Verzeichnis derjenigen Waren, deren Einfuhr in Russland verboten ist. 219. Russische Scheidemünze, kupferne und silberne, und ausländische kupferne und silberne Scheide münze aller Art mit Ausnahme von: 1. chine sischen Jamben, deren Einfuhr über die ganze Landgrenze gegen China und über die Seegrenze gestattet ist; 2. Silbermünzen, die aus dem Khanat Chiwa in die Gebiete der Provinzen Syr-Darja, Fergana und Samarkand eingeführt werden; 3. bucharischer Silbermünze und 4. per sischen Krans, deren Einfuhr in das Reich über die persische und afghanische Grenze ge stattet ist. Vertragsgemäss: Aus 219. Russische Scheide münze, kupferne und silberne, und ausländisches kupfernes und silbernes Geld aller Art. Vertragsgemäss: Anmerkung. Reisenden undBe- wohnern des Grenzbezirks, welche die Grenze mit ordnungsmässigen Legitimationspapieren über schreiten, ist es gestattet, russische Scheidemünze bis zu 4 Rubel 50 Kopeken, deutsche Kupfer-, Nickel- oder Silbermünze bis zu 10 Mark mit sich zu führen. Anmerkung. Die Einfuhr von aus ländischer Silbermünze in das Amurische General gouvernement ist nicht verboten. Auf eine Anfrage, ob rumänische Nickel- Scheidemünze als nach Art. 219 des Zolltarifs für