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        <title>Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche</title>
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        ﻿ANLÄSSLICH

DES 25JÄHRIGEN REGIERUNGS JUBILÄUMS

SEINER MAJESTÄT

WILHELMS II

DEUTSCHEN KAISERS, KÖNIGS VON PREUSSEN

15* JUNI 1913

HERAUSGEGEBEN VOM

HANSA-BUND

FÜR GEWERBE, HANDEL
UND INDUSTRIE

HALLE A. s. CARL MARHOLD VERLAGSBUCHHANDLUNG :: J9J3
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        ﻿
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        ﻿Zum Geleit.

Am Tage des 25 jährigen Regierungsjubiläums Sr. Majestät des Kaisers will der Hansa-
Bund durch die nachfolgende Arbeit über die freiwillige soziale Fürsorge in Gewerbe, Handel
und Industrie bekunden, in welcher Weise Deutschlands Handel, Gewerbe und Industrie
über das durch die soziale Gesetzgebung Gebotene hinaus ihrer Arbeiter und Angestellten
sich angenommen haben.

Bisher hat bei den Erörterungen über die deutsche Sozialpolitik die gesetzgeberische
Regelung dieser Fragen im Vordergrund des Interesses gestanden. Man wird sagen dürfen,
daß in dieser deutschen Sozialpolitik sich Hohenzollerntradition ausspricht, daß man
mit Fug und Recht von einer kaiserlichen deutschen Sozialpolitik sprechen kann. Die
Namen der Begründer des Deutschen Reiches sind für ewige Zeiten auch die Namen der
Begründer deutscher Sozialpolitik geworden. Auf der Arbeit Kaiser Wilhelms I. und Bis-
marcks hat der Enkel weitergebaut. In der Thronrede vom 25. Januar 1890 hat Kaiser
Wilhelm II. mit besonderer Befriedigung der fortschreitenden Durchführung der Gedanken
des Ausbaues der sozialen Gesetzgebung gedacht und sie begrüßt. „Den der Fürsorge
vorzugsweise bedürftigen Gliedern des Volkes“, heißt es in dieser Thronrede, „ist dadurch
für die Sicherung ihrer Zukunft eine Gewähr geboten, welche für den inneren Frieden
des Vaterlandes von guten Folgen begleitet sein wird. Bleibt auch auf diesem Gebiete
noch vieles zu tun übrig, so bin ich doch überzeugt, daß der Anteil, welchen der Reichstag
an dem bereits Erreichten hat, im Volke nicht vergessen werden wird. Auf den gewonnenen
Grundlagen wird sich weiterbauen lassen, um den arbeitenden Klassen die Gewißheit zu
verschaffen, daß die gesetzgebenden Gewalten für ihre berechtigten Interessen und Wünsche
ein warmes Herz haben und daß eine befriedigende Gestaltung ihrer Lage nur auf dem
Wege friedlicher und gesetzmäßiger Ordnung zu erreichen ist.“

In welcher Weise die deutsche gesetzgeberische Sozialpolitik weitergeführt worden
ist unter der Initiative Kaiser Wilhelms II. beweisen die 25 Jahre seiner Regierung. Nach
Abschluß der letzten großen Gesetze auf diesem Gebiete, der Reichsversicherungsordnung
und der Pensionsversicherung der Privatbeamten werden die jährlichen gesetzgeberischen
Leistungen für Sozialpolitik eine Milliarde im Jahre weit übersteigen. Das Deutsche
Reich, das im Welthandel an die zweite Stelle gerückt ist, steht in seiner sozialpolitischen
Leistung an erster Stelle. Seine eigene Initiative hat, wenn auch spät, doch alle anderen
mit sich gerissen. Die englische Gesetzgebung der letzten Jahre und die Gedanken der
Antrittsrede des Präsidenten Wilson sind dessen Zeuge.

Es wäre zu verstehen gewesen, wenn unter diesen Umständen der deutsche Arbeit-
geber angesichts der gewaltigen Leistungen, welche ihm die Gesetzgebung auferlegt,
diese auch als das Höchstmaß dessen, angesehen hätte, was von ihm verlangt werden
könne. Dies um so mehr, als bei dem Fehlen einer gleich großzügigen Gesetzgebung in
        <pb n="5" />
        ﻿IV

Zum Geleit.

anderen Ländern, die nur teilweise und nach und nach auf diesem Wege folgten, die von
ihm zu zahlenden Beiträge eine Vorausbelastung im Kampf um den Weltmarkt darstellt.
Wäre der deutsche Arbeitgeber lediglich der nüchterne, rechnende Kaufmann, der den
Wert der Arbeiter nur nach ihrer Leistungsfähigkeit bemißt und sie darnach ablohnt,
dann würde er wohl auch jene Konsequenzen gezogen haben. Tatsächlich aber blüht
neben dieser gesetzlichen Sozialpolitik in Deutschland die private freiwillige Fürsorge
für Arbeiter und Angestellte in ungeahntem Maße. In der einleitenden Darstellung
unseres Werkes ist für einen längeren Zeitraum ausgeführt, in wie hohem Maße die
deutschen Arbeitgeber über das gesetzlich Vorgeschriebene hinaus sich haben angelegen
sein lassen, für ihre Arbeiter zu sorgen. Reiche Geldstiftungen, der Bau von Wohnungen
und Heimstätten, die Sorge für die Gesundheit der Arbeiter, vor allem für die Säuglings-
pflege, der Wunsch, dem Arbeiter in den Zeiten des Ausruhens und der Erholung an-
genehme Aufenthaltsräume zu schaffen, die Hergabe von Nahrungsmitteln zum Selbst-
kostenpreise und darunter, das alles sind Erscheinungen dieser freiwilligen sozialen Hilfs-
tätigkeit, die viel zu wenig bisher gewürdigt worden ist. Auf mehr als ioo Millionen
Mark belaufen sich die jährlichen neuen Stiftungen für derartige Zwecke und wenn man
das hinzufügt zu dem, was in der Vergangenheit geleistet worden ist, so sehen wir auch hier
eine bedeutsame Anspannung ethischen Wollens und finanzieller Leistungsfähigkeit.

Es kam dem Hansabund darauf an, auf diese freiwillige soziale Fürsorge anläßlich
des Regierungsjubiläums Sr. Majestät des Kaisers und Königs hinzuweisen. Einmal aus
dem Grunde, weil man daraus ersieht, daß die durch kaiserliche Initiative geschaffene
gesetzliche Sozialpolitik, die den Zwang zum sozialen Schaffen dem Arbeitgeber von Ge-
setzes wegen auferlegt, ihn nicht, wie so oft in industrie- und gewerbefeindlichen Dar-
stellungen gesagt wird, mit Haß und Abneigung gegen diese sozialen Gedanken erfüllt
hat, sondern im Gegenteil sein soziales Empfinden noch weiter angeregt hat, so daß neben
der gesetzlichen Fürsorge auch die freiwillige in hohem Maße gewährt und gefördert wurde.
Es ist notwendig dies hervorzuheben, nicht um den einzelnen zu loben, sondern um fest-
zustellen, daß alle Hetzereien, Verkleinerungen und Nörgeleien der Sozialdemokratie gegen-
über diesem freiwilligen sozialen Betätigungsdrang nicht vermocht haben, ihn zurückzu-
dämmen. Wissen doch viele von denen, die solche Einrichtungen geschaffen haben, daß
sie kaum auf den Dank der Öffentlichkeit zu rechnen haben, sondern daß hämische An-
griffe verblendeter Agitatoren oft das Echo derartiger Bestrebungen sind.

Weiter aber wollten wir durch die Darstellung dessen, was hier geschehen ist, darauf
hinweisen, in wie hohem Maße der Gedanke der Selbsthilfe sich in der Gegenwart noch
durchgesetzt hat gegenüber der zu weit getriebenen Anschauung, alles nur vom Staate
zu erwarten. Jeder einzelne Stand greift heute nach der Klinke der Gesetzgebung, ein ge-
wisser Staatssozialismus durchzieht das ganze Denken der Gegenwart, die private Initiative
wird gering geachtet. Auch nach dieser Richtung hin zeigen die gewaltigen Ziffern des
hier von einzelner Seite Geleisteten, wie bedeutend dasjenige ist, was in dieser freiwilligen
Hilfe liegt und wie falsch es ist, eine solche private Initiative gering zu achten.

Neben den Einzelschilderungen derjenigen Firmen, die sich dankenswerterweise an
der Herstellung dieses Werkes mit beteiligt haben, verdanken wir die Darstellung dessen,
was in den letzten Jahrzehnten auf dem Gebiete privater Fürsorge geleistet worden ist,
der hingebenden Arbeit des Herrn Bibliothekar des Königlich Sächsischen Landesamtes
Peter Schmidt in Dresden, des langjährigen Herausgebers der „Deutschen Ehrentafel“,
der mit emsigem Fleiß alles gesammelt und zusammengestellt hat, was aus Mitteilungen
der von ihm benutzten Preßorgane sich an Stiftungen, Schenkungen und Einrichtungen
privater Fürsorge ergab, und so ein einzig dastehendes Werk über die private Wohltätigkeit
geschaffen hat. Herr Bibliothekar Schmidt hat die Güte gehabt, das ihm vom Hansabund
zur Verfügung gestellte Material für seine Einleitung zu verarbeiten, hat dieser Darstellung
aber auch weiter zugrunde gelegt die Erfolge seiner mehr als 30 jährigen Arbeit auf
        <pb n="6" />
        ﻿Zum Geleit.

V

diesem Gebiete, was dem vorliegenden Werke besonderen Wert verleiht. Für die hierdurch
unserem Werke gewordene Unterstützung sagen wir ihm auch an dieser Stelle unseren
aufrichtigsten Dank, dem sich gewiß weite Kreise der Öffentlichkeit anschließen werden.

Wir hoffen weiter, daß seine Arbeit die Anregung dazu geben möge, daß das Kaiser-
liche Statistische Amt der Frage der Erforschung der freiwilligen Fürsorge seine besondere
Aufmerksamkeit schenken und von Amts wegen die hier von privater Seite eingeleitete
Zusammenfassung des auf diesem Gebiete Geleisteten fortführen möge. Die Arbeit eines
Einzelnen, auch wenn sie mit noch so viel Hingebung, Sachkenntnis und Eifer geleistet
wird, muß auf diesem Gebiete Stückwerk bleiben und kann nur Teilergebnisse zeitigen.
Die Bedeutung des Ganzen erfordert aber, daß die amtliche Statistik dieses bisher vernach-
lässigten Gebietes sich annehme, um seine Bedeutung einwandfrei auch für alle Zukunft
festzustellen.

Wer in den nachstehenden Blättern liest, der wird, so hoffen wir, daraus reiche An-
regung finden. Mit Bezug auf diese freiwillige Sozialpolitik aber wird in Anlehnung an
die in der angeführten Thronrede Kaiser Wilhelms ausgesprochenen Worte, gesagt werden
können, daß, wenn auch auf diesem Gebiete noch vieles zu tun übrig bleibt, der Anteil,
welchen Deutschlands Gewerbe, Handel und Industrie an dem bisher Erreichten hat, im
Volke nicht vergessen werden wird.

Unserem Kaiser selbst aber wird es anläßlich seines Regierungsjubiläums, an dem er
auf eine so reichgesegnete Tätigkeit auf allen Gebieten zurückschaut, eine große Genug-
tuung gewähren, daß die von seinen Vorfahren begonnene, von ihm tatkräftig geförderte
deutsche soziale Gesetzgebung den sozialen Gedanken so tief in alle Herzen gesenkt hat,
wie es die Ergebnisse dieses Werkes zeigen.

Präsidium:

Geheimer Justizrat Professor Dr. Rießer,

Vorsitzender des Präsidiums des Hansa-Bundes.

Kommerzienrat Engelhard, Mannheim, Obermeister Marcus,

Mitglied der Ersten Badischen Kammer.

Präsidenten des Hansa-Bundes.

Dr. Steche, Leipzig,

Mitglied der Zweiten
Sächsischen Ständekammer.

Hirth, Fabrikbesitzer, Cannstatt, Witthoefft, Hamburg

i.	Fa.: Arnold Otto Meyer

Vizepräsidenten des Hansa-Bundes.

Geschäftsführung:

Assessor Dr. Kleefeld, Legationsrat Freiherr v. Richthofen, M. d. R.

Beiräte:

Dr. Stresemann, Dresden, Obermeister Kniest, Kassel,

Mitglieder des Direktoriums des Hansa-Bundes.
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        ﻿Inhaltsverzeichnis.

Seite

Zum Geleit........................................................................III

Die freiwillige soziale Fürsorge in Deutschlands Gewerbe, Handel und

Industrie 1883—1912.

I.	Allgemeine Vorbemerkungen..................................................... 1

II.	Charakter und Entwicklung der	deutschen	Ehrentafel............................ 5

III.	Allgemeines und Spezielles über	Entwicklung	und	Stand der Wohlfahrtspflege... 9

IV.	Ergebnisse und Schlußbemerkungen . . ^.......................................43

Verzeichnis der Beiträge:

1.	Adlerwerke vorm. Heinrich Kleyer A.-G. zu Frankfurt a. M......................................... 1*

2.	Aktienbrauerei zum Löwenbräu in München.......................................................... 2*

3.	Aktiengesellschaft der Gerresheimer Glashütten werke, vorm. Ferd.	Heye, Düsseldorf-Gerresheim . .	7*

4.	Alexanderwerk A. von der Nahmer, Akt.-Ges., Remscheid............................................xo*

5.	„Arminia“, Deutsche Lebensversicherungsbank, Aktiengesellschaft	in München...........13*

6.	H. W. Appel, Hannover............................................................................14*

7.	Gebr. Arnholdscher Pensionsverein, Dresden.......................................................15*

8.	Badische Anilin- und Sodafabrik, Ludwigshafen a. Rh..............................................18*

9.	Bank für Handel und Industrie (Darmstädter Bank), Berlin-Darmstadt...............................28*

10.	Gebrüder Barasch in Breslau......................................................................29*

11.	Gustav Barthel, Spezialfabrik für Löt-, Heiz- und Kochapparate,	Dresden-A. 19.........34*

12.	Baumwollspinnerei am Stadtbach in Augsburg.......................................................35*

13.	Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank, München.................................................37*

14.	Bayerische Versicherungsgsbank, A.-G., vorm. Versicherungsanstalten der Bayerischen Hypotheken-

und Wechselbank, München . . ..................................................................40*

15.	Beamtenversicherungsverein des Deutschen Bank- und Bankiergewerbes, Berlin ......................42*

16.	Berger &amp; Wirth, Farbenfabriken, Leipzig..........................................................43*

17.	A. H. A. Bergmann, Waldheim (Sachsen)............................................................44*

18.	T. Bienert, Hofmühle, Dresden-Plauen.............................................................45*

19.	Adolf Bleichert &amp; Co., Leipzig...................................................................48*

20.	Meierei C. Bolle, A.-G., Berlin..................................................................53*

21.	Brauerei zum Felsenkeller bei Dresden, Dresden-Plauen............................................60*

22.	E. Breuninger, „Zum Großfürsten“, Stuttgart......................................................61*

23.	P. Bruckmann &amp; Söhne, Silberwarenfabrik, Heilbronn...............................................64*

24.	Buderussche Eisenwerke, Wetzlar..................................................................65*

25.	W. Büxenstein, Berlin SW 48	 71*

26.	Alb. Buß &amp; Cie., Aktiengesellschaft, Wyhlen (Baden) .............................................72*

27.	Chemische Fabrik auf Actien (vorm. E. Schering) Berlin-Charlottenburg............................73*

28.	Compagnie Laferme, Tabak- u. Zigaretten-Fabriken, Dresden......................................  75*

29- Continental-Caoutchouc- und Gutta-Percha-Compagnie, Hannover......................................76*

30. Cramer &amp; Buchholz, Pulverfabriken mit beschränkter Haftung, Hannover..............................79*

3i- Daimler-Motoren-Gesellschaft, Stuttgart-Untertürkheim.............................................80*

32.	Deutsche Bank, Berlin............................................................................85*
        <pb n="8" />
        ﻿VIII	Inhaltsverzeichnis.

Seite

33.	Deutsche Continental Gas-Gesellschaft, Dessau.....................................................91*

34.	Deutscher Gastwirts-Verband (E. V.) Berlin........................................................93*

35.	Deutsche Gesellschaft für Kaufmanns-Erholungsheime, Wiesbaden.....................................95*

36.	Deutsche Gold- und Silber-Scheideanstalt vorm. Roeßler, Frankfurt a. M............................98*

37.	Deutsche Lebensversicherungs-Gesellschaft in Lübeck...............................................99*

38.	Deutsche Steinzeugwaarenfabrik für Kanalisation und Chemische Industrie, in Friedrichsfeld in Baden 100*

39.	Deutsche Waffen- u. Munitionsfabriken Berlin-Karlsruhe...........................................102*

40.	Friedr. Dick, Werkzeug- und Feilenfabrik, Eßlingen a. N..........................................107*

41.	Oscar Dietrich, Papierstoff- und Papierfabriken, Weißenfels a. S.................................108*

42.	A. M. Eckstein &amp; Söhne, Fabrik türkischer Zigaretten, Dresden....................................109*

43.	Edler &amp; Krische, Hannover .......................................................................110*

44.	Eisenhütten- und Emaillirwerk Wilhelm von Krause, G. m. b. H., Neusalz a. O........................m*

45.	Geringswalder Stuhlfabrik August Ettig, Geringswalde.............................................113*

46.	Maschinenpapierfabriken W. Euler, Bensheim (Hessen)..............................................114*

47.	Farbenfabriken vorm. Friedr. Bayer &amp; Co., Leverkusen.............................................115*

48.	Heinr. Franck Söhne, Ludwigsburg-Halle a. S................................................ •. . . 141*

49.	Frankfurter Societäts-Druckerei, G. m. b. H., Frankfurt a. M...................................144*

50.	G. D. Frankel, Hildesheim......................................................................145*

51.	H. Füllner, Maschinenbauanstalt, Warmbrunn in Schlesien........................................147*

52.	Gewerkschaft Gustav, Braunkohlenzeche, Brikettfabrik, Elektrizitätswerk (Überlandzentrale), Zeche

Gustav bei Dettingen am Main............................................................... . r . 150*

53.	Große Berliner Straßenbahn.......................................................................151*

54.	F. V. Grünfeld, Landeshuter Leinen- und Gebild-Weberei, Berlin...................................153*

55.	Gruschwitz Textilwerke Akt.-Ges. in Neusalz a. 0.................................................155*

56.	Nähseidefabriken von Gütermann &amp; Co., Gutach i. Breisgau.........................................156*

57.	Hamburg-Amerika-Linie, Hamburg...................................................................158*

58.	Hamburger Fremdenblatt Broschek &amp; Co., Komm.-Ges., Hamburg.......................................160*

59.	Joh. Gottl. Hauswaldt, Magdeburg-Neustadt .....................................................  161*

60.	E. Heimann, Schuhwarenfabrik in Schweinfurt a. M................................................ 162*

61.	Henkel &amp; Co., Chemische Werke, Düsseldorf....................................................    163*

62.	Rudolph Hertzog, Berlin.................................................. . ... . .170*

63.	Theodor Hildebrand &amp; Sohn, Berlin..............................................................172*

64.	Hoffmann’s Stärkefabriken, Akt.-Ges. Salzuflen.................................................. 173*

65.	Ilse, Bergbau-Akt.-Ges., Grube Ilse............................................................. 177*

66.	N. Israel, Berlin C 2.........................................................................   188*

67.	Eisenbahnsignal-Bauanstalt Max Jüdel &amp; Co., A.-G., Braunschweig................................. 190*

68.	Arn. Jung, Lokomotivfabrik, G. m. b. H., Jungenthal bei Kirchen a. d. Sieg.......................192*

69.	Kaisers Kaffeegeschäft, G. m. b. H., Viersen.................................... . ............193*

70.	Kathreiners Malzkaffee-Fabriken, Berlin-München................................................. 195*

71.	Kathreiners Nachfolger, G. m. b. H., München u. Hamburg........................................  197*

72.	Knape &amp; Würk, Schokoladenfabrik, Leipzig.......................................................  198*

73.	Schnellpressenfabrik König &amp; Bauer, G. m. b. H., Würzburg-Zell.................................. 199*

74.	Körting &amp; Mathiesen A.-G. in Leutzsch bei Leipzig..........................:. i. . . .. ... . . . 201*

75.	Max Krause, Papierausstattungsfabrik, Berlin S. 42.............................................. 206*

76.	Krause &amp; Söhne, G. m. b. H., Tuchfabrik, Görlitz.................................................210*

77.	Kübler &amp; Niethammer, Kriebstein................................................................  211*

78.	Emil Kummerle, Kammgarnspinnerei zu Brandenburg a. H.............................................214*

79.	J. B. Lacour &amp; Co., G. m. b. H., Markirch i. Eis...............^	. 215*

80.	Julius Lange, Waltersdorf b. Zittau..............................................................216*

81.	Ed. Löflund &amp; Co., G. m. b. H., Grunbach a. Rems b. Stuttgart................................... 217*

82.	Ludw. Loewe &amp; Co., A.-G., Berlin NW. 87..........................................................2x8*

83.	Maschinen- und Armaturfabrik vorm. Klein, Schanzlin &amp; Becker, Frankenthal........................220*

84.	Mattes &amp; Lutz, Besigheim.........................................................................221*

85.	Waffenfabrik Mauser, A.-G., Oberndorf am Neckar (Württemberg) ...................................223*

86.	Mech. Weberei am Mühlbach, Augsburg-Pfersee................................................ . . . 237*

87.	Mechanische Baumwoll-Spinn- und Weberei Kempten........................ . . ................. 229*

88.	Mechanische Weberei zu Linden Aktiengesellschaft, Hannover-Linden..............................230*

89.	Carl Menzel &amp; Söhne, Glasfabrik „Carlswerk“, Lommatzsch i. S....................................231*

90.	E. Merck, chemische Fabrik, Darmstadt..................................................... 233*

91.	Mechanische Flachsspinnerei Meyer &amp; Co., Wiesenbad in Sachsen . . . ...................... . . . 243*

92.	Seidenweberei Michels &amp; Cie., Berlin............................................................245*
        <pb n="9" />
        ﻿Inhaltsverzeichnis.

IX

Seite

93.	Fr. Möller, G. m. b/H., Gerberei, Brackwede (Westfalen)........................................249*

94.	Heinr. Müller Johs. Sohn, Krefeld..............................................................250*

95.	München-Dachauer-Aktiengesellschaft für Maschinenpapierfabrikation in München..................251*

96.	H. Mundlos &amp; Co., Magdeburg....................................................................252*

97.	Neckarsulmer Fahrzeugwerke A.-G., Neckarsulm...................................................253*

98.	Norddeutscher Lloyd, Bremen....................................................................258*

99.	F. A. Oehler, Zeitz............................................................................260*

100.	L. C. Oetker, Dampfmarzipan- und Marmeladenfabrik, Altona-Bahrenfeld..........................262*

101.	Orenstein &amp; Koppel — Arthur Koppel A.-G., Berlin..............................................263*

103.	Orientalische Tabak- und Zigarettenfabrik Yenidze, Dresden....................................266*

104.	Ostdeutsche Maschinenfabrik vorm. Rud. Wermke A.-G., Heiligenbeil (Ostpr.)....................268*

105.	Papierfabrik Baienfurt, A.-G..................................................................271*

106.	Pfälzische Bank, Ludwigshafen a. Rh...........................................................273*

107.	Pfälzische Hypothekenbank, Ludwigshafen a. Rh.................................................274*

102.	Portland-Cement-Werke Heidelberg und Mannheim, A.-G., Heidelberg..............................275*

108.	C. A. Preibisch in Reichenau (Sachsen) und Dittersbach (Böhmen)...............................286*

109.	Preußische National-Versicherungs-Gesellschaft in Stettin.....................................290*

110.	Herrn. Reiners &amp; Söhne, Zigarrenfabriken, Ratibor ..................................... • • 291*

111.	Leipziger Bierbrauerei zu Reudnitz Riebeck &amp; Co., A.-G., Leipzig..............................292*

112.	Rockstroh &amp; Schneider Nachf. A.-G., Dresden-Heidenau......................................• • 293*

113.	C. G. Röder, G. m. b. H., Leipzig.............................................................295*

114.	Sächsische Gußstahlfabrik in Döhlen b. Dresden..................... ..........................296*

115.	„Sarotti“ Chokoladen- und Cacao-Industrie Akt.-Ges., Berlin.............. ....................298*

116.	Schimmel &amp; Co. in Miltitz bei Leipzig.........................................................301*

117.	Arnold Schindler, G. m. b. H., Cigarrenfabrik, Herbolzheim....................................305*

118.	H. E. Schniewind, Elberfeld ..................................................................306*

119.	Felix Heinr. Schoeller, Feinpapierfabrik, Düren im Rheinland .................................307*

120.	Schoellersche und Eitorfer Kammgarnspinnerei A.-G., Eitorf a. d. Sieg.........................308*

121.	J. F. Schule, Eierteigwarenfabriken, Plüdershausen (Württ.)...................................310*

122.	L. Schüler, Göppingen (Württ.)................................................................311*

123.	Schultheiß’ Brauerei, Berlin..................................................................312*

124.	E. Schwenk, Zement- und Steinwerke, Ulm a. D..................................................320*

125.	J. Schwerin &amp; Söhne, Breslau-Gräbschen........................................................322*

126.	Gabriel Sedlmayr, Brauerei zum Spaten, München................................................ 323*

127.	G. J. H. Siemers &amp; Co., Hamburg............................................................... 324*

128.	M. &amp; C. Sommerfeld, Tuchfabrik, Cottbus....................................................... 327*

129.	W. Spindler, Berlin-Spindlersfeld.............................................................32&amp;*

130.	Spinnerei Lauffenmühle, Tiengen............................................................... 332*

131.	Zündwarenfabrik Starcke &amp; Co., Melle.......................................................... 334*

132.	Staudt &amp; Co., Berlin W 9	............................................ 335*

133.	Margarete Steiff, G. m. b. H., Giengen-Brenz .	• 33&lt;&gt;*

134.	Stettiner Chamottefabrik, Aktien-Gesellschaft, vorm. Didier, Stettin........ ................. 337*

135.	Gebr. Stollwerck, A.-G., Köln............................................................. 34°*

136.	Straßenbahn Hannover.............................. ■ - •	343*

137.	Bettfedernfabriken Straus &amp; Co. in Cannstatt, Untertürkheim und Berlin	345*

138.	Gebrüder Sulzer, Maschinenfabrik, Ludwigshafen a. Rh.	34^*

139.	Sunlight Seifenfabrik, G. m. b. H., Mannheim-Rheinau............... ..........................34^*

140.	Gust. Talbot &amp; Co., Eisenbahnwagen-Bauanstalt, Aachen.........................................351*

141.	Dr. Theinhardts Nährmittel-Gesellschaft m. b. H., Stuttgart-Cannstatt..................... 352*

142.	Warenhaus Hermann Tietz, Berlin........................................................ . . 353*

143.	Cellulosefabrik Ludwig Trick, G. m. b. H., Kehl i. Baden...................................... 357*

144.	Rob. Tümmler in Döbeln, Metallwarenfabrik.....................................................358*

145.	Gebrüder Uebel, Mechanische Baumwollspinnerei, Webereien und Appretur, Adorf i. V............. 359*-

146.	Verband Deutscher Gewerbevereine und Handwerkervereinigungen, Darmstadt.......................361*

147.	Verband Deutscher Porzellanfabriken zur Wahrung keramischer Interessen G. m. b. H., Berlin . . . . 363*

148.	Verein	Berliner Kaufleute und	Industrieller...................................................365*

149.	Verein	chemischer Fabriken in	Mannheim.......................................................366*

150.	Verein	der Getreidehändler der	Hamburger Börse................................................372*

151.	Verein	für chemische Industrie	in Mainz.......................................................373*

152 Verein für Handlungs-Commis von 1858 (Kaufmännischer Verein), Hamburg...........................382*

153.	Vereinigte Filzfabriken Giengen a. d. Brenz...................................................388*
        <pb n="10" />
        ﻿X	Inhaltsverzeichnis.

Seite

154.	Vereinigte Gummiwaren-Fabriken Harburg-Wien vormals	Menier-I. N. Reithoffer ....................389*

155.	Villeroy &amp; Boch, Mettlach.......................................................................391*

156.	Voigt &amp; Haeffner, A.-G., Frankfurt a. M.........................................................400*

157.	J. M. Voith in Heidenheim a. Brenz .............................................................401*

158.	Günther Wagner, Hannover........................................................................406*

159.	Weise &amp; Monski, Spezialfabrik für Pumpen, Halle a. S............................................408*

160.	Wieland &amp; Cie., Messingwerke in Ulm a. D......................................................411*

161.	Wilhelma in Magdeburg, Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft..............................414*

162.	C. Woermann, Woermann-Linie, Deutsche Ost-Afrika-Linie .........................................416*

163.	Fritz Wolff, Malzfabrik, Erfurt.................................................................417*

164.	Württembergische Metallwarenfabrik, Geislingen-Steige...........................................418*

165.	J. W. Zanders, Bergisch-Gladbach................................................................435*

166.	Carl Zeiß, Jena, Optisch-feinmechanische Werkstätte ........................................... 437*
        <pb n="11" />
        ﻿Die freiwilligen sozialen
Fürsorge- und Wohlfahrtseinrichtungen
in Deutschlands Gewerbe, Handel und

Industrie 1883—1912.

I.	Allgemeine Vorbemerkungen.

Alle, die sich berufen fühlen, die ersten 25 Jahre der Regierung Sr. Majestät Kaiser
Wilhelms II. vor der Öffentlichkeit zu würdigen, muß das Gefühl der Dankbarkeit beherr-
schen, daß unter dem Kaiserlichen Zepter der äußere Frieden dem Deutschen Reiche un-
unterbrochen gewahrt blieb. Auf dem Fundamente des Friedens konnten sich auch die
inneren Volkskräfte frei entwickeln, besonders diejenigen, welche nach der sozialpoli-
tischen Seite hin ihre Berechtigung und ihre Richtungslinien durch die berühmten Aller-
höchsten Erlasse vom 4. Februar 1890 erhalten hatten. Wie aber der Kaiser in seiner tat-
kräftigen Art den Geist dieser Erlasse durch Einberufung der Internationalen Arbeiter-
schutzkonferenz in Berlin vom 15.—29. März 1890 gleich interpretierte, so wußte
er auch den Kreis seiner ausführenden Getreuen so zu ergänzen, daß für die nunmehr er-
öffnete Ära der deutschen Sozialreform nur ein lebendiges Vorwärtsschreiten denk-
bar erschien.

Und in der Tat ist von allen den vielseitigen Strömungen der Gegenwart keine so tief
in die Massen eingedrungen, wie die, welche die Aufgaben der sozialen Fürsorge umfaßt!
Der Bismarcksche „Tropfen sozialen Öles“ hat in Wirklichkeit das ganze deutsche Volk
durchtränkt.

Die erwünschte planmäßige Förderung in der Sozialpolitik ist aber besonders dadurch
möglich gewesen, daß eine weitere Friedensfrucht hierzu die Vorbedingungen lieferte:
Das Blühen und Erstarken von Deutschlands Industrie, Gewerbe und Handel.
Es braucht nicht einmal zahlenmäßig belegt zu werden, jedermann weiß und fühlt es, welch
ungeahnten wirtschaftlichen Aufschwung wir im letzten Vierteljahrhundert erlebt haben.
Das materielle Emporsteigen aller Volksschichten bot die natürliche Grundlage für die
durch die sozialpolitischen Gesetze verlangten Opfer.

Die Versicherungs- und Schutzgesetze brachten aber nicht nur den Arbeiter-
klassen Hilfe, in ihnen lag gleichzeitig für alle Kreise, welche von diesen Gesetzen und von
        <pb n="12" />
        ﻿2

Allgemeine Vorbemerkungen.

ihren Haupt- und Nebenorganen getroffen wurden, die Anregung zu einer Revision des
Pflichtgefühls gegen den Nächsten. Es lag eine eminente volkserzieherische Kraft in den
Sozialgesetzen, die einen Aufschwung von Einsicht und Gesittung herbeiführte und nament-
lich den besitzenden und verantwortlichen Kreisen das Gewissen schärfte. Der Geschichts-
schreiber wird den Zeitraum von 1887 bis 1912, in welchem sich die bisherige Regierungs-
zeit Sr. Majestät des Kaisers Wilhelm II. mit dem ersten Vierteljahrhundert der praktischen
Sozialpolitik decken, dahin charakterisieren können, daß in ihm in Deutschland die Ehren-
pflicht erwachte und sich andauernd entwickelte, dem Schwachen beizustehen, den in
seinem Schaffen Bedrohten zu schützen! Das Kaiserjubiläum bildet den Markstein für die
erste Etappe eines förmlichen Wetteiferns in der Betätigung menschenfreundlicher Gesin-
nung und Nächstenliebe!

Und daß in dieser Erscheinung des Aufstrebens des Volkscharakters auch die deutschen
Arbeitgeber, Gewerbetreibenden und Kaufleute nicht zurückstanden, sondern sich
als achtunggebietende Faktoren bewährten — dafür einen Beweis zu liefern ist die Aufgabe,
die uns gestellt worden ist.

Es ist zu unterscheiden zwischen den pflichtmäßigen Aufwendungen, welche die
Arbeiterversicherungsgesetze den deutschen Arbeitgebern auf erlegten, und den freiwil-
ligen Opfern, die von ihnen außerdem für die Wohlfahrt ihrer Angestellten und Arbeiter
und deren Angehörigen gebracht worden sind. Die Bedeutung dieser letzteren wird erst
durch die Höhe jener in das rechte Licht gerückt.

Da nach Zeitungsberichten das Kaiserjubiläum auch zu zwei amtlichen Darstellungen
den Anlaß geben wird, nämlich erstens zu einer für den Reichstag bestimmten Denkschrift
über die Ergebnisse der deutschen Sozialpolitik und zweitens zu einer vom Reichsamt des
Innern veranlaßten Zusammenfassung der Bestimmungen über die soziale Fürsorge im
Deutschen Reich, so wollen wir uns hier auf einige Hauptzahlen über die Beitragsleistungen
der Arbeitgeber zur Arbeiterversicherung beschränken.

Die Beiträge der Arbeitgeber zur Arbeiterversicherung betrugen von 1885
bis 1910 im ganzen 5 245 960 300 M., hiervon entfiel auf die Krankenversicherung
1 481 177 700 M., auf die Unfallversicherung 2 394 955 700 M., auf die Invalidenversiche-
rung (seit 1891) 1 369 826 900 M. Es ist ferner zu berücksichtigen, daß von den Arbeit-
gebern ein erheblicher Aufwand für Verwaltungskosten und zwar bei der Krankenver-
sicherung für die Betriebs-, Innungs- und Bau-Krankenkassen (1911 gab es 8734 solcher
Kassen) und bei der Unfallversicherung für das Funktionieren der Berufsgenossenschaften,
sowie bei den Knappschaftskassen (19x1: 166) zu leisten war.

Für den oben erwähnten Zeitraum beliefen sich z. B. die Verwaltungskosten bei den
114 Berufsgenossenschaften der Unfallversicherung auf 252 Mill. M., für das Jahr 1911
auf 16 060 523 M. Die Kosten für Unfallverhütung betrugen von 1885—1910 23,6 Mill. M.

Bei den Ausgaben für die Unfallversicherung ist allerdings in Betracht zu ziehen, daß
durch sie die frühere Haftpflicht der Unternehmer bei Betriebsunfällen von dem
einzelnen ersatzpflichtigen Unternehmer auf die genossenschaftlich gebildete Gesamtheit
aller Unternehmer (Berufsgenossenschaften) übertragen worden ist. Die Aufwendungen
für die Unfallversicherung bilden daher gewissermaßen den Ablösungsbetrag für die Be-
freiung von dieser Haftpflicht, und es hat diese Umbildung gewiß in hohem Maße den Unter-
nehmermut gestärkt und zur Begründung neuer Industriewerke beigetragen.

Von hohem Werte für die Auffassung von der allgemeinen sozialen Fürsorge,
die ja in erster Linie den weniger bemittelten Volksklassen zugute kommt, sowie von ihrer
Ausgestaltung innerhalb der Berichtsperiode sind die Anregungen gewesen, die sich als
Nebenwirkungen der Arbeiterversicherungsgesetze gezeigt haben. Wir denken hier ins-
besondere an die Maßnahmen der vorbeugenden Krankenpflege und an das Heil-
verfahren innerhalb der Unfall- und Invalidenversicherung. Schon aus den Aufwendungs-
beträgen für diese Zwecke geht die Bedeutung derselben hervor. In der Zeitperiode 1885
        <pb n="13" />
        ﻿Allgemeine Vorbemerkungen.

3

bis 1911 betrugen die „sonstigen Leistungen“ der Krankenkassen 74,4 Mill. M„ in demselben
Zeitraum wurden in der Unfallversicherung für Heilanstaltspflege 77,5 Mill. M. und für das
Heilverfahren 52 Mill. M. aufgewendet, in der Invalidenversicherung bezifferte sich von
1891—1911 der Aufwand für Heilverfahren auf 183,9 Mill. M.

Dieselbe anregende Bedeutung ist den Wirkungen beizumessen, die aus der Anlage
der Kapitalien der Organe der deutschen Arbeiterversicherung entsprungen sind. Ihr
angesammeltes Gesamtvermögen belief sich Ende 1911 auf 2659984300 M., hiervon
betrug das der Krankenversicherung 335 149 300 M., der Unfallversicherung 565 472 900 M.,
der Invalidenversicherung 1 759 362 xoo M.

Nur hinsichtlich der Invalidenversicherung wollen wir hier bemerken, daß Ende 1911
von vorgenanntem Betrage für gemeinnützige Zwecke 1022802746 M. angelegt
waren, und zwar 546 364 057 M. für Heilanstalten, Erholungs- und Genesungsheime usw.,
362207996 M. für gesunde Arbeiterwohnungen, 114230693 M. für landwirtschaftlichen
Kredit und 736 559 329 M. für sonstige gemeinnützige Zwecke.

Schließlich ist auch darauf hinzuweisen, daß die in der Arbeiterversicherung angestellten
berufsmäßig und ehrenamtlich wirkenden Personen, z. B. die Ärzte, die Mitglieder der
Schiedsgerichte, das Personal der zahlreichen Anstalten usw. eine erhebliche Kopfzahl
ausmachen. Es ist ganz zweifellos, daß alle diese Personen nicht nur für sich von dem Wert
und den Aufgaben der sozialen Fürsorge durchdrungen sind, sondern daß sie auch auf ihre
engere und weitere Umgebung z. B. durch Vorträge, Abhaltung von Kursen, durch hygie-
nische Lebensführung einen Einfluß ausüben, der der allgemeinen Auffassung von den
sozialen Fürsorgepflichten zugute kommt.

Die im vorstehenden, zum Teil zahlenmäßig, skizzierten Einwirkungen der gesetz-
lichen Arbeiterversicherung verstärken sich noch dadurch, daß die deutsche Arbeitgeber-
welt nie und nirgends das Bestreben gezeigt hat, die ihr seit 1884 auf erlegten gesetzlichen
Lasten auf die Arbeiter, etwa durch Lohnkürzungen abzuwälzen oder sonst durch ihre Organe
Unzufriedenheit und Mißstimmung über diese Lasten zu äußern. Im Gegenteil, die Arbeits-
löhne sind trotz dieser Belastung im letzten Vierteljahrhundert derart gestiegen, wie kaum
in einer vorhergehenden gleichlangen Zeitperiode. Natürlich muß man zur Beurteilung
dieser Erscheinung die Gesamtentwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse in Betracht
ziehen.

Als Beweismaterial dafür, wie sehr im Laufe des letzten Vierteljahrhunderts die An-
schauungen über Art und Grenzen der sozialen Fürsorge sich „verbessert“ haben,
kann man die Inhaltsverzeichnisse der Gesetzsammlungen des Reichs und der Einzelstaaten,
sowie die der Verhandlungen der Parlaments-und Verwaltungskörperschaften anführen. Aber
auch ein Blick in die Haushaltpläne und Verwaltungsberichte der größeren und mittleren
Stadtverwaltungen ist in dieser Beziehung sehr lehrreich. Wir denken dabei nicht an die-
jenigen Positionen, welche die staatlichen und gemeindlichen Betriebsstätten betreffen,
sondern an diejenigen, für die allgemeine soziale Fürsorge. Wo fand man früher unter
den Ausgabeposten, die heutzutage wenigstens bei größeren Gemeinden als selbstverständ-
lich gelten, solche für Säuglingsfürsorge, Säuglingsheime, Milchküchen, Mütterberatung,
Generalvormundschaft, Fürsorgeerziehung, Kinderhorte, Trinkerfürsorge, Ferienheime,
Tuberkulosenfürsorge, Obdachlosenfürsorge, Naturalverpflegung, Rechtsauskunft, Arbeits-
losenversicherung, Volksbibliotheken, Lesehallen, Bildungsvorträge, Schwimm- und Bade-
anstalten, Kinderspielplätze, Kleingärten, Volksparks, Spiele und Sport, Berufsberatung,
Jugendpflege, schulärztliche Untersuchung, Schulkinderspeisung, Rettungswesen, Klein-
wohnungsfürsorge, Desinfektionsanlagen, Beschaffung billiger Lebensmittel usw. usw.
Heute gilt es als selbstverständlich, daß Betriebs- und Verwaltungsbeamte über ein
beträchtliches sozialpolitisches Wissen verfügen müssen, daß sie, um in dieser Be-
ziehung auf dem laufenden zu bleiben, Kurse besuchen, sich an Informationsreisen be-
teiligen usw.
        <pb n="14" />
        ﻿4

Allgemeine Vorbemerkungen.

Wir sehen also deutlich genug, wie sehr die allgemeine soziale Fürsorgepflicht dem
deutschen Volke in Fleisch und Blut übergegangen ist. Dabei charakterisieren sich amt-
liche Fürsorgeeinrichtungen noch besonders dahin, daß ihre Zuwendungen der bedrückenden
Eigenschaft, als Armenunterstützungen zu gelten, entkleidet sind. Fragt man aber nach
dem Ausgangspunkt dieser neuzeitlichen Sozialreform, so kann es keinem Zweifel unter-
liegen, daß wir hier die Folgen der deutschen Arbeiterversicherung, ausgehend von
der Botschaft des hochseligen Kaisers Wilhelm I. vom 17. November 1881 und von den
Erlassen Sr. Majestät Kaiser Wilhelms II. vom 4. Februar 1890 vor uns sehen.

Der Beweis der Teilnahme der deutschen Arbeitgeberwelt an diesem zum All-
gemeingut gewordenen sozialen Empfinden äußert sich naturgemäß in erster Linie in der
Schaffung von Wohlfahrtseinrichtungen für die Angestellten und Arbeiter.
Wir können es deshalb nicht recht begreifen, warum man gerade diese freiwillige Wohl-
fahrtspflege, die ja doch unzweifelhaft den Angestellten und Arbeitern außerordentliche
Vorteile und Erleichterungen für ihre Lebensführung bringt, so oft als Gegenstand für kritische
Erörterungen ergreift und in der sich hierüber entwickelten umfangreichen Literatur es
geradezu darauf absieht, dem Arbeitgeber die Ausübung der Wohlfahrtspflege zu verleiden
und zu verkümmern.

Nach unserem Dafürhalten bedarf es gar nicht einer so eingehenden Begriffsunter-
suchung der Arbeiterwohlfahrt. Es genügt, sie dahin zu definieren, daß sie einen sozial-
ausgleichenden Charakter trägt und sich das ,,wohl-fahren“, d. h. die Förderung
eines menschenwürdigeren Lebens der Arbeiter und ihrer Angehörigen zum Ziele setzt.

Die Wohlfahrtspflege hat nach unserer Auffassung eine vorwiegend volkserzieherische
Aufgabe. Wie das Kind durch Unterricht und Erziehung der andauernden Mithilfe bedarf,
um sich zu einem nützlichen Mitgliede der menschlichen Gesellschaft herauszubilden, so
bedürfen Familien und Volkskreise, denen durch Existenzsorgen, durch Unwissenheit oder
durch Charakterschwäche das Leben verkümmert wird, auch der aufklärenden, anspornen-
den und führenden Mithilfe ihrer Mitmenschen, um zu einer Lebensfahrt zu gelangen,
auf der sie sich wohl befinden. Nicht, daß wir behaupten wollten, die Erreichung einer
„völligen Zufriedenheit“ müsse das notwendige Ziel der Wohlfahrtspflege sein. Es gibt wohl
kaum jemand, der sich andauernd „zufrieden“ fühlen wird und für den keinerlei Wünsche
mehr bestehen. Zufriedenheit und Glück sind keine schematisch einzugliedernde Begriffe,
sie sind individuelle, innere Empfindungen. Die Wohlfahrtspflege will nur den Weg zur
Erlangung inneren Glückes ebnen, andererseits kann sie sich selbst genug sein, indem
sie dem Ausübenden ein Glücksbewußtsein schenkt. Es ist sehr schön, wenn dieses Be-
wußtsein durch das Dankgefühl der geförderten Personen und Kreise gekrönt wird. Es
ist aber falsch, wenn dieses Endresultat notwendig erwartet wird.

Wer für seine Mitarbeiter ein warmes Herz hat und in dieser Richtung sich und
seinen Angehörigen Betätigung verschafft, muß nicht die Augen vor den zahlreichen
Einflüssen verschließen, die die Gefühle der Empfänger abzustumpfen und irre zu leiten
beflissen sind.

Wenn der deutsche Unternehmerstand, dem ja diese Imponderabilien bekannt sind,
sich trotzdem hervorragend in der Wohlfahrtspflege im allgemeinen und in der Fürsorge
für seine Angestellten und Arbeiter in einem, wie unsere angefügten tabellarischen
Zusammenstellungen beweisen, ersichtlich steigenden Maße beteiligt, so
wollen wir daran die Hoffnung knüpfen, daß auch nach und nach diesem führenden Stande
des Wirtschaftslebens im allgemeinen eine gerechtere Würdigung und ein größeres Verständ-
nis in den nächstbeteiligten Kreisen zuteil wird!
        <pb n="15" />
        ﻿Charakter und Entwicklung der „Deutschen Ehrentafel“.

5

II.	Charakter und Entwicklung der „Deutschen Ehrentafel“.

Wenn wir nach diesen allgemeinen einleitenden Bemerkungen an die sachliche Lösung
der uns in der Überschrift gestellten Aufgabe herantreten, so ist es uns von vornherein
klar, daß unser Unternehmen nur Stückwerk bleiben kann. Die Betätigungen in der frei-
willigen sozialen Fürsorge sind so verzweigter Art, daß man trotz der Zuhilfenahme der
gewaltig anschwellenden einschlägigen Literatur kein zusammenfassendes Bild über die
Ausdehnung und den in Ziffern ausdrückbaren Stand dieser Fürsorge gewinnen kann.

Wir beschränken uns daher auf den Versuch, nach einer Richtung hin etwas
Klarheit in diese Frage zu bringen. Schon vor 30 Jahren, also vor einem Menschenalter,
erschien es zeitgemäß und wünschenswert, nach und nach diejenigen verstreuten Angaben
zu fixieren, welche zusammengefaßt für den Ausdruck des guten Willens in der Ar-
beitgeberwelt1) ihren Angestellten und Arbeitern durch freiwillige Zuwendungen eine
bessere Lebenshaltung zu sichern, einen Faktor bilden könnten. Diese Zusammenfassungen
erschienen erstmalig in Heft 1 des Jahrganges 1883 des „Arbeiterfreund“ unter der Überschrift
„Ehrentafel“, resp. später, wo sie sich ausschließlich auf die Grenzen des Deutschen Reiches
beschränkten, als „Deutsche Ehrentafel“.

Uber die für diese Ehrentafel gesteckten Grenzen und über die Entwicklung der Ehren-
tafel möchten wir auf eine im Jahrhang 1906 des „Arbeiterfreund“, S. 23—34, abgedruckte
Abhandlung verweisen. Für die Beurteilung der vorliegenden Arbeit heben wir einige
Hauptpunkte aus dieser Abhandlung hervor:

Mit einem neuen Redaktionsprogramm wurde 1883 auch die „Ehrentafel“ im „Ar-
beiterfreund“ eingeführt. Die „Ehrentafel“ wollte hervorragende oder in der Methode nach-
ahmenswerte Aufwendungen und Vermächtnisse zum Besten der unbemittelten Volks-
klassen, insbesondere der Arbeiter, registrieren und damit, den statutarischen Aufgaben
des „Zentralverein für das Wohl der arbeitenden Klassen“ entsprechend, anregend und an-
spornend auf weitere Kreise wirken. Gleichzeitig sollte auch den opferwilligen und arbeiter-
freundlichen Spendern eine Ehrung, durch Nennung von Namen und Zweck der Einzel-
spenden erwiesen werden. Diese „Ehrung“ war aber von vornherein eine intime, im wesent-
lichen auf den Mitgliederkreis des „Zentralvereins“, also auf gleichgesinnte und im Erwerbs-
leben gleichartig wirkende Personen beschränkt und konnte selbst von denjenigen Arbeiter-
freunden nicht mißgedeutet werden, welche keine Neigung haben ihre Zuwendungen für
Arbeiterwohlfahrt und gemeinnützige Zwecke öffentlich bekannt zu geben. Bis zum Jahre
1898, also während eines Zeitraumes von 15 Jahren, beschränkte sich die „Ehrentafel“ in
der Hauptsache auf die Aufzählung der der Redaktion des „Arbeiterfreund“ mitgeteilten
oder doch von dem Bearbeiter ohne besonderen Zeitaufwand ermittelten Zuwendungen.
Erst infolge einer Anregung des Vorstandes und Ausschusses des „Zentralvereins“ wurden
von 1899 ab die Ziele der „Ehrentafel“ weiter gesteckt. In dem Protokoll der betreffenden
Sitzung vom 7. Mai 1898 (siehe „Arbeiterfreund“ 1898, S. 256) heißt es u. a.: „Im Laufe
der Besprechung wurde noch als wünschenwert bezeichnet, daß die zerstreuten Nachrichten
über Schenkungen, Stiftungen, Vermächtnisse und sonstige Widmungen für Wohlfahrts-
und andere gemeinnützige Einrichtungen, wie sie z. B. im ,Arbeiterfreund' unter dem
Abschnitt ,Ehrentafel' erscheinen, periodisch zusammengestellt und die Zusammenstellungen
veröffentlicht werden, von der Ansicht ausgehend, daß erst durch eine Sammlung und Ord-
nung dieser Mitteilungen eine Einsicht in den Umfang und die Bedeutung der auf Liberalität

*) Den Begriff „Arbeitgeber“ fassen wir in allen nachfolgenden Ausführungen im weiteren Sinne auf,
als den verantwortlichen Leiter von allen Unternehmungen in Industrie, Handel und Gewerbe.
        <pb n="16" />
        ﻿6

Charakter und Entwicklung der „Deutschen Ehrentafel“.

beruhenden Aufwendungen gewonnen wird. Diese Anregung wurde beifällig aufgenommen,
und es soll dieserhalb mit der Redaktion des ,Arbeiterfreund‘ verhandelt werden.“ Das
Ergebnis dieser Verhandlungen war, daß im Einverständnis mit der Redaktion der Bear-
beiter die vorgenannte Resolution als Richtschnur für die weitere Gestaltung der „Ehren-
tafel“ auffaßte. Schon das Jahr 1898 zeigt eine Zusammenstellung der innerhalb Jahres-
frist im Deutschen Reiche ermittelten Zuwendungen für Arbeiterwohlfahrt in Höhe von
rund 27% Millionen Mark. Von 1899 ab wurden nun auch allgemeine, für die Wohlfahrt
der unbemittelten Klassen überhaupt bestimmte Zuwendungen mit registriert und das
Unterlagenmaterial erheblich erweitert. Die Ergebnisse dieser intensiveren Ermittlung
waren überraschend. Sie zeigten schon im nächsten Jahre einen Betrag von 39 Millionen
Mark und stiegen andauernd, so daß das Jahr 1905 einen Totalbetrag an freiwilligen Wohl-
fahrtsspenden im Deutschen Reiche von 116 222 729 Mark aufweist. Man kann sich nicht
darüber wundern, daß solche Ziffern als ein neuer Faktor für die Beurteilung der
sittlichen und sozialpolitischen Vorgänge der Gegenwart betrachtet wurden.
Die Ergebnisse der „Ehrentafel“ wurden denn auch von einem großen Teil der in- und aus-
ländischen Presse alljährlich abgedruckt und vielfach als Beweis für eine rege Entwicklung
opferwilliger und gemeinnütziger Gesinnung innerhalb der deutschen Reichsgrenzen um
so mehr angesehen, weil doch seit 1884 durch die Versicherungsgesetzgebung dem deutschen
Unternehmertum ein materielles Opfer von jährlich über 200 Millionen Mark1) auf erlegt
worden war. Allerdings ist auch nicht zu leugnen, daß hier und da ein tendenziöser Miß-
brauch mit den Ergebnissen der deutschen „Ehrentafel“ getrieben worden ist. Führende
Organe der Arbeiterschaft haben die Resultate mehrfach als geringfügig bezeichnet, in-
dem sie einfach mit der Kopfzahl der Bevölkerung oder doch der gesamten Arbeiterschaft
in die Ergebnisse hineindividierten, während doch höchstens die Zahl der in den ermittelten
Etablissements beschäftigten Arbeiter als Divisor angenommen werden durfte; oder man
exemplizierte, wie viel die Spender ihren Arbeitern vorenthalten haben müßten, wenn sie
auf einmal so viel schenken konnten. Andererseits haben große Tagesblätter auch oft die
gesamten „Ehrentafel“-Ergebnisse als Spenden der Arbeitgeber bezeichnet und dabei
außer acht gelassen, daß auch Stiftungen und Vermächtnisse für allgemein gemeinnützige
Zwecke mit berücksichtigt worden sind und daß etwa nur reichlich die Hälfte der ermittelten
Zuwendungen direkt auf Arbeitgeber entfällt. Der Bearbeiter der „Ehrentafel“ war sich be-
wußt, daß er zu solcher einseitigen und tendenziösen Verwertung der „Ehrentafel“-Ergeb-
nisse keinen Anlaß gegeben hat. Aus den Überschriften und Rubriken der Zusammen-
stellungen und aus den alljährlich hinzugefügten Erläuterungen geht unzweideutig Ur-
sprung und Art der Zuwendungen hervor. Man hat gegen die „Ehrentafel“ ferner eingewendet,
daß es vielfach den Spendern unlieb sei, in der „Ehrentafel“ aufgeführt und dadurch in die
Öffentlichkeit gezogen zu werden. Hierauf sei ergänzend zu den bereits oben gemachten
Ausführungen die Tatsache mitgeteilt, daß nahezu sämtliche aufgeführten Einzelspenden
der „Ehrentafel“ gedruckten Unterlagen entstammen, also bereits vorher in Tages- und
Fachblättern, in Jahresberichten, Denkschriften, Festschriften usw. der Öffentlichkeit
unterbreitet worden waren. Es ist ferner die Unvollständigkeit der „Ehrentafel“ bemängelt
worden. Der Bearbeiter hat diesen begründeten Mangel auch stets bedauert, allein wenn
es doch schon einer einzigen Arbeitskraft möglich gewesen war, innerhalb eines zehn-
jährigen Zeitraumes die jährliche Endziffer der deutschen „Ehrentafel“ von 19 Millionen
bis auf 116 Millionen Mark zu steigern, so ist doch dadurch angedeutet, auf welchem Wege
weitere Vervollständigungen der Ergebnisse zu erzielen sein dürften. Nach den im Jahre
1905 erzielten Ergebnissen war auch die Vermutung begründet, daß erhebliche Summen,
wenigstens an der Vollständigkeit der privaten Spenden, nicht fehlen konnten. Durch

x) Für 1891 bezifferte sich der Beitrag der Arbeitgeber zur gesetzlichen Arbeiterversicherung auf
124880000 M., für 1901 auf 238024000 M., für 1911 auf 441597700 M. uud für den ganzen Zeitraum
von 1885—1911 auf 5687558000 Mk.!
        <pb n="17" />
        ﻿Charakter und Entwicklung der „Deutschen Ehrentafel“.

7

amtliche Erhebungen wäre es aber möglich, insbesondere hinsichtlich der freiwilligen
bzw. außerhalb der gesetzlichen Verpflichtung liegenden alljährlichen Wohlfahrtsaufwen-
dungen großer privater und gesellschaftlicher Industriefirmen, der Vereine, Gemeinde-
verwaltungen usw. noch ergänzend auf die Ergebnisse der „Deutschen Ehrentafel“ einzu-
wirken. Endlich ist auf den Einwand, daß die Leistungen der Aktiengesellschaften für die
Wohlfahrtspflege ihrer Angestellten und Arbeiter selbstverständliche seien, zu bemerken,
daß zunächst doch für die „Ehrentafel“ nur diejenigen Zuwendungen der Aktiengesellschaften
berücksichtigt worden sind, die einen unzweifelhaft freiwilligen und außerordent-
lichen Charakter tragen, welche also neben den statutarisch und vertragsmäßig gewährten,
in der „Ehrentafel“ unberücksichtigt gebliebenen Tantiemen, Gratifikationen und Gewinn-
anteilen geleistet worden sind. Dabei soll freilich nicht verhehlt werden, daß diese Zu-
wendungen, soweit sie „Fonds“ und nicht statutarisch gesicherten Pensionskassen zufließen,
mehr oder minder unverbraucht geblieben sind. Doch ist hier ausgleichend zu erwägen,
daß von (1905) ca. 8000 in Deutschland bestehenden Aktiengesellschaften durchschnittlich
jährlich nur 500 für die „Ehrentafel“ in Betracht zu ziehende Angaben in ihren veröffent-
lichten Rechnungsabschlüssen gemacht haben.

Zu vorstehenden Bemerkungen über Entstehung, Einrichtung und Entwicklung
der „Ehrentafel“ wurde der Bearbeiter Ende 1905 deshalb veranlaßt, weil damals im Vor-
stand und Ausschuß des „Zentralvereins“ eine andere Auffassung über die Veröffentlichung
der „Ehrentafel“ im „Arbeiterfreund“ Platz griff und weil wegen verschiedener Bedenken
und zur Vermeidung von Mißdeutungen das Aufhören der „Ehrentafel“ im „Arbeiterfreund“
beschlossen wurde. Besonders maßgebend war dabei auch der Umstand, daß die viertel-
jährlich mitgeteilten Details der „Ehrentafel“ einen immer größeren Raum beanspruchten
— im Jahre 1897 nur 10, im Jahre 1905 dagegen 60 Seiten! — und daß durch diese not-
wendig bedingte Nebenerscheinung eine übermäßige Beschränkung für wichtigere Ab-
handlungen entstehen mußte. —

In materieller Hinsicht möchte hierzu noch bemerkt werden, daß das in vorstehender
Weise von 1898—1905, also für einen mit ziemlich gleichmäßigen Unterlagen und in
gleichartiger Weise der Bearbeitung unterlegenen Zeitraum von 8 Jahren, das Gesamt-
ergebnis des für die „Deutsche Ehrentafel“ von nur einem Bearbeiter zusammengebrachtem
Materials sich auf über y2 Milliarde, nämlich auf 551 657 098 M. belief!

Wenn wir nun für das vorliegende Jubiläumswerk einen Beitrag zu liefern beauftragt
sind, der einigermaßen einen zahlenmäßigen Ausdruck für die Geneigtheit der deutschen
Arbeitgeber in der Errichtung von Wohlfahrtseinrichtungen gibt, so erscheint es vor allem
nötig, das letzte Jahr 1912 in diese Ermittlungen mit hineinzuziehen. Für diese Fest-
stellungen konnte allerdings, nach Lage der Verhältnisse, nur ein wenig umfangreiches
Unterlagenmaterial herangezogen werden. Für das Jahr 1912 wurden dementsprechend nur
650 Fälle ermittelt, während beispielsweise für die Zusammenstellungen des Jahres 1905
1492 Fälle ermittelt worden waren.

Hiernach sind für die Bewertung der Ergebnisse der „Deutschen Ehrentafel 1912“,
welche, wie eine flüchtige Durchsicht des in Anlage 1 gebrachten Quellennachweises ergibt,
fast ausschließlich „Arbeitgeber“ im angedeuteten weiteren Sinne umfaßt, folgende Punkte
in Berücksichtigung zu ziehen:

1.	Die Feststellungen von Arbeitgebern und Privaten beziehen sich nur auf Spenden
und Vermächtnisse für Arbeiter- und Volkswohlfahrt von 10 000 M. an. Bei den Ermitt-
lungen der vorauf gehenden Jahre wurden Beträge bis zu 1000 M. herab berücksichtigt.
Um ein ungefähres Bild zu gewinnen, welchen Teil vom Gesamtergebnis die Beträge unter
10 000 M. ausmachen, haben wir aus den Quellenangaben für das Jahr 1905 ermittelt, daß
diese Beträge für das gedachte Jahr 912 090 M. ausmachen. Es würde also der Betrag
für 1912 um etwa 1 Million M. sich gesteigert haben, wenn auch die Beträge von 1000 bis
10 000 M. Berücksichtigung gefunden hätten.
        <pb n="18" />
        ﻿8

Charakter und Entwicklung der „Deutschen Ehrentafel“.

2.	Die „Methode“ der Ermittlungen beschränkte sich in der Hauptsache auf die
Durchsicht von 6 Tageszeitungen (Frankfurter Zeitung, Magdeburgische Zeitung, Schle-
sische Zeitung, Hamburger Nachrichten, Dresdner Nachrichten, Berliner Tageblatt) sowie
auf die der meisten Jahresberichte der deutschen Gewerbeaufsichtsbeamten. Die Auf-
findung der übrigen Notizen ist bei der gelegentlichen Durchsicht von Fachblättern,
Jahresberichten usw. erfolgt.

3.	Die meisten der im Laufe des Jahres 1912 auf gefundenen Notizen wurden bereits
kurz in der Wochenschrift „Volkswohl“ (Dresden), dem Organ des „Zentralvereins für das
Wohl der arbeitenden Klassen“, in den dortigen ständigen Rubriken „Angestellten- und
Arbeiterfürsorge“ und „Armenpflege, Wohltätigkeit, Volkswohlfahrt“ verzeichnet. Daher
kommt es, daß diese Zeitschrift dann als Quelle angegeben ist, wenn das betreffende
ursprüngliche Zeitungsblatt nicht aufgehoben worden war.

4.	Für die betreffenden Zuwendungen seitens der deutschen Aktiengesellschaf-
ten und Banken dienten allein die Angaben im „Handbuch der deutschen Aktiengesell-
schaften“ 1912 II und 1912/13 I als Grundlage. Von den hier mitgeteilten rund 9000 Ab-
schlüssen konnten nur in 232 Fällen Beträge für Wohlfahrtsaufwendungen an Angestellte
und Arbeiter gefunden werden, da bei der überwiegenden Anzahl von Abschlüssen diese
Zuwendungen nicht gesondert aufgeführt, sondern meistens in der Position „Geschäfts-
unkosten“ mit den übrigen Ausgaben verbucht waren.

5.	Für die staatlichen und gemeindlichen außergesetzlichen Wohlfahrtsaufwen-
dungen für die in eigenen Betrieben beschäftigten Angestellten und Arbeiter wurden
die im Jahre 1912 erschienenen, bzw. dem Verfasser zugänglichen Etats und Haushalt-
rechnungen herangezogen.

Mit einiger Sicherheit waren aus diesen Unterlagen nur für 29 staatliche und für einige
wenige städtische Betriebswerke Angaben zu schöpfen. Es ist darauf hinzuweisen, daß die
Zuwendungen der staatlichen und gemeindlichen Betriebe für Wohlfahrtszwecke nicht als
„freiwillige“ zu charakterisieren sind, da sie der Zustimmung der gesetzgebenden Körper-
schaften unterliegen. Wir haben deshalb diese Beträge als „außergesetzliche“, d. h. als
solche, die nicht durch die gesetzliche Arbeiterversicherung vorgeschrieben sind, bezeichnet.
— Bei den staatlichen und städtischen Betrieben sind die für solche außergesetzliche Für-
sorge aufgewendeten Beträge natürlich ganz bedeutend hohe und die von uns aus der ver-
wickelten Struktur der Etats und Haushaltrechnungen herausgefundenen Angaben geben
nur ein sehr unvollkommenes Bild in dieser Richtung.

Beispielsweise geht die Vielseitigkeit der Wohlfahrtspflege für die Gemeindearbeiter
aus einer Erhebung des Verbandes der Gemeinde- und Staatsarbeiter und aus dem kommu-
nalen Jahrbuch hervor. Beide Veröffentlichungen bringen ihre positiven Feststellungen in
ausführlichen Tabellen zur Kenntnis. In den Arbeitsordnungen der größeren Gemeinde-
betriebe befinden sich hiernach festbegrenzte Zusagen über Sommerurlaub bei Fortzahlung
des Lohnes, über Fortzahlung des Lohnes in Krankheitsfällen, über Zuschläge zu den Kranken-
geldern bis zur Höhe des Lohnes, über Lohnzahlung bei Aufenthalt oder Überweisung in
Heilanstalten, über Lohnzahlung bei kürzeren Versäumnissen und militärischen Übungen,
über Bezahlung von Wochenfeiertagen, über Familien- und Kinderzulagen, über Unter-
stützung von Hinterbliebenen, über Sterbegelder, über Ruhegehalt und Invalidenversiche-
rungsergänzung für die städtischen Arbeiter, über Ruhelohn, über Pensionskassen, über Miet-
zuschüsse, über Entfernungszuschläge zum Lohn, über Teuerungszulagen usw. Dazu
kommt, daß die meisten Gemeinden eine Kürzung der Arbeitszeit der städtischen Arbeiter,
in vielen Fällen bis zu 8 Stunden täglich, bewilligt haben.

Wenn man diese Vielseitigkeit außergesetzlicher Aufwendungen für die Wohlfahrt
städtischer Arbeiter mit dem geringfügigen Ergebnis von kaum 2 Millionen Mark, das aus
den Etats von 10 größeren deutschen Städten herauszuholen war, in Beziehung bringt, so
kann man ruhig den Schluß ziehen, daß in Wirklichkeit der Aufwand der deutschen Ge-
        <pb n="19" />
        ﻿9

Allgemeines und Spezielles über Entwicklung und Stand der Wohlfahrtspflege.

meindeverwaltungen für außergesetzliche Arbeiterwohlfahrt sich jährlich auf 15—20 Mil-
lionen Mark beläuft.

6.	Im übrigen geben die in den Tabellen 2—6 mitgeteilten Endsummen, sowie die
Anlagen I u. II die nötigen weiteren Aufklärungen für die „Deutsche Ehrentafel 1912“.

Für die Zuwendungen für Angestellten- und Arbeiterwohlfahrt kommen natürlich
außer dem Staat und den Gemeinden noch eine ganze Reihe Verwaltungsbehörden, Ge-
nossenschaften, Vereine, Anstalten usw. in Betracht. Es sei nur erinnert an die großen
Betriebsunternehmungen der Provinzialverwaltungen (Wegebau, Kanalbauten), an
die Verkehrsanstalten der Kreise, an die Produktiv - Bau- und Warenverteilungs-
genossenschaften, an die Kolonisationsvereine, sie alle beschäftigen große Mengen
von Angestellten und Arbeitern und werden für diese unzweifelhaft hohe Beträge für außer-
ordentliche Wohlfahrtseinrichtungen aufwenden. Es sei ferner darauf hingewiesen, daß
die Gesellschaften m. b. H. in unseren Zusammenstellungen gar keine Berücksich-
tigung gefunden haben, weil das Handbuch derselben nur die Höhe des eingelegten Kapitals,
aber keine Ausgaben und insbesondere keine Aufwendungen für Wohlfahrtspflege aufführt.

III.	Allgemeines und Spezielles über Entwicklung und

Stand der Wohlfahrtspflege.

Wie schon erwähnt verfolgt unsere Arbeit in der Hauptsache den Zweck, ziffern-
mäßig, soweit solches den Nachforschungen eines einzelnen möglich ist, den Nachweis einer
steigenden freiwilligen Wohlfahrtspflege der deutschen Arbeitgeberwelt zu
liefern.

Nebenbei erscheint es aber möglich, aus dem bearbeiteten Material, sowie insbeson-
dere aus dem zweiten speziellen Teile dieses Werkes — ergänzt durch Notizen aus dem
„Ar beiter fr eund“ (Berlin, Simion Nf.) und aus anderen Unterlagen — skizzenartige Bei-
träge für die Darstellung der technischen Entwicklung der Wohlfahrtspflege innerhalb der
letzten 25 Jahre zu gewinnen1). In nachfolgendem wollen wir einerseits nach der allge-
meinen Seite hin, andererseits im Sinne einer Erläuterung der in den tabellarischen
Zusammenstellungen befolgten Einteilung der freiwilligen und außergesetzlichen Zu-
wendungen in 23 Gruppen, das Charakteristische unserer Auslese zur Mitteilung^
bringen.

Will man die allgemeine reale Bedeutung der Wohlfahrtsaufwendungen beur-
teilen, so muß man in Betracht ziehen 1. die Höhe und Art der Gehälter und Lohn-
zahlungen, 2. die Höhe der dem Arbeitgeber auferlegten gesetzlichen Lasten für
Angestel lte und Ar beiter und 3. die etwaigen eigenen Vorteile, die dem Geschäftsgänge,
also dem Arbeitgeber, durch die von ihm errichteten Wohlfahrtseinrichtungen erwachsen.
— Dagegen findet die allgemeine ideelle Bedeutung der Wohlfahrtsaufwendungen
ihren Ausdruck in solchen Einrichtungen und Bestrebungen, die einerseits auf Herstellung
und Festigung eines guten Verhältnisses zwischen Arbeitgebern und Werksangehörigen,

x) Es läßt sich nicht vermeiden, daß hierbei manche Angaben gebracht werden, die sich im speziellen
Teile dieses Werkes, namentlich bei solchen Firmen, welche ausführlicher über ihre Wohlfahrtseinrichtungen,
berichten, wiederholen.
        <pb n="20" />
        ﻿io Allgemeines und Spezielles über Entwicklung und Stand der Wohlfahrtspflege.

auf die Pflege der Beziehungen von Mensch zu Mensch, und andererseits auf die Er-
höhung des Wohlbefindens von Körper, Geist und Gemüt im gemeinsamen Wirken abzielen.

Über allgemeine Wohlfahrtseinrichtungen werden wir bei Berücksichtigung des
speziellen Teiles zu folgenden Bemerkungen angeregt:

LOHNZAHLUNG. Eine Anzahl der zur Beteiligung am Jubiläumswerk aufgeforderten
Arbeitgeber heben hervor, daß sie hohe Gehälter und Löhne zahlen, und daß daher sich
besondere Wohlfahrtseinrichtungen unnötig machen. Unter Hinweis auf die Einleitung
unserer Arbeit möchten wir hier nur bemerken, daß allerdings auskömmliche Gehälter
und Löhne auch eine entsprechende Belastung des eigenen Budgets für körperliche und
geistige Wohlfahrtspflege gestatten, daß jedoch eine umsichtige Fabrikleitung nicht davon
absehen wird, durch geeignete Wohlfahrtseinrichtungen, etwa nach der erziehlichen,
sittlichen und wirtschaftlichen Seite hin, auf das Personal einzuwirken. Nach beiden
Seiten hin können auch Prämien und

GEWINNBETEILIGUNG ersprießlich wirken. So schreibt die in der Erzeugung land-
wirtschaftlicher Maschinen weltbekannte englische Firma John Folwer &amp; Co., deren
deutsche Hauptfiliale sich in Magdeburg befindet: „Für das Personal in den Bureaus
unserer Filialen in Deutschland sind die Wohlfahrtseinrichtungen die allerbesten und
heben wir besonders hervor, daß wir sehr hohe Gehälter und Löhne zahlen und außerdem
den Angestellten, die sich als tüchtig erweisen, Beteiligungen an Unternehmungen
einräumen, woraus sie hohe Einnahmen erzielen können.“ — Eigenartig ist auch das
Gewinnbeteiligungssystem der gleichfalls englischen Stammfirma Lever Brothers Limited in
Port Sunlight, die als „Sunlight Seif enfabri k, G. m. b. H., in Mannheim-Rheinau“
eine selbständige Tochterfirma errichtet hat. Das System beruht auf einer „Mitteilhaber-
schaftsstiftung“ von io ooo ooo M. und sichert denjenigen über 25 Jahre alten Angestellten,
sofern diese schriftlich die selbstverständliche Verpflichtung zur Arbeitstreue und zur
besten Förderung der Gesellschaftsinteressen bekräftigen, bei Aufnahme als Mitteilhaber
nach Maßgabe der Satzung einen Bezug von Genußscheinen in Höhe von 10% des Ein-
kommens zu. Für Arbeiter beträgt die Höchstgrenze dieser G.-B. 16 ooo M., für Angestellte
60 ooo M. 1912 hatten bereits 1906 Mitteilhaber 6 982 620 M. für Genußscheine gebucht
und bezogen hierzu eine Dividende von 10 %. — Die Firma Heinr. Franck Söhne, Lud-
wigsburg-Halle a. S. räumt den kaufmännischen Beamten nach einer bestimmten
Dienstdauer eine Geldbeteiligung in dem Sinne ein, daß für diese Beträge, auch für
etwaige Verlustjahre der Zins garantiert ist, während in Gewinnjahren für diese
Beträge der Dividendensatz ausgezahlt wird. — Im Zeißwerk zu Jena erfolgt die
Gewinnbeteiligung nach einer wohlbegründeten Skala, die ein Aufsteigen der Gewinn-
quote bis zu 10% des Jahreseinkommens sichert. — Die Papierausstattungs-
fabrik Max Krause in Berlin verteilt 10% des jährlichen Geschäftsgewinns an die
Angestellten und Arbeiter. Die Gewinnbeträge werden bar ausgezahlt, ihre Verwendung
ist den Berechtigten völlig freigestellt. Es wird jedoch immer dringend auf gef ordert, den
Betrag zu sparen, weshalb in der Regel 50 % der Anteile seitens der Arbeiter in die Fabrik-
sparkasse eingelegt werden. — Die Schultheiß’ Brauerei in Berlin hat eine indirekte
Gewinnbeteiligung derart eingeführt, daß denjenigen Arbeitern, welche in die Fabrikspar-
kasse einzahlen, der Prozentsatz (4 %) für die Verzinsung ihrer Einlagen um so viel erhöht
wird, als die den Aktionären gewährte Jahresdividende den Satz von 4% übersteigt. Es
werden hierbei allerdings nur diejenigen Sparbeträge berücksichtigt, welche während des
ganzen abgelaufenen Geschäftsjahres bei der Sparkasse angelegt waren. Beispielsweise
betrugen im Jahre 1900 diese Zuschußzinsen der Firma rund 100 ooo M. — Bei der Baum-
wollspinnerei am Stadtbach in Augsburg erhalten die über 10 Jahre bei der Firma
beschäftigten Arbeiter am Jahresschluß einen Gewinnanteil von 5—8% des Durchschnitts-
lohnes ausgezahlt. — Die Felsenkellerbrauerei A.-G. in Dresden gewährt den Be-
amten und Arbeitern und außerdem der Unterstützungskasse einen Gewinnanteil
        <pb n="21" />
        ﻿Allgemeines und Spezielles über Entwicklung und Stand der Wohlfahrtspflege. 11

von 4 % des Betriebsgewinns. Im Jahre 1906 betrug der ausgezahlte Gewinnanteil 76 496 M.
— Im Seidenhaus Michels &amp; Co. in Berlin ist jeder im Verkauf tätige Angestellte
mit einem prozentual bemessenen Satze an dem Gewinn der durch ihn bewirkten Ver-
käufe beteiligt, wodurch erhebliche Gehaltssteigerungen erzielt werden. —

Es braucht kaum noch darauf hingewiesen zu werden, daß die Zahlung auskömmlicher
Gehälter und Löhne auf das harmonische Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Werks-
angehörigen günstig einwirken muß und zur Zufriedenheit der Arbeiter beiträgt. Man kann
den berechtigten freudigen Stolz mitempfinden, wenn dann Arbeitgeber von Arbeits-
einstellungen nur vom Hörensagen etwas wissen. Die Gebr. Uebel, Mechanische
Baumwollspinnerei in Netzschkau, Plauen und Adorf i. S., sind in dem länger
als 50jährigen Bestehen der Firma noch von keiner Arbeitseinstellung betroffen worden,
und ihre ,,Alte Garde“ (d. h. die Arbeiter mit mehr als 25jähriger Dienstzeit) zählt gegen-
wärtig 129 Mann. — Auch die Waffenfabrik Mauser A.-G. in Oberndorf a. N., sowie
Schimmel &amp; Co. in Miltitz können erklären: „Solange wie die Fabrik besteht, gab es noch
keine Arbeitseinstellung“ ; die Firma F. A. Oehler, Zeitz schreibt: „Dank der Wohlfahrts-
maßnahmen ist die Firma bisher von Lohndifferenzen jeder Art verschont geblieben.“

GESONDERTE ERLEDIGUNG DER WOHLFAHRTSARBEITEN. In den letzten zehn
Jahren hat sich die Zahl derjenigen Firmen, die eigene Wohlfahrtsabteilungen ein-
gerichtet und für die Verwaltung derselben volkswirtschaftlich vorgebildete Sozial-
sekretäre angestellt haben, erheblich vermehrt. Neben den in dieser Art sich eingerichtet
habenden Firmen: Zeißwerke in Jena, Farbenfabriken vorm. Friedr. Bayer &amp; Co. in
Leverkusen, J. W. Zanders, Feinpapierfabrik in Bergisch - Gladbach, Ham-
burg - Amerika - Linie in Hamburg, Badische Anilin- und Sodafabriken in
Ludwigshafen (Aufwendungen im Jahre 1911 für Wohlfahrtseinrichtungen: 2 230 000 M.
bei einem Personalbestand von 9172), sei noch auf die Bergbau - Aktien-Gesellschaft
„Ilse“ in Grube Ilse und auf die Württembergische Metallwarenfabrik Geislingen
hingewiesen, die besondere „Wohlfahrtsgesellschaften“ für ihre Firmen gebildet haben.

Da die Arbeiterversicherungs- und Arbeiterschutz- usw. Gesetze, verbunden mit den
wöchentlichen und monatlichen Lohn- und Gehaltsberechnungen eine fortlaufende Buchung
und tabellarische Zusammenfassung der bezüglichen Ausgaben erheischen, so sind die
meisten Arbeitgeber schon an und für sich genötigt, ein besonderes Bureau oder doch
eine statistische Abteilung für die Erledigung dieser Aufgaben einzurichten. Es
liegt daher nahe, daß auch vielfach für die Errichtung, Fortführung und die Feststellung
der Ergebnisse der Wohlfahrtseinrichtungen besondere Bureauabteilungen errichtet werden.
Bei solchen Firmen, die, wie chemische Fabriken, optische Anstalten, Bergbaubetriebe,
Maschinenbauanstalten usw. meistens über eine größere Anzahl Kräfte mit wissenschaft-
licher und technischer Vorbildung verfügen, wird von vornherein eine größere Neigung für
planmäßige Wohlfahrtspflege vorhanden sein, schon weil manche dieser wissenschaftlichen
Kräfte den Wunsch hegen, auf dem Fürsorge-, dem Unterrichts- und Bildungsgebiete sich
praktisch zu betätigen. Für die

TECHNIK DER WOHLFAHRTSPFLEGE bietet der spezielle Teil noch viele Anregungen.
Wir beschränken uns daher auf vorstehende Skizzen. Dieselbe Freiheit, die den Ange-
hörigen der „Wohlfahrtsgesellschaften“ und der Werkvereine in der Förderung ihrer
Wohlfahrtsinteressen unter Anlehnung an die Anstellungsfirma geboten wird, kommt
auch bei den

ARBEITERAUSSCHÜSSEN zur Geltung. Über die gegenwärtige Bedeutung der
Arbeiterausschüsse äußert sich die Direktion der Continental - Gas - Gesellschaft in
Dessau wie folgt:

„Wenn es aber auch den Arbeitervertretungen der einzelnen Betriebe von Jahr zu
Jahr schwieriger werden sollte, ihre Autorität den eigenen Wählern gegenüber zu be-
haupten und sich nicht durch die großen Berufsorganisationen ganz beiseite schieben zu
        <pb n="22" />
        ﻿12 Allgemeines und Spezielles über Entwicklung und Stand der Wohlfahrtspflege.

lassen, so glauben wir immerhin, daß in „Friedenszeiten“ die Arbeiterausschüsse noch
immer ein gegenseitiges Verständnis fördern und für beide Teile segensreich wirken, auch
manchen Krieg verhindern können. Allerdings werden dabei stets persönliche und ört-
liche Verhältnisse sehr ausschlaggebend sein.“ — Für die Bewährung der Selbstverwaltung
im Arbeiterausschuß sprechen sich der Verein für chemische Industrie, Mainz und
die Firma König &amp; Bauer, G. m. b. H., Schnellpressenfabrik, Würzburg - Zell
aus. — Hier sei auch auf eine eigenartige Einrichtung der Wollwarenfirma Heinr. Müller
Johs. Sohn in Crefeld hingewiesen. Die Firma hat 150 000 M. für eine Unterstützungs-
kasse gestiftet, die den Statuten entsprechend durch einen Angestellten- und Arbeiterausschuß
unter Vorsitz eines Beauftragten der Firma verwaltet wird. Um nun aber auch den
Angestellten und Arbeitern alleiniges Bestimmungsrecht, ohne Beeinflussung der Firmen-
inhaber, zu gewähren, stellte der jetzige ältere Inhaber der Firma noch ein zweites Kapital
von 25000 M. für Unterstützungszwecke zur Verfügung. Bei dieser kleineren Kasse kann
der gewählte Verwaltungsausschuß auch das Kapital angreifen, ohne daß über diese Mani-
pulation der Firma Bericht erstattet wird. Der Spender hat damit den Zweck verfolgt, daß
„den Unterstützungsbedürftigen nicht das Gefühl aufkommen solle, als ob der Inhaber der
Firma das Heft in der Hand behielte“, und daß eventuell auch bedrängte, aber sonst tüchtige
und zuverlässige Arbeiter, nicht durch Bekanntgabe ihrer Unterstützung in den Augen der
Firma in ihrer wirtschaftlichen Umsicht herabgesetzt werden und vielleicht beim Aufrücken
in verantwortungsreichere Stellungen übergangen werden würden. Derselbe ältere Firmen-
inhaber hat auch mit Erfolg seine mitbeteiligten Söhne dazu animiert, schon beizeiten und
regelmäßig Rücklagen für einen Fonds zu bilden, der in späterer Zeit für die Einrichtung
einer nachhaltig wirkenden Wohlfahrtseinrichtung dienen kann.

Zur Förderung der Verbindung zwischen Arbeitgebern und Angestellten und Arbeitern
und zur Stärkung des gegenseitigen Vertrauens dienen auch regelmäßig angesetzte Sprech-
stunden im Fabrikkontor, die Aufstellung von Frage kästen, die Einrichtung von Vor-
trags-undDiskussionsabenden, die Anstellung von Vertrauenspersonen, z. B. wo viele
weibliche Arbeiter beschäftigt sind, von einer Vertrauensdame (wie bei der Steingut-
fabrik Villeroy &amp; Boch in Dresden), die Abhaltung von Fabrikfesten, zu denen
auch die Angehörigen der Arbeiter Zutritt haben, und bei deren Arrangements auch die
Familienangehörigen des Arbeitgebers mitwirken können. Besonders pietätvoll finden wir
bei dem Verein chemischer Fabriken in Mannheim das Festhalten an dem alten
Brauch, diejenigen Arbeiter, die am Weihnachtsabend die Nachtschicht und am ersten
Weihnachtstage die Tagschicht zu machen haben, auf Kosten der Fabrik im Kantinensaal
feierlich zu bewirten. Auch herrscht hier der Brauch, daß am Leichenbegängnis von
Arbeitern, die längere Zeit der Firma angehörten, die Fabrik-Musikkapelle teilnimmt. Für
größere Firmen empfiehlt sich auch die Einrichtung und Gratisverteilung von

FABRIKZEITUNGEN. Als solche haben sich bereits seit über 20 Jahren bewährt:
„Fabrikbote der Meierei C. Bolle“, „Die Feierstunde“, Zeitung des Wohlfahrtsvereins
der Württembergischen Metallwarenfabrik, Geislingen (vierteljährlich 10 Pf.),
ferner aus neuerer Zeit die „Kruppschen Mitteilungen“ mit der Beilage „Nach der
Schicht“, „Feierabend“ des Vereins Waldenburger Arbeitgeber, „Die Erholung“ der
Farbenfabriken vorm. Friedr. Bayer &amp; Co. in Leverkusen, der (früher „Brauerei-Anzeiger“)
„Schultheiß - Bote“ der Schultheißschen Brauerei usw. Als neues Organ, dessen erste
Nummern Vorzügliches versprechen, ist „Michels Hauszeitung“ des Seidenhauses
Michels &amp; Co. in Crefeld und Berlin zu erwähnen. Den Mitgliedern (n 500) des Vereins
der Angestellten der Großen Berliner Straßenbahn geht aller 14 Tage die Vereins-
zeitschrift „Die Straßenbahn“ zu.

ÄSTHETISCHE MASSNAHMEN gehören auch zu den allgemeinen Mitteln, die Arbeits-
freudigkeit zu heben. So schreibt die Firma GüntherWagner, FabrikenfürKünstler-
farben in Hannover und Wien: „Hoher Wert ist auf ästhetische Maßnahmen gelegt.
        <pb n="23" />
        ﻿Allgemeines und Spezielles über Entwicklung und Stand der Wohlfahrtspflege. 13

Das freundliche Grün des Fabrikhofes und der Umgebung, die schönen stilechten Formen
der Gebäude, der Schmuck der Wände und die geschmackvolle Ausstattung der Räume
sollen die Freude an der Arbeit heben und den Sinn für das Schöne, auch im Interesse der
eigenen Häuslichkeit, fördern. Die Fenster der Fabrikräume sind mit Blumen geschmückt,
deren Pflege während der Arbeitszeit gestattet ist. Die Blumen werden den Arbeiterinnen
zur Verfügung gestellt und die bestgepflegten von der Firma prämiiert.“ —

Über spezielle Wohlfahrtspflege findet sich im Hinblick auf die in den Tabellen
nachgewiesene ziffernmäßige Entwicklung der einzelnen Gruppen und unter Berücksich-
tigung der Beiträge zum speziellen Teile folgendes zu bemerken:

PENSIONS-, FAMILIEN- UND UNTERSTÜTZUNGSKASSEN. Es ist besonders
charakteristisch, daß gerade seit dem Inkrafttreten der staatlichen Arbeiterversicherung,
also seit der gesetzmäßigen, nicht unerheblichen Belastung für Kranken-, Unfall- und
Invaliditätsversicherung, eine andauernde Steigerung der freiwilligen Zuwendungen
der Arbeitgeber (also ohne Berücksichtigung etwaiger Beitragsleistungen der Kassen-
mitglieder) für diese Einrichtungen erfolgt ist. Unsere quellenmäßig nachgewiesenen Ermitt-
lungen ergeben, daß diese Position von 8 274 115 M. im Jahre 1898 auf das Doppelte,
nämlich auf 17 026 579 M. im Jahre 1905, und auf das Sechsfache im Jahre 1912,
nämlich auf 49 348 290 M. gestiegen ist.

Die Gesamtziffer der im Zeitraum 1883—1912 für freiwillige Zuwendungen an vorhandene
oder zu begründende Pensions- und Unterstützungskassen oder für die Ergänzung der
Versicherungsleistungen durch die gesetzliche Versicherung, oder für die Übernahme der
teilweisen oder gänzlichen Arbeiterbeiträge auf den Arbeitgeber weist in Gruppe 1 den
erheblichen Betrag von 395 797 897 M. auf!

Es ist für die Beurteilung der Zuwendungen zu Pensions- und Unterstützungs-
kassen auch darauf hinzuweisen, daß die Gruppe 3, „Arbeiterwohlfahrtszwecke, nicht
spezialisiert“, eine große Anzahl Beträge enthält, welche für solche Kassen bestimmt sind.
Die Bildung unserer Gruppe 3 ist ja nur deshalb entstanden, weil in den Quellen vielfach
nur die Gesamtsumme der in Jahresfrist auf gewendeten Wohlfahrtsbeiträge auf geführt ist.
Da diese nicht spezialisierten Wohlfahrtsaufwendungen beispielsweise für das Jahr 1905
auf 38 244 873 M. sich beliefen, und die Gesamtsumme für den Zeitraum 1883	1912 auf

261 099 967 M. fixiert werden konnte, so kann man schließen, daß von dieser Summe ein
sehr erheblicher Betrag auf die kassenartig eingerichteten Wohlfahrtseinrichtungen,
sowie auf die in Gruppe 2 fallenden Altersprämien, Gratifikationen usw. entfällt.

Um nur einige Beispiele aus dem speziellen Teile dieses Werkes herauszugreifen:
Die Farbenfabriken vorm. Friedr. Bayer &amp; Co. in Leverkusen hatten 1911
für gesetzliche Versicherungen ihrer Werksangehörigen 238053 M. auszugeben, ihre
freiwilligen Aufwendungen, wovon der Hauptteil auf ihre Wohlfahrtskassen entfiel,
betrugen dagegen 1 948 558 M., also einen mehr als achtmal so hohen Betrag wie die
gesetzlichen Aufwendungen. Die Continental - Gasgesellschaft zu Dessau ge-
währt alljährlich gegen 125 000 M. Zuschuß für Alters- und Invalidenfürsorge ihrer Arbeiter.
Von 1874—1912 hatte sie für diesen Zweck 1 360 000 M. aufgewendet, außerdem an Zu-
schüssen zur Beamten-Pensionskasse von 1896—1912 450 000 M. — Der Pensionsfonds
als Zuschußkasse bei der Firma Gold- und Silberscheidefabrik vorm. Roeßler in
Frankfurt a. M., zu der die Arbeiter keine Beiträge leisten, hatte Ende 1912 eine Höhe
von 750000 M. erreicht. — Bei Villeroy &amp; Boch in Mettlach betrug das Vermögen
der Unterstützungskassen am 1. Januar 1910: 1316 490 M. und das der Beamtenpensions-
kasse am 1. Januar 1913: 1 509223 M. — Die Aufwendungen der Chemischen Fabrik
vorm. Schering, Berlin-Charlottenburg für ihre Pensionskasse betrugen bis Ende
1912: 940000 M., die zur Wohlfahrtskasse 240000 M. — Das Vermögen der Beamten-
Pensionskasse der deutschen Waffen- und Munitionsfabriken, Berlin und Karlsruhe
(Beitrag der Angestellten 4% % des Gehalts, der Firma 6)4 % sämtlicher Gehälter) ist auf
        <pb n="24" />
        ﻿14 Allgemeines und Spezielles über Entwicklung und Stand der Wohlfahrtspflege.

2225000 M. angewachsen, das des Arbeiter-Unterstützungsfonds auf x 150000 M. — Bei
der Württembergischen Metallwarenfabrik, Geislingen sind die freiwilligen Zuwen-
dungen der Firma zu der Pensions- und Unterstützungskasse, zu denen die Angestellten
und Arbeiter keine Beiträge zu leisten haben, ausdrücklich als widerruflich bezeichnet,
,,im Hinblick auf die Möglichkeit des Eintretens außerordentlicher Umstände“. Der Beamten-
Unterstützungsfonds hatte am 1. Januar 1912 eine Höhe von 1513 907 M., der Arbeiter-
Unterstützungsfonds eine solche von 1468331 M. erreicht. Aus ersterem wurden 1911 an
Pensionen 39914 M., aus letzterem 1911 an fortlaufenden Unterstützungen 42639 M. und
an einmaligen Unterstützungen 7308 M. gezahlt. Gesetzliche Invaliden- und Altersrenten
werden nicht angerechnet. — Das im speziellen Teil abgedruckte Statut der Unterstützungs-
kasse der Firma Joh. Gottl. Hauswaldt, Magdeburg-Neustadt macht einen muster-
gültigen Eindruck.

Als einige hauptsächlichste Verwendungsarten der Firmenzuschüsse für die
Pensions- und Unterstützungskassen kommen folgende zur Geltung: Unterstützungen an
Arbeiter in besonderen Fällen, Unterstützungen an Angehörige und Hinterlassene, Ersatz
an Krankengeld für die vorgeschriebene Karenzzeit der gesetzlichen Krankenversicherung,
Krankengeldzuschuß (bis zu 100% der gesetzlichen Leistungen und bis zu 52 Wochen),
Pensionen und Pensionserhöhungen an Angestellte und Arbeiter (so gewährt beispielsweise
die Beamtenpensionskasse der Bayrischen Hypotheken- und Wechselbank in
München den Mitgliedern ihrer Pensionskasse, die 2—3% ihres Gehalts an die Kasse
zahlen, als Gegenleistung höhere Pensionen, als solche den Staatsbeamten zustehen),
Lohnauszahlungen bei militärischen Übungen, bei Urlaubsbewilligungen und für Feiertage,
Beiträge zur Krankenpflege, Wöchnerinnen- und Hauspflege, Heil- und Erholungspflege
(so z. B. wendet die Hamburg-Amerika-Linie für ihre Schiffsmannschaft jährlich
für Heilbehandlung 300 000 M. auf), Abgangsvergütungen beim Ausscheiden aus den
Kassen (z. B. bei der Kruppschen Werkspensionskasse, bei den Zeißwerken in Jena,
bei der Arbeitervereins - Pensionskasse des Eisenwerks Nürnberg A.-G. usw.), Unter-
stützung an Arbeiter mit erhöhter Kinderzahl (Familienzulagen), Ruhegehälter an nicht
versicherungspflichtige Angestellte und Arbeiter (seitens 131 Gemeindeverwaltungen wird
den Arbeitern der gemeindlichen Betriebswerke Ruhegehalt gezahlt, die Große Berliner
Straßenbahn zahlt aus ihrer Ruhegehaltskasse, zu der die 11 500 Angestellten und Arbeiter
4 % und die Direktion gleichfalls 4 % der Gehälter und Löhne zahlt, neben der Reichs-
invalidenpension Ruhegehälter bis zu drei Viertel des Gehalts; besonders günstige Pensions-
Auszahlungen leistet auch der Invalidenfonds der Firma W. Spindler in Spindlersfeld,
der Ende 1912 eine Höhe von 1451216 M. erreicht hatte), Zahlung von Wohnungsmieten
und Steuern der Arbeiter (z. B. bei den Gerresheimer Glaswerken, A.-G. werden für
alle im Hauptwerk beschäftigten Arbeiter die Mieten und Steuern bezahlt, diejenigen der
Zweigwerke erhalten Entschädigungen), Zahlung der gesamten Beiträge für die staat-
lichen Versicherungseinrichtungen (z. B. die Deutsche Bank für ihre versicherungs-
pflichtigen Angestellten, welcher Betrag sich 1912 auf 226350 M. belief; Schimmel &amp; Co. in
Miltitz, auch die Beiträge zur Angestelltenversicherung; die Straßenbahn Hannover),
ferner haben günstig wirkende Beamten-Pensionskassen: die Bank für Handel und
Industrie, Berlin-Darmstadt, die Pfälzische Hypothekenbank und die Pfälzi-
sche Bank, beide in Ludwigshafen, die Preußische National - Versicherungs-
gesellschaft in Stettin, Wilhelma, Allg. Versicherungs-A.-G. in Magdeburg,
die Deutsche Lebensversicherungsgesellschaft in Lübeck, die Bayerische
Versicherungsbank, A.-G. in München, die „Arminia“, Deutsche Lebensver-
sicherungsbank, A.-G., in München, das Kaufhaus N. Israel in Berlin, die
Schultheißbrauerei, Berlin in ihrer Richard Roesicke - Beamtenpensionskasse, die
Brauerei zum Spaten von Gabriel Sedlmayr, München (ihr „Statut für Bedien-
stete“ hatte bis 1. Januar 1913 an Rentenzuschüssen 430000 M. ausgezahlt), die Firma
        <pb n="25" />
        ﻿i5

Allgemeines und Spezielles über Entwicklung und Stand der Wohlfahrtspflege.

Staudt &amp; Co., Berlin W 9 (durch ihren mit 500 000 M. errichteten „Wilhelm - Staudt -
Pensions- und Unterstützungsfonds“ “),dieMechanischeBaumwoll-Spinn - und Weberei
Kempten, usw. usw.

Die Firma C. Woermann - Hamburg errichtete mit anderen Hamburger Firmen
zusammen 1903 die „Versicherungskasse Vereinigter Reedereien A.-G. in Hamburg“, die
jetzt ein Vermögen von 5000000 M. besitzt. — Der Seemannskasse des Norddeutschen
Lloyd, Bremen gehörten am 31. Dezember 1911 11446 Mitglieder an. Das Vermögen
dieser Kasse betrug an demselben Termin 8328991 M., der Reservefonds 19785002 M.
Bisher wurden an Mitglieder 8 114 900 M. Zahlungen geleistet. —

In das Gebiet der Unterstützungen fällt auch die Beschaffung von Arbeitsgelegenheit
für invalide Arbeiter. Die Schultheiß’Brauerei, Berlin bietet den Arbeitern, die durch
Krankheit oder infolge Unfalls teilweise erwerbsunfähig geworden sind, in der von ihr ein-
gerichteten Invalidenwerkstatt Gelegenheit, sich durch leichte Arbeiten, wie Bürsten-
binden, Flechtarbeiten usw. auch weiterhin eine auskömmliche Existenz zu sichern.

Bei einigen großen Firmen werden den Unterstützungskassen die vom Verkauf alko-
holischer Getränke in den Kantinen erzielten Überschüsse, sowie die für die Bierlieferung
gezahlten Pachtsummen überwiesen; wir halten diese Maßnahmen nicht für nachahmenswert..

LEBENSVERSICHERUNGEN und HEIRATSZUSCHÜSSE gehören auch zu den Wohl-
fahrtseinrichtungen vorstehender Kategorie. In der Hilfeleistung zur Abschließung von
Lebensversicherungen für Angestellte und Arbeiter geht z. B. die Firma Krupp in Essen
planmäßig mit sehr gutem Erfolg vor. Die Neckarsulmer Fahrzeugwerke, A.-G. in
Neckarsulm nimmt diejenigen Arbeiter, welche eine ununterbrochene Arbeitszeit von
10 Jahren in den Werken hinter sich haben, auf ihre Kosten in Höhe von 1000 M. in die
Lebensversicherung auf und gewährt bei freiwilliger Erhöhung der Police Zuschüsse;
Gebr. Sulzer, Maschinenfabrik in Ludwigshafen a. Rh., vermitteln seit 1897 für
ihre Arbeiter den Abschluß von Lebensversicherungen zu besonders günstigen Bedingungen
auf Grund einer Vereinbarung der Firma mit einer großen deutschen Lebensversicherungs-
gesellschaft. Die Gruschwitz - Textilwerke A.-G. in Neusalz a. d. Oder kauft alle
ihre verheirateten Beamten und Aufseher in die Lebensversicherung auf ihre Kosten ein,,
und zwar mit Beträgen von 1000—10 000 M. Sie bemerkt dazu: „Ein Zwang, die Wohl-
fahrtseinrichtungen zu benützen, besteht nicht.“ — Auch die Continental-Gasgesell-
Schaft zu Dessau, sowie die Chemischen Werke Henkel &amp; Co. in Düsseldorf
gewähren Erleichterungen beim Abschluß von Lebensversicherungen durch von ihnen
mit großen Lebensversicherungen abgeschlossene Spezialverträge. — Dr. Theinhardts.
Nährmittel G. m. b. H. in Stuttgart-Cannstadt bezahlt für Lebensversicherungen
ihren männlichen verheirateten Angestellten 4/5 der Prämie. — Die Continental-
Caoutchouc- und Guttapercha Comp., Hannover versichert alle 10 Jahre lang
in ihren Diensten stehenden Beamten und Arbeiter mit 1500 bis zu 50000 M. Die Ver-
sicherungssumme ist mit dem 65. Lebensjahre zahlbar. — Die Zigarettenfirma Yenidze-
Dresden bezahlt für alle 2 Jahre bei ihr im Dienst stehenden Beamten eine kosten-
und prämienfreie Lebensversicherungspolice in Höhe von 10000 M. — Heirats-
zuschüsse gewährt die Leinen- und Gebildweberei F. V. Grünfeld in Landeshut:

i.	Schl, an alle weiblichen Angestellten, welche sich verheiraten, sofern dieselben mehr
als 5 Jahre für die Firma arbeiten, und zwar für jedes weitere Jahr 100 M. als Mitgift;
desgl. die Lithographische Anstalt C. G. Röder, G. m. b. H., Leipzig. —
Auch die Erleichterung in der Beschaffung von Hausrat für Angestellte und
Arbeiter, wie sie z. B. von den Farbenfabriken vorm. Bayer &amp; Co. in Leverkusen
durchgeführt ist, gehört in dieses Gebiet. Diese Firma richtet in ihrem Kaufhaus „Muster-
wohnungen“ ein und vermittelt den Ankauf solcher Ausstattungen zu vertragsmäßig billigen
Preisen. Die Möbel werden in Abzahlungsraten an die Firma geleistet, ohne daß dadurch
sich der Preis für dieselben erhöht. Zunächst werden die Möbel nur mietweise den Erwerbern
        <pb n="26" />
        ﻿i6 Allgemeines und Spezielles über Entwicklung und Stand der Wohlfahrtspflege.

überlassen. An Miete sind jährlich 6% des Anschaffungswertes zu zahlen. Die Miete ist
in Wochenbeträgen bei der Lohnzahlung zu entrichten. Bei einem Anschaffungswerte
von 500 M. beträgt also die Miete pro Jahr 30 M., welche in 50 Wochenraten zu 60 Pf.
eingezogen wird. Als Anzahlung auf den zukünftigen Kauf der Möbel hat der Mieter
wenigstens 10% des Kaufpreises zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Namen des Mieters
in der Arbeitersparkasse der Farbenfabriken angelegt und zu 5 % verzinst. Außerdem muß
der Mieter sich verpflichten, daß wöchentlich 1 % des Anschaffungswertes (also bei einem
Anschaffungswert von 500 M. 5 M.) von seinem Lohne einbehalten wird. Diese Beträge
werden ebenfalls der Sparkasse gegen 5% Verzinsung überwiesen. Der Mieter muß sich
ferner bereit erklären, die in die Sparkasse eingezahlten Hausratgelder so lange stehen zu
lassen, bis sie die Höhe des Anschaffungswertes abzüglich der bis dahin geleisteten Miete-
zinsen erreicht haben. Sobald dieser Betrag erreicht ist, gehen die Möbel usw. in das Eigen-
tum des Erwerbers über.

Die Gruppe 2 ist hinsichtlich ihrer ziffernmäßigen Angaben auch danach zu be-
werten, daß sie viele summarische Beträge umfaßt, die nur nach ihrer Anfangsbenennung
in diese Gruppe hineingehören. Es sind also in dieser Gruppe auch Beträge für Unter-
stützungskassen mit enthalten. Die hauptsächlichsten Beträge dieser Gruppe, die für den
dreißigjährigen Zeitraum auch eine erhebliche Summe, nämlich 105 267 550 M. aufweisen,
von welcher der höchste Betrag mit 10910633 M. auf das Jahr 1905, auf das Jahr 1912
dagegen 6 221 696 M. entfallen, entstammen den freiwilligen Zuwendungen für Alters-
und Dienstaltersprämien (z. B. bei Heinr. Franck Söhne, Ludwigsburg-Halle
a. S. schon nach einem Arbeitsjahre mit 5 Pf., steigend bis zu 40 Pf. pro Arbeitstag),
Lohnprämien, Familienzulagen, Kinderzulagen (z. B. bei der Firma J. M. Voith
in Heidenheim in neunstufiger Abgrenzung; bei der Cellulosefabrik Ludwig Trick,

G.	m. b. H., Kehl i. Baden), Gratifikationen und Jubiläumsgeschenken, Feier-
tagslöhnen, sowie für nicht statutarische Gewinnanteile bei Aktiengesell-
schaften und für Gewinnbeteiligungsbeträge.

Die Verteilung von Weihnachtsgeschenken findet in besonders umsichtiger Weise
für alle Arbeiter und deren Kinder bei der Papierfabrik Baienfurt A.-G. und bei den
Maschinenpapierfabriken W. Euler, Bensheim statt. — Ebenso in der München-
Dachauer A.-G. für Maschinenpapierfabrikation in München. — Bei der
Maschinenfabrik H. Füllner, Warmbrunn betragen die an die Arbeiter gezahlten
Weihnächtsprämien von 1896—1912: 203972 M., die an die Beamten ausgezahlten von
1892—1912: 415260 M. — Die Beamtengratifikationen bei der A.-G. Amme, Giesecke
&amp; Konegen in Braunschweig beliefen sich von 1906—1912 auf 492420 M.; bei der
Continental-Caoutchouc- und Guttapercha Comp., Hannover belaufen sich
die Gratifikationen jährlich auf 200000 M.

Daß es sich hier oft um beträchtliche Ausgaben einzelner Arbeitgeber handelt, geht
auch daraus hervor, daß z. B. die Farbenwerke vorm. Bayer &amp; Co. in Leverkusen
im Jahre 1911 für 1589 Dienstaltersprämien 105 328 M. und für Feiertagslöhne 33 720 M.
auszahlten. -— Die Zeißwerke in Jena zahlen nicht nur für die gesetzlichen, sondern
auch für die in Jena üblichen, in die Arbeitswoche fallenden Feiertage den Lohn. Diese
üblichen Feiertage belaufen sich auf 11—12 im Jahr. Die Ausgabe hierfür belief sich im
Jahre 1911 auf 110 000 M. — Der Verein für chemische Industrie, Mainz zahlt an
seine 1100 Arbeiter jährlich 70 000 M. als Weihnachtgeschenke aus. — H. Mundlos &amp; Co.,
Nähmaschinenfabrik, Magdeburg beschenkt jeden Arbeiter nach 25jähriger Dienst-
zeit mit einer goldenen Uhr und einem Sparkassenbuch über einen Betrag von 500 M. bis zu
xooo M. —

Für die Beurteilung der Gruppe 3 ist schon darauf hingewiesen worden, daß in ihr
im wesentlichen Zuwendungen aufgenommen worden sind, die die Fundierung und Er-
gänzung von Pensions- und Unterstützungskassen betreffen. Die aufgefundenen Notizen
        <pb n="27" />
        ﻿Allgemeines und Spezielles über Entwicklung und Stand der Wohlfahrtspflege. 17

lauten eben meistens „für Wohlfahrtszwecke“, und weil deshalb eine Zergliederung
nicht möglich gewesen ist, so sind diese Beträge der Gruppe 3 überwiesen worden. Nur
darauf ist geachtet worden, daß in dieser allgemeinen Bezeichnung „für Wohlfahrtszwecke“
nicht die gesetzlichen Anforderungen mit enthalten gewesen sind. Wo letzteres der
Fall war, ist die betreffende Notiz unbeachtet geblieben, wie dies z. B. äußerst oft
bei den Gewinn- und Verlust-Aufstellungen der Aktiengesellschaften der Fall ist. Es erklären
sich hieraus die verhältnismäßig geringen Beträge der deutschen Aktiengesellschaften für
Wohlfahrtszwecke. Im ganzen zeigt der 24jährige (für die Jahre 1883, 1885, 1887, 1889,
1892 und 1893 sind keine Beträge ermittelt worden) Betrag der Gruppe 3 die hohe Summe
von 261 099967 M., von der allein auf das Jahr 1912 ein Betrag von 19603861 M. entfällt.

Die Gruppe 4 umfaßt meistens Vermächtnisse, welche an die Stadtverwaltungen zur
Ausführung von gemeinnützigen Anstalten und Einrichtungen aller Art ge-
fallen sind. Da der Anfall solcher Vermächtnisse vom Zufall abhängt, so ergibt sich daraus
die Unregelmäßigkeit innerhalb der Jahressummen. Vom Jahre 1887;—1912 (in den Jahren
1883—1886 sind keine Zuwendungen festgestellt worden) ergibt sich ein Gesamtbetrag
von 272 572 370 M. Es ist diese Gruppensumme also nächst Gruppe 1 die höchste der
23 Gruppen. Auf den Jahresdurchschnitt entfallen über 10 Millionen Mark, auf das Jahr
1912 entfällt ein Betrag von 17 714 109 M.!

Es bedarf nicht des besonderen Hinweises, daß alle für „gemeinnützige“ Einrichtungen,
meistens von früheren Großindustriellen, Kaufleuten, Bankiers und deren Erbberechtigten
gemachten Vermächtnisse und Schenkungen — die Aktiengesellschaften und Banken als
solche haben, wie ja die für das Jahr 1912 in Tabelle 2 gegebenen detaillierten Zahlen
ausweisen, nur einen geringen Anteil an Gruppe 3 — in erster Linie den arbeitenden
Klassen und ihren Angehörigen zugute kommen.

Unter Gruppe 5, Fürsorge für die Erhaltung des Handwerks, sind meist solche
Beträge rubriziert worden, die von Privaten, meist wohlhabend gewordenen ehemaligen
Handwerkern, für Unterstützung kreditbedürftiger Handwerker, für Förderung der hand-
werksmäßigen Fachbildung, für Prämiierung von Gesellen- und Lehrlingsarbeiten usw.
gemacht worden sind. Die Altersfürsorge für Handwerker macht sich meist durch Zu-
wendungen für Errichtung von Altersheimen, Freiwohnungen, sowie von Wohltätigkeits-
stiftungen usw. geltend, und es sind daher die hierauf bezüglichen Beträge in die Gruppen 7,
13 und 17 gefallen.

Für einen 22jährigen Zeitraum (für die Jahre 1883—1886, 1888, 1891, 1895 und 1899
sind keine Beträge ermittelt worden) ist ein Gesamtbetrag von 17 584 825 M. ermittelt
worden.

KINDERFÜRSORGE UND JUGENDPFLEGE. Dieses Gebiet der indirekten Arbeiter-
fürsorge ist seitens der Arbeitgeber erst in jüngster Zeit mit freiwilligen Zuwendungen plan-
mäßiger bedacht worden. Erst nachdem die Versicherungsanstalten durch ihre Heil-
behandlung und die städtischen Armen- und Fürsorgeämter in der Kinderfürsorge bisher
fast unbekannte, in ihren sichtlichen Erfolgen aber nachahmenswerte Einrichtungen schufen,
wendete sich auch die private Fürsorge mehr diesen Wohlfahrtsaufgaben zu. So haben wir für
die Jahre 1883—1899 entweder gar keine (1885 und 1898) oder doch nur minimale Beträge
in die obige Bezeichnung tragende Gruppe 6 einschreiben können, der Durchschnitts-
betrag dieses 17jährigen Zeitraumes beläuft sich auf die Summe von 140 089 M. Erst
vom Jahre 1900 ab wird der Jahresbetrag der freiwilligen Zuwendungen für diesen Zweck
ein beachtlicher, er steigert sich von 1 239 324 M. im Jahre 1900 auf 4 160 325 M. im
Jahre 1904, fällt dann wieder etwas im Jahre 1905, für welches Jahr 2 719 032 M. festge-
stellt wurden, und steigt dann wieder für das Jahr 1912 auf 3 963 961 M. Im ganzen weist
der jüngste 30 jährige Zeitraum einen Betrag von 44115 243 M. für Kinderfürsorge und
Jugendpflege auf. Es sind aber außerdem in den Gesamterträgnissen der Gruppen 8 (soweit
nämlich die Kinderkrankenfürsorge in Betracht kommt), 9 (Gesundheitspflege, Ferien-
        <pb n="28" />
        ﻿18 Allgemeines und Spezielles über Entwicklung und Stand der Wohlfahrtspflege.

kolonien, Spiel, Sport) und 23 (Schulkinderernährung usw.) viele, oft sehr hohe Beträge
enthalten, die der Kinderfürsorge und Jugendpflege zugute kommen, so daß man gewiß einen
Gesamtbetrag von rund 50 Millionen Mark annehmen kann.

Die Kinderfürsorge seitens der Arbeitgeber, insbesondere die Säuglingspflege, die
Errichtung von Bewahranstalten, Kinderhorten und Kind er schulen, die Überfüh-
rung von Kindern während der Schulferien in Kinderheime, Seehospize und Ferien-
kolonien geschieht natürlich auch oft im wohlverstandenen eigenen Interesse, weil dort,
wo es an Frauenhänden mangelt, die Mütter für die Fabrikarbeit frei werden, wenn sie
durch Überweisung der Pflege ihrer Säuglinge und der Aufsicht über die heranwachsenden
und schulpflichtigen Kinder an die Fabrikleitung von ihren eigenen Pflichten in dieser Be-
ziehung während der Arbeitszeit entbunden werden. Aber trotzdem besteht gerade bei den
Fabrikeinrichtungen für Säuglingspflege und Kinderaufsicht meistens eine so umsichtige, ja
rührende Teilnahme für die kleinen Pfleglinge, daß dieser Zweig einen Lichtpunkt in
der Wohlfahrtspflege bedeutet, und man gewinnt bei näherem Studium der Einzeleinrich-
tungen dieser Art den Eindruck, daß geradezu das Bestreben besteht, in der Fabrik-
säuglingspflege und in der durch sie erfolgenden Herabminderung der Säuglingssterblich-
keit den Rekord gegenüber entsprechenden bürgerlichen und amtlichen Veranstaltungen
zu erzielen.

Von hervorragenden Einzelunternehmungen, die zum Teil im speziellen Teil dieses
Werkes berücksichtigt sind, erwähnen wir folgende:

Die Kinderpflegeanstalt der A.-G. Mechanische Weberei Linden in Hannover-
Linden wurde schon in den Jahren 1872/73 als die erste Fabrikkrippe Norddeutschlands
errichtet und am 16. Februar 1874 ihrer Bestimmung übergeben. Im Eröffnungsjahre
betrug die tägliche Durchschnittszahl der von Arbeiterinnen der Fabrik der Anstalt über-
gebenen Kinder ca. 45 und die des Aufsichts-, Warte- und Dienstpersonals ca. 8. Im Jahre
1911 war die Frequenz bis auf 200 Kinder pro Tag und das Personal auf 20 Angestellte
gestiegen. Allerdings nimmt die Anstalt seit einigen Jahren auch Kinder von Frauen,
die nicht im Betriebe beschäftigt sind, auf und kommt mit dieser Menschenfreundlichkeit
den Wünschen der Allgemeinheit entgegen. Vielen anderen, auch städtischen Anstalten,
hat die Fabrikkinderpflegstelle zu Linden als Muster gedient. Mit der Anstalt sind Garten-
spielplätze von 700 qm Fläche verbunden. Das Anstaltsgebäude besteht aus Erdgeschoß,
4 Stockwerken und Dachgeschoß. Das Souterrain enthält Keller und Wirtschaftsräume.
Im 1. Stock (parterre) sind in der einen Hälfte 3 Räume für Säuglinge und für Kinder
bis 2% Jahren mit den nötigen Badezimmern, Ankleideräumen usw. eingerichtet. Die
andere Hälfte des 1. Stocks enthält Empfangs-, Wohn- und Küchenräume. Im 2. Stock
befindet sich die Warteschule für Kinder von 2%—6 Jahren. Das 3. Stockwerk enthält
die Schlafräume für das gesamte Anstaltspersonal und das 4. Stockwerk zwei große Säle
für die schulpflichtigen Kinder bis zu 14 Jahren. In einem der Säle, der 34 zweisitzige
Schulbänke enthält, fertigen die Kinder ihre häuslichen Schularbeiten an, der andere Raum
dient als Eß- bzw. Spielsaal. Im Dachgeschoß sind neben verschiedenen kleinen Geräte- und
Vorratskammern zwei große Trockenböden für die mannigfaltige Anstaltswäsche eingerichtet.
In jeder Etage sind Waschräume bzw. Badezimmer sowie Garderobe- und Wasserklosett-
anlagen vorhanden. Die Verbindung vom Erdgeschoß bis zum 4. Stock wird durch feuer-
feste, aus Stein und Eisen gewölbte, mit Asphalt abgedeckte Rampen vermittelt, deren
allmähliche Steigung auch das Befahren mit den Säuglingsbettwagen gestattet. Die Aus-
stattung der gesamten Anstaltsräume ist einfach und solid. Jeder überflüssige äußere
Luxus ist als unzweckmäßig vermieden. Die Säuglinge können von den Müttern in einem
besonders hierzu eingerichteten Zimmer dreimal täglich gestillt werden, ohne daß diesen dafür
Lohnabzüge gemacht werden.

Die Anstaltsleitung verfolgt das richtige Prinzip der Wohlfahrts-, nicht der Wohl-
tätigkeitspflege, und verlangt daher auch von den Müttern Beiträge für die Erhaltung
        <pb n="29" />
        ﻿19

Allgemeines und Spezielles über Entwicklung und Stand der Wohlfahrtspflege.

der Anstalt. Im Jahre 1910 betrugen die Beiträge der Mütter 7827 M., diejenigen der
Fabrik 8280 M., so daß sich die gesamten Unterhaltungskosten, ausschließlich Gebäude-
kosten, Erleuchtung und Heizung, für die die Fabrik aufkommt, auf 16 107 M. beliefen.
Die Gesamtzahl der Pflegetage in demselben Jahre betrug 42 797, die Kosten pro Kind
und Tag beliefen sich auf 37,61 Pf.

Da im speziellen Teil nur eine skizzenhafte Andeutung über diese Musterstätte ge-
bracht wird, haben wir hier etwas ausführlicher berichtet. Es empfiehlt sich für Interes-
senten, die gedruckten Berichte und Bestimmungen der Kinderpflegeanstalt der Mechani-
schen Weberei zu Linden einzusehen, die die Fabrikleitung gern zur Verfügung stellt.

Eine ähnliche Musterstätte wie die hier beschriebene ist die der RheinischenGummi-
und Celluloid - Fabrik in Mannhei m - Nec karau, die auch schon seit einer Reihe
von Jahren besteht. Eine genaue Beschreibung der letztgenannten Fabrikkinderkrippe von
dem Fabrikleiter Karl Bensinger befindet sich in der „Zeitschrift für Säuglingsschutz“,
Oktoberheft 1910. Die Neckarauer Anstalt hat in dem Maße das allgemeine Vertrauen er-
worben, daß die Verwaltung der Stadt Mannheim 1910 eine städtische Milchküche in dieser
Anstalt einrichtete und letzterer eine größere Anzahl von der Armendirektion zu ver-
pflegende Säuglinge überwies.

Hervorragend mustergültige Einrichtungen für Säuglingsfürsorge haben auch die
Farbenfabriken vorm. Friedr. Bayer &amp; Co. in Leverkusen. In ihrer Fürsorge
befanden sich 19 n 262 Kinder mit ihren Müttern. Fast alle Säuglinge wurden gestillt.
Im Verlauf der ersten Lebensmonate mußten von diesen 13,4% abgesetzt werden, die
übrigen konnten weiter gestillt werden. Die Säuglingswäsche wurde in vielen Fällen von
der Fürsorgestelle ausgebessert und ergänzt. An Stillprämien wurden bezahlt 4204 M.,
Säuglingsmilch wurden 3632 Portionen geliefert. Die Unkosten der Firma betrugen für diese
Anstalt im Jahre 1911 7361 M.

Hervorzuheben sind weiter noch das Säuglings- und Mütterheim der Firma W. Spindler
in Spindlersfeld und das Säuglingsheim und Kinderheim der Baumwollspinnerei am
Stadt bach in Augsburg. Letzteres nimmt zweihundert Kinder auf, darunter die Säuglinge
bis zu einem Jahr, 1	6 jährige Kinder im Kinderhort und ferner Schulkinder, die während

ihrer freien Zeit Näh- oder Handfertigkeitsunterricht erhalten. — In der Zigaretten-
fabrik A. M. Eckstein &amp; Söhne zu Dresden, die über 2000 Arbeiter beschäftigt, erhält
jede sich Mutter fühlende Arbeiterin vor ihrer Entbindung eine Babyausstattung von
der Firma geschenkt, die aus 63 Teilen, darunter 1 Kopfkissen, 6 Hemdchen usw. besteht. —
Ein eignes Wöchnerinnenasyl, das gleichzeitig 12 Wöchnerinnen aufnehmen kann,
hat die Badische Anilin- und Soda - Fabrik in Ludwigshafen für ihre Arbeiterinnen
errichtet. Der Leiter ist ein Frauenarzt, dem zwei gelernte Pflegeschwestern zur Seite
stehen. Jährlich werden 210 Frauen aufgenommen. Mit der Anstalt ist eine Säuglings-
fürsorgestelle verbunden. Für die Lieferung der Milch und sonstiger Ernährungsmittel
trägt die Firma die Hälfte der Kosten. — Kaisers Kaffeegeschäft G. m. b. H. zu
Viersen versorgt aus den Erträgnissen einer Stiftung von 182 000 M. die vorherige
Belehrung, die Entbindung und die Pflege von Mutter und Kind. Die Mutter erhält
10 Tage lang kräftiges Mittagessen und 1—3 Monate lang täglich 1 — 2 Liter Milch auf
Kosten der Firma.

Die meisten der Fabrik - Säuglingshei me und - Kinderhorte werden von ge-
prüften Pflegerinnen bezw. Kindergärtnerinnen geleitet.

Die Schultheiß’ Brauerei, Berlin hat in Berlin-Pankow und in Dessau eigene
Kinderheime unter ärztlicher Aufsicht und unter Führung von Diakonissen errichtet. Es
sind Kleinkinderschulen, Strickschulen, Handfertigkeitsunterricht, Spielplätze damit ver-
bunden. Das Pankower Kinderheim steht während der Wintermonate als Arbeiter-Ge-
nesungsheim zur Verfügung. Die Meierei C. Bolle, Berlin besitzt in Mitow b. Rathenow
ein eigenes Kinderheim, in welchem alljährlich 130 Kinder einen sechswöchigen Landauf-

2*
        <pb n="30" />
        ﻿20 Allgemeines und Spezielles über Entwicklung und Stand der Wohlfahrtspflege.

enthalt genießen. Das Heim liegt in einem io Morgen großen Park, die Errichtungskosten
betrugen 300 000 M.

Die Kinderfreude wird vielfach durch Familienangehörige der Arbeitgeber gepflegt. So
veranstalten die Frauen der Firmeninhaber Wieland&amp;Cie., Messingwerke in Ulm a. D.
alljährlich für 700 Kinder von Werksangehörigen eine sehr reichhaltige Weihnachts-
bescherung. Auch an den von vielen anderen Firmen veranstalteten Weihnachtsbesche-
rungen und Festlichkeiten nehmen in erster Linie die Kinder der Werksangehörigen teil.

Obgleich, wenn wir von der von jeher gepflegten Jünglings- und Jungfrauenfürsorge
der kirchlichen Organe absehen, die planmäßige Jugendpflege erst ein neuzeitliches
Wohlfahrtsgebiet ist, haben doch eine große Anzahl Arbeitgeber schon seit vielen Jahren
den Anforderungen der Wohlfahrtspflege nach dieser Richtung hin Rechnung getragen.
Erwähnt sei nur, daß vielfach eigene Wohlfahrtshäuser, Erholungshäuser, Kasinos, Arbeiter-
lese- und Unterhaltungssäle bestehen, in denen besondere Einrichtungen für jugendliche Arbei-
ter und Arbeiterinnen getroffen sind, namentlich insoweit solche keinen Familienanschluß
besitzen. Eine Anzahl Einrichtungen für Ausbildung und Fortbildung der Jugend finden
später bei Unterrichts- und Bildungsanstalten Erwähnung. Von den Farbenfabriken
vorm. Fried r. Bayer&amp;Co. in Leverkusen wurde 1909 ein besonderer Jugendverein ge-
gründet, dem 1911 80 männliche und 36 weibliche Jugendliche angehörten. Es wurden
50 Vereinsabende in diesem Jahre abgehalten, außerdem erhielt der Verein Freikarten
zu den Veranstaltungen der Fabrikzentralstelle für Bildungswesen. Die Jugend fand Unter-
stützungen in der Pflege von Musik und Gesang, auch wurden von der Fabrikleitung Prämien
für gute Darbietungen in diesen Fächern erteilt. Weihnachtsbescherungen, gemeinsame
Ausflüge, Rekrutenabschiedsfeste, Anstands- und Tanzkurse usw. gehören zu dem Pro-
gramm des Jugendvereins. Auch gewährt die Firma zu der von ihr errichteten Jugend-
sparkasse einen erheblichen Zuschuß. — Der Jugendpflege widmet die Zündwaren-
fabrik Starke &amp; Co. in Melle auch besondere Aufmerksamkeit zu.

ALTENHEIME UND STIFTE. Die Gruppe 7, welche die freiwilligen Zuwendungen für
Altenheime und Stifte umfaßt, ist gleichfalls ganz erheblich gestiegen. Für die Jahre 1883,
1884 und 1887 wurden keine Beträge dieser Art aufgefunden, für die Jahre 1885, 1886 und
1888—1896 dagegen ein jährlicher Durchschnittsbetrag von rund 571 000 M. Vielfach
beruht die Errichtung von Altenheimen und Stiften auf dem Willen von Testatoren, die
oft ihr gesamtes Vermögen für die Ausführung und Erhaltung solcher Stifte bestimmen.
Es ist daher erklärlich, daß die einzelnen Jahresbeträge dieser Rubrik sehr verschieden-
artig sind, weil sie von Zufälligkeiten abhängen. Aber im ganzen kann man doch, nament-
lich in dem letzten Jahrzehnt, eine gewisse Regelmäßigkeit der Steigerung feststellen. Von
1 062 985 M. im Jahre 1897 erhöhte sich der Betrag allmählich auf 7 576 000 M. im Jahre
1912. Der durchschnittliche Jahresbetrag des ganzen 30jährigen Zeitraums für Gruppe 7
beträgt 2 363 505 M., während der Gesamtbetrag der Gruppe 7 mit 70 905 025 M. fest-
gestellt wurde. Es ist ganz zweifellos, daß die Durchsicht der Stiftungsverzeichnisse
der größeren deutschen Stadtverwaltungen noch erhebliche Beträge für Errichtung von
Altenstiften ergibt, die der Bearbeiter, wenigstens in früheren Jahren, wegen Ermanglung
des betreffenden Materials nicht hat berücksichtigen können. Hinweisen wollen wir nur
auf den bekannten Altenhof der Kruppschen Firma und — soweit der spezielle Teil
dieses Werkes in Betracht kommt — auf die Arbeiter-Altersversorgungsanstalt der Textil-
firma C. A. Pr ei bisch in Reichenau i. Sa., in welcher 38 alte Arbeiter Aufnahme finden
können, sowie auf das Stift ,,Ferdinandsheim“, das für die alten Arbeiter der Gerres-
heimer Glashüttenwerke von der Frau Kommerzienrat Heye errichtet worden ist.
Falls ein weiteres Interesse für Einrichtungen und Zwecke von Arbeiter - Altenheimen,
Feierabendhäusern usw. vorhanden ist, darf auf die von Peter Schmidt 1895 im
„Arbeiterfreund“ (S. 46—73) veröffentlichte Abhandlung: „Alters- und Invalidenheime für
Arbeiter und deren Hinterlassene“ hingewiesen werden.
        <pb n="31" />
        ﻿Allgemeines und Spezielles über Entwicklung und Stand der Wohlfahrtspflege. 21
Mit der in Gruppe 8 behandelten

KRANKEN- UND GENESENENFÜRSORGE verhält es sich ähnlich wie mit den
schon bei der Besprechung von Gruppe 1, Pensions- und Unterstützungskassen, ange-
deuteten Verhältnissen. Gerade seitdem die Krankenversicherung der Arbeiter eine gesetz-
liche Regelung gefunden hat, erhöhte sich die Neigung, diesem Zweig der Wohlfahrts-
pflege außergesetzliche und freiwillige Zuwendungen zu machen. Erst die Wirksam-
keit der gesetzlichen Krankenversicherung hat die Lücken gezeigt, die die freiwillige
Wohlfahrtspflege ausfüllen konnte. Die freiwilligen Zuwendungen für Kranken- und
Genesenenfürsorge und für Wöchnerinnenpflege, an welchen im Jahre 1883 nur 5000 M.
aufgefunden wurden, erhöhten sich in fast gleichmäßiger Steigerung auf 17 393 058 M.
im Jahre 1912! Der Gesamtbetrag dieser Art freiwilliger und außergesetzlicher Wohl-
fahrtspflege für die letzten 30 Jahre zeigt in Gruppe 8 unserer Tabelle 7 einen Betrag
von 125 366 095 M.!

In vielen Fällen wurden im Jahre 1885, als die in Kraft tretende gesetzliche Kranken-
versicherung für die meisten Fabriken Betriebskrankenkassen einführte, die oft erheblich
weniger zu leisten verpflichtet waren als die früheren freiwilligen Krankenkassen, die
überschießenden Kapitalien der letzteren als Grundlagen für Schaffung von Unterstützungs-
kassen benutzt, deren Wirkungsrichtungen wir schon bei Besprechung der Gruppe 1 auf-
geführt haben.

Erwähnung von den im speziellen Teil aufgeführten Firmen verdient die Einrichtung
einer Unterstützungskasse bei der Steingutfabrik Villeroy &amp; Boch in Mettlach und
Dresden, welche für andauernd Kranke die Leistungen der Betriebskrankenkasse auf
2 Jahre und darüber ausdehnt. Die jährlichen Aufwendungen für diesen Zweck belaufen
sich auf rund 10 000 M. — Vorbeugende Krankenpflege durch eigens angestellte
geprüfte Krankenpflegerinnen, entweder innerhalb der Fabrik oder in den Arbeiterwoh-
nungen, finden wir bei der Firma Chemische Werke Henkel &amp; Co. in Düsseldorf,
woselbst die Krankenschwester auch die Vermittlerin zwischen Arbeitgeber und Arbeiter
ist. Sie versieht hier also gleichzeitig den Posten einer Fabrikpflegerin, wie solche
vielfach auch ausschließlich für diesen Zweck, namentlich dort, wo viele weibliche Arbeits-
kräfte mitwirken, angestellt sind. — Hoffmanns Stärkefabriken, A.-G., Salzuflen
besitzen ein eigenes Stiftungs-Krankenhaus mit 50 Betten, desgl. die Cigarrenfabrik
Arnold Schindler, G. m. b. H., Herbolzheim, seit 1899, das der Gemeinde als Geschenk
überwiesen wurde.

Die Württembergische Metallwarenfabrik, Geislingen hat 2 Desinfektions-
apparate aufgestellt, welche im Bedarfsfälle an Fabriksangehörige ausgeliehen werden.
Die dazu gehörigen Pastillen werden unentgeltlich abgegeben. Im Jahre 19x1 wurde die
Desinfektion in 119 Wohnungen ausgeführt.

Die Große Berliner Straßenbahn gewährt zum Krankengeld einen Zuschuß
in Höhe von einem Drittel des Tagesverdienstes.

WÖCHNERINNENPFLEGE wird vielfach — außer in den schon aufgeführten be-
sonderen Anstalten — auch indirekt dadurch ausgeübt, daß seitens mancher Firmen den
örtlichen Hauspflege- und Frauenvereinen Zuwendungen gemacht werden, wogegen
letztere verpflichtet sind, in Bedarfsfällen den Familien der Werksangehörigen Hilfe zu
leisten. — Die Farbenwerke vorm. Friedr. Bayer &amp; Co. in Leverkusen gewähren
dem Frauenverein einen Jahreszuschuß von 5000	6000 M. — In der Papierfabrik Kübler

&amp; Niethammer in Kriebstein i. Sachsen erhalten Arbeiterinnen, welche mindestens
1 Jahr bei der Firma arbeiten, im Falle des Wochenbettes 25 M. unter der Voraussetzung
ausgehändigt, daß sie mindestens 4 Wochen lang der Arbeit fern bleiben.

ERHOLUNGS- ODER GENESUNGSHEIME werden nach den durch die Reichsversiche-
rung gegebenen Beispielen vielfach auch von größeren Firmen errichtet. So hat die Buch-
druckerei Büxenstein in Berlin für ihre Angestellten und Gehilfen das Erholungs-
        <pb n="32" />
        ﻿22 Allgemeines und Spezielles über Entwicklung und Stand der Wohlfahrtspflege.

heim „Hubertushöhe“ errichtet. — Das Ferienheim Lückendorf der Firma Körting &amp;
Mathiesen in Leutzsch b. Leipzig, das aus den Mitteln des „Fonds für Wohlfahrts-
zwecke“ (550000 M. Vermögen) mit 150000 M. errichtet ist, kann in seiner äußeren und
inneren Einrichtung als eine Musteranstalt gelten. Die Firma G. J. H. Siemers &amp; Co.,
Reederei u. Bankgeschäft, Hamburg besitzt eine bereits 1895 vom Inhaber Edmund
J. A. Siemers errichtete Heilstätte in Geesthacht, deren 350 Betten den Angestellten und
deren Familienangehörigen kostenfrei zur Verfügung stehen. — Die Firma Breuninger,
Stuttgart besitzt ein Erholungsheim „Hohen-Rodt“ für 100 Personen. Das Seidenhaus
Michels &amp; Cie., Berlin, Crefeld u. Nowawes bietet allen weiblichen Angestellten freien
Ferienaufenthalt im Ferienheim zu Mellen (Meckl.). — Die Wilhelma, Allg. Versiche-
rungs-A.-G. in Magdeburg hat in Verbindung mit der Magdeburger Hagelver-
sicherungsgesellschaft für die Beamten beider Gesellschaften ein splendid ausgestattetes
Erholungsheim (Kalkowheim) in Harz bürg errichtet. — Das Heilverfahren für erkrankte Be-
amte und deren Frauen und Kinder, sowie für Arbeiter und Angehörige wird auch oft durch
Überweisung an anderweite Heilstätten, Hospize und Bäder oder durch Gewährung von Mitteln
für Aufenthaltskuren auf dem Lande oder an der See ausgeführt. Bei den Farbenfabriken
vorm. Friedr. Bayer &amp; Co. in Leverkusen bestehen nach dieser Richtung hin ge-
sonderte Stiftungen für Beamte und Arbeiter. Außerdem besteht bei dieser Firma das durch
die v. Böttinger-Stiftung begründete Erholungs- und Rekonvaleszentenheim, das Platz
zur Aufnahme von 50 Personen bietet. -— Besondere Anerkennung verdienen die von
vielen Fabrikfirmen für die Lungenfürsorge ihrer Arbeiter und deren Angehörige auf-
gewendeten Mittel. Es ist hier am Platze, darauf hinzuweisen, welche Liebe und Hingabe
oft gerade diesem Wohlfahrtszweige zugewendet wird. So suchte der Begründer der
Messingwerke Basse &amp; Selve in Altena (Westfalen), Gustav Selve, die in seinen
Arbeitsstätten mit ihm Arbeitenden nicht von sich abzuschütteln, wenn ihr Gesundheits-
zustand schwankend wurde, sondern er suchte für sie Heilung und Besserung zu er-
zielen, und er beschäftigte auch die invalid bleibenden mit entsprechend leichteren Arbeiten.
Sein und seiner Witwe Vermächtnisse und Stiftungen haben, gestützt auf die gleiche Ge-
sinnung der gegenwärtigen Firmeninhaber, dafür gesorgt, daß auch für Gegenwart und
Zukunft derselbe menschenfreundliche Geist über den ausgedehnten Werken waltet!
In ganz besonders durchgreifender Weise hat nun Gustav Selve für die lungenkranken
Arbeiter seiner Firma und für deren lungenkranke Angehörigen durch Erbauung von be-
sonderen Wohnhäusern, den sogenannten Lungenkrankenhäusern, gesorgt. Von der
Erkenntnis ausgehend, daß ein sehr wesentliches Mittel zur Bekämpfung der Krankheit
in der möglichst strengen Isolierung der Kranken, besonders derjenigen im vorgerückten
Stadium zu suchen ist, war Selve seit Jahren bestrebt, solchen Kranken unter seinen Ar-
beitern oder deren Familiengliedern, die die Familie nicht verlassen wollten, ein besonders
großes, luftiges Zimmer — von den anderen Räumen getrennt — in eigens dazu gebauten,
fern vom Fabriklärm, alleinstehend am Walde und in möglichst sonniger Lage belegenen
Häusern zu überweisen. Es sind nach der zum 50 jährigen Jubiläum der Firma 1911 heraus-
gegebenen Festschrift bisher sechs einstöckige Häuser für je eine und drei zweistöckige
Doppelhäuser für je vier Familien mit lungenkranken Familienvätern errichtet. Die innere
Einrichtung der Lungenkrankenhäuser entspricht allen neuesten hygienischen Anforde-
rungen. Die Familie des Erkrankten wird bis zur Wiederherstellung des Ernährers aus
dem Unterstützungsfonds unterstützt. Die Erfolge sind ausgezeichnet, namentlich auch
in bezug auf die durch diese Einrichtungen erzielten Einwirkungen auf die Gesundheits-
pflege der übrigen Arbeiterschaft.

Die Gruppe 9 faßt die auf

GESUNDHEITSPFLEGE, SPORT UND SPIEL, FERIEN UND URLAUBE gerichteten
Aufwendungen in der Wohlfahrtspflege zusammen. Es ist selbstverständlich, daß die
bezüglichen Beträge nicht genau auseinander zu halten sind, und daß demzufolge in dieser
        <pb n="33" />
        ﻿Allgemeines und Spezielles über Entwicklung und Stand der Wohlfahrtspflege. 23

Gruppe auch Beiträge für Kinderfürsorge (Gruppe 6) und für die vorauf gegangene Gruppe
Kranken- und Genesenenfürsorge mit enthalten sind.

Erheblichere gleichmäßigere Zuwendungen für Gesundheitspflege setzen erst mit
dem Jahre 1897 mit einem Betrage von 585 000 M. ein, vorher sind nur Angaben mehr
zufälliger Art ermittelt worden, so daß z. B. für das Jahr 1896 für diese Rubrik gar nichts
gefunden worden ist. Das Jahr 1912 weist für Gruppe 9 eine Summe von 4 686 426 M. auf,
der Gesamtbetrag für den Zeitraum 1883—1912 ist mit 34 464 621 M. fixiert. Für die
letzten Jahre, etwa von 1900 ab, sind in diese Gruppe mehrfach hohe Stiftungen für
städtische Volksbäder gefallen, deren Benutzung in erster Linie den weniger bemittelten
Volksklassen freigestellt ist.

Unter den Fabrikfirmen sind es wiederum die Farbwerke vorm. Friedr. Bayer &amp;
Co. in Leverkusen, die auch für die Gesundheitspflege besonders durchdachte Ein-
richtungen geschaffen haben. Während Badeeinri chtungen fast bei allen im speziellen Teil
auftretenden Firmen Vorkommen (bei der Firma H. W. Appel, Hannover wird die Badezeit
als Arbeitszeit bezahlt), beschränken sich die Farbenfabriken vorm. Bayer &amp; Co. nicht auf
diese, sondern sie haben noch eine Reihe andere Gesundheitspflegeeinrichtungen getroffen.
Kurz auf geführt waren hier im Jahre 1911 die Einrichtungen für die Gesundheitspflege
folgende:

80 Aufenthaltsräume mit Umkleideräume und

I355 Waschgelegenheiten, alles nach hygienischen Grundsätzen ausgeführt;

640 Zellen für Wannen- und Brausebäder, Gesamtkosten für diese Einrichtungen
im Jahre 1911: 308 m M.;

1 Flußbadeanstalt im Rhein mit Erteilung von Schwimmunterricht; es wurden
1911 hier 307 Zellenbäder und 6999 Schwimmbäder genommen, Zuschuß 2975 M.;

1 Badegelegenheit für Frauen und Kinder. 1911 badeten 4700 Frauen und
14 100 Kinder, Unkosten 6449 M.;

3 Wartehallen; Zahl der Besucher 1911 190000;

1 ärztliche Poliklinik, welche 1911 von 1129 Personen, meist Frauen und Kindern
der Werksangehörigen benutzt wurde;

1 Frauenverein, dem nach Anweisung der von der Firma angestellten Ärzte und
Krankenschwestern die Mitwirkung an der Verwaltung des Wöchnerinnenheims,
der Säuglings- und Lungenfürsorge, der Mütterberatungsstelle, der Haushal-
tungsschule, des Mädchenheims usw. anvertraut ist. Die Aufwendungen der
Firma für diese Anstalten betragen jährlich gegen 40 000 M.

Für die Kinderferienpflege bestehen bei den Farbenwerken zwei v. Böttinger-
Stiftungen, welche im Jahre 1911 50 Kindern Ferienaufenthalt und 89 Kindern Milch-
pflege zuteil werden ließen. Damit diejenigen nach auswärts gehenden Kinder bedürftiger
Arbeiterfamilien auch äußerlich reputierlich auftreten können, werden an solche (1911:
an 24) entsprechende Kleidungsstücke aus den Mitteln einer besonderen Stiftung ausgeliefert.

Die Förderung der körperlichen Reinigung wird bei der Gewerkschaft Gustav
bei Dettingen a. Main außer durch die unentgeltlich zu benutzende Badeanstalt dadurch
erstrebt, daß an alle Arbeiter zu festgesetzten Terminen Waschseife gratis verabfolgt wird.

__ In der Zigarettenfabrik Yenidze-Dresden können die Arbeitsräume erst nach

Passieren und Benutzung der Garderoben- und Waschtoiletten betreten werden.

Für Sport und Spiel haben gleichfalls die Farbenfabriken vorm. Friedr. Bayer
&amp; Co. in Leverkusen verschiedene mustergültige Einrichtungen getroffen. Wir er-
wähnen die Vermittlung von (1911 86) Angelkarten für Rheinfischerei (Unkosten jähr-
lich x000 M.), die Pflege des Turn- und Spielvereins, welcher 1911 414 Mitglieder zählte
und von der Firma mit 4204 M. unterstützt wurde, den Ruderverein, dem 1911 83 Mit-
glieder angehörten und dessen Unkosten mit 2607 M. von der Firma bestritten wurden usw.
        <pb n="34" />
        ﻿24 Allgemeines und Spezielles über Entwicklung und Stand der Wohlfahrtspflege.

— Die Chemischen Werke von Henkel &amp; Co. in Düsseldorf haben drei Spielplätze
mit Turngeräten, je einen für ihre männlichen, weiblichen und jugendlichen Arbeiter zur
Verfügung gestellt. — Bei W. Spindler in Spindlersfeld gehört namentlich auch der
Ruderverein zu den beliebtesten Sportgelegenheiten. Bei der Firma Knape &amp; Würk,
Schokoladenfabrik, Leipzig, haben die Sommerfestezu beliebten Familienfesten sich
ausgestaltet.

Die Erteilung von Urlaub an Angestellte und Arbeiter gehört zu den neuzeit-
lichen gesundheitlichen Wohlfahrtseinrichtungen, die sich unverhältnismäßig schnell
Bahn gebrochen haben.

Es sind in dieser Richtung namentlich die großstädtischen Betriebswerke vorangegangen.
Nach dem „Kommunalen Jahrbuch“ für 1912/13 {Jena, Fischer) gewähren zurzeit
265 Stadtgemeinden in Deutschland regelmäßigen Urlaub an ihre Arbeiter, von 2 Tagen
bis zur Ausdehnung auf 14 Tage.

Es liegen außer der bereits 1901 von der Reichsregierung veranstalteten Erhebung
über die Arbeitszeit der Gehilfen und Lehrlinge, welche auch die Urlaubsgewährung
mit umfaßte (Drucksachen der Kommission für Arbeiterstatistik, Berlin 1902), und außer
den bezüglichen Tabellen des „Kommunalen Jahrbuchs“ noch einige Erhebungen neuester
Zeit über diese Wohlfahrtseinrichtung vor. Von diesen beruht die eine auf einer vom Ver-
band der Gemeinde- und Staatsarbeiter am 1. April 1912 vorgenommenen Zählung, deren
Resultate in der Schrift: „Die Arbeiterfürsorge in den Gemeindebetrieben“,
Berlin 1912, veröffentlicht sind. Diese Erhebung weist nach, daß 225 Gemeinden unter
Fortzahlung des Lohnes ihren Arbeitern Sommerurlaub gewähren. •— Auch der deutsche
Metallarbeiterverband hat eine Erhebung über den Arbeiterurlaub in der Metall-
industrie durchgeführt und veröffentlicht (Stuttgart, Schlicke, 1913) (36 S.). — Eine
weitere Erhebung wurde auf Grund eines Beschlusses der „Internationalen Vereinigung
für gesetzlichen Arbeiterschutz“ vom Bureau für Sozialpolitik der deutschen Sektion dieser
Vereinigung durch das Bureaumitglied Dr. Ludwig Heyde ausgeführt, deren Ergeb-
nisse in der Schrift: „Urlaub für Arbeiter und Angestellte in Deutschland“
(München und Leipzig 1912, Duncker &amp; Humblot) veröffentlicht worden sind.

Die Einrichtung der Arbeitszeit kann unter Umständen als eine Ergänzung der
Urlaubserteilung gelten, weil z. B. eine kürzere oder sogenannte „durchgehende“ Arbeits-
zeit den Angestellten und Arbeitern für Erholungs-, also für gesundheitliche Zwecke, Zeit übrig
läßt. So ermöglicht beispielsweise bei den Chemischen Werken Henkel &amp; Co. in
Düsseldorf die durchgehende Arbeitszeit den Bureauschluß um 4y2 Uhr. — Bei der Firma
Kathreiners Malzkaffee-Fabriken, Berlin, dauert die tägliche Arbeitszeit der An-
gestellten nur7V2 Stunden. — Die „Sarotti“-Chocoladen-Industrie, A.-G., Berlin,
macht Propaganda für gesetzliche Einführung einer sog. „Sommerzeit“ und hat für
eine entsprechende Petition an den Reichstag bereits 80000 Unterschriften gesammelt.
— Viele Arbeitgeber gewähren den Arbeiterurlaub nicht nur unter Fortbezahlung des
Lohnes, sondern sie geben zum Lohne noch einen Urlaubszuschuß, da doch die Ausführung
einer Erholungsreise oder eines Erholungsaufenthaltes auf dem Lande mit besonderen Aus-
gaben verknüpft ist.

Der Umstand, daß in sehr vielen Fällen die Tarifverträge und die Arbeitsord-
nungen ausdrücklich die Urlaubsskala für die Arbeiter feststellen, beweist, wie sehr die
Urlaubserteilung an die Werksgenossen als eine Ehrenpflicht der deutschen Arbeitgeber
betrachtet wird.

Bei Aufzählung einiger Beispiele von Urlaubsgewährungen an Arbeiter ist zu er-
wähnen, daß die Farbenfabriken vorm. Friedr. Bayer &amp; Co. in Leverkusen im
Jahre 1911 3013 Arbeiter mit 10 087 Tagen und mit Urlaubslöhnen im Betrage von 58 437 M.
beurlaubten. In diesem Betrage ist der Lohn und ein 15 proz. Zuschlag zu demselben als
„Urlaubszulage“ enthalten. Im Jahre 1912 hat die Firma vier große möblierte Ferien-
        <pb n="35" />
        ﻿Allgemeines und Spezielles über Entwicklung und Stand der Wohlfahrtspflege. 25

häuser für die Familien der Werksangehörigen einrichten lassen. Ein Ausschuß
von Fabrikbeamten führt über diese Häuser die Aufsicht.

Die Badischen Anilin- und Sodafabriken in Ludwigshafen a. Rh. gewähren
ihren älteren Arbeitern bis zu 14 Tagen Urlaub, gewähren zum Lohn einen Zuschuß bis
zu 7 M. und hatten im Jahre 1910 2403 Arbeiter beurlaubt. — Die Papierfabrik
M. Krause, Berlin - Charlotten bürg, gewährt ihren beurlaubten Arbeitern den dop-
pelten Lohnsatz.

In der Porzellanfabrik Ph. Rosenthal &amp; Co. in Selb i. Bay. hat jeder Arbeiter,
welcher 10 Jahre im Betriebe tätig gewesen ist, Anspruch auf einen I4tägigen Urlaub
gegen volle Vergütung des durchschnittlichen Lohnes. Alle Arbeiter, welche Mitglieder
der Wohlfahrtskasse des Verbandes deutscher Porzellanfabriken, deren Ziele der
spezielle Teil auf führt, sind, haben bereits nach einem Jahr der Beschäftigung bei
der Firma Anspruch auf einen 8tägigen Urlaub. Arbeiterinnen haben nach 3 Jahren Anspruch
auf 8 Tage Urlaub.

Als einen beachtlichen gesundheitlichen Faktor muß man auch die Ruhesäle be-
trachten, die von einigen Firmen dann eingerichtet sind, wenn eine größere Anzahl ihrer
Arbeiter mittags keine Gelegenheit zum Ausruhen findet. Letzteres ist namentlich bei
denjenigen Arbeitern, die wegen der weiten Entfernung ihres Wohnortes von der Arbeits-
stätte mittags nicht nach Hause gehen können, der Fall. Solche Arbeiter brauchen nach
der Einnahme ihres eigenen, durch besondere Fabrikvorrichtungen gewärmten Mittags-
essens oder nach dem Speisen in der Fabrikkantine nicht in letzterer sich länger aufzu-
halten, wo sie leicht alsdann sich unnötigem Biergenuß hingeben würden. — Die Firma
Günther Wagner in Hannover und die Zigarettenfabrik Yenidze in Dresden
haben musterhafte Ruhesäle mit Liegestühlen eingerichtet, die wirklich Ruhegelegenheiten
sind, weil sie abseits vom Geräusch sich befinden. Bei der Firma Yenidze befinden sie
sich in der großen Glaskuppel des im orientalischen Stile erbauten Fabrikgebäudes. —
Bei den ChemischenWerken Henkel &amp; Co. in Düsseldorf steht während der Mittags-
pause den Ruhebedürftigen der „Dachgarten“ zur Verfügung. ■— Wenn bei den meisten
der in Betracht kommenden Firmen die Länge des Urlaubs auf einer Staffelung nach Dienst-
jahren beruht, so herrscht bei dem Zeißwerk in Jena noch eine gewissermaßen feinere
Abgrenzung der Urlaubsdauer. Bis im vorigen Jahre hatte jeder Arbeiter im Zeißwerk
nach einjährigem Dienst bei der Firma, ein Alter von 20 Jahren vorausgesetzt, jährlichen
Anspruch auf 6 Tage Urlaub und Wochenlohn. Nach den neuesten Bestimmungen steigt
jetzt, vom 31. Lebensjahre ab, der Anspruch auf Urlaub alle 5 Jahre um einen Tag, bis
schließlich ein bezahlter Urlaub von 12 Tagen im Jahre erreicht wird. Außerdem wird
zum Urlaubslohn ein Zuschlag bezahlt, und zwar nach 5 Dienstjahren 10 %, nach 10 Dienst-
jahren 20 % und nach 30 Dienstjahren 30 %. Beide Verbesserungen des Urlaubs sind
Anregungen und Anträgen des Arbeitsausschusses entsprungen. Die Ausgabe für die
Arbeiterferien betrug im letzten Geschäftsjahre rund 50 000 M.

Bei einer Firma erhalten diejenigen Werkmeister, welche auf den ihnen zustehenden
Urlaub verzichten, eine um einen Viertelmonatsgehalt erhöhte Weihnachtsgratifikation.
Wir halten dieses Verfahren nicht für nachahmenswert, auch nicht für im Interesse des
Arbeitgebers liegend.

Für eine wichtige gesundheitsförderliche Sache halten wir auch den Kleingarten-
bau. Inwieweit Arbeitgeber hierzu ihren Angestellten und Arbeitern die Möglichkeit
bieten, wollen wir bei der Besprechung der Gruppe 13, Wohnungsfürsorge, kurz erörtern.
Hinsichtlich der Gruppe 10,

ERHOLUNGSSTÄTTEN UND VOLKSPARKS, kommen meistens Stiftungen für Aus-
dehnung bereits bestehender oder für Neuanlage von städtischen Parkanlagen in Betracht.
Es handelt sich hier also nicht eigentlich um Arbeiter-, sondern um Volkseinrichtungen.
Daß aber die freiwilligen Zuwendungen für diesen gemeinnützigen Zweig, für welchen wir
        <pb n="36" />
        ﻿26 Allgemeines und Spezielles über Entwicklung und Stand der Wohlfahrtspflege.

in Gruppe io einen Gesamtbetrag für den Zeitraum 1883	1912 von 18 155 331 M. er-

mittelt haben, in erster Linie auch den Arbeitern, ihren Frauen und Kindern zugute kommt,
darf wohl kaum bezweifelt werden. — Die Firma W. Spindler in Spindlersfeld hat
anschließend an ihr Fabrikareal einen Park von 25 Morgen Größe geschaffen, der den
Arbeitern und Familien von Spindlersfeld zur Erholung überlassen ist. — Geheimrat
Dr. Füllner, Inhaber der Maschinenfabrik H. Füllner, Warmbrunn, stiftete 1906 zur
Kaiser-Silberhochzeit einen 16 ha großen Park, der der Allgemeinheit zur Verfügung steht.
Im Park befindet sich u. a. ein 12 000 qm großer Teich, der auch im Winter bei elektrischem
Bogenlicht für den Eissport benutzt wird. Ein norwegisches Blockhaus dient Restaurations-
zwecken. — Hervorragend nach Lage und innerer Ausgestaltung ist auch der von der Firma
Gebr. Barasch, Breslau, eingerichtete 37 Morgen große Park, in dem sich ein schönes
Erholungsheim für die Angestellten und deren Familienangehörige befindet, und
in welchem auch letzteren freie Verpflegung geboten wird.

Die Gruppe 11,

BLINDEN- UND TAUBSTUMMENFÜRSORGE, KRÜPPELPFLEGE, kann natürlich
sich auch nur relativ auf die Arbeiter beziehen. Dagegen fallen die gespendeten Beträge,
von denen nach Ausweis der Quellenverzeichnisse sehr viele aus Arbeitgeberkreisen stammen,
wohl sämtlich den minderbemittelten unter den Gebrechlichen zu.

Der von uns ermittelte Gesamtbetrag für den Zeitraum 1883—1912 beträgt 8 230 223 M.

Die Gruppe 12,

OBDACHLOSEN- UND ENTLASSENENFÜRSORGE, ist ebensowenig nur auf die
Arbeiter bezüglich.

Der ermittelte Betrag von 1883—1912 beläuft sich auf 1 392 334 M.

Die Gruppe 13,

WOHNUNGSFÜRSORGE, bildet dagegen einen eminenten Teil der Arbeiterfrage,
schon deshalb, weil hier die Interessen des Arbeitgebers auch oft mit beteiligt sind. Es ist
denn auch für die Wohnungsfürsorge ein erheblicher Betrag für den Zeitraum 1887 (für
den Zeitraum 1883	1886 wurden keine Zuwendungen festgestellt) bis 1912 von 102 139 692 M.

ermittelt worden.

Auf das Jahr 1912 entfällt hiervon ein Betrag von 18 188 229 M.

Die Wohnungsfürsorge seitens der Arbeitgeber macht sich nach den verschiedensten
Richtungen hin geltend. Sie kann zunächst sich indirekt dadurch betätigen, daß der
Arbeitgeber durch Gewährung von Beihilfen an Baugenossenschaften seinen Angestellten
und Arbeitern fremde geeignete Wohnungen sichert, indem die betreffende Baugenossen-
schaft eine entsprechende Anzahl von Wohnungen für den Arbeitgeber reserviert. So hat
der Generaldirektor der Steingutfabrik Villeroy &amp; Boch in Dresden dem Dresdner
Spar- und Bauverein auf 10 Jahre einen jährlichen Beitrag von 2000 M. zugesichert, gegen
die Berücksichtigung einer entsprechenden Anzahl seiner Arbeiter und Angestellten als
Mieter von Vereinswohnungen. — Eine indirekte Wohnungsfürsorge liegt auch in der
Aufmunterung zum Eigenbau durch Gewährung von Bauprämien an die Arbeiter. Auf
diesem Wege bewirken z. B. viele staatliche Bergbau- und Verkehrsbetriebe die Schaffung
von Eigenwohnungen ihrer Arbeiter. Die direkte Wohnungsfürsorge durch Herstellung
von Arbeiterwohnungen seitens der Arbeitgeber ist die verbreitetste Art. Sie braucht durch-
aus nicht egoistischen Trieben zu entspringen, sich durch den Mietkontrakt einen Arbeiter-
stamm zu sichern. In den allermeisten Fällen wird es ebensosehr dem Wunsche des Ar-
beiters entsprechen, in eine gesunde und billige Wohnung, mit der sehr oft noch allerlei
sonstige Bequemlichkeiten durch gemeinsam zu benutzende Anlagen, durch Gemüse-
gärten usw. verbunden sind, zu ziehen, als dem des Arbeitgebers, seine Arbeiter an seine
Arbeitsstätte zu binden. In Fällen der Wohnungsnot, z. B. bei der Erschließung von Boden-
schätzen inmitten unbewohnter Gegenden, bei Kanal- und Eisenbahnbauten usw. wird es
dem Arbeiter sehr lieb sein, sich auf seinen Wohnkontrakt berufen zu können, um nicht
        <pb n="37" />
        ﻿Allgemeines und Spezielles über Entwicklung und Stand der Wohlfahrtspflege. 27

obdachlos zu werden. Oft betätigt sich die Wohnungsfürsorge für die Angestellten und
Arbeiter auch dadurch, daß die Arbeitsfirma in der Nähe der Arbeitsstätte, in den nächst-
gelegenen Dörfern (z. B.bauen die Buderusschen Eisenwerke, Wetzlar, Eigenheime
in einer Art Erbpacht) oder in Vorstädten, außerhalb des eigentlichen Kontrollrayons,
Landflächen erwirbt und hier durch Mithilfe an der Bildung einer Baugenossenschaft
ihren Arbeitern Gelegenheit gibt, Eigenheime oder Genossenschaftswohnungen zu beziehen.
In letzterer Beziehung sind es unter anderen auch wieder die Farbenfabriken vorm.
Friedr. Bayer &amp; Co. in Leverkusen, die in dem nahegelegenen Wiesdorf sowohl
eine eigene Arbeiterkolonie, die Ende 1911 240 Häuser mit 974 Wohnungen zählte,
als ein Junggesellenheim für 175 Mann, ferner 15 Meister- und Aufseherhäuser
mit 30 Wohnungen, ein Mädchenheim für 30 Personen und 46 Doppelhäuser für Werks-
beamte errichtet hat. Außerdem gewährt die Firma den Beamten für Errichtung von Eigen-
heimen ihre kontrollierende und finanzielle Mithilfe. Auf diese Weise wurden im Jahre
1912 fünf Doppelhäuser und zwei Einzelhäuser zum Eigenerwerb fertig. — Durch besonders
geschmackvollen Stil zeichnet sich die Arbeiterkolonie der Firma Alb. Buß &amp; Co., A.-G., in
Wyhlen (Baden) aus. Die Lokomotivfabrik Arn. Jung, G. m.b.H., Jungenthal b.
Kirchen a. d. Sieg stellt für Eigenheime Bauland zur Verfügung und beleiht diese Häuser
an zweiter Stelle. — Die Feinpapierfabrik J. W. Zanders, Bergisch-Gladbach, gibt die

2.	Hypothek für Arbeiterhäuser zinsfrei her. — Völlig freie Wohnung gewähren ihren
Arbeitern die Firmen Ed. Löflund &amp; Co., G. m. b. H., Grunbach b. Stuttgart, die Pulver-
fabriken Cramer u. Buchholz, Hannover, mit Gelegenheit zur Viehhaltung und
zur billigen Erpachtung von Ackerland, die Glasfabrik Carl Menzel &amp; Sohn,
Lommatzsch i. Sa., u. a. — Die Silberwarenfabrik P. Bruckmann &amp; Söhne in
Heilbronn gründete 1897 eine eigene Wohnungsgenossenschaft, zu deren Beitritt
sich Arbeiter Anteilscheine ä 200 M. erwerben können. Sie hat bereits 10 Häuser
mit 39 Wohnungen im Werte von 260 000 M. errichtet. — Bei Kathreiners Malz-
kaffee-Fabriken, Berlin, wird als Mietpreis für die von der Firma errichteten
Arbeiterwohnungen 4% des Anlagekapitals berechnet, dieser Mietpreis ermäßigt sich
je nach der Dienstzeit und entspricht bei einer zehnjährigen Dienstdauer nur noch
einer 2prozentigen Verzinsung des Anlagekapitals. — In hervorragender und vielseitigster
Weise erleichtert die Firma Villeroy &amp; Boch, Hauptsitz Mettlach, den Bau von Woh-
nungen für ihre (7161) Beamten, Aufseher und Arbeiter. Von den 685 erbauten resp. ange-
kauften Häusern im Werte von 2 602 053 M. gingen bereits gegen Zurückzahlung von
1468 508 M. 226 in das freie Eigentum der Arbeiter über. — Eine aus 20 zweistöckigen Häusern
mit Gartenanlagen bestehende Arbeiterkolonie, mit besonderem Betsaal, Wasch- u. Backhaus
usw. hat der Verein chemischer Fabriken, Mannheim, errichtet.— Die Firma Heinr.
Franck Söhne, Ludwigsburg - Halle a. S., sucht mittels Aufrufes ihre Arbeiter für
Errichtung eines eigenen Heimes auf dem Lande zu interessieren, gewährt Baugelder, gegen
wöchentliche Ratenabzahlung, übernimmt einen Teil der Fahrgelder für auswärtswohnende
und gewährt denjenigen Arbeitern, welche in Orten wohnen, die mit der Bahn nicht zu
erreichen sind, einen Beitrag zum Schuhwerk von 1,50 M. pro Monat. — Die Firma
Fr. Möller, G. m. b. H., Gerberei in Brackwede, will für Errichtung von Rentengütern
seitens ihrer Arbeiter Grundstücke unentgeltlich zur Verfügung stellen. —Mädchenheime, mit
denen völlige Verpflegung meistens verbunden ist, besitzen ferner in mustergültiger Ein-
richtung die Nähseidenfabriken Gütermann &amp; Co. in Gutach i. Br. (für Wohnung
und Kost täglich 60 Pf.), die Schoellersche Kammgarnspinnerei, A.-G., Eitorfa.
d. Sieg (für Wohnung und Kost täglich 45 Pf.), welche Firma den Bewohnerinnen
alle 14 Tage freie Eisenbahnfahrt in die Heimat bewilligt, die Spinnerei Laufen-
mühle in Thiengen, woselbst abwechslungsweise die Mädchen 2 Monate ausschließ-
lich im Heim verbleiben, um im Kochen und in der Wirtschaftsführung sich zu unter-
richten usw.
        <pb n="38" />
        ﻿28 Allgemeines und Spezielles über Entwicklung und Stand der Wohlfahrtspflege.

KLEINGARTENKULTUR. Mit vielen Arbeiterwohnungen ist ein kleiner Gemüse-
garten verbunden. Von den Firmen des speziellen Teils kommt hier unter anderen Ilse,
Bergbau-A.-G., in Betracht, die in der Kolonie Marga der Grube Ilse Kleinhäuser
mit Gartenland errichtet hat und auch für jede der durch ihre „Wohlfahrtsgesellschaft“
geschaffenen 700 Familienwohnungen für Arbeiter ein Stück Gartenland von 100 qm zur
Verfügung stellt. Ferner kommen noch in Betracht: die Werkssiedelungen der Badischen
Anilin- und Sodafabriken in Ludwigshafen a. Rh., die Große Berliner Straßen-
bahn, die Ostdeutsche Maschinenfabrik, vorm. Rud. Werncke, A.-G. in Hei-
ligenbeil (Ostpr.), Gustav Talbot &amp; Co., Eisenbahnwagen - Bauanstalt in Aachen,
Emil Lummerte, Kammgarnspinnerei zu Brandenburg a. H., Oskar Dietrich,
Papierstoff - und Papierfabriken, Weißenfels a. S., Margarete Steiff, G. m. b. H.,
Giengen - Brenz, die Vereinigten Gummiwaren-Fabriken, Harburg-Wien, die
Württe mb er gische Metallwarenfabrik, Geislingen, Spinnerei Laufen-
mühle, Tiengen.

Aber auch solche Arbeitgeber, die keine Arbeiterwohnungen errichten, bemühen sich
oft, durch Hergabe von Gartenland an ihre Arbeiter diesen die Möglichkeit zu geben,
sich und ihre Familien in der Gartenpflege zu betätigen, an den Sommertagen eine will-
kommene Erholungsstätte zu finden und durch den Kleingartenbau ihre Gesundheit zu
fördern, ihr Familienleben zu festigen und sich auch einige wirtschaftliche Vorteile zu ver-
schaffen. Obwohl vielleicht in dem großen Betrag der Gruppe 13 keine erheblichen Be-
träge für diesen Zweck enthalten sind, so erscheint doch die Förderung des Gartenbaues
in Arbeiterkreisen als eine ganz besonders warm zu empfehlende Wohlfahrtseinrichtung.
In der von Peter Schmidt 1897 herausgegebenen kleinen Schrift: „Die Bedeutung
der Kleingartenkultur in der Arbeiterfrage“ (Berlin, Simion), ist über Wesen
und Stand dieser Frage ausführlich berichtet. Aus den Firmen des speziellen Teiles
ist zu ersehen, daß die Württembergische Metallwarenfabrik, Geislingen, Garten-
land, 50 qm für jährlich 1 M„ an ihre Arbeiter verpachtet, von welchem Anerbieten zurzeit
475 Arbeiter Gebrauch machen; daß die Vereinigten Filzfabriken, Giengen a. d.
Brienz, „Krautbeete“ (120) unentgeltlich abgeben; daß in der Badischen Anilin- und
Sodafabrik zu Ludwigshafen, sowie in den Farbenwerken vorm. Bayer &amp; Co.
in Leverkusen die Gelegenheit zum Kleingartenbau zur Gründung besonderer Garten-
bauvereine geführt hat; daß die Spinnerei Laufenmühle in Tiengen ihren Arbeite-
rinnen Blumen- und Gemüsebeete zur Verfügung stellt und alljährlich eine Ausstellung
der erzielten Gartenprodukte veranstaltet usw. Besonders angenehm berührt der Um-
stand, daß die Papierfabrik Kübler &amp; Niethammer in Kriebstein dafür Sorge trägt,
schon der schulpflichtigen Jugend den Sinn für Kleingartenkultur einzuimpfen.
Sie hat die Einrichtung getroffen, Arbeiterkindern der beiden letzten Schulklassen ein
eingezäuntes Stück Gartenland zur Verfügung zu stellen, wo sie unter Leitung der Frau
eines Beamten der Firma in Gartenpflege unterwiesen werden. Die Kosten trägt die Firma,
die Erträgnisse gehören den Kindern. — Eine Schülergartenanlage befindet sich auch
in den Farbenfabriken zu Leverkusen.

Die Gartenpflege durch Kinder erweckt auch in Arbeiterkreisen Interesse für die

BLUMENPFLEGE. Es sei hier Gelegenheit genommen, darauf hinzuweisen, daß
schon 1878 unter dem Vorsitz des bekannten Philanthropen Wilhelm Schwab in Darm-
stadt eine „Kommission für Blumenpflege in Arbeiterfamilien“ dort eingesetzt
wurde, die erfolgreich wirkt. Hier war auch der Boden für solche ästhetischen Bestrebungen
schon vorbereitet, denn bereits seit Begründung der dortigen Knabenarbeitsanstalt im Jahre
1845 waren die Schulkinder planmäßig in der Blumenzucht tätig, auch hatten sie ein Abon-
nement auf wöchentliche Lieferung von frischen Blumensträußen in die Wohnungen der
Bürger eingerichtet. Vielleicht könnten solche Arbeitgeber, die Kinderhorte eingerichtet
haben, Blumenzuchtbeete mit diesen verbinden. Anregungen hierzu gibt unter anderen
        <pb n="39" />
        ﻿Allgemeines und Spezielles über Entwicklung und Stand der Wohlfahrtspflege. 29

eine Abhandlung im „Arbeiterfreund“ 1910, S. 3o6f. über „Gartenbau für Knaben mit be-
sonderer Berücksichtigung der Anstalten in Darmstadt und Breslau“.

Für die Förderung der Kleingartenkultur in Arbeiterkreisen ist auch der Staat als
Arbeitgeber in seinen Eisenbahn- und Bergverwaltungen mit zunehmendem Erfolg
tätig. Die privaten Bergwerke sind aber auch in dieser Richtung sehr rührig. Es verdient
Erwähnung, daß z. B. das Steinkohlenwerk Charlotte in Czernitz ein Gelände von 562 ha,
die Mansfelder Kupferschiefer bauende Gewerkschaft in Eisleben 397 ha,
die Harpener Bergbau-A.-G. 142 ha Gartenland an ihre Arbeiter, in der Regel gegen
den äußerst geringen Pachtpreis von 1—2 Pf. per Quadratmeter jährlich, verpachtet haben.

Für

ERZIEHUNGS- UND UNTERRICHTSZWECKE betätigt sich gleichfalls das Interesse
deutscher Arbeitgeber in hervorragender Weise. Wenn auch in Gruppe 14 für die Jahre
1883, 1884, 1891 und 1894 keine freiwilligen Zuwendungen von uns gebucht werden konnten,
so sind doch für die verbleibenden 26 Jahre des Zeitraums 1883—1912 55 157 616 M. er-
mittelt worden. Für das Jahr 1912 ist ein Betrag von 4 103 407 M. in Gruppe 14 nach-
gewiesen. Sehr oft ist ein Unterricht schulpflichtiger Kinder von Fabrikangehörigen in
Handfertigkeit und Haushaltsführung den Einrichtungen für Kinder- und Säuglingspflege
(Gruppe 6) angegliedert. Andererseits werden auch die Ortsschulen vielfach von Arbeit-
gebern unterstützt. So unterstützt die Ilse, Bergbau- A. -G., in Ilse fünf sechsstufige
Schulen. Diejenigen Schüler der Oberstufe, welche sich durch besondere Fähigkeiten und
durch ihren Fleiß auszeichnen und deren sittliches Betragen einwandfrei ist, erhalten beim
Austritt aus der Fortbildungsschule eine Prämie von 1000 M„ die ihnen den Besuch einer
Fachschule ermöglicht. Solche Schüler sind nicht verpflichtet, nach dem Verlassen der
Schule in den Dienst der „Ilse“ zurückzutreten. — Die Mechanische Flachsspinnerei
Meyer &amp; Co. in Wiesenbad i. Sa. bezahlt für die Kinder ihrer Arbeiter das volle Schul-
geld und hat der Ortsschule eine Bibliothek überwiesen, die auch fleißig von der Arbeiter-
schaft benutzt wird. — Aus der Arbeiterschulkassenstiftung der Sächsischen Gußstahl-
fabrik in Döhlen b. Dresden, welche 32 000 M. Vermögen besitzt, wird gleichfalls für
die Kinder bedürftiger Arbeiter das Schulgeld bezahlt. — Die Ostdeutsche Maschine n-
f abrik, vor m. Rud. Werne ke, A.-G. in Heiligenbeil (Ostpr.), zahlt zur Anspornung für
eine möglichst gute Erziehung Schulgeld und Bücher für Arbeiterkinder, welche die städti-
sche Mittelschule besuchen. — Die Zement- und Steinwerke E. Schwenk in Ulm
a. D. gewähren für die Kinder ihrer Arbeiter alle Lehrmittel und Schulgeld. — Bei der
Papierfabrik Kübler &amp; Niethammer in Kriebstein erhalten die über x Jahr bei
der Firma tätigen Arbeiter das Schulgeld für ihre Kinder, und solche Arbeiter, die 10 Jahre
dort sind, erhalten außerdem für jedes Kind, das konfirmiert wird, ein Geschenk von 30 M.
— Eigene Handfertigkeits- resp. Haushaltungsschulen für die Kinder der Werksangehörigen
finden wir bei der Steinkohlengewerkschaft Charlotte in Czernitz, bei der Majo-
likafabrik Villeroy &amp; Boch in Mettlach, bei dem Glashüttenwerk in Gerres-
heim, bei dem Verein chemischer Fabriken, Mannheim, sowie in den Farben-
werken vorm. Friedr. Bayer &amp;Co. in Wiesdorf eingerichtet. Die letztgenannte Firma
hat Handarbeitsschulen für Frauen, für die Arbeiterinnen und für die erwachsenen Töchter
der Werksangehörigen, sowie Handarbeitskurse für Schulkinder und Klöppelunterricht für
Fabrikarbeiterinnen eingerichtet. Alle diese Schulen werden von fachlich vorgebildeten
Kräften geleitet, und eine Reihe von Stiftungen sorgt dafür, daß der Unterricht von aller-
lei Festlichkeiten, z. B. gemeinsamen Ausflügen, Abgangsfesten, Weihnachtsfeiern, Aus-
stellungen und Prämiierungen, umrahmt wird.

Bei Gebr. Stollwerk, A.-G., Köln, erhalten die weiblichen Angestellten, welche hei-
raten wollen, falls sie über 5 Jahre im Geschäft tätig sind, einen achtwöchentlichen kosten-
freien Haushaltungsunterricht. Der während dieser Zeit ihnen entgangene Arbeitsverdienst
wird den Neuvermählten am Hochzeitstage als Sparkassenbuch überreicht.
        <pb n="40" />
        ﻿30 Allgemeines und Spezielles über Entwicklung und Stand der Wohlfahrtspflege.

Für die LEHRLINGSAUSBILDUNG UND -FORTBILDUNG finden wir wieder bei Bayer
&amp;Co. hervorragende Einrichtungen. Bevor die Lehrlinge den Werkstätten überwiesen werden,
durchlaufen sie einen dreijährigen Ausbildungskursus in der Lehrlingsschule. Eine
obligatorische Fortbildungsschule befindet sich innerhalb der Werksanlagen, die im Jahre
1911 von 252 Schülern besucht war. — Auch die Werkzeugmaschinenfabrik Ludwig
Löwe &amp; Co., A.-G., Berlin, besitzt eine Lehrlingsschule, in der sämtliche Lehrlinge freien
Unterricht in Mathematik, Zeichnen, Grundzüge der Mechanik und Chemie, und zwar nicht
nach Fabrikschluß, sondern während der Arbeitszeit erhalten können. Niemand wird
gezwungen, am Unterricht teilzunehmen, doch haben bis jetzt alle Lehrlinge ohne Ausnahme
freiwillig die Lehrlingsschule besucht. — Die Firma Rob. Tümmler in Döbeln erteilt
durch tüchtige Fachleute den Lehrlingen kostenfreien Unterricht im Zeichnen und Model-
lieren. — Die Firma Orenstein&amp; Koppel, Berlin usw., läßt ihren Lehrlingen Unterricht
in fremden Sprachen erteilen. — Die Unterrichtskurse der Firma E. Breuninger, Stutt-
gart, sind für die jüngeren Angestellten obligatorisch, für die älteren (in Fremdsprachen)
fakultativ. Die Kurse sind sämtlich unentgeltlich. — In der Waffenfabrik Mauser,
A.-G., Oberndorf, erhalten die Lehrlinge (seit 1890:458) gleichzeitig während ihrer prak-
tischen Ausbildung wissenschaftliche Fortbildung in der Oberndorfer staatlichen Gewerbe-
schule. Es knüpft sich an diese Unterrichtsteilnahme keinerlei Verpflichtung für die
spätere Beschäftigung. — Mustergültige Lehrlingsausbildung ist auch in der Württem-
bergischen Metallwarenfabrik, Geislingen. — Recht beachtlich erscheint die
Aufmerksamkeit, welche große Firmen und Warenhäuser der Ausbildung ihres Personals
zuwenden. Von beteiligten Firmen hat Rudolf Hertzog in Berlin, welcher rund
2000 kaufmännische und gewerbliche Angestellte beschäftigt, für ihre 700 Hausdiener
und Lehrlinge eine eigene Lehrlingsschule innerhalb der Geschäftshäuser eingerichtet, die
von hervorragenden Fachlehrern geleitet wird. — Das Warenhaus Hermann Tietz in
Berlin besitzt schon seit 1907 eine eigene Fortbildungsschule für die Kassen- und Lehr-
mädchen. In den 5 Jahren ihres Bestehens wurden in ihr über 500 Schülerinnen ausgebildet.

Eng verbunden mit Gruppe 14 ist die nachfolgende Gruppe 15, welche die freiwilligen
Aufwendungen für

BILDUNGS- UND VEREINSZWECKE, BIBLIOTHEKEN UND MUSEEN zusammen-
faßt. Auch hier weist die Endsumme von 25 Jahren, denn für die Jahre 1883, 1884, 1891,
1893 und 1895 sind Beträge nicht ermittelt worden, den erheblichen Betrag von 43 495 746 M.
auf. Für das Jahr 1912 wurden 2 611 670 M. festgestellt, der größte Jahresbetrag entfiel
auf 1901 mit 6 192 800 M.

In vielen Fällen betrachten diejenigen Arbeitgeber und Stifter, welche für Unterrichts-
zwecke Einrichtungen geschaffen haben, es als eine natürliche Folgerung, diesen weitere
allgemeine Bildungseinrichtungen anzureihen. Die Farbenwerke vorm. Friedr. Bayer
&amp;Co.in Leverkusen gehen besonders vorbildlich auch in dieser Richtung vor. Sie sind dazu
in der Lage, weil ihnen in ihren Fachbeamten eine so große Anzahl wissenschaftlich vor-
gebildeter Kräfte zur Verfügung steht, denen die Erteilung von Unterricht und die Organi-
sation und Fortführung von Bildungsinstituten innere Befriedigung gewähren müssen. Es ist
von der Firma eine besondere „Zentralstelle für Bildungswesen“ errichtet worden, die,
man möchte sagen, wie eine Art Volksakademie organisiert ist. Ein Ausschuß der Zentral-
stelle veranstaltet nämlich halbjährliche Vortragszyklen, die in planmäßigen Lehr-
gängen die Fächer Chemie und Physik, Mechanik, Maschinenlehre, Kunst und Musik,
Volkswirtschaftslehre und Literaturgeschichte, anorganische Chemie und Gesundheits-
lehre berücksichtigen. Im allgemeinen werden die Vortragszyklen gut besucht, und es
entspricht namentlich den Absichten der Direktion, daß der Arbeiterbesuch bei den
chemischen Vorträgen sich steigert, und daß dadurch in beruflicher Hinsicht für die
Arbeiter der Farbenfabriken eine Förderung erzielt wird. -—- Der Ausschuß arrangiert
ferner größere Volksunterhaltungsabende mit Lichtbildern, die sich eines besonderen
        <pb n="41" />
        ﻿Allgemeines und Spezielles über Entwicklung und Stand der Wohlfahrtspflege. 31

Zuspruchs erfreuen. Für diese Abende werden auch bewährte, ja berühmte Künstler und
Redner von auswärts mit herangezogen. Die Fabrikzeitschrift „Die Erholung“, die in
einer Auflage von 4000 Exemplaren erscheint, ist das geistige Band zwischen Veranstaltern
und Teilnehmern der Bildungseinrichtungen. In ihr werden nicht nur Programme und
aufklärende Artikel, sondern auch Kritiken und Vorschläge veröffentlicht. Die Leitung
der Zeitschrift „Erholung“ gehört gleichfalls zu den Aufgaben der „Zentralstelle“, und es
muß jeder Unparteiische bestätigen, daß der Inhalt dieses Organs wohl geeignet ist, die
Bildung der Leser zu fördern. —- Da das Interesse an fremden Sprachen unter den Werks-
angehörigen sich mehrfach geltend machte, so begründete die „Zentralstelle“ im Mai 1911
eine Sprachvereinigung, die bereits am Schlüsse des ersten Jahres 195 ordentliche
und 32 außerordentliche Mitglieder zählte. Zum Eintritt sind sämtliche Werksangehörige
und ihre Familienangehörigen berechtigt. Im ersten Sommersemester fanden sechs englische
Kurse (63 Teilnehmer) und fünf französische Kurse (71 Teilnehmer) statt. Mit 55 resp.
54 Teilnehmern wurden diese Kurse im Winter fortgesetzt, auch wurde noch ein italienischer
Kursus angereiht, der 15 Teilnehmer fand. Die fremdsprachlichen Konversationsabende
wurden durchschnittlich von 20—25 Personen besucht. Außerdem fanden in der Sprach-
vereinigung noch sechs größere Veranstaltungen, darunter drei Mitgliederabende mit
Vorträgen, statt. Die Vereinigung hat aus eigenen Mitteln auf sechs fremdsprachliche
Journale abonniert. -—■ Der Ausschuß geht auch den übrigen Vereinen der Fabrik mit Rat
und Tat an die Hand.

Zu den weiteren Bildungseinrichtungen der Farbenfabriken gehören die Bibliothek
und die Lesehalle. Erstere hatte 1911 einen Bestand von 14274 Bänden. An der Be-
nutzung von 92 201 entliehenen Büchern beteiligten sich 54 % der sämtlichen Werks-
angehörigen und zwar 95% % der Beamten und 45 % der Arbeiter. Für den Bildungsstand
der Entleiher ist bezeichnend, daß neben der naturgemäßen höheren Inanspruchnahme
der belletristischen Literatur (50%) und der Jugendschriften (15%), 35% der Aus-
leihungen auf die wissenschaftliche Literatur entfielen. Wenn Ganghofer und
Rudolf Herzog zu den meistgelesenen Schriftstellern der Unterhaltungsliteratur gehören,
so zeugen die von der Zentralstelle angestellten erfolgreichen Bemühungen, die Genannten
auch zu mündlichen Vorträgen zu gewinnen, von einer besonders feinsinnigen Auffassung
ihrer Aufgabe. — In der Lesehalle liegen nicht weniger als 122 Zeitschriften sowie
15 Tageblätter aus.

Die Kinderlesehalle ist eine weitere neue Schöpfung für Bildungszwecke. Sie
wurde im November 1911 mit einem ungeahnt großen Erfolg eröffnet. Sie wird von
Bibliothekarinnen geleitet, welche den Kindern auch Märchen erzählen, Bilderbücher zeigen
und Lieder mit ihnen singen. Eine eigene Kinderbibliothek von 500 Bänden wurde
hinzugefügt. Von Mitte November bis Dezember 1911 wurden bereits 321 Leihkarten
für die Kinderbibliothek ausgegeben und über 900 Bücher an die Kinder verliehen. Die
Lesehalle ist Dienstag, Donnerstag und Sonnabend von n—12, y21—y2z und von
4—10 Uhr abends geöffnet. Am Montag, Mittwoch und Freitag ist sie von 4—10 Uhr ge-
öffnet, an Sonntagen von 10—12 und von 3—10 Uhr. Am Dienstag und Freitag von
4—6 Uhr steht die Lesehalle den Kindern zur Verfügung.

Auch den Kunstgeschmack fördernde Aufgaben sind der Zentralstelle gestellt.
So erfolgt die Ausschmückung der einzelnen Räumlichkeiten in der Fabrik nach ihren
Vorschlägen. Es werden hierzu jährlich etwa 50 Bilder angekauft, darunter kostbare
und schöne Drucke der Medici-Gesellschaft. Da die Gesamtzahl der nunmehr vorhandenen
Bilder über 700 beträgt, alle Bilder aber mit gutem Verständnis ausgewählt sind, so kann
man diese Gemäldegalerie mit Fug und Recht als einen Bildungsfaktor betrachten.
Weiter veranstaltete der Ausschuß der Zentralstelle Ausstellungen aller Art, die die
Wissenschaft fördern und den Geschmack pflegen sollen. Im Sommer 1909 wurde eine
Ausstellung von Kunsttöpfereien, Bildern und billigen Volksschriften veranstaltet, die in
        <pb n="42" />
        ﻿32 Allgemeines und Spezielles über Entwicklung und Stand der Wohlfahrtspflege.

den io Tagen ihres Bestehens von 9000 Personen besucht war. Im Sommer 1910 gab eine
Ausstellung von Gegenständen und Bildern aller Art aus Deutsch-Ostafrika erwünschte
Aufklärung über unsere kolonialen Verhältnisse. Sie war an 4 Tagen von rund 3500 Per-
sonen besucht.

Es ist hier auch einer Duisburg-Stiftung zu gedenken, deren Zinsen als Preise von
150—40 M. herab an Arbeiter zur Ausschmückung ihrerWohnungen verteilt werden.

Es braucht nicht besonders hervorgehoben zu werden, daß Satzungen, Kataloge,
Verzeichnisse sowie Aufsätze in der Fabrikzeitung den Zweck dieser Bildungsbestrebungen
entsprechend unterstützen.

Eine Anzahl von Erholungseinrichtungen erfüllen nebenbei auch Bildungs- und
künstlerische Zwecke. Zu diesen gehören: der Orchesterverein mit Trommler- und Pfeifer-
chor, der gegen 40 ausübende Mitglieder zählt, die Jugendkapelle, das Streichorchester
(30 ausübende Mitglieder), das eigene Konzerte gibt, die stark besucht sind, die beiden
Männergesangvereine mit zusammen 109 aktiven und 140 passiven Mitgliedern, die Mädchen
gesangabteilung, die dramatische Vereinigung (23 männliche, 12 weibliche Mitglieder),
die jährlich mit 7—8 selbständigen Aufführungen volle Theatersäle erzielt, der Stenographen-
verein mit 34 ordentlichen, 6 jugendlichen und 2 korrespondierenden Mitgliedern usw.

Die jährlichen Aufwendungen der Firma für die beschriebenen Bildungszwecke be-
tragen etwa 45 000 M., wovon die Hälfte auf Bibliothek und Lesehalle entfallen.

Ein besonderer Arbeiterbildungsausschuß, der auch die im eigenen Erholungs-
haus eingerichteten Veranstaltungen leitet, befindet sich auch bei den Gebr. Stollwerk,
A.-G., Köln. — Als mustergiltig bekannt ist der Kruppsche Bildungsverein.

Seitens großer Firmen sind öfter besondere Gebäude für Aufnahme der Unterrichts-
und Bildungslokalitäten errichtet. So haben z. B. die Portland - Zement - Wer ke, A.-G.
in Heidelberg und Mannheim, mit einem Aufwande von 120000 M., zu dem auch
der Direktor Kommerzienrat Schott persönlich beigesteuert hat, eine Halle erbaut, welche
2000 Personen faßt und neben dem großen Festsaal eine Kleinkinderschule, Lesezimmer,
Spiel- und Billardzimmer, Kegelbahn usw. enthält.

Es ist hier Gelegenheit auch darauf hinzuweisen, daß das imposante Vorlesungs-
gebäude in Hamburg, die Grundlage für die voraussichtlich kommende Universität, eine
Stiftung von Edmund J. A. Siemens, dem Inhaber der Reedereifirma G. J. H. Siemens &amp;
Co., Hamburg, ist.

Besonders hervorgehoben zu werden verdient die mustergültige Freie öffentliche
Bibliothek Dresden - Plauen, die von den Inhabern der Bienertschen Hof mühlen-
werke in Dresden begründet ist und unterhalten wird.

Die Papierfabrik Schöller in Düren hat neben den positiven Einrichtungen für
Bildungszwecke auch Interesse für indirekte Förderung derselben, dies zeigt sich durch
eine vom Kommerzienrat Rudolf Schöller errichtete Stiftung von 50 000 M., die in erster
Linie der Bekämpfung der Schundliteratur gewidmet sein soll.

Die Erteilung von Rechtsauskunft fällt auch in Gruppe 15. In der Schultheiß’
Brauerei-Berlin erteilen in den juristischen Sprechstunden die 3 Syndici der Ge-
sellschaft den Angestellten und Arbeitnehmern unentgeltlich juristische Auskunft und sind
ihnen bei Abfassung von Schriftstücken, Testamenten u. dgl. behilflich. Unentgeltliche
Rechtsauskunftsstellen für die Werksangehörigen befinden sich auch bei der Firma J. W.
Zanders, Feinpapierfabrik, Bergisch-Gladbach, und bei der Württembergischen
Metallwarenfabrik, Geislingen.

Auch die Bestrebungen zur Reform und zur Förderung der Geselligkeit sind bei
der Besprechung von Gruppe 15 zu erwähnen. Die Deutsche Bank bietet ihren zahlreichen
Beamten Gelegenheit in splendid ausgestatteten Klubräumen die Geselligkeit zu pflegen,
das Kaufhaus N. Israel, Berlin stellt gleichfalls für solche Zwecke ihren Angestellten
schöne Klubzimmer zur Verfügung.
        <pb n="43" />
        ﻿Allgemeines und Spezielles über Entwicklung und Stand der Wohlfahrtspflege. 33

Für kirchliche Erbauung ihrer 2500 Angestellten sorgt die Meierei C. Bolle,
Berlin, in hervorragender Weise. Sie hat 1893 eine eigene Hauskapelle mit 1500 Sitz-
plätzen erbaut, die neben ihrer sonstigen stimmungsvollen Ausstattung eine schöne Orgel
mit 35 klingenden Stimmen enthält. Es ist von der Meierei ein eigener Geistlicher angestellt,
der mit Unterstützung einer Diakonissin auch Gemeindepflege ausübt. Die Kapelle dient
Sonnabends für den Gottesdienst und Sonntags als Sonntagsschule für die Kinder der
Angestellten.

Große Festsäle, ja eigene Häuser, welche der Geselligkeitspflege dienen, sind von
vielen großen Firmen errichtet und auch bereits an anderer Stelle, besonders in Gruppe 8,
mehrfach erwähnt worden. In der Meierei Bolle, Berlin, dient der große Festsaal auch
zur Ausstellung der Schülerarbeiten, wie gleichfalls in den Bayerschen Farben-
fabriken, sowie auch für Weihnachtsbescherungen usw.

Musik und Gesang finden in größeren Industriestätten überall Pflege und seitens der
Firmeninhaber warme Förderung. Die Leistungen dieser Organisationen werden vielfach
gerühmt und steigern sich nicht selten bis zur künstlerischen Vollendung. In der Meierei
Bolle, Berlin, zählt der unter Leitung eines tüchtigen Militärmusikers stehende Bläser-
verein „Concordia“ über 50 ausübende Mitglieder, er wirkt auch mit in den Gottesdiensten
in der Hauskapelle. Der Männergesangverein „Harmonie“ erstrebt den geselligen Zusammen-
schluß der Milchkutscher, zählt über 150 Mitglieder, darunter etwa 100 fleißige Sänger.
— Der Inhaber der Firma H. Füllner, Maschinenfabrik, Warmbrunn, Geheimrat Dr.
Füllner, überreicht jedem Sänger, der 10 Jahre lang dem 1886 gegründeten Maschinenbauer-
Gesangverein angehört, einen goldenen Ring mit Lyra und Widmung. Bereits 24 Sängern
wurde diese Ehrung zuteil.

Da die Gruppe 15 auch die den Vereinsbestrebungen zugewendeten Stiftungen von
Arbeitgebern umfaßt, so erscheint es hier angebracht, über die Bedeutung der Vereins-
tätigkeit für Förderung der Angestellten- und Arbeiterwohlfahrt einiges zu bemerken.

Die Vereinstätigkeit ist deshalb besonders hoch zu bewerten, weil sie den Ausdruck
dafür bildet, daß durch ein Hand in Hand gehen von Angestellten und Arbeitern mit ihren
Chefs und Arbeitgebern materielle und ideelle Ziele erreicht werden sollen. Es ist ein solches
Zusammengehen ja auch bei den in den Gruppen 1—3 behandelten Pensions- und Unter-
stützungskassen vielfach der Fall, indem sowohl die Empfangsberechtigten als auch die
Arbeitgeber zu solchen Kassen regelmäßige Beiträge leisten. Allein bei Vereinsbildungen
liegen meistens mehr ethische Beweggründe für ein gemeinsames Arbeiten vor. Solches
zeigt sich auch in einigen der von Vereinen für den speziellen Teil dieses Werkes gelieferten
Beiträgen. Aus den Mitteilungen einer großen Anzahl weiterer Firmen ist gleichfalls die
freundliche und fördernde Teilnahme der Arbeitgeber an den Vereinen ihrer Angestellten
und Arbeiter zu ersehen.

Ein gemeinsames Zusammenarbeiten macht sich hervorragend in der Deutschen
Gesellschaft für Kaufmannserholungsheime geltend. Es handelt sich hier aller-
dings auch um Gegenleistungen an den Spender, denn wenn letzterer beispielsweise 10 000 M.
stiftet, so hat er Anspruch auf jährlich 100 kostenfreie Verpflegungstage, bei geringeren
Beiträgen auf entsprechend weniger Tage, für seine Angestellten, oder es verbleibt ihm
die dauernde Mitgliedschaft mit dem Anspruch auf Benennung eines Bettes in einem Er-
holungsheim nach seinem Namen. Von den 20 Erholungsheimen, welche die Gesellschaft
in Deutschland zu errichten beabsichtigt, sind seit ihrer im Januar 1911 erfolgten Begrün-
dung bereits 4 erbaut, die ihren Zweck in ausgezeichneter Weise erfüllen. Die Summe
der von etwa 300 Kaufleuten, Bankiers, Aktiengesellschaften, Zeitungsverlegern und
sonstigen Arbeitgebern und Privaten der Heimgesellschaft zugewendeten Stiftungen be-
läuft sich auf rund 1 Mill. M. Neuerdings hat die Gesellschaft auch Damenkomitees in
einigen Großstädten errichtet, die unter dem Ehrenvorsitz der Prinzessin Friedrich Carl
von Hessen sich bemühen wollen, auch den in Handel und Industrie wirkenden Frauen

3
        <pb n="44" />
        ﻿34 Allgemeines und Spezielles über Entwicklung und Stand der Wohlfahrtspflege.

und Mädchen die Benutzung solcher Heime zu ermöglichen. Diese Fürsorge gerade für
die weiblichen Mitglieder des Mittelstandes ist besonders notwendig, nicht nur für die Be-
teiligten direkt, sondern auch im Hinblick auf die Sicherung der Gesundheit der künftigen
Geschlechter. Die illustrierten Schriften der Gesellschaft (Begründer ist Paul Baum-
Wiesbaden) geben vorzüglich informierende Unterlagen über die bereits erreichten und noch
zu erstrebenden Ziele.

Der Verein für Handlungscommis von 1858, Sitz Hamburg, sowie auch die
Vereine: Verband deutscher Handlungsgehilfen, Sitz Leipzig, Deutscher Werk-
meister-Verband, Sitz Düsseldorf, Deutscher Privat-Beamten-Verein, Sitz Magde-
burg; u. a. erfreuen sich gleichfalls in ihrem Wirken für Versicherung und Unterstützung
ihrer Mitglieder der regen Mithilfe von seiten der „stiftenden“ Mitglieder, d. h. der Arbeitgeber.
Dem erstgenannten Verein für Handlungscommis von 1858, der über 120000 Mit-
glieder zählt, gehören mehr als 12 000 Prinzipale an. Sein Jahresumsatz überschreitet
1 Mill. M., er besitzt mehrere Erholungsheime, ausgedehnte Versicherungskassen, eine
eigene Unterrichtsanstalt, Stellennachweisbureaus usw. Der Pensionsverein des Bank-
hauses Gebr. Arnhold in Dresden dehnt seine Wirksamkeit nicht nur auf die Ange-
stellten der Firma und ihre Kommanditisten, sondern auch auf die Angestellten der zahl-
reichen Aktiengesellschaften (zurzeit 54), in deren Aufsichtsrat die Firma Gebr. Arnhold
vertreten ist, aus. Die Anzahl der Versicherten beträgt bereits ca. 1900, das Vermögen
hat den Betrag von 1 650 000 M. erreicht. — Nach ähnlichen Grundsätzen ist der aus-
gedehnte Beamtenversicherungsverein des deutschen Bank- und Bankier-
gewerbes in Berlin seit 1909 wirksam, dem 850 Bankinstitute und Bankfirmen mit etwa
30 000 Angestellten angehören, deren monatliche Beitragszahlung sich auf etwa 550 000 M.
beläuft.

Der Verein Berliner Kaufleute und Industrieller erstrebt die Unterstützung und
Darlehnsbeihilfe hilfsbedürftiger Standesgenossen und deren Witwen und Waisen. Der
Fonds seiner Unterstützungskasse ist von 2700 M. bei der Gründung 1911 bereits auf 25 000 M.
gestiegen, auch besitzt er eine Waisen-Stiftung in Höhe von 140000 M.

Die Förderung der Gewerbe auf dem Vereinswege wird besonders erfolgreich
vom Verband deutscher Gewerbevereine und Handwerkervereinigungen
Deutschlands, Sitz Darmstadt, betrieben. Neben beruflicher und wirtschaftlicher
Förderung seiner Mitglieder (Versicherungen usw.) ist der Verband auch in der Lage, das
dem Badischen Landesverband gehörige Erholungsheim zu Bad Sulzburg zu billigsten
Sätzen zur Verfügung zu stellen. Das Vermögen des Verbandes belief sich nach amtlicher
Feststellung im Jahre 1906 bereits auf 4 768 000 M.

Manche Arbeitgeber haben innerhalb ihrer Arbeitsstätte Vereinsbildungen geschaffen,
die sich an allgemeine Versicherungsunternehmungen anschließen. So hat die Eisenbahn-
signal-Bauanstalt Max Jüdel &amp; Co. A.-G. in Braunschweig einen Zweigverein
des deutschen Privatbeamtenvereins gebildet, damit mittels erheblicher Zuschüsse der Firma
ihren Beamten und deren Angehörigen die Wohltaten dieses Vereins zugute kommen.

Auf Vereinsbildungen innerhalb des Personals einzelner Firmen für
Bildungs-, Turn-, Unterrichts-, Spar- und ähnliche Zwecke haben wir bei den be-
treffenden Gruppen hingewiesen. Obenan stehen in dieser Richtung die Vereinsbildungen
innerhalb der Farbenfabriken vorm. Fr. Bayer &amp; Co. in Leverkusen.

Die Deutsche Bank hat einen besonderen Beamten-Fürsorgeverein gebildet,
dem sie jährlich über 1 Mill. M. (1912: x 295650 M.) zuwendet.

Im Anschluß hieran ist auch der Werkvereine zu gedenken, die neuerdings einen
erheblichen Aufschwung genommen haben und die unseres Erachtens sich zu einem Faktor
entwickeln, der für eine günstigere Gestaltung der Beziehungen zwischen Arbeitgebern
und Arbeitern erhöhte Beachtung verdient. Sie zeugen von dem anwachsenden Vertrauen
der Arbeiter zu ihren Arbeitgebern. Natürlich sind die großen Firmen in erster Linie
        <pb n="45" />
        ﻿Allgemeines und Spezielles über Entwicklung und Stand der Wohlfahrtspflege. 35

berufen, die von den Werkvereinen aufgestellten friedlichen Bestrebungen zu unterstützen
unter taktvoller Berücksichtigung der erzieherischen Momente und des Verhältnisses des
Starken zu dem Schwächeren.

Einen festen Boden haben anscheinend die Werkvereine in den Vereinigten Augs-
burg-Nürnberger Maschinenfabriken in Augsburg, woselbst 1905 der erste deutsche
Werkverein als Gegenorganisation gegen die freien Gewerkschaften begründet wurde, in
den Siemens-Werken in Berlin (1906), in den Wolfschen Lokomobilwerken in
Magdeburg (1907), in der Sächsischen Maschinenfabrik vorm. Richard Hart-
mann in Chemnitz, in der Badischen Anilin- und Sodafabrik, Ludwigshafen und
in den Kruppschen Gußstahlwerken in Essen gewonnen, über ihr Programm und
ihre Entwicklung informiert eine eigene Zeitschrift: „Der Werkverein“.

Die Werkvereine verfolgen ihre wirtschaftlichen, Bildungs- und Unterstützungszwecke
entweder mittels der Beiträge ihrer Mitglieder oder, im wohlverstandenen beiderseitigen
Interesse, mit Unterstützung der Arbeitgeber. Der am speziellen Teile beteiligte Werkverein
Weise und Monski in Halle a. S. wurde am 14. Februar 1911 begründet. Seine bisherige
Tätigkeit betraf erfolgreiche Vermittlungen in Lohnfragen, die Begründung einer Hilfs-
kasse, einer Sparkasse, Arrangements von Lichtbildervorträgen, Unterhaltungsabenden
und Familienfesten, Begründung einer Jugendabteilung mit Sport- und Spielabteilungen,
einer Ferienkolonie, einer musikalischen Abteilung, einer Bibliothek, von Schrebergärten,
gemeinsamen Bezug von Lebensmitteln, Rechtsauskunft usw. Alle Einrichtungen nehmen,
bei Zuwendung von Beiträgen seitens der Firma, eine kraftvolle und segensreiche Entwick-
lung.

Die Badische Anilin- und Sodafabrik, Ludwigshafen a. Rh., hat ihrem Werk-
verein, der 4400 ordentliche und 1460 außerordentliche Mitglieder aufweist, für 800000 M.
ein großes Vereinshaus erbaut, das neben Wirtschaftslokalitäten, Vortrags- und Sitzungs-
räumen eine Bibliothek, einen großen Festsaal mit Bühne usw. enthält.

Die Firma Buschbeck und Hebenstreit in Bischofswerda hat ihrem Werkverein
die Pachtung der Fabrikkantine überlassen, die der Vereinskasse alljährlich einen schönen
Uberschuß einbringt.

Die Firma J. M. Voith in Heidenheim a. Brenz hat für ihren am 1. Januar 19x1
auf Werkvereinsgrundlage errichteten „Verein Voithscher Arbeiter“ 135 000 M. gestiftet,
damit die älteren Arbeiter in die Arbeiter-Witwen- und Waisenkasse dieses Vereins einge-
kauft werden konnten. Sie zahlt dem Verein weiter regelmäßig einen Zuschuß in Höhe der
von den Mitgliedern geleisteten Beiträge.

Die Firma Bleichert, Drahtseilbahnenbau in Leipzig, sichert den Mitgliedern
ihres Werkvereins, dem über zwei Drittel der Gesamtarbeiterzahl des Werkes angehört, Ur-
laubszuschuß, besondere Krankenunterstützungen, Sterbegelder, Konfirmandenbeihilfen,
Altersunterstützungen von 250 M. jährlich nach 25 jähriger Arbeitszeit u. a. m. zu.

Die Adlerwerke vorm. H. Kleyer A.-G. zu Frankfurt a. M. haben nur für die
Mitglieder ihres Werkvereins eine Sparkasse (5% Verzinsung) eingerichtet. — Die Mecha-
nische Weberei am Mühlbach, Augsburg-Pferchsee, bietet gleichfalls ihren Werk-
vereinsmitgliedern besondere Vergünstigungen.

Die Vereinigten Gummiwaren-Fabriken in Harburg und Wien vorm. Menier-
J. N. Reithoffer stellen „den auf nationalem Boden stehenden“ Arbeitern ihrer Firma für
etwaig beabsichtigte Errichtung eines Wohnhauses auf einem vom Verein der Arbeitgeber
für Harburg und Umgebung erworbenen Terrain Baugelder zu sehr billigem Zinsfuß zur
Verfügung.

Ähnlich wie der soeben genannte „Verein der Arbeitgeber für Harburg und Umgebung“
wirken noch in Deutschland eine große Anzahl Arbeitgebervereine für die Wohlfahrt
der Angestellten und Arbeiter ihrer Bezirke. Wir wollen hier der Anregung halber nur auf-
führen: „Verein Anhaitischer Arbeitgeber“, Sitz Dessau; „Arbeiterwohlverein

3*
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        ﻿36 Allgemeines und Spezielles über Entwicklung und Stand der Wohlfahrtspflege.

in Waldenburg in Schlesien“, der vorbildlich wirkt in bezug auf Unterrichtsförderung
der Arbeiterkinder, Handfertigkeitsschulen, Nähmaschinenvermittelung (bisher 11040 Stück)
Ziegenzucht, Kleingartenbau usw., Verband deutscher Waren- und Kaufhäuser,
Sitz Berlin, Verband Industrieller in Remscheid usw.

Besondere Beachtung verdienen auch die mehr einen allgemeinen Charakter tragenden
Fürsorgevereine für genesende Ar beiter, wie solche z.B. in Leipzig, Remscheid, Posen,
Mannheim (letzterer für Arbeiter und Angestellte des ganzen Landes Baden wirkend, mit einem
jährlichen Ausgabeetat von ca. 200000 M.), Elberfeld usw. errichtet sind. Ferner sind zu er-
wähnen eine Anzahl Lungenheilvereine (mustergültige sind der Chemnitzer Verein
und der Verein für Gemeinwohl in Elberfeld). In der Absicht, mehr das wirtschaftliche
Wohl der Arbeiter zu fördern, wirken in hervorragender Weise seit ca. 70 Jahren einige größere
Vereine in verschiedenen Gegenden Deutschlands. Wir nennen hier nur den Verein zur Be-
förderung der Arbeitsamkeit in Aachen (der beispielsweise im Jahre 1911 659 099 M.
für Sparerprämien, Kindergärten, Bewahranstalten, Handarbeitsunterricht, Berufsfort-
bildung, Verteilung von Lebensmitteln und Feuerungsbeihilfen an die handarbeitenden
Klassen usw. und seit seinem Bestehen von 1834 bis 1911 für diese Zwecke 28 632 540 M. auf-
wendete), den Altonaer Unterstützungsverein, den Kieler Verein freiwilliger
Armenfreunde, die Bürgerrettungsinstitute in Frankfurt a. M., in Berlin, usw.

