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        <title>Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917</title>
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            <idno>100638653X</idno>
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      <div>anderen Materialien, sowie die in den Punkten 
2, 3 und 4 dieses Artikels genannten Waren, in 
Verbindung mit anderen Materialien, auch wenn 
diese nicht zu ihrer Verzierung dienen; Glaswatte, 
Glasgewebe und daraus verfertigte Gegenstände, 
für das Pud \ 16,50 A R 
5. Vertragsgemäss: Waren, nicht besonders ge 
nannte, aus Glas jeder Art mit Verzierungen, wie 
geätzten oder gravierten Mustern, Malerei, Email, 
Vergoldung, Versilberung, mit Verzierungen aus 
Kupfer, Kupferlegierungen oder anderen Stoßen, 
sowie die in den Punkten 2, 3 und 4 dieses 
Artikels (77) genannten Waren, in Verbindung 
mit anderen Stoffen, auch wenn diese*) zur Ver 
zierung dienen; Glaswatte, Glasgewebe und daraus 
verfertigte Gegenstände, für das Pud 16,50 Pt 
Christbaumschmuck aus Glas, auch mehrfarbig, 
vergoldet, versilbert, auch in Verbindung mit anderen 
Stoffen, für das Pud 15,— 11 
Glaskugeln mit Spiegelgrund, als Gartenverzierung 
— nach Art. 77, P. 5 (C. 83, Nr. 20 399). 
Glas waren mit ähnlichem dekorativen Schmuck in 
Form von Blumen, Blättern und dergl. — nach Art. 77, P. 5 
(C. 94, Nr. 21 902). 
Laut Ukas des Dirigierenden Senats von 1908, Nr. 11 956, 
ist die Tarifierung von Salzfässchen, bestehend aus 
einem gläsernen Behälter für Salz mit Einfassung und Streu- 
Vorrichtung aus einer Kupferlegierung, nach Art. 77, P. 5, 
des Tarifs zutreffend (C. 09, Nr. 5962, P. 13). 
Laut Ukas des Dirigierenden Senats von 1910, Nr. 13 442, 
ist die Tarifierung von Waschbrettern aus gegossenem 
geriefeltem Glase in hölzerner Einfassung nach Art. 77, P- 5, 
des Tarifs zutreffend (C. 11, Nr. 91). 
6. Tafelglas, geblasen oder gegossen, 
geschliffen und unpoliert, 5 mm und weniger dick: 
a) weiss, halbweiss und von natürlicher 
Flaschenfarbe, glatt, ohne Muster und 
Verzierungen, mit einem Flächenmass 
bis zu 480 Quadrat-Werschok, für das 
Pud</div>
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