68 wie von Ozokerit, hat das technische Komitee der Haupt verwaltung für indirekte Steuern und fiskalischen Getränke verkauf unter dem 5. Dezember 1906 entschieden, dass ein geführtes Ceresin ebenso wie andere Naphthaerzeugnisse der Akzise unterliegt, wogegen Ozokerit, das kein Naphtha erzeugnis, sondern ein selbständiges Mineral ist, der Akzise nicht unterliegt. Durch diese Entscheidung wird das C. 06, Nr. 30 276, ergänzt (C. 07, Nr. 3251). Paraffin, eingeführt in Säcken und Fässern, wird samt dem Gewicht der Säcke und ohne das Gewicht der Fässer verzollt (C. 10, Nr. 520). Die Zollstellen sind darauf aufmerksam gemacht worden, dass es notwendig ist, bei der Einfuhr streng zwischen Bienen- und pflanzlichem Wachs einerseits und Paraffin und C e r e s i n andererseits zu unterscheiden und diese Artikel in den Besichtigungsurkunden genau zu kennzeichnen, da, wenn auch für alle diese Erzeugnisse der selbe Zoll zu zahlen ist, Paraffin und Ceresin ausserdem noch der Akzise im Betrage von 60 Kopeken für das Pud unterliegen (C. 10, Nr. 13 419). 53. Lichte aller Art, Fackeln, Lunten, 1 ) für das Pud 5,04 R Vertragsgemäss: Nachtlichte, mit oder ohne Schwimmer aus Papier, Holz, Glas, Kork oder Porzellan, auch in Verbindung mit Blech oder Draht aus unedlen (auch lackierten) Metallen, auch mit Pinzetten von Blech aus solchen Metallen, für das Pud 4,20 R In Anbetracht dessen, dass die grünen Kerzen für die Christbäume nach den Angaben der Erzeuger mit Schwein furter oder französischem Grün, d. h. mit Farben, die Essig säure-Arsen-Kupfer- oder einfach Arsen-Kupfersalze enthalten, gefärbt werden, dass in den ausländischen Staaten der Ge brauch jeder Art arsenigsaurer Farben zur Herstellung von Kinderspielzeugen, in die ohne Zweifel auch die Christbaum - kerzen hineingehören, unbedingt verboten ist, und dass in der Literatur auf Vergiftungsfälle bei Kindern durch solche Kerzen hingewiesen wird, hat der Medizinalrat im Einver nehmen mit dem Finanzminister für nötig befunden, in der Anwendung zu P. 4, Anm. 3, Art. 843, Fortsetzung 1886, Band XIII Gesetzsammlung des Medizinalstatuts zu be stimmen, dass das Verbot der Einfuhr aus dem Auslande,, sowie der Verkauf und die Herstellung in Russland von aller Art Kinderspielzeugen, die mit arsenigsauren Farben gefärbt sind, auch auf arsenhaltige Christbaumkerzen aus gedehnt werden soll (C. 92, Nr. 815). Künstlicher Wachs-Bodensatz von Bienenwachs — nach Art. 53, gleich Lichten (C. 94, Nr. 10 117). 1 ) In der amtlichen deutschen Ausgabe ist das fran zösische Wort „meches“ durch „Lunten“ — anstatt der sinngemässen Bedeutung des Wortes gemäss als „Dochte“ — übersetzt worden.