Wir hielten es am Schlüsse der Besprechung der Gruppe 15 für angezeigt, durch vor-
stehende Bemerkungen auf die Bedeutung der gemeinnützigen Vereinstätigkeit
innerhalb Deutschlands für die Arbeiterwohlfahrt hinzuweisen. Viele Tausende dieser
Vereine sind von Arbeitgebern gegründet worden in der Absicht, ihre Arbeiter an den
Früchten der Vereinstätigkeit partizipieren zu lassen. Daher werden auch viele dieser Vereine
von Arbeitgebern geleitet oder es weisen die Vorstands- und Mitgliederlisten oft in über-
wiegender Anzahl die Namen von Arbeitgebern auf. Es hätte demnach mit gutem Recht ein
großer Teil der Aufwendungen der hervorragenden gemeinnützigen Vereine Deutschlands in
unsere tabellarischen Zusammenstellungen mit eingefügt werden können. Daß die Beträge
für Arbeiterwohlfahrt durch Vereine sich jährlich auf mehrere Mill. M. belaufen, ist zweifellos.

Für Gruppe 16

INNERE MISSION, sind erst vom Jahre 1900 an Beträge ermittelt worden, die für die
13 Jahre bis 1912 1771066 M. ergeben. Die innere Mission kommt namentlich in ihren
Bestrebungen für Kleinkinderbewahranstalten, Wander kochkurse, Dienst-
botenausbildung usw. auch der arbeitenden Bevölkerung zugute. Es ist anzunehmen,
daß die für die Zwecke der inneren Mission gemachten Zuwendungen und Stiftungen wesent-
lich höhere sind, zumal man nicht verkennen darf, daß früher viele Fürsorgegebiete fast
allein von seiten der inneren Mission planmäßig gefördert wurden und daß sie zahlreiche
vorbildliche Pflegestätten geschaffen, unterhalten hat und noch erhält.

Eine lückenlose Reihe von 1883—1912 bietet Gruppe 17, die für

ARMENPFLEGE UND WOHLTÄTIGKEIT IM ALLGEMEINEN 75 808 847 M. auf-
weist. Für das Jahr 1912 wurden 7 810 822 M. ermittelt. Die höchste Zuwendungsziffer
wurde für das Jahr 1902 mit 12 248 452 M. quellenmäßig nachgewiesen. Es ist ja ganz
klar, daß der Hauptteil der Gesamtsumme auf die unteren und untersten Volksklassen,
namentlich auf Witwen und Waisen und auf verwitwete Arbeiter mit Kindern entfällt.
Insbesondere dürften die von den Stiftern für Wohltätigkeitszwecke bestimmten Be-
träge durchweg als eine Ergänzung der Arbeiterwohlfahrtspflege zu betrachten sein. Alle
in den Quellen auf gefundenen Beträge ohne engere Zweckbestimmung sind der Gruppe 17
zugewiesen worden.

Die Gruppe 18 führt mit einem Gesamtbeträge von 244 724 M. die für 14 Jahre auf-
gefundenen Zuwendungen zur

BEKÄMPFUNG DER TRUNKSUCHT auf. Für das Jahr 1912 wurden 37000 M.
ermittelt. Da in der Arbeiterwohlfahrtspflege die Zurückdrängung des Alkoholgenusses
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        ﻿Allgemeines und Spezielles über Entwicklung und Stand der Wohlfahrtspflege. 37

insbesondere durch Einrichtung von Kaffeeküchen, Mineralwasserproduktion, Milchhäuschen
(z. B. auf den Werken und Hütten der Buderusschen Eisenwerke in Wetzlar, des
Alexanderwerks, A.-G. in Remscheid), alkoholfreien Kantinen usw. gefördert zu
werden pflegt, so muß man die Beträge in Gruppe 23 (Speiseanstalten usw.) zur Beurteilung
mit heranziehen. Die für Gruppe 18 festgestellten Beträge dürften daher im wesentlichen
für Aufklärungszwecke durch Verteilung von Merkblättern, Literatur, Abhaltung von Vor-
trägen als auch für Unterstützung von Trinkerheilstätten und für Vereinsbeiträge usw. be-
stimmt gewesen sein. — Die Schriften des Deutschen Vereins gegen den Mißbrauch geistiger
Getränke weisen fast in jeder Nummer ihrer „Mäßigkeitsblätter“ planmäßige Bemühungen
von Arbeitgebern in der Trunksuchtbekämpfung nach, so daß man auch hieraus ein
erfreuliches Wachsen des Verständnisses für die Notwendigkeit der Alkoholbekämpfung in
der Industrie ersehen kann.

Besondere Aufmerksamkeit wendet auch der Staat in seinen Verkehrsbetrieben
der Trunksuchtsbekämpfung zu, ohne daß hierfür die aufgewendeten Mittel ziffernmäßig
aus den Etats ersichtlich sind. So sind die meisten deutschen Eisenbahnverwaltungen an-
gewiesen, dem Zugpersonal bei länger andauernder oder ungewöhnlicher Hitze abgekühlten
Tee oder Kaffee unentgeltlich zu verabreichen, auch sonstige kühlende Getränke (Selter-
wasser, Limonaden) an den Zügen bereit zu halten.

Diese Fürsorge für Bedienstete hat wesentlich die Durchführung der Verbote des
Genusses alkoholhaltiger Getränke während des Dienstes (in Preußen seit 1905)
für alle im Betriebsdienste beschäftigten Beamten, Hilfsbeamten und Arbeiter erleichtert.

In welcher erfolgreichen Weise auch der private Arbeitgeber den Alkoholmißbrauch
seiner Arbeiter zu bekämpfen vermag, zeigt das Beispiel der Textilfirma F. Brandts in
M. - Gladbach, die allerdings in unserem speziellen Teil nicht vertreten ist. Aber die
Eigenart des hier angewendeten Hauptkampfmittels gegen die Trunksucht verdient der Nach-
ahmung wegen erwähnt zu werden.

Die Firma gewährt eine Prämie an diejenigen Arbeiter, die sich während eines
Monats des Genusses von Branntwein völlig enthalten haben. Diese Prämie beträgt 1 Mk.
und wird an jedem ersten Zahltage des Monats dem Lohnbetrag beigefügt. Die Kontrolle
darüber, daß der Arbeiter tatsächlich während des in Frage stehenden vergangenen Monats
keinen Schnaps weder in der Fabrik, noch im Wirtshause, noch zu Hause, noch sonst ge-
trunken hat, besteht darin, daß derselbe einen Schein unterschreibt und am letzten eines
jeden Monats in einen verschlossenen Kasten legt. In diesem Scheine erklärt der betreffende
Arbeiter auf Treue und Gewissen, daß er im vergangenen Monat weder Branntwein noch
Liköre, Magenbitter und dergleichen, noch irgendwelche andere gebrannten Getränke ge-
nossen hat. Die Scheine sind jederzeit leicht zu haben und brauchen nur mit Unterschrift
und Datum versehen zu werden. Der Name des Ausstellers wird geheim gehalten und ge-
langt nur zur Kenntnis des Obermeisters und zweier Vertrauenspersonen, wie des Fabrik-
herrn. Wer in gewissenloser Weise einen Schein unterschreibt, trotzdem er Branntwein
oder ein ähnliches Getränk genossen hat, wird bei Entdeckung sofort entlassen. Nach den
Angaben der Firma beweist der Wechsel der Zahl und der Personen für die einzelnen Monate,
caß nicht anzunehmen ist, daß falsche Erklärungen abgegeben werden. Die Einrichtung
soll sich bewährt haben, und mehr als % sämtlicher Arbeiter soll die Prämie erhalten.

Um ihren Arbeitern die Herstellung eines guten Haustrunkes zu ermöglichen, übernehmen
die Portland-Zement-Werke, Heidelberg und Mannheim, jeden Herbst die Besor-
gung mehrerer Eisenbahnwagen guter Äpfel, die zum Selbstkostenpreise abgegeben werden.
Sie fördern weiter die Ziegenzucht, um die Kinder durch Gewöhnung an Ziegenmilch vom
frühzeitigen Genuß alkoholischer Getränke abzuhalten. — Die Daimler-Motoren-Ge-
sellschaft, Stuttgart-Untertürkheim, hat zur Einschränkung des Alkoholgenusses
eine Fabrikationsanlage von Limonaden und Sodawasser mit den neuesten Einrichtungen
geschaffen, die täglich bis zu 4000 Flaschen herstellt, was dem Konsum an heißen Sommer-
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        ﻿38 Allgemeines und Spezielles über Entwicklung und Stand der Wohlfahrtspflege.

tagen entspricht. Diese Getränke werden fast zu den Selbstkosten abgegeben, etwaige Über-
schüsse fließen in die Unterstützungskasse. — Die Firma Schimmel &amp;Co., Miltitz verab-
reicht frühmorgens 8 Uhr den Arbeitern unentgeltlich Kaffee und Milch, gegen die Ver-
pflichtung, bei der Arbeit keinen Branntwein zn trinken.

Gruppe 19 umfaßt die Beträge für

PREISAUSSCHREIBEN FÜR WOHLFAHRTSPFLEGE mit 122 650 M. Innerhalb
des dreißigjährigen Zeitraumes wurden nur in fünf Jahren solche Beträge auf gefunden.

In Gruppe 20,

RETTUNGSWESEN, FEUERSCHUTZ, die x 136590 M. beträgt, darunter 45 000 M.
für 1912, sind unter anderen auch solche ermittelten Beträge, die für Begründung, Er-
richtung und Ausbau von Fabrikfeuerwehren Verwendung fanden, berücksichtigt
worden. Neben ihrem eigentlichen Zweck verfolgen die Fabrikfeuerwehren auch gesellige,
turnerische und musikalische Ziele. — Die Fabrikfeuerwehr des Eisenhütten- und
Emaillierwerks (W. von Krause) in Neusalz a. O. ist gleichzeitig auch der Stadt
Neusalz zur Verfügung gestellt. — Eine der ältesten, bestausgestatteten Fabrikfeuerwehren,
im Jahre 1865 begründet, besitzt die Firma C. A. Preibisch in Reichenau.

Für

FÖRDERUNG DES SPARSINNES wurden in Gruppe 21 1282581 M. ermittelt.
Es sind hier meist nur die Ausgaben für Anregung zum Sparen zusammengefaßt.

Die eigentlichen Beiträge an Zinszuschüssen, Prämien und an direkten Zuwendungen
zu den Arbeitersparkassen kommen selten ziffernmäßig zur Erscheinung, sie würden un-
zweifelhaft einen sehr hohen Betrag ausmachen. Es ist auch zu berücksichtigen, daß in
den Gruppen 1, 2, 3 erhebliche Summen zur Förderung des Sparsinnes der Arbeiter ent-
halten sind. Die in Gruppe 2 berücksichtigte Gewinnbeteiligung der Arbeitnehmer läuft
namentlich oft auf ein besonders durchdachtes Sparsystem hinaus. Es wurde schon hin-
gewiesen auf die Sparkasse der Schultheiß’ Brauerei zu Berlin, die einen solchen
Zweck verfolgt. Es dürfen in diese im Laufe eines Jahres höchstens 1000 M. bis zum Höchst-
betrage von 5000 M. eingezahlt werden. Diese Einlagen werden zunächst mit 4 % von
der Direktion verzinst. Der Zinsfuß wird aber am Jahresschluß noch um so viel Prozente
erhöht, um welche die den Aktionären gewährte Jahresdividende den Satz von 4% über-
steigt. Es kommt hierbei meistens eine Verzinsung der Einzahlungen von 8—12 % heraus. —
Die Continental - Gasgesellschaft zu Dessau verzinst alle Spareinlagen ihrer Werks-
angehörigen mit 7 %. — Friedr. Dick, Werkzeug- und Feilenfabrik, Eßlingen a. N.,
gewährt für Einlagen bis zu 500 M. 6 %. — Bei Fritz Wolf, Malzfabrik, Erfurt, nimmt
die Fabriksparkasse Einlagen von 1 M. aufwärts an und verzinst dieselben einschl. der Spar-
prämie mit 8—10 %. — Größere und regelmäßige Prämien für Spareinlagen werden den
Mitgliedern des Werkvereins der Firma Adolf Bleichert &amp; Co. in Leipzig-Gohlis,
dem über zwei Drittel der Arbeiter angehören, gezahlt. — Die Farbenfabriken vorm.
Friedr. Bayer &amp; Co. in Leverkusen suchen das Ziel ihrer Wohlfahrtspflege vornehm-
lich in der Förderung des Sparsinnes. Sie haben neuerdings auch eine Alterssparkasse
gegründet, die es dem Arbeiter ermöglichen soll, im Laufe der Zeit mit verhältnismäßig
geringen Wochenbeiträgen ein Kapital auzusammeln. Während die Alterssparkasse auf
dem Prinzip der Freiwilligkeit beruht, ist man bei der Spareinrichtung für jüngere
Arbeiter, die also meistens nur für sich selbst zu sorgen haben, zu dem Beitragszwang
übergegangen. In erster Linie sollen die Ersparnisse später bei der Eheschließung zur Be-
schaffung der Aussteuer dienen.

Die Firma hat außerdem eine Arbeitersparkasse, deren Mitgliederzahl seit Ein-
führung der Alterssparkasse von 3988 im Jahre 1910 auf 3762 im Jahre 1911 zurück-
gegangen ist. Es wurden aber von den Rückzahlungen aus dieser Kasse 35 620 M. der
Alterssparkasse überwiesen. Die Zahl der Sparer der Alterssparkasse betrug zu Anfang
532, belief sich aber schon am Jahresschluß 1911 auf 2081. Die Zahl der Zwangsparer der
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        ﻿Allgemeines und Spezielles über Entwicklung und Stand der Wohlfahrtspflege. 39

Jugendsparkasse betrug am Jahresschluß 1911 1175, außerdem gehörten ihr 112 frei-
willige Mitglieder an. Sämtliche Sparkassen der Firma schlossen am 31. Dezember 1911
mit einem Guthaben von 419 275 M. ab, das einer Zunahme von 98 781 M. = 30,8 %
gegen das Vorjahr entspricht.

Als Mittel zum Ansporn des Sparens werden, wie dies zuerst bei Krupp, Essen ein-
geführt wurde, alljährlich Sparprämien in Höhe von 500 M. verlost. Die Firma besitzt
auch zwei Beamtensparkassen, die am Schluß des Jahres 19x1 346 bzw. 321 Sparer
hatten. Das Guthaben beider Kassen stellte sich 1911 am Jahresschluß auf 872 709 M.

Ein Jubiläumsfonds der Firma Edler &amp; Krische in Hannover von 100 000 M.
dient in der Art zur Prämienverteilung an Angestellte und Arbeiter, die über 25 Jahre
der Firma angehören, daß die Prämiensummen von alljährlich xoo bis zu 30 M. herab nicht
ausgezahlt, sondern bei der Firma mit 5% zinsbar angelegt bleiben, und erst nach
dem Tode des Jubilars seiner Witwe oder den direkten Nachkommen ausgezahlt werden.
Man kann also diese Einrichtung als eine Lebensversicherungssparkasse bezeichnen. Den
Jubilaren wird eine Schuldurkunde der Firma ausgehändigt.

Bei Villeroy &amp; Boch in Mettlach wurden bei der Zwangssparkasse für Arbeiter
und Arbeiterinnen unter 25 Jahren bis 1. Januar 1913 bereits 553 810 M. in gesperrten Spar-
kassenbüchern gespart, dies macht auf den Kopf der Sparer 730 M. — Das Alexanderwerk
A. von der Nahmer, A.-G. Remscheid, besitzt eine Zwangssparkasse ganz ähnlicher Art
mit Einzahlungen von 60 Pf. bis 2 M. pro Woche, bei 6 % Verzinsung, sowie eine freiwillige
Sparkasse mit 6% Verzinsung und Prämienverlosung. — Die Fabriksparkasse bei Kübler
&amp; Niethammer, Kriebstein, wurde bereits 1856 errichtet. Es gab hier 1912 unter den
845 Sparern 152, deren Sparsumme über 1000 M. beträgt, darunter 3 mit einem Betrage von
10—12 000 M.

Die Glashüttenwerke in Gerresheim haben eine Zwangsspareinrichtung
für unverschuldete Arbeitslosigkeit eingerichtet.

Die Papierfabrik Max Krause in Berlin hat eine Fabriksparkasse einge-
richtet, die schon Einlagen von wöchentlich 10 Pf. an annimmt. Daß man auch für diese
Pfennigsparkasse in Arbeiterkreisen Verständnis gefunden hat, geht daraus hervor, daß
in den ersten 16 Jahren 181 Sparer ein Sparkapital von 116 541 M. zurückgelegt hatten,
das von der Firma mit 5 % verzinst wurde.

In die Arbeiter- und Beamtensparkasse der Firma W. Spindler, Spindlersfeld
wurden von 1872 resp. 1874 bis 1911 eingezahlt 6221 891 M. und hierauf Zinsen (5 %) ver-
gütet im Betrage von 887 733 M. Die Bedeutung dieser Einrichtung kann man aus diesen
Ziffern ermessen. — Die Hoflieferanten Theod. Hildebrand u. Sohn, Berlin N. 20, be-
rechtigen ihre Angestellten bis zum zehnten Teil ihres Verdienstes in die Firma-Sparkasse
einzuzahlen, welche 6 % Zinsen gewährt. — Durch hohe Stiftungserträgnisse und Zu-
wendungen zeichnen sich die Spareinrichtungen der Frankfurter Sozietäts-Druckerei,
G. m. b. H., Frankfurt a. M., aus. — Die Stettiner Chamottefabrik, A. G. vorm.
Didier gibt Arbeitern, welche 10 Jahre dem Werke angehören, alle fünf Jahre ein
Sparkassenbuch mit entsprechender Einlage, als Prämie. — Bei der Firma A. H. A. Berg-
mann in Wald heim werden die gesetzmäßig abgezogenen Beiträge zur Krankenkasse und
Invalidenversicherung den Arbeitern gutgeschrieben und ihnen nach 10 jähriger, 25 jähriger
und 30 jähriger Dienstzeit in Form von Sparkassenbüchern zurückerstattet. — Die Firma
L. C. Oetker, Marzipan- und Marmeladenfabrik, Altona-Bahrenfeld, gibt
ihren Arbeitern vom 10. Dienstjahre an, bis zum 20. Dienstjahre, alljährlich eine
Sparkasseneinlage von 100 M.

Eine beachtenswerte Einrichtung ist die Geschäftssparkasse der Manufakturwaren-
firma E. Breuninger inStuttgart. Alle von der Firma gemachten Stiftungen und sonstigen
Zuwendungen, als Tantiemen, Extradividende, Prämien, Extrazulagen usw. werden nicht
an die betreffenden Angestellten und Arbeiter (gegen 700) ausgezahlt, sondern als Guthaben
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        ﻿40 Allgemeines und Spezielles über Entwicklung und Stand der Wohlfahrtspflege.

in der Sparkasse angelegt. Auch die Zinsen (5—7 y2 %) werden dem Guthaben zugeschrieben.
Die Auszahlung findet erst im späteren Alter statt. Ausgezahlt werden auf schriftlichen
Antrag und bei eingehender Begründung nur die freiwillig eingezahlten Beträge — nicht unter
10 M. — und die Zinsbeträge. Der Erfolg dieser Einrichtung ist daraus zu ersehen, daß die
Geschäftssparkasse von ihrer Gründung am 1. Januar 1905 an bis jetzt einen Bestand von
über 400 000 M. aufweist.

Fast alle Fabriksparkasseneinrichtungen haben in ihrer Verwaltung einen Arbeiter-
ausschuß zur Seite, der natürlich zu jeder Zeit Einblick in den Stand der Kassen hat und
gewiß auch oft seinen Einfluß gegenüber unbegründeten Rückzahlungsgelüsten von Sparern
geltend macht.

Für

ARBEITSLOSENUNTERSTÜTZUNG kommen in Gruppe 22 nur einzelne Beträge
in 7 Jahren der Berichtsperiode vor, die im ganzen 636088 M. ausmachen.

In solchen Betrieben, wo Stark- und Schwachbetrieb schroff wechseln, z. B. in Waffen-,
Munitions-, Konservenfabriken und in anderen, die namentlich auf die Erledigung
von Staatsaufträgen basieren, ist natürlich die Arbeitslosenversicherung eine brennende
Frage. Die Waffenfabrik Mauser, A.-G., Oberndorf a. N., hat außer ihrem Stamm
von Arbeitern (1200) eine Arbeiterreserve, die in der Umgebung ansässig ist und in den
Perioden des Schwachbetriebes ihren gewöhnlichen bürgerlichen Beschäftigungen nach-
geht. Die Fürsorge der Fabrik erstreckt sich auch auf die letztere Kategorie Arbeiter, so daß
in dieser Fürsorge eine Art Versicherung gegen die Arbeitslosigkeit liegt.

Die letzte Gruppe 23 umfaßt die freiwilligen Aufwendungen für

SPEISEANSTALTEN, ERNÄHRUNGSFÜRSORGE, FEUERUNGSBEIHILFEN, BE-
KLEIDUNGSFÜRSORGE. Es kann angenommen werden, daß der überwiegende Betrag
dieser Gruppe für die Gesamtheit der unbemittelteren Volksklassen bestimmt ist, so daß
von dem Gesamtbeträge des dreißigjährigen Zeitraums in Höhe von 18 109 288 M. nur
ein verhältnismäßig geringer Teil für Fabrikeneinrichtungen dieser Art festgestellt
worden ist. Für das Jahr 1912 ergibt sich eine Summe von 4 074 207 M., wovon die
Hälfte auf Feuerungszuwendungen an Bergarbeiter entfällt.

Von den im zweiten Teil dieses Werkes auftretenden Firmen besitzen sehr viele aus-
gezeichnete Fabrikkantinen, denen alljährlich erhebliche Zuwendungen seitens der
Arbeitgeber zufließen. Es sind aber nur in wenigen Fällen über die Höhe dieser Zu-
wendungen Zahlenangaben aufgefunden worden. Die Firma Voigt &amp; Haeffner, A.-G.,
Frankfurt a. M., leistet ihrer Kantine einen jährlichen Zuschuß von 15—20 000 M. und
verabreicht außerdem ihren Arbeitern in der Bleikitterei, Verzinnerei und Beizerei täglich
gratis 1 Liter Milch. Die Kosten hierfür betragen jährlich ca. 3000 M. Die Speiseanstalt
der ältesten deutschen Zigarettenfabrik Compagnie Laferme, Dresden, wird wegen
ihrer guten und billigen Beköstigung gern von dem Fabrikpersonal benutzt, ebenso die von
der Firma Herrn. Reiners &amp; Söhne, Zigarrenfabrik, Ratibor, in ihren 5 neuen
Fabriken eingerichteten hellen und sonnigen Speiseräume. - Die Kantine der Mech.
Spinnerei J. Schwerin &amp; Söhne, Breslau-Gräbschen, ist so eingerichtet, daß bei
gutem Wetter die Mahlzeiten im Freien eingenommen werden können. — Die Deutsche
Bank zahlte 1912 an Zuschuß für die Klubküche der Beamten und für die Kantine der
Angestellten und Boten ca. 99 900 M. Die meisten größeren Arbeitsstätten besitzen
auch Vorrichtungen zur Erwärmung der mitgebrachten Speisen. In den In-
dustriestädten der Rheinprovinz sind vielfach Speisetransportwagen eingeführt, die
aus der eigenen Kantinenküche oder aus Speisehäusern die warmgehaltenen Speisen an die
Arbeitsstätten befördern. — Auch die Württembergische Metallwarenfabrik, Geis-
lingen hat solche Speisewagen in Betrieb, darunter einen für ihre Fabrik in Kuchen bereits
seit 21 Jahren. Die Fuhrlohnkosten werden durch Umlage gedeckt und betragen bei 137 Be-
teiligten auf den Kopf täglich 2 y2 Pf.
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        ﻿Allgemeines und Spezielles über Entwicklung und Stand der Wohlfahrtspflege. 41

Der Großeinkauf von Lebensmitteln und deren Detailabgabe zum Selbstkosten-
preise wird von den meisten großen Firmen ausgeübt. Die Württembergische Metall-
warenfabrik hat 1912 den Verkauf von Seefischen organisiert und hierzu ein eigenes
1 y2 stockiges Gebäude errichtet. Es werden Fischkochbücher abgegeben und Fischkoch-
kurse erteilt. Der Absatz betrug in der Zeit vom 1. Februar bis 4. April 1912 217 Zentner
Seefische und 22 000 Stück Bücklinge.

Es verdient auch hervorgehoben zu werden, daß Großindustrielle ihre wissenschaft-
lichen Kräfte geradezu mit Forschungen und Untersuchungen über die Ernährungsverhält-
nisse der Arbeiter und deren Verbesserung beauftragen. So ist uns bekannt, daß der Senior
der Hofmühlenfirma Bienert, Dresden, Herr Geh. Kommerzienrat Theodor Bienert,
auf dem ihm gehörigen ehemaligen Stadtgute Räcknitz bei Dresden einen Musterstall
zur Gewinnung einwandfreier Milch eingerichtet hat. Die Resultate der hier statt-
findenden wissenschaftlichen Untersuchungen sollen nach ihrem Abschluß der Allgemein-
heit zugute kommen.

Auch die vielfach herrschende Sitte, den verheirateten Fabrikfrauen eine längere
Mittagspause für ordentliche Zubereitung des Mittagtisches in der Wohnung zu gewähren,
ist als eine hygienische Einrichtung zur Sicherung besserer Arbeiterernährung zu betrachten.

Zu den neueren Einrichtungen für Arbeiterernährung gehört die Fabrikkantine der
Tabak- und Zigarettenfabrik Yenidze in Dresden, die als eine Mustereinrichtung
ihrer Art zu betrachten ist. Gutes Mittagessen wird den 1700 Arbeitern und Arbeiterinnen
in den schönen Speisesälen der völlig aus Glas bestehenden 17 m hohen Kuppel des Fabrik-
gebäudes gegen billigen Preis (25—30 Pf.) verabreicht. Mittels acht Fahrstühlen werden
Personen und Speisen heraufbefördert. Nach Einnahme der Mahlzeit ist — wie schon
erwähnt — in den Ruhehallen und ausgedehnten Dachgärten die für die Verdauung er-
wünschte Siesta geboten. Neu ist auch, daß hier Trinkgeschirre auf den Arbeitsplätzen
nicht geduldet werden, daß dafür aber jeder Arbeiterin ein im Speisesaal an großen Tafeln
aufgehängter numerierter Porzellantopf zur Verfügung steht. Die Zubereitung von Speisen
und Getränken durch den Wirtschaftsverwalter erfolgt in reinen Nickelgefäßen von 50 bis
150 1 Inhalt. Nach Beendigung jeder Mahlzeit bzw. vor Wiederaufnahme der Arbeit sind
die Hände zu reinigen. Während der Mittagszeit sind auch die Badeanlagen geöffnet, deren
Benutzung kostenlos ist. Daß der Appetit und somit auch die Bekömmlichkeit erheblich
durch sauberes Aussehen der Tischgenossen gesteigert wird, ist eine allbekannte
Erfahrung. In diesem Sinne wirkt auch im Yenidze-Speisesaal der Umstand, daß seitens
der Firma eine saubere Einkleidung des gesamten weiblichen Fabrikpersonals, und
zwar in große buntfarbene Schürzen und cremefarbene Hauben erfolgt ist.

Die „Sarotti-Chokoladen- und Cacao-Industrie-A. G.“ hat in ihrer neuen Fabrik-
anlage in Berlin-Tempelhof die Kantinensäle auf den Dächern angelegt, die von Dach-
gärten umgeben sind.

Bei den Farbenfabriken vorm. Friedr. Bayer &amp; Co. in Leverkusen wird für
die Ernährung der Beamten und Arbeiter auch besondere Sorge getragen. Zunächst kommt
hier das von der Firma errichtete große Kaufhaus in Wiesdorf in Betracht, insoweit es
sich um den Einkauf von Nahrungsmitteln handelt, die in dem Gesamtumsatz von
jährlich 800 000 M. einen erheblichen Teil ausmachen. Die Güte der Ware und die Sauber-
keit des Verkehrs wird genau überwacht. Der Gewinn wird an die Mitglieder meist mit
jährlich 10% des Umsatzes verteilt. Die Arbeiterspeiseanstalten verteilten im Jahre
1911 28 519 Portionen zu 65 Pf. und 28 747 Portionen zu 40 Pf. Der Umsatz der für den
Handverkauf eingerichteten Erfrischungsräume war im Betriebsjahre 1911 45508 M.
Für beide Anstalten leistete die Firma 1911 einen Zuschuß von 23 627 M. Das Beamten-
kasino erfüllt auch für alleinstehende oder besuchsweise sich in Leverkusen auf haltende
Beamte den Zweck einer guten und billigen Ernährung. Die Kasinogesellschaft zählte
am Schlüsse des Jahres 1911 152 Mitglieder.
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        ﻿42 Allgemeines und Spezielles über Entwicklung und Stand der Wohlfahrtspflege.

Das Ar beiter kasino der Gebrüder Sulzer, Maschinenfabrik, Ludwigs-
hafen a. Rh., zeichnet sich durch vorteilhafte Einrichtungen und durch Nebenanlagen
für Erholung und Unterricht aus.

Die Chemische Fabrik Merk in Darmstadt fordert für das Mittagessen in der
Kantine von ihren Arbeitern nur einen Betrag von 20 Pf. im Abonnement. Es nehmen
zurzeit gegen 650 Personen am Mittagstisch teil. Der Zuschuß der Firma beläuft sich auf
jährlich rund 22 000 M.

Die Chemischen Werke Henkel &amp; Co. in Düsseldorf, die, wie wir schon oben
erwähnten, eine durchgehende Bureauzeit mit Schluß um %4 Uhr eingerichtet hat, läßt
diese Arbeitszeit durch eine Mittagspause unterbrechen, während welcher den Angestellten
im Speisesaal ein warmer Imbiß kostenlos von der Firma verabreicht wird. Die noch
verbleibende Zeit der Mittagspause kann auch hier im Dachgarten zugebracht werden.

In der Mechanischen Trikotweberei Mattes &amp; Lutz in Besigheim erhalten
von November bis März sämtliche Arbeiter und Arbeiterinnen vor Arbeitsantritt einen
Morgenkaffee mit frischer Milch und Zucker. — Bei Gebr. Stollwerk, A.-G., Köln,
erhält zur Nachmittagspause die gesamte Beamten- und Arbeiterschaft die Getränke kosten-
frei geliefert. — Das Hamburger Fremdenblatt verabreicht in der Hauskantine ihren
Arbeitern zweimal täglich Kaffee kostenfrei.

Die für 400 Arbeiter Platz bietende Kantine des Vereins chemischer Fabriken,
M annheim ist durch eine herausnehmbare Holzwand in zwei Teile geteilt, sodaß ein Saal
für Abhaltung von Festlichkeiten gebildet werden kann. Es wird besonderes Gewicht auf
Vermeidung des Alkoholgenusses gelegt.

In der Papierfabrik von Kübler &amp; Niethammer in Kriebstein erhalten ver-
heiratete und verwitwete Arbeiter, welche länger als 1 Jahr bei der Firma beschäftigt sind,
für jedes ihrer Kinder bis zu deren Austritt aus der Schule wöchentlich 1 kg
Brot durch Anweisungsmarken an den Konsumverein geliefert. Die Firma hat von
dieser Einrichtung jährlich ungefähr 16 000 M. Unkosten.

Die Nähseidenfabriken Gütermann &amp; Co. in Gutach haben einen eigenen
Milchviehbetrieb von 100 Kühen eingerichtet, um ihren Arbeitern gute und reine
Milch zu verabfolgen.

Die Aktienbrauerei zum Löwenbräu, München, sicherte durch Erwerbung
und Selbstbewirtschaftung großer landwirtschaftlicher Betriebe ihren Arbeitern den billigen
Erwerb von Getreide, Kartoffeln und Milch.

Die Ilse, Bergbau A.-G., Grubellse, betreibt für die Versorgung ihrer Arbeiter mit
Lebensbedürfnissen 5 Kaufhäuser, 4 Gasthäuser, 3 Bäckereien und eine Fleischerei, einen
zweiten Schlachthausbetrieb hat sie in Pacht gegeben.

Es sind in neuester Zeit eine Anzahl größerer Firmen dazu übergegangen, neben
Konsumanstalten und Speiseanstalten eigenes Schlachtvieh zu halten, um den Ange-
stellten und Arbeitern gesundes und billiges Fleisch, gute Wurstwaren und reine, nahrhafte
Milch zu liefern. Musteranlagen in diesem Sinne gibt es auch bei der Firma: Metallwerke
Basse &amp; Selve in Altena (i. W.), sowie bei der Harpener Bergbaugesellschaft.

Hinsichtlich der Feuerungsbeihilfe ist namentlich auf die Bergbaubetriebe
zu verweisen, die entweder billig oder unentgeltlich den Arbeitern Kohlen liefern.

Die Kleidungsfürsorge wird in hygienischer Richtung vielfach durch besondere
Garderobenanlagen gefördert. In den Farbenfabriken von Berger &amp; Wirth in Leipzig
erhalten alle Arbeiter vollständige Arbeitsanzüge, die wöchentlich in einer Dampfwäscherei
gereinigt werden. Jedem Arbeiter stehen zwei Schränke zur Verfügung, der eine für die
Arbeiterkleider, der andere für die Straßenkleider.
        <pb n="53" />
        ﻿Ergebnisse und Schlußbemerkungen.

43

IV.	Ergebnisse und Schlußbemerkungen.

Die ziffernmäßigen Ergebnisse unserer Untersuchung über die Entfaltung der frei-
willigen sozialen Fürsorge im Deutschen Reiche innerhalb des Zeitraums 1883
bis 1912 tragen entschieden einen imponierenden Charakter.

Sie sagen, daß die verhältnismäßig begrenzten Nachforschungen eines einzelnen in
dieser Richtung einen Betrag von 1 654 956 369 M. festgestellt haben, also eine Summe
ergeben, die den dritten Teil der von den deutschen Arbeitgebern bisher geleisteten ge-
setzlichen Ausgaben für Arbeiterversicherung ausmacht! Sie zeigen auch für die Jahre
1883—1905 und für das Jahr 1912 eine steigende Entwicklung, so zwar, daß die für
1912 quellenmäßig nachgewiesenen Ergebnisse fast genau den zehnten Teil der 30 jährigen
Gesamtsumme, nämlich 165 028 636 M., ausmachen. Für die Beurteilung dieser Ziffern
kann man gewiß gern zugeben, daß bei den Buchungen manche Einzelbeträge unterlaufen
sind, die nicht richtig rubriziert wurden oder die auch vielleicht nicht mit hineingehörten.
Aber andererseits tritt die Lückenhaftigkeit unserer Ermittlungen bei dem eingehenden
Studium der Tabellen klar zutage. Es war uns direkt daran gelegen, diese Lückenhaftigkeit
dadurch nachzuweisen, daß wir für 1912 die Ergebnisse nach Einzelstaaten und für Preußen
nach Provinzen zergliederten. Auch bei der Gruppeneinteilung sprechen die Einzelbeträge
dafür, daß die vom Verfasser herangezogenen Unterlagen für die Gewinnung eines zutreffen-
den Gesamtbildes ungenügend waren. In diesem Sinne erscheint uns ebensowohl das positive,
als auch das negative Ergebnis unserer Arbeit ein Gewinn zu sein.

Als ein weiteres Ergebnis möchten wir die Anregungen bezeichnen, die aus der Fülle
des tabellarischen und beschreibenden Materials für die Gewinnung von Grundsätzen
für die allgemeine Wohlfahrtspflege gewonnen werden können.

Für uns knüpft sich an einen Überblick über das Ganze der Wunsch, daß einmal eine
amtliche Erhebung den wirklichen Umfang der freiwilligen Wohlfahrtspflege
der deutschen Arbeitgeber (wenigstens der Großbetriebe von vielleicht 500 Be-
schäftigten an) feststellen möge. Bei einer solchen Erhebung müßten aber für die
Gewinnung eines Gesamtbildes nicht nur die regelmäßigen Zuwendungen (die selten
an die Öffentlichkeit kommen und deshalb nur in ganz geringem Umfange bei unseren
Feststellungen zur Verwertung gelangten) und die einmaligen Stiftungen und Vermächt-
nisse der privaten Arbeitgeber, Aktiengesellschaften und Banken, sondern auch die Auf-
wendungen für Angestellten- und Arbeiterwohlfahrt seitens der Arbeitgeberorganisationen,
der Syndikate, Genossenschaften, Gesellschaften m. b. H., industriellen Vereine usw. mit
erfaßt werden. Der schon in Abschnitt II hervorgehobene Einwand, daß es manche
Arbeitgeber nicht lieben, mit ihren Aufwendungen für freiwillige Wohlfahrtseinrichtungen
und für Stiftungen an die breite Öffentlichkeit zu treten, wäre hinfällig, wenn von amt-
licher Seite eine Erhebung stattfände, da man ja den amtlichen Erhebungen volles Ver-
trauen schenken kann und daher der quellenmäßige Nachweis der Einzelbeträge sich hier
erübrigt. Inder Art, wie dies bereits bei Produktionserhebungen und ähnlichen Feststellungen
geschieht, könnte auch hinsichtlich der deutschen Wohlfahrtspflege verfahren werden,
und die Ergebnisse brauchten nur in ihren Endsummen, etwa nach unserer Gruppen-
einteilung, veröffentlicht zu werden. Es wäre zweifellos, daß diese Endziffern einen ebenso
berechtigten als eindrucksvollen Faktor in der Beurteilung unseres wirtschaftlichen und
sozialpolitischen Lebens geben würden.

Wenn die „Deutsche Ehrentafel“ zu einer solchen Entschließung den Anlaß
geben und den Weg für deren Erledigung angedeutet haben sollte, so wäre ein Hauptzweck
der vorliegenden Arbeit erreicht!
        <pb n="54" />
        ﻿44

Ergebnisse und Schlußbemerkungen.

Wir können aber unsere Arbeit nicht abschließen, ohne noch auf die psychologische
Seite derselben hinzuweisen.

Wenn in dem schweren Kampfe von Industrie, Gewerbe und Handel für ihre Durchsetzung
auf dem Weltmärkte es für den deutschen Arbeitgeber auch von höchster Bedeutung ist,
sich einen zuverlässigen Stamm von Angestellten und Arbeitern zu schaffen,
so ist doch dieses Motiv nicht das einzige und leitende für die Schaffung von Wohlfahrts-
einrichtungen. Es spricht aus vielen Tausenden der den Inhalt unserer Tabellen ausmachen-
den Stiftungen und Vermächtnisse die Entschließung des Schenkgebers, seinem Dank-
barkeitsgefühl gegen seine bisherigen oder früheren Mitarbeiter Ausdruck zu verleihen.
Und in manchen, den speziellen Teil dieses Werkes ausfüllenden Beiträgen ist direkt auf
die Absicht, durch Wohlfahrtszuwendungen den Gemeinsamkeitssinn und das Zu-
sammengehörigkeitsgefühl zu heben, hingewiesen. „Nicht nebeneinander,
sondern miteinander“ lautet die Arbeitsdevise der Firma Henkel &amp; Co. in Düsseldorf,
welche ihre Aufwendungen für Wohlfahrtszwecke als „ein Anlagekapital, das sich gut ver-
zinst“, bezeichnet. Daß nicht nur bei den „persönlichen“ Arbeitgebern, sondern auch bei
den Direktorien der großen deutschen Aktiengesellschaften sich diese Beweggründe deutlich
geltend machen, ist besonders erfreulich.

Der Gradmesser aber für den Anteil der Angestellten und Arbeiter an den verschiedenen
Wohlfahrtseinrichtungen ist durchweg die Dauer der Zugehörigkeit derselben zum
Werk. So ist also die Treue das psychologische Moment in der Arbeiterwohlfahrt. Wie
die „Treue in der Arbeit“ schon von jeher durch staatliche Ehrenzeichen und durch behörd-
liche Auszeichnungen und Diplome belohnt wird, so können die Segnungen der Wohlfahrts-
einrichtungen auch nur als „Treuelohn“ erworben werden. Dieses Moment hat gewiß
schon oft besänftigend auf manche vorschnelle Entschließungen eingewirkt. Treue im
Beruf ist die höchste Ehrenzier jedes Tätigen. Unser Kaiser ist ein leuchtendes Vorbild!

Möchte auch fernerhin „Treue um Treue“ das Losungswort zwischen deutschen Ar-
beitgebern und Arbeitnehmern sein! Und so setzen wir als Schlußstein unter unsere Arbeit
und als eine Zusammenfassung der ideellen Ergebnisse derselben das Wort unseres Schillers:

„Und die Treue, sie ist doch kein leerer Wahn!“

/
        <pb n="55" />
        ﻿Tabelle i.

45

Tabelle i.

Allgemeine Ausgaben des Deutschen Reiches 1911 für soziale (Arbeiter-)

Fürsorge.

(Weggelassen sind die Ausgaben für Herabminderung der Säuglingssterblichkeit, Be-
kämpfung der Tuberkulose, für Gewerbe- und Industrieausstellungen, Gewerbeaufsicht,
Unterstützung der Herausgabe von Fachblättern usw.)

Ordentlicher Reichshaushaltsetat für 1911:

IV., Kap. 3, Tit. 11: Beitrag für das Internationale Institut für Sozial-
bibliographie ............................................................... 15	000	M.

,,	3,	,, 21: Beitrag für den Verband der gemeinnützigen Rechts-
auskunftsstellen ...................................................... 1	000	,,

,,	7a, ,, 15a: Beitrag für die Zentralstelle für Volkswohlfahrt .	10 000 ,,

,,	7a, „	16: Beitrag auf Grund des Invalidengesetzes............53 650 000 ,,

,,	7 a, ,, 20: Unterhaltung der ständigen Ausstellung für Arbeiter-
wohlfahrt ............................................................ 40	000	,,

,,	7a,,, 21: Zuschuß zu der Int. Vereinigung für gesetzlichen

Arbeiterschutz (zur Unterhaltung des Int. Arb.-Amts)	8 000 ,,

,, 7a, ,, 24: Beitrag zum Verband deutscher Arbeitsnachweise .	30000 ,,

,, 13a, ,, 1—11: Reichsversicherungsamt ......................... 2596415 ,,

Außerdem:

IV., Kap. 7: Der Anteil der Abteilung II (Sozialpolitische Abteilung) an
den Verwaltungskosten des Reichsamts des Innern, welche
für 1911 mit 1 915 105 M. angesetzt sind, wird von Sonnen-
berg*) auf ein Fünftel geschätzt. Hiernach ca........................... 383 025 ,,

,, 10: Der Anteil der „Abteilung für Arbeiterstatistik“ innerhalb des
Reichsstatistischen Amts, nach derselben Annahme für 1911
ein Fünftel von 2 225 217 M...................................... 445 043 ,,

Post: Die auf die Reichspostverwaltung entfallenden Beträge für Beihilfe
zur Durchführung der Reichsversicherungsgesetze, sowie die vom
Reiche zurückerstatteten Beträge für aus dieser Maßnahme ent-
stehende Zinsverluste sind aus dem Etat nicht zu ersehen. Voraus-
sichtlich sind diese Posten im Ausgabeetat des Reichsversicherungs-
amts, der oben voll berücksichtigt ist, mit enthalten.

1911:	57 178 483 M.

Einzelstaaten: Aus den Staatshaushaltsetats der Einzelstaaten sind die Beträge für
die durch die Ausführung der Reichsversicherungsgesetze usw. entstehenden Ver-
waltungskosten usw. nicht klar zu ersehen.

*) Sonnenberg, Deutschlands sozialpolitische Einrichtungen, Berlin 1912.
        <pb n="56" />
        ﻿46

Tabelle 2.

1912. Tabelle 2.

(Nur Beträge von 10000 M. und darüber.)

Lfde. Nr.	Gruppen	Von Arbeit- gebern und Privaten  M.	Von Aktien- gesellschaften  M.	Von  Banken  M.	In Summa  1912  M.
1	Pensions- u. Unterstützungsfonds-Stiftun- gen für Angestellte u. Arbeiter . . .	10 900 360	11 616 860	4 970 003	27 487 223
2	Prämien, Gratifikationen, nicht statuta- rische Gewinnanteile, Gewinnbeteiligung	2 151 5i5	1 657 321	1 826 131	5 634 967
3	Arbeiterwohlfahrtszwecke, nicht speziali- siert 		4 024 000	5 747 439	257 454	10 028 893
4	Gemeinnützige Zwecke im allgemeinen .	15 7oi 990	538 427	1 473 592	17 714 009
5	Fürsorge für die Erhaltung des Handwerks	30 000	—	—	30 000
6	Kinderfürsorge u. Jugendpflege (siehe auch  8, 9 u. 23)				3 748 000	21 188	—	3 769 188
7	Altenheime, Stifte		7 526 000	50 000	—	7 576 000
8	Kranken- u. Genesenenfürsorge, Wöchne- rinnenpflege 		8 482 198	m 022	—	8 593 220
9	Gesundheitspflege, Bäder, Ferienkolonien, Spiele, Sport, Turnen, Ferien für Ange- stellte u. Arbeiter 		4 133 000	261 744		4 394 744
IO	Erholungsstätten, Volksparks		847 000	—	—	847 000
II	Blinden- u. Taubstummenfürsorge, Krüp- pelpflege 		568 000	—			568 000
12	Obdachlosen- u. Entlassenenfürsorge . .	168 000	—	—	168 000
13	Wohnungsfürsorge		530 000	328 148	—	858 148
14	Erziehungs- u. Unterrichtszwecke . . .	4 025 321	36 049	—	4 061 370
iS	Bildungs- u. Vereinszwecke, Bibliotheken, Museen		1 561 100	1 040 000			2 601 100
16	Innere Mission		30 000	—	—	30 OOO
17	Armenpflege u. Wohltätigkeit im allge- meinen 		7 555 968	204 643	—	7 760 611
18	Bekämpfung der Trunksucht		—	25 000	12 000	37 OOO
19	Preisausschreiben für Wohlfahrtspflege .	15 000	—	—	15 000
20	Rettungswesen, Feuerschutz		45 000	—	—	45 oo°
21	Förderung des Sparsinnes		30 000	—	—	30 000
22	Arbeitslosenunterstützung		—	—	—	—
23	Speiseanstalten, Ernährungsfürsorge, Feuerungsbeihilfen, Bekleidungsfürsorge	902 000	261 116			1 163 116
	Summe	72 974 452	21 898 957	8 539 180	103 412 589
	Zahl der Fälle	37i	165	67	603
        <pb n="57" />
        ﻿Tabellen 3 und 4.	47

1912. Tabelle 3.

u		Außerordentliche freiwillige Spenden für Angestellten-, Arbeiter- und Volkswohlfahrt.						Summa 1912	
’S  C  *3  ctf  h-l	Staat	Zahl der  Einzelfälle	durch  Arbeitgeber und Private  M.	Zahl der  Einzelfälle	durch Aktien- gesellschaften  M.	Zahl der  Einzelfälle	durch  Banken  M.	der  Einzelfälle	des  Betrages  M.
I	Kgr. Preußen. . .	179	50 144 948	95	17 828 542	43	7 207 857	317	75 181 347
2	,, Bayern . . .	39	4 207 OOO	II	I 048 736	I	107 367	51	5 363 103
3	„ Sachsen. . .	74	8 806 131	16	658 080	3	602 644	93	10 066 855
4	„ Württemberg	20	x 526 898	I	XO OOO	—	—	21	1 536 898
5	Grßh. Baden . . .	9	828 000	II	447 104	5	158 040	25	1 433 144
6	,, Hessen. . .	21	3 672 600	I	13 7i3	—	—	22	3 686 313
7	„	M.-Schwerin	—	—	I	70 010	I	13 074	2	83 084
8	,, S.-Weimar .	6	1 444 600	I	10 312	I	134 000	8	1 588 912
9	,, M.-Strelitz .	—	—	—	—	—	—	—	—
10	,, Oldenburg .	—	—	—	—	3	64 727	3	64 727
II	Hzgt. Braunschw.	2	388 000	4	184 278	—	—	6	572 278
12	,, S.-Meiningen	2	124 000	—	—	I	28 901	3	152 901
13	,, S.-Altenburg	3	149 815	I	71 936	—	—	4	221 751
14	,, S.-Cobg.-G. .	2	60 000	—	—	—	—	2	60 000
iS	„ Anhalt . . .	I	25 000	I	i39 255	—	—	2	164 255
16	Fürst. Schwarzbg.- Sondersh.								
17	,, S.-Rudolst. .	2	210 000	—	—	—	—	2	210 000
18	,, Reuß ä. L. .	I	200 000	I	10 448	—	—	2	210 448
19	)}	yf	j*	•	—	—	—	—	—	—	—	—
20	,, Schaumbg.- Lippe . .	_	_	_					
21	„ Lippe . . .	—	—	—	—	—	—	—	—-
22	,, Waldeck . .	I	175 000	—	—	—	—	I	175 000
23	Freie Stadt Lübeck	—	—	I	43 373	I	15 000	2	58 373
24	,,	„ Bremen	—	—	5	505 472	—	—	5	505 472
25	„	„ Hambg.	2	750 000	10	721 816	5	115 686	17	1 587 502
26	Reichsland Elsaß- Lothringen. . .	7	262 460	5	135 882	3	91 884	15	490 226
	Summa	371	72 974 452	165	21 898 957	67	8 539 180	603	103 412 589

1912. Tabelle 4.

Laufende Nr.	Preußische Provinz	Freiwillige Spenden für Angestellten-, Arbeiter- und Volkswohlfahrt						Summa 1912	
		Zahl  der  Fälle	durch Private und Arbeitgeber M.	Zahl  der  Fälle	durch Aktien- gesellschaften M.	Zahl  der  Fälle	durch Banken  M.	der  Fälle	des Betrages  M.
I	Berlin		23	5 653 000	19	2 445 544	20	5 439 089	62	13 537 633
2	Ostpreußen....	4	244 OOO	2	30 444	—	—	6	274 444
3	Westpreußen. . .	2	3 400 000	1	IO 000	2	63 629	5	3 473 629
4	Brandenburg. . .	9	5 225 000	9	726 661	—	—	18	5 95i 661
5	Pommern ....	I	500 000	4	9i 976	—	—	5	59i 976
6	Posen 		I	200 000	—	—	—	—	I	200 OOO
7	Schlesien ....	34	S 357 038	12	1 029 268	—	—	46	6 386 306
8	Sachsen 		iS	2 454 7oo	8	232 286	2	447 693	25	3 134 679
9	Schleswig-Holstein	I	11 060	5	82 324	2	32 274	8	125 658
IO	Hannover ....	I	100 000	5	179 769	I	10 000	7	289 769
II	Westfalen		12	5 580 000	10	834 022	—	—	22	6 414 022
12	Hessen-Nassau . .	24	7 865 070	8	3 325 628	6	325 970	38	11 516 668
13	Rheinland ....	52	13 555 080	12	8 840 620	10	889 202	74	23 284 902
14	Hohenzollern. . .	—-	—: '	—	; -—	— -	—		—
	Kgr. Preußen. . .	179	50 144 948	95	17 828 542	43	7 207 857	3i7	75 181 347
        <pb n="58" />
        ﻿48

Tabellen 6 und 8.

Tabelle 6.

Zusammenstellung (1912) d. nicht a. gesetzlicher Verpflichtung beruhenden Wohlfahrtsleistungen einiger

Es fallen in die Gruppe	Bezeichnung	Berlin	Dresden	Leipzig	Frankfurt a. M.*)	Breslau *)
I	Unterstützung, u. Ruhegehälter a. städt. Arbeiter u. deren Hinterbl.	856 200*)	63 390	8 000	260 700	120 598
2	Lohnausfallentschädigung; Feier- tagslohn 		—	—	—	—	1 274
3	Arbeiterfürsorge (außergesetzl.) im Allgem.; Urlaubszulagen usw.			—	139 800	—		
13	Mietzuschüsse an Arbeiter . . .	—	126 000	—	—	—
23	Zuschüsse zu den Krankenkassen der Arbeiter							_	9 507
	zus. M.	856 200	189 390	147 800	260 700	131 379

*) Diese Gemeinden gewähren ihren Arbeitern auch noch Teuerungs-

Tabelle 8.

Für die steigende Tendenz der freiwilligen resp. außergesetzlichen Zuwendungen für Arbeiter-
und Volkswohlfahrt spricht eine Gegenüberstellung der gleichartig ermittelten und aus gleichartigen
Unterlagen gewonnenen Ergebnisse der Jahre 1905 und 1912. Hierbei ist zu berücksichtigen, daß in
den Ergebnissen des Jahres 1905 auch die unter 10 000 M. gefundenen Beträge, die für 294Fälle 912090 M.
ausmachen, mitgerechnet worden sind, welche bei den Feststellungen für 1912 fehlen.

Gruppen	1905  M.	1912  M.	Durchschnitt 1905 u. 1912  M.
1. Pensions- u. Unterstützungsfonds-Stiftungen			
für Angestellte und Arbeiter 		17 026 579	49 348 290	33 187 434
2. Prämien,Gratifikationen,nicht statutarische			
Gewinnanteile, Gewinnbeteiligung		10 910 633	6 221 696	8 566 164
3. Arbeiterwohlfahrtszwecke, nicht spezialisiert .	38 244 873	19 603 861	28 924 367
4. Gemeinnützige Zwecke im allgemeinen . . .	23 490 512	17 714 009	20 602 260
5. Fürsorge für Erhaltung des Handwerks . .	3 408 576	30 OOO	1 719 288
6. Kinder-Fürsorge und Jugendpflege (siehe auch			
8, 9 u. 23)		2 719 032	3 923 961	3 321 496
7. Altenheime, Stifte		3 461 832	7 576 000	5 5i8 916
8. Kranken-, Verwundeten- und Genesenen-Für-			
sorge, Wöchnerinnenpflege		4 864 240	17 393 058	11 128 649
9. Gesundheitspflege, Spiele, Sport, Turnen, Bäder,			
Ferienkolonien, Ferien für Angestellte u. Arb.	2 301 284	4 686 426	3 493 855
10. Erholungsstätten, Volksparks		1 559 000	847 000	1 203 000
11. Blinden- und Taubst.-Fürsorge, Krüppelpflege	257 233	568 000	412 616
12. Obdachlosen- und Entlassenenfürsorge . . .	40 143	168 000	104 076
13. Wohnungsfürsorge		956 185	18 188 229	9 572 207
14. Erziehungs-, Unterrichts- u. Erbauungszwecke	2 138 639	4 103 407	3 121 023
15. Bildungs- und Vereinszwecke, Bibliotheken,			
Museen		2 794 775	2 611 670	2 703 222
16. Innere Mission 		130 763	30 000	80 381
17. Armenpflege und Wohltätigkeit im allgemeinen	1 545 124	7 810 822	4 677 973
18. Bekämpfung der Trunksucht		12 000	37 000	24 500
19. Preisausschreiben für Wohlfahrtspflege . . .	—	15 000	7 5oo
20. Rettungswesen, Feuerschutz		65 279	45 000	55 140
21. Förderung des Sparsinnes		57 115	30 000	43 557
22. Arbeitslosenunterstützung		84 727	—	42 363
23. Speiseanst., Ernähr.-Fürsorge,Feuerungsbeihilf.	i54 185	4 077 207	2 115 696
Summe	116 222 729	165 028 636	140 625 683
Zahl der Fälle:	1 492	649	1 071
        <pb n="59" />
        ﻿Tabellen 6 und 9.	49

Tabelle 6.

deutscher Stadtverwaltungen für die in städtischen Werkbetrieben beschäftigten Angestellten und Arbeiter.

Chemnitz	Charlotten-  burg*)	Mainz*)	Magdeburg	Mannheim	Summe	Quelle
32 759	21 231	38 629	—	20 214	1 421 721	Im Jahre 1912 erschienene
—	13 953	61 247	—	9 245	85 719	Etats und Haushaltsrech- nungen.
				100 383	16 152	256 335	Für Breslau: Breslauer
—	—	—	—	—	126 000	Statistik Bd. 31, 2.
		—	—	—	—	9 507	
32 759	35 184	99 876	100 383	45 6n	1 899 282	
resp. Familienzulagen, deren Gesamtbeträge nicht zu ersehen sind.						

Tabelle 9.

Vergleichung der nach gleichartiger Methode und mit ganz gleichartigem Material erzielten Ergebnisse

der Jahre 1901—1905 mit denen von 1912.

(Für 1912 sind nur Beträge von 10 000 M. an berücksichtigt.)

Jahr	Auf direkte freiwillige bzw. außergesetzliche Für- sorge für die Angestellten, Arbeiter und deren An- gehörigen entfallen  (Gruppen 1, 2, 3, 5, 7, 8, 13, 21—23)	Auf gemeinnützige Für- sorge für weitere Kreise, zu denen jedoch in erster Linie die Arbeiter mit ihren Angehörigen zu rechnen sind, entfallen  (Gruppen 4, 6, 9—12, 14—20)	Jahresbetrag  M.	Zahl der  Fälle
1901	42 340 912	38 367 471	80 708 383	1135
1902	40 755 650	42 950 765	83 706 415	I2II
1903	36 454 960	34 627 915	71 082 875	1647
1904	42 550 843	30 252 178	72 803 021	1639
1905	79 168 945	37 053 784	116 222 729	1492
1912	122 468 341	42 560 295	165 028 636	649
1901—1905				
u. 1912	363 739 651	225 812 408	589 552 059	7773
Durchschnitt				
der 6 Jahre	60 623 275	37 635 401	98 258 676	1296

Unter der Erwägung, daß der Verfasser in den ersten 13 Jahren (1883—1895) nur mehr zufällig
gefundene Beträge für die „Ehrentafel“ berücksichtigte, daß ferner erst vom Jahre 1899 ab eine
planmäßige Berücksichtigung der Aktiengesellschaften stattfand und daß die Angaben für den Zeitraum
1906—1911 nur auf Durchschnittsberechnungen beruhen, ist das Ergebnis zu beurteilen, das sich nach
obiger Einteilung für den Zeitraum 1883—19x2 wie folgt ergibt:

1883—1912 Durchschn.	1 098 189 008	556 767 361	in Sa. 1 654	956 369
der 30 Jahre	36 606 300	18 558 912	55	165 212

nicht

festzustellen

4
        <pb n="60" />
        ﻿Tabelle 5.

50

Tabelle 5.

Zusammenfassung der ermittelten, nicht auf gesetzlicher Verpflichtung beruhenden Wohl-
fahrtsleistungen staatlicher Arbeitgeber 1911.

Vh’  £	Gruppen		Deutsches Reich und 5 Einzelstaaten					Summa
"d  »4-1  H-J		Dtsch. R.	Preußen	Bayern	Sachsen	Württembg.	Baden	M.
I	Pensions- und Unter- stützungsfonds — Stif- tungen für Angestellte und Arbeiter ....	1 136 910	13 228 512	2391 917	1 011618	2 009 989	660 400	20 439 346
2	Prämien, Gratifikatio- nen, nicht statutar. Gewinnanteile, Ge- winnbeteiligung. . .		436910	7 000	15 000	20 000	22 100	501 010
3	Arbeiterwohlfahrts- zwecke, nicht spezi- alisiert 		6 560 200	292 453	271980				7 124633
4	Gemeinnützige Zwecke im allgemeinen. . .					_		_		_
5	Fürsorge für Erhaltung des Handwerks . . .							
6	Kinderfürsorge (siehe auch 8 u. 9) . . . .	_	154 773					154 773
7	Altenheime, Stifte . .	—	—	—	—	—	—	—
8	Kranken-, Verwundet.- u. Genesenenfürsorge, Wöchnerinnenpflege	50 000	7 174683	456 000	482 650	142 000	494505	8799838
9	Gesundheitspflege, Bä- der, Ferien		_	272 932		3 750	15 000		291 682
IO	Erholungsstätten, Volksparks		_						
11	Blinden- u. Taubstum- . menfürsorge, Krüp- pelpflege								
12	Obdachlosen- u. Ent- lassenenfürsorge . .							
13	Wohnungsfürsorge . .	4 861 100	13 881 981	655000	—	—	—	19 398 081
14	Erziehungs-, Unterr.- u. Erbauungszwecke.	_	23652	18385				42037
15	Bildungs- u. Vereins- zwecke, Bibliotheken, Museen			10570					10570
16	Innere Mission . . .	—	—	—	—	—	—	—
17	Armenpflege u. Wohl- tätigkeit im allgem.		50211					50211
18	Bekämpfung der Trunksucht								
19	Preisausschreiben für Wohlfahrtspflege . .							
20	Rettungswesen . . .	—	—	—	—	—	—	—
21	Förderung d.Sparsinnes	—	—	—	—	—	—	—
22	Arbeitslosenunter- stützung 								
23	Speiseanstalten, Ernäh- rungsfürsorge, Feuer- ungsbeihilfen ....		2 863584				41000	2 904584
	zusammen	12 608 210 I38 390 261		3 800 282	r 513018	2 l86 989	1218 005	59716765
        <pb n="61" />
        ﻿Tabelle 7.

Ermittlungen über freiwillige bzw. außergesetzliche Zuwendungen für Arbeiter- und Volkswohlfahrt innerhalb des Deutschen Reiches von 1883—1912.

Lfde.

Nr.

2.

3-

4-

5-

6.

7-

8.

10.

11.

12.

13.

x4-

x5-

16.

17.

18.

19.

20.

21.

22.

23-

Gruppe

Pensions- u. Unterstützungs-
fonds-Stiftungen für Ange-
stellte und Arbeiter ....

Prämien, Gratifikationen,
nicht statutarisch. Gewinn-
anteile, Gewinnbeteiligung .

Arbeiterwohlfahrtszwecke,
nicht spezialisiert.........

Gemeinnützige Zwecke im all-
gemeinen ...................

Fürsorge für die Erhaltung des
Handwerks...................

Kinderfürsorge und Jugend-
pflege (siehe auch 8, 9 u. 23)

Altenheime, Stifte..........

Kranken- u. Genesenen-Für-
sorge, Wöchnerinnenpflege .

Gesundheitspflege, Bäder,
Ferienkolonien, Spiele, Sport,
Turnen, Ferien für Angestellte
und Arbeiter................

Erholungsstätten, Volksparks

Blinden- und Taubstummen-
fürsorge, Krüppelpflege . .

Obdachlosen- u. Entlassenen-
Fürsorge....................

Wohnungsfürsorge............

Erziehungs- und Unterrichts-
zwecke .....................

Bildungs- und Vereinszwecke,
Bibliotheken, Museen . . .

Innere Mission.............

Armenpflege u. Wohltätigkeit
im allgemeinen..............

Bekämpfung der Trunksucht

Preisausschreiben für Wohl-
fahrtspflege ..............

Rettungswesen, Feuerschutz
Förderung des Sparsinnes
Arbeitslosen-Unterstützung .

Speiseanstalten, Ernährungs-
fürsorge, Feuerungsbeihilfen .

Summa M.:

1883*)

2 262 920

6 500

90 000

5 000

3 000

6 000

1884

1885

952 250

46 700
410 000

300 000

30 000

100 500

1 800

2 373 420	1 841 250

917 370

138 000

304 000
3 000

6 000

150 000

22 000

60 000

6 000

1 606 370

1886

1 005 000

126 851
3 000

61 500
1 258 000

92 000

15 000

207 000
15 000

245 200

12 833

3 041 384

1887

1888

1889

2 095 000

800 000

20 000

10 000

126 000

12 000

130 000
35 000
112 000

172 500

8 000

10 000

3 530 500

465 000

3 000
65 000
542 500

260 000
100 000

85 962

35 000

20 000
455 000

40 000

100 000

402 500

12 000

9 000

2 594 962

995 o°°

i79 5oo

1 004 000

10 000

112 000
470 000

811 000

35 000
300 000

1 720 000
57 000
793 000

204 100

14 000

6 704 600

1890

1891

2 980 747

167 400

38 000

252 000

80 000

132 000
460 000

59 000

20 000
20 000

125 000

360 734

276 000
16 000

428 200

80 000

79 410

5 574 49i

861 755

145 000
9 54i
50 000

6 000
1 900 000

130 000

25 000

1 130 000

112 000

306 000

4 675 296

1892

1893

1 756 050

5i 500

357 000

250 000

5 000
38 000

10 000

150 000

525 000
40 000
13 000

1 020 000
5 000

18 000

4 238 550

1 059 000

23 000

120 000

10 000

70 000
1 010 000

1 154 000

31 000

3 000

5 000
300 000

665 000

10 000

20 000

1894

1 5°°

000

84 000
36 000
663 5°o
3 000
450 000

235 000

767

000

1 310 000

300

45

0 00

000

2 305 700

10 o°°

8 000

1895

1896

1897

90

000

4 207 304

252 700
45 605
745 000

195 000
110 000

515 000

17° 000

150 000
150 000

4 480 000

7 807 200

250 000

10 000
30 000
20 000

6 850 609

3 882 000

25 800

145 000

5 290 000

416 666

27 000
405 000

1 733 000

2 115 000

400 000
1 910 000
179 332

4 379 594

14 905

2 000

20 925 297

3 962 000

40 000
90 000
15 860 000
200 000

221 500

1	062 985

2	420 500

585 000
1 650 000

460 000
290 000
320 000

847 5oo

10 000

28 019 485

1898	1899**)

8 274 115

701 563
285 000
570 998
55 000

1 070 000
4 265 000

210 000
96 000

363 000

520 200
2 017 000
870 000

407 000

19 704 876

11 166 434

4 770 427
7 372 909

3 002 429

44i 5i3

1 873 000

1 683 643

292 337

848 680

100 000
1 542 769

1	4i9 305

2	167 450

397 800

21 000
5 000
35 000

37 139 696

1900

14	890 595

6 864 201
2 355 932

15	810 281
355 200

1	239 324

2	728 500

2 638 983

360 000
130 000

324 492

34 500
2 313 608

4 250 317

2 884 000
520 000

2 758 200
1 000

9 000
74 000

60 542 133

1901

15 579 850

6 462 826

5 104 132

20 591 295

200 451

i 333 058
4 369 378

4 503 980

528 389
280 447

1 121 588

33 5oo

5	720 530

4 545 434

6	192 800
183 000

3 4M 4io
11 000

ii 550
46 000
262 625
19 000

193 140

80 708 383

1902

19 028 918

4 293 712
4 567 167
x4 318 573

1	027 962

4 123 965

2	818 123

6 293 535

392 204

1	878 170

559 063

9 000

2	088 355

6 200 224

3	047 460

34 810

12 248 452

450

4 100
154 294
2 148
183 980

1903

43i 750

15 823 392

7 338 073

3	082 819
x7 55o 907

548 242

4	305 089
2 780 810

5	209 647

1 088 000

1 156 964

837 33i

202 752
1 411 634

4 339 795

1 729 500
279 804

2818 569
22 274

296 900
110 000
29 200

121 173

83 706 415

71 082 875

1904

16 633 718

5	oi7 678

6	094 926
10 225 806

654 000

4 160 325
3 760 901

3 800 653

1 295 851
904 750

837 137

20 010
6 329 206

3 962 357

3 463 424
110 400

5 I41 838
9 000

38 000
83 280
62 810

196 951

1905

17 026 579

10 910 633
38 244 873
23 490 512
3 408 576

2	719 032

3	461 832

4	864 240

2 301 284

1	559 000

257 233

40 143
956 185

2	138 639

2 794 775
130 763

1 545 I24

12 000

65 279

57 ”5
84 727

i54 185

72 803 021 116 222 729

1906—1911
***\

199 124 6lO

5i 396 790

173 546 202

I23 613 560

10 315 728

19 928 976
33 113 496

66 771 894

20 963 130
7 218 000

2 475 699

624 429
57 433 242

18 726 138

16 219 335
482 289

28 067 838
147 000

45 000
330 837
261 345

254 181

12 694 472

843 754 I91

1912t)

49 348 290

6	221 696
19 603 861
17 714 009

30 000

3 923 961

7	576 000

17 393 °58

4 686 426
847 000

568 000

168 000
18 188 229

4 103 407

2 611 670
30 000

7 810 822
37 000

15 000

45 000
30 000

zusammen

M.

395 797 897

105 267 55°

261 099 967

272 572 370

17 584 825

44 115 243
70 905 025

125 366 °95

34 464 621
18 155 33i

8 230 223

1 392 334
102 139 b92

55 x57 616

43 595 746
1 771 066

75 808 847
244 724

122 650
1 136 59°
1 282 581
636 088

a 077 207I lil£9£gg-
165 028 636M54 956 369

wwüxx**«,	u 1 j “ j	‘	^	y t s	1	•	~	'	1	^ gestellt

*) Die Angaben für 1883-1905 sind der in der Zeitschrift „Der Arbeiterfreund“ alljährlich von Peter Schmidt veröffentlichten „Ehrentafel“ entnommen. - **) Erst v°n 1899 ab wurden planmäßig die Aktiengesellschaften berücksichtigt. - ***) Da für den Zeitraum 1906-1911 Gesamt-Jahres-Ermittelungen vom Verfasser:™ci££^uai
wurden, so sind, um ein ungefähres Gesamtbild zu gewinnen, für diese 6 Jahre bei den Gruppenangaben die jeweiligen Durchschnittssummen von 1905 und 1912, mü multipliziert, eingesetzt worden. Alle vom Verfasser für die Jahre 1906 1911 ermittelten freiwilligen Einzelzuwendungen für r eiterwohlfahrt v°n	ergeben. —

darüber sind in der Dresdner Wochenschrift „Volkswohl“ während dieser Jahre in den Rubriken „Angestellten- und Arbeiterfürsorge“ und „Armenpflege, Wohltätigkeit, olkswohlfahrt“ regelmäßig veröffentlicht worden. Sie wurden zusammengefaßt den Hauptteil des für die Tabelle angenommenen Durc scrni s

t) Für 1912 sind nur Beträge v°n i0 000 M. an berücksichtigt.
        <pb n="62" />
        ﻿Quellennachweis.

5i

Anlage 1.

QUELLENNACHWEIS

der für die Ehrentafel I9I21) ermittelten Beträge.

(Die Gruppennummer bezieht sich auf die in Tabelle 2 aufgeführten 23 Gruppen.)

1.	Arbeitgeber und Private.

Abkürzungen: F.-B. = Fabrikbesitzer. K.-R. = Kommerzienrat. J.-B. d. G. = Jahresberichte der Gewerberäte.

Lfde.Nr.	Name resp. Firma des Spenders	Zuwendungsort	Betrag  M.	Gruppe	Quelle
I	Dr. Bock		Aachen	I 000 000	14	Frankf. Ztg. 16. 11. 12
2	Deutsche Elektrizitätswerke .	yy	100 000	I	J.-B. d. G. Preußen f. 1911, S. 628
3	Tuchfabrik		yy	13 000	2	do.
4	Geh. Rat Braun		Altenburg	50 000	17	Volkswohl (Dresden) 1912, Nr. 27
5	Major Eckhardt		Ammeisheim	30 000	16	Dresdn. Nachr. 17. 6. 12
6	K. R. Opel		Apolda	100 000	7	Magd. Ztg. 15. 4. 12
7	Zimmermeister Trebelmann (Berlin)		Arendsee	55 000	15	Magd. Ztg. 4. 3. 12
8	Rentner Prinz (München) . .	Augsburg	100 000	6	Frankf. Ztg. 13. 6. 12
	do.	.	.	yy	118 000	17	do.
9	Mechan. Seilerwarenfabrik. .	Bamberg	120 000	I	J.-B. d. G. Bayern f. 1911, S. 127
	do.	.	.		40 000	9	do.	S. 128
IO	Rentner Neumann		Barmen	126 000	17	Frankf. Ztg. 22. 3. 12
11	K. R. Weigand		Bautzen	20 000	15	D&gt;-esdn. Nachr. 6. 3. 12
12	Kupferhammerwerk ....	,, (Reg.-Bez.)	20 000	3	J. B. d. G. Sachsen f. 1911, S. 31
13	Steinbrüchebetrieb		„ ( „ )	20 000	I	do.
14	Frl. Priv. Weber (Dresden)	„ ( „ )	271 000	17	Dresdn. Nachr. 6. 12. 12
15	Weberei		„ ( „ )	IO 000	I	J.-B. d. G. Sachsen f. 1911, S. 31
l6	Baumwollspinnerei		Bayreuth	20 000	I	J.-B. d. G. Bayern f. 1911, S. 127
	do.			y y	15 000	2	do.
17	Mech. Baumwollspinnerei u. -weberei		yy	15 000	I	do.	S. 128
18	Rosenthal		Beerfelden	IO 000	8	Frankf. Ztg. 14. 11. 12
19	Frau K.-R. Engländer . . .	Berga (Sa.)	30 000	8	Dresdn. Nachr. 19. 12. 12
20	Frl. Ebert		Berka (Thür.)	IO 000	7	Volkswohl 1912, 29
21	Frau Geh. Kom.-R. Bleich- röder Erben 		Berlin	100 000	15	do.	21
22	Kaufm. Bubschinsky ....	yy	40 000	6	do.	29
23	Prof. Darmstädter		y y	IO 000	7	do.	47
24	Frau Grund 		y y	55 000	17	Berl. Tagebl. 15. 1. 12
21	Geh. K.-R. Hey		y y	IO 000	I	Volkswohl 1912, 51
26	v. Hollmann-Spendi ....	yy	52 000	IO	do.	6
27	Geh. R. Jacob 		y y	100 000	17	Berl. Tagebl. 13. 5. 12
28	Kopp &amp; Co		yy	IO 000	7	Volkswohl 1912, 47
29	Geh. K.-R. Koppel		yy	300 000	14	Frankf. Ztg. 23. 10. 12
30	Prof. Dr. Liebermann ....	yy	80 000	14	Berl. Tagebl. 11. 2. 12
31	Kfm. Meyer		yy	i	40 000	I	Corr. d. Ältesten d. Kfm. 1912, 11
32	Wilh. Müller (Potsdam) . . .	yy	168 000	12	Volkswohl 1912, 3
33	Kfm. Pyterke		y y	350 000	4	Magd. Ztg. 3. 6. 12
34	Rentner Roesike .....	.	yy	45 000	20	Von d. Küste u. aus See 1912, 1

i) Für die Ehrentafel-Ermittelungen von 1883 bis einschl. 1905 sind vierteljährlich die Quellen in der
Zeitschrift „Der Arbeiterfreund“, Berlin, Leonhard Simion Nachf., mitgeteilt worden.

4*
        <pb n="63" />
        ﻿5 2

Quellennachweis

Lfde.Nr.	Name resp. Firma des Spenders	Zuwendungsort	Betrag  M.	Gruppe	Quelle
35	Kfm. Rößler		Berlin	500 000	8	Berl. Tagebl. 10. 10. 12
36	Rentner Rühr		yy	93 000	6	Volkswohl 1912, 43
37	Samson		y y	10 000	7	do.	47
38	Frhr. v. Schickler		yy	500 000	17	do.	27
39	Bankiers Gebr. Schickler . .	y y	700 000	I	do.	27
40	Rentner Schwarz		y y	25 000	17	dö.	21
4i	Kfm. Dr. Simon		yy	100 000	17	Berl. Tagebl. 12. 4. 12
42	Kfm. Herrn. Tietz		yy	100 000	I	Frankf. Ztg. 6. 9. 12
	do.			y y	I 000 000	4	do.
	do.			yy	65 000	9	do.
	do.			yy	50 000	17	do.
43	Ungenannt		yy	500 000	8	Berl. Tagebl. 7. 1. 12
44	do.			yy	150 000	8	Schles. Ztg. 25. 7. 12
45	do.			yy	500 000	8	Berl. Tagebl. 7. 1. 12
46	F. Dir. Lutz		Besigheim	20 000	3	J.-B. d. G. Württbg. f. 1911, S. 90
47	Rentner Sander 		Beuthen	90 000	8	Schles. Ztg. 13. 4. 12
48	Frau Besselt		Bielefeld	2 000 000	7	Frankf. Ztg. 9. 10. 12
	do.			&gt;&gt;	3 000 000	I	Volkswohl 1912, 47
49	K.-R. Vollway		Blankenburg	20 000	8	Köln. Ztg. 29. 9. 12
50	Frau verw. Fickel		Blasewitz	26 100	17	Amtskalender f. ev.-luth. Geistl. d. Kgr. Sachsen 1912, S. 152
5i	Schriftsteller Heinze ....	&gt;&gt;	20 000	11	Frankf. Ztg. 14. 11. 12
52	Ungenannter		&gt;)	30 000	8	Dresdn. Nachr. 5. 1. 12
53	F. B. Beckmann		Bocholt	50 000	8	Magdb. Ztg. 25. 9. 12
54	Rentner Böcker 		Bonn	60 000	I	Volkswohl 1912, 38
55	Konsul Frank		&gt; &gt;	IO 000	i7	do.	3
56	Musikdir. Langenbach . . .	yy	50 000	7	Köln. Ztg. 28. 11. 12
57	F.-B. Strauven		yy	IO 000	17	Volkswohl 1912, 3
58	Schuhmacher Beeken ....	Bramstedt	II 060	8	Hamb. Nachr. 28. 9. 12
59	0.-Schulrat Dr. Dauber . . .	Braunschweig	100 000	I	Magd. Ztg. 19. 1. 12
60	Oberpostmeister Otto Ww.	&gt;&gt;	250 000	4	do.	13. 9. 12
61	K.-R. Wolff &amp; Erben ....	&gt; &gt;	IO 000	17	Volkswohl 1912, 18
62	O.-B.-M. Dr. Bender (Stiftung)	Breslau	50 000	6	Schles. Ztg. 31. 10. 12
63	Rentner Burgfeld		&gt;&gt;	500 000	7	Dresdn. Nachr. 3. 7. 12
	do.			))	500 000	4	do.
64	Geh. R. Dr. Freund		yy	50 000	6	Schles. Ztg. 10. 6. 12
65	Gerbereibesitzer Ueber . . .	Brieg	180 000	I I	do.	15. 11. 12
66	v. d. Raschdau		Bromberg	200 000	7	Volkswohl 1912, 16
67	F.-B. Wolf		Buckau (b. M.)	500 000	3	Magdb. Ztg. 1. 6. 12
68	Luise u. Therese Fernbach . .	Bunzlau	20 000	5	Schles. Ztg. 16. 1. 12
69	Rentner Krug		)&gt;	20 000	8	do.	29. 4. 12
70	Rentner Treumer		y y	150 000	9	do.	16. 1. 12
	do.				100 000	17	do.	16. 1. 12
7i	Frl. Utting		yy	|	30 000	11	do.	16. 1. 12
72	K.-R. Brückner		Calbe a. S.	75 000	3	Volkswohl 1912, 25
73	Ww. Cleve		Cassel	48 770	17	do.	18
74	F.-B. Crede		yy	50 000	I	J.-B. d. G. Preußen f. 1911, S. 468
75	Kfm. Harlott		yy	I 000 000	7	Volkswohl 1912, 18
76	Geh. K.-R. Henschel ....	yy	30 000	9	do.	1
	do.	....	yy	100 000	13	do.	35
	do.	....		100 000	9	do.	35
77	Frau Geh. R. Henschel . . .		100 000	13	J.-B. d. G. Preußen f. 1911, S. 468
	do.	. . .		100 000	I	Volkswohl 1912, 1
78	Geh. K.-R. Pfeiffer		yy	50 000	i7	Frankf. Ztg. 31. 10. 12
79	Frau Geh. K.-R. Pfeiffer . .	yy	50 000	i7	do.	12. 11. 12
        <pb n="64" />
        ﻿Quellennachweis.

53

Lfde.Nr.	Name resp. Firma des Spenders	Zuwendungsort	Betrag  M.	Gruppe	Quelle
8o	Rentner Rinold		Cassel	&lt;175 000	17	Volkswohl 1912, 18
81	Rentner Wark 			50 000	17	do.
82	Eheleute Raussendorf . . .	Charlottenburg	710 000	7	Berl. Tagebl. 25. 5. 12
	do.	. . .	77	710 000	9	do.
	do.	. . .		710 000	17	do.
83	Fr. G.-BauratMichaelis(Halle)	7 7	250000	14	Magd. Ztg. 30. 9. 12
84	Härbold 		Chemnitz	75 000	I	Volkswohl 1912, 49
85	Wilh. Vogel . .		75 000	I	do.	51
86	Eine Schuhfabrik		„ (Reg.-Bez.)	16 000	I	J.-B. d. G. Sachsen f. 1911, S. 83
87	Ungen. Kaufmann (Siegmar)		20 000	8	Neues S. Kirchenblatt 1912, Nr. 40
88	Eine Weberei		„ ( „ )	25 000	I	J.-B. d. G. Sachsen f. 1911, S. 83
89	Dr. Kleudgen		Coblenz	100 000	14	Volkswohl 1912, 29
90	Papierf. Mager 		77	100 000	3	Frankf. Ztg. 2. 10. 12
9i	Kfm. Gebr. Feistkorn ....	Cölleda	25 000	6	Magd. Ztg. 10. 4. 12
92	Geh. K.-R. Heidemann . . .	Cöln	55 000	I	Volkswohl 1912, 27
93	Frau Oelbermann		7 7	20 000	8	Schles. Ztg. 16. 6. 12
94	K.-R. Vorster		77	400 000	4	Berl. Tagebl. 28. 7. 12
	do.			77	130 000	6	do.
	do.			77	100 000	15	do.
95	F.-B. van d. Zypen u. Charlier	Cöln-Deutz	500 000	I	J.-B. d. G. 1911, S. 591
	do.	77	150 000	15	do.	S. 592
96	F.-B. Franz Clouth		Cöln-Nippes	100 000	I	Volkswohl 1912, 42
97	Prof. Dr. Krause		Cöthen	25 000	15	Magd. Ztg. 4. 7. 12
98	Rentner Hegmann		Crefeld	70 000	7	Volkswohl 1912, 15
99	F.-B. Kleinewofer		77	50 000	3	Frankf. Ztg. 29. 6. 12
xoo	Frau Matthias (Berlin) . . .	77	160 000	7	Berl. Tagebl. 5. 1. 12
IOI	Rentner Wintgens		77	250 000	4	Frankf. Ztg. 10. 4. 12
	do.				50 000	I I	do.
102	Witwe Spattmann		77	18 000	17	Soc.-Corr. 1912, 101
103	Stadtrat a. D. Zeimer . . .	Crimmitschau	25 000	7	Volkswohl 1912, 21
	do.	. . .	77	7 5oo	15	do.
	do.	. . .	77	5 000	17	do.
IO4	Ungenannt 		Danzig	400 000	8	Magd. Ztg. 16. 2. 12
105	Geh. Med.-R. Jäger		Darmstadt	151 600	8	Volkswohl 1912, 21
IOÖ	Rentner Petsch		77	40 000	4	do.
107	Priv. Stegmeyer		77	16 000	8	do.
108	Priv. Zoller		77	20 000	6	do.
109	Geh. K.-R. Crämer		Dortmund	IIO 000	I	do.	42
IIO	F.-B. Schüchtermann &amp;				
	Krämer .........	77	100 000	3	J.-B. d. G. Preußen f. 1911, S. 450
III	K.-R. Elb		Dresden	20 000	14	Dresdn. Nachr. 2. 10. 12
112	Frl. Gramann		7 7	IO 000	I	do.	16. 6. 12
113	Frl. Hecker		77	586 000	7	Sächs. Kirch.- u. Schulbl. 1912, 33
II4	Zigarettenfabrik Laferme .	.	77	50 000	I	Dresdn. Nachr. 20. 8. 12
115	Frau Richter		77	IO 000	17	Bl. f. Wohlfahrtspfl. 1912, 3
I l6	Maler Schmidt u. Frau . . •	77	52 321	14	Sächs. Kirch.-u. Schulbl. 1912, 17
117	Schauspieler Schweighoffer	77	IO 000	17	Dresdn. Nachr. 2. 5. 12
Il8	Geh. K.-R. Vogel Erben . . .	77	75 000	I	Volkswohl 1912,	1
119	Realschul-O.-Lehrer Voigt .	.	7 7	26 000	4	do.	18
120	Priv. Vollsack		77	3 010 000	4	Dresdn. Nachr. 26., 27. 3. 12
	do.			77	10 000	14	do.
121	Frl. Vollsack		77	400 000	4	do.	30. 4. 12
122	F.-B. Zietz		77	10 000	6	Volkswohl 1912, 34
I23	K.-R. Schöller		Düren	50 000	6	Frankf. Ztg. 10. 4. 12
I24	Steinbruchb. Egbert ....	Düsseldorf	IO 000	I	Berl. Tagebl. 10. 4. 12
        <pb n="65" />
        ﻿54

Quellennachweis.

Lfde.Nr.	Name resp. Firma des Spenders	Zuwendungsort	Betrag  M.	Gruppe	Quelle
125	K.-R. Haux		Ebingen	50 000	8	J.-B. d. G. Württbg. f. 1911,8.90
126	Gutsbesitzer v. Joest . . . .	Eichholz b.Bonn	25 000	8	Berl. Tagebl. 19. 12. 12
	do.	....	do.	75 000	6	do.
127	Frau Habicht		Eisenach	25 000	7	Volkswohl 1912, 1
128	Frau Hofreiter		Eisfeld	100 000	4	do.	3
129	Oberbaurat Begerhoff ....	Elberfeld	50 000	8	do.	51
130	Geh. R. v. Böttinger ....	yy	10 000	3	Köln. Ztg. 28. 2. 12
I31	Eiffert		yy	10 000	6	Volkswohl 1912, 38
132	Esser		yy	10 000	8	do.
133	Dichter Hausmann		yy	IO 000	I I	Frankf. Ztg. 17. 11. 12
134	Rentner Henninghausen . .	yy	180 000	17	Volkswohl 1912, 21
135	F.-Vorstand Dr. Schmidt . .	y y	20 000	9	do.	18
136	Fr. Geh. Rat Schrecker (Berlin	yy	20 000	6	do.	3
137	Schiffswerft Schichau ....	Elbing	IO 000	15	Dresdn. Nachr. 5. 10. 12
	do.	....		200 000	IO	do.
	do.	....	yy	200 000	8	do.
	do.	....	yy	610 000	7	do.
	do.	....	yy	470 000	2	do.
	do.	....	yy	10 000	6	do.
	do.	....	yy	500 000	I	do.
	do.	....	yy	1 000 000	3	do.
138	Geh. Jung Erben 		Ellefeld	75 000	I	Frankf. Ztg. 18. 1. 12
139	K.-R. Müller		Eltville	25 000	6	do.	29. 6. 12
	do.			yy	75 000	4	do.
140	Arzt Dr. Franke		Erlangen	70 000	4	Köln. Ztg. 27. 5. 12
141	Bürstenfabr. vorm. Kränzlein	yy	50 000	I	Frankf. Ztg. 9. 12. 12
142	F.-B. Bartholomäus ....	Eschwege	16 300	17	Volkswohl 1912, 1
143	Fritz Funke		Essen	400 000	6	Hambg. Nachr. 4. 11. 12
144	K.-R. Hirschland Erben . . .	yy	90 000	4	Berl. Tagebl. 5. 6. 12
	do.	. . .	yy	30 000	6	do.
145	Frau F. A. Krupp		yy	500 000	I	Frankf. Ztg. 20. 7. 12
	do.			y y	500 000	8	do.
146	Ehepaar Krupp v. Bohlen u.				
	Haibach		yy	2 000 000	9	Volkswohl 1912, 35
	do.	yy	3 000 000	4	do.
	do.	yy	200 000	7	do.
147	F.-B. Schlegelmilch		Falkenberg	15 000	9	Schles. Ztg. 23. 2. 12
		(O.-Schl.)			
148	San.-R. Dr. Friedrich ....	Finsterwalde	80 000	17	Berl. Tagebl. 27. 4. 12
149	Forbacher Hütte		Forbach	300 000	2	Frankf. Ztg. 9. 9. 12
150	Rentner Scholl 		Frankenhausen	190 000	17	Volkswohl 1912, 17
151	(G-G. ?) Schnellpressenfabrik .	Frankental	50 000	I	J.-B. d. G. Bayern f. 1911, S. 81
152	Ehepaar Budge (Hamburg) .	Frankfurt (M.)	50 000	7	Frankf. Ztg. 6. 10. 12
	do.	„ („)	250 000	14	do.	6. 10. 12
i53	Rentner Jureit		„ („)	500 000	6	do.	8. 11. 12
i54	F.-B. Papst		„ („)	120 000	7	Volkswohl 1912, 47
i55	Ehepaar Stern		„ („)	100 000	4	Frankf. Ztg. 20. 7. 12
156	Ein Fabrikbesitzer		„ (0.)	70 000	I	J.-B. d. G. Preußen f. 1911, S. 86
iS7	Eine Papierfabrik		„ („)	50 000	3	do.
158	Kfm. Schippan		Freiberg	IO 000	4	Dresdn. Nachr. 11. 6. 12
i59	Gebr. Himmelsbach ....	Freiburg (i. Br.)	100 000	I	Frankf. Ztg. 15. 11. 12
160	F.-B. Leonhardt		Friedberg	48 000	3	do.	16. 5. 12
		(Hessen)			
161	Ernst Windeker		do.	50 000	14	Volkswohl 1912, 35
162	Gebr. Dietrich		Fritzlar	IO 000	17	Frankf. Ztg. 4. 1. 12
        <pb n="66" />
        ﻿Quellennachweis.

55

Lfde.Nr.	Name resp. Firma des Spenders	Zuwendungsort	Betrag  M.	Gruppe	Quelle
163	Stanz- u. Emaillierwerk . . .	Fulda	50 000	2	J.-B. d. G. Preußen f. 1911, S. 468
	do.	. . .	yy	30 000	I	do.
	do.	. . .	yy	30 000	21	do.
164	Geh. K.-R. Hornschuh . . .	Fürth	153 000	3	Frankf. Ztg. 29. 2. 12
	do.	. . .	yy	22 000	4	do.
	do.	.	. .	yy	100 000	17	do.
165	Seilerwarenfabrik		Füssen	50 000	I	J.-B. d. G. Bayern f. 1911, S. 193
166	K.-R. Gail 		Gießen	50 000	I	Frankf. Ztg. 31. 1. 12
167	K.-R. Heichelsheim ....	yy	100 000	4	Schles. Ztg. 30. 1. 12
	do.	....	yy	100 000	15	Frankf. Ztg. 27. 1. 12
168	Frau Braun		Glogau	15 538	8	Schles. Ztg. 16. 1. 12
169	Kfm. Friedländer 		yy	25 000	9	do.	4. 3. 12
170	Frau Meinhoff		yy	750 000	17	do.	16. 1. 12
171	Schrödersche Papierfabrik . .	Golzern (Sa.)	50 000	I	Concordia 1912, 16
	do.	. .	„ („)	65 000	2	do.
172	Kfm. Straßburg		Görlitz	IO 000	9	Schles. Ztg. 12. 11. 12
173	Frau Nötner		,, u. Steingau	31 000	8	do.	2. 3. 12
	do.			yy yy	yy	IO 000	I I	do.	2. 3. 12
	do.			yy yy	yy	I IO 000	17	do.	2. 3. 12
174	Frl. Sahr		yy	25 000	3	do.	4. 3. 12
175	Herzog v. Gotha		Gotha	30 000	6	Magd. Ztg. 29. 9. 12
176	Herzogin Viktoria Adelheid	&gt;&gt;	30 000	6	Volkswohl 1912, 47
177	Rittergutsbesitzer Wippert . .	Greiffenberg	IO 000	8	Schles. Ztg. 16. 1. 12
178	Frau Arnold		Greiz	100 000	4	Magd. Ztg. 23. 20. 12
	do.				100 000	I	do.
179	Rentner Rößler		Grimma	15 000	I I	Dresdn. Nachr. 1912, 197
180	K.-R. von Delden-Erben . .	Gronau (Westf.)	65 000	IO	J.-B. d. G. Preußen f. 1911, S. 398
	do.	. .	„ ( „ )	IO 000	9	do.
181	Geh. K.-R. Beuchelt ....	Grünberg	130 000	9	Schles. Ztg. 4. 1. u. 21. 1. 12
	do.	....	yy	141 000	17	do.	4. 1. u. 21. 1. 12
	do.	....	yy	20 000	17	do.	4. 1. u. 21. 1. 12
182	K.-R. Sucker		yy	52 000	8	do.	10. 4. 12
183	Dr. Schlief (Berlin)		Guben	I 000 000	4	do.	6. 2. 12
184	Kfm. Ehener		Gumbinnen	96 000	I	Königsbg. Allg. Ztg. 27. 12. 12
185	Frau K.-R. Hirsch		Halle	20 000	17	Volkswohl 1912, 35
186	Frau Geh. Baurat Michaelis	yy	250 000	14	Frankf. Ztg. 1. 10. 12
187	Schuldirektor Muff .....	yy	50 000	8	Magd. Ztg. 2. 3. 12
188	Landgerichtsdir. Rummel . .	yy	77 000	I	Volkswohl 1912, 3
189	Rentner Schreiber		yy	50 000	15	do.
190	Prof. Weißenbach		yy	100 000	7	Magd. Ztg. 19. 1. 12
191	Frl. Ziegler		yy	15 000	17	do.	10. 1. 12
192	Rentner Großmühlen ....	Hamborn	50 000	17	do.	5. 11. 12
193	Fr. Woermann		Hamburg	100 000	I	)Köln. Ztg. 1. 3. u. Dresdn. Nachr.
	do.			yy	500 000	7	)	12. 12. 12
194	Kfm. de Freitas		yy	50 000	14	Hambg. Nachr. 20. 5. u. 27. 10. 12
	do.			yy	100 000	8	do.
195	F.-B. Behrens		Hanau	IO 000	3	Volkswohl 1912, 27
196	Stadtrat Böhm		yy	400 000	3	Frankf. Ztg. 24. 4. 12
197	Hann. Gummi-Kamm-Fabrik	Hannover	100 000	3	Volkswohl 1912, 27
198	F.-B. Voith		Heidenheim	120 000	2	J.-B. d. G. Württbg. f. 1911, S. 89
199	Geh. K.-R. v. Hauk ....	Heilbronn	20 000	I	do.	S. 91
200	Ungenannt		Hirschberg	250 000	14	Schles. Ztg. 18. 10. 12
201	Gen.-Konsul v. Weinberg . .	Höchst a. M.	100 000	23	Volkswohl 1912, 12
        <pb n="67" />
        ﻿56

Quellennachweis

Lfde.Nr.	Name resp. Firma des Spenders	Zuwendungsort	Betrag  M.	Gruppe	Quelle
202	Neue Baumwoll-Spinnerei u. -Weberei		Hof	16 000	2	J.-B. d. G. Bayern f. 1911, S 128
203	Priv. Hillig (Dresden) ....	Hohenstein-	15 000	4	Dresdn. Nachr. 1. 4. 12
204	Ehepaar Oelbermann ....	Ernstthal  Honnef	150 000	17	Frankf. Ztg. 5. 11. 12
20S	Fr. von Schweinichen ....	Hundsfeld(SchL)	300 000	7	Schles. Ztg. 7- 8. 12
206	Geh. Med.-R. Dr. Seidel . . .	Jena	50 000	14	Volkswohl 1912, 35
	do.	. . .	y 1	500 000	14	do.
207	Rittergutsbes. Urban ....	yy	10 000	8	Frankf. Ztg. 6. 9. 12
	do.	....	yy	30 000	IO	do.
208	Zeißwerke		yy	490 000	2	Arbeiterfreund 1912, S. 453
	do.			yy	160 000	9	do.
	do.			yy	58 400	I	do.
	do.			,,	[stadt	11 200	2	do.
209	Bankdirektor Lang		J ohanngeorgen-	50 000	7	Soz. Corr. 1912, Nr. 103
	do.			yy	50 000	17	Dresdn. Nachr. 12. 12. 12
210	F.-B. Pfaff		Kaiserslautern	500 000	I	Soz. Corr. 1912, Nr. 100
211	F.-B. Zschocke 		yy	20 000	8	J.-B. d. G. Bayern f. 1911, S. 8
212	Major Hübsch		Karlsruhe	10 000	8	Volkswohl 1912, 38
213	Kohlen-Convention		Kattowitz	25 000	14	Berl. Tagebl. 29. 5. 12
214	Ungenannt 		Kempten	40 000	9	Fr. Ztg. 2. 12. 12
215	K.-R. Simon		Kirn	10 000	7	Frankf. Ztg. 20. 2. 12
2IÖ	Geh. Med.-R. Grünhagen . .	Königsberg	100 000	i5	Berl. Tagebl. 12. 3 12
217	Ein Mühlenbetrieb		» (Reg.-Bez.)	38 000	3	J.-B. d. G. Preußen f. 1911, S. 13
218	Eine Zellulose-Fabrik ....	„ ( „ )	10 000	2	do.
219	K.-R. Ephraim		Kottbus	25 000	2	Berl. Tagebl. 18. 2. 12
	do.			yy	10 000	6	do.
	do.			yy	10 000	15	do.
	do.			yy	25 000	17	do.
220	Priv. Torniamenti		Kötzschenbroda	12 000	17	Dresdn. Nachr. 2. 12. 12
221	Fabrikant Holser		Lahn	10 000	7	Schles. Ztg. 16. 1. 12
222	Pr. Friedr. Heinrich v. Preußen	Landeck	IO 000	M	do.	14. 12. 12
223	F.-B. Gebr. Grünfeld ....	Landeshut	50 000	3	Berl. Tagebl. 7. 7. 12
	do.	....	yy	50 000	I	do.
	do.	....	yy	20 000	8	do.
	do.	....	yy	20 000	17	do.
224	Geh. K.-R. Mechner ....	yy	IO 000	4	Schles. Ztg. 3. 1. 12
225	Beigeordneter Wirker ....	Langenberg	20 000	14	Volkswohl 1912, 29
226	Gern.-Vorstand Schmitt . . .	(Rheinpr.)  Langenlonsheim	120 000	8	Frankf. Ztg. 2. 1. 12
227	Rentner Hahn		Langensalza	545 790	4	Berl. Tagebl. 31. 10. 12
	do.			yy	26 000	6	do.
	do.			yy	26 000	7	do.
228	Frau Calmberg		Lauterbach	50 000	4	Frankf. Ztg. 22. 10. 12
	do.			,, (Hessen)	5 000	8	do.
229	F.-B. Breitfeld		Leipzig	100 000	3	Volkswohl 1912, 43
	do.			yy	100 000	I	do.
	do.			yy	25 000	8	do.
	do.			yy	IO 000	9	do.
	do.			yy	35 000	II	do.
230	Geh. R. Prof. Dr. Crederer . .		20 000	15	Sächs. Kirch.-u. Schulbl. 1912, 4
231	Hofrat Hinze		yy	25 000	15	Volkswohl 1912, 51
232	Frl. Primawesi		yy	1 370 000	17	Dresdn. Nachr. 2. 12. 12
        <pb n="68" />
        ﻿Quellennachweis.

57

Lfde.Nr.	Name resp. Firma des Spenders	Zuwendungsort	Betrag  M.	Gruppe	Quelle
233	F.-B. Thorer 		Leipzig	100 000	14	Dresdn. Nachr. 3. 4. 12
234	Kfm. Tümmel			10 000	17	Berl. Tagebl. 31. 3. 12
235	Eine Buchbinderei		„ (Reg.-Bez.)	10 000	13	J.-B. d. G. Sachsen f. 1911, S. 178
236	,, Maschinenfabrik . . .	„ ( „ )	60 000	I	do.
237	,, Papierfabrik		„ ( „ )	35 000	I	do.
238	,, Webwarenfabrik . . .	„ ( „ )	IO 000	2	do.
239	F.-B. Zehl 		Leisnig	50 000	14	Sachs. Kirch.-u. Schulbl. 1912, 17
240	F.-B. Thomas		Lengenfeld(Sa.)	10 000	7	Amtskalender f. ev.-luth. Geist-
241	Apotheker Wolff		Limburg	125 000	14	liehe, Kgr. Sachsen 1912, S. 152 Frankf. Ztg. 9. 6. 12
242	Adler &amp; Oppenheimer ....	Lingolsheim	30 000	3	J.-B. d. G. Els.-Loth. f. 1911, S. 33
243	0.-Stabsarzt Pfeiffer ....	Linz a. Rh.	250 000	4	Frankf. Ztg. 14. 1. 12
244	F.-B. Boenicke 		Löbau	10 000	17	Amtskalender f. ev.-luth. Geist-
245	Eheleute Fritzsche		Loschwitz	II 000	6	liehe, Kgr. Sachsen 1912, S. 152 Volkswohl 1912, 43
246	Priv. Richter		&gt; &gt;	IO 000	9	do.	21
247	Kfm. Waldenburg		Löwenberg	100 000	17	Frankf. Ztg. 4. 12. 12
248	Gen. v. Weyhern (Berlin) . .	Lüben	120 000	4	Berl. Tagebl. 1. 3. 12
249	Sattlerm. Seydel		yy	18 000	14	Volkswohl 1912, 21
250	Witwe Ritzel		Lüdenscheidt	15 000	6	Berl. Tagebl. 6. 6. 12
251	Wilh. Vogel		Lunzenau	25 000	9	Volkswohl 1912, 51
252	Kfm. Klavehn		Magdeburg	30 000	II	Berl. Tagebl. 18. 12. 12
253	Wirkl. G. 0.-Baurat Taeger .	yy	IO 000	5	Magd. Ztg. 17. 9. 12
254	Baron de Gingius		Mainz	210 000	2	Berl. Tagebl. 19. 10. 12
255	Ph. Heider		&gt;&gt;	233 000	4	Volkswohl 1912, 47
256	Architekt Fuchs		Mannheim	12 000	15	Frankf. Ztg. 4. 12. 12
	do.			yy	28 000	17	do.
257	K.-R. Dr. Hohenemser . . .	yy	50 000	8	Volkswohl 1912, 51
258	K.-R. Weyl		yy	100 000	14	Berl. Tagebl. 17. 11. 12
	do.			yy	50 000	i7	do.
259	Rhein. Gummi- u. Zelluloid- Fabrik 		Mannheim-	58 000	2	Volkswohl 1912, 4
260	Wäschef.Benel, Bensinger&amp;Co.	do. (Neckarau	80 000	I	do.
261	Zellstoff-Fabrik		Mannheim-	40 000	2	do.
262	Oberlehrer Dute		Waldhof  Marburg	20 000	17	Frankf. Ztg. 28. 6. 12
263	Prof. Hensel		yy	25 000	6	Berl. Tagebl. 25. 5. 12
264	Frl. Schuster		Markneukirchen	20 000	4	Volkswohl 1912, 3
265	K.-R. Schwenk		Marxgrün (Sa.)	100 000	I	Dresdn. Nachr. 19. 12. 12
266	Eisenwerks-Gesellschaft .	.	.	Maximilians-	60 000	I	J.-B. d. G. Bayern f. 1911, S. 112
267	Geh. K.-R. Framm ....	,, (hütte	25 000	14	do.
268	Rechtsanwalt A. Körnich . .	Meißen	15 000	17	Dresdn. Nachr. 12. 6. 12
269	Köster Nachf		Minden	IO 000	17	J.-B d. G. Preußen f. 1911, S. 415
270	F.-B. Muermann		yy	30 000	I	do.
271	Landwirt Kohl .......	Mombach	80 000	4	Frankf. Ztg. 29. 2. 12
272	Rentner Fauttlin		München	50 000	17	Berl. Tagebl. 10. 11. 12
273	Frau Hofreiter (Coburg) . . .	yy	200 000	6	Magd. Ztg. 4. 1. 12
274	Verleger Knorr		yy	45 000	I	Frankf. Ztg. 7. 1. 12
275	Frhr. v. Kramer-Klatt . . .	yy	200 000	13	Volkswohl 1912, 29
276	Eine Maschinenfabrik ....	yy	IO 000	I	J.-B. d. G. Bayern f. 1911, S. 45
277	Arzt Dr. Ripphauer		yy	100 000	14	Berl. Tagebl. 24. 7. 12
278	Ungenannt 		yy	13 000	9	Volkswohl 1912, 29
279	do.			yy	100 000	15	Magd. Ztg. 17. 11. 12
280	Schauspielerin Kl. Ziegler . .	yy	150 000	I	Hambg. Nachr. 3. 3. 12
	do.	. •	yy	440 000	15	do.
        <pb n="69" />
        ﻿58

Quellennachweis.

Lfde.Nr.	Name resp. Firma des Spenders	Zuwendungsort	Betrag  M.	Gruppe	Quelle
281	F.-B. Croon		M.-Gladbach	200 000	4	Dresdn. Nachr. 5. 1. 12
282	Frl. Kaatz 		&gt; &gt;	15 000	8	Volkswohl 1912, 29
283	K.-R. Knechen		Mülheim (Ruhr)	100 000	9	( Frankf. Ztg. 18. 6. 12 u.
	do.			„ ( „ )	100 000	15	) Berl. Tagebl. 11. 7. 12
284	K.-R. Thyssen		„ ( „ )	230 000	I	Berl. Tagebl. 16. 5. 12
	do.			„ ( „ )	80 000	4	do.
285	Dolfus, Mieg &amp; Co		Mülhausen (E.)	62 960	I	Volkswohl 1912, 40
286	Kfm. Aschendorf		Münster	15 000	2	Frankf. Ztg. 20. 8. 12
	do.			J J	50 000	I	do.
287	K.-R. Jahn		Mylau	20 000	I	Volkswohl 1912, 40
288  289	Seiffert &amp; Klöber	  Frhr. v. Lüdinghausen (Wil-	Naila	50 000	I	J.-B. d. G. Bayern f. 1911, S. 127
	mersdorf)		Neu-Gersdorf	40 000	7	Dresdn. Nachr. 6. 12. 12
290	K.-R. Spielhagen		Neu-Cölln	25 000	9	Volkswohl 1912, 25
291	K.-R. Frankel		Neustadt (O.-S.)	150 000	6	Frankf. Ztg. 14. 11. 12
	do.			„ ( „ )	15 000	17	do.
292	Kunstanstalts-Bes. Brunner .	Nürnberg	15 000	19	do.	5. 12. 12
	do.	y y	50 000	8	Volkswohl 1912, 12
293	Kfm. Obermeyer		yy	IO 000	17	Berl. Tagebl. 24. 1. 12
294	Kfm. Pickert		y y	360 000	4	Magd. Ztg. 27. 10. 12
295	Ungenannt 		y y	100 000	15	Berl. Tagebl. 15. 1. 12
296	Priv. Wuellner		yy	80 000	17	do.	2. 6. 12
297	Eine Tuchweberei		Ober-Elsaß  (Reg.-Bez.)	50 000	I	J.-B. d. G. Elsaß-Lothr. f. 1911,  s. 58
298	Kammerherr v. Arnim . . .	Ober- u. Nieder- planitz	120 000	6	Volkswohl 1912, 34
299	Geh. K. R. Mauser		Oberndorf (a.N.)	20 000	I	do.	32
300	Frl. Schmidt		Oberweyer  (b. Limburg)	100 000	17	Frankf. Ztg. 16. 5. 12
301	F.-B. Koch		Ölsnitz (Vogtl.)	20 000	I	Volkswohl 1912, 27
302	K.-R. Girmes (M.-Gladbach)	Oedt	I 000 000	4	Magd. Ztg. 11. 10. 12
303	F.-B. Collert &amp; Engelhardt	Offenbach	IO 000	I	Frankf. Ztg. 29. 6. 12
	do.	yy	24 000	2	do.
304	Geh. K.-R. Krafft		y y	100 000	4	Magd. Ztg. 14. 7. 12
305	F.-B. Krumm		yy	300 000	8	Berl. Tagebl. 24. 2. 12
	do.			yy	300 000	9	do.
	do.			y y	300 000	17	Frankf. Ztg. 23. 1. 12
306	F.-B. Leo Mayer		yy	250 000	4	Berl. Tagebl. 24. 1. 12
307	Rentner Schramm		yy	800 000	6	do.	12. 7. 12
308	Tierarzt Bückel (Hanau) . .	Orb	100 000	14	Magd. Ztg. 31. 1. 12
309	K.-R. Richard		Plauen	20 000	9	Dresdn. Nachr. 14. 7. 12
310	Stickerei-Firma Wellner . . .	yy	25 000	17	do.	21. 2. 12
3ii	Sattlermeister Müller ....	Pößneck	25 000	8	Magd. Ztg. 16. 2. 12
	do.	....	yy	25 000	9	do.
312	F. B. Beckmann		Recklinghausen	75 000	17	Frankf. Ztg. 26. 9. 12
313	Kfm. Bach		Reichenbach  (Schl.)	28 000	17	Schles. Ztg. 1. 6. 12
314	K.-R. Neidhardt		„ (Vogtl.)	IO 000	8	Dresdn. Nachr. 6. 1. 12
315	Böcker Erben		Remscheid	50 000	4	Frankf. Ztg. 17. 8. 12
316	Kfm. Hasenklever		yy	20 000	6	Volkswohl 1912, 29
3*7	Kammerherr v. Uechtritz . .	Rengersdorf	II 500	17	Schles. Ztg. 14. 12. 12
318	K.-R. Eisenlohr		Reutlingen	50 000	3	J.-B. d. G. Württbg. f. 1911, S. 90
        <pb n="70" />
        ﻿Quellennachweis.

59

Lfde.Nr.	Name resp. Firma des Spenders	Zuwendungsort	Betrag  M.	Gruppe	Quelle
319	Frau K.-R. Dilthey		Rheydt	40 000	6	Frankf. Ztg. 31. 10. 12
320	Stadt-Verordn. Fischer . . .	y}	10 000	8	do.	31. 10. 12
321	Fr. B. Opel		Rüsselsheim	250 000	I	do.	1. 9. 12
	do.			v	130 000	4	do.	1. 9. 12
322	Rentner Weydemann ....	Saalfeld	24 000	7	Volkswohl 1912, 3
323	Eine Porzellanfabrik ....	Sachsen-Alten-	85 000	2	J.-B. d. G. Sachsen-Altenburg f.
324	Eine Zuckerraffinerie ....	bürg (Hrzgt.) do.	14 815	2	1911, S. 9  do.
325	Ungenannt		Sankt Ingbert	250 000	14	Berl. Tagebl. 13. 10. 12
326	Jung &amp; Simons Erben . . .	Schedewitz	60 000	I	Dresdn. Nachr. 18. 1. 12
327	Stadtrat Knoor 		Scheibenberg	IO OOO	17	do.	30. 5. 12
328	Prof. Hiese		(Sa.)  Schmiedeberg	IOO 000	11	Schles. Ztg. 14. 11. 12
	do.			do. (Ri.)	5 000	6	do.	14. 11. 12
329	F.-B. Post		do.	20 000	13	do.	15. 9. 12
	do.			do.	10 000	3	do.	15. 9. 12
330	Geh. K.-R. Allendorf ....	Schönebeck	500 000	6	Volkswohl 1912, 47
	do.	....	b. Halle	IOO 000	I	do.
33i	F.-B. Gebr. Gabler		Schorndorf	IO 000	I	J.-B. d. G. Württbg. f. 1911, S. 91
332	Hamb.-Amerik. Uhrenfabrik .	Schramberg	16 600	i5	do.	S. 90
333	F.-B. Mauthe		Schweningen	20 000	I	do.	S. 91
334	San.-R. Dr. Petzold		Sebnitz	600 000	4	Dresdn. Nachr. 31. 12. 12
335	Maschinenfabrik		Sömmerda	IOO 000	13	Volkswohl 1912, 18
336	Frl. Knopf		Sorau	800 000	23	do.	3
337	Direktor Diedrichs		Stettin	500 000	10	Hambg. Nachr. 12. 11. 12
338	F.-B. Karl Adler		Straßburg (Eis.)	25 000	3	Volkswohl 1912, 42
339	F.-B. Adler &amp; Oppenheimer .	„ ( „ )	60 000	3	do.
340	Eine Fabrik		„ ( „ )	14 500	2	J.-B. d. G. Els.-Loth. f. 1911, S. 32
34i	Wolf, Netter &amp; Jacobi . . .	„ ( „ )	20 000	I	do.	S. 33
342	Kreis-Ger.-R. Frhr. v. Breit- schwart 		Stuttgart	350 000	14	Frankf. Ztg. 24. 2. 12
343	Kfm. Breuninger		yy	50 000	I	J.-B. d. G. Württbg. f. 1911, S91
	do.	*		7 y	2 000	23	do.
	do.			yy	8 000	15	do.
	do.			yy	2 000	15	do.
344	Frau K.-R. Feiger		yy	17 400	17	Volkswohl 1912, 25
345	Ehepaar Grünewald ....	yy	IO 000	7	Frankf. Ztg. 9. 12. 12
346	Immobiliar- u. Baugeschäft .	yy	40 000	2	Volkswohl 1912, 4
347	Priv. Nestel		yy	53 288	17	do.	28
348	Geh. K.-R. v. Pflaum ....	yy	500 000	17	Dresdn. Nachr. 16. 1. 12
349	Priv. Ringward 			yy	42 610	17	Volkswohl 1912, 25
350	Ungenannt		yy	15 000	17	do.
35i	A. Borsig		Tegel	750 000	I	Schles. Ztg. 14. 9. 12
	do.			yy	I 000 000	3	do.
352	Hübel &amp; Platzer		Tirschenreuth	IOO 000	6	J.-B. d. G. Bayern f. 1911, S. 113
353	K.-R. Bürglen		Ulm	20 000	I	J.-B. d. G. Württbg. f. 1911, S. 91
	do.			yy	IO 000	2	do.
354	K.-R. Schwenk		yy	IOO 000	I	Soz. Corr. 1912, 100
355	F.-B. Otto &amp; Söhne		Unterboihingen	IOO 000	I	Berl. Tagebl. 16. 9. 12
356	F. v. Koch (Hamburg) . . .	Waldeck	175 000	4	Frankf. Ztg. 12. 2. 12
357	Fr. Geh. Justiz-R. Schwerfast	Waldheim	IO 000	15	Volkswohl 1912, 43
358	F.-B. Baruther 		Waldsassen	IO 000	I	J.-B. d. G. Bayern f. 1911, S. 113
        <pb n="71" />
        ﻿6o	Quellennachweis.

Lfde.Nr.	Name resp. Firma des Spenders	Zuwendungsort	Betrag  M.	Gruppe	Quelle
359	Frau Harkort		Wetter (Ruhr)	60 000	I	Magd. Ztg. 31. 1. 12
360	Buderuschsche Eisenwerke	Wetzlar	45 000	2	Volkswohl 1912, 6
361	Ungenannt		Wiesbaden	4 000 000	8	Schles. Ztg. 9. 11. 12
362	Rentner Bäse 		Wolfenbüttel	82 000	6	Volkswohl 1912,	4
363	Prof. Poge 		Würzburg	100 000	8	do.	29
364	Arzt Dr. Schneider		J)	100 000	8	do.	12
365	Ungenannt 		))	30 000	14	do.	35
366	Blaufarbenwerk		Zwickau  (Reg.-Bez.)	IO OOO	I	J.-B. d. G. Sachsen f. 1911, S 223
367	Ein Industrieller		„ ( „ )	25 000	I	do.
368	Eine Textilfirma		„ ( „ )	50 000	I	do.
369	Kohlenwerkbesitzer Falk . .	„ ( „ )	88 000	I I	Sachs. Kirch.- u. Sohulbl. 1912
370	Verlag d. Zwick. Tagebl. . .	„ ( ,, )	IO 000	I	Volkswohl 1912	[Nr. 33
37i	Handlungsgehilfe Thümmel .	„ ( „ )	40 200	4	Dresdn. Anzeiger 11. 2. 12

2. Aktiengesellschaften.

Wo nicht andere Quellenangabe steht, sind die Ziffern dem ,,Handbuch der Aktiengesellschaften d. D. Reichs“ entnommen.

Lfde.Nr.	Name der Aktiengesellschaft	Ort	Betrag  M.	Gruppe	Quelle
I	Chemische Fabrik Rhenania		Aachen	70 720	I	_
2	Kölner Bergwerks-Verein		Altenessen	25 000	I	—
3	Annaburger Steingutfabrik, Akt.-Ges		Annaburg,Pr.Sa.	23 152	3	—
4	Annener Gußstahlwerk, Akt.-Ges		Annen (Westf.)	27 591	3	—
5	Aktiengesellsch. f. Buntpapier- u. Leimfabr. . . .	Aschaffenburg	IO 000	2	J.-B.d.G.Bay.  f.i9ii,S.8.i76
6	Mech. Weberei am Mühlbach		Augsburg - Pfer - [see	10 400	2	—
7	Baroper Walzwerk Akt.-Ges		Barop b. Dortm.	10 893	I	—
8	Aktien-Brauerei-Ges. Friedrichshöhe vorm. Patzen-	Berlin	53 989	I	—
	do.	[hofer	yy	181 875	3	—
9	Allgem. Berliner Omnibus-Akt.-Ges		yy	149 186	I	—
IO	Bergschloßbrauerei, Akt.-Ges		yy	10 000	3	—
11	Berlin-Anhalt. Maschinenbau-Akt.-Ges		yy	274 240	3	—
12	Berliner Lloyd		yy	36 933	3	—
13	Berliner Wäschefabrik vorm. Gebr. Ritter . . .	yy	10 996	3			
14	Böhm. Brauhaus, Akt.-Ges		yy	56 417	3	—
15	Chemische Fabrik auf Aktien (vorm. E. Schering)	yy	115 080	3	—
l6	Eisengießerei-Akt.-Ges. vorm. Keyling &amp; Thomas	yy	66 992	3	—
17	Große Berliner Straßenbahn		yy	534 °oo	2	Berl. Tagebl. 3- 2. 13
18	Löwenbrauerei-Akt.-Ges		yy	19 768	3	—
19	Meierei C. Bolle		yy	27 592	3	—
20	Norddeutsche Eiswerke		yy	30 742	3	—•
21	Pintsch, Julius, Akt.-Ges		yy	205 139	3	—
22	Schwerdtfeger, E. A. &amp; Co., Akt.-Ges		yy	15 043	3	—
23	Seiffert, Franz &amp; Co		yy	27 376	3	—
24	Sprit-Aktien-Gesellschaft		yy	18 092	I	—
25	Vereinigte Königs- u. Laurahütte		yy	59 7oo	I	—
	do.			y y	500 000	3	—
	do.			yy	38 427	4	Volkswohl 1912, 42
        <pb n="72" />
        ﻿Quellennachweis.

61

Lfde Nr.	Name der Aktiengesellschaft	Ort	Betrag  M.	Gruppe	Quelle
26	Berliner Gußstahlfabrik u. Eisengießerei H. Har- tung 		Berlin-  Lichtenberg	13 957	3	
27	Kalle &amp; Co., Akt.-Ges		Biebrich a. Rh.	30 728	3	—
	do.			))	28 113	2	—
28	Bochum-Gelsenkirchner Straßenbahnen		Bochum	15 000	1	—
29	Erste deutsche Fein-Jute-Garn-Spinnerei ....	Brandenburg	12 268	3	—
30	Braunschweig. Akt.-Ges. f. Jute- u. Flachs-Industr.	Braunschweig	52 332	3	—
3i	Dampfkessel- u. Gasometer-Fabrik vorm. A. Wilke &amp; Co		M	27 287	3	_
32	Eisenbahnsignal-Bauanstalt Max Jüdel &amp; Co. . .	))	61 228	3	—
33	Bremer Straßenbahn 		Bremen	38 949	I	—
34	Bremer Wollkämmerei 		&gt;&gt;	109 586	3	—
35	Dampfschiffahrtsges. „Argo“		&gt;)	27 377	I	—
36	Deutsche Dampfschiffahrtsges. „Hansa“ ....	))	136 216	3	
37	Norddeutsche Wollkämmerei u. Kammgarnspinn.	))	193 344	3	—
38	Linke-Hofmann-Werke		Breslau	299 381	3	—
39	Waggonfabr. Gebr. Hofmann &amp; Co			63 433	I	—
40	Gottschalk &amp; Co		Cassel	16 133	3	
4i	Akt.-Ges. f. Asphaltierung u. Dachbedeckung vorm. Joh. Jeserich		Charlottenb.-B.	40 157	3	
42	Deutsche Ton- u. Steinzeug-Werke, Akt.-Ges. . .	yy	46 767	3	—
43	Chemnitzer Aktien-Spinnerei		Chemnitz	22 514	3	—
44	Deutsche Continental-Gas-Gesellschaft		Dessau	139 255	1		
45	Sächsische Gußstahlfabrik		Döhlen b. Dresd.	90 000	1	Volkswohl
	do.			))	55 000	2	1912, 49
46	Wollwäscherei u. Kämmerei		Döhren b. Hann.	9i 397	3	—
47	Kalkwerke		Dornap	62 000	17	Köln. Ztg.
48	Dortmunder Union-Brauerei, Akt.-Ges		Dortmund	12 773	I	12. 7. 1912
49	Harpener Bergbau-Act.-Ges		&gt;&gt;	328 148	13	—
	do.				36 049	14	—
	do.			yy	21 188	6	—
50	Akt.-Ges. f. Glasindustrie vorm. Friedrich Siemens	Dresden	55 000	I	—
5i	Hartwig &amp; Vogel, Akt.-Ges		yy	18 155	I	—
52	Hofbrauhaus, Akt.-Bierbrauerei u. Malzfabr. . .	yy	18 496	3	—
53	Mühlenbauanstalt u. Maschinenfabr. vm. Gbr. Seck	yy	31 461	1	—
54	Sächs.-böhm. Dampfschiffahrtsges		yy	29 819	I	—
55	Sächs. -böhm. Portland-Cement-Fabr		yy	23 118	3	—
56	Verein f. Zellstoff-Industrie, A.-G		yy	20 826	3	—
57	Dampfschiffahrtsges. f. d. Nieder- u. Mittelrhein .	Düsseldorf	26 923	3	—
58	Rheinische Bahngesellschaft		yy	24 000	2	—
		Bayer, Friedr. &amp; Co., vorm		Elberfeld	—			—
59	Elmshorn-Barmstedt-Oldesloer Eisenbahn-A.-G. .	s. Lfd. Nr. 109 Elmshorn	11 985	3	
ÖO	Ed. Lingel, Schuhfabr., Akt.-Ges		Erfurt	12 013	I	—
	do.			yy	11 744	9	—
6l	Friedr. Krupp, Akt.-Ges		Essen (Ruhr)	6 000 000	I	Arbeiterfreund
	do.			yy	1 000 000	15	1912, S. 257ff
	do.			yy	500 000	4	—
	do.			yy	500 000	3	—
62	Wilhelmshütte, Akt.-Ges. f. Maschinenb. u. Eisen-	Eulau-  Wilhelmshütte	47 394	I	—
        <pb n="73" />
        ﻿62

Quellennachweis.

Lfde.Nr.	Name der Aktiengesellschaft	Ort	Betrag  M.	Gruppe	Quelle
6 3	Flensburger Schiffsbau-Gesellsch		Flensburg	14 024	I		
64	Verein. Flensburg-Ekensunder u. Sonderburger				
	Dampfschiffges				yy	IO OOO	I	—
65	Chemische Fabr. Griesheim-Elektron 		Frankfurt (M.)	148 302	I	—
66	Frankfurter Gasgesellschaft 		yy	40 000	I	—
67	Maschinenfabrik Moenus, Akt.-Ges		yy	41 754	3	—
68	Metallgesellschaft		yy	250 000	I	—
69	Brauerei Kempff, Akt.-Ges		Frankfurt (M.)-	14 992	3	—
		Sachsenhausen			
70	Porzellanfabr. Fraureuth, Akt.-Ges		Fraureuth	10 448	3	—
7i	Deutsche Steinzeugwarenfabr. f. Kanalis. u. Che-				
	mische Industrie		Friedrichsfeld,B.	39 744	3	—
72	Gelsenkirch. Bergwerks-Akt.-Ges		Gelsenkirchen	169 294	I	—
	do.			yy	125 000	17			
73	Oberschlesische Eisenindustrie		Gleiwitz	20 000	15	Schles. Ztg.
					13. 6. 1912.
74	Akt.-Ges. Görlitzer Maschinenbauanst. u. Eisengieß.	Görlitz	71 409	3	—
	do.	yy	10 207	I	—
75	Schlesische Kohlen- u. Kokes-Werke		Gottesberg Schl.	338 584	3	—
76	Greppiner Werke		Greppin (Pr. S.)	21 792	3	—
77	Ilse, Bergbau-Akt.-Ges		Grube Ilse bei	169 883	2	—
	do.			Senftenberg	221 131	I	—
78	Engl. Wollenwaren-Manufaktur vorm. Oldrayd &amp;				
	Blakeley		Grünberg (Schl.	35 902	3	—
79	Schlesische Tuchfabrik R. Wolff		yy	11 3i3	3	—
80	Thodesche Papierfabrik, Akt.-Ges		Hainsberg (Sa.)	11 032	3			
81	A. Riebecksche Montan-Werke		Halle (S.)	40 000	I	—
82	Wegelin &amp; Hübner, Maschinenf. u. Eisengieß.. .	yy	40 326	3	—
83	Blohm &amp; Vohs, Kommandit-Ges. a. Akt		Hamburg-	126 811	I	—
		Steinwärder			
84	Deutsch-Austral. Dampfschiffs-Ges		Hamburg	52 005	I	—
	do.			yy	53 677	8	—
85	Deutsche Dampfschiffahrtsges. Kosmos		yy	63 594	I	—
86	Deutsche Levante-Linie		yy	50 305	I	—
87	Hafen-Dampfschiffahrt 		yy	21 733	3	—
88	Hamburger Freihafen-Lagerhaus-Gesellsch. . . .	yy	50 000	1	—
89	Jute-Spinnerei u. Weberei Hamburg-Harburg . .	!	yy	47 000	2	—
90	Reiherstieg Schiffswerfte u. Maschinenf. / . . .	yy	89 691	3	—
9i	H. Schlinck &amp; Co		yy	30 000	I	—
92	Straßen-Eisenbahn-Gesellsch		yy	137 000	I	—
93	Zentral-Heizungswerke 		Hannover-	35 855	3	—
		Hainholz			
94	Sächsische Kammgarn-Spinnerei		Harthau (Erzg.)	12 072	3	—
95	Portland-Zementwerke Heidelberg u. Mannheim .	Heidelberg	94 106	3	—
96	Braunschweig. Kohlen-Bergwerke		Helmstedt	43 43i	I	—
97	Farbwerke vorm. Meister, Lucius &amp; Brüning . .	Höchst a. M.	590 029	2	Soc. Korr.
					1912,105
	do.	. .	yy	61 116	23	—
	do.	. .		284 461	3	)
	do.	. .		1 500 000	I	1 Soc.-Korr.
	do.	. .	yy	250 000	9	1 1912, Nr. 105
	do.	. .		50 000	7	J
	do.		20 000	15	J.-B. G. Preuß
					f. 1911. S. 49t
        <pb n="74" />
        ﻿Quellennachweis.

63

Lfde.Nr.	Name der Aktiengesellschaft	Ort	Betrag  M.	Gruppe	Quelle
98  99	Porzellanfabrik Kahla		  Zuckerfabrik Klein-Wanzleben vorm. Rabbethge	Kahla (S.-Alt.) Klein-Wanzle-	71 936	3	—
	&amp; Giesecke 		ben (Prov. Sa.)	23 894	I	—
100	Königsberger Hartungsche Ztg. u. Verlagsdruck. .	Königsberg (P.)	10 718	3	—
101	Porzellanfabrik Königszelt		Königszelt  (Schl.)	19 113	3	
102	Kostheimer Zellulose- u. Papierfabr		Kostheim b. M.	13 713	2	—
103	Eisenhüttenwerk Marienhütte b. Kotzenau....	Kotzenau	57 099	3	—
IO4	Erste Kulmbacher Akt.-Exportbier-Brauerei . . ,	Kulmbach	IO 000	I	—
105  106	Ferdin. Bendix Söhne, Akt.-Ges. f. Holzbearbeitung Schles. Holzind.-Akt.-Ges. vorm. Ruscheweyh &amp;	Landsberg (W.)	22 197	3	—
	Schmidt		Langenöls(Schh)	26 041	3	—
107	Große Leipziger Straßenbahn		Leipzig	60 000	3	J.-B. d. G. Sachs. 1912, S. 11
108	Kammgarnspinnerei Stöhr &amp; Co		yy	70 123	3	—
IO9	vorm. Friedr. Bayer &amp; Co., Farbenfabriken . . .	Leverkusen	57 345	8	2. Jahresber. d. Wohl-
	do.	b. Köln	400 000	I	1911, Leverkusen 1912
HO	Hannoversche Baumwollspinnerei u. -Weberei . .	Linden vor	16 148	3	—
III	Lindener Aktienbrauerei vorm. Brande &amp; Meyer .	Hannover	20 161	3	—
112	Westfäl. Metallindustrie-Akt.-Ges		Lippstadt	10 000	I	—
113	Schiffswerft Henry Koch		Lübeck	43 373	3	—
114	Aktienbrauerei		Ludwigshafen a. Rh.	12 500	I	—
115	Lugauer Steinkohlenbauverein		Lugau (Sa.)	64 095	I	—
Il6	Portland-Zementfabrik vorm. Heyn Gebrüder . .	Lüneburg	16 208	3	—
117	Allgem. Gas-Akt.-Gesellsch		Magdeburg	16 4x0	I	—
Il8	Magdeburger Straßen-Eisenbahn-Ges		yy	42 955	I	—
XI9	Badische Gesellsch. f. Zuckerfabrikat		Mannheim	52 000	2	—
120	Ludwigshafener Walzmühle		yy	19 796	3	—
X2I	Mannheimer Dampfschleppschiff.-Ges		yy	38 386	3	—
122	Mannh. Gummi-Guttapercha- u. Asbest-Fabrik	yy	10 463	3	—
123	Süddeutsche Juteindustrie		yy	28 851	2	—
124	Zellstofffabrik Waldhof		yy	36 233	3	—
	do.			y y	80 539	2	—
125	Papyrus, Akt.-Ges		Mannheim-  Walddorf	13 793	2	—
I2Ö	Kammgarnspinnerei Meerane		Meerane (Sa.)	12 925	3	—
127	Verein. Säge- u. Hobelwerke, R. Schaak &amp; Co. . .	Memel	19 726	3	—
128	Aktien-Ges. f. Baumwolliudustrie		Mülhausen(Els-)	10 000	I	—
129	Oberrheinische Kraftwerke, Akt.-Ges		yy	15 000	3	—
130	Schlumberger Fils &amp; Co		yy	19 819	I	—
131	Akt.-Brauerei z. Löwenbräu		München	98 943	I	—
132	München-Dachauer Akt.-Ges. f. Maschinenpapierf.	yy	34 957	I	—
133	Berliner Kindl Brauerei, Akt.-Ges	  Deutsche Linoleum- u. Wachstuch-Comp		Neukölln	28 955	3	—
134		yy	32 814	3	—
J35	Zuckerfabrik Neuteich		Neuteich(WPr.)	10 000	I	—
136	Bergbau-Akt.-Gesellsch. Massen		Niedermassen	10 443	3	—
i37	Vereinigte Pinselfabriken		Nürnberg	10 000	3	—
	do.			yy	20 000	I	—
138	Siemens-Schuckert-Werke		Nürnb.-Fürth	200 000	23	J.-B.d.G. Bay. f. 1911. 145
	do.	(u. Siemens &amp; Halske in Berlin) , . .	,, (u, Berlin)	560 000 (jährlich)	I	Mitteil. üb. d. Leist, d. „Kas- sen“, S. 4
        <pb n="75" />
        ﻿64

Quellennachweis.

u  !2j	Name der Aktiengesellschaft	Ort	Betrag	&lt;u  o.  Oh  0	Quelle
«h-«  hJ			M.	0	
139	Aktien-Ges. f. Zink-Ind. vorm. Wilh. Grillo . . .	Oberhausen	10 000	I	
140	Gutehoffnungshütte		„ (Rhld.)	25 000	18	Volkswohl
					1912. 9
141	Pongs Spinnereien u. Webereien		Odenkirchen	15 376	3	—
142	Brauerei Ernst Engelhardt Nchf. Akt-Ges. . . .	Pankow b. Berl.	10 295	3	—
143	Gebr. Vetter, Akt.-Ges. Ziegelwerke		Pforzheim	23 193	1	—
144	Chemische Fabrik von Heyden A.-G		Radebeul	63 444	3		
		b. Dresden			
145	Hein. Lehmann &amp; Co		Reinickendorf	142 194	3	—
		bei Berlin			
146	Akt.-Ges. d. Hollerschen Carlshütte		Rendsburg	23 611	3	—
147	Eisenhütte Holstein		&gt;&gt;	22 704	I	—
148	Kraftübertragungswerke		Rheinfelden	10 000	3	—
149	Akt.-Ges. „Neptun“ Schiffswerft u. Maschinenfabr.	Rostock	70 010	3	—
iS«  151	„Consolidation“ Bergw.-Akt.-Ges	  Vereinigte deutsche Nickelwerke, Akt.-Ges. vorm.	Schalke	17 643	17	—
	Fleitmann, Witte &amp; Co		Schwerte (Ruhr	50 000	1	—
152	Porzellanfabrik Lorenz Hutschenreuther Akt.-Ges.	Selb i. Bay.	42 842	3	—
153	Weyersberg, Kirschbaum &amp; Co		Solingen	24 256	3	—
154	Akt.-Ges. d. Chem. Produkt.-Fabr. Pommerensdorf	Stettin	49 962	3	—
155	Hedwigshütte, Anthracit-Kohlen- u. Kokes-Werke				
	James Stevenson		) &gt;	17 000	I	—
156	Pommersche Provinzial-Zuckersiederei		yy	15 014	I	—
i57	Stettiner Chamottefabr. Akt.-Ges. vorm. Didier	y)	IO OOO	I	—
158	Elektrizitätswerk Straßburg 		Straßburg (Eis.)	42 716	I	—
159	Straßburg. Straßenbahn-Gesellsch		yy	48 347	I	—
160	Zetter &amp; Scheerer, Fabrik f. Chirurg. Instrumente	Tuttlingen(W.)	IO OOO	I	J.-B. d. G. Wttbg. f. 1911, 9i
l6l	Chemische Fabriken vorm. Weiler-ter-Meer . .	Uerdingen	IOO OOO	I	_
		Niederrhein			
162	Lokalbahn Gotteszell-Viechtach		Viechtach	IO OOO	1	—-
163	Akt.-Ges. Porzellanfabrik Weiden, Gebr. Bauscher	Weiden	29 094	3	—
164	Otto Hetzer, Holzpflege u. Holzbearbeitung . . .	Weimar	10 312	3	—
165	Erdmannsdorfer Act.-Ges. f. Flachsgarn- Masch.-				
	Spinn, u. Weberei		Zillertal (Schl.)	29 392	3	—
        <pb n="76" />
        ﻿Quellennachweis.	65

3.	Banken, Versicherungsgesellschaften usw.

Siehe die Quellennotiz bei den Aktiengesellschaften.

Lfde.Nr.	Firma	Ort	Betrag  M.	Gruppe	Quelle
I	Aachener u. Münchener Feuer-Vers.-Ges. . . .	Aachen	486 374	4	
2	Aachen-Leipziger Vers.-Akt.-Ges		&gt;&gt;	23 248	4	—
3	„Allianz“ Vers.-Akt.-Ges		Berlin	30 000	I	—
4	Bank f. Handel u. Industrie (Darmstädt. Bank) .	1 1	1 699 531	2	—
5	Berlinische Feuerversich.-Anstalt		11	15 000	I	—
6	Brandenburger Spiegelglas-Versich.-Akt.-Ges. . .	11	12 677	I	—
7	Deutsche Bank		11	1 200 839	I	—
	do.			11	238 638	3	—
8	Deutsche Feuer-Versich.-Akt.-Ges		11	13 577	4	—
9	do.	Hypotheken-Bank		11	624 894	I	D. Reichs-
IO	do.	Treuhand-Gesellschaft			31 IOI	I	Anz. 19. 2. 13
I I	Deutschland, Lebens-Vers.-Akt.-Ges			16 676	I	—
12	Disconto-Gesellschaft			300 000	1	D.R.A. 18.2.13
13	„Fortuna“ Allgem. Vers.-Akt.-Ges			15 000	I	—
14	Friedrich Wilhelm, Preuß. Leb. u. Garant. Vers.- Akt.-Ges		11	60 000	I	
	do.	11	70 000	2	—
15	Internat. Lloyd, Vers.-Akt.-Ges		11	IO OOO	I	—
16	Kommerz- u. Diskontobank		17	120 000	I	Schles. Ztg.
17	Nationalbank für Deutschland		11	150 000	1	2. 3- 13 Berl. Tagebl.
18	Preuß. Feuer-Vers.-Akt.-Ges			18 017	4	25. 2. 13
19	Preuß. Zentral-Genossensch.-Kasse 			26 890	2	—
20	„Union“ Allg. Vers.-Akt.-Ges		11	34 343	4	—
21	„Victoria zu Berlin“ Allg. Vers.-Akt.-Ges. . . .	11	603 487	1	—
22	Victoria, Feuer-Vers.-Akt.-Ges		11	100 000	I	—
	do.			11	48 419	4	—
23	Chemnitzer Bank-Verein		Chemnitz	15 195	I		
24	„Agrippina“ See-Fluß- u. Land-Transp.-Vers.-Ges.	Cöln	IO 000	I	—
25	Cölnische Feuer-Vers.-Ges. Colonia		11	30 000	I	—
	do.			71	90 768	4	—
26	Cölnische Rückversich.-Gesellsch			50 000	I	—
27	Rhein.-Westfäl. Boden-Credit-Bank		11	27 647	I	—
28	Danziger Privat-Akt.-Bank		Danzig	13 829	1	—
29	do.	Sparkassen-Akt.-Verein		71	49 800	4	—
30	Dresdner Bank		Dresden	436 824	1	—
3i	Vereins-Versich.-Bank f. Deutschland A.-G. .	. .	Düsseldorf	15 314	1	—
32	Vaterländ. Feuer-Versich.-Akt.-Ges		Elberfeld	30 000	I	—
	do.			17	71 023	4	—
33	Westdeutsche Versieh.-Akt.-Bank		Essen (Ruhr)	11 041	I	—
	do.			11	28 787	4	—
34	Deutscher Phönix, Vers.-Akt.-Ges		Frankfurt (M.)	20 000	I	—
	do.	11	100 000	4	—
35	Frankfurter Allg. Vers.-Akt.-Ges		11	50 000	I	—
36	Frankona, Rück- u. Mitvers.-Akt.-Ges		11	10 000	I	—
37	Mitteldeutsche Creditbank		11	62 057	I	—
	do.			11	18 038	I	—

5
        <pb n="77" />
        ﻿66

Quellennachweis.

Lfde.Nr.	Firma	Ort	Betrag  M.	Gruppe	Quelle
38	„Neptun“ Wasserleit.-Schäd. u. Unf.-Vers.-Ges. .	&gt;&gt;	15 723	I	
39	„Providentia“ Frankf. Vers.-Ges		tf	50 000	I	—
40	China Export-Import- u. Bank-Compganie . . .	Hamburg	12 000	17	—
4i	Hamburg-Bremer Feuer-Vers.-Ges		yy	33 3ii	4	—
42	Hansa, Allg. Vers.-Akt.-Ges		yy	10 375	2	—
43	Vereinsbank		yy	50 000	I	—
44	Waren-Liquidations-Kasse		yy	IO 000	I	—
45	Westholsteinische Bank		Heide (Holst.)	22 122	I	—
46	Hildesheimer Bank		Hildesheim	IO OOO	4	Volkswohl 1912, 3
47	Schleswig-Holsteinische Bank 		Husum	10 125	I	—
48	Badische Feuer-Vers.-Bank 		Karlsruhe	II 291	4	—
49	Leipziger Feuer-Vers.-Anstalt			Leipzig	150 625	4	—
50	Deutsche Lebensversicherungs-Gesellsch		Lübeck	15 000	I	—
5i	Magdeburger Bau- u. Credit-Bank		Magdeburg	18 816	3	—
52	do.	Feuerversich.-Ges		yy	162 894	I	—
	do.			yy	26s 983	4	—
53	Badische Bank		Mannheim	15 000	I	—
54	Grün &amp; Bilfinger, Akt.-Ges		yy	23 749	I	—
55	Mannheim. Versicherungsgesellsch		yy	58 000	I	—
56	Oberrhein. Versieh.-Ges		yy	50 000	I	—
57	Deutsche Hypothekenbank		Meiningen	28 901	I	—
58	Mayer &amp; Cie, Caisse d’Escompte de Metz . . .	Metz	19 335	2	—
59	Bayrische Hypotheken- u. Wechselbank ....	München	107 367	I	—
ÖO	Gladbacher Feuervers.-Akt.-Ges		M.-Gladbach	15 000	I	—
6l	Oldenburgische Landesbank 		01denburg(Gr.)	22 438	I	—
62	do.	Spar- u. Leih-Bank		yy	20 000	I	—
63	do.	Versieh.-Ges		yy	22 289	4	—
64	Mecklenburgische Spar-Bank		Schwerin (M.)	13 074	I	—
65	Allgem. Elsaß. Bankgesellsch		Straßburg (Eis.)	39 071	I	—
66	Feuerversich.-Akt.-Ges. Rhein u. Mosel ....	yy	17 893	I	—
	do.	....	yy	15 585	4	—
67	„Union“ Allg. Deutsche Hagel-Vers.-Ges. ....	Weimar	134 000	I	—
        <pb n="78" />
        ﻿Quellennachweis.

67

Anlage 2.

Der Staat als Arbeitgeber. Etatjahr 1911. (Quellennachweis für Tabelle 5.)

ü		Nicht auf gesetzlicher Verpflichtung		&lt;D  CU	Quelle	Bemerkungen
&lt;6	Staatsbetrieb	beruhende Wohlfahrtsleistungen		Cu  3		
&gt;+H  hJ		Art	Betrag in M.	Ü		
	Deutsches Reich					
I	Allgemein für alle	Förderung der Herstellung				
	Reichs-Betriebe und	von Kleinwohnungen für				
	Verwaltungen	Arbeiter und gering besol- dete Beamte	2 OOO 000	13	Außerordentl. Etat	
					IV. Kap. 1 Tit. 1 für	
					1911.	
2	Reichsheer-Verwalt.	(siehe die Einzelstaaten)	—	—	—	
3	Verwaltung d. kais.	Unterstützungen für hilfsbe-				
	Marine	dürftige Familien d. Mann- schaften	21 4IO	I	R.-H.-Etat VII 51,22	
		Schaffung und Unterhaltung				
		von Wohlfahrtseinrichtun- gen	500 000	3	do.	64, 10	
			521 410			Beträge f. Unter-
4	Reichspost- u. Tele-	Beitrag zur Post-Unterstüt-				Stützungen an Ar-
	graphenverwaltg.	zungskasse	300 000	I	do. XV 85, 14	beiter, Urlaubs-
		Beihilfe fürs Genesungsheim	50 000	8	do.	85, 38d	kosten, spezielle
		Errichtung von Wohngebäu- den für Arbeiter usw.	279 000	13	do.	4, 1	Wohlfahrtspflege usw. sind nicht aus dem Etat
		Beihilfe an Bedürftige, deren				festzustellen.
		Ruhegehalt hinter 300 M.				Die für die Inan-
		zurückbleibt	600 000	I	do.	85,44 a	spruchnahme der
		Miete für Unterbeamte usw.				Post z. Durchfüh -
		an Orten mit Wohnungs-				rung der Reichs-
		mangel	136 600	13	do.	85, 56	versicherungs-
			1 365 600			gesetze auf die
						Postausgabe ent- fallenden Beträge sind nicht aus d. Etat zu ersehen.
5	Reichsdruckerei	Unterstützungen an Arbeiter	36 000	I	do. XVI. 86, 13	
6	Reichs-Eisenbahnen	Wohlfahrtszwecke	6 060 200	3	do. XVII 87, 17	
		Bau von Mietwohnungen	251 500	13	Außerord. Et. 5, 20	
		Unterstützungen	179 500	I	R.-H.-Etat 87, 17	
	Erweiterung d. Kai-		6 491 200			
7						
	ser-Wilh.-Kanals	Wohlfahrtszwecke	2 194 000	3	Außerord. Etat 1, 2	
		In Sa. Deutsches Reich	12 608 210			
	Königr. Preußen					
1	Heeresverwaltung	Unterstützungen an Arbeiter	39 000	I	St.-H.-Et. f. 1911 V	
		do. (Technische Institute) Außergesetzliche Wohl-	1 721 300	I	do.V 43, 7 [37, 6	
		fahrtseinrichtungen für Zi- vilhandwerker	45 168	3	do.	26, 6	
		Wohlfahrtsgebäude.	132 200	3	do.	26, 6	
		Verheiratetengebäude	161 500	13	do.	26, 6	
			2 099 168			
						

5*
        <pb n="79" />
        ﻿68

Quellennachweis.

Staatsbetrieb	Nicht auf gesetzlicher Verpflichtung beruhende Wohlfahrtsleistungen		&lt;D  CL  Oh  3	Quelle	
	Art	Betrag in M.	O		
Domänenverwaltg.	Unterstützungen an Witwen und Waisen	24 OOO	I	St.-H.-Et. I 1, 8	
	Unterstützungen an Hinter- bliebene usw.	8 470	I	f. 1911  do.	1, 15	
	An Armenanstalten u. milde				
	Stiftungen	50 211	17	do.	1, 14	
	Vermehrung und Verbesse- rung der Arbeiterwohngen.	400 000	13	Außerord. Etat 1,2	
		482 681			
Forstverwaltung	Beitrag zur Forstarbeiter- Unterstützungskasse	30 000	I	St.-H.-Etat f. 1911	
	Unterstützungen an Nicht- beamte und deren Hinter- bliebene	60 000	I	II 4. 5  do.	4, 6	
	Beschaffung von Insthäu- sern für Arbeiter	180 000	13	do.	2, 3	
		270 000			
Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung	Bauprämien f. Kleinhäuser Errichtung von Arbeiterko- lonien 1911	139 500  6 866 056	13  13		
	Zuschüsse für Brotkorn	121 184	23		
	Löhne für Erholungsurlaub	267 032	9		
	Anlage von Schlafhäusern	213 925	13		
	Arbeiter-Speisehäuser und Kaffeehallen  Deputatkohlen und Salz Unterstützungen an Arbeiter	21 682 2 695 718 149 674	23  23  1		do. VIII, sowie „Betriebsbericht d.  preuß. Bergver- .waltung f. 1911“
	Einrichtungskosten f. Fort- bildungsschulen	17 927	14		(Drucksache Nr. 931 d. H. d. Abg.
	do. f. Haushaltungsschulen	5 725	14		1912/13)
	do. für Kleinkinderschulen	S23	6		
	Bau einer Kleinkinderschule	45 000	6		
	do. Arbeiterspeisehalle	25 000	23		
	Aufwendungen für Arbeiter- bibliotheken	10 570	15		
	Arbeiterkolonie Reckling- hausen	1 965 000	13		
		12 544 516			
Bauverwaltung	Unterstützungen an Arbeiter	33 500	1	St.-H.-Etat f. 1911	
Preußisch-Hessisch.  Staatseisenbahnen	Unterstützungen für Arbeit, und deren Hinterbliebene	2 223 985	1		IV 65.
	Minderansatz an Wohnungs- mieten für Hilfskräfte und Arbeiter  Kosten f. bahnärztl. Dienst Zuschüsse zu Krankenkass.	956 000 2 661 472 4 298 611	M  00 00 OJ		St.-H.-Etat f. 1911 Nr. 9 u. „Bericht üb. die Ergebnisse des Betriebs usw. für 1911“ (Nr. 940
	Beiträge für Kleinkinderfür- sorge	109 250	6		d. Drucks, d. H. d. Abg. 1912/13).
	Beihilfen zu Genesungshei- men	50 000	8		
		10299318			

Bemerkungen

Die Beträge für
Lieferung von
Frei-Feuerung
an Holz u. Torf
sind nicht fixiert.

Außerdem für
diesen Zweck
343 400 M. un-
verzinsliche u.
2 478 412 M. ver-
zinsl. Darlehen.

Nicht in Ansatz
gebracht ist der
Aufwand für die
(unentgeltlich be-
nutzbaren) Bade-
anstalten, für Für-
sorge für die Be-
diensteten wäh-
rend des Dienstes,
f. Bekämpfung d.
Alkoholgenusses,
für Unterkunfts-
        <pb n="80" />
        ﻿Lfde.Nr.

Quellennachweis.

69

Staatsbetrieb	Nicht auf gesetzlicher Verpflichtung beruhende Wohlfahrtsleistungen		&lt;D  cu  CU  cs	Quelle
	Art	Betrag in M.	0	
	Übertrag	10 299 318		
	Ausgabe aus Staats-Neben- fonds zu Wohlfahrtszweck.	95 485	3	r  \
	Beitrag zur Abteilung B der Arbeiterpensionskasse	6 628 600	1	f  St.-H.-Etat f. 1911 c
	Zuschüsse zur Arbeiterpen- sionskasse	2 309 983	1	Nr. 9 u. „Bericht üb. die Ergebnisse
	Belohnungen an Arbeiter  Für Tuberkulosebekämpfg.	436 910 164 600	2  8	des Betriebs usw. für 1911“ (Nr. 940
	Förderung des Turnens do. der Kleintierzucht  Für Neubauten von Arbeiter-	5 900 19 600	9  3	Abg. 1912/13)
	Wohnungen ca.	3 000 000	13	
		22 960 396		
	In Summa Kgr. Preußen	38 390 261		
Königr. Bayern				
Bergwerke, Hütten und Salinen	Für Schulen d. Arb.-Kinder Unterstützungen	18 385  52 800	14  I	St.-H.-Etat f. 1911
	Sonstige Ausg. f. d. Arbeiter	271 980	3	V, Kap. 6, 1—7
		343 165		
Staats-Eisenbahnen	Bahnärztlicher Dienst	382 000	8	St.-H.-Etat f. 1911,
	Belohnungen	7 000	2	VIII, 4
	Badekuren	23 000	8	
	Beitrag zur Abt. B der Ar- beiterpensionskasse	1 159 000	I	
	U nterstützungen	312 000	I	
	Genesenenfürsorge	51 000	8	
		1 934 000		
Post- u. Telegraph.- Verwaltung	Beschaffung von Wohnung.  f. Beamte u. Arbeiter Unterstützungen  Zuschuß zu der Arbeiter-	610 000  105 000	13  I	Außerord. Etat Ib 6 St.-H.-Et. IX f.1911
	pensionskasse B	81 000	I	
		796 000		
Forstverwaltung	Beitr. z. Unterstützungsver.	506 000	1	do.	XVI
Heeresverwaltung	Erbauung v. Arb.-Wohnh.  Unterstützungen  do.	45 000  5 7oo 170 417	13  I  I	Beil.-Bd.XV d.Verh. der Bayr. K.d. Abg. f. 1911
		221 117		
	In Summa Kgr. Bayern	3 800 282		
Königr. Sachsen Heeresverwaltung	Unterstützungen an Arbeiter do. (Techn. Instit.)	3 660 56 408 60 068	I  I	R.-H.-Etat f. 1911 do. 43, 7	[V. 37, 6
Porzellanmanufak-  tur  Steinkohlenwerk  Zaukerode	Zuschuß zur Arbeiter-Pen- sionskasse	30 000	I	St.-H.-Etat f. 1911
	Unterstützungen an Aufseh. und Arbeiter	33 000	I	III 8, 5  do.	III 9, 18
		183 136		

Bemerkungen

. Eisenbahn- u.
Frauenvereine
usw. usw.

Wie vorher-

reich Preußen,
sowie Aufwen-
dungen für Ar-

Wie bei König-
reich Bayern.
        <pb n="81" />
        ﻿7o

Quellennachweis.

u  53  &lt;ü  *Ö  M-»  ►J	Staatsbetrieb	Nicht auf gesetzlicher Verp beruhende Wohlfahrtsleis  Art	flichtung tungen Betrag in M.	Gruppe	Quelle	Bemerkungen
		Übertrag	183 136			
4	Hüttenwerke Frei-	Urlaubslohn	3 750	9	St.-H.-Etat f. 1911	
	berg	Unterstützungen	3 800	I	III 11, 14	
		Bergärztlicher Dienst	10 250	8		
			17 800			
5	Staats-Eisenbahnen	Belohnungen	15 000	2	do.	9, 5	
		Bahnärztl. Dienst	119 000	8		
		Zuschüsse z. d. Krankenk.	353 400	8		
		do. zur Arbeiterpensions-				
		kasse, Abt. B	800 350	I		
		Unterstützungen	75 000	I		
			1 362 750			
6	Forsten	Unterstützungen an Arbeiter	9 400	I	do.	II 1, 32	
		In Summa Kgr. Sachsen	1 513 018			
	Königr.Württbg.					
I	Heeresverwaltung	Unterstützungen an Arbeiter	1695	I	R.-H.-Etat f. 1911	Wie bei Kgr.
		do. (techn. Instit.)	13 794	I	V 37, 6 u. 43, 7	Bayern
			15 489			
2	Staatseisenbahnen	Urlaubslöhne an Arbeiter	15 000	9	St.-H.-Etat f. W.	
		Belohnungen an Arbeiter	20 000	2	118,27	
		Bahnärztl. Dienst	112 000	8		
		Zuschüsse zur Arbeiterpen-				
		sionskasse	230 000	I		
		Unterstützungen	1225 000	I		
			1602 000			
3	Bodenseeschiffahrt	Unterstützungen	28 000	I	do.	
4	Post- u. Telegraph.-	Postärztlicher Dienst	30 000	8	do. 119, 120, 24	
	Verwaltung	Zuschüsse zu d. Pensionsk.	63 000	I		
		Unterstützungen	445 000	I		
		Hilfskasse	3 500	I		
			541500			
		In Sa. Kgr. Württemberg	2186 989			
	Grßhzgt. Baden					
I	Staatsbahnen	Belohnungen der Arbeiter	22100	2	St.-H.-Etat f. 1911	
		U nterstützungen	142 400	I	IV u. VII sowie	
		Bahnärztl. Dienst	114 905	8	„Bericht“	
		Kaffeeküchen	41000	23		
		Genesenenfürsorge	28 600	8		
		Zuschüsse z. d. Krankenk.	351000	8		
		Zuschüsse zur Arbeiter-Pen-				
		sionskasse	518 000	I		
		In Summa Großh. Baden	1218 005			
		Staaten: Preußen, Bayern,				
		Sachsen, Württemberg und				
		Baden	47108 555			
		Deutsches Reich u. 5 Einzel-				
		Staaten	59 716 765
        <pb n="82" />
        ﻿Adlerwerke vorm. Heinrich Kleyer A. G.

zu Frankfurt a. M.

Bei der ganzen Fabrikanlage, besonders bei den umfangreichen Neubauten, ist dafür Sorge
getragen, daß den Arbeitern große gesunde Arbeitssäle mit weiten, hellen Fenstern,
durch welche Licht und Luft ungehindert Zutritt haben, zur Verfügung stehen. Dampf-
heizung, elektrisches Licht, sowie Waschräume mit kaltem und warmem Wasser sind
in allen Werkstätten vorhanden. Besondere Sorgfalt ist darauf verwendet, die Arbeiter vor
Schaden an Körper oder Gesundheit zu schützen. Moderne Maschinen mit allen der Neuzeit
entsprechenden Sicherheitsvorrichtungen ermöglichen ein gefahrloses Arbeiten, wäh-
rend kräftige Ventilatoren und Staubsaugeapparate, letztere besonders in den Holz-
bearbeitungswerkstätten und der Schleiferei, den Staub und schädliche Dünste aus den
Arbeitsräumen entfernen und eine stete Lufterneuerung herbeiführen.

KANTINE. Um den Arbeitern, besonders während der sommerlichen Hitze, ihre Tätigkeit
zu erleichtern und zugleich den Alkoholverbrauch zu vermindern, hat die Firma für eine stän-
dige unentgeltliche Abgabe von Kaffee, besonders an Schmiede, Heizer und sonstige
Feuerarbeiter, Vorsorge getroffen; außerdem können die Arbeiter während der Pausen aus
Kochapparaten, die über die ganze Fabrik verteilt sind, heißes Wasser zur Bereitung
von Kaffee, Tee und Kakao entnehmen und in der Kantine sich gegen geringes Entgelt
alkoholfreie Getränke verschaffen. Dort bestehen auch Vorrichtungen, die es den Arbeitern
ermöglichen, ihr mitgebrachtes Mittagsessen rasch anzuwärmen.

Durch die Kantine, deren Überschüsse der Arbeiterunterstützungskasse zufließen,
werden Seefische zu Engrospreisen eingekauft und zum Selbstkostenpreis an die
Arbeiter abgegeben; in derselben Weise sorgt ein von der Arbeiterschaft ins Leben gerufener
und von der Firma unterstützter Werkverein für den billigen Bezug von Kohlen,
Kartoffeln und ähnlichen Massenartikeln, so daß den Arbeitern der Firma, die bereits zu
den höchstbezahlten in der bezüglichen Industrie gehören, die Möglichkeit gegeben ist, sich
billiger, als es für den Einzelnen bei der allgemeinen Teuerung möglich wäre, preiswerte
Lebensmittel zu verschaffen und dadurch ihre Lebenshaltung zu verbessern.

SPARKASSE. Durch besonderes Entgegenkommen der Adlerwerke ist der Werkverein
in den Stand gesetzt worden, bei der Kasse der Adlerwerke eine Sparkasse für seine
Mitglieder einzurichten. Die Einlagen, die trotz der Kürze der Zeit bereits annähernd
40 000 M. betragen, werden mit 5 % verzinst, und zwar so, daß die Zinsen regelmäßig am
Schlüsse des Jahres zum Kapital geschlagen und mit diesem weiter verzinst werden.

WOHLFAHRTSEINRICHTUNGEN. Die Fürsorge für die Arbeiterschaft, die heute über
6000 Personen umfaßt, soll ständig weiter ausgebaut werden. Es ist beabsichtigt, besondere,
große Aufenthaltsräume zu errichten und so namentlich den Arbeitern, welche von auswärts
kommen, oder welche Nachtarbeit verrichten und deren Zahl ist nicht gering —, während
ihrer Freizeit eine gute angenehme Unterkunft und Gelegenheit zur Einnahme ihrer Mahl-
zeiten zu schaffen. Ein Fonds für Wohlfahrtseinrichtungen, der heute bereits eine
Höhe von über 250 000 M. erreicht hat, dient ähnlichen Zwecken.

Neben der gesetzlichen Unfall-, Alters-, Invaliden- und Krankenversicherung, für welch
letztere eine besondere Betriebskrankenkasse mit einem Vermögen von 265000 M.
besteht sind ausschließlich aus eigenen Mitteln der Firma ein Beamtenpensionsfonds
von über 700000 M. und ein Unterstützungsfonds für Beamte und Arbeiter in Höhe von
150000 M. gebildet. Diese Fonds, denen jährlich große Beträge zugewandt werden, dienen
dazu, bei Unglücksfällen oder unverschuldeter Notlage an Angestellte oder deren Fami-
lien über die gesetzliche Verpflichtung hinaus einmalige oder laufende Unterstützungen
auszuzahlen, eine Einrichtung, die ihren Wert bereits in zahlreichen Fällen bestens be-
wiesen und manche Sorge von den Betroffenen genommen hat.
        <pb n="83" />
        ﻿2*

Aktienbrauerei zum Löwenbräu

in München.

Vor etlichen hundert Jahren schon sprachen die Münchner kurzweg vom Löwenbräu.
Damals war es eine kleine Braustätte im Innern der Stadt, deren Haus geschmückt war
mit dem Sinnbild des ruhenden Leuen. Und heute, da in neuer Form aus diesem kleinen Be-
triebe sich als ein einziger Großbetrieb die größte Brauerei des Deutschen Reiches entwickelt
hat, sagen die Einheimischen und die Fremden nicht anders. Die große Aktiengesellschaft,
die den Ruhm der Münchener Brauindustrie mit hinausträgt nicht nur in den deut-
schen Norden und zu den westlichen Nachbarn, sondern auch über die Weltmeere, hat
sich’s angelegen sein lassen, nicht bloß einen guten Stoff zu erzeugen, sondern auch
in allen ihren übrigen Einrichtungen den Namen „modern“ im besten Sinne zu ver-
dienen.

Wer heute das Loblied der alten Zeit und ihrer in vielen Dingen gewiß patriarchalischen
Verhältnisse singt, der vergißt nur zu leicht die zwängenden Einschränkungen, die sie gerade
der Arbeiterschaft auferlegten und übersieht häufig das, was von großen Verbänden und
Unternehmungen auch schon vor den dankenswerten gesetzlichen Maßnahmen sozialer
Fürsorge aus freien Stücken geschehen ist.

Die Aktienbrauerei zum Löwenbräu beschäftigt heute nahezu 1000 Arbeiter, von
denen nur ein Fünftel unter fünf Dienstjahren im Hause ist, während über 380 Arbeiter
5—15 Jahre, fast 200 Arbeiter nahezu 20 Jahre und ca. 140 Arbeiter 20 bis 30 Jahre und
darüber vollendet haben.

Wenn Zahlen beweisen, so kommt gewiß diesen Ziffern die Kraft zu, zu bezeugen, daß
die Brauerei mit einem Stamm treuer Helfer arbeitet. Sie hat aber auch schon frühzeitig
Vorsorge getroffen, die Zukunft ihrer Mitarbeiter und deren Familien sicherzustellen. Schon
13 Jahre nach ihrer Gründung rief die noch junge Aktiengesellschaft im Jahre 1885/1886
mit einer ursprünglichen Einlage von 10 000 M. eine

PENSIONSKASSE ins Leben, deren Kapital durch jährliche Zuwendungen von je
30 000 M. nach zehn Jahren schon auf 320 000 M. angewachsen war. Im Jahre 1896/1897
        <pb n="84" />
        ﻿Speisesaal.

Aktienbrauerei zum Löwenbräu in München.

Küche.

*j*
        <pb n="85" />
        ﻿• .



v	■■■

Aktienbrauerei zum Löwenbräu in München

Waschraum für Arbeiter.

Schlafsaal für ledige Arbeiter.
        <pb n="86" />
        ﻿Aktienbrauerei zum Löwenbräu, München.

5*

erhielt die Kasse anläßlich des fünfundzwanzigjährigen Bestehens der Brauerei eine außer-
ordentliche Zuwendung von ioo ooo M. Seitdem wurden ihr jährlich 50 000 M. zugewiesen
und seit Übernahme der Mathäserbrauerei jährlich 60 000 M. So konnte denn die ge-
samte Reserve zur Höhe von zurzeit 1 450 000 M. anwachsen, die jährlich von der
Brauerei noch mit 4 Prozent verzinst werden. Die Höhe der Pensionen und Unterstüt-
zungen an die Arbeiter und deren bedürftige Familien hat im Jahre 1912 etwa 44 000 M.
erreicht.

Die höchste Pension eines Mannes beträgt gegenwärtig nahezu 2000 M., die einer
Witwe 640 M., die jedes Kindes in der Familie gegen 60 M., eine Vergünstigung, an der
gegenwärtig 45 Männer, 82 Frauen und 60 Kinder teilnehmen.

GRATIFIKATION. Damit auch der Geist der Familienzusammengehörigkeit unter den
Angestellten wachgehalten wird, ist seit vielen Jahren die Einrichtung getroffen, daß zum
Weihnachtsfest jeder Arbeiter eine Gratifikation, jede Familie für jedes ihrer Kinder
ein Geschenk von je 10 M. erhält, was bei dem gegenwärtigen Personalstand die ansehn-
liche Summe von jährlich 50 000 M. ausmacht.

VERGÜNSTIGUNGEN. Aber auch auf anderem Gebiet hat die Brauerei mit gutem
Erfolg ein Stück praktischer sozialer Arbeit geleistet. Rechtzeitig sicherte sie sich in der
Nähe Münchens ausgedehnte Gründe; das Ökonomiegut Obergrashof bei Dachau, das
seine Produkte für die Brauerei liefert, und zum Teil die 105 Pferde und 100 Ochsen ernährt,
die neben acht großen Lastautomobilen den Fuhrpark bilden, wurde auch der Arbeiter-
schaft dienstbar gemacht. Der Anbau von Getreide und Kartoffeln, eine ausgedehnte Milch-
wirtschaft ermöglichten es, den Angestellten Vergünstigungen einzuräumen, die bei der
allgemeinen Teuerung der Lebensmittel als wertvolle Beihilfe angesehen werden dürfen.
So wurden im verflossenen Jahr etwa 1000 Hektoliter bester Milch zum Preis von 18 Pfg.
(der sonstige Kleinverkaufspreis beträgt 22 Pfg.), sowie andere landwirtschaftliche Erzeug-
nisse zu niedrigen Preisen an die Familien abgegeben.

Den üblichen Haustrunk, der Brauereiarbeitern gewährt wird, hat die Gesellschaft,
gleich den anderen Münchener Brauereien in bar abgelöst und damit die Löhne entsprechend
erhöht. Niemand ist also zum Trinken verleitet, wohl aber wird den Leuten der Vorzug
gewährt, das benötigte Bier zum Preis von 18 Pfg. per Liter (gegen 28 bzw. 30 Pfg. in den
Schanklokalen) von der Brauerei zu beziehen.

Freundliche, helle Säle dienen in dienstfreien Stunden jenen, die der Stärkung bedürfen,
zum Aufenthalt, und eine Brauereiküche sorgt für

SPEISEN ZU MÄSSIGEN PREISEN. Wenn nach einem Scherzwort die Nase des Wirtes
für die Güte des Weines spricht, den er im Keller hat, so dürfte hier das Aussehen der Köchin
auf unserem Bilde davon zeugen, daß aus dieser echt bayerischen Küche solide Leberknödel
und nahrhafte Kalbshaxen hervorgehen. Eine Anzahl

BADE-, WASCH- UND ANKLEIDERÄUME, dann besondere Heizräume zum raschen
Trocknen nasser Kleider stehen zur Bequemlichkeit der Arbeiter jederzeit zur Verfügung.
Für die Nichtverheirateten ist ein geräumiger luftiger

SCHLAFSAAL eingerichtet, durch dessen Benützung sie ohne jede Beschränkung
ihrer persönlichen Freiheit die Ausgaben für Schlafstellen sparen können.

Aber auch die Stätten, an denen der Werktätige den größten Teil seines Lebens verbringt,
hat die Brauerei freundlich und luftig und allen gesundheitlichen Anforderungen entsprechend
auszugestalten gesucht. So sind nach und nach immer neue Einrichtungen und Bauten er-
standen. Eben geht ein hochstrebendes Gebäude an der Nymphenburger Straße seiner Vol-
lendung entgegen, dessen gewaltige Hallen die Picherei für die 150 000 Versandfässer auf-
nehmen werden. Für raschen Rauchabzug und für gründliche Lüftung ist hier nach Kräften
        <pb n="87" />
        ﻿6*

Aktienbrauerei zum Löwenbräu in München.

Sorge getragen. Die großen Malztennen, das blitzblanke Sudhaus, die neuen Gerstfenböden,
kurzum all die den verschiedenen weitverzweigten Abteilungen dieses großen Betriebes
dienenden Räume sind so, daß man jederzeit auch hinter die Kulissen der Löwenbrauerei
sehen darf.

INVALIDITÄTS- UND ALTERSVERSICHERUNG. Neben den Arbeitern sind auch
die kaufmännischen und technischen Beamten nicht zu kurz gekommen. Bei einer
ersten deutschen Lebensversicherungsgesellschaft ist für sie eine Invaliditäts- und eine
Altersversicherung abgeschlossen, die in unvorhergesehenen Fällen der Arbeitsunfähigkeit
helfend eintritt und den Versicherten mit Ablauf des 65. Lebensjahres eine jährliche Rente
gewährt, die eine dem Gehaltsbezug und dem Dienstalter entsprechende Höhe erreicht. Die
Aufwendungen der Brauerei für diesen Zweck betrugen im letzten Geschäftsjahr 42000 M.

Mit ihrer wachsenden Ausdehnung setzte die Aktienbrauerei zum Löwenbräu nicht
nur ihren Stolz darein, mit einem Bierabsatz von fast 900 000 Hektoliter und mit dem Ruf
ihres Erzeugnisses eine erste Stelle zu behaupten, sondern auch alle ihre inneren Einrichtungen
so zu gestalten, daß sie unserem Jahrhundert, dem auch der Ruhmestitel eines Zeitalters
der Humanität zukommt, Ehre machen.
        <pb n="88" />
        ﻿7*

Aktiengesellschaft der Gerresheimer
Glashüttenwerke, vorm. Ferd. Heye,
Düsseldorf-Gerresheim.

ARBEITERHÄUSER. Die Glasfabrik Gerresheim wurde im Jahre 1863 von dem
Fabrikanten Ferd. Heye gegründet. War die Fabrik auch anfänglich nur klein, und in-

folgedessen die
Arbeiterzahl ge-
ring, so ging
Ferd. Heye doch
schoni8Ö4dazu
über, für seine
Leute Arbeiter-
häuser zu er-
bauen. In der
Düsseldorfer
Gegend war es
der erste Fall,
daß ein Fabri-
kant in dieser
Weise für seine
Arbeiter sorgte.
Mag heute auch
zum Teil ein
größerer Kom-

Arbeiterwohnungen.

terhäusern be-
liebtwerden, die
alten, 1864 ge-
bauten Häuser
waren, wenn sie
auch heute un-
ansehnlichsind,
sehr praktisch.
Für je zwei Fa-
milien ist ein
Hauseingang
vorgesehen, und
links von die-
sem liegt je
eine Wohnung,
bestehend aus
einer Stube,
Küche und zwei
Kammern. Hin-
ter den Woh-

fort bei Arbei-

nungen liegt je eine Stallung. Da die Glasmacher fast durchweg vom Lande stammen, ist
es bei ihnen Sitte, Schweine und Federvieh zu halten. Nach und nach sind immer mehr
Wohnungen gebaut, so daß heute vorhanden sind:

1.	in Gerresheim . . .

2.	,, Porta (Zweigwerk)

3.	,,	Brackwede	,,

4.	,,	Kreuznach	„

5.	,,	Minden	,,

6.	,,	Lippstadt	,,

7.	,,	Hörstel	,,

8.	,,	Büdingen	,,

9.	,,	Loitz	,,

1023 Wohnungen
210
78

43

63

38

33

45

21

yy
        <pb n="89" />
        ﻿Auf dem Hauptwerk in Gerres-
heim wird Miete von den Glas-
machern nicht gezahlt. Desglei-
chen zahlt das Werk für diese die
Steuern. Auf den meisten Zweig-
werken wird für Steuern und Miete
eine Entschädigung gewährt.

ARBEITERKOSTHAUS. War
für die verheirateten Arbeiter
durch Errichtung von Wohnhäu-
sern gesorgt, so wurde für die
unverheirateten Leute 1902 durch
den Bau eines Kosthauses Fürsorge
getroffen. Pro Woche zahlt jeder
Insasse ein Kostgeld von 6,50 M.

VEREINSWESEN. Um den
Arbeitern Gelegenheit zu geben,
nach getaner Arbeit sich zu er-
holen, erwarb das Werk eine in unmittelbarer Nähe gelegene Wirtschaft mit schönem
Garten und baute an dieselbe einen großen Festsaal. Bei der Zunahme der Arbeiterzahl
hatten sich dieselben zu Vereinen zusammengetan, die noch heute in Blüte stehen. Es sind
dieses der Kriegerverein mit 200, der Gesangverein mit 100, der Turnverein mit 120 und der
Schützenverein mit 80 Mitgliedern. Außerdem besitzt das Werk eine vorzüglich ausgerüstete
Feuerwehr, deren Leiter einen längeren Kursus bei der Berliner Feuerwehr durchgemacht hat.

VOLKSBIBLIOTHEK, KLEINKINDERSCHULE. Im Jahre 1887 wurde die Volks-
bibliothek eingerichtet, welche zurzeit über 3000 Bände zählt. Als bei Beginn der
90 er Jahre die Rheinische Bahnstrecke Düsseldorf - Gerresheim in Wegfall kam, kaufte
das Werk den Bahnhof mit zugehörigem Gelände an, verlegte die Bibliothek in einen
Wartesaal, richtete die Bureauräume als Lesehalle und einen Wartesaal als Kleinkinder-
schule ein. Eine Anzahl Zeitungen und Zeitschriften werden in der Lesehalle auf-
gelegt, in der sich jeder auf halten kann, ohne gezwungen zu sein, etwas zu verzehren.

Die Kleinkinderschule, er-
richtet, um den Eltern Gelegenheit
zu geben, ihre noch nicht schul-
pflichtigen Kinder unterzubringen,
zählt heute 120 Kinder. Älteren
schulpflichtigen Mädchen wird
an schulfreien Nachmittagen auf
Kosten des Werkes Unterricht im
Stricken und Flicken erteilt. Auch
werden seit J ahren für ältere Mäd-
chen und Frauen hier Kochkurse
veranstaltet. — Die Benutzung
sämtlicher vorbeschriebenen Ein-
richtungen erfolgt kostenfrei.

Der große Güterboden des
Bahnhofes wurde in eine Turnhalle
verwandelt und mit den besten Ge-
räten versehen dem Turnverein des

Werkeszur Verfügunggestellt. Das	Ferdinandheim.
        <pb n="90" />
        ﻿Gerresheimer Glashüttenwerke, vorm. Ferd. Heye.

9

große Gelände vor dem Bahnhof wurde mit Bäu-
men bepflanzt. Hier liegt auch die 1902 errichtete
Badeanstalt, in der Brausebäder zu 5 Pfg.,

Wannenbäder zu 15 Pfg. abgegeben werden.

Außerdem werden Dampfbäder zu 50 Pfg. und
Elektrische Lichtbäder zu 1 M. verabfolgt. Die
Preise decken bei weitem nicht die Selbstkosten.

DAS FERDINANDHEIM. Dieses Stift ist
1890—1891 von Frau Kommerzienrat Pauline
Heye in Düsseldorf mit einem Kostenaufwand
von rund einer halben Million Mark für arbeits-
unfähige Angehörige der Gerresheimer Glas-
hütte gebaut und eingerichtet worden. Im Vesti-
bül des Hauses ist auf einer Marmortafel der
Spruch zu lesen:

„Den Müden, die des Lebens Last getragen,
soll es eine Heimat sein.“

Die freundlichen, hellen Wohnungen, mit
Blumen, Bildern und Sprüchen geschmückt,
zeugen von dem Lebensfrieden, den die Insassen
hier genießen. Ein verheirateter Verwalter hat
für das materielle Wohl der Pfleglinge zu
sorgen. Geleitet wird das Ganze durch ein Ku-
ratorium, an dessen Spitze die Stifterin steht.

KONSUMANSTALT. Die hohen Lebensmittelpreise gaben Veranlassung, im Jahre
1907 eine Konsumanstalt mit 2 Verkaufsstellen zu errichten. Sie hat sich gut entwickelt
und erzielt einen Umsatz von 400 000 M., obgleich bei der Leitung der Konsumanstalt
möglichst die Interessen der selbständigen, ortsansässigen Kleinhändler berücksichtigt
werden. Den Käufern konnte bisher eine Durchschnittsdividende von 8 % ausgezahlt werden.
Aus den gleichen Gründen wurde im Jahre 1912 eine Bäckerei mit allen modernen Einrich-
tungen eröffnet, die gleichfalls zur vollsten Zufriedenheit arbeitet.

WEIHNACHTSGELDER. Den Glasmachern, Schürern und Pflegern wird allmonatlich
eine Prämie gewährt, die sich nach den Leistungen des einzelnen richtet. Diese Prämien
werden gesammelt und im Dezember an die in Betracht kommenden Personen ausgezahlt.
Der in diesem Jahre (1912) zur Auszahlung gelangte Betrag belief sich auf 110000M.

SPARGELDER. Für die Arbeiterinnen der Strohhülsen- und Verschlußfabrik besteht
eine Spareinrichtung, und zwar wird ihnen neben ihrem Lohn eine Vergütung von 10 % be-
willigt, die für jede einzelne Arbeiterin bei der Städtischen Sparkasse angelegt wird. Die
Sparkassenbücher sind gesperrt, bleiben im Verwahr der Firma und werden nur dann zur
Erhebung des Spargeldes ausgehändigt:

1.	wenn die Arbeiterin das 25. Lebensjahr vollendet hat;

2.	wenn dieselbe sich vor diesem Zeitpunkt verheiratet;

3.	bei eintretenden schweren Krankheitsfällen, wo die Arbeiterin die Arbeit nicht
mehr versehen kann;

4.	bei eintretendem Todesfall derselben an die gesetzlichen Erben.

ERFRISCHUNGEN. Im Interesse der Arbeiter werden im Sommer Kaffee und Tropfen,
die das Trinkwasser schmackhafter machen, unentgeltlich verabfolgt. Außerdem ist warme
und kalte Milch, y2 Liter zu 10 Pfg. und gutes natürliches Mineralwasser, % Flasche zu
10 Pfg. an einem Verkaufsstand im Werk jederzeit erhältlich.

-T

Bäckerei.
        <pb n="91" />
        ﻿10 Alexanderwerk A. von der Nahmer,

Akt.-Ges., Remscheid.

Eisengießerei, Maschinenfabrik, Emaillierwerk.
Zweiggeschäfte: Berlin, London, Moskau, Charkow.

Gegründet 1885. Aktienkapital 5 000 000 M.

Anzahl der Beamten und Arbeiter Ende 1912 etwa 2000.

ARBEITERUNTERSTÜTZUNGSKASSE. Diese Kasse besteht seit 1885, dem Grün-
dungsjahr der Firma. Ihre Mittel dienen dem Zwecke, Arbeitern des Werkes im Falle
der Bedürftigkeit bzw. in unverschuldeten Notlagen bare Unterstützungen zu gewähren.
Des weiteren werden aus der Kasse die Kosten für die von der Firma geschaffene Ein-
richtung der Wöchnerinnenpflege bestritten und bei militärischen Übungen der
verheirateten Arbeiter an deren Familienangehörige Unterstützungen in Höhe des satzungs-
gemäßen Krankengeldes gezahlt (in der höchsten Lohnklasse 14,40 M. wöchentlich). Kranke
und erholungsbedürftige Arbeiter, namentlich solche, die aus einer Heilanstalt entlassen
sind, erhalten Milch oder Lebensmittel, um den Erfolg der Kur nachhaltiger zu gestalten.

Die Wöchnerinnenpflege verdankt ihre Entstehung der Erwägung, daß eine Fülle
von Not und Elend in Arbeiterfamilien der Tatsache entspringt, daß die Wöchnerinnen
das Wochenbett meist vorzeitig verlassen müssen, um noch zu schwach und ungekräftigt,
die Haushaltsgeschäfte wieder aufzunehmen. Die Pflegerin wird auf Wunsch während
der ersten xo Tage nach der Entbindung gestellt. Sie hat den Haushalt und die Kinder
zu besorgen, so daß die Wöchnerin, sich die erforderliche Ruhe gönnen kann. Bei Ar-
beitern, die mindestens ein Jahr bei der Firma tätig sind, übernimmt die Unterstützungs-
kasse die Kosten für die Pflegerin in voller Höhe, während die übrigen Arbeiter einen in
jedem Falle besonders zu bemessenden Teil der Kosten zu tragen haben.

Der Bestand der Kasse, in die außer den Zuwendungen der Firma die gemäß den Be-
stimmungen der Arbeitsordnung erhobenen Strafgelder fließen, betrug zu Beginn des Ge-
schäftsjahres 1912/13, am 1. Juli 19x2: 28785,46 M. Verausgabt wurden 1908: 2898,95 M.,
1909: 1798,95 M., 1910: 1913,75 M., 1911: 2130,40 M. und 1912: 2397,27 M.

WOHLFAHRTSKASSE. Die Wohlfahrtskasse dient namentlich zur Unterstützung
solcher Arbeiter und Beamten, bei denen infolge von langwierigen Krankheiten eine Unter-
stützungspflicht der Krankenkasse satzungsgemäß nicht mehr in Frage kommt. Die Kasse
leistet Zuschüsse zu Kuren in Badeorten und Heilanstalten an kranke Beamte und Arbeiter,
sowie an ihre kranken Familienangehörigen; aus ihren Mitteln werden ferner würdige
und bedürftige Arbeiter mit Weihnachtsgeschenken bedacht (1908: 595, 1909: 835, 1910:
690, 1911: 870, 1912: 1028 M.). Auch tritt die Kasse bei unverschuldeten Notlagen ein,
die Unterstützungen in größeren Beträgen erheischen, da die Arbeiterunterstützungs-
kasse Unterstützungen naturgemäß nur in eng begrenzter Höhe gewähren kann.

Die im Jahre 1899 begründete Wohlfahrtskasse, die lediglich aus Zuwendungen der
Firma unterhalten wird, hatte am 1. Juli 1912 einen Bestand von 39 292,08 M., er erhöhte
sich durch Überweisung von 25 000 M. aus dem Reingewinn des Geschäftsjahres 1911/12
auf 64 292,08 M. Die Ausgaben beliefen sich 1908/09 auf 5932,48 M., 1909/10 auf 3046,43 M.,
1910/11 auf 4146,80 M. und 1911/12 auf 7006,34 M.

Zur Mitwirkung bei der Durchführung der Arbeiten der Wohlfahrtsabteilung ist seit
Anfang Dezember 1911 eine Kaiserswerther Schwester verpflichtet worden. Durch
regelmäßigen Verkehr mit den Familien der Arbeiterschaft ist die Schwester in der Lage,
der Wohlfahrtsabteilung Vorschläge zu unterbreiten, wie in jedem einzelnen Falle vor-
handene Not am zweckmäßigsten gelindert werden kann.

SPARKASSE. Im Jahre 1896 wurde durch entsprechende Bestimmungen der Arbeits-
        <pb n="92" />
        ﻿Alexanderwerk A. von der Nahmer, Akt.-Ges., Remscheid.

ii

*

Ordnung eine Spareinrichtung mit Sparzwang für unverheiratete Arbeiter und
Arbeiterinnen bis zum vollendeten 25. Lebensjahre geschaffen. Die Sparbeträge, die bei
den 14 tägigen Löhnungen zur Einlage in die städtische Sparkasse zu Remscheid einge-
halten werden, richten sich nach dem Alter der Arbeiter. Sie beginnen mit 0,60 M. bei
14jährigen Arbeitern und steigen dann von Jahr zu Jahr um je 20 Pf. bis zum Betrage von
2 M. für die Altersstufe von 21 Jahren; dieser Betrag bleibt auch für die Altersstufen nach
dem 21. bis zum vollendeten 25. Lebensjahre bestehen. Zu den Zinsen der städtischen
Sparkasse von 4 % bezahlt der Wohlfahrtsfonds der Firma 2 % vom ersparten Kapital als
Prämie. Das Sparkassenbuch gilt in der Weise als gesperrt, daß bis zum erfüllten 25. Lebens-
jahre des Sparers nur bei Gründung eines eigenen Hausstandes oder bei Ableistung der
Militärdienstpflicht oder in Notfällen Auszahlungen stattfinden können. Die Zahl der
Sparer betrug am 31. Dezember 1912 401 mit einem Gesamtsparguthaben von 23022,73 M.

Im Oktober 1910 hat die Firma zwecks Förderung des freiwilligen Sparens unter der
Arbeiterschaft neben der seitherigen Zwangssparkasse eine Spareinrichtung für frei-
willige Sparer ins Leben gerufen. Diese Spareinrichtung soll den verheirateten und den
ledigen Arbeitern über 25 Jahre Gelegenheit zur sicheren und gutverzinslichen Anlage
von Ersparnissen geben. Dabei ist der Betrag der Mindesteinlage auf 1 M. für die 14 tägige
Löhnung festgesetzt, so daß es auch den Arbeitern mit weniger hohem Verdienst möglich
ist, sich an der Spareinrichtung zu beteiligen. Als besondere Vorteile werden geboten:
eine Verzinsung der Einlagen mit 6 % (4 % seitens der städtischen Sparkasse und 2 % seitens
der Firma) und die Gewährung von Prämien für beharrliches Sparen. Die Arbeiter, die
ein Jahr lang ununterbrochen gespart haben, nehmen an der jährlichen Verlosung der
Sparprämien im Gesamtbeträge von 500 M. (ein 1. Preis von 100 M., zwei 2. Preise von je
75 M., drei 3. Preise von je 50 M. und vier 4. Preise von je 25 M.) teil, die unter Leitung
des Vorstandes der Fabrikkrankenkasse erfolgt. Die freiwillige Spareinrichtung zählte
am 31. Dezember 1912: 130 Sparer mit einem Gesamtsparguthaben von 24579,65 M.

An beiden Spareinrichtungen waren also am 31. Dezember 1912 531 Sparer mit einem
Guthaben von 47 602,38 M. beteiligt.

RECHTSAUSKUNFTSSTELLE. Mit dieser gemeinnützigen Einrichtung, die am
1. April 1908 eröffnet wurde, verfolgt die Firma den Zweck, die Arbeiter und ihre Ange-
hörigen vom Winkeladvokatentum fernzuhalten und ihnen unentgeltlich und ohne Zeit-
verlust Rat auf allen Rechtsgebieten zu erteilen. In der etwa 5 jährigen Zeit ihres Be-
stehens wurde durch die aufklärende Tätigkeit der Auskunftsstelle, deren Verwaltung
dem juristisch vorgebildeten Leiter des Bureaus für Arbeiterangelegenheiten übertragen
ist, schon so mancher aussichtslose Prozeß verhindert, der den betreffenden Arbeitern
andernfalls nicht unbedeutende Geldkosten und vielerlei Unannehmlichkeiten verursacht
haben würde. Der große Nutzen, der darin liegt, daß die Arbeiter auf bequemste und schnellste
Art durch die Auskunftsstelle Rat in allen Rechtsfragen erhalten können, wird mehr und mehr
anerkannt, wie die starke Zunahme der erteilten Auskünfte zeigt. Letztere betrugen 1908
(vom 1. April bis 31. Dezember): 207, 1909: 433, 1910: 529, 1911: 754 und 1912: 1175.

In zahlreichen Fällen fertigte die Auskunftsstelle auch den Ratsuchenden die zur
Erlangung ihres Rechtes erforderlichen Schriftsätze an.

VERWALTUNGSSTELLE FÜR VOLKSTÜMLICHE VERSICHERUNG. Die am 2. Ja-
nuar 1910 als besonderer Zweig der Wohlfahrtsabteilung eröffnete Verwaltungsstelle für
volkstümliche Versicherung bezweckt, den Arbeitern des Werks bei der Erfüllung der vor-
nehmsten Pflicht eines jeden Familienvaters zu helfen, der Pflicht durch eigene Fürsorge
Frau und Kind nach dem Tode des Ernährers vor Not und Elend zu schützen und sich
und seine Familie vor Entbehrungen im Alter zu sichern. Durch ein Abkommen mit der
Vereinsversicherungsbank für Deutschland, A.-G., in Düsseldorf, einem vom Bundesrat
als gemeinnützig anerkannten Unternehmen, ist die Verwaltungsstelle in der Lage, den
Arbeitern bei Abschluß von Versicherungen zu sehr günstigen Bedingungen zur Hand
        <pb n="93" />
        ﻿ÜMH

12*	Alexanderwerk A. von der Nahmer, Akt.-Ges., Remscheid.

zu sein. Die Prämien für die durch Vermittlung der Verwaltungsstelle abgeschlossenen
Versicherungen werden bei den jeweiligen Löhnungen in Abzug gebracht und bei Not-
lagen zwecks Aufrechterhaltung der Versicherung von der Firma in Form von Vorschüssen
vorgestreckt oder von der Wohlfahrtskasse bezahlt. Auch sind Arbeitern, welche zugunsten
bzw. zur Sicherstellung der Firma eine Versicherung abschlossen, Darlehen zum Bau eines
eigenen Hauses zu mäßigem Zinsfuß zur Verfügung gestellt worden. Bis zum 31. Dezember
1912 hat die Verwaltungsstelle 56 Versicherungen mit einer Gesamtversicherungssumme
von 120 870 M. abgeschlossen, deren Gesamtjahresprämie sich auf 5066,32 M. beläuft.

MÄDCHENHEIM. Da es der Betriebsleitung nicht gelang, die jeweils erforderliche
Anzahl von weiblichen Arbeitskräften in Remscheid oder dessen näherer Umgebung zu
beschaffen, so war sie genötigt, auswärtige Arbeiterinnen — wenn auch in beschränkter
Anzahl — heranzuziehen. Um diesen Arbeiterinnen Gelegenheit zu billigem Unterkommen
und preiswerter, guter Beköstigung zu geben und sie den großen Mißständen zu entziehen,
die das Schlafstellenwesen mit sich bringt, wurde von der Firma im August 1908 ein Mäd-
chenheim eröffnet. Das Heim, das Unterkunft für 21 Arbeiterinnen bietet, war in den letzten
Jahren ständig besetzt. Für Kost und Logis sind täglich 85 Pf. zu entrichten; die ent-
sprechenden Beträge werden jeweils bei den I4tägigen Löhnungen in Abzug gebracht. Für
die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sitte im Heim ist eine Hausordnung erlassen,
für deren gewissenhafte Handhabung der Verwalter und dessen Ehefrau verantwortlich sind.

MILCHAUSSCHANK. Zwecks Einschränkung des Alkoholgenusses während der Ar-
beitszeit und zur Förderung des Gesundheitszustandes der Arbeiter hat die Firma zu Be-
ginn des Jahres 1908 den Ausschank von Vollmilch in eigens dazu errichteten Schank-
häuschen aufgenommen. Durch vertragliche Vereinbarung mit einem benachbarten Guts-
besitzer ist dessen gesamte Milchproduktion von etwa 80-100 Liter täglich übernommen
worden. Der Kuhbestand des Lieferanten ist einer regelmäßigen Kontrolle durch den
Kreistierarzt unterworfen, der laut Abkommen sein Augenmerk noch besonders darauf
zu richten hat, daß den modernen Anforderungen in hygienischer Beziehung (Fütterung
und Pflege, Sauberkeit des Stalles und der Milchgewinnung, Aufbewahrung und Kühlung
der Milch) Genüge geleistet wird. Auch sonst hat die Firma alle Vorkehrungen getroffen,
die es ermöglichen, ihren Arbeitern eine in jeder Beziehung einwandfreie, stets frische
und wohlschmeckende Vollmilch zu liefern.

Die Milch wird während der Zeit von 8 yz—10 y2 Uhr vormittags, von 12—1 Uhr
mittags und von 3%—5 Uhr nachmittags, warm oder kalt zum Preise von 5 Pf. für y4,
10 Pf. für ein halbes und 20 Pf. für ein ganzes Liter verabfolgt. — Der Umsatz betrug:
1908: 29249, 1909: 24996, 1910: 25679, 1911: 23725 und 1912: 29920 Liter.

KONSUMABTEILUNG. Durch die Konsumabteilung, die seit dem Jahre 1895 be-
steht, werden hauptsächlich Kolonialwaren aller Art in größeren Posten bezogen und
zu den Selbstkosten an Angestellte und Arbeiter abgegeben. Der Umsatz betrug 1909:
33258,09, 1910: 33420,69, 1911: 32388,87 und 1912: 35801,30 M. Zur Milderung der
in den letzten Jahren herrschenden Fleischteuerung wurde der Verkauf frischer See-
fische (hauptsächlich Schellfisch und Kabeliau) unter den Selbstkosten aufgenommen.
Im Jahre 1911/12 wurden davon für 4148,40 M. bezogen.

Seit 1893 gibt die Firma Brennmaterialien zu den Selbstkosten an Angestellte
und Arbeiter ab. Der Gesamtumsatz betrug 1907/08 : 18277,63, 1908/09: 19994,02, 1909/10:
19394,12, 1910/11: 22185,58 und 1911/12: 22529,57 M.

UNFALL-VERSICHERUNG. Sämtliche kaufmännischen und technischen Beamten
sind auf Kosten der Firma außer bei der Berufsgenossenschaft auch bei einer privaten Ver-
sicherungsgesellschaft gegen Unfälle in- und außerhalb des Betriebes versichert.

Ferner erhalten dieselben jährlich 8 -14 Tage Urlaub.

Für den aus Arbeitern und Beamten bestehenden Werks-Gesangverein, welcher
über 100 aktive und viele passive Mitglieder zählt, stellt die Firma den Dirigenten und die
Noten. — Dasselbe gilt für die aus 28 Musikern bestehende Feuerwerks-Kapelle.
        <pb n="94" />
        ﻿13

*

„Arminia“,

Deutsche Lebensversicherungsbank,
Aktiengesellschaft in München.

(Gegründet 1889.)

Versicherungsbestand Anfang 1913: 240 Millionen M.

BEAMTENVERSORGUNG. Geleitet von der Erwägung, daß die Lebensversicherungs-
gesellschaften hinsichtlich der Beamtenversorgung für andere gewerbliche Unternehmungen
vorbildlich wirken sollen, hat die Deutsche Lebensversicherungsbank „Arminia“, Aktien-
gesellschaft in München, schon wenig später als ein Jahrzehnt nach ihrer Errichtung den
Grundstein zu einer

BEAMTENPENSIONSKASSE gelegt, indem sie erstmals aus dem Uberschuß des Jahres

1901	einen Betrag von 10 000 M. für diesen Zweck ausschied. Aus dem Gewinn des Jahres

1902	wurde die Rücklage auf 17 500 M. verstärkt. Ausgerüstet mit diesem Fonds und
den mittlerweile aufgelaufenen Zinsen trat dann am 1. Juli 1903 die „Beamtenpensions-
kasse der Deutschen Lebensversicherungsbank Arminia in München“ ins Leben. Die
Satzung derselben gewährte die Wohltat einer Alters- und Hinterbliebenenversorgung
von vornherein nicht nur den Bureaubeamten, sondern grundsätzlich auch den bei den
meisten Versicherungsgesellschaften damals jeder Sicherstellung noch entbehrenden fest-
besoldeten Außenorganen. Zur Deckung der Kassenleistungen sollten weiterhin einmalige
Zuweisungen der Gesellschaft dienen; daneben laufende Beiträge, welche die Gesellschaft
und die Beamten zu gleichen Teilen zu tragen hatten. Bei der Gründung traten 52 Beamte
bei; denselben wurden erhebliche Eintrittserleichterungen, zum größten Teile sogar An-
rechnung von zwei Dritteln ihrer bisherigen Dienstzeiten gewährt. Das dadurch natur-
gemäß entstandene Defizit wurde durch außerordentliche Zuwendungen in Höhe von 37 500 M.
durch die Bank schenkungsweise getilgt.

Dadurch war die Möglichkeit gegeben, schon im Jahre 1907 an das Kaiserliche Auf-
sichtsamt für Privatversicherung mit dem Antrag auf Anerkennung der Kasse als kleinerer
Versicherungsverein im Sinne des Reichsgesetzes vom 12. Mai 1901 heranzutreten
und die Einrichtungen der Kasse im Interesse der Beamten dementsprechend weiter aus-
zugestalten. Die Genehmigung zu dieser einschneidenden Änderung wurde am 24. April
1908 erteilt; die Kasse wurde damit selbständige juristische Persönlichkeit; sie erhielt
von der Arminia das Recht vollkommener Selbstverwaltung durch ausschließlich aus den
Reihen der Mitglieder zu wählende Organe zugestanden; ihr Vermögen schied aus dem
Arminiafonds aus; ihre Versicherungsleistungen wurden, unter weitgehenden von der Ar-
minia zu bringenden laufenden Opfern, im allgemeinen noch über das Maß erhöht, welches
nach dem neuen Pensionsgesetze bei den bayerischen Staatsbeamten vorgesehen ist.
Der ordentliche Jahresbeitrag für männliche Mitglieder beträgt nunmehr 16% des pen-
sionsfähigen Gehaltes, für weibliche Mitglieder 8 % ; die Teilung der Beitragslast in zwei
gleiche Hälften wurde aber jetzt zugunsten der Beamten aufgehoben und bestimmt, daß
die versicherten Beamten nur noch ein Viertel, die Arminia dagegen den Rest mit drei
Vierteln zu tragen habe. Für diese Beiträge erhalten die Mitglieder nach 4jähriger Zu-
gehörigkeit zur Kasse in der Hauptsache eine von drei Zehntel bis auf drei Viertel des Ge-
haltes steigende Invaliden- und Alterspension, eine Witwenpension von 50%
und eine Waisenpension bis zu 30 %, für Doppelwaisen bis zu 80 % der Invalidenpension
        <pb n="95" />
        ﻿14* „Arminia“, Deutsche Lebensversicherungsbank, Aktiengesellschaft in München.

des Mannes. Nach I5jähriger Zugehörigkeit zur Kasse kann ein Mitglied nur
mit Pension aus den Diensten der Arminia entlassen werden.

Das am i. Januar 1913 in Kraft getretene Angestellten - Versicherungsgesetz
macht eine abermalige Umgestaltung der Kasse notwendig. Mit Zustimmung der „Ar-
minia“ soll dafür die den Mitgliedern vorteilhafteste Form der Umwandlung in eine „Zu-
lagekasse“ gewählt werden. Dabei bleibt den Beamten die Anwartschaft auf die bisherigen
hohen Pensionen voll erhalten, derart, daß die Kasse die reichsgesetzlichen Renten auf die
satzungsmäßige Höhe ergänzen wird.

DIE GESAMTAUFWENDUNGEN der Lebensversicherungsbank Arminia für ihre Be-
amtenpensionskasse betrugen bisher:

Geschäftsjahr:	Aufwendungen:	Geschäftsjahr:	Aufwendungen:	Geschäftsjahr:	Aufwendungen:
1902	10 000,— M.	1906	16 535,21 M.	1910	26 837,88 M.
1903	8 622,90 ,,	1907	29 478,08 „	1911	28 I7U90 „
1904	11 939,67 „	1908	22329,97 ,,	1912	29 136,83 „
1905	12 406,18 ,,	1909	25352,21 „		
		zusammen:	220 810,83 M.		

Setzt man diesen Betrag ins Verhältnis zu den Überschüssen, welche die Bank im
gleichen Zeitraum an ihre Aktionäre verteilt hat, so ergibt sich eine freiwillige Steuer
von mehr als 10% der Aktionärdividende zugunsten der Beamtenversorgung.
Die von der Bank getragenen Beiträge für die reichsgesetzliche Kranken-, Alters- und
Invaliditätsversicherung sind dabei nicht inbegriffen.

Ende 1912 betrug die Zahl der der Kasse angehörenden Beamten 119 und das Ver-
mögen 317 325,57 M.

H. W. Appel, Hannover.

Nahrungsmittel-Fabrik und Delikatessen-Großhandlung.

Gegründet 1879. — Ungefähr 400 Angestellte.

In der Erkenntnis, daß in der Nahrungsmittelindustrie die Sauberkeit des arbeitenden
Personals nicht von der gesundheitlich einwandfreien Herstellung der Waren getrennt
werden kann, sind zum Wohle der Arbeiter der Firma eine Reihe

SOZIALHYGIENISCHER WOHLFAHRTSEINRICHTUNGEN getroffen. Es werden
wöchentlich kostenlos ununterbrochen Wannen- und Brausebäder verabreicht; die
Badezeit wird als Arbeitszeit bezahlt. Tadellose, neuzeitliche Lüftungsanlagen führen allen
Arbeitsräumen, die, wo es sich um Behandlung der Waren selbst handelt, an den Wänden
mit weißen Fliesen ausgelegt sind, ständig frische Luft zu. Ein jährlicher Sommer-
urlaub soll die körperliche Frische der Angestellten erhalten und eine Leihbücherei
ihrer geistigen Förderung und einer nutzbringenden Beschäftigung in den Feierstunden
dienen. Der Wert dieser Leihbücherei liegt darin, daß an die Angestellten nur literarisch
wertvolle Bücher und zwar kostenlos während der Arbeitszeit ausgegeben werden. Dem
allgemeinen sozialen Denken der Zeit aber verdankt noch eine Arbeiterkantine, in der
Getränke unter Einstandspreis abgegeben werden, ihre Entstehung.
        <pb n="96" />
        ﻿i5*

Gebr. Arnhold’scher Pensionsverein,

Dresden.

Schon lange bevor das Pensionsversicherungsgesetz für Angestellte in Kraft trat und
den Arbeitgeber zwang, seinen Angestellten die Wohltat der Alters-, Invaliditäts- und Hinter-
bliebenenversorgung zuzuführen, haben in Deutschland manche sozial empfindende Arbeit-
geber sich freiwillig zu einer solchen Versicherung ihrer Angestellten entschlossen und zwar
ging das Bestreben dahin, nicht, wie es früher häufig der Fall war, aus den in vielen Be-
trieben bestehenden Pensionsfonds in eintretenden Fällen den Angestellten bzw. ihren
Hinterbliebenen freiwillig eine Pension zu gewähren, die für die Empfänger doch meist
die Form einer Unterstützung hatte, sondern eine Institution zu schaffen, welche den Ver-
sicherten unter Mitwirkung in der Verwaltung statutenmäßige Rechte verleihen und die
Versorgung auf eine gesicherte Basis stellen sollte. Diesem Gedanken verdankt auch der
Gebr. Arnhold’sche Pensionsverein sein Entstehen. Die Bestrebungen der Inhaber
des Bankhauses Gebr. Arnhold, des am 4. Dezember 1908 verstorbenen Konsul Kommerzien-
rat Max Arnhold und des Konsul Kommerzienrat Georg Arnhold, für die Angestellten
ihrer Firma und die der ihr nahe stehenden Unternehmungen eine Pensionseinrichtung
zu schaffen, gehen bis auf das Jahr 1899 zurück. Das wesentliche Unterscheidungsmerkmal
des Gebr. Arnhold’schen Pensionsvereins ähnlichen Einrichtungen gegenüber liegt darin,
daß in demselben nicht nur die Angestellten einer Firma versichert sind, sondern neben
den Angestellten der Firma Gebr. Arnhold selbst und denen ihrer Kommanditen auch die
Angestellten der zahlreichen Aktiengesellschaften, in deren Aufsichtsrat die Firma Gebr.
Arnhold vertreten ist. Diese zum Konzern der Gründungsfirma gehörigen Aktiengesell-
schaften haben sich dem Gebr. Arnhold’schen Pensionsverein teils sofort, teils später in
der Überzeugung, daß der Verein den bei ihnen versicherten Firmen auf Grund seiner
Satzungen Besonderes zu leisten vermag, angeschlossen.

Nachdem die zum Teil sehr mühevollen Vorarbeiten erledigt waren, wurde dem Gebr.
Arnhold’schen Pensionsverein durch Verordnung des Königl. Sächs. Ministeriums des Innern
vom 27. August 1901 die Rechtsfähigkeit verliehen. Er eröffnete, ausgestattet mit einem
freiwilligen Gründungsbeitrag von 75 000 M. seitens der beiden vorgenannten Inhaber
des Bankhauses Gebr. Arnhold seine Tätigkeit am 1. September desselben Jahres. Die
Anzahl der vom Beginne ab beteiligten Firmen betrug 15, die der Versicherten 262. An
Beiträgen vereinnahmte der Pensionsverein im ersten Jahre 16 898 M., an Zinsen 1139 M.
Von Jahr zu Jahr wuchs durch Anschluß der und jener neuen Firma und durch die natür-
liche Ausdehnung der beteiligten Firmen die Zahl der Versicherten nun ständig. So konnte
der Verein nach 10 jährigem Bestehen im Jahre 1911 darauf hinweisen, daß die Zahl der
beteiligten Firmen sich auf 22, die der Versicherten sich auf 617 erhöht hatte, während die
Einnahmen an Beiträgen sich auf 195 857 M., die an Zinsen auf 40 359 M. beliefen. Das
Vermögen des Vereins, das am Schlüsse des ersten Geschäftsjahres 92 829,78 M. betrug,
worin der obenerwähnte freiwillige Gründungsbeitrag in Höhe von 75 000 M. enthalten
ist, betrug am 31. Dezember 1910 schon 1 120000 M.; die Jahrespensionen, die schon
damals zur Auszahlung gelangten, bezifferten sich auf 22 735,48 M. und zwar betrafen sie
23 pensionierte Versicherte, 25 hinterlassene Frauen und 21 ebensolche Kinder.
        <pb n="97" />
        ﻿Gebr. Arnhold’scher Pensionsverein, Dresden.

