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        <title>Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche</title>
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        ANLÄSSLICH
DES  25JÄHRIGEN  REGIERUNGS  JUBILÄUMS
SEINER  MAJESTÄT
WILHELMS  II
DEUTSCHEN  KAISERS,  KÖNIGS  VON  PREUSSEN
15*  JUNI  1913
HERAUSGEGEBEN  VOM
HANSA-BUND
FÜR  GEWERBE,  HANDEL
UND  INDUSTRIE

HALLE  A.  s.  CARL  MARHOLD  VERLAGSBUCHHANDLUNG  ::  J9J3
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        Zum  Geleit.

Am  Tage  des  25  jährigen  Regierungsjubiläums  Sr.  Majestät  des  Kaisers  will  der  Hansa-Bund
  durch  die  nachfolgende  Arbeit  über  die  freiwillige  soziale  Fürsorge  in  Gewerbe,  Handel
und  Industrie  bekunden,  in  welcher  Weise  Deutschlands  Handel,  Gewerbe  und  Industrie
über  das  durch  die  soziale  Gesetzgebung  Gebotene  hinaus  ihrer  Arbeiter  und  Angestellten
sich  angenommen  haben.
Bisher  hat  bei  den  Erörterungen  über  die  deutsche  Sozialpolitik  die  gesetzgeberische
Regelung  dieser  Fragen  im  Vordergrund  des  Interesses  gestanden.  Man  wird  sagen  dürfen,
daß  in  dieser  deutschen  Sozialpolitik  sich  Hohenzollerntradition  ausspricht,  daß  man
mit  Fug  und  Recht  von  einer  kaiserlichen  deutschen  Sozialpolitik  sprechen  kann.  Die
Namen  der  Begründer  des  Deutschen  Reiches  sind  für  ewige  Zeiten  auch  die  Namen  der
Begründer  deutscher  Sozialpolitik  geworden.  Auf  der  Arbeit  Kaiser  Wilhelms  I.  und  Bismarcks ­
  hat  der  Enkel  weitergebaut.  In  der  Thronrede  vom  25.  Januar  1890  hat  Kaiser
Wilhelm  II.  mit  besonderer  Befriedigung  der  fortschreitenden  Durchführung  der  Gedanken
des  Ausbaues  der  sozialen  Gesetzgebung  gedacht  und  sie  begrüßt.  „Den  der  Fürsorge
vorzugsweise  bedürftigen  Gliedern  des  Volkes“,  heißt  es  in  dieser  Thronrede,  „ist  dadurch
für  die  Sicherung  ihrer  Zukunft  eine  Gewähr  geboten,  welche  für  den  inneren  Frieden
des  Vaterlandes  von  guten  Folgen  begleitet  sein  wird.  Bleibt  auch  auf  diesem  Gebiete
noch  vieles  zu  tun  übrig,  so  bin  ich  doch  überzeugt,  daß  der  Anteil,  welchen  der  Reichstag
an  dem  bereits  Erreichten  hat,  im  Volke  nicht  vergessen  werden  wird.  Auf  den  gewonnenen
Grundlagen  wird  sich  weiterbauen  lassen,  um  den  arbeitenden  Klassen  die  Gewißheit  zu
verschaffen,  daß  die  gesetzgebenden  Gewalten  für  ihre  berechtigten  Interessen  und  Wünsche
ein  warmes  Herz  haben  und  daß  eine  befriedigende  Gestaltung  ihrer  Lage  nur  auf  dem
Wege  friedlicher  und  gesetzmäßiger  Ordnung  zu  erreichen  ist.“
In  welcher  Weise  die  deutsche  gesetzgeberische  Sozialpolitik  weitergeführt  worden
ist  unter  der  Initiative  Kaiser  Wilhelms  II.  beweisen  die  25  Jahre  seiner  Regierung.  Nach
Abschluß  der  letzten  großen  Gesetze  auf  diesem  Gebiete,  der  Reichsversicherungsordnung
und  der  Pensionsversicherung  der  Privatbeamten  werden  die  jährlichen  gesetzgeberischen
Leistungen  für  Sozialpolitik  eine  Milliarde  im  Jahre  weit  übersteigen.  Das  Deutsche
Reich,  das  im  Welthandel  an  die  zweite  Stelle  gerückt  ist,  steht  in  seiner  sozialpolitischen
Leistung  an  erster  Stelle.  Seine  eigene  Initiative  hat,  wenn  auch  spät,  doch  alle  anderen
mit  sich  gerissen.  Die  englische  Gesetzgebung  der  letzten  Jahre  und  die  Gedanken  der
Antrittsrede  des  Präsidenten  Wilson  sind  dessen  Zeuge.
Es  wäre  zu  verstehen  gewesen,  wenn  unter  diesen  Umständen  der  deutsche  Arbeitgeber ­
  angesichts  der  gewaltigen  Leistungen,  welche  ihm  die  Gesetzgebung  auferlegt,
diese  auch  als  das  Höchstmaß  dessen,  angesehen  hätte,  was  von  ihm  verlangt  werden
könne.  Dies  um  so  mehr,  als  bei  dem  Fehlen  einer  gleich  großzügigen  Gesetzgebung  in
        <pb n="4" />
        IV

Zum  Geleit.

anderen  Ländern,  die  nur  teilweise  und  nach  und  nach  auf  diesem  Wege  folgten,  die  von
ihm  zu  zahlenden  Beiträge  eine  Vorausbelastung  im  Kampf  um  den  Weltmarkt  darstellt.
Wäre  der  deutsche  Arbeitgeber  lediglich  der  nüchterne,  rechnende  Kaufmann,  der  den
Wert  der  Arbeiter  nur  nach  ihrer  Leistungsfähigkeit  bemißt  und  sie  darnach  ablohnt,
dann  würde  er  wohl  auch  jene  Konsequenzen  gezogen  haben.  Tatsächlich  aber  blüht
neben  dieser  gesetzlichen  Sozialpolitik  in  Deutschland  die  private  freiwillige  Fürsorge
für  Arbeiter  und  Angestellte  in  ungeahntem  Maße.  In  der  einleitenden  Darstellung
unseres  Werkes  ist  für  einen  längeren  Zeitraum  ausgeführt,  in  wie  hohem  Maße  die
deutschen  Arbeitgeber  über  das  gesetzlich  Vorgeschriebene  hinaus  sich  haben  angelegen
sein  lassen,  für  ihre  Arbeiter  zu  sorgen.  Reiche  Geldstiftungen,  der  Bau  von  Wohnungen
und  Heimstätten,  die  Sorge  für  die  Gesundheit  der  Arbeiter,  vor  allem  für  die  Säuglingspflege, ­
  der  Wunsch,  dem  Arbeiter  in  den  Zeiten  des  Ausruhens  und  der  Erholung  angenehme ­
  Aufenthaltsräume  zu  schaffen,  die  Hergabe  von  Nahrungsmitteln  zum  Selbstkostenpreise ­
  und  darunter,  das  alles  sind  Erscheinungen  dieser  freiwilligen  sozialen  Hilfstätigkeit, ­
  die  viel  zu  wenig  bisher  gewürdigt  worden  ist.  Auf  mehr  als  ioo  Millionen
Mark  belaufen  sich  die  jährlichen  neuen  Stiftungen  für  derartige  Zwecke  und  wenn  man
das  hinzufügt  zu  dem,  was  in  der  Vergangenheit  geleistet  worden  ist,  so  sehen  wir  auch  hier
eine  bedeutsame  Anspannung  ethischen  Wollens  und  finanzieller  Leistungsfähigkeit.
Es  kam  dem  Hansabund  darauf  an,  auf  diese  freiwillige  soziale  Fürsorge  anläßlich
des  Regierungsjubiläums  Sr.  Majestät  des  Kaisers  und  Königs  hinzuweisen.  Einmal  aus
dem  Grunde,  weil  man  daraus  ersieht,  daß  die  durch  kaiserliche  Initiative  geschaffene
gesetzliche  Sozialpolitik,  die  den  Zwang  zum  sozialen  Schaffen  dem  Arbeitgeber  von  Gesetzes ­
  wegen  auferlegt,  ihn  nicht,  wie  so  oft  in  industrie-  und  gewerbefeindlichen  Darstellungen ­
  gesagt  wird,  mit  Haß  und  Abneigung  gegen  diese  sozialen  Gedanken  erfüllt
hat,  sondern  im  Gegenteil  sein  soziales  Empfinden  noch  weiter  angeregt  hat,  so  daß  neben
der  gesetzlichen  Fürsorge  auch  die  freiwillige  in  hohem  Maße  gewährt  und  gefördert  wurde.
Es  ist  notwendig  dies  hervorzuheben,  nicht  um  den  einzelnen  zu  loben,  sondern  um  festzustellen, ­
  daß  alle  Hetzereien,  Verkleinerungen  und  Nörgeleien  der  Sozialdemokratie  gegenüber ­
  diesem  freiwilligen  sozialen  Betätigungsdrang  nicht  vermocht  haben,  ihn  zurückzudämmen. ­
  Wissen  doch  viele  von  denen,  die  solche  Einrichtungen  geschaffen  haben,  daß
sie  kaum  auf  den  Dank  der  Öffentlichkeit  zu  rechnen  haben,  sondern  daß  hämische  Angriffe ­
  verblendeter  Agitatoren  oft  das  Echo  derartiger  Bestrebungen  sind.
Weiter  aber  wollten  wir  durch  die  Darstellung  dessen,  was  hier  geschehen  ist,  darauf
hinweisen,  in  wie  hohem  Maße  der  Gedanke  der  Selbsthilfe  sich  in  der  Gegenwart  noch
durchgesetzt  hat  gegenüber  der  zu  weit  getriebenen  Anschauung,  alles  nur  vom  Staate
zu  erwarten.  Jeder  einzelne  Stand  greift  heute  nach  der  Klinke  der  Gesetzgebung,  ein  gewisser ­
  Staatssozialismus  durchzieht  das  ganze  Denken  der  Gegenwart,  die  private  Initiative
wird  gering  geachtet.  Auch  nach  dieser  Richtung  hin  zeigen  die  gewaltigen  Ziffern  des
hier  von  einzelner  Seite  Geleisteten,  wie  bedeutend  dasjenige  ist,  was  in  dieser  freiwilligen
Hilfe  liegt  und  wie  falsch  es  ist,  eine  solche  private  Initiative  gering  zu  achten.
Neben  den  Einzelschilderungen  derjenigen  Firmen,  die  sich  dankenswerterweise  an
der  Herstellung  dieses  Werkes  mit  beteiligt  haben,  verdanken  wir  die  Darstellung  dessen,
was  in  den  letzten  Jahrzehnten  auf  dem  Gebiete  privater  Fürsorge  geleistet  worden  ist,
der  hingebenden  Arbeit  des  Herrn  Bibliothekar  des  Königlich  Sächsischen  Landesamtes
Peter  Schmidt  in  Dresden,  des  langjährigen  Herausgebers  der  „Deutschen  Ehrentafel“,
der  mit  emsigem  Fleiß  alles  gesammelt  und  zusammengestellt  hat,  was  aus  Mitteilungen
der  von  ihm  benutzten  Preßorgane  sich  an  Stiftungen,  Schenkungen  und  Einrichtungen
privater  Fürsorge  ergab,  und  so  ein  einzig  dastehendes  Werk  über  die  private  Wohltätigkeit
geschaffen  hat.  Herr  Bibliothekar  Schmidt  hat  die  Güte  gehabt,  das  ihm  vom  Hansabund
zur  Verfügung  gestellte  Material  für  seine  Einleitung  zu  verarbeiten,  hat  dieser  Darstellung
aber  auch  weiter  zugrunde  gelegt  die  Erfolge  seiner  mehr  als  30  jährigen  Arbeit  auf
        <pb n="5" />
        Zum  Geleit.

V

diesem  Gebiete,  was  dem  vorliegenden  Werke  besonderen  Wert  verleiht.  Für  die  hierdurch
unserem  Werke  gewordene  Unterstützung  sagen  wir  ihm  auch  an  dieser  Stelle  unseren
aufrichtigsten  Dank,  dem  sich  gewiß  weite  Kreise  der  Öffentlichkeit  anschließen  werden.
Wir  hoffen  weiter,  daß  seine  Arbeit  die  Anregung  dazu  geben  möge,  daß  das  Kaiserliche ­
  Statistische  Amt  der  Frage  der  Erforschung  der  freiwilligen  Fürsorge  seine  besondere
Aufmerksamkeit  schenken  und  von  Amts  wegen  die  hier  von  privater  Seite  eingeleitete
Zusammenfassung  des  auf  diesem  Gebiete  Geleisteten  fortführen  möge.  Die  Arbeit  eines
Einzelnen,  auch  wenn  sie  mit  noch  so  viel  Hingebung,  Sachkenntnis  und  Eifer  geleistet
wird,  muß  auf  diesem  Gebiete  Stückwerk  bleiben  und  kann  nur  Teilergebnisse  zeitigen.
Die  Bedeutung  des  Ganzen  erfordert  aber,  daß  die  amtliche  Statistik  dieses  bisher  vernachlässigten ­
  Gebietes  sich  annehme,  um  seine  Bedeutung  einwandfrei  auch  für  alle  Zukunft
festzustellen.
Wer  in  den  nachstehenden  Blättern  liest,  der  wird,  so  hoffen  wir,  daraus  reiche  Anregung ­
  finden.  Mit  Bezug  auf  diese  freiwillige  Sozialpolitik  aber  wird  in  Anlehnung  an
die  in  der  angeführten  Thronrede  Kaiser  Wilhelms  ausgesprochenen  Worte,  gesagt  werden
können,  daß,  wenn  auch  auf  diesem  Gebiete  noch  vieles  zu  tun  übrig  bleibt,  der  Anteil,
welchen  Deutschlands  Gewerbe,  Handel  und  Industrie  an  dem  bisher  Erreichten  hat,  im
Volke  nicht  vergessen  werden  wird.
Unserem  Kaiser  selbst  aber  wird  es  anläßlich  seines  Regierungsjubiläums,  an  dem  er
auf  eine  so  reichgesegnete  Tätigkeit  auf  allen  Gebieten  zurückschaut,  eine  große  Genugtuung ­
  gewähren,  daß  die  von  seinen  Vorfahren  begonnene,  von  ihm  tatkräftig  geförderte
deutsche  soziale  Gesetzgebung  den  sozialen  Gedanken  so  tief  in  alle  Herzen  gesenkt  hat,
wie  es  die  Ergebnisse  dieses  Werkes  zeigen.

Präsidium:
Geheimer  Justizrat  Professor  Dr.  Rießer,
Vorsitzender  des  Präsidiums  des  Hansa-Bundes.

Kommerzienrat  Engelhard,  Mannheim,  Obermeister  Marcus,
Mitglied  der  Ersten  Badischen  Kammer.
Präsidenten  des  Hansa-Bundes.

Dr.  Steche,  Leipzig,
Mitglied  der  Zweiten
Sächsischen  Ständekammer.

Hirth,  Fabrikbesitzer,  Cannstatt,  Witthoefft,  Hamburg
i.  Fa.:  Arnold  Otto  Meyer
Vizepräsidenten  des  Hansa-Bundes.

Geschäftsführung:
Assessor  Dr.  Kleefeld,  Legationsrat  Freiherr  v.  Richthofen,  M.  d.  R.
Beiräte:
Dr.  Stresemann,  Dresden,  Obermeister  Kniest,  Kassel,
Mitglieder  des  Direktoriums  des  Hansa-Bundes.
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        Inhaltsverzeichnis.
Seite
Zum  Geleit  III
Die  freiwillige  soziale  Fürsorge  in  Deutschlands  Gewerbe,  Handel  und
Industrie  1883—1912.
I.  Allgemeine  Vorbemerkungen  1
II.  Charakter  und  Entwicklung  der  deutschen  Ehrentafel  5
III.  Allgemeines  und  Spezielles  über  Entwicklung  und  Stand  der  Wohlfahrtspflege  9
IV.  Ergebnisse  und  Schlußbemerkungen  .  .  ^  43

Verzeichnis  der  Beiträge:
1.  Adlerwerke  vorm.  Heinrich  Kleyer  A.-G.  zu  Frankfurt  a.  M  1*
2.  Aktienbrauerei  zum  Löwenbräu  in  München  2*
3.  Aktiengesellschaft  der  Gerresheimer  Glashütten  werke,  vorm.  Ferd.  Heye,  Düsseldorf-Gerresheim  .  .  7*
4.  Alexanderwerk  A.  von  der  Nahmer,  Akt.-Ges.,  Remscheid  xo*
5.  „Arminia“,  Deutsche  Lebensversicherungsbank,  Aktiengesellschaft  in  München  13*
6.  H.  W.  Appel,  Hannover  14*
7.  Gebr.  Arnholdscher  Pensionsverein,  Dresden  15*
8.  Badische  Anilin-  und  Sodafabrik,  Ludwigshafen  a.  Rh  18*
9.  Bank  für  Handel  und  Industrie  (Darmstädter  Bank),  Berlin-Darmstadt  28*
10.  Gebrüder  Barasch  in  Breslau  29*
11.  Gustav  Barthel,  Spezialfabrik  für  Löt-,  Heiz-  und  Kochapparate,  Dresden-A.  19  34*
12.  Baumwollspinnerei  am  Stadtbach  in  Augsburg  35*
13.  Bayerische  Hypotheken-  und  Wechsel-Bank,  München  37*
14.  Bayerische  Versicherungsgsbank,  A.-G.,  vorm.  Versicherungsanstalten  der  Bayerischen  Hypothekenund
  Wechselbank,  München  .  .  40*
15.  Beamtenversicherungsverein  des  Deutschen  Bank-  und  Bankiergewerbes,  Berlin  42*
16.  Berger  &amp;amp;  Wirth,  Farbenfabriken,  Leipzig  43*
17.  A.  H.  A.  Bergmann,  Waldheim  (Sachsen)  44*
18.  T.  Bienert,  Hofmühle,  Dresden-Plauen  45*
19.  Adolf  Bleichert  &amp;amp;  Co.,  Leipzig  48*
20.  Meierei  C.  Bolle,  A.-G.,  Berlin  53*
21.  Brauerei  zum  Felsenkeller  bei  Dresden,  Dresden-Plauen  60*
22.  E.  Breuninger,  „Zum  Großfürsten“,  Stuttgart  61*
23.  P.  Bruckmann  &amp;amp;  Söhne,  Silberwarenfabrik,  Heilbronn  64*
24.  Buderussche  Eisenwerke,  Wetzlar  65*
25.  W.  Büxenstein,  Berlin  SW  48  71*
26.  Alb.  Buß  &amp;amp;  Cie.,  Aktiengesellschaft,  Wyhlen  (Baden)  72*
27.  Chemische  Fabrik  auf  Actien  (vorm.  E.  Schering)  Berlin-Charlottenburg  73*
28.  Compagnie  Laferme,  Tabak-  u.  Zigaretten-Fabriken,  Dresden  75*
2 9-  Continental-Caoutchouc-  und  Gutta-Percha-Compagnie,  Hannover  76*
30.  Cramer  &amp;amp;  Buchholz,  Pulverfabriken  mit  beschränkter  Haftung,  Hannover  79*
3i-  Daimler-Motoren-Gesellschaft,  Stuttgart-Untertürkheim  80*
32.  Deutsche  Bank,  Berlin  85*
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        VIII  Inhaltsverzeichnis.

Seite
33.  Deutsche  Continental  Gas-Gesellschaft,  Dessau  91*
34.  Deutscher  Gastwirts-Verband  (E.  V.)  Berlin  93*
35.  Deutsche  Gesellschaft  für  Kaufmanns-Erholungsheime,  Wiesbaden  95*
36.  Deutsche  Gold-  und  Silber-Scheideanstalt  vorm.  Roeßler,  Frankfurt  a.  M  98*
37.  Deutsche  Lebensversicherungs-Gesellschaft  in  Lübeck  99*
38.  Deutsche  Steinzeugwaarenfabrik  für  Kanalisation  und  Chemische  Industrie,  in  Friedrichsfeld  in  Baden  100*
39.  Deutsche  Waffen-  u.  Munitionsfabriken  Berlin-Karlsruhe  102*
40.  Friedr.  Dick,  Werkzeug-  und  Feilenfabrik,  Eßlingen  a.  N  107*
41.  Oscar  Dietrich,  Papierstoff-  und  Papierfabriken,  Weißenfels  a.  S  108*
42.  A.  M.  Eckstein  &amp;amp;  Söhne,  Fabrik  türkischer  Zigaretten,  Dresden  109*
43.  Edler  &amp;amp;  Krische,  Hannover  110*
44.  Eisenhütten-  und  Emaillirwerk  Wilhelm  von  Krause,  G.  m.  b.  H.,  Neusalz  a.  O  m*
45.  Geringswalder  Stuhlfabrik  August  Ettig,  Geringswalde  113*
46.  Maschinenpapierfabriken  W.  Euler,  Bensheim  (Hessen)  114*
47.  Farbenfabriken  vorm.  Friedr.  Bayer  &amp;amp;  Co.,  Leverkusen  115*
48.  Heinr.  Franck  Söhne,  Ludwigsburg-Halle  a.  S  •.  .  .  141*
49.  Frankfurter  Societäts-Druckerei,  G.  m.  b.  H.,  Frankfurt  a.  M  144*
50.  G.  D.  Frankel,  Hildesheim  145*
51.  H.  Füllner,  Maschinenbauanstalt,  Warmbrunn  in  Schlesien  147*
52.  Gewerkschaft  Gustav,  Braunkohlenzeche,  Brikettfabrik,  Elektrizitätswerk  (Überlandzentrale),  Zeche
Gustav  bei  Dettingen  am  Main  .  r  .  150*
53.  Große  Berliner  Straßenbahn  151*
54.  F.  V.  Grünfeld,  Landeshuter  Leinen-  und  Gebild-Weberei,  Berlin  153*
55.  Gruschwitz  Textilwerke  Akt.-Ges.  in  Neusalz  a.  0  155*
56.  Nähseidefabriken  von  Gütermann  &amp;amp;  Co.,  Gutach  i.  Breisgau  156*
57.  Hamburg-Amerika-Linie,  Hamburg  158*
58.  Hamburger  Fremdenblatt  Broschek  &amp;amp;  Co.,  Komm.-Ges.,  Hamburg  160*
59.  Joh.  Gottl.  Hauswaldt,  Magdeburg-Neustadt  161*
60.  E.  Heimann,  Schuhwarenfabrik  in  Schweinfurt  a.  M  162*
61.  Henkel  &amp;amp;  Co.,  Chemische  Werke,  Düsseldorf  163*
62.  Rudolph  Hertzog,  Berlin  .  ...  .  .170*
63.  Theodor  Hildebrand  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  172*
64.  Hoffmann’s  Stärkefabriken,  Akt.-Ges.  Salzuflen  .  173*
65.  Ilse,  Bergbau-Akt.-Ges.,  Grube  Ilse  177*
66.  N.  Israel,  Berlin  C  2  188*
67.  Eisenbahnsignal-Bauanstalt  Max  Jüdel  &amp;amp;  Co.,  A.-G.,  Braunschweig  190*
68.  Arn.  Jung,  Lokomotivfabrik,  G.  m.  b.  H.,  Jungenthal  bei  Kirchen  a.  d.  Sieg  192*
69.  Kaisers  Kaffeegeschäft,  G.  m.  b.  H.,  Viersen  .  193*
70.  Kathreiners  Malzkaffee-Fabriken,  Berlin-München  195*
71.  Kathreiners  Nachfolger,  G.  m.  b.  H.,  München  u.  Hamburg  197*
72.  Knape  &amp;amp;  Würk,  Schokoladenfabrik,  Leipzig  198*
73.  Schnellpressenfabrik  König  &amp;amp;  Bauer,  G.  m.  b.  H.,  Würzburg-Zell  199*
74.  Körting  &amp;amp;  Mathiesen  A.-G.  in  Leutzsch  bei  Leipzig  :.  i.  .  .  ..  ...  .  .  .  201*
75.  Max  Krause,  Papierausstattungsfabrik,  Berlin  S.  42  206*
76.  Krause  &amp;amp;  Söhne,  G.  m.  b.  H.,  Tuchfabrik,  Görlitz  210*
77.  Kübler  &amp;amp;  Niethammer,  Kriebstein  211*
78.  Emil  Kummerle,  Kammgarnspinnerei  zu  Brandenburg  a.  H  214*
79.  J.  B.  Lacour  &amp;amp;  Co.,  G.  m.  b.  H.,  Markirch  i.  Eis.  ^  .  215*
80.  Julius  Lange,  Waltersdorf  b.  Zittau  216*
81.  Ed.  Löflund  &amp;amp;  Co.,  G.  m.  b.  H.,  Grunbach  a.  Rems  b.  Stuttgart  217*
82.  Ludw.  Loewe  &amp;amp;  Co.,  A.-G.,  Berlin  NW.  87  2x8*
83.  Maschinen-  und  Armaturfabrik  vorm.  Klein,  Schanzlin  &amp;amp;  Becker,  Frankenthal  220*
84.  Mattes  &amp;amp;  Lutz,  Besigheim  .221*
85.  Waffenfabrik  Mauser,  A.-G.,  Oberndorf  am  Neckar  (Württemberg)  223*
86.  Mech.  Weberei  am  Mühlbach,  Augsburg-Pfersee  .  .  .  237*
87.  Mechanische  Baumwoll-Spinn-  und  Weberei  Kempten  .  .  229*
88.  Mechanische  Weberei  zu  Linden  Aktiengesellschaft,  Hannover-Linden  230*

89.  Carl  Menzel  &amp;amp;  Söhne,  Glasfabrik  „Carlswerk“,  Lommatzsch  i.  S  231*
90.  E.  Merck,  chemische  Fabrik,  Darmstadt  233*
91.  Mechanische  Flachsspinnerei  Meyer  &amp;amp;  Co.,  Wiesenbad  in  Sachsen  .  .  .  ...  .  .  .  243*
92.  Seidenweberei  Michels  &amp;amp;  Cie.,  Berlin  245*
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        Inhaltsverzeichnis.

IX
Seite
93.  Fr.  Möller,  G.  m.  b/H.,  Gerberei,  Brackwede  (Westfalen)  249*
94.  Heinr.  Müller  Johs.  Sohn,  Krefeld  250*
95.  München-Dachauer-Aktiengesellschaft  für  Maschinenpapierfabrikation  in  München  251*
96.  H.  Mundlos  &amp;amp;  Co.,  Magdeburg  252*
97.  Neckarsulmer  Fahrzeugwerke  A.-G.,  Neckarsulm  253*
98.  Norddeutscher  Lloyd,  Bremen  258*
99.  F.  A.  Oehler,  Zeitz  260*
100.  L.  C.  Oetker,  Dampfmarzipan-  und  Marmeladenfabrik,  Altona-Bahrenfeld  262*
101.  Orenstein  &amp;amp;  Koppel  —  Arthur  Koppel  A.-G.,  Berlin  263*
103.  Orientalische  Tabak-  und  Zigarettenfabrik  Yenidze,  Dresden  266*
104.  Ostdeutsche  Maschinenfabrik  vorm.  Rud.  Wermke  A.-G.,  Heiligenbeil  (Ostpr.)  268*
105.  Papierfabrik  Baienfurt,  A.-G  271*
106.  Pfälzische  Bank,  Ludwigshafen  a.  Rh  273*
107.  Pfälzische  Hypothekenbank,  Ludwigshafen  a.  Rh  274*
102.  Portland-Cement-Werke  Heidelberg  und  Mannheim,  A.-G.,  Heidelberg  275*
108.  C.  A.  Preibisch  in  Reichenau  (Sachsen)  und  Dittersbach  (Böhmen)  286*
109.  Preußische  National-Versicherungs-Gesellschaft  in  Stettin  290*
110.  Herrn.  Reiners  &amp;amp;  Söhne,  Zigarrenfabriken,  Ratibor  •  •  291*
111.  Leipziger  Bierbrauerei  zu  Reudnitz  Riebeck  &amp;amp;  Co.,  A.-G.,  Leipzig  292*
112.  Rockstroh  &amp;amp;  Schneider  Nachf.  A.-G.,  Dresden-Heidenau  •  •  293*
113.  C.  G.  Röder,  G.  m.  b.  H.,  Leipzig  295*
114.  Sächsische  Gußstahlfabrik  in  Döhlen  b.  Dresden  296*
115.  „Sarotti“  Chokoladen-  und  Cacao-Industrie  Akt.-Ges.,  Berlin  298*
116.  Schimmel  &amp;amp;  Co.  in  Miltitz  bei  Leipzig  301*
117.  Arnold  Schindler,  G.  m.  b.  H.,  Cigarrenfabrik,  Herbolzheim  305*
118.  H.  E.  Schniewind,  Elberfeld  306*
119.  Felix  Heinr.  Schoeller,  Feinpapierfabrik,  Düren  im  Rheinland  307*
120.  Schoellersche  und  Eitorfer  Kammgarnspinnerei  A.-G.,  Eitorf  a.  d.  Sieg  308*
121.  J.  F.  Schule,  Eierteigwarenfabriken,  Plüdershausen  (Württ.)  3 10 *
122.  L.  Schüler,  Göppingen  (Württ.)  3 11 *
123.  Schultheiß’  Brauerei,  Berlin  3 12 *
124.  E.  Schwenk,  Zement-  und  Steinwerke,  Ulm  a.  D  320*
125.  J.  Schwerin  &amp;amp;  Söhne,  Breslau-Gräbschen  322*
126.  Gabriel  Sedlmayr,  Brauerei  zum  Spaten,  München  3 2 3*
127.  G.  J.  H.  Siemers  &amp;amp;  Co.,  Hamburg  3 2 4*
128.  M.  &amp;amp;  C.  Sommerfeld,  Tuchfabrik,  Cottbus  3 2 7*
129.  W.  Spindler,  Berlin-Spindlersfeld  3 2 &amp;amp;*
130.  Spinnerei  Lauffenmühle,  Tiengen  33 2 *
131.  Zündwarenfabrik  Starcke  &amp;amp;  Co.,  Melle  334*
132.  Staudt  &amp;amp;  Co.,  Berlin  W  9  335*
133.  Margarete  Steiff,  G.  m.  b.  H.,  Giengen-Brenz  .  •  33&amp;lt;&amp;gt;*
134.  Stettiner  Chamottefabrik,  Aktien-Gesellschaft,  vorm.  Didier,  Stettin  337*
135.  Gebr.  Stollwerck,  A.-G.,  Köln  34°*
136.  Straßenbahn  Hannover  ■  -  •  343*
137.  Bettfedernfabriken  Straus  &amp;amp;  Co.  in  Cannstatt,  Untertürkheim  und  Berlin  345*
138.  Gebrüder  Sulzer,  Maschinenfabrik,  Ludwigshafen  a.  Rh.  34^*
139.  Sunlight  Seifenfabrik,  G.  m.  b.  H.,  Mannheim-Rheinau  34^*
140.  Gust.  Talbot  &amp;amp;  Co.,  Eisenbahnwagen-Bauanstalt,  Aachen  35 1 *
141.  Dr.  Theinhardts  Nährmittel-Gesellschaft  m.  b.  H.,  Stuttgart-Cannstatt  35 2 *
142.  Warenhaus  Hermann  Tietz,  Berlin  .  .  353*
143.  Cellulosefabrik  Ludwig  Trick,  G.  m.  b.  H.,  Kehl  i.  Baden  357*
144.  Rob.  Tümmler  in  Döbeln,  Metallwarenfabrik  358*
145.  Gebrüder  Uebel,  Mechanische  Baumwollspinnerei,  Webereien  und  Appretur,  Adorf  i.  V.  359*-146.
  Verband  Deutscher  Gewerbevereine  und  Handwerkervereinigungen,  Darmstadt  361*
147.  Verband  Deutscher  Porzellanfabriken  zur  Wahrung  keramischer  Interessen  G.  m.  b.  H.,  Berlin  .  .  .  .  363*
148.  Verein  Berliner  Kaufleute  und  Industrieller  365*
149.  Verein  chemischer  Fabriken  in  Mannheim  366*
150.  Verein  der  Getreidehändler  der  Hamburger  Börse  372*
151.  Verein  für  chemische  Industrie  in  Mainz  373*
152  Verein  für  Handlungs-Commis  von  1858  (Kaufmännischer  Verein),  Hamburg  382*
153.  Vereinigte  Filzfabriken  Giengen  a.  d.  Brenz  388*
        <pb n="9" />
        X  Inhaltsverzeichnis.

Seite
154.  Vereinigte  Gummiwaren-Fabriken  Harburg-Wien  vormals  Menier-I.  N.  Reithoffer  389*
155.  Villeroy  &amp;amp;  Boch,  Mettlach  391*
156.  Voigt  &amp;amp;  Haeffner,  A.-G.,  Frankfurt  a.  M  400*
157.  J.  M.  Voith  in  Heidenheim  a.  Brenz  401*
158.  Günther  Wagner,  Hannover  406*
159.  Weise  &amp;amp;  Monski,  Spezialfabrik  für  Pumpen,  Halle  a.  S  408*
160.  Wieland  &amp;amp;  Cie.,  Messingwerke  in  Ulm  a.  D  411*
161.  Wilhelma  in  Magdeburg,  Allgemeine  Versicherungs-Aktiengesellschaft  414*
162.  C.  Woermann,  Woermann-Linie,  Deutsche  Ost-Afrika-Linie  416*
163.  Fritz  Wolff,  Malzfabrik,  Erfurt  417*
164.  Württembergische  Metallwarenfabrik,  Geislingen-Steige  418*
165.  J.  W.  Zanders,  Bergisch-Gladbach  435*
166.  Carl  Zeiß,  Jena,  Optisch-feinmechanische  Werkstätte  437*
        <pb n="10" />
        Die  freiwilligen  sozialen
Fürsorge-  und  Wohlfahrtseinrichtungen
in  Deutschlands  Gewerbe,  Handel  und
Industrie  1883—1912.
I.  Allgemeine  Vorbemerkungen.
Alle,  die  sich  berufen  fühlen,  die  ersten  25  Jahre  der  Regierung  Sr.  Majestät  Kaiser
Wilhelms  II.  vor  der  Öffentlichkeit  zu  würdigen,  muß  das  Gefühl  der  Dankbarkeit  beherrschen, ­
  daß  unter  dem  Kaiserlichen  Zepter  der  äußere  Frieden  dem  Deutschen  Reiche  ununterbrochen ­
  gewahrt  blieb.  Auf  dem  Fundamente  des  Friedens  konnten  sich  auch  die
inneren  Volkskräfte  frei  entwickeln,  besonders  diejenigen,  welche  nach  der  sozialpolitischen ­
  Seite  hin  ihre  Berechtigung  und  ihre  Richtungslinien  durch  die  berühmten  Allerhöchsten ­
  Erlasse  vom  4.  Februar  1890  erhalten  hatten.  Wie  aber  der  Kaiser  in  seiner  tatkräftigen ­
  Art  den  Geist  dieser  Erlasse  durch  Einberufung  der  Internationalen  Arbeiterschutzkonferenz ­
  in  Berlin  vom  15.—29.  März  1890  gleich  interpretierte,  so  wußte
er  auch  den  Kreis  seiner  ausführenden  Getreuen  so  zu  ergänzen,  daß  für  die  nunmehr  eröffnete
  Ära  der  deutschen  Sozialreform  nur  ein  lebendiges  Vorwärtsschreiten  denkbar ­
  erschien.
Und  in  der  Tat  ist  von  allen  den  vielseitigen  Strömungen  der  Gegenwart  keine  so  tief
in  die  Massen  eingedrungen,  wie  die,  welche  die  Aufgaben  der  sozialen  Fürsorge  umfaßt!
Der  Bismarcksche  „Tropfen  sozialen  Öles“  hat  in  Wirklichkeit  das  ganze  deutsche  Volk
durchtränkt.
Die  erwünschte  planmäßige  Förderung  in  der  Sozialpolitik  ist  aber  besonders  dadurch
möglich  gewesen,  daß  eine  weitere  Friedensfrucht  hierzu  die  Vorbedingungen  lieferte:
Das  Blühen  und  Erstarken  von  Deutschlands  Industrie,  Gewerbe  und  Handel.
Es  braucht  nicht  einmal  zahlenmäßig  belegt  zu  werden,  jedermann  weiß  und  fühlt  es,  welch
ungeahnten  wirtschaftlichen  Aufschwung  wir  im  letzten  Vierteljahrhundert  erlebt  haben.
Das  materielle  Emporsteigen  aller  Volksschichten  bot  die  natürliche  Grundlage  für  die
durch  die  sozialpolitischen  Gesetze  verlangten  Opfer.
Die  Versicherungs-  und  Schutzgesetze  brachten  aber  nicht  nur  den  Arbeiterklassen ­
  Hilfe,  in  ihnen  lag  gleichzeitig  für  alle  Kreise,  welche  von  diesen  Gesetzen  und  von
        <pb n="11" />
        2

Allgemeine  Vorbemerkungen.

ihren  Haupt-  und  Nebenorganen  getroffen  wurden,  die  Anregung  zu  einer  Revision  des
Pflichtgefühls  gegen  den  Nächsten.  Es  lag  eine  eminente  volkserzieherische  Kraft  in  den
Sozialgesetzen,  die  einen  Aufschwung  von  Einsicht  und  Gesittung  herbeiführte  und  namentlich ­
  den  besitzenden  und  verantwortlichen  Kreisen  das  Gewissen  schärfte.  Der  Geschichtsschreiber ­
  wird  den  Zeitraum  von  1887  bis  1912,  in  welchem  sich  die  bisherige  Regierungszeit ­
  Sr.  Majestät  des  Kaisers  Wilhelm  II.  mit  dem  ersten  Vierteljahrhundert  der  praktischen
Sozialpolitik  decken,  dahin  charakterisieren  können,  daß  in  ihm  in  Deutschland  die  Ehrenpflicht ­
  erwachte  und  sich  andauernd  entwickelte,  dem  Schwachen  beizustehen,  den  in
seinem  Schaffen  Bedrohten  zu  schützen!  Das  Kaiserjubiläum  bildet  den  Markstein  für  die
erste  Etappe  eines  förmlichen  Wetteiferns  in  der  Betätigung  menschenfreundlicher  Gesinnung ­
  und  Nächstenliebe!
Und  daß  in  dieser  Erscheinung  des  Aufstrebens  des  Volkscharakters  auch  die  deutschen
Arbeitgeber,  Gewerbetreibenden  und  Kaufleute  nicht  zurückstanden,  sondern  sich
als  achtunggebietende  Faktoren  bewährten  —  dafür  einen  Beweis  zu  liefern  ist  die  Aufgabe,
die  uns  gestellt  worden  ist.
Es  ist  zu  unterscheiden  zwischen  den  pflichtmäßigen  Aufwendungen,  welche  die
Arbeiterversicherungsgesetze  den  deutschen  Arbeitgebern  auf  erlegten,  und  den  freiwilligen ­
  Opfern,  die  von  ihnen  außerdem  für  die  Wohlfahrt  ihrer  Angestellten  und  Arbeiter
und  deren  Angehörigen  gebracht  worden  sind.  Die  Bedeutung  dieser  letzteren  wird  erst
durch  die  Höhe  jener  in  das  rechte  Licht  gerückt.
Da  nach  Zeitungsberichten  das  Kaiserjubiläum  auch  zu  zwei  amtlichen  Darstellungen
den  Anlaß  geben  wird,  nämlich  erstens  zu  einer  für  den  Reichstag  bestimmten  Denkschrift
über  die  Ergebnisse  der  deutschen  Sozialpolitik  und  zweitens  zu  einer  vom  Reichsamt  des
Innern  veranlaßten  Zusammenfassung  der  Bestimmungen  über  die  soziale  Fürsorge  im
Deutschen  Reich,  so  wollen  wir  uns  hier  auf  einige  Hauptzahlen  über  die  Beitragsleistungen
der  Arbeitgeber  zur  Arbeiterversicherung  beschränken.
Die  Beiträge  der  Arbeitgeber  zur  Arbeiterversicherung  betrugen  von  1885
bis  1910  im  ganzen  5  245  960  300  M.,  hiervon  entfiel  auf  die  Krankenversicherung
1  481  177  700  M.,  auf  die  Unfallversicherung  2  394  955  700  M.,  auf  die  Invalidenversicherung ­
  (seit  1891)  1  369  826  900  M.  Es  ist  ferner  zu  berücksichtigen,  daß  von  den  Arbeitgebern ­
  ein  erheblicher  Aufwand  für  Verwaltungskosten  und  zwar  bei  der  Krankenversicherung ­
  für  die  Betriebs-,  Innungs-  und  Bau-Krankenkassen  (1911  gab  es  8734  solcher
Kassen)  und  bei  der  Unfallversicherung  für  das  Funktionieren  der  Berufsgenossenschaften,
sowie  bei  den  Knappschaftskassen  (19x1:  166)  zu  leisten  war.
Für  den  oben  erwähnten  Zeitraum  beliefen  sich  z.  B.  die  Verwaltungskosten  bei  den
114  Berufsgenossenschaften  der  Unfallversicherung  auf  252  Mill.  M.,  für  das  Jahr  1911
auf  16  060  523  M.  Die  Kosten  für  Unfallverhütung  betrugen  von  1885—1910  23,6  Mill.  M.
Bei  den  Ausgaben  für  die  Unfallversicherung  ist  allerdings  in  Betracht  zu  ziehen,  daß
durch  sie  die  frühere  Haftpflicht  der  Unternehmer  bei  Betriebsunfällen  von  dem
einzelnen  ersatzpflichtigen  Unternehmer  auf  die  genossenschaftlich  gebildete  Gesamtheit
aller  Unternehmer  (Berufsgenossenschaften)  übertragen  worden  ist.  Die  Aufwendungen
für  die  Unfallversicherung  bilden  daher  gewissermaßen  den  Ablösungsbetrag  für  die  Befreiung ­
  von  dieser  Haftpflicht,  und  es  hat  diese  Umbildung  gewiß  in  hohem  Maße  den  Unternehmermut ­
  gestärkt  und  zur  Begründung  neuer  Industriewerke  beigetragen.
Von  hohem  Werte  für  die  Auffassung  von  der  allgemeinen  sozialen  Fürsorge,
die  ja  in  erster  Linie  den  weniger  bemittelten  Volksklassen  zugute  kommt,  sowie  von  ihrer
Ausgestaltung  innerhalb  der  Berichtsperiode  sind  die  Anregungen  gewesen,  die  sich  als
Nebenwirkungen  der  Arbeiterversicherungsgesetze  gezeigt  haben.  Wir  denken  hier  insbesondere ­
  an  die  Maßnahmen  der  vorbeugenden  Krankenpflege  und  an  das  Heilverfahren ­
  innerhalb  der  Unfall-  und  Invalidenversicherung.  Schon  aus  den  Aufwendungsbeträgen ­
  für  diese  Zwecke  geht  die  Bedeutung  derselben  hervor.  In  der  Zeitperiode  1885
        <pb n="12" />
        Allgemeine  Vorbemerkungen.

3

bis  1911  betrugen  die  „sonstigen  Leistungen“  der  Krankenkassen  74,4  Mill.  M„  in  demselben
Zeitraum  wurden  in  der  Unfallversicherung  für  Heilanstaltspflege  77,5  Mill.  M.  und  für  das
Heilverfahren  52  Mill.  M.  aufgewendet,  in  der  Invalidenversicherung  bezifferte  sich  von
1891—1911  der  Aufwand  für  Heilverfahren  auf  183,9  Mill.  M.
Dieselbe  anregende  Bedeutung  ist  den  Wirkungen  beizumessen,  die  aus  der  Anlage
der  Kapitalien  der  Organe  der  deutschen  Arbeiterversicherung  entsprungen  sind.  Ihr
angesammeltes  Gesamtvermögen  belief  sich  Ende  1911  auf  2659984300  M.,  hiervon
betrug  das  der  Krankenversicherung  335  149  300  M.,  der  Unfallversicherung  565  472  900  M.,
der  Invalidenversicherung  1  759  362  xoo  M.
Nur  hinsichtlich  der  Invalidenversicherung  wollen  wir  hier  bemerken,  daß  Ende  1911
von  vorgenanntem  Betrage  für  gemeinnützige  Zwecke  1022802746  M.  angelegt
waren,  und  zwar  546  364  057  M.  für  Heilanstalten,  Erholungs-  und  Genesungsheime  usw.,
362207996  M.  für  gesunde  Arbeiterwohnungen,  114230693  M.  für  landwirtschaftlichen
Kredit  und  736  559  329  M.  für  sonstige  gemeinnützige  Zwecke.
Schließlich  ist  auch  darauf  hinzuweisen,  daß  die  in  der  Arbeiterversicherung  angestellten
berufsmäßig  und  ehrenamtlich  wirkenden  Personen,  z.  B.  die  Ärzte,  die  Mitglieder  der
Schiedsgerichte,  das  Personal  der  zahlreichen  Anstalten  usw.  eine  erhebliche  Kopfzahl
ausmachen.  Es  ist  ganz  zweifellos,  daß  alle  diese  Personen  nicht  nur  für  sich  von  dem  Wert
und  den  Aufgaben  der  sozialen  Fürsorge  durchdrungen  sind,  sondern  daß  sie  auch  auf  ihre
engere  und  weitere  Umgebung  z.  B.  durch  Vorträge,  Abhaltung  von  Kursen,  durch  hygienische ­
  Lebensführung  einen  Einfluß  ausüben,  der  der  allgemeinen  Auffassung  von  den
sozialen  Fürsorgepflichten  zugute  kommt.
Die  im  vorstehenden,  zum  Teil  zahlenmäßig,  skizzierten  Einwirkungen  der  gesetzlichen ­
  Arbeiterversicherung  verstärken  sich  noch  dadurch,  daß  die  deutsche  Arbeitgeberwelt ­
  nie  und  nirgends  das  Bestreben  gezeigt  hat,  die  ihr  seit  1884  auf  erlegten  gesetzlichen
Lasten  auf  die  Arbeiter,  etwa  durch  Lohnkürzungen  abzuwälzen  oder  sonst  durch  ihre  Organe
Unzufriedenheit  und  Mißstimmung  über  diese  Lasten  zu  äußern.  Im  Gegenteil,  die  Arbeitslöhne ­
  sind  trotz  dieser  Belastung  im  letzten  Vierteljahrhundert  derart  gestiegen,  wie  kaum
in  einer  vorhergehenden  gleichlangen  Zeitperiode.  Natürlich  muß  man  zur  Beurteilung
dieser  Erscheinung  die  Gesamtentwicklung  der  wirtschaftlichen  Verhältnisse  in  Betracht
ziehen.
Als  Beweismaterial  dafür,  wie  sehr  im  Laufe  des  letzten  Vierteljahrhunderts  die  Anschauungen ­
  über  Art  und  Grenzen  der  sozialen  Fürsorge  sich  „verbessert“  haben,
kann  man  die  Inhaltsverzeichnisse  der  Gesetzsammlungen  des  Reichs  und  der  Einzelstaaten,
sowie  die  der  Verhandlungen  der  Parlaments-und  Verwaltungskörperschaften  anführen.  Aber
auch  ein  Blick  in  die  Haushaltpläne  und  Verwaltungsberichte  der  größeren  und  mittleren
Stadtverwaltungen  ist  in  dieser  Beziehung  sehr  lehrreich.  Wir  denken  dabei  nicht  an  diejenigen ­
  Positionen,  welche  die  staatlichen  und  gemeindlichen  Betriebsstätten  betreffen,
sondern  an  diejenigen,  für  die  allgemeine  soziale  Fürsorge.  Wo  fand  man  früher  unter
den  Ausgabeposten,  die  heutzutage  wenigstens  bei  größeren  Gemeinden  als  selbstverständlich ­
  gelten,  solche  für  Säuglingsfürsorge,  Säuglingsheime,  Milchküchen,  Mütterberatung,
Generalvormundschaft,  Fürsorgeerziehung,  Kinderhorte,  Trinkerfürsorge,  Ferienheime,
Tuberkulosenfürsorge,  Obdachlosenfürsorge,  Naturalverpflegung,  Rechtsauskunft,  Arbeitslosenversicherung, ­
  Volksbibliotheken,  Lesehallen,  Bildungsvorträge,  Schwimm-  und  Badeanstalten, ­
  Kinderspielplätze,  Kleingärten,  Volksparks,  Spiele  und  Sport,  Berufsberatung,
Jugendpflege,  schulärztliche  Untersuchung,  Schulkinderspeisung,  Rettungswesen,  Kleinwohnungsfürsorge, ­
  Desinfektionsanlagen,  Beschaffung  billiger  Lebensmittel  usw.  usw.
Heute  gilt  es  als  selbstverständlich,  daß  Betriebs-  und  Verwaltungsbeamte  über  ein
beträchtliches  sozialpolitisches  Wissen  verfügen  müssen,  daß  sie,  um  in  dieser  Beziehung ­
  auf  dem  laufenden  zu  bleiben,  Kurse  besuchen,  sich  an  Informationsreisen  beteiligen ­
  usw.
        <pb n="13" />
        4

Allgemeine  Vorbemerkungen.

Wir  sehen  also  deutlich  genug,  wie  sehr  die  allgemeine  soziale  Fürsorgepflicht  dem
deutschen  Volke  in  Fleisch  und  Blut  übergegangen  ist.  Dabei  charakterisieren  sich  amtliche ­
  Fürsorgeeinrichtungen  noch  besonders  dahin,  daß  ihre  Zuwendungen  der  bedrückenden
Eigenschaft,  als  Armenunterstützungen  zu  gelten,  entkleidet  sind.  Fragt  man  aber  nach
dem  Ausgangspunkt  dieser  neuzeitlichen  Sozialreform,  so  kann  es  keinem  Zweifel  unterliegen, ­
  daß  wir  hier  die  Folgen  der  deutschen  Arbeiterversicherung,  ausgehend  von
der  Botschaft  des  hochseligen  Kaisers  Wilhelm  I.  vom  17.  November  1881  und  von  den
Erlassen  Sr.  Majestät  Kaiser  Wilhelms  II.  vom  4.  Februar  1890  vor  uns  sehen.
Der  Beweis  der  Teilnahme  der  deutschen  Arbeitgeberwelt  an  diesem  zum  Allgemeingut ­
  gewordenen  sozialen  Empfinden  äußert  sich  naturgemäß  in  erster  Linie  in  der
Schaffung  von  Wohlfahrtseinrichtungen  für  die  Angestellten  und  Arbeiter.
Wir  können  es  deshalb  nicht  recht  begreifen,  warum  man  gerade  diese  freiwillige  Wohlfahrtspflege, ­
  die  ja  doch  unzweifelhaft  den  Angestellten  und  Arbeitern  außerordentliche
Vorteile  und  Erleichterungen  für  ihre  Lebensführung  bringt,  so  oft  als  Gegenstand  für  kritische
Erörterungen  ergreift  und  in  der  sich  hierüber  entwickelten  umfangreichen  Literatur  es
geradezu  darauf  absieht,  dem  Arbeitgeber  die  Ausübung  der  Wohlfahrtspflege  zu  verleiden
und  zu  verkümmern.
Nach  unserem  Dafürhalten  bedarf  es  gar  nicht  einer  so  eingehenden  Begriffsuntersuchung ­
  der  Arbeiterwohlfahrt.  Es  genügt,  sie  dahin  zu  definieren,  daß  sie  einen  sozialausgleichenden ­
  Charakter  trägt  und  sich  das  ,,wohl-fahren“,  d.  h.  die  Förderung
eines  menschenwürdigeren  Lebens  der  Arbeiter  und  ihrer  Angehörigen  zum  Ziele  setzt.
Die  Wohlfahrtspflege  hat  nach  unserer  Auffassung  eine  vorwiegend  volkserzieherische
Aufgabe.  Wie  das  Kind  durch  Unterricht  und  Erziehung  der  andauernden  Mithilfe  bedarf,
um  sich  zu  einem  nützlichen  Mitgliede  der  menschlichen  Gesellschaft  herauszubilden,  so
bedürfen  Familien  und  Volkskreise,  denen  durch  Existenzsorgen,  durch  Unwissenheit  oder
durch  Charakterschwäche  das  Leben  verkümmert  wird,  auch  der  aufklärenden,  anspornenden ­
  und  führenden  Mithilfe  ihrer  Mitmenschen,  um  zu  einer  Lebensfahrt  zu  gelangen,
auf  der  sie  sich  wohl  befinden.  Nicht,  daß  wir  behaupten  wollten,  die  Erreichung  einer
„völligen  Zufriedenheit“  müsse  das  notwendige  Ziel  der  Wohlfahrtspflege  sein.  Es  gibt  wohl
kaum  jemand,  der  sich  andauernd  „zufrieden“  fühlen  wird  und  für  den  keinerlei  Wünsche
mehr  bestehen.  Zufriedenheit  und  Glück  sind  keine  schematisch  einzugliedernde  Begriffe,
sie  sind  individuelle,  innere  Empfindungen.  Die  Wohlfahrtspflege  will  nur  den  Weg  zur
Erlangung  inneren  Glückes  ebnen,  andererseits  kann  sie  sich  selbst  genug  sein,  indem
sie  dem  Ausübenden  ein  Glücksbewußtsein  schenkt.  Es  ist  sehr  schön,  wenn  dieses  Bewußtsein ­
  durch  das  Dankgefühl  der  geförderten  Personen  und  Kreise  gekrönt  wird.  Es
ist  aber  falsch,  wenn  dieses  Endresultat  notwendig  erwartet  wird.
Wer  für  seine  Mitarbeiter  ein  warmes  Herz  hat  und  in  dieser  Richtung  sich  und
seinen  Angehörigen  Betätigung  verschafft,  muß  nicht  die  Augen  vor  den  zahlreichen
Einflüssen  verschließen,  die  die  Gefühle  der  Empfänger  abzustumpfen  und  irre  zu  leiten
beflissen  sind.
Wenn  der  deutsche  Unternehmerstand,  dem  ja  diese  Imponderabilien  bekannt  sind,
sich  trotzdem  hervorragend  in  der  Wohlfahrtspflege  im  allgemeinen  und  in  der  Fürsorge
für  seine  Angestellten  und  Arbeiter  in  einem,  wie  unsere  angefügten  tabellarischen
Zusammenstellungen  beweisen,  ersichtlich  steigenden  Maße  beteiligt,  so
wollen  wir  daran  die  Hoffnung  knüpfen,  daß  auch  nach  und  nach  diesem  führenden  Stande
des  Wirtschaftslebens  im  allgemeinen  eine  gerechtere  Würdigung  und  ein  größeres  Verständnis ­
  in  den  nächstbeteiligten  Kreisen  zuteil  wird!
        <pb n="14" />
        Charakter  und  Entwicklung  der  „Deutschen  Ehrentafel“.

5

II.  Charakter  und  Entwicklung  der  „Deutschen  Ehrentafel“.
Wenn  wir  nach  diesen  allgemeinen  einleitenden  Bemerkungen  an  die  sachliche  Lösung
der  uns  in  der  Überschrift  gestellten  Aufgabe  herantreten,  so  ist  es  uns  von  vornherein
klar,  daß  unser  Unternehmen  nur  Stückwerk  bleiben  kann.  Die  Betätigungen  in  der  freiwilligen ­
  sozialen  Fürsorge  sind  so  verzweigter  Art,  daß  man  trotz  der  Zuhilfenahme  der
gewaltig  anschwellenden  einschlägigen  Literatur  kein  zusammenfassendes  Bild  über  die
Ausdehnung  und  den  in  Ziffern  ausdrückbaren  Stand  dieser  Fürsorge  gewinnen  kann.
Wir  beschränken  uns  daher  auf  den  Versuch,  nach  einer  Richtung  hin  etwas
Klarheit  in  diese  Frage  zu  bringen.  Schon  vor  30  Jahren,  also  vor  einem  Menschenalter,
erschien  es  zeitgemäß  und  wünschenswert,  nach  und  nach  diejenigen  verstreuten  Angaben
zu  fixieren,  welche  zusammengefaßt  für  den  Ausdruck  des  guten  Willens  in  der  Arbeitgeberwelt ­
 1 )  ihren  Angestellten  und  Arbeitern  durch  freiwillige  Zuwendungen  eine
bessere  Lebenshaltung  zu  sichern,  einen  Faktor  bilden  könnten.  Diese  Zusammenfassungen
erschienen  erstmalig  in  Heft  1  des  Jahrganges  1883  des  „Arbeiterfreund“  unter  der  Überschrift
„Ehrentafel“,  resp.  später,  wo  sie  sich  ausschließlich  auf  die  Grenzen  des  Deutschen  Reiches
beschränkten,  als  „Deutsche  Ehrentafel“.
Uber  die  für  diese  Ehrentafel  gesteckten  Grenzen  und  über  die  Entwicklung  der  Ehrentafel ­
  möchten  wir  auf  eine  im  Jahrhang  1906  des  „Arbeiterfreund“,  S.  23—34,  abgedruckte
Abhandlung  verweisen.  Für  die  Beurteilung  der  vorliegenden  Arbeit  heben  wir  einige
Hauptpunkte  aus  dieser  Abhandlung  hervor:
Mit  einem  neuen  Redaktionsprogramm  wurde  1883  auch  die  „Ehrentafel“  im  „Arbeiterfreund“ ­
  eingeführt.  Die  „Ehrentafel“  wollte  hervorragende  oder  in  der  Methode  nachahmenswerte ­
  Aufwendungen  und  Vermächtnisse  zum  Besten  der  unbemittelten  Volksklassen, ­
  insbesondere  der  Arbeiter,  registrieren  und  damit,  den  statutarischen  Aufgaben
des  „Zentralverein  für  das  Wohl  der  arbeitenden  Klassen“  entsprechend,  anregend  und  anspornend ­
  auf  weitere  Kreise  wirken.  Gleichzeitig  sollte  auch  den  opferwilligen  und  arbeiterfreundlichen ­
  Spendern  eine  Ehrung,  durch  Nennung  von  Namen  und  Zweck  der  Einzelspenden ­
  erwiesen  werden.  Diese  „Ehrung“  war  aber  von  vornherein  eine  intime,  im  wesentlichen ­
  auf  den  Mitgliederkreis  des  „Zentralvereins“,  also  auf  gleichgesinnte  und  im  Erwerbsleben ­
  gleichartig  wirkende  Personen  beschränkt  und  konnte  selbst  von  denjenigen  Arbeiterfreunden ­
  nicht  mißgedeutet  werden,  welche  keine  Neigung  haben  ihre  Zuwendungen  für
Arbeiterwohlfahrt  und  gemeinnützige  Zwecke  öffentlich  bekannt  zu  geben.  Bis  zum  Jahre
1898,  also  während  eines  Zeitraumes  von  15  Jahren,  beschränkte  sich  die  „Ehrentafel“  in
der  Hauptsache  auf  die  Aufzählung  der  der  Redaktion  des  „Arbeiterfreund“  mitgeteilten
oder  doch  von  dem  Bearbeiter  ohne  besonderen  Zeitaufwand  ermittelten  Zuwendungen.
Erst  infolge  einer  Anregung  des  Vorstandes  und  Ausschusses  des  „Zentralvereins“  wurden
von  1899  ab  die  Ziele  der  „Ehrentafel“  weiter  gesteckt.  In  dem  Protokoll  der  betreffenden
Sitzung  vom  7.  Mai  1898  (siehe  „Arbeiterfreund“  1898,  S.  256)  heißt  es  u.  a.:  „Im  Laufe
der  Besprechung  wurde  noch  als  wünschenwert  bezeichnet,  daß  die  zerstreuten  Nachrichten
über  Schenkungen,  Stiftungen,  Vermächtnisse  und  sonstige  Widmungen  für  Wohlfahrtsund ­
  andere  gemeinnützige  Einrichtungen,  wie  sie  z.  B.  im  ,Arbeiterfreund'  unter  dem
Abschnitt  ,Ehrentafel'  erscheinen,  periodisch  zusammengestellt  und  die  Zusammenstellungen
veröffentlicht  werden,  von  der  Ansicht  ausgehend,  daß  erst  durch  eine  Sammlung  und  Ordnung ­
  dieser  Mitteilungen  eine  Einsicht  in  den  Umfang  und  die  Bedeutung  der  auf  Liberalität
*)  Den  Begriff  „Arbeitgeber“  fassen  wir  in  allen  nachfolgenden  Ausführungen  im  weiteren  Sinne  auf,
als  den  verantwortlichen  Leiter  von  allen  Unternehmungen  in  Industrie,  Handel  und  Gewerbe.
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        6

Charakter  und  Entwicklung  der  „Deutschen  Ehrentafel“.

beruhenden  Aufwendungen  gewonnen  wird.  Diese  Anregung  wurde  beifällig  aufgenommen,
und  es  soll  dieserhalb  mit  der  Redaktion  des  ,Arbeiterfreund‘  verhandelt  werden.“  Das
Ergebnis  dieser  Verhandlungen  war,  daß  im  Einverständnis  mit  der  Redaktion  der  Bearbeiter ­
  die  vorgenannte  Resolution  als  Richtschnur  für  die  weitere  Gestaltung  der  „Ehrentafel“ ­
  auffaßte.  Schon  das  Jahr  1898  zeigt  eine  Zusammenstellung  der  innerhalb  Jahresfrist ­
  im  Deutschen  Reiche  ermittelten  Zuwendungen  für  Arbeiterwohlfahrt  in  Höhe  von
rund  27%  Millionen  Mark.  Von  1899  ab  wurden  nun  auch  allgemeine,  für  die  Wohlfahrt
der  unbemittelten  Klassen  überhaupt  bestimmte  Zuwendungen  mit  registriert  und  das
Unterlagenmaterial  erheblich  erweitert.  Die  Ergebnisse  dieser  intensiveren  Ermittlung
waren  überraschend.  Sie  zeigten  schon  im  nächsten  Jahre  einen  Betrag  von  39  Millionen
Mark  und  stiegen  andauernd,  so  daß  das  Jahr  1905  einen  Totalbetrag  an  freiwilligen  Wohlfahrtsspenden ­
  im  Deutschen  Reiche  von  116  222  729  Mark  aufweist.  Man  kann  sich  nicht
darüber  wundern,  daß  solche  Ziffern  als  ein  neuer  Faktor  für  die  Beurteilung  der
sittlichen  und  sozialpolitischen  Vorgänge  der  Gegenwart  betrachtet  wurden.
Die  Ergebnisse  der  „Ehrentafel“  wurden  denn  auch  von  einem  großen  Teil  der  in-  und  ausländischen ­
  Presse  alljährlich  abgedruckt  und  vielfach  als  Beweis  für  eine  rege  Entwicklung
opferwilliger  und  gemeinnütziger  Gesinnung  innerhalb  der  deutschen  Reichsgrenzen  um
so  mehr  angesehen,  weil  doch  seit  1884  durch  die  Versicherungsgesetzgebung  dem  deutschen
Unternehmertum  ein  materielles  Opfer  von  jährlich  über  200  Millionen  Mark 1 )  auf  erlegt
worden  war.  Allerdings  ist  auch  nicht  zu  leugnen,  daß  hier  und  da  ein  tendenziöser  Mißbrauch ­
  mit  den  Ergebnissen  der  deutschen  „Ehrentafel“  getrieben  worden  ist.  Führende
Organe  der  Arbeiterschaft  haben  die  Resultate  mehrfach  als  geringfügig  bezeichnet,  indem ­
  sie  einfach  mit  der  Kopfzahl  der  Bevölkerung  oder  doch  der  gesamten  Arbeiterschaft
in  die  Ergebnisse  hineindividierten,  während  doch  höchstens  die  Zahl  der  in  den  ermittelten
Etablissements  beschäftigten  Arbeiter  als  Divisor  angenommen  werden  durfte;  oder  man
exemplizierte,  wie  viel  die  Spender  ihren  Arbeitern  vorenthalten  haben  müßten,  wenn  sie
auf  einmal  so  viel  schenken  konnten.  Andererseits  haben  große  Tagesblätter  auch  oft  die
gesamten  „Ehrentafel“-Ergebnisse  als  Spenden  der  Arbeitgeber  bezeichnet  und  dabei
außer  acht  gelassen,  daß  auch  Stiftungen  und  Vermächtnisse  für  allgemein  gemeinnützige
Zwecke  mit  berücksichtigt  worden  sind  und  daß  etwa  nur  reichlich  die  Hälfte  der  ermittelten
Zuwendungen  direkt  auf  Arbeitgeber  entfällt.  Der  Bearbeiter  der  „Ehrentafel“  war  sich  bewußt, ­
  daß  er  zu  solcher  einseitigen  und  tendenziösen  Verwertung  der  „Ehrentafel“-Ergebnisse
  keinen  Anlaß  gegeben  hat.  Aus  den  Überschriften  und  Rubriken  der  Zusammenstellungen ­
  und  aus  den  alljährlich  hinzugefügten  Erläuterungen  geht  unzweideutig  Ursprung ­
  und  Art  der  Zuwendungen  hervor.  Man  hat  gegen  die  „Ehrentafel“  ferner  eingewendet,
daß  es  vielfach  den  Spendern  unlieb  sei,  in  der  „Ehrentafel“  aufgeführt  und  dadurch  in  die
Öffentlichkeit  gezogen  zu  werden.  Hierauf  sei  ergänzend  zu  den  bereits  oben  gemachten
Ausführungen  die  Tatsache  mitgeteilt,  daß  nahezu  sämtliche  aufgeführten  Einzelspenden
der  „Ehrentafel“  gedruckten  Unterlagen  entstammen,  also  bereits  vorher  in  Tages-  und
Fachblättern,  in  Jahresberichten,  Denkschriften,  Festschriften  usw.  der  Öffentlichkeit
unterbreitet  worden  waren.  Es  ist  ferner  die  Unvollständigkeit  der  „Ehrentafel“  bemängelt
worden.  Der  Bearbeiter  hat  diesen  begründeten  Mangel  auch  stets  bedauert,  allein  wenn
es  doch  schon  einer  einzigen  Arbeitskraft  möglich  gewesen  war,  innerhalb  eines  zehnjährigen ­
  Zeitraumes  die  jährliche  Endziffer  der  deutschen  „Ehrentafel“  von  19  Millionen
bis  auf  116  Millionen  Mark  zu  steigern,  so  ist  doch  dadurch  angedeutet,  auf  welchem  Wege
weitere  Vervollständigungen  der  Ergebnisse  zu  erzielen  sein  dürften.  Nach  den  im  Jahre
1905  erzielten  Ergebnissen  war  auch  die  Vermutung  begründet,  daß  erhebliche  Summen,
wenigstens  an  der  Vollständigkeit  der  privaten  Spenden,  nicht  fehlen  konnten.  Durch
x )  Für  1891  bezifferte  sich  der  Beitrag  der  Arbeitgeber  zur  gesetzlichen  Arbeiterversicherung  auf
124880000  M.,  für  1901  auf  238024000  M.,  für  1911  auf  441597700  M.  uud  für  den  ganzen  Zeitraum
von  1885—1911  auf  5687558000  Mk.!
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        Charakter  und  Entwicklung  der  „Deutschen  Ehrentafel“.

7

amtliche  Erhebungen  wäre  es  aber  möglich,  insbesondere  hinsichtlich  der  freiwilligen
bzw.  außerhalb  der  gesetzlichen  Verpflichtung  liegenden  alljährlichen  Wohlfahrtsaufwendungen ­
  großer  privater  und  gesellschaftlicher  Industriefirmen,  der  Vereine,  Gemeindeverwaltungen ­
  usw.  noch  ergänzend  auf  die  Ergebnisse  der  „Deutschen  Ehrentafel“  einzuwirken. ­
  Endlich  ist  auf  den  Einwand,  daß  die  Leistungen  der  Aktiengesellschaften  für  die
Wohlfahrtspflege  ihrer  Angestellten  und  Arbeiter  selbstverständliche  seien,  zu  bemerken,
daß  zunächst  doch  für  die  „Ehrentafel“  nur  diejenigen  Zuwendungen  der  Aktiengesellschaften
berücksichtigt  worden  sind,  die  einen  unzweifelhaft  freiwilligen  und  außerordentlichen ­
  Charakter  tragen,  welche  also  neben  den  statutarisch  und  vertragsmäßig  gewährten,
in  der  „Ehrentafel“  unberücksichtigt  gebliebenen  Tantiemen,  Gratifikationen  und  Gewinnanteilen ­
  geleistet  worden  sind.  Dabei  soll  freilich  nicht  verhehlt  werden,  daß  diese  Zuwendungen, ­
  soweit  sie  „Fonds“  und  nicht  statutarisch  gesicherten  Pensionskassen  zufließen,
mehr  oder  minder  unverbraucht  geblieben  sind.  Doch  ist  hier  ausgleichend  zu  erwägen,
daß  von  (1905)  ca.  8000  in  Deutschland  bestehenden  Aktiengesellschaften  durchschnittlich
jährlich  nur  500  für  die  „Ehrentafel“  in  Betracht  zu  ziehende  Angaben  in  ihren  veröffentlichten ­
  Rechnungsabschlüssen  gemacht  haben.
Zu  vorstehenden  Bemerkungen  über  Entstehung,  Einrichtung  und  Entwicklung
der  „Ehrentafel“  wurde  der  Bearbeiter  Ende  1905  deshalb  veranlaßt,  weil  damals  im  Vorstand ­
  und  Ausschuß  des  „Zentralvereins“  eine  andere  Auffassung  über  die  Veröffentlichung
der  „Ehrentafel“  im  „Arbeiterfreund“  Platz  griff  und  weil  wegen  verschiedener  Bedenken
und  zur  Vermeidung  von  Mißdeutungen  das  Aufhören  der  „Ehrentafel“  im  „Arbeiterfreund“
beschlossen  wurde.  Besonders  maßgebend  war  dabei  auch  der  Umstand,  daß  die  vierteljährlich ­
  mitgeteilten  Details  der  „Ehrentafel“  einen  immer  größeren  Raum  beanspruchten
—  im  Jahre  1897  nur  10,  im  Jahre  1905  dagegen  60  Seiten!  —  und  daß  durch  diese  notwendig ­
  bedingte  Nebenerscheinung  eine  übermäßige  Beschränkung  für  wichtigere  Abhandlungen ­
  entstehen  mußte.  —
In  materieller  Hinsicht  möchte  hierzu  noch  bemerkt  werden,  daß  das  in  vorstehender
Weise  von  1898—1905,  also  für  einen  mit  ziemlich  gleichmäßigen  Unterlagen  und  in
gleichartiger  Weise  der  Bearbeitung  unterlegenen  Zeitraum  von  8  Jahren,  das  Gesamtergebnis ­
  des  für  die  „Deutsche  Ehrentafel“  von  nur  einem  Bearbeiter  zusammengebrachtem
Materials  sich  auf  über  y 2  Milliarde,  nämlich  auf  551  657  098  M.  belief!
Wenn  wir  nun  für  das  vorliegende  Jubiläumswerk  einen  Beitrag  zu  liefern  beauftragt
sind,  der  einigermaßen  einen  zahlenmäßigen  Ausdruck  für  die  Geneigtheit  der  deutschen
Arbeitgeber  in  der  Errichtung  von  Wohlfahrtseinrichtungen  gibt,  so  erscheint  es  vor  allem
nötig,  das  letzte  Jahr  1912  in  diese  Ermittlungen  mit  hineinzuziehen.  Für  diese  Feststellungen ­
  konnte  allerdings,  nach  Lage  der  Verhältnisse,  nur  ein  wenig  umfangreiches
Unterlagenmaterial  herangezogen  werden.  Für  das  Jahr  1912  wurden  dementsprechend  nur
650  Fälle  ermittelt,  während  beispielsweise  für  die  Zusammenstellungen  des  Jahres  1905
1492  Fälle  ermittelt  worden  waren.
Hiernach  sind  für  die  Bewertung  der  Ergebnisse  der  „Deutschen  Ehrentafel  1912“,
welche,  wie  eine  flüchtige  Durchsicht  des  in  Anlage  1  gebrachten  Quellennachweises  ergibt,
fast  ausschließlich  „Arbeitgeber“  im  angedeuteten  weiteren  Sinne  umfaßt,  folgende  Punkte
in  Berücksichtigung  zu  ziehen:
1.  Die  Feststellungen  von  Arbeitgebern  und  Privaten  beziehen  sich  nur  auf  Spenden
und  Vermächtnisse  für  Arbeiter-  und  Volkswohlfahrt  von  10  000  M.  an.  Bei  den  Ermittlungen ­
  der  vorauf  gehenden  Jahre  wurden  Beträge  bis  zu  1000  M.  herab  berücksichtigt.
Um  ein  ungefähres  Bild  zu  gewinnen,  welchen  Teil  vom  Gesamtergebnis  die  Beträge  unter
10  000  M.  ausmachen,  haben  wir  aus  den  Quellenangaben  für  das  Jahr  1905  ermittelt,  daß
diese  Beträge  für  das  gedachte  Jahr  912  090  M.  ausmachen.  Es  würde  also  der  Betrag
für  1912  um  etwa  1  Million  M.  sich  gesteigert  haben,  wenn  auch  die  Beträge  von  1000  bis
10  000  M.  Berücksichtigung  gefunden  hätten.
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        8

Charakter  und  Entwicklung  der  „Deutschen  Ehrentafel“.

2.  Die  „Methode“  der  Ermittlungen  beschränkte  sich  in  der  Hauptsache  auf  die
Durchsicht  von  6  Tageszeitungen  (Frankfurter  Zeitung,  Magdeburgische  Zeitung,  Schlesische ­
  Zeitung,  Hamburger  Nachrichten,  Dresdner  Nachrichten,  Berliner  Tageblatt)  sowie
auf  die  der  meisten  Jahresberichte  der  deutschen  Gewerbeaufsichtsbeamten.  Die  Auffindung ­
  der  übrigen  Notizen  ist  bei  der  gelegentlichen  Durchsicht  von  Fachblättern,
Jahresberichten  usw.  erfolgt.
3.  Die  meisten  der  im  Laufe  des  Jahres  1912  auf  gefundenen  Notizen  wurden  bereits
kurz  in  der  Wochenschrift  „Volkswohl“  (Dresden),  dem  Organ  des  „Zentralvereins  für  das
Wohl  der  arbeitenden  Klassen“,  in  den  dortigen  ständigen  Rubriken  „Angestellten-  und
Arbeiterfürsorge“  und  „Armenpflege,  Wohltätigkeit,  Volkswohlfahrt“  verzeichnet.  Daher
kommt  es,  daß  diese  Zeitschrift  dann  als  Quelle  angegeben  ist,  wenn  das  betreffende
ursprüngliche  Zeitungsblatt  nicht  aufgehoben  worden  war.
4.  Für  die  betreffenden  Zuwendungen  seitens  der  deutschen  Aktiengesellschaften ­
  und  Banken  dienten  allein  die  Angaben  im  „Handbuch  der  deutschen  Aktiengesellschaften“ ­
  1912  II  und  1912/13  I  als  Grundlage.  Von  den  hier  mitgeteilten  rund  9000  Abschlüssen ­
  konnten  nur  in  232  Fällen  Beträge  für  Wohlfahrtsaufwendungen  an  Angestellte
und  Arbeiter  gefunden  werden,  da  bei  der  überwiegenden  Anzahl  von  Abschlüssen  diese
Zuwendungen  nicht  gesondert  aufgeführt,  sondern  meistens  in  der  Position  „Geschäftsunkosten“ ­
  mit  den  übrigen  Ausgaben  verbucht  waren.
5.  Für  die  staatlichen  und  gemeindlichen  außergesetzlichen  Wohlfahrtsaufwendungen ­
  für  die  in  eigenen  Betrieben  beschäftigten  Angestellten  und  Arbeiter  wurden
die  im  Jahre  1912  erschienenen,  bzw.  dem  Verfasser  zugänglichen  Etats  und  Haushaltrechnungen ­
  herangezogen.
Mit  einiger  Sicherheit  waren  aus  diesen  Unterlagen  nur  für  29  staatliche  und  für  einige
wenige  städtische  Betriebswerke  Angaben  zu  schöpfen.  Es  ist  darauf  hinzuweisen,  daß  die
Zuwendungen  der  staatlichen  und  gemeindlichen  Betriebe  für  Wohlfahrtszwecke  nicht  als
„freiwillige“  zu  charakterisieren  sind,  da  sie  der  Zustimmung  der  gesetzgebenden  Körperschaften ­
  unterliegen.  Wir  haben  deshalb  diese  Beträge  als  „außergesetzliche“,  d.  h.  als
solche,  die  nicht  durch  die  gesetzliche  Arbeiterversicherung  vorgeschrieben  sind,  bezeichnet.
—  Bei  den  staatlichen  und  städtischen  Betrieben  sind  die  für  solche  außergesetzliche  Fürsorge ­
  aufgewendeten  Beträge  natürlich  ganz  bedeutend  hohe  und  die  von  uns  aus  der  verwickelten ­
  Struktur  der  Etats  und  Haushaltrechnungen  herausgefundenen  Angaben  geben
nur  ein  sehr  unvollkommenes  Bild  in  dieser  Richtung.
Beispielsweise  geht  die  Vielseitigkeit  der  Wohlfahrtspflege  für  die  Gemeindearbeiter
aus  einer  Erhebung  des  Verbandes  der  Gemeinde-  und  Staatsarbeiter  und  aus  dem  kommunalen ­
  Jahrbuch  hervor.  Beide  Veröffentlichungen  bringen  ihre  positiven  Feststellungen  in
ausführlichen  Tabellen  zur  Kenntnis.  In  den  Arbeitsordnungen  der  größeren  Gemeindebetriebe ­
  befinden  sich  hiernach  festbegrenzte  Zusagen  über  Sommerurlaub  bei  Fortzahlung
des  Lohnes,  über  Fortzahlung  des  Lohnes  in  Krankheitsfällen,  über  Zuschläge  zu  den  Krankengeldern ­
  bis  zur  Höhe  des  Lohnes,  über  Lohnzahlung  bei  Aufenthalt  oder  Überweisung  in
Heilanstalten,  über  Lohnzahlung  bei  kürzeren  Versäumnissen  und  militärischen  Übungen,
über  Bezahlung  von  Wochenfeiertagen,  über  Familien-  und  Kinderzulagen,  über  Unterstützung ­
  von  Hinterbliebenen,  über  Sterbegelder,  über  Ruhegehalt  und  Invalidenversicherungsergänzung ­
  für  die  städtischen  Arbeiter,  über  Ruhelohn,  über  Pensionskassen,  über  Mietzuschüsse, ­
  über  Entfernungszuschläge  zum  Lohn,  über  Teuerungszulagen  usw.  Dazu
kommt,  daß  die  meisten  Gemeinden  eine  Kürzung  der  Arbeitszeit  der  städtischen  Arbeiter,
in  vielen  Fällen  bis  zu  8  Stunden  täglich,  bewilligt  haben.
Wenn  man  diese  Vielseitigkeit  außergesetzlicher  Aufwendungen  für  die  Wohlfahrt
städtischer  Arbeiter  mit  dem  geringfügigen  Ergebnis  von  kaum  2  Millionen  Mark,  das  aus
den  Etats  von  10  größeren  deutschen  Städten  herauszuholen  war,  in  Beziehung  bringt,  so
kann  man  ruhig  den  Schluß  ziehen,  daß  in  Wirklichkeit  der  Aufwand  der  deutschen  Ge-
        <pb n="18" />
        9

Allgemeines  und  Spezielles  über  Entwicklung  und  Stand  der  Wohlfahrtspflege.

meindeverwaltungen  für  außergesetzliche  Arbeiterwohlfahrt  sich  jährlich  auf  15—20  Millionen ­
  Mark  beläuft.
6.  Im  übrigen  geben  die  in  den  Tabellen  2—6  mitgeteilten  Endsummen,  sowie  die
Anlagen  I  u.  II  die  nötigen  weiteren  Aufklärungen  für  die  „Deutsche  Ehrentafel  1912“.

Für  die  Zuwendungen  für  Angestellten-  und  Arbeiterwohlfahrt  kommen  natürlich
außer  dem  Staat  und  den  Gemeinden  noch  eine  ganze  Reihe  Verwaltungsbehörden,  Genossenschaften, ­
  Vereine,  Anstalten  usw.  in  Betracht.  Es  sei  nur  erinnert  an  die  großen
Betriebsunternehmungen  der  Provinzialverwaltungen  (Wegebau,  Kanalbauten),  an
die  Verkehrsanstalten  der  Kreise,  an  die  Produktiv  -  Bau-  und  Warenverteilungsgenossenschaften, ­
  an  die  Kolonisationsvereine,  sie  alle  beschäftigen  große  Mengen
von  Angestellten  und  Arbeitern  und  werden  für  diese  unzweifelhaft  hohe  Beträge  für  außerordentliche ­
  Wohlfahrtseinrichtungen  aufwenden.  Es  sei  ferner  darauf  hingewiesen,  daß
die  Gesellschaften  m.  b.  H.  in  unseren  Zusammenstellungen  gar  keine  Berücksichtigung ­
  gefunden  haben,  weil  das  Handbuch  derselben  nur  die  Höhe  des  eingelegten  Kapitals,
aber  keine  Ausgaben  und  insbesondere  keine  Aufwendungen  für  Wohlfahrtspflege  aufführt.

III.  Allgemeines  und  Spezielles  über  Entwicklung  und
Stand  der  Wohlfahrtspflege.
Wie  schon  erwähnt  verfolgt  unsere  Arbeit  in  der  Hauptsache  den  Zweck,  ziffernmäßig, ­
  soweit  solches  den  Nachforschungen  eines  einzelnen  möglich  ist,  den  Nachweis  einer
steigenden  freiwilligen  Wohlfahrtspflege  der  deutschen  Arbeitgeberwelt  zu
liefern.
Nebenbei  erscheint  es  aber  möglich,  aus  dem  bearbeiteten  Material,  sowie  insbesondere ­
  aus  dem  zweiten  speziellen  Teile  dieses  Werkes  —  ergänzt  durch  Notizen  aus  dem
„Ar  beiter  fr  eund“  (Berlin,  Simion  Nf.)  und  aus  anderen  Unterlagen  —  skizzenartige  Beiträge ­
  für  die  Darstellung  der  technischen  Entwicklung  der  Wohlfahrtspflege  innerhalb  der
letzten  25  Jahre  zu  gewinnen 1 ).  In  nachfolgendem  wollen  wir  einerseits  nach  der  allgemeinen ­
  Seite  hin,  andererseits  im  Sinne  einer  Erläuterung  der  in  den  tabellarischen
Zusammenstellungen  befolgten  Einteilung  der  freiwilligen  und  außergesetzlichen  Zuwendungen ­
  in  23  Gruppen,  das  Charakteristische  unserer  Auslese  zur  Mitteilung^
bringen.
Will  man  die  allgemeine  reale  Bedeutung  der  Wohlfahrtsaufwendungen  beurteilen, ­
  so  muß  man  in  Betracht  ziehen  1.  die  Höhe  und  Art  der  Gehälter  und  Lohnzahlungen, ­
  2.  die  Höhe  der  dem  Arbeitgeber  auferlegten  gesetzlichen  Lasten  für
Angestel  lte  und  Ar  beiter  und  3.  die  etwaigen  eigenen  Vorteile,  die  dem  Geschäftsgänge,
also  dem  Arbeitgeber,  durch  die  von  ihm  errichteten  Wohlfahrtseinrichtungen  erwachsen.
—  Dagegen  findet  die  allgemeine  ideelle  Bedeutung  der  Wohlfahrtsaufwendungen
ihren  Ausdruck  in  solchen  Einrichtungen  und  Bestrebungen,  die  einerseits  auf  Herstellung
und  Festigung  eines  guten  Verhältnisses  zwischen  Arbeitgebern  und  Werksangehörigen,

x )  Es  läßt  sich  nicht  vermeiden,  daß  hierbei  manche  Angaben  gebracht  werden,  die  sich  im  speziellen
Teile  dieses  Werkes,  namentlich  bei  solchen  Firmen,  welche  ausführlicher  über  ihre  Wohlfahrtseinrichtungen,
berichten,  wiederholen.
        <pb n="19" />
        io  Allgemeines  und  Spezielles  über  Entwicklung  und  Stand  der  Wohlfahrtspflege.
auf  die  Pflege  der  Beziehungen  von  Mensch  zu  Mensch,  und  andererseits  auf  die  Erhöhung ­
  des  Wohlbefindens  von  Körper,  Geist  und  Gemüt  im  gemeinsamen  Wirken  abzielen.
Über  allgemeine  Wohlfahrtseinrichtungen  werden  wir  bei  Berücksichtigung  des
speziellen  Teiles  zu  folgenden  Bemerkungen  angeregt:
LOHNZAHLUNG.  Eine  Anzahl  der  zur  Beteiligung  am  Jubiläumswerk  aufgeforderten
Arbeitgeber  heben  hervor,  daß  sie  hohe  Gehälter  und  Löhne  zahlen,  und  daß  daher  sich
besondere  Wohlfahrtseinrichtungen  unnötig  machen.  Unter  Hinweis  auf  die  Einleitung
unserer  Arbeit  möchten  wir  hier  nur  bemerken,  daß  allerdings  auskömmliche  Gehälter
und  Löhne  auch  eine  entsprechende  Belastung  des  eigenen  Budgets  für  körperliche  und
geistige  Wohlfahrtspflege  gestatten,  daß  jedoch  eine  umsichtige  Fabrikleitung  nicht  davon
absehen  wird,  durch  geeignete  Wohlfahrtseinrichtungen,  etwa  nach  der  erziehlichen,
sittlichen  und  wirtschaftlichen  Seite  hin,  auf  das  Personal  einzuwirken.  Nach  beiden
Seiten  hin  können  auch  Prämien  und
GEWINNBETEILIGUNG  ersprießlich  wirken.  So  schreibt  die  in  der  Erzeugung  landwirtschaftlicher ­
  Maschinen  weltbekannte  englische  Firma  John  Folwer  &amp;amp;  Co.,  deren
deutsche  Hauptfiliale  sich  in  Magdeburg  befindet:  „Für  das  Personal  in  den  Bureaus
unserer  Filialen  in  Deutschland  sind  die  Wohlfahrtseinrichtungen  die  allerbesten  und
heben  wir  besonders  hervor,  daß  wir  sehr  hohe  Gehälter  und  Löhne  zahlen  und  außerdem
den  Angestellten,  die  sich  als  tüchtig  erweisen,  Beteiligungen  an  Unternehmungen
einräumen,  woraus  sie  hohe  Einnahmen  erzielen  können.“  —  Eigenartig  ist  auch  das
Gewinnbeteiligungssystem  der  gleichfalls  englischen  Stammfirma  Lever  Brothers  Limited  in
Port  Sunlight,  die  als  „Sunlight  Seif  enfabri  k,  G.  m.  b.  H.,  in  Mannheim-Rheinau“
eine  selbständige  Tochterfirma  errichtet  hat.  Das  System  beruht  auf  einer  „Mitteilhaberschaftsstiftung“ ­
  von  io  ooo  ooo  M.  und  sichert  denjenigen  über  25  Jahre  alten  Angestellten,
sofern  diese  schriftlich  die  selbstverständliche  Verpflichtung  zur  Arbeitstreue  und  zur
besten  Förderung  der  Gesellschaftsinteressen  bekräftigen,  bei  Aufnahme  als  Mitteilhaber
nach  Maßgabe  der  Satzung  einen  Bezug  von  Genußscheinen  in  Höhe  von  10%  des  Einkommens ­
  zu.  Für  Arbeiter  beträgt  die  Höchstgrenze  dieser  G.-B.  16  ooo  M.,  für  Angestellte
60  ooo  M.  1912  hatten  bereits  1906  Mitteilhaber  6  982  620  M.  für  Genußscheine  gebucht
und  bezogen  hierzu  eine  Dividende  von  10  %.  —  Die  Firma  Heinr.  Franck  Söhne,  Ludwigsburg-Halle ­
  a.  S.  räumt  den  kaufmännischen  Beamten  nach  einer  bestimmten
Dienstdauer  eine  Geldbeteiligung  in  dem  Sinne  ein,  daß  für  diese  Beträge,  auch  für
etwaige  Verlustjahre  der  Zins  garantiert  ist,  während  in  Gewinnjahren  für  diese
Beträge  der  Dividendensatz  ausgezahlt  wird.  —  Im  Zeißwerk  zu  Jena  erfolgt  die
Gewinnbeteiligung  nach  einer  wohlbegründeten  Skala,  die  ein  Aufsteigen  der  Gewinnquote ­
  bis  zu  10%  des  Jahreseinkommens  sichert.  —  Die  Papierausstattungsfabrik ­
  Max  Krause  in  Berlin  verteilt  10%  des  jährlichen  Geschäftsgewinns  an  die
Angestellten  und  Arbeiter.  Die  Gewinnbeträge  werden  bar  ausgezahlt,  ihre  Verwendung
ist  den  Berechtigten  völlig  freigestellt.  Es  wird  jedoch  immer  dringend  auf  gef  ordert,  den
Betrag  zu  sparen,  weshalb  in  der  Regel  50  %  der  Anteile  seitens  der  Arbeiter  in  die  Fabriksparkasse ­
  eingelegt  werden.  —  Die  Schultheiß’  Brauerei  in  Berlin  hat  eine  indirekte
Gewinnbeteiligung  derart  eingeführt,  daß  denjenigen  Arbeitern,  welche  in  die  Fabriksparkasse ­
  einzahlen,  der  Prozentsatz  (4  %)  für  die  Verzinsung  ihrer  Einlagen  um  so  viel  erhöht
wird,  als  die  den  Aktionären  gewährte  Jahresdividende  den  Satz  von  4%  übersteigt.  Es
werden  hierbei  allerdings  nur  diejenigen  Sparbeträge  berücksichtigt,  welche  während  des
ganzen  abgelaufenen  Geschäftsjahres  bei  der  Sparkasse  angelegt  waren.  Beispielsweise
betrugen  im  Jahre  1900  diese  Zuschußzinsen  der  Firma  rund  100  ooo  M.  —  Bei  der  Baumwollspinnerei ­
  am  Stadtbach  in  Augsburg  erhalten  die  über  10  Jahre  bei  der  Firma
beschäftigten  Arbeiter  am  Jahresschluß  einen  Gewinnanteil  von  5—8%  des  Durchschnittslohnes ­
  ausgezahlt.  —  Die  Felsenkellerbrauerei  A.-G.  in  Dresden  gewährt  den  Beamten ­
  und  Arbeitern  und  außerdem  der  Unterstützungskasse  einen  Gewinnanteil
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        Allgemeines  und  Spezielles  über  Entwicklung  und  Stand  der  Wohlfahrtspflege.  11

von  4  %  des  Betriebsgewinns.  Im  Jahre  1906  betrug  der  ausgezahlte  Gewinnanteil  76  496  M.
—  Im  Seidenhaus  Michels  &amp;amp;  Co.  in  Berlin  ist  jeder  im  Verkauf  tätige  Angestellte
mit  einem  prozentual  bemessenen  Satze  an  dem  Gewinn  der  durch  ihn  bewirkten  Verkäufe ­
  beteiligt,  wodurch  erhebliche  Gehaltssteigerungen  erzielt  werden.  —
Es  braucht  kaum  noch  darauf  hingewiesen  zu  werden,  daß  die  Zahlung  auskömmlicher
Gehälter  und  Löhne  auf  das  harmonische  Verhältnis  zwischen  Arbeitgebern  und  Werksangehörigen ­
  günstig  einwirken  muß  und  zur  Zufriedenheit  der  Arbeiter  beiträgt.  Man  kann
den  berechtigten  freudigen  Stolz  mitempfinden,  wenn  dann  Arbeitgeber  von  Arbeitseinstellungen ­
  nur  vom  Hörensagen  etwas  wissen.  Die  Gebr.  Uebel,  Mechanische
Baumwollspinnerei  in  Netzschkau,  Plauen  und  Adorf  i.  S.,  sind  in  dem  länger
als  50jährigen  Bestehen  der  Firma  noch  von  keiner  Arbeitseinstellung  betroffen  worden,
und  ihre  ,,Alte  Garde“  (d.  h.  die  Arbeiter  mit  mehr  als  25jähriger  Dienstzeit)  zählt  gegenwärtig ­
  129  Mann.  —  Auch  die  Waffenfabrik  Mauser  A.-G.  in  Oberndorf  a.  N.,  sowie
Schimmel  &amp;amp;  Co.  in  Miltitz  können  erklären:  „Solange  wie  die  Fabrik  besteht,  gab  es  noch
keine  Arbeitseinstellung“  ;  die  Firma  F.  A.  Oehler,  Zeitz  schreibt:  „Dank  der  Wohlfahrtsmaßnahmen ­
  ist  die  Firma  bisher  von  Lohndifferenzen  jeder  Art  verschont  geblieben.“
GESONDERTE  ERLEDIGUNG  DER  WOHLFAHRTSARBEITEN.  In  den  letzten  zehn
Jahren  hat  sich  die  Zahl  derjenigen  Firmen,  die  eigene  Wohlfahrtsabteilungen  eingerichtet ­
  und  für  die  Verwaltung  derselben  volkswirtschaftlich  vorgebildete  Sozialsekretäre
  angestellt  haben,  erheblich  vermehrt.  Neben  den  in  dieser  Art  sich  eingerichtet
habenden  Firmen:  Zeißwerke  in  Jena,  Farbenfabriken  vorm.  Friedr.  Bayer  &amp;amp;  Co.  in
Leverkusen,  J.  W.  Zanders,  Feinpapierfabrik  in  Bergisch  -  Gladbach,  Hamburg ­
  -  Amerika  -  Linie  in  Hamburg,  Badische  Anilin-  und  Sodafabriken  in
Ludwigshafen  (Aufwendungen  im  Jahre  1911  für  Wohlfahrtseinrichtungen:  2  230  000  M.
bei  einem  Personalbestand  von  9172),  sei  noch  auf  die  Bergbau  -  Aktien-Gesellschaft
„Ilse“  in  Grube  Ilse  und  auf  die  Württembergische  Metallwarenfabrik  Geislingen
hingewiesen,  die  besondere  „Wohlfahrtsgesellschaften“  für  ihre  Firmen  gebildet  haben.
Da  die  Arbeiterversicherungs-  und  Arbeiterschutz-  usw.  Gesetze,  verbunden  mit  den
wöchentlichen  und  monatlichen  Lohn-  und  Gehaltsberechnungen  eine  fortlaufende  Buchung
und  tabellarische  Zusammenfassung  der  bezüglichen  Ausgaben  erheischen,  so  sind  die
meisten  Arbeitgeber  schon  an  und  für  sich  genötigt,  ein  besonderes  Bureau  oder  doch
eine  statistische  Abteilung  für  die  Erledigung  dieser  Aufgaben  einzurichten.  Es
liegt  daher  nahe,  daß  auch  vielfach  für  die  Errichtung,  Fortführung  und  die  Feststellung
der  Ergebnisse  der  Wohlfahrtseinrichtungen  besondere  Bureauabteilungen  errichtet  werden.
Bei  solchen  Firmen,  die,  wie  chemische  Fabriken,  optische  Anstalten,  Bergbaubetriebe,
Maschinenbauanstalten  usw.  meistens  über  eine  größere  Anzahl  Kräfte  mit  wissenschaftlicher ­
  und  technischer  Vorbildung  verfügen,  wird  von  vornherein  eine  größere  Neigung  für
planmäßige  Wohlfahrtspflege  vorhanden  sein,  schon  weil  manche  dieser  wissenschaftlichen
Kräfte  den  Wunsch  hegen,  auf  dem  Fürsorge-,  dem  Unterrichts-  und  Bildungsgebiete  sich
praktisch  zu  betätigen.  Für  die
TECHNIK  DER  WOHLFAHRTSPFLEGE  bietet  der  spezielle  Teil  noch  viele  Anregungen.
Wir  beschränken  uns  daher  auf  vorstehende  Skizzen.  Dieselbe  Freiheit,  die  den  Angehörigen ­
  der  „Wohlfahrtsgesellschaften“  und  der  Werkvereine  in  der  Förderung  ihrer
Wohlfahrtsinteressen  unter  Anlehnung  an  die  Anstellungsfirma  geboten  wird,  kommt
auch  bei  den
ARBEITERAUSSCHÜSSEN  zur  Geltung.  Über  die  gegenwärtige  Bedeutung  der
Arbeiterausschüsse  äußert  sich  die  Direktion  der  Continental  -  Gas  -  Gesellschaft  in
Dessau  wie  folgt:
„Wenn  es  aber  auch  den  Arbeitervertretungen  der  einzelnen  Betriebe  von  Jahr  zu
Jahr  schwieriger  werden  sollte,  ihre  Autorität  den  eigenen  Wählern  gegenüber  zu  behaupten ­
  und  sich  nicht  durch  die  großen  Berufsorganisationen  ganz  beiseite  schieben  zu
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        12  Allgemeines  und  Spezielles  über  Entwicklung  und  Stand  der  Wohlfahrtspflege.
lassen,  so  glauben  wir  immerhin,  daß  in  „Friedenszeiten“  die  Arbeiterausschüsse  noch
immer  ein  gegenseitiges  Verständnis  fördern  und  für  beide  Teile  segensreich  wirken,  auch
manchen  Krieg  verhindern  können.  Allerdings  werden  dabei  stets  persönliche  und  örtliche ­
  Verhältnisse  sehr  ausschlaggebend  sein.“  —  Für  die  Bewährung  der  Selbstverwaltung
im  Arbeiterausschuß  sprechen  sich  der  Verein  für  chemische  Industrie,  Mainz  und
die  Firma  König  &amp;amp;  Bauer,  G.  m.  b.  H.,  Schnellpressenfabrik,  Würzburg  -  Zell
aus.  —  Hier  sei  auch  auf  eine  eigenartige  Einrichtung  der  Wollwarenfirma  Heinr.  Müller
Johs.  Sohn  in  Crefeld  hingewiesen.  Die  Firma  hat  150  000  M.  für  eine  Unterstützungskasse ­
  gestiftet,  die  den  Statuten  entsprechend  durch  einen  Angestellten-  und  Arbeiterausschuß
unter  Vorsitz  eines  Beauftragten  der  Firma  verwaltet  wird.  Um  nun  aber  auch  den
Angestellten  und  Arbeitern  alleiniges  Bestimmungsrecht,  ohne  Beeinflussung  der  Firmeninhaber, ­
  zu  gewähren,  stellte  der  jetzige  ältere  Inhaber  der  Firma  noch  ein  zweites  Kapital
von  25000  M.  für  Unterstützungszwecke  zur  Verfügung.  Bei  dieser  kleineren  Kasse  kann
der  gewählte  Verwaltungsausschuß  auch  das  Kapital  angreifen,  ohne  daß  über  diese  Manipulation ­
  der  Firma  Bericht  erstattet  wird.  Der  Spender  hat  damit  den  Zweck  verfolgt,  daß
„den  Unterstützungsbedürftigen  nicht  das  Gefühl  aufkommen  solle,  als  ob  der  Inhaber  der
Firma  das  Heft  in  der  Hand  behielte“,  und  daß  eventuell  auch  bedrängte,  aber  sonst  tüchtige
und  zuverlässige  Arbeiter,  nicht  durch  Bekanntgabe  ihrer  Unterstützung  in  den  Augen  der
Firma  in  ihrer  wirtschaftlichen  Umsicht  herabgesetzt  werden  und  vielleicht  beim  Aufrücken
in  verantwortungsreichere  Stellungen  übergangen  werden  würden.  Derselbe  ältere  Firmeninhaber ­
  hat  auch  mit  Erfolg  seine  mitbeteiligten  Söhne  dazu  animiert,  schon  beizeiten  und
regelmäßig  Rücklagen  für  einen  Fonds  zu  bilden,  der  in  späterer  Zeit  für  die  Einrichtung
einer  nachhaltig  wirkenden  Wohlfahrtseinrichtung  dienen  kann.
Zur  Förderung  der  Verbindung  zwischen  Arbeitgebern  und  Angestellten  und  Arbeitern
und  zur  Stärkung  des  gegenseitigen  Vertrauens  dienen  auch  regelmäßig  angesetzte  Sprechstunden ­
  im  Fabrikkontor,  die  Aufstellung  von  Frage  kästen,  die  Einrichtung  von  Vortrags-undDiskussionsabenden,
  die  Anstellung  von  Vertrauenspersonen,  z.  B.  wo  viele
weibliche  Arbeiter  beschäftigt  sind,  von  einer  Vertrauensdame  (wie  bei  der  Steingutfabrik ­
  Villeroy  &amp;amp;  Boch  in  Dresden),  die  Abhaltung  von  Fabrikfesten,  zu  denen
auch  die  Angehörigen  der  Arbeiter  Zutritt  haben,  und  bei  deren  Arrangements  auch  die
Familienangehörigen  des  Arbeitgebers  mitwirken  können.  Besonders  pietätvoll  finden  wir
bei  dem  Verein  chemischer  Fabriken  in  Mannheim  das  Festhalten  an  dem  alten
Brauch,  diejenigen  Arbeiter,  die  am  Weihnachtsabend  die  Nachtschicht  und  am  ersten
Weihnachtstage  die  Tagschicht  zu  machen  haben,  auf  Kosten  der  Fabrik  im  Kantinensaal
feierlich  zu  bewirten.  Auch  herrscht  hier  der  Brauch,  daß  am  Leichenbegängnis  von
Arbeitern,  die  längere  Zeit  der  Firma  angehörten,  die  Fabrik-Musikkapelle  teilnimmt.  Für
größere  Firmen  empfiehlt  sich  auch  die  Einrichtung  und  Gratisverteilung  von
FABRIKZEITUNGEN.  Als  solche  haben  sich  bereits  seit  über  20  Jahren  bewährt:
„Fabrikbote  der  Meierei  C.  Bolle“,  „Die  Feierstunde“,  Zeitung  des  Wohlfahrtsvereins
der  Württembergischen  Metallwarenfabrik,  Geislingen  (vierteljährlich  10  Pf.),
ferner  aus  neuerer  Zeit  die  „Kruppschen  Mitteilungen“  mit  der  Beilage  „Nach  der
Schicht“,  „Feierabend“  des  Vereins  Waldenburger  Arbeitgeber,  „Die  Erholung“  der
Farbenfabriken  vorm.  Friedr.  Bayer  &amp;amp;  Co.  in  Leverkusen,  der  (früher  „Brauerei-Anzeiger“)
„Schultheiß  -  Bote“  der  Schultheißschen  Brauerei  usw.  Als  neues  Organ,  dessen  erste
Nummern  Vorzügliches  versprechen,  ist  „Michels  Hauszeitung“  des  Seidenhauses
Michels  &amp;amp;  Co.  in  Crefeld  und  Berlin  zu  erwähnen.  Den  Mitgliedern  (n  500)  des  Vereins
der  Angestellten  der  Großen  Berliner  Straßenbahn  geht  aller  14  Tage  die  Vereinszeitschrift ­
  „Die  Straßenbahn“  zu.
ÄSTHETISCHE  MASSNAHMEN  gehören  auch  zu  den  allgemeinen  Mitteln,  die  Arbeitsfreudigkeit ­
  zu  heben.  So  schreibt  die  Firma  GüntherWagner,  FabrikenfürKünstlerfarben
  in  Hannover  und  Wien:  „Hoher  Wert  ist  auf  ästhetische  Maßnahmen  gelegt.
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        Allgemeines  und  Spezielles  über  Entwicklung  und  Stand  der  Wohlfahrtspflege.  13
Das  freundliche  Grün  des  Fabrikhofes  und  der  Umgebung,  die  schönen  stilechten  Formen
der  Gebäude,  der  Schmuck  der  Wände  und  die  geschmackvolle  Ausstattung  der  Räume
sollen  die  Freude  an  der  Arbeit  heben  und  den  Sinn  für  das  Schöne,  auch  im  Interesse  der
eigenen  Häuslichkeit,  fördern.  Die  Fenster  der  Fabrikräume  sind  mit  Blumen  geschmückt,
deren  Pflege  während  der  Arbeitszeit  gestattet  ist.  Die  Blumen  werden  den  Arbeiterinnen
zur  Verfügung  gestellt  und  die  bestgepflegten  von  der  Firma  prämiiert.“  —
Über  spezielle  Wohlfahrtspflege  findet  sich  im  Hinblick  auf  die  in  den  Tabellen
nachgewiesene  ziffernmäßige  Entwicklung  der  einzelnen  Gruppen  und  unter  Berücksichtigung ­
  der  Beiträge  zum  speziellen  Teile  folgendes  zu  bemerken:
PENSIONS-,  FAMILIEN-  UND  UNTERSTÜTZUNGSKASSEN.  Es  ist  besonders
charakteristisch,  daß  gerade  seit  dem  Inkrafttreten  der  staatlichen  Arbeiterversicherung,
also  seit  der  gesetzmäßigen,  nicht  unerheblichen  Belastung  für  Kranken-,  Unfall-  und
Invaliditätsversicherung,  eine  andauernde  Steigerung  der  freiwilligen  Zuwendungen
der  Arbeitgeber  (also  ohne  Berücksichtigung  etwaiger  Beitragsleistungen  der  Kassenmitglieder) ­
  für  diese  Einrichtungen  erfolgt  ist.  Unsere  quellenmäßig  nachgewiesenen  Ermittlungen ­
  ergeben,  daß  diese  Position  von  8  274  115  M.  im  Jahre  1898  auf  das  Doppelte,
nämlich  auf  17  026  579  M.  im  Jahre  1905,  und  auf  das  Sechsfache  im  Jahre  1912,
nämlich  auf  49  348  290  M.  gestiegen  ist.
Die  Gesamtziffer  der  im  Zeitraum  1883—1912  für  freiwillige  Zuwendungen  an  vorhandene
oder  zu  begründende  Pensions-  und  Unterstützungskassen  oder  für  die  Ergänzung  der
Versicherungsleistungen  durch  die  gesetzliche  Versicherung,  oder  für  die  Übernahme  der
teilweisen  oder  gänzlichen  Arbeiterbeiträge  auf  den  Arbeitgeber  weist  in  Gruppe  1  den
erheblichen  Betrag  von  395  797  897  M.  auf!
Es  ist  für  die  Beurteilung  der  Zuwendungen  zu  Pensions-  und  Unterstützungskassen ­
  auch  darauf  hinzuweisen,  daß  die  Gruppe  3,  „Arbeiterwohlfahrtszwecke,  nicht
spezialisiert“,  eine  große  Anzahl  Beträge  enthält,  welche  für  solche  Kassen  bestimmt  sind.
Die  Bildung  unserer  Gruppe  3  ist  ja  nur  deshalb  entstanden,  weil  in  den  Quellen  vielfach
nur  die  Gesamtsumme  der  in  Jahresfrist  auf  gewendeten  Wohlfahrtsbeiträge  auf  geführt  ist.
Da  diese  nicht  spezialisierten  Wohlfahrtsaufwendungen  beispielsweise  für  das  Jahr  1905
auf  38  244  873  M.  sich  beliefen,  und  die  Gesamtsumme  für  den  Zeitraum  1883  1912  auf
261  099  967  M.  fixiert  werden  konnte,  so  kann  man  schließen,  daß  von  dieser  Summe  ein
sehr  erheblicher  Betrag  auf  die  kassenartig  eingerichteten  Wohlfahrtseinrichtungen,
sowie  auf  die  in  Gruppe  2  fallenden  Altersprämien,  Gratifikationen  usw.  entfällt.
Um  nur  einige  Beispiele  aus  dem  speziellen  Teile  dieses  Werkes  herauszugreifen:
Die  Farbenfabriken  vorm.  Friedr.  Bayer  &amp;amp;  Co.  in  Leverkusen  hatten  1911
für  gesetzliche  Versicherungen  ihrer  Werksangehörigen  238053  M.  auszugeben,  ihre
freiwilligen  Aufwendungen,  wovon  der  Hauptteil  auf  ihre  Wohlfahrtskassen  entfiel,
betrugen  dagegen  1  948  558  M.,  also  einen  mehr  als  achtmal  so  hohen  Betrag  wie  die
gesetzlichen  Aufwendungen.  Die  Continental  -  Gasgesellschaft  zu  Dessau  gewährt ­
  alljährlich  gegen  125  000  M.  Zuschuß  für  Alters-  und  Invalidenfürsorge  ihrer  Arbeiter.
Von  1874—1912  hatte  sie  für  diesen  Zweck  1  360  000  M.  aufgewendet,  außerdem  an  Zuschüssen ­
  zur  Beamten-Pensionskasse  von  1896—1912  450  000  M.  —  Der  Pensionsfonds
als  Zuschußkasse  bei  der  Firma  Gold-  und  Silberscheidefabrik  vorm.  Roeßler  in
Frankfurt  a.  M.,  zu  der  die  Arbeiter  keine  Beiträge  leisten,  hatte  Ende  1912  eine  Höhe
von  750000  M.  erreicht.  —  Bei  Villeroy  &amp;amp;  Boch  in  Mettlach  betrug  das  Vermögen
der  Unterstützungskassen  am  1.  Januar  1910:  1316  490  M.  und  das  der  Beamtenpensionskasse ­
  am  1.  Januar  1913:  1  509223  M.  —  Die  Aufwendungen  der  Chemischen  Fabrik
vorm.  Schering,  Berlin-Charlottenburg  für  ihre  Pensionskasse  betrugen  bis  Ende
1912:  940000  M.,  die  zur  Wohlfahrtskasse  240000  M.  —  Das  Vermögen  der  Beamten-Pensionskasse
  der  deutschen  Waffen-  und  Munitionsfabriken,  Berlin  und  Karlsruhe
(Beitrag  der  Angestellten  4%  %  des  Gehalts,  der  Firma  6)4  %  sämtlicher  Gehälter)  ist  auf
        <pb n="23" />
        14  Allgemeines  und  Spezielles  über  Entwicklung  und  Stand  der  Wohlfahrtspflege.
2225000  M.  angewachsen,  das  des  Arbeiter-Unterstützungsfonds  auf  x  150000  M.  —  Bei
der  Württembergischen  Metallwarenfabrik,  Geislingen  sind  die  freiwilligen  Zuwendungen ­
  der  Firma  zu  der  Pensions-  und  Unterstützungskasse,  zu  denen  die  Angestellten
und  Arbeiter  keine  Beiträge  zu  leisten  haben,  ausdrücklich  als  widerruflich  bezeichnet,
,,im  Hinblick  auf  die  Möglichkeit  des  Eintretens  außerordentlicher  Umstände“.  Der  Beamten-Unterstützungsfonds
  hatte  am  1.  Januar  1912  eine  Höhe  von  1513  907  M.,  der  Arbeiter-Unterstützungsfonds
  eine  solche  von  1468331  M.  erreicht.  Aus  ersterem  wurden  1911  an
Pensionen  39914  M.,  aus  letzterem  1911  an  fortlaufenden  Unterstützungen  42639  M.  und
an  einmaligen  Unterstützungen  7308  M.  gezahlt.  Gesetzliche  Invaliden-  und  Altersrenten
werden  nicht  angerechnet.  —  Das  im  speziellen  Teil  abgedruckte  Statut  der  Unterstützungskasse ­
  der  Firma  Joh.  Gottl.  Hauswaldt,  Magdeburg-Neustadt  macht  einen  mustergültigen ­
  Eindruck.
Als  einige  hauptsächlichste  Verwendungsarten  der  Firmenzuschüsse  für  die
Pensions-  und  Unterstützungskassen  kommen  folgende  zur  Geltung:  Unterstützungen  an
Arbeiter  in  besonderen  Fällen,  Unterstützungen  an  Angehörige  und  Hinterlassene,  Ersatz
an  Krankengeld  für  die  vorgeschriebene  Karenzzeit  der  gesetzlichen  Krankenversicherung,
Krankengeldzuschuß  (bis  zu  100%  der  gesetzlichen  Leistungen  und  bis  zu  52  Wochen),
Pensionen  und  Pensionserhöhungen  an  Angestellte  und  Arbeiter  (so  gewährt  beispielsweise
die  Beamtenpensionskasse  der  Bayrischen  Hypotheken-  und  Wechselbank  in
München  den  Mitgliedern  ihrer  Pensionskasse,  die  2—3%  ihres  Gehalts  an  die  Kasse
zahlen,  als  Gegenleistung  höhere  Pensionen,  als  solche  den  Staatsbeamten  zustehen),
Lohnauszahlungen  bei  militärischen  Übungen,  bei  Urlaubsbewilligungen  und  für  Feiertage,
Beiträge  zur  Krankenpflege,  Wöchnerinnen-  und  Hauspflege,  Heil-  und  Erholungspflege
(so  z.  B.  wendet  die  Hamburg-Amerika-Linie  für  ihre  Schiffsmannschaft  jährlich
für  Heilbehandlung  300  000  M.  auf),  Abgangsvergütungen  beim  Ausscheiden  aus  den
Kassen  (z.  B.  bei  der  Kruppschen  Werkspensionskasse,  bei  den  Zeißwerken  in  Jena,
bei  der  Arbeitervereins  -  Pensionskasse  des  Eisenwerks  Nürnberg  A.-G.  usw.),  Unterstützung ­
  an  Arbeiter  mit  erhöhter  Kinderzahl  (Familienzulagen),  Ruhegehälter  an  nicht
versicherungspflichtige  Angestellte  und  Arbeiter  (seitens  131  Gemeindeverwaltungen  wird
den  Arbeitern  der  gemeindlichen  Betriebswerke  Ruhegehalt  gezahlt,  die  Große  Berliner
Straßenbahn  zahlt  aus  ihrer  Ruhegehaltskasse,  zu  der  die  11  500  Angestellten  und  Arbeiter
4  %  und  die  Direktion  gleichfalls  4  %  der  Gehälter  und  Löhne  zahlt,  neben  der  Reichsinvalidenpension ­
  Ruhegehälter  bis  zu  drei  Viertel  des  Gehalts;  besonders  günstige  Pensions-Auszahlungen
  leistet  auch  der  Invalidenfonds  der  Firma  W.  Spindler  in  Spindlersfeld,
der  Ende  1912  eine  Höhe  von  1451216  M.  erreicht  hatte),  Zahlung  von  Wohnungsmieten
und  Steuern  der  Arbeiter  (z.  B.  bei  den  Gerresheimer  Glaswerken,  A.-G.  werden  für
alle  im  Hauptwerk  beschäftigten  Arbeiter  die  Mieten  und  Steuern  bezahlt,  diejenigen  der
Zweigwerke  erhalten  Entschädigungen),  Zahlung  der  gesamten  Beiträge  für  die  staatlichen ­
  Versicherungseinrichtungen  (z.  B.  die  Deutsche  Bank  für  ihre  versicherungspflichtigen ­
  Angestellten,  welcher  Betrag  sich  1912  auf  226350  M.  belief;  Schimmel  &amp;amp;  Co.  in
Miltitz,  auch  die  Beiträge  zur  Angestelltenversicherung;  die  Straßenbahn  Hannover),
ferner  haben  günstig  wirkende  Beamten-Pensionskassen:  die  Bank  für  Handel  und
Industrie,  Berlin-Darmstadt,  die  Pfälzische  Hypothekenbank  und  die  Pfälzische ­
  Bank,  beide  in  Ludwigshafen,  die  Preußische  National  -  Versicherungsgesellschaft ­
  in  Stettin,  Wilhelma,  Allg.  Versicherungs-A.-G.  in  Magdeburg,
die  Deutsche  Lebensversicherungsgesellschaft  in  Lübeck,  die  Bayerische
Versicherungsbank,  A.-G.  in  München,  die  „Arminia“,  Deutsche  Lebensversicherungsbank, ­
  A.-G.,  in  München,  das  Kaufhaus  N.  Israel  in  Berlin,  die
Schultheißbrauerei,  Berlin  in  ihrer  Richard  Roesicke  -  Beamtenpensionskasse,  die
Brauerei  zum  Spaten  von  Gabriel  Sedlmayr,  München  (ihr  „Statut  für  Bedienstete“ ­
  hatte  bis  1.  Januar  1913  an  Rentenzuschüssen  430000  M.  ausgezahlt),  die  Firma
        <pb n="24" />
        i5

Allgemeines  und  Spezielles  über  Entwicklung  und  Stand  der  Wohlfahrtspflege.
Staudt  &amp;amp;  Co.,  Berlin  W  9  (durch  ihren  mit  500  000  M.  errichteten  „Wilhelm  -  Staudt  -
Pensions-  und  Unterstützungsfonds“  “),dieMechanischeBaumwoll-Spinn  -  und  Weberei
Kempten,  usw.  usw.
Die  Firma  C.  Woermann  -  Hamburg  errichtete  mit  anderen  Hamburger  Firmen
zusammen  1903  die  „Versicherungskasse  Vereinigter  Reedereien  A.-G.  in  Hamburg“,  die
jetzt  ein  Vermögen  von  5000000  M.  besitzt.  —  Der  Seemannskasse  des  Norddeutschen
Lloyd,  Bremen  gehörten  am  31.  Dezember  1911  11446  Mitglieder  an.  Das  Vermögen
dieser  Kasse  betrug  an  demselben  Termin  8328991  M.,  der  Reservefonds  19785002  M.
Bisher  wurden  an  Mitglieder  8  114  900  M.  Zahlungen  geleistet.  —
In  das  Gebiet  der  Unterstützungen  fällt  auch  die  Beschaffung  von  Arbeitsgelegenheit
für  invalide  Arbeiter.  Die  Schultheiß’Brauerei,  Berlin  bietet  den  Arbeitern,  die  durch
Krankheit  oder  infolge  Unfalls  teilweise  erwerbsunfähig  geworden  sind,  in  der  von  ihr  eingerichteten ­
  Invalidenwerkstatt  Gelegenheit,  sich  durch  leichte  Arbeiten,  wie  Bürstenbinden, ­
  Flechtarbeiten  usw.  auch  weiterhin  eine  auskömmliche  Existenz  zu  sichern.
Bei  einigen  großen  Firmen  werden  den  Unterstützungskassen  die  vom  Verkauf  alkoholischer ­
  Getränke  in  den  Kantinen  erzielten  Überschüsse,  sowie  die  für  die  Bierlieferung
gezahlten  Pachtsummen  überwiesen;  wir  halten  diese  Maßnahmen  nicht  für  nachahmenswert..
LEBENSVERSICHERUNGEN  und  HEIRATSZUSCHÜSSE  gehören  auch  zu  den  Wohlfahrtseinrichtungen ­
  vorstehender  Kategorie.  In  der  Hilfeleistung  zur  Abschließung  von
Lebensversicherungen  für  Angestellte  und  Arbeiter  geht  z.  B.  die  Firma  Krupp  in  Essen
planmäßig  mit  sehr  gutem  Erfolg  vor.  Die  Neckarsulmer  Fahrzeugwerke,  A.-G.  in
Neckarsulm  nimmt  diejenigen  Arbeiter,  welche  eine  ununterbrochene  Arbeitszeit  von
10  Jahren  in  den  Werken  hinter  sich  haben,  auf  ihre  Kosten  in  Höhe  von  1000  M.  in  die
Lebensversicherung  auf  und  gewährt  bei  freiwilliger  Erhöhung  der  Police  Zuschüsse;
Gebr.  Sulzer,  Maschinenfabrik  in  Ludwigshafen  a.  Rh.,  vermitteln  seit  1897  für
ihre  Arbeiter  den  Abschluß  von  Lebensversicherungen  zu  besonders  günstigen  Bedingungen
auf  Grund  einer  Vereinbarung  der  Firma  mit  einer  großen  deutschen  Lebensversicherungsgesellschaft. ­
  Die  Gruschwitz  -  Textilwerke  A.-G.  in  Neusalz  a.  d.  Oder  kauft  alle
ihre  verheirateten  Beamten  und  Aufseher  in  die  Lebensversicherung  auf  ihre  Kosten  ein,,
und  zwar  mit  Beträgen  von  1000—10  000  M.  Sie  bemerkt  dazu:  „Ein  Zwang,  die  Wohlfahrtseinrichtungen ­
  zu  benützen,  besteht  nicht.“  —  Auch  die  Continental-Gasgesell-Schaft
  zu  Dessau,  sowie  die  Chemischen  Werke  Henkel  &amp;amp;  Co.  in  Düsseldorf
gewähren  Erleichterungen  beim  Abschluß  von  Lebensversicherungen  durch  von  ihnen
mit  großen  Lebensversicherungen  abgeschlossene  Spezialverträge.  —  Dr.  Theinhardts.
Nährmittel  G.  m.  b.  H.  in  Stuttgart-Cannstadt  bezahlt  für  Lebensversicherungen
ihren  männlichen  verheirateten  Angestellten  4 / 5  der  Prämie.  —  Die  Continental-Caoutchouc-
  und  Guttapercha  Comp.,  Hannover  versichert  alle  10  Jahre  lang
in  ihren  Diensten  stehenden  Beamten  und  Arbeiter  mit  1500  bis  zu  50000  M.  Die  Versicherungssumme ­
  ist  mit  dem  65.  Lebensjahre  zahlbar.  —  Die  Zigarettenfirma  Yenidze-Dresden
  bezahlt  für  alle  2  Jahre  bei  ihr  im  Dienst  stehenden  Beamten  eine  kostenund
  prämienfreie  Lebensversicherungspolice  in  Höhe  von  10000  M.  —  Heiratszuschüsse ­
  gewährt  die  Leinen-  und  Gebildweberei  F.  V.  Grünfeld  in  Landeshut:
i.  Schl,  an  alle  weiblichen  Angestellten,  welche  sich  verheiraten,  sofern  dieselben  mehr
als  5  Jahre  für  die  Firma  arbeiten,  und  zwar  für  jedes  weitere  Jahr  100  M.  als  Mitgift;
desgl.  die  Lithographische  Anstalt  C.  G.  Röder,  G.  m.  b.  H.,  Leipzig.  —
Auch  die  Erleichterung  in  der  Beschaffung  von  Hausrat  für  Angestellte  und
Arbeiter,  wie  sie  z.  B.  von  den  Farbenfabriken  vorm.  Bayer  &amp;amp;  Co.  in  Leverkusen
durchgeführt  ist,  gehört  in  dieses  Gebiet.  Diese  Firma  richtet  in  ihrem  Kaufhaus  „Musterwohnungen“ ­
  ein  und  vermittelt  den  Ankauf  solcher  Ausstattungen  zu  vertragsmäßig  billigen
Preisen.  Die  Möbel  werden  in  Abzahlungsraten  an  die  Firma  geleistet,  ohne  daß  dadurch
sich  der  Preis  für  dieselben  erhöht.  Zunächst  werden  die  Möbel  nur  mietweise  den  Erwerbern
        <pb n="25" />
        i6  Allgemeines  und  Spezielles  über  Entwicklung  und  Stand  der  Wohlfahrtspflege.
überlassen.  An  Miete  sind  jährlich  6%  des  Anschaffungswertes  zu  zahlen.  Die  Miete  ist
in  Wochenbeträgen  bei  der  Lohnzahlung  zu  entrichten.  Bei  einem  Anschaffungswerte
von  500  M.  beträgt  also  die  Miete  pro  Jahr  30  M.,  welche  in  50  Wochenraten  zu  60  Pf.
eingezogen  wird.  Als  Anzahlung  auf  den  zukünftigen  Kauf  der  Möbel  hat  der  Mieter
wenigstens  10%  des  Kaufpreises  zu  zahlen.  Die  Anzahlung  wird  auf  den  Namen  des  Mieters
in  der  Arbeitersparkasse  der  Farbenfabriken  angelegt  und  zu  5  %  verzinst.  Außerdem  muß
der  Mieter  sich  verpflichten,  daß  wöchentlich  1  %  des  Anschaffungswertes  (also  bei  einem
Anschaffungswert  von  500  M.  5  M.)  von  seinem  Lohne  einbehalten  wird.  Diese  Beträge
werden  ebenfalls  der  Sparkasse  gegen  5%  Verzinsung  überwiesen.  Der  Mieter  muß  sich
ferner  bereit  erklären,  die  in  die  Sparkasse  eingezahlten  Hausratgelder  so  lange  stehen  zu
lassen,  bis  sie  die  Höhe  des  Anschaffungswertes  abzüglich  der  bis  dahin  geleisteten  Mietezinsen ­
  erreicht  haben.  Sobald  dieser  Betrag  erreicht  ist,  gehen  die  Möbel  usw.  in  das  Eigentum ­
  des  Erwerbers  über.
Die  Gruppe  2  ist  hinsichtlich  ihrer  ziffernmäßigen  Angaben  auch  danach  zu  bewerten, ­
  daß  sie  viele  summarische  Beträge  umfaßt,  die  nur  nach  ihrer  Anfangsbenennung
in  diese  Gruppe  hineingehören.  Es  sind  also  in  dieser  Gruppe  auch  Beträge  für  Unterstützungskassen ­
  mit  enthalten.  Die  hauptsächlichsten  Beträge  dieser  Gruppe,  die  für  den
dreißigjährigen  Zeitraum  auch  eine  erhebliche  Summe,  nämlich  105  267  550  M.  aufweisen,
von  welcher  der  höchste  Betrag  mit  10910633  M.  auf  das  Jahr  1905,  auf  das  Jahr  1912
dagegen  6  221  696  M.  entfallen,  entstammen  den  freiwilligen  Zuwendungen  für  Altersund
  Dienstaltersprämien  (z.  B.  bei  Heinr.  Franck  Söhne,  Ludwigsburg-Halle
a.  S.  schon  nach  einem  Arbeitsjahre  mit  5  Pf.,  steigend  bis  zu  40  Pf.  pro  Arbeitstag),
Lohnprämien,  Familienzulagen,  Kinderzulagen  (z.  B.  bei  der  Firma  J.  M.  Voith
in  Heidenheim  in  neunstufiger  Abgrenzung;  bei  der  Cellulosefabrik  Ludwig  Trick,
G.  m.  b.  H.,  Kehl  i.  Baden),  Gratifikationen  und  Jubiläumsgeschenken,  Feiertagslöhnen, ­
  sowie  für  nicht  statutarische  Gewinnanteile  bei  Aktiengesellschaften ­
  und  für  Gewinnbeteiligungsbeträge.
Die  Verteilung  von  Weihnachtsgeschenken  findet  in  besonders  umsichtiger  Weise
für  alle  Arbeiter  und  deren  Kinder  bei  der  Papierfabrik  Baienfurt  A.-G.  und  bei  den
Maschinenpapierfabriken  W.  Euler,  Bensheim  statt.  —  Ebenso  in  der  München-Dachauer
  A.-G.  für  Maschinenpapierfabrikation  in  München.  —  Bei  der
Maschinenfabrik  H.  Füllner,  Warmbrunn  betragen  die  an  die  Arbeiter  gezahlten
Weihnächtsprämien  von  1896—1912:  203972  M.,  die  an  die  Beamten  ausgezahlten  von
1892—1912:  415260  M.  —  Die  Beamtengratifikationen  bei  der  A.-G.  Amme,  Giesecke
&amp;amp;  Konegen  in  Braunschweig  beliefen  sich  von  1906—1912  auf  492420  M.;  bei  der
Continental-Caoutchouc-  und  Guttapercha  Comp.,  Hannover  belaufen  sich
die  Gratifikationen  jährlich  auf  200000  M.
Daß  es  sich  hier  oft  um  beträchtliche  Ausgaben  einzelner  Arbeitgeber  handelt,  geht
auch  daraus  hervor,  daß  z.  B.  die  Farbenwerke  vorm.  Bayer  &amp;amp;  Co.  in  Leverkusen
im  Jahre  1911  für  1589  Dienstaltersprämien  105  328  M.  und  für  Feiertagslöhne  33  720  M.
auszahlten.  -—  Die  Zeißwerke  in  Jena  zahlen  nicht  nur  für  die  gesetzlichen,  sondern
auch  für  die  in  Jena  üblichen,  in  die  Arbeitswoche  fallenden  Feiertage  den  Lohn.  Diese
üblichen  Feiertage  belaufen  sich  auf  11—12  im  Jahr.  Die  Ausgabe  hierfür  belief  sich  im
Jahre  1911  auf  110  000  M.  —  Der  Verein  für  chemische  Industrie,  Mainz  zahlt  an
seine  1100  Arbeiter  jährlich  70  000  M.  als  Weihnachtgeschenke  aus.  —  H.  Mundlos  &amp;amp;  Co.,
Nähmaschinenfabrik,  Magdeburg  beschenkt  jeden  Arbeiter  nach  25jähriger  Dienstzeit ­
  mit  einer  goldenen  Uhr  und  einem  Sparkassenbuch  über  einen  Betrag  von  500  M.  bis  zu
xooo  M.  —
Für  die  Beurteilung  der  Gruppe  3  ist  schon  darauf  hingewiesen  worden,  daß  in  ihr
im  wesentlichen  Zuwendungen  aufgenommen  worden  sind,  die  die  Fundierung  und  Ergänzung ­
  von  Pensions-  und  Unterstützungskassen  betreffen.  Die  aufgefundenen  Notizen
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        Allgemeines  und  Spezielles  über  Entwicklung  und  Stand  der  Wohlfahrtspflege.  17

lauten  eben  meistens  „für  Wohlfahrtszwecke“,  und  weil  deshalb  eine  Zergliederung
nicht  möglich  gewesen  ist,  so  sind  diese  Beträge  der  Gruppe  3  überwiesen  worden.  Nur
darauf  ist  geachtet  worden,  daß  in  dieser  allgemeinen  Bezeichnung  „für  Wohlfahrtszwecke“
nicht  die  gesetzlichen  Anforderungen  mit  enthalten  gewesen  sind.  Wo  letzteres  der
Fall  war,  ist  die  betreffende  Notiz  unbeachtet  geblieben,  wie  dies  z.  B.  äußerst  oft
bei  den  Gewinn-  und  Verlust-Aufstellungen  der  Aktiengesellschaften  der  Fall  ist.  Es  erklären
sich  hieraus  die  verhältnismäßig  geringen  Beträge  der  deutschen  Aktiengesellschaften  für
Wohlfahrtszwecke.  Im  ganzen  zeigt  der  24jährige  (für  die  Jahre  1883,  1885,  1887,  1889,
1892  und  1893  sind  keine  Beträge  ermittelt  worden)  Betrag  der  Gruppe  3  die  hohe  Summe
von  261  099967  M.,  von  der  allein  auf  das  Jahr  1912  ein  Betrag  von  19603861  M.  entfällt.
Die  Gruppe  4  umfaßt  meistens  Vermächtnisse,  welche  an  die  Stadtverwaltungen  zur
Ausführung  von  gemeinnützigen  Anstalten  und  Einrichtungen  aller  Art  gefallen ­
  sind.  Da  der  Anfall  solcher  Vermächtnisse  vom  Zufall  abhängt,  so  ergibt  sich  daraus
die  Unregelmäßigkeit  innerhalb  der  Jahressummen.  Vom  Jahre  1887;—1912  (in  den  Jahren
1883—1886  sind  keine  Zuwendungen  festgestellt  worden)  ergibt  sich  ein  Gesamtbetrag
von  272  572  370  M.  Es  ist  diese  Gruppensumme  also  nächst  Gruppe  1  die  höchste  der
23  Gruppen.  Auf  den  Jahresdurchschnitt  entfallen  über  10  Millionen  Mark,  auf  das  Jahr
1912  entfällt  ein  Betrag  von  17  714  109  M.!
Es  bedarf  nicht  des  besonderen  Hinweises,  daß  alle  für  „gemeinnützige“  Einrichtungen,
meistens  von  früheren  Großindustriellen,  Kaufleuten,  Bankiers  und  deren  Erbberechtigten
gemachten  Vermächtnisse  und  Schenkungen  —  die  Aktiengesellschaften  und  Banken  als
solche  haben,  wie  ja  die  für  das  Jahr  1912  in  Tabelle  2  gegebenen  detaillierten  Zahlen
ausweisen,  nur  einen  geringen  Anteil  an  Gruppe  3  —  in  erster  Linie  den  arbeitenden
Klassen  und  ihren  Angehörigen  zugute  kommen.
Unter  Gruppe  5,  Fürsorge  für  die  Erhaltung  des  Handwerks,  sind  meist  solche
Beträge  rubriziert  worden,  die  von  Privaten,  meist  wohlhabend  gewordenen  ehemaligen
Handwerkern,  für  Unterstützung  kreditbedürftiger  Handwerker,  für  Förderung  der  handwerksmäßigen ­
  Fachbildung,  für  Prämiierung  von  Gesellen-  und  Lehrlingsarbeiten  usw.
gemacht  worden  sind.  Die  Altersfürsorge  für  Handwerker  macht  sich  meist  durch  Zuwendungen ­
  für  Errichtung  von  Altersheimen,  Freiwohnungen,  sowie  von  Wohltätigkeitsstiftungen ­
  usw.  geltend,  und  es  sind  daher  die  hierauf  bezüglichen  Beträge  in  die  Gruppen  7,
13  und  17  gefallen.
Für  einen  22jährigen  Zeitraum  (für  die  Jahre  1883—1886,  1888,  1891,  1895  und  1899
sind  keine  Beträge  ermittelt  worden)  ist  ein  Gesamtbetrag  von  17  584  825  M.  ermittelt
worden.
KINDERFÜRSORGE  UND  JUGENDPFLEGE.  Dieses  Gebiet  der  indirekten  Arbeiterfürsorge ­
  ist  seitens  der  Arbeitgeber  erst  in  jüngster  Zeit  mit  freiwilligen  Zuwendungen  planmäßiger ­
  bedacht  worden.  Erst  nachdem  die  Versicherungsanstalten  durch  ihre  Heilbehandlung ­
  und  die  städtischen  Armen-  und  Fürsorgeämter  in  der  Kinderfürsorge  bisher
fast  unbekannte,  in  ihren  sichtlichen  Erfolgen  aber  nachahmenswerte  Einrichtungen  schufen,
wendete  sich  auch  die  private  Fürsorge  mehr  diesen  Wohlfahrtsaufgaben  zu.  So  haben  wir  für
die  Jahre  1883—1899  entweder  gar  keine  (1885  und  1898)  oder  doch  nur  minimale  Beträge
in  die  obige  Bezeichnung  tragende  Gruppe  6  einschreiben  können,  der  Durchschnittsbetrag ­
  dieses  17jährigen  Zeitraumes  beläuft  sich  auf  die  Summe  von  140  089  M.  Erst
vom  Jahre  1900  ab  wird  der  Jahresbetrag  der  freiwilligen  Zuwendungen  für  diesen  Zweck
ein  beachtlicher,  er  steigert  sich  von  1  239  324  M.  im  Jahre  1900  auf  4  160  325  M.  im
Jahre  1904,  fällt  dann  wieder  etwas  im  Jahre  1905,  für  welches  Jahr  2  719  032  M.  festgestellt ­
  wurden,  und  steigt  dann  wieder  für  das  Jahr  1912  auf  3  963  961  M.  Im  ganzen  weist
der  jüngste  30  jährige  Zeitraum  einen  Betrag  von  44115  243  M.  für  Kinderfürsorge  und
Jugendpflege  auf.  Es  sind  aber  außerdem  in  den  Gesamterträgnissen  der  Gruppen  8  (soweit
nämlich  die  Kinderkrankenfürsorge  in  Betracht  kommt),  9  (Gesundheitspflege,  Ferien-
        <pb n="27" />
        18  Allgemeines  und  Spezielles  über  Entwicklung  und  Stand  der  Wohlfahrtspflege.
kolonien,  Spiel,  Sport)  und  23  (Schulkinderernährung  usw.)  viele,  oft  sehr  hohe  Beträge
enthalten,  die  der  Kinderfürsorge  und  Jugendpflege  zugute  kommen,  so  daß  man  gewiß  einen
Gesamtbetrag  von  rund  50  Millionen  Mark  annehmen  kann.
Die  Kinderfürsorge  seitens  der  Arbeitgeber,  insbesondere  die  Säuglingspflege,  die
Errichtung  von  Bewahranstalten,  Kinderhorten  und  Kind  er  schulen,  die  Überführung ­
  von  Kindern  während  der  Schulferien  in  Kinderheime,  Seehospize  und  Ferienkolonien ­
  geschieht  natürlich  auch  oft  im  wohlverstandenen  eigenen  Interesse,  weil  dort,
wo  es  an  Frauenhänden  mangelt,  die  Mütter  für  die  Fabrikarbeit  frei  werden,  wenn  sie
durch  Überweisung  der  Pflege  ihrer  Säuglinge  und  der  Aufsicht  über  die  heranwachsenden
und  schulpflichtigen  Kinder  an  die  Fabrikleitung  von  ihren  eigenen  Pflichten  in  dieser  Beziehung ­
  während  der  Arbeitszeit  entbunden  werden.  Aber  trotzdem  besteht  gerade  bei  den
Fabrikeinrichtungen  für  Säuglingspflege  und  Kinderaufsicht  meistens  eine  so  umsichtige,  ja
rührende  Teilnahme  für  die  kleinen  Pfleglinge,  daß  dieser  Zweig  einen  Lichtpunkt  in
der  Wohlfahrtspflege  bedeutet,  und  man  gewinnt  bei  näherem  Studium  der  Einzeleinrichtungen ­
  dieser  Art  den  Eindruck,  daß  geradezu  das  Bestreben  besteht,  in  der  Fabriksäuglingspflege ­
  und  in  der  durch  sie  erfolgenden  Herabminderung  der  Säuglingssterblichkeit ­
  den  Rekord  gegenüber  entsprechenden  bürgerlichen  und  amtlichen  Veranstaltungen
zu  erzielen.
Von  hervorragenden  Einzelunternehmungen,  die  zum  Teil  im  speziellen  Teil  dieses
Werkes  berücksichtigt  sind,  erwähnen  wir  folgende:
Die  Kinderpflegeanstalt  der  A.-G.  Mechanische  Weberei  Linden  in  Hannover-Linden
  wurde  schon  in  den  Jahren  1872/73  als  die  erste  Fabrikkrippe  Norddeutschlands
errichtet  und  am  16.  Februar  1874  ihrer  Bestimmung  übergeben.  Im  Eröffnungsjahre
betrug  die  tägliche  Durchschnittszahl  der  von  Arbeiterinnen  der  Fabrik  der  Anstalt  übergebenen ­
  Kinder  ca.  45  und  die  des  Aufsichts-,  Warte-  und  Dienstpersonals  ca.  8.  Im  Jahre
1911  war  die  Frequenz  bis  auf  200  Kinder  pro  Tag  und  das  Personal  auf  20  Angestellte
gestiegen.  Allerdings  nimmt  die  Anstalt  seit  einigen  Jahren  auch  Kinder  von  Frauen,
die  nicht  im  Betriebe  beschäftigt  sind,  auf  und  kommt  mit  dieser  Menschenfreundlichkeit
den  Wünschen  der  Allgemeinheit  entgegen.  Vielen  anderen,  auch  städtischen  Anstalten,
hat  die  Fabrikkinderpflegstelle  zu  Linden  als  Muster  gedient.  Mit  der  Anstalt  sind  Gartenspielplätze ­
  von  700  qm  Fläche  verbunden.  Das  Anstaltsgebäude  besteht  aus  Erdgeschoß,
4  Stockwerken  und  Dachgeschoß.  Das  Souterrain  enthält  Keller  und  Wirtschaftsräume.
Im  1.  Stock  (parterre)  sind  in  der  einen  Hälfte  3  Räume  für  Säuglinge  und  für  Kinder
bis  2%  Jahren  mit  den  nötigen  Badezimmern,  Ankleideräumen  usw.  eingerichtet.  Die
andere  Hälfte  des  1.  Stocks  enthält  Empfangs-,  Wohn-  und  Küchenräume.  Im  2.  Stock
befindet  sich  die  Warteschule  für  Kinder  von  2%—6  Jahren.  Das  3.  Stockwerk  enthält
die  Schlafräume  für  das  gesamte  Anstaltspersonal  und  das  4.  Stockwerk  zwei  große  Säle
für  die  schulpflichtigen  Kinder  bis  zu  14  Jahren.  In  einem  der  Säle,  der  34  zweisitzige
Schulbänke  enthält,  fertigen  die  Kinder  ihre  häuslichen  Schularbeiten  an,  der  andere  Raum
dient  als  Eß-  bzw.  Spielsaal.  Im  Dachgeschoß  sind  neben  verschiedenen  kleinen  Geräte-  und
Vorratskammern  zwei  große  Trockenböden  für  die  mannigfaltige  Anstaltswäsche  eingerichtet.
In  jeder  Etage  sind  Waschräume  bzw.  Badezimmer  sowie  Garderobe-  und  Wasserklosettanlagen ­
  vorhanden.  Die  Verbindung  vom  Erdgeschoß  bis  zum  4.  Stock  wird  durch  feuerfeste, ­
  aus  Stein  und  Eisen  gewölbte,  mit  Asphalt  abgedeckte  Rampen  vermittelt,  deren
allmähliche  Steigung  auch  das  Befahren  mit  den  Säuglingsbettwagen  gestattet.  Die  Ausstattung ­
  der  gesamten  Anstaltsräume  ist  einfach  und  solid.  Jeder  überflüssige  äußere
Luxus  ist  als  unzweckmäßig  vermieden.  Die  Säuglinge  können  von  den  Müttern  in  einem
besonders  hierzu  eingerichteten  Zimmer  dreimal  täglich  gestillt  werden,  ohne  daß  diesen  dafür
Lohnabzüge  gemacht  werden.
Die  Anstaltsleitung  verfolgt  das  richtige  Prinzip  der  Wohlfahrts-,  nicht  der  Wohltätigkeitspflege, ­
  und  verlangt  daher  auch  von  den  Müttern  Beiträge  für  die  Erhaltung
        <pb n="28" />
        19

Allgemeines  und  Spezielles  über  Entwicklung  und  Stand  der  Wohlfahrtspflege.

