376* Verein für chemische Industrie in Mainz. Diese Bestimmung, welche auch in die Satzungen der späteren Kassen übergegangen ist, hat nie zu Mißbräuchen geführt; es hat sich vielmehr gezeigt, daß die Arbeiter das Geld ihrer Kasse wohl zu Rat zu halten wissen. Als im Jahre 1883 das Krankenkassenwesen staatlich geregelt wurde, erhielt jede der Fabriken eine neue Krankenkasse nach gesetzlicher Vorschrift; die alten Hilfskassen blieben aber bestehen und befassen sich nur noch mit Pensionierungen und Beihilfen in be sonderen Notfällen. PENSIONSANSTALT. Da die Verbände der einzelnen Fabriken sich als zu klein er wiesen, um die unvermeidlichen Schwankungen in den Erfordernissen der Pensionierungen auszugleichen, wurde von der Firma noch eine allen Arbeitern gemeinsame Pensionsanstalt gegründet, zu der die Arbeiter keine Beiträge zahlen. Im Jahre 1905 wurden dann auch die Leistungen der Arbeiter zu den Hilfskassen auf gehoben, so daß die Arbeiter jetzt nur noch die Beiträge zu den Betriebskrankenkassen zahlen, da auch die Firma die Beiträge für die Alters- und Invaliditätsversicherung voll trägt. Trotzdem sind die Satzungen mehrfach in dem Sinn geändert worden, daß die Leistungen erhöht wurden. Gegenwärtig gelten folgende Pensionssätze: nach einer Dienstzeit bei stark verminderter bei völliger Arbeits von Arbeitskraft unfähigkeit 10 Jahren 150 M. 250 M. 15 180 „ 300 „ 20 210 „ 350 „ 25 240 „ 400 „ 30 270 „ 450 „ 35 300 „ 5oo „ 70 jährige werden den Arbeitsunfähigen gleich behandelt, wenn sie die Arbeit nieder legen wollen. Witwen erhalten je nach ihrem Lebensalter und der Dienstzeit ihres Mannes Pensionen von 50—200 M. Ferner erhalten Kinder verstorbener Kassenmitglieder, solange sie das 15. Jahr noch nicht zurückgelegt haben, Pensionen von 40—80 M. je nach der Dienstzeit des Vaters. Diese Sätze erwiesen sich für Gehilfen und Werkmeister zu gering; es wurde daher im Jahre 1901 für diese eine besondere Kasse gegründet, welche keine Beiträge von den Beteiligten erhält und je nach dem bezogenen Gehalt und Dienstalter zu den für Arbeiter vorgesehenen Pensionen Zuschüsse von 400 900 M. jährlich gewährt. Die Arbeiterpensions- und Arbeiterhilfskassen haben heute ein Vermögen von etwa 250 000 M. Für die Beamten wurde 1882 eine besondere Kasse gegründet, welche normale Ge hälter bis zu 3600 M. berücksichtigt. Sie gewährt: bei 5jähriger Dienstzeit )> ■'■O >> >» ,, I 5 >> >» >> 20 ,, ,, >) 2 5 »> »> >> 30 >> >» Dabei zahlen die Mitglieder je nach ihrem Dienstalter und der Höhe ihres Gehaltes 12—54 M. jährlich gleich 0,6 1,8 % der Gehaltssumme. Die Firma zahlt 2 % der Gehälter 12,5% des Gehaltes 25,0% „ 37,5% 5o,o % 62,5% „ 75,o% „ yy y y