Allgemeines und Spezielles über Entwicklung und Stand der Wohlfahrtspflege. 17 lauten eben meistens „für Wohlfahrtszwecke“, und weil deshalb eine Zergliederung nicht möglich gewesen ist, so sind diese Beträge der Gruppe 3 überwiesen worden. Nur darauf ist geachtet worden, daß in dieser allgemeinen Bezeichnung „für Wohlfahrtszwecke“ nicht die gesetzlichen Anforderungen mit enthalten gewesen sind. Wo letzteres der Fall war, ist die betreffende Notiz unbeachtet geblieben, wie dies z. B. äußerst oft bei den Gewinn- und Verlust-Aufstellungen der Aktiengesellschaften der Fall ist. Es erklären sich hieraus die verhältnismäßig geringen Beträge der deutschen Aktiengesellschaften für Wohlfahrtszwecke. Im ganzen zeigt der 24jährige (für die Jahre 1883, 1885, 1887, 1889, 1892 und 1893 sind keine Beträge ermittelt worden) Betrag der Gruppe 3 die hohe Summe von 261 099967 M., von der allein auf das Jahr 1912 ein Betrag von 19603861 M. entfällt. Die Gruppe 4 umfaßt meistens Vermächtnisse, welche an die Stadtverwaltungen zur Ausführung von gemeinnützigen Anstalten und Einrichtungen aller Art ge fallen sind. Da der Anfall solcher Vermächtnisse vom Zufall abhängt, so ergibt sich daraus die Unregelmäßigkeit innerhalb der Jahressummen. Vom Jahre 1887;—1912 (in den Jahren 1883—1886 sind keine Zuwendungen festgestellt worden) ergibt sich ein Gesamtbetrag von 272 572 370 M. Es ist diese Gruppensumme also nächst Gruppe 1 die höchste der 23 Gruppen. Auf den Jahresdurchschnitt entfallen über 10 Millionen Mark, auf das Jahr 1912 entfällt ein Betrag von 17 714 109 M.! Es bedarf nicht des besonderen Hinweises, daß alle für „gemeinnützige“ Einrichtungen, meistens von früheren Großindustriellen, Kaufleuten, Bankiers und deren Erbberechtigten gemachten Vermächtnisse und Schenkungen — die Aktiengesellschaften und Banken als solche haben, wie ja die für das Jahr 1912 in Tabelle 2 gegebenen detaillierten Zahlen ausweisen, nur einen geringen Anteil an Gruppe 3 — in erster Linie den arbeitenden Klassen und ihren Angehörigen zugute kommen. Unter Gruppe 5, Fürsorge für die Erhaltung des Handwerks, sind meist solche Beträge rubriziert worden, die von Privaten, meist wohlhabend gewordenen ehemaligen Handwerkern, für Unterstützung kreditbedürftiger Handwerker, für Förderung der hand werksmäßigen Fachbildung, für Prämiierung von Gesellen- und Lehrlingsarbeiten usw. gemacht worden sind. Die Altersfürsorge für Handwerker macht sich meist durch Zu wendungen für Errichtung von Altersheimen, Freiwohnungen, sowie von Wohltätigkeits stiftungen usw. geltend, und es sind daher die hierauf bezüglichen Beträge in die Gruppen 7, 13 und 17 gefallen. Für einen 22jährigen Zeitraum (für die Jahre 1883—1886, 1888, 1891, 1895 und 1899 sind keine Beträge ermittelt worden) ist ein Gesamtbetrag von 17 584 825 M. ermittelt worden. KINDERFÜRSORGE UND JUGENDPFLEGE. Dieses Gebiet der indirekten Arbeiter fürsorge ist seitens der Arbeitgeber erst in jüngster Zeit mit freiwilligen Zuwendungen plan mäßiger bedacht worden. Erst nachdem die Versicherungsanstalten durch ihre Heil behandlung und die städtischen Armen- und Fürsorgeämter in der Kinderfürsorge bisher fast unbekannte, in ihren sichtlichen Erfolgen aber nachahmenswerte Einrichtungen schufen, wendete sich auch die private Fürsorge mehr diesen Wohlfahrtsaufgaben zu. So haben wir für die Jahre 1883—1899 entweder gar keine (1885 und 1898) oder doch nur minimale Beträge in die obige Bezeichnung tragende Gruppe 6 einschreiben können, der Durchschnitts betrag dieses 17jährigen Zeitraumes beläuft sich auf die Summe von 140 089 M. Erst vom Jahre 1900 ab wird der Jahresbetrag der freiwilligen Zuwendungen für diesen Zweck ein beachtlicher, er steigert sich von 1 239 324 M. im Jahre 1900 auf 4 160 325 M. im Jahre 1904, fällt dann wieder etwas im Jahre 1905, für welches Jahr 2 719 032 M. festge stellt wurden, und steigt dann wieder für das Jahr 1912 auf 3 963 961 M. Im ganzen weist der jüngste 30 jährige Zeitraum einen Betrag von 44115 243 M. für Kinderfürsorge und Jugendpflege auf. Es sind aber außerdem in den Gesamterträgnissen der Gruppen 8 (soweit nämlich die Kinderkrankenfürsorge in Betracht kommt), 9 (Gesundheitspflege, Ferien-