—,  Wirkung  der  Bankratenerhöhung
75,  119.
Evidenzzentrale  der  Buchforderungsgesellschaften ­
  33.
Exchequer-Konto  164.
Exportkredit  22,  178.
        <pb n="290" />
        Register.

285

Fabrikate  als  Kreditunterlage  23.
Zilialorganisation  245  ff.
Zinanzbanken  4,  159,  255.
Dinanzierung  228  f.,  244.
Zinanzwechsel  50,  99,  199.
Foreign  banks  167,  171.
Zrankreich,  Anhäufung  großen  Goldbestandes ­
  141.
—,  BankenquZte  7,  71,  76,  90.
—,  Betätigung  der  Banken  auf  dein
Geldmarkt  40.
—,  Betätigung  der  Banken  auf  dem
Kapitalmarkt  223.
—,  Ligenkapital,  Beschaffung  durch
Kreditbanken  207  f.
—,  Einlagenkonti  des  Mittelstandes  17.
—,  Geldmarkt  177  f.
—,  internationale  Geltung  der  Währung ­
  106.
—,  Kapitalmarkt  252.
•—,  Rassenführung  durch  die  Banken  17.
—,  Konzentration  im  Bankwesen  265.
—,  Kreditbanken  128.
—,  Kredit  bei  Notenbank  157.
—,  Mittelstandskredit  40.
—,  Dbligationssgstem  246.
—,  Placementorganisation  der  Banken
242.
—,  politische  Dirigierung  der  Auslandsanlagen ­
  224.
—,  Rentenanlage  242.
—,  Wechselverkehr  32.
—,  Zahlungsverkehr  107.
Gambetta  157.
Gedeckter  Kredit  25.
Geldmarkt  17,  19  ff.,  165  ff.
—,  Ausdehnungsfähigkeit  218.
—,  Bedeutung  der  Jahreszeit  81.
—,  Bewegungen  77.
—,  internationaler  Verkehr  180  ff.
—,  offener  19,  41,  49,  85,  181.
—  und  Effektenmarkt  218.
—  und  Rentenmarkt  220.
Geldmarkt,  Berliner  173.
—,  Londoner  166  ff.
—,  New  Porter  178  ff.
—,  Pariser  177  f.
Geldmarktkredit  200.
Genossenschaften  11,  41,  180.
Gesellschaften  mit  beschränkter  Haftung
210.
Gilbart  10,  100.
Giroverkehr,  internationaler  98,  141,
182.
—  der  Notenbank  59,  108.
Gold  exchange  Standard  116.
Goldbedarf  62,  139.
Goldbestand,  Zentralisation  110  ff.,  114.
Goldpolitik  105,  108  ff.

Goldreserven  der  Kreditbanken  56,  110,
118.
—  der  Notenbank  124,  130,  140.
Goschen  111.
Grundbuchsrecht  187.
Grundpreise,  Einwirkung  des  hgpothekenkredits
  100.
Handelsgesellschaft  210.
havenstein  56,  107.
I  helfferich  57.
herbstbedarf  82,  87.
hilferding  217.
hgpothekarkredit  186  ff.,  196  ff.
hgpothekarzins,  Bestimmung  des  193  ff.
Hypothekenbanken  4,  12,  14,  176,  181,
183,  193,  213.
hgpothekenbankgefetze  13,  188.
Zmportkredit  19  ff.
Indien,  Council  bills  100.
Industrieobligationen  214.
Industrieller  Anlagekredit  186,  199  ff.,
204,  227.
Internationaler  Ueberweisungsverkehr
54,  62,  180.
—  Verkehr  der  Geldmärkte  180.
—  Verkehr  der  Kapitalmärkte  221.
Investment-Trusts  246.
Irland,  Bank  von  100.
j  Italien,  Auslandsguthaben  42,  103.
—,  Auswanderergelder  107.
—,  Banen  d’Italia  143—153.
—,  Banksalz,  Ausnahmen  vom  einheitlichen ­
  162.
—,  Devisenpolitik  161.
—,  Diskontpolitik  77.
—,  Einreservesgstem  102.
—,  Kleine  Noten  111,  123.
—,  Metalldeckung  der  Depositen  68.
—,  Staatskassenverwaltung  165.
—,  Stellung  auf  dem  internationalen
Kapitalmarkt  224.
—,  Zwangskurs  106.
Kapitalanlagen  im  Ausland  107,  119,
221  ff.
Kapitalmarkt  183  ff.
—,  Anlagen  183.
—,  Ausdehnungsfähigkeit  219.
—  und  Banken  185,  227  ff.,  251  ff.
—  und  Geldmarkt  217  ff.
—,  internationaler  Verkehr  221.
—,  Kredite  200  ff.
—,  Nachfrage  und  Angebot  185  f.,
212  ff.
—  nicht  organisierter  208  ff.
—,  organisierter  210.
Kapitalmarktzins,  Bestimmungsgründe
193  f„  214  ff.
        <pb n="291" />
        286

Register.