16*

Kein Wunder, daß, nachdem die Wohltaten der Einrichtung in solcher Weise sichtbar
zutage traten, das Interesse für dieselbe, das Jahre hindurch besonders unter den Ver-
sicherten nicht entfernt in dem Maße vorhanden war, wie man hätte erwarten sollen, rapide
wuchs und daß nunmehr auch die bis dahin noch abseits gebliebenen Firmen des Gebr.
Arnholdschen Konzerns, sowie vereinzelt Firmen, die nur in loser Verbindung zu Gebr.
Arnhold standen, sich anschlossen, so daß heute die Zahl der

beteiligten Firmen..............54

der Versicherten................ca. 1900

das Vermögen....................x 650 000	M.

beträgt.

Der Verein unterstand bei seiner Gründung dem Königl. Sächs. Ministerium des Innern.
Zufolge des Gesetzes über die Privatversicherungs-Unternehmungen vom 15. Mai 1901
wurde der Pensionsverein dem neugegründeten Kaiserlichen Aufsichtsamt für Privat-
versicherungen unterstellt und erhielt von diesem nach jahrelangen Verhandlungen gegen
Ende des Jahres 1907 die Genehmigung zum Versicherungsbetriebe durch Zulassung als
kleiner Verein. Die Verhandlungen mit der genannten Behörde betrafen in erster Linie
eine Änderung der Beiträge, die früher 8 % betragen hatten und von den beteiligten Firmen
und den Versicherten gleichmäßig gezahlt worden waren. Durch Änderung der Satzungen
wurden diese Beiträge auf 10 % erhöht, derartig, daß die beteiligten Firmen sich bereit
erklärten, ihrerseits 8 % zu zahlen, während die Versicherten nur noch 2 % der Beiträge
zu leisten hatten. Dabei wurde noch die Bestimmung aufgenommen, daß die Versicherten
auch diese 2 % in fast allen Fällen ihres Ausscheidens zurückvergütet erhalten sollen.
Das am 1. Januar 1910 in Kraft getretene Gesetz über den Versicherungsvertrag vom
30. März 1908 machte wiederum eine Änderung der Satzungen erforderlich, wobei be-
sonders die Einsetzung eines ständigen Schiedsgerichtes erwähnenswert ist. Eine Neu-
bearbeitung der Satzung wurde schließlich in jüngster Zeit durch das Inkrafttreten des
Pensionsversicherungsgesetzes für Angestellte nötig, um die in diesem Gesetz vorgesehene
Zulassung als Ersatzkasse vom Bundesrat für den Gebr. Arnhold'sehen Pensionsverein
zu erwirken.

Wenn oben dargelegt wurde, daß die Lasten zum weitaus größten Teile von den be-
teiligten Firmen und nur zu einem ganz geringen Teile von den Versicherten selbst zu
tragen sind, so bietet auf der anderen Seite der Gebr. Arnhold'sehe Pensionsverein den
Versicherten doch ganz außerordentlich viel.

Gegenüber der am 1. Januar 1913 in Kraft getretenen Reichsversicherung sind außer
der bereits erwähnten wesentlich geringeren Beitragszahlung von nur der Hälfte
(2% gegen 4%) vor allem folgende Vorteile, die die Versicherten des Gebr. Arnhold’schen
Pensionsvereins genießen, hervorzuheben:

1.	der Wegfall der Beitrittsbeschränkung durch Alter und Gehalt,

2.	die geringere Wartezeit. Während bei der staatlichen Versicherung die Ange-
stellten erst nach 10jährigem Bestehen der Versicherung in den Genuß der Pension
gelangen, erhalten sie beim Gebr. Arnhold’schen Pensionsverein schon nach 5 Jahren
die satzungsgemäße Pension;

3.	der höhere Pensionsbetrag, der vor allem für Angestellte, die längere Jahre in
den Diensten der beteiligten Firmen sind, in die Erscheinung tritt;

4.	die Gewährung von Minimal-Pensionen an hinterlassene Witwen und Waisen.

Zudem aber gewährt der Pensionsverein noch aus besonderen Fonds, deren Mittel im Laufe
der Jahre freiwillig von verschiedenen beteiligten Firmen gestiftet worden sind, den Ver-
sicherten bzw. deren Hinterbliebenen Zusatzpensionen. Dabei ist besonders hervorzuheben
        <pb n="98" />
        ﻿Gebr. Arnhold’scher Pensionsverein, Dresden.

17*

das vom verstorbenen Herrn Konsul Kommerzienrat Max Arnhold hinterlassene
Legat in Höhe von 100 000 M., dessen Zinsen zunächst zur Erhöhung der Bezüge und
der dereinstigen Pension derjenigen Versicherten, welche z. Zt. seines Todes mindestens
2 Jahre bei seiner Firma angestellt waren, bestimmt sind und welche nach Erledigung
dieser Verpflichtungen dem Vereinsvermögen zufließen, sowie eine von Herrn Konsul
Kommerzienrat Georg Arnhold anläßlich seines 30jährigen Geschäftsjubiläums er-
richtete Stiftung von 40 000 M., die gleichfalls gesondert verwaltet wird und deren Zinsen
dazu bestimmt sind, in besonderen Fällen als Zusatzpensionen verwendet zu werden, und
zwar zur Hälfte für Pensionsberechtigte des Angestelltenkreises der Firma Gebr. Arnhold,
zur anderen Hälfte für pensionsberechtigte Witwen und Waisen von Versicherten des Gebr.
Arnhold'sehen Pensionsvereins allgemein. Diese Stiftung ist durch verschiedentliche Zu-
wendungen anderer beteiligter Firmen weiter erhöht worden. Aber auch dem Vereins-
vermögen direkt sind im Laufe der letzten Jahre durch freiwillige Zuwendungen seitens
beteiligter Firmen nicht weniger als 20 000 M. zugeflossen, und nachdem sich die Er-
kenntnis von den Leistungen des Pensionsvereins mehr und mehr gesteigert hat und das
Interesse für denselben gerade in letzter Zeit sehr gewachsen ist, ist zu erwarten, daß eben
diese freiwilligen Zuwendungen noch größeren Umfang annehmen und es so dem Pen-
sionsverein ermöglichen, noch über seine satzungsgemäßen Verpflichtungen hinaus den
Versicherten weitere Wohltaten zu gewähren.

So hat sich der Gebr. Arnhold’sche Pensionsverein seit seinem Bestehen aus kleinen
Anfängen zu einer großen und leistungsfähigen Pensionskasse entwickelt und stellt sich
als eine vorbildliche soziale Einrichtung und ein großzügiges Unternehmen freiwilliger
Fürsorge dar.

*2
        <pb n="99" />
        ﻿i8*

Badische Anilin- und Soda-Fabrik,
Ludwigshafen a. Rh.

Die Fabrik ist im Jahre 1865 mit einem Stand von 30 Arbeitern ins Leben getreten,
beschäftigt heute 301 Chemiker, 219 Ingenieure und Techniker und 1150 kaufmännische
Beamte. Die Zahl der Arbeiter mit Aufsehern, Meistern und Handwerkern beträgt zurzeit
9930. Das Werk, das Tausenden Arbeit und Lebensunterhalt gewährt, hat seit Jahrzehnten
eine kulturelle Aufgabe darin erblickt, durch Wohlfahrtspflege für die Hebung und Besse-
rung der Lage seiner Arbeiter und Angestellten zu sorgen. Sie bildet den Gegenstand un-
ausgesetzter Beobachtung und Tätigkeit, wie auch dauernder, stetig wachsender Auf-
wendungen. Die Fabrik hat im Laufe der Jahre Einrichtungen geschaffen, die zum Teil
der staatlichen Fürsorge vorausgeeilt sind und weit über deren Forderungen hinaus-
gehen. Als chemische Fabrik hat die Badische Anilin- und Soda-Fabrik bei Ausbau ihrer
Wohlfahrtseinrichtungen ihr Hauptaugenmerk auf die Maßnahmen zur Erhaltung und
Besserung der Gesundheit ihrer Werksangehörigen gerichtet und besondere Sorgfalt den
hygienischen Einrichtungen angedeihen lassen; ihnen reihen sich an eine umfassende
Wohnungsfürsorge und die Bestrebungen zur Hebung der wirtschaftlichen Zustände, ins-
besondere die Fürsorge für alte und invalide Angestellte, Witwen usw. wie auch Pflege des
Geistes und Gemütslebens.

Arbeiterwohlfahrt.

Gesundheitspflege.

Sanitäre Rücksichten finden stets besondere Beachtung bei Einrichtung der Fabri-
kationen durch Schaffung hoher, luftiger und heller Arbeitsräume, durch Ventilations-
und Absaugevorrichtungen sowie durch Schutzvorrichtungen aller Art. Den an Apparaten
mit hoher Temperatur beschäftigten Arbeitern wird in den Sommermonaten zur Verhütung
des übermäßigen Trinkens von kaltem Wasser unentgeltlich schwarzer Kaffee — ca. 400 0001
pro Jahr — geliefert.

58 WASCH- UND BADEANSTALTEN mit 1007 Brausen und 86 Wannen, meist im
Anschluß an die Betriebe, dienen den Arbeitern zur Reinigung. Die Badezeit fällt in die
Arbeitszeit; Seife und Handtuch werden unentgeltlich geliefert. Neben den Badezellen befinden
sich Räume zum Aus- und Ankleiden mit Schränken und Ständern zum Aufhängen der
Arbeits- bzw. der Straßenkleider.

ARBEITSZEIT. Dieselbe wurde in den letzten Jahren erheblich verkürzt, sie ist nor-
mal festgesetzt von l/28 bis 6 Uhr mit einer Ruhepause von 12 bis 1 % Uhr mittags. Nacht-
und Sonntag-, sowie Überstundenarbeit sind auf das tunlich geringste Maß beschränkt;
Frauen- und Kinderarbeit ist ausgeschlossen.

URLAUB wird alljährlich jedem Arbeiter gewährt, der mindestens 5 Jahre in der Fabrik
beschäftigt ist, und zwar erhält der Arbeiter nach 5 Jahren 3 Wochentage, nach 10 Jahren
6 Wochentage unter Fortbezahlung des vollen, durchschnittlichen Arbeitsverdienstes und
        <pb n="100" />
        ﻿Badische Anilin- und Soda-Fabrik, Ludwigshafen a. Rh.	19*

einer Zulage von 3,50 M. für die halbe und von 7 M. für die ganze Urlaubswoche. Im Jahre
1912 wurden an 2494 Arbeiter 109 048,73 M. Urlaubslöhne mit Zulagen ausbezahlt. Meister,
Aufseher und Vorarbeiter erhalten unter Fortzahlung von Gehalt und Lohn 8 ^tägigen
Urlaub.

Solche Arbeiter, die noch keinen oder nur den kürzeren Anspruch auf Urlaub haben und
in Betrieben beschäftigt werden, in denen sie besonderen Einflüssen ausgesetzt sind, werden
nach Anordnung des Fabrikarztes in das Erholungshaus der Fabrik auf 8 Tage beurlaubt.

Während die Fabrik es sich durch diese Maßnahmen angelegen sein läßt, die Gesundheit
ihrer Angehörigen zu fördern und Krankheiten und Unfälle zu verhüten, ist sie andererseits
bestrebt, durch

Krankenfürsorge

auch für den erkrankten Arbeiter weitgehendst zu sorgen. Zu diesem Zweck stehen neben
den auswärtigen Kassenärzten 5 Fabrikärzte, 3 Heilgehilfen und 5 Pflegeschwestern zur
Verfügung. Innerhalb der Fabrikanlage ist ein reich ausgestattetes

AMBULATORIUM eingerichtet, das auch der Spezialbehandlung durch Augen-, Ohren-
und Zahnärzte dient, ferner mit Apparaten für schwedische Heilgymnastik, für elektro-
therapeutische und Röntgenstrahlenbehandlung und Röntgenphotographie, sowie mit
elektrischen Licht- und Wannenbädern versehen ist. Ein Untersuchungslaboratorium dient
neben den gewöhnlichen Untersuchungen von Blut, Urin, Sputum speziell gewerbehygie-
nischen Zwecken.

Zu dem Krankengeld, das die Betriebskrankenkasse leistet, gewährt die Fabrik an
Arbeiter, die mindestens 2 Jahre in der Fabrik beschäftigt waren, aus eigenen Mitteln
einen freiwilligen Krankengeldzuschuß in Höhe des halben Krankengeldes, pro Jahr
etwa 90 000 M. In besonderen Fällen wird Krankenkost abgegeben.

Für Rekonvaleszentenpflege steht das von der Fabrik im Jahre 1904 erbaute

Erholungshaus Kirchheimbolanden.
        <pb n="101" />
        ﻿Badische Anilin- und Soda-Fabrik, Ludwigshafen a. Rh.

20*

Lungenheilstätte in Dannenfels.

ERHOLUNGSHAUS KIRCHHEIMBOLANDEN mit 22 Betten zur Verfügung. Jähr-
lich finden dort etwa 250 Kassenmitglieder zur Kräftigung und Erlangung der vollen Ar-
beitsfähigkeit Aufnahme auf die Dauer von 1—6 Wochen mit meist sehr gutem Erfolg.

Bereits im Jahre 1893, also in den ersten Anfängen der Heilstättenbewegung, errichtete
die Fabrik in dem am Donnersberg gelegenen Orte Dannenfels eine eigene

LUNGENHEILSTÄTTE, ursprünglich mit 16 Betten, deren Zahl durch wiederholte
Erweiterungen heute auf 37 gebracht wurde. Die Aufnahme erfolgt je nach Lage des Falles
auf 2	6 Monate. Im ganzen wurden bis jetzt in dem Krankenhaus 936 Lungenkranke,

von denen heute noch 385 in der Fabrik arbeiten, verpflegt.

GESUNDHEITSPFLEGE. Jedoch nicht allein auf gute, gesundheitliche Verhältnisse
bei den Arbeitern, sondern auch auf die Gesundheitspflege bei deren Angehörigen
ist die Fabrik bedacht. Sie gewährt den Familienangehörigen ihrer Arbeiter in Ludwigs-
hafen und Kolonie Limburgerhof mit 2jähriger Dienstzeit in Krankheitsfällen freie
ärztliche Behandlung. Täglich finden in dem außerhalb der Fabrik gelegenen besonderen
Frauenambulatorium Sprechstunden durch die Fabrikärzte, zweimal in der Woche
auch durch einen Spezialarzt für Frauenkrankheiten statt. Auch andere spezialärztliche
Hilfe wird in besonderen Fällen gewährt. Zur Krankenpflege stehen 5 Schwestern vom
roten Kreuz, die in dem von der Fabrik errichteten und unterhaltenen Schwesternhaus
wohnen, zur Verfügung. Auf Nachsuchen gewährt die Fabrik Beihilfe zu den Verpflegungs-
kosten in Krankenhäusern bei Familienangehörigen. Wenn die Frau längere Zeit erkrankt
ist, wird durch Arbeiterwitwen Hauspflege erteilt. Schwerkranken wird Krankenkost,
die in der Haushaltungsschule besonders hergestellt wird, geliefert. Durch die Fabrikärzte
und-Schwestern wird eine ausgedehnte Lungenfürsorge durch Beratung, Untersuchung,
Pflege, Sputumuntersuchung und Röntgenaufnahmen betrieben.

Mit Hilfe von Stiftungen des langjährigen Direktors und Vorsitzenden des Aufsichts-
rats, verstorbenen Geheimen Kommerzienrats Dr. von Brunck, ist es möglich, jedes Jahr
        <pb n="102" />
        ﻿Badische Anilin- und Soda-Fabrik, Ludwigshafen a. Rh.	21*

eine größere Anzahl von Frauen, Witwen und Kindern zu Kuren in Heilstätten und Erho-
lungshäuser zu entsenden. Der erste kaufmännische Direktor der Fabrik, Herr Geheimer
Kommerzienrat Robert Hüttenmüller, hat durch eine Stiftung von 70 000 M. die Fabrik
in die Lage gesetzt, ein zweites Erholungsheim zu errichten, in welchem Frauen und
Kinder von Arbeitern und Angestellten zur Wiedererlangung ihrer Gesundheit Aufnahme
auf mehrere Wochen finden sollen. Der Betrieb wird von der Fabrik übernommen.

Die Kosten für freie ärztliche Behandlung der Arbeiterfamilien belaufen sich pro Jahr
auf etwa 60 000 M.

Eine Einrichtung von großer sanitärer Bedeutung, deren Zweckmäßigkeit und segens-
reiche Wirkung in den oft schwierigen Verhältnissen des Arbeiterhaushalts zur Geltung
kommt, ist das von der Fabrik im Jahre 1894 errichtete

WÖCHNERINNENASYL. Dasselbe bietet Raum für 12 Wöchnerinnen. Die Leitung
untersteht einem Frauenarzt. Die Wöchnerinnenpflege versehen 2 Schwestern vom roten
Kreuz, von denen eine geprüfte Hebamme ist. Jährlich werden etwa 210 Frauen aufge-
nommen, welche im Durchschnitt 13 Tage in der Anstalt verbleiben. Auch

SÄUGLINGSFÜRSORGE wird durch Abgabe von Säuglingsmilch, welche in der Milch-
küche des Frauenvereins Mannheim unter Beachtung aller hygienischen Vorschriften her-
gestellt wird, sowie durch ärztliche Kontrolle der Säuglingskinder geübt. Die Fabrik über-
nimmt die Hälfte der Milch- und die Transportkosten.

BADEANSTALT FÜR FRAUEN UND KINDER. In Rücksicht auf die Wichtigkeit
des Badens für die Gesundheit hat die Fabrik durch eine im Jahre 1893 erbaute Badeanstalt
für Frauen und Kinder auch diesen die Möglichkeit gegeben, diese Forderung der Ge-
sundheitspflege zu erfüllen. Nach Erweiterung der Anstalt stehen heute 32 Wannen und
24 Brausezellen zu unentgeltlicher Benutzung zur Verfügung. Im Jahre werden etwa
54 000 Bäder genommen, d. i. pro Badetag 180 Bäder im Durchschnitt.

Kolonie Hemshof.
        <pb n="103" />
        ﻿22*	Badische Anilin- und Soda-Fabrik, Ludwigshafen a. Rh.

W ohnungsf ürsorge.

Der Lösung dieser für die Gesundheit der
Arbeiter wie für die Heranziehung eines seß-
haften und zufriedenen Arbeiterstammes wich-
tigen Frage wandte die Fabrik schon frühzeitig
ihre Aufmerksamkeit zu. Sie begann an-
fangs der 8oer Jahre auf einem Terrain von
12 Hektar die

KOLONIE HEMSHOF zu errichten, wel-
che, von Zeit zu Zeit durch Neubauten ver-
größert, gegenwärtig 614 Wohnungen um-
faßt, die etwa 3200 Einwohner beherbergen.
Bei der Wahl der Bausysteme war die Fabrik
bestrebt, den Forderungen der Hygiene wie der
Zweckmäßigkeit für den Arbeiterhaushalt möglichst gerecht zu werden. Die Wohnhäuser
für die Arbeiter sind einstöckig, diejenigen für die Aufseher zweistöckig, jedes Haus ist
freistehend, rings von Garten umgeben und vertikal in vier vollständig getrennte Wohnungen
von 3—5 Wohnräumen, Küche und Kellerräumen, jede mit eigenem Hauseingang und
120 qm Garten geteilt. Weitere 100 Wohnungen in verschiedenen Größen in vier großen
Blockhäusern mit großem, als Garten angelegtem Innenhof, werden in nächster Zeit be-
ziehbar. Die Wohnungen sind mit Anschluß an die städtische Gas- und Wasserleitung
versehen.

Im Jahre 1899 erwarb die Fabrik, mit Rücksicht auf die Schwierigkeit der Terrainbe-
schaffung in Ludwigshafen, 8 km von Ludwigshafen entfernt, unmittelbar an einer Bahn-
station gelegen, ein Areal von 72 Hektar. Daselbst wurde die

ARBEITERKOLONIE LIMBURGERHOF zunächst mit 126 Wohnungen in 63 ein-
stöckigen Häusern angelegt, welche zurzeit etwa 800 Personen beherbergt. Die Wohnungen
sind ähnlich eingeteilt wie die der Kolonie Ludwigshafen, dazu gehört ein kleiner Stall
für Kleinvieh und 220 qm Garten. Den Bewohnern gibt die Fabrik gegen mäßiges Entgelt
Gelegenheit, ein Stück Ackerland zu pachten, auf dem sie ihren Bedarf an Kartoffeln, Ge-
müse usw. selbst bauen können.

Eine erhebliche Vergrößerung auch dieser Kolonie mit 100 Wohnungen wird noch
dieses Jahr in Angriff genommen.

Die Mietpreise der Arbeiterwohnungen sind äußerst niedrig gehalten. Sie bewegen
sich zwischen 85 M. und 250 M. pro Jahr und decken nicht die Kosten der Instandhaltung
und die Amortisation des Kapitalaufwands von 4 800 000 M.

Wirtschaftliche und soziale Einrichtungen.

DIENSTALTERSPRÄMIEN. Um treue Dienste und die Anhänglichkeit an das Geschäft
zu belohnen, wurden Dienstaltersprämien eingeführt. Danach erhalten die Arbeiter und
Aufseher nach je 5 jähriger Tätigkeit in der Fabrik Prämien mit 25 M. beginnend, für jede
weiteren 5 Jahre um 25 M. bis 100 M., welche Summe somit nach zurückgelegtem 20. Dienst-
jahr erreicht ist, und vom 40. Dienstjahr auf 300 M. steigend. Hierbei wird Militärdienstzeit
in Anrechnung gebracht, wenn die Beschäftigung in der Fabrik nur hierdurch unterbrochen
ist. Es kommen hierfür jährlich 1500 Arbeiter usw. mit etwa 85 000 M. in Betracht. Meister
und Aufseher erhalten außerdem nach 25 jähriger Tätigkeit in der Fabrik neben der Dienst-
altersprämie ein

JUBILÄUMSGESCHENK in Höhe eines Monatsgehaltes.

FAMILIENUNTERSTÜTZUNG. Während der Dauer militärischer Übungen wird
verheirateten Arbeitern mit mindestens einjähriger Zugehörigkeit zur Fabrik eine Fami-

Arbeiterkolonie Hemshof.
        <pb n="104" />
        ﻿Badische Anilin- und Soda-Fabrik, Ludwigshafen a. Rh.	23*

lienunterstützung, bemessen nach dem dem Arbeiter zukommenden Krankengeld, im
Höchstbetrag von 2 M. pro Tag vergütet.

FAHRTVERGÜTUNG. Arbeitern, welche nicht in Ludwigshafen wohnen und die
Bahn benutzen müssen, gewährt die Fabrik eine Fahrtvergütung für Hin- und Rück-
fahrt bis zum Höchstbetrag von 1 M. pro Woche. Diese Kosten belaufen sich auf etwa
120 000 M. pro Jahr.

FABRIKSPARKASSE. Zur Förderung des Sparsinns und um den Fabrikange-
hörigen Gelegenheit zu geben, ihre aus dem Verdienste in der Fabrik herrührenden Er-
sparnisse möglichst bequem und nutzbringend anzulegen, errichtete die Fabrik die Fabrik-
sparkasse.

Der Mindestbetrag einer Einlage ist auf 1 M., der Höchstbetrag auf 100 M. pro Monat
und 1000 M. pro Jahr, der Höchstbetrag eines Sparguthabens auf 5000 M. festgesetzt.
Die Verzinsung erfolgt bis zu 3000 M. mit 5%, von 3—5000 M. mit 4% für das Jahr.
Die Verwaltung geschieht auf Rechnung der Fabrik, die auch für die Sicherheit der
Einlagen haftet. Die Zahl der Einleger beträgt zurzeit 3000, das Gesamtsparguthaben
2 653 000 M.

SPEISEANSTALT. Für Arbeiter, welche in der Mittagspause wegen zu großer Ent-
fernung ihr Heim nicht aufsuchen können, und für ledige Arbeiter hat die Fabrik i m Jehre
1883 eine Speiseanstalt mit Küche errichtet, welche gegen die mäßige Vergütung von
20 Pfg. ein gesundes und nahrhaftes Mittagessen, bestehend aus y3 Pfund Ochsen- oder
Schweinefleisch und 1 1 Suppe oder Gemüse liefert. Außerdem werden Kaffee, das halbe
Liter ohne Milch und Zucker zu 2 Pfg., gekochte Milch, das halbe Liter zu 10 Pfg. und Würste
zu 10 Pfg. pro Stück abgegeben. Abgabe geistiger Getränke findet nicht statt. Da sich für
die Fabrik die Portion Essen auf ca. 40 Pfg. stellt, so erfordert der Betrieb bei einer Ab-
gabe von ca. 7	800 Portionen Essen pro Tag einen erheblichen Zuschuß. Der Speisesaal

bietet ca. 600 Personen Platz.

Außerhalb der Fabrik gibt eine zweite Speisehalle den Arbeitern, welchen das Essen
von ihren Frauen oder Kindern gebracht wird, die Möglichkeit, mit ihren Angehörigen die
Mahlzeit einzunehmen.

In weitgehender Weise ist die

Fürsorge für Invalide und Hinterbliebene von Arbeitern und Angestellten

ausgebildet. Die Fabrik hat im Jahre 1878 einen

ARBEITERUNTERSTÜTZUNGSFONDS geschaffen, welcher infolge jährlicher größerer
Zuwendungen durch die Fabrik auf 2 700 000 M. angewachsen ist und von der Fabrik mit
4% verzinst wird. Nach Schaffung der unten erwähnten Einrichtungen im Jahre 1908 ver-
bleibt diesem Fonds für die Zukunft die Weiterzahlung der bis Ende 1907 angefallenen
Invalidenrenten, sowie der seitherigen und zukünftigen Unterstützungen der Witwen und
Waisen. Diese Leistungen sind freiwillige und widerrufliche. Zurzeit werden 95 Invalide,
301 Witwen, 14 Doppelwaisen aus dem Fonds mit Zuwendungen im Gesamtbeträge von
jährlich ca. 85 000 M von 10 M. bis zu 100 M. pro Monat unterstützt.

ARBEITER-PENSIONS-STIFTUNG. Um den Arbeitern einen rechtlichen Anspruch
auf Pension zu gewähren, hat die Fabrik vom 1. Januar 1908 ab eine Arbeiter-Pensions-
Stiftung geschaffen. Dieselbe hat den Zweck, den Arbeitern bei eintretender Erwerbs-
unfähigkeit eine Rente zu sichern.

Anspruch auf Rente aus dieser Stiftung erlangt jeder Arbeiter, der nach erreichter
Volljährigkeit 5 Jahre ununterbrochen (Militärdienst und Krankheit gelten nicht als Unter-
brechung) in der Badischen Anilin- und Soda-Fabrik beschäftigt war und während seines
        <pb n="105" />
        ﻿24*	Badische Anilin- und Soda-Fabrik, Ludwigshafen a. Rh.

Arbeitsverhältnisses infolge Alters oder Invalidität (im Sinne des Invalidenversicherungs-
gesetzes) erwerbsunfähig wird. Er erhält in diesem Falle für die in der Fabrik geleisteten
Dienstjahre eine Rente in derselben Höhe und Dauer wie sie die gesetzliche Invalidenver-
sicherung für die gleiche Zahl von Versicherungsjahren gewähren würde.

KINDERRENTE. Gleich wie bei der staatlichen Invalidenrente wird Kinderrente
bis zum zurückgelegten 15. Lebensjahre mit V10 der Vaterrente für jedes Kind bis zur
Hälfte dieser gewährt.

Beiträge irgendwelcher Art werden von den Arbeitern nicht erhoben. Die Fabrik
leistet bis auf weiteres einen jährlichen Beitrag von 100 000 M.

Die Geschäfte der Stiftung werden von einem aus Beamten und Arbeitern zusammen-
gesetzten Vorstand besorgt.

Die Zahl der Rentner betrug Ende 1912: 90 mit einer Rentensumme von 24726 M.
pro Jahr.

PENSIONSFÜRSORGE FÜR ANGESTELLTE. Denjenigen Angestellten, die weder dem
Arbeiterstand noch der Beamtenpensionskasse angehören, gewährt die Fabrik nach erreichter
Volljährigkeit und danach geleisteter mindestens 5 jähriger Dienstzeit im Falle der Dienst-
untauglichkeit eine Pension mit Rechtsanspruch von soviel Achtzigstel des festen Einkommens,
als der Pensionsberechtigte nach erreichter Volljährigkeit Dienstjahre in der Fabrik zu-
rückgelegt hat, insoweit dieses Einkommen bei den Angestellten mit Monatsgehalt 3600 M.,
bei den Angestellten mit Wochenlohn 2400.— M. pro Jahr nicht übersteigt.

Im Todesfall erhalten die Witwe die Hälfte der Pension des Mannes als Witwengehalt
und jedes Kind unter 15 Jahren V10 als Erziehungsgeld; Witwe und Kinder zusammen
jedoch nicht mehr als den vollen Betrag der Pension des Mannes.

Beiträge werden von den Angestellten nicht erhoben.

Der Stand der Bezugsberechtigten war Ende 1912:	27 Pensionäre, 28 Witwen mit

48 Kindern. In 1912 kamen zur Auszahlung 27 706,86 M.

Diese Fürsorge wird zurzeit der staatlichen Angestelltenversicherung angepaßt und
wird wohl in ihren Grundzügen erhalten bleiben.

STIFTUNGEN. Dank einiger von früheren und jetzigen Direktoren der Fabrik, dem
Herrn Geheimen Hof rat Dr. Glaser, jetzigem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, und Herrn
Geheimen Kommerzienrat Hüttenmüller gemachten Stiftungen ist es möglich, Arbeitern,
welche wegen Krankheit die Arbeit in der Fabrik nicht mehr aufnehmen können, durch Zu-
weisung von Beträgen von 100—500 M. die Schaffung einer neuen Existenz zu erleichtern,
sowie Witwen von Arbeitern und Angestellten mit größerer Kinderzahl Zulagen zu ihren
regelmäßigen Witwenunterstützungen für die Erziehung ihrer Kinder zu gewähren.

Bildungswesen und Erholung.

Von der Absicht geleitet, die Lage der Arbeiterfamilien nach jeder Richtung hin zu
heben, ist die Fabrik bestrebt, nicht nur Fürsorge in gesundheitlicher und materieller Be-
ziehung zu treffen, sondern auch erzieherisch und bildend zu wirken.

Um den schulpflichtigen Kindern der Limburgerhofkolonie den weiten Weg in die
in der Umgebung liegenden Ortschaften zu ersparen, errichtete die Fabrik im Jahre 1902
eine siebenklassige

VOLKSSCHULE, an welcher 5 von der Fabrik besoldete Lehrer und eine Handarbeits-
lehrerin wirken. Die Schule wird von 240 Kindern besucht.

KIRCHE. Auf der Limburgerhofkolonie steht Katholiken und Protestanten für
Kultuszwecke gemeinsam eine Kirche mit 2 Sakristeien, Empore mit Orgel zur Verfügung.
        <pb n="106" />
        ﻿Badische Anilin- und Soda-Fabrik, Ludwigshafen a. Rh.

25*





Haushaltungsschule und Wöchnerinnen-Asyl.

HAUSHALTUNGSSCHULE. Die Erkenntnis, daß eine der häufigsten Ursachen für
ungünstige Verhältnisse in Arbeiterfamilien in dem mangelnden Verständnis der Hausfrau
für Führung des Haushalts liegt, veranlaßte die Geschäftsleitung im Jahre 1894 zur Errich-
tung einer Haushaltungsschule für die Töchter ihrer Arbeiter. Es finden Jahreskurse
statt, die bisher in der Regel von 24 Schülerinnen besucht waren. Die Schülerinnen haben
volle Verköstigung, 6 derselben wohnen abwechslungsweise 3 Monate im Hause. Der Un-
terricht wird von einer im Haushaltungsfach und Handarbeitsunterricht geprüften Vor-
steherin und zwei weiteren Haushaltungs- und Kochlehrerinnen erteilt. Er umfaßt Kochen,
Waschen, Bügeln, Hausarbeiten aller Art, Einkauf von Lebensmitteln, Gartenbau und
Hühnerzucht; weibliche Handarbeiten aller Art. Neben praktischer Übung besteht theore-
tische Unterweisung in den einschlägigen Fächern. Der Besuch der Schule ist für die Schü-
lerinnen unentgeltlich.

ARBEITERBIBLIOTHEK. Für das Lesebedürfnis und zur Belehrung der Arbeiter
sorgt eine in der Hauptsache aus Stiftungen der Direktoren der Fabrik zusammengestellte
Arbeiterbibliothek, die im Jahre 1901 mit 1380 Bänden eröffnet, heute 5400 Bände
zählt. Die Ausleihe beträgt im Jahre etwa 41 000 Bände. Die Benutzung geschieht auf Grund
von Leihkarten an besonderen Ausgabetagen. Für die Verwaltung der Bücherei ist ein
Bibliothekar (Lehrer), ein Aufseher und für die Ausgabetage eine weitere Hilfskraft tätig.
Mit der Bücherei ist ein Lesesaal verbunden, in dem Bücher und Zeitschriften aufliegen.

TURNHALLE. Zur Förderung des Turnens errichtete die Fabrik eine Turnhalle,
die von verschiedenen Turngesellschaften, Arbeitern und Beamten täglich benutzt wird.
Für die Pflege der Musik haben sich in der Fabrik gebildet ein Gesangverein, ein Orchester-
verein, dem die Fabrik die nötigen Instrumente stellt, eine Jugendgesangsabteilung
und ein Trommler- und Pfeiferkorps. Die letzteren Vereine, sowie eine Jugendab-
tei lung zur körperlichen und geistigen Fortbildung junger Arbeiter sind Gründungen des
im Jahre 1911 ins Leben getretenen
        <pb n="107" />
        ﻿26

Badische Anilin- und Soda-Fabrik, Ludwigshafen a. Rh.

WERKVEREINS, welcher im zweiten
Jahre seines Bestehens eine Mitgliederzahl
von 4600 ordentlichen und 1460 außerordent-
lichen Mitgliedern aufweist. Der Werkverein
übt für sich eine umfassende Wohlfahrtspflege
aus. Um diesen verschiedenen Fabrikver-
einen einen Mittelpunkt für ihre Bestrebungen
zu schaffen, hat die Fabrik in den Jahren
1912/13 ein großes

VEREINSHAUS erbaut, das neben Wirt-
schaftslokalitäten, Räume für Proben, Vor-
träge, Sitzungen, für die Bibliothek, einen
großen Festsaal, in welchem 3500 Personen Sitzplätze finden, birgt.

GARTENBAUVEREINE. Um bei den Bewohnern der Kolonien den Sinn für gärtne-
rische Anlagen zu heben, wurden in Ludwigshafen und auf dem Limburgerhof Garten-
bauvereine ins Leben gerufen, die es sich zur Aufgabe machen, die Mitglieder in der Pflege
der Gärten und in der Obstkultur zu unterweisen.

Beamtenwohlfahrt.

BEAMTENKOLONIE. Anschließend an die Fabrik und an die Arbeiterkolonie besitzt
die Fabrik eine Beamtenkolonie mit 115 Wohnungen, in freistehenden, von Gärten umge-
benen, teilweise zu Doppelhäusern verbundenen Einfamilienhäusern. Eine im Bau begriffene
Anlage mit 4—5 zimmerigen Wohnungen für kleinere Beamte ist in Reihenhäusern ausge-
führt; die Einwohnerzahl der Beamtenkolonie beträgt etwa 500.

GESELLSCHAFTSHAUS. Um ihren Beamten eine Stätte zur Pflege der Geselligkeit
zu bieten und um den kaufmännischen Beamten bei Einführung der Durcharbeitszeit die
Möglichkeit zu verschaffen, ihre Mittagsmahlzeit während der kurzen Mittagspause in
nächster Nähe der Fabrik einzunehmen, erbaute die Fabrik das Gesellschaftshaus,
das einen Speisesaal für 250 Gäste, eine Anzahl kleinerer Gesellschaftsräume, einen großen
Saal zur Abhaltung von Festlichkeiten und Versammlungen, eine Kegelbahn und zahlreiche
wirtschaftliche Räume und Kellereien enthält. Das Gesellschaftshaus diente auch bis zur
Eröffnung des Vereinshauses den Vereinen zur Abhaltung von Proben, Aufführungen und
Festlichkeiten und nahm die Räume der Bibliothek auf. Im Speisesaal nehmen täglich etwa
200 Beamte ihr Mittagessen ein, das in Suppe und zwei Gängen bestehend, zu 75 Pfg. ge-
liefert wird. Das Gesellschaftshaus liefert auch Essen und Getränke an Beamte außer dem
Hause. Der Betrieb des Gesellschaftshauses wird in eigener Regie geführt.

PENSIONSKASSE FÜR DIE BEAMTEN DER B. A. S. F. Für die im Dienste der
Fabrik alt oder erwerbsunfähig gewordenen Beamten zu sorgen, ist die Aufgabe einer im
Jahre 1888 eröffneten Pensionskasse für die Beamten der B. A. S. F. Jedes Mitglied
hat aus seinem Gesamteinkommen bis zur Höhe von 5000 M. jedes Jahr 4% als or-
dentlichen Beitrag und außerdem bei jeder Erhöhung des pensionsfähigen Einkommens
einen einmaligen, außerordentlichen Beitrag von 25 % der Gehaltszulage zu entrichten.
Die Fabrik übernahm die Verpflichtung, den gleichen, ordentlichen Beitrag von 4 % und
außerdem einen außerordentlichen Fabrikbeitrag von 7 % notfalls bis 8 % zu bezahlen.
Die Kasse gewährt nach Zurücklegung von 5 Karenzjahren den Mitgliedern im Falle der
Dienstunfähigkeit oder nach 30jähriger Beitragszeit und nach vollendetem 60. Lebens-
jahre eine Pension von V40 des pensionsfähigen Einkommens, steigend für jedes weitere
Beitragsjahr um Vio bis zu 40/40. Im Todesfall erhält die Witwe die Hälfte der Pension des
Mannes als Witwengehalt und jedes Kind unter 18 Jahren Vio als Erziehungsgeld; beim
Tode lediger Mitglieder erhalten bedürftige Eltern Elternrente.
        <pb n="108" />
        ﻿Badische Anilin- und Soda-Fabrik, Ludwigshafen a. Rh.	27*

Die Mitgliederzahl beträgt zurzeit 940. Das Vermögen der Kasse beläuft sich auf etwa
7 000 000 M., die jährlichen Leistungen betragen etwa 80 000 M.

Seit dem 1. Januar 1913 ist die Kasse als Zulagekasse organisiert, in der Weise, daß
die unter das Angestelltenversicherungsgesetz fallenden Angestellten Beiträge an die Kasse,
vermindert um den Beitrag an die Versicherungsanstalt für Angestellte zahlen; dagegen
werden die Bezüge der Reichsversicherungsanstalt auf die Pensionen der Kasse angerechnet.

FREIWILLIGE BEAMTENUNTERSTÜTZUNG. Beamte, die keinen Anspruch an die
Beamtenpensionskasse haben, erhalten seitens der Fabrik aus besonderen zur Verfügung
stehenden Mitteln freiwillige Beamtenunterstützung. Auch ist durch eine Stiftung des Herrn
Geheimen Kommerzienrat Hüttenmüller im Betrage von 30 000 M. Fürsorge für Unter-
stützung von Beamten in Notfällen gegeben, indem von diesem Kapital jährlich bis zu
3000 M. zuzüglich anfallender Zinsen zu Unterstützungen verwendet werden können.

Die Bücherei und das Frauenbad können auch von Beamten bzw. deren Angehörigen
benutzt werden.

Für Wohlfahrtszwecke wendete die Fabrik im Jahre 1912 auf:

für freiwillige Leistungen rund...............................2 346 500 M.

,, gesetzliche ,,	,,	......................... .	421 100 ,,

insgesamt: 2 767 600 M.

Die Verwaltung vorstehend aufgezählter Wohlfahrtseinrichtungen, wie auch die Be-
sorgung der Geschäfte der Kranken-, Invaliden-, Unfall -und Angestelltenversicherung
wird von einem mit 20 Beamten und Angestellten arbeitenden, besonderen Bureau, dem
Wohlfahrtsbureau, besorgt.
        <pb n="109" />
        ﻿28*

Bank für Handel und Industrie

(Darmstädter Bank),

Berlin-Darmstadt.

Für die Angestellten der Bank für Handel und Industrie bestehen zurzeit folgende
Wohlfahrtseinrichtungen:

I.	DIE PENSIONSKASSE. Sie begann ihre Wirksamkeit am i. Januar 1869. Die
Verwaltung geschieht durch selbständige aus den Reihen der Mitglieder gewählte Organe
unter Oberaufsicht der Bankdirektion. Die Kasse gewährt ihren Mitgliedern Invaliden-
und Altersrenten, Witwenpensionen und Waisengelder. Die Einnahmen bestehen in der
Hauptsache in Beiträgen der Mitglieder und der Bank, sowie in Zinserträgen aus Kapital-
anlagen. In den Jahren 1888 bis 1912 betrugen die Mitgliederbeiträge rund ein und eine
halbe Million, diejenigen der Bank rund drei Millionen Mark. Die Gesamtfonds der Kasse
erreichen zurzeit eine Höhe von nahezu 5 Millionen Mark.

Zum Beitritt zur Kasse ist jeder besoldete Angestellte sowie jede unverheiratete besol-
dete Angestellte der Bank im Alter zwischen 25 und 45 Jahren berechtigt und verpflichtet.
Die höchste Pension, die nach 35 jähriger Mitgliedschaft erreicht wird, beträgt 4250 M.
unter Zugrundelegung eines pensionsfähigen Maximalgehaltes von 5000 M., die niedrigste
nach 5jähriger Wartezeit 500 M. jährlich. Im Geschäftsjahre 1912 wurden an 102 satzungs-
gemäß empfangsberechtigte Pensionäre, Witwen und Waisen insgesamt rund 141 000 M.
Jahresbezüge ausgezahlt. Der Mitgliederbestand am Ende des Jahres 1912 belief sich auf
rund 1400 männliche und weibliche Personen.

II.	DIE UNTERSTÜTZUNGSKASSE. Der Unterstützungsfonds wurde seinerzeit durch
Zuwendung des damaligen Bankdirektionsmitgliedes, jetzigen Reichstagspräsidenten und
Stadtrats a. D. Dr. Johannes Kaempf, ins Leben gerufen. Der Fonds wird durch Nach-
schüsse der Bank erhalten. Die Verwaltung des Fonds geschieht selbständig durch eine
Kommission von zwei seitens der Bankdirektion dazu ausersehenen Prokuristen und den
drei dienstältesten Beamten der Bank. Aus ihm empfangen in augenblickliche Bedrängnis
geratene Angestellte der Bank Unterstützungen und Darlehen.

III.	DIE STERBEKASSE. Diese wurde durch eine einmalige Zuwendung des Staats-
sekretärs a. D. Dr. Bernhard Dernburg bei seinem Übertritt aus der Direktion der Bank
in den Reichsdienst gegründet. Ihre Wirksamkeit erstreckt sich auf die Auszahlung eines
Sterbegeldes in Höhe von 300 M. an die Hinterbliebenen von solchen Angestellten der
Bank-Abteilung Berlin, die Mitarbeiter des Stifters gewesen sind.
        <pb n="110" />
        ﻿29

*

Gebrüder Barasch in Breslau.

Erholungsheim in Warmbrunn im Riesengebirge.

ERHOLUNGSHEIM BEI WARMBRUNN IM RIESENGEBIRGE. Für den Erho-
lungsurlaub ist unseren Angestellten das vor n Jahren gegründete Erholungsheim
bei Warmbrunn zur Verfügung gestellt. Entstanden aus dem unter dem Namen „Tier-
park“ bekannten und auf dem Weinberge gelegenen Etablissement, hat es verschiedene
Phasen der Entwicklung und baulichen Veränderung erlebt. Das Gebäude hat sich große
Erweiterungsbauten gefallen lassen müssen, um seinem neuen Zwecke dienstbar zu werden.
Im linken Flügel des Parterres befindet sich ein freundliches Vestibül, daran anschließend
der große Speisesaal, ca. ioo Personen fassend, das Lese- und Musikzimmer mit Klavier,
reichem Notenschatz, umfangreicher, nur das Beste bietender Bibliothek und den Tages-
zeitungen aller der Städte, in denen sich unsere Geschäftsfilialen befinden; ferner Kon-
sultationszimmer für den Arzt und ein Bureau für die Ökonomie. Im Souterrain liegen die

Gesamtansicht des Erholungsheims.
        <pb n="111" />
        ﻿Gebrüder Barasch in Breslau.

30*

Rundblick von der Terrasse des Erholungsheims.

Küche, die Waschräume und die modern
eingerichteten Wannen- und Duschebäder,
auf deren hygienische Ausgestaltung wir
besonderen Wert legten. In dem rechten
Flügel des Hauses, sowie in den beiden
oberen Etagen liegen die Zimmer für die Er-
holungssuchenden, meist zweibettig, 32 an
der Zahl, so daß durchschnittlich 60 Per-
sonen zu gleicher Zeit untergebracht werden
können. Für eine praktische und geschmack-
volle Innenarchitektur haben erste Fach-
männer Sorge getragen. Möbel aus heller
Eiche machen die Räume freundlich und
behaglich. Metallbettstellen genügen den
modernen hygienischen Anforderungen, und
gute Bilder zieren die Wände. Die weiten Korridore sind mit Linoleum ausgeschlagen,
und eine große Zahl Angestellter ist unter der Leitung einer tüchtigen Hausverwalterin
zu peinlichster Sauberkeit angehalten. Zahlreiche Baikone bieten den Bewohnern einen
behaglichen, luftigen Aufenthalt mit präch-
tigem Blick auf die Gebirgskette und auf die
romantischen Partien des Parkes.

Der Park, der in einer Ausdehnung von
37 Morgen das Hauptgebäude umgibt, bietet
ein Bild künstlerischer Gartenarchitektonik.

Vor 6 Jahren haben wir vor der Front des
Hauptgebäudes noch 8 Morgen Land hinzu-
gekauft und sie in einen künstlichen See
verwandelt, der durch ständigen Ab- und
Zufluß der Fischzucht dienstbar gemacht
werden konnte. Mehrere kleine und eine
größere Insel, die durch eine malerische
Brücke mit dem Ufer verbunden wurde,
bieten bei großer Hitze ein erfrischendes
Ruheplätzchen, während auf dem Wasser mehrere Gondeln zu gesundem und gern ge-
übtem Rudersport einladen. Auf körperliche Zerstreuungen haben wir von vornherein
unser Hauptaugenmerk gerichtet und zu diesem Zweck Tennis- und Krocketplätze, einen

Turnplatz mit allen modernen Turngerä-
ten, Schießstände und eine Doppelkegelbahn
geschaffen. Durch regelmäßige Veranstal-
tungen von Wettspielen, bei denen Geld-
preise zur Verteilung kamen, glaubten wir
zu fleißigem und systematischem Üben an-
zuregen.

Der Sonntag bietet meist noch etwas
Besonderes. Sei es, daß wir uns bestrebten,
mit freundlicher Unterstützung namhafter
Künstler durch musikalische und rezitato-
rische Darbietungen das Kunstinteresse in
erhöhtem Maße zu wecken, sei es, daß wir
durch Militärkonzerte, für die wir die Hirsch-
berger Militärkapelle ständig engagierten,

Angelsport — Rudersport.

Empfangszimmer mit Blick ins Bureau und
Arztzimmer.
        <pb n="112" />
        ﻿Gebrüder Barasch in Breslau.

3i*

Speisesaal.

sowie durch abendliche Beleuchtungen des
Sees und durch improvisierte Tanzkränzchen
zu ungebundener Fröhlichkeit anzuregen such-
ten. Für außerordentliche Gelegenheiten waren
stets entsprechende festliche Veranstaltungen
vorgesehen.

Das Wichtigste bei allem, was wir den
Gästen des Heims boten, blieb eine reichliche
und gute rationelle Verpflegung.

1.	Frühstück: Kaffee, Brötchen und But-
ter, alles nach Belieben.

2.	Frühstück: Belegte Brote, eine Flasche
Bier oder Selter.

Mittagsmahlzeit: Suppe, täglich Gemüse,

Braten, Kompott oder rohe Früchte, zweimal wöchentlich Mehlspeise, Bier, Sonntags Wein.

Vesper: Kaffee und Kuchen.

Abendmahlzeit: Tag um Tag kalte oder warme Platte mit Getränk.

Dazu kamen noch besonders verordnete
Kuren von Milch oder Sahne, zu deren aus-
giebiger Darreichung Stallungen mit dem
nötigen Vieh eingerichtet wurden, die heute
einen reichlichen Bestand an Kühen und
Ziegen aufweisen. Ausgedehnte Geflügel-
ställe beherbergen große Völker von Gän-
sen, Enten und Hühnern, und der Tauben-
schlag weist eine stattliche Zahl beflügelter
Bewohner auf. Im Sinne einer praktischen
Ökonomie waren wir auch sehr bald zur Ein-
richtung eines regulären landwirtschaftlichen
Betriebes gelangt, der uns besonders bei der
Frage der täglich frisch zu reichenden Gemüse
von den meist nur aus Hirschberg zu be-
schaffenden Marktwaren unabhängig machte.

Die positiven Erfolge, die wir besonders in ernsteren Fällen von Erholungsbedürftigkeit
erzielt haben, sind ganz erstaunlich. Gewichtszunahmen bis zu 1 Pfd. täglich gehörten
nicht zu den Seltenheiten. Rekonvaleszenten, die aus Lungenheilstätten kamen und denen
wir eine Nachkur in unserem Heim bieten konnten, haben bei 4	5 wöchentlichem Auf-

enthalt ihre volle Arbeitskraft wieder er-
langt. In Fällen plötzlich eingetretener Er-
krankungen war uns durch die Einrichtung
ruhig gelegener Isolierzimmer die Möglich-
keit geboten, den Patienten alle für die
Pflege erforderliche Sorgfalt angedeihen zu
lassen.

Daß auch unsere Erwartungen bezüg-
lich eines engeren Zusammenhangs von Per-
sonal und Firma erreicht wurden, können
wir um so weniger bezweifeln, als unsere
Urlaubslisten eine stattliche Zahl Angestell-
ter aufweisen, die schon zum zehnten Male,

also von der Gründung an, ihren Urlaub dort	Gewächshaus.

Musik- und Lesezimmer.
        <pb n="113" />
        ﻿Gebrüder Barasch in Breslau.

32*

verlebt haben. Ein Zeichen einmal dafür, daß die fürsorgliche Gesinnung der Arbeit-
geber Anerkennung fand und den Behüteten fester an die Firma kettete, und ein Be-
weis dafür, daß man sich im Erholungsheim wohl fühlte.

Durch strenge Durchführung unserer Hausgesetze haben wir auch bei den ängst-
lichsten Eltern alle Bedenken gehoben, die sie etwa noch zögern ließen, ihre Töchter un-
serem Heim anzuvertrauen. Als natürliche Konsequenz des Prinzips ergab sich aber auch,
daß männliche Angestellte nur insoweit bei uns Aufnahme finden, als sie verheiratet sind;
nur müssen sie ihre Frauen und haben sie das Recht auch ihre Kinder mitzubringen, die
dann gleichfalls unentgeltlich mit verpflegt werden. Schließlich wurde eine gegenseitige
Kontrolle dadurch geschaffen, daß immer zwei, in besonders großen Zimmern sogar drei
Mädchen, zusammen wohnen. So sind uns in den n Jahren des Bestehens Klagen über
ungebührliches Benehmen nur in sehr seltenen Fällen zu Ohren gekommen.

Für die Besucher des Erholungsheimes war natürlich von vornherein das Prinzip
der Unentgeltlichkeit festgelegt. Es ergab sich aber auch als weitere Forderung, daß das
Gehalt den Angestellten ungeschmälert auch während dieser Urlaubszeit ausbezahlt werden
mußte, unberührt durch die Unentgeltlichkeit der Ferienerholung. Ja wir glaubten sogar,
noch weiter gehen zu müssen und den Erholungssuchenden auch freie Reise zu gewähren,
da die Angestellten der meist recht entfernt liegenden Filialen durch die hohen Reisekosten
verhindert würden, in den Genuß der Wohlfahrtseinrichtung zu treten. So hatten wir oft
allein einen Reisekostenetat von 5—6000 M. im Jahre zu buchen.

Die Anstalt wurde am 29. Juli 1902 durch einen feierlichen Festakt in Anwesenheit
zahlreicher Ehrengäste und Lokalbehörden eröffnet. Wie unser Herr Georg Barasch in

Süd-Terrasse.
        <pb n="114" />
        ﻿Gebrüder Barasch in Breslau.

33

*

Logierzimmer mit 2 Betten.

Kegelbahn.

seiner Einweihungsrede betonte, wollten wir sie nicht als einen Akt der Großmut oder der
Wohltätigkeit angesehen wissen, sondern als einen Entgelt, den wir unserem Personal
für seine treue, oft bewährte Mitarbeiterschaft gewährten. Und dieses Motiv forderte ge-
bieterisch, daß wir jene Stätte fortan nicht als unseren Besitz behandelten, sondern als ein
Haus, das wir unseren Angestellten zur freien Verfügung und Benutzung überlassen haben.

Das Werk, unserem eigensten Gedankengange entstammend, ist zugleich das erste
solcher Art in Deutschland! Hunderttausende haben wir uns in den n Jahren allein die
Unterhaltung kosten lassen, und der Besitz an Immobilien, den wir unseren Angestellten
übergaben, repräsentiert heute einen stattlichen Wert.

Partie aus dem Park des Erholungsheims.

3*

Spazierweg am Zigeunerfelsen.
        <pb n="115" />
        ﻿34

Gustav Barthel, Spezialfabrik für Löt-,
Heiz- und Kochapparate, Dresden-A. 19.

Im Hinblick auf die zunächst noch beschränkte Arbeiterzahl erschien es nicht ratsam,
Kapital auf indirekte Weise Fürsorgezwecken nutzbar zu machen. Man zog es vielmehr vor,
denjenigen Arbeitern, die sich während einer angemessenen Zeit im Dienste bewährt hatten,

URLAUB zu gewähren und ihnen in den Ferien den Lohn zu zahlen, den sie sonst
während der Urlaubszeit verdient haben würden. Zur Bedingung war lediglich gemacht,
daß der Betreffende 3 Jahre lang im Betriebe tätig war.

GELDGESCHENKE. Mit dem Aufblühen des Unternehmens wurden dann nach
und nach auch noch regelmäßige Geldgeschenke eingeführt, die die langjährigen Arbeiter
immer weiter am Betriebe interessieren sollten und zur Folge hatten, daß die Firma Gustav
Barthel heute über einen bedeutenden Stamm besteingerichteter, sehr leistungsfähiger
Arbeiter verfügt, die sich in jahrelanger Tätigkeit weitgehende Kenntnisse und große Fertig-
keiten auf dem Spezialgebiete der Firma erworben haben.

Gelegentlich eines umfangreichen Neubaues wurden auch ausreichende Aufenthalts-
räume für die Arbeiterschaft während der kürzeren Ruhepausen und ferner bequeme
Waschgelegenheiten, Garderoberäume usw. eingerichtet.

Jeder Arbeiter der Firma erhält:

a)	nach 3jähriger Tätigkeit alljährlich Ferien unter Vergütung des durch-
schnittlichen Wochenarbeitsverdienstes;

b)	nach 5 Jahren alljährlich nach der Inventur eine Jahresgratifikation im
Betrage von mindestens 50 M. und

c)	nach iojähriger Tätigkeit ein einmaliges Geschenk im Werte von etwa
100 M.

Von den 200 Angestellten der Firma Gustav Barthel genießen etwa zwei Drittel eine
oder mehrere der hier genannten Vergünstigungen.

Diese Einrichtungen wurden vor etwa 15 Jahren ins Leben gerufen.

Der für diese Vergütungen sowie zur Leistung von Notstands- und Krankheitsunter-
stützungen an die Arbeiterschaft erforderliche Betrag erscheint jedes Jahr in der Bilanz
der Firma Gustav Barthel und ist in lebhaftem Anwachsen begriffen. Er bildet den Grund-
gedanken für den später zu schaffenden Pensions- und Unterstützungsfonds, der überdies
die Möglichkeit bieten soll, einige laufende Geldunterstützungen zu bewilligen.

Immerhin haben aber auch die gegenwärtigen Geldunterstützungen den beabsichtigten
Zweck erreicht: sie haben bewirkt, daß die Arbeiter in erster Linie eine regelmäßige Er-
holungszeit genießen können, ohne ihre Ersparnisse angreifen zu müssen. Sie haben ihnen
ferner gezeigt, daß ihr Arbeitgeber treue Dienste zu schätzen weiß und dieser Erkenntnis
alljährlich Ausdruck zu verleihen bereit ist.

Sie haben schließlich dem Arbeiter gelehrt, dauernd seine Stelle zu behaupten, denn
es war ihm verständlich geworden, daß Geldspenden nur den Arbeitern gewährt werden
konnten, die, durch jahrelange Tätigkeit geschult, wirklich mehr leisteten als neu hinzu-
gekommene. Und dieses erzieherische Moment hat seine guten Wirkungen nach beiden
Seiten gezeigt: Arbeiter und Firma stehen sich gut dabei.
        <pb n="116" />
        ﻿Baumwollspinnerei am Stadtbach 35‘

in Augsburg.

(Gegründet 1852.)

Baumwollspinnerei mit 240000 Spindeln und 1400 Arbeitern. — Aktienkapital 4200000 M.

Alle Leistungen werden
von der Firma gedeckt.

UNTERSTÜTZUNGS-
KASSE in Ergänzung der
staatlichen Invalidenrente
nach xojähriger Dienstzeit;
Stand: 141 Pensionäre, Kapi-
tal 472522,58 M. am 1. Jan.
I9I3-

Extra Unterstützungs-
kasse und Pensionsfonds
für Angestellte und Beamte,
besondere und Ergänzungs-
renten, Kapital 654 595 M.
am 1. Januar 1913.

Kinderhort in der Stadtbachkolonie.

WITWEN- U. WAISEN-

UNTERSTÜTZUNGSKASSE 113510,80 M. am 1. Januar 1913, zur Unterstützung nicht
erwerbsfähiger Witwen und Kinder im Dienste verstorbener Arbeiter.

FABRIKSPARKASSE. Dieselbe verzinst den Arbeitern der Fabrik ihre Einlagen

mit 5 % jährlich.

ALTERSZULAGEN werden nach 5jähriger Dienstzeit jährlich steigend vom Ertrage
des Geschäftes gewährt und auf Sparkassakonto gutgeschrieben.

ARBEITERQUARTIER MIT WOHNHÄUSERN. Ein Arbeiterquartier mit 36 Wohn-
häu:ern und 176 Wohnungen mit Gartenteil, verschafft den Arbeitern billige nahe der

Fabrik gelegene Wohnungen.

Ein Wohnhaus für kin-
derlose ältere und invalide Ar-
beiter nimmt 27 Parteien auf.

WASCHANSTALT. Eine
gemeinsame Waschanstalt
mit x 5 Waschküchen, Schleu-
der und Waschmangel steht
abwechselnd zur Verfügung.
Die Verwaltung der Häuser
geschieht nach besonderen in
jedem Hause aushängenden
Bestimmungen.

BADEHAUS. Dasselbe
mit 6 Wannen und 16 Bade-
brausen ermöglicht allen Ar-
beitern, während der Arbeit,
wöchentlich ein Bad zu erhal-
ten ; den Frauen in dem Arbei-
terquartier stehen die Bäder

Kinderhort (Eß- und Arbeitssaal für Schulmädchen).	ebenfalls zur Verfügung.
        <pb n="117" />
        ﻿36*

Baumwollspinnerei am Stadtbach in Augsburg.

Kinderhort (Spielzimmer für 3—6 jährige).

SPEISEHAUS. Ein Spei-
sehaus gibt den Arbeitern Ge-
legenheit zur Einnahme bil-
liger Speisen und Getränke.
Auch können mitgebrachte
Speisen gewärmt und ver-
zehrt werden.

Ein großer Saal mit Ne-
benräumen dient für festliche
Veranstaltungen der Arbeiter
und deren Vereinigungen wie
Gesangverein, Turnverein
und freiwillige Feuerwehr.

KONSUMVEREINSLA-
DEN bietet Gelegenheit zum
Einkauf aller nötigen Waren.

Eine Bäckerei liefert
sämtliche Backwaren.

Die Mitglieder des Kon-
sumvereins erhalten den
jährlichen Reingewinn nach
Abschluß ausbezahlt.

MILCH- UND LIMO-

NADENSCHANK steht in den Vesperzeiten den Arbeitern zum Selbstkostenpreis zur Verfügung.

BIBLIOTHEK mit Lesezimmer steht zur freien Benutzung täglich offen.

Für jüngere Leute wird Musikunterricht erteilt.

KINDERHORT ermöglicht Müttern, die auf Arbeit gehen, ihre Kinder tagsüber in die Ob-
hut von Pflegerinnen zu stellen. Die Anstalt wird von 200 Kindern besucht, von Diakonissen
und Kindergärtnerinnen geleitet und besteht in 4 Abteilungen: a) für Säuglinge bis zu einem
Jahr, b) für 1 bis 3jährige
Kinder, c) für 3 bis 6jährige
Kinder, d) für Schulkinder.

NÄHUNTERRICHT.

Den Schulmädchen wird Näh-
unterricht erteilt, den Knaben
Gelegenheit zu Handfertig-
keitsarbeiten gegeben.

Abends findet in der An-
stalt für Erwachsene Flick-
und Nähunterricht statt.

Für der Schule entwach-
sene Knaben sind Abend-
kurse für Handfertigkeit ein-
gerichtet.

Eine Bibliothek dient
zur Benützung in der Anstalt
und zur Hinausgabe.

J ungen Mädchen, die aus
der Schule entlassen, wird
Gelegenheit zur Ausbildung

im Haushalt geboten.	Kinderhort (Schlafsaal für Säuglinge).
        <pb n="118" />
        ﻿37*

Bayerische Hypotheken- und Wechsel-

Bank, München.

BEAMTENPENSIONSKASSE. Die Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank,
Deutschlands älteste und größte Bodenkreditanstalt, gegründet 1835, nunmehr ausge-
stattet mit 131 Millionen Aktienkapital nebst Reserven und im Besitze von 1,17 Milliarden
Hypotheken, hat frühzeitig eine Pensions- und Reliktenversorgung ihrer Beamten und
Bediensteten eingeführt. Schon im Jahre 1845 und damit in einer Zeit, die noch außer-
ordentlich wenig wußte von sozialem Sinn und sozialen Taten, in der insbesondere auch
von außen her noch keinerlei Einflüsse für die Schaffung gemeinnütziger Fürsorgeeinrich-
tungen wirksam oder zu gewärtigen waren, haben die Verwaltungskörper der Bank das erste
Regulativ für die Pensionierung der Beamten und für die Versorgung der Beamtenwitwen
erlassen. Die Pension war hier festgesetzt für die Angestellten auf 40 % des Gehaltes in den
ersten 10 Dienstjahren, auf 50 % im zweiten Jahrzehnte des Dienstes und auf 60 %, wenn die
Pensionierung nach zurückgelegtem 20. Dienstjahre erfolgte; die Witwenpension wurde nor-
miert auf 20 % des letzten Aktivitätsgehaltes des verstorbenen Mannes. Beiträge wurden von
den Beamten nicht erhoben, die Kosten der Wohlfahrtseinrichtung bestritt allein die Bank.

Damals, im Jahre 1845, waren es noch 33 Beamte, mit denen die Geschäfte der Bank
erledigt wurden; die Ausdehnung des Geschäftes brachte eine rasche Mehrung der Zahl
der Mitarbeiter, ultimo 1887 waren 238 Beamte tätig. Das Wachsen des Beamtenkörpers
steigerte fortwährend den Aufwand für die Pensionen und das Obligo aus den Anwart-
schaften. Bei den größer gewordenen Verhältnissen verlangte eine richtige Fürsorge so-
wohl für die Interessen der Bank wie für die des Personals eine Trennung des Pensions-
wesens von der Regie, die Gründung einer eigentlichen Pensionsanstalt, welche zwar ein
Appendix der Bank ohne eigene Rechtspersönlichkeit bleiben konnte, aber auszustatten
war mit gesondert verwalteten, nach versicherungstechnischer Prüfung und Überwachung
für die Erfüllung der Kassenverpflichtungen jeweils ausreichenden Fonds.

Die Gründung einer solchen Pensionskasse erfolgte im Jahre 1888 und fand die Ge-
nehmigung der Staatsaufsichtsbehörde. Das Statut des Jahres 1888 baut auf dem Regu-
lative des Jahres 1845 auf, bringt aber wesentliche Fortschritte für die Beamtung, ins-
besondere durch Hinaufrücken der Höchstpensionsquote der Angestellten und der Witwen,
durch Einführung eines Sterbegeldes beim Ableben eines aktiven Mitgliedes und durch
Schaffung einer Waisenversorgung.

Zur finanziellen Fundierung wurde der Kasse überwiesen der bisherige Personal-
Exigenzfonds der Bank von rund 430 000 M., ferner verpflichtete sich die Bank jährlich
an die Kasse zu zahlen 8%% des Gehaltes sämtlicher Mitglieder, während diese laufende
Beiträge in der Höhe von 1 %—2 % ihres Gehaltes an die Kasse abzuführen hatten.

In ihren Grundzügen blieb diese Satzung maßgebend bis auf den heutigen Tag, sie
hat aber in der Zwischenzeit wiederholt noch wesentliche Verbesserungen erfahren, zufolge
deren sich nunmehr folgendes Bild ergibt:

Aus der Kasse mit einem ausgeschiedenen Zweckvermögen ist ein selbständiges Rechts-
subjekt geworden, ein Versicherungsverein a. G., unabhängig vom Mutterinstitut, frei ver-
waltet von einer Vorstandschaft, in der die Versicherten mit gleicher Stimmenmacht ver-
treten sind, wie die Abgeordneten der dotierenden Bank; bei Stimmengleichheit entscheidet
ein Schiedsgericht, dessen Mitglieder zur Hälfte von der Bankdirektion, zur Hälfte von der
Beamtung gestellt werden und dessen Vorstand von der Handelskammer, womöglich aus
der Zahl der Münchener Notare gewählt wird.

Mitglieder der Kasse sind alle Angestellten der Bank, die auch nach dem Versiche-
rungsgesetze für Angestellte versicherungspflichtig sind, daneben auch die Beamten, welche
        <pb n="119" />
        ﻿38*

Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank, München.

wegen höherer Bezüge aus dieser Versicherungspflicht herausgewachsen sind und endlich
das Diener- und Hauspersonal der Bank, sofern bei letzterem der Aufsichtsrat der Bank
die Aufnahme in die Kasse verfügt.

Die Kasse gewährt nach Ablauf einer Wartezeit von 3 Jahren für die männlichen,
von 5 Jahren für die weiblichen Mitglieder eine Mitglieder-Pension, beginnend mit
40 % des Gehaltes, die allmählich in 22 Dienstjahren vom Ablaufe der Wartezeit ab auf
80% des Gehaltes hinaufsteigt; des weiteren gewährt sie die Witwenpension, welche
vom 4. Dienstjahr des Mannes ab beansprucht werden kann und mit 20 % beginnend, all-
mählich steigend, mit dem Beginn des 20. Dienstjahres des Mannes den Höchstsatz mit
40% des letzten Aktivitätsgehaltes des Mannes erreicht. Die Kinder haben nach dem
Tode des Vaters Anspruch auf 20 %, wenn sie Doppelwaisen sind, auf 40 % der Pension
der Witwe bis zu der Vollendung des 21. Lebensjahres oder der früher erfolgten Versorgung.
Außerdem leistet die Kasse beim Ableben eines aktiven oder pensionierten Mitgliedes ein
Sterbegeld von 400 M.

Die Versorgung, welche hiernach den Beamten und Bediensteten der Bank und ihren
Relikten vermittelt wird, ist eine ganz vorzügliche, sie übertrifft weit die Leistungen des
bayerischen Staates und des Reiches für ihre Beamten, sie läßt meilenweit hinter sich zurück
die Versorgung, welche das Gesetz über die Versicherung der Privatangestellten zu bieten
vermag. Die beigegebene Tabelle liefert hierfür den entsprechenden Beleg. Eine so vor-
zügliche Versorgung, die gewährt ist einem Beamtenkörper, der in raschem Tempo von
238 Personen im Jahre 1888 auf 556 ultimo 19x2 sich hob, erfordert namhafte Aufwen-
dungen und es war die Durchführung des großzügigen sozialen Werkes nur möglich unter
großen Opfern seitens der Bank.

In den 24 Jahren seit Errichtung der eigentlichen Pensionsanstalt sind an Pensionen
und Sterbegeldern gezahlt worden 2 196 000 M.; das ist nur ein Teil des Kassenaufwands;
außerdem muß jeweils das Deckungskapital vorliegen für die der Kasse obliegenden Ver-
pflichtungen, wie sie sich ergeben aus den Ansprüchen der vorhandenen Pensionäre und
ihrer späteren Relikten und den Anwartschaften der aktiven Mitglieder; dieses Deckungs-
kapital beträgt z. Zt. rund 3,9 Millionen und ist in mündelsicheren Papieren angelegt.

Von dem sich nach dem Ausgeführten ergebenden bisherigen Gesamtaufwande zu rund
6 100000 M. leistete die Bank durch Dotationen und Zuschüsse 4870000 M., die Mitglieder
steuerten bei 680 000 M., die Differenz wurde durch den Zinsendienst der Anlagen aufgebracht.

Zur ferneren Bestreitung der Verpflichtungen der Kasse, d. i. zur Zahlung der laufen-
den Pensionen und der Sterbegelder und zur Ergänzung der Deckungskapitalien auf die
jeweils erforderliche Höhe stehen der Kasse neben den Kapitalien in der Höhe von rund
3,9 Millionen und deren Zinsen die Beiträge der Bank und die Beiträge der Mitglieder zur
Verfügung. Die Mitgliederbeiträge bewegen sich zwischen 2 % und 3 % der Gehälter und
machen im Jahre nach dem jetzigen Stande der Gehälter rund 33 500 M. aus; dazu kommen
einmalige Leistungen der Mitglieder bei Verehelichung (ein Monatsgehalt) und bei Gehalts-
aufbesserungen (der erste Monatsbetrag der Mehrung) ; über das Vierfache der Mitglieder-
beiträge leistet die Bank; sie hat für die Mitglieder, welche der Kasse bis Dezember 1911
beitraten, 10% der Gehälter, für alle später eintretenden soviel zu zahlen, daß ihre Beiträge
auf 15 % ergänzt werden. Diese Leistungen beziffern sich nach dem jetzigen Stande der
Gehälter pro anno auf 142 000 M.

Mit diesen finanziellen Grundlagen ist die Kasse nach dem erstellten versicherungs-
technischen Gutachten auch bei Anlegung des strengsten Maßstabes dauernd in der Lage,
ihren umfassenden Verpflichtungen zu genügen; wie in den verflossenen 24 Jahren wird
sie in aller Folge von hunderten von wackeren Beamtenfamilien in den Tagen der Dienst-
unfähigkeit des Familienoberhauptes und nach dessen Ableben Not und Entbehrung ferne-
halten, wird ihnen die Möglichkeit geben, auch in diesen Zeiten ihrem Stande angemessen
fortzuleben und eine entsprechende Heranbildung ihrer Kinder zu mittleren und höheren
        <pb n="120" />
        ﻿Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank, München.	39*

Lebensstellungen fortzusetzen, in den gesunden Tagen aber schafft die Aussicht auf diese
gute Invaliditäts- und Relikten-Versorgung jene ruhige, trostvolle Sicherheit, welche die
Voraussetzung ist für eine ersprießliche berufliche Tätigkeit.

Die Aktionäre der Bank, deren gemeinnütziger Sinn ein solches Werk guthieß und
förderte, haben sich wie nicht minder die Verwaltungsorgane der Bank, die mit hohem
sozialem Verständnisse sich für die Schaffung und Ausgestaltung dieser vortrefflichen
Fürsorgeeinrichtung einsetzten, neben dem dauernden Dank der Beamtung der Bank
auch die Anerkennung der Allgemeinheit verdient.

Vergleich der Pensionen bei der Bankkasse der Bayerischen Hypotheken- und
Wechselbank mit den Pensionen der bayerischen Staatsdiener, der Reichs-
beamten und der nach dem Versicherungsgesetze für Angestellte Versicherten.

		Bank-Pensions-Kasse			Bayer. Staat				Reich		Angestellt.-Versicherg.*)		
Gehalt	Zeit der Pen-	Höhe der Pension:			Höhe der Pension:			Höhe der Pension:			Höhe der Pension:		
	sionierung	a)für den Beamten	b) für die Witwe	c) für die einfache Waise	a) für den Beamten	b) für die Witwe	c) für die einfache Waise	a) für den Beamten	b) für die Witwe	c) für die einfache Waise	a) für den Beamten	b) für die Witwe	c) für die einfache Waise
M.	Dienstjahr	M.	M.	M.	M.	M.	M.	M.	M.	M.	M.	M.	M.
2 000	5-	800	400	80	700	280	56	666	266	53	—	—	-—-
2500	IO.	1250	500	100	875	35o	70	833	333	66	—	—	—
3 000	i5-	1 800	900	180	1350	540	108	1 250	500	100	466	186	37
3 5oo	20.	2450	1 400	280	1925	770	154	i75o	700	140	616	246	49
4000	25-	3200	1 600	320	2 400	960	192	2 333	933	186	766	306	61
4500	30.	3600	1 800	360	2925	1170	234	3000	1 200	240	966	386	77
S250	35-	4200	2 100	420	3 675	1470	294	3719	1487	297	1166	466	93
6000	40.	4800	2 400	480	4500	1 800	360	4500	1 800	360	1366	546	109

*) Hier ist angenommen, daß der Angestellte mit einem Gehalt von 1600 M. angestellt wurde und bis
zu seinem 30. Dienstjahre jährlich um 100 M., von da ab jährlich um 150 M. in seinen Bezügen stieg.
        <pb n="121" />
        ﻿40*

Bayerische Versicherungsbank, A.-G.,
vormals Versicherungsanstalten der
Bayerischen Hypotheken- und Wechsel-
bank, München.

PENSIONSFONDS. Die Bank ging aus den Versicherungsanstalten der Bayerischen
Hypotheken- und Wechselbank hervor, die, im Jahre 1836 geschaffen, bis zum 31. Dezem-
ber 1905 lediglich eine rechtlich ungetrennte Abteilung bildeten. Die Beamten nahmen dem-
entsprechend an den allgemeinen Pensionseinrichtungen der Bank teil, wie sie an einer
anderen Stelle dieses Werkes geschildert sind. Bei der Umwandlung der Versicherungs-
anstalten in die jetzt selbständige Bank wurde dieser ein angemessener Teil des bis dahin
angesammelten Pensionsfonds in Höhe von 422 519,10 M. überwiesen. Darüber hinaus
haftet die Bank mit ihrem ganzen Vermögen. Um jedoch die Sicherstellung der Mittel
erkennbar zu machen, wurde der Pensionsfonds unter dem Namen Fonds für Pensionen
und Unterstützungen beibehalten und durch jährliche namhafte Zuwendungen auf über
1 100 000 M. erhöht. Im Interesse eines rascheren Anwachsens des Fonds wurden die
anfallenden Pensionen und gelegentlichen Unterstützungen bisher aus laufenden Mitteln
bestritten.

Die Pensionsrechte blieben bei der Abtrennung der Bank vollkommen ungeschmälert,
übersteigen also, wie sich aus der eingehenden Darstellung der Bayerischen Hypotheken-
und Wechselbank ergibt, die Pensionsbezüge sowohl der Reichs- wie die der bayerischen
Staatsbeamten.

Unter solchen Umständen konnte das Versicherungsgesetz für Angestellte keine mate-
rielle Besserung bringen, wohl aber tauchten angesichts des Versicherungszwangs mannig-
fache Schwierigkeiten formeller Art auf. Die Bank erachtete es in Übereinstimmung mit
ihren Beamten als die beste Lösung, so wenig Änderungen als möglich eintreten zu lassen.
Die Beamten zahlen nach wie vor die bestimmungsgemäßen Beiträge an die Pensions-
einrichtung der Bank, wogegen diese nicht nur ihre eigenen Pflichtbeiträge an die Reichs-
anstalt, sondern auch die der Beamten bestreitet. Eine natürliche Folge ist es, daß die
Pensionsleistungen der Bank jeweils um die dem Berechtigten von der Reichsanstalt ver-
güteten Beträge gekürzt werden. Auf diese Weise werden die Beamten durch das Gesetz
materiell nicht berührt, während die Bank nicht unerhebliche Mehraufwendungen wird
machen müssen.

KRANKENFÜRSORGE. Für das krankenversicherungspflichtige Personal hat die
Bank auf Grund des § 3a des Krankenversicherungsgesetzes die gesamte Krankenfürsorge
übernommen und dabei besonders hinsichtlich der Höhe des Krankengeldes ein Mehrfaches
        <pb n="122" />
        ﻿Bayerische Versicherungsbank, A.-G.

4i

der Leistungen der Ortskrankenkassen geboten. Diese Fürsorge wird allerdings mit Rück-
sicht auf die Bestimmungen der neuen Reichsversicherungsordnung in der bisherigen Form
nicht beibehalten werden können.

STERBEKASSE. Beamte der Bank gehören gemeinsam mit solchen der Bayerischen
Hypotheken- und Wechselbank einer eigenen Sterbekasse an, die gegen verhältnismäßig
geringe Beiträge Sterbegeldversicherungen bis zu 1000 M. übernimmt.

SPAREINRICHTUNG. Ferner besteht unter den Beamten der Bank eine Sparein-
richtung, die gegen laufende Rechnung auf Grund besonderen Entgegenkommens unseres
Mutterinstituts, der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank, wo die Gelder hinterlegt
sind, höhere Zinsen zu gewähren vermag als die öffentlichen Sparkassen.

Die Bank erstreckt ihre Fürsorge auch über den Kreis der eigenen Angestellten hinaus.
Um für die Hilfeleistung bei großen Unglücksfällen, Elementarereignissen u. dgl. sowie
für die Unterstützung wohltätiger Maßnahmen nicht allein auf laufende Mittel angewiesen
zu sein, hat die Bank im Jahre 1910 einen

FONDS FÜR WOHLFAHRTSZWECKE geschaffen, der schon die Höhe von ca.
370 000 M. erreicht hat.

Selbstverständlich läßt es sich die Bank besonders angelegen sein, Feuerwehren, die
ihre Löscheinrichtung in hervorragender Weise ausgestalten oder die bei einem Brande
der Bank besondere Dienste leisten, nach Möglichkeit Unterstützungen zu gewähren. Leider
muß sich die Bank in direkten Zuwendungen für diese Zwecke Beschränkungen aufer-
legen, da verschiedene Bundesstaaten hohe Pflichtbeiträge für Feuerlöschzwecke erheben.
        <pb n="123" />
        ﻿42

Beamtenversicherungsverein
des Deutschen Bank- und Bankiers-
gewerbes, Berlin.

Zufolge wiederholter Anregungen aus Mitgliederkreisen, lokaler Bankiervereine und
namentlich des Deutschen Bankiertages hat sich der Centralverband des Deutschen Bank-
und Bankiergewerbes schon seit geraumer Zeit mit der Frage der Pensions- und Relikten-
versorgung für Bankangestellte beschäftigt. Im März 1906 forderte der Centralverband
sämtliche deutsche Banken und Bankiers mittels Rundschreibens zur Beteiligung an einer
versicherungsstatistischen Enquete auf. Ein von der Versicherungskommission des Ver-
bandes zwecks statistischer Feststellung der persönlichen und Familienverhältnisse, sowie
der Gehaltsverhältnisse der Bankbeamten ausgearbeiteter Fragebogen gelangte in etwa
38 000 Exemplaren an ca. 4000 Firmen zur Versendung. Von diesen Zählkarten wurden
etwa 65 % ausgefüllt zurückgesendet.

Damit war die Frage, ob ein Bedürfnis zu einer allgemeinen Pensions- und Relikten-
versorgung für Beamte im Bankgewerbe gegeben sei, so nachdrücklich als möglich bejaht
worden. Demzufolge wurde im Juni 1909 der

BEAMTENVERSICHERUNGSVEREIN DES DEUTSCHEN BANK- UND

BANKIERGEWERBES

errichtet, welcher den dienstunfähig gewordenen Bankbeamten laufende Pensionen und
den Hinterbliebenen verstorbener Bankbeamten laufende Witwen- und Waisengelder zahlt.

Der Beitritt zu dem Verein war freiwillig, insofern als keine Bankfirma gezwungen
war, sich ihm anzuschließen. Aber jede Bankfirma, die sich ihm anschloß, ist verpflichtet,
sämtliche vorhandenen und künftigen Beamten zur Versicherung anzumelden gleichviel
ob dieselben der reichsgesetzlichen Angestelltenversicherung unterliegen oder nicht.

Die Beiträge der Arbeitnehmer belaufen sich durchgehends auf 4 % des für die vor-
handenen zwölf Gehaltsklassen maßgeblichen Durchschnittsdiensteinkommens, die der
Arbeitgeber betragen 4 y2 % des entsprechenden Einkommens. Durch diese die gesetz-
lichen Lasten übersteigenden Aufwendungen der Arbeitgeber erhalten die Beamten eine
erheblich über die reichsgesetzlichen Leistungen hinausgehende Versorgung.

Eine beträchtliche Anzahl von Arbeitgebern hat durch besondere Zahlungen und Heran-
ziehung bereits bestehender Fonds für die Angestellten rückwirkend Beiträge geleistet, so
daß dadurch die Wartezeit, innerhalb deren Leistungen satzungsgemäß nur in beschränktem
Maße eintreten konnten, wesentlich eingeschränkt oder ganz zum Fortfall gebracht wurde.

Am 31. Dezember 1912 gehörten dem Beamtenversicherungsverein etwa 850 Bank-
institute und Bankfirmen mit etwa 30 000 Angestellten an; die monatliche Beitragszahlung
beläuft sich auf etwa 550 000 M.
        <pb n="124" />
        ﻿43*

Berger &amp; Wirth, Farbenfabriken, Leipzig.

Für die Arbeiter der Firma sind folgende Wohlfahrtseinrichtungen getroffen worden,
die denselben nicht nur wesentliche geldliche Vorteile verschaffen, sondern auch in ge-
sundheitlicher Hinsicht gute Erfolge gezeitigt haben.

In einem von den Betriebsräumen getrennt liegenden Gebäude sind

eine Kantine mit Speisesaal,
eine Garderobe und
eine Badeanstalt

untergebracht.

KANTINE. In der Kantine, die mit dem Speisesaale in Verbindung steht, gelangen
einfache Eßwaren, Bier und Kaffee zur Ausgabe.

Der aus dem Verkauf dieser Nahrungsmittel erzielte Überschuß wird der Unterstützungs-
kasse der Firma Berger &amp; Wirth zugeführt.

GARDEROBE. An den Speiseraum schließt sich eine Garderobe an, die derart ein-
gerichtet ist, daß jedem Arbeiter zwei Schränke zur Verfügung stehen, der eine für die
Arbeitskleider, der andere für die Straßenkleider.

BADERAUM. Mit der Garderobe in Verbindung steht der Baderaum. In demselben
sind emaillierte Badewannen aufgestellt, an deren jeder eine Leitung für kaltes und warmes
Wasser angebracht ist, ebenso befindet sich über jeder Wanne eine Dusche für kaltes und
warmes Wasser. Außerdem sind im Baderaum noch eine größere Anzahl von Duschen
und Waschgefäßen aufgestellt. Die Bäder und Duschen werden von den Arbeitern gern
benutzt, und zwar derart, daß jeder Arbeiter in der Woche mindestens ein Vollbad zu nehmen
hat. Das Baden der Arbeiter findet während der Arbeitszeit statt und ist durch eine eigens
hierzu erlassene Badeordnung genau geregelt. Die Aufsicht in dem Baderaum führt ein
besonders hierzu angestellter Bademeister.

Alle Arbeiter der Firma erhalten vollständige Arbeitsanzüge, die wöchentlich in einer
eigens hierzu eingerichteten Dampfwäscherei, in welcher eine Fischersche Wasch-
trommel aufgestellt ist, gewaschen und mittels einer Zentrifuge trocken geschleudert und
mit einer Rolle geglättet werden.

FERIENGESCHENK. Während des Sommers bekommen alle diejenigen Arbeiter,
die über 2 Jahre bei der Firma beschäftigt sind, Urlaub und ein Feriengeschenk, das sich
nach den Dienstjahren richtet.

BETRIEBSKRANKENKASSE. Im Jahre 1905 gründete die Firma eine eigene Be-
triebskrankenkasse, die schon nach dem ersten Jahre ihres Bestehens einen wesentlichen
Überschuß erzielte, der dem bei der Gründung von seiten der Firma gestifteten Reserve-
fonds zugeführt wurde. Ebenso waren in den folgenden Jahren weitere Überschüsse zu ver-
zeichnen, wodurch es möglich wurde, die Unterstützungen seitens der Krankenkasse nicht
nur auf die Arbeiter selbst, sondern auch auf deren Familienangehörige auszudehnen.

UNTERSTÜTZUNGSKASSE. Zur weiteren Unterstützung der Beamten und Arbeiter
ist eine Unterstützungskasse errichtet worden. Das Grundkapital zu dieser Unterstützungs-
kasse wurde seitens der Inhaber der Firma gestiftet und durch weitere Stiftungen ver-
mehrt. So wendete z. B. am 11. Januar 1912 der jetzige Inhaber der Firma, Herr Wor-
litzer, bei seinem 25 jährigen Geschäftsjubiläum derselben 25 000 M. zu. Außerdem fließen
in die Unterstützungskasse noch der Reinertrag aus der Kantine und andere kleinere Be-
träge, so daß auch hier jedes Jahr eine wesentliche Summe zur Unterstützung der Be-
amten und Arbeiter und deren Familienangehörigen zur Verfügung steht.
        <pb n="125" />
        ﻿44

*

A. H. A. Bergmann, Waldheim (Sachsen).

ZURÜCKERSTATTETE BEITRÄGE. Den bei der Firma A. H. A. Bergmann, Wald-
heim i. Sa., beschäftigten Arbeitern werden bei guter Führung die ihnen gesetzmäßig an
den Löhnen gekürzten anteiligen Beiträge zur Krankenkasse sowie Invalidität s-
und Altersversicherung gutgeschrieben und in Form eines Sparkassenbuches zurück-
erstattet: a) bei iojähr., b) bei 25jähr., c) bei 3ojähr. Tätigkeit bzw. beim Ableben des
Arbeiters an die Hinterlassenen.

Diese Einrichtung hat sich in jeder Hinsicht bewährt, was auch schon daraus hervor-
geht, daß die Firma bei der unbedeutenden Arbeiterzahl — vorwiegend sind Arbeiterinnen
beschäftigt — über einen Stamm altbewährter treuer Arbeiter verfügt.

Sparkassenbücher wurden überreicht: 14 bei iojähr., 7 bei 25jähr., 2 bei 3ojähr.
Tätigkeit und darüber.

Aber nicht nur Arbeiter, auch Arbeiterinnen sind in gleicher Weise ausgezeichnet
worden.

Es erhielten Sparkassenbücher: 21 Arbeiterinnen bei iojähr., 1 Arbeiterin bei
25jähr. Tätigkeit.

Einige Arbeiterinnen, insbesondere solche, die nach ihrer Verheiratung ihre Posten
weiter bekleideten, sind nahezu 25 Jahre bei der Firma und haben bei, Vollendung der-
selben und fortgesetzt guter Führung Prämiierung zu erwarten.

Die in vorerwähnter Weise verteilten Geschenke betragen rund 15 000 M.

Der beste Beweis dafür, daß diese schöne Einrichtung, welche oft den Sparsinn für
das Alter erweckt, von der Arbeiterschaft geschätzt wird, ist, daß die Firma bei der ver-
hältnismäßig nur kleinen Arbeiterzahl soviel langjährig treugediente Arbeitskräfte besitzt.
Das infolgedessen bestehende gute Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
schließt Werk und Arbeiterschaft zu einem festen und innigen Ganzen zusammen, und jeder
Teil verrichtet mit Hingebung seine Arbeit zu Nutzen des Ganzen.

Zur Errichtung einer Schulzahnpflege in Waldheim sind der Stadtgemeinde 50 000 M.,
sowie die Mittel für die zur Einrichtung des Behandlungszimmers nötigen Instrumente
zur Verfügung gestellt.
        <pb n="126" />
        ﻿45*

T. Bienert, Hofmühle Dresden-Plauen.

Wohl selten haben Errungenschaften der Technik und Fortschritte der Volkswirtschaft
einen so nachhaltigen Einfluß auf die sozialpolitische Entwicklung eines Industriezweiges
auszuüben vermocht, als im deutschen Mühlengewerbe, das Ende der siebziger Jahre des
vorigen Jahrhunderts einen durchgreifenden Umwandlungsprozeß, den Übergang von der
alten Steinmüllerei zu der neuen Mahlmethode der Walzenmüllerei, durchlebte.

Die Einführung der automatischen Beförderungsweise des Mahlgutes, die bessere Aus-
nutzung der Arbeitszeiten durch die Verwendung der Maschinenkraft, die Ablösung der
Naturallöhnung durch höhere, die menschliche Arbeitsleistung besser bewertende Lohn-
formen — sie ebneten den Weg für den Ausbau sanitärer und sozialer Vorkehrungen und
Maßnahmen im Gewerbe selbst und legten in letzter Linie den Grund zu einer planvollen
Ausgestaltung der freiwilligen und gesetzlichen Arbeiterfürsorgebestrebungen.

Am stärksten äußerte sich die so vorbereitete ökonomische und soziale Hebung der
Arbeiterklasse in der privaten Wohlfahrtspflege durch den Großbetrieb, wovon die mannig-
fachen sozialen Einrichtungen und Veranstaltungen der Firma T. Bienert, Hofmühle zu
Dresden-Plauen, ein beredtes Zeugnis ablegen.

Schon bevor das Reich die Arbeiterversicherung festlegte, begann der Begründer dieser
Firma, Traugott Bienert, der sich durch Fleiß und persönliche Anspruchslosigkeit aus
ärmlichsten Verhältnissen heraus zum Besitzer eines der größten Mühlenwerke Deutschlands
emporarbeitete, die soziale Hilfeleistung im Betriebe der Hofmühle planmäßig zu organisieren.

Als eine seiner ersten Schöpfungen dieser Art, die im Laufe der Jahre eine außer-
ordentliche Entwicklung erlebte, gilt die

PENSIONS- UND UNTERSTÜTZUNGSKASSE. 1887 mit einem Grundkapital von
150 000 M. begründet, bezweckt sie, an die im Dienste der Firma alt oder arbeitsunfähig
gewordenen Arbeiter sowie an deren hinterlassene Witwen und Waisen in all den Fällen
Unterstützungen zu gewähren, in welchen die Kranken-, Unfall- und Altersversiche-
rungskassen entweder keine oder keine genügende Hilfe leisten. Die Leistungen der Kasse,
beginnend mit 446 M. im Gründungsjahr, stiegen bereits im ersten Jahrfünft auf 3315,50 M.,
bis 1902 auf 6971,63, betrugen 1907 9145,08 M. und erreichten im Jahre 1911 einen Hoch-
stand von 10360,23 M. Gegenwärtig werden 100 Personen aus dieser Kasse unterstützt.
Der Kapitalbestand betrug am 1. Januar 1912 208 824,87 M.

KRANKENKASSENSTIFTUNG. Die ebenfalls von Kommerzienrat T. Bienert an-
läßlich seines 80. Geburtstages am 21. Juli 1893 ins Leben gerufene Krankenkassenstif-
tung — Grundkapital 15 000 M., Bestand am 1. Januar 1912 34 851,88 M. — erstattet
aus den Zinsen Unterstützungen in allen Krankheitsfällen der Arbeiter und deren Fami-
lien, in denen die Betriebskrankenkasse nicht eintreten kann. Die Wohltaten dieser Kasse
genossen 1911 191 Personen.

WÖCHNERINNENSTIFTUNG. In der Wöchnerinnenstiftung begegnen wir einer
Gründung der jetzigen Inhaber der Firma, Theodor und Erwin Bienert, die anläßlich der
1891 erfolgten Geburt ihrer Stammhalter mit einem Grundkapital von 20 000 M. erfolgte,
1898 um weitere 20 000 M. erhöht wurde und am 1. Januar 1912 einen Bestand von
47 239,34 M. aufwies. Daraus erhalten die Ehefrauen der Angestellten, sowie die ver-
heirateten Arbeiterinnen im Falle einer Entbindung eine Unterstützung von 30 M., da-
mit sich dieselben die nötige Schonung und angemessene Verpflegung angedeihen lassen
können. Die Ausgaben der Stiftung belaufen sich im Jahre 1911 bei 30 Unterstützungen
auf 830 M. Da die Zinsen nicht ganz aufgebraucht werden, konnte ein Betrag von ca.
600 M. der Krankenkasse überwiesen werden.
        <pb n="127" />
        ﻿46*

T. Bienert, Hofmühle, Dresden-Plauen.

KÖNIG-FRIEDRICH-AUGUST-STIFTUNG. Die Förderung der wissenschaftlichen oder
künstlerischen Ausbildung besonders befähigter Kinder der Arbeitnehmer nach der Volks-
schulentlassung stellt sich diese 1905 mit einem Kapital von 20000 M. gegründete Stiftung
zur Aufgabe.

FAMILIENUNTERSTÜTZUNGSKASSE. Die im Jahre 1912 mit einem Grundkapital
von 80 000 M. errichtete Familienunterstützungskasse dient mit ihren Erträgnissen der
Unterbringung von Familienmitgliedern der Angestellten in Krankenhäusern, Genesungs-
und Erholungsheimen.

FREISTELLENSTIFTUNG AN DEN VOLKSHEILSTÄTTEN ALBERTSBERG UND
CAROLAGRÜN. Im Sinne der Volksgesundheitsbestrebungen wirken eine Anzahl weiterer
Schöpfungen, so insbesondere die Freistellenstiftung des Herrn Erwin Bienert an der Volks-
heilstätte Albertsberg bei Auerbach i. V. (Stiftungsjahr 1897, Stiftungskapital 25 000 M.) für
das männliche Personal sowie an der Volksheilstätte Carolagrün für weibliches Personal.
Bei angehender Erkrankung der Atmungsorgane erhalten die Arbeiter, Männer und Frauen,
einen längeren kostenlosen Aufenthalt und freie Kur daselbst. Für den Fall, daß diese
Stiftungen von den Arbeitern nicht benutzt werden, stehen sie den Bewohnern der Vorstadt
Plauen zur Verfügung.

URLAUB. Unter die letzte Gruppe von Wohlfahrtseinrichtungen entfällt auch die
Gewährung von Urlaub alljährlich an Arbeiter und Beamte nach Maßgabe des Dienstalters.

STIFTUNG ZUR BESCHAFFUNG GESUNDER ARBEITERWOHNUNGEN. Auf dem
Gebiete des Wohnungswesens ist die 1901 mit einem Kapital von 100000 M. ins Leben
getretene Stiftung zur Beschaffung gesunder Arbeiterwohnungen zu erwähnen. Sie hat
den Zweck, aus den Zinsen des Kapitals den Arbeitern eine Beihilfe zur Erbauung ge-
sunder, zweckmäßiger Wohnungen zu gewähren. Da auf Wunsch des Personals vom
Bau eigener Arbeiterwohnhäuser abgesehen wurde, werden die Stiftungserträgnisse als
Zuschuß zur Wohnungs- und Dienstalterszulage verwendet, die alljährlich zu Weihnachten
zur Auszahlung kommt.

FABRIKKÜCHE. Einen wertvollen Beitrag zur Frage der Volksernährung bildet
die Einrichtung der Fabrikküche, die den Arbeitern für wenig Geld eine kräftige Mahl-
zeit — Frühstück, Mittagessen und Vesper — darbieten soll. Im Jahre 1911 gelangten
in dieser Weise 23 946 Speisemarken zu 25 Pf., 114 245 Kaffeemarken zu 2%, 7% und
15 Pf. mit Brötchen, 48 613 Biermarken zu 5 Pf., 24 200 Milchmarken zu 8 Pf., ferner
21 427 Brötchen und 8056 Suppen zur Verausgabung. Die Jahresrechnung schloß mit
einem Fehlbeträge von 4264,68 M. ab, der von den Inhabern der Firma gedeckt wird.

BÄDER. Zur körperlichen Erfrischung des Personals stehen 7 Bäder (Wannen-
und Brausebäder) bereit, die sich einer lebhaften Benutzung erfreuen.

BEAMTEN-PENSIONSKASSE. Stellen die genannten Stiftungen in erster Linie Ver-
günstigungen der Arbeiterschaft der Hofmühle dar, so werden die Beamten in der T900 ge-
schaffenen Beamten-Pensionskasse besonders bedacht. Sie gewährt Unterstützungen an alt
oder arbeitsunfähig gewordene Beamte sowie an deren hinterlassene Witwen und Waisen.
Das Stiftungskapital beträgt zurzeit 359 644,77 M. Nachdem die Angestelltenversicherung in
Kraft getreten ist, soll die Kasse nur dazu dienen, die Bezüge der Angestelltenversicherung der-
artig zu erhöhen, daß die Beamten möglichst auf die Beträge der Staatsdienerpension kommen.

ERHOLUNGSHEIME. Die Segnungen der neuerdings ins Leben gerufenen Erholungs-
stätten der ,,Deutschen Gesellschaft für Kaufmannserholungsheime E. V.“ in Wiesbaden,
Misdroy, Bad Salzhausen und Trauenstein kommen durch eine besondere Stiftung den
kaufmännischen Angestellten der Firma, der jährlich 50 kostenfreie Verpflegungstage zu-
stehen, zugute. Sollte genannte Einrichtung bei den Beamten Anklang finden, wäre die
Firma gern bereit, den vorläufigen Stiftungsbetrag von 5000 M. entsprechend zu erhöhen.

UNTERHALTUNGSABENDE. Die hohe Wertung guten Einvernehmens zwischen
der Leitung und den Angestellten und die Förderung ihrer persönlichen Tüchtigkeit geht aus
        <pb n="128" />
        ﻿T. Bienert, Hofmühle, Dresden-Plauen.

47*

einer Reihe anderer Veranstaltungen hervor. Der Pflege persönlicher Beziehungen zwischen
den Geschäftsinhabern, Beamten und Arbeitern dienen die seit 1902 bestehenden Unter-
haltungsabende, die während des Winterhalbjahres stattfinden und für die Reform der
Volksgeselligkeit im Arbeiterstande von besonderem Werte sind.

MÄNNERGESANGVEREIN, LESEABENDE. Die Gesangesfreude kommt bei all-
wöchentlich stattfindenden Übungs-Abenden des am 1. Dezember 1900 gegründeten
„Männergesangvereins der Firma T. Bienert“ sowie auch in den Leseabenden des aus
den Arbeiterinnen und weiblichen Angehörigen der Arbeiter gebildeten „Frauenchors“
zu ihrem Rechte.

KINDERBEWAHRANSTALT. Für das Wohl der Kinder des Hofmühlenpersonals
sorgen besondere Einrichtungen. So wurde mit der Verwaltung der Kinderbewahranstalt
und Knabenbeschäftigungs-Anstalt der Heger-Bienert-Stiftung ein Abkommen getroffen,
wonach auch außerhalb der Vorstadt Dresden-Plauen wohnhafte Arbeiter der Firma
ihre Kinder daselbst u'nterbringen können.

FREISTELLEN. Den Kindern der in Vorstadt Plauen wohnenden Arbeiter stehen
des weiteren Freistellen für den Handfertigkeitsunterricht in der Volksschule zur
Verfügung. — Schulpflichtige erholungsbedürftige und kränkliche Kinder finden teils
freie Aufnahme in den Ferienkolonien des Gemeinnützigen Vereins zu Dresden (1912
Zahl der Kinder 31), teils erhalten sie Freistellen in den Nordseehospizen des Zweig-
vereins für Kinderheilstätten nebst freier Reise. Die in das Hospiz aufzunehmenden
Kinder dürfen nicht jünger als 4 und nicht älter als 14 Jahre sein. Geeignet zur Kur sind
Skrofulöse, Blutarmut, Bronchialkatarrh und Knochen- oder Gelenkaffektionen, wäh-
rend Infektionskrankheiten ausgeschlossen bleiben. Mehr als 40 Arbeiterkinder konnten
innerhalb der letzten 10 Jahre die außerordentliche Heilkraft verspüren, welche Seeluft
und Seebäder auf den kranken Organismus ausüben und neugestärkt wieder zu ihren
Eltern heimkehren.

Den Schlußstein in dem Gebäude der Bienertschen Wohlfahrtseinrichtungen und
zugleich ein nachahmenswertes Mittel zur Verbreitung von Bildung und Wissen in der
Arbeiterwelt stellt die 1906 ins Leben gerufene

FREIE ÖFFENTLICHE BIBLIOTHEK IN DRESDEN-PLAUEN dar. Eine Schöpfung
der Frau Erwin Bienert, will die Bibliothek, vornehmlich der Bevölkerung der westlichen
Vorstädte Dresdens dienend, die mannigfaltigsten Interessen der Leser eines guten Buches
befriedigen. Die Anstalt unterstützt eifrigst die Bestrebungen des Dürerbundes, zielt im
Gegensatz zu der bisher vielfach üblichen mechanischen Massenausschleuderung der
Bücher zur Erlangung hoher Entleihungsziffern auf eine die persönliche Förderungsarbeit
am einzelnen ermöglichende Gestaltung des Ausleihverfahrens hin und sucht vor allem
der Jugend in der Auswahl ihres Lesestoffes ein fachkundiger Berater zu sein. Die Zahl
der Bibliothekbenutzer, unter denen die Arbeiterkreise überwiegen, belief sich 1911 auf
3608 Personen, von denen 50 143 Bände entliehen wurden. Davon entfallen 19 030 Bände,
gleich 37,95% auf die belehrende Literatur. Die Kinderwelt ist mit 511 Lesern und
7312 Bänden an dem Gesamtergebnis beteiligt. Von den im Alter zwischen 14 und 18 Jahren
stehenden Jugendlichen wurden bei 740 Lesern 9657 Bände entliehen, während an 2357 über
18 Jahre alte Personen 33 174 Bände zur Ausgabe gelangten. Die Benutzung der Bibliothek, die
zurzeit einen Gesamtbestand von 12000 ausgewählten Bänden aufweist, ist unentgeltlich.

Wie hoch die Arbeiter und Angestellten die aufgeführten zahlreichen Vergünstigungen
einzuschätzen wissen, geht nicht allein aus der Tatsache hervor, daß kein einziger Streik
das harmonische Arbeitsverhältnis auch nur vorübergehend zu trüben vermochte, sondern
daß vor allem ein großer Teil der Angestellten schon über 25 Jahre in den Betrieben der
Firma tätig mitarbeitet. Vielen von den Jubilaren, denen die Firma durch Überreichung von
goldenen Uhren und namhaften Geldgeschenken eine besondere Freude an ihrem Ehrentage
bereitet, wurden Orden oder das tragbare Ehrenzeichen verliehen „für Treue in der Arbeit“!
        <pb n="129" />
        ﻿48*

Adolf Bleichert &amp; Co., Leipzig.

Fabrik für den Bau von Drahtseilbahnen, Elektrohänge-
bahnen, Verlade- und Transportanlagen.

Das Haus Bleichert ist mit der Entwicklungsgeschichte der Drahtseilbahnen und in
der Folge mit der der industriellen Transporteinrichtungen überhaupt eng verknüpft. Ge-
wiß hat es, namentlich in der Zeit von 1860—1870 nicht an Versuchen gefehlt, Schwebe-
bahnen zu bauen, doch erhoben sich die Ausführungen nicht über das handwerksmäßige
Niveau. Erst Adolf Bleichert hatte Erfolg, als er im Jahre 1870 mit seinem Drahtseil-
bahnsystem hervortrat.

Bereits 1872 bot sich Bleichert Gelegenheit, seine Pläne und Entwürfe in einer im
Aufträge der Teutschenthaler Solaröl- und Paraffinfabrik erbauten Drahtseilbahn auszu-
führen. Auf Grund der mit dieser Bahn erzielten Erfolge widmete er sich jetzt ausschließ-
lich dem Drahtseilbahnbau und gründete im Juli 1874 die Firma Bleichert &amp; Otto in
Schkeuditz, die späterhin nach Leipzig übersiedelte und im Jahre 1876 nach dem Aus-
scheiden von Otto in die Firma Adolf Bleichert &amp; Co. umgewandelt wurde.

Die Entwicklung des Unternehmens schritt schnell voran: Nach 7 Jahren konnte
die xoo. Bahn, Ende 1887 die 200., 1909 die 1000. Bahn und 1911 die 2000. gebaut werden.
Die Länge der erbauten Bahnen stieg von 66 km im Jahre 1880 auf 356 im Jahre 1890,
auf 913 im Jahre 1900 und auf 2000 km im Jahre 1910. Wenn auch die durchschnitt-
liche Länge der Drahtseilbahnen sich im allgemeinen gleichgeblieben ist, nahm die durch-
schnittliche Stundenleistung im Laufe der Jahre ganz unverhältnismäßig zu. Förderte
die einzelne Bahn im Jahre 1880 im mittel wenig mehr als xo t in der Stunde, so stieg diese
Leistung im Jahre 1890 auf 20 t, im Jahre 1900 auf 24 t und im Jahre 1910 auf 40 t.

Die gewaltige Entwicklung der Drahtseilbahnen, die heute bis zu 500 t Stundenleistung
und für Einzellasten bis zu 4,5 t gebaut sind, verlangte auch die Ausbildung aller Neben-
und Hilfseinrichtungen, so der maschinellen Verladeanlagen für die Beladung und Ent-
ladung der Drahtseilbahnwagen, die Ausbildung von Kranen und anderen Transportmitteln,
die im eigenen Werke hergestellt, zu hoher Vollendung gebracht wurden. Unter den Um-
ständen war schon 1889 eine Vergrößerung der Fabrik notwendig; die Arbeiterzahl war
auf 100 gestiegen, die Beamtenzahl auf etwas über 30.	1895 meldete dann die Firma

Bleichert ein Patent auf einen neuen Kuppelapparat an, der größere Arbeitsgeschwindig-
keit und damit eine ganz bedeutende Leistungssteigerung der Drahtseilbahnen ermöglichte.
Damit wuchs die Ausdehnung des Geschäftes in ungeahnter Weise, so daß z. B. in dem
einen Jahre 1901 allein 100 Drahtseilbahnen erbaut wurden.

Die vorhandenen Fabrikanlagen reichten, als die Firma unter dem Namen der Elektro-
hängebahn im Jahre 1905 ein völlig neues Transportmittel auf den Markt gebracht hatte,
bei dem jeder Wagen durch eingebaute Elektromotoren unabhängig von allen anderen
bewegt wird, schon bald nicht mehr aus, denn auch die Abteilung für Krananlagen, für
Becherwerke und Gurtförderer wuchs ständig. Daher mußte bereits im Jahre 1908 eine Ver-
größerung der Fabrikanlagen auf das Dreifache vorgenommen werden, welcher Zunahme
im Jahre 1910/12 der Bau eines neuen achtstöckigen Bureaugebäudes unter gleichzeitiger
Vergrößerung der alten Räumlichkeiten folgte, als Vorläufer für eine weitere Ausdehnung
durch neue Fabriken, die im gleichen Jahre in Charkow in Rußland, in Wels in Ober-
Österreich und Neuß am Rhein errichtet wurden.

Einer solchen Ausdehnung entsprechend nahm auch die Zahl der Konstrukteure
und Beamten zu. Hatte diese bis zum Jahre 1903 150 betragen, so erreichte sie mit dem
Beginne des Jahres 1908 die Höhe von 460 und stieg im Jahre 1912 auf über 1000 Personen.
Die Zahl der Arbeiter, die 1903 nur 200 betrug, vermehrte sich ebenfalls; heute finden allein

/
        <pb n="130" />
        ﻿Adolf Bleichert &amp; Co., Leipzig.

49*

in der Fabrik in Leipzig etwa 750 Arbeiter Beschäftigung. Bei den Montagen außerhalb
des Werkes, von denen sich durchschnittlich etwa 100 zu jederzeit im Bau befinden, sind
mehr als 170 Monteure der Firma und 30 Vermessungsingenieure beschäftigt, die mit
einem an Ort und Stelle angeworbenen Arbeiterstamm arbeiten, der in seiner Höhe auf
durchschnittlich 5000—6000 Mann geschätzt werden kann.

Die Leitung des Geschäftes ist immer bestrebt gewesen, ein nahes persönliches Ver-
hältnis unter allen, die an dem Gelingen des Unternehmens beteiligt sind, herzustellen und
ihnen das Gefühl enger Zugehörigkeit zum Ganzen zu geben. Ein erfreuliches Zeichen für
den Erfolg dieses Strebens ist die große Anzahl von Jubiläen, die Angestellte und Arbeiter
im Hause Bleichert feiern konnten, denn die bei der Gründung und in den ersten Jahren
des Unternehmens tätigen Beamten und Arbeiter sind mit wenigen Ausnahmen, soweit sie
nicht der Tod abgerufen hat oder sie nicht im wohlverdienten Ruhestand leben, heute noch bei
der Firma beschäftigt. Mehr als 25 Ingenieure und höhere kaufmännische Beamte konnten
den Ehrentag der 25 jährigen Zugehörigkeit zur Firma begehen, an ihrer Spitze die beiden
Direktoren der Drahtseilbahnabteilung des Werkes. Dazu kommen etwa 150 Arbeiter und
Monteure, die ein Menschenalter lang ihr Geschick mit dem Hause Bleichert verbunden haben.

Die Ausdehnung, die die Fabrik heute hat, wird auch dadurch gekennzeichnet, daß an
allen wichtigeren Plätzen des In- und Auslandes, in Europa, wie jenseits der See eigene
Firmen oder Ingenieurbureaus und Vertretungen bestehen, die die engste Fühlung des
Stammhauses mit der Industrie aller Länder herstellen.

HILDEGARD-BLEICHERT-KASSE. Schon Adolf Bleichert hatte Wert darauf ge-
legt, Gesundheit und Alter seiner Angestellten und Arbeiter sicherzustellen, und zu dem
Zwecke eine Fabrikunterstützungskasse gegründet und mit Kapital versehen, die von
seinen Söhnen nach seinem Tode erweitert wurde und unter dem neuen Namen Hildegard-
Bleichert- Kasse fortgeführt wird. Diese Kasse ist ein Verein, den die Firma mit einem
Teil ihrer Beamten, Monteure und Arbeiter gebildet hat, der den Zweck hat, den Mitgliedern im
Falle der Invalidität eine lebenslängliche Pension, im Falle unverschuldeter Notlage und bei
besonderen Anlässen, wie bei Ableistung militärischer Übungen und Arbeitslosigkeit Unter-
stützungen zu zahlen. Für den Fall des Todes eines Mitgliedes wird der Witwe aus der Kasse
eine Pension und für die hinterlassenen Kinder eine Erziehungsbeihilfe gewährt. Außerdem be-
willigt die Kasse Konfirmandenunterstützungen und bei Sterbefällen Begräbnisunterstützungen.

Das ursprüngliche Stiftungskapital der Firma beträgt 90 000 M., während in der Zeit
von 1901—1910 von der Firma 153 529 M. der Kasse überwiesen wurden. Die Zahlungen
der Mitglieder betragen im gleichen Zeitraum 61 612 M. Das Kapital der Kasse belief sich
Ende 1910 auf 342 000 M. Die Mitgliedschaft des Kassenvereins steht allen in der Fabrik
von Adolf Bleichert &amp; Co. beschäftigten Personen, deren Lohn oder Gehalt bis zu 150 M.
monatlich beträgt, offen, sofern sie keiner sozialdemokratischen Gewerkschaft angehören;
anderen in der Fabrik beschäftigten Personen ist die Mitgliedschaft nur mit besonderer
Genehmigung der Firmenchefs und des Kassenvorstandes gestattet. Die Beiträge der Mit-
glieder betragen 1 % des Lohnes oder Gehaltes, sofern der Tagesverdienst 4 M. nicht über-
steigt, während die Fabrik das Dreifache der laufenden Beiträge der Mitglieder leistet.

Die Leistungen der Hildegard-Bleichert-Kasse betrugen im Zeiträume von 1901___1910

17 948 M. an 14 Pensionäre ausgezahlte Pensionen, 6035 M. Sterbegelder, Krankenbeihilfen
und Konfirmandenunterstützung und 17 231 M. Unterstützungen aus besonderen Anlässen.
Der Kassenverein zählt zurzeit etwa 600 Mitglieder.

Die Wohltaten dieser Pensions- und Unterstützungskasse kommen in der Haupt-
sache der Arbeiterschaft zugute, die zwei Drittel der Mitgliederzahl stellt, dann aber den
Angestellten und Beamten in den unteren Gehaltsstufen.

ADOLF-BLEICHERT-KASSE. Zur Sicherstellung der Beamten in gehobenen Stel-
lungen schuf die Firma zum Andenken an den verstorbenen Gründer am 29. Juli 1902
die Adolf-Bleichert-Kasse in Form eines Kassenvereins, den sie mit ihren Beamten er-

*4
        <pb n="131" />
        ﻿Adolf Bleichert &amp; Co., Leipzig.

50*

richtete. Die Mitgliedschaft dieser Kasse können alle Beamten der Firma erwerben, die
noch nicht 45 Jahre alt sind und gegen ein Gehalt von mindestens 1440 M. jährlich bei
längerer Kündigungsfrist angestellt sind. Die Kasse hat den Zweck, den Mitgliedern beim
Übertritt in den Ruhestand eine Pension, den Witwen derselben eine Witwenpension und
für die Kinder Erziehungsgelder zu zahlen, außerdem kann die Kasse in besonderen Fällen
Unterstützungen an die Mitglieder unverzinslich, verzinslich oder unter Verzicht auf die
Rückgabe zahlen. Ihr Vermögen setzt sich zusammen aus dem Stiftungskapital, den Zu-
wendungen und Beiträgen der Firma und den Beiträgen der Mitglieder, die je nach dem
Gehalt 2—4% des Jahresgehaltes betragen. Die zu leistende Pension beträgt nach 5 Bei-
tragsjahren 20 % des zuletzt bezogenen Gehaltes und steigt für jedes weitere Beitragsjahr
um 1 y3% bis zum Höchstbetrag von 75 % des Gehaltes. Die Pensionsberechtigung tritt
nach 5 jähriger Mitgliedschaft bei Dienstunfähigkeit ein, im übrigen nach vollendetem
65. Lebensjahr des Beamten. Die Witwenpension beträgt die Hälfte des obengenannten
Satzes, wobei für jedes Kind außerdem 1/20 der Pension des Vaters gezahlt wird. An
Stiftungen, Zuwendungen und Beiträgen hat die Firma der Kasse bis zum 30. Juni 1912
171 961,50 M. zukommen lassen. Die Leistungen der Kasse sind bei dem verhältnismäßig
jungen Beamtenstamm der Firma bis jetzt gering, denn es sind zurzeit nur drei Pensionen
fortlaufend zu zahlen, für die vom 1. Juli 1909 bis 30. Juni 1912 27113,20 M. aufgewandt
wurden. Unter den Umständen konnte die Kasse über ihren eigentlichen Rahmen hinaus-
gehen und den kaufmännischen Beamten eine besondere Zuwendung dadurch zukommen
lassen, daß sie für das Kaufmannserholungsheim in Wiesbaden im Mai 1911 10000 M. stiftete.

RUDOLF-PFAFFENBACH-BEAMTENUNTERSTÜTZUNGSKASSE. Anläßlich des
25jährigen Dienstjubiläums des um die Fabrik hochverdienten Direktors Pfaffenbach
setzte die Firma weiter im Oktober 1908 20 000 M. als Grundstock für eine Rudolf-Pfaffen-
bach-Beamtenunterstützungskasse aus. Die Zinsen des Stiftungskapitals sollen zur Unter-
stützung schuldlos in Not geratener Beamten der Firma benutzt werden ohne Rücksicht
auf deren etwaige Zugehörigkeit zur Adolf-Bleichert-Kasse. Im Laufe der Zeit wurde das
Kapital der Kasse von der Firma auf 50 000 M. erhöht. Die Kasse ist seit ihrem Bestehen
verhältnismäßig wenig, nur mit ca. 2000 M., in Anspruch genommen worden, ein Zeichen
für die günstige wirtschaftliche Lage der Beamtenschaft.

KÖNIG-FRIEDRICH-AUGUST-STIFTUNG. Neben dieser Unterstützungskasse besteht
die König-Friedrich-August-Stiftung, die zum dauernden Gedächtnis an den Besuch Seiner
Majestät des Königs Friedrich August von Sachsen in der Fabrik am 20. Januar 1910 von
der Firma mit einem Kapital von 50 000 M. gegründet wurde. Dieses Kapital wird von
der Firma mit 5 % jährlich verzinst. Der Zweck der Stiftung besteht darin, den Arbeitern
einen Erholungsurlaub unter Bewilligung eines Tageszuschusses zu gewähren. Dieser
beträgt für gelernte Arbeiter 5 M., für ungelernte 4 M. an Stelle des ausfallenden Lohnes.
Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln erhalten jährlich 100—110 Arbeiter Urlaub mit
Unterstützung aus der Kasse, und zwar sofern sie länger als 5 Jahre bei der Firma tätig
sind, 3 Tage, sobald sie über 10 Jahre tätig sind 6 Tage im Jahr.

Die Werkmeister werden in dieser Kasse nicht berücksichtigt, sie erhalten 8 Tage Urlaub
unter Fortzahlung des Gehaltes oder bei Verzicht auf den Urlaub außer der üblichen Weih-
nachtsgratifikation von einem halben Monatsgehalt eine weitere von einem viertel Monatsgehalt.

Die Arbeiter werden in üblicher Weise mit einer täglichen Kündigung angestellt, Werk-
meister mit sechswöchentlicher Kündigung vor Vierteljahrsschluß, Beamte, sofern sie kürzere
Zeit bei der Firma sind, mit monatlicher, später mit viertel- oder halbjährlicher Kündigung.

URLAUB. Angestellte erhalten nach dem ersten Jahre 1 Woche Urlaub unter Fort-
zahlung des Gehaltes, die Beamten 2	3 Wochen und Oberbeamte 4 Wochen im Jahre, außer-

dem werden am Nachmittag des letzten Wochentages vor einem großen Feste Fabrik und
Geschäft geschlossen. Während des Sommers wird Sonnabends um 1 Uhr geschlossen.

WERKBÜCHEREI. Zur Fortbildung der Beamten in ihrem Fache ist eine umfang-
        <pb n="132" />
        ﻿Adolf Bleichert &amp; Co., Leipzig.

5i*

reiche Werkbücherei eingerichtet, die zur-
zeit etwa 2200 Bände technischen Inhalts
umfaßt.

Die unter den Beamten und Arbeitern
der Fabrik gegründeten Vereine, nämlich der
Werkverein und der Gesangverein, werden in
großem Umfange von der Firma unterstützt
und weisen infolgedessen ein erfreuliches
Wachstum auf. Der Werkverein umfaßt zur-
zeit über ein Drittel der Arbeiterschaft und
bildet den Sammelpunkt für alle nicht sozial-
demokratischen Organisationen angehören-
den Arbeiter. Seine Basis ist in der Haupt-
sache eine wirtschaftliche. Er hat eine

SPARKASSE eingerichtet, deren Kapital Oberingenieurzimmer im König Friedrich-August-Bau.
von der Firma mit 5 % verzinst wird. Er

gewährt seinen Mitgliedern Jubiläumsprämien und Weihnachtsprämien. Zur Förderung
des Sparsinns werden außerdem Sparprämien gezahlt. Der Werkverein hat weiter eine
Einkaufskommission gebildet, der der Einkauf von Lebens- und Genußmitteln aller Art
obliegt. Der Umsatz dieser Kommission belief sich im Jahre 1912 auf über 20 000 M.
Die Räumlichkeiten für diese Organisation stellt die Firma frei zur Verfügung, ebenso werden
dem Werkverein die der Firma gehörigen Schrebergärten zur Verpachtung an seine Mit-
glieder überlassen. Eine wichtige Aufgabe sieht der Werkverein aber auch in der Fort-
bildung seiner Mitglieder. Zu dem Zwecke hat er eine

BIBLIOTHEK belehrenden und unterhaltenden Inhaltes geschaffen, die zurzeit bereits
1225 Bände umfaßt; er veranstaltet weiter

VORTRAGSABENDE UND BELEHRENDE AUSFLÜGE. Nicht zuletzt bildet die
Pflege des geselligen Verkehrs ein wesentliches Moment für das schnelle Aufblühen und
ständige Wachstum des Vereins. Die Firma hat ihm stets ihr warmes Interesse gewidmet
und ihn wirtschaftlich unterstützt. So betrugen die Leistungen derselben im Jahre 1912
beispielsweise 5500 M.

Nur die Pflege des Gesanges und den geselligen Verkehr hat sich der Bleichertsche
Gesangverein, dem Arbeiter und Beamte zu etwa gleichen Teilen angehören, zum Ziel
gesetzt. Auch dieser Verein hat unter der Leitung eines tüchtigen Dirigenten eine ge-
deihliche Entwicklung genommen, so daß seine Mitgliederzahl heute 400 beträgt. Da sich
der Verein mit in erster Linie die Pflege des Gemeinsinnes unter der Beamten- und Arbeiter-
schaft zum Ziel gesetzt hat, findet auch er
eine wohlwollende Förderung durch die Firma,
deren Aufwendungen für seine Bestrebungen
im Jahre 1912 beispielsweise 2500 M. betrugen.
Von den besonderen Stiftungen der Firma für
andere Zwecke sei nur eine hier angeführt,
die im Betrage von 5000 M. der Handelshoch-
schule in Leipzig zukam.

In sanitärer Hinsicht ist in der Fabrik in
besterWeise für die Arbeiter gesorgt. Ein großer
Umkleideraum ist zu diesem Zwecke geschaf-
fen worden, in dem jeder Arbeiter einen ver-
schließbaren eisernen Schrank besitzt. Zwi-
schen den Schränken sind dieWaschbecken an-
geordnet, in denen warmes, fließendes Wasser
zurVerfügungsteht.AußerdemsindeineAnzahl

*4*

Konstruktionssaal.
        <pb n="133" />
        ﻿Adolf Bleichert &amp; Co., Leipzig.

52*

BRAUSEBÄDER mit Fußwaschgelegen-
heit vorhanden, Zellen mit Fliesenbelag der
Wände, die den einzelnen Werkstättenabtei-
lungen an den verschiedenen Wochentagen
frei zur Verfügung stehen. Für die Pausen und
zum Einnehmen der Mahlzeiten ist ein großer
SPEISESAAL eingerichtet, der durch einen
Kantinier bewirtschaftet wird, von dem zu
einem festgesetzten niedrigen Tarif Speisen
und Getränke erhältlich sind.

Das Überwiegen des Beamtenkörpers in
der Leipziger Konstruktionszentrale bedingt
besondere Maßnahmen, um die Arbeitsräume
nicht nur in hygienischer Beziehung allen
Ansprüchen entsprechend zu gestalten, es
wurde vielmehr von der Firma großer Wert
darauf gelegt, die Zimmer und Säle auch in ästhetischer Weise schön herzustellen in der
richtigen Überlegung, daß die Räume, in denen sich die Beamten und Angestellten 8 Stunden
während des Tages auf halten, so ausgestattet
sein müssen, daß der Aufenthalt in denselben
in jeder Beziehung angenehm ist. Die Zimmer
sind daher sämtlich groß, hoch, hell und luftig
gehalten, die Beleuchtungseinrichtung ist den
Wünschen der Beamten entsprechend aus-
geführt, für Waschgelegenheit ist ausreichend
gesorgt. Die Räume sind mit Linoleum belegt,
das in dem neuen Eisenbetonverwaltungsge-
bäude auf Korkschicht liegt. Die Wände sind
am unteren Teil mit Linkrusta bezogen und
hell gestrichen, das Holzwerk und die Möbel
sind in ansprechenden Formen teils in brau-
ner, teils in gelber Farbe gehalten. In den	.............. ,

, , ,	.	,	„	,	,	Arbeiterspeisesaal in der Werkstatt.

Garderoberaumen steht jedem Beamten und

Angestellten ein verschließbarer eiserner Schrank zur Verfügung. Auch sind hier große
Wascheinrichtungen mit Marmorplatte und Spiegel vorhanden, zu denen Seife und Hand-
tuch geliefert wird. Die Toiletten sind durch-
gängig mit Fliesen ausgelegt und mit Venti-
latoren versehen. Bei ihrer Herstellung sind
die letzten Fortschritte der Installationstechnik
berücksichtigt. Die Zimmer der Oberbeamten
sind mit Edelholz getäfelt, dem Geschmack
des einzelnen Herrn entsprechend eingerichtet
und mit verdeckter Wascheinrichtung und
Kleiderwandschrank versehen.

Es ist erklärlich, daß die Firma für die
Einrichtung der Bureauräume in dieser Art
erhebliche Aufwendungen machen mußte, sie
hat aber dadurch den erfreulichen Erfolg er-
zielt, daß Beamte und Angestellte gern in
ihren Räumen sind, so daß hierdurch dem er-
Ein Teil der Arbeitergarderobe und des Arbeiterwasch- folgreichen Zusammenarbeiten aller in bester
raumes mit Blick in die Brausebad-Anlage. Weise gedient ist.
        <pb n="134" />
        ﻿53*

Meierei C. Bolle A.-G. Berlin.

Die Meierei wurde im Jahre 1881 von dem 1910 verstorbenen Königl. Geheimen
Kommerzienrat Carl Bolle gegründet.

1911 erfolgte die Gründung der Meierei C. Bolle Actiengesellschaft, 1. Vorstand Dr. Carl
Bolle, gestorben Oktober 1911. Nachdem vorübergehend Leiter des Unternehmens Direktor
CarlPernet als Delegierter des Aufsichtsrates. Vorstand seit 1. Januar 1912 Direktor C. Reuter.

Versorgung Groß-Berlins mit Kindermilch, Vollmilch und Milchprodukten.

Meierei und Büro Berlin NW 21, Alt-Moabit 98/103.

Größe des Grundstücks Alt-Moabit 28 500 qm, wovon 14 000 bebaut sind.

Dem Betriebe dienen:

9 Dampfkessel mit ca. 870 qm Heizfläche,

5 Dampfmaschinen mit ca. 700 Pferdekräften,

5	Kompressoren für Eis und Kühlwasser mit 500 000 Kalorien Stundenleistung,
2500 Glühlampen und 90 Bogenlampen,

6	Gleichstromdynamomaschinen von über 450 Kilowatt Stromerzeugung,

320 Wagen, 500 Pferde,

2500 Angestellte.

Tägliche Milcheinlieferung 130 000 Liter.

Eigene Kuhhaltung für Kindermilch in Köpenick-Marienhain.

HAUSKAPELLE DER MEIEREI (Bild 1). Die Kapelle wurde am 3. Juli 1893 in
Gegenwart I. M. der Kaiserin, die zur Feier eine Altar- und eine Kanzelbibel mit Widmung
stiftete, eingeweiht, umfaßt etwa 1500 Sitzplätze, hat eine Orgel mit 35 klingenden Stimmen
und dient des Sonnabends den wöchentlichen Gottesdiensten für die Angestellten, des
Sonntags der Sonntagsschule für deren Kinder, im übrigen zu Taufen und Trauungen
unter dem Personal. Die Meierei hat einen eigenen Geistlichen, der auch Konfirmanden-
unterricht erteilt, eine besondere Fabrikzeitung, den Fabrikboten, redigiert und mit Unter-
stützung einer Diakonisse Gemeindepflege übt.

DER FABRIKBOTE DER MEIEREI C. BOLLE A.-G. (Bild 2). Derselbe ist ein un-
entgeltliches Sonntagsblatt für alle Angestellten, das neben religiöser Belehrung profane
Unterweisung, Unterhaltung, Politik, Meierei- und Familiennachrichten u. a. bietet.

DER FESTSAAL (Bild 3). Er enthält ein Ausstellungsarrangement von Modellen.
Ansichten, Produkten usw. aus der Meierei, sowie eine Sammlung von Kerbschnitzereien
des Schnitzvereins (siehe Bild 12) und dient vor allem Versammlungen der Angestellten zur
        <pb n="135" />
        ﻿Meierei C. Bolle A.-G. Berlin.

54*

Hauskapelle der Meierei.

Besprechung dienstlicher Angelegenheiten. Rein festlichen Charakter tragen die jährlichen
Weihnachtsfeiern mit Bescherungen in diesem Saale, insbesondere der Sonntagsschüler,
die bei dieser Gelegenheit glänzende Beweise ihres Fleißes in der Sonntagsschule und den
für diese eingerichteten Gesangstunden abzulegen pflegen. Weihnachtsgeschenke bekom-
men ferner die Meier, die Stalleute, viele weibliche Angestellte, besonders Bedürftige, Kranke
und das beim Militär befindliche Personal.

ttt. 11. |i Berlin, Sonnabntli kn 15.	1913. II 23..3&lt;tl)t0.

Fabrikbote der Meierei C. Bolle, A.-G.
        <pb n="136" />
        ﻿Meierei C. Bolle A.-G. Berlin.

Festsaal.

BLÄSERVEREIN „CONCORDIA“ (Bild
13). Dieser Verein, der sich wie die nach-
benannten der weitgehendsten Unterstützung
durch die Firma erfreut, hat sich neben
Geselligkeit besonders die Pflege der Janit-
scharenmusik zur Aufgabe gemacht. Seine

MEIEREI-BIBLIOTHEK (Bild 4). Dieselbe will mit etwa 900 Bänden aus der schönen
Literatur und ca. 350 wissenschaftlichen Büchern, die jetzt 225 Leser unentgeltlich unter-
halten und belehren und zugleich den Sinn der Angestellten für die Häuslichkeit erziehen.

SPARKASSE. Die Sparkasse (Bild 5), die wöchentlich erübrigten Verdienst ent-
gegennimmt und mit 5 % verzinst, regt zum Sparen an und erreichte an Spareinlagen be-
reits eine Höhe von 140000 M.

KANTINE. Die Kantine (Bild 6 u. 7) bietet dem Personal einen freundlichen und be-
haglichen Aufenthalt und gute Speisen und Getränke zu wohlfeilen Preisen.

WASCHRÄUME FÜR DIE KUTSCHER (Bild xi), die regelmäßig benutzt werden,
ehe der Kutscher sich zum Ein- und Ausladen
oder zum Verkauf der Meiereiprodukte begibt.

SCHLAFRÄUME FÜR MEIER, STALL-
LEUTE UND WEIBLICHE ANGESTELLTE
(Bild 12). Etwa 100 Meier und Stalleute,
sowie 20 weibliche Angestellte wohnen auf
dem Meiereigrundstück. Diesen Leuten sind
Schlafräume eingerichtet worden, die ihren
Bewohnern ein sauberes und gemütliches
Heim bieten.

Meierei-Bibliothek.
        <pb n="137" />
        ﻿56*

Meierei C. Bolle A.-G. Berlin.

Dirigenten erwählt er sich stets unter den tüchtigsten Militärhoboisten. Es ist ihm Ehren-
sache, in den wöchentlichen Gottesdiensten der Hausgemeinde die geistlichen Gesänge
zur Orgel zu begleiten und am Geburtstage Sr. M. des Kaisers auf dem Meiereihofe zu
konzertieren.

MÄNNERGESANGVEREIN „HARMONIE“ (Bild 14). Diesem Vereine ist es besonders
um den geselligen Zusammenschluß der Milchkutscher und um die Pflege guten Männer-
gesanges zu tun. Unter seinen über 150 Mitgliedern zählt er etwa 100 fleißige Sänger.
Die genannten Vereine bestehen bereits über 20 Jahre.

Sparkasse.

Kantinenküche.

Aufenthaltsraum der Kantine.

Badeeinrichtung.

KINDERCHOR DER SONNTAGSSCHULE (Bild 15). Ungefähr 40 Kinder der Sonn-
tagsschule haben Freude daran, in besonderen Chorstunden unter Leitung des Meierei-
organisten mehrstimmige Motetten und geistliche Lieder zu lernen und damit die Sonn-
abendgottesdienste der Hausgemeinde zu verschönen, insbesondere auch die liturgischen
Feiern an den kirchlichen Festen durch Chorgesänge zu schmücken.

SCHNITZVEREIN DER MEIEREI (Bild 16). Derselbe hat die Ausbildung der dafür
interessierten Angestellten in der Kerbschnitzerei und die Pflege dieser Handfertigkeit
übernommen und hofft dadurch ebenfalls den Sinn für Häuslichkeit, insbesondere für
guten Zimmerschmuck zu bilden.
        <pb n="138" />
        ﻿Meierei C. Bolle A.-G. Berlin

Wannenbad.

Brausebad.

Bläserverein „Concordia“

Männergesangverein „Harmonie“
        <pb n="139" />
        ﻿58

Meierei C. Bolle A.-G. Berlin

Ferienkolonie Milow a. d. Havel.
Vortrag des Lehrers.

Ferienkolonie Milow a. d. Havel.
Kinder auf dem Spielplätze.

ÜB



Ferienkolonie Milow a. d. Havel.

Kinder ziehen unter Marschmusik eines eigenen Tambourzuges in den Wald.
        <pb n="140" />
        ﻿Ferienkolonie Milow a. d. Havel.
Im Park beim Briefschreiben.

Meierei C. Bolle A.-G. Berlin.

FERIENKOLONIE MILOW A. D. HAVEL (Bild 17—22). Etwa 130 Kinder der Meierei-
angestellten genießen alljährlich einen zum größten Teil sechswöchigen Landaufenthalt
in dem herrlich gelegenen Havelort Milow bei Rathenow, wo ein 10 Morgen großes Grund-
stück mit einer geräumigen Villa lediglich zu dem Zweck eingerichtet und von den
C. Bolle’schen Erben zur Verfügung gestellt ist.

Ferienkolonie Milow a. d. Havel.
Ferienkolonisten beim Mittagbrot.
        <pb n="141" />
        ﻿Brauerei zum Felsenkeller bei Dresden,

Dresden-Plauen.

Die moderne Sozialpolitik, die sich der wirtschaftlich Schwachen mit besonderer Für-
sorge annimmt, legt einem großen Industriebetrieb eine beträchtliche Anzahl gesetzlicher
und moralischer Verpflichtungen auf. Diesen Verpflichtungen möglichst gerecht zu werden
und für das Wohl der Beamten- und Arbeiterschaft nach Kräften zu sorgen, ist das Be-
streben der Brauerei zum Felsenkeller, die, einschließlich der Malzfabrik in Pirna,
ein Beamten- und Arbeiterpersonal von rund 500 Personen beschäftigt. Zur Übung mög-
lichst weitgehender Fürsorge sind nach und nach von der Gesellschaft verschiedene Wohl-
fahrtseinrichtungen ins Leben gerufen worden.

UNTERSTÜTZUNGSFONDS. Durch Ansammlung eines Unterstützungsfonds, dem oft
reichliche Zuwendungen gemacht werden und der am Ende des Jahres 1912 eine Höhe
von ca. 445 270 M. erreicht hatte, sowie durch die Dr. Eduard Wolf-Stiftung in Höhe
von ca. 60 000 M. ist die Möglichkeit gegeben, dienstunfähig gewordenen Beamten und
Arbeitern, sowie auch deren Witwen und Waisen, einmalige oder auch laufende Unter-
stützungen zu gewähren. Im Laufe der letzten 12 Jahre wurden aus dem Unterstützungs-
fonds 236 480,18 M. für Hilfszwecke verausgabt.

In Krankheitsfällen wird für die dreitägige Karenzzeit der Ortskrankenkasse der
volle Tagelohn und für die übrige Zeit bis zur Dauer von 13 Wochen ein beträchtlicher
Zuschuß gewährt. Auch über diese Zeitdauer hinaus werden in besonderen Fällen Unter-
stützungen bewilligt. Die Ausgaben für Krankenunterstützung betrugen in den letzten
12 Jahren 75 830,58 M.

Als eine besonders segensreiche Einrichtung erweist sich die Entsendung von all-
jährlich ca. 50 Kindern der Arbeitnehmer in die Ferienkolonie auf Kosten der Gesell-
schaft. In den letzten 12 Jahren wurden für diesen Zweck 23 095,64 M. an Verpflegungs-
kosten verausgabt.

BEURLAUBUNGEN erfolgen jährlich an die Arbeiter bis zu 6 Tagen, an die Beamten
bis zu mehreren Wochen, unter Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes. Bei Einziehung
zu militärischen Übungen wird der Lohn 14 Tage lang fortbezahlt.

WEIHNACHTSGRATIFIKATION. Die Zuwendungen in Gestalt von Weihnachts-
gratifikationen an die Beamten und Arbeiter sind alljährlich sehr beträchtliche; sie be-
trugen in den letzten 12 Jahren 922 298 M. Auf diese Weise gewährt die Gesellschaft ihrem
Arbeitspersonal einen namhaften Anteil an dem Reinerträgnisse des Unternehmens.

SPARKASSE. Um zur Sparsamkeit anzuregen, wurde im Jahre 1896 eine Sparkasse
für das Personal der Brauerei errichtet. Die Spareinlagen, die am 30. September 1912
307756,66 M. betrugen, werden mit 4%% verzinst.

KANTINE. Besonders wohltätig wirkt auch die von der Brauerei unterhaltene Kan-
tine, in der ein von der Gesellschaft bezahlter Verwalter mit geeignetem Hilfspersonale
Speisen zu mäßigen Preisen an die Arbeitnehmer verabreicht. Diese Kantine ist neuer-
dings umgebaut und den neuzeitlichen Anforderungen entsprechend eingerichtet worden.

BADEANLAGEN. Die Gesundheitspflege anlangend, so stehen dem Arbeitspersonale
zwei größere Badeanlagen unentgeltlich zur Verfügung.

FEUERWEHR. Um Feuersgefahren sofort mit Nachdruck begegnen zu können,
unterhält die Brauerei eine aus 23 Mann bestehende eigene Wehr. Ausgerüstet mit den
neuesten Hilfsmitteln und bei guter Schulung, ist diese Brauereifeuerwehr, soweit möglich,
in der Lage, allen Gefahren wirksam entgegenzutreten.
        <pb n="142" />
        ﻿6i*

E.	Breuninger, „Zum Großfürsten“,

Stuttgart.

Eduard Breuninger gründete die Firma im Jahre 1881 in Stuttgart in der Münz-
straße Nr. i mit 5 Angestellten und beschäftigt heute neben zahlreichen Heimarbeitern gegen
700 Personen. Mit der fortschreitenden Entwicklung und Vergrößerung des Geschäftes war
der Inhaber bestrebt, für das Wohl seiner Angestellten zu sorgen und sie an dem Ergebnis
ausgiebig zu beteiligen. Der Erfolg blieb
nicht aus, und die im J ahre 1905 gegründete

GESCHÄFTS-SPARKASSE weist heute
einen Bestand von über 400 000 M. auf,
wovon ein großer Teil aus freiwilligen
Zuwendungen und als Tantiemen, Prä-
mien usw. von der Firma herrührt, die
sie nicht ausbezahlen, sondern gutschrei-
ben läßt. In den letzten Jahren vergütete
die Sparkasse regelmäßig neben 5 % %

Zinsen 2 % Dividende.

PENSIONS- UND UNTERSTÜT-
ZUNGSFONDS-STIFTUNG. Im Jahre
1902 ist von dem Chef eine Stiftung für
einen Pensions- und Unterstützungsfonds
errichtet worden, dem jedes Jahr ein Teil
des Gewinnes zufließt. Der Fonds soll
aktiven und ausgetretenen verdienten
Gliedern der Firma in Form von Unter-
stützungs- oder Pensionsbeiträgen und
einzelnen Angestellten für hervorragende
Leistungen im Dienste der Firma als Prä-
mien zugute kommen.

Unterm 3. Oktober 1903 ist zur Er-
innerung an die silberne Hochzeit des
Firma-Inhabers und seiner Gattin folgende

STIFTUNG FÜR TREUGELEISTETE
DIENSTE von dem Chef der Firma ge-
machtworden. Es findet die Überreichung
eines Ehrendiploms an alle Angestellten
ohne jede Rücksicht auf Stellung oder
Gehalt statt:

a)	für 10jährige Dienstzeit; damit ist eine einmalige Zuwendung von 200 M. und
eine im folgenden Jahre erstmals eintretende jährliche Extrazulage von 100 M.
an den betreffenden Angestellten verbunden;

b)	für 20jährige Dienstzeit; damit ist eine einmalige Zuwendung von 300 M. und
Erhöhung der jährlichen Extrazulage auf 150 M. verbunden;

c)	für 25jährige Dienstzeit; damit ist eine einmalige Zuwendung von 500 M.
und Erhöhung der jährlichen Extrazulage auf 250 M. verbunden.

Diese Sätze gelten für das kaufmännische Personal und betragen für Diener, Arbeiter
und Arbeiterinnen die Hälfte.

Spare in der Zeit,

So hast du in der Not.

Geschäftssparkasse der Firma E. Breuninger.

Die Sparkasse soll den Sinn aller Angestellten für
das Sparen wecken, das Sparen zu einer freudigen
Pflicht gestalten und die Grundlage bilden zu einer
zeitigen Fürsorge für spätere Tage.

Alle von der Firma gemachten Stiftungen und freien
Zuwendungen als Tantiemen, Prämien, Extrazulagen
usw. verfolgen ausschließlich die Erreichung dieses
Zwecks; sie werden aus diesem Grunde nicht ausbezahlt,
sondern gegen Verzinsung für die Empfänger in der
Sparkasse angelegt.

Freiwillige Einlagen der Angestellten, einschließlich
des Arbeitspersonals, in beliebigen Beträgen nicht unter
M. 10können jederzeit gemacht werden.

Andere Kapitalien als Ersparnisse dürfen nur mit
besonderer Genehmigung der Geschäftsleitung in die
Geschäftssparkasse eingelegt werden.

Die Verzinsung geschieht vom Tage der Einlage
an; deren Höhe wird regelmäßig bekannt gemacht, und sie
beträgt gewöhnlich zwischen 5 und 6%. Die Zinsen werden
jährlich zur Zeit des Inventurabschlusses gutgeschrieben.

Bei entsprechenden Geschäftserträgnissen kann außer
den festgesetzten Zinsen noch eine Extradividende aus
dem Betrag des Guthabens an dem vorhergegangenen
Inventurabschlusse, soweit solches nicht zurückgezogen
worden ist, bestimmt werden.

Auszahlungen gutgeschriebener Zinsen und Rück-
zahlungen selbst eingelegter Gelder erfolgen ohne Kün-
digung jederzeit sofort an der Hauptkasse.

Anträge auf Ausbezahlung der freiwilligen Zuwen-
dungen des Prinzipals sind unter eingehender Begrün-
dung schriftlich an den Personalchef einzureichen.

Abänderungen und Zusätze zu diesen Bestimmungen
werden an den Aushängetafeln im Geschäftshause be-
kannt gemacht und den Einlegern schriftlich mitgeteilt.

Stuttgart, im Januar 1905.	£ Breuninger.
        <pb n="143" />
        ﻿62*

E. Breuninger, Stuttgart.

Das Ehrendiplom für io jährige Dienstzeit besitzen bereits 27 Angestellte und in
diesem Jahre treten weitere 20 hinzu; auch das erste Diplom für 20jährige Dienstzeit
wird in diesem Jahre überreicht.

DIENSTALTERS-ZULAGEN. Angestellte, welche 3 Jahre im Dienste der Firma
sind, erhalten Dienstalterszulagen. Diese betragen für männliche Angestellte 120 M.
und für weibliche Angestellte 60 M. und erhöhen sich alle 3 Jahre um den gleichen Be-
trag, so daß nach 24jähriger Dienstzeit ein männlicher Angestellter 960 M. und eine
weibliche Angestellte 480 M. Dienstalterszulage jährlich auf Sparkassenkonto gutge-
schrieben bekommt. Im Taglohn oder Akkord Arbeitende erhalten für den Arbeitstag
alle 3 Jahre 10 Pf., also nach 24jähriger Dienstzeit 80 Pf. pro Tag Extrazulage. Die-
jenigen Angestellten, welche am Geschäftsjahresschluß 3 Jahre im Geschäft tätig sind,
erhalten Anteil an dem sich ergebenden Gewinn. Dieser Anteil, welcher keinen Teil des
Gehaltes bildet, sowie alle andern freiwilligen Zuwendungen wie Verkaufsprämien, Umsatz-
provisionen usw. werden den Angestellten auf Sparkassenkonto gutgeschrieben und verzinst.

VERSORGUNGSKASSE. Anläßlich des 30jährigen Geschäftsjubiläums im Jahre 1911
sind von dem Chef der Firma weitere Stiftungen erfolgt und zwar für eine Versorgungs-
kasse zugunsten aller Angestellten, die mindestens 5 Jahre im Geschäft tätig sind, wurde
ein Grundstock von 25000 M. gestiftet, dem jährlich ein wesentlicher Teil des Reingewinns
zugute kommen soll. Dem früher gestifteten Pensions- und Unterstützungsfonds, der
zurzeit ausschließlich durch Zuweisungen der Firma 135 000 M. beträgt, wurden weitere
25 000 M. überwiesen. Ferner wurden eine Reihe sonstiger Zuwendungen an den Sing-
chor der Firma, für Bildungs- und Lehrzwecke, Teuerungszulagen an verheiratete An-
gestellte usw. gemacht. Zu der Jubiläumsfeier ließ die Firma eine Medaille in Gold, Silber
und Bronze prägen, welche allen Angestellten, je nach Dienstzeit, mit dem Jubiläums-
dreimarkstück des württembergischen Königspaares in einem Etuis überreicht wurde.

URLAUB. Daß die Firma allen Angestellten, auch Arbeitern und Arbeiterinnen
unter voller Gehaltszahlung Urlaub gibt, daß alle für ihre persönlichen Einkäufe im Ge-
schäft besondere Vergünstigungen genießen, sei nebenbei bemerkt.

KANTINE. Für die leiblichen Bedürfnisse während der Geschäftszeit sorgt die in
Verwaltung des Personals stehende Kantine, welche nach besonderen Statuten den An-
gestellten gute Speisen und Getränke zu Selbstkosten liefert. Die ganze Einrichtung ist
Eigentum der Firma, wird von ihr unentgeltlich ergänzt, und sie gibt außerdem noch einen
jährlichen namhaften Zuschuß.

KRANKENZIMMER. Für eintretende, vorübergehende Gesundheitsstörungen oder
Unfälle hat die Firma ein Ruhe- und Krankenzimmer eingerichtet. Eine bestimmte An-
zahl männlicher und weiblicher Angestellten der Firma werden von Zeit zu Zeit zu ersten
Hilfeleistungen in der Krankenpflege unterwiesen.

HAUSFEUERWEHR. Ebenso sind im Falle der Feuersgefahr alle notwendigen
Sicherheitsmaßregeln und Einrichtungen, sowie eine eigene Hausfeuerwehr vorhanden,
wie auch jedes Jahr für das ganze Personal diesbezügliche Instruktionsstunden stattfinden.

In sanitärer Beziehung sind bestens eingerichtete Toiletten vom Souterrain bis zum
Dachstock in ausreichender Anzahl vorhanden. Für Garderobe sind ausgedehnte Räume
mit Schränken vorhanden, getrennt für männliches und weibliches Personal; jeder An-
gestellte hat seinen eigenen Schrank mit besonderem Schlüssel.

UNTERRICHTS-KURSE. Für die Weiterbildung der Angestellten werden von Zeit
zu Zeit je nach Bedürfnis und Teilnehmerzahl Unterrichtskurse abgehalten, teils obliga-
torisch für die Jüngeren, teils fakultativ für die Älteren in französischer und englischer
Sprache, Stenographie, Maschinenschreiben, Buchführung, Rechnen, Schön- und Rund-
schriftschreiben, welche für die Teilnehmer völlig kostenlos sind.
        <pb n="144" />
        ﻿E. Breuninger, Stuttgart.

63*

GESCHÄFTS-BIBLIOTHEK. Außerdem besitzt die Firma eine Geschäftsbibliothek
von über 2000 Bänden unterhaltenden und belehrenden Inhalts zur freien Benützung
der Angestellten.

SINGCHOR. Zur Pflege des Gesangs und der Geselligkeit ist vor einigen Jahren ein
Singchor gegründet worden, welcher über 200 Mitglieder zählt und seine wöchentlichen
Übungen im Geschäft abhält. Die Singproben leitet ein Gesangslehrer und legen die Sänger
bei Weihnachtsfeiern, Ausflügen usw. Zeugnis von ihrem Können und ihren Fortschritten
ab. Die Unterhaltungskosten des Singchors be-
streitet die Firma, und sie beteiligt sich auch an
den Weihnachtsbescherungen der Mitglieder.

Für das ganze Personal und deren Angehörigen
werden alljährlich Separatvorstellungen im
Königl. Hoftheater veranstaltet.

ERHOLUNGSHEIM HOHEN-RODT. Das
größte und wertvollste Werk, das die Firma für
ihre Angestellten schaffen will, ist das gegen-
wärtig im Bau begriffene Erholungsheim Hohen-
Rodt bei Freudenstadt im württembergischen
Schwarzwald. Die Firma hat auf der „Rodter
Höhe“, dem sogenannten Zollernblick (Station
Loßberg-Rodt), 6 km von Freudenstadt, ein ca.	Lesezimmer und Bibliothek.

35 Morgen großes Grundstück, Wald, Wiesen und

Äcker erworben. Dieser Platz, in schönster Gegend des württembergischen Schwarzwaldes,
750 m hoch gelegen, ist nach Osten und Süden hin frei, gegen Norden und Westen durch Berg-
hohe und Wald geschützt und bietet eine prächtige Aussicht auf die ganze Alpkette, bei
klarem Wetter sind auch die Alpen sichtbar. Direkt in östlicher Richtung erblickt das
Auge die Stammburg unseres Kaiserhauses auf dem Hohenzollern. Infolge der günstigen
Lage und des großen Waldreichtums dieser Gegend können Spaziergänge und Ausflüge
viele Stunden weit, ohne aus dem Wald zu
kommen, gemacht werden.

Um auch im Winter Gäste aufnehmen zu
können, und besonders solche, die dem Winter-
sport im schneereichen Schwarzwald huldigen
wollen, hat die Firma am Fuße des auf einer
Anhöhe liegenden Ferienheims ein Ökonomie-
anwesen errichten lassen, das bereits unter
Dach ist. Der landwirtschaftliche Betrieb soll
nicht nur Milch, Butter, Gemüse und Obst
schaffen, sondern auch Unterhaltung und Ab-
wechslung den Städtern bieten.

Im Wohnhause ist Raum für 25 und im	Erholungsheim.

Ferienheim für 75 Personen. Große Gesellschafts-
räume, Halle, Speisesaal, Musik-, Spiel-, Schreib- und Lesezimmer, Zandersaal, Schwimmbad,
Einzelbäder, Kegelbahn, Tennis- und Spielplätze, Luft- und Sonnenbäder sollen die Unter-
haltung, Erholung und Gesundung fördern und den Aufenthalt angenehm und erfolgreich
machen. Wenn die Firma die Vergrößerung ihrer Geschäftsräume bis zur Marktstraße durch-
geführt hat, wird sie im Jahre 1914 über 1000 Angestellten dauernde Beschäftigung bieten,
und kann es einrichten, daß alle Mitglieder des Geschäftes ihren Urlaub im tannenduftenden
Schwarzwald unter den besten gesundheitlichen Verhältnissen und einer ausgezeichneten
Verpflegung im eigenen Heim zubringen können.
        <pb n="145" />
        ﻿64

P. Bruckmann &amp; Söhne,
Silberwarenfabrik, Heilbronn.

Gegründet 1805.

Aus Anlaß der 100 jährigen Geburtstagsfeier des Gründers der Silberwarenfabrik ,,Peter
Bruckmann“ wurden im Jahre 1878 für die Angestellten und Arbeiter der Fabrik eine
Pensionskasse und eine Krankenkasse ins Leben gerufen.

PENSIONSKASSE. Dieselbe gewährt ihren Mitgliedern bei eintretender Arbeitsunfähig-
keit nach 25jähriger Mitgliedschaft Jahresrenten von 570—1136 M. Tritt die Arbeits-
unfähigkeit früher ein, reduzieren sich die Rentensätze um 25—50 %. Zurzeit besitzt die
Pensionskasse 36 Pensionäre, an die im Jahre 1912 insgesamt 27372,28 M. ausbezahlt
wurden. Es kam auf einen Pensionär eine durchschnittliche Jahresrente von 760,35 M.
An Stiftungen, Schenkungen und Verzinsungen derselben ließ die Firma der Pensions-
kasse bis zum heutigen Tag 188 441,93 M. zukommen und bezahlt außerdem durch die
stets freiwillige Beteiligung an den von den Versicherten zu leistenden Beiträgen 12 000 M.
pro Jahr. Die Pensionskasse verfügt heute über einen Reservefonds von nahezu 500 000 M.
und hat eine Mitgliederzahl von 672.

KRANKENKASSE. Die Kasse, die 6 Jahre nach ihrer Gründung den reichsgesetz-
lichen Bestimmungen angepaßt wurde, besitzt einen Reservefonds von 52 616,17 M. Sie
gewährt Mitgliedern von Beginn der Krankheit ab Krankenunterstützung in der Höhe
von 60 % des festgesetzten durchschnittlichen Tagelohnes, nebst freier ärztlicher Behand-
lung und Übernahme der Kosten für Arzneien, Brillen und Bruchbänder. Wöchnerinnen
erhalten auf die Dauer von 6 Wochen nach ihrer Niederkunft eine Unterstützung in der
Höhe des Krankengeldes. Außerdem übernimmt die Krankenkasse die Kosten der Arz-
neien und ärztlichen Behandlung erkrankter Familienangehöriger. Für den Todesfall
eines Mitgliedes zahlt die Kasse den 30 fachen Betrag des festgesetzten durchschnittlichen
Tagelohnes aus. Der Krankenkasse gehören 729 Mitglieder an.

WITWEN- UND WAISENKASSE. Im Jahre 1891 wurde mit einem Stiftungsfonds
von 25 000 M. seitens der Betriebsinhaber eine dritte Wohlfahrtseinrichtung, die Witwen-
und Waisenkasse, geschaffen. Die Firma leistet hierzu einen jährlichen Beitrag von ca.
3000 M., wodurch der Reservefonds der Witwen- und Waisenkasse heute auf 129 552,13 M.
anwachsen konnte. Der Zweck der Kasse ist, den Witwen und Waisen bei niederer Bei-
tragszahlung der Ehemänner eine angemessene Unterstützung zu bieten. Die Kasse brachte
im Jahre 1912 an 45 Witwen 6072,94 M. zur Auszahlung.

WIRTSCHAFTLICHE VORTEILE. Die Firma besitzt große helle Räumlichkeiten
für auswärts wohnende Arbeiter und Arbeiterinnen, die denselben über die Mittagszeit zur
Verfügung stehen. Sodawasser und Limonade werden im Betriebe hergestellt und an
die Arbeiterschaft zum Selbstkostenpreis abgegeben. Kohlen und Koks werden
in großen Mengen eingekauft und zum Selbstkostenpreis den Arbeitern zu-
geführt. Auch frische Fische werden für die Arbeiter in großen Quantitäten bezogen.
Die Fabrik besitzt eine Badeeinrichtung, die der Arbeiterschaft zur Benutzung freisteht.

URLAUB. Die Firma bezahlt ihren Arbeitern sämtliche bürgerlichen Feiertage und
gibt ihnen bei einer 5jährigen Arbeitszeit einen dreitägigen und bei einer iojäh-
rigen Arbeitszeit einen sechstägigen Urlaub unter Fortzahlung des Lohnes.

WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT. Um der Arbeiterschaft auch billige und gesunde
Wohnungen zu verschaffen, wurde auf Veranlassung und namhafter Beteiligung der Firma
im Jahre 1897 eine Wohnungsgenossenschaft gegründet. Den Arbeitern wurde es frei-
gestellt, sich Anteilscheine von 200 M. zu erwerben, wodurch ihnen neben gesunden und
billigen Wohnungen auch Gelegenheit zur zinstragenden Anlegung ihrer Ersparnisse ge-
geben werden soll. Die Wohnungsgenossenschaft besitzt 10 Häuser mit 39 Wohnungen
im Werte von 260 000 M. und gibt Wohnungen mit 2 Zimmern zu 156 M., mit 3 Zimmern
zu 300—320 M. und mit 4 Zimmern zu 340 M. pro Jahr ab.
        <pb n="146" />
        ﻿65*

Beamtenwohnungen in Wetzlar, Bannstraße.

Buderussche Eisenwerke, Wetzlar.

Eines der ältesten Werke der Montanindustrie, das den bekannten Erzlagerstätten
an der Lahn und Dill seine Entstehung verdankt, dessen Anfänge — wie aus alten Urkunden
hervorgeht — bis in die zweite Hälfte des 17. Jahrhunderts zurückreichen, und das im
Laufe der Zeit die verschiedensten Wandlungen erfahren hat, sind die Buderusschen Eisen-
werke Akt.-Ges. in Wetzlar. Sie sind im Jahre 1884 aus der Firma Gebr. Buderus, der Nach-
folgerin des Hauses J. W. Buderus Söhne, hervorgegangen.

Das Besitztum der Buderusschen Eisenwerke umfaßt neben Eisenerz- und Kalkstein-
lagern an der Lahn, der Dill und in Oberhessen die Sophienhütte in Wetzlar, die Georgs-
hütte in Burgsolms, die Main-Weser-Hütte in Lollar, die Carlshütte in Staffel und seit An-
fang 1911 die Steinkohlenzeche Massen in Massen bei Unna i.W.

Auf diesen ausgedehnten Werksanlagen werden etwa 8000 Arbeiter und Angestellte
beschäftigt. Schon früh haben die Buderusschen Eisenwerke, mit klarem Blick den Gang
der Dinge erkennend, mannigfache Einrichtungen zum Wohle ihrer Arbeiter und Angestellten
getroffen.

ARBEITER- UND BEAMTENWOHNUNGEN. Aus den Erwägungen heraus, daß für
die Arbeiter eine gesunde und billige Wohnung vorhanden sein muß, ging man dazu über,
Arbeiter- und Beamtenwohnungen in Wetzlar, in Burgsolms, in Lollar, in Staffel, in Massen,
sowie in der Nähe der an der Lahn, der Dill und in Oberhessen liegenden Gruben zu errichten.
Die Buderusschen Eisenwerke verfügen zurzeit über

98 Arbeiterwohnhäuser mit 369 Wohnungen und
44 Beamtenwohnhäuser mit 57 Wohnungen.

*5
        <pb n="147" />
        ﻿66*

Buderussche Eisenwerke, Wetzlar.



In den letzten Jahren hat sich
außerdem die Verwaltung der Buderus-
schen Eisenwerke dazu entschlossen,
den in den umliegenden Dörfern woh-
nenden Arbeitern Wohnhäuser
zu bauen, die in einer Art Er b pacht
übernommen und als Eigenheim er-
worben werden können.

WOHLFAHRTSHÄUSER (LO-
GIERHÄUSER). Unter den Arbeitern
der Buderusschen Eisenwerke befin-
det sich auch eine große Anzahl un-
verheirateter Leute und solcher ver-
heirateter Arbeiter, die mit Wochen-
schluß zu ihren Angehörigen, welche
in den in der Umgegend der Werke

....

Wrn ößernescäo^ 2 2trwner Iffid 'jQaucflKqnrmo^. liegenden Ortschaften ansässig sind

'-S	fn nron TTm /liQCQn A rKnifnrn mir

fahren. Um diesen Arbeitern nun
gegen mäßige Vergütung eine ange-
messene Verpflegung und Unterkunft
zu verschaffen, errichtete die Firma
auf den einzelnen Werken Wohl-
fahrtshäuser, die insgesamt von
450 Arbeitern bewohnt werden. Die
Arbeiter erhalten hier neben freier
Wohnung auch volle Verpflegung und
bezahlen pro Tag: für Logis 25 Pfg.,
Frühstück 20 Pfg., Mittagessen 30 bis
40 Pfg., Abendessen 25 Pfg., so daß
sich die gesamten Kosten für Woh-
nung und Verpflegung pro Mann und
Tag auf 1 M. bzw. 1,10 M. berechnen.
Da die Speisenfolge der Werksküchen von Interesse sein dürfte, lassen wir nachstehend
2 Wochenküchenzettel folgen:

@Jrri	'IVaschl^jche und Z UorTufcmdrmz^.

1. Werksküche Sophienhütte.

a)	Mittagessen:

Montag: Reissuppe, Rindfleisch, Weißkraut und Kartoffeln.

Dienstag: Hafersuppe, Kottelets, gelbe Rüben mit Kartoffeln.

Mittwoch: Nudelsuppe, Rinderbraten, rote Rüben und Kartoffeln.
Donnerstag: Grießsuppe, Frikadellen, geröstete Kartoffeln und rote Rüben.
Freitag: Gerstensuppe, Solberfleisch, Sauerkraut und Kartoffeln.

Samstag: Erbsensuppe, Dörrfleisch und Brot.

Sonntag: Reissuppe, Rinderbraten, Rotkraut und Kartoffeln.

b)	Abendessen:

Montag: Suppe, Wurst, Kartoffeln und Sauce.

Dienstag: Suppe, Wurst, geröstete Kartoffeln.

Mittwoch: Suppe, Kartoffelsalat, Wurst und Brot.

Donnerstag: Suppe, Frikadellen, geröstete Kartoffeln und rote Rüben.
        <pb n="148" />
        ﻿Buderussche Eisenwerke, Wetzlar.

67*

Arbeiterhäuser in Wetzlar, Buderusstraße.

Freitag: Suppe, Wurst und geröstete Kartoffeln.

Samstag: Kartoffelsuppe, Wurst und Brot.

Sonntag: Suppe, Wurst, Kartoffeln und Sauce.

2. Werksküche Main-Weser - Hütte.

a)	Mittagessen:

Montag: Grießsuppe, Schweinebraten, Salat, rote Rüben, Kartoffeln und Sauce.
Dienstag: Graupensuppe, Rindfleisch, Wirsing, Kartoffeln.

Mittwoch: Haferflocken, Schweinebraten, Krautsalat, Kartoffeln und Sauce.
Donnerstag: Linsensuppe, Würstchen und Brot.

Freitag: Reissuppe, Rindfleisch, Meerrettich und Kartoffeln.

Samstag: Nudelsuppe, Kottelets, Salat und Kartoffeln.

b)	Abendessen:

Montag: Wurst, Kartoffelsalat und Brot.

Dienstag: Pellkartoffeln, Sauce, Wurst, Brot und Suppe.

Mittwoch: Wurst, Bratkartoffeln und Brot.

Donnerstag: Wurst, Kartoffelsalat und Brot.

Freitag: Wurst, Bratkartoffeln und Brot.

Samstag: Wurst, Kartoffelsalat und Brot.

SPEISESÄLE. Für diejenigen Arbeiter, die ihr Mittagessen von ihren Angehörigen
zur Fabrik bringen lassen, sind geräumige Speisesäle vorhanden, in denen die Mahlzeiten
eingenommen werden. Außerdem sind zur Benutzung durch alle Arbeiter

*5*
        <pb n="149" />
        ﻿68*

Buderussche Eisenwerke, Wetzlar.

KANTINEN und MILCHVERKAUFSSTELLEN errichtet, die auf Rechnung des Werkes
geführt werden und Lebens- und Genußmittel nur in bester Beschaffenheit an die Arbeiter
zu sehr mäßigen, von der Verwaltung vorgeschriebenen Preisen abgeben. Die Mehrauf-
wendungen für den Betrieb dieser Verkaufsstellen werden aus Mitteln des Werkes gedeckt.

KONSUMANSTALT. Unabhängig hiervon betreibt die Abteilung Main-Weser-Hütte
in Lollar eine eigene Konsumanstalt, deren Mitglieder sich nur aus den Arbeitern dieser Ab-
teilung und deren Angehörigen zusammensetzen. Die Konsumanstalt verkauft alle Kolonial-
und Manufakturwaren auf eigene Rechnung zu niedrigen Sätzen und läßt am Jahresschluß
den erworbenen Gewinn als Rückvergütung ihren Mitgliedern wieder zugute kommen.

Neben diesen Einrichtungen hat das Werk aber auch Einrichtungen getroffen, die sich
auf die Gesundheitspflege und das Sanitätswesen beziehen. Alle Abteilungen haben in ihren
Wohlfahrtsgebäuden

BRAUSE- und WANNENBÄDER und außerdem besondere

ARZT- und VERBANDZIMMER eingerichtet, in welch letzteren 2 mal wöchentlich
von Ärzten Sprechstunden abgehalten werden.

BÜCHEREIEN. Um das geistige Interesse der Arbeiter zu heben und ihnen in ihrer
freien Zeit eine ihrem Bedürfnisse entsprechende unterhaltende und anregende Lektüre
zu bieten, sind auf den einzelnen Abteilungen des Werkes Büchereien errichtet. Die Be-
nutzung derselben ist sehr rege, besonders von seiten der Bewohner der Logierhäuser. Außer-
dem erleichtert das Werk seinen Arbeitern den Bezug der illustrierten Zeitschrift „Feier-
stunde“ dadurch, daß es einen Teil der Bezugskosten aus eigenen Mitteln zuschießt.

Erstreckt sich so einerseits die Fürsorge auf die Wohnungsverhältnisse, die Lebens-
haltung, die Gesundheitspflege, das Sanitätswesen und die geistige Anregung der Arbeiter

Küche im Wohlfahrtsgebäude, Lollar.
        <pb n="150" />
        ﻿Buderussche Eisenwerke, Wetzlar.

69*

Milchverkaufshalle auf der Sophienhütte, Wetzlar.

und Beamten, so hat das Werk andererseits aber auch eine ganze Reihe Einrichtungen
ins Leben gerufen, die den Beschäftigten in gewissen Fällen Unterstützungen gewähren.
Hierher gehören in erster Linie die verschiedenen Unterstützungskassen, deren Bestände
sich teils aus gleichen Beiträgen der Arbeiter und des Werkes, teils aus Beiträgen des Werkes
allein ergänzen.

An die Arbeiterschaft sind im Laufe der letzten fünf Jahre aus den verschiedenen
Unterstützungskassen gezahlt worden:

ARBEITERUNTERSTÜTZUNGSKASSEN. Gleiche Beiträge der Arbeiter und des Wer-
kes; Unterstützungen bei längerer Krankheitsdauer, Zuschuß zu Sterbegeldern bei Sterbe-
fällen der Arbeiter, deren Ehefrauen und Kinder, Konfirmationsbeihilfen. 52 023,97 M.

WERKSUNTERSTÜTZUNGSKASSE. Beiträge nur aus Mitteln des Werkes; einmalige
und laufende Unterstützungen für solche Arbeiter, die nicht mehr arbeitsfähig sind (Zu-
schuß zur Invalidenrente), einmalige und laufende Unterstützungen für die Hinterbliebenen
verstorbener Arbeiter und Beamten, Pensionsbeihilfen, Unterstützungen in besonderen
Notfällen, je nach dem Dienstalter und der Bedürftigkeit des zu Unterstützenden. 110 041,27 M.

An Belohnungen für eine ununterbrochene 25jährige Tätigkeit auf dem Werke sind
in dem gleichen Zeiträume als Jubiläumsgabe 9025 M. aufgewendet worden, während
neben der regelmäßigen Weihnachtsbelohnung für Beamte auch eine solche an die Arbeiter
zur Verteilung gebracht worden ist. Als Weihnachtsbelohnung für die Arbeiter sind in den
letzten fünf Jahren allein 270 000 M. zur Auszahlung gekommen.

Die SPAREINRICHTUNG der Buderusschen Eisenwerke für die Arbeiter und Beamten,,
die im Jahre 1908 ins Leben gerufen worden ist, erfreut sich eines großen Zuspruches. Die
Einlagen der Sparer, die bei einer Sparkasse hinterlegt sind, werden mit 5 % verzinst, wo-
bei der Unterschied zwischen dem von der Gesellschaft vergüteten Satze von 5 %, und dem
von der Sparkasse gewährten Satze von 3J2 % von der Gesellschaft getragen wird.
        <pb n="151" />
        ﻿Buderussche Eisenwerke, Wetzlar.

70*

PRÄMIENVERLOSUNG. Um den Sparsinn noch mehr zu heben, und gleichzeitig die
beharrlichen Sparer zu belohnen, findet jährlich eine Prämienverlosung statt, zu der die
Gesellschaft den Betrag von je xooo M. ausgeworfen hat, der nach besonderen Bestimmungen
zur Verlosung kommt.

FÜRSORGE FÜR KINDER. Während so durch die vorstehenden Maßnahmen für die
Arbeiter und Angestellten der Firma in weitgehendem Maße gesorgt ist, hat diese, um noch
ein Weiteres zu tun, die Fürsorge auch auf die Angehörigen und insbesondere auf die
Kinder ihrer Arbeiter ausgedehnt. Es werden nämlich seit dem Jahre 1908 regelmäßig
kränkliche Kinder der Arbeiter zwischen 3 und 13 Jahren zu einer vierwöchigen

Verbandszimmer im Wohlfahrtsgebäude der Sophienhütte, Wetzlar.

Kur dem Soolbad Orb auf Kosten der Gesellschaft überwiesen. Zuerst betrug die Teil-
nehmerzahl 50, die von Jahr zu Jahr größer wurde, so daß im Sommer 1912 bereits 150
Kinder diese segensreiche Einrichtung genießen konnten. Es gereicht hierbei der Firma
zu besonderer Genugtuung, daß die Erfolge nicht ausbleiben und daß die Kinder stets
gekräftigt an Leib und Seele zu ihren Eltern zurückkehren.

EDUARD-KAISER-STIFTUNG. Zum Schlüsse sei noch der hochherzigen Stiftung
des verstorbenen Generaldirektors der Buderusschen Eisenwerke, Eduard
Kaiser, gedacht, der anläßlich einer Familienfeier am 7. April 1911 den Betrag von 40 000 M.
in 4 % Bremer Staatsanleihe als Eduard-Kaiser-Stiftung hinterlegt hat, mit der Bestimmung,
daß die Zinsen als Zuschuß an die Kinder der Arbeiter der Buderusschen Eisenwerke zu
ihrer Berufsausbildung zu gewähren sind, soweit sie kaufmännische oder technische Mittel-
schulen besuchen, um ihnen auf diese Weise ihr Fortkommen im Leben zu erleichtern.
        <pb n="152" />
        ﻿71

*

Erholungsheim Hubertushöhe.

W. Büxenstein, Berlin SW. 48.

Ungefähr 5 Kilometer von Storkow entfernt, am schönen Dolgensee, rings von Nadel-
wald umgeben, befindet sich das Erholungsheim Hubertushöhe, das die Buchdruckerei
W. Büxenstein anläßlich ihres 50jährigen Geschäftsjubiläums am 1. Oktober 1902 mit
einem Kostenaufwand von 80 000 M. für ihr Personal errichtete. Dasselbe wurde im Früh-
jahr 1904 in Betrieb genommen. Die Abbildungen zeigen links die Straßenfront des Gebäudes
und rechts die Ansicht desselben vom Wasser aus. Das Grundstück ist vier Morgen groß
und zur Hälfte noch mit Wald bestanden. Das Gebäude selbst ist massiv gebaut, im Sockel
mit roten Verblendern abgesetzt und im übrigen mit gespritztem Zement geputzt. Es enthält
folgende Räume: im Erdgeschoß: Diele, Speisesaal, Gesellschaftszimmer und die Haupt-
küche mit anschließender Wohnung des Verwalters; im ersten Stockwerk: sechs zwei-
fenstrige Zimmer, davon drei mit Balkon nach der Seeseite gelegen, ein einfenstriges Zimmer
und eine Küche; im zweitenStockwerk: zwei zweifenstrige und zwei einfenstrige Zimmer,
eine Küche, sowie je einen Knaben- und Mädchensaal für die Kinder-Ferienkolonie.

Das Erholungsheim ist Eigentum der Firma und wird von dieser unterhalten; es ist
zu gleichzeitiger Aufnahme von 30 erwachsenen Personen und 24 Kindern eingerichtet.
Dasselbe kann von jedem Angestellten der Firma benutzt werden, der mindestens ein Jahr
bei dieser beschäftigt ist. Die Verwaltung des Heims ist seitens der Firma einer Kommission
übertragen, die sich aus ihren Faktoren zusammensetzt und deren Geschäfte der Betriebs-
leiter führt. Anmeldungen sind an diesen zu richten und werden in der Reihenfolge des Ein-
gangs erledigt. Der Antragsteller erhält eine Legitimationskarte mit Angabe der Zimmer-
nummer, die dem dortigen Verwalter bei der Ankunft zu übergeben ist. Jeder Angestellte
erhält für sich und seine Familie ein vollständig möbliertes Zimmer zur unentgeltlichen
Benutzung. Die Verpflegung beträgt pro Tag für die erwachsene Person 1,60 M., für Kinder
1 M.; es steht jedoch jedem frei, sich selbst zu beköstigen oder nur teilweise Pension zu nehmen.

Für die schulpflichtigen Kinder des Personals hat die Firma außerdem während der
Sommerferien eine Kinder-Ferienkolonie eingerichtet, in der die Kinder in den obener-
wähnten beiden Sälen wohnen. Jedes Kind hat sein eigenes Bett, eine Kommode, Wasch-
geschirr und einen Nachttisch. Die Aufsicht über die Kinder führt eine von der Firma
gestellte Lehrerin. Die Eltern zahlen für die volle Beköstigung der Kinder täglich nur
50 Pfg., während die Firma die übrigen Kosten übernimmt. Ihre sämtlichen Mahlzeiten
nehmen die Kinder in einer neben dem Hauptgebäude erbauten massiven, nach vorn offenen
Halle ein, die denselben auch bei schlechtem Wetter die Bewegung im Freien gestattet.
        <pb n="153" />
        ﻿
        <pb n="154" />
        ﻿73*"

Verwaltungsgebäude (auch für Wohlfahrtseinrichtungen).

Chemische Fabrik auf Actien

(vorm. E. Schering)

Berlin	Charlottenburg

Müllerstraße 170/171.	Tegeler Weg 28/32.

Die im Jahre 1871 von Ernst Schering gegründete Chemische Fabrik auf Actien
(vorm. E. Schering) hat sich aus kleinen Anfängen zu einer der angesehensten Firmen auf
dem Weltmärkte entwickelt. Das Werk beschäftigt 40 Chemiker und Techniker, weitere
120 Beamte, sowie 85 Meister und etwa 1000 Arbeiter und Arbeiterinnen.

Die von der Firma in den Handel gebrachten pharmazeutischen, chemisch technischen
und photographischen Erzeugnisse erfreuen sich in der ganzen Welt eines ausgezeichneten
Rufes und bedeutenden Absatzes.

Der gewaltige Aufschwung, den die Fabrik zu verzeichnen hat, ist nicht zuletzt auf
die Maßnahme der Gesellschaft zurückzuführen, sich ein geschultes, arbeitsfreudiges Per-
sonal zu schaffen.

In der Absicht, ihren Beamten und Arbeitern im Alter und im Falle der Invalidität einen
sicheren Lebensunterhalt zu gewähren, hat die Gesellschaft schon vor J ahren einen Teil des
jährlichen Reingewinns zur Begründung einer

PENSIONSKASSE überwiesen. Im Jahre 1886 betrug dieser Fonds 97 000 M. Die
Kasse, die durch Mitgliedsbeiträge und die Verpflichtung der Fabrik, „für alle Zeiten“ das
        <pb n="155" />
        ﻿74

Chemische Fabrik auf Actien (vorm. E. Schering), Berlin-Charlottenburg.

Doppelte dieser Beiträge als Zuschuß zu zahlen, gestützt wird, konnte sich von diesem Zeit-
punkte an nicht nur ruhig weiter entwickeln, sondern wurde so ausgebaut, daß sie nunmehr
über ein Vermögen von 905 000 M. verfügt.

Die Aufwendungen der Fabrik für diese Kasse betrugen bis ultimo
Dezember 1912............................................................. 940 000 M.

Schon lange war es der Wunsch des Vorstandes, den Hinterbliebenen der
Beamten der Gesellschaft auch eine Versorgung zu schaffen. Das in Vor-
bereitung befindliche Gesetz für Angestelltenversicherung gab willkommenen
Anlaß, die Umwandlung der bereits bestehenden Pensionskasse in eine Zu-
schußkasse in die Wege zu leiten und hierfür weitere größere Mittel bereit-
zustellen. Zu diesem Zweck hat eine Trennung infolge des Generalversamm-
lungsbeschlusses vom 30. Mai 1912 des auf beide Mitgliederklassen (Beamte
und Arbeiter) entfallenden Vermögens stattgefunden. Die Beamten, welche
bisher 2 % ihres Einkommens gezahlt, haben sich bereit erklärt, jetzt Beiträge
in Höhe von 6 % ihres festen Gehaltes zu leisten.

Die Zuschüsse der Fabrik betragen einschließlich der Versicherung für
Angestellte, solange es die Vermögenslage der Kasse erfordert, 12%.

Zur Arbeiterpensionskasse betrugen die Beiträge der Arbeiter 2 %, die der
Firma 4 %. Neuerdings sollen die Beiträge der Arbeiter auf 3 %, die der Firma
auf 6 % heraufgesetzt werden.

Eine besondere Kasse für die Reliktenverso rgung der Arbeiter ist noch
nicht vorhanden. Hier tritt vielmehr die sogenannte

ALLGEMEINE UNTERSTÜTZUNGSKASSE ein, für welche die Firma

aus dem jeweiligen Jahresgewinn bis jetzt einen Beitrag von. 240 000 M.

aufgebracht hat. Für diese Kasse haben die Arbeiter keine Beiträge zu ent-
richten.

Für die

ARBEITERKRANKENKASSE hat die Firma aus eigenen Mitteln bis jetzt 190 000 M.
gezahlt.

Die Zuwendungen der Firma zur

INVALIDITÄTSVERSICHERUNG betragen bis jetzt............. 106 000 M.

und zur

UNFALLVERSICHERUNG............................................. 220 000 M.

An den kirchlichen Festtagen, die auf einen Werktag fallen, zahlt die
Fabrik ihren Arbeitern den vollen Lohn. Der Ausfall hierfür beträgt
bisher.............................................................. 350 000 M.

Von der Fabrik ist also die gewaltige Summe von.................... . 2046000 M.

für Wohlfahrtsbestrebungen aufgebracht.

Denjenigen Arbeitern, welche 20 Jahre in der Fabrik tätig gewesen sind, wird aus
Mitteln der Gesellschaft und dem Zinsertrag eines von dem Begründer des Hauses gestif-
teten Kapitals von 6000 M. eine Spende von 100 M. zuteil.

Aus vorstehendem ergibt sich, daß die Chemische Fabrik auf Actien (vorm. E. Schering)
weit über ihre gesetzlichen Verpflichtungen hinaus, und lange bevor solche bestanden haben,
bestrebt gewesen ist, für ihre Beamten und Arbeiter Wohlfahrtseinrichtungen zu schaffen,
die an Großzügigkeit nichts zu wünschen lassen.
        <pb n="156" />
        ﻿75*

Compagnie Laferme,

Tabak- u. Zigaretten-Fabriken, Dresden.

(Gegründet 1862).

JUBILÄUMSSTIFTUNG. Als im September 1912 die Firma Laferme, die Begründerin
der deutschen Zigarettenindustrie, ihr 50jähriges Bestehen feierte, wurde durch Schen-
kung eines Kapitals von 50 000 M. der Grundstock zu einer Jubiläumsstiftung gelegt.

Das Kapital wird auf die Dauer des Bestehens der Firma von ihr mit 5 % jährlich
verzinst.

Das Zinsenerträgnis findet Verwendung zur Unterstützung, Belohnung oder Pensio-
nierung von Angestellten und Arbeitern oder für sonstige dem Wohle der Angestellten
und Arbeiter dienende Zwecke.

Nicht verbrauchte Zinsen werden dem nebenher bestehenden Konto für Arbeiter-
unterstützungen und Wohlfahrtseinrichtungen überwiesen.

Diesem im Jahre 1888 errichteten Konto sind außerdem bis jetzt 29 000 M. als Schen-
kungen von der Firma zugeflossen, wovon bereits über 26 000 M. zum Besten der Arbeiter-
schaft verausgabt worden sind.

SPEISEANSTALT. Dem leiblichen Wohle des Personals dient ferner die mit reich-
lichen Mitteln unterhaltene Speiseanstalt der Fabrik, welche für gute und billige Beköstigung
während der Arbeitspausen sorgt.

KRANKENZIMMER. Für im Betriebe Erkrankte oder von Unfällen Betroffene unter-
hält die Firma ein mit allen Mitteln für die erste Hilfe ausgestattetes Krankenzimmer
und geschultes Pflegepersonal.
        <pb n="157" />
        ﻿76*

Continental-Caoutchouc- und Gutta-
Percha-Compagnie, Hannover.

INVALIDITÄT UND ALTER. Die Invalidität und die Gefahr im Alter sich oder die
Familie unversorgt zu sehen, wollte die Firma, soweit es in ihrer Kraft stand, bannen. Den
Anfang dazu hat sie seit langen Jahren gemacht, indem sie jeden ihrer Arbeiter und Beamten,
der io Jahre lang in ihren Diensten steht, bei einer Lebensversicherungsgesellschaft
versichert. Die Höhe der Versicherungssumme für den einzelnen schwankt je nach der
Tätigkeit zwischen 1500—5000 M. und ist mit dem 65. Lebensjahr zahlbar. Die Prämien
werden von der Firma gezahlt, solange sich der betreffende Angestellte im Dienste der
letzteren befindet, und die Police wird ihm ausgehändigt, wenn er aus den Diensten der
Gesellschaft scheidet. Diejenigen Angestellten, die von der Versicherungsgesellschaft als
nicht aufnahmefähig zurückgewiesen werden, erhalten von der Firma jährliche Spar-
einlagen in ungefährer Höhe der Jahresprämie.

Im Jahre 1903 machte die Firma einen weiteren großen Schritt auf dem Wege ihrer
Fürsorgebestrebungen durch Gründung der Pensions-, Witwen- und Waisenkasse
für ihre Angestellten. Sie stiftete hierzu einen Grundfonds von 350 000 M. und zahlte
insgesamt der Kasse bis zum 31. Dezember 1912 den Betrag von 1 382 000 M. als frei-
willige Zuwendungen. Die Kasse umfaßt ca. 1650 Mitglieder, und seit Bestehen wurden an
Pensionen, Witwen- und Erziehungsgeldern bereits 110 000 M. gezahlt.

Die Fürsorgebestrebungen der Firma haben auf das Zusammengehörigkeitsgefühl
und den Gemeinsinn unter den Angestellten befruchtend gewirkt. Beamte sowohl, als auch
Arbeiter schlossen sich zur Gründung von großen Sterbekassen, die auf dem Umlage-
verfahren basiert sind, zusammen. Aus diesen Kassen erhalten die Arbeiter bei jedem
Todesfall zurzeit 500 M., und die Beamten 1500 M. Sterbegelder.

Alte invalide Arbeiter und Arbeiterinnen, die nicht mehr in den Diensten der Firma
stehen, erhalten wöchentlich Unterstützungen, um ihnen den Lebensabend zu er-
leichtern.

NOT UND KRANKHEIT. Für diejenigen Mitglieder unserer Arbeiter- und Beamten-
schaft, die ohne ihr eigenes Verschulden in Not geraten, sorgen große Unterstützungsfonds.
Eine aus Beamten und Arbeitern gebildete Kommission prüft selbständig die eingehenden
Unterstützungsgesuche und setzt die Unterstützungssummen fest. Auch Witwen und Waisen
verstorbener Arbeiter werden, um sie vor Not zu bewahren, monatlich oder vierteljährlich
Unterstützungen durch diese Kommission zugebilligt. Zur Auffüllung dieser Fonds (die
Firma überwies ihnen aus dem Ergebnis des Jahres 1912 70 000 M.) hat auch seit vielen
Jahren der Aufsichtsrat der Gesellschaft beträchtliche jährliche Zuwendungen privatim
gemacht.

BESONDERE VERGÜNSTIGUNGEN. Die Direktion verteilt nach stattgefundener
Bilanzvorlage, je nach dem Geschäftsresultat und nach ihrem freien Ermessen jährliche
Gratifikationen an ihre Angestellten. Die ihr zur Verteilung ganz oder teilweise
nach freier Wahl zur Verfügung stehende Summe betrug für die Arbeiterschaft allein aus
den Ergebnissen des Geschäftsjahres 1912 250000 M.
        <pb n="158" />
        ﻿Continental-Caoutchouc- &amp; Cutta-Percha-Compagnie, Hannover.

77*

FÜRSORGE AUSSER-
HALB DER FABRIK. Daß
nur in einem gesunden Kör-
per ein gesunder Geist wohnen
kann, ließ auch die Leitung
der Firma als Erfahrungs-
satz gelten, als sie seit langen
Jahren bereits ihren Beamten
sowohl als auch der Arbeiter-
schaft Erholungsurlaub
nicht nur bei voller Gehalts-
und Lohnzahlung bewilligte,
sondern ihnen auch bare Ur-
laubs- und Erholungsgelder
zahlte. Sie ist noch weiter
gegangen und hat ein Land-
erholungsheim für ihre
Beamten in Seelze bei Han-
nover errichtet, in welchem	Das Landerholungsheim,

den Urlaubern Gelegenheit

gegeben wird, bei geringen Ausgaben, vorzüglicher Verpflegung während des Urlaubs die
Erholung wirklich zu finden, die sie suchen, und die ihnen versagt bleiben müßte, wenn sie
auf einen kostspieligen Kurort angewiesen wären.

Die Firma hat mit einem Kostenaufwande von i ioo ooo M. in den Jahren 1904/05
Beamten- und Arbeiterwohnhäuser erbaut, in denen geräumige, gesunde Woh-
nungen gegen mäßigen Mietpreis zur Verfügung stehen; Wohnungen, die allen modernen
Forderungen der Hygiene entsprechen. Jede Wohnung hat einen Garten, und inmitten
der Gartenanlagen ist ein Kinderspielplatz angelegt.

Nicht nur den verheirateten und älteren, sondern auch den ledigen, jugendlichen Ar-
beitern bringt die Firma ihr Interesse entgegen. Die vielen Gefahren für Körper und Seele,
die gerade den jugendlichen Arbeiter in der Großstadt umlauern, denken wir nur an das
sc oft gegeißelte Schlafburschenunwesen, gaben der Firma den Gedanken ein, eine Wohn-
stätte für unsere ledigen Arbeiter zu bauen. Dieses Junggesellenheim wurde mit einem
Kostenaufwande von über 300000 M. im Jahre 1911 seinem Zwecke übergeben. Es um-
faßt Wohnungen für 100 junge Arbeiter. Diesen werden luftige, gesunde Wohnräume
gegen billigen Mietpreis (50 Pf. pro Tag inkl. erstes Frühstück) geboten. In gemeinsamen
Speisesälen wird das Frühstück eingenommen und auf Wunsch Mittag- und Abendessen
gereicht.

Es sind Baderäume vorgesehen und eine große Turnhalle mit allen erforder-
lichen Gerätschaften bietet Gelegenheit, die Mußestunden mit den Körper kräftigenden und
stählenden Übungen auszufüllen.

In einem der Beamten- und
Arbeiterwohnhäuser selbst und in
unmittelbarer Nähe des J unggesellen-
heims befindet sich die Continen-
tal bibliothek. Diese umfaßt jetzt
6500 Bände, welche kostenlos an die
Beamten- und Arbeiterschaft ausge-
liehen werden. Das große Interesse,
welches der Bibliothek entgegen-
gebracht wird, dokumentiert sich da-	Beamten- und Arbeiterwohnhäuser.
        <pb n="159" />
        ﻿*78

Continental-Caoutchouc- &amp; Cutta-Percha-Compagnie, Hannover.

rin, daß im jetzt verflossenen
Jahre ca. 40000 Ausleihungen
erfolgten.

Angrenzend an ihr Fabrik-
grundstück im Weichbilde der
Stadt hat die Firma in neuester
Zeit einen Komplex in Größe von
1 ha 67 ar 38 qm mit einem Kosten-
aufwand von annähernd einer
halben Million Mark erworben, um
hierauf Wohnstätten für ihre
Arbeiter zu bauen. — Diese
Wohnungen sollen allen neu-
zeitlichen Anforderungen an Be-
quemlichkeit, Wohnlichkeit und
Hygiene erfüllen und den Ar-
beitern ein Heim bieten, in
welchem sie sich im Kreise der Ihren nach vollbrachter Tagesarbeit wohlfühlen können.

FÜRSORGE INNERHALB DER FABRIK. Im Betrieb hat die Erfahrung gelehrt,
daß es für den angestrengt tätigen Arbeiter belebend wirkt, wenn ihm Gelegenheit geboten
wird, den Körper jederzeit von Staub und Schweiß zu säubern. Jedem Arbeiter oder jeder
Arbeiterin ist daher die Erlaubnis erteilt, während der Arbeitszeit innerhalb der
Fabrik ein Brausebad zu nehmen, zu dem Seife und Handtuch gratis geliefert werden.
Lohnabzug für die versäumte Zeit findet nicht statt.

Der Genuß von Branntwein ist innerhalb der Arbeitszeit verboten, und bei Zu-
widerhandlung sofortige Entlassung angedroht. Dagegen verschenkt die Firma gratis
während der Arbeitszeit an ihre Werkangehörigen Kaffee mit Milch und Zucker. Im
Jahre 1912 wurden ca. x 500 000 Liter Kaffee verabreicht. Durch das Schnapsverbot ist
die Zahl der Unfälle im Betrieb, wie die statistischen Aufzeichnungen der Firma genau
nachweisen, dauernd zurückgegangen.

Im Anfang des Sommers vorigen Jahres hat die Firma, angeregt durch die Erfahrungen
des heißen Sommers 1911, eine Selterwasserfabrikation eingerichtet. Sie gibt dieses
Wasser zum Selbstkostenpreise und zwar mit 3 Pf. pro Flasche und Limonadenwasser
mit 6 Pf. pro Flasche an ihre Arbeiterschaft ab. An einzelnen warmen Tagen wurden auch
im letzten Sommer 6000—7000 Flaschen konsumiert.

Das gute Einvernehmen, das seit Bestehen der Firma zwischen der Leitung der Gesell-
schaft einerseits, der Beamten- und Arbeiterschaft andererseits besteht, und welchem bisher
eine Trübung erspart geblieben ist, wird auch sicherlich weiterhin die stete und sorgsamste
Pflege seitens der Leitung des Unternehmens finden, eine Pflege, die ihr leicht gemacht
wird, durch das Interesse, die Treue und Anhänglichkeit, die Beamten- und Arbeiterschaft
mit der Firma sowohl, als auch ihren Leitern verbinden.
        <pb n="160" />
        ﻿79*

Cramer &amp; Buchholz, Pulverfabriken

mit beschränkter Haftung.

Hauptniederlassung: Hannover.

Zweigniederlassung: Rönsahl.

Fabriken in Rönsahl (Westf.) und in Rübeland (Harz).

Gegründet: i. Juli 1826.

Die Gründung der ersten, bei Rönsahl gelegenen Betriebe durch die Vorfahren der jetzigen
Geschäftsinhaber ist auf das Jahr 1760 zurückzuführen.

Gesellschaftskapital 1680000 M. (Familiengründung).

Geschäftsführer:

Kommerzienrat C. A. Buchholz, Ohl (Bezirk Köln),

C.	E. Buchholz, Hannover,

E. P. Buchholz, Köln-Lindenthal.

Fabrikation

sämtlicher Sorten Industrie- und Handelspulver, sowie geladener Jagdpatronen.

Dynamit, Schlagwetter- und handhabungssichere Sprengstoffe und Zünd-
requisiten.

Anzahl der Beamten und Arbeiter ca. 200.

Wohlfahrtseinrichtungen:

Private Pensionskasse für die Beamten;

Arbeiterunterstützungsfonds in Höhe von 60000 M.;

Arbeitersparkasse;

Einfamilien beamtenwohnhäuser;

Mietfreie Wohnungen für die Mehrzahl der Arbeiter, mit Gelegenheit zur Vieh-
haltung, bei deren Überlassung namentlich die dienstälteren Arbeiter berücksichtigt werden,
die übrigen Arbeiter bekommen Mietsentschädigung;

Badeanstalt mit Wannen- und Brausebad;

Heizbare Eß- und Aufenthaltsräume mit Kocheinrichtung;

Pachtweise Überlassung größerer Acker- und Wiesenkomplexe gegen geringes
Entgelt;

Beschaffung billiger Lebensmittel und Brennmaterialien.

Von den Beamten und Arbeitern ist eine größere Anzahl über 25 Jahre in den Be-
trieben tätig. Aus einigen Familien sind drei Generationen beschäftigt.
        <pb n="161" />
        ﻿Rechts der zweistöckige Arbeiterunterkunftsbau mit Limonadefabrik, Arbeiterwaschräumen und
Kleiderschränken, Brausebad, Speisesaal mit Wärmöfen für die Speisen, Arbeiterkantine und

Beamtenkantine.

Daimler-Motoren-Gesellschaft,
Stuttgart-Untertürkheim und Zweig-
niederlassung Berlin-Marienfelde.

ARBEITERUNTERSTÜTZUNGSKASSE. Die soziale Fürsorge für unsere Arbeiter
pflegen wir in erster Linie durch eine Arbeiterunterstützungskasse für erkrankte Arbeiter
und deren Familien. Diese Unterstützungskasse erhält vor allem nach dem jährlichen
Geschäftsabschluß aus dem Reingewinn Zuweisungen laut Geschäftsbericht. Außer-
dem werden der Kasse die Pachtsummen zugeführt, welche die Stuttgarter Brauereien
zu entrichten haben, denen der Biervertrieb in den Räumen der Fabrik gestattet ist.

Ferner kommen ihr die Einnahmen aus der Fabrikbadeanstalt zugute und ebenso
die von den Arbeitern eingezogenen Strafgelder.

Als eine weitere Leistung der Daimler-Motoren-Gesellschaft für ihre Arbeiter ist ein
zu 4 % verzinsliches

DARLEHEN im Betrag von 150 000 M. zu nennen, welches die D.-M.-G. einer Bau-
genossenschaft überlassen hat, die sich aus Arbeitern der D.-M.-G. zusammensetzt. Zweck
dieser Baugenossenschaft ist die Errichtung von

ARBEITERWOHNHÄUSERN auf hiesiger Markung. Drittens besteht seit dem Jahre 1912
-eine besondere
        <pb n="162" />
        ﻿Daimler-Motoren-Gesellschaft, Stuttgart-Untertürkheim.

81*

BEAMTENUNTERSTÜTZUNGSKASSE, und zwar hat die D.-M.-G. aus dem Rein-
gewinn für besondere Wohlfahrtszwecke einen Betrag von ioo ooo M. zurückgestellt.
Bestimmte Beschlüsse über die Art der Verwendung dieses Fonds sind noch nicht gefaßt.

BEURLAUBUNG. Des weiteren verdient bekanntgegeben zu werden, daß seit Jahren
auch eine Beurlaubung der Arbeiter eingeführt ist, und zwar erhalten solche nach mindestens
achtjähriger Tätigkeit bei der D.-M.-G. je nach ihrer Dienstzeit einen Sommerurlaub
von 6—12 Tagen.

FABRIKATIONSANLAGE VON LIMONADEN UND SODAWASSER. Dieselbe ist zur
Einschränkung des Alkoholgenusses errichtet worden und mit den neuesten Einrichtungen
ausgestattet; die Abgabe von Erfrischungen an die Arbeiter und Beamten erfolgt nahezu

Beamtenkantine.

zu den Selbstkosten. Diese Limonadenfabrik ist imstande, täglich bis zu 4000 Flaschen
Sodawasser und Limonade herzustellen, was dem Konsum an heißen Sommertagen ent-
spricht. Wenn sich auf dem Konto dieser Einrichtung Überschüsse ergeben, so werden
diese an die Arbeiterunterstützungskasse abgeführt.

SPEISESAAL. Ein geräumiger Speisesaal gestattet den Arbeitern, welche über die
Mittagszeit nicht nach Hause gehen, das von ihren Angehörigen in die Fabrik gebrachte
Essen dort einzunehmen, und durch eine Anzahl Wärmeschränke ist dafür gesorgt,
daß die Speisen warmgehalten werden können.

KANTINE. Außerdem ist im Erdgeschoß des Arbeiterunterkunftsgebäudes eine Kantine
eingerichtet, aus der die Arbeiter Eßwaren und Getränke beziehen können. Für diejenigen
Beamten und Meister, welche die Betriebsstätte in der Mittagspause nicht verlassen, ist
Gelegenheit zur Einnahme einer Mahlzeit gegeben. Die Speisen werden in einer
unter eigener Regie der D.-M.-G. stehenden Küche zubereitet und unter dem Selbst-

*6
        <pb n="163" />
        ﻿82

Daimler-Motoren-Gesellschaft, Stuttgart-Untertürkheim.

Limonadefabrikation für die Arbeiter.

kostenpreis abgegeben. Ferner befindet sich im Erdgeschoß und im Untergeschoß des
Arbeiterunterkunftsbaues

WASCHGELEGENHEIT für etwa 1000 Arbeiter, welche aus reihenweise auf gestellten
Kippbecken mit Warmwasser und Kaltwasser enthaltenem Wasserzufluß besteht, und
außerdem hat jeder Arbeiter dort seinen verschließbaren eisernen Kleiderschrank. Der-

Speisesaal mit Wärmöfen.
        <pb n="164" />
        ﻿Daimler-Motoren-Gesellschaft, Stuttgart-Untertürkheim.	83*

artige Wascheinrichtungen sind aber auch noch an anderen entlegeneren Stellen der Fabrik
vorgesehen.

BADEANSTALT. Anschließend an den Waschraum befindet sich eine Badeanstalt,
welche den Arbeitern Gelegenheit bietet, gegen geringes Entgelt Duschebäder zu nehmen.

Schließlich ist noch zu erwähnen, daß in den verschiedenen Arbeitsräumen verteilt
Schränke mit Verbandzeug und Medikamenten zur ersten Hilfe bei Unglücksfällen auf-
gestellt und geübte Leute zur Bedienung dieser Schränke angewiesen sind, sowie daß die

D.-M.-G. eine

UNFALLSTATION mit Feldbett besitzt, welche mit allen Materialien ausgerüstet ist,
die zur Anlegung von Notverbänden u. dgl. bei kleineren Betriebsunfällen in Betracht
kommen.

Es sei bemerkt, daß auch von denjenigen unserer Wohlfahrtseinrichtungen, deren
Benützung jedem freisteht, von unseren Arbeitern und Beamten ausgiebig Gebrauch ge-
macht wird.

Als besondere Wohlfahrtseinrichtungen der Zweigniederlassung Berlin-Marienfelde
sind zu erwähnen die

UNTERSTÜTZUNGSKASSE für erkrankte Arbeiter und deren Familien, deren Kapital
aus dem Pachterträgnis der Kantine, den Strafgeldern der Arbeiter, den freiwilligen Bei-
trägen und Spenden, sowie aus Zuweisungen der Generalversammlung aus dem Rein-
ertrag der Gesellschaft sich zusammensetzt, ferner die

ARBEITERPRÄMIENKASSE, deren Fonds aus den Beträgen besteht, welche für
Ausstellung von Automobilfahrscheinen durch den früheren technischen Leiter der Fabrik

Warm- und Kaltwasser-Wascheinrichtung und Kleiderschränke für die Arbeiter.

*6*
        <pb n="165" />
        ﻿84*

Daimler-Motoren-Gesellschaft, Stuttgart-Untertürkheim.

Arbeiter-Brausebad.

eingegangen sind. Aus dieser Kasse werden an besonders verdiente Arbeiter und Monteure
Prämien für gute Leistungen und Führung bezahlt. Außerdem hat die Daimler-Motoren-
Gesellschaft mit dem Verein „Hauspflege“ des Berliner Frauenvereins ein Abkommen
getroffen, auf Grund dessen der Verein im Falle der Erkrankung der Arbeiterfrauen
eine Pflege stellt, die gleichzeitig während dieser Zeit das Hauswesen in Ordnung hält;
die betreffenden Arbeiter leisten zu dem zu zahlenden Satze einen kleinen Beitrag.

Zwecks billigeren Einkaufs bezieht die Direktion des öfteren Lebensmittel und
Brennmaterialien in größeren Quantitäten, welche zu Einkaufspreisen an die
Arbeiter und die Beamten abgegeben werden.

Um den Alkoholgenuß der Arbeiter nach Möglichkeit einzuschränken, sind in sämt-
lichen Werkstätten

WARMWASSERKOCHAPPARATE ZUR BEREITUNG VON KAFFEE, Tee und
anderen warmen Getränken aufgestellt. Der hierdurch erzielte Erfolg war sehr zufrieden-
stellend. In dem mit dem Werk verbundenen

KANTINEBETRIEB wird ebenfalls streng darauf gesehen, daß der Alkoholgenuß
der Arbeiter möglichst eingeschränkt wird.

WASCH- UND BADEGELEGENHEIT. Neben dem Kantinebetrieb dient ausschließ-
lich dem Zwecke der Arbeiterschaft eine nach modernen Grundsätzen ausgebaute Wasch-
und Badegelegenheit.
        <pb n="166" />
        ﻿85*

Deutsche Bank.

A.	Die Förderung der materiellen Lage der Beamten.

In diese Abteilung fallen:

i.	DER BEAMTENFURSORGE-VEREIN DER DEUTSCHEN BANK a. G. ZU BERLIN.
Sein Zweck ist die Gewährung von Pensionen an die Beamten bei eintretender dauernder
Dienstunfähigkeit sowie nach zurückgelegtem 65. Lebensjahre, die Gewährung einer Rente an

die Witwen und die
Zahlungvon Erzie-
hungsbeiträgen an
die Waisen verstor-
bener Beamten.

Die Satzungen
des Vereins sichern
den Beamten nach
ihren Gehältern bis
höchstens M. 8000
für sich, ihre Wit-
wen und Waisen
Ansprüche auf die
gleichenPensionen
und Vorteile, die
das Reich und der
Preußische Staat
ihren Beamten und
deren Hinterblie-
benen gewähren.

Der jährliche
Beitrag der Be-
amten beträgt 4 %
ihres festen J ahres-
gehaltes, während
von der Bank 9,4 %
des versicherungs-
pflichtigen Gehal-
tes gezahlt, somit
von ihr mehr als

70 % der Gesamt-
aufwendungen ge-
tragen werden. Bei
der Verwaltung des
Beamtenfürsorge-
vereins haben die
Beamten eine we-
sentliche Mitwir-
kungin allenseinen
Organen, d. h. so-
wohl imAufsichts-
rat als auch im Vor-
stand, imPensions-
ausschuß und im
ständigen Schieds-
gericht.

Die Aufwen-
dungen der Bank
für die Zwecke des
Beamtenfürsorge-
vereins betrugen

Jahr

1910

1911

1912

M.

928 800
I 200 850
I 295 650

Speisezimmer

im Klub der Beamten der Deutschen Bank.

Die Anpassung die-
ser Institution an
die reichsgesetzl.
Versieh. - Ordnung
wird betrieben.
        <pb n="167" />
        ﻿86*

Deutsche Bank.

2.	DER NACH DR. GEORG VON SIEMENS BENANNTE FONDS FÜR DIE BEAMTEN.
Seine Aufgabe ist es, durch Gewährung von Beihilfen in denjenigen Fällen einzutreten,
für die nach den Satzungen des Beamtenfürsorgevereins nicht ausreichend vorgesorgt
werden konnte. Er steht im Eigentum der Bank und dient zur finanziellen Unterstützung
bei Krankheiten oder unverschuldeter Notlage. Den Fonds verwaltet ein Kurato-
rium, in dem die Beamtenschaft durch ein Mitglied vertreten ist. Der Fonds beträgt
zurzeit ungefähr 7% Millionen Mark und wird von der Bank mit 5% für das Jahr
verzinst.

Spiel- und Lesezimmer im Klub der Beamten der Deutschen Bank.

3.	DIE BEVORZUGTE VERZINSUNG VON SPARGELDERN. Die Bank gewährt
ihren Beamten und den Witwen verstorbener Beamten auf Spareinlagen bis zur Höhe
von M. 20000 unabhängig von der Lage des Geldmarktes 5% Zinsen für das Jahr; auf
größere Guthaben wird ebenfalls ein über den normalen Satz hinausgehender Zinsfuß
vergütet.

