71 leders in der Anordnung der Poren kann nur durch starke Lupen deutlich erkannt werden. Bei der Besichtigung durch Gläser, mit geringer Vergrösserung sind die kleinen Poren häufig nicht zu unterscheiden, da sie in eine Linie zusammenfliessen, die zu der Reihe der grossen Poren parallel läuft. Zugleich versendet das Zolldepartement an die Zollämter zur Veranschaulichung der bezeichneten Unterscheidungsmerkmale des Chevreauleders eine schematische Abbildung der Lage der Poren auf der Oberfläche des Chevreau- und des Schafleders. Ausserdem werden auch Muster der beiden Ledersorten in nächster Zeit den Zollämtern zugehen. Die gleichzeitig mit dem C. 92, Nr. 23 816, zugesandten Ledermuster sind nicht mehr als massgebend zu betrachten (C. 07, Nr. 32 812). 3. grosse: Stier-, Ochsen-, Kuh-, Büffel-, Pferde-, Esels- und Schweinsleder, in ganzen und halben Häuten, ohne eingepresste Muster, auch genarbt oder gefärbt; Pergament, für das Pud . Vertragsgemäss: Aus 3. Grosse: Ochsen-, Kuh-, Stier-, Büffel-, Pferde-, Esels- und Schweinsleder — in ganzen und halben Häuten, ohne eingepresste Muster, mit und ohne Narbung, auch mit künstlich ­ eingepresster Narbung, auch gefärbt, für das Pud Bearbeitete Därme von Ochsen und anderen Tieren fallen unter Art. 55, P. 3 (C. 99, Nr. 6238). Scheiben, ausgeschnitten aus tierischem Pergament — nach Art. 55, P. 3 (C. 09, Nr. 34 804). 4. lackierte grosse Häute, für das Pud . . . 4. Vertragsgemäss: Für das Pud Anmerkung. Abschnitzel von bearbeiteten Häuten sind ebenso zu verzollen wie die Häute, von denen sie herrühren. Vertragsgemäss: Anmerkung. Abfälle und Stücke von bearbeiteten Häuten werden, falls sie nicht für die Herstellung von Schuhwerk oder von kleinen Lederwaren zugeschnitten sind, zu denselben ­ Zollsätzen zugelassen, wie die Häute, von denen diese Stücke und Abfälle herrühren. 56. Rauchwaren: 1. Seebiber-, Schwarzfuchs-, Chinchilla-, Zobel-, Marder-, Pekan- (amerikanischer Iltis) und Blaufuchsfelle; ­ Felle junger Seebären, ausgezupfte, für das Pud 2. Ungefärbte Felle vom Opossum und Känguruh, ­ auch bearbeitet; unbearbeitete und ungefärbte Felle vom Waschbären, Iltis, Eichhörnchen, Bisam; Seebärenfelle, nicht ausgezupfte; Bären-, 11— It 10,— R 12,75 It 10,20 R 115,— It