Rapitalzins  s.  Zins.
Rartelle,  Bedeutung  für  Warenwechsek
  30.
—,  Bildung  durck  Banken  203,  254,
274.
—  im  Bankwesen  50,  t34,  175,  201,
276.
Rassendienst  durch  Banken  108,  163.
Rassebestand  der  Banken  54,  55,  118.
Remmerer  88.
Rleine  Noten  65  f.,  110  ff.,  118.
Rnapp  101,  163.
Kommanditgesellschaft  209.
Rommissionsgeschäft  185.
Konjunktur  auf  dem  Baumarkt  199.
—,  Einwirkung  auf  die  Reichsbank
91  f.
Ronjunkturperioden  78,  85.
—  der  Börse  220.
—  und  Bankrate  79,  172.
—,  Zins  und  Rentabilität  217,  218.
Ronjunkturpolitik  257.
Ronsortialgeschäft  129,  181,  185,  204,
208,  227,  230.
Ronstatierungstheorie  60.
Rontokorrentkredit  25  f.,  34  f.,  205.
Ronzentration  der  Ldelmetallvorräte
58.
Ronzentration  der  Industrie  40.
—  der  Rreditbanken  264  ff.
Ronzernsystem,  Wirkung  auf  den  Barvorrat ­
  56.
Ronzession  der  Notenbanken  142  f.
Rreditbanken,  Eigenkapital  8.
—,  Linflutz  auf  die  Notenbank  159.
—,  Geldgeber  des  Geldmarkts  40,  46.
—,  Ronsortialgeschäft  230.
—,  Liquidität  130,  135.
—,  (Organisation  261  ff.
—,  Stellung  auf  dem  Geldmarkt  50.
—,  Stellung  auf  dem  Rapitalmarkt  185.
—,  Verhältnis  zu  den  Notenbanken  127.
—,  Zinspolitik  46,  129,  159,  215.
Rreditgenossenschaften  12,  41,  175,
180,  259.
Rreditsubstitution  2.
Rreditverkehr,  internationaler  98.
Rreditvermittlung  2.
Rrieg,  Abbruch  des  internationalen
Ueberweisungsverkehrs  63.
—,  Abhebung  von  Einlagen  56.
—,  Goldbedarf  für  Auslandszahlungen
139.
—,  Stellung  der  Notenbank  135.
—,  Suspension  der  Einlösungspflicht
62.
Rrisen,  Einwirkung  auf  die  Banken  110,
135,  137,  172.
—  und  ausländische  Kapitalanlagen

Krise  von  1783,  64.
—  —  1792,  64.
—  —  1797,  64.
—  —  1825,  66.
—  —  1839,  66.
—  —  1847,  70.
—  —  1856,  70,  95.
—  —  1864,  71,  90,  95.
—  —  1873,  78,  89,  90,  95,  189.
—  —  1907,  87,  95,  106,  109.
Ründigungsrecht  des  Notenprivilegs
155.
Landschaften  187.
Lebensversicherungsgesellschaften  4,  13,
16,  41,  176,  180,  184,  186,  187,  191,
194,  241,  259.
Leipziger  Bank  9.
Levy  George  116.
Lexis  216,  218.
Liefmann  2.
Liquide  Aktiven  23,  73,  199,  202.
Liquidität  15,  16,  47,  50  ff.,  60,  122,
130,  135,  163,  186,  191.
Lloyds  Bank  10.
Lokalbanken  204.
Lombardkredit  35,  148.
London,  Bedeutung  der  Staatskassengelder ­
  163.
—,  Geldmarkt  166  ff.
—,  Kapital  der  ffity  171  f.
—,  Rreditbanken  10.
—i  Marktrate  50.
—,  offener  Markt  43.
—,  Stellung  im  Rembursgeschäft  22.
—,  Wirkung  der  viskontänderung  73.
Machod,  Rreditschaffungslehre  2.
Marktbegriff  19.
Markwechsel  21,  74.
Marshall  122.
Mendelssohn  174.
Merkantilismus  98,  105,  107.
Metallvorräte  der  Notenbanken  79.
Mitteleuropäischer  wirtschaftsverein  98,
205.
Monetary  Lommission  55,  113.
Money  trust  277.
Montagu  100.
Nachfrage  und  Angebot  auf  dem  Rapitalmarkt ­
  212  ff.,  215.
—  und  Angebot  auf  dem  Geldmarkt
39  ff.
New  lfork,  Geldmarkt  88,  178  ff.
—,  Umsätze  an  der  Börse  36.
Niederdeutsche  Bank  9.
Niederlande,  Metalldeckung  der  Depositen ­
  69,  81.
—,  Staatskassenverwqltung  165.
        <pb n="292" />
        Register.