4.	DIE ALLJÄHRLICH ZWEIMAL VERTEILTEN GRATIFIKATIONEN. Zu Weih-
nachten und am Tage der ordentlichen Generalversammlung werden an Beamte besondere
Gratifikationen verteilt.

5.	STIFTUNGEN. Aus den Zinsen einer von den Herren Konsul H. Wallich und
Herman Marcuse errichteten Stiftung werden jährlich an Beamte, die sich durch Fleiß
und gute Leistungen ausgezeichnet haben, Anerkennungsprämien verteilt. Die Stiftung
ermöglicht jedes Jahr die Berücksichtigung von 24 Beamten.
        <pb n="168" />
        ﻿Deutsche Bank.

87

6.	DIE ALLEINIGE ZAHLUNG DER BEITRÄGE FÜR GESETZLICH VORGE-
SCHRIEBENE SOZIALE ZWECKE. Die Bank zahlt die vollen Beiträge für die gesetz-
lich vorgeschriebene Invaliditäts- und Krankenversicherung, also auch den gesetz-
lich auf die versicherten Beamten entfallenden Anteil. Die jährlichen Beitragskosten

beliefen sich

im	Jahre	1910	auf............M.	190 000

,»	„	1911	,,..............»	200650

»	yy	J9i2	„..............„	226350

Speisesaal im Klub der Beamten der Deutschen Bank (1. Etage).

B.	Einrichtungen zur Förderung des körperlichen Wohles der Beamten.

1.	KLUB UND KANTINEN. Regelmäßig wiederkehrende Leistungen auf diesem Ge-
biete sind die Beiträge für den Klub und die Kantinen.

Der Klub besitzt in bester Verkehrsgegend der Stadt (Voßstraße Nr. 17) für seine Zwecke
besonders eingerichtete Räume, Speisesäle für 300 Personen, Lese-, Spiel-, Musikzimmer
usw.; er dient den Beamten als Stätte kameradschaftlichen und geselligen Verkehrs
und bietet ihnen die Möglichkeit, ihre Mahlzeiten zu einem die Herstellungskosten nicht
deckenden Preise zu bestreiten.

Die Kantinen, zwei an der Zahl, befinden sich in den Bankgebäuden.

Die Verwaltung des Klubs und der Kantinen besteht aus 3 Beamten. Die Zuschüsse
der Bank für Klub und Kantinen beliefen sich
        <pb n="169" />
        ﻿88*

Deutsche Bank.

im Jahre	1910	auf............M.	85 100

»	»	1911	„..............„	98700

»&gt;	1912	,,.............,,	99 900

Klubmitglied wird jeder Beamte durch Zahlung eines monatlichen Beitrages von M. 1.

2.	ERHOLUNGS- UND KRANKENHEIME. In den Heimen der Deutschen Gesell-
schaft für Kaufmanns-Erholungsheime stehen der Bank zugunsten der Beamten
jährlich einige hundert kostenfreie Verpflegungstage zur Verfügung. Die Bank hat das
Anrecht darauf durch einen einmaligen Beitrag von M. 30 000 erworben.

Speisesaal im Klub der Beamten der Deutschen Bank (II. Etage).

Desgleichen ist in der Heilstätte bei Grabowsee die kostenfreie Unterbringung
lungenkranker Angestellten für hundert Tage jährlich gesichert durch Überweisung eines
größeren Kapitals an den Volksheilstättenverein vom Roten Kreuz.

Im Kronprinzessin Cecilie - Seehospiz in Rewahl an der Ostsee ist für erholungs-
bedürftige Beamtenkinder ein jährliches Platzreservat durch Gewährung einer Beihilfe
erworben unter der Bedingung, daß die Unterkunft der Kinder zu ermäßigten Preisen
erfolgt.

Der Verein Hauspflege ist auf Grund eines Abkommens mit der Bank verpflichtet,
den bei ihr angestellten Unterbeamten, Boten usw. kostenlos zuverlässige Pflegerinnen
zuzuweisen, wenn die Frauen dieser Angestellten durch lange Krankheit an der Führung
der Wirtschaft behindert sind.

Der Verband für erste Hilfe ist vertraglich verpflichtet, durch eine in der Nähe
der Bank befindliche Unfallstation im Falle plötzlicher Erkrankungen von Beamten oder
        <pb n="170" />
        ﻿Deutsche Bank.

89*

Küche im Klub der Beamten
der Deutschen Bank.

Küche in der Kantine
der Deutschen Bank.

bei Unfällen während der Dienststunden sofortige Hilfe zu leisten und die erforderlichen
Maßnahmen in die Wege zu leiten. In der Bank befindet sich ein Raum zur Auf-
nahme der Erkrankten und eine Hausapotheke. Ein Beamter ist als Krankengehilfe aus-
gebildet.

3.	STIFTUNG. Ein Teil der Zinsen eines von dem Mitgliede des Aufsichtsrats, Herrn
Geheimen Kommerzienrat Steinthal, gestifteten Fonds für körperliche und geistige Ent-
wicklung der Beamten der Deutschen Bank wird für sportliche Zwecke, insbesondere
für einen Fechtklub der Beamten, verwendet.

Speiseraum der Kantine.
        <pb n="171" />
        ﻿Deutsche Bank.

90*

Klubbibliothek.

C.	Förderung der geistigen Interessen der Beamtenschaft.

1.	BIBLIOTHEK. Unter der Verwaltung der Beamten steht eine aus einer Stiftung
der Frau Dr. Georg von Siemens im Jahre 1902 errichtete Bibliothek, die durch spätere
Zuwendungen der Stifterin sowie durch Beiträge der Bank und einiger Mitglieder ihrer Ver-
waltung weitere Förderung erfahren hat. Die Bibliothek umfaßt etwa 3000 Druckwerke;
wissenschaftliche und schöngeistige Literatur sind gleichmäßig in den besten Darbietungen
vertreten.

2.	UNTERRICHTSKURSE. Die Bank veranstaltet zur Ausbildung ihrer Beamten
auf ihre Kosten Unterrichtskurse in fremden Sprachen und zeitweise in der
Stenographie.

3.	GESANGVEREIN. Aus den Zinsen des schon erwähnten Fonds zur Förderung
der körperlichen und geistigen Entwicklung der Beamten erfolgen regelmäßige Zuwen-
dungen an den Gesangverein der Beamten.
        <pb n="172" />
        ﻿9i*

Deutsche Continental Gas-Gesellschaft.1)

(Sitz der Hauptverwaltung: Dessau.)

Der Anfang sozialer Fürsorge für das ihr unterstellte Beamten- und Arbeiterpersonal
reicht bei unserer Gesellschaft bis in das Jahr 1874, also 38 Jahre zurück. Wir sind dem-
nach schon 7 Jahre früher als die große staatliche soziale Gesetzgebung, die bekanntlich
mit dem denkwürdigen Erlaß Kaiser Wilhelms I. am 17. November 1881 eingeleitet wurde,
an die Erfüllung sozialer Bedürfnisse herangetreten.

FÜRSORGE FÜR ALTER UND INVALIDITÄT VON MEISTERN UND ARBEITERN.

Die erste derartige Schöpfung unserer Gesellschaft betraf eine umfassende Organisation
der Fürsorge für Alter und Invalidität von Meistern und Arbeitern sowie für ihre beim Tode
hinterlassenen Witwen und Waisen. Die der Gesellschaft aus dieser Einrichtung erwachse-
nen Kosten beliefen sich für das Jahr 1912 auf eine Summe von rund 125 000 M., die sich
auf 174 Meister- bzw. Arbeiterpensionäre und 156 Witwen verteilen. Vom Jahre 1874
bis 1912 wurden von der Gesellschaft insgesamt rund 1 360 000 M. zu dem gedachten Zwecke
ausgegeben. Um in dieser Fürsorge, welche in den erforderlichen Mitteln schwankt, ganz
frei und unabhängig zu sein, wurden dieselben ohne Gründung eines bestimmten Fonds
durch das General-Unterstützungs-Konto der Hauptkasse getragen.

BEAMTEN-PENSIONSKASSE. Um die Zukunft der Beamten mit bestimmten Pensions-
rechten sicherzustellen, wurde im Jahre 1880 unsere Beamten-Pensionskasse mit einem von
der Gesellschaft bei ihrem 25 jährigen Jubiläum gestifteten Kapital von 50000 M. begründet
und in den Jahren 1896, 1899, 1901 und 1912 durch weitere Zuwendungen im Gesamtbeträge
von 400 000 M. unterstützt, so daß ihr bis jetzt außer den laufenden Beiträgen 450 000 M.
seitens der Gesellschaft zugeflossen sind. Die laufenden Beiträge der Gesellschaft betragen
7 % von dem pensionsberechtigten Einkommen der Kassenmitglieder und erreichten seit dem
Bestehen der Kasse ca. 1 058 000 M., so daß die Gesamtleistungen der Gesellschaft für diese
Kasse einschließlich der vorgedachten Kapitalzuwendungen bis jetzt ca. 1508 000 M. betragen.
Das Kassenvermögen bezifferte sich Ende vorigen Jahres auf 1890 000 M. bei 308 Mitgliedern.
Wiederholte versicherungstechnische Prüfungen haben die Solvenz der Kasse dargetan, die
für unsere ganze Beamtenschaft eine wertvolle Zukunftssicherheit darstellt.

Im Jahre 1902 wurde das Statut der Pensionskasse reorganisiert und im J ahre 1904 die Ab-
sonderung des Kassenvermögens vom Vermögen der Gesellschaft, infolge des Gesetzes über die
privaten Versicherungsunternehmungen, durch Beschluß der Generalversammlung, von 1904
genehmigt. Von Anfang des Jahres 1905 ab bildet die Kasse unter der Aufsicht des Kaiserlichen
Aufsichtsamtes für Privatversicherung in Charlottenburg einen „kleineren Versicherungs-
verein auf Gegenseitigkeit“, mit einer Verwaltung durch Beamte der Gesellschaft, wobei jedoch
dem Gesellschaftvorstande genügende Leitungs- und Kontrollbefugnisse Vorbehalten wurden.

Auch nach dem Inkrafttreten des neuen,, Versicherungsgesetzes für Angestellte“ haben wir
die Absicht, die Pensionskasse neben der Reichsversicherung organisch weiter bestehen zu lassen.

LEBENSVERSICHERUNGEN. Neben dieser Pensionskasse wurde für die Beamten
im Jahre 1892 eine Erleichterung zum Abschluß von Lebensversicherungen geschaffen,
und zwar durch Vereinbarung eines Sondervertrages mit einer der größten Lebensversiche-
rungsgesellschaften. Danach genießen unsere Beamten, soweit sie zu einer Versicherung
geneigt und aufnahmefähig sind, eine einmalige Abschluß- und eine laufende jährliche
Inkassoprovision Außerdem zahlt die Gesellschaft die Jahresprämien im voraus, zieht sie
in monatlichen Raten von den Beamten wieder ein und übernimmt in Todesfällen die Ab-
rechnung zwischen der Versicherungsgesellschaft und den Hinterbliebenen. Gegenwärtig
sind 47 Beamte mit einem Gesamtkapital von 274 000 M. versichert.

SPAREINRICHTUNG. Gemeinsam für Beamte und Arbeiter ist die im Jahre 1896
getroffene Spareinrichtung, nach welcher die Gesellschaft unter besonderen Bedingungen

i) Die Gesellschaft besteht zurzeit aus 17 Verwaltungen und versorgt 86 Orte mit Gas bzw. mit Elektrizität.
        <pb n="173" />
        ﻿Deutsche Continental Gas-Gesellschaft.

92*

auf Spareinlagen, welche bei öffentlichen Sparkassen seitens der Angestellten gemacht
worden sind, jährliche Zinszuschüsse zu den von jenen Kassen bereits gezahlten Zinsen
gewährt'). An dieser Einrichtung beteiligten sich bisher ca. 25 % aller beschäftigten Beamten
und Arbeiter. Die Zuschußzinsen der Kasse betrugen zumeist 7 % und die gesamten Leistungen
an Zuschußzinsen von 1896—1912 rund 325 000 M.

ARBEITERAUSSCHÜSSE. Für die im aktiven Dienst befindlichen Arbeiter ist neben
guten Löhnen und der Aussicht auf eine gewisse Altersunterstützung die Möglichkeit einer
Vertretung ihrer Berufsinteressen von wesentlicher Bedeutung; diesem an sich berechtigten
Wunsche sind wir vom Jahre 1888 ab durch Einführung von Arbeiterausschüssen entgegen-
gekommen. Ihre Tätigkeit unter dem Vorsitz oder der Anwesenheit der betreffenden Be-
triebsleiter oder ihrer Stellvertreter war bisher durchaus ersprießlich und den beiderseitigen
Interessen förderlich; doch muß die Zukunft lehren, ob sie das in sie gesetzte Vertrauen
unter den inzwischen vielfach veränderten sozialpolitischen Verhältnissen, sowie bei dem
stetig wachsenden, von außen einwirkenden Druck der großen Arbeiterorganisationen
auch fernerhin rechtfertigen werden. Die Erfahrungen aus mehrfachen Ausstandsversuchen
innerhalb unserer Gesellschaft lehrten jedenfalls, daß unsere Arbeiter ihren Interessen weit
besser nützten, wenn sie das den Verhältnissen der Unternehmung nach Mögliche durch
ruhiges und maßvolles Verhandeln ihrer Ausschüsse mit den Betriebsleitern ohne Vertrags-
bruch zu erreichen suchten, als wenn sie sich von außen in wochen- oder monatelange
Ausstände hineintreiben ließen. Wenn es aber auch den Arbeitervertretungen der einzelnen
Betriebe von Jahr zu Jahr schwieriger werden sollte, ihre Autorität den eigenen Wählern
gegenüber zu behaupten und sich nicht durch die großen Berufsorganisationen ganz beiseite
schieben zu lassen, so glauben wir immerhin, daß in „Friedenszeiten“ die Arbeiterausschüsse
noch immer gegenseitiges Verständnis fördern und für beide Teile segensreich wirken,
auch manchen „Krieg“ verhindern können. Allerdings werden dabei stets persönliche
und örtliche Verhältnisse sehr ausschlaggebend sein.

HILFSKASSEN. Zur Tätigkeit unserer Arbeiterausschüsse gehört auch die Teilnahme
an der Verwaltung der Hilfskassen. Letztere sind zugleich mit den Arbeitervertretungen
im Jahre 1888 ins Leben gerufen, beruhen auf gleichen Zuschüssen der Gesellschaft und
der Arbeiter und ergänzen die Leistungen der Krankenkassen durch Hilfe in den Fällen, wo
die gesetzlichen Leistungen nicht ausreichen. Die Hilfskassen erfreuen sich der Sympathie aller
Mitglieder, und ihr jeweiliger Status wird mit regem Interesse von der Arbeiterschaft verfolgt.

Gut eingerichtete Arbeiterstuben, Speisesäle in den größeren Betrieben, saubere Wasch-
und Badegelegenheiten, unentgeltliche Verabreichung von Kaffee, Fruchtsäften u. dgl.,
hauptsächlich während des Sommers, betrachten wir als kleinere und notwendige Veran-
staltungen zum Wohle der Arbeiterschaft.

Endlich haben wir es uns angelegen sein lassen, auch für die schulpflichtigen
Kinder unserer Arbeiterschaft in Warschau zu sorgen, da bekanntlich in Rußland be-
sonders der Volksschulunterricht erst im Werden begriffen ist. Seit 1906 haben wir diesem
Zweige sozialer Fürsorge unsere Aufmerksamkeit geschenkt, indem wir zunächst an beste-
hende Schulvereine für die Zulassung unserer Arbeiterkinder Beiträge leisteten; von 1908
ab haben wir diesen Unterricht in eigene Verwaltung genommen und lassen in zwei örtlich
getrennten Schullokalen von durch uns besoldeten Lehrern und Lehrerinnen geordneten
Elementarunterricht an durchschnittlich 200 Kinder jährlich erteilen. Die Schulpläne
werden dem staatlichen Schulinspektor zur Begutachtung und Genehmigung vorgelegt.
Sind auch die für die Schulen auf gewendeten Mittel, die von 1906 bis 1912 insgesamt rund
86 000 M. erforderten, nicht gering, so ist doch der Segen, der von ihnen ausgeht, ein großer,
und unsere Arbeiter in Warschau, die noch vielfach Analphabeten sind, erkennen es gern
an, daß wir ihnen die Sorge für die Erziehung ihrer Kinder erleichtern.

x) Bis zur Höhe des Sparguthabens von 3000 M.; die jährliche Einzahlung darf io°/0 des Arbeitsverdienstes
(Höchstgrenze 4500 M.) nicht übersteigen.
        <pb n="174" />
        ﻿93

*

Deutscher Gastwirts-Verband (E. V.)

Berlin.

Vor nunmehr 40 Jahren haben sich die Deutschen Gastwirte zu einem Verband zu-
sammengetan und mit 800 Mitgliedern, die auf ca. 60 000 angewachsen sind, seiner Zeit
ihre Tätigkeit aufgenommen, die darin gipfelte, alle deutschen Gastwirte zu vereinigen,
um seine Mitglieder, ihre Angehörigen und die im Gast- und Schankwirtsgewerbe tätigen
Personen in jeder Beziehung zu schützen und zu fördern, insbesondere ihre materielle und
geistige Lage zu heben und die Eintracht sowie das Gefühl der Zusammengehörigkeit unter
den Mitgliedern zu festigen.

Die Förderung der materiellen Lage ist in den folgenden Unterstützungskassen nach-
gewiesen, während die weiteren Bestrebungen gerichtet sind auf die Behandlung aller ge-
meinnützigen, fachwirtschaftlichen und wissenschaftlichen Fragen, Stellungnahme zu den
für den Gewerbestand betreffenden Fragen und Gewährung von Rechtsschutz nach Maß-
gabe der ergehenden Bestimmungen, während jede parteipolitische Tätigkeit und religiöse
Bestrebungen ausgeschlossen sind.

THEODOR-MÜLLER-STIFTUNG. Schon nach Vollendung des ersten Jahrzehntes
wurde auf dem 10. Deutschen Gastwirtstage zu Berlin 1883 zu Ehren des Präsidenten
eine Stifung unter dem Namen Theodor-Müller-Stiftung ins Leben gerufen mit der Zweck-
bestimmung, Personen, welche 10 Jahre ununterbrochen bei einem Verbandsmitgliede
tätig gewesen sind und für Treue und Fleiß nach einer 3 jährigen Dienstzeit prämiiert, nach
einer 6jährigen mit einer silbernen Auszeichnung bedacht wurden und nach weiteren
4 Jahren ein Diplom erhielten, welches ihnen ein Anrecht gewährleistet, bei eintretender
Notlage Unterstützungen aus dieser Stiftung zu gewähren. Nach 25jähriger Dienstzeit
verleiht der Verband eine goldene Medaille.

Mit 2372,20 M. hat diese Wohlfahrtseinrichtung begonnen und verfügt gegenwärtig
über 145 000 M. Verwaltungskosten entstehen nicht. In den letzten Jahren wurden je
über 4500 M. Unterstützungen gezahlt. Der Fonds wächst durch freiwillige Beiträge der
Verbandsvereine und durch Zuwendungen edel denkender Mitglieder fortwährend weiter.

Über 27 600 Treudienende konnten Auszeichnungen erhalten, und zwar erhielten
21 084 Treudienende Auszeichnungen für 3 jährige Dienstzeit, 4876 für 6 jährige und 1649
für 10 jährige. 59 Personen konnten sogar für 25jährige treue Dienstleistungen geehrt werden.

UNTERSTÜTZUNGSKASSE FÜR WITWEN UND WAISEN. Nach weiteren 12 Jahren
(1895) gründete der Verband eine Unterstützungskasse für Witwen und Waisen verstor-
bener Verbandsmitglieder. Diese Kasse verfügt über ein Vermögen von 162 000 M. und zahlt
jährlich 4—5000 M. an Unterstützungen aus; auch dieser Vermögensbestand wächst be-
ständig weiter.
        <pb n="175" />
        ﻿Deutscher Gastwirts-Verband (E. V.) Berlin.

94*

UNTERSTÜTZUNGSKASSE FÜR IN NOT GERATENE VERBANDSMITGLIEDER.
Mit einem Anfangsvermögen von 67 000 M. wurde im Jahre 1903 eine Unterstützungs-
kasse für in Not geratene Verbandsmitglieder ins Leben gerufen. Diese Kasse verfügt über
370000 M. Vermögen und zahlt jährlich Beihilfen an verarmte, unschuldig in Not geratene
und erkrankte Mitglieder von mehr denn 8000 M.

STERBEUNTERSTÜTZUNGSKASSE. Außerdem hat der Verband im Jahre 1900
noch eine Sterbeunterstützungskasse eingerichtet, welche über Reserven von 125 000 M.
verfügt und seit ihrem Bestehen in 3004 Sterbefällen 380 700 M. Sterbebeihilfen zur Aus-
zahlung brachte.

Rechnet man zu diesen Wohlfahrtseinrichtungen hinzu, daß die Verbandskasse an sich
auch noch über ein Vermögen verfügt von über 200 000 M., so ergibt sich, daß der Deutsche
Gastwirtsverband in den verflossenen 40 Jahren 1 Million Mark Ersparnisse anlegen und
hiervon über 800000 M. zu Wohltätigkeitszwecken festlegen konnte, die auf Grund der nach-
gewiesenen Ausgaben einen reichen Segen aus der ursprünglichen Absicht mit sich brachten.

PRÜFUNGSAUSSCHUSS. Zur Prüfung von Erzeugnissen, welche für das Gastwirts-
gewerbe von Interesse sind, mit Ausnahme von Nahrungs- und Genußmitteln, hat der Ver-
band einen besonderen Prüfungsausschuß eingesetzt, dessen Wirksamkeit von bedeutendem
Erfolge begleitet war.

FACHFORTBILDUNGSSCHULEN. Unter den höherstrebenden Zielen des Standes
gilt aber nicht allein die Hebung des Standes, sondern ganz besonders auch die Hebung
der Träger desselben. Zur Erfüllung dieser Aufgabe ist die erzieherische Einwirkung
auf die Ausbildung der heranwachsenden Lehrlinge und Gehilfen als das Notwendigste
erkannt und auch von höchster sozialreformatorischer Bedeutung. Fachfortbildungsschulen
sind von unseren Vereinen in 42 Orten eingerichtet worden. Der Segen dieser Bestrebung
hat uns die Unterstützung der Staatsbehörden eingetragen, so daß wir emsig um den weiteren
Ausbau derselben bemüht sind.

VERBANDSLEHRBRIEFE. Guten Lehrlingen unseres Standes wird durch die Aus-
stellung von Verbandslehrbriefen das Fortkommen erleichtert. 10 290 Lehrlinge konnten
mit solcher Bescheinigung einer tüchtigen Lehre und sach- und fachgemäßen Ausbildung
ins Leben hinaustreten.

KOCHKUNST- UND FACHAUSSTELLUNGEN. Um der Mitwelt aber auch die Beweise
von den Bestrebungen, immer Tüchtigeres im Gewerbe zu leisten, zu geben, veranstaltet
der Verband von Zeit zu Zeit Kochkunst- und Fachausstellungen, welche sich im Laufe
der Zeit der Allerhöchsten Protektionen sogar erfreuen durften, und welche dann auch mate-
rielle Erfolge für die Wohlfahrtsbestrebungen im Verbände zu verzeichnen hatten.

Aber nicht nur für sich und seine Mitglieder hat der Verband sich in fürsorglicher
Weise betätigt, sondern auch an anderen Stellen, wie z. B. bei der Cholera in Hamburg,
beim Brande der Stadt Aalesund und für die Hinterbliebenen der im Hereroaufstande Ge-
fallenen und außerdem noch bei den Überschwemmungen in den verschiedenen Teilen
unseres deutschen Vaterlandes.
        <pb n="176" />
        ﻿95*

Deutsche Gesellschaft für Kaufmanns-
Erholungsheime, Wiesbaden.

Zu den bemerkenswertesten Schöpfungen humanitärer Art zählt die Deutsche Gesell-
schaft für Kaufmanns-Erholungsheime. Im Jahre 1911 in Wiesbaden begründet, vereinigt
sie die selbständige Kaufmannschaft, die Industrie und die Angestellten des ganzen Reiches
zu einem gemeinsamen Werk der Selbsthilfe des Standes.

Die Gesellschaft bezweckt, männlichen und weiblichen kaufmännischen und tech-
nischen Angestellten kaufmännischer und industrieller Betriebe, sowie minderbemittelten

Das Großherzog Ernst-Ludwig-Heim in Bad Salzhausen.

selbständigen Kaufleuten, ohne Rücksicht auf das religiöse Bekenntnis, auf die Zugehörig-
keit zu einer politischen Partei oder zu irgend einer Vereinigung, für geringes, den Verbrauch
zu Hause nicht nenneswert übersteigendes Entgelt, den Aufenthalt in einem Erholungsheim
zu ermöglichen. Die Wahl der Heime steht den Besuchern vollkommen frei nach ihren
Wünschen und jeweiligem Gesundheitszustand.

GROSSHERZOG ERNST-LUDWIG-HEIM IN SALZHAUSEN. Die Bestrebungen der
Gesellschaft fanden im ganzen Reiche begeisterte Aufnahme und so war es ihr bereits
möglich, nach kaum Jahresfrist mit dem Bau von drei Heimen zu beginnen und ein
gepachtetes viertes Heim der Gesellschaft in Misdroy an der Ostsee in Betrieb zu nehmen.
Das Heim in Salzhausen, für 100 Betten berechnet, wird im Frühjahr 1913 eröffnet werden.
Salzhausen vereinigt mit einer landschaftlich sehr schönen Lage und leichter Erreichbar-
keit (22 km Entfernung von Bad Nauheim) den Vorzug, Sool-, Stahl- und auch Lithium-
        <pb n="177" />
        ﻿
        <pb n="178" />
        ﻿Deutsche Gesellschaft für Kaufmanns-Erholungs-Heime, Wiesbaden.	97*

und Schwefelquellen zu besitzen. Ein vortrefflich eingerichtetes Badehaus ist vorhanden.
Die Badeverwaltung wird den Gästen der Heime der Deutschen Gesellschaft Kurtaxbefreiung
gewähren, die Bäder werden zu ermäßigten Preisen geliefert. Die Gesellschaft hat ferner
mit dem Badearzt ein Abkommen getroffen, wonach den Gästen der Heime vollkommene
freie ärztliche Behandlung gesichert ist.

PRINZ-LUDWIG-HEIM IN TRAUNSTEIN. Das zweite Heim der Gesellschaft, das
Prinz-Ludwig-Heim in Traunstein in Oberbayern, ist bereits vollendet und in Gegenwart
Seiner Königlichen Hoheit des Prinzregenten Ludwig von Bayern am 6. Oktober 1912
eröffnet worden. Auch dieses Heim ist für 100 Betten berechnet und erhebt sich in prächtiger,
landschaftlicher Lage mit herrlichem Blick auf die Berge, 700 m über dem Meeresspiegel,
wenige Minuten von der oberbayerischen Gebirgsstadt Traunstein entfernt.

KAISER-WILHELM-HEIM IM TAUNUS. Das dritte von der Gesellschaft in Bau
genommene, das Kaiser-Wilhelm-Heim im Taunus, gleichfalls für 100 Betten eingerichtet,
ist am 1. Mai 1913 dem Betrieb übergeben worden. Es ist eine Wegstunde von Wiesbaden
entfernt, mitten in prachtvollen Waldungen gelegen. Von der Bahnstation Chausseehaus
führt ein schöner Waldweg zum Ziele (10 Minuten). Die Bäder Schlangenbad und Schwal-
bach sind zu Fuß in einer, bzw. zwei Stunden zu erreichen. Nach Schlangenbad besteht
außerdem Autoomnibusverbindung und nach Schwalbach führt eine Eisenbahnlinie.

Die Gesellschaft hat sämtliche Heime dem Kaiser für den Kriegsfall als Lazarette zur
Verfügung gestellt.

Die Geschäftsstelle der Gesellschaft befindet sich in Wiesbaden. Den Vorstand des
ehrenamtlich tätigen Präsidiums bilden zurzeit: Kommerzienrat Joseph Baum-Wies-
baden, Vorsitzender; Kommerzienrat Fehr-Flach, Präsident der Handelskammer Wiesbaden;
Geheimer Kommerzienrat Dr. W. Kalle-Biebrich, Dr. Hans Teigmann-Wiesbaden.

*7
        <pb n="179" />
        ﻿98*

Deutsche Gold- u. Silber-Scheideanstalt
vorm. Roeßler, Frankfurt a. M.

Der Charakter der Wohlfahrtseinrichtungen der Deutschen Gold- und Silber-Scheide-
anstalt vorm. Roeßler wird dadurch bestimmt, daß diese Gesellschaft in ihrem Stammsitz
Frankfurt a. M. nur einen verhältnismäßig geringen Arbeiterstand von etwa 250 Mann
neben einem nahezu gleich hohen Bestand an kaufmännischen und technischen Beamten
beschäftigt. Umfangreiche Einrichtungen, wie sie andere große industrielle Werke be-
sitzen, konnten daher hier nicht in Frage kommen. Insbesondere war auch für die Errich-
tung von Arbeiterwohnungen keine Gelegenheit gegeben. Dagegen hat sich die Gesellschaft
die Förderung des Wohles ihrer Angestellten nach zwei Richtungen besonders angelegen
sein lassen.

Schon vor dem Inslebentreten der reichsgesetzlichen Arbeiterversicherung hatte die
Deutsche Gold- und Silber-Scheideanstalt im Jahre 1885 einen

PENSIONSFONDS zur Fürsorge für invalidwerdende Beamte und Arbeiter und zur
Versorgung der Hinterbliebenen derselben gegründet. Bis zum Jahre 1908 war infolge
Zuwendung der Gesellschaft dieser Fonds auf 1 150000 M. angewachsen. In diesem Jahre
wurde, den Wünschen der Beamtenschaft folgend, eine

SELBSTÄNDIGE BEAMTENPENSIONSKASSE gegründet, zu deren Grundlage 550 000 M.
von dem Pensionsfonds abgezweigt wurden. Für die Arbeiter besteht der

PENSIONSFONDS OHNE BEITRAGSPFLICHT weiter und hat sich bis zum 1. April
1912 wieder auf 750 000 M. erhöht. Er gewährt im Invalidenfalle Renten je nach Dienst-
alter bis zu 75 % des zuletzt bezogenen Lohnes und ein entsprechendes Ruhegehalt nach
erreichtem 65. Lebensjahr bzw. vollendetem 40. Dienstjahr. Die Witwe erhält 50 %, un-
mündige Kinder je 10%, Vollwaisen je 33%% der eventuellen Rente des verstorbenen
Vaters. Die reichsgesetzlichen Renten kommen in Abzug.

BEAMTENPENSIONSKASSE. Die im Jahre 1908 gegründete Beamtenpensionskasse hat
im J ahre 1912 infolge des Inslebentretens der Angestelltenversicherung eine weitgehende Statu-
tenänderung vorgenommen und die Form einer Zulagekasse angenommen. Die Beamten
zahlen unter Einrechnung der Beiträge an die Reichsversicherungsanstalt durchschnitt-
lich 4% ihres Einkommens, die Gesellschaft das 1 % fache dieser Beträge. Die Renten-
berechtigung beginnt nach einer fünfjährigen Karenzzeit und ist mit 3600 M. nach oben
begrenzt. Durch weitere Zuwendungen der Firma ist das Vermögen der Kasse auf 1 740 000 M.
per 31. Dezember 1912 angewachsen.

UNTERSTÜTZUNGSFONDS. Neben dem Arbeiterpensionsfonds und der Pensionskasse
verfügt die Firma über einen Unterstützungsfonds von 325 000 M., aus welchem Arbeitern
und Beamten für sich und ihre Familien Zulagen in Krankheits- und anderen Notfällen
gegeben oder auch Darlehen gewährt werden. Insbesondere sind auch aus diesem Fonds
Beamten und Arbeitern zweitstellige Hypotheken zur Erleichterung der Erwerbung eines
eigenen Hauses gegeben worden.

Die Gesellschaft war von jeher bestrebt, für ihre Beamten und Arbeiter möglichst
günstige Arbeitsbedingungen in wirtschaftlicher und hygienischer Hinsicht zu schaffen.
So besteht seit dem Jahre 1884 in ihren Betrieben und Bureaus der achtstündige Arbeitstag.
Trotz der kurzen Arbeitszeit sind Gehälter und Löhne zum mindesten den in anderen gleich-
artigen Betrieben für längere Arbeitszeit gezahlten gleich. Die Durchführung der sog.
englischen Arbeitszeit mit einer nur kurzen Mittagspause erfordert, daß Beamten und Ar-
beitern ein gutes Mittagsessen zur Hälfte der wirklichen Selbstkosten abgegeben
wird. Beamte und Arbeiter erhalten jährlich

URLAUB unter Fortzahlung des Gehaltes oder Lohnes.
        <pb n="180" />
        ﻿99*

Deutsche Lebensversicherungs-
Gesellschaft in Lübeck.

Anläßlich des 50jährigen Bestehens der Deutschen Lebensversicherungs-Gesellschaft
in Lübeck wurde im Jahre 1878 mit einem Kapital von 20 000 M. ein Unterstützungs-
fonds für Beamte der Gesellschaft gegründet, der durch Verzinsung und weitere Zuwei-
sungen 1899 auf 127 952 M. angewachsen war. Daraus wurden 1900 75 000 M. als Grund-
stock für eine Witwenkasse ausgeschieden und dieser 1903 eine Pensionskasse für die
Beamten angegliedert, so daß jetzt nebeneinander bestehen: 1. der Unterstützungsfonds,
der auf seine Zinsen angewiesen ist; 2. die Beamten-, Pensions- und Witwenkasse, deren
Beiträge zu 4/s von der Gesellschaft und zu Vs von den Beamten aufgebracht werden; außer-
dem sind ihr Extrabeträge aus dem Gesellschaftsgewinne zugeflossen. Die Kasse gewährt
den Witwen ohne Karenzfrist bzw. den invaliden Beamten nach 10 Mitgliedsjahren eine
Pension von je V3 des pensionsfähigen Gehalts. Die letztere steigt jährlich um Veo bis zu
3/4 des Gehalts.

Ende 19x2 hatte der Unterstützungsfonds 74 241 M. und die Pensions- und Witwen-
kasse 454 330 M. Vermögen. Gebildet sind diese Fonds aus 99 120 M. regelmäßigen Bei-
trägen und 265 207 M. Extrazuweisungen der Gesellschaft, 35 824 M. Beiträgen der Be-
amten und 235 866 M. Zinsen. An Unterstützungen wurden bisher 41 550 M. und an Pen-
sionen 65 896 M. gezahlt.

hiy-fs
        <pb n="181" />
        ﻿100*

Deutsche Steinzeugwaarenfabrik
Kanalisation und Chemische Industrie,
Friedrichsfeld in Baden.

Vielfach im Laufe der Jahre an die
Fabrikleitung herangetretene Fälle unver-
schuldeten sozialen Elends unter der Ar-
beiterschaft des obengenannten Etablisse-
ments , namentlich auch hervorgerufen
durch langdauernde Krankheiten einzelner
Familienmitglieder, gaben den Anstoß zur
Gründung einer Unterstützungskasse für
die Familienangehörigen der Arbeiter.
Die Kasse wurde von der Aktiengesell-
schaft am i. April 1898 unter dem
Namen

HILFSKASSE FÜR DIE ANGEHÖ-
Fabrikwirtschaft (Außenansicht).	RIGEN DER ARBEITER, MEISTER UND

ANGESTELLTEN der Deutschen Stein-
zeugwaarenfabrik für Kanalisation und Chemische Industrie ins Leben gerufen.

Gegen den geringen Beitrag von wöchentlich 30 Pf. ist jeder verheiratete Arbeiter des
Werkes berechtigt, für seine Frau und Kinder der Kasse als Mitglied beizutreten. Die
Aktiengesellschaft ihrerseits zahlt für jedes der Kasse beitretende Mitglied den gleichen
Betrag wie dieses.

Ähnlich wie die Leistungen der Fabrikkrankenkasse an die Arbeiter des Werkes ge-
währt die Hilfskasse an die Familienangehörigen ihrer Mitglieder freie ärztliche Behandlung,
Arzneien und alle erforderlichen Heilmittel. Die Unterbringung schwer kranker Frauen
oder Kinder in Krankenhäuser, genesende Familienangehörige in Rekonvaleszentenhäuser
sind Aufgaben der Kasse. Neben diesen Hauptaufgaben stehen der Kasse Mittel zur Ver-
fügung, um auch da, wo es not tut, mit baren Geldmitteln schwer bedrängten Familien
beizuspringen. Es wurden beispielsweise in den letzten 2 Jahren 2474 und 1727 M. an
baren Unterstützungen verausgabt. Daß hier in stiller Weise viel zur Linderung der Not
beigesteuert worden ist, bedarf keiner Frage.

Am besten illustrieren übrigens die nachstehend abgedruckten Tabellen die Inanspruch-
nahme der Kasse und ihre Leistungen.

Saal der Fabrikwirtschaft.

Beamtenzimmer in der Fabrikwirtschaft.
        <pb n="182" />
        ﻿Deutsche Steinzeugwaarenfabrik für Kanalisation, Friedrichsfeld i. Baden. ioi*

Mitgliederbestand der Hilfskasse.

Bei	Nach Verlauf des				Und heute
Einrichtung	1. Jahres	2. Jahres	3. Jahres	4. Jahres	
126	I2Ö	158	163	182	326

Einnahmen.

	Beiträge	Beiträge	Außerordentliche Zuwendungen seitens der
Vom Jahre	der Firma	der Arbeiter	Aktiengesellschaft und aus Kapitalzinsen
	M.	M.	M.
1898—1912	50501,46	50501,46	26045,71

Ausgaben.

Vom Jahre	Unterstützung in Notfällen  M.	Sterbegelder  M.	Ärzte-Honorar  M.	Medizin und Heilmittel  M.	Verpflegung in Krank.- u. Rekonvaleszentenhäusern  M.
1898—1912	18 054,40	3 733,50	38091,44	26 014,—	19 777,84

Vermögensstand.

Bei Gründung im Jahre 1898 . .	7 500 M. Ende 1912 . .	20 000 M.

FABRIKWIRTSCHAFT. Mit einem Kostenaufwand von ca. 150 000 M. errichtete
im vergangenen Jahre die Aktiengesellschaft eine Fabrikwirtschaft für ihre Arbeiter und
Beamten. Dieselbe ist in zweckmäßigster Weise ausgestattet und bietet allen Angestellten
des Werkes behaglichen Aufenthalt während der Pausen. Dem einzelnen Arbeiter gewährt ein
von der Direktion festgesetzter und kontrollierter Speisen- und Getränketarif zu sehr mäßigen
Preisen Mittagessen und sonstige Eßwaren und Getränke. Bei Festlichkeiten, die die im Werk
bestehenden Vereine, ein Gesangverein, die Freiwillige Feuerwehr des Werkes und der Werk-
verein veranstalten, steht denselben der große Saal mit allen Nebenräumen völlig unent-
geltlich zur Verfügung.

BADEEINRICH-
TUNG. Erwähnt zu
werden verdient auch
die von der Aktienge-
sellschaft geschaffene
Badeeinrichtung, die
zusammen 25Wannen-
und Brausebäder ent-
hält und von der Firma
völlig kostenlos zur
Verfügung gestellt wird.

Auch dieseWohlfahrts-
einrichtungerfreutsich
bei der Arbeiterschaft
eines lebhaften Zu-
spruchs. Die Verwal-
tung besorgt ein von
der Firma eigens dazu

Arbeiterbrausebad.	angestellter Aufseher.	Arbeiterwannenbad.
        <pb n="183" />
        ﻿102*

Wirtschaftsgebäude mit Speiseküche, Kantine und Speisesälen für Männer und Frauen

der Fabrik Karlruhe.

Deutsche Waffen- u. Munitionsfabriken

Berlin-Karlsruhe.

Die Gesellschaft besteht seit dem i. Januar 1897 und ist hervorgegangen aus der früheren
Waffenfabrik der Firma Ludw. Loewe &amp; Co. und der Deutschen Metallpatronenfabrik
in Karlsruhe (Baden).

Sie besitzt Werke in Charlottenburg (Martinikenfelde) und Wittenau bei Berlin, sowie
in Karlsruhe (Baden) und befaßt sich im wesentlichen mit der Herstellung von Handfeuer-
waffen, im besonderen von Mausergewehren, Parabellumpistolen, Maxim-Maschinen-
gewehren, allen Arten Munition für Handfeuerwaffen und Geschützhülsen, sowie von
Kugellagern und Stahlkugeln und Maschinenbau zur Herstellung obiger Artikel.

Die Gesellschaft beschäftigte anfangs 1913 6680 Beamte, Arbeiter und Arbeiterinnen
und bezahlte pro 1912 an Gehältern und Löhnen im ganzen 9 905 990 M.

Um ihre Beamten gegen die Folgen der Erwerbsunfähigkeit im späteren Alter zu
schützen, hat die Firma am 1. Juli 1902 eine

PENSIONSKASSE nach dem Vorbilde der staatlichen Pensionskassen errichtet, zu
welcher die Angestellten 4% % ihres Gehaltes, die Firma 9 % von sämtlichen gezahlten
Gehältern beisteuern.

Diese Pensionskasse ist entstanden aus einem bei der „Deutschen Metallpatronen-
fabrik“ in Karlsruhe bei deren Übernahme durch die Deutschen Waffen- und Munitions-
fabriken vorhandenen Beamten- und Arbeiterunterstützungsfonds in Höhe von 157 625 M.,
der seitens der Gesellschaft nach und nach auf 500 000 M. erhöht wurde.

Seit dem Bestehen der Pensionskasse ist deren Vermögen durch Mitgliederbeiträge,
sowie die Beiträge und freiwilligen Zuschüsse der Firma auf rund 2 225 000 M. angewachsen.
Es wurden Pensionen gezahlt:
        <pb n="184" />
        ﻿Deutsche Waffen- und Munitionsfabriken Berlin-Karlsruhe

103*

Waschraum für Arbeiter mit an den Wänden befindlichen Kleiderschränken.

Wasch- und Garderobenraum.
        <pb n="185" />
        ﻿ic&gt;4*

Deutsche Waffen- und Munitionsfabriken Berlin-Karlsruhe.

im Jahre 1902........................................ 320,43 M

1903	......2	553,04

1904	..... 4	495,72

1905	.....11	883,26

1906	.....17	500,72

1907	.....22	415,57

1908	....................................24338,35

1909	.....28	499,57

1910	............................................31	866,51

»	»»	1911.......................................... 33 414,94	&gt;

„	„	1912 . . . ..................................46	569,15

An letzterer Summe waren 39 pensionierte Beamte und 33 Witwen beteiligt

&gt;&gt;
&gt; )
yy
yy
yy
yy
yy
yy

yy

yy

yy

yy

yy

yy

Arbeiter-Speisesaal der Fabrik Wittenau.

ARBEITERUNTERSTÜTZUNGSFONDS. Neben dieser Beamtenpensionskasse be-
steht bei der Firma ein Arbeiterunterstützungsfonds zu dem Zwecke, aus dessen Zinsen
erkrankten Arbeitern neben dem ihnen gesetzmäßig zustehenden Krankengelde einen
besonderen Zuschuß zu leisten, sowie in Not geratenen Arbeitern und deren Familien ein-
malige oder laufende Unterstützungen zuzuwenden.

Das Vermögen dieses Arbeiterunterstützungsfonds belief sich am 1. Januar 1913
auf ca. 1 150 000 M.

Die Gesellschaft hat in den letzten Jahren zwecks Erweiterung ihrer Fabrikations-
möglichkeiten viele umfangreiche Neubauten aufgeführt und bei der Konstruktion in erster
Linie hygienische Grundsätze zur Richtschnur genommen. Alle Räume sind luftig
und hell, mit guten Ventilationsvorrichtungen versehen; es ist dafür gesorgt, daß das Um-
        <pb n="186" />
        ﻿Deutsche Waffen- und Munitionsfabriken Berlin-Karlsruhe.

105*

Küche in der Fabrik Wittenau.

kleiden der Arbeiter und das Unterbringen ihrer Straßenkleider in gesonderten Räumen
erfolgen kann; daß ausreichende

WASCH- UND BADEEINRICHTUNGEN vorhanden sind und daß Gelegenheit ge-
boten ist, die Mahlzeiten innerhalb großer

KANTINENSÄLE, außerhalb der Arbeitsräume, einzunehmen. Es ist ferner dafür
gesorgt, daß den Arbeitern gutes und reichliches Essen zu mäßigen Preisen ge-
boten wird. In Karlsruhe wird dieses Essen unter dem Selbstkostenpreise seitens der Fabrik
geliefert und die sich ergebende Verlust-
differenz aus dem Verdienst beim Verkauf
von Getränken und kalten Speisen gedeckt.

In Wittenau werden die Speisen zu von der
Fabrik vorgeschriebenen Preisen von einem
bestellten Wirt geliefert. Für die aus dem
Verkauf von Getränken erzielten Über-
schüsse hat der Wirt eine Abgabe an die
Fabrik zu leisten, die dem Arbeiterunter-
stützungsfonds zugute kommt.

BEHANDLUNGSZIMMER. Für plötz-
lich eintretende Krankheits- und Unglücks-
fälle sind besondere Behandlungszimmer
eingerichtet, in welchen Medikamente, Ver-

Wärmeschränke.
        <pb n="187" />
        ﻿io6*

Deutsche Waffen- und Munitionsfabriken Berlin-Karlsruhe.

Verbandhaus.

Verbandraum.

bandzeug und Tragen bereitgehalten werden. Zur ersten Hilfeleistung sind gut aus-
gebildete Heilgehilfen während der Arbeitszeit dauernd zur Stelle.

Die hier gebrachten Abbildungen geben einen Überblick über einzelne vorhandene
Wohlfahrtseinrichtungen.

Karlsruher Fabrik-Feuerwehr.
        <pb n="188" />
        ﻿107*

Friedr. Dick, W erkzeug- und F eilenf abrik,

Eßlingen a. N.

Diese Firma, gegründet 1778, welche als handwerksmäßiger Betrieb von dem jetzigen
Inhaber, Herrn Kommerzienrat Paul Dick, im Jahre 1875 übernommen wurde, hat sich
zu einer der ersten Feilen- und Werkzeugfabriken des In- und Auslandes mit gegen 700
Arbeitern emporgearbeitet, und ihre Erzeugnisse sind heute in der ganzen Welt verbreitet.

Wenn auch die Verhältnisse es bis jetzt verhinderten, daß Arbeiterwohnhäuser gebaut
wurden, so sind doch bereits größere Bauplätze im Gewand Heller für diesen Zweck erworben
worden, und es ist in Aussicht genommen, eine Anzahl Wohnhäuser im Laufe des nächsten
Jahres zu erstellen, sobald die Stadt Eßlingen eine Zugangsstraße projektiert und her-
gestellt hat.

An sonstigen Wohlfahrtseinrichtungen sind außerdem geschaffen worden:

ARBEITER-PENSIONSKASSE in vorläufiger Höhe von ca. 40 000 M., deren Zinsen zur
Unterstützung von arbeitsunfähigen oder teilweise arbeitsunfähigen Leuten verwendet
werden.

BEAMTEN-PENSIONSKASSE in Höhe von ca. 30 000 M., deren Summe noch erhöht,
und deren Erträgnisse später zum Wohle Dickscher Beamten benützt werden sollen.

KRANKENHILFSKASSE, zu welcher die Firma einen Betriebsfonds von 3000 M.
gestiftet hat, und deren Verwaltung von ihr unentgeltlich besorgt wird.

SPARKASSE FÜR ARBEITER UND BEAMTE, in welcher die angelegten Gelder
und zwar bis zu 500 M. mit 6 %; über 500 M. mit 5 % verzinst werden.

MÄDCHENHEIM. In dem Mädchenheim, das sich auf dem Areal der Firma befindet,
können fremd nach Eßlingen kommende Arbeiterinnen der Firma kostenlos Aufnahme für
die Dauer eines Vierteljahres finden.

URLAUBSGEWÄHRUNG an Arbeiter unter Fortbezahlung des Lohnes ist seit meh-
reren Jahren eingeführt und zwar:

Nach

77

77

77

77

Sodann ist noch zu erwähnen, daß die Firma Dick seit 6 Jahren Limonade und Soda-
wasser im eigenen Betriebe hersteilen läßt und dieselbe zu Selbstkosten an ihre Arbeiter
und Beamte abgibt; ab 1. Januar 1913 wird warme Milch zu Selbstkosten ausgeschenkt.

BRAUSEBÄDER, die in der Fabrik eingerichtet sind, können von der Arbeiterschaft
kostenlos benützt werden.

Durch die Beschaffung von Brennmaterialien im großen, sowie Nahrungsmitteln wie Obst,
Kartoffeln, Seefische, Kakao usw., kommen den Fabrikangehörigen Vergünstigungen zugute.

Viele der in Eßlingen beschäftigten Arbeiter wohnen nicht in der Stadt selbst, sondern
in den umliegenden Ortschaften, wo sie billiger wohnen und noch nebenbei ein Stück Feld
oder Garten besitzen. Die Firma Dick ist schon längst sehr vielen ihrer Arbeiter an die Hand
gegangen, daselbst ein Eigentum zu erwerben, indem sie sich für Bezahlung und Erwer-
bungskosten verbürgte und so vielen fleißigen und ordentlichen Leuten zu einer eigenen
Wohnstätte verhalf.

Es ist vorgesehen, auch fernerhin beim Abschluß der Bilanz jährlich gewisse Beiträge
für obige Wohlfahrtszwecke zurückzustellen.
        <pb n="189" />
        ﻿io8

Oscar Dietrich, Papierstoff- und Papier-
fabriken, Weißenfels a. S.

Im Jahre 1875 hat Oscar Dietrich die in nächster Nähe der Eisenbahn und an der Saale
gelegene ehemalige Herzogliche Brückenmühle, die am 18. August 1307 von dem Land-
grafen Friedrich von Thüringen dem Kloster Beuditz als „Saalemühle an der Brücke“
geschenkt wurde, gekauft, umgebaut und darin eine große Papierfabrik errichtet, sowie
den bisherigen Wasserbetrieb durch Dampfkraft ergänzt. Ende der 80er Jahre im vorigen
Jahrhundert erbaute die Firma oberhalb der Brückenmühle eine zweite Fabrik, die außer
der Papiererzeugung die Herstellung von Holzschliff mittels Dampfkraft umfaßte.

Anfang dieses Jahrhunderts nahm die Firma noch die Herstellung von Strohzellstoff auf.

Heute beschäftigen die Anlagen insgesamt 850 männliche und weibliche Arbeiter und
65 Beamte. An Löhnen und Gehältern wurde rund 1 000 000 M. im Jahre gezahlt. Die
tägliche Erzeugung beträgt 85 000 kg Papier. Der Durchschnittsumschlag der Betriebe
an Gütern beläuft sich auf 520 000 kg täglich, wofür jährlich etwa 760 000 M. Frachten
gezahlt werden. Der Absatz der Erzeugnisse erstreckt sich ins In- und Ausland.

UNTERSTÜTZUNGS- UND WOHLFAHRTSKASSE. Für die Mitarbeiter des Unter-
nehmens ist eine Unterstützungs- und Wohlfahrtskasse von der Firma gestiftet, die
zurzeit über 75 000 M. verfügt. Über die Verwendung der Mittel aus dieser Kasse ent-
scheidet der Arbeiterausschuß.

ERHOLUNGSURLAUB. Ferner haben alle Beschäftigten, die mindestens vier Jahre
in der Firma tätig sind, Anspruch auf Erholungsurlaub. Während dieser Zeit läuft der
Lohn natürlich fort.

BÄDER. Flußwasser- und warme Bäder in den städtischen Badeanstalten können alle
Beschäftigten nach freier Wahl und jederzeit auf Kosten der Firma nehmen. Außer-
dem befinden sich an vielen Betriebsstellen in den Werkanlagen unmittelbar Bade- und
Wascheinrichtungen in vollkommenster Art.

GÄRTEN. Den langjährigen Mitarbeitern stehen auch im direkten Anschluß an die Stadt
gute Grundstücke für Schrebergärten, Gemüse- und Ackerbau auf Kosten der
Firma zur Verfügung, und wird von diesen Einrichtungen vielfach Gebrauch gemacht.
        <pb n="190" />
        ﻿109*

A. M. Eckstein &amp; Söhne,

Fabrik türkischer Zigaretten, Dresden.

Filialen in Dresden, Altenberg, Erbisdorf, Halsbrücke

und Niedercunnersdorf.

(Über 2000 Arbeiter.)

i.	OTTO-ECKSTEIN-STIFTUNG. Aus den jährlichen Betriebsüberschüssen der Firma
werden 5000 M. bereitgestellt, um hierfür Beamten, welche eine fünfjährige Tätigkeit
zurückgelegt haben, Lebens- und Altersrentenversicherungen zu erwirken.

2.	SPARKASSE FÜR BEAMTE UND ARBEITER. Zinsfuß 5 %. Die hohe Verzinsung
und die bequeme Art der Ein- und Auszahlungen regen den Sparsinn an.

3.	ARBEITERFÜRSORGE. Für jedes neugeborene Kind erhält die Mutter eine Aus-
stattung, bestehend aus:

6 Hemdchen
6 Jüpchen
6 Lätzchen
2 Wickelbänder
15 Unterlagen
15 Windeln
1 Gummiunterlage

1	Steckbett mit Federfüllung

2	Bezüge dazu

1	Deckbett mit Federfüllung

2	Bezüge dazu

1	Kopfkissen mit Federfüllung

2	Bezüge dazu
1 Schwamm

1 Stück Seife
1 Badetuch.

Die Einrichtung soll die Kindersterblichkeit bekämpfen helfen. Die Ausstattungen
erleichtern die Pflege und fördern somit das Gedeihen der Kinder, da die Mütter vielfach
wegen Zeitmangels selber die Wäsche nicht oder nicht rechtzeitig fertigstellen können
und zudem die pekuniäre Unterstützung ihnen sehr gelegen kommt. Die Vorteile und An-
nehmlichkeiten der fertigen Ausstattungen werden daher von den Müttern hoch einge-
schätzt.
        <pb n="191" />
        ﻿HO



Edler &amp; Krische, Hannover.

A.	Hauskasse.

Begründet am i. November 1888.

Diese Kasse ist fundiert durch Legate der verstorbenen Inhaber und durch jährliche
Zuweisungen. Jeder Angestellte der Firma ist Mitglied der Kasse.

INVALIDENGELD. Jeder Angestellte der mindestens 5 Jahre bei der Firma beschäftigt
gewesen ist, hat bei eingetretener Invalidität Anspruch auf Invalidengeld. Dieses beträgt
für männliche Mitglieder pro Woche bei 5jähriger ununterbrochener Tätigkeit im Ge-
schäft 2 M., bei 10 jähriger 3 M., bei 25 jähriger 5 M. und bei 35 jähriger 7 M., für weibliche
Mitglieder pro Woche bei 5 jähriger 2 M., bei 10 jähriger 3 M., bei 25 jähriger 4 M.

STERBEGELD. Bei dem Todesfälle eines Mitgliedes wird an die Hinterbliebenen ein
Sterbegeld gezahlt, wenn das Mitglied mindestens 2 Jahre bei der Firma beschäftigt ge-
wesen ist. Das Sterbegeld beträgt für verheiratete Mitglieder 60 M., für unverheiratete 30 M.

Für Jubilare wird Sterbegeld nicht gezahlt, weil ihr Anteil am Jubiläumsfonds im
Sterbefalle zur Auszahlung gelangt.

EHRENGABE FÜR JUBILARE. Diejenigen Mitglieder, welche 25 Jahre bei der Firma
beschäftigt gewesen sind, erhalten eine Ehrengabe von 100 M.

UNTERSTÜTZUNGEN. Über Unterstützungen in Notfällen aller Art entscheidet der
Vorstand von Fall zu Fall allein und endgültig. Anträge auf Unterstützungen sind an
ein Vorstandsmitglied zu richten, welches das Weitere veranlassen wird.

B.	Die Jubiläumsstiftung.

Begründet am 27. Oktober 1906.

Um den Tag der 50jährigen Jubelfeier zu ehren und in Erinnerung aller zu erhalten,
hat sich die Firma veranlaßt gesehen, eine Jubiläumsstiftung in Höhe von 100 000 M.
zu begründen, welche in der Hauptsache den Jubilaren, die mindestens 25 Jahre ihre Ar-
beitskraft der Firma Edler &amp; Krische gewidmet haben und hiernach kein Arbeitsverhältnis
mehr mit einer anderen Firma eingegangen sind, als Gegenleistung für ihre lange und treue
Arbeit zugute kommen soll. Kontraktbrüchige Arbeitnehmer gehen ihres Anrechtes verlustig.

Das Kapital kommt nicht zur Auszahlung, sondern wird in den Büchern und der Bilanz
der Firma als Jubiläumskonto geführt. Das Kapital von 100000 M. wird mit 5 % p. a. verzinst.

Das Recht der Jubilare an diesem Fonds begründet sich durch den Wert und die Dauer
der Arbeit, die sie der Firma Edler &amp; Krische geleistet haben. Es beziffert sich für
Arbeiterinnen auf 30 M., für Hilfs- und Berufsarbeiter auf 50 M., für kaufmännische An-
gestellte und Betriebsbeamte auf 60 M., für erste technische Vorsteher der 3 Hauptabtei-
lungen auf 75 M., für Prokuristen auf 100 M. für jedes volle Jahr, welches sie bei der
Firma Edler &amp; Krische gearbeitet haben.

Am Jubiläumstage eines Arbeitnehmers wird der 25fache Betrag des obigen Satzes
dem Jubilar dadurch übertragen, daß das sich ergebende Kapital dem Konto des Jubilars
gutgeschrieben wird. Für jedes weitere Jahr wird der einfache Betrag des obigen Satzes
dem Konto zugeschrieben. Eine 5proz. Verzinsung ihres Guthabens an die Jubilare findet
erst dann statt, wenn der Betreffende berufsunfähig geworden ist.

Die Hebung des Kapitals, dessen Verpfändung ausgeschlossen ist, kann nicht statt-
finden, so lange der Berechtigte lebt und nach seinem Tode nur seitens einer Witwe
oder direkter Nachkommen. Sind keine Witwe oder keine direkte Nachkommen da, so
verbleibt das Kapital der Jubiläumsstiftung. Die Verwaltung der Jubiläumsstiftung unter-
steht einem Ausschüsse von 10 Personen, welche von den Arbeitnehmern gewählt werden.
        <pb n="192" />
        ﻿III



Eisenhütten- und Emaillirwerk
Wilhelm von Krause Gesellschaft mit
beschränkter Haftung, Neusalz a. O.

Die Gründung dieses altangesehenen Werkes reicht bis in das Jahr 1827 zurück. Ihr
Ziel war die Verwertung der reichen Rasenerzlager Niederschlesiens und die Erschließung
der damals industriearmen Gegend für den Verkehr. Das als Aktiengesellschaft begonnene
Unternehmen hatte anfänglich mit mannigfachen Schwierigkeiten zu kämpfen, bis es in
alleinigen Besitz des im Jahre 1877 verstorbenen Geheimen Kommerzienrates Friedrich
Wilhelm von Krause in Berlin überging, der es seinem Sohne Bankier Wilhelm von Krause
letztwillig hinterließ. Nun erst begann die Zeit der Entwicklung, durch die das neuerdings
in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umgewandelte Werk allmählig zu seiner
heutigen Bedeutung gelangte.

Ursprünglich in kleinstem Maßstabe angelegt, beschäftigt es jetzt 1500 Arbeiter und
umfaßt auf einem Flächenraum von rund 59 ha: 4 Eisengießereien, 1 Emaillierwerk,
x Stahlgießerei, Werkstätten für allgemeinen Maschinenbau, 1 Werkstatt für Fabrikation
von Pumpen, 1 Schmiede, 3 Beschlagschlossereien, 1 galvanische Anstalt, 1 Verzinnerei.

Es wird gearbeitet mit: 7 Dampfkesseln, 4 Dampfmaschinen, 3 Sauggasanlagen,
6 Dynamomaschinen, 60 Motoren, 1 Akkumulatorenbatterie, 12 Kupolöfen, 1 Siemens-
Martin-Ofen, 1 Bessemerei, 25 Schmiedefeuern, 4 Dampf-, Luft- und Friktionshämmern.

Eine eigene normalspurige Bahn verbindet das Werk mit dem Bahnhof Neusalz, auf
der der Güterverkehr durch 2 Lokomotiven bewerkstelligt wird.

Die Erzeugnisse des Werkes, deren Absatz sich auf alle europäischen Länder, nach
Asien, Afrika und Amerika erstreckt, wurden auf 18 verschiedenen Ausstellungen prämiert.
Jüngst ist diesen Auszeichnungen die Staatsmedaille „Für gewerbliche Leistungen“ hinzu-
getreten.

Auf dem Gebiet der Arbeiterfürsorge und -Wohlfahrt hat das Werk zu allen Zeiten
Hervorragendes geleistet.

ARBEITERWOHNHAUSKOLONIE. Dieselbe bildet eine freundliche, kleine Garten-
stadt, der sich ein Erholungspark mit schönen Baumbeständen, mit sauber gehaltenen
gut gepflegten Wegen und Ruhebänken anschließt. Er wird auch von anderen Bewohnern
der an Naturschönheiten armen Stadt Neu-
salz gern aufgesucht. Weitere

WOHNHÄUSER FÜR BEAMTE UND
ARBEITER liegen ebenfalls inmitten gärt-
nerischer Anlagen.

BADEANSTALT. Eine gut eingerichtete
Badeanstalt mit Zellenbädern steht zur Be-
nutzung.

SPEISEHÄUSER. Zwei helle, luftige
Speisehäuser gewähren Unterkunft zur Ein-
nahme mitgebrachter Mahlzeiten.

KANTINE. Eine komfortabel ausgestat-
tete Kantine liefert Mittagskost und sonstige
Speisen, sowie erfrischende Getränke unter
Selbstkostenpreisen. Eine
        <pb n="193" />
        ﻿112

Eisenhütten- und Emaillirwerk Wilhelm von Krause G. m. b. H., Neusalz a. 0.

KEGELBAHN dient zur Unterhaltung.
Ein großer Saal steht zur Abhaltung von Fest-
lichkeiten, Freisprechen von Lehrlingen
und dgl. kostenlos zur Verfügung.

FEUERWEHR. Eine vorzüglich orga-
nisierte, gut geschulte und gut ausgerüstete
Feuerwehr tritt bei Bränden nicht nur auf
dem Werk, sondern auch in der Stadt Neu-
salz in Tätigkeit.

WEIHNACHTSFEIER. Eine alte schöne
Sitte ist die alljährlich für Arbeiter des Wer-
kes und deren Witwen und Waisen statt-
findende Weihnachtsfeier, wobei Geld-
geschenke und Gebäck verteilt und alle
Anwesenden bewirtet werden. Besonders Be-
dürftige werden außerdem noch mit Kleidungsstücken, mit Spielzeug für ihre Kinder u. dgl.
mehr beschenkt.

PRÄMIENZUSCHÜSSE. Den Arbeitern ist unter vorteilhaften Bedingungen Gelegen-
heit gegeben, entweder für das eigene Alter oder für ihre Hinterbliebenen Kapital zu ver-
sichern. Das Werk leistet hierfür namhafte Prämienzuschüsse.

Dem Bedürfnis nach guter Lektüre der Arbeiter wird weitgehend Rechnung getragen.
Strebsamen Arbeitern wird der Besuch von Fachausstellungen zur Erweiterung ihres Könnens
und zu nützlicher Anregung ermöglicht.

JUGENDFÜRSORGE. Besondere Unterstützung erfährt die Jugendfürsorge durch
unterhaltende Veranstaltungen, durch Beteiligung an patriotischen Feiern, durch Er-
möglichung von Wassersport u. dgl.

PENSIONSZUSCHÜSSE. Das Werk leistet über die gesetzliche Verpflichtung hinaus
Beihilfen in Krankheitsfällen bei Familienmitgliedern der Arbeiter. Es unterstützt in Fällen
von Not, gewährt Altersschwachen Erleichterungen im Arbeitsverdienst, es leistet Pensions-
zuschüsse an Invalide.

Eine seiner wichtigsten Aufgaben erblickt das Werk in der Aufstellung von Spezial-
maschinen, sowie in allen nur möglichen Verbesserungen der Fabrikationseinrichtungen
nach neuesten technischen Fortschritten zur Erhöhung des Arbeitsverdienstes unter Scho-
nung der Kräfte des einzelnen und zur Erhaltung seiner Gesundheit.

GELDGESCHENK. Ununterbrochene 25jährige Dienstzeit belohnt das Werk durch
Geldgeschenk mit ehrender Ansprache. Es veranstaltet zum 50jährigen Arbeitsjubiläum
unter Hinzuziehung der Angehörigen und der näheren Arbeitskollegen Festfeiern, denen
die Überreichung von Geschenken und größeren Geldbeträgen voranzugehen pflegt. Zur-
zeit befinden sich auf dem Werke

280 Arbeiter, Meister und Beamte, welche bereits ein Jubiläum gefeiert haben. Im Jahre
1913 werden 30 hinzutreten.

Eine Anzahl der Jubilare trägt staatliche Dekorationen.

Die Folge dieser sozialen Fürsorge ist ein sehr glückliches Verhältnis zwischen Arbeit-
geber und Arbeitnehmer. Bei letzteren herrscht ein mustergültiger Geist und große An-
hänglichkeit an das Werk.

Kantine.
        <pb n="194" />
        ﻿U3*

Geringswalder Stuhlfabrik August Ettig

Inhaber: R. Ehnert.

Die Geringswalder Stuhlfabrik von August Ettig in Geringswalde (Sa.), welche
bessere Sitzmöbel, wie Stühle, Sessel und Garnituren in allen Holz- und Stilarten fabriziert,
konnte am 7. September 1912 auf ein 5ojähriges Bestehen blicken. Aus diesem Anlaß
stiftete der Inhaber derselben Herr Reinhard Ehnert für die Beamten und Arbeiter 10 000 M.
dergestalt, daß die Zinsen zur Linderung von Notlagen dienen sollen.

*8
        <pb n="195" />
        ﻿II4' Maschinenpapierfabriken W. Euler,

Bensheim (Hessen).

Die Wohlfahrtseinrichtungen für Beamte und Arbeiter haben noch dem Seniorchef
der Firma, Herrn Kommerzienrat Euler, stets besonders am Herzen gelegen. Schon in
den Jahren, als der Betrieb noch klein war und schwer zu kämpfen hatte, um sich aus einem
unter den Vorbesitzern mehrfach fallierten Unternehmen zu den Anfangsgründen seiner
heutigen Bedeutung durchzuringen, traf Herr Kommerzienrat die ersten Wohlfahrts-
einrichtungen, bestehend in einer

WEIHNACHTSBESCHERUNG für Arbeiter und deren Angehörige, bei der Geldgeschenke
für erstere und Kleidung für die letzteren zur Verteilung kamen. Diese Einrichtung ist zu
einer dauernden geworden, sie hat dem Aufblühen des Betriebes entsprechend an Umfang
stets zugenommen, und es wurden beispielsweise bei der letzten Weihnachtsfeier an 328 Ar-
beiter und Arbeiterinnen Geldgeschenke, nach Maßgabe ihrer Dienstjahre, von 3 M.
bis 100 M. verteilt, und 410 Kinder im Alter bis zu 14 Jahren wurden alle mit vollstän-
diger Kleidung, Stiefeln und sonstigen Weihnachtsgaben beschenkt.

An weiteren Wohlfahrtseinrichtungen wären zu nennen : Die Errichtung von ARBEITER-

WOHNUNGEN, deren erste
auch schon in den 80 er
Jahren erbaut wurde, und
die sich inzwischen auf die
Zahl von 33 Wohnungen
gesteigert haben, die Ar-
beitern zu einer Miete über-
lassen werden, welche eine
etwa zweiprozentige Ver-
zinsung des Anlagekapitals
darstellt.

Eine BETRIEBSKRAN-
KENKASSE wurde im J ahre

Beamtenwohnhaus (4 Wohnungen).

Erbaut von Prof. Heinr. Metzendorf.

1888 ins Leben gerufen,
und zwar mit einer Beitrags-
leistung seitens der Firma
von 50 %, an Stelle der ge-
setzlichen 33 y3%.

Am Tage des 25 jähri-
gen Bestehens der Firma
hat Herr Kommerzienrat
Euler einen ALTERS- UND
INVALIDITÄTSFONDS für
Arbeiter mit einer erstmali-
gen Stiftung von 20000 M.
gegründet. Dieser Fonds ist

bis jetzt durch weitere Zuwendungen seitens der Inhaber der Firma zu einem Kapital von
60 000 M. angewachsen, dessen Zinsen zum Besten von invaliden Arbeitern Verwendung finden.

Weiterhin besteht eine Stiftung für UNTERSTÜTZUNG VON WÖCHNERINNEN unter
den Arbeiterfrauen, die erst vor kurzem mit einem Fonds von 5000 M. ins Leben gerufen
wurde und die, wie auch der Alters- und Invaliditätsfonds, mit der Zeit einen weiteren Aus-
bau erfahren soll und wird.

Weitere Wohlfahrtseinrichtungen sind: KOSTENLOSE BADEEINRICHTUNG für
Arbeiter, LÄNGERER SOMMERURLAUB für Beamte und Werkführer, nach Maß-
gabe ihrer Dienstzeit, wozu von diesem Jahre ab noch die weitere Einrichtung treten

soll, daß Arbei-
tern, die 25 Jahre
und darüber im
Betriebe tätig sind,
ein achttägiger
Urlaub mit Ver-
pflegung in einem
dem oberbaye-
rischen Besitz des
Herrn Kommerz.-R.

Euler angegliederten
Erholungsheim ge-
währt werden soll.

Werkmeisterhaus (3 Wohnungen).

Erbaut von Prof. Heinr. Metzendorf.

Arbeiterwohnhaus (3 Wohnungen).

Erbaut von Prof. Heinr. Metzendorf.
        <pb n="196" />
        ﻿ri5

*

Farbenf abriken vorm. Friedr. Bayer &amp; Co.,

Leverkusen bei Cöln.

Die Firma Friedr. Bayer wurde 1850 gegründet und, nachdem sie im August 1863 von
den Herren F. Bayer und F. Weskott in die Firma Friedr. Bayer &amp; Co. umgeändert war,
1881 in eine Aktiengesellschaft unter der Firma Farbenfabriken vorm. Friedr. Bayer &amp; Co.
umgewandelt.

Im Jahre 1891 begann die Übersiedelung der Firma nach Leverkusen bei Köln, dem
heutigen Sitz des Unternehmens. Vorsitzende des Aufsichtsrats sind Geh. Regierungsrat
Dr. v. Böttinger, Mitglied des Herrenhauses, und Geh. Kommerzienrat Friedrich Bayer. Das
Direktorium, dessen Vorsitzender der Generaldirektor Geh. Regierungsrat Prof. Dr. Dr. ing.
C. Duisberg ist, besteht aus 15 Mitgliedern, denen noch 42 Prokuristen zur Seite stehen.
Das Betriebskapital beläuft sich auf 36 Millionen Mark Aktien, 25 Millionen Mark Obliga-
tionen und 14 Millionen Mark Reservefonds. Das Personal der Firma umfaßte Anfang 1913
ca. 7900 Arbeiter und über 2100 Beamte, einschließlich der Filialen.

Die Farbenfabriken vertreten den Grundsatz, daß sie nicht ausschließlich Geschäfts-
unternehmung sind, sondern daß sie auch soziale und ethische Aufgaben zu erfüllen haben.
Denn nur durch deren Lösung kann das für alle Teile so förderliche und befriedigende Gefühl
der Zusammengehörigkeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zustande kommen und
dauernd gestärkt werden. Deshalb hat die Fabrik, und zwar durchaus unabhängig
von der Lohnfrage, eine stetig wachsende Reihe von Einrichtungen zur Hebung der
materiellen Lage, zur Verbesserung der Lebensführung, zur Hebung der allgemeinen Bildung
und zur Förderung der Geselligkeit geschaffen.

Die gesamten Wohlfahrtseinrichtungen umfassen 5 größere Abteilungen:

Einrichtungen zur Hebung der materiellen Lage.

Kassen und Prämien.

Einrichtungen auf dem Gebiete des Bildungswesens einschl. Vereine.

Stiftungen einzelner Personen.

Anhang: Die Stellung des Arbeiters innerhalb der Organisation des
Unternehmens.

Die Gebiete der Abteilungen greifen teilweise ineinander über; für die Trennung sind
im wesentlichen verwaltungstechnische Gründe maßgebend gewesen.

Die erste Abteilung, die „Wohlfahrtsabteilung“, untersteht einem ehemaligen Pionier-
Offizier, Hauptmann Wernicke, die dritte, die „Zentralstelle für Bildungswesen“, leitet ein
Bibliothekar, der das preußische Staatsexamen gemacht hat, Dr. phil. H. Caspari, an der
Spitze der fünften steht ein „Sozialsekretär“, Dr. rer. pol. H. Schultze. Die Angelegenheiten
der Abteilungen zwei und vier werden je nach dem Inhalt der Einrichtung von den ge-
nannten Herren oder der in Betracht kommenden Fabrikabteilung geordnet.

Sämtliche Einrichtungen werden, soweit nicht einzelne Ausnahmen in der Natur der
Sache selbst liegen, von Ausschüssen von Beamten und Arbeitern unter dem Vorsitz des
betreffenden Abteilungsvorstandes verwaltet. Bei den besonderen Einrichtungen für weib-
liche Werks- und Familienangehörige wirkt in bestimmten Fällen auch der Frauenverein

*8*
        <pb n="197" />
        ﻿n6*

Farbenfabriken vorm. Friedr. Bayer &amp; Co., Leverkusen.

der Farbenfabriken mit. Die Ausschüsse halten regelmäßige Sitzungen ab, in denen alle
Einrichtungen, Anschaffungen, Verbesserungen durchberaten, die Wünsche und Beschwer-
den geprüft und die Ergebnisse zu Protokoll genommen werden; letzteres wird dem Direk-
torium zur Genehmigung unterbreitet. Es hat sich diese Selbstverwaltung der Wohl-
fahrtseinrichtungen durch die beteiligten Arbeiter und Beamten sehr gut bewährt und be-
sonders fördernd auf das Gefühl der Zusammengehörigkeit zwischen Direktorium und
Werksangehörigen gewirkt.

Die Ausgaben für alle Einrichtungen zerfallen in gesetzliche und freiwillige. 1912
betrugen erstere 271 300 M., letztere rund 2203000 Mark. Sie werden teils aus laufenden
Zuschüssen der Firma, teils aus den Zinsen verschiedener Fonds (Wohlfahrtsfonds 2 Millionen
Mark, Arbeiterunterstützungsfonds 4 200 000 M., Beamtenunterstützungsfonds 2 292 000 M.)
bestritten. Jeder Werksangehörige erhält ein sog. „Merkbuch“, in dem sämtliche Ein-
richtungen genau beschrieben sind, er erhält ferner regelmäßige Jahresberichte über sämt-
liche Einrichtungen. Zusätze, Neuerungen, Ausführungsbestimmungen usw. werden durch
Anschläge, sowie durch Bekanntmachungen in der Fabrikzeitschrift „Erholung“ zu all-
gemeiner Kenntnis gebracht.

I.	Einrichtungen zur Hebung der materiellen Lage

der Werksangehörigen.

A.	Gesundheitspflege.

AUFENTHALTS-, UMKLEIDE-, WASCH- und BADERÄUME. FLUSSBÄDER. Die
Firma besitzt zurzeit in Leverkusen 84 gemütlich eingerichtete, künstlerisch ausgeschmückte

Ein Aufenthaltsraum.
        <pb n="198" />
        ﻿Farbenfabriken vorm. Friedr. Bayer &amp; Co., Leverkusen.

Aufenthaltsräume, in denen der
Arbeiter sich erholen und seine
mitgebrachten, in besonderen
Wärmeschränken aufbewahrten
Mahlzeiten einnehmen kann. Zu
jedem derartigen Raum gehört
ein Umkleide- und ein Baderaum.

Das Baden ist obligatorisch und
muß mindestens einmal in der
Woche geschehen.

Die Firma besitzt außerdem
eine große Rheinbadeanstalt und
wird demnächst in der Kolonie III
eine besondere Badeanstalt für
die Familienangehörigen erbauen.

Bis zu deren Fertigstellung ist den
Frauen und Kindern der Besuch
bestimmter Fabrikbadeanstalten	Wöchnerinnenheim (Innenansicht),

gestattet.

Außer den in der Fabrik befindlichen Aufenthaltsräumen sind bei den Eingängen
noch drei größere Wartehallen vorhanden, in denen der Arbeiter das Essen in Gesellschaft
seiner Familienangehörigen einnehmen kann.

POLIKLINIKEN. Die Fabrik besitzt zwei Polikliniken, eine in Leverkusen und eine
in Elberfeld , die unter Leitung von 5 Fabrikärzten stehen und von den Angestellten und
Arbeitern jederzeit benutzt werden dürfen. Die ärztliche Behandlung für die Arbeiter ist
kostenlos. Ebenso wird mehrere Male in der Woche für die Familienangehörigen unentgelt-
lich Sprechstunde abgehalten.

WÖCHNERINNENHEIM UND FÜRSORGESTELLEN. Das Wöchnerinnenheim, am
1. August 1905 eröffnet, untersteht der Leitung eines Arztes, den mehrere geburtshilflich
ausgebildete Schwestern unterstützen. Die Aufsicht führt ein aus dem Frauenverein der
Farbenfabriken gebildeter Ausschuß. Zurzeit sind außer den Verwaltungs-, Wohn- und
Küchenräumen 1 Zimmer mit 4 Betten und 5 Zimmer mit je 2 Betten vorhanden. Die
Zahl der Geburten betrug im Jahre 1911 246.

Durch den Anstaltsarzt findet
wöchentlich zweimal eine unent-
geltliche Sprechstunde für unter-
leibskranke Arbeiterfrauen statt.

An dieser Stelle seien noch die
Säuglings- und Mütterberatungs-
stelle, sowie die Beschaffung guter
Säuglingsmilch genannt. Auch
eine besondere Fürsorgestelle für
Lungenkranke gehört hierhin.

Hausbesuche bei Kranken
und andere Pflegearbeiten über-
nehmen die vier Rote-Kreuz-
Schwestern, die in einem beson-
deren Schwesternhaus in der Ar-
beiterkolonie wohnen.

FRAUENVEREIN. Der 1905

gegründete Verein hat zurzeit	Sprechstunde der Mütterberatungsstelle.
        <pb n="199" />
        ﻿ii 8*

Farbenfabriken vorm. Friedr. Bayer &amp; Co., Leverkusen.

rund 900 Mitglieder. Er gewährt den hilfsbedürftigen Werksangehörigen der Farben-
fabriken Pflege im Falle der Krankheit, ferner Nahrungsmittel und Kleidung bei Hilfs-
bedürftigkeit. Zu Weihnachten findet eine Bescherung aller unterstützungsbedürftigen
Arbeiterfamilien statt. Weihnachten 1912 nahmen 150 Familien mit 600 Kindern an dieser
Bescherung teil.

Dem Frauenverein stehen die bereits genannten Schwestern zur Seite. Den Zwecken
der Krankenpflege, Rekonvaleszenz usw. dienen ferner eine Reihe von Stiftungen, die an
anderer Stelle im Zusammenhang besprochen werden.

B.	Ernährung und Erholung.

Einige dieser Einrichtungen dienen gleichzeitig der Pflege der Geselligkeit und der
Bildung.

KAUFHAUS. Das Kaufhaus ist ein auf dem Prinzip der Konsumanstalt beruhendes
Unternehmen, das seinen Hauptsitz in Wiesdorf hat und in Flittard eine Filiale besitzt.
Der große Neubau mit seinen drei Abteilungen für Kolonialwaren, für Manufaktur- und
Schuhwaren und für alle Bedarfsartikel des Haushalts wurde 1910 eröffnet. Das Kaufhaus
verfolgt einen doppelten Zweck: erstens sollen die Werksangehörigen für ihr Geld ein-
wandfreie gute Ware erhalten und sich dabei an Barzahlung gewöhnen, zweitens sollen die
ortsüblichen Preise reguliert werden. Der Umsatz des letzten Geschäftsjahres betrug über
1 Million Mark. Die jährliche Rabattrückzahlung, die jedesmal kurz vor Weihnachten
erfolgt, betrug meist 10%, so daß Ende 1912 über 100 000 M. den Käufern zurückgezahlt
werden konnten. Die Verwaltung des Kaufhauses erfolgt, wie bei allen derartigen Ein-

Kaufhaus: Kolonialwarenhandlung.
        <pb n="200" />
        ﻿Farbenfabriken vorm. Friedr. Bayer &amp; Co., Leverkusen.

ii 9*

Erholungshaus (Gesamtansicht).

richtungen, durch einen Ausschuß, in dem die verschiedenen Gruppen der Werksangehörigen
vertreten sind; auch zwei Beamten- und zwei Arbeiterfrauen gehören ihm an.

SPEISEANSTALT FÜR ARBEITER UND ERFRISCHUNGSRAUM. In der Arbeiter-
speiseanstalt, die innerhalb der Fabrik liegt und für 300 Arbeiter Raum bietet, werden zweier-
lei Mittagessen, ein einfaches und ein besseres, verabreicht; die Karte für 6 Mittagessen
kostet 2 M. bzw. 3.60 M., während das Einzelessen mit 40 Pfg. bzw. 65 Pfg. berechnet wird.

Im Erfrischungsraum erhalten die Werksangehörigen zum Selbstkostenpreis gegen
Barzahlung Brot, Butter, Fleisch- und Wurstwaren, Käse und Fische jeder Art, ferner
alkoholfreie Getränke, wie Kaffee, Milch, Fleischbrühe, Selterwasser, Limonade.

FABRIKKASINO. Das 1912 teilweise eröffnete Fabrikkasino enthält neben einer
größeren Reihe von Räumen für gesellschaftliche Zwecke, für Junggesellenwohnungen
und Fremdenbesuch einen großen Speisesaal, in dem über 800 Personen gleichzeitig essen
können. Dieser Saal dient zur Einnahme des warmen Frühstücks für die Werksangehörigen
mit sog. englischer Arbeitszeit, die dort mittags ein ca. 75 Pfg. kostendes Essen erhalten,
für welches die Teilnehmer selbst nur 20 Pfg. bezahlen. Das Fabrikkasino ist auf das mo-
dernste ausgestattet und besitzt mustergültige Küchen-, Keller- und Kühlanlagen.

BEAMTENKASINO. In diesem, in erster Linie für die Zwecke der Kasinogesellschaft
der oberen Beamten bestimmten Gebäude befindet sich Gelegenheit zur Einnahme von
Mahlzeiten, auch sind Junggesellenwohnungen darin untergebracht. Das Beamtenkasino
besitzt außerdem eine geräumige Kegelbahn. Im Park des Beamtenkasinos befinden sich
noch zwei Gebäude, die Wohnungen für unverheiratete Chemiker und Ingenieure enthalten.

GESELLSCHAFTSHAUS. Das in Wiesdorf befindliche Gesellschaftshaus dient den
geselligen Zwecken der aus allen Kreisen der Beamtenschaft bestehenden Gesellschaft „Ge-
sellschaftshaus“. Es enthält Restaurant, Säle, Kegelbahn und besitzt einen größeren Garten.

ERHOLUNGSHAUS. Das Erholungshaus ist in erster Linie für die Arbeiter bestimmt,
doch kann jeder Werksangehörige Mitglied werden. Die Zahl der Mitglieder beträgt jetzt über
3000, darunter rund 800 Beamte. Zweck der Einrichtung ist die Pflege der Geselligkeit unter
        <pb n="201" />
        ﻿Farbenfabriken vorm. Friedr. Bayer &amp; Co., Leverkusen..

120*

Arbeiterkolonie Wiesdorf: Straßenbild.

sämtlichen Werksangehörigen. In
dem 1908 fertiggestellten Bau be-
finden sich ein großer Theater-
und Festsaal für 1300 Personen,
Restaurationsräume (ohne Trink-
zwang, es gibt wohl Bier und
billige Weine, aber keine Liköre),
mehrere kleinere Säle, darunter
einen 300 Personen fassenden
Vereinssaal, einen Vortragssaal
mit Experimentiervorrichtungen,
mehrere Kegelbahnen, einen Lese-
saal usw.

In dem Ausschuß, der das
Erholungshaus verwaltet, sind
sämtliche Fabrikvereine und Ar-
beitergruppen vertreten.

C.	Unterkunft.

ARBEITERWOHNUNGEN. Die Firma vermietet zu billigem Preis Wohnungen von
2—6 Zimmern an ihre Arbeiter. Zurzeit bestehen über 1200 solcher Wohnungen, eine
Zahl, die jährlich um 120—200 vergrößert wird.

Der Zweck dieser Anlagen ist in erster Linie, denjenigen Arbeitern, die dauernd bei
der Firma bleiben wollen, gesunde, behagliche und schöne Wohnungen zur Verfügung

Arbeiterkolonie Wiesdorf: Die Hauptstraße.
        <pb n="202" />
        ﻿Farbenfabriken vorm. Friedr. Bayer &amp; Co., Leverkusen.	121*

zu stellen. Zu jeder Wohnung gehört ein besonderer Garten. Diese Wohnungen werden
meist im Vierfamilienhaus angelegt, so daß jede Familie mit getrenntem Eingang ein Viertel
des Grundrisses zugeteilt erhält und dafür 15 bis 25 M. monatliche Miete zu zahlen hat.
Von den alten, allzu gleichmäßigen Ziegelsteinbauten, die man noch vor 14 Jahren auf-
führte, ist man mehr und mehr zu Bauarten im Schweizer, Thüringer und ähnlichem Stil
mit Vorgärten neben den hinter dem Hause liegenden Gemüsegärten übergegangen. Daß
die Arbeiterwohnungen auch der Fabrik direkten Vorteil bringen, wird gern zugegeben,
daß sie aber lediglich der Beschränkung der Freizügigkeit und der „Fesselung“ dienen
sollten, ist eine Verleumdung, deren Absicht allzu durchsichtig ist. Man vergleiche die
reizenden Häuser nur mit den schmutzigen Mietskasernen, den „Aftermietzimmern“, um

Arbeiterkolonie Wiesdorf: Einzelnes Haus.

genau zu ermessen, wie unendlich wichtig für die Gesundheit und für das Familienleben
des Arbeiters diese Wohnkolonien sind!

BEAMTENWOHNUNGEN. Ein kleinerer Teil der Wohnungen in den Arbeiterkolonien
wird als sog. „Meister- und Aufseherwohnungen“ ausgeführt, die auch den Beamten ver-
mietet werden können. Sie sind geräumiger angelegt und befinden sich meist an Straßen-
ecken und Plätzen.

Für die verheirateten oberen Beamten, die aus Betriebsrücksichten beim Werk wohnen
müssen, hat die Firma in Leverkusen eine besondere Beamtenkolonie errichtet. Diese sehr
geräumigen schönen Wohnungen sind meist als Doppelhäuser gebaut, von Gärten umgeben
und erreichten Ende 1912 die stattliche Zahl von rund 100. Der Junggesellenwohnungen
in den verschiedenen Kasinobauten ist bereits oben gedacht.

EIGENHEIMKOLONIE. Die Firma hat in letzter Zeit ihren Beamten einen größeren
Geländekomplex, der ca. x km. östlich von der Fabrik liegt, zur Verfügung gestellt, damit
        <pb n="203" />
        ﻿Farbenfabriken vorm. Friedr. Bayer &amp; Co., Leverkusen.

122*

Beamtenkolonie in Leverkusen: Doppelhaus.

sie eigene Häuser nach ihrem Geschmack erbauen können. Bei der Aufbringung der nötigen
Geldmittel kommt die Firma den Beamten in weitgehender Weise entgegen. Wünscht
später ein Eigentümer sein Anwesen wieder zu verkaufen, so behält sich die Firma, damit
in der Eigenheimkolonie nur ihre Beamten wohnen, das Vorkaufsrecht vor; ferner ver-
pflichtet sie sich auch noch, wenn ein Eigentümer aus der Firma austritt, stirbt oder aus
irgendeinem triftigen Grunde für sein Anwesen keine Verwendung mehr hat, es so zu kaufen,
daß der bisherige Bewohner keinerlei Verluste erleidet.

JUNGGESELLENHEIM. Das Junggesellenheim bezweckt, den Arbeitern der Farben-
fabriken Gelegenheit zu billigem Unterkommen und billiger Beköstigung zu geben. Da die
bisherigen zwei Heime mit ihren ca. 220 Betten nicht mehr ausreichen, ist ein großes, neues
„Ledigenheim“ zu 300 Betten mit Einzelwohnräumen geplant.

MÄDCHENHEIM. Das Mädchenheim, welches 1905 zusammen mit der Haushaltungs-
schule im sog. Wohlfahrtspark in Wiesdorf erbaut wurde, soll den Arbeiterinnen, deren
Familien nicht am Orte wohnen, Beköstigung und Wohnung geben. Das Heim bietet
42 Mädchen Platz, die an Schlaf- und Beköstigungsgeld 75 Pfg. (unter 17 Jahren) bzw.
85 Pfg. (über 17 Jahren) zu zahlen haben.

II.	Kassen, Prämien und sonstige Einrichtungen.

A.	Sparkassen.

Zur Förderung des Sparsinns der Arbeiter sind eine Reihe von Sparkassen ins Leben
gerufen worden, von denen jede wiederum besonderen Zwecken dient.

JUGENDSPARKASSE. Die Jugendsparkasse ist eine Zwangssparkasse, der auf Grund
der Fabrikordnung alle minderjährigen Arbeiter und Arbeiterinnen angehören müssen;
        <pb n="204" />
        ﻿Farbenfabriken vorm. Friedr. Bayer &amp; Co., Leverkusen.	123*

darüber hinaus werden freiwillige Mitglieder bis zur Erreichung des 25. Lebensjahres zu-
gelassen. Die regelmäßigen wöchentlichen Beiträge werden bei der Lohnzahlung ein-
gehalten und schwanken je nach der Höhe des Verdienstes zwischen 20 Pf. bis zu x M.,
was durchschnittlich ca. 2 yz-—4 % des Lohnes entspricht.

Die Einlagen werden in einer Kommunalsparkasse verzinslich angelegt. Zu den Zinsen
der Sparkasse leisten die Farbenfabriken noch einen besonderen Zuschuß von 2 % der Ein-
lagen. Die Sparbücher sind gesperrt und werden nur bei Erreichung des 21. Lebensjahres
oder bei einer Lösung des Arbeitsverhältnisses ausgehändigt.

ALTERSSPARKASSE. Während die Jugendsparkasse in erster Linie zur Verzinsung
von Ersparnissen für Beschaffung einer Aussteuer bei Eheschließung oder für die Militär-
zeit gedacht ist, dient die Alterssparkasse der Arbeiter zur Ansammlung eines Fonds für
das Alter.

In ihrem Aufbau ähnelt diese Einrichtung insofern einer Versicherungskasse, als jeder
Arbeiter durch seinen Eintritt sich zur Leistung regelmäßiger Mindestbeiträge verpflichten
muß, und die ersparte Summe erst beim Eintritt eines bestimmten Ereignisses, nämlich
der Beendigung des 24. Mitgliedsjahres, ausbezahlt wird. Bei Lösung des Arbeitsverhält-
nisses wird das Guthaben sofort oder spätestens nach einem Jahre ausbezahlt, eine Bestim-
mung, die unter normalen Verhältnissen nicht in Geltung tritt.

Der Beitritt zur Alterssparkasse ist freiwillig. Die Beiträge betragen mindestens 50 Pfg.
und höchstens 3 M. pro Woche und werden vom Lohn in Abzug gebracht und jeweils für
die Dauer eines Jahres bestimmt. Während Krankheiten fällt die Erhebung der Beiträge fort.

Die Einlagen werden mit 5 % verzinst. Die Leistungen der Farbenfabriken zu dieser
Wohlfahrtseinrichtung bestehen in einem besonderen Zuschuß von 30 % zu den jährlichen
Einlagen eines jeden Sparers. Dieser Zuschuß wird auf einem besonderen Konto verbucht
und zu 5 % verzinst.

Scheidet der Sparer aus der Alterssparkasse aus, so erhält er neben seinen eigenen
Ersparnissen von einen mit den Jahren steigenden Anteil (nach 24 Jahren den vollen Betrag)
dieses Zuschusses ausbezahlt.

Mit Hilfe des Zuschusses kann sich ein Sparer in 24 Jahren rund 3000 M. bei einem
Wochenbeitrage von 1 M. ersparen.

Es sind besondere Maßregeln getroffen, daß bei dringenden Notfällen die Sparer ent-
weder zeitweise von den Beiträgen befreit werden oder ihr Guthaben ausbezahlt erhalten.
Die Entscheidung hierüber sowie über frühzeitige Rückzahlungen aus der Jugendsparkasse
hat ein von den Sparern gewählter Arbeiterausschuß.

ARBEITERSPARKASSE. Außerdem besteht noch eine dritte Sparkasse, aus der
jederzeit Beträge erhoben werden können. Sie gewährt eine 5prozentige Verzinsung und
soll den Arbeitern die Ansammlung von notwendigen Ersparnissen für bestimmte Zwecke,
z. B. zum Einkauf des Winterbedarfs, erleichtern.

BEAMTENSPARKASSE. Die Sparkasse für Beamte verzinst die Einlagen allgemein
mit 5% und für bestimmte Beamtenkategorieen mit 6%.

SPARPRÄMIEN. Um noch einen besonderen Anreiz zum Beitritt zur Alterssparkasse
und Jugendsparkasse zu geben, werden jährlich unter die Mitglieder dieser Kassen 28 Spar-
prämien im Gesamtbeträge von 1060 M. verlost. Die einzelnen Beträge der Prämien schwan-
ken zwischen 25 und 100 M.; sie werden den Sparkassen überwiesen, denen die betreffenden
Mitglieder angehören und wie Ersparnisse verwaltet.

B.	Unterstützungsfonds.

ARBEITERUNTERSTÜTZUNGSFONDS. Der Arbeiterunterstützungsfonds ist all-
mählich aus Überweisungen der Generalversammlung angesammelt und beträgt zurzeit
4,2 Mill. M. Der Fonds wird seitens der Firma zu 5 % verzinst. Die Zinsen werden von
        <pb n="205" />
        ﻿124*	Farbenfabriken vorm. Friedr. Bayer &amp; Co., Leverkusen.

einem Arbeiterausschuß vergeben und zu Unterstützungen in Notfällen an Arbeiter und deren
Angehörigen sowie zur Gewährung laufender Renten an Arbeiter, die infolge Krankheit,
hohen Alters oder Unfalls ganz oder teilweise invalide geworden sind, verwandt. Ebenso
erhalten unterstützungsbedürftige Witwen ehemaliger Arbeiter laufende Renten.

Außerdem werden aus dem Fonds Unterstützungen an Angehörige von Arbeitern
gewährt, die zu militärischen Übungen einberufen werden. Sodann dienen die Zinsen
noch zu einem außerordentlichen Zuschuß von 50 % zu dem Krankengelde der Betriebs-
krankenkasse für diejenigen erkrankten Arbeiter, welche mindestens 1 Jahr in den Farben-
fabriken tätig sind.

Aus denselben Mitteln wird endlich noch ein Krankengeld für die ersten 3 Tage einer
Krankheit bestritten, und zwar für alle Arbeiter, die mindestens y2 Jahr im Dienste der Firma
stehen, da nach den Satzungen der Betriebskrankenkasse die Mitglieder erst vom vierten Tage
ab Anspruch auf ein Krankengeld haben.

BEAMTENUNTERSTÜTZUNGSFONDS. Für Unterstützungen an Beamte, sowie ihre
Witwen und Waisen in Fällen unverschuldeter Hilfsbedürftigkeit, ist ein Fonds gebildet,
der Ende 1912 2292000 M. betrug. Die Summe wird von den Farbenfabriken mit 5%
verzinst. Die Verwaltung des Fonds erfolgt durch zwei für die Werke in Leverkusen und
Elberfeld eingesetzte Beamtenausschüsse.

C.	Beamten-Pensionskasse.

Zur Versorgung dienstunfähiger Beamten sowie Witwen und Waisen verstorbener
Beamten ist eine Beamtenpensionskasse gegründet worden, deren Kapital Ende 1912 die
Höhe von 6 750 000 M. erreicht hatte. Die Kasse erhebt insgesamt einen Beitrag von 16 %
des Gehalts bis zur Höhe von 4500 M. Von diesem Betrage zahlt 5—6 % der Beamte und
10—11 % die Firma. Als Leistung gewährt die Kasse im Falle der Dienstunfähigkeit nach
mindestens 5 jähriger Dienstzeit eine Pension, die pro Dienstjahr V40 des zuletzt bezoge-
nen Gehalts beträgt. Die Pension der Witwen beträgt die Hälfte der dem Verstorbenen
zugestandenen Pension. Waisen unter 18 Jahren haben Anspruch auf ein jährliches Er-
ziehungsgeld von V10 der Pension des Vaters. Witwen und Kinder können jedoch zusammen
nicht mehr als den vollen Betrag der Pension des Verstorbenen beziehen.

Die Kasse ist als Zulagekasse für die staatliche Privatbeamtenversicherung zugelassen.
Bei Pensionären, die eine Reichspension beziehen, werden die Leistungen der Kasse um den
Betrag der Staatsrente gekürzt.

D.	Prämien.

DIENSTALTERSPRÄMIEN. Die Dienstaltersprämien sind für die Arbeiter der Werke
in Leverkusen eingeführt, während die Arbeiter der Werke Elberfeld als besondere Zuwen-
dungen den Lohn für die in die Woche fallenden Feiertage erhalten.

Die Prämien betragen nach einjähriger Dienstzeit 25 M. und steigen alle 3—5 Jahre
nach und nach bis zur Höhe von 1000 M. nach 50 Dienstjahren.

JUBILÄUMSPRÄMIEN. Außer den Dienstaltersprämien erhalten die Arbeiter nach einer
Tätigkeit von

25 Jahren eine Jubiläumsprämie von 100 M.,
nach 40	&gt;&gt;	n	&gt;&gt;	&gt;)	250 ,,

&gt;&gt;	5^	,,	,,	,,	,,	500 ,,

E.	Sonstige Einrichtungen.

In dem Interesse der vom Werke Leverkusen weiter entfernt wohnenden Arbeiter haben
die Farbenfabriken eine Reihe von Einrichtungen getroffen, die bezwecken, den Verkehr
nach der Arbeitsstätte zu erleichtern.
        <pb n="206" />
        ﻿Farbenfabriken vorm. Friedr. Bayer &amp; Co., Leverkusen.

So können die auf dem linken Rheinufer wohnenden Arbeiter kostenlos ein Motorboot
der Firma zur Überfahrt benutzen. Ferner erhalten die Arbeiter, welche die Kleinbahn
Leverkusen-Mülheim benutzen, 50 % des Fahrgeldes zurückvergütet.

III.	Einrichtungen auf dem Gebiete des Bildungswesens.

A. Einrichtungen für alle Werksangehörigen.

ALLGEMEINES. (ZENTRALSTELLE FÜR BILDUNGSWESEN.) Bei allen Wohl-
fahrtseinrichtungen wird in den Farbenfabriken keinerlei Unterschied zwischen Arbeitern
und Beamten gemacht; so richten sich auch alle öffentlichen Vorträge, Kurse usw.
an sämtliche Werksangehörigen und ihre Familien. Die Aufgabe der Zentralstelle, deren
Leiter von einem aus wissenschaftlichen Beamten bestehenden Ausschuß unterstützt wird,
besteht darin, bestehende Bildungsbestrebungen z. B. in den Vereinen usw. zu einer Einheit
zusammenzufassen und andererseits neue Unternehmungen zu schaffen. Der Ausschuß
veranstaltet allwinterlich regelmäßige Kurse und einzelne Vorträge und Unterhaltungs-
abende. So wurden z. B. 1912/13 Kurse und Vorträge aus den Gebieten der Chemie und
Physik, Geographie, Kulturgeschichte, Volkswirtschaftslehre, Gesundheitslehre usw. ab-
gehalten, ferner wurden eine Reihe von musikalischen Matineen unter Mitwirkung von
Künstlern veranstaltet, Wohnungseinrichtungen im Musterhaus besprochen und dergleichen
mehr. Hierzu gehören noch die Sprachkurse der Sprachvereinigung, die Lehrgänge des
Stenographenvereins, die Vorträge des Gartenbauvereins und die Theaterabende der drama-
tischen Vereinigung. Von größeren Einzelveranstaltungen seien ein Ganghofer-Abend,
ein Vortrag des Herrn von Hesse-Wartegg, ein Konrad-Dreher-Abend, ein Vortrag Henry
Thodes, ein Kinematographenabend von Professor Wempe, mehrere große Künstler-
konzerte, ein Vortragsabend des Majors von Abercron genannt. Der Besuch aller Ver-
anstaltungen steigt von Jahr zu Jahr. Die Zentralstelle besorgt ferner alles, was irgend-
wie mit Bildungszwecken zusammenhängt, die künstlerische Ausschmückung der Aufent-
haltsräume und ähnliches, sie unterhält eine Auskunftsstelle für Reise- und Wanderangelegen-
heiten und dergleichen mehr. Auch werden verschiedentlich größere Ausstellungen ver-
anstaltet, so eine Kolonialausstellung und eine Ausstellung von Kunsttöpfereien. Das Zen-
tralorgan all dieser Bestrebungen ist die allmonatlich in einem Umfang von 10—16 Seiten
erscheinende Zeitschrift „Die Erholung“, die gleichzeitig als Organ der Gesellschaften
und Vereine, wie als Publikationsorgan für allgemeine Bekanntmachungen der Fabrik
dient. Das Blatt erscheint in einer Auflage von 6000 Exemplaren.

BÜCHEREI. Die Bücherei soll der Belehrung und Unterhaltung der Werksangehörigen
in Leverkusen durch Ausleihen geeigneter Werke dienen. Sie wurde 1902 eingerichtet
und besitzt zurzeit ca. 15 000 Bände aus den Gebieten der populären Wissenschaft und der
schönen Literatur. Die Benutzung ist unentgeltlich. Die Einrichtung wurde von Anfang
an sehr stark benutzt. Die Ausleihe des Jahres 1912 betrug über 100 000 Bände, eine im Ver-
hältnis zur Leserzahl (ca. 3400) sehr hohe Zahl. Etwa die Hälfte der Entleihungen entfällt
auf die schöne Literatur, die andere auf populärwissenschaftliche Werke.

Den Einfluß der Bücherei auf den Geschmack der Leser beweist mehr als alles andere,
der hier folgende Anfang der Liste der im Jahre 1911 meistgelesenen Werke. Es wurden
gelesen:

Viebig, CI., Die Wacht am Rhein

Freytag, G., Die verlorene Handschrift
Ganghofer, L., Die Martinsklause . .

Fontane, Th., Irrungen, Wirrungen

Der Jäger von Fall
        <pb n="207" />
        ﻿126

Farbenfabriken vorm. Friedr. Bayer &amp; Co., Leverkusen.

Dann folgen von 61—45 mal wiederum Ganghofer, Freytag, Viebig; 45 mal wurde auch
Frenssens Hilligenlei gelesen.

LESEHALLE IM ERHOLUNGSHAUS. Die Lesehalle bietet ca. 65 Personen in bequemen
Lehnstühlen gleichzeitig Platz. Sie ist allen Werksangehörigen und ihren Familien zu-
gänglich. Die Handbibliothek besteht aus ca. 850 Bänden, darunter systematische und
Nachschlagewerke aller Wissenschaften, Sammelwerke aus allen Gebieten, alle Klassiker
und nachklassischen guten Autoren. Sie enthält ferner ca. 130 Zeitungen und Zeitschriften,
darunter auch Blätter für bestimmte Arbeiter- und Handwerkergruppen. Die abgeschlos-
senen Jahrgänge werden der Bücherei überwiesen, ältere Nummern werden auch nach
Hause verliehen.

An drei Wochentagen verwandelt sich nachmittags die Lesehalle in einen Kinder-
lesesaal und wird dann zu klein, so daß eine der Bibliothekarinnen mit einem Teil

Lesehalle im Erholungshaus.

der Jugend in einen anderen Raum auswandern muß, ihnen Märchen erzählt, Kinderlieder
singen läßt usw. Für die Kinder besteht eine ca. 800 Bände umfassende Kinderbücherei.

Der Gesamtbesuch durch wirkliche Leser betrug im Jahre 1912 nahezu 17 000 Per-
sonen.

Die Lesehalle veranstaltet vor Weihnachten größere Ausstellungen von guten Büchern,
Bildern usw., die erfreuliche Erfolge aufzuweisen haben.

B. Einrichtungen für bestimmte Kategorien von Werksangehörigen.

LEHRLINGSSCHULE. Um den Söhnen von Werksangehörigen eine gute praktische
und theoretische Ausbildung als Metallarbeiter zu geben, ist eine Lehrlingsschule ein-
gerichtet. Sie steht unter Leitung eines aus Beamten und Arbeitern (Schlossern) bestehenden
Ausschusses und gewährt den Lehrlingen bei einer Gesamtausbildungszeit von 4 Jahren
in einer Lehrlingswerkstatt und einer damit verbundenen Fortbildungsschule die Möglich-
        <pb n="208" />
        ﻿Farbenfabriken vorm. Friedr. Bayer &amp; Co., Leverkusen.	127*

keit, später als Vorarbeiter oder Aufseher bei der Firma tätig zu sein. Sämtliche Lehrmittel
werden den Lehrlingen kostenlos zur Verfügung gestellt.

Die Schule verfolgt neben dem genannten Zweck der Aneignung der Fähigkeiten des
Handwerks auch noch allgemeinere Zwecke und gilt daher als Ersatzanstalt der obligato-
rischen Fortbildungsschule. Diese Ziele lassen sich kurz zusammenfassen: Staatsbürger-
liche Erziehung in engster Verbindung mit der beruflichen Tätigkeit. So umfaßt der Unter-
richt außer den technisch-naturwissenschaftlichen Fächern auch Deutsch, Rechnen, Buch-
führung, Bürgerkunde usw. Die Schule veranstaltet alljährlich eine Ausstellung der Lehr-
lingsarbeiten, bei der die besten Arbeiten prämiiert werden.

OBLIGATORISCHE FORTBILDUNGSSCHULE. Da die Zahl der fortbildungsschul-
pflichtigen Jungen in der Fabrik recht groß ist, ist mit der Gemeinde ein Abkommen ge-
troffen, wonach der Unterricht innerhalb der Fabrik stattfindet. Ein Schulneubau mit
11 Klassen zu je 40 Schülern ist in Vorbereitung. Die Lehrer stellt die Gemeinde, Räume,
Schulgeld und Lehrmittel die Firma. Der Unterricht entspricht den vom Staate gegebenen
Grundlinien und nimmt besonders in Naturwissenschaften und kaufmännischen Rechnen
Rücksicht auf die besonderen Eigen-
tümlichkeiten der Firma.

HANDFERTIGKEITS - UND
HANDARBEITSUNTERRICHT.

Der Unterricht in der Handfertig-
keitsschule für Knaben und Mäd-
chen umfaßt Hobeln, Flachschnitt,

Kerbschnitt, Pappen, Tonen, Natur-
holzarbeiten und Flechtarbeiten.

Der Unterricht ist kostenlos und
wird von 3 besonderen Lehrern er-
teilt. Die Schule veranstaltet all-
jährlich Ausstellungen mit Vertei-
lung von Preisen an die besten
Arbeiten.

Für die schulpflichtigen Töch-
ter der Werksangehörigen finden
besondere Nähunterrichtskurse in
der Haushaltungsschule statt, ebenso erhalten die Arbeiterinnen kostenlosen Handarbeits-
unterricht daselbst. An diesem Unterricht können auch erwachsene Töchter der Werks-
angehörigen teilnehmen. Ebenfalls besteht eine besondere Handarbeitsschule für Frauen.
Während den Arbeitspausen erhalten die Arbeiterinnen in den Aufenthaltsräumen durch
2 Lehrerinnen aus Annaberg Klöppelunterricht.

HAUSHALTUNGSSCHULE. Die Haushaltungsschule liegt im Wohlfahrtspark und
ist im Jahre 1905 eröffnet worden. In ihr werden Töchter der Werksangehörigen in allen
Zweigen des Haushalts während eines Jahreskursus unterrichtet. Die Kosten für Wohnung,
Verpflegung, Anstaltskleidung und Unterricht tragen ausschließlich die Farbenfabriken.
Der Unterricht wird durch eine Vorsteherin und 4 Lehrerinnen erteilt.

Der Zweck der Anstalt ist, den Töchtern der Werksangehörigen Gelegenheit zu geben,
alle jene besonderen Kenntnisse sich anzueignen, die sie befähigen, dereinst einen einfachen
Haushalt führen zu können.

Die Schule kann 40 Schülerinnen aufnehmen, sie hat eine reichhaltige Sammlung von
Lehrbüchern und Lehrmitteln. Der Unterricht umfaßt praktische Übungen und theoretische
Lehrstunden nach einem genauen Programm, dessen Abdruck hier zu weit führen würde.

Am Schluß des Schuljahres findet in Gegenwart des Vorstandes des Frauenvereins
der Farbenfabriken und des Vorstandes der Wohlfahrtsabteilung eine Prüfung statt, wobei
        <pb n="209" />
        ﻿128*

Farbenfabriken vorm. Friedr. Bayer &amp; Co., Leverkusen.

die Schülerinnen Entlassungszeugnisse erhalten. Verbunden ist die Prüfung mit einer Aus-
stellung von Handarbeiten, Backwerk, Eingemachtem und dergleichen und mit einem Fest,
bei dem Prämien verteilt werden. (S. Johanne-Duisberg-Stiftung).

Seit Herbst 1912 sind auf vielfachen Wunsch Haushaltungs- und Kochkurse für Frauen
und Töchter der Werksangehörigen eingerichtet worden.

GARTENBAUSCHULE. Um den Söhnen und Töchtern unserer Werksangehörigen
Gelegenheit zum Erlernen der Gartenbaukunde zu geben, findet im Sommer in Wiesdorf
in einer besonderen Abteilung des Wohlfahrtsparkes durch den Obergärtner ein Kursus
im Blumen-, Gemüse- und Obstbau sowie im Veredeln von Rosen und Obstbäumen an den
Mittwoch- und Sonnabendnachmittagen statt.

C.	Von der Firma unterstützte Fabrikvereine.

FORTBILDUNGSVEREIN DER ARBEITER UND HANDWERKER. Der Verein hat
den Zweck, allgemeine Bildung sowie den Sinn für alles Wahre, Gute und Schöne unter seinen
Mitgliedern zu fördern. Dies soll erreicht werden durch Wissenschaft, durch Unterrichts-
kurse — unter Ausschluß aller politischen und religiösen Tendenzen — sowie durch Pflege
geselliger Unterhaltung unter den Mitgliedern.

DRAMATISCHE VEREINIGUNG. Diese aus Beamten und Arbeitern und deren Ange-
hörigen bestehende Vereinigung wurde im Jahre 1909 gegründet und bezweckt die Auf-
führung von Werken der dramatischen Kunst ernster und heiterer Art. Eine mit allen
modernen Einrichtungen ausgestattete Bühne im Erholungshaus steht der Vereinigung
zur Verfügung, ebenso ein besonderes Zimmer für Leseproben und Übungen.

Von klassischen Stücken, welche die Vereinigung, deren Spielleiter ein Berufsschau-
spieler ist, bisher gegeben hat, seien Molieres „Eingebildeter Kranker“, Kleists „Zerbrochener
Krug“ und vor allem Schillers „Teil“ genannt, von neueren Lustspielen „Doktor Klaus“
von L’Arronge und „Renaissance“ von Schönthan. Der „Teil“ wurde beispielsweise drei-
mal hintereinander vor je 1100 Personen gegeben. Außerdem erfreut die Vereinigung all-
jährlich die Kinderwelt durch die Aufführung großer Märchen, wie Sneewittchen, Dorn-
röschen u. a. m.

SPRACHVEREINIGUNG. Die Vereinigung verfolgt den Zweck, mit Unterstützung
der Firma die Kenntnis fremder Sprachen, zunächst des Englischen, Französischen, Italie-
nischen, Spanischen und Russischen und der betr. Literaturen zu fördern. Die Vereinigung
teilt sich demgemäß in mehrere Abteilungen. Die Farbenfabriken stellen die erforderlichen
Räume einschl. Heizung und Beleuchtung kostenlos zur Verfügung und unterstützen die
Vereinigung bei der Veranstaltung von Lehrgängen und Vorträgen.

Die Veranstaltungen der Vereinigung zerfallen in allgemeine und solche der einzelnen
Abteilungen. Bei ersteren werden sprachgeschichtliche, kulturgeschichtliche und literarische
Vorträge gehalten, die alle Abteilungen interessieren. Sie finden in deutscher Sprache statt.
Die Veranstaltungen der einzelnen Abteilungen zerfallen in:
systematische Unterrichtsabende,

Vortragsabende,

Konversationsabende.

Die Vorträge sind soweit als irgend möglich in der betr. Sprache selbst zu halten. Als
Redner kommen daher Angehörige des betr. Landes oder solche Mitglieder des Vereins in
Betracht, die die betr. Sprache geläufig beherrschen. An den Konversationsabenden ist
lediglich die betr. Sprache anzuwenden. In besonderen Fällen besuchen die einzelnen Ab-
teilungen auch fremdsprachliche Vorträge in Köln. Der Vorstand ist berechtigt, auf Antrag
des betr. Vorsitzenden einen Beitrag zu den Unkosten zu bewilligen.

Die Vereinigung hält eine größere Anzahl von fremdsprachlichen Zeitschriften und
Zeitungen, auch erhalten die Mitglieder didaktische Zeitschriften zum halben Preise. Die
        <pb n="210" />
        ﻿129
        <pb n="211" />
        ﻿130*	Farbenfabriken vorm. Friedr. Bayer &amp; Co., Leverkusen.

Vereinigung, die zurzeit rund 280 Mitglieder zählt, hatte im Winter 1912/13 gleichzeitig
14 Kurse mit je 12 Mitgliedern im Gang, 5 englische, 5 französische und je 1 Kursus im
Russischen und Italienischen. Spanische und portugiesische Kurse sind geplant.

ORCHESTERVEREIN MIT TROMMLER- UND PFEIFERKORPS. Der im Jahre
1901 gegründete Verein hat den Zweck, gute und gediegene Instrumentalmusik zu pflegen.
Der Verein gibt an allen großen nationalen Festtagen, sowie an den Gedenktagen innerhalb
der Fabrik Konzerte vor der Arbeiterspeiseanstalt. Ferner veranstaltet er jährlich eine größere
Reihe von Konzerten in den verschiedenen Arbeiter- und Beamtenkolonien und den Gesell-
schaften, auch wird seine Mitwirkung bei größeren Feierlichkeiten stets freudig begrüßt.
Ein besonderer Dirigent leitet Übungen und Konzerte.

Dem Orchesterverein zugegliedert ist das Trommler- und Pfeiferkorps, das sich aus
jugendlichen Arbeitern zusammensetzt. Es hält wöchentlich eine Probe unter Leitung
eines Tambours ab und wirkt bei den gleichen Gelegenheiten wie der Orchesterverein mit.

STREICHORCHESTERVEREIN. Der Verein verfolgt den Zweck, die Pflege guter
Streichmusik unter den Werksangehörigen zu pflegen. Er hat einen eigenen Dirigenten,
der seine Aufführungen und Proben leitet. Neben eigenen Konzerten, die er im Erholungs-
haus, Gesellschaftshaus usw. veranstaltet, wirkt er bei größeren Veranstaltungen aller
Art mit.

MÄNNERGESANGVEREINE. Sowohl in Leverkusen wie in Elberfeld besteht je ein
Männergesangverein. Beide haben Berufsdirigenten, die wöchentlich zweistündige Proben
abhalten. Sie erblicken ihre Aufgabe darin, vor allem das deutsche Lied und die gute Chor-
musik einzuüben und auch die Geselligkeit unter ihren Mitgliedern zu fördern. Sie errangen
bei verschiedenen Sangwettstreiten bereits Preise und veranstalteten wiederholt eigene
Konzerte; auch wirken sie bei Konzerten anderer Vereine und bei Festlichkeiten und Theater-
aufführungen mit.

MÄDCHENGESANGSABTEILUNGEN. Um den Arbeiterinnen Gelegenheit zur Er-
lernung des Gesanges, besonders der Volkslieder zu geben, wird ihnen seitens der Firma
während der Arbeitszeit wöchentlich eine Gesangstunde erteilt. Auch ist das Singen während
der Arbeitszeit gestattet. Diese Abteilungen, welche zurzeit rund 500 Teilnehmerinnen
zählen, beteiligen sich auch an einzelnen Aufführungen des Männergesangvereins und an
Festlichkeiten.

Wegen der großen Zahl der Mädchen wird in drei größeren Gruppen geprobt. Eine Aus-
lese der besten Sängerinnen bildet als Mädchengesangsgruppe des Jugendvereins eine kleinere
Abteilung für sich.

TURN- UND SPIELVEREIN. Der Verein, im Jahre 1904 gegründet, fördert in erster
Linie das Turnen als ein Mittel zur körperlichen und sittlichen Kräftigung bei gleichzeitiger
Pflege vaterländischer Gesinnung, wie auch jede sonstige vernünftige Leibesübung, je nach
Bedürfnis und vorhandenen Mitteln. Er veranstaltet regelmäßige Turnabende für Männer,
für junge Männer, für Frauen und für Mädchen. Außerdem unterhält er eine besondere
Fußball- und eine Schwimmriege, deren Einrichtungen und Befugnisse in Sondersatzungen
festgelegt sind.

Der Verein ist Mitglied der deutschen Turnerschaft, der deutschen Schwimmerschaft
und des westdeutschen Spielverbandes; er hat auf auswärtigen Veranstaltungen wiederholt
Ehrenpreise errungen, ferner hat er verschiedentlich bei Fabrikfestlichkeiten durch Schau-
turnen, Stellung lebender Bilder, Reigen u. dgl. mitgewirkt. Es stehen ihnen innerhalb
der Fabrik eine Turnhalle, im Erholungshaus der große Saal und verschiedene Spielplätze
zur Verfügung. Eine besondere Turnhalle soll baldigst gebaut werden.

JUGENDVEREIN. Da eine ordentliche Jugendpflege die Vorbedingung zur Gesundung
unseres Volkes in körperlicher und geistiger Hinsicht ist, ist für diesen Verein eine besonders
sorgsame Organisation geschaffen. Näheres darüber befindet sich in dem „Handbuch
der Jugendpflege“, wo der Verein als Musterbeispiel der Jugendpflege in der Großindustrie
        <pb n="212" />
        ﻿Farbenfabriken vorm. Friedr. Bayer &amp; Co., Leverkusen.	131*

genauer geschildert ist. Zweck des Vereins ist die Förderung der körperlichen und geistigen
Entwicklung sowie einer gesitteten Geselligkeit bei den männlichen und weiblichen Werks-
angehörigen zwischen 14 und 20 Jahren, sowie bei den gleichaltrigen Söhnen und Töchtern
sämtlicher Werksangehörigen. Sämtliche Veranstaltungen des Vereins, der natürlich
seinen eigenen Vorstand hat, stehen unter Aufsicht von Mitgliedern des „Beirates“, der aus
erwachsenen Werksangehörigen und deren Frauen, sowie einigen Lehrerinnen und einer
aktiven Militärperson besteht. Der Verein hält einmal wöchentlich einen Vereinsabend
ab, der als Spiel-, Lese- und Handarbeitsabend stattfindet. Den weiblichen Mitgliedern
wird Unterricht im Spitzenklöppeln erteilt. Von Zeit zu Zeit werden kleinere Vorträge

Die Mädchen-Gesangsabteilung beim Unterricht.

von Mitgliedern des Beirates gehalten; auch werden Volkslieder usw. eingeübt. Außer-
dem findet an einem Sonntag im Monat ein besonderer Vereinsabend statt, an dem größere
Vorträge, zum Teil mit Lichtbildern gehalten werden. Sehr wichtig ist auch der Anstands-
und Tanzunterricht, der alle 2 Wochen unter Leitung eines Tanzlehrers stattfindet.

Neben diesen allgemeinen Veranstaltungen besteht noch eine Musikgruppe, 2 Turn-
gruppen für Knaben und Mädchen, eine Gesanggruppe und die Gruppe Jugendwehr. Diese
Gruppen werden von besonderem Lehrpersonal geleitet.

Außerdem können sich die Mitglieder des Jugendvereins an den Schwimmstunden
der Schwimmriege des Turn- und Spielvereins beteiligen, die im Winter an jedem ersten
Sonntag im Monat stattfinden. Im Sommer ist die Zahl der Schwimmstunden in der Rhein-
badeanstalt natürlich höher.

Seitens des Ausschusses für Bildungsbestrebungen erhält der Verein eine Anzahl Frei-
karten für geeignete Unterhaltungsabende im Erholungshaus. Bei der Verteilung dieser
Karten werden die eifrigsten Mitglieder in erster Linie berücksichtigt.

*9*
        <pb n="213" />
        ﻿132*	Farbenfabriken vorm. Friedr. Bayer &amp; Co., Leverkusen.

Der Verein unternimmt jedes
Jahr größere Ausflüge (Eifel, Sie-
bengebirge, Aachen) und hält Weih-
nachtsfeiern ab. Die einzelnen
Gruppen wirken bei Festlichkeiten
der Fabrik öfters mit. Bemerkt sei,
daß die gemeinsamen Abende für
Knaben und Mädchen nicht nur
keine peinlichen Zwischenfälle her-
vorriefen, sondern auf das Beneh-
men, speziell der Jungen, nur einen
guten Einfluß ausübten.

RUDERVEREIN BAYER. Der
Ruderverein Bayer bezweckt die
Pflege und Förderung des Ruder-
sports. Er hat ein besonderes Boots-
haus am Rhein und eine größere
Anzahl von Schul- und Rennbooten. Der Verein ist an den Deutschen Ruderverband an-
geschlossen.

FEUERWEHRVEREINIGUNG. Die Vereinigung bezweckt die Fortbildung aller An-
gehörigen der Feuerwehr auf dem Gebiete des Feuerwehrwesens und fördert ferner die.

Die Jugendwehr beim Brückenbau.

Der Jugendverein am Vierländer Punkt bei Aachen.

Kameradschaft und Geselligkeit durch Veranstaltung gemeinschaftlicher Ausflüge, Vor-
träge und festlicher Veranstaltungen.

EISENBAHNVEREIN. Der Eisenbahnverein ist eine Vereinigung der im gesamten
Eisenbahndienst der „Farbenfabriken“ beschäftigten Beamten und Arbeiter.

Der Zweck des Vereins ist die Weiterbildung in allen Fragen des Eisenbahndienst-
wesens, die Pflege allgemeiner Bildungsbestrebungen, sowie die Anbahnung geselligen
        <pb n="214" />
        ﻿Farbenfabriken vorm. Friedr. Bayer &amp; Co., Leverkusen.	133*

Verkehrs unter den Mitgliedern. Die Verfolgung politischer und religiöser Ziele ist aus-
geschlossen.

GARTENBAUVEREIN. Zweck des Vereins ist Förderung des Liebhaber-Gartenbaues,
insbesondere des Kleingartenbaues in den Beamten- und Arbeiterkolonien Leverkusen
und Wiesdorf, sowie der Eigenheimkolonie. Der Verein unterhält eine sehr ausgebreitete
Tätigkeit, er veranstaltet Vorträge, besorgt Geräte, Pflanzen und Sämereien, hält Kurse
ab, besucht berühmte Gärtnereien, veranstaltet Pflanzenverlosungen u. dgl. und hat sich
von Anfang an als sehr nutzbringend erwiesen.

Die Firma unterstützt den Verein in der Weise, daß sie einen Jahresbeitrag von 2 M.
pro Mitglied zahlt. Dieser Beitrag soll zum Zwecke der Anschaffung von Obstbäumen,
Beerensträuchern, perennierenden Stauden usw., die unter den Mitgliedern verlost werden
sollen, dienen, und zwar unter der Bedingung, daß diese Pflanzen beim Wegzug in den
betr. Gärten als Eigentum der Firma verbleiben.

Der Verein, der Ende 1912 gegründet wurde, hatte nach dreimonatlichem Bestehen
bereits rund 400 Mitglieder. Ihre Zahl ist noch fortwährend im Wachsen, da ja jeder Ar-
beiter und Beamte, der in einer Fabrikwohnung wohnt, seinen eigenen Garten hat.

Zu diesen Vereinen kamen ganz kürzlich noch einige Fachvereine, die im Frühjahr 19x3
gegründet wurden. Es sind dies: Heizerverein, Elektrotechnischer Verein, Graphischer
Verein, Verein Schwefelsäure, Fischereiverein.

Ferner sind in gewisser Weise noch das in Abteilung I behandelte Beamtenkasino,
das Gesellschaftshaus und das Erholungshaus hierin zu rechnen.

Die genannten Vereine haben neben ihren besonderen Bestrebungen noch den er-
freulichen Vorteil, daß sich die besten Elemente der Fabrik in ihnen sammeln. Sie üben
auf die Werksangehörigen einen sehr guten Einfluß aus, stärken das Gefühl der Zusammen-
gehörigkeit mit der Firma und heben vor allem die Geselligkeit auf ein höheres Niveau.
Daß ihr gesamter Zuschnitt die öde, sog. „Vereinsmeierei“ ausschließt, dürfte aus dem
Gesagten zur Genüge hervorgehen.

IV.	Stiftungen.

A. Stiftungen zu sozialen und gesundheitlichen Zwecken.

DR. HENRY UND ADELE V. BÖTTINGER-STIFTUNG FÜR ARBEITER. Herr
Geh. Regierungsrat Dr. v. Böttinger, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Farbenfabriken,
hat für kranke, insbesondere skrofulöse Kinder von Arbeitern der Farbenfabriken ein Kapital
gestiftet, welches gegenwärtig rund 60 000 M. beträgt und von der Firma jährlich mit 5 %
verzinst wird. Die Zinsen dienen zur Gewährung von Badekuren in Soolbädern und von
Milchkuren.

FRIEDRICH BAYER-STIFTUNG FÜR BEAMTENFRAUEN UND -KINDER. Herr
Geh. Kommerzienrat Friedr. Bayer, jetzt stellvertretender Vorsitzender des Aufsichts-
rates der Farbenfabriken, hat für erkrankte, in der Genesung begriffene und erholungs-
bedürftige Frauen und Kinder unterstützungsbedürftiger Beamten der Farbenfabriken
ein Kapital von 40 000 M. gestiftet, das von der Firma jährlich mit 5 % verzinst wird. Die
Zinsen dienen zur Aussendung der Frauen und Kinder von Beamten in Kurorte und Heil-
anstalten.

HERMANN KÖNIG-STIFTUNG FÜR BEAMTENWITWEN. Frau Direktor Hermann
König hat zum Andenken an ihren verstorbenen Gemahl zur Unterstützung hilfsbedürftiger
Witwen von Beamten der Farbenfabriken ein Kapital von 25 000 M. gestiftet, das von
der Firma jährlich mit 5 % verzinst wird und durch aufgelaufene Zinsen die Höhe von
29 300 M. erreicht hat.
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Das Böttingerheim.

134*
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        ﻿Farbenfabriken vorm. Friedr. Bayer &amp; Co., Leverkusen.	*35*

FRIEDRICH BAYER-STIFTUNG FÜR ARBEITERFRAUEN UND KINDER. Herr
Geh. Kommerzienrat Friedr. Bayer hat für erkrankte Frauen und Kinder der Arbeiter
der Farbenfabriken ein Kapital von ioo ooo M. gestiftet, das von der Firma jährlich mit
5 % verzinst wird. Die Zinsen dieses Kapitals werden zur Unterbringung der Frauen und
Kinder der Arbeiter in Kurorte und Heilanstalten verwandt.

CARL HÜLSENBUSCH-STIFTUNG FÜR ARBEITERKINDER. Sie ist von dem
früheren Direktor Herrn Carl Hülsenbusch zur Einkleidung kranker, in das Bad geschickter
Kinder von Arbeitern gestiftet; ihr Kapital beträgt 5000 M. und wird jährlich mit 5%
verzinst; aus den Zinsen wird die obengenannte Ausgabe bestritten.

DR. HENRY UND ADELE V. BÖTTINGER-ERHOLUNGS- UND REKONVALES-
ZENTENHEIM. Anläßlich der Feier des 25 jährigen Dienstjubiläums des Herrn Geheimrat
Dr. v. Böttinger haben dieser und seine Gemahlin Adele geb. Bayer ein Erholungs- und

Ferienhäuser in Große Ledder: Das Anna-Johanna-Haus.

Rekonvaleszentenheim unter dem Namen „Böttingerheim“ gestiftet. Es wurde auf dem
Gelände des von der Firma in der Nähe von Dabringhausen mitten in den prächtigen Wal-
dungen des bergischen Landes erbaut und im Frühjahr 1912 eingeweiht.

Das Gebäude umfaßt ein geräumiges Souterrain, eine große Diele, um die sich die
Gesellschafts-, Spiel-, Lese- und Speiseräume gruppieren, weiter 2 Obergeschosse, in dem
sich die meist nach Süden gehenden Rekonvaleszentenzimmern, Bade-, Waschanlagen usw.
sowie die Wohnungen des Personals befinden. Ferner sind Kegelbahn, Turnsaal, offene
und gedeckte Veranden vorhanden.

Zum Aufenthalt im Böttingerheim sind die sämtlichen Mitglieder der Krankenkassen
der Firma berechtigt. Das Heim ist das ganze Jahr über geöffnet.

Soweit Platz ist, können auch andere Werksangehörige der Farbenfabriken ihre Urlaubs-
zeit gegen Bezahlung im Heim verbringen.

BAYER-DUISBERG-STIFTUNG VON FERIENHÄUSERN FÜR DIE BEAMTEN UND
IHRE FAMILIEN. Die Bayer-Duisberg-Ferienhäuser für Beamte — eine Jubiläums-
        <pb n="217" />
        ﻿136*	Farbenfabriken vorm. Friedr. Bayer &amp; Co., Leverkusen.

Stiftung der Herren Geh. Kommerzienrat Friedr. Bayer und Geh. Regierungsrat C. Duis-
berg — befinden sich ebenfalls auf dem unter Nr. 6 erwähnten 50 ha großen Wohlfahrts-
gut Große Ledder.

Die Stiftung bezweckt den Bau von Ferienhäusern, die den verheirateten Beamten
und ihren Familien zum Aufenthalte, während ihres Urlaubs im Sommer und auch im Winter,
dienen sollen.

Zurzeit sind vorhanden: Ein mit Zentralheizung versehenes bergisches Doppelhaus
— das Anna- und Johanna-Haus -— mit je einer Küche, einem Wohn- und Eßzimmer
nebst Veranda und 3 bzw. 4 zweibettigen Schlafzimmern und 2 ebenso eingerichtete Einzel-
häuser — das Schwarzwaldhaus und das Haus Thüringen — in ähnlicher Größe.

Außerdem haben die Farbenfabriken das altbergische Gutshaus erneuern und mit Einrich-
tungen für 3	4 kleinere Familien und für einige unverheiratete Beamte herrichten lassen.

Die Häuser wurden zum ersten Male im Sommer 1912 kurz nach ihrer Einweihung
benutzt.

B. Stiftungen für Zwecke der Bildung und Unterhaltung.

C. DUISBERG-STIFTUNG ZUR VERANSTALTUNG EINES JUBILARFESTES. Herr
Geh. Regierungsrat Dr. C. Duisberg hat gelegentlich seines 25jährigen Dienstjubiläums
den damals bestehenden 7 Fabrikvereinen ein Kapital von 25 000 M. gestiftet. Dieses
Kapital wird von der Firma jährlich mit 5 % verzinst. Die Zinsen dienen zur Bestreitung
der Unkosten des Festes. Dasselbe wird zu Ehren der Beamten- und Arbeiter-Jubilare
jährlich im Herbst unter Mitwirkung sämtlicher Fabrikvereine im Erholungshaus in Wies-
dorf gefeiert, wobei den Jubilaren das vom Stifter bestimmte Erinnerungszeichen, für die
Beamten eine goldene Kravattennadel mit Fabrikmarke, für die Arbeiter ein silberner
Uhranhänger mit Fabrikmarke (Bayerkreuz), überreicht wird.

C. DUISBERG-PRÄMIENSTIFTUNG ZUR AUSSCHMÜCKUNG VON ARBEITER-
WOHNUNGEN. Geh. Rat Duisberg stiftete bei seinem 25 jährigen Dienstjubiläum ein
Kapital von 30 000 M. für Prämien zur Ausschmückung von Arbeiterwohnungen. Dieses
Kapital wird von der Firma jährlich mit 5 % verzinst. Die Zinsen werden zur Beschaffung
der Prämien benutzt. Diese bestehen in Haushaltungs- und Ausstattungsgegenständen
aller Art und dienen dazu, die Wohnungen der Arbeiter in einfacher aber kunstvoller Weise
zu schmücken. Der Stifter hat hierzu in der Kolonie Wiesdorf eine Dreizimmerwohnung
mit schönen, haltbaren und preiswerten Möbeln sowie allen für eine Arbeiterfamilie er-
forderlichen Hausgeräten und passenden Ausschmückungsgegenständen ausstatten lassen,
aus denen die Prämiierten sich die Gegenstände aussuchen können. Im Jahre 1912 wurde
die Musterwohnung um 3 weitere vermehrt und in einem neuen Musterhaus untergebracht.
Alle Werksangehörigen haben das Recht, die dort ausgestellten Einrichtungen zu besich-
tigen und zu kaufen, wobei ihnen seitens der Firma sehr günstige Zahlungsbedingungen
gewährt werden.

C. DUISBERG-STIPENDIENFONDS FÜR SÖHNE VON BEAMTEN ZUM STUDIUM
DER CHEMIE. Geh. Regierungsrat C. Duisberg hat ferner bei seinem 25jährigen Dienst-
jubiläum einen Stipendienfonds von 30 000 M. für die Söhne von Beamten der Farben-
fabriken zum Studium der Chemie gestiftet. Dieses Kapital wird von der Firma jährlich
mit 5 % verzinst. Die Zinsen dienen zur Bestreitung der Stipendien, die in erster Linie
den Söhnen von Beamten der Firma zugute kommen sollen, die besondere Anlage für Chemie
haben, aber nicht im Besitz genügender Mittel sind.

WILLI GANSSER-STIFTUNG FÜR DIE JUGENDLICHEN TEILNEHMER DER
LEHRKURSE. Der verstorbene stellvertretende Direktor W. Gansser machte bei seinem
25jährigen Dienstjubiläum eine Stiftung von 5000 M., die von der Firma mit 5% verzinst
wird. Die Zinsen dienen alljährlich zur Abhaltung eines Prämienfestes für die jugendlichen
Teilnehmer der in der Abteilung III genannten Lehrkurse.
        <pb n="218" />
        ﻿Farbenfabriken vorm. Friedr. Bayer &amp; Co., Leverkusen.

137*

ANNA BAYER-, ADELE V. BÖTTINGER UND JOHANNE DUISBERG-STIFTUNG
ZUR ABHALTUNG EINES PRÄMIENFESTES FÜR DIE HAUSHALTUNGS- UND HAND-
ARBEITSKURSE. Frau Geheimrat Bayer, Frau Geheimrat v. Böttinger und Frau Ge-
heimrat Duisberg haben jede ein Kapital von 5000 M., also zusammen 15 000 M. gestiftet
zur Abhaltung eines Prämiierungsfestes der Teilnehmerinnen der Haushaltungs- und
Handarbeitskurse. Dieses Kapital wird von der Firma jährlich mit 5 % verzinst. Aus
den Zinsen werden die Kosten des Prämiierungsfestes, welches jährlich im Frühjahr am
Schluß der Kurse stattfindet, bestritten.

ANNA BAYER-, ADELE V. BÖTTINGER UND JOHANNE DUISBERG-STIFTUNG
ZUR ANSCHAFFUNG VON SPIELZEUG FÜR DIE KINDER UNTERSTÜTZUNGSBE-
DÜRFTIGER ARBEITERFAMILIEN. Die 3 genannten Damen haben je ein Kapital von

5000 M., also zusammen 15 000 M. gestiftet, um den Kindern unterstützungsbedürftiger
Arbeiterfamilien beim Weihnachtsfest Spielzeug aller Art zu schenken. Das Kapital wird
von der Firma jährlich mit 5 % verzinst. Die Zinsen dienen zum Ankauf solcher Geschenke.

R. E. SCHMIDT-STIFTUNG FÜR ARBEITER-FERIENREISEN. Bei seinem 25jäh-
rigen Dienstjubiläum hat Direktor Dr. R. E. Schmidt eine Stiftung von 20 000 M. gemacht,
die von den Farbenfabriken mit 5 % verzinst wird. Die Zinsen werden dazu verwandt,
jährlich 8—10 Arbeiter unter sachkundiger Führung eine ötägige Ferienreise zur Erholung
und Belehrung unternehmen zu lassen. Die erste Reise fand 1912 statt und ging nach
Bremen, Hamburg, Helgoland und Kiel. Die zweite Reise wird Juni 1913 in die Schweiz führen.

RUDOLF MANN-STIFTUNG FÜR ERHOLUNGSREISEN VON BEAMTEN. Bei seinem
25 jährigen Dienstjubiläum am 4. März stiftete Direktor R. Mann ein Kapital von 10000 M.,
dessen Zinsen dazu dienen sollen, verheirateten Beamten mit weniger als 3600 M. Jahres-

Das Musterhaus in Wiesdorf.
        <pb n="219" />
        ﻿138*

Farbenfabriken vorm. Friedr. Bayer &amp; Co., Leverkusen.

Das Musterhaus in Wiesdorf: Wohnküche.

einkommen, sowie ihren direkten Angehörigen einen Erholungsurlaub zu ermöglichen,
soweit sie nicht in der Lage sind, die Reisekosten aus eigenen Mitteln aufzubringen.

FRIEDR. BAYER-STIFTUNG FÜR FABRIKVEREINE. Für besondere Veranstal-
tungen machte Geheimrat Bayer anläßlich seines 25jährigen Geschäftsjubiläums im Mai
1906 den damals bestehenden Fabrikvereinen eine Stiftung von 20 000 M., deren Zinsen
im Sinne des Stifters von den Vereinen verwandt werden.

HENRY V. BÖTTINGER-STIFTUNG FÜR FABRIKVEREINE. Zu seinem 25jäh-
rigen Direktorjubiläum im April 1908 stiftete Geheimrat Dr. v. Böttinger den damals be-
stehenden Fabrikvereinen für besondere Veranstaltungen im ganzen 23 000 M., deren
Zinsen im Sinne des Stifters verwandt werden.

Hiermit sei die systematische Übersicht über die gesamten Wohlfahrtseinrichtungen
der Farbenfabriken beschlossen. Trotz äußerster Kürze ist ihre Schilderung ziemlich um-
fangreich geworden, doch liegt es sicherlich im allgemeinen Interesse, eine derartig aus-
gebaute Organisation der Öffentlichkeit bekannt zu geben, da dies geeignet sein dürfte,
an manchen Stellen eine Revision vorschneller Urteile über die Wohlfahrt bei der Groß-
industrie hervorzurufen, und überhaupt zu zeigen, was auf diesem Gebiete zu erreichen ist.

V.	Anhang: Die Stellung des Arbeiters innerhalb der
Organisation des Unternehmens.

Wenn es sich hier auch nicht um eigentliche Wohlfahrtseinrichtungen handelt, so
sind diese Angaben doch geeignet, die Beurteilung der allgemeinen Lage des Arbeiters
zu vervollständigen. In gleicher Weise wie in den Bestimmungen über die Verwaltung
der Wohlfahrtseinrichtungen kommt in der Fabrikordnung, welche die Grundlage des
        <pb n="220" />
        ﻿Farbenfabriken vorm. Friedr. Bayer &amp; Co., Leverkusen.	139*

Arbeitsverhältnisses bildet, die Tendenz zur Geltung, den sozialen Charakter des Arbeits-
verhältnisses zu sichern.

ALLGEMEINER AUSSCHUSS DER ARBEITER. Die Heranziehung der Arbeiter-
schaft zur Mitarbeit in den sie betreffenden Angelegenheiten erfolgt in erster Linie durch
den Allgemeinen Ausschuß der Arbeiter. Er bildet die Vertretung der Arbeiterschaft gegen-
über der Werksleitung.

Der Ausschuß besteht aus 6 von dem Direktorium ernannten Beamtenmitgliedern
und 6 Arbeiterbeisitzern, die von den Arbeitern gewählt werden, welche irgend einem der
Fabrikausschüsse angehören. Er ist zunächst die oberste Instanz in allen Beschwerde-
angelegenheiten und zwar sowohl in Beschwerden gegen die Beschlüsse der besonderen
Ausschüsse wie auch in Beschwerden der Arbeiter gegen Betriebsbeamte.

Außerdem hat er alle aus der Arbeiterschaft vorgebrachten Wünsche zu prüfen, so-
weit sie nicht den besonderen Ausschüssen Vorbehalten sind.

Zu seinen Obliegenheiten gehört ferner die Oberaufsicht über die allgemeinen Ein-
richtungen für Arbeiter, wie z. B. Aufenthaltsräume und die Prüfung von Vorschlägen
zur Verbesserung von Unfallverhütungs- und Betriebseinrichtungen, die aus den Kreisen
der Arbeiter eingereicht werden.

Die Prämien, die von dem Ausschuß für brauchbare Vorschläge gewährt werden,
haben sich gut bewährt und geben manchem Arbeiter Anregung, seine Erfindungsgabe
zu betätigen.

ANDERE AUSSCHÜSSE BZW. VORSTÄNDE, DIE ARBEITER ZU MITGLIEDERN
HABEN. Schon in der Einleitung wurde darauf hingewiesen, daß die Wohlfahrtseinrich-
tungen von Ausschüssen verwaltet werden, die aus Beamten und Arbeitern bestehen. Da
dies in sozialpolitischer Hinsicht sehr wichtig ist, seien hier diejenigen Ausschüsse und
Vorstände, in denen Arbeiter Mitglieder sind, noch einmal besonders aufgeführt. Es sind
dies die Ausschüsse bzw. Vorstände für

Arbeiterwohnungen und Wohnungs- und Gartenprämien,
die Junggesellenheime,

gärtnerische Anlagen und Gartenbauschule,

Fischerei,

Kaufhaus,

Arbeiterspeiseanstalt und Erfrischungsraum,

Erholungshaus,

Lehrlingsschule,

Handfertigkeitsschule,

Bücherei,

Arbeiterkrankenkasse,

Arbeiterunterstützungskasse,

Arbeitersparkasse,

Beurlaubung der Arbeiter.

Ferner sind die Arbeiter in den Ausschüssen der Stiftungen, soweit sich diese nicht
nur auf Beamte beziehen, und in den Vereinsvorständen vertreten.

SOZIALSEKRETÄR. Zur weiteren Förderung der Interessen der Arbeiter ist sowohl
in Leverkusen wie auch in Elberfeld das Amt eines Sozialsekretärs geschaffen worden.

Die Sozialsekretäre haben zunächst die Aufgabe, den Arbeitern in allen persönlichen
Angelegenheiten Rat zu erteilen. Das Schwergewicht der Fürsorgetätigkeit ruht in dieser
Beziehung in der Erteilung von Rechtsauskünften und in der Unterstützung in allen staats-
bürgerlichen Angelegenheiten.

Sodann hat jeder Arbeiter das Recht, etwaige Beschwerden und Wünsche bezüglich
des Arbeitsverhältnisses bei den Sozialsekretären vorzubringen, die sie prüfen und mit
        <pb n="221" />
        ﻿140*	Farbenfabriken vorm. Friedr. Bayer &amp; Co., Leverkusen.

den beteiligten Instanzen Rücksprache nehmen. Beschwerden, die durch Vermittlung
der Sozialsekretäre nicht zur Erledigung gebracht werden, können zur endgültigen Ent-
scheidung an den obengenannten Allgemeinen Ausschuß der Arbeiter weitergegeben werden.

FABRIKPFLEGERIN. In ähnlicher Weise wie die Sozialsekretäre für die Arbeiter,
wirkt in Leverkusen die Fabrikpflegerin für die Arbeiterinnen. Durch regelmäßige Be-
suche der Betriebe, in denen Mädchen beschäftigt werden und durch Abhaltung beson-
derer Sprechstunden sucht sie eine Beraterin der weiblichen Werksangehörigen in allen
geschäftlichen und persönlichen Angelegenheiten zu sein.

Eine Hauptaufgabe der Fabrikpflegerin ist die Anleitung der Arbeiterinnen zu einer
vernünftigen Gesundheitspflege. Bei der Ausübung dieser Tätigkeit findet ein Zusammen-
wirken mit den Fabrikärzten statt.

ERHOLUNGSURLAUB FÜR ARBEITER. Um allen Arbeitern, die dauernd im Dienste
der Farbenfabriken sind, alljährlich eine Ausspannung aus der regelmäßigen Berufsarbeit
zu ermöglichen, ist ein Erholungsurlaub eingeführt.

Die Urlaubsdauer beträgt nach 3jähriger Dienstzeit 2 Tage, nach 5jähriger Dienst-
zeit 3 Tage und steigt weiter um je 1 Tag in Abschnitten von 5 Dienstjahren bis zu 9 Tagen
nach 35 jähriger Dienstzeit. Während des Urlaubs wird der Lohn nach Maßgabe des Ver-
dienstes der 13 letzten vollen Arbeitswochen weiterbezahlt und außerdem noch ein Zu-
schuß von 15 % gewährt als Beitrag zu den besonderen Aufwendungen, die in der Regel
mit einem Erholungsurlaub verbunden sind.

Urlaub, den sich der Arbeiter gelegentlich selbst gemäß der Fabrikordnung nimmt,
wird durch diese Bestimmungen nicht berührt.

ANSTELLUNG VON ARBEITERN IN WOCHENLOHN. Während nach der Fabrik-
ordnung die Arbeiter in keinem Kündigungsverhältnis stehen, können besondere qualifi-
zierte Arbeiter in ein festeres, beamtenähnliches Anstellungsverhältnis aufrücken, bei dem
sie einen festen Wochenlohn beziehen, und somit nicht mehr die Zahl der geleisteten Arbeits-
stunden bzw. das im Akkord geleistete Arbeitsquantum ausschließlich die Grundlage der
Entlohnung bildet. Ein derartiger Arbeitsvertrag kann beiderseitig nur unter Einhaltung
einer einwöchigen Kündigungsfrist gelöst werden. Die weiteren Vergünstigungen dieses
Anstellungsverhältnisses bestehen in längerem Urlaub und einem höheren Krankengeld-
zuschuß, als den die übrigen Arbeiter beziehen.

DIENSTANWEISUNGSBUCH FÜR ARBEITER. Alle für die Arbeiter in den Farben-
fabriken geltenden Bestimmungen, im besonderen die Unfallverhütungsvorschriften der
Berufsgenossenschaft und die für die Arbeiter wichtigen gesetzlichen Bestimmungen sind
in einem „Handbuch für Arbeiter“ zusammengefaßt, das somit ein Wegweiser für alle
Angelegenheiten ist, die das Arbeitsverhältnis in den Farbenfabriken betreffen.
        <pb n="222" />
        ﻿i4i

*

Heinr. Franck Söhne,
Ludwigsburg-Halle a. S. usw.

Diese Firma hat schon vor Jahrzehnten begonnen, eine Reihe von

WOHLFAHRTSEINRICHTUNGEN zu schaffen, die sich zur Förderung des leiblichen
und geistigen Wohls ihrer Arbeiter und Angestellten vortrefflich bewährt haben. Sie ist
dabei oft neue Wege gegangen und hat mehrfach Vorbilder dafür gegeben, durch welche
Mittel humane Zwecke erreicht und freundliche Beziehungen zwischen Arbeitgeber und
Arbeitnehmer begründet und erhalten werden können.

So war die Firma Franck eine der ersten in Württemberg, welche

DIENSTALTERSZULAGEN einführte. Dieselben beginnen schon nach einem Arbeits-
jahre und steigen von 5 bis zu 40 Pfg. pro Arbeitstag, welcher Höchstbetrag nach 12 Arbeits-
jahren erreicht wird. Diese Dienstalterszulagen bleiben grundsätzlich ohne jeden Einfluß
auf die Bemessung der Arbeitslöhne, und sie erhöhen den Verdienst der Arbeiter in einer
recht fühlbaren Weise.

Einen ganz besonderen Erfolg hatte die Firma mit der Gewährung von

KAPITALDARLEHEN zum Zwecke der Erwerbung eines eigenen Heims. Die Be-
gründung für diese Einrichtung ist in nachfolgenden, beherzigenswerten Worten nieder-
gelegt:

„Ein eigenes Heim, dazu ein eigenes Stück Land oder Garten wird von jedem
Manne erstrebt, welcher in solchem Besitze eine Sicherung der Zukunft seiner Familie
und eine Vermehrung seiner Unabhängigkeit mit berechtigtem Stolze auf das Er-
rungene empfindet. Die Erreichung dieses Zieles bleibt keinem versagt, der von
Jugend auf fleißig schafft und das Erworbene treulich zusammenhält, nicht in das
Wirtshaus trägt oder auf andere Weise verliedert. Auch zu frühzeitiges Heiraten,
ehe beide Teile einen Sparpfennig vor sich gebracht und damit ihren haushälterischen
Sinn sich gegenseitig erwiesen haben, ist unsittlich, erschwert und hindert, zur
freudigen Heimstätte, zu Besitz und Unabhängigkeit zu gelangen.

Wir unterstützen unsere Arbeiter, welche in Befolgung unseres vorstehenden
Aufrufes auf das Land ziehen oder dort bleiben und welche sich durch Treue, Fleiß
und Sparsamkeit würdig zeigen, gerne in der Erwerbung eines eigenen Grundbesitzes.
Denjenigen Arbeitern, welche eine genügende Sicherheit in ihrem Ersparten aufweisen
können — was ihnen ja leicht möglich ist, wenn sie von früh an ihre Groschen Zu-
sammenhalten —, gehen wir mit Kapital-Darlehen zu einem gegen den laufenden
um 1 bis 1 y2 % niedrigeren Zinsfuß bereitwillig an die Hand. — Ohne diese Sicher-
heit und an die in Ludwigsburg wohnenden oder weniger als 3 Jahre im Geschäft
tätigen Arbeiter werden keine Darlehen gewährt.

Die Abtragung des Kapitals und Zinses hat in wöchentlichen Raten innerhalb
10—15 Jahren zu erfolgen und nehmen wir hierbei Rücksicht auf alle in Betracht
kommenden Verhältnisse.“
        <pb n="223" />
        ﻿142*	Heinr. Franck Söhne, Ludwigsburg-Halle a. S. usw.

Dank dieser dargebotenen Möglichkeit haben viele Arbeiter der Firma sich ein eigenes
Häuschen bauen oder kaufen - können, und auch die nachwachsende Generation macht
häufigen Gebrauch von dieser Einrichtung, so daß die Firma immer 2—300 000 M. zu dem
niedrigen Zinsfuß von 2% % ausgeliehen hat. Sie erreicht damit aber auch noch einen
andern Zweck, indem sie die meisten ihrer Arbeiter, welche früher in der Stadt wohnten,
veranlaßte, auf das Land zu ziehen, wo ihnen die Vorteile größerer Billigkeit, höheren
sozialen Ansehens, größere Sparsamkeit und leichtere Bewahrung der Jugend vor sittlichen
Schäden, geboten sind.

Aus dem hierwegen an die Arbeiterschaft gerichteten Aufruf sollen nur die nachfolgenden
Gesichtspunkte hervorgehoben werden:

„Auf dem Lande könnt ihr ein geachtetes Gemeinde- und Kirchenmitglied sein,
und euch jede Stellung so gut wie andere erwerben. Ein ordentlicher, braver, fleißiger,
sparsamer und nicht ins Wirtshaus laufender, anständiger Arbeiter oder Arbeiterin,
ein gewissenhafter Vater, eine brave Mutter, können sich auf dem Lande viel mehr
Ansehen und Geltung verschaffen, als in der Stadt, wo man die Arbeiter so leicht
und ungerechterweise in einen Topf wirft. Auf dem Lande können die Frauen sich
mit Feldbau beschäftigen, es kann eine Kuh oder ein paar Ziegen gehalten werden,
während in der Stadt alles von dem Manne abhängt, er soll alles herbeischaffen,
Nahrung, Kleider, auch noch die höchst überflüssigen Modehüte und so manche
unnötigen Sachen, die auf dem Lande nicht nötig sind. Ist für die Frau nicht besser
gesorgt, wenn das unnötige Luxusgeld in die Sparkasse wandert und einen Pfennig
in der Not geben würde. Dadurch, daß die ganze Familie wirtschaftlich mithelfen
kann, ist ein glückliches und zufriedenes Familienleben gesichert, der Mann wird
mehr vom Wirtshausleben abgehalten und es wird verhütet, daß den Kindern ein
schlechtes Exempel gegeben wird.

Also, Frau, ziehe aufs Land und wahre deine Stellung im Haushalte, deinen
Wert als Miternährerin und Erzieherin der Familie, wahre deine Würde!

Denket ihr Eltern aber auch und hauptsächlich — an das sittliche Wohl
eurer Kinder! Ist’s denn nicht leider wahr, daß die Sitten in der Stadt sehr gesunken
sind, und daß ihr eure Kinder, wenn ihr ernstlich wollt, vor manchem Übel, das in
der Stadt üppig wuchert, auf dem Lande bewahren könnt. Denkt, welcher Segen es ist,
wenn die Kinder von Jugend auf an Arbeit, Einfachheit und Moral gewöhnt werden.
Wo ist dies besser möglich und wo ein besseres Beispiel gegeben als auf dem Lande,
wo die Arbeit den Mann macht, der Fleiß die Frau ziert, das Zusammenhalten von
Mann, Frau und Kinder die Gemeinde ehrt und der Segen der Religion noch nicht
zum Gespötte geworden ist.

Also ziehet denjenigen Verhältnissen nach, die für euch passen und die euch
das Leben erleichtern! Sehet zum allerwenigsten, daß ihr einen eigenen Acker,
eigene Milch und eigenes Brot bekommt!

Darum übernimmt die Firma auch einen Teil der

FAHRGELDER für ihre Arbeiter, und denjenigen Arbeitern, welche in Orten wohnen,
die mit der Bahn nicht zu erreichen sind, gewährt sie einen

BEITRAG ZUM SCHUHWERK von 1,50 M. pro Monat.

In der Ludwigsburger Fabrik befindet sich eine

GROSSE SPEISEKÜCHE, aus welcher den Arbeitern ein kräftiges Mittagsmahl zu
einem sehr billigen Preise abgegeben wird. Zur Herabminderung des Alkoholkonsums
werden Kaffee, die Tasse zu 4 Pfg. und Mineralwasser, die Flasche zu 2 Pfg., verabreicht,
und es ist damit ein sehr bemerkenswerter Rückgang des Alkoholgenusses erzielt wor-
den. Eine
        <pb n="224" />
        ﻿t

Heinr. Franck Söhne, Ludwigsburg-Halle a. S. usw.

143”

KINDERSCHULE mit schönem Spielplatz verwahrt die Kleinen über die Dauer der
Beschäftigung ihrer Angehörigen.

Außerdem besteht noch eine

BADEEINRICHTUNG und eine

ARBEITERBIBLIOTHEK, welche beide stark benützt werden.

Die vorstehenden Einrichtungen dienen mehr dem täglichen Bedürfnis; es sind aber
auch noch andere vorhanden, welche auf die wirtschaftliche Sicherheit der Zukunft und auf
die Erleichterung von Notlagen bedacht sind.

Um den Sparsinn der Arbeiter zu pflegen, besteht eine

SPARKASSE, welche alle Einlagen, je nach Dauer der Dienstzeit, bis zu 6 % verzinst.
Daneben gewährt die Firma eine größere Anzahl von Prämien an diejenigen, welche unter
Berücksichtigung ihrer Lebens- und Familienverhältnisse am meisten gespart haben. Das
in dieser Kasse angelegte Kapital erreicht nahezu 300 000 M.

Den kaufmännischen Beamten dagegen wird als Anerkennung für Fleiß und Wohl-
verhalten nach einer bestimmten Dienstdauer eine

GELDBETEILIGUNG eingeräumt, worauf sie einen auch für etwaige Verlustjahre
garantierten Zins und in Gewinnjahren eine entsprechende Dividende erhalten. Hunderte
von Bureau- und Reiseangestellten sind auf diese Weise mit dem Unternehmen innig
verbunden und an seinen Erträgnissen interessiert.

Aber auch für Not und Alter ist gesorgt. Eine

UNTERSTÜTZUNGSKASSE FÜR ARBEITER gewährt in Fällen unverschuldeter
Notlage ausgiebige Unterstützung; sie hat damit schon viele Sorgen gelindert und manche
Träne getrocknet. Außerdem gewährt die Firma

MONATLICHE RENTEN an alte, invalid gewordene Arbeiter zur Erleichterung ihrer
alten Tage oder an ihre Hinterbliebenen zur Besserung deren Lage.

Ferner vergütet die Firma allen ihren an einer Lebensversicherung beteiligten Ange-
stellten und Arbeitern

DIE HÄLFTE DER PRÄMIEN, wodurch schon viele sich veranlaßt gesehen haben,
solche Versicherungen abzuschließen und damit im Falle frühzeitigen Ablebens die Familie
oder im Erlebensfälle das eigene Alter sicherzustellen.

Endlich ist noch zu erwähnen die

PENSIONSKASSE für die kaufmännischen Angestellten, zu welcher die Firma einen
jährlichen hohen Beitrag leistet und dadurch ausgiebige Leistungen dieser Kasse ermöglicht.
Sie bleibt auch nach dem Inkrafttreten der neuen Angestelltenversicherung als wertvolle
Ergänzungskasse bestehen und wie sie schon manchem zum Segen geworden ist, wird sie
auch fernerhin noch vielen zum Segen werden.

So besitzt die Firma eine Reihe von Wohlfahrtseinrichtungen, die lückenlos allen be-
rechtigten Bedürfnissen und Wünschen entgegenkommen. Dafür kann sie aber auch alle
10 Jahre mit allen ihren Mitarbeitern frohe

ALTENFESTE feiern, bei welchen eine große Anzahl von Jubilaren und Veteranen
durch wertvolle Geschenke ausgezeichnet werden und bei welchen Anlässen das schöne
harmonische Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in ganz besonders herz-
licher Weise zutage tritt.
        <pb n="225" />
        ﻿144*

Frankfurter Societäts-Druckerei,

G. m. b. H., Frankfurt a. M.

ARBEITERSPARKASSE. Die erste Einrichtung, eine Arbeitersparkasse, wurde 1866
von Leopold Sonnemann geschaffen, der die Frankfurter Zeitung im Jahre 1856 ins Leben
gerufen hatte. Die Arbeiter zahlten einen Gulden (später zwei Mark) Beitrag pro Woche
und Mitglied, der Eigentümer verpflichtete sich, jährlich eine Quote vom Reingewinn des
Unternehmens zur Verteilung auf die einzelnen Konten der Mitglieder nach Verhältnis
ihrer Einlagen einzuzahlen. Die Kasse hatte Ende 1912 269 Mitglieder. Sie erhielt von
Leopold Sonnemann bei festlichen Anlässen besondere Zuwendungen in der Gesamthöhe
von 50 000 M., von denen ursprünglich die Zinsen aus 40 000 M. für Arbeiter mit mehr
als xojähriger Dienstzeit und deren Witwen und Waisen bestimmt waren-, die Zinsen
aus 10 000 M. für eine

URLAUBS-, REISE- UND STIPENDIENSTIFTUNG. Die Frankfurter Societäts-Druckerei
hat im Laufe der Jahre diese Einrichtung dem Wachstum des Unternehmens entsprechend
ausgebaut.

SPAR- UND VERSORGUNGSKASSE. Im Jahre 1869 entstand eine Spar- und Ver-
sorgungskasse für die Redakteure, die am 1. Januar 1897 mit einer kurz vorher errichteten
Hauskasse für die Beamten unter dem Titel „Spar- und Versorgungskasse der Redakteure
und Beamten der Frankfurter Societäts-Druckerei“ verschmolzen wurde. Jedes Mitglied
ist verpflichtet, 2 14 % seines Gehaltes bei dessen Auszahlung an sein Sparguthaben abzu-
geben, doch können freiwillig weitere Einlagen bis insgesamt 12(4 % des Gehaltes gemacht
werden. Die Frankfurter Societäts-Druckerei legt für jedes Kassenmitglied jährlich 2(4%
seines Gehaltes ein. Die Kasse zählte Ende 1912 142 Mitglieder.

PENSIONSKASSE. Im Jahre 1902 erfolgte die Gründung einer Pensionskasse für
die Redakteure und Beamten, der am 31. Dezember 1912 140 Mitglieder angehörten. Aus
ihr wird den in Ruhestand versetzten oder arbeitsunfähig gewordenen Redakteuren und
Beamten der Frankfurter Societätsdruckerei, ihren Witwen und Waisen Pension gewährt.
Das pensionsberechtigte Maximalgehalt beträgt 8000 M. — Die Pension beträgt nach
10 Dienstjahren 25 % des Gehaltes, steigt dann jährlich um 2 y3 % und erreicht mit 25 Dienst-
jahren den Höchstbetrag von 60 % des Gehaltes. Die Witwenrente ist gleich der Hälfte
der Pension des Mannes, die Waisenrente beträgt für jede Halbwaise höchstens aber %
der Witwenrente, für Vollwaisen % bis zum 1 y2 fachen Betrag der Witwenrente. Die Mit-
glieder zahlen 5 % des Gehaltes in die Kasse, die Frankfurter Societäts-Druckerei 7 %.

RENTENZUSCHUSSKASSE. Am 1. Januar 1905 wurde eine Rentenzuschußkasse
ins Leben gerufen, aus der den Empfängern einer Reichs-Invalidenrente eine Aufbesserung
der Reichsrenten gewährt wird. Die Angestellten leisten hierzu keine Beiträge. Die
Leistungen der Kasse betragen:-

nach 10 Jahren nach 15 Jahren nach 20 Jahren

Gelernte Arbeiter ...........225 M.	337,50 M.	450 M.

Ungelernte Arbeiter...........180 ,,	270,— ,,	360 ,,

Weibliche Arbeiter........144 ,,	216,— ,,	288 ,,

JUBILÄUMSSPENDE. Herr und Frau Leopold Sonnemann haben zu dem fünfzig-
jährigen Bestehen der Frankfurter Zeitung dem Aufsichtsrate der Gesellschaft eine Jubi-
läumsspende in Höhe von 100000 M. übergeben. Der jeweilige Zinsertrag wird zur Hälfte
für die Pensionskasse der Redakteure und Beamten, zur anderen Hälfte zugunsten der
Rentenzuschußkasse verwendet.

FERIEN. Die Redakteure erhalten 4 bis 5 Wochen, die Beamten 2 bis 4 Wochen, die
Arbeiter 1 bis 3 Wochen jährlich, je nach Dienstzeit und Lebensalter.

BRAUSEBADEINRICHTUNG. Für männliche Angestellte des Unternehmens besteht
eine Brausebadeinrichtung mit 8 Zellen; für die weiblichen Angestellten ist eine besondere
Brausebadeinrichtung vorhanden.

TEEKUCHE. Sämtliche Angestellte erhalten zu jeder Tageszeit Tee in beliebiger Menge.
        <pb n="226" />
        ﻿145*

Kinderhort auf der Marienburger Höhe.

G. D. Fränkel, Hildesheim.

Fabrikation von Säcken inländischer und ausländischer Gewebe,

Vertrieb von gebrauchten Säcken.

(Jahresproduktion: ca. 12—15 Millionen Säcke.)

Es werden annähernd 200 Arbeiter und Arbeiterinnen beschäftigt. Für verheiratete
Arbeiter, Vorarbeiter und Vorarbeiterinnen sind unmittelbar neben dem Fabrikgebäude eine
Anzahl

ZWEIFAMILIENHÄUSER erbaut, welche luftige, helle Räume enthalten, in denen
die Leute gegen ein geringes Entgelt untergebracht sind. Für diejenigen Arbeiterinnen,
welche außerhalb der Stadt, auf der sogenannten Marienburger Höhe, wohnen und einen
zu weiten Weg zur Fabrik hätten, ist auf der Marienburger Höhe eine geräumige Arbeits-
stätte geschaffen, in der bis zu 50 Frauen das Flicken von Säcken besorgen. Diese Arbeit
kann von ungeübten, auch invaliden Frauen geleistet werden, da sie ohne Maschinen bewerk-
stelligt wird.

KINDERHORT. Anschließend hieran befindet sich dort ein auch von der Stadt
subventionierter Kinderhort, in dem ca. 80 Kinder unter 6 Jahren aufgenommen werden.

UNTERSTÜTZUNGS- UND VORSCHUSSKASSE. Es besteht ferner für bedürftige
Leute eine Unterstützungs- und Vorschußkasse.

10
        <pb n="227" />
        ﻿

G. D. Frankel, Hildesheim.

Arbeiter-Wohnhäuser.



Arbeitsraum zum Flicken von Säcken mit Handbetrieb auf der Marienburger Höhe.

Die übrigen Abteilungen im Fabrikgebäude selbst werden durch elektrische Kraft betrieben und sind zur
*	Bedienung der Maschinen meist Frauen beschäftigt.
        <pb n="228" />
        ﻿i47*

H. Füllner, Maschinenbauanstalt,
Warmbrunn in Schlesien.

Bau sämtlicher Maschinen und vollständiger Einrichtungen
für Papier-, Karton-, Pappen-, Zellulose-
und Holzstoff-Fabriken.

Der gesunden Entwicklung des Füllnerwerkes entsprechen auch dessen freiwillige
Einrichtungen für das Gemeinwohl. Der alleinige Inhaber der Firma, Herr Kgl. Preuß.
Geh. Kommerzienrat Dr.-Ing. h. c. Eugen Füllner, welcher dem deutschen Papiermaschinen-
bau einen ehrenvollen Ruf in der ganzen Welt sicherte, hat es immer als eine seiner
schönsten Aufgaben betrachtet, für seine Beamten und Arbeiter zu sorgen.

ARBEITERUNTERSTÜTZUNGSKASSE. Schon vor vielen Jahren wurde eine Ar-
beiterunterstützungskasse errichtet, die gegenwärtig über ein Vermögen von 52 000 M.
verfügt und die alljährlich weitere Zuwendungen von der Firma bzw. deren Inhaber emp-
fängt. Eugen Füllner überwies ihr am 1. April 1894: 3000 M. aus Anlaß der Wiederkehr
des Tages, an dem er vor 25 Jahren als Lehrling in die Fabrik eingetreten war, 1903: 5000 M.
anläßlich seines 50. Geburtstages und 1913 an seinem 60. Geburtstage noch 6000 M. Aus
der Unterstützungskasse sind bisher an Arbeiter oder deren Frauen 17 000 M. gezahlt worden.
Es wird aber besonders auf Kapitalzunahme gesehen, damit bei außergewöhnlichen Ereig-
nissen bittere Not abgewendet werden kann.

WEIHNACHTSPRÄMIEN. In Anbetracht dessen, daß die Fröhlichkeit des Weihnachts-
festes leicht durch Geldsorgen gestört werden kann, namentlich für den Arbeiter, weil zu
dem Ausfall des Arbeitsverdienstes wegen der Feiertage noch die Kosten für Weihnachts-
geschenke, Winterkohlen und Neujahrsmiete hinzukommen, hat die Firma den Arbeitern
seit dem Jahre 1896 besondere Weihnachtsprämien ausgezahlt. Dieselben betrugen bis zum
Jahre 1912: 203 972 M. In ähnlicherWeise wurden von 1892	1912 an Beamte 415 260 M.

Tantieme und Gratifikationen gezahlt.

Treue Mitarbeit wird vom Firmeninhaber besonders gewürdigt und dadurch aus-
gezeichnet, daß jeder Arbeiter oder Beamte nach 2ojähriger Tätigkeit eine goldene
Uhr mit Widmung und nach vollendeten 25 Arbeitsjahren eine goldene Uhrkette erhält.
Bisher ist die Auszeichnung mit einer Uhr 49
Arbeitern und 5 Beamten verliehen worden,
die Kette konnte 17 Arbeitern und 3 Beam-
ten als Jubiläumsgeschenk überreicht werden.

BEAMTENPENSIONSFONDS. Ein Be-
amtenpensionsfonds wurde gelegentlich des
50 jährigen Bestehens der Firma geschaffen,
der 1912: 70000 M. betrug. Dieser Pensions-
fonds wurde von Herrn Geheimrat Dr.-Ing.

Füllner anläßlich seines 60. Geburtstages am
14. Februar 1913 infolge des in Kraft getrete-
nen Angestellten-Versicherungsgesetzes in
eine „Eugen-Füllner-Stiftung“ umge-
wandelt. Diese Stiftung soll hauptsächlich
den staatlich nicht pensionsberechtigten Be-

*10*
        <pb n="229" />
        ﻿i48*

H.	Füllner, Maschinenbauanstalt, Warmbrunn in Schlesien.

Füllner- Kolonie. (Im Hintergründe das Riesengebirge mit Schneekoppe.)

amten einen Rückhalt
im Alter und allen Be-
amten einen Rückhalt
bei unverschuldeten
Notständen gewähren.

BEAMTENUNFALL-
VERSICHERUNG. Für
eine von der Firma ab-
geschlossene Beamten-
unfallversicherung
zahlte die Firma bisher
die eine Hälfte der Ge-

bühren, die andere Hälfte wurde von den Beamten selbst getragen.

SPEISESAAL. Ein bequem eingerichteter, gut beleuchteter und heizbarer Speisesaal
ist während aller Arbeitspausen geöffnet; darin werden Speisen und Getränke zu mäßigen
Preisen verabfolgt. Außer Bier gibt es keine alkoholhaltigen Getränke. Aus der eigenen
Selterwasserfabrik liefert das Werk den Arbeitern 2 Flaschen Selterwasser zu 5 Pf. Gewinne
werden nicht erzielt, sondern nur die Verwaltungskosten gedeckt; die Unterhaltung des
Speisesaales trägt die Firma.

Stets hat der Firmeninhaber zur Förderung nationaler Jugendpflege beigetragen und
in diesem Sinne auch den Speisesaal dem Christlichen Verein junger Männer für seine
Unterhaltungsabende kostenfrei überlassen.

BADEANSTALT. Im Jahre 1909 wurde ein zweistöckiges früheres Beamtenwohnhaus
zu einer Badeanstalt mit 12 Brausebädern, 8 Wannenbädern und einer Wohnung für die
Badewärter umgebaut. Die Bäder werden kostenfrei verabfolgt.

Von den sonstigen fürsorglichen Einrichtungen seien kurz erwähnt die Arbeiter-
bücherei, die mustergültigen gesundheitlichen Anlagen in der 1908 fertiggestellten
Modelltischlerei, die großen hellen Arbeitsräume des ganzen Betriebes, die eigene
Krankenkasse, die zeitgemäß ausgerüstete Fabrikfeuerwehr und der 1886 gegründete
Maschinenbauer-Gesangverein. Jeder Sänger erhält nach 10jähriger Mitgliedschaft
einen goldenen Ring mit Lyra und einer Widmung seines Stifters, des Herrn Geheimrat
Dr.-Ing. Eugen Füllner. Bereits 24 Sängern wurde diese Ehrung zuteil. In gleicher Weise
wurden für 25jährige Sängertreue bis jetzt 9 Mitgliedern goldene Krawattennadeln über-
reicht, die in ihrer Form ein Sinnbild für Arbeit und Gesang darstellen. Frau Geheimrat
Klara Füllner schenkte im Oktober 1906 dem Gesangverein eine prachtvolle Fahne, die
den Namen der Geberin und den von Herrn Geheimrat Füllner verfaßten sinnreichen Spruch
trägt: „Kraftvoll bei der Arbeit ringen, Klangvoll zur Erholung singen.“

FÜLLNER-ARBEITERKOLONIE. Im Jahre 1899 wurde mit einem Kostenaufwand
von 100 000 M. die Füllner-Arbeiterkolonie errichtet, die inzwischen auf 10 Häuser ver-
größert worden ist; im ganzen sind jetzt 16 Arbeiterhäuser, meistens Doppelhäuser und 8 Be-
amtenwohnhäuser vorhanden. Alle Häuser liegen in herrlicher, gesunder Lage, sind zum
Teil neu erbaut und zumeist mit Gärten für jede Familie versehen.

KLEINKINDERSCHULE. Herr Geheimrat Dr.-Ing. Füllner läßt zurzeit sein väter-
liches Stammhaus zum Besten seiner Arbeiterschaft in eine von ihm zu unterhaltende
Kleinkinderschule umbauen, die im Gedächtnis an seine verstorbene Mutter den Namen
„Henriettenheim“ tragen und soweit Raum übrig ist, mehreren arbeitsunfähig gewordenen
Arbeitern freie Wohnung gewähren soll. Frau Geheimrat Füllner wird selbst, unterstützt
durch eine eigene Schulschwester, die Leitung übernehmen. Die Kleinkinderschule liegt
so zentral an der Fabrik, daß die Arbeiter bequem auf dem Wege nach der Fabrik die Kinder
mitbringen und dieselben beim Weggehen von der Fabrik mit nach Hause nehmen können.
        <pb n="230" />
        ﻿H. Füllner, Maschinenbauanstalt, Warmbrunn in Schlesien.

149*

Teilansicht des Füllner-Parkes mit Blockhaus.

FÜLLNER-PARK. Eine Wohlfahrtseinrichtung größeren Umfanges für die Allgemein-
heit bildet der von Herrn Geheimrat Dr.-Ing. Eugen Füllner gestiftete Füllner-Park von
16 ha Größe, der mit seinen schönen Wegen, herrlichen Gebirgsaussichten, Gebüsch- und
Pflanzengruppen und stillen Weihern nicht nur den Arbeitern und Angestellten der Fabrik,
sondern auch den Bewohnern von Warmbrunn-Herischdorf Gelegenheit zur Erholung in
frischer, freier Luft bietet. Der Park ist ein vorbildliches Werk echtester, edelster Heimatkultur.
Nahe einem 12 000 qm großen Teiche mit Buchten und Brücken, in dessen klarer Wasser-
fläche sich der Riesengebirgswall widerspiegelt, und der im Winter — abends unter reichlicher
elektrischer Bogenlampenbeleuchtung — als Eisbahn benutzt wird, erhebt sich das Parkrestau-
rant „Norwegisches Blockhaus“, ein monumentaler Holzbau von eigenartig schöner
Wirkung. Pläne und Werkzeichnungen hierfür wurden in Norwegen angefertigt. Es ist
eine genaue Nachbildung des musterhaften Blockhauses „Frognersaeteren“ (Frogner
Sennhütte) bei Holmenkollen, etwa 8 km von Kristiania, welches durch Munthe, den berühmt
gewordenen Künstler der Blockhausarchitektur, erbaut wurde. Die Lage des Hauses im
Füllner-Park ist so gewählt, daß sich das Auge des Besuchers unbehindert an dem Anblicke
der reizenden Umgebung und des gewaltigen Höhenzuges des Riesen- und Isergebirges,
weiden kann. Eine Granittafel an der Stirnmauer der Terrasse trägt die Inschrift:

„Dieser Park mit Blockhaus wurde am Tage der Silberhochzeit Ihrer
Majestäten Kaiser Wilhelm II. und seiner Gemahlin Auguste
Viktoria am 27. Februar 1906 von mir gestiftet und am heutigen
Tage seiner Bestimmung übergeben. Gott schütze das Werk und
alle, die friedvoll darin weilen“.

Warmbrunn, 18. Juli 1909.

Eugen Füllner.
        <pb n="231" />
        ﻿i5°*

Beamtenwohnhäuser.	Arbeiterwohnungen.

Gewerkschaft Gustav,

Braunkohlenzeche, Brikettfabrik, Elektrizitätswerk (Überlandzentrale),

Zeche Gustav bei Dettingen am Main.

Unser Werk ist erst im Jahre 1904 errichtet, und ist es naturgemäß, daß die frei-
willigen Wohlfahrtseinrichtungen noch nicht so ausgedehnt sind, wie dieses bei älteren
Werken der Fall ist. Wir haben bis jetzt sechs

BEAMTENWOHNHÄUSER errichtet und zwar für 9 Familien. Außerdem ist eine

ARBEITERKASERNE vorhanden mit einer Einfamilienwohnung. Sodann ist eine

BADEANSTALT mit Wannen- und Brausebädern geschaffen, und ebenso ist für den
Fabrikbetrieb ein besonderer

HEIZBARER SPEISESAAL mit Einrichtungen für Warm- und Kaltwasser, sowie
Speisewärmer vorhanden.

Im Grubenbetriebe werden den Arbeitern besondere Aufenthaltsräume geschaffen,
die jeweils nach den Betriebsstationen verlegt werden.

SANITÄTSKOLONNE. Was die Unfallfürsorge betrifft, so ist eine besondere Sanitäts-
kolonne gegründet, die ihre Anleitungen von einem praktischen Arzt erhält, und werden
die hierfür in Betracht kommenden ärztlichen Liquidationen vom Werke übernommen.
Es sind Tragbahren vorhanden, sowie eingerichtete Stuben mit Betten, Verbandzeug,
ärztlichen Instrumenten und ein Sauerstoffrettungsapparat.

Es werden den bei uns beschäftigten Leuten die Briketts zu einem billigen

VORZUGSPREISE geliefert und auch das sich in der Grube vorfindende Kohlenholz
zum Teil gratis, zum Teil zu sehr niedrigem Preise abgegeben. Es ist seit einigen Jahren
eingeführt, daß die ständig bei uns beschäftigten Arbeiter eine

WEIHNACHTSGRATIFIKATION erhalten, und richtet sich diese nach der Dauer
der Beschäftigungszeit. Den Beamten werden ebenfalls entsprechende Weihnachtsgratifi-
kationen gezahlt.

WIRTSCHAFTLICHE VORTEILE. Es wird den Leuten Tee gratis verabfolgt,
ebenso wird natürliches Mineralwasser in großen Mengen vom Werke bezogen und
zum Einkaufspreise abgegeben, wobei die Frachtkosten vom Werke noch getragen
werden. Außerdem wird zu festgesetzten Terminen Waschseife gratis verabfolgt.
        <pb n="232" />
        ﻿I5I

*

Genossenschaftshaus in Berlin-Tegel, Harmsdorfer Straße 6 8.

Große Berliner Straßenbahn.

Die Große Berliner Straßenbahn beschäftigt ständig n 500 Beamte und Arbeiter, die
auf 25 Betriebsstätten (darunter 22 Bahnhöfe) über Groß-Berlin verteilt sind. Damit hält
sie zugleich der Berlin-Charlottenburger Straßenbahn, der Westlichen Berliner Vorortbahn,
der Südlichen Berliner Vorortbahn und der Nordöstlichen Berliner Vorortbahn, die eigene
Beamte nicht angestellt haben, das nötige Betriebs- und Werkstättenpersonal vor.

RUHEGEHALTSKASSE. Die Hauptsorge der Verwaltung, für die alten, arbeitsunfähig
werdenden Beamten und Arbeiter wirksam einzutreten, ist gelöst durch die Einrichtung
der „Ruhegehaltskasse für die Angestellten der Großen Berliner Straßenbahn“, die ihnen
neben der Reichsinvalidenversorgung Pensionen bietet, welche nach 10 jähriger Mitglied-
schaft mit y3 des Gehalts einsetzen und bis zu 3/i steigen. Witwen erhalten 30 % der Pension
des Mannes. Zu den Beiträgen für die Ruhegehaltskasse werden die Angestellten mit 4 %
des Einkommens herangezogen, die Verwaltung zahlt ebenfalls 4 % und außerdem jährlich
99 000 M., so daß ihr Gesamtzuschuß 620 000 M. beträgt.

ZUSCHUSS ZUM KRANKENGELD. Uber die schwere Zeit der Erkrankung des Er-
nährers sucht die Große Berliner Straßenbahn den Familien ihrer Beamten hinwegzuhelfen,
indem sie jährlich 112 000 M. aufwendet, um den über 3 Jahre im Dienst Stehenden einen
Zuschuß zum Krankengeld in Höhe von einem Drittel des Tagesverdienstes zu gewähren.
Da die Betriebskrankenkasse — die auch in der Familienfürsorge, mit Sanatoriumsbehand-
lung, Zahnpflege u. a. m. über die gesetzlichen Mindestleistungen hinausgeht — % des
        <pb n="233" />
        ﻿Große Berliner Straßenbahn.

I52*

Verdienstes als Krankengeld gewährt, kommt der erkrankte Angestellte mit dem Zuschuß
der Verwaltung auf sein volles Gehalt.

ERHOLUNGSURLAUB. Dem Bedürfnis nach Ausspannung von der Arbeit wird durch
Erholungsurlaub Rechnung getragen; Unterbeamte und Arbeiter erhalten je nach der Länge
der Dienstzeit Urlaub von 3 bis 10 Tagen steigend. Lohn und Gehalt werden während des
Urlaubs weiter gezahlt, wodurch 196 000 M. Unkosten im Jahre entstehen.

VEREIN DER ANGESTELLTEN. In dem Bestreben, den verstreut wohnenden Ange-
stellten gleichmäßige Fürsorge unter Mitwirkung des Personals selbst angedeihen zu lassen,
wurde eine Zentrale geschaffen in dem „Verein der Angestellten der Großen Berliner Straßen-
bahn“, der von der Verwaltung mit reichen Mitteln unterstützt wird. Zu dem Monatsbeitrag
der einzelnen Mitglieder von 70 Pfg. leistet die Große Berliner Straßenbahn 45 Pfg. Der
Verein ist in der Lage, Sterbegelder in Höhe von 330—400 M. beim Tode der Mitglieder,
150 M. beim Ableben der Ehefrau und 20—30 M. beim Tode von Kindern zu zahlen. Dar-
lehen werden im Falle vorübergehenden Bedarfs, Unterstützungen bei besonderer
Notlage bewilligt. Die Gewährung von Unterstützungen wird dem Verein durch den Vor-
sitzenden des Aufsichtsrats der Großen Berliner Straßenbahn, Geheimen Kommerzienrat
Arnhold, erleichtert, der alljährlich einen wohl dotierten Fonds zur Verfügung stellt.
Ferner haben Aufsichtsrat und Direktion anläßlich der Einführung des elektrischen Betriebes
100 000 M. gestiftet, deren Zinsen an bedürftige Hinterbliebene von Straßenbahnern verteilt
werden. — In regelmäßigen Zwischenräumen versammelt der Verein seine Mitglieder, nach
Betriebsstätten getrennt, zu Vorträgen belehrenden Inhalts und zur Besprechung
dienstlicher und wirtschaftlicher Angelegenheiten. Gleichfalls zur Belehrung und zur Er-
örterung von Fragen, die die Beamtenschaft interessieren, dient die 14 tägig erscheinende
Vereinszeitschrift „Die Straßenbahn“, zu deren Kosten die Große Berliner Straßenbahn
noch besonders beiträgt. Sie wird den Mitgliedern unentgeltlich geliefert.

RECHTSBEISTAND. Dem Straßenbahner, der vermöge seines Berufs nur zu leicht
vor Gericht gefordert werden kann, leistet der Verein auf seine Kosten Rechtsbeistand.
Drei erprobte Rechtsanwälte stehen zur Verfügung.

FERIENKOLONIEN. Erholungsbedürftige Kinder werden aus Vereinsmitteln, die
hochherzige Spender noch erhöhen, in Ferienkolonien gesandt.

KANTINEN. Dem Ruhebedürfnis des Personals in den Betriebspausen dienen Kan-
tinen, die der Verein nach und nach auf den Bahnhöfen einrichtet. Kräftige Kost und
gute Getränke werden zum Selbstkostenpreis abgegeben; die unverheirateten Beamten
finden billigen Mittagstisch.

WOHNUNGEN. Den Verheirateten bietet eine dem Verein angegliederte Bauge-
nossenschaft mit zurzeit 5 Häusern (in Berlin am Kreuzberg und Schlesischen Tor,
in Wilmersdorf, Tempelhof und Tegel) insgesamt 300 Wohnungen, bei denen besonderer
Wert auf ausreichende Abmessung der Räume, auf Schaffung von Balkons, Loggien und
Baderäumen gelegt ist. Die Festsetzung billiger Mieten wird dadurch ermöglicht, daß die
Große Berliner Straßenbahn 2 Millionen Mark Hypothekenkapital zum Zinsfüße von 3 %
hergegeben hat.

Wie sehr der Verein von dem Personal geschätzt wird, zeigt die ständig wachsende
Mitgliederzahl, die heute 9500 beträgt, für die die Verwaltung jährlich 55 000 M. dem
Verein zuschießt.

In Summa wendet die Große Berliner Straßenbahn für ihre 11 500 ständigen Beamten
und Arbeiter an freiwilligen Leistungen jährlich 983 000 M. auf, das sind 85 M. auf den
Kopf, während die gesetzlichen Leistungen zur Invaliden- und Unfallversicherung sowie
zur Betriebskrankenkasse 38 M. betragen. Am weiteren Ausbau der Wohlfahrtseinrichtungen
wird unermüdlich gearbeitet zum besten der zahlreichen Angestellten und ihrer Familien,
eine Ehrenpflicht, der sich eine große Verwaltung niemals entziehen wird.
        <pb n="234" />
        ﻿153*

Landeshuter Leinen- und Gebild-Weberei

F.	V. Grünfeld.

Größtes Leinen- und Wäschehaus.

Fabrik: Landeshut (Schlesien).

Verkaufshaus: Berlin W Leipziger Straße 20/22.

In der Entwicklung der im Jahre 1862 im kleinen Gebirgsstädtchen Landeshut i. Schles.
begründeten Firma F. V. Grünfeld hat von jeher bei den Inhabern die Erkenntnis der Pflicht
eines großzügigen Kaufmanns mitgewirkt, Angestellten und Arbeiterschaft den Kampf um
die Existenz nach Möglichkeit zu erleichtern. Sie erkannten die Wichtigkeit und Not-
wendigkeit der Fürsorge in vielen Fällen, bevor der Staat sich den Schutz und die Unter-

Frühstücks-Abteilung der Weberei.

Stützung derjenigen angelegen sein ließ, auf deren Mitarbeit Handel und Industrie ange-
wiesen sind. So war die Firma in Schlesien eine der ersten, die allgemeinen Sommer-
urlaub für die Angestellten einführte und seit einer Reihe von Jahren auch der
gesamten Arbeiterschaft mehrtägigen Urlaub unter Vergütung des entgangenen
Akkordlohnes gewährt.

Eine Sparkasse mit 5% Verzinsung sorgt für die Anregung des Sparsinns, eine
Hilfskasse für die Gewährung zinsfreier Darlehne oder von Unterstützungen (bisher
in etwa 1500 Fällen rund 80000 M.), und die Einführung der Familienversicherung
und der Versicherung der Heimarbeiter in eigener Betriebskrankenkasse für eine
        <pb n="235" />
        ﻿Landeshuter Leinen- und Gebildweberei F. V. Grünfeld.

154*

Erleichterung in Tagen der Krankheit. Eine Gedenkstiftung gewährt alten und erwerbs-
unfähigen Arbeitern alljährlich an den Geburtstagen der Gründer kleinere oder größere
Geldunterstützungen, während eine Heiratsstiftung allen weiblichen Angestellten
mit mehr als 5jähriger Tätigkeit im Hause bei der Verheiratung für jedes weitere Jahr
100 M. Mitgift spendet. Im einzelnen Falle sind aus dieser Stiftung bereits Spenden bis
zu 1100 M. gezahlt worden.

Prämien für ioj ährige Tätigkeit (20	50 M.) und goldenes Ehrenzeichen, für 20 jäh-

rige Arbeit (der Verdienst eines Monats), und Jubiläumsgaben bei 25jährigem Jubi-
läum, erfordern alljährlich einen größeren Betrag. Die Angestellten-Pensionsversicherung
war mit wesentlich günstigeren Bedingungen schon vor Jahren bei der Firma ein-

Frühstück im Freien.

geführt, während nach der Einführung der staatlichen Versicherung eine Zuschußkasse
bestehen bleibt und die Pensionsversicherung der gewerblichen Angestellten
weiter ausgebaut wird.

Gesundheitliche Ausgestaltung. Für die gesundheitliche Ausgestaltung der
sämtlichen Arbeitsräume, für reichlich Luft und Licht, werden andauernd Verbesserungen
geschaffen. Luftbefeuchtung und Erneuerung wirken ebenso günstig auf den Gesund-
heitszustand ein, wie die neuzeitliche Badeeinrichtung, deren kostenlose, andauernd
starke Benutzung zu jeder Tageszeit (mit Wäschelieferung) das dringende Bedürfnis für
Körperpflege zeigt.

Schließlich ist durch große, helle Speiseräume (für Frühstück, Vesper und Mittag-
essen), eine moderne Küche und durch die Lieferung von Speisen und Getränken
(auch Seefische) zum Selbstkostenpreise ausreichend Gelegenheit für Speisung und
Erfrischung geboten und somit auch weitgehenden Anforderungen an einen neuzeitlichen
Großbetrieb entsprochen.

Alle Wohlfahrtseinrichtungen gelten sowohl für den Fabrikbetrieb in Landeshut,
als auch für das Verkaufshaus in Berlin.
        <pb n="236" />
        ﻿iS5



Gruschwitj Textilwerke Akt.-Ges.
in Neusalz a. O.

Flachsspinnerei, Leinen- und Baumwollzwirnfabrik,
Hanfspinnerei, Bindfadenfabrikation.

Gegründet im Jahre 1816 von Johann David Gruschwitz, beschäftigen heute ca.
3000 Personen. Die

WOHLFAHRTSEINRICHTUNGEN der Firma nahmen ihren Anfang um das Jahr
1850. Aus eigener Initiative errichtete die Firma um diese Zeit eine

FABRIKKRANKENKASSE. Derselben steht heute ein ansehnlicher Reservefonds zur
Verfügung; die Leistungen gehen um ca. 5 % über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus.
— Praktische Einrichtungen — in größerem Umfange bieten Gelegenheit für gesunde

WOHN- UND SCHLAFRÄUME für Familien, sowohl als auch für Mädchen und Bur-
schen in besonderen Heimen, bei billiger Verköstigung. — Eine eigene

KRANKENSTATION, von 2 Diakonissinnen geleitet, sorgt für erste Hilfe bei Unfällen
und für Krankenpflege in Familien und bei alleinstehenden Arbeitern.

WANNEN- UND BRAUSEBÄDER, FABRIKBIBLIOTHEK bestehen für Beamte und
Arbeiter; ferner ein

BEAMTENKASINO mit Gelegenheit für Verköstigung.

LEBENSVERSICHERUNG. Die verheirateten Beamten und Aufseher sind ferner in
eine Lebensversicherung seitens der Firma eingekauft, je nach Gehaltsklasse mit Beträgen
von 1500 M. bis zu 10 000 M.

DIENSTPRÄMIEN. Für längere Arbeitszeit in unserer Firma als 2 Jahre werden
Dienstprämien gewährt und beläuft sich hierfür die jährliche Ausgabe auf rund 30 000 M.

Ferner gewährt die Firma noch an invalide Arbeiter und Angestellte einen Zuschuß
zu den behördlichen Renten, und geschieht die Zahlung dieser Pension ohne jede
Beitragsleistung seitens der Beamten und Arbeiter.

Sämtliche Wohlfahrtseinrichtungen stehen unter der Kontrolle des Arbeiteraus-
schusses (gebildet aus 8 Arbeitern und 4 Arbeiterinnen). Der Arbeiterausschuß hat in allen
Wohlfahrtseinrichtungen eine beratende Stelle und das Recht zu praktischen Vorschlägen,
welche soweit tunlich stets Berücksichtigung finden. Ein Zwang die Wohlfahrtseinrich-
tungen zu benützen besteht nicht.
        <pb n="237" />
        ﻿156*

Nähseidefabriken

von

Gütermann &amp; Co., Gutach i. Breisgau.

Die Firma, die in ihren Näh-
seidefabriken 2000 Arbeiter und
Arbeiterinnen beschäftigt, davon
etwa % in Deutschland, hat für
dieselben in Gutach i. Breisgau
330 freundliche helle WOHNUN-
GEN errichtet, die aus 5, 4, 3 und
2 Zimmern bestehen. Jede Woh-
nung hat Garten, Küche, Boden-
raum, Keller, elektrisches Licht,
Wasserleitung und Kanalisation.
Die Preise dafür sind i6y2, 14 y2,
II34 und 9 M. pro Monat einschl.
Licht, Wasser usw. Hierzu kommen
Einzelwohnungen mit und ohne
Verköstigung für männliche und
weibliche Arbeiter wie eine statt-
licheZahl von Beamtenwohnungen.

MÄDCHENHEIM. Für ledige Arbeiterinnen ist ein Mädchenheim errichtet, das unter
der Leitung von Schwestern steht und etwa 220 Insassen hat, die aber nicht in sogenannten
Schlafsälen untergebracht sind, sondern in einzelnen freundlichen Zimmern zu 4 oder 6.
Im Haus befindet sich eine

BADEEINRICHTUNG zur unentgeltlichen Benutzung und große WASCHVORRICH-
TUNGEN mit fließendem Wasser. Kost und Wohnung im Mädchenheim, das auch mit elek-
trischem Licht usw. ausgestattet ist, beträgt 60 Pfg. pro Tag. Die Mahlzeiten hier bestehen
aus Milchkaffee mit Brot, mittags Suppe, Gemüse oder Mehlspeise und 4 mal wöchentlich
Fleisch. Abends gibts Suppe, Salat,

Käse oder ähnliches mit Brot.

BRAUSE- UND WANNEN-
BÄDER in der Fabrik stehen täg-
lich allen Arbeitern unentgeltlich
zur Verfügung; eine Kindergärt-
nerin hütet und beschäftigt die
Arbeiterkinder in dem KINDER-
GARTEN. Für Kranke und Ge-
nesende ist ein Heim, das MAX-
HAUS unmittelbar am Wald er-
richtet und eine Turnhalle steht
zur Benutzung frei. Milchabgabe
an die Arbeiter erfolgt durch eige-
nen Wirtschaftsbetrieb mit ca.

100 Kühen. Schließlich wäre noch
eine Ar beiter bi bl io t he k zu er-
wähnen.	Beamtenwohnungen.

r

Ansicht von Gutach mit Fabrik.
        <pb n="238" />
        ﻿Gütermann &amp; Co., Gutach i. Breisgau

157*



Arbeiterwohnungen.

Einige Arbeiterwohnungen mit Gärten.

Gärten der Arbeiterwohnungen, im Hintergründe
Genesungsheim „Maxhaus“.

„Maxhaus“, Genesungsheim für kranke und
erholungsbedürftige Arbeiter.
        <pb n="239" />
        ﻿158*

Hamburg-Amerika Linie, Hamburg.

SOZIALPOLITISCHE ABTEILUNG. Zur Verwaltung und Förderung ihrer Wohl-
fahrtseinrichtungen für Beamtenschaft, Seeleute und Arbeiter hat die Hamburg-Amerika
Linie eine eigene Betriebsabteilung unter Leitung eines ihrer stellvertretenden Direktoren
als „Sozialpolitische Abteilung“ eingesetzt. Ihr liegt es ob, die teils vom Gesetz geforderten,
teils freiwillig eingerichteten Versicherungskassen der Gesellschaft nach Maßgabe der be-
hördlichen oder satzungsmäßigen Vorschriften zu verwalten und auszubauen, darüber
hinaus aber auch eine sozialpolitisch ersprießliche Tätigkeit durch Harmonisierung der

Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-
Interessen anzustreben.

WOHLFAHRTSKASSEN.
Über die Wohlfahrtskassen der
Hamburg-Amerika Linie gibt
nachstehende Tabelle die we-
sentlichsten Aufschlüsse. Es
ist hinzuzufügen, daß die Be-
triebskrankenkasse und neuer-
dings auch die Pensionskasse
nur insofern zur freiwilligen
Wohlfahrtspflege gehören, als
ihre Leistungen über das vom
Gesetz verlangte Maß hinaus-
gehen. So übertrifft z. B. das
Krankengeld den gesetzlichen
Mindestsatz um io % ; die Kas-

senleistungen erstrecken sich
auf die doppelte Zeit (52 Wo-
chen) , und als Sterbegeld wird
das 35 fache (statt 20 fache)
des maßgebenden Tagelohnes
gezahlt.

KRANKENFÜRSORGE
FÜR DIE SCHIFFSMANN-
SCHAFT. Wenig bekannt ist,
daß die Reedereien nach gelten-
dem Recht die Krankenfür-
sorge für die Schiffsmann-
schaft ihrer Seedampfer rein
auf eigene Kosten auszuüben
haben. Gesetzlich braucht aller-
dings nur Verpflegung und
Heilbehandlung in einem Kran-

kenhause gewährt zu werden; doch ist die Hamburg-Amerika Linie dabei nicht stehen
geblieben. Sie gewährt auch Heilstättenbehandlung und Rekonvaleszenzbeihilfen, ferner
in vielen Fällen Hausbehandlung unter entsprechenden Barzahlungen und Unterstützungen
für die Angehörigen erkrankter Schiffsleute bis zur doppelten Höhe des gesetzlichen An-
spruches. Die Kosten der Krankenfürsorge für Schiffsangestellte der Hamburg-Amerika
Linie haben im Jahre 1911 über 300 000 M. betragen.

FAMILIEN-FÜRSORGE. Die geschilderte finanzielle Fürsorge für Arbeiter- und
Beamtenschaft hat die Hamburg-Amerika Linie seit Bestehen ihrer sozialpolitischen Abtei-
lung auf mancherlei Weise zu ergänzen und zu vertiefen gesucht. So durch das Engagement
einer Beamtin, die bei Krankheit oder sonstigen Notfällen in den Familien auf See befind-
licher Schiffsleute nach dem Rechten sieht, oder durch die Einrichtung von Teeküchen
im Hafenbetriebe, um dem Mißbrauch geistiger Getränke vorzubeugen.

URLAUB MIT LOHN UND SONSTIGES. Auch die bis auf die Kaiarbeiter ausge-
dehnte Bewilligung von Urlaub unter Fortzahlung des Durchschnittslohnes, die Auszeich-
nung von Arbeitern und Angestellten durch Jubiläumsgaben nach 25jähriger Dienstzeit,
die Veranstaltung von Weihnachtsbescherungen oder Schauspiel- und Opernvorstellungen
in den großen hamburgischen Theatern gehört hierher.
        <pb n="240" />
        ﻿Hamburg-Amerika Linie, Hamburg.

I59::"

KANTINE. Für die Bureaubeamten werden in den Verwaltungsgebäuden Kantinen
unterhalten, die für ein geringes Entgelt die Einnahme eines warmen Frühstücks während
der Dienstzeit ermöglichen.

WOHNUNGSFÜRSORGE. Bemerkenswert im sozialpolitischen Sinne ist schließlich
neben den Kassengründungen die Wohnungsfürsorge der Hamburg-Amerika Linie für
ihre Arbeiter geworden. Die Gesellschaft hat in Wilhelmsburg bei Hamburg vor einigen
Jahren 32 zusammenhängende Etagenhäuser mit 269 Zwei- und Dreizimmerwohnungen
erbauen lassen; die Miete für diese hygienisch und praktisch eingerichteten Wohnungen
ist verhältnismäßig gering. Allen Mietern steht eine gemeinsame Badeanstalt, ein Kinder-
garten und eine Bibliothek zur Verfügung; Kindergärtnerin und Krankenpflegerin bieten
den Hausbewohnern unentgeltlich ihre Dienste an.

Name der Kasse	Gründ.-  Jahr	Mitglieder	Bestimmung der Kasse	Beiträge und Zu- wendgn. d.H.A. L. seit Gründung	Leistgn. d. Kasse seit Bestehen
1. Invalid.-, Witwen-u. Waisen- Pens. - K.	1888	Die laut Gesetz ver- sicherungspflichtig. Angestellten und freiwillige Mitglied.	Pensionen an aus- gediente Beamte und deren Hinterbliebene	2 560 OOO M.	2 250 000 M.
2. Betriebs- krankenk.	1884	Die gesetzlich ver- sicherungspflichtig. Beamten u. Arbeiter sowie freiwillige Mitglieder	Freie ärztliche Behand- lung, Heilmittel und Krankengeld, Sterbegeld	seit 1888: 866 500 M.	seit 1888:  2 352 000 M.
3. Unter- stützungs- Kasse	1879	—	Unterstützungen u. Ren- ten b.besond. Notlagen; Pensions-Zuschüsse	wird aus Ein- nahmen für Schiffsbesich- tigungen usw. gespeist	1911 :  88 000 M. 1912:  115 300 M.
4. Arbeiter- Invaliden- kasse	1907	Die gesetzlich invalidenversiche- rungspflichtig. Arb. und Seeleute	Pensionen bei dauernder Dienstunfähigkeit (Er- gänzung zur Reichs- invalidenversicherung)	331 660 M.	35 220 M.
5. Arbeiter- Hilfskasse	1907	Die Arbeiter der H. A. L.	Unterstützung b. Krank- heit in der Familie und in sonstigen Notlagen	228 730 M.*)	85 913 M.
6. Veteran.- Stiftung	1907	—	Altersrenten od. Hinter- blieb.-Unterstützgn. auf Zeit oder lebenslänglich	300 000 M.**)	66 600 M.
7. Sparein- richtung	1909	Unterbeamte und Arbeiter	Zinserhöhung und Sparprämienverlosung	seit 1912: 2000 M. p. a. Sparprämien	—
8. Vorschuß- kasse	1908	—	Gehalts- od. Lohnvoraus- zahlungen in Notlagen	50000 M.**)	—

*) davon 200000 M. Stiftungsfonds. — **) Stiftungsfonds.
        <pb n="241" />
        ﻿i6o*

Hamburger Fremdenblatt Broschek &amp; Co.,
Komm.-Ges., Hamburg.

(Beschäftigt 450 Angestellte und Arbeiter.)

PENSIONS- UND UNTERSTÜTZUNGSFONDS. Gewährt aus den Zinsen eines von
der Firma gespendeten Pensions- und Unterstützungsfonds von 110 000 M. in Notfällen
Beiträge.

ERHOLUNGSURLAUB. Gewährt Erholungsurlaub, und zwar Redakteuren und Ab-
teilungsvorstehern 4 Wochen, kaufmännischen Angestellten 2 Wochen, Gehilfen und
Arbeitern, die 1 Jahr im Hause tätig sind, 1 Woche, Arbeitern, die 25 Jahre im Hause tätig
sind, 2 Wochen.

BRAUSE- UND WANNENBÄDER für das gesamte Personal.

KANTINE. Eine Hauskantine verabreicht allen Arbeitern täglich zweimal Kaffee
kostenlos.
        <pb n="242" />
        ﻿i6i*

Joh. Gottl. Hauswaldt,

Magdeburg-N eustadt.

Cichorie-, Chocolade- und Cacao-Fabriken.

(Gegründet 1786.)

ZWEI WOHLTÄTIGKEITSSTIFTUNGEN. Von den Inhabern sind im Laufe der
Jahre zwei Wohltätigkeitsstiftungen ins Leben gerufen worden.

Die eine Stiftung, deren augenblickliches Vermögen 170 750 M. beträgt, ist geschaffen
„für alte in der Firma beschäftigt gewesene, nicht mehr arbeitsfähige Arbeiter“.

Das Vermögen der anderen Stiftung hat bis jetzt die Höhe von 117 535 M. erreicht
und erhalten von den Zinsen dieses Betrages die Witwen der verstorbenen Be-
amten Unterstützung.

Außerdem zahlt die Firma freiwillig, ohne daß eine besondere Stiftung hierfür be-
steht, an die Witwen verstorbener Arbeiter monatlich Unterstützungen, die
einen Gesamtbetrag von ca. 6000 M. p. a. ausmachen.

Auszug aus dem Statut der Stiftung vom 16. Mai 1903.

§ 3. Die Stiftung wird geleitet und in allen ihren Angelegenheiten einschließlich
derjenigen, welche nach den Gesetzen eine Spezialvollmacht erfordern, geeignetenfalls
mit Substitutionsbefugnis, vor Behörden und Privatpersonen gegenüber, vertreten durch
den Vorstand.

