<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<TEI xmlns="http://www.tei-c.org/ns/1.0">
  <teiHeader>
    <fileDesc>
      <titleStmt>
        <title>Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche</title>
      </titleStmt>
      <publicationStmt />
      <sourceDesc>
        <bibl>
          <msIdentifier>
            <idno>100669000X</idno>
          </msIdentifier>
        </bibl>
      </sourceDesc>
    </fileDesc>
  </teiHeader>
  <text>
    <body>
      <div>88* 
Deutsche Bank. 
im Jahre 1910 auf M. 85 100 
» » 1911 „ „ 98700 
»&amp;gt; 1912 ,, ,, 99 900 
Klubmitglied wird jeder Beamte durch Zahlung eines monatlichen Beitrages von M. 1. 
2. ERHOLUNGS- UND KRANKENHEIME. In den Heimen der Deutschen Gesell 
schaft für Kaufmanns-Erholungsheime stehen der Bank zugunsten der Beamten 
jährlich einige hundert kostenfreie Verpflegungstage zur Verfügung. Die Bank hat das 
Anrecht darauf durch einen einmaligen Beitrag von M. 30 000 erworben. 
Speisesaal im Klub der Beamten der Deutschen Bank (II. Etage). 
Desgleichen ist in der Heilstätte bei Grabowsee die kostenfreie Unterbringung 
lungenkranker Angestellten für hundert Tage jährlich gesichert durch Überweisung eines 
größeren Kapitals an den Volksheilstättenverein vom Roten Kreuz. 
Im Kronprinzessin Cecilie - Seehospiz in Rewahl an der Ostsee ist für erholungs 
bedürftige Beamtenkinder ein jährliches Platzreservat durch Gewährung einer Beihilfe 
erworben unter der Bedingung, daß die Unterkunft der Kinder zu ermäßigten Preisen 
erfolgt. 
Der Verein Hauspflege ist auf Grund eines Abkommens mit der Bank verpflichtet, 
den bei ihr angestellten Unterbeamten, Boten usw. kostenlos zuverlässige Pflegerinnen 
zuzuweisen, wenn die Frauen dieser Angestellten durch lange Krankheit an der Führung 
der Wirtschaft behindert sind. 
Der Verband für erste Hilfe ist vertraglich verpflichtet, durch eine in der Nähe 
der Bank befindliche Unfallstation im Falle plötzlicher Erkrankungen von Beamten oder</div>
    </body>
  </text>
</TEI>