287

Note  59.
Notenbanken,  Anlagerredite  149.
—,  Bedeutung  in  Krisen-  und  Kriegszeiten ­
  109,  155,  157,  156.
■—,  Devisenpolitik  100,  149.
—,  Direkte  Kreditgewährung  156.
—,  Oiskontbestimmungen  149.
—,  Ligenkapital  5,  146.
—,  Einfluß  der  Konjunkturepochen  und
-Perioden  78,  79,  80.
—,  Linlösungspflicht  61,  116.
—,  Gewinnverteilung  152.
—,  Giroverkehr  59.
—,  internationale  Hilfeleistung  142.
•—,  Konzession  141.
—,  Leistungen  an  den  Staat  157.
—,  Liquidität  16,  54,  61,  125,  150,  165.
—,  Lombardkredit  148.
—,  Grganisation  260.
—,  Rechte  des  Staates  144.
—,  Sicherung  der  Unabhängigkeit  gegenüber ­
  dem  Staat  146.
—,  Stellung  auf  dem  Geldmarkt  58.
—,  Stellung  auf  dem  Kapitalmarkt  185.
—  und  offener  Geldmarkt  45.
—,  Verfassung  145.
—,  Verhältnis  zu  den  Kreditbanken  127,
152.
—,  Verzinsung  der  Guthaben  58,  147.
—,  Wechselkredit  147.
Notenbankgesetze  142.
Notenbankreform  in  den  vereinigten
Staaten  178  ff.
Notendeckung  66  ff.,  69  ff.,  78,  92  ff.,
151.
Notendeckung  der  Reichsbank  86.
Notenemission,  Begrenzung  der  65  ff.
Notenkontingent  151.
Notenreseroe  94.
Notensteuer  7,  96,  151.
Notenumlauf  der  Reichsbank  86.
Obligationssgstem  bei  Jinanzierung  von
Gesellschaften  246.
—  für  Baukredit  199.
—  für  Industriekredit  205.
—  s.  auch  Pfandbriefe.
Oesterreich,  Anlagekredit  205.
—,  Diskont  offener  Buchforderungen
55.
—,  Diskontpolitik  77,  119.
—,  Zinanzierung  des  Baukredits  199.
—,  hgpothekenbankgesetz  12,  188.
—,  Kleine  Noten  110.
—,  Postsparkasse  42,  165.
—,  Versicherungsgesellschaften  191.
Gesterreichische  Bodenkreditanstalt  192,
247.
Gesterreichisch-Ungarische  Bank  6,  55,
69,  80,  101,  102,  106,  114,  116,  120,

124,  125,  150,  145,  155,  156,  159,
161.
Offene  Handelsgesellschaft  210.
Offener  Markt  19,  41,  49,  86,  154.
—  —  und  Notenbank  45.
Geffentlichrechtliche  Körperschaften,  Kapitalmarktpolitik ­
  214,  219.
Grganisation  der  Banken  245  ff.,  260  ff.
Page  74.
Panikzeiten,  Abhebung  von  Einlagen  55
—,  Ansprüche  an  die  Notenbank  61,115,
155.
—,  Bedeutung  der  Kassenreserve  58.
■—,  Kleine  Noten  111.
pariser  Geldmarkt  177  f.
Passivgeschäfte  14.
Patterson  74.
Peel  66.
peelsche  Bankakte  68,  90,  109,  111,
158,  142.
Pfandbriefinstitute,  Betätigung  auf  dem
Kapitalmarkt  185,  187  ff.
—,  Eigenkapital  12.
—,  Liquidität  14.
—,  Wesen  4.
—,  Zinspolitik  195,  214.
Pfundwechsel  74.
Placement  der  Banken  240  ff.
Plenge  155.
Postanweisungsverkehr  98,  108,  180.
postscheckoerkehr  52,  98,  108,  180,  266.
Postsparkasse  11,  119,  165,  182,  241,
259.
Prämienpolitik  105.
Preise,  Einfluß  des  Diskonts  71  ff.
Preußen,  Landschaften  187.
—,  Seehandlung  42,  174.
—,  Sparkassen  195.
preußische  Bank  65,  70.
Prion  29,  174.
prioatbankier  266  ff.
Prioatsatz  48,  75,  86,  126,  129,  152,  168.
174.
Promissory  Notes  178.
Public  deposits  88,  171.
lguartalsansprüche  62,  84.
Raiffeisenkassen  12.
Rediskont  bei  der  Notenbank  49,  55.
—  der  Notenbank  155.
—  zwischen  den  Notenbanken  142.
Regierungswechsel,  verkauf  von  102.
Reichsbank  6,  8,  55,  61,  62,  68,  79,  85,
91  ff.,  101,  102,  105,  108,  117,  125  ff.,
127  f.,  150,  152,  156,  142—152,  162,
165,  182.
Remburskredit  20  ff.,  169,  175,  178.
Rentabilität  214  ff.,  221,  254.
        <pb n="293" />
        288

Register.