§ 4. Der Vorstand besteht aus den persönlich haftenden Gesellschaftern, den Kom-
manditisten und den jeweiligen Prokuristen der Kommanditgesellschaft Joh. Gottl.
Hauswaldt, hierselbst.

§ 7. Das Vermögen der Stiftung ist mündelsicher anzulegen.

§ 10. Die Beamten der Firma wählen aus ihrer Mitte 2 und die Arbeiter aus ihrer
Mitte 3 Delegierte, welche mindestens 10 Jahre ununterbrochen im Dienste der Firma
gestanden haben müssen.

Diese 5 Personen bilden einen Beirat, dem jährlich die Rechnung zur Durchsicht
und Prüfung vorzulegen ist.

§ 11. Die Unterstützungen sollen nach folgenden Grundsätzen gewährt werden.

1.	In der ersten Abteilung für Arbeiterunterstützung. Jeder arbeitsunfähig werdende
Meister, Arbeiter oder Arbeiterin, welche ununterbrochen mindestens 15 Jahre in den Be-
trieben der Firma in Magdeburg tätig gewesen sind, haben ein Anrecht auf eine wöchent-
liche Unterstützung von 3 Mark auf Lebenszeit. Eine höhere Unterstützung kann nach
dem Ermessen des Vorstandes gewährt werden, wenn die Verhältnisse oder der bisherige
Verdienst des Betreffenden hierzu eine besondere Veranlassung geben.

2.	In der zweiten Abteilung für Unterstützung von Witwen der Beamten: Den Witwen
von Beamten, welche ununterbrochen mindestens 15 Jahre bei der Firma in Magdeburg
tätig waren, kann eine jährliche Unterstützung bis zu 600 Mark nach dem Ermessen des
Vorstandes gewährt werden, wenn die Mittel hierzu in den Einnahmen der Stiftung vor-
handen sind und im übrigen die persönlichen Verhältnisse der Witwe eine Unterstützung
angemessen erscheinen lassen.

Diese Unterstützung soll regelmäßig immer nur auf ein Jahr bewilligt werden.

Anspruch auf Unterstützung nach Maßgabe des Statuts soll auch denjenigen Arbeitern
und Arbeiterinnen, sowie den Witwen von denjenigen Beamten zustehen, welche in den
der Firma Joh. Gottl. Hauswaldt gehörigen, in Braunschweig, und Eickendorf be-
legenen oder künftig daselbst oder anderwärts noch zu errichtenden Fabrik- oder Geschäfts-
betrieben tätig gewesen sind.

*11
        <pb n="243" />
        ﻿IÖ2

E. Heimann, Schuhwarenfabrik
in Schweinfurt a. M.

ARBEITERSPARKASSE. Um meine Arbeiter zum Sparen zu erziehen und ihnen
eine höhere als die gewöhnliche Verzinsung ihres Kapitals zu ermöglichen, gründete ich
1883 eine Arbeitersparkasse, deren Einlagen mit 5% verzinst werden.

STIFTUNG. 1891 errichtete ich eine Stiftung von 5000 M. zum Zwecke jährlicher
Geschenke an diejenigen Arbeiter, welche länger als 20 Jahre in meiner Fabrik tätig sind.

1896 vergrößerte ich die Stiftung um weitere 5000 M. Durch Zufügung eines Teils
der Zinsen und andere Zuwendungen erhöhte sich das Stiftungskapital bis heute auf 19500 M.

Seit 1894 erhielten 50 Arbeiter und Arbeiterinnen 14 750 M.

ARBEITERWOHNHÄUSER. Da die Wohnungsverhältnisse in Schweinfurt ungünstig
und die einfachen Leute gezwungen sind, relativ viel Geld für Miete zu verwenden, erbaute
ich zu Gunsten der bei mir Beschäftigten 8 Arbeiterwohnhäuser für 24 Parteien. Die
Häuser befinden sich in sehr gesunder freier Lage, ca. 5 Minuten von der Fabrik entfernt
und haben hübsche Räume und alle Bequemlichkeiten (Keller, Gartenanteil usw.). Der
Mietpreis beträgt ca. J4 des ortsüblichen.
        <pb n="244" />
        ﻿i63*

Henkel &amp; Co., Fabrik chemischer
Produkte, Düsseldorf.

Im unweit von Düsseldorf gelegenen Holthausen, das durch elektrische Straßenbahnen
von Düsseldorf aus leicht zu erreichen ist, erheben sich die Bauten der Firma Henkel &amp; Co.,
Fabrik chemischer Produkte, deren Namen durch die weite Verbreitung des selbsttätigen
Waschmittels PERSIL und HENKEL’s BLEICH-SODA selbst dem bescheidensten Haushalt
innerhalb der schwarz-weiß-roten Pfähle nicht fremd ist.

So hell und einladend der äußere Anblick der in gelben Verblendziegelsteinen aufge-
führten Gebäulichkeiten ist, so lichtvoll und anheimelnd sind die Räume im Innern.

Die in lichten Farben großzügig angelegten ARBEITSRÄUME sind so gebaut, daß sie
von allen Seiten natürliche Beleuchtung erhalten.

Während die Zentralheizung auch in den kältesten Wintertagen in den Arbeitsstätten
eine behagliche Wärme verbreitet, sorgen die Ventilationsanlagen ständig für reine frische
Luft. Werden Arbeiter im Freien beschäftigt, so überlassen ihnen die Fabrikherren zum

Arbeiterspeisesaal.

*n*
        <pb n="245" />
        ﻿Henkel &amp; Co., Fabrik chemischer Produkte, Düsseldorf.

164*

Schutze gegen die Unbilden der
Witterung Gummimäntel oder Le-
deranzüge.

Die Persilarbeiterinnen erhal-
ten im Betriebe BERUFSKLEI-
DUNG, die entsprechend ihrer Tä-
tigkeit schneeweiß ist. Die Mädchen
machen mit dem kunstgerecht ver-
schlungenen Kopftuche einen blitz-
sauberen Eindruck. Jeder beim
Werk beschäftigten Person ist im
Umkleideraum ein VERSCHLIESS-
BARER SCHRANK angewiesen,
der zur Aufbewahrung abgelegter
Kleidungsstücke und Kaffee- und
sonstiger Trinkgeschirre dient.

Spielplatz der Arbeiterinnen.	Je nach der Jahreszeit hält die

Firma den ganzen Tag über kosten-
los kalten oder warmen Tee bereit. Das Frühstück wird in den für jeden Betrieb ein-
gerichteten ERFRISCHUNGSRÄUMEN eingenommen. Milch wie Mineralwasser werden
zum Selbstkostenpreis abgegeben. Das Reinigen der Gefäße besorgen besondere hierfür ver-
pflichtete Personen.

Diejenigen, die sich ihr Mittagsbrot von Angehörigen bringen lassen, nehmen ihr Mahl
mit diesen in dem geräumigen FREUNDLICHEN SPEISESAAL ein.

Den nötigen Trank spenden sogenannte HYGIENISCHE BRUNNEN, die den Gebrauch
von Trinkgefäßen überflüssig machen. Mehrere DAMPFWÄRMESCHRÄNKE dienen zum
Anwärmen oder Warmhalten der Speisen.

Nach dem Essen kann die noch verbleibende Zeit nach Belieben ausgefüllt werden.
Wer sein Pfeifchen, oder dem Zuge der Zeit folgend seine Zigarette rauchen will, bleibt
nach dem Essen im Saale, wo Zeitungen und Zeitschriften in reicher Auswahl aufliegen.

Zieht jemand den Aufenthalt im Freien vor, so bieten die drei SPIELPLÄTZE, je einer
für männliche, weibliche und jugendliche Arbeiter, mit den mannigfachsten Spiel- und Turn-
geräten reichlich Gelegenheit zum Austoben.

Einrichtungen zur Förderung
der Reinlichkeit sind naturgemäß
reichlich vorhanden. Einmal er-
fordert die Herstellung von Persil
wegen seiner hygienischen Bedeu-
tung peinliche Sauberkeit, dann
liegt dies auch im Gesundheits-
interesse der arbeitenden Personen.

An Wascheinrichtungen man-
gelt es nicht, aber auch zum
BADEN ist hinreichende Gelegen-
heit vorhanden. Nach der Haus-
ordnung ist jeder Arbeiter und
jede Arbeiterin verpflichtet, wö-
chentlich ein Bad zu nehmen.

Gebadet wird während der Ar-
beitszeit, jedoch findet ein Lohn-
abzug nicht statt; Seife und Teil der Wasch- und Ankleideräume für das Arbeiterpersonal.
        <pb n="246" />
        ﻿Henkel &amp; Co., Fabrik chemischer Produkte, Düsseldorf.

Badetücher stellt die Firma
fügung.

Weiter sind noch besondere HEILBÄDER
eingerichtet, zu denen Salze, Extrakte von der Firma
ohne Entgelt abgegeben werden.

Da wir nun einmal beim Kapitel „gesundheit-
liche Fürsorge“ sind, seien noch die Vorkehrungen
für etwa eintretende Unglücksfälle erwähnt.

Die über das gesetzliche Maß hinaus in den
maschinellen Betrieben angebrachten SCHUTZ-
VORRICHTUNGEN gewährleisten einen vollkom-
men gefahrlosen Betrieb. Dennoch hat jede Anlage
besondere Verbandsschränke; außerdem besteht
unter ständiger Aufsicht einer Krankenschwester
eine allgemeine KRANKEN- UND UNFALL-
STATION.

Die KRANKENSCHWESTER übt, soweit sich
Gelegenheit bietet, auch ambulante Krankenpflege
unter den Arbeiterfamilien aus. Sie ist die ständige
Vermittlerin zwischen den Arbeitgebern und den
durch Krankheiten in Not geratenen Arbeitneh-
mern des Werks sowie deren Familienangehörigen.

An Freuden und Leiden nehmen die Fabrik-
herren tätigen Anteil. Hat die Familie eines Ar-
beiters Zuwachs erhalten, so wird die Wöchnerin regelmäßig von der Krankenschwester
besucht. Dankbar empfunden wird in solchen Fällen die Einrichtung des sogenannten
WANDERKORBES. Der Korb, der Säuglings- und Wöchnerinnenwäsche, Geburts- und
Babygerätschaften enthält, wird den Familien auf ein Vierteljahr überlassen. Wegen seiner
reichen, zweckmäßigen Ausstattung zog der Korb auf der Städteausstellung 1912 in Düssel-
dorf wiederholt die Aufmerksamkeit interessierter Kreise auf sich.

Kann im elterlichen Hause auf die Pflege der kleinen Wesen nicht die nötige Sorgfalt
verwandt werden, so finden diese liebevolle Aufnahme in dem im benachbarten Benrath
erbauten SÄUGLINGSHEIM, einer Schöpfung des Seniorchefs der Firma, Herrn Kommer-
zienrats Henkel. Die ärztliche Lei-

Krankenzimmer mit Schwester.

rJäui)(inf}*-k

- ’hrc&amp;fHkinntnn nMht
        <pb n="247" />
        ﻿i66*

Henkel &amp; Co., Fabrik chemischer Produkte, Düsseldorf.

sundheit gilt dem Wohle aller
Angestellten ihre stete Sorge.

Kommt der Tag heran, wo
die Arbeiterinnen aus Anlaß ihrer
Verheiratung die Stätte ihrer
Tätigkeit verlassen, so wird ihnen
seitens der Firma eine HOCH-
ZEITSGABE in Bar überreicht. J e-
doch noch einen weiteren dauern-
den Baustein liefert die Firma für
das zu gründende eigne Heim.

Zur Vorbereitung auf ihren Be-
ruf als Hausfrau ist für die Mäd-
chen ein sechsmonatlicher KOCH-
UND HAUSHALTUNGSKURSUS
eingerichtet worden. Die Leitung
Säuglingsheim.	liegt in den Händen einer staatlich

geprüften Lehrerin, die auch ein
Zeugnis über die Teilnahme am Kursus ausstellt. Die Mädchen werden theoretisch und
praktisch in allen vorkommenden Haushaltungsarbeiten unterwiesen und mit ganz beson-
derer Sorgfalt in die Geheimnisse der Küche eingeweiht. Das Einkäufen der Lebensmittel
besorgen sie gemeinsam mit der Haushaltungslehrerin. Während der Ausbildungstage
erhalten die am Kursus beteiligten Mädchen ihren Lohn, als ob sie in der Fabrik arbei-
teten, und außerdem noch ohne Bezahlung das von ihnen zubereitete Mittagessen.

Für einen Tag in jeder Woche wird eine FLICKSTUNDE angesetzt. Frauen und Mäd-
chen kommen an einem bestimmten Abend zusammen, um ihre beschädigten Kleidungs-
oder Wäschestücke wieder instand zu setzen. Die Aufsicht führt eine sachverständige
Lehrerin, die allen mit Rat und Tat zur Seite steht.

Der Gesang erfreut das Menschenherz! Zur Pflege der Gesangeskunst findet an jedem
Sonnabend eine GESANGSTUNDE statt. Die heiteren Lieder, die dort gemeinsam eingeübt
werden, begleiten an den Werktagen munter die emsige Arbeit und lassen sie noch ein-
mal so schnell von statten gehen.

Für die zahlreichen Beamten der Werke sind gleichfalls vortreffliche Einrichtungen
getroffen worden, um ihre Ar-
beitsstätte mit wohnlicher Behag-
lichkeit auszustatten.

Das Tageslicht überflutet in
seiner ganzen Helle die großen,
mit allen Errungenschaften der
Neuzeit ausgestatteten Räume für
das kaufmännische und technische
Personal.

Die DURCHGEHENDE AR-
BEITSZEIT ermöglicht schon den
Bureauschluß um 4 y2 Uhr, so daß
genügend Zeit verbleibt, sich der
Familie oder sonstigen Unterhal-
tungen zu widmen.

Um die Mittagszeit wird in
dem Speisesaal, der in seiner ruhi-
gen architektonischen Schönheit,	Küche.
        <pb n="248" />
        ﻿Henkel &amp; Co., Fabrik chemischer Produkte, Düsseldorf.

167*

mit seinem mit allegorischen Figu-
ren aus Handel und Chemie be-
malten Fenstern einen feierlichen
Eindruck macht, ein WARMER
IMBISS kostenlos von der Firma
verabreicht.

Die Zeit bis zur Wiederauf-
nahme der Arbeit kann beliebig
zur Ausspannung benutzt werden.

Bei gutem Wetter bietet außer
dem HAUSGARTEN der über dem
Speisesaal angelegte DACH-
GARTEN schöne Gelegenheit, sich
zu ergehen. Sagt das Wetter
nicht zu, kann man sich durch
Lektüre illustrierter oder sonsti-
ger Zeitungen und Zeitschriften	Haushaltungsschülerinnen beim Nähen,

zerstreuen, wenn nicht ein „dolce

far niente“ im Wiener Stuhl bei brennender Zigarre vorgezogen wird.

Neben der GARDEROBE, in der für jeden Angestellten ein verschließbarer Schrank
vorgesehen ist, befindet sich eine Reihe von BADEZIMMERN, die es dem Personal
ermöglichen, zweimal in der Woche ein erfrischendes Bad zu nehmen. Besondere Wannen
für HEILBÄDER in und außer dem Hause stehen ebenfalls mit Zutaten zur Verfügung.

Speisesaal für Angestellte.
        <pb n="249" />
        ﻿i68*

Henkel &amp; Co., Fabrik chemischer Produkte, Düsseldorf.

Für berufliche Fortbildung wie
geistige Unterhaltung steht die Be-
nutzung einer BIBLIOTHEK mit
mehr als 5000 Bänden wissen-
schaftlicher und schöngeistiger
Literatur jedem unentgeltlich frei.

Uber die Fragen der Zeit
orientieren die verschiedensten
Zeitschriften und Tagesblät-
ter, welche in großer Anzahl zur
freien Einsichtnahme offen liegen.

Um den Besuch von Bildungs-
und Erholungsstätten, wie Theater
usw. zu erleichtern und zu för-
dern, übernimmt die Firma eine
größere Anzahl ABONNEMENTS

Dachgarten.

auf ihre Rechnung und gibt die
Billets bei Nachfrage einzeln unter
Selbstkostenpreis an die Angestell-
ten ab.

In Krankheitsfällen lernt
jeder Beamte erst recht das für-
sorgliche Herz der Fabrikherren
kennen.

Im Portierhause befindet sich
ein geräumiges KRANKENZIM-
MER, das in bezug auf Ausstattung
den weitesten Ansprüchen genügen
dürfte. Doch noch weiter geht die
Firma in ihrem Bestreben den von
Krankheiten heimgesuchten An-

Baderäume für Kontor- und Laboratoriums-Angestellte.

Garderoben und Waschraum für Kontor-
angestellte.

gestellten, soweit in ihren Kräften
steht, zu helfen. Sie trägt für den
Aufenthalt in Sanatorien, Kurorten,
die der Arzt im Interesse der Heilung
für notwendig erachtet, gerne die
erforderlichen Zuschüsse.

Dem gesamten Personal wird
mit den üblichen Glückwünschen
zu Weihnachten ein Geldgeschenk
ausgehändigt; ein zwangloses ge-
meinschaftliches Festessen vereinigt
in der Weihnachtswoche, im An-
schluß an die Jahreskonferenz,
sämtliche Büro- und Reisebeamte.

Für das Fabrikpersonal und
        <pb n="250" />
        ﻿Henkel &amp; Co., Fabrik chemischer Produkte, Düsseldorf.

169*

deren Angehörige findet zwei Tage vor dem Feste
eine stimmungsvolle WEIHNACHTSFEIER statt.

Der große Speisesaal, in dem alljährlich für
das Weihnachtsspiel eine Bühne aufgeschlagen
wird, ist zu diesem Zwecke festlich geschmückt.

Unter den lichterbesäten Zweigen mächtiger Tannen
liegt für jede im Betrieb tätige Person, sowie für
Frauen und Kinder der Arbeiter eine nützliche
WEIHNACHTSGABE.

Zur Hebung der Festtagsstimmung erhält das
gesamte Arbeitspersonal ein Weihnachtsgeschenk
in bar und zwar beträgt dieses bei Arbeitern, die
über a/i Jahr in der Firma tätig sind, 50 M.

Als letztes aus dieser sozialen Bilderserie sei
die FABRIKFEUERWEHR erwähnt. Die Wehr,
die mit den modernsten Hilfs- und Feuerlösch-
mitteln, sowie Wiederbelebungsapparaten aus-
gerüstet ist, gewährleistet nicht nur sichern Schutz
gegen Feuersgefahr, sondern versieht auch in
weitestem Umfange den Rettungsdienst.

Die sonntäglichen Übungen, für die das teil-
nehmende Fabrikpersonal von der Firma bezahlt
wird, werden unter Leitung eines als Brandoffizier
ausgebildeten Prokuristen vom Hause abgehalten.

Daß bei einer so weitgehenden sozialen Fürsorge der Gemeinsamkeitssinn und das
Zusammengehörigkeitsgefühl zwischen Angestellten und Fabrikherren stark ausgeprägt
ist, daß sie sich gewissermaßen als Glieder einer Familie fühlen und mit voller Hingabe
ihrer Person alle ihre Kräfte, ihr ganzes Können dem Unternehmen widmen, liegt auf

der Hand.

Die arbeitsfrohen Gesichter be-
weisen jedem Besucher zur Genüge,
daß die mit feinem sozialen Ver-
ständnis im Interesse des Personals
gemachten Aufwendungen ein An-
lagekapital bilden, das sich gut
und sicher verzinst; denn wenn die
Angestellten sehen, daß auf der
Höhe geschäftlichen Erfolges auch
ihrer liebevoll gedacht wird, so
fühlen sie sich mit sanften Banden
fest ans Werk geknüpft.

Nicht nebeneinander,
sondern miteinander werden
sie arbeiten, um das Erwor-
bene zu halten, um neue
Erfolge zu erringen!

Feuerwehr.
        <pb n="251" />
        ﻿170*

Rudolph Hertzog, Berlin.

Das Haus Rudolph Hertzog, das im Jahre 1839 begründet wurde und zurzeit ein
Personal von 2000 kaufmännisch und gewerblich Angestellten beschäftigt, hat im Laufe
der Zeit Wohlfahrtseinrichtungen mancherlei Art getroffen. In erster Linie sorgt die
Firma selbst für die

BEKLEIDUNG DER 700 HAUSDIENER, indem ihnen die Uniform, ebenso der
Arbeitsanzug ohne Abzug vom Gehalt geliefert wird. Sämtlichen Angestellten der
Firma wird eine

WEIHNACHTSGRATIFIKATION überreicht, die je nach der Dienstzeit bis zu einer
gewissen Höhe steigt. Zur Sommerszeit wird den Angestellten ein

ERHOLUNGSURLAUB gewährt, während dessen die volle Gehaltszahlung auf-
recht erhalten wird. Zur stillen Geschäftszeit im Januar und Februar verlassen die jungen
Leute zweimal in der Woche bereits um 6 Uhr das Geschäft, wodurch ihnen Gelegenheit
geboten wird, an den edleren Genüssen des Lebens teilzunehmen.

BIBLIOTHEK. Für geistige Nahrung und Unterhaltung sorgt eine reichhaltige
Bibliothek, die mit allen Klassikern ausgestattet ist und ebenso die neuesten Erscheinungen
auf literarischem Gebiete aufweist.

LEHRLINGSSCHULE. Auch für die Fortbildung der jungen Leute ist Vorsorge ge-
troffen; in einer im Hause untergebrachten Lehrlingsschule wird Unterricht in den Handels-
wissenschaften durch einen hervorragenden Fachlehrer erteilt.

VERPFLEGUNG. Für eine gute Verpflegung des gesamten Personals ist gesorgt,
die diesem gestattet, in den Ruhepausen sich zu sehr mäßigen Preisen zu beköstigen.

UNTERSTÜTZUNGSKASSE. Dieselbe ist aus einer Stiftung der Frau Elise Hertzog
von 200 000 M. hervorgegangen und tritt oft in Wirkung, wo dringender Not abgeholfen
werden kann.

BETRIEBSKRANKENKASSE. Außer der staatlichen Invaliden- und Unfallversiche-
rung besteht eine 1750 Mitglieder zählende Betriebskrankenkasse. Der Reservefonds dieser
Kasse beträgt 57 000 M. Im Vorjahre wurden für die Kassenmitglieder und deren Familien
an Krankengeld, Arzt, Arznei, Krankenhausbehandlung usw. über 58 000 M. aufgewendet.
Außerdem existieren sowohl Sterbe- und Unterstützungskassen des kaufmännischen als
des gewerblichen Personals, die ansehnliche Fonds aufweisen.

GESCHÄFTSARZT. Außer den Ärzten der Krankenkasse ist ein Geschäftsarzt von
der Firma angestellt, der täglich seine Sprechstunden im Hause hat und dem zwei geprüfte
Heilgehilfen zur Verfügung stehen.

Ein großer Teil des Dienerpersonals ist in der Krieger-Sanitätskolonne vom roten
Kreuz ausgebildet und dadurch in der Lage, bei Unfällen die erste Hilfe zu leisten.

Die Firma hat für Feuersicherheit weitgehende Einrichtungen getroffen, einen Teil
ihres Dienerpersonals durch die hiesige Feuerwehr ausbilden lassen, um bei Brandunglück
in geeigneter Weise eintreten zu können.
        <pb n="252" />
        ﻿Rudolph Hertzog, Berlin.

171*

PENSIONSKASSE. Das größte Werk sozialer Fürsorge hat indessen die Firma Rudolph
Hertzog im Jahre 1895 durch Errichtung einer eigenen Pensionskasse geschaffen, die zur-
zeit gegen 1000 Mitglieder kaufmännisch Angestellter und über 700 Mitglieder gewerblich
Angestellter zählt und ihnen, sowie ihren Witwen und Waisen eine auskömmliche Ver-
sorgung gewährt.

Die Rudolph Hertzogsche Pensionskasse wies bei ihrem letzten Jahresabschlüsse ein
Kapital von 2% Millionen auf, zu dem seinerzeit Mitglieder der Familie Hertzog in hoch-
herziger Weise durch Stiftung namhafter Kapitalien den Grund gelegt hatten.

Auszug aus den Satzungen der Pensionskasse.

Das Recht auf Pensionierung beginnt bei eingetretener Dienstunfähigkeit nach zehn-
jähriger Mitgliedschaft.

Die Berechnung der Dienstzeit für die Pensionierung wird in der Weise geregelt, daß

1.	denjenigen Mitgliedern, welche am 1. Januar 1906 20 Jahre und länger in der Firma
tätig sind, nur 20 Jahre, 2. denjenigen, welche weniger als 20 Jahre der Firma angehören,
ihre Dienstjahre voll in Anrechnung gebracht werden. Uber das Vorhandensein von Dienst-
unfähigkeit entscheidet der Vorstand auf Grund der vorzulegenden ärztlichen Zeugnisse.

Die Beiträge der Mitglieder betragen 4% des Jahreseinkommens (Gratifikation ein-
geschlossen). Höheres Gehalt als 6000 M. einschließlich Gratifikation kommt sowohl
für die Zahlung der Beiträge als auch für die Bemessung der Pension nicht in Anrechnung.

Die Pension beträgt nach zehnjähriger Tätigkeit im Hause Rudolph Hertzog 25 %
des pensionsfähigen jährlichen Einkommens und erhöht sich bei längerer Dienstzeit von
Jahr zu Jahr um 1 % bis auf 60% bei 45 Dienstjahren. Ein höherer Prozentsatz als 60%
wird nicht gewährt.

Das Witwengeld beträgt 40 % derjenigen Pension, welche der Ehemann bei seinem
Ableben zu beanspruchen oder bereits bezogen hatte. Die Zahlung von Witwengeld be-
ginnt mit dem letzten des auf den Todestag folgenden Monats.

Schafft ein Pensionär sich eine neue Existenz, so ist er verpflichtet, dem Kassen-
vorstand schriftlich den Nachweis über sein neues Einkommen zu führen. Sollten Pension
und Einkommen das früher von der Firma bezogene Gehalt übersteigen, so vermindert
sich die Pension um den überschießenden Betrag.

Ein Pensionär verliert seinen Anspruch auf Pension, 1. wenn er wegen verübter Ver-
brechen zu einer Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt worden ist, 2. wenn er die Kasse
in rechtswidriger Absicht getäuscht oder zu täuschen gesucht hat, 3. wenn er die Pension
an einen Dritten zediert. Über die Entziehung der Pension entscheidet der Vorstand, dessen
Beschluß dem Pensionär schriftlich gegen Empfangsbescheinigung mitzuteilen ist.

Die Witwe verliert die Pension, wenn sie 1. wieder heiratet, 2. wenn sie sich einem
liederlichen Lebenswandel ergibt, 3. wenn sie wegen verübter Verbrechen eine Freiheits-
strafe erleidet.

Dagegen bleiben die Rechte der Witwe bestehen, wenn der Pensionär aus den im
§ 20 genannten Gründen seine Pension verliert. Die Entscheidung des Vorstandes bezüglich
Entziehung von Pension ist schriftlich gegen Empfangsbestätigung zu übermitteln.
        <pb n="253" />
        ﻿172*

Theodor Hildebrand &amp; Sohn, Berlin

Hoflieferanten Sr. Majestät des Königs.

Kakao-, Schokoladen-, Konfitüren-, Keks-, Marzipan- und

Honigkuchen-Fabrik.

1.	UNTERSTÜTZUNGSKASSEN. Neben der gesetzlichen eigenen Betriebskrankenkasse
besteht je eine Unterstützungskasse für kaufmännische und Fabrikangestellte zur
weiteren Unterstützung in Krankheits- und Notfällen, deren Grundstock gelegentlich
einiger Jubiläen gelegt wurde.

2.	SPARKASSE. Jeder Angestellte ist berechtigt, den zehnten Teil seines Verdienstes
in diese Kasse einzuzahlen. Die Spareinlagen werden mit 6 % verzinst.

3.	PENSIONSFONDS. Im Jahre 1910 wurden von den Inhabern der Firma gelegentlich
des 25jährigen Inhaberjubiläums des Herrn Kommerzienrat Rieh. Hildebrand
200 000 M. zur Bildung eines Dispositionsfonds gestiftet, dessen Zinserträgnisse
zu Unterstützungs- und Pensionszwecken für männliche Angestellte, Verkäuferinnen
und Direktricen der Firma Verwendung finden sollen. Nach dem Inkrafttreten
der Angestelltenversicherung wird dieser Fonds als Zuschußkasse ohne Beitrag
der Angestellten geführt und zahlt bereits eine ganz ansehnliche Zahl von
Pensionen an erwerbsunfähig gewordene Angestellte, sowie an Witwen und Waisen
verstorbener Angestellter.

4.	URLAUB MIT VOLLER BEZAHLUNG DES EINKOMMENS. Jeder Angestellte
erhält je nach Dauer seiner Beschäftigung bis zu 3 Wochen Urlaub ; ältere Angestellte
oder solche, die sich einer besonderen Kur unterziehen müssen, erhalten auch
noch mehr.

5.	ERHOLUNGSHEIME. Der Firma stehen durch entsprechende Beisteuer eine größere
Anzahl freier Aufnahme- und Verpflegungstage in verschiedenen Erholungsheimen
zu, die den Angestellten zugewendet werden.

6.	HAUSPFLEGE. Bei Erkrankungen der Ehefrau zahlt die Firma eine vom Verein
Hauspflege zu stellende Aufwarte- und Pflegefrau.

7.	KANTINE UND SPEISESAAL. Während der Mittagszeit stellt die Firma den An-
gestellten einen großen Speisesaal verbunden mit großer Kochanlage zur Verfügung,
in dem billiges Mittagessen erhältlich ist. Die umfangreiche Koch- usw. Einrichtung
ist von der Firma gestiftet, und die Beheizung liefert sie unentgeltlich, während
die Besorgung des Essens in den Händen einer von den Angestellten gewählten Kom-
mission liegt. Ferner stellt die Firma einen Raum zum Verkauf von Eßwaren
zur Verfügung; den Einkauf der Lebensmittel übt die oben erwähnte Kommission
        <pb n="254" />
        ﻿173*

Hoffmann’s Stärkefabriken, Akt.-Ges.

Salzuflen.

HOFFMANN’S-STIFT. Das Hoffmann-Stift, ein Krankenhaus mit 50 Betten, wurde
am 29. September 1900, anläßlich des 50 jährigen Bestehens der Hoffmannschen Stärke-
fabriken, von der Firma ihren Angestellten und Arbeitern zur Benutzung übergeben. Es
hat ausgedehnte luftige Krankensäle mit Balkons, eine Isolierstation für Infektionskranke,
einen modern ausgestatteten Operationssaal, Röntgenapparate, sowie Einrichtungen für
Elektrische und Heißluftbäder, und liegt in einem ca. 6 ha großem Parke. Außer Kranken
werden auch Rekonvaleszenten und schwächliche Arbeiter aufgenommen. Für tuberkulöse
und blutarme Arbeiter ist ein Mittagsfreitisch eingerichtet, der im verflossenen Jahre
täglich durchschnittlich von 18 Personen benutzt wurde.

Die Leitung ist einem Arzt unterstellt, der von Schwestern des Bremer „Roten Kreuzes“
unterstützt wird.

HOFFMANN’S PENSIONS- UND UNTERSTÜTZUNGSKASSE. Die Kasse wurde 1879
gegründet. Am 10. Februar 1880 erfolgte ihre behördliche Genehmigung.

Seit dem 31. Oktober 1899 sind der Kasse die Rechte einer juristischen Person ver-
liehen.

Zweck. Sie hat den Zweck ihren Mitgliedern bei eintretender Invalidität und im
Todesfälle deren Hinterbliebenen Renten zu gewähren. Auch können Mitglieder in außer-
ordentlichen Notfällen Geldunterstützungen erhalten.

Die Verwaltung geschieht durch einen von der Generalversammlung, ohne Mitwirkung
der Firma, gewählten Vorstand, bestehend aus 6 Beamten und 6 Arbeitern.

Gegen die Beschlüsse des Vorstandes kann Berufung eingelegt werden, bei einem
in gleicher Weise zusammengesetzten und gewählten Ausschuß.

Der Ausschuß hat gleichzeitig die Aufgabe, die Geschäftsführung des Vorstandes zu
kontrollieren.

Am 31. Dezember 1912 zählte die Kasse 1020 Mitglieder.

Beiträge und Leistungen. Im ersten Geschäftsjahre betrugen die Mitglieder-
beiträge rund 6400 M. Die Zuwendung der Firma 10 000 M. Nach 2 jährigem Bestehen
1882 bezogen 3 Invaliden und 6 Witwen 700 M. Pension bzw. Witwengelder. Im Jahre
1905 nach 25 jährigem Bestehen der Kasse betrugen die Mitgliederbeiträge 28 200 M.,
die Beiträge und Zuwendungen der Firma 51 700 M. An Pensionen wurden an 116 Inva-
liden 36 400 M., an 196 Witwen 24 000 M. gezahlt. Der Vermögensbestand war auf
452 250 M. angewachsen. Im Jahre 1912 bezogen 147 Invaliden 54 174 M. und 148 Witwen
und Waisen 26 759 M. An Mitgliederbeiträgen wurden 42 157 M. gezahlt. Die Firma
leistete an Beiträgen und Zuwendungen 53 910 M. Die Gesamtleistungen der Kasse seit
ihrem Bestehen beziffern sich:
        <pb n="255" />
        ﻿Hoffmann’s Stärkefabriken, Aktiengesellschaft, Salzuflen.

174*

An	Mitgliederbeiträgen........................................653	946	M.

,,	Beiträgen und Zuwendungen	der	Firma......................734	309	,,

,,	Zinsen.....................................................348	126	,,

,,	Invalidenpensionen.........................................547	064	,,

,, Witwen- und Waisengeldern.................................419831 ,,

,,	außerordentlichen Unterstützungen...........................25	938	,,

Das Gesamtvermögen betrug am 31. Dezember 19x2 810 000 M.

Auf Grund des Gesetzes über die privaten Versicherungsunternehmungen vom 12. Mai
1901 wurde die Kasse dem Kaiserlichen Aufsichtsamt für Privatversicherung unterstellt.
Die Satzungen wurden den Anforderungen des Kaiserlichen Aufsichtsamts entsprechend
revidiert und geändert. Die Mitgliederbeiträge wurden auf 8 % vom Lohn oder Gehalt
festgestellt, wovon die Firma die Hälfte, 4%, zahlt.

Die Pensionen wurden nach folgender Aufstellung festgelegt. Hiervon erhalten Witwen
50 % und für jedes Kind monatlich 4 M. Für Ganzwaisen beträgt die Rente monatlich
10 M. Die jährliche Pension beträgt:

nach begonnenem Mitgliedsjahre:

J ahreseinkommen	njahren  M.	12Jahren M.	I3jahren  M.	14Jahren M.	15Jahren M.	iöjahren  M.	17 Jahren M.	18Jahren M.	I9jahren  M.	2oJahren  M.
1. bis zu 500 M.	117 —	121,50	126,—	130,50	135,—	148,80	153,60	158,40	163,20	168,—
2. von 501—600 M.	140,40	145,80	151,20	156,60	IÖ2,—	178,55	184,35	190,10	195,85	201,60
3. „ 601—700 „	163,80	170,10	176,40	182,70	189,—	208,30	215,10	22I,8o	228,50	235,20
4. „ 701—800 „	187,20	194,70	201,60	208,80	216,—	238,05	245,85	253,50	261,15	268,80
5. „ 801—900 „	210,60	218,70	226,80	234,90	243,—	267,80	276,60	285,20	393,80	302,40
6. ,,	901—1000,,	234 —	243 —	252,—	261,—	270,—	297,55	307,35	316,90	326,45	336,—
usw., je xoo M. Jah- reseinkommen mehr	23,40	24.30	25,20	26,10	27,—	29,75	30,75	3L70	32,65	33,60

	bei einem	nach begonnenem Mitgliedsjahre:									
	J ahreseinkommen	21Jahren	22Jahren	23Jahren	24Jahren	25Jahren	26Jahren	27jahren	28Jahren	29Jahren	so Jahren
		M.	M.	M.	M.	M.	M.	M.	M.	M.	M.
I.	bis zu 500 M.	194.40	199,80	205,20	210,60	216,—	233,70	239,40	245,10	250,80	256,50
2.	von 501—600 M.	233,30	239,75	246.25	252,70	259,20	280.45	287,30	294T5	300,95	307,80
3-	„ 601—700 „	272,20	279,70	287,30	294,80	302,40	327,20	335,20	343,20	35LIO	359,io
4-	„ 701—800 ,,	311,10	319,85	328,35	336,95	345,60	373,95	383,10	392,25	401,25	4IO,4°
5-	„	801—900 „	350,—	359,80	369,40	379,—	388,80	420,70	431,—	44L30	45h40	461,70
6.	,, 901—1000,,	388,90	399,75	410,45	421,10	432,—	467,45	478,90	490,35	501,55	513,—
usw., je 100 M. Jah- reseinkommen mehr		38,90	39,95	4L05	42,10	43,20	46,75	47,90	49,05	50,15	5L30

Bei Austritten von Mitgliedern aus den Diensten der Fabrik wurde die teilweise
Rückzahlung der geleisteten Beiträge satzungsgemäß festgelegt. Ferner wurde den bei
der Kasse versicherten Angestellten die Beitragsleistung für die staatliche Angestellten-
versicherung auf Grund des § 390 des Angestelltenversicherungsgesetzes erlassen.

BETRIEBSKRANKENKASSE. Gesetzliche Grundlage. Die Beiträge der Mit-
glieder betragen 2 % vom verdienten Lohn. Die Firma zahlt 1 %.

Das Krankengeld beträgt 66%% vom verdienten Lohn für die Zeit von 26 Wochen.

Außergesetzliche Leistungen. Außer den gesetzlichen Leistungen gewährt
die Betriebskrankenkasse den Angehörigen ihrer Mitglieder freie Kur und Verpflegung
im Hoffmann-Stift.

Den im Hoffmann-Stift behandelten Familienvätern wird für diese Zeit das volle
Krankengeld gezahlt.
        <pb n="256" />
        ﻿
        <pb n="257" />
        ﻿Hoffmann’s Stärkefabriken, Aktiengesellschaft, Salzuflen.

176*

Zuwendung. Für diese Mehrleistung der Kasse zahlte die Firma außer ihren gesetz-
lichen Leistungen einen jährlichen freiwilligen Zuschuß von 8000 M.

Reservefonds. Durch diese freiwilligen Zuschüsse der Firma, die sich bislang ins-
gesamt auf die Summe von 109000 M. belaufen, konnte der Reservefonds der Kasse über die
gesetzlich erforderliche Höhe erhalten werden. Er beträgt nach dem letzten Rechnungs-
abschlüsse 42 300 M.

SPEISESÄLE USW. Es sind 2 geräumige Speisesäle errichtet, in denen die Arbeiter
ihre Mahlzeiten einnehmen und sich in den Arbeitspausen aufhalten können.

KÜCHE. Mit den Speisesälen ist eine Küche verbunden, in der für 10 Pf. ein gutes
Mittag- und Abendessen verabreicht wird.

KONSUMANSTALT. In der Konsumanstalt werden Lebensmittel und Viktualien
von nur bester Beschaffenheit abgegeben, auch ist eine Kantine damit verbunden, in der
v5 Liter gutes Bier für 5 Pf. und V4 Liter Milchkaffee für 1 Pf. verabreicht werden.

JUBILÄUMSSTIFTUNG. Zum 50jährigen Bestehen der Fabrik (29. September 1900)
stiftete der Aufsichtsrat der Firma 50 000 M., von deren Zinsen Arbeiter, die über 20 Jahre in
der Fabrik tätig gewesen sind, alljährlich am Jubiläumstage eine Belohnung erhalten sollen.
Die Stiftung ist in den letzten Jahren auf 80 000 M. erhöht worden. Im Jahre 1912 kamen
4291 M. zur Verteilung und zwar an:

134	Personen	mit	30jähriger	Dienstzeit	2814	M.

61	„	„	25	„	„	854	„

89	&gt;&gt;	&gt;&gt;	20	,,	,,	623	,,

ALTERSZULAGEN. Seit 1903 erhalten Arbeiter und Arbeiterinnen eine Alterszulage,
die alljährlich am 1. April und 1. Oktober zur Auszahlung gelangt. Dieselbe beträgt nach
5jähriger Arbeitsdauer 15 M. und steigt von 5 zu 5 Jahren bis zum Betrage von 50 M.
Im Jahre 1912 kamen 16 700 M. zur Verteilung.

WEIHNACHTSGABE. Sämtliche Arbeiter und Arbeiterinnen erhalten ein Weihnachts-
geschenk. Für verheiratete Arbeiter beträgt dasselbe im ersten Arbeitsjahre 4,50 M. und
steigt für jedes weitere Arbeitsjahr um 50 Pf. Die letzte Weihnachtsgabe betrug 7600 M.

VERGÜTUNG BEI MILITÄRISCHEN ÜBUNGEN. Den zu militärischen Übungen einbe-
rufenen verheirateten Arbeitern wird der halbe Lohn für die Dauer der Übung weitergezahlt.

VERSCHIEDENES. Badeanstalt. Die Badeanstalt steht sämtlichem Personal
der Fabrik zur freien Verfügung. Es sind 6 Wannen- und 2 Brausebäder vorhanden. Im
Jahre 1912 wurden 7863 Bäder verabreicht.

Nähschule. Für die jugendlichen Arbeiterinnen wird in den Monaten Oktober
bis April ein Kursus veranstaltet, in dem sie Hand- und Maschinennähen, sowie weibliche
Handarbeiten erlernen können. Dieser Kursus wird von Damen des Vaterländischen Frauen-
vereins und von Schwestern des Roten Kreuzes geleitet.

Büchersammlung. Die Büchersammlung enthält 1950 Bände. Die Firma gibt
in jedem Jahre eine größere Summe für Neuanschaffungen. Es werden durchschnittlich
im Jahre 4200 Bände ausgegeben.

Gesangverein und Musikkapelle. Ein Gesangverein, 50 Personen stark, übt
jede Woche 2 Stunden; ebenfalls die aus 22 Mann bestehende Musikkapelle. Instrumente,
Noten und Liederbücher werden von der Firma geliefert.

Wald fest. Bei schönem Wetter wird im Sommer ein Waldfest veranstaltet, an
dem sich das gesamte Personal mit seinen Angehörigen beteiligt. Mit der Fabrikkapelle
voran geht es in den Wald hinaus, wo musiziert, gesungen, getanzt wird und sonstige Be-
lustigungen stattfinden. Für die leibliche Verpflegung wird von der Firma Sorge getragen,
auch wird der volle Lohntag bezahlt.
        <pb n="258" />
        ﻿i77*

Fig. i. Kolonie Ilse.

Ilse, Bergbau-Actiengesellschaft, Grube Ilse

mit ihren Werken Ilse, Renate, Eva, Anna-Mathilde, Marga.

Die Einrichtung und Fortentwicklung von Veranstaltungen, die der Wohlfahrt der
Arbeiter und der Beamten zu dienen bestimmt sind, hat mit dem Wachstum der Gesell-
schaft gleichen Schritt gehalten; die aufwärts strebende Entwicklung jener spiegelt getreulich
diese wieder. Zunächst mögen daher einige Tabellen Platz finden, die das ununterbrochene
Wachstum der Gesellschaft und deren Zusammenhang mit der gesamten Niederlausitzer
Braunkohlenindustrie veranschaulichen:

Ilse, Bergbau-Actiengesellschaft:					Niederlausitzer Brikett-Industrie:			
Jahr	Beamten-	Arbeiter-	Anzahl d.	Brikett-	Jahr	Arbeiter-	Anzahl d.	Brikett-
	Ziffer	Ziffer	Pressen	Produktion		Ziffer	Pressen	Produktion
1872	12	105	—	—	t	1870	430	—	—	t
1875	l6	165	—	1 y	1875	850	7	16 000 ,,
1880	21	250	3	14 000,,	1880	I 000	10	45 000 „
1885	46	300	3	21 500,,	1885	I 600	20	120 000 ,,
1890	70	500	6	45 000 „	1890	3 100	62	450 000 „
1895	85	650	8	67 000,,	1895	5 5oo	HO	I IIO 000 ,,
1900	94	IIOO	16	280 000,,	X900	8 500	177	2 300 OOO ,,
1902	109	1600	26	475 000 „	1902	10 000	220	2 700 OOO ,,
X904	127	1800	36	650 000,,	1904	11 000	226	3 320 OOO „
1906	149	2000	42	775 000 „	1906	13 000	250	4 420 OOO ,,
1908	202	29OO	52	934 000 „	1908	14 500	283	5 090 000 ,,
1910	233	3100	65	1194 67s „	1910	14 400	313	5 369 505 &gt;)
1911	254	3374	84	1 434 630 „	1911	14 600	340	5 831 366 „
1912	258	3498	84	1 678 815 „	1912	14 900	345	6 379 473 „

*12
        <pb n="259" />
        ﻿178*	Ilse, Bergbau-Act.-Ges., Grube Ilse.

Durchschnittlich waren von den im Jahre 1912 angestellten Beamten und Arbeitern
beschäftigt:

954 bei den Abraumbetrieben
1008 bei den Grubenbetrieben
974 bei der Brikettfabrikation

498 als Beamte der technischen Abteilung, als Meister und Handwerker in
den Werkstätten
213 bei den Ziegeleibetrieben

109 in der Hofkolonne und bei der Land- und Forstwirtschaft
Zusammen: 3756

Fig. 2. Kaufhaus in Grube Ilse.

von denen ununterbrochen im Dienste der Ilse, B.-A. standen:

211	Beamte	und	1013	Arbeiter	über	5 Jahre
139	ff	f f	564	ff	ff	10	„
93	f f	f J	236	ff	ff	15	„
79	ff	ff	108	ff	ff	20	„
35	ff	ff	35	ff	ff	25
20	f f	ff	9	ff	ff	30	„
5	ff	ff	1	ff	ff	35
3	ff	ff	1	ff	ff	40	„

Zeitweise erhöhen sich die Ziffern der zweiten Tabelle noch dadurch, daß in den
Sommermonaten der Abbaubetrieb sich steigert und zugleich die Forstwirtschaft für Neu-
anschonung abgebauter Flächen vermehrter Arbeitskräfte bedarf.

Die für die Beamten und Arbeiter im Laufe der Jahre geschaffenen Wohlfahrtseinrich-
tungen lassen sich zwanglos in 7 Gruppen ordnen: 1. Krankenfürsorge, 2. Wohnungs-
        <pb n="260" />
        ﻿Ilse, Bergbau-Act.-Ges., Grube Ilse.	179*

fürsorge, 3. Versorgung mit Lebensbedürfnissen, 4. Pensionswesen, 5. Allgemeine Fürsorge,
6. Hygienische Einrichtungen, 7. Bildungswesen.

1. KRANKENFÜRSORGE. Die älteste heute noch bestehende Einrichtung dieser
Art ist die Werkskrankenkasse. Im Oktober 1884 wurde für die Angehörigen des damals
noch im Besitz der Firma Kunheim &amp; Co. befindlichen Werkes eine eigene Krankenkasse
ins Leben gerufen, die ihren Mitgliedern gegenüber den Orts- und Kreiskrankenkassen
erhebliche Vorteile sicherte bei etwa gleichen Beiträgen. Die Vorzüge dieser Kasse be-
stehen in der Gewährung erhöhten Krankengeldes auch für die Sonn- und Festtage, in der
Unterstützung der Ehefrauen während besonderer Umstände, in der kostenlosen zahn-
ärztlichen Behandlung der Mitglieder, in freier ärztlicher Behandlung oder Krankenhaus-

Fig. 3. Kolonie Renate.

behandlung, sowie freier Arzenei auch für die Angehörigen der Mitglieder, ferner in der
Gewährung von Sterbegeld für die Hinterbliebenen und schließlich in Spezialbehandlung.

Die Zahl der Mitglieder der Krankenkasse während des Jahres 1912 belief sich auf 880.
Diese verhältnismäßig geringe Mitgliederzahl erklärt sich aus dem Umstande, daß die
Mehrzahl der Arbeiter in der Knappschaftskrankenkasse versichert ist. Das Vermögen
der Krankenkasse belief sich am 31. Dezember 19x2 auf 35 527,77 M., der Reservefonds
auf 33 500 M. Die Beiträge der Ilse, B.-A. und der Mitglieder betrugen in dem genannten
Jahre 28 982,09 M., und der Betrag der Gesamtunterstützung aus der Kasse belief sich
auf 33 041,86 M. Für die Beschaffung von Verbandstoffen zur Hilfeleistung bei Unglücks-
fällen im Betriebe wurden von der Ilse, B.-A. im Jahre 1912 1758,15 M. ausgegeben.

2. WOHNUNGSFÜRSORGE. Bereits im Jahre 1880 begann die Gesellschaft mit dem
Bau von Arbeiter- und Beamtenhäusern in ihrer ältesten Kolonie Ilse. Aber erst von der
Mitte der 90 er Jahre an erfuhr dieser Zweig der Fürsorge einen bedeutenden Aufschwung
durch die Gründung der Ilse-Wohlfahrtsgesellschaft m. b. H. zu Grube Ilse. Die sämt-
        <pb n="261" />
        ﻿*

Fig. 4. Brikettfabrik und Kolonie Anna Mathilde,

08i
        <pb n="262" />
        ﻿
        <pb n="263" />
        ﻿laii

182*

Ilse, Bergbau-Act.-Ges., Grube Ilse.

Außerdem besitzt die Ilse, B.-A. in verschiedenen Dörfern Hausgrundstücke, die den
Beamten und Arbeitern als Wohnungen zugewiesen werden, und zwar

Gemeinde	Häuser	als Eigentum Beamte	Arbeiter	Häuser	in Pacht  Beamten	Arbeiter
Rauno 		21	6	65	I	I
Sedlitz 		I	1		3	16
Dobristroh		. 		—		I	I
Gr.- und Kl.-Räschen . .	6	7	18	12	35
Hörlitz		12	5	19	I	6
Niemtsch		3		3		
Jüttendorf		3	—	8	I	6
Sauo		2	—	4		— —
Sftbg. Flur 		1	—	5	I	6
Schmogro		—	—	—	2	6

Die beigegebenen Bilder 1—8 bringen Ansichten aus allen vier Kolonien und zeigen
in deutlicher Weise die fortschreitende Verschönerung auch im Äußeren, die ihren Gipfel-
punkt in der zuletzt angelegten Kolonie Marga findet. Diese in Fig. 5—8 dargestellte
Kolonie, an der Chaussee Senftenberg—Ruhland gelegen, ist nach dem Gesamtentwurf
des Dresdener Architekten G. v. Mayenburg, der aus einem von der Ilse, B.-A. ausgeschrie-
benen Wettbewerb als Sieger hervorging, entstanden. In ihrem Äußern ist es eine kleine

liehen Geschäftsanteile übernahm die Ilse,
B.-A. und die Firma Kunheim &amp; Co. in Ber-
lin, die Stammfirma der Gesellschaft. Letz-
tere trat später aus der Wohlfahrtsgesellschaft
aus, so daß seitdem Jahre 1904 die Ilse, B.-A.
die alleinige Inhaberin derselben ist. Zweck
der Gesellschaft ist die Schaffung von Wohl-
fahrtseinrichtungen für die Beamten und Ar-
beiter, und ihre Hauptaufgabe sollte die Her-
stellung von Arbeiterwohnungen sein, die
nicht nur allen Anforderungen der Gesund-
heitspflege entsprechen, sondern auch ein tun-
lichst billiges Wohnen ermöglichen sollten.

Fig. 6. Straßenbild in Marga.	Die Mietssätze für die Wohnungen sind so

bemessen, daß sich das Anlagekapital ohne
Berücksichtigung des Wertes des Grundstücks nur mit 1 y2 % verzinst, wobei kaum die
Abschreibungen gedeckt werden. Für eine Wohnung, die aus zwei Stuben, Kammer und
Küche mit Zubehör (Keller, Boden, Stallung) besteht und die einen Zier- und Gemüse-
garten hat, werden monatlich 4—9,50 M., je nach Anzahl, Größe und Lage der einzelnen
Räumlichkeiten, gezahlt. Allen verheirateten Arbeitern, denen eine Werkswohnung nicht
überlassen werden kann, wird eine Mietsentschädigung von 48 M. jährlich gewährt. Den
heutigen Umfang der vier auf den Werken Ilse, Renate-Eva, Anna-Mathilde und Marga
errichteten Wohnhauskolonien sowie den Baubeginn jeder derselben veranschaulicht fol-
gende Liste:

Kolonie	Baubeginn	Beamten-  Häuser Wohnungen		Arbeiter-  Häuser Wohnungen	
Ilse			23	60	15	153
Renate-Eva		....	1896	13	37	25	197
Anna-Mathilde . . . .	....	1903	7	17	17	97
Marga		....	1907	21	55	50	339
        <pb n="264" />
        ﻿Ilse, Bergbau-Act.-Ges., Grube Ilse.

Fig. 7. Häusergruppe in Kolonie Marga.

Villenstadt, deren schmucke Häuser eine mannigfaltige Abwechslung der Fassaden und
zahlreiche im Charakter der Straßenführung begründete reizvolle Eigentümlichkeiten zeigen.
Neben architektonischer Schönheit ist besonderer Wert auf die Erfüllung aller hygienischen
Vorschriften gelegt worden. Den Mittelpunkt der Anlage bildet der Marktplatz, um den
herum sich die öffentlichen Gebäude, Kirche und Schule, Post, sowie Kaufhaus, Gasthaus,
Bäckerei und Fleischerei, gruppieren. Innerhalb der einzelnen, von vier Straßenseiten
eingeschlossenen, aber ringsum von Gärten umgebenen Baublocks liegen Wäschetrocken-
plätze und Kinderspielplätze. Die einzelnen Wohnungen gehen durch das ganze Gebäude
hindurch und haben infolgedessen zwei, in manchen Fällen auch drei Fronten, was eine
gute Durchlüftung und Besonnung ermöglicht. Zu jeder Wohnung gehört ein hinter dem
Hause errichtetes Stallgebäude mit darüberliegendem Futterboden und zu jeder Gruppe von
Wohnungen eine Waschküche. Fig. 9 zeigt uns einen Blick in eine behagliche Wohnküche.

Die Versorgung der Kolonie mit Wasser
erfolgt durch eine Hochdruckleitung, die
Abwässer werden durch Schwemmkanali-
sation beseitigt. Die öffentlichen Gebäude
und die Häuser der Wohlfahrtsgesellschaft
werden durch eine von der Brikettfabrik her-
kommende Ferndampfheizung erwärmt. Der
Abdampf der Turbinen der elektrischen Zen-
trale wird mit 2 Atmosphären Druck durch
eine in Zementrohre verlegte Leitung den
Abnehmern zugeführt und vor seiner Ver-
wendung mittels Reduzierventil auf 0,1 At-
mosphäre herabgemindert. Das Kondens-
wasser wird in die Kesselanlage zurückgeführt.

Fig. 8. Schulhaus in Marga.
        <pb n="265" />
        ﻿Ilse, Bergbau-Act.-Ges., Grube Ilse.

3. VERSORGUNG MIT LEBENSBEDÜRFNISSEN. Die Ilse-Wohlfahrtsgesellschaft
hat bestimmungsgemäß schon für die alten Werke Kauf- und Gasthäuser (Fig. 2 und 10),
sowie einige Bäckereien (Fig. xi) unterhalten, aus denen die Angehörigen des Werks ihre
Bedürfnisse an Nahrungsmitteln, Kleidungsstücken und sonstigen Bedarfsgegenständen
zu mäßigen Preisen beziehen können. Gegenwärtig betreibt die Gesellschaft fünf Kauf-
häuser, vier Gasthäuser, drei Bäckereien und eine Fleischerei, einen zweiten Schlacht-
hausbetrieb hat sie in Pacht gegeben. Nach den Satzungen darf die Gesellschaft an die
Ilse, B.-A. weder Zinsen für das Stammkapital, noch einen Gewinn verteilen. Die Über-
schüsse müssen vielmehr den Entnehmern nach dem Maß ihrer Entnahme am Jahresende
ausgezahlt werden oder weiteren Wohlfahrtseinrichtungen zugute kommen.

Der Umsatz der Ilse-Wohlfahrtsgesellschaft im Jahre 1912 betrug:

Ilse.................................. 718	553	M.

Renate-Eva............................ 248	595	,,

Anna-Mathilde......................... 173	774	,,

Marga................................. 709	032	,,

1 849 954 M.

Eine Gärtnerei, eine Bäderanlage, ein
Junggesellenheim, Pfarrhaus, Arztwohnung,
Apotheke sind für die noch im Bau begrif-
fene, aber ihrer Vollendung sich nähernden
Kolonie in Aussicht genommen. Zu dem
Gesamtbilde Fig. 5 ist, da der Bau noch nicht
abgeschlossen, ein wahrheitsgetreues Gips-
modell benutzt worden.

Nach vollständigem Ausbau der Kolonie
auf Grube Marga werden auf allen Werken
zusammen zur Verfügung stehen 260 Fa-
milien- und 40 Junggesellenwohnungen für
Beamte, ferner 1000Arbeiterfamilienwohnun-
gen, sowie Unterkunfts- und Schlaf räume
für 1200 unverheiratete Arbeiter.

An Rabatt wurden im Jahre 1912 94231 M. gezahlt, entsprechend 7% auf die ab-
gegebenen Marken.

4.	PENSIONSWESEN UND HINTERBLIEBENENFÜRSORGE. Die wichtigste Schöp-

fung in dieser Hinsicht ist die im Jahre 1907
eingerichtete Pensionskasse. In der General-
versammlung der Aktionäre vom 3. Oktober
1907 wurde die Stiftung einer Pensionskasse
für die gesamten Angehörigen der Ilse, B.-A.
und der Ilse-Wohlfahrtsgesellschaft beschlos-
sen. Sie sichert den während des Dienstes
bei dem Unternehmen durch Unfall, Krank-
heit oder Alter dienstunfähig gewordenen
Arbeitern und Beamten eine Pension und
ihren Hinterbliebenen eine Rente auf Lebens-
zeit, ohne daß von den Werksangehörigen
Beiträge zur Kasse geleistet werden. Die
Satzungen sind frei von jeder Engherzig-
keit. Uber alle Pensionierungsanträge ent-

Fig. 10. Inneres des Kaufhauses der Grube Marga.

Fig. 9. Arbeiterwohnküche in Kolonie Marga.
        <pb n="266" />
        ﻿Ilse, Bergbau-Act.-Ges., Grube Ilse.

185*

scheidet ein Verwaltungsausschuß, der bei
Anträgen aus Arbeiterkreisen von 8 Ar-
beitern und einem Beamten als Vorsitzenden
und bei Anträgen aus Beamtenkreisen von
8 Beamten gebildet wird. Auf die Beschlüsse
dieser Ausschüsse hat weder der Vorstand
noch der Aufsichtsrat der Ilse, B.-A. eine
Einwirkung. Dem Vorstande steht nur ein
Einspruchsrecht zu, bei dessen Gebrauch als
letzte Instanz ein Schiedsgericht entscheidet,
dem nur nicht interessierte Personen ange-
hören. Die Pension ist gleich derjenigen für
Staatsbeamte gleicher Stellung; sie beträgt
nach 10jähriger Dienstzeit, bei deren Er-
mittlung auch die bei der Firma Kunheim ver-
brachten Dienstjahre mitgerechnet werden,

20% des Einkommens, steigt für jedes weitere volle Dienstjahr um 2% und erreicht
nach 30 Jahren den Höchstbetrag von 60%. Zurzeit werden Pensionen an 16 Beamte
und 95 Arbeiter oder deren Hinterbliebene und Kinder gezahlt. Der Gesamtbetrag dieser
Pensionen beläuft sich jährlich gegenwärtig auf 35 000 M. Zur Sicherstellung der An-
sprüche der Mitglieder hat sich die Ilse, B.-A. satzungsgemäß verpflichtet, aus ihren Jahres-
erträgnissen einen Pensionskassenfonds bis zur Höhe von 3 000 000 M. zu errichten und
diesen in mündelsicheren Hypotheken oder Papieren anzulegen. Dieser Fonds beträgt
gegenwärtig 2 419 000 M.

In besonderen Fällen erhalten die Werksangehörigen aus einem besonderen Unter-
stützungsfonds auch noch Unterstützungen, die sich im Jahre 1912 auf 17 398 M. beliefen.

Um den durch tötliche Unfälle zu Witwen gewordenen Frauen eine erträgliche Existenz
zu sichern, ist ein Witwenheim zur kostenlosen Aufnahme der Witwen und ihrer Kinder
errichtet worden. Neben der Hinterbliebenenrente wird ihnen im Bedarfsfälle Beschäftigung
bei der Bureau- und Kasernenreinigung, sowie im landwirtschaftlichen Betriebe, vor allen
Dingen bei der Forstanpflanzung gewährt, so daß auch für sie eine durchaus auskömmliche
Lebenshaltung ermöglicht ist.

5.	ALLGEMEINE FÜRSORGE. Hierher gehört die Einrichtung einer Werkssparkasse,
in welcher für die Einlagen vom Tage der Zahlung bis zur Entnahme eine Verzinsung
von 5 % gewährt wird. In dieser seit dem Jahre 1890 bestehenden Kasse haben 530 Sparer
gegenwärtig 1 532 383 M. Guthaben.

Alljährlich empfangen die Beamten und Arbeiter eine Weihnachtsgratifikation, die
bei den ersteren nach Leistung und Stellung verschieden ist, bei letzteren aber nach festen
Grundsätzen erfolgt. Ein Arbeiter, der ein Jahr lang im Dienste des Unternehmens ge-
standen hat, erhält zu Weihnachten 5 M. bar; nach zweijähriger Dienstzeit steigt dieser
Betrag auf 6 M. und erhöht sich alsdann von Jahr zu Jahr um weitere 3 M., so daß bei-
spielsweise ein Arbeiter nach 10 Jahren 30 M. und nach 20 Jahren 60 M. erhält. Nach
25 jähriger Dienstzeit erhalten die Arbeiter außerdem noch ein Geldgeschenk von 300 M.,
sowie eine gute Jubiläumsuhr mit Kette. Entsprechende Geschenke erhalten auch die
Beamten. Ferner findet zu Weihnachten eine Bescherung aller Kinder der Werksange-
hörigen statt; im letzten Jahre sind nahezu 5000 Kinder beschenkt worden.

6.	GESUNDHEITSFÜRSORGE. Grube Ilse hat seit dem Jahre 1895 einen Arzt und
eine Apotheke, während auf Marga der zuständige Knappschaftsarzt an jedem Wochentage
Sprechstunden hält.

Seit dem 1. Januar 1912 erhält jeder Arbeiter, der länger als 10 Jahre im Dienste des
Unternehmens steht, einen Erholungsurlaub von 6 Arbeitstagen, für dessen Dauer der

Fig. 11. Bäckerei in Kolonie Marga.
        <pb n="267" />
        ﻿i86*

Ilse, Bergbau-Act.-Ges., Grube Ilse.

Lohn gezahlt wird. Verzichtet der Arbeiter auf den Urlaub, so erhält er den gleichen Betrag
am Schlüsse des Jahres ausgezahlt.

Auf jedem Werke befinden sich Brausebäderanlagen (Fig. 12) zur unentgeltlichen
Benutzung der Arbeiter. Auf allen Gruben sind Volksparke mit Ruhebänken und Kinder-
spielplätzen eingerichtet.

7. BILDUNGSWESEN. Im Gebiete der Ilse, B.-A. befinden sich folgende Volksschulen:

		stufig	Klassen	Kinder	Lehrkräfte
	Bückgen 		6	11	509	IO
	Sedlitz 		6	7	387	6
	Rauno 		6	6	378	6
	Dobristroh		6	11	530	9
	Marga (Fig. 8) . . . .	6	8	354	6
Ferner	unterhält die Ilse folgende Schulen		bzw. leistet	erhebliche	Zuschüsse:
	Höhere Töchterschule				
	Bückgen 		IO	IO	55	5
In	den beiden ersten Jahren	können	auch Knaben die letztere Schule besuchen.		

Ferner ist für diese insofern gesorgt, als durch namhafte Zuwendungen an die Stadt Senften-
berg der Ausbau der jetzigen höheren Knabenschule zu einem Reformrealprogymnasium
gesichert ist. Zur Beförderung der Schulkinder dient ein sog. Schulautomobil.

Sämtliche Lehrlinge und Arbeiter im Alter unter 18 Jahren (zurzeit 63) sind ver-
pflichtet, die von der Ilse seit dem Jahre 1901 eingerichtete dreiklassige gewerbliche Fort-
bildungsschule zu besuchen. Der Unterricht wird hier von fünf an den Volksschulen von
Bückgen bzw. Rauno angestellten Berufslehrern und drei technischen und einem kauf-
männischen Beamten der Ilse an 3 Wochentagen nachmittags von 2—7 Uhr erteilt und
erstreckt sich auf folgende Fächer:

Fig. 12. Arbeiterbad auf Grube Marga.
        <pb n="268" />
        ﻿Ilse, Bergbau-Act.-Ges., Grube Ilse.

187*

Fig. 13. Verwaltungsgebäude in Grube Ilse.

a)	Unterstufe: Zeichnen 2 Std., Geschäftskunde 2 Std., Rechnen 2 Std.;

b)	Mittelstufe: Zeichnen 2 Std., Geschäftskunde 2 Std., Rechnen 2 Std., Wirt-
schaftsgeographie 1 Std.;

c)	Oberstufe: Zeichnen 2 Std., Bürgerkunde 2 Std., Fachkunde 1 Std., Lebens-
kunde 1 Std., Buchführung 1 Std.

Überdies findet für sämtliche Klassen wöchentlich je eine Stunde Turnspiel statt.

Die Lehrlinge werden für die in Frage kommenden Nachmittage beurlaubt, ohne da-
durch eine Einbuße am Verdienst zu erleiden.

Diejenigen Schüler der Oberstufe, welche sich durch besondere Fähigkeiten und durch
Fleiß auszeichnen und deren sittliches Betragen einwandfrei ist, erhalten beim Austritt
aus der Fortbildungsschule eine Prämie von 1000 M., die ihnen den Besuch einer Fach-
schule ermöglicht und ihnen somit Aussicht bietet, aus dem Arbeiterstande in gehobene
Stellungen, als Techniker, aufzurücken.

Die Freizügigkeit der so Begünstigten wird in keiner Weise beschränkt, sie sind durch-
aus nicht verpflichtet, nach dem Verlassen der Fachschule wieder in die Dienste der Ilse
einzutreten. Jeder an den Tag gelegte Fleiß der Schüler wird bei gleichzeitiger guter Füh-
rung durch wertvolle Geschenke (Bücher, Reißzeuge, Uhren) belohnt.

Die der Ilse hierfür, sowie für Lehrerhonorar, Lehrmittel und Vergütungen für aus-
gefallene Arbeitszeit entstehenden Ausgaben belaufen sich auf etwa 8000 M. jährlich.

Im Jahre 1907 hat der Vorsitzende des Aufsichtsrates, Herr Kommerzienrat Wittekind in
Berlin, eine Bibliothek geschaffen, die zurzeit 1800 Bände enthält. Da auf die Geschmacksrich-
tung der Arbeiterkreise besondere Rücksicht genommen ist, wird die Bibliothek eifrig benutzt.
        <pb n="269" />
        ﻿Spandauer Str. N. Israel, Berlin C 2.

Propststraße	„ .. , , „ „

r	Gegründet 1815.

Königstraße

Poststraße

Kaufhaus für Wäsche, Konfektion, Manufakturwaren, Möbel.

Bureau der Betriebskrankenkasse.	Der Geschäftsarzt in seinem Sprechzimmer.

Schon lange, bevor sich die Reichsregierung mit dem Gedanken einer allgemeinen
Angestellten-Versicherung beschäftigte, haben die Inhaber der Firma N. Israel zur Er-
innerung an ihren verstorbe-
nen Vater am 30. März 1895
eine Pensionskasse für die An-
gestellten ihres Hauses begrün-
det. Nach den Statuten der
JACOB ISRAEL-STIFTUNG,
deren Kapital heute mehr als
1 250 000 M. beträgt, hat jedes
Mitglied Anspruch auf Pen-
sionierung nach zehnjähriger
Mitgliedschaft im Falle der

Lese- und Billardzimmer in den Klub-
räumen.

Invalidität oder nach vollende-
tem 65. Lebensjahre. Die BE-
TRIEBSKRANKENKASSE der
Firma kommt ihren Mitgliedern
in humanster Weise selbst über
den Rahmen des Gesetzes hinaus
entgegen. 19 praktische Ärzte,
25 Spezialärzte, 6 Zahnärzte und
        <pb n="270" />
        ﻿N. Israel.

189*

1 Zahntechniker stehen den ca. 1000 Mit-
gliedern der Kasse zur Verfügung. Im
Hause selbst hält täglich vormit-
tags ein besonders angestellter
Geschäftsarzt seine Sprech-
stunde ab. Nach der anstren-
genden Tagesarbeit in den
weitverzweigten Räumen
des Kaufhauses, das neben
dem bedeutenden Detail-

Bibliothek und Gesell-
schaftszimmer
in den Klub-
räumen.

han-
del ein

umfang-
reiches Gros-

geschäft und einen
nicht minder bedeutenden
Exporthandel nach allen
Weltteilen pflegt, stehen
den Angestellten des Hauses
behagliche Klubräume zur
Verfügung. Der KLUB DES
HAUSES dient der Pflege
der Geselligkeit und der
Belehrung. Die vom Chef
der Firma unentgeltlich zur
Verfügung gestellten Klub-
räume beherbergen Lese-, Bibliothek- und Gesellschaftszimmer. Die im Hause befindliche
KANTINE, über die eine Kommission von Angestellten die Kontrolle ausübt, liefert Speisen
und Getränke gegen festgesetzte, mäßige Preise.

Erfrischungsraum für die Angestellten des Kaufhauses N. Israel.
        <pb n="271" />
        ﻿190*

Eisenbahnsignal-Bauanstalt
Max Jüdel &amp; Co., A.-G., Braunschweig.

Das im Jahre 1871 begründete Werk, das Ende 1912 270 Angestellte und 1050 Arbeiter
beschäftigt, will durch die hierunter aufgeführten Einrichtungen den Werkangehörigen
und ihren Familien solche Lasten abnehmen oder doch erleichtern, die vom Arbeitsertrag
des einzelnen nicht bestritten werden können.

Hierzu wurde zunächst — Ende der siebziger Jahre des vorigen Jahrhunderts — in
dem damals kaum 100 Personen beschäftigenden Werk vom Mitbegründer und Haupt-
inhaber Max Jüdel die

UNTERSTÜTZUNGSKASSE geschaffen mit der Bestimmung, Arbeitern, die infolge
von Krankheit erwerbsunfähig waren, Unterstützungen zu gewähren. Dazu wurden je
die Hälfte der erforderlichen Beiträge vom Werk und von den Kassenmitgliedern geleistet,
ein Verhältnis, das im wesentlichen auch heute noch besteht. Nach Einführung des Reichs-
gesetzes über die Krankenversicherung (1884) führte diese Kasse, neben den gesetzlichen
Krankenkassen, die Unterstützung der Arbeiter und unteren Angestellten weiter und nahm
außerdem die Fürsorge für deren Familienangehörige in Erkrankungsfällen mit auf. Die
Unterstützungskasse vergütet denjenigen Mitgliedern, die keiner Krankenkasse angehören,
die Auslagen für ärztliche Behandlung und für Heilmittel, während sie den anderweitig
Versicherten in Krankheitsfällen eine bestimmte Geldentschädigung gewährt. Zurzeit
leistet ein Mitglied für sich und seine Familie ungefähr 28 M. Jahresbeiträge.

Eine wertvolle Ergänzung fand die Unterstützungskasse im Jahr 1898 durch die

RÜPPELL-STIFTUNG, zu der Geh. Baurat Rüppell, ein für die Entwicklung des
deutschen Eisenbahnsicherungswesens erfolgreich tätiger Fachmann, mit 1000 M. den
Grundstock legte. Bis Ende 1912 ist das Vermögen der Stiftung durch Zuwendungen des
Werks und eines seiner Direktoren auf 180 000 M. angewachsen. Die Zinsen werden dazu
verwendet, Angestellten und Arbeitern aus besonderen Verlegenheiten zu helfen und sie
vor Schulden zu bewahren. So ergänzt die Stiftung bei Bedarf die Leistungen der Unter-
stützungskasse; sie erleichtert die Beschaffung von Wintervorräten und gewährt Beihilfe
zur Lehrlingsaussteuer. Für solche und ähnliche Zwecke zahlte die Stiftung bis Ende 1912
im ganzen in 2517 Einzelbeträgen 53 000 M.

Im Jahre 1907 wurde aus Anlaß des tödlichen Unfalls des Direktors Dr. Artur Idell
von dessen Hinterbliebenen die

DR. IDELL-STIFTUNG mit 20 000 M. begründet, deren Stiftungsvermögen inzwischen
durch Zuwendungen des Werks und eines seiner Direktoren auf 92 000 M. angewachsen
ist. Mit den Erträgnissen der Stiftung werden Unterbeamten und Arbeitern Aufwendungen
für ihre Kinder erleichtert; besonders soll befähigten jungen Leuten der Besuch technischer
Schulen möglich gemacht werden. Bis Ende 1912 hat diese Stiftung 8200 M. verteilt.

Zur Unterstützung von nicht mehr erwerbsfähigen Arbeitern und von Arbeiter-
witwen dient die
        <pb n="272" />
        ﻿Eisenbahnsignal-Bauanstalt Max Jüdel &amp; Co., Akt.-Ges., Braunschweig. 191*

ARBEITERPENSIONS- UND WITWENKASSE (Julie-Jüdel-Stiftung). Die Arbeiter-
pensionskasse wurde im Jahre 1891 mit 25 000 M., die Arbeiterwitwenkasse (Julie-Jüdel-
Stiftung) im Jahre 1893 mit 20 000 M. ins Leben gerufen. Im Jahre 1902 sind beide Kassen
mit einem durch Zuwendungen des Werks inzwischen auf 228 000 M. angewachsenen Ver-
mögen vereinigt worden. Durch weitere jährliche Überweisungen des Werks wurde da-
nach das Kassenvermögen bis Ende 1912 auf 1 010 000 M. gebracht. Die Arbeiter leisten
zu dieser Kasse keinerlei Beiträge. Die Kasse ergänzt für erwerbsunfähig gewordene
Arbeiter die Bezüge aus der staatlichen Alters- und Invaliditätsversicherung und bei Un-
fällen die Renten der Berufsgenossenschaften. Außerdem werden Arbeiterwitwen und
Waisen unterstützt. Bezugsberechtigt sind im allgemeinen solche Arbeiter bzw. deren
Witwen, die mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Werk beschäftigt waren und Mit-
glieder der Unterstützungskasse sind. Im Jahre 1912 wurden aus dieser Kasse zusammen
35 800 M. verausgabt, und zwar an 32 Arbeiter (in Beträgen von 300—576 M., je nach
Dienstalter und Bedürftigkeit), an 58 Arbeiterwitwen (in Beträgen von 270—420 M., je
nach Kinderzahl und Erwerbsfähigkeit) und außerdem an eine Ganzwaise 100 M. Im
ganzen sind bisher aus der Arbeiterpensions- und -witwenkasse 247 500 M. verteilt worden.

Die zuletzt genannten drei Wohlfahrtseinrichtungen (Rüppell-Stiftung, Dr.-Idell-
Stiftung, Arbeiterpensions- und -witwenkasse) besitzen die Rechte milder Stiftungen und
werden vom Vorstand der Aktiengesellschaft verwaltet.

Für die Beamten des Werks hat man, um die Freizügigkeit nicht zu beschränken,
von der Schaffung einer eigenen Pensionskasse abgesehen. Dafür wurde im Jahre 1891 ein

ZWEIGVEREIN „MAX JÜDEL &amp; CO.“ DES DEUTSCHEN PRIVATBEAMTEN-
VEREINS begründet und die Versicherung in der Pensions-, der Witwen- und der Be-
gräbniskasse des Privatbeamtenvereins dadurch erleichtert, daß das Werk einen bestimmten
Anteil der Beiträge übernimmt, und zwar anfänglich deren Hälfte, seit Anfang 1905 zwei
Drittel bis zur Höhe von 5 % des Gehalts. Die auf diese Weise erworbenen Ansprüche
betrugen Ende 1912 in der Pensionskasse für 109 Beamte etwa 100 000 M. an jährlicher
Altersrente (fällig bei Erreichung des 60. bzw. 65. Lebensjahres) und etwa 90 000 M. an
Invaliditätsrente. Weiterhin haben Ende 1912 in der Witwenkasse 53 Beamte etwa
18 000 M. jährliche Witwenrente versichert und in der Begräbniskasse 44 Beamte 73 000 M.
Begräbnisgelder. An Zuschüssen für diese Beamtenversicherungen sind bis Ende 1912
im ganzen 137 000 M. geleistet worden, davon im Jahre 1912 15 000 M.

Diese Fürsorge für die Zukunft in weitgehendem Maße für sich auszunutzen, waren
nicht alle Angestellten in der Lage; oft konnten sie auch die versicherungstechnisch not-
wendigen Voraussetzungen nicht mehr erfüllen. Für solche Fälle wurden bis Ende 1912
durch Generalversammlungsbeschlüsse 60 000 M. zur Verfügung gestellt, woraus in den
beiden letzten Jahren für Gewährung von Pension und Unterstützung an 15 Beamte und
7 Witwen 16 000 M. aufgewendet worden sind.
        <pb n="273" />
        ﻿192*

Arn. Jung, Lokomotivfabrik, G. m. b. H.,
Jungenthal bei Kirchen a. d. Sieg.

ARBEITERFÜRSORGE. Der Gründer unserer Firma, der bis zu seinem zu Beginn
des Jahres 1911 erfolgten Tode der alleinige Inhaber war, hat die Fürsorge für die Arbeiter-
schaft als persönliche Angelegenheit behandelt, und so läßt sich bei unserer Firma für die
ersten 26 Jahre ihres Bestehens von einer organisierten Fürsorge nicht reden. Seit Anfang
1913 besteht eine nach dem verstorbenen Gründer benannte Stiftung. Sie ist mit einem
Kapital von nom. 100000 M. Reichsanleihe zu 3%% ausgestattet, die Zinsen fallen
zu y4 an Angestellte, zu 3/4 an Arbeiter der Firma und an deren Angehörige und Hinter-
bliebene. Über die Verwendung der Zinsen beschließen Kommissionen, welche die Ange-
stellten und Arbeiter aus ihrer Mitte wählen. Die Kommission für die Angestellten be-
steht aus 2, die für die Arbeiter aus 4 gewählten Mitgliedern und je einem Abgeordneten
der Geschäftsleitung.

WOHNUNGSFÜRSORGE. Frühzeitig hat sich die Firma der Wohnungsfürsorge
gewidmet. Als Ziel ist es dabei von jeher angesehen worden, den Arbeitern den Erwerb
eines eigenen Einfamilienhauses zu erleichtern. Das ist durch Bereitstellung
von Bauland und durch Beleihung an zweiter Stelle geschehen. Insgesamt sind
an 86 Arbeiter über 275 000 M. ausgeliehen worden. Die Bedeutung dieser Ziffern mag
daran ermessen werden: in ihrer neuen Form als G. m. b. H. arbeitet die Firma mit einem
Stammkapital von 1 000 000 M. und beschäftigt gegen 900 Arbeiter.
        <pb n="274" />
        ﻿193*

Kaisers Kaffeegeschäft, G. m. b. H.,

Viersen,

mit Zweigniederlassungen zu Dülken, Spandau, Breslau,

Heilbronn, Basel.

1.	BADEEINRICHTUNG. Die Benutzung der Badeeinrichtung, getrennt für Männer
und Frauen (Wannen- und Brausebäder), ist den Arbeitern während der Arbeitszeit ohne
Lohnabzug gestattet.

Die kaufmännischen Angestellten dürfen nur außerhalb der Arbeitszeit baden, weil
die 7stündige Kontor-Arbeitszeit (8 *4 bis 12 und 1 y2 bis 5 Uhr) eine weitere Verkürzung
nicht mehr verträgt.

2.	GESCHÄFTSBIBLIOTHEK. Eine große Anzahl sittlich durchaus einwandfreier
Bücher die von Jahr zu Jahr durch neuerschienene Werke vermehrt wird, dient zur Unter-
haltung und Belehrung unserer Angestellten und Arbeiter in ihren Mußestunden.

Durchschnittlich werden von 1100 Benutzern an 7000 Bücher im Jahre entliehen.

3.	GESCHÄFTSSPARKASSE. Die Sparkasse nimmt Einlagen im Mindestbetrage von
1 M. und bis zu einem Höchstbetrage von 10 000 M. entgegen und verzinst sie mit 5 %.
Die Rückforderung der eingezahlten Beträge ist jederzeit gestattet.

Am 1. Juli 1912 betrugen die Einlagen von 277 Sparern 284781,25 M. Auf jeden Sparer
entfielen demnach durchschnittlich 1028 M.

4.	UNTERSTÜTZUNGSKASSE.

a)	für Arbeiter: Für diesen Zweck ist ein Kapital bestimmt, das am 1. Januar 1913
rund 152000 M. betrug und mit 6% jährlich von der Firma verzinst wird. Die
Unterstützungen werden ohne Beeinflussung der Firma vom Arbeiterausschuß
festgesetzt.

In dem am 30. Juni 1912 abgelaufenen Geschäftsjahre sind etwa 350 Arbeiter
und Arbeiterinnen mit insgesamt rund 9000 M. unterstützt worden.

b)	für Angestellte: Diese Kasse verfügte über ein Kapital von rund 94 000 M.
am 1. Januar 1913, das von der Firma ebenfalls mit 6% verzinst wird. Über die
Einkünfte dieser Kasse bestimmt zu Unterstützungszwecken für die Angestellten
ein Ausschuß von 5 Angestellten, von denen 2 Mitglieder von der Firma bestimmt
werden, während die übrigen 3 in geheimer Abstimmung von den großjährigen An-
gestellten gewählt werden.

Im Kalenderjahre 1912 sind 78 Angestellte mit 6211 M. unterstützt worden.

5.	JULIE KAISER-STIFTUNG. Ein Kapital von rund 182 000 M., das mit 6 % von der
Firma verzinst wird, ist der Wöchnerinnen- und Säuglingspflege in den Familien der An-
gestellten und Arbeiter gewidmet. Eine geprüfte Pflegerin übernimmt nach der Entbindung
die Pflege von Mutter und Kind, nachdem sie die Mutter bereits vorher über ein zweckmäßiges

*13
        <pb n="275" />
        ﻿Kaisers Kaffeegeschäft, G. m. b. H., Viersen.

194*

Verhalten belehrt hat. Aus den Mitteln der Stiftung werden der Wöchnerin regelmäßig
gewährt: kräftiges Mittagessen für 10 Tage, 1 bis 2 Liter Milch täglich für 1 bis 3 Monate,
im Bedarfsfälle Leib- und Bettwäsche und im Notfälle Bezahlung der Hebamme. Die
außerhalb Viersens beschäftigten Angestellten und Arbeiter erhalten bei jedem Geburtsfalle
eine entsprechende Vergütung in bar.

Die Wohltaten der Stiftung kamen seit dem Gründungstage, dem 3. Oktober 1910, bis
zum 31. Dezember 1912 rund 150 Familien zugute. Im Kalenderjahre 1912 betrug die
Sterblichkeit der verpflegten Säuglinge 5 %.

6.	ALTERSVERSORGUNGSKASSE OHNE BEITRAGSLEISTUNG DER ANGESTELL-
TEN UND ARBEITER. Jedem Angestellten und Arbeiter, der 30 Jahre alt und seit min-
destens 10 Jahren in Diensten der Firma steht, wird alljährlich im Monat Januar aus den
Mitteln dieser Stiftung, für die bis zum 1. Januar 1913 440000 M. von der Firma aufgewendet
waren und die mit 6 % von der Firma verzinst werden, ein Betrag gutgeschrieben, der dem
letztbezogenen Monatsgehalt entspricht, mindestens aber 100 M. und höchstens 300 M.
beträgt. Die gutgeschriebenen Beträge werden einschließlich der zugeschriebenen Zinsen
mit 5 % jährlich verzinst und 20 Jahre nach der ersten Hinterlegung ausbezahlt. Bei einem
früheren Ausscheiden, gleichviel aus welchem Grunde, erhält der betreffende Angestellte
oder Arbeiter soviel mal 5 % der hinterlegten Summe, als Hinterlegungen für ihn stattge-
funden haben. Der Rest fließt der Kasse wieder zu. Wenn das vorzeitige Ausscheiden eines
Angestellten oder Arbeiters durch Invalidität veranlaßt wird, so wird der ganze hinterlegte
Betrag ausbezahlt. Stirbt ein Angestellter oder Arbeiter, so haben die gesetzlichen Erben
denselben Anspruch, wie wenn der Angestellte oder Arbeiter zu Lebzeiten außer durch In-
validität ausgeschieden wäre. Über den Rest der hinterlegten Summe wird durch die Firma
zugunsten seiner Kinder oder sonstigen nächsten Angehörigen verfügt.

Im Jahre 1912 betrugen die Gutschriften aus der Altersversorgungskasse für 225 Per-
sonen insgesamt 108 792,50 M.

Auszug aus den Satzungen.

1.	Bis auf weiteres wird diese Summe im Geschäfte der Firma angelegt und mit 5 %
jährlich verzinst.

Die Firma behält sich das Recht vor, die den Altersversorgungsfonds bildende
Summe anderweitig gegen übliche Verzinsung und hinreichende Sicherheit an-
zulegen.

2.	Jedem Angestellten und Arbeiter der Firma, der 10 Jahre lang ununterbrochen
in ihren, oder der Firma Hermann Kaiser, oder der Gesellschaft Quack &amp; Fischer
m. b. H. zu Viersen, oder der Firma H. Kaiser &amp; Co. zu Dülken Diensten gestanden
und das 30. Lebensjahr vollendet hat, wird, solange er nicht mehr als 500 M. monat-
liches Gehalt bezieht, während der weiteren Dienstzeit bei Kaisers Kaffeegeschäft
m. b. H. oder Quack &amp; Fischer m. b. H. alljährlich im Monat Januar ein Betrag
gutgeschrieben, welcher dem für diesen Monat von der Firma zu zahlenden Gehalt
oder Lohn gleich ist, jedoch mindestens 100 M. und höchstens 300 M. beträgt.

3.	Diese gutgeschriebenen Beträge werden mit 5 % jährlich verzinst. Die Zinsen werden
alljährlich im Monat Januar den bisherigen Gutschriften zugeschrieben und dann
als Kapital verzinst.

4.	Die Gutschriften dauern 20 Jahre lang. Wenn in der Zwischenzeit das Gehalt 500 M.
für den Monat überschreitet, so fließen vom Schlüsse des Kalenderjahres ab, in dem
dies geschieht, die Zinsen des Guthabens dem Altersversorgungsfonds zu. Nach
Ablauf von 20 Jahren hat der Angestellte oder Arbeiter Anspruch auf Auszahlung
seines ganzen Guthabens aus dem Altersversorgungsfonds.
        <pb n="276" />
        ﻿195

»

Kathreiners Malzkaffee-Fabriken,
Berlin—München.

Die auf Veranlassung des Pfarrers Kneipp im Jahre 1889 von der Firma Franz
Kathreiners Nachf. in München aufgenommene Malzkaffee-Fabrikation hat sich seit dieser
Zeit zu einer nationalen Industrie entwickelt.

Im Jahre 1892 wurde die Firma Kathreiners Malzkaffee-Fabriken G. m. b. H. in München
gegründet; die Firma besitzt jetzt in Deutschland folgende Fabriken: Ürdingen, Magdeburg,
Karlsruhe, Breslau, Frankfurt a. O., Groß-Crostitz, Mainz. Die Leitung des Unternehmens
ist in Berlin und München.

Die Firma verfolgt den Grundsatz, durch Zahlung hoher Löhne bzw. Gehälter und Gewäh-
rung von Gratifikationen den Angestellten eine entsprechende Lebensführung zu ermöglichen
und sie auch in den Stand zu setzen, Lebens-, Pensions- und andere Versicherungen, die
sich aus dem Pflicht- und Verantwortlichkeitsgefühl gegenüber der Familie ergeben, abzu-
schließen.

Außerdem bestehen folgende Wohlfahrtseinrichtungen:

a) Wohlfahrtseinrichtungen für Arbeiter.

1.	FABRIKKRANKENKASSE. Neben den gesetzlich festgelegten Leistungen für den
Arbeitnehmer wird durch die Fabrikkrankenkasse freie ärztliche Behandlung und freie
Arznei für die Ehefrau und
die erwerbsunfähigen Kinder
gewährt.

2.	STERBEKASSE. Beim
Tod eines Familienmitgliedes
wird unter der Arbeiterschaft
eine Sammlung veranstaltet;
der gleiche Betrag, den diese
Sammlung ergeben hat, wird
dann seitens der Firma an die
Hinterbliebenen ausgezahlt.

Diese Einrichtung ist in her-
vorragendem Maße geeignet,
das Zusammengehörigkeits-
gefühl zwischen Arbeitgeber
undArbeitnehmernzufördern.

3.	ARBEITERUNTER-
STÜTZUNGSKASSE. Kran-
ken, verunglückten oder in
Not geratenen Arbeitnehmern
oder deren Familien werden

*13*



Kathreiners Arbeiterwohnhäuser.
        <pb n="277" />
        ﻿196*

Kathreiners Malzkaffee-Fabriken.

durch die Unterstützungs-
kasse Geldspenden und zins-
freie Darlehen gewährt.

4.	ARBEITERHÄUSER
mit dazugehörigen Gärtchen
werden an Arbeiter zu einem
Mietpreis vermietet, dem
eine 4 prozentige Verzinsung
des Anlagekapitals zugrunde
liegt. Diese Miete ermäßigt
sich je nach Dienstzeit und
entspricht bei einer 10 jäh-
rigen Dienstdauer nur noch
2 prozentiger Verzinsung des
Anlagekapitals.

5.	BADEEINRICHTUN-
GEN stehen in sämtlichen
Fabriken den Arbeitnehmern
täglich, ihren Familienange-
hörigen einmal in der Woche
kostenlos zur Verfügung.

6.	AUSSCHANK VON MALZKAFFEE findet in allen Fabriken kostenlos statt.

b) Wohlfahrtseinrichtungen für kaufmännische Angestellte.

1.	SPARKASSE. Jeder Angestellte kann beliebig hohe Beträge auf ein Sparkonto
einzahlen; die Einlagen werden mit 6 % p. a. verzinst. Denjenigen Angestellten, die zum
dritten Male die Jahreswende im Dienst der Firma mitmachen, wird eine jährliche Zu-
wendung auf dieses Sparkonto, die mindestens 50 und höchstens 150 M. beträgt, gewährt.
Falls der Angestellte diese Zuwendungen zur Bezahlung von Versicherungsprämien benützt
und diese Prämien den von der Firma gewährten Betrag übersteigen, wird die Zuwendung
entsprechend erhöht.

2.	URLAUB. Je nach Dienstzeit und Stellung wird den kaufmännischen Angestellten
ein Urlaub bis zu 3 Wochen gewährt; Arbeiter erhalten einen solchen von 3—6 Tagen
bei ungekürzter Lohnzahlung.

3.	ERHOLUNGSHEIME. Die Firma hat durch Stiftung das Anrecht auf eine erheb-
liche Anzahl freier Verpflegungstage in kaufmännischen Erholungsheimen erworben, und
gewährt minderbemittelten Angestellten kostenlosen Aufenthalt in diesen Erholungsheimen.

4.	ARBEITSZEIT. Die nur 7 % Stunden dauernde Arbeitszeit gestattet den Ange-
stellten eine ausgiebige Erholung und Niederlassung in den Vororten mit günstigen Woh-
nungsverhältnissen und besserer Luft.
        <pb n="278" />
        ﻿i97*

Franz Kathreiners Nachfolger, G.m.b.H.,
München u. Hamburg.

Die Firma erhielt 1897 die Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung; sie ging
aus der im Jahre 1871 gegründeten Firma gleichen Namens hervor. Das Stammkapital,
ursprünglich 2,3 Millionen Mark, erfuhr mehrmals Erhöhungen und beträgt heute 4,2 Mil-
lionen Mark. Der Geschäftsbetrieb umfaßt den Import und Handel mit Kolonialwaren,
insbesondere Kaffee, Tee, Landesprodukten, sowie die Fabrikation von Speisefetten, Frucht-
konserven u. a. m. Beschäftigt werden durchschnittlich 240 Kaufleute und 60 Reisende,
290 Arbeiter und Arbeiterinnen; insgesamt 590 Personen.

PERSONAL-UNTERSTÜTZUNGSFONDS. Bei der Umwandlung der Firma in eine Ge-
sellschaft mit beschränkter Haftung hat man auch eine Fürsorge für die Angestellten ins
Auge gefaßt und seither jährlich aus den Ergebnissen dem Personalunterstützungsfonds
regelmäßige Zuwendungen gemacht. Heute beläuft sich derselbe rund auf die Summe
von 125 000 M. Aus dem Fonds konnten im Laufe der Jahre einer Reihe von Angestellten
fortlaufende Unterstützungen gewährt werden; im ganzen wurden bis jetzt dem Fonds
rund 15 000 M. für solche Zwecke entnommen. Im Jahre 1908 errichteten die Begründer
und Besitzer der Stammfirma, die Herren Kommerzienräte Emil Wilhelm und Adolph
Brougier aus Anlaß ihrer 50jährigen Zugehörigkeit zum Kaufmannsstande eine

WOHLTÄTIGKEITS-STIFTUNG im Betrage von 100000 M., die ebenfalls zur Unter-
stützung von Angestellten dienen soll. Die letztere Stiftung ist heute auf einen Betrag von
rund 110000 M. angewachsen.

BETRIEBSKRANKENKASSE. Seit dem Jahre 1888 besteht eine Betriebskrankenkasse.
Die Arbeiterschaft ist größtenteils in einem Sparverein zusammengeschlossen. Durch eine

KANTINE innerhalb des Geschäftsetablissements, wofür die Räume kostenlos zur
Verfügung gestellt sind, ist für möglichst gute und billige Lebensmittel gesorgt.
        <pb n="279" />
        ﻿198*

Knape &amp; Würk, Schokoladenfabrik,

Leipzig.

Gegründet 1. August 1883 von dem Kaufmann Karl Knape (gestorben 18. Juli 1895)
und dem Kaufmann Paul Würk (gestorben 7. März 1894).

Nach dem Ableben des Mitbegründers Paul Würk trat der Kaufmann Max Pantel
als Teilhaber ein und führte das Geschäft nach Ableben des Mitbegründers Karl Knape für
alleinige Rechnung bis 15. Februar 1900.

Am 15. Februar 1900 trat der Kaufmann Emil Andreas als Gesellschafter ein, und
von diesem Zeitpunkt ab verblieb Herr Max Pantel als stiller Teilhaber bis zum Tage seines
Austrittes am 31. Dezember 1909.

Zwischen den Geschäftsinhabern und den Angestellten des Hauses Knape &amp; Würk
bestand zu allen Zeiten bis auf den heutigen Tag ein gutes Einvernehmen.

Um dieses gute Einvernehmen zu befestigen, zu fördern und zu erhalten, wurden folgende
Stiftungen errichtet:

SOMMERURLAUB. Seit dem Jahre 1901 erhalten alle kaufmännischen Angestellten,
welche am 1. Juli des laufenden Jahres mindestens ein Jahr im Hause Knape &amp; Würk
tätig sind, eine Woche Sommerurlaub bei voller Gehaltszahlung.

Seit dem Jahre 1905 erhalten alle Fabrikangestellten, welche am 1. Juli des laufenden
Jahres mindestens 3 Jahre im Hause Knape &amp; Würk tätig sind, Sommerurlaub bei voller
Lohnzahlung laut folgender Aufstellung:

Nach einer Tätigkeit von 3 Jahren 3 Tage Urlaub

4	»	4&gt;» m

5	M 5 M	M

6	und mehr Jahren 6 Tage Urlaub.

Zur Erinnerung an das 25 jährige Bestehen des Hauses Knape &amp; Würk errichtete der
damalige Mitinhaber, jetzige Alleininhaber Emil Andreas, aus seinen eigenen, persönlichen
Mitteln zwei Stiftungen, welche den Namen tragen:

ANDREAS-STIFTUNG 1 in Höhe von 10 000 M.,
ANDREAS-STIFTUNG 2 in Höhe von 5000 M.

Beide Stiftungen sind nur für wohltätige Zwecke bestimmt, dieselben dürfen niemals an den
Errichter derselben oder an dessen Rechtsnachfolger zurückfallen.

Die Zinsen der Andreas-Stiftung 1 sollen Verwendung finden, um arbeitsunfähigen,
altersschwachen oder im Betriebe Knape &amp; Würk verunglückten Mitarbeitern und Mit-
arbeiterinnen eine Beihilfe zum Lebensunterhalt zu gewähren.

Die Erträgnisse der Andreas-Stiftung 2 sollen Verwendung finden zu Sommerfesten,
welche abgehalten werden zum Andenken an den 25jährigen Gründungstag des Hauses
Knape &amp; Würk, als den 1. August 1908.

Die bisher in den Jahren 1908, 1909, 1911, 1912 abgehaltenen Sommerfeste haben
den gedachten Zweck voll und ganz erfüllt; denn dieselben sind im wahren Sinne des Wortes
Familienfeste geworden.

Im Hinblick auf den schönen Verlauf der bisher abgehaltenen Sommerfeste wurde am

1.	Juli 1912 eine neue Stiftung errichtet unter dem Namen „Treue um Treue“. Laut dieser
Stiftung erhält jeder Angestellte nach 5 jähriger Tätigkeit, vom 1. Juli 1912 ab gerechnet, ein

GESCHENK von 50 M.

Nicht unerwähnt wollen wir lassen, daß alle Stiftungen vollkommen freiwillig ohne
jede Anregung aus den Kreisen der Empfangsberechtigten erfolgten.
        <pb n="280" />
        ﻿Arbeiterhäuser der Schnellpressenfabrik König &amp; Bauer.

Schnellpressenfabrik König &amp; Bauer,

G.	m. b. H., Würzburg-Zell.

Die Firma König &amp; Bauer hat es von jeher für eine Ehrenpflicht betrachtet, für die
körperliche und geistige Wohlfahrt ihrer Angestellten nach Kräften zu sorgen.

Die Kassen sind zum großen Teile schon lange vor Erlaß irgendwelcher gesetzlicher
Bestimmungen von der Firma gegründet worden. Die Firma hat die den Kassen überwie-
senen Mittel aus ihrem eigenen Vermögen abgesondert, sodaß sie nicht etwa bloße Passiv-
posten in der Bilanz darstellen, sondern die Kassen haben ihr eigenes Vermögen, das unter
der freien, nur durch die Satzungen eingeschränkten Selbstverwaltung der Arbeiter steht.
Mit diesem Grundsatz hat die Firma durchweg gute Erfahrungen gemacht.

DIE FABRIKKRANKENKASSE wurde am i. Januar 1855 gegründet mit einer Zu-
wendung von 10 000 fl. seitens der Firma. Bis 1885 gewährte die Firma einen jährlichen
Zuschuß in der Höhe der Beiträge sämtlicher Mitglieder, seitdem nur noch den reichs-
gesetzlichen Zuschuß von der Hälfte der von den Arbeitern aufgebrachten Beiträge.

FRAU LUISE BOLZA’SCHE-KRANKENSTIFTUNG. In einem gewissen Zusammen-
hang mit der Krankenkasse steht die Bolza-Stiftung, die im Jahre 1898 durch Schenkung
von 30 000 M. begründet wurde, am 31. Mai 1907 ein weiteres Geschenk von 10 000 M.
erhielt und jetzt 42000 M. Vermögen hat. Sie bestreitet für etwa 10 bis 15 Arbeiter jähr-
lich die Kurkosten bis zur vollständigen Herstellung.

Ferner wurde 1906 durch Schenkung von 10 000 M. die

REKONVALESZENTEN-STIFTUNG begründet, durch die eine Erhöhung der gesetz-
lichen Leistungen der Krankenkasse ermöglicht wird.

ARBEITERSPARKASSE. Die Arbeitersparkasse trat am 1. April 1865 ins Leben.
Um den Spartrieb der Arbeiter zu fördern, werden seitens der Kasse für die Einlagen der Ar-
beiter bedeutend höhere als die landesüblichen Zinsen gewährt. Das Stammvermögen der Kasse
dient dazu, um aus seinen Zinsen den Zinssatz auf die Spareinlagen zu erhöhen. Der Kasse
hat die Firma bei der Gründung 10 000 fl. und im Jahre 1906 weitere 15 000 M. zugewendet.
        <pb n="281" />
        ﻿Schnellpressenfabrik König &amp; Bauer, Würzburg-Zell.

200*

INVALIDEN- UND WITWENKASSE. Die Invaliden- und Witwenkasse wurde
1873 gegründet. Es wurde ihr als Grundkapital von der Firma der Betrag von 20 000 fl.
überwiesen. Weiterhin stiftete die Firma im Jahre 1906 anläßlich der Fertigstellung der
7000. Maschine 70 000 M. Leider wurde diese letztere Stiftung ebenso wie andere gleich-
zeitige Stiftungen an andere Kassen mit 5 % und 10 % zur Reichserbschaftssteuer herangezogen.

Die Firma zahlt außerdem laufend alljährlich einen Beitrag in Höhe der Gesamtsumme
der Beiträge aller Mitglieder.

SOLDATEN- UND VORSCHUSSKASSE. Die Soldaten- und Vorschußkasse wurde
1873 gegründet. Die Firma hat ihr zunächst 3000 fl. und später 5000 M. zugewendet.
Außerdem zahlt die Firma jährlich aus eigenen Mitteln den dreifachen Betrag der von den
Lehrlingen selbst aufgebrachten Beiträge. Der Zweck dieser Kasse ist, den jungen Leuten,
die zu der Fahne einberufen werden, einen monatlichen Zuschuß zu gewähren. Je nach der
Vermögenslage der Kasse hat sich bis jetzt dieser Zuschuß zwischen 6 M. und 10 M bewegt.
Gleichzeitig gewährt die Kasse Vorschüsse an Arbeiter.

BENNO BOLZA-STIFTUNG. Außer diesen Kassen mit Stiftungen besteht die von
2 Gesellschafterinnen errichtete Benno Bolza-Stiftung mit einem Vermögen von 12000 M.
Aus den Zinsen werden Prämien an Werkmeister und Arbeiter für Verbesserungs-
vorschläge gewährt.

ARBEITERHÄUSER. Mit dem Bau von eigenen Arbeiterhäusern wurde 1867 begonnen.
Sie werden teils unentgeltlich von Angestellten benützt, teils gegen einen sehr mäßigen Miet-
zins. Später, seit 1903, wurde den Arbeitern die Ansiedlung durch billige Überlassung von Bau-
grund und Bürgschaft für das von der Versicherungsanstalt entliehene Bankkapital erleichtert.

BADEANSTALT. Im Jahre 1908 wurde eine Badeanstalt mit einem Aufwande von
über 20 000 M. errichtet.

KANTINE. Die Fabrik unterhält eine Kantine mit musterhaften Einrichtungen
und 2 Speisesälen. Der Pachtzins wird an die Arbeiterkassen abgeführt.

FABRIKSCHULE. Für die Fortbildung der Lehrlinge sorgt eine besondere Fabrikschule.

BIBLIOTHEK. Für Arbeiter und Beamte ist eine Bibliothek von fast 1000 Bänden
vorhanden.
        <pb n="282" />
        ﻿201

*

Ferienheim Lückendorf der Firma Körting &amp; Mathiesen.

Körting &amp; Mathiesen A.-G. in Leutjsch

bei Leipzig.

Die Firma Körting &amp; Mathiesen wurde am i. August 1889 von Herrn Max Körting
und Herrn Wilhelm Mathiesen mit dem Sitz in Leipzig gegründet. Sie befaßte sich zu-
nächst mit der Fabrikation elektrotechnischer Artikel aller Art, verlegte aber den Schwer-
punkt ihrer Tätigkeit sehr bald auf einen damals noch wenig entwickelten Fabrikations-
zweig, die Bogenlampenfabrikation, und legte damit den Grundstein zu ihrer heutigen
Größe. Die Arbeiterzahl wuchs beständig, so daß die Mietsräumlichkeiten, in welchen die
Fabrikation betrieben wurde, nicht mehr hinreichten. Ende 1893 errichtete die Firma da-
her eine eigene Fabrikanlage an ihrem jetzigen Sitze Leutzsch, einem Vororte Leipzigs.
Dieselbe war für etwa 100 Arbeiter eingerichtet. Infolge der Erfindung der Flammenbogen-
lampe wuchs der Absatz beständig und zwang die Firma zu fortwährender Erweiterung der
Fabrik. Mit dem im Jahre 1912 vollendeten Bau eines neuzeitlich eingerichteten Verwal-
tungs- und Lagergebäudes mit geräumigen Speisesälen für Beamte und Arbeiter dürfte
die Bautätigkeit der Gesellschaft vorläufig ihren Abschluß gefunden haben. Die Fabrik-
liegenschaften umfassen heute eine Fläche von ungefähr 15 000 qm, die Bureau-, Lager-
und Werkstatträume eine solche von annähernd 26 000 qm. Das Gesamtpersonal beziffert
sich gegenwärtig auf annähernd 1000 Personen, darunter gegen 150 Beamte.

Das Aktienkapital beträgt 2 050 000 M.

Die erste Wohlfahrtseinrichtung wurde von der Firma Körting &amp; Mathiesen ungefähr
6 Jahre nach ihrer Gründung zu Anfang des Jahres 1895 getroffen, und zwar durch die
Gründung einer

UNTERSTÜTZUNGSKASSE für das gesamte Fabrik- und Kontorpersonal.

Die „Unterstützungskasse für das gesamte Fabrik- und Kontorpersonal“ wurde
mit einem von der Firma gestifteten Kapital von 1000 M. gegründet und hatte ursprünglich
        <pb n="283" />
        ﻿Körting &amp; Mathiesen, Leutzsch bei Leipzig.

202’

den allgemeinen Zweck, an Beamte und Arbeiter der Firma in Notfällen irgendwelcher
Art Unterstützungen nach Maßgabe der Mittel der Kasse zu gewähren, sei es als zinslose
Darlehen, sei es als nicht rückzahlbare Spenden. Durch regelmäßige Zuführungen von der
Firma wurde die Kasse im Laufe der Zeit so gestärkt, daß die Leistungen mehrfach er-
weitert werden konnten. Heute beläuft sich das Vermögen der Kasse auf rund ioo ooo M.

Die gegenwärtigen Leistungen sind folgende: i. Bei Todesfällen die Gewährung
von Sterbegeldern an die Beamten und Arbeiter der Firma bzw. deren Angehörige.
Voraussetzung ist, daß die Person, durch welche die Unterstützungsberechtigung begründet
wird, mindestens ein Jahr ununterbrochen im Dienste der Firma steht und zur Gewährung
des Unterhaltes gesetzlich verpflichtet ist, sei es als Ehegatte oder Familienvater oder sonst-
wie. Das Sterbegeld bewegt sich je nach Art des Falles zwischen 150 und 75 M.

2.	In Krankheitsfällen die Gewährung von Krankengeldern an die Beamten
und Arbeiter der Firma, an erstere aber nur, soweit deren Gehalt nicht eine gewisse Höchst-
grenze übersteigt. Voraussetzung ist dreijährige Dienstzeit. Das Krankengeld wird ge-
zahlt auf die Höchstdauer von 26 Wochen und beträgt nach der Höhe des Gehaltes bzw.
Lohnes abgestuft 3—6 M. pro Woche.

3.	In Notfällen irgendwelcher Art die Gewährung von zinslosen Darlehen oder

nicht rückzahlbaren Un-
terstützungen an Arbei-
ter. Die Wartefrist be-
trägt ein Jahr.

Die Gesamtleistung
der Kasse beziffert sich
auf nahezu 4000 M. pro
Jahr.

Das Vermögen der
Kasse wird von der Firma
verwaltet und ist mün-
delsicher angelegt. Die
eingehenden Gesuche werden einer fünfköpfigen Kommission zur Erledigung überwiesen,
in welche die Firma ein Mitglied delegiert, ein Mitglied wird aus der Beamtenschaft, drei
Mitglieder von der Arbeiterschaft in dieselbe gewählt. Soviel über die Unterstützungskasse.

Eine weitere Einrichtung datiert aus neuerer Zeit, nämlich die Schaffung des

FONDS FÜR WOHLFAHRTSZWECKE. Die größte Wohlfahrtseinrichtung der
Firma ist der sogenannte „Fonds für Wohlfahrtszwecke“. Letzterer war schon vor einer
längeren Reihe von Jahren ins Leben gerufen worden mit dem allgemeinen Zwecke, aus
dessen Mitteln eine großzügige, wirklich nutzbringende Wohlfahrtseinrichtung für das
gesamte Personal zu schaffen. Im Jahre 1909 war der Fonds durch regelmäßige Zufüh-
rungen von der Firma bereits so stark geworden, daß man daran denken konnte, der oben an-
gedeuteten Idee eine konkrete Gestalt zu geben. Das Vermögen des Fonds betrug damals
gegen 350 000 M., heute über 550 000 M. Es wurden die verschiedenartigsten Projekte
erwogen, man dachte unter anderem an die Erbauung von Beamten- und Arbeiterwohn-
häusern, an die Gründung einer Pensionskasse, an die Gründung einer Zuschußkasse zur
reichsrechtlichen Kranken- und Unfallversicherung, an die Gründung einer Kasse, aus
welcher Beamten und Arbeitern die Mittel zur Erholung in Sommerfrischen gewährt werden
sollten, endlich an die Gründung einer Kasse mit dem gleichen Zwecke in Verbindung mit
einem eigenen Heim, in dem die Beamten und Arbeiter freie Aufnahme und Verpflegung
haben würden. Schließlich entschied man sich für das letztere Projekt und so entstand
aus den Mitteln des Fonds für Wohlfahrtszwecke das

FERIENHEIM LÜCKENDORF in Lückendorf bei Oybin. Dieses Ferienheim hat
den Zweck, den Beamten, Arbeitern und Arbeiterinnen der Firma, ohne daß denselben

Ferienheim Lückendorf aus der Vogelschau.
        <pb n="284" />
        ﻿Körting &amp; Mathiesen, Leutzsch bei Leipzig.

203*

	Pe-randct.
	

Grundriß des Erdgeschosses.	0

irgendwelche Kosten ent-
stehen, die Verbringung
eines nutzbringenden Ur-
laubes zu ermöglichen.

Es soll also nicht etwa ein
Genesungsheim sein für
Kranke, sondern eine Er-
holungsstätte für Gesunde.

Kranke Angestellte kön-
nen zwar unter bestimm-
ten Voraussetzungen auch
Aufnahme im Ferienheim
finden, die Regel bildet das ßr/%T-
aber nicht. Man unter-
scheidet demnach unter
den Besuchern des Ferien-
heims zwei Kategorien,
nämlich Feriengäste und
Kurgäste.

Die Feriengäste.

Jeder Beamte und Arbeiter
der Firma, welcher mindestens 5 Jahre in den Diensten der Firma Körting &amp; Mathiesen
A.-G. steht, hat Anwartschaft auf Aufnahme im Ferienheim; die Gesamtzahl der zurzeit
anwartschaftberechtigten Personen beziffert sich auf annähernd 300. Alljährlich wird von
diesen anwartschaftberechtigten Personen der Hälfte die Verbringung eines Urlaubs im
Ferienheim freigestellt, so daß also jeder Feriengast alle 2 Jahre an die Reihe kommt. Die
Dauer des Aufenthaltes im Ferienheim ist für alle Feriengäste gleich und beträgt in der
Regel 14 Tage. Die Feriensaison beginnt am 1. Mai und endet im September.

Den Feriengästen erwachsen durch den Aufenthalt im Ferienheim keinerlei Aus-
gaben, das gesamte Reisegeld wird von der Firma vergütet, Unterkunft und Verpflegung
in dem Heim sind vollständig frei. Die Familien verheirateter oder sonst unterhalts-
pflichtiger Arbeiter erhalten, weil der Lohn während des Urlaubs nicht weiterläuft, einen
angemessenen Beitrag zum
Lebensunterhalt (20 M. pro
Woche).

Soweit die Raumverhält-
nisse es gestatten, können in
dem Heim auch die Ehefrauen,

Kinder und sonstige nahe An-
gehörige der Beamten und Ar-
beiter gegen Entrichtung einer
mäßig bemessenen Gebühr Auf-
nahme finden.

Die Kurgäste. Ange-
stellte, welche sich infolge einer
überstandenen Krankheit oder
aus sonstigen Ursachen ruhe-
und erholungsbedürftig fühlen,
können auf Antrag gleichfalls
in dem Heime mit aufgenommen

werden (Kurgäste). Vorausset-	Ferienheim Lückendorf: Grundriß der I. Etage.

	jta/'jon.		
		*=4
        <pb n="285" />
        ﻿Körting &amp; Mathiesen, Leutzsch bei Leipzig.

204*

zungist, daß der Antrag-
steller mindestens ein
Jahr bei der Firma be-
schäftigt ist. Die Dauer
des Aufenthalts für Kur-
gäste ist auf 14 Tage
nicht beschränkt, die-
selbe soll aber im all-
gemeinen vier Wochen
nicht übersteigen.

Das Ferienheim.
Das Gebäude des Ferien-
heims ist im Villenstil
gehalten und macht mit
seinen Balkons, Erkern
und Terrassen einen sehr
freundlichen Eindruck.
Das Areal des Ferien-
heims ist nahezu 14000
qm groß. Auf demselben
befindet sich ein großer
Park, Gemüse- und Obst-
garten, sowie je ein geräumiges Licht- und Luftbad für Damen und Herren mit allen er-
forderlichen Einrichtungen, Turngeräten usw.

In dem Heim befinden sich im ganzen 31 Zimmer, 27 hiervon sind Gastzimmer, in
denen ca. 50 Personen untergebracht werden können. Eine Anzahl Zimmer hat zwei Betten.
Im Parterre liegt außer einigen Gastzimmern und der Verwalterwohnung das Winter-
frühstückszimmer mit einer kleinen Unterhaltungsbibliothek. Das Heim ist zwar für den
regelmäßigen Betrieb nur im Sommer (Mai bis September) geöffnet, indessen wird es auch
im Winter teilweise besucht, bietet sich in Lückendorf doch reichlich Gelegenheit zur Be-
tätigung von Wintersport (Rodeln und Schneeschuhlaufen). Des weiteren befindet sich
im Parterre der große Speisesaal, in welchem in der Saison von den Gästen die Mahlzeiten
gemeinschaftlich eingenommen werden. Ein Flügel gestattet den musikalischen Elementen
unter den Feriengästen die übrigen Gäste durch ihre Künste zu erfreuen.

In der 1. und 2. Etage befinden sich die Gastzimmer. In der 1. Etage hat fast jedes
Zimmer einen abgeschlossenen Balkon oder einen Erker.

Die Zimmereinrichtung ist einfach, aber wohnlich. Das Inventar eines einbettigen
Zimmers besteht aus einem Bett mit Vorlage, einem Nachttisch, einem Kleiderschrank,
einem Waschtisch mit Waschtoilette und Handtuchhalter, einem Tisch, einem Stuhl,
einem Stiefelbock und einem zusammenklappbaren Liegestuhl.

Die Zimmer im Vorderhaus haben sämtlich Dampfheizung, damit deren Benutzung
im Winter möglich ist. Elektrisches Licht befindet sich in allen Zimmern. Ein Wannen-
bad und ein für kaltes und warmes Wasser eingerichtetes Brausebad stehen den Gästen
zur Verfügung.

Die Bewirtschaftung des Heims wird von einem Verwalter besorgt, welcher, unter-
stützt von seiner Frau und mehreren Hilfskräften, das Heim instand zu halten hat. Er
sorgt für die Verpflegung der Gäste, bestellt das Feld und den Garten und hat für die Ein-
haltung der Hausordnung zu wirken. Er wohnt während des ganzen Jahres in dem Anwesen.

Für die Gäste des Ferienheims ist eine Hausordnung aufgestellt, welcher im wesent-
lichen das Prinzip zugrunde liegt: Bediene dich soweit als möglich selbst. Die Bedienung durch
die Hausverwaltung erstreckt sich nur darauf, die Zimmer am Morgen in Ordnung zu bringen.

Einbettiges Zimmer der ersten Etage.
        <pb n="286" />
        ﻿Körting &amp; Mathiesen, Leutzsch bei Leipzig.

205*

Die Hauptmahlzei-
ten werden während der
Saison von allen Gästen
gemeinschaftlich in dem
Speisesaale eingenom-
men. Die Kost ist ein-
fach, aber kräftig und
wohlschmeckend. Sie
soll hierdurch für den
Haushalt der Feriengäste
vorbildlich wirken. Für
die Bequemlichkeit der
Gäste ist in jeder Hin-
sicht Sorge getragen.

Das Ferienheim ist
am 1. Mai 1910 eröffnet
worden, nachdem man
die Institution bereits
im Jahre 1909 in ge-
mieteten Räumlichkei-
ten erprobt hatte. Die
segensreiche Wirkung
der Einrichtung hat sich schon in dieser kurzen Spanne Zeit bereits in erfreulichem Maße
erwiesen, erfrischt und gekräftigt an Körper und Seele kehrten die Gäste, deren es im
Jahre 1910, 1911 und 1912 ca. 150 waren, an ihre Arbeitsstätte zurück. In diesem Jahre
(1913) wird die Anzahl der Besucher ungefähr wieder eine gleichgroße sein.

Die Kosten des Betriebes des Ferienheims belaufen sich auf ungefähr 15 000 M. jährlich.

Zum Schlüsse möchten wir nur kurz einige Daten anführen, welche vielleicht Interesse

haben:

Vermögen des Fonds.............................ca. 550 000 M.

Areal-, Bau- und Einrichtungskosten des Heims .	,,150 000 ,,

Bau ohne Areal- und Einrichtungskosten pro qm

bebaute Fläche.............................. ,,	242	,,

Gesamtes Areal ................................ ,,	13 600	qm

Bebaute Grundfläche............................ ,,	450	,,

Nutzfläche der Gastzimmer...................... ,,	420	,,

Parkfläche..................................... ,,	3	500	,,

Herrenluftbad.................................. ,,	1	500	,,

Damenluftbad................................... ,,	1	400	,,

Gemüsegarten und Ackerfeld..................... ,,	5	400	,,

Umbauter Raum des ganzen Hauses................ ,,	4 600 cbm
        <pb n="287" />
        ﻿206*



V(	I^PI^I	y

Ai M.-KrPAPi ER. ♦/&gt;

-V.

W-*'-

MAX KRAUSE

PAPI ER-AUSSTATTUNGS - FABRIK

BEGRÜNDER: KGL. KOMMERZIENRAT MAX KRAUSE u. MITINHABER DESSEN SOHN MAX KRAUSE jr

LONDON-EC- BERLIN-S-42- IN EW YORK

70/72 JRONMONGER ROW II ALEXANDRINENSTR. 93/94 II &lt;STs\ 29 BROADWAY /eT®
DIE FIRMA BESTEHT SEIT48 JAHREN. ANGESTELLTE u. ARBEITER675. ANZAHL DER MASCHINEN 430.

DIE PAPIERAUSSTATTUNG IST EIN NEUER,VON DEM BEGRÜNDER DER FIRMA INS LEBEN
GERUFENER ZWEIG DES PAPIERFACHES u. BESCHÄFTIGT HEUTE VIELE TAUSEND PERSONEN,

Die Firma Max Krause besitzt an Wohlfahrts-Einrichtungen:

PENSIONSKASSE. Nur aus den Mitteln der Firma aufgebaut. Grundkapital 1912:
141 000 M. Zur Verfügung standen daraus für 1912: 9300 M. Davon wurden 19 Jubilare
mit 25 jähriger Zugehörigkeit, 11 Invaliden und 11 Witwen ausgesteuert.

ALTERS- UND INVALIDENKASSE, zur Erinnerung an die 60jährige Berufsfeier des
Begründers, Kommerzienrat Max Krause, gestiftet und von ihm mit 10000 M. Grund-
kapital ausgestattet. Die Firma Max Krause bezahlt 1000 M. bar oder gibt eine gleichwertige
Leibrente dem Angestellten:

a)	wenn jemand 65 Jahre alt wird und 20 Jahre im Dienste war,

b)	wenn jemand 65 Jahre alt wird und sich nach 30 Dienstjahren zur Ruhe setzt,

c)	wenn jemand 15 Jahre im Dienste war und Invalide wird,

d)	wenn jemand 15 Jahre im Dienste war und stirbt,

e)	wenn jemand 30 Jahre im Dienste war und sich zur Ruhe setzt.

OTTO VANDREY-STIFTUNG, von dem Begründer zu Ehren seines Neffen und Reisen-
den, welcher in Para starb, gestiftet. 1912 betrug das Kapital 15000 M. Aus den Zinsen
wurden 1912 = 13 Kinder zur Ferienerholung gesandt.

FERIEN für Angestellte und Arbeiter. Die Firma gibt seit 12 Jahren allen Angestellten
14 Tage, den Arbeitern 8 Tage Ferien mit voller Bezahlung und schließt ihren Betrieb während
der Zeit.

GEWINN-ANTEIL. Dieser wird seit vielen Jahren derart gewährt, daß den Angestellten
bis y4 Monatsgehalt, den Arbeitern ein voller Wochenlohn bei Antritt des Urlaubes gezahlt
wird; sie erhalten also neben dem Urlaub noch doppelten Lohn für die Ferien.

BETRIEBSKRANKENKASSE. Diese gewährt über die gesetzlich vorgeschriebenen
Leistungen hinaus:

1.	Krankengeld vom ersten Tage der Erwerbsunfähigkeit ab.

2.	Bei Schwangerschaftsbeschwerden eine Unterstützung in Höhe des Krankengeldes
für 6 Wochen.

3.	An Wöchnerinnen: a) Erstattung der Kosten für ärztliche Geburtshilfe; b) Hebammen-
gebühren.

4.	Erhöhtes Krankengeld (% des Tagesverdienstes) vom Beginn der 5. Woche der
Erkrankung bis zur Beendigung der 26. bzw. 52. Woche.

5.	Krankengeld für 52 Wochen nach halbjähriger Mitgliedschaft.

6.	Zuschußgeld in Höhe der Hälfte des Krankengeldes auch an Unverheiratete bei
Aufenthalt im Krankenhause.

7.	Als Sterbegeld den 40fachen Betrag des durchschnittlichen Tagesverdienstes.
        <pb n="288" />
        ﻿Die Fabrikküche versorgt täglich 675 Personen mit
kräftiger und billiger Ernährung.

Die Versorgung mit Frühstück (Kaffee, Kakao, Fleischbrühe,
Milch usw.) findet an der Arbeitsstätte in obiger Weise statt.

Preise: 1ji Ltr. Kaffee 3 Pf., 1/2 Ltr. Kaffee 5 Pf., 1/i Ltr. Kakao 5 Pf., x/4 Ltr. Fleischbrühe 5 Pf., 1/i Ltr. Milch 5 Pf.
Der Alkoholverbrauch ist durch diese Einrichtung fast ganz zurückgegangen.
        <pb n="289" />
        ﻿208*

Max Krause, Berlin S. 42

Arbeitergarderobe.

Jeder der ca. 675 bei der Firma Beschäftigten hat einen mit Schlüssel versehenen Garderobenschrank für sich.

Es wurden im Jahre 1911
3739 Wannenbäder
825 Brausebäder
4564 Bäder
kostenlos verabfolgt.



Zu den Bädern liefert
die Firma Max Krause
kostenlos Handtuch,
Seife und Bedienung.

Wannen- und Brausebäder.
        <pb n="290" />
        ﻿Max Krause, Berlin S. 42.

209*

FABRIK-AUSSCHUSS. Er arbeitet in regelmäßigen Sitzungen
gemeinsam mit der Geschäftsleitung an der Erhaltung und dem
weiteren Ausbau aller Einrichtungen, in dem Bestreben, das Gemein-
wohl aller Angehörigen zu fördern und hilft damit, das Gedeihen des
ganzen Geschäftes zu sichern. Seiner, von der Fabrikleitung unabhän-
gigen, selbständigen Leitung unterstehen Küche, Konsum und die
Verwaltung aller gemeinnützigen Einrichtungen.

FABRIK-BÜCHEREI. Aus den Mitteln der Firma Max Krause
eingerichtet und unterhalten, besitzt die Fabrik-Bücherei 966 Bücher
und hat an die Angehörigen im Jahre 1912 6521 Bände ausgeliehen.

KONSUM-ABTEILUNG. Die Konsum-Abteilung der Firma Max
Krause ist mit der Absicht gegründet, allen Angehörigen den Einkauf
von Lebensmitteln zu billigen Preisen zu ermöglichen. Der Umsatz
betrug im Jahre 1911 33444 M.

SPARKASSE. Die Sparkasse I zählte 1912 197 Sparer mit einem Kapital von 46420,59 M.
Dieses wird mündelsicher mit 3%% angelegt, jedoch den Sparern mit 5% verzinst. Die Spar-
kasse II hatte 46 Sparer mit 240666,12 M. Kapital, das mit 5% verzinst wurde.

STERBEKASSE. Die Sterbekasse der Firma Max Krause hat im Jahre 1912 in 15 Sterbe-
fällen je M. 20,— = M. 300,— an die Hinterbliebenen ausbezahlt.

FESTTAGE. An Ostern, Weihnachten stiftete der Inhaber der Firma Max Krause,
Kommerzienrat Max Krause aus eigenen Mitteln Überraschungen; z. B. wurden wie im
Jahre 1911 auch Weihnachten 1912 215 Gänse und 455 Stollen verteilt und außerdem wie
schon seit Jahren an 178 Kinder je 7 M., zusammen 1246 M. verteilt.

MITARBEIT. Die Einrichtung, alle im Geschäft Tätigen durch Einreichen praktischer
Vorschläge für die Herstellung oder Gestaltung der Ware zur Mitarbeit heranzuziehen, hat
sich bewährt. Es konnten im Jahre 1912 seitens der Firma Max Krause in 73 Fällen 565 M.
an Preisen ausbezahlt werden.

SOFORTIGE HILFE. In dringenden Fällen, bei unverschuldeter Not usw. kann eine
aus den Angestellten und Arbeitern ernannte Gruppe ohne Befragen der Geschäftsleitung
und ohne daß die Namen der Bedürftigen genannt werden, helfen. Dazu gibt die Firma
Max Krause die nötigen Mittel.

GESANGVEREIN der Firma Max Krause. Dieser besteht seit 15 Jahren, pflegt
Gesang und Geselligkeit und stellt die Sangeskunst in den Dienst der Firma, wenn im Wandel
der Zeiten Fest- und Trauertage kommen.

IM DIENSTE DER WOHLFAHRT, in der Erkenntnis der B edürfnisse der
Angestellten und in dem Bestreben, mit allen im Hause Tätigen im Frieden an dem
weiteren Fortschritt des Hauses und seines die ganze Welt umspannenden Handels zu
arbeiten, gab die Firma Max Krause im Jahre 1912 aus ihren eigenen Mitteln über das
gesetzlich Notwendige hinaus 89337,65 M. aus. Diese Summe verhält sich zu den Ausgaben
für die staatliche Alters-, Invaliditäts-, Kranken- und Unfallversicherung

wie = 89337,65 M.,
zu = 18310,19 M.

Buchzeichen der
F abrik-Bücherei.

*14
        <pb n="291" />
        ﻿210*

Krause &amp; Söhne, G. m. b. H., Görlitz.

Auszug aus dem Gründungsprotokoll:

ARBEITERUNTERSTÜTZUNGSFONDS. Einem neu zu bildenden Arbeiterunter-
stützungsfonds werden fortlaufend jährlich 5 % Zinsen eines Kapitals von 50 000 M. im
Betrage von 2500 M. gutgeschrieben! ,,Aus diesem Fonds werden unterstützt kranke und
besonders bedrängte, sowie in Ruhestand getretene Arbeiter beiderlei Geschlechts, sowie
Meister oder deren Hinterlassene.“

Der für solche Zwecke nicht verbrauchte Restbetrag der festgelegten Summe von
2500 M. wird dem Konto von Jahr zu Jahr gutgeschrieben.

Die Verfügung über diesen Fonds zugunsten der Unterstützungsbedürftigen liegt in
den Händen des jeweiligen ältesten Geschäftsführers.

Görlitz den 28. Februar 1900.

Die Feier des 75jährigen Bestehens der Firma gab derselben Veranlassung zu einer
Erweiterung der am 28. Februar 1900 getroffenen Wohlfahrtseinrichtung: Sie erhöhte
die dort festgelegte Summe hierdurch von 50 000 auf 75 000 M., indem sie dem Arbeiter-
unterstützungsfonds vom 1. Juli 1905 ab die 5% Zinsen hiervon im Betrage von 3750 M.
jährlich gutschrieb und bestimmte, daß zu den dort vorgesehenen Arbeitern und Meistern
auch alle anderen Beamten im technischen wie im kaufmännischen Betriebe der Firma
hinzutreten sollen.

Die sonstigen Bestimmungen des Beschlusses vom 28. Februar 1900 bleiben bestehen.

Görlitz den 3. August 1905.

Gezahlte Unterstützungen.

1899/1900................................10	Personen	1817	M.

1900/1901................................14	,,	2862	,,

1901/1902................................12	,,	3806	,,

1902/1903................................13	„	3260	„

1903/1904................................13	„	3366	„

1904/1905................................13	„	3436	„

1905/1906................................12	„	3074	„

1906/1907................................12	„	2853	„

1907/1908................................13	„	2590	„

1908/1909................................12	,,	2808	,,

1909/1910................................10	„	2195	„

1910/1911................................10	„	1742	„

1911/1912.............................. 9	3009 „

19x2/1913................................ 9	»	!5oo	„

Bestand des Arbeiterunterstützungsfonds der Firma Krause &amp; Söhne
G. m. b. H. Görlitz am x. April 1913 85 916,42 M.
        <pb n="292" />
        ﻿211

*

Kübler &amp; Niethammer, Kriebstein.

Alleiniger Inhaber: Dr. jur. Konrad Niethammer.

DAS BURSCHENHAUS enthält Raum für 34 unverheiratete Arbeiter. Von diesen
sind 14 in Einzelzimmern, 20 in Zimmern mit je zwei Betten untergebracht.

Als Beköstigung wird Frühstück und Mittagessen gegeben. Ersteres besteht aus
3/4 Ltr. Milchkaffee und 2 Brötchen; letzteres aus I/3 Pfd. Fleisch mit Gemüse und Kartoffeln,
ab und zu aus Mehlspeisen.

Burschenhaus.

Für Wohnung und Beköstigung werden wöchentlich 4 Mark berechnet und am Lohn
gekürzt. Dieser Betrag schließt die Lieferung von Handtuch, Bettwäsche und Nachthemd ein.

Das Haus hat Zentralheizung, elektrisches Licht und Wasserleitung.

Dem Burschenhaus steht eine gebildete Dame vor.

ARBEITERWOHNUNGEN. Die Firma hat vorhandene bäuerliche Häuser der Nach-
barschaft angekauft und für 108 Arbeiterwohnungen hergerichtet, außerdem für 128 Familien

ARBEITERWOHNHÄUSER erbaut. Bei der Mehrzahl derselben ist an dem Grund-
satz festgehalten worden, daß jede Familie vollständig abgeschlossen von der anderen
wohnt. Die Häuser sind regelmäßig von den dazu gehörigen Gärten umgeben. Die Mieten
schwanken in den alten Häusern zwischen 25 und 100 M., in den neuen zwischen 90 und
150 M. pro Jahr und geben eine Verzinsung des Anlagewertes von 2—3%.

*14*
        <pb n="293" />
        ﻿212

Kübler &amp; Niethammer, Kriebstein.

Burschenhaus: Einzelzimmer.

Burschenhaus: Speisezimmer.

SCHULHAUS. Der Gemeinde Kriebethal wurde im Jahre 1889 ein neuerbautes Schul-
haus mit vollständiger Einrichtung gestiftet.

KONSUMANSTALT, aus der die Arbeiter ihre täglichen Bedürfnisse decken, erhält
unentgeltlich von der Firma das Haus mit Heizung und Beleuchtung, die Anfuhr der Waren,
sowie das Gehalt des Konsumverwalters. Bei Verkaufspreisen, die den Tagesmarktpreisen
entsprechen, wird an die Arbeiter am Jahresschluß der Uberschuß in Form einer regel-
mäßig 20—22% betragenden Dividende verteilt. Der Jahresumsatz hat zuletzt 100 000 M.
betragen.

KINDERGARTEN. Der 1879 errichtete Kindergarten steht unter Leitung einer
Fröbelschen Kindergärtnerin und bietet 78 Arbeiterkindern kostenfreie Aufnahme. Zum
Vesper erhalten die Kinder unentgeltlich Milch.

FABRIKSPARKASSE. Seit 1856 ist eine Fabriksparkasse errichtet mit der Bestim-
mung, daß jeder Arbeiter am Lohntage mindestens 3 % des Lohnes zurückzulassen hat.
Dieser zurückgehaltene Lohn kann je zum 1. April und 1. Oktober abgehoben oder der
Fabriksparkasse zugeführt werden, in der das Geld mit 6 % verzinst wird. Der Stand der
Kasse betrug am 1. Oktober 1912 559 935,95 M., die Zahl der Sparer 845, von denen 693
eine Einlage bis zu 1000 M., 75 eine solche von 1000—2000 M., 31 eine solche von 2000 bis
3000 M., 12 eine solche von 3000—4000 M., 6 eine solche von 4000—5000 M., 11 eine
solche von 5000—6000 M., 5 eine solche von 6000—-7000 M., 5 eine solche von 7000 bis
8000 M., 4 eine solche von 8000 — 9000 M. und 3 eine solche von 10 000 — 12 000 M.
haben.

FABRIKBIBLIOTHEK. Die 1856 gegründete Fabrikbibliothek steht den Arbeitern
zu unentgeltlicher Benutzung frei. Außerdem werden wöchentlich Wochenblätter religiösen
und unterhaltenden Inhalts ausgegeben, wozu die Firma einen Beitrag gewährt.

DIAKONISSIN. Zur Hilfe in Krankheitsfällen wurde 1895 eine Diakonissin in Krieb-
stein stationiert. Die Einrichtung bewährte sich so gut, daß 1898 auch in der Gröditzer
Fabrik eine Diakonissin angestellt wurde.
        <pb n="294" />
        ﻿Kübler &amp; Niethammer, Kriebstein.	213 *

ARBEITERJUBILÄUMSFONDS. Derselbe wurde anläßlich des 50jährigen Bestehens
der Firma gegründet und beträgt zurzeit 102 756,20 M. Aus den Zinsen desselben erhalten
die Witwen der Arbeiter alljährlich je 15 Zentner Kohlen, außerdem Arbeiter und
Arbeiterinnen im Alters- und Invaliditätsfalle einen Zuschuß zur reichsgesetzlichen Rente,
der nach dem Dienstalter abgestuft, bis 200 M. p. a. steigt.

BEAMTEN JUBILÄUMSFONDS. Derselbe wurde ebenfalls anläßlich des 50 jährigen
Bestehens der Firma gegründet und beträgt zurzeit 110 525 M.; aus den Zinsen desselben
wird derjenige Teil der Angestelltenversicherung, der von den Beamten zu tragen ist (4 %
des Gehaltes), gedeckt. Den Beamten, welche ein höheres Gehalt als 5000 M. beziehen,
und die deshalb nicht versicherungspflichtig sind, werden jährlich 320 M. gutgeschrieben,
wovon die Hälfte ebenfalls vom Jubiläumsfonds getragen wird. Soweit die Zinsen des-
selben nicht zureichen, wird der fehlende Betrag von der Firma gedeckt.

Im übrigen gelten noch folgende Bestimmungen:

1.	Arbeiter, welche länger als ein Jahr der Firma angehören, erhalten das Schulgeld
für ihre Kinder.

2.	Arbeiter, welche 10 Jahre ununterbrochen der Firma angehören, erhalten bei der
Konfirmation eines Kindes 30 M.

3.	Gemäß einer von Niethammer am Tage der Verheiratung seiner Tochter gemachten
Stiftung erhalten Arbeiter und Arbeiterinnen, welche sich verheiraten, bei der
kirchlichen Einsegnung eine Traubibel.

4.	Verheiratete Arbeiter, welche der Reserve oder Landwehr des Reichsheeres ange-
hören, erhalten im Falle der Einberufung zu einer Übung während der Dauer
derselben zwei Drittel, unverheiratete ein Sechstel ihres Lohnes.

5.	In Krankheitsfällen erhalten alle verheirateten Arbeiter und Arbeiterinnen,
sowie Witwer und Witwen mit schulpflichtigen Kindern, wenn sie schon 1 Jahr
der Firma angehören, neben dem von der Krankenkasse gewährten Kranken-
gelde (der Hälfte des Lohnes) noch ein Sechstel ihres Lohnes.

6.	Die der Firma länger als ein Jahr angehörenden Frauen erhalten im Falle eines
Wochenbettes 25 M. unter der Voraussetzung, daß sie wenigstens 4 Wochen
der Arbeit fern bleiben.

7.	Beim Tode ihres Ehegatten erhalten Arbeiter und Arbeiterinnen, welche min-
destens 1 Jahr der Firma angehören, zwei Wochenlöhne, beim Tode eines Kindes
unter 14 Jahren einen Wochenlohn als Beitrag zu den Beerdigungskosten.

8.	Beim Tode eines Arbeiters erhält seine Witwe für jedes Kind bis zum vollendeten
14. Jahre eine Unterstützung von 1 M. pro Woche.

9.	Feiertage, welche regelmäßig in die Woche fallen (1. Bußtag, Karfreitag, Oster-
montag, Himmelfahrt, Pfingstmontag, 2. Bußtag), und Feiertage, sofern sie in
die Woche fallen (Neujahr, Erscheinungsfest, Reformationsfest, 1. und 2. Weih-
nachtsfeiertag), werden den in den Fabriken Arbeitenden wie Arbeitstage bezahlt.

10.	Die länger als 1 Jahr der Firma angehörenden verheirateten bzw. verwitweten
Arbeiter erhalten für jedes Kind bis zu seinem Austritt aus der Schule eine Unter-
stützung von wöchentlich 1 kg Brot. Diese Unterstützung wird in Marken gewährt,
gegen welche bei bestimmten Bäckern das Brot erhoben wird.

Die gesetzlich zugunsten der Arbeiter vorgeschriebenen Ausgaben betrugen im Jahre
1912 43376,12 M., die freiwillig geleisteten Ausgaben 131 349,66 M.
        <pb n="295" />
        ﻿214

Emil Kummerle, Kammgarnspinnerei
zu Brandenburg a. H.

(Mehr als 700 Arbeiter und Arbeiterinnen.)

ARBEITER-UNTERSTÜTZUNGSFONDS. Aus verschiedenen Anlässen ist ein Ar-
beiter-Unterstützungsfonds in Höhe von 71 000 M. gestiftet, aus dessen Zinserträge eine
Anzahl ehemaliger, arbeitsunfähig gewordener Arbeiter, die sich durch jahrelange treue
Dienste ausgezeichnet haben, durch monatliche Renten bis zu 65 M. für den einzelnen
unterstützt werden. Ferner erhalten durch Krankheit oder sonstige unverschuldete Schick-
salsschläge unterstützungsbedürftig gewordene Arbeiter und Arbeiterinnen angemessene

ZUWENDUNGEN, die im Verein mit den Rentengeldern die Summe des Zinsertrages
jedoch weit übersteigen und durch einen besonders gewährten Zuschuß von der Firma
Deckung finden. Im vergangenen Jahre hat die Firma für diese Art der Fürsorge rund
9000 M. aufgewendet.

FABRIK-KRANKENKASSE. Von dem Gedanken, ihren Mitgliedern die Wohltaten
der Krankenversorgung unmittelbar zuteil werden zu lassen, ist die Gründung der eigenen
Fabrik-Krankenkasse ausgegangen.

SPARVEREIN. Als eine vorzügliche Einrichtung hat sich die Gründung eines „Spar-
vereins“ für alle Arbeitnehmer im Dienste der Firma erwiesen. Der Zweck des Vereins ist
in seinem Namen ausgedrückt, und um das Interesse an ihm zu fördern und zu erhöhen,
trägt die Firma zu den wöchentlich zu entrichtenden und zu verzinsenden Spareinlagen
durch Zuschüsse bei. Die angesammelten Gelder werden mündelsicher und verzinslich
angelegt.

ERINNERUNGSGABEN, GELDSPENDEN. Bei der Firma konnten eine Reihe An-
gestellter, Meister, Arbeiter und Arbeiterinnen ihr 25jähriges Jubiläum feiern; sie wurden
dabei teils durch wertvolle Erinnerungsgaben, teils durch angemessene Geldspenden aus-
gezeichnet.

SPEISESAAL, ERFRISCHUNGEN. Ein mit Rücksicht auf die hygienischen Anforde-
rungen der Neuzeit erbauter Speisesaal gibt den in der Fabrik Beschäftigten Gelegenheit zur
Benutzung während der Ruhepausen. Gute und billig zu kaufende Erfrischungen werden
zur Erlangung ihrer Billigkeit zum Teil von der Firma selbst hergestellt. Etwaige Über-
schüsse aus der Getränkekasse kommen dem Unterstützungsfonds zugute.

PARZELLEN. Durch ein von der Firma für eine sogenannte Laubenkolonie gepachtetes
Grundstück, dessen Parzellen den Arbeitern gegen ein geringes Pachtgeld überlassen sind,
ist diesen die Selbstgewinnung täglich benötigter Bodenerzeugnisse ermöglicht.

SONNABENDSCHLUSS. Auch den neuzeitlichen Bestrebungen nach einem möglichst
frühen Sonnabendschluß hat die Firma Rechnung getragen; sie schließt Fabrik und Kontor
des Sonnabends um 2 Uhr.
        <pb n="296" />
        ﻿215*

Arbeiterwohnhäuser.

Heizbares Eßzimmer.

J. B. Lacour &amp; Co., G. m. b. H.,
Markirch i. Eis.

Die Firma, die am Anfang des letzten Jahrhunderts gegründet wurde, und die vor
40 Jahren die Stückfärberei von wollenen Herren- und Damenkleiderstoffen im Markircher
Tale einführte, hat es nicht unterlassen, für das Wohl ihrer Arbeiter zu sorgen.

UNTERSTÜTZUNGS- UND ALTERSKASSE. So wurde am 1. April 1894 eine Unter-
stützungs- und Alterskasse von Herrn J. B. Lacours Vater gegründet.

Das Grundkapital wurde durch zwei aufeinander folgende Stiftungen gebildet. Der
Kasse fließt außerdem noch ein gewisser Gewinnanteil zu, und ist das Kapital in der Firma
zu 4 % Zinsen deponiert.

Die betreffende Kasse fungiert ohne Abzug am Arbeitslohn. Sie ist durch einen von den
Arbeitern aus ihrer Mitte gewählten Ausschuß verwaltet.

Sie zahlt eine Rente denjenigen Arbeitern, die durch Alter oder Krankheit zur Arbeit
unfähig geworden sind, und vervollständigt den Tagelohn, d. h. die Differenz zwischen
bezogenem Krankengeld aus der Ortskrankenkasse und dem vollen Arbeitslohn, im Falle
von vorübergehender Krankheit.

An verteilten Renten und Krankengeldern sind bis zum 1. Januar 1913 47 000 M.
ausbezahlt worden.

GEHEIZTE ESSZIMMER. Für die Bequemlichkeit der auswärtigen Arbeiter, die ihr
Mittagsmahl in der Fabrik einnehmen, hat auch die Firma gesorgt. Sie hat luftige, helle
und geheizte Eßzimmer, mit allem Nötigen ausgestattet, eingerichtet.

ARBEITERWOHNUNGEN. Auch mit dem Bau einer Serie sonniger und in schönster
Lage gelegener Arbeiterwohnungen, die weiter ausgedehnt werden soll, ist begonnen worden.
Diese Arbeiterwohnungen, die gegen sehr niedrige Miete abgegeben werden, haben für
jede Haushaltung eigenen Eintritt, sind mit Gas und Wasserleitung und allem hygienischen
Komfort bedacht.
        <pb n="297" />
        ﻿2IÖ*

Julius Lange, Waltersdorf b. Zittau.

Mechanische Webereien für Tischzeuge, Handtücher etc.

Für diverse mildtätige Zwecke stiftete die stille Teilhaberin der Firma Frau verw.
Henriette Lange am erstjährigen Todestage ihres Gatten io ooo M., ferner stellte sie später
ein Kapital von 5000 M. zur Verfügung, die den Grundstock bilden für ein

HEIM, welches für die Kinder der Beamten und Arbeiterschaft errichtet
werden soll. — Weitere 10 000 M. widmete der jetzige Chef der Firma der Beamten- und
Arbeiterschaft gelegentlich seines 50jährigen Geschäftsjubiläums, und werden die Zinsen
dieser Stiftungen auf Beschluß eines Ausschusses von Beamten und Arbeitern jährlich an
Hilfsbedürftige unter ihnen verteilt.

GELDPRÄMIE. Die in den Betrieben 35 Jahre und länger beschäftigten 19 Arbeiter
erhielten außer einer behördlichen Auszeichnung für Treue in der Arbeit auch noch eine
angemessene Geldprämie von der Firma.

BADEZELLEN. Vor kurzem sind auch acht Badezellen hergerichtet, in denen täglich
50 Wannenbäder eventuell mit Dusche verabreicht werden können. Die Zellen sind der
Neuzeit entsprechend und komfortabel eingerichtet, und die sehr rege Benutzung dieser
Bäder zeigt, daß mit Schaffung derselben einem tatsächlich vorhandenen Bedürfnis ent-
sprochen worden ist; die Bäder werden selbstverständlich gratis verabfolgt.

ARBEITERWOHNHÄUSER. In der Zeit, als Wohnungen hier im Orte knapp waren,
wurde ein großes Terrain angekauft und zunächst mit dem Bau von vier Arbeiterwohn-
häusern begonnen in der Absicht, weitere derartige Häuser zu bauen, sobald sich mehr
Bedarf fühlbar macht. Die Wohnungen bestehen in drei bewohnbaren Räumen, Boden-
und Kellergelaß und sind ausgestattet mit Wasserleitung und elektrischer Beleuchtung.
Außerdem steht jeder Familie noch ein Stück Gartenland neben dem Hause zur Verfügung.

SOMMERURLAUB. Endlich sei noch erwähnt, daß einem großen Teile der Beamten
und Arbeiter einen angemessenen Sommerurlaub zur Erholung erteilt wird, der sich je
nach Alter derselben bis auf die Dauer von 14 Tagen erstreckt; Lohn bzw. Gehalt wird in
dieser Zeit ohne Verkürzung fortgewährt.
        <pb n="298" />
        ﻿217*

Arbeiterwohnhäuser.

Ed. Löflund &amp; Co., G. m. b. H.,
Grunbach a. Rems b. Stuttgart.

Fabrik medizinisch-diätetischer Präparate.

In Anbetracht der verhältnismäßig kleinen Arbeiterzahl der Firma (25 männliche
und 16 weibliche) ist ein Bedürfnis für eine großzügig organisierte Wohlfahrtseinrichtung
nicht vorhanden, sondern die Fürsorge für die Arbeiterfamilien wird mit Rücksicht auf die
persönlichen Verhältnisse jedes Arbeiters von Fall zu Fall geregelt.

Erwähnt mag werden, daß auf dem Rathaus in Grunbach eine Stiftung von 6000 M.
deponiert ist, deren Zinsen zugunsten der

IN NOTLAGE GERATENEN ARBEITERFAMILIEN des Betriebes Verwendung finden.
Außerdem genießt eine Anzahl Arbeiter in einem solid gebauten freundlichen Arbeiter-
wohnhaus

FREIE WOHNUNG. Ein weiteres, in unserer unmittelbaren Nähe gelegenes Gebäude
mit geräumigen Wohnungen haben wir erst vor einigen Monaten zu dem gleichen Zweck
erworben. — Jedem Inhaber einer Arbeiterwohnung wird ein größeres Stück Gartenland
zum Gemüsebau unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Diejenigen verheirateten Arbeiter,
welche aus besonderen Gründen im Orte wohnen, erhalten eine vierteljährliche Miets-
entschädigung ausbezahlt.

Wenn ein Arbeiter infolge Altersbeschwerde, Krankheit usw. dauernd oder längere
Zeit erwerbsunfähig ist, so ist es Gepflogenheit, daß demselben eine

PENSION zugesprochen wird.

URLAUB. Die Gewährung eines Urlaubs unter Fortbezahlung des Lohnes ist geplant
und wird vom nächsten Jahr ab zur Durchführung gelangen. Eine Anzahl Arbeiter kann
eine 25- bis 40jährige Tätigkeit in unserer Firma aufweisen.
        <pb n="299" />
        ﻿21 8*

Ludw. Loewe &amp; Co., A.-G.,
Berlin NW. 87.

Vortragssaal.

HYGIENE. Schon bei Begründung des Unternehmens wurde
als eine seiner vornehmsten Aufgaben die Fürsorge für Arbeiter
und Beamte ins Auge gefaßt. Bei der Errichtung des jetzigen
an der Nordperipherie Berlins gelegenen Werkes, im Jahre 1898,
bot sich reichlich Platz für die Schaffung aller Einrichtungen,
welche die moderne Fabrikhygiene kennt.

Vor allem wurde beim Bau darauf gesehen, daß Luft und
Licht überall ungehindert Zutritt haben. Die Wände — zu 3/4 aus
Fenstern bestehend — sorgen für Helligkeit bei Tag in weit-
gehendstem Maße. Elektrisches Bogenlicht und zahlreiche Glüh-
lampen erhellen die Räume bei Dunkelheit.

Wesentlich für die Sauberkeit der Arbeitsstätten ist die An-
ordnung besonderer Ankleideräume in den großen und luftigen
Kellern. Hier befinden sich auch die Waschgelegenheiten. Für
jeden Arbeiter ist ein besonderer Kleiderschrank und unmittelbar
davor ein Platz an der Wascheinrichtung vorgesehen. Uber jedem
Waschplatz befindet sich ein Rohrstutzen für angewärmtes
Wasser im Winter, kaltes im Sommer. Außer diesen Wasch-
einrichtungen sind für die in der Schmiede und Gießerei beschäf-
tigten Arbeiter Zellen für Brausebäder eingerichtet. Die Reinigung und Instandhaltung
sowie Desinfektion der Wasch- und Ankleideräume erfolgt durch eigens dafür angestellte
Wärter.

Besonderes Augenmerk in jeder Hinsicht wurde auf die Beseitigung von Holz- und
Kohlenstaub sowie des beim Schleifen entstehenden Schleifstaubs gerichtet, und selbstverständ-
lich wird auf Unfallverhütung, z. B. durch Abdeckung gefähr-
licher Mechanismen usw. in weitestem Maße Bedacht genommen.

Die Ar beitszeit ist, den Bedürfnissen der Großstadt angepaßt,
für die Arbeiter mit Unständiger Mittagspause von 7—5V* Uhr,
für die Beamten mit halbstündiger Pause von 8—4V2 Uhr. Den
Arbeitern stehen Herde zum Abkochen, bzw. Wärmen des Mittag-
essens sowie Speiseräume zur Verfügung, den Beamten zu mäßigen
Preisen ein warmes Frühstück in den Kasinoräumen.

SOZIALES. Die Fürsorge der Fabrikleitung für ihre Arbeiter
und Angestellten kommt außer den hygienischen Maßnahmen

Zeichensaal der Lehrlings-
schule.

Waschraum für die Arbeiter
(Teilansicht).

ganz besonders in folgenden Einrichtungen zum Ausdruck.

Prämiierung der Arbeiter für wertvolle Vorschläge, zu deren Aufnahme überall
in der Fabrik Kästen mit Karten angebracht sind. Allmonatlich gelangen etwa 200 Be-
lohnungen zur Auszahlung.
        <pb n="300" />
        ﻿Ludw. Loewe &amp; Co., A.-G., Berlin NW. 87.

219*

Ludwig- und Isidor Loewe-Stiftung, deren Zinsen zu Unter-
stützungen und Renten an Beamte und Arbeiter dienen. Das Kapi-
tal beträgt zurzeit 917500 M.; ferner die Fabrikkrankenkasse
(Zahlung wöchentlicher Unterstützung sowie Sterbegelder; als Zu-
schuß der Firma hierzu dient der Zinsgenuß von 25 000 M.). Erkrank-
te Arbeiter eh ef rauen erhalten in ihrem Hause kostenlose Pflege.

Einschränkung des Verbrauches alkoholhaltiger Getränke
durch Verabreichung von Tee zu billigem Preise. Tageskonsum
ca. 4000 Halbliterflaschen.

Arbeiter Sparverein: Verzinsung der Spareinlagen zum vollen
Dividendenzinssatz (im letzten Jahre 18%).

Eine Arbeiter bi bl iothek dient zur Belehrung, Anregung und
Unterhaltung der Arbeiter und Meister.

Populäre Vorträge, Lehr kurse für angehende Meister, und
staatlich anerkannte Lehrlingsschule, geleitet von einem In-
genieur und 16 Hilfskräften. — Sportverein für Lehrlinge, Schul-
sparkasse und Lehrlingsbibliothek.

Teeküche.

Sprechzimmer des Arztes.
        <pb n="301" />
        ﻿DIE ARBEITERUNTERSTÜTZUNGSKASSE verfügt über ein derzeitiges Vermögen von
60 ooo M.

DIE BEAMTENPENSIONSKASSE besitzt ein solches von 52 000 M. Außerdem wurde
von unserem Herrn Kommerzienrat Joh. Klein die

„KLEIN-STIFTUNG“ gemacht, deren Fonds in Höhe von 18 000 M. zur Ausbildung
von Lehrlingen Verwendung findet.

BEAMTENWOHNHÄUSER. An sonstigen Wohlfahrtseinrichtungen verfügt die Firma
über 6 Beamtenwohnhäuser.

Maschinen- und Armaturen-Fabrik
vormals Klein, Schanzlin &amp; Becker
Frankenthal (Rheinpfalz).

. .

Beamtenwohnhäuser.

Beamtenwohnhäuser.
        <pb n="302" />
        ﻿221

Mech. Tricotweberei Mattes &amp; Lulj A. G.

Besigheim.

I.	LEISTUNGEN DES WOHLFAHRTSFONDS. Der Wohlfahrtsfonds der Firma ver-
fügt gegenwärtig über ein Vermögen von iio ooo M., das sich zusammensetzt aus der Max-
Lutz-Stiftung im Betrage von 50 000 M. (errichtet vom Mitbegründer und Direktor der
Gesellschaft, Herrn Max Lutz sr.), sowie den seitherigen jährlichen Zuweisungen aus dem
Reingewinn der Firma im Gesamtbetrag von 60 000 M. Die Verwaltung liegt in den
Händen eines aus 10 Personen bestehenden Ausschusses, der je zur Hälfte von den Arbeitern
und vom Vorstand der Gesellschaft gewählt wird; den Vorsitz führt der Direktor der Firma.
Der Zinsertrag des Fondsvermögens findet folgende Verwendung:

1.	zur Beschaffung von Schulbüchern und allen sonstigen Lehrmitteln für die Kinder
der Arbeiter und Arbeiterinnen;

2.	zur Bestreitung der Kosten einer Ferienkolonie für erholungsbedürftige Kinder
der Arbeiter und der Arbeiterinnen. Dieser Kolonie werden alljährlich 30 Kinder
zugeteilt; sie ist in einem Luftkurort des Mainhardter Waldes eingerichtet und
zeitigt gute Erfolge, was besonders von den Eltern anerkannt wird;

3.	zur Unterstützung der Witwen früherer Arbeiter, sowie von Arbeitern und Ar-
beiterinnen, die sich in Notlage befinden;

4.	zur Bezahlung der Mobiliar-Feuerversicherungs-Prämien für alle Arbeiter und
Arbeiterinnen, die einen eigenen Hausstand führen. Dieser Einrichtung hat es be-
durft, um eine große Zahl unserer Arbeiter des Schutzes der Feuerversicherung über-
haupt erst teilhaftig werden zu lassen;

5.	zur Ermöglichung eines Erholungsurlaubs nach längerer Krankheit, wobei sämt-
liche Kosten vom Wohlfahrtsfonds getragen werden.

II.	LEISTUNGEN DER FIRMA AUS EIGENEN MITTELN: Seit Bestehen des Ge-
setzes betr. Invaliditäts- und Altersversicherung, also seit dem Jahre 1882, werden die
vollen Beiträge zu dieser Versicherung von der Firma getragen; die auf die Arbeiter ent-
fallende Hälfte wird also nicht eingezogen, was eine Jahresausgabe von rund 2300 M.
bedeutet.

Seit etwa 30 Jahren wird den Arbeitern und Arbeiterinnen, die wenigstens 2 Jahre
ununterbrochen bei der Firma beschäftigt sind, am Jahresschluß eine Prämie gewährt.
Diese Prämie beläuft sich auf einen Durchschnittswochenlohn, nebst einer Vergütung von
1 M. für jedes Dienstjahr; die Höchstprämie beträgt 20 M. und wird von einer großen Zahl
von Arbeitern und Arbeiterinnen erreicht. Im letzten Jahre wurden dafür rund 7500 M.
bezahlt.
        <pb n="303" />
        ﻿222*	Mech. Tricotweberei Mattes &amp; Lutz A. G., Besigheim.

Seit ungefähr 20 Jahren besteht die Einrichtung, den Arbeitern und Arbeiterinnen, die
mindestens 7 Jahre ununterbrochen bei der Firma beschäftigt sind, alljährlich einen zehn-
tägigen Erholungsurlaub zu gewähren. Dieser Urlaub wird in einem Luftkurort des Schwarz-
waldes verbracht, wo den Teilnehmern in einem guten Gasthaus vorzügliche Verpflegung
geboten wird. Die sämtlichen Kosten einschließlich derjenigen für die Hin- und Rückfahrt
trägt die Firma, die überdies für die Urlaubszeit den vollen Lohn weiterbezahlt. In dem
Genuß der Ferien sind jetzt etwa 50 Personen, Männer, Frauen und Mädchen; die Ausgaben
für diese Ferien belaufen sich jährlich auf rund 3100 M.

Sodann hat die Firma auch schon seit 20 Jahren ein Konsumgeschäft eingerichtet und
gibt darin die gangbarsten Lebens- und Genußmittel, -die im Großen eingekauft werden, zu
Selbstkostenpreisen ab. Dies bedeutet besonders für die verheirateten Arbeiter eine ganz
erhebliche Ersparnis, die in manchen Fällen 40—50 M. jährlich beträgt. Die Verwaltungs-
kosten dieses Konsumgeschäfts betragen im Jahr rund 1200 M. und werden von der Firma
allein getragen. Außerdem besorgt die Firma für ihre Arbeiter auch noch den Großeinkauf
von Kohlen, Briketts usw., ferner von Eiern und Kartoffeln, und auch diese Sachen werden
zu Einkaufspreisen ohne Aufschlag abgegeben.

In den Wintermonaten von November bis einschließlich März erhalten sämtliche Arbeiter
und Arbeiterinnen morgens vor Beginn der Arbeit unentgeltlich in reichlicher Menge Kaffee
mit Milch und Zucker, was besonders von den auswärts wohnenden Mädchen, die daheim
kein warmes Frühstück zu sich nehmen, als große Annehmlichkeit geschätzt wird. Diese
Einrichtung kostet jährlich rund 800 M.

Um wiederholt geäußerten Wünschen der Arbeiter zu entsprechen und um der Anti-
alkoholbewegung zu folgen, läßt die Firma seit einem Jahr in eigenem Betrieb auch Brause-
limonaden mit Fruchtsaft herstellen und gibt diese Getränke zu Selbstkostenpreisen ab.
Hauptsächlich in der warmen Jahreszeit sind die Limonaden stark begehrt und werden vor
allem von den Mädchen gern gekauft.

In den Fabrikräumen sind in geräumigen, hellen und heizbaren Zellen Wannenbäder
eingerichtet, die von den Arbeitern und Arbeiterinnen während der Arbeitszeit völlig kosten-
frei benutzt werden dürfen.

Zur zinsbringenden Anlegung auch kleiner Beträge bietet eine Fabriksparkasse Gelegen-
heit, die allerdings vorerst nur in geringem Maße benutzt wird.

Die gesamten Ausgaben für die Wohlfahrtseinrichtungen belaufen sich auf etwa 15 000 M.,
d. s. bei einem Reingewinn von 120 000 M., der dem Durchschnitt der letzten Jahre entspricht,
rund 12 Prozent des Jahreseinkommens der Gesellschaft.

Die Firma macht die Erfahrung, daß ihre Wohlfahrtseinrichtungen als solche aner-
kannt werden und daß sie auch insofern gute Früchte tragen, als sie der Firma einen gut-
geschulten, seßhaften Arbeiterstamm erhalten.
        <pb n="304" />
        ﻿223*

Waffenfabrik Mauser, A.-G., Oberndorf
am Neckar (Württemberg).

Allgemein bringen es die Verhältnisse in der Waffenindustrie mit sich, daß in ihr mehr
als in anderen Fabrikbetrieben Häufung der Arbeit mit ruhigen Zeiten wechselt, daß in-
folgedessen die Zahl der beschäftigten Arbeiter große Schwankungen aufweist. Große
Staatsaufträge verlangen meist mit Rücksicht auf den Zweck: schnelle Neubewaffnung
einer Armee, kurze Lieferzeit und damit volle Anspannung des Betriebes, während un-
mittelbar nach ihrer Erledigung — wenn nicht andere Aufträge vorliegen — aus geschäft-
lichen Rücksichten der Betrieb stark eingeschränkt werden muß. Hochbetrieb und Schwach-
betrieb wechseln daher meist mit schroffen Übergängen. Dies ergibt ein eigenartiges Bild
in der Arbeiterbewegung, ein Zu- und Abströmen, wie es aus der untenstehenden gra-
phischen Darstellung ersichtlich ist.

Bei der Waffenfabrik Mauser hat sich nun durch die Notwendigkeit, schnell über eine
Menge geschulter Arbeiter verfügen, von diesen aber einen großen Teil nach Erledigung
des Auftrages wieder entlassen zu müssen, ein eigenartiges Verhältnis zwischen Arbeit-
geber und Arbeitnehmer herausgebildet. Dieses ist von sozialer Bedeutung insofern, als es
die scharfen Forderungen der Industrie mit dem Wohl des einzelnen in harmonische Ver-
bindung bringt und in seinen Wirkungen denen einer ausgezeichneten

ARBEITSLOSENVERSICHERUNG, also eines nicht unwesentlichen Teiles der Arbeiter-
fürsorge, gleichkommt. Die Arbeiterschaft der Fabrik setzt sich aus einem Stamm von
ständig beschäftigten Arbeitern (etwa 1200 Köpfen) und einer Art von Arbeiterreserve
zusammen, die zu jenem erforderlichenfalls schnell hinzutreten kann. Diese Arbeiter-
reserve ist (wie auch der Stamm) zum Teil in Oberndorf selbst, zum größeren aber in der
näheren Umgebung ansässig. Sie geht bei Schwachbetrieb ihren gewöhnlichen bürger-
lichen Beschäftigungen nach. Zieht man militärische Einrichtungen zum Vergleich heran,
so bildet also der Stamm von Arbeitern nebst den Meistern und den Beamten die Offiziere,
Unteroffiziere und Kapitulanten eines Truppenteils, während der andere Teil, zur Reserve
entlassen, jederzeit seiner Einberufung gewärtig ist.

Hierdurch werden für den größten Teil der Arbeiter die sonst empfindlich wirkenden
Übergänge zwischen Arbeit und aufgezwungener Ruhe ausgeglichen. Arbeitgeber und
Arbeitnehmer sind, unabhängig von dem Geschäftsgang der Fabrik, zu einem Körper
verbunden, und dieser Einrichtung verdankt die Fabrik zum großen Teil ihren patriarcha-
lischen Charakter. Solange die Fabrik besteht, hat auch niemals eine Arbeitseinstellung,
ein Lohnstreik oder ähnliches stattgefunden, andererseits hat es ihr in schwierigen Zeiten
aber auch nie an Arbeitern gemangelt. Die sich hierin äußernde Zufriedenheit der Arbeiter
mit dem Arbeitgeber, durch die das beiderseitige Interesse nur gefördert wird, hat weiterhin
in einer ganzen Anzahl von Wohlfahrts- und Fürsorgeeinrichtungen eine kräftige Stütze
erhalten. Zu ihrer Beurteilung scheinen einige statistische Angaben unerläßlich.

Die 1872 gegründete Waffenfabrik besteht aus drei in sich abgeschlossenen und örtlich
nicht zusammenhängenden Werken, nämlich dem von den Brüdern Mauser 1872 gebauten
„Oberen Werk“, der 1874 übernommenen ehemaligen Kgl. Württ. Gewehrfabrik, dem
„Unteren Werk“ und dessen 1885 erfolgter Erweiterung, dem „Äußeren Werk“ (zusammen
24246 qm). Bei vollem Betrieb und einer Leistung von 500 Gewehren für den Tag be-
schäftigen diese Werke insgesamt 33 Beamte, 58 Meister und ca. 2800 Arbeiter, von
letzteren beiden das Äußere Werk 1100, das Untere 1100 und das Obere 600 Köpfe.

Greift man zur Beurteilung der inneren Verhältnisse des Arbeiterkörpers der Fabrik
das Jahr eines Hochbetriebes: 1907 heraus, so wurden in diesem außer 15 technischen
        <pb n="305" />
        ﻿Waffenfabrik Mauser, A.-G., Oberndorf am Neckar (Württemberg).

224*

und 23 kaufmännischen Beamten im ganzen 2770 Arbeiter beschäftigt. Von diesen waren

37.7	% Berufsarbeiter, 20,3 % Handwerker, die als Maschinenarbeiter verwendet wurden,

36.8	% Tagelöhner und 3,2 % Lehrlinge. 59 % waren unverheiratet, 41 % verheiratet mit
3463 Kindern, von denen 1052 der Schulpflicht genügt hatten. Von den Arbeitern waren
ferner 706 = 25,4% Hausbesitzer mit 1086 Stück Vieh, 618 Schweinen und 3211 Morgen
(1012 ha 10 a) Grundbesitz. Die Hausbesitzer verteilen sich zum größten Teil auf
die Oberämter Oberndorf (313) und Sulz (311), die übrigen auf die Oberämter Rottweil
(36), Horb (23), Freudenstadt (4) und Haigerloch.

Geht man nun davon aus, daß die aus einem Ort an der Bahn Rottweil—Horb in einer
Entfernung von etwa 13 km oder aus einem etwa 7,5 km von Oberndorf entfernt stam-
menden Arbeiter nachts in ihr Heim zurückkehrten, so befanden sich von den 2770 Arbeitern
1907 rund 74% in dieser Lage. Dem Alter nach zählten 770 Arbeiter unter 20 Jahre,
1506 standen im Alter von 21—40, 438 in dem von 41—60, 54 in dem von 61—70 Jahren,
2 zählten über 70 Jahre.

Den Arbeitern dienen nun folgende Wohlfahrtseinrichtungen der Fabrik:

WOHNHÄUSER. 9 Wohnhäuser befinden sich zwischen dem Äußeren und Unteren
Werk, ferner dient der „Alte Schwane“ und ein Gebäude in der Mauserstraße den Wohn-
bedürfnissen der Arbeiterschaft, welcher in diesen Häusern

22 Wohnungen zu	2 Zimmer zu	125	M.	für	das	Jahr

x9	u	&gt;&gt;	3	&gt;&gt;	&gt;&gt;	160	,,	,,	,,	,,

8	yy	&gt;)	4	&gt;&gt;	y&gt;	l85	&gt;&gt;	&gt;&gt;	&gt;&gt;	&gt;&gt;

^	yy	yy	5	yy	yy	3^0	yy	yy	yy	yy

im ganzen also 50 Familienwohnungen mit 138 Zimmern zu ermäßigten Preisen zur Ver-
fügung stehen. Jede Wohnung hat Küche, Bodengelaß, Kellerraum und Holzplatz, jedes
Haus ferner eine gemeinschaftliche Waschküche. Die Kinder gehen in Oberndorf zur
Schule. Diese Wohnungen sind erklärlicherweise von den Familien der Stammarbeiter
bezogen.

ARBEITERHERBERGE. Für die ledigen Arbeiter hat die Fabrik eine Arbeiter-
herberge geschaffen. Sie bot früher 500 Arbeitern Unterkunft, deren Zahl aber mangels
genügender Benützung und wegen Einrichtung einer Badeanstalt in ihr beschränkt werden
mußte. Die Herberge enthält jetzt 51 Zimmer mit 240 Betten und 5 gemeinschaftliche
Waschräume. Sie hat sich bisher als ausreichend erwiesen, jedoch ist auch Vorsorge zur
Unterbringung weiterer Arbeiter getroffen.

BADEANSTALT. Die unter Aufsicht eines besonderen Bademeisters stehende, bereits
erwähnte Badeanstalt enthält 13 Kabinen für Wannenbäder und eigene Einrichtungen
für unentgeltliche Dampf- und medizinische Bäder. Eines wie starken Zuspruchs sich diese
Einrichtung erfreut, mag daraus ersichtlich sein, daß in den Jahren 1904—1911 im ganzen
102 150 Bäder, und zwar 76 903 gewöhnliche und 25 147 besondere verabreicht wurden,
so daß auf das Jahr durchschnittlich 14 578 und auf den Tag 48,5 Bäder kommen. Das
wachsende Bedürfnis der Arbeiter kennzeichnet sich in der Tatsache, daß sich die Inanspruch-
nahme in steigenden Prozentzahlen zur Arbeiterzahl bewegt; daß die Einrichtung aber
        <pb n="306" />
        ﻿Waffenfabrik Mauser, A.-G., Oberndorf am Neckar (Württemberg).

225*

andererseits dem Bedürfnis genügt, geht
daraus hervor, daß ihre Leistungsfähigkeit
nicht voll ausgenutzt wird.

SPEISEANSTALT. In der Arbeiter-
herberge befindet sich ferner noch die von
der Fabrik unterhaltene Speiseanstalt, in der
der Mann für 10 Pf. Frühstück (Kaffee
und 1 Brot), für 30 Pf. Mittagessen (Fleisch
und Gemüse, für 40 Pf. mit Suppe) und für
25 Pf. Abendessen (Wurst mit Salat) er-
halten kann. Die Teilnehmerzahl wechselt
je nach dem Betrieb stark. Im Vollbetrieb	Arbeiterwohnhäuser,

nehmen bis 300 Mann am Essen teil,

während bei eingeschränktem Betrieb durchschnittlich etwa 188 Portionen jeden Tag
verabreicht werden. Auch ihre Leistungsfähigkeit ist bei weitem noch nicht ausgenutzt.
Erzielte Überschüsse kommen wieder der Einrichtung zugute.

Lange vor der gesetzlichen Regelung der Arbeiterfürsorge, wie sie durch die Reichs-
versicherungsordnung seit 1912 und durch das Versicherungsgesetz für Angestellte von
1911 ihren letzten Ausdruck erhalten hat, hat die Fabrik ihre Fürsorge kranken, invaliden
und altersschwachen Arbeitern gewidmet und ebenso auch ihren Beamten eine Pension
durch folgende Einrichtungen sichergestellt:

ARBEITERPENSIONSKASSE. Schon seit 1873 besteht eine Arbeiterpensionskasse,
aus der zurzeit 78 männliche und 130 weibliche Personen eine feste Rente beziehen, die
jährlich im ganzen den Betrag von 32 700 M. erreicht. Zu dieser Kasse tragen die Arbeiter
durch Lohnabzüge von gegenwärtig 2 % bei. Die Kasse würde aber nicht zu hohen Leistungen
befähigt sein, wenn sie nicht durch persönliche Stiftungen des Mitbegründers und General-
direktors der Fabrik, Geheimen Kommerzienrats Dr.-Ing. h. c. Paul von Mauser (bisher
54 747 M.), und der Aktiengesellschaft Waffenfabrik Mauser (bisher 60 000 M.) dauernd
unterstützt würde. Das Gesamtvermögen beträgt zurzeit 519 000 M. Bis 1885, also bis
zum Inkrafttreten der staatlichen Krankenversicherung, war diese Kasse zugleich auch

KRANKENKASSE. Diese ist nun abgetrennt und als Fabrikkrankenkasse selbständig
gemacht worden. Die Leistungen der Arbeiterpensionskasse, die also unabhängig von
staatlichen Renten diesen einen Zuschuß gibt, werden durch einen Arbeiterausschuß von
12 Mann unter Vorsitz eines Mitgliedes des Vorstandes der Fabrik bestimmt. Den Kassierer

bezahlt die Firma. Besondere

SPRECHZIMMER FÜR ÄRZTE in der
Fabrik sollen den Arbeitern schnellen und
unentgeltlichen ärztlichen Rat sichern,
ebenso ist eine allen Anforderungen der
Neuzeit entsprechend ausgestattete

UNFALLSTATION mit eigenem ärzt-
lichen Personal in der Fabrik eingerichtet
worden.

BEAMTENPENSIONSVERSICHERUNG.
Für die Beamten besteht eine Beamten-
pensionsversicherung seit 1905. Sie wurde
mit rückwirkender Kraft bis zu 12 Dienst
jahren ausgestattet. Die Fabrik übernahm

*iS

Arbeiterwohnhäuser.
        <pb n="307" />
        ﻿226* Waffenfabrik Mauser, A.-G., Oberndorf am Neckar (Württemberg).

dabei die vollen Prämien für die Rückdatierung auf ihre Kosten. Seit dem Gründungs-
jahr 1905 ist die Prämienzahlung derart geregelt, daß die Fabrik etwas über die Hälfte
der Prämien, die Angestellten den Rest tragen.

FABRIKFEUERWEHR. Eine eigene, kurz nach Errichtung der Fabrik gegründete
Fabrikfeuerwehr, die heute als besondere Kompagnie der städtischen Feuerwehr ange-
gliedert und mit den neuesten Lösch- und Rettungsgeräten auf Kosten der Firma reichlich
ausgestattet ist, verleiht der Fabrik wie der ganzen Gemeinde eine erhöhte Sicherheit bei
Feuersgefahr. Besondere Anschlüsse an die Turbinenanlagen der Fabrik speisen die zahl-
reich vorhandenen Hydranten rasch und ausgiebig.

Schließlich hat die Fürsorge der Fabrik in nicht geringerem Maße der der Fabrik an-
vertrauten Jugend gegolten. Seit 1890 bildet sie in 3jährigem Zeitraum 14—16jährige
Lehrlinge praktisch aus, während zur gleichen Zeit ihre wissenschaftliche Weiterbildung
durch die Oberndorfer staatliche Gewerbeschule erfolgt. Die Ausbildung schließt mit der
Gesellenprüfung ab, deren Kosten ebenfalls die Fabrik trägt. Die Lehrlinge erhalten im
Anfang 80 Pf., steigend bis zu 2 M. gegen Ende der Lehrzeit für den Tag, wobei auch die
Zeit des staatlichen Unterrichts mitbezahlt wird, der ausnahmslos während der Arbeits-
zeit erteilt wird. Den Lehrlingen wird keinerlei Verpflichtung auferlegt, ihre durch die
Fabrik erworbenen Kenntnisse späterhin im Dienste von dieser zu verwerten; zunächst
treten sie im Gegenteil meist aus dem Fabrikverbande aus, um sich anderweitig weiter
auszubilden. In den seltenen Fällen, wo der Lehrling keine Verwandten in Oberndorf oder
in dessen Umgebung besitzt, wird für seine Unterbringung und Beaufsichtigung durch
die Fabrik Sorge getragen. Bisher verdanken 458 Lehrlinge dieser ihnen für ihr weiteres
Fortkommen außerordentlich förderliche fachwissenschaftliche Ausbildung. Die Teilnahme
an diesen Lehrlingsabteilungen hat sich von Jahr zu Jahr ebenfalls gesteigert. So wurden
1892 nur 27, 1897 66, 1909 82 Lehrlinge ausgebildet, während ihre Zahl heute 126 beträgt.
        <pb n="308" />
        ﻿Mech. Weberei am Mühlbach,
Augsburg-Pfersee.

ARBEITER-WOHNHÄUSER. Um den Arbeitern und deren Familien gesunde Woh-
nungen gegen billige Miete abgeben zu können, errichtete die Firma auf ihren Grundstücken
an der Sedan- und Bannackerstraße in Pfersee im Sommer 1910 einen Arbeiter-Wohn-
häuser-Komplex, gemäß den beigegebenen Abbildungen, bestehend aus 5 Häusern mit
zusammen 36 Wohnungen und zwar

5 Wohnungen ä 2 Zimmer
&gt;&gt;	)&gt; 3	&gt;&gt;

5 ft	4	&gt;&gt;

Zu jeder Wohnung gehört Küche, Keller und Bodenanteil. Ein Waschküchengebäude,
das in 4 einzelne Waschküchen eingeteilt ist, steht den Mietern zur Verfügung, ebenso ein
Wäschetrockenplatz, der sich vor den Waschküchen befindet. Sämtliche Wohnungen
haben laufendes Wasser in den Küchen, sowie Spülklosetts; die Wasserversorgung geschieht
durch ein speziell für diesen Zweck errichtetes automatisches Motorpumpwerk. Im Hof-
raum, in den Treppenhäusern, sowie in den Küchen befindet sich elektrisches Licht, das für
die Mieter kostenlos ist.

Arbeiterwohnhäuser der Mech. Weberei am Mühlbach.
        <pb n="309" />
        ﻿228*

Mech. Weberei am Mühlbach, Augsburg-Pfersee.

Jedem Mieter ist ein Gartenanteil von durchschnittlich 30 qm Größe zugeteilt, der
demselben zur unentgeltlichen Nutznießung überlassen ist.

BADEGELEGENHEIT. Sämtlichen Arbeitern der Fabrik ist durch ein Abkommen
der Firma mit einer benachbarten Badeanstalt Gelegenheit geboten, gegen Erlag von 10 Pfg.
ein warmes Wannenbad und von 5 Pfg. ein Brausebad mit Wäsche zu erhalten; die Mehr-
kosten werden von der Firma bestritten.

KRANKENKASSE. Die Beiträge der Krankenkasse sind auf 4 y2 % des wirklichen
Arbeitsverdienstes festgesetzt; die Firma hat hiervon statt des gesetzlichen einen Drittels,
freiwillig die Hälfte der Beiträge übernommen.

UNTERSTÜTZUNGEN. Die Firma schuf ein Arbeiter-Unterstützungs-Konto, das eine
ungefähre Höhe von 111000 M, aufweist und ein Beamten-Unterstützungs-Konto mit
etwa 76 000 M., welche ausschließlich aus Mitteln der Firma dotiert werden, ohne irgend-
welche Beiträge von seiten der Angetellten und Arbeiter. Hiervon werden unterstützungs-
bedürftigen Personen Zuschüsse gewährt, teilweise geschieht dies auch in Form von Pen-
sionen.

FABRIKSPARKASSE. Um den Angestellten und Arbeitern Gelegenheit zu geben,
sich eine Sparpfennig für Fälle der Not zurückzulegen, schuf die Firma eine Fabriksparkasse,
bei welcher freiwillige Einlagen mit 4% % pro Jahr verzinst werden. Einlagen in die Spar-
kasse können bereits von 1 Mark an erfolgen und werden dieselben auf Wunsch jederzeit
wieder zurückbezahlt.

NÄHKURSE. Zum Zwecke der Fortbildung im Nähen und in anderen Handfertigkeiten
errichtete die Firma vor einigen Jahren Abendkurse für Arbeiterinnen unter Leitung einer
geprüften Lehrerin, welche von einer größeren Anzahl unserer Arbeiterinnen besucht wurden.
Seit kurzer Zeit vereinigten wir diese Kurse mit den von hiesigen Frauenvereinen gegründeten
Nähabenden, woran wir uns mit einem regelmäßigen größeren jährlichen Beitrag beteiligen.

ARBEITERVEREIN. In der Fabrik besteht ein Arbeiterverein (Werkverein), dem
sich etwa die Hälfte der Gesamtarbeiterschaft angeschlossen hat und deren Prinzip es ist,
im friedlichen Einvernehmen mit dem Arbeitgeber zu leben, die also den freien Gewerkschaften
fern stehen. Der Verein hat das Bestreben seinen Mitgliedern in wirtschaftlicher Hinsicht
Vorteile zu bieten und sie in jeder Notlage zu unterstützen. So gewährt er durch eine, un-
abhängig von der Fabrikkrankenkasse geschaffene Krankenhilfskasse deren Mitgliedern
Krankengelder, Wöchnerinnen-Unterstützungen und Sterbegelder, wozu sich die Firma
statutarisch verpflichtet hat, ein Drittel der Beiträge zu übernehmen.

Im Falle der Bedürftigkeit und Würdigkeit werden Vereinsmitglieder unterstützt,
bei militärischen Übungen, bei Verheiratung, zum Besuch von Ausstellungen und Fach-
schulen werden Zuschüsse geleistet, im Krankheitsfalle wird eine Hauspflege vermittelt.
Erstkomunikanten der Mitglieder erhalten Geschenke, insbesondere aber werden bei der all-
jährlich stattfindenden Weihnachtsfeier Familienangehörige und Kinder reichlich be-
schenkt. Durch einen Gesangverein, der aus Vereinsmitgliedern besteht, wird auch die
Geselligkeit gepflegt, ebenso besteht eine gut ausgestattete Vereinsbibliothek zur freien
Benutzung.

Um den Verein in die Lage zu versetzen, all diese Vorteile seinen Mitgliedern bieten
zu können, gewährt die Firma regelmäßig größere Zuwendungen zum Vereinsvermögen,
welche den hier angeschlossenen Arbeitern zugute kommen.
        <pb n="310" />
        ﻿Mechanische Baumwoll-Spinn- und Weberei Kempten.

		Zuwendungen an		die Arbeiter				an die  Beamten	Gesamtaufwendungen für Wohlfahrtszwecke		
In den Jahren	Krankenkasse		Invalidenversicherung		Unfallver-  sicherung  M.	Unterstütz. -  u. Pen- sionskasse	diverse  sonstige  Zwecke				
								Pensions-  fonds	insgesamt  M.	davon  gesetzlich  M.	davon  freiwillig  M.
	insgesamt  M.	davon freiwillig 2/s  M.	insgesamt  M.	davon freiwillig J/2  M.							
						freiwillig  M.	freiwillig  M.	freiwillig  M.			
1853	1884	445 596	445 596	—	—	—	8l 853	4 436	—	531 885	—	531 885
1885—1900	264 300	176 200	Il8 643	59 321	43 56o	348 Ol8	—	102 500	877 021	190 982	686 039
1901—1910	199 731	133 154	125 127	62 564	47 851	327 851	55 000	91 532	847 092	176 991	670 101
1911	21 726	14 484	12 066	6 033	4 9io	24 467	■—•	7 762	70 931	18 185	52 746
1912	23 206	15 470	16 915	8 457	4 494	23 423	5 000	8 072	81 110	20 688	60 422
1853—1912											
= 60 Jahre	954 559	784 904	272 751	136 375	100 815	805 ÖI2	64 436	209 866	2 408 039	406 846	2 001 193
Durchschnitt											
pro Jahr	—	—	—	—	—	—	—	—	40 134	6 785	33 533

Wie aus obigem ersichtlich, sind die freiwilligen Leistungen seit Gründung des Etablissements für Wohl-
fahrtszwecke zugunsten der Arbeiter und Angestellten ganz bedeutende. Außerdem besitzt die Aktiengesellschaft eigene
Arbeiterhäuser. Es bestehen ferner — unter der Leitung von katholischen Ordensschwestern —

i Mädchen- und Ledigenheim,
i Kinderbewahranstalt.

*

229
        <pb n="311" />
        ﻿Mechan. Weberei
zu Linden

Aktiengesellschaft.

Hannover -Linden.

Säuglingsräume.

KINDERPFLE GEAKSTALT. Die
Firma errichtete im Jahre 1873 eine
Kinderpflegeanstalt.

Tägliche Frequenz 200 bis 250
Kinder im Alter von 6 Wochen bis
14 Jahren.

-»-Vr»-

■

Arbeitssaal für schulpflichtige Kinder.
        <pb n="312" />
        ﻿231*

Carl Menzel &amp; Söhne,
Glasfabrik „Carlswerk“, Lommatzsch i. S.

KÖNIG-FRIEDRICH-AUGUST-STIFTUNG. Anläßlich des Besuchs Sr. Majestät des
Königs von Sachsen in oben genannter Fabrik wurde von dem Inhaber der Firma, Herrn Karl
Menzel sen., die „König-Friedrich-August-Stiftung“ in Höhe von io ooo M. für die in seiner
Fabrik Beschäftigten gegründet, deren Zinsen dazu bestimmt sind, halbjährlich an solche
bedürftige Arbeiter des Lommatzscher Werkes verteilt zu werden, welche in eine unvorher-
gesehene Notlage geraten sind, wofür keine Deckung vorliegt und sie das Bestreiten aus
eigenen Mitteln empfindlich treffen würde. Diese Stiftung hat bis jetzt schon sehr viel Segen
gebracht und liegen für jedes Halbjahr 3—4 Gesuche solcher Bittsteller vor.

Familienwohnhäuser.

FAMILIENWOHNHÄUSER. Aber auch in anderer Hinsicht sucht die Fabrikleitung
den bei ihr beschäftigten Leuten den Aufenthalt angenehm zu machen. Wie aus den Abbil-
dungen ersichtlich ist, besitzt die Firma in Lommatzsch 6 einfache und 2 doppelte Familien-
wohnhäuser mit 67 Wohnungen für Glasmacher, Glasmachergehilfen, Glasstrecker und
Glasschneider. Diese Leute haben alle freie Wohnung, welche je nach der Beschäftigung
ihrer Inhaber aus 1—2 Stuben, 1—2 Kammern und Küche besteht, sämtlich mit Wasser-
leitung versehen sind und in schöner, gesunder und freier Lage mit hübschen Gärtchen
liegen.
        <pb n="313" />
        ﻿Carl Menzel &amp; Söhne, Glasfabrik „Carlswerk“, Lommatzsch i. Sa.

232*

Familienwohnhäuser.	Familienwohnhäuser.

EIGENE BETRIEBSKRANKENKASSE. Außerdem besitzt aber auch jedes der Werke
in Lommatzsch und Bunzlau eine eigene Betriebskrankenkasse.

Durch solche Einrichtungen suchen die Inhaber der Firma Carl Menzel &amp; Söhne
in Lommatzsch und Bunzlau das gute Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeit-
nehmer immer weiter auszubauen und möchte nur gehofft werden, daß dieses recht
lange in der alten Weise trotz mehrfacher äußerer Anfeindungen erhalten bleibt.

Familienwohnhäuser (von der Rückseite).
        <pb n="314" />
        ﻿233*

E. Merck, chemische Fabrik, Darmstadt.

Die Mercksche Fabrik ist eine der ältesten chemischen Fabriken Deutschlands. Sie
ging aus der im Jahre 1654 errichteten Engel - Apotheke in Darmstadt hervor, die 1668
von dem Apotheker Friedrich Jakob Merck aus Schweinfurt erworben wurde und seitdem
ununterbrochen in dem Besitze der Familie Merck geblieben ist. Die Fabrikgründung
durch Heinrich Emanuel Merck fällt in das Jahr 1827.

An der bedeutenden industriellen Entwicklung in der zweiten Hälfte und besonders
zu Ende des vorigen Jahrhunderts nahm auch die Mercksche Fabrik teil. Während sie beim
Tode des Gründers im Jahre 1855 noch 60 Angestellte zählte, betrug die Zahl ihrer Beamten
und Arbeiter im Jahre 1900 bereits 1000. Heute beschäftigt die Firma nahezu 2000 Personen,
darunter über 400 Beamte. Sie hat ihre'Handelsbeziehungen inzwischen über die ganze
Erde ausgedehnt und in außerdeutschen und überseeischen Ländern Zweighäuser und
Niederlagen errichtet.

In den Jahren 1902 bis 1904 wurden die Fabrikbetriebe, die damals eine Bodenfläche
von ca. 8000 qm bedeckten, in die zwischen Darmstadt und Arheilgen neuerbaute Fabrik
verlegt und mit den bis dahin getrennt untergebrachten Kontoren und Magazinen vereinigt.
Die neuen Anlagen mit über 200 Einzelgebäuden erstrecken sich über ein Gelände von mehr
als 300 000 qm.

Zurzeit liegt die Leitung des Unternehmens in den Händen des Geh. Kommerzienrats
Dr. phil., Dr. med. h. c. et Dr. ing. h. c. Louis Merck, des Medizinalrats Dr. phil. Em. Aug.
Merck und des Dr. phil. et Dr. med. h. c. Wilhelm E. Merck.

Gleich anderen industriellen Betrieben hat die Firma E. Merck aus eigenen Mitteln
und Stiftungen der Firmenteilhaber Einrichtungen zum Wohle ihrer Angestellten geschaffen,
die über die gesetzlich vorgeschriebenen Aufwendungen hinausgehen und vornehmlich da in
Kraft treten, wo die Leistungen staatlicher Einrichtungen aufhören oder unzureichend sind;
in erster Linie also auf dem Gebiete der Kranken- und Altersfürsorge.

BETRIEBSKRANKENKASSE. Alle nach dem Krankenversicherungsgesetz versiche-
rungspflichtigen Angestellten sind bei der Betriebskrankenkasse der Firma versichert. Die
Kasse gewährt ihren Mitgliedern weitgehendere Leistungen als gesetzlich gefordert werden,
indem sie allen erwerbsunfähigen Angehörigen (Ehefrauen, Kindern, Eltern, Schwieger-
eltern, Geschwistern), sofern das Kassenmitglied als deren alleiniger Ernährer in Betracht
kommt, volle Krankenunterstützung auf die Dauer von 13 Wochen zuteil werden läßt. Da-
durch sind sehr erhebliche Mehraufwendungen der Kasse gegenüber anderen Krankenkassen
bedingt, wie aus der folgenden nach Mitteilungen des statistischen Amts bearbeiteten
Übersicht hervorgeht.

Beiträge und Leistungen pro Kopf der Mitglieder:

	Beiträge	Für ärztl. Behandlg.	Arznei-  und  Heilmittel	Kranken-  gelder	Kur- und Verpflg.	Summe	in Proz. der Mitglieder- Beiträge
	M.	M.	M.	M.	M.	M.	M.
Ortskr.-K. i. deutsch.Reich	19,08	5,44	3,69	10,41	3,64	23,18	121
Ortskr.-K. i. Gr. Hessen .	21,89	6,01	3U9	I3,H	3,35	25,66	117
Betr.-Kr.-K. i. dtsch. Reich	2i,53	7,88	4,81	13,42	3,50	29,61	137
Betr.-Kr.-K. i. Gr. Hessen	21,91	8,99	4,76	14,86	2,66	3U27	I42
E. Merck		25,75	9,93	10,70	16,—	2,56	39U9	I42

Pro Erkrankungstag verausgabte die Merck sehe Betriebskrankenkasse im J ahre 1911
3,90 M. gegen 3,10 M. aller Kassen im deutschen Reiche. Die Gesamtausgaben der Kasse
beliefen sich im Jahre 1908 auf 49 874,63 M.	im Jahre 1910 auf 54 119,69 M.

„	&gt;,	I9°9 ,, 55 794,37,,	„	„ U“ „ 60218,76,,
        <pb n="315" />
        ﻿E. Merck, chemische Fabrik, Darmstadt.

234*

ARBEITERUNTERSTÜTZUNGS- UND PENSIONSKASSE. Soweit die Betriebskranken-
kasse die Kosten für ärztlich verordnete Nähr- und Stärkungsmittel sowie für die Beschaf-
fung von künstlichen Gliedern, Zahngebissen, Brillen usw., ferner die Ausgaben für Kranken-
transporte oder besondere Pflege, namentlich auch für die Krankenhauspflege von Arbeiter-
frauen und -Kindern nicht übernehmen darf, tritt die von der Firma begründete Arbeiter-
unterstützungs- und Pensionskasse helfend ein. Sie zahlt ausnahmsweise auch die Konsul-
tationsgebühren von Ärzten, die nicht mit der Krankenkasse in Verbindung stehen. Außer-
dem greift sie ein, wenn die gesetzliche Unterstützungsfrist der Krankenkasse abgelaufen ist.

Die Familien verheirateter, im Krankenhause untergebrachter Arbeiter, deren Kranken-
rente zum Lebensunterhalte nicht ausreicht, erhalten von der Unterstützungskasse be-
sondere Unterstüzungen in der Höhe des von der Krankenkasse gezahlten Krankengeldes,
so daß ihnen also der volle Betrag des Krankengeldes zukommt.

Die Leistungen der Unterstützungskasse betrugen in den Jahren 1908 24 905,49 M.,
1909 23 993,45 M., 1910 24 965,74 M., 1911 28 367,84 M. Hierin sind einbegriffen die
Gewährung von Pensionen an Arbeiter und Arbeiterwitwen, sowie von Sterbegeldern.

Die Pensionsfähigkeit der Ar-
beiter ist vom Dienstalter, Füh-
rung und Leistungen abhängig;
desgleichen die Höhe der Pension,
die sich zwischen 15 M. und 75 M.
pro Monat bewegt. In der Regel
erhält jeder arbeitsunfähige Ar-
beiter bei einer Dienstzeit von
über 15 Jahren außer der gesetz-
lichen Rente einen Ruhegehalt
seitens der Firma.

Stirbt ein Arbeiter der Firma,
der der alleinige Ernährer seiner
Familie war, so erhalten die Hin-
terbliebenen neben dem von der
Betriebskrankenkasse zu zahlen-
den Sterbegeld ein solches von der
Firma im Betrage von 50 M. Beim
Tode eines von der Firma pensio-
nierten Arbeiterinvaliden wird die
nach dem Sterbemonat fällige
Monatspension als Sterbegeld an
die Angehörigen ausgezahlt.

UNTERSTÜTZUNG BEI UN-
FÄLLEN. Zur Unterstützung bei
Unfällen der Arbeiter trägt die
Firma, solange die Berufsgenos-
senschaft Unfallrente noch nicht
gewährt, soviel zum Krankengelde
bei, daß 4/s des Lohnes, je nach
Lage des Falles, auch der volle
Lohnbetrag erreicht wird. Nach
denselben Grundsätzen wird bei
Unterstützung der Angehörigen
von Verunglückten, die im Kran-
Gebäude für Krankenkassenverwaltung.	kenhause untergebracht sind, ver-
        <pb n="316" />
        ﻿
        <pb n="317" />
        ﻿236*

E. Merck, chemische Fabrik, Darmstadt.

fahren. Auch in diesem Falle kann das an die Familie gezahlte Krankengeld zuzüglich
des Zuschusses der Firma dem ganzen Lohne entsprechen.

Die in den Fabrikbetrieben beschäftigten Beamten werden auf Kosten der Firma außer
bei der Berufsgenossenschaft bei einer Privatgesellschaft gegen Unfall versichert.
Es wird ihnen dadurch eine Erhöhung der von der Berufsgenossenschaft zu beanspruchenden
Entschädigung und den Hinterbliebenen von verheirateten Beamten, deren Tod durch
Unfall erfolgt ist, eine Entschädigung in Höhe des 3 fachen Aktivgehaltes sichergestellt. —
Beamte, die im Dienste der Firma auf Reisen gehen, werden von ihr besonders versichert.
An Prämien für Unfall- und Reiseversicherung bei Privatgesellschaften zahlte die Firma
im Jahre 1912 16 891,40 M.

Beamtenkasino, dahinter Kantine.

ARBEITERWITWEN- UND ARBEITERINNEN-PENSIONSKASSE. Durch eine zum
Andenken an ihren verstorbenen Gatten, den Geh. Kommerzienrat Wilhelm Merck im
Jahre 1899 gemachte Schenkung von 100 000 M. legte Frau Lina Merck geb. Möller den
Grundstock zu einer Arbeiterwitwen- und Arbeiterinnen-Pensionskasse. Das Kapital wird
von der Firma Merck zu 5 % verzinst. Zur Verwaltung der Kasse ist ein besonderer Vorstand
berufen, zu dessen Mitgliedern 2 gewählte Arbeiter gehören. Bedingung für die Pensions-
gewährung an Arbeiterwitwen ist, daß der Ehemann mindestens 20 Jahre, und zwar bis zu
seinem Tode resp. bis zu seiner letzten Krankheit oder bis zum Eintritt seiner dauernden
völligen Erwerbsunfähigkeit als Arbeiter bei der Firma Merck tätig war und daß die Ehe der
Witwe mit ihm wenigstens 10 Jahre lang bestand.

Arbeiterinnen kann aus der Stiftung eine Pension oder ein Zuschuß zu der von der
Firma etwa gezahlten Pension gewährt werden, wenn sie wenigstens 25 Jahre in den Diensten
der Firma gewesen sind. Der Vermögensstand der Kasse betrug am 31. Dezember 1912
253 070,25 M.
        <pb n="318" />
        ﻿Speiseraum II im Beamtenkasino.

E. Merck, chemische Fabrik, Darmstadt

Speiseraum I im Beamtenkasino.
        <pb n="319" />
        ﻿238*

E. Merck, chemische Fabrik, Darmstadt.

Beim Ableben einer Pensionsempfängerin wird deren Angehörigen oder denjenigen
Personen, die das Begräbnis der Verstorbenen besorgen, der Betrag einer Monatspension
als Sterbegeld aus der Stiftung gezahlt.

Ebenfalls mit einer Stiftung von 100 000 M., die aus gleichem Anlaß erfolgte, begründete
Frau Lina Merck geb. Möller die

BEAMTEN-PENSIONS-WITWEN- UND WAISENKASSE der Firma Merck. Durch
weitere Schenkungen der einzelnen Firmeninhaber, sowie durch außerordentliche jährliche
Zuwendungen seitens der Firma ist das Grundkapital inzwischen auf 550 000 M. erhöht
worden. Nach dem Inkrafttreten der staatlichen Angestelltenversicherung besteht die Kasse
als sogenannte Zulagekasse weiter.

Kochküche der Arbeiterkantine.

Die Beitragsleistungen betragen 9 % des Gehaltes der Mitglieder, wovon diese 3 % zu
zahlen haben, während die Firma 6 % beisteuert. Die Pensionsberechtigung beginnt nach
5jähriger Tätigkeit bei der Firma Merck; die Höhe der Pension bewegt sich zwischen 25 %
und 50 % des Gehaltes. Abgesehen von den bereits erworbenen Rechten der Mitglieder
ergänzt die Kasse deren von der Reichsversicherung zu beanspruchende Pension bis zu 50 %
des Gehaltes. Als pensionsfähiges Höchstgehalt ist ein Jahresgehalt von 4800 M. festgesetzt.

Witwen verstorbener Kassenmitglieder erhalten 40 % derjenigen Pension, welche das
Mitglied bei seinem Tode bezog, bzw. zu beanspruchen berechtigt gewesen wäre. Außerdem
wird für 2 Kinder unter 17 Jahren 25 %, zusammen jedoch nicht mehr als 50 % des Witwen-
geldes als Erziehungsbeitrag gezahlt. Vollwaisen wird als Erziehungsgeld 15 % des Ruhe-
gehalts des Vaters gewährt. Das Vermögen der Kasse beläuft sich zurzeit auf 1366 000 M.
bei einer Mitgliederzahl von 406. Im Jahre 1912 wurden an Pensionen bezahlt 19 548,72 M.

MERCK-RIEGER-STIFTUNG. Ein Kapital von 50 000 M. stifteten Medizinalrat Dr.

E.	A. Merck und Frau Elisabeth geb. Rieger am x. Januar 1912 mit der Bestimmung, daß
        <pb n="320" />
        ﻿harten



harten

Barten

harten

harten

Barten





harten

.b.^T '

.



■ . ■

Arbeiterwohnkolonie. (Architekt Prof. Pützer-Darmstadt.)
        <pb n="321" />
        ﻿E. Merck, chemische Fabrik, Darmstadt.

240*

die Zinsen dieser „Merck-Rieger-Stiftung“ für einen Landaufenthalt schwächlicher oder
genesender Kinder von Arbeitern Verwendung finden sollen.

Außerhalb der Kranken- und Altersfürsorge besteht bei der Firma Merck noch eine
Reihe weiterer Einrichtungen zur finanziellen bzw. materiellen Unterstützung ihrer Ange-
stellten und deren Angehörigen.

WÖCHNERINNENKASSE. Aus freiwilligen, von den Inhabern der Firma gestifteten
Mitteln wird eine Wöchnerinnenkasse unterhalten, zum Zwecke einer besonderen Fürsorge
für die nicht versicherten Frauen von Arbeitern in den ersten 10 Tagen nach der Niederkunft.
Die Fürsorge tritt ein, wenn der betreffende Arbeiter wenigstens seit 6 Monaten bei der
Firma tätig ist, und erstreckt sich vornehmlich auf die Versorgung mit kräftiger Nahrung,
die Beschaffung der nötigen Wäsche usw. Verbraucht wurden im Jahre 1912 Naturalien
im Werte von 2000 M. außer der Kost.

ARBEITERVORSCHUSSKASSE. Weiterhin stellt die Firma die Mittel zur Unterhaltung
einer Arbeitervorschußkasse zur Verfügung. Arbeiter, die nicht weniger als 1 Jahr (Aus-
nahmen sind jedoch zulässig) bei der Firma beschäftigt sind, können aus dieser Kasse ohne
Bürgschaftstellung zinsfreie Darlehen gegen Tilgung in Form kleiner, wöchentlicher Lohn-
abzüge (1—3 M.) erhalten. Die Außenstände der Kasse betragen zurzeit 5500 M.

FREIWILLIGE LOHNZAHLUNGEN ohne Gegenleistung der Arbeiter erfolgen aus
verschiedenen Anlässen. So erhalten Arbeiter mit mehr als 5 jähriger Tätigkeit bei der Firma
an Feiertagen, die nicht auf einen Sonntag fallen, ihren vollen Lohn. Der volle Lohn wird
auch bei gelegentlichem Ausfall des Dienstes an patriotischen oder anderen Festtagen
gezahlt. Die zu militärischen Übungen einberufenen Arbeiter erhalten während der
Zeit der Übung V3 ihres Lohnes als Zulage von der Firma. — Arbeitsversäumnisse der Arbeiter
infolge Niederkunft ihrer Frauen, schwerer Erkrankungen innerhalb der Familien, Teil-
nahme an Beerdigungen werden am Lohn nicht oder bei Versäumnis bis zu 4 Tagen nur zu
2/5 in Abzug gebracht.

Arbeiterwohnhaus. (Architekt Prof. Pützer.)
        <pb n="322" />
        ﻿E. Merck, chemische Fabrik, Darmstadt.

241*

Arbeiterwohnhaus. (Architekt Prof. Pützer.)

JUBILÄUMSGELDGESCHENKE. Eine 25- bzw. 40jährige ununterbrochene Tätig-
keit von Arbeitern und Beamten erkennt die Firma Merck durch Gewährung von Jubiläums-
geldgeschenken besonders an. Für die Arbeiter betragen sie

bei 25 jähriger Dienstzeit............................150 M.

bei 40	&gt;&gt;	&gt;&gt;	...........................300 ,,

URLAUB. Sämtliche bei der Firma angestellten Beamten erhalten je nach dem Dienst-
alter jährlich einen Urlaub von 1—4 Wochen. Den Arbeitern werden bei iojähriger Dienst-
zeit jährlich 3 Tage, bei 15jähriger Dienstzeit jährlich 6 Tage Urlaub bewilligt.

Mannigfache Erleichterungen sind den Angestellten beim Bezüge von Lebensmitteln,
Kohlen, Fahrrädern geboten. Arzneimittel, soweit nicht die Krankenkasse dafür aufkommt,
können zu ermäßigten Preisen aus der Merck sehen Apotheke entnommen werden.

Mit der Neuerbauung der Fabrik war die Möglichkeit gegeben, auch die bestehenden
sanitären und hygienischen Einrichtungen zu vervollkommnen. Es wurden in erster Linie
die nötigen Räumlichkeiten zur Einrichtung einer allen Ansprüchen genügenden

UNFALLSTATION UND POLIKLINIK bereitgestellt. Sie umfassen 1 Wartezimmer,
1 Konsultationszimmer, 1 Operationszimmer mit Operationstisch, 1 Krankenzimmer mit
Bett, 1 Badezimmer mit Badeeinrichtung und Wasserklosett. Die Ausstattung ist reich-
haltig und modernen Anforderungen entsprechend. Außer Warmwasseranlage, Elektrisier-
maschine, Sauerstoffapparat, sind Instrumente, Sterilisationsapparate, Verbandstoffe, Ver-
bandkästen und Transportmittel für Kranke und Verletzte ausreichend vorhanden.

