61 b) jeder Art, ausser den unter lit. a be nannten, für das Pud Rohgewicht . . 0,27 R b) Vertragsgemäss: Für das Pud Rohgewicht 0,18 K 2. Fische, marinierte, in Oel und farzierte aller Art; Kaviar, für das Pud Rohgewicht . . 7,50 R Vertragsgemäss (Fr.): Aus 2. Sardinen in Oel, für das Pud Rohgewicht 5,— H Anchovis, in Salzlake mit Gewürzen mariniert — nach Art. 37, P. 2 (C. 95, Nr. 1403). Das Vorhandensein von Tomaten in Sardinen, die in Oel eingelegt sind, soll kein Grund sein, die Sardinen von der Behandlung nach Art. 37, P. 2, des Vertragstarifs aus- zuschliessen (C. 07, Nr. 230). 3. gesalzene und geräucherte Fische jeder Art (mit Ausnahme von Heringen), für das Pud Roh gewicht 2,70 R 4. Heringe, gesalzen und geräuchert; Stock fisch und alle anderen Fische, getrocknet und gedörrt, für das Pud Rohgewicht 0,60 3 / 4 R P i s c h e jeder Grösse von der Gattung der Heringe (Brisling und andere Gattungen) in Lake oder anderweit nach Art gesalzener Heringe zubereitet —- nach Art. 37, P. 4 (C. 99, Nr. 25 856). Anmerkung !. Frische Fische aller Art, die aüf Küstenfahrern eingeführt werden, sei es auch ohne Bescheinigung ihrer russischen Her kunft, ebenso frische, gesalzene, getrocknete und gedörrte Fische aller Art, die auf russischen Schiffen in die Häfen des Archangelskschen Gouvernements von dessen Bewohnern eingeführt werden, sind zollfrei. Durch Reichsratsgutachten vom 14. März 1906 sind ge salzene Heringe, die auf russischen Schiffen von den Einwohnern des Gouvernements Archangelsk in dessen Häfen eingeführt werden, von der in der Anm. 1 zu Art. 37 des allgemeinen Zolltarifs für den europäischen Handel vom 13. Januar 1903 vorgesehenen Zollfreiheit ausgenommen. Gesalzene Heringe russischer Herkunft, die inner halb des Gouvernements Archangelsk von dessen Einwohnern zubereitet werden, sollen indessen in den Häfen des genannten Gouvernements zollfrei auf Grund besonderer Regeln ein gelassen werden, die vom Minister für Handel und Industrie im Einvernehmen mit dem Einanzminister festzusetzen sind. Anmerkung 2. Frische Fische, die im Winter über das Zollamt in Ismail und die Zoll einnahmestelle in Wilkowo auf Schlitten eingeführt werden, werden zollfrei eingelassen.