Rentenkauf  186,  217,  257.
Rentenmarkt  und  Geldmarkt  220.
Rentenzins  214,  218.
Reportkredit  55,  41,  43,  45,  132.
Reservebanken  142—152.
Ricardo  65,  75,  110,  118.
Riesser  27,  274.
Risikenverteilung  204.
Rohmaterialhandel,  Beeinflussung  durch
Bankrate  74.
Rohstoffbelehnung  als  Kreditunterlage
24.
Rothschild  134,  178,  186,  207.
Rußland,  Knlage  von  Staatsgeldern  im
Kurland  42,  103,  174.
—,  Bankrate  75,  161.
—,  Diskontpolitik  77.
—,  Goldbestand  141.
—,  Rassenführung  durch  die  Banken  17.
—,  Rleine  Roten  110,  124.
—,  Rediskont  im  Kurland  173.
—,  Staatsbank  69,  79,  106,  113  f.,  116,
129,  142—152,  156,  185.
—,  Zahlungsverkehr  108.
Scheckverkehr,  Bedeutung  des  52,108.
—,  Grenzen  52.
—  und  Bankdiskont  75.
Schottland,  Banken  59.
—,  cash  credit  203.
—,  Entstehung  der  Devisenpolitik  100  ff.
—,  Kleine  Roten  110.
—,  Notenbankoerfassung  153.
Schulze-Delitzsche  Genossenschaften  12.
Schwarz,  Gtto  123.
Schweiz,  Kreditbanken  133.
—,  Nationalbank  59,  101.
Seehandlung  42,  86,  135,  174.
Silberkommission  100,  122.
Smith  218.
8ocl6t6  g£n£rale  de  Belgique  181,  207,
247.
Society  generale'pour  favoriser  6,  128,
186.
Solidarität  der  Geldmärkte  71,  121.
Spareinlagen  18.
Sparkassen  12,  41,  176,  181,  185,  186  s.,
191,  193  f.,  241,  258,  260.
Spekulation,  Benutzung  des  Effektenkredits
  38.
—  und  Diskont  90.
Spiethoff  27.
Staat,  Bankpolitik  278  ff.
—,  Notrecht  im  Krieg  156.
—,  Rechte  gegenüber  der  Notenbank
144.
—,  Sicherung  der  Unabhängigkeit  der
Notenbank  146.
—,  Stellung  auf  dem  Geldmarkt  42,  .
58,  81,  86,  101,  174.

I  Staat,  Zinspolitik  160.
I  Staatsbank  42,  156.
]  Staatsfinanzen,  Derbindung  mit  Notenbank ­
  163,  278.
!  Stabiler  Diskont  97  ff.
!  Subskription  232.
I  Suspension  der  Bankakte  69,  122,  138,
!  142,  163.
i  Tägliches  Geld  35,  41,  43,  45.
I  Terminhandel  239.
I  Thiers  90,  118.
Treasury  42,  163  ff.
Trustfinanzierung  244.

Ueberweisungsverkehr,  Bedeutung  für
den  Geldmarkt  80,  114.
—,  internationaler  53,  62,  98,  107,  118,
119,  179.
—&amp;gt;,  nationaler  52.
Ultimogeld  36,  43,  132.
Umwandlung  eines  Unternehmens  228.
klndewvriting-Sgstem  231.
Ungarn,  Hypothekenbanken  191.
—,  Zentralinstitut  der  Sparkassen  191.
Ungedeckter  Kredit  24,  199  f.
Unternehmergewinn  und  Leihzins  219.
vagliaoerkehr  103,  150.
Dereinigte  Staaten,  Bundesreseroebanken
  143,  153.
—,  Eigenkapital  der  Banken  10.
—,  Eisenbahnfinanzierung  246.
—,  Zinanzbanken  230.
—,  Geldmarkt  178  ff.
—,  Geldmarkt,  Bedeutung  der  Jahre;-zeit
  88.
—,  hgpothekenkredit  192.
—,  Kapitalmarkt  255.
—,  Kassendienst  des  Staates  163  ff.
—,  Kleine  Noten  111,  123.
—,  Konzentration  des  Bankwesens  264.
—,  Kreditbedarf  der  Industrie  39.
—,  Nketalldeckung  der  Depositen  68.
—,  Notenbankgesetzgebung,  bisherige
110.
—,  Notenbankwesen,  Zentralisierung  58,
115,  179.
—,  Remburskredit  22.
—,  Ueberweisungsverkehr  17,  108.
—,  Wechseldiskontierung  33.
—,  Zinssätze,  Verschiedenheit  der  162.
Derfassung  der  Notenbanken  143  f.,  161.
Versicherungsgesellschaften  4,  13,  15,
42,  176,  181,  185,  186  f.,  191,  194,
215.
Verzinsung  der  Einlagen  131.
—  der  Notenbankguthaben  59,  134,
146.
        <pb n="294" />
        Register.

289

5  o  m  ct  r  t,  Sanfpolhit.

19

Verzinsungspflicht  130.
Vorzugsaktien  247.
Währungsgeld  52.
Währungsgeldbedarf  82.
Warenabteilungen  der  Lanken  204,  274.
Warenwechsel,  Bedeutung  im  Kreditverkehr
  30,  199.
—,  Gegensatz  zum  Bankakzept  27,  99.
Warrantdiskont  147,  160.
Wechsel,  als  Zahlungsmittel  99.
—,  börjenmäßiger  Verkehr  41,  48,  167.
—,  Geschäft  der  Notenbanken  78  f.
—,  Verkäuflichkeit  in  Krisenzeiten  32.
Wechselkredit  30,  54,  71,  130  f.,  147,
178.
Wechselkurse  und  Auslandsanlagen  119.
—,  und  viskont  64,  69,  131.
Wechselmakler  43.
wicksell  122.
wieser  218.
Wolf,  Julius  98.
Zahlung  in  das  Ausland  54.
Zahlungsbilanz,  Aenderung  durch  Krieg
141.
—,  Beeinflussung  durch  Bankpolitik  98,
103,  105.