der  Anstalt.  Im  Jahre  1910  betrugen  die  Beiträge  der  Mütter  7827  M.,  diejenigen  der
Fabrik  8280  M.,  so  daß  sich  die  gesamten  Unterhaltungskosten,  ausschließlich  Gebäudekosten, ­
  Erleuchtung  und  Heizung,  für  die  die  Fabrik  aufkommt,  auf  16  107  M.  beliefen.
Die  Gesamtzahl  der  Pflegetage  in  demselben  Jahre  betrug  42  797,  die  Kosten  pro  Kind
und  Tag  beliefen  sich  auf  37,61  Pf.
Da  im  speziellen  Teil  nur  eine  skizzenhafte  Andeutung  über  diese  Musterstätte  gebracht ­
  wird,  haben  wir  hier  etwas  ausführlicher  berichtet.  Es  empfiehlt  sich  für  Interessenten, ­
  die  gedruckten  Berichte  und  Bestimmungen  der  Kinderpflegeanstalt  der  Mechanischen ­
  Weberei  zu  Linden  einzusehen,  die  die  Fabrikleitung  gern  zur  Verfügung  stellt.
Eine  ähnliche  Musterstätte  wie  die  hier  beschriebene  ist  die  der  RheinischenGummiund
  Celluloid  -  Fabrik  in  Mannhei  m  -  Nec  karau,  die  auch  schon  seit  einer  Reihe
von  Jahren  besteht.  Eine  genaue  Beschreibung  der  letztgenannten  Fabrikkinderkrippe  von
dem  Fabrikleiter  Karl  Bensinger  befindet  sich  in  der  „Zeitschrift  für  Säuglingsschutz“,
Oktoberheft  1910.  Die  Neckarauer  Anstalt  hat  in  dem  Maße  das  allgemeine  Vertrauen  erworben, ­
  daß  die  Verwaltung  der  Stadt  Mannheim  1910  eine  städtische  Milchküche  in  dieser
Anstalt  einrichtete  und  letzterer  eine  größere  Anzahl  von  der  Armendirektion  zu  verpflegende ­
  Säuglinge  überwies.
Hervorragend  mustergültige  Einrichtungen  für  Säuglingsfürsorge  haben  auch  die
Farbenfabriken  vorm.  Friedr.  Bayer  &amp;amp;  Co.  in  Leverkusen.  In  ihrer  Fürsorge
befanden  sich  19  n  262  Kinder  mit  ihren  Müttern.  Fast  alle  Säuglinge  wurden  gestillt.
Im  Verlauf  der  ersten  Lebensmonate  mußten  von  diesen  13,4%  abgesetzt  werden,  die
übrigen  konnten  weiter  gestillt  werden.  Die  Säuglingswäsche  wurde  in  vielen  Fällen  von
der  Fürsorgestelle  ausgebessert  und  ergänzt.  An  Stillprämien  wurden  bezahlt  4204  M.,
Säuglingsmilch  wurden  3632  Portionen  geliefert.  Die  Unkosten  der  Firma  betrugen  für  diese
Anstalt  im  Jahre  1911  7361  M.
Hervorzuheben  sind  weiter  noch  das  Säuglings-  und  Mütterheim  der  Firma  W.  Spindler
in  Spindlersfeld  und  das  Säuglingsheim  und  Kinderheim  der  Baumwollspinnerei  am
Stadt  bach  in  Augsburg.  Letzteres  nimmt  zweihundert  Kinder  auf,  darunter  die  Säuglinge
bis  zu  einem  Jahr,  1  6  jährige  Kinder  im  Kinderhort  und  ferner  Schulkinder,  die  während
ihrer  freien  Zeit  Näh-  oder  Handfertigkeitsunterricht  erhalten.  —  In  der  Zigarettenfabrik ­
  A.  M.  Eckstein  &amp;amp;  Söhne  zu  Dresden,  die  über  2000  Arbeiter  beschäftigt,  erhält
jede  sich  Mutter  fühlende  Arbeiterin  vor  ihrer  Entbindung  eine  Babyausstattung  von
der  Firma  geschenkt,  die  aus  63  Teilen,  darunter  1  Kopfkissen,  6  Hemdchen  usw.  besteht.  —
Ein  eignes  Wöchnerinnenasyl,  das  gleichzeitig  12  Wöchnerinnen  aufnehmen  kann,
hat  die  Badische  Anilin-  und  Soda  -  Fabrik  in  Ludwigshafen  für  ihre  Arbeiterinnen
errichtet.  Der  Leiter  ist  ein  Frauenarzt,  dem  zwei  gelernte  Pflegeschwestern  zur  Seite
stehen.  Jährlich  werden  210  Frauen  aufgenommen.  Mit  der  Anstalt  ist  eine  Säuglingsfürsorgestelle ­
  verbunden.  Für  die  Lieferung  der  Milch  und  sonstiger  Ernährungsmittel
trägt  die  Firma  die  Hälfte  der  Kosten.  —  Kaisers  Kaffeegeschäft  G.  m.  b.  H.  zu
Viersen  versorgt  aus  den  Erträgnissen  einer  Stiftung  von  182  000  M.  die  vorherige
Belehrung,  die  Entbindung  und  die  Pflege  von  Mutter  und  Kind.  Die  Mutter  erhält
10  Tage  lang  kräftiges  Mittagessen  und  1—3  Monate  lang  täglich  1  —  2  Liter  Milch  auf
Kosten  der  Firma.
Die  meisten  der  Fabrik  -  Säuglingshei  me  und  -  Kinderhorte  werden  von  geprüften ­
  Pflegerinnen  bezw.  Kindergärtnerinnen  geleitet.
Die  Schultheiß’  Brauerei,  Berlin  hat  in  Berlin-Pankow  und  in  Dessau  eigene
Kinderheime  unter  ärztlicher  Aufsicht  und  unter  Führung  von  Diakonissen  errichtet.  Es
sind  Kleinkinderschulen,  Strickschulen,  Handfertigkeitsunterricht,  Spielplätze  damit  verbunden. ­
  Das  Pankower  Kinderheim  steht  während  der  Wintermonate  als  Arbeiter-Genesungsheim ­
  zur  Verfügung.  Die  Meierei  C.  Bolle,  Berlin  besitzt  in  Mitow  b.  Rathenow
ein  eigenes  Kinderheim,  in  welchem  alljährlich  130  Kinder  einen  sechswöchigen  Landauf-2*
        <pb n="29" />
        20  Allgemeines  und  Spezielles  über  Entwicklung  und  Stand  der  Wohlfahrtspflege.
enthalt  genießen.  Das  Heim  liegt  in  einem  io  Morgen  großen  Park,  die  Errichtungskosten
betrugen  300  000  M.
Die  Kinderfreude  wird  vielfach  durch  Familienangehörige  der  Arbeitgeber  gepflegt.  So
veranstalten  die  Frauen  der  Firmeninhaber  Wieland&amp;amp;Cie.,  Messingwerke  in  Ulm  a.  D.
alljährlich  für  700  Kinder  von  Werksangehörigen  eine  sehr  reichhaltige  Weihnachtsbescherung. ­
  Auch  an  den  von  vielen  anderen  Firmen  veranstalteten  Weihnachtsbescherungen ­
  und  Festlichkeiten  nehmen  in  erster  Linie  die  Kinder  der  Werksangehörigen  teil.
Obgleich,  wenn  wir  von  der  von  jeher  gepflegten  Jünglings-  und  Jungfrauenfürsorge
der  kirchlichen  Organe  absehen,  die  planmäßige  Jugendpflege  erst  ein  neuzeitliches
Wohlfahrtsgebiet  ist,  haben  doch  eine  große  Anzahl  Arbeitgeber  schon  seit  vielen  Jahren
den  Anforderungen  der  Wohlfahrtspflege  nach  dieser  Richtung  hin  Rechnung  getragen.
Erwähnt  sei  nur,  daß  vielfach  eigene  Wohlfahrtshäuser,  Erholungshäuser,  Kasinos,  Arbeiterlese- ­
  und  Unterhaltungssäle  bestehen,  in  denen  besondere  Einrichtungen  für  jugendliche  Arbeiter ­
  und  Arbeiterinnen  getroffen  sind,  namentlich  insoweit  solche  keinen  Familienanschluß
besitzen.  Eine  Anzahl  Einrichtungen  für  Ausbildung  und  Fortbildung  der  Jugend  finden
später  bei  Unterrichts-  und  Bildungsanstalten  Erwähnung.  Von  den  Farbenfabriken
vorm.  Fried  r.  Bayer&amp;amp;Co.  in  Leverkusen  wurde  1909  ein  besonderer  Jugendverein  gegründet, ­
  dem  1911  80  männliche  und  36  weibliche  Jugendliche  angehörten.  Es  wurden
50  Vereinsabende  in  diesem  Jahre  abgehalten,  außerdem  erhielt  der  Verein  Freikarten
zu  den  Veranstaltungen  der  Fabrikzentralstelle  für  Bildungswesen.  Die  Jugend  fand  Unterstützungen ­
  in  der  Pflege  von  Musik  und  Gesang,  auch  wurden  von  der  Fabrikleitung  Prämien
für  gute  Darbietungen  in  diesen  Fächern  erteilt.  Weihnachtsbescherungen,  gemeinsame
Ausflüge,  Rekrutenabschiedsfeste,  Anstands-  und  Tanzkurse  usw.  gehören  zu  dem  Programm ­
  des  Jugendvereins.  Auch  gewährt  die  Firma  zu  der  von  ihr  errichteten  Jugendsparkasse
  einen  erheblichen  Zuschuß.  —  Der  Jugendpflege  widmet  die  Zündwarenfabrik ­
  Starke  &amp;amp;  Co.  in  Melle  auch  besondere  Aufmerksamkeit  zu.
ALTENHEIME  UND  STIFTE.  Die  Gruppe  7,  welche  die  freiwilligen  Zuwendungen  für
Altenheime  und  Stifte  umfaßt,  ist  gleichfalls  ganz  erheblich  gestiegen.  Für  die  Jahre  1883,
1884  und  1887  wurden  keine  Beträge  dieser  Art  aufgefunden,  für  die  Jahre  1885,  1886  und
1888—1896  dagegen  ein  jährlicher  Durchschnittsbetrag  von  rund  571  000  M.  Vielfach
beruht  die  Errichtung  von  Altenheimen  und  Stiften  auf  dem  Willen  von  Testatoren,  die
oft  ihr  gesamtes  Vermögen  für  die  Ausführung  und  Erhaltung  solcher  Stifte  bestimmen.
Es  ist  daher  erklärlich,  daß  die  einzelnen  Jahresbeträge  dieser  Rubrik  sehr  verschiedenartig ­
  sind,  weil  sie  von  Zufälligkeiten  abhängen.  Aber  im  ganzen  kann  man  doch,  namentlich ­
  in  dem  letzten  Jahrzehnt,  eine  gewisse  Regelmäßigkeit  der  Steigerung  feststellen.  Von
1  062  985  M.  im  Jahre  1897  erhöhte  sich  der  Betrag  allmählich  auf  7  576  000  M.  im  Jahre
1912.  Der  durchschnittliche  Jahresbetrag  des  ganzen  30jährigen  Zeitraums  für  Gruppe  7
beträgt  2  363  505  M.,  während  der  Gesamtbetrag  der  Gruppe  7  mit  70  905  025  M.  festgestellt ­
  wurde.  Es  ist  ganz  zweifellos,  daß  die  Durchsicht  der  Stiftungsverzeichnisse
der  größeren  deutschen  Stadtverwaltungen  noch  erhebliche  Beträge  für  Errichtung  von
Altenstiften  ergibt,  die  der  Bearbeiter,  wenigstens  in  früheren  Jahren,  wegen  Ermanglung
des  betreffenden  Materials  nicht  hat  berücksichtigen  können.  Hinweisen  wollen  wir  nur
auf  den  bekannten  Altenhof  der  Kruppschen  Firma  und  —  soweit  der  spezielle  Teil
dieses  Werkes  in  Betracht  kommt  —  auf  die  Arbeiter-Altersversorgungsanstalt  der  Textilfirma ­
  C.  A.  Pr  ei  bisch  in  Reichenau  i.  Sa.,  in  welcher  38  alte  Arbeiter  Aufnahme  finden
können,  sowie  auf  das  Stift  ,,Ferdinandsheim“,  das  für  die  alten  Arbeiter  der  Gerresheimer
  Glashüttenwerke  von  der  Frau  Kommerzienrat  Heye  errichtet  worden  ist.
Falls  ein  weiteres  Interesse  für  Einrichtungen  und  Zwecke  von  Arbeiter  -  Altenheimen,
Feierabendhäusern  usw.  vorhanden  ist,  darf  auf  die  von  Peter  Schmidt  1895  im
„Arbeiterfreund“  (S.  46—73)  veröffentlichte  Abhandlung:  „Alters-  und  Invalidenheime  für
Arbeiter  und  deren  Hinterlassene“  hingewiesen  werden.
        <pb n="30" />
        Allgemeines  und  Spezielles  über  Entwicklung  und  Stand  der  Wohlfahrtspflege.  21
Mit  der  in  Gruppe  8  behandelten
KRANKEN-  UND  GENESENENFÜRSORGE  verhält  es  sich  ähnlich  wie  mit  den
schon  bei  der  Besprechung  von  Gruppe  1,  Pensions-  und  Unterstützungskassen,  angedeuteten ­
  Verhältnissen.  Gerade  seitdem  die  Krankenversicherung  der  Arbeiter  eine  gesetzliche ­
  Regelung  gefunden  hat,  erhöhte  sich  die  Neigung,  diesem  Zweig  der  Wohlfahrtspflege ­
  außergesetzliche  und  freiwillige  Zuwendungen  zu  machen.  Erst  die  Wirksamkeit ­
  der  gesetzlichen  Krankenversicherung  hat  die  Lücken  gezeigt,  die  die  freiwillige
Wohlfahrtspflege  ausfüllen  konnte.  Die  freiwilligen  Zuwendungen  für  Kranken-  und
Genesenenfürsorge  und  für  Wöchnerinnenpflege,  an  welchen  im  Jahre  1883  nur  5000  M.
aufgefunden  wurden,  erhöhten  sich  in  fast  gleichmäßiger  Steigerung  auf  17  393  058  M.
im  Jahre  1912!  Der  Gesamtbetrag  dieser  Art  freiwilliger  und  außergesetzlicher  Wohlfahrtspflege ­
  für  die  letzten  30  Jahre  zeigt  in  Gruppe  8  unserer  Tabelle  7  einen  Betrag
von  125  366  095  M.!
In  vielen  Fällen  wurden  im  Jahre  1885,  als  die  in  Kraft  tretende  gesetzliche  Krankenversicherung ­
  für  die  meisten  Fabriken  Betriebskrankenkassen  einführte,  die  oft  erheblich
weniger  zu  leisten  verpflichtet  waren  als  die  früheren  freiwilligen  Krankenkassen,  die
überschießenden  Kapitalien  der  letzteren  als  Grundlagen  für  Schaffung  von  Unterstützungskassen ­
  benutzt,  deren  Wirkungsrichtungen  wir  schon  bei  Besprechung  der  Gruppe  1  aufgeführt ­
  haben.
Erwähnung  von  den  im  speziellen  Teil  aufgeführten  Firmen  verdient  die  Einrichtung
einer  Unterstützungskasse  bei  der  Steingutfabrik  Villeroy  &amp;amp;  Boch  in  Mettlach  und
Dresden,  welche  für  andauernd  Kranke  die  Leistungen  der  Betriebskrankenkasse  auf
2  Jahre  und  darüber  ausdehnt.  Die  jährlichen  Aufwendungen  für  diesen  Zweck  belaufen
sich  auf  rund  10  000  M.  —  Vorbeugende  Krankenpflege  durch  eigens  angestellte
geprüfte  Krankenpflegerinnen,  entweder  innerhalb  der  Fabrik  oder  in  den  Arbeiterwohnungen, ­
  finden  wir  bei  der  Firma  Chemische  Werke  Henkel  &amp;amp;  Co.  in  Düsseldorf,
woselbst  die  Krankenschwester  auch  die  Vermittlerin  zwischen  Arbeitgeber  und  Arbeiter
ist.  Sie  versieht  hier  also  gleichzeitig  den  Posten  einer  Fabrikpflegerin,  wie  solche
vielfach  auch  ausschließlich  für  diesen  Zweck,  namentlich  dort,  wo  viele  weibliche  Arbeitskräfte ­
  mitwirken,  angestellt  sind.  —  Hoffmanns  Stärkefabriken,  A.-G.,  Salzuflen
besitzen  ein  eigenes  Stiftungs-Krankenhaus  mit  50  Betten,  desgl.  die  Cigarrenfabrik
Arnold  Schindler,  G.  m.  b.  H.,  Herbolzheim,  seit  1899,  das  der  Gemeinde  als  Geschenk
überwiesen  wurde.
Die  Württembergische  Metallwarenfabrik,  Geislingen  hat  2  Desinfektionsapparate ­
  aufgestellt,  welche  im  Bedarfsfälle  an  Fabriksangehörige  ausgeliehen  werden.
Die  dazu  gehörigen  Pastillen  werden  unentgeltlich  abgegeben.  Im  Jahre  19x1  wurde  die
Desinfektion  in  119  Wohnungen  ausgeführt.
Die  Große  Berliner  Straßenbahn  gewährt  zum  Krankengeld  einen  Zuschuß
in  Höhe  von  einem  Drittel  des  Tagesverdienstes.
WÖCHNERINNENPFLEGE  wird  vielfach  —  außer  in  den  schon  aufgeführten  besonderen ­
  Anstalten  —  auch  indirekt  dadurch  ausgeübt,  daß  seitens  mancher  Firmen  den
örtlichen  Hauspflege-  und  Frauenvereinen  Zuwendungen  gemacht  werden,  wogegen
letztere  verpflichtet  sind,  in  Bedarfsfällen  den  Familien  der  Werksangehörigen  Hilfe  zu
leisten.  —  Die  Farbenwerke  vorm.  Friedr.  Bayer  &amp;amp;  Co.  in  Leverkusen  gewähren
dem  Frauenverein  einen  Jahreszuschuß  von  5000  6000  M.  —  In  der  Papierfabrik  Kübler
&amp;amp;  Niethammer  in  Kriebstein  i.  Sachsen  erhalten  Arbeiterinnen,  welche  mindestens
1  Jahr  bei  der  Firma  arbeiten,  im  Falle  des  Wochenbettes  25  M.  unter  der  Voraussetzung
ausgehändigt,  daß  sie  mindestens  4  Wochen  lang  der  Arbeit  fern  bleiben.
ERHOLUNGS-  ODER  GENESUNGSHEIME  werden  nach  den  durch  die  Reichsversicherung ­
  gegebenen  Beispielen  vielfach  auch  von  größeren  Firmen  errichtet.  So  hat  die  Buchdruckerei ­
  Büxenstein  in  Berlin  für  ihre  Angestellten  und  Gehilfen  das  Erholungs-
        <pb n="31" />
        22  Allgemeines  und  Spezielles  über  Entwicklung  und  Stand  der  Wohlfahrtspflege.
heim  „Hubertushöhe“  errichtet.  —  Das  Ferienheim  Lückendorf  der  Firma  Körting  &amp;amp;
Mathiesen  in  Leutzsch  b.  Leipzig,  das  aus  den  Mitteln  des  „Fonds  für  Wohlfahrtszwecke“ ­
  (550000  M.  Vermögen)  mit  150000  M.  errichtet  ist,  kann  in  seiner  äußeren  und
inneren  Einrichtung  als  eine  Musteranstalt  gelten.  Die  Firma  G.  J.  H.  Siemers  &amp;amp;  Co.,
Reederei  u.  Bankgeschäft,  Hamburg  besitzt  eine  bereits  1895  vom  Inhaber  Edmund
J.  A.  Siemers  errichtete  Heilstätte  in  Geesthacht,  deren  350  Betten  den  Angestellten  und
deren  Familienangehörigen  kostenfrei  zur  Verfügung  stehen.  —  Die  Firma  Breuninger,
Stuttgart  besitzt  ein  Erholungsheim  „Hohen-Rodt“  für  100  Personen.  Das  Seidenhaus
Michels  &amp;amp;  Cie.,  Berlin,  Crefeld  u.  Nowawes  bietet  allen  weiblichen  Angestellten  freien
Ferienaufenthalt  im  Ferienheim  zu  Mellen  (Meckl.).  —  Die  Wilhelma,  Allg.  Versicherungs-A.-G.
  in  Magdeburg  hat  in  Verbindung  mit  der  Magdeburger  Hagelversicherungsgesellschaft ­
  für  die  Beamten  beider  Gesellschaften  ein  splendid  ausgestattetes
Erholungsheim  (Kalkowheim)  in  Harz  bürg  errichtet.  —  Das  Heilverfahren  für  erkrankte  Beamte ­
  und  deren  Frauen  und  Kinder,  sowie  für  Arbeiter  und  Angehörige  wird  auch  oft  durch
Überweisung  an  anderweite  Heilstätten,  Hospize  und  Bäder  oder  durch  Gewährung  von  Mitteln
für  Aufenthaltskuren  auf  dem  Lande  oder  an  der  See  ausgeführt.  Bei  den  Farbenfabriken
vorm.  Friedr.  Bayer  &amp;amp;  Co.  in  Leverkusen  bestehen  nach  dieser  Richtung  hin  gesonderte ­
  Stiftungen  für  Beamte  und  Arbeiter.  Außerdem  besteht  bei  dieser  Firma  das  durch
die  v.  Böttinger-Stiftung  begründete  Erholungs-  und  Rekonvaleszentenheim,  das  Platz
zur  Aufnahme  von  50  Personen  bietet.  -—  Besondere  Anerkennung  verdienen  die  von
vielen  Fabrikfirmen  für  die  Lungenfürsorge  ihrer  Arbeiter  und  deren  Angehörige  aufgewendeten ­
  Mittel.  Es  ist  hier  am  Platze,  darauf  hinzuweisen,  welche  Liebe  und  Hingabe
oft  gerade  diesem  Wohlfahrtszweige  zugewendet  wird.  So  suchte  der  Begründer  der
Messingwerke  Basse  &amp;amp;  Selve  in  Altena  (Westfalen),  Gustav  Selve,  die  in  seinen
Arbeitsstätten  mit  ihm  Arbeitenden  nicht  von  sich  abzuschütteln,  wenn  ihr  Gesundheitszustand ­
  schwankend  wurde,  sondern  er  suchte  für  sie  Heilung  und  Besserung  zu  erzielen, ­
  und  er  beschäftigte  auch  die  invalid  bleibenden  mit  entsprechend  leichteren  Arbeiten.
Sein  und  seiner  Witwe  Vermächtnisse  und  Stiftungen  haben,  gestützt  auf  die  gleiche  Gesinnung ­
  der  gegenwärtigen  Firmeninhaber,  dafür  gesorgt,  daß  auch  für  Gegenwart  und
Zukunft  derselbe  menschenfreundliche  Geist  über  den  ausgedehnten  Werken  waltet!
In  ganz  besonders  durchgreifender  Weise  hat  nun  Gustav  Selve  für  die  lungenkranken
Arbeiter  seiner  Firma  und  für  deren  lungenkranke  Angehörigen  durch  Erbauung  von  besonderen ­
  Wohnhäusern,  den  sogenannten  Lungenkrankenhäusern,  gesorgt.  Von  der
Erkenntnis  ausgehend,  daß  ein  sehr  wesentliches  Mittel  zur  Bekämpfung  der  Krankheit
in  der  möglichst  strengen  Isolierung  der  Kranken,  besonders  derjenigen  im  vorgerückten
Stadium  zu  suchen  ist,  war  Selve  seit  Jahren  bestrebt,  solchen  Kranken  unter  seinen  Arbeitern ­
  oder  deren  Familiengliedern,  die  die  Familie  nicht  verlassen  wollten,  ein  besonders
großes,  luftiges  Zimmer  —  von  den  anderen  Räumen  getrennt  —  in  eigens  dazu  gebauten,
fern  vom  Fabriklärm,  alleinstehend  am  Walde  und  in  möglichst  sonniger  Lage  belegenen
Häusern  zu  überweisen.  Es  sind  nach  der  zum  50  jährigen  Jubiläum  der  Firma  1911  herausgegebenen ­
  Festschrift  bisher  sechs  einstöckige  Häuser  für  je  eine  und  drei  zweistöckige
Doppelhäuser  für  je  vier  Familien  mit  lungenkranken  Familienvätern  errichtet.  Die  innere
Einrichtung  der  Lungenkrankenhäuser  entspricht  allen  neuesten  hygienischen  Anforderungen. ­
  Die  Familie  des  Erkrankten  wird  bis  zur  Wiederherstellung  des  Ernährers  aus
dem  Unterstützungsfonds  unterstützt.  Die  Erfolge  sind  ausgezeichnet,  namentlich  auch
in  bezug  auf  die  durch  diese  Einrichtungen  erzielten  Einwirkungen  auf  die  Gesundheitspflege ­
  der  übrigen  Arbeiterschaft.
Die  Gruppe  9  faßt  die  auf
GESUNDHEITSPFLEGE,  SPORT  UND  SPIEL,  FERIEN  UND  URLAUBE  gerichteten
Aufwendungen  in  der  Wohlfahrtspflege  zusammen.  Es  ist  selbstverständlich,  daß  die
bezüglichen  Beträge  nicht  genau  auseinander  zu  halten  sind,  und  daß  demzufolge  in  dieser
        <pb n="32" />
        Allgemeines  und  Spezielles  über  Entwicklung  und  Stand  der  Wohlfahrtspflege.  23
Gruppe  auch  Beiträge  für  Kinderfürsorge  (Gruppe  6)  und  für  die  vorauf  gegangene  Gruppe
Kranken-  und  Genesenenfürsorge  mit  enthalten  sind.
Erheblichere  gleichmäßigere  Zuwendungen  für  Gesundheitspflege  setzen  erst  mit
dem  Jahre  1897  mit  einem  Betrage  von  585  000  M.  ein,  vorher  sind  nur  Angaben  mehr
zufälliger  Art  ermittelt  worden,  so  daß  z.  B.  für  das  Jahr  1896  für  diese  Rubrik  gar  nichts
gefunden  worden  ist.  Das  Jahr  1912  weist  für  Gruppe  9  eine  Summe  von  4  686  426  M.  auf,
der  Gesamtbetrag  für  den  Zeitraum  1883—1912  ist  mit  34  464  621  M.  fixiert.  Für  die
letzten  Jahre,  etwa  von  1900  ab,  sind  in  diese  Gruppe  mehrfach  hohe  Stiftungen  für
städtische  Volksbäder  gefallen,  deren  Benutzung  in  erster  Linie  den  weniger  bemittelten
Volksklassen  freigestellt  ist.
Unter  den  Fabrikfirmen  sind  es  wiederum  die  Farbwerke  vorm.  Friedr.  Bayer  &amp;amp;
Co.  in  Leverkusen,  die  auch  für  die  Gesundheitspflege  besonders  durchdachte  Einrichtungen ­
  geschaffen  haben.  Während  Badeeinri  chtungen  fast  bei  allen  im  speziellen  Teil
auftretenden  Firmen  Vorkommen  (bei  der  Firma  H.  W.  Appel,  Hannover  wird  die  Badezeit
als  Arbeitszeit  bezahlt),  beschränken  sich  die  Farbenfabriken  vorm.  Bayer  &amp;amp;  Co.  nicht  auf
diese,  sondern  sie  haben  noch  eine  Reihe  andere  Gesundheitspflegeeinrichtungen  getroffen.
Kurz  auf  geführt  waren  hier  im  Jahre  1911  die  Einrichtungen  für  die  Gesundheitspflege
folgende:
80  Aufenthaltsräume  mit  Umkleideräume  und
I 355  Waschgelegenheiten,  alles  nach  hygienischen  Grundsätzen  ausgeführt;
640  Zellen  für  Wannen-  und  Brausebäder,  Gesamtkosten  für  diese  Einrichtungen
im  Jahre  1911:  308  m  M.;
1  Flußbadeanstalt  im  Rhein  mit  Erteilung  von  Schwimmunterricht;  es  wurden
1911  hier  307  Zellenbäder  und  6999  Schwimmbäder  genommen,  Zuschuß  2975  M.;
1  Badegelegenheit  für  Frauen  und  Kinder.  1911  badeten  4700  Frauen  und
14  100  Kinder,  Unkosten  6449  M.;
3  Wartehallen;  Zahl  der  Besucher  1911  190000;
1  ärztliche  Poliklinik,  welche  1911  von  1129  Personen,  meist  Frauen  und  Kindern
der  Werksangehörigen  benutzt  wurde;
1  Frauenverein,  dem  nach  Anweisung  der  von  der  Firma  angestellten  Ärzte  und
Krankenschwestern  die  Mitwirkung  an  der  Verwaltung  des  Wöchnerinnenheims,
der  Säuglings-  und  Lungenfürsorge,  der  Mütterberatungsstelle,  der  Haushaltungsschule, ­
  des  Mädchenheims  usw.  anvertraut  ist.  Die  Aufwendungen  der
Firma  für  diese  Anstalten  betragen  jährlich  gegen  40  000  M.
Für  die  Kinderferienpflege  bestehen  bei  den  Farbenwerken  zwei  v.  Böttinger-Stiftungen,
  welche  im  Jahre  1911  50  Kindern  Ferienaufenthalt  und  89  Kindern  Milchpflege ­
  zuteil  werden  ließen.  Damit  diejenigen  nach  auswärts  gehenden  Kinder  bedürftiger
Arbeiterfamilien  auch  äußerlich  reputierlich  auftreten  können,  werden  an  solche  (1911:
an  24)  entsprechende  Kleidungsstücke  aus  den  Mitteln  einer  besonderen  Stiftung  ausgeliefert.
Die  Förderung  der  körperlichen  Reinigung  wird  bei  der  Gewerkschaft  Gustav
bei  Dettingen  a.  Main  außer  durch  die  unentgeltlich  zu  benutzende  Badeanstalt  dadurch
erstrebt,  daß  an  alle  Arbeiter  zu  festgesetzten  Terminen  Waschseife  gratis  verabfolgt  wird.
In  der  Zigarettenfabrik  Yenidze-Dresden  können  die  Arbeitsräume  erst  nach
Passieren  und  Benutzung  der  Garderoben-  und  Waschtoiletten  betreten  werden.
Für  Sport  und  Spiel  haben  gleichfalls  die  Farbenfabriken  vorm.  Friedr.  Bayer
&amp;amp;  Co.  in  Leverkusen  verschiedene  mustergültige  Einrichtungen  getroffen.  Wir  erwähnen ­
  die  Vermittlung  von  (1911  86)  Angelkarten  für  Rheinfischerei  (Unkosten  jährlich ­
  x000  M.),  die  Pflege  des  Turn-  und  Spielvereins,  welcher  1911  414  Mitglieder  zählte
und  von  der  Firma  mit  4204  M.  unterstützt  wurde,  den  Ruderverein,  dem  1911  83  Mitglieder ­
  angehörten  und  dessen  Unkosten  mit  2607  M.  von  der  Firma  bestritten  wurden  usw.
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        24  Allgemeines  und  Spezielles  über  Entwicklung  und  Stand  der  Wohlfahrtspflege.
—  Die  Chemischen  Werke  von  Henkel  &amp;amp;  Co.  in  Düsseldorf  haben  drei  Spielplätze
mit  Turngeräten,  je  einen  für  ihre  männlichen,  weiblichen  und  jugendlichen  Arbeiter  zur
Verfügung  gestellt.  —  Bei  W.  Spindler  in  Spindlersfeld  gehört  namentlich  auch  der
Ruderverein  zu  den  beliebtesten  Sportgelegenheiten.  Bei  der  Firma  Knape  &amp;amp;  Würk,
Schokoladenfabrik,  Leipzig,  haben  die  Sommerfestezu  beliebten  Familienfesten  sich
ausgestaltet.
Die  Erteilung  von  Urlaub  an  Angestellte  und  Arbeiter  gehört  zu  den  neuzeitlichen ­
  gesundheitlichen  Wohlfahrtseinrichtungen,  die  sich  unverhältnismäßig  schnell
Bahn  gebrochen  haben.
Es  sind  in  dieser  Richtung  namentlich  die  großstädtischen  Betriebswerke  vorangegangen.
Nach  dem  „Kommunalen  Jahrbuch“  für  1912/13  {Jena,  Fischer)  gewähren  zurzeit
265  Stadtgemeinden  in  Deutschland  regelmäßigen  Urlaub  an  ihre  Arbeiter,  von  2  Tagen
bis  zur  Ausdehnung  auf  14  Tage.
Es  liegen  außer  der  bereits  1901  von  der  Reichsregierung  veranstalteten  Erhebung
über  die  Arbeitszeit  der  Gehilfen  und  Lehrlinge,  welche  auch  die  Urlaubsgewährung
mit  umfaßte  (Drucksachen  der  Kommission  für  Arbeiterstatistik,  Berlin  1902),  und  außer
den  bezüglichen  Tabellen  des  „Kommunalen  Jahrbuchs“  noch  einige  Erhebungen  neuester
Zeit  über  diese  Wohlfahrtseinrichtung  vor.  Von  diesen  beruht  die  eine  auf  einer  vom  Verband ­
  der  Gemeinde-  und  Staatsarbeiter  am  1.  April  1912  vorgenommenen  Zählung,  deren
Resultate  in  der  Schrift:  „Die  Arbeiterfürsorge  in  den  Gemeindebetrieben“,
Berlin  1912,  veröffentlicht  sind.  Diese  Erhebung  weist  nach,  daß  225  Gemeinden  unter
Fortzahlung  des  Lohnes  ihren  Arbeitern  Sommerurlaub  gewähren.  •—  Auch  der  deutsche
Metallarbeiterverband  hat  eine  Erhebung  über  den  Arbeiterurlaub  in  der  Metallindustrie ­
  durchgeführt  und  veröffentlicht  (Stuttgart,  Schlicke,  1913)  (36  S.).  —  Eine
weitere  Erhebung  wurde  auf  Grund  eines  Beschlusses  der  „Internationalen  Vereinigung
für  gesetzlichen  Arbeiterschutz“  vom  Bureau  für  Sozialpolitik  der  deutschen  Sektion  dieser
Vereinigung  durch  das  Bureaumitglied  Dr.  Ludwig  Heyde  ausgeführt,  deren  Ergebnisse ­
  in  der  Schrift:  „Urlaub  für  Arbeiter  und  Angestellte  in  Deutschland“
(München  und  Leipzig  1912,  Duncker  &amp;amp;  Humblot)  veröffentlicht  worden  sind.
Die  Einrichtung  der  Arbeitszeit  kann  unter  Umständen  als  eine  Ergänzung  der
Urlaubserteilung  gelten,  weil  z.  B.  eine  kürzere  oder  sogenannte  „durchgehende“  Arbeitszeit ­
  den  Angestellten  und  Arbeitern  für  Erholungs-,  also  für  gesundheitliche  Zwecke,  Zeit  übrig
läßt.  So  ermöglicht  beispielsweise  bei  den  Chemischen  Werken  Henkel  &amp;amp;  Co.  in
Düsseldorf  die  durchgehende  Arbeitszeit  den  Bureauschluß  um  4y 2  Uhr.  —  Bei  der  Firma
Kathreiners  Malzkaffee-Fabriken,  Berlin,  dauert  die  tägliche  Arbeitszeit  der  Angestellten ­
  nur7V 2  Stunden.  —  Die  „Sarotti“-Chocoladen-Industrie,  A.-G.,  Berlin,
macht  Propaganda  für  gesetzliche  Einführung  einer  sog.  „Sommerzeit“  und  hat  für
eine  entsprechende  Petition  an  den  Reichstag  bereits  80000  Unterschriften  gesammelt.
—  Viele  Arbeitgeber  gewähren  den  Arbeiterurlaub  nicht  nur  unter  Fortbezahlung  des
Lohnes,  sondern  sie  geben  zum  Lohne  noch  einen  Urlaubszuschuß,  da  doch  die  Ausführung
einer  Erholungsreise  oder  eines  Erholungsaufenthaltes  auf  dem  Lande  mit  besonderen  Ausgaben ­
  verknüpft  ist.
Der  Umstand,  daß  in  sehr  vielen  Fällen  die  Tarifverträge  und  die  Arbeitsordnungen ­
  ausdrücklich  die  Urlaubsskala  für  die  Arbeiter  feststellen,  beweist,  wie  sehr  die
Urlaubserteilung  an  die  Werksgenossen  als  eine  Ehrenpflicht  der  deutschen  Arbeitgeber
betrachtet  wird.
Bei  Aufzählung  einiger  Beispiele  von  Urlaubsgewährungen  an  Arbeiter  ist  zu  erwähnen, ­
  daß  die  Farbenfabriken  vorm.  Friedr.  Bayer  &amp;amp;  Co.  in  Leverkusen  im
Jahre  1911  3013  Arbeiter  mit  10  087  Tagen  und  mit  Urlaubslöhnen  im  Betrage  von  58  437  M.
beurlaubten.  In  diesem  Betrage  ist  der  Lohn  und  ein  15  proz.  Zuschlag  zu  demselben  als
„Urlaubszulage“  enthalten.  Im  Jahre  1912  hat  die  Firma  vier  große  möblierte  Ferien-
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        Allgemeines  und  Spezielles  über  Entwicklung  und  Stand  der  Wohlfahrtspflege.  25

häuser  für  die  Familien  der  Werksangehörigen  einrichten  lassen.  Ein  Ausschuß
von  Fabrikbeamten  führt  über  diese  Häuser  die  Aufsicht.
Die  Badischen  Anilin-  und  Sodafabriken  in  Ludwigshafen  a.  Rh.  gewähren
ihren  älteren  Arbeitern  bis  zu  14  Tagen  Urlaub,  gewähren  zum  Lohn  einen  Zuschuß  bis
zu  7  M.  und  hatten  im  Jahre  1910  2403  Arbeiter  beurlaubt.  —  Die  Papierfabrik
M.  Krause,  Berlin  -  Charlotten  bürg,  gewährt  ihren  beurlaubten  Arbeitern  den  doppelten ­
  Lohnsatz.
In  der  Porzellanfabrik  Ph.  Rosenthal  &amp;amp;  Co.  in  Selb  i.  Bay.  hat  jeder  Arbeiter,
welcher  10  Jahre  im  Betriebe  tätig  gewesen  ist,  Anspruch  auf  einen  I4tägigen  Urlaub
gegen  volle  Vergütung  des  durchschnittlichen  Lohnes.  Alle  Arbeiter,  welche  Mitglieder
der  Wohlfahrtskasse  des  Verbandes  deutscher  Porzellanfabriken,  deren  Ziele  der
spezielle  Teil  auf  führt,  sind,  haben  bereits  nach  einem  Jahr  der  Beschäftigung  bei
der  Firma  Anspruch  auf  einen  8tägigen  Urlaub.  Arbeiterinnen  haben  nach  3  Jahren  Anspruch
auf  8  Tage  Urlaub.
Als  einen  beachtlichen  gesundheitlichen  Faktor  muß  man  auch  die  Ruhesäle  betrachten, ­
  die  von  einigen  Firmen  dann  eingerichtet  sind,  wenn  eine  größere  Anzahl  ihrer
Arbeiter  mittags  keine  Gelegenheit  zum  Ausruhen  findet.  Letzteres  ist  namentlich  bei
denjenigen  Arbeitern,  die  wegen  der  weiten  Entfernung  ihres  Wohnortes  von  der  Arbeitsstätte ­
  mittags  nicht  nach  Hause  gehen  können,  der  Fall.  Solche  Arbeiter  brauchen  nach
der  Einnahme  ihres  eigenen,  durch  besondere  Fabrikvorrichtungen  gewärmten  Mittagsessens ­
  oder  nach  dem  Speisen  in  der  Fabrikkantine  nicht  in  letzterer  sich  länger  aufzuhalten, ­
  wo  sie  leicht  alsdann  sich  unnötigem  Biergenuß  hingeben  würden.  —  Die  Firma
Günther  Wagner  in  Hannover  und  die  Zigarettenfabrik  Yenidze  in  Dresden
haben  musterhafte  Ruhesäle  mit  Liegestühlen  eingerichtet,  die  wirklich  Ruhegelegenheiten
sind,  weil  sie  abseits  vom  Geräusch  sich  befinden.  Bei  der  Firma  Yenidze  befinden  sie
sich  in  der  großen  Glaskuppel  des  im  orientalischen  Stile  erbauten  Fabrikgebäudes.  —
Bei  den  ChemischenWerken  Henkel  &amp;amp;  Co.  in  Düsseldorf  steht  während  der  Mittagspause ­
  den  Ruhebedürftigen  der  „Dachgarten“  zur  Verfügung.  ■—  Wenn  bei  den  meisten
der  in  Betracht  kommenden  Firmen  die  Länge  des  Urlaubs  auf  einer  Staffelung  nach  Dienstjahren ­
  beruht,  so  herrscht  bei  dem  Zeißwerk  in  Jena  noch  eine  gewissermaßen  feinere
Abgrenzung  der  Urlaubsdauer.  Bis  im  vorigen  Jahre  hatte  jeder  Arbeiter  im  Zeißwerk
nach  einjährigem  Dienst  bei  der  Firma,  ein  Alter  von  20  Jahren  vorausgesetzt,  jährlichen
Anspruch  auf  6  Tage  Urlaub  und  Wochenlohn.  Nach  den  neuesten  Bestimmungen  steigt
jetzt,  vom  31.  Lebensjahre  ab,  der  Anspruch  auf  Urlaub  alle  5  Jahre  um  einen  Tag,  bis
schließlich  ein  bezahlter  Urlaub  von  12  Tagen  im  Jahre  erreicht  wird.  Außerdem  wird
zum  Urlaubslohn  ein  Zuschlag  bezahlt,  und  zwar  nach  5  Dienstjahren  10  %,  nach  10  Dienstjahren ­
  20  %  und  nach  30  Dienstjahren  30  %.  Beide  Verbesserungen  des  Urlaubs  sind
Anregungen  und  Anträgen  des  Arbeitsausschusses  entsprungen.  Die  Ausgabe  für  die
Arbeiterferien  betrug  im  letzten  Geschäftsjahre  rund  50  000  M.
Bei  einer  Firma  erhalten  diejenigen  Werkmeister,  welche  auf  den  ihnen  zustehenden
Urlaub  verzichten,  eine  um  einen  Viertelmonatsgehalt  erhöhte  Weihnachtsgratifikation.
Wir  halten  dieses  Verfahren  nicht  für  nachahmenswert,  auch  nicht  für  im  Interesse  des
Arbeitgebers  liegend.
Für  eine  wichtige  gesundheitsförderliche  Sache  halten  wir  auch  den  Kleingartenbau. ­
  Inwieweit  Arbeitgeber  hierzu  ihren  Angestellten  und  Arbeitern  die  Möglichkeit
bieten,  wollen  wir  bei  der  Besprechung  der  Gruppe  13,  Wohnungsfürsorge,  kurz  erörtern.
Hinsichtlich  der  Gruppe  10,
ERHOLUNGSSTÄTTEN  UND  VOLKSPARKS,  kommen  meistens  Stiftungen  für  Ausdehnung ­
  bereits  bestehender  oder  für  Neuanlage  von  städtischen  Parkanlagen  in  Betracht.
Es  handelt  sich  hier  also  nicht  eigentlich  um  Arbeiter-,  sondern  um  Volkseinrichtungen.
Daß  aber  die  freiwilligen  Zuwendungen  für  diesen  gemeinnützigen  Zweig,  für  welchen  wir
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        26  Allgemeines  und  Spezielles  über  Entwicklung  und  Stand  der  Wohlfahrtspflege.
in  Gruppe  io  einen  Gesamtbetrag  für  den  Zeitraum  1883  1912  von  18  155  331  M.  ermittelt ­
  haben,  in  erster  Linie  auch  den  Arbeitern,  ihren  Frauen  und  Kindern  zugute  kommt,
darf  wohl  kaum  bezweifelt  werden.  —  Die  Firma  W.  Spindler  in  Spindlersfeld  hat
anschließend  an  ihr  Fabrikareal  einen  Park  von  25  Morgen  Größe  geschaffen,  der  den
Arbeitern  und  Familien  von  Spindlersfeld  zur  Erholung  überlassen  ist.  —  Geheimrat
Dr.  Füllner,  Inhaber  der  Maschinenfabrik  H.  Füllner,  Warmbrunn,  stiftete  1906  zur
Kaiser-Silberhochzeit  einen  16  ha  großen  Park,  der  der  Allgemeinheit  zur  Verfügung  steht.
Im  Park  befindet  sich  u.  a.  ein  12  000  qm  großer  Teich,  der  auch  im  Winter  bei  elektrischem
Bogenlicht  für  den  Eissport  benutzt  wird.  Ein  norwegisches  Blockhaus  dient  Restaurationszwecken. ­
  —  Hervorragend  nach  Lage  und  innerer  Ausgestaltung  ist  auch  der  von  der  Firma
Gebr.  Barasch,  Breslau,  eingerichtete  37  Morgen  große  Park,  in  dem  sich  ein  schönes
Erholungsheim  für  die  Angestellten  und  deren  Familienangehörige  befindet,  und
in  welchem  auch  letzteren  freie  Verpflegung  geboten  wird.
Die  Gruppe  11,
BLINDEN-  UND  TAUBSTUMMENFÜRSORGE,  KRÜPPELPFLEGE,  kann  natürlich
sich  auch  nur  relativ  auf  die  Arbeiter  beziehen.  Dagegen  fallen  die  gespendeten  Beträge,
von  denen  nach  Ausweis  der  Quellenverzeichnisse  sehr  viele  aus  Arbeitgeberkreisen  stammen,
wohl  sämtlich  den  minderbemittelten  unter  den  Gebrechlichen  zu.
Der  von  uns  ermittelte  Gesamtbetrag  für  den  Zeitraum  1883—1912  beträgt  8  230  223  M.
Die  Gruppe  12,
OBDACHLOSEN-  UND  ENTLASSENENFÜRSORGE,  ist  ebensowenig  nur  auf  die
Arbeiter  bezüglich.
Der  ermittelte  Betrag  von  1883—1912  beläuft  sich  auf  1  392  334  M.
Die  Gruppe  13,
WOHNUNGSFÜRSORGE,  bildet  dagegen  einen  eminenten  Teil  der  Arbeiterfrage,
schon  deshalb,  weil  hier  die  Interessen  des  Arbeitgebers  auch  oft  mit  beteiligt  sind.  Es  ist
denn  auch  für  die  Wohnungsfürsorge  ein  erheblicher  Betrag  für  den  Zeitraum  1887  (für
den  Zeitraum  1883  1886  wurden  keine  Zuwendungen  festgestellt)  bis  1912  von  102  139  692  M.
ermittelt  worden.
Auf  das  Jahr  1912  entfällt  hiervon  ein  Betrag  von  18  188  229  M.
Die  Wohnungsfürsorge  seitens  der  Arbeitgeber  macht  sich  nach  den  verschiedensten
Richtungen  hin  geltend.  Sie  kann  zunächst  sich  indirekt  dadurch  betätigen,  daß  der
Arbeitgeber  durch  Gewährung  von  Beihilfen  an  Baugenossenschaften  seinen  Angestellten
und  Arbeitern  fremde  geeignete  Wohnungen  sichert,  indem  die  betreffende  Baugenossenschaft ­
  eine  entsprechende  Anzahl  von  Wohnungen  für  den  Arbeitgeber  reserviert.  So  hat
der  Generaldirektor  der  Steingutfabrik  Villeroy  &amp;amp;  Boch  in  Dresden  dem  Dresdner
Spar-  und  Bauverein  auf  10  Jahre  einen  jährlichen  Beitrag  von  2000  M.  zugesichert,  gegen
die  Berücksichtigung  einer  entsprechenden  Anzahl  seiner  Arbeiter  und  Angestellten  als
Mieter  von  Vereinswohnungen.  —  Eine  indirekte  Wohnungsfürsorge  liegt  auch  in  der
Aufmunterung  zum  Eigenbau  durch  Gewährung  von  Bauprämien  an  die  Arbeiter.  Auf
diesem  Wege  bewirken  z.  B.  viele  staatliche  Bergbau-  und  Verkehrsbetriebe  die  Schaffung
von  Eigenwohnungen  ihrer  Arbeiter.  Die  direkte  Wohnungsfürsorge  durch  Herstellung
von  Arbeiterwohnungen  seitens  der  Arbeitgeber  ist  die  verbreitetste  Art.  Sie  braucht  durchaus ­
  nicht  egoistischen  Trieben  zu  entspringen,  sich  durch  den  Mietkontrakt  einen  Arbeiterstamm ­
  zu  sichern.  In  den  allermeisten  Fällen  wird  es  ebensosehr  dem  Wunsche  des  Arbeiters ­
  entsprechen,  in  eine  gesunde  und  billige  Wohnung,  mit  der  sehr  oft  noch  allerlei
sonstige  Bequemlichkeiten  durch  gemeinsam  zu  benutzende  Anlagen,  durch  Gemüsegärten ­
  usw.  verbunden  sind,  zu  ziehen,  als  dem  des  Arbeitgebers,  seine  Arbeiter  an  seine
Arbeitsstätte  zu  binden.  In  Fällen  der  Wohnungsnot,  z.  B.  bei  der  Erschließung  von  Bodenschätzen ­
  inmitten  unbewohnter  Gegenden,  bei  Kanal-  und  Eisenbahnbauten  usw.  wird  es
dem  Arbeiter  sehr  lieb  sein,  sich  auf  seinen  Wohnkontrakt  berufen  zu  können,  um  nicht
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        Allgemeines  und  Spezielles  über  Entwicklung  und  Stand  der  Wohlfahrtspflege.  27

obdachlos  zu  werden.  Oft  betätigt  sich  die  Wohnungsfürsorge  für  die  Angestellten  und
Arbeiter  auch  dadurch,  daß  die  Arbeitsfirma  in  der  Nähe  der  Arbeitsstätte,  in  den  nächstgelegenen ­
  Dörfern  (z.  B.bauen  die  Buderusschen  Eisenwerke,  Wetzlar,  Eigenheime
in  einer  Art  Erbpacht)  oder  in  Vorstädten,  außerhalb  des  eigentlichen  Kontrollrayons,
Landflächen  erwirbt  und  hier  durch  Mithilfe  an  der  Bildung  einer  Baugenossenschaft
ihren  Arbeitern  Gelegenheit  gibt,  Eigenheime  oder  Genossenschaftswohnungen  zu  beziehen.
In  letzterer  Beziehung  sind  es  unter  anderen  auch  wieder  die  Farbenfabriken  vorm.
Friedr.  Bayer  &amp;amp;  Co.  in  Leverkusen,  die  in  dem  nahegelegenen  Wiesdorf  sowohl
eine  eigene  Arbeiterkolonie,  die  Ende  1911  240  Häuser  mit  974  Wohnungen  zählte,
als  ein  Junggesellenheim  für  175  Mann,  ferner  15  Meister-  und  Aufseherhäuser
mit  30  Wohnungen,  ein  Mädchenheim  für  30  Personen  und  46  Doppelhäuser  für  Werksbeamte ­
  errichtet  hat.  Außerdem  gewährt  die  Firma  den  Beamten  für  Errichtung  von  Eigenheimen ­
  ihre  kontrollierende  und  finanzielle  Mithilfe.  Auf  diese  Weise  wurden  im  Jahre
1912  fünf  Doppelhäuser  und  zwei  Einzelhäuser  zum  Eigenerwerb  fertig.  —  Durch  besonders
geschmackvollen  Stil  zeichnet  sich  die  Arbeiterkolonie  der  Firma  Alb.  Buß  &amp;amp;  Co.,  A.-G.,  in
Wyhlen  (Baden)  aus.  Die  Lokomotivfabrik  Arn.  Jung,  G.  m.b.H.,  Jungenthal  b.
Kirchen  a.  d.  Sieg  stellt  für  Eigenheime  Bauland  zur  Verfügung  und  beleiht  diese  Häuser
an  zweiter  Stelle.  —  Die  Feinpapierfabrik  J.  W.  Zanders,  Bergisch-Gladbach,  gibt  die
2.  Hypothek  für  Arbeiterhäuser  zinsfrei  her.  —  Völlig  freie  Wohnung  gewähren  ihren
Arbeitern  die  Firmen  Ed.  Löflund  &amp;amp;  Co.,  G.  m.  b.  H.,  Grunbach  b.  Stuttgart,  die  Pulverfabriken ­
  Cramer  u.  Buchholz,  Hannover,  mit  Gelegenheit  zur  Viehhaltung  und
zur  billigen  Erpachtung  von  Ackerland,  die  Glasfabrik  Carl  Menzel  &amp;amp;  Sohn,
Lommatzsch  i.  Sa.,  u.  a.  —  Die  Silberwarenfabrik  P.  Bruckmann  &amp;amp;  Söhne  in
Heilbronn  gründete  1897  eine  eigene  Wohnungsgenossenschaft,  zu  deren  Beitritt
sich  Arbeiter  Anteilscheine  ä  200  M.  erwerben  können.  Sie  hat  bereits  10  Häuser
mit  39  Wohnungen  im  Werte  von  260  000  M.  errichtet.  —  Bei  Kathreiners  Malzkaffee-Fabriken, ­
  Berlin,  wird  als  Mietpreis  für  die  von  der  Firma  errichteten
Arbeiterwohnungen  4%  des  Anlagekapitals  berechnet,  dieser  Mietpreis  ermäßigt  sich
je  nach  der  Dienstzeit  und  entspricht  bei  einer  zehnjährigen  Dienstdauer  nur  noch
einer  2prozentigen  Verzinsung  des  Anlagekapitals.  —  In  hervorragender  und  vielseitigster
Weise  erleichtert  die  Firma  Villeroy  &amp;amp;  Boch,  Hauptsitz  Mettlach,  den  Bau  von  Wohnungen ­
  für  ihre  (7161)  Beamten,  Aufseher  und  Arbeiter.  Von  den  685  erbauten  resp.  angekauften ­
  Häusern  im  Werte  von  2  602  053  M.  gingen  bereits  gegen  Zurückzahlung  von
1468  508  M.  226  in  das  freie  Eigentum  der  Arbeiter  über.  —  Eine  aus  20  zweistöckigen  Häusern
mit  Gartenanlagen  bestehende  Arbeiterkolonie,  mit  besonderem  Betsaal,  Wasch-  u.  Backhaus
usw.  hat  der  Verein  chemischer  Fabriken,  Mannheim,  errichtet.—  Die  Firma  Heinr.
Franck  Söhne,  Ludwigsburg  -  Halle  a.  S.,  sucht  mittels  Aufrufes  ihre  Arbeiter  für
Errichtung  eines  eigenen  Heimes  auf  dem  Lande  zu  interessieren,  gewährt  Baugelder,  gegen
wöchentliche  Ratenabzahlung,  übernimmt  einen  Teil  der  Fahrgelder  für  auswärtswohnende
und  gewährt  denjenigen  Arbeitern,  welche  in  Orten  wohnen,  die  mit  der  Bahn  nicht  zu
erreichen  sind,  einen  Beitrag  zum  Schuhwerk  von  1,50  M.  pro  Monat.  —  Die  Firma
Fr.  Möller,  G.  m.  b.  H.,  Gerberei  in  Brackwede,  will  für  Errichtung  von  Rentengütern
seitens  ihrer  Arbeiter  Grundstücke  unentgeltlich  zur  Verfügung  stellen.  —Mädchenheime,  mit
denen  völlige  Verpflegung  meistens  verbunden  ist,  besitzen  ferner  in  mustergültiger  Einrichtung ­
  die  Nähseidenfabriken  Gütermann  &amp;amp;  Co.  in  Gutach  i.  Br.  (für  Wohnung
und  Kost  täglich  60  Pf.),  die  Schoellersche  Kammgarnspinnerei,  A.-G.,  Eitorfa.
d.  Sieg  (für  Wohnung  und  Kost  täglich  45  Pf.),  welche  Firma  den  Bewohnerinnen
alle  14  Tage  freie  Eisenbahnfahrt  in  die  Heimat  bewilligt,  die  Spinnerei  Laufenmühle ­
  in  Thiengen,  woselbst  abwechslungsweise  die  Mädchen  2  Monate  ausschließlich ­
  im  Heim  verbleiben,  um  im  Kochen  und  in  der  Wirtschaftsführung  sich  zu  unterrichten ­
  usw.
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        28  Allgemeines  und  Spezielles  über  Entwicklung  und  Stand  der  Wohlfahrtspflege.
KLEINGARTENKULTUR.  Mit  vielen  Arbeiterwohnungen  ist  ein  kleiner  Gemüsegarten ­
  verbunden.  Von  den  Firmen  des  speziellen  Teils  kommt  hier  unter  anderen  Ilse,
Bergbau-A.-G.,  in  Betracht,  die  in  der  Kolonie  Marga  der  Grube  Ilse  Kleinhäuser
mit  Gartenland  errichtet  hat  und  auch  für  jede  der  durch  ihre  „Wohlfahrtsgesellschaft“
geschaffenen  700  Familienwohnungen  für  Arbeiter  ein  Stück  Gartenland  von  100  qm  zur
Verfügung  stellt.  Ferner  kommen  noch  in  Betracht:  die  Werkssiedelungen  der  Badischen
Anilin-  und  Sodafabriken  in  Ludwigshafen  a.  Rh.,  die  Große  Berliner  Straßenbahn, ­
  die  Ostdeutsche  Maschinenfabrik,  vorm.  Rud.  Werncke,  A.-G.  in  Heiligenbeil ­
  (Ostpr.),  Gustav  Talbot  &amp;amp;  Co.,  Eisenbahnwagen  -  Bauanstalt  in  Aachen,
Emil  Lummerte,  Kammgarnspinnerei  zu  Brandenburg  a.  H.,  Oskar  Dietrich,
Papierstoff  -  und  Papierfabriken,  Weißenfels  a.  S.,  Margarete  Steiff,  G.  m.  b.  H.,
Giengen  -  Brenz,  die  Vereinigten  Gummiwaren-Fabriken,  Harburg-Wien,  die
Württe  mb  er  gische  Metallwarenfabrik,  Geislingen,  Spinnerei  Laufenmühle, ­
  Tiengen.
Aber  auch  solche  Arbeitgeber,  die  keine  Arbeiterwohnungen  errichten,  bemühen  sich
oft,  durch  Hergabe  von  Gartenland  an  ihre  Arbeiter  diesen  die  Möglichkeit  zu  geben,
sich  und  ihre  Familien  in  der  Gartenpflege  zu  betätigen,  an  den  Sommertagen  eine  willkommene ­
  Erholungsstätte  zu  finden  und  durch  den  Kleingartenbau  ihre  Gesundheit  zu
fördern,  ihr  Familienleben  zu  festigen  und  sich  auch  einige  wirtschaftliche  Vorteile  zu  verschaffen. ­
  Obwohl  vielleicht  in  dem  großen  Betrag  der  Gruppe  13  keine  erheblichen  Beträge ­
  für  diesen  Zweck  enthalten  sind,  so  erscheint  doch  die  Förderung  des  Gartenbaues
in  Arbeiterkreisen  als  eine  ganz  besonders  warm  zu  empfehlende  Wohlfahrtseinrichtung.
In  der  von  Peter  Schmidt  1897  herausgegebenen  kleinen  Schrift:  „Die  Bedeutung
der  Kleingartenkultur  in  der  Arbeiterfrage“  (Berlin,  Simion),  ist  über  Wesen
und  Stand  dieser  Frage  ausführlich  berichtet.  Aus  den  Firmen  des  speziellen  Teiles
ist  zu  ersehen,  daß  die  Württembergische  Metallwarenfabrik,  Geislingen,  Gartenland, ­
  50  qm  für  jährlich  1  M„  an  ihre  Arbeiter  verpachtet,  von  welchem  Anerbieten  zurzeit
475  Arbeiter  Gebrauch  machen;  daß  die  Vereinigten  Filzfabriken,  Giengen  a.  d.
Brienz,  „Krautbeete“  (120)  unentgeltlich  abgeben;  daß  in  der  Badischen  Anilin-  und
Sodafabrik  zu  Ludwigshafen,  sowie  in  den  Farbenwerken  vorm.  Bayer  &amp;amp;  Co.
in  Leverkusen  die  Gelegenheit  zum  Kleingartenbau  zur  Gründung  besonderer  Gartenbauvereine ­
  geführt  hat;  daß  die  Spinnerei  Laufenmühle  in  Tiengen  ihren  Arbeiterinnen ­
  Blumen-  und  Gemüsebeete  zur  Verfügung  stellt  und  alljährlich  eine  Ausstellung
der  erzielten  Gartenprodukte  veranstaltet  usw.  Besonders  angenehm  berührt  der  Umstand, ­
  daß  die  Papierfabrik  Kübler  &amp;amp;  Niethammer  in  Kriebstein  dafür  Sorge  trägt,
schon  der  schulpflichtigen  Jugend  den  Sinn  für  Kleingartenkultur  einzuimpfen.
Sie  hat  die  Einrichtung  getroffen,  Arbeiterkindern  der  beiden  letzten  Schulklassen  ein
eingezäuntes  Stück  Gartenland  zur  Verfügung  zu  stellen,  wo  sie  unter  Leitung  der  Frau
eines  Beamten  der  Firma  in  Gartenpflege  unterwiesen  werden.  Die  Kosten  trägt  die  Firma,
die  Erträgnisse  gehören  den  Kindern.  —  Eine  Schülergartenanlage  befindet  sich  auch
in  den  Farbenfabriken  zu  Leverkusen.
Die  Gartenpflege  durch  Kinder  erweckt  auch  in  Arbeiterkreisen  Interesse  für  die
BLUMENPFLEGE.  Es  sei  hier  Gelegenheit  genommen,  darauf  hinzuweisen,  daß
schon  1878  unter  dem  Vorsitz  des  bekannten  Philanthropen  Wilhelm  Schwab  in  Darmstadt ­
  eine  „Kommission  für  Blumenpflege  in  Arbeiterfamilien“  dort  eingesetzt
wurde,  die  erfolgreich  wirkt.  Hier  war  auch  der  Boden  für  solche  ästhetischen  Bestrebungen
schon  vorbereitet,  denn  bereits  seit  Begründung  der  dortigen  Knabenarbeitsanstalt  im  Jahre
1845  waren  die  Schulkinder  planmäßig  in  der  Blumenzucht  tätig,  auch  hatten  sie  ein  Abonnement ­
  auf  wöchentliche  Lieferung  von  frischen  Blumensträußen  in  die  Wohnungen  der
Bürger  eingerichtet.  Vielleicht  könnten  solche  Arbeitgeber,  die  Kinderhorte  eingerichtet
haben,  Blumenzuchtbeete  mit  diesen  verbinden.  Anregungen  hierzu  gibt  unter  anderen
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        Allgemeines  und  Spezielles  über  Entwicklung  und  Stand  der  Wohlfahrtspflege.  29

eine  Abhandlung  im  „Arbeiterfreund“  1910,  S.  3o6f.  über  „Gartenbau  für  Knaben  mit  besonderer ­
  Berücksichtigung  der  Anstalten  in  Darmstadt  und  Breslau“.
Für  die  Förderung  der  Kleingartenkultur  in  Arbeiterkreisen  ist  auch  der  Staat  als
Arbeitgeber  in  seinen  Eisenbahn-  und  Bergverwaltungen  mit  zunehmendem  Erfolg
tätig.  Die  privaten  Bergwerke  sind  aber  auch  in  dieser  Richtung  sehr  rührig.  Es  verdient
Erwähnung,  daß  z.  B.  das  Steinkohlenwerk  Charlotte  in  Czernitz  ein  Gelände  von  562  ha,
die  Mansfelder  Kupferschiefer  bauende  Gewerkschaft  in  Eisleben  397  ha,
die  Harpener  Bergbau-A.-G.  142  ha  Gartenland  an  ihre  Arbeiter,  in  der  Regel  gegen
den  äußerst  geringen  Pachtpreis  von  1—2  Pf.  per  Quadratmeter  jährlich,  verpachtet  haben.
Für
ERZIEHUNGS-  UND  UNTERRICHTSZWECKE  betätigt  sich  gleichfalls  das  Interesse
deutscher  Arbeitgeber  in  hervorragender  Weise.  Wenn  auch  in  Gruppe  14  für  die  Jahre
1883,  1884,  1891  und  1894  keine  freiwilligen  Zuwendungen  von  uns  gebucht  werden  konnten,
so  sind  doch  für  die  verbleibenden  26  Jahre  des  Zeitraums  1883—1912  55  157  616  M.  ermittelt ­
  worden.  Für  das  Jahr  1912  ist  ein  Betrag  von  4  103  407  M.  in  Gruppe  14  nachgewiesen. ­
  Sehr  oft  ist  ein  Unterricht  schulpflichtiger  Kinder  von  Fabrikangehörigen  in
Handfertigkeit  und  Haushaltsführung  den  Einrichtungen  für  Kinder-  und  Säuglingspflege
(Gruppe  6)  angegliedert.  Andererseits  werden  auch  die  Ortsschulen  vielfach  von  Arbeitgebern ­
  unterstützt.  So  unterstützt  die  Ilse,  Bergbau-  A.  -G.,  in  Ilse  fünf  sechsstufige
Schulen.  Diejenigen  Schüler  der  Oberstufe,  welche  sich  durch  besondere  Fähigkeiten  und
durch  ihren  Fleiß  auszeichnen  und  deren  sittliches  Betragen  einwandfrei  ist,  erhalten  beim
Austritt  aus  der  Fortbildungsschule  eine  Prämie  von  1000  M„  die  ihnen  den  Besuch  einer
Fachschule  ermöglicht.  Solche  Schüler  sind  nicht  verpflichtet,  nach  dem  Verlassen  der
Schule  in  den  Dienst  der  „Ilse“  zurückzutreten.  —  Die  Mechanische  Flachsspinnerei
Meyer  &amp;amp;  Co.  in  Wiesenbad  i.  Sa.  bezahlt  für  die  Kinder  ihrer  Arbeiter  das  volle  Schulgeld ­
  und  hat  der  Ortsschule  eine  Bibliothek  überwiesen,  die  auch  fleißig  von  der  Arbeiterschaft ­
  benutzt  wird.  —  Aus  der  Arbeiterschulkassenstiftung  der  Sächsischen  Gußstahlfabrik ­
  in  Döhlen  b.  Dresden,  welche  32  000  M.  Vermögen  besitzt,  wird  gleichfalls  für
die  Kinder  bedürftiger  Arbeiter  das  Schulgeld  bezahlt.  —  Die  Ostdeutsche  Maschine  nf
  abrik,  vor  m.  Rud.  Werne  ke,  A.-G.  in  Heiligenbeil  (Ostpr.),  zahlt  zur  Anspornung  für
eine  möglichst  gute  Erziehung  Schulgeld  und  Bücher  für  Arbeiterkinder,  welche  die  städtische ­
  Mittelschule  besuchen.  —  Die  Zement-  und  Steinwerke  E.  Schwenk  in  Ulm
a.  D.  gewähren  für  die  Kinder  ihrer  Arbeiter  alle  Lehrmittel  und  Schulgeld.  —  Bei  der
Papierfabrik  Kübler  &amp;amp;  Niethammer  in  Kriebstein  erhalten  die  über  x  Jahr  bei
der  Firma  tätigen  Arbeiter  das  Schulgeld  für  ihre  Kinder,  und  solche  Arbeiter,  die  10  Jahre
dort  sind,  erhalten  außerdem  für  jedes  Kind,  das  konfirmiert  wird,  ein  Geschenk  von  30  M.
—  Eigene  Handfertigkeits-  resp.  Haushaltungsschulen  für  die  Kinder  der  Werksangehörigen
finden  wir  bei  der  Steinkohlengewerkschaft  Charlotte  in  Czernitz,  bei  der  Majolikafabrik ­
  Villeroy  &amp;amp;  Boch  in  Mettlach,  bei  dem  Glashüttenwerk  in  Gerresheim, ­
  bei  dem  Verein  chemischer  Fabriken,  Mannheim,  sowie  in  den  Farbenwerken ­
  vorm.  Friedr.  Bayer  &amp;amp;Co.  in  Wiesdorf  eingerichtet.  Die  letztgenannte  Firma
hat  Handarbeitsschulen  für  Frauen,  für  die  Arbeiterinnen  und  für  die  erwachsenen  Töchter
der  Werksangehörigen,  sowie  Handarbeitskurse  für  Schulkinder  und  Klöppelunterricht  für
Fabrikarbeiterinnen  eingerichtet.  Alle  diese  Schulen  werden  von  fachlich  vorgebildeten
Kräften  geleitet,  und  eine  Reihe  von  Stiftungen  sorgt  dafür,  daß  der  Unterricht  von  allerlei ­
  Festlichkeiten,  z.  B.  gemeinsamen  Ausflügen,  Abgangsfesten,  Weihnachtsfeiern,  Ausstellungen ­
  und  Prämiierungen,  umrahmt  wird.
Bei  Gebr.  Stollwerk,  A.-G.,  Köln,  erhalten  die  weiblichen  Angestellten,  welche  heiraten ­
  wollen,  falls  sie  über  5  Jahre  im  Geschäft  tätig  sind,  einen  achtwöchentlichen  kostenfreien ­
  Haushaltungsunterricht.  Der  während  dieser  Zeit  ihnen  entgangene  Arbeitsverdienst
wird  den  Neuvermählten  am  Hochzeitstage  als  Sparkassenbuch  überreicht.
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        30  Allgemeines  und  Spezielles  über  Entwicklung  und  Stand  der  Wohlfahrtspflege.
Für  die  LEHRLINGSAUSBILDUNG  UND  -FORTBILDUNG  finden  wir  wieder  bei  Bayer
&amp;amp;Co.  hervorragende  Einrichtungen.  Bevor  die  Lehrlinge  den  Werkstätten  überwiesen  werden,
durchlaufen  sie  einen  dreijährigen  Ausbildungskursus  in  der  Lehrlingsschule.  Eine
obligatorische  Fortbildungsschule  befindet  sich  innerhalb  der  Werksanlagen,  die  im  Jahre
1911  von  252  Schülern  besucht  war.  —  Auch  die  Werkzeugmaschinenfabrik  Ludwig
Löwe  &amp;amp;  Co.,  A.-G.,  Berlin,  besitzt  eine  Lehrlingsschule,  in  der  sämtliche  Lehrlinge  freien
Unterricht  in  Mathematik,  Zeichnen,  Grundzüge  der  Mechanik  und  Chemie,  und  zwar  nicht
nach  Fabrikschluß,  sondern  während  der  Arbeitszeit  erhalten  können.  Niemand  wird
gezwungen,  am  Unterricht  teilzunehmen,  doch  haben  bis  jetzt  alle  Lehrlinge  ohne  Ausnahme
freiwillig  die  Lehrlingsschule  besucht.  —  Die  Firma  Rob.  Tümmler  in  Döbeln  erteilt
durch  tüchtige  Fachleute  den  Lehrlingen  kostenfreien  Unterricht  im  Zeichnen  und  Modellieren. ­
  —  Die  Firma  Orenstein&amp;amp;  Koppel,  Berlin  usw.,  läßt  ihren  Lehrlingen  Unterricht
in  fremden  Sprachen  erteilen.  —  Die  Unterrichtskurse  der  Firma  E.  Breuninger,  Stuttgart, ­
  sind  für  die  jüngeren  Angestellten  obligatorisch,  für  die  älteren  (in  Fremdsprachen)
fakultativ.  Die  Kurse  sind  sämtlich  unentgeltlich.  —  In  der  Waffenfabrik  Mauser,
A.-G.,  Oberndorf,  erhalten  die  Lehrlinge  (seit  1890:458)  gleichzeitig  während  ihrer  praktischen ­
  Ausbildung  wissenschaftliche  Fortbildung  in  der  Oberndorfer  staatlichen  Gewerbeschule. ­
  Es  knüpft  sich  an  diese  Unterrichtsteilnahme  keinerlei  Verpflichtung  für  die
spätere  Beschäftigung.  —  Mustergültige  Lehrlingsausbildung  ist  auch  in  der  Württembergischen
  Metallwarenfabrik,  Geislingen.  —  Recht  beachtlich  erscheint  die
Aufmerksamkeit,  welche  große  Firmen  und  Warenhäuser  der  Ausbildung  ihres  Personals
zuwenden.  Von  beteiligten  Firmen  hat  Rudolf  Hertzog  in  Berlin,  welcher  rund
2000  kaufmännische  und  gewerbliche  Angestellte  beschäftigt,  für  ihre  700  Hausdiener
und  Lehrlinge  eine  eigene  Lehrlingsschule  innerhalb  der  Geschäftshäuser  eingerichtet,  die
von  hervorragenden  Fachlehrern  geleitet  wird.  —  Das  Warenhaus  Hermann  Tietz  in
Berlin  besitzt  schon  seit  1907  eine  eigene  Fortbildungsschule  für  die  Kassen-  und  Lehrmädchen. ­
  In  den  5  Jahren  ihres  Bestehens  wurden  in  ihr  über  500  Schülerinnen  ausgebildet.
Eng  verbunden  mit  Gruppe  14  ist  die  nachfolgende  Gruppe  15,  welche  die  freiwilligen
Aufwendungen  für
BILDUNGS-  UND  VEREINSZWECKE,  BIBLIOTHEKEN  UND  MUSEEN  zusammenfaßt. ­
  Auch  hier  weist  die  Endsumme  von  25  Jahren,  denn  für  die  Jahre  1883,  1884,  1891,
1893  und  1895  sind  Beträge  nicht  ermittelt  worden,  den  erheblichen  Betrag  von  43  495  746  M.
auf.  Für  das  Jahr  1912  wurden  2  611  670  M.  festgestellt,  der  größte  Jahresbetrag  entfiel
auf  1901  mit  6  192  800  M.
In  vielen  Fällen  betrachten  diejenigen  Arbeitgeber  und  Stifter,  welche  für  Unterrichtszwecke ­
  Einrichtungen  geschaffen  haben,  es  als  eine  natürliche  Folgerung,  diesen  weitere
allgemeine  Bildungseinrichtungen  anzureihen.  Die  Farbenwerke  vorm.  Friedr.  Bayer
&amp;amp;Co.in  Leverkusen  gehen  besonders  vorbildlich  auch  in  dieser  Richtung  vor.  Sie  sind  dazu
in  der  Lage,  weil  ihnen  in  ihren  Fachbeamten  eine  so  große  Anzahl  wissenschaftlich  vorgebildeter ­
  Kräfte  zur  Verfügung  steht,  denen  die  Erteilung  von  Unterricht  und  die  Organisation ­
  und  Fortführung  von  Bildungsinstituten  innere  Befriedigung  gewähren  müssen.  Es  ist
von  der  Firma  eine  besondere  „Zentralstelle  für  Bildungswesen“  errichtet  worden,  die,
man  möchte  sagen,  wie  eine  Art  Volksakademie  organisiert  ist.  Ein  Ausschuß  der  Zentralstelle ­
  veranstaltet  nämlich  halbjährliche  Vortragszyklen,  die  in  planmäßigen  Lehrgängen ­
  die  Fächer  Chemie  und  Physik,  Mechanik,  Maschinenlehre,  Kunst  und  Musik,
Volkswirtschaftslehre  und  Literaturgeschichte,  anorganische  Chemie  und  Gesundheitslehre ­
  berücksichtigen.  Im  allgemeinen  werden  die  Vortragszyklen  gut  besucht,  und  es
entspricht  namentlich  den  Absichten  der  Direktion,  daß  der  Arbeiterbesuch  bei  den
chemischen  Vorträgen  sich  steigert,  und  daß  dadurch  in  beruflicher  Hinsicht  für  die
Arbeiter  der  Farbenfabriken  eine  Förderung  erzielt  wird.  -—-  Der  Ausschuß  arrangiert
ferner  größere  Volksunterhaltungsabende  mit  Lichtbildern,  die  sich  eines  besonderen
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        Allgemeines  und  Spezielles  über  Entwicklung  und  Stand  der  Wohlfahrtspflege.  31
Zuspruchs  erfreuen.  Für  diese  Abende  werden  auch  bewährte,  ja  berühmte  Künstler  und
Redner  von  auswärts  mit  herangezogen.  Die  Fabrikzeitschrift  „Die  Erholung“,  die  in
einer  Auflage  von  4000  Exemplaren  erscheint,  ist  das  geistige  Band  zwischen  Veranstaltern
und  Teilnehmern  der  Bildungseinrichtungen.  In  ihr  werden  nicht  nur  Programme  und
aufklärende  Artikel,  sondern  auch  Kritiken  und  Vorschläge  veröffentlicht.  Die  Leitung
der  Zeitschrift  „Erholung“  gehört  gleichfalls  zu  den  Aufgaben  der  „Zentralstelle“,  und  es
muß  jeder  Unparteiische  bestätigen,  daß  der  Inhalt  dieses  Organs  wohl  geeignet  ist,  die
Bildung  der  Leser  zu  fördern.  —-  Da  das  Interesse  an  fremden  Sprachen  unter  den  Werksangehörigen ­
  sich  mehrfach  geltend  machte,  so  begründete  die  „Zentralstelle“  im  Mai  1911
eine  Sprachvereinigung,  die  bereits  am  Schlüsse  des  ersten  Jahres  195  ordentliche
und  32  außerordentliche  Mitglieder  zählte.  Zum  Eintritt  sind  sämtliche  Werksangehörige
und  ihre  Familienangehörigen  berechtigt.  Im  ersten  Sommersemester  fanden  sechs  englische
Kurse  (63  Teilnehmer)  und  fünf  französische  Kurse  (71  Teilnehmer)  statt.  Mit  55  resp.
54  Teilnehmern  wurden  diese  Kurse  im  Winter  fortgesetzt,  auch  wurde  noch  ein  italienischer
Kursus  angereiht,  der  15  Teilnehmer  fand.  Die  fremdsprachlichen  Konversationsabende
wurden  durchschnittlich  von  20—25  Personen  besucht.  Außerdem  fanden  in  der  Sprachvereinigung ­
  noch  sechs  größere  Veranstaltungen,  darunter  drei  Mitgliederabende  mit
Vorträgen,  statt.  Die  Vereinigung  hat  aus  eigenen  Mitteln  auf  sechs  fremdsprachliche
Journale  abonniert.  -—■  Der  Ausschuß  geht  auch  den  übrigen  Vereinen  der  Fabrik  mit  Rat
und  Tat  an  die  Hand.
Zu  den  weiteren  Bildungseinrichtungen  der  Farbenfabriken  gehören  die  Bibliothek
und  die  Lesehalle.  Erstere  hatte  1911  einen  Bestand  von  14274  Bänden.  An  der  Benutzung ­
  von  92  201  entliehenen  Büchern  beteiligten  sich  54  %  der  sämtlichen  Werksangehörigen ­
  und  zwar  95%  %  der  Beamten  und  45  %  der  Arbeiter.  Für  den  Bildungsstand
der  Entleiher  ist  bezeichnend,  daß  neben  der  naturgemäßen  höheren  Inanspruchnahme
der  belletristischen  Literatur  (50%)  und  der  Jugendschriften  (15%),  35%  der  Ausleihungen ­
  auf  die  wissenschaftliche  Literatur  entfielen.  Wenn  Ganghofer  und
Rudolf  Herzog  zu  den  meistgelesenen  Schriftstellern  der  Unterhaltungsliteratur  gehören,
so  zeugen  die  von  der  Zentralstelle  angestellten  erfolgreichen  Bemühungen,  die  Genannten
auch  zu  mündlichen  Vorträgen  zu  gewinnen,  von  einer  besonders  feinsinnigen  Auffassung
ihrer  Aufgabe.  —  In  der  Lesehalle  liegen  nicht  weniger  als  122  Zeitschriften  sowie
15  Tageblätter  aus.
Die  Kinderlesehalle  ist  eine  weitere  neue  Schöpfung  für  Bildungszwecke.  Sie
wurde  im  November  1911  mit  einem  ungeahnt  großen  Erfolg  eröffnet.  Sie  wird  von
Bibliothekarinnen  geleitet,  welche  den  Kindern  auch  Märchen  erzählen,  Bilderbücher  zeigen
und  Lieder  mit  ihnen  singen.  Eine  eigene  Kinderbibliothek  von  500  Bänden  wurde
hinzugefügt.  Von  Mitte  November  bis  Dezember  1911  wurden  bereits  321  Leihkarten
für  die  Kinderbibliothek  ausgegeben  und  über  900  Bücher  an  die  Kinder  verliehen.  Die
Lesehalle  ist  Dienstag,  Donnerstag  und  Sonnabend  von  n—12,  y 2 1—y 2 z  und  von
4—10  Uhr  abends  geöffnet.  Am  Montag,  Mittwoch  und  Freitag  ist  sie  von  4—10  Uhr  geöffnet, ­
  an  Sonntagen  von  10—12  und  von  3—10  Uhr.  Am  Dienstag  und  Freitag  von
4—6  Uhr  steht  die  Lesehalle  den  Kindern  zur  Verfügung.
Auch  den  Kunstgeschmack  fördernde  Aufgaben  sind  der  Zentralstelle  gestellt.
So  erfolgt  die  Ausschmückung  der  einzelnen  Räumlichkeiten  in  der  Fabrik  nach  ihren
Vorschlägen.  Es  werden  hierzu  jährlich  etwa  50  Bilder  angekauft,  darunter  kostbare
und  schöne  Drucke  der  Medici-Gesellschaft.  Da  die  Gesamtzahl  der  nunmehr  vorhandenen
Bilder  über  700  beträgt,  alle  Bilder  aber  mit  gutem  Verständnis  ausgewählt  sind,  so  kann
man  diese  Gemäldegalerie  mit  Fug  und  Recht  als  einen  Bildungsfaktor  betrachten.
Weiter  veranstaltete  der  Ausschuß  der  Zentralstelle  Ausstellungen  aller  Art,  die  die
Wissenschaft  fördern  und  den  Geschmack  pflegen  sollen.  Im  Sommer  1909  wurde  eine
Ausstellung  von  Kunsttöpfereien,  Bildern  und  billigen  Volksschriften  veranstaltet,  die  in
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        32  Allgemeines  und  Spezielles  über  Entwicklung  und  Stand  der  Wohlfahrtspflege.
den  io  Tagen  ihres  Bestehens  von  9000  Personen  besucht  war.  Im  Sommer  1910  gab  eine
Ausstellung  von  Gegenständen  und  Bildern  aller  Art  aus  Deutsch-Ostafrika  erwünschte
Aufklärung  über  unsere  kolonialen  Verhältnisse.  Sie  war  an  4  Tagen  von  rund  3500  Personen ­
  besucht.
Es  ist  hier  auch  einer  Duisburg-Stiftung  zu  gedenken,  deren  Zinsen  als  Preise  von
150—40  M.  herab  an  Arbeiter  zur  Ausschmückung  ihrerWohnungen  verteilt  werden.
Es  braucht  nicht  besonders  hervorgehoben  zu  werden,  daß  Satzungen,  Kataloge,
Verzeichnisse  sowie  Aufsätze  in  der  Fabrikzeitung  den  Zweck  dieser  Bildungsbestrebungen
entsprechend  unterstützen.
Eine  Anzahl  von  Erholungseinrichtungen  erfüllen  nebenbei  auch  Bildungs-  und
künstlerische  Zwecke.  Zu  diesen  gehören:  der  Orchesterverein  mit  Trommler-  und  Pfeiferchor, ­
  der  gegen  40  ausübende  Mitglieder  zählt,  die  Jugendkapelle,  das  Streichorchester
(30  ausübende  Mitglieder),  das  eigene  Konzerte  gibt,  die  stark  besucht  sind,  die  beiden
Männergesangvereine  mit  zusammen  109  aktiven  und  140  passiven  Mitgliedern,  die  Mädchen
gesangabteilung,  die  dramatische  Vereinigung  (23  männliche,  12  weibliche  Mitglieder),
die  jährlich  mit  7—8  selbständigen  Aufführungen  volle  Theatersäle  erzielt,  der  Stenographenverein ­
  mit  34  ordentlichen,  6  jugendlichen  und  2  korrespondierenden  Mitgliedern  usw.
Die  jährlichen  Aufwendungen  der  Firma  für  die  beschriebenen  Bildungszwecke  betragen ­
  etwa  45  000  M.,  wovon  die  Hälfte  auf  Bibliothek  und  Lesehalle  entfallen.
Ein  besonderer  Arbeiterbildungsausschuß,  der  auch  die  im  eigenen  Erholungshaus ­
  eingerichteten  Veranstaltungen  leitet,  befindet  sich  auch  bei  den  Gebr.  Stollwerk,
A.-G.,  Köln.  —  Als  mustergiltig  bekannt  ist  der  Kruppsche  Bildungsverein.
Seitens  großer  Firmen  sind  öfter  besondere  Gebäude  für  Aufnahme  der  Unterrichtsund ­
  Bildungslokalitäten  errichtet.  So  haben  z.  B.  die  Portland  -  Zement  -  Wer  ke,  A.-G.
in  Heidelberg  und  Mannheim,  mit  einem  Aufwande  von  120000  M.,  zu  dem  auch
der  Direktor  Kommerzienrat  Schott  persönlich  beigesteuert  hat,  eine  Halle  erbaut,  welche
2000  Personen  faßt  und  neben  dem  großen  Festsaal  eine  Kleinkinderschule,  Lesezimmer,
Spiel-  und  Billardzimmer,  Kegelbahn  usw.  enthält.
Es  ist  hier  Gelegenheit  auch  darauf  hinzuweisen,  daß  das  imposante  Vorlesungsgebäude ­
  in  Hamburg,  die  Grundlage  für  die  voraussichtlich  kommende  Universität,  eine
Stiftung  von  Edmund  J.  A.  Siemens,  dem  Inhaber  der  Reedereifirma  G.  J.  H.  Siemens  &amp;amp;
Co.,  Hamburg,  ist.
Besonders  hervorgehoben  zu  werden  verdient  die  mustergültige  Freie  öffentliche
Bibliothek  Dresden  -  Plauen,  die  von  den  Inhabern  der  Bienertschen  Hof  mühlenwerke ­
  in  Dresden  begründet  ist  und  unterhalten  wird.
Die  Papierfabrik  Schöller  in  Düren  hat  neben  den  positiven  Einrichtungen  für
Bildungszwecke  auch  Interesse  für  indirekte  Förderung  derselben,  dies  zeigt  sich  durch
eine  vom  Kommerzienrat  Rudolf  Schöller  errichtete  Stiftung  von  50  000  M.,  die  in  erster
Linie  der  Bekämpfung  der  Schundliteratur  gewidmet  sein  soll.
Die  Erteilung  von  Rechtsauskunft  fällt  auch  in  Gruppe  15.  In  der  Schultheiß’
Brauerei-Berlin  erteilen  in  den  juristischen  Sprechstunden  die  3  Syndici  der  Gesellschaft ­
  den  Angestellten  und  Arbeitnehmern  unentgeltlich  juristische  Auskunft  und  sind
ihnen  bei  Abfassung  von  Schriftstücken,  Testamenten  u.  dgl.  behilflich.  Unentgeltliche
Rechtsauskunftsstellen  für  die  Werksangehörigen  befinden  sich  auch  bei  der  Firma  J.  W.
Zanders,  Feinpapierfabrik,  Bergisch-Gladbach,  und  bei  der  Württembergischen
Metallwarenfabrik,  Geislingen.
Auch  die  Bestrebungen  zur  Reform  und  zur  Förderung  der  Geselligkeit  sind  bei
der  Besprechung  von  Gruppe  15  zu  erwähnen.  Die  Deutsche  Bank  bietet  ihren  zahlreichen
Beamten  Gelegenheit  in  splendid  ausgestatteten  Klubräumen  die  Geselligkeit  zu  pflegen,
das  Kaufhaus  N.  Israel,  Berlin  stellt  gleichfalls  für  solche  Zwecke  ihren  Angestellten
schöne  Klubzimmer  zur  Verfügung.
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        Allgemeines  und  Spezielles  über  Entwicklung  und  Stand  der  Wohlfahrtspflege.  33
Für  kirchliche  Erbauung  ihrer  2500  Angestellten  sorgt  die  Meierei  C.  Bolle,
Berlin,  in  hervorragender  Weise.  Sie  hat  1893  eine  eigene  Hauskapelle  mit  1500  Sitzplätzen ­
  erbaut,  die  neben  ihrer  sonstigen  stimmungsvollen  Ausstattung  eine  schöne  Orgel
mit  35  klingenden  Stimmen  enthält.  Es  ist  von  der  Meierei  ein  eigener  Geistlicher  angestellt,
der  mit  Unterstützung  einer  Diakonissin  auch  Gemeindepflege  ausübt.  Die  Kapelle  dient
Sonnabends  für  den  Gottesdienst  und  Sonntags  als  Sonntagsschule  für  die  Kinder  der
Angestellten.
Große  Festsäle,  ja  eigene  Häuser,  welche  der  Geselligkeitspflege  dienen,  sind  von
vielen  großen  Firmen  errichtet  und  auch  bereits  an  anderer  Stelle,  besonders  in  Gruppe  8,
mehrfach  erwähnt  worden.  In  der  Meierei  Bolle,  Berlin,  dient  der  große  Festsaal  auch
zur  Ausstellung  der  Schülerarbeiten,  wie  gleichfalls  in  den  Bayerschen  Farbenfabriken, ­
  sowie  auch  für  Weihnachtsbescherungen  usw.
Musik  und  Gesang  finden  in  größeren  Industriestätten  überall  Pflege  und  seitens  der
Firmeninhaber  warme  Förderung.  Die  Leistungen  dieser  Organisationen  werden  vielfach
gerühmt  und  steigern  sich  nicht  selten  bis  zur  künstlerischen  Vollendung.  In  der  Meierei
Bolle,  Berlin,  zählt  der  unter  Leitung  eines  tüchtigen  Militärmusikers  stehende  Bläserverein ­
  „Concordia“  über  50  ausübende  Mitglieder,  er  wirkt  auch  mit  in  den  Gottesdiensten
in  der  Hauskapelle.  Der  Männergesangverein  „Harmonie“  erstrebt  den  geselligen  Zusammenschluß ­
  der  Milchkutscher,  zählt  über  150  Mitglieder,  darunter  etwa  100  fleißige  Sänger.
—  Der  Inhaber  der  Firma  H.  Füllner,  Maschinenfabrik,  Warmbrunn,  Geheimrat  Dr.
Füllner,  überreicht  jedem  Sänger,  der  10  Jahre  lang  dem  1886  gegründeten  Maschinenbauer-Gesangverein
  angehört,  einen  goldenen  Ring  mit  Lyra  und  Widmung.  Bereits  24  Sängern
wurde  diese  Ehrung  zuteil.
Da  die  Gruppe  15  auch  die  den  Vereinsbestrebungen  zugewendeten  Stiftungen  von
Arbeitgebern  umfaßt,  so  erscheint  es  hier  angebracht,  über  die  Bedeutung  der  Vereinstätigkeit ­
  für  Förderung  der  Angestellten-  und  Arbeiterwohlfahrt  einiges  zu  bemerken.
Die  Vereinstätigkeit  ist  deshalb  besonders  hoch  zu  bewerten,  weil  sie  den  Ausdruck
dafür  bildet,  daß  durch  ein  Hand  in  Hand  gehen  von  Angestellten  und  Arbeitern  mit  ihren
Chefs  und  Arbeitgebern  materielle  und  ideelle  Ziele  erreicht  werden  sollen.  Es  ist  ein  solches
Zusammengehen  ja  auch  bei  den  in  den  Gruppen  1—3  behandelten  Pensions-  und  Unterstützungskassen ­
  vielfach  der  Fall,  indem  sowohl  die  Empfangsberechtigten  als  auch  die
Arbeitgeber  zu  solchen  Kassen  regelmäßige  Beiträge  leisten.  Allein  bei  Vereinsbildungen
liegen  meistens  mehr  ethische  Beweggründe  für  ein  gemeinsames  Arbeiten  vor.  Solches
zeigt  sich  auch  in  einigen  der  von  Vereinen  für  den  speziellen  Teil  dieses  Werkes  gelieferten
Beiträgen.  Aus  den  Mitteilungen  einer  großen  Anzahl  weiterer  Firmen  ist  gleichfalls  die
freundliche  und  fördernde  Teilnahme  der  Arbeitgeber  an  den  Vereinen  ihrer  Angestellten
und  Arbeiter  zu  ersehen.
Ein  gemeinsames  Zusammenarbeiten  macht  sich  hervorragend  in  der  Deutschen
Gesellschaft  für  Kaufmannserholungsheime  geltend.  Es  handelt  sich  hier  allerdings ­
  auch  um  Gegenleistungen  an  den  Spender,  denn  wenn  letzterer  beispielsweise  10  000  M.
stiftet,  so  hat  er  Anspruch  auf  jährlich  100  kostenfreie  Verpflegungstage,  bei  geringeren
Beiträgen  auf  entsprechend  weniger  Tage,  für  seine  Angestellten,  oder  es  verbleibt  ihm
die  dauernde  Mitgliedschaft  mit  dem  Anspruch  auf  Benennung  eines  Bettes  in  einem  Erholungsheim ­
  nach  seinem  Namen.  Von  den  20  Erholungsheimen,  welche  die  Gesellschaft
in  Deutschland  zu  errichten  beabsichtigt,  sind  seit  ihrer  im  Januar  1911  erfolgten  Begründung ­
  bereits  4  erbaut,  die  ihren  Zweck  in  ausgezeichneter  Weise  erfüllen.  Die  Summe
der  von  etwa  300  Kaufleuten,  Bankiers,  Aktiengesellschaften,  Zeitungsverlegern  und
sonstigen  Arbeitgebern  und  Privaten  der  Heimgesellschaft  zugewendeten  Stiftungen  beläuft ­
  sich  auf  rund  1  Mill.  M.  Neuerdings  hat  die  Gesellschaft  auch  Damenkomitees  in
einigen  Großstädten  errichtet,  die  unter  dem  Ehrenvorsitz  der  Prinzessin  Friedrich  Carl
von  Hessen  sich  bemühen  wollen,  auch  den  in  Handel  und  Industrie  wirkenden  Frauen
3
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        34  Allgemeines  und  Spezielles  über  Entwicklung  und  Stand  der  Wohlfahrtspflege.
und  Mädchen  die  Benutzung  solcher  Heime  zu  ermöglichen.  Diese  Fürsorge  gerade  für
die  weiblichen  Mitglieder  des  Mittelstandes  ist  besonders  notwendig,  nicht  nur  für  die  Beteiligten ­
  direkt,  sondern  auch  im  Hinblick  auf  die  Sicherung  der  Gesundheit  der  künftigen
Geschlechter.  Die  illustrierten  Schriften  der  Gesellschaft  (Begründer  ist  Paul  Baum-Wiesbaden)
  geben  vorzüglich  informierende  Unterlagen  über  die  bereits  erreichten  und  noch
zu  erstrebenden  Ziele.
Der  Verein  für  Handlungscommis  von  1858,  Sitz  Hamburg,  sowie  auch  die
Vereine:  Verband  deutscher  Handlungsgehilfen,  Sitz  Leipzig,  Deutscher  Werkmeister-Verband, ­
  Sitz  Düsseldorf,  Deutscher  Privat-Beamten-Verein,  Sitz  Magdeburg; ­
  u.  a.  erfreuen  sich  gleichfalls  in  ihrem  Wirken  für  Versicherung  und  Unterstützung
ihrer  Mitglieder  der  regen  Mithilfe  von  seiten  der  „stiftenden“  Mitglieder,  d.  h.  der  Arbeitgeber.
Dem  erstgenannten  Verein  für  Handlungscommis  von  1858,  der  über  120000  Mitglieder ­
  zählt,  gehören  mehr  als  12  000  Prinzipale  an.  Sein  Jahresumsatz  überschreitet
1  Mill.  M.,  er  besitzt  mehrere  Erholungsheime,  ausgedehnte  Versicherungskassen,  eine
eigene  Unterrichtsanstalt,  Stellennachweisbureaus  usw.  Der  Pensionsverein  des  Bankhauses ­
  Gebr.  Arnhold  in  Dresden  dehnt  seine  Wirksamkeit  nicht  nur  auf  die  Angestellten ­
  der  Firma  und  ihre  Kommanditisten,  sondern  auch  auf  die  Angestellten  der  zahlreichen ­
  Aktiengesellschaften  (zurzeit  54),  in  deren  Aufsichtsrat  die  Firma  Gebr.  Arnhold
vertreten  ist,  aus.  Die  Anzahl  der  Versicherten  beträgt  bereits  ca.  1900,  das  Vermögen
hat  den  Betrag  von  1  650  000  M.  erreicht.  —  Nach  ähnlichen  Grundsätzen  ist  der  ausgedehnte ­
  Beamtenversicherungsverein  des  deutschen  Bank-  und  Bankiergewerbes ­
  in  Berlin  seit  1909  wirksam,  dem  850  Bankinstitute  und  Bankfirmen  mit  etwa
30  000  Angestellten  angehören,  deren  monatliche  Beitragszahlung  sich  auf  etwa  550  000  M.
beläuft.
Der  Verein  Berliner  Kaufleute  und  Industrieller  erstrebt  die  Unterstützung  und
Darlehnsbeihilfe  hilfsbedürftiger  Standesgenossen  und  deren  Witwen  und  Waisen.  Der
Fonds  seiner  Unterstützungskasse  ist  von  2700  M.  bei  der  Gründung  1911  bereits  auf  25  000  M.
gestiegen,  auch  besitzt  er  eine  Waisen-Stiftung  in  Höhe  von  140000  M.
Die  Förderung  der  Gewerbe  auf  dem  Vereinswege  wird  besonders  erfolgreich
vom  Verband  deutscher  Gewerbevereine  und  Handwerkervereinigungen
Deutschlands,  Sitz  Darmstadt,  betrieben.  Neben  beruflicher  und  wirtschaftlicher
Förderung  seiner  Mitglieder  (Versicherungen  usw.)  ist  der  Verband  auch  in  der  Lage,  das
dem  Badischen  Landesverband  gehörige  Erholungsheim  zu  Bad  Sulzburg  zu  billigsten
Sätzen  zur  Verfügung  zu  stellen.  Das  Vermögen  des  Verbandes  belief  sich  nach  amtlicher
Feststellung  im  Jahre  1906  bereits  auf  4  768  000  M.
Manche  Arbeitgeber  haben  innerhalb  ihrer  Arbeitsstätte  Vereinsbildungen  geschaffen,
die  sich  an  allgemeine  Versicherungsunternehmungen  anschließen.  So  hat  die  Eisenbahnsignal-Bauanstalt ­
  Max  Jüdel  &amp;amp;  Co.  A.-G.  in  Braunschweig  einen  Zweigverein
des  deutschen  Privatbeamtenvereins  gebildet,  damit  mittels  erheblicher  Zuschüsse  der  Firma
ihren  Beamten  und  deren  Angehörigen  die  Wohltaten  dieses  Vereins  zugute  kommen.
Auf  Vereinsbildungen  innerhalb  des  Personals  einzelner  Firmen  für
Bildungs-,  Turn-,  Unterrichts-,  Spar-  und  ähnliche  Zwecke  haben  wir  bei  den  betreffenden ­
  Gruppen  hingewiesen.  Obenan  stehen  in  dieser  Richtung  die  Vereinsbildungen
innerhalb  der  Farbenfabriken  vorm.  Fr.  Bayer  &amp;amp;  Co.  in  Leverkusen.
Die  Deutsche  Bank  hat  einen  besonderen  Beamten-Fürsorgeverein  gebildet,
dem  sie  jährlich  über  1  Mill.  M.  (1912:  x  295650  M.)  zuwendet.
Im  Anschluß  hieran  ist  auch  der  Werkvereine  zu  gedenken,  die  neuerdings  einen
erheblichen  Aufschwung  genommen  haben  und  die  unseres  Erachtens  sich  zu  einem  Faktor
entwickeln,  der  für  eine  günstigere  Gestaltung  der  Beziehungen  zwischen  Arbeitgebern
und  Arbeitern  erhöhte  Beachtung  verdient.  Sie  zeugen  von  dem  anwachsenden  Vertrauen
der  Arbeiter  zu  ihren  Arbeitgebern.  Natürlich  sind  die  großen  Firmen  in  erster  Linie
        <pb n="44" />
        Allgemeines  und  Spezielles  über  Entwicklung  und  Stand  der  Wohlfahrtspflege.  35
berufen,  die  von  den  Werkvereinen  aufgestellten  friedlichen  Bestrebungen  zu  unterstützen
unter  taktvoller  Berücksichtigung  der  erzieherischen  Momente  und  des  Verhältnisses  des
Starken  zu  dem  Schwächeren.
Einen  festen  Boden  haben  anscheinend  die  Werkvereine  in  den  Vereinigten  Augsburg-Nürnberger
  Maschinenfabriken  in  Augsburg,  woselbst  1905  der  erste  deutsche
Werkverein  als  Gegenorganisation  gegen  die  freien  Gewerkschaften  begründet  wurde,  in
den  Siemens-Werken  in  Berlin  (1906),  in  den  Wolfschen  Lokomobilwerken  in
Magdeburg  (1907),  in  der  Sächsischen  Maschinenfabrik  vorm.  Richard  Hartmann ­
  in  Chemnitz,  in  der  Badischen  Anilin-  und  Sodafabrik,  Ludwigshafen  und
in  den  Kruppschen  Gußstahlwerken  in  Essen  gewonnen,  über  ihr  Programm  und
ihre  Entwicklung  informiert  eine  eigene  Zeitschrift:  „Der  Werkverein“.
Die  Werkvereine  verfolgen  ihre  wirtschaftlichen,  Bildungs-  und  Unterstützungszwecke
entweder  mittels  der  Beiträge  ihrer  Mitglieder  oder,  im  wohlverstandenen  beiderseitigen
Interesse,  mit  Unterstützung  der  Arbeitgeber.  Der  am  speziellen  Teile  beteiligte  Werkverein
Weise  und  Monski  in  Halle  a.  S.  wurde  am  14.  Februar  1911  begründet.  Seine  bisherige
Tätigkeit  betraf  erfolgreiche  Vermittlungen  in  Lohnfragen,  die  Begründung  einer  Hilfskasse, ­
  einer  Sparkasse,  Arrangements  von  Lichtbildervorträgen,  Unterhaltungsabenden
und  Familienfesten,  Begründung  einer  Jugendabteilung  mit  Sport-  und  Spielabteilungen,
einer  Ferienkolonie,  einer  musikalischen  Abteilung,  einer  Bibliothek,  von  Schrebergärten,
gemeinsamen  Bezug  von  Lebensmitteln,  Rechtsauskunft  usw.  Alle  Einrichtungen  nehmen,
bei  Zuwendung  von  Beiträgen  seitens  der  Firma,  eine  kraftvolle  und  segensreiche  Entwicklung. ­

Die  Badische  Anilin-  und  Sodafabrik,  Ludwigshafen  a.  Rh.,  hat  ihrem  Werkverein, ­
  der  4400  ordentliche  und  1460  außerordentliche  Mitglieder  aufweist,  für  800000  M.
ein  großes  Vereinshaus  erbaut,  das  neben  Wirtschaftslokalitäten,  Vortrags-  und  Sitzungsräumen ­
  eine  Bibliothek,  einen  großen  Festsaal  mit  Bühne  usw.  enthält.
Die  Firma  Buschbeck  und  Hebenstreit  in  Bischofswerda  hat  ihrem  Werkverein
die  Pachtung  der  Fabrikkantine  überlassen,  die  der  Vereinskasse  alljährlich  einen  schönen
Uberschuß  einbringt.
Die  Firma  J.  M.  Voith  in  Heidenheim  a.  Brenz  hat  für  ihren  am  1.  Januar  19x1
auf  Werkvereinsgrundlage  errichteten  „Verein  Voithscher  Arbeiter“  135  000  M.  gestiftet,
damit  die  älteren  Arbeiter  in  die  Arbeiter-Witwen-  und  Waisenkasse  dieses  Vereins  eingekauft ­
  werden  konnten.  Sie  zahlt  dem  Verein  weiter  regelmäßig  einen  Zuschuß  in  Höhe  der
von  den  Mitgliedern  geleisteten  Beiträge.
Die  Firma  Bleichert,  Drahtseilbahnenbau  in  Leipzig,  sichert  den  Mitgliedern
ihres  Werkvereins,  dem  über  zwei  Drittel  der  Gesamtarbeiterzahl  des  Werkes  angehört,  Urlaubszuschuß, ­
  besondere  Krankenunterstützungen,  Sterbegelder,  Konfirmandenbeihilfen,
Altersunterstützungen  von  250  M.  jährlich  nach  25  jähriger  Arbeitszeit  u.  a.  m.  zu.
Die  Adlerwerke  vorm.  H.  Kleyer  A.-G.  zu  Frankfurt  a.  M.  haben  nur  für  die
Mitglieder  ihres  Werkvereins  eine  Sparkasse  (5%  Verzinsung)  eingerichtet.  —  Die  Mechanische ­
  Weberei  am  Mühlbach,  Augsburg-Pferchsee,  bietet  gleichfalls  ihren  Werkvereinsmitgliedern ­
  besondere  Vergünstigungen.
Die  Vereinigten  Gummiwaren-Fabriken  in  Harburg  und  Wien  vorm.  Menier-J.
  N.  Reithoffer  stellen  „den  auf  nationalem  Boden  stehenden“  Arbeitern  ihrer  Firma  für
etwaig  beabsichtigte  Errichtung  eines  Wohnhauses  auf  einem  vom  Verein  der  Arbeitgeber
für  Harburg  und  Umgebung  erworbenen  Terrain  Baugelder  zu  sehr  billigem  Zinsfuß  zur
Verfügung.
Ähnlich  wie  der  soeben  genannte  „Verein  der  Arbeitgeber  für  Harburg  und  Umgebung“
wirken  noch  in  Deutschland  eine  große  Anzahl  Arbeitgebervereine  für  die  Wohlfahrt
der  Angestellten  und  Arbeiter  ihrer  Bezirke.  Wir  wollen  hier  der  Anregung  halber  nur  aufführen: ­
  „Verein  Anhaitischer  Arbeitgeber“,  Sitz  Dessau;  „Arbeiterwohlverein
3*
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        36  Allgemeines  und  Spezielles  über  Entwicklung  und  Stand  der  Wohlfahrtspflege.
in  Waldenburg  in  Schlesien“,  der  vorbildlich  wirkt  in  bezug  auf  Unterrichtsförderung
der  Arbeiterkinder,  Handfertigkeitsschulen,  Nähmaschinenvermittelung  (bisher  11040  Stück)
Ziegenzucht,  Kleingartenbau  usw.,  Verband  deutscher  Waren-  und  Kaufhäuser,
Sitz  Berlin,  Verband  Industrieller  in  Remscheid  usw.
Besondere  Beachtung  verdienen  auch  die  mehr  einen  allgemeinen  Charakter  tragenden
Fürsorgevereine  für  genesende  Ar  beiter,  wie  solche  z.B.  in  Leipzig,  Remscheid,  Posen,
Mannheim  (letzterer  für  Arbeiter  und  Angestellte  des  ganzen  Landes  Baden  wirkend,  mit  einem
jährlichen  Ausgabeetat  von  ca.  200000  M.),  Elberfeld  usw.  errichtet  sind.  Ferner  sind  zu  erwähnen ­
  eine  Anzahl  Lungenheilvereine  (mustergültige  sind  der  Chemnitzer  Verein
und  der  Verein  für  Gemeinwohl  in  Elberfeld).  In  der  Absicht,  mehr  das  wirtschaftliche
Wohl  der  Arbeiter  zu  fördern,  wirken  in  hervorragender  Weise  seit  ca.  70  Jahren  einige  größere
Vereine  in  verschiedenen  Gegenden  Deutschlands.  Wir  nennen  hier  nur  den  Verein  zur  Beförderung ­
  der  Arbeitsamkeit  in  Aachen  (der  beispielsweise  im  Jahre  1911  659  099  M.
für  Sparerprämien,  Kindergärten,  Bewahranstalten,  Handarbeitsunterricht,  Berufsfortbildung, ­
  Verteilung  von  Lebensmitteln  und  Feuerungsbeihilfen  an  die  handarbeitenden
Klassen  usw.  und  seit  seinem  Bestehen  von  1834  bis  1911  für  diese  Zwecke  28  632  540  M.  aufwendete), ­
  den  Altonaer  Unterstützungsverein,  den  Kieler  Verein  freiwilliger
Armenfreunde,  die  Bürgerrettungsinstitute  in  Frankfurt  a.  M.,  in  Berlin,  usw.
Wir  hielten  es  am  Schlüsse  der  Besprechung  der  Gruppe  15  für  angezeigt,  durch  vorstehende ­
  Bemerkungen  auf  die  Bedeutung  der  gemeinnützigen  Vereinstätigkeit
innerhalb  Deutschlands  für  die  Arbeiterwohlfahrt  hinzuweisen.  Viele  Tausende  dieser
Vereine  sind  von  Arbeitgebern  gegründet  worden  in  der  Absicht,  ihre  Arbeiter  an  den
Früchten  der  Vereinstätigkeit  partizipieren  zu  lassen.  Daher  werden  auch  viele  dieser  Vereine
von  Arbeitgebern  geleitet  oder  es  weisen  die  Vorstands-  und  Mitgliederlisten  oft  in  überwiegender ­
  Anzahl  die  Namen  von  Arbeitgebern  auf.  Es  hätte  demnach  mit  gutem  Recht  ein
großer  Teil  der  Aufwendungen  der  hervorragenden  gemeinnützigen  Vereine  Deutschlands  in
unsere  tabellarischen  Zusammenstellungen  mit  eingefügt  werden  können.  Daß  die  Beträge
für  Arbeiterwohlfahrt  durch  Vereine  sich  jährlich  auf  mehrere  Mill.  M.  belaufen,  ist  zweifellos.
Für  Gruppe  16
INNERE  MISSION,  sind  erst  vom  Jahre  1900  an  Beträge  ermittelt  worden,  die  für  die
13  Jahre  bis  1912  1771066  M.  ergeben.  Die  innere  Mission  kommt  namentlich  in  ihren
Bestrebungen  für  Kleinkinderbewahranstalten,  Wander  kochkurse,  Dienstbotenausbildung ­
  usw.  auch  der  arbeitenden  Bevölkerung  zugute.  Es  ist  anzunehmen,
daß  die  für  die  Zwecke  der  inneren  Mission  gemachten  Zuwendungen  und  Stiftungen  wesentlich ­
  höhere  sind,  zumal  man  nicht  verkennen  darf,  daß  früher  viele  Fürsorgegebiete  fast
allein  von  seiten  der  inneren  Mission  planmäßig  gefördert  wurden  und  daß  sie  zahlreiche
vorbildliche  Pflegestätten  geschaffen,  unterhalten  hat  und  noch  erhält.
Eine  lückenlose  Reihe  von  1883—1912  bietet  Gruppe  17,  die  für
ARMENPFLEGE  UND  WOHLTÄTIGKEIT  IM  ALLGEMEINEN  75  808  847  M.  aufweist. ­
  Für  das  Jahr  1912  wurden  7  810  822  M.  ermittelt.  Die  höchste  Zuwendungsziffer
wurde  für  das  Jahr  1902  mit  12  248  452  M.  quellenmäßig  nachgewiesen.  Es  ist  ja  ganz
klar,  daß  der  Hauptteil  der  Gesamtsumme  auf  die  unteren  und  untersten  Volksklassen,
namentlich  auf  Witwen  und  Waisen  und  auf  verwitwete  Arbeiter  mit  Kindern  entfällt.
Insbesondere  dürften  die  von  den  Stiftern  für  Wohltätigkeitszwecke  bestimmten  Beträge ­
  durchweg  als  eine  Ergänzung  der  Arbeiterwohlfahrtspflege  zu  betrachten  sein.  Alle
in  den  Quellen  auf  gefundenen  Beträge  ohne  engere  Zweckbestimmung  sind  der  Gruppe  17
zugewiesen  worden.
Die  Gruppe  18  führt  mit  einem  Gesamtbeträge  von  244  724  M.  die  für  14  Jahre  aufgefundenen ­
  Zuwendungen  zur
BEKÄMPFUNG  DER  TRUNKSUCHT  auf.  Für  das  Jahr  1912  wurden  37000  M.
ermittelt.  Da  in  der  Arbeiterwohlfahrtspflege  die  Zurückdrängung  des  Alkoholgenusses
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        Allgemeines  und  Spezielles  über  Entwicklung  und  Stand  der  Wohlfahrtspflege.  37
insbesondere  durch  Einrichtung  von  Kaffeeküchen,  Mineralwasserproduktion,  Milchhäuschen
(z.  B.  auf  den  Werken  und  Hütten  der  Buderusschen  Eisenwerke  in  Wetzlar,  des
Alexanderwerks,  A.-G.  in  Remscheid),  alkoholfreien  Kantinen  usw.  gefördert  zu
werden  pflegt,  so  muß  man  die  Beträge  in  Gruppe  23  (Speiseanstalten  usw.)  zur  Beurteilung
mit  heranziehen.  Die  für  Gruppe  18  festgestellten  Beträge  dürften  daher  im  wesentlichen
für  Aufklärungszwecke  durch  Verteilung  von  Merkblättern,  Literatur,  Abhaltung  von  Vorträgen ­
  als  auch  für  Unterstützung  von  Trinkerheilstätten  und  für  Vereinsbeiträge  usw.  bestimmt ­
  gewesen  sein.  —  Die  Schriften  des  Deutschen  Vereins  gegen  den  Mißbrauch  geistiger
Getränke  weisen  fast  in  jeder  Nummer  ihrer  „Mäßigkeitsblätter“  planmäßige  Bemühungen
von  Arbeitgebern  in  der  Trunksuchtbekämpfung  nach,  so  daß  man  auch  hieraus  ein
erfreuliches  Wachsen  des  Verständnisses  für  die  Notwendigkeit  der  Alkoholbekämpfung  in
der  Industrie  ersehen  kann.
Besondere  Aufmerksamkeit  wendet  auch  der  Staat  in  seinen  Verkehrsbetrieben
der  Trunksuchtsbekämpfung  zu,  ohne  daß  hierfür  die  aufgewendeten  Mittel  ziffernmäßig
aus  den  Etats  ersichtlich  sind.  So  sind  die  meisten  deutschen  Eisenbahnverwaltungen  angewiesen, ­
  dem  Zugpersonal  bei  länger  andauernder  oder  ungewöhnlicher  Hitze  abgekühlten
Tee  oder  Kaffee  unentgeltlich  zu  verabreichen,  auch  sonstige  kühlende  Getränke  (Selterwasser, ­
  Limonaden)  an  den  Zügen  bereit  zu  halten.
Diese  Fürsorge  für  Bedienstete  hat  wesentlich  die  Durchführung  der  Verbote  des
Genusses  alkoholhaltiger  Getränke  während  des  Dienstes  (in  Preußen  seit  1905)
für  alle  im  Betriebsdienste  beschäftigten  Beamten,  Hilfsbeamten  und  Arbeiter  erleichtert.
In  welcher  erfolgreichen  Weise  auch  der  private  Arbeitgeber  den  Alkoholmißbrauch
seiner  Arbeiter  zu  bekämpfen  vermag,  zeigt  das  Beispiel  der  Textilfirma  F.  Brandts  in
M.  -  Gladbach,  die  allerdings  in  unserem  speziellen  Teil  nicht  vertreten  ist.  Aber  die
Eigenart  des  hier  angewendeten  Hauptkampfmittels  gegen  die  Trunksucht  verdient  der  Nachahmung ­
  wegen  erwähnt  zu  werden.
Die  Firma  gewährt  eine  Prämie  an  diejenigen  Arbeiter,  die  sich  während  eines
Monats  des  Genusses  von  Branntwein  völlig  enthalten  haben.  Diese  Prämie  beträgt  1  Mk.
und  wird  an  jedem  ersten  Zahltage  des  Monats  dem  Lohnbetrag  beigefügt.  Die  Kontrolle
darüber,  daß  der  Arbeiter  tatsächlich  während  des  in  Frage  stehenden  vergangenen  Monats
keinen  Schnaps  weder  in  der  Fabrik,  noch  im  Wirtshause,  noch  zu  Hause,  noch  sonst  getrunken ­
  hat,  besteht  darin,  daß  derselbe  einen  Schein  unterschreibt  und  am  letzten  eines
jeden  Monats  in  einen  verschlossenen  Kasten  legt.  In  diesem  Scheine  erklärt  der  betreffende
Arbeiter  auf  Treue  und  Gewissen,  daß  er  im  vergangenen  Monat  weder  Branntwein  noch
Liköre,  Magenbitter  und  dergleichen,  noch  irgendwelche  andere  gebrannten  Getränke  genossen ­
  hat.  Die  Scheine  sind  jederzeit  leicht  zu  haben  und  brauchen  nur  mit  Unterschrift
und  Datum  versehen  zu  werden.  Der  Name  des  Ausstellers  wird  geheim  gehalten  und  gelangt ­
  nur  zur  Kenntnis  des  Obermeisters  und  zweier  Vertrauenspersonen,  wie  des  Fabrikherrn. ­
  Wer  in  gewissenloser  Weise  einen  Schein  unterschreibt,  trotzdem  er  Branntwein
oder  ein  ähnliches  Getränk  genossen  hat,  wird  bei  Entdeckung  sofort  entlassen.  Nach  den
Angaben  der  Firma  beweist  der  Wechsel  der  Zahl  und  der  Personen  für  die  einzelnen  Monate,
caß  nicht  anzunehmen  ist,  daß  falsche  Erklärungen  abgegeben  werden.  Die  Einrichtung
soll  sich  bewährt  haben,  und  mehr  als  %  sämtlicher  Arbeiter  soll  die  Prämie  erhalten.
Um  ihren  Arbeitern  die  Herstellung  eines  guten  Haustrunkes  zu  ermöglichen,  übernehmen
die  Portland-Zement-Werke,  Heidelberg  und  Mannheim,  jeden  Herbst  die  Besorgung ­
  mehrerer  Eisenbahnwagen  guter  Äpfel,  die  zum  Selbstkostenpreise  abgegeben  werden.
Sie  fördern  weiter  die  Ziegenzucht,  um  die  Kinder  durch  Gewöhnung  an  Ziegenmilch  vom
frühzeitigen  Genuß  alkoholischer  Getränke  abzuhalten.  —  Die  Daimler-Motoren-Gesellschaft, ­
  Stuttgart-Untertürkheim,  hat  zur  Einschränkung  des  Alkoholgenusses
eine  Fabrikationsanlage  von  Limonaden  und  Sodawasser  mit  den  neuesten  Einrichtungen
geschaffen,  die  täglich  bis  zu  4000  Flaschen  herstellt,  was  dem  Konsum  an  heißen  Sommer-
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        38  Allgemeines  und  Spezielles  über  Entwicklung  und  Stand  der  Wohlfahrtspflege.
tagen  entspricht.  Diese  Getränke  werden  fast  zu  den  Selbstkosten  abgegeben,  etwaige  Überschüsse ­
  fließen  in  die  Unterstützungskasse.  —  Die  Firma  Schimmel  &amp;amp;Co.,  Miltitz  verabreicht ­
  frühmorgens  8  Uhr  den  Arbeitern  unentgeltlich  Kaffee  und  Milch,  gegen  die  Verpflichtung, ­
  bei  der  Arbeit  keinen  Branntwein  zn  trinken.
Gruppe  19  umfaßt  die  Beträge  für
PREISAUSSCHREIBEN  FÜR  WOHLFAHRTSPFLEGE  mit  122  650  M.  Innerhalb
des  dreißigjährigen  Zeitraumes  wurden  nur  in  fünf  Jahren  solche  Beträge  auf  gefunden.
In  Gruppe  20,
RETTUNGSWESEN,  FEUERSCHUTZ,  die  x  136590  M.  beträgt,  darunter  45  000  M.
für  1912,  sind  unter  anderen  auch  solche  ermittelten  Beträge,  die  für  Begründung,  Errichtung ­
  und  Ausbau  von  Fabrikfeuerwehren  Verwendung  fanden,  berücksichtigt
worden.  Neben  ihrem  eigentlichen  Zweck  verfolgen  die  Fabrikfeuerwehren  auch  gesellige,
turnerische  und  musikalische  Ziele.  —  Die  Fabrikfeuerwehr  des  Eisenhütten-  und
Emaillierwerks  (W.  von  Krause)  in  Neusalz  a.  O.  ist  gleichzeitig  auch  der  Stadt
Neusalz  zur  Verfügung  gestellt.  —  Eine  der  ältesten,  bestausgestatteten  Fabrikfeuerwehren,
im  Jahre  1865  begründet,  besitzt  die  Firma  C.  A.  Preibisch  in  Reichenau.
Für
FÖRDERUNG  DES  SPARSINNES  wurden  in  Gruppe  21  1282581  M.  ermittelt.
Es  sind  hier  meist  nur  die  Ausgaben  für  Anregung  zum  Sparen  zusammengefaßt.
Die  eigentlichen  Beiträge  an  Zinszuschüssen,  Prämien  und  an  direkten  Zuwendungen
zu  den  Arbeitersparkassen  kommen  selten  ziffernmäßig  zur  Erscheinung,  sie  würden  unzweifelhaft ­
  einen  sehr  hohen  Betrag  ausmachen.  Es  ist  auch  zu  berücksichtigen,  daß  in
den  Gruppen  1,  2,  3  erhebliche  Summen  zur  Förderung  des  Sparsinnes  der  Arbeiter  enthalten ­
  sind.  Die  in  Gruppe  2  berücksichtigte  Gewinnbeteiligung  der  Arbeitnehmer  läuft
namentlich  oft  auf  ein  besonders  durchdachtes  Sparsystem  hinaus.  Es  wurde  schon  hingewiesen ­
  auf  die  Sparkasse  der  Schultheiß’  Brauerei  zu  Berlin,  die  einen  solchen
Zweck  verfolgt.  Es  dürfen  in  diese  im  Laufe  eines  Jahres  höchstens  1000  M.  bis  zum  Höchstbetrage ­
  von  5000  M.  eingezahlt  werden.  Diese  Einlagen  werden  zunächst  mit  4  %  von
der  Direktion  verzinst.  Der  Zinsfuß  wird  aber  am  Jahresschluß  noch  um  so  viel  Prozente
erhöht,  um  welche  die  den  Aktionären  gewährte  Jahresdividende  den  Satz  von  4%  übersteigt. ­
  Es  kommt  hierbei  meistens  eine  Verzinsung  der  Einzahlungen  von  8—12  %  heraus.  —
Die  Continental  -  Gasgesellschaft  zu  Dessau  verzinst  alle  Spareinlagen  ihrer  Werksangehörigen ­
  mit  7  %.  —  Friedr.  Dick,  Werkzeug-  und  Feilenfabrik,  Eßlingen  a.  N.,
gewährt  für  Einlagen  bis  zu  500  M.  6  %.  —  Bei  Fritz  Wolf,  Malzfabrik,  Erfurt,  nimmt
die  Fabriksparkasse  Einlagen  von  1  M.  aufwärts  an  und  verzinst  dieselben  einschl.  der  Sparprämie ­
  mit  8—10  %.  —  Größere  und  regelmäßige  Prämien  für  Spareinlagen  werden  den
Mitgliedern  des  Werkvereins  der  Firma  Adolf  Bleichert  &amp;amp;  Co.  in  Leipzig-Gohlis,
dem  über  zwei  Drittel  der  Arbeiter  angehören,  gezahlt.  —  Die  Farbenfabriken  vorm.
Friedr.  Bayer  &amp;amp;  Co.  in  Leverkusen  suchen  das  Ziel  ihrer  Wohlfahrtspflege  vornehmlich ­
  in  der  Förderung  des  Sparsinnes.  Sie  haben  neuerdings  auch  eine  Alterssparkasse
gegründet,  die  es  dem  Arbeiter  ermöglichen  soll,  im  Laufe  der  Zeit  mit  verhältnismäßig
geringen  Wochenbeiträgen  ein  Kapital  auzusammeln.  Während  die  Alterssparkasse  auf
dem  Prinzip  der  Freiwilligkeit  beruht,  ist  man  bei  der  Spareinrichtung  für  jüngere
Arbeiter,  die  also  meistens  nur  für  sich  selbst  zu  sorgen  haben,  zu  dem  Beitragszwang
übergegangen.  In  erster  Linie  sollen  die  Ersparnisse  später  bei  der  Eheschließung  zur  Beschaffung ­
  der  Aussteuer  dienen.
Die  Firma  hat  außerdem  eine  Arbeitersparkasse,  deren  Mitgliederzahl  seit  Einführung ­
  der  Alterssparkasse  von  3988  im  Jahre  1910  auf  3762  im  Jahre  1911  zurückgegangen ­
  ist.  Es  wurden  aber  von  den  Rückzahlungen  aus  dieser  Kasse  35  620  M.  der
Alterssparkasse  überwiesen.  Die  Zahl  der  Sparer  der  Alterssparkasse  betrug  zu  Anfang
532,  belief  sich  aber  schon  am  Jahresschluß  1911  auf  2081.  Die  Zahl  der  Zwangsparer  der
        <pb n="48" />
        Allgemeines  und  Spezielles  über  Entwicklung  und  Stand  der  Wohlfahrtspflege.  39
Jugendsparkasse  betrug  am  Jahresschluß  1911  1175,  außerdem  gehörten  ihr  112  freiwillige ­
  Mitglieder  an.  Sämtliche  Sparkassen  der  Firma  schlossen  am  31.  Dezember  1911
mit  einem  Guthaben  von  419  275  M.  ab,  das  einer  Zunahme  von  98  781  M.  =  30,8  %
gegen  das  Vorjahr  entspricht.
Als  Mittel  zum  Ansporn  des  Sparens  werden,  wie  dies  zuerst  bei  Krupp,  Essen  eingeführt ­
  wurde,  alljährlich  Sparprämien  in  Höhe  von  500  M.  verlost.  Die  Firma  besitzt
auch  zwei  Beamtensparkassen,  die  am  Schluß  des  Jahres  19x1  346  bzw.  321  Sparer
hatten.  Das  Guthaben  beider  Kassen  stellte  sich  1911  am  Jahresschluß  auf  872  709  M.
Ein  Jubiläumsfonds  der  Firma  Edler  &amp;amp;  Krische  in  Hannover  von  100  000  M.
dient  in  der  Art  zur  Prämienverteilung  an  Angestellte  und  Arbeiter,  die  über  25  Jahre
der  Firma  angehören,  daß  die  Prämiensummen  von  alljährlich  xoo  bis  zu  30  M.  herab  nicht
ausgezahlt,  sondern  bei  der  Firma  mit  5%  zinsbar  angelegt  bleiben,  und  erst  nach
dem  Tode  des  Jubilars  seiner  Witwe  oder  den  direkten  Nachkommen  ausgezahlt  werden.
Man  kann  also  diese  Einrichtung  als  eine  Lebensversicherungssparkasse  bezeichnen.  Den
Jubilaren  wird  eine  Schuldurkunde  der  Firma  ausgehändigt.
Bei  Villeroy  &amp;amp;  Boch  in  Mettlach  wurden  bei  der  Zwangssparkasse  für  Arbeiter
und  Arbeiterinnen  unter  25  Jahren  bis  1.  Januar  1913  bereits  553  810  M.  in  gesperrten  Sparkassenbüchern ­
  gespart,  dies  macht  auf  den  Kopf  der  Sparer  730  M.  —  Das  Alexanderwerk
A.  von  der  Nahmer,  A.-G.  Remscheid,  besitzt  eine  Zwangssparkasse  ganz  ähnlicher  Art
mit  Einzahlungen  von  60  Pf.  bis  2  M.  pro  Woche,  bei  6  %  Verzinsung,  sowie  eine  freiwillige
Sparkasse  mit  6%  Verzinsung  und  Prämienverlosung.  —  Die  Fabriksparkasse  bei  Kübler
&amp;amp;  Niethammer,  Kriebstein,  wurde  bereits  1856  errichtet.  Es  gab  hier  1912  unter  den
845  Sparern  152,  deren  Sparsumme  über  1000  M.  beträgt,  darunter  3  mit  einem  Betrage  von
10—12  000  M.
Die  Glashüttenwerke  in  Gerresheim  haben  eine  Zwangsspareinrichtung
für  unverschuldete  Arbeitslosigkeit  eingerichtet.
Die  Papierfabrik  Max  Krause  in  Berlin  hat  eine  Fabriksparkasse  eingerichtet, ­
  die  schon  Einlagen  von  wöchentlich  10  Pf.  an  annimmt.  Daß  man  auch  für  diese
Pfennigsparkasse  in  Arbeiterkreisen  Verständnis  gefunden  hat,  geht  daraus  hervor,  daß
in  den  ersten  16  Jahren  181  Sparer  ein  Sparkapital  von  116  541  M.  zurückgelegt  hatten,
das  von  der  Firma  mit  5  %  verzinst  wurde.
In  die  Arbeiter-  und  Beamtensparkasse  der  Firma  W.  Spindler,  Spindlersfeld
wurden  von  1872  resp.  1874  bis  1911  eingezahlt  6221  891  M.  und  hierauf  Zinsen  (5  %)  vergütet ­
  im  Betrage  von  887  733  M.  Die  Bedeutung  dieser  Einrichtung  kann  man  aus  diesen
Ziffern  ermessen.  —  Die  Hoflieferanten  Theod.  Hildebrand  u.  Sohn,  Berlin  N.  20,  berechtigen ­
  ihre  Angestellten  bis  zum  zehnten  Teil  ihres  Verdienstes  in  die  Firma-Sparkasse
einzuzahlen,  welche  6  %  Zinsen  gewährt.  —  Durch  hohe  Stiftungserträgnisse  und  Zuwendungen ­
  zeichnen  sich  die  Spareinrichtungen  der  Frankfurter  Sozietäts-Druckerei,
G.  m.  b.  H.,  Frankfurt  a.  M.,  aus.  —  Die  Stettiner  Chamottefabrik,  A.  G.  vorm.
Didier  gibt  Arbeitern,  welche  10  Jahre  dem  Werke  angehören,  alle  fünf  Jahre  ein
Sparkassenbuch  mit  entsprechender  Einlage,  als  Prämie.  —  Bei  der  Firma  A.  H.  A.  Bergmann ­
  in  Wald  heim  werden  die  gesetzmäßig  abgezogenen  Beiträge  zur  Krankenkasse  und
Invalidenversicherung  den  Arbeitern  gutgeschrieben  und  ihnen  nach  10  jähriger,  25  jähriger
und  30  jähriger  Dienstzeit  in  Form  von  Sparkassenbüchern  zurückerstattet.  —  Die  Firma
L.  C.  Oetker,  Marzipan-  und  Marmeladenfabrik,  Altona-Bahrenfeld,  gibt
ihren  Arbeitern  vom  10.  Dienstjahre  an,  bis  zum  20.  Dienstjahre,  alljährlich  eine
Sparkasseneinlage  von  100  M.
Eine  beachtenswerte  Einrichtung  ist  die  Geschäftssparkasse  der  Manufakturwarenfirma ­
  E.  Breuninger  inStuttgart.  Alle  von  der  Firma  gemachten  Stiftungen  und  sonstigen
Zuwendungen,  als  Tantiemen,  Extradividende,  Prämien,  Extrazulagen  usw.  werden  nicht
an  die  betreffenden  Angestellten  und  Arbeiter  (gegen  700)  ausgezahlt,  sondern  als  Guthaben
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        40  Allgemeines  und  Spezielles  über  Entwicklung  und  Stand  der  Wohlfahrtspflege.
in  der  Sparkasse  angelegt.  Auch  die  Zinsen  (5—7  y 2  %)  werden  dem  Guthaben  zugeschrieben.
Die  Auszahlung  findet  erst  im  späteren  Alter  statt.  Ausgezahlt  werden  auf  schriftlichen
Antrag  und  bei  eingehender  Begründung  nur  die  freiwillig  eingezahlten  Beträge  —  nicht  unter
10  M.  —  und  die  Zinsbeträge.  Der  Erfolg  dieser  Einrichtung  ist  daraus  zu  ersehen,  daß  die
Geschäftssparkasse  von  ihrer  Gründung  am  1.  Januar  1905  an  bis  jetzt  einen  Bestand  von
über  400  000  M.  aufweist.
Fast  alle  Fabriksparkasseneinrichtungen  haben  in  ihrer  Verwaltung  einen  Arbeiterausschuß ­
  zur  Seite,  der  natürlich  zu  jeder  Zeit  Einblick  in  den  Stand  der  Kassen  hat  und
gewiß  auch  oft  seinen  Einfluß  gegenüber  unbegründeten  Rückzahlungsgelüsten  von  Sparern
geltend  macht.
Für
ARBEITSLOSENUNTERSTÜTZUNG  kommen  in  Gruppe  22  nur  einzelne  Beträge
in  7  Jahren  der  Berichtsperiode  vor,  die  im  ganzen  636088  M.  ausmachen.
In  solchen  Betrieben,  wo  Stark-  und  Schwachbetrieb  schroff  wechseln,  z.  B.  in  Waffen-,
Munitions-,  Konservenfabriken  und  in  anderen,  die  namentlich  auf  die  Erledigung
von  Staatsaufträgen  basieren,  ist  natürlich  die  Arbeitslosenversicherung  eine  brennende
Frage.  Die  Waffenfabrik  Mauser,  A.-G.,  Oberndorf  a.  N.,  hat  außer  ihrem  Stamm
von  Arbeitern  (1200)  eine  Arbeiterreserve,  die  in  der  Umgebung  ansässig  ist  und  in  den
Perioden  des  Schwachbetriebes  ihren  gewöhnlichen  bürgerlichen  Beschäftigungen  nachgeht. ­
  Die  Fürsorge  der  Fabrik  erstreckt  sich  auch  auf  die  letztere  Kategorie  Arbeiter,  so  daß
in  dieser  Fürsorge  eine  Art  Versicherung  gegen  die  Arbeitslosigkeit  liegt.
Die  letzte  Gruppe  23  umfaßt  die  freiwilligen  Aufwendungen  für
SPEISEANSTALTEN,  ERNÄHRUNGSFÜRSORGE,  FEUERUNGSBEIHILFEN,  BEKLEIDUNGSFÜRSORGE. ­
  Es  kann  angenommen  werden,  daß  der  überwiegende  Betrag
dieser  Gruppe  für  die  Gesamtheit  der  unbemittelteren  Volksklassen  bestimmt  ist,  so  daß
von  dem  Gesamtbeträge  des  dreißigjährigen  Zeitraums  in  Höhe  von  18  109  288  M.  nur
ein  verhältnismäßig  geringer  Teil  für  Fabrikeneinrichtungen  dieser  Art  festgestellt
worden  ist.  Für  das  Jahr  1912  ergibt  sich  eine  Summe  von  4  074  207  M.,  wovon  die
Hälfte  auf  Feuerungszuwendungen  an  Bergarbeiter  entfällt.
Von  den  im  zweiten  Teil  dieses  Werkes  auftretenden  Firmen  besitzen  sehr  viele  ausgezeichnete ­
  Fabrikkantinen,  denen  alljährlich  erhebliche  Zuwendungen  seitens  der
Arbeitgeber  zufließen.  Es  sind  aber  nur  in  wenigen  Fällen  über  die  Höhe  dieser  Zuwendungen ­
  Zahlenangaben  aufgefunden  worden.  Die  Firma  Voigt  &amp;amp;  Haeffner,  A.-G.,
Frankfurt  a.  M.,  leistet  ihrer  Kantine  einen  jährlichen  Zuschuß  von  15—20  000  M.  und
verabreicht  außerdem  ihren  Arbeitern  in  der  Bleikitterei,  Verzinnerei  und  Beizerei  täglich
gratis  1  Liter  Milch.  Die  Kosten  hierfür  betragen  jährlich  ca.  3000  M.  Die  Speiseanstalt
der  ältesten  deutschen  Zigarettenfabrik  Compagnie  Laferme,  Dresden,  wird  wegen
ihrer  guten  und  billigen  Beköstigung  gern  von  dem  Fabrikpersonal  benutzt,  ebenso  die  von
der  Firma  Herrn.  Reiners  &amp;amp;  Söhne,  Zigarrenfabrik,  Ratibor,  in  ihren  5  neuen
Fabriken  eingerichteten  hellen  und  sonnigen  Speiseräume.  -  Die  Kantine  der  Mech.
Spinnerei  J.  Schwerin  &amp;amp;  Söhne,  Breslau-Gräbschen,  ist  so  eingerichtet,  daß  bei
gutem  Wetter  die  Mahlzeiten  im  Freien  eingenommen  werden  können.  —  Die  Deutsche
Bank  zahlte  1912  an  Zuschuß  für  die  Klubküche  der  Beamten  und  für  die  Kantine  der
Angestellten  und  Boten  ca.  99  900  M.  Die  meisten  größeren  Arbeitsstätten  besitzen
auch  Vorrichtungen  zur  Erwärmung  der  mitgebrachten  Speisen.  In  den  Industriestädten ­
  der  Rheinprovinz  sind  vielfach  Speisetransportwagen  eingeführt,  die
aus  der  eigenen  Kantinenküche  oder  aus  Speisehäusern  die  warmgehaltenen  Speisen  an  die
Arbeitsstätten  befördern.  —  Auch  die  Württembergische  Metallwarenfabrik,  Geislingen ­
  hat  solche  Speisewagen  in  Betrieb,  darunter  einen  für  ihre  Fabrik  in  Kuchen  bereits
seit  21  Jahren.  Die  Fuhrlohnkosten  werden  durch  Umlage  gedeckt  und  betragen  bei  137  Beteiligten ­
  auf  den  Kopf  täglich  2  y 2  Pf.
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        Allgemeines  und  Spezielles  über  Entwicklung  und  Stand  der  Wohlfahrtspflege.  41

Der  Großeinkauf  von  Lebensmitteln  und  deren  Detailabgabe  zum  Selbstkostenpreise ­
  wird  von  den  meisten  großen  Firmen  ausgeübt.  Die  Württembergische  Metallwarenfabrik ­
  hat  1912  den  Verkauf  von  Seefischen  organisiert  und  hierzu  ein  eigenes
1  y 2  stockiges  Gebäude  errichtet.  Es  werden  Fischkochbücher  abgegeben  und  Fischkochkurse ­
  erteilt.  Der  Absatz  betrug  in  der  Zeit  vom  1.  Februar  bis  4.  April  1912  217  Zentner
Seefische  und  22  000  Stück  Bücklinge.
Es  verdient  auch  hervorgehoben  zu  werden,  daß  Großindustrielle  ihre  wissenschaftlichen ­
  Kräfte  geradezu  mit  Forschungen  und  Untersuchungen  über  die  Ernährungsverhältnisse ­
  der  Arbeiter  und  deren  Verbesserung  beauftragen.  So  ist  uns  bekannt,  daß  der  Senior
der  Hofmühlenfirma  Bienert,  Dresden,  Herr  Geh.  Kommerzienrat  Theodor  Bienert,
auf  dem  ihm  gehörigen  ehemaligen  Stadtgute  Räcknitz  bei  Dresden  einen  Musterstall
zur  Gewinnung  einwandfreier  Milch  eingerichtet  hat.  Die  Resultate  der  hier  stattfindenden ­
  wissenschaftlichen  Untersuchungen  sollen  nach  ihrem  Abschluß  der  Allgemeinheit ­
  zugute  kommen.
Auch  die  vielfach  herrschende  Sitte,  den  verheirateten  Fabrikfrauen  eine  längere
Mittagspause  für  ordentliche  Zubereitung  des  Mittagtisches  in  der  Wohnung  zu  gewähren,
ist  als  eine  hygienische  Einrichtung  zur  Sicherung  besserer  Arbeiterernährung  zu  betrachten.
Zu  den  neueren  Einrichtungen  für  Arbeiterernährung  gehört  die  Fabrikkantine  der
Tabak-  und  Zigarettenfabrik  Yenidze  in  Dresden,  die  als  eine  Mustereinrichtung
ihrer  Art  zu  betrachten  ist.  Gutes  Mittagessen  wird  den  1700  Arbeitern  und  Arbeiterinnen
in  den  schönen  Speisesälen  der  völlig  aus  Glas  bestehenden  17  m  hohen  Kuppel  des  Fabrikgebäudes ­
  gegen  billigen  Preis  (25—30  Pf.)  verabreicht.  Mittels  acht  Fahrstühlen  werden
Personen  und  Speisen  heraufbefördert.  Nach  Einnahme  der  Mahlzeit  ist  —  wie  schon
erwähnt  —  in  den  Ruhehallen  und  ausgedehnten  Dachgärten  die  für  die  Verdauung  erwünschte ­
  Siesta  geboten.  Neu  ist  auch,  daß  hier  Trinkgeschirre  auf  den  Arbeitsplätzen
nicht  geduldet  werden,  daß  dafür  aber  jeder  Arbeiterin  ein  im  Speisesaal  an  großen  Tafeln
aufgehängter  numerierter  Porzellantopf  zur  Verfügung  steht.  Die  Zubereitung  von  Speisen
und  Getränken  durch  den  Wirtschaftsverwalter  erfolgt  in  reinen  Nickelgefäßen  von  50  bis
150  1  Inhalt.  Nach  Beendigung  jeder  Mahlzeit  bzw.  vor  Wiederaufnahme  der  Arbeit  sind
die  Hände  zu  reinigen.  Während  der  Mittagszeit  sind  auch  die  Badeanlagen  geöffnet,  deren
Benutzung  kostenlos  ist.  Daß  der  Appetit  und  somit  auch  die  Bekömmlichkeit  erheblich
durch  sauberes  Aussehen  der  Tischgenossen  gesteigert  wird,  ist  eine  allbekannte
Erfahrung.  In  diesem  Sinne  wirkt  auch  im  Yenidze-Speisesaal  der  Umstand,  daß  seitens
der  Firma  eine  saubere  Einkleidung  des  gesamten  weiblichen  Fabrikpersonals,  und
zwar  in  große  buntfarbene  Schürzen  und  cremefarbene  Hauben  erfolgt  ist.
Die  „Sarotti-Chokoladen-  und  Cacao-Industrie-A.  G.“  hat  in  ihrer  neuen  Fabrikanlage ­
  in  Berlin-Tempelhof  die  Kantinensäle  auf  den  Dächern  angelegt,  die  von  Dachgärten ­
  umgeben  sind.
Bei  den  Farbenfabriken  vorm.  Friedr.  Bayer  &amp;amp;  Co.  in  Leverkusen  wird  für
die  Ernährung  der  Beamten  und  Arbeiter  auch  besondere  Sorge  getragen.  Zunächst  kommt
hier  das  von  der  Firma  errichtete  große  Kaufhaus  in  Wiesdorf  in  Betracht,  insoweit  es
sich  um  den  Einkauf  von  Nahrungsmitteln  handelt,  die  in  dem  Gesamtumsatz  von
jährlich  800  000  M.  einen  erheblichen  Teil  ausmachen.  Die  Güte  der  Ware  und  die  Sauberkeit ­
  des  Verkehrs  wird  genau  überwacht.  Der  Gewinn  wird  an  die  Mitglieder  meist  mit
jährlich  10%  des  Umsatzes  verteilt.  Die  Arbeiterspeiseanstalten  verteilten  im  Jahre
1911  28  519  Portionen  zu  65  Pf.  und  28  747  Portionen  zu  40  Pf.  Der  Umsatz  der  für  den
Handverkauf  eingerichteten  Erfrischungsräume  war  im  Betriebsjahre  1911  45508  M.
Für  beide  Anstalten  leistete  die  Firma  1911  einen  Zuschuß  von  23  627  M.  Das  Beamtenkasino ­
  erfüllt  auch  für  alleinstehende  oder  besuchsweise  sich  in  Leverkusen  auf  haltende
Beamte  den  Zweck  einer  guten  und  billigen  Ernährung.  Die  Kasinogesellschaft  zählte
am  Schlüsse  des  Jahres  1911  152  Mitglieder.
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        42  Allgemeines  und  Spezielles  über  Entwicklung  und  Stand  der  Wohlfahrtspflege.
Das  Ar  beiter  kasino  der  Gebrüder  Sulzer,  Maschinenfabrik,  Ludwigshafen ­
  a.  Rh.,  zeichnet  sich  durch  vorteilhafte  Einrichtungen  und  durch  Nebenanlagen
für  Erholung  und  Unterricht  aus.
Die  Chemische  Fabrik  Merk  in  Darmstadt  fordert  für  das  Mittagessen  in  der
Kantine  von  ihren  Arbeitern  nur  einen  Betrag  von  20  Pf.  im  Abonnement.  Es  nehmen
zurzeit  gegen  650  Personen  am  Mittagstisch  teil.  Der  Zuschuß  der  Firma  beläuft  sich  auf
jährlich  rund  22  000  M.
Die  Chemischen  Werke  Henkel  &amp;amp;  Co.  in  Düsseldorf,  die,  wie  wir  schon  oben
erwähnten,  eine  durchgehende  Bureauzeit  mit  Schluß  um  %4  Uhr  eingerichtet  hat,  läßt
diese  Arbeitszeit  durch  eine  Mittagspause  unterbrechen,  während  welcher  den  Angestellten
im  Speisesaal  ein  warmer  Imbiß  kostenlos  von  der  Firma  verabreicht  wird.  Die  noch
verbleibende  Zeit  der  Mittagspause  kann  auch  hier  im  Dachgarten  zugebracht  werden.
In  der  Mechanischen  Trikotweberei  Mattes  &amp;amp;  Lutz  in  Besigheim  erhalten
von  November  bis  März  sämtliche  Arbeiter  und  Arbeiterinnen  vor  Arbeitsantritt  einen
Morgenkaffee  mit  frischer  Milch  und  Zucker.  —  Bei  Gebr.  Stollwerk,  A.-G.,  Köln,
erhält  zur  Nachmittagspause  die  gesamte  Beamten-  und  Arbeiterschaft  die  Getränke  kostenfrei ­
  geliefert.  —  Das  Hamburger  Fremdenblatt  verabreicht  in  der  Hauskantine  ihren
Arbeitern  zweimal  täglich  Kaffee  kostenfrei.
Die  für  400  Arbeiter  Platz  bietende  Kantine  des  Vereins  chemischer  Fabriken,
M  annheim  ist  durch  eine  herausnehmbare  Holzwand  in  zwei  Teile  geteilt,  sodaß  ein  Saal
für  Abhaltung  von  Festlichkeiten  gebildet  werden  kann.  Es  wird  besonderes  Gewicht  auf
Vermeidung  des  Alkoholgenusses  gelegt.
In  der  Papierfabrik  von  Kübler  &amp;amp;  Niethammer  in  Kriebstein  erhalten  verheiratete ­
  und  verwitwete  Arbeiter,  welche  länger  als  1  Jahr  bei  der  Firma  beschäftigt  sind,
für  jedes  ihrer  Kinder  bis  zu  deren  Austritt  aus  der  Schule  wöchentlich  1  kg
Brot  durch  Anweisungsmarken  an  den  Konsumverein  geliefert.  Die  Firma  hat  von
dieser  Einrichtung  jährlich  ungefähr  16  000  M.  Unkosten.
Die  Nähseidenfabriken  Gütermann  &amp;amp;  Co.  in  Gutach  haben  einen  eigenen
Milchviehbetrieb  von  100  Kühen  eingerichtet,  um  ihren  Arbeitern  gute  und  reine
Milch  zu  verabfolgen.
Die  Aktienbrauerei  zum  Löwenbräu,  München,  sicherte  durch  Erwerbung
und  Selbstbewirtschaftung  großer  landwirtschaftlicher  Betriebe  ihren  Arbeitern  den  billigen
Erwerb  von  Getreide,  Kartoffeln  und  Milch.
Die  Ilse,  Bergbau  A.-G.,  Grubellse,  betreibt  für  die  Versorgung  ihrer  Arbeiter  mit
Lebensbedürfnissen  5  Kaufhäuser,  4  Gasthäuser,  3  Bäckereien  und  eine  Fleischerei,  einen
zweiten  Schlachthausbetrieb  hat  sie  in  Pacht  gegeben.
Es  sind  in  neuester  Zeit  eine  Anzahl  größerer  Firmen  dazu  übergegangen,  neben
Konsumanstalten  und  Speiseanstalten  eigenes  Schlachtvieh  zu  halten,  um  den  Angestellten ­
  und  Arbeitern  gesundes  und  billiges  Fleisch,  gute  Wurstwaren  und  reine,  nahrhafte
Milch  zu  liefern.  Musteranlagen  in  diesem  Sinne  gibt  es  auch  bei  der  Firma:  Metallwerke
Basse  &amp;amp;  Selve  in  Altena  (i.  W.),  sowie  bei  der  Harpener  Bergbaugesellschaft.
Hinsichtlich  der  Feuerungsbeihilfe  ist  namentlich  auf  die  Bergbaubetriebe
zu  verweisen,  die  entweder  billig  oder  unentgeltlich  den  Arbeitern  Kohlen  liefern.
Die  Kleidungsfürsorge  wird  in  hygienischer  Richtung  vielfach  durch  besondere
Garderobenanlagen  gefördert.  In  den  Farbenfabriken  von  Berger  &amp;amp;  Wirth  in  Leipzig
erhalten  alle  Arbeiter  vollständige  Arbeitsanzüge,  die  wöchentlich  in  einer  Dampfwäscherei
gereinigt  werden.  Jedem  Arbeiter  stehen  zwei  Schränke  zur  Verfügung,  der  eine  für  die
Arbeiterkleider,  der  andere  für  die  Straßenkleider.
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        Ergebnisse  und  Schlußbemerkungen.

43

IV.  Ergebnisse  und  Schlußbemerkungen.
Die  ziffernmäßigen  Ergebnisse  unserer  Untersuchung  über  die  Entfaltung  der  freiwilligen ­
  sozialen  Fürsorge  im  Deutschen  Reiche  innerhalb  des  Zeitraums  1883
bis  1912  tragen  entschieden  einen  imponierenden  Charakter.
Sie  sagen,  daß  die  verhältnismäßig  begrenzten  Nachforschungen  eines  einzelnen  in
dieser  Richtung  einen  Betrag  von  1  654  956  369  M.  festgestellt  haben,  also  eine  Summe
ergeben,  die  den  dritten  Teil  der  von  den  deutschen  Arbeitgebern  bisher  geleisteten  gesetzlichen ­
  Ausgaben  für  Arbeiterversicherung  ausmacht!  Sie  zeigen  auch  für  die  Jahre
1883—1905  und  für  das  Jahr  1912  eine  steigende  Entwicklung,  so  zwar,  daß  die  für
1912  quellenmäßig  nachgewiesenen  Ergebnisse  fast  genau  den  zehnten  Teil  der  30  jährigen
Gesamtsumme,  nämlich  165  028  636  M.,  ausmachen.  Für  die  Beurteilung  dieser  Ziffern
kann  man  gewiß  gern  zugeben,  daß  bei  den  Buchungen  manche  Einzelbeträge  unterlaufen
sind,  die  nicht  richtig  rubriziert  wurden  oder  die  auch  vielleicht  nicht  mit  hineingehörten.
Aber  andererseits  tritt  die  Lückenhaftigkeit  unserer  Ermittlungen  bei  dem  eingehenden
Studium  der  Tabellen  klar  zutage.  Es  war  uns  direkt  daran  gelegen,  diese  Lückenhaftigkeit
dadurch  nachzuweisen,  daß  wir  für  1912  die  Ergebnisse  nach  Einzelstaaten  und  für  Preußen
nach  Provinzen  zergliederten.  Auch  bei  der  Gruppeneinteilung  sprechen  die  Einzelbeträge
dafür,  daß  die  vom  Verfasser  herangezogenen  Unterlagen  für  die  Gewinnung  eines  zutreffenden ­
  Gesamtbildes  ungenügend  waren.  In  diesem  Sinne  erscheint  uns  ebensowohl  das  positive,
als  auch  das  negative  Ergebnis  unserer  Arbeit  ein  Gewinn  zu  sein.
Als  ein  weiteres  Ergebnis  möchten  wir  die  Anregungen  bezeichnen,  die  aus  der  Fülle
des  tabellarischen  und  beschreibenden  Materials  für  die  Gewinnung  von  Grundsätzen
für  die  allgemeine  Wohlfahrtspflege  gewonnen  werden  können.
Für  uns  knüpft  sich  an  einen  Überblick  über  das  Ganze  der  Wunsch,  daß  einmal  eine
amtliche  Erhebung  den  wirklichen  Umfang  der  freiwilligen  Wohlfahrtspflege
der  deutschen  Arbeitgeber  (wenigstens  der  Großbetriebe  von  vielleicht  500  Beschäftigten ­
  an)  feststellen  möge.  Bei  einer  solchen  Erhebung  müßten  aber  für  die
Gewinnung  eines  Gesamtbildes  nicht  nur  die  regelmäßigen  Zuwendungen  (die  selten
an  die  Öffentlichkeit  kommen  und  deshalb  nur  in  ganz  geringem  Umfange  bei  unseren
Feststellungen  zur  Verwertung  gelangten)  und  die  einmaligen  Stiftungen  und  Vermächtnisse ­
  der  privaten  Arbeitgeber,  Aktiengesellschaften  und  Banken,  sondern  auch  die  Aufwendungen ­
  für  Angestellten-  und  Arbeiterwohlfahrt  seitens  der  Arbeitgeberorganisationen,
der  Syndikate,  Genossenschaften,  Gesellschaften  m.  b.  H.,  industriellen  Vereine  usw.  mit
erfaßt  werden.  Der  schon  in  Abschnitt  II  hervorgehobene  Einwand,  daß  es  manche
Arbeitgeber  nicht  lieben,  mit  ihren  Aufwendungen  für  freiwillige  Wohlfahrtseinrichtungen
und  für  Stiftungen  an  die  breite  Öffentlichkeit  zu  treten,  wäre  hinfällig,  wenn  von  amtlicher ­
  Seite  eine  Erhebung  stattfände,  da  man  ja  den  amtlichen  Erhebungen  volles  Vertrauen ­
  schenken  kann  und  daher  der  quellenmäßige  Nachweis  der  Einzelbeträge  sich  hier
erübrigt.  Inder  Art,  wie  dies  bereits  bei  Produktionserhebungen  und  ähnlichen  Feststellungen
geschieht,  könnte  auch  hinsichtlich  der  deutschen  Wohlfahrtspflege  verfahren  werden,
und  die  Ergebnisse  brauchten  nur  in  ihren  Endsummen,  etwa  nach  unserer  Gruppeneinteilung, ­
  veröffentlicht  zu  werden.  Es  wäre  zweifellos,  daß  diese  Endziffern  einen  ebenso
berechtigten  als  eindrucksvollen  Faktor  in  der  Beurteilung  unseres  wirtschaftlichen  und
sozialpolitischen  Lebens  geben  würden.
Wenn  die  „Deutsche  Ehrentafel“  zu  einer  solchen  Entschließung  den  Anlaß
geben  und  den  Weg  für  deren  Erledigung  angedeutet  haben  sollte,  so  wäre  ein  Hauptzweck
der  vorliegenden  Arbeit  erreicht!
        <pb n="53" />
        44

Ergebnisse  und  Schlußbemerkungen.

/

Wir  können  aber  unsere  Arbeit  nicht  abschließen,  ohne  noch  auf  die  psychologische
Seite  derselben  hinzuweisen.
Wenn  in  dem  schweren  Kampfe  von  Industrie,  Gewerbe  und  Handel  für  ihre  Durchsetzung
auf  dem  Weltmärkte  es  für  den  deutschen  Arbeitgeber  auch  von  höchster  Bedeutung  ist,
sich  einen  zuverlässigen  Stamm  von  Angestellten  und  Arbeitern  zu  schaffen,
so  ist  doch  dieses  Motiv  nicht  das  einzige  und  leitende  für  die  Schaffung  von  Wohlfahrtseinrichtungen. ­
  Es  spricht  aus  vielen  Tausenden  der  den  Inhalt  unserer  Tabellen  ausmachenden ­
  Stiftungen  und  Vermächtnisse  die  Entschließung  des  Schenkgebers,  seinem  Dankbarkeitsgefühl ­
  gegen  seine  bisherigen  oder  früheren  Mitarbeiter  Ausdruck  zu  verleihen.
Und  in  manchen,  den  speziellen  Teil  dieses  Werkes  ausfüllenden  Beiträgen  ist  direkt  auf
die  Absicht,  durch  Wohlfahrtszuwendungen  den  Gemeinsamkeitssinn  und  das  Zusammengehörigkeitsgefühl ­
  zu  heben,  hingewiesen.  „Nicht  nebeneinander,
sondern  miteinander“  lautet  die  Arbeitsdevise  der  Firma  Henkel  &amp;amp;  Co.  in  Düsseldorf,
welche  ihre  Aufwendungen  für  Wohlfahrtszwecke  als  „ein  Anlagekapital,  das  sich  gut  verzinst“, ­
  bezeichnet.  Daß  nicht  nur  bei  den  „persönlichen“  Arbeitgebern,  sondern  auch  bei
den  Direktorien  der  großen  deutschen  Aktiengesellschaften  sich  diese  Beweggründe  deutlich
geltend  machen,  ist  besonders  erfreulich.
Der  Gradmesser  aber  für  den  Anteil  der  Angestellten  und  Arbeiter  an  den  verschiedenen
Wohlfahrtseinrichtungen  ist  durchweg  die  Dauer  der  Zugehörigkeit  derselben  zum
Werk.  So  ist  also  die  Treue  das  psychologische  Moment  in  der  Arbeiterwohlfahrt.  Wie
die  „Treue  in  der  Arbeit“  schon  von  jeher  durch  staatliche  Ehrenzeichen  und  durch  behördliche ­
  Auszeichnungen  und  Diplome  belohnt  wird,  so  können  die  Segnungen  der  Wohlfahrtseinrichtungen ­
  auch  nur  als  „Treuelohn“  erworben  werden.  Dieses  Moment  hat  gewiß
schon  oft  besänftigend  auf  manche  vorschnelle  Entschließungen  eingewirkt.  Treue  im
Beruf  ist  die  höchste  Ehrenzier  jedes  Tätigen.  Unser  Kaiser  ist  ein  leuchtendes  Vorbild!
Möchte  auch  fernerhin  „Treue  um  Treue“  das  Losungswort  zwischen  deutschen  Arbeitgebern ­
  und  Arbeitnehmern  sein!  Und  so  setzen  wir  als  Schlußstein  unter  unsere  Arbeit
und  als  eine  Zusammenfassung  der  ideellen  Ergebnisse  derselben  das  Wort  unseres  Schillers:
„Und  die  Treue,  sie  ist  doch  kein  leerer  Wahn!“
        <pb n="54" />
        Tabelle  i.

45

Tabelle  i.
Allgemeine  Ausgaben  des  Deutschen  Reiches  1911  für  soziale  (Arbeiter-)
Fürsorge.
(Weggelassen  sind  die  Ausgaben  für  Herabminderung  der  Säuglingssterblichkeit,  Bekämpfung ­
  der  Tuberkulose,  für  Gewerbe-  und  Industrieausstellungen,  Gewerbeaufsicht,
Unterstützung  der  Herausgabe  von  Fachblättern  usw.)
Ordentlicher  Reichshaushaltsetat  für  1911:
IV.,  Kap.  3,  Tit.  11:  Beitrag  für  das  Internationale  Institut  für  Sozialbibliographie ­
  15  000  M.
,,  3,  ,,  21:  Beitrag  für  den  Verband  der  gemeinnützigen  Rechtsauskunftsstellen ­
  1  000  ,,
,,  7a,  ,,  15a:  Beitrag  für  die  Zentralstelle  für  Volkswohlfahrt  .  10  000  ,,
,,  7a,  „  16:  Beitrag  auf  Grund  des  Invalidengesetzes  53  650  000  ,,
,,  7  a,  ,,  20:  Unterhaltung  der  ständigen  Ausstellung  für  Arbeiterwohlfahrt ­
  40  000  ,,
,,  7a,,,  21:  Zuschuß  zu  der  Int.  Vereinigung  für  gesetzlichen
Arbeiterschutz  (zur  Unterhaltung  des  Int.  Arb.-Amts)  8  000  ,,
,,  7a,  ,,  24:  Beitrag  zum  Verband  deutscher  Arbeitsnachweise  .  30000  ,,
,,  13a,  ,,  1—11:  Reichsversicherungsamt  2596415  ,,
Außerdem:
IV.,  Kap.  7:  Der  Anteil  der  Abteilung  II  (Sozialpolitische  Abteilung)  an
den  Verwaltungskosten  des  Reichsamts  des  Innern,  welche
für  1911  mit  1  915  105  M.  angesetzt  sind,  wird  von  Sonnenberg*) ­
  auf  ein  Fünftel  geschätzt.  Hiernach  ca  383  025  ,,
,,  10:  Der  Anteil  der  „Abteilung  für  Arbeiterstatistik“  innerhalb  des
Reichsstatistischen  Amts,  nach  derselben  Annahme  für  1911
ein  Fünftel  von  2  225  217  M  445  043  ,,
Post:  Die  auf  die  Reichspostverwaltung  entfallenden  Beträge  für  Beihilfe
zur  Durchführung  der  Reichsversicherungsgesetze,  sowie  die  vom
Reiche  zurückerstatteten  Beträge  für  aus  dieser  Maßnahme  entstehende ­
  Zinsverluste  sind  aus  dem  Etat  nicht  zu  ersehen.  Voraussichtlich ­
  sind  diese  Posten  im  Ausgabeetat  des  Reichsversicherungsamts, ­
  der  oben  voll  berücksichtigt  ist,  mit  enthalten.
1911:  57  178  483  M.
Einzelstaaten:  Aus  den  Staatshaushaltsetats  der  Einzelstaaten  sind  die  Beträge  für
die  durch  die  Ausführung  der  Reichsversicherungsgesetze  usw.  entstehenden  Verwaltungskosten ­
  usw.  nicht  klar  zu  ersehen.

*)  Sonnenberg,  Deutschlands  sozialpolitische  Einrichtungen,  Berlin  1912.
        <pb n="55" />
        4 6

Tabelle  2.

1912.  Tabelle  2.

(Nur  Beträge  von  10000  M.  und  darüber.)

Lfde.  Nr.

Gruppen

Von  Arbeitgebern ­
  und
Privaten
M.

Von  Aktiengesellschaften ­

M.

Von
Banken
M.

In  Summa
1912
M.

1

Pensions-  u.  Unterstützungsfonds-Stiftungen ­
  für  Angestellte  u.  Arbeiter  .  .  .

