70 Nach einer den Zollämtern erteilten Instruktion ist: 1) unter Chevreau im Sinne des Art. 55, P. 2, ge gerbtes Leder von jungen Böcken und Hammeln zu ver stehen; 2) das im Handel unter dem Namen „G emsleder“ vorkommende Fabrikat, das aus den Häuten wilder Berg ziegen hergestellt ist, nach P. 1 des Art. 55 zu verzollen, als nicht besonders genanntes kleines Leder, wenn es nach der Art seiner Bearbeitung nicht etwa unter eine der im P. 2 genannten Sorten fällt. Ebenso ist nur aus „Chevreau“ an gefertigtes Damenschuhwerk nach Art. 57, P. 2, aus Gems leder angefertigtes dagegen, als nicht besonders genanntes, nach P. 1 des Art. 55 zu verzollen (C. 92, Nr. 23 816). 2. Saffian-, Glace-, Chevreau-, Chagrinleder; Häute jeder Art mit eingepressten Mustern; kleine lackierte Häute, für das Pud 22,50 R Vertragsgemäss: Häute, gegerbt: 2. Saffian-, Glace-, Chevreau-, Chagrinleder; Häute jeder Art mit eingepressten Mustern; kleine lackierte Häute, für das Pud IS,— R Nach einer den Zollämtern erteilten Instruktion ist: 1) unter Chevreau im Sinne des Art. 55, P. 2, ge gerbtes Leder von jungen Böcken und Hammeln zu ver stehen; 2) das im Handel unter dem Namen „Gemsleder“ vorkommende Fabrikat, das aus den Häuten wilder Berg ziegen hergestellt ist, nach P. 1 des Art. 55 zu verzollen, als nicht besonders genanntes kleines Leder, wenn es nach der Art seiner Bearbeitung nicht etwa unter eine der im P. 2 genannten Sorten fällt. Ebenso ist nur aus „Chevreau“ an gefertigtes Damenschuhwerk nach Art. 57, P. 2, aus Gems leder angefertigtes dagegen, als nicht besonders genanntes, nach P. 1 des Art. 55 zu verzollen (C. 92, Nr. 23 816). In Ergänzung des C. 92, Nr. 23 816, gibt das Zolldepar tement bekannt, dass laut vorsehriftsmässig bestätigter Ent scheidung der Tarifkommission vom 11. September 1907, Nr. 529, bei der Unterscheidung des Chevreauleders von ähnlich hergestelltem Schafleder folgende Besonderheiten der beiden Ledersorten zu beachten sind: Die Vorderseite des Chevreauleders zeigt jederzeit zweierlei Arten Poren: grössere, von den gelben Haaren, und kleinere, von den Flaumhaaren herrührend. Besonders bezeichnend ist der Um stand, dass diese Poren auf der Oberfläche des Chevreau leders in mehr oder weniger regelmässigen Reihen angeordnet sind, so dass die grossen Poren in wellenförmigen Linien mit den ebenfalls wellenförmigen Linien der kleinen Poren nahezu parallel laufen. Auf Schaffellen finden sich zuweilen nur Poren von ungefähr gleicher Grösse, und dann genügt dieses Kennzeichen allein, um eine Verwechselung mit Chevreau leder auszuschliessen; in anderen Fällen sind die Poren zwar von verschiedener Grösse, jedoch nicht in der regelmässigen Anordnung vorhanden, die für Chevreauleder charakteristisch ist, sondern in Form von Gruppen von Poren verschiedener Grösse, die ohne alle Regelmässigkeit über die Oberfläche verstreut sind. Die angeführte Besonderheit des Chevreau-