—,  und  auswärtige  Kapitalanlagen  222-Zahlungsmittelbedarf
  82.
Zahlungsverkehr,  bankmäßiger  51,  107.
Zentralgenossenschaftskasse  13,  135.
Zentralisierung  des  Goldbestandes  110.
—,  der  Notenausgabe  67.
Zins  s.  auch  viskont.
Zins,  Ausgleichung  der  Zinsraten  234.
—,  Lestimmungsgründefürdie  Zinanzbanken
  159.
—,  für  die  Kreditbanken  51,  129,  159.
—,  für  die  Notenbanken  126.
—,  für  den  Staat  160.
—,  Beurteilung  des  niedrigen  96,  122.
—,  des  Geldmarkts  214  ff.
—,  des  hgpothekarkredits  193.
—,  des  Kapitalmarkts  214  ff.
—,  landesüblicher  218.
Zulassungsstelle  107,  175.
Zuzählung  195.
Zwangskurs,  Beginn  der  Einführung
139.
—,  bei  Bank  von  England  65,  110.
—,  im  Krieg  137.
—,  in  Oesterreich  und  Italien  106,  119.
—,  und  Zentralisation  des  Goldes  110,
114.
        <pb n="295" />
        Verlag  von  J.  C.  B.  Mohr  (Paul  Siebeck)  in  Tübingen.
GRUNDRISS  DER  SOZIALÖKONOMIK.
Bearbeitet  von
S.  Altmann,  Th.  Brinkmann,  K.  Bücher,  J.  Esslen,  E.  Gothein,  Fr.  von  Gottl-Ottlilienfeld,  K.  Grünberg,  Frz.  Gutmann, ­
  H.  Hausrath,  H.  Herkner,  A.  Hettner,  J.  Hirsch,  E.  Jaff6,  B.  Lederer,  G.  A.  Leist,  Fr.  Leitner,  W.  Lote,
H.  Mauer,  B.  Michels,  P.  Moldenhauer,  P.  Mombert,  K.  Oldenberg,  E.  von  Philippovich,  K.  Bathgen,  A.  Salz,
G.  von  Schulze  Gaevernitz,  H.  Schumacher,  .T.  Schumpeter,  E.  Schwiedland,  H.  Sieveking,  W.  Sombart,  O.  Spann,
E.  Steiuitzer,  F.  8wart,  Th.Vogelstein,  Adolf  Weber,  Alfred  Weber,  Max  Weber,  M.B.  Weyermann,  K.  Wiedenfeld,
Fr.  Freiherrn  von  Wieser,  11.  Wjlbrandt,  W.  Wittich,  W.  Wygodzinski,  O.  von  Zwiedineck-Südenhorst.
Vollständig  in  10—12  Abteilungen  zu  durchschnittlich  ca.  M.  12.—,  in  der  Subskription  ca.  M.  10.—.
Einband  ca.  M.  2.50,  in  der  Subskription  ca.  M.  2.—.
Die  Schriftführung  hat  nach  Vereinbarung  Herr  Professor  Dr.  Max  Weher  übernommen.
I  Erstes  Buch:

Abteilung
I
(Erschienen) ­


Grundlagen  der  Wirtschaft.
A.  Wirtschaft  und  Wirtschaftswissenschaft. ­

I.  Volkswirtschaftliche  Entwicklungsstufen. ­
  K.  Bücher.
II.  Epochen  der  Dogmen-  und  Methodengeschichte. ­
  J.  Schumpeter.
III.  Theorie  der  gesellschaftlichen  Wirtschaft. ­
  Fr.  Freiherr  v.  Wieser.
I.  Theorie  der  einfachen  Wirtschaft.
II.  Theorie  der  Volkswirtschaft.
1.  Theorie  der  wirtschaftlichen
Gesellschaft.
2.  Die  Bildungen  des  Tauschverkehres. ­

3.  Der  Aufbau  der  Erwerbsgemeinschüt
  und  die  Einkommensbildung. ­

4.  Die  private  Wirtschafts  Verfassung. ­

III.  Theorie  der  Staats  wirtschaft.
IV.  Theorie  der  Weltwirtschaft.
Lex.  8.  1914.  (XIV.  454  Seiten.)
Subskriptionspreis  M.  10.—,  geb.  M.  12.—.
Einzelpi-eis  M.  11.—,  geb.  M.  13.50.

Abteilung
11
(Erschienen) ­


II.