10  900  360

11  616  860

4  970  003

27  487  223

2

Prämien,  Gratifikationen,  nicht  statutarische ­
  Gewinnanteile,  Gewinnbeteiligung

2  151  5i5

1  657  321

1  826  131

5  634  967

3

Arbeiterwohlfahrtszwecke,  nicht  spezialisiert ­


4  024  000

5  747  439

257  454

10  028  893

4

Gemeinnützige  Zwecke  im  allgemeinen  .

15  7oi  990

538  427

1  473  592

17  714  009

5

Fürsorge  für  die  Erhaltung  des  Handwerks

30  000

—

—

30  000

6

Kinderfürsorge  u.  Jugendpflege  (siehe  auch
8,  9  u.  23)

3  748  000

21  188

—

3  769  188

7

Altenheime,  Stifte

7  526  000

50  000

—

7  576  000

8

Kranken-  u.  Genesenenfürsorge,  Wöchnerinnenpflege ­


8  482  198

m  022

—

8  593  220

9

Gesundheitspflege,  Bäder,  Ferienkolonien,
Spiele,  Sport,  Turnen,  Ferien  für  Angestellte ­
  u.  Arbeiter

4  133  000

261  744

4  394  744

IO

Erholungsstätten,  Volksparks

847  000

—

—

847  000

II

Blinden-  u.  Taubstummenfürsorge,  Krüppelpflege ­


568  000

—

568  000

12

Obdachlosen-  u.  Entlassenenfürsorge  .  .

168  000

—

—

168  000

13

Wohnungsfürsorge

530  000

328  148

—

858  148

14

Erziehungs-  u.  Unterrichtszwecke  .  .  .

4  025  321

36  049

—

4  061  370

iS

Bildungs-  u.  Vereinszwecke,  Bibliotheken,
Museen

1  561  100

1  040  000

2  601  100

16

Innere  Mission

30  000

—

—

30  OOO

17

Armenpflege  u.  Wohltätigkeit  im  allgemeinen ­


7  555  968

204  643

—

7  760  611

18

Bekämpfung  der  Trunksucht

—

25  000

12  000

37  OOO

19

Preisausschreiben  für  Wohlfahrtspflege  .

15  000

—

—

15  000

20

Rettungswesen,  Feuerschutz

45  000

—

—

45  oo°

21

Förderung  des  Sparsinnes

30  000

—

—

30  000

22

Arbeitslosenunterstützung

—

—

—

—

23

Speiseanstalten,  Ernährungsfürsorge,
Feuerungsbeihilfen,  Bekleidungsfürsorge

902  000

261  116

1  163  116

Summe

72  974  452

21  898  957

8  539  180

103  412  589

Zahl  der  Fälle

37i

165

67

603
        <pb n="56" />
        Tabellen  3  und  4.  47

1912.  Tabelle  3.

u

Außerordentliche  freiwillige  Spenden  für  Angestellten-,
Arbeiter-  und  Volkswohlfahrt.

Summa  1912

’S
C
*3
ctf
h-l

Staat

Zahl  der
Einzelfälle

durch
Arbeitgeber
und  Private
M.

Zahl  der
Einzelfälle

durch  Aktiengesellschaften ­

M.

Zahl  der
Einzelfälle

durch
Banken
M.

der
Einzelfälle

des
Betrages
M.

I

Kgr.  Preußen.  .  .

179

50  144  948

95

17  828  542

43

7  207  857

317

75  181  347

2

,,  Bayern  .  .  .

39

4  207  OOO

II

I  048  736

I

107  367

51

5  363  103

3

„  Sachsen.  .  .

74

8  806  131

16

658  080

3

602  644

93

10  066  855

4

„  Württemberg

20

x  526  898

I

XO  OOO

—

—

21

1  536  898

5

Grßh.  Baden  .  .  .

9

828  000

II

447  104

5

158  040

25

1  433  144

6

,,  Hessen.  .  .

21

3  672  600

I

13  7i3

—

—

22

3  686  313

7

„  M.-Schwerin

—

—

I

70  010

I

13  074

2

83  084

8

,,  S.-Weimar  .

6

1  444  600

I

10  312

I

134  000

8

1  588  912

9

,,  M.-Strelitz  .

—

—

—

—

—

—

—

—

10

,,  Oldenburg  .

—

—

—

—

3

64  727

3

64  727

II

Hzgt.  Braunschw.

2

388  000

4

184  278

—

—

6

572  278

12

,,  S.-Meiningen

2

124  000

—

—

I

28  901

3

152  901

13

,,  S.-Altenburg

3

149  815

I

71  936

—

—

4

221  751

14

,,  S.-Cobg.-G.  .

2

60  000

—

—

—

—

2

60  000

iS

„  Anhalt  .  .  .

I

25  000

I

i39  255

—

—

2

164  255

16

Fürst.  Schwarzbg.-Sondersh.


17

,,  S.-Rudolst.  .

2

210  000

—

—

—

—

2

210  000

18

,,  Reuß  ä.  L.  .

I

200  000

I

10  448

—

—

2

210  448

19

)}  yf  j*  •

—

—

—

—

—

—

—

—

20

,,  Schaumbg.-Lippe
  .  .

_

_

_

21

„  Lippe  .  .  .

—

—

—

—

—

—

—

—-22



,,  Waldeck  .  .

I

175  000

—

—

—

—

I

175  000

23

Freie  Stadt  Lübeck

—

—

I

43  373

I

15  000

2

58  373

24

,,  „  Bremen

—

—

5

505  472

—

—

5

505  472

25

„  „  Hambg.

2

750  000

10

721  816

5

115  686

17

1  587  502

26

Reichsland  Elsaß-Lothringen.
  .  .

7

262  460

5

135  882

3

91  884

15

490  226

Summa

371

72  974  452

165

21  898  957

67

8  539  180

603

103  412  589

1912.  Tabelle  4.

Laufende  Nr.

Preußische  Provinz

Freiwillige  Spenden  für  Angestellten-,  Arbeiter-  und
Volkswohlfahrt

Summa  1912

Zahl
der
Fälle

durch  Private
und  Arbeitgeber
M.

Zahl
der
Fälle

durch  Aktiengesellschaften ­

M.

Zahl
der
Fälle

durch  Banken
M.

der
Fälle

des  Betrages
M.

I

Berlin

23

5  653  000

19

2  445  544

20

5  439  089

62

13  537  633

2

Ostpreußen....

4

244  OOO

2

30  444

—

—

6

274  444

3

Westpreußen.  .  .

2

3  400  000

1

IO  000

2

63  629

5

3  473  629

4

Brandenburg.  .  .

9

5  225  000

9

726  661

—

—

18

5  95i  661

5

Pommern  ....

I

500  000

4

9i  976

—

—

5

59i  976

6

Posen

I

200  000

—

—

—

—

I

200  OOO

7

Schlesien  ....

34

S  357  038

12

1  029  268

—

—

46

6  386  306

8

Sachsen

iS

2  454  7oo

8

232  286

2

447  693

25

3  134  679

9

Schleswig-Holstein

I

11  060

5

82  324

2

32  274

8

125  658

IO

Hannover  ....

I

100  000

5

179  769

I

10  000

7

289  769

II

Westfalen

12

5  580  000

10

834  022

—

—

22

6  414  022

12

Hessen-Nassau  .  .

24

7  865  070

8

3  325  628

6

325  970

38

11  516  668

13

Rheinland  ....

52

13  555  080

12

8  840  620

10

889  202

74

23  284  902

14

Hohenzollern.  .  .

—-—

 :  '

—

;  -—

—  -

—

—

Kgr.  Preußen.  .  .

179

50  144  948

95

17  828  542

43

7  207  857

3i7

75  181  347
        <pb n="57" />
        48

Tabellen  6  und  8.

Tabelle  6.
Zusammenstellung  (1912)  d.  nicht  a.  gesetzlicher  Verpflichtung  beruhenden  Wohlfahrtsleistungen  einiger

Es  fallen  in
die  Gruppe

Bezeichnung

Berlin

Dresden

Leipzig

Frankfurt
a.  M.*)

Breslau  *)

I

Unterstützung,  u.  Ruhegehälter  a.
städt.  Arbeiter  u.  deren  Hinterbl.

856  200*)

63  390

8  000

260  700

120  598

2

Lohnausfallentschädigung;  Feiertagslohn ­


—

—

—

—

1  274

3

Arbeiterfürsorge  (außergesetzl.)  im
Allgem.;  Urlaubszulagen  usw.

—

139  800

—

13

Mietzuschüsse  an  Arbeiter  .  .  .

—

126  000

—

—

—

23

Zuschüsse  zu  den  Krankenkassen
der  Arbeiter

_

9  507

zus.  M.

856  200

189  390

147  800

260  700

131  379

*)  Diese  Gemeinden  gewähren  ihren  Arbeitern  auch  noch  Teuerungs-Tabelle

  8.
Für  die  steigende  Tendenz  der  freiwilligen  resp.  außergesetzlichen  Zuwendungen  für  Arbeiterund ­
  Volkswohlfahrt  spricht  eine  Gegenüberstellung  der  gleichartig  ermittelten  und  aus  gleichartigen
Unterlagen  gewonnenen  Ergebnisse  der  Jahre  1905  und  1912.  Hierbei  ist  zu  berücksichtigen,  daß  in
den  Ergebnissen  des  Jahres  1905  auch  die  unter  10  000  M.  gefundenen  Beträge,  die  für  294Fälle  912090  M.
ausmachen,  mitgerechnet  worden  sind,  welche  bei  den  Feststellungen  für  1912  fehlen.

Gruppen

1905
M.

1912
M.

Durchschnitt
1905  u.  1912
M.

1.  Pensions-  u.  Unterstützungsfonds-Stiftungen

für  Angestellte  und  Arbeiter

17  026  579

49  348  290

33  187  434

2.  Prämien,Gratifikationen,nicht  statutarische

Gewinnanteile,  Gewinnbeteiligung

10  910  633

6  221  696

8  566  164

3.  Arbeiterwohlfahrtszwecke,  nicht  spezialisiert  .

38  244  873

19  603  861

28  924  367

4.  Gemeinnützige  Zwecke  im  allgemeinen  .  .  .

23  490  512

17  714  009

20  602  260

5.  Fürsorge  für  Erhaltung  des  Handwerks  .  .

3  408  576

30  OOO

1  719  288

6.  Kinder-Fürsorge  und  Jugendpflege  (siehe  auch

8,  9  u.  23)

2  719  032

3  923  961

3  321  496

7.  Altenheime,  Stifte

3  461  832

7  576  000

5  5i8  916

8.  Kranken-,  Verwundeten-  und  Genesenen-Fürsorge,

  Wöchnerinnenpflege

4  864  240

17  393  058

11  128  649

9.  Gesundheitspflege,  Spiele,  Sport,  Turnen,  Bäder,

Ferienkolonien,  Ferien  für  Angestellte  u.  Arb.

2  301  284

4  686  426

3  493  855

10.  Erholungsstätten,  Volksparks

1  559  000

847  000

1  203  000

11.  Blinden-  und  Taubst.-Fürsorge,  Krüppelpflege

257  233

568  000

412  616

12.  Obdachlosen-  und  Entlassenenfürsorge  .  .  .

40  143

168  000

104  076

13.  Wohnungsfürsorge

956  185

18  188  229

9  572  207

14.  Erziehungs-,  Unterrichts-  u.  Erbauungszwecke

2  138  639

4  103  407

3  121  023

15.  Bildungs-  und  Vereinszwecke,  Bibliotheken,

Museen

2  794  775

2  611  670

2  703  222

16.  Innere  Mission

130  763

30  000

80  381

17.  Armenpflege  und  Wohltätigkeit  im  allgemeinen

1  545  124

7  810  822

4  677  973

18.  Bekämpfung  der  Trunksucht

12  000

37  000

24  500

19.  Preisausschreiben  für  Wohlfahrtspflege  .  .  .

—

15  000

7  5oo

20.  Rettungswesen,  Feuerschutz

65  279

45  000

55  140

21.  Förderung  des  Sparsinnes

57  115

30  000

43  557

22.  Arbeitslosenunterstützung

84  727

—

42  363

23.  Speiseanst.,  Ernähr.-Fürsorge,Feuerungsbeihilf.

i54  185

4  077  207

2  115  696

Summe

116  222  729

165  028  636

140  625  683

Zahl  der  Fälle:

1  492

649

1  071
        <pb n="58" />
        Tabellen  6  und  9.  49

Tabelle  6.

deutscher  Stadtverwaltungen  für  die  in  städtischen  Werkbetrieben  beschäftigten  Angestellten  und  Arbeiter.

Chemnitz

Charlottenburg*) ­


Mainz*)

Magdeburg

Mannheim

Summe

Quelle

32  759

21  231

38  629

—

20  214

1  421  721

Im  Jahre  1912  erschienene

—

13  953

61  247

—

9  245

85  719

Etats  und  Haushaltsrechnungen. ­


100  383

16  152

256  335

Für  Breslau:  Breslauer

—

—

—

—

—

126  000

Statistik  Bd.  31,  2.

—

—

—

—

9  507

32  759

35  184

99  876

100  383

45  6n

1  899  282

resp.  Familienzulagen,  deren  Gesamtbeträge  nicht  zu  ersehen  sind.

Tabelle  9.
Vergleichung  der  nach  gleichartiger  Methode  und  mit  ganz  gleichartigem  Material  erzielten  Ergebnisse
der  Jahre  1901—1905  mit  denen  von  1912.
(Für  1912  sind  nur  Beträge  von  10  000  M.  an  berücksichtigt.)

Jahr

Auf  direkte  freiwillige
bzw.  außergesetzliche  Fürsorge ­
  für  die  Angestellten,
Arbeiter  und  deren  Angehörigen ­
  entfallen
(Gruppen  1,  2,  3,  5,  7,  8,
13,  21—23)

Auf  gemeinnützige  Fürsorge ­
  für  weitere  Kreise,
zu  denen  jedoch  in  erster
Linie  die  Arbeiter  mit  ihren
Angehörigen  zu  rechnen
sind,  entfallen
(Gruppen  4,  6,  9—12,
14—20)

Jahresbetrag
M.

Zahl  der
Fälle

1901

42  340  912

38  367  471

80  708  383

1135

1902

40  755  650

42  950  765

83  706  415

I2II

1903

36  454  960

34  627  915

71  082  875

1647

1904

42  550  843

30  252  178

72  803  021

1639

1905

79  168  945

37  053  784

116  222  729

1492

1912

122  468  341

42  560  295

165  028  636

649

1901—1905

u.  1912

363  739  651

225  812  408

589  552  059

7773

Durchschnitt

der  6  Jahre

60  623  275

37  635  401

98  258  676

1296

Unter  der  Erwägung,  daß  der  Verfasser  in  den  ersten  13  Jahren  (1883—1895)  nur  mehr  zufällig
gefundene  Beträge  für  die  „Ehrentafel“  berücksichtigte,  daß  ferner  erst  vom  Jahre  1899  ab  eine
planmäßige  Berücksichtigung  der  Aktiengesellschaften  stattfand  und  daß  die  Angaben  für  den  Zeitraum
1906—1911  nur  auf  Durchschnittsberechnungen  beruhen,  ist  das  Ergebnis  zu  beurteilen,  das  sich  nach
obiger  Einteilung  für  den  Zeitraum  1883—19x2  wie  folgt  ergibt:

1883—1912
Durchschn.

1  098  189  008

556  7 6 7  361

in  Sa.  1  654

956  369

der  30  Jahre

36  606  300

18  558  912

55

165  212

nicht
festzustellen

4
        <pb n="59" />
        Tabelle  5.

50

Tabelle  5.

Zusammenfassung  der  ermittelten,  nicht  auf  gesetzlicher  Verpflichtung  beruhenden  Wohlfahrtsleistungen ­
  staatlicher  Arbeitgeber  1911.

Vh’
£

Gruppen

Deutsches  Reich  und  5  Einzelstaaten

Summa

"d
»4-1
H-J

Dtsch.  R.

Preußen

Bayern

Sachsen

Württembg.

Baden

M.

I

Pensions-  und  Unterstützungsfonds ­
  —  Stiftungen ­
  für  Angestellte
und  Arbeiter  ....

1  136  910

13  228  512

2391  917

1  011618

2  009  989

660  400

20  439  346

2

Prämien,  Gratifikationen, ­
  nicht  statutar.
Gewinnanteile,  Gewinnbeteiligung. ­
  .  .

436910

7  000

15  000

20  000

22  100

501  010

3

Arbeiterwohlfahrtszwecke, ­
  nicht  spezialisiert ­


6  560  200

292  453

271980

7  124633

4

Gemeinnützige  Zwecke
im  allgemeinen.  .  .

_

_

_

5

Fürsorge  für  Erhaltung
des  Handwerks  .  .  .

6

Kinderfürsorge  (siehe
auch  8  u.  9)  .  .  .  .

_

154  773

154  773

7

Altenheime,  Stifte  .  .

—

—

—

—

—

—

—

8

Kranken-,  Verwundet.-u.
  Genesenenfürsorge,
Wöchnerinnenpflege

50  000

7  174683

456  000

482  650

142  000

494505

8799838

9

Gesundheitspflege,  Bäder, ­
  Ferien

_

272  932

3  750

15  000

291  682

IO

Erholungsstätten,
Volksparks

_

11

Blinden-  u.  Taubstum-.
  menfürsorge,  Krüppelpflege ­


12

Obdachlosen-  u.  Entlassenenfürsorge
  .  .

13

Wohnungsfürsorge  .  .

4  861  100

13  881  981

655000

—

—

—

19  398  081

14

Erziehungs-,  Unterr.-u.
  Erbauungszwecke.

_

23652

18385

42037

15

Bildungs-  u.  Vereinszwecke, ­
  Bibliotheken,
Museen

10570

10570

16

Innere  Mission  .  .  .

—

—

—

—

—

—

—

17

Armenpflege  u.  Wohltätigkeit ­
  im  allgem.

50211

50211

18

Bekämpfung  der
Trunksucht

19

Preisausschreiben  für
Wohlfahrtspflege  .  .

20

Rettungswesen  .  .  .

—

—

—

—

—

—

—

21

Förderung  d.Sparsinnes

—

—

—

—

—

—

—

22

Arbeitslosenunterstützung ­


23

Speiseanstalten,  Ernährungsfürsorge, ­
  Feuerungsbeihilfen ­
  ....

2  863584

41000

2  904584

zusammen

12  608  210  I38  390  261

3  800  282

r  513018

2  l86  989

1218  005

59716765
        <pb n="60" />
        Tabelle  7.
Ermittlungen  über  freiwillige  bzw.  außergesetzliche  Zuwendungen  für  Arbeiter-  und  Volkswohlfahrt  innerhalb  des  Deutschen  Reiches  von  1883—1912.

Lfde.
Nr.

2.
3-4-



7-8.


10.
11.
12.
13.
x 4-x
 5-16.

17.
18.
19.
20.
21.
22.
23-Gruppe



Pensions-  u.  Unterstützungsfonds-Stiftungen ­
  für  Angestellte ­
  und  Arbeiter  ....
Prämien,  Gratifikationen,
nicht  statutarisch.  Gewinnanteile, ­
  Gewinnbeteiligung  .
Arbeiterwohlfahrtszwecke,
nicht  spezialisiert
Gemeinnützige  Zwecke  im  allgemeinen ­

Fürsorge  für  die  Erhaltung  des
Handwerks
Kinderfürsorge  und  Jugendpflege ­
  (siehe  auch  8,  9  u.  23)
Altenheime,  Stifte
Kranken-  u.  Genesenen-Fürsorge,
  Wöchnerinnenpflege  .
Gesundheitspflege,  Bäder,
Ferienkolonien,  Spiele,  Sport,
Turnen,  Ferien  für  Angestellte
und  Arbeiter
Erholungsstätten,  Volksparks
Blinden-  und  Taubstummenfürsorge, ­
  Krüppelpflege  .  .
Obdachlosen-  u.  Entlassenen-Fürsorge

Wohnungsfürsorge
Erziehungs-  und  Unterrichtszwecke ­

Bildungs-  und  Vereinszwecke,
Bibliotheken,  Museen  .  .  .
Innere  Mission
Armenpflege  u.  Wohltätigkeit
im  allgemeinen
Bekämpfung  der  Trunksucht
Preisausschreiben  für  Wohlfahrtspflege ­

Rettungswesen,  Feuerschutz
Förderung  des  Sparsinnes
Arbeitslosen-Unterstützung  .
Speiseanstalten,  Ernährungsfürsorge, ­
  Feuerungsbeihilfen  .

Summa  M.:

1883*)

2  262  920
6  500

90  000

5  000

3  000

6  000

1884

1885

952  250
46  700
410  000

300  000

30  000

100  500

1  800

2  373  420  1  841  250

917  370

138  000

304  000
3  000
6  000

150  000

22  000

60  000

6  000

1  606  370

1886

1  005  000
126  851
3  000

61  500
1  258  000
92  000

15  000
207  000
15  000
245  200

12  833

3  041  384

1887

1888

1889

2  095  000

800  000

20  000

10  000

126  000

12  000

130  000
35  000
112  000
172  500

8  000

10  000

3  530  500

465  000
3  000
65  000
542  500

260  000
100  000
85  962

35  000
20  000
455  000
40  000
100  000

402  500

12  000

9  000

2  594  962

995  o°°

i79  5oo

1  004  000
10  000
112  000
470  000
811  000

35  000
300  000

1  720  000
57  000
793  000
204  100

14  000

6  704  600

1890

1891

2  980  747
167  400
38  000
252  000
80  000
132  000
460  000
59  000

20  000
20  000

125  000
360  734
276  000
16  000
428  200

80  000

79  410

5  574  49i

861  755
145  000
9  54i
50  000

6  000
1  900  000
130  000

25  000

1  130  000

112  000

306  000

4  675  296

1892

1893

1  756  050
5i  500
357  000
250  000
5  000
38  000
10  000
150  000

525  000
40  000
13  000
1  020  000
5  000
18  000

4  238  550

1  059  000

23  000

120  000
10  000
70  000
1  010  000
1  154  000

31  000
3  000
5  000
300  000

665  000

10  000

20  000

1894

1  5°°

000

84  000
36  000
663  5°o
3  000
450  000
235  000

767

000

1  310  000

300

45

0  00

000

2  305  7 00

10  o°°
8  000

1895

1896

1897

90

000

4  207  304
252  700
45  605
745  000

195  000
110  000
515  000

17°  000

150  000
150  000

4  480  000

7  807  200

250  000

10  000
30  000
20  000

6  850  609

3  882  000
25  800
145  000
5  290  000
416  666
27  000
405  000
1  733  000

2  115  000

400  000
1  910  000
179  332
4  379  594

14  905

2  000

20  925  297

3  962  000
40  000
90  000
15  860  000
200  000
221  500
1  062  985
2  420  500

585  000
1  650  000

460  000
290  000
320  000
847  5oo

10  000

28  019  485

1898  1899**)

8  274  115
701  563
285  000
570  998
55  000
1  070  000
4  265  000

210  000
96  000
363  000

520  200
2  017  000
870  000
407  000

19  704  876

11  166  434
4  770  427
7  372  909
3  002  429

44i  5i3
1  873  000
1  683  643

292  337
848  680
100  000
1  542  769
1  4i9  305
2  167  450
397  800

21  000
5  000
35  000

37  139  696

1900

14  890  595
6  864  201
2  355  932
15  810  281
355  200
1  239  324
2  728  500
2  638  983

360  000
130  000
324  492
34  500
2  313  608
4  250  317
2  884  000
520  000
2  758  200
1  000
9  000
74  000

60  542  133

1901

15  579  850
6  462  826
5  104  132
20  591  295
200  451
i  333  058
4  369  378
4  503  980

528  389
280  447
1  121  588
33  5oo
5  720  530
4  545  434
6  192  800
183  000
3  4M  4io
11  000
ii  550
46  000
262  625
19  000
193  140

80  708  383

1902

19  028  918
4  293  712
4  567  167
x 4  318  573
1  027  962
4  123  965
2  818  123
6  293  535

392  204
1  878  170
559  063
9  000
2  088  355
6  200  224
3  047  460
34  810
12  248  452
450
4  100
154  294
2  148
183  980

1903

43i  750

15  823  392
7  338  073
3  082  819
x 7  55o  907
548  242
4  305  089
2  780  810
5  209  647

1  088  000
1  156  964
837  33i
202  752
1  411  634
4  339  795
1  729  500
279  804
2818  569
22  274

296  900
110  000
29  200
121  173

83  706  415

71  082  875

1904

16  633  718
5  oi7  678
6  094  926
10  225  806
654  000
4  160  325
3  760  901
3  800  653

1  295  851
904  750
837  137
20  010
6  329  206
3  962  357
3  463  424
110  400
5  I 4 1  838
9  000
38  000
83  280
62  810

196  951

1905

17  026  579
10  910  633
38  244  873
23  490  512
3  408  57 6
2  719  032
3  461  832
4  864  240

2  301  284
1  559  000
257  233
40  143
956  185
2  138  639
2  794  775
130  763
1  545  I2 4
12  000

65  279
57  ”5
84  727
i54  185

72  803  021  116  222  729

1906—1911
***\

199  124  6lO
5i  396  790
173  546  202
I2 3  613  560
10  315  728
19  928  976
33  113  496
66  771  894

20  963  130
7  218  000
2  475  699
624  429
57  433  242
18  726  138
16  219  335
482  289
28  067  838
147  000
45  000
330  837
261  345
254  181

12  694  472

843  754  I9 1

1912t)

49  348  290
6  221  696
19  603  861
17  714  009
30  000
3  923  961
7  576  000
17  393  °58

4  686  426
847  000
568  000
168  000
18  188  229
4  103  407
2  611  670
30  000
7  810  822
37  000
15  000
45  000
30  000

zusammen
M.

395  797  897
105  267  55°
261  099  967
272  572  370
17  584  825
44  115  243
70  905  025
125  3 66  °95

34  464  621
18  155  33i
8  230  223
1  392  334
102  139  b9 2
55  x 57  616
43  595  746
1  771  066
75  808  847
244  724
122  650
1  136  59°
1  282  581
636  088

a  077  207I  lil£9£gg-165
  028  636M54  956  369

wwüxx**«,  u  1  j  “  j  ‘  ^  y  t  s  1  •  ~  '  1  ^  gestellt
*)  Die  Angaben  für  1883-1905  sind  der  in  der  Zeitschrift  „Der  Arbeiterfreund“  alljährlich  von  Peter  Schmidt  veröffentlichten  „Ehrentafel“  entnommen.  -  **)  Erst  v°n  1899  ab  wurden  planmäßig  die  Aktiengesellschaften  berücksichtigt.  -  ***)  Da  für  den  Zeitraum  1906-1911  Gesamt-Jahres-Ermittelungen  vom  Verfasser : ™ ci ££^ uai
wurden,  so  sind,  um  ein  ungefähres  Gesamtbild  zu  gewinnen,  für  diese  6  Jahre  bei  den  Gruppenangaben  die  jeweiligen  Durchschnittssummen  von  1905  und  1912,  mü  multipliziert,  eingesetzt  worden.  Alle  vom  Verfasser  für  die  Jahre  1906  1911  ermittelten  freiwilligen  Einzelzuwendungen  für  r  eiterwohlfahrt  v ° n  ergeben.  —
darüber  sind  in  der  Dresdner  Wochenschrift  „Volkswohl“  während  dieser  Jahre  in  den  Rubriken  „Angestellten-  und  Arbeiterfürsorge“  und  „Armenpflege,  Wohltätigkeit,  olkswohlfahrt“  regelmäßig  veröffentlicht  worden.  Sie  wurden  zusammengefaßt  den  Hauptteil  des  für  die  Tabelle  angenommenen  Durc  scrni  s
t)  Für  1912  sind  nur  Beträge  v °n  i 0  000  M.  an  berücksichtigt.
        <pb n="61" />
        Quellennachweis.

5i

Anlage  1.

QUELLENNACHWEIS
der  für  die  Ehrentafel  I9I2 1 )  ermittelten  Beträge.
(Die  Gruppennummer  bezieht  sich  auf  die  in  Tabelle  2  aufgeführten  23  Gruppen.)
1.  Arbeitgeber  und  Private.

Abkürzungen:  F.-B.  =  Fabrikbesitzer.  K.-R.  =  Kommerzienrat.  J.-B.  d.  G.  =  Jahresberichte  der  Gewerberäte.

Lfde.Nr.

Name  resp.  Firma  des  Spenders

Zuwendungsort

Betrag
M.

Gruppe

Quelle

I

Dr.  Bock

Aachen

I  000  000

14

Frankf.  Ztg.  16.  11.  12

2

Deutsche  Elektrizitätswerke  .

yy

100  000

I

J.-B.  d.  G.  Preußen  f.  1911,  S.  628

3

Tuchfabrik

yy

13  000

2

do.

4

Geh.  Rat  Braun

Altenburg

50  000

17

Volkswohl  (Dresden)  1912,  Nr.  27

5

Major  Eckhardt

Ammeisheim

30  000

16

Dresdn.  Nachr.  17.  6.  12

6

K.  R.  Opel

Apolda

100  000

7

Magd.  Ztg.  15.  4.  12

7

Zimmermeister  Trebelmann
(Berlin)

Arendsee

55  000

15

Magd.  Ztg.  4.  3.  12

8

Rentner  Prinz  (München)  .  .

Augsburg

100  000

6

Frankf.  Ztg.  13.  6.  12

do.  .  .

yy

118  000

17

do.

9

Mechan.  Seilerwarenfabrik.  .

Bamberg

120  000

I

J.-B.  d.  G.  Bayern  f.  1911,  S.  127

do.  .  .

40  000

9

do.  S.  128

IO

Rentner  Neumann

Barmen

126  000

17

Frankf.  Ztg.  22.  3.  12

11

K.  R.  Weigand

Bautzen

20  000

15

D&amp;gt;-esdn.  Nachr.  6.  3.  12

12

Kupferhammerwerk  ....

,,  (Reg.-Bez.)

20  000

3

J.  B.  d.  G.  Sachsen  f.  1911,  S.  31

13

Steinbrüchebetrieb

„  (  „  )

20  000

I

do.

14

Frl.  Priv.  Weber  (Dresden)

„  (  „  )

271  000

17

Dresdn.  Nachr.  6.  12.  12

15

Weberei

„  (  „  )

IO  000

I

J.-B.  d.  G.  Sachsen  f.  1911,  S.  31

l6

Baumwollspinnerei

Bayreuth

20  000

I

J.-B.  d.  G.  Bayern  f.  1911,  S.  127

do.

y  y

15  000

2

do.

17

Mech.  Baumwollspinnerei  u.
-weberei

yy

15  000

I

do.  S.  128

18

Rosenthal

Beerfelden

IO  000

8

Frankf.  Ztg.  14.  11.  12

19

Frau  K.-R.  Engländer  .  .  .

Berga  (Sa.)

30  000

8

Dresdn.  Nachr.  19.  12.  12

20

Frl.  Ebert

Berka  (Thür.)

IO  000

7

Volkswohl  1912,  29

21

Frau  Geh.  Kom.-R.  Bleichröder ­
  Erben

Berlin

100  000

15

do.  21

22

Kaufm.  Bubschinsky  ....

yy

40  000

6

do.  29

23

Prof.  Darmstädter

y  y

IO  000

7

do.  47

24

Frau  Grund

y  y

55  000

17

Berl.  Tagebl.  15.  1.  12

21

Geh.  K.-R.  Hey

y  y

IO  000

I

Volkswohl  1912,  51

26

v.  Hollmann-Spendi  ....

yy

52  000

IO

do.  6

27

Geh.  R.  Jacob

y  y

100  000

17

Berl.  Tagebl.  13.  5.  12

28

Kopp  &amp;amp;  Co

yy

IO  000

7

Volkswohl  1912,  47

29

Geh.  K.-R.  Koppel

yy

300  000

14

Frankf.  Ztg.  23.  10.  12

30

Prof.  Dr.  Liebermann  ....

yy

80  000

14

Berl.  Tagebl.  11.  2.  12

31

Kfm.  Meyer

yy  i

40  000

I

Corr.  d.  Ältesten  d.  Kfm.  1912,  11

32

Wilh.  Müller  (Potsdam)  .  .  .

yy

168  000

12

Volkswohl  1912,  3

33

Kfm.  Pyterke

y  y

350  000

4

Magd.  Ztg.  3.  6.  12

34

Rentner  Roesike  .....  .

yy

45  000

20

Von  d.  Küste  u.  aus  See  1912,  1

i)  Für  die  Ehrentafel-Ermittelungen  von  1883  bis  einschl.  1905  sind  vierteljährlich  die  Quellen  in  der
Zeitschrift  „Der  Arbeiterfreund“,  Berlin,  Leonhard  Simion  Nachf.,  mitgeteilt  worden.
4*
        <pb n="62" />
        5  2

Quellennachweis

Lfde.Nr.

Name  resp.  Firma  des  Spenders

Zuwendungsort

Betrag
M.

Gruppe

Quelle

35

Kfm.  Rößler

Berlin

500  000

8

Berl.  Tagebl.  10.  10.  12

36

Rentner  Rühr

yy

93  000

6

Volkswohl  1912,  43

37

Samson

y  y

10  000

7

do.  47

38

Frhr.  v.  Schickler

yy

500  000

17

do.  27

39

Bankiers  Gebr.  Schickler  .  .

y  y

700  000

I

do.  27

40

Rentner  Schwarz

y  y

25  000

17

dö.  21

4i

Kfm.  Dr.  Simon

yy

100  000

17

Berl.  Tagebl.  12.  4.  12

42

Kfm.  Herrn.  Tietz

yy

100  000

I

Frankf.  Ztg.  6.  9.  12

do.

y  y

I  000  000

4

do.

do.

yy

65  000

9

do.

do.

yy

50  000

17

do.

43

Ungenannt

yy

500  000

8

Berl.  Tagebl.  7.  1.  12

44

do.

yy

150  000

8

Schles.  Ztg.  25.  7.  12

45

do.

yy

500  000

8

Berl.  Tagebl.  7.  1.  12

46

F.  Dir.  Lutz

Besigheim

20  000

3

J.-B.  d.  G.  Württbg.  f.  1911,  S.  90

47

Rentner  Sander

Beuthen

90  000

8

Schles.  Ztg.  13.  4.  12

48

Frau  Besselt

Bielefeld

2  000  000

7

Frankf.  Ztg.  9.  10.  12

do.

&amp;gt;&amp;gt;

3  000  000

I

Volkswohl  1912,  47

49

K.-R.  Vollway

Blankenburg

20  000

8

Köln.  Ztg.  29.  9.  12

50

Frau  verw.  Fickel

Blasewitz

26  100

17

Amtskalender  f.  ev.-luth.  Geistl.
d.  Kgr.  Sachsen  1912,  S.  152

5i

Schriftsteller  Heinze  ....

&amp;gt;&amp;gt;

20  000

11

Frankf.  Ztg.  14.  11.  12

52

Ungenannter

&amp;gt;)

30  000

8

Dresdn.  Nachr.  5.  1.  12

53

F.  B.  Beckmann

Bocholt

50  000

8

Magdb.  Ztg.  25.  9.  12

54

Rentner  Böcker

Bonn

60  000

I

Volkswohl  1912,  38

55

Konsul  Frank

&amp;gt;  &amp;gt;

IO  000

i7

do.  3

56

Musikdir.  Langenbach  .  .  .

yy

50  000

7

Köln.  Ztg.  28.  11.  12

57

F.-B.  Strauven

yy

IO  000

17

Volkswohl  1912,  3

58

Schuhmacher  Beeken  ....

Bramstedt

II  060

8

Hamb.  Nachr.  28.  9.  12

59

0.-Schulrat  Dr.  Dauber  .  .  .

Braunschweig

100  000

I

Magd.  Ztg.  19.  1.  12

60

Oberpostmeister  Otto  Ww.

&amp;gt;&amp;gt;

250  000

4

do.  13.  9.  12

61

K.-R.  Wolff  &amp;amp;  Erben  ....

&amp;gt;  &amp;gt;

IO  000

17

Volkswohl  1912,  18

62

O.-B.-M.  Dr.  Bender  (Stiftung)

Breslau

50  000

6

Schles.  Ztg.  31.  10.  12

63

Rentner  Burgfeld

&amp;gt;&amp;gt;

500  000

7

Dresdn.  Nachr.  3.  7.  12

do.

))

500  000

4

do.

64

Geh.  R.  Dr.  Freund

yy

50  000

6

Schles.  Ztg.  10.  6.  12

65

Gerbereibesitzer  Ueber  .  .  .

Brieg

180  000

I  I

do.  15.  11.  12

66

v.  d.  Raschdau

Bromberg

200  000

7

Volkswohl  1912,  16

67

F.-B.  Wolf

Buckau  (b.  M.)

500  000

3

Magdb.  Ztg.  1.  6.  12

68

Luise  u.  Therese  Fernbach  .  .

Bunzlau

20  000

5

Schles.  Ztg.  16.  1.  12

69

Rentner  Krug

)&amp;gt;

20  000

8

do.  29.  4.  12

70

Rentner  Treumer

y  y

150  000

9

do.  16.  1.  12

do.

100  000

17

do.  16.  1.  12

7i

Frl.  Utting

yy  |

30  000

11

do.  16.  1.  12

72

K.-R.  Brückner

Calbe  a.  S.

75  000

3

Volkswohl  1912,  25

73

Ww.  Cleve

Cassel

48  770

17

do.  18

74

F.-B.  Crede

yy

50  000

I

J.-B.  d.  G.  Preußen  f.  1911,  S.  468

75

Kfm.  Harlott

yy

I  000  000

7

Volkswohl  1912,  18

76

Geh.  K.-R.  Henschel  ....

yy

30  000

9

do.  1

do.  ....

yy

100  000

13

do.  35

do.  ....

100  000

9

do.  35

77

Frau  Geh.  R.  Henschel  .  .  .

100  000

13

J.-B.  d.  G.  Preußen  f.  1911,  S.  468

do.  .  .  .

100  000

I

Volkswohl  1912,  1

78

Geh.  K.-R.  Pfeiffer

yy

50  000

i7

Frankf.  Ztg.  31.  10.  12

79

Frau  Geh.  K.-R.  Pfeiffer  .  .

yy

50  000

i7

do.  12.  11.  12
        <pb n="63" />
        Quellennachweis.

53

Lfde.Nr.

Name  resp.  Firma  des  Spenders

Zuwendungsort

Betrag
M.

Gruppe

Quelle

8o

Rentner  Rinold

Cassel

&amp;lt;175  000

17

Volkswohl  1912,  18

81

Rentner  Wark

50  000

17

do.

82

Eheleute  Raussendorf  .  .  .

Charlottenburg

710  000

7

Berl.  Tagebl.  25.  5.  12

do.  .  .  .

77

710  000

9

do.

do.  .  .  .

710  000

17

do.

83

Fr.  G.-BauratMichaelis(Halle)

7  7

250000

14

Magd.  Ztg.  30.  9.  12

84

Härbold

Chemnitz

75  000

I

Volkswohl  1912,  49

85

Wilh.  Vogel  .  .

75  000

I

do.  51

86

Eine  Schuhfabrik

„  (Reg.-Bez.)

16  000

I

J.-B.  d.  G.  Sachsen  f.  1911,  S.  83

87

Ungen.  Kaufmann  (Siegmar)

20  000

8

Neues  S.  Kirchenblatt  1912,  Nr.  40

88

Eine  Weberei

„  (  „  )

25  000

I

J.-B.  d.  G.  Sachsen  f.  1911,  S.  83

89

Dr.  Kleudgen

Coblenz

100  000

14

Volkswohl  1912,  29

90

Papierf.  Mager

77

100  000

3

Frankf.  Ztg.  2.  10.  12

9i

Kfm.  Gebr.  Feistkorn  ....

Cölleda

25  000

6

Magd.  Ztg.  10.  4.  12

92

Geh.  K.-R.  Heidemann  .  .  .

Cöln

55  000

I

Volkswohl  1912,  27

93

Frau  Oelbermann

7  7

20  000

8

Schles.  Ztg.  16.  6.  12

94

K.-R.  Vorster

77

400  000

4

Berl.  Tagebl.  28.  7.  12

do.

77

130  000

6

do.

do.

77

100  000

15

do.

95

F.-B.  van  d.  Zypen  u.  Charlier

Cöln-Deutz

500  000

I

J.-B.  d.  G.  1911,  S.  591

do.

77

150  000

15

do.  S.  592

96

F.-B.  Franz  Clouth

Cöln-Nippes

100  000

I

Volkswohl  1912,  42

97

Prof.  Dr.  Krause

Cöthen

25  000

15

Magd.  Ztg.  4.  7.  12

98

Rentner  Hegmann

Crefeld

70  000

7

Volkswohl  1912,  15

99

F.-B.  Kleinewofer

77

50  000

3

Frankf.  Ztg.  29.  6.  12

xoo

Frau  Matthias  (Berlin)  .  .  .

77

160  000

7

Berl.  Tagebl.  5.  1.  12

IOI

Rentner  Wintgens

77

250  000

4

Frankf.  Ztg.  10.  4.  12

do.

50  000

I  I

do.

102

Witwe  Spattmann

77

18  000

17

Soc.-Corr.  1912,  101

103

Stadtrat  a.  D.  Zeimer  .  .  .

Crimmitschau

25  000

7

Volkswohl  1912,  21

do.  .  .  .

77

7  5oo

15

do.

do.  .  .  .

77

5  000

17

do.

IO4

Ungenannt

Danzig

400  000

8

Magd.  Ztg.  16.  2.  12

105

Geh.  Med.-R.  Jäger

Darmstadt

151  600

8

Volkswohl  1912,  21

IOÖ

Rentner  Petsch

77

40  000

4

do.

107

Priv.  Stegmeyer

77

16  000

8

do.

108

Priv.  Zoller

77

20  000

6

do.

109

Geh.  K.-R.  Crämer

Dortmund

IIO  000

I

do.  42

IIO

F.-B.  Schüchtermann  &amp;amp;

Krämer  .........

77

100  000

3

J.-B.  d.  G.  Preußen  f.  1911,  S.  450

III

K.-R.  Elb

Dresden

20  000

14

Dresdn.  Nachr.  2.  10.  12

112

Frl.  Gramann

7  7

IO  000

I

do.  16.  6.  12

113

Frl.  Hecker

77

586  000

7

Sächs.  Kirch.-  u.  Schulbl.  1912,  33

II 4

Zigarettenfabrik  Laferme  .  .

77

50  000

I

Dresdn.  Nachr.  20.  8.  12

115

Frau  Richter

77

IO  000

17

Bl.  f.  Wohlfahrtspfl.  1912,  3

I  l6

Maler  Schmidt  u.  Frau  .  .  •

77

52  321

14

Sächs.  Kirch.-u.  Schulbl.  1912,  17

117

Schauspieler  Schweighoffer

77

IO  000

17

Dresdn.  Nachr.  2.  5.  12

Il8

Geh.  K.-R.  Vogel  Erben  .  .  .

77

75  000

I

Volkswohl  1912,  1

119

Realschul-O.-Lehrer  Voigt  .  .

7  7

26  000

4

do.  18

120

Priv.  Vollsack

77

3  010  000

4

Dresdn.  Nachr.  26.,  27.  3.  12

do.

77

10  000

14

do.

121

Frl.  Vollsack

77

400  000

4

do.  30.  4.  12

122

F.-B.  Zietz

77

10  000

6

Volkswohl  1912,  34

I23

K.-R.  Schöller

Düren

50  000

6

Frankf.  Ztg.  10.  4.  12

I24

Steinbruchb.  Egbert  ....

Düsseldorf

IO  000

I

Berl.  Tagebl.  10.  4.  12
        <pb n="64" />
        54

Quellennachweis.

Lfde.Nr.

Name  resp.  Firma  des  Spenders

Zuwendungsort

Betrag
M.

Gruppe

Quelle

125

K.-R.  Haux

Ebingen

50  000

8

J.-B.  d.  G.  Württbg.  f.  1911,8.90

126

Gutsbesitzer  v.  Joest  .  .  .  .

Eichholz  b.Bonn

25  000

8

Berl.  Tagebl.  19.  12.  12

do.  ....

do.

75  000

6

do.

127

Frau  Habicht

Eisenach

25  000

7

Volkswohl  1912,  1

128

Frau  Hofreiter

Eisfeld

100  000

4

do.  3

129

Oberbaurat  Begerhoff  ....

Elberfeld

50  000

8

do.  51

130

Geh.  R.  v.  Böttinger  ....

yy

10  000

3

Köln.  Ztg.  28.  2.  12

I3 1

Eiffert

yy

10  000

6

Volkswohl  1912,  38

132

Esser

yy

10  000

8

do.

133

Dichter  Hausmann

yy

IO  000

I  I

Frankf.  Ztg.  17.  11.  12

134

Rentner  Henninghausen  .  .

yy

180  000

17

Volkswohl  1912,  21

135

F.-Vorstand  Dr.  Schmidt  .  .

y  y

20  000

9

do.  18

136

Fr.  Geh.  Rat  Schrecker  (Berlin

yy

20  000

6

do.  3

137

Schiffswerft  Schichau  ....

Elbing

IO  000

15

Dresdn.  Nachr.  5.  10.  12

do.  ....

200  000

IO

do.

do.  ....

yy

200  000

8

do.

do.  ....

yy

610  000

7

do.

do.  ....

yy

470  000

2

do.

do.  ....

yy

10  000

6

do.

do.  ....

yy

500  000

I

do.

do.  ....

yy

1  000  000

3

do.

138

Geh.  Jung  Erben

Ellefeld

75  000

I

Frankf.  Ztg.  18.  1.  12

139

K.-R.  Müller

Eltville

25  000

6

do.  29.  6.  12

do.

yy

75  000

4

do.

140

Arzt  Dr.  Franke

Erlangen

70  000

4

Köln.  Ztg.  27.  5.  12

141

Bürstenfabr.  vorm.  Kränzlein

yy

50  000

I

Frankf.  Ztg.  9.  12.  12

142

F.-B.  Bartholomäus  ....

Eschwege

16  300

17

Volkswohl  1912,  1

143

Fritz  Funke

Essen

400  000

6

Hambg.  Nachr.  4.  11.  12

144

K.-R.  Hirschland  Erben  .  .  .

yy

90  000

4

Berl.  Tagebl.  5.  6.  12

do.  .  .  .

yy

30  000

6

do.

145

Frau  F.  A.  Krupp

yy

500  000

I

Frankf.  Ztg.  20.  7.  12

do.

y  y

500  000

8

do.

146

Ehepaar  Krupp  v.  Bohlen  u.

Haibach

yy

2  000  000

9

Volkswohl  1912,  35

do.

yy

3  000  000

4

do.

do.

yy

200  000

7

do.

147

F.-B.  Schlegelmilch

Falkenberg

15  000

9

Schles.  Ztg.  23.  2.  12

(O.-Schl.)

148

San.-R.  Dr.  Friedrich  ....

Finsterwalde

80  000

17

Berl.  Tagebl.  27.  4.  12

149

Forbacher  Hütte

Forbach

300  000

2

Frankf.  Ztg.  9.  9.  12

150

Rentner  Scholl

Frankenhausen

190  000

17

Volkswohl  1912,  17

151

(G-G.  ?)  Schnellpressenfabrik  .

Frankental

50  000

I

J.-B.  d.  G.  Bayern  f.  1911,  S.  81

152

Ehepaar  Budge  (Hamburg)  .

Frankfurt  (M.)

50  000

7

Frankf.  Ztg.  6.  10.  12

do.

„  („)

250  000

14

do.  6.  10.  12

i53

Rentner  Jureit

„  („)

500  000

6

do.  8.  11.  12

i54

F.-B.  Papst

„  („)

120  000

7

Volkswohl  1912,  47

i55

Ehepaar  Stern

„  („)

100  000

4

Frankf.  Ztg.  20.  7.  12

156

Ein  Fabrikbesitzer

„  (0.)

70  000

I

J.-B.  d.  G.  Preußen  f.  1911,  S.  86

iS7

Eine  Papierfabrik

„  („)

50  000

3

do.

158

Kfm.  Schippan

Freiberg

IO  000

4

Dresdn.  Nachr.  11.  6.  12

i59

Gebr.  Himmelsbach  ....

Freiburg  (i.  Br.)

100  000

I

Frankf.  Ztg.  15.  11.  12

160

F.-B.  Leonhardt

Friedberg

48  000

3

do.  16.  5.  12

(Hessen)

161

Ernst  Windeker

do.

50  000

14

Volkswohl  1912,  35

162

Gebr.  Dietrich

Fritzlar

IO  000

17

Frankf.  Ztg.  4.  1.  12
        <pb n="65" />
        Quellennachweis.

55

Lfde.Nr.

Name  resp.  Firma  des  Spenders

Zuwendungsort

Betrag
M.

Gruppe

Quelle

163

Stanz-  u.  Emaillierwerk  .  .  .

Fulda

50  000

2

J.-B.  d.  G.  Preußen  f.  1911,  S.  468

do.  .  .  .

yy

30  000

I

do.

do.  .  .  .

yy

30  000

21

do.

164

Geh.  K.-R.  Hornschuh  .  .  .

Fürth

153  000

3

Frankf.  Ztg.  29.  2.  12

do.  .  .  .

yy

22  000

4

do.

do.  .  .  .

yy

100  000

17

do.

165

Seilerwarenfabrik

Füssen

50  000

I

J.-B.  d.  G.  Bayern  f.  1911,  S.  193

166

K.-R.  Gail

Gießen

50  000

I

Frankf.  Ztg.  31.  1.  12

167

K.-R.  Heichelsheim  ....

yy

100  000

4

Schles.  Ztg.  30.  1.  12

do.  ....

yy

100  000

15

Frankf.  Ztg.  27.  1.  12

168

Frau  Braun

Glogau

15  538

8

Schles.  Ztg.  16.  1.  12

169

Kfm.  Friedländer

yy

25  000

9

do.  4.  3.  12

170

Frau  Meinhoff

yy

750  000

17

do.  16.  1.  12

171

Schrödersche  Papierfabrik  .  .

Golzern  (Sa.)

50  000

I

Concordia  1912,  16

do.  .  .

„  („)

65  000

2

do.

172

Kfm.  Straßburg

Görlitz

IO  000

9

Schles.  Ztg.  12.  11.  12

173

Frau  Nötner

,,  u.  Steingau

31  000

8

do.  2.  3.  12

do.

yy  yy  yy

IO  000

I  I

do.  2.  3.  12

do.

yy  yy  yy

I  IO  000

17

do.  2.  3.  12

174

Frl.  Sahr

yy

25  000

3

do.  4.  3.  12

175

Herzog  v.  Gotha

Gotha

30  000

6

Magd.  Ztg.  29.  9.  12

176

Herzogin  Viktoria  Adelheid

&amp;gt;&amp;gt;

30  000

6

Volkswohl  1912,  47

177

Rittergutsbesitzer  Wippert  .  .

Greiffenberg

IO  000

8

Schles.  Ztg.  16.  1.  12

178

Frau  Arnold

Greiz

100  000

4

Magd.  Ztg.  23.  20.  12

do.

100  000

I

do.

179

Rentner  Rößler

Grimma

15  000

I  I

Dresdn.  Nachr.  1912,  197

180

K.-R.  von  Delden-Erben  .  .

Gronau  (Westf.)

65  000

IO

J.-B.  d.  G.  Preußen  f.  1911,  S.  398

do.  .  .

„  (  „  )

IO  000

9

do.

181

Geh.  K.-R.  Beuchelt  ....

Grünberg

130  000

9

Schles.  Ztg.  4.  1.  u.  21.  1.  12

do.  ....

yy

141  000

17

do.  4.  1.  u.  21.  1.  12

do.  ....

yy

20  000

17

do.  4.  1.  u.  21.  1.  12

182

K.-R.  Sucker

yy

52  000

8

do.  10.  4.  12

183

Dr.  Schlief  (Berlin)

Guben

I  000  000

4

do.  6.  2.  12

184

Kfm.  Ehener

Gumbinnen

96  000

I

Königsbg.  Allg.  Ztg.  27.  12.  12

185

Frau  K.-R.  Hirsch

Halle

20  000

17

Volkswohl  1912,  35

186

Frau  Geh.  Baurat  Michaelis

yy

250  000

14

Frankf.  Ztg.  1.  10.  12

187

Schuldirektor  Muff  .....

yy

50  000

8

Magd.  Ztg.  2.  3.  12

188

Landgerichtsdir.  Rummel  .  .

yy

77  000

I

Volkswohl  1912,  3

189

Rentner  Schreiber

yy

50  000

15

do.

190

Prof.  Weißenbach

yy

100  000

7

Magd.  Ztg.  19.  1.  12

191

Frl.  Ziegler

yy

15  000

17

do.  10.  1.  12

192

Rentner  Großmühlen  ....

Hamborn

50  000

17

do.  5.  11.  12

193

Fr.  Woermann

Hamburg

100  000

I

)Köln.  Ztg.  1.  3.  u.  Dresdn.  Nachr.

do.

yy

500  000

7

)  12.  12.  12

194

Kfm.  de  Freitas

yy

50  000

14

Hambg.  Nachr.  20.  5.  u.  27.  10.  12

do.

yy

100  000

8

do.

195

F.-B.  Behrens

Hanau

IO  000

3

Volkswohl  1912,  27

196

Stadtrat  Böhm

yy

400  000

3

Frankf.  Ztg.  24.  4.  12

197

Hann.  Gummi-Kamm-Fabrik

Hannover

100  000

3

Volkswohl  1912,  27

198

F.-B.  Voith

Heidenheim

120  000

2

J.-B.  d.  G.  Württbg.  f.  1911,  S.  89

199

Geh.  K.-R.  v.  Hauk  ....

Heilbronn

20  000

I

do.  S.  91

200

Ungenannt

Hirschberg

250  000

14

Schles.  Ztg.  18.  10.  12

201

Gen.-Konsul  v.  Weinberg  .  .

Höchst  a.  M.

100  000

23

Volkswohl  1912,  12
        <pb n="66" />
        56

Quellennachweis

Lfde.Nr.

Name  resp.  Firma  des  Spenders

Zuwendungsort

Betrag
M.

Gruppe

Quelle

202

Neue  Baumwoll-Spinnerei  u.
-Weberei

Hof

16  000

2

J.-B.  d.  G.  Bayern  f.  1911,  S  128

203

Priv.  Hillig  (Dresden)  ....

Hohenstein-15

  000

4

Dresdn.  Nachr.  1.  4.  12

204

Ehepaar  Oelbermann  ....

Ernstthal
Honnef

150  000

17

Frankf.  Ztg.  5.  11.  12

20S

Fr.  von  Schweinichen  ....

Hundsfeld(SchL)

300  000

7

Schles.  Ztg.  7-  8.  12

206

Geh.  Med.-R.  Dr.  Seidel  .  .  .

Jena

50  000

14

Volkswohl  1912,  35

do.  .  .  .

y  1

500  000

14

do.

207

Rittergutsbes.  Urban  ....

yy

10  000

8

Frankf.  Ztg.  6.  9.  12

do.  ....

yy

30  000

IO

do.

208

Zeißwerke

yy

490  000

2

Arbeiterfreund  1912,  S.  453

do.

yy

160  000

9

do.

do.

yy

58  400

I

do.

do.

,,  [stadt

11  200

2

do.

209

Bankdirektor  Lang

J  ohanngeorgen-50

  000

7

Soz.  Corr.  1912,  Nr.  103

do.

yy

50  000

17

Dresdn.  Nachr.  12.  12.  12

210

F.-B.  Pfaff

Kaiserslautern

500  000

I

Soz.  Corr.  1912,  Nr.  100

211

F.-B.  Zschocke

yy

20  000

8

J.-B.  d.  G.  Bayern  f.  1911,  S.  8

212

Major  Hübsch

Karlsruhe

10  000

8

Volkswohl  1912,  38

213

Kohlen-Convention

Kattowitz

25  000

14

Berl.  Tagebl.  29.  5.  12

214

Ungenannt

Kempten

40  000

9

Fr.  Ztg.  2.  12.  12

215

K.-R.  Simon

Kirn

10  000

7

Frankf.  Ztg.  20.  2.  12

2IÖ

Geh.  Med.-R.  Grünhagen  .  .

Königsberg

100  000

i5

Berl.  Tagebl.  12.  3  12

217

Ein  Mühlenbetrieb

»  (Reg.-Bez.)

38  000

3

J.-B.  d.  G.  Preußen  f.  1911,  S.  13

218

Eine  Zellulose-Fabrik  ....

„  (  „  )

10  000

2

do.

219

K.-R.  Ephraim

Kottbus

25  000

2

Berl.  Tagebl.  18.  2.  12

do.

yy

10  000

6

do.

do.

yy

10  000

15

do.

do.

yy

25  000

17

do.

220

Priv.  Torniamenti

Kötzschenbroda

12  000

17

Dresdn.  Nachr.  2.  12.  12

221

Fabrikant  Holser

Lahn

10  000

7

Schles.  Ztg.  16.  1.  12

222

Pr.  Friedr.  Heinrich  v.  Preußen

Landeck

IO  000

M

do.  14.  12.  12

223

F.-B.  Gebr.  Grünfeld  ....

Landeshut

50  000

3

Berl.  Tagebl.  7.  7.  12

do.  ....

yy

50  000

I

do.

do.  ....

yy

20  000

8

do.

do.  ....

yy

20  000

17

do.

224

Geh.  K.-R.  Mechner  ....

yy

IO  000

4

Schles.  Ztg.  3.  1.  12

225

Beigeordneter  Wirker  ....

Langenberg

20  000

14

Volkswohl  1912,  29

226

Gern.-Vorstand  Schmitt  .  .  .

(Rheinpr.)
Langenlonsheim

120  000

8

Frankf.  Ztg.  2.  1.  12

227

Rentner  Hahn

Langensalza

545  790

4

Berl.  Tagebl.  31.  10.  12

do.

yy

26  000

6

do.

do.

yy

26  000

7

do.

228

Frau  Calmberg

Lauterbach

50  000

4

Frankf.  Ztg.  22.  10.  12

do.

,,  (Hessen)

5  000

8

do.

229

F.-B.  Breitfeld

Leipzig

100  000

3

Volkswohl  1912,  43

do.

yy

100  000

I

do.

do.

yy

25  000

8

do.

do.

yy

IO  000

9

do.

do.

yy

35  000

II

do.

230

Geh.  R.  Prof.  Dr.  Crederer  .  .

20  000

15

Sächs.  Kirch.-u.  Schulbl.  1912,  4

231

Hofrat  Hinze

yy

25  000

15

Volkswohl  1912,  51

232

Frl.  Primawesi

yy

1  370  000

17

Dresdn.  Nachr.  2.  12.  12
        <pb n="67" />
        Quellennachweis.

57

Lfde.Nr.

Name  resp.  Firma  des  Spenders

Zuwendungsort

Betrag
M.

Gruppe

Quelle

233

F.-B.  Thorer

Leipzig

100  000

14

Dresdn.  Nachr.  3.  4.  12

234

Kfm.  Tümmel

10  000

17

Berl.  Tagebl.  31.  3.  12

235

Eine  Buchbinderei

„  (Reg.-Bez.)

10  000

13

J.-B.  d.  G.  Sachsen  f.  1911,  S.  178

236

,,  Maschinenfabrik  .  .  .

„  (  „  )

60  000

I

do.

237

,,  Papierfabrik

„  (  „  )

35  000

I

do.

238

,,  Webwarenfabrik  .  .  .

„  (  „  )

IO  000

2

do.

239

F.-B.  Zehl

Leisnig

50  000

14

Sachs.  Kirch.-u.  Schulbl.  1912,  17

240

F.-B.  Thomas

Lengenfeld(Sa.)

10  000

7

Amtskalender  f.  ev.-luth.  Geist-241



Apotheker  Wolff

Limburg

125  000

14

liehe,  Kgr.  Sachsen  1912,  S.  152
Frankf.  Ztg.  9.  6.  12

242

Adler  &amp;amp;  Oppenheimer  ....

Lingolsheim

30  000

3

J.-B.  d.  G.  Els.-Loth.  f.  1911,  S.  33

243

0.-Stabsarzt  Pfeiffer  ....

Linz  a.  Rh.

250  000

4

Frankf.  Ztg.  14.  1.  12

244

F.-B.  Boenicke

Löbau

10  000

17

Amtskalender  f.  ev.-luth.  Geist-245



Eheleute  Fritzsche

Loschwitz

II  000

6

liehe,  Kgr.  Sachsen  1912,  S.  152
Volkswohl  1912,  43

246

Priv.  Richter

&amp;gt;  &amp;gt;

IO  000

9

do.  21

247

Kfm.  Waldenburg

Löwenberg

100  000

17

Frankf.  Ztg.  4.  12.  12

248

Gen.  v.  Weyhern  (Berlin)  .  .

Lüben

120  000

4

Berl.  Tagebl.  1.  3.  12

249

Sattlerm.  Seydel

yy

18  000

14

Volkswohl  1912,  21

250

Witwe  Ritzel

Lüdenscheidt

15  000

6

Berl.  Tagebl.  6.  6.  12

251

Wilh.  Vogel

Lunzenau

25  000

9

Volkswohl  1912,  51

252

Kfm.  Klavehn

Magdeburg

30  000

II

Berl.  Tagebl.  18.  12.  12

253

Wirkl.  G.  0.-Baurat  Taeger  .

yy

IO  000

5

Magd.  Ztg.  17.  9.  12

254

Baron  de  Gingius

Mainz

210  000

2

Berl.  Tagebl.  19.  10.  12

255

Ph.  Heider

&amp;gt;&amp;gt;

233  000

4

Volkswohl  1912,  47

256

Architekt  Fuchs

Mannheim

12  000

15

Frankf.  Ztg.  4.  12.  12

do.

yy

28  000

17

do.

257

K.-R.  Dr.  Hohenemser  .  .  .

yy

50  000

8

Volkswohl  1912,  51

258

K.-R.  Weyl

yy

100  000

14

Berl.  Tagebl.  17.  11.  12

do.

yy

50  000

i7

do.

259

Rhein.  Gummi-  u.  Zelluloid-Fabrik


Mannheim-58

  000

2

Volkswohl  1912,  4

260

Wäschef.Benel,  Bensinger&amp;amp;Co.

do.  (Neckarau

80  000

I

do.

261

Zellstoff-Fabrik

Mannheim-40

  000

2

do.

262

Oberlehrer  Dute

Waldhof
Marburg

20  000

17

Frankf.  Ztg.  28.  6.  12

263

Prof.  Hensel

yy

25  000

6

Berl.  Tagebl.  25.  5.  12

264

Frl.  Schuster

Markneukirchen

20  000

4

Volkswohl  1912,  3

265

K.-R.  Schwenk

Marxgrün  (Sa.)

100  000

I

Dresdn.  Nachr.  19.  12.  12

266

Eisenwerks-Gesellschaft  .  .  .

Maximilians-60

  000

I

J.-B.  d.  G.  Bayern  f.  1911,  S.  112

267

Geh.  K.-R.  Framm  ....

,,  (hütte

25  000

14

do.

268

Rechtsanwalt  A.  Körnich  .  .

Meißen

15  000

17

Dresdn.  Nachr.  12.  6.  12

269

Köster  Nachf

Minden

IO  000

17

J.-B  d.  G.  Preußen  f.  1911,  S.  415

270

F.-B.  Muermann

yy

30  000

I

do.

271

Landwirt  Kohl  .......

Mombach

80  000

4

Frankf.  Ztg.  29.  2.  12

272

Rentner  Fauttlin

München

50  000

17

Berl.  Tagebl.  10.  11.  12

273

Frau  Hofreiter  (Coburg)  .  .  .

yy

200  000

6

Magd.  Ztg.  4.  1.  12

274

Verleger  Knorr

yy

45  000

I

Frankf.  Ztg.  7.  1.  12

275

Frhr.  v.  Kramer-Klatt  .  .  .

yy

200  000

13

Volkswohl  1912,  29

276

Eine  Maschinenfabrik  ....

yy

IO  000

I

J.-B.  d.  G.  Bayern  f.  1911,  S.  45

277

Arzt  Dr.  Ripphauer

yy

100  000

14

Berl.  Tagebl.  24.  7.  12

278

Ungenannt

yy

13  000

9

Volkswohl  1912,  29

279

do.

yy

100  000

15

Magd.  Ztg.  17.  11.  12

280

Schauspielerin  Kl.  Ziegler  .  .

yy

150  000

I

Hambg.  Nachr.  3.  3.  12

do.  .  •

yy

440  000

15

do.
        <pb n="68" />
        58

Quellennachweis.

Lfde.Nr.

Name  resp.  Firma  des  Spenders

Zuwendungsort

Betrag
M.

Gruppe

Quelle

281

F.-B.  Croon

M.-Gladbach

200  000

4

Dresdn.  Nachr.  5.  1.  12

282

Frl.  Kaatz

&amp;gt;  &amp;gt;

15  000

8

Volkswohl  1912,  29

283

K.-R.  Knechen

Mülheim  (Ruhr)

100  000

9

(  Frankf.  Ztg.  18.  6.  12  u.

do.

„  (  „  )

100  000

15

)  Berl.  Tagebl.  11.  7.  12

284

K.-R.  Thyssen

„  (  „  )

230  000

I

Berl.  Tagebl.  16.  5.  12

do.

„  (  „  )

80  000

4

do.

285

Dolfus,  Mieg  &amp;amp;  Co

Mülhausen  (E.)

62  960

I

Volkswohl  1912,  40

286

Kfm.  Aschendorf

Münster

15  000

2

Frankf.  Ztg.  20.  8.  12

do.

J  J

50  000

I

do.

287

K.-R.  Jahn

Mylau

20  000

I

Volkswohl  1912,  40

288
289

Seiffert  &amp;amp;  Klöber
Frhr.  v.  Lüdinghausen  (Wil-Naila



50  000

I

J.-B.  d.  G.  Bayern  f.  1911,  S.  127

mersdorf)

Neu-Gersdorf

40  000

7

Dresdn.  Nachr.  6.  12.  12

290

K.-R.  Spielhagen

Neu-Cölln

25  000

9

Volkswohl  1912,  25

291

K.-R.  Frankel

Neustadt  (O.-S.)

150  000

6

Frankf.  Ztg.  14.  11.  12

do.

„  (  „  )

15  000

17

do.

292

Kunstanstalts-Bes.  Brunner  .

Nürnberg

15  000

19

do.  5.  12.  12

do.

y  y

50  000

8

Volkswohl  1912,  12

293

Kfm.  Obermeyer

yy

IO  000

17

Berl.  Tagebl.  24.  1.  12

294

Kfm.  Pickert

y  y

360  000

4

Magd.  Ztg.  27.  10.  12

295

Ungenannt

y  y

100  000

15

Berl.  Tagebl.  15.  1.  12

296

Priv.  Wuellner

yy

80  000

17

do.  2.  6.  12

297

Eine  Tuchweberei

Ober-Elsaß
(Reg.-Bez.)

50  000

I

J.-B.  d.  G.  Elsaß-Lothr.  f.  1911,
s.  58

298

Kammerherr  v.  Arnim  .  .  .

Ober-  u.  Niederplanitz ­


120  000

6

Volkswohl  1912,  34

299

Geh.  K.  R.  Mauser

Oberndorf  (a.N.)

20  000

I

do.  32

300

Frl.  Schmidt

Oberweyer
(b.  Limburg)

100  000

17

Frankf.  Ztg.  16.  5.  12

301

F.-B.  Koch

Ölsnitz  (Vogtl.)

20  000

I

Volkswohl  1912,  27

302

K.-R.  Girmes  (M.-Gladbach)

Oedt

I  000  000

4

Magd.  Ztg.  11.  10.  12

303

F.-B.  Collert  &amp;amp;  Engelhardt

Offenbach

IO  000

I

Frankf.  Ztg.  29.  6.  12

do.

yy

24  000

2

do.

304

Geh.  K.-R.  Krafft

y  y

100  000

4

Magd.  Ztg.  14.  7.  12

305

F.-B.  Krumm

yy

300  000

8

Berl.  Tagebl.  24.  2.  12

do.

yy

300  000

9

do.

do.

y  y

300  000

17

Frankf.  Ztg.  23.  1.  12

306

F.-B.  Leo  Mayer

yy

250  000

4

Berl.  Tagebl.  24.  1.  12

307

Rentner  Schramm

yy

800  000

6

do.  12.  7.  12

308

Tierarzt  Bückel  (Hanau)  .  .

Orb

100  000

14

Magd.  Ztg.  31.  1.  12

309

K.-R.  Richard

Plauen

20  000

9

Dresdn.  Nachr.  14.  7.  12

310

Stickerei-Firma  Wellner  .  .  .

yy

25  000

17

do.  21.  2.  12

3ii

Sattlermeister  Müller  ....

Pößneck

25  000

8

Magd.  Ztg.  16.  2.  12

do.  ....

yy

25  000

9

do.

312

F.  B.  Beckmann

Recklinghausen

75  000

17

Frankf.  Ztg.  26.  9.  12

313

Kfm.  Bach

Reichenbach
(Schl.)

28  000

17

Schles.  Ztg.  1.  6.  12

314

K.-R.  Neidhardt

„  (Vogtl.)

IO  000

8

Dresdn.  Nachr.  6.  1.  12

315

Böcker  Erben

Remscheid

50  000

4

Frankf.  Ztg.  17.  8.  12

316

Kfm.  Hasenklever

yy

20  000

6

Volkswohl  1912,  29

3*7

Kammerherr  v.  Uechtritz  .  .

Rengersdorf

II  500

17

Schles.  Ztg.  14.  12.  12

318

K.-R.  Eisenlohr

Reutlingen

50  000

3

J.-B.  d.  G.  Württbg.  f.  1911,  S.  90
        <pb n="69" />
        Quellennachweis.

59

Lfde.Nr.

Name  resp.  Firma  des  Spenders

Zuwendungsort

Betrag
M.

Gruppe

Quelle

319

Frau  K.-R.  Dilthey

Rheydt

40  000

6

Frankf.  Ztg.  31.  10.  12

320

Stadt-Verordn.  Fischer  .  .  .

y}

10  000

8

do.  31.  10.  12

321

Fr.  B.  Opel

Rüsselsheim

250  000

I

do.  1.  9.  12

do.

v

130  000

4

do.  1.  9.  12

322

Rentner  Weydemann  ....

Saalfeld

24  000

7

Volkswohl  1912,  3

323

Eine  Porzellanfabrik  ....

Sachsen-Alten-85

  000

2

J.-B.  d.  G.  Sachsen-Altenburg  f.

324

Eine  Zuckerraffinerie  ....

bürg  (Hrzgt.)
do.

14  815

2

1911,  S.  9
do.

325

Ungenannt

Sankt  Ingbert

250  000

14

Berl.  Tagebl.  13.  10.  12

326

Jung  &amp;amp;  Simons  Erben  .  .  .

Schedewitz

60  000

I

Dresdn.  Nachr.  18.  1.  12

327

Stadtrat  Knoor

Scheibenberg

IO  OOO

17

do.  30.  5.  12

328

Prof.  Hiese

(Sa.)
Schmiedeberg

IOO  000

11

Schles.  Ztg.  14.  11.  12

do.

do.  (Ri.)

5  000

6

do.  14.  11.  12

329

F.-B.  Post

do.

20  000

13

do.  15.  9.  12

do.

do.

10  000

3

do.  15.  9.  12

330

Geh.  K.-R.  Allendorf  ....

Schönebeck

500  000

6

Volkswohl  1912,  47

do.  ....

b.  Halle

IOO  000

I

do.

33i

F.-B.  Gebr.  Gabler

Schorndorf

IO  000

I

J.-B.  d.  G.  Württbg.  f.  1911,  S.  91

332

Hamb.-Amerik.  Uhrenfabrik  .

Schramberg

16  600

i5

do.  S.  90

333

F.-B.  Mauthe

Schweningen

20  000

I

do.  S.  91

334

San.-R.  Dr.  Petzold

Sebnitz

600  000

4

Dresdn.  Nachr.  31.  12.  12

335

Maschinenfabrik

Sömmerda

IOO  000

13

Volkswohl  1912,  18

336

Frl.  Knopf

Sorau

800  000

23

do.  3

337

Direktor  Diedrichs

Stettin

500  000

10

Hambg.  Nachr.  12.  11.  12

338

F.-B.  Karl  Adler

Straßburg  (Eis.)

25  000

3

Volkswohl  1912,  42

339

F.-B.  Adler  &amp;amp;  Oppenheimer  .

„  (  „  )

60  000

3

do.

340

Eine  Fabrik

„  (  „  )

14  500

2

J.-B.  d.  G.  Els.-Loth.  f.  1911,  S.  32

34i

Wolf,  Netter  &amp;amp;  Jacobi  .  .  .

„  (  „  )

20  000

I

do.  S.  33

342

Kreis-Ger.-R.  Frhr.  v.  Breitschwart ­


Stuttgart

350  000

14

Frankf.  Ztg.  24.  2.  12

343

Kfm.  Breuninger

yy

50  000

I

J.-B.  d.  G.  Württbg.  f.  1911,  S91

do.  *

7  y

2  000

23

do.

do.

yy

8  000

15

do.

do.

yy

2  000

15

do.

344

Frau  K.-R.  Feiger

yy

17  400

17

Volkswohl  1912,  25

345

Ehepaar  Grünewald  ....

yy

IO  000

7

Frankf.  Ztg.  9.  12.  12

346

Immobiliar-  u.  Baugeschäft  .

yy

40  000

2

Volkswohl  1912,  4

347

Priv.  Nestel

yy

53  288

17

do.  28

348

Geh.  K.-R.  v.  Pflaum  ....

yy

500  000

17

Dresdn.  Nachr.  16.  1.  12

349

Priv.  Ringward

yy

42  610

17

Volkswohl  1912,  25

350

Ungenannt

yy

15  000

17

do.

35i

A.  Borsig

Tegel

750  000

I

Schles.  Ztg.  14.  9.  12

do.

yy

I  000  000

3

do.

352

Hübel  &amp;amp;  Platzer

Tirschenreuth

IOO  000

6

J.-B.  d.  G.  Bayern  f.  1911,  S.  113

353

K.-R.  Bürglen

Ulm

20  000

I

J.-B.  d.  G.  Württbg.  f.  1911,  S.  91

do.

yy

IO  000

2

do.

354

K.-R.  Schwenk

yy

IOO  000

I

Soz.  Corr.  1912,  100

355

F.-B.  Otto  &amp;amp;  Söhne

Unterboihingen

IOO  000

I

Berl.  Tagebl.  16.  9.  12

356

F.  v.  Koch  (Hamburg)  .  .  .

Waldeck

175  000

4

Frankf.  Ztg.  12.  2.  12

357

Fr.  Geh.  Justiz-R.  Schwerfast

Waldheim

IO  000

15

Volkswohl  1912,  43

358

F.-B.  Baruther

Waldsassen

IO  000

I

J.-B.  d.  G.  Bayern  f.  1911,  S.  113
        <pb n="70" />
        6o  Quellennachweis.

Lfde.Nr.

Name  resp.  Firma  des  Spenders

Zuwendungsort

Betrag
M.

Gruppe

Quelle

359

Frau  Harkort

Wetter  (Ruhr)

60  000

I

Magd.  Ztg.  31.  1.  12

360

Buderuschsche  Eisenwerke

Wetzlar

45  000

2

Volkswohl  1912,  6

361

Ungenannt

Wiesbaden

4  000  000

8

Schles.  Ztg.  9.  11.  12

362

Rentner  Bäse

Wolfenbüttel

82  000

6

Volkswohl  1912,  4

363

Prof.  Poge

Würzburg

100  000

8

do.  29

364

Arzt  Dr.  Schneider

J)

100  000

8

do.  12

365

Ungenannt

))

30  000

14

do.  35

366

Blaufarbenwerk

Zwickau
(Reg.-Bez.)

IO  OOO

I

J.-B.  d.  G.  Sachsen  f.  1911,  S  223

367

Ein  Industrieller

„  (  „  )

25  000

I

do.

368

Eine  Textilfirma

„  (  „  )

50  000

I

do.

369

Kohlenwerkbesitzer  Falk  .  .

„  (  „  )

88  000

I  I

Sachs.  Kirch.-  u.  Sohulbl.  1912

370

Verlag  d.  Zwick.  Tagebl.  .  .

„  (  ,,  )

IO  000

I

Volkswohl  1912  [Nr.  33

37i

Handlungsgehilfe  Thümmel  .

„  (  „  )

40  200

4

Dresdn.  Anzeiger  11.  2.  12

2.  Aktiengesellschaften.
Wo  nicht  andere  Quellenangabe  steht,  sind  die  Ziffern  dem  ,,Handbuch  der  Aktiengesellschaften  d.  D.  Reichs“  entnommen.

Lfde.Nr.

Name  der  Aktiengesellschaft

Ort

Betrag
M.

Gruppe

Quelle

I

Chemische  Fabrik  Rhenania

Aachen

70  720

I

_

2

Kölner  Bergwerks-Verein

Altenessen

25  000

I

—

3

Annaburger  Steingutfabrik,  Akt.-Ges

Annaburg,Pr.Sa.

23  152

3

—

4

Annener  Gußstahlwerk,  Akt.-Ges

Annen  (Westf.)

27  591

3

—

5

Aktiengesellsch.  f.  Buntpapier-  u.  Leimfabr.  .  .  .

Aschaffenburg

IO  000

2

J.-B.d.G.Bay.
f.i9ii,S.8.i76

6

Mech.  Weberei  am  Mühlbach

Augsburg  -  Pfer  -
[see

10  400

2

—

7

Baroper  Walzwerk  Akt.-Ges

Barop  b.  Dortm.

10  893

I

—

8

Aktien-Brauerei-Ges.  Friedrichshöhe  vorm.  Patzen-Berlin



53  989

I

—

do.  [hofer

yy

181  875

3

—

9

Allgem.  Berliner  Omnibus-Akt.-Ges

yy

149  186

I

—

IO

Bergschloßbrauerei,  Akt.-Ges

yy

10  000

3

—

11

Berlin-Anhalt.  Maschinenbau-Akt.-Ges

yy

274  240

3

—

12

Berliner  Lloyd

yy

36  933

3

—

13

Berliner  Wäschefabrik  vorm.  Gebr.  Ritter  .  .  .

yy

10  996

3

14

Böhm.  Brauhaus,  Akt.-Ges

yy

56  417

3

—

15

Chemische  Fabrik  auf  Aktien  (vorm.  E.  Schering)

yy

115  080

3

—

l6

Eisengießerei-Akt.-Ges.  vorm.  Keyling  &amp;amp;  Thomas

yy

66  992

3

—

17

Große  Berliner  Straßenbahn

yy

534  °oo

2

Berl.  Tagebl.
3-  2.  13

18

Löwenbrauerei-Akt.-Ges

yy

19  768

3

—

19

Meierei  C.  Bolle

yy

27  592

3

—

20

Norddeutsche  Eiswerke

yy

30  742

3

—•

21

Pintsch,  Julius,  Akt.-Ges

yy

205  139

3

—

22

Schwerdtfeger,  E.  A.  &amp;amp;  Co.,  Akt.-Ges

yy

15  043

3

—

23

Seiffert,  Franz  &amp;amp;  Co

yy

27  376

3

—

24

Sprit-Aktien-Gesellschaft

yy

18  092

I

—

25

Vereinigte  Königs-  u.  Laurahütte

yy

59  7oo

I

—

do.

y  y

500  000

3

—

do.

yy

38  427

4

Volkswohl
1912,  42
        <pb n="71" />
        Quellennachweis.

61

Lfde  Nr.

Name  der  Aktiengesellschaft

Ort

Betrag
M.

Gruppe

Quelle

26

Berliner  Gußstahlfabrik  u.  Eisengießerei  H.  Hartung ­


Berlin-Lichtenberg


13  957

3

27

Kalle  &amp;amp;  Co.,  Akt.-Ges

Biebrich  a.  Rh.

30  728

3

—

do.

))

28  113

2

—

28

Bochum-Gelsenkirchner  Straßenbahnen

Bochum

15  000

1

—

29

Erste  deutsche  Fein-Jute-Garn-Spinnerei  ....

Brandenburg

12  268

3

—

30

Braunschweig.  Akt.-Ges.  f.  Jute-  u.  Flachs-Industr.

Braunschweig

52  332

3

—

3i

Dampfkessel-  u.  Gasometer-Fabrik  vorm.  A.  Wilke
&amp;amp;  Co

M

27  287

3

_

32

Eisenbahnsignal-Bauanstalt  Max  Jüdel  &amp;amp;  Co.  .  .

))

61  228

3

—

33

Bremer  Straßenbahn

Bremen

38  949

I

—

34

Bremer  Wollkämmerei

&amp;gt;&amp;gt;

109  586

3

—

35

Dampfschiffahrtsges.  „Argo“

&amp;gt;)

27  377

I

—

36

Deutsche  Dampfschiffahrtsges.  „Hansa“  ....

))

136  216

3

37

Norddeutsche  Wollkämmerei  u.  Kammgarnspinn.

))

193  344

3

—

38

Linke-Hofmann-Werke

Breslau

299  381

3

—

39

Waggonfabr.  Gebr.  Hofmann  &amp;amp;  Co

63  433

I

—

40

Gottschalk  &amp;amp;  Co

Cassel

16  133

3

4i

Akt.-Ges.  f.  Asphaltierung  u.  Dachbedeckung  vorm.
Joh.  Jeserich

Charlottenb.-B.

40  157

3

42

Deutsche  Ton-  u.  Steinzeug-Werke,  Akt.-Ges.  .  .

yy

46  767

3

—

43

Chemnitzer  Aktien-Spinnerei

Chemnitz

22  514

3

—

44

Deutsche  Continental-Gas-Gesellschaft

Dessau

139  255

1

45

Sächsische  Gußstahlfabrik

Döhlen  b.  Dresd.

90  000

1

Volkswohl

do.

))

55  000

2

1912,  49

46

Wollwäscherei  u.  Kämmerei

Döhren  b.  Hann.

9i  397

3

—

47

Kalkwerke

Dornap

62  000

17

Köln.  Ztg.

48

Dortmunder  Union-Brauerei,  Akt.-Ges

Dortmund

12  773

I

12.  7.  1912

49

Harpener  Bergbau-Act.-Ges

&amp;gt;&amp;gt;

328  148

13

—

do.

36  049

14

—

do.

yy

21  188

6

—

50

Akt.-Ges.  f.  Glasindustrie  vorm.  Friedrich  Siemens

Dresden

55  000

I

—

5i

Hartwig  &amp;amp;  Vogel,  Akt.-Ges

yy

18  155

I

—

52

Hofbrauhaus,  Akt.-Bierbrauerei  u.  Malzfabr.  .  .

yy

18  496

3

—

53

Mühlenbauanstalt  u.  Maschinenfabr.  vm.  Gbr.  Seck

yy

31  461

1

—

54

Sächs.-böhm.  Dampfschiffahrtsges

yy

29  819

I

—

55

Sächs.  -böhm.  Portland-Cement-Fabr

yy

23  118

3

—

56

Verein  f.  Zellstoff-Industrie,  A.-G

yy

20  826

3

—

57

Dampfschiffahrtsges.  f.  d.  Nieder-  u.  Mittelrhein  .

Düsseldorf

26  923

3

—

58

Rheinische  Bahngesellschaft

yy

24  000

2

—

Bayer,  Friedr.  &amp;amp;  Co.,  vorm

Elberfeld

—

—

59

Elmshorn-Barmstedt-Oldesloer  Eisenbahn-A.-G.  .

s.  Lfd.  Nr.  109
Elmshorn

11  985

3

ÖO

Ed.  Lingel,  Schuhfabr.,  Akt.-Ges

Erfurt

12  013

I

—

do.

yy

11  744

9

—

6l

Friedr.  Krupp,  Akt.-Ges

Essen  (Ruhr)

6  000  000

I

Arbeiterfreund

do.

yy

1  000  000

15

1912,  S.  257ff

do.

yy

500  000

4

—

do.

yy

500  000

3

—

62

Wilhelmshütte,  Akt.-Ges.  f.  Maschinenb.  u.  Eisen-Eulau-




47  394

I

—
        <pb n="72" />
        62

Quellennachweis.

Lfde.Nr.

Name  der  Aktiengesellschaft

Ort

Betrag
M.

Gruppe

Quelle

6  3

Flensburger  Schiffsbau-Gesellsch

Flensburg

14  024

I

64

Verein.  Flensburg-Ekensunder  u.  Sonderburger

Dampfschiffges

yy

IO  OOO

I

—

65

Chemische  Fabr.  Griesheim-Elektron

Frankfurt  (M.)

148  302

I

—

66

Frankfurter  Gasgesellschaft

yy

40  000

I

—

67

Maschinenfabrik  Moenus,  Akt.-Ges

yy

41  754

3

—

68

Metallgesellschaft

yy

250  000

I

—

69

Brauerei  Kempff,  Akt.-Ges

Frankfurt  (M.)-14

  992

3

—

Sachsenhausen

70

Porzellanfabr.  Fraureuth,  Akt.-Ges

Fraureuth

10  448

3

—

7i

Deutsche  Steinzeugwarenfabr.  f.  Kanalis.  u.  Chemische

  Industrie

Friedrichsfeld,B.

39  744

3

—

72

Gelsenkirch.  Bergwerks-Akt.-Ges

Gelsenkirchen

169  294

I

—

do.

yy

125  000

17

73

Oberschlesische  Eisenindustrie

Gleiwitz

20  000

15

Schles.  Ztg.

13.  6.  1912.

74

Akt.-Ges.  Görlitzer  Maschinenbauanst.  u.  Eisengieß.

Görlitz

71  409

3

—

do.

yy

10  207

I

—

75

Schlesische  Kohlen-  u.  Kokes-Werke

Gottesberg  Schl.

338  584

3

—

76

Greppiner  Werke

Greppin  (Pr.  S.)

21  792

3

—

77

Ilse,  Bergbau-Akt.-Ges

Grube  Ilse  bei

169  883

2

—

do.

Senftenberg

221  131

I

—

78

Engl.  Wollenwaren-Manufaktur  vorm.  Oldrayd  &amp;amp;

Blakeley

Grünberg  (Schl.

35  902

3

—

79

Schlesische  Tuchfabrik  R.  Wolff

yy

11  3i3

3

—

80

Thodesche  Papierfabrik,  Akt.-Ges

Hainsberg  (Sa.)

11  032

3

81

A.  Riebecksche  Montan-Werke

Halle  (S.)

40  000

I

—

82

Wegelin  &amp;amp;  Hübner,  Maschinenf.  u.  Eisengieß..  .

yy

40  326

3

—

83

Blohm  &amp;amp;  Vohs,  Kommandit-Ges.  a.  Akt

Hamburg-126

  811

I

—

Steinwärder

84

Deutsch-Austral.  Dampfschiffs-Ges

Hamburg

52  005

I

—

do.

yy

53  677

8

—

85

Deutsche  Dampfschiffahrtsges.  Kosmos

yy

63  594

I

—

86

Deutsche  Levante-Linie

yy

50  305

I

—

87

Hafen-Dampfschiffahrt

yy

21  733

3

—

88

Hamburger  Freihafen-Lagerhaus-Gesellsch.  .  .  .

yy

50  000

1

—

89

Jute-Spinnerei  u.  Weberei  Hamburg-Harburg  .  .

!  yy

47  000

2

—

90

Reiherstieg  Schiffswerfte  u.  Maschinenf.  /  .  .  .

yy

89  691

3

—

9i

H.  Schlinck  &amp;amp;  Co

yy

30  000

I

—

92

Straßen-Eisenbahn-Gesellsch

yy

137  000

I

—

93

Zentral-Heizungswerke

Hannover-35

  855

3

—

Hainholz

94

Sächsische  Kammgarn-Spinnerei

Harthau  (Erzg.)

12  072

3

—

95

Portland-Zementwerke  Heidelberg  u.  Mannheim  .

Heidelberg

94  106

3

—

96

Braunschweig.  Kohlen-Bergwerke

Helmstedt

43  43i

I

—

97

Farbwerke  vorm.  Meister,  Lucius  &amp;amp;  Brüning  .  .

Höchst  a.  M.

590  029

2

Soc.  Korr.

1912,105

do.  .  .

yy

61  116

23

—

do.  .  .

284  461

3

)

do.  .  .

1  500  000

I

1  Soc.-Korr.

do.  .  .

yy

250  000

9

1  1912,  Nr.  105

do.  .  .

50  000

7

J

do.

20  000

15

J.-B.  G.  Preuß

f.  1911.  S.  49t
        <pb n="73" />
        Quellennachweis.

63

Lfde.Nr.

Name  der  Aktiengesellschaft

Ort

Betrag
M.

Gruppe

Quelle

98
99

Porzellanfabrik  Kahla
Zuckerfabrik  Klein-Wanzleben  vorm.  Rabbethge

Kahla  (S.-Alt.)
Klein-Wanzle-71

  936

3

—

&amp;amp;  Giesecke

ben  (Prov.  Sa.)

23  894

I

—

100

Königsberger  Hartungsche  Ztg.  u.  Verlagsdruck.  .

Königsberg  (P.)

10  718

3

—

101

Porzellanfabrik  Königszelt

Königszelt
(Schl.)

19  113

3

102

Kostheimer  Zellulose-  u.  Papierfabr

Kostheim  b.  M.

13  713

2

—

103

Eisenhüttenwerk  Marienhütte  b.  Kotzenau....

Kotzenau

57  099

3

—

IO4

Erste  Kulmbacher  Akt.-Exportbier-Brauerei  .  .  ,

Kulmbach

IO  000

I

—

105
106

Ferdin.  Bendix  Söhne,  Akt.-Ges.  f.  Holzbearbeitung
Schles.  Holzind.-Akt.-Ges.  vorm.  Ruscheweyh  &amp;amp;

Landsberg  (W.)

22  197

3

—

Schmidt

Langenöls(Schh)

26  041

3

—

107

Große  Leipziger  Straßenbahn

Leipzig

60  000

3

J.-B.  d.  G.  Sachs.
1912,  S.  11

108

Kammgarnspinnerei  Stöhr  &amp;amp;  Co

yy

70  123

3

—

IO9

vorm.  Friedr.  Bayer  &amp;amp;  Co.,  Farbenfabriken  .  .  .

Leverkusen

57  345

8

2.  Jahresber.  d.  Wohldo.



b.  Köln

400  000

I

1911,  Leverkusen  1912

HO

Hannoversche  Baumwollspinnerei  u.  -Weberei  .  .

Linden  vor

16  148

3

—

III

Lindener  Aktienbrauerei  vorm.  Brande  &amp;amp;  Meyer  .

Hannover

20  161

3

—

112

Westfäl.  Metallindustrie-Akt.-Ges

Lippstadt

10  000

I

—

113

Schiffswerft  Henry  Koch

Lübeck

43  373

3

—

114

Aktienbrauerei

Ludwigshafen
a.  Rh.

12  500

I

—

115

Lugauer  Steinkohlenbauverein

Lugau  (Sa.)

64  095

I

—

Il6

Portland-Zementfabrik  vorm.  Heyn  Gebrüder  .  .

Lüneburg

16  208

3

—

117

Allgem.  Gas-Akt.-Gesellsch

Magdeburg

16  4x0

I

—

Il8

Magdeburger  Straßen-Eisenbahn-Ges

yy

42  955

I

—

XI9

Badische  Gesellsch.  f.  Zuckerfabrikat

Mannheim

52  000

2

—

120

Ludwigshafener  Walzmühle

yy

19  796

3

—

X2I

Mannheimer  Dampfschleppschiff.-Ges

yy

38  386

3

—

122

Mannh.  Gummi-Guttapercha-  u.  Asbest-Fabrik

yy

10  463

3

—

123

Süddeutsche  Juteindustrie

yy

28  851

2

—

124

Zellstofffabrik  Waldhof

yy

36  233

3

—

do.

y  y

80  539

2

—

125

Papyrus,  Akt.-Ges

Mannheim-Walddorf


13  793

2

—

I2Ö

Kammgarnspinnerei  Meerane

Meerane  (Sa.)

12  925

3

—

127

Verein.  Säge-  u.  Hobelwerke,  R.  Schaak  &amp;amp;  Co.  .  .

Memel

19  726

3

—

128

Aktien-Ges.  f.  Baumwolliudustrie

Mülhausen(Els-)

10  000

I

—

129

Oberrheinische  Kraftwerke,  Akt.-Ges

yy

15  000

3

—

130

Schlumberger  Fils  &amp;amp;  Co

yy

19  819

I

—

131

Akt.-Brauerei  z.  Löwenbräu

München

98  943

I

—

132

München-Dachauer  Akt.-Ges.  f.  Maschinenpapierf.

yy

34  957

I

—

133

Berliner  Kindl  Brauerei,  Akt.-Ges
Deutsche  Linoleum-  u.  Wachstuch-Comp

Neukölln

28  955

3

—

134

yy

32  814

3

—

J 35

Zuckerfabrik  Neuteich

Neuteich(WPr.)

10  000

I

—

136

Bergbau-Akt.-Gesellsch.  Massen

Niedermassen

10  443

3

—

i37

Vereinigte  Pinselfabriken

Nürnberg

10  000

3

—

do.

yy

20  000

I

—

138

Siemens-Schuckert-Werke

Nürnb.-Fürth

200  000

23

J.-B.d.G.  Bay.
f.  1911.  145

do.  (u.  Siemens  &amp;amp;  Halske  in  Berlin)  ,  .  .

,,  (u,  Berlin)

560  000
(jährlich)

I

Mitteil.  üb.  d.
Leist,  d.  „Kassen“, ­
  S.  4
        <pb n="74" />
        64

Quellennachweis.

u
!2j

Name  der  Aktiengesellschaft

Ort

Betrag

&amp;lt;u
o.
Oh
0

Quelle

«h-«
hJ

M.

0

139

Aktien-Ges.  f.  Zink-Ind.  vorm.  Wilh.  Grillo  .  .  .

Oberhausen

10  000

I

140

Gutehoffnungshütte

„  (Rhld.)

25  000

18

Volkswohl

1912.  9

141

Pongs  Spinnereien  u.  Webereien

Odenkirchen

15  376

3

—

142

Brauerei  Ernst  Engelhardt  Nchf.  Akt-Ges.  .  .  .

Pankow  b.  Berl.

10  295

3

—

143

Gebr.  Vetter,  Akt.-Ges.  Ziegelwerke

Pforzheim

23  193

1

—

144

Chemische  Fabrik  von  Heyden  A.-G

Radebeul

63  444

3

b.  Dresden

145

Hein.  Lehmann  &amp;amp;  Co

Reinickendorf

142  194

3

—

bei  Berlin

146

Akt.-Ges.  d.  Hollerschen  Carlshütte

Rendsburg

23  611

3

—

147

Eisenhütte  Holstein

&amp;gt;&amp;gt;

22  704

I

—

148

Kraftübertragungswerke

Rheinfelden

10  000

3

—

149

Akt.-Ges.  „Neptun“  Schiffswerft  u.  Maschinenfabr.

Rostock

70  010

3

—

iS«
151

„Consolidation“  Bergw.-Akt.-Ges
Vereinigte  deutsche  Nickelwerke,  Akt.-Ges.  vorm.

Schalke

17  643

17

—

Fleitmann,  Witte  &amp;amp;  Co

Schwerte  (Ruhr

50  000

1

—

152

Porzellanfabrik  Lorenz  Hutschenreuther  Akt.-Ges.

Selb  i.  Bay.

42  842

3

—

153

Weyersberg,  Kirschbaum  &amp;amp;  Co

Solingen

24  256

3

—

154

Akt.-Ges.  d.  Chem.  Produkt.-Fabr.  Pommerensdorf

Stettin

49  962

3

—

155

Hedwigshütte,  Anthracit-Kohlen-  u.  Kokes-Werke

James  Stevenson

)  &amp;gt;

17  000

I

—

156

Pommersche  Provinzial-Zuckersiederei

yy

15  014

I

—

i57

Stettiner  Chamottefabr.  Akt.-Ges.  vorm.  Didier

y)

IO  OOO

I

—

158

Elektrizitätswerk  Straßburg

Straßburg  (Eis.)

42  716

I

—

159

Straßburg.  Straßenbahn-Gesellsch

yy

48  347

I

—

160

Zetter  &amp;amp;  Scheerer,  Fabrik  f.  Chirurg.  Instrumente

Tuttlingen(W.)

IO  OOO

I

J.-B.  d.  G.
Wttbg.  f.  1911,
9i

l6l

Chemische  Fabriken  vorm.  Weiler-ter-Meer  .  .

Uerdingen

IOO  OOO

I

_

Niederrhein

162

Lokalbahn  Gotteszell-Viechtach

Viechtach

IO  OOO

1

—-163



Akt.-Ges.  Porzellanfabrik  Weiden,  Gebr.  Bauscher

Weiden

29  094

3

—

164

Otto  Hetzer,  Holzpflege  u.  Holzbearbeitung  .  .  .

Weimar

10  312

3

—

165

Erdmannsdorfer  Act.-Ges.  f.  Flachsgarn-  Masch.-Spinn,

  u.  Weberei

Zillertal  (Schl.)

29  392

3

—
        <pb n="75" />
        Quellennachweis.  65
3.  Banken,  Versicherungsgesellschaften  usw.

Siehe  die  Quellennotiz  bei  den  Aktiengesellschaften.

Lfde.Nr.

Firma

Ort

Betrag
M.

Gruppe

Quelle

I

Aachener  u.  Münchener  Feuer-Vers.-Ges.  .  .  .

Aachen

486  374

4

2

Aachen-Leipziger  Vers.-Akt.-Ges

&amp;gt;&amp;gt;

23  248

4

—

3

„Allianz“  Vers.-Akt.-Ges

Berlin

30  000

I

—

4

Bank  f.  Handel  u.  Industrie  (Darmstädt.  Bank)  .

1  1

1  699  531

2

—

5

Berlinische  Feuerversich.-Anstalt

11

15  000

I

—

6

Brandenburger  Spiegelglas-Versich.-Akt.-Ges.  .  .

11

12  677

I

—

7

Deutsche  Bank

11

1  200  839

I

—

do.

11

238  638

3

—

8

Deutsche  Feuer-Versich.-Akt.-Ges

11

13  577

4

—

9

do.  Hypotheken-Bank

11

624  894

I

D.  Reichs-IO



do.  Treuhand-Gesellschaft

31  IOI

I

Anz.  19.  2.  13

I  I

Deutschland,  Lebens-Vers.-Akt.-Ges

16  676

I

—

12

Disconto-Gesellschaft

300  000

1

D.R.A.  18.2.13

13

„Fortuna“  Allgem.  Vers.-Akt.-Ges

15  000

I

—

14

Friedrich  Wilhelm,  Preuß.  Leb.  u.  Garant.  Vers.-Akt.-Ges


11

60  000

I

do.

11

70  000

2

—

15

Internat.  Lloyd,  Vers.-Akt.-Ges

11

IO  OOO

I

—

16

Kommerz-  u.  Diskontobank

17

120  000

I

Schles.  Ztg.

17

Nationalbank  für  Deutschland

11

150  000

1

2.  3-  13
Berl.  Tagebl.

18

Preuß.  Feuer-Vers.-Akt.-Ges

18  017

4

25.  2.  13

19

Preuß.  Zentral-Genossensch.-Kasse

26  890

2

—

20

„Union“  Allg.  Vers.-Akt.-Ges

11

34  343

4

—

21

„Victoria  zu  Berlin“  Allg.  Vers.-Akt.-Ges.  .  .  .

11

603  487

1

—

22

Victoria,  Feuer-Vers.-Akt.-Ges

11

100  000

I

—

do.

11

48  419

4

—

23

Chemnitzer  Bank-Verein

Chemnitz

15  195

I

24

„Agrippina“  See-Fluß-  u.  Land-Transp.-Vers.-Ges.

Cöln

IO  000

I

—

25

Cölnische  Feuer-Vers.-Ges.  Colonia

11

30  000

I

—

do.

71

90  768

4

—

26

Cölnische  Rückversich.-Gesellsch

50  000

I

—

27

Rhein.-Westfäl.  Boden-Credit-Bank

11

27  647

I

—

28

Danziger  Privat-Akt.-Bank

Danzig

13  829

1

—

29

do.  Sparkassen-Akt.-Verein

71

49  800

4

—

30

Dresdner  Bank

Dresden

436  824

1

—

3i

Vereins-Versich.-Bank  f.  Deutschland  A.-G.  .  .  .

Düsseldorf

15  314

1

—

32

Vaterländ.  Feuer-Versich.-Akt.-Ges

Elberfeld

30  000

I

—

do.

17

71  023

4

—

33

Westdeutsche  Versieh.-Akt.-Bank

Essen  (Ruhr)

11  041

I

—

do.

11

28  787

4

—

34

Deutscher  Phönix,  Vers.-Akt.-Ges

Frankfurt  (M.)

20  000

I

—

do.

11

100  000

4

—

35

Frankfurter  Allg.  Vers.-Akt.-Ges

11

50  000

I

—

36

Frankona,  Rück-  u.  Mitvers.-Akt.-Ges

11

10  000

I

—

37

Mitteldeutsche  Creditbank

11

62  057

I

—

do.

11

18  038

I

—

5
        <pb n="76" />
        66

Quellennachweis.

Lfde.Nr.

Firma

Ort

Betrag
M.

Gruppe

Quelle

38

„Neptun“  Wasserleit.-Schäd.  u.  Unf.-Vers.-Ges.  .

&amp;gt;&amp;gt;

15  723

I

39

„Providentia“  Frankf.  Vers.-Ges

tf

50  000

I

—

40

China  Export-Import-  u.  Bank-Compganie  .  .  .

Hamburg

12  000

17

—

4i

Hamburg-Bremer  Feuer-Vers.-Ges

yy

33  3ii

4

—

42

Hansa,  Allg.  Vers.-Akt.-Ges

yy

10  375

2

—

43

Vereinsbank

yy

50  000

I

—

44

Waren-Liquidations-Kasse

yy

IO  000

I

—

45

Westholsteinische  Bank

Heide  (Holst.)

22  122

I

—

46

Hildesheimer  Bank

Hildesheim

IO  OOO

4

Volkswohl
1912,  3

47

Schleswig-Holsteinische  Bank

Husum

10  125

I

—

48

Badische  Feuer-Vers.-Bank

Karlsruhe

II  291

4

—

49

Leipziger  Feuer-Vers.-Anstalt

Leipzig

150  625

4

—

50

Deutsche  Lebensversicherungs-Gesellsch

Lübeck

15  000

I

—

5i

Magdeburger  Bau-  u.  Credit-Bank

Magdeburg

18  816

3

—

52

do.  Feuerversich.-Ges

yy

162  894

I

—

do.

yy

26s  983

4

—

53

Badische  Bank

Mannheim

15  000

I

—

54

Grün  &amp;amp;  Bilfinger,  Akt.-Ges

yy

23  749

I

—

55

Mannheim.  Versicherungsgesellsch

yy

58  000

I

—

56

Oberrhein.  Versieh.-Ges

yy

50  000

I

—

57

Deutsche  Hypothekenbank

Meiningen

28  901

I

—

58

Mayer  &amp;amp;  Cie,  Caisse  d’Escompte  de  Metz  .  .  .

Metz

19  335

2

—

59

Bayrische  Hypotheken-  u.  Wechselbank  ....

München

107  367

I

—

ÖO

Gladbacher  Feuervers.-Akt.-Ges

M.-Gladbach

15  000

I

—

6l

Oldenburgische  Landesbank

01denburg(Gr.)

22  438

I

—

62

do.  Spar-  u.  Leih-Bank

yy

20  000

I

—

63

do.  Versieh.-Ges

yy

22  289

4

—

64

Mecklenburgische  Spar-Bank

Schwerin  (M.)

13  074

I

—

65

Allgem.  Elsaß.  Bankgesellsch

Straßburg  (Eis.)

39  071

I

—

66

Feuerversich.-Akt.-Ges.  Rhein  u.  Mosel  ....

yy

17  893

I

—

do.  ....

yy

15  585

4

—

67

„Union“  Allg.  Deutsche  Hagel-Vers.-Ges.  ....

Weimar

134  000

I

—
        <pb n="77" />
        Quellennachweis.

67

Anlage  2.

Der  Staat  als  Arbeitgeber.  Etatjahr  1911.  (Quellennachweis  für  Tabelle  5.)

ü

Nicht  auf  gesetzlicher  Verpflichtung

&amp;lt;D
CU

Quelle

Bemerkungen

&amp;lt;6

Staatsbetrieb

beruhende  Wohlfahrtsleistungen

Cu
3

&amp;gt;+H
hJ

Art

Betrag  in  M.

Ü

Deutsches  Reich

I

Allgemein  für  alle

Förderung  der  Herstellung

Reichs-Betriebe  und

von  Kleinwohnungen  für

Verwaltungen

Arbeiter  und  gering  besoldete ­
  Beamte

2  OOO  000

13

Außerordentl.  Etat

IV.  Kap.  1  Tit.  1  für

1911.

2

Reichsheer-Verwalt.

(siehe  die  Einzelstaaten)

—

—

—

3

Verwaltung  d.  kais.

Unterstützungen  für  hilfsbe-Marine



dürftige  Familien  d.  Mannschaften ­


21  4IO

I

R.-H.-Etat  VII  51,22

Schaffung  und  Unterhaltung

von  Wohlfahrtseinrichtungen ­


500  000

3

do.  64,  10

521  410

Beträge  f.  Unter-4



Reichspost-  u.  Tele-Beitrag

  zur  Post-Unterstüt-Stützungen

  an  Argraphenverwaltg.



zungskasse

300  000

I

do.  XV  85,  14

beiter,  Urlaubs-Beihilfe

  fürs  Genesungsheim

50  000

8

do.  85,  38d

kosten,  spezielle

Errichtung  von  Wohngebäuden ­
  für  Arbeiter  usw.

279  000

13

do.  4,  1

Wohlfahrtspflege
usw.  sind  nicht
aus  dem  Etat

Beihilfe  an  Bedürftige,  deren

festzustellen.

Ruhegehalt  hinter  300  M.

Die  für  die  Inanzurückbleibt



600  000

I

do.  85,44  a

spruchnahme  der

Miete  für  Unterbeamte  usw.

Post  z.  Durchfüh  -

an  Orten  mit  Wohnungsrung

  der  Reichsmangel



136  600

13

do.  85,  56

versicherungs-1

  365  600

gesetze  auf  die

Postausgabe  entfallenden ­
  Beträge
sind  nicht  aus  d.
Etat  zu  ersehen.

5

Reichsdruckerei

Unterstützungen  an  Arbeiter

36  000

I

do.  XVI.  86,  13

6

Reichs-Eisenbahnen

Wohlfahrtszwecke

6  060  200

3

do.  XVII  87,  17

Bau  von  Mietwohnungen

251  500

13

Außerord.  Et.  5,  20

Unterstützungen

179  500

I

R.-H.-Etat  87,  17

Erweiterung  d.  Kai-6

  491  200

7

ser-Wilh.-Kanals

Wohlfahrtszwecke

2  194  000

3

Außerord.  Etat  1,  2

In  Sa.  Deutsches  Reich

12  608  210

Königr.  Preußen

1

Heeresverwaltung

Unterstützungen  an  Arbeiter

39  000

I

St.-H.-Et.  f.  1911  V

do.  (Technische  Institute)
Außergesetzliche  Wohl-1

  721  300

I

do.V  43,  7  [37,  6

fahrtseinrichtungen  für  Zivilhandwerker ­


45  168

3

do.  26,  6

Wohlfahrtsgebäude.

132  200

3

do.  26,  6

Verheiratetengebäude

161  500

13

do.  26,  6

2  099  168

5*
        <pb n="78" />
        68

Quellennachweis.

Staatsbetrieb

Nicht  auf  gesetzlicher  Verpflichtung
beruhende  Wohlfahrtsleistungen

&amp;lt;D
CL
Oh
3

Quelle

Art

Betrag  in  M.

O

Domänenverwaltg.

Unterstützungen  an  Witwen
und  Waisen

24  OOO

I

St.-H.-Et.  I  1,  8

Unterstützungen  an  Hinterbliebene ­
  usw.

8  470

I

f.  1911
do.  1,  15

An  Armenanstalten  u.  milde

Stiftungen

50  211

17

do.  1,  14

Vermehrung  und  Verbesserung ­
  der  Arbeiterwohngen.

400  000

13

Außerord.  Etat  1,2

482  681

Forstverwaltung

Beitrag  zur  Forstarbeiter-Unterstützungskasse


30  000

I

St.-H.-Etat  f.  1911

Unterstützungen  an  Nichtbeamte ­
  und  deren  Hinterbliebene ­


60  000

I

II  4.  5
do.  4,  6

Beschaffung  von  Insthäusern
  für  Arbeiter

180  000

13

do.  2,  3

270  000

Berg-,  Hütten-  und
Salinenverwaltung

Bauprämien  f.  Kleinhäuser
Errichtung  von  Arbeiterkolonien ­
  1911

139  500
6  866  056

13
13

Zuschüsse  für  Brotkorn

121  184

23

Löhne  für  Erholungsurlaub

267  032

9

Anlage  von  Schlafhäusern

213  925

13

Arbeiter-Speisehäuser  und
Kaffeehallen
Deputatkohlen  und  Salz
Unterstützungen  an  Arbeiter

21  682
2  695  718
149  674

23
23
1

do.  VIII,  sowie
„Betriebsbericht  d.
preuß.  Bergver-.waltung
  f.  1911“

Einrichtungskosten  f.  Fortbildungsschulen ­


17  927

14

(Drucksache  Nr.
931  d.  H.  d.  Abg.

do.  f.  Haushaltungsschulen

5  725

14

1912/13)

do.  für  Kleinkinderschulen

S23

6

Bau  einer  Kleinkinderschule

45  000

6

do.  Arbeiterspeisehalle

25  000

23

Aufwendungen  für  Arbeiterbibliotheken ­


10  570

15

Arbeiterkolonie  Recklinghausen ­


1  965  000

13

12  544  516

Bauverwaltung

Unterstützungen  an  Arbeiter

33  500

1

St.-H.-Etat  f.  1911

Preußisch-Hessisch.
Staatseisenbahnen

Unterstützungen  für  Arbeit,
und  deren  Hinterbliebene

2  223  985

1

IV  65.

Minderansatz  an  Wohnungsmieten ­
  für  Hilfskräfte  und
Arbeiter
Kosten  f.  bahnärztl.  Dienst
Zuschüsse  zu  Krankenkass.

956  000
2  661  472
4  298  611

M
00  00  OJ

St.-H.-Etat  f.  1911
Nr.  9  u.  „Bericht
üb.  die  Ergebnisse
des  Betriebs  usw.
für  1911“  (Nr.  940

Beiträge  für  Kleinkinderfürsorge ­


109  250

6

d.  Drucks,  d.  H.  d.
Abg.  1912/13).

Beihilfen  zu  Genesungsheimen ­


50  000

8

10299318

Bemerkungen

Die  Beträge  für
Lieferung  von
Frei-Feuerung
an  Holz  u.  Torf
sind  nicht  fixiert.

Außerdem  für
diesen  Zweck
343  400  M.  unverzinsliche ­
  u.
2  478  412  M.  verzinsl.
  Darlehen.

Nicht  in  Ansatz
gebracht  ist  der
Aufwand  für  die
(unentgeltlich  benutzbaren) ­
  Badeanstalten, ­
  für  Fürsorge ­
  für  die  Bediensteten ­
  während ­
  des  Dienstes,
f.  Bekämpfung  d.
Alkoholgenusses,
für  Unterkunfts-
        <pb n="79" />
        Quellennachweis.

69

Lfde.Nr.

Staatsbetrieb

Nicht  auf  gesetzlicher  Verpflichtung
beruhende  Wohlfahrtsleistungen

&amp;lt;D
cu
CU
cs

Quelle

Art

Betrag  in  M.

0

Übertrag

10  299  318

Ausgabe  aus  Staats-Nebenfonds
  zu  Wohlfahrtszweck.

95  485

3

r
\

Beitrag  zur  Abteilung  B  der
Arbeiterpensionskasse

6  628  600

1

f
St.-H.-Etat  f.  1911  c

Zuschüsse  zur  Arbeiterpensionskasse ­


2  309  983

1

Nr.  9  u.  „Bericht
üb.  die  Ergebnisse

Belohnungen  an  Arbeiter
Für  Tuberkulosebekämpfg.

436  910
164  600

2
8

des  Betriebs  usw.
für  1911“  (Nr.  940

Förderung  des  Turnens
do.  der  Kleintierzucht
Für  Neubauten  von  Arbeiter-5

  900
19  600

9
3

Abg.  1912/13)

Wohnungen  ca.

3  000  000

13

22  960  396

In  Summa  Kgr.  Preußen

38  390  261

Königr.  Bayern

Bergwerke,  Hütten
und  Salinen

Für  Schulen  d.  Arb.-Kinder
Unterstützungen

18  385
52  800

14
I

St.-H.-Etat  f.  1911

Sonstige  Ausg.  f.  d.  Arbeiter

271  980

3

V,  Kap.  6,  1—7

343  165

Staats-Eisenbahnen

Bahnärztlicher  Dienst

382  000

8

St.-H.-Etat  f.  1911,

Belohnungen

7  000

2

VIII,  4

Badekuren

23  000

8

Beitrag  zur  Abt.  B  der  Arbeiterpensionskasse ­


1  159  000

I

U  nterstützungen

312  000

I

Genesenenfürsorge

51  000

8

1  934  000

Post-  u.  Telegraph.-Verwaltung


Beschaffung  von  Wohnung.
f.  Beamte  u.  Arbeiter
Unterstützungen
Zuschuß  zu  der  Arbeiter-610

  000
105  000

13
I

Außerord.  Etat  Ib  6
St.-H.-Et.  IX  f.1911

pensionskasse  B

81  000

I

796  000

Forstverwaltung

Beitr.  z.  Unterstützungsver.

506  000

1

do.  XVI

Heeresverwaltung

Erbauung  v.  Arb.-Wohnh.
Unterstützungen
do.

45  000
5  7oo
170  417

13
I
I

Beil.-Bd.XV  d.Verh.
der  Bayr.  K.d.  Abg.
f.  1911

221  117

In  Summa  Kgr.  Bayern

3  800  282

Königr.  Sachsen
Heeresverwaltung

Unterstützungen  an  Arbeiter
do.  (Techn.  Instit.)

3  660
56  408
60  068

I
I

R.-H.-Etat  f.  1911
do.  43,  7  [V.  37,  6

Porzellanmanufaktur ­

Steinkohlenwerk
Zaukerode

Zuschuß  zur  Arbeiter-Pensionskasse ­


30  000

I

St.-H.-Etat  f.  1911

Unterstützungen  an  Aufseh.
und  Arbeiter

33  000

I

III  8,  5
do.  III  9,  18

183  136

Bemerkungen

.  Eisenbahn-  u.
Frauenvereine
usw.  usw.

Wie  vorherreich ­

  Preußen,
sowie  Aufwendungen ­
  für  Ar-Wie

  bei  Königreich ­
  Bayern.
        <pb n="80" />
        7o

Quellennachweis.

u
53
&amp;lt;ü
*Ö
M-»
►J

Staatsbetrieb

Nicht  auf  gesetzlicher  Verp
beruhende  Wohlfahrtsleis
Art

flichtung
tungen
Betrag  in  M.

Gruppe

Quelle

Bemerkungen

Übertrag

183  136

4

Hüttenwerke  Frei-Urlaubslohn



3  750

9

St.-H.-Etat  f.  1911

berg

Unterstützungen

3  800

I

III  11,  14

Bergärztlicher  Dienst

10  250

8

17  800

5

Staats-Eisenbahnen

Belohnungen

15  000

2

do.  9,  5

Bahnärztl.  Dienst

119  000

8

Zuschüsse  z.  d.  Krankenk.

353  400

8

do.  zur  Arbeiterpensionskasse,

  Abt.  B

800  350

I

Unterstützungen

75  000

I

1  362  750

6

Forsten

Unterstützungen  an  Arbeiter

9  400

I

do.  II  1,  32

In  Summa  Kgr.  Sachsen

1  513  018

Königr.Württbg.

I

Heeresverwaltung

Unterstützungen  an  Arbeiter

1695

I

R.-H.-Etat  f.  1911

Wie  bei  Kgr.

do.  (techn.  Instit.)

13  794

I

V  37,  6  u.  43,  7

Bayern

15  489

2

Staatseisenbahnen

Urlaubslöhne  an  Arbeiter

15  000

9

St.-H.-Etat  f.  W.

Belohnungen  an  Arbeiter

20  000

2

118,27

Bahnärztl.  Dienst

112  000

8

Zuschüsse  zur  Arbeiterpensionskasse



230  000

I

Unterstützungen

1225  000

I

1602  000

3

Bodenseeschiffahrt

Unterstützungen

28  000

I

do.

4

Post-  u.  Telegraph.-Postärztlicher

  Dienst

30  000

8

do.  119,  120,  24

Verwaltung

Zuschüsse  zu  d.  Pensionsk.

63  000

I

Unterstützungen

445  000

I

Hilfskasse

3  500

I

541500

In  Sa.  Kgr.  Württemberg

2186  989

Grßhzgt.  Baden

I

Staatsbahnen

Belohnungen  der  Arbeiter

22100

2

St.-H.-Etat  f.  1911

U  nterstützungen

142  400

I

IV  u.  VII  sowie

Bahnärztl.  Dienst

114  905

8

„Bericht“

Kaffeeküchen

41000

23

Genesenenfürsorge

28  600

8

Zuschüsse  z.  d.  Krankenk.

351000

8

Zuschüsse  zur  Arbeiter-Pensionskasse



518  000

I

In  Summa  Großh.  Baden

1218  005

Staaten:  Preußen,  Bayern,

Sachsen,  Württemberg  und

Baden

47108  555

Deutsches  Reich  u.  5  Einzel-Staaten



59  716  765
        <pb n="81" />
        Adlerwerke  vorm.  Heinrich  Kleyer  A.  G.
zu  Frankfurt  a.  M.
Bei  der  ganzen  Fabrikanlage,  besonders  bei  den  umfangreichen  Neubauten,  ist  dafür  Sorge
getragen,  daß  den  Arbeitern  große  gesunde  Arbeitssäle  mit  weiten,  hellen  Fenstern,
durch  welche  Licht  und  Luft  ungehindert  Zutritt  haben,  zur  Verfügung  stehen.  Dampfheizung, ­
  elektrisches  Licht,  sowie  Waschräume  mit  kaltem  und  warmem  Wasser  sind
in  allen  Werkstätten  vorhanden.  Besondere  Sorgfalt  ist  darauf  verwendet,  die  Arbeiter  vor
Schaden  an  Körper  oder  Gesundheit  zu  schützen.  Moderne  Maschinen  mit  allen  der  Neuzeit
entsprechenden  Sicherheitsvorrichtungen  ermöglichen  ein  gefahrloses  Arbeiten,  während ­
  kräftige  Ventilatoren  und  Staubsaugeapparate,  letztere  besonders  in  den  Holzbearbeitungswerkstätten ­
  und  der  Schleiferei,  den  Staub  und  schädliche  Dünste  aus  den
Arbeitsräumen  entfernen  und  eine  stete  Lufterneuerung  herbeiführen.
KANTINE.  Um  den  Arbeitern,  besonders  während  der  sommerlichen  Hitze,  ihre  Tätigkeit
zu  erleichtern  und  zugleich  den  Alkoholverbrauch  zu  vermindern,  hat  die  Firma  für  eine  ständige ­
  unentgeltliche  Abgabe  von  Kaffee,  besonders  an  Schmiede,  Heizer  und  sonstige
Feuerarbeiter,  Vorsorge  getroffen;  außerdem  können  die  Arbeiter  während  der  Pausen  aus
Kochapparaten,  die  über  die  ganze  Fabrik  verteilt  sind,  heißes  Wasser  zur  Bereitung
von  Kaffee,  Tee  und  Kakao  entnehmen  und  in  der  Kantine  sich  gegen  geringes  Entgelt
alkoholfreie  Getränke  verschaffen.  Dort  bestehen  auch  Vorrichtungen,  die  es  den  Arbeitern
ermöglichen,  ihr  mitgebrachtes  Mittagsessen  rasch  anzuwärmen.
Durch  die  Kantine,  deren  Überschüsse  der  Arbeiterunterstützungskasse  zufließen,
werden  Seefische  zu  Engrospreisen  eingekauft  und  zum  Selbstkostenpreis  an  die
Arbeiter  abgegeben;  in  derselben  Weise  sorgt  ein  von  der  Arbeiterschaft  ins  Leben  gerufener
und  von  der  Firma  unterstützter  Werkverein  für  den  billigen  Bezug  von  Kohlen,
Kartoffeln  und  ähnlichen  Massenartikeln,  so  daß  den  Arbeitern  der  Firma,  die  bereits  zu
den  höchstbezahlten  in  der  bezüglichen  Industrie  gehören,  die  Möglichkeit  gegeben  ist,  sich
billiger,  als  es  für  den  Einzelnen  bei  der  allgemeinen  Teuerung  möglich  wäre,  preiswerte
Lebensmittel  zu  verschaffen  und  dadurch  ihre  Lebenshaltung  zu  verbessern.
SPARKASSE.  Durch  besonderes  Entgegenkommen  der  Adlerwerke  ist  der  Werkverein
in  den  Stand  gesetzt  worden,  bei  der  Kasse  der  Adlerwerke  eine  Sparkasse  für  seine
Mitglieder  einzurichten.  Die  Einlagen,  die  trotz  der  Kürze  der  Zeit  bereits  annähernd
40  000  M.  betragen,  werden  mit  5  %  verzinst,  und  zwar  so,  daß  die  Zinsen  regelmäßig  am
Schlüsse  des  Jahres  zum  Kapital  geschlagen  und  mit  diesem  weiter  verzinst  werden.
WOHLFAHRTSEINRICHTUNGEN.  Die  Fürsorge  für  die  Arbeiterschaft,  die  heute  über
6000  Personen  umfaßt,  soll  ständig  weiter  ausgebaut  werden.  Es  ist  beabsichtigt,  besondere,
große  Aufenthaltsräume  zu  errichten  und  so  namentlich  den  Arbeitern,  welche  von  auswärts
kommen,  oder  welche  Nachtarbeit  verrichten  und  deren  Zahl  ist  nicht  gering  —,  während
ihrer  Freizeit  eine  gute  angenehme  Unterkunft  und  Gelegenheit  zur  Einnahme  ihrer  Mahlzeiten ­
  zu  schaffen.  Ein  Fonds  für  Wohlfahrtseinrichtungen,  der  heute  bereits  eine
Höhe  von  über  250  000  M.  erreicht  hat,  dient  ähnlichen  Zwecken.
Neben  der  gesetzlichen  Unfall-,  Alters-,  Invaliden-  und  Krankenversicherung,  für  welch
letztere  eine  besondere  Betriebskrankenkasse  mit  einem  Vermögen  von  265000  M.
besteht  sind  ausschließlich  aus  eigenen  Mitteln  der  Firma  ein  Beamtenpensionsfonds
von  über  700000  M.  und  ein  Unterstützungsfonds  für  Beamte  und  Arbeiter  in  Höhe  von
150000  M.  gebildet.  Diese  Fonds,  denen  jährlich  große  Beträge  zugewandt  werden,  dienen
dazu,  bei  Unglücksfällen  oder  unverschuldeter  Notlage  an  Angestellte  oder  deren  Familien ­
  über  die  gesetzliche  Verpflichtung  hinaus  einmalige  oder  laufende  Unterstützungen
auszuzahlen,  eine  Einrichtung,  die  ihren  Wert  bereits  in  zahlreichen  Fällen  bestens  bewiesen ­
  und  manche  Sorge  von  den  Betroffenen  genommen  hat.
        <pb n="82" />
        2*

Aktienbrauerei  zum  Löwenbräu
in  München.

Vor  etlichen  hundert  Jahren  schon  sprachen  die  Münchner  kurzweg  vom  Löwenbräu.
Damals  war  es  eine  kleine  Braustätte  im  Innern  der  Stadt,  deren  Haus  geschmückt  war
mit  dem  Sinnbild  des  ruhenden  Leuen.  Und  heute,  da  in  neuer  Form  aus  diesem  kleinen  Betriebe ­
  sich  als  ein  einziger  Großbetrieb  die  größte  Brauerei  des  Deutschen  Reiches  entwickelt
hat,  sagen  die  Einheimischen  und  die  Fremden  nicht  anders.  Die  große  Aktiengesellschaft,
die  den  Ruhm  der  Münchener  Brauindustrie  mit  hinausträgt  nicht  nur  in  den  deutschen ­
  Norden  und  zu  den  westlichen  Nachbarn,  sondern  auch  über  die  Weltmeere,  hat
sich’s  angelegen  sein  lassen,  nicht  bloß  einen  guten  Stoff  zu  erzeugen,  sondern  auch
in  allen  ihren  übrigen  Einrichtungen  den  Namen  „modern“  im  besten  Sinne  zu  verdienen. ­

Wer  heute  das  Loblied  der  alten  Zeit  und  ihrer  in  vielen  Dingen  gewiß  patriarchalischen
Verhältnisse  singt,  der  vergißt  nur  zu  leicht  die  zwängenden  Einschränkungen,  die  sie  gerade
der  Arbeiterschaft  auferlegten  und  übersieht  häufig  das,  was  von  großen  Verbänden  und
Unternehmungen  auch  schon  vor  den  dankenswerten  gesetzlichen  Maßnahmen  sozialer
Fürsorge  aus  freien  Stücken  geschehen  ist.
Die  Aktienbrauerei  zum  Löwenbräu  beschäftigt  heute  nahezu  1000  Arbeiter,  von
denen  nur  ein  Fünftel  unter  fünf  Dienstjahren  im  Hause  ist,  während  über  380  Arbeiter
5—15  Jahre,  fast  200  Arbeiter  nahezu  20  Jahre  und  ca.  140  Arbeiter  20  bis  30  Jahre  und
darüber  vollendet  haben.
Wenn  Zahlen  beweisen,  so  kommt  gewiß  diesen  Ziffern  die  Kraft  zu,  zu  bezeugen,  daß
die  Brauerei  mit  einem  Stamm  treuer  Helfer  arbeitet.  Sie  hat  aber  auch  schon  frühzeitig
Vorsorge  getroffen,  die  Zukunft  ihrer  Mitarbeiter  und  deren  Familien  sicherzustellen.  Schon
13  Jahre  nach  ihrer  Gründung  rief  die  noch  junge  Aktiengesellschaft  im  Jahre  1885/1886
mit  einer  ursprünglichen  Einlage  von  10  000  M.  eine
PENSIONSKASSE  ins  Leben,  deren  Kapital  durch  jährliche  Zuwendungen  von  je
30  000  M.  nach  zehn  Jahren  schon  auf  320  000  M.  angewachsen  war.  Im  Jahre  1896/1897
        <pb n="83" />
        *j*

Speisesaal.

Aktienbrauerei  zum  Löwenbräu  in  München.

Küche.
        <pb n="84" />
        •  .

v  ■■■

Aktienbrauerei  zum  Löwenbräu  in  München

Waschraum  für  Arbeiter.

Schlafsaal  für  ledige  Arbeiter.
        <pb n="85" />
        Aktienbrauerei  zum  Löwenbräu,  München.

5*

erhielt  die  Kasse  anläßlich  des  fünfundzwanzigjährigen  Bestehens  der  Brauerei  eine  außerordentliche ­
  Zuwendung  von  ioo  ooo  M.  Seitdem  wurden  ihr  jährlich  50  000  M.  zugewiesen
und  seit  Übernahme  der  Mathäserbrauerei  jährlich  60  000  M.  So  konnte  denn  die  gesamte ­
  Reserve  zur  Höhe  von  zurzeit  1  450  000  M.  anwachsen,  die  jährlich  von  der
Brauerei  noch  mit  4  Prozent  verzinst  werden.  Die  Höhe  der  Pensionen  und  Unterstützungen ­
  an  die  Arbeiter  und  deren  bedürftige  Familien  hat  im  Jahre  1912  etwa  44  000  M.
erreicht.
Die  höchste  Pension  eines  Mannes  beträgt  gegenwärtig  nahezu  2000  M.,  die  einer
Witwe  640  M.,  die  jedes  Kindes  in  der  Familie  gegen  60  M.,  eine  Vergünstigung,  an  der
gegenwärtig  45  Männer,  82  Frauen  und  60  Kinder  teilnehmen.
GRATIFIKATION.  Damit  auch  der  Geist  der  Familienzusammengehörigkeit  unter  den
Angestellten  wachgehalten  wird,  ist  seit  vielen  Jahren  die  Einrichtung  getroffen,  daß  zum
Weihnachtsfest  jeder  Arbeiter  eine  Gratifikation,  jede  Familie  für  jedes  ihrer  Kinder
ein  Geschenk  von  je  10  M.  erhält,  was  bei  dem  gegenwärtigen  Personalstand  die  ansehnliche ­
  Summe  von  jährlich  50  000  M.  ausmacht.
VERGÜNSTIGUNGEN.  Aber  auch  auf  anderem  Gebiet  hat  die  Brauerei  mit  gutem
Erfolg  ein  Stück  praktischer  sozialer  Arbeit  geleistet.  Rechtzeitig  sicherte  sie  sich  in  der
Nähe  Münchens  ausgedehnte  Gründe;  das  Ökonomiegut  Obergrashof  bei  Dachau,  das
seine  Produkte  für  die  Brauerei  liefert,  und  zum  Teil  die  105  Pferde  und  100  Ochsen  ernährt,
die  neben  acht  großen  Lastautomobilen  den  Fuhrpark  bilden,  wurde  auch  der  Arbeiterschaft ­
  dienstbar  gemacht.  Der  Anbau  von  Getreide  und  Kartoffeln,  eine  ausgedehnte  Milchwirtschaft ­
  ermöglichten  es,  den  Angestellten  Vergünstigungen  einzuräumen,  die  bei  der
allgemeinen  Teuerung  der  Lebensmittel  als  wertvolle  Beihilfe  angesehen  werden  dürfen.
So  wurden  im  verflossenen  Jahr  etwa  1000  Hektoliter  bester  Milch  zum  Preis  von  18  Pfg.
(der  sonstige  Kleinverkaufspreis  beträgt  22  Pfg.),  sowie  andere  landwirtschaftliche  Erzeugnisse ­
  zu  niedrigen  Preisen  an  die  Familien  abgegeben.
Den  üblichen  Haustrunk,  der  Brauereiarbeitern  gewährt  wird,  hat  die  Gesellschaft,
gleich  den  anderen  Münchener  Brauereien  in  bar  abgelöst  und  damit  die  Löhne  entsprechend
erhöht.  Niemand  ist  also  zum  Trinken  verleitet,  wohl  aber  wird  den  Leuten  der  Vorzug
gewährt,  das  benötigte  Bier  zum  Preis  von  18  Pfg.  per  Liter  (gegen  28  bzw.  30  Pfg.  in  den
Schanklokalen)  von  der  Brauerei  zu  beziehen.
Freundliche,  helle  Säle  dienen  in  dienstfreien  Stunden  jenen,  die  der  Stärkung  bedürfen,
zum  Aufenthalt,  und  eine  Brauereiküche  sorgt  für
SPEISEN  ZU  MÄSSIGEN  PREISEN.  Wenn  nach  einem  Scherzwort  die  Nase  des  Wirtes
für  die  Güte  des  Weines  spricht,  den  er  im  Keller  hat,  so  dürfte  hier  das  Aussehen  der  Köchin
auf  unserem  Bilde  davon  zeugen,  daß  aus  dieser  echt  bayerischen  Küche  solide  Leberknödel
und  nahrhafte  Kalbshaxen  hervorgehen.  Eine  Anzahl
BADE-,  WASCH-  UND  ANKLEIDERÄUME,  dann  besondere  Heizräume  zum  raschen
Trocknen  nasser  Kleider  stehen  zur  Bequemlichkeit  der  Arbeiter  jederzeit  zur  Verfügung.
Für  die  Nichtverheirateten  ist  ein  geräumiger  luftiger
SCHLAFSAAL  eingerichtet,  durch  dessen  Benützung  sie  ohne  jede  Beschränkung
ihrer  persönlichen  Freiheit  die  Ausgaben  für  Schlafstellen  sparen  können.
Aber  auch  die  Stätten,  an  denen  der  Werktätige  den  größten  Teil  seines  Lebens  verbringt,
hat  die  Brauerei  freundlich  und  luftig  und  allen  gesundheitlichen  Anforderungen  entsprechend
auszugestalten  gesucht.  So  sind  nach  und  nach  immer  neue  Einrichtungen  und  Bauten  erstanden. ­
  Eben  geht  ein  hochstrebendes  Gebäude  an  der  Nymphenburger  Straße  seiner  Vollendung ­
  entgegen,  dessen  gewaltige  Hallen  die  Picherei  für  die  150  000  Versandfässer  aufnehmen ­
  werden.  Für  raschen  Rauchabzug  und  für  gründliche  Lüftung  ist  hier  nach  Kräften
        <pb n="86" />
        6*

Aktienbrauerei  zum  Löwenbräu  in  München.

Sorge  getragen.  Die  großen  Malztennen,  das  blitzblanke  Sudhaus,  die  neuen  Gerstfenböden,
kurzum  all  die  den  verschiedenen  weitverzweigten  Abteilungen  dieses  großen  Betriebes
dienenden  Räume  sind  so,  daß  man  jederzeit  auch  hinter  die  Kulissen  der  Löwenbrauerei
sehen  darf.
INVALIDITÄTS-  UND  ALTERSVERSICHERUNG.  Neben  den  Arbeitern  sind  auch
die  kaufmännischen  und  technischen  Beamten  nicht  zu  kurz  gekommen.  Bei  einer
ersten  deutschen  Lebensversicherungsgesellschaft  ist  für  sie  eine  Invaliditäts-  und  eine
Altersversicherung  abgeschlossen,  die  in  unvorhergesehenen  Fällen  der  Arbeitsunfähigkeit
helfend  eintritt  und  den  Versicherten  mit  Ablauf  des  65.  Lebensjahres  eine  jährliche  Rente
gewährt,  die  eine  dem  Gehaltsbezug  und  dem  Dienstalter  entsprechende  Höhe  erreicht.  Die
Aufwendungen  der  Brauerei  für  diesen  Zweck  betrugen  im  letzten  Geschäftsjahr  42000  M.
Mit  ihrer  wachsenden  Ausdehnung  setzte  die  Aktienbrauerei  zum  Löwenbräu  nicht
nur  ihren  Stolz  darein,  mit  einem  Bierabsatz  von  fast  900  000  Hektoliter  und  mit  dem  Ruf
ihres  Erzeugnisses  eine  erste  Stelle  zu  behaupten,  sondern  auch  alle  ihre  inneren  Einrichtungen
so  zu  gestalten,  daß  sie  unserem  Jahrhundert,  dem  auch  der  Ruhmestitel  eines  Zeitalters
der  Humanität  zukommt,  Ehre  machen.
        <pb n="87" />
        7*

Aktiengesellschaft  der  Gerresheimer
Glashüttenwerke,  vorm.  Ferd.  Heye,
Düsseldorf-Gerresheim.

ARBEITERHÄUSER.  Die  Glasfabrik  Gerresheim  wurde  im  Jahre  1863  von  dem
Fabrikanten  Ferd.  Heye  gegründet.  War  die  Fabrik  auch  anfänglich  nur  klein,  und  infolgedessen ­

  die
Arbeiterzahl  gering, ­
  so  ging
Ferd.  Heye  doch
schoni8Ö4dazu
über,  für  seine
Leute  Arbeiterhäuser ­
  zu  erbauen. ­
  In  der
Düsseldorfer
Gegend  war  es
der  erste  Fall,
daß  ein  Fabrikant ­
  in  dieser
Weise  für  seine
Arbeiter  sorgte.
Mag  heute  auch
zum  Teil  ein
größerer  Kom-Arbeiterwohnungen.



terhäusern  beliebtwerden, ­
  die
alten,  1864  gebauten ­
  Häuser
waren,  wenn  sie
auch  heute  unansehnlichsind, ­

sehr  praktisch.
Für  je  zwei  Familien ­
  ist  ein
Hauseingang
vorgesehen,  und
links  von  diesem ­
  liegt  je
eine  Wohnung,
bestehend  aus
einer  Stube,
Küche  und  zwei
Kammern.  Hinter ­
  den  Wohfort

  bei  Arbeinungen
  liegt  je  eine  Stallung.  Da  die  Glasmacher  fast  durchweg  vom  Lande  stammen,  ist
es  bei  ihnen  Sitte,  Schweine  und  Federvieh  zu  halten.  Nach  und  nach  sind  immer  mehr
Wohnungen  gebaut,  so  daß  heute  vorhanden  sind:

1.  in  Gerresheim  .  .  .
2.  ,,  Porta  (Zweigwerk)
3.  ,,  Brackwede  ,,
4.  ,,  Kreuznach  „
5.  ,,  Minden  ,,
6.  ,,  Lippstadt  ,,
7.  ,,  Hörstel  ,,
8.  ,,  Büdingen  ,,
9.  ,,  Loitz  ,,

1023  Wohnungen
210
78

43
63
38

33
45

21

yy
        <pb n="88" />
        Auf  dem  Hauptwerk  in  Gerresheim ­
  wird  Miete  von  den  Glasmachern ­
  nicht  gezahlt.  Desgleichen ­
  zahlt  das  Werk  für  diese  die
Steuern.  Auf  den  meisten  Zweigwerken ­
  wird  für  Steuern  und  Miete
eine  Entschädigung  gewährt.
ARBEITERKOSTHAUS.  War
für  die  verheirateten  Arbeiter
durch  Errichtung  von  Wohnhäusern ­
  gesorgt,  so  wurde  für  die
unverheirateten  Leute  1902  durch
den  Bau  eines  Kosthauses  Fürsorge
getroffen.  Pro  Woche  zahlt  jeder
Insasse  ein  Kostgeld  von  6,50  M.
VEREINSWESEN.  Um  den
Arbeitern  Gelegenheit  zu  geben,
nach  getaner  Arbeit  sich  zu  erholen, ­
  erwarb  das  Werk  eine  in  unmittelbarer  Nähe  gelegene  Wirtschaft  mit  schönem
Garten  und  baute  an  dieselbe  einen  großen  Festsaal.  Bei  der  Zunahme  der  Arbeiterzahl
hatten  sich  dieselben  zu  Vereinen  zusammengetan,  die  noch  heute  in  Blüte  stehen.  Es  sind
dieses  der  Kriegerverein  mit  200,  der  Gesangverein  mit  100,  der  Turnverein  mit  120  und  der
Schützenverein  mit  80  Mitgliedern.  Außerdem  besitzt  das  Werk  eine  vorzüglich  ausgerüstete
Feuerwehr,  deren  Leiter  einen  längeren  Kursus  bei  der  Berliner  Feuerwehr  durchgemacht  hat.
VOLKSBIBLIOTHEK,  KLEINKINDERSCHULE.  Im  Jahre  1887  wurde  die  Volksbibliothek ­
  eingerichtet,  welche  zurzeit  über  3000  Bände  zählt.  Als  bei  Beginn  der
90  er  Jahre  die  Rheinische  Bahnstrecke  Düsseldorf  -  Gerresheim  in  Wegfall  kam,  kaufte
das  Werk  den  Bahnhof  mit  zugehörigem  Gelände  an,  verlegte  die  Bibliothek  in  einen
Wartesaal,  richtete  die  Bureauräume  als  Lesehalle  und  einen  Wartesaal  als  Kleinkinderschule ­
  ein.  Eine  Anzahl  Zeitungen  und  Zeitschriften  werden  in  der  Lesehalle  aufgelegt, ­
  in  der  sich  jeder  auf  halten  kann,  ohne  gezwungen  zu  sein,  etwas  zu  verzehren.
Die  Kleinkinderschule,  errichtet, ­
  um  den  Eltern  Gelegenheit
zu  geben,  ihre  noch  nicht  schulpflichtigen ­
  Kinder  unterzubringen,
zählt  heute  120  Kinder.  Älteren
schulpflichtigen  Mädchen  wird
an  schulfreien  Nachmittagen  auf
Kosten  des  Werkes  Unterricht  im
Stricken  und  Flicken  erteilt.  Auch
werden  seit  J  ahren  für  ältere  Mädchen ­
  und  Frauen  hier  Kochkurse
veranstaltet.  —  Die  Benutzung
sämtlicher  vorbeschriebenen  Einrichtungen ­
  erfolgt  kostenfrei.
Der  große  Güterboden  des
Bahnhofes  wurde  in  eine  Turnhalle
verwandelt  und  mit  den  besten  Geräten ­
  versehen  dem  Turnverein  des
Werkeszur  Verfügunggestellt.  Das  Ferdinandheim.
        <pb n="89" />
        Gerresheimer  Glashüttenwerke,  vorm.  Ferd.  Heye.

9

große  Gelände  vor  dem  Bahnhof  wurde  mit  Bäumen ­
  bepflanzt.  Hier  liegt  auch  die  1902  errichtete
Badeanstalt,  in  der  Brausebäder  zu  5  Pfg.,
Wannenbäder  zu  15  Pfg.  abgegeben  werden.
Außerdem  werden  Dampfbäder  zu  50  Pfg.  und
Elektrische  Lichtbäder  zu  1  M.  verabfolgt.  Die
Preise  decken  bei  weitem  nicht  die  Selbstkosten.
DAS  FERDINANDHEIM.  Dieses  Stift  ist
1890—1891  von  Frau  Kommerzienrat  Pauline
Heye  in  Düsseldorf  mit  einem  Kostenaufwand
von  rund  einer  halben  Million  Mark  für  arbeitsunfähige ­
  Angehörige  der  Gerresheimer  Glashütte ­
  gebaut  und  eingerichtet  worden.  Im  Vestibül ­
  des  Hauses  ist  auf  einer  Marmortafel  der
Spruch  zu  lesen:
„Den  Müden,  die  des  Lebens  Last  getragen,
soll  es  eine  Heimat  sein.“
Die  freundlichen,  hellen  Wohnungen,  mit
Blumen,  Bildern  und  Sprüchen  geschmückt,
zeugen  von  dem  Lebensfrieden,  den  die  Insassen
hier  genießen.  Ein  verheirateter  Verwalter  hat
für  das  materielle  Wohl  der  Pfleglinge  zu
sorgen.  Geleitet  wird  das  Ganze  durch  ein  Kuratorium, ­
  an  dessen  Spitze  die  Stifterin  steht.
KONSUMANSTALT.  Die  hohen  Lebensmittelpreise  gaben  Veranlassung,  im  Jahre
1907  eine  Konsumanstalt  mit  2  Verkaufsstellen  zu  errichten.  Sie  hat  sich  gut  entwickelt
und  erzielt  einen  Umsatz  von  400  000  M.,  obgleich  bei  der  Leitung  der  Konsumanstalt
möglichst  die  Interessen  der  selbständigen,  ortsansässigen  Kleinhändler  berücksichtigt
werden.  Den  Käufern  konnte  bisher  eine  Durchschnittsdividende  von  8  %  ausgezahlt  werden.
Aus  den  gleichen  Gründen  wurde  im  Jahre  1912  eine  Bäckerei  mit  allen  modernen  Einrichtungen ­
  eröffnet,  die  gleichfalls  zur  vollsten  Zufriedenheit  arbeitet.
WEIHNACHTSGELDER.  Den  Glasmachern,  Schürern  und  Pflegern  wird  allmonatlich
eine  Prämie  gewährt,  die  sich  nach  den  Leistungen  des  einzelnen  richtet.  Diese  Prämien
werden  gesammelt  und  im  Dezember  an  die  in  Betracht  kommenden  Personen  ausgezahlt.
Der  in  diesem  Jahre  (1912)  zur  Auszahlung  gelangte  Betrag  belief  sich  auf  110000M.
SPARGELDER.  Für  die  Arbeiterinnen  der  Strohhülsen-  und  Verschlußfabrik  besteht
eine  Spareinrichtung,  und  zwar  wird  ihnen  neben  ihrem  Lohn  eine  Vergütung  von  10  %  bewilligt, ­
  die  für  jede  einzelne  Arbeiterin  bei  der  Städtischen  Sparkasse  angelegt  wird.  Die
Sparkassenbücher  sind  gesperrt,  bleiben  im  Verwahr  der  Firma  und  werden  nur  dann  zur
Erhebung  des  Spargeldes  ausgehändigt:
1.  wenn  die  Arbeiterin  das  25.  Lebensjahr  vollendet  hat;
2.  wenn  dieselbe  sich  vor  diesem  Zeitpunkt  verheiratet;
3.  bei  eintretenden  schweren  Krankheitsfällen,  wo  die  Arbeiterin  die  Arbeit  nicht
mehr  versehen  kann;
4.  bei  eintretendem  Todesfall  derselben  an  die  gesetzlichen  Erben.
ERFRISCHUNGEN.  Im  Interesse  der  Arbeiter  werden  im  Sommer  Kaffee  und  Tropfen,
die  das  Trinkwasser  schmackhafter  machen,  unentgeltlich  verabfolgt.  Außerdem  ist  warme
und  kalte  Milch,  y 2  Liter  zu  10  Pfg.  und  gutes  natürliches  Mineralwasser,  %  Flasche  zu
10  Pfg.  an  einem  Verkaufsstand  im  Werk  jederzeit  erhältlich.

