86* Deutsche Bank. 2. DER NACH DR. GEORG VON SIEMENS BENANNTE FONDS FÜR DIE BEAMTEN. Seine Aufgabe ist es, durch Gewährung von Beihilfen in denjenigen Fällen einzutreten, für die nach den Satzungen des Beamtenfürsorgevereins nicht ausreichend vorgesorgt werden konnte. Er steht im Eigentum der Bank und dient zur finanziellen Unterstützung bei Krankheiten oder unverschuldeter Notlage. Den Fonds verwaltet ein Kurato rium, in dem die Beamtenschaft durch ein Mitglied vertreten ist. Der Fonds beträgt zurzeit ungefähr 7% Millionen Mark und wird von der Bank mit 5% für das Jahr verzinst. Spiel- und Lesezimmer im Klub der Beamten der Deutschen Bank. 3. DIE BEVORZUGTE VERZINSUNG VON SPARGELDERN. Die Bank gewährt ihren Beamten und den Witwen verstorbener Beamten auf Spareinlagen bis zur Höhe von M. 20000 unabhängig von der Lage des Geldmarktes 5% Zinsen für das Jahr; auf größere Guthaben wird ebenfalls ein über den normalen Satz hinausgehender Zinsfuß vergütet. 4. DIE ALLJÄHRLICH ZWEIMAL VERTEILTEN GRATIFIKATIONEN. Zu Weih nachten und am Tage der ordentlichen Generalversammlung werden an Beamte besondere Gratifikationen verteilt. 5. STIFTUNGEN. Aus den Zinsen einer von den Herren Konsul H. Wallich und Herman Marcuse errichteten Stiftung werden jährlich an Beamte, die sich durch Fleiß und gute Leistungen ausgezeichnet haben, Anerkennungsprämien verteilt. Die Stiftung ermöglicht jedes Jahr die Berücksichtigung von 24 Beamten.