III.
IV.
V.

Abteilung
vi
(Erschienen) ­


B.  Die  natürlichen  und  technischen
Beziehungen  der  Wirtschaft.
I.  Die  geographischen  Bedingungen  der
mensch.ieben  Wirtschaft.  A.  Hettner. ­

Wirtschaft  und  Bevölkerung.
a)  Bevölkerungslehre.  P.  M  o  m  b  e  rt.
b)  Wirtschaft  u.  Basse.  B.  Michels.
Die  Konsumtion.  K.  Oldenberg.
Arbeitu.Arbeitsteilung.  H.H  erkn  e  r.
Wirtschaft  und  Technik.  Fr.  von
Gottl-Ottlilienfeld.
Lex.  8.  1914.  (X.  337  Seiten.)
Subskriptionspreis  M.  8.—,  geb.  M.  10.—.
Einzelpreis  M.  9.—,  geb.  M.  11.50.
Drittes  Buch:
B.  Güterproduktion.
L  Industrie,  Bergwesen,  Bauwesen.
I.  Geschichte  der  gewerblichen  Betriebsformen ­
  und  der  zünftigen,
städtischen  und  staatlichen  Gewerbepolitik. ­
  H.  Sieveking.
II.  Die  Konkurrenz  der  gewerblichen
Betriebsformen.  E.  Schwiedland.
III.  Industrielle  Standortslehre.  (Allgemeine ­
  u.  kapitalistische  Theorie
des  Standorts-  Alfred  Weber.
IV.  Betriebslehre  der  kapitalistischen
Großindustrie.  Fr.  Leitner.
V.  Die  ökonomische  Eigenart  der  modernen ­
  gewerblichen  Technik.  M.
Weyermann.
VT.  Die  finanzielle  Organisation  der
kapitalistischen  Industrie  und  die
Monopolbildungen.  Th.  Vogelstein. ­

VII.  Arbeitsbedarf  und  Lohnpolitik  der
kapitalistischen  Industrie.  O.  v  o  n
Zwiedineck-Südenhorst.

Abteilung
VI
Forts.

Abteilung
VII
1.  Teil
(Erschienen) ­


Abteilung
III

VIII.  Bergbau.  E.  Gothein.
IX.  Die  Wohnungsproduktion.  Adolf
Weber.
Lex.  8.  1914.  fXII.  372  Seiten.)
Subskriptionspreis  M.  8.—,  geb.  M.  10.—.
Einzelpreis  M.  9.—,  geb.  M.  11.—.

II.  Land-  und  forstwirtschaftliche
Produktion.
I.  Epochen  der  deutschen  Agrargeschichte.
  W.  Wittich.
II.  Die  Oekonomik  des  landwirtschaftlichen ­
  Betriebes.  Th.  Brinkmann. ­

III.  Der  Bodenpreis  und  seine  Bestimmungsgründe ­
  J.  E  ß  1  e  n.
Lex.  8.  1914.  (130  Seiten.)
Subskriptionspreis  M.  2.60.
Einzelpreis  M.  3.—.
Der  Kauf  des  ersten  Teils  von  Abteilung ­
  VII  verpflichtet  zur  Abnahme  auch
des  2.  Teils.  Die  Teile  werden  nur  geheftet ­
  geliefert.  Gebundene  Exemplare  von
Abt.  VII  können  erst  nach  Erscheinen  des
2.  Teils,  in  welchem  dann  auch  Titel  und
Begister  enthalten  sind,  ausgegeben  werden.

C.  Wirtschaft  und  Gesellschaft.
I.  Die  Wirtschaft  und  die  gesellschaftlichen ­
  Ordnungen  u.  Mächte.
Max  Weber.
1.  Kategorien  der  gesellschaftlichen
Ordnungen.
Wirtschaft  und  Becht  in  ihrer
prinzipiellen  Beziehung.
Wirtschaftliche  Beziehungen  der
Verbände  im  allgemeinen.
2.  Hausgemeinschaft,  Oikos  und
Betrieb.
3.  Nachbarschaftsverband,  Sippe  u.
Gemeinde.
4.  Ethnische  Gemeinschaftsbeziehungen. ­

5.  Beligiöse  Gemeinschaften.
Klassenbedingtheit  der  Bei!ginnen: ­
  Kulturreligionen  u.  Wirtschaftsgesinnung. ­

6.  Die  Markt  Vergemeinschaftung.
7.  Der  politische  Verband.
Die  Entwicklungsbedingungen
des  Bechts.  Stände,  Klassen,
Parteien.  Die  Nation.
8.  Die  Herrschaft.
a)  Die  drei  Typen  der  legitimen
Herrschaft.
b)  Politische  und  hierokratische
Herrschaft.
c)  Die  nichtlegitime  Herrschaft.
Typologie  der  Städte.
d)  Die  Entwicklung  des  modernen ­
  Staates.
e)  Die  modernen  politischen  Parteien. ­

II.  Entwicklungsgang  der  wirtschaftsund
  sozialpolitischen  Systeme  und
Ideale.  E.  von  Phi  1  ipp.ovich.
        <pb n="296" />
        Verlag  von  J.  C.  B.  Mo  h  r  (Paul  Siebeck)  in  Tübingen.
GRUNDRISS  DER  SOZIALÖKONOMIK.