-T

Bäckerei.
        <pb n="90" />
        10  Alexanderwerk  A.  von  der  Nahmer,
Akt.-Ges.,  Remscheid.
Eisengießerei,  Maschinenfabrik,  Emaillierwerk.
Zweiggeschäfte:  Berlin,  London,  Moskau,  Charkow.
Gegründet  1885.  Aktienkapital  5  000  000  M.
Anzahl  der  Beamten  und  Arbeiter  Ende  1912  etwa  2000.
ARBEITERUNTERSTÜTZUNGSKASSE.  Diese  Kasse  besteht  seit  1885,  dem  Gründungsjahr ­
  der  Firma.  Ihre  Mittel  dienen  dem  Zwecke,  Arbeitern  des  Werkes  im  Falle
der  Bedürftigkeit  bzw.  in  unverschuldeten  Notlagen  bare  Unterstützungen  zu  gewähren.
Des  weiteren  werden  aus  der  Kasse  die  Kosten  für  die  von  der  Firma  geschaffene  Einrichtung ­
  der  Wöchnerinnenpflege  bestritten  und  bei  militärischen  Übungen  der
verheirateten  Arbeiter  an  deren  Familienangehörige  Unterstützungen  in  Höhe  des  satzungsgemäßen ­
  Krankengeldes  gezahlt  (in  der  höchsten  Lohnklasse  14,40  M.  wöchentlich).  Kranke
und  erholungsbedürftige  Arbeiter,  namentlich  solche,  die  aus  einer  Heilanstalt  entlassen
sind,  erhalten  Milch  oder  Lebensmittel,  um  den  Erfolg  der  Kur  nachhaltiger  zu  gestalten.
Die  Wöchnerinnenpflege  verdankt  ihre  Entstehung  der  Erwägung,  daß  eine  Fülle
von  Not  und  Elend  in  Arbeiterfamilien  der  Tatsache  entspringt,  daß  die  Wöchnerinnen
das  Wochenbett  meist  vorzeitig  verlassen  müssen,  um  noch  zu  schwach  und  ungekräftigt,
die  Haushaltsgeschäfte  wieder  aufzunehmen.  Die  Pflegerin  wird  auf  Wunsch  während
der  ersten  xo  Tage  nach  der  Entbindung  gestellt.  Sie  hat  den  Haushalt  und  die  Kinder
zu  besorgen,  so  daß  die  Wöchnerin,  sich  die  erforderliche  Ruhe  gönnen  kann.  Bei  Arbeitern, ­
  die  mindestens  ein  Jahr  bei  der  Firma  tätig  sind,  übernimmt  die  Unterstützungskasse ­
  die  Kosten  für  die  Pflegerin  in  voller  Höhe,  während  die  übrigen  Arbeiter  einen  in
jedem  Falle  besonders  zu  bemessenden  Teil  der  Kosten  zu  tragen  haben.
Der  Bestand  der  Kasse,  in  die  außer  den  Zuwendungen  der  Firma  die  gemäß  den  Bestimmungen ­
  der  Arbeitsordnung  erhobenen  Strafgelder  fließen,  betrug  zu  Beginn  des  Geschäftsjahres ­
  1912/13,  am  1.  Juli  19x2:  28785,46  M.  Verausgabt  wurden  1908:  2898,95  M.,
1909:  1798,95  M.,  1910:  1913,75  M.,  1911:  2130,40  M.  und  1912:  2397,27  M.
WOHLFAHRTSKASSE.  Die  Wohlfahrtskasse  dient  namentlich  zur  Unterstützung
solcher  Arbeiter  und  Beamten,  bei  denen  infolge  von  langwierigen  Krankheiten  eine  Unterstützungspflicht ­
  der  Krankenkasse  satzungsgemäß  nicht  mehr  in  Frage  kommt.  Die  Kasse
leistet  Zuschüsse  zu  Kuren  in  Badeorten  und  Heilanstalten  an  kranke  Beamte  und  Arbeiter,
sowie  an  ihre  kranken  Familienangehörigen;  aus  ihren  Mitteln  werden  ferner  würdige
und  bedürftige  Arbeiter  mit  Weihnachtsgeschenken  bedacht  (1908:  595,  1909:  835,  1910:
690,  1911:  870,  1912:  1028  M.).  Auch  tritt  die  Kasse  bei  unverschuldeten  Notlagen  ein,
die  Unterstützungen  in  größeren  Beträgen  erheischen,  da  die  Arbeiterunterstützungskasse ­
  Unterstützungen  naturgemäß  nur  in  eng  begrenzter  Höhe  gewähren  kann.
Die  im  Jahre  1899  begründete  Wohlfahrtskasse,  die  lediglich  aus  Zuwendungen  der
Firma  unterhalten  wird,  hatte  am  1.  Juli  1912  einen  Bestand  von  39  292,08  M.,  er  erhöhte
sich  durch  Überweisung  von  25  000  M.  aus  dem  Reingewinn  des  Geschäftsjahres  1911/12
auf  64  292,08  M.  Die  Ausgaben  beliefen  sich  1908/09  auf  5932,48  M.,  1909/10  auf  3046,43  M.,
1910/11  auf  4146,80  M.  und  1911/12  auf  7006,34  M.
Zur  Mitwirkung  bei  der  Durchführung  der  Arbeiten  der  Wohlfahrtsabteilung  ist  seit
Anfang  Dezember  1911  eine  Kaiserswerther  Schwester  verpflichtet  worden.  Durch
regelmäßigen  Verkehr  mit  den  Familien  der  Arbeiterschaft  ist  die  Schwester  in  der  Lage,
der  Wohlfahrtsabteilung  Vorschläge  zu  unterbreiten,  wie  in  jedem  einzelnen  Falle  vorhandene ­
  Not  am  zweckmäßigsten  gelindert  werden  kann.
SPARKASSE.  Im  Jahre  1896  wurde  durch  entsprechende  Bestimmungen  der  Arbeits-
        <pb n="91" />
        Alexanderwerk  A.  von  der  Nahmer,  Akt.-Ges.,  Remscheid.

ii

*

Ordnung  eine  Spareinrichtung  mit  Sparzwang  für  unverheiratete  Arbeiter  und
Arbeiterinnen  bis  zum  vollendeten  25.  Lebensjahre  geschaffen.  Die  Sparbeträge,  die  bei
den  14  tägigen  Löhnungen  zur  Einlage  in  die  städtische  Sparkasse  zu  Remscheid  eingehalten ­
  werden,  richten  sich  nach  dem  Alter  der  Arbeiter.  Sie  beginnen  mit  0,60  M.  bei
14jährigen  Arbeitern  und  steigen  dann  von  Jahr  zu  Jahr  um  je  20  Pf.  bis  zum  Betrage  von
2  M.  für  die  Altersstufe  von  21  Jahren;  dieser  Betrag  bleibt  auch  für  die  Altersstufen  nach
dem  21.  bis  zum  vollendeten  25.  Lebensjahre  bestehen.  Zu  den  Zinsen  der  städtischen
Sparkasse  von  4  %  bezahlt  der  Wohlfahrtsfonds  der  Firma  2  %  vom  ersparten  Kapital  als
Prämie.  Das  Sparkassenbuch  gilt  in  der  Weise  als  gesperrt,  daß  bis  zum  erfüllten  25.  Lebensjahre ­
  des  Sparers  nur  bei  Gründung  eines  eigenen  Hausstandes  oder  bei  Ableistung  der
Militärdienstpflicht  oder  in  Notfällen  Auszahlungen  stattfinden  können.  Die  Zahl  der
Sparer  betrug  am  31.  Dezember  1912  401  mit  einem  Gesamtsparguthaben  von  23022,73  M.
Im  Oktober  1910  hat  die  Firma  zwecks  Förderung  des  freiwilligen  Sparens  unter  der
Arbeiterschaft  neben  der  seitherigen  Zwangssparkasse  eine  Spareinrichtung  für  freiwillige ­
  Sparer  ins  Leben  gerufen.  Diese  Spareinrichtung  soll  den  verheirateten  und  den
ledigen  Arbeitern  über  25  Jahre  Gelegenheit  zur  sicheren  und  gutverzinslichen  Anlage
von  Ersparnissen  geben.  Dabei  ist  der  Betrag  der  Mindesteinlage  auf  1  M.  für  die  14  tägige
Löhnung  festgesetzt,  so  daß  es  auch  den  Arbeitern  mit  weniger  hohem  Verdienst  möglich
ist,  sich  an  der  Spareinrichtung  zu  beteiligen.  Als  besondere  Vorteile  werden  geboten:
eine  Verzinsung  der  Einlagen  mit  6  %  (4  %  seitens  der  städtischen  Sparkasse  und  2  %  seitens
der  Firma)  und  die  Gewährung  von  Prämien  für  beharrliches  Sparen.  Die  Arbeiter,  die
ein  Jahr  lang  ununterbrochen  gespart  haben,  nehmen  an  der  jährlichen  Verlosung  der
Sparprämien  im  Gesamtbeträge  von  500  M.  (ein  1.  Preis  von  100  M.,  zwei  2.  Preise  von  je
75  M.,  drei  3.  Preise  von  je  50  M.  und  vier  4.  Preise  von  je  25  M.)  teil,  die  unter  Leitung
des  Vorstandes  der  Fabrikkrankenkasse  erfolgt.  Die  freiwillige  Spareinrichtung  zählte
am  31.  Dezember  1912:  130  Sparer  mit  einem  Gesamtsparguthaben  von  24579,65  M.
An  beiden  Spareinrichtungen  waren  also  am  31.  Dezember  1912  531  Sparer  mit  einem
Guthaben  von  47  602,38  M.  beteiligt.
RECHTSAUSKUNFTSSTELLE.  Mit  dieser  gemeinnützigen  Einrichtung,  die  am
1.  April  1908  eröffnet  wurde,  verfolgt  die  Firma  den  Zweck,  die  Arbeiter  und  ihre  Angehörigen ­
  vom  Winkeladvokatentum  fernzuhalten  und  ihnen  unentgeltlich  und  ohne  Zeitverlust ­
  Rat  auf  allen  Rechtsgebieten  zu  erteilen.  In  der  etwa  5  jährigen  Zeit  ihres  Bestehens ­
  wurde  durch  die  aufklärende  Tätigkeit  der  Auskunftsstelle,  deren  Verwaltung
dem  juristisch  vorgebildeten  Leiter  des  Bureaus  für  Arbeiterangelegenheiten  übertragen
ist,  schon  so  mancher  aussichtslose  Prozeß  verhindert,  der  den  betreffenden  Arbeitern
andernfalls  nicht  unbedeutende  Geldkosten  und  vielerlei  Unannehmlichkeiten  verursacht
haben  würde.  Der  große  Nutzen,  der  darin  liegt,  daß  die  Arbeiter  auf  bequemste  und  schnellste
Art  durch  die  Auskunftsstelle  Rat  in  allen  Rechtsfragen  erhalten  können,  wird  mehr  und  mehr
anerkannt,  wie  die  starke  Zunahme  der  erteilten  Auskünfte  zeigt.  Letztere  betrugen  1908
(vom  1.  April  bis  31.  Dezember):  207,  1909:  433,  1910:  529,  1911:  754  und  1912:  1175.
In  zahlreichen  Fällen  fertigte  die  Auskunftsstelle  auch  den  Ratsuchenden  die  zur
Erlangung  ihres  Rechtes  erforderlichen  Schriftsätze  an.
VERWALTUNGSSTELLE  FÜR  VOLKSTÜMLICHE  VERSICHERUNG.  Die  am  2.  Januar ­
  1910  als  besonderer  Zweig  der  Wohlfahrtsabteilung  eröffnete  Verwaltungsstelle  für
volkstümliche  Versicherung  bezweckt,  den  Arbeitern  des  Werks  bei  der  Erfüllung  der  vornehmsten ­
  Pflicht  eines  jeden  Familienvaters  zu  helfen,  der  Pflicht  durch  eigene  Fürsorge
Frau  und  Kind  nach  dem  Tode  des  Ernährers  vor  Not  und  Elend  zu  schützen  und  sich
und  seine  Familie  vor  Entbehrungen  im  Alter  zu  sichern.  Durch  ein  Abkommen  mit  der
Vereinsversicherungsbank  für  Deutschland,  A.-G.,  in  Düsseldorf,  einem  vom  Bundesrat
als  gemeinnützig  anerkannten  Unternehmen,  ist  die  Verwaltungsstelle  in  der  Lage,  den
Arbeitern  bei  Abschluß  von  Versicherungen  zu  sehr  günstigen  Bedingungen  zur  Hand
        <pb n="92" />
        ÜMH

12*  Alexanderwerk  A.  von  der  Nahmer,  Akt.-Ges.,  Remscheid.
zu  sein.  Die  Prämien  für  die  durch  Vermittlung  der  Verwaltungsstelle  abgeschlossenen
Versicherungen  werden  bei  den  jeweiligen  Löhnungen  in  Abzug  gebracht  und  bei  Notlagen ­
  zwecks  Aufrechterhaltung  der  Versicherung  von  der  Firma  in  Form  von  Vorschüssen
vorgestreckt  oder  von  der  Wohlfahrtskasse  bezahlt.  Auch  sind  Arbeitern,  welche  zugunsten
bzw.  zur  Sicherstellung  der  Firma  eine  Versicherung  abschlossen,  Darlehen  zum  Bau  eines
eigenen  Hauses  zu  mäßigem  Zinsfuß  zur  Verfügung  gestellt  worden.  Bis  zum  31.  Dezember
1912  hat  die  Verwaltungsstelle  56  Versicherungen  mit  einer  Gesamtversicherungssumme
von  120  870  M.  abgeschlossen,  deren  Gesamtjahresprämie  sich  auf  5066,32  M.  beläuft.
MÄDCHENHEIM.  Da  es  der  Betriebsleitung  nicht  gelang,  die  jeweils  erforderliche
Anzahl  von  weiblichen  Arbeitskräften  in  Remscheid  oder  dessen  näherer  Umgebung  zu
beschaffen,  so  war  sie  genötigt,  auswärtige  Arbeiterinnen  —  wenn  auch  in  beschränkter
Anzahl  —  heranzuziehen.  Um  diesen  Arbeiterinnen  Gelegenheit  zu  billigem  Unterkommen
und  preiswerter,  guter  Beköstigung  zu  geben  und  sie  den  großen  Mißständen  zu  entziehen,
die  das  Schlafstellenwesen  mit  sich  bringt,  wurde  von  der  Firma  im  August  1908  ein  Mädchenheim ­
  eröffnet.  Das  Heim,  das  Unterkunft  für  21  Arbeiterinnen  bietet,  war  in  den  letzten
Jahren  ständig  besetzt.  Für  Kost  und  Logis  sind  täglich  85  Pf.  zu  entrichten;  die  entsprechenden ­
  Beträge  werden  jeweils  bei  den  I4tägigen  Löhnungen  in  Abzug  gebracht.  Für
die  Aufrechterhaltung  von  Ordnung  und  Sitte  im  Heim  ist  eine  Hausordnung  erlassen,
für  deren  gewissenhafte  Handhabung  der  Verwalter  und  dessen  Ehefrau  verantwortlich  sind.
MILCHAUSSCHANK.  Zwecks  Einschränkung  des  Alkoholgenusses  während  der  Arbeitszeit ­
  und  zur  Förderung  des  Gesundheitszustandes  der  Arbeiter  hat  die  Firma  zu  Beginn ­
  des  Jahres  1908  den  Ausschank  von  Vollmilch  in  eigens  dazu  errichteten  Schankhäuschen ­
  aufgenommen.  Durch  vertragliche  Vereinbarung  mit  einem  benachbarten  Gutsbesitzer ­
  ist  dessen  gesamte  Milchproduktion  von  etwa  80-100  Liter  täglich  übernommen
worden.  Der  Kuhbestand  des  Lieferanten  ist  einer  regelmäßigen  Kontrolle  durch  den
Kreistierarzt  unterworfen,  der  laut  Abkommen  sein  Augenmerk  noch  besonders  darauf
zu  richten  hat,  daß  den  modernen  Anforderungen  in  hygienischer  Beziehung  (Fütterung
und  Pflege,  Sauberkeit  des  Stalles  und  der  Milchgewinnung,  Aufbewahrung  und  Kühlung
der  Milch)  Genüge  geleistet  wird.  Auch  sonst  hat  die  Firma  alle  Vorkehrungen  getroffen,
die  es  ermöglichen,  ihren  Arbeitern  eine  in  jeder  Beziehung  einwandfreie,  stets  frische
und  wohlschmeckende  Vollmilch  zu  liefern.
Die  Milch  wird  während  der  Zeit  von  8  y z —10  y 2  Uhr  vormittags,  von  12—1  Uhr
mittags  und  von  3%—5  Uhr  nachmittags,  warm  oder  kalt  zum  Preise  von  5  Pf.  für  y 4 ,
10  Pf.  für  ein  halbes  und  20  Pf.  für  ein  ganzes  Liter  verabfolgt.  —  Der  Umsatz  betrug:
1908:  29249,  1909:  24996,  1910:  25679,  1911:  23725  und  1912:  29920  Liter.
KONSUMABTEILUNG.  Durch  die  Konsumabteilung,  die  seit  dem  Jahre  1895  besteht, ­
  werden  hauptsächlich  Kolonialwaren  aller  Art  in  größeren  Posten  bezogen  und
zu  den  Selbstkosten  an  Angestellte  und  Arbeiter  abgegeben.  Der  Umsatz  betrug  1909:
33258,09,  1910:  33420,69,  1911:  32388,87  und  1912:  35801,30  M.  Zur  Milderung  der
in  den  letzten  Jahren  herrschenden  Fleischteuerung  wurde  der  Verkauf  frischer  Seefische ­
  (hauptsächlich  Schellfisch  und  Kabeliau)  unter  den  Selbstkosten  aufgenommen.
Im  Jahre  1911/12  wurden  davon  für  4148,40  M.  bezogen.
Seit  1893  gibt  die  Firma  Brennmaterialien  zu  den  Selbstkosten  an  Angestellte
und  Arbeiter  ab.  Der  Gesamtumsatz  betrug  1907/08  :  18277,63,  1908/09:  19994,02,  1909/10:
19394,12,  1910/11:  22185,58  und  1911/12:  22529,57  M.
UNFALL-VERSICHERUNG.  Sämtliche  kaufmännischen  und  technischen  Beamten
sind  auf  Kosten  der  Firma  außer  bei  der  Berufsgenossenschaft  auch  bei  einer  privaten  Versicherungsgesellschaft ­
  gegen  Unfälle  in-  und  außerhalb  des  Betriebes  versichert.
Ferner  erhalten  dieselben  jährlich  8  -14  Tage  Urlaub.
Für  den  aus  Arbeitern  und  Beamten  bestehenden  Werks-Gesangverein,  welcher
über  100  aktive  und  viele  passive  Mitglieder  zählt,  stellt  die  Firma  den  Dirigenten  und  die
Noten.  —  Dasselbe  gilt  für  die  aus  28  Musikern  bestehende  Feuerwerks-Kapelle.
        <pb n="93" />
        13

*

„Arminia“,
Deutsche  Lebensversicherungsbank,
Aktiengesellschaft  in  München.
(Gegründet  1889.)
Versicherungsbestand  Anfang  1913:  240  Millionen  M.
BEAMTENVERSORGUNG.  Geleitet  von  der  Erwägung,  daß  die  Lebensversicherungsgesellschaften ­
  hinsichtlich  der  Beamtenversorgung  für  andere  gewerbliche  Unternehmungen
vorbildlich  wirken  sollen,  hat  die  Deutsche  Lebensversicherungsbank  „Arminia“,  Aktiengesellschaft ­
  in  München,  schon  wenig  später  als  ein  Jahrzehnt  nach  ihrer  Errichtung  den
Grundstein  zu  einer
BEAMTENPENSIONSKASSE  gelegt,  indem  sie  erstmals  aus  dem  Uberschuß  des  Jahres
1901  einen  Betrag  von  10  000  M.  für  diesen  Zweck  ausschied.  Aus  dem  Gewinn  des  Jahres
1902  wurde  die  Rücklage  auf  17  500  M.  verstärkt.  Ausgerüstet  mit  diesem  Fonds  und
den  mittlerweile  aufgelaufenen  Zinsen  trat  dann  am  1.  Juli  1903  die  „Beamtenpensionskasse ­
  der  Deutschen  Lebensversicherungsbank  Arminia  in  München“  ins  Leben.  Die
Satzung  derselben  gewährte  die  Wohltat  einer  Alters-  und  Hinterbliebenenversorgung
von  vornherein  nicht  nur  den  Bureaubeamten,  sondern  grundsätzlich  auch  den  bei  den
meisten  Versicherungsgesellschaften  damals  jeder  Sicherstellung  noch  entbehrenden  festbesoldeten ­
  Außenorganen.  Zur  Deckung  der  Kassenleistungen  sollten  weiterhin  einmalige
Zuweisungen  der  Gesellschaft  dienen;  daneben  laufende  Beiträge,  welche  die  Gesellschaft
und  die  Beamten  zu  gleichen  Teilen  zu  tragen  hatten.  Bei  der  Gründung  traten  52  Beamte
bei;  denselben  wurden  erhebliche  Eintrittserleichterungen,  zum  größten  Teile  sogar  Anrechnung ­
  von  zwei  Dritteln  ihrer  bisherigen  Dienstzeiten  gewährt.  Das  dadurch  naturgemäß ­
  entstandene  Defizit  wurde  durch  außerordentliche  Zuwendungen  in  Höhe  von  37  500  M.
durch  die  Bank  schenkungsweise  getilgt.
Dadurch  war  die  Möglichkeit  gegeben,  schon  im  Jahre  1907  an  das  Kaiserliche  Aufsichtsamt ­
  für  Privatversicherung  mit  dem  Antrag  auf  Anerkennung  der  Kasse  als  kleinerer
Versicherungsverein  im  Sinne  des  Reichsgesetzes  vom  12.  Mai  1901  heranzutreten
und  die  Einrichtungen  der  Kasse  im  Interesse  der  Beamten  dementsprechend  weiter  auszugestalten. ­
  Die  Genehmigung  zu  dieser  einschneidenden  Änderung  wurde  am  24.  April
1908  erteilt;  die  Kasse  wurde  damit  selbständige  juristische  Persönlichkeit;  sie  erhielt
von  der  Arminia  das  Recht  vollkommener  Selbstverwaltung  durch  ausschließlich  aus  den
Reihen  der  Mitglieder  zu  wählende  Organe  zugestanden;  ihr  Vermögen  schied  aus  dem
Arminiafonds  aus;  ihre  Versicherungsleistungen  wurden,  unter  weitgehenden  von  der  Arminia ­
  zu  bringenden  laufenden  Opfern,  im  allgemeinen  noch  über  das  Maß  erhöht,  welches
nach  dem  neuen  Pensionsgesetze  bei  den  bayerischen  Staatsbeamten  vorgesehen  ist.
Der  ordentliche  Jahresbeitrag  für  männliche  Mitglieder  beträgt  nunmehr  16%  des  pensionsfähigen ­
  Gehaltes,  für  weibliche  Mitglieder  8  %  ;  die  Teilung  der  Beitragslast  in  zwei
gleiche  Hälften  wurde  aber  jetzt  zugunsten  der  Beamten  aufgehoben  und  bestimmt,  daß
die  versicherten  Beamten  nur  noch  ein  Viertel,  die  Arminia  dagegen  den  Rest  mit  drei
Vierteln  zu  tragen  habe.  Für  diese  Beiträge  erhalten  die  Mitglieder  nach  4jähriger  Zugehörigkeit ­
  zur  Kasse  in  der  Hauptsache  eine  von  drei  Zehntel  bis  auf  drei  Viertel  des  Gehaltes ­
  steigende  Invaliden-  und  Alterspension,  eine  Witwenpension  von  50%
und  eine  Waisenpension  bis  zu  30  %,  für  Doppelwaisen  bis  zu  80  %  der  Invalidenpension
        <pb n="94" />
        14*  „Arminia“,  Deutsche  Lebensversicherungsbank,  Aktiengesellschaft  in  München.
des  Mannes.  Nach  I5jähriger  Zugehörigkeit  zur  Kasse  kann  ein  Mitglied  nur
mit  Pension  aus  den  Diensten  der  Arminia  entlassen  werden.
Das  am  i.  Januar  1913  in  Kraft  getretene  Angestellten  -  Versicherungsgesetz
macht  eine  abermalige  Umgestaltung  der  Kasse  notwendig.  Mit  Zustimmung  der  „Arminia“ ­
  soll  dafür  die  den  Mitgliedern  vorteilhafteste  Form  der  Umwandlung  in  eine  „Zulagekasse“ ­
  gewählt  werden.  Dabei  bleibt  den  Beamten  die  Anwartschaft  auf  die  bisherigen
hohen  Pensionen  voll  erhalten,  derart,  daß  die  Kasse  die  reichsgesetzlichen  Renten  auf  die
satzungsmäßige  Höhe  ergänzen  wird.

DIE  GESAMTAUFWENDUNGEN  der  Lebensversicherungsbank  Arminia  für  ihre  Beamtenpensionskasse ­
  betrugen  bisher:

Geschäftsjahr:

Aufwendungen:

Geschäftsjahr:

Aufwendungen:

Geschäftsjahr:

Aufwendungen:

1902

10  000,—  M.

1906

16  535,21  M.

1910

26  837,88  M.

1903

8  622,90  ,,

1907

29  478,08  „

1911

28  I7U90  „

1904

11  939,67  „

1908

22329,97  ,,

1912

29  136,83  „

1905

12  406,18  ,,

1909

25352,21  „

zusammen:

220  810,83  M.

Setzt  man  diesen  Betrag  ins  Verhältnis  zu  den  Überschüssen,  welche  die  Bank  im
gleichen  Zeitraum  an  ihre  Aktionäre  verteilt  hat,  so  ergibt  sich  eine  freiwillige  Steuer
von  mehr  als  10%  der  Aktionärdividende  zugunsten  der  Beamtenversorgung.
Die  von  der  Bank  getragenen  Beiträge  für  die  reichsgesetzliche  Kranken-,  Alters-  und
Invaliditätsversicherung  sind  dabei  nicht  inbegriffen.
Ende  1912  betrug  die  Zahl  der  der  Kasse  angehörenden  Beamten  119  und  das  Vermögen ­
  317  325,57  M.

H.  W.  Appel,  Hannover.
Nahrungsmittel-Fabrik  und  Delikatessen-Großhandlung.
Gegründet  1879.  —  Ungefähr  400  Angestellte.
In  der  Erkenntnis,  daß  in  der  Nahrungsmittelindustrie  die  Sauberkeit  des  arbeitenden
Personals  nicht  von  der  gesundheitlich  einwandfreien  Herstellung  der  Waren  getrennt
werden  kann,  sind  zum  Wohle  der  Arbeiter  der  Firma  eine  Reihe
SOZIALHYGIENISCHER  WOHLFAHRTSEINRICHTUNGEN  getroffen.  Es  werden
wöchentlich  kostenlos  ununterbrochen  Wannen-  und  Brausebäder  verabreicht;  die
Badezeit  wird  als  Arbeitszeit  bezahlt.  Tadellose,  neuzeitliche  Lüftungsanlagen  führen  allen
Arbeitsräumen,  die,  wo  es  sich  um  Behandlung  der  Waren  selbst  handelt,  an  den  Wänden
mit  weißen  Fliesen  ausgelegt  sind,  ständig  frische  Luft  zu.  Ein  jährlicher  Sommerurlaub ­
  soll  die  körperliche  Frische  der  Angestellten  erhalten  und  eine  Leihbücherei
ihrer  geistigen  Förderung  und  einer  nutzbringenden  Beschäftigung  in  den  Feierstunden
dienen.  Der  Wert  dieser  Leihbücherei  liegt  darin,  daß  an  die  Angestellten  nur  literarisch
wertvolle  Bücher  und  zwar  kostenlos  während  der  Arbeitszeit  ausgegeben  werden.  Dem
allgemeinen  sozialen  Denken  der  Zeit  aber  verdankt  noch  eine  Arbeiterkantine,  in  der
Getränke  unter  Einstandspreis  abgegeben  werden,  ihre  Entstehung.
        <pb n="95" />
        i5*

Gebr.  Arnhold’scher  Pensionsverein,
Dresden.

Schon  lange  bevor  das  Pensionsversicherungsgesetz  für  Angestellte  in  Kraft  trat  und
den  Arbeitgeber  zwang,  seinen  Angestellten  die  Wohltat  der  Alters-,  Invaliditäts-  und  Hinterbliebenenversorgung ­
  zuzuführen,  haben  in  Deutschland  manche  sozial  empfindende  Arbeitgeber ­
  sich  freiwillig  zu  einer  solchen  Versicherung  ihrer  Angestellten  entschlossen  und  zwar
ging  das  Bestreben  dahin,  nicht,  wie  es  früher  häufig  der  Fall  war,  aus  den  in  vielen  Betrieben ­
  bestehenden  Pensionsfonds  in  eintretenden  Fällen  den  Angestellten  bzw.  ihren
Hinterbliebenen  freiwillig  eine  Pension  zu  gewähren,  die  für  die  Empfänger  doch  meist
die  Form  einer  Unterstützung  hatte,  sondern  eine  Institution  zu  schaffen,  welche  den  Versicherten ­
  unter  Mitwirkung  in  der  Verwaltung  statutenmäßige  Rechte  verleihen  und  die
Versorgung  auf  eine  gesicherte  Basis  stellen  sollte.  Diesem  Gedanken  verdankt  auch  der
Gebr.  Arnhold’sche  Pensionsverein  sein  Entstehen.  Die  Bestrebungen  der  Inhaber
des  Bankhauses  Gebr.  Arnhold,  des  am  4.  Dezember  1908  verstorbenen  Konsul  Kommerzienrat ­
  Max  Arnhold  und  des  Konsul  Kommerzienrat  Georg  Arnhold,  für  die  Angestellten
ihrer  Firma  und  die  der  ihr  nahe  stehenden  Unternehmungen  eine  Pensionseinrichtung
zu  schaffen,  gehen  bis  auf  das  Jahr  1899  zurück.  Das  wesentliche  Unterscheidungsmerkmal
des  Gebr.  Arnhold’schen  Pensionsvereins  ähnlichen  Einrichtungen  gegenüber  liegt  darin,
daß  in  demselben  nicht  nur  die  Angestellten  einer  Firma  versichert  sind,  sondern  neben
den  Angestellten  der  Firma  Gebr.  Arnhold  selbst  und  denen  ihrer  Kommanditen  auch  die
Angestellten  der  zahlreichen  Aktiengesellschaften,  in  deren  Aufsichtsrat  die  Firma  Gebr.
Arnhold  vertreten  ist.  Diese  zum  Konzern  der  Gründungsfirma  gehörigen  Aktiengesellschaften ­
  haben  sich  dem  Gebr.  Arnhold’schen  Pensionsverein  teils  sofort,  teils  später  in
der  Überzeugung,  daß  der  Verein  den  bei  ihnen  versicherten  Firmen  auf  Grund  seiner
Satzungen  Besonderes  zu  leisten  vermag,  angeschlossen.
Nachdem  die  zum  Teil  sehr  mühevollen  Vorarbeiten  erledigt  waren,  wurde  dem  Gebr.
Arnhold’schen  Pensionsverein  durch  Verordnung  des  Königl.  Sächs.  Ministeriums  des  Innern
vom  27.  August  1901  die  Rechtsfähigkeit  verliehen.  Er  eröffnete,  ausgestattet  mit  einem
freiwilligen  Gründungsbeitrag  von  75  000  M.  seitens  der  beiden  vorgenannten  Inhaber
des  Bankhauses  Gebr.  Arnhold  seine  Tätigkeit  am  1.  September  desselben  Jahres.  Die
Anzahl  der  vom  Beginne  ab  beteiligten  Firmen  betrug  15,  die  der  Versicherten  262.  An
Beiträgen  vereinnahmte  der  Pensionsverein  im  ersten  Jahre  16  898  M.,  an  Zinsen  1139  M.
Von  Jahr  zu  Jahr  wuchs  durch  Anschluß  der  und  jener  neuen  Firma  und  durch  die  natürliche ­
  Ausdehnung  der  beteiligten  Firmen  die  Zahl  der  Versicherten  nun  ständig.  So  konnte
der  Verein  nach  10  jährigem  Bestehen  im  Jahre  1911  darauf  hinweisen,  daß  die  Zahl  der
beteiligten  Firmen  sich  auf  22,  die  der  Versicherten  sich  auf  617  erhöht  hatte,  während  die
Einnahmen  an  Beiträgen  sich  auf  195  857  M.,  die  an  Zinsen  auf  40  359  M.  beliefen.  Das
Vermögen  des  Vereins,  das  am  Schlüsse  des  ersten  Geschäftsjahres  92  829,78  M.  betrug,
worin  der  obenerwähnte  freiwillige  Gründungsbeitrag  in  Höhe  von  75  000  M.  enthalten
ist,  betrug  am  31.  Dezember  1910  schon  1  120000  M.;  die  Jahrespensionen,  die  schon
damals  zur  Auszahlung  gelangten,  bezifferten  sich  auf  22  735,48  M.  und  zwar  betrafen  sie
23  pensionierte  Versicherte,  25  hinterlassene  Frauen  und  21  ebensolche  Kinder.
        <pb n="96" />
        Gebr.  Arnhold’scher  Pensionsverein,  Dresden.

16*

Kein  Wunder,  daß,  nachdem  die  Wohltaten  der  Einrichtung  in  solcher  Weise  sichtbar
zutage  traten,  das  Interesse  für  dieselbe,  das  Jahre  hindurch  besonders  unter  den  Versicherten ­
  nicht  entfernt  in  dem  Maße  vorhanden  war,  wie  man  hätte  erwarten  sollen,  rapide
wuchs  und  daß  nunmehr  auch  die  bis  dahin  noch  abseits  gebliebenen  Firmen  des  Gebr.
Arnholdschen  Konzerns,  sowie  vereinzelt  Firmen,  die  nur  in  loser  Verbindung  zu  Gebr.
Arnhold  standen,  sich  anschlossen,  so  daß  heute  die  Zahl  der
beteiligten  Firmen  54
der  Versicherten  ca.  1900
das  Vermögen  x  650  000  M.
beträgt.
Der  Verein  unterstand  bei  seiner  Gründung  dem  Königl.  Sächs.  Ministerium  des  Innern.
Zufolge  des  Gesetzes  über  die  Privatversicherungs-Unternehmungen  vom  15.  Mai  1901
wurde  der  Pensionsverein  dem  neugegründeten  Kaiserlichen  Aufsichtsamt  für  Privatversicherungen ­
  unterstellt  und  erhielt  von  diesem  nach  jahrelangen  Verhandlungen  gegen
Ende  des  Jahres  1907  die  Genehmigung  zum  Versicherungsbetriebe  durch  Zulassung  als
kleiner  Verein.  Die  Verhandlungen  mit  der  genannten  Behörde  betrafen  in  erster  Linie
eine  Änderung  der  Beiträge,  die  früher  8  %  betragen  hatten  und  von  den  beteiligten  Firmen
und  den  Versicherten  gleichmäßig  gezahlt  worden  waren.  Durch  Änderung  der  Satzungen
wurden  diese  Beiträge  auf  10  %  erhöht,  derartig,  daß  die  beteiligten  Firmen  sich  bereit
erklärten,  ihrerseits  8  %  zu  zahlen,  während  die  Versicherten  nur  noch  2  %  der  Beiträge
zu  leisten  hatten.  Dabei  wurde  noch  die  Bestimmung  aufgenommen,  daß  die  Versicherten
auch  diese  2  %  in  fast  allen  Fällen  ihres  Ausscheidens  zurückvergütet  erhalten  sollen.
Das  am  1.  Januar  1910  in  Kraft  getretene  Gesetz  über  den  Versicherungsvertrag  vom
30.  März  1908  machte  wiederum  eine  Änderung  der  Satzungen  erforderlich,  wobei  besonders ­
  die  Einsetzung  eines  ständigen  Schiedsgerichtes  erwähnenswert  ist.  Eine  Neubearbeitung ­
  der  Satzung  wurde  schließlich  in  jüngster  Zeit  durch  das  Inkrafttreten  des
Pensionsversicherungsgesetzes  für  Angestellte  nötig,  um  die  in  diesem  Gesetz  vorgesehene
Zulassung  als  Ersatzkasse  vom  Bundesrat  für  den  Gebr.  Arnhold'sehen  Pensionsverein
zu  erwirken.
Wenn  oben  dargelegt  wurde,  daß  die  Lasten  zum  weitaus  größten  Teile  von  den  beteiligten ­
  Firmen  und  nur  zu  einem  ganz  geringen  Teile  von  den  Versicherten  selbst  zu
tragen  sind,  so  bietet  auf  der  anderen  Seite  der  Gebr.  Arnhold'sehe  Pensionsverein  den
Versicherten  doch  ganz  außerordentlich  viel.
Gegenüber  der  am  1.  Januar  1913  in  Kraft  getretenen  Reichsversicherung  sind  außer
der  bereits  erwähnten  wesentlich  geringeren  Beitragszahlung  von  nur  der  Hälfte
(2%  gegen  4%)  vor  allem  folgende  Vorteile,  die  die  Versicherten  des  Gebr.  Arnhold’schen
Pensionsvereins  genießen,  hervorzuheben:
1.  der  Wegfall  der  Beitrittsbeschränkung  durch  Alter  und  Gehalt,
2.  die  geringere  Wartezeit.  Während  bei  der  staatlichen  Versicherung  die  Angestellten ­
  erst  nach  10jährigem  Bestehen  der  Versicherung  in  den  Genuß  der  Pension
gelangen,  erhalten  sie  beim  Gebr.  Arnhold’schen  Pensionsverein  schon  nach  5  Jahren
die  satzungsgemäße  Pension;
3.  der  höhere  Pensionsbetrag,  der  vor  allem  für  Angestellte,  die  längere  Jahre  in
den  Diensten  der  beteiligten  Firmen  sind,  in  die  Erscheinung  tritt;
4.  die  Gewährung  von  Minimal-Pensionen  an  hinterlassene  Witwen  und  Waisen.
Zudem  aber  gewährt  der  Pensionsverein  noch  aus  besonderen  Fonds,  deren  Mittel  im  Laufe
der  Jahre  freiwillig  von  verschiedenen  beteiligten  Firmen  gestiftet  worden  sind,  den  Versicherten ­
  bzw.  deren  Hinterbliebenen  Zusatzpensionen.  Dabei  ist  besonders  hervorzuheben
        <pb n="97" />
        *2

Gebr.  Arnhold’scher  Pensionsverein,  Dresden.

17*
das  vom  verstorbenen  Herrn  Konsul  Kommerzienrat  Max  Arnhold  hinterlassene
Legat  in  Höhe  von  100  000  M.,  dessen  Zinsen  zunächst  zur  Erhöhung  der  Bezüge  und
der  dereinstigen  Pension  derjenigen  Versicherten,  welche  z.  Zt.  seines  Todes  mindestens
2  Jahre  bei  seiner  Firma  angestellt  waren,  bestimmt  sind  und  welche  nach  Erledigung
dieser  Verpflichtungen  dem  Vereinsvermögen  zufließen,  sowie  eine  von  Herrn  Konsul
Kommerzienrat  Georg  Arnhold  anläßlich  seines  30jährigen  Geschäftsjubiläums  errichtete ­
  Stiftung  von  40  000  M.,  die  gleichfalls  gesondert  verwaltet  wird  und  deren  Zinsen
dazu  bestimmt  sind,  in  besonderen  Fällen  als  Zusatzpensionen  verwendet  zu  werden,  und
zwar  zur  Hälfte  für  Pensionsberechtigte  des  Angestelltenkreises  der  Firma  Gebr.  Arnhold,
zur  anderen  Hälfte  für  pensionsberechtigte  Witwen  und  Waisen  von  Versicherten  des  Gebr.
Arnhold'sehen  Pensionsvereins  allgemein.  Diese  Stiftung  ist  durch  verschiedentliche  Zuwendungen ­
  anderer  beteiligter  Firmen  weiter  erhöht  worden.  Aber  auch  dem  Vereinsvermögen ­
  direkt  sind  im  Laufe  der  letzten  Jahre  durch  freiwillige  Zuwendungen  seitens
beteiligter  Firmen  nicht  weniger  als  20  000  M.  zugeflossen,  und  nachdem  sich  die  Erkenntnis ­
  von  den  Leistungen  des  Pensionsvereins  mehr  und  mehr  gesteigert  hat  und  das
Interesse  für  denselben  gerade  in  letzter  Zeit  sehr  gewachsen  ist,  ist  zu  erwarten,  daß  eben
diese  freiwilligen  Zuwendungen  noch  größeren  Umfang  annehmen  und  es  so  dem  Pensionsverein ­
  ermöglichen,  noch  über  seine  satzungsgemäßen  Verpflichtungen  hinaus  den
Versicherten  weitere  Wohltaten  zu  gewähren.
So  hat  sich  der  Gebr.  Arnhold’sche  Pensionsverein  seit  seinem  Bestehen  aus  kleinen
Anfängen  zu  einer  großen  und  leistungsfähigen  Pensionskasse  entwickelt  und  stellt  sich
als  eine  vorbildliche  soziale  Einrichtung  und  ein  großzügiges  Unternehmen  freiwilliger
Fürsorge  dar.
        <pb n="98" />
        i8*

Badische  Anilin-  und  Soda-Fabrik,
Ludwigshafen  a.  Rh.
Die  Fabrik  ist  im  Jahre  1865  mit  einem  Stand  von  30  Arbeitern  ins  Leben  getreten,
beschäftigt  heute  301  Chemiker,  219  Ingenieure  und  Techniker  und  1150  kaufmännische
Beamte.  Die  Zahl  der  Arbeiter  mit  Aufsehern,  Meistern  und  Handwerkern  beträgt  zurzeit
9930.  Das  Werk,  das  Tausenden  Arbeit  und  Lebensunterhalt  gewährt,  hat  seit  Jahrzehnten
eine  kulturelle  Aufgabe  darin  erblickt,  durch  Wohlfahrtspflege  für  die  Hebung  und  Besserung ­
  der  Lage  seiner  Arbeiter  und  Angestellten  zu  sorgen.  Sie  bildet  den  Gegenstand  unausgesetzter ­
  Beobachtung  und  Tätigkeit,  wie  auch  dauernder,  stetig  wachsender  Aufwendungen. ­
  Die  Fabrik  hat  im  Laufe  der  Jahre  Einrichtungen  geschaffen,  die  zum  Teil
der  staatlichen  Fürsorge  vorausgeeilt  sind  und  weit  über  deren  Forderungen  hinausgehen. ­
  Als  chemische  Fabrik  hat  die  Badische  Anilin-  und  Soda-Fabrik  bei  Ausbau  ihrer
Wohlfahrtseinrichtungen  ihr  Hauptaugenmerk  auf  die  Maßnahmen  zur  Erhaltung  und
Besserung  der  Gesundheit  ihrer  Werksangehörigen  gerichtet  und  besondere  Sorgfalt  den
hygienischen  Einrichtungen  angedeihen  lassen;  ihnen  reihen  sich  an  eine  umfassende
Wohnungsfürsorge  und  die  Bestrebungen  zur  Hebung  der  wirtschaftlichen  Zustände,  insbesondere ­
  die  Fürsorge  für  alte  und  invalide  Angestellte,  Witwen  usw.  wie  auch  Pflege  des
Geistes  und  Gemütslebens.

Arbeiterwohlfahrt.
Gesundheitspflege.
Sanitäre  Rücksichten  finden  stets  besondere  Beachtung  bei  Einrichtung  der  Fabrikationen ­
  durch  Schaffung  hoher,  luftiger  und  heller  Arbeitsräume,  durch  Ventilationsund ­
  Absaugevorrichtungen  sowie  durch  Schutzvorrichtungen  aller  Art.  Den  an  Apparaten
mit  hoher  Temperatur  beschäftigten  Arbeitern  wird  in  den  Sommermonaten  zur  Verhütung
des  übermäßigen  Trinkens  von  kaltem  Wasser  unentgeltlich  schwarzer  Kaffee  —  ca.  400  0001
pro  Jahr  —  geliefert.
58  WASCH-  UND  BADEANSTALTEN  mit  1007  Brausen  und  86  Wannen,  meist  im
Anschluß  an  die  Betriebe,  dienen  den  Arbeitern  zur  Reinigung.  Die  Badezeit  fällt  in  die
Arbeitszeit;  Seife  und  Handtuch  werden  unentgeltlich  geliefert.  Neben  den  Badezellen  befinden
sich  Räume  zum  Aus-  und  Ankleiden  mit  Schränken  und  Ständern  zum  Aufhängen  der
Arbeits-  bzw.  der  Straßenkleider.
ARBEITSZEIT.  Dieselbe  wurde  in  den  letzten  Jahren  erheblich  verkürzt,  sie  ist  normal ­
  festgesetzt  von  l / 2 8  bis  6  Uhr  mit  einer  Ruhepause  von  12  bis  1  %  Uhr  mittags.  Nachtund
  Sonntag-,  sowie  Überstundenarbeit  sind  auf  das  tunlich  geringste  Maß  beschränkt;
Frauen-  und  Kinderarbeit  ist  ausgeschlossen.
URLAUB  wird  alljährlich  jedem  Arbeiter  gewährt,  der  mindestens  5  Jahre  in  der  Fabrik
beschäftigt  ist,  und  zwar  erhält  der  Arbeiter  nach  5  Jahren  3  Wochentage,  nach  10  Jahren
6  Wochentage  unter  Fortbezahlung  des  vollen,  durchschnittlichen  Arbeitsverdienstes  und
        <pb n="99" />
        Badische  Anilin-  und  Soda-Fabrik,  Ludwigshafen  a.  Rh.  19*

einer  Zulage  von  3,50  M.  für  die  halbe  und  von  7  M.  für  die  ganze  Urlaubswoche.  Im  Jahre
1912  wurden  an  2494  Arbeiter  109  048,73  M.  Urlaubslöhne  mit  Zulagen  ausbezahlt.  Meister,
Aufseher  und  Vorarbeiter  erhalten  unter  Fortzahlung  von  Gehalt  und  Lohn  8  ^tägigen
Urlaub.
Solche  Arbeiter,  die  noch  keinen  oder  nur  den  kürzeren  Anspruch  auf  Urlaub  haben  und
in  Betrieben  beschäftigt  werden,  in  denen  sie  besonderen  Einflüssen  ausgesetzt  sind,  werden
nach  Anordnung  des  Fabrikarztes  in  das  Erholungshaus  der  Fabrik  auf  8  Tage  beurlaubt.
Während  die  Fabrik  es  sich  durch  diese  Maßnahmen  angelegen  sein  läßt,  die  Gesundheit
ihrer  Angehörigen  zu  fördern  und  Krankheiten  und  Unfälle  zu  verhüten,  ist  sie  andererseits
bestrebt,  durch
Krankenfürsorge
auch  für  den  erkrankten  Arbeiter  weitgehendst  zu  sorgen.  Zu  diesem  Zweck  stehen  neben
den  auswärtigen  Kassenärzten  5  Fabrikärzte,  3  Heilgehilfen  und  5  Pflegeschwestern  zur
Verfügung.  Innerhalb  der  Fabrikanlage  ist  ein  reich  ausgestattetes
AMBULATORIUM  eingerichtet,  das  auch  der  Spezialbehandlung  durch  Augen-,  Ohrenund
  Zahnärzte  dient,  ferner  mit  Apparaten  für  schwedische  Heilgymnastik,  für  elektrotherapeutische
  und  Röntgenstrahlenbehandlung  und  Röntgenphotographie,  sowie  mit
elektrischen  Licht-  und  Wannenbädern  versehen  ist.  Ein  Untersuchungslaboratorium  dient
neben  den  gewöhnlichen  Untersuchungen  von  Blut,  Urin,  Sputum  speziell  gewerbehygienischen ­
  Zwecken.
Zu  dem  Krankengeld,  das  die  Betriebskrankenkasse  leistet,  gewährt  die  Fabrik  an
Arbeiter,  die  mindestens  2  Jahre  in  der  Fabrik  beschäftigt  waren,  aus  eigenen  Mitteln
einen  freiwilligen  Krankengeldzuschuß  in  Höhe  des  halben  Krankengeldes,  pro  Jahr
etwa  90  000  M.  In  besonderen  Fällen  wird  Krankenkost  abgegeben.
Für  Rekonvaleszentenpflege  steht  das  von  der  Fabrik  im  Jahre  1904  erbaute

Erholungshaus  Kirchheimbolanden.
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        Badische  Anilin-  und  Soda-Fabrik,  Ludwigshafen  a.  Rh.

20*

Lungenheilstätte  in  Dannenfels.

ERHOLUNGSHAUS  KIRCHHEIMBOLANDEN  mit  22  Betten  zur  Verfügung.  Jährlich ­
  finden  dort  etwa  250  Kassenmitglieder  zur  Kräftigung  und  Erlangung  der  vollen  Arbeitsfähigkeit ­
  Aufnahme  auf  die  Dauer  von  1—6  Wochen  mit  meist  sehr  gutem  Erfolg.
Bereits  im  Jahre  1893,  also  in  den  ersten  Anfängen  der  Heilstättenbewegung,  errichtete
die  Fabrik  in  dem  am  Donnersberg  gelegenen  Orte  Dannenfels  eine  eigene
LUNGENHEILSTÄTTE,  ursprünglich  mit  16  Betten,  deren  Zahl  durch  wiederholte
Erweiterungen  heute  auf  37  gebracht  wurde.  Die  Aufnahme  erfolgt  je  nach  Lage  des  Falles
auf  2  6  Monate.  Im  ganzen  wurden  bis  jetzt  in  dem  Krankenhaus  936  Lungenkranke,
von  denen  heute  noch  385  in  der  Fabrik  arbeiten,  verpflegt.
GESUNDHEITSPFLEGE.  Jedoch  nicht  allein  auf  gute,  gesundheitliche  Verhältnisse
bei  den  Arbeitern,  sondern  auch  auf  die  Gesundheitspflege  bei  deren  Angehörigen
ist  die  Fabrik  bedacht.  Sie  gewährt  den  Familienangehörigen  ihrer  Arbeiter  in  Ludwigshafen ­
  und  Kolonie  Limburgerhof  mit  2jähriger  Dienstzeit  in  Krankheitsfällen  freie
ärztliche  Behandlung.  Täglich  finden  in  dem  außerhalb  der  Fabrik  gelegenen  besonderen
Frauenambulatorium  Sprechstunden  durch  die  Fabrikärzte,  zweimal  in  der  Woche
auch  durch  einen  Spezialarzt  für  Frauenkrankheiten  statt.  Auch  andere  spezialärztliche
Hilfe  wird  in  besonderen  Fällen  gewährt.  Zur  Krankenpflege  stehen  5  Schwestern  vom
roten  Kreuz,  die  in  dem  von  der  Fabrik  errichteten  und  unterhaltenen  Schwesternhaus
wohnen,  zur  Verfügung.  Auf  Nachsuchen  gewährt  die  Fabrik  Beihilfe  zu  den  Verpflegungskosten ­
  in  Krankenhäusern  bei  Familienangehörigen.  Wenn  die  Frau  längere  Zeit  erkrankt
ist,  wird  durch  Arbeiterwitwen  Hauspflege  erteilt.  Schwerkranken  wird  Krankenkost,
die  in  der  Haushaltungsschule  besonders  hergestellt  wird,  geliefert.  Durch  die  Fabrikärzte
und-Schwestern  wird  eine  ausgedehnte  Lungenfürsorge  durch  Beratung,  Untersuchung,
Pflege,  Sputumuntersuchung  und  Röntgenaufnahmen  betrieben.
Mit  Hilfe  von  Stiftungen  des  langjährigen  Direktors  und  Vorsitzenden  des  Aufsichtsrats, ­
  verstorbenen  Geheimen  Kommerzienrats  Dr.  von  Brunck,  ist  es  möglich,  jedes  Jahr
        <pb n="101" />
        Badische  Anilin-  und  Soda-Fabrik,  Ludwigshafen  a.  Rh.  21*

eine  größere  Anzahl  von  Frauen,  Witwen  und  Kindern  zu  Kuren  in  Heilstätten  und  Erholungshäuser ­
  zu  entsenden.  Der  erste  kaufmännische  Direktor  der  Fabrik,  Herr  Geheimer
Kommerzienrat  Robert  Hüttenmüller,  hat  durch  eine  Stiftung  von  70  000  M.  die  Fabrik
in  die  Lage  gesetzt,  ein  zweites  Erholungsheim  zu  errichten,  in  welchem  Frauen  und
Kinder  von  Arbeitern  und  Angestellten  zur  Wiedererlangung  ihrer  Gesundheit  Aufnahme
auf  mehrere  Wochen  finden  sollen.  Der  Betrieb  wird  von  der  Fabrik  übernommen.
Die  Kosten  für  freie  ärztliche  Behandlung  der  Arbeiterfamilien  belaufen  sich  pro  Jahr
auf  etwa  60  000  M.
Eine  Einrichtung  von  großer  sanitärer  Bedeutung,  deren  Zweckmäßigkeit  und  segensreiche ­
  Wirkung  in  den  oft  schwierigen  Verhältnissen  des  Arbeiterhaushalts  zur  Geltung
kommt,  ist  das  von  der  Fabrik  im  Jahre  1894  errichtete
WÖCHNERINNENASYL.  Dasselbe  bietet  Raum  für  12  Wöchnerinnen.  Die  Leitung
untersteht  einem  Frauenarzt.  Die  Wöchnerinnenpflege  versehen  2  Schwestern  vom  roten
Kreuz,  von  denen  eine  geprüfte  Hebamme  ist.  Jährlich  werden  etwa  210  Frauen  aufgenommen,
  welche  im  Durchschnitt  13  Tage  in  der  Anstalt  verbleiben.  Auch
SÄUGLINGSFÜRSORGE  wird  durch  Abgabe  von  Säuglingsmilch,  welche  in  der  Milchküche ­
  des  Frauenvereins  Mannheim  unter  Beachtung  aller  hygienischen  Vorschriften  hergestellt ­
  wird,  sowie  durch  ärztliche  Kontrolle  der  Säuglingskinder  geübt.  Die  Fabrik  übernimmt ­
  die  Hälfte  der  Milch-  und  die  Transportkosten.
BADEANSTALT  FÜR  FRAUEN  UND  KINDER.  In  Rücksicht  auf  die  Wichtigkeit
des  Badens  für  die  Gesundheit  hat  die  Fabrik  durch  eine  im  Jahre  1893  erbaute  Badeanstalt
für  Frauen  und  Kinder  auch  diesen  die  Möglichkeit  gegeben,  diese  Forderung  der  Gesundheitspflege ­
  zu  erfüllen.  Nach  Erweiterung  der  Anstalt  stehen  heute  32  Wannen  und
24  Brausezellen  zu  unentgeltlicher  Benutzung  zur  Verfügung.  Im  Jahre  werden  etwa
54  000  Bäder  genommen,  d.  i.  pro  Badetag  180  Bäder  im  Durchschnitt.

Kolonie  Hemshof.
        <pb n="102" />
        22*  Badische  Anilin-  und  Soda-Fabrik,  Ludwigshafen  a.  Rh.
W  ohnungsf  ürsorge.
Der  Lösung  dieser  für  die  Gesundheit  der
Arbeiter  wie  für  die  Heranziehung  eines  seßhaften ­
  und  zufriedenen  Arbeiterstammes  wichtigen ­
  Frage  wandte  die  Fabrik  schon  frühzeitig
ihre  Aufmerksamkeit  zu.  Sie  begann  anfangs ­
  der  8oer  Jahre  auf  einem  Terrain  von
12  Hektar  die
KOLONIE  HEMSHOF  zu  errichten,  welche, ­
  von  Zeit  zu  Zeit  durch  Neubauten  vergrößert, ­
  gegenwärtig  614  Wohnungen  umfaßt, ­
  die  etwa  3200  Einwohner  beherbergen.
Bei  der  Wahl  der  Bausysteme  war  die  Fabrik
bestrebt,  den  Forderungen  der  Hygiene  wie  der
Zweckmäßigkeit  für  den  Arbeiterhaushalt  möglichst  gerecht  zu  werden.  Die  Wohnhäuser
für  die  Arbeiter  sind  einstöckig,  diejenigen  für  die  Aufseher  zweistöckig,  jedes  Haus  ist
freistehend,  rings  von  Garten  umgeben  und  vertikal  in  vier  vollständig  getrennte  Wohnungen
von  3—5  Wohnräumen,  Küche  und  Kellerräumen,  jede  mit  eigenem  Hauseingang  und
120  qm  Garten  geteilt.  Weitere  100  Wohnungen  in  verschiedenen  Größen  in  vier  großen
Blockhäusern  mit  großem,  als  Garten  angelegtem  Innenhof,  werden  in  nächster  Zeit  beziehbar. ­
  Die  Wohnungen  sind  mit  Anschluß  an  die  städtische  Gas-  und  Wasserleitung
versehen.
Im  Jahre  1899  erwarb  die  Fabrik,  mit  Rücksicht  auf  die  Schwierigkeit  der  Terrainbeschaffung ­
  in  Ludwigshafen,  8  km  von  Ludwigshafen  entfernt,  unmittelbar  an  einer  Bahnstation ­
  gelegen,  ein  Areal  von  72  Hektar.  Daselbst  wurde  die
ARBEITERKOLONIE  LIMBURGERHOF  zunächst  mit  126  Wohnungen  in  63  einstöckigen ­
  Häusern  angelegt,  welche  zurzeit  etwa  800  Personen  beherbergt.  Die  Wohnungen
sind  ähnlich  eingeteilt  wie  die  der  Kolonie  Ludwigshafen,  dazu  gehört  ein  kleiner  Stall
für  Kleinvieh  und  220  qm  Garten.  Den  Bewohnern  gibt  die  Fabrik  gegen  mäßiges  Entgelt
Gelegenheit,  ein  Stück  Ackerland  zu  pachten,  auf  dem  sie  ihren  Bedarf  an  Kartoffeln,  Gemüse ­
  usw.  selbst  bauen  können.
Eine  erhebliche  Vergrößerung  auch  dieser  Kolonie  mit  100  Wohnungen  wird  noch
dieses  Jahr  in  Angriff  genommen.
Die  Mietpreise  der  Arbeiterwohnungen  sind  äußerst  niedrig  gehalten.  Sie  bewegen
sich  zwischen  85  M.  und  250  M.  pro  Jahr  und  decken  nicht  die  Kosten  der  Instandhaltung
und  die  Amortisation  des  Kapitalaufwands  von  4  800  000  M.
Wirtschaftliche  und  soziale  Einrichtungen.
DIENSTALTERSPRÄMIEN.  Um  treue  Dienste  und  die  Anhänglichkeit  an  das  Geschäft
zu  belohnen,  wurden  Dienstaltersprämien  eingeführt.  Danach  erhalten  die  Arbeiter  und
Aufseher  nach  je  5  jähriger  Tätigkeit  in  der  Fabrik  Prämien  mit  25  M.  beginnend,  für  jede
weiteren  5  Jahre  um  25  M.  bis  100  M.,  welche  Summe  somit  nach  zurückgelegtem  20.  Dienstjahr ­
  erreicht  ist,  und  vom  40.  Dienstjahr  auf  300  M.  steigend.  Hierbei  wird  Militärdienstzeit
in  Anrechnung  gebracht,  wenn  die  Beschäftigung  in  der  Fabrik  nur  hierdurch  unterbrochen
ist.  Es  kommen  hierfür  jährlich  1500  Arbeiter  usw.  mit  etwa  85  000  M.  in  Betracht.  Meister
und  Aufseher  erhalten  außerdem  nach  25  jähriger  Tätigkeit  in  der  Fabrik  neben  der  Dienstaltersprämie ­
  ein
JUBILÄUMSGESCHENK  in  Höhe  eines  Monatsgehaltes.
FAMILIENUNTERSTÜTZUNG.  Während  der  Dauer  militärischer  Übungen  wird
verheirateten  Arbeitern  mit  mindestens  einjähriger  Zugehörigkeit  zur  Fabrik  eine  Fami-Arbeiterkolonie

  Hemshof.
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        Badische  Anilin-  und  Soda-Fabrik,  Ludwigshafen  a.  Rh.  23*

lienunterstützung,  bemessen  nach  dem  dem  Arbeiter  zukommenden  Krankengeld,  im
Höchstbetrag  von  2  M.  pro  Tag  vergütet.
FAHRTVERGÜTUNG.  Arbeitern,  welche  nicht  in  Ludwigshafen  wohnen  und  die
Bahn  benutzen  müssen,  gewährt  die  Fabrik  eine  Fahrtvergütung  für  Hin-  und  Rückfahrt ­
  bis  zum  Höchstbetrag  von  1  M.  pro  Woche.  Diese  Kosten  belaufen  sich  auf  etwa
120  000  M.  pro  Jahr.
FABRIKSPARKASSE.  Zur  Förderung  des  Sparsinns  und  um  den  Fabrikangehörigen ­
  Gelegenheit  zu  geben,  ihre  aus  dem  Verdienste  in  der  Fabrik  herrührenden  Ersparnisse ­
  möglichst  bequem  und  nutzbringend  anzulegen,  errichtete  die  Fabrik  die  Fabriksparkasse. ­

Der  Mindestbetrag  einer  Einlage  ist  auf  1  M.,  der  Höchstbetrag  auf  100  M.  pro  Monat
und  1000  M.  pro  Jahr,  der  Höchstbetrag  eines  Sparguthabens  auf  5000  M.  festgesetzt.
Die  Verzinsung  erfolgt  bis  zu  3000  M.  mit  5%,  von  3—5000  M.  mit  4%  für  das  Jahr.
Die  Verwaltung  geschieht  auf  Rechnung  der  Fabrik,  die  auch  für  die  Sicherheit  der
Einlagen  haftet.  Die  Zahl  der  Einleger  beträgt  zurzeit  3000,  das  Gesamtsparguthaben
2  653  000  M.
SPEISEANSTALT.  Für  Arbeiter,  welche  in  der  Mittagspause  wegen  zu  großer  Entfernung ­
  ihr  Heim  nicht  aufsuchen  können,  und  für  ledige  Arbeiter  hat  die  Fabrik  i  m  Jehre
1883  eine  Speiseanstalt  mit  Küche  errichtet,  welche  gegen  die  mäßige  Vergütung  von
20  Pfg.  ein  gesundes  und  nahrhaftes  Mittagessen,  bestehend  aus  y 3  Pfund  Ochsen-  oder
Schweinefleisch  und  1  1  Suppe  oder  Gemüse  liefert.  Außerdem  werden  Kaffee,  das  halbe
Liter  ohne  Milch  und  Zucker  zu  2  Pfg.,  gekochte  Milch,  das  halbe  Liter  zu  10  Pfg.  und  Würste
zu  10  Pfg.  pro  Stück  abgegeben.  Abgabe  geistiger  Getränke  findet  nicht  statt.  Da  sich  für
die  Fabrik  die  Portion  Essen  auf  ca.  40  Pfg.  stellt,  so  erfordert  der  Betrieb  bei  einer  Abgabe ­
  von  ca.  7  800  Portionen  Essen  pro  Tag  einen  erheblichen  Zuschuß.  Der  Speisesaal
bietet  ca.  600  Personen  Platz.
Außerhalb  der  Fabrik  gibt  eine  zweite  Speisehalle  den  Arbeitern,  welchen  das  Essen
von  ihren  Frauen  oder  Kindern  gebracht  wird,  die  Möglichkeit,  mit  ihren  Angehörigen  die
Mahlzeit  einzunehmen.
In  weitgehender  Weise  ist  die
Fürsorge  für  Invalide  und  Hinterbliebene  von  Arbeitern  und  Angestellten
ausgebildet.  Die  Fabrik  hat  im  Jahre  1878  einen
ARBEITERUNTERSTÜTZUNGSFONDS  geschaffen,  welcher  infolge  jährlicher  größerer
Zuwendungen  durch  die  Fabrik  auf  2  700  000  M.  angewachsen  ist  und  von  der  Fabrik  mit
4%  verzinst  wird.  Nach  Schaffung  der  unten  erwähnten  Einrichtungen  im  Jahre  1908  verbleibt ­
  diesem  Fonds  für  die  Zukunft  die  Weiterzahlung  der  bis  Ende  1907  angefallenen
Invalidenrenten,  sowie  der  seitherigen  und  zukünftigen  Unterstützungen  der  Witwen  und
Waisen.  Diese  Leistungen  sind  freiwillige  und  widerrufliche.  Zurzeit  werden  95  Invalide,
301  Witwen,  14  Doppelwaisen  aus  dem  Fonds  mit  Zuwendungen  im  Gesamtbeträge  von
jährlich  ca.  85  000  M  von  10  M.  bis  zu  100  M.  pro  Monat  unterstützt.
ARBEITER-PENSIONS-STIFTUNG.  Um  den  Arbeitern  einen  rechtlichen  Anspruch
auf  Pension  zu  gewähren,  hat  die  Fabrik  vom  1.  Januar  1908  ab  eine  Arbeiter-Pensions-Stiftung
  geschaffen.  Dieselbe  hat  den  Zweck,  den  Arbeitern  bei  eintretender  Erwerbsunfähigkeit ­
  eine  Rente  zu  sichern.
Anspruch  auf  Rente  aus  dieser  Stiftung  erlangt  jeder  Arbeiter,  der  nach  erreichter
Volljährigkeit  5  Jahre  ununterbrochen  (Militärdienst  und  Krankheit  gelten  nicht  als  Unterbrechung) ­
  in  der  Badischen  Anilin-  und  Soda-Fabrik  beschäftigt  war  und  während  seines
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        24*  Badische  Anilin-  und  Soda-Fabrik,  Ludwigshafen  a.  Rh.

Arbeitsverhältnisses  infolge  Alters  oder  Invalidität  (im  Sinne  des  Invalidenversicherungsgesetzes) ­
  erwerbsunfähig  wird.  Er  erhält  in  diesem  Falle  für  die  in  der  Fabrik  geleisteten
Dienstjahre  eine  Rente  in  derselben  Höhe  und  Dauer  wie  sie  die  gesetzliche  Invalidenversicherung ­
  für  die  gleiche  Zahl  von  Versicherungsjahren  gewähren  würde.
KINDERRENTE.  Gleich  wie  bei  der  staatlichen  Invalidenrente  wird  Kinderrente
bis  zum  zurückgelegten  15.  Lebensjahre  mit  V10  der  Vaterrente  für  jedes  Kind  bis  zur
Hälfte  dieser  gewährt.
Beiträge  irgendwelcher  Art  werden  von  den  Arbeitern  nicht  erhoben.  Die  Fabrik
leistet  bis  auf  weiteres  einen  jährlichen  Beitrag  von  100  000  M.
Die  Geschäfte  der  Stiftung  werden  von  einem  aus  Beamten  und  Arbeitern  zusammengesetzten ­
  Vorstand  besorgt.
Die  Zahl  der  Rentner  betrug  Ende  1912:  90  mit  einer  Rentensumme  von  24726  M.
pro  Jahr.
PENSIONSFÜRSORGE  FÜR  ANGESTELLTE.  Denjenigen  Angestellten,  die  weder  dem
Arbeiterstand  noch  der  Beamtenpensionskasse  angehören,  gewährt  die  Fabrik  nach  erreichter
Volljährigkeit  und  danach  geleisteter  mindestens  5  jähriger  Dienstzeit  im  Falle  der  Dienstuntauglichkeit ­
  eine  Pension  mit  Rechtsanspruch  von  soviel  Achtzigstel  des  festen  Einkommens,
als  der  Pensionsberechtigte  nach  erreichter  Volljährigkeit  Dienstjahre  in  der  Fabrik  zurückgelegt ­
  hat,  insoweit  dieses  Einkommen  bei  den  Angestellten  mit  Monatsgehalt  3600  M.,
bei  den  Angestellten  mit  Wochenlohn  2400.—  M.  pro  Jahr  nicht  übersteigt.
Im  Todesfall  erhalten  die  Witwe  die  Hälfte  der  Pension  des  Mannes  als  Witwengehalt
und  jedes  Kind  unter  15  Jahren  V10  als  Erziehungsgeld;  Witwe  und  Kinder  zusammen
jedoch  nicht  mehr  als  den  vollen  Betrag  der  Pension  des  Mannes.
Beiträge  werden  von  den  Angestellten  nicht  erhoben.
Der  Stand  der  Bezugsberechtigten  war  Ende  1912:  27  Pensionäre,  28  Witwen  mit
48  Kindern.  In  1912  kamen  zur  Auszahlung  27  706,86  M.
Diese  Fürsorge  wird  zurzeit  der  staatlichen  Angestelltenversicherung  angepaßt  und
wird  wohl  in  ihren  Grundzügen  erhalten  bleiben.
STIFTUNGEN.  Dank  einiger  von  früheren  und  jetzigen  Direktoren  der  Fabrik,  dem
Herrn  Geheimen  Hof  rat  Dr.  Glaser,  jetzigem  Vorsitzenden  des  Aufsichtsrats,  und  Herrn
Geheimen  Kommerzienrat  Hüttenmüller  gemachten  Stiftungen  ist  es  möglich,  Arbeitern,
welche  wegen  Krankheit  die  Arbeit  in  der  Fabrik  nicht  mehr  aufnehmen  können,  durch  Zuweisung ­
  von  Beträgen  von  100—500  M.  die  Schaffung  einer  neuen  Existenz  zu  erleichtern,
sowie  Witwen  von  Arbeitern  und  Angestellten  mit  größerer  Kinderzahl  Zulagen  zu  ihren
regelmäßigen  Witwenunterstützungen  für  die  Erziehung  ihrer  Kinder  zu  gewähren.
Bildungswesen  und  Erholung.
Von  der  Absicht  geleitet,  die  Lage  der  Arbeiterfamilien  nach  jeder  Richtung  hin  zu
heben,  ist  die  Fabrik  bestrebt,  nicht  nur  Fürsorge  in  gesundheitlicher  und  materieller  Beziehung ­
  zu  treffen,  sondern  auch  erzieherisch  und  bildend  zu  wirken.
Um  den  schulpflichtigen  Kindern  der  Limburgerhofkolonie  den  weiten  Weg  in  die
in  der  Umgebung  liegenden  Ortschaften  zu  ersparen,  errichtete  die  Fabrik  im  Jahre  1902
eine  siebenklassige
VOLKSSCHULE,  an  welcher  5  von  der  Fabrik  besoldete  Lehrer  und  eine  Handarbeitslehrerin ­
  wirken.  Die  Schule  wird  von  240  Kindern  besucht.
KIRCHE.  Auf  der  Limburgerhofkolonie  steht  Katholiken  und  Protestanten  für
Kultuszwecke  gemeinsam  eine  Kirche  mit  2  Sakristeien,  Empore  mit  Orgel  zur  Verfügung.
        <pb n="105" />
        Badische  Anilin-  und  Soda-Fabrik,  Ludwigshafen  a.  Rh.

25*

Haushaltungsschule  und  Wöchnerinnen-Asyl.

HAUSHALTUNGSSCHULE.  Die  Erkenntnis,  daß  eine  der  häufigsten  Ursachen  für
ungünstige  Verhältnisse  in  Arbeiterfamilien  in  dem  mangelnden  Verständnis  der  Hausfrau
für  Führung  des  Haushalts  liegt,  veranlaßte  die  Geschäftsleitung  im  Jahre  1894  zur  Errichtung ­
  einer  Haushaltungsschule  für  die  Töchter  ihrer  Arbeiter.  Es  finden  Jahreskurse
statt,  die  bisher  in  der  Regel  von  24  Schülerinnen  besucht  waren.  Die  Schülerinnen  haben
volle  Verköstigung,  6  derselben  wohnen  abwechslungsweise  3  Monate  im  Hause.  Der  Unterricht ­
  wird  von  einer  im  Haushaltungsfach  und  Handarbeitsunterricht  geprüften  Vorsteherin ­
  und  zwei  weiteren  Haushaltungs-  und  Kochlehrerinnen  erteilt.  Er  umfaßt  Kochen,
Waschen,  Bügeln,  Hausarbeiten  aller  Art,  Einkauf  von  Lebensmitteln,  Gartenbau  und
Hühnerzucht;  weibliche  Handarbeiten  aller  Art.  Neben  praktischer  Übung  besteht  theoretische ­
  Unterweisung  in  den  einschlägigen  Fächern.  Der  Besuch  der  Schule  ist  für  die  Schülerinnen ­
  unentgeltlich.
ARBEITERBIBLIOTHEK.  Für  das  Lesebedürfnis  und  zur  Belehrung  der  Arbeiter
sorgt  eine  in  der  Hauptsache  aus  Stiftungen  der  Direktoren  der  Fabrik  zusammengestellte
Arbeiterbibliothek,  die  im  Jahre  1901  mit  1380  Bänden  eröffnet,  heute  5400  Bände
zählt.  Die  Ausleihe  beträgt  im  Jahre  etwa  41  000  Bände.  Die  Benutzung  geschieht  auf  Grund
von  Leihkarten  an  besonderen  Ausgabetagen.  Für  die  Verwaltung  der  Bücherei  ist  ein
Bibliothekar  (Lehrer),  ein  Aufseher  und  für  die  Ausgabetage  eine  weitere  Hilfskraft  tätig.
Mit  der  Bücherei  ist  ein  Lesesaal  verbunden,  in  dem  Bücher  und  Zeitschriften  aufliegen.
TURNHALLE.  Zur  Förderung  des  Turnens  errichtete  die  Fabrik  eine  Turnhalle,
die  von  verschiedenen  Turngesellschaften,  Arbeitern  und  Beamten  täglich  benutzt  wird.
Für  die  Pflege  der  Musik  haben  sich  in  der  Fabrik  gebildet  ein  Gesangverein,  ein  Orchesterverein, ­
  dem  die  Fabrik  die  nötigen  Instrumente  stellt,  eine  Jugendgesangsabteilung
und  ein  Trommler-  und  Pfeiferkorps.  Die  letzteren  Vereine,  sowie  eine  Jugendabtei ­
  lung  zur  körperlichen  und  geistigen  Fortbildung  junger  Arbeiter  sind  Gründungen  des
im  Jahre  1911  ins  Leben  getretenen
        <pb n="106" />
        26

Badische  Anilin-  und  Soda-Fabrik,  Ludwigshafen  a.  Rh.

WERKVEREINS,  welcher  im  zweiten
Jahre  seines  Bestehens  eine  Mitgliederzahl
von  4600  ordentlichen  und  1460  außerordentlichen ­
  Mitgliedern  aufweist.  Der  Werkverein
übt  für  sich  eine  umfassende  Wohlfahrtspflege
aus.  Um  diesen  verschiedenen  Fabrikvereinen ­
  einen  Mittelpunkt  für  ihre  Bestrebungen
zu  schaffen,  hat  die  Fabrik  in  den  Jahren
1912/13  ein  großes
VEREINSHAUS  erbaut,  das  neben  Wirtschaftslokalitäten, ­
  Räume  für  Proben,  Vorträge, ­
  Sitzungen,  für  die  Bibliothek,  einen
großen  Festsaal,  in  welchem  3500  Personen  Sitzplätze  finden,  birgt.
GARTENBAUVEREINE.  Um  bei  den  Bewohnern  der  Kolonien  den  Sinn  für  gärtnerische ­
  Anlagen  zu  heben,  wurden  in  Ludwigshafen  und  auf  dem  Limburgerhof  Gartenbauvereine ­
  ins  Leben  gerufen,  die  es  sich  zur  Aufgabe  machen,  die  Mitglieder  in  der  Pflege
der  Gärten  und  in  der  Obstkultur  zu  unterweisen.
Beamtenwohlfahrt.
BEAMTENKOLONIE.  Anschließend  an  die  Fabrik  und  an  die  Arbeiterkolonie  besitzt
die  Fabrik  eine  Beamtenkolonie  mit  115  Wohnungen,  in  freistehenden,  von  Gärten  umgebenen, ­
  teilweise  zu  Doppelhäusern  verbundenen  Einfamilienhäusern.  Eine  im  Bau  begriffene
Anlage  mit  4—5  zimmerigen  Wohnungen  für  kleinere  Beamte  ist  in  Reihenhäusern  ausgeführt; ­
  die  Einwohnerzahl  der  Beamtenkolonie  beträgt  etwa  500.
GESELLSCHAFTSHAUS.  Um  ihren  Beamten  eine  Stätte  zur  Pflege  der  Geselligkeit
zu  bieten  und  um  den  kaufmännischen  Beamten  bei  Einführung  der  Durcharbeitszeit  die
Möglichkeit  zu  verschaffen,  ihre  Mittagsmahlzeit  während  der  kurzen  Mittagspause  in
nächster  Nähe  der  Fabrik  einzunehmen,  erbaute  die  Fabrik  das  Gesellschaftshaus,
das  einen  Speisesaal  für  250  Gäste,  eine  Anzahl  kleinerer  Gesellschaftsräume,  einen  großen
Saal  zur  Abhaltung  von  Festlichkeiten  und  Versammlungen,  eine  Kegelbahn  und  zahlreiche
wirtschaftliche  Räume  und  Kellereien  enthält.  Das  Gesellschaftshaus  diente  auch  bis  zur
Eröffnung  des  Vereinshauses  den  Vereinen  zur  Abhaltung  von  Proben,  Aufführungen  und
Festlichkeiten  und  nahm  die  Räume  der  Bibliothek  auf.  Im  Speisesaal  nehmen  täglich  etwa
200  Beamte  ihr  Mittagessen  ein,  das  in  Suppe  und  zwei  Gängen  bestehend,  zu  75  Pfg.  geliefert ­
  wird.  Das  Gesellschaftshaus  liefert  auch  Essen  und  Getränke  an  Beamte  außer  dem
Hause.  Der  Betrieb  des  Gesellschaftshauses  wird  in  eigener  Regie  geführt.
PENSIONSKASSE  FÜR  DIE  BEAMTEN  DER  B.  A.  S.  F.  Für  die  im  Dienste  der
Fabrik  alt  oder  erwerbsunfähig  gewordenen  Beamten  zu  sorgen,  ist  die  Aufgabe  einer  im
Jahre  1888  eröffneten  Pensionskasse  für  die  Beamten  der  B.  A.  S.  F.  Jedes  Mitglied
hat  aus  seinem  Gesamteinkommen  bis  zur  Höhe  von  5000  M.  jedes  Jahr  4%  als  ordentlichen ­
  Beitrag  und  außerdem  bei  jeder  Erhöhung  des  pensionsfähigen  Einkommens
einen  einmaligen,  außerordentlichen  Beitrag  von  25  %  der  Gehaltszulage  zu  entrichten.
Die  Fabrik  übernahm  die  Verpflichtung,  den  gleichen,  ordentlichen  Beitrag  von  4  %  und
außerdem  einen  außerordentlichen  Fabrikbeitrag  von  7  %  notfalls  bis  8  %  zu  bezahlen.
Die  Kasse  gewährt  nach  Zurücklegung  von  5  Karenzjahren  den  Mitgliedern  im  Falle  der
Dienstunfähigkeit  oder  nach  30jähriger  Beitragszeit  und  nach  vollendetem  60.  Lebensjahre ­
  eine  Pension  von  V40  des  pensionsfähigen  Einkommens,  steigend  für  jedes  weitere
Beitragsjahr  um  Vio  bis  zu  40 / 40 .  Im  Todesfall  erhält  die  Witwe  die  Hälfte  der  Pension  des
Mannes  als  Witwengehalt  und  jedes  Kind  unter  18  Jahren  Vio  als  Erziehungsgeld;  beim
Tode  lediger  Mitglieder  erhalten  bedürftige  Eltern  Elternrente.
        <pb n="107" />
        Badische  Anilin-  und  Soda-Fabrik,  Ludwigshafen  a.  Rh.  27*

Die  Mitgliederzahl  beträgt  zurzeit  940.  Das  Vermögen  der  Kasse  beläuft  sich  auf  etwa
7  000  000  M.,  die  jährlichen  Leistungen  betragen  etwa  80  000  M.
Seit  dem  1.  Januar  1913  ist  die  Kasse  als  Zulagekasse  organisiert,  in  der  Weise,  daß
die  unter  das  Angestelltenversicherungsgesetz  fallenden  Angestellten  Beiträge  an  die  Kasse,
vermindert  um  den  Beitrag  an  die  Versicherungsanstalt  für  Angestellte  zahlen;  dagegen
werden  die  Bezüge  der  Reichsversicherungsanstalt  auf  die  Pensionen  der  Kasse  angerechnet.
FREIWILLIGE  BEAMTENUNTERSTÜTZUNG.  Beamte,  die  keinen  Anspruch  an  die
Beamtenpensionskasse  haben,  erhalten  seitens  der  Fabrik  aus  besonderen  zur  Verfügung
stehenden  Mitteln  freiwillige  Beamtenunterstützung.  Auch  ist  durch  eine  Stiftung  des  Herrn
Geheimen  Kommerzienrat  Hüttenmüller  im  Betrage  von  30  000  M.  Fürsorge  für  Unterstützung ­
  von  Beamten  in  Notfällen  gegeben,  indem  von  diesem  Kapital  jährlich  bis  zu
3000  M.  zuzüglich  anfallender  Zinsen  zu  Unterstützungen  verwendet  werden  können.
Die  Bücherei  und  das  Frauenbad  können  auch  von  Beamten  bzw.  deren  Angehörigen
benutzt  werden.
Für  Wohlfahrtszwecke  wendete  die  Fabrik  im  Jahre  1912  auf:

für  freiwillige  Leistungen  rund  2  346  500  M.
,,  gesetzliche  ,,  ,,  .  421  100  ,,

insgesamt:  2  767  600  M.
Die  Verwaltung  vorstehend  aufgezählter  Wohlfahrtseinrichtungen,  wie  auch  die  Besorgung ­
  der  Geschäfte  der  Kranken-,  Invaliden-,  Unfall  -und  Angestelltenversicherung
wird  von  einem  mit  20  Beamten  und  Angestellten  arbeitenden,  besonderen  Bureau,  dem
Wohlfahrtsbureau,  besorgt.
        <pb n="108" />
        28*

Bank  für  Handel  und  Industrie
(Darmstädter  Bank),
Berlin-Darmstadt.
Für  die  Angestellten  der  Bank  für  Handel  und  Industrie  bestehen  zurzeit  folgende
Wohlfahrtseinrichtungen:
I.  DIE  PENSIONSKASSE.  Sie  begann  ihre  Wirksamkeit  am  i.  Januar  1869.  Die
Verwaltung  geschieht  durch  selbständige  aus  den  Reihen  der  Mitglieder  gewählte  Organe
unter  Oberaufsicht  der  Bankdirektion.  Die  Kasse  gewährt  ihren  Mitgliedern  Invalidenund
  Altersrenten,  Witwenpensionen  und  Waisengelder.  Die  Einnahmen  bestehen  in  der
Hauptsache  in  Beiträgen  der  Mitglieder  und  der  Bank,  sowie  in  Zinserträgen  aus  Kapitalanlagen. ­
  In  den  Jahren  1888  bis  1912  betrugen  die  Mitgliederbeiträge  rund  ein  und  eine
halbe  Million,  diejenigen  der  Bank  rund  drei  Millionen  Mark.  Die  Gesamtfonds  der  Kasse
erreichen  zurzeit  eine  Höhe  von  nahezu  5  Millionen  Mark.
Zum  Beitritt  zur  Kasse  ist  jeder  besoldete  Angestellte  sowie  jede  unverheiratete  besoldete ­
  Angestellte  der  Bank  im  Alter  zwischen  25  und  45  Jahren  berechtigt  und  verpflichtet.
Die  höchste  Pension,  die  nach  35  jähriger  Mitgliedschaft  erreicht  wird,  beträgt  4250  M.
unter  Zugrundelegung  eines  pensionsfähigen  Maximalgehaltes  von  5000  M.,  die  niedrigste
nach  5jähriger  Wartezeit  500  M.  jährlich.  Im  Geschäftsjahre  1912  wurden  an  102  satzungsgemäß ­
  empfangsberechtigte  Pensionäre,  Witwen  und  Waisen  insgesamt  rund  141  000  M.
Jahresbezüge  ausgezahlt.  Der  Mitgliederbestand  am  Ende  des  Jahres  1912  belief  sich  auf
rund  1400  männliche  und  weibliche  Personen.
II.  DIE  UNTERSTÜTZUNGSKASSE.  Der  Unterstützungsfonds  wurde  seinerzeit  durch
Zuwendung  des  damaligen  Bankdirektionsmitgliedes,  jetzigen  Reichstagspräsidenten  und
Stadtrats  a.  D.  Dr.  Johannes  Kaempf,  ins  Leben  gerufen.  Der  Fonds  wird  durch  Nachschüsse ­
  der  Bank  erhalten.  Die  Verwaltung  des  Fonds  geschieht  selbständig  durch  eine
Kommission  von  zwei  seitens  der  Bankdirektion  dazu  ausersehenen  Prokuristen  und  den
drei  dienstältesten  Beamten  der  Bank.  Aus  ihm  empfangen  in  augenblickliche  Bedrängnis
geratene  Angestellte  der  Bank  Unterstützungen  und  Darlehen.
III.  DIE  STERBEKASSE.  Diese  wurde  durch  eine  einmalige  Zuwendung  des  Staatssekretärs ­
  a.  D.  Dr.  Bernhard  Dernburg  bei  seinem  Übertritt  aus  der  Direktion  der  Bank
in  den  Reichsdienst  gegründet.  Ihre  Wirksamkeit  erstreckt  sich  auf  die  Auszahlung  eines
Sterbegeldes  in  Höhe  von  300  M.  an  die  Hinterbliebenen  von  solchen  Angestellten  der
Bank-Abteilung  Berlin,  die  Mitarbeiter  des  Stifters  gewesen  sind.
        <pb n="109" />
        29

*

Gebrüder  Barasch  in  Breslau.
Erholungsheim  in  Warmbrunn  im  Riesengebirge.
ERHOLUNGSHEIM  BEI  WARMBRUNN  IM  RIESENGEBIRGE.  Für  den  Erholungsurlaub ­
  ist  unseren  Angestellten  das  vor  n  Jahren  gegründete  Erholungsheim
bei  Warmbrunn  zur  Verfügung  gestellt.  Entstanden  aus  dem  unter  dem  Namen  „Tierpark“ ­
  bekannten  und  auf  dem  Weinberge  gelegenen  Etablissement,  hat  es  verschiedene
Phasen  der  Entwicklung  und  baulichen  Veränderung  erlebt.  Das  Gebäude  hat  sich  große
Erweiterungsbauten  gefallen  lassen  müssen,  um  seinem  neuen  Zwecke  dienstbar  zu  werden.
Im  linken  Flügel  des  Parterres  befindet  sich  ein  freundliches  Vestibül,  daran  anschließend
der  große  Speisesaal,  ca.  ioo  Personen  fassend,  das  Lese-  und  Musikzimmer  mit  Klavier,
reichem  Notenschatz,  umfangreicher,  nur  das  Beste  bietender  Bibliothek  und  den  Tageszeitungen ­
  aller  der  Städte,  in  denen  sich  unsere  Geschäftsfilialen  befinden;  ferner  Konsultationszimmer ­
  für  den  Arzt  und  ein  Bureau  für  die  Ökonomie.  Im  Souterrain  liegen  die

Gesamtansicht  des  Erholungsheims.
        <pb n="110" />
        Gebrüder  Barasch  in  Breslau.

30*

Rundblick  von  der  Terrasse  des  Erholungsheims.

Küche,  die  Waschräume  und  die  modern
eingerichteten  Wannen-  und  Duschebäder,
auf  deren  hygienische  Ausgestaltung  wir
besonderen  Wert  legten.  In  dem  rechten
Flügel  des  Hauses,  sowie  in  den  beiden
oberen  Etagen  liegen  die  Zimmer  für  die  Erholungssuchenden, ­
  meist  zweibettig,  32  an
der  Zahl,  so  daß  durchschnittlich  60  Personen ­
  zu  gleicher  Zeit  untergebracht  werden
können.  Für  eine  praktische  und  geschmackvolle ­
  Innenarchitektur  haben  erste  Fachmänner ­
  Sorge  getragen.  Möbel  aus  heller
Eiche  machen  die  Räume  freundlich  und
behaglich.  Metallbettstellen  genügen  den
modernen  hygienischen  Anforderungen,  und
gute  Bilder  zieren  die  Wände.  Die  weiten  Korridore  sind  mit  Linoleum  ausgeschlagen,
und  eine  große  Zahl  Angestellter  ist  unter  der  Leitung  einer  tüchtigen  Hausverwalterin
zu  peinlichster  Sauberkeit  angehalten.  Zahlreiche  Baikone  bieten  den  Bewohnern  einen
behaglichen,  luftigen  Aufenthalt  mit  prächtigem ­
  Blick  auf  die  Gebirgskette  und  auf  die
romantischen  Partien  des  Parkes.
Der  Park,  der  in  einer  Ausdehnung  von
37  Morgen  das  Hauptgebäude  umgibt,  bietet
ein  Bild  künstlerischer  Gartenarchitektonik.
Vor  6  Jahren  haben  wir  vor  der  Front  des
Hauptgebäudes  noch  8  Morgen  Land  hinzugekauft ­
  und  sie  in  einen  künstlichen  See
verwandelt,  der  durch  ständigen  Ab-  und
Zufluß  der  Fischzucht  dienstbar  gemacht
werden  konnte.  Mehrere  kleine  und  eine
größere  Insel,  die  durch  eine  malerische
Brücke  mit  dem  Ufer  verbunden  wurde,
bieten  bei  großer  Hitze  ein  erfrischendes
Ruheplätzchen,  während  auf  dem  Wasser  mehrere  Gondeln  zu  gesundem  und  gern  geübtem ­
  Rudersport  einladen.  Auf  körperliche  Zerstreuungen  haben  wir  von  vornherein
unser  Hauptaugenmerk  gerichtet  und  zu  diesem  Zweck  Tennis-  und  Krocketplätze,  einen
Turnplatz  mit  allen  modernen  Turngeräten, ­
  Schießstände  und  eine  Doppelkegelbahn
geschaffen.  Durch  regelmäßige  Veranstaltungen ­
  von  Wettspielen,  bei  denen  Geldpreise ­
  zur  Verteilung  kamen,  glaubten  wir
zu  fleißigem  und  systematischem  Üben  anzuregen. ­

Der  Sonntag  bietet  meist  noch  etwas
Besonderes.  Sei  es,  daß  wir  uns  bestrebten,
mit  freundlicher  Unterstützung  namhafter
Künstler  durch  musikalische  und  rezitatorische
  Darbietungen  das  Kunstinteresse  in
erhöhtem  Maße  zu  wecken,  sei  es,  daß  wir
durch  Militärkonzerte,  für  die  wir  die  Hirschberger ­
  Militärkapelle  ständig  engagierten,

Angelsport  —  Rudersport.

Empfangszimmer  mit  Blick  ins  Bureau  und
Arztzimmer.
        <pb n="111" />
        Gebrüder  Barasch  in  Breslau.

3i*

Speisesaal.

sowie  durch  abendliche  Beleuchtungen  des
Sees  und  durch  improvisierte  Tanzkränzchen
zu  ungebundener  Fröhlichkeit  anzuregen  suchten. ­
  Für  außerordentliche  Gelegenheiten  waren
stets  entsprechende  festliche  Veranstaltungen
vorgesehen.
Das  Wichtigste  bei  allem,  was  wir  den
Gästen  des  Heims  boten,  blieb  eine  reichliche
und  gute  rationelle  Verpflegung.
1.  Frühstück:  Kaffee,  Brötchen  und  Butter, ­
  alles  nach  Belieben.
2.  Frühstück:  Belegte  Brote,  eine  Flasche
Bier  oder  Selter.
Mittagsmahlzeit:  Suppe,  täglich  Gemüse,
Braten,  Kompott  oder  rohe  Früchte,  zweimal  wöchentlich  Mehlspeise,  Bier,  Sonntags  Wein.
Vesper:  Kaffee  und  Kuchen.
Abendmahlzeit:  Tag  um  Tag  kalte  oder  warme  Platte  mit  Getränk.
Dazu  kamen  noch  besonders  verordnete
Kuren  von  Milch  oder  Sahne,  zu  deren  ausgiebiger ­
  Darreichung  Stallungen  mit  dem
nötigen  Vieh  eingerichtet  wurden,  die  heute
einen  reichlichen  Bestand  an  Kühen  und
Ziegen  aufweisen.  Ausgedehnte  Geflügelställe ­
  beherbergen  große  Völker  von  Gänsen, ­
  Enten  und  Hühnern,  und  der  Taubenschlag ­
  weist  eine  stattliche  Zahl  beflügelter
Bewohner  auf.  Im  Sinne  einer  praktischen
Ökonomie  waren  wir  auch  sehr  bald  zur  Einrichtung ­
  eines  regulären  landwirtschaftlichen
Betriebes  gelangt,  der  uns  besonders  bei  der
Frage  der  täglich  frisch  zu  reichenden  Gemüse
von  den  meist  nur  aus  Hirschberg  zu  beschaffenden ­
  Marktwaren  unabhängig  machte.
Die  positiven  Erfolge,  die  wir  besonders  in  ernsteren  Fällen  von  Erholungsbedürftigkeit
erzielt  haben,  sind  ganz  erstaunlich.  Gewichtszunahmen  bis  zu  1  Pfd.  täglich  gehörten
nicht  zu  den  Seltenheiten.  Rekonvaleszenten,  die  aus  Lungenheilstätten  kamen  und  denen
wir  eine  Nachkur  in  unserem  Heim  bieten  konnten,  haben  bei  4  5  wöchentlichem  Aufenthalt ­
  ihre  volle  Arbeitskraft  wieder  erlangt. ­
  In  Fällen  plötzlich  eingetretener  Erkrankungen ­
  war  uns  durch  die  Einrichtung
ruhig  gelegener  Isolierzimmer  die  Möglichkeit ­
  geboten,  den  Patienten  alle  für  die
Pflege  erforderliche  Sorgfalt  angedeihen  zu
lassen.
Daß  auch  unsere  Erwartungen  bezüglich ­
  eines  engeren  Zusammenhangs  von  Personal ­
  und  Firma  erreicht  wurden,  können
wir  um  so  weniger  bezweifeln,  als  unsere
Urlaubslisten  eine  stattliche  Zahl  Angestellter ­
  aufweisen,  die  schon  zum  zehnten  Male,
also  von  der  Gründung  an,  ihren  Urlaub  dort  Gewächshaus.

Musik-  und  Lesezimmer.
        <pb n="112" />
        Gebrüder  Barasch  in  Breslau.

32*
verlebt  haben.  Ein  Zeichen  einmal  dafür,  daß  die  fürsorgliche  Gesinnung  der  Arbeitgeber ­
  Anerkennung  fand  und  den  Behüteten  fester  an  die  Firma  kettete,  und  ein  Beweis ­
  dafür,  daß  man  sich  im  Erholungsheim  wohl  fühlte.
Durch  strenge  Durchführung  unserer  Hausgesetze  haben  wir  auch  bei  den  ängstlichsten ­
  Eltern  alle  Bedenken  gehoben,  die  sie  etwa  noch  zögern  ließen,  ihre  Töchter  unserem ­
  Heim  anzuvertrauen.  Als  natürliche  Konsequenz  des  Prinzips  ergab  sich  aber  auch,
daß  männliche  Angestellte  nur  insoweit  bei  uns  Aufnahme  finden,  als  sie  verheiratet  sind;
nur  müssen  sie  ihre  Frauen  und  haben  sie  das  Recht  auch  ihre  Kinder  mitzubringen,  die
dann  gleichfalls  unentgeltlich  mit  verpflegt  werden.  Schließlich  wurde  eine  gegenseitige
Kontrolle  dadurch  geschaffen,  daß  immer  zwei,  in  besonders  großen  Zimmern  sogar  drei
Mädchen,  zusammen  wohnen.  So  sind  uns  in  den  n  Jahren  des  Bestehens  Klagen  über
ungebührliches  Benehmen  nur  in  sehr  seltenen  Fällen  zu  Ohren  gekommen.
Für  die  Besucher  des  Erholungsheimes  war  natürlich  von  vornherein  das  Prinzip
der  Unentgeltlichkeit  festgelegt.  Es  ergab  sich  aber  auch  als  weitere  Forderung,  daß  das
Gehalt  den  Angestellten  ungeschmälert  auch  während  dieser  Urlaubszeit  ausbezahlt  werden
mußte,  unberührt  durch  die  Unentgeltlichkeit  der  Ferienerholung.  Ja  wir  glaubten  sogar,
noch  weiter  gehen  zu  müssen  und  den  Erholungssuchenden  auch  freie  Reise  zu  gewähren,
da  die  Angestellten  der  meist  recht  entfernt  liegenden  Filialen  durch  die  hohen  Reisekosten
verhindert  würden,  in  den  Genuß  der  Wohlfahrtseinrichtung  zu  treten.  So  hatten  wir  oft
allein  einen  Reisekostenetat  von  5—6000  M.  im  Jahre  zu  buchen.
Die  Anstalt  wurde  am  29.  Juli  1902  durch  einen  feierlichen  Festakt  in  Anwesenheit
zahlreicher  Ehrengäste  und  Lokalbehörden  eröffnet.  Wie  unser  Herr  Georg  Barasch  in

Süd-Terrasse.
        <pb n="113" />
        Gebrüder  Barasch  in  Breslau.

33

*

Logierzimmer  mit  2  Betten.

Kegelbahn.

seiner  Einweihungsrede  betonte,  wollten  wir  sie  nicht  als  einen  Akt  der  Großmut  oder  der
Wohltätigkeit  angesehen  wissen,  sondern  als  einen  Entgelt,  den  wir  unserem  Personal
für  seine  treue,  oft  bewährte  Mitarbeiterschaft  gewährten.  Und  dieses  Motiv  forderte  gebieterisch, ­
  daß  wir  jene  Stätte  fortan  nicht  als  unseren  Besitz  behandelten,  sondern  als  ein
Haus,  das  wir  unseren  Angestellten  zur  freien  Verfügung  und  Benutzung  überlassen  haben.
Das  Werk,  unserem  eigensten  Gedankengange  entstammend,  ist  zugleich  das  erste
solcher  Art  in  Deutschland!  Hunderttausende  haben  wir  uns  in  den  n  Jahren  allein  die
Unterhaltung  kosten  lassen,  und  der  Besitz  an  Immobilien,  den  wir  unseren  Angestellten
übergaben,  repräsentiert  heute  einen  stattlichen  Wert.

Partie  aus  dem  Park  des  Erholungsheims.

3*

Spazierweg  am  Zigeunerfelsen.
        <pb n="114" />
        34

Gustav  Barthel,  Spezialfabrik  für  Löt-,
Heiz-  und  Kochapparate,  Dresden-A.  19.
Im  Hinblick  auf  die  zunächst  noch  beschränkte  Arbeiterzahl  erschien  es  nicht  ratsam,
Kapital  auf  indirekte  Weise  Fürsorgezwecken  nutzbar  zu  machen.  Man  zog  es  vielmehr  vor,
denjenigen  Arbeitern,  die  sich  während  einer  angemessenen  Zeit  im  Dienste  bewährt  hatten,
URLAUB  zu  gewähren  und  ihnen  in  den  Ferien  den  Lohn  zu  zahlen,  den  sie  sonst
während  der  Urlaubszeit  verdient  haben  würden.  Zur  Bedingung  war  lediglich  gemacht,
daß  der  Betreffende  3  Jahre  lang  im  Betriebe  tätig  war.
GELDGESCHENKE.  Mit  dem  Aufblühen  des  Unternehmens  wurden  dann  nach
und  nach  auch  noch  regelmäßige  Geldgeschenke  eingeführt,  die  die  langjährigen  Arbeiter
immer  weiter  am  Betriebe  interessieren  sollten  und  zur  Folge  hatten,  daß  die  Firma  Gustav
Barthel  heute  über  einen  bedeutenden  Stamm  besteingerichteter,  sehr  leistungsfähiger
Arbeiter  verfügt,  die  sich  in  jahrelanger  Tätigkeit  weitgehende  Kenntnisse  und  große  Fertigkeiten ­
  auf  dem  Spezialgebiete  der  Firma  erworben  haben.
Gelegentlich  eines  umfangreichen  Neubaues  wurden  auch  ausreichende  Aufenthaltsräume ­
  für  die  Arbeiterschaft  während  der  kürzeren  Ruhepausen  und  ferner  bequeme
Waschgelegenheiten,  Garderoberäume  usw.  eingerichtet.
Jeder  Arbeiter  der  Firma  erhält:
a)  nach  3jähriger  Tätigkeit  alljährlich  Ferien  unter  Vergütung  des  durchschnittlichen ­
  Wochenarbeitsverdienstes;
b)  nach  5  Jahren  alljährlich  nach  der  Inventur  eine  Jahresgratifikation  im
Betrage  von  mindestens  50  M.  und
c)  nach  iojähriger  Tätigkeit  ein  einmaliges  Geschenk  im  Werte  von  etwa
100  M.
Von  den  200  Angestellten  der  Firma  Gustav  Barthel  genießen  etwa  zwei  Drittel  eine
oder  mehrere  der  hier  genannten  Vergünstigungen.
Diese  Einrichtungen  wurden  vor  etwa  15  Jahren  ins  Leben  gerufen.
Der  für  diese  Vergütungen  sowie  zur  Leistung  von  Notstands-  und  Krankheitsunterstützungen ­
  an  die  Arbeiterschaft  erforderliche  Betrag  erscheint  jedes  Jahr  in  der  Bilanz
der  Firma  Gustav  Barthel  und  ist  in  lebhaftem  Anwachsen  begriffen.  Er  bildet  den  Grundgedanken ­
  für  den  später  zu  schaffenden  Pensions-  und  Unterstützungsfonds,  der  überdies
die  Möglichkeit  bieten  soll,  einige  laufende  Geldunterstützungen  zu  bewilligen.
Immerhin  haben  aber  auch  die  gegenwärtigen  Geldunterstützungen  den  beabsichtigten
Zweck  erreicht:  sie  haben  bewirkt,  daß  die  Arbeiter  in  erster  Linie  eine  regelmäßige  Erholungszeit ­
  genießen  können,  ohne  ihre  Ersparnisse  angreifen  zu  müssen.  Sie  haben  ihnen
ferner  gezeigt,  daß  ihr  Arbeitgeber  treue  Dienste  zu  schätzen  weiß  und  dieser  Erkenntnis
alljährlich  Ausdruck  zu  verleihen  bereit  ist.
Sie  haben  schließlich  dem  Arbeiter  gelehrt,  dauernd  seine  Stelle  zu  behaupten,  denn
es  war  ihm  verständlich  geworden,  daß  Geldspenden  nur  den  Arbeitern  gewährt  werden
konnten,  die,  durch  jahrelange  Tätigkeit  geschult,  wirklich  mehr  leisteten  als  neu  hinzugekommene. ­
  Und  dieses  erzieherische  Moment  hat  seine  guten  Wirkungen  nach  beiden
Seiten  gezeigt:  Arbeiter  und  Firma  stehen  sich  gut  dabei.
        <pb n="115" />
        Baumwollspinnerei  am  Stadtbach  35 ‘
in  Augsburg.
(Gegründet  1852.)
Baumwollspinnerei  mit  240000  Spindeln  und  1400  Arbeitern.  —  Aktienkapital  4200000  M.

Alle  Leistungen  werden
von  der  Firma  gedeckt.
UNTERSTÜTZUNGS-KASSE
  in  Ergänzung  der
staatlichen  Invalidenrente
nach  xojähriger  Dienstzeit;
Stand:  141  Pensionäre,  Kapital ­
  472522,58  M.  am  1.  Jan.
I9I3-Extra
  Unterstützungskasse ­
  und  Pensionsfonds
für  Angestellte  und  Beamte,
besondere  und  Ergänzungsrenten, ­
  Kapital  654  595  M.
am  1.  Januar  1913.

Kinderhort  in  der  Stadtbachkolonie.

WITWEN-  U.  WAISEN-UNTERSTÜTZUNGSKASSE
  113510,80  M.  am  1.  Januar  1913,  zur  Unterstützung  nicht
erwerbsfähiger  Witwen  und  Kinder  im  Dienste  verstorbener  Arbeiter.
FABRIKSPARKASSE.  Dieselbe  verzinst  den  Arbeitern  der  Fabrik  ihre  Einlagen

mit  5  %  jährlich.
ALTERSZULAGEN  werden  nach  5jähriger  Dienstzeit  jährlich  steigend  vom  Ertrage
des  Geschäftes  gewährt  und  auf  Sparkassakonto  gutgeschrieben.
ARBEITERQUARTIER  MIT  WOHNHÄUSERN.  Ein  Arbeiterquartier  mit  36  Wohnhäu:ern
  und  176  Wohnungen  mit  Gartenteil,  verschafft  den  Arbeitern  billige  nahe  der
Fabrik  gelegene  Wohnungen.
Ein  Wohnhaus  für  kinderlose ­
  ältere  und  invalide  Arbeiter ­
  nimmt  27  Parteien  auf.
WASCHANSTALT.  Eine
gemeinsame  Waschanstalt
mit  x  5  Waschküchen,  Schleuder ­
  und  Waschmangel  steht
abwechselnd  zur  Verfügung.
Die  Verwaltung  der  Häuser
geschieht  nach  besonderen  in
jedem  Hause  aushängenden
Bestimmungen.
BADEHAUS.  Dasselbe
mit  6  Wannen  und  16  Badebrausen ­
  ermöglicht  allen  Arbeitern, ­
  während  der  Arbeit,
wöchentlich  ein  Bad  zu  erhalten ­
  ;  den  Frauen  in  dem  Arbeiterquartier ­
  stehen  die  Bäder
Kinderhort  (Eß-  und  Arbeitssaal  für  Schulmädchen).  ebenfalls  zur  Verfügung.
        <pb n="116" />
        3 6*

Baumwollspinnerei  am  Stadtbach  in  Augsburg.

Kinderhort  (Spielzimmer  für  3—6  jährige).

SPEISEHAUS.  Ein  Speisehaus ­
  gibt  den  Arbeitern  Gelegenheit ­
  zur  Einnahme  billiger ­
  Speisen  und  Getränke.
Auch  können  mitgebrachte
Speisen  gewärmt  und  verzehrt ­
  werden.
Ein  großer  Saal  mit  Nebenräumen ­
  dient  für  festliche
Veranstaltungen  der  Arbeiter
und  deren  Vereinigungen  wie
Gesangverein,  Turnverein
und  freiwillige  Feuerwehr.
KONSUMVEREINSLADEN ­
  bietet  Gelegenheit  zum
Einkauf  aller  nötigen  Waren.
Eine  Bäckerei  liefert
sämtliche  Backwaren.
Die  Mitglieder  des  Konsumvereins ­
  erhalten  den
jährlichen  Reingewinn  nach
Abschluß  ausbezahlt.
MILCH-  UND  LIMONADENSCHANK ­

  steht  in  den  Vesperzeiten  den  Arbeitern  zum  Selbstkostenpreis  zur  Verfügung.
BIBLIOTHEK  mit  Lesezimmer  steht  zur  freien  Benutzung  täglich  offen.
Für  jüngere  Leute  wird  Musikunterricht  erteilt.
KINDERHORT  ermöglicht  Müttern,  die  auf  Arbeit  gehen,  ihre  Kinder  tagsüber  in  die  Obhut ­
  von  Pflegerinnen  zu  stellen.  Die  Anstalt  wird  von  200  Kindern  besucht,  von  Diakonissen
und  Kindergärtnerinnen  geleitet  und  besteht  in  4  Abteilungen:  a)  für  Säuglinge  bis  zu  einem
Jahr,  b)  für  1  bis  3jährige
Kinder,  c)  für  3  bis  6jährige
Kinder,  d)  für  Schulkinder.
NÄHUNTERRICHT.
Den  Schulmädchen  wird  Nähunterricht ­
  erteilt,  den  Knaben
Gelegenheit  zu  Handfertigkeitsarbeiten ­
  gegeben.
Abends  findet  in  der  Anstalt ­
  für  Erwachsene  Flickund
  Nähunterricht  statt.
Für  der  Schule  entwachsene ­
  Knaben  sind  Abendkurse ­
  für  Handfertigkeit  eingerichtet. ­

Eine  Bibliothek  dient
zur  Benützung  in  der  Anstalt
und  zur  Hinausgabe.
J  ungen  Mädchen,  die  aus
der  Schule  entlassen,  wird
Gelegenheit  zur  Ausbildung
im  Haushalt  geboten.  Kinderhort  (Schlafsaal  für  Säuglinge).
        <pb n="117" />
        37*
Bayerische  Hypotheken-  und  Wechsel-Bank,
  München.
BEAMTENPENSIONSKASSE.  Die  Bayerische  Hypotheken-  und  Wechsel-Bank,
Deutschlands  älteste  und  größte  Bodenkreditanstalt,  gegründet  1835,  nunmehr  ausgestattet ­
  mit  131  Millionen  Aktienkapital  nebst  Reserven  und  im  Besitze  von  1,17  Milliarden
Hypotheken,  hat  frühzeitig  eine  Pensions-  und  Reliktenversorgung  ihrer  Beamten  und
Bediensteten  eingeführt.  Schon  im  Jahre  1845  und  damit  in  einer  Zeit,  die  noch  außerordentlich ­
  wenig  wußte  von  sozialem  Sinn  und  sozialen  Taten,  in  der  insbesondere  auch
von  außen  her  noch  keinerlei  Einflüsse  für  die  Schaffung  gemeinnütziger  Fürsorgeeinrichtungen ­
  wirksam  oder  zu  gewärtigen  waren,  haben  die  Verwaltungskörper  der  Bank  das  erste
Regulativ  für  die  Pensionierung  der  Beamten  und  für  die  Versorgung  der  Beamtenwitwen
erlassen.  Die  Pension  war  hier  festgesetzt  für  die  Angestellten  auf  40  %  des  Gehaltes  in  den
ersten  10  Dienstjahren,  auf  50  %  im  zweiten  Jahrzehnte  des  Dienstes  und  auf  60  %,  wenn  die
Pensionierung  nach  zurückgelegtem  20.  Dienstjahre  erfolgte;  die  Witwenpension  wurde  normiert ­
  auf  20  %  des  letzten  Aktivitätsgehaltes  des  verstorbenen  Mannes.  Beiträge  wurden  von
den  Beamten  nicht  erhoben,  die  Kosten  der  Wohlfahrtseinrichtung  bestritt  allein  die  Bank.
Damals,  im  Jahre  1845,  waren  es  noch  33  Beamte,  mit  denen  die  Geschäfte  der  Bank
erledigt  wurden;  die  Ausdehnung  des  Geschäftes  brachte  eine  rasche  Mehrung  der  Zahl
der  Mitarbeiter,  ultimo  1887  waren  238  Beamte  tätig.  Das  Wachsen  des  Beamtenkörpers
steigerte  fortwährend  den  Aufwand  für  die  Pensionen  und  das  Obligo  aus  den  Anwartschaften. ­
  Bei  den  größer  gewordenen  Verhältnissen  verlangte  eine  richtige  Fürsorge  sowohl ­
  für  die  Interessen  der  Bank  wie  für  die  des  Personals  eine  Trennung  des  Pensionswesens ­
  von  der  Regie,  die  Gründung  einer  eigentlichen  Pensionsanstalt,  welche  zwar  ein
Appendix  der  Bank  ohne  eigene  Rechtspersönlichkeit  bleiben  konnte,  aber  auszustatten
war  mit  gesondert  verwalteten,  nach  versicherungstechnischer  Prüfung  und  Überwachung
für  die  Erfüllung  der  Kassenverpflichtungen  jeweils  ausreichenden  Fonds.
Die  Gründung  einer  solchen  Pensionskasse  erfolgte  im  Jahre  1888  und  fand  die  Genehmigung ­
  der  Staatsaufsichtsbehörde.  Das  Statut  des  Jahres  1888  baut  auf  dem  Regulative ­
  des  Jahres  1845  auf,  bringt  aber  wesentliche  Fortschritte  für  die  Beamtung,  insbesondere ­
  durch  Hinaufrücken  der  Höchstpensionsquote  der  Angestellten  und  der  Witwen,
durch  Einführung  eines  Sterbegeldes  beim  Ableben  eines  aktiven  Mitgliedes  und  durch
Schaffung  einer  Waisenversorgung.
Zur  finanziellen  Fundierung  wurde  der  Kasse  überwiesen  der  bisherige  Personal-Exigenzfonds
  der  Bank  von  rund  430  000  M.,  ferner  verpflichtete  sich  die  Bank  jährlich
an  die  Kasse  zu  zahlen  8%%  des  Gehaltes  sämtlicher  Mitglieder,  während  diese  laufende
Beiträge  in  der  Höhe  von  1  %—2  %  ihres  Gehaltes  an  die  Kasse  abzuführen  hatten.
In  ihren  Grundzügen  blieb  diese  Satzung  maßgebend  bis  auf  den  heutigen  Tag,  sie
hat  aber  in  der  Zwischenzeit  wiederholt  noch  wesentliche  Verbesserungen  erfahren,  zufolge
deren  sich  nunmehr  folgendes  Bild  ergibt:
Aus  der  Kasse  mit  einem  ausgeschiedenen  Zweckvermögen  ist  ein  selbständiges  Rechtssubjekt ­
  geworden,  ein  Versicherungsverein  a.  G.,  unabhängig  vom  Mutterinstitut,  frei  verwaltet ­
  von  einer  Vorstandschaft,  in  der  die  Versicherten  mit  gleicher  Stimmenmacht  vertreten ­
  sind,  wie  die  Abgeordneten  der  dotierenden  Bank;  bei  Stimmengleichheit  entscheidet
ein  Schiedsgericht,  dessen  Mitglieder  zur  Hälfte  von  der  Bankdirektion,  zur  Hälfte  von  der
Beamtung  gestellt  werden  und  dessen  Vorstand  von  der  Handelskammer,  womöglich  aus
der  Zahl  der  Münchener  Notare  gewählt  wird.
Mitglieder  der  Kasse  sind  alle  Angestellten  der  Bank,  die  auch  nach  dem  Versicherungsgesetze
  für  Angestellte  versicherungspflichtig  sind,  daneben  auch  die  Beamten,  welche
        <pb n="118" />
        3 8*

Bayerische  Hypotheken-  und  Wechsel-Bank,  München.

wegen  höherer  Bezüge  aus  dieser  Versicherungspflicht  herausgewachsen  sind  und  endlich
das  Diener-  und  Hauspersonal  der  Bank,  sofern  bei  letzterem  der  Aufsichtsrat  der  Bank
die  Aufnahme  in  die  Kasse  verfügt.
Die  Kasse  gewährt  nach  Ablauf  einer  Wartezeit  von  3  Jahren  für  die  männlichen,
von  5  Jahren  für  die  weiblichen  Mitglieder  eine  Mitglieder-Pension,  beginnend  mit
40  %  des  Gehaltes,  die  allmählich  in  22  Dienstjahren  vom  Ablaufe  der  Wartezeit  ab  auf
80%  des  Gehaltes  hinaufsteigt;  des  weiteren  gewährt  sie  die  Witwenpension,  welche
vom  4.  Dienstjahr  des  Mannes  ab  beansprucht  werden  kann  und  mit  20  %  beginnend,  allmählich ­
  steigend,  mit  dem  Beginn  des  20.  Dienstjahres  des  Mannes  den  Höchstsatz  mit
40%  des  letzten  Aktivitätsgehaltes  des  Mannes  erreicht.  Die  Kinder  haben  nach  dem
Tode  des  Vaters  Anspruch  auf  20  %,  wenn  sie  Doppelwaisen  sind,  auf  40  %  der  Pension
der  Witwe  bis  zu  der  Vollendung  des  21.  Lebensjahres  oder  der  früher  erfolgten  Versorgung.
Außerdem  leistet  die  Kasse  beim  Ableben  eines  aktiven  oder  pensionierten  Mitgliedes  ein
Sterbegeld  von  400  M.
Die  Versorgung,  welche  hiernach  den  Beamten  und  Bediensteten  der  Bank  und  ihren
Relikten  vermittelt  wird,  ist  eine  ganz  vorzügliche,  sie  übertrifft  weit  die  Leistungen  des
bayerischen  Staates  und  des  Reiches  für  ihre  Beamten,  sie  läßt  meilenweit  hinter  sich  zurück
die  Versorgung,  welche  das  Gesetz  über  die  Versicherung  der  Privatangestellten  zu  bieten
vermag.  Die  beigegebene  Tabelle  liefert  hierfür  den  entsprechenden  Beleg.  Eine  so  vorzügliche ­
  Versorgung,  die  gewährt  ist  einem  Beamtenkörper,  der  in  raschem  Tempo  von
238  Personen  im  Jahre  1888  auf  556  ultimo  19x2  sich  hob,  erfordert  namhafte  Aufwendungen ­
  und  es  war  die  Durchführung  des  großzügigen  sozialen  Werkes  nur  möglich  unter
großen  Opfern  seitens  der  Bank.
In  den  24  Jahren  seit  Errichtung  der  eigentlichen  Pensionsanstalt  sind  an  Pensionen
und  Sterbegeldern  gezahlt  worden  2  196  000  M.;  das  ist  nur  ein  Teil  des  Kassenaufwands;
außerdem  muß  jeweils  das  Deckungskapital  vorliegen  für  die  der  Kasse  obliegenden  Verpflichtungen, ­
  wie  sie  sich  ergeben  aus  den  Ansprüchen  der  vorhandenen  Pensionäre  und
ihrer  späteren  Relikten  und  den  Anwartschaften  der  aktiven  Mitglieder;  dieses  Deckungskapital ­
  beträgt  z.  Zt.  rund  3,9  Millionen  und  ist  in  mündelsicheren  Papieren  angelegt.
Von  dem  sich  nach  dem  Ausgeführten  ergebenden  bisherigen  Gesamtaufwande  zu  rund
6  100000  M.  leistete  die  Bank  durch  Dotationen  und  Zuschüsse  4870000  M.,  die  Mitglieder
steuerten  bei  680  000  M.,  die  Differenz  wurde  durch  den  Zinsendienst  der  Anlagen  aufgebracht.
Zur  ferneren  Bestreitung  der  Verpflichtungen  der  Kasse,  d.  i.  zur  Zahlung  der  laufenden ­
  Pensionen  und  der  Sterbegelder  und  zur  Ergänzung  der  Deckungskapitalien  auf  die
jeweils  erforderliche  Höhe  stehen  der  Kasse  neben  den  Kapitalien  in  der  Höhe  von  rund
3,9  Millionen  und  deren  Zinsen  die  Beiträge  der  Bank  und  die  Beiträge  der  Mitglieder  zur
Verfügung.  Die  Mitgliederbeiträge  bewegen  sich  zwischen  2  %  und  3  %  der  Gehälter  und
machen  im  Jahre  nach  dem  jetzigen  Stande  der  Gehälter  rund  33  500  M.  aus;  dazu  kommen
einmalige  Leistungen  der  Mitglieder  bei  Verehelichung  (ein  Monatsgehalt)  und  bei  Gehaltsaufbesserungen ­
  (der  erste  Monatsbetrag  der  Mehrung)  ;  über  das  Vierfache  der  Mitgliederbeiträge ­
  leistet  die  Bank;  sie  hat  für  die  Mitglieder,  welche  der  Kasse  bis  Dezember  1911
beitraten,  10%  der  Gehälter,  für  alle  später  eintretenden  soviel  zu  zahlen,  daß  ihre  Beiträge
auf  15  %  ergänzt  werden.  Diese  Leistungen  beziffern  sich  nach  dem  jetzigen  Stande  der
Gehälter  pro  anno  auf  142  000  M.
Mit  diesen  finanziellen  Grundlagen  ist  die  Kasse  nach  dem  erstellten  versicherungstechnischen ­
  Gutachten  auch  bei  Anlegung  des  strengsten  Maßstabes  dauernd  in  der  Lage,
ihren  umfassenden  Verpflichtungen  zu  genügen;  wie  in  den  verflossenen  24  Jahren  wird
sie  in  aller  Folge  von  hunderten  von  wackeren  Beamtenfamilien  in  den  Tagen  der  Dienstunfähigkeit ­
  des  Familienoberhauptes  und  nach  dessen  Ableben  Not  und  Entbehrung  fernehalten, ­
  wird  ihnen  die  Möglichkeit  geben,  auch  in  diesen  Zeiten  ihrem  Stande  angemessen
fortzuleben  und  eine  entsprechende  Heranbildung  ihrer  Kinder  zu  mittleren  und  höheren
        <pb n="119" />
        Bayerische  Hypotheken-  und  Wechsel-Bank,  München.  39*
Lebensstellungen  fortzusetzen,  in  den  gesunden  Tagen  aber  schafft  die  Aussicht  auf  diese
gute  Invaliditäts-  und  Relikten-Versorgung  jene  ruhige,  trostvolle  Sicherheit,  welche  die
Voraussetzung  ist  für  eine  ersprießliche  berufliche  Tätigkeit.
Die  Aktionäre  der  Bank,  deren  gemeinnütziger  Sinn  ein  solches  Werk  guthieß  und
förderte,  haben  sich  wie  nicht  minder  die  Verwaltungsorgane  der  Bank,  die  mit  hohem
sozialem  Verständnisse  sich  für  die  Schaffung  und  Ausgestaltung  dieser  vortrefflichen
Fürsorgeeinrichtung  einsetzten,  neben  dem  dauernden  Dank  der  Beamtung  der  Bank
auch  die  Anerkennung  der  Allgemeinheit  verdient.

Vergleich  der  Pensionen  bei  der  Bankkasse  der  Bayerischen  Hypotheken-  und
Wechselbank  mit  den  Pensionen  der  bayerischen  Staatsdiener,  der  Reichsbeamten ­
  und  der  nach  dem  Versicherungsgesetze  für  Angestellte  Versicherten.

Bank-Pensions-Kasse

Bayer.  Staat

Reich

Angestellt.-Versicherg.*)

Gehalt

Zeit  der  Pen-Höhe

  der  Pension:

Höhe  der  Pension:

Höhe  der  Pension:

Höhe  der  Pension:

sionierung

a)für  den
Beamten

b)  für  die
Witwe

c)  für  die
einfache
Waise

a)  für  den
Beamten

b)  für  die
Witwe

c)  für  die
einfache
Waise

a)  für  den
Beamten

b)  für  die
Witwe

c)  für  die
einfache
Waise

a)  für  den
Beamten

b)  für  die
Witwe

c)  für  die
einfache
Waise

M.

Dienstjahr

M.

M.

M.

M.

M.

M.

M.

M.

M.

M.

M.

M.

2  000

5-800



400

80

700

280

56

666

266

53

—

—

-—-2500



IO.

1250

500

100

875

35o

70

833

333

66

—

—

—

3  000

i5-1

  800

900

180

1350

540

108

1  250

500

100

466

186

37

3  5oo

20.

2450

1  400

280

1925

770

154

i75o

700

140

616

246

49

4000

25-3200



1  600

320

2  400

960

192

2  333

933

186

766

306

61

4500

30.

3600

1  800

360

2925

1170

234

3000

1  200

240

966

386

77

S250

35-4200



2  100

420

3  675

1470

294

3719

1487

297

1166

466

93

6000

40.

4800

2  400

480

4500

1  800

360

4500

1  800

360

1366

546

109

*)  Hier  ist  angenommen,  daß  der  Angestellte  mit  einem  Gehalt  von  1600  M.  angestellt  wurde  und  bis
zu  seinem  30.  Dienstjahre  jährlich  um  100  M.,  von  da  ab  jährlich  um  150  M.  in  seinen  Bezügen  stieg.
        <pb n="120" />
        40*

Bayerische  Versicherungsbank,  A.-G.,
vormals  Versicherungsanstalten  der
Bayerischen  Hypotheken-  und  Wechselbank, ­
  München.
PENSIONSFONDS.  Die  Bank  ging  aus  den  Versicherungsanstalten  der  Bayerischen
Hypotheken-  und  Wechselbank  hervor,  die,  im  Jahre  1836  geschaffen,  bis  zum  31.  Dezember ­
  1905  lediglich  eine  rechtlich  ungetrennte  Abteilung  bildeten.  Die  Beamten  nahmen  dementsprechend ­
  an  den  allgemeinen  Pensionseinrichtungen  der  Bank  teil,  wie  sie  an  einer
anderen  Stelle  dieses  Werkes  geschildert  sind.  Bei  der  Umwandlung  der  Versicherungsanstalten ­
  in  die  jetzt  selbständige  Bank  wurde  dieser  ein  angemessener  Teil  des  bis  dahin
angesammelten  Pensionsfonds  in  Höhe  von  422  519,10  M.  überwiesen.  Darüber  hinaus
haftet  die  Bank  mit  ihrem  ganzen  Vermögen.  Um  jedoch  die  Sicherstellung  der  Mittel
erkennbar  zu  machen,  wurde  der  Pensionsfonds  unter  dem  Namen  Fonds  für  Pensionen
und  Unterstützungen  beibehalten  und  durch  jährliche  namhafte  Zuwendungen  auf  über
1  100  000  M.  erhöht.  Im  Interesse  eines  rascheren  Anwachsens  des  Fonds  wurden  die
anfallenden  Pensionen  und  gelegentlichen  Unterstützungen  bisher  aus  laufenden  Mitteln
bestritten.
Die  Pensionsrechte  blieben  bei  der  Abtrennung  der  Bank  vollkommen  ungeschmälert,
übersteigen  also,  wie  sich  aus  der  eingehenden  Darstellung  der  Bayerischen  Hypothekenund
  Wechselbank  ergibt,  die  Pensionsbezüge  sowohl  der  Reichs-  wie  die  der  bayerischen
Staatsbeamten.
Unter  solchen  Umständen  konnte  das  Versicherungsgesetz  für  Angestellte  keine  materielle ­
  Besserung  bringen,  wohl  aber  tauchten  angesichts  des  Versicherungszwangs  mannigfache ­
  Schwierigkeiten  formeller  Art  auf.  Die  Bank  erachtete  es  in  Übereinstimmung  mit
ihren  Beamten  als  die  beste  Lösung,  so  wenig  Änderungen  als  möglich  eintreten  zu  lassen.
Die  Beamten  zahlen  nach  wie  vor  die  bestimmungsgemäßen  Beiträge  an  die  Pensionseinrichtung ­
  der  Bank,  wogegen  diese  nicht  nur  ihre  eigenen  Pflichtbeiträge  an  die  Reichsanstalt, ­
  sondern  auch  die  der  Beamten  bestreitet.  Eine  natürliche  Folge  ist  es,  daß  die
Pensionsleistungen  der  Bank  jeweils  um  die  dem  Berechtigten  von  der  Reichsanstalt  vergüteten ­
  Beträge  gekürzt  werden.  Auf  diese  Weise  werden  die  Beamten  durch  das  Gesetz
materiell  nicht  berührt,  während  die  Bank  nicht  unerhebliche  Mehraufwendungen  wird
machen  müssen.
KRANKENFÜRSORGE.  Für  das  krankenversicherungspflichtige  Personal  hat  die
Bank  auf  Grund  des  §  3a  des  Krankenversicherungsgesetzes  die  gesamte  Krankenfürsorge
übernommen  und  dabei  besonders  hinsichtlich  der  Höhe  des  Krankengeldes  ein  Mehrfaches
        <pb n="121" />
        Bayerische  Versicherungsbank,  A.-G.

4i

der  Leistungen  der  Ortskrankenkassen  geboten.  Diese  Fürsorge  wird  allerdings  mit  Rücksicht ­
  auf  die  Bestimmungen  der  neuen  Reichsversicherungsordnung  in  der  bisherigen  Form
nicht  beibehalten  werden  können.
STERBEKASSE.  Beamte  der  Bank  gehören  gemeinsam  mit  solchen  der  Bayerischen
Hypotheken-  und  Wechselbank  einer  eigenen  Sterbekasse  an,  die  gegen  verhältnismäßig
geringe  Beiträge  Sterbegeldversicherungen  bis  zu  1000  M.  übernimmt.
SPAREINRICHTUNG.  Ferner  besteht  unter  den  Beamten  der  Bank  eine  Spareinrichtung, ­
  die  gegen  laufende  Rechnung  auf  Grund  besonderen  Entgegenkommens  unseres
Mutterinstituts,  der  Bayerischen  Hypotheken-  und  Wechselbank,  wo  die  Gelder  hinterlegt
sind,  höhere  Zinsen  zu  gewähren  vermag  als  die  öffentlichen  Sparkassen.
Die  Bank  erstreckt  ihre  Fürsorge  auch  über  den  Kreis  der  eigenen  Angestellten  hinaus.
Um  für  die  Hilfeleistung  bei  großen  Unglücksfällen,  Elementarereignissen  u.  dgl.  sowie
für  die  Unterstützung  wohltätiger  Maßnahmen  nicht  allein  auf  laufende  Mittel  angewiesen
zu  sein,  hat  die  Bank  im  Jahre  1910  einen
FONDS  FÜR  WOHLFAHRTSZWECKE  geschaffen,  der  schon  die  Höhe  von  ca.
370  000  M.  erreicht  hat.
Selbstverständlich  läßt  es  sich  die  Bank  besonders  angelegen  sein,  Feuerwehren,  die
ihre  Löscheinrichtung  in  hervorragender  Weise  ausgestalten  oder  die  bei  einem  Brande
der  Bank  besondere  Dienste  leisten,  nach  Möglichkeit  Unterstützungen  zu  gewähren.  Leider
muß  sich  die  Bank  in  direkten  Zuwendungen  für  diese  Zwecke  Beschränkungen  auferlegen, ­
  da  verschiedene  Bundesstaaten  hohe  Pflichtbeiträge  für  Feuerlöschzwecke  erheben.
        <pb n="122" />
        42

Beamtenversicherungsverein
des  Deutschen  Bank-  und  Bankiersgewerbes, ­
  Berlin.
Zufolge  wiederholter  Anregungen  aus  Mitgliederkreisen,  lokaler  Bankiervereine  und
namentlich  des  Deutschen  Bankiertages  hat  sich  der  Centralverband  des  Deutschen  Bankund
  Bankiergewerbes  schon  seit  geraumer  Zeit  mit  der  Frage  der  Pensions-  und  Reliktenversorgung
  für  Bankangestellte  beschäftigt.  Im  März  1906  forderte  der  Centralverband
sämtliche  deutsche  Banken  und  Bankiers  mittels  Rundschreibens  zur  Beteiligung  an  einer
versicherungsstatistischen  Enquete  auf.  Ein  von  der  Versicherungskommission  des  Verbandes ­
  zwecks  statistischer  Feststellung  der  persönlichen  und  Familienverhältnisse,  sowie
der  Gehaltsverhältnisse  der  Bankbeamten  ausgearbeiteter  Fragebogen  gelangte  in  etwa
38  000  Exemplaren  an  ca.  4000  Firmen  zur  Versendung.  Von  diesen  Zählkarten  wurden
etwa  65  %  ausgefüllt  zurückgesendet.
Damit  war  die  Frage,  ob  ein  Bedürfnis  zu  einer  allgemeinen  Pensions-  und  Reliktenversorgung
  für  Beamte  im  Bankgewerbe  gegeben  sei,  so  nachdrücklich  als  möglich  bejaht
worden.  Demzufolge  wurde  im  Juni  1909  der
BEAMTENVERSICHERUNGSVEREIN  DES  DEUTSCHEN  BANK-  UND
BANKIERGEWERBES
errichtet,  welcher  den  dienstunfähig  gewordenen  Bankbeamten  laufende  Pensionen  und
den  Hinterbliebenen  verstorbener  Bankbeamten  laufende  Witwen-  und  Waisengelder  zahlt.
Der  Beitritt  zu  dem  Verein  war  freiwillig,  insofern  als  keine  Bankfirma  gezwungen
war,  sich  ihm  anzuschließen.  Aber  jede  Bankfirma,  die  sich  ihm  anschloß,  ist  verpflichtet,
sämtliche  vorhandenen  und  künftigen  Beamten  zur  Versicherung  anzumelden  gleichviel
ob  dieselben  der  reichsgesetzlichen  Angestelltenversicherung  unterliegen  oder  nicht.
Die  Beiträge  der  Arbeitnehmer  belaufen  sich  durchgehends  auf  4  %  des  für  die  vorhandenen ­
  zwölf  Gehaltsklassen  maßgeblichen  Durchschnittsdiensteinkommens,  die  der
Arbeitgeber  betragen  4  y 2  %  des  entsprechenden  Einkommens.  Durch  diese  die  gesetzlichen ­
  Lasten  übersteigenden  Aufwendungen  der  Arbeitgeber  erhalten  die  Beamten  eine
erheblich  über  die  reichsgesetzlichen  Leistungen  hinausgehende  Versorgung.
Eine  beträchtliche  Anzahl  von  Arbeitgebern  hat  durch  besondere  Zahlungen  und  Heranziehung ­
  bereits  bestehender  Fonds  für  die  Angestellten  rückwirkend  Beiträge  geleistet,  so
daß  dadurch  die  Wartezeit,  innerhalb  deren  Leistungen  satzungsgemäß  nur  in  beschränktem
Maße  eintreten  konnten,  wesentlich  eingeschränkt  oder  ganz  zum  Fortfall  gebracht  wurde.
Am  31.  Dezember  1912  gehörten  dem  Beamtenversicherungsverein  etwa  850  Bankinstitute ­
  und  Bankfirmen  mit  etwa  30  000  Angestellten  an;  die  monatliche  Beitragszahlung
beläuft  sich  auf  etwa  550  000  M.
        <pb n="123" />
        43*
Berger  &amp;amp;  Wirth,  Farbenfabriken,  Leipzig.
Für  die  Arbeiter  der  Firma  sind  folgende  Wohlfahrtseinrichtungen  getroffen  worden,
die  denselben  nicht  nur  wesentliche  geldliche  Vorteile  verschaffen,  sondern  auch  in  gesundheitlicher ­
  Hinsicht  gute  Erfolge  gezeitigt  haben.
In  einem  von  den  Betriebsräumen  getrennt  liegenden  Gebäude  sind
eine  Kantine  mit  Speisesaal,
eine  Garderobe  und
eine  Badeanstalt
untergebracht.
KANTINE.  In  der  Kantine,  die  mit  dem  Speisesaale  in  Verbindung  steht,  gelangen
einfache  Eßwaren,  Bier  und  Kaffee  zur  Ausgabe.
Der  aus  dem  Verkauf  dieser  Nahrungsmittel  erzielte  Überschuß  wird  der  Unterstützungskasse ­
  der  Firma  Berger  &amp;amp;  Wirth  zugeführt.
GARDEROBE.  An  den  Speiseraum  schließt  sich  eine  Garderobe  an,  die  derart  eingerichtet ­
  ist,  daß  jedem  Arbeiter  zwei  Schränke  zur  Verfügung  stehen,  der  eine  für  die
Arbeitskleider,  der  andere  für  die  Straßenkleider.
BADERAUM.  Mit  der  Garderobe  in  Verbindung  steht  der  Baderaum.  In  demselben
sind  emaillierte  Badewannen  aufgestellt,  an  deren  jeder  eine  Leitung  für  kaltes  und  warmes
Wasser  angebracht  ist,  ebenso  befindet  sich  über  jeder  Wanne  eine  Dusche  für  kaltes  und
warmes  Wasser.  Außerdem  sind  im  Baderaum  noch  eine  größere  Anzahl  von  Duschen
und  Waschgefäßen  aufgestellt.  Die  Bäder  und  Duschen  werden  von  den  Arbeitern  gern
benutzt,  und  zwar  derart,  daß  jeder  Arbeiter  in  der  Woche  mindestens  ein  Vollbad  zu  nehmen
hat.  Das  Baden  der  Arbeiter  findet  während  der  Arbeitszeit  statt  und  ist  durch  eine  eigens
hierzu  erlassene  Badeordnung  genau  geregelt.  Die  Aufsicht  in  dem  Baderaum  führt  ein
besonders  hierzu  angestellter  Bademeister.
Alle  Arbeiter  der  Firma  erhalten  vollständige  Arbeitsanzüge,  die  wöchentlich  in  einer
eigens  hierzu  eingerichteten  Dampfwäscherei,  in  welcher  eine  Fischersche  Waschtrommel ­
  aufgestellt  ist,  gewaschen  und  mittels  einer  Zentrifuge  trocken  geschleudert  und
mit  einer  Rolle  geglättet  werden.
FERIENGESCHENK.  Während  des  Sommers  bekommen  alle  diejenigen  Arbeiter,
die  über  2  Jahre  bei  der  Firma  beschäftigt  sind,  Urlaub  und  ein  Feriengeschenk,  das  sich
nach  den  Dienstjahren  richtet.
BETRIEBSKRANKENKASSE.  Im  Jahre  1905  gründete  die  Firma  eine  eigene  Betriebskrankenkasse, ­
  die  schon  nach  dem  ersten  Jahre  ihres  Bestehens  einen  wesentlichen
Überschuß  erzielte,  der  dem  bei  der  Gründung  von  seiten  der  Firma  gestifteten  Reservefonds ­
  zugeführt  wurde.  Ebenso  waren  in  den  folgenden  Jahren  weitere  Überschüsse  zu  verzeichnen, ­
  wodurch  es  möglich  wurde,  die  Unterstützungen  seitens  der  Krankenkasse  nicht
nur  auf  die  Arbeiter  selbst,  sondern  auch  auf  deren  Familienangehörige  auszudehnen.
UNTERSTÜTZUNGSKASSE.  Zur  weiteren  Unterstützung  der  Beamten  und  Arbeiter
ist  eine  Unterstützungskasse  errichtet  worden.  Das  Grundkapital  zu  dieser  Unterstützungskasse ­
  wurde  seitens  der  Inhaber  der  Firma  gestiftet  und  durch  weitere  Stiftungen  vermehrt. ­
  So  wendete  z.  B.  am  11.  Januar  1912  der  jetzige  Inhaber  der  Firma,  Herr  Worlitzer,
  bei  seinem  25  jährigen  Geschäftsjubiläum  derselben  25  000  M.  zu.  Außerdem  fließen
in  die  Unterstützungskasse  noch  der  Reinertrag  aus  der  Kantine  und  andere  kleinere  Beträge, ­
  so  daß  auch  hier  jedes  Jahr  eine  wesentliche  Summe  zur  Unterstützung  der  Beamten ­
  und  Arbeiter  und  deren  Familienangehörigen  zur  Verfügung  steht.
        <pb n="124" />
        44

*

A.  H.  A.  Bergmann,  Waldheim  (Sachsen).
ZURÜCKERSTATTETE  BEITRÄGE.  Den  bei  der  Firma  A.  H.  A.  Bergmann,  Waldheim ­
  i.  Sa.,  beschäftigten  Arbeitern  werden  bei  guter  Führung  die  ihnen  gesetzmäßig  an
den  Löhnen  gekürzten  anteiligen  Beiträge  zur  Krankenkasse  sowie  Invalidität  sund
  Altersversicherung  gutgeschrieben  und  in  Form  eines  Sparkassenbuches  zurückerstattet: ­
  a)  bei  iojähr.,  b)  bei  25jähr.,  c)  bei  3ojähr.  Tätigkeit  bzw.  beim  Ableben  des
Arbeiters  an  die  Hinterlassenen.
Diese  Einrichtung  hat  sich  in  jeder  Hinsicht  bewährt,  was  auch  schon  daraus  hervorgeht, ­
  daß  die  Firma  bei  der  unbedeutenden  Arbeiterzahl  —  vorwiegend  sind  Arbeiterinnen
beschäftigt  —  über  einen  Stamm  altbewährter  treuer  Arbeiter  verfügt.
Sparkassenbücher  wurden  überreicht:  14  bei  iojähr.,  7  bei  25jähr.,  2  bei  3ojähr.
Tätigkeit  und  darüber.
Aber  nicht  nur  Arbeiter,  auch  Arbeiterinnen  sind  in  gleicher  Weise  ausgezeichnet
worden.
Es  erhielten  Sparkassenbücher:  21  Arbeiterinnen  bei  iojähr.,  1  Arbeiterin  bei
25jähr.  Tätigkeit.
Einige  Arbeiterinnen,  insbesondere  solche,  die  nach  ihrer  Verheiratung  ihre  Posten
weiter  bekleideten,  sind  nahezu  25  Jahre  bei  der  Firma  und  haben  bei,  Vollendung  derselben ­
  und  fortgesetzt  guter  Führung  Prämiierung  zu  erwarten.
Die  in  vorerwähnter  Weise  verteilten  Geschenke  betragen  rund  15  000  M.
Der  beste  Beweis  dafür,  daß  diese  schöne  Einrichtung,  welche  oft  den  Sparsinn  für
das  Alter  erweckt,  von  der  Arbeiterschaft  geschätzt  wird,  ist,  daß  die  Firma  bei  der  verhältnismäßig ­
  nur  kleinen  Arbeiterzahl  soviel  langjährig  treugediente  Arbeitskräfte  besitzt.
Das  infolgedessen  bestehende  gute  Einvernehmen  zwischen  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer
schließt  Werk  und  Arbeiterschaft  zu  einem  festen  und  innigen  Ganzen  zusammen,  und  jeder
Teil  verrichtet  mit  Hingebung  seine  Arbeit  zu  Nutzen  des  Ganzen.
Zur  Errichtung  einer  Schulzahnpflege  in  Waldheim  sind  der  Stadtgemeinde  50  000  M.,
sowie  die  Mittel  für  die  zur  Einrichtung  des  Behandlungszimmers  nötigen  Instrumente
zur  Verfügung  gestellt.
        <pb n="125" />
        45*

T.  Bienert,  Hofmühle  Dresden-Plauen.
Wohl  selten  haben  Errungenschaften  der  Technik  und  Fortschritte  der  Volkswirtschaft
einen  so  nachhaltigen  Einfluß  auf  die  sozialpolitische  Entwicklung  eines  Industriezweiges
auszuüben  vermocht,  als  im  deutschen  Mühlengewerbe,  das  Ende  der  siebziger  Jahre  des
vorigen  Jahrhunderts  einen  durchgreifenden  Umwandlungsprozeß,  den  Übergang  von  der
alten  Steinmüllerei  zu  der  neuen  Mahlmethode  der  Walzenmüllerei,  durchlebte.
Die  Einführung  der  automatischen  Beförderungsweise  des  Mahlgutes,  die  bessere  Ausnutzung ­
  der  Arbeitszeiten  durch  die  Verwendung  der  Maschinenkraft,  die  Ablösung  der
Naturallöhnung  durch  höhere,  die  menschliche  Arbeitsleistung  besser  bewertende  Lohnformen ­
  —  sie  ebneten  den  Weg  für  den  Ausbau  sanitärer  und  sozialer  Vorkehrungen  und
Maßnahmen  im  Gewerbe  selbst  und  legten  in  letzter  Linie  den  Grund  zu  einer  planvollen
Ausgestaltung  der  freiwilligen  und  gesetzlichen  Arbeiterfürsorgebestrebungen.
Am  stärksten  äußerte  sich  die  so  vorbereitete  ökonomische  und  soziale  Hebung  der
Arbeiterklasse  in  der  privaten  Wohlfahrtspflege  durch  den  Großbetrieb,  wovon  die  mannigfachen ­
  sozialen  Einrichtungen  und  Veranstaltungen  der  Firma  T.  Bienert,  Hofmühle  zu
Dresden-Plauen,  ein  beredtes  Zeugnis  ablegen.
Schon  bevor  das  Reich  die  Arbeiterversicherung  festlegte,  begann  der  Begründer  dieser
Firma,  Traugott  Bienert,  der  sich  durch  Fleiß  und  persönliche  Anspruchslosigkeit  aus
ärmlichsten  Verhältnissen  heraus  zum  Besitzer  eines  der  größten  Mühlenwerke  Deutschlands
emporarbeitete,  die  soziale  Hilfeleistung  im  Betriebe  der  Hofmühle  planmäßig  zu  organisieren.
Als  eine  seiner  ersten  Schöpfungen  dieser  Art,  die  im  Laufe  der  Jahre  eine  außerordentliche ­
  Entwicklung  erlebte,  gilt  die
PENSIONS-  UND  UNTERSTÜTZUNGSKASSE.  1887  mit  einem  Grundkapital  von
150  000  M.  begründet,  bezweckt  sie,  an  die  im  Dienste  der  Firma  alt  oder  arbeitsunfähig
gewordenen  Arbeiter  sowie  an  deren  hinterlassene  Witwen  und  Waisen  in  all  den  Fällen
Unterstützungen  zu  gewähren,  in  welchen  die  Kranken-,  Unfall-  und  Altersversicherungskassen ­
  entweder  keine  oder  keine  genügende  Hilfe  leisten.  Die  Leistungen  der  Kasse,
beginnend  mit  446  M.  im  Gründungsjahr,  stiegen  bereits  im  ersten  Jahrfünft  auf  3315,50  M.,
bis  1902  auf  6971,63,  betrugen  1907  9145,08  M.  und  erreichten  im  Jahre  1911  einen  Hochstand ­
  von  10360,23  M.  Gegenwärtig  werden  100  Personen  aus  dieser  Kasse  unterstützt.
Der  Kapitalbestand  betrug  am  1.  Januar  1912  208  824,87  M.
KRANKENKASSENSTIFTUNG.  Die  ebenfalls  von  Kommerzienrat  T.  Bienert  anläßlich ­
  seines  80.  Geburtstages  am  21.  Juli  1893  ins  Leben  gerufene  Krankenkassenstiftung ­
  —  Grundkapital  15  000  M.,  Bestand  am  1.  Januar  1912  34  851,88  M.  —  erstattet
aus  den  Zinsen  Unterstützungen  in  allen  Krankheitsfällen  der  Arbeiter  und  deren  Familien, ­
  in  denen  die  Betriebskrankenkasse  nicht  eintreten  kann.  Die  Wohltaten  dieser  Kasse
genossen  1911  191  Personen.
WÖCHNERINNENSTIFTUNG.  In  der  Wöchnerinnenstiftung  begegnen  wir  einer
Gründung  der  jetzigen  Inhaber  der  Firma,  Theodor  und  Erwin  Bienert,  die  anläßlich  der
1891  erfolgten  Geburt  ihrer  Stammhalter  mit  einem  Grundkapital  von  20  000  M.  erfolgte,
1898  um  weitere  20  000  M.  erhöht  wurde  und  am  1.  Januar  1912  einen  Bestand  von
47  239,34  M.  aufwies.  Daraus  erhalten  die  Ehefrauen  der  Angestellten,  sowie  die  verheirateten ­
  Arbeiterinnen  im  Falle  einer  Entbindung  eine  Unterstützung  von  30  M.,  damit ­
  sich  dieselben  die  nötige  Schonung  und  angemessene  Verpflegung  angedeihen  lassen
können.  Die  Ausgaben  der  Stiftung  belaufen  sich  im  Jahre  1911  bei  30  Unterstützungen
auf  830  M.  Da  die  Zinsen  nicht  ganz  aufgebraucht  werden,  konnte  ein  Betrag  von  ca.
600  M.  der  Krankenkasse  überwiesen  werden.
        <pb n="126" />
        46*

T.  Bienert,  Hofmühle,  Dresden-Plauen.

KÖNIG-FRIEDRICH-AUGUST-STIFTUNG.  Die  Förderung  der  wissenschaftlichen  oder
künstlerischen  Ausbildung  besonders  befähigter  Kinder  der  Arbeitnehmer  nach  der  Volksschulentlassung ­
  stellt  sich  diese  1905  mit  einem  Kapital  von  20000  M.  gegründete  Stiftung
zur  Aufgabe.
FAMILIENUNTERSTÜTZUNGSKASSE.  Die  im  Jahre  1912  mit  einem  Grundkapital
von  80  000  M.  errichtete  Familienunterstützungskasse  dient  mit  ihren  Erträgnissen  der
Unterbringung  von  Familienmitgliedern  der  Angestellten  in  Krankenhäusern,  Genesungsund ­
  Erholungsheimen.
FREISTELLENSTIFTUNG  AN  DEN  VOLKSHEILSTÄTTEN  ALBERTSBERG  UND
CAROLAGRÜN.  Im  Sinne  der  Volksgesundheitsbestrebungen  wirken  eine  Anzahl  weiterer
Schöpfungen,  so  insbesondere  die  Freistellenstiftung  des  Herrn  Erwin  Bienert  an  der  Volksheilstätte ­
  Albertsberg  bei  Auerbach  i.  V.  (Stiftungsjahr  1897,  Stiftungskapital  25  000  M.)  für
das  männliche  Personal  sowie  an  der  Volksheilstätte  Carolagrün  für  weibliches  Personal.
Bei  angehender  Erkrankung  der  Atmungsorgane  erhalten  die  Arbeiter,  Männer  und  Frauen,
einen  längeren  kostenlosen  Aufenthalt  und  freie  Kur  daselbst.  Für  den  Fall,  daß  diese
Stiftungen  von  den  Arbeitern  nicht  benutzt  werden,  stehen  sie  den  Bewohnern  der  Vorstadt
Plauen  zur  Verfügung.
URLAUB.  Unter  die  letzte  Gruppe  von  Wohlfahrtseinrichtungen  entfällt  auch  die
Gewährung  von  Urlaub  alljährlich  an  Arbeiter  und  Beamte  nach  Maßgabe  des  Dienstalters.
STIFTUNG  ZUR  BESCHAFFUNG  GESUNDER  ARBEITERWOHNUNGEN.  Auf  dem
Gebiete  des  Wohnungswesens  ist  die  1901  mit  einem  Kapital  von  100000  M.  ins  Leben
getretene  Stiftung  zur  Beschaffung  gesunder  Arbeiterwohnungen  zu  erwähnen.  Sie  hat
den  Zweck,  aus  den  Zinsen  des  Kapitals  den  Arbeitern  eine  Beihilfe  zur  Erbauung  gesunder, ­
  zweckmäßiger  Wohnungen  zu  gewähren.  Da  auf  Wunsch  des  Personals  vom
Bau  eigener  Arbeiterwohnhäuser  abgesehen  wurde,  werden  die  Stiftungserträgnisse  als
Zuschuß  zur  Wohnungs-  und  Dienstalterszulage  verwendet,  die  alljährlich  zu  Weihnachten
zur  Auszahlung  kommt.
FABRIKKÜCHE.  Einen  wertvollen  Beitrag  zur  Frage  der  Volksernährung  bildet
die  Einrichtung  der  Fabrikküche,  die  den  Arbeitern  für  wenig  Geld  eine  kräftige  Mahlzeit ­
  —  Frühstück,  Mittagessen  und  Vesper  —  darbieten  soll.  Im  Jahre  1911  gelangten
in  dieser  Weise  23  946  Speisemarken  zu  25  Pf.,  114  245  Kaffeemarken  zu  2%,  7%  und
15  Pf.  mit  Brötchen,  48  613  Biermarken  zu  5  Pf.,  24  200  Milchmarken  zu  8  Pf.,  ferner
21  427  Brötchen  und  8056  Suppen  zur  Verausgabung.  Die  Jahresrechnung  schloß  mit
einem  Fehlbeträge  von  4264,68  M.  ab,  der  von  den  Inhabern  der  Firma  gedeckt  wird.
BÄDER.  Zur  körperlichen  Erfrischung  des  Personals  stehen  7  Bäder  (Wannenund
  Brausebäder)  bereit,  die  sich  einer  lebhaften  Benutzung  erfreuen.
BEAMTEN-PENSIONSKASSE.  Stellen  die  genannten  Stiftungen  in  erster  Linie  Vergünstigungen ­
  der  Arbeiterschaft  der  Hofmühle  dar,  so  werden  die  Beamten  in  der  T900  geschaffenen ­
  Beamten-Pensionskasse  besonders  bedacht.  Sie  gewährt  Unterstützungen  an  alt
oder  arbeitsunfähig  gewordene  Beamte  sowie  an  deren  hinterlassene  Witwen  und  Waisen.
Das  Stiftungskapital  beträgt  zurzeit  359  644,77  M.  Nachdem  die  Angestelltenversicherung  in
Kraft  getreten  ist,  soll  die  Kasse  nur  dazu  dienen,  die  Bezüge  der  Angestelltenversicherung  derartig ­
  zu  erhöhen,  daß  die  Beamten  möglichst  auf  die  Beträge  der  Staatsdienerpension  kommen.
ERHOLUNGSHEIME.  Die  Segnungen  der  neuerdings  ins  Leben  gerufenen  Erholungsstätten ­
  der  ,,Deutschen  Gesellschaft  für  Kaufmannserholungsheime  E.  V.“  in  Wiesbaden,
Misdroy,  Bad  Salzhausen  und  Trauenstein  kommen  durch  eine  besondere  Stiftung  den
kaufmännischen  Angestellten  der  Firma,  der  jährlich  50  kostenfreie  Verpflegungstage  zustehen, ­
  zugute.  Sollte  genannte  Einrichtung  bei  den  Beamten  Anklang  finden,  wäre  die
Firma  gern  bereit,  den  vorläufigen  Stiftungsbetrag  von  5000  M.  entsprechend  zu  erhöhen.
UNTERHALTUNGSABENDE.  Die  hohe  Wertung  guten  Einvernehmens  zwischen
der  Leitung  und  den  Angestellten  und  die  Förderung  ihrer  persönlichen  Tüchtigkeit  geht  aus
        <pb n="127" />
        T.  Bienert,  Hofmühle,  Dresden-Plauen.