Zwecks ambulatorischer Behandlung von Beamten und Arbeitern hält ein Arzt täglich
Sprechstunden in der Poliklinik ab. Unfallstation bzw. Poliklinik wurden im Jahre 1912
in 10 237 Fällen in Anspruch genommen. Für ärztliche Hilfe, Arzneimittel und Verband-
stoffe wurden im letzten Jahre 2000 M. verausgabt.

*16
        <pb n="323" />
        ﻿E. Merck, chemische Fabrik, Darmstadt.

242*

BADEGELEGENHEIT ist den Arbeitern, sowie den in den Fabrikbetrieben und Maga-
zinen beschäftigten Beamten hinreichend geboten. Es stehen 15 Zellen für Vollbäder und
19 Zellen für Duschbäder zur Verfügung.	1 H

BEAMTENKASINO, ARBEITERKANTINE. Die Lage der Fabrik außerhalb der Stadt
Darmstadt und die Einführung der englischen Arbeitszeit machten es notwendig, den Be-
amten die Möglichkeit der Beköstigung innerhalb der Fabrik zu bieten. Ebenso mußte
für die Verpflegung der teils sehr entfernt wohnenden Arbeiter Fürsorge getroffen werden.
Zu diesen Zwecken wurden besondere Gebäude für ein Beamtenkasino, sowie für eine
Arbeiterkantine errichtet.

Das Kasino enthält neben den entsprechenden Küchen- und Vorratsräumen, sowie den
Wohnräumen für das Dienstpersonal zwei größere Restaurationssäle und mehrere kleinere
Speisezimmer. An dem Mittagstisch nehmen täglich 280—300 Personen teil. Die Beamten
zahlen pro Gedeck 40 Pfg. Die Unterhaltung des Kasinos erforderte in den letzten 3 Jahren
einen durchschnittlichen Zuschuß der Firma von 23 000 M.

Die Arbeiterkantine liefert Mittagessen und Abendessen, die in einer mit den neusten
technischen Einrichtungen versehenen Kochküche zubereitet werden. In Verbindung mit
ihr steht eine Kaffeeküche. Zur bequemeren Verabfolgung der Speisen ist die Küche durch
Schaltervorrichtungen direkt mit dem großen Speiseraum der Kantine verbunden.

Für das Mittagessen in der Kantine zahlen die Arbeiter 20 Pfg. im Abonnement. Es
nehmen zurzeit 630—650 Personen am Mittagstische teil. Der Zuschuß der Firma zu den
Aufwendungen des Kantine belief sich in den Jahren 1910—1912 durchschnittlich auf
22 000 M.

Den nicht am Mittagstische teilnehmenden Arbeitern stehen in den Speiseräumen der
Fabrikbetriebe Kochapparate zum Wärmen der mitgebrachten Eßwaren zur Verfügung.
Es sind in der Fabrik 54 derartige Apparate aufgestellt, ihre Benutzung verursacht der Firma
einen Kostenaufwand von 6000 M. pro Jahr.

WOHNUNGSFÜRSORGE. Auf dem Gebiete der Wohnungsfürsorge ist seit Verlegung
der Fabrik ebenfalls eine ausgedehntere Betätigung geplant. Es besteht das Projekt zur Er-
bauung einer Kolonie von 200 Einfamilienhäusern auf einem an das Fabrikterrain angren-
zenden Gelände an der Frankfurterstraße. Vorläufig ist in nächster Nähe der Fabrik eine
Häuserkolonie mit insgesamt 36 Arbeiterwohnungen, bestehend aus 2—3 Zimmern mit
Küche, errichtet. Die wöchentlichen Mietpreise betragen 1,95 M. bis 4,35 M.

JUNGGESELLENHEIM. Ein sogenanntes Junggesellenheim bietet unverheirateten
und verheirateten Arbeitern, die nur zum Sonntag ihren Wohnort aufsuchen, Wohngelegen-
heit. Für die Benutzung eines Bettes, eines Waschtisches und eines Schrankes, sowie für
Beleuchtung und Heizung sind 75 Pfg. pro Woche zu entrichten.

UNTERHALTUNGSBIBLIOTHEK. Aus Anlaß der Feier der 25jährigen Tätigkeit
von Geh. Kommerzienrat Dr. L. Merck und Medizinalrat Dr. E. A. Merck in der Firma
stiftete diese die Mittel zur Begründung einer Unterhaltungsbibliothek für Beamte und Ar-
beiter. Bei der Eröffnung am 1. Februar 19x0 betrug der Bücherbestand 2000 Bände. Er-
gänzungen erfolgen seitdem regelmäßig in jedem Jahre. Im Jahre 1912 belief sich die Zahl
der Ausleihungen auf 13 180.
        <pb n="324" />
        ﻿Mechanische Flachsspinnerei Meyer &amp; Co.,
Wiesenbad in Sachsen.

WOHNHÄUSER. Es bestehen
zurZeit 27 Beamten- und Arbeiter-
häuser mit insgesamt 157 Familien-
wohnungen, in denen gegenwärtig
142 Familien mit 654 Köpfen unter-
gebracht sind. An Miete wird je
nach Größe der Wohnungen ein
mäßiger Preis (39 bis 78 M. pro Jahr)
berechnet. In einem

KINDERGARTEN werden et-
wa 35 Kinder von Arbeitern und
Beamten in der Zeit von 8 Uhr
früh bis 6 Uhr abends vollständig
kostenlos verpflegt und beköstigt.

SCHULGELDER für Kinder
von Arbeitern und Beamten trägt

Kolonie I.

Kolonie III.

die Firma. Des Weiteren ist eine
TURNHALLE erbaut worden,
die an 2 Wochentagen von einer
Männerriege als auch von einer
Mädchenriege kostenfrei benützt
wird. An die Turnhalle angebaut
ist eine kleine Bühne mit erforder-
lichen Nebenräumen, die zu jeder
Zeit ebenfalls kostenlos benützt
werden kann. Eine

BIBLIOTHEK ist durch Bei-
hilfe der Firma für die Schule am
Ort eingerichtet worden und wird

für erzgebirgische Verhältnisse
von der Arbeiterschaft gut fre-
quentiert.

UNTERSTÜTZUNGSFONDS.
Es besteht ein größerer Unter-
stützungsfonds, aus welchem Ar-
beitern und Beamten, welche eine
längere Reihe von Jahren bei der
Firma tätig waren und arbeits-
unfähig geworden sind, ein Zu-
schuß zur Reichsrente gewährt
wird, der sich in seiner Höhe nach
der Beschäftigungszeit richtet. Aus
demselben Fonds werden auch Wit-
wen und anderen in Not geratenen
Personen Unterstützungen gewährt.

Kindergarten.

*16*
        <pb n="325" />
        ﻿
        <pb n="326" />
        ﻿245*

Seidenweberei Michels &amp; Ci!.,

Hoflieferanten Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin,

Berlin, Krefeld, Nowawes.

Verwaltung und Verkauf: Berlin SW. 19., Leipziger Str. 43/44.

Inhaber: Fritz Gugenheim, Königlich Preußischer Kommerzienrat

und Hans Gugenheim.

Von ihren Anfängen an zeigt sich die Entwicklungsgeschichte des Hauses Michels &amp;Q?.
von dem Geiste warmherziger, sozialer Fürsorge durchweht.

Das Unternehmen konnte noch kaum den Kinderschuhen entwachsen sein, als Herr
Gugenheim bereits den ersten bedeutsamen Schritt unternahm, um den Grundstein zu
einer großzügigen Wohlfahrtseinrichtung für seine Angestellten zu legen. Es war dies
die Errichtung einer allgemeinen

PENSIONSKASSE ZUR ALTERSVERSORGUNG aller Angestellten des Hauses. Der
Grundstock dieser Pensionskasse wurde teils aus den monatlichen Beiträgen des Chefs
und aus den Überschüssen der Hauskantine, teils aus den eingehenden Ordnungsgeldern
und aus einem kleinen prozentualen Anteile vom Einkommen der Angestellten gebildet
und wuchs bald zu einem ansehnlichen Kapitale an. Aber schon wenige Jahre später
erfuhr diese erste Einrichtung eine erheblich weitere Ausgestaltung durch eine persönliche
Stiftung des Chefs, die unter der Bezeichnung

,,FRITZ-GUGENHEIM-STIFTUNG“ mit einem Kapitalaufwand von ioo ooo M. und
mit der Bestimmung ins Leben trat, daß ihre Erträge zur Erhöhung der Pensionsgewäh-
rungen aus dem ersten Fonds zu dienen haben. Diese beiden Kapitalerträge bieten die
Gewähr, daß allen Angestellten des Berliner Geschäftshauses der Firma Michels &amp; Ci!,
bei plötzlich eintretender Invalidität oder bei Arbeitsunfähigkeit im Alter ein Ruhegehalt
gewährt werden kann, das zur Höhe des gehabten Einkommens und zu der Anzahl der
zurückgelegten Dienstjahre in einem angemessenen Verhältnisse steht. So mancher An-
gestellte, der in den verflossenen Jahren vorzeitig durch Krankheit teilweise oder gänzlich
erwerbsunfähig wurde, hat bereits den Segen dieser vortrefflichen Einrichtung für sich
und die Seinen erfahren dürfen.

Eine hochbedeutsame Ergänzung dieser Fürsorgeeinrichtungen für Alter- und Er-
werbsunfähigkeit bilden die mannigfachen Wohlfahrtseinrichtungen, welche Herr Gugen-
heim weiterhin zur Förderung und Pflege der Gesundheit, der Erholung und des persön-
lichen Wohlergehens seiner Angestellten getroffen hat. An dieser Stelle verdient in erster
Reihe eine Schöpfung erwähnt zu werden, die insbesondere dem Wohle des weiblichen
Personals zu dienen bestimmt ist und zwar nicht nur den weiblichen Angestellten des
Hauses Michels &amp; Ci?, allein, sondern zugleich allen weiblichen Angestellten sämtlicher ca.
300 Mitglieder des Verbandes Berliner Spezialgeschäfte. Es ist dies das

FERIENHEIM des Verbandes für weibliche Angestellte zu Mellen am Mellensee.
Dieses Ferienheim verdankt seine Entstehung der persönlichen Initiative des Herrn
        <pb n="327" />
        ﻿246*	Seidenweberei Michels &amp; &amp;£., Berlin, Krefeld, Nowawes.

Gugenheim, der im Verein mit Herrn E. S. Fuerstenberg, i. Fa. Albert Rosenhain, Berlin, das
betreffende Grundstück käuflich erwarb und dieses, nebst dem Geschenk eines entsprechen-
den Baukapitals, dem Verbände Berliner Spezialgeschäfte zum Zwecke der Errichtung jenes
Ferienheims zinsfrei zur Verfügung stellte. Diese Wohlfahrtseinrichtung wird seitens der
weiblichen Angestellten ganz außerordentlich geschätzt, weil ihnen damit, unweit Berlins,
unmittelbar an Wald und Wasser gelegen, für ein ganz geringes Geld in einem villenartigen
Heim ein wundervoller Ferienaufenthalt geboten wird.

Außer dieser Einrichtung hat Herr Gugenheim speziell für seine eigenen Angestell-
ten noch eine Reihe von Sonderwohltaten vorgesehen, von denen hier namentlich die
folgenden benannt sein mögen:

Die regelmäßige Gewährung längerer Sommerferien für sämtliche Beamten
und technischen Angestellten gegen Fortzahlung des vollen Gehalts.

Gewährung freier Unterkunft und Beköstigung während der ganzen Dauer
des Ferienaufenthaltes im Verbandsheim zu Mellen für alle weiblichen Angestellten
des Hauses, die in diesem Heim ihre Ferien zuzubringen wünschen.

Die kostenfreie Entsendung erkrankter oder erholungsbedürftiger An-
gestellten in Heilanstalten, Bäder und klimatische Kurorte bei voller Ge-
haltszahlung und Bestreitung der gesamten Kurkosten, soweit sie selbst dazu
nicht in der Lage sind.

DIE BEWILLIGUNG VON TEUERUNGSZULAGEN für alle Angestellte bestimmter
Gehaltsklassen und

DIE GEWÄHRUNG VON URLAUB UND SUBVENTIONEN AN ANGESTELLTE zum
Zwecke von Studienreisen im Interesse ihrer beruflichen Fortbildung.

Als eine weitere, sehr nützliche Einrichtung für die Wohlfahrt der Angestellten hat
sich die Begründung der

,,MICHELSSCHEN HAUSSPARKASSE“ erwiesen. Diese Einrichtung gewährt jedem
Angestellten die Möglichkeit, auch mit dem kleinsten Scherflein den Grund zu einem sicheren
Sparguthaben zu legen, das ihm und seiner Familie in Fällen äußerster Not als willkom-
mener Rückhalt dienen wird. Als ein hervorstehender Zug dieser Wohlfahrtskasse ist die
grundsätzliche Begünstigung gerade der kleinsten Spareinlagen, die darin ihren Ausdruck
findet, daß Spareinlagen unter 500 M. mit einem Satze von 6 %, größere Beträge mit 5 % p. a.
verzinst werden.

GEWINNBETEILIGUNG. Neben den vorgenannten Einrichtungen darf die Gewinn-
beteiligung der kaufmännischen Angestellten als ein sehr wichtiges Glied in der Kette
der sozialen Wohlfahrtseinrichtungen dieses Hauses genannt werden. Jeder im Verkauf
tätige Angestellte ist mit einem prozentual bemessenen Satze an dem Gewinn der durch
ihn bewirkten Verkäufe beteiligt, wodurch ihm die Gelegenheit gegeben wird, sein festes
Einkommen, dessen Festsetzung völlig unabhängig von dem zu erwartenden Gewinn-
ertrage geschieht, durch Entfaltung von Fleiß und Tüchtigkeit nicht unbeträchtlich zu
erhöhen.

GEISTIGE FÖRDERUNG DER ANGESTELLTEN. Hand in Hand mit der materiellen
Wohlfahrtsfürsorge gehen ferner mancherlei Einrichtungen, welche die geistige Förderung
der Angestellten zum Gegenstand haben und einen versöhnlichen Ausgleich der sozialen
Unterschiede, die zwischen Chef und Angestellten eines großen Geschäftshauses liegen, an-
gelegentlichst pflegen. An erster Stelle sind hier die monatlichen

DISKUSSIONSABENDE des Hauses zu nennen. Der Chef des Hauses gibt in diesen
Versammlungen seine Wünsche und Absichten kund und regt auf diese Weise seine An-
gestellten zur geistigen Mitarbeit an der Lösung gegebener geschäftlicher Fragen an. Vom
        <pb n="328" />
        ﻿Seidenweberei Michels &amp; Ci£., Berlin, Krefeld, Nowawes.

247*

Speise- und Musiksaal.

Spielplatz.
        <pb n="329" />
        ﻿248*	Seidenweberei Michels &amp; Ci£., Berlin, Krefeld, Nowawes.

jüngsten Lehrling und Diener bis zum ältesten Angestellten des Hauses hat jeder einzelne
in diesen Versammlungen das Recht, seine Ansichten darzulegen und Vorschläge zu machen,
die alsdann zum Gegenstand einer gemeinsamen Aussprache zwischen Chef und Angestellten
gemacht werden. Es liegt auf der Hand, daß solche Zusammenkünfte nicht nur den Ge-
sichtskreis des einzelnen erweitern, sondern auch dem Talent Gelegenheit geben, an maß-
gebender Stelle erkannt und gewürdigt zu werden.

Als eine andere Einrichtung mit dem Ziele der geistigen Fortbildung und der sozialen
Versöhnung verdient die durch Herrn Gugenheim begründete

HAUSZEITUNG erwähnt zu werden. Diese monatlich einmal erscheinende Zeitschrift
bildet im wahren Sinne des Wortes ein enges Bindeglied zwischen Chef und Angestellten
aller Klassen. Eine nähere Kennzeichnung des Geistes, von dem diese Einrichtung getragen
ist, läßt sich nicht treffender als an Hand der Worte geben, die der Seniorchef des Hauses
selbst dieser Zeitung bei ihrem ersten Erscheinen zur Einführung und zum Geleit mit auf
den Weg gegeben hat und die wir deshalb als Schlußstein der vorliegenden Betrachtung
des Hauses Michels &amp; Ci?. nachstehend originalgetreu einfügen möchten:

Do* populäre Leipziger. E	Rote Eckhau*' CSerlln.	1  ke Morkgrofemlroie	ML	MICHELS^  laus-Zeitung^®**		
Erfchelnl monatlich einmal Die Zustellung an da* Perfonal erfolg! koflenlo». - Jeder Angeflelllr (Kaufmonn. Handwerker. Schneiderin, «de Diener)		Begründer und Herausgeber  Fritz Gugenheim  Königlich Preußischer Kommerzienrat  Inhaber der Firma: Seidenhaus Michels &amp;.Cie.	doKhon eu odrefheren. |ede* Dlatl dar! nur ein- leltig befchrleben. muh deutlich lesbar und mit dem Namen de* Elnfendcr* verfchcn fein	
Nr. 1.	Mittwoch, den 3. April 1912.			Jahrg. 1.
				
Zur Einführung.				

Durch die bedeutende Ausdehnung des Gefchäftcs und dir dadurch bedingte erhebliche Ver-
gröberung des Perlonais ift cs mu Ichon länglt nichl mehr möglich, in lo regelmäßiger
Verbindung mil meinen Angelteliten zu (ein. wie das früher der Fall war Die Diskuffionsabende.
die damals den Weg zur regelmäßigen Auslprache zwischen mir und dem Perfonal bildeten, konnten
infolge meines häufigeren Unwohlleins nur noch (eilen Itattfmden Die neuerdings von mu ein-
geführten .Wochenberichte- und .Tageszeftel' Ichufen zwar federn im Haufe Tätigen von neuem
die Möglichkeit, mit mir. bezw der Gefchöftsleitung. in direkte Verbindung zu treten Aber bei den
mancherlei interellantcn Anregungen die diele Berichte zutogeförderten, (teilte Geh bald heraus,
daß doch eine allgemeine Auslprache notwendig sei

Ein Mittel hierzu glaube ich nun in der Begründung der .Michelslchen Hauszcitung' ge-
funden zu haben Hier (ollen die neuen Anregungen zur Diskuffion gelteilt werden und jedem
(oll unbenommen (ein. (ich zu dielen Dingen zu äußern jeder Angeltelite, öb Kaufmann oder Diener,
ob Handwerker oder Lehrling, ob Verkäuferin oder Schneiderin, (oll hier zu Worte kommen können.

Das grundlegende Material für die gedachte Zeitung (oll durch die beftehende Einrichtung
der .Wochenberichte' und .Fragezettel' gefchaffen werden Durch fie flehe ich mit jedem Angc-
Öellten. vom Abteilungschef bis zum jüngften Lehrling, in perfönlichcr Berührung. Wer begründete
Anltände zu meiner Kenntnis bringen will, wer Anregungen oder Vorlchläge zu machen hat, dem
ilt hier die beite Gelegenheit dazu gegeben Diele Berichte dienen mir zugleich als Grundlage
für mein Urteil, das ich mir über die einzelnen Angcftcllten bilde. Ich entnehme daraus den Grad
der Liebe zum Beruf, der Intelligenz, der Fähigkeiten und auch des Charakters der Betreffenden,
alfo den Maßftab, nach welchem ich den Einzelnen bewerten und würdigen kann.

Diele Berichte finden jederzeit meine volle Aufmerksamkeit und Würdigung. Das Urteil,
zu welchem ich hierbei auf Grund Ihrer bisherigen Berichte gelangt bin, möchte ich kurz, wie folgt,
zufammenfalfen : Wohl habe ich in den letzten Monaten auf den verlchiedenften Seiten zunehmendes
Intereffc und intenfiveres Arbeiten beobochteh können, aber im allgemeinen bleibt doch noch viel
zu wünfehen übrig. Was ich vor allem rügen muß, Ift die unzulängliche Einficht, daß nur ein
freudiges und bereitwilliges Handinhandarbeiten Aller eine ordnungsmäßige und pünktliche Erledigung
der Gefdiäfte gcwährlciften kann. Diele Einficht muß das Gemeingut des gesamten Pcrfonals
werden, und namentlich - möge cs die Aufgabe der fchon lange Jahre im Haufe Tätigen fein, durch
gute Beifpiele, durch Belehrung und Anweilung auf das jüngere Perfonal in diefem Sinne anregend
und fördernd einzuwirken.

So möge denn die hiermit ins Leben tretende .Michels’fche Hauszcitung" bei jedem An-
geltelltcn die Freude an der Arbeit fördern und fowohl bei dem Chef, wie auch bei dem
Perfonal. allgemeine Befriedigung in der Arbeit auslöfen.

Fritz Gugenheim.
        <pb n="330" />
        ﻿249

Fr. Möller, G. m. b. H., Gerberei,
Brackwede (Westfalen).

Im Jahre 1827 wurde seitens des Herrn Theodor Adolph Möller, Besitzer des Kupfer-
hammer bei Brackwede, die Gerberei in kleinerem Umfange gegründet.

Im Jahre 1844 ging die Gerberei in den Besitz des Sohnes des oben genannten Herrn
Theodor Adolph Möller, Herrn Fr. Möller, bei Änderung der Firma in Fr. Möller über.

Nachdem späterhin durch Erbgang die Gerberei in den Besitz seiner beiden Söhne,
den jetzigen Geheimen Kommerzienrat Dr. Karl Möller und den jetzigen Herrn Staats-
minister von Möller übergegangen war, wurde die Gerberei erweitert und als neues Fabrikat
Vacheleder aufgenommen.

Im Jahre 1901 trat der Sohn des Herrn Staatsministers v. Möller, Herr Gerhard v. Möller,
als Prokurist in die Firma Fr. Möller, die inzwischen in eine G. m. b. H. umgewandelt
war, ein und wurde im Jahre 1903 alleiniger Geschäftsführer derselben. Im Jahre 1904
wurde eine Riemenfabrik gebaut, die infolge der inzwischen gemachten bedeutenden Er-
weiterungen zu einer der größten Deutschlands zählt.

Im Jahre 1906 begann der vollständige Neubau und die Einrichtung der alten Leder-
fabrik zum Großbetriebe.

KONSUMVEREIN. Für die Arbeiter und Beamten der Firmen K. und Th. Möller und
Fr. Möller, G. m. b. H. besteht ein Konsumverein. Derselbe wurde schon in den 80 er Jahren
errichtet und hat sich gut entwickelt. Inzwischen trat als Hauptkonkurrenz der sozial-
demokratische Konsumverein auf, welcher in der Umgegend von Bielefeld einige 20 Ver-
kaufsstellen hat. Die Waren werden zu einem mäßigen Preise verkauft und der sich jährlich
ergebende Gewinn an die Mitglieder verteilt. Die Gesellschafter und Geschäftsführer der beiden
oben genannten Firmen haben auf einen Gewinnanteil zugunsten der übrigen Mitglieder
verzichtet. Die Verwaltung der Konsumanstalt liegt in den Händen der Mitglieder. Der
Vorstand des Konsumvereins besteht aus 6 Mitgliedern, von welchen 4 durch die General-
versammlung und 2 von den beiden Firmen K. und Th. Möller und Fr. Möller gewählt
werden. Der Einkauf der Waren findet durch den Geschäftsführer unter Hinzuziehung
des Vorstandes und der Verkauf der Waren durch den Geschäftsführer statt. In den letzten
Jahren wurden 8—10% Dividende verteilt.

SPARKASSE. Die Schwesterfirma K. und Th. Möller ist im Besitz einer Sparkasse
für die Angestellten, welcher auch die Angestellten der Firma Fr. Möller ihre Einlagen zu-
weisen können. Es wird jedoch von dieser Einrichtung wenig Gebrauch gemacht.

UNTERSTÜTZUNGSFONDS. Die Firma Fr. Möller verfügt außerdem über einen Unter-
stützungsfonds, aus welchem allweihnachtlich auf Vorschlag des Arbeiterausschusses den
bedürftigen jetzigen und früheren Werksangehörigen oder deren Familienmitgliedern Zu-
wendungen gemacht werden.

Von den beiden Gesellschaftern, Herren Staatsminister von Möller und Gerhard von
Möller, wird der Bau von Kleinwohnungen geplant. Es soll zu diesem Zweck ein gemein-
nütziger Verein gegründet werden. Mitglieder können diejenigen werden, welche sich auf
Grund der Rentengutsgesetzgebung anbauen wollen. Die beiden oben genannten Gesell-
schafter beabsichtigen, zu diesem Zwecke Grundstücke unentgeltlich zur Verfügung zu
stellen.
        <pb n="331" />
        ﻿Krefeld.

250*

Heinr. Müller Johs. Sohn,

Als im Jahre 1894 die Firma Heinr. Müller Johs. Sohn ihr 75 jähriges Jubiläum beging,
wurde der Grund zu einer

UNTERSTÜTZUNGSKASSE FÜR DAS PERSONAL und die Arbeiter gelegt. Die
erste Kasse wuchs im Laufe der nächsten Jahre durch weitere Zuwendungen auf 150 000 M.
an, und es wurde über die Verwendung der Mittel im Jahre 1908 ein neues Statut ent-
worfen, das in der Hauptsache folgende Bestimmungen enthält:

Das Kapital darf nicht angegriffen werden und nur die Zinsen zur Verteilung kommen.
Die Verzinsung geschieht mit 5%, und in jedem Jahre muß eine genaue Bilanzaufstellung
gemacht werden. Die Inhaber der Firma ernennen vier Personen zu einem Vertrauens-
ausschuß, worin die Firma selbst auch eine Stimme hat. Alle Stimmen sind gleichberechtigt.
Die zu gewährenden Unterstützungen können einmalige oder dauernde sein, je nachdem
sie sich auf Krankheiten, Unterstützungen oder Pensionen beziehen. Reichen in einem
Jahre die Zinsen zu Pensionszahlungen nicht aus, so müssen diese entsprechend ge-
kürzt werden. Andererseits sind die Zinsen in Zeiten, wo sie nicht zu Unterstützungen usw.
verwandt werden, zum Kapital zu schlagen. Meldungen für Unterstützungen können
bei irgendeinem Mitgliede des Ausschusses gestellt werden, das den Fall zu untersuchen
und die Abstimmung herbeizuführen hat. Berechtigt zur Unterstützung sind nur solche
Arbeiter und Angestellte, die mindestens 1 Jahr in der Firma tätig gewesen sind.

Die Dauer der Unterstützungskasse ist auf die Zeit beschränkt, während der der Stifter
(damaliger alleiniger Inhaber der Firma) noch Teilhaber der Firma Heinr. Müller Johs.
Sohn ist, jedoch ist vorgesehen, daß derjenige Teil, der dem Sohn und jetzigen Mitinhaber
der Firma später zum Eigentum zufällt, für dieselben Zwecke verwendet werden soll. Auch
soll nicht sofort nach dem Austritt des Stifters aus der Firma die Verwendung aus der
Unterstützungskasse auf hören, sondern erst 15 Jahre nachher, nachdem auch der größte
Teil derjenigen Angestellten und Arbeiter, die mit dem Stifter zusammen gearbeitet haben,
ausgetreten oder gestorben sein werden. Eine Verwendung des Geldes zu irgendwelchen
anderen Zwecken ist unzulässig. Eine neue Kasse in ähnlicher Weise ist durch den jetzigen
jüngeren Mitinhaber der Firma in Bildung begriffen und soll allmählich diese jetzige
Kasse ablösen.

Zweite Kasse. Da es sich ausgewiesen hat, daß die Zinsen der ersten Kasse manchmal
nicht ausreichten oder aber die nachgesuchten Unterstützungen nicht in den Rahmen
der ersten Kasse untergebracht werden konnten, so stiftete der jetzige ältere Inhaber der
Firma im Jahre 1910 eine zweite Unterstützungskasse, deren Zinsen in ähnlicher Weise
wie bei der ersten Kasse zur Verwendung kommen sollen, wobei aber in Notfällen das
Kapital angegriffen werden darf. Da bei der ersten Kasse der Inhaber der Firma sich eine
gleiche Stimmberechtigung Vorbehalten hatte und auch die Wahl der Ausschußmitglieder
in sein Belieben gestellt war, so erschien es ratsam, bei dieser zweiten kleineren Kasse, deren
Kapitalvermögen 25 000 M. beträgt, den Angestellten und Arbeitern alleiniges Verfügungs-
recht zu geben, damit bei den Unterstützungsbedürftigen nicht das Gefühl aufkommen
sollte, als ob der Inhaber das Heft in der Hand behielte, und daß Unterstützungen gewährt
werden können, ohne daß sie jedesmal zur Kenntnis der Inhaber der Firma gelangen.

Auch dieses Kapital ist zu 5 % Zinsen angelegt. Die Verwaltung der Kasse liegt aus-
schließlich in Händen der vier Vertrauensleute, die ihren Vorsitzenden selbst wählen. Im
Falle Unterstützungsanträge von einem Ausschußmitgliede selbst gestellt werden sollten,
muß dieses sich der Stimme enthalten. Die Rückziehung von bewilligten Pensionen ist
zulässig, wenn der Ausschuß sich einstimmig dafür entscheidet.
        <pb n="332" />
        ﻿251*

München Dachauer Aktiengesellschaft
für Maschinenpapierfabrikation in München.

Die München Dachauer Aktiengesellschaft für Maschinenpapierfabrikation in München,
welche 73 Beamte und 872 Arbeiter beschäftigt, bekundet ihre Fürsorge für Beamte, Arbeiter und
deren Familien durch eine Reihe von Wohlfahrtseinrichtungen, die hier mit verzeichnet werden:

ARBEITERKRANKENKASSE. Die Arbeiterkrankenkasse besitzt gegenüber den
gesetzlichen Vorschriften folgende Mehrleistungen: a) Zahlung des Krankengeldes für
alle 7 Tage der Woche bei Entrichtung von nur 6tägigen Beiträgen; b) freie Kranken-
und Krankenhauspflege für Familienangehörige; c) Zahlung der Hebammengebühren für
Wöchnerinnen, für die Mitglieder selbst und auch für Ehefrauen der Kassenmitglieder
usw.; d) das jährlich erwachsende Defizit von ca. 12 000—13 000 M. wird von der Firma
gedeckt, so daß eine Erhöhung der niederen 2proz. Arbeiterbeiträge nicht nötig ist.

ARBEITERPENSIONSKASSE. Bei der seit 1871 bestehenden, 1885 reorganisierten
Arbeiterpensionskasse werden a) die 1 proz. Arbeiterbeiträge von der Firma durch 1 proz.
Lohnerhöhung rückvergütet, und b) deckt die Firma außer 2 % eigenem Beitrag das jähr-
liche Defizit von 14 000—16 000 M.

BEAMTENPENSIONSVEREIN. Der am 12. November 1887 gegründete Beamten-
Pensionsverein erhält von der Firma außer der ständigen Beitragsleistung, die ebensoviel
beträgt wie die von den Mitgliedern selbst eingezahlten Beiträge, jährlich Extrazuschüsse
von 5000—10 000 M. Dieser Verein wurde am 31. Dezember 1912 aufgelöst, wobei die
Firma für die Beamten unter 5000 M. Einkommen, deren Eintritt bei der reichsgesetzlichen
Angestelltenversicherung am 1. Januar 1913 erfolgen mußte, die von ihnen seither erworbenen
Ansprüche und Rechte übernahm, wohingegen für die nicht in die Reichsversicherung aufge-
nommenen, höher besoldeten oder über 60 J ahre alten Beamten der Pensionsfonds weiter wirkt.

WOHNUNGSFÜRSORGE. In einer großen Anzahl von Häusern besitzt die Firma
166 Wohnungen für Arbeiterfamilien und 24 für Beamtenfamilien, nebst abgeteilten Gärten
zu ihrer Benützung, sowie auch Wohnung für 36 ledige Arbeiter.

WOHLTÄTIGKEITSFONDS mit einem Kapital von 60 000 M., aus deren Zinsen
(2400 M.) eine Anzahl bedürftiger Arbeiter oder deren Witwen jährlich unterstützt werden.

WEINMANNSTIFTUNG mit einem Vermögen von 25 000 M., aus deren Zinsen (1000 M.)
Kinder der Arbeiter zwecks Berufsausbildung unterstützt werden.

KLEINKINDERBEWAHRANSTALT. Zuschuß von jährlich ca. 3000 M. an die Klein-
kinderbewahranstalt in Dachau zugunsten der Kinder der Arbeiter.

BRAUSEBÄDER in Dachau zur allgemeinen unentgeltlichen Benutzung und in den
Wohnhäusern reichliche andere Badeeinrichtungen.

JUBILÄUMSGESCHENKE. Angemessene Jubiläumsgeschenke für 25jährige Dienst-
zeit bei der Firma mit Verleihung eigener Diplome. — Ferner Verleihung von den durch
die Kgl. Regierung genehmigten Verdienstmedaillen (in Silber oder Gold) an Arbeiter
und Beamte mit langer Dienstzeit bzw. Bestreitung der Kosten hierfür an den Bayerischen
Industriellen-Verein.

WEIHNACHTSGESCHENKE an das Arbeiterpersonal ca. 8000 M. pro Jahr.

GRATIFIKATIONEN an die Beamten je nach den Erträgnissen der Aktiengesellschaft.

Humanitäre Wohlfahrtseinrichtungen werden im Interesse der Angestellten und Arbeiter
von unserer Firma reichlich unterstützt.

ARBEITERAUSSCHUSS. Im Sinne des § 134h der Gewerbeordnung ist für die Betriebe
ein ständiger Arbeiterausschuß, bestehend aus den von den Arbeitern erwählten Vorstands-
mitgliedern unserer Fabrik-Krankenkasse und der Arbeiterpensionskasse, aufgestellt, dessen
Heranziehung zur Äußerung und Beratung über zuständige Angelegenheiten erfolgt.

Außer der gesetzlich bestehenden Vertretung der Arbeiter bei der Krankenkasse sind
die Arbeiter als Vertreter und Vorstandsmitglieder bei der Arbeiterpensionskasse und der
Weinmannstiftung tätig.
        <pb n="333" />
        ﻿252*

H.	Mundlos &amp; Co.,

Original-Victoria-Nähmaschinenfabrik.

Inhaber: H. Mundlos &amp; R. Arendt.

Magdeburg.

Von jeher ist es das Bestreben der Firmeninhaber gewesen, einen Stamm guter und
zuverlässiger Arbeiter heranzuziehen. Deshalb wird auch alles getan, um der Arbeiter-
schaft angenehme Arbeiterstätten zu schaffen und die Arbeit in jeder Weise zu erleichtern.
Die Anerkennung für die langjährigen treu geleisteten Dienste bleibt nicht aus; denn
bisher wurden jedem Arbeiter nach einer ununterbrochenen 25jährigen Tätigkeit
als Geschenk eine goldene Uhr nebst Kette, sowie ein Sparkassenbuch über einen
Betrag von 500 M. überreicht, eine Summe, die in besonderen Fällen auch auf 750 M. und
1000 M. erhöht worden ist. Der Gesamtbetrag der überreichten Sparkassenbücher allein
beläuft sich bis jetzt auf 21 750 M.

UNTERSTÜTZUNG UND BEIHILFE. Wo die Bedürftigkeit und Not es erforderten,
da wurde auch nicht mit Unterstützungen und Beihilfen zurückgehalten, und sie sind
regelmäßig sowohl an Arbeiter als auch an Arbeiterwitwen gezahlt worden. Seit dem
Jahre 1905 wurden für derartige regelmäßige Unterstützungen 8500 M. auf gewendet.

UNTERSTÜTZUNGSKASSE. Neuerdings sind diese Unterstützungen jedoch in festere
Formen gekleidet worden. Durch den kürzlich ins Leben gerufenen Werkverein, dem un-
gefähr 3/4 der gesamten Arbeiterschaft angehören, und der ein friedliches Zusammenarbeiten
der Arbeitnehmer mit den Arbeitgebern anstrebt, hat sich die Firma veranlaßt gesehen,
diese Bestrebungen zu fördern und in jeder Weise zu unterstützen. Für die im Werk-
verein geschaffene Unterstützungskasse gewährt die Firma einen jährlichen Zuschuß
von 2000 M., die für besondere Zuwendungen bei Krankheits- und Todesfällen
verwendet werden sollen. Außerdem ist noch der neugegründeten Krankenhilfskasse
ein Garantiefonds von 3000 M. zur Verfügung gestellt.

MUNDLOS-ARENDT-STIFTUNG. Neben diese Einrichtung ist aber bald eine andere
gestellt worden, die allen in der Fabrik Beschäftigten zum Nutzen gereichen soll. An-
läßlich des 50 jährigen Geschäftsjubiläums wurde von den Inhabern der Firma, Herrn Hein-
rich Mundlos sen. und Herrn Stadtrat Rudolph Arendt, ein Betrag in Höhe von 50 000 M.
gestiftet, von dessen Zinsen hilfsbedürftigen, nicht mehr arbeitsfähigen Beamten und
Arbeitern Unterstützungen gewährt werden sollen; diese Stiftung trägt den Namen Mund-
los-Arendt-Stiftung. Möge sie dazu beitragen, den in Not geratenen Angestellten
den Lebensabend zu erleichtern.
        <pb n="334" />
        ﻿253*

Arbeitersiedlung der Fahrzeugwerke Neckarsulm.

Neckarsulmer Fahrzeugwerke A.-G.,
Neckarsulm (Württemberg).

Die Werke haben für die sozialen Bedürfnisse ihrer Arbeiter und Beamten von jeher
einen guten Sinn und weiten Blick gezeigt und so wie es die Verhältnisse gestatteten, in die
Fonds der Wohlfahrtseinrichtungen angemessene Zuschüsse fließen lassen.

EINFAMILIEN-EIGENHEIME MIT GARTEN. Bei der in Neckarsulm herrschenden
Wohnungsnot haben die Werke mit Unterstützung des Staates und der Stadtverwaltung die
Errichtung einer Eigenheim-Kolonie ins Leben gerufen, zu welchem Zweck bereits über
30 000 qm Areal wenige Minuten von der Fabrik entfernt angekauft worden sind.

In dem Bebauungsplan dieser Kolonie sind Einfamilienhäuser mit einem Vorgärtchen,
mit anschließendem Garten von etwa 300 qm vorgesehen. Das Haus mit etwa 60 qm Grund-
fläche erhält im Parterre Wohnzimmer, Küche mit anschließender Wohnküche, Wasch-
und Spülraum, im Dachstock Schlafzimmer, sowie ein bis zwei anschließende Kammern;
Keller, Souterain, Speicher vervollständigen die Zubehöre. Es kann ein Anbau zur Haltung
von Ziegen, Schweinen und Hühnern vorgesehen werden.

Für eine Familie ist also genügend Raum zum angenehmen Wohnen im eigenen rings-
um mit Garten umgebenen Heim geboten; eine kleine Familie kann nach Umständen sogar
noch ein Zimmer vermieten; auch ist genügend Gartenland vorhanden, um die für den
Haushalt nötigen Gemüse selbst zu erbauen.

Der Herstellungswert eines solchen Einfamilienhauses einschließlich Grund und Boden
sowie Umzäunung beläuft sich auf etwa 6000 M.; die Häuser können von soliden und tüch-
tigen Arbeitern der Werke unter der Voraussetzung eines ständigen Arbeitsverhältnisses mit
der Firma zu den nachfolgenden Bedingungen erworben werden:

Es ist eine Anzahlung von Ve des Wertes gleich 1000 M. in bar zu leisten; nach ent-
sprechender Verständigung kann diese Anzahlung eventuell auf 1/12, gleich 500 M., reduziert
werden, unter wöchentlicher Abtragung der restlichen 500 M. in einer gewissen Frist.

Der Rest von 5000 M. wird wie folgt abgetragen:

Jährliche Verzinsung von 4 y2% aus 5000 M. = 225 M.
wöchentliche Abzahlung von 1 M. pro Jahr =	52 ,,

so daß also insgesamt jährlich	277 M.

zu bezahlen sind.
        <pb n="335" />
        ﻿254*

Neckarsulmer Fahrzeugwerke A.-G., Neckarsulm.

Von dieser Summe wird als Abtragung auf das Haus verwendet:

i % aus der jährlichen Verzinsung aus 5000 M.	= 50 M.

freiwilliger Beitrag der Fahrzeugwerke 1 % aus 5000 M. = 50 ,,
wöchentliche Abzahlung von 1 M.	= 52 ,,

152 M.
125 „
45 „

170 M.,

so daß als jährlicher Mietbetrag eine Summe von
resultiert. Rechnet man dazu 4%% aus 1000 M. Anzahlung

so ist also der jährliche Gesamtaufwand an Miete

während nach 33 Jahren das Haus vollständig abbezahlt ist.

Berücksichtigt man, daß die Miete für eine derartige Wohnung in Neckarsulm in einer
nicht bevorzugten Lage mindestens 280 M., also uo M. mehr kostet, daß man dabei noch
seinen etwa 300 qm großen Garten zum Bebauen des Küchenbedarfes zur Verfügung hat,
daß man auf seiner eigenen Scholle und in seinem eigenen Heim unbekümmert von den

Unannehmlichkeiten der Mietskasernen sich befindet, daß man
abgeschlossen von seinen Nachbarn und nach allen Seiten um-
jf" geben von gesunder Luft und dem Grün der Gärten in Ruhe
und Ungestörtheit leben kann, so wird man den Wert eines sol-
chen Unternehmens
schätzen.

Von den Arbeitern
der Fahrzeugwerke
wohnen etwa 800 in
50 Ortschaften zer-
streut außerhalb Nek-
karsulms und zwar
bis zu 30 km Entfer-
nung, so daß manche
3—4 Stunden täglich
auf dem Weg und auf
der Eisenbahn zu-
bringen müssen. Was
es für die Gesundheit
und Leistungsfähig-
keit des Arbeiters be-





Arbeitersiedlung der Fahrzeug-
werke Neckarsulm.Lageplan.

M- I 1.H-h



Arbeitersiedlung der Fahrzeugwerke Neckarsulm.
Grundriß zu einem Einfamilienhaus.

deutet, diese unproduktive Mühe von sich abzuwälzen und die allerdings manchmal aus
berechtigten familiären, häufig aber auch aus nebensächlichen Gründen weit abgelegene
Wohnung mit einer nähergelegenen nur einige Minuten von der Arbeitsstätte entfernten,
wahrscheinlich gesünderen und auf die ins Werk gesetzte Art billigeren Heimstätte zu ver-
tauschen, wird jedermann klar sein.

Mit diesem für den Arbeiter in sozialer wie in finanzieller Hinsicht ebenso bedeutsamen
Unternehmen erhofft daher die Direktion eine Besserung der Qualitätsarbeit durch Wegfall
der weiten Wege und bei Betriebserweiterungen eine Erleichterung in dem Heranziehen
neuer Arbeitskräfte.

Diese Eigenheim-Kolonie ist an der Bahnlinie Neckarsulm—Kochendorf auf erhöhtem
freien Felde wenige Minuten von der Fabrik in der Nähe eines Waldes gelegen, mit schöner
Aussicht auf das Neckartal und die nahegelegenen Weinberge.

Ein Situationsplan zeigt die vorgesehene Bebauung dieses Eigenheim-Viertels, ein wei-
terer Plan den Aufriß der Einfamilienhäuser, sowie die Gesamtansicht.

KANTINE. Die Kantine der Werke ist eine der ältesten Wohlfahrtseinrichtungen der
Firma und geräumig genug, um den vielen auswärts wohnenden Arbeitern eine gute
        <pb n="336" />
        ﻿Neckarsulmer Fahrzeugwerke A.-G., Neckarsulm.

255*

Kantine.

Gelegenheit zu bieten, ihre Mittags-
pause in einem behaglichen Raum
zu verbringen und gleichzeitig ihre
Bedürfnisse zu billigen Preisen zu
decken, da auf die Auswahl nur
guter Qualitäten der Speisen und
Getränke Wert gelegt und solche
annähernd zu Selbstkosten abge-
geben werden. Die Kantine bietet
einigen hundert Leuten Platz und
ist zur erlaubten Zeit stets voll be-
setzt. Der nach Abschreibung der
Einrichtungs-Gegenstände und Ar-
beitslöhne für das Personal ver-
bleibende Gewinn wird dem Fonds
der Krankenkasse zugeführt.

ZWEI UNTERSTANDSSCHUP-
PEN für mehrere hundert Fahr-
räder, teilweise auch Motorräder, Platz bietend, legen Zeugnis von den vielen auswärtigen
Arbeitern ab; aus annähernd 50 Ortschaften in näherer und weiterer Umgebung, oft bis
zu 30 km Entfernung, strömen die Leute des morgens zur Arbeitsstätte herbei.

TEEKÜCHE. Um den Arbeitern die Wohltat eines warmen Getränkes besonders in
der kalten Jahreszeit zu bieten, ist eine Teeküche erstellt. Die in derselben verwendete
Teemischung ist nur ausgesucht gute Qualität und gelangt der Tee in heißem Zustande ge-
nügend gezuckert zur Ausgabe; bei strenger Kälte bietet der Tee ein ausgezeichnetes Er-
wärmungsmittel. Welcher großen Beliebtheit sich dieses Getränk erfreut, zeigt der große
Bedarf, welcher in den Wintermonaten bis zu 20 000 Flaschen pro Monat beträgt. Auch zur
Sommerzeit wird der Tee in kaltem und heißem Zustande gerne gekauft. Der Preis für eine
Flasche Tee a y2 Liter einschließlich Zucker ist 4 Pfg.

LIMONADENFABRIKATION. Einem wirklichen Bedürfnis entspringt die Verab-
reichung der erfrischenden Limonade in den heißen Sommermonaten. Die Einrichtung
erfreut sich eines solch großen Zuspruches, daß sich die Werke schon vor mehreren Jahren
eine eigene Einrichtung zur Erzeugung von Limonaden und Sodawasser zugelegt haben,

welche wiederholte Vergrößerun-
gen erfahren mußte.

Was der erwärmende Tee für
das leibliche Wohl der Angestellten
zur Winterszeit bedeutet, ist die
erfrischende Limonade zur Som-
merszeit. Der Verbrauch an Li-
monaden, welche nur aus wohl-
schmeckenden Sirupen allererster
Qualität hergestellt werden, be-
läuft sich in den Sommermonaten
auf ca. 25000 Flaschen pro Monat.
Der stetig steigende Bedarf erfor-
derte die Aufstellung eines neuen
Einfüllapparates für je 4 Flaschen
zugleich. Die Flasche Limonade
ä y2 Liter wird an die Arbeiter
Teefabrikation.	und Angestellte zu dem billigen
        <pb n="337" />
        ﻿256*	Neckarsulmer Fahrzeugwerke A.-G., Neckarsulm.

Preise von 6 Pfennig, die Flasche Sodawasser a % Liter zu 3 Pfennig verabreicht. Der
Gesamtkonsum an Tee und Limonaden beträgt pro Monat ca. 40 000 Flaschen.

Der trotz der niedrigen Preise für beide Getränke nach Abschreibung der Einrichtungen
verbleibende Gewinnüberschuß fließt wiederum dem Fonds der Krankenkasse zu.

Der Tee und die so sehr beliebten Limonaden haben in ihrer Eigenschaft als gute und
billige Getränke noch den Vorzug, den Verbrauch an alkoholischen Getränken zu vermin-
dern und so neben dem Vorteil der erheblichen Geldersparnis die Leistungsfähigkeit und das
Wohlergehen der Arbeiter zu fördern. Die Erfahrungen nach dieser Richtung waren nur
die denkbar günstigsten.

WASCHRÄUME. Jede besondere Gebäudegruppe hat ausgedehnte spezielle Wasch-
räume mit Warm- und Kaltwasserzuführung und Schwenkbecken, damit jeder einzelne
Arbeiter vor Verlassen der Fabrik eine eigene gute Waschgelegenheit mit regelmäßiger,
frischer, temperierter Wasserzufuhr hat.

BADEGELEGENHEITEN. Verschiedene Douchebäder mit Warm- und Kaltwasser-
leitung sind eingerichtet, um auch zu bestimmten Zeiten komplette Bäder nehmen zu können.

Bei den nächsten Neubauten
der Werke wird darauf Rücksicht
genommen werden, noch weitere
Badegelegenheiten zu schaffen.

WOHLFAHRTSFONDS. Der
im Laufe der Jahre auf 97000 M.
angelaufene W ohlf ahrtsf onds wur-
de durch eine weitere Zuweisung
anläßlich des Jahresabschlusses am
30. September 1912 um 10000 M.
auf 107000 M. erhöht. Der Fonds
dient dazu, bedürftige Kranke und
sich durch unverschuldete Vor-
kommnisse in bedrängter Lage
Befindliche zu unterstützen.

Außerdem wurde bisher an
alle zum Militär einberufenen Re-
kruten aus diesem Fonds je nach
Länge ihrer Arbeitsdauer in der
Fabrik einmalige Beträge bis zu 20 M., ferner an die zu einer militärischen Übung
eingezogenen Reservisten ohne Unterschied der Arbeitsdauer einen einmaligen Betrag
von 20 M. bezahlt.

Diesem Fonds werden am Schlüsse des Geschäftsjahres die auf gelaufenen Zinsen je-
weils hinzugefügt.

Der Fonds ist Eigentum der Firma und bestimmt die Direktion über die Aufwendungen
aus demselben. Anträge zur Unterstützung Bedürftiger können von Seiten des Arbeiter-
ausschusses oder der Meister gestellt werden.

BETRIEBSKRANKENKASSE UND FAMILIENVERSICHERUNG. Der Betriebskran-
kenkasse ist eine Familienversicherung angeschlossen, wodurch den verheirateten Arbeitern
der große und wertvolle Vorteil geboten ist, gegen Bezahlung eines ganz geringen Betrages
(25 Pf. pro Woche) ihre dem Krankenversicherungszwang nicht selbst unterliegenden Fa-
miliengeanhörige gegen Krankheit zu versichern; im Falle der Erkrankung solcher Ange-
hörigen werden freie ärztliche Behandlung und Arznei, sowie sonstige Heilmittel gewährt.

ALTERSPRÄMIEN. Um einen guten Stamm von Arbeitern heranzuziehen und die
Leute zu dauerndem Arbeitsverhältnis in der Fabrik anzuspornen, ist die Einrichtung ge-
troffen, daß alle Arbeiter, welche eine ununterbrochene Arbeitsdauer von 10 vollen Jahren
        <pb n="338" />
        ﻿Neckarsulmer Fahrzeugwerke A.-G., Neckarsulm.	257*

in den Werken hinter sich haben, auf Kosten der Firma in eine Lebensversicherung in der
Höhe von 1000 M. aufgenommen werden.

Nach 25 jähriger Tätigkeit bei der Firma wird eine ansehnliche Geldprämie nebst Diplom
überreicht.

Es zeugt jedenfalls von einem guten Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeit-
nehmer, daß bereits viele Dutzende von Arbeitern im Genuß vorstehender Lebensversiche-
rung sind und daß auch eine Anzahl Leute eine mehr als 25 jährige unausgesetzte Tätigkeit
hinter sich haben. Es wird ständig dafür Sorge getragen, daß die zu diesen Zwecken vor-
gesehenen Fonds vermehrt werden, um noch eine vorteilhaftere Abstufung oder Höhe dieser
Altersprämien herbeiführen zu können.

URLAUB. Sämtliche Arbeiter erhalten mit 10—14 Dienstjahren 2, mit 15—19 Dienst-
jahren 3 und mit über 20 Dienstjahren 5 Werktage Urlaub, für welche Zeit die betreffenden
Leute die volle Arbeitszeit nach ihrem Stundenlohn bezahlt erhalten.

Die jährliche Urlaubsdauer für jeden einzelnen Beamten nach einjähriger Tätigkeit ist
nach bestimmten Grundsätzen genau geregelt und bewegt sich zwischen 6 und 18 Arbeitstagen.

NECKARSTEG. Die vor mehreren Jahren vollführte Erstellung dieses Steges war für
eine überaus große Anzahl der in Ortschaften jenseits des Neckars wohnenden Arbeiter
die Erfüllung eines seit langen Jahren gehegten Wunsches. Abgesehen von der zu jeder
Tages- oder Nachtzeit möglichen bequemen Überschreitung des Neckars, sparen sich die
Leute die frühere Gebühr durch Überführung mittels einer Fähre, die namentlich bei Hoch-
wasser oder zur kalten Jahreszeit nicht zu den Annehmlichkeiten gehörte. Zu der Erstellung
dieses Stegs hat die Firma einen erheblichen Teil der Baukosten auf sich genommen.

ARBEITERAUSSCHUSS. Zum Zwecke der Erhaltung und Förderung des guten Ein-
vernehmens zwischen der Fabrikleitung und dem Arbeitnehmer besteht ein Arbeiterausschuß
mit beratenden Befugnissen. Der Arbeiterausschuß setzt sich aus Vertretern der einzelnen
Werkstattabteilungen je nach Größe derselben zusammen. Die Vertreter werden jeweils auf
ein Jahr gewählt und erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit ge-
bundenen Listen. Sie vollzieht sich in geheimer Abstimmung und dürfen nur volljährige
Arbeiter, welche jedoch mindestens 4 Wochen im Geschäft sein müssen, wählen.

Der Arbeiterausschuß hat die Aufgabe, über alle ihm von der Firma vorgelegten Fra-
gen des Arbeiterinteresses sich zu äußern, allgemeine Wünsche und Beschwerden der Ar-
beiter mit den nötigen Begründungen und Beweisen der Firma vorzutragen, Streitigkeiten
der Arbeiter untereinander zu schlichten, sofern er von den Betreffenden angerufen wird
usw. usw. Den Ausschußmitgliedern wird die für die Verhandlungen mit der Werkstatt-
leitung bzw. Direktion aufgewendete Zeit mit dem Stundenlohn vergütet.

KAUFMANNSERHOLUNGSHEIME. Um Kranken oder erholungsbedürftigen kauf-
männischen Angestellten zur Durchführung einer bestimmten Kur eine Sommerfrische
oder einen Kurort aufzusuchen zu ermöglichen, hat sich die Deutsche Gesellschaft für
Kaufmannserholungsheime e. V. konstituiert, welche sich die überaus lobenswerte und
dankenswerte Aufgabe gestellt hat, an geeigneten Punkten Deutschlands Kaufmannser-
holungsheime zu erstellen. Den von dieser Gesellschaft ergangenen Aufrufen haben sich
auch die Werke sofort angeschlossen, indem sie einen Betrag von 5000 M. stifteten, wogegen
50 kostenfreie Verpflegungstage pro Jahr von den Beamten der Firma beansprucht werden
können; es ist also die Möglichkeit gegeben, kranke oder erholungsbedürftige Kaufleute
kostenlos oder zu verhältnismäßig sehr billigem Gelde in den Genuß einer ihrer Krankheit
entsprechenden Kur zu setzen, da selbst für die Eisenbahnfahrt zum und vom Ort des Er-
holungsheimes große Fahrpreisermäßigung erlangt werden können.

Solche Erholungsheime sind bis jetzt in Traunstein, Wiesbaden, Salzhausen (Ober-
hessen) erstanden und in Misdroy a. d. Ostsee in Ausführung begriffen.

*17
        <pb n="339" />
        ﻿258*

NORDDEUTSCHER
LLOYD BREMEN

Der Norddeutsche Lloyd, Bremen, hat am i. Oktober 1873 bis 1. Januar 1894 zugunsten
seiner Angestellten und deren Hinterbliebenen eine Fürsorgeeinrichtung errichtet, die seitens
des Kaiserlichen Aufsichtsamtes für Privatversicherung, Berlin, als „Großer Versicherungs-
verein a. G.“ unter dem Namen

I.	Seemannskasse des Norddeutschen Lloyd

anerkannt wurde.

LEISTUNGEN DER SEEMANNSKASSE. Dieselben erstrecken sich auf Effekten -
versicherung und Pensionen. Für letztere ist eine 5jährige Wartezeit festgesetzt, nach
welcher die Invalidenpension mit 25 % des pensionsfähigen Jahreseinkommens beginnt,
um später durch jährliche Steigerungen von 1 y2% nach 25jähriger Beitragszeit auf den
Höchstsatz von 50% zu steigen. Die Witwenpension beträgt gleichbleibens 25% des
pensionsfähigen Einkommens. Die Waisenpension, nur Vollwaisenpension, ist bei
mehreren Kindern gleich der Witwenpension, und beträgt bei nur einem Kinde die Hälfte
derselben.

Die Beiträge der Mitglieder zum Zwecke der Deckung der Leistungen belaufen sich
auf 5 % des beitragspflichtigen Einkommens.

Besondere Einnahmen (§ 54) fließen der Kasse zu in Gestalt von namhaften Zu-
schüssen des Norddeutschen Lloyd, etwaigen Vermächtnissen und Schenkungen, Büchsen-
geldern usw.

Die deutlichste und beste Sprache für die Bedeutung der Seemannskasse des Nord-
deutschen Lloyd sprechen folgenden Zahlen. Der Mitgliederbestand am 31. Dezember 1911
setzte sich zusammen aus:

10	340 Aktiven

642 Invaliden- und Alterspensionären
382 Witwenpensionären
82 Waisenpensionären

11	446

Vermögen am 31. Dezember 1911..............................8328990,55 M.

Bisher an Mitglieder geleistete Zahlungen..................8114 900,30 ,,

Prämienreservefonds laut Versicherungsbilanz...............19 785 002,— ,,
        <pb n="340" />
        ﻿Norddeutscher Lloyd, Bremen.

259

II.	Elisabeth Wiegand-Stiftung.

Die Stiftung, welche im Jahre 1900 von Generaldirektor Dr. jur. Heinr. Wiegand
gegründet wurde, gewährt den beim Norddeutschen Lloyd angestellten oder angestellt ge-
wesenen Personen und deren Angehörigen im Falle der Bedürftigkeit Unterstützungen.

Das Kapital betrug am 31. Dezember 1911 350 056,95 M.

Die seit dem Bestehen der Stiftung gewährten Unterstützungen belaufen sich auf
312 088,50 M.

III.	Sterbekasse für die im Betriebe des Norddeutschen Lloyd in den Weser-
häfen beschäftigten Ladungs- und Kohlenarbeiter.

(Gegründet vom Norddeutschen Lloyd im Jahre 1903).

Die Kasse hat den Zweck, den Hinterbliebenen verstorbener Mitglieder, den Mitgliedern
selbst im Falle des Ablebens der Ehefrau oder unter 15 Jahre alter Kinder, sowie zur Kon-
firmation ihrer Kinder, ferner den Ehefrauen der Mitglieder in Entbindungsfällen Unter-
stützungen zu gewähren.

Die Mitglieder zahlen einen Beitrag von 20 Pfg. pro Woche. Der Norddeutsche Lloyd
leistet als Zuschuß mindestens denselben Betrag, den die Mitglieder im Kalenderjahre als
Beitrag entrichtet haben.

Das Vermögen der Kasse betrug am 31. Dezember 1911 144027,60 M.

Seit dem Bestehen der Kasse wurden 88 320 M. ausgezahlt.

IV.	Witwen- und Waisen-Pensionsfonds für die im Betriebe des
Norddeutschen Lloyd in den Weserhäfen beschäftigten Ladungs- und

Kohlenarb eiter.

(Gegründet vom Norddeutschen Lloyd im Jahre 1903).

Der Zweck des Fonds ist, den Witwen bzw. Waisen verstorbener Mitglieder der Sterbe-
kasse für die im Betriebe des Norddeutschen Lloyd in den Weserhäfen beschäftigten Ladungs-
und Kohlenarbeiter für eine mindestens 3 jährige treue Dienstleistung der Verstorbenen
Pensionen zu gewähren.

Ein Beitrag ist von den Mitgliedern nicht zu leisten.

Soweit die Zinsen des Vermögens zur Bestreitung der Leistungen nicht ausreichen,
verpflichtet sich der Norddeutsche Lloyd, die erforderlichen Zuschüsse zu leisten.

Das Vermögen der Kasse betrug am 31. Dezember 1911 126506,15 M.

Bis zum 31. Dezember 1911 wurden 44 140,70 M. an Pensionen gezahlt.

17
        <pb n="341" />
        ﻿2Ö0*

F. A. Oehler, Zeit;.

Kakao-, Schokoladen- und Zuckerwarenfabrik.

Die im Jahre 1831 durch Friedrich August Oehler gegründete Firma F. A. Oehler
befaßte sich anfänglich nur in kleinem Maße mit der Herstellung von billigen Zuckerwaren.
Einfach und bescheiden, wie es die damaligen Verhältnisse mit sich brachten, waren die
Fabrikationsräume, die Geräte, die Artikel, und erst in den 60 er Jahren wurde damit begonnen,
dem Unternehmen eine größere Bedeutung zu verschaffen. Dem Nachfolger Oehlers, Herrn
Gustav Donalies, war es beschieden, durch Aufstellung von zweckentsprechenden Maschi-
nen, Verbesserung der Fabrikationsweise und Anpassung an den Bedarf den erhofften,
größeren Absatz für seine Erzeugnisse zu finden. Ihm ist es zu verdanken, daß die Firma
heute zu den leistungsfähigsten Betrieben der Schokoladen- und Zuckerwaren-Industrie
gehört, denn er ist der Begründer des neuen, unmittelbar an der Bahn gelegenen, mit den
besten Maschinen und Einrichtungen ausgestatteten großen Fabrikbaues. Er war in väter-
licher Fürsorge stets bestrebt, Not und Sorge von seinen Mitarbeitern fernzuhalten und deren
Wohlergehen zu fördern. Das 75jährige Geschäftsjubiläum der Firma bot ihm zur Be-
tätigung seines Edelsinnes einen Anlaß, 25 000 M. zur

Speisesaal in der Schokoladenfabrik von F. A. Oehler, Zeitz.
        <pb n="342" />
        ﻿F. A. Oehler, Zeitz.

261*

Speisesaal in der Zuckerwarenfabrik von F. A. Oehler, Zeitz.

UNTERSTÜTZUNG ARBEITSUNFÄHIGER ANGESTELLTER UND ARBEITER, sowie
von deren Hinterbliebenen zu stiften. Diesen Fonds erhöhte er später auf 35 000 M. Das
Denkmal der Dankbarkeit, welches sich der inzwischen Verstorbene, der Königl. Preuß.
Kommerzienrat Donalies, mit dieser Stiftung in den Herzen seiner Arbeiter errichtet hat,
erhält die beste Beleuchtung durch die Treue und Anhänglichkeit der Arbeiter an die Firma,
die über einen großen, sich jährlich vermehrenden Stamm von Personen verfügt, welche
länger als 25 Jahre bei ihr beschäftigt sind und von denen jede bei Erreichung dieser Arbeits-
frist mit einer Ehrengabe bedacht wird. Der älteste Angestellte, ein 75 jähriger Werkmeister,
ist über 50 Jahre bei der Firma tätig. — Überhaupt hat es sich die Firma von jeher zur Auf-
gabe gestellt, ein gutes Einvernehmen mit ihren Arbeitern zu pflegen, sie hat deshalb auch
an Einrichtungen festgehalten, die manchem heute als veraltet erscheinen mögen. Hierher
gehört die Verteilung von

WEIHNACHTSGESCHENKEN an alle Angestellten und Arbeiter (rund 1000 Personen),
die Auszahlung des vollen Lohnes an erkrankte männliche Arbeiter (das Krankengeld wird
eingerechnet), die

BEZAHLUNG FÜR ARBEITSFREIE FEIERTAGE, BESCHAFFUNG VON BILLIGEN
NAHRUNGSMITTELN in Teuerungszeiten. — Außerdem haben die jetzigen Besitzer, die
Herren Otto Donalies und Albert Donalies, die Gewährung von Sommerurlaub an solche
Arbeiter, die 5 Jahre bei der Firma beschäftigt sind, eingeführt. — Um das Bild der sozialen
Fürsorge vollständig zu machen, seien noch erwähnt:

AUSREICHENDE BADEGELEGENHEIT, HELLE, LUFTIGE SPEISESÄLE, in denen
Kaffee (y2 Liter 2 Pfg.), und Kakao (Y2 Liter 4 Pfg.), verabfolgt wird, sowie die günstigen
Arbeitszeiten (Sonnabend-Frühschluß). Dank dieser Maßnahmen ist die Firma bisher von
Lohndifferenzen jeder Art verschont geblieben.
        <pb n="343" />
        ﻿2Ö2*

L. C. Oetker,

Dampfmarzipan- und Marmeladenfabrik,

Altona-Bahrenfeld.

In der Fürsorge um das Wohl der Arbeiter und im Wunsche, treu geleistete Dienste
zu belohnen, traf mit dem i. Juni 1906 die Firma L. C. Oetker für ihre zurzeit bei ihr
beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen, unbeschadet der beiderseits aus den bestehenden
Vertragsverhältnissen sich ergebenden Rechte und Pflichten, folgende Einrichtungen.

DIENSTALTERSZULAGE. Arbeiter erhalten nach 4 Jahren ununterbrochenen Dienstes
bei der Firma L. C. Oetker eine Dienstalterszulage von 52 M. jährlich, Arbeiterinnen eine
solche von 26 M. jährlich, zahlbar in wöchentlichen Raten und steigend alle 4 Jahre um
denselben Betrag bis zum Höchstbetrage von 208 M. jährlich für die Arbeiter bzw. 104 M.
für die Arbeiterinnen.

ARBEITSUNFÄHIGKEIT. Arbeiter und Arbeiterinnen erhalten im Falle einer Arbeits-
unfähigkeit:

wenn sie 5 Jahre ununterbrochen bei der Firma L. C. Oetker tätig waren, eine lebens-
längliche, monatlich im voraus zahlbare Jahresrente von 200 M.,

wenn sie 10 Jahre in gleicher Weise tätig waren, eine solche Rente von 300 M.,

wenn die Tätigkeit 15 Jahre währte, eine solche von 400 M.,

wenn die Tätigkeit 20 Jahre dauerte, eine solche von 500 M.

SPARKASSENEINLAGEN. Des ferneren erhält derjenige, der 10 Jahre ununterbrochen
bei der Firma tätig war, für die Dauer seiner weiteren Tätigkeit bei der Firma L. C. Oetker
bis einschl. des 20. Dienstjahres am Schluß eines jeden Jahres eine jährliche Sparkassen-
einlage von 100 M., welche auf den Namen des Empfängers eingetragen wird und nur mit
Genehmigung der Firma erhoben werden kann. Nach 20 jährigem Dienste erhöht sich diese
jährliche Sparkasseneinlage für jedes weitere Dienstjahr auf 500 M. Die anwachsenden
Zinsen sollen dem Kapital zugezählt werden.

Die Sparkassenbeträge sollen den Zweck haben, einen weiteren Rückhalt für den Fall
der Arbeitsunfähigkeit zu gewähren.

Demgemäß ist der Empfänger berechtigt, nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit außer
den unter Arbeitsunfähigkeit vorgesehenen Bezügen jährlich die Zinsen, sowie 10 % des
angesparten Kapitals abzuheben.

Die Auskehrung von Beträgen unter anderen Voraussetzungen bzw. von weiteren
jährlichen Beträgen bleibt der freien Genehmigung der Firma L. C. Oetker Vorbehalten.

Im Falle des Todes des Empfängers ist die Spareinlage den legitimierten Erben desselben
auszuzahlen.

An Dienstalterszulagen wurden bis zum 31. März 1913 etwa 8890 M. ausbezahlt.

An Entschädigung für Arbeitsunfähigkeit hatte die Firma bis zum gleichen Termin
etwa 2521 M. auszukehren.

An Sparkasseneinlagen wurden bis Ende März 1913 ca. 6847 M. deponiert.
        <pb n="344" />
        ﻿263*

Einfamilienhäuser für die Arbeiter der Fabrik Koppel bei Pittsburg.

Orenstein &amp; Koppel—Arthur Koppel
Aktiengesellschaft, Berlin.

Die Gesellschaft ist aus der 1876 gegründeten offenen Handelsgesellschaft Orenstein
&amp; Koppel hervorgegangen, welche 1898 in eine Aktiengesellschaft umgewandelt wurde,
die sich 1909 mit der Aktiengesellschaft Arthur Koppel vereinigte.

Sie unterhält in allen Kulturländern der Erde ein ausgebreitetes Netz von Zweignieder-
lassungen bezw. Tochtergesellschaften und besitzt Fabriketablissements in Deutschland,
Österreich-Ungarn, Rußland, Belgien und Amerika. Die Zahl der Beamten und Arbeiter
ihres Konzerns beträgt etwa 15 000. Das Aktienkapital erreicht einschließlich der Reserven
die Höhe von ca. 50 Millionen Mark.

BENNO-ORENSTEIN-STIFTUNG. Von den Wohlfahrtseinrichtungen der Gesellschaft
ist an erster Stelle die Benno-Orenstein-Stiftung zu erwähnen, die anläßlich des 25 jährigen
Geschäftsjubiläums im Jahre 1901 von Kommerzienrat Benno Orenstein gegründet wurde.
Durch alljährliche Zuführungen aus dem Reingewinn der Gesellschaft sind die der Stiftung
zur Verfügung stehenden Mittel auf 500 000 M. angewachsen. Statutengemäß werden die
Zinsen, die aus dieser Stiftung fließen, an hilfsbedürftige Beamte und Arbeiter oder deren
Angehörige verteilt.

Seit Bestehen der Stiftung sind an Unterstützungen insgesamt ca. 100000 M. gezahlt
worden.

Verband- und Krankenzimmer in der Fabrik Spandau.
        <pb n="345" />
        ﻿264*

Orenstein &amp; Koppel — Arthur Koppel Aktiengesellschaft, Berlin.

Wasch- und Ankleideraum in der Fabrik Dorstfeld.

KRANKENKASSEN. Weitere Er-
wähnung verdienen die Krankenkas-
sen für Beamte und Arbeiter. Für
die im Zentralbureau in Berlin be-
schäftigten Angestellten, sowie für
die Arbeiter und Beamten der Fabri-
ken Spandau und Bochum unterhält
die Firma eigene Betriebskranken-
kassen, welchen gegenwärtig rund
3000 Mitglieder angehören. In Krank-
heitsfällen gewähren die Kassen den
Mitgliedern teils erheblich größere
Unterstützungen als die allgemeinen
Orts- und Gemeindekrankenkassen
bei zum Teil niedrigeren Beiträgen.

ARBEITERUNTERSTÜTZUNGSKASSEN. Außer den Krankenkassen bestehen in
einzelnen Fabriken noch Arbeiterunterstützungskassen, die von der Firma alimentiert
werden und zur Unterstützung unverschuldet in Not geratener Arbeiter bestimmt sind.
Seit Bestehen dieser Kassen sind an Unterstützungen insgesamt ca. 154000 M. gezahlt
worden.

UNFALLSTATIONEN. In den Fabriken sind Unfallstationen eingerichtet, um den Ar-
beitern bei etwaigen Unfällen sofort Hilfe leisten zu können. Unser Bild auf der vorher-
gehenden Seite zeigt ein Verband- und Krankenzimmer, in dem ein geprüfter Heilgehilfe
stationiert ist.

BADE- UND WASCHEINRICHTUNGEN. Den Arbeitern stehen ferner moderne Bade-
und Wascheinrichtungen zur unentgeltlichen Benutzung zur Verfügung.

KASINO. Für das Personal im Zentralbureau ist ein Kasino eingerichtet, in welchem
zum Preise von 45 Pf. ein gut zubereitetes Mittagessen geboten wird. Die Speisean-
stalten und Kantinen sorgen für die Beköstigung der Arbeiter während der Mittags-
pause. In der heißen Jahreszeit wird den Arbeitern Mineralwasser und Kaffee
geboten.

ENGROSABSCHLÜSSE. Auch hinsichtlich der wirtschaftlichen Bedürfnisse sind
Beamten und Arbeitern Erleichterungen geschaffen worden. So ist die Firma z. B. durch
Engrosabschlüsse in der Lage, Briketts in kleinen Quantitäten zu Engrospreisen abzu-
geben, etwa 20% unter den üblichen Marktpreisen. Im Winter 1911 kaufte die Firma

Speisesaal in der Lokomotivfabrik Drewitz.
        <pb n="346" />
        ﻿Orenstein &amp; Koppel — Arthur Koppel Aktiengesellschaft, Berlin.

265*

Kaffeekochanlage in der Fabrik Bochum.

IO 000 Ztr. bester Speisekartoffeln, welche an die Arbeiter und an die mit geringerem
Einkommen dotierten Beamten zur Hälfte des Marktpreises abgegeben wurden. Aus der
Benno-Orenstein-Stiftung wurde zu diesem Zweck ein Beitrag von 8000 M. zur Verfügung
gestellt.

Zum Schlüsse sei noch eine kurze Beschreibung der sozialen Einrichtungen in der
amerikanischen Fabrik Koppel bei Pittsburg gegeben, ein Beispiel dafür, daß die Firma
auch die wirtschaftliche Lage ihrer Arbeiter zu verbessern bestrebt ist. Dort ist ein großer
Landkomplex parzelliert worden, auf welchem ca. 70 Einfamilienhäuser, die mit allen
sanitären Einrichtungen ausgestattet sind, für die Arbeiter erbaut wurden, denen gegen einen
geringen Mietszins ein gesundes, behagliches Wohnen ermöglicht ist. Die Gesellschaft
hat ferner aus eigenen Mitteln Straßen pflastern lassen und Kanalisation und Wasserleitung
angelegt. Zu dem Bau einer Schule für die Kinder der Arbeiter hat die Benno-Orenstein-
Stiftung einen größeren Betrag gestiftet und unter finanzieller Unterstützung der Firma
wurde ein Klubhaus mit Speise-, Billardzimmer usw. errichtet und eine Musikkapelle, sowie
eine Kegelbahn geschaffen. Der Sportfreude der Amerikaner ist durch die Gründung
eines Fußballklubs, der von der Gesellschaft gefördert wurde, Rechnung getragen.

Ein Haupterfordernis für das Gedeihen eines Unternehmens und die erfolgreiche Ent-
wicklung ist die Heranbildung eines tüchtigen kaufmännischen Personals. Die Gesellschaft
hat sich daher besonders die Ausbildung kaufmännischer Lehrlinge angelegen sein lassen,
und es sind fast alle führenden Beamten der Firma sowie die meisten Leiter von Konkurrenz-
unternehmungen einst Lehrlinge bei der Orenstein &amp; Koppel — Arthur Koppel A. G. gewesen.
Entsprechend dem großen Umfange der Firma und der hohen Anzahl der Lehrlinge sind
besondere Maßnahmen erforderlich, um innerhalb eines dreijährigen Turnus dem jungen Mann
diejenige Ausbildung zu geben, die ihn für seine weitere kaufmännische Karriere befähigt. Ab-
gesehen von der regelmäßigen Versetzung der Lehrlinge innerhalb der einzelnen Abteilungen des
Geschäftes, die sich mit Export, Einkauf, Verkauf, Fabrikation, Kalkulation, Buchhaltung und
anderem mehr beschäftigen, dienen besondere technische und juristische Kurse, die teils in den
Bureaus, teils in den Fabriken abge-
halten werden, zur Vervollständi-
gung des Wissensauf den in Frage
kommenden Gebieten. Nebenste-
hendes Bild veranschaulicht eine

LEHRLINGSKLASSE gele-
gentlich eines technischen Vor-
trages.

Auch läßt die Firma Lehr-
lingen, deren Verwendung im Aus-
lande für später zu erwarten ist,

UNTERRICHT IN MEHRE-
REN SPRACHEN für ihre Rech-
nung erteilen.
        <pb n="347" />
        ﻿266*

Orientalische Tabak- u. Zigarettenfabrik

Yenidze,

Inhaber: Hugo Zielj, Dresden.

Die Firma hat bei Anlage ihres in Dresden gelegenen Fabrikgrundstücks auf die Wohl-
fahrt ihrer Arbeiter und Angestellten weitestgehende Rücksicht genommen. Sie ließ ihr
an der Elbe gelegenes, von weitem sichtbares und von einer mächtigen Kuppel gekröntes
Fabrikgebäude ausführen, um ihre 5 in Dresden und Vorstädten zerstreut liegenden Fabriken
zu einem einzigen Betriebe, in dem 1700 Arbeiter und Arbeiterinnen beschäftigt werden,
zu vereinigen.

GESUNDHEITSDIENLICHE EINRICHTUNGEN. Bei der Ausarbeitung des Innenbaus
sind zunächst alle gesundheitsdienlichen Einrichtungen berücksichtigt worden. Der Fuß-
boden sämtlicher Arbeitsräume ist mit Linoleum belegt, so daß die Räume nach Arbeits-
schluß schnell und gründlich gereinigt werden können. In einem vom Hauptgebäude
getrennt liegenden Maschinen- und Kesselhaus sind Akkumulatoren, Dynamo- und Dampf-
maschinen untergebracht, welche den Betrieb mit elektrischem Licht, mit Kraft für die
Bearbeitungsmaschinen und mit Heizung versehen. Mittels Abdampf und direktem Dampf
wird das ganze große Gebäude innerhalb einer halben Stunde auf das Behaglichste erwärmt.
Ausgenommen sind hiervon nur die Lagerräume, welche die kostbaren orientalischen
Tabake enthalten, von denen jegliche künstliche Wärme ferngehalten werden muß. Die
Arbeitsräume können von den darin Beschäftigten nur nach Passieren der Garderobe-
zimmer und Waschtoiletten betreten werden. Bei letzteren sind Fußböden und Wände
mit Steinfliesen und weißen Kacheln ausgelegt. In umfangreichem Maße angeordnete
Entlüftungsvorrichtungen bewirken eine ununterbrochene Luftauswechslung. In den

Räumen, wo die Entstehung von Staub un-
vermeidlich ist, bewirken Staubsaugapparate
die Überführung desselben in Sammelbassins.
Im Dachgeschoß befindet sich ein mächtiger

SPEISESAAL, nach welchem das Per-
sonal der unteren Stockwerke mittels elek-
trisch betriebener Aufzüge gelangt. Dem
Wirtschaftsbetrieb steht der Verwalter vor,
dem der Betrieb unentgeltlich überwiesen ist.
Warme und kalte Speisen werden mit
geringem Aufschlag auf die Selbstkosten
verabreicht. Aufwärmevorrichtungen
nehmen die vom Personal mitgebrachten
Speisen auf. In jedem Stockwerk befinden
sich Feuerlöschvorrichtungen. Außer

Speisesaal.
        <pb n="348" />
        ﻿Orientalische Tabak- und Zigarettenfabrik Yenidze.

267*

der Haupttreppe ist eine breite Nottreppe
überall schnell zu erreichen. Eine beachtens-
werte Einrichtung ist die in der Nähe des
Speisesaals gelegene

RUHEHALLE. Sie steht je zur Hälfte
für Männer und Frauen gesondert zur Ver-
fügung. Hier sind Liegestühle aufgestellt und
damit ist insbesondere älteren ruhebedürf-
tigen Arbeitern Gelegenheit zu wohltuender
Erholung geboten.

BRAUSE- UND WANNENBÄDER.

Im Dachgeschoß sind auch Brause- und
Wannenbäder (Kalt- und Warmwasserein-
richtung) untergebracht, die den Arbeitern
unentgeltlich zur Verfügung stehen. Auch ein

KRANKENZIMMER, woselbst Kranken die erste Hilfe zuteil wird, fehlt nicht.

Es erübrigt sich, auf diejenigen Wohlfahrtseinrichtungen und materiellen Fürsorgen
näher einzugehen, welche Herr Hugo Zietz, der kürzlich zum Kgl. Sächs. Kommerzienrat
ernannt wurde, im Interesse seiner Beamten und Arbeiter geschaffen hat, nämlich:

x. FREIWILLIGE, KOSTENLOSE VERSICHERUNG ALLER ANGESTELLTEN GE-
GEN UNFÄLLE jeder Art, auf dem Wege von und zur Fabrik.

2.	LEBENSVERSICHERUNG aller verheirateten Beamten, sofern sie mindestens
2 Jahre im Dienste der Firma stehen, je in Höhe von 10 000 M. Diese Versicherung er-
folgt für die betreffenden Beamten kostenlos, die Prämien werden von der Firma gezahlt.

3.	INVALIDITÄTSVERSICHERUNG. Versicherung derselben Beamten und älterer ver-
heirateter Arbeiter gegen Invalidität, neben der gesetzlich vorgeschriebenen Invaliden-
versicherung bis zur Höhe der Hälfte des Arbeitsverdienstes.

4.	PRÄMIEN AN JUBILARE von 5 zu 5 Jahren (im Jahre 1910 wurden an 125 Jubi-
lare solche Prämien verteilt).

5.	ALLJÄHRLICHE WEIHNACHTSGESCHENKE an Beamte und Arbeiter.

6.	UNTERSTÜTZUNG BEI UNGLÜCKS- UND STERBEFÄLLEN in den Familien
der Arbeiter.

7.	DIE HUGO-ZIETZ-STIFTUNG in Höhe von 50 000 M. zugunsten der Beamten
und Arbeiter der Firma Yenidze, errichtet aus Anlaß des Besuchs Sr. Majestät des Königs
von Sachsen am 22. Februar 19x0. Damals weilte Seine Majestät 2 Stunden in der Fabrik
und besichtigte eingehend alle Teile dieses interessanten Großbetriebes, dabei seiner hohen
Befriedigung über das Gesehene wiederholt Ausdruck gebend.

Ruhehalle.
        <pb n="349" />
        ﻿268*

Arbeiterwohnhäuser der Ostdeutschen Maschinenfabrik in Heiligenbeil.

Ostdeutsche Maschinenfabrik, vorm.
Rud. Wermke A.-G., Heiligenbeil (Ostpr.).

Die Ostdeutsche Maschinenfabrik ist von dem Gutsschmied Rudolf Wermke aus dem Gute
Bregden bei Heiligenbeil im Jahre 1870 in Form einer Hufschmiede gegründet worden, und
entsprechend diesen kleinen Anfängen mit geringen Mitteln konnte in den ersten Jahren für
die Wohlfahrt der damals noch sehr geringen Anzahl von Arbeitern wenig geschehen. Jedoch
im Jahre 1889 begann der Vorbesitzer der jetzigen Aktiengesellschaft mit dem Bau von

ARBEITERWOHNHÄUSERN, um für seine Arbeiter gesunde, würdige und auch gemüt-
liche Wohnungen zu schaffen. Auch die jetzige, nach dem Tode des Herrn Wermke neuge-
gründete F irma, die sein Werk über nahm, gehört zu den kleineren industriellen U nternehmungen
des industriearmen Ostens und hat nicht die Mittel, großartige Wohlfahrtseinrichtungen zu
schaffen, wie es die alten reichen Werke des Westens tun können. Deshalb muß sich die Firma
vorläufig darauf beschränken, den Arbeitern die notwendigste Fürsorge angedeihen zu lassen
und ihnen das Leben so gesund und angenehm zu gestalten, als es die kleinen Mittel erlauben.
Zu diesem Zweck sind im Laufe der Jahre folgende Einrichtungen getroffen worden:

Die Arbeitsstätten sind große, helle, gesunde Räume mit vorzüglicher Ventilation,
Beleuchtung und Heizung, und für die Arbeiter, welche der Entfernung wegen nicht nach
Hause gehen können, ist ein geräumiger

SPEISESAAL vorhanden, welcher in einem Nebenraum eine mit Dampf geheizte
Eisenplatte besitzt, die zum Erwärmen resp. zum Warmhalten der mitgebrachten oder von
den Frauen nachgebrachten Speisen dient. Auch ist hier ein größerer Kaffeekessel vor-
handen, aus dem die Arbeiter während der heißen Sommertage unentgeltlich Kaffee er-
halten, um den Genuß von Alkohol möglichst einzuschränken.
        <pb n="350" />
        ﻿Ostdeutsche Maschinenfabrik, vorm. Rud. Wermke A.-G., Heiligenbeil (Ostpr.). 269*

WOHNUNGSFÜRSORGE. Die Wohnungen der meisten Arbeiter und Beamten be-
finden sich in eigenen, im Besitz der Fabrik befindlichen und in der Nähe gelegenen Wohn-
häusern. Diese ca. 90 eigenen Wohnungen sind besonders hoch und gut gebaut und be-
stehen für die Arbeiter aus je 1 Küche, x großen zweifenstrigen Stube, Kammer, Keller
und Stallung, in letzterer können beliebig Schweine, Ziegen, Hühner usw. gehalten werden.
Zu jeder Wohnung gehört ferner ein kleiner Ziergarten mit Laube. Hierfür zahlt der Ar-
beiter inkl. Wasserverbrauch aus der städtischen Leitung ca. 100 M. jährlich Miete. Un-
mittelbar angrenzend an diese Wohnhäuser hat die Fabrik eigenes Land, welches sie den
Arbeitern als Kartoffelland abgibt, dieses Land wird von der Fabrik gedüngt und gepflügt
und auch für das Setzen der Kartoffeln werden Pferde gegeben. Das Kartoffelland wird
in Parzellen zu je 3 M. an die Arbeiter verpachtet. Außerdem ist durch Unterstützung
der Fabrik ein Wohnungsbauverein gegründet worden, von dem die Fabrik weitere Wohnungen
nebst großem Garten für jeden einzelnen Arbeiter gemietet hat und gibt die Fabrik diese
Wohnungen wesentlich unter Selbstkostenpreis zu einem ähnlichen billigen Satz wie die
eigenen Wohnungen an ihre Arbeiter ab.

EIGENE KRANKENKASSE. Für die Gesundheit der Arbeiter wirkt in erster
Linie die von der Fabrik gegründete eigene Krankenkasse, welche so weit über die ge-
setzlich vorgeschriebenen Leistungen hinausgeht, daß sie mehr als freiwillige denn gesetz-
liche Wohlfahrtseinrichtung angesehen werden muß. Während der Krankheit eines Kassen-
mitgliedes oder eines seiner Familienmitglieder (einschl. Kinder unter 14 Jahren) gewährt
die Kasse außer dem Krankengeld für das Mitglied selbst freien Arzt und Medizin, freie
Behandlung im Krankenhaus und wenn erforderlich auch freie Konsultation und Be-
handlung durch Spezialärzte, Zahnärzte usw., auch für die Familienmitglieder, ferner
Wöchnerinnenpflege usw. für die Frauen der Mitglieder. An Sterbegeld wird für den Ar-
beiter das 20 fache des Durchschnittstagesverdienstes, für seine Frau % und für Kinder
unter 14 Jahren y3 dieses Betrages, falls ein Todesfall eintritt, gezahlt.

BADEANSTALT. Ferner wird für die Gesundheit der Arbeiter durch eigene Fabriks-
badeanstalt gesorgt, in der die Arbeiter jederzeit freie Wannen- und Duschebäder, und
auf ärztliche Verordnung freie elektrische Bäder erhalten können. Auch Familienange-
hörigen stehen diese Wohlfahrtseinrichtungen zur Verfügung.

LEBENSUNTERHALT-ERLEICHTERUNG. Zur Erleichterung und angenehmen Ge-
staltung des Lebensunterhaltes gibt die Firma an ihre Arbeiter Kohlen und Holz zum Engros-
Einkaufspreise in beliebigen Mengen ab.

SCHULGELD. Um den Leuten eine möglichst gute Erziehung ihrer Kinder zu er-
möglichen, zahlt die Firma das Schulgeld für diejenigen Kinder, welche befähigt sind,
die städtische Mittelschule zu besuchen; dadurch ist den Kindern aller Fabrikangehörigen
Gelegenheit geboten, eine weit über die Volksschule hinausgehende Bildung zu erhalten.
Auch die für die Mittelschule erforderlichen Bücher und sonstigen Utensilien liefert die
Fabrik unentgeltlich. Zu Hochzeiten, Taufen und Beerdigungen stellt die Firma ihren
Arbeitern auch unentgeltlich Kutschwagen, Pferde usw.

KONSUMVEREIN. Für die materielle Erleichterung ist ein Konsumverein vorhanden,
welcher in den Arbeiterwohnhäusern untergebracht ist und alle Lebensmittel zu besonders
billigen Preisen den Arbeitern und Beamten zugänglich macht. Dieser Konsumverein,
welcher von einem Ausschuß von Beamten und Arbeitern der Fabrik selbst verwaltet wird,
hat sich als eine außerordentlich nützliche Einrichtung erwiesen und zahlt derselbe jährlich
über 6—8000 M. Dividende an die Mitglieder zurück.

SPARKASSE. Um die Sparsamkeit zu fördern, hat die Firma eine eigene Arbeiter-
und Beamtensparkasse gegründet, in der sie alle Spareinlagen mit 5 % jährlich verzinst,
jeden Betrag von 50 Pf. aufwärts annimmt und auf Wunsch jederzeit zurückzahlt. Diese
Einrichtung, welche erst seit etwa 8 Jahren besteht, hat heute einen Bestand von fast
200 000 M. und wird von Arbeitern und Beamten sehr gern benutzt.
        <pb n="351" />
        ﻿270* Ostdeutsche Maschinenfabrik, vorm. Rud. Wermke A.-G., Heiligenbeil (Ostpr.)

UNTERSTÜTZUNGSKASSE. Die Unterstützung und Altersversorgung ge-
schieht durch die Unterstützungskasse, welche von der Firma reichlich dotiert wird und
ein Vermögen von gegenwärtig ca. 20000 M. aufweist, und durch ein Prämiensystem
für ältere Arbeiter. Die Unterstützungskasse zahlt Unterstützungen in Krankheitsfällen
an Mitglieder oder deren Familienangehörige, bei unverschuldetem Unglück, als dauernde
Unterstützungen für alte, arbeitsunfähig gewordene Arbeiter oder dauernde Unterstützung
an Witwen, falls dieselben unterstützungswürdig und bedürftig sind. Dieser Kasse wird von
dem Reingewinn alljährlich eine erhebliche Summe überwiesen und soll sich dieselbe all-
mählich zu einer Art Pensionskasse für ältere und unterstützungsbedürftige Arbeiter ausbilden.
Jede Witwe eines früheren Arbeiters der Fabrik erhält ein kleines Weihnachtsgeschenk von
10 M., so lange sie sich nicht verheiratet oder fortzieht. Außerdem sorgt die Firma so gut als
möglich für Arbeitsgelegenheit für kinderreiche Witwen. Dann ist das schon vorher erwähnte
System zur Prämierung älterer Arbeiter und zur Verteilung von Gratifikationen aus dem
Reingewinn der Fabrik vorhanden, und zwar rücken die Arbeiter, nachdem sie 5 Jahre der
Fabrik angehört haben, in die Reihe der Stammarbeiter hinein und erhalten zunächst eine

PRÄMIE von 25 M. Danach erhalten sie alljährlich eine aus dem Reingewinn der
Firma zu überweisende

GRATIFIKATION von 20 M. bis das 10. Dienstjahr vollendet ist. Dann erhalten sie eine
Prämie von 50 M. und eine jährliche Gratifikation von 25 M., nach dem 15. Jahr eine Prämie
von 75 M. und eine jährliche Gratifikation von 30 M., nach 20 jähriger Dienstzeit eine Prämie
von 100 M. und eine jährliche Gratifikation von 35 M., nach 25 Jahren Dienst eine jährliche
Gratifikation von 40 M. Diese Summen werden den Arbeitern nicht ausgezahlt, sondern auf
ein in ihrem Besitz befindliches gesperrtes Sparkassenbuch der Arbeiter- und Beamtensparkasse
eingezahlt, um jedem Arbeiter bei seinem Abgang aus der Fabrik nach langjähriger Dienst-
zeit ein recht ansehnliches Barvermögen zu verschaffen, und nur mit besonderer Erlaubnis
der Direktion erfolgt Auszahlung vor Austritt aus der Fabrik in dringenden Fällen der Not
oder wenn besondere Aufwendungen zur Aussteuer einer Tochter oder dgl. notwendig sind.

SOMMERFEST. Für Vergnügen und Unterhaltung sorgt die Fabrik durch ein
Sommerfest, welches alljährlich an einem Wochentage gefeiert wird in Form eines Volks-
belustigungsfestes, wobei sämtliche Arbeiter und Beamten mit Musik und Fahne zum
Festplatz hinausmarschieren und die Fabrik sämtliche Kosten des Festes trägt, auch für
Getränke, sowie für Preise bei den verschiedenen Wettstreiten sorgt und finden hier Männer,
Frauen und Kinder vom 2. Lebensjahre an ihre sportliche Betätigung.

GESANG- UND MUSIKVEREIN werden durch Unterstützung der Fabrik unter-
halten, bei denen die Arbeiter
unter sachverständiger Leitung
ihre ev. musikalische Begabung
pflegen können und es auch zu
recht ansehnlichen Leistungen
bringen. Für die Übungen und
für Zusammenkünfte der Arbeiter
steht die freie Benutzung des be-
leuchteten und geheizten Speise-
saals zur Verfügung.

Als äußeres Zeichen der Zu-
sammengehörigkeit der Arbeiter-
schaf t hat die Fabrik eine besonders
schöne Fahne gestiftet, welche
als Motto die Aufschrift trägt:
„Arbeit und Fleiß

Auszug zum Sommerfest.	ziert Jüngling und Greis.“
        <pb n="352" />
        ﻿271*

Kantine und Badeanstalt.

Arbeiterwohnhäuser.

Papierfabrik Baienfurt, A.-G.

Die Papierfabrik Baienfurt A.-G. wurde im Jahre 1872 gegründet und beschäftigt
heute 380 Arbeiter, 20 Beamte und Meister. Von jeher war sie bestrebt, ein patriarcha-
lisches Verhältnis zwischen Leitung und Arbeiterschaft zu pflegen. Dies ist ihr auch ge-
lungen, so daß sie heute über einen in jeder Beziehung zuverlässigen, anhänglichen Arbeiter-
stamm verfügt, der unzufriedenen Elementen kein Aufkommen gestattete.

PRÄMIEN. Lange Dienstzeit wird durch Prämien anerkannt. Die Prämie beträgt
bei zehnjähriger Arbeitszeit für männliche Arbeiter jedes Jahr 20 M., für weibliche 10 M.
In ihrem Genuß stehen gegenwärtig 105 Männer und 12 Frauen.

Bei 25jähriger Dienstzeit wird ein Diplom mit einer Ehrengabe von 100 M.
an männliche und 50 M. an weibliche Arbeiter verabreicht.

Inhaber solcher Diplome sind unter unserer heutigen Arbeiterschaft 25 Männer und
2 Frauen.

FABRIKFEST. Zur Pflege eines freundschaftlichen Verhältnisses zwischen Direk-
tion, Beamten und Arbeitern wurde früher jährlich einmal das sog. „Fabrikfest“ gefeiert,
zu dem neben den Familien der Beteiligten auch dem Betrieb nahestehende Personen ge-
laden wurden.

WEIHNACHTSGESCHENK. So günstig dieses Familienfest zum guten Einvernehmen
beitrug, so hat doch die Direktion erkannt, daß eine Gabe in Form eines Weihnachts-
geschenkes von größerem Nutzen wäre. Wir haben deshalb mit dem System des Fabrik-
festes gebrochen. Seit 2 Jahren reichen wir allen Arbeitern ohne Ausnahme ein Weih-
nachtsgeschenk, wobei Verheiratete und kinderreiche Familien besonders berücksichtigt
werden.

KLEINKINDERSCHULE. Zur Unterstützung unserer Arbeiterfamilien haben wir in
Gemeinschaft mit der Ortsgemeinde eine von Ordensschwestern geleitete Kleinkinderschule
gegründet, die gegenwärtig von ca. 100 Arbeiterkindern besucht wird. Sämtliche Arbeiter-
kinder sind vom Schulgeld befreit, außerdem veranstaltet die Fabrik alljährlich eine Weih-
nachtsbescherung für sie.
        <pb n="353" />
        ﻿Papierfabrik Baienfurt, A.-G.

272*

KRANKENSCHWESTERN. Die öffent-
liche Krankenpflege, zu der die Fabrik einen
namhaften Beitrag jährlich leistet, wird von
Krankenschwestern besorgt. Für unsere

FABRIKKRANKENKASSE erheben wir
die gesetzlichen Mindestbeiträge. In Krank-
heitsfällen gewährt solche vom 3.—10.
Tag 50 %, von da ab 75 % des Tagelohnes.
Bei Unglücksfällen tritt der Genuß des
Krankengeldes schon vom ersten Tage an
ein. In allen Fällen sind nicht nur für die
Arbeiter, sondern auch für deren Familien-
angehörige Arzt und Apotheke frei.
Die bezüglichen Mehrausgaben bestreitet die
Fabrik aus eigenen Mitteln.

UNTERSTÜTZUNGSFONDS. Unser
Unternehmen hat außerdem einen Unter-
stützungsfonds von 120 000 M., dessen Zinsen zur Unterstützung arbeitsunfähig gewordener
Arbeiter Verwendung finden. Ferner besteht eine Stiftung in Höhe von 10 000 M. von
dem verstorbenen Direktor Roemer der Papierfabrik Baienfurt. Auch die Zinsen dieses
Fonds werden zur Unterstützung bedürftiger Fabrikarbeiter verwendet.

WOHLFAHRTSHAUS. Für Verpflegung der Arbeiter selbst besteht ein Wohlfahrts-
haus. In der Kantine desselben werden Speisen und alkoholfreie Getränke zum Selbst-
kostenpreis verabreicht, auch können Arbeiter wie Beamte unentgeltlich warme Bäder
bekommen. Die Einteilung ist so geregelt, daß
auf jeden Arbeiter in i4Tagen ein Bad kommt.

WOHNUNGSVERHÄLTNISSE. Neuer-
dings schenken wir auch den Wohnungs-
verhältnissen unserer Arbeiter besondere
Aufmerksamkeit. Wir besitzen 9 Häuser,
deren Wohnungen wir zu geringem Be-
trag an Arbeiter und Angestellte ver-
mieten. Außerdem erhalten ältere Arbeiter
ein größeres Stück Gartenland zur un-
entgeltlichen Benützung.

Arbeitern, welche sich ansiedeln wollen,
stehen wir in der Weise bei, daß wir ihnen bei
Erwerbung des Bauplatzes behilflich
sind und Wohnhäuser bei 4 % Verzinsung bis
zur Höhe der amtlichen Schätzung beleihen.

Arbeiterwohnhäuser.

4

Arbeiterwohnhaus.
        <pb n="354" />
        ﻿273

Pfälzische Bank, Ludwigshafen a. Rh.

PENSIONSKASSE. Am i. Januar 1895 errichtete die Bank eine Beamtenpensions-
kasse nebst Sterbekasse. Die Kasse wurde ganz selbständig organisiert und es wurden ihr
Korporationsrechte erwirkt. In der Pensionskassenverwaltung hatte sich die Bank den nö-
tigen Einfluß gesichert. Die Einrichtung basierte vollständig auf dem Kapitaldeckungs-
verfahren. Die Verwaltung war kostenlos, da sie von Beamten der Bank im Nebenamte
geführt wurde. Jeder gesunde volljährige Beamte war zur Mitgliedschaft verpflichtet und
hatte 5 % seines Gehaltes als Beitrag zu leisten. Einen gleichen Beitrag leistete die Bank.
Wer über 5000 M. Gehalt bezog, konnte doch nur mit 5000 M (dem Maximum) Mitglied
der Kasse werden. — Pensionen: Fünfjährige Karenzzeit. — Jedes Jahr Kasseangehörig-
keit ergab 2% Pensionsanspruch (aus dem Durchschnittsgehalt der letzten 5 Jahre), Mi-
nimum 30 % und Maximum 80 %. Witwen hatten Anspruch auf die Hälfte, jedes Kind bis
zu 18 Jahren auf l/10 des Pensionsrechtes des Vaters. (Witwe und Kinder zusammen nicht
mehr als 4/s-)

Diese gut funktionierende Pensionskasse wurde als selbständige Einrichtung am 31. De-
zember 1905 aufgelöst, weil das Aufsichtsamt für Privatversicherung in Berlin sie als Ver-
sicherungsgesellschaft behandeln wollte, obwohl sie nichts anderes war als eine soziale Für-
sorge für die Beamten der Bank. Das Vermögen wurde auf die Bank übertragen und dieser
gegenüber übernahmen die Beamten die gleichen Verpflichtungen wie gegenüber der frü-
heren selbständigen Kasse, und umgekehrt übernahm die Bank die Verpflichtungen der
Kasse gegen die Beamten. Der Beamtenpensionsfonds, welchen die Bank durch besondere
Zuweisungen von zusammen 150 000 M. kräftigte, um für ältere Beamten im Verhältnis
der gemachten Zuwendungen Rückdatierungen ausführen zu können, ist bis 31. Dezember
1912 angewachsen auf 1 460 000 M. Nach versicherungstechnischen Gutachten aus den
letzten Jahren ist die Kapitaldeckung für alle reglementarischen Ansprüche gegeben.

Infolge des Privatbeamtenversicherungsgesetzes überführte die Bank die Beamten
unter 5000 M. Einkommen an den Beamtenversicherungsverein des deutschen Bank-
und Bankiergewerbes (a. G.) in Berlin und setzt mit denjenigen Beamten, die über 5000 M.
beziehen, die eigene Versorgungseinrichtung fort.

BEAMTENERHOLUNGSHEIM. In Jugenheim a. d. Bergstraße ist ein Erholungs-
heim für die Beamten der Bank und deren Angehörige im Bau. Im Laufe des Jahres 1913
wird das Heim mit 30 Betten eröffnet werden können.

*18
        <pb n="355" />
        ﻿Pfälzische Hypothekenbank,
Ludwigshafen a. Rh.

BEAMTENUNTERSTÜTZUNGSFONDS. Die Bank hat aus ihren jährlichen Erübri-
gungen einen Beamtenunterstützungsfonds gebildet, der am 31. Dezember 1912 bei einem
Stande von 69 Beamten und Angestellten bilanzmäßig die Summe von 1 085 878,05 M.
erreicht hat. Aus dem Fonds werden seit 1891 fortlaufend Unterstützungen gewährt.

Der Grund zu dem Fonds wurde durch Beschluß der Generalversammlung vom
29. März 1890 gelegt, die hierfür einen Betrag von 10 000 M. aus dem Jahresgewinne be-
willigte. Bis zum Jahre 1894 wurde der Fonds ausschließlich durch Zuwendungen aus dem
Jahresgewinne gespeist. Im Jahre 1895 wurde er aus dem Geschäftsvermögen der Bank
ausgeschieden und in mündelsicheren Wertpapieren angelegt; seitdem wird er auch durch
Zuführung seiner eigenen Zinserträgnisse verstärkt. Insgesamt flössen ihm bis Ende des
Jahres 1911 an Zuwendungen aus den Jahreserträgnissen 839 753,98 M. zu, während
die Verstärkung des Fonds durch sein eigenes Zinserträgnis bis Ende 1912 388 265,33 M.
betrug. Der Nennwert der auf ihn umgeschriebenen Wertpapiere erreichte Ende 1912 in
3Y2proz. Papieren 1 188900 M., in 4proz. Papieren 38200 M., zusammen also 1 227 100 M.
Demnach wirft der Fonds zurzeit 43 139,50 M. an Zinsen ab. Die Beamten haben Bei-
träge irgendwelcher Art zu dem Fonds nicht geleistet.

Der Zweck des Fonds ist die Unterstützung der Beamten während ihrer Dienstzeit
in Fällen der Not und Krankheit, die Sicherstellung ihrer selbst und ihrer Familien für den
Fall ihrer Dienstunfähigkeit und ihrer Hinterbliebenen für den Fall ihres Todes. Seit
Jahren war in Aussicht genommen, aus Anlaß des 25jährigen Geschäftsjubiläums (im
Jahre 1911) dem Fonds eine feste Organisation zu geben und für seine Verwaltung und
Verwendung Satzungen festzulegen. Die sicher in Aussicht stehende reichsgesetzliche
Regelung der Angestelltenversicherung unterbrach die fast zu Ende geführten Vorarbeiten;
die Generalversammlung vom 18. März 1911 beschränkte sich deshalb darauf förmlich
auszusprechen, daß der Beamtenunterstützungsfonds wie bisher so für alle Zeiten von
dem übrigen Geschäftsvermögen der Bank getrennt anzulegen und zu verwalten und daß
der durch die Beiträge zur Reichsangestelltenversicherung nicht in Anspruch genommene
Teil der Erträgnisse zu einer Zusatzfürsorge zu verwenden sei. Im Oktober 1911, als die
endgültige Fassung des Versicherungsgesetzes für Angestellte vorausgesehen werden konnte
und außerdem begründete Aussicht bestand, daß der Beamtenversicherungsverein des
Deutschen Bank- und Bankiergewerbes a. G. als Ersatzeinrichtung im Sinne des Gesetzes
zugelassen werden würde, trat die Bank mit ihren sämtlichen Beamten und Angestellten
diesem Vereine bei. Die Beamten haben an den Verein Beiträge nicht zu leisten.

DIE ERBEN VON CLEMM-STIFTUNG geht auf Zuwendungen zurück, die die Erben
unseres verstorbenen langjährigen Aufsichtsratsvorsitzenden im Betrage von 42 116,82 M.
im Jahre 1911 der Bank mit der Bestimmung gemacht haben, daß die Erträgnisse zur Unter-
stützung hilfsbedürftiger Beamten und deren Familienangehörigen in Fällen von Krank-
heit oder unverschuldeter Notlage Verwendung finden sollen. Das Stiftungskapital ist
Ende 1912 auf 44920,20 M. angewachsen.

SONSTIGE WOHLFAHRTSAUFWENDUNGEN. Die sämtlichen Beamten der Bank
sind auf Kosten des Instituts seit dem Jahre 1891 bei einer privaten Versicherungsgesell-
schaft gegen Unfall versichert. Die gesamte Versicherungssumme betrug 1912 1 516000 M.,
die letzte Jahresprämie 1 393,57 M. Auch hat die Bank von jeher die den Arbeitnehmer
treffenden Beiträge zur Reichs-Kranken- und Invalidenversicherung selbst getragen. Seit
einiger Zeit hat sie ferner die Kosten der freiwilligen Weiterversicherung nach dem In-
validenversicherungsgesetze für jene Beamten übernommen, die infolge Überschreitens der ge-
setzlichen Gehaltsgrenze aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung ausgeschieden sind.
        <pb n="356" />
        ﻿275*

Portland-Cement-Werke Heidelberg und
Mannheim, A.-G., Heidelberg.

ARBEITER-KRANKEN-UNTERSTÜTZUNGSVEREIN. Mit der Fürsorge für kranke
und invalide Arbeiter haben sich Direktion und Aufsichtsrat der Werke schon sehr früh-
zeitig beschäftigt. Neben der Verbesserung der Fabrikanlagen hat dem Werke stets die
Wohlfahrt der Arbeiter am Herzen gelegen. Schon am 3. Februar 1876 wurde ein Kranken-
unterstützungsverein der Arbeiter der Mannheimer Portland-Cement-Fabrik ins Leben
gerufen. Er begann sein Dasein innerhalb bescheidener Grenzen.

Das Eintrittsgeld betrug nach § 3 der Satzungen 50 Pf. und der Beitrag 1 v. H. des
verdienten Lohnes, wofür als Unterstützung bei nicht selbstverschuldeten Erkrankungen
auf die Dauer von 12 Wochen wöchentlich 6 M. und auf weitere 12 Wochen wöchentlich
3 M. gezahlt wurden. Arzt und Apotheke, Verbandstoffe usw. gingen zu Lasten des Kranken.

Zu diesen geringen Leistungen reichten die Beiträge nicht aus, und der Aufsichtsrat
führte wiederholt aus den Betriebsergebnissen ansehnliche Summen der Kasse zu.

Am 19. Februar 1882 wurden die Satzungen geändert; von den Mitgliedern wurden
nun wöchentlich 20 Pf. Beitrag erhoben und in Krankheitsfällen wöchentlich 7 M. bzw.
3,50 M. vergütet. Beim Ableben der Versicherten oder deren Ehefrauen erhielten die Hinter-
bliebenen 40 M. zur Bestreitung der Begräbniskosten.

1883 ging bei Errichtung der durch Reichsgesetz verordneten Betriebskrankenkasse
das Vermögen des Unterstützungsvereins an diese Kasse über.

ARBEITER- UND BEAMTENWOHNUNGEN wurden in der Mannheimer Cement-
Fabrik schon anfangs der 70er Jahre erbaut. Auch bei Erwerb der Weisenauer Fabrik
fanden sich solche, wenn auch in bescheidenem Umfange, vor, wurden aber sehr bald
durch Neubauten und durch Ankäufe geeigneter Baulichkeiten in Weisenau und Lauben-
heim erheblich erweitert.

Am 27. Juli 1893 fand die Gründung eines Arbeitervereins der Mannheimer
Portland-Cement-Fabrik für Mannheim statt, welcher sich nach § 1 seiner
Satzungen zum Ziele setzte:

„Unter den Mitgliedern einen guten kameradschaftlichen Geist zu pflegen und streb-
same, pflichttreue Arbeiter heranzubilden.“

ALTERSPRÄMIEN. Im März 1890 wurde mit der Zuwendung von Altersprämien an
Arbeiter der beiden Werke in Mannheim und Weisenau begonnen und das Verfahren mehr
und mehr ausgebaut, so daß das System bei der Zusammenlegung der Werke mit dem
Heidelberger an dieses überging und dann eine weitere Entwicklung erfuhr.

Der Arbeiterverein in Weisenau verfolgte ähnliche Ziele, wie der mit dem Still-
stand des Werkes aufgelöste Verein zu Mannheim, und besteht heute noch in voller Blüte.
Neben ihm betätigt sich ein Ar beiter - Gesangverein.

Nach dem Altersprämiensystem wurden in Weisenau vom Jahre 1886—1900 aus dem
Betriebsgewinn folgende Beträge überwiesen:

Dem Unterstützungsfonds (für Arbeiter und Beamte) derMannheim-

Weisenauer Fabrik ..........................................140 000 M.

der Betriebskrankenkasse in Mannheim.......................... 4 000 ,,

der Betriebskrankenkasse in Weisenau.......................... 4 000 ,,

den Arbeitern in Mannheim und Weisenau als Dienst-Altersprämien 98 000 ,,

246 000 M.

Arbeiter-Wohlfahrtseinrichtungen in Weisenau.

Während sich bis zum Anfang der 80er Jahre die Arbeiter in Weisenau während der
Arbeitspausen mit einem Schuppen begnügen mußten, wurde 1888 eine umfangreiche

*18*
        <pb n="357" />
        ﻿2j6* Portland-Cement-Werke Heidelberg und Mannheim, A.-G., Heidelberg.

Laden in Weisenau.

SPEISEANSTALT MIT WIRTSCHAFTS-
RÄUMEN UND SCHLAFSÄLEN für die
Arbeiter gebaut, die 1893 noch erheblich
erweitert wurden. Gleichzeitig erfolgte der
Neubau eines

ARBEITERWOHNHAUSES auf der Aue,
dem 1897 ein zweites Arbeiterwohnhaus
in Bodenheim, 1899 ein drittes zugesellt
wurde, das mit einem Kaufladen zum
billigen Bezug der notwendigsten Lebens-
bedürfnisse ausgerüstet wurde. Der Jahres-
umsatz dieses Kaufladens beträgt etwa
60 000 M. Die fortdauernde Arbeiternot
veranlaßte gleichzeitig den Bau eines Ar-
beiterwohnhauses neben der Kantine und
den Umbau der sogenannten Schuhfabrik zu Arbeiterwohnungen, denen im Jahre 1900
zwei weitere Arbeiterhäuser, ein Arbeiterspeisesaal in der Fabrik sowie die Einrichtung
einer Badeanstalt mit Brause- und
Wannenbädern, sowie Reihenwasch-
tischen folgten.

Ein Jahr später wurde auch für den
Direktor ein neues Wohnhaus errichtet
und 1905 der Gastwirtschaftsbetrieb in
das seitherige Anwesen des Direktors Merz
verlegt, während die alten Kantinenräume
zu Schlafsälen umgebaut und das Arbeiter-
wohnhaus am Leinpfad erweitert wurde.

Zurzeit bestehen in Weisenau 12 Ar-
beiterwohnhäuser mit 42 Wohnungen von
2 bis 4 Zimmern mit Zubehör, ferner in
den naheliegenden Ortschaften Weisenau
und Laubenheim je eine Arbeiterkolonie
mit zusammen 21 Wohnungen zu je 2	Arbeiter-Speisesaal in Weisenau,

und 3 Zimmern, Küche und Zubehör.

Sämtliche Wohnungen sind teils unentgeltlich (Dienstwohnungen), teils sind sie den
Inhabern gegen sehr geringe Mieten überlassen, die noch nicht die Zinsen für das An-
lagekapital decken.

Zu den meisten Wohnungen gehört
ein kleines Gärtchen oder ein Stück
Ackerland, sowie zu vielen noch ein
kleiner Stall für Ziegenzucht usw. Auch
solchen verheirateten Arbeitern, die nicht
in den Arbeiterwohnhäusern wohnen,
wird auf Wunsch Acker- und Garten-
land zur Bebauung unentgeltlich über-
lassen.

Die Stiftung von 25 000 M. durch
ein Vorstandsmitglied liefert in ihren
Zinsen die Mittel, um Angestellten und
Arbeitern des Werkes längeren

ERHOLUNGSURLAUB zu gewähren.

Waschraum in Weisenau.
        <pb n="358" />
        ﻿Arb eiter - Wohlfahrt seinrichtun gen
in Leimen.

In Leimen konnte dank einer nam-
haften Stiftung eines Vorstandsmitgliedes
durch Bau von

ARBEITERHÄUSERN besonders für
die Unterbringung alter, verdienter Ar-
beiter gesorgt werden.

Jedes der 12 Häuser enthält im
unteren Stockwerk Wohnzimmer und
Küche mit Küchenveranda und darunter
liegender Stallung, im oberen Stockwerk
2 Schlafzimmer. Ein gemeinsames Hin-
terhaus enthält Badezimmer, Wasch-
küche und Trockenraum. Zu jedem Haus gehört ein Vorgärtchen und ein Stück Gemüse-
land. An Jahresmiete werden 170 M. ratenweise bei der 14tägigen Lohnzahlung in An-
rechnung gebracht und auf ein Sparkassenbuch angelegt, dessen Betrag im Todesfälle des
Mannes der Witwe oder dem Vormund der Kinder ausbezahlt wird. Bis Ende 1909 be-
trugen die so gesammelten Beträge für die Inhaber der Häuser insgesamt 14888 M., während
über 18000 M. früheren Mietern oder deren Hinterbliebenen zurückgezahlt wurden.

Im Jahre 1903 wurde zwecks Erbauung weiterer Arbeiterhäuser vom Aufsichtsrat
und Vorstand die Gründung einer Baugesellschaft mit 150 000 M. Kapital beschlossen.
In 6 größeren Arbeiterhäusern sind 30 Einzelwohnungen untergebracht, von denen jede
Wohnzimmer, 2 Schlafzimmer und x Küche umfaßt. Die beigegebenen Risse veran-





..mp.	Nv.r,fc Vr* V»»

Arbeiterhäuser in Leimen, Vorderansicht.

—iS	
	
	

Arbeiterhäuser in Leimen, Grundriß des Erdgeschosses.
        <pb n="359" />
        ﻿278* Portland-Cement-Werke Heidelberg und Mannheim, A.-G., Heidelberg.

Arbeiterhäuser in Leimen.

schaulichen die Bauart dieser Häuser. Die jährliche Miete beträgt für jede Wohnung
170—180 M. und wird ebenfalls bei der Lohnzahlung erhoben. Eigentümerin ist eine
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, bestehend aus Mitgliedern der Direktion und des
Aufsichtsrates, doch geht das Eigentumsrecht bis 1912 ganz auf die Gesellschaft über,
welche jährlich 10% der Anteile erwarb, die durch Auslosung bestimmt wurden.

SCHWIMMBAD. Das warme Wasser, welches unserer Fabrik als Überschuß bei der
Kühlung der Zementklinker verbleibt, wird im Schwimmbad verwendet, in dem 70 Ar-
beiter gleichzeitig baden können.

Dieses neue Hallenschwimmbad ist auf der Südseite der Fabrikanlagen in der Nähe
des an der Landstraße Heidelberg—Karlsruhe gelegenen Verwaltungsgebäudes errichtet,
wo sich die Gartenanlagen der Beamten und Arbeiter des Werkes befinden. Das Gebäude
erhebt sich über einer Grundfläche von etwa 600 qm. Auf dem unteren Boden, sowie auf
der Galerie sind insgesamt 51 Auskleidezellen angeordnet, beiderseits mit Türen versehen.
An der unteren Wand des auf der Westseite geschaffenen Kuppelbaues befinden sich
12 Brausen mit Flußbecken. Das Schwimmbecken von 8,0 m Breite und 16,0 m Länge be-
sitzt an seinem abgegrenzten Teil für Nichtschwimmer eine Wassertiefe von 0,9 m und
für Schwimmer 2,6 m Tiefe. Der Boden des Beckens ist mit grünglasierten Plättchen
belegt, während die Seitenwände mit weißglasierten Plättchen bekleidet sind. In dem
Dienstraum des Bademeisters befindet sich ein im Boden angeordneter Wasserbehälter
für die Mischung von warmem und kaltem Wasser. Das auf eine mittlere Temperatur von
rund 220 C gebrachte Wasser fließt durch 2 weite Röhren in den Schwimmbehälter und
durch Überläufe in dessen Seitenwänden ab. Somit findet eine stetige Erneuerung des Bade-
wassers statt. In einem an die Haupthalle angebauten Nebenraum sind mehrere Zellen
für Wannenbäder vorgesehen, die mit Warm- und Kaltwasserbrausen ausgerüstet sind.
Die Benutzung der Badeanlagen ist für die Beamten und Arbeiter des Werkes sowie deren
Angehörige unentgeltlich. Auch der Einwohnerschaft des Ortes Leimen ist die Benutzung
        <pb n="360" />
        ﻿Portland-Cement-Werke Heidelberg und Mannheim, A.-G., Heidelberg. 279*

der Badeanlagen an bestimmten Tagen
jeder Woche gestattet. Sämtliche Schul-
kinder haben freien Zutritt, während die
Erwachsenen für die jedesmalige Benut-
zung eine Badekarte zu dem mäßigen
Preise von 10 Pf. zu lösen haben, welcher
Betrag in die Arbeiter-Unterstützungs-
kasse fließt.

Der Besuch des Bades ist sehr rege,
und es ist erfreulich, feststellen zu können,
daß die Bestimmungen der Badeordnung
in allen Punkten genau befolgt werden.

Außer diesen Badeanlagen sind noch an
verschiedenen Plätzen des Werkes be-
queme Wascheinrichtungen für die Ar-
beiter vorgesehen.

ARBEITER-UNTERSTÜTZUNGSFONDS. Eine segensreiche Wohlfahrtseinrichtung
des Werkes ist der Arbeiter-Unterstützungsfonds, der aus Mitteln der Gesellschaft gestiftet
wurde und gegenwärtig etwa 360 000 M. beträgt.

Dieser Fonds wird von der Firma jährlich mit 4% % verzinst, und es fließen ihm noch
die Betriebsüberschüsse aus dem Kantinenbetrieb der verschiedenen Werke sowie gelegent-
liche Spenden zu.

In Leimen werden gegenwärtig etwa 50 Personen unterstützt, mit

einem Kostenaufwand von jährlich etwa..........................8 800 M.

In Weisenau und Mannheim werden etwa 4500 und 4100 M. ... 8 600 ,,

In Budenheim etwa................................................ 250 ,,

In Nürtingen etwa................................................2 250 ,,

In Lochhausen etwa.......................................... 100 ,,

zusammen etwa 20 000 M.

jährlich für Unterstützungen verausgabt.

Invalide Arbeiter erhalten monatlich 12 M., Witwen verstorbener Arbeiter je nach
Kinderzahl und sonstigen Verhältnissen wöchentlich 2—6 M. In besonderen Fällen werden
auch einmalige Unterstützungen bis zu 100 M. bewilligt.

Satzungen des Unterstützungsfonds bestehen nicht, die Unterstützungen werden viel-
mehr von Fall zu Fall festgesetzt, in Leimen unter Zuziehung des Arbeiterausschusses.

Den Arbeiter-Unterstützungsfonds ergänzt das bereits erwähnte System der Gewährung
von Dienstaltersprämien an die Werkarbeiter, welches für alle Werke nunmehr gleich-
mäßig eingerichtet ist.

Die Arbeiter erhalten jährlich zu Ostern:

für 1 Jahr Dienstzeit und länger . . . 10 M.
yt	2	,,	,,	,,	,,	. . .	20	,,

&gt;}	3	&gt;&gt;	&gt;&gt;	&gt;&gt;	r&gt;	30	)i

usf. bis	,,	9	&gt;&gt;	&gt;&gt;	&gt;&gt;	yy	9®	&gt;&gt;

vom 10. Jahre ab erhält der Arbeiter die auf eine Aktie entfallende Dividende, mindestens
aber 100 M. Arbeitspausen durch Krankheit oder Militärdienst werden nicht in Abzug
gebracht.

In dieser Weise wurden im letzten Betriebsjahre verteilt:

in Leimen ....	. 36 750 M.	in Nürtingen	. .	• • 7 790	M,
,, Weisenau . . .	• 13 500 „	,, Lochhausen . .	. .	250	) f
,, Budenheim . .	520 „	,, Mannheim . .	. .	600	ff
        <pb n="361" />
        ﻿28o*

Portland-Cement-Werke Heidelberg und Mannheim, A.-G., Heidelberg,

Mehr und mehr geben erfreulicherweise die Dienstaltersprämien, die eine sichere Abzah-
lung ermöglichen, den Arbeitern Veranlassung zum Erwerb von Grundstücken und Häusern,
heben sie in die Klasse der Besitzenden, tragen dadurch zur Sicherung sorgenlosen Alters
bei und machen die Arbeiter sozialdemokratischer Verhetzung und Verbitterung unzugänglich.

Nachstehende Tabelle gibt eine Übersicht über die in den letzten 5 Jahren in Leimen
gezahlten Prämien.

Ostern 1906 Ostern 1907 Ostern 1908	Ostern 1909 Ostern 1910

Arbeiter		M.	M.	Arbeiter		M.	M.	Arbeiter		M.	M.	Arbeiter		M.	M.	Arbeiter		M.		M.
291	X	50	= 14550	140	x:	[OO =	14 000	178	X]	[20	=21360	i95	X	[20	=23 400	209	X3	[00	=20	900
31	X	40	= 1 240	31	X	90 =	2 790	24	X	90	= 2 IÖO	25	X	90	= 2250	17	X	90	= I	530
66	X	30	= 1 980	31	X	80-	2 480	30	X	80	= 2 400	18	X	80	= 1440	21	X	80	= I	680
56	X	20	= 1 120	1	X	75 =	75	25	X	70	= 1750	25	X	70	= 1750	39	X	70	= 2	730
72	X	IO	=	720	36	X	70 =	2520	23	X	60	= I 380	42	X	60	= 2520	19	X	60	= I	140
			19 610	27  36	X  X	60 =  50 =	1 620 1 800	46  31	X  X	50  40	= 2 300 = I 240	23  29	X  X	50  40	= 1150  = I 160	26  33	X  X	50  40	= I  = I	300  320
				52	X	40 =	2 080	36	X	30	= I 080	38	X	30	= I 140	44	X	30	= I	320
				39	X	30 =	1 170	1	X	25	25	63	X	20	= I 260	56	X	20	= I	120
				46	X	20 =	920	48	X	20	=	960	80	X	IO	=	800	83	X	IO	-	830
				1  84	X  X	i5 = 10 =	i5  840	90	X	IO	= 9OO  35 555	36870							33	00  0

30 310

Die an kaufmännische und technische Beamte alljährlich zu Weihnachten verteilten

Summen betrugen im letzten Jahr:

in Leimen............10 168 M.	in Nürtingen..............5 430 M.

,, Weisenau ....	6 140 ,,	,, Lochhausen............. 995 ,,

,, Budenheim ....	710 ,,	,, Heidelberg u. Mannheim 7 395 ,,

Um den Arbeitern und sonstigen Angestellten des Werkes Gelegenheit zu geben, einen
Teil ihres Verdienstes aufzusparen, wurde eine

SPARKASSE errichtet, welche unter Ausschluß aller Fremden nur für die bei der
Firma in einem Dienstverhältnis stehenden Personen bestimmt ist. Der Mindestbetrag
einer Einlage ist 50 Pf. und die Höhe des Gesamtguthabens einer Einlage darf den Betrag
von 10000 M. nicht überschreiten. Die Einlagen werden zu 5 % verzinst. Am Schlüsse
des vorigen Geschäftsjahres betrugen die Gesamt-Sparkassenguthaben 263 000 M.

Die Firma ist Mitglied des Vereins
Genesungsfürsorge (Großh. Friedrich-
Jubiläumsspende). Diese segensreiche
Stiftung gibt den in der Genesung befind-
lichen Kranken die Möglichkeit geeigneter
Unterkunft und Verpflegung in dem Ge-
nesungsheim.

HEIZMATERIAL — Holz- u. Brand-
kohle werden zum Selbstkostenpreise
an die Arbeiter abgegeben und ein bedeu-
tendes Gebiet bestes Ackerland ist zur
unentgeltlichen Bewirtschaftung unter die
Arbeiter verteilt.

FABRIKKANTINEN sind in den
Werken Leimen, Weisenau und Nürtingen
und Lochhausen eingerichtet. In diesen

Arbeiterspeisehaus in Leimen.
        <pb n="362" />
        ﻿Portland-Cement-Werke Heidelberg und Mannheim, A.-G., Heidelberg. 281*

Kantinen werden Fabrikangehörigen Speisen und Getränke gegen mäßige Preise verabfolgt.
Im Sommer werden Kaffee und selbstbereitetes Sodawasser in den Fabrikräumen unent-
geltlich abgegeben.

Daß diese Einrichtung Beifall findet, beweist der ziemlich bedeutende Verbrauch.

ARBEITERGESANGVEREIN. Auch zur Förderung und Pflege des geselligen Ver-
kehrs unter den Arbeitern, zu ihrer geistigen Fortbildung und Lebensfreude sind Einrich-
tungen getroffen. Zunächst ist in dieser Beziehung ein Arbeitergesangverein zu erwähnen,
dem Arbeiter aus den verschiedenen Betriebsabteilungen des Werkes in Leimen als Mit-
glieder angehören. Ferner besteht ein

SCHÜTZENVEREIN, der sich zwar in der Hauptsache aus Beamten des Werkes zu-
sammensetzt, dem aber auch Arbeiter als Mitglieder beitreten können.

KNAPPENVEREIN. Vor einiger Zeit erfolgte auch die Gründung eines Knappen-
vereins für die Bergarbeiter der dem Werke gehörenden Kalksteinbrüche.

FABRIKFEUERWEHR. Die Fabrikbauten des Werkes sind mit wenigen Ausnahmen
vollständig in Eisen und Beton ausgeführt, so daß an den Ausbruch eines Feuers kaum
gedacht zu werden brauchte. Als aber vor einigen Jahren ein Teil eines benachbarten
größeren, hölzernen Schuppens infolge Selbstentzündung gelagerter Kohle ein Raub der
Flammen wurde, ist sogleich die Gründung einer Fabrikfeuerwehr in die Wege geleitet
worden.

Endlich soll noch eine Einrichtung des Werkes Erwähnung finden, die sich als eine
besonders wohltätige erwiesen hat.

ARBEITERAUSSCHUSS. In der Erkenntnis der Tatsache, daß eine regelmäßige,
offene Aussprache zwischen der Fabrikleitung und Vertretern der Arbeiterschaft das beste
Mittel ist, einmütiges Zusammenwirken zwischen beiden Teilen herbeizuführen, wurde
vor einigen Jahren ein besonderer Arbeiterausschuß gebildet.

Die Zusammensetzung desselben erfolgt in der Weise, daß bei Beginn des Jahres für
etwa je 50 Arbeiter eines Betriebszweiges durch geheime, direkte Wahl aller Arbeiter (jeder
Arbeiter ist verpflichtet, seinen Wahlzettel abzugeben) für jede Abteilung ein Vertreter
gewählt wird. Der Arbeiterausschuß tritt regelmäßig mindestens einmal im Monat mit
der Fabrikleitung zusammen, um etwa vorhandene Mißstände, Wünsche oder Beschwerden
vorzubringen und Angelegenheiten der Arbeiter zu besprechen.

ARBEITERFESTHALLE. Um den Arbeitern und ihren Familien in dem kleinen
Orte Leimen einen schönen und zweckmäßigen Sammelpunkt zu schaffen, ist eine große
Arbeiterfesthalle aus Eisenbeton erbaut worden, in der aus den Zinsen eines Kapitals von
20 000 M., von einem Vorstandsmitglied gestiftet, fast jeden Sonntag Vorträge und Auf-
führungen unterhaltender und beleh-
render Art veranstaltet werden, die
sich eines sehr regen Zuspruches er-
freuen. Der Saal bietet Sitzplätze für
etwa 2000 Personen. Zur Festhalle
gehört eine Küche, die gleichzeitig als
Lehrküche für Arbeitertöchter dient,
eine Bücherei mit Lesezimmer und
Billard, ein Zimmer für eine Klein-
kinderschule und eine gut eingerich-
tete Bühne mit Lichtbilderapparat
und Kinematograph. Der Arbeiter-
gesangverein unterstützt die geselligen
Zusammenkünfte durch vierstimmi-
gen Männergesang. Die Überschüsse
aus gelegentlichen Eintrittsgeldern

Arbeiter-Festhalle in Leimen.
        <pb n="363" />
        ﻿282*

Portland-Cement-Werke Heidelberg und Mannheim, A.-G.-, Heidelberg.

Großer Arbeiter-Festsaal in Leimen.

und Bierverkauf fließen dem Unterstützungsfonds zu. Im Herbst wird alljährlich ein
Arbeiterfest veranstaltet, an dem auch Frauen und Kinder teilnehmen und welches abends
die Familien in der Festhalle vereinigt.

Die in der Festhalle untergebrachte, bereits erwähnte Kleinkinderschule steht
unter Leitung einer geprüften Kindergärtnerin und bietet den Arbeiterkindern Spiel und
Belehrung, bei schönem Wetter im Freien, bei schlechtem in gesunden Räumen.

Neben diesen freiwillig dargebrachten Wohlfahrtseinrichtungen und Guttaten können
diejenigen Leistungen nicht unerwähnt bleiben, die durch die soziale Gesetzgebung dem
Werke auferlegt werden. Die Tabelle S. 95 gibt einen Überblick über die Lasten, die allein
das Werk in Leimen seit 1886 zu tragen hatte.

BETRIEBSKRANKENKASSEN. Eigene Betriebskrankenkassen haben nur die Werke
Leimen, Weisenau und Nürtingen.

Der Vermögensstand dieser Kassen ist ein sehr günstiger, er beträgt in Leimen etwa
78 000 M., in Weisenau etwa 63 000 M.

Die Kassenleistungen (§ 21 des Krankenvers.-Ges.) sind bedeutend erweitert. Die
Kasse gewährt bei %—1 jähriger Mitgliedschaft den Familienangehörigen freie ärztliche
Behandlung, sowie Arzenei und Heilmittel, oder bei Verpflegung im Krankenhause 25 bis
50 % der Kosten. Im Sterbefall erhalten die Angehörigen Sterbegelder.

Arbeiter-Wohlfahrtseinrichtungen der übrigen Werke.

Die Wohlfahrtseinrichtungen unseres größten Werkes in Leimen kehren, wenn auch
in bescheidenerem Umfange, bei den übrigen Werken der Gesellschaft wieder.

Auch in Nürtingen besteht zum Beispiel ein Arbeiterverein. Er besitzt eine eigene
Bücherei und ist Mitglied des Vereins für Volksbildung in Berlin. Dem Arbeiterverein,
der auch eine aus Mitgliedern zusammengesetzte Musikkapelle besitzt, steht wie in Leimen
ein großer Saal mit Bühne zur Verfügung, in dem bei geeigneten Gelegenheiten unent-
geltlich Aufführungen stattfinden.

Ein großes Küchen- und Speisehaus enthält zugleich Wasch- und Baderäume.
        <pb n="364" />
        ﻿Portland-Cement-Werke Heidelberg und Mannheim, A.-G., Heidelberg. 283*

Arbeiterhäuser in Nürtingen.

In Nürtingen sind auch mustergültige Arbeiterhäuser und ein Beamtenwohnhaus
vorhanden, die in den Jahren 1907 und 1908 neu erbaut wurden, um einheimische Arbeiter
seßhaft zu machen und von den Ausländern frei zu kommen.

Die mit eigenen Kräften nach Plänen und unter der Bauleitung der Architekten Bacher
&amp; Bangert, Nürtingen, errichteten Arbeiterhäuser sind in ihrer Bauart der ländlichen Um-
gebung angepaßt. Bei ihrem Bau wurde vor allem darauf gesehen, daß die schon im Ge-
lände stehenden Obstbäume nach Möglichkeit erhalten blieben. So macht denn die An-
lage den Eindruck einer Gartenstadt. Zwischen dem Grün der Bäume leuchten die hell-
roten Ziegeldächer und bunten Fensterläden hindurch und geben dem Ganzen etwas An-
heimelndes und Gemütliches. Mit ihrem an frühere Zeiten erinnernden Gartenhaus auf
einem kleinen, mit gärtnerischen Anlagen geschmückten Platze, baut sich die Anlage
vor dem großen Beamtenhaus harmonisch auf, und die weiter zurückstehenden 4 Ar-
beiterhäuser sehen aus, als ob sie Schutz suchen wollten im Schatten ihres großen Nachbarn.

Das Beamtenhaus enthält Wohnungen mit 4 und 3 Wohnzimmern und dem nötigen
Zubehör, und zwar sind auf der einen Seite 3 Wohnungen mit 4 Zimmern, Mansarden-
zimmer, Küche usw. und einer gemeinsamen Waschküche, auf der anderen Seite 2 Woh-
nungen mit je 3 Zimmern, je 2 Mansardenzimmern, Küche usw. und ebenfalls einer ge-
meinsamen Waschküche untergebracht. Ferner liegt vor dem Hause ein großer Ziergarten
und hinter dem Hause ein Hof mit Stallungen.

Die Arbeiterhäuser enthalten Wohnungen mit 3 und 2 Wohnräumen und Zubehör.
Von der Einrichtung der sogenannten Wohnküchen wurde Abstand genommen, da sie
den Wünschen der Mieter nicht entsprochen hätten. Zu jeder Wohnung gehört Küche
mit Kohlen- und Gasherd nebst anschließender kleiner Veranda, ein Mansardenzimmer,
Bodenraum, Keller und Stall. Jede Wohnung ist für sich vollständig abgeschlossen; der
Abort liegt innerhalb jeder Wohnung, nur die Waschküchen, die mit Waschkessel und
sonstigen Gerätschaften ausgerüstet sind, dienen je 2—4 Familien gemeinsam. Die freund-
lichen Mansardenzimmer geben den Mietern Gelegenheit, sich durch Abvermieten an un-
verheiratete Arbeiter aus dem Werk einen kleinen Nebenerwerb zu verschaffen. In solchem
Falle stellt die Firma ein vollständiges Bett mit doppelter Bettwäsche kostenlos zur Ver-
fügung.
        <pb n="365" />
        ﻿284* Portland-Cement-Werke Heidelberg und Mannheim, A.-G., Heidelberg.

Zu jeder Wohnung gehört weiter ein eingezäuntes Gartenstück und ein Teil des hinter
den Häusern gelegenen Geländes, das für spätere Bebauung vorgesehen ist.

Die Mietpreise der Wohnungen betragen etwa zwei Drittel der ortsüblichen Miet-
preise; das Vorhandensein von Garten und Ackerland in nächster Nähe der Wohnungen
erhöht aber ihren Wert. Der Mietzins für die 3 Zimmerwohnungen beträgt 170 M., der für
2 Zimmerwohnungen 120 M. jährlich. Für das Abvermieten an Schlafgänger erhalten
die Mieter gewöhnlich 4 M. im Monat; die Mansardenzimmer sind groß genug, um 2 Schlaf-
gänger aufzunehmen.

Eine sehr wichtige Rolle spielt im Leben der schwäbischen Bevölkerung ein guter
Haustrunk, der Most. Um den Angestellten des Werkes die Herstellung dieses gesunden
Getränkes zu erleichtern, werden im Herbst jeden Jahres mehrere Eisenbahnwagen Äpfel
bezogen und ohne Preisaufschlag an die Arbeiter abgegeben. Es wurde ferner eine elek-
trisch angetriebene Mühle zum Vermahlen des Obstes eingerichtet, dem dann mit Hilfe
einer starken Spindelpresse der später zur Vergärung kommende Saft entzogen wird.

Wie erwähnt, ist bei jeder Wohnung der geschilderten Häusergruppe eine Stallung
vorhanden, und es ist dadurch den Mietern Gelegenheit gegeben, Kleinvieh zu halten. Hier
ist es nun vor allem die Haltung von Ziegen, die seitens der Firma rege Unterstützung
findet.

Die Bereitstellung von Ziegenmilch für die Kinder der Arbeiter ist das geeignetste
Mittel, um diese dem frühzeitigen Genuß alkoholischer Getränke fern zu halten. Ver-
suche, die in den Bezirken Maulbronn und Tuttlingen mit rehfarbigen Schwarzwaldziegen
angestellt sind, die von den Werken angekauft, gegen bequeme Teilzahlungen an die Ar-
beiter abgegeben wurden, haben die besten Erfahrungen gezeitigt. Die Delegiertenver-
sammlung württembergischer Ziegenschutzvereine hat einer Entschließung an alle Indu-
striellen des Landes zugestimmt und gebeten, ihre Bestrebungen, die Ziegenzucht im Lande
zu fördern, mit Rücksicht auf den großen wirtschaftlichen Wert, den die Ziegenhaltung
gerade für die Arbeiterbevölkerung hat, nach Möglichkeit zu unterstützen. Neben der
Ziegenmilch ist es Kaffee, der, in einem großen Apparat hergestellt und kostenlos abge-
geben, zu jeder Tages- und Nachtzeit von den Arbeitern gern genommen wird, namentlich
von den Ofenarbeitern und den Zementpackern, die trotz vorzüglicher Staubabsaugung
doch unvermeidlich vom Staub belästigt werden. Die Kantine liefert den Arbeitern um billiges
Geld kräftiges Essen und gibt auch zum Selbstkostenpreise Limonaden und Sodawasser
ab, für deren Erzeugung geeignete Apparate aufgestellt sind.

Die große Wohnungsnot nicht nur in dem kleinen, nur 250 Einwohner zählenden
Lochhausen, sondern auch in einem Umkreis von 6	8 km ergab die Notwendigkeit,

auch dort wenigstens für einige
Familien Wohnungen zu bauen.
Gleichzeitig wurde auch ein
Unterkunftshaus für 60 Schlaf-
stellen samt Eßräumen errichtet.

Auch für das Werk in Offen-
bach wurden ähnliche Arbeiter-
häuser wie in Nürtingen erstellt.

Die Fabrik Diedesheim-
Neckarelz weist neben einem
ganz in Grün eingebetteten Ver-
waltungsgebäude ein geräumi-
ges, im Landhausstil erbautes
schmuckes Haus mit Meister-
wohnungen und eine Reihe von
Arbeiterhäusern mit geräumigen

Arbeiterhäuser in Offenbach.
        <pb n="366" />
        ﻿Portland-Cement-Werke Heidelberg und Mannheim, A.-G., Heidelberg. 285*

3 Zimmerwohnungen auf, die ebenfalls zu sehr mäßigen Mietpreisen Arbeitern überlassen
werden.

Außerdem besteht in Neckarelz ein schönes Kantinengebäude mit Badeeinrichtung.
Die Kantine, sowie der weiter eingerichtete Kaufladen wird in eigener Verwaltung betrieben,
so daß den Werksangehörigen auch in diesem Werk Lebensmittel und die nötigsten Gebrauchs-
gegenstände zum Einkaufspreis abgegeben werden können.

Ferner soll noch auf einen Punkt hingewiesen werden, der für die Gesundheit der
in Zementfabriken beschäftigten Arbeiter von größter Bedeutung ist, das ist die Ent-
staubung der Mühlen.

Bekanntlich ist die Fabrikation von Portlandzement mit einer bedeutenden Staub-
entwicklung verbunden, und es sind daher Vorkehrungen zu treffen, den Staub nach Mög-
lichkeit zu vermeiden und, wo er unvermeidlich ist, zu beseitigen. Um dies zu erreichen,
ist es notwendig, den Staub möglichst unmittelbar an der Erzeugungsstelle abzusaugen.
Die Staub erzeugenden Maschinen müssen zu diesem Zwecke staubdicht eingekapselt
werden. Die Müllereimaschinen werden durch eine gemeinschaftliche Saugleitung ver-
bunden, an welche die einzelnen zu den Maschinen führenden Saugröhren staubdicht an-
geschlossen werden.

Die abgeführte Staubluft wird nun mittels eines Ventilators entweder durch ein mit
selbsttätiger Abklopfung versehenes Staubfilter hindurchgesaugt oder aber in ein solches
hineingeblasen. Der durch diese Apparate in bestimmten Zeitabschnitten abgeschiedene
Staub wird durch eine mechanische Transportvorrichtung an Stellen geführt, wo seine
weitere Verwendung stattfinden kann. In allen Werken wird der durch die Drehrohr-
ofengase mitgerissene Flugstaub in großen Kammern, zu denen die früheren Ringöfen aus-
gebaut wurden, zurückgehalten, so daß nur fast staubfreie Heizgase durch die hohen Schorn-
steine ins Freie gelangen. Mit Hilfe solcher Einrichtungen ist es der Firma gelungen, die
Werke fast völlig von schädlichem Staub frei zu halten.
        <pb n="367" />
        ﻿C. A. Preibisch in Reichenau (Sachsen)
und Dittersbach (Böhmen).

Die seit dem Jahre 1859 bestehende Firma C. A. Preibisch, welche in Reichenau in
Sachsen und Dittersbach bei Friedland in Böhmen Fabriken zur Herstellung von halb-
wollenen Damen- und Herrenkleiderstoffen besitzt, hat schon frühzeitig Einrichtungen
ins Leben gerufen, die dem Wohle ihrer Arbeiter und Beamten dienen, aber auch solche
Stiftungen, die der Allgemeinheit zugute kommen.

Von den nur für die von ihr Beschäftigten geschaffenen Wohlfahrtseinrichtungen ist
zuerst die schon im Jahre 1862 errichtete

KRANKENUNTERSTÜTZUNGSKASSE zu erwähnen. Schon lange vor Eintritt der
staatlichen Regelung der Krankenversicherung hatte sonach die Firma dafür gesorgt, daß
ihren Arbeitern für den Krankheitsfall eine Unterstützung gewährt wurde, die sie vor
drückender Not schützen sollte. Die Kasse bot unentgeltliche ärztliche Hilfe und Arzneien,
sowie eine wöchentliche Barentschädigung bis zur Dauer von 26 Wochen, in besonderen
Fällen auch länger, und schließlich ein Sterbegeld. Diese Einrichtung bestand bis zum
Inkrafttreten der staatlichen Krankenversicherung am 1. Dezember 1884.

Die Firma gewährte damals schon, wie auch jetzt noch, auf ärztliche Verordnung,
erkrankten Kassenmitgliedern Milch- und Suppenmarken aus eigenen Mitteln.

Zur Pflege der Gesundheit und Reinlichkeit erbaute die Firma 1864 für ihre Beamten
und Arbeiter eine

BADEANSTALT, die zunächst nur in den Sommermonaten geöffnet war, aber jetzt
so eingerichtet ist, daß sie das ganze Jahr hindurch in Betrieb bleiben kann.

Die Einrichtung des Bades wurde dadurch ermöglicht, daß die Firma im Jahre vorher
für die Versorgung ihrer Betriebe eine eigene

WASSERLEITUNG hatte erbauen lassen, durch welche auch der Wasserbedarf eines
Teiles des Ortes, der bisher nur auf Brunnen- und Bachwasser angewiesen war, gedeckt wurde.

Um die Eltern, die durch die Arbeit in der Fabrik vom Hause ferngehalten sind, in
der Erziehung ihrer Kinder zu unterstützen, wurde schon im Jahre 1872 ein

KINDERGARTEN gegründet, dem eine Kindergärtnerin mit Gehilfin vorsteht. Die
Kinder werden bis zum 12. Jahre aufgenommen; die jüngeren werden nach Fröbelscher
Methode beschäftigt, und die älteren finden Beaufsichtigung bei der Anfertigung ihrer
Schularbeiten. Es sind im Durchschnitt 70—80 Kinder untergebracht.

Zwecks Beschaffung hübscher und preiswerter Wohnungen für seine Beamten, Meister
und Arbeiter erbaute Kommerzienrat C. A. Preibisch 1876 eine

WOHNUNGSKOLONIE, deren praktische Einrichtung vielfach für gleichartige Unter-
nehmungen als Vorbild gedient hat. Sie umfaßt 10 Häuser mit 36 Wohnungen von je 3
bis 7 Zimmern. Jede Partei hat eigene Wasserleitung und elektrisches Licht aus den
Anlagen der Firma und verfügt außerdem über einen kleinen Garten. Im Laufe der Jahre
kaufte die Firma noch verschiedene Häuser im Orte an und richtete sie ebenfalls zu
Wohnungen für ihre Angestellten her.

Hinter der Wohnhäuserkolonie wurde 1883 zur Erholung für deren Bewohner ein
        <pb n="368" />
        ﻿C. A. Preibisch in Reichenau (Sachsen) und Dittersbach (Böhmen).	287*

KEGELSCHUB errichtet, der auch der Fabrikfeuerwehr als Versammlungslokal und
dem Feuerwehrgesangverein zur Abhaltung seiner Übungen dient.

Anläßlich des 25jährigen Bestehens der Firma, am 24. September 1884, gründete sie
durch Stiftung eines Kapitals von 25 000 M. eine

ALTERS- UND INVALIDENUNTERSTÜTZUNGSKASSE, eine Einrichtung, welche
solchen Beamten und Arbeitern der Firma, die ihr persönliches Geschick dauernd an das
des Geschäftes geknüpft haben, die Sorge für ihre alten Tage erleichtern soll. Im Laufe
der Jahre wurde das Vermögen der Kasse durch Zuwendungen der Firmeninhaber, der
Herren Geheimrat Oscar Preibisch und Kommerzienrat Dr. Reinhard Preibisch, bis auf
rund 193 000 M. erhöht, wovon 100 000 M., die Herr Geheimrat Preibisch zum Andenken
an seinen verstorbenen Sohn Walther gestiftet hat, als Walther-Preibisch-Stiftung geführt
werden. Die Unterstützungen werden von einem aus den Firmeninhabern und Arbeitern
gebildeten Verwaltungsrate zuerkannt. Sie haben seit 1886 bis jetzt rund 96000 M. betragen.
Bisher haben die Erträgnisse der Stiftung nur zur Unterstützung von Arbeitern gedient;
die von der Firma alten Beamten gewährten Pensionen sind nicht daraus genommen worden.

Im Jahre 1895 richteten die Damen des Hauses Preibisch eine

KOCHSCHULE ein. Sie

Johann-

David-

Preibisch-

Stiftung.

wollten damit jungen Ar-
beiterinnen der Fabriken Ge-
legenheit geben, sich in der
Zubereitung einfacher und
billiger Speisen auszubilden.

Für die Kochschülerinnen
und andere junge Mädchen
aus der Fabrik wurden zeit-
weise Unterhaltungs-
abende in der Kochschule
abgehalten.

Die Kochschule ist zur-
zeit außer Betrieb, aber der
damit verbundene

SPEISESAAL dient den
Arbeitern zur Zubereitung
und Einnahme ihres Mittag-
mahles.

Für die Arbeiter werden regelmäßig große Bezüge in Butter und Seefischen gemacht.

Anläßlich der Vermählung von Fräulein Elisabeth Preibisch wurde zum Andenken
an deren Hochzeitstag von Herrn Geheimrat Oscar Preibisch im Jahre 1901 die den Namen
seiner beiden Töchter tragende

ELISABETH- UND MARIE-PREIBISCH-STIFTUNG mit einem Kapitale von 10000 Mark
ins Leben gerufen, aus deren Erträgnissen Mädchen bei ihrer Verheiratung, wenn sie
mindestens 4 Jahre bei der Firma in Arbeit gestanden haben, ein Geldgeschenk erhalten.

Als 1905 auch Fräulein Marie Preibisch heiratete, stiftete Herr Geheimrat Preibisch
eine weitere Summe von 10000 Mark, die zur Bildung einer

WÖCHNERINNEN-UNTERSTÜTZUNGSKASSE verwandt wurde. Aus dieser Kasse
werden verheiratete Wöchnerinnen, wenn sie mindestens 1 Jahr bei der Firma in Arbeit
gestanden haben und wenigstens 9 Monate verehelicht sind, unterstützt.

Von den mehr der Allgemeinheit dienenden Stiftungen der Firmeninhaber sei fol-
gendes gesagt:
        <pb n="369" />
        ﻿288*	C. A. Preibisch in Reichenau (Sachsen) und Dittersbach (Böhmen).

Schon im Jahre 1865,
als das Feuerwehrwesen noch
wenig ausgebildet war, schuf
der Gründer der Firma, Herr
Kommerzienrat C. A. Prei-
bisch, eine

FABRIKFEUERWEHR,
die gut ausgerüstet ist. Sie
ist zunächst für die Betriebe
der Firma gedacht, leistet
aber auch Hilfe bei Bränden
in dem Orte und der näheren
Umgebung. Ein Teil der
Feuerwehrmannschaften hat
sich zu einem Gesangverein
zusammengeschlossen.

Eine sehr segensreich
wirkende Einrichtung wurde
C. A. Preibisch-Krankenhaus.	im Jahre 1866 von Herrn

Kommerzienrat C. A. Prei-
bisch durch Gründung der dem Andenken seines Vaters gewidmeten

J OHANN-DAVID-PREIBISCH-STIFTUNG ins Leben gerufen, die bedürftigen, zu-
meist älteren Leuten ein Heim bietet. Sie ist für 24 Personen eingerichtet.

Mit der Johann-David-Preibisch-Stiftung verbunden wurde das im Jahre 1879 errichtete

C. A. PREIBISCH-KRANKENHAUS, in dem die Kranken aus dem Stifte, mehr noch
aber aus dem Orte, Verpflegung finden, im Jahre durchschnittlich 100 Personen.

Im Jahre 1872 gründete Herr Kommerzienrat C. A. Preibisch eine höhere Landschule,
wozu er ein eigenes Schulhaus errichtete. Seit 1887 stehen diese Räume sowie die Lehr-
mittel einer

PRIVATSCHULE, die auch ein höheres Lehrziel als die Volksschule erstrebt, unent-
geltlich zur Verfügung. Für
die Kinder der Angestellten
trägt die Firma die Hälfte
des Schulgeldes.

Um für das Turnen der
Schulkinder sowohl, als auch
des Turnvereins eine Stätte
zu schaffen, erbaute Herr
Geheimrat Oscar Preibisch
als langjähriger Vorsitzender
des letzteren 1899 die

OSCAR - PREIBISCH-
TURNHALLE. Er schenkte
sie der Gemeinde mit der Be-
stimmung, daß sie der Turn-
verein stets unentgeltlich be-
nützen dürfe.

ZuWeihnachten des J ah-
res 1906 errichtete Herr Ge-
heimrat Oscar Preibisch die	Oscar Preibisch-Turnhalle.
        <pb n="370" />
        ﻿C. A. Preibisch in Reichenau (Sachsen) und Dittersbach (Böhmen).

289*

OSCAR - PREIBISCH -
STIFTUNG ZUR UNTER-
STÜTZUNG UNBEMITTEL-
TER, TALENTVOLLER
KNABEN UND MÄDCHEN
MIT BESONDERER BE-
RÜCKSICHTIGUNG DES
HANDWERKERSTANDES,
aus der schulentlassene junge
Leute Beihilfen zur Erler-
nung eines Handwerks er-
halten.

Um die Färbereiabwässer
nicht länger das Wasser des
Dorfbaches verunreinigen zu
lassen, wurden 1904 für die
Hauptfabrik und 1906 für die
Obere Fabrik

KLÄRANLAGEN nach

Preibisch-Schwimm-, Luft- und Sonnenbad.

eigener Ausführungsweise

eingerichtet, auf die das deutsche, österreichische und russische Patent erteilt wurde.

Im Jahre 1908 erbaute die Firma, einem langgehegten Wunsch der Reichenauer Be-
wohnerschaft nachkommend, das

PREIBISCH-SCHWIMM-, LUFT- UND SONNENBAD und schenkte es der Gemeinde.
Ihren Angestellten wurde für die Benutzung Vergünstigungen ausgewirkt.

Durch Umbau eines ihr gehörigen Zechengebäudes in Bad Oppelsdorf schuf die Firma

im Jahre 1910 das

C. A. PREIBISCH-HEIM,
in dem wenig bemittelte
Kranke, die auf Anordnung
des Arztes das Bad besuchen,
unentgeltlich Wohnung und
Frühstück erhalten; auch
Preisermäßigung bei Benut-
zung der Oppelsdorfer Bäder
ist ihnen ausgewirkt worden.

Wie in Reichenau, so rief
die Firma C. A. Preibisch auch
in ihrer österreichischen Fa-
brik in Dittersbach eine An-
zahl Einrichtungen und Stif-
tungen zum Wohle ihrer Ar-
beiter und der Allgemeinheit
ins Leben. Sie entsprechen im
wesentlichen den in Reiche-

C. A. Preibisch-Heim Oppelsdorf.

nau bestehenden Wohlfahrts-
eintichtungen.

*19
        <pb n="371" />
        ﻿290*

Preußische National-Versicherungs-
Gesellschaft in Stettin.

PENSIONSKASSE FÜR DIE BEAMTEN. Diese im Jahre 1886 gegründete, seit 1906
mit selbständiger juristischer Persönlichkeit ausgestattete Pensionskasse hat den Zweck,
den festangestellten, bei der ärztlichen Untersuchung als gesund befundenen Beamten
der Preußischen National-Versicherungs-Gesellschaft in Stettin sowie deren Witwen eine
Pension und deren Kindern Erziehungsbeiträge zu gewähren.

Das pensionsfähige Gehalt ist vorläufig auf höchstens 5000 M. bemessen. Hiervon
haben die Mitglieder an die Pensionskasse abzuführen:

a)	an Eintrittsgeld bei einem Lebensalter bis zu 35 Jahren 4%, sonst 6%;

b)	an ordentlichen Beiträgen bei Unverheirateten 4%, bei Verheirateten 5%;

c)	außerdem bei Gehaltserhöhungen den ersten Monatsbetrag dieser Erhöhung als
außerordentlichen Beitrag.

Die Preußische National-Versicherungs-Gesellschaft zahlt dagegen ihrerseits an die
Pensionskasse jährlich 10% des pensionsfähigen Gehaltes der unverheirateten und
I2j4% der verheirateten Mitglieder.

Bedingung für die Pensionierung ist Dienstunfähigkeit.

Die den Mitgliedern nach einer 5jährigen Wartezeit zu gewährende Pension be-
trägt für jedes zurückgelegte Mitgliedsjahr 740, höchstens aber 30/4o des während der letzten
12 Monate tatsächlich bezogenen pensionsfähigen Gehaltes.

Die Witwenpension beträgt, ebenfalls nach 5jähriger Wartezeit, 30% des vor-
erwähnten pensionsfähigen Gehaltes, gleichviel ob der Verstorbene noch Beamter oder
schon Pensionär gewesen ist.

Als Erziehungsbeiträge werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt

a)	falls eine pensionsberechtigte Witwe vorhanden ist, für jedes Kind 3 %, im ganzen
jedoch höchstens 10% des vorerwähnten Gehaltes;

b)	falls eine pensionsberechtigte Witwe nicht vorhanden ist, für jedes Kind 10 %,
im ganzen jedoch höchstens 30 % des vorerwähnten Gehaltes.

Die unter die Angestelltenversicherung fallenden Mitglieder nehmen, sofern sie
nicht auf Grund des § 390 des Versicherungsgesetzes für Angestellte von der eigenen Bei-
tragsleistung zur Angestelltenversicherung befreit sind, der Pensionskasse gegenüber an
Pflichten und Rechten nur zur Hälfte teil.

Das Vermögen der Pensionskasse belief sich am 31. Dezember 1912 auf 1 487 131,75 M.

Für die Zeit vom 1. Juli 1886 bis zum 31. Dezember 1912 hat die Pensionskasse

a)	an Witwenpensionen und Erziehungsgeldern 419085,64 M.

b)	an Beamtenpensionen..........................522 574,70 ,,

also insgesamt 941 660,34 M.

ausgezahlt.

In der gleichen Zeit sind von der Preußischen National-Versicherungs-
Gesellschaft der Pensionskasse an satzungsgemäßen und außersatzungsgemäßen (frei-
willigen) Beiträgen insgesamt

1 257 070,06 M.

zugeführt worden.
        <pb n="372" />
        ﻿Herrn. Heiners &amp; Söhne, Zigarrenfabriken,

Ratibor.

Die Firma Reiners wurde bereits im Jahre 1820 in Bremen durch den Urgroßvater
resp. Großvater der jetzigen Inhaber begründet. Im Jahre 1849 übernahm dessen Sohn
Hermann Reiners die Fabrik, übersiedelte aber 1854, als Bremen aus dem Zollverbande
ausschied, nach Ratibor. Hier begründete er eine kleine Fabrik mit 20 Arbeitern, zum Teil
entlassenen Strafgefangenen, die mühsam angelernt werden mußten, und ist Hermann
Reiners somit Begründer dieser Industrie in Stadt und Kreis Ratibor gewesen, er starb 1896.
Anfang der 70er Jahre traten seine Söhne, Karl, Ludwig und später Reinhold in das Geschäft
ein und 1905 Hermann R., ein Sohn von Carl Reiners, so daß jetzt schon die 4. Generation
in dem Geschäft mitarbeitet. Im Jahre 1899 feierte die Firma das 50jährige Geschäfts-
jubiläum und stiftete für ihre 900 Arbeiter und Beamten jährlich den Betrag von 3000 M.,
die je zur Hälfte als

PENSIONSFONDS für die Beamten angesammelt und zur anderen Hälfte als

WEIHNACHTSGESCHENK an die älteren Arbeiter verteilt wurden.

Da die Zahl der Beamten und Arbeiter sich inzwischen auf fast 1800 vermehrt hat,
wird gelegentlich der Gründung einer Aktien-Gesellschaft im Jahre 1913 die Stiftung
auf jährlich 3000 M. zur Bezahlung der gesetzlich von den Angestellten selbst
zu bezahlenden Angestellten - Versicherungs - Beiträge und auf weitere jährlich
3000 M. zur Weihnachtsverteilung an die älteren Arbeiter erhöht, entsprechend
einem Kapital von 120 000 M. Eine Anzahl der Arbeiter haben bereits das 50, 40, 30 und
20 jährige Arbeitsjubiläum bei unserer Firma gefeiert und sind erstere mit dem Allgemeinen
Ehrenzeichen dekoriert worden. Im letzten Jahrzehnt wurden 5 neue Fabriken gebaut,
welche mit wirksamen hygienischen Einrichtungen versehen sind, und namentlich große,
helle, luftige und sonnige Arbeitsräume und Speiseräume besitzen, welche den Arbeitern
einen gesunden, angenehmen Aufenthalt bieten.
        <pb n="373" />
        ﻿292*

Leipziger Bierbrauerei zu Reudnitz
Riebeck &amp; Co., A.-G., Leipzig.

Die Firma hat einen

BEAMTENUNTERSTÜTZUNGSFONDS im Betrage von 147 646,95 M., ebenso einen

ARBEITERUNTERSTÜTZUNGSFONDS im Betrage von 157 797,15 M., ferner einen

WITWEN- UND WAISENUNTERSTÜTZUNGSFONDS, gestiftet von dem früheren
ersten Direktor, Kommerzienrat Reinhardt, im Betrage von 32796,20 M. Insgesamt wurden
bis jetzt ca. 160 000 M. Unterstützungen usw. bezahlt.
        <pb n="374" />
        ﻿Maschinenfabrik

Rockstroh &amp; Schneider Nachf. A. G.
Dresden-Heidenau.

Als wichtigste Wohlfahrtseinrichtungen des Werkes der Firma sind anzuführen die
BETRIEBSKRANKENKASSE, welche den Arbeitern und Beamten im Erkrankungsfalle
kostenlose ärztliche Behandlung und Arznei gewährt, ferner die im Jahre 1900 durch
Stiftung eines Fonds seitens der Direktoren Rockstroh und Döring in Kraft getretene
ARBEITER-UNTERSTÜTZUNGSKASSE und die von genannten beiden Herren anläßlich
des 25 jährigen Jubiläums der Firma ins Leben gerufene BEAMTEN-UNTERSTÜTZUNGS-
KASSE. Sämtliche Kassen bieten den Arbeitern und Beamten Vergünstigungen, die weit
über die übliche Leistung derartiger Kassen hinausgehen. Weitere Vergünstigungen bilden
die BETEILIGUNG AM REINGEWINN von Beamten als auch von Arbeitern, soweit sie
sich im festen Anstellungsverhältnis befinden und zwei Jahre bei der Firma tätig sind, sowie
die AUSTEILUNG VON PRÄMIEN an diejenigen Personen, welche brauchbare Vorschläge
machen über Verbesserungen oder Neuerungen im Betrieb und Organisation.

Von besonderer Bedeutung ist die anläßlich des 25 jährigen Jubiläums am 25. April 1912
seitens der Firma errichtete STIFTUNG ZUR ERBAUUNG VON EIGENHEIMEN für
Arbeiter und Beamte der Firma. Als Grundstock sind 25 000 M. der Stiftung überwiesen
worden mit der Absicht, diesem Fonds jährlich vom Reinertrag der Gesellschaft eine ge-
wisse Summe überweisen zu lassen. Mit dem Bau der Häuser ist inzwischen begonnen
worden.
        <pb n="375" />
        ﻿294

Maschinenfabrik Rockstroh &amp; Schneider Nachf. A. G. Dresden-Heidenau.

Noch zu erwähnen sind die zweckmäßigen WASCH- UND BADEEINRICHTUNGEN
der Fabrik, sowie die großen luftigen SPEISERÄUME, in denen gut zubereitete nahrhafte
Kost zu billigem Preise an die Arbeiter abgegeben wird; diese Räume beabsichtigt die
Firma in einem demnächst aufzuführenden Neubau noch weiter auszugestalten. Die Werk-
stätten sind mit ausreichenden, den modernsten Anforderungen entsprechenden Heizungs-
einrichtungen versehen, sowie mit Holzpflaster ausgelegt, so daß die Leute nicht auf kaltem
Zement- oder Steinfußboden stehen. Für die Unterbringung von Fahrrädern der Arbeiter
ist ein besonderer großer Schuppen gebaut worden.

Das Werk beschäftigt z. Zt. ca. 900 Arbeiter und Beamte und gewährt den Beamten
alljährlich ERHOLUNGSURLAUB, ebenso den älteren Arbeitern, soweit sie 20 Jahre bei
der Firma in Arbeit gestanden haben.

Häusergruppe am Berghang
in Klein-Sedlitz.

sa,-:

i a'

liiiiftiii;

ff

nnniHiiiiiiii
        <pb n="376" />
        ﻿295*

C. G. Röder, G. m. b. H., Leipzig.

Notenstich, Notendruck, Steindruck, Lichtdruck, Buchbinderei,
Buchdruck, Stereotypie, Galvanoplastik.

1.	DIE INVALIDEN- UND WITWENKASSE wurde bei der Feier des 25jährigen Ge-
schäftsjubiläums vom damaligen Inhaber, Kommerzienrat Röder, und von Geschäftsfreunden
im Jahre 1873 gegründet. Durch die laufenden Beiträge der Firma und der einzelnen Mit-
glieder, ebenso durch verschiedene Zuwendungen bei festlichen Gelegenheiten hat die Kasse
Ende 1912 die Höhe von 221 571,84 M. erreicht. Die Kasse hat den Zweck, Invaliden,
Witwen und Waisen Unterstützungen zu gewähren. Während die Beträge für Invaliden
und Witwen nach der Zeit der Mitgliedschaft zwischen 6 und 12 M. wöchentlich schwanken,
so wird für jede Waise bis zum Verlassen der Schule eine monatliche Beihilfe von 2 M.
gewährt. Bis Ende 1912 sind 285 168,70 M. Unterstützungen gezahlt worden.

Als Zuschußkasse zu obiger besteht bei der Firma seit dem Jahre 1896

2.	DIE RENTSCH-WOLFF-STIFTUNG, die von den Inhabern der Firma bei dem 5ojäh-
rigen Geschäftsjubiläum errichtet wurde. Sie soll dann, wenn nach Lage der Verhältnisse
die Invaliden- und Witwenkasse unzureichend erscheint, eine weitere Beihilfe gewähren.
Ferner soll sie aber auch in besonderen Fällen der Not oder bei Krankheit mit dazu beitragen,
die Not zu lindern. Die Kasse wurde mit einem Kapital von 50 000 M. gegründet und hat
bis Ende 1912 28 762,03 M. an Unterstützungen gezahlt.

Einen ähnlichen Zweck verfolgt

3.	DIE LEBERECHT HUGO WOLFF-STIFTUNG. Sie ist anläßlich seiner 40jährigen
Tätigkeit in der Firma von Herrn Kommerzienrat Wolff mit einem Kapital von 10 000 M.
gegründet worden. Am 9. Juni 1911, an seinem goldenen Ehejubiläum, erhöhte er das
Kapital auf 35000 M., und am 1. März 1913 anläßlich seines goldenen Geschäftsjubiläums
auf 50 000 M. Die Verwendung der Zinsen erfolgt ebenfalls in Fällen der Not und Krank-
heit. Auch kann, wenn die Unterstützung der Invaliden- und Witwenkasse nicht ge-
nügend erscheint oder nach den Bestimmungen der Satzungen nicht möglich ist, in den
dort genannten Fällen ein Zuschuß an Invaliden oder Witwen gewährt werden.

Anläßlich des 25. Badeaufenthalts in Karlsbad gründete 1909 Herr Kommerzienrat
Wolff-Röder

4.	DIE WOLFF-RÖDER-STIFTUNG KARLSBAD. Er hinterlegte beim Stadtrat in
Karlsbad die Summe von xo 000 Kr. mit der Bestimmung, die Zinsen als Beihilfe an An-
gehörige der Firma zu vergeben, die einer Kur in Karlsbad würdig und bedürftig sind. Die
Vergebung der Zinsen erfolgt durch die Firma.

5.	DIE CARL REICHEL-STIFTUNG wurde von Herrn Kommerzienrat Reichel am Tage
seiner silbernen Hochzeit gegründet. Das Kapital beträgt 10 000 M. Die Zinsen der Stif-
tung kommen in Fällen der Bedürftigkeit und Würdigkeit Beamten und Arbeitern zugute.

Zur Erinnerung an die goldene Hochzeit des Herrn Kommerzienrat Wolff-Röder stif-
teten seine Kinder

6.	DIE HUGO UND CLARA WOLFF-RÖDER GOLDENE HOCHZEITS-JUBILÄUMS-
SPENDE, mit einem Kapital von 10 000 M. Die Zinsen sollen zur Aussteuer von unbeschol-
tenen Arbeitern oder Arbeiterinnen, die sich verheiraten wollen, verwendet werden.
        <pb n="377" />
        ﻿296*

Sächsische Gußstahlfabrik in Döhlen

b. Dresden.

ARBEITERPENSIONSKASSE. Diese Kasse, welche im Jahre 1885 von der bis dahin
bestehenden „Kranken- und Pensionskasse“ abgetrennt wurde, verfügt gegenwärtig über
ein Vermögen von rund 700 000 M., angelegt in mündelsicheren Wertpapieren. Mitglieder
der Kasse können alle in die Fabrik eintretenden Arbeiter werden. Die Beiträge werden
nach Verdienstklassen erhoben, und zwar beträgt der niedrigste Satz 25 Pf., der höchste
Satz 90 Pf. pro Woche. Die Firma steuert auf Grund der Satzungen die Hälfte der von
den Mitgliedern zu leistenden Beiträge bei; außerdem sind bisher der Kasse aus dem jähr-
lichen Geschäftsgewinn des Werkes größere Zuwendungen gemacht worden — in den
letzten beiden Jahren 1911 und 1912 je 50 000 M.

Die Mitglieder erlangen Anspruch auf Pension nach Ablauf von 10 Dienstjahren, die
Hinterbliebenen nach fünfjähriger Mitgliedschaft des verstorbenen Mitgliedes. Außerdem
zahlt die Kasse Sterbegelder, sowie für den Fall, daß die Krankheitsdauer eines Mitgliedes
26 Wochen überschreitet, bis zur 52. Krankheitswoche eine Unterstützung in Höhe der
bisher erworbenen Pensionsansprüche.

Die Pensionen selbst betragen:

		nach 10 Dienstjahren pro Jahr  M.	nach 20 Dienstjahren pro Jahr  M.	nach 30 Dienstjahren pro Jahr  M.	nach 40 Dienstjahren pro Jahr  M.
I.	Klasse: Einkommen bis zu 750 M. . . .	168	252	336	420
2.	,,	: von 750—1200 M		252	378	504	630
3-	,,	:	,, 1200—1800 ,,			324	486	648	8lO
4-	,,	: über 1800 M		432	648	864	X080

Die Witwen erhalten nach fünfjähriger Mitgliedschaft des Mannes in entsprechender
Steigerung die Hälfte vorstehender Sätze. Die Waisenrenten werden in Höhe von 36 bis
zu 72 M. pro Jahr für 1 Kind bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres gezahlt.

Seit dem Jahre 1885 wurden insgesamt etwa 740 000 M. an Pensionen verausgabt,
im Jahre 1912 allein 70 000 M., die sich auf 93 Pensionäre, 99 Witwen mit zusammen
85 berechtigten Kindern verteilten.

ARBEITERSCHULKASSENSTIFTUNG. Die Kasse ist begründet im Jahre 1864 und
bezahlt von den Zinsen des zurzeit rund 32 000 M. betragenden Vermögens das Schulgeld
für die Kinder bedürftiger Arbeiter des Werkes bzw. der Witwen.

DISPOSITIONSFONDS, zum Besten des Fabrikpersonals, in der Mitte der 1860 er
Jahre von den Aktionären ins Leben gerufen, besitzt ein Vermögen von rund 170 000 M.,
dessen Zinsen verwendet werden zur Unterstützung in Not geratener Arbeiter und Pensionäre,
ferner zur Aufbringung von Weihnachtsgeschenken, welche alljährlich in Form von
Naturalienzuwendungen an Arbeiter mit kinderreichen Familien verteilt werden, sowie
zu regelmäßigen Zuwendungen an frühere Arbeiter, welche nicht Gelegenheiten hatten,
genügend lange Zeit Mitglieder der jetzigen Pensionskasse zu sein.
        <pb n="378" />
        ﻿Sächsische Gußstahlfabrik in Döhlen b. Dresden.	297*

GRAHL-STIFTUNG, von dem langjährigen früheren Generaldirektor Richard Grahl
1893 mit 5000 M. begründet und gegenwärtig auf 6000 M. angewachsen, kommt all-
jährlich bedürftigen Witwen von Werksarbeitern zugute.

KRONPRINZ-GEORG-STIFTUNG, zu welcher der Vorsitzende des Aufsichtsrates,
Herr Kommerzienrat Konsul Täubrich in Dresden, anläßlich des Besuches Sr. Majestät
des Königs Friedrich August von Sachsen am 9. März 1905 durch Überweisung von 10 000 M.
den Grundstock legte. Die Zinsen der Stiftung, deren Vermögen zurzeit 30 000 M. beträgt,
dienen dazu, bedürftige Kinder der Beamten und Arbeiter in Sommerfrischen unterzu-
bringen. Im Jahre 1912 konnten 36 Kinder auf die Dauer von 3 Wochen in gesund ge-
legenen Gegenden untergebracht werden, während 40 weitere Kinder an einer Milchpflege
in der Heimat teilnahmen.

KÖNIG-FRIEDRICH-AUGUST-STIFTUNG, die aus dem eben erwähnten Anlasse
vom Werke selbst ins Leben gerufen wurde. Die Zinsen dieser jetzt mehr als 30 000 M.
betragenden Stiftung finden zur Unterstützung unverschuldet in Not geratener Beamter
und Arbeiter der Fabrik Verwendung.

BEAMTENPENSIONSKASSE, im Jahre 1897 begründet, verfügt zurzeit über ein Ver-
mögen von rund 570 000 M. Auch dieser Kasse werden aus dem jährlichen Geschäfts-
gewinn namhafte Beträge zugeführt, in den letzten beiden Jahren 1911 und 1912 je 40000 M.

Sämtliche Stiftungskapitalien, sowie der größte Teil des Vermögens der Beamten-
pensionskasse sind im Geschäfte angelegt und werden von der Firma mit 5 % verzinst.

Für Wohlfahrtszwecke wurden im letzten Geschäftsjahre 1911/12 außer den ver-
brauchten Zinsen obiger Stiftungskapitalien folgende Beträge verausgabt:

29 204 M. für die Krankenversicherung
16 664 ,,	,,	Alters- und Invalidenversicherung

34 281 ,,	,,	Unfallversicherung

24 587 ,,	,,	Arbeiterpensionskassen

außerdem wurden aus dem Geschäftsgewinn zugewendet:

40 000 M. der Beamtenpensionskasse
50 000 ,,	,,	Arbeiterpensionskasse

in Summa: 194 736 M.

Von diesem Betrage entfallen 80 149 M. auf die gesetzliche Zwangsversicherung und
114587M. auf freiwillige Zuwendungen.

In der gleichen Zeit wurden seitens des Werkes noch rund 6500 M. aufgewendet für
sonstige gemeinnützige und der allgemeinen Wohlfahrt dienende Zwecke, wie für Gemeinde-
diakonien, für ein Freibett im ,,Krug-von-Nidda-Haus“, für Walderholungsstätten, nationale
Jugendpflege, hauswirtschaftlichen Unterricht, Jugendbund, Kinderbewahranstalten u. a.

KANTINE. Unter den zum Besten der Arbeiter geschaffenen Wohlfahrtseinrichtungen
der Sächsischen Gußstahlfabrik ist außer einem Zellen- und Brausebad auch die aus Werks-
mitteln gegründete Kantine zu nennen, die zu billigen Preisen Getränke und Lebensmittel,
sowie kräftiges Mittagsessen verabreicht. Der hier erzielte Reingewinn fließt ausschließ-
lich den für die Arbeiterschaft errichteten Kassen zu.

ERHOLUNGSURLAUB. Des ferneren wäre noch zu bemerken, daß unser Werk
einen Erholungsurlaub für die Arbeiterschaft vorgesehen hat in folgender Form: Alle Leute,
die das 24. Lebensjahr erreicht haben, erhalten Urlaub, und zwar:

1. bei einem Dienstalter von	über	3 bis mit	8 Jahren 3	Tage
2. &gt;&gt; )&gt;	ff	8 » &gt;&gt;	20	,,	4	ff
3* »»	&gt;&gt;	&gt;&gt;	&gt;)  Jeder Urlaubstag wird dabei mit maximal	ff  4 M.	vergütet.	20	„	5	ff
        <pb n="379" />
        ﻿298*

„Sarotti“

Chokoladen- und Cacao - Industrie A.-G.,

Berlin-T empelhof.

Kantinen und Dachgärten in dem bis jetzt fertiggestellten Teil des neuen Werks in Berlin-Tempelhof.

Die „Sarotti Chokoladen- und Cacao-Industrie A.-G.“ hat im Herbst 1912 neben
ihrer bisherigen Fabrik in Berlin, Belle-Alliancestraße 81/83, eine neue Fabrikanlage in
Berlin-Tempelhof in Betrieb genommen. Dieser Neubau gab die gern benutzte Gelegenheit,
in erhöhtem Maße Einrichtungen für die Wohlfahrt und das Wohlbefinden der Angestellten,
Arbeiter und Arbeiterinnen zu treffen, in erster Linie durch Schaffung von hygienisch
möglichst vollkommenen Arbeits- und Erholungsräumen. Ferner wurde darauf
Bedacht genommen, daß schwere körperliche Arbeit, wie z. B. der Transport von Halb-
fabrikaten, möglichst von maschinellen Einrichtungen ausgeführt wird. Ebenso ist die
Handarbeit beim Fertigmachen der Fabrikate nach Möglichkeit abgelöst worden durch
entsprechende Maschinen zum Formen, Überziehen und Einwickeln, sowie zur Herstellung
von Tafelschokoladen, Napolitains, Pralinen usw.

In gleichem Sinne förderlich für das Wohlbefinden des Personals ist die im Neubau
auf das Vollendetste erfüllte Möglichkeit, alle Arbeitsräume, ihre Fußböden und Wände,
sowie die Treppenhäuser, Garderoben, Toiletten usw. leicht in peinlichster Weise sauber
halten zu können; deshalb sind alle Wände und Säulen der Fabrik mit weißen Fliesen
belegt. In sämtlichen Arbeitsräumen ist durch zweckmäßige Ventilationseinrich-
tungen ein viermaliger Luftwechsel in einer Stunde zu erzielen, wobei besonders zu be-
        <pb n="380" />
        ﻿„Sarotti“ Chokoladen- und Cacao-Industrie A.-G., Berlin-Tempelhof. 299*

achten ist, daß kalte Frischluft bei ihrem Eintritt vorgewärmt wird. Ebenso ist die Licht-
zufuhr auf das Höchstmaß gebracht durch Fortfall aller Tragwände in den Fronten und
durch Einführung verglaster Teilungswände in den Arbeitssälen. Die Fassaden bestehen
nur aus Säulen und breit dazwischen gelagerten Fenstern. Alle Fenster haben Doppel-
verglasung. Diese der neuen Sarotti-Anlage eigentümliche Bauweise wurde zum Teil er-
möglicht durch Verwendung von armiertem Beton als ausschließliches Baumaterial.

Die Betriebskraft erzeugt die Fabrik selbst mit einer großen, vorläufig 2000 PS leisten-
den Dampfturbinenanlage. Da die Bekohlung der Kessel bei einer so großen Anlage nach
gewöhnlicher Art große Anforderungen an die Heizer stellt, ist eine umfangreiche Einrichtung
zur maschinellen Entleerung der Kohlenkähne in die Bunker und von da zur Ein-
führung der Kohle in die Kessel vorgesehen; außerdem ist die Kessel- und Maschinenhaus-
anlage so luftig und geräumig angelegt, daß die Heizer und Maschinisten weder unter Hitze
noch unter Staub zu leiden haben.

KANTINE. Besondere Aufmerksamkeit konnte in den neuen Gebäuden den Kan-
tinenräumen zugewendet werden; sie bestehen aus großen Sälen, die als lichte, freundliche
Aufbauten auf den flachen Dächern angelegt und ringsum von breiten Wandelgängen
(Dachgärten) umgeben sind. Die Abbildung am Kopfe dieses Aufsatzes zeigt einen Blick
auf diese Kantinen und Dachgärten. Die Firma ,,Sarotti“ stellt für den Kantinenbetrieb
alles Zubehör kostenlos zur Verfügung, von den zahlreichen Dampfkochkesseln und Gas-
herden an bis zu dem sehr zweckmäßigen Geschirr. Die Firma liefert den Kochdampf,
das Kochgas, heißes Wasser usw. ständig kostenlos. Die Bewirtschaftung ist derart geregelt,
daß das Personal nur einen ganz minimalen Aufschlag auf die Einkaufspreise für Fleisch,
Gemüse usw. zu zahlen hat, so daß z. B. ein kräftiges Mittagessen nur 30 Pf. bzw.
50 Pf. kostet.

Blick in die Küche und Kantinenräume.
        <pb n="381" />
        ﻿300*	„Sarotti“ Chokoladen- und Cacao-Industrie A.-G., Berlin-Tempelhof.

URLAUB. Die Firma „Sarotti“ A.-G. beschäftigt etwa 2400 Angestellte und Ar-
beiter bzw. Arbeiterinnen, denen alljährlich eine Urlaubszeit (von einer Woche an
bis vier Wochen ansteigend) gewährt wird unter Fortbezug des Lohnes bzw.
Gehalts. Das Personal erhält ferner alljährlich Weihnachtsgratifikationen in
entsprechendem Umfange.

SPARKASSE. Um zum Sparen anzuregen, besteht in der Fabrik eine Sparkasse, deren
Gelder die Firma mit 5 % verzinst.

STIFTUNG FÜR WOHLFAHRTSZWECKE. Die im Jahre 1911 bzw. 1912 verstorbenen
Begründer der Firma, die Herren Hugo Hoffmann und Paul Tiede, stifteten je ein Kapital
von 50 000 M. (zusammen 100 000 M.) für Wohlfahrtszwecke, deren nähere Festlegung
vorbereitet wird.

Die Leistungen der Firma Sarotti A.-G. für die Wohlfahrt ihrer Angestellten und
Arbeiter im letzten Jahre an Gratifikationen, sowie an Lohn- und Gehaltsentschädigung
bei Ferien betrugen ungefähr 130000 M. oder pro Kopf des Gesamtpersonals mehr als
54 M.

Die Firma „Sarotti“ A.-G. hat sich seit 2 Jahren auch einer allgemeinen sozialen
Aufgabe gewidmet durch die Propaganda für gesetzliche Einführung einer sog. „Sommer-
zeit“. Das Wesen dieser „Sommerzeit“ besteht darin, daß für die Sommermonate der
Arbeitstag der Menschen mehr dem „Sonnentage“ angepaßt wird, d. h. daß man im Sommer
früher aufstehen solle, um abends das Tagewerk zeitiger beendet zu haben und dann noch
täglich eine Stunde mehr Sonnenlicht zu genießen. Diese von dem englischen Architekten
Mr. Willet ausgehende Idee hat durch die Propaganda der Firma „Sarotti“ in Deutschland
viele Freunde gefunden; so liegen der Firma bis jetzt etwa 80 000 Zustimmungserklärungen
vor aus allen Gesellschaftsschichten, von Abgeordneten, Gelehrten, Beamten, Ärzten, Groß-
industriellen, Künstlern, Schriftstellern, Gewerbetreibenden, Gehilfen und Arbeitern. Die
Sammlung von Zustimmungserklärungen für eine Petition an den Deutschen Reichstag
wird noch fortgesetzt.
        <pb n="382" />
        ﻿30i*

Blick auf die Beamten- und Arbeiterkolonie in Miltitz.

Schimmel &amp; Co. in Miltitz bei Leipzig.

Fabrik ätherischer Öle, Essenzen u. künstlicher Riechstoffe.

(Inhaber Ernst, Karl und Hermann Fritzsche.)

Bis zum Jahre 1900 war die Firma mit ihren Kontor- und Fabrikanlagen in Leipzig
innerhalb der Stadt ansässig. Als sie wegen der Unmöglichkeit weiterer Ausdehnung ge-
zwungen war, den Betrieb aus der Stadt herauszuverlegen und sich in Klein-Miltitz, 8 Kilo-
meter von Leipzig entfernt, ein neues Arbeitsfeld schuf, war hiermit auch die Gelegenheit
gegeben, schon in Leipzig bestehende Wohlfahrtseinrichtungen nun auch auf die Wohnungs-
verhältnisse der Beamten und Arbeiter auszudehnen.

Die Firma beschäftigt zurzeit: 16 Chemiker, 91 kaufmännische Beamte, 5 technische
Beamte, 6 Meister, 208 Arbeiter und 53 Handwerker.

Wenn von den noch nicht ein Jahr beschäftigten Arbeitern abgesehen wird und auch
die höheren Meisterlöhne nicht mit eingerechnet werden, so beträgt der durchschnittliche
Wochenlohn eines Fabrikarbeiters 28,30 M., Markthelfers 29,10 M., Druckers 34,70 M.,
Kupferschmieds 39,20 M., Schlossers 33,00 M., Klempners 35,70 M., Maurers 33,30 M.,
Malers 30,50 M., Tischlers und Zimmermanns 32,10 M.

Alljährlich verteilt die Firma an die Beamten und Arbeiter zu Weihnachten
Geldgeschenke in größeren Beträgen, die für Ersparniszwecke gedacht sind und deren Wert
im Jahre 1912 65 000 M. für die Beamten und 21 000 M. für die Arbeiter betrug. Die
älteren Arbeiter erhalten im Durchschnitt jede Weihnachten 150 M., Oberarbeiter und
Meister 200—600 M., Beamte bis zu 3000 M. Denselben Zweck der Ersparnis hat die Maß-
nahme der Firma, daß jeder Arbeiter alle 5 Jahre am Tage seines Diensteintritts ein Geschenk
von 300 M. erhält.
        <pb n="383" />
        ﻿Schimmel &amp; Co. in Miltitz bei Leipzig.

302*

Die Arbeitszeit dauert im Fabrikbetriebe von morgens 6 bis abends 6 Uhr, mit einer
Stunde Mittagsunterbrechung und je einer halben Stunde zum Frühstück und Vesperbrot.
Es besteht also eine zehnstündige Arbeitszeit. Für diejenigen Betriebe aber, die ohne Aus-
setzen Tag und Nacht währen, ist jeder Posten mit 3 sich ablösenden Arbeitern besetzt,
so daß auf den einzelnen nur eine Arbeitszeit von 8 Stunden fällt. Eine Unterbrechung
für die Mahlzeiten findet hier nicht statt. Das Essen wird dann während der Arbeit ein-
genommen. Der Lohn für diese Arbeiter ist derselbe wie für die Tagesarbeiter.

Jede Überstunde und jede Sonntagsarbeit wird mit dem einundeinhalbfachen Lohnsatz
vergütet. Unterbrechung der Arbeit durch notwendige Familienbesorgungen wird nicht
vom Lohn abgerechnet. Bei militärischen Übungen wird der volle Lohn weiter-
gewährt, ebenso bei Erkrankungen, die eine Hälfte aus der Betriebskranken-
kasse, die andere von der Firma.

Frühmorgens um 8 Uhr erhalten die Arbeiter unentgeltlich Kaffee mit Milch,
wofür sie sich verpflichten müssen, bei der Arbeit keinen Branntwein zu trinken.

Eine Badeanstalt, Brausebäder und in besonderen Fällen Wannenbäder, steht
den Arbeitern zur Verfügung; ein jeder kann sie einmal in der Woche während der Ar-
beitszeit benutzen, außerdem nach jeder groben Arbeit.

Die Firma bezahlt für die Arbeiter die vollen Invaliden -und Altersversicherungs-
beiträge, für die Beamten die volle Angestelltenversicherung.

Aus dem Erlös vom Verkauf gebrauchter Kisten und Blechbüchsen wurde eine Unter-
stützungskasse für die Arbeiter eingerichtet, die zurzeit bei reichlichen Jahreseinnahmen
über ein Kapital von 35 000 M. verfügt. Erholungsbedürftige erhalten notfalls hierdurch
mehrmonatliche Verpflegung in Sanatorien. Die meisten über die Bewilligungsmöglich-
keit der Betriebskrankenkasse hinausgehenden Wünsche können erfüllt werden.
Außerdem erhalten Witwen von verstorbenen Arbeitern aus dieser Kasse mit ihren
dauernden Einnahmen Unterstützung.

Den älteren Arbeitern, die keine Arbeit mehr verrichten können, wird von der
Firma zu ihrer Invalidenrente und ihren Ersparnissen ein Pensionszuschuß ge-
währt, sodaß sie ohne Sorgen leben können.

Kasinogebäude.
        <pb n="384" />
        ﻿Schimmel &amp; Co. in Miltitz bei Leipzig.

3°3*

Beamtenwohnhäuser.

Um jedem, auch dem jüngsten Angestellten Gelegenheit zu einer kleinen Ver-
gnügungsreise zu geben, bleiben Kontor und Fabrik auch den dritten Pfingsttag ge-
schlossen. Die Urlaubszeit ist in folgender Weise geregelt:

Arbeiter mit über 5 Jahre Dienstzeit erhalten 3 Tage Urlaub

ff	ff	f f	10	ff	ff	f f	00	ff	f f
Beamte	ff	f f	2	ff	f f	f f	00	ff	f f
ff	f f	f f	5	ff	f f	ff	IO	ff	ff
ff	ff	f f	10	ff	ff	f f	14	ff	ff
ff	ff	f f	15	ff	ff	f)	21	ff	ff

Im kaufmännischen Betriebe ist die sogenannte englische Arbeitszeit (8 bis 12
und 1 bis 5 Uhr) durchgeführt.

Für einen Teil der Beamten und Arbeiter haben wir in der Nähe der Fabrikgebäude
Wohnhäuser errichtet. Bis jetzt sind 6 Doppelvillen und 3 Einzelvillen für
Beamte, 14 Doppelhäuser und 4 größere Wohnhäuser für Arbeiter und Hand-
werker gebaut. 3 Doppelvillen sind im Bau begriffen. Abgesehen von den 4 größeren
Wohnhäusern, in denen 22 Familien wohnen, und dem Kasinogebäude, das außer den
Restaurationsräumlichkeiten noch 6 Familienwohnungen enthält, ist daran festgehalten, daß
die Familie ihr Haus vom Keller bis zum Dach allein bewohnt.

Jedes Haus steht mitten in einem Garten, der für eine Beamtenfamilie 800—1200 qm
groß ist, für eine Arbeiterfamilie 300	400 qm. Die Villen der beiden technischen Direktoren

haben parkartig angelegte Gärten von je 3500 qm.

Ein Blick auf die Abbildungen und Pläne zeigt, daß diese Wohnungsanlage mit Liebe
errichtet und ausgestattet ist, und daß nicht nur für das Nötigste gesorgt ist. Auch die Ar-
beiterhäuser, umgeben von blühenden Büschen und beschattet von Bäumen, bieten sich dem
Besucher in ihrem schmucken Stil wie kleine Villen dar. Die Gärten, teils Zier- teils Gemüse-
        <pb n="385" />
        ﻿Schimmel &amp; Co. in Miltitz bei Leipzig.

304*

gärten, sind von einem der ersten Landschaftsgärtner Leipzigs angelegt. Die Miete für eine
Beamtenwohnung beträgt 350 M. jährlich, für eine Meisterwohnung 240 M. und für eine
Arbeiterwohnung 180 M. Werden alle Unkosten für Bauplatz, Straßenanlage, Kanalisation
und Bau gerechnet, so ergibt sich eine Verzinsung von etwa 2%%. Ein Stück Feld von 200qm
steht außerdem einem jeden kostenfrei zur Verfügung. Viele von den in diesen Häusern
wohnenden Familien haben unverheiratete Arbeiter als Pensionäre aufgenommen. Mittags
können die hier wohnenden Arbeiter im Kreise ihrer Familie essen.

12 Jahre steht nun die Wohnungsanlage. Die Erfahrung während dieser Zeit hat ge-
zeigt, wie sehr gerade die Gärten, deren Größe genügt, um die Familie vollständig mit Ge-
müse, Beeren- und Baumobst zu versorgen, von allen geschätzt werden. Was in der Stadt

Abbildungen und Pläne von Beamten- und Arbeiterwohnhäusern.

selten der Fall ist, nämlich daß die Wohnung dem Arbeiter wirklich ein gemütliches Heim
bietet, das ist hier in der Tat eingetreten. Statt wie sonst die Zeit zum erheblichen Teil
im Wirtshaus zuzubringen, sind hier die Leute im Kreise ihrer Familien dreiviertel des Jahres
eifrig im Garten beschäftigt. Es besteht die Absicht, die Wohnungen, die sehr begehrt sind,
mit der Zeit zu vermehren.

Seit ihrer Gründung hat die Firma nie einen Streik gehabt oder nur eine Streik-
androhung erlebt. Nie ist das gegenseitige Vertrauensverhältnis zwischen ihr und ihren
Arbeitern getrübt worden.
        <pb n="386" />
        ﻿305*

Arnold Schindler, G. m. b. H.,
Zigarrenfabrik, Herbolzheim.

Die Firma wurde im Jahre 1854 gegründet und hat sich nach und nach aus ganz kleinen
Anfängen zu einem Betrieb, der ca. 3000 Arbeiter und Arbeiterinnen beschäftigt, entwickelt.

Diese Industrie war zu dieser Zeit noch sehr wenig im badischen Oberland vertreten
und hat sich, da sie sich der Landwirtschaft anzupassen verstand, zum Segen der hiesigen
Bevölkerung entwickelt. Den Arbeitern ist gestattet, jederzeit, wenn es viel Feldarbeit gibt,
von der Arbeit in der Fabrik weg zu bleiben, so daß die Landwirtschaft dadurch nicht leidet.

Die Gründer waren Arnold Schindler und Philippine Schindler geb. Behrle. Deren
Söhne Carl und Hugo Schindler brachten dann das Geschäft zu hoher Blüte.

Sie waren jederzeit bereit den Arbeitern zu helfen und haben viel Gutes getan, das
jetzt nicht mehr nachgewiesen werden kann.

KRANKENHAUS. Der Gemeinde Herbolzheim schenkten sie im Jahre 1899 ein
Krankenhaus, das außer den Arbeitern auch den anderen Einwohnern zugute kommt.

Nach deren Tode wurde von der Familie das Geschäft in eine G. m. b. H. umgewandelt.
Es befinden sich heute noch sämtliche Anrechte in Händen von Familienmitgliedern.

STIFTUNG. Von den beiden Witwen Frau Elise und Amelie Schindler wurde im Jahre
1904 eine Stiftung von 75 000 M. zugunsten der Arbeiter der Firma gemacht. Das
Statut lege ich hier bei.

Statut.

§ x. Das Vermögen der Stiftung besteht aus einem Kapital von
75 000 M. Fünfundsiebzigtausend Mark,

welches bei der Firma Arnold Schindler G. m. b. H. als vierprozentiges Darlehen ange-
legt wird. Die Einnahmen der Stiftung ergeben sich:

1.	aus den Zinsen des Kapitals,

2.	aus etwaigen Zuwendungen.

§ 2. Der Zweck der Stiftung ist:

1.	in erster Linie die Arbeiter der Firma Arnold Schindler G. m. b. H. und deren hinter-
lassene nächste Angehörige in unverschuldeten Notfällen zu unterstützen z. B.:

a)	in Krankheitsfällen, in denen das von der Krankenkasse gewährte Krankengeld
nach den Verhältnissen unzureichend erscheint;

b)	in Fällen, in denen Arbeiter durch Krankheits- oder Todesfälle, insbesondere durch
den Tod des Ehemannes oder der Ehefrau oder durch besondere ungünstige Ver-
hältnisse, wie große Zahl unmündiger Kinder und dergleichen unverschuldet in
Not geraten sind.

2.	Um allgemeine Wohlfahrtseinrichtungen z. B. Kinderbewahranstalten, Koch- und
Haushaltungsschulen zu fördern;

3.	Um Prämien an Arbeiterinnen, die eine Koch- und Haushaltungsschule besuchen,
zu gewähren.

Seither sind laut Statuten ca. 20 000 M. an die Arbeiter verteilt worden.

Die Firma selbst hat in den letzten 10 Jahren 65000 M. freiwilligen Zuschuß
der Fabrikkrankenkasse gegeben, sowie einen Pensionsfonds für Meister und
Angestellte angesammelt. Die Statuten hierfür werden später als Ergänzung zu der staat-
lichen Versicherung aufgestellt werden.

Ferner wurden für die Beamten und Meister Wohnhäuser im Werte von ca.
80 000 M. gebaut.

Die Fabriksparkasse gibt unverzinsliche Darlehen bis zum Betrage von ca. 400 M.
Die Spareinlagen werden mit 5 % verzinst.

*20
        <pb n="387" />
        ﻿306*

H. E. Schniewind, Elberfeld.

An Wohlfahrtseinrichtungen ist ein

FONDS von ioo ooo M. vorhanden, der zu 5 % verzinst wird, zur Unterstützung
in besonderen Fällen bei Angestellten und Arbeitern. Werden die Zinsen und ein Teil des
Kapitals verbraucht, so wird aus laufenden Spesen der Fonds am Ende des Bilanzjahres
wieder auf 100 000 M. erhöht. Es sind

DREI NÄHVEREINE in Tätigkeit. In der Fabrik in Haan ist eine

KÜCHE, die für mäßige Vergütung Mittagessen darreicht. Der Betrieb erstreckt
sich auf sechs auf dem Lande gelegene Fabriken, bei denen geordnete Verhältnisse für
Arbeiter vorhanden sind. Spareinlagen werden mit 5 % verzinst.
        <pb n="388" />
        ﻿307*

Felix Heinr. Schoeller, Feinpapierfabrik,

Düren im Rheinland.

Die Firma Felix Heinr. Schoeller wurde im Jahre 1857 durch Kommerzienrat Felix
Heinrich Schoeller als Fabrik zur Herstellung von Post-, Schreib- und Konzeptpapier ge-
gründet; heutige Inhaber sind Kommerzienrat Heinrich Schoeller seit dem Jahre 1870
und sein Sohn Alfred Schoeller seit dem Jahre 1911. Die Erzeugnisse erstrecken sich jetzt
auf alle Gebiete der Feinpapierfabrikation.

In dem Bestreben, auf sozialem Gebiete für die bei der Firma beschäftigten Arbeiter
und Arbeiterinnen, deren Zahl etwa 520 beträgt, auch über die gesetzlichen Vorschriften
hinaus zu sorgen, haben die Inhaber im Laufe der Jahre eine Reihe von Fürsorge- und
Wohlfahrtseinrichtungen geschaffen.

SPEISESÄLE, AUS- UND ANKLEIDERÄUME. So wurden in der Fabrik für die
Arbeiter Speisesäle, sowie Aus- und Ankleideräume eingerichtet; ferner hat die Firma
eine große

BADEANSTALT, in der Arbeitern und Arbeiterinnen ohne Entgelt Gelegenheit zum
Baden geboten ist, erbaut. In dem benachbarten Orte Birkesdorf sind in dem Bestreben,
den Arbeitern billige und gesunde Wohnungen zu schaffen, von der Firma eine Reihe von

ARBEITERHÄUSERN errichtet worden; die älteren Häuser sind im Laufe der Jahre
durch geringe, den Arbeitern wenig fühlbare Abzüge in den Besitz der Leute übergegangen,
während die neueren Häuser gegen niedrige Mieten den Arbeitern überlassen sind. Für
den Bedarf der Arbeiter an

LEBENSMITTELN, KOHLEN usw. sorgt eine von der Firma gemeinsam mit anderen
Firmen ins Leben gerufene

KONSUMANSTALT in Birkesdorf. Nach 25jähriger Dienstzeit erhalten die Arbeiter
neben einem

DIPLOM des Vereins Deutscher Papierfabrikanten in geschmackvollem Rahmen ein

GELDGESCHENK; es konnten bis jetzt 135 Arbeiter und Arbeiterinnen in dieser Weise
ausgezeichnet werden. Sieben mehr als 40 Jahre bei der Firma beschäftigte Mädchen und
Frauen wurden von Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin durch Verleihung der goldenen
Brosche geehrt; ferner wurde einem Meister das Kreuz zum „Allgemeinen Ehrenzeichen“,
sowie vier Meistern und Maschinenführern das „Allgemeine Ehrenzeichen“ von Seiner
Majestät dem Kaiser und König verliehen.

GEMEINDEHAUS. Zum bleibenden Gedächtnis an ihre Eltern, Herrn Kommerzien-
rat Felix Heinrich Schoeller und Frau Maria geb. Schüll, schenkten die Kinder der evan-
gelischen Gemeinde in Düren das in der Moltkestraße errichtete Gemeindehaus im Werte
von etwa 280 000—300 000 M.

HEINRICH-SCHOELLER-STIFTUNG. Zum Andenken an seine silberne Hochzeit,
sowie aus Anlaß des 50 jährigen Bestehens der Firma hat Kommerzienrat Heinrich Schoeller
zugunsten der Arbeiter eine mit einem Kapital von 100 000 M. ausgestattete „Heinrich-
Schoeller-Stiftung“ errichtet, deren jährliche Erträgnisse im Interesse der Arbeiter und
Arbeiterinnen in solchen Fällen zu verwenden sind, in welchen eine Beihilfe über die statut-
gemäße Zuwendung der Fabrikkrankenkasse hinaus angebracht ist oder, außer von Krank-
heitsfällen, die wirtschaftliche Bedrängnis von braven, hilfsbedürftigen Arbeitern eine
Unterstützung angebracht erscheinen läßt. Es kann auch Unterstützung solchen Arbeitern
und Arbeiterinnen gewährt werden, die arbeitsunfähig, d. h. invalide geworden sind und
mindestens 12 Jahre bei der Firma in Arbeit gestanden haben.

*20*
        <pb n="389" />
        ﻿3o8*

Schoeller’sche und Eitorfer Kammgarn-
spinnerei A.-G., Eitorf a. d. Sieg.

MÄDCHENHEIM. Im Jahre 1893 gründete das Unternehmen in Eitorf ein Mädchen-
heim, in dem durchschnittlich 120 Mädchen wohnen. Das Mädchenheim ist ausgestattet
mit Zentralheizung und Badeeinrichtung zu unentgeltlicher Benutzung. Der Preis für
Logis und Beköstigung beträgt 45 Pfg. pro Tag. Letztere besteht aus Frühstück, Mittagessen
— Fleisch mit Gemüse und Kartoffeln —, Vesper und Abendbrot. Die Mädchen erhalten
alle 14 Tage freie Eisenbahnfahrt in ihre Heimat. Wöchentlich findet zweimal

HANDARBEITSUNTERRICHT unentgeltlich statt. Alljährlich werden auf Ge-
schäftskosten gemeinschaftliche

AUSFLÜGE UND CHRISTBESCHERUNGEN veranstaltet. Allen Arbeiterinnen des
Unternehmens, welche auf eine Dienstzeit von mindestens 5 Jahren zurückblicken, wird
in der

GEMEINDEKOCHSCHULE auf Wunsch Unterricht erteilt. Für die Kosten kommt
die Firma auf.

Außer dem Mädchenheim wird eine

ARBEITERKÜCHE unterhalten, in welcher für Arbeiter und Arbeiterinnen Mittag-
essen zu 15 Pfg. die Portion ohne Fleisch und zu 25 Pfg. die Portion mit Fleisch verabreicht
werden. 220 bis 250 Leute nehmen täglich an diesen Mahlzeiten teil. Die Abgabe von
je % Liter Kaffee morgens und nachmittags an alle Arbeiter und Arbeiterinnen erfolgt
gegen das geringe Entgelt von 15 Pfg. für 2 Wochen.

ZELLEN- UND WANNENBADEANSTALT. In der Fabrik besteht eine Zellen- und
Wannenbadeanstalt, deren Benutzung frei ist.

EINFAMILIENHÄUSER. Das Unternehmen errichtete für Beamte und Meister in
gesunder, sonniger Lage Einfamilienhäuser, welche mit schönen Gärten umgeben sind.
Die Mietpreise für die Häuser entsprechen einer ganz geringen Verzinsung der dafür ange-
legten Gelder.

BEAMTENKASINO. Für die unverheirateten Beamten der Firma ist in dem, inmitten
Eitorfs gelegenen, von einem prachtvollen Garten mit hohem Baumbestand umgebenen
Beamtenkasino ein Heim geschaffen. Für die Bewohner desselben ist in bester Weise ge-
sorgt. Die Leitung des Kasinos liegt in den Händen der Bewohner selbst und für die Be-
wirtung sorgt eine erfahrene Hausfrau. Für einen gering bemessenen Mietpreis bewohnen
die Beamten 1—2 Zimmer. Heizung, Licht und Bäder sind frei.

UNTERSTÜTZUNG. Ihren invalide gewordenen oder infolge Alters arbeitsunfähigen
Arbeitern zahlt die Firma monatlich aus laufenden Mitteln eine auskömmlich bemessene
Unterstützung, die ein mehrfaches der staatlichen Invalidenrente beträgt.

SPARKASSE. Zur Förderung der Sparsamkeit ist eine Sparkasse für Beamte und
Arbeiter eingerichtet. Für Einlagen werden 5 % Zinsen vergütet.

Schließlich sei noch erwähnt, daß für die Angestellten und Arbeiter alljährlich

MASSENBEZÜGE VON LEBENSMITTELN, wie Kartoffeln, Sauerkraut sowie wöchent-
lich von Fischen stattfindet. Die Bezahlung der Selbstkosten dieser Lebensmittel erfolgt
durch Einhaltung bequemer Monatsraten vom verdienten Lohn.
        <pb n="390" />
        ﻿Schoellersche und Eitorfer Kammgarnspinnerei A.-G., Eitorf a. d. Sieg. 309*

Beamtenkasino.

Beamtenwohnhaus.

Meisterkolonie II.

Meisterkolonie.

