3 6 4 * Verband deutscher Porzellanfabriken G. m. b. H., Berlin. Gegen eine Beitragsleistung in Klasse I II III IV V von 0,60 0,48 0,36 0,18 0,12 M. wöchentlich Krankenunterstützung von 10,— 8 — 6- 4,50 3» >> n gewährt für eine Unterstützungsdauer bei % 123 4jähriger Mitgliedschaft bis 3 6 13 26 39 52 Wochen. Außerdem an weibliche Mitglieder für den Fall ihrer Niederkunft eine einmalige Unter stützung von 18,— M. in Klasse IV und 12,— M. in Klasse V. Ferner erhalten die Mitglieder jährlich einen Erholungsurlaub von einer Woche, sowie eine Urlaubsbeihilfe in Klasse I II III IV V von 25,— 20,— 15,— 11,25 7,50 M. Die Arbeitslosenunterstützung für unfreiwillige Stellungslosigkeit beträgt in Klasse und zwar bei 1 bis 3 I II III 12,— 9,60 7,20 wöchentlich 2 3 5 jähriger Mitgliedschaft 456 Wochen. Bei Todesfällen erhält die Witwe ein Sterbegeld ausgezahlt, das dem 6 fachen Be trag der von dem Mitgliede zuletzt bezogenen Krankenunterstützung entspricht. Der Rechtsschutz, der den Mitgliedern in Fällen gewährt wird, die in ihrem Arbeits verhältnis begründet sind, erstreckt sich auf Ratserteilung, sowie auf Stellung eines etwa nötigen Rechtsbeistandes. Rechtsstreitigkeiten der Mitglieder untereinander sind vom Rechtsschutz ausgeschlossen. Die Entwicklung der Kasse, die anfänglich dem Widerstande und der Anfeindung anderweitig interessierter Arbeiterorganisationen ausgesetzt war, jetzt jedoch in den Kreisen der einsichtigen Arbeiterschaft durchaus gewürdigt wird, macht erfreuliche Fortschritte, was an der von Jahr zu Jahr steigenden Mitgliederzahl erkennbar ist. Es kann erwartet werden, daß diese Entwicklung auch in Zukunft anhält und eine immer größere Zahl von Arbeitern unserer Industrie für die hier geschilderten Einrichtungen Verständnis findet, so daß der Gedanke des Zusammenhalts zwischen den beiden in vieler Beziehung aufeinander angewiesenen wirtschaftlichen Faktoren auch auf diese Weise stetig gefördert wird.