47*

einer  Reihe  anderer  Veranstaltungen  hervor.  Der  Pflege  persönlicher  Beziehungen  zwischen
den  Geschäftsinhabern,  Beamten  und  Arbeitern  dienen  die  seit  1902  bestehenden  Unterhaltungsabende, ­
  die  während  des  Winterhalbjahres  stattfinden  und  für  die  Reform  der
Volksgeselligkeit  im  Arbeiterstande  von  besonderem  Werte  sind.
MÄNNERGESANGVEREIN,  LESEABENDE.  Die  Gesangesfreude  kommt  bei  allwöchentlich ­
  stattfindenden  Übungs-Abenden  des  am  1.  Dezember  1900  gegründeten
„Männergesangvereins  der  Firma  T.  Bienert“  sowie  auch  in  den  Leseabenden  des  aus
den  Arbeiterinnen  und  weiblichen  Angehörigen  der  Arbeiter  gebildeten  „Frauenchors“
zu  ihrem  Rechte.
KINDERBEWAHRANSTALT.  Für  das  Wohl  der  Kinder  des  Hofmühlenpersonals
sorgen  besondere  Einrichtungen.  So  wurde  mit  der  Verwaltung  der  Kinderbewahranstalt
und  Knabenbeschäftigungs-Anstalt  der  Heger-Bienert-Stiftung  ein  Abkommen  getroffen,
wonach  auch  außerhalb  der  Vorstadt  Dresden-Plauen  wohnhafte  Arbeiter  der  Firma
ihre  Kinder  daselbst  u'nterbringen  können.
FREISTELLEN.  Den  Kindern  der  in  Vorstadt  Plauen  wohnenden  Arbeiter  stehen
des  weiteren  Freistellen  für  den  Handfertigkeitsunterricht  in  der  Volksschule  zur
Verfügung.  —  Schulpflichtige  erholungsbedürftige  und  kränkliche  Kinder  finden  teils
freie  Aufnahme  in  den  Ferienkolonien  des  Gemeinnützigen  Vereins  zu  Dresden  (1912
Zahl  der  Kinder  31),  teils  erhalten  sie  Freistellen  in  den  Nordseehospizen  des  Zweigvereins ­
  für  Kinderheilstätten  nebst  freier  Reise.  Die  in  das  Hospiz  aufzunehmenden
Kinder  dürfen  nicht  jünger  als  4  und  nicht  älter  als  14  Jahre  sein.  Geeignet  zur  Kur  sind
Skrofulöse,  Blutarmut,  Bronchialkatarrh  und  Knochen-  oder  Gelenkaffektionen,  während ­
  Infektionskrankheiten  ausgeschlossen  bleiben.  Mehr  als  40  Arbeiterkinder  konnten
innerhalb  der  letzten  10  Jahre  die  außerordentliche  Heilkraft  verspüren,  welche  Seeluft
und  Seebäder  auf  den  kranken  Organismus  ausüben  und  neugestärkt  wieder  zu  ihren
Eltern  heimkehren.
Den  Schlußstein  in  dem  Gebäude  der  Bienertschen  Wohlfahrtseinrichtungen  und
zugleich  ein  nachahmenswertes  Mittel  zur  Verbreitung  von  Bildung  und  Wissen  in  der
Arbeiterwelt  stellt  die  1906  ins  Leben  gerufene
FREIE  ÖFFENTLICHE  BIBLIOTHEK  IN  DRESDEN-PLAUEN  dar.  Eine  Schöpfung
der  Frau  Erwin  Bienert,  will  die  Bibliothek,  vornehmlich  der  Bevölkerung  der  westlichen
Vorstädte  Dresdens  dienend,  die  mannigfaltigsten  Interessen  der  Leser  eines  guten  Buches
befriedigen.  Die  Anstalt  unterstützt  eifrigst  die  Bestrebungen  des  Dürerbundes,  zielt  im
Gegensatz  zu  der  bisher  vielfach  üblichen  mechanischen  Massenausschleuderung  der
Bücher  zur  Erlangung  hoher  Entleihungsziffern  auf  eine  die  persönliche  Förderungsarbeit
am  einzelnen  ermöglichende  Gestaltung  des  Ausleihverfahrens  hin  und  sucht  vor  allem
der  Jugend  in  der  Auswahl  ihres  Lesestoffes  ein  fachkundiger  Berater  zu  sein.  Die  Zahl
der  Bibliothekbenutzer,  unter  denen  die  Arbeiterkreise  überwiegen,  belief  sich  1911  auf
3608  Personen,  von  denen  50  143  Bände  entliehen  wurden.  Davon  entfallen  19  030  Bände,
gleich  37,95%  auf  die  belehrende  Literatur.  Die  Kinderwelt  ist  mit  511  Lesern  und
7312  Bänden  an  dem  Gesamtergebnis  beteiligt.  Von  den  im  Alter  zwischen  14  und  18  Jahren
stehenden  Jugendlichen  wurden  bei  740  Lesern  9657  Bände  entliehen,  während  an  2357  über
18  Jahre  alte  Personen  33  174  Bände  zur  Ausgabe  gelangten.  Die  Benutzung  der  Bibliothek,  die
zurzeit  einen  Gesamtbestand  von  12000  ausgewählten  Bänden  aufweist,  ist  unentgeltlich.
Wie  hoch  die  Arbeiter  und  Angestellten  die  aufgeführten  zahlreichen  Vergünstigungen
einzuschätzen  wissen,  geht  nicht  allein  aus  der  Tatsache  hervor,  daß  kein  einziger  Streik
das  harmonische  Arbeitsverhältnis  auch  nur  vorübergehend  zu  trüben  vermochte,  sondern
daß  vor  allem  ein  großer  Teil  der  Angestellten  schon  über  25  Jahre  in  den  Betrieben  der
Firma  tätig  mitarbeitet.  Vielen  von  den  Jubilaren,  denen  die  Firma  durch  Überreichung  von
goldenen  Uhren  und  namhaften  Geldgeschenken  eine  besondere  Freude  an  ihrem  Ehrentage
bereitet,  wurden  Orden  oder  das  tragbare  Ehrenzeichen  verliehen  „für  Treue  in  der  Arbeit“!
        <pb n="128" />
        48*

/

Adolf  Bleichert  &amp;amp;  Co.,  Leipzig.
Fabrik  für  den  Bau  von  Drahtseilbahnen,  Elektrohängebahnen, ­
  Verlade-  und  Transportanlagen.
Das  Haus  Bleichert  ist  mit  der  Entwicklungsgeschichte  der  Drahtseilbahnen  und  in
der  Folge  mit  der  der  industriellen  Transporteinrichtungen  überhaupt  eng  verknüpft.  Gewiß ­
  hat  es,  namentlich  in  der  Zeit  von  1860—1870  nicht  an  Versuchen  gefehlt,  Schwebebahnen ­
  zu  bauen,  doch  erhoben  sich  die  Ausführungen  nicht  über  das  handwerksmäßige
Niveau.  Erst  Adolf  Bleichert  hatte  Erfolg,  als  er  im  Jahre  1870  mit  seinem  Drahtseilbahnsystem ­
  hervortrat.
Bereits  1872  bot  sich  Bleichert  Gelegenheit,  seine  Pläne  und  Entwürfe  in  einer  im
Aufträge  der  Teutschenthaler  Solaröl-  und  Paraffinfabrik  erbauten  Drahtseilbahn  auszuführen. ­
  Auf  Grund  der  mit  dieser  Bahn  erzielten  Erfolge  widmete  er  sich  jetzt  ausschließlich ­
  dem  Drahtseilbahnbau  und  gründete  im  Juli  1874  die  Firma  Bleichert  &amp;amp;  Otto  in
Schkeuditz,  die  späterhin  nach  Leipzig  übersiedelte  und  im  Jahre  1876  nach  dem  Ausscheiden ­
  von  Otto  in  die  Firma  Adolf  Bleichert  &amp;amp;  Co.  umgewandelt  wurde.
Die  Entwicklung  des  Unternehmens  schritt  schnell  voran:  Nach  7  Jahren  konnte
die  xoo.  Bahn,  Ende  1887  die  200.,  1909  die  1000.  Bahn  und  1911  die  2000.  gebaut  werden.
Die  Länge  der  erbauten  Bahnen  stieg  von  66  km  im  Jahre  1880  auf  356  im  Jahre  1890,
auf  913  im  Jahre  1900  und  auf  2000  km  im  Jahre  1910.  Wenn  auch  die  durchschnittliche ­
  Länge  der  Drahtseilbahnen  sich  im  allgemeinen  gleichgeblieben  ist,  nahm  die  durchschnittliche ­
  Stundenleistung  im  Laufe  der  Jahre  ganz  unverhältnismäßig  zu.  Förderte
die  einzelne  Bahn  im  Jahre  1880  im  mittel  wenig  mehr  als  xo  t  in  der  Stunde,  so  stieg  diese
Leistung  im  Jahre  1890  auf  20  t,  im  Jahre  1900  auf  24  t  und  im  Jahre  1910  auf  40  t.
Die  gewaltige  Entwicklung  der  Drahtseilbahnen,  die  heute  bis  zu  500  t  Stundenleistung
und  für  Einzellasten  bis  zu  4,5  t  gebaut  sind,  verlangte  auch  die  Ausbildung  aller  Nebenund
  Hilfseinrichtungen,  so  der  maschinellen  Verladeanlagen  für  die  Beladung  und  Entladung ­
  der  Drahtseilbahnwagen,  die  Ausbildung  von  Kranen  und  anderen  Transportmitteln,
die  im  eigenen  Werke  hergestellt,  zu  hoher  Vollendung  gebracht  wurden.  Unter  den  Umständen ­
  war  schon  1889  eine  Vergrößerung  der  Fabrik  notwendig;  die  Arbeiterzahl  war
auf  100  gestiegen,  die  Beamtenzahl  auf  etwas  über  30.  1895  meldete  dann  die  Firma
Bleichert  ein  Patent  auf  einen  neuen  Kuppelapparat  an,  der  größere  Arbeitsgeschwindigkeit ­
  und  damit  eine  ganz  bedeutende  Leistungssteigerung  der  Drahtseilbahnen  ermöglichte.
Damit  wuchs  die  Ausdehnung  des  Geschäftes  in  ungeahnter  Weise,  so  daß  z.  B.  in  dem
einen  Jahre  1901  allein  100  Drahtseilbahnen  erbaut  wurden.
Die  vorhandenen  Fabrikanlagen  reichten,  als  die  Firma  unter  dem  Namen  der  Elektrohängebahn ­
  im  Jahre  1905  ein  völlig  neues  Transportmittel  auf  den  Markt  gebracht  hatte,
bei  dem  jeder  Wagen  durch  eingebaute  Elektromotoren  unabhängig  von  allen  anderen
bewegt  wird,  schon  bald  nicht  mehr  aus,  denn  auch  die  Abteilung  für  Krananlagen,  für
Becherwerke  und  Gurtförderer  wuchs  ständig.  Daher  mußte  bereits  im  Jahre  1908  eine  Vergrößerung ­
  der  Fabrikanlagen  auf  das  Dreifache  vorgenommen  werden,  welcher  Zunahme
im  Jahre  1910/12  der  Bau  eines  neuen  achtstöckigen  Bureaugebäudes  unter  gleichzeitiger
Vergrößerung  der  alten  Räumlichkeiten  folgte,  als  Vorläufer  für  eine  weitere  Ausdehnung
durch  neue  Fabriken,  die  im  gleichen  Jahre  in  Charkow  in  Rußland,  in  Wels  in  Ober-Österreich
  und  Neuß  am  Rhein  errichtet  wurden.
Einer  solchen  Ausdehnung  entsprechend  nahm  auch  die  Zahl  der  Konstrukteure
und  Beamten  zu.  Hatte  diese  bis  zum  Jahre  1903  150  betragen,  so  erreichte  sie  mit  dem
Beginne  des  Jahres  1908  die  Höhe  von  460  und  stieg  im  Jahre  1912  auf  über  1000  Personen.
Die  Zahl  der  Arbeiter,  die  1903  nur  200  betrug,  vermehrte  sich  ebenfalls;  heute  finden  allein
        <pb n="129" />
        Adolf  Bleichert  &amp;amp;  Co.,  Leipzig.

49*
in  der  Fabrik  in  Leipzig  etwa  750  Arbeiter  Beschäftigung.  Bei  den  Montagen  außerhalb
des  Werkes,  von  denen  sich  durchschnittlich  etwa  100  zu  jederzeit  im  Bau  befinden,  sind
mehr  als  170  Monteure  der  Firma  und  30  Vermessungsingenieure  beschäftigt,  die  mit
einem  an  Ort  und  Stelle  angeworbenen  Arbeiterstamm  arbeiten,  der  in  seiner  Höhe  auf
durchschnittlich  5000—6000  Mann  geschätzt  werden  kann.
Die  Leitung  des  Geschäftes  ist  immer  bestrebt  gewesen,  ein  nahes  persönliches  Verhältnis ­
  unter  allen,  die  an  dem  Gelingen  des  Unternehmens  beteiligt  sind,  herzustellen  und
ihnen  das  Gefühl  enger  Zugehörigkeit  zum  Ganzen  zu  geben.  Ein  erfreuliches  Zeichen  für
den  Erfolg  dieses  Strebens  ist  die  große  Anzahl  von  Jubiläen,  die  Angestellte  und  Arbeiter
im  Hause  Bleichert  feiern  konnten,  denn  die  bei  der  Gründung  und  in  den  ersten  Jahren
des  Unternehmens  tätigen  Beamten  und  Arbeiter  sind  mit  wenigen  Ausnahmen,  soweit  sie
nicht  der  Tod  abgerufen  hat  oder  sie  nicht  im  wohlverdienten  Ruhestand  leben,  heute  noch  bei
der  Firma  beschäftigt.  Mehr  als  25  Ingenieure  und  höhere  kaufmännische  Beamte  konnten
den  Ehrentag  der  25  jährigen  Zugehörigkeit  zur  Firma  begehen,  an  ihrer  Spitze  die  beiden
Direktoren  der  Drahtseilbahnabteilung  des  Werkes.  Dazu  kommen  etwa  150  Arbeiter  und
Monteure,  die  ein  Menschenalter  lang  ihr  Geschick  mit  dem  Hause  Bleichert  verbunden  haben.
Die  Ausdehnung,  die  die  Fabrik  heute  hat,  wird  auch  dadurch  gekennzeichnet,  daß  an
allen  wichtigeren  Plätzen  des  In-  und  Auslandes,  in  Europa,  wie  jenseits  der  See  eigene
Firmen  oder  Ingenieurbureaus  und  Vertretungen  bestehen,  die  die  engste  Fühlung  des
Stammhauses  mit  der  Industrie  aller  Länder  herstellen.
HILDEGARD-BLEICHERT-KASSE.  Schon  Adolf  Bleichert  hatte  Wert  darauf  gelegt, ­
  Gesundheit  und  Alter  seiner  Angestellten  und  Arbeiter  sicherzustellen,  und  zu  dem
Zwecke  eine  Fabrikunterstützungskasse  gegründet  und  mit  Kapital  versehen,  die  von
seinen  Söhnen  nach  seinem  Tode  erweitert  wurde  und  unter  dem  neuen  Namen  Hildegard-Bleichert-
  Kasse  fortgeführt  wird.  Diese  Kasse  ist  ein  Verein,  den  die  Firma  mit  einem
Teil  ihrer  Beamten,  Monteure  und  Arbeiter  gebildet  hat,  der  den  Zweck  hat,  den  Mitgliedern  im
Falle  der  Invalidität  eine  lebenslängliche  Pension,  im  Falle  unverschuldeter  Notlage  und  bei
besonderen  Anlässen,  wie  bei  Ableistung  militärischer  Übungen  und  Arbeitslosigkeit  Unterstützungen ­
  zu  zahlen.  Für  den  Fall  des  Todes  eines  Mitgliedes  wird  der  Witwe  aus  der  Kasse
eine  Pension  und  für  die  hinterlassenen  Kinder  eine  Erziehungsbeihilfe  gewährt.  Außerdem  bewilligt ­
  die  Kasse  Konfirmandenunterstützungen  und  bei  Sterbefällen  Begräbnisunterstützungen.
Das  ursprüngliche  Stiftungskapital  der  Firma  beträgt  90  000  M.,  während  in  der  Zeit
von  1901—1910  von  der  Firma  153  529  M.  der  Kasse  überwiesen  wurden.  Die  Zahlungen
der  Mitglieder  betragen  im  gleichen  Zeitraum  61  612  M.  Das  Kapital  der  Kasse  belief  sich
Ende  1910  auf  342  000  M.  Die  Mitgliedschaft  des  Kassenvereins  steht  allen  in  der  Fabrik
von  Adolf  Bleichert  &amp;amp;  Co.  beschäftigten  Personen,  deren  Lohn  oder  Gehalt  bis  zu  150  M.
monatlich  beträgt,  offen,  sofern  sie  keiner  sozialdemokratischen  Gewerkschaft  angehören;
anderen  in  der  Fabrik  beschäftigten  Personen  ist  die  Mitgliedschaft  nur  mit  besonderer
Genehmigung  der  Firmenchefs  und  des  Kassenvorstandes  gestattet.  Die  Beiträge  der  Mitglieder ­
  betragen  1  %  des  Lohnes  oder  Gehaltes,  sofern  der  Tagesverdienst  4  M.  nicht  übersteigt, ­
  während  die  Fabrik  das  Dreifache  der  laufenden  Beiträge  der  Mitglieder  leistet.
Die  Leistungen  der  Hildegard-Bleichert-Kasse  betrugen  im  Zeiträume  von  1901  1910
17  948  M.  an  14  Pensionäre  ausgezahlte  Pensionen,  6035  M.  Sterbegelder,  Krankenbeihilfen
und  Konfirmandenunterstützung  und  17  231  M.  Unterstützungen  aus  besonderen  Anlässen.
Der  Kassenverein  zählt  zurzeit  etwa  600  Mitglieder.
Die  Wohltaten  dieser  Pensions-  und  Unterstützungskasse  kommen  in  der  Hauptsache ­
  der  Arbeiterschaft  zugute,  die  zwei  Drittel  der  Mitgliederzahl  stellt,  dann  aber  den
Angestellten  und  Beamten  in  den  unteren  Gehaltsstufen.
ADOLF-BLEICHERT-KASSE.  Zur  Sicherstellung  der  Beamten  in  gehobenen  Stellungen ­
  schuf  die  Firma  zum  Andenken  an  den  verstorbenen  Gründer  am  29.  Juli  1902
die  Adolf-Bleichert-Kasse  in  Form  eines  Kassenvereins,  den  sie  mit  ihren  Beamten  er-*4
        <pb n="130" />
        Adolf  Bleichert  &amp;amp;  Co.,  Leipzig.

50*
richtete.  Die  Mitgliedschaft  dieser  Kasse  können  alle  Beamten  der  Firma  erwerben,  die
noch  nicht  45  Jahre  alt  sind  und  gegen  ein  Gehalt  von  mindestens  1440  M.  jährlich  bei
längerer  Kündigungsfrist  angestellt  sind.  Die  Kasse  hat  den  Zweck,  den  Mitgliedern  beim
Übertritt  in  den  Ruhestand  eine  Pension,  den  Witwen  derselben  eine  Witwenpension  und
für  die  Kinder  Erziehungsgelder  zu  zahlen,  außerdem  kann  die  Kasse  in  besonderen  Fällen
Unterstützungen  an  die  Mitglieder  unverzinslich,  verzinslich  oder  unter  Verzicht  auf  die
Rückgabe  zahlen.  Ihr  Vermögen  setzt  sich  zusammen  aus  dem  Stiftungskapital,  den  Zuwendungen ­
  und  Beiträgen  der  Firma  und  den  Beiträgen  der  Mitglieder,  die  je  nach  dem
Gehalt  2—4%  des  Jahresgehaltes  betragen.  Die  zu  leistende  Pension  beträgt  nach  5  Beitragsjahren ­
  20  %  des  zuletzt  bezogenen  Gehaltes  und  steigt  für  jedes  weitere  Beitragsjahr
um  1  y 3 %  bis  zum  Höchstbetrag  von  75  %  des  Gehaltes.  Die  Pensionsberechtigung  tritt
nach  5  jähriger  Mitgliedschaft  bei  Dienstunfähigkeit  ein,  im  übrigen  nach  vollendetem
65.  Lebensjahr  des  Beamten.  Die  Witwenpension  beträgt  die  Hälfte  des  obengenannten
Satzes,  wobei  für  jedes  Kind  außerdem  1 / 20  der  Pension  des  Vaters  gezahlt  wird.  An
Stiftungen,  Zuwendungen  und  Beiträgen  hat  die  Firma  der  Kasse  bis  zum  30.  Juni  1912
171  961,50  M.  zukommen  lassen.  Die  Leistungen  der  Kasse  sind  bei  dem  verhältnismäßig
jungen  Beamtenstamm  der  Firma  bis  jetzt  gering,  denn  es  sind  zurzeit  nur  drei  Pensionen
fortlaufend  zu  zahlen,  für  die  vom  1.  Juli  1909  bis  30.  Juni  1912  27113,20  M.  aufgewandt
wurden.  Unter  den  Umständen  konnte  die  Kasse  über  ihren  eigentlichen  Rahmen  hinausgehen ­
  und  den  kaufmännischen  Beamten  eine  besondere  Zuwendung  dadurch  zukommen
lassen,  daß  sie  für  das  Kaufmannserholungsheim  in  Wiesbaden  im  Mai  1911  10000  M.  stiftete.
RUDOLF-PFAFFENBACH-BEAMTENUNTERSTÜTZUNGSKASSE.  Anläßlich  des
25jährigen  Dienstjubiläums  des  um  die  Fabrik  hochverdienten  Direktors  Pfaffenbach
setzte  die  Firma  weiter  im  Oktober  1908  20  000  M.  als  Grundstock  für  eine  Rudolf-Pfaffenbach-Beamtenunterstützungskasse
  aus.  Die  Zinsen  des  Stiftungskapitals  sollen  zur  Unterstützung ­
  schuldlos  in  Not  geratener  Beamten  der  Firma  benutzt  werden  ohne  Rücksicht
auf  deren  etwaige  Zugehörigkeit  zur  Adolf-Bleichert-Kasse.  Im  Laufe  der  Zeit  wurde  das
Kapital  der  Kasse  von  der  Firma  auf  50  000  M.  erhöht.  Die  Kasse  ist  seit  ihrem  Bestehen
verhältnismäßig  wenig,  nur  mit  ca.  2000  M.,  in  Anspruch  genommen  worden,  ein  Zeichen
für  die  günstige  wirtschaftliche  Lage  der  Beamtenschaft.
KÖNIG-FRIEDRICH-AUGUST-STIFTUNG.  Neben  dieser  Unterstützungskasse  besteht
die  König-Friedrich-August-Stiftung,  die  zum  dauernden  Gedächtnis  an  den  Besuch  Seiner
Majestät  des  Königs  Friedrich  August  von  Sachsen  in  der  Fabrik  am  20.  Januar  1910  von
der  Firma  mit  einem  Kapital  von  50  000  M.  gegründet  wurde.  Dieses  Kapital  wird  von
der  Firma  mit  5  %  jährlich  verzinst.  Der  Zweck  der  Stiftung  besteht  darin,  den  Arbeitern
einen  Erholungsurlaub  unter  Bewilligung  eines  Tageszuschusses  zu  gewähren.  Dieser
beträgt  für  gelernte  Arbeiter  5  M.,  für  ungelernte  4  M.  an  Stelle  des  ausfallenden  Lohnes.
Mit  den  zur  Verfügung  stehenden  Mitteln  erhalten  jährlich  100—110  Arbeiter  Urlaub  mit
Unterstützung  aus  der  Kasse,  und  zwar  sofern  sie  länger  als  5  Jahre  bei  der  Firma  tätig
sind,  3  Tage,  sobald  sie  über  10  Jahre  tätig  sind  6  Tage  im  Jahr.
Die  Werkmeister  werden  in  dieser  Kasse  nicht  berücksichtigt,  sie  erhalten  8  Tage  Urlaub
unter  Fortzahlung  des  Gehaltes  oder  bei  Verzicht  auf  den  Urlaub  außer  der  üblichen  Weihnachtsgratifikation ­
  von  einem  halben  Monatsgehalt  eine  weitere  von  einem  viertel  Monatsgehalt.
Die  Arbeiter  werden  in  üblicher  Weise  mit  einer  täglichen  Kündigung  angestellt,  Werkmeister ­
  mit  sechswöchentlicher  Kündigung  vor  Vierteljahrsschluß,  Beamte,  sofern  sie  kürzere
Zeit  bei  der  Firma  sind,  mit  monatlicher,  später  mit  viertel-  oder  halbjährlicher  Kündigung.
URLAUB.  Angestellte  erhalten  nach  dem  ersten  Jahre  1  Woche  Urlaub  unter  Fortzahlung ­
  des  Gehaltes,  die  Beamten  2  3  Wochen  und  Oberbeamte  4  Wochen  im  Jahre,  außerdem ­
  werden  am  Nachmittag  des  letzten  Wochentages  vor  einem  großen  Feste  Fabrik  und
Geschäft  geschlossen.  Während  des  Sommers  wird  Sonnabends  um  1  Uhr  geschlossen.
WERKBÜCHEREI.  Zur  Fortbildung  der  Beamten  in  ihrem  Fache  ist  eine  umfang ­
        <pb n="131" />
        Adolf  Bleichert  &amp;amp;  Co.,  Leipzig.

5i*

reiche  Werkbücherei  eingerichtet,  die  zurzeit ­
  etwa  2200  Bände  technischen  Inhalts
umfaßt.
Die  unter  den  Beamten  und  Arbeitern
der  Fabrik  gegründeten  Vereine,  nämlich  der
Werkverein  und  der  Gesangverein,  werden  in
großem  Umfange  von  der  Firma  unterstützt
und  weisen  infolgedessen  ein  erfreuliches
Wachstum  auf.  Der  Werkverein  umfaßt  zurzeit ­
  über  ein  Drittel  der  Arbeiterschaft  und
bildet  den  Sammelpunkt  für  alle  nicht  sozialdemokratischen ­
  Organisationen  angehörenden ­
  Arbeiter.  Seine  Basis  ist  in  der  Hauptsache ­
  eine  wirtschaftliche.  Er  hat  eine
SPARKASSE  eingerichtet,  deren  Kapital  Oberingenieurzimmer  im  König  Friedrich-August-Bau.
von  der  Firma  mit  5  %  verzinst  wird.  Er
gewährt  seinen  Mitgliedern  Jubiläumsprämien  und  Weihnachtsprämien.  Zur  Förderung
des  Sparsinns  werden  außerdem  Sparprämien  gezahlt.  Der  Werkverein  hat  weiter  eine
Einkaufskommission  gebildet,  der  der  Einkauf  von  Lebens-  und  Genußmitteln  aller  Art
obliegt.  Der  Umsatz  dieser  Kommission  belief  sich  im  Jahre  1912  auf  über  20  000  M.
Die  Räumlichkeiten  für  diese  Organisation  stellt  die  Firma  frei  zur  Verfügung,  ebenso  werden
dem  Werkverein  die  der  Firma  gehörigen  Schrebergärten  zur  Verpachtung  an  seine  Mitglieder ­
  überlassen.  Eine  wichtige  Aufgabe  sieht  der  Werkverein  aber  auch  in  der  Fortbildung ­
  seiner  Mitglieder.  Zu  dem  Zwecke  hat  er  eine
BIBLIOTHEK  belehrenden  und  unterhaltenden  Inhaltes  geschaffen,  die  zurzeit  bereits
1225  Bände  umfaßt;  er  veranstaltet  weiter
VORTRAGSABENDE  UND  BELEHRENDE  AUSFLÜGE.  Nicht  zuletzt  bildet  die
Pflege  des  geselligen  Verkehrs  ein  wesentliches  Moment  für  das  schnelle  Aufblühen  und
ständige  Wachstum  des  Vereins.  Die  Firma  hat  ihm  stets  ihr  warmes  Interesse  gewidmet
und  ihn  wirtschaftlich  unterstützt.  So  betrugen  die  Leistungen  derselben  im  Jahre  1912
beispielsweise  5500  M.
Nur  die  Pflege  des  Gesanges  und  den  geselligen  Verkehr  hat  sich  der  Bleichertsche
Gesangverein,  dem  Arbeiter  und  Beamte  zu  etwa  gleichen  Teilen  angehören,  zum  Ziel
gesetzt.  Auch  dieser  Verein  hat  unter  der  Leitung  eines  tüchtigen  Dirigenten  eine  gedeihliche ­
  Entwicklung  genommen,  so  daß  seine  Mitgliederzahl  heute  400  beträgt.  Da  sich
der  Verein  mit  in  erster  Linie  die  Pflege  des  Gemeinsinnes  unter  der  Beamten-  und  Arbeiterschaft ­
  zum  Ziel  gesetzt  hat,  findet  auch  er
eine  wohlwollende  Förderung  durch  die  Firma,
deren  Aufwendungen  für  seine  Bestrebungen
im  Jahre  1912  beispielsweise  2500  M.  betrugen.
Von  den  besonderen  Stiftungen  der  Firma  für
andere  Zwecke  sei  nur  eine  hier  angeführt,
die  im  Betrage  von  5000  M.  der  Handelshochschule ­
  in  Leipzig  zukam.
In  sanitärer  Hinsicht  ist  in  der  Fabrik  in
besterWeise  für  die  Arbeiter  gesorgt.  Ein  großer
Umkleideraum  ist  zu  diesem  Zwecke  geschaffen ­
  worden,  in  dem  jeder  Arbeiter  einen  verschließbaren ­
  eisernen  Schrank  besitzt.  Zwischen ­
  den  Schränken  sind  dieWaschbecken  angeordnet, ­
  in  denen  warmes,  fließendes  Wasser
zurVerfügungsteht.AußerdemsindeineAnzahl
*4*

Konstruktionssaal.
        <pb n="132" />
        Adolf  Bleichert  &amp;amp;  Co.,  Leipzig.

52*

BRAUSEBÄDER  mit  Fußwaschgelegenheit ­
  vorhanden,  Zellen  mit  Fliesenbelag  der
Wände,  die  den  einzelnen  Werkstättenabteilungen ­
  an  den  verschiedenen  Wochentagen
frei  zur  Verfügung  stehen.  Für  die  Pausen  und
zum  Einnehmen  der  Mahlzeiten  ist  ein  großer
SPEISESAAL  eingerichtet,  der  durch  einen
Kantinier  bewirtschaftet  wird,  von  dem  zu
einem  festgesetzten  niedrigen  Tarif  Speisen
und  Getränke  erhältlich  sind.
Das  Überwiegen  des  Beamtenkörpers  in
der  Leipziger  Konstruktionszentrale  bedingt
besondere  Maßnahmen,  um  die  Arbeitsräume
nicht  nur  in  hygienischer  Beziehung  allen
Ansprüchen  entsprechend  zu  gestalten,  es
wurde  vielmehr  von  der  Firma  großer  Wert
darauf  gelegt,  die  Zimmer  und  Säle  auch  in  ästhetischer  Weise  schön  herzustellen  in  der
richtigen  Überlegung,  daß  die  Räume,  in  denen  sich  die  Beamten  und  Angestellten  8  Stunden
während  des  Tages  auf  halten,  so  ausgestattet
sein  müssen,  daß  der  Aufenthalt  in  denselben
in  jeder  Beziehung  angenehm  ist.  Die  Zimmer
sind  daher  sämtlich  groß,  hoch,  hell  und  luftig
gehalten,  die  Beleuchtungseinrichtung  ist  den
Wünschen  der  Beamten  entsprechend  ausgeführt, ­
  für  Waschgelegenheit  ist  ausreichend
gesorgt.  Die  Räume  sind  mit  Linoleum  belegt,
das  in  dem  neuen  Eisenbetonverwaltungsgebäude ­
  auf  Korkschicht  liegt.  Die  Wände  sind
am  unteren  Teil  mit  Linkrusta  bezogen  und
hell  gestrichen,  das  Holzwerk  und  die  Möbel
sind  in  ansprechenden  Formen  teils  in  brauner, ­
  teils  in  gelber  Farbe  gehalten.  In  den  ,
,  ,  ,  .  ,  „  ,  ,  Arbeiterspeisesaal  in  der  Werkstatt.
Garderoberaumen  steht  jedem  Beamten  und
Angestellten  ein  verschließbarer  eiserner  Schrank  zur  Verfügung.  Auch  sind  hier  große
Wascheinrichtungen  mit  Marmorplatte  und  Spiegel  vorhanden,  zu  denen  Seife  und  Handtuch ­
  geliefert  wird.  Die  Toiletten  sind  durchgängig ­
  mit  Fliesen  ausgelegt  und  mit  Ventilatoren ­
  versehen.  Bei  ihrer  Herstellung  sind
die  letzten  Fortschritte  der  Installationstechnik
berücksichtigt.  Die  Zimmer  der  Oberbeamten
sind  mit  Edelholz  getäfelt,  dem  Geschmack
des  einzelnen  Herrn  entsprechend  eingerichtet
und  mit  verdeckter  Wascheinrichtung  und
Kleiderwandschrank  versehen.
Es  ist  erklärlich,  daß  die  Firma  für  die
Einrichtung  der  Bureauräume  in  dieser  Art
erhebliche  Aufwendungen  machen  mußte,  sie
hat  aber  dadurch  den  erfreulichen  Erfolg  erzielt, ­
  daß  Beamte  und  Angestellte  gern  in
ihren  Räumen  sind,  so  daß  hierdurch  dem  er-Ein
  Teil  der  Arbeitergarderobe  und  des  Arbeiterwasch-  folgreichen  Zusammenarbeiten  aller  in  bester
raumes  mit  Blick  in  die  Brausebad-Anlage.  Weise  gedient  ist.
        <pb n="133" />
        53*

Meierei  C.  Bolle  A.-G.  Berlin.
Die  Meierei  wurde  im  Jahre  1881  von  dem  1910  verstorbenen  Königl.  Geheimen
Kommerzienrat  Carl  Bolle  gegründet.
1911  erfolgte  die  Gründung  der  Meierei  C.  Bolle  Actiengesellschaft,  1.  Vorstand  Dr.  Carl
Bolle,  gestorben  Oktober  1911.  Nachdem  vorübergehend  Leiter  des  Unternehmens  Direktor
CarlPernet  als  Delegierter  des  Aufsichtsrates.  Vorstand  seit  1.  Januar  1912  Direktor  C.  Reuter.
Versorgung  Groß-Berlins  mit  Kindermilch,  Vollmilch  und  Milchprodukten.
Meierei  und  Büro  Berlin  NW  21,  Alt-Moabit  98/103.
Größe  des  Grundstücks  Alt-Moabit  28  500  qm,  wovon  14  000  bebaut  sind.
Dem  Betriebe  dienen:
9  Dampfkessel  mit  ca.  870  qm  Heizfläche,
5  Dampfmaschinen  mit  ca.  700  Pferdekräften,
5  Kompressoren  für  Eis  und  Kühlwasser  mit  500  000  Kalorien  Stundenleistung,
2500  Glühlampen  und  90  Bogenlampen,
6  Gleichstromdynamomaschinen  von  über  450  Kilowatt  Stromerzeugung,
320  Wagen,  500  Pferde,
2500  Angestellte.
Tägliche  Milcheinlieferung  130  000  Liter.
Eigene  Kuhhaltung  für  Kindermilch  in  Köpenick-Marienhain.
HAUSKAPELLE  DER  MEIEREI  (Bild  1).  Die  Kapelle  wurde  am  3.  Juli  1893  in
Gegenwart  I.  M.  der  Kaiserin,  die  zur  Feier  eine  Altar-  und  eine  Kanzelbibel  mit  Widmung
stiftete,  eingeweiht,  umfaßt  etwa  1500  Sitzplätze,  hat  eine  Orgel  mit  35  klingenden  Stimmen
und  dient  des  Sonnabends  den  wöchentlichen  Gottesdiensten  für  die  Angestellten,  des
Sonntags  der  Sonntagsschule  für  deren  Kinder,  im  übrigen  zu  Taufen  und  Trauungen
unter  dem  Personal.  Die  Meierei  hat  einen  eigenen  Geistlichen,  der  auch  Konfirmandenunterricht ­
  erteilt,  eine  besondere  Fabrikzeitung,  den  Fabrikboten,  redigiert  und  mit  Unterstützung ­
  einer  Diakonisse  Gemeindepflege  übt.
DER  FABRIKBOTE  DER  MEIEREI  C.  BOLLE  A.-G.  (Bild  2).  Derselbe  ist  ein  unentgeltliches ­
  Sonntagsblatt  für  alle  Angestellten,  das  neben  religiöser  Belehrung  profane
Unterweisung,  Unterhaltung,  Politik,  Meierei-  und  Familiennachrichten  u.  a.  bietet.
DER  FESTSAAL  (Bild  3).  Er  enthält  ein  Ausstellungsarrangement  von  Modellen.
Ansichten,  Produkten  usw.  aus  der  Meierei,  sowie  eine  Sammlung  von  Kerbschnitzereien
des  Schnitzvereins  (siehe  Bild  12)  und  dient  vor  allem  Versammlungen  der  Angestellten  zur
        <pb n="134" />
        Meierei  C.  Bolle  A.-G.  Berlin.

54*

Hauskapelle  der  Meierei.

Besprechung  dienstlicher  Angelegenheiten.  Rein  festlichen  Charakter  tragen  die  jährlichen
Weihnachtsfeiern  mit  Bescherungen  in  diesem  Saale,  insbesondere  der  Sonntagsschüler,
die  bei  dieser  Gelegenheit  glänzende  Beweise  ihres  Fleißes  in  der  Sonntagsschule  und  den
für  diese  eingerichteten  Gesangstunden  abzulegen  pflegen.  Weihnachtsgeschenke  bekommen ­
  ferner  die  Meier,  die  Stalleute,  viele  weibliche  Angestellte,  besonders  Bedürftige,  Kranke
und  das  beim  Militär  befindliche  Personal.

ttt.  11.  |i  Berlin,  Sonnabntli  kn  15.  1913.  II  23..3&amp;lt;tl)t0.

Fabrikbote  der  Meierei  C.  Bolle,  A.-G.
        <pb n="135" />
        Meierei  C.  Bolle  A.-G.  Berlin.

Festsaal.

BLÄSERVEREIN  „CONCORDIA“  (Bild
13).  Dieser  Verein,  der  sich  wie  die  nachbenannten ­
  der  weitgehendsten  Unterstützung
durch  die  Firma  erfreut,  hat  sich  neben
Geselligkeit  besonders  die  Pflege  der  Janitscharenmusik
  zur  Aufgabe  gemacht.  Seine

MEIEREI-BIBLIOTHEK  (Bild  4).  Dieselbe  will  mit  etwa  900  Bänden  aus  der  schönen
Literatur  und  ca.  350  wissenschaftlichen  Büchern,  die  jetzt  225  Leser  unentgeltlich  unterhalten ­
  und  belehren  und  zugleich  den  Sinn  der  Angestellten  für  die  Häuslichkeit  erziehen.

SPARKASSE.  Die  Sparkasse  (Bild  5),  die  wöchentlich  erübrigten  Verdienst  entgegennimmt ­
  und  mit  5  %  verzinst,  regt  zum  Sparen  an  und  erreichte  an  Spareinlagen  bereits ­
  eine  Höhe  von  140000  M.

KANTINE.  Die  Kantine  (Bild  6  u.  7)  bietet  dem  Personal  einen  freundlichen  und  behaglichen ­
  Aufenthalt  und  gute  Speisen  und  Getränke  zu  wohlfeilen  Preisen.

WASCHRÄUME  FÜR  DIE  KUTSCHER  (Bild  xi),  die  regelmäßig  benutzt  werden,
ehe  der  Kutscher  sich  zum  Ein-  und  Ausladen
oder  zum  Verkauf  der  Meiereiprodukte  begibt.

SCHLAFRÄUME  FÜR  MEIER,  STALLLEUTE ­
  UND  WEIBLICHE  ANGESTELLTE
(Bild  12).  Etwa  100  Meier  und  Stalleute,
sowie  20  weibliche  Angestellte  wohnen  auf
dem  Meiereigrundstück.  Diesen  Leuten  sind
Schlafräume  eingerichtet  worden,  die  ihren
Bewohnern  ein  sauberes  und  gemütliches
Heim  bieten.

Meierei-Bibliothek.
        <pb n="136" />
        5 6*

Meierei  C.  Bolle  A.-G.  Berlin.

Dirigenten  erwählt  er  sich  stets  unter  den  tüchtigsten  Militärhoboisten.  Es  ist  ihm  Ehrensache, ­
  in  den  wöchentlichen  Gottesdiensten  der  Hausgemeinde  die  geistlichen  Gesänge
zur  Orgel  zu  begleiten  und  am  Geburtstage  Sr.  M.  des  Kaisers  auf  dem  Meiereihofe  zu
konzertieren.
MÄNNERGESANGVEREIN  „HARMONIE“  (Bild  14).  Diesem  Vereine  ist  es  besonders
um  den  geselligen  Zusammenschluß  der  Milchkutscher  und  um  die  Pflege  guten  Männergesanges ­
  zu  tun.  Unter  seinen  über  150  Mitgliedern  zählt  er  etwa  100  fleißige  Sänger.
Die  genannten  Vereine  bestehen  bereits  über  20  Jahre.

Sparkasse.

Kantinenküche.

Aufenthaltsraum  der  Kantine.

Badeeinrichtung.

KINDERCHOR  DER  SONNTAGSSCHULE  (Bild  15).  Ungefähr  40  Kinder  der  Sonntagsschule ­
  haben  Freude  daran,  in  besonderen  Chorstunden  unter  Leitung  des  Meiereiorganisten ­
  mehrstimmige  Motetten  und  geistliche  Lieder  zu  lernen  und  damit  die  Sonnabendgottesdienste ­
  der  Hausgemeinde  zu  verschönen,  insbesondere  auch  die  liturgischen
Feiern  an  den  kirchlichen  Festen  durch  Chorgesänge  zu  schmücken.
SCHNITZVEREIN  DER  MEIEREI  (Bild  16).  Derselbe  hat  die  Ausbildung  der  dafür
interessierten  Angestellten  in  der  Kerbschnitzerei  und  die  Pflege  dieser  Handfertigkeit
übernommen  und  hofft  dadurch  ebenfalls  den  Sinn  für  Häuslichkeit,  insbesondere  für
guten  Zimmerschmuck  zu  bilden.
        <pb n="137" />
        Meierei  C.  Bolle  A.-G.  Berlin

Wannenbad.

Brausebad.

Bläserverein  „Concordia“

Männergesangverein  „Harmonie“
        <pb n="138" />
        58

Meierei  C.  Bolle  A.-G.  Berlin

Ferienkolonie  Milow  a.  d.  Havel.
Vortrag  des  Lehrers.

Ferienkolonie  Milow  a.  d.  Havel.
Kinder  auf  dem  Spielplätze.

ÜB

Ferienkolonie  Milow  a.  d.  Havel.
Kinder  ziehen  unter  Marschmusik  eines  eigenen  Tambourzuges  in  den  Wald.
        <pb n="139" />
        Meierei  C.  Bolle  A.-G.  Berlin.

Ferienkolonie  Milow  a.  d.  Havel.
Im  Park  beim  Briefschreiben.

FERIENKOLONIE  MILOW  A.  D.  HAVEL  (Bild  17—22).  Etwa  130  Kinder  der  Meiereiangestellten ­
  genießen  alljährlich  einen  zum  größten  Teil  sechswöchigen  Landaufenthalt
in  dem  herrlich  gelegenen  Havelort  Milow  bei  Rathenow,  wo  ein  10  Morgen  großes  Grundstück ­
  mit  einer  geräumigen  Villa  lediglich  zu  dem  Zweck  eingerichtet  und  von  den
C.  Bolle’schen  Erben  zur  Verfügung  gestellt  ist.

Ferienkolonie  Milow  a.  d.  Havel.
Ferienkolonisten  beim  Mittagbrot.
        <pb n="140" />
        Brauerei  zum  Felsenkeller  bei  Dresden,
Dresden-Plauen.

Die  moderne  Sozialpolitik,  die  sich  der  wirtschaftlich  Schwachen  mit  besonderer  Fürsorge ­
  annimmt,  legt  einem  großen  Industriebetrieb  eine  beträchtliche  Anzahl  gesetzlicher
und  moralischer  Verpflichtungen  auf.  Diesen  Verpflichtungen  möglichst  gerecht  zu  werden
und  für  das  Wohl  der  Beamten-  und  Arbeiterschaft  nach  Kräften  zu  sorgen,  ist  das  Bestreben ­
  der  Brauerei  zum  Felsenkeller,  die,  einschließlich  der  Malzfabrik  in  Pirna,
ein  Beamten-  und  Arbeiterpersonal  von  rund  500  Personen  beschäftigt.  Zur  Übung  möglichst ­
  weitgehender  Fürsorge  sind  nach  und  nach  von  der  Gesellschaft  verschiedene  Wohlfahrtseinrichtungen ­
  ins  Leben  gerufen  worden.
UNTERSTÜTZUNGSFONDS.  Durch  Ansammlung  eines  Unterstützungsfonds,  dem  oft
reichliche  Zuwendungen  gemacht  werden  und  der  am  Ende  des  Jahres  1912  eine  Höhe
von  ca.  445  270  M.  erreicht  hatte,  sowie  durch  die  Dr.  Eduard  Wolf-Stiftung  in  Höhe
von  ca.  60  000  M.  ist  die  Möglichkeit  gegeben,  dienstunfähig  gewordenen  Beamten  und
Arbeitern,  sowie  auch  deren  Witwen  und  Waisen,  einmalige  oder  auch  laufende  Unterstützungen ­
  zu  gewähren.  Im  Laufe  der  letzten  12  Jahre  wurden  aus  dem  Unterstützungsfonds ­
  236  480,18  M.  für  Hilfszwecke  verausgabt.
In  Krankheitsfällen  wird  für  die  dreitägige  Karenzzeit  der  Ortskrankenkasse  der
volle  Tagelohn  und  für  die  übrige  Zeit  bis  zur  Dauer  von  13  Wochen  ein  beträchtlicher
Zuschuß  gewährt.  Auch  über  diese  Zeitdauer  hinaus  werden  in  besonderen  Fällen  Unterstützungen ­
  bewilligt.  Die  Ausgaben  für  Krankenunterstützung  betrugen  in  den  letzten
12  Jahren  75  830,58  M.
Als  eine  besonders  segensreiche  Einrichtung  erweist  sich  die  Entsendung  von  alljährlich ­
  ca.  50  Kindern  der  Arbeitnehmer  in  die  Ferienkolonie  auf  Kosten  der  Gesellschaft. ­
  In  den  letzten  12  Jahren  wurden  für  diesen  Zweck  23  095,64  M.  an  Verpflegungskosten ­
  verausgabt.
BEURLAUBUNGEN  erfolgen  jährlich  an  die  Arbeiter  bis  zu  6  Tagen,  an  die  Beamten
bis  zu  mehreren  Wochen,  unter  Fortzahlung  des  Lohnes  bzw.  Gehaltes.  Bei  Einziehung
zu  militärischen  Übungen  wird  der  Lohn  14  Tage  lang  fortbezahlt.
WEIHNACHTSGRATIFIKATION.  Die  Zuwendungen  in  Gestalt  von  Weihnachtsgratifikationen ­
  an  die  Beamten  und  Arbeiter  sind  alljährlich  sehr  beträchtliche;  sie  betrugen ­
  in  den  letzten  12  Jahren  922  298  M.  Auf  diese  Weise  gewährt  die  Gesellschaft  ihrem
Arbeitspersonal  einen  namhaften  Anteil  an  dem  Reinerträgnisse  des  Unternehmens.
SPARKASSE.  Um  zur  Sparsamkeit  anzuregen,  wurde  im  Jahre  1896  eine  Sparkasse
für  das  Personal  der  Brauerei  errichtet.  Die  Spareinlagen,  die  am  30.  September  1912
307756,66  M.  betrugen,  werden  mit  4%%  verzinst.
KANTINE.  Besonders  wohltätig  wirkt  auch  die  von  der  Brauerei  unterhaltene  Kantine, ­
  in  der  ein  von  der  Gesellschaft  bezahlter  Verwalter  mit  geeignetem  Hilfspersonale
Speisen  zu  mäßigen  Preisen  an  die  Arbeitnehmer  verabreicht.  Diese  Kantine  ist  neuerdings ­
  umgebaut  und  den  neuzeitlichen  Anforderungen  entsprechend  eingerichtet  worden.
BADEANLAGEN.  Die  Gesundheitspflege  anlangend,  so  stehen  dem  Arbeitspersonale
zwei  größere  Badeanlagen  unentgeltlich  zur  Verfügung.
FEUERWEHR.  Um  Feuersgefahren  sofort  mit  Nachdruck  begegnen  zu  können,
unterhält  die  Brauerei  eine  aus  23  Mann  bestehende  eigene  Wehr.  Ausgerüstet  mit  den
neuesten  Hilfsmitteln  und  bei  guter  Schulung,  ist  diese  Brauereifeuerwehr,  soweit  möglich,
in  der  Lage,  allen  Gefahren  wirksam  entgegenzutreten.
        <pb n="141" />
        6i*

E.  Breuninger,  „Zum  Großfürsten“,
Stuttgart.
Eduard  Breuninger  gründete  die  Firma  im  Jahre  1881  in  Stuttgart  in  der  Münzstraße ­
  Nr.  i  mit  5  Angestellten  und  beschäftigt  heute  neben  zahlreichen  Heimarbeitern  gegen
700  Personen.  Mit  der  fortschreitenden  Entwicklung  und  Vergrößerung  des  Geschäftes  war
der  Inhaber  bestrebt,  für  das  Wohl  seiner  Angestellten  zu  sorgen  und  sie  an  dem  Ergebnis
ausgiebig  zu  beteiligen.  Der  Erfolg  blieb
nicht  aus,  und  die  im  J  ahre  1905  gegründete
GESCHÄFTS-SPARKASSE  weist  heute
einen  Bestand  von  über  400  000  M.  auf,
wovon  ein  großer  Teil  aus  freiwilligen
Zuwendungen  und  als  Tantiemen,  Prämien ­
  usw.  von  der  Firma  herrührt,  die
sie  nicht  ausbezahlen,  sondern  gutschreiben ­
  läßt.  In  den  letzten  Jahren  vergütete
die  Sparkasse  regelmäßig  neben  5  %  %
Zinsen  2  %  Dividende.
PENSIONS-  UND  UNTERSTÜTZUNGSFONDS-STIFTUNG. ­
  Im  Jahre
1902  ist  von  dem  Chef  eine  Stiftung  für
einen  Pensions-  und  Unterstützungsfonds
errichtet  worden,  dem  jedes  Jahr  ein  Teil
des  Gewinnes  zufließt.  Der  Fonds  soll
aktiven  und  ausgetretenen  verdienten
Gliedern  der  Firma  in  Form  von  Unterstützungs-
  oder  Pensionsbeiträgen  und
einzelnen  Angestellten  für  hervorragende
Leistungen  im  Dienste  der  Firma  als  Prämien ­
  zugute  kommen.
Unterm  3.  Oktober  1903  ist  zur  Erinnerung ­
  an  die  silberne  Hochzeit  des
Firma-Inhabers  und  seiner  Gattin  folgende
STIFTUNG  FÜR  TREUGELEISTETE
DIENSTE  von  dem  Chef  der  Firma  gemachtworden. ­
  Es  findet  die  Überreichung
eines  Ehrendiploms  an  alle  Angestellten
ohne  jede  Rücksicht  auf  Stellung  oder
Gehalt  statt:
a)  für  10jährige  Dienstzeit;  damit  ist  eine  einmalige  Zuwendung  von  200  M.  und
eine  im  folgenden  Jahre  erstmals  eintretende  jährliche  Extrazulage  von  100  M.
an  den  betreffenden  Angestellten  verbunden;
b)  für  20jährige  Dienstzeit;  damit  ist  eine  einmalige  Zuwendung  von  300  M.  und
Erhöhung  der  jährlichen  Extrazulage  auf  150  M.  verbunden;
c)  für  25jährige  Dienstzeit;  damit  ist  eine  einmalige  Zuwendung  von  500  M.
und  Erhöhung  der  jährlichen  Extrazulage  auf  250  M.  verbunden.
Diese  Sätze  gelten  für  das  kaufmännische  Personal  und  betragen  für  Diener,  Arbeiter
und  Arbeiterinnen  die  Hälfte.

Spare  in  der  Zeit,
So  hast  du  in  der  Not.
Geschäftssparkasse  der  Firma  E.  Breuninger.
Die  Sparkasse  soll  den  Sinn  aller  Angestellten  für
das  Sparen  wecken,  das  Sparen  zu  einer  freudigen
Pflicht  gestalten  und  die  Grundlage  bilden  zu  einer
zeitigen  Fürsorge  für  spätere  Tage.
Alle  von  der  Firma  gemachten  Stiftungen  und  freien
Zuwendungen  als  Tantiemen,  Prämien,  Extrazulagen
usw.  verfolgen  ausschließlich  die  Erreichung  dieses
Zwecks;  sie  werden  aus  diesem  Grunde  nicht  ausbezahlt,
sondern  gegen  Verzinsung  für  die  Empfänger  in  der
Sparkasse  angelegt.
Freiwillige  Einlagen  der  Angestellten,  einschließlich
des  Arbeitspersonals,  in  beliebigen  Beträgen  nicht  unter
M.  10können  jederzeit  gemacht  werden.
Andere  Kapitalien  als  Ersparnisse  dürfen  nur  mit
besonderer  Genehmigung  der  Geschäftsleitung  in  die
Geschäftssparkasse  eingelegt  werden.
Die  Verzinsung  geschieht  vom  Tage  der  Einlage
an;  deren  Höhe  wird  regelmäßig  bekannt  gemacht,  und  sie
beträgt  gewöhnlich  zwischen  5  und  6%.  Die  Zinsen  werden
jährlich  zur  Zeit  des  Inventurabschlusses  gutgeschrieben.
Bei  entsprechenden  Geschäftserträgnissen  kann  außer
den  festgesetzten  Zinsen  noch  eine  Extradividende  aus
dem  Betrag  des  Guthabens  an  dem  vorhergegangenen
Inventurabschlusse,  soweit  solches  nicht  zurückgezogen
worden  ist,  bestimmt  werden.
Auszahlungen  gutgeschriebener  Zinsen  und  Rückzahlungen ­
  selbst  eingelegter  Gelder  erfolgen  ohne  Kündigung ­
  jederzeit  sofort  an  der  Hauptkasse.
Anträge  auf  Ausbezahlung  der  freiwilligen  Zuwendungen ­
  des  Prinzipals  sind  unter  eingehender  Begründung ­
  schriftlich  an  den  Personalchef  einzureichen.
Abänderungen  und  Zusätze  zu  diesen  Bestimmungen
werden  an  den  Aushängetafeln  im  Geschäftshause  bekannt ­
  gemacht  und  den  Einlegern  schriftlich  mitgeteilt.
Stuttgart,  im  Januar  1905.  £  Breuninger.
        <pb n="142" />
        62*

E.  Breuninger,  Stuttgart.

Das  Ehrendiplom  für  io  jährige  Dienstzeit  besitzen  bereits  27  Angestellte  und  in
diesem  Jahre  treten  weitere  20  hinzu;  auch  das  erste  Diplom  für  20jährige  Dienstzeit
wird  in  diesem  Jahre  überreicht.
DIENSTALTERS-ZULAGEN.  Angestellte,  welche  3  Jahre  im  Dienste  der  Firma
sind,  erhalten  Dienstalterszulagen.  Diese  betragen  für  männliche  Angestellte  120  M.
und  für  weibliche  Angestellte  60  M.  und  erhöhen  sich  alle  3  Jahre  um  den  gleichen  Betrag, ­
  so  daß  nach  24jähriger  Dienstzeit  ein  männlicher  Angestellter  960  M.  und  eine
weibliche  Angestellte  480  M.  Dienstalterszulage  jährlich  auf  Sparkassenkonto  gutgeschrieben ­
  bekommt.  Im  Taglohn  oder  Akkord  Arbeitende  erhalten  für  den  Arbeitstag
alle  3  Jahre  10  Pf.,  also  nach  24jähriger  Dienstzeit  80  Pf.  pro  Tag  Extrazulage.  Diejenigen ­
  Angestellten,  welche  am  Geschäftsjahresschluß  3  Jahre  im  Geschäft  tätig  sind,
erhalten  Anteil  an  dem  sich  ergebenden  Gewinn.  Dieser  Anteil,  welcher  keinen  Teil  des
Gehaltes  bildet,  sowie  alle  andern  freiwilligen  Zuwendungen  wie  Verkaufsprämien,  Umsatzprovisionen ­
  usw.  werden  den  Angestellten  auf  Sparkassenkonto  gutgeschrieben  und  verzinst.
VERSORGUNGSKASSE.  Anläßlich  des  30jährigen  Geschäftsjubiläums  im  Jahre  1911
sind  von  dem  Chef  der  Firma  weitere  Stiftungen  erfolgt  und  zwar  für  eine  Versorgungskasse ­
  zugunsten  aller  Angestellten,  die  mindestens  5  Jahre  im  Geschäft  tätig  sind,  wurde
ein  Grundstock  von  25000  M.  gestiftet,  dem  jährlich  ein  wesentlicher  Teil  des  Reingewinns
zugute  kommen  soll.  Dem  früher  gestifteten  Pensions-  und  Unterstützungsfonds,  der
zurzeit  ausschließlich  durch  Zuweisungen  der  Firma  135  000  M.  beträgt,  wurden  weitere
25  000  M.  überwiesen.  Ferner  wurden  eine  Reihe  sonstiger  Zuwendungen  an  den  Singchor ­
  der  Firma,  für  Bildungs-  und  Lehrzwecke,  Teuerungszulagen  an  verheiratete  Angestellte ­
  usw.  gemacht.  Zu  der  Jubiläumsfeier  ließ  die  Firma  eine  Medaille  in  Gold,  Silber
und  Bronze  prägen,  welche  allen  Angestellten,  je  nach  Dienstzeit,  mit  dem  Jubiläumsdreimarkstück ­
  des  württembergischen  Königspaares  in  einem  Etuis  überreicht  wurde.
URLAUB.  Daß  die  Firma  allen  Angestellten,  auch  Arbeitern  und  Arbeiterinnen
unter  voller  Gehaltszahlung  Urlaub  gibt,  daß  alle  für  ihre  persönlichen  Einkäufe  im  Geschäft ­
  besondere  Vergünstigungen  genießen,  sei  nebenbei  bemerkt.
KANTINE.  Für  die  leiblichen  Bedürfnisse  während  der  Geschäftszeit  sorgt  die  in
Verwaltung  des  Personals  stehende  Kantine,  welche  nach  besonderen  Statuten  den  Angestellten ­
  gute  Speisen  und  Getränke  zu  Selbstkosten  liefert.  Die  ganze  Einrichtung  ist
Eigentum  der  Firma,  wird  von  ihr  unentgeltlich  ergänzt,  und  sie  gibt  außerdem  noch  einen
jährlichen  namhaften  Zuschuß.
KRANKENZIMMER.  Für  eintretende,  vorübergehende  Gesundheitsstörungen  oder
Unfälle  hat  die  Firma  ein  Ruhe-  und  Krankenzimmer  eingerichtet.  Eine  bestimmte  Anzahl ­
  männlicher  und  weiblicher  Angestellten  der  Firma  werden  von  Zeit  zu  Zeit  zu  ersten
Hilfeleistungen  in  der  Krankenpflege  unterwiesen.
HAUSFEUERWEHR.  Ebenso  sind  im  Falle  der  Feuersgefahr  alle  notwendigen
Sicherheitsmaßregeln  und  Einrichtungen,  sowie  eine  eigene  Hausfeuerwehr  vorhanden,
wie  auch  jedes  Jahr  für  das  ganze  Personal  diesbezügliche  Instruktionsstunden  stattfinden.
In  sanitärer  Beziehung  sind  bestens  eingerichtete  Toiletten  vom  Souterrain  bis  zum
Dachstock  in  ausreichender  Anzahl  vorhanden.  Für  Garderobe  sind  ausgedehnte  Räume
mit  Schränken  vorhanden,  getrennt  für  männliches  und  weibliches  Personal;  jeder  Angestellte ­
  hat  seinen  eigenen  Schrank  mit  besonderem  Schlüssel.
UNTERRICHTS-KURSE.  Für  die  Weiterbildung  der  Angestellten  werden  von  Zeit
zu  Zeit  je  nach  Bedürfnis  und  Teilnehmerzahl  Unterrichtskurse  abgehalten,  teils  obligatorisch ­
  für  die  Jüngeren,  teils  fakultativ  für  die  Älteren  in  französischer  und  englischer
Sprache,  Stenographie,  Maschinenschreiben,  Buchführung,  Rechnen,  Schön-  und  Rundschriftschreiben, ­
  welche  für  die  Teilnehmer  völlig  kostenlos  sind.
        <pb n="143" />
        E.  Breuninger,  Stuttgart.

63*

GESCHÄFTS-BIBLIOTHEK.  Außerdem  besitzt  die  Firma  eine  Geschäftsbibliothek
von  über  2000  Bänden  unterhaltenden  und  belehrenden  Inhalts  zur  freien  Benützung
der  Angestellten.

SINGCHOR.  Zur  Pflege  des  Gesangs  und  der  Geselligkeit  ist  vor  einigen  Jahren  ein
Singchor  gegründet  worden,  welcher  über  200  Mitglieder  zählt  und  seine  wöchentlichen
Übungen  im  Geschäft  abhält.  Die  Singproben  leitet  ein  Gesangslehrer  und  legen  die  Sänger
bei  Weihnachtsfeiern,  Ausflügen  usw.  Zeugnis  von  ihrem  Können  und  ihren  Fortschritten
ab.  Die  Unterhaltungskosten  des  Singchors  bestreitet ­
  die  Firma,  und  sie  beteiligt  sich  auch  an
den  Weihnachtsbescherungen  der  Mitglieder.
Für  das  ganze  Personal  und  deren  Angehörigen
werden  alljährlich  Separatvorstellungen  im
Königl.  Hoftheater  veranstaltet.
ERHOLUNGSHEIM  HOHEN-RODT.  Das
größte  und  wertvollste  Werk,  das  die  Firma  für
ihre  Angestellten  schaffen  will,  ist  das  gegenwärtig ­
  im  Bau  begriffene  Erholungsheim  Hohen-Rodt
  bei  Freudenstadt  im  württembergischen
Schwarzwald.  Die  Firma  hat  auf  der  „Rodter
Höhe“,  dem  sogenannten  Zollernblick  (Station
Loßberg-Rodt),  6  km  von  Freudenstadt,  ein  ca.  Lesezimmer  und  Bibliothek.
35  Morgen  großes  Grundstück,  Wald,  Wiesen  und
Äcker  erworben.  Dieser  Platz,  in  schönster  Gegend  des  württembergischen  Schwarzwaldes,
750  m  hoch  gelegen,  ist  nach  Osten  und  Süden  hin  frei,  gegen  Norden  und  Westen  durch  Berghohe ­
  und  Wald  geschützt  und  bietet  eine  prächtige  Aussicht  auf  die  ganze  Alpkette,  bei
klarem  Wetter  sind  auch  die  Alpen  sichtbar.  Direkt  in  östlicher  Richtung  erblickt  das
Auge  die  Stammburg  unseres  Kaiserhauses  auf  dem  Hohenzollern.  Infolge  der  günstigen
Lage  und  des  großen  Waldreichtums  dieser  Gegend  können  Spaziergänge  und  Ausflüge
viele  Stunden  weit,  ohne  aus  dem  Wald  zu
kommen,  gemacht  werden.
Um  auch  im  Winter  Gäste  aufnehmen  zu
können,  und  besonders  solche,  die  dem  Wintersport ­
  im  schneereichen  Schwarzwald  huldigen
wollen,  hat  die  Firma  am  Fuße  des  auf  einer
Anhöhe  liegenden  Ferienheims  ein  Ökonomieanwesen ­
  errichten  lassen,  das  bereits  unter
Dach  ist.  Der  landwirtschaftliche  Betrieb  soll
nicht  nur  Milch,  Butter,  Gemüse  und  Obst
schaffen,  sondern  auch  Unterhaltung  und  Abwechslung ­
  den  Städtern  bieten.
Im  Wohnhause  ist  Raum  für  25  und  im  Erholungsheim.
Ferienheim  für  75  Personen.  Große  Gesellschaftsräume, ­
  Halle,  Speisesaal,  Musik-,  Spiel-,  Schreib-  und  Lesezimmer,  Zandersaal,  Schwimmbad,
Einzelbäder,  Kegelbahn,  Tennis-  und  Spielplätze,  Luft-  und  Sonnenbäder  sollen  die  Unterhaltung, ­
  Erholung  und  Gesundung  fördern  und  den  Aufenthalt  angenehm  und  erfolgreich
machen.  Wenn  die  Firma  die  Vergrößerung  ihrer  Geschäftsräume  bis  zur  Marktstraße  durchgeführt ­
  hat,  wird  sie  im  Jahre  1914  über  1000  Angestellten  dauernde  Beschäftigung  bieten,
und  kann  es  einrichten,  daß  alle  Mitglieder  des  Geschäftes  ihren  Urlaub  im  tannenduftenden
Schwarzwald  unter  den  besten  gesundheitlichen  Verhältnissen  und  einer  ausgezeichneten
Verpflegung  im  eigenen  Heim  zubringen  können.
        <pb n="144" />
        6 4

P.  Bruckmann  &amp;amp;  Söhne,
Silberwarenfabrik,  Heilbronn.
Gegründet  1805.
Aus  Anlaß  der  100  jährigen  Geburtstagsfeier  des  Gründers  der  Silberwarenfabrik  ,,Peter
Bruckmann“  wurden  im  Jahre  1878  für  die  Angestellten  und  Arbeiter  der  Fabrik  eine
Pensionskasse  und  eine  Krankenkasse  ins  Leben  gerufen.
PENSIONSKASSE.  Dieselbe  gewährt  ihren  Mitgliedern  bei  eintretender  Arbeitsunfähigkeit ­
  nach  25jähriger  Mitgliedschaft  Jahresrenten  von  570—1136  M.  Tritt  die  Arbeitsunfähigkeit ­
  früher  ein,  reduzieren  sich  die  Rentensätze  um  25—50  %.  Zurzeit  besitzt  die
Pensionskasse  36  Pensionäre,  an  die  im  Jahre  1912  insgesamt  27372,28  M.  ausbezahlt
wurden.  Es  kam  auf  einen  Pensionär  eine  durchschnittliche  Jahresrente  von  760,35  M.
An  Stiftungen,  Schenkungen  und  Verzinsungen  derselben  ließ  die  Firma  der  Pensionskasse ­
  bis  zum  heutigen  Tag  188  441,93  M.  zukommen  und  bezahlt  außerdem  durch  die
stets  freiwillige  Beteiligung  an  den  von  den  Versicherten  zu  leistenden  Beiträgen  12  000  M.
pro  Jahr.  Die  Pensionskasse  verfügt  heute  über  einen  Reservefonds  von  nahezu  500  000  M.
und  hat  eine  Mitgliederzahl  von  672.
KRANKENKASSE.  Die  Kasse,  die  6  Jahre  nach  ihrer  Gründung  den  reichsgesetzlichen ­
  Bestimmungen  angepaßt  wurde,  besitzt  einen  Reservefonds  von  52  616,17  M.  Sie
gewährt  Mitgliedern  von  Beginn  der  Krankheit  ab  Krankenunterstützung  in  der  Höhe
von  60  %  des  festgesetzten  durchschnittlichen  Tagelohnes,  nebst  freier  ärztlicher  Behandlung ­
  und  Übernahme  der  Kosten  für  Arzneien,  Brillen  und  Bruchbänder.  Wöchnerinnen
erhalten  auf  die  Dauer  von  6  Wochen  nach  ihrer  Niederkunft  eine  Unterstützung  in  der
Höhe  des  Krankengeldes.  Außerdem  übernimmt  die  Krankenkasse  die  Kosten  der  Arzneien ­
  und  ärztlichen  Behandlung  erkrankter  Familienangehöriger.  Für  den  Todesfall
eines  Mitgliedes  zahlt  die  Kasse  den  30  fachen  Betrag  des  festgesetzten  durchschnittlichen
Tagelohnes  aus.  Der  Krankenkasse  gehören  729  Mitglieder  an.
WITWEN-  UND  WAISENKASSE.  Im  Jahre  1891  wurde  mit  einem  Stiftungsfonds
von  25  000  M.  seitens  der  Betriebsinhaber  eine  dritte  Wohlfahrtseinrichtung,  die  Witwenund
  Waisenkasse,  geschaffen.  Die  Firma  leistet  hierzu  einen  jährlichen  Beitrag  von  ca.
3000  M.,  wodurch  der  Reservefonds  der  Witwen-  und  Waisenkasse  heute  auf  129  552,13  M.
anwachsen  konnte.  Der  Zweck  der  Kasse  ist,  den  Witwen  und  Waisen  bei  niederer  Beitragszahlung ­
  der  Ehemänner  eine  angemessene  Unterstützung  zu  bieten.  Die  Kasse  brachte
im  Jahre  1912  an  45  Witwen  6072,94  M.  zur  Auszahlung.
WIRTSCHAFTLICHE  VORTEILE.  Die  Firma  besitzt  große  helle  Räumlichkeiten
für  auswärts  wohnende  Arbeiter  und  Arbeiterinnen,  die  denselben  über  die  Mittagszeit  zur
Verfügung  stehen.  Sodawasser  und  Limonade  werden  im  Betriebe  hergestellt  und  an
die  Arbeiterschaft  zum  Selbstkostenpreis  abgegeben.  Kohlen  und  Koks  werden
in  großen  Mengen  eingekauft  und  zum  Selbstkostenpreis  den  Arbeitern  zugeführt. ­
  Auch  frische  Fische  werden  für  die  Arbeiter  in  großen  Quantitäten  bezogen.
Die  Fabrik  besitzt  eine  Badeeinrichtung,  die  der  Arbeiterschaft  zur  Benutzung  freisteht.
URLAUB.  Die  Firma  bezahlt  ihren  Arbeitern  sämtliche  bürgerlichen  Feiertage  und
gibt  ihnen  bei  einer  5jährigen  Arbeitszeit  einen  dreitägigen  und  bei  einer  iojährigen
  Arbeitszeit  einen  sechstägigen  Urlaub  unter  Fortzahlung  des  Lohnes.
WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT.  Um  der  Arbeiterschaft  auch  billige  und  gesunde
Wohnungen  zu  verschaffen,  wurde  auf  Veranlassung  und  namhafter  Beteiligung  der  Firma
im  Jahre  1897  eine  Wohnungsgenossenschaft  gegründet.  Den  Arbeitern  wurde  es  freigestellt, ­
  sich  Anteilscheine  von  200  M.  zu  erwerben,  wodurch  ihnen  neben  gesunden  und
billigen  Wohnungen  auch  Gelegenheit  zur  zinstragenden  Anlegung  ihrer  Ersparnisse  gegeben ­
  werden  soll.  Die  Wohnungsgenossenschaft  besitzt  10  Häuser  mit  39  Wohnungen
im  Werte  von  260  000  M.  und  gibt  Wohnungen  mit  2  Zimmern  zu  156  M.,  mit  3  Zimmern
zu  300—320  M.  und  mit  4  Zimmern  zu  340  M.  pro  Jahr  ab.
        <pb n="145" />
        65*

Beamtenwohnungen  in  Wetzlar,  Bannstraße.

Buderussche  Eisenwerke,  Wetzlar.

Eines  der  ältesten  Werke  der  Montanindustrie,  das  den  bekannten  Erzlagerstätten
an  der  Lahn  und  Dill  seine  Entstehung  verdankt,  dessen  Anfänge  —  wie  aus  alten  Urkunden
hervorgeht  —  bis  in  die  zweite  Hälfte  des  17.  Jahrhunderts  zurückreichen,  und  das  im
Laufe  der  Zeit  die  verschiedensten  Wandlungen  erfahren  hat,  sind  die  Buderusschen  Eisenwerke ­
  Akt.-Ges.  in  Wetzlar.  Sie  sind  im  Jahre  1884  aus  der  Firma  Gebr.  Buderus,  der  Nachfolgerin ­
  des  Hauses  J.  W.  Buderus  Söhne,  hervorgegangen.
Das  Besitztum  der  Buderusschen  Eisenwerke  umfaßt  neben  Eisenerz-  und  Kalksteinlagern ­
  an  der  Lahn,  der  Dill  und  in  Oberhessen  die  Sophienhütte  in  Wetzlar,  die  Georgshütte ­
  in  Burgsolms,  die  Main-Weser-Hütte  in  Lollar,  die  Carlshütte  in  Staffel  und  seit  Anfang ­
  1911  die  Steinkohlenzeche  Massen  in  Massen  bei  Unna  i.W.
Auf  diesen  ausgedehnten  Werksanlagen  werden  etwa  8000  Arbeiter  und  Angestellte
beschäftigt.  Schon  früh  haben  die  Buderusschen  Eisenwerke,  mit  klarem  Blick  den  Gang
der  Dinge  erkennend,  mannigfache  Einrichtungen  zum  Wohle  ihrer  Arbeiter  und  Angestellten
getroffen.
ARBEITER-  UND  BEAMTENWOHNUNGEN.  Aus  den  Erwägungen  heraus,  daß  für
die  Arbeiter  eine  gesunde  und  billige  Wohnung  vorhanden  sein  muß,  ging  man  dazu  über,
Arbeiter-  und  Beamtenwohnungen  in  Wetzlar,  in  Burgsolms,  in  Lollar,  in  Staffel,  in  Massen,
sowie  in  der  Nähe  der  an  der  Lahn,  der  Dill  und  in  Oberhessen  liegenden  Gruben  zu  errichten.
Die  Buderusschen  Eisenwerke  verfügen  zurzeit  über

98  Arbeiterwohnhäuser  mit  369  Wohnungen  und
44  Beamtenwohnhäuser  mit  57  Wohnungen.
*5
        <pb n="146" />
        66*

Buderussche  Eisenwerke,  Wetzlar.

In  den  letzten  Jahren  hat  sich
außerdem  die  Verwaltung  der  Buderusschen
  Eisenwerke  dazu  entschlossen,
den  in  den  umliegenden  Dörfern  wohnenden ­
  Arbeitern  Wohnhäuser
zu  bauen,  die  in  einer  Art  Er  b  pacht
übernommen  und  als  Eigenheim  erworben ­
  werden  können.
WOHLFAHRTSHÄUSER  (LOGIERHÄUSER). ­
  Unter  den  Arbeitern
der  Buderusschen  Eisenwerke  befindet ­
  sich  auch  eine  große  Anzahl  unverheirateter ­
  Leute  und  solcher  verheirateter ­
  Arbeiter,  die  mit  Wochenschluß ­
  zu  ihren  Angehörigen,  welche
in  den  in  der  Umgegend  der  Werke

Wrn  ößernescäo^  2  2trwner  Iffid  'jQaucflKqnrmo^.  liegenden  Ortschaften  ansässig  sind
'-S  fn  nron  TTm  /liQCQn  A  rKnifnrn  mir

fahren.  Um  diesen  Arbeitern  nun
gegen  mäßige  Vergütung  eine  angemessene ­
  Verpflegung  und  Unterkunft
zu  verschaffen,  errichtete  die  Firma
auf  den  einzelnen  Werken  Wohlfahrtshäuser, ­
  die  insgesamt  von
450  Arbeitern  bewohnt  werden.  Die
Arbeiter  erhalten  hier  neben  freier
Wohnung  auch  volle  Verpflegung  und
bezahlen  pro  Tag:  für  Logis  25  Pfg.,
Frühstück  20  Pfg.,  Mittagessen  30  bis
40  Pfg.,  Abendessen  25  Pfg.,  so  daß
sich  die  gesamten  Kosten  für  Wohnung ­
  und  Verpflegung  pro  Mann  und
Tag  auf  1  M.  bzw.  1,10  M.  berechnen.
Da  die  Speisenfolge  der  Werksküchen  von  Interesse  sein  dürfte,  lassen  wir  nachstehend
2  Wochenküchenzettel  folgen:

@Jrri  'IVaschl^jche  und  Z  UorTufcmdrmz^.

1.  Werksküche  Sophienhütte.
a)  Mittagessen:
Montag:  Reissuppe,  Rindfleisch,  Weißkraut  und  Kartoffeln.
Dienstag:  Hafersuppe,  Kottelets,  gelbe  Rüben  mit  Kartoffeln.
Mittwoch:  Nudelsuppe,  Rinderbraten,  rote  Rüben  und  Kartoffeln.
Donnerstag:  Grießsuppe,  Frikadellen,  geröstete  Kartoffeln  und  rote  Rüben.
Freitag:  Gerstensuppe,  Solberfleisch,  Sauerkraut  und  Kartoffeln.
Samstag:  Erbsensuppe,  Dörrfleisch  und  Brot.
Sonntag:  Reissuppe,  Rinderbraten,  Rotkraut  und  Kartoffeln.
b)  Abendessen:
Montag:  Suppe,  Wurst,  Kartoffeln  und  Sauce.
Dienstag:  Suppe,  Wurst,  geröstete  Kartoffeln.
Mittwoch:  Suppe,  Kartoffelsalat,  Wurst  und  Brot.
Donnerstag:  Suppe,  Frikadellen,  geröstete  Kartoffeln  und  rote  Rüben.
        <pb n="147" />
        Buderussche  Eisenwerke,  Wetzlar.

67*

Arbeiterhäuser  in  Wetzlar,  Buderusstraße.

Freitag:  Suppe,  Wurst  und  geröstete  Kartoffeln.
Samstag:  Kartoffelsuppe,  Wurst  und  Brot.
Sonntag:  Suppe,  Wurst,  Kartoffeln  und  Sauce.
2.  Werksküche  Main-Weser  -  Hütte.
a)  Mittagessen:
Montag:  Grießsuppe,  Schweinebraten,  Salat,  rote  Rüben,  Kartoffeln  und  Sauce.
Dienstag:  Graupensuppe,  Rindfleisch,  Wirsing,  Kartoffeln.
Mittwoch:  Haferflocken,  Schweinebraten,  Krautsalat,  Kartoffeln  und  Sauce.
Donnerstag:  Linsensuppe,  Würstchen  und  Brot.
Freitag:  Reissuppe,  Rindfleisch,  Meerrettich  und  Kartoffeln.
Samstag:  Nudelsuppe,  Kottelets,  Salat  und  Kartoffeln.
b)  Abendessen:
Montag:  Wurst,  Kartoffelsalat  und  Brot.
Dienstag:  Pellkartoffeln,  Sauce,  Wurst,  Brot  und  Suppe.
Mittwoch:  Wurst,  Bratkartoffeln  und  Brot.
Donnerstag:  Wurst,  Kartoffelsalat  und  Brot.
Freitag:  Wurst,  Bratkartoffeln  und  Brot.
Samstag:  Wurst,  Kartoffelsalat  und  Brot.
SPEISESÄLE.  Für  diejenigen  Arbeiter,  die  ihr  Mittagessen  von  ihren  Angehörigen
zur  Fabrik  bringen  lassen,  sind  geräumige  Speisesäle  vorhanden,  in  denen  die  Mahlzeiten
eingenommen  werden.  Außerdem  sind  zur  Benutzung  durch  alle  Arbeiter
*5*
        <pb n="148" />
        68*

Buderussche  Eisenwerke,  Wetzlar.

KANTINEN  und  MILCHVERKAUFSSTELLEN  errichtet,  die  auf  Rechnung  des  Werkes
geführt  werden  und  Lebens-  und  Genußmittel  nur  in  bester  Beschaffenheit  an  die  Arbeiter
zu  sehr  mäßigen,  von  der  Verwaltung  vorgeschriebenen  Preisen  abgeben.  Die  Mehraufwendungen ­
  für  den  Betrieb  dieser  Verkaufsstellen  werden  aus  Mitteln  des  Werkes  gedeckt.
KONSUMANSTALT.  Unabhängig  hiervon  betreibt  die  Abteilung  Main-Weser-Hütte
in  Lollar  eine  eigene  Konsumanstalt,  deren  Mitglieder  sich  nur  aus  den  Arbeitern  dieser  Abteilung ­
  und  deren  Angehörigen  zusammensetzen.  Die  Konsumanstalt  verkauft  alle  Kolonialund
  Manufakturwaren  auf  eigene  Rechnung  zu  niedrigen  Sätzen  und  läßt  am  Jahresschluß
den  erworbenen  Gewinn  als  Rückvergütung  ihren  Mitgliedern  wieder  zugute  kommen.
Neben  diesen  Einrichtungen  hat  das  Werk  aber  auch  Einrichtungen  getroffen,  die  sich
auf  die  Gesundheitspflege  und  das  Sanitätswesen  beziehen.  Alle  Abteilungen  haben  in  ihren
Wohlfahrtsgebäuden
BRAUSE-  und  WANNENBÄDER  und  außerdem  besondere
ARZT-  und  VERBANDZIMMER  eingerichtet,  in  welch  letzteren  2  mal  wöchentlich
von  Ärzten  Sprechstunden  abgehalten  werden.
BÜCHEREIEN.  Um  das  geistige  Interesse  der  Arbeiter  zu  heben  und  ihnen  in  ihrer
freien  Zeit  eine  ihrem  Bedürfnisse  entsprechende  unterhaltende  und  anregende  Lektüre
zu  bieten,  sind  auf  den  einzelnen  Abteilungen  des  Werkes  Büchereien  errichtet.  Die  Benutzung ­
  derselben  ist  sehr  rege,  besonders  von  seiten  der  Bewohner  der  Logierhäuser.  Außerdem ­
  erleichtert  das  Werk  seinen  Arbeitern  den  Bezug  der  illustrierten  Zeitschrift  „Feierstunde“ ­
  dadurch,  daß  es  einen  Teil  der  Bezugskosten  aus  eigenen  Mitteln  zuschießt.
Erstreckt  sich  so  einerseits  die  Fürsorge  auf  die  Wohnungsverhältnisse,  die  Lebenshaltung, ­
  die  Gesundheitspflege,  das  Sanitätswesen  und  die  geistige  Anregung  der  Arbeiter

Küche  im  Wohlfahrtsgebäude,  Lollar.
        <pb n="149" />
        Buderussche  Eisenwerke,  Wetzlar.

69*

Milchverkaufshalle  auf  der  Sophienhütte,  Wetzlar.

und  Beamten,  so  hat  das  Werk  andererseits  aber  auch  eine  ganze  Reihe  Einrichtungen
ins  Leben  gerufen,  die  den  Beschäftigten  in  gewissen  Fällen  Unterstützungen  gewähren.
Hierher  gehören  in  erster  Linie  die  verschiedenen  Unterstützungskassen,  deren  Bestände
sich  teils  aus  gleichen  Beiträgen  der  Arbeiter  und  des  Werkes,  teils  aus  Beiträgen  des  Werkes
allein  ergänzen.
An  die  Arbeiterschaft  sind  im  Laufe  der  letzten  fünf  Jahre  aus  den  verschiedenen
Unterstützungskassen  gezahlt  worden:
ARBEITERUNTERSTÜTZUNGSKASSEN.  Gleiche  Beiträge  der  Arbeiter  und  des  Werkes; ­
  Unterstützungen  bei  längerer  Krankheitsdauer,  Zuschuß  zu  Sterbegeldern  bei  Sterbefällen ­
  der  Arbeiter,  deren  Ehefrauen  und  Kinder,  Konfirmationsbeihilfen.  52  023,97  M.
WERKSUNTERSTÜTZUNGSKASSE.  Beiträge  nur  aus  Mitteln  des  Werkes;  einmalige
und  laufende  Unterstützungen  für  solche  Arbeiter,  die  nicht  mehr  arbeitsfähig  sind  (Zuschuß ­
  zur  Invalidenrente),  einmalige  und  laufende  Unterstützungen  für  die  Hinterbliebenen
verstorbener  Arbeiter  und  Beamten,  Pensionsbeihilfen,  Unterstützungen  in  besonderen
Notfällen,  je  nach  dem  Dienstalter  und  der  Bedürftigkeit  des  zu  Unterstützenden.  110  041,27  M.
An  Belohnungen  für  eine  ununterbrochene  25jährige  Tätigkeit  auf  dem  Werke  sind
in  dem  gleichen  Zeiträume  als  Jubiläumsgabe  9025  M.  aufgewendet  worden,  während
neben  der  regelmäßigen  Weihnachtsbelohnung  für  Beamte  auch  eine  solche  an  die  Arbeiter
zur  Verteilung  gebracht  worden  ist.  Als  Weihnachtsbelohnung  für  die  Arbeiter  sind  in  den
letzten  fünf  Jahren  allein  270  000  M.  zur  Auszahlung  gekommen.
Die  SPAREINRICHTUNG  der  Buderusschen  Eisenwerke  für  die  Arbeiter  und  Beamten,,
die  im  Jahre  1908  ins  Leben  gerufen  worden  ist,  erfreut  sich  eines  großen  Zuspruches.  Die
Einlagen  der  Sparer,  die  bei  einer  Sparkasse  hinterlegt  sind,  werden  mit  5  %  verzinst,  wobei ­
  der  Unterschied  zwischen  dem  von  der  Gesellschaft  vergüteten  Satze  von  5  %,  und  dem
von  der  Sparkasse  gewährten  Satze  von  3J2  %  von  der  Gesellschaft  getragen  wird.
        <pb n="150" />
        Buderussche  Eisenwerke,  Wetzlar.

70*

PRÄMIENVERLOSUNG.  Um  den  Sparsinn  noch  mehr  zu  heben,  und  gleichzeitig  die
beharrlichen  Sparer  zu  belohnen,  findet  jährlich  eine  Prämienverlosung  statt,  zu  der  die
Gesellschaft  den  Betrag  von  je  xooo  M.  ausgeworfen  hat,  der  nach  besonderen  Bestimmungen
zur  Verlosung  kommt.
FÜRSORGE  FÜR  KINDER.  Während  so  durch  die  vorstehenden  Maßnahmen  für  die
Arbeiter  und  Angestellten  der  Firma  in  weitgehendem  Maße  gesorgt  ist,  hat  diese,  um  noch
ein  Weiteres  zu  tun,  die  Fürsorge  auch  auf  die  Angehörigen  und  insbesondere  auf  die
Kinder  ihrer  Arbeiter  ausgedehnt.  Es  werden  nämlich  seit  dem  Jahre  1908  regelmäßig
kränkliche  Kinder  der  Arbeiter  zwischen  3  und  13  Jahren  zu  einer  vierwöchigen

Verbandszimmer  im  Wohlfahrtsgebäude  der  Sophienhütte,  Wetzlar.
Kur  dem  Soolbad  Orb  auf  Kosten  der  Gesellschaft  überwiesen.  Zuerst  betrug  die  Teilnehmerzahl ­
  50,  die  von  Jahr  zu  Jahr  größer  wurde,  so  daß  im  Sommer  1912  bereits  150
Kinder  diese  segensreiche  Einrichtung  genießen  konnten.  Es  gereicht  hierbei  der  Firma
zu  besonderer  Genugtuung,  daß  die  Erfolge  nicht  ausbleiben  und  daß  die  Kinder  stets
gekräftigt  an  Leib  und  Seele  zu  ihren  Eltern  zurückkehren.
EDUARD-KAISER-STIFTUNG.  Zum  Schlüsse  sei  noch  der  hochherzigen  Stiftung
des  verstorbenen  Generaldirektors  der  Buderusschen  Eisenwerke,  Eduard
Kaiser,  gedacht,  der  anläßlich  einer  Familienfeier  am  7.  April  1911  den  Betrag  von  40  000  M.
in  4  %  Bremer  Staatsanleihe  als  Eduard-Kaiser-Stiftung  hinterlegt  hat,  mit  der  Bestimmung,
daß  die  Zinsen  als  Zuschuß  an  die  Kinder  der  Arbeiter  der  Buderusschen  Eisenwerke  zu
ihrer  Berufsausbildung  zu  gewähren  sind,  soweit  sie  kaufmännische  oder  technische  Mittelschulen ­
  besuchen,  um  ihnen  auf  diese  Weise  ihr  Fortkommen  im  Leben  zu  erleichtern.
        <pb n="151" />
        7 1

*

Erholungsheim  Hubertushöhe.

W.  Büxenstein,  Berlin  SW.  48.
Ungefähr  5  Kilometer  von  Storkow  entfernt,  am  schönen  Dolgensee,  rings  von  Nadelwald ­
  umgeben,  befindet  sich  das  Erholungsheim  Hubertushöhe,  das  die  Buchdruckerei
W.  Büxenstein  anläßlich  ihres  50jährigen  Geschäftsjubiläums  am  1.  Oktober  1902  mit
einem  Kostenaufwand  von  80  000  M.  für  ihr  Personal  errichtete.  Dasselbe  wurde  im  Frühjahr ­
  1904  in  Betrieb  genommen.  Die  Abbildungen  zeigen  links  die  Straßenfront  des  Gebäudes
und  rechts  die  Ansicht  desselben  vom  Wasser  aus.  Das  Grundstück  ist  vier  Morgen  groß
und  zur  Hälfte  noch  mit  Wald  bestanden.  Das  Gebäude  selbst  ist  massiv  gebaut,  im  Sockel
mit  roten  Verblendern  abgesetzt  und  im  übrigen  mit  gespritztem  Zement  geputzt.  Es  enthält
folgende  Räume:  im  Erdgeschoß:  Diele,  Speisesaal,  Gesellschaftszimmer  und  die  Hauptküche ­
  mit  anschließender  Wohnung  des  Verwalters;  im  ersten  Stockwerk:  sechs  zweifenstrige ­
  Zimmer,  davon  drei  mit  Balkon  nach  der  Seeseite  gelegen,  ein  einfenstriges  Zimmer
und  eine  Küche;  im  zweitenStockwerk:  zwei  zweifenstrige  und  zwei  einfenstrige  Zimmer,
eine  Küche,  sowie  je  einen  Knaben-  und  Mädchensaal  für  die  Kinder-Ferienkolonie.
Das  Erholungsheim  ist  Eigentum  der  Firma  und  wird  von  dieser  unterhalten;  es  ist
zu  gleichzeitiger  Aufnahme  von  30  erwachsenen  Personen  und  24  Kindern  eingerichtet.
Dasselbe  kann  von  jedem  Angestellten  der  Firma  benutzt  werden,  der  mindestens  ein  Jahr
bei  dieser  beschäftigt  ist.  Die  Verwaltung  des  Heims  ist  seitens  der  Firma  einer  Kommission
übertragen,  die  sich  aus  ihren  Faktoren  zusammensetzt  und  deren  Geschäfte  der  Betriebsleiter ­
  führt.  Anmeldungen  sind  an  diesen  zu  richten  und  werden  in  der  Reihenfolge  des  Eingangs ­
  erledigt.  Der  Antragsteller  erhält  eine  Legitimationskarte  mit  Angabe  der  Zimmernummer, ­
  die  dem  dortigen  Verwalter  bei  der  Ankunft  zu  übergeben  ist.  Jeder  Angestellte
erhält  für  sich  und  seine  Familie  ein  vollständig  möbliertes  Zimmer  zur  unentgeltlichen
Benutzung.  Die  Verpflegung  beträgt  pro  Tag  für  die  erwachsene  Person  1,60  M.,  für  Kinder
1  M.;  es  steht  jedoch  jedem  frei,  sich  selbst  zu  beköstigen  oder  nur  teilweise  Pension  zu  nehmen.
Für  die  schulpflichtigen  Kinder  des  Personals  hat  die  Firma  außerdem  während  der
Sommerferien  eine  Kinder-Ferienkolonie  eingerichtet,  in  der  die  Kinder  in  den  obenerwähnten ­
  beiden  Sälen  wohnen.  Jedes  Kind  hat  sein  eigenes  Bett,  eine  Kommode,  Waschgeschirr ­
  und  einen  Nachttisch.  Die  Aufsicht  über  die  Kinder  führt  eine  von  der  Firma
gestellte  Lehrerin.  Die  Eltern  zahlen  für  die  volle  Beköstigung  der  Kinder  täglich  nur
50  Pfg.,  während  die  Firma  die  übrigen  Kosten  übernimmt.  Ihre  sämtlichen  Mahlzeiten
nehmen  die  Kinder  in  einer  neben  dem  Hauptgebäude  erbauten  massiven,  nach  vorn  offenen
Halle  ein,  die  denselben  auch  bei  schlechtem  Wetter  die  Bewegung  im  Freien  gestattet.
        <pb n="152" />
        73*"

Verwaltungsgebäude  (auch  für  Wohlfahrtseinrichtungen).

Chemische  Fabrik  auf  Actien
(vorm.  E.  Schering)
Berlin  Charlottenburg
Müllerstraße  170/171.  Tegeler  Weg  28/32.
Die  im  Jahre  1871  von  Ernst  Schering  gegründete  Chemische  Fabrik  auf  Actien
(vorm.  E.  Schering)  hat  sich  aus  kleinen  Anfängen  zu  einer  der  angesehensten  Firmen  auf
dem  Weltmärkte  entwickelt.  Das  Werk  beschäftigt  40  Chemiker  und  Techniker,  weitere
120  Beamte,  sowie  85  Meister  und  etwa  1000  Arbeiter  und  Arbeiterinnen.
Die  von  der  Firma  in  den  Handel  gebrachten  pharmazeutischen,  chemisch  technischen
und  photographischen  Erzeugnisse  erfreuen  sich  in  der  ganzen  Welt  eines  ausgezeichneten
Rufes  und  bedeutenden  Absatzes.
Der  gewaltige  Aufschwung,  den  die  Fabrik  zu  verzeichnen  hat,  ist  nicht  zuletzt  auf
die  Maßnahme  der  Gesellschaft  zurückzuführen,  sich  ein  geschultes,  arbeitsfreudiges  Personal ­
  zu  schaffen.
In  der  Absicht,  ihren  Beamten  und  Arbeitern  im  Alter  und  im  Falle  der  Invalidität  einen
sicheren  Lebensunterhalt  zu  gewähren,  hat  die  Gesellschaft  schon  vor  J  ahren  einen  Teil  des
jährlichen  Reingewinns  zur  Begründung  einer
PENSIONSKASSE  überwiesen.  Im  Jahre  1886  betrug  dieser  Fonds  97  000  M.  Die
Kasse,  die  durch  Mitgliedsbeiträge  und  die  Verpflichtung  der  Fabrik,  „für  alle  Zeiten“  das
        <pb n="153" />
        74

Chemische  Fabrik  auf  Actien  (vorm.  E.  Schering),  Berlin-Charlottenburg.

Doppelte  dieser  Beiträge  als  Zuschuß  zu  zahlen,  gestützt  wird,  konnte  sich  von  diesem  Zeitpunkte ­
  an  nicht  nur  ruhig  weiter  entwickeln,  sondern  wurde  so  ausgebaut,  daß  sie  nunmehr
über  ein  Vermögen  von  905  000  M.  verfügt.
Die  Aufwendungen  der  Fabrik  für  diese  Kasse  betrugen  bis  ultimo
Dezember  1912  940  000  M.
Schon  lange  war  es  der  Wunsch  des  Vorstandes,  den  Hinterbliebenen  der
Beamten  der  Gesellschaft  auch  eine  Versorgung  zu  schaffen.  Das  in  Vorbereitung ­
  befindliche  Gesetz  für  Angestelltenversicherung  gab  willkommenen
Anlaß,  die  Umwandlung  der  bereits  bestehenden  Pensionskasse  in  eine  Zuschußkasse ­
  in  die  Wege  zu  leiten  und  hierfür  weitere  größere  Mittel  bereitzustellen. ­
  Zu  diesem  Zweck  hat  eine  Trennung  infolge  des  Generalversammlungsbeschlusses ­
  vom  30.  Mai  1912  des  auf  beide  Mitgliederklassen  (Beamte
und  Arbeiter)  entfallenden  Vermögens  stattgefunden.  Die  Beamten,  welche
bisher  2  %  ihres  Einkommens  gezahlt,  haben  sich  bereit  erklärt,  jetzt  Beiträge
in  Höhe  von  6  %  ihres  festen  Gehaltes  zu  leisten.
Die  Zuschüsse  der  Fabrik  betragen  einschließlich  der  Versicherung  für
Angestellte,  solange  es  die  Vermögenslage  der  Kasse  erfordert,  12%.
Zur  Arbeiterpensionskasse  betrugen  die  Beiträge  der  Arbeiter  2  %,  die  der
Firma  4  %.  Neuerdings  sollen  die  Beiträge  der  Arbeiter  auf  3  %,  die  der  Firma
auf  6  %  heraufgesetzt  werden.
Eine  besondere  Kasse  für  die  Reliktenverso  rgung  der  Arbeiter  ist  noch
nicht  vorhanden.  Hier  tritt  vielmehr  die  sogenannte

ALLGEMEINE  UNTERSTÜTZUNGSKASSE  ein,  für  welche  die  Firma
aus  dem  jeweiligen  Jahresgewinn  bis  jetzt  einen  Beitrag  von  240  000  M.
aufgebracht  hat.  Für  diese  Kasse  haben  die  Arbeiter  keine  Beiträge  zu  entrichten. ­

Für  die
ARBEITERKRANKENKASSE  hat  die  Firma  aus  eigenen  Mitteln  bis  jetzt  190  000  M.
gezahlt.
Die  Zuwendungen  der  Firma  zur
INVALIDITÄTSVERSICHERUNG  betragen  bis  jetzt  106  000  M.
und  zur

UNFALLVERSICHERUNG  220  000  M.
An  den  kirchlichen  Festtagen,  die  auf  einen  Werktag  fallen,  zahlt  die
Fabrik  ihren  Arbeitern  den  vollen  Lohn.  Der  Ausfall  hierfür  beträgt
bisher  350  000  M.
Von  der  Fabrik  ist  also  die  gewaltige  Summe  von  .  2046000  M.
für  Wohlfahrtsbestrebungen  aufgebracht.
Denjenigen  Arbeitern,  welche  20  Jahre  in  der  Fabrik  tätig  gewesen  sind,  wird  aus
Mitteln  der  Gesellschaft  und  dem  Zinsertrag  eines  von  dem  Begründer  des  Hauses  gestifteten ­
  Kapitals  von  6000  M.  eine  Spende  von  100  M.  zuteil.
Aus  vorstehendem  ergibt  sich,  daß  die  Chemische  Fabrik  auf  Actien  (vorm.  E.  Schering)
weit  über  ihre  gesetzlichen  Verpflichtungen  hinaus,  und  lange  bevor  solche  bestanden  haben,
bestrebt  gewesen  ist,  für  ihre  Beamten  und  Arbeiter  Wohlfahrtseinrichtungen  zu  schaffen,
die  an  Großzügigkeit  nichts  zu  wünschen  lassen.
        <pb n="154" />
        75*

Compagnie  Laferme,
Tabak-  u.  Zigaretten-Fabriken,  Dresden.
(Gegründet  1862).
JUBILÄUMSSTIFTUNG.  Als  im  September  1912  die  Firma  Laferme,  die  Begründerin
der  deutschen  Zigarettenindustrie,  ihr  50jähriges  Bestehen  feierte,  wurde  durch  Schenkung ­
  eines  Kapitals  von  50  000  M.  der  Grundstock  zu  einer  Jubiläumsstiftung  gelegt.
Das  Kapital  wird  auf  die  Dauer  des  Bestehens  der  Firma  von  ihr  mit  5  %  jährlich
verzinst.
Das  Zinsenerträgnis  findet  Verwendung  zur  Unterstützung,  Belohnung  oder  Pensionierung ­
  von  Angestellten  und  Arbeitern  oder  für  sonstige  dem  Wohle  der  Angestellten
und  Arbeiter  dienende  Zwecke.
Nicht  verbrauchte  Zinsen  werden  dem  nebenher  bestehenden  Konto  für  Arbeiterunterstützungen ­
  und  Wohlfahrtseinrichtungen  überwiesen.
Diesem  im  Jahre  1888  errichteten  Konto  sind  außerdem  bis  jetzt  29  000  M.  als  Schenkungen ­
  von  der  Firma  zugeflossen,  wovon  bereits  über  26  000  M.  zum  Besten  der  Arbeiterschaft ­
  verausgabt  worden  sind.
SPEISEANSTALT.  Dem  leiblichen  Wohle  des  Personals  dient  ferner  die  mit  reichlichen ­
  Mitteln  unterhaltene  Speiseanstalt  der  Fabrik,  welche  für  gute  und  billige  Beköstigung
während  der  Arbeitspausen  sorgt.
KRANKENZIMMER.  Für  im  Betriebe  Erkrankte  oder  von  Unfällen  Betroffene  unterhält ­
  die  Firma  ein  mit  allen  Mitteln  für  die  erste  Hilfe  ausgestattetes  Krankenzimmer
und  geschultes  Pflegepersonal.
        <pb n="155" />
        76*

Continental-Caoutchouc-  und  Gutta-Percha-Compagnie,
  Hannover.
INVALIDITÄT  UND  ALTER.  Die  Invalidität  und  die  Gefahr  im  Alter  sich  oder  die
Familie  unversorgt  zu  sehen,  wollte  die  Firma,  soweit  es  in  ihrer  Kraft  stand,  bannen.  Den
Anfang  dazu  hat  sie  seit  langen  Jahren  gemacht,  indem  sie  jeden  ihrer  Arbeiter  und  Beamten,
der  io  Jahre  lang  in  ihren  Diensten  steht,  bei  einer  Lebensversicherungsgesellschaft
versichert.  Die  Höhe  der  Versicherungssumme  für  den  einzelnen  schwankt  je  nach  der
Tätigkeit  zwischen  1500—5000  M.  und  ist  mit  dem  65.  Lebensjahr  zahlbar.  Die  Prämien
werden  von  der  Firma  gezahlt,  solange  sich  der  betreffende  Angestellte  im  Dienste  der
letzteren  befindet,  und  die  Police  wird  ihm  ausgehändigt,  wenn  er  aus  den  Diensten  der
Gesellschaft  scheidet.  Diejenigen  Angestellten,  die  von  der  Versicherungsgesellschaft  als
nicht  aufnahmefähig  zurückgewiesen  werden,  erhalten  von  der  Firma  jährliche  Spareinlagen ­
  in  ungefährer  Höhe  der  Jahresprämie.
Im  Jahre  1903  machte  die  Firma  einen  weiteren  großen  Schritt  auf  dem  Wege  ihrer
Fürsorgebestrebungen  durch  Gründung  der  Pensions-,  Witwen-  und  Waisenkasse
für  ihre  Angestellten.  Sie  stiftete  hierzu  einen  Grundfonds  von  350  000  M.  und  zahlte
insgesamt  der  Kasse  bis  zum  31.  Dezember  1912  den  Betrag  von  1  382  000  M.  als  freiwillige ­
  Zuwendungen.  Die  Kasse  umfaßt  ca.  1650  Mitglieder,  und  seit  Bestehen  wurden  an
Pensionen,  Witwen-  und  Erziehungsgeldern  bereits  110  000  M.  gezahlt.
Die  Fürsorgebestrebungen  der  Firma  haben  auf  das  Zusammengehörigkeitsgefühl
und  den  Gemeinsinn  unter  den  Angestellten  befruchtend  gewirkt.  Beamte  sowohl,  als  auch
Arbeiter  schlossen  sich  zur  Gründung  von  großen  Sterbekassen,  die  auf  dem  Umlageverfahren ­
  basiert  sind,  zusammen.  Aus  diesen  Kassen  erhalten  die  Arbeiter  bei  jedem
Todesfall  zurzeit  500  M.,  und  die  Beamten  1500  M.  Sterbegelder.
Alte  invalide  Arbeiter  und  Arbeiterinnen,  die  nicht  mehr  in  den  Diensten  der  Firma
stehen,  erhalten  wöchentlich  Unterstützungen,  um  ihnen  den  Lebensabend  zu  erleichtern. ­

NOT  UND  KRANKHEIT.  Für  diejenigen  Mitglieder  unserer  Arbeiter-  und  Beamtenschaft, ­
  die  ohne  ihr  eigenes  Verschulden  in  Not  geraten,  sorgen  große  Unterstützungsfonds.
Eine  aus  Beamten  und  Arbeitern  gebildete  Kommission  prüft  selbständig  die  eingehenden
Unterstützungsgesuche  und  setzt  die  Unterstützungssummen  fest.  Auch  Witwen  und  Waisen
verstorbener  Arbeiter  werden,  um  sie  vor  Not  zu  bewahren,  monatlich  oder  vierteljährlich
Unterstützungen  durch  diese  Kommission  zugebilligt.  Zur  Auffüllung  dieser  Fonds  (die
Firma  überwies  ihnen  aus  dem  Ergebnis  des  Jahres  1912  70  000  M.)  hat  auch  seit  vielen
Jahren  der  Aufsichtsrat  der  Gesellschaft  beträchtliche  jährliche  Zuwendungen  privatim
gemacht.
BESONDERE  VERGÜNSTIGUNGEN.  Die  Direktion  verteilt  nach  stattgefundener
Bilanzvorlage,  je  nach  dem  Geschäftsresultat  und  nach  ihrem  freien  Ermessen  jährliche
Gratifikationen  an  ihre  Angestellten.  Die  ihr  zur  Verteilung  ganz  oder  teilweise
nach  freier  Wahl  zur  Verfügung  stehende  Summe  betrug  für  die  Arbeiterschaft  allein  aus
den  Ergebnissen  des  Geschäftsjahres  1912  250000  M.
        <pb n="156" />
        Continental-Caoutchouc-  &amp;amp;  Cutta-Percha-Compagnie,  Hannover.

77*

FÜRSORGE  AUSSERHALB ­
  DER  FABRIK.  Daß
nur  in  einem  gesunden  Körper ­
  ein  gesunder  Geist  wohnen
kann,  ließ  auch  die  Leitung
der  Firma  als  Erfahrungssatz ­
  gelten,  als  sie  seit  langen
Jahren  bereits  ihren  Beamten
sowohl  als  auch  der  Arbeiterschaft ­
  Erholungsurlaub
nicht  nur  bei  voller  Gehaltsund ­
  Lohnzahlung  bewilligte,
sondern  ihnen  auch  bare  Urlaubs- ­
  und  Erholungsgelder
zahlte.  Sie  ist  noch  weiter
gegangen  und  hat  ein  Landerholungsheim ­
  für  ihre
Beamten  in  Seelze  bei  Hannover ­
  errichtet,  in  welchem  Das  Landerholungsheim,
den  Urlaubern  Gelegenheit
gegeben  wird,  bei  geringen  Ausgaben,  vorzüglicher  Verpflegung  während  des  Urlaubs  die
Erholung  wirklich  zu  finden,  die  sie  suchen,  und  die  ihnen  versagt  bleiben  müßte,  wenn  sie
auf  einen  kostspieligen  Kurort  angewiesen  wären.
Die  Firma  hat  mit  einem  Kostenaufwande  von  i  ioo  ooo  M.  in  den  Jahren  1904/05
Beamten-  und  Arbeiterwohnhäuser  erbaut,  in  denen  geräumige,  gesunde  Wohnungen ­
  gegen  mäßigen  Mietpreis  zur  Verfügung  stehen;  Wohnungen,  die  allen  modernen
Forderungen  der  Hygiene  entsprechen.  Jede  Wohnung  hat  einen  Garten,  und  inmitten
der  Gartenanlagen  ist  ein  Kinderspielplatz  angelegt.
Nicht  nur  den  verheirateten  und  älteren,  sondern  auch  den  ledigen,  jugendlichen  Arbeitern ­
  bringt  die  Firma  ihr  Interesse  entgegen.  Die  vielen  Gefahren  für  Körper  und  Seele,
die  gerade  den  jugendlichen  Arbeiter  in  der  Großstadt  umlauern,  denken  wir  nur  an  das
sc  oft  gegeißelte  Schlafburschenunwesen,  gaben  der  Firma  den  Gedanken  ein,  eine  Wohnstätte ­
  für  unsere  ledigen  Arbeiter  zu  bauen.  Dieses  Junggesellenheim  wurde  mit  einem
Kostenaufwande  von  über  300000  M.  im  Jahre  1911  seinem  Zwecke  übergeben.  Es  umfaßt ­
  Wohnungen  für  100  junge  Arbeiter.  Diesen  werden  luftige,  gesunde  Wohnräume
gegen  billigen  Mietpreis  (50  Pf.  pro  Tag  inkl.  erstes  Frühstück)  geboten.  In  gemeinsamen
Speisesälen  wird  das  Frühstück  eingenommen  und  auf  Wunsch  Mittag-  und  Abendessen
gereicht.
Es  sind  Baderäume  vorgesehen  und  eine  große  Turnhalle  mit  allen  erforderlichen ­
  Gerätschaften  bietet  Gelegenheit,  die  Mußestunden  mit  den  Körper  kräftigenden  und
stählenden  Übungen  auszufüllen.
In  einem  der  Beamten-  und
Arbeiterwohnhäuser  selbst  und  in
unmittelbarer  Nähe  des  J  unggesellenheims
  befindet  sich  die  Continental ­
  bibliothek.  Diese  umfaßt  jetzt
6500  Bände,  welche  kostenlos  an  die
Beamten-  und  Arbeiterschaft  ausgeliehen ­
  werden.  Das  große  Interesse,
welches  der  Bibliothek  entgegengebracht ­
  wird,  dokumentiert  sich  da-  Beamten-  und  Arbeiterwohnhäuser.
        <pb n="157" />
        *78

Continental-Caoutchouc-  &amp;amp;  Cutta-Percha-Compagnie,  Hannover.

rin,  daß  im  jetzt  verflossenen
Jahre  ca.  40000  Ausleihungen
erfolgten.
Angrenzend  an  ihr  Fabrikgrundstück ­
  im  Weichbilde  der
Stadt  hat  die  Firma  in  neuester
Zeit  einen  Komplex  in  Größe  von
1  ha  67  ar  38  qm  mit  einem  Kostenaufwand ­
  von  annähernd  einer
halben  Million  Mark  erworben,  um
hierauf  Wohnstätten  für  ihre
Arbeiter  zu  bauen.  —  Diese
Wohnungen  sollen  allen  neuzeitlichen ­
  Anforderungen  an  Bequemlichkeit, ­
  Wohnlichkeit  und
Hygiene  erfüllen  und  den  Arbeitern ­
  ein  Heim  bieten,  in
welchem  sie  sich  im  Kreise  der  Ihren  nach  vollbrachter  Tagesarbeit  wohlfühlen  können.
FÜRSORGE  INNERHALB  DER  FABRIK.  Im  Betrieb  hat  die  Erfahrung  gelehrt,
daß  es  für  den  angestrengt  tätigen  Arbeiter  belebend  wirkt,  wenn  ihm  Gelegenheit  geboten
wird,  den  Körper  jederzeit  von  Staub  und  Schweiß  zu  säubern.  Jedem  Arbeiter  oder  jeder
Arbeiterin  ist  daher  die  Erlaubnis  erteilt,  während  der  Arbeitszeit  innerhalb  der
Fabrik  ein  Brausebad  zu  nehmen,  zu  dem  Seife  und  Handtuch  gratis  geliefert  werden.
Lohnabzug  für  die  versäumte  Zeit  findet  nicht  statt.
Der  Genuß  von  Branntwein  ist  innerhalb  der  Arbeitszeit  verboten,  und  bei  Zuwiderhandlung ­
  sofortige  Entlassung  angedroht.  Dagegen  verschenkt  die  Firma  gratis
während  der  Arbeitszeit  an  ihre  Werkangehörigen  Kaffee  mit  Milch  und  Zucker.  Im
Jahre  1912  wurden  ca.  x  500  000  Liter  Kaffee  verabreicht.  Durch  das  Schnapsverbot  ist
die  Zahl  der  Unfälle  im  Betrieb,  wie  die  statistischen  Aufzeichnungen  der  Firma  genau
nachweisen,  dauernd  zurückgegangen.
Im  Anfang  des  Sommers  vorigen  Jahres  hat  die  Firma,  angeregt  durch  die  Erfahrungen
des  heißen  Sommers  1911,  eine  Selterwasserfabrikation  eingerichtet.  Sie  gibt  dieses
Wasser  zum  Selbstkostenpreise  und  zwar  mit  3  Pf.  pro  Flasche  und  Limonadenwasser
mit  6  Pf.  pro  Flasche  an  ihre  Arbeiterschaft  ab.  An  einzelnen  warmen  Tagen  wurden  auch
im  letzten  Sommer  6000—7000  Flaschen  konsumiert.
Das  gute  Einvernehmen,  das  seit  Bestehen  der  Firma  zwischen  der  Leitung  der  Gesellschaft ­
  einerseits,  der  Beamten-  und  Arbeiterschaft  andererseits  besteht,  und  welchem  bisher
eine  Trübung  erspart  geblieben  ist,  wird  auch  sicherlich  weiterhin  die  stete  und  sorgsamste
Pflege  seitens  der  Leitung  des  Unternehmens  finden,  eine  Pflege,  die  ihr  leicht  gemacht
wird,  durch  das  Interesse,  die  Treue  und  Anhänglichkeit,  die  Beamten-  und  Arbeiterschaft
mit  der  Firma  sowohl,  als  auch  ihren  Leitern  verbinden.
        <pb n="158" />
        79*

Cramer  &amp;amp;  Buchholz,  Pulverfabriken
mit  beschränkter  Haftung.
Hauptniederlassung:  Hannover.
Zweigniederlassung:  Rönsahl.
Fabriken  in  Rönsahl  (Westf.)  und  in  Rübeland  (Harz).
Gegründet:  i.  Juli  1826.
Die  Gründung  der  ersten,  bei  Rönsahl  gelegenen  Betriebe  durch  die  Vorfahren  der  jetzigen
Geschäftsinhaber  ist  auf  das  Jahr  1760  zurückzuführen.
Gesellschaftskapital  1680000  M.  (Familiengründung).
Geschäftsführer:
Kommerzienrat  C.  A.  Buchholz,  Ohl  (Bezirk  Köln),
C.  E.  Buchholz,  Hannover,
E.  P.  Buchholz,  Köln-Lindenthal.

Fabrikation
sämtlicher  Sorten  Industrie-  und  Handelspulver,  sowie  geladener  Jagdpatronen.
Dynamit,  Schlagwetter-  und  handhabungssichere  Sprengstoffe  und  Zündrequisiten. ­


Anzahl  der  Beamten  und  Arbeiter  ca.  200.

Wohlfahrtseinrichtungen:
Private  Pensionskasse  für  die  Beamten;
Arbeiterunterstützungsfonds  in  Höhe  von  60000  M.;
Arbeitersparkasse;
Einfamilien  beamtenwohnhäuser;
Mietfreie  Wohnungen  für  die  Mehrzahl  der  Arbeiter,  mit  Gelegenheit  zur  Viehhaltung, ­
  bei  deren  Überlassung  namentlich  die  dienstälteren  Arbeiter  berücksichtigt  werden,
die  übrigen  Arbeiter  bekommen  Mietsentschädigung;
Badeanstalt  mit  Wannen-  und  Brausebad;
Heizbare  Eß-  und  Aufenthaltsräume  mit  Kocheinrichtung;
Pachtweise  Überlassung  größerer  Acker-  und  Wiesenkomplexe  gegen  geringes
Entgelt;
Beschaffung  billiger  Lebensmittel  und  Brennmaterialien.

Von  den  Beamten  und  Arbeitern  ist  eine  größere  Anzahl  über  25  Jahre  in  den  Betrieben ­
  tätig.  Aus  einigen  Familien  sind  drei  Generationen  beschäftigt.
        <pb n="159" />
        Rechts  der  zweistöckige  Arbeiterunterkunftsbau  mit  Limonadefabrik,  Arbeiterwaschräumen  und
Kleiderschränken,  Brausebad,  Speisesaal  mit  Wärmöfen  für  die  Speisen,  Arbeiterkantine  und
Beamtenkantine.

Daimler-Motoren-Gesellschaft,
Stuttgart-Untertürkheim  und  Zweigniederlassung ­
  Berlin-Marienfelde.
ARBEITERUNTERSTÜTZUNGSKASSE.  Die  soziale  Fürsorge  für  unsere  Arbeiter
pflegen  wir  in  erster  Linie  durch  eine  Arbeiterunterstützungskasse  für  erkrankte  Arbeiter
und  deren  Familien.  Diese  Unterstützungskasse  erhält  vor  allem  nach  dem  jährlichen
Geschäftsabschluß  aus  dem  Reingewinn  Zuweisungen  laut  Geschäftsbericht.  Außerdem ­
  werden  der  Kasse  die  Pachtsummen  zugeführt,  welche  die  Stuttgarter  Brauereien
zu  entrichten  haben,  denen  der  Biervertrieb  in  den  Räumen  der  Fabrik  gestattet  ist.
Ferner  kommen  ihr  die  Einnahmen  aus  der  Fabrikbadeanstalt  zugute  und  ebenso
die  von  den  Arbeitern  eingezogenen  Strafgelder.
Als  eine  weitere  Leistung  der  Daimler-Motoren-Gesellschaft  für  ihre  Arbeiter  ist  ein
zu  4  %  verzinsliches
DARLEHEN  im  Betrag  von  150  000  M.  zu  nennen,  welches  die  D.-M.-G.  einer  Baugenossenschaft ­
  überlassen  hat,  die  sich  aus  Arbeitern  der  D.-M.-G.  zusammensetzt.  Zweck
dieser  Baugenossenschaft  ist  die  Errichtung  von
ARBEITERWOHNHÄUSERN  auf  hiesiger  Markung.  Drittens  besteht  seit  dem  Jahre  1912
-eine  besondere
        <pb n="160" />
        Daimler-Motoren-Gesellschaft,  Stuttgart-Untertürkheim.

81*
BEAMTENUNTERSTÜTZUNGSKASSE,  und  zwar  hat  die  D.-M.-G.  aus  dem  Reingewinn ­
  für  besondere  Wohlfahrtszwecke  einen  Betrag  von  ioo  ooo  M.  zurückgestellt.
Bestimmte  Beschlüsse  über  die  Art  der  Verwendung  dieses  Fonds  sind  noch  nicht  gefaßt.
BEURLAUBUNG.  Des  weiteren  verdient  bekanntgegeben  zu  werden,  daß  seit  Jahren
auch  eine  Beurlaubung  der  Arbeiter  eingeführt  ist,  und  zwar  erhalten  solche  nach  mindestens
achtjähriger  Tätigkeit  bei  der  D.-M.-G.  je  nach  ihrer  Dienstzeit  einen  Sommerurlaub
von  6—12  Tagen.
FABRIKATIONSANLAGE  VON  LIMONADEN  UND  SODAWASSER.  Dieselbe  ist  zur
Einschränkung  des  Alkoholgenusses  errichtet  worden  und  mit  den  neuesten  Einrichtungen
ausgestattet;  die  Abgabe  von  Erfrischungen  an  die  Arbeiter  und  Beamten  erfolgt  nahezu

Beamtenkantine.

zu  den  Selbstkosten.  Diese  Limonadenfabrik  ist  imstande,  täglich  bis  zu  4000  Flaschen
Sodawasser  und  Limonade  herzustellen,  was  dem  Konsum  an  heißen  Sommertagen  entspricht. ­
  Wenn  sich  auf  dem  Konto  dieser  Einrichtung  Überschüsse  ergeben,  so  werden
diese  an  die  Arbeiterunterstützungskasse  abgeführt.
SPEISESAAL.  Ein  geräumiger  Speisesaal  gestattet  den  Arbeitern,  welche  über  die
Mittagszeit  nicht  nach  Hause  gehen,  das  von  ihren  Angehörigen  in  die  Fabrik  gebrachte
Essen  dort  einzunehmen,  und  durch  eine  Anzahl  Wärmeschränke  ist  dafür  gesorgt,
daß  die  Speisen  warmgehalten  werden  können.
KANTINE.  Außerdem  ist  im  Erdgeschoß  des  Arbeiterunterkunftsgebäudes  eine  Kantine
eingerichtet,  aus  der  die  Arbeiter  Eßwaren  und  Getränke  beziehen  können.  Für  diejenigen
Beamten  und  Meister,  welche  die  Betriebsstätte  in  der  Mittagspause  nicht  verlassen,  ist
Gelegenheit  zur  Einnahme  einer  Mahlzeit  gegeben.  Die  Speisen  werden  in  einer
unter  eigener  Regie  der  D.-M.-G.  stehenden  Küche  zubereitet  und  unter  dem  Selbst-*6
        <pb n="161" />
        82

Daimler-Motoren-Gesellschaft,  Stuttgart-Untertürkheim.

Limonadefabrikation  für  die  Arbeiter.

kostenpreis  abgegeben.  Ferner  befindet  sich  im  Erdgeschoß  und  im  Untergeschoß  des
Arbeiterunterkunftsbaues
WASCHGELEGENHEIT  für  etwa  1000  Arbeiter,  welche  aus  reihenweise  auf  gestellten
Kippbecken  mit  Warmwasser  und  Kaltwasser  enthaltenem  Wasserzufluß  besteht,  und
außerdem  hat  jeder  Arbeiter  dort  seinen  verschließbaren  eisernen  Kleiderschrank.  Der-Speisesaal

  mit  Wärmöfen.
        <pb n="162" />
        Daimler-Motoren-Gesellschaft,  Stuttgart-Untertürkheim.  83*
artige  Wascheinrichtungen  sind  aber  auch  noch  an  anderen  entlegeneren  Stellen  der  Fabrik
vorgesehen.
BADEANSTALT.  Anschließend  an  den  Waschraum  befindet  sich  eine  Badeanstalt,
welche  den  Arbeitern  Gelegenheit  bietet,  gegen  geringes  Entgelt  Duschebäder  zu  nehmen.
Schließlich  ist  noch  zu  erwähnen,  daß  in  den  verschiedenen  Arbeitsräumen  verteilt
Schränke  mit  Verbandzeug  und  Medikamenten  zur  ersten  Hilfe  bei  Unglücksfällen  aufgestellt ­
  und  geübte  Leute  zur  Bedienung  dieser  Schränke  angewiesen  sind,  sowie  daß  die
D.-M.-G.  eine
UNFALLSTATION  mit  Feldbett  besitzt,  welche  mit  allen  Materialien  ausgerüstet  ist,
die  zur  Anlegung  von  Notverbänden  u.  dgl.  bei  kleineren  Betriebsunfällen  in  Betracht
kommen.
Es  sei  bemerkt,  daß  auch  von  denjenigen  unserer  Wohlfahrtseinrichtungen,  deren
Benützung  jedem  freisteht,  von  unseren  Arbeitern  und  Beamten  ausgiebig  Gebrauch  gemacht ­
  wird.

Als  besondere  Wohlfahrtseinrichtungen  der  Zweigniederlassung  Berlin-Marienfelde
sind  zu  erwähnen  die
UNTERSTÜTZUNGSKASSE  für  erkrankte  Arbeiter  und  deren  Familien,  deren  Kapital
aus  dem  Pachterträgnis  der  Kantine,  den  Strafgeldern  der  Arbeiter,  den  freiwilligen  Beiträgen ­
  und  Spenden,  sowie  aus  Zuweisungen  der  Generalversammlung  aus  dem  Reinertrag ­
  der  Gesellschaft  sich  zusammensetzt,  ferner  die
ARBEITERPRÄMIENKASSE,  deren  Fonds  aus  den  Beträgen  besteht,  welche  für
Ausstellung  von  Automobilfahrscheinen  durch  den  früheren  technischen  Leiter  der  Fabrik

Warm-  und  Kaltwasser-Wascheinrichtung  und  Kleiderschränke  für  die  Arbeiter.
*6*
        <pb n="163" />
        84*

Daimler-Motoren-Gesellschaft,  Stuttgart-Untertürkheim.

Arbeiter-Brausebad.

eingegangen  sind.  Aus  dieser  Kasse  werden  an  besonders  verdiente  Arbeiter  und  Monteure
Prämien  für  gute  Leistungen  und  Führung  bezahlt.  Außerdem  hat  die  Daimler-Motoren-Gesellschaft
  mit  dem  Verein  „Hauspflege“  des  Berliner  Frauenvereins  ein  Abkommen
getroffen,  auf  Grund  dessen  der  Verein  im  Falle  der  Erkrankung  der  Arbeiterfrauen
eine  Pflege  stellt,  die  gleichzeitig  während  dieser  Zeit  das  Hauswesen  in  Ordnung  hält;
die  betreffenden  Arbeiter  leisten  zu  dem  zu  zahlenden  Satze  einen  kleinen  Beitrag.
Zwecks  billigeren  Einkaufs  bezieht  die  Direktion  des  öfteren  Lebensmittel  und
Brennmaterialien  in  größeren  Quantitäten,  welche  zu  Einkaufspreisen  an  die
Arbeiter  und  die  Beamten  abgegeben  werden.
Um  den  Alkoholgenuß  der  Arbeiter  nach  Möglichkeit  einzuschränken,  sind  in  sämtlichen ­
  Werkstätten
WARMWASSERKOCHAPPARATE  ZUR  BEREITUNG  VON  KAFFEE,  Tee  und
anderen  warmen  Getränken  aufgestellt.  Der  hierdurch  erzielte  Erfolg  war  sehr  zufriedenstellend. ­
  In  dem  mit  dem  Werk  verbundenen
KANTINEBETRIEB  wird  ebenfalls  streng  darauf  gesehen,  daß  der  Alkoholgenuß
der  Arbeiter  möglichst  eingeschränkt  wird.
WASCH-  UND  BADEGELEGENHEIT.  Neben  dem  Kantinebetrieb  dient  ausschließlich ­
  dem  Zwecke  der  Arbeiterschaft  eine  nach  modernen  Grundsätzen  ausgebaute  Waschund
  Badegelegenheit.
        <pb n="164" />
        85*

Deutsche  Bank.

A.  Die  Förderung  der  materiellen  Lage  der  Beamten.

In  diese  Abteilung  fallen:
i.  DER  BEAMTENFURSORGE-VEREIN  DER  DEUTSCHEN  BANK  a.  G.  ZU  BERLIN.
Sein  Zweck  ist  die  Gewährung  von  Pensionen  an  die  Beamten  bei  eintretender  dauernder
Dienstunfähigkeit  sowie  nach  zurückgelegtem  65.  Lebensjahre,  die  Gewährung  einer  Rente  an

die  Witwen  und  die
Zahlungvon  Erziehungsbeiträgen ­
  an
die  Waisen  verstorbener ­
  Beamten.
Die  Satzungen
des  Vereins  sichern
den  Beamten  nach
ihren  Gehältern  bis
höchstens  M.  8000
für  sich,  ihre  Witwen ­
  und  Waisen
Ansprüche  auf  die
gleichenPensionen
und  Vorteile,  die
das  Reich  und  der
Preußische  Staat
ihren  Beamten  und
deren  Hinterbliebenen ­
  gewähren.
Der  jährliche
Beitrag  der  Beamten ­
  beträgt  4  %
ihres  festen  J  ahresgehaltes,
  während
von  der  Bank  9,4  %
des  versicherungspflichtigen ­
  Gehaltes ­
  gezahlt,  somit
von  ihr  mehr  als

70  %  der  Gesamtaufwendungen ­
  getragen ­
  werden.  Bei
der  Verwaltung  des
Beamtenfürsorgevereins ­
  haben  die
Beamten  eine  wesentliche ­
  Mitwirkungin ­
  allenseinen
Organen,  d.  h.  sowohl ­
  imAufsichtsrat
  als  auch  im  Vorstand, ­
  imPensionsausschuß
  und  im
ständigen  Schiedsgericht. ­

Die  Aufwendungen ­
  der  Bank
für  die  Zwecke  des
Beamtenfürsorgevereins ­
  betrugen

Jahr
1910
1911
1912

M.
928  800
I  200  850
I  295  650

Speisezimmer
im  Klub  der  Beamten  der  Deutschen  Bank.

Die  Anpassung  dieser ­
  Institution  an
die  reichsgesetzl.
Versieh.  -  Ordnung
wird  betrieben.
        <pb n="165" />
        86*

Deutsche  Bank.

2.  DER  NACH  DR.  GEORG  VON  SIEMENS  BENANNTE  FONDS  FÜR  DIE  BEAMTEN.
Seine  Aufgabe  ist  es,  durch  Gewährung  von  Beihilfen  in  denjenigen  Fällen  einzutreten,
für  die  nach  den  Satzungen  des  Beamtenfürsorgevereins  nicht  ausreichend  vorgesorgt
werden  konnte.  Er  steht  im  Eigentum  der  Bank  und  dient  zur  finanziellen  Unterstützung
bei  Krankheiten  oder  unverschuldeter  Notlage.  Den  Fonds  verwaltet  ein  Kuratorium, ­
  in  dem  die  Beamtenschaft  durch  ein  Mitglied  vertreten  ist.  Der  Fonds  beträgt
zurzeit  ungefähr  7%  Millionen  Mark  und  wird  von  der  Bank  mit  5%  für  das  Jahr
verzinst.

Spiel-  und  Lesezimmer  im  Klub  der  Beamten  der  Deutschen  Bank.

3.  DIE  BEVORZUGTE  VERZINSUNG  VON  SPARGELDERN.  Die  Bank  gewährt
ihren  Beamten  und  den  Witwen  verstorbener  Beamten  auf  Spareinlagen  bis  zur  Höhe
von  M.  20000  unabhängig  von  der  Lage  des  Geldmarktes  5%  Zinsen  für  das  Jahr;  auf
größere  Guthaben  wird  ebenfalls  ein  über  den  normalen  Satz  hinausgehender  Zinsfuß
vergütet.
4.  DIE  ALLJÄHRLICH  ZWEIMAL  VERTEILTEN  GRATIFIKATIONEN.  Zu  Weihnachten ­
  und  am  Tage  der  ordentlichen  Generalversammlung  werden  an  Beamte  besondere
Gratifikationen  verteilt.
5.  STIFTUNGEN.  Aus  den  Zinsen  einer  von  den  Herren  Konsul  H.  Wallich  und
Herman  Marcuse  errichteten  Stiftung  werden  jährlich  an  Beamte,  die  sich  durch  Fleiß
und  gute  Leistungen  ausgezeichnet  haben,  Anerkennungsprämien  verteilt.  Die  Stiftung
ermöglicht  jedes  Jahr  die  Berücksichtigung  von  24  Beamten.
        <pb n="166" />
        Deutsche  Bank.

8 7

6.  DIE  ALLEINIGE  ZAHLUNG  DER  BEITRÄGE  FÜR  GESETZLICH  VORGESCHRIEBENE ­
  SOZIALE  ZWECKE.  Die  Bank  zahlt  die  vollen  Beiträge  für  die  gesetzlich ­
  vorgeschriebene  Invaliditäts-  und  Krankenversicherung,  also  auch  den  gesetzlich ­
  auf  die  versicherten  Beamten  entfallenden  Anteil.  Die  jährlichen  Beitragskosten

beliefen  sich
im  Jahre  1910  auf  M.  190  000
,»  „  1911  ,,  »  200650
»  yy  J 9i2  „  „  226350

Speisesaal  im  Klub  der  Beamten  der  Deutschen  Bank  (1.  Etage).

B.  Einrichtungen  zur  Förderung  des  körperlichen  Wohles  der  Beamten.
1.  KLUB  UND  KANTINEN.  Regelmäßig  wiederkehrende  Leistungen  auf  diesem  Gebiete ­
  sind  die  Beiträge  für  den  Klub  und  die  Kantinen.
Der  Klub  besitzt  in  bester  Verkehrsgegend  der  Stadt  (Voßstraße  Nr.  17)  für  seine  Zwecke
besonders  eingerichtete  Räume,  Speisesäle  für  300  Personen,  Lese-,  Spiel-,  Musikzimmer
usw.;  er  dient  den  Beamten  als  Stätte  kameradschaftlichen  und  geselligen  Verkehrs
und  bietet  ihnen  die  Möglichkeit,  ihre  Mahlzeiten  zu  einem  die  Herstellungskosten  nicht
deckenden  Preise  zu  bestreiten.
Die  Kantinen,  zwei  an  der  Zahl,  befinden  sich  in  den  Bankgebäuden.
Die  Verwaltung  des  Klubs  und  der  Kantinen  besteht  aus  3  Beamten.  Die  Zuschüsse
der  Bank  für  Klub  und  Kantinen  beliefen  sich
        <pb n="167" />
        88*

Deutsche  Bank.

im  Jahre  1910  auf  M.  85  100
»  »  1911  „  „  98700
»&amp;gt;  1912  ,,  ,,  99  900

Klubmitglied  wird  jeder  Beamte  durch  Zahlung  eines  monatlichen  Beitrages  von  M.  1.
2.  ERHOLUNGS-  UND  KRANKENHEIME.  In  den  Heimen  der  Deutschen  Gesellschaft ­
  für  Kaufmanns-Erholungsheime  stehen  der  Bank  zugunsten  der  Beamten
jährlich  einige  hundert  kostenfreie  Verpflegungstage  zur  Verfügung.  Die  Bank  hat  das
Anrecht  darauf  durch  einen  einmaligen  Beitrag  von  M.  30  000  erworben.

Speisesaal  im  Klub  der  Beamten  der  Deutschen  Bank  (II.  Etage).

Desgleichen  ist  in  der  Heilstätte  bei  Grabowsee  die  kostenfreie  Unterbringung
lungenkranker  Angestellten  für  hundert  Tage  jährlich  gesichert  durch  Überweisung  eines
größeren  Kapitals  an  den  Volksheilstättenverein  vom  Roten  Kreuz.
Im  Kronprinzessin  Cecilie  -  Seehospiz  in  Rewahl  an  der  Ostsee  ist  für  erholungsbedürftige ­
  Beamtenkinder  ein  jährliches  Platzreservat  durch  Gewährung  einer  Beihilfe
erworben  unter  der  Bedingung,  daß  die  Unterkunft  der  Kinder  zu  ermäßigten  Preisen
erfolgt.
Der  Verein  Hauspflege  ist  auf  Grund  eines  Abkommens  mit  der  Bank  verpflichtet,
den  bei  ihr  angestellten  Unterbeamten,  Boten  usw.  kostenlos  zuverlässige  Pflegerinnen
zuzuweisen,  wenn  die  Frauen  dieser  Angestellten  durch  lange  Krankheit  an  der  Führung
der  Wirtschaft  behindert  sind.
Der  Verband  für  erste  Hilfe  ist  vertraglich  verpflichtet,  durch  eine  in  der  Nähe
der  Bank  befindliche  Unfallstation  im  Falle  plötzlicher  Erkrankungen  von  Beamten  oder
        <pb n="168" />
        Deutsche  Bank.

89*

Küche  im  Klub  der  Beamten
der  Deutschen  Bank.

Küche  in  der  Kantine
der  Deutschen  Bank.

bei  Unfällen  während  der  Dienststunden  sofortige  Hilfe  zu  leisten  und  die  erforderlichen
Maßnahmen  in  die  Wege  zu  leiten.  In  der  Bank  befindet  sich  ein  Raum  zur  Aufnahme ­
  der  Erkrankten  und  eine  Hausapotheke.  Ein  Beamter  ist  als  Krankengehilfe  ausgebildet. ­

3.  STIFTUNG.  Ein  Teil  der  Zinsen  eines  von  dem  Mitgliede  des  Aufsichtsrats,  Herrn
Geheimen  Kommerzienrat  Steinthal,  gestifteten  Fonds  für  körperliche  und  geistige  Entwicklung ­
  der  Beamten  der  Deutschen  Bank  wird  für  sportliche  Zwecke,  insbesondere
für  einen  Fechtklub  der  Beamten,  verwendet.

Speiseraum  der  Kantine.
        <pb n="169" />
        Deutsche  Bank.

90*

Klubbibliothek.

C.  Förderung  der  geistigen  Interessen  der  Beamtenschaft.
1.  BIBLIOTHEK.  Unter  der  Verwaltung  der  Beamten  steht  eine  aus  einer  Stiftung
der  Frau  Dr.  Georg  von  Siemens  im  Jahre  1902  errichtete  Bibliothek,  die  durch  spätere
Zuwendungen  der  Stifterin  sowie  durch  Beiträge  der  Bank  und  einiger  Mitglieder  ihrer  Verwaltung ­
  weitere  Förderung  erfahren  hat.  Die  Bibliothek  umfaßt  etwa  3000  Druckwerke;
wissenschaftliche  und  schöngeistige  Literatur  sind  gleichmäßig  in  den  besten  Darbietungen
vertreten.
2.  UNTERRICHTSKURSE.  Die  Bank  veranstaltet  zur  Ausbildung  ihrer  Beamten
auf  ihre  Kosten  Unterrichtskurse  in  fremden  Sprachen  und  zeitweise  in  der
Stenographie.
3.  GESANGVEREIN.  Aus  den  Zinsen  des  schon  erwähnten  Fonds  zur  Förderung
der  körperlichen  und  geistigen  Entwicklung  der  Beamten  erfolgen  regelmäßige  Zuwendungen ­
  an  den  Gesangverein  der  Beamten.
        <pb n="170" />
        9i*

Deutsche  Continental  Gas-Gesellschaft. 1 )
(Sitz  der  Hauptverwaltung:  Dessau.)
Der  Anfang  sozialer  Fürsorge  für  das  ihr  unterstellte  Beamten-  und  Arbeiterpersonal
reicht  bei  unserer  Gesellschaft  bis  in  das  Jahr  1874,  also  38  Jahre  zurück.  Wir  sind  demnach ­
  schon  7  Jahre  früher  als  die  große  staatliche  soziale  Gesetzgebung,  die  bekanntlich
mit  dem  denkwürdigen  Erlaß  Kaiser  Wilhelms  I.  am  17.  November  1881  eingeleitet  wurde,
an  die  Erfüllung  sozialer  Bedürfnisse  herangetreten.
FÜRSORGE  FÜR  ALTER  UND  INVALIDITÄT  VON  MEISTERN  UND  ARBEITERN.
Die  erste  derartige  Schöpfung  unserer  Gesellschaft  betraf  eine  umfassende  Organisation
der  Fürsorge  für  Alter  und  Invalidität  von  Meistern  und  Arbeitern  sowie  für  ihre  beim  Tode
hinterlassenen  Witwen  und  Waisen.  Die  der  Gesellschaft  aus  dieser  Einrichtung  erwachsenen ­
  Kosten  beliefen  sich  für  das  Jahr  1912  auf  eine  Summe  von  rund  125  000  M.,  die  sich
auf  174  Meister-  bzw.  Arbeiterpensionäre  und  156  Witwen  verteilen.  Vom  Jahre  1874
bis  1912  wurden  von  der  Gesellschaft  insgesamt  rund  1  360  000  M.  zu  dem  gedachten  Zwecke
ausgegeben.  Um  in  dieser  Fürsorge,  welche  in  den  erforderlichen  Mitteln  schwankt,  ganz
frei  und  unabhängig  zu  sein,  wurden  dieselben  ohne  Gründung  eines  bestimmten  Fonds
durch  das  General-Unterstützungs-Konto  der  Hauptkasse  getragen.
BEAMTEN-PENSIONSKASSE.  Um  die  Zukunft  der  Beamten  mit  bestimmten  Pensionsrechten ­
  sicherzustellen,  wurde  im  Jahre  1880  unsere  Beamten-Pensionskasse  mit  einem  von
der  Gesellschaft  bei  ihrem  25  jährigen  Jubiläum  gestifteten  Kapital  von  50000  M.  begründet
und  in  den  Jahren  1896,  1899,  1901  und  1912  durch  weitere  Zuwendungen  im  Gesamtbeträge
von  400  000  M.  unterstützt,  so  daß  ihr  bis  jetzt  außer  den  laufenden  Beiträgen  450  000  M.
seitens  der  Gesellschaft  zugeflossen  sind.  Die  laufenden  Beiträge  der  Gesellschaft  betragen
7  %  von  dem  pensionsberechtigten  Einkommen  der  Kassenmitglieder  und  erreichten  seit  dem
Bestehen  der  Kasse  ca.  1  058  000  M.,  so  daß  die  Gesamtleistungen  der  Gesellschaft  für  diese
Kasse  einschließlich  der  vorgedachten  Kapitalzuwendungen  bis  jetzt  ca.  1508  000  M.  betragen.
Das  Kassenvermögen  bezifferte  sich  Ende  vorigen  Jahres  auf  1890  000  M.  bei  308  Mitgliedern.
Wiederholte  versicherungstechnische  Prüfungen  haben  die  Solvenz  der  Kasse  dargetan,  die
für  unsere  ganze  Beamtenschaft  eine  wertvolle  Zukunftssicherheit  darstellt.
Im  Jahre  1902  wurde  das  Statut  der  Pensionskasse  reorganisiert  und  im  J  ahre  1904  die  Absonderung ­
  des  Kassenvermögens  vom  Vermögen  der  Gesellschaft,  infolge  des  Gesetzes  über  die
privaten  Versicherungsunternehmungen,  durch  Beschluß  der  Generalversammlung,  von  1904
genehmigt.  Von  Anfang  des  Jahres  1905  ab  bildet  die  Kasse  unter  der  Aufsicht  des  Kaiserlichen
Aufsichtsamtes  für  Privatversicherung  in  Charlottenburg  einen  „kleineren  Versicherungsverein ­
  auf  Gegenseitigkeit“,  mit  einer  Verwaltung  durch  Beamte  der  Gesellschaft,  wobei  jedoch
dem  Gesellschaftvorstande  genügende  Leitungs-  und  Kontrollbefugnisse  Vorbehalten  wurden.
Auch  nach  dem  Inkrafttreten  des  neuen,,  Versicherungsgesetzes  für  Angestellte“  haben  wir
die  Absicht,  die  Pensionskasse  neben  der  Reichsversicherung  organisch  weiter  bestehen  zu  lassen.
LEBENSVERSICHERUNGEN.  Neben  dieser  Pensionskasse  wurde  für  die  Beamten
im  Jahre  1892  eine  Erleichterung  zum  Abschluß  von  Lebensversicherungen  geschaffen,
und  zwar  durch  Vereinbarung  eines  Sondervertrages  mit  einer  der  größten  Lebensversicherungsgesellschaften. ­
  Danach  genießen  unsere  Beamten,  soweit  sie  zu  einer  Versicherung
geneigt  und  aufnahmefähig  sind,  eine  einmalige  Abschluß-  und  eine  laufende  jährliche
Inkassoprovision  Außerdem  zahlt  die  Gesellschaft  die  Jahresprämien  im  voraus,  zieht  sie
in  monatlichen  Raten  von  den  Beamten  wieder  ein  und  übernimmt  in  Todesfällen  die  Abrechnung ­
  zwischen  der  Versicherungsgesellschaft  und  den  Hinterbliebenen.  Gegenwärtig
sind  47  Beamte  mit  einem  Gesamtkapital  von  274  000  M.  versichert.
SPAREINRICHTUNG.  Gemeinsam  für  Beamte  und  Arbeiter  ist  die  im  Jahre  1896
getroffene  Spareinrichtung,  nach  welcher  die  Gesellschaft  unter  besonderen  Bedingungen

i)  Die  Gesellschaft  besteht  zurzeit  aus  17  Verwaltungen  und  versorgt  86  Orte  mit  Gas  bzw.  mit  Elektrizität.
        <pb n="171" />
        Deutsche  Continental  Gas-Gesellschaft.

92*

auf  Spareinlagen,  welche  bei  öffentlichen  Sparkassen  seitens  der  Angestellten  gemacht
worden  sind,  jährliche  Zinszuschüsse  zu  den  von  jenen  Kassen  bereits  gezahlten  Zinsen
gewährt').  An  dieser  Einrichtung  beteiligten  sich  bisher  ca.  25  %  aller  beschäftigten  Beamten
und  Arbeiter.  Die  Zuschußzinsen  der  Kasse  betrugen  zumeist  7  %  und  die  gesamten  Leistungen
an  Zuschußzinsen  von  1896—1912  rund  325  000  M.
ARBEITERAUSSCHÜSSE.  Für  die  im  aktiven  Dienst  befindlichen  Arbeiter  ist  neben
guten  Löhnen  und  der  Aussicht  auf  eine  gewisse  Altersunterstützung  die  Möglichkeit  einer
Vertretung  ihrer  Berufsinteressen  von  wesentlicher  Bedeutung;  diesem  an  sich  berechtigten
Wunsche  sind  wir  vom  Jahre  1888  ab  durch  Einführung  von  Arbeiterausschüssen  entgegengekommen. ­
  Ihre  Tätigkeit  unter  dem  Vorsitz  oder  der  Anwesenheit  der  betreffenden  Betriebsleiter ­
  oder  ihrer  Stellvertreter  war  bisher  durchaus  ersprießlich  und  den  beiderseitigen
Interessen  förderlich;  doch  muß  die  Zukunft  lehren,  ob  sie  das  in  sie  gesetzte  Vertrauen
unter  den  inzwischen  vielfach  veränderten  sozialpolitischen  Verhältnissen,  sowie  bei  dem
stetig  wachsenden,  von  außen  einwirkenden  Druck  der  großen  Arbeiterorganisationen
auch  fernerhin  rechtfertigen  werden.  Die  Erfahrungen  aus  mehrfachen  Ausstandsversuchen
innerhalb  unserer  Gesellschaft  lehrten  jedenfalls,  daß  unsere  Arbeiter  ihren  Interessen  weit
besser  nützten,  wenn  sie  das  den  Verhältnissen  der  Unternehmung  nach  Mögliche  durch
ruhiges  und  maßvolles  Verhandeln  ihrer  Ausschüsse  mit  den  Betriebsleitern  ohne  Vertragsbruch ­
  zu  erreichen  suchten,  als  wenn  sie  sich  von  außen  in  wochen-  oder  monatelange
Ausstände  hineintreiben  ließen.  Wenn  es  aber  auch  den  Arbeitervertretungen  der  einzelnen
Betriebe  von  Jahr  zu  Jahr  schwieriger  werden  sollte,  ihre  Autorität  den  eigenen  Wählern
gegenüber  zu  behaupten  und  sich  nicht  durch  die  großen  Berufsorganisationen  ganz  beiseite
schieben  zu  lassen,  so  glauben  wir  immerhin,  daß  in  „Friedenszeiten“  die  Arbeiterausschüsse
noch  immer  gegenseitiges  Verständnis  fördern  und  für  beide  Teile  segensreich  wirken,
auch  manchen  „Krieg“  verhindern  können.  Allerdings  werden  dabei  stets  persönliche
und  örtliche  Verhältnisse  sehr  ausschlaggebend  sein.
HILFSKASSEN.  Zur  Tätigkeit  unserer  Arbeiterausschüsse  gehört  auch  die  Teilnahme
an  der  Verwaltung  der  Hilfskassen.  Letztere  sind  zugleich  mit  den  Arbeitervertretungen
im  Jahre  1888  ins  Leben  gerufen,  beruhen  auf  gleichen  Zuschüssen  der  Gesellschaft  und
der  Arbeiter  und  ergänzen  die  Leistungen  der  Krankenkassen  durch  Hilfe  in  den  Fällen,  wo
die  gesetzlichen  Leistungen  nicht  ausreichen.  Die  Hilfskassen  erfreuen  sich  der  Sympathie  aller
Mitglieder,  und  ihr  jeweiliger  Status  wird  mit  regem  Interesse  von  der  Arbeiterschaft  verfolgt.
Gut  eingerichtete  Arbeiterstuben,  Speisesäle  in  den  größeren  Betrieben,  saubere  Waschund
  Badegelegenheiten,  unentgeltliche  Verabreichung  von  Kaffee,  Fruchtsäften  u.  dgl.,
hauptsächlich  während  des  Sommers,  betrachten  wir  als  kleinere  und  notwendige  Veranstaltungen ­
  zum  Wohle  der  Arbeiterschaft.
Endlich  haben  wir  es  uns  angelegen  sein  lassen,  auch  für  die  schulpflichtigen
Kinder  unserer  Arbeiterschaft  in  Warschau  zu  sorgen,  da  bekanntlich  in  Rußland  besonders ­
  der  Volksschulunterricht  erst  im  Werden  begriffen  ist.  Seit  1906  haben  wir  diesem
Zweige  sozialer  Fürsorge  unsere  Aufmerksamkeit  geschenkt,  indem  wir  zunächst  an  bestehende ­
  Schulvereine  für  die  Zulassung  unserer  Arbeiterkinder  Beiträge  leisteten;  von  1908
ab  haben  wir  diesen  Unterricht  in  eigene  Verwaltung  genommen  und  lassen  in  zwei  örtlich
getrennten  Schullokalen  von  durch  uns  besoldeten  Lehrern  und  Lehrerinnen  geordneten
Elementarunterricht  an  durchschnittlich  200  Kinder  jährlich  erteilen.  Die  Schulpläne
werden  dem  staatlichen  Schulinspektor  zur  Begutachtung  und  Genehmigung  vorgelegt.
Sind  auch  die  für  die  Schulen  auf  gewendeten  Mittel,  die  von  1906  bis  1912  insgesamt  rund
86  000  M.  erforderten,  nicht  gering,  so  ist  doch  der  Segen,  der  von  ihnen  ausgeht,  ein  großer,
und  unsere  Arbeiter  in  Warschau,  die  noch  vielfach  Analphabeten  sind,  erkennen  es  gern
an,  daß  wir  ihnen  die  Sorge  für  die  Erziehung  ihrer  Kinder  erleichtern.

x )  Bis  zur  Höhe  des  Sparguthabens  von  3000  M.;  die  jährliche  Einzahlung  darf  io°/ 0  des  Arbeitsverdienstes
(Höchstgrenze  4500  M.)  nicht  übersteigen.
        <pb n="172" />
        93

*

Deutscher  Gastwirts-Verband  (E.  V.)
Berlin.

Vor  nunmehr  40  Jahren  haben  sich  die  Deutschen  Gastwirte  zu  einem  Verband  zusammengetan ­
  und  mit  800  Mitgliedern,  die  auf  ca.  60  000  angewachsen  sind,  seiner  Zeit
ihre  Tätigkeit  aufgenommen,  die  darin  gipfelte,  alle  deutschen  Gastwirte  zu  vereinigen,
um  seine  Mitglieder,  ihre  Angehörigen  und  die  im  Gast-  und  Schankwirtsgewerbe  tätigen
Personen  in  jeder  Beziehung  zu  schützen  und  zu  fördern,  insbesondere  ihre  materielle  und
geistige  Lage  zu  heben  und  die  Eintracht  sowie  das  Gefühl  der  Zusammengehörigkeit  unter
den  Mitgliedern  zu  festigen.
Die  Förderung  der  materiellen  Lage  ist  in  den  folgenden  Unterstützungskassen  nachgewiesen, ­
  während  die  weiteren  Bestrebungen  gerichtet  sind  auf  die  Behandlung  aller  gemeinnützigen, ­
  fachwirtschaftlichen  und  wissenschaftlichen  Fragen,  Stellungnahme  zu  den
für  den  Gewerbestand  betreffenden  Fragen  und  Gewährung  von  Rechtsschutz  nach  Maßgabe ­
  der  ergehenden  Bestimmungen,  während  jede  parteipolitische  Tätigkeit  und  religiöse
Bestrebungen  ausgeschlossen  sind.
THEODOR-MÜLLER-STIFTUNG.  Schon  nach  Vollendung  des  ersten  Jahrzehntes
wurde  auf  dem  10.  Deutschen  Gastwirtstage  zu  Berlin  1883  zu  Ehren  des  Präsidenten
eine  Stifung  unter  dem  Namen  Theodor-Müller-Stiftung  ins  Leben  gerufen  mit  der  Zweckbestimmung, ­
  Personen,  welche  10  Jahre  ununterbrochen  bei  einem  Verbandsmitgliede
tätig  gewesen  sind  und  für  Treue  und  Fleiß  nach  einer  3  jährigen  Dienstzeit  prämiiert,  nach
einer  6jährigen  mit  einer  silbernen  Auszeichnung  bedacht  wurden  und  nach  weiteren
4  Jahren  ein  Diplom  erhielten,  welches  ihnen  ein  Anrecht  gewährleistet,  bei  eintretender
Notlage  Unterstützungen  aus  dieser  Stiftung  zu  gewähren.  Nach  25jähriger  Dienstzeit
verleiht  der  Verband  eine  goldene  Medaille.
Mit  2372,20  M.  hat  diese  Wohlfahrtseinrichtung  begonnen  und  verfügt  gegenwärtig
über  145  000  M.  Verwaltungskosten  entstehen  nicht.  In  den  letzten  Jahren  wurden  je
über  4500  M.  Unterstützungen  gezahlt.  Der  Fonds  wächst  durch  freiwillige  Beiträge  der
Verbandsvereine  und  durch  Zuwendungen  edel  denkender  Mitglieder  fortwährend  weiter.
Über  27  600  Treudienende  konnten  Auszeichnungen  erhalten,  und  zwar  erhielten
21  084  Treudienende  Auszeichnungen  für  3  jährige  Dienstzeit,  4876  für  6  jährige  und  1649
für  10  jährige.  59  Personen  konnten  sogar  für  25jährige  treue  Dienstleistungen  geehrt  werden.
UNTERSTÜTZUNGSKASSE  FÜR  WITWEN  UND  WAISEN.  Nach  weiteren  12  Jahren
(1895)  gründete  der  Verband  eine  Unterstützungskasse  für  Witwen  und  Waisen  verstorbener ­
  Verbandsmitglieder.  Diese  Kasse  verfügt  über  ein  Vermögen  von  162  000  M.  und  zahlt
jährlich  4—5000  M.  an  Unterstützungen  aus;  auch  dieser  Vermögensbestand  wächst  beständig ­
  weiter.
        <pb n="173" />
        Deutscher  Gastwirts-Verband  (E.  V.)  Berlin.