Beamtenwohnhaus.
        <pb n="391" />
        ﻿3io*

J. F. Schüle, Eierteigwarenfabriken,
Plüderhausen (Württ.).

Die Firma hat in ihrem Betrieb zwei

ARBEITERUNTERSTÜTZUNGSKASSEN geschaffen. Die erste wurde im Jahre 1895
zum Andenken an den verstorbenen Gründer des Geschäfts Herrn J. F. Schüle und dessen
Ehefrau mit einem Kapital von 10 000 M. errichtet. Der Zweck dieser Kasse besteht darin,
eine Ergänzung der gesetzlichen Krankenversicherung zu bilden, insofern als die Zinsen
als Unterstützungen an solche Arbeiter verabreicht werden, die länger als ein halbes Jahr
krank sind. Es wird an diese Arbeiter von der 27. bis zur 52. Woche der Krankheit das
Krankengeld weiterbezahlt, das bis zur 26. Woche der kranke Arbeiter von der Kranken-
kasse erhält. Einen anderen Zweck verfolgt die zweite Unterstützungskasse, die anläßlich
der silbernen Hochzeit des Teilhabers der Firma, Herrn Immendorfer, am 1. Juli 1908
errichtet wurde. Das Kapital dieser

STIFTUNG beläuft sich ebenfalls auf xo 000 M., wovon die Zinsen an bedürftige
Arbeiter ausbezahlt werden. Wenn auch bestimmte Normen über die Ausbezahlung nicht
aufgestellt sind, so hat sich doch als Regel herausgebildet, daß diese Stiftung verwendet
wird als Beitrag für Kostgelder für Kinder verstorbener Arbeiter. Der gegenwärtige Gesamt-
betrag der beiden Stiftungen ist auf über 26 000 M. angewachsen.

VERGÜNSTIGUNGEN. Erwähnt möchte auch werden, daß die Firma über ihre
gesetzliche Verpflichtung hinaus in die Invalidenversicherung die vollen Beiträge
leistet und den Arbeitern keine Abzüge macht. Sodann erhalten diejenigen Arbeiter,
welche 25 Jahre in dem Betriebe beschäftigt sind, ein Geldgeschenk 100 M., ferner
wird ihnen, sowie allen Aufsehern, unter Fortbezahlung des vollen Lohnes, ein jähr-
licher Urlaub von 4 bis 6 Tagen gewährt. Alle militärpflichtigen Arbeiter, welche in
Friedenszeiten zu einer Übung in der Reserve oder Landwehr einberufen werden, bekommen
die Hälfte ihres Tagelohns während der Dauer der Übung ausbezahlt.
        <pb n="392" />
        ﻿311

*

L. Schüler, Göppingen (Württ.).

Werkzeugmaschinenfabrik und Eisengießerei.

Als in den 8oer Jahren des vergangenen Jahrhunderts die Frage der sozialen Für-
sorge für die Arbeiterschaft immer mehr in den Vordergrund trat und schließlich zu gesetz-
geberischem Ausdruck gelangte, hat auch die Firma L. Schüler in richtiger Erkenntnis von
der Notwendigkeit derartiger Einrichtungen begonnen, in ihrem Betriebe freiwillige Sozial-
politik zu üben. Von der Firma, bei der heute 850 Arbeiter und 130 Beamte beschäftigt
sind, wurde in erster Linie ein

ARBEITERSTIFTUNGSFONDS eingerichtet, der im Jahre 1889 anläßlich des 50jäh-
rigen Geschäftsjubiläums gegründet wurde. Der Fonds, dem von Zeit zu Zeit neue Stif-
tungen zugeführt wurden, hat am 1. Januar 1913 die Höhe von 215 000 M. erreicht. Es
werden aus diesem Fonds monatliche Renten an solche Arbeiter ausbezahlt, die infolge
Alters oder Invalidität im Betriebe arbeitsunfähig geworden sind. Die gegenwärtige Zahl
der Rentenempfänger beläuft sich auf 13, die insgesamt einen Rentenbetrag von etwa
3700 M. jährlich beziehen. Diese Rente wird den einzelnen Beziehern nicht in gleicher
Höhe ausbezahlt, sondern sie ist entsprechend der Dienstzeit progressiv gestaltet.

Sodann sucht die Firma den Arbeitern den Erwerb eigener Häuser dadurch zu
erleichtern, daß sie ihnen Darlehen auf Annuitätenrückzahlung gewährt. Außerdem hat
sie sich am Bau der von der Stadt Göppingen im Jahre 1912 erstellten Arbeiterwohnhäuser
mit einem Betrag von 20 000 M. beteiligt.

Fernerhin hat es sich als Regel herausgebildet, daß den Arbeitern im Falle längerer
Erkrankung über die Dauer der staatlichen Fürsorge hinaus

BESONDERE UNTERSTÜTZUNGEN UND ZUWENDUNGEN gewährt werden, wenn-
gleich bestimmte statutarische Bestimmungen hierüber nicht bestehen. Erwähnt mag
auch werden, daß den Arbeitern in den vorkommenden Fällen Hochzeitsgeschenke, Kon-
firmationsgeschenke usw. seitens der Firma zufließen.

BEAMTENPENSIONSFONDS. Auch für die Beamten und Meister ist ein besonderer
Fonds eingerichtet, der im Jahre 1904 mit einem Grundkapital von 25 000 M. gegründet
wurde. In der Zwischenzeit ist auch dieser Beamtenpensionsfonds durch jährliche Zu-
wendungen und sonstige Dotierungen bei außerordentlichen Anlässen bedeutend ange-
wachsen und beläuft sich jetzt auf 230 000 M. Der Zweck des Beamtenpensionsfonds
liegt nach den neuesten Bestimmungen der Firma in einer Ergänzung der gesetzlichen
Privatbeamtenversicherung. Seit der Gründung ist diese Kasse bis jetzt nur in 3 Fällen
in Anspruch genommen worden, wobei die Witwen eine einmalige Abfindungssumme be-
kamen oder monatliche Renten beziehen.

Neben diesen Einrichtungen wird auch im Betrieb selbst auf weitestgehenden Schutz
der Arbeiter Rücksicht genommen, und es ist geplant, daß in dem im Laufe des Jahres 1913
zu erstellenden neuen Verwaltungsgebäude diese Einrichtungen noch wesentlich ergänzt
und erweitert werden sollen.
        <pb n="393" />
        ﻿312*

Verwaltungsgebäude (auch für die Wohlfahrtseinrichtungen).

Schultheiß’ Brauerei
Berlin.

Die Schultheiß’ Brauerei, die im Jahre 1842 gegründet, 1871 in eine Actien-Gesell-
schaft umgewandelt wurde, ist mit einer Jahresproduktion von über 1 600 000 Hektoliter
das größte Brauereiunternehmen des europäischen Kontinents. Sie besitzt 5 verschiedene
Brauereibetriebe, 2 besondere Malzfabriken und 80 über Nord- und Mitteldeutschland
verbreitete Niederlagen. Die Gesellschaft beschäftigt 3275 Beamte und Arbeitnehmer,
unterhält einen Fuhrpark von 1220 Pferden und zahlt an Staats-, Kreis- und Gemeinde-
steuern derzeit rund 7000000 M. im Jahre.

Die Wohlfahrt ihrer Angestellten und Arbeitnehmer hat sich die Schultheiß’ Brauerei
von jeher besonders angelegen sein lassen, und vieles von dem, was in den letzten Jahr-
zehnten auf dem Gebiete der Arbeiterfürsorge zum Gegenstand der Gesetzgebung geworden
ist, wie z. B. Erlaß von Arbeitsordnungen, Bildung von Arbeiterausschüssen, Unfallver-
hütungsvorschriften, Bestimmungen über Sonntagsruhe, Krankenunterstützung, Regelung
von Tag- und Nachtarbeit, Pensionsversicherung der Angestellten u. dgl. mehr, hat sie
längst vordem aus eigener Initiative in ihren Betrieben eingeführt. Wir geben hier eine
kurze Beschreibung der für die Angestellten, Arbeitnehmer und deren Familien geschaffenen
Kassen- und sonstigen Wohlfahrtseinrichtungen.

Kasseneinrichtungen.

Die SPARKASSE ist eine lediglich dem Vorteile der Angestellten und Arbeitnehmer
gewidmete Einrichtung, es werden daher nur von Personen, die bei der Gesellschaft be-
schäftigt sind, Einlagen angenommen, und auch nur insoweit, als solche nachweislich aus
dem bei der Gesellschaft verdienten Gehalte, Lohn, Gratifikationen usw. nach Bestreitung
des Lebensunterhaltes für den Einleger und seine Familie erspart worden sind. Von einer
Person dürfen im Laufe eines Monats nicht mehr als 50 M. und überhaupt nicht mehr als
3000 M. eingezahlt werden. Die Spargelder werden mit 4 % jährlich verzinst.

Um nun die bei der Gesellschaft tätigen Angestellten und Arbeitnehmer mit ihren
Ersparnissen an dem Ertrage des Unternehmens zu beteiligen, wird ihnen außer den ge-
        <pb n="394" />
        ﻿Schultheiß’ Brauerei, Berlin.

313*

nannten Zinsen jedesmal nach der Generalversammlung noch derjenige Prozentsatz, den
die Gesellschaft über 4% an ihre Aktionäre als Jahresdividende verteilt, für diejenigen
Spargelder vergütet, welche während des ganzen abgelaufenen Geschäftsjahres bei der
Sparkasse angelegt waren.

Die Zahl der Sparer belief sich am Schluß des Geschäftsjahres 1911/12 auf 1900, das
eingelegte Sparkassenkapital auf 3 792 267,08 M., und als Anteil am Geschäftsgewinn,
als sogenannte Superdividende, wurden für dieses Geschäftsjahr 387 3x9,35 M. ausgezahlt.

UNTERSTÜTZUNGSKASSEN bestehen für Arbeitnehmer und für Beamte.

Zur Unterstützung der Arbeitnehmer und ihrer Familien bestehen seit dem
Jahre 1875 sechs nach den einzelnen Hauptbetrieben getrennte Unterstützungskassen. Die
Kassen dienen zur Unterstützung der Arbeitnehmer und ihrer Familien in Krankheits- und
sonstigen außergewöhnlichen, unverschuldeten Unglücksfällen, sowie zur Ergänzung der
Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Es erhalten zunächst Unterstützungen die
Frauen und Kinder der Arbeitnehmer, indem ihnen unentgeltliche ärztliche Behandlung
gewährt und die Arzneikosten erstattet werden. Beihilfen werden ferner gewährt, wenn die
auf Grund der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung erfolgenden Leistungen
nicht ausreichend erscheinen oder zur völligen Wiederherstellung nicht genügen; die Unter-
stützung besteht in freier ärztlicher Behandlung, Lieferung von Medizin und sonstigen
Heilmitteln, in Zahlung von Extrakrankengeldern, Zuschüssen zu Erholungsreisen und
Badekuren. Auch helfen die Kassen in solchen und anderen Notlagen den Arbeitnehmern
mit baren Unterstützungen und Vorschüssen.

Die Einnahmen der Kassen bestehen in erster Linie in den von der Gesellschaft ge-
leisteten Zuschüssen; daneben fließen in die Kassen die Strafgelder, die auf Grund der
Strafordnungen verhängt werden, ein gewisser Anteil an dem Werte des Haustrunks, der
bei der Gesellschaft (fakultativ) abgelöst ist, sowie die Zinsen des angesammelten Ver-
mögens. Von den Arbeitnehmern werden Beiträge nicht erhoben.

Das Vermögen der 6 Unterstützungskassen betrug am 31. Dezember 1912 zusammen
70520,69 M.; die Einnahmen beliefen sich im Jahre 1912 auf 78 092,05 M., die Ausgaben
auf 73 288,82 M. Der jährliche Zuschuß der Gesellschaft bewegt sich zwischen 55 000
und 65 000 M.

Die Vorstände der Unterstützungskassen bestehen aus denjenigen Ausschußmit-
gliedern sämtlicher Gruppen von Arbeitnehmern, welche auf Grund der Satzungen für die
Ausschüsse in den 5 Abteilungen und in der Malzfabrik Fürstenwalde jeweils gewählt
und im Amte sind.

RUHEGEHALT FÜR ARBEITNEHMER. Invaliden und erwerbsunfähigen Arbeit-
nehmern gewährt die Schultheiß’ Brauerei je nach Art und Dauer der von ihnen inne-
gehabten Stellung ein jährliches Ruhegehalt von 360—540 M., das in Monatsraten aus-
gezahlt wird.

Die BEAMTEN-UNTERSTÜTZUNGSKASSE wurde am 1. September 1904 ins Leben
gerufen, sie wird unter Kontrolle des Vorstandes der Gesellschaft von den Beamten selbst
verwaltet; Beiträge werden auch von diesen nicht erhoben. Unterstützungsberechtigt sind
alle zum kaufmännischen, technischen und Betriebspersonal der Gesellschaft gehörigen
Beamten mit einem Jahreseinkommen von höchstens 6000 M., soweit sie seit mindestens
einem Jahre bei der Gesellschaft tätig sind. Die Kasse dient zur Ergänzung und Erweite-
rung der in Krankheitsfällen, bei militärischen Übungen usw. nach gesetzlicher Vorschrift
oder auf Grund des Dienstvertrages von der Gesellschaft zu gewährenden Leistungen, zur
Unterstützung der Beamten bei Krankheits-, Todes- und anderen Unglücksfällen in ihrer
Familie, sowie überhaupt in Fällen materieller Notlage und besonderer wirtschaftlicher
Bedürfnisse, ferner zur Unterstützung von dienstunfähig gewordenen Beamten und von
Hinterbliebenen verstorbener Beamten.
        <pb n="395" />
        ﻿314

Schultheiß’ Brauerei, Berlin.

Das Vermögen der Kasse betrug am 31. Dezember 1912 117490 M. Der jährliche
Zuschuß der Gesellschaft belief sich in den letzten Jahren auf je 10 000 M., an Unter-
stützungen wurden im Jahre 1912” 10 132 M. bewilligt.

trag von 45/60 des
letzten Einkommens
hinaus findet eine
Steigerung nicht statt. Der Höchstbetrag der jährlichen Pension ist 2400 M.

Wenn ein pensionsberechtigter oder pensionierter Beamter stirbt, so hat auch die
überlebende Witwe Anspruch auf Gewährung einer Pension gleich dem dritten Teile des-
jenigen Betrages, welchen ihr verstorbener Ehemann am Todestage als Pension bezogen hat
oder bezogen haben würde, wenn er an diesem Tage in den Ruhestand versetzt worden
wäre. Erfolgt der Tod des Gatten vor Ablauf von 10, aber nach Ablauf von 5 Dienstjahren
in einem der Fälle, welche einen früheren Pensionsanspruch begründen, so beträgt die
Witwenpension 15/180 des Diensteinkommens des Mannes. Der Mindestbetrag einer
Witwenpension beträgt pro Jahr 240 M. Die von einem pensionsberechtigten oder
pensionierten Beamten hinterlassenen ehelichen Kinder erhalten ein Waisengeld, welches
für jedes Kind, wenn dessen Mutter lebt und zurzeit des Todes des Beamten zum
Bezüge der Witwenpension berechtigt war, x/5 des Witwengeldes, sonst % des Witwen-
geldes beträgt.

RICHARD ROESICKE-BEAMTENPENSIONSKASSE. Dieselbe wurde im Jahre 1903
gegründet. Das Stammkapital betrug anfänglich 172331,19 M. und ist seitdem auf 885 055 M.
angewachsen. Beiträge der Beamten werden nicht erhoben. Der jährliche Zuschuß der
Gesellschaft betrug in den ersten Jahren je 30 000 M., in den letzten 6 Jahren je 50000 M.
Pension wird denjenigen Beamten gewährt, welche wegen körperlicher oder sonstiger Ge-
brechen zur Erfüllung ihrer Dienstpflicht dauernd unfähig sind, wenn sie mindestens
10 Jahre lang ununterbrochen bei der Gesellschaft tätig waren. Ist die Dienstunfähig-
keit eines Beamten die Folge von Krankheit, Verletzung oder sonstiger Beschädigung, die
er sich bei Ausübung des Dienstes oder aus Veranlassung desselben ohne eigenes Verschulden

zugezogen hat, so be-
steht einPensionsan-

spruch schon dann,
wenn die Dienstun-

fähigkeit nach Ab-
lauf 5jähr. Dienst-
zeiteintritt. Die Pen-

sion beträgt, wenn
die Versetzung in den
Ruhestandnachvoll-

endetem 10., jedoch
vor vollendetem 11.

Dienstjahre eintritt,
15/60 des letzten vor
derPensionierungbe-
zogenen Jahresein-
kommens nnd steigt
von da ab mit jedem
weiter zurückgeleg-
ten Dienstjahre um
ein weiteres Sechzig-
stel. Über den Be-
        <pb n="396" />
        ﻿Schultheiß’ Brauerei, Berlin.

3i5*

Sonstige Wohlfahrtseinrichtungen für die Arbeitnehmer.

DIE ARBEITERAUSSCHÜSSE. Aufgabe und Zweck dieser Ausschüsse ist: die Ver-
tretung der Interessen der Arbeitnehmer, soweit es sich um ihr Verhältnis zur Gesellschaft
handelt, die Beratung und Beschlußfassung über die den Ausschüssen von dem Vorstande
der Gesellschaft überwiesenen oder von den Mitgliedern bezüglich ihres Arbeitsverhält-
nisses angeregten Fragen und Angelegenheiten, ferner die Begutachtung der zu erlassen-
den Arbeits- und Strafordnungen, die Überwachung bestehender sowie die Beratung neuer
Einrichtungen zugunsten der Arbeitnehmer, die Beaufsichtigung und Anregung von Vor-
richtungen zum Schutze von Leben und Gesundheit, die Unterstützung des Vorstandes und
der Beamten der Gesellschaft behufs Aufrechterhaltung von Ehrenhaftigkeit, Ordnung und
Sitte und endlich die Schlichtung von Streitigkeiten aller Art unter den Arbeitnehmern. —
Zusammensetzung
der Ausschüsse und
der Wahlmodus sind
durch besondere Sat-
zungen geregelt.

URLAUB. Der
Urlaub der Arbeit-
nehmer ist jetzt
durch Tarifverträge
geregelt, doch hat die
Schultheiß’ Brauerei
längst vordem ihren
Arbeitern regelmä-
ßigen Urlaub ge-
währt.

KANTINEN.

Um den Arbeitneh-
mern die Beschaf-
fung guter Lebens-
mittel zu billigen
Preisen zu ermög-
lichen, sind Kan-
tinen errichtet, über
welche ihre Vertre-
ter die Aufsicht

führen. Alle Speisen, Getränke und sonstige Waren werden zu Einkaufspreisen abgegeben.
Sämtliche Kosten für Einrichtung und Unterhaltung der Kantinen, sowie die Gehälter
und Löhne des Kantinenpersonals werden von der Gesellschaft getragen.

INVALIDENWERKSTATT. Arbeitern, die durch Krankheit oder infolge Unfalles
teilweise erwerbsunfähig geworden sind, bietet sich in der Invalidenwerkstatt der Gesell-
schaft Gelegenheit, sich durch leichte Arbeiten, wie Bürstenbinden, Flechtarbeiten usw.
auch weiterhin eine auskömmliche Existenz zu sichern.

Kinderheim der Abteilung II, Berlin.

BADEANSTALTEN. Den Arbeitnehmern sowie ihren Frauen und Kindern werden in
besonderen Badeanstalten von festangestellten Badewärtern und Badefrauen unentgelt-
liche Bäder verabfolgt. Für Badehandtücher und Badelaken sind kleine Vergütungen
vorgeschrieben, die in die Unterstützungskassen fließen.

ERHOLUNGS-HAUS. Arbeitnehmern, die nach überstandener Krankheit oder in-
folge von Schwäche, Abspannung u. dgl. der Erholung und Ruhe bedürfen, steht das
        <pb n="397" />
        ﻿Schultheiß’ Brauerei, Berlin.

316*

hfdei'hclm ('

Kinderheim der Abteilung Dessau.

in Pankow befind-
liche Kinderheim
während der Winter-
monate als „Erho-
lungshaus“ zur Ver-
fügung; in solchen
Fällen wird neben
freier Verpflegung
und ärztlicher Be-
handlung eine bare
Unterstützung ge-
währt, die sich zu-
züglich der etwa
von den Kranken-
kassen zu leistenden
Krankengelder bei
verheiratetenArbeit-
nehmern auf drei
Viertel und bei Un-
verheirateten auf die
Hälfte ihres Lohnes
beziffert.

JURISTISCHE

SPRECHSTUNDEN.

In diesen Stunden erteilen die 3 Syndici der Gesellschaft den Angestellten und Arbeit-
nehmern unentgeltlich juristische Auskunft und sind ihnen bei Abfassung von Schrift-
stücken, Testamenten u. dgl., behilflich.

Spielplatz des Kinderheims in Pankow.

Einrichtungen
für die Arbeit-
nehmer einschl.
ihrer Familien.

WITWEN- UND
WAISENUNTER-
STÜTZUNG. Die
oben erwähnten Un-
terstützungskassen
der Arbeitnehmer
gewähren Unter-
stützungen auch den
Witwen und Waisen
verstorbener Arbeit-
nehmer, sofern diese
vor ihrem Tode län-
ger als ein Jahr
bei der Schultheiß’
Brauerei beschäftigt
gewesen sind; die
U nterstützungen
        <pb n="398" />
        ﻿Schultheiß’ Brauerei, Berlin.

3J7

sind entweder ein-
malig , vorüberge-
hend oder dauernd.

Unabhängig hier-
von sind die monat-
lichen Unterhal-
tungsbeiträge , die
aus der Kasse der
Gesellschaft an die
Witwen und Waisen
von Arbeitnehmern
gezahlt werden, und
zwar in der Regel
während eines Zeit-
raums, der der Be-
schäftigungsdauer
des verstorbenen Er-
nährers entspricht.

HÄUSLICHE
KRANKENPFLE-
GE. Die Familien
der Arbeitnehmer in
den Berliner Betrie-	Kleinkinderschule,

ben und in Pankow

werden bei Wochenbett oder Krankheit der Ehefrauen der Wohltat häuslicher Pflege
teilhaftig gemacht, um dem in solchen Fällen durch die Verhinderung der Hausfrau
hervorgerufenen Notstände abzuhelfen. Zu diesem Zwecke ist ein Abkommen mit dem
Verein „Hauspflege“
getroffen, welcher
den Arbeiterfamilien
nach Bedarf Kran-
kenpflegerinnen und
Wirtschaftsfrauen
zur Verfügung stellt.

Sämtliche durch
die Hauspflege ent-
stehenden Kosten
werden von der
Gesellschaft getra-
gen.

Um die Arbeit-
nehmer über die
Tätigkeit der Aus-
schüsse, der Un-
terstützungskassen
usw. auf dem lau-
fenden zu erhalten,
erscheint allmonat-
lich eine Fabrik-
zeitung, der „Schult-
heiß’ Bote“, in wel-

Handarbeitsschule.
        <pb n="399" />
        ﻿3i8

Schultheiß’ Brauerei, Berlin.

chem die Protokolle der Sitzungen, die Verfügungen der Direktion und sonstige die Arbeit-
nehmer betreffende Bekanntmachungen, auch Familiennachrichten der Arbeitnehmer, ver-
öffentlicht werden.

Einrichtungen für die Kinder der Arbeitnehmer.

KINDERHEIME. In den Abteilungen I und II zu Berlin, in Pankow und in Ab-
teilung III zu Dessau sind Kinderheime errichtet, die eigens für ihren Zweck erbaut und
ausgestattet sind. Im allgemeinen werden nur Knaben und Mädchen aufgenommen, die
sich im Alter zwischen 3 und 12 Jahren befinden.

In jedem Kinderheim findet sich Raum für mindestens 30 Kinder. Die Heime stehen
unter Aufsicht von Diakonissinnen und bieten den Kindern zeitweise Aufenthalt und Er-
holung in guter Luft sowie Pflege und Belehrung. Sämtliche Kosten der Kinderheime
werden von der Gesellschaft getragen. Da in erster Linie die Gesundheit der Kinder ge-

kräftigt werden soll,
so bringen sie den
größten Teil des
Tages im Freien
zu und beschäftigen
sich mit Spielen,
Turnen, Graben und
Blumenpflege. Doch
fehlt es für die Rei-
feren auch nicht an
ernsterer Anregung,
sie werden zu Ge-
sang, zum Lesen und
zu Handarbeiten an-
gehalten; es wird fer-
ner darauf geachtet,
daß die schulpflich-
tigen Kinder ihre
Ferienarbeiten sorg-
fältig ausführen. Die
Kinderheime stehen
unter dauernder
ärztlicher Kontrolle.

Außer den für
längere Dauer in den

Kinderheimen untergebrachten Kindern findet eine große Anzahl vorübergehend Unter-
kunft in Fällen, in denen die Mütter der Kinder erkrankt sind oder sonstige Verhältnisse
in der Familie die Unterbringung im Kinderheim wünschenswert erscheinen lassen.

Die Kinderheime dienen ferner Unterrichtszwecken, da in verschiedenen Lehrzweigen
durch die Schwestern sowie durch besondere Lehrkräfte Unterricht erteilt wird. Die noch
nicht schulpflichtigen Kinder werden in Kleinkinderschulen unterwiesen.

STRICKSCHULEN. Für die schulpflichtigen Mädchen bestehen Strickschulen und
unter Leitung von Handarbeitslehrerinnen regelmäßige Kurse, in welchen Unterricht im
Nähen, Häkeln, Stricken, Ausbessern der Wäsche u. dgl. erteilt wird.

SCHÜLERWERKSTÄTTEN. Für die schulpflichtigen Knaben sind Schülerwerkstätten
eingerichtet, in denen sie während der schulfreien Zeit in der Bearbeitung von Rohmateria-
lien und in der Handhabung einfacher Werkzeuge, wie des Messers, der Schere, der Laub-
säge, des Hammers und des Bohrers unterwiesen werden. Der Unterricht beginnt mit
        <pb n="400" />
        ﻿Schultheiß’ Brauerei, Berlin.

319*

kleinen Rutenarbeiten, denen sich leichte Holzarbeiten anschließen. Es folgen Papp-
arbeit, Holzschnitzerei und Kerbschnitt. Alljährlich um die Weihnachtszeit finden Aus-
stellungen der angefertigten Arbeiten statt.

JUNGFRAUENVEREINE. Für die erwachsenen Töchter der Arbeitnehmer bestehen
Jungfrauenvereine, deren Zweck es ist, die Töchter zu ernster und fröhlicher Gemein-
schaft zu sammeln und ihnen anregende Unterhaltung und Lektüre sowie Förderung des
Interesses für Kunst und Musik zu bieten.

SEEBÄDER. Alljährlich im Sommer werden besonders erholungsbedürftige Kinder
nach Seebädern geschickt. Der Aufenthalt der Kinder dortselbst beträgt in der Regel vier
Wochen. Die Kosten für die Reise sowie für den Aufenthalt in den Bädern werden von der
Gesellschaft getragen.

WEIHNACHTSFEIER. Für die Kinder der Arbeitnehmer findet alljährlich in den
Berliner Abteilungen eine Weihnachtsfeier statt, die Eltern dieser Kinder sowie die Mit-
glieder der Arbeiterausschüsse werden hierzu jeweils eingeladen. An gemeinsame Gesänge,
Deklamationen von Weihnachtsgedichten und den Vortrag von Liedern schließt sich eine
Bescherung, bei der die Kinder mit nützlichen Weihnachtsgaben bedacht werden.

DIAKONISSINNEN. Die von der Gesellschaft angestellten Diakonissinnen haben im
übrigen die Aufgabe, nach Möglichkeit für das Wohl der Familien der Arbeitnehmer zu
sorgen und ihnen, wo nötig, hilfreich zur Seite zu stehen, auch haben sie die Wünsche
der Arbeitnehmer, insoweit es sich dabei um familiäre Angelegenheiten handelt, der Direk-
tion zu übermitteln.

Eine ausführlichere, mit statistischem Material und zahlreichen Bildern versehene
Beschreibung der Wohlfahrtseinrichtungen findet sich in dem vor einiger Zeit heraus-
gegebenen Werke ,,Die Schultheiß’ Brauerei in Vergangenheit und Gegenwart“.
        <pb n="401" />
        ﻿320*

E. Schwenk, Zement- und Steinwerke,

Ulm a. D.

ARBEITERKANTINE. Die Firma unterhält in ihren Werken je eine Arbeiterkantine,
so in ihren drei Zementwerken Allmendingen, Mergelstetten und Blaubeuren,
in ihrem Zementsteinwerk in Ulm a. D., in ihrem Terrazzo- und Schotterwerk (verbunden
mit Elektrizitätswerk) in Herrlingen, in ihren Ziegeleien in Söflingen, Herbrech-
tingen und Erbach, sowie in ihren Bayer. Marmorwerken Bad Aibling, Marxgrün
und Tegernsee. Durchweg ist in diesen Kantinen großer Wert darauf gelegt, daß den
Arbeitern gute und gesunde Aufenthaltsräume zur Verfügung stehen, ohne irgendwelchen
Eß- und Trinkzwang, und daß gute Speisen und Getränke zu billigsten Preisen verabreicht
werden. Die Kantinen werden vollständig auf Kosten der Firma unterhalten, während
ein allenfallsiger Überschuß aus deren Betrieb in die Ar beiter unterstützungs kasse
fließt.

In der warmen Jahreszeit werden in den Zementwerken und Steinbrüchen alkohol-
freie Getränke, z. B. Tee, Malzkaffee oder Zusatz zum Trinkwasser, unentgeltlich an
die Arbeiter abgegeben.

Daß besondere Sorgfalt und beträchtliche Kosten auf Einrichtungen zum Schutze
gegen Gefahren der Betriebe an Leib und Leben, in erster Linie auch gegen die Staub-
gefahr, verwendet werden, soll hier nicht im einzelnen aufgeführt werden. Außer den
eigentlichen Betriebseinrichtungen hierfür bestehen in den Werken namentlich auch

BADEEINRICHTUNGEN (Bassin- und Brausebäder, kalt und warm) oder mindestens
geeignete Waschvorrichtungen. Die Bäder sind unentgeltlich.

Einen Hauptwert legt die Firma E. Schwenk bei ihren Wohlfahrtseinrichtungen auf
Beschaffung guter Wohnungen sowohl für Beamte, wie insbesondere für ihre Arbeiter.
Fast bei allen ihren Werken hat sie mit der Zeit einen größeren oder kleineren Komplex von

ARBEITERWOHNHÄUSERN erstellt. So bestehen z. B. in Allmendingen Beamten-
wohnungen für 9 Familien (Wohnung samt Garten und Kartoffelland sowie Holz und
Licht frei), Arbeiterwohnungen für 40 Familien („Schwenkweiler“), wozu je Garten-
und Kartoffelland gehört und wofür eine Miete pro Zahltagsperiode (14 tägig) von 3	4 M.

bezahlt wird; ähnlich hat die Firma in Mergelstetten 2 Wohnungen für Beamte, 4 für
Meister und Aufseher und 26 für Arbeiterfamilien, je mit Gemüsegarten, vergeben; in
Herrlingen ist x Einfamilienhaus für den Betriebsleiter und 1 Verwaltungsgebäude mit
4 Aufseherwohnungen; in Blaubeuren 1 Haus mit 3 Familienwohnungen; bei den Bayer.
Marmorwerken in Bad Aibling 1 Direktorwohnung und insgesamt 8 Wohnungen für
Aufseher und Arbeiter; bei den Ziegeleien 4 Verwalterwohnungen und zusammen 6 Woh-
nungen für Angestellte und Arbeiter. Zudem hat die Firma erst jüngst in ihren Werken
in Herrlingen, Söflingen und Herbrechtingen hauptsächlich für ausländische Arbeiter,
welche in diesen Betrieben als Saisonarbeiter nicht ganz entbehrlich sind, je ein größeres
Gebäude errichtet, enthaltend Küche, Speisekammer, Eßraum, verschiedene Schlafräume
sowie Waschräume und andere Nebenräume. Schließlich ist hierher noch zu rechnen,
daß in Ulm selbst außer 5 Arbeiterwohnungen seit dem Jahre 1907 ein schönes, großes
Verwaltungsgebäude für die Zentralverwaltung sämtlicher Werke mit hohen, luftigen
        <pb n="402" />
        ﻿E. Schwenk, Zement- und Steinwerke, Ulm a. D.

321*

und gesunden Arbeitsräumen für die kaufmännischen und technischen Bureaux erbaut ist,
welches auch noch 6 besonders schöne Beamtenwohnungen mit Nutz- und großem Zier-
garten enthält.

ARBEITERUNTERSTÜTZUNGSKASSE. Zur Begründung der schon erwähnten Ar-
beiterunterstützungskasse hat der Inhaber der Firma, Herr Kommerzienrat C. Schwenk,
eine Stiftung von 5000 M. gemacht, die inzwischen mit Zinsen und den in sie fallenden
Strafgeldern u. dgl. auf etwa 8000 M. angewachsen ist. Jährlich kommen hieraus an be-
dürftige Arbeiter oder deren Hinterbliebene etwa 500 M. zur Verteilung. An sämtliche
Arbeiter und Angestellte werden jährlich beträchtliche

WEIHNACHTSGESCHENKE verteilt, deren Höhe sich auch hauptsächlich nach
der Dienstzeit richtet.

PENSIONSFONDS. Zur Schaffung eines Pensionsfonds hat der Alleininhaber der Firma
E. Schwenk, Herr Kommerzienrat Carl Schwenk, erst jüngst eine Stiftung von 100 000 M.
gemacht; der Pensionsfonds hat den Zweck, in erster Linie als Zulagekasse zur Ergänzung
der Leistungen des Angestellten-Versicherungsgesetzes zu dienen, während der gesetzlichen
Wartezeit im Bedarfsfälle Gratialien zu geben, daneben eine entsprechende Fürsorge für
diejenigen Beamten zu gewähren, welche infolge Alters oder Überschreitung der Gehalts-
grenze von 5000 M. nicht unter das Angestelltengesetz fallen; schließlich aber auch Renten
an bedürftige langjährige Arbeiter der Firma bzw. an deren Hinterbliebenen aussetzen zu
können. Dem Pensionsfonds werden auch noch jährliche Zuwendungen zugeführt werden.

SPARKASSE. Zur Anregung des Sparsinns unter der Arbeiterschaft besteht eine
eigene Sparkasse für beliebige Einlagen, die gut verzinst werden, ohne daß übrigens die
Benützung dieser Einrichtung vollauf befriedigen könnte. Einzelne notwendige Bedarfs-
artikel, wie vor allem Brennmaterial, erhalten die Arbeiter jederzeit zum Selbstkosten-
preis; andere Artikel, wie z. B. Kartoffeln, werden nur in teueren Jahrgängen en gros ein-
gekauft und wieder zum Selbstkostenpreis abgegeben.

LEHRMITTEL. Wie auf das leibliche Wohl, so sucht übrigens die Firma E. Schwenk
auch auf das geistige und sittliche Wohl ihrer Arbeiter durch entsprechende Einrichtungen
günstig einzuwirken. Diesem Streben dient insbesondere die unentgeltliche Abgabe
von Lehrmitteln, Büchern und Schreibmaterialien an die Arbeiterkinder der Volks-
schule, Beiträge an Kleinkinderschulen, durch welche deren freier Besuch den Arbeiter-
kindern gewährleistet wird, ebensolche Beiträge an die Industrieschule in Allmendingen,
wodurch der Besuch dieser Ortsanstalt für die Arbeiterkinder gleichfalls frei wird, Bei-
träge für die ständigen Ortskrankenschwestern, welche den Arbeitern vorkommendenfalls
als Krankenpflegerinnen kostenlos zur Verfügung stehen, Errichtung von Spielplätzen
u. dgl. m. Diese Wohlfahrtseinrichtungen sind je nach dem Orte, an welchem sich das
einzelne Werk befindet, verschieden gehalten.

Schließlich sei noch erwähnt, daß die eigene Fabrikkrankenkasse der Firma ihre
Leistungen weit über das Pflichtmaß ausgedehnt hat und vor allem auch an Familien-
angehörige der Arbeiter freien Arzt und freie Arznei und sonstige Heilmittel gewährt.

Die Gewährung von Urlaub unter Fortzahlung des Gehalts, wie sie für Beamte, An-
gestellte und Aufseher der Firma besteht, ist auf die Arbeiter noch nicht ausgedehnt.

*21
        <pb n="403" />
        ﻿WöFinräum

BEAMTENWOHNHAUS.

MÄDCHENHEIM

^ J J) )

BEAMTENHAUS erbaut 1905; Baukosten 35442 M. Es enthält: 2 Beamtenwoh-
nungen mit vollkommen separaten Eingängen für Wohnung und Kellerräume. Jede
Partei getrennten Garten.

PFÖRTNERHAUS erbaut 1905; Baukosten 65 735 M. Es enthält: Baderäume für
Männer und Frauen, getrennte Speisesäle für Männer und Frauen, Kantinenküche, sowie Auf-
seherwohnungen. Die Mahlzeiten können bei gutem Wetter im Freien eingenommen werden.

KANTINE. Mittagsmahlzeit: Fleisch oder Wurst, Kartoffeln, Gemüse oder Hülsenfrüchte,
Kompott pro Person 35 Pf., Bier pro Flasche 12 Pf., Brauselimonade pro Flasche 8 Pf.,
Nahrhafte Suppen: Reis, Hülsenfrüchte usw. ca. % Liter 5 Pf., Kaffee ca. y2 Liter 3% Pf.

ARBEITERINNENHEIM eröffnet Februar 1908; Baukosten inkl. Einrichtung 22 622 M.
Dasselbe ist in 2 gleiche Teile geteilt; jeder enthält: eine Wohnung für eine Familie; bei
dieser Familie, also nicht bei der Firma, wohnen die Arbeiterinnen. Jede Familie hat
5 möblierte Zimmer zur Aufnahme von je 2 Arbeiterinnen unter sich ; inkl. in jedem Zimmer
befindlicher Zentralheizung, elektrischer Beleuchtung und Bettwäsche zahlt die Arbeiterin für
Logis pro Woche 50 Pfg. an die Familie, bei welcher sie logiert, während die Firma die Kosten
für Beleuchtung ca. 500 M., Beheizung ca. 375 M., Verwaltung und Amortisation usw. trägt.

FLICK- UND NÄHSTUNDE. Dieselbe wird wöchentlich abgehalten.

WEIHNACHTSFEIER. Zu derselben werden alljährlich die Teilnehmer dieser Stunden,
sowie die Bewohnerinnen des Arbeiterinnenheims in Anwesenheit der Familie des Chefs
und der Fabrikleitung vereinigt.
        <pb n="404" />
        ﻿323*

Gabriel Sedlmayr, Brauerei zum Spaten,

München.

1.	BETRIEBSKRANKENKASSE. Die Brauerei hat ihre eigene Betriebskrankenkasse
und zahlt hierzu anstatt des gesetzlich vorgeschriebenen einen Drittels aus eigenen Mitteln
zwei Drittel der Mitgliederbeiträge.

2.	UNTERSTÜTZUNGSKASSE. Die Kasse, eine Stiftung des Vorbesitzers der Brauerei,
des Herrn Kommerzienrats Gabriel Sedlmayr und seiner Gattin Anna Sedlmayr, aus dem
Jahre 1874 in Höhe von 30 000 M., unterstützt Angestellte jeder Art, welche sich im Dienste
so erheblich beschädigten, daß sie erwerbsunfähig oder stark erwerbsbeschränkt werden,
soweit nicht die gesetzliche Versicherungspflicht einzugreifen hat oder in Fällen, wo diese
ungenügend erscheint. Des weiteren erhalten Unterstützung Bedienstete mit mindestens
20jähriger Dienstzeit, die sich infolge von Krankheiten oder Körperschwäche keinen er-
heblichen Verdienst verschaffen können, ebenso Witwen der durch Unfall getöteten oder
infolge der erhaltenen Verletzungen verstorbenen Bediensteten.

3.	STATUT FÜR BEDIENSTETE. An Stelle einer Pensionskasse errichtete 1892 die
Firma ein Statut für Bedienstete, Arbeiter und Dienstboten, das Zulagen zu den Renten
leistet, welche der Betreffende nach Maßgabe der Gesetze über Alters- und Invaliditäts-
rente, nach den Unfallgesetzen, nach Reichshaftpflichtgesetz und aus der Gabriel- und
Anna-Sedlmayrschen-Stiftung bezieht, und zwar derart, daß bei Bediensteten mit
mindestens 10 jähriger Dienstzeit die Daraufzahlungen so bemessen werden, daß ein monat-
licher Gesamtbezug von 30—85 M. resultiert. Die Höhe dieses Gesamtbezuges steigt einer-
seits nach der Höhe des zuletzt bezogenen Lohnes, andererseits nach der Länge der Dienst-
jahre. Unterstützungsbedürftige Witwen erhalten die Hälfte des jeweiligen Be-
trages; einfache Waisen erhalten den 4.Teil des Witwengehaltes und Doppelwaisen
dessen 3. Teil, mindestens aber 7 M. pro Monat. Die Bezüge der Waisen enden mit dem
zurückgelegten 15. Jahr. Bis 1. Januar 1913 ausbezahlte Beträge: 430000 M.

4.	JOHANN-SEDLMAYR-STIFTUNG. Dieselbe, errichtet 1901 von den Erben des
früheren Mitinhabers der Brauerei, des Herrn Kommerzienrat Johann Sedlmayr, mit
einem Kapitale von 150 000 M., schafft Hilfe in unverschuldeten außergewöhnlichen Be-
dürfnisfällen für Bedienstete der Brauerei mit mindestens 2jähriger Dienstzeit, für deren
Ehefrauen sowie Kinder unter 16 Jahren.

5.	WOHLFAHRTSEINRICHTUNGEN. An Wohlfahrtseinrichtungen stellt die Firma
ihren Arbeitnehmern selbstverständlich auch die für die Freizeit nötigen Aufenthalts-, Um-
kleide- und Waschräume, sowie ein großes modernes Brausebad kostenlos zur Ver-
fügung, außerdem einen großen Speisesaal, in dem die Leute gegen mäßige Preise
ihre Mahlzeiten einnehmen können. In 6 eigenen, direkt an die Brauerei anstoßenden
3 stockigen Wohngebäuden, diezwar nicht als direkte Arbeiterhäuser erbaut wurden, sowie
in den übrigen in der Stadt zerstreuten eigenen Anwesen gewährt die Brauerei ihren Ar-
beitern wesentliche Mieterleichterungen.

*2i*
        <pb n="405" />
        ﻿324*

G. J. H. Siemers &amp; Co., Hamburg.

Heute Reederei, Import, namentlich von Chile, und Bankgeschäft. Die Firma besteht
über ioo Jahre, seinerzeit vom Großvater des heutigen Seniorchefs gegründet. Inhaber
Edmund J. A. Siemers und dessen Sohn Dr. Kurt Edmund Siemers.

Seit Übernahme der Firma, also schon vor ca. 40 Jahren, durch Edmund J. A. Siemers,

LEBENS- RESP. RENTENVERSICHERUNG. Einkauf der Commis in Lebens- resp.
Rentenversicherung. Bei Verheiratung das gleiche für die Frau.

Zum 100 jährigen Jubiläum 1911 wurden 100 000 M. gestiftet, deren Zinsen zum Besten
der Angestellten verwendet werden.

HEILSTÄTTE. Der Inhaber Edmund J. A. Siemers stiftete vor ca. 15 Jahren die Heil-
stätte (mit heute ca. 350 Betten) Edmundsthal - Siemerswalde in Geesthacht bei
Hamburg (die erste und größte im Norden Deutschlands). In derselben werden öfters
Angestellte und deren Familienangehörige kostenfrei aufgenommen.

Susannen-Haus (Frauen-Abteilung) von Süden.
(Genannt nach Frau Edmund Siemers.)
        <pb n="406" />
        ﻿
        <pb n="407" />
        ﻿326

G. J. H. Siemers &amp; Co., Hamburg.

Hans-Haus (Männerabteilung).	Kurt-Haus (Männerabteilung).

(Benannt nach den Söhnen von Edmund Siemers.)

VORLESUNGSGEBÄUDE. Ferner wurde von Edmund J. A. Siemers das Vorlesungs-
gebäude gestiftet, die Grundlage für die voraussichtlich kommende Universität in Hamburg.

Das Vorlesungsgebäude.
        <pb n="408" />
        ﻿M. &amp; O. Sommerfeld, Tuchfabrik, Cottbus.

BEAMTEN- UND ARBEITER-UNTERSTÜTZUNGSFONDS. Zweck: Die Höhe der
Fonds beträgt zurzeit 25 000 und 8000 M. Die Zinsen dieses Kapitals werden zu Unter-
stützungen verwandt.

Angestellte und Arbeiter werden in besonderen Krankheits- und Notfällen aus diesem
Fonds unterstützt. Die Beschlüsse über die zu gewährenden Unterstützungen werden
vom Vorstande der Betriebskrankenkasse der Firma gefaßt.

VERKAUF VON BIER UND ALKOHOLFREIEN GETRÄNKEN. Der Erlös aus dem
Verkauf, der von den Portiers der Firma besorgt wird, fließt in eine Kasse, welche zum
Besten der Arbeiterschaft verwaltet und verwandt wird.
        <pb n="409" />
        ﻿328*

W. Spindler, Berlin-Spindlersfeld.

BETRIEBSKRANKENKASSE erhebt von den Mitgliedern 2 % % des wirklichen Arbeits-
verdienstes, und gewährt über die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestleistungen: % des
Arbeitsverdienstes als Krankengeld bis zu 26 Wochen, Sterbegeld im 40 fachen Betrage
des ortsüblichen Tagelohnes, sowie ein Sterbegeld für die Frauen und Kinder der Mitglieder.
Vermögensbestand Ende 1911: 90201 M.

ZUSCHUSS ZUM KRANKENGELD zahlt die Firma in Krankheitsfällen den mit über
30 M. Wochenlohn oder 130 M. Monatsgehalt angestellten Arbeitern bez. Beamten eventuell
bis zu 26 Wochen, die Hälfte der Differenz zwischen obigen Beträgen und dem höheren
Lohn oder Gehalt.

KRANKENPFLEGE. Zu derselben stehen zwei Diakonissen des Paul-Gerhardt-Stiftes
auf Kosten der Firma den Angestellten und deren Angehörigen in Krankheitsfällen zur Seite.

INVALIDENFONDS. Seit 1871 ist ein Invalidenfonds eingerichtet, welcher nur von der
Firma dotiert wird. Dieser gibt nach mindestens x 2 jähriger Tätigkeit im Geschäft Unter-
stützungen an invalide Arbeiter und Beamte, oder an Witwen und Waisen verstorbener
Arbeiter und Beamten in Höhe von % bis zur Hälfte des zuletzt bezogenen Lohnes oder
Gehaltes.

Vermögensbestand Ende 1911 : x 451 216 M.

Im Jahre 1911 wurden 92035 M. Unterstützungen aus dem Invalidenfonds an 127 In-
validen, 148 Witwen mit 16 Kindern, sowie an 1 Waise gezahlt.

SOMMERURLAUB wird gewährt an Arbeiter, die nach dem 24. Lebensjahre 12 Jahre
und darüber, Arbeiterinnen, die nach dem 20. Lebensjahre 6 Jahre und darüber im Geschäft
tätig sind. Sie erhalten y2 bis 2 Wochen Sommerurlaub bei Fortzahlung des vollen Lohnes,
ebenso erhalten über 20 Jahre alte männliche Beamte, die über 5 Jahre, weibliche Beamte,
die über 3 Jahre im Geschäfte sind, Sommerurlaub von % bis zu 3 Wochen, bei Zahlung
des vollen Gehaltes für die Urlaubszeit.

Im Jahre 1911 wurde Sommerurlaub erteilt an 289 männliche und weibliche Beamte,
und an 522 männliche und weibliche Arbeiter mit zusammen 1068 Wochen.

ERHOLUNGSHAUS. In demselben wird den im Betriebe beschäftigten Personen, die

keinen Familienanschluß haben, ein billiger
MITTAGSTISCH verabreicht.

Für Arbeiterinnen und Arbeiter..................zu 25, 30, 40 Pf.

Für weibliche und männliche Beamte...................zu 50, 60 ,,

Es speisen etwa 120 Personen zu Mittag, Zuschuß der Firma jährlich 2—3000 M.

WARMBADEANSTALT. In derselben werden den im Betriebe beschäftigten Personen
und deren Angehörigen Brausebäder für 10 Pfg., Wannenbäder für 20 Pfg. verabreicht;
auch alle sonstigen Bäder, medizinische, russische und römische, Dampfkastenbäder usw.
sowie Massagen werden gegeben, für die den Krankenkassen angehörenden Personen auf
Kosten der Kassen.
        <pb n="410" />
        ﻿W. Spindler, Berlin-Spindlersfeld.	329*

1911 wurden 2161 Brause-, 11699 Wannen- und 2226 Dampfbäder verabreicht.

FLUSSBADEANSTALTEN. Zwei Flußbadeanstalten stehen für Männer und Frauen
zur unentgeltlichen Benutzung; der Schwimmklub „Neptun“, Spindlersfeld hält seine
Übungen und Schwimmfeste dort ab und bildet alljährlich viele junge Leute zu tüchtigen
Schwimmern aus.

KINDERGARTEN. In demselben beschäftigen zwei geprüfte Kindergärtnerinnen
wöchentlich von 9—12 Uhr vormittags und, außer Mittwoch und Sonnabend, von 2—4 Uhr
nachmittags etwa 80 3—6 jährige Kinder von in Spindlersfeld tätigen Personen, im Winter
in 2 Sälen, im Sommer im großen Gartenzelt bzw. dem daran schließenden Garten. Für jedes
Kind werden monatlich 50 Pf. Beitrag erhoben.

Erholungshaus in Spindlersfeld.

RESERVE- UND LANDWEHRÜBUNGEN. Zu denselben wird den eingezogenen ver-
heirateten Arbeitern als Unterstützung die Differenz zwischen dem halben Wochenlohn
und der staatlichen Unterstützung gezahlt.

SPARKASSEN. In den Sparkassen für Arbeiter und Beamte werden die Einlagen
bis zu einer Summe von 1500 M. mit 5 %, höhere Einlagen mit 4 % verzinst; die Einrichtung
hat besonders den guten Erfolg gehabt, daß Lohnvorschüsse nicht oder sehr selten erbeten,
und die Beträge für die größeren Ausgaben, Mieten, Feuerung, und Weihnachten usw.
angelegt und bereit gehalten werden.

Die Sparkasse A für Arbeiter besteht seit 1872, B für Beamte seit 1874, von da bis

Ende 1911 wurden

Sparbeträge eingezahlt.............................6 221 891 M.

Darauf Zinsen vergütet............................. 887 733 ,,

Davon wieder abgehoben.............................6 530 507 ,,

Guthaben Ende 1911................................. 579 117 ,,

außerdem

4% Guthaben Ende 19 n

434 062 M.
        <pb n="411" />
        ﻿W. Spindler, Berlin-Spindlersfeld.

330*

FORTBILDUNGSSCHULEN. Die Kosten für die Lehrlinge, welche die Fort-
bildungsschulen besuchen, trägt die Firma.

ARBEITERBIBLIOTHEK mit gegenwärtig etwa 5600 Bänden und eine Technische
Bibliothek mit ca. 1000 Bänden können unentgeltlich benutzt werden.

WEIHNACHTSGABE. Es werden Mitte Dezember alljährlich 500 M. unter bedürftige
Invaliden, sowie Witwen und Waisen früherer Arbeiter des Geschäfts verteilt.

Dem SPINDLERSFELDER RUDERVEREIN von 1878, der auch bei der Firma W.Spindler
nicht beschäftigte Personen als Mitglieder aufnimmt, ist in Spindlersfeld ein großes, mit
allen dazu nötigen Einrichtungen versehenes Ruderhaus zur Benutzung zur Verfügung
gestellt. An Miete werden 300 M. erhoben, der Jahresbeitrag der Firmeninhaber beträgt 1500 M.

Kindergarten in Spindlersfeld.

SPINDLERSFELDER MUSIKVEREIN. In demselben sind ca. 40 in Spindlersfeld
beschäftigte Personen vereinigt. Sie erhalten Unterricht in Streich- und Blasmusik und bringen
das Erlernte bei Jubiläen und Geschäftsfestlichkeiten zu Gehör. Der Lehrer wird von Bei-
trägen, die die Firma dem Verein gewährt, bezahlt, die Instrumente stellt die Firma zur
Verfügung. Jahresbeitrag der Firma 1200 M.

ARBEITERWOHNHÄUSER. An Arbeiterwohnhäusern sind 4 Doppelhäuser mit je
12—14 Wohnungen vorhanden; die Miete für Stube, Kammer und Küche beträgt je nach
der Lage der Wohnung jährlich 210 M. bis 240 M.

SPEISESÄLE. Die Speisesäle für Männer und für Mädchen sind in der Fabrik mit
Wärmevorrichtungen versehen und stehen zur Frühstücks-, Mittags- und Vesperszeit
dem Personal, bzw. den das Mittagessen bringenden Angehörigen zur Benutzung frei.

FABRIKFEUERWEHR. In derselben sind ca. 30 Handwerker und Beamte als Feuer-
wehrpersonal ausgebildet und tätig. Die Feuerwehr, der 1 Dampfspritze, 2 Handdruckspritzen,
1 Mannschaftswagen und 1 mechanische Leiter zur Verfügung stehen, leistet auch bei
Bränden außerhalb des Fabrikbetriebes Hilfe, eventuell bis zu 5 km im Umkreise von
Cöpenick.
        <pb n="412" />
        ﻿W. Spindler, Berlin-Spindlersfeld.

331

HILFE BEI UNGLÜCKSFÄLLEN. Um erste Hilfe bei Unglücksfällen zu leisten,
sind 6 Beamte des Betriebes von Ärzten unterwiesen und angelernt; auch werden die im
Betriebe beschäftigten Mitglieder der Köpenicker Sanitätskolonne in solchen Fällen zu Rate
gezogen.

Parkanlage in Spindlersfeld.

PARKANLAGEN. Dicht bei der Fabrik sind Parkanlagen in Größe von ca. 25 Morgen
geschaffen und mit Bänken versehen. In den schattigen Wegen dieser Anlagen ergehen
sich während der Frühstücks- und Mittagszeit viele im Betriebe beschäftigte Personen,
abends die in Spindlersfeld und dessen Nähe wohnenden Familien.
        <pb n="413" />
        ﻿332*

Arbeiterhäuser der Spinnerei Lauffenmühle.

Spinnerei Lauffenmühle, Tiengen.

Mit den großen Werken und ihren Einrichtungen kann sie sich nicht messen, aber
auch in der alten Lauffenmühle ist seit einigen Jahren vieles anders geworden. In freier,
sonniger Lage sind für die Arbeiter zwölf geräumige

EINFAMILIENHÄUSER — zu zweit aneinandergebaut — und ein Haus in drei Ab-
teilungen mit je zwei etwas kleineren Wohnungen erstanden.

Zu jedem Haus gehört Gartenland. Geranien, Levkoien und Astern erzählen davon,
daß die Bewohner nicht nur der Sorge ums tägliche Brot leben müssen.

SPEISEANSTALT. Die Arbeiter und Arbeiterinnen, die keinen eigenen Herd haben, be-
kommen in der Speiseanstalt gesundes, kräftiges Mittag- und Abendessen. Für die jugend-
lichen Arbeiter und Arbeiterinnen steht in den Pausen unentgeltlich Milch und Brot bereit.

NÄH- UND FLICKABENDE. In dem großen Saale finden im Winter bei genügender
Beteiligung wöchentlich einmal Näh- und Flickabende für die jungen Arbeiterinnen statt.
Dort hält auch der Männergesangverein Lauffenmühle seine Proben ab. In der Weihnachts-
zeit ist er besonders eifrig, wenn er für die Kinder ein schönes Fest vorbereitet.

BÜCHEREI. Der Anfang zu einer kleinen Bücherei ist gemacht.

MÄDCHENHEIM. Für die auswärtigen jugendlichen „Aufsteckerinnen“ ist ein Heim
gegründet worden, das im Fabrikmund den Namen ,,'Taubenschlag“ führt. Der helle Speise-
saal, der mit schönen Steindrucken geschmückt ist, und die Schlafzimmer mit ihren weiß
überzogenen Betten machen einen freundlichen Eindruck. Der Baderaum wird eifrig, das
Krankenzimmerchen selten benützt.

Bei ihrem Eintritt ins Heim verpflichten sich die jugendlichen Arbeiterinnen, zehn
Monate in der Fabrik, zwei Monate im Hause zu arbeiten. Auch während der Zeit im
Hause erhalten sie den in der Fabrik üblichen Anfangslohn. Für die meisten sind diese acht
Wochen im Hause eine Ferienzeit, allen dienen sie zur Kräftigung der Gesundheit. Sie
werden in den Hausarbeiten unterrichtet, an Ordnung und Sauberkeit gewöhnt. Den
Garten besorgen die Mädchen im großen und ganzen selbst. Wäre nur das Unkrautjäten
nicht! Aber stolz sind sie, wenn sie im Herbst eine „Ausstellung“ veranstalten von Kraut
und Rüben, Obst, großen Einmachtöpfen und Kleidungsstücken, die sie selbst angefertigt
haben. Jede Woche kommt an einem Abend die Handarbeitslehrerin und gibt den Mädchen

Unterricht im Flicken und Anfertigen von Arbeitskleidern, Schürzen,
Wäsche. Jede lernt es, auf der Maschine zu nähen. Gegen Weihnachten wird auch
        <pb n="414" />
        ﻿Spinnerei Lauffenmühle, Tiengen.

333*

mal eine schöne Tischdecke für die Mutter
gestickt, die kleinen Geschwister bekommen
Hemden und Schürzchen, die Großmutter
Bettschuhe. Auch Hausschuhe fertigen die
Mädchen selbst an.

FORTBILDUNGS- ODER AUFFRI-
SCHUNGSUNTERRICHT. Ein anderer Abend
ist dem Fortbildungs- oder vielmehr Auf-
frischungsunterricht gewidmet. Rechnungen,
kleine Aufsätze, Diktate werden gemacht, Ge-
schichte gelernt. Einer Neuangekommenen
erklärte die Älteste: ,,Kurzum, da kannst du
nachholen, was du in der Schule versäumt
hast.“

Auch der Fahrplan wird studiert; über	Die alte Mühle am Lauffen.

die badische Grenze hinaus geht die Reise

nicht, die Mädchen wissen aber doch Bescheid über die deutsche Bahnhofsmission. Aller-
dings wurde in einem Aufsatze darüber aus dem Berliner Marienheim ein Marineheim!

Wein und Bier gibt es im Mädchenheim nicht, aber das tut dem Frohsinn keinen

Abbruch. Am liebsten ist den Mädchen die
SINGSTUNDE, in der sie sich um „ihr
Klavier“ scharen. Ernste und heitere Lieder
werden geübt, auch solche, die den Sinn
für die Vaterlandsliebe wecken: Das Lied
vom schönen Badnerland, Hurra, Germa-
nia, Heil unserm Fürsten! Wie würden
die Herzen der Mädchen klopfen, wüßten
sie, daß vielleicht das Auge S. M. des Kaisers
auf den Namen ihres Heims fällt! Sie lernen
auch Gedichte, die sie sehr hübsch vortragen,
und zu Weihnachten führen sie kleine Stücke
auf, die oft eigens für sie geschrieben sind.
Von den Mitwirkenden der „Baumwollfee“

Singstunde im Mädchenheim.	wird keine Je Cotonius, den König des Baum-

wollandes und sein Töchterchen Gossipana
(Gossypium) in ihren wallenden Nesseltuchgewändern vergessen. Wenn es regnet, schreiben
sie an Sonntagen ihre Briefe, lesen schöne Bücher, machen Spiele. Ist das Wetter schön,
so unternimmt die Vorsteherin mit ihnen Spaziergänge in der überaus lieblichen Gegend.
Auf größeren Märschen dürfen sie hier und
da „einkehren“. Sie erfreuen dann stets die
Anwesenden durch ihren munteren Gesang.

Mit Blumen beladen kehren sie heim, neu
gestärkt zur Arbeit und viel vergnügter, als
wenn sie auf dem Tanzboden gewesen wären.

Streng und sachlich hatte bei der Gründung
des Heims die badische Fabrikinspektorin
ihren Rat erteilt und besonders die gesetzliche
Seite betont. Sie stimmte aber freudig bei,
als eine der Beteiligten meinte, schließlich
sei „die Liebe des Gesetzes Erfüllung“. Aus
kleinen Anfängen kann sie größeres schaffen. Mädchenheim der Spinnerei Lauffenmühle, Tiengen.
        <pb n="415" />
        ﻿334*

Zündwarenfabrik Starcke &amp; Co., Melle.

Fabrikation von Sicherheits-Zündhölzern und im Neben-
betrieb von giftfreien, überall entzündbaren Zündhölzern.

Die Zündholzfabrik unter der Firma „Zündwarenfabrik Starcke &amp; Co.“ wurde im Jahre
1893 von dem Ingenieur Ernst Starcke und dessen Bruder, dem Kaufmann Carl Starcke,
gegründet und hat sich zu einem nicht unbedeutenden industriellen Werke, mit zeitweise
180—200 Angestellten und Arbeitern, entwickelt, in dem bis zum Jahre 1909 täglich 30
bis 35 Kisten ä 1000 Pack ä 10 Schachteln ä 60 Stück, also ca. 20 Millionen Sicherheits-
Zündhölzer hergestellt wurden.

Neben diesem Betriebe, dessen Erzeugung durch das Personal des Mitinhabers Carl
Starcke, bzw. dessen Separatfirma ,,Rud. Starcke“ vertrieben wird, fabriziert letztgenannte
Firma noch Lederkonservierungsmittel, Schuhcreme und Putzmittel verschiedener Art,
sowie auch Schmirgelleinen und Glaspapier.

UNTERSTÜTZUNGSKASSE. Von beiden Firmen sind ansehnliche Geldbeträge für die
Betriebskrankenkassen gestiftet. Eine Unterstützungskasse für Frauen besteht seit vielen
Jahren, aus der alljährlich von der Firma Weihnachtsgaben, erhöhte Kranken- und Wochen-
unterstützungen gespendet werden.

ALTERSPENSION. Den Beamten beider Firmen ist seit längeren Jahren auf Kosten
der Firma eine Alterspension bei einer erstklassigen Versicherungsgesellschaft gesichert.
Besondere Fonds für die Unterstützungskasse und für die Alterspension bestehen nicht,
für beide sind die Jahresleistungen aus dem Geschäftsertrage freiwillig, als verpflichtend,
übernommen. Der Unterstützungskasse, die seit etwa 15 Jahren besteht, sind jährlich
ca. 500 M. zugeflossen und für die Alterspension der Angestellten sind seit etwa 8 Jahren
jährlich 2500—3000 M. der Geschäftskasse gezahlt.

JUGENDPFLEGE. Schließlich hat der Chef der Firma kürzlich als Jubiläumsgabe
4000 M. für Jugendpflege gestiftet.

Der Arbeiterschaft steht tagsüber stets guter, warmer Kaffee unter Selbstkosten,
das Liter zu 1 Pfennig, in der Fabrik zur Verfügung, und in gleicher Weise wird für gute
Lektüre vom Verein zur Verbreitung guter volkstümlicher Schriften und vom Christlichen
Zeitschriften-Verein gesorgt.

Das Verhältnis zwischen Arbeitern und Arbeitgebern war stets ein gutes.
        <pb n="416" />
        ﻿335*

Staudt &amp; Co., Berlin W. 9.

Unter dem Namen

„WILHELM-STAUDT-PENSIONS- UND UNTERSTÜTZUNGSFONDS FÜR DIE AN-
GESTELLTEN DER FIRMA“ wurde ein Kapital von 500 000 M. zur Verfügung gestellt,
aus dessen Zinsen von 5 % jährlich alle Angestellten, gleichviel welche Zeit sie im Hause
tätig sind, unterstützt werden. In Krankheitsfällen vergütet die Firma auf Antrag der
betreffenden Angestellten Arzt- und eventuell Krankenhauskosten, ohne während der
Krankheitsdauer Abzüge vom Gehalte zu machen. Langjährige bewährte Angestellte,
welche arbeitsunfähig sind, erhalten entsprechende Pensionen. Ferner wird auch auf
Antrag Unterstützung in besonderen Notfällen gewährt. Diese Vergünstigungen aus dem
„Wilhelm-Staudt-Pensions- und Unterstützungsfonds“ erhalten sowohl die Angestellten
des Berliner Hauses als auch der Niederlassungen zu Hamburg, Antwerpen, Genua, Man-
chester, Bradford, Nottingham, Boston, Buenos Aires, Rosario, Bahia Bianca, Concordia,
Montevideo und Asuncion.

Ehe das Reichsversicherungsgesetz für Angestellte verkündet wurde, ist die Firma
Mitglied des „Beamtenversicherungsvereins des Deutschen Banken- und Ban-
kiergewerbes“ geworden, welcher den versicherten Angestellten erheblich weitergehende
Vorteile als die Reichsversicherungsanstalt gewährleistet. Außerdem kommt diese Ver-
sicherung auch den Angestellten zugute, welche über 5000 M. p. a. verdienen, sowie auch
den Angestellten in den ausländischen Filialen, welchen es freisteht, dem Verein beizu-
treten. Die Versicherung bei diesem Verein wird den Angestellten ferner noch wesentlich
dadurch erleichtert, daß die Beitragsleistung zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer
in einer Weise geregelt wurde, welche für die Angestellten noch wesentlich günstiger ist,
als sie in den Statuten des Vereins vorgesehen ist. Während nämlich laut Statut des ge-
nannten Vereins von den 8 yz% Prämie des jeder Gehaltsklasse entsprechenden Durch-
schnittsgehaltes der Arbeitgeber 4 y2 % und der Arbeitnehmer 4 % zu tragen hat, nahm
die Firma die Teilung nach folgendem Schema vor:

Es trägt von der Versicherungsprämie :	die Firma: der Angestellte:

bei unverheirateten Angestellten bis 3000 M., bei verheirateten

Angestellten bis zu 6000 M. Jahreseinkommen..... %	%

bei allen übrigen Angestellten.................. %	y3

Die Beiträge zur staatlichen Invaliditäts- und Altersversicherung, sowie die Kranken-
kassenbeiträge, soweit solche obligatorisch sind, d. h. also für alle in Deutschland beschäf-
tigten Angestellten, welche unter 2000 M. p. a. verdienen, werden von der Firma voll be-
zahlt, so daß die Angestellten für diese staatlich vorgesehenen Wohlfahrtseinrichtungen
nichts zu bezahlen haben.

WEIHNACHTSGRATIFIKATIONEN. Die sämtlichen europäischen Angestellten er-
halten zu Weihnachten Gratifikationen, deren Höhe sich nach der Stellung, die die be-
treffenden Angestellten bekleiden, richtet.

ERHOLUNGSURLAUB. Das gesamte Personal erhält alljährlich einen Erholungs-
urlaub, der sich auf eine Zeit bis zu 4 Wochen erstreckt, je nach der Position der einzelnen
Angestellten und der Zeit, seit welcher sie in den Diensten der Firma stehen. Die über-
seeischen Angestellten erhalten, wenn sie mehrere Jahre zur Zufriedenheit gearbeitet
haben, einen mehrmonatlichen Europaurlaub bei vollem Weiterbezug ihres Gehaltes
und oft in Fällen, wo es der Firma angebracht erscheint, unter Vergütung der Reisekosten.
        <pb n="417" />
        ﻿336*

Margarete Steiff, G. m. b. H.,
Giengen-Brenz.

Die Firma, erste Fabrik weichgestopfter Spielwaren Giengen - Brenz existiert nun
bereits seit 30 Jahren, gegründet von Fräulein Margarete Steiff anno 1878, welche die Fabri-
kation von Stofftieren anfänglich in ganz bescheidenem Umfang betrieb; das Unternehmen
entwickelte sich unter ihrer umsichtigen Leitung und der Hilfe ihrer tatkräftigen Neffen,
der Gebrüder Steiff, zu einer Weltfirma, die ihre weichgestopften Spieltiere mit der Marke
„Knopf im Ohr“, Karikatur- und Charakterpuppen, ihre bekannten Drachenflieger „Rolo-
plan Steiff“ usw. nach allen Weltteilen versendet.

Wenn auch das Wachstum der Firma in rapidem Maße vor sich ging, wurden trotzdem die
Wohlfahrtseinrichtungen für ihre ca. 2000 Arbeiter und Angestellten nicht aus dem Auge
gelassen.

Schon die Konstruktion der ganzen Fabrikgebäude, die nunmehr 18 000 Quadrat-
meter Fabrikräume umfassen, zeigt das Bestreben der Unternehmer, für das

WOHL UND DIE GESUNDHEIT IHRES PERSONALS bedacht zu sein. Da ist alles
außer den Doppeldächern aus Glas gebaut, ein anfänglich von außen gesehen fremdartiger
Anblick, jedoch die Räume von innen betrachtet lassen uns sofort den Vorzug dieser Bau-
weise erkennen. Hier gibt es keine düsteren Arbeitsstätten, alles reinlich, hell und luftig.
Eine große Doppelreihe von Lüftungsflügeln sorgt für Erneuerung der verbrauchten
Luft in ausgiebigster Weise. Die doppelte Verglasung der Seitenwände schützt vortrefflich
gegen Eindringen der Hitze im Sommer wie Kälte im Winter. Eine weitverzweigte Dampf-
heizungsanlage führt allen Räumen in kühlen und kalten Tagen die angenehme Er-
wärmung zu.

Auch die elektrische Beleuchtung mit reichlich hellen Bogenlampen ist für das Augen-
licht der Arbeitenden zuträglicher als einzelne Glühlampen-Beleuchtung.

In Arbeitsräumen, in denen eine gewisse Staubentwicklung nicht zu vermeiden ist,
sorgt eine Luft - Ozonisieranlage für gesunde Frischluft.

Die Arbeitszeiten sind: früher Anfang bei ziemlich frühem Schluß. An Samstagen
schließt der Betrieb um 3% Uhr nachmittags.

ARBEITERINNENHEIM. Für auswärtige Arbeiterinnen steht ein Arbeiterinnenheim
zur Verfügung, woselbst einfacher, gut zubereiteter Mittagstisch gegen mäßiges Entgeld
verabreicht wird.

GARTENBEETE, ARBEITER- UND BEAMTENWOHNUNGEN. Den bei der Firma
tätigen Meistern und Angestellten stehen Gartenbeete kostenlos zur Bebauung und Benützung
zur Verfügung. Auch ist es das Bestreben der Firma, ihren Arbeitern und Angestellten nach
Möglichkeit gute Wohnungen bei mäßigen Mietpreisen zu verschaffen. So hat sie bereits
20 Arbeiter- und Beamtenwohnungen in 11 Häusern vermietet.

Die Baulust der Arbeiter und Angestellten wird seitens der Firma dadurch unterstützt,
daß solche den Bauenden eine im Verhältnis zu ihrem Gehalte stehende Beigabe zuschießt.

PENSIONSKASSE, URLAUB, WEIHNACHTSGRATIFIKATION. Für die Gründung
einer Pensionskasse werden schon seit Jahren namhafte Beiträge zurückgestellt. Jähr-
licher Urlaub wird sämtlichen Angestellten und Meistern gewährt. Weihnachtsgratifikation
erhalten sämtliche Arbeiter und Angestellten.

Die Beiträge zur Kranken- und Invalidenversicherung werden für die Ange-
stellten und Meister in ihrem ganzen Umfange von der Firma bestritten.
        <pb n="418" />
        ﻿337*

Stettiner Chamottefabrik, Aktien-
Gesellschaft, vorm. Didier, Stettin.

UNTERSTÜTZUNGSFONDS. Aus diesem Fonds, der Ende 1912 auf ca. 300 000 M.
angewachsen war, und dem jährlich gelegentlich des Geschäftsabschlusses größere Be-
träge überwiesen werden, werden Pensionen an altersschwache oder invalide Beamte und
Arbeiter, sowie Unterstützungen verschiedenster Art bestritten. Außerdem werden jähr-
lich aus laufender Rechnung namhafte Beträge, welche die Ausgaben aus dem noch sehr
schwachen Fonds weitaus übersteigen, gezahlt.

PRÄMIEN. Alle Arbeiter, welche 10 Jahre und darüber dem Werke angehören, er-
halten Prämien in Form eines Sparkassenbuches, die sich alle 5 Jahre wiederholen.

*22

Beamtenwohnhaus der Stettiner Chamottefabrik.
        <pb n="419" />
        ﻿338*

Stettiner Chamottefabrik.

Beamtenkasino II.

Beamtenkasino-Küche.

Im Jahre 19x2 ergab sich bei einer Arbeiterschaft des Stettiner Werkes von 850 Leuten
folgender Bestand an Arbeitern, welche 10 Jahre und länger unserem Werke angehören:

über	30	Jahre 3	Arbeiter	=	0,35%

25	„ 13	t&gt;	=	i,S3%

23	„9	„	=	l,o6%

yy

über 20 Jahre 23 Arbeiter = 2,70%
15	„	50	„	= 5,90%

10	„ 174	„	=20,47%

Aufenthaltsraum für Hofarbeiter.

Aufenthaltsraum für Schlosser.

BEAMTENWOHNHAUS. Ein Teil der Beamten hat freie Dienstwohnung.

KANTINE. Den Arbeitern ist in der Kantine Gelegenheit gegeben, preiswerte Natura-
lien und Getränke zu erhalten.

Wasch- und Ankleideraum für Schlosser.

Aufenthaltsraum für Fabrikarbeiter.
        <pb n="420" />
        ﻿Stettiner Chamottefabrik.

339

KASINO. Den Beamten stehen die Kasinoräume zum Einnehmen eines warmen
zweiten Frühstücks, das zu niedrigen Preisen berechnet wird, zur Verfügung. Eine
in eigener Regie geführte Küche ist dem Kasino angegliedert. Da die berechneten Preise
die Selbstkosten nicht decken, übernimmt die Firma die Differenz auf eigene Rechnung.

Brausebadanlage.

Krankenwagen.

WASCH- UND AUFENTHALTSRÄUME. Während der Arbeitspausen ist den Arbei-
tern die Möglichkeit gegeben, sich in den an verschiedenen Plätzen des Werkes gelegenen
Aufenthaltsräumen auszuruhen und das Essen einzunehmen.

Verbunden mit diesen Aufenthaltsräumen sind die Wasch- und Ankleideräume.

Aufenthaltsraum für Hofarbeiter: Außenansicht.

Wasch- und Aufenthaltshaus für Schlosser.

BRAUSEBADANLAGE. Eine größere Brausebadanlage, die 24 Zellen für Kalt- und
Warmwasserbrausen enthält, steht für Beamte und Arbeiter unentgeltlich zur Benutzung.

KRANKENSTUBE. Für erste Hilfeleistung bei Betriebsunfällen ist eine Kranken-
stube eingerichtet. Zum Transport Schwerverletzter dient ein eigener Krankenwagen.

*22*
        <pb n="421" />
        ﻿Gebr. Stollwerck, A.-G., Köln.

Zweigniederlassung: Berlin, Wien, Preßburg, Budapest,
London, Stamford bei New York.

Die Firma Stollwerck wurde gegründet im Jahre 1839, und 1871 unter der Firma
Gebrüder Stollwerck weitergeführt, bis sie 1902 in eine Aktiengesellschaft umge-
wandelt wurde. Im Jahre 1888 wurde nur eine einzelne Fabrik mit über 700 Beschäftigten
unterhalten; während der Regierungs- und Friedenszeit S. M. Kaiser Wilhelms II. wuchs
sie bis zu ihrer heutigen Größe und Bedeutung. Jetzt besitzt sie außer dem Kölner Stamm-
haus sechs Zweigfabriken in Berlin, Wien, Preßburg, Budapest, London, Stamford bei
New York, in denen insgesamt über 6000 Personen beschäftigt sind.

Um den Zusammenhang zwischen Arbeitgeber und -nehmer dauernd aufrecht zu
erhalten, wurde im Jahre 1869 eine

PENSIONSKASSE gestiftet, die durch freiwillige Beiträge der Herren Stollwerck auf
die Höhe von 378 829 M. gebracht wurde. Die Arbeitnehmer steuern dazu nicht bei. Aus
dieser Kasse werden bewährte Angestellte oder solche, die unverschuldet durch Krank-

Beamten- und Arbeiterwohnhäuser.
        <pb n="422" />
        ﻿heit usw. in Not geraten, dauernd pensioniert
oder durch vorübergehende Beiträge unterstützt.

Eine besondere, die Maria-Luisen-Stiftung, soll
dazu dienen, weiblichen Angestellten, die sich
verheiraten wollen und die über 5 Jahre im Ge-
schäft tätig sind, einen

HAUSHALTKURSUS von 8 Wochen im
Kochen, Waschen usw. kostenfrei zu gewähren.

Der während dieser Zeit entgangene Arbeits-
verdienst wird vergütet und in einem Sparkassen-
buch festgelegt. Das Sparkassenbuch wird den
Neuvermählten am Tage der Hochzeit überreicht.

BEAMTEN- UND ARBEITERWOHNHÄU-
SER. Eine ganze Anzahl Beamten- und Arbeiter-
wohnhäuser im Gesamtwerte von 483 139 M., die annähernd 100 Wohnungen von je
3—4 Räumen, versehen mit Gas, Wasser, gemeinschaftlichem Bad, enthalten, sind ver-
heirateten Angestellten zu einem sehr billigen Preise überlassen. Da die Wohnhauskolonie
„Frieden“, an der Bonner Straße in Köln gelegen, eine halbe Wegstunde von der Fabrik
entfernt ist, werden die dort wohnenden, annähernd 50 Angestellten mittels Automobil hin-
und zurückbefördert.

SPEISE- UND ERHOLUNGSHAUS. Um die Geselligkeit zwischen Beamten- und
Arbeiterschaft zu pflegen, wurde ein Speise- und Erholungshaus vor 18 Jahren gebaut,
dessen Wert ohne Grundstück sich auf 114 833 M. beläuft. Das Speise- und Erholungs-
haus besteht aus folgenden Räumlichkeiten: einem großen Festsaal mit Bühne, der
über 800 Personen faßt, fünf Eßsäle für insgesamt 425 Personen, Bibliothek mit
2000 Bänden und Lesesaal für 60 Personen, Billardzimmer und Baderäume für
30 männliche und weibliche Personen. Der große Festsaal wird zu Festlichkeiten aller
Art benutzt. Vor allem hält dort der von einem bekannten Musikdirektor geleitete Gesang-
verein „Theobromina“, der nur aus Stollwerckschen Angestellten besteht und über
300 Mitglieder zählt, seine regelmäßigen Chorproben und Gesangsvorträge ab. Ferner
dient der Saal für aufklärende, wissenschaftliche Vorträge usw. —- veranstaltet vom
Arbeiterbildungsausschuß —, selbstverständlich auch für Konzerte, Lichtbilder-
vorträge usw.

Die BIBLIOTHEK steht den Angestellten der Firma kostenfrei zur Verfügung.

Im Speisehause werden Speisen von"^ Pf. (Suppe) in Abstufungen von 5 zu 5 Pf. bis

zu 45 Pf. (drei Gänge) geliefert. An alkoholi-
schen Getränken wird nur Bier in beschränktem
Maße verkauft. Die

SPEISEN UND GETRÄNKE WERDEN
ZUM SELBSTKOSTENPREISE berechnet. Die
Räumlichkeiten sind von der Firma kostenfrei
zur Verfügung gestellt. Die sehr großen und
sauber eingerichteten Küchenräume sind mit
den allermodernsten Einrichtungen, wie elek-
trisches Licht, Speiseaufzügen, Gas- und Dampf-
kochern, verschiedenen Küchenhilfsmaschinen
usw. ausgerüstet. Um den Massenverkehr be-
wältigen zu können, ist ein Küchenpersonal
von 18 Personen nötig. Im Stollwerckschen
Billardzimmer.	Speisehause wird, gegen eine geringfügige Miets-
        <pb n="423" />
        ﻿Gebr. Stollwerck, A.-G., Köln.

342*

entschädigung, zugleich eine Speisewirtschaft des
Kölner Vereins für Volkswohl betrieben, die sehr
großen Zuspruch findet. Die Speiseräume für Männer
umfassen 150 Sitzplätze, für Frauen 60.

Die gesamten Wohlfahrtseinrichtungen unter-
stehen einem Beamten- und Arbeiterausschuß, der
je zur Hälfte von den Arbeitgebern und Arbeit-
nehmern gewählt wird.

SPARVEREIN. Zu den Wohlfahrtseinrichtun-
gen ist schließlich noch ein Sparverein zu zählen.
Spareinlagen werden mit 5 % verzinst. Alle weib-
lichen Angestellten, die 3 Jahre bei der Firma un-
unterbrochen tätig sind, erhalten nach dieser Zeit
ein Sparkassenbuch mit einer von der Firma gestifteten Summe, nach weiteren 2 bzw.
7 Jahren werden diese Beiträge entsprechend erhöht. Männliche Beschäftigte erhalten
von 5 Jahren Tätigkeit an, steigend von 5 zu 5 Jahren, Gratifikationen in bar. Die ge-
samte Beamten- und Arbeiterschaft erhält zur Nachmittagspause die Getränke kostenfrei
geliefert; vormittags ist, je nach Größe der Tasse, für Getränke 1 bzw. 2 Pf. zu ent-
richten.

URLAUB wird gewährt: nach 12—24monatlicher Tätigkeit eine volle Woche bei
Zahlung des halben Lohnes, nach zweijähriger Tätigkeit eine volle Woche bei voller
Lohnzahlung.

Badeanstalt.
        <pb n="424" />
        ﻿Straßenbahn Hannover

343

Wohnhäuser für Angestellte.

Im Betriebe der Straßenbahn
Hannover waren ami. Januar 1913
1742 Personen beschäftigt, für die
im Laufe der Jahre eine ganze
Reihe freiwilliger sozialer Für-
sorge- und Wohlfahrtseinrichtun-
gen getroffen wurden.

WOHNUNGSFÜRSORGE. Her-
vorzuheben ist zunächst die Für-
sorge für die Verbesserung der
Wohnungsverhältnisse der Ange-
stellten und Arbeiter. Es wurden
von der Bahnverwaltung Wohn-
häuser in der Nähe der Betriebs-
stätten errichtet, in denen insge-
samt 203 Wohnungen vorhanden
sind, deren Mietpreise erheblich
unter den ortsüblichen Wohnungs-
preisen festgesetzt wurden. Da-
neben schaffte man dem gesamten Personal eine große Beweglichkeit in der Erlangung von
Wohnungen in den Außenbezirken durch Gewährung freier Fahrt in und außer Dienst auf
sämtlichen Strecken des Bahnnetzes für die Bediensteten selbst, sowie durch Gewährung
freier Fahrt für die Ehefrauen zum Marktbesuch und die Kinder zum Besuch von Schulen
und sonstigen Lehrstätten.

FREIE RECHTSHILFE. Dem Personal wird freie Rechtshilfe auf Kosten der Verwaltung
gewährt, in Rechtsfällen aus dienstlicher Veranlassung und in allen Rechtsfällen privater Natur.

BADEGELEGENHEIT. Im Interesse der Gesundheitspflege sind Badeeinrichtungen
in den einzelnen Betriebsstätten geschaffen, deren Benutzung kostenfrei ist.

LOHNFORTZAHLUNG BEI KRANKHEITSFÄLLEN. Zu den Leistungen der Betriebs-
krankenkasse erhalten die Fahrbediensteten in Krankheitsfällen aus einer besonderen

Krankenwohlfahrts - Einrichtung
Zuschüsse zum Krankengeld, ab-
gestuft nach dem Dienstalter im
Betrage von 50 Pfg. bis 1,10 M.
pro Tag. Zu dieser Krankenwohl-
fahrtseinrichtung zahlt die Ver-
waltung dem betreffenden Ange-
stelltenverbande 2/ä der erforder-
lichen Beiträge.

LOHNFORTZAHLUNG BEI
FRIEDENSÜBUNGEN. Bei der
Einberufung der Angestellten und
Arbeiter zu Friedensübungen wird
für die Dauer der Übung ein Zu-
schuß zu den staatlichen Unter-
stützungen gewährt, deren Höhe
derart bemessen ist, daß die Verhei-
rateten 3 M., die Unverheirateten
Wohnhäuser für Arbeiter.	1,5° M. pro Übungstag erhalten.
        <pb n="425" />
        ﻿Straßenbahn Hannover.

344*

ERHOLUNGSURLAUB. Angestellte, die über 3 Jahre beschäftigt sind, erhalten 3 Tage
Erholungsurlaub im Jahre, unter Fortzahlung des Lohnes. Nach 6 jähriger Dienstzeit beträgt
dieser Urlaub 4 Tage, nach 8jähriger Dienstzeit 5 Tage und nach iojähriger Dienstzeit
7 Tage pro Jahr.

UNTERSTÜTZUNGEN. In Fällen wirtschaftlicher Bedrängnis werden angemessene
Unterstützungen durch die Direktion aus einem besonderen Unterstützungsfonds gewährt.

FÜRSORGEZUSCHUSSKASSE. Beim Eintritt der Dienstuntauglichkeit bzw. bei dem
Ableben der Angestellten und Arbeiter zahlt die Verwaltung aus einer besonderen Kasse,
deren Dotierung sie allein trägt, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenrenten. Die ersteren
richten sich nach dem Dienstalter. Sie beginnen nach vollendetem 10. Dienstjahre mit
15/i2o der jährlichen Lohnbezüge und erreichen mit vollendetem 40. Dienstjahre das
Dreifache dieses Betrages als Höchstleistung. Die Hinterbliebenenrente für eine Witwe
stellt sich auf V3 der den Angestellten zustehenden Invalidenrente. Die Kinder verstorbener
Angestellten erhalten bis zum vollendeten 15. Lebensjahre, wenn die Mutter lebt, V12» wenn
die Mutter tot ist, 1/i der dem Angestellten zukommenden Rente, für jedes Kind.

Für die Angestellten hat die Verwaltung die volle Beitragsleistung zur Privat-Beamten-
Versicherung übernommen.

WEIHNACHTSKASSE. Um den Angestellten die für die Weihnachtsfeier erforderlichen
Geldmittel bereitzustellen, werden aus dem Betriebsfonds vor Weihnachten besondere
Gratifikationen gezahlt, deren Höhe sich je nach dem Dienstalter und der Dienststellung
abstuft.

KONSUMKASSE. Allen Angestellten liefert die Verwaltung auf Grund großer Ab-
schlüsse den Bedarf an Heizmaterialien zum Selbstkostenpreise.

AUFENTHALTSRÄUME FÜR DAS PERSONAL. Dem gesamten Personal werden auf
den Betriebsstätten besondere Räume mit angeschlossenen Kantinen vorgehalten, damit sie
ihre Pausen außerhalb der Wirtschaft zubringen und ihren Lebensunterhalt während dieser
Pausen möglichst billig befriedigen können. Dem Maschinenpersonal wird, um es dem Alko-
holgenuß zu entfremden, während des ganzen Jahres unentgeltlich Tee oder Kaffee mit
Zucker verabreicht.

BESONDERE LOHNZULAGE. Nach 25jähriger und 4ojähriger Dienstzeit werden
den Arbeitern und Angestellten einmalige Lohnzulagen im Mindestbetrage von 100 M.
gewährt.

FREIE UNIFORM UND ARBEITSKLEIDUNG. Die im Außendienst tätigen Arbeiter
und Angestellten erhalten freie Uniform und, soweit erforderlich, auch unentgeltlich Arbeiter-
schutzkleidung.

BEDIENSTETEN-AUSSCHUSS. Um den Angestellten und Arbeitern Gelegenheit zu
geben, Wünsche und Beschwerden der Verwaltung zur Kenntnis zu bringen und die Ge-
fühle der Kameradschaftlichkeit und Zusammengehörigkeit im Dienste der Bahnverwaltung
aufrecht zu erhalten, auch Streitigkeiten zu verhüten, oder zu schlichten, ist ein Ausschuß
von Vertrauensmännern ins Leben gerufen worden, der in den gedachten Fällen immer
segensreich gewirkt hat.

Alle diese Einrichtungen haben es vermocht, daß das Verhältnis der Angestellten zu
der Verwaltung sich freundschaftlich gestaltete und nur selten getrübt wurde. Auch ist es
gelungen, den Personalwechsel auf ein Minimum einzuschränken und damit einen möglichst
festen Bestand an Personal zu gewinnen.
        <pb n="426" />
        ﻿Bettfedernfabriken Straus &amp; Co.
in Cannstatt, Untertürkheim und Berlin

345

BEAMTENUNTERSTÜTZUNGSKASSE. Die Kasse ist von der Firma gegründet und
bezweckt die Unterstützung der nicht mehr erwerbsfähigen oder im Erwerb beschränkten
Beamten sowie deren Witwen und minderjährigen Waisen. Die Angestellten haben keinen
Beitrag zu der Kasse zu leisten; die Unterstützungen, die an sich als freiwillige Zuwen-
dungen zu bezeichnen sind, richten sich nach dem Dienstalter und der Dienststellung des
Angestellten. Es werden schon jetzt Unterstützungen gewährt, die jährlich bis zu 800 M.
im Einzelfalle betragen. Jetziges Kapital 150 000 M.

ARBEITERINVALIDENKASSE. Diese Kasse gewährt den Arbeitern und Arbeiterinnen
im Falle ihrer Invalidierung eine Zulage zu der staatlichen Rente. Für die Bemessung
dieser Rentenzulage sind die Satzungen der Arbeiterinvalidenkasse maßgebend, nach
welchen, wenn mindestens 10jährige, ununterbrochene Dienstzeit vorliegt, der Arbeiter für
jedes Dienstjahr 7 M., die Arbeiterin für jedes Dienstjahr 5 M. Rentenzulage erhält, so
daß die Mindestzulage für den Arbeiter jährlich 70 M., für die Arbeiterin jährlich 50 M.
beträgt. Zurzeit beziehen 6 Invaliden zusammen jährlich 660 M. Unterstützung in monat-
lichen Auszahlungen. Soweit die Zinsen des Kapitals zur Gewährung der Unterstützungen
nicht ausreichen, kommt die Firma freiwillig für den Fehlbetrag auf. Das Grundkapital
dieser Kasse wurde im Jahre 1898 in Höhe von 5000 M. von der Firma gestiftet und ist
durch weitere Zuwendungen und durch die Zinsen zu einem Fonds von etwas über 12 000 M.
angewachsen. Die Verwaltung der Kasse liegt in den Händen der Arbeiter, deren Aus-
schuß jeweils die Unterstützung der Invaliden bei der Firma beantragt.

WÖCHNERINNEN-UNTERSTÜTZUNGSKASSE. Diese Kasse wurde im Jahre 1907
ins Leben gerufen. Durch weitere Zuwendungen der Firma und durch Verzinsung ist das
Vermögen inzwischen auf eine Summe von etwa 2100 M. angewachsen. Die Firma leistet
auch jetzt noch regelmäßige Zuwendungen, so daß der Fonds noch weiter steigen wird.
Aus dieser Kasse werden als Beitrag zu den Wochenbettunkosten an verheiratete Arbei-
terinnen 20 M. in jedem Fall, an unverheiratete Arbeiterinnen 15 M. bei der ersten Geburt
bezahlt. Das Kapital wird nicht angegriffen; wenn die Unterstützungen den Zinsenbetrag
übersteigen, so wird der Fehlbetrag von der Firma gedeckt.

SOMMERURLAUB DER BEAMTEN. Die kaufmännischen und technischen Beamten
erhalten in den Sommermonaten einen bezahlten Erholungsurlaub, der 3	21 Tage umfaßt.

SOMMERURLAUB FÜR DIE ARBEITERSCHAFT. Für den der Arbeiterschaft schon
seit Jahren gewährten Sommerurlaub sind die Bestimmungen maßgebend, daß Arbeiter
und Arbeiterinnen in den Monaten Juni und Juli

2 Tage Sommerurlaub erhalten, wenn sie 3 und 4

3	y y	yy		j,  yy	yy	y y	5	y y	T  6
4	yy	yy	y y	yy	yy	7	y y	8
5	y y	yy	y y	yy	yy	9	y y	10
6	yy	y y	yy	yy	yy			11

und mehr ganze Dienstjahre im Hause zurückgelegt haben. Von dieser Einrichtung haben
im Sommer 1912 41 männliche und 60 weibliche Arbeiter Gebrauch machen können.

DIENSTALTERSZULAGEN AN DIE ARBEITERSCHAFT. Am Schluß eines Jahres
werden auch regelmäßig Alterszulagen an die Arbeiterschaft verteilt, sofern Arbeiter und
Arbeiterinnen mindestens 3 volle Dienstjahre im Hause zurückgelegt haben. In diesem
Fall beträgt die Alterszulage für Arbeiter 10 M., für Arbeiterinnen 5 M. Für jedes weitere
Dienstjahr wird, ohne Einschränkung nach oben, je 1 M. zugelegt.

Mit diesen Alterszulagen soll besonders darauf hingewirkt werden, daß der Stamm alter,
verläßlicher Arbeiter sich mehr und mehr vergrößert. Der Erfolg dieser Einrichtung ist
leicht daran zu erkennen, daß z. B. Ende Dezember 1912 an 133 Leute Zulagen verteilt werden
konnten, von welchen sich 76 Zuwendungen zwischen den Summen von 10—40 M. bewegten.
        <pb n="427" />
        ﻿346

Arbeiterkasino.

Gebrüder Sulzer, Maschinenfabrik,
Ludwigshafen a. Rh.

ARBEITERKASINO. Im Jahre 1907 hat die Firma ein Arbeiterkasino errichtet, um
namentlich ihren auswärts wohnenden Arbeitern einen geeigneten Aufenthaltsort während
der Arbeitspausen und zum Einnehmen der Mahlzeiten, die dort zu bescheidenen Preisen
erhältlich sind, zu beschaffen. Das Kasino enthält eine Veranda und einen großen Speise-
saal, kleinere Säle zur Abhaltung von Versammlungen und für die Unterrichtsstunden
der Werkschule, eine reichhaltige Bibliothek und eine Badeanstalt, in der Wannen- und
Brausebäder gegen eine mäßige Gebühr an die Arbeiter verabreicht werden.

ALTERSFÜRSORGE. Sie hat sich weiter damit beschäftigt, ihren Werkangehörigen,
ohne nach irgend einer Richtung hin einen Zwang auf sie auszuüben, eine besondere Für-
sorge für das Alter und für ihre Familie zu erleichtern, indem sie seit 1897 den Abschluß
günstiger Lebensversicherungen mit einer großen Deutschen Versicherungsgesellschaft ver-
mittelt. Die Firma zahlt die Prämie im voraus ein und zieht sie den Versicherten im Lauf
des Jahres in kleinen Beträgen am Gehalt oder Lohn ab. Zu den Prämien leistet sie einen
mit der zurückgelegten Dienstzeit steigenden Zuschuß: nach 5 Dienstjahren ein Drittel,
nach 10 Dienstjahren die Hälfte, nach 15 Dienstjahren zwei Drittel der Prämie. Diejenigen
Beamten, welche der reichsgesetzlichen Unfallversicherung nicht unterliegen, sind seitens
der Firma bei einer leistungsfähigen Versicherungsgesellschaft mit dem 5 fachen Betrag
ihres Jahresgehalts gegen die Folgen von Unfällen versichert.

UNTERSTÜTZUNGSFONDS. Seit 1892 besteht gemeinsam für das Ludwigshafener
Werk und das Stammhaus der Firma in Winterthur ein für die Altersversorgung bestimmter
        <pb n="428" />
        ﻿Gebrüder Sulzer, Maschinenfabrik, Ludwigshafen a. Rh.

347

Arbeiterkasino: Speisesaal.

ERHOLUNGSURLAUB. Die Angestellten erhalten nach einer besonderen Ferien-
ordnung Erholungsurlaub, der nach Dienstalter und dienstlicher Stellung abgestuft ist;
ebenso hat jeder Arbeiter, der über io Jahre bei der Firma beschäftigt ist, Anspruch auf
jährlich eine Woche bezahlter Ferien.

WEIHNACHTSGRATIFIKATION. Weihnachtsgratifikationen werden an die Ange-
stellten und Arbeiter nach Dienstjahren und Tüchtigkeit verteilt.

Arbeiterkasino von Gebrüder Sulzer Ludwigshafen a. Rh.

Niederdruokdampfhoizungs. - Kochkuohen - und Badeanlage.
Erdgeschoss.

Unterstützungsfonds, der, aus Schenkungen der Firmainhaber errichtet, heute die Summe
von 1,2 Mill. M. enthält. Er dient dazu, Arbeitern und gegebenenfalls auch Angestellten,
die im Dienste der Firma alt und arbeitsunfähig geworden sind, jährliche Renten auszusetzen.

WOHNUNGSFÜRSORGE. Nur in beschränktem Umfang hat die Firma Wohnhäuser
errichtet, die zu billigen Preisen an Beamte und Arbeiter vermietet werden. Dagegen
gibt sie denselben Gelegenheit zur Beschaffung eigener Heimwesen, indem sie Vorschüsse
gegen Schuldbriefe auf die zu bauenden Häuser gewährt.

Arberterkasino von Gebrüder Sulzer Ludwigshafen a. Rh.

Niederdruckdamplheizungs, - Kochküchen - und Badeanlage.
Kellergeschoss.

T
        <pb n="429" />
        ﻿348*

Sunlight Seifenfabrik G. m. b. H.,
Mannheim-Rheinau.

Wenn auch ihr Stammhaus seinen Sitz in England hat, so ist doch die Sunlight Seifen-
fabrik G. m. b. H. in Mannheim-Rheinau eine selbständige deutsche Gesellschaft, an der
deutsches Kapital beteiligt ist und die mit einzelnen Ausnahmen nur Deutsche in ihrer Ge-
schäftsleitung, ihrem kaufmännischen und technischen Betrieb beschäftigt.

Gleichzeitig ist sie eine der 53 Tochtergesellschaften der Firma Lever Brothers Limited
in Port Sunlight (England), die in allen Teilen der Welt Seifen-, Glyzerin-, Alkalifabriken,
Ölplantagen und Ölmühlen, — für Herstellung ihres Eigenbedarfs auch Druckereien
und Kistenfabrikation betreibt und eigene Werften und Ozeandampfer besitzt.

Der Gründer des Stammhauses, Sir William H. Lever Bart., hat dadurch, daß er, der
frühere kleine Kolonialwarengrossist, sein Weltunternehmen ins Leben rief und bis zu
seiner gegenwärtigen Ausdehnung und Blüte emporführte, in unbestreitbarer Weise ge-
zeigt, daß er ein kaufmännisches Genie ist. Daß er daneben auch für seine Angestellten
ein warmfühlendes Herz hat und in dem Wohlergehen und der Zufriedenheit des von ihm
beschäftigten Heeres von Beamten und Arbeitern eine Hauptbedingung seines eigenen
geschäftlichen Vorwärtsschreitens erblickt, das hat er durch die von ihm in Port Sunlight
aus Geschäftsmitteln erbaute

GARTENSTADT dargetan, in der die Errichtung und Unterhaltung der Kirche, Schule,
eines im Freien angelegten öffentlichen Schwimmbades, eines Kunstmuseums, eines Kon-
zert- und Vortragsaales und alles das von der Firma bestritten wird, was das Leben an-
genehm und schön macht. Der Genuß der Gartenstadt konnte den zahlreichen Tochter-
gesellschaften bis heute noch nicht verschafft werden.

SPEISEANSTALT. Was insbesondere die Sunlight Seifenfabrik betrifft, so dürfte als
erste Wohlfahrtseinrichtung die Speiseanstalt angesehen werden. Diese ist in einem eigenen
auf dem Fabrikgelände erbauten Haus untergebracht und enthält 2 große Speisesäle für
männliche und weibliche Arbeiter, 2 geräumige Speisezimmer für kaufmännische und tech-
nische Beamte sowie Beamtinnen, 1 Speisezimmer für die Geschäftsleitung und ein Lese-
zimmer mit Erholungsraum. Zum Preise von 35 Pf. werden hier in der Mittagszeit
einfache, aber sorgfältig zubereitete Vollmahlzeiten, zu deren Gestehungskosten von seiten
der Firma eine sehr bedeutende Summe alljährlich zugeschossen wird, den Angestellten
und Arbeitern verabreicht. Auch Frühstück und Vesper sind hier erhältlich.

WANNEN- UND BRAUSEBÄDER. Ebenfalls dem leiblichen Wohl der Arbeiter dienen
gutausgestattete Wannen- und Brausebäder, die den Arbeitern nach Schluß der Arbeit
kostenlos zur Verfügung stehen.

Wenn die vorgenannten Fürsorgemaßnahmen der Gesundheit und Behaglichkeit der
Angestellten zugute kommen, so wurden die weiterhin kurz beschriebenen Einrichtungen
aus der Erwägung heraus getroffen, daß das Lohnsystem auch in Verbindung mit der
staatlichen sozialen Versicherung nicht ausreiche, um die Beamten und Arbeiter für be-
sondere Tüchtigkeit und Bemühungen usw. zu entlohnen und sie ferner gegen Entbehrungen
oder sogar Not zu schützen, wenn Alter, Krankheit oder frühzeitige Erlahmung der Arbeits-
kraft sie nötigen, sich weiterer Erwerbstätigkeit zu enthalten.

ANGESTELLTEN - ALTERSUNTERSTÜTZUNGSKASSE. Zuerst wurde zu diesem
Zwecke die Angestellten-Altersunterstützungskasse ins Leben gerufen. Durch sie wird seit
dem 1. Januar 1905 den männlichen und weiblichen Angestellten und Arbeitern der Firma,
die ihr die besten Jahre ihres Lebens gewidmet haben, aus freien Stücken und ohne Bei-
tragsleistung von ihrer Seite in Form einer Jahresrente eine Fürsorge zuteil. Die Rente
ist entweder Alters- oder Invalidenrente. Beide setzen eine wenigstens 20jährige Tätigkeit
        <pb n="430" />
        ﻿Sunlight Seifenfabrik G. m. b. H., Mannheim-Rheinau.	349*

bei der Gesellschaft voraus, die Altersrente bei männlichen Angestellten ein Alter von 65,
bei weiblichen ein solches von 60 Jahren, die Invalidenrente Aufgabe der Tätigkeit infolge
unverschuldeter Invalidität. Die Rente beläuft sich auf 25—50% des letzten Jahresgehalts
oder Lohns bis zu 2000 M. Stirbt ein Rentenempfänger oder ein im Falle eintretender
Invalidität zum Rentenempfang berechtigter Angestellter, so erhält nunmehr seine Witwe
eine Rente in Höhe von 50 % der ihrem Manne zugestandenen oder sonst zustehenden
Rente und etwaige Kinder je 10 % derselben bis zum Gesamtbetrag von 1000 M. Unter Um-
ständen wird auch zugunsten eines Angestellten statt der Rente eine einmalige Abfindungs-
summe gewährt werden.

MITTEILHABERSCHAFTSSTIFTUNG. Eine bedeutend reichlicher und länger fließende
Einkommens- und Sicherungsquelle als die Angestellten-Unterstützungskasse ist die von
dem Inhaber der Aktienmehrheit der Firma Lever Brothers Limited, Sir William Hesketh
Lever in Port Sunlight, zugunsten der Angestellten und Arbeiter des Stammhauses wie der
Tochter- und Schwestergesellschaften errichtete Mitteilhaberschaftsstiftung, die am 1. Mai
1909 mit einem Kapital von 10 000 000 M. gegründet wurde. Während die Altersunter-
stützung für die aktiv tätigen Angestellten keinerlei Vorteile bietet, ist die Mitteilhaber-
schaftsstiftung auf der Idee aufgebaut, daß das gegenwärtig überall angewandte Lohn-
system allein nicht in der Lage ist, den Trieb des einzelnen, seine Lage ständig zu bessern,
so in den Dienst des Unternehmens zu stellen, wie es möglich ist, wenn der Arbeitnehmer
nicht nur Lohn und Gehalt, sondern auch einen Anteil am Geschäftsgewinn erhält. Denn
durch die Beteiligung am erzielten Reinüberschuß bekommt der Angestellte des Unter-
nehmens ein Interesse daran, möglichst wirtschaftlich zu arbeiten, auf möglichst schnellem
Wege das bestmögliche Arbeitsergebnis in bezug auf Menge und Güte zu erzielen und dabei
die Rohstoffe nach bestem Können auszunützen und Handwerkszeug sowie Maschinen
nach Kräften zu schonen.

Wie sich hieraus ergibt, beabsichtigte der Schöpfer der Mitteilhaberschaftsstiftung
mit ihr keineswegs eine reine Wohltätigkeitseinrichtung zu treffen und nur seine Freigebig-
keit zu beweisen, erblickte vielmehr in ihr den besten Weg, die besonders treuen und aufs
Geschäftsinteresse bedachten Angestellten vor denjenigen auszuzeichnen, die sich darauf
beschränken, ,,ihre Schuldigkeit zu tun“, und dadurch die allgemeine Rentabilität des
Unternehmens zu fördern. Das Motto der Stiftung ist: „Waste not, want not“ — „Kein
Verschwenden, kein Entbehren“. Im einzelnen ist die Mitteilhaberschaftsstiftung in der
Hauptsache von folgenden Grundsätzen beherrscht:

Einen Anspruch darauf, als Mitteilhaber aufgenommen zu werden, hat kein Ange-
stellter, ebensowenig wie ein Angestellter einer kleinen Firma an seinen Chef mit der Forde-
rung herantreten kann: „Sie müssen mich zum Teilhaber machen.“ Aber ebenso wie
der Chef einer kleiner Firma einem tüchtigen Angestellten im Interesse des Geschäfts das
Angebot machen wird, als Associe in die Firma einzutreten, so ist bei der Mitteilhaber-
schaftsstiftung des Stammhauses der Sunlight Seifenfabrik vorgesehen, alle Angestellten
und Arbeiter, die gewisse Bedingungen erfüllen, zu Mitteilhabern zu machen.

Jeder Direktor, Angestellte und Arbeiter, der wenigstens 25 Jahre alt und von unbe-
scholtenem Charakter ist, und seit mindestens 5 Jahren zur Zufriedenheit der Geschäfts-
leitung in den Diensten des Stammhauses, einer Schwester- oder Tochtergesellschaft steht,
kann auf sein Ansuchen und gegen schriftliche Bekräftigung der schon ohnehin bestehen-
den selbstverständlichen Verpflichtung, weder Zeit noch Arbeit, weder Material noch Geld
bei der Verrichtung seiner Obliegenheiten zu vergeuden, vielmehr das Interesse der Gesell-
schaft, ihrer Tochter- und Schwestergesellschaften sowie ihrer Mitteilhaber treu, redlich
und nach bestem Können und Wissen zu fördern, nach Maßgabe der Satzung als Mit-
teilhaber aufgenommen werden.

Die Aufnahme als Mitteilhaber geschieht durch Zuteilung von sogenannten Mitteil-
haberschaftsgenußscheinen, deren Nennbetrag 20 M. oder ein Vielfaches von 20 M. ist.
        <pb n="431" />
        ﻿35°*	Sunlight Seifenfabrik G. m. b. H., Mannheim-Rheinau.

Jeder Bezugsberechtigte erhält regelmäßig alljährlich am i. Januar Genußscheine
im ungefähren Betrag von io % seines derzeitigen Einkommens, so daß der
Besitz jedes einzelnen Angestellten an Genußscheinen im Laufe der Jahre immer größer
wird. Eine Höchstgrenze von Genußscheinen für Direktoren ist in der Satzung nicht auf-
gestellt, dagegen für kaufmännische und technische Angestellte sowie Arbeiter, und zwar
sollen Angestellte in gehobenen Stellungen bis zu 60 ooo M., andere Angestellte und Ar-
beiter bis zu 16 ooo M. zugeteilt bekommen. Ob der einzelne Bezugsberechtigte nun genau
10% seines Einkommens als Genußschein zugeteilt bekommt oder mehr oder weniger,
darüber hat der Verwaltungsrat der Stiftung nach freiem Ermessen zu entscheiden. Maß-
gebend für die Zuteilung ist naturgemäß die Tüchtigkeit des einzelnen und die durch ihn
erzielten Erfolge. Besondere Verdienste können daher durch höhere Zuteilungen ihre
besondere Anerkennung finden.

Irgendwelche materiellen Verpflichtungen hat der Erwerb von Mitteilhaberschafts-
genußscheinen nicht zur Folge. Die Mitteilhaber haben weder einen Beitrag zu leisten,
noch eine Einzahlung zu machen, noch irgendein Risiko zu übernehmen. Dagegen nehmen
sie an dem Reingewinn der Gesellschaft teil, sobald diese und im gegebenen Falle auch die
Tochter- oder Schwestergesellschaft, der der Genußscheininhaber angehört, mehr als 5 %
Dividende verteilt. Der überschießende Teil kommt neben den Besitzern der gewöhnlichen
Aktien den Genußscheinbesitzern nach dem Verhältnis des ihnen zugeteilten Nennbetrags zu.

Eine Zurückziehung von solchen Genußscheinen ist nur in bestimmten Fällen zulässig

1.	im Falle von Pflichtverletzungen, Unehrlichkeit, Untreue und ähnlichen Ver-
fehlungen des Inhabers,

2.	im Falle seines freiwilligen Übertritts zu einer anderen Firma,

3.	im Falle, daß sich der Genußscheininhaber nach erreichtem 65. Lebensjahr (bei
einer Frau nach erreichtem 60. Lebensjahr) von der Tätigkeit zurückzieht,

4.	im Falle, daß der Genußscheininhaber stirbt oder aus anderen als den vorgenannten
Gründen seine Stellung aufgibt,

5.	im Falle einer (unerlaubten) Übertragung oder Verpfändung seiner Genußscheine.

In den unter 3, 4 und 5 genannten Fällen erhält der Genußscheininhaber oder seine

Witwe als Ersatz sogenannte Vorzugsscheine. Während auf die gewöhnlichen Genuß-
scheine, wenn mehr als 10 % an die gewöhnlichen Aktionäre verteilt werden, eine Dividende
fällt, die 5 % übersteigt, erhalten die Vorzugsgenußscheininhaber immer nur 5 %, diese 5 %
aber mit Vorrecht vor den gewöhnlichen Genußscheininhabern.

Die erste Verteilung von Mitteilhaberschaftsgenußscheinen fand am 23. Juli 1909
statt. Hierbei griff man auf den 1. Januar 1901 zurück, so daß jeder so viele Genußscheine
erhielt, wie wenn die Stiftung schon seit 1. Januar 1901 in Wirksamkeit gewesen wäre.
Damals wurden 1041 Bezugsberechtigte als Mitteilhaber auf genommen und ihnen Genuß-
scheine zum Nennwert von 1 867 760 M. zugewiesen, auf die 7 % % Dividenden ausge-
schüttet wurden. Das Jahr 1910 sah 1149 Mitteilhaber mit 3734040 M. und 10% Divi-
dende hieraus, 1911 1784 Mitteilhaber mit 5974620 M. und 10% Dividende, 1912 schon
1906 Mitteilhaber mit 6982620 M. und wieder 10% Dividende.

Die den Angestellten der Firma zugeflossenen Dividenden stellen schon jetzt recht er-
hebliche Beträge dar und werden voraussichtlich im Laufe der Jahre immer weiter wachsen.

Wenn auch schon die Mitteilhaberschaftsstiftung eine soziale Einrichtung ist, die den
Angestellten der Sunlight Seifenfabrik Vorteile seltener Art bietet, so glaubt doch weder
ihre Geschäftsleitung noch der Gründer ihres Stammhauses, nun genug zur Hebung des
Wohlstandes und der Lebensführung ihrer Angestellten getan zu haben. Ein weiterer
Ausbau der sozialen Fürsorge für sie ist vorgesehen. Insbesondere wäre es zu begrüßen,
wenn es ihr weiterer geschäftlicher Aufschwung bald ermöglichte, zur Gründung einer
Gartenstadt zu schreiten und so gegen die auch in Mannheim herrschende Wohnungsnot
und -teuerung nach Kräften Abhilfe zu schaffen.
        <pb n="432" />
        ﻿Gust. Talbot &amp; Co.,
Eisenbahnwagen-Bauanstalt, Aachen.

Arbeiter-Familiengärten.

ARBEITER-WOHLFAHRTSZWECKE. Die Inhaber der Waggonfabrik Gust. Talbot
&amp; Co. haben nach und nach für Beamten- und Arbeiter-Wohlfahrtszwecke über 600 000 M.
gestiftet. Aus den Zinsen werden Pensionen an altersschwache und invalide Beamten und
Arbeiter, Unterstützungen aller Art bezahlt, so bei militärischen Übungen, an Hospital-
kranke, zur Auskleidung von Erstkommunikanten usw.

BAU VON KAUFMANNSERHOLUNGSHEIMEN. Auch hat sich das Werk mit einem
größeren Betrage an der Gesellschaft zum Bau von Kaufmannserholungsheimen beteiligt
und so seinen Beamten die Möglichkeit verschafft, ihre Ferien in gesunder und schöner
Gegend billig zu verleben.

FAMILIENGÄRTEN, KINDER-, SPIEL- UND TURNPLATZ. In unmittelbarer Nähe
der Waggonfabrik hat das Werk seinen Arbeitern eine große Zahl von Familiengärten mit
einheitlich gebauten, dauerhaften Gartenhäuschen und großem Kinder-, Spiel- und Turn-
platz hergerichtet.

SPEISESÄLE, WANNEN- UND BRAUSEBÄDER.

Speisesäle, sowie Wannen- und Brausebäder.

Im Werke selbst befinden sich
        <pb n="433" />
        ﻿Dr. Theinhardt’s
Nährmittel-Gesellschaft
m. b. H.,

Stuttgart - Cannstatt.

Diese Firma wurde im Jahre 1894 gegründet und hat die Fabrikation der konzentrierten
diätetischen Nährpräparate Hygiama und Infantina übernommen. Das Präparat Infantina
war seit dem Jahre 1887 im Handel und zwar zuerst als ,,Gaisburger Kindermehl“, später
als Dr. Theinhardt’s Kindernahrung und wurde erst seit einigen Jahren unter der Bezeich-
nung Infantina (Dr. Theinhardt’s Kindernahrung) bekannt.

Dank der umsichtigen Leitung hat sich die Firma Dr. Theinhardt’s Nährmittelgesell-
schaft aus kleinen Anfängen zu einem Großbetrieb entwickelt und ihre Erzeugnisse, Hygiama
in Pulver- und Tablettenform sowie Infantina, welche heute in 18 fremden Sprachen ver-
packt zum Versand gelangen, haben sich einen Weltruf erworben.

Die Geschäftsführer sind die Herren R. 0. Theinhardt und Ernst Krieg, welche im
Jahre 1904, nachdem das Geschäft sich soweit gehoben hatte, um als ein einigermaßen
lukratives Unternehmen bezeichnet werden zu können, den Gesellschaftern den Vorschlag
gemacht haben, für die sich durch dauernde und treue Arbeitsleistung verdient gemachten
Angestellten und Arbeiter einen Wohlfahrtsfonds einzurichten.

Dieser Vorschlag fand erfreulicherweise allseitige Zustimmung, und es wurden schon seit
dem Jahre 1904 von dem jährlichen Reingewinn Beträge bis zu 15 000 M. ausgeschieden
und dem Wohlfahrtsfonds einverleibt, welcher getrennt von dem Gesellschaftskapital von
dem Bankhause der Firma verwaltet wird.

WOHLFAHRTSFONDS. Dieser hat heute nach kaum 9 jährigem Bestehen die beträcht-
liche Summe von 100 000 M. erreicht und es ist der Firma schon wiederholt Gelegenheit
gegeben gewesen, Witwen von Angestellten und Arbeitern, sei es dauernd oder vorüber-
gehend, angemessen zu unterstützen.

LEBENSVERSICHERUNGEN. Außer dieser Wohlfahrtseinrichtung wurden die männ-
lichen verheirateten Angestellten noch weiter dadurch zu einer dauernden und strebsamen
Arbeitsleistung angespornt, daß die Firma es denselben nahegelegt hat, Lebensversicherungen
einzugehen, deren jährliche Prämien zu 4/s von der Firma bezahlt werden, so daß den An-
gestellten nur V5 trifft.

ERHOLUNGSURLAUB. Schließlich ist für die Angestellten der Firma noch dadurch
gesorgt, daß dieselben alljährlich in der Lage sind, den ihnen zugedachten Erholungsurlaub
auch mit einem beträchtlichen Geldzuschuß anzutreten, um so sich einer sorglosen Erholung
hingeben zu können.

Die Firma wird für diese Wohlfahrtseinrichtungen sichtlich dadurch belohnt, daß
sie einen guten Stamm von Angestellten und Arbeitern dauernd erhält und daß jeder der
Mitarbeiter seine ganze Kraft einsetzt, um sich der besonderen Vorzüge, die er in der Firma
Dr. Theinhardt’s Nährmittel-Gesellschaft m. b. H. genießt, würdig zu zeigen.
        <pb n="434" />
        ﻿353

Warenhaus Hermann Tietf, Berlin.

In der Erkenntnis, daß nur ein körperlich gesundes und geistig geschultes Personal
imstande ist, den hohen Anforderungen des modernen kaufmännischen Lebens nachzu-
kommen, hat es sich die bekannte Warenhausfirma Hermann Tietz von jeher angelegen sein
lassen, ihrerseits nach beiden Richtungen hin alles zu tun, was ihre Angestellten fördern könnte.

ARBEITSRÄUME. Daß die Firma für helle, luftige und gesunde Arbeitsräume
sorgt, auch den Angestellten eine

AUSREICHENDE MITTAGSPAUSE gewährt, ist selbstverständlich. Vor allem aber
ist es die Firma Hermann Tietz gewesen, die für das Warenhaus die

VÖLLIGE SONNTAGSRUHE eingeführt hat. Aber auch innerhalb der Arbeitszeit
wird den Angestellten sowohl vormittags wie nachmittags eine Pause gewährt, um ungestört
Frühstück und Vesper einnehmen zu können. Für diesen Zweck hat die Firma in allen
ihren Häusern besondere

KANTINENRÄUME eingerichtet, in welchen an die Angestellten auch Speisen und Ge-
tränke gegen ein geringes Entgelt verabfolgt werden.

Abbildung i und 2 geben Teile der Kantine in dem neuen, im November 1912 eröffneten
Erweiterungsbau am Dönhoffplatz wieder. Diese Kantine besteht aus zwei langgestreckten
Flügeln, von denen der eine für die weiblichen, der andere für die männlichen Angestellten
bestimmt ist. In der Ecke, in der die beiden Flügel zusammenstoßen, liegen die Küchen,

*23

Verkaufsraum der Kantine.
        <pb n="435" />
        ﻿354

Warenhaus Hermann Tietz, Berlin.

Frühstücksraum.

Aufwasch- und Kühlräume, sowie die beiden großen Büfetts. Der Fußboden der Kantine
ist mit weißen Fliesen ausgelegt und die Wände sind mit weißen Kacheln bekleidet, so daß
die Kantine einen ungemein freundlichen und sauberen Eindruck hervorruft. Die im Raume
stehenden Pfeiler bewirken eine angenehme Unterbrechung der langgestreckten Räume.
In der Hochsaison vor Weihnachten wird den meisten Angestellten als Entschädigung für
die durch das Weihnachtsgeschäft verursachte Mehrarbeit unentgeltlich ein Mittagessen, be-
stehend aus Suppe, Fleisch, Gemüse, Kartoffeln und einer
Nachspeise, sowie ein Getränk und zwar entweder Wein,
Bier oder Selterwasser verabfolgt. Außerdem erhalten
die Angestellten noch unentgeltlich Kaffee und Kuchen.

DUSCHENRAUM. Abbildung 3 veranschaulicht
den in dem Erweiterungsbau am Dönhoffplatz neu ein-
gerichteten Duschenraum. Dieser gewährt den im
Hause angestellten Maschinisten und Heizern die Mög-
lichkeit, sich nach getaner Arbeit von dem bei derselben
unvermeidlichen Schmutze zu säubern.

URLAUB. Die Firma gewährt auch allen Ange-
stellten, die bis zum 1. Oktober eingetreten sind, im
nächsten Sommer einen Urlaub unter Fortbezug des
Gehaltes. Die Urlaubsdauer steigert sich mit jedem
Jahre, welches der Angestellte bei der Firma tätig ist.
Besonders Erholungsbedürftige erhalten hierüber hinaus
einen weiteren Urlaub, auch wird ihnen erforderlichen-
falls noch eine Geldunterstützung gewährt.

UNFALLSTATION. Trotz aller Vorbeugungsmaß-
regeln sind aber Unfälle und Krankheiten unvermeid-
lich und die Firma hat daher auch für diese Fälle

Duschenraum.
        <pb n="436" />
        ﻿Warenhaus Hermann Tietz, Berlin.

355

Vorsorge getroffen. Für Unfälle ist eine besondere mit allem Erforderlichen versehene Un-
fallstation vorhanden, die in Abbildung 4 wiedergegeben ist. Selbstverständlich ist auch in
der Krankenpflege ausgebildetes Personal stets zur Stelle. In

KRANKHEITSFÄLLEN tritt die Betriebskrankenkasse der Firma Hermann Tietz
helfend ein. Da sämtliche persönlichen Verwaltungskosten dieser Kasse von der Firma
getragen werden, ist die Kasse in den Stand gesetzt, bei verhältnismäßig niedrigen Beitrags-
leistungen verhältnismäßig hohe und weitgehende Unterstützungen zu leisten. Um den An-
gestellten das Inanspruchnehmen der Kassenärzte zu erleichtern und ihnen den oft recht
weiten Weg zum Arzte zu ersparen, hält ein Arzt täglich zweimal im Hause Sprechstunde
in einem besonders dafür bestimmten Raume ab.

Hat es sich die Firma hiernach angelegen sein lassen, für die körperliche Gesundheit
ihrer Angestellten in der denkbar besten Weise zu sorgen, so hat sie weiter auch für die
geistige Ausbildung der Angestellten Maßnahmen getroffen. Es versteht sich von selbst,
daß ein gedeihliches Zusammenarbeiten in einem großen Warenhausbetriebe die genaue

Unfallstation.

Kenntnis desselben seitens jedes Angestellten erfordert. Den Angestellten wird deshalb
wöchentlich einmal von dem betreffenden Abteilungsleiter oder dessen Vertreter die erforder-
liche Instruktion erteilt. Daneben ist aber die Firma Hermann Tietz die erste gewesen, die
den Gedanken, was den männlichen Lehrlingen recht, auch den weiblichen Lehrlingen billig
sei, in die Tat umsetzte. Sie hat nämlich schon im Jahre 1907 für die Kassen- und
Lehrmädchen ihrer Häuser eine

EIGENE FORTBILDUNGSSCHULE eingerichtet und aus eigenen Mitteln unterhalten.
In der Schule werden die Mädchen in Deutsch, kaufmännischem Rechnen, Waren- und Be-
rufskunde, sowie Schönschreiben unterrichtet. Der Unterricht wird in enger Verbindung
mit der praktischen Unterweisung am Lager erteilt, die infolge des großen Anschauungs-
materials nicht zum wenigsten geeignet ist, tüchtige Verkäuferinnen heranzubilden. Der
Unterricht wird von städtischen Lehrern erteilt. In den fünf Jahren ihres Bestehens hat
die Firma über 500 Schülerinnen ausgebildet. Nachdem die Fortbildungsschule auch für

*23*
        <pb n="437" />
        ﻿356*

Warenhaus Hermann Tietz, Berlin.

Fortbildungsschulklasse des Warenhauses Hermann Tietz, Berlin.

die weiblichen Lehrmädchen obligatorisch geworden ist, ist die Schule der Firma Hermann
Tietz von den Behörden als Ersatz für die Pflichtfortbildungsschulen anerkannt worden. Ab-
bildung 5 gibt das Schulzimmer wieder, in dem gerade eine Unterrichtsstunde abgehalten wird.

RABATT. Neben allen diesen Einrichtungen gewährt die Firma ihren Angestellten da-
durch eine besondere Vergünstigung, daß sie ihnen beim Einkauf im Hause einen bestimm-
ten Rabatt bei Waren für eigenen Bedarf gewährt. Dieser erhöht sich beim Einkauf der
während der Tätigkeit getragenen Kleidungsstücke.

STIFTUNGEN. Um den langjährigen Mitarbeitern ein sorgenfreies Alter zu gestatten,
hat der Inhaber der Firma Hermann Tietz, Herr Oscar Tietz, anläßlich des 25 jährigen Be-
stehens der Firma am 21. April 1907 für eine Pensions-, Witwen- und Waisenkasse die
Summe von 500 000 M. gestiftet. Die Firma hat ferner einen laufenden Beitrag von 7 %
der pensionsfähigen Gehälter sämtlicher Kassenmitglieder, mindestens jedoch 70 000 M.
jährlich garantiert. Mitglied der Pensionskasse kann jeder Angestellte werden, der ein
Jahresgehalt von mindestens 2000 M. bezieht und ein Jahr bei der Firma Hermann Tietz
tätig ist. Die Kasse gewährt ihren Mitgliedern bei eingetretener dauernder Dienstunfähig-
keit oder spätestens nach vollendetem 65. Lebensjahre eine Pension von 45 - 60% des jähr-
lichen Durchschnittseinkommens bis zu 8000 M. Eine entsprechende Entschädigung wird
an die Witwen und Waisen gezahlt. Zurzeit beläuft sich das Kapital der Pensionskasse
bereits auf 1 100000 M.

Der hochherzige Inhaber der Firma Hermann Tietz, Herr Oscar Tietz, hat ferner an-
läßlich seiner jüngst stattgefundenen Silberhochzeit eine weitere Stiftung errichtet, die
speziell den Angestellten, welche nicht der Pensionskasse angehören, zugute kommen soll,
und zwar soll aus den Erträgnissen der Oscar- und Betty-Tietz-Stiftung Angestellten in
Fällen der Not eine besondere Unterstützung zuteil werden. Diese Stiftung von 100000 M.
gliedert sich der bereits von Herrn Hermann Tietz vor mehreren Jahren errichteten Stiftung
im Betrage von 60 000 M. an.
        <pb n="438" />
        ﻿Cellulosefabrik Ludwig Trick, G. m. b. H.,

Kehl i. Baden.

WOHLFAHRTSEINRICHTUNGEN. Dieses unter einer Einzelfirma im Jahre 1883
gegründete, seit 1901 einer Gesellschaft m. b. H. gehörende Fabrikunternehmen besitzt
folgende Wohlfahrtseinrichtungen:

1.	15 mit Gärten umgebene Beamten- und Arbeiterwohnhäuser, welche 36 Fa-
milien gesunde Unterkunft gewähren;

2.	ein mit Bad, Gesellschaftszimmer und Bibliothek ausgestattetes Ledigen-
heim für alleinstehende Arbeiter, welches, sobald nötig, auf doppelte Größe aus-
gebaut werden soll;

3.	ein im Schwarzwald gelegenes Erholungsheim für Angestellte und deren Fa-
milien ;

4.	im Bereich des Betriebes sind durch geräumige Speisesäle, eine Kantine, in welcher
Speisen und Getränke verabreicht werden, Brausebäder usw. der modernen Arbeiter-
fürsorge entsprechende Einrichtungen geschaffen worden;

5.	verheiratete Arbeiter mit mehr als drei Kinder erhalten für jedes weitere Kind
bis zu dessen 14. Lebensjahre eine Kinderzulage von 10 Pfg. pro Tag;

6.	eine Ludwig Trick sehe Arbeiterstiftung, die zuletzt über ein Kapital von 37 000
Mark verfügt, gewährt bedürftigen Arbeitern Unterstützungen aus den Zinsen;

7.	die 1908 anläßlich des 25 jährigen Bestehens der Firma ins Leben gerufene, Tricksche
Pensions- und Witwenversorgungs - Stiftung, welcher die Firma 100 000 M.
schenkte und hierzu die Verpflichtung übernahm, den Fonds durch jährliche Zu-
wendung von 5000 M. auf 150000 M. zu erhöhen und auf dieser Höhe zu erhalten.
Diese Stiftung, welche unter staatliche Aufsicht gestellt wurde, gewährt arbeitsun-
fähigen Arbeitern und Angestellten mit mindestens 10 jähriger Dienstzeit und bei Todes-
fall deren Witwen eine lebenslängliche Pension nach den dafür auf gestellten Satzungen;
von den Arbeitern und Angestellten werden hierfür keinerlei Beiträge erhoben.
        <pb n="439" />
        ﻿358*

Rob. Tümmler in Döbeln,
Metallwarenfabrik.

die als Spezialität Möbelbeschläge, Garderobehaken usw. aus Metall fabriziert und welcher
auch eine Maschinenfabrik für den Pressenbau zur Metallwarenfabrikation und für Schnitt-,
Präge- und Stanzeinrichtungen angegliedert ist, entstand aus kleinen Anfängen im Jahre
1878 und beschäftigt heute über 1000 Personen. — Der Gründer und auch jetzt noch
alleinige Besitzer der Firma, von Beruf Graveur und Modelleur, sorgte schon von allem
Anfang an für eine gediegene Ausbildung des Nachwuchses, und so wird auch heute noch
den Lehrlingen

KOSTENFREIER UNTERRICHT IM ZEICHNEN UND MODELLIEREN durch tüch-
tige Fachleute erteilt.

Anläßlich seines 25jährigen Geschäftsjubiläums stiftete der Besitzer, Kommerzienrat
Robert Tümmler, am 17. Juni 1903 zugunsten seiner Arbeiter und Angestellten das Kapital
zu einer

AUGUSTE-ROBERT-TÜMMLER-STIFTUNG, jetzt in Höhe von 80000 M., welche
unter Oberaufsicht des Ministeriums des Innern vom Stadtrat zu Döbeln verwaltet wird.

Aus dieser Stiftung haben nach 20jähriger Tätigkeit bei der Firma Robert Tümmler
Angestellte auf eine lebenslängliche Rente bis 500 M.,

Arbeiter ,,	,,	,,	,,	,, 3®® &gt;&gt;

pro Jahr Anspruch, aber auf Antrag der Firma können auch Arbeiter, welche Alters- und
Invalidenrente empfangen und mindestens 10 Jahre ohne Unterbrechung bei ihr beschäftigt
waren, dieser Rente teilhaftig werden.

Auch die Witwen derjenigen Angestellten, die mindestens 10 Jahre ununterbrochen
bei der Firma tätig waren und sich besonders verdient gemacht haben, können aus der
Stiftung 50 % vorerwähnter Renten Unterstützung erhalten.

WEIHNACHTSGESCHENK. Regelmäßig zu Weihnachten erhält jedes Jahr jeder
Angestellte oder Arbeiter, der ununterbrochen 10 Jahre in der Fabrik beschäftigt ist, ein
Weihnachtsgeschenk von 30 M., und zwar solange ein gutes Einvernehmen des Arbeits-
personals zur Firma besteht bzw. solange keine Arbeitsniederlegungen erfolgen.

BÄDER. Für das gesamte Betriebspersonal sind in der Fabrik Bäder eingerichtet,
die solchen, mit Ausnahme der Festtage, auch Sonntags zur Verfügung stehen.

Während der Arbeitspausen werden Arbeitern und Angestellten alkoholfreie Getränke
zum Selbstkostenpreise abgegeben.

Größere Ausstellungen, wie z. B. in Leipzig und Dresden, die für Angestellte und
Arbeiter Interesse haben und belehrend wirken, wurden auf Kosten der Firma vom ge-
samten Personal auch mit deren Angehörigen besucht.

SOMMERURLAUB. Angestellte erhalten Sommerurlaub, und auch Arbeitern, welche
sich verdient gemacht haben, wird solcher in entsprechendem Maße gewährt und der Lohn
während dieser Zeit voll bezahlt.

An jedem Sonnabend wird der Betrieb bereits mittags 12 Uhr geschlossen.
        <pb n="440" />
        ﻿359*

Gebrüder Uebel,

Mechanische Baumwollspinnerei und Webereien,
Bleicherei und Appretur,

Plauen i. V., Neljschkau i. V., Adorf i. V.

1857 stellte Wilhelm Uebel in Netzschkau als erster 20 Elsässer mechanische Stühle auf
und ermöglichte so der Baumwollweberei des Vogtlandes, sich aus den engen Kreisen der
Hausindustrie zu erheben und in rascher Entwicklung am Welthandel zu beteiligen. 1861
trat der nachmalige Kommerzienrat, Herr Louis Uebel, in das junge Unternehmen ein.

In den mehr als 50 Jahren ihres Bestandes sind „Gebrüder Uebel“ von keiner Arbeits-
einstellung oder Arbeiteraussperrung betroffen worden. Dagegen zählt die „alte Garde“
schon 130 Mitglieder, die für 25 oder mehr als 30jährige ununterbrochene Arbeit bei der
Firma mit Diplom und zum Teil auch mit dem tragbaren Ehrenzeichen für Treue in der
Arbeit ausgezeichnet worden sind. 3 Weberinnen haben für ununterbrochene 50 jährige
Arbeit von der Stadt Netzschkau eine Ehrenbrosche erhalten.

Arbeiterhäuser Netzschkau.	Fabrikküche Adorf i. V.

KRANKEN- UND PENSIONSKASSE. 1881 schon, also ziemlich lange vor Einführung
der staatlichen Kranken- und Invalidenversicherung, haben die Inhaber der Firma eine
Kranken- und Pensionskasse gegründet.

L.-UEBEL-STIFTUNG. 1906 errichtete Herr Kommerzienrat L. Uebel seine erste
große Stifung von 100 000 M. als Rücklage für Zwecke der Unterstützung erkrankter oder

Kindergarten Adorf i. V.

Säuglingsheim Adorf i. V.
        <pb n="441" />
        ﻿360*

Gebrüder Uebel, Plauen i. V., Netzschkau i. V., Adorf i. V.

in Not geratener Arbeiter. 1909 wurde in Ausführung seiner letztwilligen Anordnung als
zweite Stiftung der Pensionsfonds mit 200 000 M. ins Leben gerufen und demselben an-
läßlich der 50 jährigen Gründungsfeier von den gegenwärtigen Inhabern ein weiterer Betrag
von 50 000 M. zugeführt, so daß die L.-Uebel-Stiftung heute über einen Grundstock von
350 000 M. verfügt.

ARBEITERHÄUSER. Dem in den beiden Fabrikstädten herrschenden Mangel an kleinen
Wohnungen zu steuern und den Arbeitern ein gesundes und freundliches Heim zu schaffen,
wurden Arbeiterhäuser gebaut oder angekauft, in Netzschkau 11 mit 56, in Adorf 44 mit
138 Wohnungen, mit Schrebergärten nach Belieben.

MÄDCHEN- UND BURSCHENHEIM. In einem Mädchen-, sowie einem Burschenheim,
welche je der Aufsicht einer ordentlichen Familie anvertraut sind, finden junge Arbeiter
und Arbeiterinnen gesunde Wohnung.

BADEANSTALT UND FABRIKKÜCHE. Für das Wohl der Arbeiter wird auch durch
eine Badeanstalt und Fabrikküche gesorgt. In letzterer wird gutes Mittagessen, pro Portion
20—30 Pfg., verabreicht, auch werden in den Arbeitspausen, um den Dämon Alkohol zu be-
kämpfen, Limonaden und Kaffee, letzterer 5 Pfg. per y2 Liter, abgegeben.

ADORFER KINDERGARTEN UND SÄUGLINGSHEIM. Um den Eltern die Sorge für
die Kinder abzunehmen, gründete die Firma Kindergärten. Derjenige in Netzschkau wurde,
mit den erforderlichen Mitteln ausgestattet, dann von der Stadt übernommen. Die Bilder
zeigen den Adorfer Kindergarten und das Säuglingsheim, welche von der Firma verwaltet
werden. Mit der Erziehung und Pflege der Kinder ist eine Schwester betraut, welche noch
3 Helferinnen hat; es sind zurzeit 78 Kinder dort untergebracht. Sie bekommen volle Be-
köstigung gegen das Entgelt von 1 M. wöchentlich.
        <pb n="442" />
        ﻿36i*

Verband Deutscher Gewerbevereine und
Handwerkervereinigungen, Darmstadt.

Die Gewerbevereine Deutschlands, die als freie und gemeinnützige Vereinigungen
auf eine hundertjährige Vergangenheit zurückblicken, haben sich größtenteils im Jahre
1892 zu einem Verbände geeinigt, der heute den Namen „Verband Deutscher Gewerbevereine
und Handwerkervereinigungen“ führt und aus 16 Landesverbänden und 9 einzelnen städti-
schen Vereinen besteht mit rund 150 000 Mitgliedern. Vorort des Verbandes ist seit 1902
der Gewerbeverein für das Großherzogtum Hessen mit dem Sitze in Darmstadt.

Das Arbeitsgebiet dieser Vereine umfaßt:

1.	DAS UNTERRICHTSWESEN durch Errichtung von Handwerker-, Gewerbe- und
Fachschulen, von Fachkursen zur Vorbereitung für Gesellen- und Meisterprüfungen, Ab-
haltung von Gesellenprüfungen, Veranstaltung von Meisterkursen, Einrichtung von Lehr-
lingswerkstätten und Lehrlingsheimen.

2.	ALLGEMEINE GEWERBEFÖRDERUNG durch Bibliotheken, technische Muster-
sammlungen, Lehrmittelsammlungen, Ausstellung von Gewerbe- und Handwerkserzeug-
nissen, von Lehrlings- und Schülerarbeiten, Herausgabe von Zeitschriften (Gewerbeblätter),
Förderung des Arbeitsnachweises, Lehrstellenvermittlung.

3.	DIE PFLEGE DES VEREINSLEBENS und fachlichen Zusammenschlusses durch
Vorträge und Versammlungen mit Erörterung der das Gewerbe berührenden Fragen, gemein-
same Besichtigungen gewerblicher Betriebe und großer Ausstellungen.

4.	WIRTSCHAFTLICHE FÖRDERUNG DES GEWERBESTANDES durch Pflege des
Genossenschaftswesens, des Versicherungswesens für Unfall-, Haftpflicht-, Lebens-, Sach-
schaden- und Feuerversicherung, Einrichtung von Sterbekassen, von Erholungsstätten,
Bekämpfung der Auswüchse des Submissionswesens, der Ausverkäufe, des Hausierhan-
dels usw.

Die Vereine des Verbandes besaßen im Jahre 1906 nach den damals vom Kaiserlichen
Statistischen Amte angestellten Erhebungen über die Wirkungen des Handwerkergesetzes
ein Vermögen von rund 4768000 M., von denen 2 297 000 M. in Grundvermögen angelegt
waren. Die Einnahmen der Vereine sind in der Hauptsache der allgemeinen Gewerbeförde-
rung gewidmet, und zwar jährlich rund 770 000 M. für Schulzwecke, Bibliotheken und
Lesezimmer, Meisterkurse, belehrende Vorträge und Ausstellungen. Das Vermögen der
Stiftungen und Fonds belief sich im Verbände auf 614 000 M., deren Zinsen der Förderung
des Handwerkerstandes dienen. Bei den Gewerbevereinen bestanden 16 Genossenschafts-
hallen, 8 Verkaufshallen, 5 gemeinschaftliche Geschäftsbetriebe und 351 Schulen mit
31 540 Schülern und 915 Berufslehrern, von denen 553 Handwerksmeister waren.

WOHLFAHRTSEINRICHTUNGEN. Zur wirtschaftlichen Förderung seiner Mitglieder
bestehen zahlreiche Wohlfahrtseinrichtungen im Verbände. Zunächst eine Verbands-
sterbekasse mit einem Reservefonds von etwa 120 000 M. Sie gibt für die Versicherten,
Männer wie Frauen und Familienangehörige, bis zu 1000 M. Sterbegeld. Uber Haftpflicht-
und Lebensversicherungen sind mit dem Allgemeinen Deutschen Versicherungsverein a. G.
zu Stuttgart Meistbegünstigungsverträge abgeschlossen worden. Ebenso bestehen Emp-
fehlungsverträge über Feuerversicherung mit der Württembergischen Privatfeuerversiche-
rung auf Gegenseitigkeit in Stuttgart; mit der Stuttgarter Mit- und Rückversicherungs-
Aktiengesellschaft über Einbruchdiebstahl, Wasserleitungs-, Gas-, Sturmschaden-, Maschinen-,
Kraftfahrzeuge- und Veruntreuungsversicherung. Schließlich ist mit dem „Nordstern“,
Unfall- und Haftpflicht-Versicherungs-Aktiengesellschaft zu Berlin ein Vertrag über Unfall-
        <pb n="443" />
        ﻿362*

Verband Deutscher Gewerbevereine, Darmstadt.

Versicherung abgeschlossen worden. Die Verbandsvereine haben im Jahre 1912 an Pro-
visionen aus diesen verschiedenen Versicherungsverträgen 27 000 M. erhalten.

Einzelne größere Landesverbände haben für sich eigene Sterbe- und Krankenkassen
sowie Spargenossenschaften eingerichtet. Der Landesverband der Badischen Gewerbe-
und Handwerkervereinigungen besitzt zu Bad Sulzburg ein eigenes

ERHOLUNGSHEIM, andere Verbände sind in der Gründung solcher Anstalten be-
griffen. Auch die

JUGENDFÜRSORGE findet ihre Pflege in dem Deutschen Verbände durch Errichtung
von Lehrlingsheimen in den Vereinsgebäuden oder durch Anschluß an andere der Jugend-
fürsorge dienende Veranstaltungen. In neuster Zeit hat der Deutsche Verband Fühlung
genommen zur Frage der

TUBERKULOSENBEKÄMPFUNG IM MITTELSTÄNDE. Den einzelnen Landesver-
bänden fällt die Aufgabe zu, für ihre Mitglieder einen Unterstützungsfonds zu gründen,
welcher für die Fälle der Tuberkulosenerkrankung wenig bemittelten Handwerkern und
Gewerbetreibenden sowie deren Familienangehörigen den Kuraufenthalt in einer Heil-
stätte ermöglichen soll.

Die dem Verbände angeschlossenen Landesverbände, welche zum Teil von den Bundes-
regierungen ehedem ins Leben gerufen wurden und noch heute von ihnen unterstützt werden,
pflegen freundschaftliche Beziehungen mit den verschiedensten Organisationen der In-
dustrie, des Handels- und Gewerbestandes sowie des Handwerkerstandes. Hierdurch wurde
es dem Verbände möglich, die gemeinsamen Interessen seiner Angehörigen auf den hier
bezeichneten verschiedenen Gebieten zu vertreten und mit Erfolg zu fördern, zugleich aber
auch vermittelnd einzutreten bei vorhandenen Interessengegensätzen.
        <pb n="444" />
        ﻿363*

Der Verband deutscher Porzellanfabriken
zur Wahrung keramischer Interessen

G. m. b. H., Berlin

begründete im Jahre 1907 Wohlfahrtseinrichtungen, die zum Ziele haben, eine möglichst
wirksame Fürsorge den in ihren Betrieben tätigen Arbeitern und Arbeiterinnen zu bieten.

Von diesem Gesichtspunkte ausgehend, wurde eine UNTERSTÜTZUNGSKASSE ge-
schaffen, deren Einrichtungen insbesondere dazu dienen, jenen Bedürfnissen Rechnung
zu tragen, die für den industriellen Arbeiter ein notwendiges Hilfsmittel zur Sicherung
seiner sozialen Lage bedeuten.

Die Satzungen dieser Unterstützungskasse sehen infolgedessen folgende Leistungen vor:

1.	Krankenunterstützung,

2.	Wöchnerinnenunterstützung,

3.	Urlaubsbeihilfen,

4.	Arbeitslosenunterstützung,

5.	Sterbegeld,

6.	Rechtsschutz.

Über den inneren Aufbau der Unterstützungskasse ist zu sagen, daß deren Vermögens-
grundlage die Stammbeiträge der Arbeitgeber bilden. Die Mitglieder selbst sind an den
Lasten mit festen Wochenbeiträgen beteiligt, die sich in 5 Klassen abstufen. Diese Bei-
träge sind niedrig bemessen und decken nicht den Ausgabenetat der Kasse. Es werden
demgemäß, um Einnahmen und Ausgaben zu balancieren, von den Arbeitgebern alljähr-
lich Zuschüsse erhoben, die bei normalen Verhältnissen ungefähr das Doppelte der von
den Mitgliedern abgeführten Gesamtsumme betragen. Auf diese Weise bleibt das ursprüng-
liche durch die Stammbeiträge der Arbeitgeber gebildete Vermögen stets unangetastet.

Um das Interesse der Arbeiter an den Einrichtungen der Kasse zu wecken und zu
erhalten, sind sie nach den Satzungen verpflichtet, 5 Mitglieder in den Vorstand zu dele-
gieren, welch’ letzterer aus 10 Personen besteht. Fünf seiner Mitglieder sind Vertreter
der Arbeitgeber.

Mitglied der Kasse und somit unterstützungsberechtigt kann jeder Arbeiter und jede
Arbeiterin einer dem Wohlfahrtsverein deutscher Porzellanfabriken e. V. angehörenden
Firma werden. Voraussetzung hierbei ist, daß der sich Meldende keiner Berufsorganisa-
tion angehört, die den Interessen der vereinigten Porzellanfabriken grundsätzlich feindlich
gesinnt ist und dem Einvernehmen, das mit den Arbeitnehmern angestrebt wird, in agi-
tatorischer Weise entgegenwirkt. Hieraus ergibt sich, daß die Leistungen der Unterstützungs-
kasse in erster Linie treuer Mitarbeiterschaft zugute kommen sollen.

Die verschiedenen Einrichtungen der Unterstützungskasse haben sich seit ihrem Be-
stehen als durchaus zweckentsprechend erwiesen.
        <pb n="445" />
        ﻿364*

Verband deutscher Porzellanfabriken G. m. b. H., Berlin.

Gegen eine Beitragsleistung in Klasse

I	II	III	IV	V
von 0,60	0,48	0,36	0,18	0,12 M. wöchentlich
Krankenunterstützung von				
10,—	8 —	6-	4,50	3»	&gt;&gt;	n

gewährt für eine Unterstützungsdauer bei

%

123	4jähriger Mitgliedschaft

bis 3	6	13	26	39	52 Wochen.

Außerdem an weibliche Mitglieder für den Fall ihrer Niederkunft eine einmalige Unter-
stützung von

18,— M. in Klasse IV und 12,— M. in Klasse V.

Ferner erhalten die Mitglieder jährlich einen Erholungsurlaub von einer Woche, sowie
eine Urlaubsbeihilfe in Klasse

I	II	III IV	V

von 25,—	20,—	15,—	11,25	7,50	M.

Die Arbeitslosenunterstützung für unfreiwillige Stellungslosigkeit beträgt in Klasse

und zwar bei

1

bis 3

I	II	III

12,—	9,60	7,20 wöchentlich

2	3	5 jähriger Mitgliedschaft

456 Wochen.

Bei Todesfällen erhält die Witwe ein Sterbegeld ausgezahlt, das dem 6 fachen Be-
trag der von dem Mitgliede zuletzt bezogenen Krankenunterstützung entspricht.

Der Rechtsschutz, der den Mitgliedern in Fällen gewährt wird, die in ihrem Arbeits-
verhältnis begründet sind, erstreckt sich auf Ratserteilung, sowie auf Stellung eines etwa
nötigen Rechtsbeistandes. Rechtsstreitigkeiten der Mitglieder untereinander sind vom
Rechtsschutz ausgeschlossen.

Die Entwicklung der Kasse, die anfänglich dem Widerstande und der Anfeindung
anderweitig interessierter Arbeiterorganisationen ausgesetzt war, jetzt jedoch in den Kreisen
der einsichtigen Arbeiterschaft durchaus gewürdigt wird, macht erfreuliche Fortschritte,
was an der von Jahr zu Jahr steigenden Mitgliederzahl erkennbar ist.

Es kann erwartet werden, daß diese Entwicklung auch in Zukunft anhält und eine
immer größere Zahl von Arbeitern unserer Industrie für die hier geschilderten Einrichtungen
Verständnis findet, so daß der Gedanke des Zusammenhalts zwischen den beiden in vieler
Beziehung aufeinander angewiesenen wirtschaftlichen Faktoren auch auf diese Weise
stetig gefördert wird.
        <pb n="446" />
        ﻿365*

Verein Berliner Kaufleute und

Industrieller.

DIE UNTERSTÜTZUNGSKASSE des Vereins Berliner Kaufleute und Industrieller
war ursprünglich als Wohlfahrtseinrichtung für hilfsbedürftige Kaufleute und Industrielle,
soweit sie Mitglieder des Vereins waren, gedacht. Schon nach wenigen Jahren des Bestehens
der Kasse wurde jedoch das Statut abgeändert und dem Kuratorium die Befugnis erteilt,
auch Nichtmitglieder aus besonderen Schenkungen zu unterstützen. Durch abermalige
Erweiterung des Statuts wurde dann diese Unterstützung auch auf Witwen und Waisen
verstorbener Mitglieder ausgedehnt.

Die Gewährung von Unterstützungen ist in der Regel davon abhängig, daß der zu
Unterstützende mindestens 2 Jahre lang Mitglied des Vereins gewesen ist; die Unterstützung
von Witwen und Waisen bedingt eine 4 Jahre lange Mitgliedschaft des verstorbenen Ehe-
mannes oder Vaters. In dringenden Fällen jedoch kann das Kuratorium mit einer Majorität
von 2/3 der Abstimmenden beschließen, von dieser Bestimmung abzusehen. Die zu gewähren-
den Unterstützungen können bestehen in einmaligen oder laufenden Unterstützungen oder
in zinslosen Darlehen.

Die Kasse begann am 8. April 1891 ihre Tätigkeit mit einem Bestand von nur 2700 M.
und schloß im ersten Jahre mit einem Vermögen von rund 13 000 M. Dasselbe erhöhte
sich durch Sammlungen, durch jährliche und einmalige Beiträge, durch Veranstaltungen
von Wohltätigkeitskonzerten sowie durch größere und kleinere Spenden bis zum Jahre
1896 auf rund 49 000 M.

Dank der eifrigen Bemühungen des Kuratoriums und insbesondere des verewigten
Herrn Geheimrat Emil Jacob gelang es, weitere Mittel für die Kasse zu gewinnen und das
Vermögen bis zum 31. Dezember 1912 auf rund 250 000 M. zu steigern.

Seit dem Bestehen der Kasse sind über 1300 Unterstützungsgesuche behandelt worden.
In den letzten 5 Jahren betrugen die gewährten einmaligen und laufenden Unterstützungen
zusammen 42 401 M. und die in diesem Zeitraum gewährten Darlehen 26 285 M., zusammen
also 68 686 M.

KAISER WILHELM II. UND KAISERIN AUGUSTE VIKTORIA-STIFTUNG.

Die „Kaiser Wilhelm II. und Kaiserin Auguste Viktoria-Stiftung für Waisen Berliner
Kaufleute und Gewerbetreibender“ wurde im Jahre 1906 anläßlich der Feier der Silberhoch-
zeit des deutschen Kaiserpaares mit einem Fonds von 140 000 M., der von 1215 Vereins-
mitgliedern, Geschäftshäusern, Gewerbetreibenden und Vereinigungen zusammengetragen
wurde, begründet. Aus den Zinsen dieser Stiftung werden Unterstützungen und Erziehungs-
gelder für Waisen solcher Kaufleute und Gewerbetreibender von Groß-Berlin, welche selb-
ständig gewesen sind, bewilligt.

Bis zum Ende des Jahres 1912 hatte sich die Stiftung mit 157 Gesuchen zu beschäftigen;
24 davon mußten abgelehnt werden. In den übrigen 133 Fällen wurden an laufenden, monat-
lich und vierteljährlich zahlbaren Unterstützungen 30 235 M. und an einmaligen Unter-
stützungen 1635 M., zusammen 31 870 M. gewährt.

Durch weitere Zuwendungen von Gönnern stieg das Vermögen dieser Stiftung bis Ende
Dezember 1912 auf 161 880 M.	^
        <pb n="447" />
        ﻿366*

Verein chemischer Fabriken in Mannheim.

Die Aktien-Gesellschaft Verein Chemischer Fabriken in Mannheim wurde im Jahre
1854 mit einem Aktienkapital von 1 000 000 fl. gegründet, das heute auf 5 200 000 M.
angewachsen ist. Die Gesellschaft besitzt Fabriken in Mannheim-Wohlgelegen, Neuschloß
bei Worms, Heilbronn a. N. und Louisenthal a. d. Saar, außerdem gehört ihr die Dünger-
fabrik Michel &amp; Co. in Ludwigshafen a. Rh., so daß die Anzahl der Vereinsfabriken fünf
beträgt. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Mannheim. Gegenstand des Unternehmens
bildet die Darstellung der Erzeugnisse der chemischen Großindustrie der Alkalien und
Mineralsäuren usw. Außer 110 technischen und kaufmännischen Beamten beschäftigt
die Firma etwa 1400 Arbeiter.

Die Fabrik Wohlgelegen liegt auf Mannheimer Gemarkung, etwa 25 Minuten von
der Altstadt entfernt. Ein Teil der Arbeiter wohnt in der bei der Fabrik befindlichen Arbeiter-
kolonie, während die übrige Arbeiterschaft in den in der näheren und weiteren Umgegend
von Mannheim liegenden, durch Haupt- und Nebenbahnen leicht zu erreichenden badischen
und hessischen Ortschaften domiziliert ist.

Die Fabrik ist fortdauernd bestrebt, den modernen gewerbehygienischen Anforderungen
Rechnung zu tragen und durch Ausbau der Sicherheitsvorrichtungen Gesundheit und Leben
der Arbeiter vor ungünstigen Einwirkungen zu schützen und zu bewahren.

ARBEITERKOLONIE. Die Fabrik besitzt 20 Arbeiterwohnhäuser, die so gruppiert
sind, daß sie 2 nach der Straße offene Quadrate bilden. Die hierdurch entstandenen beiden
großen quadratförmigen Flächen bilden Gartenanlagen (Abb. 1 und 2).

Die Wohnhäuser sind zweistöckig. Jedes Gebäude enthält 4 Wohnungen, von denen
jede ihren besonderen Eingang hat. Die kleineren, im ersten Stock befindlichen Wohnungen
umfassen zwei Zimmer, Küche und Keller und die größeren, im zweiten Stock belegenen
Wohnungen bestehen aus einem Vorplatz, 2 Zimmern, Küche, Speicherkammer und Keller.
Anspruch auf eine Wohnung hat jeder in der Fabrik beschäftigte Arbeiter mit guter Führung,
soweit die Wohnungen ausreichen. Die wöchentliche Miete beträgt für die kleinen Wohnungen
        <pb n="448" />
        ﻿Verein chemischer Fabriken in Mannheim.

367*

1,20 M. und für die größeren Wohnungen 1,50 M. Der vereinnahmte Mietzins dient für die
Instandhaltung der Wohnungen. Zu jeder Wohnung gehört ein Stück Gartenfeld. Das
Mietverhältnis wird durch einen zwischen der Fabrik und dem Mieter abgeschlossenen
Mietvertrag geregelt.

Grundriss des .Kelle ru.Erd..$e£chos,se,g.

|p5

WASCH- UND BACKHAUS. Das Wasch- und Backhaus dient für die Kolonie-
bewohner. Das Waschhaus besitzt 2 Waschküchen mit 6 eingemauerten Waschkesseln,
so daß die Einrichtung gleichzeitig von mehreren Familien benützt werden kann. Im
Backhaus befindet sich ein großer Backofen.

SCHLAFSÄLE. Für unverheiratete und alleinstehende Arbeiter sind 10 Schlafsäle
vorhanden mit je 2—5 Betten. Jeder Schlafsaal enthält die erforderlichen Betten, Schränke,
        <pb n="449" />
        ﻿





'dbta.rrXtY/.

E

J0a*vtvn tyd^ikcb*''-

				
				tva ai/.
^mtin»n^aaV:				

Bad- und Kantinenanlage der Fabrik Wohlgelegen.

Waschgeschirre, Spucknäpfe usw. Die Schlafsäle werden täglich und außerdem allwöchent-
lich einmal gründlich gereinigt und jährlich einmal getüncht.

BEAMTENWOHNHÄUSER. Die Fabrik besitzt für diejenigen Beamten, deren ständige
Anwesenheit erforderlich ist, insgesamt 8 Wohnhäuser. Hiervon sind 6 Einzelwohnhäuser
und 2 Doppelwohnhäuser. Sämtliche Häuser sind zweistöckig, standesgemäß ausgeführt
und haben Gartenanlagen.

KANTINE UND BADEANSTALT. Kantine und Badeanstalt liegen an der Fabrikstraße,

direkt am Fabrikseingang (Abb. 3 und 4).

KANTINE. Die Kantine ist in der
Mitte durch eine herausnehmbare Holz-
wand, die eine Türöffnung hat, in
2 Räume zerlegt. Der vordere Raum ist
für diejenigen Arbeiter bestimmt, die ihr
Essen von der Kantine beziehen, während
der hintere Raum für diejenigen Arbeiter
reserviert ist, die außerhalb der Kolonie
wohnen, ihr Essen von zu Hause zugetra-
gen erhalten und keine alkoholischen Ge-
tränke genießen wollen.

Beide Räume können bei Festlich-
keiten zu einem Saal vereinigt werden.
Die innere Einrichtung und Ausstattung
der Räume ist je nach den Verwendungs-
zwecken gehalten. Die Kantinensäle bie-
ten Raum für ca. 400 Arbeiter. Die für
die Kantine vereinnahmte Pachtsumme
wird der Wohlfahrtskasse der Fabrik
überwiesen. Die verabreichten Speisen
und Getränke müssen von bester Be-
schaffenheit sein. Die Preise und Ge-
wichte der zum Verkauf gelangenden
Speisen und Getränke werden zwischen
der Fabrik und dem Kantinier halb-
jährlich vereinbart. Die gemeinsam fest-
gestellten Preislisten werden in den Wirt-
schaftsräumen ausgehängt.

Fr				TB		J L		
		|	X	  H-0		a u	&gt; e —	*p&gt;	~a	2^ &lt; r	T t 1
        <pb n="450" />
        ﻿Verein chemischer Fabriken in Mannheim.

369*

BADEANSTALT. Die Badeanstalt besitzt 40 Brause- und 120 An- und Auskleidezellen
für Arbeiter. Ferner ist eine Anzahl Kabinen mit Wannenbäder für Meister, Aufseher und
für Familienangehörige der Arbeiterschaft, sowie für die kaufmännischen und tech-
nischen Beamten vorhanden. Außerdem steht eine vollständige Dampfbadeeinrichtung zur
Verfügung. Die Aufsicht führt der Bademeister. In den Sommermonaten ist die Bade-
anstalt täglich geöffnet von nachmittags 3 bis abends 8 Uhr; für die Wintermonate sind
die Badetage auf Mittwoch und Samstag und die Badezeit von 3—7 Uhr festgesetzt. Die
Benützung der Badeanstalt ist unentgeltlich.

BETSAAL. Zur Befriedigung der religiösen Bedürfnisse der Koloniebewohner besteht
ein Betsaal, in welchem an Sonn- und Feiertagen Gottesdienst stattfindet.

SPARKASSE. Die Sparkasse wird vom Fabrikbureau unentgeltlich verwaltet. Zur
Benützung der Sparkasse sind die in der Fabrik beschäftigten Arbeiter und ihre Ange-
hörigen jeden Alters berechtigt. Die Einzahlungen erfolgen Mittwochs und Samstags;
die niedrigste Einlage beträgt 10 Pf.; Abhebungen können ohne Kündigung jederzeit statt-
finden. Die eingelegten Gelder werden teils in mündelsicheren Wertpapieren, teils bei der
Städtischen Sparkasse in Mannheim angelegt. Die anfallenden Zinsen werden alljährlich
voll an die Einleger verteilt, dem Kapital zugeschrieben und mit diesem verzinst.

DARLEHENGEWÄHRUNG. Zweck dieser Einrichtung ist die Unterstützung der
Arbeiterschaft in ihrem Bestreben, sich sozial und wirtschaftlich zu verbessern. Es werden
Darlehen gewährt für Kauf von Äcker, Baugelände, Häuser usw. Die Darlehen werden
zu einem mäßigen Zinsfuß gegeben. Die Rückzahlung hat in kleinen Wochen- oder
Monatsraten zu erfolgen.

KRANKENFÜRSORGE. Die Fabrik besitzt eine Betriebskrankenkasse. Die Kranken-
kasse gewährt außer den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen an die Mitglieder, sofern
dieselben mindestens 6 Monate der Kasse angehören, auch deren Angehörigen, Frauen
und Kinder, freie ärztliche Behandlung und Arznei für die Dauer von 13 Wochen, sowie
im Falle des Todes des Mitgliedes oder eines seiner Angehörigen ein Sterbegeld von 9 bis
48 M. Für die auf der Kolonie wohnenden Arbeiter und ihre Familien, sowie für diejenigen
Arbeiter, die nicht auf der Kolonie wohnen, aber während der Arbeitszeit den Arzt konsul-
tieren wollen, finden täglich von 11—12 Uhr auf der Fabrik Sprechstunden durch
den Fabrikarzt statt.

AMBULANZZIMMER. Außer dem Sprechzimmer des Arztes und einer Apotheke
ist auch ein Ambulanzzimmer vorhanden, das mit allen erforderlichen Instrumenten und
Einrichtungen versehen ist. Neben mehreren Tragbahren ist ein fahrbarer Krankentransport-
wagen vorhanden. Für den Sanitätsdienst ist eine Anzahl Personen ausgebildet, die bei
Unglücksfällen sofort tätig einzugreifen haben. In den einzelnen Fabrikbetrieben sind
kleine Verbandskästen aufgestellt, um gegebenenfalls dem Verletzten unverzüglich Hilfe
leisten zu können.

WOHLFAHRTSKASSE. Zweck dieser Kasse ist, überall da helfend einzugreifen, wo
durch Krankheit, Unglücksfälle oder sonstige Schicksalsschläge Arbeiter oder deren Familien
in Not geraten sind oder zu geraten drohen, indem sie von der Kasse auf eine kürzere oder
längere Zeitdauer nach Maßgabe der Verhältnisse unterstützt werden. Aus Mitteln der
Kasse werden namentlich Unterstützungen gewährt an Arbeiter, die durch Krankheit usw.
in Not geraten sind und an bedürftige Witwen verstorbener Arbeiter. Ferner gewährt die
Kasse Beihilfe zu den Kosten für Operationen, denen sich Angehörige der Arbeiterschaft
zu unterziehen haben, soweit die Krankenkasse hierfür nicht aufzukommen hat. Die Unter-
stützungen werden von Fall zu Fall gewährt und ihre Höhe je nach Lage der Sache be-
messen. Zweck dieser Kasse ist außerdem die Förderung und Unterstützung von Wohl-
fahrtsbestrebungen zugunsten der Arbeiterschaft.

UNTERSTÜTZUNGSFONDS FÜR GANZ- UND HALBINVALIDEN. Arbeiter, die
10 Jahre in der Fabrik beschäftigt gewesen sind, erhalten, wenn sie Ganz- oder Halbinvalide

*24
        <pb n="451" />
        ﻿Verein chemischer Fabriken in Mannheim.

370*

werden, aus diesem Fonds Unterstützungen. In besonders gelagerten Fällen, wie Verun-
glückung im Betrieb usw. werden Unterstützungen auch gewährt, wenn die vorgeschriebene
Dienstzeit von 10 Jahren noch nicht erreicht ist. Die auf der Fabrik mit leichteren
Arbeiten beschäftigten Halbinvaliden werden in der Weise unterstützt, daß ihnen die
Differenz zwischen ihrem derzeitigen und ihrem früherbezogenen Lohn, exklusive der etwa
in Frage kommenden staatlichen Invaliden- oder Altersrente in Form einer Unterstützung
bezahlt wird. An die Ganzinvaliden wird eine monatliche Unterstützung in der entsprechen-
den Höhe der staatlichen Invalidenrente gewährt, und zwar bei zehnjähriger Dienstzeit 50 %
hiervon, welcher Betrag mit jedem weiteren Dienstjahr um 5 % steigt, so daß bei einer
zwanzigjährigen Dienstzeit und darüber hinaus eine Unterstützung in der vollen Höhe
der staatlichen Invalidenrente gezahlt wird.

KINDER- UND HAUSHALTUNGSSCHULE. Die Kinder- und Haushaltungsschule
ist im Schulgebäude untergebracht, an das sich ein Spielplatz anschließt. Die Leitung der
Schule obliegt einer von der Fabrik besoldeten Lehrerin. Die Kinderschule dient zur Auf-
nahme der noch nicht schulpflichtigen, unter 6 Jahre alten Kinder der Koloniebewohner.
Die Schule findet wochentäglich von 9—12 Uhr vormittags statt. Für das erste Kind
einer Familie sind 20 Pf., und für das zweite 10 Pf. Schulgeld für die Woche zu bezahlen;
für die übrigen Kinder einer Familie ist kein Schulgeld zu entrichten. Das während eines
Jahres angesammelte Schulgeld wird für an die Kinder zu verteilende Weihnachtsgeschenke
verwendet. Die Haushaltungsschule hat den Zweck, den Arbeitertöchtern Gelegenheit zu
geben, sich in allen Zweigen der Haushaltung auszubilden und sie für ihren späteren
Beruf als Hausfrauen vorzubereiten. Zur Erreichung dieses Zweckes sind folgende Unter-
richtsfächer eingeführt:

I.

1. Flicken und Stricken, 2. Weißzeugnähen, 3. Maschinennähen, 4. Zuschneiden und
Anfertigen von Wäschegegenständen und Kleidern, als Nebenarbeiten, Sticken, Häkeln und
ähnliches.

II.

1. Kochen, 2. Waschen, 3. Bügeln, 4. kleiner Unterricht und Umgang mit Kindern.

An Schulgeld ist für das erste Mädchen einer Familie 10 M., für jedes weitere Mädchen
5 M. pro Jahr zu zahlen. Diese Beträge werden den Vätern in wöchentlichen Raten von
20 Pf. bzw. 10 Pf. bei den Lohnauszahlungen in Abzug gebracht. Das eingegangene Schul-
geld findet lediglich zugunsten der Schülerinnen der Haushaltungsschule Verwendung. Um
die Fortschritte der Schülerinnen zu zeigen, wird jeweils Ende Dezember eine Ausstellung
von Musterarbeiten veranstaltet und Zeugnisse über Betragen und Leistungen ausgegeben.

AUSBILDUNG DER HANDWERKERLEHRLINGE. Um den in der Fabrik beschäf-
tigten Arbeitern Gelegenheit zu geben, ihre Söhnen ein Handwerk erlernen zu lassen, stellt
die Fabrik alljährlich aus der Schule entlassene, nicht unter 14 Jahre alte Söhne von Ar-
beitern in ihren Handwerkereien ein. Diejenigen Handwerker, die nach Beendigung ihrer
dreijährigen Lehrzeit noch ein weiteres Jahr im Dienste der Fabrik verbleiben, erhalten
bei zufriedenstellender Leistung und gutem Betragen nach Ablauf des vierten Jahres zur
Erinnerung an ihre Lehrzeit eine Uhr mit Widmung zum Geschenk.

FEUERWEHR. Mitglied der Feuerwehr können nur Arbeiter werden, die mindestens
3 Monate im Dienste der Fabrik tätig sind, die bürgerlichen Ehrenrechte besitzen und das
18. Lebensjahr zurückgelegt haben. Die Wehr besteht aus dem Kommando, der Inspektion
und 5 Abteilungen mit je 1 Obmann. Der Dienst erstreckt sich auf die Bekämpfung von
Feuer auf der Fabrik und in der Kolonie, Übung und Versammlung, sowie Sonntagsfeuer-
wache, soweit sie erforderlich ist. Der Monatsbeitrag beträgt 20 Pf. pro Mann. Die Beitrags-
gelder dürfen nur zu Vergnügungs- oder zu den von der Generalversammlung beschlossenen
Zwecken verwendet werden. Die Kosten für die Anschaffung und Unterhaltung der Geräte
        <pb n="452" />
        ﻿Verein chemischer Fabriken in Mannheim.

371*

und Uniformen werden von der Fabrik bestritten. Die Feuerwehr besitzt eine eigene Musik-
kapelle. Diejenigen Feuerwehrleute, die 10 Jahre der Wehr angehören, erhalten von der
Fabrik ein Diplom und ein Geldgeschenk.

MUSIKKAPELLE. Zum Zwecke der Unterhaltung der Koloniebewohner und für die
Paraden und öffentlichen Aufzüge der Feuerwehr besteht eine Musikkapelle unter Leitung
eines Kapellmeisters. Dieser hat die Verpflichtung, von den in der Fabrik beschäftigten
Arbeitern und Handwerkern geeignete und für Musik befähigte Leute auszuwählen und
heranzubilden. Nach Maßgabe des Bedürfnisses sind mit der gesamten Kapelle gemein-
sam Proben zu veranstalten. Einmal in der Woche ist es gestattet, die Proben schon um
11V4 Uhr vormittags zu beginnen; die Erlaubnis hierzu wird auch dann gegeben, wenn
für besondere Anlässe mehrmals Proben unter der Woche nötig sind. Erforderlichenfalls
sind täglich 2 Übungsstunden mit den Musiklehrlingen abzuhalten und fallen solche in die
Zeit von 6 Uhr früh bis 6 Uhr abends. Soweit es die Interessen der Fabrik zulassen, ist
es der Kapelle gestattet, öffentliche Aufführungen zu veranstalten.

ERHOLUNGSURLAUB. Arbeiter, die keine Nachtschicht und keine sonntägliche
Wechselschicht haben, erhalten:

nach 5 Jahren ununterbrochener Dienstzeit jährlich 3 Tage

&gt;&gt;	10	&gt;&gt;	&gt;&gt;	&gt;&gt;	&gt;&gt;	6	,,

Urlaub bei Vergütung des Tagelohnes.

Arbeiter, die Tag- und Nachtschicht und sonntägliche Wechselschicht verrichten, erhalten:
nach 3 Jahren ununterbrochener Dienstzeit jährlich 2 Tage
&gt;&gt;	5	n	&gt;&gt;	&gt;&gt;	&gt;&gt;	5	&gt;&gt;

&gt;&gt;	1 o	&gt;&gt;	&gt;&gt;	&gt;&gt;	&gt;&gt;	7	»

Urlaub bei Vergütung des durchschnittlichen Schichtverdienstes der letzten 6 Wochen.

Den Beamten wird alljährlich Urlaub gewährt, dessen Dauer sich nach Maßgabe ihrer
Dienstzeit und Rangstellung richtet.

KAFFEEKÜCHE. Während der Sommermonate wird den an den Dampfkesseln und
Feuerungen usw. beschäftigten Arbeitern Kaffee in genügender Menge unentgeltlich ver-
abfolgt. Auch an die übrigen Arbeiter wird Kaffee gegen eine kleine Gebühr abgegeben, um
dem Alkoholgenuß nach Möglichkeit zu steuern. Das Kochen des Kaffees geschieht in
einer für diesen Zweck besonders eingerichteten Küche vermittels eines Kochapparates.
Mit der Zubereitung des Kaffees ist ein Arbeiter betraut. Die Abgabe erfolgt an bestimmten
Tagesstunden gegen Ablieferung einer Kaffeemarke.

ABGABE VON KARTOFFELN, KOHLEN UND DÜNGEMITTELN. An die Arbeiter
werden Kartoffeln und Hausbrandkohlen zum Selbstkostenpreis gegen ratenweise Bezahlung
verabfolgt. Ferner werden unter den gleichen Bedingungen an diejenigen Arbeiter, die land-
wirtschaftliche Grundstücke besitzen und solche selbst bebauen, Düngemittel abgelassen.

ACKERVERPACHTUNG. Die um die Fabrik herumliegenden Äcker, die fortdauernd
in einem kulturfähigen Zustande gehalten werden, werden alljährlich zur Bebauung und
Nutznießung gegen eine geringe Gebühr an die Arbeiter verpachtet.

VERSCHIEDENES. Diejenigen Arbeiter, die ununterbrochen 25 Jahre im Dienste
der Fabrik beschäftigt gewesen sind, erhalten ein Diplom und ein größeres Geldgeschenk.

Arbeiter, die 30 Dienstjahre zählen, erhalten anläßlich der Verleihung der staatlichen
Verdienstmedaille ebenfalls ein Geldgeschenk.

Mit der Überreichung ist in beiden Fällen eine kleinere Festlichkeit verbunden.

Einem alten Gebrauch gemäß werden diejenigen Arbeiter, die die Nachtschicht am
Vorabend des Weihnachtsfestes und die Tagschicht am ersten Weihnachtstage zu machen
haben, auf Kosten der Fabrik im Kantinensaal bewirtet.

Am Leichenbegängnis von Arbeitern, die längere Zeit im Dienste der Fabrik gestanden
haben, nimmt die Musikkapelle teil.

*24*
        <pb n="453" />
        ﻿372*

Verein der Getreidehändler
der Hamburger Börse.

UNTERSTÜTZUNGSKASSE. Die Unterstützungskasse des Vereins der Getreide-
händler der Hamburger Börse ist laut Beschluß der 26. ordentlichen Generalversammlung
des Vereins vom 27. Dezember 1894 aus Anlaß seines 25 jährigen Bestehens gegründet.
Die Kasse hat den Zweck, unbescholtenen Mitgliedern des Vereins eine Unterstützung zu
gewähren, falls sie nachweislich unverschuldet in Not geraten sind. Voraussetzung für die
Unterstützungsberechtigung ist außerdem eine mindestens 3 jährige Mitgliedschaft im Ver-
ein. Zur Fundierung der Kasse bewilligte der Verein den Betrag von 7500 M., nominal
in 4%igen preußischen Konsols aus dem Vereinsvermögen.

Die Verwaltung der Kasse wird durch den Vorstand des Vereins der Getreidehändler
der Hamburger Börse geführt, welcher über Anträge auf Unterstützungen unter Hinzu-
ziehung von 2 von ihm zu ernennenden weiteren Vereinsmitgliedern entscheidet. Die
Unterstützungen dürfen im einzelnen Falle die Höhe von 500 M. nicht übersteigen.

In der ordentlichen Generalversammlung des Vereins der Getreidehändler der Ham-
burger Börse vom 19. März 1913 wurde beschlossen, die Satzungen der Unterstützungs-
kasse dahin zu ändern, daß Unterstützungen nicht nur Mitgliedern des Vereins, sondern
auch anderen bedürftigen Personen, die dem Getreidehandel nahe gestanden haben, sowie
deren Angehörigen zugewendet werden können, falls sie nachweislich unverschuldet in Not
geraten sind. Ferner wurde beschlossen, dem Fonds der Unterstützungskasse einen weiteren
Betrag von 20 000 M. aus der Vereinskasse zu überweisen.

Das Kapital der Kasse ist heute einschließlich der freiwilligen Beiträge, Zinsen usw.
auf einen Betrag von 41 129,36 M. gestiegen.
        <pb n="454" />
        ﻿373*

Verein für chemische

in Mainz.

Industrie

Der Verein für chemische Industrie in Mainz, heute das Verkaufsbureau Frank-
furt a. M., die Zentralverarbeitungsfabrik Mainz-Mombach und die Verkohlungen in Preußen :
Greifenhagen, Lorch, Neheim, Oeventrop, Züschen und Lohe, in Bayern: Laufach, in
Hessen: Friedrichshütte, in Baden: Wittichen, in Oldenburg: Brücken und in Rußland:
die chemische Fabrik Sosnovice umfassend, wurde im Jahre 1865 durch den Zusammen-
schluß mehrerer Firmen gegründet.

Das Aktienkapital beträgt zurzeit 3 600 000 M.

Die Firma beschäftigt sich hauptsächlich mit der Verkohlung von Holz und der
Verarbeitung der hierbei gewonnenen Produkte. Als wesentlichste Fabrikate kommen in
Betracht Holzkohle, Essigsäure, Methylalkohol (Holzgeist), Formaldehyd, Aceton, essigsaure
Salze usw.

Die Zahl der Beamten beträgt etwa 70, die der Arbeiter etwa 1100.

Bald nach seiner Gründung wandte die Firma ihr Interesse den Wohlfahrtseinrich-
tungen zu, also schon viel früher als gesetzliche Regelungen bestanden.

HILFSKASSE. Im Jahre 1870 wurde eine Hilfskasse für die Arbeiter errichtet,
welche die Aufgaben einer schon bestehenden Krankenkasse übernahm, dabei aber auch
den Arbeitern und ihren Angehörigen Pensionen gewährte. Die Beiträge der Arbeiter waren
25 Pf. pro Woche für den Mann, 10 Pf. für die Frau und 5 Pf. für jedes Kind. Das Gleiche
zahlte die Firma. Dafür leistete die Kasse freien Arzt und Arznei, eine Mark Tagegeld bis
zu 3 Monaten, Sterbegeld und Pension von 300 M. für durch den Betrieb verursachte
Erwerbsunfähigkeit, ohne Rücksicht darauf, wie lange das Mitglied schon der Kasse ange-
hört hatte. Bei Erwerbsunfähigkeit, die in keinem Zusammenhang mit der Arbeit stand,
wurden bei mindestens 10jähriger Mitgliedschaft 180 M. jährliche Pension gewährt. Wit-
wen von Arbeitern, welche mehr wie 10 Jahre im Dienst waren, hatten Anspruch auf
Pensionen von 45—150 M. jährlich.

Es war hier also schon im wesentlichen alles das verwirklicht, was erst viel später
durch die vom Staat geforderten Krankenkassen und Unfallversicherungen geleistet wurde
und darüber hinaus eine Pensionsberechtigung, welche jetzt erst für die Angestellten durch-
geführt wird.

Außer den erwähnten Leistungen durfte die Kasse auch in besonderen Fällen von Krank-
heit oder sonstiger Not außerordentliche Unterstützungen geben, wenn dies von dem Arbeiter-
vorstand der Kasse beantragt wurde.
        <pb n="455" />
        ﻿
        <pb n="456" />
        ﻿Laufach: Beamtenwohnhaus.

Laufach: Arbeiterhaus.

5 •’

Laufach: Kleinkinderbewahranstalt.

Laufach: Arbeiterhaus.
        <pb n="457" />
        ﻿376*

Verein für chemische Industrie in Mainz.

Diese Bestimmung, welche auch in die Satzungen der späteren Kassen übergegangen
ist, hat nie zu Mißbräuchen geführt; es hat sich vielmehr gezeigt, daß die Arbeiter das Geld
ihrer Kasse wohl zu Rat zu halten wissen.

Als im Jahre 1883 das Krankenkassenwesen staatlich geregelt wurde, erhielt jede der
Fabriken eine neue Krankenkasse nach gesetzlicher Vorschrift; die alten Hilfskassen
blieben aber bestehen und befassen sich nur noch mit Pensionierungen und Beihilfen in be-
sonderen Notfällen.

PENSIONSANSTALT. Da die Verbände der einzelnen Fabriken sich als zu klein er-
wiesen, um die unvermeidlichen Schwankungen in den Erfordernissen der Pensionierungen
auszugleichen, wurde von der Firma noch eine allen Arbeitern gemeinsame Pensionsanstalt
gegründet, zu der die Arbeiter keine Beiträge zahlen.

Im Jahre 1905 wurden dann auch die Leistungen der Arbeiter zu den Hilfskassen auf-
gehoben, so daß die Arbeiter jetzt nur noch die Beiträge zu den Betriebskrankenkassen
zahlen, da auch die Firma die Beiträge für die Alters- und Invaliditätsversicherung voll trägt.

Trotzdem sind die Satzungen mehrfach in dem Sinn geändert worden, daß die Leistungen
erhöht wurden.

Gegenwärtig gelten folgende Pensionssätze:

nach einer Dienstzeit	bei stark verminderter	bei völliger Arbeits-
von	Arbeitskraft	unfähigkeit
10 Jahren	150 M.	250 M.
15	180 „	300 „
20	210 „	350 „
25	240 „	400 „
30	270 „	450 „
35	300 „	5oo „

70 jährige werden den Arbeitsunfähigen gleich behandelt, wenn sie die Arbeit nieder-
legen wollen.

Witwen erhalten je nach ihrem Lebensalter und der Dienstzeit ihres Mannes Pensionen
von 50—200 M. Ferner erhalten Kinder verstorbener Kassenmitglieder, solange sie das
15. Jahr noch nicht zurückgelegt haben, Pensionen von 40—80 M. je nach der Dienstzeit
des Vaters.

Diese Sätze erwiesen sich für Gehilfen und Werkmeister zu gering; es wurde daher
im Jahre 1901 für diese eine besondere Kasse gegründet, welche keine Beiträge von den
Beteiligten erhält und je nach dem bezogenen Gehalt und Dienstalter zu den für Arbeiter
vorgesehenen Pensionen Zuschüsse von 400	900 M. jährlich gewährt.

Die Arbeiterpensions- und Arbeiterhilfskassen haben heute ein Vermögen von etwa
250 000 M.

Für die Beamten wurde 1882 eine besondere Kasse gegründet, welche normale Ge-
hälter bis zu 3600 M. berücksichtigt. Sie gewährt:

bei 5jähriger Dienstzeit
)&gt;	■'■O	&gt;&gt;	&gt;»

,,	I5	&gt;&gt;	&gt;»

&gt;&gt;	20	,,	,,

&gt;)	25	»&gt;	»&gt;

&gt;&gt;	30	&gt;&gt;	&gt;»

Dabei zahlen die Mitglieder je nach ihrem Dienstalter und der Höhe ihres Gehaltes
12—54 M. jährlich gleich 0,6	1,8 % der Gehaltssumme. Die Firma zahlt 2 % der Gehälter

12,5% des Gehaltes

25,0% „

37,5%

5o,o %

62,5% „

75,o% „

yy
y y
        <pb n="458" />
        ﻿

Brücken: Beamtenwohnhaus.

Greifenhagen: Beamtenwohnhaus.

Oeventrop: Beamtenwohnhaus.

Neheim: Beamtenwohnhaus.
        <pb n="459" />
        ﻿378*

Verein für chemische Industrie in Mainz.

in die Kasse. Außerdem können sich Mitglieder mit 3600 M. bis 6000 M. Gehalt gegen Ein-
zahlung von 3 % des 3600 M. übersteigenden Gehaltsanteils höhere Pensionen bis zu 3300 M.
sichern. Die Firma zahlt in diesem Fall den gleichen Zuschuß wie das Mitglied. Witwen
haben Anspruch auf die Hälfte, jedes Kind bis zum 18. Lebensjahr auf 5% der Pension
des Vaters.

Die Beiträge zur staatlichen Angestelltenversicherung trägt die Firma allein, dafür
werden die Zahlungen, welche kraft des Versicherungsgesetzes geleistet werden, auf die
Pensionen angerechnet.

Die Beamtenkasse der Firma besitzt bei einem Mitgliederbestand von etwa 70 Köpfen
ein eigenes Vermögen von rund 300 000 M., welches aus Ersparnissen, hauptsächlich aber
aus Extrazuschüssen der Firma gebildet wurde. Trotzdem die Einzahlungen in die Kasse
im gesamten höchstens 4 % ■— etwa 2 % von seiten der Angestellten, 2 % von seiten der
Firma — betragen, sind die Leistungen sehr erheblich höher, wie diejenigen der staat-
lichen Angestelltenversicherung, welche ungefähr 8 % erhebt. Bisher haben die Einnahmen
noch immer die Ausgaben überstiegen; es ist aber wohl möglich, daß dies Verhältnis in den
nächsten Jahren, solange die staatliche Versicherung noch nichts leistet, bedeutend un-
günstiger wird. Die Firma hat für diesen Fall die Deckung eines etwaigen Defizits gewähr-
leistet, sofern mehr wie 5 % Dividende zur Ausschüttung gelangen.

Daß die Kassen tatsächlich arbeiten, beweisen folgende Zahlen.

Aus der Arbeiterpensionskasse (Arbeiterstand 1100) wurden an 150 und aus der Be-
amtenpensionskasse (Beamtenzahl 74) an 11 Mitglieder Pensionen ausbezahlt.

Die Firma gibt alljährlich ihren Beamten und Arbeitern, nach Dienstalter und Kinder-
zahl berechnet, ein Weihnachtsgeschenk im Gesamtbeträge von etwa 70 000 M.

Die Natur des Betriebes bringt es mit sich, daß die Firma ihre Werke nicht an einer
Stelle zusammenfassen kann, sondern eine ganze Anzahl Fabriken betreiben muß, die weit
von einander entfernt liegen. Gegenwärtig sind es in Deutschland n Einzelbetriebe. Die
Pensionskassen für Beamte, Gehilfen und Arbeiter sind gemeinsame Kassen für alle Fa-
briken, dagegen sind die Kassen für Krankenversicherung und die Hilfskassen für jede
Fabrik getrennt; hierdurch wird bei den Arbeitern ein persönliches Interesse für die Sache
erweckt, und es ist möglich den besonderen ärztlichen Anforderungen Rechnung zu tragen.

ARBEITERWOHNUNGEN UND SCHLAFRÄUME. Die Bedürfnisse in Bezug auf
Wohnungen für Arbeiter sind bei den einzelnen Fabriken ganz verschieden. Auf den in
ländlichen Bezirken belegenen Fabriken sind die Arbeiter meist Besitzer von eigenen Häus-
chen. Für die weitab Wohnenden sind Schlafräume in einzelnen Werken vorhanden, in
denen sie bei schlechtem Wetter nächtigen können.

Auf einer Fabrik (Laufach, Bayern) sind außerdem sieben Familien in Häusern unter-
gebracht, welche der Firma gehören. Arbeiter, die bereits längere Zeit im Geschäft tätig
sind, erhalten dort die Wohnung unentgeltlich oder zahlen sehr geringe Mieten. Wo ein
Bedürfnis dafür vorhanden ist, bekommen Arbeiter, welche sich ein eigenes Haus erbauen
wollen, Vorschüsse zu geringem Zinsfuß.

In Mainz-Mombach, wo mehr städtische Verhältnisse obwalten, sind Arbeiterhäuser
für 50 Familien erbaut. Jede Wohnung hat 2—3 Zimmer und Zubehör und einen kleinen
Garten. Die Miete beträgt 9 M. bis 15 M. monatlich, was einer 4prozentigen Verzinsung der
Baukosten, ohne Anrechnung des Bodenwertes, entspricht. Von den rund 70 Beamten der
Firma haben die 44, welche auf den Fabriken wohnen müssen, freie Wohnung.

KLEINKINDERBEWAHRANSTALT. In Laufach (Bayern) hat die Firma 1892 auf
Anregung des Herrn Pfarrer Gerstenberger die Anlage einer Kleinkinderbewahranstalt
ermöglicht, welche für die Kinder der Fabrikarbeiter und auch sonstiger Mitglieder der
Gemeinde sehr segensreich wirkt.
        <pb n="460" />
        ﻿Züschen: Beamtenwohnhaus.

Züschen: Werkmeisterwohnhaus,

Züschen: Oben Beamtenwohnhaus, unten Arbeiterhaus.

mmm
        <pb n="461" />
        ﻿Verein für chemische Industrie in Mainz.



Lorch: Beamtenwohnhaus.

Friedrichshütte: Beamtenwohnhaus.

Friedrichshütte: Arbeiterspeiseanstalt.

Lorch: Beamtenwohnhaus und Arbeiterspeiseanstalt (im Bau).
        <pb n="462" />
        ﻿Verein für chemische Industrie in Mainz.

381*

In Sailauf (Bayern) ist die Errichtung einer ähnlichen Anstalt im Werk.

Ebenso verschieden wie die Wohnungsfrage mußte auch die Verpflegung geregelt
werden.

ARBEITERSPEISEANSTALTEN. Im Anfang der 70er Jahre hatte die Firma auf ihren
sämtlichen Fabriken Arbeiterspeiseanstalten, die alle, mit einer Ausnahme, nach kurzer
Blüte wegen Mangel an Beteiligung eingegangen sind. Nur auf Friedrichshütte (Hessen)
fand die Veranstaltung Anklang und hat sich nicht nur gehalten, sondern ist geradezu zum
Bedürfnis geworden. Die Arbeiter bekommen für 20 Pf. pro Tag um 8 Uhr und %4 Uhr
Kaffee und um 12 Uhr ein Mittagessen, bestehend aus Suppe, Fleisch, Gemüse oder Hülsen-
früchten. Die Firma zahlt ebensoviel wie die Arbeiter, d. h. auch 20 Pf. pro Mann und Tag.
Die Herstellung eines kräftigen und schmackhaften Essens zu diesem Preis war natürlich
nur dadurch möglich, daß die Firma alle Nebenkosten, Lokal, Feuerung, Beleuchtung und
Bedienung umsonst stellt und außerdem die Erträgnisse eines großen Gartens gleichfalls
beisteuert. Seit 2 Jahren ist es aber infolge der fortgesetzt steigenden Lebensmittelpreise
nicht mehr möglich, Einnahmen und Ausgaben im Gleichgewicht zu halten. Die Firma
deckt seitdem den Fehlbetrag aus eigenen Mitteln.

Vor kurzem ist eine ähnliche Speiseanstalt auf Fabrik Lorch (Rheingau) wieder ins
Leben gerufen worden.

BIBLIOTHEKEN. Auf verschiedenen Fabriken bestanden Bibliotheken, in denen
die Arbeiter und ihre Angehörigen gute Bücher umsonst entleihen konnten. Alle sind ein-
gegangen bis auf eine und auch diese wird schwach benutzt.

Zum Schlüsse verdient noch ein Punkt Beachtung, der zwar nicht direkt als eine Ver-
anstaltung zum Wohle der Arbeiter bezeichnet werden kann, welcher aber ein sehr günstiges
Zeugnis für die Einrichtungen auf den Fabriken und für die Sorgfalt, mit welcher dieselben
geleitet werden, ablegt:

Bei Errichtung der staatlichen Unfallversicherung wurden die Betriebe der Firma in
die Gefahrenklasse 35 eingereiht. Auf Vorschlag der Firma wird diese Einschätzung von
Zeit zu Zeit einer Nachprüfung unterzogen und die Ziffer je nach den wirklich stattgehabten
Unfällen nach oben oder nach unten abgeändert. Infolge der letzten Feststellung sind nun
die Fabriken der Firma statt mit der Zahl 35 mit den Zahlen 4—15, im Durchschnitt mit
8,7 veranlagt.

Die sozialen Bestrebungen der Firma haben wesentlich dazu beigetragen, das bestehende
gute Verhältnis zu Beamten und Arbeitern zu schaffen.
        <pb n="463" />
        ﻿382*

58 er Erholungsheim in Walsrode.

Verein für Handlungs-Commis von 1858
(Kaufmännischer Verein), Hamburg.

Wohl die angesehenste unter den großen Berufsorganisationen der deutschen Hand-
lungsgehilfen ist der Verein für Handlungs-Commis von 1858 mit dem Sitz in Hamburg.
Er zählt mehr als 120000 Angehörige, davon befinden sich über 12000 im Auslande
und Übersee. Am Stammsitze in Hamburg zählt der Verein 26 000 Mitglieder; die übrigen
fast 95 000 Mitglieder sind in rund 700 Bezirksvereinen zusammengeschlossen. Das Ver-
trauen, das der Verein auch unter der selbständigen Kaufmannschaft genießt, beweist die
Tatsache, daß ihm mehr als 12 000 Prinzipale angehören. Der Jahresumsatz der Vereins-
kasse überschreitet die Million schon lange.

Als der Verein vor 55 Jahren von einer kleinen Schar Hamburger Handlungsgehilfen
gegründet wurde, geschah es, um den Mißständen auf dem Arbeitsmarkte entgegenzutreten.
Durch die große Handelskrisis von 1857 waren zahlreiche Kontoristen stellenlos geworden;
die Wiedererlangung eines Postens war meist nicht möglich ohne die Inanspruchnahme
eines gewerbsmäßigen Stellenvermittlers, deren Zunft allgemein den bezeichnenden Namen
„Fleischmakler“ trug. Heutzutage, wo man Vermittlergebühren von 4 v. H. eines Monats-
gehalts, die noch dazu nur zur Hälfte vom Handlungsgehilfen zu tragen sind, als zu hoch
bekämpft, wird man die bedrückte Lage eines stellesuchenden Kommis richtig zu würdigen
verstehen, wenn man erfährt, daß zur Zeit der Gründung des 58 er Vereins in Hamburg
5—10 v. H. des ersten Jahresgehaltes gezahlt werden mußten.

So ist gewiß der Zusammenschluß der Hamburger Handlungsgehilfen, die von vorn-
herein eine

KOSTENFREIE STELLENVERMITTLUNG als Grundsatz aufstellten, ein soziales
Werk im besten Sinne des Wortes gewesen. Es würde zu weit führen, die Schwierigkeiten,
die sich naturgemäß in der ersten Zeit der Ausführung des Planes entgegenstellten, auf-
        <pb n="464" />
        ﻿Verein für Handlungs-Commis von 1858 (Kaufmännischer Verein), Hamburg. 383*

zuzählen, und weiter zu schildern, wie durch zähe Arbeit
und eine Aufopferung der Kollegen, wie man sie heute nicht
mehr oft findet, das zarte Reis zu einem kräftigen Stamme
emporwuchs. Nur die Meilensteine einer beispiellosen
Entwicklung sollen hier bezeichnet werden.

Im Oktober 1887 wurde die 25 000. Stelle besetzt.

Die 50 000. Vermittlung konnte der Verein im November
1894 buchen; 75 000 waren es im August 1899 und 100 000
im November 1903. Immer schneller ging nun die Ent-
wicklung vor sich: 125 000 Besetzungen waren im August
1907 erreicht, 150 000 im August 1910 und endlich 175 000
im November 1912. Zur Zeit des Gedenktages, dem dieses
Buch gewidmet ist, wird der 58 er Verein die 180 000. Stelle
besetzt haben.

Im ersten Jahresberichte, den der Verein herausgab,
konnte, obgleich erst 28 Vermittlungen erzielt worden
waren, mit Stolz verkündet werden, daß den Mitgliedern
durch die Tätigkeit des Vereins unter Berücksichtigung
einer Durchschnittsgebühr von 7 % v. H. des ersten Jahres-
gehaltes 2100 Courant-Mark erspart worden waren, wenn
man nur ein Durchschnittsgehalt von 1000 Courant-Mark
(1200 Reichsmark) zugrunde legte. Nach 6 Jahren war die ersparte Summe schon
auf 15 200 Courant-Mark angewachsen. Wollte man heute dieselbe Berechnungsart zu-
grunde legen und auch das Durchschnittsgehalt trotz der veränderten Verhältnisse nur
mit 1200 M. annehmen, so ergibt sich die überraschende Tatsache, daß der Verein
seinen Mitgliedern bisher an Vermittlungsgebühren 16% Millionen Mark er-
spart hat.

Welchen Umfang die Stellenvermittlung des Vereins im Laufe der Zeit angenommen
hat, beweist neben der Tatsache, daß im Jahr 1912 10940 Stellen vermittelt werden konnten
— also an jedem Arbeitstag 36 Stellen — am besten wohl der Umstand, daß allein in Hamburg,
abgesehen von den zwölf berufsamtlich geleiteten deutschen Geschäftsstellen, 44 Beamte
und 4 Boten sich lediglich mit der Stellenvermittlung befassen, und daß die Kosten der
Vermittlungsabteilung, auch wieder die auswärtigen Geschäftsstellen nicht mitgerechnet,
sich auf 170 000 M. jährlich belaufen. Jede in Hamburg und den Geschäftsstellen ver-
mittelte Stelle erfordert einen Kostenaufwand von rund 25 M.; trotzdem wird weder von
den auftraggebenden Firmen noch von den sich bewerbenden Mitgliedern eine Ver-
mittlungsgebühr oder Portovorlage erhoben.

Die Grundsätze, die der Verein bei dem Betriebe seiner Stellenvermittlung beachtet,
dienen beiden Teilen, dem Prinzipal wie dem Angestellten. Die Handlungsgehilfen werden
zur Bewerbung nur zugelassen, wenn sie über ihre Laufbahn einwandfreie Zeugnisse vorzu-
weisen vermögen; zum andern schließt der Verein die Tätigkeit für Firmen aus, welche
iingünstige Arbeitsbedingungen stellen. Rechnet man hierzu noch den Vorteil, den die
Vermittlungstätigkeit durch Standesgenossen mit langjähriger Schulung bietet, so ist
zweifellos die Meinung berechtigt, daß die Errichtung öffentlicher Arbeitsnachweise für
den Beruf des Kaufmanns nicht nur nicht förderlich, sondern schädlich sein muß. Über die
Entwicklung, welche die Stellenvermittlung des 58 er Vereins im einzelnen in den letzten
25 Jahren genommen hat, gibt die eingeschaltete Tafel Aufschluß.

Schon 4 Jahre nach der Gründung erweiterte der Verein sein Arbeitsgebiet durch die
Schaffung einer

KRANKEN- UND BEGRÄBNISKASSE. Sie wurde im Jahre 1862 mit lediglich ört-
lichem Wirkungskreise gegründet. Am 1. Juli 1885 wurde sie bei einer Mitgliederzahl von
        <pb n="465" />
        ﻿384* Verein für Handlungs-Commis von 1858 (Kaufmännischer Verein), Hamburg.

682 Köpfen und einem Vermögen von 15 768 M. in eine eingeschriebene Hilfskasse
umgewandelt. Bis zum 1. Oktober 1909 erstreckte sich der Wirkungskreis auf ganz
Deutschland; von da ab wurde er auf ganz Europa ausgedehnt. Die Kasse be-
zweckt, in Krankheitsfällen helfend einzugreifen. Ihr Vorzug anderen Krankenversiche-
rungen gegenüber besteht darin, daß sie schon für sehr kleine Einzahlungen die höchsten
Leistungen an Kranken- und Begräbnisgeld bietet. In der Zeit vom 1. Juli 1885 bis 31. De-
zember 1912 ist in 217 760 Krankheitsfällen Unterstützung gewährt worden. Bei 1 530 209
Krankheitstagen kam Krankengeld zur Auszahlung. Die Gesamtausgaben ohne Ver-
waltungskosten beliefen sich auf 7 06x 763 M., und zwar für

Krankenunterstützungen........................3 314 091 M.

Arzthonorar...................................2 457 803 ,,

Arznei ....................................... 712 781 ,,

Heilmittel und sonstige Ausgaben ......	353 464 ,,

Begräbnisgeld................................. 223 624 ,,

Die Gesamteinnahmen betrugen im gleichen Zeiträume 8561 467 M. Das Vermögen
bezifferte sich am 31. Dezember 1912 auf über 580000 M. An Verwaltungskosten entstanden
929 704 M., so daß den Mitgliedern unter Berücksichtigung des Vermögens rund 83 v. H.
ihrer Einzahlungen wieder zugute gekommen sind.

Die Beiträge sind gegenüber den hohen Leistungen mäßig und für Lehrlinge noch
besonders niedrig bemessen. Eintrittsgeld erhebt die Kasse nicht. An Krankenunter-
stützung gewährt sie, außer freier ärztlicher Behandlung oder Arzthonorarvergütung,
Arznei, sowie Brillen, Bruchbänder und sonstige Heilmittel, ein tägliches Krankengeld je
nach Wahl der Klasse bis zu 5 M. Bei Aufenthalt in Krankenhäusern werden die Kur-
und Verpflegungskosten je nach Höhe der Versicherung einschließlich der Familienan-
gehörigenunterstützung bis zu 9 M. täglich ausgezahlt. Im Todesfälle kommt an die An-
gehörigen ein Begräbnisgeld, ohne Rücksicht auf die Dauer der Mitgliedschaft, bis zu 300 M.
zur Auszahlung. Durch diese Leistungen ist es der Kasse gelungen, einen Mitgliederbestand
von über 25 000 zu erzielen.

Der Grundsatz des Vereins, daß neben der heute nicht mehr zu entbehrenden Hilfe
durch Staat und Gesetzgebung die Hilfe aus eigener Kraft nicht nur daseinsberechtigt,
sondern auch notwendig ist, hat den Verein zur Schaffung weiterer, auf Selbsthilfe
gegründeter Wohlfahrtseinrichtung veranlaßt. Eine

PENSIONSKASSE wurde im Jahre 1886 gegründet, die als Grundstock 25000 M. vom
Vereinsvermögen zugewiesen erhielt.

Diese Kasse hat sich die Aufgabe gestellt, den selbständigen Kaufleuten und Hand-
lungsgehilfen für den Fall der Invalidität wie für die Zeit vorgerückten Alters einen wirk-
samen Schutz zu bieten und den ihres Ernährers beraubten Ehefrauen eine ausreichende
Beihilfe zum Lebensunterhalte zu gewähren.

Die Kasse erfüllt diese Aufgabe durch ihre Invaliditäts-, Alters- und Witwenversiche-
rung; sie zahlt

Witwenrenten bis	zum	Betrage	von	1200	M.	jährl.

Invalidenrenten ,,	,,	,,	,,	2000	,,	,,

Altersrenten „	,,	„	,,	3600	„	„

Insgesamt sind bis Ende 1912 etwa 3(4 Millionen Mark an Invaliden-, Witwen- und
Altersrenten usw. gewährt worden.

Das Kassenvermögen war bis Ende 1912 auf mehr als 14 % Millionen Mark angewachsen.
Die jährliche Einnahme an Beiträgen und Zinsen beträgt über eine Million Mark.

Die Einrichtungen der Pensionskasse bilden eine wichtige Ergänzung der staatlichen
Angestelltenversicherung, denn sie übernimmt die Invaliditäts- und Witwenversicherung
        <pb n="466" />
        ﻿Verein für Handlungs-Commis von 1858 (Kaufmännischer Verein), Hamburg. 385*

ohne Wartezeit, überbrückt also in zweckmäßigster Weise die bei der staatlichen Fürsorge
vorgesehene xo jährige bzw. 5 jährige Wartezeit und bringt außerdem Altersrenten schon
vom 55. Lebensjahre ab zur Auszahlung.

HINTERBLIEBENEN- UND ALTERSVERSORGUNGSKASSE. 1901 schuf dann der
Verein eine Hinterbliebenen- und Altersversorgungskasse, die den Vereinsmitgliedern und
ihren Angehörigen die Lebensversicherung in ihren verschiedenen Formen bietet. Im
Jahre 1903 erhielt die Kasse die Reichskonzession.

Die anhaltend günstige Entwicklung der Kasse zeigen folgende Ziffern:

1901:	1905:	1909:	1912:

Versicherungsbestand	....	2 067	100 M.	4 829 100	M.	8 560 570	M.	11 822 854	M.

Beiträge und Zinsen	....	71	000	,,	249 500	,,	492 625	,,	592 996	,,

Prämienreserven.................. 27	112	,,	421545	,,	1328612	,,	2252411	,,

Extrafonds................... 47 575	„	150 °98 „	216 933 „	290 921 „

Uberschuß.................... 21 573	,,	21 128 ,,	50 108 ,,	91 257 ,,

SPAR- UND DARLEHNSKASSE. Etwa zur gleichen Zeit wie die Lebensversicherung
trat die Spar- und Darlehnskasse als eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft-
pflicht ins Leben. Sie bezweckt, den Vereinsmitgliedern, deren Ehefrauen und Kindern
zur sicheren und nutzbringenden Anlegung von Ersparnissen Gelegenheit zu geben,
ferner an Mitglieder der Genossenschaft Darlehen unter vorteilhaften Bedingungen zu
gewähren.

Die günstige Entwicklung auch dieser Kasse beweist die folgende Übersicht:

1901:	1905:	1909:	1912:

Gesamtumsatz . . .	1 091 244,12 M. 3 332 345,94 M. 5 042 0x2,12 M. 6 907 244,84 M.

Mitgliederzahl . . .	764	1335	1390	1634

Mitgliederguthaben .	47	205,28	,,	165	662,61	,,	158	985,40	,,	275	155,22	„

Haftsumme ....	89 200,-—	,,	233	000,—-	,,	210	200,—	,,	334	800,—	,,

Sparkasseneinlage-
konto .............. 89 577,33 „	621 287,50 „	1 225 153,51 ,,	1 728 537,55 „

Wechsel- und Depot-
konto .............. 128910,95 ,,	277279,— ,,	308859,89 „	285977,54 „

Rücklagen............... 1	702,89	,,	12	812,70	,,	22	707,54	,,	38	580,34	,,

Dividende........... —	3 V2 %	5 %	5 %

FAMILIENKRANKENVERSICHERUNG. Ende 1910 folgte als vorläufig letztes Glied
der Kasseneinrichtungen die Schaffung der Familienkrankenversicherung, deren Aufgabe
es ist, die verheirateten Mitglieder vor den materiellen Sorgen bei Erkrankungen in der
Familie zu bewahren. Diese jüngste selbständige Wohlfahrtseinrichtung des Vereins hat
sich ebenfalls durchaus günstig entwickelt. Der Bestand an Versicherten betrug Anfang
1913 2148 Personen, davon 1075 Ehefrauen und 1073 Kinder. Die in den beiden ersten
Geschäftsjahren (1911 und 1912) geleisteten Auszahlungen bezifferten sich auf 40000 M.
Die Rücklagen betrugen nach Ablauf des ersten Geschäftsjahres (1911) 8738,42 M. Die
Rechnungsergebnisse des zweiten Geschäftsjahres gestatten die satzungsmäßige Rück-
stellung von 10 v. H. der sich auf 40000 M. belaufenden Beitragseinnahmen. Die Beiträge
sind gegenüber dem Risiko, welches Frauen und Kinder für eine Krankenversicherung
mit ausgedehnterer Leistungspflicht bilden, als durchaus mäßig zu bezeichnen. Bei dem
guten Gedanken, welcher der Familienkrankenversicherung zugrunde liegt, und bei der
wachsenden Anerkennung und Aufmerksamkeit, welche sie unter den Mitgliedern des
58 er Vereins findet, wird auf eine dauernde Vorwärtsentwicklung dieser Einrichtung auch
in Zukunft sicher zu rechnen sein.

