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        <title>Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917</title>
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            <idno>100638653X</idno>
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      <div>210 
1. für die ersten 3 Pud ihres Gewichts im 
Stück; Gewichte, für das Pud 6,— R 
Vertragsgemäss: Wagen (zum Wägen) mit 
Zubehör; Wagenteile, mit Ausnahme solcher aus 
Kupfer und Kupferlegierungen: 
1. für die ersten 3 Pud eines jeden Stücks; 
Gewichte, für das Pud 4,50 R 
2. für jedes Pud des Gewichts im Stück über 
3 Pud, für das Pud 2,55 R 
2. Vertragsgemäss: für jedes weitere Pud, für 
das Pud 2,10 R 
Anmerkung. Wagen für Apotheken und 
Laboratorien sowie die Gewichte zu denselben 
aus unedlen Metallen werden nach Art. 169 P. 1 
verzollt. 
Gewichte, ausser eisernen, gusseisernen und 
stählernen, •— nach dem Material, und müssen, wenn sie auch 
mit den Wagen zusammen eingeführt werden und notwendigen 
Zubehör derselben bilden, selbständig verzollt werden 
(C. 94, Nr. 20 969). 
169. Instrumente, Vorrichtungen und Apparate, physi 
kalische, astronomische, mathematische und dergl., 
sowie elektrotechnische Zubehörteile: 
1. Instrumente, Vorrichtungen und Apparate: 
astronomische, optische (ausser den in Art. 170 
genannten), physikalische, chemische, mathe 
matische, geodätische und zum Zeichnen; medi 
zinische; Manometer, Vakuummeter, Indikatoren 
und Zählapparate (ausser den unter P. 2 dieses 
Artikels genannten); Zauber- und Projektions 
laternen, photographische Apparate; geographische 
Globen; Gläser: für Brillen, Lorgnetten, sowie 
Brenn-, Vergrösserungs- und optische Gläser 
jeder Art; elektrische Ausschalter, Umschalter, 
Sicherungen, Patronen für Glühlampen, Rheostate 
und Kommutatoren jeder Art, sowohl zusammen 
gesetzt als auseinandergenommen; Telegraphen- 
und Telephonapparate; elektrische und pneu 
matische Glocken und Zubehör für elektrische 
Signalisierung, für das Pud 12,— R 
Vertragsgemäss: Aus 169. Physikalische, astro 
nomische, mathematische u. dgl. Instrumente und 
Apparate sowie elektrotechnische Zubehörteile: 
1. Vertragsgemäss: Für das Pud 9,— R</div>
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