94*

UNTERSTÜTZUNGSKASSE  FÜR  IN  NOT  GERATENE  VERBANDSMITGLIEDER.
Mit  einem  Anfangsvermögen  von  67  000  M.  wurde  im  Jahre  1903  eine  Unterstützungskasse ­
  für  in  Not  geratene  Verbandsmitglieder  ins  Leben  gerufen.  Diese  Kasse  verfügt  über
370000  M.  Vermögen  und  zahlt  jährlich  Beihilfen  an  verarmte,  unschuldig  in  Not  geratene
und  erkrankte  Mitglieder  von  mehr  denn  8000  M.
STERBEUNTERSTÜTZUNGSKASSE.  Außerdem  hat  der  Verband  im  Jahre  1900
noch  eine  Sterbeunterstützungskasse  eingerichtet,  welche  über  Reserven  von  125  000  M.
verfügt  und  seit  ihrem  Bestehen  in  3004  Sterbefällen  380  700  M.  Sterbebeihilfen  zur  Auszahlung ­
  brachte.
Rechnet  man  zu  diesen  Wohlfahrtseinrichtungen  hinzu,  daß  die  Verbandskasse  an  sich
auch  noch  über  ein  Vermögen  verfügt  von  über  200  000  M.,  so  ergibt  sich,  daß  der  Deutsche
Gastwirtsverband  in  den  verflossenen  40  Jahren  1  Million  Mark  Ersparnisse  anlegen  und
hiervon  über  800000  M.  zu  Wohltätigkeitszwecken  festlegen  konnte,  die  auf  Grund  der  nachgewiesenen ­
  Ausgaben  einen  reichen  Segen  aus  der  ursprünglichen  Absicht  mit  sich  brachten.
PRÜFUNGSAUSSCHUSS.  Zur  Prüfung  von  Erzeugnissen,  welche  für  das  Gastwirtsgewerbe ­
  von  Interesse  sind,  mit  Ausnahme  von  Nahrungs-  und  Genußmitteln,  hat  der  Verband ­
  einen  besonderen  Prüfungsausschuß  eingesetzt,  dessen  Wirksamkeit  von  bedeutendem
Erfolge  begleitet  war.
FACHFORTBILDUNGSSCHULEN.  Unter  den  höherstrebenden  Zielen  des  Standes
gilt  aber  nicht  allein  die  Hebung  des  Standes,  sondern  ganz  besonders  auch  die  Hebung
der  Träger  desselben.  Zur  Erfüllung  dieser  Aufgabe  ist  die  erzieherische  Einwirkung
auf  die  Ausbildung  der  heranwachsenden  Lehrlinge  und  Gehilfen  als  das  Notwendigste
erkannt  und  auch  von  höchster  sozialreformatorischer  Bedeutung.  Fachfortbildungsschulen
sind  von  unseren  Vereinen  in  42  Orten  eingerichtet  worden.  Der  Segen  dieser  Bestrebung
hat  uns  die  Unterstützung  der  Staatsbehörden  eingetragen,  so  daß  wir  emsig  um  den  weiteren
Ausbau  derselben  bemüht  sind.
VERBANDSLEHRBRIEFE.  Guten  Lehrlingen  unseres  Standes  wird  durch  die  Ausstellung ­
  von  Verbandslehrbriefen  das  Fortkommen  erleichtert.  10  290  Lehrlinge  konnten
mit  solcher  Bescheinigung  einer  tüchtigen  Lehre  und  sach-  und  fachgemäßen  Ausbildung
ins  Leben  hinaustreten.
KOCHKUNST-  UND  FACHAUSSTELLUNGEN.  Um  der  Mitwelt  aber  auch  die  Beweise
von  den  Bestrebungen,  immer  Tüchtigeres  im  Gewerbe  zu  leisten,  zu  geben,  veranstaltet
der  Verband  von  Zeit  zu  Zeit  Kochkunst-  und  Fachausstellungen,  welche  sich  im  Laufe
der  Zeit  der  Allerhöchsten  Protektionen  sogar  erfreuen  durften,  und  welche  dann  auch  materielle ­
  Erfolge  für  die  Wohlfahrtsbestrebungen  im  Verbände  zu  verzeichnen  hatten.
Aber  nicht  nur  für  sich  und  seine  Mitglieder  hat  der  Verband  sich  in  fürsorglicher
Weise  betätigt,  sondern  auch  an  anderen  Stellen,  wie  z.  B.  bei  der  Cholera  in  Hamburg,
beim  Brande  der  Stadt  Aalesund  und  für  die  Hinterbliebenen  der  im  Hereroaufstande  Gefallenen ­
  und  außerdem  noch  bei  den  Überschwemmungen  in  den  verschiedenen  Teilen
unseres  deutschen  Vaterlandes.
        <pb n="174" />
        95*

Deutsche  Gesellschaft  für  Kaufmanns-Erholungsheime,
  Wiesbaden.
Zu  den  bemerkenswertesten  Schöpfungen  humanitärer  Art  zählt  die  Deutsche  Gesellschaft ­
  für  Kaufmanns-Erholungsheime.  Im  Jahre  1911  in  Wiesbaden  begründet,  vereinigt
sie  die  selbständige  Kaufmannschaft,  die  Industrie  und  die  Angestellten  des  ganzen  Reiches
zu  einem  gemeinsamen  Werk  der  Selbsthilfe  des  Standes.
Die  Gesellschaft  bezweckt,  männlichen  und  weiblichen  kaufmännischen  und  technischen ­
  Angestellten  kaufmännischer  und  industrieller  Betriebe,  sowie  minderbemittelten

Das  Großherzog  Ernst-Ludwig-Heim  in  Bad  Salzhausen.

selbständigen  Kaufleuten,  ohne  Rücksicht  auf  das  religiöse  Bekenntnis,  auf  die  Zugehörigkeit ­
  zu  einer  politischen  Partei  oder  zu  irgend  einer  Vereinigung,  für  geringes,  den  Verbrauch
zu  Hause  nicht  nenneswert  übersteigendes  Entgelt,  den  Aufenthalt  in  einem  Erholungsheim
zu  ermöglichen.  Die  Wahl  der  Heime  steht  den  Besuchern  vollkommen  frei  nach  ihren
Wünschen  und  jeweiligem  Gesundheitszustand.
GROSSHERZOG  ERNST-LUDWIG-HEIM  IN  SALZHAUSEN.  Die  Bestrebungen  der
Gesellschaft  fanden  im  ganzen  Reiche  begeisterte  Aufnahme  und  so  war  es  ihr  bereits
möglich,  nach  kaum  Jahresfrist  mit  dem  Bau  von  drei  Heimen  zu  beginnen  und  ein
gepachtetes  viertes  Heim  der  Gesellschaft  in  Misdroy  an  der  Ostsee  in  Betrieb  zu  nehmen.
Das  Heim  in  Salzhausen,  für  100  Betten  berechnet,  wird  im  Frühjahr  1913  eröffnet  werden.
Salzhausen  vereinigt  mit  einer  landschaftlich  sehr  schönen  Lage  und  leichter  Erreichbarkeit ­
  (22  km  Entfernung  von  Bad  Nauheim)  den  Vorzug,  Sool-,  Stahl-  und  auch  Lithium-
        <pb n="175" />
        *7

Deutsche  Gesellschaft  für  Kaufmanns-Erholungs-Heime,  Wiesbaden.  97*
und  Schwefelquellen  zu  besitzen.  Ein  vortrefflich  eingerichtetes  Badehaus  ist  vorhanden.
Die  Badeverwaltung  wird  den  Gästen  der  Heime  der  Deutschen  Gesellschaft  Kurtaxbefreiung
gewähren,  die  Bäder  werden  zu  ermäßigten  Preisen  geliefert.  Die  Gesellschaft  hat  ferner
mit  dem  Badearzt  ein  Abkommen  getroffen,  wonach  den  Gästen  der  Heime  vollkommene
freie  ärztliche  Behandlung  gesichert  ist.
PRINZ-LUDWIG-HEIM  IN  TRAUNSTEIN.  Das  zweite  Heim  der  Gesellschaft,  das
Prinz-Ludwig-Heim  in  Traunstein  in  Oberbayern,  ist  bereits  vollendet  und  in  Gegenwart
Seiner  Königlichen  Hoheit  des  Prinzregenten  Ludwig  von  Bayern  am  6.  Oktober  1912
eröffnet  worden.  Auch  dieses  Heim  ist  für  100  Betten  berechnet  und  erhebt  sich  in  prächtiger,
landschaftlicher  Lage  mit  herrlichem  Blick  auf  die  Berge,  700  m  über  dem  Meeresspiegel,
wenige  Minuten  von  der  oberbayerischen  Gebirgsstadt  Traunstein  entfernt.
KAISER-WILHELM-HEIM  IM  TAUNUS.  Das  dritte  von  der  Gesellschaft  in  Bau
genommene,  das  Kaiser-Wilhelm-Heim  im  Taunus,  gleichfalls  für  100  Betten  eingerichtet,
ist  am  1.  Mai  1913  dem  Betrieb  übergeben  worden.  Es  ist  eine  Wegstunde  von  Wiesbaden
entfernt,  mitten  in  prachtvollen  Waldungen  gelegen.  Von  der  Bahnstation  Chausseehaus
führt  ein  schöner  Waldweg  zum  Ziele  (10  Minuten).  Die  Bäder  Schlangenbad  und  Schwalbach
  sind  zu  Fuß  in  einer,  bzw.  zwei  Stunden  zu  erreichen.  Nach  Schlangenbad  besteht
außerdem  Autoomnibusverbindung  und  nach  Schwalbach  führt  eine  Eisenbahnlinie.
Die  Gesellschaft  hat  sämtliche  Heime  dem  Kaiser  für  den  Kriegsfall  als  Lazarette  zur
Verfügung  gestellt.
Die  Geschäftsstelle  der  Gesellschaft  befindet  sich  in  Wiesbaden.  Den  Vorstand  des
ehrenamtlich  tätigen  Präsidiums  bilden  zurzeit:  Kommerzienrat  Joseph  Baum-Wiesbaden, ­
  Vorsitzender;  Kommerzienrat  Fehr-Flach,  Präsident  der  Handelskammer  Wiesbaden;
Geheimer  Kommerzienrat  Dr.  W.  Kalle-Biebrich,  Dr.  Hans  Teigmann-Wiesbaden.
        <pb n="176" />
        9 8*

Deutsche  Gold-  u.  Silber-Scheideanstalt
vorm.  Roeßler,  Frankfurt  a.  M.
Der  Charakter  der  Wohlfahrtseinrichtungen  der  Deutschen  Gold-  und  Silber-Scheideanstalt ­
  vorm.  Roeßler  wird  dadurch  bestimmt,  daß  diese  Gesellschaft  in  ihrem  Stammsitz
Frankfurt  a.  M.  nur  einen  verhältnismäßig  geringen  Arbeiterstand  von  etwa  250  Mann
neben  einem  nahezu  gleich  hohen  Bestand  an  kaufmännischen  und  technischen  Beamten
beschäftigt.  Umfangreiche  Einrichtungen,  wie  sie  andere  große  industrielle  Werke  besitzen, ­
  konnten  daher  hier  nicht  in  Frage  kommen.  Insbesondere  war  auch  für  die  Errichtung ­
  von  Arbeiterwohnungen  keine  Gelegenheit  gegeben.  Dagegen  hat  sich  die  Gesellschaft
die  Förderung  des  Wohles  ihrer  Angestellten  nach  zwei  Richtungen  besonders  angelegen
sein  lassen.
Schon  vor  dem  Inslebentreten  der  reichsgesetzlichen  Arbeiterversicherung  hatte  die
Deutsche  Gold-  und  Silber-Scheideanstalt  im  Jahre  1885  einen
PENSIONSFONDS  zur  Fürsorge  für  invalidwerdende  Beamte  und  Arbeiter  und  zur
Versorgung  der  Hinterbliebenen  derselben  gegründet.  Bis  zum  Jahre  1908  war  infolge
Zuwendung  der  Gesellschaft  dieser  Fonds  auf  1  150000  M.  angewachsen.  In  diesem  Jahre
wurde,  den  Wünschen  der  Beamtenschaft  folgend,  eine
SELBSTÄNDIGE  BEAMTENPENSIONSKASSE  gegründet,  zu  deren  Grundlage  550  000  M.
von  dem  Pensionsfonds  abgezweigt  wurden.  Für  die  Arbeiter  besteht  der
PENSIONSFONDS  OHNE  BEITRAGSPFLICHT  weiter  und  hat  sich  bis  zum  1.  April
1912  wieder  auf  750  000  M.  erhöht.  Er  gewährt  im  Invalidenfalle  Renten  je  nach  Dienstalter ­
  bis  zu  75  %  des  zuletzt  bezogenen  Lohnes  und  ein  entsprechendes  Ruhegehalt  nach
erreichtem  65.  Lebensjahr  bzw.  vollendetem  40.  Dienstjahr.  Die  Witwe  erhält  50  %,  unmündige ­
  Kinder  je  10%,  Vollwaisen  je  33%%  der  eventuellen  Rente  des  verstorbenen
Vaters.  Die  reichsgesetzlichen  Renten  kommen  in  Abzug.
BEAMTENPENSIONSKASSE.  Die  im  Jahre  1908  gegründete  Beamtenpensionskasse  hat
im  J  ahre  1912  infolge  des  Inslebentretens  der  Angestelltenversicherung  eine  weitgehende  Statutenänderung ­
  vorgenommen  und  die  Form  einer  Zulagekasse  angenommen.  Die  Beamten
zahlen  unter  Einrechnung  der  Beiträge  an  die  Reichsversicherungsanstalt  durchschnittlich ­
  4%  ihres  Einkommens,  die  Gesellschaft  das  1  %  fache  dieser  Beträge.  Die  Rentenberechtigung ­
  beginnt  nach  einer  fünfjährigen  Karenzzeit  und  ist  mit  3600  M.  nach  oben
begrenzt.  Durch  weitere  Zuwendungen  der  Firma  ist  das  Vermögen  der  Kasse  auf  1  740  000  M.
per  31.  Dezember  1912  angewachsen.
UNTERSTÜTZUNGSFONDS.  Neben  dem  Arbeiterpensionsfonds  und  der  Pensionskasse
verfügt  die  Firma  über  einen  Unterstützungsfonds  von  325  000  M.,  aus  welchem  Arbeitern
und  Beamten  für  sich  und  ihre  Familien  Zulagen  in  Krankheits-  und  anderen  Notfällen
gegeben  oder  auch  Darlehen  gewährt  werden.  Insbesondere  sind  auch  aus  diesem  Fonds
Beamten  und  Arbeitern  zweitstellige  Hypotheken  zur  Erleichterung  der  Erwerbung  eines
eigenen  Hauses  gegeben  worden.
Die  Gesellschaft  war  von  jeher  bestrebt,  für  ihre  Beamten  und  Arbeiter  möglichst
günstige  Arbeitsbedingungen  in  wirtschaftlicher  und  hygienischer  Hinsicht  zu  schaffen.
So  besteht  seit  dem  Jahre  1884  in  ihren  Betrieben  und  Bureaus  der  achtstündige  Arbeitstag.
Trotz  der  kurzen  Arbeitszeit  sind  Gehälter  und  Löhne  zum  mindesten  den  in  anderen  gleichartigen ­
  Betrieben  für  längere  Arbeitszeit  gezahlten  gleich.  Die  Durchführung  der  sog.
englischen  Arbeitszeit  mit  einer  nur  kurzen  Mittagspause  erfordert,  daß  Beamten  und  Arbeitern ­
  ein  gutes  Mittagsessen  zur  Hälfte  der  wirklichen  Selbstkosten  abgegeben
wird.  Beamte  und  Arbeiter  erhalten  jährlich
URLAUB  unter  Fortzahlung  des  Gehaltes  oder  Lohnes.
        <pb n="177" />
        99*

Deutsche  Lebensversicherungs-Gesellschaft
  in  Lübeck.
Anläßlich  des  50jährigen  Bestehens  der  Deutschen  Lebensversicherungs-Gesellschaft
in  Lübeck  wurde  im  Jahre  1878  mit  einem  Kapital  von  20  000  M.  ein  Unterstützungsfonds ­
  für  Beamte  der  Gesellschaft  gegründet,  der  durch  Verzinsung  und  weitere  Zuweisungen ­
  1899  auf  127  952  M.  angewachsen  war.  Daraus  wurden  1900  75  000  M.  als  Grundstock ­
  für  eine  Witwenkasse  ausgeschieden  und  dieser  1903  eine  Pensionskasse  für  die
Beamten  angegliedert,  so  daß  jetzt  nebeneinander  bestehen:  1.  der  Unterstützungsfonds,
der  auf  seine  Zinsen  angewiesen  ist;  2.  die  Beamten-,  Pensions-  und  Witwenkasse,  deren
Beiträge  zu  4 /s  von  der  Gesellschaft  und  zu  Vs  von  den  Beamten  aufgebracht  werden;  außerdem ­
  sind  ihr  Extrabeträge  aus  dem  Gesellschaftsgewinne  zugeflossen.  Die  Kasse  gewährt
den  Witwen  ohne  Karenzfrist  bzw.  den  invaliden  Beamten  nach  10  Mitgliedsjahren  eine
Pension  von  je  V3  des  pensionsfähigen  Gehalts.  Die  letztere  steigt  jährlich  um  Veo  bis  zu
3 / 4  des  Gehalts.
Ende  19x2  hatte  der  Unterstützungsfonds  74  241  M.  und  die  Pensions-  und  Witwenkasse ­
  454  330  M.  Vermögen.  Gebildet  sind  diese  Fonds  aus  99  120  M.  regelmäßigen  Beiträgen ­
  und  265  207  M.  Extrazuweisungen  der  Gesellschaft,  35  824  M.  Beiträgen  der  Beamten ­
  und  235  866  M.  Zinsen.  An  Unterstützungen  wurden  bisher  41  550  M.  und  an  Pensionen ­
  65  896  M.  gezahlt.

hiy-fs
        <pb n="178" />
        100*

Deutsche  Steinzeugwaarenfabrik
Kanalisation  und  Chemische  Industrie,
Friedrichsfeld  in  Baden.

Vielfach  im  Laufe  der  Jahre  an  die
Fabrikleitung  herangetretene  Fälle  unverschuldeten ­
  sozialen  Elends  unter  der  Arbeiterschaft ­
  des  obengenannten  Etablissements ­
  ,  namentlich  auch  hervorgerufen
durch  langdauernde  Krankheiten  einzelner
Familienmitglieder,  gaben  den  Anstoß  zur
Gründung  einer  Unterstützungskasse  für
die  Familienangehörigen  der  Arbeiter.
Die  Kasse  wurde  von  der  Aktiengesellschaft ­
  am  i.  April  1898  unter  dem
Namen
HILFSKASSE  FÜR  DIE  ANGEHÖ-Fabrikwirtschaft
  (Außenansicht).  RIGEN  DER  ARBEITER,  MEISTER  UND
ANGESTELLTEN  der  Deutschen  Steinzeugwaarenfabrik ­
  für  Kanalisation  und  Chemische  Industrie  ins  Leben  gerufen.
Gegen  den  geringen  Beitrag  von  wöchentlich  30  Pf.  ist  jeder  verheiratete  Arbeiter  des
Werkes  berechtigt,  für  seine  Frau  und  Kinder  der  Kasse  als  Mitglied  beizutreten.  Die
Aktiengesellschaft  ihrerseits  zahlt  für  jedes  der  Kasse  beitretende  Mitglied  den  gleichen
Betrag  wie  dieses.
Ähnlich  wie  die  Leistungen  der  Fabrikkrankenkasse  an  die  Arbeiter  des  Werkes  gewährt ­
  die  Hilfskasse  an  die  Familienangehörigen  ihrer  Mitglieder  freie  ärztliche  Behandlung,
Arzneien  und  alle  erforderlichen  Heilmittel.  Die  Unterbringung  schwer  kranker  Frauen
oder  Kinder  in  Krankenhäuser,  genesende  Familienangehörige  in  Rekonvaleszentenhäuser
sind  Aufgaben  der  Kasse.  Neben  diesen  Hauptaufgaben  stehen  der  Kasse  Mittel  zur  Verfügung, ­
  um  auch  da,  wo  es  not  tut,  mit  baren  Geldmitteln  schwer  bedrängten  Familien
beizuspringen.  Es  wurden  beispielsweise  in  den  letzten  2  Jahren  2474  und  1727  M.  an
baren  Unterstützungen  verausgabt.  Daß  hier  in  stiller  Weise  viel  zur  Linderung  der  Not
beigesteuert  worden  ist,  bedarf  keiner  Frage.
Am  besten  illustrieren  übrigens  die  nachstehend  abgedruckten  Tabellen  die  Inanspruchnahme ­
  der  Kasse  und  ihre  Leistungen.

Saal  der  Fabrikwirtschaft.

Beamtenzimmer  in  der  Fabrikwirtschaft.
        <pb n="179" />
        Deutsche  Steinzeugwaarenfabrik  für  Kanalisation,  Friedrichsfeld  i.  Baden.  ioi*

Mitgliederbestand  der  Hilfskasse.

Bei

Nach  Verlauf  des

Und  heute

Einrichtung

1.  Jahres

2.  Jahres

3.  Jahres

4.  Jahres

126

I2Ö

158

163

182

326

Einnahmen.

Beiträge

Beiträge

Außerordentliche  Zuwendungen  seitens  der

Vom  Jahre

der  Firma

der  Arbeiter

Aktiengesellschaft  und  aus  Kapitalzinsen

M.

M.

M.

1898—1912

50501,46

50501,46

26045,71

Ausgaben.

Vom  Jahre

Unterstützung
in  Notfällen
M.

Sterbegelder
M.

Ärzte-Honorar
M.

Medizin
und  Heilmittel
M.

Verpflegung  in  Krank.-  u.
Rekonvaleszentenhäusern
M.

1898—1912

18  054,40

3  733,50

38091,44

26  014,—

19  777,84

Vermögensstand.
Bei  Gründung  im  Jahre  1898  .  .  7  500  M.  Ende  1912  .  .  20  000  M.
FABRIKWIRTSCHAFT.  Mit  einem  Kostenaufwand  von  ca.  150  000  M.  errichtete
im  vergangenen  Jahre  die  Aktiengesellschaft  eine  Fabrikwirtschaft  für  ihre  Arbeiter  und
Beamten.  Dieselbe  ist  in  zweckmäßigster  Weise  ausgestattet  und  bietet  allen  Angestellten
des  Werkes  behaglichen  Aufenthalt  während  der  Pausen.  Dem  einzelnen  Arbeiter  gewährt  ein
von  der  Direktion  festgesetzter  und  kontrollierter  Speisen-  und  Getränketarif  zu  sehr  mäßigen
Preisen  Mittagessen  und  sonstige  Eßwaren  und  Getränke.  Bei  Festlichkeiten,  die  die  im  Werk
bestehenden  Vereine,  ein  Gesangverein,  die  Freiwillige  Feuerwehr  des  Werkes  und  der  Werkverein ­
  veranstalten,  steht  denselben  der  große  Saal  mit  allen  Nebenräumen  völlig  unentgeltlich ­
  zur  Verfügung.
BADEEINRICHTUNG. ­
  Erwähnt  zu
werden  verdient  auch
die  von  der  Aktiengesellschaft ­
  geschaffene
Badeeinrichtung,  die
zusammen  25Wannenund
  Brausebäder  enthält ­
  und  von  der  Firma
völlig  kostenlos  zur
Verfügung  gestellt  wird.
Auch  dieseWohlfahrtseinrichtungerfreutsich

bei  der  Arbeiterschaft
eines  lebhaften  Zuspruchs. ­
  Die  Verwaltung ­
  besorgt  ein  von
der  Firma  eigens  dazu
Arbeiterbrausebad.  angestellter  Aufseher.  Arbeiterwannenbad.
        <pb n="180" />
        102*

Wirtschaftsgebäude  mit  Speiseküche,  Kantine  und  Speisesälen  für  Männer  und  Frauen
der  Fabrik  Karlruhe.

Deutsche  Waffen-  u.  Munitionsfabriken
Berlin-Karlsruhe.

Die  Gesellschaft  besteht  seit  dem  i.  Januar  1897  und  ist  hervorgegangen  aus  der  früheren
Waffenfabrik  der  Firma  Ludw.  Loewe  &amp;amp;  Co.  und  der  Deutschen  Metallpatronenfabrik
in  Karlsruhe  (Baden).
Sie  besitzt  Werke  in  Charlottenburg  (Martinikenfelde)  und  Wittenau  bei  Berlin,  sowie
in  Karlsruhe  (Baden)  und  befaßt  sich  im  wesentlichen  mit  der  Herstellung  von  Handfeuerwaffen, ­
  im  besonderen  von  Mausergewehren,  Parabellumpistolen,  Maxim-Maschinengewehren, ­
  allen  Arten  Munition  für  Handfeuerwaffen  und  Geschützhülsen,  sowie  von
Kugellagern  und  Stahlkugeln  und  Maschinenbau  zur  Herstellung  obiger  Artikel.
Die  Gesellschaft  beschäftigte  anfangs  1913  6680  Beamte,  Arbeiter  und  Arbeiterinnen
und  bezahlte  pro  1912  an  Gehältern  und  Löhnen  im  ganzen  9  905  990  M.
Um  ihre  Beamten  gegen  die  Folgen  der  Erwerbsunfähigkeit  im  späteren  Alter  zu
schützen,  hat  die  Firma  am  1.  Juli  1902  eine
PENSIONSKASSE  nach  dem  Vorbilde  der  staatlichen  Pensionskassen  errichtet,  zu
welcher  die  Angestellten  4%  %  ihres  Gehaltes,  die  Firma  9  %  von  sämtlichen  gezahlten
Gehältern  beisteuern.
Diese  Pensionskasse  ist  entstanden  aus  einem  bei  der  „Deutschen  Metallpatronenfabrik“ ­
  in  Karlsruhe  bei  deren  Übernahme  durch  die  Deutschen  Waffen-  und  Munitionsfabriken ­
  vorhandenen  Beamten-  und  Arbeiterunterstützungsfonds  in  Höhe  von  157  625  M.,
der  seitens  der  Gesellschaft  nach  und  nach  auf  500  000  M.  erhöht  wurde.
Seit  dem  Bestehen  der  Pensionskasse  ist  deren  Vermögen  durch  Mitgliederbeiträge,
sowie  die  Beiträge  und  freiwilligen  Zuschüsse  der  Firma  auf  rund  2  225  000  M.  angewachsen.
Es  wurden  Pensionen  gezahlt:
        <pb n="181" />
        Deutsche  Waffen-  und  Munitionsfabriken  Berlin-Karlsruhe

103*

Waschraum  für  Arbeiter  mit  an  den  Wänden  befindlichen  Kleiderschränken.

Wasch-  und  Garderobenraum.
        <pb n="182" />
        ic&amp;gt;4*

Deutsche  Waffen-  und  Munitionsfabriken  Berlin-Karlsruhe.

im  Jahre  1902  320,43  M
1903  2  553,04
1904  4  495,72
1905  11  883,26
1906  17  500,72
1907  22  415,57
1908  24338,35
1909  28  499,57
19 10  3 1  866,51
»  »»  1911  33  414,94  &amp;gt;
„  „  1912  .  .  .  .  .46  569,15
An  letzterer  Summe  waren  39  pensionierte  Beamte  und  33  Witwen  beteiligt

&amp;gt;&amp;gt;
&amp;gt;  )
yy
yy
yy
yy
yy
yy

yy
yy
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yy
yy
yy

Arbeiter-Speisesaal  der  Fabrik  Wittenau.

ARBEITERUNTERSTÜTZUNGSFONDS.  Neben  dieser  Beamtenpensionskasse  besteht ­
  bei  der  Firma  ein  Arbeiterunterstützungsfonds  zu  dem  Zwecke,  aus  dessen  Zinsen
erkrankten  Arbeitern  neben  dem  ihnen  gesetzmäßig  zustehenden  Krankengelde  einen
besonderen  Zuschuß  zu  leisten,  sowie  in  Not  geratenen  Arbeitern  und  deren  Familien  einmalige ­
  oder  laufende  Unterstützungen  zuzuwenden.
Das  Vermögen  dieses  Arbeiterunterstützungsfonds  belief  sich  am  1.  Januar  1913
auf  ca.  1  150  000  M.
Die  Gesellschaft  hat  in  den  letzten  Jahren  zwecks  Erweiterung  ihrer  Fabrikationsmöglichkeiten ­
  viele  umfangreiche  Neubauten  aufgeführt  und  bei  der  Konstruktion  in  erster
Linie  hygienische  Grundsätze  zur  Richtschnur  genommen.  Alle  Räume  sind  luftig
und  hell,  mit  guten  Ventilationsvorrichtungen  versehen;  es  ist  dafür  gesorgt,  daß  das  Um ­
        <pb n="183" />
        Deutsche  Waffen-  und  Munitionsfabriken  Berlin-Karlsruhe.

105*

Küche  in  der  Fabrik  Wittenau.

kleiden  der  Arbeiter  und  das  Unterbringen  ihrer  Straßenkleider  in  gesonderten  Räumen
erfolgen  kann;  daß  ausreichende

WASCH-  UND  BADEEINRICHTUNGEN  vorhanden  sind  und  daß  Gelegenheit  geboten ­
  ist,  die  Mahlzeiten  innerhalb  großer

KANTINENSÄLE,  außerhalb  der  Arbeitsräume,  einzunehmen.  Es  ist  ferner  dafür
gesorgt,  daß  den  Arbeitern  gutes  und  reichliches  Essen  zu  mäßigen  Preisen  geboten ­
  wird.  In  Karlsruhe  wird  dieses  Essen  unter  dem  Selbstkostenpreise  seitens  der  Fabrik
geliefert  und  die  sich  ergebende  Verlustdifferenz ­
  aus  dem  Verdienst  beim  Verkauf
von  Getränken  und  kalten  Speisen  gedeckt.
In  Wittenau  werden  die  Speisen  zu  von  der
Fabrik  vorgeschriebenen  Preisen  von  einem
bestellten  Wirt  geliefert.  Für  die  aus  dem
Verkauf  von  Getränken  erzielten  Überschüsse ­
  hat  der  Wirt  eine  Abgabe  an  die
Fabrik  zu  leisten,  die  dem  Arbeiterunterstützungsfonds ­
  zugute  kommt.

BEHANDLUNGSZIMMER.  Für  plötzlich ­
  eintretende  Krankheits-  und  Unglücksfälle ­
  sind  besondere  Behandlungszimmer
eingerichtet,  in  welchen  Medikamente,  Ver-Wärmeschränke.
        <pb n="184" />
        io6*

Deutsche  Waffen-  und  Munitionsfabriken  Berlin-Karlsruhe.

Verbandhaus.

Verbandraum.

bandzeug  und  Tragen  bereitgehalten  werden.  Zur  ersten  Hilfeleistung  sind  gut  ausgebildete ­
  Heilgehilfen  während  der  Arbeitszeit  dauernd  zur  Stelle.
Die  hier  gebrachten  Abbildungen  geben  einen  Überblick  über  einzelne  vorhandene
Wohlfahrtseinrichtungen.

Karlsruher  Fabrik-Feuerwehr.
        <pb n="185" />
        107*

Friedr.  Dick,  W  erkzeug-  und  F  eilenf  abrik,
Eßlingen  a.  N.

Diese  Firma,  gegründet  1778,  welche  als  handwerksmäßiger  Betrieb  von  dem  jetzigen
Inhaber,  Herrn  Kommerzienrat  Paul  Dick,  im  Jahre  1875  übernommen  wurde,  hat  sich
zu  einer  der  ersten  Feilen-  und  Werkzeugfabriken  des  In-  und  Auslandes  mit  gegen  700
Arbeitern  emporgearbeitet,  und  ihre  Erzeugnisse  sind  heute  in  der  ganzen  Welt  verbreitet.
Wenn  auch  die  Verhältnisse  es  bis  jetzt  verhinderten,  daß  Arbeiterwohnhäuser  gebaut
wurden,  so  sind  doch  bereits  größere  Bauplätze  im  Gewand  Heller  für  diesen  Zweck  erworben
worden,  und  es  ist  in  Aussicht  genommen,  eine  Anzahl  Wohnhäuser  im  Laufe  des  nächsten
Jahres  zu  erstellen,  sobald  die  Stadt  Eßlingen  eine  Zugangsstraße  projektiert  und  hergestellt ­
  hat.
An  sonstigen  Wohlfahrtseinrichtungen  sind  außerdem  geschaffen  worden:
ARBEITER-PENSIONSKASSE  in  vorläufiger  Höhe  von  ca.  40  000  M.,  deren  Zinsen  zur
Unterstützung  von  arbeitsunfähigen  oder  teilweise  arbeitsunfähigen  Leuten  verwendet
werden.
BEAMTEN-PENSIONSKASSE  in  Höhe  von  ca.  30  000  M.,  deren  Summe  noch  erhöht,
und  deren  Erträgnisse  später  zum  Wohle  Dickscher  Beamten  benützt  werden  sollen.
KRANKENHILFSKASSE,  zu  welcher  die  Firma  einen  Betriebsfonds  von  3000  M.
gestiftet  hat,  und  deren  Verwaltung  von  ihr  unentgeltlich  besorgt  wird.
SPARKASSE  FÜR  ARBEITER  UND  BEAMTE,  in  welcher  die  angelegten  Gelder
und  zwar  bis  zu  500  M.  mit  6  %;  über  500  M.  mit  5  %  verzinst  werden.
MÄDCHENHEIM.  In  dem  Mädchenheim,  das  sich  auf  dem  Areal  der  Firma  befindet,
können  fremd  nach  Eßlingen  kommende  Arbeiterinnen  der  Firma  kostenlos  Aufnahme  für
die  Dauer  eines  Vierteljahres  finden.
URLAUBSGEWÄHRUNG  an  Arbeiter  unter  Fortbezahlung  des  Lohnes  ist  seit  mehreren ­
  Jahren  eingeführt  und  zwar:

Nach
77
77
77
77

Sodann  ist  noch  zu  erwähnen,  daß  die  Firma  Dick  seit  6  Jahren  Limonade  und  Sodawasser ­
  im  eigenen  Betriebe  hersteilen  läßt  und  dieselbe  zu  Selbstkosten  an  ihre  Arbeiter
und  Beamte  abgibt;  ab  1.  Januar  1913  wird  warme  Milch  zu  Selbstkosten  ausgeschenkt.
BRAUSEBÄDER,  die  in  der  Fabrik  eingerichtet  sind,  können  von  der  Arbeiterschaft
kostenlos  benützt  werden.
Durch  die  Beschaffung  von  Brennmaterialien  im  großen,  sowie  Nahrungsmitteln  wie  Obst,
Kartoffeln,  Seefische,  Kakao  usw.,  kommen  den  Fabrikangehörigen  Vergünstigungen  zugute.
Viele  der  in  Eßlingen  beschäftigten  Arbeiter  wohnen  nicht  in  der  Stadt  selbst,  sondern
in  den  umliegenden  Ortschaften,  wo  sie  billiger  wohnen  und  noch  nebenbei  ein  Stück  Feld
oder  Garten  besitzen.  Die  Firma  Dick  ist  schon  längst  sehr  vielen  ihrer  Arbeiter  an  die  Hand
gegangen,  daselbst  ein  Eigentum  zu  erwerben,  indem  sie  sich  für  Bezahlung  und  Erwerbungskosten ­
  verbürgte  und  so  vielen  fleißigen  und  ordentlichen  Leuten  zu  einer  eigenen
Wohnstätte  verhalf.
Es  ist  vorgesehen,  auch  fernerhin  beim  Abschluß  der  Bilanz  jährlich  gewisse  Beiträge
für  obige  Wohlfahrtszwecke  zurückzustellen.
        <pb n="186" />
        io8

Oscar  Dietrich,  Papierstoff-  und  Papierfabriken, ­
  Weißenfels  a.  S.
Im  Jahre  1875  hat  Oscar  Dietrich  die  in  nächster  Nähe  der  Eisenbahn  und  an  der  Saale
gelegene  ehemalige  Herzogliche  Brückenmühle,  die  am  18.  August  1307  von  dem  Landgrafen ­
  Friedrich  von  Thüringen  dem  Kloster  Beuditz  als  „Saalemühle  an  der  Brücke“
geschenkt  wurde,  gekauft,  umgebaut  und  darin  eine  große  Papierfabrik  errichtet,  sowie
den  bisherigen  Wasserbetrieb  durch  Dampfkraft  ergänzt.  Ende  der  80er  Jahre  im  vorigen
Jahrhundert  erbaute  die  Firma  oberhalb  der  Brückenmühle  eine  zweite  Fabrik,  die  außer
der  Papiererzeugung  die  Herstellung  von  Holzschliff  mittels  Dampfkraft  umfaßte.
Anfang  dieses  Jahrhunderts  nahm  die  Firma  noch  die  Herstellung  von  Strohzellstoff  auf.
Heute  beschäftigen  die  Anlagen  insgesamt  850  männliche  und  weibliche  Arbeiter  und
65  Beamte.  An  Löhnen  und  Gehältern  wurde  rund  1  000  000  M.  im  Jahre  gezahlt.  Die
tägliche  Erzeugung  beträgt  85  000  kg  Papier.  Der  Durchschnittsumschlag  der  Betriebe
an  Gütern  beläuft  sich  auf  520  000  kg  täglich,  wofür  jährlich  etwa  760  000  M.  Frachten
gezahlt  werden.  Der  Absatz  der  Erzeugnisse  erstreckt  sich  ins  In-  und  Ausland.
UNTERSTÜTZUNGS-  UND  WOHLFAHRTSKASSE.  Für  die  Mitarbeiter  des  Unternehmens ­
  ist  eine  Unterstützungs-  und  Wohlfahrtskasse  von  der  Firma  gestiftet,  die
zurzeit  über  75  000  M.  verfügt.  Über  die  Verwendung  der  Mittel  aus  dieser  Kasse  entscheidet ­
  der  Arbeiterausschuß.
ERHOLUNGSURLAUB.  Ferner  haben  alle  Beschäftigten,  die  mindestens  vier  Jahre
in  der  Firma  tätig  sind,  Anspruch  auf  Erholungsurlaub.  Während  dieser  Zeit  läuft  der
Lohn  natürlich  fort.
BÄDER.  Flußwasser-  und  warme  Bäder  in  den  städtischen  Badeanstalten  können  alle
Beschäftigten  nach  freier  Wahl  und  jederzeit  auf  Kosten  der  Firma  nehmen.  Außerdem ­
  befinden  sich  an  vielen  Betriebsstellen  in  den  Werkanlagen  unmittelbar  Bade-  und
Wascheinrichtungen  in  vollkommenster  Art.
GÄRTEN.  Den  langjährigen  Mitarbeitern  stehen  auch  im  direkten  Anschluß  an  die  Stadt
gute  Grundstücke  für  Schrebergärten,  Gemüse-  und  Ackerbau  auf  Kosten  der
Firma  zur  Verfügung,  und  wird  von  diesen  Einrichtungen  vielfach  Gebrauch  gemacht.
        <pb n="187" />
        109*

A.  M.  Eckstein  &amp;amp;  Söhne,
Fabrik  türkischer  Zigaretten,  Dresden.
Filialen  in  Dresden,  Altenberg,  Erbisdorf,  Halsbrücke
und  Niedercunnersdorf.
(Über  2000  Arbeiter.)

i.  OTTO-ECKSTEIN-STIFTUNG.  Aus  den  jährlichen  Betriebsüberschüssen  der  Firma
werden  5000  M.  bereitgestellt,  um  hierfür  Beamten,  welche  eine  fünfjährige  Tätigkeit
zurückgelegt  haben,  Lebens-  und  Altersrentenversicherungen  zu  erwirken.

2.  SPARKASSE  FÜR  BEAMTE  UND  ARBEITER.  Zinsfuß  5  %.  Die  hohe  Verzinsung
und  die  bequeme  Art  der  Ein-  und  Auszahlungen  regen  den  Sparsinn  an.

3.  ARBEITERFÜRSORGE.  Für  jedes  neugeborene  Kind  erhält  die  Mutter  eine  Ausstattung, ­
  bestehend  aus:

6  Hemdchen
6  Jüpchen
6  Lätzchen
2  Wickelbänder
15  Unterlagen
15  Windeln
1  Gummiunterlage
1  Steckbett  mit  Federfüllung
2  Bezüge  dazu

1  Deckbett  mit  Federfüllung
2  Bezüge  dazu
1  Kopfkissen  mit  Federfüllung
2  Bezüge  dazu
1  Schwamm
1  Stück  Seife
1  Badetuch.

Die  Einrichtung  soll  die  Kindersterblichkeit  bekämpfen  helfen.  Die  Ausstattungen
erleichtern  die  Pflege  und  fördern  somit  das  Gedeihen  der  Kinder,  da  die  Mütter  vielfach
wegen  Zeitmangels  selber  die  Wäsche  nicht  oder  nicht  rechtzeitig  fertigstellen  können
und  zudem  die  pekuniäre  Unterstützung  ihnen  sehr  gelegen  kommt.  Die  Vorteile  und  Annehmlichkeiten ­
  der  fertigen  Ausstattungen  werden  daher  von  den  Müttern  hoch  eingeschätzt. ­
        <pb n="188" />
        HO

Edler  &amp;amp;  Krische,  Hannover.
A.  Hauskasse.
Begründet  am  i.  November  1888.
Diese  Kasse  ist  fundiert  durch  Legate  der  verstorbenen  Inhaber  und  durch  jährliche
Zuweisungen.  Jeder  Angestellte  der  Firma  ist  Mitglied  der  Kasse.
INVALIDENGELD.  Jeder  Angestellte  der  mindestens  5  Jahre  bei  der  Firma  beschäftigt
gewesen  ist,  hat  bei  eingetretener  Invalidität  Anspruch  auf  Invalidengeld.  Dieses  beträgt
für  männliche  Mitglieder  pro  Woche  bei  5jähriger  ununterbrochener  Tätigkeit  im  Geschäft ­
  2  M.,  bei  10  jähriger  3  M.,  bei  25  jähriger  5  M.  und  bei  35  jähriger  7  M.,  für  weibliche
Mitglieder  pro  Woche  bei  5  jähriger  2  M.,  bei  10  jähriger  3  M.,  bei  25  jähriger  4  M.
STERBEGELD.  Bei  dem  Todesfälle  eines  Mitgliedes  wird  an  die  Hinterbliebenen  ein
Sterbegeld  gezahlt,  wenn  das  Mitglied  mindestens  2  Jahre  bei  der  Firma  beschäftigt  gewesen ­
  ist.  Das  Sterbegeld  beträgt  für  verheiratete  Mitglieder  60  M.,  für  unverheiratete  30  M.
Für  Jubilare  wird  Sterbegeld  nicht  gezahlt,  weil  ihr  Anteil  am  Jubiläumsfonds  im
Sterbefalle  zur  Auszahlung  gelangt.
EHRENGABE  FÜR  JUBILARE.  Diejenigen  Mitglieder,  welche  25  Jahre  bei  der  Firma
beschäftigt  gewesen  sind,  erhalten  eine  Ehrengabe  von  100  M.
UNTERSTÜTZUNGEN.  Über  Unterstützungen  in  Notfällen  aller  Art  entscheidet  der
Vorstand  von  Fall  zu  Fall  allein  und  endgültig.  Anträge  auf  Unterstützungen  sind  an
ein  Vorstandsmitglied  zu  richten,  welches  das  Weitere  veranlassen  wird.
B.  Die  Jubiläumsstiftung.
Begründet  am  27.  Oktober  1906.
Um  den  Tag  der  50jährigen  Jubelfeier  zu  ehren  und  in  Erinnerung  aller  zu  erhalten,
hat  sich  die  Firma  veranlaßt  gesehen,  eine  Jubiläumsstiftung  in  Höhe  von  100  000  M.
zu  begründen,  welche  in  der  Hauptsache  den  Jubilaren,  die  mindestens  25  Jahre  ihre  Arbeitskraft ­
  der  Firma  Edler  &amp;amp;  Krische  gewidmet  haben  und  hiernach  kein  Arbeitsverhältnis
mehr  mit  einer  anderen  Firma  eingegangen  sind,  als  Gegenleistung  für  ihre  lange  und  treue
Arbeit  zugute  kommen  soll.  Kontraktbrüchige  Arbeitnehmer  gehen  ihres  Anrechtes  verlustig.
Das  Kapital  kommt  nicht  zur  Auszahlung,  sondern  wird  in  den  Büchern  und  der  Bilanz
der  Firma  als  Jubiläumskonto  geführt.  Das  Kapital  von  100000  M.  wird  mit  5  %  p.  a.  verzinst.
Das  Recht  der  Jubilare  an  diesem  Fonds  begründet  sich  durch  den  Wert  und  die  Dauer
der  Arbeit,  die  sie  der  Firma  Edler  &amp;amp;  Krische  geleistet  haben.  Es  beziffert  sich  für
Arbeiterinnen  auf  30  M.,  für  Hilfs-  und  Berufsarbeiter  auf  50  M.,  für  kaufmännische  Angestellte ­
  und  Betriebsbeamte  auf  60  M.,  für  erste  technische  Vorsteher  der  3  Hauptabteilungen ­
  auf  75  M.,  für  Prokuristen  auf  100  M.  für  jedes  volle  Jahr,  welches  sie  bei  der
Firma  Edler  &amp;amp;  Krische  gearbeitet  haben.
Am  Jubiläumstage  eines  Arbeitnehmers  wird  der  25fache  Betrag  des  obigen  Satzes
dem  Jubilar  dadurch  übertragen,  daß  das  sich  ergebende  Kapital  dem  Konto  des  Jubilars
gutgeschrieben  wird.  Für  jedes  weitere  Jahr  wird  der  einfache  Betrag  des  obigen  Satzes
dem  Konto  zugeschrieben.  Eine  5proz.  Verzinsung  ihres  Guthabens  an  die  Jubilare  findet
erst  dann  statt,  wenn  der  Betreffende  berufsunfähig  geworden  ist.
Die  Hebung  des  Kapitals,  dessen  Verpfändung  ausgeschlossen  ist,  kann  nicht  stattfinden, ­
  so  lange  der  Berechtigte  lebt  und  nach  seinem  Tode  nur  seitens  einer  Witwe
oder  direkter  Nachkommen.  Sind  keine  Witwe  oder  keine  direkte  Nachkommen  da,  so
verbleibt  das  Kapital  der  Jubiläumsstiftung.  Die  Verwaltung  der  Jubiläumsstiftung  untersteht ­
  einem  Ausschüsse  von  10  Personen,  welche  von  den  Arbeitnehmern  gewählt  werden.
        <pb n="189" />
        III

Eisenhütten-  und  Emaillirwerk
Wilhelm  von  Krause  Gesellschaft  mit
beschränkter  Haftung,  Neusalz  a.  O.
Die  Gründung  dieses  altangesehenen  Werkes  reicht  bis  in  das  Jahr  1827  zurück.  Ihr
Ziel  war  die  Verwertung  der  reichen  Rasenerzlager  Niederschlesiens  und  die  Erschließung
der  damals  industriearmen  Gegend  für  den  Verkehr.  Das  als  Aktiengesellschaft  begonnene
Unternehmen  hatte  anfänglich  mit  mannigfachen  Schwierigkeiten  zu  kämpfen,  bis  es  in
alleinigen  Besitz  des  im  Jahre  1877  verstorbenen  Geheimen  Kommerzienrates  Friedrich
Wilhelm  von  Krause  in  Berlin  überging,  der  es  seinem  Sohne  Bankier  Wilhelm  von  Krause
letztwillig  hinterließ.  Nun  erst  begann  die  Zeit  der  Entwicklung,  durch  die  das  neuerdings
in  eine  Gesellschaft  mit  beschränkter  Haftung  umgewandelte  Werk  allmählig  zu  seiner
heutigen  Bedeutung  gelangte.
Ursprünglich  in  kleinstem  Maßstabe  angelegt,  beschäftigt  es  jetzt  1500  Arbeiter  und
umfaßt  auf  einem  Flächenraum  von  rund  59  ha:  4  Eisengießereien,  1  Emaillierwerk,
x  Stahlgießerei,  Werkstätten  für  allgemeinen  Maschinenbau,  1  Werkstatt  für  Fabrikation
von  Pumpen,  1  Schmiede,  3  Beschlagschlossereien,  1  galvanische  Anstalt,  1  Verzinnerei.
Es  wird  gearbeitet  mit:  7  Dampfkesseln,  4  Dampfmaschinen,  3  Sauggasanlagen,
6  Dynamomaschinen,  60  Motoren,  1  Akkumulatorenbatterie,  12  Kupolöfen,  1  Siemens-Martin-Ofen,
  1  Bessemerei,  25  Schmiedefeuern,  4  Dampf-,  Luft-  und  Friktionshämmern.
Eine  eigene  normalspurige  Bahn  verbindet  das  Werk  mit  dem  Bahnhof  Neusalz,  auf
der  der  Güterverkehr  durch  2  Lokomotiven  bewerkstelligt  wird.
Die  Erzeugnisse  des  Werkes,  deren  Absatz  sich  auf  alle  europäischen  Länder,  nach
Asien,  Afrika  und  Amerika  erstreckt,  wurden  auf  18  verschiedenen  Ausstellungen  prämiert.
Jüngst  ist  diesen  Auszeichnungen  die  Staatsmedaille  „Für  gewerbliche  Leistungen“  hinzugetreten. ­

Auf  dem  Gebiet  der  Arbeiterfürsorge  und  -Wohlfahrt  hat  das  Werk  zu  allen  Zeiten
Hervorragendes  geleistet.
ARBEITERWOHNHAUSKOLONIE.  Dieselbe  bildet  eine  freundliche,  kleine  Gartenstadt, ­
  der  sich  ein  Erholungspark  mit  schönen  Baumbeständen,  mit  sauber  gehaltenen
gut  gepflegten  Wegen  und  Ruhebänken  anschließt.  Er  wird  auch  von  anderen  Bewohnern
der  an  Naturschönheiten  armen  Stadt  Neusalz ­
  gern  aufgesucht.  Weitere
WOHNHÄUSER  FÜR  BEAMTE  UND
ARBEITER  liegen  ebenfalls  inmitten  gärtnerischer ­
  Anlagen.
BADEANSTALT.  Eine  gut  eingerichtete
Badeanstalt  mit  Zellenbädern  steht  zur  Benutzung. ­

SPEISEHÄUSER.  Zwei  helle,  luftige
Speisehäuser  gewähren  Unterkunft  zur  Einnahme ­
  mitgebrachter  Mahlzeiten.
KANTINE.  Eine  komfortabel  ausgestattete ­
  Kantine  liefert  Mittagskost  und  sonstige
Speisen,  sowie  erfrischende  Getränke  unter
Selbstkostenpreisen.  Eine
        <pb n="190" />
        112

Eisenhütten-  und  Emaillirwerk  Wilhelm  von  Krause  G.  m.  b.  H.,  Neusalz  a.  0.

KEGELBAHN  dient  zur  Unterhaltung.
Ein  großer  Saal  steht  zur  Abhaltung  von  Festlichkeiten, ­
  Freisprechen  von  Lehrlingen
und  dgl.  kostenlos  zur  Verfügung.
FEUERWEHR.  Eine  vorzüglich  organisierte, ­
  gut  geschulte  und  gut  ausgerüstete
Feuerwehr  tritt  bei  Bränden  nicht  nur  auf
dem  Werk,  sondern  auch  in  der  Stadt  Neusalz ­
  in  Tätigkeit.
WEIHNACHTSFEIER.  Eine  alte  schöne
Sitte  ist  die  alljährlich  für  Arbeiter  des  Werkes ­
  und  deren  Witwen  und  Waisen  stattfindende ­
  Weihnachtsfeier,  wobei  Geldgeschenke ­
  und  Gebäck  verteilt  und  alle
Anwesenden  bewirtet  werden.  Besonders  Bedürftige ­
  werden  außerdem  noch  mit  Kleidungsstücken,  mit  Spielzeug  für  ihre  Kinder  u.  dgl.
mehr  beschenkt.
PRÄMIENZUSCHÜSSE.  Den  Arbeitern  ist  unter  vorteilhaften  Bedingungen  Gelegenheit ­
  gegeben,  entweder  für  das  eigene  Alter  oder  für  ihre  Hinterbliebenen  Kapital  zu  versichern. ­
  Das  Werk  leistet  hierfür  namhafte  Prämienzuschüsse.
Dem  Bedürfnis  nach  guter  Lektüre  der  Arbeiter  wird  weitgehend  Rechnung  getragen.
Strebsamen  Arbeitern  wird  der  Besuch  von  Fachausstellungen  zur  Erweiterung  ihres  Könnens
und  zu  nützlicher  Anregung  ermöglicht.
JUGENDFÜRSORGE.  Besondere  Unterstützung  erfährt  die  Jugendfürsorge  durch
unterhaltende  Veranstaltungen,  durch  Beteiligung  an  patriotischen  Feiern,  durch  Ermöglichung ­
  von  Wassersport  u.  dgl.
PENSIONSZUSCHÜSSE.  Das  Werk  leistet  über  die  gesetzliche  Verpflichtung  hinaus
Beihilfen  in  Krankheitsfällen  bei  Familienmitgliedern  der  Arbeiter.  Es  unterstützt  in  Fällen
von  Not,  gewährt  Altersschwachen  Erleichterungen  im  Arbeitsverdienst,  es  leistet  Pensionszuschüsse ­
  an  Invalide.
Eine  seiner  wichtigsten  Aufgaben  erblickt  das  Werk  in  der  Aufstellung  von  Spezialmaschinen, ­
  sowie  in  allen  nur  möglichen  Verbesserungen  der  Fabrikationseinrichtungen
nach  neuesten  technischen  Fortschritten  zur  Erhöhung  des  Arbeitsverdienstes  unter  Schonung ­
  der  Kräfte  des  einzelnen  und  zur  Erhaltung  seiner  Gesundheit.
GELDGESCHENK.  Ununterbrochene  25jährige  Dienstzeit  belohnt  das  Werk  durch
Geldgeschenk  mit  ehrender  Ansprache.  Es  veranstaltet  zum  50jährigen  Arbeitsjubiläum
unter  Hinzuziehung  der  Angehörigen  und  der  näheren  Arbeitskollegen  Festfeiern,  denen
die  Überreichung  von  Geschenken  und  größeren  Geldbeträgen  voranzugehen  pflegt.  Zurzeit ­
  befinden  sich  auf  dem  Werke
280  Arbeiter,  Meister  und  Beamte,  welche  bereits  ein  Jubiläum  gefeiert  haben.  Im  Jahre
1913  werden  30  hinzutreten.
Eine  Anzahl  der  Jubilare  trägt  staatliche  Dekorationen.
Die  Folge  dieser  sozialen  Fürsorge  ist  ein  sehr  glückliches  Verhältnis  zwischen  Arbeitgeber ­
  und  Arbeitnehmer.  Bei  letzteren  herrscht  ein  mustergültiger  Geist  und  große  Anhänglichkeit ­
  an  das  Werk.

Kantine.
        <pb n="191" />
        U3*

*8

Geringswalder  Stuhlfabrik  August  Ettig
Inhaber:  R.  Ehnert.
Die  Geringswalder  Stuhlfabrik  von  August  Ettig  in  Geringswalde  (Sa.),  welche
bessere  Sitzmöbel,  wie  Stühle,  Sessel  und  Garnituren  in  allen  Holz-  und  Stilarten  fabriziert,
konnte  am  7.  September  1912  auf  ein  5ojähriges  Bestehen  blicken.  Aus  diesem  Anlaß
stiftete  der  Inhaber  derselben  Herr  Reinhard  Ehnert  für  die  Beamten  und  Arbeiter  10  000  M.
dergestalt,  daß  die  Zinsen  zur  Linderung  von  Notlagen  dienen  sollen.
        <pb n="192" />
        II4 '  Maschinenpapierfabriken  W.  Euler,
Bensheim  (Hessen).

Die  Wohlfahrtseinrichtungen  für  Beamte  und  Arbeiter  haben  noch  dem  Seniorchef
der  Firma,  Herrn  Kommerzienrat  Euler,  stets  besonders  am  Herzen  gelegen.  Schon  in
den  Jahren,  als  der  Betrieb  noch  klein  war  und  schwer  zu  kämpfen  hatte,  um  sich  aus  einem
unter  den  Vorbesitzern  mehrfach  fallierten  Unternehmen  zu  den  Anfangsgründen  seiner
heutigen  Bedeutung  durchzuringen,  traf  Herr  Kommerzienrat  die  ersten  Wohlfahrtseinrichtungen, ­
  bestehend  in  einer
WEIHNACHTSBESCHERUNG  für  Arbeiter  und  deren  Angehörige,  bei  der  Geldgeschenke
für  erstere  und  Kleidung  für  die  letzteren  zur  Verteilung  kamen.  Diese  Einrichtung  ist  zu
einer  dauernden  geworden,  sie  hat  dem  Aufblühen  des  Betriebes  entsprechend  an  Umfang
stets  zugenommen,  und  es  wurden  beispielsweise  bei  der  letzten  Weihnachtsfeier  an  328  Arbeiter ­
  und  Arbeiterinnen  Geldgeschenke,  nach  Maßgabe  ihrer  Dienstjahre,  von  3  M.
bis  100  M.  verteilt,  und  410  Kinder  im  Alter  bis  zu  14  Jahren  wurden  alle  mit  vollständiger ­
  Kleidung,  Stiefeln  und  sonstigen  Weihnachtsgaben  beschenkt.
An  weiteren  Wohlfahrtseinrichtungen  wären  zu  nennen  :  Die  Errichtung  von  ARBEITERWOHNUNGEN, ­

  deren  erste
auch  schon  in  den  80  er
Jahren  erbaut  wurde,  und
die  sich  inzwischen  auf  die
Zahl  von  33  Wohnungen
gesteigert  haben,  die  Arbeitern ­
  zu  einer  Miete  überlassen ­
  werden,  welche  eine
etwa  zweiprozentige  Verzinsung ­
  des  Anlagekapitals
darstellt.
Eine  BETRIEBSKRANKENKASSE ­
  wurde  im  J  ahre

Beamtenwohnhaus  (4  Wohnungen).
Erbaut  von  Prof.  Heinr.  Metzendorf.

1888  ins  Leben  gerufen,
und  zwar  mit  einer  Beitragsleistung ­
  seitens  der  Firma
von  50  %,  an  Stelle  der  gesetzlichen ­
  33  y 3 %.
Am  Tage  des  25  jährigen ­
  Bestehens  der  Firma
hat  Herr  Kommerzienrat
Euler  einen  ALTERS-  UND
INVALIDITÄTSFONDS  für
Arbeiter  mit  einer  erstmaligen ­
  Stiftung  von  20000  M.
gegründet.  Dieser  Fonds  ist

bis  jetzt  durch  weitere  Zuwendungen  seitens  der  Inhaber  der  Firma  zu  einem  Kapital  von
60  000  M.  angewachsen,  dessen  Zinsen  zum  Besten  von  invaliden  Arbeitern  Verwendung  finden.
Weiterhin  besteht  eine  Stiftung  für  UNTERSTÜTZUNG  VON  WÖCHNERINNEN  unter
den  Arbeiterfrauen,  die  erst  vor  kurzem  mit  einem  Fonds  von  5000  M.  ins  Leben  gerufen
wurde  und  die,  wie  auch  der  Alters-  und  Invaliditätsfonds,  mit  der  Zeit  einen  weiteren  Ausbau ­
  erfahren  soll  und  wird.
Weitere  Wohlfahrtseinrichtungen  sind:  KOSTENLOSE  BADEEINRICHTUNG  für
Arbeiter,  LÄNGERER  SOMMERURLAUB  für  Beamte  und  Werkführer,  nach  Maßgabe ­
  ihrer  Dienstzeit,  wozu  von  diesem  Jahre  ab  noch  die  weitere  Einrichtung  treten
soll,  daß  Arbeitern, ­
  die  25  Jahre
und  darüber  im
Betriebe  tätig  sind,
ein  achttägiger
Urlaub  mit  Verpflegung ­
  in  einem
dem  oberbayerischen ­
  Besitz  des
Herrn  Kommerz.-R.
Euler  angegliederten
Erholungsheim  gewährt ­
  werden  soll.

Werkmeisterhaus  (3  Wohnungen).
Erbaut  von  Prof.  Heinr.  Metzendorf.

Arbeiterwohnhaus  (3  Wohnungen).
Erbaut  von  Prof.  Heinr.  Metzendorf.
        <pb n="193" />
        ri 5

*

Farbenf  abriken  vorm.  Friedr.  Bayer  &amp;amp;  Co.,
Leverkusen  bei  Cöln.

Die  Firma  Friedr.  Bayer  wurde  1850  gegründet  und,  nachdem  sie  im  August  1863  von
den  Herren  F.  Bayer  und  F.  Weskott  in  die  Firma  Friedr.  Bayer  &amp;amp;  Co.  umgeändert  war,
1881  in  eine  Aktiengesellschaft  unter  der  Firma  Farbenfabriken  vorm.  Friedr.  Bayer  &amp;amp;  Co.
umgewandelt.
Im  Jahre  1891  begann  die  Übersiedelung  der  Firma  nach  Leverkusen  bei  Köln,  dem
heutigen  Sitz  des  Unternehmens.  Vorsitzende  des  Aufsichtsrats  sind  Geh.  Regierungsrat
Dr.  v.  Böttinger,  Mitglied  des  Herrenhauses,  und  Geh.  Kommerzienrat  Friedrich  Bayer.  Das
Direktorium,  dessen  Vorsitzender  der  Generaldirektor  Geh.  Regierungsrat  Prof.  Dr.  Dr.  ing.
C.  Duisberg  ist,  besteht  aus  15  Mitgliedern,  denen  noch  42  Prokuristen  zur  Seite  stehen.
Das  Betriebskapital  beläuft  sich  auf  36  Millionen  Mark  Aktien,  25  Millionen  Mark  Obligationen ­
  und  14  Millionen  Mark  Reservefonds.  Das  Personal  der  Firma  umfaßte  Anfang  1913
ca.  7900  Arbeiter  und  über  2100  Beamte,  einschließlich  der  Filialen.
Die  Farbenfabriken  vertreten  den  Grundsatz,  daß  sie  nicht  ausschließlich  Geschäftsunternehmung ­
  sind,  sondern  daß  sie  auch  soziale  und  ethische  Aufgaben  zu  erfüllen  haben.
Denn  nur  durch  deren  Lösung  kann  das  für  alle  Teile  so  förderliche  und  befriedigende  Gefühl
der  Zusammengehörigkeit  zwischen  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer  zustande  kommen  und
dauernd  gestärkt  werden.  Deshalb  hat  die  Fabrik,  und  zwar  durchaus  unabhängig
von  der  Lohnfrage,  eine  stetig  wachsende  Reihe  von  Einrichtungen  zur  Hebung  der
materiellen  Lage,  zur  Verbesserung  der  Lebensführung,  zur  Hebung  der  allgemeinen  Bildung
und  zur  Förderung  der  Geselligkeit  geschaffen.
Die  gesamten  Wohlfahrtseinrichtungen  umfassen  5  größere  Abteilungen:
Einrichtungen  zur  Hebung  der  materiellen  Lage.
Kassen  und  Prämien.
Einrichtungen  auf  dem  Gebiete  des  Bildungswesens  einschl.  Vereine.
Stiftungen  einzelner  Personen.
Anhang:  Die  Stellung  des  Arbeiters  innerhalb  der  Organisation  des
Unternehmens.
Die  Gebiete  der  Abteilungen  greifen  teilweise  ineinander  über;  für  die  Trennung  sind
im  wesentlichen  verwaltungstechnische  Gründe  maßgebend  gewesen.
Die  erste  Abteilung,  die  „Wohlfahrtsabteilung“,  untersteht  einem  ehemaligen  Pionier-Offizier,
  Hauptmann  Wernicke,  die  dritte,  die  „Zentralstelle  für  Bildungswesen“,  leitet  ein
Bibliothekar,  der  das  preußische  Staatsexamen  gemacht  hat,  Dr.  phil.  H.  Caspari,  an  der
Spitze  der  fünften  steht  ein  „Sozialsekretär“,  Dr.  rer.  pol.  H.  Schultze.  Die  Angelegenheiten
der  Abteilungen  zwei  und  vier  werden  je  nach  dem  Inhalt  der  Einrichtung  von  den  genannten ­
  Herren  oder  der  in  Betracht  kommenden  Fabrikabteilung  geordnet.
Sämtliche  Einrichtungen  werden,  soweit  nicht  einzelne  Ausnahmen  in  der  Natur  der
Sache  selbst  liegen,  von  Ausschüssen  von  Beamten  und  Arbeitern  unter  dem  Vorsitz  des
betreffenden  Abteilungsvorstandes  verwaltet.  Bei  den  besonderen  Einrichtungen  für  weibliche ­
  Werks-  und  Familienangehörige  wirkt  in  bestimmten  Fällen  auch  der  Frauenverein
*8*
        <pb n="194" />
        n6*

Farbenfabriken  vorm.  Friedr.  Bayer  &amp;amp;  Co.,  Leverkusen.

der  Farbenfabriken  mit.  Die  Ausschüsse  halten  regelmäßige  Sitzungen  ab,  in  denen  alle
Einrichtungen,  Anschaffungen,  Verbesserungen  durchberaten,  die  Wünsche  und  Beschwerden ­
  geprüft  und  die  Ergebnisse  zu  Protokoll  genommen  werden;  letzteres  wird  dem  Direktorium ­
  zur  Genehmigung  unterbreitet.  Es  hat  sich  diese  Selbstverwaltung  der  Wohlfahrtseinrichtungen ­
  durch  die  beteiligten  Arbeiter  und  Beamten  sehr  gut  bewährt  und  besonders ­
  fördernd  auf  das  Gefühl  der  Zusammengehörigkeit  zwischen  Direktorium  und
Werksangehörigen  gewirkt.
Die  Ausgaben  für  alle  Einrichtungen  zerfallen  in  gesetzliche  und  freiwillige.  1912
betrugen  erstere  271  300  M.,  letztere  rund  2203000  Mark.  Sie  werden  teils  aus  laufenden
Zuschüssen  der  Firma,  teils  aus  den  Zinsen  verschiedener  Fonds  (Wohlfahrtsfonds  2  Millionen
Mark,  Arbeiterunterstützungsfonds  4  200  000  M.,  Beamtenunterstützungsfonds  2  292  000  M.)
bestritten.  Jeder  Werksangehörige  erhält  ein  sog.  „Merkbuch“,  in  dem  sämtliche  Einrichtungen ­
  genau  beschrieben  sind,  er  erhält  ferner  regelmäßige  Jahresberichte  über  sämtliche ­
  Einrichtungen.  Zusätze,  Neuerungen,  Ausführungsbestimmungen  usw.  werden  durch
Anschläge,  sowie  durch  Bekanntmachungen  in  der  Fabrikzeitschrift  „Erholung“  zu  allgemeiner ­
  Kenntnis  gebracht.
I.  Einrichtungen  zur  Hebung  der  materiellen  Lage
der  Werksangehörigen.
A.  Gesundheitspflege.
AUFENTHALTS-,  UMKLEIDE-,  WASCH-  und  BADERÄUME.  FLUSSBÄDER.  Die
Firma  besitzt  zurzeit  in  Leverkusen  84  gemütlich  eingerichtete,  künstlerisch  ausgeschmückte

Ein  Aufenthaltsraum.
        <pb n="195" />
        Farbenfabriken  vorm.  Friedr.  Bayer  &amp;amp;  Co.,  Leverkusen.

Aufenthaltsräume,  in  denen  der
Arbeiter  sich  erholen  und  seine
mitgebrachten,  in  besonderen
Wärmeschränken  aufbewahrten
Mahlzeiten  einnehmen  kann.  Zu
jedem  derartigen  Raum  gehört
ein  Umkleide-  und  ein  Baderaum.
Das  Baden  ist  obligatorisch  und
muß  mindestens  einmal  in  der
Woche  geschehen.
Die  Firma  besitzt  außerdem
eine  große  Rheinbadeanstalt  und
wird  demnächst  in  der  Kolonie  III
eine  besondere  Badeanstalt  für
die  Familienangehörigen  erbauen.
Bis  zu  deren  Fertigstellung  ist  den
Frauen  und  Kindern  der  Besuch
bestimmter  Fabrikbadeanstalten  Wöchnerinnenheim  (Innenansicht),
gestattet.
Außer  den  in  der  Fabrik  befindlichen  Aufenthaltsräumen  sind  bei  den  Eingängen
noch  drei  größere  Wartehallen  vorhanden,  in  denen  der  Arbeiter  das  Essen  in  Gesellschaft
seiner  Familienangehörigen  einnehmen  kann.
POLIKLINIKEN.  Die  Fabrik  besitzt  zwei  Polikliniken,  eine  in  Leverkusen  und  eine
in  Elberfeld  ,  die  unter  Leitung  von  5  Fabrikärzten  stehen  und  von  den  Angestellten  und
Arbeitern  jederzeit  benutzt  werden  dürfen.  Die  ärztliche  Behandlung  für  die  Arbeiter  ist
kostenlos.  Ebenso  wird  mehrere  Male  in  der  Woche  für  die  Familienangehörigen  unentgeltlich ­
  Sprechstunde  abgehalten.
WÖCHNERINNENHEIM  UND  FÜRSORGESTELLEN.  Das  Wöchnerinnenheim,  am
1.  August  1905  eröffnet,  untersteht  der  Leitung  eines  Arztes,  den  mehrere  geburtshilflich
ausgebildete  Schwestern  unterstützen.  Die  Aufsicht  führt  ein  aus  dem  Frauenverein  der
Farbenfabriken  gebildeter  Ausschuß.  Zurzeit  sind  außer  den  Verwaltungs-,  Wohn-  und
Küchenräumen  1  Zimmer  mit  4  Betten  und  5  Zimmer  mit  je  2  Betten  vorhanden.  Die
Zahl  der  Geburten  betrug  im  Jahre  1911  246.
Durch  den  Anstaltsarzt  findet
wöchentlich  zweimal  eine  unentgeltliche ­
  Sprechstunde  für  unterleibskranke ­
  Arbeiterfrauen  statt.
An  dieser  Stelle  seien  noch  die
Säuglings-  und  Mütterberatungsstelle, ­
  sowie  die  Beschaffung  guter
Säuglingsmilch  genannt.  Auch
eine  besondere  Fürsorgestelle  für
Lungenkranke  gehört  hierhin.
Hausbesuche  bei  Kranken
und  andere  Pflegearbeiten  übernehmen ­
  die  vier  Rote-Kreuz-Schwestern,
  die  in  einem  besonderen ­
  Schwesternhaus  in  der  Arbeiterkolonie ­
  wohnen.
FRAUENVEREIN.  Der  1905
gegründete  Verein  hat  zurzeit  Sprechstunde  der  Mütterberatungsstelle.
        <pb n="196" />
        ii  8*

Farbenfabriken  vorm.  Friedr.  Bayer  &amp;amp;  Co.,  Leverkusen.

rund  900  Mitglieder.  Er  gewährt  den  hilfsbedürftigen  Werksangehörigen  der  Farbenfabriken ­
  Pflege  im  Falle  der  Krankheit,  ferner  Nahrungsmittel  und  Kleidung  bei  Hilfsbedürftigkeit. ­
  Zu  Weihnachten  findet  eine  Bescherung  aller  unterstützungsbedürftigen
Arbeiterfamilien  statt.  Weihnachten  1912  nahmen  150  Familien  mit  600  Kindern  an  dieser
Bescherung  teil.
Dem  Frauenverein  stehen  die  bereits  genannten  Schwestern  zur  Seite.  Den  Zwecken
der  Krankenpflege,  Rekonvaleszenz  usw.  dienen  ferner  eine  Reihe  von  Stiftungen,  die  an
anderer  Stelle  im  Zusammenhang  besprochen  werden.
B.  Ernährung  und  Erholung.
Einige  dieser  Einrichtungen  dienen  gleichzeitig  der  Pflege  der  Geselligkeit  und  der
Bildung.
KAUFHAUS.  Das  Kaufhaus  ist  ein  auf  dem  Prinzip  der  Konsumanstalt  beruhendes
Unternehmen,  das  seinen  Hauptsitz  in  Wiesdorf  hat  und  in  Flittard  eine  Filiale  besitzt.
Der  große  Neubau  mit  seinen  drei  Abteilungen  für  Kolonialwaren,  für  Manufaktur-  und
Schuhwaren  und  für  alle  Bedarfsartikel  des  Haushalts  wurde  1910  eröffnet.  Das  Kaufhaus
verfolgt  einen  doppelten  Zweck:  erstens  sollen  die  Werksangehörigen  für  ihr  Geld  einwandfreie ­
  gute  Ware  erhalten  und  sich  dabei  an  Barzahlung  gewöhnen,  zweitens  sollen  die
ortsüblichen  Preise  reguliert  werden.  Der  Umsatz  des  letzten  Geschäftsjahres  betrug  über
1  Million  Mark.  Die  jährliche  Rabattrückzahlung,  die  jedesmal  kurz  vor  Weihnachten
erfolgt,  betrug  meist  10%,  so  daß  Ende  1912  über  100  000  M.  den  Käufern  zurückgezahlt
werden  konnten.  Die  Verwaltung  des  Kaufhauses  erfolgt,  wie  bei  allen  derartigen  Ein-Kaufhaus:

  Kolonialwarenhandlung.
        <pb n="197" />
        Farbenfabriken  vorm.  Friedr.  Bayer  &amp;amp;  Co.,  Leverkusen.

ii  9*

Erholungshaus  (Gesamtansicht).
richtungen,  durch  einen  Ausschuß,  in  dem  die  verschiedenen  Gruppen  der  Werksangehörigen
vertreten  sind;  auch  zwei  Beamten-  und  zwei  Arbeiterfrauen  gehören  ihm  an.
SPEISEANSTALT  FÜR  ARBEITER  UND  ERFRISCHUNGSRAUM.  In  der  Arbeiterspeiseanstalt, ­
  die  innerhalb  der  Fabrik  liegt  und  für  300  Arbeiter  Raum  bietet,  werden  zweierlei ­
  Mittagessen,  ein  einfaches  und  ein  besseres,  verabreicht;  die  Karte  für  6  Mittagessen
kostet  2  M.  bzw.  3.60  M.,  während  das  Einzelessen  mit  40  Pfg.  bzw.  65  Pfg.  berechnet  wird.
Im  Erfrischungsraum  erhalten  die  Werksangehörigen  zum  Selbstkostenpreis  gegen
Barzahlung  Brot,  Butter,  Fleisch-  und  Wurstwaren,  Käse  und  Fische  jeder  Art,  ferner
alkoholfreie  Getränke,  wie  Kaffee,  Milch,  Fleischbrühe,  Selterwasser,  Limonade.
FABRIKKASINO.  Das  1912  teilweise  eröffnete  Fabrikkasino  enthält  neben  einer
größeren  Reihe  von  Räumen  für  gesellschaftliche  Zwecke,  für  Junggesellenwohnungen
und  Fremdenbesuch  einen  großen  Speisesaal,  in  dem  über  800  Personen  gleichzeitig  essen
können.  Dieser  Saal  dient  zur  Einnahme  des  warmen  Frühstücks  für  die  Werksangehörigen
mit  sog.  englischer  Arbeitszeit,  die  dort  mittags  ein  ca.  75  Pfg.  kostendes  Essen  erhalten,
für  welches  die  Teilnehmer  selbst  nur  20  Pfg.  bezahlen.  Das  Fabrikkasino  ist  auf  das  modernste ­
  ausgestattet  und  besitzt  mustergültige  Küchen-,  Keller-  und  Kühlanlagen.
BEAMTENKASINO.  In  diesem,  in  erster  Linie  für  die  Zwecke  der  Kasinogesellschaft
der  oberen  Beamten  bestimmten  Gebäude  befindet  sich  Gelegenheit  zur  Einnahme  von
Mahlzeiten,  auch  sind  Junggesellenwohnungen  darin  untergebracht.  Das  Beamtenkasino
besitzt  außerdem  eine  geräumige  Kegelbahn.  Im  Park  des  Beamtenkasinos  befinden  sich
noch  zwei  Gebäude,  die  Wohnungen  für  unverheiratete  Chemiker  und  Ingenieure  enthalten.
GESELLSCHAFTSHAUS.  Das  in  Wiesdorf  befindliche  Gesellschaftshaus  dient  den
geselligen  Zwecken  der  aus  allen  Kreisen  der  Beamtenschaft  bestehenden  Gesellschaft  „Gesellschaftshaus“. ­
  Es  enthält  Restaurant,  Säle,  Kegelbahn  und  besitzt  einen  größeren  Garten.
ERHOLUNGSHAUS.  Das  Erholungshaus  ist  in  erster  Linie  für  die  Arbeiter  bestimmt,
doch  kann  jeder  Werksangehörige  Mitglied  werden.  Die  Zahl  der  Mitglieder  beträgt  jetzt  über
3000,  darunter  rund  800  Beamte.  Zweck  der  Einrichtung  ist  die  Pflege  der  Geselligkeit  unter
        <pb n="198" />
        Farbenfabriken  vorm.  Friedr.  Bayer  &amp;amp;  Co.,  Leverkusen..

120*

Arbeiterkolonie  Wiesdorf:  Straßenbild.

sämtlichen  Werksangehörigen.  In
dem  1908  fertiggestellten  Bau  befinden ­
  sich  ein  großer  Theaterund
  Festsaal  für  1300  Personen,
Restaurationsräume  (ohne  Trinkzwang, ­
  es  gibt  wohl  Bier  und
billige  Weine,  aber  keine  Liköre),
mehrere  kleinere  Säle,  darunter
einen  300  Personen  fassenden
Vereinssaal,  einen  Vortragssaal
mit  Experimentiervorrichtungen,
mehrere  Kegelbahnen,  einen  Lesesaal ­
  usw.
In  dem  Ausschuß,  der  das
Erholungshaus  verwaltet,  sind
sämtliche  Fabrikvereine  und  Arbeitergruppen ­
  vertreten.

C.  Unterkunft.

ARBEITERWOHNUNGEN.  Die  Firma  vermietet  zu  billigem  Preis  Wohnungen  von
2—6  Zimmern  an  ihre  Arbeiter.  Zurzeit  bestehen  über  1200  solcher  Wohnungen,  eine
Zahl,  die  jährlich  um  120—200  vergrößert  wird.
Der  Zweck  dieser  Anlagen  ist  in  erster  Linie,  denjenigen  Arbeitern,  die  dauernd  bei
der  Firma  bleiben  wollen,  gesunde,  behagliche  und  schöne  Wohnungen  zur  Verfügung

Arbeiterkolonie  Wiesdorf:  Die  Hauptstraße.
        <pb n="199" />
        Farbenfabriken  vorm.  Friedr.  Bayer  &amp;amp;  Co.,  Leverkusen.  121*

zu  stellen.  Zu  jeder  Wohnung  gehört  ein  besonderer  Garten.  Diese  Wohnungen  werden
meist  im  Vierfamilienhaus  angelegt,  so  daß  jede  Familie  mit  getrenntem  Eingang  ein  Viertel
des  Grundrisses  zugeteilt  erhält  und  dafür  15  bis  25  M.  monatliche  Miete  zu  zahlen  hat.
Von  den  alten,  allzu  gleichmäßigen  Ziegelsteinbauten,  die  man  noch  vor  14  Jahren  aufführte,
  ist  man  mehr  und  mehr  zu  Bauarten  im  Schweizer,  Thüringer  und  ähnlichem  Stil
mit  Vorgärten  neben  den  hinter  dem  Hause  liegenden  Gemüsegärten  übergegangen.  Daß
die  Arbeiterwohnungen  auch  der  Fabrik  direkten  Vorteil  bringen,  wird  gern  zugegeben,
daß  sie  aber  lediglich  der  Beschränkung  der  Freizügigkeit  und  der  „Fesselung“  dienen
sollten,  ist  eine  Verleumdung,  deren  Absicht  allzu  durchsichtig  ist.  Man  vergleiche  die
reizenden  Häuser  nur  mit  den  schmutzigen  Mietskasernen,  den  „Aftermietzimmern“,  um

Arbeiterkolonie  Wiesdorf:  Einzelnes  Haus.

genau  zu  ermessen,  wie  unendlich  wichtig  für  die  Gesundheit  und  für  das  Familienleben
des  Arbeiters  diese  Wohnkolonien  sind!
BEAMTENWOHNUNGEN.  Ein  kleinerer  Teil  der  Wohnungen  in  den  Arbeiterkolonien
wird  als  sog.  „Meister-  und  Aufseherwohnungen“  ausgeführt,  die  auch  den  Beamten  vermietet ­
  werden  können.  Sie  sind  geräumiger  angelegt  und  befinden  sich  meist  an  Straßenecken ­
  und  Plätzen.
Für  die  verheirateten  oberen  Beamten,  die  aus  Betriebsrücksichten  beim  Werk  wohnen
müssen,  hat  die  Firma  in  Leverkusen  eine  besondere  Beamtenkolonie  errichtet.  Diese  sehr
geräumigen  schönen  Wohnungen  sind  meist  als  Doppelhäuser  gebaut,  von  Gärten  umgeben
und  erreichten  Ende  1912  die  stattliche  Zahl  von  rund  100.  Der  Junggesellenwohnungen
in  den  verschiedenen  Kasinobauten  ist  bereits  oben  gedacht.
EIGENHEIMKOLONIE.  Die  Firma  hat  in  letzter  Zeit  ihren  Beamten  einen  größeren
Geländekomplex,  der  ca.  x  km.  östlich  von  der  Fabrik  liegt,  zur  Verfügung  gestellt,  damit
        <pb n="200" />
        Farbenfabriken  vorm.  Friedr.  Bayer  &amp;amp;  Co.,  Leverkusen.

122*

Beamtenkolonie  in  Leverkusen:  Doppelhaus.

sie  eigene  Häuser  nach  ihrem  Geschmack  erbauen  können.  Bei  der  Aufbringung  der  nötigen
Geldmittel  kommt  die  Firma  den  Beamten  in  weitgehender  Weise  entgegen.  Wünscht
später  ein  Eigentümer  sein  Anwesen  wieder  zu  verkaufen,  so  behält  sich  die  Firma,  damit
in  der  Eigenheimkolonie  nur  ihre  Beamten  wohnen,  das  Vorkaufsrecht  vor;  ferner  verpflichtet ­
  sie  sich  auch  noch,  wenn  ein  Eigentümer  aus  der  Firma  austritt,  stirbt  oder  aus
irgendeinem  triftigen  Grunde  für  sein  Anwesen  keine  Verwendung  mehr  hat,  es  so  zu  kaufen,
daß  der  bisherige  Bewohner  keinerlei  Verluste  erleidet.
JUNGGESELLENHEIM.  Das  Junggesellenheim  bezweckt,  den  Arbeitern  der  Farbenfabriken ­
  Gelegenheit  zu  billigem  Unterkommen  und  billiger  Beköstigung  zu  geben.  Da  die
bisherigen  zwei  Heime  mit  ihren  ca.  220  Betten  nicht  mehr  ausreichen,  ist  ein  großes,  neues
„Ledigenheim“  zu  300  Betten  mit  Einzelwohnräumen  geplant.
MÄDCHENHEIM.  Das  Mädchenheim,  welches  1905  zusammen  mit  der  Haushaltungsschule ­
  im  sog.  Wohlfahrtspark  in  Wiesdorf  erbaut  wurde,  soll  den  Arbeiterinnen,  deren
Familien  nicht  am  Orte  wohnen,  Beköstigung  und  Wohnung  geben.  Das  Heim  bietet
42  Mädchen  Platz,  die  an  Schlaf-  und  Beköstigungsgeld  75  Pfg.  (unter  17  Jahren)  bzw.
85  Pfg.  (über  17  Jahren)  zu  zahlen  haben.

II.  Kassen,  Prämien  und  sonstige  Einrichtungen.
A.  Sparkassen.
Zur  Förderung  des  Sparsinns  der  Arbeiter  sind  eine  Reihe  von  Sparkassen  ins  Leben
gerufen  worden,  von  denen  jede  wiederum  besonderen  Zwecken  dient.
JUGENDSPARKASSE.  Die  Jugendsparkasse  ist  eine  Zwangssparkasse,  der  auf  Grund
der  Fabrikordnung  alle  minderjährigen  Arbeiter  und  Arbeiterinnen  angehören  müssen;
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        Farbenfabriken  vorm.  Friedr.  Bayer  &amp;amp;  Co.,  Leverkusen.  123*

darüber  hinaus  werden  freiwillige  Mitglieder  bis  zur  Erreichung  des  25.  Lebensjahres  zugelassen. ­
  Die  regelmäßigen  wöchentlichen  Beiträge  werden  bei  der  Lohnzahlung  eingehalten ­
  und  schwanken  je  nach  der  Höhe  des  Verdienstes  zwischen  20  Pf.  bis  zu  x  M.,
was  durchschnittlich  ca.  2  y z -—4  %  des  Lohnes  entspricht.
Die  Einlagen  werden  in  einer  Kommunalsparkasse  verzinslich  angelegt.  Zu  den  Zinsen
der  Sparkasse  leisten  die  Farbenfabriken  noch  einen  besonderen  Zuschuß  von  2  %  der  Einlagen. ­
  Die  Sparbücher  sind  gesperrt  und  werden  nur  bei  Erreichung  des  21.  Lebensjahres
oder  bei  einer  Lösung  des  Arbeitsverhältnisses  ausgehändigt.
ALTERSSPARKASSE.  Während  die  Jugendsparkasse  in  erster  Linie  zur  Verzinsung
von  Ersparnissen  für  Beschaffung  einer  Aussteuer  bei  Eheschließung  oder  für  die  Militärzeit ­
  gedacht  ist,  dient  die  Alterssparkasse  der  Arbeiter  zur  Ansammlung  eines  Fonds  für
das  Alter.
In  ihrem  Aufbau  ähnelt  diese  Einrichtung  insofern  einer  Versicherungskasse,  als  jeder
Arbeiter  durch  seinen  Eintritt  sich  zur  Leistung  regelmäßiger  Mindestbeiträge  verpflichten
muß,  und  die  ersparte  Summe  erst  beim  Eintritt  eines  bestimmten  Ereignisses,  nämlich
der  Beendigung  des  24.  Mitgliedsjahres,  ausbezahlt  wird.  Bei  Lösung  des  Arbeitsverhältnisses ­
  wird  das  Guthaben  sofort  oder  spätestens  nach  einem  Jahre  ausbezahlt,  eine  Bestimmung, ­
  die  unter  normalen  Verhältnissen  nicht  in  Geltung  tritt.
Der  Beitritt  zur  Alterssparkasse  ist  freiwillig.  Die  Beiträge  betragen  mindestens  50  Pfg.
und  höchstens  3  M.  pro  Woche  und  werden  vom  Lohn  in  Abzug  gebracht  und  jeweils  für
die  Dauer  eines  Jahres  bestimmt.  Während  Krankheiten  fällt  die  Erhebung  der  Beiträge  fort.
Die  Einlagen  werden  mit  5  %  verzinst.  Die  Leistungen  der  Farbenfabriken  zu  dieser
Wohlfahrtseinrichtung  bestehen  in  einem  besonderen  Zuschuß  von  30  %  zu  den  jährlichen
Einlagen  eines  jeden  Sparers.  Dieser  Zuschuß  wird  auf  einem  besonderen  Konto  verbucht
und  zu  5  %  verzinst.
Scheidet  der  Sparer  aus  der  Alterssparkasse  aus,  so  erhält  er  neben  seinen  eigenen
Ersparnissen  von  einen  mit  den  Jahren  steigenden  Anteil  (nach  24  Jahren  den  vollen  Betrag)
dieses  Zuschusses  ausbezahlt.
Mit  Hilfe  des  Zuschusses  kann  sich  ein  Sparer  in  24  Jahren  rund  3000  M.  bei  einem
Wochenbeitrage  von  1  M.  ersparen.
Es  sind  besondere  Maßregeln  getroffen,  daß  bei  dringenden  Notfällen  die  Sparer  entweder ­
  zeitweise  von  den  Beiträgen  befreit  werden  oder  ihr  Guthaben  ausbezahlt  erhalten.
Die  Entscheidung  hierüber  sowie  über  frühzeitige  Rückzahlungen  aus  der  Jugendsparkasse
hat  ein  von  den  Sparern  gewählter  Arbeiterausschuß.
ARBEITERSPARKASSE.  Außerdem  besteht  noch  eine  dritte  Sparkasse,  aus  der
jederzeit  Beträge  erhoben  werden  können.  Sie  gewährt  eine  5prozentige  Verzinsung  und
soll  den  Arbeitern  die  Ansammlung  von  notwendigen  Ersparnissen  für  bestimmte  Zwecke,
z.  B.  zum  Einkauf  des  Winterbedarfs,  erleichtern.
BEAMTENSPARKASSE.  Die  Sparkasse  für  Beamte  verzinst  die  Einlagen  allgemein
mit  5%  und  für  bestimmte  Beamtenkategorieen  mit  6%.
SPARPRÄMIEN.  Um  noch  einen  besonderen  Anreiz  zum  Beitritt  zur  Alterssparkasse
und  Jugendsparkasse  zu  geben,  werden  jährlich  unter  die  Mitglieder  dieser  Kassen  28  Sparprämien ­
  im  Gesamtbeträge  von  1060  M.  verlost.  Die  einzelnen  Beträge  der  Prämien  schwanken ­
  zwischen  25  und  100  M.;  sie  werden  den  Sparkassen  überwiesen,  denen  die  betreffenden
Mitglieder  angehören  und  wie  Ersparnisse  verwaltet.
B.  Unterstützungsfonds.
ARBEITERUNTERSTÜTZUNGSFONDS.  Der  Arbeiterunterstützungsfonds  ist  allmählich ­
  aus  Überweisungen  der  Generalversammlung  angesammelt  und  beträgt  zurzeit
4,2  Mill.  M.  Der  Fonds  wird  seitens  der  Firma  zu  5  %  verzinst.  Die  Zinsen  werden  von
        <pb n="202" />
        124*  Farbenfabriken  vorm.  Friedr.  Bayer  &amp;amp;  Co.,  Leverkusen.

einem  Arbeiterausschuß  vergeben  und  zu  Unterstützungen  in  Notfällen  an  Arbeiter  und  deren
Angehörigen  sowie  zur  Gewährung  laufender  Renten  an  Arbeiter,  die  infolge  Krankheit,
hohen  Alters  oder  Unfalls  ganz  oder  teilweise  invalide  geworden  sind,  verwandt.  Ebenso
erhalten  unterstützungsbedürftige  Witwen  ehemaliger  Arbeiter  laufende  Renten.
Außerdem  werden  aus  dem  Fonds  Unterstützungen  an  Angehörige  von  Arbeitern
gewährt,  die  zu  militärischen  Übungen  einberufen  werden.  Sodann  dienen  die  Zinsen
noch  zu  einem  außerordentlichen  Zuschuß  von  50  %  zu  dem  Krankengelde  der  Betriebskrankenkasse ­
  für  diejenigen  erkrankten  Arbeiter,  welche  mindestens  1  Jahr  in  den  Farbenfabriken ­
  tätig  sind.
Aus  denselben  Mitteln  wird  endlich  noch  ein  Krankengeld  für  die  ersten  3  Tage  einer
Krankheit  bestritten,  und  zwar  für  alle  Arbeiter,  die  mindestens  y 2  Jahr  im  Dienste  der  Firma
stehen,  da  nach  den  Satzungen  der  Betriebskrankenkasse  die  Mitglieder  erst  vom  vierten  Tage
ab  Anspruch  auf  ein  Krankengeld  haben.
BEAMTENUNTERSTÜTZUNGSFONDS.  Für  Unterstützungen  an  Beamte,  sowie  ihre
Witwen  und  Waisen  in  Fällen  unverschuldeter  Hilfsbedürftigkeit,  ist  ein  Fonds  gebildet,
der  Ende  1912  2292000  M.  betrug.  Die  Summe  wird  von  den  Farbenfabriken  mit  5%
verzinst.  Die  Verwaltung  des  Fonds  erfolgt  durch  zwei  für  die  Werke  in  Leverkusen  und
Elberfeld  eingesetzte  Beamtenausschüsse.
C.  Beamten-Pensionskasse.
Zur  Versorgung  dienstunfähiger  Beamten  sowie  Witwen  und  Waisen  verstorbener
Beamten  ist  eine  Beamtenpensionskasse  gegründet  worden,  deren  Kapital  Ende  1912  die
Höhe  von  6  750  000  M.  erreicht  hatte.  Die  Kasse  erhebt  insgesamt  einen  Beitrag  von  16  %
des  Gehalts  bis  zur  Höhe  von  4500  M.  Von  diesem  Betrage  zahlt  5—6  %  der  Beamte  und
10—11  %  die  Firma.  Als  Leistung  gewährt  die  Kasse  im  Falle  der  Dienstunfähigkeit  nach
mindestens  5  jähriger  Dienstzeit  eine  Pension,  die  pro  Dienstjahr  V 40  des  zuletzt  bezogenen ­
  Gehalts  beträgt.  Die  Pension  der  Witwen  beträgt  die  Hälfte  der  dem  Verstorbenen
zugestandenen  Pension.  Waisen  unter  18  Jahren  haben  Anspruch  auf  ein  jährliches  Erziehungsgeld ­
  von  V10  der  Pension  des  Vaters.  Witwen  und  Kinder  können  jedoch  zusammen
nicht  mehr  als  den  vollen  Betrag  der  Pension  des  Verstorbenen  beziehen.
Die  Kasse  ist  als  Zulagekasse  für  die  staatliche  Privatbeamtenversicherung  zugelassen.
Bei  Pensionären,  die  eine  Reichspension  beziehen,  werden  die  Leistungen  der  Kasse  um  den
Betrag  der  Staatsrente  gekürzt.
D.  Prämien.
DIENSTALTERSPRÄMIEN.  Die  Dienstaltersprämien  sind  für  die  Arbeiter  der  Werke
in  Leverkusen  eingeführt,  während  die  Arbeiter  der  Werke  Elberfeld  als  besondere  Zuwendungen ­
  den  Lohn  für  die  in  die  Woche  fallenden  Feiertage  erhalten.
Die  Prämien  betragen  nach  einjähriger  Dienstzeit  25  M.  und  steigen  alle  3—5  Jahre
nach  und  nach  bis  zur  Höhe  von  1000  M.  nach  50  Dienstjahren.
JUBILÄUMSPRÄMIEN.  Außer  den  Dienstaltersprämien  erhalten  die  Arbeiter  nach  einer
Tätigkeit  von
25  Jahren  eine  Jubiläumsprämie  von  100  M.,
nach  40  &amp;gt;&amp;gt;  n  &amp;gt;&amp;gt;  &amp;gt;)  250  ,,
&amp;gt;&amp;gt;  5^  ,,  ,,  ,,  ,,  500  ,,
E.  Sonstige  Einrichtungen.
In  dem  Interesse  der  vom  Werke  Leverkusen  weiter  entfernt  wohnenden  Arbeiter  haben
die  Farbenfabriken  eine  Reihe  von  Einrichtungen  getroffen,  die  bezwecken,  den  Verkehr
nach  der  Arbeitsstätte  zu  erleichtern.
        <pb n="203" />
        Farbenfabriken  vorm.  Friedr.  Bayer  &amp;amp;  Co.,  Leverkusen.

So  können  die  auf  dem  linken  Rheinufer  wohnenden  Arbeiter  kostenlos  ein  Motorboot
der  Firma  zur  Überfahrt  benutzen.  Ferner  erhalten  die  Arbeiter,  welche  die  Kleinbahn
Leverkusen-Mülheim  benutzen,  50  %  des  Fahrgeldes  zurückvergütet.

III.  Einrichtungen  auf  dem  Gebiete  des  Bildungswesens.

A.  Einrichtungen  für  alle  Werksangehörigen.

ALLGEMEINES.  (ZENTRALSTELLE  FÜR  BILDUNGSWESEN.)  Bei  allen  Wohlfahrtseinrichtungen ­
  wird  in  den  Farbenfabriken  keinerlei  Unterschied  zwischen  Arbeitern
und  Beamten  gemacht;  so  richten  sich  auch  alle  öffentlichen  Vorträge,  Kurse  usw.
an  sämtliche  Werksangehörigen  und  ihre  Familien.  Die  Aufgabe  der  Zentralstelle,  deren
Leiter  von  einem  aus  wissenschaftlichen  Beamten  bestehenden  Ausschuß  unterstützt  wird,
besteht  darin,  bestehende  Bildungsbestrebungen  z.  B.  in  den  Vereinen  usw.  zu  einer  Einheit
zusammenzufassen  und  andererseits  neue  Unternehmungen  zu  schaffen.  Der  Ausschuß
veranstaltet  allwinterlich  regelmäßige  Kurse  und  einzelne  Vorträge  und  Unterhaltungsabende. ­
  So  wurden  z.  B.  1912/13  Kurse  und  Vorträge  aus  den  Gebieten  der  Chemie  und
Physik,  Geographie,  Kulturgeschichte,  Volkswirtschaftslehre,  Gesundheitslehre  usw.  abgehalten, ­
  ferner  wurden  eine  Reihe  von  musikalischen  Matineen  unter  Mitwirkung  von
Künstlern  veranstaltet,  Wohnungseinrichtungen  im  Musterhaus  besprochen  und  dergleichen
mehr.  Hierzu  gehören  noch  die  Sprachkurse  der  Sprachvereinigung,  die  Lehrgänge  des
Stenographenvereins,  die  Vorträge  des  Gartenbauvereins  und  die  Theaterabende  der  dramatischen ­
  Vereinigung.  Von  größeren  Einzelveranstaltungen  seien  ein  Ganghofer-Abend,
ein  Vortrag  des  Herrn  von  Hesse-Wartegg,  ein  Konrad-Dreher-Abend,  ein  Vortrag  Henry
Thodes,  ein  Kinematographenabend  von  Professor  Wempe,  mehrere  große  Künstlerkonzerte, ­
  ein  Vortragsabend  des  Majors  von  Abercron  genannt.  Der  Besuch  aller  Veranstaltungen ­
  steigt  von  Jahr  zu  Jahr.  Die  Zentralstelle  besorgt  ferner  alles,  was  irgendwie ­
  mit  Bildungszwecken  zusammenhängt,  die  künstlerische  Ausschmückung  der  Aufenthaltsräume ­
  und  ähnliches,  sie  unterhält  eine  Auskunftsstelle  für  Reise-  und  Wanderangelegenheiten ­
  und  dergleichen  mehr.  Auch  werden  verschiedentlich  größere  Ausstellungen  veranstaltet, ­
  so  eine  Kolonialausstellung  und  eine  Ausstellung  von  Kunsttöpfereien.  Das  Zentralorgan ­
  all  dieser  Bestrebungen  ist  die  allmonatlich  in  einem  Umfang  von  10—16  Seiten
erscheinende  Zeitschrift  „Die  Erholung“,  die  gleichzeitig  als  Organ  der  Gesellschaften
und  Vereine,  wie  als  Publikationsorgan  für  allgemeine  Bekanntmachungen  der  Fabrik
dient.  Das  Blatt  erscheint  in  einer  Auflage  von  6000  Exemplaren.
BÜCHEREI.  Die  Bücherei  soll  der  Belehrung  und  Unterhaltung  der  Werksangehörigen
in  Leverkusen  durch  Ausleihen  geeigneter  Werke  dienen.  Sie  wurde  1902  eingerichtet
und  besitzt  zurzeit  ca.  15  000  Bände  aus  den  Gebieten  der  populären  Wissenschaft  und  der
schönen  Literatur.  Die  Benutzung  ist  unentgeltlich.  Die  Einrichtung  wurde  von  Anfang
an  sehr  stark  benutzt.  Die  Ausleihe  des  Jahres  1912  betrug  über  100  000  Bände,  eine  im  Verhältnis ­
  zur  Leserzahl  (ca.  3400)  sehr  hohe  Zahl.  Etwa  die  Hälfte  der  Entleihungen  entfällt
auf  die  schöne  Literatur,  die  andere  auf  populärwissenschaftliche  Werke.
Den  Einfluß  der  Bücherei  auf  den  Geschmack  der  Leser  beweist  mehr  als  alles  andere,
der  hier  folgende  Anfang  der  Liste  der  im  Jahre  1911  meistgelesenen  Werke.  Es  wurden
gelesen:

Viebig,  CI.,  Die  Wacht  am  Rhein

Freytag,  G.,  Die  verlorene  Handschrift
Ganghofer,  L.,  Die  Martinsklause  .  .

Fontane,  Th.,  Irrungen,  Wirrungen

Der  Jäger  von  Fall
        <pb n="204" />
        126

Farbenfabriken  vorm.  Friedr.  Bayer  &amp;amp;  Co.,  Leverkusen.

Dann  folgen  von  61—45  mal  wiederum  Ganghofer,  Freytag,  Viebig;  45  mal  wurde  auch
Frenssens  Hilligenlei  gelesen.
LESEHALLE  IM  ERHOLUNGSHAUS.  Die  Lesehalle  bietet  ca.  65  Personen  in  bequemen
Lehnstühlen  gleichzeitig  Platz.  Sie  ist  allen  Werksangehörigen  und  ihren  Familien  zugänglich. ­
  Die  Handbibliothek  besteht  aus  ca.  850  Bänden,  darunter  systematische  und
Nachschlagewerke  aller  Wissenschaften,  Sammelwerke  aus  allen  Gebieten,  alle  Klassiker
und  nachklassischen  guten  Autoren.  Sie  enthält  ferner  ca.  130  Zeitungen  und  Zeitschriften,
darunter  auch  Blätter  für  bestimmte  Arbeiter-  und  Handwerkergruppen.  Die  abgeschlossenen ­
  Jahrgänge  werden  der  Bücherei  überwiesen,  ältere  Nummern  werden  auch  nach
Hause  verliehen.
An  drei  Wochentagen  verwandelt  sich  nachmittags  die  Lesehalle  in  einen  Kinderlesesaal ­
  und  wird  dann  zu  klein,  so  daß  eine  der  Bibliothekarinnen  mit  einem  Teil

Lesehalle  im  Erholungshaus.

der  Jugend  in  einen  anderen  Raum  auswandern  muß,  ihnen  Märchen  erzählt,  Kinderlieder
singen  läßt  usw.  Für  die  Kinder  besteht  eine  ca.  800  Bände  umfassende  Kinderbücherei.
Der  Gesamtbesuch  durch  wirkliche  Leser  betrug  im  Jahre  1912  nahezu  17  000  Personen. ­

Die  Lesehalle  veranstaltet  vor  Weihnachten  größere  Ausstellungen  von  guten  Büchern,
Bildern  usw.,  die  erfreuliche  Erfolge  aufzuweisen  haben.

B.  Einrichtungen  für  bestimmte  Kategorien  von  Werksangehörigen.
LEHRLINGSSCHULE.  Um  den  Söhnen  von  Werksangehörigen  eine  gute  praktische
und  theoretische  Ausbildung  als  Metallarbeiter  zu  geben,  ist  eine  Lehrlingsschule  eingerichtet. ­
  Sie  steht  unter  Leitung  eines  aus  Beamten  und  Arbeitern  (Schlossern)  bestehenden
Ausschusses  und  gewährt  den  Lehrlingen  bei  einer  Gesamtausbildungszeit  von  4  Jahren
in  einer  Lehrlingswerkstatt  und  einer  damit  verbundenen  Fortbildungsschule  die  Möglich-
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        Farbenfabriken  vorm.  Friedr.  Bayer  &amp;amp;  Co.,  Leverkusen.  127*

keit,  später  als  Vorarbeiter  oder  Aufseher  bei  der  Firma  tätig  zu  sein.  Sämtliche  Lehrmittel
werden  den  Lehrlingen  kostenlos  zur  Verfügung  gestellt.
Die  Schule  verfolgt  neben  dem  genannten  Zweck  der  Aneignung  der  Fähigkeiten  des
Handwerks  auch  noch  allgemeinere  Zwecke  und  gilt  daher  als  Ersatzanstalt  der  obligatorischen ­
  Fortbildungsschule.  Diese  Ziele  lassen  sich  kurz  zusammenfassen:  Staatsbürgerliche ­
  Erziehung  in  engster  Verbindung  mit  der  beruflichen  Tätigkeit.  So  umfaßt  der  Unterricht ­
  außer  den  technisch-naturwissenschaftlichen  Fächern  auch  Deutsch,  Rechnen,  Buchführung, ­
  Bürgerkunde  usw.  Die  Schule  veranstaltet  alljährlich  eine  Ausstellung  der  Lehrlingsarbeiten, ­
  bei  der  die  besten  Arbeiten  prämiiert  werden.
OBLIGATORISCHE  FORTBILDUNGSSCHULE.  Da  die  Zahl  der  fortbildungsschulpflichtigen ­
  Jungen  in  der  Fabrik  recht  groß  ist,  ist  mit  der  Gemeinde  ein  Abkommen  getroffen, ­
  wonach  der  Unterricht  innerhalb  der  Fabrik  stattfindet.  Ein  Schulneubau  mit
11  Klassen  zu  je  40  Schülern  ist  in  Vorbereitung.  Die  Lehrer  stellt  die  Gemeinde,  Räume,
Schulgeld  und  Lehrmittel  die  Firma.  Der  Unterricht  entspricht  den  vom  Staate  gegebenen
Grundlinien  und  nimmt  besonders  in  Naturwissenschaften  und  kaufmännischen  Rechnen
Rücksicht  auf  die  besonderen  Eigentümlichkeiten ­
  der  Firma.
HANDFERTIGKEITS  -  UND
HANDARBEITSUNTERRICHT.
Der  Unterricht  in  der  Handfertigkeitsschule ­
  für  Knaben  und  Mädchen ­
  umfaßt  Hobeln,  Flachschnitt,
Kerbschnitt,  Pappen,  Tonen,  Naturholzarbeiten ­
  und  Flechtarbeiten.
Der  Unterricht  ist  kostenlos  und
wird  von  3  besonderen  Lehrern  erteilt. ­
  Die  Schule  veranstaltet  alljährlich ­
  Ausstellungen  mit  Verteilung ­
  von  Preisen  an  die  besten
Arbeiten.
Für  die  schulpflichtigen  Töchter ­
  der  Werksangehörigen  finden
besondere  Nähunterrichtskurse  in
der  Haushaltungsschule  statt,  ebenso  erhalten  die  Arbeiterinnen  kostenlosen  Handarbeitsunterricht ­
  daselbst.  An  diesem  Unterricht  können  auch  erwachsene  Töchter  der  Werksangehörigen ­
  teilnehmen.  Ebenfalls  besteht  eine  besondere  Handarbeitsschule  für  Frauen.
Während  den  Arbeitspausen  erhalten  die  Arbeiterinnen  in  den  Aufenthaltsräumen  durch
2  Lehrerinnen  aus  Annaberg  Klöppelunterricht.
HAUSHALTUNGSSCHULE.  Die  Haushaltungsschule  liegt  im  Wohlfahrtspark  und
ist  im  Jahre  1905  eröffnet  worden.  In  ihr  werden  Töchter  der  Werksangehörigen  in  allen
Zweigen  des  Haushalts  während  eines  Jahreskursus  unterrichtet.  Die  Kosten  für  Wohnung,
Verpflegung,  Anstaltskleidung  und  Unterricht  tragen  ausschließlich  die  Farbenfabriken.
Der  Unterricht  wird  durch  eine  Vorsteherin  und  4  Lehrerinnen  erteilt.
Der  Zweck  der  Anstalt  ist,  den  Töchtern  der  Werksangehörigen  Gelegenheit  zu  geben,
alle  jene  besonderen  Kenntnisse  sich  anzueignen,  die  sie  befähigen,  dereinst  einen  einfachen
Haushalt  führen  zu  können.
Die  Schule  kann  40  Schülerinnen  aufnehmen,  sie  hat  eine  reichhaltige  Sammlung  von
Lehrbüchern  und  Lehrmitteln.  Der  Unterricht  umfaßt  praktische  Übungen  und  theoretische
Lehrstunden  nach  einem  genauen  Programm,  dessen  Abdruck  hier  zu  weit  führen  würde.
Am  Schluß  des  Schuljahres  findet  in  Gegenwart  des  Vorstandes  des  Frauenvereins
der  Farbenfabriken  und  des  Vorstandes  der  Wohlfahrtsabteilung  eine  Prüfung  statt,  wobei
        <pb n="206" />
        128*

Farbenfabriken  vorm.  Friedr.  Bayer  &amp;amp;  Co.,  Leverkusen.

die  Schülerinnen  Entlassungszeugnisse  erhalten.  Verbunden  ist  die  Prüfung  mit  einer  Ausstellung ­
  von  Handarbeiten,  Backwerk,  Eingemachtem  und  dergleichen  und  mit  einem  Fest,
bei  dem  Prämien  verteilt  werden.  (S.  Johanne-Duisberg-Stiftung).
Seit  Herbst  1912  sind  auf  vielfachen  Wunsch  Haushaltungs-  und  Kochkurse  für  Frauen
und  Töchter  der  Werksangehörigen  eingerichtet  worden.
GARTENBAUSCHULE.  Um  den  Söhnen  und  Töchtern  unserer  Werksangehörigen
Gelegenheit  zum  Erlernen  der  Gartenbaukunde  zu  geben,  findet  im  Sommer  in  Wiesdorf
in  einer  besonderen  Abteilung  des  Wohlfahrtsparkes  durch  den  Obergärtner  ein  Kursus
im  Blumen-,  Gemüse-  und  Obstbau  sowie  im  Veredeln  von  Rosen  und  Obstbäumen  an  den
Mittwoch-  und  Sonnabendnachmittagen  statt.

C.  Von  der  Firma  unterstützte  Fabrikvereine.
FORTBILDUNGSVEREIN  DER  ARBEITER  UND  HANDWERKER.  Der  Verein  hat
den  Zweck,  allgemeine  Bildung  sowie  den  Sinn  für  alles  Wahre,  Gute  und  Schöne  unter  seinen
Mitgliedern  zu  fördern.  Dies  soll  erreicht  werden  durch  Wissenschaft,  durch  Unterrichtskurse ­
  —  unter  Ausschluß  aller  politischen  und  religiösen  Tendenzen  —  sowie  durch  Pflege
geselliger  Unterhaltung  unter  den  Mitgliedern.
DRAMATISCHE  VEREINIGUNG.  Diese  aus  Beamten  und  Arbeitern  und  deren  Angehörigen ­
  bestehende  Vereinigung  wurde  im  Jahre  1909  gegründet  und  bezweckt  die  Aufführung ­
  von  Werken  der  dramatischen  Kunst  ernster  und  heiterer  Art.  Eine  mit  allen
modernen  Einrichtungen  ausgestattete  Bühne  im  Erholungshaus  steht  der  Vereinigung
zur  Verfügung,  ebenso  ein  besonderes  Zimmer  für  Leseproben  und  Übungen.
Von  klassischen  Stücken,  welche  die  Vereinigung,  deren  Spielleiter  ein  Berufsschauspieler ­
  ist,  bisher  gegeben  hat,  seien  Molieres  „Eingebildeter  Kranker“,  Kleists  „Zerbrochener
Krug“  und  vor  allem  Schillers  „Teil“  genannt,  von  neueren  Lustspielen  „Doktor  Klaus“
von  L’Arronge  und  „Renaissance“  von  Schönthan.  Der  „Teil“  wurde  beispielsweise  dreimal ­
  hintereinander  vor  je  1100  Personen  gegeben.  Außerdem  erfreut  die  Vereinigung  alljährlich ­
  die  Kinderwelt  durch  die  Aufführung  großer  Märchen,  wie  Sneewittchen,  Dornröschen ­
  u.  a.  m.
SPRACHVEREINIGUNG.  Die  Vereinigung  verfolgt  den  Zweck,  mit  Unterstützung
der  Firma  die  Kenntnis  fremder  Sprachen,  zunächst  des  Englischen,  Französischen,  Italienischen, ­
  Spanischen  und  Russischen  und  der  betr.  Literaturen  zu  fördern.  Die  Vereinigung
teilt  sich  demgemäß  in  mehrere  Abteilungen.  Die  Farbenfabriken  stellen  die  erforderlichen
Räume  einschl.  Heizung  und  Beleuchtung  kostenlos  zur  Verfügung  und  unterstützen  die
Vereinigung  bei  der  Veranstaltung  von  Lehrgängen  und  Vorträgen.
Die  Veranstaltungen  der  Vereinigung  zerfallen  in  allgemeine  und  solche  der  einzelnen
Abteilungen.  Bei  ersteren  werden  sprachgeschichtliche,  kulturgeschichtliche  und  literarische
Vorträge  gehalten,  die  alle  Abteilungen  interessieren.  Sie  finden  in  deutscher  Sprache  statt.
Die  Veranstaltungen  der  einzelnen  Abteilungen  zerfallen  in:
systematische  Unterrichtsabende,
Vortragsabende,
Konversationsabende.
Die  Vorträge  sind  soweit  als  irgend  möglich  in  der  betr.  Sprache  selbst  zu  halten.  Als
Redner  kommen  daher  Angehörige  des  betr.  Landes  oder  solche  Mitglieder  des  Vereins  in
Betracht,  die  die  betr.  Sprache  geläufig  beherrschen.  An  den  Konversationsabenden  ist
lediglich  die  betr.  Sprache  anzuwenden.  In  besonderen  Fällen  besuchen  die  einzelnen  Abteilungen ­
  auch  fremdsprachliche  Vorträge  in  Köln.  Der  Vorstand  ist  berechtigt,  auf  Antrag
des  betr.  Vorsitzenden  einen  Beitrag  zu  den  Unkosten  zu  bewilligen.
Die  Vereinigung  hält  eine  größere  Anzahl  von  fremdsprachlichen  Zeitschriften  und
Zeitungen,  auch  erhalten  die  Mitglieder  didaktische  Zeitschriften  zum  halben  Preise.  Die
        <pb n="207" />
        129
        <pb n="208" />
        130*  Farbenfabriken  vorm.  Friedr.  Bayer  &amp;amp;  Co.,  Leverkusen.

Vereinigung,  die  zurzeit  rund  280  Mitglieder  zählt,  hatte  im  Winter  1912/13  gleichzeitig
14  Kurse  mit  je  12  Mitgliedern  im  Gang,  5  englische,  5  französische  und  je  1  Kursus  im
Russischen  und  Italienischen.  Spanische  und  portugiesische  Kurse  sind  geplant.
ORCHESTERVEREIN  MIT  TROMMLER-  UND  PFEIFERKORPS.  Der  im  Jahre
1901  gegründete  Verein  hat  den  Zweck,  gute  und  gediegene  Instrumentalmusik  zu  pflegen.
Der  Verein  gibt  an  allen  großen  nationalen  Festtagen,  sowie  an  den  Gedenktagen  innerhalb
der  Fabrik  Konzerte  vor  der  Arbeiterspeiseanstalt.  Ferner  veranstaltet  er  jährlich  eine  größere
Reihe  von  Konzerten  in  den  verschiedenen  Arbeiter-  und  Beamtenkolonien  und  den  Gesellschaften, ­
  auch  wird  seine  Mitwirkung  bei  größeren  Feierlichkeiten  stets  freudig  begrüßt.
Ein  besonderer  Dirigent  leitet  Übungen  und  Konzerte.
Dem  Orchesterverein  zugegliedert  ist  das  Trommler-  und  Pfeiferkorps,  das  sich  aus
jugendlichen  Arbeitern  zusammensetzt.  Es  hält  wöchentlich  eine  Probe  unter  Leitung
eines  Tambours  ab  und  wirkt  bei  den  gleichen  Gelegenheiten  wie  der  Orchesterverein  mit.
STREICHORCHESTERVEREIN.  Der  Verein  verfolgt  den  Zweck,  die  Pflege  guter
Streichmusik  unter  den  Werksangehörigen  zu  pflegen.  Er  hat  einen  eigenen  Dirigenten,
der  seine  Aufführungen  und  Proben  leitet.  Neben  eigenen  Konzerten,  die  er  im  Erholungshaus, ­
  Gesellschaftshaus  usw.  veranstaltet,  wirkt  er  bei  größeren  Veranstaltungen  aller
Art  mit.
MÄNNERGESANGVEREINE.  Sowohl  in  Leverkusen  wie  in  Elberfeld  besteht  je  ein
Männergesangverein.  Beide  haben  Berufsdirigenten,  die  wöchentlich  zweistündige  Proben
abhalten.  Sie  erblicken  ihre  Aufgabe  darin,  vor  allem  das  deutsche  Lied  und  die  gute  Chormusik ­
  einzuüben  und  auch  die  Geselligkeit  unter  ihren  Mitgliedern  zu  fördern.  Sie  errangen
bei  verschiedenen  Sangwettstreiten  bereits  Preise  und  veranstalteten  wiederholt  eigene
Konzerte;  auch  wirken  sie  bei  Konzerten  anderer  Vereine  und  bei  Festlichkeiten  und  Theateraufführungen ­
  mit.
MÄDCHENGESANGSABTEILUNGEN.  Um  den  Arbeiterinnen  Gelegenheit  zur  Erlernung ­
  des  Gesanges,  besonders  der  Volkslieder  zu  geben,  wird  ihnen  seitens  der  Firma
während  der  Arbeitszeit  wöchentlich  eine  Gesangstunde  erteilt.  Auch  ist  das  Singen  während
der  Arbeitszeit  gestattet.  Diese  Abteilungen,  welche  zurzeit  rund  500  Teilnehmerinnen
zählen,  beteiligen  sich  auch  an  einzelnen  Aufführungen  des  Männergesangvereins  und  an
Festlichkeiten.
Wegen  der  großen  Zahl  der  Mädchen  wird  in  drei  größeren  Gruppen  geprobt.  Eine  Auslese ­
  der  besten  Sängerinnen  bildet  als  Mädchengesangsgruppe  des  Jugendvereins  eine  kleinere
Abteilung  für  sich.
TURN-  UND  SPIELVEREIN.  Der  Verein,  im  Jahre  1904  gegründet,  fördert  in  erster
Linie  das  Turnen  als  ein  Mittel  zur  körperlichen  und  sittlichen  Kräftigung  bei  gleichzeitiger
Pflege  vaterländischer  Gesinnung,  wie  auch  jede  sonstige  vernünftige  Leibesübung,  je  nach
Bedürfnis  und  vorhandenen  Mitteln.  Er  veranstaltet  regelmäßige  Turnabende  für  Männer,
für  junge  Männer,  für  Frauen  und  für  Mädchen.  Außerdem  unterhält  er  eine  besondere
Fußball-  und  eine  Schwimmriege,  deren  Einrichtungen  und  Befugnisse  in  Sondersatzungen
festgelegt  sind.
Der  Verein  ist  Mitglied  der  deutschen  Turnerschaft,  der  deutschen  Schwimmerschaft
und  des  westdeutschen  Spielverbandes;  er  hat  auf  auswärtigen  Veranstaltungen  wiederholt
Ehrenpreise  errungen,  ferner  hat  er  verschiedentlich  bei  Fabrikfestlichkeiten  durch  Schauturnen, ­
  Stellung  lebender  Bilder,  Reigen  u.  dgl.  mitgewirkt.  Es  stehen  ihnen  innerhalb
der  Fabrik  eine  Turnhalle,  im  Erholungshaus  der  große  Saal  und  verschiedene  Spielplätze
zur  Verfügung.  Eine  besondere  Turnhalle  soll  baldigst  gebaut  werden.
JUGENDVEREIN.  Da  eine  ordentliche  Jugendpflege  die  Vorbedingung  zur  Gesundung
unseres  Volkes  in  körperlicher  und  geistiger  Hinsicht  ist,  ist  für  diesen  Verein  eine  besonders
sorgsame  Organisation  geschaffen.  Näheres  darüber  befindet  sich  in  dem  „Handbuch
der  Jugendpflege“,  wo  der  Verein  als  Musterbeispiel  der  Jugendpflege  in  der  Großindustrie
        <pb n="209" />
        Farbenfabriken  vorm.  Friedr.  Bayer  &amp;amp;  Co.,  Leverkusen.  131*

*9*

genauer  geschildert  ist.  Zweck  des  Vereins  ist  die  Förderung  der  körperlichen  und  geistigen
Entwicklung  sowie  einer  gesitteten  Geselligkeit  bei  den  männlichen  und  weiblichen  Werksangehörigen ­
  zwischen  14  und  20  Jahren,  sowie  bei  den  gleichaltrigen  Söhnen  und  Töchtern
sämtlicher  Werksangehörigen.  Sämtliche  Veranstaltungen  des  Vereins,  der  natürlich
seinen  eigenen  Vorstand  hat,  stehen  unter  Aufsicht  von  Mitgliedern  des  „Beirates“,  der  aus
erwachsenen  Werksangehörigen  und  deren  Frauen,  sowie  einigen  Lehrerinnen  und  einer
aktiven  Militärperson  besteht.  Der  Verein  hält  einmal  wöchentlich  einen  Vereinsabend
ab,  der  als  Spiel-,  Lese-  und  Handarbeitsabend  stattfindet.  Den  weiblichen  Mitgliedern
wird  Unterricht  im  Spitzenklöppeln  erteilt.  Von  Zeit  zu  Zeit  werden  kleinere  Vorträge

Die  Mädchen-Gesangsabteilung  beim  Unterricht.

von  Mitgliedern  des  Beirates  gehalten;  auch  werden  Volkslieder  usw.  eingeübt.  Außerdem ­
  findet  an  einem  Sonntag  im  Monat  ein  besonderer  Vereinsabend  statt,  an  dem  größere
Vorträge,  zum  Teil  mit  Lichtbildern  gehalten  werden.  Sehr  wichtig  ist  auch  der  Anstandsund ­
  Tanzunterricht,  der  alle  2  Wochen  unter  Leitung  eines  Tanzlehrers  stattfindet.
Neben  diesen  allgemeinen  Veranstaltungen  besteht  noch  eine  Musikgruppe,  2  Turngruppen ­
  für  Knaben  und  Mädchen,  eine  Gesanggruppe  und  die  Gruppe  Jugendwehr.  Diese
Gruppen  werden  von  besonderem  Lehrpersonal  geleitet.
Außerdem  können  sich  die  Mitglieder  des  Jugendvereins  an  den  Schwimmstunden
der  Schwimmriege  des  Turn-  und  Spielvereins  beteiligen,  die  im  Winter  an  jedem  ersten
Sonntag  im  Monat  stattfinden.  Im  Sommer  ist  die  Zahl  der  Schwimmstunden  in  der  Rheinbadeanstalt ­
  natürlich  höher.
Seitens  des  Ausschusses  für  Bildungsbestrebungen  erhält  der  Verein  eine  Anzahl  Freikarten ­
  für  geeignete  Unterhaltungsabende  im  Erholungshaus.  Bei  der  Verteilung  dieser
Karten  werden  die  eifrigsten  Mitglieder  in  erster  Linie  berücksichtigt.
        <pb n="210" />
        132*  Farbenfabriken  vorm.  Friedr.  Bayer  &amp;amp;  Co.,  Leverkusen.

Der  Verein  unternimmt  jedes
Jahr  größere  Ausflüge  (Eifel,  Siebengebirge, ­
  Aachen)  und  hält  Weihnachtsfeiern ­
  ab.  Die  einzelnen
Gruppen  wirken  bei  Festlichkeiten
der  Fabrik  öfters  mit.  Bemerkt  sei,
daß  die  gemeinsamen  Abende  für
Knaben  und  Mädchen  nicht  nur
keine  peinlichen  Zwischenfälle  hervorriefen, ­
  sondern  auf  das  Benehmen, ­
  speziell  der  Jungen,  nur  einen
guten  Einfluß  ausübten.
RUDERVEREIN  BAYER.  Der
Ruderverein  Bayer  bezweckt  die
Pflege  und  Förderung  des  Rudersports. ­
  Er  hat  ein  besonderes  Bootshaus ­
  am  Rhein  und  eine  größere
Anzahl  von  Schul-  und  Rennbooten.  Der  Verein  ist  an  den  Deutschen  Ruderverband  angeschlossen. ­

FEUERWEHRVEREINIGUNG.  Die  Vereinigung  bezweckt  die  Fortbildung  aller  Angehörigen ­
  der  Feuerwehr  auf  dem  Gebiete  des  Feuerwehrwesens  und  fördert  ferner  die.

Die  Jugendwehr  beim  Brückenbau.

Der  Jugendverein  am  Vierländer  Punkt  bei  Aachen.
Kameradschaft  und  Geselligkeit  durch  Veranstaltung  gemeinschaftlicher  Ausflüge,  Vorträge ­
  und  festlicher  Veranstaltungen.
EISENBAHNVEREIN.  Der  Eisenbahnverein  ist  eine  Vereinigung  der  im  gesamten
Eisenbahndienst  der  „Farbenfabriken“  beschäftigten  Beamten  und  Arbeiter.
Der  Zweck  des  Vereins  ist  die  Weiterbildung  in  allen  Fragen  des  Eisenbahndienstwesens, ­
  die  Pflege  allgemeiner  Bildungsbestrebungen,  sowie  die  Anbahnung  geselligen
        <pb n="211" />
        Farbenfabriken  vorm.  Friedr.  Bayer  &amp;amp;  Co.,  Leverkusen.  133*

Verkehrs  unter  den  Mitgliedern.  Die  Verfolgung  politischer  und  religiöser  Ziele  ist  ausgeschlossen. ­

GARTENBAUVEREIN.  Zweck  des  Vereins  ist  Förderung  des  Liebhaber-Gartenbaues,
insbesondere  des  Kleingartenbaues  in  den  Beamten-  und  Arbeiterkolonien  Leverkusen
und  Wiesdorf,  sowie  der  Eigenheimkolonie.  Der  Verein  unterhält  eine  sehr  ausgebreitete
Tätigkeit,  er  veranstaltet  Vorträge,  besorgt  Geräte,  Pflanzen  und  Sämereien,  hält  Kurse
ab,  besucht  berühmte  Gärtnereien,  veranstaltet  Pflanzenverlosungen  u.  dgl.  und  hat  sich
von  Anfang  an  als  sehr  nutzbringend  erwiesen.
Die  Firma  unterstützt  den  Verein  in  der  Weise,  daß  sie  einen  Jahresbeitrag  von  2  M.
pro  Mitglied  zahlt.  Dieser  Beitrag  soll  zum  Zwecke  der  Anschaffung  von  Obstbäumen,
Beerensträuchern,  perennierenden  Stauden  usw.,  die  unter  den  Mitgliedern  verlost  werden
sollen,  dienen,  und  zwar  unter  der  Bedingung,  daß  diese  Pflanzen  beim  Wegzug  in  den
betr.  Gärten  als  Eigentum  der  Firma  verbleiben.
Der  Verein,  der  Ende  1912  gegründet  wurde,  hatte  nach  dreimonatlichem  Bestehen
bereits  rund  400  Mitglieder.  Ihre  Zahl  ist  noch  fortwährend  im  Wachsen,  da  ja  jeder  Arbeiter ­
  und  Beamte,  der  in  einer  Fabrikwohnung  wohnt,  seinen  eigenen  Garten  hat.
Zu  diesen  Vereinen  kamen  ganz  kürzlich  noch  einige  Fachvereine,  die  im  Frühjahr  19x3
gegründet  wurden.  Es  sind  dies:  Heizerverein,  Elektrotechnischer  Verein,  Graphischer
Verein,  Verein  Schwefelsäure,  Fischereiverein.
Ferner  sind  in  gewisser  Weise  noch  das  in  Abteilung  I  behandelte  Beamtenkasino,
das  Gesellschaftshaus  und  das  Erholungshaus  hierin  zu  rechnen.
Die  genannten  Vereine  haben  neben  ihren  besonderen  Bestrebungen  noch  den  erfreulichen ­
  Vorteil,  daß  sich  die  besten  Elemente  der  Fabrik  in  ihnen  sammeln.  Sie  üben
auf  die  Werksangehörigen  einen  sehr  guten  Einfluß  aus,  stärken  das  Gefühl  der  Zusammengehörigkeit ­
  mit  der  Firma  und  heben  vor  allem  die  Geselligkeit  auf  ein  höheres  Niveau.
Daß  ihr  gesamter  Zuschnitt  die  öde,  sog.  „Vereinsmeierei“  ausschließt,  dürfte  aus  dem
Gesagten  zur  Genüge  hervorgehen.

IV.  Stiftungen.
A.  Stiftungen  zu  sozialen  und  gesundheitlichen  Zwecken.
DR.  HENRY  UND  ADELE  V.  BÖTTINGER-STIFTUNG  FÜR  ARBEITER.  Herr
Geh.  Regierungsrat  Dr.  v.  Böttinger,  Vorsitzender  des  Aufsichtsrats  der  Farbenfabriken,
hat  für  kranke,  insbesondere  skrofulöse  Kinder  von  Arbeitern  der  Farbenfabriken  ein  Kapital
gestiftet,  welches  gegenwärtig  rund  60  000  M.  beträgt  und  von  der  Firma  jährlich  mit  5  %
verzinst  wird.  Die  Zinsen  dienen  zur  Gewährung  von  Badekuren  in  Soolbädern  und  von
Milchkuren.
FRIEDRICH  BAYER-STIFTUNG  FÜR  BEAMTENFRAUEN  UND  -KINDER.  Herr
Geh.  Kommerzienrat  Friedr.  Bayer,  jetzt  stellvertretender  Vorsitzender  des  Aufsichtsrates ­
  der  Farbenfabriken,  hat  für  erkrankte,  in  der  Genesung  begriffene  und  erholungsbedürftige ­
  Frauen  und  Kinder  unterstützungsbedürftiger  Beamten  der  Farbenfabriken
ein  Kapital  von  40  000  M.  gestiftet,  das  von  der  Firma  jährlich  mit  5  %  verzinst  wird.  Die
Zinsen  dienen  zur  Aussendung  der  Frauen  und  Kinder  von  Beamten  in  Kurorte  und  Heilanstalten. ­

HERMANN  KÖNIG-STIFTUNG  FÜR  BEAMTENWITWEN.  Frau  Direktor  Hermann
König  hat  zum  Andenken  an  ihren  verstorbenen  Gemahl  zur  Unterstützung  hilfsbedürftiger
Witwen  von  Beamten  der  Farbenfabriken  ein  Kapital  von  25  000  M.  gestiftet,  das  von
der  Firma  jährlich  mit  5  %  verzinst  wird  und  durch  aufgelaufene  Zinsen  die  Höhe  von
29  300  M.  erreicht  hat.
        <pb n="212" />
        *'v,.Ä

&amp;lt;•»

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Das  Böttingerheim.

134*
        <pb n="213" />
        Farbenfabriken  vorm.  Friedr.  Bayer  &amp;amp;  Co.,  Leverkusen.  *35*

FRIEDRICH  BAYER-STIFTUNG  FÜR  ARBEITERFRAUEN  UND  KINDER.  Herr
Geh.  Kommerzienrat  Friedr.  Bayer  hat  für  erkrankte  Frauen  und  Kinder  der  Arbeiter
der  Farbenfabriken  ein  Kapital  von  ioo  ooo  M.  gestiftet,  das  von  der  Firma  jährlich  mit
5  %  verzinst  wird.  Die  Zinsen  dieses  Kapitals  werden  zur  Unterbringung  der  Frauen  und
Kinder  der  Arbeiter  in  Kurorte  und  Heilanstalten  verwandt.
CARL  HÜLSENBUSCH-STIFTUNG  FÜR  ARBEITERKINDER.  Sie  ist  von  dem
früheren  Direktor  Herrn  Carl  Hülsenbusch  zur  Einkleidung  kranker,  in  das  Bad  geschickter
Kinder  von  Arbeitern  gestiftet;  ihr  Kapital  beträgt  5000  M.  und  wird  jährlich  mit  5%
verzinst;  aus  den  Zinsen  wird  die  obengenannte  Ausgabe  bestritten.
DR.  HENRY  UND  ADELE  V.  BÖTTINGER-ERHOLUNGS-  UND  REKONVALESZENTENHEIM. ­
  Anläßlich  der  Feier  des  25  jährigen  Dienstjubiläums  des  Herrn  Geheimrat
Dr.  v.  Böttinger  haben  dieser  und  seine  Gemahlin  Adele  geb.  Bayer  ein  Erholungs-  und

Ferienhäuser  in  Große  Ledder:  Das  Anna-Johanna-Haus.

Rekonvaleszentenheim  unter  dem  Namen  „Böttingerheim“  gestiftet.  Es  wurde  auf  dem
Gelände  des  von  der  Firma  in  der  Nähe  von  Dabringhausen  mitten  in  den  prächtigen  Waldungen ­
  des  bergischen  Landes  erbaut  und  im  Frühjahr  1912  eingeweiht.
Das  Gebäude  umfaßt  ein  geräumiges  Souterrain,  eine  große  Diele,  um  die  sich  die
Gesellschafts-,  Spiel-,  Lese-  und  Speiseräume  gruppieren,  weiter  2  Obergeschosse,  in  dem
sich  die  meist  nach  Süden  gehenden  Rekonvaleszentenzimmern,  Bade-,  Waschanlagen  usw.
sowie  die  Wohnungen  des  Personals  befinden.  Ferner  sind  Kegelbahn,  Turnsaal,  offene
und  gedeckte  Veranden  vorhanden.
Zum  Aufenthalt  im  Böttingerheim  sind  die  sämtlichen  Mitglieder  der  Krankenkassen
der  Firma  berechtigt.  Das  Heim  ist  das  ganze  Jahr  über  geöffnet.
Soweit  Platz  ist,  können  auch  andere  Werksangehörige  der  Farbenfabriken  ihre  Urlaubszeit ­
  gegen  Bezahlung  im  Heim  verbringen.
BAYER-DUISBERG-STIFTUNG  VON  FERIENHÄUSERN  FÜR  DIE  BEAMTEN  UND
IHRE  FAMILIEN.  Die  Bayer-Duisberg-Ferienhäuser  für  Beamte  —  eine  Jubiläums-
        <pb n="214" />
        136*  Farbenfabriken  vorm.  Friedr.  Bayer  &amp;amp;  Co.,  Leverkusen.

Stiftung  der  Herren  Geh.  Kommerzienrat  Friedr.  Bayer  und  Geh.  Regierungsrat  C.  Duisberg
  —  befinden  sich  ebenfalls  auf  dem  unter  Nr.  6  erwähnten  50  ha  großen  Wohlfahrtsgut ­
  Große  Ledder.
Die  Stiftung  bezweckt  den  Bau  von  Ferienhäusern,  die  den  verheirateten  Beamten
und  ihren  Familien  zum  Aufenthalte,  während  ihres  Urlaubs  im  Sommer  und  auch  im  Winter,
dienen  sollen.
Zurzeit  sind  vorhanden:  Ein  mit  Zentralheizung  versehenes  bergisches  Doppelhaus
—  das  Anna-  und  Johanna-Haus  -—  mit  je  einer  Küche,  einem  Wohn-  und  Eßzimmer
nebst  Veranda  und  3  bzw.  4  zweibettigen  Schlafzimmern  und  2  ebenso  eingerichtete  Einzelhäuser ­
  —  das  Schwarzwaldhaus  und  das  Haus  Thüringen  —  in  ähnlicher  Größe.
Außerdem  haben  die  Farbenfabriken  das  altbergische  Gutshaus  erneuern  und  mit  Einrichtungen ­
  für  3  4  kleinere  Familien  und  für  einige  unverheiratete  Beamte  herrichten  lassen.
Die  Häuser  wurden  zum  ersten  Male  im  Sommer  1912  kurz  nach  ihrer  Einweihung
benutzt.
B.  Stiftungen  für  Zwecke  der  Bildung  und  Unterhaltung.
C.  DUISBERG-STIFTUNG  ZUR  VERANSTALTUNG  EINES  JUBILARFESTES.  Herr
Geh.  Regierungsrat  Dr.  C.  Duisberg  hat  gelegentlich  seines  25jährigen  Dienstjubiläums
den  damals  bestehenden  7  Fabrikvereinen  ein  Kapital  von  25  000  M.  gestiftet.  Dieses
Kapital  wird  von  der  Firma  jährlich  mit  5  %  verzinst.  Die  Zinsen  dienen  zur  Bestreitung
der  Unkosten  des  Festes.  Dasselbe  wird  zu  Ehren  der  Beamten-  und  Arbeiter-Jubilare
jährlich  im  Herbst  unter  Mitwirkung  sämtlicher  Fabrikvereine  im  Erholungshaus  in  Wiesdorf
  gefeiert,  wobei  den  Jubilaren  das  vom  Stifter  bestimmte  Erinnerungszeichen,  für  die
Beamten  eine  goldene  Kravattennadel  mit  Fabrikmarke,  für  die  Arbeiter  ein  silberner
Uhranhänger  mit  Fabrikmarke  (Bayerkreuz),  überreicht  wird.
C.  DUISBERG-PRÄMIENSTIFTUNG  ZUR  AUSSCHMÜCKUNG  VON  ARBEITERWOHNUNGEN. ­
  Geh.  Rat  Duisberg  stiftete  bei  seinem  25  jährigen  Dienstjubiläum  ein
Kapital  von  30  000  M.  für  Prämien  zur  Ausschmückung  von  Arbeiterwohnungen.  Dieses
Kapital  wird  von  der  Firma  jährlich  mit  5  %  verzinst.  Die  Zinsen  werden  zur  Beschaffung
der  Prämien  benutzt.  Diese  bestehen  in  Haushaltungs-  und  Ausstattungsgegenständen
aller  Art  und  dienen  dazu,  die  Wohnungen  der  Arbeiter  in  einfacher  aber  kunstvoller  Weise
zu  schmücken.  Der  Stifter  hat  hierzu  in  der  Kolonie  Wiesdorf  eine  Dreizimmerwohnung
mit  schönen,  haltbaren  und  preiswerten  Möbeln  sowie  allen  für  eine  Arbeiterfamilie  erforderlichen ­
  Hausgeräten  und  passenden  Ausschmückungsgegenständen  ausstatten  lassen,
aus  denen  die  Prämiierten  sich  die  Gegenstände  aussuchen  können.  Im  Jahre  1912  wurde
die  Musterwohnung  um  3  weitere  vermehrt  und  in  einem  neuen  Musterhaus  untergebracht.
Alle  Werksangehörigen  haben  das  Recht,  die  dort  ausgestellten  Einrichtungen  zu  besichtigen ­
  und  zu  kaufen,  wobei  ihnen  seitens  der  Firma  sehr  günstige  Zahlungsbedingungen
gewährt  werden.
C.  DUISBERG-STIPENDIENFONDS  FÜR  SÖHNE  VON  BEAMTEN  ZUM  STUDIUM
DER  CHEMIE.  Geh.  Regierungsrat  C.  Duisberg  hat  ferner  bei  seinem  25jährigen  Dienstjubiläum ­
  einen  Stipendienfonds  von  30  000  M.  für  die  Söhne  von  Beamten  der  Farbenfabriken ­
  zum  Studium  der  Chemie  gestiftet.  Dieses  Kapital  wird  von  der  Firma  jährlich
mit  5  %  verzinst.  Die  Zinsen  dienen  zur  Bestreitung  der  Stipendien,  die  in  erster  Linie
den  Söhnen  von  Beamten  der  Firma  zugute  kommen  sollen,  die  besondere  Anlage  für  Chemie
haben,  aber  nicht  im  Besitz  genügender  Mittel  sind.
WILLI  GANSSER-STIFTUNG  FÜR  DIE  JUGENDLICHEN  TEILNEHMER  DER
LEHRKURSE.  Der  verstorbene  stellvertretende  Direktor  W.  Gansser  machte  bei  seinem
25jährigen  Dienstjubiläum  eine  Stiftung  von  5000  M.,  die  von  der  Firma  mit  5%  verzinst
wird.  Die  Zinsen  dienen  alljährlich  zur  Abhaltung  eines  Prämienfestes  für  die  jugendlichen
Teilnehmer  der  in  der  Abteilung  III  genannten  Lehrkurse.
        <pb n="215" />
        Farbenfabriken  vorm.  Friedr.  Bayer  &amp;amp;  Co.,  Leverkusen.

137*
ANNA  BAYER-,  ADELE  V.  BÖTTINGER  UND  JOHANNE  DUISBERG-STIFTUNG
ZUR  ABHALTUNG  EINES  PRÄMIENFESTES  FÜR  DIE  HAUSHALTUNGS-  UND  HANDARBEITSKURSE. ­
  Frau  Geheimrat  Bayer,  Frau  Geheimrat  v.  Böttinger  und  Frau  Geheimrat ­
  Duisberg  haben  jede  ein  Kapital  von  5000  M.,  also  zusammen  15  000  M.  gestiftet
zur  Abhaltung  eines  Prämiierungsfestes  der  Teilnehmerinnen  der  Haushaltungs-  und
Handarbeitskurse.  Dieses  Kapital  wird  von  der  Firma  jährlich  mit  5  %  verzinst.  Aus
den  Zinsen  werden  die  Kosten  des  Prämiierungsfestes,  welches  jährlich  im  Frühjahr  am
Schluß  der  Kurse  stattfindet,  bestritten.
ANNA  BAYER-,  ADELE  V.  BÖTTINGER  UND  JOHANNE  DUISBERG-STIFTUNG
ZUR  ANSCHAFFUNG  VON  SPIELZEUG  FÜR  DIE  KINDER  UNTERSTÜTZUNGSBEDÜRFTIGER ­
  ARBEITERFAMILIEN.  Die  3  genannten  Damen  haben  je  ein  Kapital  von

5000  M.,  also  zusammen  15  000  M.  gestiftet,  um  den  Kindern  unterstützungsbedürftiger
Arbeiterfamilien  beim  Weihnachtsfest  Spielzeug  aller  Art  zu  schenken.  Das  Kapital  wird
von  der  Firma  jährlich  mit  5  %  verzinst.  Die  Zinsen  dienen  zum  Ankauf  solcher  Geschenke.
R.  E.  SCHMIDT-STIFTUNG  FÜR  ARBEITER-FERIENREISEN.  Bei  seinem  25jährigen ­
  Dienstjubiläum  hat  Direktor  Dr.  R.  E.  Schmidt  eine  Stiftung  von  20  000  M.  gemacht,
die  von  den  Farbenfabriken  mit  5  %  verzinst  wird.  Die  Zinsen  werden  dazu  verwandt,
jährlich  8—10  Arbeiter  unter  sachkundiger  Führung  eine  ötägige  Ferienreise  zur  Erholung
und  Belehrung  unternehmen  zu  lassen.  Die  erste  Reise  fand  1912  statt  und  ging  nach
Bremen,  Hamburg,  Helgoland  und  Kiel.  Die  zweite  Reise  wird  Juni  1913  in  die  Schweiz  führen.
RUDOLF  MANN-STIFTUNG  FÜR  ERHOLUNGSREISEN  VON  BEAMTEN.  Bei  seinem
25  jährigen  Dienstjubiläum  am  4.  März  stiftete  Direktor  R.  Mann  ein  Kapital  von  10000  M.,
dessen  Zinsen  dazu  dienen  sollen,  verheirateten  Beamten  mit  weniger  als  3600  M.  Jahres-Das

  Musterhaus  in  Wiesdorf.
        <pb n="216" />
        138*

Farbenfabriken  vorm.  Friedr.  Bayer  &amp;amp;  Co.,  Leverkusen.

Das  Musterhaus  in  Wiesdorf:  Wohnküche.

einkommen,  sowie  ihren  direkten  Angehörigen  einen  Erholungsurlaub  zu  ermöglichen,
soweit  sie  nicht  in  der  Lage  sind,  die  Reisekosten  aus  eigenen  Mitteln  aufzubringen.
FRIEDR.  BAYER-STIFTUNG  FÜR  FABRIKVEREINE.  Für  besondere  Veranstaltungen ­
  machte  Geheimrat  Bayer  anläßlich  seines  25jährigen  Geschäftsjubiläums  im  Mai
1906  den  damals  bestehenden  Fabrikvereinen  eine  Stiftung  von  20  000  M.,  deren  Zinsen
im  Sinne  des  Stifters  von  den  Vereinen  verwandt  werden.
HENRY  V.  BÖTTINGER-STIFTUNG  FÜR  FABRIKVEREINE.  Zu  seinem  25jährigen ­
  Direktorjubiläum  im  April  1908  stiftete  Geheimrat  Dr.  v.  Böttinger  den  damals  bestehenden ­
  Fabrikvereinen  für  besondere  Veranstaltungen  im  ganzen  23  000  M.,  deren
Zinsen  im  Sinne  des  Stifters  verwandt  werden.
Hiermit  sei  die  systematische  Übersicht  über  die  gesamten  Wohlfahrtseinrichtungen
der  Farbenfabriken  beschlossen.  Trotz  äußerster  Kürze  ist  ihre  Schilderung  ziemlich  umfangreich ­
  geworden,  doch  liegt  es  sicherlich  im  allgemeinen  Interesse,  eine  derartig  ausgebaute ­
  Organisation  der  Öffentlichkeit  bekannt  zu  geben,  da  dies  geeignet  sein  dürfte,
an  manchen  Stellen  eine  Revision  vorschneller  Urteile  über  die  Wohlfahrt  bei  der  Großindustrie ­
  hervorzurufen,  und  überhaupt  zu  zeigen,  was  auf  diesem  Gebiete  zu  erreichen  ist.

V.  Anhang:  Die  Stellung  des  Arbeiters  innerhalb  der
Organisation  des  Unternehmens.
Wenn  es  sich  hier  auch  nicht  um  eigentliche  Wohlfahrtseinrichtungen  handelt,  so
sind  diese  Angaben  doch  geeignet,  die  Beurteilung  der  allgemeinen  Lage  des  Arbeiters
zu  vervollständigen.  In  gleicher  Weise  wie  in  den  Bestimmungen  über  die  Verwaltung
der  Wohlfahrtseinrichtungen  kommt  in  der  Fabrikordnung,  welche  die  Grundlage  des
        <pb n="217" />
        Farbenfabriken  vorm.  Friedr.  Bayer  &amp;amp;  Co.,  Leverkusen.  139*
Arbeitsverhältnisses  bildet,  die  Tendenz  zur  Geltung,  den  sozialen  Charakter  des  Arbeitsverhältnisses ­
  zu  sichern.
ALLGEMEINER  AUSSCHUSS  DER  ARBEITER.  Die  Heranziehung  der  Arbeiterschaft ­
  zur  Mitarbeit  in  den  sie  betreffenden  Angelegenheiten  erfolgt  in  erster  Linie  durch
den  Allgemeinen  Ausschuß  der  Arbeiter.  Er  bildet  die  Vertretung  der  Arbeiterschaft  gegenüber ­
  der  Werksleitung.
Der  Ausschuß  besteht  aus  6  von  dem  Direktorium  ernannten  Beamtenmitgliedern
und  6  Arbeiterbeisitzern,  die  von  den  Arbeitern  gewählt  werden,  welche  irgend  einem  der
Fabrikausschüsse  angehören.  Er  ist  zunächst  die  oberste  Instanz  in  allen  Beschwerdeangelegenheiten ­
  und  zwar  sowohl  in  Beschwerden  gegen  die  Beschlüsse  der  besonderen
Ausschüsse  wie  auch  in  Beschwerden  der  Arbeiter  gegen  Betriebsbeamte.
Außerdem  hat  er  alle  aus  der  Arbeiterschaft  vorgebrachten  Wünsche  zu  prüfen,  soweit ­
  sie  nicht  den  besonderen  Ausschüssen  Vorbehalten  sind.
Zu  seinen  Obliegenheiten  gehört  ferner  die  Oberaufsicht  über  die  allgemeinen  Einrichtungen ­
  für  Arbeiter,  wie  z.  B.  Aufenthaltsräume  und  die  Prüfung  von  Vorschlägen
zur  Verbesserung  von  Unfallverhütungs-  und  Betriebseinrichtungen,  die  aus  den  Kreisen
der  Arbeiter  eingereicht  werden.
Die  Prämien,  die  von  dem  Ausschuß  für  brauchbare  Vorschläge  gewährt  werden,
haben  sich  gut  bewährt  und  geben  manchem  Arbeiter  Anregung,  seine  Erfindungsgabe
zu  betätigen.
ANDERE  AUSSCHÜSSE  BZW.  VORSTÄNDE,  DIE  ARBEITER  ZU  MITGLIEDERN
HABEN.  Schon  in  der  Einleitung  wurde  darauf  hingewiesen,  daß  die  Wohlfahrtseinrichtungen ­
  von  Ausschüssen  verwaltet  werden,  die  aus  Beamten  und  Arbeitern  bestehen.  Da
dies  in  sozialpolitischer  Hinsicht  sehr  wichtig  ist,  seien  hier  diejenigen  Ausschüsse  und
Vorstände,  in  denen  Arbeiter  Mitglieder  sind,  noch  einmal  besonders  aufgeführt.  Es  sind
dies  die  Ausschüsse  bzw.  Vorstände  für
Arbeiterwohnungen  und  Wohnungs-  und  Gartenprämien,
die  Junggesellenheime,
gärtnerische  Anlagen  und  Gartenbauschule,
Fischerei,
Kaufhaus,
Arbeiterspeiseanstalt  und  Erfrischungsraum,
Erholungshaus,
Lehrlingsschule,
Handfertigkeitsschule,
Bücherei,
Arbeiterkrankenkasse,
Arbeiterunterstützungskasse,
Arbeitersparkasse,
Beurlaubung  der  Arbeiter.
Ferner  sind  die  Arbeiter  in  den  Ausschüssen  der  Stiftungen,  soweit  sich  diese  nicht
nur  auf  Beamte  beziehen,  und  in  den  Vereinsvorständen  vertreten.
SOZIALSEKRETÄR.  Zur  weiteren  Förderung  der  Interessen  der  Arbeiter  ist  sowohl
in  Leverkusen  wie  auch  in  Elberfeld  das  Amt  eines  Sozialsekretärs  geschaffen  worden.
Die  Sozialsekretäre  haben  zunächst  die  Aufgabe,  den  Arbeitern  in  allen  persönlichen
Angelegenheiten  Rat  zu  erteilen.  Das  Schwergewicht  der  Fürsorgetätigkeit  ruht  in  dieser
Beziehung  in  der  Erteilung  von  Rechtsauskünften  und  in  der  Unterstützung  in  allen  staatsbürgerlichen ­
  Angelegenheiten.
Sodann  hat  jeder  Arbeiter  das  Recht,  etwaige  Beschwerden  und  Wünsche  bezüglich
des  Arbeitsverhältnisses  bei  den  Sozialsekretären  vorzubringen,  die  sie  prüfen  und  mit
        <pb n="218" />
        140*  Farbenfabriken  vorm.  Friedr.  Bayer  &amp;amp;  Co.,  Leverkusen.

den  beteiligten  Instanzen  Rücksprache  nehmen.  Beschwerden,  die  durch  Vermittlung
der  Sozialsekretäre  nicht  zur  Erledigung  gebracht  werden,  können  zur  endgültigen  Entscheidung ­
  an  den  obengenannten  Allgemeinen  Ausschuß  der  Arbeiter  weitergegeben  werden.
FABRIKPFLEGERIN.  In  ähnlicher  Weise  wie  die  Sozialsekretäre  für  die  Arbeiter,
wirkt  in  Leverkusen  die  Fabrikpflegerin  für  die  Arbeiterinnen.  Durch  regelmäßige  Besuche ­
  der  Betriebe,  in  denen  Mädchen  beschäftigt  werden  und  durch  Abhaltung  besonderer ­
  Sprechstunden  sucht  sie  eine  Beraterin  der  weiblichen  Werksangehörigen  in  allen
geschäftlichen  und  persönlichen  Angelegenheiten  zu  sein.
Eine  Hauptaufgabe  der  Fabrikpflegerin  ist  die  Anleitung  der  Arbeiterinnen  zu  einer
vernünftigen  Gesundheitspflege.  Bei  der  Ausübung  dieser  Tätigkeit  findet  ein  Zusammenwirken ­
  mit  den  Fabrikärzten  statt.
ERHOLUNGSURLAUB  FÜR  ARBEITER.  Um  allen  Arbeitern,  die  dauernd  im  Dienste
der  Farbenfabriken  sind,  alljährlich  eine  Ausspannung  aus  der  regelmäßigen  Berufsarbeit
zu  ermöglichen,  ist  ein  Erholungsurlaub  eingeführt.
Die  Urlaubsdauer  beträgt  nach  3jähriger  Dienstzeit  2  Tage,  nach  5jähriger  Dienstzeit ­
  3  Tage  und  steigt  weiter  um  je  1  Tag  in  Abschnitten  von  5  Dienstjahren  bis  zu  9  Tagen
nach  35  jähriger  Dienstzeit.  Während  des  Urlaubs  wird  der  Lohn  nach  Maßgabe  des  Verdienstes ­
  der  13  letzten  vollen  Arbeitswochen  weiterbezahlt  und  außerdem  noch  ein  Zuschuß ­
  von  15  %  gewährt  als  Beitrag  zu  den  besonderen  Aufwendungen,  die  in  der  Regel
mit  einem  Erholungsurlaub  verbunden  sind.
Urlaub,  den  sich  der  Arbeiter  gelegentlich  selbst  gemäß  der  Fabrikordnung  nimmt,
wird  durch  diese  Bestimmungen  nicht  berührt.
ANSTELLUNG  VON  ARBEITERN  IN  WOCHENLOHN.  Während  nach  der  Fabrikordnung ­
  die  Arbeiter  in  keinem  Kündigungsverhältnis  stehen,  können  besondere  qualifizierte ­
  Arbeiter  in  ein  festeres,  beamtenähnliches  Anstellungsverhältnis  aufrücken,  bei  dem
sie  einen  festen  Wochenlohn  beziehen,  und  somit  nicht  mehr  die  Zahl  der  geleisteten  Arbeitsstunden ­
  bzw.  das  im  Akkord  geleistete  Arbeitsquantum  ausschließlich  die  Grundlage  der
Entlohnung  bildet.  Ein  derartiger  Arbeitsvertrag  kann  beiderseitig  nur  unter  Einhaltung
einer  einwöchigen  Kündigungsfrist  gelöst  werden.  Die  weiteren  Vergünstigungen  dieses
Anstellungsverhältnisses  bestehen  in  längerem  Urlaub  und  einem  höheren  Krankengeldzuschuß, ­
  als  den  die  übrigen  Arbeiter  beziehen.
DIENSTANWEISUNGSBUCH  FÜR  ARBEITER.  Alle  für  die  Arbeiter  in  den  Farbenfabriken ­
  geltenden  Bestimmungen,  im  besonderen  die  Unfallverhütungsvorschriften  der
Berufsgenossenschaft  und  die  für  die  Arbeiter  wichtigen  gesetzlichen  Bestimmungen  sind
in  einem  „Handbuch  für  Arbeiter“  zusammengefaßt,  das  somit  ein  Wegweiser  für  alle
Angelegenheiten  ist,  die  das  Arbeitsverhältnis  in  den  Farbenfabriken  betreffen.
        <pb n="219" />
        i4i

*

Heinr.  Franck  Söhne,
Ludwigsburg-Halle  a.  S.  usw.
Diese  Firma  hat  schon  vor  Jahrzehnten  begonnen,  eine  Reihe  von
WOHLFAHRTSEINRICHTUNGEN  zu  schaffen,  die  sich  zur  Förderung  des  leiblichen
und  geistigen  Wohls  ihrer  Arbeiter  und  Angestellten  vortrefflich  bewährt  haben.  Sie  ist
dabei  oft  neue  Wege  gegangen  und  hat  mehrfach  Vorbilder  dafür  gegeben,  durch  welche
Mittel  humane  Zwecke  erreicht  und  freundliche  Beziehungen  zwischen  Arbeitgeber  und
Arbeitnehmer  begründet  und  erhalten  werden  können.
So  war  die  Firma  Franck  eine  der  ersten  in  Württemberg,  welche
DIENSTALTERSZULAGEN  einführte.  Dieselben  beginnen  schon  nach  einem  Arbeitsjahre ­
  und  steigen  von  5  bis  zu  40  Pfg.  pro  Arbeitstag,  welcher  Höchstbetrag  nach  12  Arbeitsjahren ­
  erreicht  wird.  Diese  Dienstalterszulagen  bleiben  grundsätzlich  ohne  jeden  Einfluß
auf  die  Bemessung  der  Arbeitslöhne,  und  sie  erhöhen  den  Verdienst  der  Arbeiter  in  einer
recht  fühlbaren  Weise.
Einen  ganz  besonderen  Erfolg  hatte  die  Firma  mit  der  Gewährung  von
KAPITALDARLEHEN  zum  Zwecke  der  Erwerbung  eines  eigenen  Heims.  Die  Begründung ­
  für  diese  Einrichtung  ist  in  nachfolgenden,  beherzigenswerten  Worten  niedergelegt: ­

„Ein  eigenes  Heim,  dazu  ein  eigenes  Stück  Land  oder  Garten  wird  von  jedem
Manne  erstrebt,  welcher  in  solchem  Besitze  eine  Sicherung  der  Zukunft  seiner  Familie
und  eine  Vermehrung  seiner  Unabhängigkeit  mit  berechtigtem  Stolze  auf  das  Errungene ­
  empfindet.  Die  Erreichung  dieses  Zieles  bleibt  keinem  versagt,  der  von
Jugend  auf  fleißig  schafft  und  das  Erworbene  treulich  zusammenhält,  nicht  in  das
Wirtshaus  trägt  oder  auf  andere  Weise  verliedert.  Auch  zu  frühzeitiges  Heiraten,
ehe  beide  Teile  einen  Sparpfennig  vor  sich  gebracht  und  damit  ihren  haushälterischen
Sinn  sich  gegenseitig  erwiesen  haben,  ist  unsittlich,  erschwert  und  hindert,  zur
freudigen  Heimstätte,  zu  Besitz  und  Unabhängigkeit  zu  gelangen.
Wir  unterstützen  unsere  Arbeiter,  welche  in  Befolgung  unseres  vorstehenden
Aufrufes  auf  das  Land  ziehen  oder  dort  bleiben  und  welche  sich  durch  Treue,  Fleiß
und  Sparsamkeit  würdig  zeigen,  gerne  in  der  Erwerbung  eines  eigenen  Grundbesitzes.
Denjenigen  Arbeitern,  welche  eine  genügende  Sicherheit  in  ihrem  Ersparten  aufweisen
können  —  was  ihnen  ja  leicht  möglich  ist,  wenn  sie  von  früh  an  ihre  Groschen  Zusammenhalten ­
  —,  gehen  wir  mit  Kapital-Darlehen  zu  einem  gegen  den  laufenden
um  1  bis  1  y 2  %  niedrigeren  Zinsfuß  bereitwillig  an  die  Hand.  —  Ohne  diese  Sicherheit ­
  und  an  die  in  Ludwigsburg  wohnenden  oder  weniger  als  3  Jahre  im  Geschäft
tätigen  Arbeiter  werden  keine  Darlehen  gewährt.
Die  Abtragung  des  Kapitals  und  Zinses  hat  in  wöchentlichen  Raten  innerhalb
10—15  Jahren  zu  erfolgen  und  nehmen  wir  hierbei  Rücksicht  auf  alle  in  Betracht
kommenden  Verhältnisse.“
        <pb n="220" />
        142*  Heinr.  Franck  Söhne,  Ludwigsburg-Halle  a.  S.  usw.
Dank  dieser  dargebotenen  Möglichkeit  haben  viele  Arbeiter  der  Firma  sich  ein  eigenes
Häuschen  bauen  oder  kaufen  -  können,  und  auch  die  nachwachsende  Generation  macht
häufigen  Gebrauch  von  dieser  Einrichtung,  so  daß  die  Firma  immer  2—300  000  M.  zu  dem
niedrigen  Zinsfuß  von  2%  %  ausgeliehen  hat.  Sie  erreicht  damit  aber  auch  noch  einen
andern  Zweck,  indem  sie  die  meisten  ihrer  Arbeiter,  welche  früher  in  der  Stadt  wohnten,
veranlaßte,  auf  das  Land  zu  ziehen,  wo  ihnen  die  Vorteile  größerer  Billigkeit,  höheren
sozialen  Ansehens,  größere  Sparsamkeit  und  leichtere  Bewahrung  der  Jugend  vor  sittlichen
Schäden,  geboten  sind.
Aus  dem  hierwegen  an  die  Arbeiterschaft  gerichteten  Aufruf  sollen  nur  die  nachfolgenden
Gesichtspunkte  hervorgehoben  werden:
„Auf  dem  Lande  könnt  ihr  ein  geachtetes  Gemeinde-  und  Kirchenmitglied  sein,
und  euch  jede  Stellung  so  gut  wie  andere  erwerben.  Ein  ordentlicher,  braver,  fleißiger,
sparsamer  und  nicht  ins  Wirtshaus  laufender,  anständiger  Arbeiter  oder  Arbeiterin,
ein  gewissenhafter  Vater,  eine  brave  Mutter,  können  sich  auf  dem  Lande  viel  mehr
Ansehen  und  Geltung  verschaffen,  als  in  der  Stadt,  wo  man  die  Arbeiter  so  leicht
und  ungerechterweise  in  einen  Topf  wirft.  Auf  dem  Lande  können  die  Frauen  sich
mit  Feldbau  beschäftigen,  es  kann  eine  Kuh  oder  ein  paar  Ziegen  gehalten  werden,
während  in  der  Stadt  alles  von  dem  Manne  abhängt,  er  soll  alles  herbeischaffen,
Nahrung,  Kleider,  auch  noch  die  höchst  überflüssigen  Modehüte  und  so  manche
unnötigen  Sachen,  die  auf  dem  Lande  nicht  nötig  sind.  Ist  für  die  Frau  nicht  besser
gesorgt,  wenn  das  unnötige  Luxusgeld  in  die  Sparkasse  wandert  und  einen  Pfennig
in  der  Not  geben  würde.  Dadurch,  daß  die  ganze  Familie  wirtschaftlich  mithelfen
kann,  ist  ein  glückliches  und  zufriedenes  Familienleben  gesichert,  der  Mann  wird
mehr  vom  Wirtshausleben  abgehalten  und  es  wird  verhütet,  daß  den  Kindern  ein
schlechtes  Exempel  gegeben  wird.
Also,  Frau,  ziehe  aufs  Land  und  wahre  deine  Stellung  im  Haushalte,  deinen
Wert  als  Miternährerin  und  Erzieherin  der  Familie,  wahre  deine  Würde!
Denket  ihr  Eltern  aber  auch  und  hauptsächlich  —  an  das  sittliche  Wohl
eurer  Kinder!  Ist’s  denn  nicht  leider  wahr,  daß  die  Sitten  in  der  Stadt  sehr  gesunken
sind,  und  daß  ihr  eure  Kinder,  wenn  ihr  ernstlich  wollt,  vor  manchem  Übel,  das  in
der  Stadt  üppig  wuchert,  auf  dem  Lande  bewahren  könnt.  Denkt,  welcher  Segen  es  ist,
wenn  die  Kinder  von  Jugend  auf  an  Arbeit,  Einfachheit  und  Moral  gewöhnt  werden.
Wo  ist  dies  besser  möglich  und  wo  ein  besseres  Beispiel  gegeben  als  auf  dem  Lande,
wo  die  Arbeit  den  Mann  macht,  der  Fleiß  die  Frau  ziert,  das  Zusammenhalten  von
Mann,  Frau  und  Kinder  die  Gemeinde  ehrt  und  der  Segen  der  Religion  noch  nicht
zum  Gespötte  geworden  ist.
Also  ziehet  denjenigen  Verhältnissen  nach,  die  für  euch  passen  und  die  euch
das  Leben  erleichtern!  Sehet  zum  allerwenigsten,  daß  ihr  einen  eigenen  Acker,
eigene  Milch  und  eigenes  Brot  bekommt!
Darum  übernimmt  die  Firma  auch  einen  Teil  der
FAHRGELDER  für  ihre  Arbeiter,  und  denjenigen  Arbeitern,  welche  in  Orten  wohnen,
die  mit  der  Bahn  nicht  zu  erreichen  sind,  gewährt  sie  einen
BEITRAG  ZUM  SCHUHWERK  von  1,50  M.  pro  Monat.
In  der  Ludwigsburger  Fabrik  befindet  sich  eine
GROSSE  SPEISEKÜCHE,  aus  welcher  den  Arbeitern  ein  kräftiges  Mittagsmahl  zu
einem  sehr  billigen  Preise  abgegeben  wird.  Zur  Herabminderung  des  Alkoholkonsums
werden  Kaffee,  die  Tasse  zu  4  Pfg.  und  Mineralwasser,  die  Flasche  zu  2  Pfg.,  verabreicht,
und  es  ist  damit  ein  sehr  bemerkenswerter  Rückgang  des  Alkoholgenusses  erzielt  worden. ­
  Eine
        <pb n="221" />
        t

Heinr.  Franck  Söhne,  Ludwigsburg-Halle  a.  S.  usw.