*25
        <pb n="467" />
        ﻿386* Verein für Handlungs-Commis von 1858 (Kaufmännischer Verein), Hamburg.

Sind die bisher geschilderten Zweige der Vereinstätigkeit, mit Ausnahme der Stellen-
vermittlung, gemäß den Gesetzen auf eine selbständige Grundlage gestellt, so hat der
Verein als solcher sich nebenher noch auf verschiedenen Gebieten der Wohlfahrtspflege
betätigt. Sein

UNTERSTÜTZUNGSAUSSCHUSS, hervorgegangen aus einer Hilfskasse, die während
des letzten großen Krieges ins Leben trat, konnte bis Ende des verflossenen Jahres zu-
sammen mit der im Jahre 1901 zum Andenken an den verdienstvollen Vorsitzenden Gustav
Unkart gegründeten

UNKART-STIFTUNG 375 713,62 M. an notleidende Berufsgenossen auszahlen, ohne
daß dafür von den Mitgliedern besondere Beiträge erhoben worden wären.

RENTENKASSE FÜR STELLENLOSE MITGLIEDER. Die Krönung der Unter-
stützungseinrichtungen erfolgte vor 3 Jahren durch die Schaffung der Rentenkasse für
stellenlose Mitglieder, deren Leistungen allen Mitgliedern nach satzungsgemäß festgelegten
Grundsätzen ohne Prüfung der Bedürftigkeit im Falle der Stellenlosigkeit zugute
kommen. Schon jetzt ist ein Vermögen von über 350 000 M. vorhanden, und rund 108 000 M.
konnten in den ersten beiden Jahren des Wirkens dieser Kasse ausgezahlt werden. Seit
dem Beginn des laufenden Jahres sind die Rentensätze bereits wesentlich erhöht worden.
Es erhält jetzt ein stellenloses Mitglied nach 2 jähriger Mitgliedschaft bereits monatlich
45 M. auf 3 Monate. Staffelförmig steigen die Leistungen mit der Länge der Mitglied-
schaft und erreichen jetzt nach 15 jähriger Vereinszugehörigkeit, gerechnet vom Insleben-
treten der Kasse, die Höhe von 60 M., die monatlich für 4 Monate gezahlt werden.
Verheiratete Mitglieder erhalten zu diesen Sätzen noch einen Zuschlag, der je
nach der Zahl der Familienangehörigen mit einem Fünftel beginnt und bis zu drei
Fünfteln steigt.

Als der Verein vor 5 Jahren unter Beteiligung der höchsten Reichs- und Staatsbehörden
sein goldenes Jubiläum feierte, wurde das Ergebnis einer Sammlung unter den Mitgliedern
überreicht, die zur Errichtung eines

ERHOLUNGSHEIMS dienen sollte; 50 000 M. waren es, die heute, nachdem die Samm-
lungen stetig fortgesetzt worden sind, bereits auf 120 000 M. angewachsen sind. Diese

Erholungsheims bei Walsrode in der Lüneburger Heide,
das rund 100 Betten enthält und in dem die Mitglieder
und ihre Angehörigen zu dem mäßigen Pensionssatze von
3 M. bis 3,25 M. angenehme Unterkunft und vorzüg-
liche Verpflegung finden. Zwei weitere

ERHOLUNGSHEIME sind, gleichfalls durch die
Opferfreudigkeit von Mitgliedern, in Niederschreiber-
hau im Riesengebirge und in Oberwiesenthal am
Fuße des Fichtelberges im sächsischen Erzgebirge ge-
schaffen worden. Diese beiden letzten Heime sind be-
sonders für den Winterbetrieb geeignet.

Neben den bisher geschilderten Gebieten der Wirk-
samkeit des Vereins, die in der Hauptsache die materielle
Sicherstellung und die gesundheitliche Förderung der
Mitglieder bezwecken, hat sich der Verein auch von jeher
mit regem Eifer den Bildungsbestrebungen der
kaufmännischen Berufsgenossen gewidmet. Schon 1868
gründete er eine

ABTEILUNG FÜR FORTBILDUNG, die neben der
Abhaltung von Vorträgen namhafter Männer der Wissen-
schaft und Praxis zahlreiche Unterrichtsstunden ein-

Mittel dienten zur Erbauung eines

Ferienheim in Niederschreiberhau.
        <pb n="468" />
        ﻿Verein für Handlungs-Commis von 1858 (Kaufmännischer Verein), Hamburg. 387*

richtete. Bis zum Jahre 1874 wurden nur
Handlungsgehilfen und Prinzipale zugelassen,
dann wendete der Verein, indem er die Kurse
zu einer Handelsschule zusammenfaßte, be-
sondere Aufmerksamkeit dem Unterricht der
Lehrlinge und jüngeren Handlungsgehilfen
zu. Die gewaltige Ausdehnung der Handels-
schule, die neuerdings durch das

BUSCH-INSTITUT, eine Höhere Lehr-
anstalt für Handelswissenschaft und Han-
delspraxis, ihren Oberbau erhalten hat, wird
am besten durch die Tatsache beleuchtet, daß
schon mehr als 25000 Personen den Unterricht
an der Schule genossen haben, daß 15 Lehrer
an ihr wirken, darunter 4 hauptamtlich, und daß jährlich rund 50 000 M. für die Schule,
nicht gerechnet die Kosten der Vorträge, des Hamburger Lehrlingsheims und der Lese-
räume im Hamburger Geschäftshause, aufgewendet werden.

Die Ziffern und Tatsachen, welche hier vorgeführt sind, haben gewiß gezeigt, welche
achtunggebietende und in mancher Beziehung unerreichte Wirksamkeit der 58 er Verein
entfaltet. Seine Tätigkeit auf dem Felde der Selbsthilfe ist aber nur ein Ausschnitt
seines gesamten Wirkens. Seit Jahrzehnten hat er sich, zwar besonnen, aber doch
mit Nachdruck, der Vertretung der sozialen Standesinteressen der Berufsange-
hörigen angenommen; von ihnen zu sprechen ist aber in diesem Werke nicht der Platz.

Die erfreuliche Entwicklung, welche der Verein in den letzten Jahren genommen hat,
ist wohl ein Beweis dafür, daß in den Kreisen der Angestellten die radikalen Bestrebungen,
welche in den letzten Jahren auch im kaufmännischen Berufe Eingang gefunden haben,
und die vielleicht eine Reaktion auf scharfmacherische Maßnahmen gewisser groß-
industrieller Kreise waren, bei der großen Masse der Berufsangehörigen keinen Boden zu
finden vermögen. Diesen festen, in der Mitte zwischen links und rechts stehenden Kern
als wuchtige Masse und eine Macht im öffentlichen Leben zu erhalten, ist eine Aufgabe
nicht nur der gemäßigten Angestelltenverbände, sondern sicher nicht zuletzt auch der
sozialdenkenden Kreise der Prinzipalität. Die weitere Aufwärtsentwicklung unseres Wirt-
schaftslebens, wie die Erhaltung eines nationalgesinnten Mittelstandes der Privatangestellten
wird gewährleistet, wenn Prinzipale und Angestellte sich zur Richtschnur nehmen die
Worte am Eingangsportal des neuen Geschäftshauses vom 58er Vereine:

„Für Stand und Vaterland!“



Ferienheim des Vereins in Oberwiesenthal.

*25*
        <pb n="469" />
        ﻿388*

Vereinigte Filzfabriken
Giengen a. d. Brenz.

FABRIKKRANKENKASSE. Dieselbe wurde am 17. Oktober 1888 gegründet. Zum
Reservefonds wurden im Laufe von 3 Jahren 7000 M. gestiftet. Der Reservefonds hat
das Doppelte des gesetzlichen Höchstbetrages erreicht. Die Leistungen der Krankenkasse
sind, mit Ausnahme der hälftigen Arztkosten für Angehörige der Versicherten und dem
vom 20 auf den 30 fachen Betrag des durchschnittlichen Tagelohns erhöhten Sterbegeld,
die gesetzlichen Regelleistungen.

Dagegen werden die Beiträge zur Krankenkasse sowohl als auch zur Invaliden- und
Hinterbliebenenversicherung in ihrem ganzen Betrag von der Firma allein geleistet ohne
Abzug am Lohn. — Aus den

ZINSEN VOM RESTVERMÖGEN der früher, vor dem 17. Oktober 1888, bestandenen
Fabrikkrankenkasse werden seit 1889 jährlich an ca. zwölf der älteren Arbeiter Geschenke
von je 25—50 M., je nach ihrem Dienstalter, verabreicht. — Zu den

BAUKOSTEN DES HIESIGEN STÄDTISCHEN KRANKENHAUSES ist außer der
schenkungsweisen Überlassung des um 9000 M. angekauften Areals ein Beitrag von
10 000 M. bar gestiftet worden gegen die Verpflichtung, die Mitglieder der Fabrikkranken-
kasse jeweils zu den niedersten Verpflegungssätzen aufzunehmen.

WOHNHÄUSER FÜR ANGESTELLTE sind acht vorhanden, welche zehn Wohnungen
teilweise mit Garten enthalten. Die Gesamtherstellungs- bzw. Ankaufskosten betragen
130 000 M.

DIE ZAHL DER WOHNHÄUSER FÜR MEISTER UND ARBEITER beträgt elf mit
40 Wohnungen von je drei Zimmern und entsprechenden Nebengelassen. Die Gesamt-
herstellungs- bzw. Ankaufskosten betragen 170 000 M. Die Miete, welche ca. 2% der
Herstellungskosten beträgt, wird für Instandhaltung und Verbesserung der Häuser ver-
wendet.

ARBEITERSÄLE UND WÄRMEHERDE für die Speisen der Arbeiter sind vorhanden,
bei der Fabrik in Gerschweiler in einem im Jahr 1895 für 27 000 M. erstellten Wirt-
schaftsgebäude, welches außer den zwei für die Geschlechter getrennten Arbeiter-
sälen zwei Wirtschaftsräume und eine Wohnung für den Wirtschaftsführer enthält.

KRAUTBEETE, ca. 120 Länder, welche an die älteren Angestellten und Arbeiter
unentgeltlich überlassen werden.

UNTERSTÜTZUNGS- UND PENSIONSFONDS. Unterstützung wird gewährt an in-
valide Angestellte und Arbeiter und deren Hinterbliebene nach freier Bestimmung des
Aufsichtsrats.
        <pb n="470" />
        ﻿389*

Vereinigte Gummiwaaren-Fabriken

Harburg-Wien

vormals Menier-I. N. Reithoffer.

Harburg a. Elbe. Hannover-Linden. Wien-Wimpassing.

(Über 4000 Arbeiter.)

Die sozialpolitischen und freiwilligen Lasten betragen für das Jahr 1912 265758,36 M.,
gleich ca. 4 % % auf das Aktienkapital von 6 000 000 M. bzw. 74 % der in den letzten
3 Jahren verteilten Durchschnittsdividende. An Wohlfahrtseinrichtungen sind zu nennen:

1.	DIE PENSIONS-, WITWEN- UND WAISENKASSE DER BEAMTEN UND MEISTER.
Diese Pensionskasse besteht bereits 16 Jahre, wird vollständig getrennt als selbständige
Kasse verwaltet und erhält von der Firma statutarisch festgesetzte jährliche Zuschüsse,
welche im Jahre 1912 rund 42 000 M. betrugen.

Bei einem Mitgliederbestand von 233 Personen hat die Kasse heute ein in mündel-
sicheren Werten angelegtes Vermögen von 1 512 075,09 M. und zahlte im Jahre 1912:

24 766,34 M. an 24 Pensionäre,

18 934,44 „	„ 34 Witwen,

1 206,77 n n 27 Kinder.

2.	DIE KRANKENKASSE DER BEAMTEN UND MEISTER. Diese Krankenkasse
besteht 10 Jahre und ihr gehören 276 Mitglieder an, denen neben freier ärztlicher Hilfe,
Arzneien und Verpflegung, soweit sie ein Einkommen unter 2000 M. beziehen, noch ein
Krankengeld von 1,50 M. pro Tag gewährt wird außer dem regulären Gehalte. Die jähr-
lichen Aufwendungen dieser Kasse beziffern sich auf über 20 000 M. Es besteht freie
Arztwahl, und die Firma leistet alljährlich einen Zuschuß von rund 7500 M.

3.	UNTERSTÜTZUNGSFONDS. Die Firma hat einen Unterstützungsfonds in Höhe
von 400 000 M. geschaffen, aus dessen Zinsen alte, arbeitsunfähig gewordene Angestellte
und Arbeiter je nach Bedürftigkeit einen Zuschuß zur Altersrente bzw. einmalige Unter-
stützungen erhalten. Im Jahre 1912 erhielten 84 Personen fortlaufende Unterstützungen
und 5 Personen einmalige Beihilfen.

4.	BEAMTEN- UND ARBEITERHÄUSER. In ihrem österreichischen Werke hat die
Firma eigene Arbeiterwohnungen und Beamtenhäuser ins Leben gerufen, woselbst die
Angestellten zu sehr vorteilhaften Bedingungen Wohnung finden.

5.	CARL-MARET-STIFTUNG. Die Zinsen dieser Stiftung kommen ausschließlich
hilfsbedürftigen Arbeitern zugute. Die Stiftung beträgt 30 000 M.

6.	KANTINEN. Während der Arbeitspausen sind alkoholfreie Getränke, daneben
auch in beschränktem Maße Bier, an den Kantinen zu äußerst billigen Preisen erhältlich,
ebenso ein kräftiges Mittagessen. Letzteres wird mit 30 Pf. berechnet, während beispiels-
weise 1 Liter Tee oder Kaffee für 2 Pf. erhältlich ist. Die Preise der Kantine sind im
übrigen derart niedrig bemessen, daß längst nicht die Verwaltungskosten gedeckt werden.

Ebenso übernimmt die Firma für ihre Arbeiter den gemeinsamen Kohleneinkauf zu
entsprechend billigen Preisen.
        <pb n="471" />
        ﻿390

Vereinigte Gummiwaaren-Fabriken Harburg-Wien.

7.	URLAUB FÜR BEAMTE, MEISTER UND ARBEITER. Für die Beamten und
Meister wird seit vielen Jahren ein Sommerurlaub von 8 Tagen bis 3 Wochen je nach
Dienstalter gewährt. Seit dem letzten Jahre erhalten auch treue Arbeiter, die mindestens
3 Jahre im Dienste der Firma stehen, einen Urlaub, und zwar jeweilig 1 Tag vor Weih-
nachten und Ostern, sowie 1 Tag vor und nach Pfingsten. Für diese Urlaubstage wird
den Arbeitern der ortsübliche Tagelohn vergütet. Im übrigen bestehen noch besondere
Vorzüge für Arbeiter, die ein längeres Dienstalter haben bzw. Mitglied der Freiwilligen
Fabriksfeuerwehr oder des Turnvereins Harburg-Wien sind.

Weiter schließt die Fabrik Sonnabends bereits um 1 Uhr, die Bureaus um 2 Uhr
mittags.

8.	TURNVEREIN HARBURG-WIEN. Die jüngeren Angestellten und Arbeiter der
Harburger Fabrik haben einen Turnverein gebildet, der bereits infolge vorzüglicher Leistun-
gen seiner Mitglieder großes Ansehen genießt. Die Mitglieder zahlen einen ganz geringen
Jahresbeitrag, der natürlich bei weitem nicht zur Deckung der entstehenden Kosten aus-
reicht. Die Firma tritt jeweilig voll und ganz für den sich ergebenden Ausfall ein.

9.	SCHREBERGÄRTEN. Die Firma hat ausgedehnte Terrains zur Anlage von Schreber-
gärten erworben und stellt verdienten Arbeitern Schrebergärten kostenfrei zur Verfügung.

10.	Seitens des Vereins der Arbeitgeber für Harburg und Umgegend, dem die Ver-
einigten Gummiwaren-Fabriken als Mitglied angehören, sind neuerdings größere Terrains
zur Errichtung von Arbeiterhäusern erworben worden. Der Verein stellt den auf nationalem
Boden stehenden Arbeitern die erforderlichen Baugelder zu sehr billigem Zinssätze zur
Verfügung.
        <pb n="472" />
        ﻿39i*

Villeroy &amp; Boch, Mettlach.

Die Firma Villeroy &amp; Boch wurde am i. Januar 1841 von den Mitgliedern der beiden
befreundeten und später verschwägerten Familien Villeroy und Boch als offene Handels-
gesellschaft mit dem Sitz in Mettlach errichtet, zum Zwecke gemeinschaftlichen Betreibens
der ihnen gehörigen folgenden Steingutfabriken:

1.	in Septfontaines (Luxemburg) gegründet 1767 durch Pierre Josef Boch;

2.	in Wallerfangen gegründet 1789 durch Nikolas Villeroy;

3.	in Mettlach gegründet 1809 durch Jean Francois Boch.

Außer diesen drei Fabriken besitzt die Firma gegenwärtig folgende teils neu er-
bauten, teils käuflich erworbenen Fabriken:

4.	in Dresden, eine Steingutfabrik, erbaut 1853;

5.	in Mettlach, eine Mosaikfabrik, erbaut 1869;

6.	in Merzig, eine Terrakottafabrik, gegründet 1856 von Feilenberg &amp; Co., über-
nommen 1879;

7.	in Wadgassen, eine Glashütte, gegründet 1841 von Villeroy, Boch, Karcher &amp; Co.,
übernommen 1883;

8.	in Dänischburg bei Lübeck, eine Wandplattenfabrik, erbaut 1906.

Ferner hat die Firma in folgenden Städten eigene Fabriklager und Verkaufsstellen
errichtet: Köln, Berlin, Obertürkheim, Hannover, Breslau, Leipzig, Hamburg, Dresden,
Nürnberg, Mainz, München, Frankfurt, Wien, Paris, London, New-York und Mailand.

Zur besseren Beurteilung des Umfanges der nachbeschriebenen Einrichtungen folgt
hier zunächst ein statistischer Überblick über die gegenwärtigen Arbeiterverhältnisse selbst:

Am 1. Januar 1912 waren beschäftigt:

	Männer	Frauen	Beamte und Aufseher	Zusammen
Mettlach (Steingutfabrik)		730	206	68	IOO4
Wallerfangen		614	369	36	1019
Dresden 			1067	585	128	1780
Septfontaines		245	60	12	317
Mettlach (Mosaikfabrik)		886	401	59	1346
Merzig		758	2	39	799
Wadgassen		331	140	19	490
Dänischburg 		205	169	27	401
Zusammen	4836	1932	388	7161

Auf den Fabriklagern sind 1076 Beamte und Arbeiter beschäftigt, so daß das Personal
der Firma 8237 beträgt.

Von den in den Fabriken beschäftigten Arbeitern dürften noch folgende Angaben von
Interesse sein:
        <pb n="473" />
        ﻿Villeroy &amp; Boch, Mettlach.

I. Einteilung nach Dienstzeit.

392*

	Männer	0/  Io	Frauen	%
Dienstzeit von 1—10 Jahren		2484	51,4	1723	89,2
,,	,,	10 25	&gt;&gt;			1473	30,5	157	8,1
&gt;&gt;	&gt;,	25 5°	»»			877	18,1	51	2,7
„	über	50	„			2	—	1	—-
Zusammen	4836	IOO	1932	IOO

II. Einteilung nach Lebensalter.

	Männer	0/  Io	Frauen	0/  Io
Unter	16 Jahren		395	8	347	18
Von 16—21	,,				718	15	859	44
„	21—25	„			458	IO	291	i5
&gt;»	25	4°	&gt;)			1873	39	319	i7
,,	4°—5°	,,			944	19	79	4
„	50—60	„			380	8	31	2
,,	60—70	„			67	1	6	—
über 70	,,			1	—	—	—
Zusammen	4836	IOO	1932	IOO

III. Personalbestand der Arbeiter beider Geschlechter.

	Männer	Frauen
Ledig		1929	1624
Verheiratet		2816	233
Witwer				91	75
Zusammen	4836	1932

IV. Zahl der Arbeiter, die beim Militär gedient haben............................1697

V. Gesamtkinderzahl der in den Fabriken beschäftigten Arbeiter ....... 10329

Von denselben arbeiten in den Fabriken 788.

VI. Gesamtarbeiterbevölkerung.
A. Die Fabrikarbeiter beider Geschlechter...

B. Deren Angehörige:

Ehefrauen..........................

Kinder, abzüglich derjenigen, die
unter A. aufgeführt sind . . . .

Eltern, Großeltern.................

Sonstige Haushaltungsmitglieder . .

2773

9541

1668

363

Zusammen A. u. B.

6768

14345

21113

VII. Wohnungsverhältnisse.

Es wohnen in:	eigenem Hause	Mietshäusern
Verheiratete Arbeiter		1682	1499
Ledige bzw. mit ihren Eltern woh- nende Arbeiter		2119	1467
Zusammen	3801	2957
        <pb n="474" />
        ﻿Villeroy &amp; Boch, Mettlach.

393*

ARBEITERUNTERSTÜTZUNGSKASSEN. Schon im Jahre 1812 errichtete Pierre
Josef Boch in Septfontaines eine nach dem Schutzpatron der Töpfer ,,St. Antoniusbruder-
schaft“ benannte Unterstützungskasse im Verein mit seinen Arbeitern, deren Rechte und
Pflichten durch gemeinsam vereinbarte Satzungen festgesetzt wurden. Sein Sohn, Jean
Francois Boch, führte die gleiche Einrichtung, auch St. Antoniusbruderschaft genannt,
in Mettlach im Jahre 1819 ein und Nicolas Villeroy gründete eine ähnliche Kasse in Waller-
fangen im Jahre 1817.

Außer diesen schon vor Gründung der Firma errichteten drei Bruderschaftskassen
bestehen gegenwärtig noch in den Fabriken eine Anzahl freiwilliger Arbeiterunterstützungs-
kassen, welche in ihren Leistungen sowohl als auch in den den Mitgliedern auferlegten
Pflichten den örtlichen Verhältnissen und dem beabsichtigten Zwecke entsprechend, recht
verschieden voneinander sind, nämlich

in der Terrakottafabrik in Merzig eine Arbeiterpensionskasse, gegründet 1887,

in der Kristallfabrik in Wadgassen ein Arbeiterverein (eingeschriebene Hilfskasse),
seit 1877,

in der Dresdener Steingutfabrik:

eine Unterstützungskasse für andauernd Kranke, gegründet 1886,
eine Witwen- und Waisenkasse, gegründet 1878,

eine Kranken- und Sterbekasse für die Angehörigen der Arbeiter und Beamten,
gegründet 1885.

Die Ziele aller dieser Vereinigungen, deren Satzungen im Laufe der Jahre den Ver-
hältnissen und Bedürfnissen entsprechend ausgebildet und verbessert wurden, sind darauf
gerichtet, ihren Mitgliedern eine Sicherstellung für das Alter, in Krankheitsfällen und bei
eintretender Arbeitsunfähigkeit zu gewähren, und zwar neben den den Arbeitern nach der
Reichsgesetzgebung in diesen Fällen gesetzlich zustehenden Unterstützungen. Sie be-
willigen demnach:

1.	freie ärztliche Behandlung,

2.	freie Arznei und sonstige Heilmittel,

3.	Geldunterstützungen bei Krankheiten und Arbeitsunfähigkeit, teilweise für die Mit-
glieder, teilweise für deren Angehörige,

4.	Unterstützungen von Familienangehörigen der zu militärischen Dienstleistungen ein-
gezogenen Mitglieder,

5.	Zuschüsse zu den Begräbniskosten der Mitglieder und deren Angehörigen,

6.	Unterstützungen an Witwen und Waisen.

Die Mittel der Kassen werden aufgebracht aus Beiträgen der Mitglieder, Zuschüssen
der Firma in gleicher Höhe, Eintrittsgeldern, besondere Zuwendungen und Zinsen. Die
Bestimmungen über die Aufnahmebedingungen, die Höhe des Eintrittsgeldes und der Bei-
träge, die Einteilung der Mitglieder in Klassen und die Leistungen der Kassen sind
verschieden.

Die Mettlacher Bruderschaft gewährt ihren Mitgliedern Krankenunterstützungen,
lebenslängliche Pensionen, Witwen- und Waisenunterstützungen, wozu noch die Unter-
stützung der Familienangehörigen der zu militärischen Dienstleistungen einberufenen
Mitglieder, sowie Zuschüsse zu Begräbniskosten verstorbener Mitglieder kommen.

Die Bruderschaft in Wallerfangen gewährt ihren arbeitsunfähigen Mitgliedern lang-
dauernde, in der Zeit aber beschränkte Geldunterstützungen, deren Witwen lebenslängliche
Pensionen und deren Waisen Erziehungsgelder; dazu kommen, wie bei Mettlach, Unter-
stützungen an die Angehörigen der zum Militärdienst einberufenen Mitglieder, sowie Zu-
schüsse zu den Begräbniskosten.

Die Bruderschaft in Septfontaines gewährt neben Krankengeldern lebenslängliche
Pensionen für Mitglieder und Unterstützungen für Witwen und Waisen derselben.
        <pb n="475" />
        ﻿Viileroy &amp; Boch, Mettlach.

394*

Die Krankenkasse für andauernd Kranke in Dresden und die Unterstützungskasse
für Angehörige von Arbeitern und Beamten sind lediglich Krankenkassen mit weitgehenden
Leistungen.

Die Arbeiterpensionskasse in Merzig und der Arbeiterverein in Wadgassen sind Pen-
sionskassen für die Mitglieder, deren Witwen und Waisen; endlich die Witwen- und Waisen-
kasse in Dresden lediglich eine Unterstützungskasse für solche.

Die Verwaltung der Kassen geschieht von der Firma kostenfrei unter Mitwirkung der
Mitglieder. Den Generalversammlungen sind Vorbehalten besondere einschneidende Ände-
rungen, wie Erhöhung der Beiträge, Verminderung und Erhöhung der Leistungen und
Abänderung der Statuten.

Der Umfang der Kassen ergibt sich aus folgender Aufstellung für das Jahr 1912:

Einnahmen.

Beiträge der Mitglieder......................131 836,21 M.

,,	„ Firma.............................146409,11 „

Zinsen und sonstige Einnahmen................ 50 801,65 ,,

Zusammen: 329 046,97 M.

Ausgaben.

Renten an Mitglieder............................151	357,76	M.

Witwen- und Waisengeld.......................... 91	481,94	,,

Arzt und Arzneien............................... 17	639,44	&gt;&gt;

Sonstige Ausgaben...............................  6	325,75	,,

Zusammen: 266	804,89	M.

Das Vermögen der sämtlichen Kassen betrug am

1.	Januar 1910............................1 316 490,— M.

Trotz dieser weitgehenden Fürsorge durch die geschilderten Unterstützungskassen
kommen Fälle vor, in welchen die Unterstützungen zum Unterhalt der Empfänger und
deren Familien nicht ausreichen. Die Firma hat es sich deshalb Vorbehalten, unabhängig
von diesen Kassen durch Bewilligung von außerordentlichen Unterstützungen da einzu-
greifen, wo ihre Arbeiter in Not sind. Um nun die Gewährung dieser außerordentlichen
Unterstützungen zu erleichtern und sie zugleich in einen festen Rahmen zu leiten, hat
Frau Geheimrat von Boch zum Andenken an ihren am 11. November 1898 verstorbenen
Ehegatten, Geheimrat Eugen von Boch, der Firma die Summe von 100 000 M. vermacht
mit der Bestimmung, daß die Zinsen des Kapitals unter diejenigen bedürftigen und kranken
Arbeiter verteilt werden sollten, deren Krankengeld aus den bestehenden Kassen statut-
gemäß abgelaufen ist oder zu ihrem und ihrer Familie Unterhalt nicht ausreicht. Die Ver-
teilung dieser Summe wird dem Wunsche der Spenderin entsprechend den Krankenkassen-
vorständen überlassen. Die Zinsen des Stiftungskapitals werden unter die Fabriken nach
Maßgabe ihrer großjährigen Krankenkassenmitglieder verteilt.

DIE BEAMTENPENSIONSKASSE. Seit dem 1. Januar 1881 besteht eine Pensionskasse
für die Beamten der Firma und deren Witwen und Waisen. Die Kasse umfaßt sämtliche
Angestellte, welche mindestens 100 M. Monatsgehalt beziehen und das 25. Lebensjahr
erreicht haben.

Die Kasse gewährt den Mitgliedern nach fünfjähriger Karenzzeit

a)	bei eintretender Dienstunfähigkeit,

b)	nach zurückgelegter Mitgliedschaft von 35 Jahren,

c)	mit dem Lebensalter von 65 Jahren
eine Pension.
        <pb n="476" />
        ﻿Villeroy &amp; Boch, Mettlach.

395

Die Pension berechnet sich nach 5 Mitgliedsjahren mit 15 % des Letztgehaltes und
steigt während 30 weiteren Jahren mit 2 % für das Jahr, so daß mit 35 Mitgliedsjahren die
Höchstpension mit 75 % des Letztgehaltes erreicht wird.

Die Witwe eines Mitgliedes oder eines Pensionierten erhält die Hälfte der ihrem Manne
zugestandenen Pension als Witwengeld.

Für die Kinder eines Mitgliedes oder Pensionärs werden die Waisengelder an die
Witwe bzw. an den Vormund gezahlt nach folgenden Sätzen:

a)	wenn die Mutter noch lebt:

für 1 und 2 Kinder 2/i&amp;

»» 3 ,, 4	&gt;&gt;	3/i2

für mehr als 4	,,	V12

des dem Vater zugestandenen Pensionsbetrages;

b)	wenn beide Eltern tot sind, für jedes Kind 2/12, zusammen jedoch nicht mehr als
s/4 des dem Vater zugestandenen Pensionsbetrages.

Die Mittel der Kasse werden aufgebracht:

1.	durch Eintrittsgeld (ein halbes Monatsgehalt),

2.	durch ordentliche Beiträge der Mitglieder (6% des Jahresgehaltes),

3.	durch Zuschüsse der Firma in gleicher Höhe,

4.	durch die Zinsen des Vermögens,

5.	durch sonstige Zuwendungen.

Das Höchstgehalt, nach welchem Beiträge eingezahlt und Pensionen berechnet werden,
beträgt 6000 M.

Das Vermögen der Kasse betrug am 1. Januar 1913 1 509 223,77 M.; außerdem ist
auf Veranlassung des Kaiserlichen Aufsichtsamtes für Privatversicherung eine Sicherheits-
hypothek von 1 Million Mark auf die der Firma gehörige Dresdener Fabrik zugunsten der
Pensionskasse eingetragen worden.

Augenblicklich schweben Verhandlungen mit dem Kaiserlichen Aufsichtsamte für
Privatversicherung wegen Umänderung der Kasse zwecks Anpassung an das Reichsgesetz
für Angestelltenversicherung.

Abschluß für 1912.

Die Einnahmen betrugen:

1.	Beiträge	der	Mitglieder..................................................88	465,80	M.

2.	Zuschuß	der	Firma.......................................................88	465,80	,,

3.	Eintrittsgelder........................................................... 1	720,—	,,

4.	Beiträge	der	freiwilligen Mitglieder..................................... 3	582,40	,,

5.	Zinsen................................................................ •	47 T47,61 &gt;&gt;

Die Ausgaben betrugen:

1.	Pensionen an:

a)	Pensionäre ......................

b)	Witwen...........................

c)	Waisen...........................

2.	Rückzahlungen an ausgetretene Mitglieder .

3.	Sächliche Ausgaben.....................

Zusammen: 229 381,61 M.

64 954,25 M.

38 271,25 „

1 239,48 ,,	...........104 464,98 M.

........................10472,67 „

........................ 1 014,63 „

Zusammen: 115 952,28 M.

Überschuß: 229 381,61 — 115 952,28 M. = 113 429,33 M.

Die Zahl der Mitglieder beträgt 427.

Pensionen und Renten wurden bezahlt an 56 Pensionäre, 73 Witwen, 1 Gruppe Voll-
waisen, zusammen 130 Personen.
        <pb n="477" />
        ﻿396*

Villeroy &amp; Boch, Mettlach.

ZWANGSSPARKASSEN. In der Erwägung, daß es den jüngeren, unverheirateten
Arbeitern leichter möglich ist einen Teil ihres Lohnes zurückzulegen als denjenigen, welche
für eine Familie zu sorgen haben, sowie um die jungen Leute vor unnützen Ausgaben
abzuhalten, hat die Firma Villeroy &amp; Boch mit der Genehmigung der Königlichen Regierung
folgende, vom i. Januar 1898 in Kraft tretende Einrichtung getroffen:

1.	Von allen Arbeitern und Arbeiterinnen unter 25 Jahren wird bei jeder Löhnung
ein Betrag in Höhe von 5 % des Reinverdienstes zur verzinslichen Einlage in die
Kreissparkasse eingehalten. Jugendliche Arbeiter und Arbeiterinnen unter 17 Jahren
können in besonderen Fällen von diesem Sparzwange befreit werden.

2.	Das Sparbuch wird in der Weise gesperrt, daß bis zum vollendeten 25. Lebensjahre
des Sparers nur bei Gründung eines eignen Heims oder einer selbständigen Nieder-
lassung Auszahlungen stattfinden können. Während der Leistung der Militär-
dienstpflicht des Sparers darf außerdem im Laufe eines Jahres ein Betrag von
höchstens einem Sechstel des Gesamtguthabens entnommen werden.

Obwohl diese Einrichtung erst seit 15 Jahren besteht und nur in den beiden Mettlacher
Fabriken, sowie in Merzig und Wallerfangen eingeführt ist und etwas über 20 % der unter
den Sparzwang fallenden Personen von demselben befreit sind, so sind bis zum 1. Januar
1913 bereits 553 810 M. in der angegebenen Weise gespart worden. Dies macht seit Ein-
führung des Sparzwanges 730 M. auf den Kopf der Sparer.

SPAR- UND DARLEHNSKASSEN. Außer den Zwangssparkassen bestehen in den
Fabriken noch freie Sparkassen, in welche Beamte und Arbeiter, sowie deren Witwen
Einlagen bis zu 10000 M. machen können, die mit 4% jährlich verzinst werden. Rück-
zahlungen können jederzeit erfolgen, doch kann bei Beträgen über 1000 M. eine achttägige
Kündigungsfrist verlangt werden. Die Spareinlagen betrugen Ende 1912 rund 870 000 M.

Verbunden mit diesen Sparkassen sind auf einigen Fabriken Darlehnskassen, aus welchen
ordentliche Arbeiter in unverschuldeten Notlagen oder zum Zwecke größerer Häuserrepara-
turen, Anbauten usw. Darlehen gegen geringen Zinsfuß und bequeme Rückzahlungen erhalten.
Ende 1912 waren in dieser Weise Darlehen im Gesamtbeträge von rund 200000 M. ausgeliehen.

WOHNUNGSVERHÄLTNISSE. Der im Jahre 1889 verstorbene Mitbegründer der
Firma Adolph von Galhau stiftete ein Kapital von 1 Million Mark und bestimmte, daß die
Zinsen von 1/i des Kapitals alljährlich an hilfsbedürftige Witwen früherer Arbeiter ver-
teilt werden, % des Kapitals aber zum Bau von Arbeiterwohnungen verwendet werden sollen.

Durch diese Stiftung ist die Firma in die Lage versetzt, für die Hebung der Wohnungs-
verhältnisse ihrer Arbeiter in wirksamer Weise einzutreten. Sie übernimmt auf Verlangen
selbst den Bau von Häusern und, wenn nötig, die Beschaffung des Bauplatzes. Die Aus-
führung der Bauten geschieht mit Berücksichtigung der Wünsche der betreffenden Arbeiter,
denen eine Auswahl von Plänen, sowie Kostenanschlägen vorgelegt werden.

In der Regel werden zwei Wohnhäuser aneinander gebaut. Dieselben sind ein- oder
zweistöckig, stets unterkellert, in Bruchsteinbauwerk ausgeführt und mit Dachziegeln
gedeckt. Sie bestehen meistens aus Wohnzimmer, Küche, Schlafzimmer für die Eltern
und einem oder mehreren Zimmern für die Kinder. Die Kapitalien werden stiftungsgemäß
mit 3 % jährlich verzinst und mit 2 % amortisiert. — Das Stiftungskapital wächst also
jährlich um diese Zinsen.

Zur Bewilligung von Darlehen aus dieser Stiftung sind folgende Bedingungen festgesetzt:

1.	vorwurfsfreie Dienstzeit von mindestens 5 Jahren;

2.	Alter von mindestens 25 und nicht über 45 Jahren, sowie Ehestand;

3.	schuldenfreier Besitz eines Baugrundstücks oder Anzahlung von mindestens 10% der
Bau- oder Erwerbskosten einschl. des Bauplatzes;

4.	Verpflichtung des Antragstellers, das Haus selbst zu bewohnen, wobei eine Vermietung
entbehrlicher Räume mit Genehmigung der Fabrikdirektion nicht ausgeschlossen ist.
        <pb n="478" />
        ﻿Villeroy &amp; Boch, Mettlach.

397*

Von 1889—1912 wurden erbaut und angekauft 685 Häuser mit einem Kosten-

aufwand von......................................................2 602 053 M.

es wurden zurückgezahlt...............................................1 468 508 ,,

Die Restschuld der Arbeiter beträgt...................................1 133 545 ,,

Von den 685 Häusern wurden 226 vollständig abbezahlt und gingen in das freie Eigen-
tum der Arbeiter über.

SCHLAF- UND SPEISEANSTALTEN. Für die in kleinen Ortschaften wie Mettlach
gelegenen Fabriken mußte bei Vergrößerung der Betriebe die Hinzuziehung von Arbeitern
aus den umliegenden, ziemlich weit entfernten Dörfern ermöglicht und für das Unter-
bringen aller derjenigen Sorge getragen werden, welche abends nicht nach ihrem Wohnort
zurückkehren können. Es hatte diese Fürsorge vornehmlich den jugendlichen Arbeitern
beiderlei Geschlechts zu gelten, insbesondere auch zur Verhütung der Gefahren für Ge-
sundheit und Sittlichkeit, denen jüngere Arbeiter in fremden Kosthäusern an gewerbe-
reichen Orten gar oft ausgesetzt sind.

Aus den angezogenen Gründen wurde im Jahre 1870 in Mettlach eine große Schlaf-
und Speiseanstalt erbaut und deren Leitung den Schwestern des Ordens vom hl. Karl
Borromäus anvertraut. In dieser Anstalt finden gegenwärtig etwa 350 Mädchen und
80 Knaben Kost und Wohnung. Die Sonntage verbringen dieselben größtenteils in ihrer
Familie. Der Preis für die tägliche Beköstigung beträgt 45 Pf., außerdem wird ein Schlaf-
geld von 10 Pf. erhoben, dasselbe wird jedoch denen erlassen, welche weniger als 1 M.
täglich verdienen.

Die in demselben Gebäude befindliche Speiseanstalt bietet allen Arbeitern, die sich
beteiligen, gute und billige Kost. Sie umfaßt in fünf zweckmäßig eingerichteten Sälen
ebensoviele Klassen.

a)	Die jungen Beamten der Fabriken erhalten Mittags- und Abendtisch in bester
Qualität und Abwechslung zu täglich 1 M.

b)	Der Männertisch erster Klasse erhält Frühstück für 15 Pf., Mittagessen bestehend
aus Bouillon, Fleischbrühe mit Beilage, Braten mit Kartoffeln und Gemüse und
y2 Pfd. Brot für 55 Pf. und Abendessen für 30 Pf.; zusammen 1 M.

c)	Der Männertisch zweiter Klasse erhält dasselbe, jedoch nur 1 Sorte Fleisch für
zusammen 90 Pf.

d)	und e) Knaben und Mädchen erhalten das Frühstück für 10 Pf., das Mittagessen,
bestehend aus Suppe, Fleisch, Kartoffeln und Gemüse und x/2 Pfd. Brot, für 25 Pf.
und Abendessen für 15 Pf.

Das Gewicht der Fleischportionen beträgt für die beiden ersten Klassen 250 g und
für die übrigen 200 g.

Die Bezahlung geschieht in der Weise, daß jedem Besucher wöchentlich eine Karte
ausgehändigt wird, auf welcher er vermerkt, welche Mahlzeiten er zu nehmen beabsichtigt.
Bei der Lohnauszahlung wird ihm auf Grund dieser Karte der betreffende Betrag abgezogen.

Die Anstalt erfreut sich täglich des Besuches von etwa 500 Kostgängern.

Da eine große Anzahl Arbeiter es vorzieht, das zu Hause zubereitete Essen sich bringen
zu lassen, hat die Firma heizbare Wagen hersteilen lassen, welche ihnen das Essen nach
den Fabriken besorgt; diesen Arbeitern stehen geräumige Speisesäle zur Verfügung, in
welchen auch einige Nahrungsmittel, wie Brot, Wurstwaren, Bier und Fleischbrühe, zu
billigen Preisen erhältlich sind. Das früher übliche Zutragen der Speisen durch Kinder
und Frauen ist dadurch in Wegfall gekommen.

Außerdem bieten Arbeiterzüge einer größeren Anzahl von Arbeitern Gelegenheit, zur
Mittagszeit nach Hause zu fahren.

Eine weitere in Mettlach von auswärtigen Arbeitern gern benutzte Anstalt enthält
mehrere mit je 12 Betten versehene Schlafsäle und dazu für je zwei solcher Säle ein ge-
meinschaftliches Speise- und Wohnzimmer. In diesen Räumen wirtschaften kleine Gesell-
        <pb n="479" />
        ﻿398*

Villeroy &amp; Boch, Mettlach.

schäften für eigene Rechnung mit einer von ihnen angestellten und bezahlten Haushälterin.
Jeder Mann hat für Benutzung dieses Schlafhauses einschließlich Reinhaltung des Bettes
io Pf. täglich zu entrichten.

Zum Zwecke billiger Beschaffung von Lebensmitteln und sonstiger häuslicher Be-
dürfnisse, hat die Firma in Mettlach, Wallerfangen, Merzig und Wadgassen die Gründung
von Konsumvereinen veranlaßt, deren Benutzung für ihre Mitglieder noch die weitere
segensreiche Folge hat, daß dieselben an unmittelbare Zahlung der entnommenen Waren
gewöhnt werden. Die Verkaufspreise dieser Konsumvereine sind nicht höher als in den
Geschäften am Platze; trotzdem verteilen diese Vereine io—14% Dividende, so daß sie
gleichzeitig als Sparkasse während des Laufes des Jahres angesehen werden können.

KRANKENHÄUSER. Um die Pflege und ärztliche Behandlung erkrankter Arbeiter
zu erleichtern, sind in Mettlach, Wallerfangen und Merzig Krankenhäuser erbaut worden,
welche unter der bewährten Leitung von Borromäerinnen stehen. Über die Entstehung
dieser Anstalten ist folgendes zu berichten:

Schon im Jahre 1848 wurde in Wallerfangen ein Schwesternhaus eingerichtet, welches
1878 als Sophienstiftung Korporationsrechte erhielt. Diese Stiftung wurde von Mitgliedern
der Firma mit einem Stiftungskapital von 180 000 M. dotiert und diente in erster Linie
zur Krankenpflege, ferner zur Unterstützung von Armen und Hilfsbedürftigen durch Ver-
abreichung von Nahrungsmitteln, Heizungsmaterial, Kleidungsstücken, Bettzeug usw.

In Merzig wurde 1880 von dem Mitbegründer der Merziger Fabrik Wilhelm von Fellen-
berg ebenfalls ein Krankenhaus ins Leben gerufen, welches 1884 in den Besitz der Firma
überging. In derselben Anstalt befindet sich auch ein Waisenhaus, eine Kinderbewahr-
anstalt und ein Speisehaus für Arbeiter. Es werden jährlich annähernd 200 Kranke in
der Anstalt verpflegt. Das Stiftungskapital beträgt 75 000 M.

Auch das Mettlacher Krankenhaus ist nicht direkt von der Firma gegründet worden,
sondern verdankt seine Entstehung dem Geheimrat Eugen von Boch, welcher 1857 aus
eigenen Mitteln die Anstalt erbaute. Zur Leitung desselben erbat er sich von dem Mutter-
hause der Borromäerinnen in Trier einige Schwestern. Dieselben beteiligten sich bald
eifrig an den Bestrebungen zur Förderung des leiblichen und sittlichen Wohles der Arbeiter-
bevölkerung, so daß ihnen, wie schön bemerkt, auch die Leitung der Speise- und Schlaf-
anstalt übertragen wurde. Im Jahre 1877 wurde die Krankenabteilung auf 150 Betten
erweitert. Trotzdem genügte auf die Dauer die Einrichtung den Anforderungen nicht.
Daher wurde im Jahre 1890 von der Firma noch ein zweites kleineres Krankenhaus aus-
schließlich für Arbeiter erbaut, welches im Jahre 1905 durch einen umfangreichen Anbau
bedeutend erweitert wurde. Eugen von Boch vermachte bei seinem Tode das alte Kranken-
haus der Firma und dotierte dasselbe mit einer Stiftung von 200 000 M., so daß es in seinem
Sinne weiter geführt werden kann. Die Krankenkassen der Firma haben bezüglich der
Verpflegung ihrer Mitglieder in diesen Krankenhäusern besondere Abkommen mit den-
selben getroffen.

ANSTALTEN UND VEREINE ZUR GESELLIGEN ERHOLUNG. Die Firma begnügt
sich nicht damit, Einrichtungen zu treffen, um das leibliche und materielle Wohl ihrer
Arbeiter zu fördern, sondern sie hat auch mit gutem Erfolge angestrebt, auf deren gesellige
Erholung und Unterhaltung veredelnd einzuwirken. So sind in einzelnen Fabriken Gesang-
vereine und Musikkapellen von Arbeitern gebildet worden, welche unter Leitung tüchtiger,
von der Firma angestellter Kapellmeister Konzerte veranstalten und durch ihre Vorträge
zur Belebung der alljährlich stattfindenden gemeinschaftlichen Ausflüge und Arbeiterfeste
wesentlich beitragen.

Im Jahre 1857 hat Eugen von Boch auf einem Bergabhange bei Mettlach den sog.
Pavillon errichten lassen und zur Verfügung der Beamten und Arbeiter gestellt. Dort
unterhält die Firma eine billige Restauration mit großem Garten für Sommerwirtschaft
        <pb n="480" />
        ﻿Villeroy &amp; Boch, Mettlach.

399

und einer Halle für die Wintervergnügen. In zugehörigen Räumen befindet sich eine
Bibliothek, Bühne, Billard und zwei gedeckte heizbare Kegelbahnen. In dem Pavillon
werden im Sommer alle 14 Tage von der Fabrikkapelle Konzerte abgehalten, die von den
Arbeitern zahlreich besucht werden; hier halten auch die Beamten und Arbeitervereine
ihre Versammlungen und Feste ab. Im Pavillon ist ferner eine Turnanstalt eingerichtet,
wo ein an der Zentralturnanstalt in Berlin ausgebildeter Lehrer den Unterricht erteilt.
Das jährlich abgehaltene Schauturnen zeigt, mit welchem Erfolg sich die jungen Leute
diesen Übungen hingeben.

Eine Schwimm- und Badeanstalt wird während des Sommers in der Saar aufgeschlagen,
und von Angestellten der Firma wird hier Schwimmunterricht erteilt.

Seit einigen Jahren sind außerdem in den beiden Mettlacher Fabriken, in Waller-
fangen, Dresden und Merzig Badeanstalten eingerichtet worden, in welchen Beamte und
Arbeiter teils warme Vollbäder und teils Duschen nehmen können.

Endlich seien an dieser Stelle noch die aus Arbeitern bestehenden Feuerwehren erwähnt,
welche in allen auf dem Lande gelegenen Fabriken bestehen und sowohl zur Sicherung
der Fabriken selbst als auch zur sofortigen Hilfeleistung bei etwaigen Bränden in den um-
liegenden Ortschaften dienen.

ANERKENNUNG LANGJÄHRIGER DIENSTZEIT. Als ein erfreulicher Erfolg der
von der Firma für ihre Angestellten und Arbeiter getroffenen Einrichtungen ist es anzusehen,
daß diese, wenn in einer Fabrik angenommen, auch gerne darin verbleiben, und daß eine
große Anzahl von Arbeiterfamilien schon seit mehreren Generationen bei der Firma tätig ist.

Der Wert, welchen der hierdurch in jeder einzelnen Fabrik vorhandene Stamm von
tüchtigen Arbeitern für die Stetigkeit des Betriebes hat, wird gern von der Firma anerkannt.
So erhalten schon in jüngeren Jahren diejenigen Arbeiter, welche mindestens 10, und die-
jenigen Arbeiterinnen, welche mindestens 6 Jahre bei der Firma tätig waren, wenn sie
heiraten, eine mit den Jahren steigende Prämie als Beitrag zu ihrer Ausstattung.

Als dauerndes äußeres Zeichen der Anerkennung für langjährige treue Mitarbeit aber
erteilt die Firma allen Beamten und Arbeitern beiderlei Geschlechts, welche 25 Jahre lang
ununterbrochen bei ihr tätig gewesen, außer einem Geldgeschenk von 50 M. eine silberne
Denkmünze und ein künstlerisch ausgestattetes Ehrendiplom. Sind 50 Jahre verflossen,
so erhält der Jubilar mit dem Diplom eine goldene Denkmünze und ein Geldgeschenk von
200 M., und es wird außerdem noch eine Fabrikfestlichkeit für ihn veranstaltet.

Als im Jahre 1891 in allen Fabriken der Firma das fünfzigjährige Bestehen derselben
gefeiert wurde, war ein Bestand von 400 Jubilaren vorhanden, welche auf eine Arbeitsdauer
von mehr als 25 Jahren zurückblicken konnten. Seit jener Zeit hat sich die Zahl erhöht
auf 2112 mit 25 jähriger und 35 mit 5ojähriger Dienstzeit — ein beredtes Zeugnis von dem
guten Einvernehmen zwischen Arbeitgebern und Arbeitern.

Die Gesamtbeträge der Firma zu allen voraufgeführten Einrichtungen einschließlich
des Beitrags zur Töpferei-Berufsgenossenschaft und zur Alters- und Invaliditätsversicherung
der Arbeiter haben im Jahre 1912

555 944 M. 95 Pf.

betragen. — Hiervon sind

218 831,65 M. gesetzliche Leistungen,

337 113,30 »&gt; freiwillige Leistungen gewesen.

Trotz dieser großen Opfer, welche die Besitzer der Fabriken bringen, wird die Firma
auch fernerhin bestrebt bleiben, auf diesem Wege fortzuschreiten.
        <pb n="481" />
        ﻿400*

Voigt &amp; Haeffner, A.-G., Frankfurt a. M.

BEAMTENUNTERSTÜTZUNGSKASSE. Diese wurde im Jahre 1900 anläßlich der
Umwandlung der ursprünglichen Offenen Handelsgesellschaft Voigt &amp; Haeffner in eine
Aktiengesellschaft durch eine Spende der Inhaber der alten Firma errichtet. Die Gesamt-
überweisungen und Zuschüsse der Firma betragen ca. 118 000 M.

BEAMTENPENSIONSFONDS. Der Generaldirektor der Firma, Herr Kommerzienrat
A. Haeffner, spendete anläßlich des 25jährigen Bestehens der Firma einen Fonds von
100 000 M., der zur Ergänzung der staatlichen Privatbeamtenversicherung dienen und
in allen den Fällen eingreifen soll, wo eine besondere Veranlassung zur Unterstützung
vorliegt. Für das Jahr 1912 wurden seitens der Firma weitere 10000 M. überwiesen.

ARBEITERUNTERSTÜTZUNGSKASSE. Diese wurde 1899 seitens der Firma zur
Unterstützung aller bei ihr beschäftigten bedürftigen Arbeiter und Arbeiterinnen ins Leben
gerufen. Die Überweisungen seitens der Firma betragen bis zum heutigen Tage ca. 135 000 M.

ARBEITERVORSCHUSSKASSE. Sie hat den Zweck, den Arbeitern den Bezug von
Kohlen zu Engrospreisen bei Ratenzahlungen zu ermöglichen, und neu eintretenden
Arbeitern einen einmaligen Lohnvorschuß zu gewähren.

VORARBEITERUNTERSTÜTZUNGSKASSE. Die Kasse, die 1912 ins Leben gerufen
worden ist, dient dazu, in Not geratenen Vorarbeitern außer den Unterstützungen durch die
Arbeiter-Unterstützungskasse noch weitere Hilfeleistungen zuteil werden zu lassen, sowie
bis zu 6 Arbeitstagen jährlichen Urlaubs zu vergüten. Die Zuwendungen der Firma sind bis
heute 10 000 M.

KANTINE. Ferner hat die Firma eine Kantine eingerichtet, in der den Arbeitern
und Arbeiterinnen ein gut zubereitetes Mittagsmahl bestehend aus Suppe, Fleisch, Ge-
müse, Kartoffeln usw. zu 45 Pf., den Beamten zu 65 Pf., verabreicht wird. Die ein-
maligen Einrichtungskosten betrugen ca. 20 000 M. Für die Unterhaltung der Kantine
leistet die Firma jährlich ca. 15 000—20 000 M. Zuschuß.

Den in der Bleikitterei, Verzinnerei und Beizerei beschäftigten Arbeitern wird täglich
1 Liter Milch unentgeltlich verabreicht. Die Aufwendungen hierfür betragen ca. 3000 M.
im Jahr.

BADEEINRICHTUNG. Außerdem bestehen Badeeinrichtungen für solche Arbeiter,
die in schmutzigen Betrieben tätig sind.
        <pb n="482" />
        ﻿401*

J. M. Voith in Heidenheim a. Brenz.

1.	BEAMTEN-PENSIONSKASSE, errichtet am i. Juli 1905 mit einem seitens der Firma
zum Einkauf der älteren Beamten gestifteten Fonds von 165 000 M. und regelmäßigen
Beiträgen derselben von 6 % der den Mitgliedern auszuzahlenden Gehälter.

Für die Aufnahme ist normaler Gesundheitszustand, ein Alter von 21 Jahren und ein
Mindestgehalt von 100 M. monatlich erforderlich, der Betrag von 5000 M. ist als Höchst-
gehalt festgesetzt, für den Beiträge bezahlt und Pensionen gewährt werden.

Seit Einführung des Versicherungsgesetzes für Angestellte — 1. Januar 1913 — wird
die Kasse als Zulage- bzw. Ergänzungskasse weitergeführt.

Beiträge der Mitglieder: 6 % des Gehaltes. Die den Mitgliedern im Falle der Dienst-
untauglichkeit zustehende Pension beträgt nach dem 10. Dienstjahre 25% und steigt nach
32 Dienstjahren bis zu 60 % ihres Durchschnittsgehaltes. Die Witwe hat Anspruch auf die
Hälfte der dem Mitgliede zustehenden Pension, jedes Kind bis zum vollendeten 18. Lebens-
jahre Anspruch auf ein Viertel der der Witwe zustehenden Unterstützung.

Die Beiträge der Firma belaufen sich zurzeit auf rund 46 000 M. jährlich, Gesamt-
vermögen der Kasse am 1. Januar 1913 ca. 715 000 M.

Ein Gratialisierungsfonds, der bis jetzt mit 25 000 M. dotiert ist, soll zur Unter-
stützung besonders bedürftiger Familien dienen, die bei vorzeitiger Invalidität oder Ab-
leben des Ernährers vor Ablauf der Karenzzeit noch keinen Anspruch auf Unterstützung
haben.

2.	ARBEITER-, WITWEN- UND WAISENKASSE DES VEREINS VOITHSCHER
ARBEITER, errichtet am 1. Januar 1911 von den keiner Gewerkschaft angehörigen Ar-
beitern der Firma J. M. Voith mit einem seitens der Firma zum Einkauf der älteren Ar-
beiter gestifteten Fonds von 135 000 M. und regelmäßigen Beiträgen derselben in Höhe
der von den Mitgliedern geleisteten Beiträge.

Aufnahmebedingung: Nachweis von normalem Gesundheitszustand und daß das
40. Lebensjahr nicht überschritten ist.

Beiträge der Mitglieder:

Lohnklasse	durchschnittlicher Tagesverdienst	für die 14 tägige Lohnperiode
I	unter 3 M.	1,00 M.
II	3 M. bis unter 5 M.	1,20 „
III	5 ,, bis unter 7 ,,	U4o „
IV	über 7 M.	1,60 „

Pensionen:

Lohnklasse	für 10 Beitragsjahre	für 40 und mehr Beitragsjahre
I	200 M.	360 M.
II	230 „	390 „
III	260 ,,	420 „
IV	290 „	450 „

Die Unterhaltsbeiträge betragen

a)	für Witwen: die Hälfte der Pension des Mitgliedes,

b)	für unversorgte Kinder unter 15 Jahren: ein Zehntel der Pension des Mitgliedes.
Die Beiträge der Firma belaufen sich zurzeit auf rund 6500 M. jährlich, Gesamtver-
mögen der Kasse am 1. Januar 1913 ca. 157 000 M.

3.	KRANKENKASSE. Die Betriebskrankenkasse der Firma geht in ihren Leistungen
über die durch das Gesetz vorgeschriebenen bedeutend hinaus, indem sie

1.	ein Krankengeld von 75% (statt 50%) gewährt,

*26
        <pb n="483" />
        ﻿J. M. Voith in Heidenheim a. Brenz.

402*

2.	auch für Frauen und Kinder bei freier Arztwahl die Hälfte der Kosten für Arzt
und Arzneimittel übernimmt,

3.	bei Verpflegung im Krankenhaus den Angehörigen verheirateter Arbeiter Unter-
stützung zuteil werden läßt,

4.	die im Gesetz vorgesehene dreitägige Karenzzeit

a)	bei Betriebsunfällen ganz aufgehoben hat,

b)	bei ununterbrochener Dauer der Arbeitsunfähigkeit von länger als

2 Wochen nur 2 Tage Karenzzeit,

4	,, nur 1 Tag Karenzzeit,

6	,, keine Karenzzeit

in Abrechnung bringt,

5.	für ihre Mitglieder einen Teil des Jahresbeitrags zum Krankenpflegeverein über-
nimmt, um solchen im Falle schwerer Erkrankung unentgeltliche Wartung durch
eine Krankenschwester zu sichern.

Diese über das gesetzliche Maß hinausgehenden Leistungen der Krankenkasse erforderten
im letzten Betriebsjahr einen Mehraufwand von 28 500 M., woran sich die Firma mit einem
Drittel, d. i. 9500 M., beteiligte. Aus einem Restbestand der alten Krankenkasse von 9023 M.
erhalten die früheren Mitglieder eine Invalidenzulage von 50 Pf. täglich.

4.	UNTERSTÜTZUNGSKASSE. Zur Unterstützung ihrer Arbeiter in besonderen Not-
fällen (bei länger andauernder Krankheit, auch von Angehörigen der Familie, Invalidität
usw.) führt die Firma jeden Zahltag y2 % der Löhne an eine besondere Kasse ab und ge-
währte beispielsweise jedem Invaliden bisher 1 M. täglich als Zuschuß zur Invaliden- oder
Krankenrente. Weiter erhalten aus dieser Kasse Arbeiter mit zahlreicher Familie an Weih-
nachten Geschenke in Geld oder Naturalien.

Die aus dieser Kasse geleisteten Unterstützungen betragen seit 1902 68 500 M. und
gegenwärtig ca. 9000 M. jährlich.

Außerdem hat die Firma im Lauf der Jahre dem „Unterstützungskonto“ für ihre
Arbeiter besondere Zuwendungen gemacht, die sich einschließlich der Zinsen Ende Dezem-
ber 1912 auf 49 450 M. belaufen.

5.	FRIEDRICH VOITH-STIFTUNG. Diese besteht aus einem von dem Firmainhaber
bei besonderen Anlässen gestifteten Fonds von zusammen 30 000 M., dessen Zinsen all-
jährlich an Weihnachten an besonders bedürftige Arbeiter, auch an Witwen und Waisen,
verteilt werden.

6.	KINDERZULAGEN. Zur Unterstützung derjenigen Arbeiter, die für eine größere
Zahl von Kindern zu sorgen haben, wurde im Dezember 1911 die Einrichtung getroffen,
daß

I. Arbeiter mit einem Verdienst von mehr als 5 M.

mit	3	und 4 Kindern monatlich	. .	.	. 5	M.

&gt;&gt;	5	&gt;&gt;	6	,,	,,	.	.	.	. 8	,,

&gt;&gt;	7	&gt;&gt;	mehr	,,	,,	.... 12	,,

II.	Arbeiter mit einem Verdienst von 4—5 M.

mit 3 und 4 Kindern monatlich .... 6 M.

&gt;)	5	&gt;&gt;	6	,,	,,	.	.	.	. 9	&gt;)

„	7	„	mehr	„	„	.	.	.	. 13	„

III.	Arbeiter mit einem	Verdienst	von weniger als 4	M.

mit 3	und 4 Kindern	monatlich	.... 7	M.

&gt;&gt;	5	&gt;&gt;	6 ,,	,,	....	10	,,

i&gt; 7	&gt;&gt;	mehr ,,	,,	....	14	„

als besondere Zulage erhalten. Diese Zulagen belaufen sich zurzeit auf monatlich ca.
2000 M. oder pro Jahr auf ca. 24 000 M.
        <pb n="484" />
        ﻿J. M. Voith in Heidenheim a. Brenz.

403*

7. SPARRÜCKLAGEN FÜR LEHRLINGE. Sämtlichen Handwerkslehrlingen, die in der

	im i.Jahr	im 2. Jahr	im 3. Jahr	im 4. Jahr
	pro Arbeitstag	pro Arbeitstag	pro Arbeitstag	pro Arbeitstag
Schlosserei, Dreherei				
und Schreinerei . .	40 Pf.	50 Pf.	70 Pf.	1,20 M.
Kesselschmiede . . .	40 „	60 „	90 „	1,20 „
	pro Tag, das Jahr zu 365 Tagen gerechnet			Durch Betei-
Gießerei 		80 Pf.	80 Pf.	80 Pf.	ligung am Accordlohn
Außerdem als Ge-				durchschnittl.
schenk für jeden				2—2,50 M.
Sonntag 		50 „	70 „	i M.	I M.

erhalten, werden für die Dauer ihrer Lehrzeit für jeden Arbeitstag 10 Pf. als Sparrück-
lage bei der hiesigen Oberamtssparkasse verzinslich angelegt. Diese Sparrücklagen sollen
zur Unterstützung während der Militärzeit dienen und belaufen sich bis dahin auf etwa
120—130 M.; früher haben die jungen Leute kein Anrecht darauf. Die Gesamtsumme
dieser Sparrücklagen beläuft sich pro Jahr auf ca. 5600 M.

8.	SPARKASSE. Den Beamten der Firma und den dem Werkverein angehörigen
Arbeitern ist gestattet, ihre Ersparnisse gegen eine Verzinsung von 5 y2 % im Geschäfte
anzulegen. Für diese Einlagen stellt die Firma Sicherheit.

9.	DIENSTALTERSPRÄMIEN. Zur Ablösung des in verschiedenen Fabriken üblichen
Urlaubs, der in einer Maschinenfabrik mit Rücksicht auf die vielen Werkzeugmaschinen
größere Störungen hervorrufen würde, wurden erstmals pro 1910 Dienstaltersprämien
eingeführt und zwar:

für

y y
yy
yy
yy

6—10 jährige		Dienstzeit	eine	Prämie	von	15	M.
11—15	yy	y y	yy	yy	yy	20	yy
16—20	yy	yy	yy	y y	yy	25	yy
21—30	yy	yy	yy	yy	yy	30	yy
über 30	y y	yy	yy	yy	yy	40	yy

Die Militärzeit gilt nicht als Unterbrechung der Dienstzeit.

Die Auszahlung dieser Dienstaltersprämien erfolgt jedes Jahr am 3. Juli.

10.	JUBILÄUMSGESCHENKE. Außer der Dienstaltersprämie erhalten die Arbeiter
noch folgende Jubiläumsgeschenke:

a)	bei zurückgelegter 25jähriger Dienstzeit.....50 M.

b)	yy	yy	30	yy	yy	•	.... 50	yy
c)	yy	yy	35	yy	yy	•	.... 100	yy
d)	yy	yy	40	yy	yy	•		yy
e)	yy	yy	45	yy	yy	•		yy

Auch die Beamten erhalten Jubiläumsgeschenke, die je nach der Stellung von Fall
zu Fall bestimmt werden.

11.	UNTERSTÜTZUNG AN LANDWEHRLEUTE. Landwehrleute, die zu militärischen
Übungen eingezogen werden, erhalten eine Unterstützung von 50 Pf. pro Arbeitstag, im
Maximum 12 M. pro Übung.

12.	HOCHZEITSGESCHENKE. Jeder Arbeiter, der sich verheiratet, erhält von der
Firma ein Hochzeitsgeschenk von 5 M.

*26*
        <pb n="485" />
        ﻿404*	J. M. Voith in Heidesheim a. Brenz.

13.	BÄDER. Die Fir-
ma hat in den verschie-
denen Abteilungen ihres
Betriebs Wannen- und
Brausebäder eingerichtet,
die den Arbeitern wäh-
rend der Betriebspausen
und nach 6 Uhr abends
unentgeltlich zur Verfü-
gung stehen. Es entfallen
auf die Maschinenhalle 4
Wannenbäder, auf die
Walzenmacherei 2 Wan-
nenbäder, auf die Schrei-
nerei 3 Brausebäder und
auf die neue Gießerei 2
Wannen- und 3 Brause-
bäder. Abgegeben wurden
im Jahr 1911 ca. 3300
Garderobe und Wascheinrichtung der Gießerei.	Wannenbäder und ca. 400

Brausebäder. Es muß hier

noch bemerkt werden, daß die Stadt Heidenheim ein eigenes vorzüglich eingerichtetes
Volksbad besitzt, zu dessen Errichtung auch die Firma J. M. Voith im Jahr 1903 einen
Beitrag von 10 000 M. geleistet hat.

Besonders sei hier auch auf die in hygienischer Beziehung mustergültigen Garderobe-
und Wascheinrichtungen hingewiesen, welche die Firma mit großem Kostenaufwand
in den verschiedenen Betriebsabteilungen eingerichtet hat (s. Abbildung).

14.	BEAMTENWOHNUNGEN. Bis zum Jahr 1912 hat die Firma 20 größere Ge-
bäude mit zusammen 47 Wohnungen erstellt, zum Teil fertig gekauft, um solche ihren
Beamten zur Verfügung
zu stellen. Diese Woh-
nungen bestehen aus je
3—9 Zimmern, Bad und
allem Zubehör, auch Gar-
tenanteil. Der Pflugbau
(s. Abbildung) z. B. be-
steht aus 3 Wohnungen
ä 4, und 6 Wohnungen ä
5 Zimmern mit je 2 Kam-
mern, Bad, Keller und
Souterrain, ist ausgestat-
tet mit Zentralheizung,

Warmwasserbereitung,

Staubabsaugung, Gasher-
den, elektrischem Licht
usw. und enthält weiter
noch die Hausmeister-
wohnung mit 3 Zimmern.

Außerdem besitzt die

Firma in ihrem Elektri-	Beamtenwohnhaus Pflugbau.
        <pb n="486" />
        ﻿J. M. Voith in Heidesheim a. Brenz.

405*

zitätswerk Hermaringen eine Maschinistenwohnung und 2 größere Gebäude mit zusammen
3 Wohnungen von 4—7 Zimmern.

Der Wert dieser Beamten-Wohnhäuser beträgt ohne den Wert von Grund und Boden
1025000 M. und rentiert zu 3,1 %, nach Abzug der Unterhaltungskosten noch zu 2,5%.

15.	ARBEITERWOHNUNGEN. Die Firma hat bis zum Jahr 1912 9 Wohnhäuser
für Arbeiter und Bedienstete mit zusammen 25 Wohnungen erstellt bzw. erworben. Die
Wohnungen bestehen aus je 3—4 Zimmern samt Zubehör, auch Gartenanteil, und ren-
tieren bei einem Wert von zusammen 115 170 M. zu 3,5 %, nach Abzug der Unterhaltungs-
kosten zu 2,9 %. Zum Bau von Eigenwohnhäusern hat die Firma in vielen Fällen Grund
und Boden zum Selbstkostenpreise abgegeben.

16.	BEAMTENWOHNUNGSVEREIN. Dem im Jahre 1912 ins Leben getretenen
Beamtenwohnungsverein ist die Firma mit einem Anteil von 20 000 M. beigetreten. Dieser
Verein bezweckt die Herstellung einfacher, aber gediegener Wohnungen mit 4—5 Zimmern
für staatliche, städtische und private Beamte und hat von der Stadtgemeinde Heidenheim
größeres Baugelände am Siechenberg erworben.

17.	GEMEINNÜTZIGE BAUGESELLSCHAFT HEIDENHEIM A. BRENZ. Diese unter
Beteiligung der Stadtgemeinde errichtete Gesellschaft, bei welcher die Firma mit 50 000 M.
beteiligt ist, hat bis Ende März 1912 auf ihren Baugeländen Ost- und Südheim 2 Drei-,
21 Doppel- und 3 Einzelwohnhäuser mit 6 Wohnungen zu 4, 64 Wohnungen zu 3 und
31 Wohnungen zu 2 Zimmern erstellt, in denen eine größere Anzahl Arbeiter der Firma
J. M. Voith untergebracht ist. Die Verzinsung betrug in den letzten Jahren 3%. Weitere
Wohnhäuser sind im Bau.

18.	FABRIKKANTINE. In derselben werden die Speisen zu den Selbstkosten, Bier
zu den ortsüblichen Preisen verkauft. Die Lokale dienen den Arbeitern ohne Trinkzwang
zum Aufenthalt und enthalten auch ein seinerzeit dem Gesangverein ,,Vulkania“ ge-
stiftetes Klavier.

19.	LIMONADEBEREITUNG. Die Firma hat im Jahr 1906 die Einrichtung zur Her-
stellung von Limonade, Kaffee und Tee getroffen und gibt diese Getränke, die namentlich
während der Sommermonate gerne getrunken werden, zum Selbstkostenpreis von 5 Pf.
pro y2 Literflasche ineinandergerechnet ab. Jugendliche Arbeiter unter 16 Jahren er-
halten diese Getränke während der Vesperpausen unentgeltlich, ebenso erhalten die am
Ofen beschäftigten Arbeiter der Gießerei unentgeltlich ein aus Haferflocken bereitetes,
den Durst stillendes Getränk.

Limonade wird auch an die benachbarten Fabriken abgegeben.

Der Gesamtverbrauch an Limonade betrug im abgelaufenen Jahr 422 000 Flaschen,
während von Kaffee 94 000 und von Tee 70 000 Flaschen konsumiert wurden.

20.	UNFALLVERSICHERUNG DER BEAMTEN UND MONTEURE. Die kaufmänni-
schen und technischen Beamten sowie die Monteure sind gegen Unfälle, die ihnen inner-
halb wie außerhalb ihrer Berufstätigkeit (sportliche Übungen ausgenommen), auf Reisen
usw. zustoßen sollten, soweit diese Unfälle den Tod oder dauernde Invalidität zur Folge
haben, auf Kosten der Firma versichert.

21.	MONTEURSCHULE. Um einen Stamm von tüchtigen Monteuren heranzuziehen,
hat die Firma besondere Unterrichtskurse eingeführt, die jeden Mittwoch von 11—12 Uhr
während der Arbeitszeit von besonders hierfür aufgestellten Meistern, Betriebsbeamten,
Ingenieuren und Kaufleuten abwechslungsweise gegeben werden. Diese Kurse erstrecken
sich in erster Linie auf die praktische, dann aber auch auf theoretische Ausbildung für den
Monteurberuf; von Zeit zu Zeit finden auch Exkursionen statt, um den jungen Leuten
den Einbau von Turbinen und anderen Maschinen vor Augen zu führen.
        <pb n="487" />
        ﻿406*

Günther Wagner, Hannover und Wien.

Fabriken für Künstlerfarben, flüssige Tuschen, Radiergummi,
Tinten, Klebstoffe, Schreibbänder und Kohlenpapier.

Für Wohlfahrtszwecke stehen im Kause Günther Wagner folgende, von dem In-
haber der Firma, Herrn Kommerzienrat Fritz Beindorff, gestiftete Summen zur Ver-
fügung: 10000M., 1906 anläßlich des 25 jährigen Jubiläums des Inhabers gestiftet, als
Grundstock einer Arbeiter-Unterstützungskasse, 100000 M., gleichzeitig gestiftet, als
Beamtenpensionsfonds, und 250000 M., anläßlich der Feier des 75jährigen Bestehens der
Fabrik im Jahre 1913 gestiftet, davon 150000 M. für Arbeiterwohlfahrt und 100000 M. zur
Unterstützung von Beamten. — Die Unterstützungskasse für Arbeiter gewährt den Kranken
wöchentliche Zuschüsse von 3—4 M. zu ihrem gesetzlichen Krankengelde, Notleidenden an-

gemessene Bei-
hilfen und bei Ge-
burts- und Sterbe-
fällen 30 bzw.
25 M. Arbeiter
erhalten nach 10,
25 und 40 Dienst -
j ahren J ahresren-
ten von 30 bzw.
100 und 200 M. in
Form von Spar-
kassenkarten. Die
Beträge werden
zu 5 % verzinst
und sind jeder-

zeit kündbar. —
Für die Gesund-
heit der Arbeiter
ist in umfassen-
der Weise ge-
sorgt. Die Arbeits-
räume sind hell
und luftig, von
weit mehr als aus-
reichender Größe
und 4,80 m hoch.
Eine Luftregene-
rationsanlage ver-
sieht sie stündlich
mit warmer oder

kühler Frischluft. — Wöchentlich zweimal hält in einem mit allem Nötigen ausgestatteten
Raume ein Arzt seine Sprechstunden ab, so daß die Arbeiter während der Arbeitszeit ärzt-
liche Hilfe suchen können. — In einem großen, luftigen Ruhesaal können sich ältere und

schwächere Arbeiterinnen
mittags auf Ruhebetten er-
holen. Auch steht ein
Park zur Verfügung. —

Eine bequem ausgestattete
Kantine liefert gegen ge-
ringes Entgelt Mittagessen.

Kochendes Wasser zur Be-
reitung von Kaffee wird in
der Frühstücks- und Vesper-
pause unentgeltlich gelie-
fert. — Eine Badeeinrich-
tung bietet Arbeitern und
Arbeiterinnen wöchentlich
einmal während der Arbeits-
zeit kostenlos ein Bad. —

Die Sonnabendnachmittage
sind frei, auch steht der Ar-

Ruhesaal,	beiterschaft nach fünf jäh-	Blumenpflege.
        <pb n="488" />
        ﻿Günther Wagner, Hannover und Wien.

407*

riger Dienstzeit alljährlich bei voller Lohnzahlung ein Urlaub von acht Tagen zu. — Hoher
Wert ist auf ästhetische Maßnahmen gelegt. Das freundliche Grün des Fabrikhofes und
der Umgebung, die schönen, stilechten Formen der Gebäude, der Schmuck der Wände
und die geschmackvolle Ausstattung der Räume sollen die Freude an der Arbeit heben
und den Sinn für das Schöne, auch im Interesse der eigenen Häuslichkeit, fördern. — Die
Fenster sind mit Blumen geschmückt, deren Pflege während der Arbeitszeit gestattet ist.
Die Blumen werden den Arbeiterinnen zur Verfügung gestellt und die bestgepflegten von
der Firma prämiiert. — Der geistigen Förderung dient eine Bibliothek. Für belehrende Vor-
träge steht ein großer Lichtbildapparat mit Kinematograph zur Verfügung.

Damit die Firma in Fühlung mit ihren Arbeitern bleibe, hat sie schon vor Einführung
der gesetzlichen Arbeiterausschüsse die Bildung eines aus der Mitte der Arbeiterschaft
gewählten Ausschusses veranlaßt, der mit der Leitung über die Angelegenheiten der Arbeiter
und Arbeiterinnen berät. — Ein seit 10 Jahren bestehendes Sozialsekretariat erteilt den
Arbeiterinnen Rat in sozialen, Gesundheits- und Rechtsfragen, vermittelt zwischen ihnen
und dem Arzte oder der Leitung und macht Vorschläge zum Wohle der Arbeiterschaft. Die
Vorsteherin besucht kranke Arbeiterinnen und Wöchnerinnen, nimmt sich der Kinder
an usw. Gelegentliche Kurse für Säuglingspflege u. dgl. tragen weiter zur Förderung der
Wohlfahrt bei. — Durch die Bereiterklärung, Gerichtsassessoren informatorisch zu beschäf-
tigen, ist es der Firma möglich geworden, eine Rechtsauskunftsstelle für Arbeiter und
Beamte zu errichten. — Für die Beamten besteht seit 1910 eine Pensions-Witwen- und
Waisenkasse. Den Grundstein legte der jetzige Inhaber der Firma im Jahre 1906 durch
die oben erwähnte Stiftung von 100000 M. Diese Stiftung ermöglichte es, die Mitgliedschaft
älterer Beamten bis zu ihrem vor Gründung der Kasse erfolgten Dienstantritt zurück-
zudatieren. Die Firma leistet einen Zuschuß von 8 % der von ihr gezahlten pensionsfähigen
Jahresgehälter. Ferner besteht eine Sterbekasse, die, von der Firma angeregt, in den
Händen der Beamten liegt.

Die aufgeführten ästhetischen und hygienischen Maßnahmen kommen auch den Be-
amten zugute. Auch sie sind an den Sonnabendnachmittagen frei und haben jährlich auf
Urlaub Anspruch. Eine Bibliothek, verschiedene Lesezirkel, Vorträge und Ausbildungs-
kurse sowie gelegentliche Preisausschreiben über kaufmännische und organisatorische Fragen

regen zur Fortbildung
an. Durch eine prozen-
tuale Beteiligung am Ge-
schäftsgewinn wird die

Arbeitsfreude und die
Anteilnahme der Beam-
ten an der Entwicklung
des Geschäftes erhöht.

Badezellen,

Sozialsekretariat,

Kantine.
        <pb n="489" />
        ﻿408*

Weise &amp; Monski, Halle a. S.

Spezialfabrik für Pumpen,
mit Filialen im In- und Auslande

In den Betrieben der Firma hat sich der größere Teil der Arbeiter zu einem auf
wirtschaftsfriedlicher Grundlage aufgebauten Werkverein zusammengeschlossen, und um
dessen Bestrebungen zu fördern, hat die Firma den größeren Teil ihrer Wohlfahrtsein-
richtungen gerade diesem Werkverein zugewandt.

WERKVEREIN. Derselbe gründete sich am 14. Februar 1911 mit 59 ordentlichen
und 4 außerordentlichen Mitgliedern und zählte bereits Ende 1912 gegen 500 ordentliche
und 115 außerordentliche Mitglieder.

Seiner Tätigkeit liegt der leitende Gedanke zugrunde, die eingehenden Mitgliederbeiträge
nicht für politische Hetzereien und Besoldung von Agitatoren zu verwenden, sondern Hilfs-
kassen ins Leben zu rufen, die den Mitgliedern in Notfällen die notwendige Unterstützung
verschaffen, Fortbildung und Geselligkeit zu pflegen. Sämtliche Ämter werden von den
Mitgliedern als Ehrenämter ohne Entgelt verwaltet.

HILFSKASSE. Welche Erfolge durch diese Art der Selbsthilfe erreicht werden können,
beweisen die Unterstützungen, die durch die Hilfskasse gezahlt werden konnten.

Der Jahresbericht des Werkvereins nennt die folgenden Zahlen, die für die Zeit bis
31. Dezember 1912 gelten:

7 440,— M.
1 140,— „
1 520,— „

Krankenunterstützung
Wöchnerinnenbeihilfe
Konfirmandenbeihilfe
Sterbegeldbeihilfe . .

O-6«)	))

182,25 &gt;,

insgesamt: 10 282,25 M.

Diese für eine so junge Kasse beträchtlichen Leistungen wurden ihr dadurch ermög-
licht, daß die Firma einen Reservefonds von 3000 M. sofort bei Gründung zur Verfügung
stellte, dem dann am ersten Stiftungsfeste eine weitere Festgabe von 5000 M. folgte, nach-
dem schon vorher zur Auffüllung der Kassen ein Betrag von 983,10 M. zur Verfügung
gestellt worden war.

SPARKASSE. Eine ganz besonders günstige Entwicklung hat der wichtigste Zweig
der Vereinstätigkeit, die Sparkasse, genommen. Da von den Wochenbeiträgen von 50 Pf.
der Betrag von 20 Pf. in die Sparkasse fließt, nimmt jedes Mitglied des Werkvereins an der
Spareinrichtung teil, und es sind so viel Sparer vorhanden, als der Verein Mitglieder zählt.
Diese haben nun außer ihren erwähnten regelmäßigen Beiträgen noch ganz erhebliche
Einzahlungen auf ihre Sparkarten (die statt der Sparbücher eingeführt sind) geleistet, so
daß sich am Ende des Jahres 1912 ein Sparkassenbestand von 18 028,39 M. ergab.

Die Firma hat, um die Sparfreudigkeit noch zu erhöhen, im Jahre 1912 den Zinssatz
von 5 auf 6 % erhöht. Für die Sparer mit mindestens 20 M. Spareinlage wurden jedes Jahr
500 M. in einzelnen Prämien verlost.

KINDERSPARKASSE. Anläßlich des Sommerfestes erfreute Herr Weise sen., der
Seniorchef der Firma, den Verein dadurch, daß er die Anregung zur Schaffung einer Kinder-
sparkasse gab. Es wurde jedem Kinde eine Sparkarte ausgestellt und darauf für jedes
Jahr der Vereinszugehörigkeit des Vaters 3 M. auf die Sparkarten eingetragen. Der hier-
durch ausgezahlte Betrag erreichte fast die Summe von 3000 M. Die Mitglieder brachten
auch dieser Einrichtung das größte Interesse entgegen, so daß das Sparguthaben der Kinder
sich am Ende des Jahres 1912 auf 3859,10 M. belief. Auch diese Beträge werden mit 6%
verzinst und sind bis zum 18. Lebensjahre des Kindes festgelegt.
        <pb n="490" />
        ﻿Weise &amp; Monski, Spezialfabrik für Pumpen, Halle a. S.	409*

HEIMSPARKASSEN. Um einen weiteren Anreiz zur Spartätigkeit zu geben und auch
die kleinsten Beträge dieser wichtigen Einrichtung zuzuführen, schenkte Herr Weise dem
Werkverein Heimsparkassen, die jedem Mitglied ausgehändigt und auch schon fleißig
benutzt wurden.

BELEHRUNGS- UND UNTERHALTUNGSABENDE. Von den Beiträgen der Mit-
glieder fließen wöchentlich 5 Pf. in die Vereinskasse, ebenso die vollen Beiträge der außer-
ordentlichen Mitglieder, und aus diesen Beiträgen hat der Verein außer seinen Unkosten
die Kosten für Belehrungs- und Unterhaltungsabende bestritten.

Im nachstehenden geben wir eine Übersicht, was der Verein mit diesen Beiträgen für die
Belehrung und Unterhaltung seiner Mitglieder und ihrer Familien leistete. Er hätte das in
dem gegebenen Umfange wohl nicht ausführen können, wenn er nicht aus den Kreisen der
Mitglieder tatkräftige Unterstützung gefunden hätte, sei es durch Lichtbildervorträge oder
durch Darbietungen der Theater- und Turnabteilungen. — Die Maschinenbauerliedertafel
„Eintracht“, die schon mehr als 20 Jahre in der Firma besteht, folgte besonders gern
den Einladungen des Werkvereins und erfreute ihn durch ihre gesanglichen Darbietungen.

LICHTBILDERVORTRÄGE wurden gehalten über Sächsische Schweiz — Algier und
Tunis — Eisenach und die Wartburg — Moderne Meßwerkzeuge — Farbenphotographie
und Kunststätten am Rhein.

Außer mehreren Unterhaltungsabenden und Theateraufführungen der Theatra-
lischen Abteilung wurde im Sommer 1911 ein

SOMMERFEST in der Heide veranstaltet und im Juni 1912 ein Ausflug mittels Sonder-
zuges nach Thale i. H. Zu den Kosten dieses Extrazuges hatte Herr Weise sen. einen Teil
der Kosten zur Verfügung gestellt.

JUGENDABTEILUNG. Seine ganz besondere Aufmerksamkeit widmete der Verein
der bestehenden Jugendabteilung, weil auf ihr ja die Hoffnung für das weitere Blühen des
Vereins ruht. Die Leitung der Veranstaltungen der Jugendabteilung liegt in den Händen
des Jugendausschusses, der sich aus 10 Mitgliedern des Vereins zusammensetzt.

TURNABTEILUNG. Die im November 1911 gegründete Jugendabteilung zergliedert
sich in die Turnabteilung, welche ihre Ubungsabende in der Turnhalle der Huttenschule
abhält (zu ihrer Leitung ist ein Turnlehrer angestellt), und die

FUSSBALLABTEILUNG, der die Garnisonverwaltung die Benutzung des Artillerie-
exerzierplatzes als Spielfeld freundlichst gestattet hat.

Für beide Abteilungen gemeinsam fanden Lichtbildervorträge und Spielabende in den
Speisesälen der Firma statt. Im Sommer vereinigte sich die Jugendabteilung regelmäßig
zu volkstümlichen Spielen.

GEMEINSAME AUSFLÜGE. Unter der Leitung des Turnlehrers und Jugendausschusses
wurden gemeinsame Ausflüge in die weitere Umgebung veranstaltet.

Die schulpflichtigen Kinder wurden Sonntags hinausgeführt, um in ihnen Liebe zur
Natur wachzurufen und sie dabei in ihrer Gesundheit zu kräftigen. — Erfrischungen
dazu wurden ihnen durch die Kasinoverwaltung der Fabrik mitgegeben.

THEATRALISCHE ABTEILUNG. Die schon weiter oben erwähnte Theatralische
Abteilung des Werkvereins hat sich unter bewährter Leitung ganz vorzüglich ausgebildet.

MUSIKALISCHE ABTEILUNG. Seit Dezember 1912 hat der Werkverein auch eine
Musikalische Abteilung, die ebenfalls zu den besten Hoffnungen berechtigt.

Der Fortbildung der Mitglieder dienten die Besichtigungen gewerblicher und kom-
munaler Anlagen. Der Verein besichtigte 1911 die innere technische Einrichtung des
Halleschen Stadttheaters und 1912 das städtische Elektrizitätswerk. Weitere Besichtigungen
sind für 1913 in Aussicht genommen.

BÜCHEREI. Eine vorzügliche Einrichtung zur Weiterbildung seiner Mitglieder ver-
dankt der Verein Herrn Weise sen. in der Bücherei, die 1908 mit 56 Bänden eröffnet wurde
und heute schon einen Bestand von 576 Bänden aufweist. Die bedeutendsten Autoren sind
        <pb n="491" />
        ﻿410*	Weise &amp; Monski, Spezialfabrik für Pumpen, Halle a. S.

vertreten, sämtliche Klassiker und die berühmtesten Reiseschriftsteller. Außerdem sind vor-
handen Bücher über Heimatskunde, Gesundheitslehre, Handwerk und Technik, so daß jedes
Mitglied etwas seinem Geschmack und Bildungsbedürfnis Entsprechendes darunter findet.

Der Bezug einer guten bürgerlichen Zeitung ist den Mitgliedern dadurch erleichtert,
daß Herr Weise die Hälfte der Kosten trägt.

SCHREBERGÄRTEN. Eine ganz besonders dankbar anerkannte Wohlfahrtseinrich-
tung schaffte Herr Weise 1912 mit der Einrichtung von Schrebergärten, die den Mitgliedern
zu einem ganz geringen Mietspreise abgegeben werden.

In dem Gartengrundstück wurde ein Luft- und Sonnenbad für die Mitglieder eingerichtet.

BEZUG VON LEBENSMITTELN. Um den Mitgliedern wirtschaftliche Vorteile bieten
zu können, wurde der gemeinsame Bezug von Lebensmitteln in die Hand genommen.
Gute Molkereibutter, Speisekartoffeln und Fleisch- und Wurstwaren konnten den Mit-
gliedern zu sehr günstigem Preise abgegeben werden.

HEIZMATERIAL. Zu erwähnen ist hierbei auch der Bezug von billigem Heiz-
material, den die Firma den Mitgliedern dadurch ermöglicht, daß sie einen Teil der Ein-
kaufskosten übernimmt.

Eine weitere Vergünstigung, die besonders kinderreichen Familien zugute kommt,
ist die von der Firma getragene

FREIE ÄRZTLICHE BEHANDLUNG DER KINDER.

ARBEITERUNTERSTÜTZUNGSKASSE. In besonderen Notfällen befürwortet der
Vorstand des Werkvereins eine Unterstützung aus der Arbeiterunterstützungskasse der Firma.

WEIHNACHTSPRÄMIEN. Eine besondere Freude wurde den Mitgliedern durch Aus-
zahlung der Weihnachtsprämien bereitet, die Herr Weise bei Gründung des Vereins in
Aussicht gestellt hatte. Zum Schluß ist noch die

ERTEILUNG VON AUSKÜNFTEN UND UNTERSTÜTZUNG IN RECHTSSACHEN zu
erwähnen, die kostenlos erfolgen.
        <pb n="492" />
        ﻿Wieland &amp; Cie., Messingwerke in Ulm a. D.,

mit Zweigniederlassung in Vöhringen a. Iller.

Die Firma ist keine moderne Gründung, sondern aus einer von dem Vater der jetzigen
Inhaber, dem nachmaligen Kommerzienrat Philipp Jakob Wieland (1793—1873), im
Jahre 1820 gekauften Ulmer Glockengießerei emporgewachsen, in welcher im Jahre 1828
mit der eigentlichen Messingfabrikation begonnen wurde. In schrittweiser Vergrößerung
hatten die Werke, deren Entwicklungsrichtung noch ihr Gründer durch die im Jahre 1860
vorgenommene Einrichtung des an einem Kanal der Iller liegenden Vöhringer Werkes
für die Blech-, Draht- und Stangenfabrikation vorgezeichnet hatte, beim Tode des Gründers
1873 eine Arbeiterzahl von etwa 300 erreicht. Im Jahre 1892, wo die jetzigen Inhaber,
Philipp Wieland und Max R. Wieland, das Geschäft von ihrer Mutter übernahmen, die es
nach dem Tode des Gründers mit Hilfe treuer Ratgeber weitergeführt hatte, betrug die
Arbeiterzahl etwa 500 und ist bei Beginn des Jahres 1913 auf 1572 angewachsen, sich an-
nähernd gleich auf das Ulmer und das Vöhringer Werk verteilend.

Entsprechend dieser Entwicklung der Firma sind auch ihre Wohlfahrtseinrichtungen
aus ursprünglich von Fall zu Fall geübter Wohltätigkeit allmählich herausgewachsen.

Daß die Firma aber auch in diesem Punkte mit dem Geist der Zeit fortgeschritten
ist, mag die folgende Darstellung des jetzigen Standes ihrer Wohlfahrtseinrichtungen zeigen:

A.	MATERIELLE UNTERSTÜTZUNGEN. Den Arbeitern werden Arbeitskleider,
sowie Brennmaterialien zu Selbstkostenengrospreisen und auf Ratenzahlungen geliefert.

KANTINE. In der Kantine des Vöhringer Werks werden verabreicht:

a)	Frühstück, bestehend aus % Liter Kaffee mit Milch und 1 Brot für 10 Pf.;

b)	Mittagessen, bestehend aus Suppe, Fleisch und Gemüse und 1 Brot für 40 Pf.;

c)	Abendessen, bestehend aus Suppe, Wurst oder Käse und 1 Brot für 18 Pf.;

Bier in Flaschen zu y2 Liter xi Pf. und zu % Liter 16 Pf.

Außerdem stehen Vorrichtungen zur Erwärmung mitgebrachter Speisen zur freien Verfügung.

GELDGESCHENK. Zum Andenken an den Gründer erhält alljährlich jeder Ar-
beiter, welcher mindestens 1 Jahr da ist, ein Geldgeschenk, welches je nach Dienstalter
2., 4., 6., 12. und 18 M. beträgt. Die Auszahlung erfolgte ursprünglich auf den Todestag
des Gründers, neuerdings auf Weihnachten.

HOCHZEITSGESCHENK. Jeder Arbeiter, welcher mindestens 1 Jahr da ist, erhält
im Falle seiner Verheiratung ein Geschenk im Betrage von 5 M.

KONFIRMATION. Bei der Konfirmation bzw. Schulentlassung der Kinder erhalten
die Eltern eine Zuwendung, und zwar männliche Arbeiter und Witwen 6 M., verheiratete
Arbeiterinnen 4 M., Angestellte 10 M.

WEIHNACHTSBESCHERUNG. Von den Frauen der Firmeninhaber werden alljährlich
für die Kinder der Arbeiter Weihnachtsbescherungen veranstaltet, wobei dieselben mit
Kleidungsstücken und anderen nützlichen Sachen, sowie Weihnachtsgebäck beschenkt
werden. Es handelt sich dabei um ca. 700 Kinder.

DIENSTALTERSPRÄMIEN UND PENSIONEN. Seit dem 10. April 1899 erhält jeder
Arbeiter und Angestellte für eine ununterbrochene Dienstzeit:

a)	von 25 Jahren eine goldene Remontoiruhr mit eingravierter Widmung;

b)	von 40 Jahren ein Diplom nebst Sparkassenbuch über 200 M.;

c)	Angehörige mit 50 Dienstjahren werden mit Pension in den Ruhestand versetzt.

Militärdienstzeit gilt nicht als Unterbrechung der Dienstzeit.
        <pb n="493" />
        ﻿Wieland &amp; Cie., Messingwerke in Ulm a. D.

412*

PENSIONEN UND WITWENRENTEN. Eine Pensionskasse mit Beiträgen besteht
nicht, dagegen werden Pensionen und Witwenrenten freiwillig, aber ohne Eingehung einer
Rechtspflicht von der Firma gewährt, und zwar je nach dem Dienstalter in der Weise,
daß bei 50 Dienstjahren etwa 80% des Durchschnittsverdienstes der letzten 5 Jahre ge-
währt werden, und bei geringerem Dienstalter entsprechende Ermäßigungen eintreten. Die
Witwenpensionen betragen je nach dem Alter 25—60 % der Pension, welche der Mann
erhalten hätte. Sind Kinder unter 14 Jahren vorhanden, so wird bis zum 14. Jahre ein
Zuschlag zur Witwenpension gewährt von 4 % für 1 Kind und von weiteren 2 % für jedes
weitere Kind. In geeigneten Fällen wird statt der Witwen- und Waisenpension eine ein-
malige Unterstützung gewährt.

Die Aufwendungen für die materiellen Unterstützungen bewegten sich in den letzten
Jahren zwischen 40 000 und 43 000 M. im Jahr.

UNTERSTÜTZUNGSFONDS DER ARBEITER. Außerdem wurde aus dem Ver-
mögen der bis 1884 bestandenen privaten Krankenkasse und verschiedenen bei besonderen
Veranlassungen gemachten Zuwendungen ein „Unterstützungsfonds der Arbeiter“ in
gegenwärtiger Höhe von 28 000 M. gebildet, welcher ohne Mitwirkung der Firma von dem
2. Vorsitzenden und den Arbeitervorstandsmitgliedern der Betriebskrankenkasse verwaltet
wird mit der Bestimmung, dessen Zinsen zu Unterstützungen für in Not geratene Arbeiter
zu verwenden.

FABRIKSPARKASSE. Dieselbe nimmt Spareinlagen der Geschäftsangehörigen von
1 M. an entgegen und verzinst dieselben bis zu einem Einlagenbetrag von 5000 M. zu 4 y2 %,
einen etwa überschießenden Betrag zu 3 y2 %. Die Rückzahlung erfolgt auf Verlangen
jederzeit im ganzen oder in beliebigen Teilbeträgen, stets aber beim Austritt aus dem Ge-
schäft. Zur Sicherstellung dieser Spareinlagen ist ein dem Gesamtbetrag entsprechendes
Kapital von der Firma in Staatspapieren angelegt, welches gesondert verwaltet wird, aber
in Eigentum der Firma bleibt. Die Differenz im Zinsbetrag wird von der Firma getragen.
Die Summe der jährlichen Einlagen bewegt sich seit mehreren Jahren um 20 000 M. herum.
Die Gesamtsumme aller Einlagen betrug Ende 1911 129 423,75 M.

B.	HYGIENISCHE EINRICHTUNGEN. Auf beiden Werken sind Verbandszimmer
mit allen erforderlichen Einrichtungen, Verbandszeug, Medikamenten und fahrbarer
Krankenbahre zur Hilfeleistung bei Unfällen eingerichtet. Daselbst werden auch gering-
fügige, der ärztlichen Behandlung nicht bedürftige Verletzungen durch einen beim Militär
als Lazarettgehilfen ausgebildeten Beamten kostenlos verbunden.

Beide Werke sind mit Feuerlöschvorrichtungen ausgestattet. In Vöhringen be-
steht eine regelrechte Fabrikfeuerwehr.

In beiden Werken bestehen Badeanstalten, in Ulm mit 5 Wannen und 12 Brausen,
in Vöhringen mit 11 Wannen und 23 Brausen, welche den Angestellten und Arbeitern ab-
teilungsweise an bestimmten Tagen der Woche nach Geschäftsschluß unentgeltlich zur
Verfügung stehen. In Vöhringen ist für die Sommermonate auch Badegelegenheit im Werk-
kanal mit den nötigen Ankleideräumen eingerichtet.

Die Beleuchtung ist durchweg elektrisch. FürreichlicheLicht-undLuftzufuhr
ist in allen Arbeitsräumen gesorgt. Besondere Sorgfalt ist auf die LüftungderGießereien
verwendet. Die mit Exhaustoren bewirkte Staub- und Rauchabsaugung in Verbindung
mit der Zuleitung frischer, im Winter vorgewärmter Luft mittels Ventilatoren erfordert
beispielsweise in den großen Vöhringer Gießereien 10 Elektromotoren mit zusammen
120 PS.

Für ausreichende Ankleide- und Waschräume ist überall gesorgt.

Den Gießern und anderen Feuerarbeitern wird im Sommer schwarzer Kaffee un-
entgeltlich als Erfrischung verabreicht.
        <pb n="494" />
        ﻿Wieland &amp; Cie., Messingwerke in Ulm a. D.

4i3*

C.	SONSTIGES. ERHOLUNGSURLAUB UNTER GEHALTSFORTZAHLUNG wird den
Angestellten und besonderen Arbeitern, je nach dem Dienstalter in verschiedener Dauer,
bei den mittleren Angestellten bis zu 14 Tagen gewährt.

PRÄMIEN. Die Lehrlinge, deren Zeugnisse in der Fortbildungsschule im Durch-
schnitt über befriedigend lauten, enthalten Prämien in Form von Büchern, Taschenmessern,
Schieblehren, Formerwerkzeugen oder dergleichen im Werte von ca. 10 M.

ZEICHNEN. In Vöhringen läßt die Firma selbst den Lehrlingen durch einen ihrer
Techniker unentgeltlichen Zeichenunterricht erteilen.

KANTINEGEBÄUDE. In Vöhringen hat die Firma ein Kantinegebäude mit ge-
räumigem, schönem Saal und passenden Nebenräumen wie

LESEZIMMER verbunden mit

FABRIKBIBLIOTHEK und dergleichen errichtet. Dieser Saal der Kantine in Vöh-
ringen wird der kleinen evangelischen Diasporagemeinde Sonntags zur Abhaltung des
Gottesdienstes zur Verfügung gestellt, wozu die Firma ein Harmonium, sowie Tauf-
und Abendmahlsgeräte gestiftet hat.

D.	WOHNUNGSFÜRSORGE. Neben einem großen Miethaus mit 16 Wohnungen von
je 3 Zimmern, 1 Kammer nebst Küche und Zubehör und einem Gartenanteil, wofür je
nach dem Stockwerk 260, 270 und 210 M. jährlicher Mietzins berechnet wird, hat die
Firma in Ulm auch einen, wie man sagen kann, gelungenen Versuch gemacht, mit der
Erbauung kleiner Arbeiterhäuser und deren Veräußerung an Arbeiter zum Selbstkosten-
preis gegen 10 % Anzahlung und Abzahlung des Restes durch Annuitäten. Die Häuser
enthalten je eine dreizimmerige Wohnung für den Eigentümer und eine Mietwohnung
und sind mit kleinen Gärten umgeben. Nach Abzahlung des halben Preises kann die weitere
Abzahlung eingestellt werden und der Restkaufschilling als Hypothekenkapital zu 4 %
stehen bleiben. Der Firma ist ein gewisses Aufsichtsrecht und für verschiedene Fälle ein
Wiederkaufsrecht Vorbehalten, auch ist eine Erhöhung der Mietzinsen von ihrer Ge-
nehmigung abhängig und jeder Gewerbebetrieb in den Häusern untersagt. Acht solcher
Häuser sind im Jahre 1903 und weitere acht im Jahre 1910 verkauft worden. Umfassender
ist die Wohnungsfürsorge der Firma in dem Landort Vöhringen. Hier besitzt dieselbe
48 Arbeiterhäuser mit 106 Wohnungen und ein großes Areal, auf welchem mit dem Bau
weiterer Arbeiterhäuser nach Bedarf fortgefahren wird.

Als das Zweckmäßigste haben sich Doppelhäuser erwiesen mit kleinen Gärten, mit
den Eingängen an den entgegengesetzten Seiten, von denen jedes eine Dreizimmerwohnung
mit Küche und Zubehör enthält. Einzelne sind auch als Vierzimmerwohnungen gebaut.
Der Mietzins beträgt bei Dreizimmerwohnungen jährlich 140 M., bei Vierzimmerwohnungen
jährlich 190 M. Aftervermietung ist an die Genehmigung der Firma gebunden und nur an
Angehörige des Geschäfts gestattet.

Außerdem gewährt die Firma an Arbeiter zur Erbauung bzw. zum Erwerb eigener
Häuser in Ulm oder Vöhringen Darlehen zu billigem Zinsfuß und mit der Möglichkeit
allmählicher Abzahlung.

Wenn wir diese Darstellung unserer Wohlfahrtseinrichtungen der Öffentlichkeit über-
geben, geschieht dies nicht um Dank oder Anerkennung, sondern nur aus dem Bestreben zu
zeigen, daß in Wirklichkeit in der Industrie das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Ar-
beitern nicht von dem Geist der Ausbeutung und Unterdrückung beherrscht wird, sondern
daß die Arbeitgeber ernstlich und ehrlich bemüht sind, das Wohl ihrer Arbeiter zu fördern
und so zu ihrem Teil zu dienen dem für beide Teile gleich wichtigen und hohen Gute:
dem sozialen Frieden!
        <pb n="495" />
        ﻿414*

Wilhelma in Magdeburg,

Allgemeine Versicherungs-Actien-Gesellschaft.

Auf Anregung ihres heimgegangenen Generaldirektors Dr. Hahn wurde zum 25 jährigen
Jubiläum des Stadtrats August Kalkow als Mitglied des Verwaltungsrates der Wilhelma
in Magdeburg — am 6. Mai 1901 — beschlossen, einen

AUGUST-KALKOW-BEAMTENFONDS in Höhe von 100 000 M. zu errichten und
dessen Erträgnisse unter steter Erhaltung des Kapitals ausschließlich für die Wohlfahrt
der Beamtenschaft in einer von dem Jubilar zu bestimmenden Weise zu verwenden. Auch
die Magdeburger Hagelversicherungs-Gesellschaft, als Schwestergesellschaft der
Wilhelma in Magdeburg und mit dieser in enger Verbindung stehend, stiftete im Interesse
ihrer eigenen Beamten einen Beitrag von 25 000 M. Der Jubilar selbst überwies an seinem
Festtage dem nach ihm benannten Fonds einen Beitrag von 25 000 M. Durch zwei weitere
Zuwendungen der Wilhelma in Magdeburg in Höhe von je 20 000 M. und der Magdeburger
Hagelversicherungs-Gesellschaft in Höhe von je 5000 M. am 80. Geburtstage des Stadtrats

Beamten-Erholungshaus „Kalkowheim“ in Harzburg.
        <pb n="496" />
        ﻿Wilhelma, Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft in Magdeburg.

4i5*

August Kalkow — 25. April 1904 — und bei dessen 25 jäh-
rigem Jubiläum als Mitglied des Verwaltungsrates der
Magdeburger Hagelversicherungs-Gesellschaft — 14. Juni
I9°5 •— sowie durch eine Spende der Kinder und Enkel
des am 16. September 1906 verstorbenen Stadtrats Kalkow
in Höhe von 10000 M. erreichte der Fonds einschließlich
seiner Zinsen den Betrag von rund 220000 M. Hiervon
wurden rund 154 000 M., der Bestimmung des Jubilars
entsprechend, zur Errichtung eines

BEAMTEN-ERHOLUNGSHAUSES IN HARZBURG
verwendet. Es sollte dadurch den Beamten die Möglich-
keit geboten werden, den ihnen von der Gesellschaft ge-
währten Urlaub ohne erhebliche Kosten in guter Luft
und schöner Natur zu verleben. Das Heim, nach den
Ideen des verstorbenen Generaldirektors Dr. Hahn durch
den Erbauer der Geschäftshäuser der Wilhelma in Magde-
burg und Berlin, Professor Solf in Berlin, an bevorzugter
Stelle auf dem Eichenberge in Harzburg errichtet, wurde
im Juli 1905 in Benutzung genommen. Die Verwaltung
und Bewirtschaftung geschieht für Rechnung der beiden
Gesellschaften. Das „Kalkowheim“ enthält außer dem gemeinschaftlichen Speisesaal, Herren-
und Damenzimmer, 20 Logierzimmer und kann gleichzeitig 39 Personen aufnehmen. Zur
Aufnahme berechtigt sind nur gesunde Beamte beider Gesellschaften während ihres Urlaubs
mit ihrer Frau und ihren schulpflichtigen Kindern. Die Aufnahme der Gäste und die Verteilung
der Zimmer besorgt ein aus 7 Beamten bestehender Ausschuß, von denen 5 von den Be-
amten selbst gewählt und 2 Beamte je für ein Kalenderjahr vom Generaldirektor der Wil-
helma ernannt werden. Für Wohnung, Bedienung einschließlich Kleiderreinigung, Be-
leuchtung und ev. Heizung ist keinerlei Vergütung von den Gästen zu leisten. Dagegen
ist zu den Kosten der Verpflegung, bestehend aus Frühstück, Mittagessen, Nachmittags-
kaffee und Abendessen von jedem Erwachsenen ein Beitrag von täglich 1,30 M. und von
jedem Kinde unter 14 Jahren ein Beitrag von täglich 0,65 M. zu leisten. Die Aufnahme
in das Heim, das regelmäßig in den Monaten Juni, Juli, August und September geöffnet
ist, ist sehr gesucht, und während der Schulferien (Monat Juli) kann naturgemäß nicht allen
Gesuchen entsprochen werden. In diesem Falle haben diejenigen Beamten, die noch nicht
Gäste des Heims gewesen sind, den Vorzug vor solchen, die bereits dort waren.

Untere Halle des „Kalkowheims“.
        <pb n="497" />
        ﻿416*

C. Woermann.

Woermann-Linie. Deutsche Ost-Afrika-Linie.

VERSORGUNGSKASSE. Die obigen Firmen haben unter Führung des Herrn Adolph
Woermann mit einer Reihe Reedereien und Firmen Hamburgs im Jahre 1903 die Versor-
gungskasse Vereinigter Reedereien A.-G. in Hamburg gegründet. Die Kasse dient dazu, den
Angestellten der beteiligten Firmen im Invaliditätsfalle eine Rente und außerdem eine Alters-
versorgung zu gewähren, sowie ebenfalls zur Unterstützung der Witwen und Waisen. Zurzeit
sind bei der Kasse ca. 5500 Angestellte, namentlich Schiffsangestellte wie Kapitäne, Offiziere,
Maschinisten usw. versichert und besitzt die Kasse ein Vermögen von 5 000 000 M. Sie hat
bereits während der 10 Jahre ihres Bestehens sehr segensreich gewirkt.

ADOLPH-WOERMANN-STIFTUNG. Im Jahre 1910 wurde von Herrn Adolph Woer-
mann die Adolph-Woermann-Stiftung mit einem Kapital von 100 000 M. gegründet,
welcher Summe zu Beginn dieses Jahres, anläßlich des 75jährigen Bestehens der Firma
C. Woermann, von den jetzigen Inhabern der Firma, den Herren Eduard Woermann, Max
Brock, Arnold Amsinck, Kurt Woermann und Lothar Bohlen weitere 100 000 M. über-
wiesen wurden. Der Zweck der Stiftung ist, den Angestellten der obigen Firmen und deren
Hinterbliebenen im Bedarfsfälle eine Unterstützung zu gewähren. In bezug auf die
Unterstützung ist der denkbar breiteste Spielraum gelassen. Die Kasse wird von einem
Vorstand verwaltet, welcher noch zu Lebzeiten des Herrn Adolph Woermann von diesem
ernannt worden ist und sich jeweils selbst ergänzen kann.

Für die Angestellten der obigen Firmen ist in den Räumen des Afrikahauses eine

KANTINE errichtet, in welcher zu sehr mäßigen Preisen Speisen und Getränke verab-
folgt werden.

Für jeden Angestellten ist eine alljährliche

FERIENZEIT eingeführt, deren Dauer für die älteren Angestellten entsprechend mehr
beträgt als für jüngere Angestellte.
        <pb n="498" />
        ﻿417*

Fritz Wolff, Malzfabrik, Erfurt.

Anläßlich des 25 jährigen Regierungsjubiläums Seiner Majestät des Kaisers errichtete
die Firma eine Stiftung im Betrage von 50 000 M.

Die Stiftung soll nicht Almosendienst verrichten, sondern die Gewährung

AUSSERORDENTLICHER UNTERSTÜTZUNGEN AN VERHEIRATETE TREUE AN-
GESTELLTE UND ARBEITER der Firma Fritz Wolff zum Zweck haben.

Es sollen Unterstützungen gewährt werden in Fällen unverschuldeter Not, für Heilungs-
zwecke, für Alterszuschüsse nach ununterbrochener Anstellungszeit von 20 Jahren und
darüber bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit; in letzterem Falle kann nach dem Ableben
des Mannes der Fonds auch als Witwenunterstützung dienen.

Die Stiftung ist mit dem x. April 1913 in Kraft getreten.

Emolumente, welche bisher neben dem Wochenlohn als Zuschuß für Miete, mit Brenn-
material und einer jährlich steigenden Prämie gewährt wurden, sind auf Wunsch der
Arbeiter durch Lohnerhöhung ersetzt worden, doch erhält jeder Mann, welcher die volle
Kampagne beendet, am Schluß derselben 40 M. extra.

BRAUSEBÄDER. In der Fabrik besteht seit langen Jahren eine Gelegenheit für
Brausebäder usw. — Um den Sparsinn zu erwecken, ist eine

FABRIKSPARKASSE eingerichtet, welche Einzahlungen von einer Mark an auf-
nimmt und durch Sparprämien nebst Zinsen eine Verzinsung von 8—-10 % gewährt.

Zur Verbreitung guter Volksliteratur werden bei der wöchentlichen Lohnzahlung

ZWEI ZEITSCHRIFTEN, die bekannten „Feierstunden“ und „Deutscher Arbeiter-
freund“, welche inWort und Bild über vaterländische Geschichte, die deutschen Kolonien usw.
berichten, unentgeltlich von der Arbeiterschaft gern entgegen genommen.

*27
        <pb n="499" />
        ﻿4i8*

Jugendheim der Württembergischen Metallwarenfabrik.

Württembergische Metallwarenfabrik

Geislingen.

Inmitten einer reizvollen Landschaft, umgeben von steil emporstrebenden Bergen,
aus deren Waldesgrün die zahlreich vorhandenen Jurafelsen hervorlugen, liegen, idyllisch
in den Talkessel gebettet, die ausgedehnten Anlagen der Württ. Metallwarenfabrik,
Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Geislingen. Emsiges Leben herrscht hier in den mannig-
faltigen Betrieben der im geschäftlichen Sprachgebrauch mit der Abkürzung ,,W. M. F.“
bezeichneten Fabrik. Für die 14 000 Einwohner zählende Stadt Geislingen, an der kunst-
voll erbauten Geislinger Steige gelegen, auf welcher Württembergs bedeutendste Eisen-
bahnstrecke zur Hochebene der Schwäbischen Alb führt, bildet sie den Mittelpunkt des
wirtschaftlichen Lebens.

Die Württ. Metallwarenfabrik wurde im Jahr 1880 gegründet. Sie ist hervor-
gegangen aus der Vereinigung der beiden Metallwarenfabriken Straub &amp; Sohn in Geis-
lingen und A. Ritter &amp; Co. in Eßlingen, deren jede damals etwa 200 Arbeiter beschäftigte.
Das vereinigte Unternehmen erfreute sich in der Folge eines raschen Aufschwungs. Zu
der Herstellung versilberter und vergoldeter Metallwaren kam zu Anfang der
1890er Jahre die Kupfergalvanoplastik.

Im Jahr 1897 wurde ferner durch Ankauf der Firma Schauffler &amp; Safft in Göp-
pingen und deren Umwandlung in eine Zweigniederlassung die Fabrikation vernickelter
Waren in größerem Umfang übernommen, zu der sich späterhin in derselben Zweiganstalt
die Herstellung kunstgewerblicher Erzeugnisse in Kupfer und Messing gesellte.
Weitere Filialfabriken befinden sich in Berlin, Wien und Warschau.
        <pb n="500" />
        ﻿Württembergische Metallwarenfabrik, Geislingen.	419*

Die Württ. Metallwarenfabrik beschäftigt heute insgesamt ca. 4500 Arbeiter und
ca. 400 kaufmännische und technische Angestellte. In den beiden Hauptfabriken Geislingen
und Göppingen sind je in zahlreichen Betriebsabteilungen nahezu sämtliche bekannten
Handwerke vertreten. Neben den Hauptbetrieben wie Gießerei, Presserei, Flaschnerei,
Gürtlerei, Metalldrückerei, Metallschleiferei, Versilberung, Versandabteilung usw. sind die
teilweise sehr ausgedehnten Nebenbetriebe zu nennen wie Glashütte, Glasschleiferei, eine
Graphische Anstalt mit Buch- und Steindruckerei, Lithographie, chemigraphischer und
photographischer Unterabteilung und Buchbinderei, ferner Schreinerei, Etuifabrikation,
Bürstenmacherei usw. Das Zusammenwirken aller dieser unter sich sehr verschiedenen
Einzelbetriebe gibt dem Gesamtunternehmen ein eigenartiges Gepräge.

Große industrielle Unternehmungen haben nach heutiger Anschauung nicht nur eine
geschäftliche, sondern auch eine soziale Aufgabe zu lösen. Die Württ. Metallwarenfabrik,
deren Entwicklung in die Zeit fiel, da das Deutsche Reich allen Staaten voran eine groß-
zügige soziale Gesetzgebung einleitete, hat die Bedeutung dieser Aufgabe stets gewürdigt.
Die Lebenslage der sich von Jahr zu Jahr vermehrenden Angestellten und Arbeiter zu heben,
ihre berufliche und sittliche Ausbildung zu fördern, in Fällen der Not kräftige Unterstützung
zu gewähren, das Gefühl der Zusammengehörigkeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
trotz des immer mehr sich erweiternden Kreises nicht erkalten zu lassen -— diese Ziele
wurden von Anfang an ins Auge gefaßt und es war allezeit das Bestreben der leitenden
Organe, die diesen Aufgaben dienenden Einrichtungen mit der geschäftlichen Ausdehnung
des Unternehmens, soweit es dessen rasche Entwicklung ermöglichte, Schritt halten zu lassen.

Die Arbeitsordnung vom 28. April 1892, deren Festsetzung unter tunlichster Berück-
sichtigung der Wünsche der Arbeiter erfolgte, sagt in ihrem Schlußwort:

„Das Verhältnis zwischen Arbeiter und Arbeitgeber soll in der Württ. Metallwaren-
fabrik nicht am Zahltag seinen Abschluß finden; es soll beiderseitig anerkannt werden,
daß darüber hinaus Verpflichtungen fortbestehen zum Wohl des einzelnen und des Ganzen.

Die Fabrikleitung ist bestrebt, das Mögliche zur Sicherung regelmäßiger und lohnender
Arbeit und zur Fürsorge für das Wohl der Mitarbeiter und ihrer Angehörigen in Krankheit
und Not zu tun und alle ihre Maßregeln mit Gerechtigkeit und Unparteilichkeit zu treffen.

Von seiten der Arbeiter bedarf es zu einem erfolgreichen Zusammenwirken einer
treuen und gewissenhaften Erfüllung ihrer geschäftlichen Aufgaben und eines geordneten
Lebens in und außer der Fabrik.“

WOHLFAHRTSVEREIN UND WOHLFAHRTSBUREAU. Das Zentralorgan für
die gesamten Wohlfahrtseinrichtungen der Württ. Metallwarenfabrik bildet der am
2. Februar 1887 gegründete Wohlfahrtsverein. Seine Mitglieder sind die Angehörigen
der Krankenkasse. Besondere Verpflichtungen sind mit der Mitgliedschaft nicht ver-
bunden. Abgesehen von dem satzungsmäßigen Ausschuß, der zugleich als Arbeiter-
ausschuß im Sinne des § 134 h der Gewerbeordnung gilt, und dem für außerordentliche
Fälle (Änderung der Arbeitsordnung u. dgl.) gebildeten erweiterten Ausschuß, tritt ein
aus 3 Vertretern der Firma und 2 Vertretern der Fabrik bestehender engerer Ausschuß
in wöchentlichen Sitzungen zusammen zur Behandlung von Unterstützungs- und Vor-
schußangelegenheiten, sowie zur Beratung und Begutachtung von Fragen aller Art, welche
das Wohlfahrtsgebiet oder das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer betreffen.

Fabrikangehörigen, welche durch Krankheit und andere unverschuldete Umstände in
Bedrängnis kommen, wird hier — ohne daß es in allen Fällen eines besonderen Ansuchens
der Betreffenden bedarf — mit Rat und Tat, namentlich durch Gewährung von

VORSCHÜSSEN UND UNTERSTÜTZUNGEN, geholfen. In Fällen von starker Ver-
schuldung wird durch Vermittlung der allmählichen Befriedigung der Gläubiger tunlichst
Erleichterung geschaffen.

Die laufenden Geschäfte des Wohlfahrtsvereins besorgt die aus einem I. und II. Ge-
schäftsführer und mehreren Hilfskräften bestehende Geschäftsstelle des Wohlfahrts-

*27*
        <pb n="501" />
        ﻿42CT

Württembergische Metallwarenfabrik, Geislingen.

XXIV. 3al)r0atig.
9Ir. 3.

Bettung ößß ttDoljlfaljrtsoerßtns ber	©ciöttitflcit.st.

UMrttembergifdjen .MetaLlwarenfabrik Q&amp;ßißiingcn-j&amp;t ben l.ftebruar 1913.

®le JJettrftuube erfcfjelnt alle u läge Samstags. Slbounemcniöpvel« uicvrcljährltd) In Der ftabvif io i$, tuivctf btc syofi bezogen:
in SEOürttembevß imb im ßaiycu bcutfdjen 'JJelcb 20 1$ o&amp;ue ücficUßelb. (3ctmiißC'met0ll|te i»i3 ©die 127.)

Vereins. Ihr ist ein reiches Arbeitsfeld zugewiesen. Denn außer der Erledigung der laufen-
den Korrespondenz, der Jahresabschlüsse der einzelnen Fonds, Statistik usw. liegt ihr
hauptsächlich der unmittelbare Verkehr mit den Fabrikangehörigen ob: Entgegennahme
von mündlichen oder schriftlichen Gesuchen, Wünschen und Anfragen, Erteilung von
Rat und Belehrung bei Rechtsfragen, Käufen, Abfassung von Schriftsätzen, besonders
in Versicherungsangelegenheiten, Ausgleichung von Streitigkeiten zwischen Fabrikange-
hörigen, Einleitung der ersten Hilfe-
leistung bei Unglücksfällen u. dgl.
Sie versieht ferner unter Leitung
und Aufsicht der Direktion die Ar-
beiten der Krankenkasse, der
Unfall- und Invalidenver-
sicherung, der Jugendspar-
kasse und endlich die Schrift-
leitung der Fabrikzeitung „Die
Feierstunde“. Diese erscheint
seit 1890 regelmäßig alle 14 Tage
Samstags und dient der Besprechung
von sozialpolitischen Tagesfragen,
der Bekanntmachung von die
Fabrik betreffenden Angelegen-
heiten sowie der Unterhaltung und
Belehrung der Fabrikangehörigen.
Der Abonnementspreis beträgt für
die letzteren 10 Pf. im Vierteljahr;
für Auswärtige bei Bezug durch die
Post 20 Pf. einschließlich der Post-
gebühr, jedoch ohne Bestellgeld.

PENSIONEN UND UNTER-
STÜTZUNGEN. Eine Pensions-
kasse, welche den Beamten und
Arbeitern ein Recht auf bestimmte
Pensionsbezüge gewähren würde,
hat die Württ. Metallwarenfabrik
nicht. Dagegen sind durch ver-
schiedene, hauptsächlich aus jähr-
lichen Zuwendungen der Aktien-
gesellschaft angesammelte und sich
ergänzende Fonds die Mittel bereit-
gestellt, um den Fabrikangehörigen
und deren Hinterbliebenen bei Ar-
beitsunfähigkeit sowie in Sterbe-
fällen eine weitgehende Fürsorge
gewähren zu können. Wenn diese Zuwendungen auch den Charakter freiwilliger
Leistungen der Firma haben und demgemäß im Hinblick auf die Möglichkeit des Ein-
tritts außerordentlicher Umstände stets ausdrücklich als widerruflich bezeichnet werden
müssen, so ist andererseits hervorzuheben, daß sie ausschließlich von der Firma, ohne
jede Beitragsleistung der Angehörigen, aufgebracht werden, und daß für ihre Bemessung
bestimmte Normen aufgestellt sind, welche unbeschadet jederzeitiger Berücksichtigung der
besonderen Umstände einzelner Fälle eine stetige, gleichmäßige und gerechte Anwendung
der Einrichtung gewährleisten.

3&gt;ninlii&gt;cmicrftdjcrmtg
in ftfürttcmberg.

f Sine	intereffauten WaterialS bietet

aUjätjrlid) ber ©efchäft§berid)t ber 93er*
fidierungdanftalt Württemberg. Ser ©e=
fd)äft3berid)t für ba3 föalenbcrjabr 1911 ift
rote feine Vorgänger gebrueft erfd)ienen unb
mit reid)lid)en ftatiftifd)eu Tabellen, lieber*
fidjtcn 2C. au§geftattet.

Ser 93erid)t geigt bic fegen3reid)e Wirffamfeit
biefer fogialen Verfid)erung5einrid)tung unb ben
Umfang, ben bie Verwaltung biefer Verficherung
angenommen bat- 3Bir ermähnen u. a. ben
©efamtumfatj oon 22% Wiflionen Warf pro
3aht, bie 3af)l uon burd)fd)nittlid) 534 ^3 o ft *
fenbungenam Sag, bie Belieferung oon 427 403
OuittungSfarten im $al)r 1911, ferner bie
auf 469486 berechnete 3 a h l ber Verfidjerten
in Württemberg, bie 3,21% aller Verficberten
be3 Seutfchen Bleichet ausnnacben. Bladj bem
Hauptberuf gegliebert, finb oon ben Verwerten
317000 in ^nbuftrie unb Hanbel tätig.

Sie gefamten ©innahmen an Beiträgen
betrugen runb 7 */2 9JlilI. Warf, % WilL mehr
als im oorauSgegangenen 3Qhr 1910. Wir
finben hierunter nahegu 3 Will. ^Beiträge ber
böcbften fiobnflaffe, klaffe V (mehr al3 1500 JA

3abre3m:beit§Derbienfi).

Von ben ©ingugSftellen in © e i 3 l i n g e n
mürben 267 096 Veitrag^marfen mit einem ©elb*
wert oon JA 70939.26 oenoenbet.

$eftgefteflt ift eine3unabtne ber fr ei willigen
Weiteroerficherung,mährenboonberSelbft=

»erfidjerung immer nod) oerfdjwinbenb wenig-
©ebraud) gemacht mirb. Sie 3abl bev oer--
fid)crten Württemberger, bie außerhalb bed
SanbeS in Arbeit flehen, mar rote in ben Vor-
jahren größer al3 bie 3aW ber oerfidjerten
fTlichtroürttemberger, bie im Sanbe befcßäftigt finb.

Sie Bienten haben am Schluffe be3 $abte§
1911 folgenben Staub erreicht:

36152 3no.*9lenten mit JA 5743619.80 pr. Qahr
1180 Fronten« „	„	„ 197567.— ,,	„

2546 BllterS* .......... 404596.40 „

39878	JA 6345783 20 pr. $aht

Ser Hod)ftbetrag ber 3nualibenreutc einc§
Verfilterten betrug JA 270.60, ber nieberfte
betrag (erreichbar fdjon bei 200 VeitragStnarfcn)
&lt;-fA 117.60. Sie ältefte BUter3renten=©mpfängerin
be^ 3ahre$ 1911 mar 96 3at)re alt; bie ältefte
ijSerfon, welche ^noalibenrente empfängt, eben*
falls eine $rau, ift 95 3afjre alt. 12 Renten*
empfänger fteben erft im Filter oon 20 Rohren.
So finb aifo ade BllterSflaffen oom 20. bi§
96. ßeben§jahr oertreten. 132 Blentner finb in
3noalibeit heimen untergebracht, wo fie außer
Wohnung oodftänbigc Verpflegung für Bledjnung
ber Verficherungsanftalt erhalten.

3m 3abr 1911 finb neu o er willigt worben:
4460 3noalibenrenten, 758 ftranfenrenten, 368
BllterSrenten, «tfammen 5586, barunter an Bin»
gehörige be3 VegirfS ©eiSlingen: 81 3noaliben»
renten, 15 ®ranfcnrenten, 14 BUterärenten, gu»
fammen 110.

©inen wichtigen $aftor in ^cn Blufgaben ber
Verfid)erung$anftalt bilbet ba3 £ eil oer fahren.

Fabrikzeitung der Württembergischen Metallwarenfabrik.
        <pb n="502" />
        ﻿Württembergische Metallwarenfabrik, Geislingen.	421*

Die Grundsätze, nach welchen für die Regel verfahren wird, wenn nicht besondere
Umstände eine Abweichung erheischen, sind folgende:

Alle Angestellten mit festem Monats- oder Jahresgehalt (im allgemeinen
die kaufmännischen und technischen Beamten sowie der größere Teil der Meister) er-
halten aus dem Beamten-Pensionsfonds, wenn sie infolge hohen Alters oder aus
anderen Gründen arbeitsunfähig werden, nach 5jähriger Dienstzeit eine in Monatsraten
zur Auszahlung gelangende fortlaufende Unterstützung, welche pro Jahr soviel
Vierzigstel des zuletzt bezogenen Gehaltes beträgt, als der Betreffende Dienstjahre in der
Fabrik hat; also nach 5 Dienstjahren */«» nach 10 Dienstjahren 10/40, bis zu 3%0, so daß
mit 30 Dienstjahren der Höchstsatz erreicht ist. Betrug der Jahresgehalt mehr als 4000 M.,
so wird der Uberschuß über diese Summe nicht mitgerechnet; der höchste erreichbare
Jahresbetrag der Unterstützung ist also 3%0 von 4000 M. = 3000 M.

Die Witwe eines Angestellten mit festem Gehalt erhält in der Regel die Hälfte der
Unterstützung, welche der Mann zur Zeit seines Ablebens bezogen hat oder bei eintreten-
der Arbeitsunfähigkeit bekommen haben würde. Sind außer der Witwe eheliche Kinder
vorhanden, so wird für jedes derselben bis zum zurückgelegten 17. Lebensjahr Vxo der
Unterstützung des Vaters gewährt, für Witwe und Kinder zusammen jedoch nicht mehr
als der Betrag der letzteren.

Für Doppelwaisen unter 17 Jahren wird die Unterstützung wie folgt bemessen:
für 1 vorhandenes Kind V3, für 2 Kinder zusammen die Hälfte, für 3 oder mehr Kinder
zusammen 2/a der auf den Vater entfallenden Unterstützung.

Die nicht mit festem Gehalt angestellten Fabrikangehörigen erhalten aus
dem Arbeiter-Unterstützungsfonds bei eintretender Arbeitsunfähigkeit nach 5jäh-
riger Dienstzeit ebenfalls in der Regel eine in Monatsraten fällige fortlaufende Unterstützung.
Deren Höhe wird nach der Zahl der Dienstjahre und dem zuletzt bezogenen Jahresverdienst
auf Grund einer hierfür aufgestellten Norm mit Lohnklasseneinteilung bemessen.

Nach 25 Dienstjahren erhält z. B. ein verheirateter, arbeitsunfähig gewordener Ar-
beiter je nach der Lohnklasse, welcher er angehört, eine fortlaufende Unterstützung von
360—600 M. im Jahr.

Gesetzliche Invaliden- und Altersrenten werden nicht angerechnet.

Ledige Arbeiter oder Witwer ohne eigene Haushaltung erhalten in der Regel
2/3 der Sätze für verheiratete Arbeiter.

Für weibliche Arbeiterinnen, welche arbeitsunfähig geworden sind, gelten die
für männliche Arbeiter aufgestellten Unterstützungssätze in den hälftigen Beträgen.

Bei Todesfällen erhalten die Witwen von Arbeitern in der Regel die Hälfte derjenigen
Unterstützung, welche der Mann zur Zeit seines Ablebens bezogen hat oder im Fall der
Arbeitsunfähigkeit erhalten haben würde. Sind neben der Witwe eheliche Kinder unter
14 Jahren vorhanden, so erhalten sie bis zum zurückgelegten 14. Lebensjahr je 10% der
Unterstützung des Vaters, zusammen jedoch nicht mehr als 50% der letzteren. Voll-
waisen bekommen je 20% der Unterstützung des Vaters, zusammen höchstens 80%
derselben.

Bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit wird die Unterstützung nach einem entsprechenden
Prozentsatz der für volle Arbeitsunfähigkeit geltenden Norm bemessen.

EINMALIGE UNTERSTÜTZUNGEN. Außer den vorstehend erwähnten laufenden
Unterstützungen für arbeitsunfähige Fabrikangehörige bzw. Witwen und Waisen von
solchen werden aus dem Arbeiter-Unterstützungsfonds zahlreiche einmalige Unterstützungen
in Krankheitsfällen und in sonstigen Fällen der Bedürftigkeit auf Grund der von dem
engeren Ausschuß des Wohlfahrtsvereins in seinen wöchentlichen Sitzungen gestellten

Anträge gewährt.

Der Beamten-Pensionsfonds betrug am 1. Januar 1913 . . . 1651 143,32 M.
die Auszahlungen im Jahre 1912........................... 46 269,61 ,,
        <pb n="503" />
        ﻿Württembergische Metallwarenfabrik, Geislingen.

422*

Der Ar beiter - Unterstützungsfonds wies am 1. Januar 1913 einen Kapital-
bestand von 1 638 144,39 M. auf. Im Jahr 1912 wurden aus diesem Fonds bewilligt:

an fortlaufenden Unterstützungen.......................... 53 7°3&gt;4° M.

an einmaligen Unterstützungen ............................9 832,43 ,,

Schauffler-Stiftung. Von den Erben des am 15. Oktober 1904 verstorbenen
Herrn Kommerzienrat Schauffler wurde ein Kapital von 20000 M. gestiftet, dessen
Zinsen — neben dem Arbeiter-Unterstützungsfonds — zur Unterstützung von Fabrik-
angehörigen in Geislingen und Göppingen in Fällen besonderer Bedürftigkeit verwendet
werden.

Kapitalbestand am 1. Januar 1913..................................22 544 M.

RESERVISTEN-UNTERSTÜTZUNG. Den zu militärischen Übungen einberufenen
Arbeitern werden für die Dauer der Übungen Geldunterstützungen nach folgenden Normen
gewährt:

Ledige Arbeiter, welche mindestens seit 1 Jahr ununterbrochen in der Fabrik be-
schäftigt sind, erhalten 50 Pf. für den Ubungstag. Verheirateten Arbeitern, die min-
destens seit einem halben Jahr ununterbrochen der Fabrik angehören, wird die vom Reich
gewährte Familienunterstützung, welche täglich für die Ehefrau 30 % und für jedes Kind
unter 15 Jahren 10%, insgesamt jedoch höchstens 60% des ortsüblichen Tagelohns
(in Geislingen 2,80 M.) beträgt, in 4 Abstufungen derart ergänzt, daß im Gesamtergebnis
eine Frau ohne Kinder 70 %, eine Frau mit 1 Kind 80 %, eine Frau mit 2 Kindern 90 %
und eine Frau mit 3 oder mehr Kindern 100% des Tagesverdienstes des Mannes er-
hält. Familienväter mit 3 oder mehr Kindern sind hiernach für den durch eine Übung
erlittenen Verdienstausfall voll entschädigt.

Beispiel: Ein verheirateter Reservist mit 2 Kindern und 4,50 M. Tagesverdienst
erhält pro Übungstag:

a)	Reichsunterstützung: 50% des ortsüblichen Tagelohns (in Geislingen

2,80 M.)........................................................1,40 M.

b)	Unterstützung W. M. F.: den Betrag, der zur Ergänzung auf 90 % des

Tagesverdienstes = 4,05 M. erforderlich ist, also...............2,65 ,,

4,05 M.

Die Unterstützung der Firma wird auch für die Sonn- und Festtage gewährt. Die
Auszahlung erfolgt regelmäßig nach Beendigung der Übung. Bei Verheirateten wird den
Angehörigen auf Ansuchen die Hälfte der Unterstützung schon während der Übung aus-
bezahlt.

Ausgabe 19x2: 3303,84 M.

FABRIKSPARKASSE. Zur Zurücklegung eines Notpfennigs für Zeiten der Bedürftig-
keit ist dadurch Gelegenheit gegeben, daß jeder Fabrikangehörige das Recht hat, an den
Zahltagen Einlagen auf seinen oder seiner Angehörigen Namen in der Fabriksparkasse
zu machen. Die Einlagen werden von der Firma zu 5 % verzinst.

Im Jahr 1912 betrugen:

die Einlagen.............................................116	147,05	M.

die Entnahmen............................................207	912,91	,,

Stand der Sparkasse am 31. Dezember 19x2 einschließlich der

Zinsen...............................................444	390,61	,,

GESUNDHEITSFÜRSORGE. Unter den Einrichtungen für Gesundheitsfürsorge ist
in erster Reihe hervorzuheben die Siegle - Stiftung.

Der im Jahr 1905 verstorbene Herr Geh. Kommerzienrat Dr. G. von Siegle, lang-
jähriger Vorsitzender des Aufsichtsrats der Aktiengesellschaft, stiftete am 1. Januar 1895
ein Kapital von 60000 M., dessen Zinserträgnisse zur Unterstützung erholungsbe-
dürftiger Fabrikangehöriger bestimmt sind.
        <pb n="504" />
        ﻿Württembergische Metallwarenfabrik, Geislingen.

423*

Die Siegle-Stiftung übernimmt für kränkliche Mitglieder der Württ. Metallwaren-
fabrik je nach Bedürftigkeit, Dienstzeit usw. ganz oder teilweise die Kosten des Aufenthalts
und der Verpflegung in Heilanstalten und Luftkurorten und gewährt außerdem
nach Lage der Verhältnisse eine Familienunterstützung während der Kurdauer,
letzteres namentlich auch während der Durchführung von Heilverfahren, die seitens der
Invalidenversicherung eingeleitet sind.

Einer großen Zahl von Fabrikangehörigen ist schon durch die Siegle-Stiftung eine
auswärtige Kur zugut gekommen und die Wiedererlangung der Gesundheit erleichtert

worden.

Die Verwilligungen betrugen im Jahr 1912:

Kur- und Verpflegungskosten, Reisegeld usw.....................1062,10 M.

Familienunterstützung..........................................1388,83 ,,

2450,93 M.

In bezug auf die Arbeitsräume wird den gesundheitlichen Erfordernissen besondere
Aufmerksamkeit geschenkt. Betriebsräume, in denen sich Dämpfe, Metall- oder Glas-
staub u. dgl. entwickeln, sind mit Ventilations- und Absaugevorrichtungen, Luftvorwärmern
usw. versehen.

Die Arbeitszeit beträgt im allgemeinen 10 Stunden einschließlich je einer viertel-
stündigen Vesperpause vor- und nachmittags.

Im Sommerhalbjahr 1912 wurde versuchsweise Durcharbeitszeit an den Samstagen
von 6 — 1 Uhr eingeführt. Die gemachten Erfahrungen können als günstig bezeichnet
werden. Die Durcharbeitszeit ist nunmehr auf die Zeit vom 1. Januar bis 30. September
ausgedehnt. Die Fabrikangehörigen empfinden die nach abgeschlossener Wochenarbeit
ermöglichte ausgiebigere Erholung außerordentlich wohltuend und freuen sich der Gelegen-
heit, private Geschäfte in zusammenhängenden Freistunden erledigen zu können.

BETRIEBSKRANKENKASSE. Die Betriebskrankenkasse in Geislingen hat, wesent-
lich mit Hilfe freiwilliger Zuwendungen der Firma, einen Reservefonds von 190 715 M.
erreicht. Sie gewährt allen Kassenmitgliedern, die mindestens 6 Monate der Kasse ange-
hören, die Krankenunterstützung über die gesetzliche Dauer von 26 Wochen hinaus bis
zu einem Jahr. Außerdem ist seit 1890 als freiwillige Mehrleistung der Kasse die Unter-
stützung der Familienangehörigen eingeführt. Diesen werden ärztliche Behandlung,
Arzneimittel und Sterbegelder gewährt mit der Maßgabe, daß die Kassenmitglieder an
den Arzt- und Apothekerkosten für ihre Familienangehörigen % zu tragen haben. Die
Beiträge sind auf 3,5% des durchschnittlichen Tagelohns festgesetzt. Die Firma hat den
ihr gesetzlich obliegenden Beitragsanteil von % = 1,16% auf 1,25% erhöht. Die Karenz-
zeit ist auf 1 Tag herabgesetzt und das Sterbegeld für Mitglieder auf das 1 y2 fache der
gesetzlichen Beträge festgelegt.

Die Zahl der Kassenmitglieder betrug im Jahr 1912 durchschnittlich 3620, diejenige
der Familienangehörigen am 31. Dezember 1912 5145.

ZUSCHUSSKASSE. Als Zuschußkasse in der rechtlichen Form eines Versicherungs-
vereins auf Gegenseitigkeit besteht in Göppingen seit 1882 ein Arbeiter-Unter-
stützungsverein, in Geislingen seit 1911 ein Arbeiterinnen - Unterstützungs-
verein. Beide Kassen, die ihre Mitgliedschaft auf Angehörige der W. M. F. beschränken,
bieten ihren Mitgliedern in Krankheitsfällen einen willkommenen Zuschuß zu den Leistungen
der Pflichtkrankenkasse. Die Württ. Metallwarenfabrik läßt beiden Vereinen tunlichste
Unterstützung angedeihen.

FREIWILLIGE INVALIDENVERSICHERUNG. Um die Wohltaten der Invaliden-
und Hinterbliebenenversicherung auch den Hausarbeitern und Hausarbeiterinnen
(Poliererinnen) zu sichern, wird von der Fabrik für solche, die ehemals pflichtweise ver-
sichert waren, die freiwillige Weiterversicherung, und für diejenigen, welche früher in
keinem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis standen, die freiwillige Selbst-
        <pb n="505" />
        ﻿424*	Württembergische Metallwarenfabrik, Geislingen.

Versicherung, je in Klasse II (24Pf. für die Woche), übernommen. Die Bemessung der Bei-
träge geschieht unter Zugrundelegung der 14 tägigen Zahltagseinnahme dergestalt, daß bei
5 M. und weniger 1 Beitragsmarke, bei mehr als 5 M. 2 Beitragsmarken geklebt werden.
Ausgabe 1912: 1992,35 M.

FABRIKBADEANSTALT. Die Fabrikbadeanstalt enthält Räume für Brausebäder und
Vollbäder. Den Fabrikangehörigen wird das ganze Jahr hindurch Gelegenheit gegeben, in
bestimmter für die einzelnen Werkstätten festgesetzter Reihenfolge während der Geschäfts-
stunden unentgeltlich zu baden.

Im Jahr 1912 wurden abgegeben: 48962 Brausebäder, 1324 Vollbäder und 127 Sol-
bäder. Hiernach entfallen durchschnittlich 14 Bäder im Jahr auf jeden Arbeiter.

In der Fabrikbadeanstalt befindet sich ein Krankenzimmer mit Verbandkasten und
verschiedenen Apparaten; der Bademeister ist zur ersten Hilfeleistung bei Verletzungen
eingeübt.

Badekarten zu warmen Bädern, Solbädern, kohlensauren Bädern und Mineral-
bädern usw. in anderen Badeanstalten werden auf ärztliche Verordnung an Mitglieder
der Krankenkasse unentgeltlich und an Familienangehörige von solchen gegen Ersatz
von y2 oder y3 der Selbstkosten abgegeben. Neuerdings werden in gleicher Weise Luft-
badjahreskarten verabfolgt.

Im Jahr 1912 betrug die Zahl der abgegebenen Badekarten 1138.

FREIWILLIGE SANITÄTSKOLONNE. Die Freiwillige Sanitätskolonne in Geislingen
besteht zum größten Teil aus Angehörigen der Fabrik. Diese Mitglieder, zurzeit 40 an
der Zahl, sind zur Hilfeleistung bei Betriebsunfällen bestimmt; ein Verzeichnis derselben
ist in allen Werkstätten aufgehängt.

WOHNUNGSDESINFEKTION. Zur Desinfektion der Wohnungen bei ansteckenden
Krankheiten sind 2 Desinfektionsapparate vorhanden, welche im Bedarfsfall an Fabrik-
angehörige ausgeliehen werden. Die dazu gehörigen Pastillen (2 y2 Pastillen für 1 cbm
Raum) werden auf ärztliche Anordnung unentgeltlich abgegeben.

Im Jahr 1911 wurde die Desinfektion in 119 Wohnungen ausgeführt.

URLAUB. In der Erkenntnis, daß eine mehrtägige Ruhepause von nicht zu unter-
schätzendem Einfluß auf die Gesundheit, auf Hebung der geistigen und körperlichen Spann-
kraft und Schaffensfreudigkeit ist, hat die Württ. Metallwarenfabrik seit einer Reihe von
Jahren den Meistern und einem Teil der Arbeiter alljährlich einen Erholungsurlaub unter
Fortzahlung des Gehalts oder Lohnes gewährt. Der Erholungsurlaub, der im Jahr 1910
eine weitere Ausdehnung erfahren hat, wird nach folgenden Grundsätzen erteilt:

Arbeiter, welche nach dem 21. Lebensjahr eine ununterbrochene Dienstzeit
von 15 Jahren in unserer Fabrik zugebracht haben, erhalten jährlich 4 Arbeitstage,
nach dem 25 jährigen Dienstjubiläum 6 Arbeitstage, nach 50jähriger Dienstzeit 9 Ar-
beitstage.

Meister im Stundenlohn und ständige Vorarbeiter haben einen Feriengenuß
von 6 Arbeitstagen und nach 25jähriger Dienstzeit von 8 Arbeitstagen;

Meister mit festem Gehalt haben 9 Arbeitstage und nach 25jähriger Dienst-
zeit 12 Arbeitstage.

Die kaufmännischen und technischen Angestellten erhalten nach ijäh-
riger Dienstzeit ebenfalls einen nach der Zahl der Dienstjahre abgestuften jährlichen
Erholungsurlaub.

Bei der Berechnung der Dienstzeit gelten Krankheit und Militärdienst nicht als Unter-
brechung. Wünsche des Urlaubsberechtigten finden, soweit dies mit den Anforderungen
eines ungestörten Betriebes vereinbar ist, tunlichste Berücksichtigung.

BEAMTEN- UND ARBEITERWOHNUNGEN, GARTENLÄNDER. Das Bedürfnis
nach billigen und gesunden Wohnungen für die Angehörigen der Württ. Metallwarenfabrik
machte sich hauptsächlich unmittelbar nach der Verlegung der Eßlinger Fabrik nach
        <pb n="506" />
        ﻿Württembergische Metallwarenfabrik, Geislingen.

425*

Beamten- und Arbeiterwohnungen.

Geislingen, zu Anfang der 1880er Jahre, geltend. Damals wurde denn auch schon eine
Anzahl von Wohnhäusern von der Fabrik gebaut. Auch späterhin wurde nicht außer
acht gelassen, daß für die Angestellten und Arbeiter ein zweckmäßiges und behagliches
Heim eine Grundbedingung für geordnete Verhältnisse ist. Doch war für ein Eingreifen
der Fabrik in größerem Umfang auf diesem Gebiet ein dringendes Bedürfnis später nicht
mehr gegeben, da ein großer Teil der Arbeiter in den benachbarten Orten von Geislingen
unter nicht ungünstigen Bedingungen angesiedelt ist und eine erhebliche Zahl in der Lage
war, insbesondere in dem nahe gelegenen Altenstadt teils eigene Häuschen mit Garten-
ländern zu erwerben, teils geeignete Mietwohnungen zu angemessenen Preisen zu finden.

Immerhin besitzt die Württ. Metallwarenfabrik 17 Wohnhäuser mit 110 Wohnungen,
die an Angestellte und Arbeiter vermietet werden.

Der jährliche Mietpreis für Arbeiterwohnungen beträgt bei Wohnungen mit 2 Zimmern
und den erforderlichen Nebengelassen je nach Größe und Lage 118—150 M., für Wohnungen
mit 3 Zimmern usw. 150—210 M. Die Miete wird von den Arbeitern 14 tägig entrichtet,
d. h. am Zahltag verrechnet, was von den Beteiligten als sehr zweckmäßig empfunden wird.

Mit den Wohnungen werden regelmäßig entsprechende Gartenländer zum An-
pflanzen von Gemüse, Kartoffeln u. dgl. vermietet. Außerdem verpachtet die Fabrik auch
an Angehörige, welche nicht in Fabrikwohnungen sind, von dem ihr gehörigen Grund-
besitz in Geislingen und Altenstadt kleinere Länderstücke zu einem sehr mäßigen Pacht-
zins. Der letztere wird für ein Gartenland von ca. 50 qm auf 1 M. im Jahr bemessen.

Die Zahl der Pächter von Gartenländern beträgt zurzeit in Geislingen 90, in Alten-
stadt 427, zusammen 517.

LEBENSMITTELBESCHAFFUNG. Fabrikwirtschaft und Speiseanstalt. In
dem im Jahr 1906 erstellten Jugendheimgebäude wird eine Fabrikwirtschaft für Rechnung
        <pb n="507" />
        ﻿426*

Württembergische Metallwarenfabrik, Geislingen.

der Fabrik durch einen von der Firma aufgestellten Wirtschaftsführer betrieben. Die
Fabrikangehörigen erhalten daselbst kalte Speisen und verschiedene Getränke (Bier, Limo-
nade, Mineral- und Sodawasser) für das Vormittags- und Nachmittagsvesper zu den von
der Fabrik festgesetzten Preisen. Die Lebensmittel werden in den ersten Vor- und Nach-
mittagsstunden durch Lehrlinge oder Ausgänger für die einzelnen Werkstätten zu genau
bestimmten Zeiten geholt; bei verlängerter Arbeit wird für die betreffenden Betriebe abends
5 14—6 Uhr nochmals Vesper abgegeben.

Die Fabrikwirtschaft dient zugleich als Speiseanstalt. Einzelstehende Arbeiter er-
halten daselbst Mittagskost zu 30—35 Pf.

Die Erträgnisse der Fabrikwirtschaft werden, soweit sie nicht dem Wirtschaftsführer
als Vergütung für seine Tätigkeit überlassen sind, von der Firma zur Hälfte der Kranken-
kasse und zur Hälfte dem Wohlfahrtsverein überwiesen.

Gesamtbetrag der Überweisungen im Jahr 1912 4076 M.

Kaffee- und Milchabgabe. Die Fabrik verabfolgt seit einer Reihe von Jahren
an sämtliche Feuerarbeiter (Dampfhaus, Gießerei, Glashütte, Glühsaal, Gürtlerei u. dgl.)
das ganze Jahr hindurch unentgeltlich schwarzen Kaffee. Die Abgabe beträgt täglich
etwa 80 Liter.

In einigen Werkstätten der galvanoplastischen Kunstabteilung (Gelbbrennerei und
Saure-Bäderraum) wird täglich Milch unentgeltlich abgegeben.

Ferner wird 2 mal täglich, vormittags 8 % Uhr und nachmittags 3 % Uhr, in den Werk-
stätten Kaffee mit Milch, eine Tasse mit 0,4 Liter zu 3 Pf., als Vespergetränk abgegeben.
Von dieser Einrichtung wird namentlich in der kälteren Jahreszeit Gebrauch gemacht.

Die Gesamtzahl der abgegebenen Tassen betrug im Jahr 1912 117662.

In der Zeit, in welcher die Arbeit um 7 Uhr morgens beginnt, ist für die auswärtigen
Angehörigen, die mit den Frühzügen eintreffen, Gelegenheit geboten, in dem geheizten
Speisesaal des Jugendheims bis zum Beginn der Arbeit sich aufzuhalten und Kaffee
mit Milch, die Tasse von 0,4 Liter zu 3 Pf., zu erhalten.

Limonade und Mineralwasser. Seit 5 Jahren ist, um den Genuß von Bier als
Vespertrunk möglichst einzuschränken, der Verkauf von Limonade eingeführt. Die Limo-
nade wird in der Fabrikwirtschaft aus frischem, reinem Wasser, Kohlensäure und Frucht-
säften (Himbeer- und Zitronensaft) täglich hergestellt und zu 5 Pf. die Flasche (% Liter)
abgegeben.

Außerdem wird in der Fabrikwirtschaft Ditzenbacher Wasser (natürliches, kohlen-
saures Mineralwasser) in y2 Literflaschen für den ausschließlichen Gebrauch innerhalb
der Fabrik zu dem ermäßigten Preis von 5 Pf. abgegeben.

Der Verbrauch war im Jahr 1912:

Zitronenlimonade..............................104	400	Flaschen,

Himbeerlimonade................................48	300	,,

Sodawasser .................................... 3	150	,,

Ditzenbacher Wasser............................14	125	,,

SPEISEWAGEN. Für die Arbeiter aus dem ca. 4 km von Geislingen entfernten Ort
Kuchen hat die Fabrik im Jahr 1891 einen Speisewagen erstellen lassen, welcher den
Leuten täglich zur Mittagszeit das zu Hause zubereitete Mittagessen zuführt. Durch ge-
eignete Gefäße und entsprechende Einrichtung des Wagens ist dafür gesorgt, daß das Essen
warm bleibt. Zur Einnahme des Mittagessens ist ein Saal des Jugendheims bereitgestellt,
in welchem zugleich für entsprechende Lektüre und für Spiele gesorgt ist.

Die Zahl der Beteiligten ist zurzeit 150. Die Fuhrlohnkosten werden durch Umlage
gedeckt und betragen auf den Kopf 2 % Pf. täglich.

Angeregt durch die guten Erfahrungen mit dem Speisewagen Kuchen, der nun 21 Jahre
im Betrieb ist und die Teilnehmer voll befriedigt, wurde im Jahr 1912 auch den Fabrik-
        <pb n="508" />
        ﻿Württembergische Metallwarenfabrik, Geislingen.

427*

Speisewagen.

angehörigen von Eybach auf ihren Wunsch ein eigens konstruierter Speisewagen
zur Verfügung gestellt. Der neue Wagen ist zur Erhaltung der Wärme mit Filz und Drell
ausgeschlagen. Er hat 4 verschließbare Räume; an den verschiedenen Haltestellen zur
Einladung des Essens kann je einer dieser Räume ohne Öffnung der übrigen benützt werden.
Der Wagen legt die 4,5 km betragende Entfernung in einer halben Stunde zurück. Ein
Wärmeverlust während der Fahrt ist so gut wie ausgeschlossen. Die mit den erforder-
lichen Einsätzen für mehrere Personen einer Familie und für verschiedene Speisearten
eingerichteten emaillierten Speisegefäße werden in Tragbretter eingestellt, die teils für 6,
teils für 3 Gefäße berechnet und darum leicht zu handhaben sind. Den Eybacher Fabrik-
angehörigen steht gleichfalls ein Raum des Jugendheims zur Einnahme des Essens zur
Benützung offen.

Beteiligung: 65 Personen. Umlagebetrag für die Betriebskosten 4 Pf. pro Person
und Tag.

GROSSEINKAUF VON LEBENSMITTELN. Die in den letzten Jahren immer drücken-
der empfundene Verteuerung der Lebensmittel wurde für unsere Angehörigen dadurch
gemildert, daß von der Fabrik der Großeinkauf einzelner Lebensmittel ins Werk
gesetzt und deren Abgabe teils zum Selbstkostenpreis, teils mit Hilfe eines Zuschusses
der Firma zu ermäßigten Preisen vermittelt wurde. So wird seit 20. Februar 1911 konden-
sierte Milch in Büchsen, gezuckert und ungezuckert, an bestimmten Wochentagen ab-
gegeben. Verbrauch 1912: rund 20 000 Büchsen. Kartoffeln wurden gleichfalls in großen
Mengen bezogen: 1911 2650 Ztr., 1912 2200 Ztr. Der Betrag ist auf Wunsch gestundet
und in kleinen Raten am Lohn abgezogen worden.

Der Preis stellte sich 1911 auf 3.85 M., 1912 auf 3 M. pro Zentner, frei ins Haus
geliefert.
        <pb n="509" />
        ﻿428*

Württembergische Metallwarenfabrik, Geislingen.

Fischhalle — Außenansicht.

Lebhaften Anklang bei Angestellten und Arbeitern fand der zu Anfang des Jahres
1912 eingeführte Bezug von Seefischen. Umfangreiche Organisationsarbeiten waren
erforderlich, um das ganze Fischgeschäft auf eine Grundlage zu stellen, auf welcher eine
rasche und geordnete Abwicklung möglich war. Notwendig war vor allem die Schaffung
besonderer Räume. Dem Fischgeschäft dient ein eigens hierzu erstellter 1% stockiger
Fachwerkbau in einer Länge von 12 m und einer Breite von 8,5 m mit einem 8,5 m langen
und 5,30 m breiten Anbau. Geschaffen sind ein geräumiger Lagerraum, in welchem die
Fische abgewogen, verpackt und zur Abgabe geordnet werden; ferner ein heizbarer Raum
mit 7 Schaltern zum Zweck der Abgabe und ein heizbarer Warteraum, von dem aus die
Fische an den Schaltern in Empfang genommen werden können. Der Fischbezug wurde
anfangs auf Kabeljau, Schellfische und Bücklinge beschränkt, später jedoch auch auf
Merlan, Seelachs usw. ausgedehnt. Doch konnte im Interesse der Geschäftsvereinfachung
neben Bücklingen immer nur die eine oder die andere Fischsorte abgegeben werden.

Die Bestellung der Fische hat jeweils Samstags zu erfolgen. Die Abgabe findet
wöchentlich, regelmäßig am Mittwoch oder Donnerstag statt; vormittags von 9—10% Uhr
und nachmittags von 5—7% Uhr können Familienangehörige und nach Arbeitsschluß die
Angestellten und Arbeiter selbst die Fische gegen Barzahlung abholen. Die Besteller
übergeben Samstags für jede Fischsorte einen 3 fach ausgefertigten Bestellzettel; sie
erhalten 1 Exemplar desselben mit aufgestempelter Nummer zurück und weisen diesen
Donnerstags an der Abgabestelle als Ausweis vor. Auf den beiden anderen Exemplaren
des Bestellzettels wird das zugewogene Gewicht vermerkt und der Preis berechnet; den
einen Zettel erhält der Besteller mit dem Fischpaket, der andere dient als Kassenbeleg.

Ein „Kleines Fischkochbuch für einfache Küche“, zusammengestellt vom Schwä-
bischen Frauenverein und herausgegeben vom Verein für das Wohl der arbeitenden Klassen
in Stuttgart, wurde den Fischbeziehern unentgeltlich verabfolgt. Die Ausbildung der Frauen
und Mädchen in der Zubereitung einer für die Familie der Teilnehmerinnen berechneten
Fischspeise wird durch Abhaltung von Fischkochkursen gefördert.
        <pb n="510" />
        ﻿Württembergische Metallwarenfabrik, Geislingen.

429*

Fischhalle — Innenansicht.

Zur Abgabe gelangten in der Zeit vom 1. Februar bis 4. April 1912: 133 Ztr. Kabeljau,
42 Ztr. Schellfische, 40 Ztr. Merlan, x % Ztr. geräucherte Fische usw. und 21 000 Stück
Bücklinge, in der Zeit vom n.Sept. 1912 bis 2. April 1913: 60 Ztr. Kabeljau, 130 Ztr.
Merlan, 60 Ztr. Schellfische, 136 Ztr. Seelachs, 3 Ztr. versch. Sorten und 30981 Stück
Bücklinge.

BÜCHEREI. Zur Unterhaltung und Belehrung für die Fabrikangehörigen ist eine

Bücherei eingerichtet.

Dieselbe umfaßt 4 Abteilungen:

Abteilung I. Bücher für junge Leute beiderlei Geschlechts unter

18 Jahren. Jugendschriften, Märchen, Zeichenvorlagen usw. . . 1650 Bände
Abteilung II. Unterhaltungsbücher für Erwachsene, Reise- und

Kriegsgeschichten,	Klassiker, Illustr. Zeitschriften...............1900	,,

Abteilung III. Wissenschaftliches, Geschichte, Vermischtes, Lebens-
beschreibungen .......................................................550	,,

Abteilung IV. Musikalien..............................................700	,,

zusammen 4800	Bände

Die Bücherabgabe findet einmal in der Woche, Montag nachmittag, statt und
zwar getrennt nach folgenden Abteilungen:

Frauen und Mädchen,

Lehrlinge und jugendliche Arbeiter unter 18 Jahren,

Erwachsene männliche Arbeiter in einer nach Werkstätten aufgestellten Reihenfolge.

Die Bücher und Musikalien sind mit Umschlagdecken versehen, welche in geeig-
neten Zeiträumen erneuert werden. Als Desinfektionsmittel wird ein in den Bücher-
kästen auf gestelltes flüssiges Formalin verwendet.

Im Jahr 1912 betrug die Zahl der Entlehner von Büchern 4314, von Musikalien 225,
die Zahl der ausgeliehenen Bücher 10 327, der ausgeliehenen Musikalien 648.
        <pb n="511" />
        ﻿Württembergische Metallwarenfabrik, Geislingen.

430*

JUGENDFÜRSORGE. Der beruflichen Ausbildung und sittlichen Erziehung
der jugendlichen Fabrikangehörigen wird in der Württ. Metallwarenfabrik besondere
Sorgfalt gewidmet.

Die Lehrlinge der gewerblichen, einschließlich der maschinentechnischen und kunst-
gewerblichen Berufe, sind bis zur Beendigung der Lehrzeit zum Besuch der Gewerbe-
schule Geislingen, die Handelslehrlinge in gleicher Weise zum Besuch der Handels-
schule Geislingen, die nicht im Lehrverhältnis stehenden jugendlichen Arbeiter bis
zum 16. Lebensjahr zum Besuch der Allgemeinen Fortbildungsschule verpflichtet.
Nachdem die Gewerbe- und Handesschule Geislingen, an welcher 3 Gewerbe- und 1 Handels-
lehrer tätig sind, ausgebaut ist, umfaßt die Gewerbeschulpflicht einen 3 jährigen Schulbesuch
mit Tagesunterricht; unseren Lehrlingen ist außerdem ein 4. Schuljahr mit Abendunterricht
zur Pflicht gemacht. Den Lehrern der Gewerbe- und Handelsschule und der Allgemeinen
Fortbildungsschule werden Listen der der Fabrik angehörigen Schüler zugestellt, in welchen
monatlich Zeugnisse über Fleiß und Betragen, Vermerke über entschuldigte und unent-
schuldigte Schulversäumnisse, sowie etwaige sonstige Bemerkungen eingetragen werden.
Die Kontrollisten ermöglichen für die Fabrik und für die Eltern der Schüler eine fort-
gesetzte Überwachung des Schulbesuchs und tragen wesentlich zu einem ersprießlichen
Erfolg des letzteren bei. Die Lehrlinge haben sich nach beendigter Lehrzeit der öffent-
lichen Gesellenprüfung zu unterziehen.

Diejenigen Schüler, welche sich durch Fleiß und gutes Betragen auszeichnen, erhalten
am Schluß des Schuljahrs neben etwaigen Belobungen seitens der Schule Prämien (Geld-
geschenke) von der Fabrik.

Im Frühjahr 1913 konnten 134 junge Leute der Fabrik mit Prämien im Gesamtbetrag
von 516 M. bedacht werden.

Als Mittel der Erziehung zur Sparsamkeit und zugleich als Ansporn zu Fleiß und
gesittetem Betragen dient die

JUGENDSPARKASSE. Sie ist für junge Leute beiderlei Geschlechts unter 25 bzw.
23 Jahren eingerichtet. Ihre Besonderheit besteht darin, daß die jungen Leute einer-
seits angehalten werden, regelmäßige Einlagen in die Sparkasse zu machen und bis zu
einem bestimmten Zeitpunkt in derselben zu belassen, wogegen ihnen andererseits die
Fabrik zu diesen sog. Pflichteinlagen, falls die Einleger sich beruflich und außerberuf-
lich einer guten Führung befleißigen, auf eine bestimmte Zeit Zuschüsse, Sparzulagen,
gewährt.

Die Kasse ist in 3 Abteilungen eingeteilt:

Abt. I: Lehrlinge bzw. gelernte junge Arbeiter,

,, II: Ungelernte junge Arbeiter,

,, III: Junge Arbeiterinnen.

Die Pflichteinlagen bestimmen sich für die einzelnen Abteilungen wie folgt:

Lehrlinge bzw. gelernte junge Arbeiter (Abt. I) haben während der 4jährigen
Lehrzeit je 1 Pf. von ihrem Stundenverdienst, außerdem im 4. Jahr die Hälfte des n Pf.
in der Stunde übersteigenden Verdienstes und nach Beendigung der Lehrzeit, sofern
sie in der Fabrik verbleiben, bis zum 1. April desjenigen Jahres, in welchem das 25. Lebens-
jahr zurückgelegt wird, 10% ihres Verdienstes in die Jugendsparkasse einzulegen. Letz-
teres gilt auch für solche, welche nach Ablauf der Lehrzeit aus der Fabrik aus- und
vor dem 25. Lebensjahr wieder eintreten.

Ungelernte junge Arbeiter (Abt. II) haben vom 1. Mai desjenigen Jahres ab,
in welchem das 16. Lebensjahr zurückgelegt wird, bis zum x. April desjenigen Jahres,
in welchem das 25. Lebensjahr zurückgelegt wird, 5 % ihres Verdienstes als Pflicht-
einlagen einzulegen, was auch für diejenigen gilt, welche austreten und vor zurück-
gelegtem 25. Lebensjahr wieder eintreten.
        <pb n="512" />
        ﻿Württembergische Metallwarenfabrik, Geislingen.	431*

Junge Arbeiterinnen (Abt. III), welche vor zurückgelegtem 17. Lebensjahr in
die Fabrik eingetreten sind, haben vom Beginn des 2. Dienstjahres an bis zum 1. April
desjenigen Jahres, in welchem das 23. Lebensjahr zurückgelegt wird, 5 % ihres Ver-
dienstes als Pflichteinlage in die Jugendsparkasse zu leisten; dies gilt auch im Fall des
Austritts und Wiedereintritts vor zurückgelegtem 23. Lebensjahr.

Die Einzahlung der Pflichteinlagen erfolgt durch regelmäßige Abzüge am Zahltag;
die Bescheinigung wird durch Einkleben von Marken in besondere Heftchen, deren je
eines für jeden Einleger angelegt wird, erteilt.

Die Sparzulagen werden auf Grund von monatlichen Zeugnissen der Werkstatt-
vorstände sowie — bei den Abteilungen I und II — der Fortbildungsschule (s. oben) nach
einer für jede Abteilung besonders aufgestellten Tabelle bemessen und ebenfalls durch
Einkleben von Marken in die Markenheftchen beurkundet. Die letzteren gewähren hier-
nach jederzeit eine genaue Übersicht über die geleisteten Pflichteinlagen wie über die ver-
dienten Sparzulagen und sind von Lehrlingen bis zur Beendigung der Lehrzeit, von unge-
lernten jungen Arbeitern bis zum zurückgelegten 18. Lebensjahr, von jungen Arbeiterinnen
bis zur Beendigung des dritten Dienstjahres monatlich dem Vater oder Vormund vorzu-
zeigen, welche die Einsichtnahme durch ihre Unterschrift zu bestätigen haben. Die Spar-
zulagen werden alle Monate in bar von der Hauptkasse des Geschäfts an die Jugendspar-
kasse abgeführt.

Pflichteinlagen und Sparzulagen müssen regelmäßig bis zum 30. April desjenigen Jahres,
in welchem das 25. (von Arbeiterinnen das 23.) Lebensjahr zurückgelegt wird, in der Jugend-
sparkasse belassen werden. Männliche Einleger können während ihrer Militärzeit monat-
lich Beträge bis zu 5 M., jedoch nicht über die Hälfte der Gesamteinlagen hinaus, erheben.
Im übrigen sind Entnahmen von Einlagen vor dem oben bezeichneten Zeitpunkt nur aus
ganz besonderen Gründen mit ausdrücklicher Genehmigung der Direktion auf Vorschlag
des engeren Ausschusses des Wohlfahrtsvereins zulässig.

Beim Austritt eines Lehrlings vor beendigter Lehrzeit, eines ungelernten Arbeiters
vor zurückgelegtem 18. Lebensjahr, einer Arbeiterin vor zurückgelegtem dritten Dienst-
jahr, bei ordnungswidriger Auflösung des Arbeitsverhältnisses, bei gerechtfertigter so-
fortiger Entlassung seitens der Firma, bei Verfehlungen gegen die Vorschriften der Ar-
beitsordnung über das Verhalten minderjähriger Arbeiter und endlich in allen Fällen der
vorzeitigen Zurückziehung der Pflichteinlagen verfallen die Sparzulagen und
werden der Krankenkasse überwiesen. Ausnahmen können unter besonderen Umständen
zugelassen werden.

Die rechtliche Grundlage für die Durchführung aller dieser Bestimmungen wird da-
durch geschaffen, daß dieselben, soweit sie für die Abteilung I gelten, in die Lehrverträge
auf genommen, mit ungelernten jungen Arbeitern und Arbeiterinnen aber in besonderen
schriftlichen Vereinbarungen, die auch von den gesetzlichen Vertretern der Beteiligten
zu unterzeichnen sind, festgesetzt werden.

Die Guthaben der Einleger, Pflichteinlagen und Sparzulagen, werden diesen bis zu
dem Zeitpunkt, vor welchem die Erhebung regelmäßig nicht statthaft ist, von der Firma
zu 5% verzinst. Einleger, welche über diesen Zeitpunkt hinaus in der Fabrik bleiben,
können ihre Guthaben auch noch länger gegen Verzinsung zu 4% in der Jugendspar-
kasse stehen lassen; zu diesem Zweck sind die den Abteilungen I—III entsprechenden
Abteilungen IV—VI eingerichtet. Die verfügbaren Gelder werden in mündelsicheren Pa-
pieren angelegt; die Differenz, um welche der Zins der Anlagepapiere unter 5 % bleibt,
wird von der Firma vergütet.

Die Jugendsparkasse hat sich schon oft als eine segensreiche Einrichtung erwiesen.
Gar mancher junge Mann und manches junge Mädchen aus der Fabrik, welche in der
angenehmen Lage waren, bei ihrer Verheiratung sich im Besitz ausreichender Mittel zur
        <pb n="513" />
        ﻿Württembergische Metallwarenfabrik, Geislingen.

432*

Sicherung des Hausstandes auch für ungünstige Zeiten zu wissen, hatten dies der Jugend-
sparkasse zu danken.

Am 31. Dezember 1912 wiesen die Kontokorrentguthaben der Einleger der Jugend-
sparkasse folgende Beträge auf:

Abt. I. Lehrlinge und gelernte Arbeiter bis zu 25 Jahren, 434 Ein-

leger ..................................................... 177	55°,!5	M-

„	II.	Ungelernte Arbeiter bis zu 25 Jahren, 421 Einleger	...	69	197,49	,,

,,	III.	Junge Arbeiterinnen bis zu 23 Jahren, 444 Einlegerinnen	.	60	835,38	,,

,,	IV.	Gelernte Arbeiter über 25 Jahren, 71 Einleger............73	074,64	,,

,,	V.	Ungelernte Arbeiter über 25 Jahren, 20 Einleger..........12	037,69	„

,,	VI.	Arbeiterinnen über 23 Jahren, 12 Einlegerinnen........... 4	776,15	,,

1402 Einleger	397	471,50	M.

Die Ausbildung der weiblichen Jugend in Geschäften des Haushalts wird bei
jeder sich bietenden Gelegenheit nach Möglichkeit unterstützt und gefördert. Zur Unter-
weisung in weiblichen Handarbeiten, u. a. im Nähen und Flicken, finden in Geislingen

Jugendheim. Dramatische Aufführungen.

seit 1906 regelmäßige unentgeltliche Handarbeitskurse für Mädchen unter Leitung
von Arbeitslehrerinnen statt. Ein Ansporn für die der W. M. F. angehörigen Besucherinnen
liegt in der Gewährung von Prämien für Fleiß und regelmäßigen Besuch.

1912 beteiligten sich 145 Mädchen, von welchen 105 sich je eine Prämie erwarben.

In Geislingen und Altenstadt wurden in den Jahren 1910/12 eine Reihe von Koch-
kursen unter Leitung ausgebildeter Wander-Kochlehrerinnen des Schwäbischen Frauen-
vereins abgehalten, zu welchen die Württ. Metallwarenfabrik, soweit die Kurse in Alten-
stadt stattfanden, die erforderlichen Räume zur Verfügung stellte. Durch Veranstaltung
von Abendkursen war es den in unserer Fabrik beschäftigten Mädchen ermöglicht,
ohne Arbeit und Verdienst versäumen zu müssen, sich die notwendigen Kenntnisse und
Fertigkeiten im Kochen anzueignen. Alle Teilnehmerinnen, welche mindestens 1 Jahr
ununterbrochen in der W. M. F. tätig waren, erhielten den hälftigen Betrag der Kurskosten
von der Fabrik vergütet.

Die Gesamtausgabe betrug für 105 Mädchen 1050 M.

Der Unterhaltung, Belehrung und Pflege des Sinns für gute Geselligkeit unter der
männlichen Jugend der Fabrik dient das

JUGENDHEIM. Die Räume desselben befinden sich in einem vor 6 Jahren erstellten
Neubau, in dem auch die Fabrikwirtschaft untergebracht ist.
        <pb n="514" />
        ﻿Württembergische Metallwarenfabrik, Geislingen.	433*

In 2 Sälen, deren größerer durch eine Rollwand geteilt werden kann und mit einer
Bühne zu Aufführungen versehen ist, versammeln sich hier in den Monaten November
bis März an den Sonntagnachmittagen von 3 - 7 Uhr die Lehrlinge und jungen Arbeiter
der Fabrik bis zu 18 Jahren. Der Besuch ist ein freiwilliger, doch wird von denjenigen,
welche sich anmelden, erwartet, daß sie regelmäßig kommen. Unter der Leitung der Ge-
schäftsführer des Wohlfahrtsvereins ist den jungen Leuten Gelegenheit geboten, sich zu-
nächst mit Lesen, Spielen, Zeichnen, Anfertigung von Laubsägearbeiten, An-
sehen von Stereoskopbildern, illustrierten Zeitschriften u. dgl. zu unterhalten.
Nach einer Pause, in welcher Kaffee genossen wird, findet regelmäßig zum Schluß ein

Jugendheim. Laubsägearbeiten.

Vortrag, eine Vorlesung, Lichtbildervorführung oder eine dramatische oder
musikalische Aufführung statt.

Die musikalischen Aufführungen werden von der Jugendheimmusik ausgeführt,
welche aus einem von jugendlichen Angehörigen der Fabrik gebildeten Orchester (Vio-
linen, Viola, Klavier, Flöten, Zithern, Pauke usw.) besteht und sich durch regelmäßige,
das ganze Jahr über fortgesetzte Proben imstande erhält, die Festlichkeiten des Jugendheims
zu beleben und zu verschönern.

Besondere Feiern werden veranstaltet an den Geburtsfesten des Kaisers und des
Landesherrn, am Adventfest, zu Weihnachten sowie an den Eröffnungs- und Schluß-
tagen. Diese Jugendheimfeiern, bei welchen in Anwesenheit zahlreicher Gäste drama-
tische Stücke ernsten und heiteren Inhalts zur Aufführung kommen, sind bei der Jugend
besonders beliebt. Bei der Schlußfeier jeden Jahres, die zugleich die Abschiedsfeier für
die älteste Jahresklasse bildet, werden die regelmäßigen Besucher des Jugendheims aus
allen Jahrgängen mit Prämien bedacht.

*28
        <pb n="515" />
        ﻿Württembergische Metallwarenfabrik, Geislingen.

434*

In neuerer Zeit werden auch Märsche ins Gelände mit kleineren Übungen ausge-
führt, teils selbständig, teils im Anschluß an die Jungdeutschlandbewegung.

Das Jugendheim, in welchem schon viel gute Anregung in jugendliche Gemüter ge-
legt worden ist, wird von den Eltern und Angehörigen der jungen Leute sehr geschätzt
und erfreut sich bei diesen selbst großer Beliebtheit. Nicht wenige bleiben ihm noch in
späteren Jahren in treuer Anhänglichkeit zugetan.

Es liegt in der Natur der Sache, daß die Wirkungen von Wohlfahrtsmaßnahmen
sich nicht zahlenmäßig nachweisen lassen. Die Württ. Metallwarenfabrik ist sich aber
bewußt, daß durch ihre vorstehend in kurzen Zügen geschilderten Einrichtungen schon
manchem ihrer Angehörigen ein kräftiger Halt in den Stürmen und Bedrängnissen des
Lebens gegeben, schon manche Not verhütet oder doch gemildert worden ist. Liegt auch
ihr Schwerpunkt nicht in äußerlich glänzenden Anlagen, so liegt ihnen in ihrer systematischen
Organisation und Durchführung doch der ernstliche Wille zugrunde, das weitverzweigte
geschäftliche Unternehmen in den Dienst der großen sozialen Aufgaben unserer Zeit zu
stellen, und sie sind wohl geeignet, den Gedanken enger Zusammengehörigkeit unter
allen seinen Mitarbeitern lebendig zu erhalten.

Es darf denn auch hervorgehoben werden, daß in der Württ. Metallwarenfabrik das
Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer stets ein freundliches war. Die Fabrik
besitzt einen großen Stamm eingesessener Arbeiter, die von der Lehrzeit an — abgesehen
von den Jahren des Militärdienstes und etwa einer weiteren Ausbildung in der Fremde
ständig in der Fabrik arbeiten. Nicht selten sind von einer und derselben Familie mehrere
Glieder in der Fabrik und treten mehrere Generationen nacheinander in dieselbe ein. Das
seit Oktober 1892 in Geislingen bestehende Gewerbegericht hat noch niemals über einen
Streit zwischen der Württ. Metallwarenfabrik und einem ihrer Angehörigen zu verhandeln
gehabt.

Bis zum Ende des Jahres 1912 haben insgesamt 621 Angehörige der Fabrik das Jubi-
läum 25jähriger Dienstzeit in derselben begangen. 53 Arbeiter wurden für langjährige
treue Dienste (38—40 Jahre) durch Verleihung der König - Karl - Jubiläumsmedaille
ausgezeichnet und 5 Arbeitern war es vergönnt, unter ehrenvoller Anerkennung ihrer
treuen Mitarbeit seitens der Firma das 50 jährige Dienst j u biläu m zu feiern.
        <pb n="516" />
        ﻿J. W. Zanders,

Papierfabrik, Bergisch-Gladbach

435*

Verwaltungsgebäude der Firma J. W. Zanders.

Die Firma ist im Jahre 1822 gegründet, fertigt Zeichen-, Schreib-, Bücher-, Kunstdruck-,
Karton- und alle anderen Arten Feinpapiere an und beschäftigt zurzeit 1700 Beamte und
Arbeiter. Ungefähr 160 Arbeiter können auf eine mehr als 25 jährige Tätigkeit zurückblicken,
51 Meistern, Arbeitern und Arbeiterinnen wurden vom Kaiser Ordensauszeichnungen verliehen.
Die ausgedehnten Wohlfahrtseinrichtungen werden seit dem Jahre 1906 vom Wohlfahrts-
bureau aus von einem eigens dafür angestellten Sozialbeamten verwaltet und kommen
sowohl den Beamten als auch den Arbeitern zugute.

RUHEGEHALT. Sämtliche Beamte, Beamtinnen und Meister haben nach 10 jähriger
Dienstzeit Anspruch auf Ruhegehalt, das eine Höhe von 4000 M. erreichen kann. Auch
die Arbeiter und Arbeiterinnen erhalten neben der Invaliden- oder Altersrente eine Pension
von der Firma, im Jahre 1912 wurden an 65 Pensionäre ca. 16 000 M. ausbezahlt. Die-
jenigen Beamten und Beamtinnen, die von der zuständigen Berufsgenossenschaft nicht
aufgenommen werden können, sind von der Firma bei einer Unfallversicherungs-
gesellschaft gegen alle Unfallschäden versichert.

BISMARCKSTIFTUNG. Neben einem Fonds, aus dem Unterstützungen in beson-

deren Notfällen
gezahlt werden, be-
steht innerhalb der
Firma die am 1.
April 1895 ins Le-
ben gerufene Bis-
marckstiftung, de-
ren Zinsen vom Ar-
beiterausschuß an
bedürftige Arbeiter
verteilt werden. Die
zu militärischen
Übungen einberu-
fenen verheirateten
Arbeiter erhalten

Wohlfahrtsbureau

und Fabrikfortbildungsschule der Firma J. W. Zanders.

neben den staat-
lichen Unter-
stützungen wäh-
rend der Übungszeit
zwei Drittel ihres
Lohnes ausbezahlt.

EINRICHTUN-
GEN FÜR DAS GE-
SUNDHEITLICHE
WOHL. Um das ge-
sundheitliche Wohl
ihrer Beamten und
Arbeiter zu fördern,
gewährt die Fir-
ma Urlaub unter

*28*
        <pb n="517" />
        ﻿436*

J. W. Zanders, Bergisch-Gladbach.

Fortzahlung des Gehaltes oder Lohnes. Der Vertrauensarzt der Firma hält
täglich im Krankenzimmer des Werkes Sprechstunden ab, unterstützt von der
Fabrikschwester, der die ambulante Kranken- und Hauspflege obliegt. Der Körper-
pflege dienen Wannen- und Brausebäderanlagen, Milch- und Kaffeeküchen
bekämpfen mit Erfolg den Alkoholkonsum, im Turn- und Spielverein sollen die
jungen Arbeiter und Arbeiterinnen in der Turnhalle und auf dem grünen Rasen ihren
Körper stählen.

Das wirtschaftliche Wohl ihrer Angehörigen läßt sich die Firma J. W. Zanders da-
durch angelegen sein, daß sie den Beamten und Arbeitern den Erwerb eines eigenen
Heims durch Hergabe einer 2. zinsfreien Hypothek erleichtert. Für billige
und gute Lebensmittel sorgt der Wirtschaftsverein der Firma und der seit 2 Jahren
bestehende Fleischverkauf. Die mit dem Wohlfahrtsbureau verbundene

RECHTSAUSKUNFTSTELLE erteilt unentgeltlich Rat in allen Rechtsstreitigkeiten
und wird von den Beamten und Arbeitern eifrig benutzt.

Die FIRMENSPARKASSE verzinst Einlagen bis zu 10000 M. mit 5%.

EINRICHTUNGEN FÜR DAS GEISTIGE WOHL. Unter den Einrichtungen, die Ge-
sittung und Bildung unter den Angehörigen fördern sollen, sei an erster Stelle der seit
28 J ahren bestehende Fabrikgesangverein, der Cäcilienchor, genannt, der von einem Königl.
Musikdirektor geleitet wird und sich seiner hervorragenden Leistungen wegen eines ausge-
zeichneten Rufes erfreut. Im Orchesterverein sind die musikkundigen Angehörigen der
Firma vereinigt. Um besonders den jungen Bureaubeamten Gelegenheit zu geben, sich im
Englischen und Französischen auszubilden, sind fremdsprachliche Kurse eingerichtet
worden, für alle Bureaulehrlinge ist die Teilnahme an diesen Unterrichtsstunden ver-
bindlich.

FABRIKFORTBILDUNGSSCHULE. An der Fabrikfortbildungsschule, die von der
Firma für ihre jugendlichen Arbeiter und Arbeiterinnen im Jahre 1907 eingerichtet worden
ist, unterrichten außer dem Direktor 4 Lehrer und 3 Lehrerinnen. Die jugendlichen
Arbeiter erhalten Unterricht in Berufs- und Bürgerkunde, Raumlehre und Rechnen,
Zeichnen und Turnen; Nähen, Kochen und Turnen sind die Unterrichtsfächer für die
Arbeiterinnen.

JUGENDPFLEGE. Durch Wanderungen mit den Jugendlichen, Unterhaltungs-
abende und Spiele sucht die Firma den Forderungen der Jugendpflege gerecht zu werden.
        <pb n="518" />
        ﻿Carl Zeiß, Jena,

Optische und mechanische Werke.

Die Firma hat in dem vergangenen Vierteljahrhundert der Regierung Seiner Majestät
des Kaisers Wilhelm II. eine mächtige Entwicklung genommen und ihr Personal von
300 im Jahre 1888 in ununterbrochenem Wachstum auf 5000 im Jahre 1913 erhöhen
können.

Die wirtschaftliche und soziale Lage der Beamten- und Arbeiterschaft hat sie in
diesem Zeitraum weniger durch Wohlfahrtseinrichtungen als vielmehr durch Ausgestal-
tung des Dienst- und Arbeitsvertrages, durch Einräumung von Rechtsansprüchen zu
verbessern gesucht. Als der Begründer der Firma, der Universitätsmechanikus Carl Zeiß,
gegen Ende des Jahres 1888 starb, waren durch sein und Prof. Abbes Zusammenwirken
die Grundlagen bereits gelegt, auf denen an Stelle des früheren Kleinbetriebes ein moderner
Großbetrieb erstehen konnte. Für diesen Großbetrieb nun solche Formen des Arbeits-
rechtes zu finden, die den Menschen im Arbeiter respektieren und seine wirtschaftliche
Existenz möglichst sichern, hat Prof. Abbe als seine besondere Lebensaufgabe angesehen.
Im Statut der Carl-Zeiß-Stiftung hat er in den 90er Jahren die Grundsätze festgelegt,
die für den Arbeitsvertrag der Geschäftsangehörigen maßgebend sein sollen.

Prof. Abbes sozialpolitisches Ziel war: im Volks- und Staatsinteresse die Wieder-
erneuerung eines gesunden Mittelstandes auf dem Boden der organisierten Wirtschafts-
tätigkeit der Großindustrie zu bewirken, dessen Glieder Vollbürger sein können. Sein
Weg war: Hebung der Rechtslage der im Großbetrieb tätigen Personen nach der persön-
lichen und wirtschaftlichen Seite hin. Keine Geschenke und Wohltaten, sondern Rechte.

Als allgemeine Richtlinien stellte er im Statut folgende Sätze auf: Bei Anstellung
der Beamten, Geschäftsgehilfen und Arbeiter muß jederzeit ohne Ansehen der Abstam-
mung, des Bekenntnisses und der Parteistellung verfahren werden. Leistung und Fähig-
        <pb n="519" />
        ﻿438*

Carl Zeiß, Jena, Optische und mechanische Werke.

keit sollen allein für Förderung der Angestellten und Arbeiter maßgebend sein, dagegen
außerdienstliches Verhalten nur soweit, als es die Erfüllung ihrer Dienstpflichten oder
ihr persönliches Ansehen mit Rücksicht auf bürgerliche Ehre und Sitte berührt.

Der dienstliche Pflichtenkreis wird genau umschrieben. In der freien Ausübung der
allgemeinen persönlichen und staatsbürgerlichen Rechte außerhalb des Dienstes darf nie-
mand mittelbar oder unmittelbar behindert werden. Arbeitern und Beamten, welche zu
ehrenamtlicher Tätigkeit im Reichs-, Staats- oder Gemeindedienst berufen werden, ist der
zur Ausübung dieser Tätigkeit nötige Urlaub gegen Weiterzahlung von Lohn und Gehalt
stets zu gewähren. In der Vertretung ihrer Interessen, einzeln oder gemeinsam, dürfen
die Angehörigen der Betriebe in keiner Art beschränkt werden.

An einzelnen Besonderheiten des Arbeitsvertrages, der auch nach dem Tode Abbes
im Jahre 1905 weiter im Sinne des Stifters ausgestaltet ist, seien hervorgehoben:

ACHTSTUNDENTAG. Der Achtstundentag wurde im Jahre 1900 im Zeißwerk ein-
geführt.

URLAUB. Jeder mindestens 20jährige Arbeiter hat nach einjähriger Dienstzeit
bei der Firma jährlichen Anspruch auf 6 Tage Urlaub unter Fortzahlung des Lohnes,
der mit zunehmenden Dienstjahren bis auf 12 Tage steigt. Da in der Regel der Urlaub
mit besonderen Unkosten verbunden ist, werden je nach den Dienstjahren 10, 20 oder
30 % auf den Lohn mehr gezahlt.

SONSTIGE VERGÜNSTIGUNGEN. Jedem Arbeiter ist ein Mindesteinkommen
für die Woche garantiert. Der Lohn wird für die ca. 11—12 in die Arbeitswoche fallen-
den Feiertage (Weihnachten, Ostern, Pfingsten, Karfreitag, Himmelfahrt, Bußtag,
Neujahr) gezahlt; bei Arbeitszeitverkürzung wird der Lohn fortgewährt, bei
Akkordarbeit ein Mindestverdienst garantiert; notwendige Versäumnisse im
Feuerwehrdienst, bei Kontrollversammlungen und zur Teilnahme am mili-
tärischen Ersatzgeschäft werden als Arbeit angerechnet und bezahlt, ebenso
bei unverschuldeter Verhinderung im Falle der Erkrankung für den ersten Krank-
heitstag, bei bestimmten Vorkommnissen familiärer (z. B. Entbindungen) oder häuslicher
(z. B. Umzug) oder anderer äußerer Art und bei dem Tode von Familienmitgliedern bis zu
einem Tage.

Bei militärischen Übungen wird die Hälfte der Arbeitsversäumnis im Lohn bezahlt.

Die Idee dieser „unproduktiven Löhne“, deren Gesamtsumme 1911/12 sich auf etwa
200000 M. belief, ist, daß die Zeiß’schen Arbeiter keine „Tagelöhner“ sein sollen.

Dieses kommt noch schärfer bei der Einrichtung der Abgangsentschädigung
zum Ausdruck. Prof. Abbe sah es als Unfug an, daß bei flottem Geschäftsgang große
Arbeiterscharen aus ihrem früheren Arbeitsverhältnis heraus in die Fabrikarbeit gelockt
und bei verschlechterter Konjunktur der Arbeitslosigkeit preisgegeben werden. Dem
wollte er entgegen wirken. Falls sich auch bei der Firma Zeiß Entlassungen aus diesem
oder jenem Grunde nötig machen, soll den Arbeitern der Übergang zu einer anderen Ar-
beitsstelle erleichtert und sollen sie gegen die Folgen der Arbeitslosigkeit geschützt werden.
Früher wurde eine Abgangsentschädigung nur solchen Gekündigten gewährt, die min-
destens 3 Jahre im Betrieb waren. Seit dem 1. April 1903 ist das Recht auf Abgangs-
entschädigung auch auf solche ausgedehnt, welche mindestens y2 Jahr im Dienst der
Firma stehen, für diese aber auf den Fall beschränkt, daß die Entlassung aus Betriebs-
gründen erfolgt. Die Entschädigung besteht in diesem Fall in der Fortgewähr des festen
Zeitlohnes oder Gehaltes für den 6. Teil der Zeit, die der Entlassene im Dienste der Firma
zugebracht hat. Wird also jemandem, der z. B. einen festen Zeitlohn von 21 M. pro Woche
und 1 Jahr und 4 Monate (72 Wochen) im Betrieb beschäftigt gewesen ist, aus Betriebs-
gründen gekündigt, so ist ihm bei seiner Entlassung der Lohn für 12 Wochen weiterzu-
        <pb n="520" />
        ﻿Carl Zeiß, Jena, Optische und mechanische Werke.	439*

zahlen, im ganzen 252 M. Nach 3—5jähriger Dienstzeit erhält ein Gekündigter den Lohn
oder Gehalt für ein halbes Jahr weitergezahlt, vorausgesetzt, daß nicht schweres Ver-
schulden oder wiederholte Vertragsverletzung den Anlaß zur Kündigung gegeben haben.
Nach 5jähriger Dienstzeit wird jeder Zeißsche Arbeiter und Beamter pensionsberechtigt.
Macht sich seine Entlassung trotzdem nötig, so erhöht sich die Abgangsentschädigung
mit Rücksicht auf den Verlust seines Pensionsrechtes bedeutend. Es ist dann die Summe
zu bezahlen, die der Pension für den vierten Teil der abgelaufenen Dienstzeit gleichkommt.
Würde ein Arbeiter mit 25 M. Wochenlohn nach 6 y2 jährigem Dienst, ohne daß er schuld-
bare Veranlassung dazu gegeben hätte, gekündigt, so würde seine Abgangsentschädigung
975 M. betragen. Bei noch längerer Dienstzeit und höherem Lohn steigen diese Beträge
ganz erheblich. Es würde z. B. einem Mechaniker, der einen pensionsfähigen Wochen-
lohn von 33 M. bezieht, bei 19 jähriger Dienstzeit im Falle der Entlassung eine Abgangs-
entschädigung in Höhe von 4708,20 M. zu gewähren sein. Diese Einrichtung wirkt natur-
gemäß nicht nur als Arbeitslosenversicherung, sondern überhaupt als Schutz gegen
Entlassung, zumal da der Anspruch ein klagbares Recht darstellt, und bedeutet eine in
der Industriegeschichte wohl unvergleichlich dastehende Verbesserung der Existenz-
sicherheit der Zeißschen Arbeiter. Im Jahre 1911/12 wurden an Abgangsentschädigungen
11 200 M. gezahlt.

PENSIONSRECHTE. Aus Abbes sozialpolitischem Glaubensbekenntnis ist auch die
Gewährung fester Pensionsrechte herausgewachsen. Jeder Beamte, Gehilfe und Arbeiter,
der vor Vollendung des 40. Lebensjahres in den Dienst der Firma eintritt, hat nach 5 jäh-
riger, seit Vollendung des 18. Lebensjahres zurückgelegter Dienstzeit klagbaren Anspruch
auf Pension für sich selbst im Invaliditäts- oder Altersfalle und für den Todesfall zugunsten
seiner Witwe und Waisen. Die Invalidenpension beträgt von Beginn des 6. bis zum vollen-
deten 10. Dienstjahre stets 50% des pensionsfähigen Lohnes oder Gehaltes, von da ab
für jedes Jahr 1% mehr, bis sie nach 40 Jahren 80% erreicht. Die Alterspension tritt
nach Vollendung des 65. Lebensjahres und zugleich 30jähriger Dienstzeit ein; als Hinter-
bliebenenpension bezieht die Witwe 4/io&gt; jede Waise bis zum vollendeten 15. Lebens-
jahre 2/k&gt; der Invalidenpension, die dem Manne und Vater gebührt hätte, jedoch mit der
Maßgabe, daß im ganzen nicht mehr als 8/l0 gezahlt werden.

Für Pensionen wurden im Jahre 1911/12 58431 M. gezahlt. Bei Todesfällen von
Beamten und Arbeitern werden unabhängig von der Dauer der Dienstzeit die Gehalt-
und Lohnbezüge für ein Vierteljahr weitergewährt.

LOHN- UND GEHALTNACHZAHLUNG. Erhebliche Bedeutung beizumessen ist der
1895 zur Einführung gelangten Lohn- und Gehaltnachzahlung (sog. Gewinnbeteiligung).
Sie besteht in einem prozentmäßigen Zuschlag auf den Jahresverdienst, dessen Höhe
sich nach dem Erträgnis des Geschäftsjahres und der allgemeinen Verdienstlage auf dem
Arbeitsmarkt richtet und von der Geschäftsleitung festgesetzt wird. Der Zuschlag ist
an alle zu gewähren, die im Laufe des Geschäftsjahres als Arbeiter oder Beamte im Dienste
der Firma standen, mit Ausnahme der Mitglieder der Geschäftsleitung. Die Nachzahlung
bewegte sich zwischen 5—10 % des Jahresverdienstes und hat im Durchschnitt 8% be-
tragen. Für das letzte Geschäftsjahr 1911/12 wurden 9% gewährt, die eine Auszahlung
von ca. 500 000 M. bedeuteten.

ARBEITER- UND BEAMTENAUSSCHUSS. Zur Wahrnehmung der Interessen der
Arbeiterschaft besteht seit dem Jahre 1896 ein Arbeiterausschuß, zur Wahrnehmung
der Beamteninteressen seit 1908 ein Beamtenausschuß. Die Wahl zum Arbeiterausschuß
erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit gebundenen Listen. Seine Be-
fugnisse sind in Satzungen niedergelegt. Abbe erwartete von ihm, daß er „eine wirkliche
Arbeitervertretung sei, nicht eine Kulisse, hinter welcher wieder der Unternehmer stecken
kann“.
        <pb n="521" />
        ﻿Carl Zeiß, Jena, Optische und mechanische Werke.

440*

BETRIEBSKRANKENKASSE. Die seit dem Jahre 1875 bestehende Betriebskranken-
kasse der optischen Werkstätte zeichnet sich insbesondere dadurch aus, daß sie den Ver-
sicherten völlige Selbstverwaltung gewährt. Die Firma hat in dem Vorstand auf
Sitz und Stimme verzichtet. Sie ist jedoch berechtigt, beratend an den Sitzungen teilzu-
nehmen und die Statutenmäßigkeit der Verwaltung zu beaufsichtigen. Die Firma hat
sich verpflichtet, an Beiträgen soviel beizusteuern, wie die Mitglieder im ganzen zahlen,
während nach der Reichsversicherungsordnung und dem Krankenkassengesetz der Unter-
nehmer nur zu einem Drittel der Beiträge verpflichtet ist. Die Leistungen der Kasse sind
ungewöhnlich hohe: Freie ärztliche (auch zahnärztliche) Behandlung und Lieferung
der Heilmittel; im Falle der Erwerbsunfähigkeit vom 2. Tage nach der Erkrankung im
Betrage von drei Vierteln des wirklichen Arbeitsverdienstes, soweit dieser 5 M. pro Tag
nicht überschreitet; den nächsten Familienangehörigen gewährt sie freie ärztliche (auch
zahnärztliche) sowie Krankenhausbehandlung und freie Heilmittel; Sterbegelder bei
dem Tode des Kassenmitgliedes, seiner Ehefrau oder eines Kindes. Die Kassenleistungen
werden den Mitgliedern und Familienangehörigen im Falle der Erkrankung oder Erwerbs-
unfähigkeit biszurDauereines Jahres gewährt. Der gesetzlich zulässigen Schwangeren-
und Wöchnerinnenunterstützung von weiblichen Mitgliedern ist der erste Anfang einer
Mutterschaftsversicherung angefügt worden. Es wird nämlich im Falle der Entbindung
der Ehefrau eines Kassenmitgliedes eine Wöchnerinnenunterstützung in Höhe von
10 M. gezahlt, die der besonderen Pflege und Stärkung der Mutter in den ersten Tagen
nach der Niederkunft zu dienen hat.

ABBE-FONDS. Dem Vorstand der Betriebskrankenkasse ist die Verwaltung des
Abbe-Fonds zur Unterstützung in besonderen Notfällen übertragen, für welche die Kasse
keine Vorsorge getroffen hat. Der Fonds besteht aus einem unangreifbaren Kapital, dessen
Zinsen Verwendung finden, und jährlich sich wiederholenden Beiträgen der Firma und
gelegentlichen Eingängen.

VERBESSERUNGSVORSCHLÄGE. Die Firma nimmt von seiten der Arbeiterschaft
Verbesserungsvorschläge entgegen, die, wenn sie brauchbar sind, prämiiert werden. Es gehen
jährlich gegen 100 Vorschläge ein, von denen in der Regel über die Hälfte prämiiert werden
konnten. Die Höhe der Prämie richtet sich nach der Bedeutung des Vorschlags. 5, 10, 20,
30 und 50 M. sind die üblichen Sätze. In einzelnen Fällen konnte bis zu 200 M. be-
willigt werden.

JUGENDLICHE ARBEITER UND LEHRLINGE werden halbjährlich ärztlich unter-
sucht, um rechtzeitiges Einschreiten bei Krankheiten und Krankheitsdispositionen zu ermög-
lichen und Winke in bezug auf die Ernährungsweise, Behandlung der Zähne, Vermeidung
des Biergenusses usw. zu geben.

Den Jugendlichen und Lehrlingen, deren Eltern auswärts wohnen, sowie den ein-
heimischen bei nachgewiesener Bedürftigkeit wird zu ihrer besseren Ernährung ein Zu-
schuß von 25 Pf. täglich für die Kosten des Mittagstisches bezahlt, in Notfällen ein Frei-
tisch gewährt. Der Gesamtaufwand hierfür betrug 1912 gegen 12 000 M.

VOLKSBADEANSTALT. In der mit erheblicher Unterstützung aus den Mitteln der Carl
Zeiß-Stiftung erbauten großen Volksbadeanstalt sind die Beamten und Arbeiter der Firma
Zeiß berechtigt, jährlich 52 Bäder zum halben Preis zu nehmen; die andere Hälfte des
Preises trägt die Firma.

ALKOHOLISCHE GETRÄNKE. Jeder Genuß alkoholischer Getränke während der
Arbeitszeit ist im Arbeitsvertrag verboten. Milch, Mineralwasser, Himbeerlimonade usw.
werden den Leuten zum Selbstkostenpreis zur Verfügung gestellt.

FABRIKSPARKASSE. Die Fabriksparkasse verzinst bis zu 3000 M. Einlage mit
5%. Bei Hochzeiten von Arbeitern, die länger als 1 Jahr im Betrieb sind, werden
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        ﻿Carl Zeiß, Jena, Optische und mechanische Werke.	441*

3 Tage Urlaub mit Lohn gewährt, oder, falls gearbeitet wird, der Lohn extra bezahlt. Zum
25jährigen Dienstjubiläum erhält der Jubilar xoo M. in bar und einen freien be-
zahlten Tag. Es feierten in den letzten Jahren regelmäßig 20—25 Personen dieses Jubi-
läum.

JUGENDPFLEGE. Die Fortbildungs- und Gewerbeschulen werden finanziell unterstützt.
Durch den Fußballklub Carl Zeiß (6 Spielmannschaften, ca. 250 aktive und passive
Mitglieder) und einen Jugendverein wird versucht, auf die Jugendlichen auch außer-
halb des Dienstes fördernd zu wirken. Seit 1907 machen die Mitglieder des Jugendvereins
unter Leitung älterer Herren jeden Sommer eine 3—4tägige Wanderung durch den
Thüringer Wald, das Rhöngebirge, Fichtelgebirge, die Sächsische Schweiz usw., wozu
die Firma etwa die Hälfte der Kosten beisteuert.

GESANGVEREIN. FREIWILLIGE FEUERWEHR. DARLEHNSGENOSSENSCHAFT.
BAUGENOSSENSCHAFT. Der Zeißsche Gesangverein, die eigene freiwillige Feuerwehr,
die Darlehnsgenossenschaft sind seit langem bestehende Gründungen, die von dem Zu-
sammenhalten der Zeißianer zeugen. Zahlreiche Zeißianer sind Mitglieder der Jenaer
Baugenossenschaft, die bis zum Oktober 1912 212 Wohnungen hergestellt hatte und von
der Firma durch Gewährung zweiter Hypotheken zu niedrigem Zinsfuß unterstützt wird.
Jeder Mieter kann einen Garten haben.

Das letzte große Werk, das Prof. Abbe noch erstehen sah, ist das von der Carl Zeiß-
Stiftung mit einem Aufwand von ca. 1 % Million erbaute

VOLKSHAUS, in welchem sich die öffentliche Lesehalle mit Bibliothek, das literarische
Museum, ein Museum für populäre und technische Physik, die Großh. Gewerbeschule,
ein großer Saal für Versammlungen, Konzerte und Feste, der ca. 1500—1600 Personen
aufnehmen kann, ein kleiner Vortragssaal für 2—300 Personen, eine Kunstausstellung,
ein Musikzimmer u. a. befinden. In den behaglichen Räumen der Lesehalle sind unter
den ausliegenden Zeitungen und Zeitschriften alle politischen Richtungen vertreten, wie
auch die übrigen Räume, besonders die Säle, jeder Partei und Interessengruppe gegen
mäßige Bezahlung zur Verfügung stehen. Zahlreich sind die Veranstaltungen, die der
Kunst und Wissenschaft und dem öffentlichen Leben gewidmet sind. Man darf wohl
mit Recht behaupten, daß das geistige Leben Jenas durch das Volkshaus eine für alle
Bevölkerungsschichten wohltätig wirkende Pflegestätte gefunden hat.
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:i sefabrik Ludwig Trick, G. m. b. H.,
•i Kehl i. Baden.

1RTSEINRICHTUNGEN. Dieses unter einer Einzelfirma im Jahre 1883
::t 1901 einer Gesellschaft m. b. H. gehörende Fabrikunternehmen besitzt
8;; ahrtseinrichtungen:

gärten umgebene Beamten- und Arbeiterwohnhäuser, welche 36 Fa-
I: ;esunde Unterkunft gewähren;

Bad, Gesellschaftszimmer und Bibliothek ausgestattetes Ledigen-
h r alleinstehende Arbeiter, welches, sobald nötig, auf doppelte Größe aus-
werden soll;

:r-Schwarzwald gelegenes Erholungsheim für Angestellte und deren Fa-

Sl-

Tch des Betriebes sind durch geräumige Speisesäle, eine Kantine, in welcher
*'■ und Getränke verabreicht werden, Brausebäder usw. der modernen Arbeiter-
entsprechende Einrichtungen geschaffen worden;

g: -s.

tete Arbeiter mit mehr als drei Kinder erhalten für jedes weitere Kind
: iessen 14. Lebensjahre eine Kinderzulage von 10 Pfg. pro Tag;

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:■ Iwig Tricksche Arbeiterstiftung, die zuletzt über ein Kapital von 37 000
j: erfügt, gewährt bedürftigen Arbeitern Unterstützungen aus den Zinsen;

anläßlich des 25 jährigen Bestehens der Firma ins Leben gerufene, Tricksche
ns- und Witwenversorgungs - Stiftung, welcher die Firma 100 000 M.
:: e und hierzu die Verpflichtung übernahm, den Fonds durch jährliche Zu-
_ g von 5000 M. auf 150000 M. zu erhöhen und auf dieser Höhe zu erhalten,
j: tiftung, welche unter staatliche Aufsicht gestellt wurde, gewährt arbeitsun-
j Arbeitern und Angestellten mit mindestens 10 jähriger Dienstzeit und bei Todes-
*: _n Witwen eine lebenslängliche Pension nach den dafür aufgestellten Satzungen;
n Arbeitern und Angestellten werden hierfür keinerlei Beiträge erhoben.

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