Abteilung
IV

Abteilung
V

Zweites  Buch:
Spezifische  Elemente  der  modernen ­
  kapitalistischen  Wirtschaft. ­

I.  Prinzipielle  Eigenart  des  modernen ­
  Kapitalismus  als  historischer
Erscheinung.  W.  Sombart.
II.  Die  moderne  Privatrechtsordnung
und  der  Kapitalismus.  A.  Leist.
III.  Die  moderne  Staatsordnung  und
der  Kapitalismus.  Max  Weber.
IV.  Die  Finanzen  und  Betriebe  der
öffentlichen  Körperschaften  und
der  Kapitalismus.  8.  A  11  m  a  n  n.
V.  Allgemeine  Bedeutung  des  modernen ­
  Nachrichtenwesens.  Max
Weber.
VI.  Die  Elemente  des  privatwirtschaftlichen ­
  Betriebs.  Fr.  L  e  i  t  n  e  r.
VII.  Bedarfsdeckung  und  Erwerbswirtschaft. ­
  Haushalt,  Betrieb,  Unternehmung. ­
  E.  Stelnitzer.
VIII.  Vermögenskategorien  und  Einkommensformen. ­
  A.  Salz.
IX.  Die  Berufsgliederung.  A.  Salz.
X.  Kapitalbildung  und  Kapitalverwertung. ­
  A.  Salz.
XI.  Geld  und  Kredit;  Kapitalmarkt;
Notenbanken.  F.  Gutmann.
XII.  Die  Preisbildung  in  der  modernen
Wirtschaft.  Th.  Vogelstein.
XIII.  Konjunkturen  und  Krisen.  O.
Spann.

Drittes  Buch:
Die  einzelnen  Erwerbsgebiete  in
der  kapitalistischen  Wirtschaft
und  die  ökonomische  Binnenpolitik ­
  im  modernen  Staate.
A.  Güterverkehr.
I.  Handel.
I.  Entwicklung.  Wesen  und  Bedeutung ­
  des  Handels.  H.  S  i  e  v  ek
  i  n  g.
II.  Organisation  und  Formen  des
Handels  und  der  staatlichen  Binnenhandelspolitik. ­
  I.  Hirsch.
III.  Börsenhandel  und  Börsenpolitik.
H.  Schumacher.
II.  Bankwesen.
I.  Organisation  der  Kreditbanken.
Deutsches  Kreditbankwesen.  G.
von  Schulze  •  Gaevern
  i  t  z.
II.  Das  englisch-amerikanische  und
das  französische  Bankwesen.  E.
J  a  f  f  £.
III.  Transportwesen.
I.  Die  Transportmittel  in  ihrer  wirtschaftlichen ­
  und  sozialkulturellen
Bedeutung.  K.  Wiedenfeld.
II.  Die  Organisation  der  Transportunternehmungen.
  K.  W  i  e  d  e  nf
  eld.
III.  Die  Transportmittel  und  die  öffentlichen ­
  Gewalten.  K.  W  Jeden ­
  f  e  1  d.
IV.  Allgemeine  Theorie  der  Preisbildung ­
  im  Transportwesen.  W.
L  o  t  z.

Abteilung
VH
2.  Teil

Abteilung
VIII

V.  Die  Entwicklung  der  modernen
Transportmittel  und  ihre  Leistungen ­
  K.  Wiedenfeld.

IV.  Agrarverfassung.  K.  Grünberg.

V.  Agrarkredit.  H.  Mauer.
VI.  Landwirtschaft  und  Absatz.  W.
Wygodzinski.
VII.  Forstwesen.  H.  Hausrath.
C.  Versicherungswesen.
P.  Moldenhauer.

Abteilung
IX

Viertes  Buch:
KapitalistiseheWeltwirtsehaftsbeziehungen
  und  äußere  Wirtschafts-
  und  Sozialpolitik  im
modernen  Staate.
K.  H  a  t  h  g  e  n.
Fünftes  Buch:
Die  gesellschaftlichen  Beziehungen ­
  des  Kapitalismus  und  die
soziale  Binnenpolitik  im  modernen ­
  Staat.
I.  Oekonomische  und  gesellschaftliche ­
  Hemmungen  des  Kapitalismus. ­
  Max  Weber.
II.  Kapitalismus  und  Bevölkerungsgruppierung. ­
  Max  Weber.
III.  Kapitalismus  und  Einkommensverteilung. ­
  E.  Lederer.
IV.  Kapitalismus  und  Konsumenten.
Konsumentenorganisationen.  K.
W  i  1  b  r  a  n  d  t.
Wohnungspolitik.  Ad  o  1  f  Weber. ­

V,  Oekonomische  und  soziale  Aristokratie ­
  im  kapitalistischen  Zeitalter. ­
  Max  Weber.
VI.  Der  Mittelstand  im  kapitalistischen ­
  Zeitalter.  E.  Lederer.
Mittelstandsschutzpolitik  in  Gewerbe ­
  und  Handel.  E.  S  c  h  w  i  e  d-1
  a  n  d.
Der  Bauernstand  und  die  Bauernschutzpolitik. ­
  Max  Weber.
Innere  Kolonisationspolitik.  F.
S  w  a  r  t.
Genossenschaften.  (Allgemeiner
Teil.)  W.  Wygodzinski.
Der  neue  Mittelstand.  E.  Leder ­
  e  r.
Die  Lohnpreisbildung.  0.  von
Zwiedineck-  Südenhorst.
VII.  Wesen  und  gesellschaftliche  Lage
der  Arbeiterklasse.  MaxWeher.
VIII.  Sozialpolitik  und  Karitätspolitik
in  geschichtlicher  Entwicklung.
Arbeitsmarkt  und  Arbeitsvertragsrecht. ­
  Klassenorganisationspoli  -
tik.  E.  Lederer.
Arbeiterschutz.  E.  Lederer.
Arbeiter  Versicherung.  E.  Lederer. ­

Grenzen  der  Sozialpolitik.
IX.  Die  antikapitalistischen  Massenbewegungen. ­
  K.  Michels.
X.  Die  Tendenzen  zur  inneren  Umbildung ­
  und  die  Zukunftschancen
des  Kapitalismus.)