143”

KINDERSCHULE  mit  schönem  Spielplatz  verwahrt  die  Kleinen  über  die  Dauer  der
Beschäftigung  ihrer  Angehörigen.
Außerdem  besteht  noch  eine
BADEEINRICHTUNG  und  eine
ARBEITERBIBLIOTHEK,  welche  beide  stark  benützt  werden.
Die  vorstehenden  Einrichtungen  dienen  mehr  dem  täglichen  Bedürfnis;  es  sind  aber
auch  noch  andere  vorhanden,  welche  auf  die  wirtschaftliche  Sicherheit  der  Zukunft  und  auf
die  Erleichterung  von  Notlagen  bedacht  sind.
Um  den  Sparsinn  der  Arbeiter  zu  pflegen,  besteht  eine
SPARKASSE,  welche  alle  Einlagen,  je  nach  Dauer  der  Dienstzeit,  bis  zu  6  %  verzinst.
Daneben  gewährt  die  Firma  eine  größere  Anzahl  von  Prämien  an  diejenigen,  welche  unter
Berücksichtigung  ihrer  Lebens-  und  Familienverhältnisse  am  meisten  gespart  haben.  Das
in  dieser  Kasse  angelegte  Kapital  erreicht  nahezu  300  000  M.
Den  kaufmännischen  Beamten  dagegen  wird  als  Anerkennung  für  Fleiß  und  Wohlverhalten ­
  nach  einer  bestimmten  Dienstdauer  eine
GELDBETEILIGUNG  eingeräumt,  worauf  sie  einen  auch  für  etwaige  Verlustjahre
garantierten  Zins  und  in  Gewinnjahren  eine  entsprechende  Dividende  erhalten.  Hunderte
von  Bureau-  und  Reiseangestellten  sind  auf  diese  Weise  mit  dem  Unternehmen  innig
verbunden  und  an  seinen  Erträgnissen  interessiert.
Aber  auch  für  Not  und  Alter  ist  gesorgt.  Eine
UNTERSTÜTZUNGSKASSE  FÜR  ARBEITER  gewährt  in  Fällen  unverschuldeter
Notlage  ausgiebige  Unterstützung;  sie  hat  damit  schon  viele  Sorgen  gelindert  und  manche
Träne  getrocknet.  Außerdem  gewährt  die  Firma
MONATLICHE  RENTEN  an  alte,  invalid  gewordene  Arbeiter  zur  Erleichterung  ihrer
alten  Tage  oder  an  ihre  Hinterbliebenen  zur  Besserung  deren  Lage.
Ferner  vergütet  die  Firma  allen  ihren  an  einer  Lebensversicherung  beteiligten  Angestellten ­
  und  Arbeitern
DIE  HÄLFTE  DER  PRÄMIEN,  wodurch  schon  viele  sich  veranlaßt  gesehen  haben,
solche  Versicherungen  abzuschließen  und  damit  im  Falle  frühzeitigen  Ablebens  die  Familie
oder  im  Erlebensfälle  das  eigene  Alter  sicherzustellen.
Endlich  ist  noch  zu  erwähnen  die
PENSIONSKASSE  für  die  kaufmännischen  Angestellten,  zu  welcher  die  Firma  einen
jährlichen  hohen  Beitrag  leistet  und  dadurch  ausgiebige  Leistungen  dieser  Kasse  ermöglicht.
Sie  bleibt  auch  nach  dem  Inkrafttreten  der  neuen  Angestelltenversicherung  als  wertvolle
Ergänzungskasse  bestehen  und  wie  sie  schon  manchem  zum  Segen  geworden  ist,  wird  sie
auch  fernerhin  noch  vielen  zum  Segen  werden.
So  besitzt  die  Firma  eine  Reihe  von  Wohlfahrtseinrichtungen,  die  lückenlos  allen  berechtigten ­
  Bedürfnissen  und  Wünschen  entgegenkommen.  Dafür  kann  sie  aber  auch  alle
10  Jahre  mit  allen  ihren  Mitarbeitern  frohe
ALTENFESTE  feiern,  bei  welchen  eine  große  Anzahl  von  Jubilaren  und  Veteranen
durch  wertvolle  Geschenke  ausgezeichnet  werden  und  bei  welchen  Anlässen  das  schöne
harmonische  Verhältnis  zwischen  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer  in  ganz  besonders  herzlicher ­
  Weise  zutage  tritt.
        <pb n="222" />
        144*

Frankfurter  Societäts-Druckerei,
G.  m.  b.  H.,  Frankfurt  a.  M.
ARBEITERSPARKASSE.  Die  erste  Einrichtung,  eine  Arbeitersparkasse,  wurde  1866
von  Leopold  Sonnemann  geschaffen,  der  die  Frankfurter  Zeitung  im  Jahre  1856  ins  Leben
gerufen  hatte.  Die  Arbeiter  zahlten  einen  Gulden  (später  zwei  Mark)  Beitrag  pro  Woche
und  Mitglied,  der  Eigentümer  verpflichtete  sich,  jährlich  eine  Quote  vom  Reingewinn  des
Unternehmens  zur  Verteilung  auf  die  einzelnen  Konten  der  Mitglieder  nach  Verhältnis
ihrer  Einlagen  einzuzahlen.  Die  Kasse  hatte  Ende  1912  269  Mitglieder.  Sie  erhielt  von
Leopold  Sonnemann  bei  festlichen  Anlässen  besondere  Zuwendungen  in  der  Gesamthöhe
von  50  000  M.,  von  denen  ursprünglich  die  Zinsen  aus  40  000  M.  für  Arbeiter  mit  mehr
als  xojähriger  Dienstzeit  und  deren  Witwen  und  Waisen  bestimmt  waren-,  die  Zinsen
aus  10  000  M.  für  eine
URLAUBS-,  REISE-  UND  STIPENDIENSTIFTUNG.  Die  Frankfurter  Societäts-Druckerei
hat  im  Laufe  der  Jahre  diese  Einrichtung  dem  Wachstum  des  Unternehmens  entsprechend
ausgebaut.
SPAR-  UND  VERSORGUNGSKASSE.  Im  Jahre  1869  entstand  eine  Spar-  und  Versorgungskasse ­
  für  die  Redakteure,  die  am  1.  Januar  1897  mit  einer  kurz  vorher  errichteten
Hauskasse  für  die  Beamten  unter  dem  Titel  „Spar-  und  Versorgungskasse  der  Redakteure
und  Beamten  der  Frankfurter  Societäts-Druckerei“  verschmolzen  wurde.  Jedes  Mitglied
ist  verpflichtet,  2  14  %  seines  Gehaltes  bei  dessen  Auszahlung  an  sein  Sparguthaben  abzugeben, ­
  doch  können  freiwillig  weitere  Einlagen  bis  insgesamt  12(4  %  des  Gehaltes  gemacht
werden.  Die  Frankfurter  Societäts-Druckerei  legt  für  jedes  Kassenmitglied  jährlich  2(4%
seines  Gehaltes  ein.  Die  Kasse  zählte  Ende  1912  142  Mitglieder.
PENSIONSKASSE.  Im  Jahre  1902  erfolgte  die  Gründung  einer  Pensionskasse  für
die  Redakteure  und  Beamten,  der  am  31.  Dezember  1912  140  Mitglieder  angehörten.  Aus
ihr  wird  den  in  Ruhestand  versetzten  oder  arbeitsunfähig  gewordenen  Redakteuren  und
Beamten  der  Frankfurter  Societätsdruckerei,  ihren  Witwen  und  Waisen  Pension  gewährt.
Das  pensionsberechtigte  Maximalgehalt  beträgt  8000  M.  —  Die  Pension  beträgt  nach
10  Dienstjahren  25  %  des  Gehaltes,  steigt  dann  jährlich  um  2  y 3  %  und  erreicht  mit  25  Dienstjahren ­
  den  Höchstbetrag  von  60  %  des  Gehaltes.  Die  Witwenrente  ist  gleich  der  Hälfte
der  Pension  des  Mannes,  die  Waisenrente  beträgt  für  jede  Halbwaise  höchstens  aber  %
der  Witwenrente,  für  Vollwaisen  %  bis  zum  1  y 2  fachen  Betrag  der  Witwenrente.  Die  Mitglieder ­
  zahlen  5  %  des  Gehaltes  in  die  Kasse,  die  Frankfurter  Societäts-Druckerei  7  %.
RENTENZUSCHUSSKASSE.  Am  1.  Januar  1905  wurde  eine  Rentenzuschußkasse
ins  Leben  gerufen,  aus  der  den  Empfängern  einer  Reichs-Invalidenrente  eine  Aufbesserung
der  Reichsrenten  gewährt  wird.  Die  Angestellten  leisten  hierzu  keine  Beiträge.  Die
Leistungen  der  Kasse  betragen:-nach
  10  Jahren  nach  15  Jahren  nach  20  Jahren

Gelernte  Arbeiter  225  M.  337,50  M.  450  M.
Ungelernte  Arbeiter  180  ,,  270,—  ,,  360  ,,

Weibliche  Arbeiter  144  ,,  216,—  ,,  288  ,,
JUBILÄUMSSPENDE.  Herr  und  Frau  Leopold  Sonnemann  haben  zu  dem  fünfzigjährigen ­
  Bestehen  der  Frankfurter  Zeitung  dem  Aufsichtsrate  der  Gesellschaft  eine  Jubiläumsspende ­
  in  Höhe  von  100000  M.  übergeben.  Der  jeweilige  Zinsertrag  wird  zur  Hälfte
für  die  Pensionskasse  der  Redakteure  und  Beamten,  zur  anderen  Hälfte  zugunsten  der
Rentenzuschußkasse  verwendet.
FERIEN.  Die  Redakteure  erhalten  4  bis  5  Wochen,  die  Beamten  2  bis  4  Wochen,  die
Arbeiter  1  bis  3  Wochen  jährlich,  je  nach  Dienstzeit  und  Lebensalter.
BRAUSEBADEINRICHTUNG.  Für  männliche  Angestellte  des  Unternehmens  besteht
eine  Brausebadeinrichtung  mit  8  Zellen;  für  die  weiblichen  Angestellten  ist  eine  besondere
Brausebadeinrichtung  vorhanden.
TEEKUCHE.  Sämtliche  Angestellte  erhalten  zu  jeder  Tageszeit  Tee  in  beliebiger  Menge.
        <pb n="223" />
        145*

Kinderhort  auf  der  Marienburger  Höhe.

G.  D.  Fränkel,  Hildesheim.
Fabrikation  von  Säcken  inländischer  und  ausländischer  Gewebe,
Vertrieb  von  gebrauchten  Säcken.
(Jahresproduktion:  ca.  12—15  Millionen  Säcke.)
Es  werden  annähernd  200  Arbeiter  und  Arbeiterinnen  beschäftigt.  Für  verheiratete
Arbeiter,  Vorarbeiter  und  Vorarbeiterinnen  sind  unmittelbar  neben  dem  Fabrikgebäude  eine
Anzahl
ZWEIFAMILIENHÄUSER  erbaut,  welche  luftige,  helle  Räume  enthalten,  in  denen
die  Leute  gegen  ein  geringes  Entgelt  untergebracht  sind.  Für  diejenigen  Arbeiterinnen,
welche  außerhalb  der  Stadt,  auf  der  sogenannten  Marienburger  Höhe,  wohnen  und  einen
zu  weiten  Weg  zur  Fabrik  hätten,  ist  auf  der  Marienburger  Höhe  eine  geräumige  Arbeitsstätte ­
  geschaffen,  in  der  bis  zu  50  Frauen  das  Flicken  von  Säcken  besorgen.  Diese  Arbeit
kann  von  ungeübten,  auch  invaliden  Frauen  geleistet  werden,  da  sie  ohne  Maschinen  bewerkstelligt ­
  wird.
KINDERHORT.  Anschließend  hieran  befindet  sich  dort  ein  auch  von  der  Stadt
subventionierter  Kinderhort,  in  dem  ca.  80  Kinder  unter  6  Jahren  aufgenommen  werden.
UNTERSTÜTZUNGS-  UND  VORSCHUSSKASSE.  Es  besteht  ferner  für  bedürftige
Leute  eine  Unterstützungs-  und  Vorschußkasse.

10
        <pb n="224" />
        G.  D.  Frankel,  Hildesheim.

Arbeiter-Wohnhäuser.

Arbeitsraum  zum  Flicken  von  Säcken  mit  Handbetrieb  auf  der  Marienburger  Höhe.
Die  übrigen  Abteilungen  im  Fabrikgebäude  selbst  werden  durch  elektrische  Kraft  betrieben  und  sind  zur
*  Bedienung  der  Maschinen  meist  Frauen  beschäftigt.
        <pb n="225" />
        *10*

i 4 7*

H.  Füllner,  Maschinenbauanstalt,
Warmbrunn  in  Schlesien.
Bau  sämtlicher  Maschinen  und  vollständiger  Einrichtungen
für  Papier-,  Karton-,  Pappen-,  Zelluloseund
  Holzstoff-Fabriken.
Der  gesunden  Entwicklung  des  Füllnerwerkes  entsprechen  auch  dessen  freiwillige
Einrichtungen  für  das  Gemeinwohl.  Der  alleinige  Inhaber  der  Firma,  Herr  Kgl.  Preuß.
Geh.  Kommerzienrat  Dr.-Ing.  h.  c.  Eugen  Füllner,  welcher  dem  deutschen  Papiermaschinenbau ­
  einen  ehrenvollen  Ruf  in  der  ganzen  Welt  sicherte,  hat  es  immer  als  eine  seiner
schönsten  Aufgaben  betrachtet,  für  seine  Beamten  und  Arbeiter  zu  sorgen.
ARBEITERUNTERSTÜTZUNGSKASSE.  Schon  vor  vielen  Jahren  wurde  eine  Arbeiterunterstützungskasse ­
  errichtet,  die  gegenwärtig  über  ein  Vermögen  von  52  000  M.
verfügt  und  die  alljährlich  weitere  Zuwendungen  von  der  Firma  bzw.  deren  Inhaber  empfängt. ­
  Eugen  Füllner  überwies  ihr  am  1.  April  1894:  3000  M.  aus  Anlaß  der  Wiederkehr
des  Tages,  an  dem  er  vor  25  Jahren  als  Lehrling  in  die  Fabrik  eingetreten  war,  1903:  5000  M.
anläßlich  seines  50.  Geburtstages  und  1913  an  seinem  60.  Geburtstage  noch  6000  M.  Aus
der  Unterstützungskasse  sind  bisher  an  Arbeiter  oder  deren  Frauen  17  000  M.  gezahlt  worden.
Es  wird  aber  besonders  auf  Kapitalzunahme  gesehen,  damit  bei  außergewöhnlichen  Ereignissen ­
  bittere  Not  abgewendet  werden  kann.
WEIHNACHTSPRÄMIEN.  In  Anbetracht  dessen,  daß  die  Fröhlichkeit  des  Weihnachtsfestes ­
  leicht  durch  Geldsorgen  gestört  werden  kann,  namentlich  für  den  Arbeiter,  weil  zu
dem  Ausfall  des  Arbeitsverdienstes  wegen  der  Feiertage  noch  die  Kosten  für  Weihnachtsgeschenke, ­
  Winterkohlen  und  Neujahrsmiete  hinzukommen,  hat  die  Firma  den  Arbeitern
seit  dem  Jahre  1896  besondere  Weihnachtsprämien  ausgezahlt.  Dieselben  betrugen  bis  zum
Jahre  1912:  203  972  M.  In  ähnlicherWeise  wurden  von  1892  1912  an  Beamte  415  260  M.
Tantieme  und  Gratifikationen  gezahlt.
Treue  Mitarbeit  wird  vom  Firmeninhaber  besonders  gewürdigt  und  dadurch  ausgezeichnet, ­
  daß  jeder  Arbeiter  oder  Beamte  nach  2ojähriger  Tätigkeit  eine  goldene
Uhr  mit  Widmung  und  nach  vollendeten  25  Arbeitsjahren  eine  goldene  Uhrkette  erhält.
Bisher  ist  die  Auszeichnung  mit  einer  Uhr  49
Arbeitern  und  5  Beamten  verliehen  worden,
die  Kette  konnte  17  Arbeitern  und  3  Beamten ­
  als  Jubiläumsgeschenk  überreicht  werden.
BEAMTENPENSIONSFONDS.  Ein  Beamtenpensionsfonds ­
  wurde  gelegentlich  des
50  jährigen  Bestehens  der  Firma  geschaffen,
der  1912:  70000  M.  betrug.  Dieser  Pensionsfonds ­
  wurde  von  Herrn  Geheimrat  Dr.-Ing.
Füllner  anläßlich  seines  60.  Geburtstages  am
14.  Februar  1913  infolge  des  in  Kraft  getretenen ­
  Angestellten-Versicherungsgesetzes  in
eine  „Eugen-Füllner-Stiftung“  umgewandelt. ­
  Diese  Stiftung  soll  hauptsächlich
den  staatlich  nicht  pensionsberechtigten  Be-
        <pb n="226" />
        i 4 8*

H.  Füllner,  Maschinenbauanstalt,  Warmbrunn  in  Schlesien.

Füllner-  Kolonie.  (Im  Hintergründe  das  Riesengebirge  mit  Schneekoppe.)

amten  einen  Rückhalt
im  Alter  und  allen  Beamten ­
  einen  Rückhalt
bei  unverschuldeten
Notständen  gewähren.
BEAMTENUNFALLVERSICHERUNG. ­
  Für
eine  von  der  Firma  abgeschlossene ­
  Beamtenunfallversicherung ­

zahlte  die  Firma  bisher
die  eine  Hälfte  der  Gebühren, ­

  die  andere  Hälfte  wurde  von  den  Beamten  selbst  getragen.
SPEISESAAL.  Ein  bequem  eingerichteter,  gut  beleuchteter  und  heizbarer  Speisesaal
ist  während  aller  Arbeitspausen  geöffnet;  darin  werden  Speisen  und  Getränke  zu  mäßigen
Preisen  verabfolgt.  Außer  Bier  gibt  es  keine  alkoholhaltigen  Getränke.  Aus  der  eigenen
Selterwasserfabrik  liefert  das  Werk  den  Arbeitern  2  Flaschen  Selterwasser  zu  5  Pf.  Gewinne
werden  nicht  erzielt,  sondern  nur  die  Verwaltungskosten  gedeckt;  die  Unterhaltung  des
Speisesaales  trägt  die  Firma.
Stets  hat  der  Firmeninhaber  zur  Förderung  nationaler  Jugendpflege  beigetragen  und
in  diesem  Sinne  auch  den  Speisesaal  dem  Christlichen  Verein  junger  Männer  für  seine
Unterhaltungsabende  kostenfrei  überlassen.
BADEANSTALT.  Im  Jahre  1909  wurde  ein  zweistöckiges  früheres  Beamtenwohnhaus
zu  einer  Badeanstalt  mit  12  Brausebädern,  8  Wannenbädern  und  einer  Wohnung  für  die
Badewärter  umgebaut.  Die  Bäder  werden  kostenfrei  verabfolgt.
Von  den  sonstigen  fürsorglichen  Einrichtungen  seien  kurz  erwähnt  die  Arbeiterbücherei, ­
  die  mustergültigen  gesundheitlichen  Anlagen  in  der  1908  fertiggestellten
Modelltischlerei,  die  großen  hellen  Arbeitsräume  des  ganzen  Betriebes,  die  eigene
Krankenkasse,  die  zeitgemäß  ausgerüstete  Fabrikfeuerwehr  und  der  1886  gegründete
Maschinenbauer-Gesangverein.  Jeder  Sänger  erhält  nach  10jähriger  Mitgliedschaft
einen  goldenen  Ring  mit  Lyra  und  einer  Widmung  seines  Stifters,  des  Herrn  Geheimrat
Dr.-Ing.  Eugen  Füllner.  Bereits  24  Sängern  wurde  diese  Ehrung  zuteil.  In  gleicher  Weise
wurden  für  25jährige  Sängertreue  bis  jetzt  9  Mitgliedern  goldene  Krawattennadeln  überreicht, ­
  die  in  ihrer  Form  ein  Sinnbild  für  Arbeit  und  Gesang  darstellen.  Frau  Geheimrat
Klara  Füllner  schenkte  im  Oktober  1906  dem  Gesangverein  eine  prachtvolle  Fahne,  die
den  Namen  der  Geberin  und  den  von  Herrn  Geheimrat  Füllner  verfaßten  sinnreichen  Spruch
trägt:  „Kraftvoll  bei  der  Arbeit  ringen,  Klangvoll  zur  Erholung  singen.“
FÜLLNER-ARBEITERKOLONIE.  Im  Jahre  1899  wurde  mit  einem  Kostenaufwand
von  100  000  M.  die  Füllner-Arbeiterkolonie  errichtet,  die  inzwischen  auf  10  Häuser  vergrößert ­
  worden  ist;  im  ganzen  sind  jetzt  16  Arbeiterhäuser,  meistens  Doppelhäuser  und  8  Beamtenwohnhäuser ­
  vorhanden.  Alle  Häuser  liegen  in  herrlicher,  gesunder  Lage,  sind  zum
Teil  neu  erbaut  und  zumeist  mit  Gärten  für  jede  Familie  versehen.
KLEINKINDERSCHULE.  Herr  Geheimrat  Dr.-Ing.  Füllner  läßt  zurzeit  sein  väterliches ­
  Stammhaus  zum  Besten  seiner  Arbeiterschaft  in  eine  von  ihm  zu  unterhaltende
Kleinkinderschule  umbauen,  die  im  Gedächtnis  an  seine  verstorbene  Mutter  den  Namen
„Henriettenheim“  tragen  und  soweit  Raum  übrig  ist,  mehreren  arbeitsunfähig  gewordenen
Arbeitern  freie  Wohnung  gewähren  soll.  Frau  Geheimrat  Füllner  wird  selbst,  unterstützt
durch  eine  eigene  Schulschwester,  die  Leitung  übernehmen.  Die  Kleinkinderschule  liegt
so  zentral  an  der  Fabrik,  daß  die  Arbeiter  bequem  auf  dem  Wege  nach  der  Fabrik  die  Kinder
mitbringen  und  dieselben  beim  Weggehen  von  der  Fabrik  mit  nach  Hause  nehmen  können.
        <pb n="227" />
        H.  Füllner,  Maschinenbauanstalt,  Warmbrunn  in  Schlesien.

149*

Teilansicht  des  Füllner-Parkes  mit  Blockhaus.

FÜLLNER-PARK.  Eine  Wohlfahrtseinrichtung  größeren  Umfanges  für  die  Allgemeinheit ­
  bildet  der  von  Herrn  Geheimrat  Dr.-Ing.  Eugen  Füllner  gestiftete  Füllner-Park  von
16  ha  Größe,  der  mit  seinen  schönen  Wegen,  herrlichen  Gebirgsaussichten,  Gebüsch-  und
Pflanzengruppen  und  stillen  Weihern  nicht  nur  den  Arbeitern  und  Angestellten  der  Fabrik,
sondern  auch  den  Bewohnern  von  Warmbrunn-Herischdorf  Gelegenheit  zur  Erholung  in
frischer,  freier  Luft  bietet.  Der  Park  ist  ein  vorbildliches  Werk  echtester,  edelster  Heimatkultur.
Nahe  einem  12  000  qm  großen  Teiche  mit  Buchten  und  Brücken,  in  dessen  klarer  Wasserfläche ­
  sich  der  Riesengebirgswall  widerspiegelt,  und  der  im  Winter  —  abends  unter  reichlicher
elektrischer  Bogenlampenbeleuchtung  —  als  Eisbahn  benutzt  wird,  erhebt  sich  das  Parkrestaurant ­
  „Norwegisches  Blockhaus“,  ein  monumentaler  Holzbau  von  eigenartig  schöner
Wirkung.  Pläne  und  Werkzeichnungen  hierfür  wurden  in  Norwegen  angefertigt.  Es  ist
eine  genaue  Nachbildung  des  musterhaften  Blockhauses  „Frognersaeteren“  (Frogner
Sennhütte)  bei  Holmenkollen,  etwa  8  km  von  Kristiania,  welches  durch  Munthe,  den  berühmt
gewordenen  Künstler  der  Blockhausarchitektur,  erbaut  wurde.  Die  Lage  des  Hauses  im
Füllner-Park  ist  so  gewählt,  daß  sich  das  Auge  des  Besuchers  unbehindert  an  dem  Anblicke
der  reizenden  Umgebung  und  des  gewaltigen  Höhenzuges  des  Riesen-  und  Isergebirges,
weiden  kann.  Eine  Granittafel  an  der  Stirnmauer  der  Terrasse  trägt  die  Inschrift:
„Dieser  Park  mit  Blockhaus  wurde  am  Tage  der  Silberhochzeit  Ihrer
Majestäten  Kaiser  Wilhelm  II.  und  seiner  Gemahlin  Auguste
Viktoria  am  27.  Februar  1906  von  mir  gestiftet  und  am  heutigen
Tage  seiner  Bestimmung  übergeben.  Gott  schütze  das  Werk  und
alle,  die  friedvoll  darin  weilen“.
Warmbrunn,  18.  Juli  1909.

Eugen  Füllner.
        <pb n="228" />
        i5°*

Beamtenwohnhäuser.  Arbeiterwohnungen.

Gewerkschaft  Gustav,
Braunkohlenzeche,  Brikettfabrik,  Elektrizitätswerk  (Überlandzentrale),
Zeche  Gustav  bei  Dettingen  am  Main.
Unser  Werk  ist  erst  im  Jahre  1904  errichtet,  und  ist  es  naturgemäß,  daß  die  freiwilligen ­
  Wohlfahrtseinrichtungen  noch  nicht  so  ausgedehnt  sind,  wie  dieses  bei  älteren
Werken  der  Fall  ist.  Wir  haben  bis  jetzt  sechs
BEAMTENWOHNHÄUSER  errichtet  und  zwar  für  9  Familien.  Außerdem  ist  eine
ARBEITERKASERNE  vorhanden  mit  einer  Einfamilienwohnung.  Sodann  ist  eine
BADEANSTALT  mit  Wannen-  und  Brausebädern  geschaffen,  und  ebenso  ist  für  den
Fabrikbetrieb  ein  besonderer
HEIZBARER  SPEISESAAL  mit  Einrichtungen  für  Warm-  und  Kaltwasser,  sowie
Speisewärmer  vorhanden.
Im  Grubenbetriebe  werden  den  Arbeitern  besondere  Aufenthaltsräume  geschaffen,
die  jeweils  nach  den  Betriebsstationen  verlegt  werden.
SANITÄTSKOLONNE.  Was  die  Unfallfürsorge  betrifft,  so  ist  eine  besondere  Sanitätskolonne ­
  gegründet,  die  ihre  Anleitungen  von  einem  praktischen  Arzt  erhält,  und  werden
die  hierfür  in  Betracht  kommenden  ärztlichen  Liquidationen  vom  Werke  übernommen.
Es  sind  Tragbahren  vorhanden,  sowie  eingerichtete  Stuben  mit  Betten,  Verbandzeug,
ärztlichen  Instrumenten  und  ein  Sauerstoffrettungsapparat.
Es  werden  den  bei  uns  beschäftigten  Leuten  die  Briketts  zu  einem  billigen
VORZUGSPREISE  geliefert  und  auch  das  sich  in  der  Grube  vorfindende  Kohlenholz
zum  Teil  gratis,  zum  Teil  zu  sehr  niedrigem  Preise  abgegeben.  Es  ist  seit  einigen  Jahren
eingeführt,  daß  die  ständig  bei  uns  beschäftigten  Arbeiter  eine
WEIHNACHTSGRATIFIKATION  erhalten,  und  richtet  sich  diese  nach  der  Dauer
der  Beschäftigungszeit.  Den  Beamten  werden  ebenfalls  entsprechende  Weihnachtsgratifikationen ­
  gezahlt.
WIRTSCHAFTLICHE  VORTEILE.  Es  wird  den  Leuten  Tee  gratis  verabfolgt,
ebenso  wird  natürliches  Mineralwasser  in  großen  Mengen  vom  Werke  bezogen  und
zum  Einkaufspreise  abgegeben,  wobei  die  Frachtkosten  vom  Werke  noch  getragen
werden.  Außerdem  wird  zu  festgesetzten  Terminen  Waschseife  gratis  verabfolgt.
        <pb n="229" />
        I 5 I

*

Genossenschaftshaus  in  Berlin-Tegel,  Harmsdorfer  Straße  6  8.

Große  Berliner  Straßenbahn.
Die  Große  Berliner  Straßenbahn  beschäftigt  ständig  n  500  Beamte  und  Arbeiter,  die
auf  25  Betriebsstätten  (darunter  22  Bahnhöfe)  über  Groß-Berlin  verteilt  sind.  Damit  hält
sie  zugleich  der  Berlin-Charlottenburger  Straßenbahn,  der  Westlichen  Berliner  Vorortbahn,
der  Südlichen  Berliner  Vorortbahn  und  der  Nordöstlichen  Berliner  Vorortbahn,  die  eigene
Beamte  nicht  angestellt  haben,  das  nötige  Betriebs-  und  Werkstättenpersonal  vor.
RUHEGEHALTSKASSE.  Die  Hauptsorge  der  Verwaltung,  für  die  alten,  arbeitsunfähig
werdenden  Beamten  und  Arbeiter  wirksam  einzutreten,  ist  gelöst  durch  die  Einrichtung
der  „Ruhegehaltskasse  für  die  Angestellten  der  Großen  Berliner  Straßenbahn“,  die  ihnen
neben  der  Reichsinvalidenversorgung  Pensionen  bietet,  welche  nach  10  jähriger  Mitgliedschaft ­
  mit  y 3  des  Gehalts  einsetzen  und  bis  zu  3 / i  steigen.  Witwen  erhalten  30  %  der  Pension
des  Mannes.  Zu  den  Beiträgen  für  die  Ruhegehaltskasse  werden  die  Angestellten  mit  4  %
des  Einkommens  herangezogen,  die  Verwaltung  zahlt  ebenfalls  4  %  und  außerdem  jährlich
99  000  M.,  so  daß  ihr  Gesamtzuschuß  620  000  M.  beträgt.
ZUSCHUSS  ZUM  KRANKENGELD.  Uber  die  schwere  Zeit  der  Erkrankung  des  Ernährers ­
  sucht  die  Große  Berliner  Straßenbahn  den  Familien  ihrer  Beamten  hinwegzuhelfen,
indem  sie  jährlich  112  000  M.  aufwendet,  um  den  über  3  Jahre  im  Dienst  Stehenden  einen
Zuschuß  zum  Krankengeld  in  Höhe  von  einem  Drittel  des  Tagesverdienstes  zu  gewähren.
Da  die  Betriebskrankenkasse  —  die  auch  in  der  Familienfürsorge,  mit  Sanatoriumsbehandlung, ­
  Zahnpflege  u.  a.  m.  über  die  gesetzlichen  Mindestleistungen  hinausgeht  —  %  des
        <pb n="230" />
        Große  Berliner  Straßenbahn.

I5 2 *

Verdienstes  als  Krankengeld  gewährt,  kommt  der  erkrankte  Angestellte  mit  dem  Zuschuß
der  Verwaltung  auf  sein  volles  Gehalt.
ERHOLUNGSURLAUB.  Dem  Bedürfnis  nach  Ausspannung  von  der  Arbeit  wird  durch
Erholungsurlaub  Rechnung  getragen;  Unterbeamte  und  Arbeiter  erhalten  je  nach  der  Länge
der  Dienstzeit  Urlaub  von  3  bis  10  Tagen  steigend.  Lohn  und  Gehalt  werden  während  des
Urlaubs  weiter  gezahlt,  wodurch  196  000  M.  Unkosten  im  Jahre  entstehen.
VEREIN  DER  ANGESTELLTEN.  In  dem  Bestreben,  den  verstreut  wohnenden  Angestellten ­
  gleichmäßige  Fürsorge  unter  Mitwirkung  des  Personals  selbst  angedeihen  zu  lassen,
wurde  eine  Zentrale  geschaffen  in  dem  „Verein  der  Angestellten  der  Großen  Berliner  Straßenbahn“, ­
  der  von  der  Verwaltung  mit  reichen  Mitteln  unterstützt  wird.  Zu  dem  Monatsbeitrag
der  einzelnen  Mitglieder  von  70  Pfg.  leistet  die  Große  Berliner  Straßenbahn  45  Pfg.  Der
Verein  ist  in  der  Lage,  Sterbegelder  in  Höhe  von  330—400  M.  beim  Tode  der  Mitglieder,
150  M.  beim  Ableben  der  Ehefrau  und  20—30  M.  beim  Tode  von  Kindern  zu  zahlen.  Darlehen ­
  werden  im  Falle  vorübergehenden  Bedarfs,  Unterstützungen  bei  besonderer
Notlage  bewilligt.  Die  Gewährung  von  Unterstützungen  wird  dem  Verein  durch  den  Vorsitzenden ­
  des  Aufsichtsrats  der  Großen  Berliner  Straßenbahn,  Geheimen  Kommerzienrat
Arnhold,  erleichtert,  der  alljährlich  einen  wohl  dotierten  Fonds  zur  Verfügung  stellt.
Ferner  haben  Aufsichtsrat  und  Direktion  anläßlich  der  Einführung  des  elektrischen  Betriebes
100  000  M.  gestiftet,  deren  Zinsen  an  bedürftige  Hinterbliebene  von  Straßenbahnern  verteilt
werden.  —  In  regelmäßigen  Zwischenräumen  versammelt  der  Verein  seine  Mitglieder,  nach
Betriebsstätten  getrennt,  zu  Vorträgen  belehrenden  Inhalts  und  zur  Besprechung
dienstlicher  und  wirtschaftlicher  Angelegenheiten.  Gleichfalls  zur  Belehrung  und  zur  Erörterung ­
  von  Fragen,  die  die  Beamtenschaft  interessieren,  dient  die  14  tägig  erscheinende
Vereinszeitschrift  „Die  Straßenbahn“,  zu  deren  Kosten  die  Große  Berliner  Straßenbahn
noch  besonders  beiträgt.  Sie  wird  den  Mitgliedern  unentgeltlich  geliefert.
RECHTSBEISTAND.  Dem  Straßenbahner,  der  vermöge  seines  Berufs  nur  zu  leicht
vor  Gericht  gefordert  werden  kann,  leistet  der  Verein  auf  seine  Kosten  Rechtsbeistand.
Drei  erprobte  Rechtsanwälte  stehen  zur  Verfügung.
FERIENKOLONIEN.  Erholungsbedürftige  Kinder  werden  aus  Vereinsmitteln,  die
hochherzige  Spender  noch  erhöhen,  in  Ferienkolonien  gesandt.
KANTINEN.  Dem  Ruhebedürfnis  des  Personals  in  den  Betriebspausen  dienen  Kantinen, ­
  die  der  Verein  nach  und  nach  auf  den  Bahnhöfen  einrichtet.  Kräftige  Kost  und
gute  Getränke  werden  zum  Selbstkostenpreis  abgegeben;  die  unverheirateten  Beamten
finden  billigen  Mittagstisch.
WOHNUNGEN.  Den  Verheirateten  bietet  eine  dem  Verein  angegliederte  Baugenossenschaft ­
  mit  zurzeit  5  Häusern  (in  Berlin  am  Kreuzberg  und  Schlesischen  Tor,
in  Wilmersdorf,  Tempelhof  und  Tegel)  insgesamt  300  Wohnungen,  bei  denen  besonderer
Wert  auf  ausreichende  Abmessung  der  Räume,  auf  Schaffung  von  Balkons,  Loggien  und
Baderäumen  gelegt  ist.  Die  Festsetzung  billiger  Mieten  wird  dadurch  ermöglicht,  daß  die
Große  Berliner  Straßenbahn  2  Millionen  Mark  Hypothekenkapital  zum  Zinsfüße  von  3  %
hergegeben  hat.
Wie  sehr  der  Verein  von  dem  Personal  geschätzt  wird,  zeigt  die  ständig  wachsende
Mitgliederzahl,  die  heute  9500  beträgt,  für  die  die  Verwaltung  jährlich  55  000  M.  dem
Verein  zuschießt.
In  Summa  wendet  die  Große  Berliner  Straßenbahn  für  ihre  11  500  ständigen  Beamten
und  Arbeiter  an  freiwilligen  Leistungen  jährlich  983  000  M.  auf,  das  sind  85  M.  auf  den
Kopf,  während  die  gesetzlichen  Leistungen  zur  Invaliden-  und  Unfallversicherung  sowie
zur  Betriebskrankenkasse  38  M.  betragen.  Am  weiteren  Ausbau  der  Wohlfahrtseinrichtungen
wird  unermüdlich  gearbeitet  zum  besten  der  zahlreichen  Angestellten  und  ihrer  Familien,
eine  Ehrenpflicht,  der  sich  eine  große  Verwaltung  niemals  entziehen  wird.
        <pb n="231" />
        153*

Landeshuter  Leinen-  und  Gebild-Weberei
F.  V.  Grünfeld.
Größtes  Leinen-  und  Wäschehaus.
Fabrik:  Landeshut  (Schlesien).
Verkaufshaus:  Berlin  W  Leipziger  Straße  20/22.
In  der  Entwicklung  der  im  Jahre  1862  im  kleinen  Gebirgsstädtchen  Landeshut  i.  Schles.
begründeten  Firma  F.  V.  Grünfeld  hat  von  jeher  bei  den  Inhabern  die  Erkenntnis  der  Pflicht
eines  großzügigen  Kaufmanns  mitgewirkt,  Angestellten  und  Arbeiterschaft  den  Kampf  um
die  Existenz  nach  Möglichkeit  zu  erleichtern.  Sie  erkannten  die  Wichtigkeit  und  Notwendigkeit ­
  der  Fürsorge  in  vielen  Fällen,  bevor  der  Staat  sich  den  Schutz  und  die  Unter-Frühstücks-Abteilung

  der  Weberei.

Stützung  derjenigen  angelegen  sein  ließ,  auf  deren  Mitarbeit  Handel  und  Industrie  angewiesen ­
  sind.  So  war  die  Firma  in  Schlesien  eine  der  ersten,  die  allgemeinen  Sommerurlaub ­
  für  die  Angestellten  einführte  und  seit  einer  Reihe  von  Jahren  auch  der
gesamten  Arbeiterschaft  mehrtägigen  Urlaub  unter  Vergütung  des  entgangenen
Akkordlohnes  gewährt.
Eine  Sparkasse  mit  5%  Verzinsung  sorgt  für  die  Anregung  des  Sparsinns,  eine
Hilfskasse  für  die  Gewährung  zinsfreier  Darlehne  oder  von  Unterstützungen  (bisher
in  etwa  1500  Fällen  rund  80000  M.),  und  die  Einführung  der  Familienversicherung
und  der  Versicherung  der  Heimarbeiter  in  eigener  Betriebskrankenkasse  für  eine
        <pb n="232" />
        Landeshuter  Leinen-  und  Gebildweberei  F.  V.  Grünfeld.

154*
Erleichterung  in  Tagen  der  Krankheit.  Eine  Gedenkstiftung  gewährt  alten  und  erwerbsunfähigen ­
  Arbeitern  alljährlich  an  den  Geburtstagen  der  Gründer  kleinere  oder  größere
Geldunterstützungen,  während  eine  Heiratsstiftung  allen  weiblichen  Angestellten
mit  mehr  als  5jähriger  Tätigkeit  im  Hause  bei  der  Verheiratung  für  jedes  weitere  Jahr
100  M.  Mitgift  spendet.  Im  einzelnen  Falle  sind  aus  dieser  Stiftung  bereits  Spenden  bis
zu  1100  M.  gezahlt  worden.
Prämien  für  ioj  ährige  Tätigkeit  (20  50  M.)  und  goldenes  Ehrenzeichen,  für  20  jährige ­
  Arbeit  (der  Verdienst  eines  Monats),  und  Jubiläumsgaben  bei  25jährigem  Jubiläum, ­
  erfordern  alljährlich  einen  größeren  Betrag.  Die  Angestellten-Pensionsversicherung
war  mit  wesentlich  günstigeren  Bedingungen  schon  vor  Jahren  bei  der  Firma  ein-Frühstück

  im  Freien.
geführt,  während  nach  der  Einführung  der  staatlichen  Versicherung  eine  Zuschußkasse
bestehen  bleibt  und  die  Pensionsversicherung  der  gewerblichen  Angestellten
weiter  ausgebaut  wird.
Gesundheitliche  Ausgestaltung.  Für  die  gesundheitliche  Ausgestaltung  der
sämtlichen  Arbeitsräume,  für  reichlich  Luft  und  Licht,  werden  andauernd  Verbesserungen
geschaffen.  Luftbefeuchtung  und  Erneuerung  wirken  ebenso  günstig  auf  den  Gesundheitszustand ­
  ein,  wie  die  neuzeitliche  Badeeinrichtung,  deren  kostenlose,  andauernd
starke  Benutzung  zu  jeder  Tageszeit  (mit  Wäschelieferung)  das  dringende  Bedürfnis  für
Körperpflege  zeigt.
Schließlich  ist  durch  große,  helle  Speiseräume  (für  Frühstück,  Vesper  und  Mittagessen), ­
  eine  moderne  Küche  und  durch  die  Lieferung  von  Speisen  und  Getränken
(auch  Seefische)  zum  Selbstkostenpreise  ausreichend  Gelegenheit  für  Speisung  und
Erfrischung  geboten  und  somit  auch  weitgehenden  Anforderungen  an  einen  neuzeitlichen
Großbetrieb  entsprochen.
Alle  Wohlfahrtseinrichtungen  gelten  sowohl  für  den  Fabrikbetrieb  in  Landeshut,
als  auch  für  das  Verkaufshaus  in  Berlin.
        <pb n="233" />
        iS5

Gruschwitj  Textilwerke  Akt.-Ges.
in  Neusalz  a.  O.
Flachsspinnerei,  Leinen-  und  Baumwollzwirnfabrik,
Hanfspinnerei,  Bindfadenfabrikation.
Gegründet  im  Jahre  1816  von  Johann  David  Gruschwitz,  beschäftigen  heute  ca.
3000  Personen.  Die
WOHLFAHRTSEINRICHTUNGEN  der  Firma  nahmen  ihren  Anfang  um  das  Jahr
1850.  Aus  eigener  Initiative  errichtete  die  Firma  um  diese  Zeit  eine
FABRIKKRANKENKASSE.  Derselben  steht  heute  ein  ansehnlicher  Reservefonds  zur
Verfügung;  die  Leistungen  gehen  um  ca.  5  %  über  die  gesetzlichen  Verpflichtungen  hinaus.
—  Praktische  Einrichtungen  —  in  größerem  Umfange  bieten  Gelegenheit  für  gesunde
WOHN-  UND  SCHLAFRÄUME  für  Familien,  sowohl  als  auch  für  Mädchen  und  Burschen ­
  in  besonderen  Heimen,  bei  billiger  Verköstigung.  —  Eine  eigene
KRANKENSTATION,  von  2  Diakonissinnen  geleitet,  sorgt  für  erste  Hilfe  bei  Unfällen
und  für  Krankenpflege  in  Familien  und  bei  alleinstehenden  Arbeitern.
WANNEN-  UND  BRAUSEBÄDER,  FABRIKBIBLIOTHEK  bestehen  für  Beamte  und
Arbeiter;  ferner  ein
BEAMTENKASINO  mit  Gelegenheit  für  Verköstigung.
LEBENSVERSICHERUNG.  Die  verheirateten  Beamten  und  Aufseher  sind  ferner  in
eine  Lebensversicherung  seitens  der  Firma  eingekauft,  je  nach  Gehaltsklasse  mit  Beträgen
von  1500  M.  bis  zu  10  000  M.
DIENSTPRÄMIEN.  Für  längere  Arbeitszeit  in  unserer  Firma  als  2  Jahre  werden
Dienstprämien  gewährt  und  beläuft  sich  hierfür  die  jährliche  Ausgabe  auf  rund  30  000  M.
Ferner  gewährt  die  Firma  noch  an  invalide  Arbeiter  und  Angestellte  einen  Zuschuß
zu  den  behördlichen  Renten,  und  geschieht  die  Zahlung  dieser  Pension  ohne  jede
Beitragsleistung  seitens  der  Beamten  und  Arbeiter.
Sämtliche  Wohlfahrtseinrichtungen  stehen  unter  der  Kontrolle  des  Arbeiterausschusses
  (gebildet  aus  8  Arbeitern  und  4  Arbeiterinnen).  Der  Arbeiterausschuß  hat  in  allen
Wohlfahrtseinrichtungen  eine  beratende  Stelle  und  das  Recht  zu  praktischen  Vorschlägen,
welche  soweit  tunlich  stets  Berücksichtigung  finden.  Ein  Zwang  die  Wohlfahrtseinrichtungen ­
  zu  benützen  besteht  nicht.
        <pb n="234" />
        156*

Nähseidefabriken
von
Gütermann  &amp;amp;  Co.,  Gutach  i.  Breisgau.

Die  Firma,  die  in  ihren  Nähseidefabriken ­
  2000  Arbeiter  und
Arbeiterinnen  beschäftigt,  davon
etwa  %  in  Deutschland,  hat  für
dieselben  in  Gutach  i.  Breisgau
330  freundliche  helle  WOHNUNGEN ­
  errichtet,  die  aus  5,  4,  3  und
2  Zimmern  bestehen.  Jede  Wohnung ­
  hat  Garten,  Küche,  Bodenraum, ­
  Keller,  elektrisches  Licht,
Wasserleitung  und  Kanalisation.
Die  Preise  dafür  sind  i6y 2 ,  14  y 2 ,
II34  und  9  M.  pro  Monat  einschl.
Licht,  Wasser  usw.  Hierzu  kommen
Einzelwohnungen  mit  und  ohne
Verköstigung  für  männliche  und
weibliche  Arbeiter  wie  eine  stattlicheZahl
  von  Beamtenwohnungen.
MÄDCHENHEIM.  Für  ledige  Arbeiterinnen  ist  ein  Mädchenheim  errichtet,  das  unter
der  Leitung  von  Schwestern  steht  und  etwa  220  Insassen  hat,  die  aber  nicht  in  sogenannten
Schlafsälen  untergebracht  sind,  sondern  in  einzelnen  freundlichen  Zimmern  zu  4  oder  6.
Im  Haus  befindet  sich  eine
BADEEINRICHTUNG  zur  unentgeltlichen  Benutzung  und  große  WASCHVORRICHTUNGEN ­
  mit  fließendem  Wasser.  Kost  und  Wohnung  im  Mädchenheim,  das  auch  mit  elektrischem ­
  Licht  usw.  ausgestattet  ist,  beträgt  60  Pfg.  pro  Tag.  Die  Mahlzeiten  hier  bestehen
aus  Milchkaffee  mit  Brot,  mittags  Suppe,  Gemüse  oder  Mehlspeise  und  4  mal  wöchentlich
Fleisch.  Abends  gibts  Suppe,  Salat,
Käse  oder  ähnliches  mit  Brot.
BRAUSE-  UND  WANNENBÄDER ­
  in  der  Fabrik  stehen  täglich ­
  allen  Arbeitern  unentgeltlich
zur  Verfügung;  eine  Kindergärtnerin ­
  hütet  und  beschäftigt  die
Arbeiterkinder  in  dem  KINDERGARTEN. ­
  Für  Kranke  und  Genesende ­
  ist  ein  Heim,  das  MAXHAUS ­
  unmittelbar  am  Wald  errichtet ­
  und  eine  Turnhalle  steht
zur  Benutzung  frei.  Milchabgabe
an  die  Arbeiter  erfolgt  durch  eigenen ­
  Wirtschaftsbetrieb  mit  ca.
100  Kühen.  Schließlich  wäre  noch
eine  Ar  beiter  bi  bl  io  t  he  k  zu  erwähnen. ­
  Beamtenwohnungen.

r

Ansicht  von  Gutach  mit  Fabrik.
        <pb n="235" />
        Gütermann  &amp;amp;  Co.,  Gutach  i.  Breisgau

157*

Arbeiterwohnungen.

Einige  Arbeiterwohnungen  mit  Gärten.

Gärten  der  Arbeiterwohnungen,  im  Hintergründe
Genesungsheim  „Maxhaus“.

„Maxhaus“,  Genesungsheim  für  kranke  und
erholungsbedürftige  Arbeiter.
        <pb n="236" />
        158*

Hamburg-Amerika  Linie,  Hamburg.

SOZIALPOLITISCHE  ABTEILUNG.  Zur  Verwaltung  und  Förderung  ihrer  Wohlfahrtseinrichtungen ­
  für  Beamtenschaft,  Seeleute  und  Arbeiter  hat  die  Hamburg-Amerika
Linie  eine  eigene  Betriebsabteilung  unter  Leitung  eines  ihrer  stellvertretenden  Direktoren
als  „Sozialpolitische  Abteilung“  eingesetzt.  Ihr  liegt  es  ob,  die  teils  vom  Gesetz  geforderten,
teils  freiwillig  eingerichteten  Versicherungskassen  der  Gesellschaft  nach  Maßgabe  der  behördlichen ­
  oder  satzungsmäßigen  Vorschriften  zu  verwalten  und  auszubauen,  darüber
hinaus  aber  auch  eine  sozialpolitisch  ersprießliche  Tätigkeit  durch  Harmonisierung  der

Arbeitgeber-  und  Arbeitnehmer-Interessen
  anzustreben.
WOHLFAHRTSKASSEN.
Über  die  Wohlfahrtskassen  der
Hamburg-Amerika  Linie  gibt
nachstehende  Tabelle  die  wesentlichsten ­
  Aufschlüsse.  Es
ist  hinzuzufügen,  daß  die  Betriebskrankenkasse ­
  und  neuerdings ­
  auch  die  Pensionskasse
nur  insofern  zur  freiwilligen
Wohlfahrtspflege  gehören,  als
ihre  Leistungen  über  das  vom
Gesetz  verlangte  Maß  hinausgehen. ­
  So  übertrifft  z.  B.  das
Krankengeld  den  gesetzlichen
Mindestsatz  um  io  %  ;  die  Kassenleistungen ­

  erstrecken  sich
auf  die  doppelte  Zeit  (52  Wochen) ­
  ,  und  als  Sterbegeld  wird
das  35  fache  (statt  20  fache)
des  maßgebenden  Tagelohnes
gezahlt.
KRANKENFÜRSORGE
FÜR  DIE  SCHIFFSMANNSCHAFT. ­
  Wenig  bekannt  ist,
daß  die  Reedereien  nach  geltendem ­
  Recht  die  Krankenfürsorge ­
  für  die  Schiffsmannschaft ­
  ihrer  Seedampfer  rein
auf  eigene  Kosten  auszuüben
haben.  Gesetzlich  braucht  allerdings ­
  nur  Verpflegung  und
Heilbehandlung  in  einem  Krankenhause ­

  gewährt  zu  werden;  doch  ist  die  Hamburg-Amerika  Linie  dabei  nicht  stehen
geblieben.  Sie  gewährt  auch  Heilstättenbehandlung  und  Rekonvaleszenzbeihilfen,  ferner
in  vielen  Fällen  Hausbehandlung  unter  entsprechenden  Barzahlungen  und  Unterstützungen
für  die  Angehörigen  erkrankter  Schiffsleute  bis  zur  doppelten  Höhe  des  gesetzlichen  Anspruches. ­
  Die  Kosten  der  Krankenfürsorge  für  Schiffsangestellte  der  Hamburg-Amerika
Linie  haben  im  Jahre  1911  über  300  000  M.  betragen.

FAMILIEN-FÜRSORGE.  Die  geschilderte  finanzielle  Fürsorge  für  Arbeiter-  und
Beamtenschaft  hat  die  Hamburg-Amerika  Linie  seit  Bestehen  ihrer  sozialpolitischen  Abteilung ­
  auf  mancherlei  Weise  zu  ergänzen  und  zu  vertiefen  gesucht.  So  durch  das  Engagement
einer  Beamtin,  die  bei  Krankheit  oder  sonstigen  Notfällen  in  den  Familien  auf  See  befindlicher ­
  Schiffsleute  nach  dem  Rechten  sieht,  oder  durch  die  Einrichtung  von  Teeküchen
im  Hafenbetriebe,  um  dem  Mißbrauch  geistiger  Getränke  vorzubeugen.

URLAUB  MIT  LOHN  UND  SONSTIGES.  Auch  die  bis  auf  die  Kaiarbeiter  ausgedehnte ­
  Bewilligung  von  Urlaub  unter  Fortzahlung  des  Durchschnittslohnes,  die  Auszeichnung ­
  von  Arbeitern  und  Angestellten  durch  Jubiläumsgaben  nach  25jähriger  Dienstzeit,
die  Veranstaltung  von  Weihnachtsbescherungen  oder  Schauspiel-  und  Opernvorstellungen
in  den  großen  hamburgischen  Theatern  gehört  hierher.
        <pb n="237" />
        Hamburg-Amerika  Linie,  Hamburg.

I 59 :: "
KANTINE.  Für  die  Bureaubeamten  werden  in  den  Verwaltungsgebäuden  Kantinen
unterhalten,  die  für  ein  geringes  Entgelt  die  Einnahme  eines  warmen  Frühstücks  während
der  Dienstzeit  ermöglichen.
WOHNUNGSFÜRSORGE.  Bemerkenswert  im  sozialpolitischen  Sinne  ist  schließlich
neben  den  Kassengründungen  die  Wohnungsfürsorge  der  Hamburg-Amerika  Linie  für
ihre  Arbeiter  geworden.  Die  Gesellschaft  hat  in  Wilhelmsburg  bei  Hamburg  vor  einigen
Jahren  32  zusammenhängende  Etagenhäuser  mit  269  Zwei-  und  Dreizimmerwohnungen
erbauen  lassen;  die  Miete  für  diese  hygienisch  und  praktisch  eingerichteten  Wohnungen
ist  verhältnismäßig  gering.  Allen  Mietern  steht  eine  gemeinsame  Badeanstalt,  ein  Kindergarten ­
  und  eine  Bibliothek  zur  Verfügung;  Kindergärtnerin  und  Krankenpflegerin  bieten
den  Hausbewohnern  unentgeltlich  ihre  Dienste  an.

Name  der
Kasse

Gründ.-Jahr


Mitglieder

Bestimmung  der  Kasse

Beiträge  und  Zuwendgn.
  d.H.A.  L.
seit  Gründung

Leistgn.  d.  Kasse
seit  Bestehen

1.  Invalid.-,
Witwen-u.
Waisen-Pens.
  -  K.

1888

Die  laut  Gesetz  versicherungspflichtig. ­

Angestellten  und
freiwillige  Mitglied.

Pensionen  an  ausgediente ­
  Beamte  und
deren  Hinterbliebene

2  560  OOO  M.

2  250  000  M.

2.  Betriebskrankenk.


1884

Die  gesetzlich  versicherungspflichtig. ­

Beamten  u.  Arbeiter
sowie  freiwillige
Mitglieder

Freie  ärztliche  Behandlung, ­
  Heilmittel  und
Krankengeld,  Sterbegeld

seit  1888:
866  500  M.

seit  1888:
2  352  000  M.

3.  Unterstützungs- ­



1879

—

Unterstützungen  u.  Renten ­
  b.besond.  Notlagen;
Pensions-Zuschüsse

wird  aus  Einnahmen ­
  für
Schiffsbesichtigungen ­
  usw.
gespeist

1911  :
88  000  M.
1912:
115  300  M.

4.  Arbeiter-Invaliden
 ­


1907

Die  gesetzlich
invalidenversicherungspflichtig. ­
  Arb.
und  Seeleute

Pensionen  bei  dauernder
Dienstunfähigkeit  (Ergänzung ­
  zur  Reichsinvalidenversicherung) ­


331  660  M.

35  220  M.

5.  Arbeiter-Hilfskasse


1907

Die  Arbeiter  der
H.  A.  L.

Unterstützung  b.  Krankheit ­
  in  der  Familie  und
in  sonstigen  Notlagen

228  730  M.*)

85  913  M.

6.  Veteran.-Stiftung


1907

—

Altersrenten  od.  Hinterblieb.-Unterstützgn. ­
  auf
Zeit  oder  lebenslänglich

300  000  M.**)

66  600  M.

7.  Spareinrichtung ­


1909

Unterbeamte  und
Arbeiter

Zinserhöhung  und
Sparprämienverlosung

seit  1912:
2000  M.  p.  a.
Sparprämien

—

8.  Vorschußkasse ­


1908

—

Gehalts-  od.  Lohnvorauszahlungen ­
  in  Notlagen

50000  M.**)

—

*)  davon  200000  M.  Stiftungsfonds.  —  **)  Stiftungsfonds.
        <pb n="238" />
        i6o*

Hamburger  Fremdenblatt  Broschek  &amp;amp;  Co.,
Komm.-Ges.,  Hamburg.
(Beschäftigt  450  Angestellte  und  Arbeiter.)
PENSIONS-  UND  UNTERSTÜTZUNGSFONDS.  Gewährt  aus  den  Zinsen  eines  von
der  Firma  gespendeten  Pensions-  und  Unterstützungsfonds  von  110  000  M.  in  Notfällen
Beiträge.
ERHOLUNGSURLAUB.  Gewährt  Erholungsurlaub,  und  zwar  Redakteuren  und  Abteilungsvorstehern ­
  4  Wochen,  kaufmännischen  Angestellten  2  Wochen,  Gehilfen  und
Arbeitern,  die  1  Jahr  im  Hause  tätig  sind,  1  Woche,  Arbeitern,  die  25  Jahre  im  Hause  tätig
sind,  2  Wochen.
BRAUSE-  UND  WANNENBÄDER  für  das  gesamte  Personal.
KANTINE.  Eine  Hauskantine  verabreicht  allen  Arbeitern  täglich  zweimal  Kaffee
kostenlos.
        <pb n="239" />
        i6i*
Joh.  Gottl.  Hauswaldt,
Magdeburg-N  eustadt.
Cichorie-,  Chocolade-  und  Cacao-Fabriken.
(Gegründet  1786.)
ZWEI  WOHLTÄTIGKEITSSTIFTUNGEN.  Von  den  Inhabern  sind  im  Laufe  der
Jahre  zwei  Wohltätigkeitsstiftungen  ins  Leben  gerufen  worden.
Die  eine  Stiftung,  deren  augenblickliches  Vermögen  170  750  M.  beträgt,  ist  geschaffen
„für  alte  in  der  Firma  beschäftigt  gewesene,  nicht  mehr  arbeitsfähige  Arbeiter“.
Das  Vermögen  der  anderen  Stiftung  hat  bis  jetzt  die  Höhe  von  117  535  M.  erreicht
und  erhalten  von  den  Zinsen  dieses  Betrages  die  Witwen  der  verstorbenen  Beamten ­
  Unterstützung.
Außerdem  zahlt  die  Firma  freiwillig,  ohne  daß  eine  besondere  Stiftung  hierfür  besteht, ­
  an  die  Witwen  verstorbener  Arbeiter  monatlich  Unterstützungen,  die
einen  Gesamtbetrag  von  ca.  6000  M.  p.  a.  ausmachen.
Auszug  aus  dem  Statut  der  Stiftung  vom  16.  Mai  1903.
§  3.  Die  Stiftung  wird  geleitet  und  in  allen  ihren  Angelegenheiten  einschließlich
derjenigen,  welche  nach  den  Gesetzen  eine  Spezialvollmacht  erfordern,  geeignetenfalls
mit  Substitutionsbefugnis,  vor  Behörden  und  Privatpersonen  gegenüber,  vertreten  durch
den  Vorstand.
§  4.  Der  Vorstand  besteht  aus  den  persönlich  haftenden  Gesellschaftern,  den  Kommanditisten ­
  und  den  jeweiligen  Prokuristen  der  Kommanditgesellschaft  Joh.  Gottl.
Hauswaldt,  hierselbst.
§  7.  Das  Vermögen  der  Stiftung  ist  mündelsicher  anzulegen.
§  10.  Die  Beamten  der  Firma  wählen  aus  ihrer  Mitte  2  und  die  Arbeiter  aus  ihrer
Mitte  3  Delegierte,  welche  mindestens  10  Jahre  ununterbrochen  im  Dienste  der  Firma
gestanden  haben  müssen.
Diese  5  Personen  bilden  einen  Beirat,  dem  jährlich  die  Rechnung  zur  Durchsicht
und  Prüfung  vorzulegen  ist.
§  11.  Die  Unterstützungen  sollen  nach  folgenden  Grundsätzen  gewährt  werden.
1.  In  der  ersten  Abteilung  für  Arbeiterunterstützung.  Jeder  arbeitsunfähig  werdende
Meister,  Arbeiter  oder  Arbeiterin,  welche  ununterbrochen  mindestens  15  Jahre  in  den  Betrieben ­
  der  Firma  in  Magdeburg  tätig  gewesen  sind,  haben  ein  Anrecht  auf  eine  wöchentliche ­
  Unterstützung  von  3  Mark  auf  Lebenszeit.  Eine  höhere  Unterstützung  kann  nach
dem  Ermessen  des  Vorstandes  gewährt  werden,  wenn  die  Verhältnisse  oder  der  bisherige
Verdienst  des  Betreffenden  hierzu  eine  besondere  Veranlassung  geben.
2.  In  der  zweiten  Abteilung  für  Unterstützung  von  Witwen  der  Beamten:  Den  Witwen
von  Beamten,  welche  ununterbrochen  mindestens  15  Jahre  bei  der  Firma  in  Magdeburg
tätig  waren,  kann  eine  jährliche  Unterstützung  bis  zu  600  Mark  nach  dem  Ermessen  des
Vorstandes  gewährt  werden,  wenn  die  Mittel  hierzu  in  den  Einnahmen  der  Stiftung  vorhanden ­
  sind  und  im  übrigen  die  persönlichen  Verhältnisse  der  Witwe  eine  Unterstützung
angemessen  erscheinen  lassen.
Diese  Unterstützung  soll  regelmäßig  immer  nur  auf  ein  Jahr  bewilligt  werden.
Anspruch  auf  Unterstützung  nach  Maßgabe  des  Statuts  soll  auch  denjenigen  Arbeitern
und  Arbeiterinnen,  sowie  den  Witwen  von  denjenigen  Beamten  zustehen,  welche  in  den
der  Firma  Joh.  Gottl.  Hauswaldt  gehörigen,  in  Braunschweig,  und  Eickendorf  belegenen
  oder  künftig  daselbst  oder  anderwärts  noch  zu  errichtenden  Fabrik-  oder  Geschäftsbetrieben ­
  tätig  gewesen  sind.
*11
        <pb n="240" />
        IÖ2

E.  Heimann,  Schuhwarenfabrik
in  Schweinfurt  a.  M.
ARBEITERSPARKASSE.  Um  meine  Arbeiter  zum  Sparen  zu  erziehen  und  ihnen
eine  höhere  als  die  gewöhnliche  Verzinsung  ihres  Kapitals  zu  ermöglichen,  gründete  ich
1883  eine  Arbeitersparkasse,  deren  Einlagen  mit  5%  verzinst  werden.
STIFTUNG.  1891  errichtete  ich  eine  Stiftung  von  5000  M.  zum  Zwecke  jährlicher
Geschenke  an  diejenigen  Arbeiter,  welche  länger  als  20  Jahre  in  meiner  Fabrik  tätig  sind.
1896  vergrößerte  ich  die  Stiftung  um  weitere  5000  M.  Durch  Zufügung  eines  Teils
der  Zinsen  und  andere  Zuwendungen  erhöhte  sich  das  Stiftungskapital  bis  heute  auf  19500  M.
Seit  1894  erhielten  50  Arbeiter  und  Arbeiterinnen  14  750  M.
ARBEITERWOHNHÄUSER.  Da  die  Wohnungsverhältnisse  in  Schweinfurt  ungünstig
und  die  einfachen  Leute  gezwungen  sind,  relativ  viel  Geld  für  Miete  zu  verwenden,  erbaute
ich  zu  Gunsten  der  bei  mir  Beschäftigten  8  Arbeiterwohnhäuser  für  24  Parteien.  Die
Häuser  befinden  sich  in  sehr  gesunder  freier  Lage,  ca.  5  Minuten  von  der  Fabrik  entfernt
und  haben  hübsche  Räume  und  alle  Bequemlichkeiten  (Keller,  Gartenanteil  usw.).  Der
Mietpreis  beträgt  ca.  J4  des  ortsüblichen.
        <pb n="241" />
        i63*

Henkel  &amp;amp;  Co.,  Fabrik  chemischer
Produkte,  Düsseldorf.
Im  unweit  von  Düsseldorf  gelegenen  Holthausen,  das  durch  elektrische  Straßenbahnen
von  Düsseldorf  aus  leicht  zu  erreichen  ist,  erheben  sich  die  Bauten  der  Firma  Henkel  &amp;amp;  Co.,
Fabrik  chemischer  Produkte,  deren  Namen  durch  die  weite  Verbreitung  des  selbsttätigen
Waschmittels  PERSIL  und  HENKEL’s  BLEICH-SODA  selbst  dem  bescheidensten  Haushalt
innerhalb  der  schwarz-weiß-roten  Pfähle  nicht  fremd  ist.
So  hell  und  einladend  der  äußere  Anblick  der  in  gelben  Verblendziegelsteinen  aufgeführten ­
  Gebäulichkeiten  ist,  so  lichtvoll  und  anheimelnd  sind  die  Räume  im  Innern.
Die  in  lichten  Farben  großzügig  angelegten  ARBEITSRÄUME  sind  so  gebaut,  daß  sie
von  allen  Seiten  natürliche  Beleuchtung  erhalten.
Während  die  Zentralheizung  auch  in  den  kältesten  Wintertagen  in  den  Arbeitsstätten
eine  behagliche  Wärme  verbreitet,  sorgen  die  Ventilationsanlagen  ständig  für  reine  frische
Luft.  Werden  Arbeiter  im  Freien  beschäftigt,  so  überlassen  ihnen  die  Fabrikherren  zum

Arbeiterspeisesaal.

*n*
        <pb n="242" />
        Henkel  &amp;amp;  Co.,  Fabrik  chemischer  Produkte,  Düsseldorf.

164*

Schutze  gegen  die  Unbilden  der
Witterung  Gummimäntel  oder  Lederanzüge. ­

Die  Persilarbeiterinnen  erhalten ­
  im  Betriebe  BERUFSKLEIDUNG, ­
  die  entsprechend  ihrer  Tätigkeit ­
  schneeweiß  ist.  Die  Mädchen
machen  mit  dem  kunstgerecht  verschlungenen ­
  Kopftuche  einen  blitzsauberen ­
  Eindruck.  Jeder  beim
Werk  beschäftigten  Person  ist  im
Umkleideraum  ein  VERSCHLIESS-BARER
  SCHRANK  angewiesen,
der  zur  Aufbewahrung  abgelegter
Kleidungsstücke  und  Kaffee-  und
sonstiger  Trinkgeschirre  dient.
Spielplatz  der  Arbeiterinnen.  J e  nac h  der  Jahreszeit  hält  die
Firma  den  ganzen  Tag  über  kostenlos ­
  kalten  oder  warmen  Tee  bereit.  Das  Frühstück  wird  in  den  für  jeden  Betrieb  eingerichteten ­
  ERFRISCHUNGSRÄUMEN  eingenommen.  Milch  wie  Mineralwasser  werden
zum  Selbstkostenpreis  abgegeben.  Das  Reinigen  der  Gefäße  besorgen  besondere  hierfür  verpflichtete ­
  Personen.
Diejenigen,  die  sich  ihr  Mittagsbrot  von  Angehörigen  bringen  lassen,  nehmen  ihr  Mahl
mit  diesen  in  dem  geräumigen  FREUNDLICHEN  SPEISESAAL  ein.
Den  nötigen  Trank  spenden  sogenannte  HYGIENISCHE  BRUNNEN,  die  den  Gebrauch
von  Trinkgefäßen  überflüssig  machen.  Mehrere  DAMPFWÄRMESCHRÄNKE  dienen  zum
Anwärmen  oder  Warmhalten  der  Speisen.
Nach  dem  Essen  kann  die  noch  verbleibende  Zeit  nach  Belieben  ausgefüllt  werden.
Wer  sein  Pfeifchen,  oder  dem  Zuge  der  Zeit  folgend  seine  Zigarette  rauchen  will,  bleibt
nach  dem  Essen  im  Saale,  wo  Zeitungen  und  Zeitschriften  in  reicher  Auswahl  aufliegen.
Zieht  jemand  den  Aufenthalt  im  Freien  vor,  so  bieten  die  drei  SPIELPLÄTZE,  je  einer
für  männliche,  weibliche  und  jugendliche  Arbeiter,  mit  den  mannigfachsten  Spiel-  und  Turngeräten ­
  reichlich  Gelegenheit  zum  Austoben.
Einrichtungen  zur  Förderung
der  Reinlichkeit  sind  naturgemäß
reichlich  vorhanden.  Einmal  erfordert ­
  die  Herstellung  von  Persil
wegen  seiner  hygienischen  Bedeutung ­
  peinliche  Sauberkeit,  dann
liegt  dies  auch  im  Gesundheitsinteresse ­
  der  arbeitenden  Personen.
An  Wascheinrichtungen  mangelt ­
  es  nicht,  aber  auch  zum
BADEN  ist  hinreichende  Gelegenheit ­
  vorhanden.  Nach  der  Hausordnung ­
  ist  jeder  Arbeiter  und
jede  Arbeiterin  verpflichtet,  wöchentlich ­
  ein  Bad  zu  nehmen.
Gebadet  wird  während  der  Arbeitszeit, ­
  jedoch  findet  ein  Lohnabzug ­
  nicht  statt;  Seife  und  Teil  der  Wasch-  und  Ankleideräume  für  das  Arbeiterpersonal.
        <pb n="243" />
        Henkel  &amp;amp;  Co.,  Fabrik  chemischer  Produkte,  Düsseldorf.

Badetücher  stellt  die  Firma
fügung.
Weiter  sind  noch  besondere  HEILBÄDER
eingerichtet,  zu  denen  Salze,  Extrakte  von  der  Firma
ohne  Entgelt  abgegeben  werden.
Da  wir  nun  einmal  beim  Kapitel  „gesundheitliche ­
  Fürsorge“  sind,  seien  noch  die  Vorkehrungen
für  etwa  eintretende  Unglücksfälle  erwähnt.
Die  über  das  gesetzliche  Maß  hinaus  in  den
maschinellen  Betrieben  angebrachten  SCHUTZVORRICHTUNGEN ­
  gewährleisten  einen  vollkommen ­
  gefahrlosen  Betrieb.  Dennoch  hat  jede  Anlage
besondere  Verbandsschränke;  außerdem  besteht
unter  ständiger  Aufsicht  einer  Krankenschwester
eine  allgemeine  KRANKEN-  UND  UNFALLSTATION. ­

Die  KRANKENSCHWESTER  übt,  soweit  sich
Gelegenheit  bietet,  auch  ambulante  Krankenpflege
unter  den  Arbeiterfamilien  aus.  Sie  ist  die  ständige
Vermittlerin  zwischen  den  Arbeitgebern  und  den
durch  Krankheiten  in  Not  geratenen  Arbeitnehmern ­
  des  Werks  sowie  deren  Familienangehörigen.
An  Freuden  und  Leiden  nehmen  die  Fabrikherren ­
  tätigen  Anteil.  Hat  die  Familie  eines  Arbeiters ­
  Zuwachs  erhalten,  so  wird  die  Wöchnerin  regelmäßig  von  der  Krankenschwester
besucht.  Dankbar  empfunden  wird  in  solchen  Fällen  die  Einrichtung  des  sogenannten
WANDERKORBES.  Der  Korb,  der  Säuglings-  und  Wöchnerinnenwäsche,  Geburts-  und
Babygerätschaften  enthält,  wird  den  Familien  auf  ein  Vierteljahr  überlassen.  Wegen  seiner
reichen,  zweckmäßigen  Ausstattung  zog  der  Korb  auf  der  Städteausstellung  1912  in  Düsseldorf ­
  wiederholt  die  Aufmerksamkeit  interessierter  Kreise  auf  sich.
Kann  im  elterlichen  Hause  auf  die  Pflege  der  kleinen  Wesen  nicht  die  nötige  Sorgfalt
verwandt  werden,  so  finden  diese  liebevolle  Aufnahme  in  dem  im  benachbarten  Benrath
erbauten  SÄUGLINGSHEIM,  einer  Schöpfung  des  Seniorchefs  der  Firma,  Herrn  Kommerzienrats ­
  Henkel.  Die  ärztliche  Lei-Krankenzimmer

  mit  Schwester.

r Jäui)(inf}*-k
-  ’hrc&amp;amp;fHkinntnn  nMht
        <pb n="244" />
        i66*

Henkel  &amp;amp;  Co.,  Fabrik  chemischer  Produkte,  Düsseldorf.

sundheit  gilt  dem  Wohle  aller
Angestellten  ihre  stete  Sorge.
Kommt  der  Tag  heran,  wo
die  Arbeiterinnen  aus  Anlaß  ihrer
Verheiratung  die  Stätte  ihrer
Tätigkeit  verlassen,  so  wird  ihnen
seitens  der  Firma  eine  HOCHZEITSGABE ­
  in  Bar  überreicht.  J  edoch
  noch  einen  weiteren  dauernden ­
  Baustein  liefert  die  Firma  für
das  zu  gründende  eigne  Heim.
Zur  Vorbereitung  auf  ihren  Beruf ­
  als  Hausfrau  ist  für  die  Mädchen ­
  ein  sechsmonatlicher  KOCH-UND
  HAUSHALTUNGSKURSUS
eingerichtet  worden.  Die  Leitung
Säuglingsheim.  liegt  in  den  Händen  einer  staatlich
geprüften  Lehrerin,  die  auch  ein
Zeugnis  über  die  Teilnahme  am  Kursus  ausstellt.  Die  Mädchen  werden  theoretisch  und
praktisch  in  allen  vorkommenden  Haushaltungsarbeiten  unterwiesen  und  mit  ganz  besonderer ­
  Sorgfalt  in  die  Geheimnisse  der  Küche  eingeweiht.  Das  Einkäufen  der  Lebensmittel
besorgen  sie  gemeinsam  mit  der  Haushaltungslehrerin.  Während  der  Ausbildungstage
erhalten  die  am  Kursus  beteiligten  Mädchen  ihren  Lohn,  als  ob  sie  in  der  Fabrik  arbeiteten, ­
  und  außerdem  noch  ohne  Bezahlung  das  von  ihnen  zubereitete  Mittagessen.
Für  einen  Tag  in  jeder  Woche  wird  eine  FLICKSTUNDE  angesetzt.  Frauen  und  Mädchen ­
  kommen  an  einem  bestimmten  Abend  zusammen,  um  ihre  beschädigten  Kleidungsoder ­
  Wäschestücke  wieder  instand  zu  setzen.  Die  Aufsicht  führt  eine  sachverständige
Lehrerin,  die  allen  mit  Rat  und  Tat  zur  Seite  steht.
Der  Gesang  erfreut  das  Menschenherz!  Zur  Pflege  der  Gesangeskunst  findet  an  jedem
Sonnabend  eine  GESANGSTUNDE  statt.  Die  heiteren  Lieder,  die  dort  gemeinsam  eingeübt
werden,  begleiten  an  den  Werktagen  munter  die  emsige  Arbeit  und  lassen  sie  noch  einmal ­
  so  schnell  von  statten  gehen.
Für  die  zahlreichen  Beamten  der  Werke  sind  gleichfalls  vortreffliche  Einrichtungen
getroffen  worden,  um  ihre  Arbeitsstätte ­
  mit  wohnlicher  Behaglichkeit ­
  auszustatten.
Das  Tageslicht  überflutet  in
seiner  ganzen  Helle  die  großen,
mit  allen  Errungenschaften  der
Neuzeit  ausgestatteten  Räume  für
das  kaufmännische  und  technische
Personal.
Die  DURCHGEHENDE  ARBEITSZEIT ­
  ermöglicht  schon  den
Bureauschluß  um  4  y 2  Uhr,  so  daß
genügend  Zeit  verbleibt,  sich  der
Familie  oder  sonstigen  Unterhaltungen ­
  zu  widmen.
Um  die  Mittagszeit  wird  in
dem  Speisesaal,  der  in  seiner  ruhigen ­
  architektonischen  Schönheit,  Küche.
        <pb n="245" />
        Henkel  &amp;amp;  Co.,  Fabrik  chemischer  Produkte,  Düsseldorf.

167*

mit  seinem  mit  allegorischen  Figuren ­
  aus  Handel  und  Chemie  bemalten ­
  Fenstern  einen  feierlichen
Eindruck  macht,  ein  WARMER
IMBISS  kostenlos  von  der  Firma
verabreicht.
Die  Zeit  bis  zur  Wiederaufnahme ­
  der  Arbeit  kann  beliebig
zur  Ausspannung  benutzt  werden.
Bei  gutem  Wetter  bietet  außer
dem  HAUSGARTEN  der  über  dem
Speisesaal  angelegte  DACHGARTEN ­
  schöne  Gelegenheit,  sich
zu  ergehen.  Sagt  das  Wetter
nicht  zu,  kann  man  sich  durch
Lektüre  illustrierter  oder  sonstiger ­
  Zeitungen  und  Zeitschriften  Haushaltungsschülerinnen  beim  Nähen,
zerstreuen,  wenn  nicht  ein  „dolce
far  niente“  im  Wiener  Stuhl  bei  brennender  Zigarre  vorgezogen  wird.
Neben  der  GARDEROBE,  in  der  für  jeden  Angestellten  ein  verschließbarer  Schrank
vorgesehen  ist,  befindet  sich  eine  Reihe  von  BADEZIMMERN,  die  es  dem  Personal
ermöglichen,  zweimal  in  der  Woche  ein  erfrischendes  Bad  zu  nehmen.  Besondere  Wannen
für  HEILBÄDER  in  und  außer  dem  Hause  stehen  ebenfalls  mit  Zutaten  zur  Verfügung.

Speisesaal  für  Angestellte.
        <pb n="246" />
        i68*

Henkel  &amp;amp;  Co.,  Fabrik  chemischer  Produkte,  Düsseldorf.

Für  berufliche  Fortbildung  wie
geistige  Unterhaltung  steht  die  Benutzung ­
  einer  BIBLIOTHEK  mit
mehr  als  5000  Bänden  wissenschaftlicher ­
  und  schöngeistiger
Literatur  jedem  unentgeltlich  frei.
Uber  die  Fragen  der  Zeit
orientieren  die  verschiedensten
Zeitschriften  und  Tagesblätter, ­
  welche  in  großer  Anzahl  zur
freien  Einsichtnahme  offen  liegen.
Um  den  Besuch  von  Bildungsund ­
  Erholungsstätten,  wie  Theater
usw.  zu  erleichtern  und  zu  fördern, ­
  übernimmt  die  Firma  eine
größere  Anzahl  ABONNEMENTS

Dachgarten.
auf  ihre  Rechnung  und  gibt  die
Billets  bei  Nachfrage  einzeln  unter
Selbstkostenpreis  an  die  Angestellten ­
  ab.
In  Krankheitsfällen  lernt
jeder  Beamte  erst  recht  das  fürsorgliche ­
  Herz  der  Fabrikherren
kennen.
Im  Portierhause  befindet  sich
ein  geräumiges  KRANKENZIMMER, ­
  das  in  bezug  auf  Ausstattung
den  weitesten  Ansprüchen  genügen
dürfte.  Doch  noch  weiter  geht  die
Firma  in  ihrem  Bestreben  den  von
Krankheiten  heimgesuchten  An-Baderäume

  für  Kontor-  und  Laboratoriums-Angestellte.

Garderoben  und  Waschraum  für  Kontorangestellte. ­

gestellten,  soweit  in  ihren  Kräften
steht,  zu  helfen.  Sie  trägt  für  den
Aufenthalt  in  Sanatorien,  Kurorten,
die  der  Arzt  im  Interesse  der  Heilung
für  notwendig  erachtet,  gerne  die
erforderlichen  Zuschüsse.
Dem  gesamten  Personal  wird
mit  den  üblichen  Glückwünschen
zu  Weihnachten  ein  Geldgeschenk
ausgehändigt;  ein  zwangloses  gemeinschaftliches ­
  Festessen  vereinigt
in  der  Weihnachtswoche,  im  Anschluß ­
  an  die  Jahreskonferenz,
sämtliche  Büro-  und  Reisebeamte.
Für  das  Fabrikpersonal  und
        <pb n="247" />
        Henkel  &amp;amp;  Co.,  Fabrik  chemischer  Produkte,  Düsseldorf.

169*

deren  Angehörige  findet  zwei  Tage  vor  dem  Feste
eine  stimmungsvolle  WEIHNACHTSFEIER  statt.
Der  große  Speisesaal,  in  dem  alljährlich  für
das  Weihnachtsspiel  eine  Bühne  aufgeschlagen
wird,  ist  zu  diesem  Zwecke  festlich  geschmückt.
Unter  den  lichterbesäten  Zweigen  mächtiger  Tannen
liegt  für  jede  im  Betrieb  tätige  Person,  sowie  für
Frauen  und  Kinder  der  Arbeiter  eine  nützliche
WEIHNACHTSGABE.
Zur  Hebung  der  Festtagsstimmung  erhält  das
gesamte  Arbeitspersonal  ein  Weihnachtsgeschenk
in  bar  und  zwar  beträgt  dieses  bei  Arbeitern,  die
über  a / i  Jahr  in  der  Firma  tätig  sind,  50  M.
Als  letztes  aus  dieser  sozialen  Bilderserie  sei
die  FABRIKFEUERWEHR  erwähnt.  Die  Wehr,
die  mit  den  modernsten  Hilfs-  und  Feuerlöschmitteln, ­
  sowie  Wiederbelebungsapparaten  ausgerüstet ­
  ist,  gewährleistet  nicht  nur  sichern  Schutz
gegen  Feuersgefahr,  sondern  versieht  auch  in
weitestem  Umfange  den  Rettungsdienst.
Die  sonntäglichen  Übungen,  für  die  das  teilnehmende ­
  Fabrikpersonal  von  der  Firma  bezahlt
wird,  werden  unter  Leitung  eines  als  Brandoffizier
ausgebildeten  Prokuristen  vom  Hause  abgehalten.
Daß  bei  einer  so  weitgehenden  sozialen  Fürsorge  der  Gemeinsamkeitssinn  und  das
Zusammengehörigkeitsgefühl  zwischen  Angestellten  und  Fabrikherren  stark  ausgeprägt
ist,  daß  sie  sich  gewissermaßen  als  Glieder  einer  Familie  fühlen  und  mit  voller  Hingabe
ihrer  Person  alle  ihre  Kräfte,  ihr  ganzes  Können  dem  Unternehmen  widmen,  liegt  auf
der  Hand.
Die  arbeitsfrohen  Gesichter  beweisen ­
  jedem  Besucher  zur  Genüge,
daß  die  mit  feinem  sozialen  Verständnis ­
  im  Interesse  des  Personals
gemachten  Aufwendungen  ein  Anlagekapital ­
  bilden,  das  sich  gut
und  sicher  verzinst;  denn  wenn  die
Angestellten  sehen,  daß  auf  der
Höhe  geschäftlichen  Erfolges  auch
ihrer  liebevoll  gedacht  wird,  so
fühlen  sie  sich  mit  sanften  Banden
fest  ans  Werk  geknüpft.
Nicht  nebeneinander,
sondern  miteinander  werden
sie  arbeiten,  um  das  Erworbene ­
  zu  halten,  um  neue
Erfolge  zu  erringen!

Feuerwehr.
        <pb n="248" />
        170*

Rudolph  Hertzog,  Berlin.
Das  Haus  Rudolph  Hertzog,  das  im  Jahre  1839  begründet  wurde  und  zurzeit  ein
Personal  von  2000  kaufmännisch  und  gewerblich  Angestellten  beschäftigt,  hat  im  Laufe
der  Zeit  Wohlfahrtseinrichtungen  mancherlei  Art  getroffen.  In  erster  Linie  sorgt  die
Firma  selbst  für  die
BEKLEIDUNG  DER  700  HAUSDIENER,  indem  ihnen  die  Uniform,  ebenso  der
Arbeitsanzug  ohne  Abzug  vom  Gehalt  geliefert  wird.  Sämtlichen  Angestellten  der
Firma  wird  eine
WEIHNACHTSGRATIFIKATION  überreicht,  die  je  nach  der  Dienstzeit  bis  zu  einer
gewissen  Höhe  steigt.  Zur  Sommerszeit  wird  den  Angestellten  ein
ERHOLUNGSURLAUB  gewährt,  während  dessen  die  volle  Gehaltszahlung  aufrecht ­
  erhalten  wird.  Zur  stillen  Geschäftszeit  im  Januar  und  Februar  verlassen  die  jungen
Leute  zweimal  in  der  Woche  bereits  um  6  Uhr  das  Geschäft,  wodurch  ihnen  Gelegenheit
geboten  wird,  an  den  edleren  Genüssen  des  Lebens  teilzunehmen.
BIBLIOTHEK.  Für  geistige  Nahrung  und  Unterhaltung  sorgt  eine  reichhaltige
Bibliothek,  die  mit  allen  Klassikern  ausgestattet  ist  und  ebenso  die  neuesten  Erscheinungen
auf  literarischem  Gebiete  aufweist.
LEHRLINGSSCHULE.  Auch  für  die  Fortbildung  der  jungen  Leute  ist  Vorsorge  getroffen; ­
  in  einer  im  Hause  untergebrachten  Lehrlingsschule  wird  Unterricht  in  den  Handelswissenschaften ­
  durch  einen  hervorragenden  Fachlehrer  erteilt.
VERPFLEGUNG.  Für  eine  gute  Verpflegung  des  gesamten  Personals  ist  gesorgt,
die  diesem  gestattet,  in  den  Ruhepausen  sich  zu  sehr  mäßigen  Preisen  zu  beköstigen.
UNTERSTÜTZUNGSKASSE.  Dieselbe  ist  aus  einer  Stiftung  der  Frau  Elise  Hertzog
von  200  000  M.  hervorgegangen  und  tritt  oft  in  Wirkung,  wo  dringender  Not  abgeholfen
werden  kann.
BETRIEBSKRANKENKASSE.  Außer  der  staatlichen  Invaliden-  und  Unfallversicherung ­
  besteht  eine  1750  Mitglieder  zählende  Betriebskrankenkasse.  Der  Reservefonds  dieser
Kasse  beträgt  57  000  M.  Im  Vorjahre  wurden  für  die  Kassenmitglieder  und  deren  Familien
an  Krankengeld,  Arzt,  Arznei,  Krankenhausbehandlung  usw.  über  58  000  M.  aufgewendet.
Außerdem  existieren  sowohl  Sterbe-  und  Unterstützungskassen  des  kaufmännischen  als
des  gewerblichen  Personals,  die  ansehnliche  Fonds  aufweisen.
GESCHÄFTSARZT.  Außer  den  Ärzten  der  Krankenkasse  ist  ein  Geschäftsarzt  von
der  Firma  angestellt,  der  täglich  seine  Sprechstunden  im  Hause  hat  und  dem  zwei  geprüfte
Heilgehilfen  zur  Verfügung  stehen.
Ein  großer  Teil  des  Dienerpersonals  ist  in  der  Krieger-Sanitätskolonne  vom  roten
Kreuz  ausgebildet  und  dadurch  in  der  Lage,  bei  Unfällen  die  erste  Hilfe  zu  leisten.
Die  Firma  hat  für  Feuersicherheit  weitgehende  Einrichtungen  getroffen,  einen  Teil
ihres  Dienerpersonals  durch  die  hiesige  Feuerwehr  ausbilden  lassen,  um  bei  Brandunglück
in  geeigneter  Weise  eintreten  zu  können.
        <pb n="249" />
        Rudolph  Hertzog,  Berlin.

171*

PENSIONSKASSE.  Das  größte  Werk  sozialer  Fürsorge  hat  indessen  die  Firma  Rudolph
Hertzog  im  Jahre  1895  durch  Errichtung  einer  eigenen  Pensionskasse  geschaffen,  die  zurzeit ­
  gegen  1000  Mitglieder  kaufmännisch  Angestellter  und  über  700  Mitglieder  gewerblich
Angestellter  zählt  und  ihnen,  sowie  ihren  Witwen  und  Waisen  eine  auskömmliche  Versorgung ­
  gewährt.
Die  Rudolph  Hertzogsche  Pensionskasse  wies  bei  ihrem  letzten  Jahresabschlüsse  ein
Kapital  von  2%  Millionen  auf,  zu  dem  seinerzeit  Mitglieder  der  Familie  Hertzog  in  hochherziger ­
  Weise  durch  Stiftung  namhafter  Kapitalien  den  Grund  gelegt  hatten.

Auszug  aus  den  Satzungen  der  Pensionskasse.
Das  Recht  auf  Pensionierung  beginnt  bei  eingetretener  Dienstunfähigkeit  nach  zehnjähriger ­
  Mitgliedschaft.
Die  Berechnung  der  Dienstzeit  für  die  Pensionierung  wird  in  der  Weise  geregelt,  daß
1.  denjenigen  Mitgliedern,  welche  am  1.  Januar  1906  20  Jahre  und  länger  in  der  Firma
tätig  sind,  nur  20  Jahre,  2.  denjenigen,  welche  weniger  als  20  Jahre  der  Firma  angehören,
ihre  Dienstjahre  voll  in  Anrechnung  gebracht  werden.  Uber  das  Vorhandensein  von  Dienstunfähigkeit ­
  entscheidet  der  Vorstand  auf  Grund  der  vorzulegenden  ärztlichen  Zeugnisse.
Die  Beiträge  der  Mitglieder  betragen  4%  des  Jahreseinkommens  (Gratifikation  eingeschlossen). ­
  Höheres  Gehalt  als  6000  M.  einschließlich  Gratifikation  kommt  sowohl
für  die  Zahlung  der  Beiträge  als  auch  für  die  Bemessung  der  Pension  nicht  in  Anrechnung.
Die  Pension  beträgt  nach  zehnjähriger  Tätigkeit  im  Hause  Rudolph  Hertzog  25  %
des  pensionsfähigen  jährlichen  Einkommens  und  erhöht  sich  bei  längerer  Dienstzeit  von
Jahr  zu  Jahr  um  1  %  bis  auf  60%  bei  45  Dienstjahren.  Ein  höherer  Prozentsatz  als  60%
wird  nicht  gewährt.
Das  Witwengeld  beträgt  40  %  derjenigen  Pension,  welche  der  Ehemann  bei  seinem
Ableben  zu  beanspruchen  oder  bereits  bezogen  hatte.  Die  Zahlung  von  Witwengeld  beginnt ­
  mit  dem  letzten  des  auf  den  Todestag  folgenden  Monats.
Schafft  ein  Pensionär  sich  eine  neue  Existenz,  so  ist  er  verpflichtet,  dem  Kassenvorstand ­
  schriftlich  den  Nachweis  über  sein  neues  Einkommen  zu  führen.  Sollten  Pension
und  Einkommen  das  früher  von  der  Firma  bezogene  Gehalt  übersteigen,  so  vermindert
sich  die  Pension  um  den  überschießenden  Betrag.
Ein  Pensionär  verliert  seinen  Anspruch  auf  Pension,  1.  wenn  er  wegen  verübter  Verbrechen ­
  zu  einer  Freiheitsstrafe  rechtskräftig  verurteilt  worden  ist,  2.  wenn  er  die  Kasse
in  rechtswidriger  Absicht  getäuscht  oder  zu  täuschen  gesucht  hat,  3.  wenn  er  die  Pension
an  einen  Dritten  zediert.  Über  die  Entziehung  der  Pension  entscheidet  der  Vorstand,  dessen
Beschluß  dem  Pensionär  schriftlich  gegen  Empfangsbescheinigung  mitzuteilen  ist.
Die  Witwe  verliert  die  Pension,  wenn  sie  1.  wieder  heiratet,  2.  wenn  sie  sich  einem
liederlichen  Lebenswandel  ergibt,  3.  wenn  sie  wegen  verübter  Verbrechen  eine  Freiheitsstrafe ­
  erleidet.
Dagegen  bleiben  die  Rechte  der  Witwe  bestehen,  wenn  der  Pensionär  aus  den  im
§  20  genannten  Gründen  seine  Pension  verliert.  Die  Entscheidung  des  Vorstandes  bezüglich
Entziehung  von  Pension  ist  schriftlich  gegen  Empfangsbestätigung  zu  übermitteln.
        <pb n="250" />
        172*

Theodor  Hildebrand  &amp;amp;  Sohn,  Berlin
Hoflieferanten  Sr.  Majestät  des  Königs.
Kakao-,  Schokoladen-,  Konfitüren-,  Keks-,  Marzipan-  und
Honigkuchen-Fabrik.
1.  UNTERSTÜTZUNGSKASSEN.  Neben  der  gesetzlichen  eigenen  Betriebskrankenkasse
besteht  je  eine  Unterstützungskasse  für  kaufmännische  und  Fabrikangestellte  zur
weiteren  Unterstützung  in  Krankheits-  und  Notfällen,  deren  Grundstock  gelegentlich
einiger  Jubiläen  gelegt  wurde.
2.  SPARKASSE.  Jeder  Angestellte  ist  berechtigt,  den  zehnten  Teil  seines  Verdienstes
in  diese  Kasse  einzuzahlen.  Die  Spareinlagen  werden  mit  6  %  verzinst.
3.  PENSIONSFONDS.  Im  Jahre  1910  wurden  von  den  Inhabern  der  Firma  gelegentlich
des  25jährigen  Inhaberjubiläums  des  Herrn  Kommerzienrat  Rieh.  Hildebrand
200  000  M.  zur  Bildung  eines  Dispositionsfonds  gestiftet,  dessen  Zinserträgnisse
zu  Unterstützungs-  und  Pensionszwecken  für  männliche  Angestellte,  Verkäuferinnen
und  Direktricen  der  Firma  Verwendung  finden  sollen.  Nach  dem  Inkrafttreten
der  Angestelltenversicherung  wird  dieser  Fonds  als  Zuschußkasse  ohne  Beitrag
der  Angestellten  geführt  und  zahlt  bereits  eine  ganz  ansehnliche  Zahl  von
Pensionen  an  erwerbsunfähig  gewordene  Angestellte,  sowie  an  Witwen  und  Waisen
verstorbener  Angestellter.
4.  URLAUB  MIT  VOLLER  BEZAHLUNG  DES  EINKOMMENS.  Jeder  Angestellte
erhält  je  nach  Dauer  seiner  Beschäftigung  bis  zu  3  Wochen  Urlaub  ;  ältere  Angestellte
oder  solche,  die  sich  einer  besonderen  Kur  unterziehen  müssen,  erhalten  auch
noch  mehr.
5.  ERHOLUNGSHEIME.  Der  Firma  stehen  durch  entsprechende  Beisteuer  eine  größere
Anzahl  freier  Aufnahme-  und  Verpflegungstage  in  verschiedenen  Erholungsheimen
zu,  die  den  Angestellten  zugewendet  werden.
6.  HAUSPFLEGE.  Bei  Erkrankungen  der  Ehefrau  zahlt  die  Firma  eine  vom  Verein
Hauspflege  zu  stellende  Aufwarte-  und  Pflegefrau.
7.  KANTINE  UND  SPEISESAAL.  Während  der  Mittagszeit  stellt  die  Firma  den  Angestellten ­
  einen  großen  Speisesaal  verbunden  mit  großer  Kochanlage  zur  Verfügung,
in  dem  billiges  Mittagessen  erhältlich  ist.  Die  umfangreiche  Koch-  usw.  Einrichtung
ist  von  der  Firma  gestiftet,  und  die  Beheizung  liefert  sie  unentgeltlich,  während
die  Besorgung  des  Essens  in  den  Händen  einer  von  den  Angestellten  gewählten  Kommission ­
  liegt.  Ferner  stellt  die  Firma  einen  Raum  zum  Verkauf  von  Eßwaren
zur  Verfügung;  den  Einkauf  der  Lebensmittel  übt  die  oben  erwähnte  Kommission
        <pb n="251" />
        173*

Hoffmann’s  Stärkefabriken,  Akt.-Ges.
Salzuflen.
HOFFMANN’S-STIFT.  Das  Hoffmann-Stift,  ein  Krankenhaus  mit  50  Betten,  wurde
am  29.  September  1900,  anläßlich  des  50  jährigen  Bestehens  der  Hoffmannschen  Stärkefabriken, ­
  von  der  Firma  ihren  Angestellten  und  Arbeitern  zur  Benutzung  übergeben.  Es
hat  ausgedehnte  luftige  Krankensäle  mit  Balkons,  eine  Isolierstation  für  Infektionskranke,
einen  modern  ausgestatteten  Operationssaal,  Röntgenapparate,  sowie  Einrichtungen  für
Elektrische  und  Heißluftbäder,  und  liegt  in  einem  ca.  6  ha  großem  Parke.  Außer  Kranken
werden  auch  Rekonvaleszenten  und  schwächliche  Arbeiter  aufgenommen.  Für  tuberkulöse
und  blutarme  Arbeiter  ist  ein  Mittagsfreitisch  eingerichtet,  der  im  verflossenen  Jahre
täglich  durchschnittlich  von  18  Personen  benutzt  wurde.
Die  Leitung  ist  einem  Arzt  unterstellt,  der  von  Schwestern  des  Bremer  „Roten  Kreuzes“
unterstützt  wird.
HOFFMANN’S  PENSIONS-  UND  UNTERSTÜTZUNGSKASSE.  Die  Kasse  wurde  1879
gegründet.  Am  10.  Februar  1880  erfolgte  ihre  behördliche  Genehmigung.
Seit  dem  31.  Oktober  1899  sind  der  Kasse  die  Rechte  einer  juristischen  Person  verliehen. ­

Zweck.  Sie  hat  den  Zweck  ihren  Mitgliedern  bei  eintretender  Invalidität  und  im
Todesfälle  deren  Hinterbliebenen  Renten  zu  gewähren.  Auch  können  Mitglieder  in  außerordentlichen ­
  Notfällen  Geldunterstützungen  erhalten.
Die  Verwaltung  geschieht  durch  einen  von  der  Generalversammlung,  ohne  Mitwirkung
der  Firma,  gewählten  Vorstand,  bestehend  aus  6  Beamten  und  6  Arbeitern.
Gegen  die  Beschlüsse  des  Vorstandes  kann  Berufung  eingelegt  werden,  bei  einem
in  gleicher  Weise  zusammengesetzten  und  gewählten  Ausschuß.
Der  Ausschuß  hat  gleichzeitig  die  Aufgabe,  die  Geschäftsführung  des  Vorstandes  zu
kontrollieren.
Am  31.  Dezember  1912  zählte  die  Kasse  1020  Mitglieder.
Beiträge  und  Leistungen.  Im  ersten  Geschäftsjahre  betrugen  die  Mitgliederbeiträge ­
  rund  6400  M.  Die  Zuwendung  der  Firma  10  000  M.  Nach  2  jährigem  Bestehen
1882  bezogen  3  Invaliden  und  6  Witwen  700  M.  Pension  bzw.  Witwengelder.  Im  Jahre
1905  nach  25  jährigem  Bestehen  der  Kasse  betrugen  die  Mitgliederbeiträge  28  200  M.,
die  Beiträge  und  Zuwendungen  der  Firma  51  700  M.  An  Pensionen  wurden  an  116  Invaliden ­
  36  400  M.,  an  196  Witwen  24  000  M.  gezahlt.  Der  Vermögensbestand  war  auf
452  250  M.  angewachsen.  Im  Jahre  1912  bezogen  147  Invaliden  54  174  M.  und  148  Witwen
und  Waisen  26  759  M.  An  Mitgliederbeiträgen  wurden  42  157  M.  gezahlt.  Die  Firma
leistete  an  Beiträgen  und  Zuwendungen  53  910  M.  Die  Gesamtleistungen  der  Kasse  seit
ihrem  Bestehen  beziffern  sich:
        <pb n="252" />
        Hoffmann’s  Stärkefabriken,  Aktiengesellschaft,  Salzuflen.

174*

An  Mitgliederbeiträgen  653  946  M.
,,  Beiträgen  und  Zuwendungen  der  Firma  734  309  ,,
,,  Zinsen  348  126  ,,
,,  Invalidenpensionen  547  064  ,,
,,  Witwen-  und  Waisengeldern  419831  ,,
,,  außerordentlichen  Unterstützungen  25  938  ,,

Das  Gesamtvermögen  betrug  am  31.  Dezember  19x2  810  000  M.
Auf  Grund  des  Gesetzes  über  die  privaten  Versicherungsunternehmungen  vom  12.  Mai
1901  wurde  die  Kasse  dem  Kaiserlichen  Aufsichtsamt  für  Privatversicherung  unterstellt.
Die  Satzungen  wurden  den  Anforderungen  des  Kaiserlichen  Aufsichtsamts  entsprechend
revidiert  und  geändert.  Die  Mitgliederbeiträge  wurden  auf  8  %  vom  Lohn  oder  Gehalt
festgestellt,  wovon  die  Firma  die  Hälfte,  4%,  zahlt.
Die  Pensionen  wurden  nach  folgender  Aufstellung  festgelegt.  Hiervon  erhalten  Witwen
50  %  und  für  jedes  Kind  monatlich  4  M.  Für  Ganzwaisen  beträgt  die  Rente  monatlich
10  M.  Die  jährliche  Pension  beträgt:

nach  begonnenem  Mitgliedsjahre:

J  ahreseinkommen

njahren
M.

12Jahren
M.

I3jahren
M.

14Jahren
M.

15Jahren
M.

iöjahren
M.

17  Jahren
M.

18Jahren
M.

I9jahren
M.

2oJahren
M.

1.  bis  zu  500  M.

117  —

121,50

126,—

130,50

135,—

148,80

153,60

158,40

163,20

168,—

2.  von  501—600  M.

140,40

145,80

151,20

156,60

IÖ2,—

178,55

184,35

190,10

195,85

201,60

3.  „  601—700  „

163,80

170,10

176,40

182,70

189,—

208,30

215,10

22I,8o

228,50

235,20

4.  „  701—800  „

187,20

194,70

201,60

208,80

216,—

238,05

245,85

253,50

261,15

268,80

5.  „  801—900  „

210,60

218,70

226,80

234,90

243,—

267,80

276,60

285,20

393,80

302,40

6.  ,,  901—1000,,

234  —

243  —

252,—

261,—

270,—

297,55

307,35

316,90

326,45

336,—

usw.,  je  xoo  M.  Jahreseinkommen ­
  mehr

23,40

24.30

25,20

26,10

27,—

29,75

30,75

3L70

32,65

33,60

bei  einem

nach  begonnenem  Mitgliedsjahre:

J  ahreseinkommen

21Jahren

22Jahren

23Jahren

24Jahren

25Jahren

26Jahren

27jahren

28Jahren

29Jahren

so  Jahren

M.

M.

M.

M.

M.

M.

M.

M.

M.

M.

I.

bis  zu  500  M.

194.40

199,80

205,20

210,60

216,—

233,70

239,40

245,10

250,80

256,50

2.

von  501—600  M.

233,30

239,75

246.25

252,70

259,20

280.45

287,30

294T5

300,95

307,80

3-„

  601—700  „

272,20

279,70

287,30

294,80

302,40

327,20

335,20

343,20

35LIO

359,io

4-„

  701—800  ,,

311,10

319,85

328,35

336,95

345,60

373,95

383,10

392,25

401,25

4 IO ,4°

5-„

  801—900  „

350,—

359,80

369,40

379,—

388,80

420,70

431,—

44L30

45h40

461,70

6.

,,  901—1000,,

388,90

399,75

410,45

421,10

432,—

467,45

478,90

490,35

501,55

513,—

usw.,  je  100  M.  Jahreseinkommen ­
  mehr

38,90

39,95

4L05

42,10

43,20

46,75

47,90

49,05

50,15

5L30

Bei  Austritten  von  Mitgliedern  aus  den  Diensten  der  Fabrik  wurde  die  teilweise
Rückzahlung  der  geleisteten  Beiträge  satzungsgemäß  festgelegt.  Ferner  wurde  den  bei
der  Kasse  versicherten  Angestellten  die  Beitragsleistung  für  die  staatliche  Angestelltenversicherung ­
  auf  Grund  des  §  390  des  Angestelltenversicherungsgesetzes  erlassen.
BETRIEBSKRANKENKASSE.  Gesetzliche  Grundlage.  Die  Beiträge  der  Mitglieder ­
  betragen  2  %  vom  verdienten  Lohn.  Die  Firma  zahlt  1  %.
Das  Krankengeld  beträgt  66%%  vom  verdienten  Lohn  für  die  Zeit  von  26  Wochen.
Außergesetzliche  Leistungen.  Außer  den  gesetzlichen  Leistungen  gewährt
die  Betriebskrankenkasse  den  Angehörigen  ihrer  Mitglieder  freie  Kur  und  Verpflegung
im  Hoffmann-Stift.
Den  im  Hoffmann-Stift  behandelten  Familienvätern  wird  für  diese  Zeit  das  volle
Krankengeld  gezahlt.
        <pb n="253" />
        Hoffmann’s  Stärkefabriken,  Aktiengesellschaft,  Salzuflen.

176*

Zuwendung.  Für  diese  Mehrleistung  der  Kasse  zahlte  die  Firma  außer  ihren  gesetzlichen ­
  Leistungen  einen  jährlichen  freiwilligen  Zuschuß  von  8000  M.
Reservefonds.  Durch  diese  freiwilligen  Zuschüsse  der  Firma,  die  sich  bislang  insgesamt ­
  auf  die  Summe  von  109000  M.  belaufen,  konnte  der  Reservefonds  der  Kasse  über  die
gesetzlich  erforderliche  Höhe  erhalten  werden.  Er  beträgt  nach  dem  letzten  Rechnungsabschlüsse ­
  42  300  M.
SPEISESÄLE  USW.  Es  sind  2  geräumige  Speisesäle  errichtet,  in  denen  die  Arbeiter
ihre  Mahlzeiten  einnehmen  und  sich  in  den  Arbeitspausen  aufhalten  können.
KÜCHE.  Mit  den  Speisesälen  ist  eine  Küche  verbunden,  in  der  für  10  Pf.  ein  gutes
Mittag-  und  Abendessen  verabreicht  wird.
KONSUMANSTALT.  In  der  Konsumanstalt  werden  Lebensmittel  und  Viktualien
von  nur  bester  Beschaffenheit  abgegeben,  auch  ist  eine  Kantine  damit  verbunden,  in  der
v 5  Liter  gutes  Bier  für  5  Pf.  und  V 4  Liter  Milchkaffee  für  1  Pf.  verabreicht  werden.
JUBILÄUMSSTIFTUNG.  Zum  50jährigen  Bestehen  der  Fabrik  (29.  September  1900)
stiftete  der  Aufsichtsrat  der  Firma  50  000  M.,  von  deren  Zinsen  Arbeiter,  die  über  20  Jahre  in
der  Fabrik  tätig  gewesen  sind,  alljährlich  am  Jubiläumstage  eine  Belohnung  erhalten  sollen.
Die  Stiftung  ist  in  den  letzten  Jahren  auf  80  000  M.  erhöht  worden.  Im  Jahre  1912  kamen
4291  M.  zur  Verteilung  und  zwar  an:
134  Personen  mit  30jähriger  Dienstzeit  2814  M.
61  „  „  25  „  „  854  „
89  &amp;gt;&amp;gt;  &amp;gt;&amp;gt;  20  ,,  ,,  623  ,,
ALTERSZULAGEN.  Seit  1903  erhalten  Arbeiter  und  Arbeiterinnen  eine  Alterszulage,
die  alljährlich  am  1.  April  und  1.  Oktober  zur  Auszahlung  gelangt.  Dieselbe  beträgt  nach
5jähriger  Arbeitsdauer  15  M.  und  steigt  von  5  zu  5  Jahren  bis  zum  Betrage  von  50  M.
Im  Jahre  1912  kamen  16  700  M.  zur  Verteilung.
WEIHNACHTSGABE.  Sämtliche  Arbeiter  und  Arbeiterinnen  erhalten  ein  Weihnachtsgeschenk. ­
  Für  verheiratete  Arbeiter  beträgt  dasselbe  im  ersten  Arbeitsjahre  4,50  M.  und
steigt  für  jedes  weitere  Arbeitsjahr  um  50  Pf.  Die  letzte  Weihnachtsgabe  betrug  7600  M.
VERGÜTUNG  BEI  MILITÄRISCHEN  ÜBUNGEN.  Den  zu  militärischen  Übungen  einberufenen
  verheirateten  Arbeitern  wird  der  halbe  Lohn  für  die  Dauer  der  Übung  weitergezahlt.
VERSCHIEDENES.  Badeanstalt.  Die  Badeanstalt  steht  sämtlichem  Personal
der  Fabrik  zur  freien  Verfügung.  Es  sind  6  Wannen-  und  2  Brausebäder  vorhanden.  Im
Jahre  1912  wurden  7863  Bäder  verabreicht.
Nähschule.  Für  die  jugendlichen  Arbeiterinnen  wird  in  den  Monaten  Oktober
bis  April  ein  Kursus  veranstaltet,  in  dem  sie  Hand-  und  Maschinennähen,  sowie  weibliche
Handarbeiten  erlernen  können.  Dieser  Kursus  wird  von  Damen  des  Vaterländischen  Frauenvereins ­
  und  von  Schwestern  des  Roten  Kreuzes  geleitet.
Büchersammlung.  Die  Büchersammlung  enthält  1950  Bände.  Die  Firma  gibt
in  jedem  Jahre  eine  größere  Summe  für  Neuanschaffungen.  Es  werden  durchschnittlich
im  Jahre  4200  Bände  ausgegeben.
Gesangverein  und  Musikkapelle.  Ein  Gesangverein,  50  Personen  stark,  übt
jede  Woche  2  Stunden;  ebenfalls  die  aus  22  Mann  bestehende  Musikkapelle.  Instrumente,
Noten  und  Liederbücher  werden  von  der  Firma  geliefert.
Wald  fest.  Bei  schönem  Wetter  wird  im  Sommer  ein  Waldfest  veranstaltet,  an
dem  sich  das  gesamte  Personal  mit  seinen  Angehörigen  beteiligt.  Mit  der  Fabrikkapelle
voran  geht  es  in  den  Wald  hinaus,  wo  musiziert,  gesungen,  getanzt  wird  und  sonstige  Belustigungen ­
  stattfinden.  Für  die  leibliche  Verpflegung  wird  von  der  Firma  Sorge  getragen,
auch  wird  der  volle  Lohntag  bezahlt.
        <pb n="254" />
        i77*

Fig.  i.  Kolonie  Ilse.

Ilse,  Bergbau-Actiengesellschaft,  Grube  Ilse
mit  ihren  Werken  Ilse,  Renate,  Eva,  Anna-Mathilde,  Marga.
Die  Einrichtung  und  Fortentwicklung  von  Veranstaltungen,  die  der  Wohlfahrt  der
Arbeiter  und  der  Beamten  zu  dienen  bestimmt  sind,  hat  mit  dem  Wachstum  der  Gesellschaft ­
  gleichen  Schritt  gehalten;  die  aufwärts  strebende  Entwicklung  jener  spiegelt  getreulich
diese  wieder.  Zunächst  mögen  daher  einige  Tabellen  Platz  finden,  die  das  ununterbrochene
Wachstum  der  Gesellschaft  und  deren  Zusammenhang  mit  der  gesamten  Niederlausitzer
Braunkohlenindustrie  veranschaulichen:

Ilse,  Bergbau-Actiengesellschaft:

Niederlausitzer  Brikett-Industrie:

Jahr

Beamten-Arbeiter-



  d.

Brikett-Jahr



Arbeiter-Anzahl

  d.

Brikett-Ziffer



Ziffer

Pressen

Produktion

Ziffer

Pressen

Produktion

1872

12

105

—

—  t

1870

430

—

—  t

1875

l6

165

—

1  y

1875

850

7

16  000  ,,

1880

21

250

3

14  000,,

1880

I  000

10

45  000  „

1885

46

300

3

21  500,,

1885

I  600

20

120  000  ,,

1890

70

500

6

45  000  „

1890

3  100

62

450  000  „

1895

85

650

8

67  000,,

1895

5  5oo

HO

I  IIO  000  ,,

1900

94

IIOO

16

280  000,,

X900

8  500

177

2  300  OOO  ,,

1902

109

1600

26

475  000  „

1902

10  000

220

2  700  OOO  ,,

X904

127

1800

36

650  000,,

1904

11  000

226

3  320  OOO  „

1906

149

2000

42

775  000  „

1906

13  000

250

4  420  OOO  ,,

1908

202

29OO

52

934  000  „

1908

14  500

283

5  090  000  ,,

1910

233

3100

65

1194  67s  „

1910

14  400

313

5  369  505  &amp;gt;)

1911

254

3374

84

1  434  630  „

1911

14  600

340

5  831  366  „

1912

258

3498

84

1  678  815  „

1912

14  900

345

6  379  473  „

*12
        <pb n="255" />
        178*  Ilse,  Bergbau-Act.-Ges.,  Grube  Ilse.

Durchschnittlich  waren  von  den  im  Jahre  1912  angestellten  Beamten  und  Arbeitern
beschäftigt:
954  bei  den  Abraumbetrieben
1008  bei  den  Grubenbetrieben
974  bei  der  Brikettfabrikation
498  als  Beamte  der  technischen  Abteilung,  als  Meister  und  Handwerker  in
den  Werkstätten
213  bei  den  Ziegeleibetrieben
109  in  der  Hofkolonne  und  bei  der  Land-  und  Forstwirtschaft
Zusammen:  3756

Fig.  2.  Kaufhaus  in  Grube  Ilse.

von  denen  ununterbrochen  im  Dienste  der  Ilse,  B.-A.  standen:

211

Beamte

und

1013

Arbeiter

über

5  Jahre

139

ff

f  f

564

ff

ff

10  „

93

f  f

f  J

236

ff

ff

15  „

79

ff

ff

108

ff

ff

20  „

35

ff

ff

35

ff

ff

25

20

f  f

ff

9

ff

ff

30  „

5

ff

ff

1

ff

ff

35

3

ff

ff

1

ff

ff

40  „

Zeitweise  erhöhen  sich  die  Ziffern  der  zweiten  Tabelle  noch  dadurch,  daß  in  den
Sommermonaten  der  Abbaubetrieb  sich  steigert  und  zugleich  die  Forstwirtschaft  für  Neuanschonung
  abgebauter  Flächen  vermehrter  Arbeitskräfte  bedarf.
Die  für  die  Beamten  und  Arbeiter  im  Laufe  der  Jahre  geschaffenen  Wohlfahrtseinrichtungen ­
  lassen  sich  zwanglos  in  7  Gruppen  ordnen:  1.  Krankenfürsorge,  2.  Wohnungs-
        <pb n="256" />
        Ilse,  Bergbau-Act.-Ges.,  Grube  Ilse.  179*

fürsorge,  3.  Versorgung  mit  Lebensbedürfnissen,  4.  Pensionswesen,  5.  Allgemeine  Fürsorge,
6.  Hygienische  Einrichtungen,  7.  Bildungswesen.
1.  KRANKENFÜRSORGE.  Die  älteste  heute  noch  bestehende  Einrichtung  dieser
Art  ist  die  Werkskrankenkasse.  Im  Oktober  1884  wurde  für  die  Angehörigen  des  damals
noch  im  Besitz  der  Firma  Kunheim  &amp;amp;  Co.  befindlichen  Werkes  eine  eigene  Krankenkasse
ins  Leben  gerufen,  die  ihren  Mitgliedern  gegenüber  den  Orts-  und  Kreiskrankenkassen
erhebliche  Vorteile  sicherte  bei  etwa  gleichen  Beiträgen.  Die  Vorzüge  dieser  Kasse  bestehen ­
  in  der  Gewährung  erhöhten  Krankengeldes  auch  für  die  Sonn-  und  Festtage,  in  der
Unterstützung  der  Ehefrauen  während  besonderer  Umstände,  in  der  kostenlosen  zahnärztlichen ­
  Behandlung  der  Mitglieder,  in  freier  ärztlicher  Behandlung  oder  Krankenhaus-Fig.

  3.  Kolonie  Renate.

behandlung,  sowie  freier  Arzenei  auch  für  die  Angehörigen  der  Mitglieder,  ferner  in  der
Gewährung  von  Sterbegeld  für  die  Hinterbliebenen  und  schließlich  in  Spezialbehandlung.
Die  Zahl  der  Mitglieder  der  Krankenkasse  während  des  Jahres  1912  belief  sich  auf  880.
Diese  verhältnismäßig  geringe  Mitgliederzahl  erklärt  sich  aus  dem  Umstande,  daß  die
Mehrzahl  der  Arbeiter  in  der  Knappschaftskrankenkasse  versichert  ist.  Das  Vermögen
der  Krankenkasse  belief  sich  am  31.  Dezember  19x2  auf  35  527,77  M.,  der  Reservefonds
auf  33  500  M.  Die  Beiträge  der  Ilse,  B.-A.  und  der  Mitglieder  betrugen  in  dem  genannten
Jahre  28  982,09  M.,  und  der  Betrag  der  Gesamtunterstützung  aus  der  Kasse  belief  sich
auf  33  041,86  M.  Für  die  Beschaffung  von  Verbandstoffen  zur  Hilfeleistung  bei  Unglücksfällen ­
  im  Betriebe  wurden  von  der  Ilse,  B.-A.  im  Jahre  1912  1758,15  M.  ausgegeben.
2.  WOHNUNGSFÜRSORGE.  Bereits  im  Jahre  1880  begann  die  Gesellschaft  mit  dem
Bau  von  Arbeiter-  und  Beamtenhäusern  in  ihrer  ältesten  Kolonie  Ilse.  Aber  erst  von  der
Mitte  der  90  er  Jahre  an  erfuhr  dieser  Zweig  der  Fürsorge  einen  bedeutenden  Aufschwung
durch  die  Gründung  der  Ilse-Wohlfahrtsgesellschaft  m.  b.  H.  zu  Grube  Ilse.  Die  sämt-
        <pb n="257" />
        *

Fig.  4.  Brikettfabrik  und  Kolonie  Anna  Mathilde,

08i
        <pb n="258" />
        laii

182*

Ilse,  Bergbau-Act.-Ges.,  Grube  Ilse.

Außerdem  besitzt  die  Ilse,  B.-A.  in  verschiedenen  Dörfern  Hausgrundstücke,  die  den
Beamten  und  Arbeitern  als  Wohnungen  zugewiesen  werden,  und  zwar

Gemeinde

Häuser

als  Eigentum
Beamte

Arbeiter

Häuser

in  Pacht
Beamten  Arbeiter

Rauno

21

6

65

I

I

Sedlitz

I

1

3

16

Dobristroh

.

—

I

I

Gr.-  und  Kl.-Räschen  .  .

6

7

18

12

35

Hörlitz

12

5

19

I

6

Niemtsch

3

3

Jüttendorf

3

—

8

I

6

Sauo

2

—

4

—  —

Sftbg.  Flur

1

—

5

I

6

Schmogro

—

—

—

2

6

Die  beigegebenen  Bilder  1—8  bringen  Ansichten  aus  allen  vier  Kolonien  und  zeigen
in  deutlicher  Weise  die  fortschreitende  Verschönerung  auch  im  Äußeren,  die  ihren  Gipfelpunkt ­
  in  der  zuletzt  angelegten  Kolonie  Marga  findet.  Diese  in  Fig.  5—8  dargestellte
Kolonie,  an  der  Chaussee  Senftenberg—Ruhland  gelegen,  ist  nach  dem  Gesamtentwurf
des  Dresdener  Architekten  G.  v.  Mayenburg,  der  aus  einem  von  der  Ilse,  B.-A.  ausgeschriebenen ­
  Wettbewerb  als  Sieger  hervorging,  entstanden.  In  ihrem  Äußern  ist  es  eine  kleine

liehen  Geschäftsanteile  übernahm  die  Ilse,
B.-A.  und  die  Firma  Kunheim  &amp;amp;  Co.  in  Berlin, ­
  die  Stammfirma  der  Gesellschaft.  Letztere ­
  trat  später  aus  der  Wohlfahrtsgesellschaft
aus,  so  daß  seitdem  Jahre  1904  die  Ilse,  B.-A.
die  alleinige  Inhaberin  derselben  ist.  Zweck
der  Gesellschaft  ist  die  Schaffung  von  Wohlfahrtseinrichtungen ­
  für  die  Beamten  und  Arbeiter, ­
  und  ihre  Hauptaufgabe  sollte  die  Herstellung ­
  von  Arbeiterwohnungen  sein,  die
nicht  nur  allen  Anforderungen  der  Gesundheitspflege ­
  entsprechen,  sondern  auch  ein  tunlichst ­
  billiges  Wohnen  ermöglichen  sollten.
Fig.  6.  Straßenbild  in  Marga.  Die  Mietssätze  für  die  Wohnungen  sind  so
bemessen,  daß  sich  das  Anlagekapital  ohne
Berücksichtigung  des  Wertes  des  Grundstücks  nur  mit  1  y 2  %  verzinst,  wobei  kaum  die
Abschreibungen  gedeckt  werden.  Für  eine  Wohnung,  die  aus  zwei  Stuben,  Kammer  und
Küche  mit  Zubehör  (Keller,  Boden,  Stallung)  besteht  und  die  einen  Zier-  und  Gemüsegarten ­
  hat,  werden  monatlich  4—9,50  M.,  je  nach  Anzahl,  Größe  und  Lage  der  einzelnen
Räumlichkeiten,  gezahlt.  Allen  verheirateten  Arbeitern,  denen  eine  Werkswohnung  nicht
überlassen  werden  kann,  wird  eine  Mietsentschädigung  von  48  M.  jährlich  gewährt.  Den
heutigen  Umfang  der  vier  auf  den  Werken  Ilse,  Renate-Eva,  Anna-Mathilde  und  Marga
errichteten  Wohnhauskolonien  sowie  den  Baubeginn  jeder  derselben  veranschaulicht  folgende ­
  Liste:

Kolonie

Baubeginn

Beamten-Häuser
  Wohnungen

Arbeiter-Häuser
  Wohnungen

Ilse

23

60

15

153

Renate-Eva

....  1896

13

37

25

197

Anna-Mathilde  .  .  .  .

....  1903

7

17

17

97

Marga

....  1907

21

55

50

339
        <pb n="259" />
        Ilse,  Bergbau-Act.-Ges.,  Grube  Ilse.

Fig.  7.  Häusergruppe  in  Kolonie  Marga.

Villenstadt,  deren  schmucke  Häuser  eine  mannigfaltige  Abwechslung  der  Fassaden  und
zahlreiche  im  Charakter  der  Straßenführung  begründete  reizvolle  Eigentümlichkeiten  zeigen.
Neben  architektonischer  Schönheit  ist  besonderer  Wert  auf  die  Erfüllung  aller  hygienischen
Vorschriften  gelegt  worden.  Den  Mittelpunkt  der  Anlage  bildet  der  Marktplatz,  um  den
herum  sich  die  öffentlichen  Gebäude,  Kirche  und  Schule,  Post,  sowie  Kaufhaus,  Gasthaus,
Bäckerei  und  Fleischerei,  gruppieren.  Innerhalb  der  einzelnen,  von  vier  Straßenseiten
eingeschlossenen,  aber  ringsum  von  Gärten  umgebenen  Baublocks  liegen  Wäschetrockenplätze ­
  und  Kinderspielplätze.  Die  einzelnen  Wohnungen  gehen  durch  das  ganze  Gebäude
hindurch  und  haben  infolgedessen  zwei,  in  manchen  Fällen  auch  drei  Fronten,  was  eine
gute  Durchlüftung  und  Besonnung  ermöglicht.  Zu  jeder  Wohnung  gehört  ein  hinter  dem
Hause  errichtetes  Stallgebäude  mit  darüberliegendem  Futterboden  und  zu  jeder  Gruppe  von
Wohnungen  eine  Waschküche.  Fig.  9  zeigt  uns  einen  Blick  in  eine  behagliche  Wohnküche.
Die  Versorgung  der  Kolonie  mit  Wasser
erfolgt  durch  eine  Hochdruckleitung,  die
Abwässer  werden  durch  Schwemmkanalisation ­
  beseitigt.  Die  öffentlichen  Gebäude
und  die  Häuser  der  Wohlfahrtsgesellschaft
werden  durch  eine  von  der  Brikettfabrik  herkommende ­
  Ferndampfheizung  erwärmt.  Der
Abdampf  der  Turbinen  der  elektrischen  Zentrale ­
  wird  mit  2  Atmosphären  Druck  durch
eine  in  Zementrohre  verlegte  Leitung  den
Abnehmern  zugeführt  und  vor  seiner  Verwendung ­
  mittels  Reduzierventil  auf  0,1  Atmosphäre ­
  herabgemindert.  Das  Kondenswasser
  wird  in  die  Kesselanlage  zurückgeführt.

Fig.  8.  Schulhaus  in  Marga.
        <pb n="260" />
        Ilse,  Bergbau-Act.-Ges.,  Grube  Ilse.

3.  VERSORGUNG  MIT  LEBENSBEDÜRFNISSEN.  Die  Ilse-Wohlfahrtsgesellschaft
hat  bestimmungsgemäß  schon  für  die  alten  Werke  Kauf-  und  Gasthäuser  (Fig.  2  und  10),
sowie  einige  Bäckereien  (Fig.  xi)  unterhalten,  aus  denen  die  Angehörigen  des  Werks  ihre
Bedürfnisse  an  Nahrungsmitteln,  Kleidungsstücken  und  sonstigen  Bedarfsgegenständen
zu  mäßigen  Preisen  beziehen  können.  Gegenwärtig  betreibt  die  Gesellschaft  fünf  Kaufhäuser, ­
  vier  Gasthäuser,  drei  Bäckereien  und  eine  Fleischerei,  einen  zweiten  Schlachthausbetrieb ­
  hat  sie  in  Pacht  gegeben.  Nach  den  Satzungen  darf  die  Gesellschaft  an  die
Ilse,  B.-A.  weder  Zinsen  für  das  Stammkapital,  noch  einen  Gewinn  verteilen.  Die  Überschüsse ­
  müssen  vielmehr  den  Entnehmern  nach  dem  Maß  ihrer  Entnahme  am  Jahresende
ausgezahlt  werden  oder  weiteren  Wohlfahrtseinrichtungen  zugute  kommen.
Der  Umsatz  der  Ilse-Wohlfahrtsgesellschaft  im  Jahre  1912  betrug:

Ilse  718  553  M.
Renate-Eva  248  595  ,,
Anna-Mathilde  173  774  ,,
Marga  709  032  ,,

1  849  954  M.

Eine  Gärtnerei,  eine  Bäderanlage,  ein
Junggesellenheim,  Pfarrhaus,  Arztwohnung,
Apotheke  sind  für  die  noch  im  Bau  begriffene, ­
  aber  ihrer  Vollendung  sich  nähernden
Kolonie  in  Aussicht  genommen.  Zu  dem
Gesamtbilde  Fig.  5  ist,  da  der  Bau  noch  nicht
abgeschlossen,  ein  wahrheitsgetreues  Gipsmodell ­
  benutzt  worden.
Nach  vollständigem  Ausbau  der  Kolonie
auf  Grube  Marga  werden  auf  allen  Werken
zusammen  zur  Verfügung  stehen  260  Familien- ­
  und  40  Junggesellenwohnungen  für
Beamte,  ferner  1000Arbeiterfamilienwohnungen, ­
  sowie  Unterkunfts-  und  Schlaf  räume
für  1200  unverheiratete  Arbeiter.

An  Rabatt  wurden  im  Jahre  1912  94231  M.  gezahlt,  entsprechend  7%  auf  die  abgegebenen ­
  Marken.
4.  PENSIONSWESEN  UND  HINTERBLIEBENENFÜRSORGE.  Die  wichtigste  Schöpfung ­

  in  dieser  Hinsicht  ist  die  im  Jahre  1907
eingerichtete  Pensionskasse.  In  der  Generalversammlung ­
  der  Aktionäre  vom  3.  Oktober
1907  wurde  die  Stiftung  einer  Pensionskasse
für  die  gesamten  Angehörigen  der  Ilse,  B.-A.
und  der  Ilse-Wohlfahrtsgesellschaft  beschlossen. ­
  Sie  sichert  den  während  des  Dienstes
bei  dem  Unternehmen  durch  Unfall,  Krankheit ­
  oder  Alter  dienstunfähig  gewordenen
Arbeitern  und  Beamten  eine  Pension  und
ihren  Hinterbliebenen  eine  Rente  auf  Lebenszeit, ­
  ohne  daß  von  den  Werksangehörigen
Beiträge  zur  Kasse  geleistet  werden.  Die
Satzungen  sind  frei  von  jeder  Engherzigkeit. ­
  Uber  alle  Pensionierungsanträge  ent-Fig.

  10.  Inneres  des  Kaufhauses  der  Grube  Marga.

Fig.  9.  Arbeiterwohnküche  in  Kolonie  Marga.
        <pb n="261" />
        Ilse,  Bergbau-Act.-Ges.,  Grube  Ilse.

185*

scheidet  ein  Verwaltungsausschuß,  der  bei
Anträgen  aus  Arbeiterkreisen  von  8  Arbeitern ­
  und  einem  Beamten  als  Vorsitzenden
und  bei  Anträgen  aus  Beamtenkreisen  von
8  Beamten  gebildet  wird.  Auf  die  Beschlüsse
dieser  Ausschüsse  hat  weder  der  Vorstand
noch  der  Aufsichtsrat  der  Ilse,  B.-A.  eine
Einwirkung.  Dem  Vorstande  steht  nur  ein
Einspruchsrecht  zu,  bei  dessen  Gebrauch  als
letzte  Instanz  ein  Schiedsgericht  entscheidet,
dem  nur  nicht  interessierte  Personen  angehören. ­
  Die  Pension  ist  gleich  derjenigen  für
Staatsbeamte  gleicher  Stellung;  sie  beträgt
nach  10jähriger  Dienstzeit,  bei  deren  Ermittlung ­
  auch  die  bei  der  Firma  Kunheim  verbrachten ­
  Dienstjahre  mitgerechnet  werden,
20%  des  Einkommens,  steigt  für  jedes  weitere  volle  Dienstjahr  um  2%  und  erreicht
nach  30  Jahren  den  Höchstbetrag  von  60%.  Zurzeit  werden  Pensionen  an  16  Beamte
und  95  Arbeiter  oder  deren  Hinterbliebene  und  Kinder  gezahlt.  Der  Gesamtbetrag  dieser
Pensionen  beläuft  sich  jährlich  gegenwärtig  auf  35  000  M.  Zur  Sicherstellung  der  Ansprüche ­
  der  Mitglieder  hat  sich  die  Ilse,  B.-A.  satzungsgemäß  verpflichtet,  aus  ihren  Jahreserträgnissen ­
  einen  Pensionskassenfonds  bis  zur  Höhe  von  3  000  000  M.  zu  errichten  und
diesen  in  mündelsicheren  Hypotheken  oder  Papieren  anzulegen.  Dieser  Fonds  beträgt
gegenwärtig  2  419  000  M.
In  besonderen  Fällen  erhalten  die  Werksangehörigen  aus  einem  besonderen  Unterstützungsfonds ­
  auch  noch  Unterstützungen,  die  sich  im  Jahre  1912  auf  17  398  M.  beliefen.
Um  den  durch  tötliche  Unfälle  zu  Witwen  gewordenen  Frauen  eine  erträgliche  Existenz
zu  sichern,  ist  ein  Witwenheim  zur  kostenlosen  Aufnahme  der  Witwen  und  ihrer  Kinder
errichtet  worden.  Neben  der  Hinterbliebenenrente  wird  ihnen  im  Bedarfsfälle  Beschäftigung
bei  der  Bureau-  und  Kasernenreinigung,  sowie  im  landwirtschaftlichen  Betriebe,  vor  allen
Dingen  bei  der  Forstanpflanzung  gewährt,  so  daß  auch  für  sie  eine  durchaus  auskömmliche
Lebenshaltung  ermöglicht  ist.
5.  ALLGEMEINE  FÜRSORGE.  Hierher  gehört  die  Einrichtung  einer  Werkssparkasse,
in  welcher  für  die  Einlagen  vom  Tage  der  Zahlung  bis  zur  Entnahme  eine  Verzinsung
von  5  %  gewährt  wird.  In  dieser  seit  dem  Jahre  1890  bestehenden  Kasse  haben  530  Sparer
gegenwärtig  1  532  383  M.  Guthaben.
Alljährlich  empfangen  die  Beamten  und  Arbeiter  eine  Weihnachtsgratifikation,  die
bei  den  ersteren  nach  Leistung  und  Stellung  verschieden  ist,  bei  letzteren  aber  nach  festen
Grundsätzen  erfolgt.  Ein  Arbeiter,  der  ein  Jahr  lang  im  Dienste  des  Unternehmens  gestanden ­
  hat,  erhält  zu  Weihnachten  5  M.  bar;  nach  zweijähriger  Dienstzeit  steigt  dieser
Betrag  auf  6  M.  und  erhöht  sich  alsdann  von  Jahr  zu  Jahr  um  weitere  3  M.,  so  daß  beispielsweise ­
  ein  Arbeiter  nach  10  Jahren  30  M.  und  nach  20  Jahren  60  M.  erhält.  Nach
25  jähriger  Dienstzeit  erhalten  die  Arbeiter  außerdem  noch  ein  Geldgeschenk  von  300  M.,
sowie  eine  gute  Jubiläumsuhr  mit  Kette.  Entsprechende  Geschenke  erhalten  auch  die
Beamten.  Ferner  findet  zu  Weihnachten  eine  Bescherung  aller  Kinder  der  Werksangehörigen ­
  statt;  im  letzten  Jahre  sind  nahezu  5000  Kinder  beschenkt  worden.
6.  GESUNDHEITSFÜRSORGE.  Grube  Ilse  hat  seit  dem  Jahre  1895  einen  Arzt  und
eine  Apotheke,  während  auf  Marga  der  zuständige  Knappschaftsarzt  an  jedem  Wochentage
Sprechstunden  hält.
Seit  dem  1.  Januar  1912  erhält  jeder  Arbeiter,  der  länger  als  10  Jahre  im  Dienste  des
Unternehmens  steht,  einen  Erholungsurlaub  von  6  Arbeitstagen,  für  dessen  Dauer  der

Fig.  11.  Bäckerei  in  Kolonie  Marga.
        <pb n="262" />
        i86*

Ilse,  Bergbau-Act.-Ges.,  Grube  Ilse.

Fig.  12.  Arbeiterbad  auf  Grube  Marga.

Lohn  gezahlt  wird.  Verzichtet  der  Arbeiter  auf  den  Urlaub,  so  erhält  er  den  gleichen  Betrag
am  Schlüsse  des  Jahres  ausgezahlt.
Auf  jedem  Werke  befinden  sich  Brausebäderanlagen  (Fig.  12)  zur  unentgeltlichen
Benutzung  der  Arbeiter.  Auf  allen  Gruben  sind  Volksparke  mit  Ruhebänken  und  Kinderspielplätzen ­
  eingerichtet.

7.  BILDUNGSWESEN.  Im  Gebiete  der  Ilse,  B.-A.  befinden  sich  folgende  Volksschulen:

stufig

Klassen

Kinder

Lehrkräfte

Bückgen

6

11

509

IO

Sedlitz

6

7

387

6

Rauno

6

6

378

6

Dobristroh

6

11

530

9

Marga  (Fig.  8)  .  .  .  .

6

8

354

6

Ferner

unterhält  die  Ilse  folgende  Schulen

bzw.  leistet

erhebliche

Zuschüsse:

Höhere  Töchterschule

Bückgen

IO

IO

55

5

In

den  beiden  ersten  Jahren

können

auch  Knaben  die  letztere  Schule  besuchen.

Ferner  ist  für  diese  insofern  gesorgt,  als  durch  namhafte  Zuwendungen  an  die  Stadt  Senftenberg
  der  Ausbau  der  jetzigen  höheren  Knabenschule  zu  einem  Reformrealprogymnasium
gesichert  ist.  Zur  Beförderung  der  Schulkinder  dient  ein  sog.  Schulautomobil.
Sämtliche  Lehrlinge  und  Arbeiter  im  Alter  unter  18  Jahren  (zurzeit  63)  sind  verpflichtet, ­
  die  von  der  Ilse  seit  dem  Jahre  1901  eingerichtete  dreiklassige  gewerbliche  Fortbildungsschule ­
  zu  besuchen.  Der  Unterricht  wird  hier  von  fünf  an  den  Volksschulen  von
Bückgen  bzw.  Rauno  angestellten  Berufslehrern  und  drei  technischen  und  einem  kaufmännischen ­
  Beamten  der  Ilse  an  3  Wochentagen  nachmittags  von  2—7  Uhr  erteilt  und
erstreckt  sich  auf  folgende  Fächer:
        <pb n="263" />
        Ilse,  Bergbau-Act.-Ges.,  Grube  Ilse.

187*

Fig.  13.  Verwaltungsgebäude  in  Grube  Ilse.

a)  Unterstufe:  Zeichnen  2  Std.,  Geschäftskunde  2  Std.,  Rechnen  2  Std.;
b)  Mittelstufe:  Zeichnen  2  Std.,  Geschäftskunde  2  Std.,  Rechnen  2  Std.,  Wirtschaftsgeographie ­
  1  Std.;
c)  Oberstufe:  Zeichnen  2  Std.,  Bürgerkunde  2  Std.,  Fachkunde  1  Std.,  Lebenskunde ­
  1  Std.,  Buchführung  1  Std.
Überdies  findet  für  sämtliche  Klassen  wöchentlich  je  eine  Stunde  Turnspiel  statt.
Die  Lehrlinge  werden  für  die  in  Frage  kommenden  Nachmittage  beurlaubt,  ohne  dadurch ­
  eine  Einbuße  am  Verdienst  zu  erleiden.
Diejenigen  Schüler  der  Oberstufe,  welche  sich  durch  besondere  Fähigkeiten  und  durch
Fleiß  auszeichnen  und  deren  sittliches  Betragen  einwandfrei  ist,  erhalten  beim  Austritt
aus  der  Fortbildungsschule  eine  Prämie  von  1000  M.,  die  ihnen  den  Besuch  einer  Fachschule ­
  ermöglicht  und  ihnen  somit  Aussicht  bietet,  aus  dem  Arbeiterstande  in  gehobene
Stellungen,  als  Techniker,  aufzurücken.
Die  Freizügigkeit  der  so  Begünstigten  wird  in  keiner  Weise  beschränkt,  sie  sind  durchaus ­
  nicht  verpflichtet,  nach  dem  Verlassen  der  Fachschule  wieder  in  die  Dienste  der  Ilse
einzutreten.  Jeder  an  den  Tag  gelegte  Fleiß  der  Schüler  wird  bei  gleichzeitiger  guter  Führung ­
  durch  wertvolle  Geschenke  (Bücher,  Reißzeuge,  Uhren)  belohnt.
Die  der  Ilse  hierfür,  sowie  für  Lehrerhonorar,  Lehrmittel  und  Vergütungen  für  ausgefallene ­
  Arbeitszeit  entstehenden  Ausgaben  belaufen  sich  auf  etwa  8000  M.  jährlich.
Im  Jahre  1907  hat  der  Vorsitzende  des  Aufsichtsrates,  Herr  Kommerzienrat  Wittekind  in
Berlin,  eine  Bibliothek  geschaffen,  die  zurzeit  1800  Bände  enthält.  Da  auf  die  Geschmacksrichtung ­
  der  Arbeiterkreise  besondere  Rücksicht  genommen  ist,  wird  die  Bibliothek  eifrig  benutzt.
        <pb n="264" />
        Spandauer  Str.  N.  Israel,  Berlin  C  2.
Propststraße  „  ..  ,  ,  „  „
r  Gegründet  1815.

Königstraße
Poststraße

Kaufhaus  für  Wäsche,  Konfektion,  Manufakturwaren,  Möbel.

Bureau  der  Betriebskrankenkasse.  Der  Geschäftsarzt  in  seinem  Sprechzimmer.

Schon  lange,  bevor  sich  die  Reichsregierung  mit  dem  Gedanken  einer  allgemeinen
Angestellten-Versicherung  beschäftigte,  haben  die  Inhaber  der  Firma  N.  Israel  zur  Erinnerung ­
  an  ihren  verstorbenen ­
  Vater  am  30.  März  1895
eine  Pensionskasse  für  die  Angestellten ­
  ihres  Hauses  begründet. ­
  Nach  den  Statuten  der
JACOB  ISRAEL-STIFTUNG,
deren  Kapital  heute  mehr  als
1  250  000  M.  beträgt,  hat  jedes
Mitglied  Anspruch  auf  Pensionierung ­
  nach  zehnjähriger
Mitgliedschaft  im  Falle  der

Lese-  und  Billardzimmer  in  den  Klubräumen. ­

Invalidität  oder  nach  vollendetem ­
  65.  Lebensjahre.  Die  BETRIEBSKRANKENKASSE ­
  der
Firma  kommt  ihren  Mitgliedern
in  humanster  Weise  selbst  über
den  Rahmen  des  Gesetzes  hinaus
entgegen.  19  praktische  Ärzte,
25  Spezialärzte,  6  Zahnärzte  und
        <pb n="265" />
        N.  Israel.

189*

1  Zahntechniker  stehen  den  ca.  1000  Mitgliedern ­
  der  Kasse  zur  Verfügung.  Im
Hause  selbst  hält  täglich  vormittags ­
  ein  besonders  angestellter
Geschäftsarzt  seine  Sprechstunde ­
  ab.  Nach  der  anstrengenden ­
  Tagesarbeit  in  den
weitverzweigten  Räumen
des  Kaufhauses,  das  neben
dem  bedeutenden  Detail-Bibliothek

  und  Gesellschaftszimmer ­

in  den  Klubräumen. ­


handel
  ein

umfangreiches ­
  Grosgeschäft ­

  und  einen
nicht  minder  bedeutenden
Exporthandel  nach  allen
Weltteilen  pflegt,  stehen
den  Angestellten  des  Hauses
behagliche  Klubräume  zur
Verfügung.  Der  KLUB  DES
HAUSES  dient  der  Pflege
der  Geselligkeit  und  der
Belehrung.  Die  vom  Chef
der  Firma  unentgeltlich  zur
Verfügung  gestellten  Klubräume ­
  beherbergen  Lese-,  Bibliothek-  und  Gesellschaftszimmer.  Die  im  Hause  befindliche
KANTINE,  über  die  eine  Kommission  von  Angestellten  die  Kontrolle  ausübt,  liefert  Speisen
und  Getränke  gegen  festgesetzte,  mäßige  Preise.

