VII düngen des Zolldepartements, des Medizinaldepartements und anderer Behörden, die für den Export nach Russland von Wichtig keit sind, an Hand der amtlichen russischen Publikationen gesammelt und gesichtet. Das auf diese Weise gewonnene Material steht den Mitgliedern des Deutsch-Russischen Vereins kostenlos, anderen Firmen gegen eine Gebühr zur Verfügung. Die russische Regierung hat in dem Handelsverträge*) sich verpflichtet, bis zum 1. März 1907 zu veröffentlichen: 1. eine systematische Ausgabe sämtlicher, die Anwendung des Zolltarifs betreffenden Cirkulare des Zolldepartements, sowie der Entscheidungen des Dirigierenden Senats, die sich auf den gleichen Gegenstand beziehen; 2. ein alphabetisches Verzeichnis aller im Zolltarif und in den oben angeführten Cirkularen und Entscheidungen aufgeführten Waren. Der Deutsch-Russische Verein wird nach Ausgabe dieser Zusammenstellungen eine deutsche Bearbeitung veröffentlichen und diese ausser den Vereinsmitgliedern allen Firmen, welche das Zollhandbuch unmittelbar von der Geschäftsstelle beziehen, gegen Erstattung der Selbstkosten zur Verfügung stellen. Die Anerkennung, welche die Arbeiten und Veröffentlichungen des Deutsch-Russischen Vereins bisher gefunden haben, lässt er warten, dass auch dieses Zollhandbuch dankbar aufgenommen wird, und dass es der Steigerung der deutschen Ausfuhr nach Russland wesentliche Dienste leisten wird. Den deutschen und den russischen Zentralbehörden, welche uns durch Ueberlassung von Material bereitwilligst unterstützt haben, insbesondere dem Auswärtigen Amt, dem Reichsamt des Innern, der Kaiserlich Russischen Finanzagentur, dem Kanzler- Dragoman C. Schmidt im Kaiserl. General-Konsulat in St. Peters burg, sind wir zu grossem Dank verpflichtet. Berlin, April 1906. Deutsch-Russischer Verein. Eingetragener Verein. Hermann Wirth, M. Busemann, Geh. Kommerzienrat. Volkswirtschaftlicher Vorsitzender. Syndikus. *) Vergleiche Schlussprotokoll, Teil IV: Zu den Zollreglements § 12a (Seite 18).