Jede  Abteilung  ist  einzeln  käuflich.  —  Bei  Subskription  auf  das  ganze  Werk
tritt  eine  Ermäßigung  des  Preises  ein.
Ausführliche  Prospekte  mit  Textproheu  stehen  zur  Verfügung.
        <pb n="297" />
        Die  Wirkungen  des  Verkehrs  unter  den  Kapitalmärkten.  223
"  iltere  englische  Kriti!  setzte  dabei  ein,  das;  die  Rapitalbegebung
i  Zeit  erfolgt  in  welcher  die  Zinsrate  des  auswärtigen  liapi-J
  ■  höher  ist  als  jene  des  inländischen,  Da  aber  die  Auszahlung
ästigen  Beträge  nicht  sofort  erfolgt,  die  Banken  des  Anleihei;
  ts  vielmehr  regelmäßig  Wert  darauf  legen,  die  Guthaben
Anleihen  erlös  eine  Zeitlang  selbst  zu  verwalten,  stehen  dem
ist  des  leihenden  Landes  Kapitalien  zur  Verfügung,  dis  durch
«■:  rtrierte  Art  der  Verwendung  die  Marktrate  ungewöhnlich
i:  tersetzen  und  zu  einer  Spekulationsperiode  führen.  Zm  verx^-ben
  werden  aber  die  Kapitalien  von  den  Anleihestaaten  ;ui
 :  :rt  und  dem  Geldmarkt  gerade  in  einenr  Zeitpunkt  Mittel
^  in  welchem  er  dies  am  stärksten  spürt,  viese  Kritif  patzt
L  für  die  Verhältnisse  der  Gegenwart,  denn  auch  manche
st  r  der  letzten  Generation  ist  in  ihrem  Tempo  durch  Guthaben
*i:  ndsstaaten,  die  nur  zeitweise  verfügbaren  Anleiheerlös  darch'stchaffen
  worden.
r :-  iapitalbegebung  in  das  Ausland  hat  die  Tendenz  den  Durch-;
  im  Gläubigerland  zu  heben,  im  Schuldnerland  zu  senken,
r ;  uer  ausgedrückt  die  Wellenlinien,  in  welchen  sich  der  Zins
i  erden  im  Gläubigerland  infolge  der  Gewährung  von  Aus-,,
  en  eine  stärkere  höhe  haben.  Der  Vorsprung,  den  die  billige
st  gsmöglichkeit  des  Kapitals  vorgeschrittenen  Ländern  gegen--
  alistisch  weniger  entwickelten  sichert,  wird  dadurch  verkürzt.
s i-  e  Verzinsung  der  Auslandsanlagen  mag  ferner  im  Gläumanchen
  Kapitalbesitzer  der  sonst  sein  Sparkapital  Produkts ­
  ^  gen  zugeführt  hätte,  zum  Erwerb  auswärtiger  Effekten  vers-Man
  hat  vielfach  in  Frankreich  den  Banken  vorgeworfen,
f  Industrie  Kapital  entziehen  und  die  Verteidiger  der  Banken
st  ruf  erwidert,  das;  der  Industrie  Kapital  nicht  fehle.  Das
j:  t  richtig,  aber  wenn  die  Franzosen  für  ihre  Ersparnisse  nur
;;  nt  Rapitalmarktzins  erhalten  hätten,  so  würden  manche
j:  tensiver  nachgedacht  haben,  durch  welche  Arbeit  sie  höheren
s ;~')en  könnten,  als  sie  es  in  den  letzten  Jahren  taten,  wo  ihnen
st  hoher  Verzinsung  buchstäblich  ins  Haus  getragen  wurden.
i  -  cklung  zum  Rentnerstaat  wird  durch  den  Rapitaiaustausch
i:  beschleunigt.
zst  die  Verkürzung  der  Differenz  des  Rapitalmarktzinsfutzes
i^stntstehung  von  Industrien  in  den  Schuldnerstaaten  und  das
^  r  sonstigen  wirtschaftlichen  Entwicklung  beschleunigt.  Die
,  rnd  französischen  Agrarier  haben  wiederholt  auf  die  Nach-
        <pb n="298" />
        ﻿
        <pb n="299" />
        ﻿
        <pb n="300" />
        ﻿
        <pb n="301" />
        ﻿
        <pb n="302" />
        ﻿
        <pb n="303" />
        ﻿
        <pb n="304" />
        ﻿
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
