8 Charakter und Entwicklung der „Deutschen Ehrentafel“. 2. Die „Methode“ der Ermittlungen beschränkte sich in der Hauptsache auf die Durchsicht von 6 Tageszeitungen (Frankfurter Zeitung, Magdeburgische Zeitung, Schle sische Zeitung, Hamburger Nachrichten, Dresdner Nachrichten, Berliner Tageblatt) sowie auf die der meisten Jahresberichte der deutschen Gewerbeaufsichtsbeamten. Die Auf findung der übrigen Notizen ist bei der gelegentlichen Durchsicht von Fachblättern, Jahresberichten usw. erfolgt. 3. Die meisten der im Laufe des Jahres 1912 auf gefundenen Notizen wurden bereits kurz in der Wochenschrift „Volkswohl“ (Dresden), dem Organ des „Zentralvereins für das Wohl der arbeitenden Klassen“, in den dortigen ständigen Rubriken „Angestellten- und Arbeiterfürsorge“ und „Armenpflege, Wohltätigkeit, Volkswohlfahrt“ verzeichnet. Daher kommt es, daß diese Zeitschrift dann als Quelle angegeben ist, wenn das betreffende ursprüngliche Zeitungsblatt nicht aufgehoben worden war. 4. Für die betreffenden Zuwendungen seitens der deutschen Aktiengesellschaf ten und Banken dienten allein die Angaben im „Handbuch der deutschen Aktiengesell schaften“ 1912 II und 1912/13 I als Grundlage. Von den hier mitgeteilten rund 9000 Ab schlüssen konnten nur in 232 Fällen Beträge für Wohlfahrtsaufwendungen an Angestellte und Arbeiter gefunden werden, da bei der überwiegenden Anzahl von Abschlüssen diese Zuwendungen nicht gesondert aufgeführt, sondern meistens in der Position „Geschäfts unkosten“ mit den übrigen Ausgaben verbucht waren. 5. Für die staatlichen und gemeindlichen außergesetzlichen Wohlfahrtsaufwen dungen für die in eigenen Betrieben beschäftigten Angestellten und Arbeiter wurden die im Jahre 1912 erschienenen, bzw. dem Verfasser zugänglichen Etats und Haushalt rechnungen herangezogen. Mit einiger Sicherheit waren aus diesen Unterlagen nur für 29 staatliche und für einige wenige städtische Betriebswerke Angaben zu schöpfen. Es ist darauf hinzuweisen, daß die Zuwendungen der staatlichen und gemeindlichen Betriebe für Wohlfahrtszwecke nicht als „freiwillige“ zu charakterisieren sind, da sie der Zustimmung der gesetzgebenden Körper schaften unterliegen. Wir haben deshalb diese Beträge als „außergesetzliche“, d. h. als solche, die nicht durch die gesetzliche Arbeiterversicherung vorgeschrieben sind, bezeichnet. — Bei den staatlichen und städtischen Betrieben sind die für solche außergesetzliche Für sorge aufgewendeten Beträge natürlich ganz bedeutend hohe und die von uns aus der ver wickelten Struktur der Etats und Haushaltrechnungen herausgefundenen Angaben geben nur ein sehr unvollkommenes Bild in dieser Richtung. Beispielsweise geht die Vielseitigkeit der Wohlfahrtspflege für die Gemeindearbeiter aus einer Erhebung des Verbandes der Gemeinde- und Staatsarbeiter und aus dem kommu nalen Jahrbuch hervor. Beide Veröffentlichungen bringen ihre positiven Feststellungen in ausführlichen Tabellen zur Kenntnis. In den Arbeitsordnungen der größeren Gemeinde betriebe befinden sich hiernach festbegrenzte Zusagen über Sommerurlaub bei Fortzahlung des Lohnes, über Fortzahlung des Lohnes in Krankheitsfällen, über Zuschläge zu den Kranken geldern bis zur Höhe des Lohnes, über Lohnzahlung bei Aufenthalt oder Überweisung in Heilanstalten, über Lohnzahlung bei kürzeren Versäumnissen und militärischen Übungen, über Bezahlung von Wochenfeiertagen, über Familien- und Kinderzulagen, über Unter stützung von Hinterbliebenen, über Sterbegelder, über Ruhegehalt und Invalidenversiche rungsergänzung für die städtischen Arbeiter, über Ruhelohn, über Pensionskassen, über Miet zuschüsse, über Entfernungszuschläge zum Lohn, über Teuerungszulagen usw. Dazu kommt, daß die meisten Gemeinden eine Kürzung der Arbeitszeit der städtischen Arbeiter, in vielen Fällen bis zu 8 Stunden täglich, bewilligt haben. Wenn man diese Vielseitigkeit außergesetzlicher Aufwendungen für die Wohlfahrt städtischer Arbeiter mit dem geringfügigen Ergebnis von kaum 2 Millionen Mark, das aus den Etats von 10 größeren deutschen Städten herauszuholen war, in Beziehung bringt, so kann man ruhig den Schluß ziehen, daß in Wirklichkeit der Aufwand der deutschen Ge-