i5* Gebr. Arnhold’scher Pensionsverein, Dresden. Schon lange bevor das Pensionsversicherungsgesetz für Angestellte in Kraft trat und den Arbeitgeber zwang, seinen Angestellten die Wohltat der Alters-, Invaliditäts- und Hinter bliebenenversorgung zuzuführen, haben in Deutschland manche sozial empfindende Arbeit geber sich freiwillig zu einer solchen Versicherung ihrer Angestellten entschlossen und zwar ging das Bestreben dahin, nicht, wie es früher häufig der Fall war, aus den in vielen Be trieben bestehenden Pensionsfonds in eintretenden Fällen den Angestellten bzw. ihren Hinterbliebenen freiwillig eine Pension zu gewähren, die für die Empfänger doch meist die Form einer Unterstützung hatte, sondern eine Institution zu schaffen, welche den Ver sicherten unter Mitwirkung in der Verwaltung statutenmäßige Rechte verleihen und die Versorgung auf eine gesicherte Basis stellen sollte. Diesem Gedanken verdankt auch der Gebr. Arnhold’sche Pensionsverein sein Entstehen. Die Bestrebungen der Inhaber des Bankhauses Gebr. Arnhold, des am 4. Dezember 1908 verstorbenen Konsul Kommerzien rat Max Arnhold und des Konsul Kommerzienrat Georg Arnhold, für die Angestellten ihrer Firma und die der ihr nahe stehenden Unternehmungen eine Pensionseinrichtung zu schaffen, gehen bis auf das Jahr 1899 zurück. Das wesentliche Unterscheidungsmerkmal des Gebr. Arnhold’schen Pensionsvereins ähnlichen Einrichtungen gegenüber liegt darin, daß in demselben nicht nur die Angestellten einer Firma versichert sind, sondern neben den Angestellten der Firma Gebr. Arnhold selbst und denen ihrer Kommanditen auch die Angestellten der zahlreichen Aktiengesellschaften, in deren Aufsichtsrat die Firma Gebr. Arnhold vertreten ist. Diese zum Konzern der Gründungsfirma gehörigen Aktiengesell schaften haben sich dem Gebr. Arnhold’schen Pensionsverein teils sofort, teils später in der Überzeugung, daß der Verein den bei ihnen versicherten Firmen auf Grund seiner Satzungen Besonderes zu leisten vermag, angeschlossen. Nachdem die zum Teil sehr mühevollen Vorarbeiten erledigt waren, wurde dem Gebr. Arnhold’schen Pensionsverein durch Verordnung des Königl. Sächs. Ministeriums des Innern vom 27. August 1901 die Rechtsfähigkeit verliehen. Er eröffnete, ausgestattet mit einem freiwilligen Gründungsbeitrag von 75 000 M. seitens der beiden vorgenannten Inhaber des Bankhauses Gebr. Arnhold seine Tätigkeit am 1. September desselben Jahres. Die Anzahl der vom Beginne ab beteiligten Firmen betrug 15, die der Versicherten 262. An Beiträgen vereinnahmte der Pensionsverein im ersten Jahre 16 898 M., an Zinsen 1139 M. Von Jahr zu Jahr wuchs durch Anschluß der und jener neuen Firma und durch die natür liche Ausdehnung der beteiligten Firmen die Zahl der Versicherten nun ständig. So konnte der Verein nach 10 jährigem Bestehen im Jahre 1911 darauf hinweisen, daß die Zahl der beteiligten Firmen sich auf 22, die der Versicherten sich auf 617 erhöht hatte, während die Einnahmen an Beiträgen sich auf 195 857 M., die an Zinsen auf 40 359 M. beliefen. Das Vermögen des Vereins, das am Schlüsse des ersten Geschäftsjahres 92 829,78 M. betrug, worin der obenerwähnte freiwillige Gründungsbeitrag in Höhe von 75 000 M. enthalten ist, betrug am 31. Dezember 1910 schon 1 120000 M.; die Jahrespensionen, die schon damals zur Auszahlung gelangten, bezifferten sich auf 22 735,48 M. und zwar betrafen sie 23 pensionierte Versicherte, 25 hinterlassene Frauen und 21 ebensolche Kinder.