Erfrischungsraum  für  die  Angestellten  des  Kaufhauses  N.  Israel.
        <pb n="266" />
        190*

Eisenbahnsignal-Bauanstalt
Max  Jüdel  &amp;amp;  Co.,  A.-G.,  Braunschweig.

Das  im  Jahre  1871  begründete  Werk,  das  Ende  1912  270  Angestellte  und  1050  Arbeiter
beschäftigt,  will  durch  die  hierunter  aufgeführten  Einrichtungen  den  Werkangehörigen
und  ihren  Familien  solche  Lasten  abnehmen  oder  doch  erleichtern,  die  vom  Arbeitsertrag
des  einzelnen  nicht  bestritten  werden  können.
Hierzu  wurde  zunächst  —  Ende  der  siebziger  Jahre  des  vorigen  Jahrhunderts  —  in
dem  damals  kaum  100  Personen  beschäftigenden  Werk  vom  Mitbegründer  und  Hauptinhaber ­
  Max  Jüdel  die
UNTERSTÜTZUNGSKASSE  geschaffen  mit  der  Bestimmung,  Arbeitern,  die  infolge
von  Krankheit  erwerbsunfähig  waren,  Unterstützungen  zu  gewähren.  Dazu  wurden  je
die  Hälfte  der  erforderlichen  Beiträge  vom  Werk  und  von  den  Kassenmitgliedern  geleistet,
ein  Verhältnis,  das  im  wesentlichen  auch  heute  noch  besteht.  Nach  Einführung  des  Reichsgesetzes ­
  über  die  Krankenversicherung  (1884)  führte  diese  Kasse,  neben  den  gesetzlichen
Krankenkassen,  die  Unterstützung  der  Arbeiter  und  unteren  Angestellten  weiter  und  nahm
außerdem  die  Fürsorge  für  deren  Familienangehörige  in  Erkrankungsfällen  mit  auf.  Die
Unterstützungskasse  vergütet  denjenigen  Mitgliedern,  die  keiner  Krankenkasse  angehören,
die  Auslagen  für  ärztliche  Behandlung  und  für  Heilmittel,  während  sie  den  anderweitig
Versicherten  in  Krankheitsfällen  eine  bestimmte  Geldentschädigung  gewährt.  Zurzeit
leistet  ein  Mitglied  für  sich  und  seine  Familie  ungefähr  28  M.  Jahresbeiträge.
Eine  wertvolle  Ergänzung  fand  die  Unterstützungskasse  im  Jahr  1898  durch  die
RÜPPELL-STIFTUNG,  zu  der  Geh.  Baurat  Rüppell,  ein  für  die  Entwicklung  des
deutschen  Eisenbahnsicherungswesens  erfolgreich  tätiger  Fachmann,  mit  1000  M.  den
Grundstock  legte.  Bis  Ende  1912  ist  das  Vermögen  der  Stiftung  durch  Zuwendungen  des
Werks  und  eines  seiner  Direktoren  auf  180  000  M.  angewachsen.  Die  Zinsen  werden  dazu
verwendet,  Angestellten  und  Arbeitern  aus  besonderen  Verlegenheiten  zu  helfen  und  sie
vor  Schulden  zu  bewahren.  So  ergänzt  die  Stiftung  bei  Bedarf  die  Leistungen  der  Unterstützungskasse; ­
  sie  erleichtert  die  Beschaffung  von  Wintervorräten  und  gewährt  Beihilfe
zur  Lehrlingsaussteuer.  Für  solche  und  ähnliche  Zwecke  zahlte  die  Stiftung  bis  Ende  1912
im  ganzen  in  2517  Einzelbeträgen  53  000  M.
Im  Jahre  1907  wurde  aus  Anlaß  des  tödlichen  Unfalls  des  Direktors  Dr.  Artur  Idell
von  dessen  Hinterbliebenen  die
DR.  IDELL-STIFTUNG  mit  20  000  M.  begründet,  deren  Stiftungsvermögen  inzwischen
durch  Zuwendungen  des  Werks  und  eines  seiner  Direktoren  auf  92  000  M.  angewachsen
ist.  Mit  den  Erträgnissen  der  Stiftung  werden  Unterbeamten  und  Arbeitern  Aufwendungen
für  ihre  Kinder  erleichtert;  besonders  soll  befähigten  jungen  Leuten  der  Besuch  technischer
Schulen  möglich  gemacht  werden.  Bis  Ende  1912  hat  diese  Stiftung  8200  M.  verteilt.
Zur  Unterstützung  von  nicht  mehr  erwerbsfähigen  Arbeitern  und  von  Arbeiterwitwen ­
  dient  die
        <pb n="267" />
        Eisenbahnsignal-Bauanstalt  Max  Jüdel  &amp;amp;  Co.,  Akt.-Ges.,  Braunschweig.  191*
ARBEITERPENSIONS-  UND  WITWENKASSE  (Julie-Jüdel-Stiftung).  Die  Arbeiterpensionskasse ­
  wurde  im  Jahre  1891  mit  25  000  M.,  die  Arbeiterwitwenkasse  (Julie-Jüdel-Stiftung)
  im  Jahre  1893  mit  20  000  M.  ins  Leben  gerufen.  Im  Jahre  1902  sind  beide  Kassen
mit  einem  durch  Zuwendungen  des  Werks  inzwischen  auf  228  000  M.  angewachsenen  Vermögen ­
  vereinigt  worden.  Durch  weitere  jährliche  Überweisungen  des  Werks  wurde  danach ­
  das  Kassenvermögen  bis  Ende  1912  auf  1  010  000  M.  gebracht.  Die  Arbeiter  leisten
zu  dieser  Kasse  keinerlei  Beiträge.  Die  Kasse  ergänzt  für  erwerbsunfähig  gewordene
Arbeiter  die  Bezüge  aus  der  staatlichen  Alters-  und  Invaliditätsversicherung  und  bei  Unfällen ­
  die  Renten  der  Berufsgenossenschaften.  Außerdem  werden  Arbeiterwitwen  und
Waisen  unterstützt.  Bezugsberechtigt  sind  im  allgemeinen  solche  Arbeiter  bzw.  deren
Witwen,  die  mindestens  5  Jahre  ununterbrochen  im  Werk  beschäftigt  waren  und  Mitglieder ­
  der  Unterstützungskasse  sind.  Im  Jahre  1912  wurden  aus  dieser  Kasse  zusammen
35  800  M.  verausgabt,  und  zwar  an  32  Arbeiter  (in  Beträgen  von  300—576  M.,  je  nach
Dienstalter  und  Bedürftigkeit),  an  58  Arbeiterwitwen  (in  Beträgen  von  270—420  M.,  je
nach  Kinderzahl  und  Erwerbsfähigkeit)  und  außerdem  an  eine  Ganzwaise  100  M.  Im
ganzen  sind  bisher  aus  der  Arbeiterpensions-  und  -witwenkasse  247  500  M.  verteilt  worden.
Die  zuletzt  genannten  drei  Wohlfahrtseinrichtungen  (Rüppell-Stiftung,  Dr.-Idell-Stiftung,
  Arbeiterpensions-  und  -witwenkasse)  besitzen  die  Rechte  milder  Stiftungen  und
werden  vom  Vorstand  der  Aktiengesellschaft  verwaltet.
Für  die  Beamten  des  Werks  hat  man,  um  die  Freizügigkeit  nicht  zu  beschränken,
von  der  Schaffung  einer  eigenen  Pensionskasse  abgesehen.  Dafür  wurde  im  Jahre  1891  ein
ZWEIGVEREIN  „MAX  JÜDEL  &amp;amp;  CO.“  DES  DEUTSCHEN  PRIVATBEAMTENVEREINS ­
  begründet  und  die  Versicherung  in  der  Pensions-,  der  Witwen-  und  der  Begräbniskasse ­
  des  Privatbeamtenvereins  dadurch  erleichtert,  daß  das  Werk  einen  bestimmten
Anteil  der  Beiträge  übernimmt,  und  zwar  anfänglich  deren  Hälfte,  seit  Anfang  1905  zwei
Drittel  bis  zur  Höhe  von  5  %  des  Gehalts.  Die  auf  diese  Weise  erworbenen  Ansprüche
betrugen  Ende  1912  in  der  Pensionskasse  für  109  Beamte  etwa  100  000  M.  an  jährlicher
Altersrente  (fällig  bei  Erreichung  des  60.  bzw.  65.  Lebensjahres)  und  etwa  90  000  M.  an
Invaliditätsrente.  Weiterhin  haben  Ende  1912  in  der  Witwenkasse  53  Beamte  etwa
18  000  M.  jährliche  Witwenrente  versichert  und  in  der  Begräbniskasse  44  Beamte  73  000  M.
Begräbnisgelder.  An  Zuschüssen  für  diese  Beamtenversicherungen  sind  bis  Ende  1912
im  ganzen  137  000  M.  geleistet  worden,  davon  im  Jahre  1912  15  000  M.
Diese  Fürsorge  für  die  Zukunft  in  weitgehendem  Maße  für  sich  auszunutzen,  waren
nicht  alle  Angestellten  in  der  Lage;  oft  konnten  sie  auch  die  versicherungstechnisch  notwendigen ­
  Voraussetzungen  nicht  mehr  erfüllen.  Für  solche  Fälle  wurden  bis  Ende  1912
durch  Generalversammlungsbeschlüsse  60  000  M.  zur  Verfügung  gestellt,  woraus  in  den
beiden  letzten  Jahren  für  Gewährung  von  Pension  und  Unterstützung  an  15  Beamte  und
7  Witwen  16  000  M.  aufgewendet  worden  sind.
        <pb n="268" />
        192*

Arn.  Jung,  Lokomotivfabrik,  G.  m.  b.  H.,
Jungenthal  bei  Kirchen  a.  d.  Sieg.
ARBEITERFÜRSORGE.  Der  Gründer  unserer  Firma,  der  bis  zu  seinem  zu  Beginn
des  Jahres  1911  erfolgten  Tode  der  alleinige  Inhaber  war,  hat  die  Fürsorge  für  die  Arbeiterschaft ­
  als  persönliche  Angelegenheit  behandelt,  und  so  läßt  sich  bei  unserer  Firma  für  die
ersten  26  Jahre  ihres  Bestehens  von  einer  organisierten  Fürsorge  nicht  reden.  Seit  Anfang
1913  besteht  eine  nach  dem  verstorbenen  Gründer  benannte  Stiftung.  Sie  ist  mit  einem
Kapital  von  nom.  100000  M.  Reichsanleihe  zu  3%%  ausgestattet,  die  Zinsen  fallen
zu  y 4  an  Angestellte,  zu  3 / 4  an  Arbeiter  der  Firma  und  an  deren  Angehörige  und  Hinterbliebene. ­
  Über  die  Verwendung  der  Zinsen  beschließen  Kommissionen,  welche  die  Angestellten ­
  und  Arbeiter  aus  ihrer  Mitte  wählen.  Die  Kommission  für  die  Angestellten  besteht ­
  aus  2,  die  für  die  Arbeiter  aus  4  gewählten  Mitgliedern  und  je  einem  Abgeordneten
der  Geschäftsleitung.
WOHNUNGSFÜRSORGE.  Frühzeitig  hat  sich  die  Firma  der  Wohnungsfürsorge
gewidmet.  Als  Ziel  ist  es  dabei  von  jeher  angesehen  worden,  den  Arbeitern  den  Erwerb
eines  eigenen  Einfamilienhauses  zu  erleichtern.  Das  ist  durch  Bereitstellung
von  Bauland  und  durch  Beleihung  an  zweiter  Stelle  geschehen.  Insgesamt  sind
an  86  Arbeiter  über  275  000  M.  ausgeliehen  worden.  Die  Bedeutung  dieser  Ziffern  mag
daran  ermessen  werden:  in  ihrer  neuen  Form  als  G.  m.  b.  H.  arbeitet  die  Firma  mit  einem
Stammkapital  von  1  000  000  M.  und  beschäftigt  gegen  900  Arbeiter.
        <pb n="269" />
        193*

Kaisers  Kaffeegeschäft,  G.  m.  b.  H.,
Viersen,
mit  Zweigniederlassungen  zu  Dülken,  Spandau,  Breslau,
Heilbronn,  Basel.
1.  BADEEINRICHTUNG.  Die  Benutzung  der  Badeeinrichtung,  getrennt  für  Männer
und  Frauen  (Wannen-  und  Brausebäder),  ist  den  Arbeitern  während  der  Arbeitszeit  ohne
Lohnabzug  gestattet.
Die  kaufmännischen  Angestellten  dürfen  nur  außerhalb  der  Arbeitszeit  baden,  weil
die  7stündige  Kontor-Arbeitszeit  (8  *4  bis  12  und  1  y 2  bis  5  Uhr)  eine  weitere  Verkürzung
nicht  mehr  verträgt.
2.  GESCHÄFTSBIBLIOTHEK.  Eine  große  Anzahl  sittlich  durchaus  einwandfreier
Bücher  die  von  Jahr  zu  Jahr  durch  neuerschienene  Werke  vermehrt  wird,  dient  zur  Unterhaltung ­
  und  Belehrung  unserer  Angestellten  und  Arbeiter  in  ihren  Mußestunden.
Durchschnittlich  werden  von  1100  Benutzern  an  7000  Bücher  im  Jahre  entliehen.
3.  GESCHÄFTSSPARKASSE.  Die  Sparkasse  nimmt  Einlagen  im  Mindestbetrage  von
1  M.  und  bis  zu  einem  Höchstbetrage  von  10  000  M.  entgegen  und  verzinst  sie  mit  5  %.
Die  Rückforderung  der  eingezahlten  Beträge  ist  jederzeit  gestattet.
Am  1.  Juli  1912  betrugen  die  Einlagen  von  277  Sparern  284781,25  M.  Auf  jeden  Sparer
entfielen  demnach  durchschnittlich  1028  M.
4.  UNTERSTÜTZUNGSKASSE.
a)  für  Arbeiter:  Für  diesen  Zweck  ist  ein  Kapital  bestimmt,  das  am  1.  Januar  1913
rund  152000  M.  betrug  und  mit  6%  jährlich  von  der  Firma  verzinst  wird.  Die
Unterstützungen  werden  ohne  Beeinflussung  der  Firma  vom  Arbeiterausschuß
festgesetzt.
In  dem  am  30.  Juni  1912  abgelaufenen  Geschäftsjahre  sind  etwa  350  Arbeiter
und  Arbeiterinnen  mit  insgesamt  rund  9000  M.  unterstützt  worden.
b)  für  Angestellte:  Diese  Kasse  verfügte  über  ein  Kapital  von  rund  94  000  M.
am  1.  Januar  1913,  das  von  der  Firma  ebenfalls  mit  6%  verzinst  wird.  Über  die
Einkünfte  dieser  Kasse  bestimmt  zu  Unterstützungszwecken  für  die  Angestellten
ein  Ausschuß  von  5  Angestellten,  von  denen  2  Mitglieder  von  der  Firma  bestimmt
werden,  während  die  übrigen  3  in  geheimer  Abstimmung  von  den  großjährigen  Angestellten ­
  gewählt  werden.
Im  Kalenderjahre  1912  sind  78  Angestellte  mit  6211  M.  unterstützt  worden.
5.  JULIE  KAISER-STIFTUNG.  Ein  Kapital  von  rund  182  000  M.,  das  mit  6  %  von  der
Firma  verzinst  wird,  ist  der  Wöchnerinnen-  und  Säuglingspflege  in  den  Familien  der  Angestellten ­
  und  Arbeiter  gewidmet.  Eine  geprüfte  Pflegerin  übernimmt  nach  der  Entbindung
die  Pflege  von  Mutter  und  Kind,  nachdem  sie  die  Mutter  bereits  vorher  über  ein  zweckmäßiges
*13
        <pb n="270" />
        Kaisers  Kaffeegeschäft,  G.  m.  b.  H.,  Viersen.

194*

Verhalten  belehrt  hat.  Aus  den  Mitteln  der  Stiftung  werden  der  Wöchnerin  regelmäßig
gewährt:  kräftiges  Mittagessen  für  10  Tage,  1  bis  2  Liter  Milch  täglich  für  1  bis  3  Monate,
im  Bedarfsfälle  Leib-  und  Bettwäsche  und  im  Notfälle  Bezahlung  der  Hebamme.  Die
außerhalb  Viersens  beschäftigten  Angestellten  und  Arbeiter  erhalten  bei  jedem  Geburtsfalle
eine  entsprechende  Vergütung  in  bar.
Die  Wohltaten  der  Stiftung  kamen  seit  dem  Gründungstage,  dem  3.  Oktober  1910,  bis
zum  31.  Dezember  1912  rund  150  Familien  zugute.  Im  Kalenderjahre  1912  betrug  die
Sterblichkeit  der  verpflegten  Säuglinge  5  %.
6.  ALTERSVERSORGUNGSKASSE  OHNE  BEITRAGSLEISTUNG  DER  ANGESTELLTEN ­
  UND  ARBEITER.  Jedem  Angestellten  und  Arbeiter,  der  30  Jahre  alt  und  seit  mindestens ­
  10  Jahren  in  Diensten  der  Firma  steht,  wird  alljährlich  im  Monat  Januar  aus  den
Mitteln  dieser  Stiftung,  für  die  bis  zum  1.  Januar  1913  440000  M.  von  der  Firma  aufgewendet
waren  und  die  mit  6  %  von  der  Firma  verzinst  werden,  ein  Betrag  gutgeschrieben,  der  dem
letztbezogenen  Monatsgehalt  entspricht,  mindestens  aber  100  M.  und  höchstens  300  M.
beträgt.  Die  gutgeschriebenen  Beträge  werden  einschließlich  der  zugeschriebenen  Zinsen
mit  5  %  jährlich  verzinst  und  20  Jahre  nach  der  ersten  Hinterlegung  ausbezahlt.  Bei  einem
früheren  Ausscheiden,  gleichviel  aus  welchem  Grunde,  erhält  der  betreffende  Angestellte
oder  Arbeiter  soviel  mal  5  %  der  hinterlegten  Summe,  als  Hinterlegungen  für  ihn  stattgefunden ­
  haben.  Der  Rest  fließt  der  Kasse  wieder  zu.  Wenn  das  vorzeitige  Ausscheiden  eines
Angestellten  oder  Arbeiters  durch  Invalidität  veranlaßt  wird,  so  wird  der  ganze  hinterlegte
Betrag  ausbezahlt.  Stirbt  ein  Angestellter  oder  Arbeiter,  so  haben  die  gesetzlichen  Erben
denselben  Anspruch,  wie  wenn  der  Angestellte  oder  Arbeiter  zu  Lebzeiten  außer  durch  Invalidität ­
  ausgeschieden  wäre.  Über  den  Rest  der  hinterlegten  Summe  wird  durch  die  Firma
zugunsten  seiner  Kinder  oder  sonstigen  nächsten  Angehörigen  verfügt.
Im  Jahre  1912  betrugen  die  Gutschriften  aus  der  Altersversorgungskasse  für  225  Personen ­
  insgesamt  108  792,50  M.
Auszug  aus  den  Satzungen.
1.  Bis  auf  weiteres  wird  diese  Summe  im  Geschäfte  der  Firma  angelegt  und  mit  5  %
jährlich  verzinst.
Die  Firma  behält  sich  das  Recht  vor,  die  den  Altersversorgungsfonds  bildende
Summe  anderweitig  gegen  übliche  Verzinsung  und  hinreichende  Sicherheit  anzulegen. ­

2.  Jedem  Angestellten  und  Arbeiter  der  Firma,  der  10  Jahre  lang  ununterbrochen
in  ihren,  oder  der  Firma  Hermann  Kaiser,  oder  der  Gesellschaft  Quack  &amp;amp;  Fischer
m.  b.  H.  zu  Viersen,  oder  der  Firma  H.  Kaiser  &amp;amp;  Co.  zu  Dülken  Diensten  gestanden
und  das  30.  Lebensjahr  vollendet  hat,  wird,  solange  er  nicht  mehr  als  500  M.  monatliches ­
  Gehalt  bezieht,  während  der  weiteren  Dienstzeit  bei  Kaisers  Kaffeegeschäft
m.  b.  H.  oder  Quack  &amp;amp;  Fischer  m.  b.  H.  alljährlich  im  Monat  Januar  ein  Betrag
gutgeschrieben,  welcher  dem  für  diesen  Monat  von  der  Firma  zu  zahlenden  Gehalt
oder  Lohn  gleich  ist,  jedoch  mindestens  100  M.  und  höchstens  300  M.  beträgt.
3.  Diese  gutgeschriebenen  Beträge  werden  mit  5  %  jährlich  verzinst.  Die  Zinsen  werden
alljährlich  im  Monat  Januar  den  bisherigen  Gutschriften  zugeschrieben  und  dann
als  Kapital  verzinst.
4.  Die  Gutschriften  dauern  20  Jahre  lang.  Wenn  in  der  Zwischenzeit  das  Gehalt  500  M.
für  den  Monat  überschreitet,  so  fließen  vom  Schlüsse  des  Kalenderjahres  ab,  in  dem
dies  geschieht,  die  Zinsen  des  Guthabens  dem  Altersversorgungsfonds  zu.  Nach
Ablauf  von  20  Jahren  hat  der  Angestellte  oder  Arbeiter  Anspruch  auf  Auszahlung
seines  ganzen  Guthabens  aus  dem  Altersversorgungsfonds.
        <pb n="271" />
        *13*

195

»

Kathreiners  Malzkaffee-Fabriken,
Berlin—München.

Die  auf  Veranlassung  des  Pfarrers  Kneipp  im  Jahre  1889  von  der  Firma  Franz
Kathreiners  Nachf.  in  München  aufgenommene  Malzkaffee-Fabrikation  hat  sich  seit  dieser
Zeit  zu  einer  nationalen  Industrie  entwickelt.
Im  Jahre  1892  wurde  die  Firma  Kathreiners  Malzkaffee-Fabriken  G.  m.  b.  H.  in  München
gegründet;  die  Firma  besitzt  jetzt  in  Deutschland  folgende  Fabriken:  Ürdingen,  Magdeburg,
Karlsruhe,  Breslau,  Frankfurt  a.  O.,  Groß-Crostitz,  Mainz.  Die  Leitung  des  Unternehmens
ist  in  Berlin  und  München.
Die  Firma  verfolgt  den  Grundsatz,  durch  Zahlung  hoher  Löhne  bzw.  Gehälter  und  Gewährung ­
  von  Gratifikationen  den  Angestellten  eine  entsprechende  Lebensführung  zu  ermöglichen
und  sie  auch  in  den  Stand  zu  setzen,  Lebens-,  Pensions-  und  andere  Versicherungen,  die
sich  aus  dem  Pflicht-  und  Verantwortlichkeitsgefühl  gegenüber  der  Familie  ergeben,  abzuschließen. ­

Außerdem  bestehen  folgende  Wohlfahrtseinrichtungen:
a)  Wohlfahrtseinrichtungen  für  Arbeiter.
1.  FABRIKKRANKENKASSE.  Neben  den  gesetzlich  festgelegten  Leistungen  für  den
Arbeitnehmer  wird  durch  die  Fabrikkrankenkasse  freie  ärztliche  Behandlung  und  freie
Arznei  für  die  Ehefrau  und
die  erwerbsunfähigen  Kinder
gewährt.
2.  STERBEKASSE.  Beim
Tod  eines  Familienmitgliedes
wird  unter  der  Arbeiterschaft
eine  Sammlung  veranstaltet;
der  gleiche  Betrag,  den  diese
Sammlung  ergeben  hat,  wird
dann  seitens  der  Firma  an  die
Hinterbliebenen  ausgezahlt.
Diese  Einrichtung  ist  in  hervorragendem ­
  Maße  geeignet,
das  Zusammengehörigkeitsgefühl ­
  zwischen  Arbeitgeber
undArbeitnehmernzufördern.
3.  ARBEITERUNTERSTÜTZUNGSKASSE. ­
  Kranken, ­
  verunglückten  oder  in
Not  geratenen  Arbeitnehmern
oder  deren  Familien  werden

Kathreiners  Arbeiterwohnhäuser.
        <pb n="272" />
        196*

Kathreiners  Malzkaffee-Fabriken.

durch  die  Unterstützungskasse ­
  Geldspenden  und  zinsfreie ­
  Darlehen  gewährt.
4.  ARBEITERHÄUSER
mit  dazugehörigen  Gärtchen
werden  an  Arbeiter  zu  einem
Mietpreis  vermietet,  dem
eine  4  prozentige  Verzinsung
des  Anlagekapitals  zugrunde
liegt.  Diese  Miete  ermäßigt
sich  je  nach  Dienstzeit  und
entspricht  bei  einer  10  jährigen ­
  Dienstdauer  nur  noch
2  prozentiger  Verzinsung  des
Anlagekapitals.
5.  BADEEINRICHTUNGEN ­
  stehen  in  sämtlichen
Fabriken  den  Arbeitnehmern
täglich,  ihren  Familienangehörigen ­
  einmal  in  der  Woche
kostenlos  zur  Verfügung.
6.  AUSSCHANK  VON  MALZKAFFEE  findet  in  allen  Fabriken  kostenlos  statt.
b)  Wohlfahrtseinrichtungen  für  kaufmännische  Angestellte.
1.  SPARKASSE.  Jeder  Angestellte  kann  beliebig  hohe  Beträge  auf  ein  Sparkonto
einzahlen;  die  Einlagen  werden  mit  6  %  p.  a.  verzinst.  Denjenigen  Angestellten,  die  zum
dritten  Male  die  Jahreswende  im  Dienst  der  Firma  mitmachen,  wird  eine  jährliche  Zuwendung ­
  auf  dieses  Sparkonto,  die  mindestens  50  und  höchstens  150  M.  beträgt,  gewährt.
Falls  der  Angestellte  diese  Zuwendungen  zur  Bezahlung  von  Versicherungsprämien  benützt
und  diese  Prämien  den  von  der  Firma  gewährten  Betrag  übersteigen,  wird  die  Zuwendung
entsprechend  erhöht.
2.  URLAUB.  Je  nach  Dienstzeit  und  Stellung  wird  den  kaufmännischen  Angestellten
ein  Urlaub  bis  zu  3  Wochen  gewährt;  Arbeiter  erhalten  einen  solchen  von  3—6  Tagen
bei  ungekürzter  Lohnzahlung.
3.  ERHOLUNGSHEIME.  Die  Firma  hat  durch  Stiftung  das  Anrecht  auf  eine  erhebliche ­
  Anzahl  freier  Verpflegungstage  in  kaufmännischen  Erholungsheimen  erworben,  und
gewährt  minderbemittelten  Angestellten  kostenlosen  Aufenthalt  in  diesen  Erholungsheimen.
4.  ARBEITSZEIT.  Die  nur  7  %  Stunden  dauernde  Arbeitszeit  gestattet  den  Angestellten ­
  eine  ausgiebige  Erholung  und  Niederlassung  in  den  Vororten  mit  günstigen  Wohnungsverhältnissen ­
  und  besserer  Luft.
        <pb n="273" />
        i 9 7*

Franz  Kathreiners  Nachfolger,  G.m.b.H.,
München  u.  Hamburg.
Die  Firma  erhielt  1897  die  Form  einer  Gesellschaft  mit  beschränkter  Haftung;  sie  ging
aus  der  im  Jahre  1871  gegründeten  Firma  gleichen  Namens  hervor.  Das  Stammkapital,
ursprünglich  2,3  Millionen  Mark,  erfuhr  mehrmals  Erhöhungen  und  beträgt  heute  4,2  Millionen ­
  Mark.  Der  Geschäftsbetrieb  umfaßt  den  Import  und  Handel  mit  Kolonialwaren,
insbesondere  Kaffee,  Tee,  Landesprodukten,  sowie  die  Fabrikation  von  Speisefetten,  Fruchtkonserven ­
  u.  a.  m.  Beschäftigt  werden  durchschnittlich  240  Kaufleute  und  60  Reisende,
290  Arbeiter  und  Arbeiterinnen;  insgesamt  590  Personen.
PERSONAL-UNTERSTÜTZUNGSFONDS.  Bei  der  Umwandlung  der  Firma  in  eine  Gesellschaft ­
  mit  beschränkter  Haftung  hat  man  auch  eine  Fürsorge  für  die  Angestellten  ins
Auge  gefaßt  und  seither  jährlich  aus  den  Ergebnissen  dem  Personalunterstützungsfonds
regelmäßige  Zuwendungen  gemacht.  Heute  beläuft  sich  derselbe  rund  auf  die  Summe
von  125  000  M.  Aus  dem  Fonds  konnten  im  Laufe  der  Jahre  einer  Reihe  von  Angestellten
fortlaufende  Unterstützungen  gewährt  werden;  im  ganzen  wurden  bis  jetzt  dem  Fonds
rund  15  000  M.  für  solche  Zwecke  entnommen.  Im  Jahre  1908  errichteten  die  Begründer
und  Besitzer  der  Stammfirma,  die  Herren  Kommerzienräte  Emil  Wilhelm  und  Adolph
Brougier  aus  Anlaß  ihrer  50jährigen  Zugehörigkeit  zum  Kaufmannsstande  eine
WOHLTÄTIGKEITS-STIFTUNG  im  Betrage  von  100000  M.,  die  ebenfalls  zur  Unterstützung ­
  von  Angestellten  dienen  soll.  Die  letztere  Stiftung  ist  heute  auf  einen  Betrag  von
rund  110000  M.  angewachsen.
BETRIEBSKRANKENKASSE.  Seit  dem  Jahre  1888  besteht  eine  Betriebskrankenkasse.
Die  Arbeiterschaft  ist  größtenteils  in  einem  Sparverein  zusammengeschlossen.  Durch  eine
KANTINE  innerhalb  des  Geschäftsetablissements,  wofür  die  Räume  kostenlos  zur
Verfügung  gestellt  sind,  ist  für  möglichst  gute  und  billige  Lebensmittel  gesorgt.
        <pb n="274" />
        198*

Knape  &amp;amp;  Würk,  Schokoladenfabrik,
Leipzig.
Gegründet  1.  August  1883  von  dem  Kaufmann  Karl  Knape  (gestorben  18.  Juli  1895)
und  dem  Kaufmann  Paul  Würk  (gestorben  7.  März  1894).
Nach  dem  Ableben  des  Mitbegründers  Paul  Würk  trat  der  Kaufmann  Max  Pantel
als  Teilhaber  ein  und  führte  das  Geschäft  nach  Ableben  des  Mitbegründers  Karl  Knape  für
alleinige  Rechnung  bis  15.  Februar  1900.
Am  15.  Februar  1900  trat  der  Kaufmann  Emil  Andreas  als  Gesellschafter  ein,  und
von  diesem  Zeitpunkt  ab  verblieb  Herr  Max  Pantel  als  stiller  Teilhaber  bis  zum  Tage  seines
Austrittes  am  31.  Dezember  1909.
Zwischen  den  Geschäftsinhabern  und  den  Angestellten  des  Hauses  Knape  &amp;amp;  Würk
bestand  zu  allen  Zeiten  bis  auf  den  heutigen  Tag  ein  gutes  Einvernehmen.
Um  dieses  gute  Einvernehmen  zu  befestigen,  zu  fördern  und  zu  erhalten,  wurden  folgende
Stiftungen  errichtet:
SOMMERURLAUB.  Seit  dem  Jahre  1901  erhalten  alle  kaufmännischen  Angestellten,
welche  am  1.  Juli  des  laufenden  Jahres  mindestens  ein  Jahr  im  Hause  Knape  &amp;amp;  Würk
tätig  sind,  eine  Woche  Sommerurlaub  bei  voller  Gehaltszahlung.
Seit  dem  Jahre  1905  erhalten  alle  Fabrikangestellten,  welche  am  1.  Juli  des  laufenden
Jahres  mindestens  3  Jahre  im  Hause  Knape  &amp;amp;  Würk  tätig  sind,  Sommerurlaub  bei  voller
Lohnzahlung  laut  folgender  Aufstellung:
Nach  einer  Tätigkeit  von  3  Jahren  3  Tage  Urlaub
4  »  4&amp;gt;»  m
5  M  5  M  M
6  und  mehr  Jahren  6  Tage  Urlaub.
Zur  Erinnerung  an  das  25  jährige  Bestehen  des  Hauses  Knape  &amp;amp;  Würk  errichtete  der
damalige  Mitinhaber,  jetzige  Alleininhaber  Emil  Andreas,  aus  seinen  eigenen,  persönlichen
Mitteln  zwei  Stiftungen,  welche  den  Namen  tragen:
ANDREAS-STIFTUNG  1  in  Höhe  von  10  000  M.,
ANDREAS-STIFTUNG  2  in  Höhe  von  5000  M.
Beide  Stiftungen  sind  nur  für  wohltätige  Zwecke  bestimmt,  dieselben  dürfen  niemals  an  den
Errichter  derselben  oder  an  dessen  Rechtsnachfolger  zurückfallen.
Die  Zinsen  der  Andreas-Stiftung  1  sollen  Verwendung  finden,  um  arbeitsunfähigen,
altersschwachen  oder  im  Betriebe  Knape  &amp;amp;  Würk  verunglückten  Mitarbeitern  und  Mitarbeiterinnen ­
  eine  Beihilfe  zum  Lebensunterhalt  zu  gewähren.
Die  Erträgnisse  der  Andreas-Stiftung  2  sollen  Verwendung  finden  zu  Sommerfesten,
welche  abgehalten  werden  zum  Andenken  an  den  25jährigen  Gründungstag  des  Hauses
Knape  &amp;amp;  Würk,  als  den  1.  August  1908.
Die  bisher  in  den  Jahren  1908,  1909,  1911,  1912  abgehaltenen  Sommerfeste  haben
den  gedachten  Zweck  voll  und  ganz  erfüllt;  denn  dieselben  sind  im  wahren  Sinne  des  Wortes
Familienfeste  geworden.
Im  Hinblick  auf  den  schönen  Verlauf  der  bisher  abgehaltenen  Sommerfeste  wurde  am
1.  Juli  1912  eine  neue  Stiftung  errichtet  unter  dem  Namen  „Treue  um  Treue“.  Laut  dieser
Stiftung  erhält  jeder  Angestellte  nach  5  jähriger  Tätigkeit,  vom  1.  Juli  1912  ab  gerechnet,  ein
GESCHENK  von  50  M.
Nicht  unerwähnt  wollen  wir  lassen,  daß  alle  Stiftungen  vollkommen  freiwillig  ohne
jede  Anregung  aus  den  Kreisen  der  Empfangsberechtigten  erfolgten.
        <pb n="275" />
        Arbeiterhäuser  der  Schnellpressenfabrik  König  &amp;amp;  Bauer.

Schnellpressenfabrik  König  &amp;amp;  Bauer,
G.  m.  b.  H.,  Würzburg-Zell.
Die  Firma  König  &amp;amp;  Bauer  hat  es  von  jeher  für  eine  Ehrenpflicht  betrachtet,  für  die
körperliche  und  geistige  Wohlfahrt  ihrer  Angestellten  nach  Kräften  zu  sorgen.
Die  Kassen  sind  zum  großen  Teile  schon  lange  vor  Erlaß  irgendwelcher  gesetzlicher
Bestimmungen  von  der  Firma  gegründet  worden.  Die  Firma  hat  die  den  Kassen  überwiesenen ­
  Mittel  aus  ihrem  eigenen  Vermögen  abgesondert,  sodaß  sie  nicht  etwa  bloße  Passivposten ­
  in  der  Bilanz  darstellen,  sondern  die  Kassen  haben  ihr  eigenes  Vermögen,  das  unter
der  freien,  nur  durch  die  Satzungen  eingeschränkten  Selbstverwaltung  der  Arbeiter  steht.
Mit  diesem  Grundsatz  hat  die  Firma  durchweg  gute  Erfahrungen  gemacht.
DIE  FABRIKKRANKENKASSE  wurde  am  i.  Januar  1855  gegründet  mit  einer  Zuwendung ­
  von  10  000  fl.  seitens  der  Firma.  Bis  1885  gewährte  die  Firma  einen  jährlichen
Zuschuß  in  der  Höhe  der  Beiträge  sämtlicher  Mitglieder,  seitdem  nur  noch  den  reichsgesetzlichen ­
  Zuschuß  von  der  Hälfte  der  von  den  Arbeitern  aufgebrachten  Beiträge.
FRAU  LUISE  BOLZA’SCHE-KRANKENSTIFTUNG.  In  einem  gewissen  Zusammenhang ­
  mit  der  Krankenkasse  steht  die  Bolza-Stiftung,  die  im  Jahre  1898  durch  Schenkung
von  30  000  M.  begründet  wurde,  am  31.  Mai  1907  ein  weiteres  Geschenk  von  10  000  M.
erhielt  und  jetzt  42000  M.  Vermögen  hat.  Sie  bestreitet  für  etwa  10  bis  15  Arbeiter  jährlich ­
  die  Kurkosten  bis  zur  vollständigen  Herstellung.
Ferner  wurde  1906  durch  Schenkung  von  10  000  M.  die
REKONVALESZENTEN-STIFTUNG  begründet,  durch  die  eine  Erhöhung  der  gesetzlichen ­
  Leistungen  der  Krankenkasse  ermöglicht  wird.
ARBEITERSPARKASSE.  Die  Arbeitersparkasse  trat  am  1.  April  1865  ins  Leben.
Um  den  Spartrieb  der  Arbeiter  zu  fördern,  werden  seitens  der  Kasse  für  die  Einlagen  der  Arbeiter ­
  bedeutend  höhere  als  die  landesüblichen  Zinsen  gewährt.  Das  Stammvermögen  der  Kasse
dient  dazu,  um  aus  seinen  Zinsen  den  Zinssatz  auf  die  Spareinlagen  zu  erhöhen.  Der  Kasse
hat  die  Firma  bei  der  Gründung  10  000  fl.  und  im  Jahre  1906  weitere  15  000  M.  zugewendet.
        <pb n="276" />
        Schnellpressenfabrik  König  &amp;amp;  Bauer,  Würzburg-Zell.

200*

INVALIDEN-  UND  WITWENKASSE.  Die  Invaliden-  und  Witwenkasse  wurde
1873  gegründet.  Es  wurde  ihr  als  Grundkapital  von  der  Firma  der  Betrag  von  20  000  fl.
überwiesen.  Weiterhin  stiftete  die  Firma  im  Jahre  1906  anläßlich  der  Fertigstellung  der
7000.  Maschine  70  000  M.  Leider  wurde  diese  letztere  Stiftung  ebenso  wie  andere  gleichzeitige ­
  Stiftungen  an  andere  Kassen  mit  5  %  und  10  %  zur  Reichserbschaftssteuer  herangezogen.
Die  Firma  zahlt  außerdem  laufend  alljährlich  einen  Beitrag  in  Höhe  der  Gesamtsumme
der  Beiträge  aller  Mitglieder.
SOLDATEN-  UND  VORSCHUSSKASSE.  Die  Soldaten-  und  Vorschußkasse  wurde
1873  gegründet.  Die  Firma  hat  ihr  zunächst  3000  fl.  und  später  5000  M.  zugewendet.
Außerdem  zahlt  die  Firma  jährlich  aus  eigenen  Mitteln  den  dreifachen  Betrag  der  von  den
Lehrlingen  selbst  aufgebrachten  Beiträge.  Der  Zweck  dieser  Kasse  ist,  den  jungen  Leuten,
die  zu  der  Fahne  einberufen  werden,  einen  monatlichen  Zuschuß  zu  gewähren.  Je  nach  der
Vermögenslage  der  Kasse  hat  sich  bis  jetzt  dieser  Zuschuß  zwischen  6  M.  und  10  M  bewegt.
Gleichzeitig  gewährt  die  Kasse  Vorschüsse  an  Arbeiter.
BENNO  BOLZA-STIFTUNG.  Außer  diesen  Kassen  mit  Stiftungen  besteht  die  von
2  Gesellschafterinnen  errichtete  Benno  Bolza-Stiftung  mit  einem  Vermögen  von  12000  M.
Aus  den  Zinsen  werden  Prämien  an  Werkmeister  und  Arbeiter  für  Verbesserungsvorschläge ­
  gewährt.
ARBEITERHÄUSER.  Mit  dem  Bau  von  eigenen  Arbeiterhäusern  wurde  1867  begonnen.
Sie  werden  teils  unentgeltlich  von  Angestellten  benützt,  teils  gegen  einen  sehr  mäßigen  Mietzins. ­
  Später,  seit  1903,  wurde  den  Arbeitern  die  Ansiedlung  durch  billige  Überlassung  von  Baugrund ­
  und  Bürgschaft  für  das  von  der  Versicherungsanstalt  entliehene  Bankkapital  erleichtert.
BADEANSTALT.  Im  Jahre  1908  wurde  eine  Badeanstalt  mit  einem  Aufwande  von
über  20  000  M.  errichtet.
KANTINE.  Die  Fabrik  unterhält  eine  Kantine  mit  musterhaften  Einrichtungen
und  2  Speisesälen.  Der  Pachtzins  wird  an  die  Arbeiterkassen  abgeführt.
FABRIKSCHULE.  Für  die  Fortbildung  der  Lehrlinge  sorgt  eine  besondere  Fabrikschule.
BIBLIOTHEK.  Für  Arbeiter  und  Beamte  ist  eine  Bibliothek  von  fast  1000  Bänden
vorhanden.
        <pb n="277" />
        201

*

Ferienheim  Lückendorf  der  Firma  Körting  &amp;amp;  Mathiesen.

Körting  &amp;amp;  Mathiesen  A.-G.  in  Leutjsch
bei  Leipzig.
Die  Firma  Körting  &amp;amp;  Mathiesen  wurde  am  i.  August  1889  von  Herrn  Max  Körting
und  Herrn  Wilhelm  Mathiesen  mit  dem  Sitz  in  Leipzig  gegründet.  Sie  befaßte  sich  zunächst ­
  mit  der  Fabrikation  elektrotechnischer  Artikel  aller  Art,  verlegte  aber  den  Schwerpunkt ­
  ihrer  Tätigkeit  sehr  bald  auf  einen  damals  noch  wenig  entwickelten  Fabrikationszweig, ­
  die  Bogenlampenfabrikation,  und  legte  damit  den  Grundstein  zu  ihrer  heutigen
Größe.  Die  Arbeiterzahl  wuchs  beständig,  so  daß  die  Mietsräumlichkeiten,  in  welchen  die
Fabrikation  betrieben  wurde,  nicht  mehr  hinreichten.  Ende  1893  errichtete  die  Firma  daher ­
  eine  eigene  Fabrikanlage  an  ihrem  jetzigen  Sitze  Leutzsch,  einem  Vororte  Leipzigs.
Dieselbe  war  für  etwa  100  Arbeiter  eingerichtet.  Infolge  der  Erfindung  der  Flammenbogenlampe ­
  wuchs  der  Absatz  beständig  und  zwang  die  Firma  zu  fortwährender  Erweiterung  der
Fabrik.  Mit  dem  im  Jahre  1912  vollendeten  Bau  eines  neuzeitlich  eingerichteten  Verwaltungs-
  und  Lagergebäudes  mit  geräumigen  Speisesälen  für  Beamte  und  Arbeiter  dürfte
die  Bautätigkeit  der  Gesellschaft  vorläufig  ihren  Abschluß  gefunden  haben.  Die  Fabrikliegenschaften ­
  umfassen  heute  eine  Fläche  von  ungefähr  15  000  qm,  die  Bureau-,  Lagerund ­
  Werkstatträume  eine  solche  von  annähernd  26  000  qm.  Das  Gesamtpersonal  beziffert
sich  gegenwärtig  auf  annähernd  1000  Personen,  darunter  gegen  150  Beamte.
Das  Aktienkapital  beträgt  2  050  000  M.
Die  erste  Wohlfahrtseinrichtung  wurde  von  der  Firma  Körting  &amp;amp;  Mathiesen  ungefähr
6  Jahre  nach  ihrer  Gründung  zu  Anfang  des  Jahres  1895  getroffen,  und  zwar  durch  die
Gründung  einer
UNTERSTÜTZUNGSKASSE  für  das  gesamte  Fabrik-  und  Kontorpersonal.
Die  „Unterstützungskasse  für  das  gesamte  Fabrik-  und  Kontorpersonal“  wurde
mit  einem  von  der  Firma  gestifteten  Kapital  von  1000  M.  gegründet  und  hatte  ursprünglich
        <pb n="278" />
        Körting  &amp;amp;  Mathiesen,  Leutzsch  bei  Leipzig.

202’

den  allgemeinen  Zweck,  an  Beamte  und  Arbeiter  der  Firma  in  Notfällen  irgendwelcher
Art  Unterstützungen  nach  Maßgabe  der  Mittel  der  Kasse  zu  gewähren,  sei  es  als  zinslose
Darlehen,  sei  es  als  nicht  rückzahlbare  Spenden.  Durch  regelmäßige  Zuführungen  von  der
Firma  wurde  die  Kasse  im  Laufe  der  Zeit  so  gestärkt,  daß  die  Leistungen  mehrfach  erweitert ­
  werden  konnten.  Heute  beläuft  sich  das  Vermögen  der  Kasse  auf  rund  ioo  ooo  M.
Die  gegenwärtigen  Leistungen  sind  folgende:  i.  Bei  Todesfällen  die  Gewährung
von  Sterbegeldern  an  die  Beamten  und  Arbeiter  der  Firma  bzw.  deren  Angehörige.
Voraussetzung  ist,  daß  die  Person,  durch  welche  die  Unterstützungsberechtigung  begründet
wird,  mindestens  ein  Jahr  ununterbrochen  im  Dienste  der  Firma  steht  und  zur  Gewährung
des  Unterhaltes  gesetzlich  verpflichtet  ist,  sei  es  als  Ehegatte  oder  Familienvater  oder  sonstwie. ­
  Das  Sterbegeld  bewegt  sich  je  nach  Art  des  Falles  zwischen  150  und  75  M.
2.  In  Krankheitsfällen  die  Gewährung  von  Krankengeldern  an  die  Beamten
und  Arbeiter  der  Firma,  an  erstere  aber  nur,  soweit  deren  Gehalt  nicht  eine  gewisse  Höchstgrenze ­
  übersteigt.  Voraussetzung  ist  dreijährige  Dienstzeit.  Das  Krankengeld  wird  gezahlt ­
  auf  die  Höchstdauer  von  26  Wochen  und  beträgt  nach  der  Höhe  des  Gehaltes  bzw.
Lohnes  abgestuft  3—6  M.  pro  Woche.
3.  In  Notfällen  irgendwelcher  Art  die  Gewährung  von  zinslosen  Darlehen  oder
nicht  rückzahlbaren  Unterstützungen ­
  an  Arbeiter. ­
  Die  Wartefrist  beträgt ­
  ein  Jahr.
Die  Gesamtleistung
der  Kasse  beziffert  sich
auf  nahezu  4000  M.  pro
Jahr.
Das  Vermögen  der
Kasse  wird  von  der  Firma
verwaltet  und  ist  mündelsicher ­
  angelegt.  Die
eingehenden  Gesuche  werden  einer  fünfköpfigen  Kommission  zur  Erledigung  überwiesen,
in  welche  die  Firma  ein  Mitglied  delegiert,  ein  Mitglied  wird  aus  der  Beamtenschaft,  drei
Mitglieder  von  der  Arbeiterschaft  in  dieselbe  gewählt.  Soviel  über  die  Unterstützungskasse.
Eine  weitere  Einrichtung  datiert  aus  neuerer  Zeit,  nämlich  die  Schaffung  des
FONDS  FÜR  WOHLFAHRTSZWECKE.  Die  größte  Wohlfahrtseinrichtung  der
Firma  ist  der  sogenannte  „Fonds  für  Wohlfahrtszwecke“.  Letzterer  war  schon  vor  einer
längeren  Reihe  von  Jahren  ins  Leben  gerufen  worden  mit  dem  allgemeinen  Zwecke,  aus
dessen  Mitteln  eine  großzügige,  wirklich  nutzbringende  Wohlfahrtseinrichtung  für  das
gesamte  Personal  zu  schaffen.  Im  Jahre  1909  war  der  Fonds  durch  regelmäßige  Zuführungen ­
  von  der  Firma  bereits  so  stark  geworden,  daß  man  daran  denken  konnte,  der  oben  angedeuteten ­
  Idee  eine  konkrete  Gestalt  zu  geben.  Das  Vermögen  des  Fonds  betrug  damals
gegen  350  000  M.,  heute  über  550  000  M.  Es  wurden  die  verschiedenartigsten  Projekte
erwogen,  man  dachte  unter  anderem  an  die  Erbauung  von  Beamten-  und  Arbeiterwohnhäusern, ­
  an  die  Gründung  einer  Pensionskasse,  an  die  Gründung  einer  Zuschußkasse  zur
reichsrechtlichen  Kranken-  und  Unfallversicherung,  an  die  Gründung  einer  Kasse,  aus
welcher  Beamten  und  Arbeitern  die  Mittel  zur  Erholung  in  Sommerfrischen  gewährt  werden
sollten,  endlich  an  die  Gründung  einer  Kasse  mit  dem  gleichen  Zwecke  in  Verbindung  mit
einem  eigenen  Heim,  in  dem  die  Beamten  und  Arbeiter  freie  Aufnahme  und  Verpflegung
haben  würden.  Schließlich  entschied  man  sich  für  das  letztere  Projekt  und  so  entstand
aus  den  Mitteln  des  Fonds  für  Wohlfahrtszwecke  das
FERIENHEIM  LÜCKENDORF  in  Lückendorf  bei  Oybin.  Dieses  Ferienheim  hat
den  Zweck,  den  Beamten,  Arbeitern  und  Arbeiterinnen  der  Firma,  ohne  daß  denselben

Ferienheim  Lückendorf  aus  der  Vogelschau.
        <pb n="279" />
        Körting  &amp;amp;  Mathiesen,  Leutzsch  bei  Leipzig.

203*

Pe-randct.

Grundriß  des  Erdgeschosses.  0

irgendwelche  Kosten  entstehen, ­
  die  Verbringung
eines  nutzbringenden  Urlaubes ­
  zu  ermöglichen.
Es  soll  also  nicht  etwa  ein
Genesungsheim  sein  für
Kranke,  sondern  eine  Erholungsstätte ­
  für  Gesunde.
Kranke  Angestellte  können ­
  zwar  unter  bestimmten ­
  Voraussetzungen  auch
Aufnahme  im  Ferienheim
finden,  die  Regel  bildet  das  ß r /% T -
aber  nicht.  Man  unterscheidet ­
  demnach  unter
den  Besuchern  des  Ferienheims ­
  zwei  Kategorien,
nämlich  Feriengäste  und
Kurgäste.
Die  Feriengäste.
Jeder  Beamte  und  Arbeiter
der  Firma,  welcher  mindestens  5  Jahre  in  den  Diensten  der  Firma  Körting  &amp;amp;  Mathiesen
A.-G.  steht,  hat  Anwartschaft  auf  Aufnahme  im  Ferienheim;  die  Gesamtzahl  der  zurzeit
anwartschaftberechtigten  Personen  beziffert  sich  auf  annähernd  300.  Alljährlich  wird  von
diesen  anwartschaftberechtigten  Personen  der  Hälfte  die  Verbringung  eines  Urlaubs  im
Ferienheim  freigestellt,  so  daß  also  jeder  Feriengast  alle  2  Jahre  an  die  Reihe  kommt.  Die
Dauer  des  Aufenthaltes  im  Ferienheim  ist  für  alle  Feriengäste  gleich  und  beträgt  in  der
Regel  14  Tage.  Die  Feriensaison  beginnt  am  1.  Mai  und  endet  im  September.
Den  Feriengästen  erwachsen  durch  den  Aufenthalt  im  Ferienheim  keinerlei  Ausgaben, ­
  das  gesamte  Reisegeld  wird  von  der  Firma  vergütet,  Unterkunft  und  Verpflegung
in  dem  Heim  sind  vollständig  frei.  Die  Familien  verheirateter  oder  sonst  unterhaltspflichtiger ­
  Arbeiter  erhalten,  weil  der  Lohn  während  des  Urlaubs  nicht  weiterläuft,  einen
angemessenen  Beitrag  zum
Lebensunterhalt  (20  M.  pro
Woche).
Soweit  die  Raumverhältnisse ­
  es  gestatten,  können  in
dem  Heim  auch  die  Ehefrauen,
Kinder  und  sonstige  nahe  Angehörige ­
  der  Beamten  und  Arbeiter ­
  gegen  Entrichtung  einer
mäßig  bemessenen  Gebühr  Aufnahme ­
  finden.
Die  Kurgäste.  Angestellte, ­
  welche  sich  infolge  einer
überstandenen  Krankheit  oder
aus  sonstigen  Ursachen  ruheund
  erholungsbedürftig  fühlen,
können  auf  Antrag  gleichfalls
in  dem  Heime  mit  aufgenommen
werden  (Kurgäste).  Vorausset-  Ferienheim  Lückendorf:  Grundriß  der  I.  Etage.

jta/'jon.

*=4
        <pb n="280" />
        Körting  &amp;amp;  Mathiesen,  Leutzsch  bei  Leipzig.

204*

zungist,  daß  der  Antragsteller ­
  mindestens  ein
Jahr  bei  der  Firma  beschäftigt ­
  ist.  Die  Dauer
des  Aufenthalts  für  Kurgäste ­
  ist  auf  14  Tage
nicht  beschränkt,  dieselbe ­
  soll  aber  im  allgemeinen ­
  vier  Wochen
nicht  übersteigen.
Das  Ferienheim.
Das  Gebäude  des  Ferienheims ­
  ist  im  Villenstil
gehalten  und  macht  mit
seinen  Balkons,  Erkern
und  Terrassen  einen  sehr
freundlichen  Eindruck.
Das  Areal  des  Ferienheims ­
  ist  nahezu  14000
qm  groß.  Auf  demselben
befindet  sich  ein  großer
Park,  Gemüse-  und  Obstgarten, ­
  sowie  je  ein  geräumiges  Licht-  und  Luftbad  für  Damen  und  Herren  mit  allen  erforderlichen ­
  Einrichtungen,  Turngeräten  usw.
In  dem  Heim  befinden  sich  im  ganzen  31  Zimmer,  27  hiervon  sind  Gastzimmer,  in
denen  ca.  50  Personen  untergebracht  werden  können.  Eine  Anzahl  Zimmer  hat  zwei  Betten.
Im  Parterre  liegt  außer  einigen  Gastzimmern  und  der  Verwalterwohnung  das  Winterfrühstückszimmer ­
  mit  einer  kleinen  Unterhaltungsbibliothek.  Das  Heim  ist  zwar  für  den
regelmäßigen  Betrieb  nur  im  Sommer  (Mai  bis  September)  geöffnet,  indessen  wird  es  auch
im  Winter  teilweise  besucht,  bietet  sich  in  Lückendorf  doch  reichlich  Gelegenheit  zur  Betätigung ­
  von  Wintersport  (Rodeln  und  Schneeschuhlaufen).  Des  weiteren  befindet  sich
im  Parterre  der  große  Speisesaal,  in  welchem  in  der  Saison  von  den  Gästen  die  Mahlzeiten
gemeinschaftlich  eingenommen  werden.  Ein  Flügel  gestattet  den  musikalischen  Elementen
unter  den  Feriengästen  die  übrigen  Gäste  durch  ihre  Künste  zu  erfreuen.
In  der  1.  und  2.  Etage  befinden  sich  die  Gastzimmer.  In  der  1.  Etage  hat  fast  jedes
Zimmer  einen  abgeschlossenen  Balkon  oder  einen  Erker.
Die  Zimmereinrichtung  ist  einfach,  aber  wohnlich.  Das  Inventar  eines  einbettigen
Zimmers  besteht  aus  einem  Bett  mit  Vorlage,  einem  Nachttisch,  einem  Kleiderschrank,
einem  Waschtisch  mit  Waschtoilette  und  Handtuchhalter,  einem  Tisch,  einem  Stuhl,
einem  Stiefelbock  und  einem  zusammenklappbaren  Liegestuhl.
Die  Zimmer  im  Vorderhaus  haben  sämtlich  Dampfheizung,  damit  deren  Benutzung
im  Winter  möglich  ist.  Elektrisches  Licht  befindet  sich  in  allen  Zimmern.  Ein  Wannenbad ­
  und  ein  für  kaltes  und  warmes  Wasser  eingerichtetes  Brausebad  stehen  den  Gästen
zur  Verfügung.
Die  Bewirtschaftung  des  Heims  wird  von  einem  Verwalter  besorgt,  welcher,  unterstützt ­
  von  seiner  Frau  und  mehreren  Hilfskräften,  das  Heim  instand  zu  halten  hat.  Er
sorgt  für  die  Verpflegung  der  Gäste,  bestellt  das  Feld  und  den  Garten  und  hat  für  die  Einhaltung ­
  der  Hausordnung  zu  wirken.  Er  wohnt  während  des  ganzen  Jahres  in  dem  Anwesen.
Für  die  Gäste  des  Ferienheims  ist  eine  Hausordnung  aufgestellt,  welcher  im  wesentlichen ­
  das  Prinzip  zugrunde  liegt:  Bediene  dich  soweit  als  möglich  selbst.  Die  Bedienung  durch
die  Hausverwaltung  erstreckt  sich  nur  darauf,  die  Zimmer  am  Morgen  in  Ordnung  zu  bringen.

Einbettiges  Zimmer  der  ersten  Etage.
        <pb n="281" />
        Körting  &amp;amp;  Mathiesen,  Leutzsch  bei  Leipzig.

205*

Die  Hauptmahlzeiten ­
  werden  während  der
Saison  von  allen  Gästen
gemeinschaftlich  in  dem
Speisesaale  eingenommen. ­
  Die  Kost  ist  einfach, ­
  aber  kräftig  und
wohlschmeckend.  Sie
soll  hierdurch  für  den
Haushalt  der  Feriengäste
vorbildlich  wirken.  Für
die  Bequemlichkeit  der
Gäste  ist  in  jeder  Hinsicht ­
  Sorge  getragen.
Das  Ferienheim  ist
am  1.  Mai  1910  eröffnet
worden,  nachdem  man
die  Institution  bereits
im  Jahre  1909  in  gemieteten ­
  Räumlichkeiten ­
  erprobt  hatte.  Die
segensreiche  Wirkung
der  Einrichtung  hat  sich  schon  in  dieser  kurzen  Spanne  Zeit  bereits  in  erfreulichem  Maße
erwiesen,  erfrischt  und  gekräftigt  an  Körper  und  Seele  kehrten  die  Gäste,  deren  es  im
Jahre  1910,  1911  und  1912  ca.  150  waren,  an  ihre  Arbeitsstätte  zurück.  In  diesem  Jahre
(1913)  wird  die  Anzahl  der  Besucher  ungefähr  wieder  eine  gleichgroße  sein.
Die  Kosten  des  Betriebes  des  Ferienheims  belaufen  sich  auf  ungefähr  15  000  M.  jährlich.
Zum  Schlüsse  möchten  wir  nur  kurz  einige  Daten  anführen,  welche  vielleicht  Interesse

haben:
Vermögen  des  Fonds  ca.  550  000  M.
Areal-,  Bau-  und  Einrichtungskosten  des  Heims  .  ,,150  000  ,,
Bau  ohne  Areal-  und  Einrichtungskosten  pro  qm
bebaute  Fläche  ,,  242  ,,
Gesamtes  Areal  ,,  13  600  qm
Bebaute  Grundfläche  ,,  450  ,,
Nutzfläche  der  Gastzimmer  ,,  420  ,,
Parkfläche  ,,  3  500  ,,
Herrenluftbad  ,,  1  500  ,,
Damenluftbad  ,,  1  400  ,,
Gemüsegarten  und  Ackerfeld  ,,  5  400  ,,
Umbauter  Raum  des  ganzen  Hauses  ,,  4  600  cbm
        <pb n="282" />
        206*

V (  I^PI^I  y
Ai  M.-KrPAPi  ER.  ♦/&amp;gt;

-V.

W-*'-MAX

  KRAUSE
PAPI  ER-AUSSTATTUNGS  -  FABRIK
BEGRÜNDER:  KGL.  KOMMERZIENRAT  MAX  KRAUSE  u.  MITINHABER  DESSEN  SOHN  MAX  KRAUSE  jr
LONDON-EC-  BERLIN-S-42-  IN  EW  YORK
70/72  JRONMONGER  ROW  II  ALEXANDRINENSTR.  93/94  II  &amp;lt;STs\  29  BROADWAY  /eT®
DIE  FIRMA  BESTEHT  SEIT48  JAHREN.  ANGESTELLTE  u.  ARBEITER675.  ANZAHL  DER  MASCHINEN  430.

DIE  PAPIERAUSSTATTUNG  IST  EIN  NEUER,VON  DEM  BEGRÜNDER  DER  FIRMA  INS  LEBEN
GERUFENER  ZWEIG  DES  PAPIERFACHES  u.  BESCHÄFTIGT  HEUTE  VIELE  TAUSEND  PERSONEN,

Die  Firma  Max  Krause  besitzt  an  Wohlfahrts-Einrichtungen:
PENSIONSKASSE.  Nur  aus  den  Mitteln  der  Firma  aufgebaut.  Grundkapital  1912:
141  000  M.  Zur  Verfügung  standen  daraus  für  1912:  9300  M.  Davon  wurden  19  Jubilare
mit  25  jähriger  Zugehörigkeit,  11  Invaliden  und  11  Witwen  ausgesteuert.
ALTERS-  UND  INVALIDENKASSE,  zur  Erinnerung  an  die  60jährige  Berufsfeier  des
Begründers,  Kommerzienrat  Max  Krause,  gestiftet  und  von  ihm  mit  10000  M.  Grundkapital ­
  ausgestattet.  Die  Firma  Max  Krause  bezahlt  1000  M.  bar  oder  gibt  eine  gleichwertige
Leibrente  dem  Angestellten:
a)  wenn  jemand  65  Jahre  alt  wird  und  20  Jahre  im  Dienste  war,
b)  wenn  jemand  65  Jahre  alt  wird  und  sich  nach  30  Dienstjahren  zur  Ruhe  setzt,
c)  wenn  jemand  15  Jahre  im  Dienste  war  und  Invalide  wird,
d)  wenn  jemand  15  Jahre  im  Dienste  war  und  stirbt,
e)  wenn  jemand  30  Jahre  im  Dienste  war  und  sich  zur  Ruhe  setzt.
OTTO  VANDREY-STIFTUNG,  von  dem  Begründer  zu  Ehren  seines  Neffen  und  Reisenden, ­
  welcher  in  Para  starb,  gestiftet.  1912  betrug  das  Kapital  15000  M.  Aus  den  Zinsen
wurden  1912  =  13  Kinder  zur  Ferienerholung  gesandt.
FERIEN  für  Angestellte  und  Arbeiter.  Die  Firma  gibt  seit  12  Jahren  allen  Angestellten
14  Tage,  den  Arbeitern  8  Tage  Ferien  mit  voller  Bezahlung  und  schließt  ihren  Betrieb  während
der  Zeit.

GEWINN-ANTEIL.  Dieser  wird  seit  vielen  Jahren  derart  gewährt,  daß  den  Angestellten
bis  y 4  Monatsgehalt,  den  Arbeitern  ein  voller  Wochenlohn  bei  Antritt  des  Urlaubes  gezahlt
wird;  sie  erhalten  also  neben  dem  Urlaub  noch  doppelten  Lohn  für  die  Ferien.
BETRIEBSKRANKENKASSE.  Diese  gewährt  über  die  gesetzlich  vorgeschriebenen
Leistungen  hinaus:
1.  Krankengeld  vom  ersten  Tage  der  Erwerbsunfähigkeit  ab.
2.  Bei  Schwangerschaftsbeschwerden  eine  Unterstützung  in  Höhe  des  Krankengeldes
für  6  Wochen.
3.  An  Wöchnerinnen:  a)  Erstattung  der  Kosten  für  ärztliche  Geburtshilfe;  b)  Hebammengebühren. ­

4.  Erhöhtes  Krankengeld  (%  des  Tagesverdienstes)  vom  Beginn  der  5.  Woche  der
Erkrankung  bis  zur  Beendigung  der  26.  bzw.  52.  Woche.
5.  Krankengeld  für  52  Wochen  nach  halbjähriger  Mitgliedschaft.
6.  Zuschußgeld  in  Höhe  der  Hälfte  des  Krankengeldes  auch  an  Unverheiratete  bei
Aufenthalt  im  Krankenhause.
7.  Als  Sterbegeld  den  40fachen  Betrag  des  durchschnittlichen  Tagesverdienstes.
        <pb n="283" />
        Die  Fabrikküche  versorgt  täglich  675  Personen  mit
kräftiger  und  billiger  Ernährung.

Die  Versorgung  mit  Frühstück  (Kaffee,  Kakao,  Fleischbrühe,
Milch  usw.)  findet  an  der  Arbeitsstätte  in  obiger  Weise  statt.

Preise:  1 j i  Ltr.  Kaffee  3  Pf.,  1 / 2  Ltr.  Kaffee  5  Pf.,  1 / i  Ltr.  Kakao  5  Pf.,  x / 4  Ltr.  Fleischbrühe  5  Pf.,  1 / i  Ltr.  Milch  5  Pf.
Der  Alkoholverbrauch  ist  durch  diese  Einrichtung  fast  ganz  zurückgegangen.
        <pb n="284" />
        208*

Max  Krause,  Berlin  S.  42

Arbeitergarderobe.
Jeder  der  ca.  675  bei  der  Firma  Beschäftigten  hat  einen  mit  Schlüssel  versehenen  Garderobenschrank  für  sich.

Es  wurden  im  Jahre  1911
3739  Wannenbäder
825  Brausebäder
4564  Bäder
kostenlos  verabfolgt.

Zu  den  Bädern  liefert
die  Firma  Max  Krause
kostenlos  Handtuch,
Seife  und  Bedienung.

Wannen-  und  Brausebäder.
        <pb n="285" />
        Max  Krause,  Berlin  S.  42.

209*

*14

FABRIK-AUSSCHUSS.  Er  arbeitet  in  regelmäßigen  Sitzungen
gemeinsam  mit  der  Geschäftsleitung  an  der  Erhaltung  und  dem
weiteren  Ausbau  aller  Einrichtungen,  in  dem  Bestreben,  das  Gemeinwohl ­
  aller  Angehörigen  zu  fördern  und  hilft  damit,  das  Gedeihen  des
ganzen  Geschäftes  zu  sichern.  Seiner,  von  der  Fabrikleitung  unabhängigen, ­
  selbständigen  Leitung  unterstehen  Küche,  Konsum  und  die
Verwaltung  aller  gemeinnützigen  Einrichtungen.
FABRIK-BÜCHEREI.  Aus  den  Mitteln  der  Firma  Max  Krause
eingerichtet  und  unterhalten,  besitzt  die  Fabrik-Bücherei  966  Bücher
und  hat  an  die  Angehörigen  im  Jahre  1912  6521  Bände  ausgeliehen.
KONSUM-ABTEILUNG.  Die  Konsum-Abteilung  der  Firma  Max
Krause  ist  mit  der  Absicht  gegründet,  allen  Angehörigen  den  Einkauf
von  Lebensmitteln  zu  billigen  Preisen  zu  ermöglichen.  Der  Umsatz
betrug  im  Jahre  1911  33444  M.
SPARKASSE.  Die  Sparkasse  I  zählte  1912  197  Sparer  mit  einem  Kapital  von  46420,59  M.
Dieses  wird  mündelsicher  mit  3%%  angelegt,  jedoch  den  Sparern  mit  5%  verzinst.  Die  Sparkasse ­
  II  hatte  46  Sparer  mit  240666,12  M.  Kapital,  das  mit  5%  verzinst  wurde.
STERBEKASSE.  Die  Sterbekasse  der  Firma  Max  Krause  hat  im  Jahre  1912  in  15  Sterbefällen ­
  je  M.  20,—  =  M.  300,—  an  die  Hinterbliebenen  ausbezahlt.
FESTTAGE.  An  Ostern,  Weihnachten  stiftete  der  Inhaber  der  Firma  Max  Krause,
Kommerzienrat  Max  Krause  aus  eigenen  Mitteln  Überraschungen;  z.  B.  wurden  wie  im
Jahre  1911  auch  Weihnachten  1912  215  Gänse  und  455  Stollen  verteilt  und  außerdem  wie
schon  seit  Jahren  an  178  Kinder  je  7  M.,  zusammen  1246  M.  verteilt.
MITARBEIT.  Die  Einrichtung,  alle  im  Geschäft  Tätigen  durch  Einreichen  praktischer
Vorschläge  für  die  Herstellung  oder  Gestaltung  der  Ware  zur  Mitarbeit  heranzuziehen,  hat
sich  bewährt.  Es  konnten  im  Jahre  1912  seitens  der  Firma  Max  Krause  in  73  Fällen  565  M.
an  Preisen  ausbezahlt  werden.
SOFORTIGE  HILFE.  In  dringenden  Fällen,  bei  unverschuldeter  Not  usw.  kann  eine
aus  den  Angestellten  und  Arbeitern  ernannte  Gruppe  ohne  Befragen  der  Geschäftsleitung
und  ohne  daß  die  Namen  der  Bedürftigen  genannt  werden,  helfen.  Dazu  gibt  die  Firma
Max  Krause  die  nötigen  Mittel.
GESANGVEREIN  der  Firma  Max  Krause.  Dieser  besteht  seit  15  Jahren,  pflegt
Gesang  und  Geselligkeit  und  stellt  die  Sangeskunst  in  den  Dienst  der  Firma,  wenn  im  Wandel
der  Zeiten  Fest-  und  Trauertage  kommen.
IM  DIENSTE  DER  WOHLFAHRT,  in  der  Erkenntnis  der  B  edürfnisse  der
Angestellten  und  in  dem  Bestreben,  mit  allen  im  Hause  Tätigen  im  Frieden  an  dem
weiteren  Fortschritt  des  Hauses  und  seines  die  ganze  Welt  umspannenden  Handels  zu
arbeiten,  gab  die  Firma  Max  Krause  im  Jahre  1912  aus  ihren  eigenen  Mitteln  über  das
gesetzlich  Notwendige  hinaus  89337,65  M.  aus.  Diese  Summe  verhält  sich  zu  den  Ausgaben
für  die  staatliche  Alters-,  Invaliditäts-,  Kranken-  und  Unfallversicherung
wie  =  89337,65  M.,
zu  =  18310,19  M.

Buchzeichen  der
F  abrik-Bücherei.
        <pb n="286" />
        210*

Krause  &amp;amp;  Söhne,  G.  m.  b.  H.,  Görlitz.
Auszug  aus  dem  Gründungsprotokoll:
ARBEITERUNTERSTÜTZUNGSFONDS.  Einem  neu  zu  bildenden  Arbeiterunterstützungsfonds ­
  werden  fortlaufend  jährlich  5  %  Zinsen  eines  Kapitals  von  50  000  M.  im
Betrage  von  2500  M.  gutgeschrieben!  ,,Aus  diesem  Fonds  werden  unterstützt  kranke  und
besonders  bedrängte,  sowie  in  Ruhestand  getretene  Arbeiter  beiderlei  Geschlechts,  sowie
Meister  oder  deren  Hinterlassene.“
Der  für  solche  Zwecke  nicht  verbrauchte  Restbetrag  der  festgelegten  Summe  von
2500  M.  wird  dem  Konto  von  Jahr  zu  Jahr  gutgeschrieben.
Die  Verfügung  über  diesen  Fonds  zugunsten  der  Unterstützungsbedürftigen  liegt  in
den  Händen  des  jeweiligen  ältesten  Geschäftsführers.
Görlitz  den  28.  Februar  1900.
Die  Feier  des  75jährigen  Bestehens  der  Firma  gab  derselben  Veranlassung  zu  einer
Erweiterung  der  am  28.  Februar  1900  getroffenen  Wohlfahrtseinrichtung:  Sie  erhöhte
die  dort  festgelegte  Summe  hierdurch  von  50  000  auf  75  000  M.,  indem  sie  dem  Arbeiterunterstützungsfonds ­
  vom  1.  Juli  1905  ab  die  5%  Zinsen  hiervon  im  Betrage  von  3750  M.
jährlich  gutschrieb  und  bestimmte,  daß  zu  den  dort  vorgesehenen  Arbeitern  und  Meistern
auch  alle  anderen  Beamten  im  technischen  wie  im  kaufmännischen  Betriebe  der  Firma
hinzutreten  sollen.
Die  sonstigen  Bestimmungen  des  Beschlusses  vom  28.  Februar  1900  bleiben  bestehen.
Görlitz  den  3.  August  1905.
Gezahlte  Unterstützungen.

1899/1900  10  Personen  1817  M.
1900/1901  14  ,,  2862  ,,
1901/1902  12  ,,  3806  ,,
1902/1903  13  „  3260  „
1903/1904  13  „  3366  „
1904/1905  13  „  3436  „
1905/1906  12  „  3074  „
1906/1907  12  „  2853  „
1907/1908  13  „  2590  „
1908/1909  12  ,,  2808  ,,
1909/1910  10  „  2195  „
1910/1911  10  „  1742  „
1911/1912  9  3009  „
19x2/1913  9  »  !5oo  „

Bestand  des  Arbeiterunterstützungsfonds  der  Firma  Krause  &amp;amp;  Söhne
G.  m.  b.  H.  Görlitz  am  x.  April  1913  85  916,42  M.
        <pb n="287" />
        211

*

Kübler  &amp;amp;  Niethammer,  Kriebstein.
Alleiniger  Inhaber:  Dr.  jur.  Konrad  Niethammer.
DAS  BURSCHENHAUS  enthält  Raum  für  34  unverheiratete  Arbeiter.  Von  diesen
sind  14  in  Einzelzimmern,  20  in  Zimmern  mit  je  zwei  Betten  untergebracht.
Als  Beköstigung  wird  Frühstück  und  Mittagessen  gegeben.  Ersteres  besteht  aus
3 / 4  Ltr.  Milchkaffee  und  2  Brötchen;  letzteres  aus  I / 3  Pfd.  Fleisch  mit  Gemüse  und  Kartoffeln,
ab  und  zu  aus  Mehlspeisen.

Burschenhaus.

Für  Wohnung  und  Beköstigung  werden  wöchentlich  4  Mark  berechnet  und  am  Lohn
gekürzt.  Dieser  Betrag  schließt  die  Lieferung  von  Handtuch,  Bettwäsche  und  Nachthemd  ein.
Das  Haus  hat  Zentralheizung,  elektrisches  Licht  und  Wasserleitung.
Dem  Burschenhaus  steht  eine  gebildete  Dame  vor.
ARBEITERWOHNUNGEN.  Die  Firma  hat  vorhandene  bäuerliche  Häuser  der  Nachbarschaft ­
  angekauft  und  für  108  Arbeiterwohnungen  hergerichtet,  außerdem  für  128  Familien
ARBEITERWOHNHÄUSER  erbaut.  Bei  der  Mehrzahl  derselben  ist  an  dem  Grundsatz ­
  festgehalten  worden,  daß  jede  Familie  vollständig  abgeschlossen  von  der  anderen
wohnt.  Die  Häuser  sind  regelmäßig  von  den  dazu  gehörigen  Gärten  umgeben.  Die  Mieten
schwanken  in  den  alten  Häusern  zwischen  25  und  100  M.,  in  den  neuen  zwischen  90  und
150  M.  pro  Jahr  und  geben  eine  Verzinsung  des  Anlagewertes  von  2—3%.
*14*
        <pb n="288" />
        212

Kübler  &amp;amp;  Niethammer,  Kriebstein.

Burschenhaus:  Einzelzimmer.

Burschenhaus:  Speisezimmer.

SCHULHAUS.  Der  Gemeinde  Kriebethal  wurde  im  Jahre  1889  ein  neuerbautes  Schulhaus ­
  mit  vollständiger  Einrichtung  gestiftet.
KONSUMANSTALT,  aus  der  die  Arbeiter  ihre  täglichen  Bedürfnisse  decken,  erhält
unentgeltlich  von  der  Firma  das  Haus  mit  Heizung  und  Beleuchtung,  die  Anfuhr  der  Waren,
sowie  das  Gehalt  des  Konsumverwalters.  Bei  Verkaufspreisen,  die  den  Tagesmarktpreisen
entsprechen,  wird  an  die  Arbeiter  am  Jahresschluß  der  Uberschuß  in  Form  einer  regelmäßig ­
  20—22%  betragenden  Dividende  verteilt.  Der  Jahresumsatz  hat  zuletzt  100  000  M.
betragen.
KINDERGARTEN.  Der  1879  errichtete  Kindergarten  steht  unter  Leitung  einer
Fröbelschen  Kindergärtnerin  und  bietet  78  Arbeiterkindern  kostenfreie  Aufnahme.  Zum
Vesper  erhalten  die  Kinder  unentgeltlich  Milch.
FABRIKSPARKASSE.  Seit  1856  ist  eine  Fabriksparkasse  errichtet  mit  der  Bestimmung, ­
  daß  jeder  Arbeiter  am  Lohntage  mindestens  3  %  des  Lohnes  zurückzulassen  hat.
Dieser  zurückgehaltene  Lohn  kann  je  zum  1.  April  und  1.  Oktober  abgehoben  oder  der
Fabriksparkasse  zugeführt  werden,  in  der  das  Geld  mit  6  %  verzinst  wird.  Der  Stand  der
Kasse  betrug  am  1.  Oktober  1912  559  935,95  M.,  die  Zahl  der  Sparer  845,  von  denen  693
eine  Einlage  bis  zu  1000  M.,  75  eine  solche  von  1000—2000  M.,  31  eine  solche  von  2000  bis
3000  M.,  12  eine  solche  von  3000—4000  M.,  6  eine  solche  von  4000—5000  M.,  11  eine
solche  von  5000—6000  M.,  5  eine  solche  von  6000—-7000  M.,  5  eine  solche  von  7000  bis
8000  M.,  4  eine  solche  von  8000  —  9000  M.  und  3  eine  solche  von  10  000  —  12  000  M.
haben.
FABRIKBIBLIOTHEK.  Die  1856  gegründete  Fabrikbibliothek  steht  den  Arbeitern
zu  unentgeltlicher  Benutzung  frei.  Außerdem  werden  wöchentlich  Wochenblätter  religiösen
und  unterhaltenden  Inhalts  ausgegeben,  wozu  die  Firma  einen  Beitrag  gewährt.
DIAKONISSIN.  Zur  Hilfe  in  Krankheitsfällen  wurde  1895  eine  Diakonissin  in  Kriebstein ­
  stationiert.  Die  Einrichtung  bewährte  sich  so  gut,  daß  1898  auch  in  der  Gröditzer
Fabrik  eine  Diakonissin  angestellt  wurde.
        <pb n="289" />
        Kübler  &amp;amp;  Niethammer,  Kriebstein.  213  *
ARBEITERJUBILÄUMSFONDS.  Derselbe  wurde  anläßlich  des  50jährigen  Bestehens
der  Firma  gegründet  und  beträgt  zurzeit  102  756,20  M.  Aus  den  Zinsen  desselben  erhalten
die  Witwen  der  Arbeiter  alljährlich  je  15  Zentner  Kohlen,  außerdem  Arbeiter  und
Arbeiterinnen  im  Alters-  und  Invaliditätsfalle  einen  Zuschuß  zur  reichsgesetzlichen  Rente,
der  nach  dem  Dienstalter  abgestuft,  bis  200  M.  p.  a.  steigt.
BEAMTEN  JUBILÄUMSFONDS.  Derselbe  wurde  ebenfalls  anläßlich  des  50  jährigen
Bestehens  der  Firma  gegründet  und  beträgt  zurzeit  110  525  M.;  aus  den  Zinsen  desselben
wird  derjenige  Teil  der  Angestelltenversicherung,  der  von  den  Beamten  zu  tragen  ist  (4  %
des  Gehaltes),  gedeckt.  Den  Beamten,  welche  ein  höheres  Gehalt  als  5000  M.  beziehen,
und  die  deshalb  nicht  versicherungspflichtig  sind,  werden  jährlich  320  M.  gutgeschrieben,
wovon  die  Hälfte  ebenfalls  vom  Jubiläumsfonds  getragen  wird.  Soweit  die  Zinsen  desselben ­
  nicht  zureichen,  wird  der  fehlende  Betrag  von  der  Firma  gedeckt.
Im  übrigen  gelten  noch  folgende  Bestimmungen:
1.  Arbeiter,  welche  länger  als  ein  Jahr  der  Firma  angehören,  erhalten  das  Schulgeld
für  ihre  Kinder.
2.  Arbeiter,  welche  10  Jahre  ununterbrochen  der  Firma  angehören,  erhalten  bei  der
Konfirmation  eines  Kindes  30  M.
3.  Gemäß  einer  von  Niethammer  am  Tage  der  Verheiratung  seiner  Tochter  gemachten
Stiftung  erhalten  Arbeiter  und  Arbeiterinnen,  welche  sich  verheiraten,  bei  der
kirchlichen  Einsegnung  eine  Traubibel.
4.  Verheiratete  Arbeiter,  welche  der  Reserve  oder  Landwehr  des  Reichsheeres  angehören, ­
  erhalten  im  Falle  der  Einberufung  zu  einer  Übung  während  der  Dauer
derselben  zwei  Drittel,  unverheiratete  ein  Sechstel  ihres  Lohnes.
5.  In  Krankheitsfällen  erhalten  alle  verheirateten  Arbeiter  und  Arbeiterinnen,
sowie  Witwer  und  Witwen  mit  schulpflichtigen  Kindern,  wenn  sie  schon  1  Jahr
der  Firma  angehören,  neben  dem  von  der  Krankenkasse  gewährten  Krankengelde ­
  (der  Hälfte  des  Lohnes)  noch  ein  Sechstel  ihres  Lohnes.
6.  Die  der  Firma  länger  als  ein  Jahr  angehörenden  Frauen  erhalten  im  Falle  eines
Wochenbettes  25  M.  unter  der  Voraussetzung,  daß  sie  wenigstens  4  Wochen
der  Arbeit  fern  bleiben.
7.  Beim  Tode  ihres  Ehegatten  erhalten  Arbeiter  und  Arbeiterinnen,  welche  mindestens ­
  1  Jahr  der  Firma  angehören,  zwei  Wochenlöhne,  beim  Tode  eines  Kindes
unter  14  Jahren  einen  Wochenlohn  als  Beitrag  zu  den  Beerdigungskosten.
8.  Beim  Tode  eines  Arbeiters  erhält  seine  Witwe  für  jedes  Kind  bis  zum  vollendeten
14.  Jahre  eine  Unterstützung  von  1  M.  pro  Woche.
9.  Feiertage,  welche  regelmäßig  in  die  Woche  fallen  (1.  Bußtag,  Karfreitag,  Ostermontag, ­
  Himmelfahrt,  Pfingstmontag,  2.  Bußtag),  und  Feiertage,  sofern  sie  in
die  Woche  fallen  (Neujahr,  Erscheinungsfest,  Reformationsfest,  1.  und  2.  Weihnachtsfeiertag), ­
  werden  den  in  den  Fabriken  Arbeitenden  wie  Arbeitstage  bezahlt.
10.  Die  länger  als  1  Jahr  der  Firma  angehörenden  verheirateten  bzw.  verwitweten
Arbeiter  erhalten  für  jedes  Kind  bis  zu  seinem  Austritt  aus  der  Schule  eine  Unterstützung ­
  von  wöchentlich  1  kg  Brot.  Diese  Unterstützung  wird  in  Marken  gewährt,
gegen  welche  bei  bestimmten  Bäckern  das  Brot  erhoben  wird.
Die  gesetzlich  zugunsten  der  Arbeiter  vorgeschriebenen  Ausgaben  betrugen  im  Jahre
1912  43376,12  M.,  die  freiwillig  geleisteten  Ausgaben  131  349,66  M.
        <pb n="290" />
        214

Emil  Kummerle,  Kammgarnspinnerei
zu  Brandenburg  a.  H.
(Mehr  als  700  Arbeiter  und  Arbeiterinnen.)
ARBEITER-UNTERSTÜTZUNGSFONDS.  Aus  verschiedenen  Anlässen  ist  ein  Arbeiter-Unterstützungsfonds ­
  in  Höhe  von  71  000  M.  gestiftet,  aus  dessen  Zinserträge  eine
Anzahl  ehemaliger,  arbeitsunfähig  gewordener  Arbeiter,  die  sich  durch  jahrelange  treue
Dienste  ausgezeichnet  haben,  durch  monatliche  Renten  bis  zu  65  M.  für  den  einzelnen
unterstützt  werden.  Ferner  erhalten  durch  Krankheit  oder  sonstige  unverschuldete  Schicksalsschläge ­
  unterstützungsbedürftig  gewordene  Arbeiter  und  Arbeiterinnen  angemessene
ZUWENDUNGEN,  die  im  Verein  mit  den  Rentengeldern  die  Summe  des  Zinsertrages
jedoch  weit  übersteigen  und  durch  einen  besonders  gewährten  Zuschuß  von  der  Firma
Deckung  finden.  Im  vergangenen  Jahre  hat  die  Firma  für  diese  Art  der  Fürsorge  rund
9000  M.  aufgewendet.
FABRIK-KRANKENKASSE.  Von  dem  Gedanken,  ihren  Mitgliedern  die  Wohltaten
der  Krankenversorgung  unmittelbar  zuteil  werden  zu  lassen,  ist  die  Gründung  der  eigenen
Fabrik-Krankenkasse  ausgegangen.
SPARVEREIN.  Als  eine  vorzügliche  Einrichtung  hat  sich  die  Gründung  eines  „Sparvereins“ ­
  für  alle  Arbeitnehmer  im  Dienste  der  Firma  erwiesen.  Der  Zweck  des  Vereins  ist
in  seinem  Namen  ausgedrückt,  und  um  das  Interesse  an  ihm  zu  fördern  und  zu  erhöhen,
trägt  die  Firma  zu  den  wöchentlich  zu  entrichtenden  und  zu  verzinsenden  Spareinlagen
durch  Zuschüsse  bei.  Die  angesammelten  Gelder  werden  mündelsicher  und  verzinslich
angelegt.
ERINNERUNGSGABEN,  GELDSPENDEN.  Bei  der  Firma  konnten  eine  Reihe  Angestellter, ­
  Meister,  Arbeiter  und  Arbeiterinnen  ihr  25jähriges  Jubiläum  feiern;  sie  wurden
dabei  teils  durch  wertvolle  Erinnerungsgaben,  teils  durch  angemessene  Geldspenden  ausgezeichnet. ­

SPEISESAAL,  ERFRISCHUNGEN.  Ein  mit  Rücksicht  auf  die  hygienischen  Anforderungen ­
  der  Neuzeit  erbauter  Speisesaal  gibt  den  in  der  Fabrik  Beschäftigten  Gelegenheit  zur
Benutzung  während  der  Ruhepausen.  Gute  und  billig  zu  kaufende  Erfrischungen  werden
zur  Erlangung  ihrer  Billigkeit  zum  Teil  von  der  Firma  selbst  hergestellt.  Etwaige  Überschüsse ­
  aus  der  Getränkekasse  kommen  dem  Unterstützungsfonds  zugute.
PARZELLEN.  Durch  ein  von  der  Firma  für  eine  sogenannte  Laubenkolonie  gepachtetes
Grundstück,  dessen  Parzellen  den  Arbeitern  gegen  ein  geringes  Pachtgeld  überlassen  sind,
ist  diesen  die  Selbstgewinnung  täglich  benötigter  Bodenerzeugnisse  ermöglicht.
SONNABENDSCHLUSS.  Auch  den  neuzeitlichen  Bestrebungen  nach  einem  möglichst
frühen  Sonnabendschluß  hat  die  Firma  Rechnung  getragen;  sie  schließt  Fabrik  und  Kontor
des  Sonnabends  um  2  Uhr.
        <pb n="291" />
        215*

Arbeiterwohnhäuser.

Heizbares  Eßzimmer.

J.  B.  Lacour  &amp;amp;  Co.,  G.  m.  b.  H.,
Markirch  i.  Eis.
Die  Firma,  die  am  Anfang  des  letzten  Jahrhunderts  gegründet  wurde,  und  die  vor
40  Jahren  die  Stückfärberei  von  wollenen  Herren-  und  Damenkleiderstoffen  im  Markircher
Tale  einführte,  hat  es  nicht  unterlassen,  für  das  Wohl  ihrer  Arbeiter  zu  sorgen.
UNTERSTÜTZUNGS-  UND  ALTERSKASSE.  So  wurde  am  1.  April  1894  eine  Unterstützungs-
  und  Alterskasse  von  Herrn  J.  B.  Lacours  Vater  gegründet.
Das  Grundkapital  wurde  durch  zwei  aufeinander  folgende  Stiftungen  gebildet.  Der
Kasse  fließt  außerdem  noch  ein  gewisser  Gewinnanteil  zu,  und  ist  das  Kapital  in  der  Firma
zu  4  %  Zinsen  deponiert.
Die  betreffende  Kasse  fungiert  ohne  Abzug  am  Arbeitslohn.  Sie  ist  durch  einen  von  den
Arbeitern  aus  ihrer  Mitte  gewählten  Ausschuß  verwaltet.
Sie  zahlt  eine  Rente  denjenigen  Arbeitern,  die  durch  Alter  oder  Krankheit  zur  Arbeit
unfähig  geworden  sind,  und  vervollständigt  den  Tagelohn,  d.  h.  die  Differenz  zwischen
bezogenem  Krankengeld  aus  der  Ortskrankenkasse  und  dem  vollen  Arbeitslohn,  im  Falle
von  vorübergehender  Krankheit.
An  verteilten  Renten  und  Krankengeldern  sind  bis  zum  1.  Januar  1913  47  000  M.
ausbezahlt  worden.
GEHEIZTE  ESSZIMMER.  Für  die  Bequemlichkeit  der  auswärtigen  Arbeiter,  die  ihr
Mittagsmahl  in  der  Fabrik  einnehmen,  hat  auch  die  Firma  gesorgt.  Sie  hat  luftige,  helle
und  geheizte  Eßzimmer,  mit  allem  Nötigen  ausgestattet,  eingerichtet.
ARBEITERWOHNUNGEN.  Auch  mit  dem  Bau  einer  Serie  sonniger  und  in  schönster
Lage  gelegener  Arbeiterwohnungen,  die  weiter  ausgedehnt  werden  soll,  ist  begonnen  worden.
Diese  Arbeiterwohnungen,  die  gegen  sehr  niedrige  Miete  abgegeben  werden,  haben  für
jede  Haushaltung  eigenen  Eintritt,  sind  mit  Gas  und  Wasserleitung  und  allem  hygienischen
Komfort  bedacht.
        <pb n="292" />
        2IÖ*

Julius  Lange,  Waltersdorf  b.  Zittau.
Mechanische  Webereien  für  Tischzeuge,  Handtücher  etc.
Für  diverse  mildtätige  Zwecke  stiftete  die  stille  Teilhaberin  der  Firma  Frau  verw.
Henriette  Lange  am  erstjährigen  Todestage  ihres  Gatten  io  ooo  M.,  ferner  stellte  sie  später
ein  Kapital  von  5000  M.  zur  Verfügung,  die  den  Grundstock  bilden  für  ein
HEIM,  welches  für  die  Kinder  der  Beamten  und  Arbeiterschaft  errichtet
werden  soll.  —  Weitere  10  000  M.  widmete  der  jetzige  Chef  der  Firma  der  Beamten-  und
Arbeiterschaft  gelegentlich  seines  50jährigen  Geschäftsjubiläums,  und  werden  die  Zinsen
dieser  Stiftungen  auf  Beschluß  eines  Ausschusses  von  Beamten  und  Arbeitern  jährlich  an
Hilfsbedürftige  unter  ihnen  verteilt.
GELDPRÄMIE.  Die  in  den  Betrieben  35  Jahre  und  länger  beschäftigten  19  Arbeiter
erhielten  außer  einer  behördlichen  Auszeichnung  für  Treue  in  der  Arbeit  auch  noch  eine
angemessene  Geldprämie  von  der  Firma.
BADEZELLEN.  Vor  kurzem  sind  auch  acht  Badezellen  hergerichtet,  in  denen  täglich
50  Wannenbäder  eventuell  mit  Dusche  verabreicht  werden  können.  Die  Zellen  sind  der
Neuzeit  entsprechend  und  komfortabel  eingerichtet,  und  die  sehr  rege  Benutzung  dieser
Bäder  zeigt,  daß  mit  Schaffung  derselben  einem  tatsächlich  vorhandenen  Bedürfnis  entsprochen ­
  worden  ist;  die  Bäder  werden  selbstverständlich  gratis  verabfolgt.
ARBEITERWOHNHÄUSER.  In  der  Zeit,  als  Wohnungen  hier  im  Orte  knapp  waren,
wurde  ein  großes  Terrain  angekauft  und  zunächst  mit  dem  Bau  von  vier  Arbeiterwohnhäusern ­
  begonnen  in  der  Absicht,  weitere  derartige  Häuser  zu  bauen,  sobald  sich  mehr
Bedarf  fühlbar  macht.  Die  Wohnungen  bestehen  in  drei  bewohnbaren  Räumen,  Bodenund
  Kellergelaß  und  sind  ausgestattet  mit  Wasserleitung  und  elektrischer  Beleuchtung.
Außerdem  steht  jeder  Familie  noch  ein  Stück  Gartenland  neben  dem  Hause  zur  Verfügung.
SOMMERURLAUB.  Endlich  sei  noch  erwähnt,  daß  einem  großen  Teile  der  Beamten
und  Arbeiter  einen  angemessenen  Sommerurlaub  zur  Erholung  erteilt  wird,  der  sich  je
nach  Alter  derselben  bis  auf  die  Dauer  von  14  Tagen  erstreckt;  Lohn  bzw.  Gehalt  wird  in
dieser  Zeit  ohne  Verkürzung  fortgewährt.
        <pb n="293" />
        217*

Arbeiterwohnhäuser.

Ed.  Löflund  &amp;amp;  Co.,  G.  m.  b.  H.,
Grunbach  a.  Rems  b.  Stuttgart.
Fabrik  medizinisch-diätetischer  Präparate.

In  Anbetracht  der  verhältnismäßig  kleinen  Arbeiterzahl  der  Firma  (25  männliche
und  16  weibliche)  ist  ein  Bedürfnis  für  eine  großzügig  organisierte  Wohlfahrtseinrichtung
nicht  vorhanden,  sondern  die  Fürsorge  für  die  Arbeiterfamilien  wird  mit  Rücksicht  auf  die
persönlichen  Verhältnisse  jedes  Arbeiters  von  Fall  zu  Fall  geregelt.
Erwähnt  mag  werden,  daß  auf  dem  Rathaus  in  Grunbach  eine  Stiftung  von  6000  M.
deponiert  ist,  deren  Zinsen  zugunsten  der
IN  NOTLAGE  GERATENEN  ARBEITERFAMILIEN  des  Betriebes  Verwendung  finden.
Außerdem  genießt  eine  Anzahl  Arbeiter  in  einem  solid  gebauten  freundlichen  Arbeiterwohnhaus ­

FREIE  WOHNUNG.  Ein  weiteres,  in  unserer  unmittelbaren  Nähe  gelegenes  Gebäude
mit  geräumigen  Wohnungen  haben  wir  erst  vor  einigen  Monaten  zu  dem  gleichen  Zweck
erworben.  —  Jedem  Inhaber  einer  Arbeiterwohnung  wird  ein  größeres  Stück  Gartenland
zum  Gemüsebau  unentgeltlich  zur  Verfügung  gestellt.  Diejenigen  verheirateten  Arbeiter,
welche  aus  besonderen  Gründen  im  Orte  wohnen,  erhalten  eine  vierteljährliche  Mietsentschädigung ­
  ausbezahlt.
Wenn  ein  Arbeiter  infolge  Altersbeschwerde,  Krankheit  usw.  dauernd  oder  längere
Zeit  erwerbsunfähig  ist,  so  ist  es  Gepflogenheit,  daß  demselben  eine
PENSION  zugesprochen  wird.
URLAUB.  Die  Gewährung  eines  Urlaubs  unter  Fortbezahlung  des  Lohnes  ist  geplant
und  wird  vom  nächsten  Jahr  ab  zur  Durchführung  gelangen.  Eine  Anzahl  Arbeiter  kann
eine  25-  bis  40jährige  Tätigkeit  in  unserer  Firma  aufweisen.
        <pb n="294" />
        21  8*

Ludw.  Loewe  &amp;amp;  Co.,  A.-G.,
Berlin  NW.  87.

Vortragssaal.

HYGIENE.  Schon  bei  Begründung  des  Unternehmens  wurde
als  eine  seiner  vornehmsten  Aufgaben  die  Fürsorge  für  Arbeiter
und  Beamte  ins  Auge  gefaßt.  Bei  der  Errichtung  des  jetzigen
an  der  Nordperipherie  Berlins  gelegenen  Werkes,  im  Jahre  1898,
bot  sich  reichlich  Platz  für  die  Schaffung  aller  Einrichtungen,
welche  die  moderne  Fabrikhygiene  kennt.
Vor  allem  wurde  beim  Bau  darauf  gesehen,  daß  Luft  und
Licht  überall  ungehindert  Zutritt  haben.  Die  Wände  —  zu  3 / 4  aus
Fenstern  bestehend  —  sorgen  für  Helligkeit  bei  Tag  in  weitgehendstem ­
  Maße.  Elektrisches  Bogenlicht  und  zahlreiche  Glühlampen ­
  erhellen  die  Räume  bei  Dunkelheit.
Wesentlich  für  die  Sauberkeit  der  Arbeitsstätten  ist  die  Anordnung ­
  besonderer  Ankleideräume  in  den  großen  und  luftigen
Kellern.  Hier  befinden  sich  auch  die  Waschgelegenheiten.  Für
jeden  Arbeiter  ist  ein  besonderer  Kleiderschrank  und  unmittelbar
davor  ein  Platz  an  der  Wascheinrichtung  vorgesehen.  Uber  jedem
Waschplatz  befindet  sich  ein  Rohrstutzen  für  angewärmtes
Wasser  im  Winter,  kaltes  im  Sommer.  Außer  diesen  Wascheinrichtungen ­
  sind  für  die  in  der  Schmiede  und  Gießerei  beschäftigten ­
  Arbeiter  Zellen  für  Brausebäder  eingerichtet.  Die  Reinigung  und  Instandhaltung
sowie  Desinfektion  der  Wasch-  und  Ankleideräume  erfolgt  durch  eigens  dafür  angestellte
Wärter.
Besonderes  Augenmerk  in  jeder  Hinsicht  wurde  auf  die  Beseitigung  von  Holz-  und
Kohlenstaub  sowie  des  beim  Schleifen  entstehenden  Schleifstaubs  gerichtet,  und  selbstverständlich ­
  wird  auf  Unfallverhütung,  z.  B.  durch  Abdeckung  gefährlicher ­
  Mechanismen  usw.  in  weitestem  Maße  Bedacht  genommen.
Die  Ar  beitszeit  ist,  den  Bedürfnissen  der  Großstadt  angepaßt,
für  die  Arbeiter  mit  Unständiger  Mittagspause  von  7—5V*  Uhr,
für  die  Beamten  mit  halbstündiger  Pause  von  8—4V2  Uhr.  Den
Arbeitern  stehen  Herde  zum  Abkochen,  bzw.  Wärmen  des  Mittagessens ­
  sowie  Speiseräume  zur  Verfügung,  den  Beamten  zu  mäßigen
Preisen  ein  warmes  Frühstück  in  den  Kasinoräumen.
SOZIALES.  Die  Fürsorge  der  Fabrikleitung  für  ihre  Arbeiter
und  Angestellten  kommt  außer  den  hygienischen  Maßnahmen

Zeichensaal  der  Lehrlingsschule. ­


Waschraum  für  die  Arbeiter
(Teilansicht).

ganz  besonders  in  folgenden  Einrichtungen  zum  Ausdruck.
Prämiierung  der  Arbeiter  für  wertvolle  Vorschläge,  zu  deren  Aufnahme  überall
in  der  Fabrik  Kästen  mit  Karten  angebracht  sind.  Allmonatlich  gelangen  etwa  200  Belohnungen ­
  zur  Auszahlung.
        <pb n="295" />
        Ludw.  Loewe  &amp;amp;  Co.,  A.-G.,  Berlin  NW.  87.

219*

Ludwig-  und  Isidor  Loewe-Stiftung,  deren  Zinsen  zu  Unterstützungen ­
  und  Renten  an  Beamte  und  Arbeiter  dienen.  Das  Kapital ­
  beträgt  zurzeit  917500  M.;  ferner  die  Fabrikkrankenkasse
(Zahlung  wöchentlicher  Unterstützung  sowie  Sterbegelder;  als  Zuschuß ­
  der  Firma  hierzu  dient  der  Zinsgenuß  von  25  000  M.).  Erkrankte ­
  Arbeiter  eh  ef  rauen  erhalten  in  ihrem  Hause  kostenlose  Pflege.
Einschränkung  des  Verbrauches  alkoholhaltiger  Getränke
durch  Verabreichung  von  Tee  zu  billigem  Preise.  Tageskonsum
ca.  4000  Halbliterflaschen.
Arbeiter  Sparverein:  Verzinsung  der  Spareinlagen  zum  vollen
Dividendenzinssatz  (im  letzten  Jahre  18%).
Eine  Arbeiter  bi  bl  iothek  dient  zur  Belehrung,  Anregung  und
Unterhaltung  der  Arbeiter  und  Meister.
Populäre  Vorträge,  Lehr  kurse  für  angehende  Meister,  und
staatlich  anerkannte  Lehrlingsschule,  geleitet  von  einem  Ingenieur ­
  und  16  Hilfskräften.  —  Sportverein  für  Lehrlinge,  Schulsparkasse ­
  und  Lehrlingsbibliothek.

Teeküche.

Sprechzimmer  des  Arztes.
        <pb n="296" />
        DIE  ARBEITERUNTERSTÜTZUNGSKASSE  verfügt  über  ein  derzeitiges  Vermögen  von
60  ooo  M.
DIE  BEAMTENPENSIONSKASSE  besitzt  ein  solches  von  52  000  M.  Außerdem  wurde
von  unserem  Herrn  Kommerzienrat  Joh.  Klein  die
„KLEIN-STIFTUNG“  gemacht,  deren  Fonds  in  Höhe  von  18  000  M.  zur  Ausbildung
von  Lehrlingen  Verwendung  findet.
BEAMTENWOHNHÄUSER.  An  sonstigen  Wohlfahrtseinrichtungen  verfügt  die  Firma
über  6  Beamtenwohnhäuser.

Maschinen-  und  Armaturen-Fabrik
vormals  Klein,  Schanzlin  &amp;amp;  Becker
Frankenthal  (Rheinpfalz).

.  .

Beamtenwohnhäuser.

Beamtenwohnhäuser.
        <pb n="297" />
        221

Mech.  Tricotweberei  Mattes  &amp;amp;  Lulj  A.  G.
Besigheim.
I.  LEISTUNGEN  DES  WOHLFAHRTSFONDS.  Der  Wohlfahrtsfonds  der  Firma  verfügt ­
  gegenwärtig  über  ein  Vermögen  von  iio  ooo  M.,  das  sich  zusammensetzt  aus  der  Max-Lutz-Stiftung
  im  Betrage  von  50  000  M.  (errichtet  vom  Mitbegründer  und  Direktor  der
Gesellschaft,  Herrn  Max  Lutz  sr.),  sowie  den  seitherigen  jährlichen  Zuweisungen  aus  dem
Reingewinn  der  Firma  im  Gesamtbetrag  von  60  000  M.  Die  Verwaltung  liegt  in  den
Händen  eines  aus  10  Personen  bestehenden  Ausschusses,  der  je  zur  Hälfte  von  den  Arbeitern
und  vom  Vorstand  der  Gesellschaft  gewählt  wird;  den  Vorsitz  führt  der  Direktor  der  Firma.
Der  Zinsertrag  des  Fondsvermögens  findet  folgende  Verwendung:
1.  zur  Beschaffung  von  Schulbüchern  und  allen  sonstigen  Lehrmitteln  für  die  Kinder
der  Arbeiter  und  Arbeiterinnen;
2.  zur  Bestreitung  der  Kosten  einer  Ferienkolonie  für  erholungsbedürftige  Kinder
der  Arbeiter  und  der  Arbeiterinnen.  Dieser  Kolonie  werden  alljährlich  30  Kinder
zugeteilt;  sie  ist  in  einem  Luftkurort  des  Mainhardter  Waldes  eingerichtet  und
zeitigt  gute  Erfolge,  was  besonders  von  den  Eltern  anerkannt  wird;
3.  zur  Unterstützung  der  Witwen  früherer  Arbeiter,  sowie  von  Arbeitern  und  Arbeiterinnen, ­
  die  sich  in  Notlage  befinden;
4.  zur  Bezahlung  der  Mobiliar-Feuerversicherungs-Prämien  für  alle  Arbeiter  und
Arbeiterinnen,  die  einen  eigenen  Hausstand  führen.  Dieser  Einrichtung  hat  es  bedurft, ­
  um  eine  große  Zahl  unserer  Arbeiter  des  Schutzes  der  Feuerversicherung  überhaupt ­
  erst  teilhaftig  werden  zu  lassen;
5.  zur  Ermöglichung  eines  Erholungsurlaubs  nach  längerer  Krankheit,  wobei  sämtliche ­
  Kosten  vom  Wohlfahrtsfonds  getragen  werden.
II.  LEISTUNGEN  DER  FIRMA  AUS  EIGENEN  MITTELN:  Seit  Bestehen  des  Gesetzes ­
  betr.  Invaliditäts-  und  Altersversicherung,  also  seit  dem  Jahre  1882,  werden  die
vollen  Beiträge  zu  dieser  Versicherung  von  der  Firma  getragen;  die  auf  die  Arbeiter  entfallende ­
  Hälfte  wird  also  nicht  eingezogen,  was  eine  Jahresausgabe  von  rund  2300  M.
bedeutet.
Seit  etwa  30  Jahren  wird  den  Arbeitern  und  Arbeiterinnen,  die  wenigstens  2  Jahre
ununterbrochen  bei  der  Firma  beschäftigt  sind,  am  Jahresschluß  eine  Prämie  gewährt.
Diese  Prämie  beläuft  sich  auf  einen  Durchschnittswochenlohn,  nebst  einer  Vergütung  von
1  M.  für  jedes  Dienstjahr;  die  Höchstprämie  beträgt  20  M.  und  wird  von  einer  großen  Zahl
von  Arbeitern  und  Arbeiterinnen  erreicht.  Im  letzten  Jahre  wurden  dafür  rund  7500  M.
bezahlt.
        <pb n="298" />
        222*  Mech.  Tricotweberei  Mattes  &amp;amp;  Lutz  A.  G.,  Besigheim.
Seit  ungefähr  20  Jahren  besteht  die  Einrichtung,  den  Arbeitern  und  Arbeiterinnen,  die
mindestens  7  Jahre  ununterbrochen  bei  der  Firma  beschäftigt  sind,  alljährlich  einen  zehntägigen ­
  Erholungsurlaub  zu  gewähren.  Dieser  Urlaub  wird  in  einem  Luftkurort  des  Schwarzwaldes ­
  verbracht,  wo  den  Teilnehmern  in  einem  guten  Gasthaus  vorzügliche  Verpflegung
geboten  wird.  Die  sämtlichen  Kosten  einschließlich  derjenigen  für  die  Hin-  und  Rückfahrt
trägt  die  Firma,  die  überdies  für  die  Urlaubszeit  den  vollen  Lohn  weiterbezahlt.  In  dem
Genuß  der  Ferien  sind  jetzt  etwa  50  Personen,  Männer,  Frauen  und  Mädchen;  die  Ausgaben
für  diese  Ferien  belaufen  sich  jährlich  auf  rund  3100  M.
Sodann  hat  die  Firma  auch  schon  seit  20  Jahren  ein  Konsumgeschäft  eingerichtet  und
gibt  darin  die  gangbarsten  Lebens-  und  Genußmittel,  -die  im  Großen  eingekauft  werden,  zu
Selbstkostenpreisen  ab.  Dies  bedeutet  besonders  für  die  verheirateten  Arbeiter  eine  ganz
erhebliche  Ersparnis,  die  in  manchen  Fällen  40—50  M.  jährlich  beträgt.  Die  Verwaltungskosten ­
  dieses  Konsumgeschäfts  betragen  im  Jahr  rund  1200  M.  und  werden  von  der  Firma
allein  getragen.  Außerdem  besorgt  die  Firma  für  ihre  Arbeiter  auch  noch  den  Großeinkauf
von  Kohlen,  Briketts  usw.,  ferner  von  Eiern  und  Kartoffeln,  und  auch  diese  Sachen  werden
zu  Einkaufspreisen  ohne  Aufschlag  abgegeben.
In  den  Wintermonaten  von  November  bis  einschließlich  März  erhalten  sämtliche  Arbeiter
und  Arbeiterinnen  morgens  vor  Beginn  der  Arbeit  unentgeltlich  in  reichlicher  Menge  Kaffee
mit  Milch  und  Zucker,  was  besonders  von  den  auswärts  wohnenden  Mädchen,  die  daheim
kein  warmes  Frühstück  zu  sich  nehmen,  als  große  Annehmlichkeit  geschätzt  wird.  Diese
Einrichtung  kostet  jährlich  rund  800  M.
Um  wiederholt  geäußerten  Wünschen  der  Arbeiter  zu  entsprechen  und  um  der  Antialkoholbewegung ­
  zu  folgen,  läßt  die  Firma  seit  einem  Jahr  in  eigenem  Betrieb  auch  Brauselimonaden ­
  mit  Fruchtsaft  herstellen  und  gibt  diese  Getränke  zu  Selbstkostenpreisen  ab.
Hauptsächlich  in  der  warmen  Jahreszeit  sind  die  Limonaden  stark  begehrt  und  werden  vor
allem  von  den  Mädchen  gern  gekauft.
In  den  Fabrikräumen  sind  in  geräumigen,  hellen  und  heizbaren  Zellen  Wannenbäder
eingerichtet,  die  von  den  Arbeitern  und  Arbeiterinnen  während  der  Arbeitszeit  völlig  kostenfrei ­
  benutzt  werden  dürfen.
Zur  zinsbringenden  Anlegung  auch  kleiner  Beträge  bietet  eine  Fabriksparkasse  Gelegenheit, ­
  die  allerdings  vorerst  nur  in  geringem  Maße  benutzt  wird.
Die  gesamten  Ausgaben  für  die  Wohlfahrtseinrichtungen  belaufen  sich  auf  etwa  15  000  M.,
d.  s.  bei  einem  Reingewinn  von  120  000  M.,  der  dem  Durchschnitt  der  letzten  Jahre  entspricht,
rund  12  Prozent  des  Jahreseinkommens  der  Gesellschaft.
Die  Firma  macht  die  Erfahrung,  daß  ihre  Wohlfahrtseinrichtungen  als  solche  anerkannt ­
  werden  und  daß  sie  auch  insofern  gute  Früchte  tragen,  als  sie  der  Firma  einen  gutgeschulten, ­
  seßhaften  Arbeiterstamm  erhalten.
        <pb n="299" />
        223*
Waffenfabrik  Mauser,  A.-G.,  Oberndorf
am  Neckar  (Württemberg).
Allgemein  bringen  es  die  Verhältnisse  in  der  Waffenindustrie  mit  sich,  daß  in  ihr  mehr
als  in  anderen  Fabrikbetrieben  Häufung  der  Arbeit  mit  ruhigen  Zeiten  wechselt,  daß  infolgedessen ­
  die  Zahl  der  beschäftigten  Arbeiter  große  Schwankungen  aufweist.  Große
Staatsaufträge  verlangen  meist  mit  Rücksicht  auf  den  Zweck:  schnelle  Neubewaffnung
einer  Armee,  kurze  Lieferzeit  und  damit  volle  Anspannung  des  Betriebes,  während  unmittelbar ­
  nach  ihrer  Erledigung  —  wenn  nicht  andere  Aufträge  vorliegen  —  aus  geschäftlichen ­
  Rücksichten  der  Betrieb  stark  eingeschränkt  werden  muß.  Hochbetrieb  und  Schwachbetrieb ­
  wechseln  daher  meist  mit  schroffen  Übergängen.  Dies  ergibt  ein  eigenartiges  Bild
in  der  Arbeiterbewegung,  ein  Zu-  und  Abströmen,  wie  es  aus  der  untenstehenden  graphischen ­
  Darstellung  ersichtlich  ist.
Bei  der  Waffenfabrik  Mauser  hat  sich  nun  durch  die  Notwendigkeit,  schnell  über  eine
Menge  geschulter  Arbeiter  verfügen,  von  diesen  aber  einen  großen  Teil  nach  Erledigung
des  Auftrages  wieder  entlassen  zu  müssen,  ein  eigenartiges  Verhältnis  zwischen  Arbeitgeber ­
  und  Arbeitnehmer  herausgebildet.  Dieses  ist  von  sozialer  Bedeutung  insofern,  als  es
die  scharfen  Forderungen  der  Industrie  mit  dem  Wohl  des  einzelnen  in  harmonische  Verbindung ­
  bringt  und  in  seinen  Wirkungen  denen  einer  ausgezeichneten
ARBEITSLOSENVERSICHERUNG,  also  eines  nicht  unwesentlichen  Teiles  der  Arbeiterfürsorge, ­
  gleichkommt.  Die  Arbeiterschaft  der  Fabrik  setzt  sich  aus  einem  Stamm  von
ständig  beschäftigten  Arbeitern  (etwa  1200  Köpfen)  und  einer  Art  von  Arbeiterreserve
zusammen,  die  zu  jenem  erforderlichenfalls  schnell  hinzutreten  kann.  Diese  Arbeiterreserve ­
  ist  (wie  auch  der  Stamm)  zum  Teil  in  Oberndorf  selbst,  zum  größeren  aber  in  der
näheren  Umgebung  ansässig.  Sie  geht  bei  Schwachbetrieb  ihren  gewöhnlichen  bürgerlichen ­
  Beschäftigungen  nach.  Zieht  man  militärische  Einrichtungen  zum  Vergleich  heran,
so  bildet  also  der  Stamm  von  Arbeitern  nebst  den  Meistern  und  den  Beamten  die  Offiziere,
Unteroffiziere  und  Kapitulanten  eines  Truppenteils,  während  der  andere  Teil,  zur  Reserve
entlassen,  jederzeit  seiner  Einberufung  gewärtig  ist.
Hierdurch  werden  für  den  größten  Teil  der  Arbeiter  die  sonst  empfindlich  wirkenden
Übergänge  zwischen  Arbeit  und  aufgezwungener  Ruhe  ausgeglichen.  Arbeitgeber  und
Arbeitnehmer  sind,  unabhängig  von  dem  Geschäftsgang  der  Fabrik,  zu  einem  Körper
verbunden,  und  dieser  Einrichtung  verdankt  die  Fabrik  zum  großen  Teil  ihren  patriarchalischen ­
  Charakter.  Solange  die  Fabrik  besteht,  hat  auch  niemals  eine  Arbeitseinstellung,
ein  Lohnstreik  oder  ähnliches  stattgefunden,  andererseits  hat  es  ihr  in  schwierigen  Zeiten
aber  auch  nie  an  Arbeitern  gemangelt.  Die  sich  hierin  äußernde  Zufriedenheit  der  Arbeiter
mit  dem  Arbeitgeber,  durch  die  das  beiderseitige  Interesse  nur  gefördert  wird,  hat  weiterhin
in  einer  ganzen  Anzahl  von  Wohlfahrts-  und  Fürsorgeeinrichtungen  eine  kräftige  Stütze
erhalten.  Zu  ihrer  Beurteilung  scheinen  einige  statistische  Angaben  unerläßlich.
Die  1872  gegründete  Waffenfabrik  besteht  aus  drei  in  sich  abgeschlossenen  und  örtlich
nicht  zusammenhängenden  Werken,  nämlich  dem  von  den  Brüdern  Mauser  1872  gebauten
„Oberen  Werk“,  der  1874  übernommenen  ehemaligen  Kgl.  Württ.  Gewehrfabrik,  dem
„Unteren  Werk“  und  dessen  1885  erfolgter  Erweiterung,  dem  „Äußeren  Werk“  (zusammen
24246  qm).  Bei  vollem  Betrieb  und  einer  Leistung  von  500  Gewehren  für  den  Tag  beschäftigen ­
  diese  Werke  insgesamt  33  Beamte,  58  Meister  und  ca.  2800  Arbeiter,  von
letzteren  beiden  das  Äußere  Werk  1100,  das  Untere  1100  und  das  Obere  600  Köpfe.
Greift  man  zur  Beurteilung  der  inneren  Verhältnisse  des  Arbeiterkörpers  der  Fabrik
das  Jahr  eines  Hochbetriebes:  1907  heraus,  so  wurden  in  diesem  außer  15  technischen
        <pb n="300" />
        Waffenfabrik  Mauser,  A.-G.,  Oberndorf  am  Neckar  (Württemberg).

224*

und  23  kaufmännischen  Beamten  im  ganzen  2770  Arbeiter  beschäftigt.  Von  diesen  waren
37.7  %  Berufsarbeiter,  20,3  %  Handwerker,  die  als  Maschinenarbeiter  verwendet  wurden,
36.8  %  Tagelöhner  und  3,2  %  Lehrlinge.  59  %  waren  unverheiratet,  41  %  verheiratet  mit
3463  Kindern,  von  denen  1052  der  Schulpflicht  genügt  hatten.  Von  den  Arbeitern  waren
ferner  706  =  25,4%  Hausbesitzer  mit  1086  Stück  Vieh,  618  Schweinen  und  3211  Morgen
(1012  ha  10  a)  Grundbesitz.  Die  Hausbesitzer  verteilen  sich  zum  größten  Teil  auf
die  Oberämter  Oberndorf  (313)  und  Sulz  (311),  die  übrigen  auf  die  Oberämter  Rottweil
(36),  Horb  (23),  Freudenstadt  (4)  und  Haigerloch.
Geht  man  nun  davon  aus,  daß  die  aus  einem  Ort  an  der  Bahn  Rottweil—Horb  in  einer
Entfernung  von  etwa  13  km  oder  aus  einem  etwa  7,5  km  von  Oberndorf  entfernt  stammenden ­
  Arbeiter  nachts  in  ihr  Heim  zurückkehrten,  so  befanden  sich  von  den  2770  Arbeitern
1907  rund  74%  in  dieser  Lage.  Dem  Alter  nach  zählten  770  Arbeiter  unter  20  Jahre,
1506  standen  im  Alter  von  21—40,  438  in  dem  von  41—60,  54  in  dem  von  61—70  Jahren,
2  zählten  über  70  Jahre.
Den  Arbeitern  dienen  nun  folgende  Wohlfahrtseinrichtungen  der  Fabrik:
WOHNHÄUSER.  9  Wohnhäuser  befinden  sich  zwischen  dem  Äußeren  und  Unteren
Werk,  ferner  dient  der  „Alte  Schwane“  und  ein  Gebäude  in  der  Mauserstraße  den  Wohnbedürfnissen
  der  Arbeiterschaft,  welcher  in  diesen  Häusern
22  Wohnungen  zu  2  Zimmer  zu  125  M.  für  das  Jahr
x 9  u  &amp;gt;&amp;gt;  3  &amp;gt;&amp;gt;  &amp;gt;&amp;gt;  160  ,,  ,,  ,,  ,,
8  yy  &amp;gt;)  4  &amp;gt;&amp;gt;  y&amp;gt;  l8 5  &amp;gt;&amp;gt;  &amp;gt;&amp;gt;  &amp;gt;&amp;gt;  &amp;gt;&amp;gt;
^  yy  yy  5  yy  yy  3^0  yy  yy  yy  yy
im  ganzen  also  50  Familienwohnungen  mit  138  Zimmern  zu  ermäßigten  Preisen  zur  Verfügung ­
  stehen.  Jede  Wohnung  hat  Küche,  Bodengelaß,  Kellerraum  und  Holzplatz,  jedes
Haus  ferner  eine  gemeinschaftliche  Waschküche.  Die  Kinder  gehen  in  Oberndorf  zur
Schule.  Diese  Wohnungen  sind  erklärlicherweise  von  den  Familien  der  Stammarbeiter
bezogen.
ARBEITERHERBERGE.  Für  die  ledigen  Arbeiter  hat  die  Fabrik  eine  Arbeiterherberge ­
  geschaffen.  Sie  bot  früher  500  Arbeitern  Unterkunft,  deren  Zahl  aber  mangels
genügender  Benützung  und  wegen  Einrichtung  einer  Badeanstalt  in  ihr  beschränkt  werden
mußte.  Die  Herberge  enthält  jetzt  51  Zimmer  mit  240  Betten  und  5  gemeinschaftliche
Waschräume.  Sie  hat  sich  bisher  als  ausreichend  erwiesen,  jedoch  ist  auch  Vorsorge  zur
Unterbringung  weiterer  Arbeiter  getroffen.
BADEANSTALT.  Die  unter  Aufsicht  eines  besonderen  Bademeisters  stehende,  bereits
erwähnte  Badeanstalt  enthält  13  Kabinen  für  Wannenbäder  und  eigene  Einrichtungen
für  unentgeltliche  Dampf-  und  medizinische  Bäder.  Eines  wie  starken  Zuspruchs  sich  diese
Einrichtung  erfreut,  mag  daraus  ersichtlich  sein,  daß  in  den  Jahren  1904—1911  im  ganzen
102  150  Bäder,  und  zwar  76  903  gewöhnliche  und  25  147  besondere  verabreicht  wurden,
so  daß  auf  das  Jahr  durchschnittlich  14  578  und  auf  den  Tag  48,5  Bäder  kommen.  Das
wachsende  Bedürfnis  der  Arbeiter  kennzeichnet  sich  in  der  Tatsache,  daß  sich  die  Inanspruchnahme ­
  in  steigenden  Prozentzahlen  zur  Arbeiterzahl  bewegt;  daß  die  Einrichtung  aber
        <pb n="301" />
        Waffenfabrik  Mauser,  A.-G.,  Oberndorf  am  Neckar  (Württemberg).

225*

andererseits  dem  Bedürfnis  genügt,  geht
daraus  hervor,  daß  ihre  Leistungsfähigkeit
nicht  voll  ausgenutzt  wird.

SPEISEANSTALT.  In  der  Arbeiterherberge ­
  befindet  sich  ferner  noch  die  von
der  Fabrik  unterhaltene  Speiseanstalt,  in  der
der  Mann  für  10  Pf.  Frühstück  (Kaffee
und  1  Brot),  für  30  Pf.  Mittagessen  (Fleisch
und  Gemüse,  für  40  Pf.  mit  Suppe)  und  für
25  Pf.  Abendessen  (Wurst  mit  Salat)  erhalten ­
  kann.  Die  Teilnehmerzahl  wechselt
je  nach  dem  Betrieb  stark.  Im  Vollbetrieb  Arbeiterwohnhäuser,
nehmen  bis  300  Mann  am  Essen  teil,
während  bei  eingeschränktem  Betrieb  durchschnittlich  etwa  188  Portionen  jeden  Tag
verabreicht  werden.  Auch  ihre  Leistungsfähigkeit  ist  bei  weitem  noch  nicht  ausgenutzt.
Erzielte  Überschüsse  kommen  wieder  der  Einrichtung  zugute.
Lange  vor  der  gesetzlichen  Regelung  der  Arbeiterfürsorge,  wie  sie  durch  die  Reichsversicherungsordnung ­
  seit  1912  und  durch  das  Versicherungsgesetz  für  Angestellte  von
1911  ihren  letzten  Ausdruck  erhalten  hat,  hat  die  Fabrik  ihre  Fürsorge  kranken,  invaliden
und  altersschwachen  Arbeitern  gewidmet  und  ebenso  auch  ihren  Beamten  eine  Pension
durch  folgende  Einrichtungen  sichergestellt:

ARBEITERPENSIONSKASSE.  Schon  seit  1873  besteht  eine  Arbeiterpensionskasse,
aus  der  zurzeit  78  männliche  und  130  weibliche  Personen  eine  feste  Rente  beziehen,  die
jährlich  im  ganzen  den  Betrag  von  32  700  M.  erreicht.  Zu  dieser  Kasse  tragen  die  Arbeiter
durch  Lohnabzüge  von  gegenwärtig  2  %  bei.  Die  Kasse  würde  aber  nicht  zu  hohen  Leistungen
befähigt  sein,  wenn  sie  nicht  durch  persönliche  Stiftungen  des  Mitbegründers  und  Generaldirektors ­
  der  Fabrik,  Geheimen  Kommerzienrats  Dr.-Ing.  h.  c.  Paul  von  Mauser  (bisher
54  747  M.),  und  der  Aktiengesellschaft  Waffenfabrik  Mauser  (bisher  60  000  M.)  dauernd
unterstützt  würde.  Das  Gesamtvermögen  beträgt  zurzeit  519  000  M.  Bis  1885,  also  bis
zum  Inkrafttreten  der  staatlichen  Krankenversicherung,  war  diese  Kasse  zugleich  auch
KRANKENKASSE.  Diese  ist  nun  abgetrennt  und  als  Fabrikkrankenkasse  selbständig
gemacht  worden.  Die  Leistungen  der  Arbeiterpensionskasse,  die  also  unabhängig  von
staatlichen  Renten  diesen  einen  Zuschuß  gibt,  werden  durch  einen  Arbeiterausschuß  von
12  Mann  unter  Vorsitz  eines  Mitgliedes  des  Vorstandes  der  Fabrik  bestimmt.  Den  Kassierer
bezahlt  die  Firma.  Besondere
SPRECHZIMMER  FÜR  ÄRZTE  in  der
Fabrik  sollen  den  Arbeitern  schnellen  und
unentgeltlichen  ärztlichen  Rat  sichern,
ebenso  ist  eine  allen  Anforderungen  der
Neuzeit  entsprechend  ausgestattete
UNFALLSTATION  mit  eigenem  ärztlichen ­
  Personal  in  der  Fabrik  eingerichtet
worden.
BEAMTENPENSIONSVERSICHERUNG.
Für  die  Beamten  besteht  eine  Beamtenpensionsversicherung ­
  seit  1905.  Sie  wurde
mit  rückwirkender  Kraft  bis  zu  12  Dienst
jahren  ausgestattet.  Die  Fabrik  übernahm
*iS

Arbeiterwohnhäuser.
        <pb n="302" />
        226*  Waffenfabrik  Mauser,  A.-G.,  Oberndorf  am  Neckar  (Württemberg).
dabei  die  vollen  Prämien  für  die  Rückdatierung  auf  ihre  Kosten.  Seit  dem  Gründungsjahr ­
  1905  ist  die  Prämienzahlung  derart  geregelt,  daß  die  Fabrik  etwas  über  die  Hälfte
der  Prämien,  die  Angestellten  den  Rest  tragen.
FABRIKFEUERWEHR.  Eine  eigene,  kurz  nach  Errichtung  der  Fabrik  gegründete
Fabrikfeuerwehr,  die  heute  als  besondere  Kompagnie  der  städtischen  Feuerwehr  angegliedert ­
  und  mit  den  neuesten  Lösch-  und  Rettungsgeräten  auf  Kosten  der  Firma  reichlich
ausgestattet  ist,  verleiht  der  Fabrik  wie  der  ganzen  Gemeinde  eine  erhöhte  Sicherheit  bei
Feuersgefahr.  Besondere  Anschlüsse  an  die  Turbinenanlagen  der  Fabrik  speisen  die  zahlreich ­
  vorhandenen  Hydranten  rasch  und  ausgiebig.
Schließlich  hat  die  Fürsorge  der  Fabrik  in  nicht  geringerem  Maße  der  der  Fabrik  anvertrauten ­
  Jugend  gegolten.  Seit  1890  bildet  sie  in  3jährigem  Zeitraum  14—16jährige
Lehrlinge  praktisch  aus,  während  zur  gleichen  Zeit  ihre  wissenschaftliche  Weiterbildung
durch  die  Oberndorfer  staatliche  Gewerbeschule  erfolgt.  Die  Ausbildung  schließt  mit  der
Gesellenprüfung  ab,  deren  Kosten  ebenfalls  die  Fabrik  trägt.  Die  Lehrlinge  erhalten  im
Anfang  80  Pf.,  steigend  bis  zu  2  M.  gegen  Ende  der  Lehrzeit  für  den  Tag,  wobei  auch  die
Zeit  des  staatlichen  Unterrichts  mitbezahlt  wird,  der  ausnahmslos  während  der  Arbeitszeit ­
  erteilt  wird.  Den  Lehrlingen  wird  keinerlei  Verpflichtung  auferlegt,  ihre  durch  die
Fabrik  erworbenen  Kenntnisse  späterhin  im  Dienste  von  dieser  zu  verwerten;  zunächst
treten  sie  im  Gegenteil  meist  aus  dem  Fabrikverbande  aus,  um  sich  anderweitig  weiter
auszubilden.  In  den  seltenen  Fällen,  wo  der  Lehrling  keine  Verwandten  in  Oberndorf  oder
in  dessen  Umgebung  besitzt,  wird  für  seine  Unterbringung  und  Beaufsichtigung  durch
die  Fabrik  Sorge  getragen.  Bisher  verdanken  458  Lehrlinge  dieser  ihnen  für  ihr  weiteres
Fortkommen  außerordentlich  förderliche  fachwissenschaftliche  Ausbildung.  Die  Teilnahme
an  diesen  Lehrlingsabteilungen  hat  sich  von  Jahr  zu  Jahr  ebenfalls  gesteigert.  So  wurden
1892  nur  27,  1897  66,  1909  82  Lehrlinge  ausgebildet,  während  ihre  Zahl  heute  126  beträgt.
        <pb n="303" />
        Mech.  Weberei  am  Mühlbach,
Augsburg-Pfersee.
ARBEITER-WOHNHÄUSER.  Um  den  Arbeitern  und  deren  Familien  gesunde  Wohnungen ­
  gegen  billige  Miete  abgeben  zu  können,  errichtete  die  Firma  auf  ihren  Grundstücken
an  der  Sedan-  und  Bannackerstraße  in  Pfersee  im  Sommer  1910  einen  Arbeiter-Wohnhäuser-Komplex,
  gemäß  den  beigegebenen  Abbildungen,  bestehend  aus  5  Häusern  mit
zusammen  36  Wohnungen  und  zwar
5  Wohnungen  ä  2  Zimmer
&amp;gt;&amp;gt;  )&amp;gt;  3  &amp;gt;&amp;gt;
5  ft  4  &amp;gt;&amp;gt;
Zu  jeder  Wohnung  gehört  Küche,  Keller  und  Bodenanteil.  Ein  Waschküchengebäude,
das  in  4  einzelne  Waschküchen  eingeteilt  ist,  steht  den  Mietern  zur  Verfügung,  ebenso  ein
Wäschetrockenplatz,  der  sich  vor  den  Waschküchen  befindet.  Sämtliche  Wohnungen
haben  laufendes  Wasser  in  den  Küchen,  sowie  Spülklosetts;  die  Wasserversorgung  geschieht
durch  ein  speziell  für  diesen  Zweck  errichtetes  automatisches  Motorpumpwerk.  Im  Hofraum, ­
  in  den  Treppenhäusern,  sowie  in  den  Küchen  befindet  sich  elektrisches  Licht,  das  für
die  Mieter  kostenlos  ist.

Arbeiterwohnhäuser  der  Mech.  Weberei  am  Mühlbach.
        <pb n="304" />
        228*

Mech.  Weberei  am  Mühlbach,  Augsburg-Pfersee.

Jedem  Mieter  ist  ein  Gartenanteil  von  durchschnittlich  30  qm  Größe  zugeteilt,  der
demselben  zur  unentgeltlichen  Nutznießung  überlassen  ist.
BADEGELEGENHEIT.  Sämtlichen  Arbeitern  der  Fabrik  ist  durch  ein  Abkommen
der  Firma  mit  einer  benachbarten  Badeanstalt  Gelegenheit  geboten,  gegen  Erlag  von  10  Pfg.
ein  warmes  Wannenbad  und  von  5  Pfg.  ein  Brausebad  mit  Wäsche  zu  erhalten;  die  Mehrkosten ­
  werden  von  der  Firma  bestritten.
KRANKENKASSE.  Die  Beiträge  der  Krankenkasse  sind  auf  4  y 2  %  des  wirklichen
Arbeitsverdienstes  festgesetzt;  die  Firma  hat  hiervon  statt  des  gesetzlichen  einen  Drittels,
freiwillig  die  Hälfte  der  Beiträge  übernommen.
UNTERSTÜTZUNGEN.  Die  Firma  schuf  ein  Arbeiter-Unterstützungs-Konto,  das  eine
ungefähre  Höhe  von  111000  M,  aufweist  und  ein  Beamten-Unterstützungs-Konto  mit
etwa  76  000  M.,  welche  ausschließlich  aus  Mitteln  der  Firma  dotiert  werden,  ohne  irgendwelche ­
  Beiträge  von  seiten  der  Angetellten  und  Arbeiter.  Hiervon  werden  unterstützungsbedürftigen ­
  Personen  Zuschüsse  gewährt,  teilweise  geschieht  dies  auch  in  Form  von  Pensionen. ­

FABRIKSPARKASSE.  Um  den  Angestellten  und  Arbeitern  Gelegenheit  zu  geben,
sich  eine  Sparpfennig  für  Fälle  der  Not  zurückzulegen,  schuf  die  Firma  eine  Fabriksparkasse,
bei  welcher  freiwillige  Einlagen  mit  4%  %  pro  Jahr  verzinst  werden.  Einlagen  in  die  Sparkasse ­
  können  bereits  von  1  Mark  an  erfolgen  und  werden  dieselben  auf  Wunsch  jederzeit
wieder  zurückbezahlt.
NÄHKURSE.  Zum  Zwecke  der  Fortbildung  im  Nähen  und  in  anderen  Handfertigkeiten
errichtete  die  Firma  vor  einigen  Jahren  Abendkurse  für  Arbeiterinnen  unter  Leitung  einer
geprüften  Lehrerin,  welche  von  einer  größeren  Anzahl  unserer  Arbeiterinnen  besucht  wurden.
Seit  kurzer  Zeit  vereinigten  wir  diese  Kurse  mit  den  von  hiesigen  Frauenvereinen  gegründeten
Nähabenden,  woran  wir  uns  mit  einem  regelmäßigen  größeren  jährlichen  Beitrag  beteiligen.
ARBEITERVEREIN.  In  der  Fabrik  besteht  ein  Arbeiterverein  (Werkverein),  dem
sich  etwa  die  Hälfte  der  Gesamtarbeiterschaft  angeschlossen  hat  und  deren  Prinzip  es  ist,
im  friedlichen  Einvernehmen  mit  dem  Arbeitgeber  zu  leben,  die  also  den  freien  Gewerkschaften
fern  stehen.  Der  Verein  hat  das  Bestreben  seinen  Mitgliedern  in  wirtschaftlicher  Hinsicht
Vorteile  zu  bieten  und  sie  in  jeder  Notlage  zu  unterstützen.  So  gewährt  er  durch  eine,  unabhängig ­
  von  der  Fabrikkrankenkasse  geschaffene  Krankenhilfskasse  deren  Mitgliedern
Krankengelder,  Wöchnerinnen-Unterstützungen  und  Sterbegelder,  wozu  sich  die  Firma
statutarisch  verpflichtet  hat,  ein  Drittel  der  Beiträge  zu  übernehmen.
Im  Falle  der  Bedürftigkeit  und  Würdigkeit  werden  Vereinsmitglieder  unterstützt,
bei  militärischen  Übungen,  bei  Verheiratung,  zum  Besuch  von  Ausstellungen  und  Fachschulen ­
  werden  Zuschüsse  geleistet,  im  Krankheitsfalle  wird  eine  Hauspflege  vermittelt.
Erstkomunikanten  der  Mitglieder  erhalten  Geschenke,  insbesondere  aber  werden  bei  der  alljährlich ­
  stattfindenden  Weihnachtsfeier  Familienangehörige  und  Kinder  reichlich  beschenkt. ­
  Durch  einen  Gesangverein,  der  aus  Vereinsmitgliedern  besteht,  wird  auch  die
Geselligkeit  gepflegt,  ebenso  besteht  eine  gut  ausgestattete  Vereinsbibliothek  zur  freien
Benutzung.
Um  den  Verein  in  die  Lage  zu  versetzen,  all  diese  Vorteile  seinen  Mitgliedern  bieten
zu  können,  gewährt  die  Firma  regelmäßig  größere  Zuwendungen  zum  Vereinsvermögen,
welche  den  hier  angeschlossenen  Arbeitern  zugute  kommen.
        <pb n="305" />
        Mechanische  Baumwoll-Spinn-  und  Weberei  Kempten.

Zuwendungen  an

die  Arbeiter

an  die
Beamten

Gesamtaufwendungen  für
Wohlfahrtszwecke

In  den  Jahren

Krankenkasse

Invalidenversicherung

Unfallversicherung ­

M.

Unterstütz.  -
u.  Pensionskasse ­


diverse
sonstige
Zwecke

Pensionsfonds ­


insgesamt
M.

davon
gesetzlich
M.

davon
freiwillig
M.

insgesamt
M.

davon
freiwillig  2 / s
M.

insgesamt
M.

davon
freiwillig  J / 2
M.

freiwillig
M.

freiwillig
M.

freiwillig
M.

1853  1884

445  596

445  596

—

—

—

8l  853

4  436

—

531  885

—

531  885

1885—1900

264  300

176  200

Il8  643

59  321

43  56o

348  Ol8

—

102  500

877  021

190  982

686  039

1901—1910

199  731

133  154

125  127

62  564

47  851

327  851

55  000

91  532

847  092

176  991

670  101

1911

21  726

14  484

12  066

6  033

4  9io

24  467

■—•

7  762

70  931

18  185

52  746

1912

23  206

15  470

16  915

8  457

4  494

23  423

5  000

8  072

81  110

20  688

60  422

1853—1912

=  60  Jahre

954  559

784  904

272  751

136  375

100  815

805  ÖI2

64  436

209  866

2  408  039

406  846

2  001  193

Durchschnitt

pro  Jahr

—

—

—

—

—

—

—

—

40  134

6  785

33  533

Wie  aus  obigem  ersichtlich,  sind  die  freiwilligen  Leistungen  seit  Gründung  des  Etablissements  für  Wohlfahrtszwecke ­
  zugunsten  der  Arbeiter  und  Angestellten  ganz  bedeutende.  Außerdem  besitzt  die  Aktiengesellschaft  eigene
Arbeiterhäuser.  Es  bestehen  ferner  —  unter  der  Leitung  von  katholischen  Ordensschwestern  —
i  Mädchen-  und  Ledigenheim,
i  Kinderbewahranstalt.

*

229
        <pb n="306" />
        Mechan.  Weberei
zu  Linden
Aktiengesellschaft.
Hannover  -Linden.

Säuglingsräume.

KINDERPFLE  GEAKSTALT.  Die
Firma  errichtete  im  Jahre  1873  eine
Kinderpflegeanstalt.
Tägliche  Frequenz  200  bis  250
Kinder  im  Alter  von  6  Wochen  bis
14  Jahren.

-»-Vr»-■



Arbeitssaal  für  schulpflichtige  Kinder.
        <pb n="307" />
        231*

Carl  Menzel  &amp;amp;  Söhne,
Glasfabrik  „Carlswerk“,  Lommatzsch  i.  S.
KÖNIG-FRIEDRICH-AUGUST-STIFTUNG.  Anläßlich  des  Besuchs  Sr.  Majestät  des
Königs  von  Sachsen  in  oben  genannter  Fabrik  wurde  von  dem  Inhaber  der  Firma,  Herrn  Karl
Menzel  sen.,  die  „König-Friedrich-August-Stiftung“  in  Höhe  von  io  ooo  M.  für  die  in  seiner
Fabrik  Beschäftigten  gegründet,  deren  Zinsen  dazu  bestimmt  sind,  halbjährlich  an  solche
bedürftige  Arbeiter  des  Lommatzscher  Werkes  verteilt  zu  werden,  welche  in  eine  unvorhergesehene ­
  Notlage  geraten  sind,  wofür  keine  Deckung  vorliegt  und  sie  das  Bestreiten  aus
eigenen  Mitteln  empfindlich  treffen  würde.  Diese  Stiftung  hat  bis  jetzt  schon  sehr  viel  Segen
gebracht  und  liegen  für  jedes  Halbjahr  3—4  Gesuche  solcher  Bittsteller  vor.

Familienwohnhäuser.

FAMILIENWOHNHÄUSER.  Aber  auch  in  anderer  Hinsicht  sucht  die  Fabrikleitung
den  bei  ihr  beschäftigten  Leuten  den  Aufenthalt  angenehm  zu  machen.  Wie  aus  den  Abbildungen ­
  ersichtlich  ist,  besitzt  die  Firma  in  Lommatzsch  6  einfache  und  2  doppelte  Familienwohnhäuser ­
  mit  67  Wohnungen  für  Glasmacher,  Glasmachergehilfen,  Glasstrecker  und
Glasschneider.  Diese  Leute  haben  alle  freie  Wohnung,  welche  je  nach  der  Beschäftigung
ihrer  Inhaber  aus  1—2  Stuben,  1—2  Kammern  und  Küche  besteht,  sämtlich  mit  Wasserleitung ­
  versehen  sind  und  in  schöner,  gesunder  und  freier  Lage  mit  hübschen  Gärtchen
liegen.
        <pb n="308" />
        Carl  Menzel  &amp;amp;  Söhne,  Glasfabrik  „Carlswerk“,  Lommatzsch  i.  Sa.

232*

Familienwohnhäuser.  Familienwohnhäuser.

EIGENE  BETRIEBSKRANKENKASSE.  Außerdem  besitzt  aber  auch  jedes  der  Werke
in  Lommatzsch  und  Bunzlau  eine  eigene  Betriebskrankenkasse.
Durch  solche  Einrichtungen  suchen  die  Inhaber  der  Firma  Carl  Menzel  &amp;amp;  Söhne
in  Lommatzsch  und  Bunzlau  das  gute  Einvernehmen  zwischen  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer ­
  immer  weiter  auszubauen  und  möchte  nur  gehofft  werden,  daß  dieses  recht
lange  in  der  alten  Weise  trotz  mehrfacher  äußerer  Anfeindungen  erhalten  bleibt.

Familienwohnhäuser  (von  der  Rückseite).
        <pb n="309" />
        233*

E.  Merck,  chemische  Fabrik,  Darmstadt.
Die  Mercksche  Fabrik  ist  eine  der  ältesten  chemischen  Fabriken  Deutschlands.  Sie
ging  aus  der  im  Jahre  1654  errichteten  Engel  -  Apotheke  in  Darmstadt  hervor,  die  1668
von  dem  Apotheker  Friedrich  Jakob  Merck  aus  Schweinfurt  erworben  wurde  und  seitdem
ununterbrochen  in  dem  Besitze  der  Familie  Merck  geblieben  ist.  Die  Fabrikgründung
durch  Heinrich  Emanuel  Merck  fällt  in  das  Jahr  1827.
An  der  bedeutenden  industriellen  Entwicklung  in  der  zweiten  Hälfte  und  besonders
zu  Ende  des  vorigen  Jahrhunderts  nahm  auch  die  Mercksche  Fabrik  teil.  Während  sie  beim
Tode  des  Gründers  im  Jahre  1855  noch  60  Angestellte  zählte,  betrug  die  Zahl  ihrer  Beamten
und  Arbeiter  im  Jahre  1900  bereits  1000.  Heute  beschäftigt  die  Firma  nahezu  2000  Personen,
darunter  über  400  Beamte.  Sie  hat  ihre'Handelsbeziehungen  inzwischen  über  die  ganze
Erde  ausgedehnt  und  in  außerdeutschen  und  überseeischen  Ländern  Zweighäuser  und
Niederlagen  errichtet.
In  den  Jahren  1902  bis  1904  wurden  die  Fabrikbetriebe,  die  damals  eine  Bodenfläche
von  ca.  8000  qm  bedeckten,  in  die  zwischen  Darmstadt  und  Arheilgen  neuerbaute  Fabrik
verlegt  und  mit  den  bis  dahin  getrennt  untergebrachten  Kontoren  und  Magazinen  vereinigt.
Die  neuen  Anlagen  mit  über  200  Einzelgebäuden  erstrecken  sich  über  ein  Gelände  von  mehr
als  300  000  qm.
Zurzeit  liegt  die  Leitung  des  Unternehmens  in  den  Händen  des  Geh.  Kommerzienrats
Dr.  phil.,  Dr.  med.  h.  c.  et  Dr.  ing.  h.  c.  Louis  Merck,  des  Medizinalrats  Dr.  phil.  Em.  Aug.
Merck  und  des  Dr.  phil.  et  Dr.  med.  h.  c.  Wilhelm  E.  Merck.
Gleich  anderen  industriellen  Betrieben  hat  die  Firma  E.  Merck  aus  eigenen  Mitteln
und  Stiftungen  der  Firmenteilhaber  Einrichtungen  zum  Wohle  ihrer  Angestellten  geschaffen,
die  über  die  gesetzlich  vorgeschriebenen  Aufwendungen  hinausgehen  und  vornehmlich  da  in
Kraft  treten,  wo  die  Leistungen  staatlicher  Einrichtungen  aufhören  oder  unzureichend  sind;
in  erster  Linie  also  auf  dem  Gebiete  der  Kranken-  und  Altersfürsorge.
BETRIEBSKRANKENKASSE.  Alle  nach  dem  Krankenversicherungsgesetz  versicherungspflichtigen ­
  Angestellten  sind  bei  der  Betriebskrankenkasse  der  Firma  versichert.  Die
Kasse  gewährt  ihren  Mitgliedern  weitgehendere  Leistungen  als  gesetzlich  gefordert  werden,
indem  sie  allen  erwerbsunfähigen  Angehörigen  (Ehefrauen,  Kindern,  Eltern,  Schwiegereltern, ­
  Geschwistern),  sofern  das  Kassenmitglied  als  deren  alleiniger  Ernährer  in  Betracht
kommt,  volle  Krankenunterstützung  auf  die  Dauer  von  13  Wochen  zuteil  werden  läßt.  Dadurch ­
  sind  sehr  erhebliche  Mehraufwendungen  der  Kasse  gegenüber  anderen  Krankenkassen
bedingt,  wie  aus  der  folgenden  nach  Mitteilungen  des  statistischen  Amts  bearbeiteten
Übersicht  hervorgeht.

Beiträge  und  Leistungen  pro  Kopf  der  Mitglieder:

Beiträge

Für  ärztl.
Behandlg.

Arzneiund

Heilmittel

Krankengelder ­


Kur-  und
Verpflg.

Summe

in  Proz.  der
Mitglieder-Beiträge


M.

M.

M.

M.

M.

M.

M.

Ortskr.-K.  i.  deutsch.Reich

19,08

5,44

3,69

10,41

3,64

23,18

121

Ortskr.-K.  i.  Gr.  Hessen  .

21,89

6,01

3U9

I3,H

3,35

25,66

117

Betr.-Kr.-K.  i.  dtsch.  Reich

2i,53

7,88

4,81

13,42

3,50

29,61

137

Betr.-Kr.-K.  i.  Gr.  Hessen

21,91

8,99

4,76

14,86

2,66

3U27

I42

E.  Merck

25,75

9,93

10,70

16,—

2,56

39U9

I42

Pro  Erkrankungstag  verausgabte  die  Merck  sehe  Betriebskrankenkasse  im  J  ahre  1911
3,90  M.  gegen  3,10  M.  aller  Kassen  im  deutschen  Reiche.  Die  Gesamtausgaben  der  Kasse
beliefen  sich  im  Jahre  1908  auf  49  874,63  M.  im  Jahre  1910  auf  54  119,69  M.
„  &amp;gt;,  I 9°9  ,,  55  794,37,,  „  „  U“  „  60218,76,,
        <pb n="310" />
        E.  Merck,  chemische  Fabrik,  Darmstadt.

234*

ARBEITERUNTERSTÜTZUNGS-  UND  PENSIONSKASSE.  Soweit  die  Betriebskrankenkasse ­
  die  Kosten  für  ärztlich  verordnete  Nähr-  und  Stärkungsmittel  sowie  für  die  Beschaffung ­
  von  künstlichen  Gliedern,  Zahngebissen,  Brillen  usw.,  ferner  die  Ausgaben  für  Krankentransporte ­
  oder  besondere  Pflege,  namentlich  auch  für  die  Krankenhauspflege  von  Arbeiterfrauen ­
  und  -Kindern  nicht  übernehmen  darf,  tritt  die  von  der  Firma  begründete  Arbeiterunterstützungs-
  und  Pensionskasse  helfend  ein.  Sie  zahlt  ausnahmsweise  auch  die  Konsultationsgebühren ­
  von  Ärzten,  die  nicht  mit  der  Krankenkasse  in  Verbindung  stehen.  Außerdem ­
  greift  sie  ein,  wenn  die  gesetzliche  Unterstützungsfrist  der  Krankenkasse  abgelaufen  ist.
Die  Familien  verheirateter,  im  Krankenhause  untergebrachter  Arbeiter,  deren  Krankenrente ­
  zum  Lebensunterhalte  nicht  ausreicht,  erhalten  von  der  Unterstützungskasse  besondere ­
  Unterstüzungen  in  der  Höhe  des  von  der  Krankenkasse  gezahlten  Krankengeldes,
so  daß  ihnen  also  der  volle  Betrag  des  Krankengeldes  zukommt.
Die  Leistungen  der  Unterstützungskasse  betrugen  in  den  Jahren  1908  24  905,49  M.,
1909  23  993,45  M.,  1910  24  965,74  M.,  1911  28  367,84  M.  Hierin  sind  einbegriffen  die
Gewährung  von  Pensionen  an  Arbeiter  und  Arbeiterwitwen,  sowie  von  Sterbegeldern.
Die  Pensionsfähigkeit  der  Arbeiter ­
  ist  vom  Dienstalter,  Führung ­
  und  Leistungen  abhängig;
desgleichen  die  Höhe  der  Pension,
die  sich  zwischen  15  M.  und  75  M.
pro  Monat  bewegt.  In  der  Regel
erhält  jeder  arbeitsunfähige  Arbeiter ­
  bei  einer  Dienstzeit  von
über  15  Jahren  außer  der  gesetzlichen ­
  Rente  einen  Ruhegehalt
seitens  der  Firma.
Stirbt  ein  Arbeiter  der  Firma,
der  der  alleinige  Ernährer  seiner
Familie  war,  so  erhalten  die  Hinterbliebenen ­
  neben  dem  von  der
Betriebskrankenkasse  zu  zahlenden ­
  Sterbegeld  ein  solches  von  der
Firma  im  Betrage  von  50  M.  Beim
Tode  eines  von  der  Firma  pensionierten ­
  Arbeiterinvaliden  wird  die
nach  dem  Sterbemonat  fällige
Monatspension  als  Sterbegeld  an
die  Angehörigen  ausgezahlt.
UNTERSTÜTZUNG  BEI  UNFÄLLEN. ­
  Zur  Unterstützung  bei
Unfällen  der  Arbeiter  trägt  die
Firma,  solange  die  Berufsgenossenschaft ­
  Unfallrente  noch  nicht
gewährt,  soviel  zum  Krankengelde
bei,  daß  4 /s  des  Lohnes,  je  nach
Lage  des  Falles,  auch  der  volle
Lohnbetrag  erreicht  wird.  Nach
denselben  Grundsätzen  wird  bei
Unterstützung  der  Angehörigen
von  Verunglückten,  die  im  Kran-Gebäude
  für  Krankenkassenverwaltung.  kenhause  untergebracht  sind,  ver-
        <pb n="311" />
        236*

E.  Merck,  chemische  Fabrik,  Darmstadt.

fahren.  Auch  in  diesem  Falle  kann  das  an  die  Familie  gezahlte  Krankengeld  zuzüglich
des  Zuschusses  der  Firma  dem  ganzen  Lohne  entsprechen.
Die  in  den  Fabrikbetrieben  beschäftigten  Beamten  werden  auf  Kosten  der  Firma  außer
bei  der  Berufsgenossenschaft  bei  einer  Privatgesellschaft  gegen  Unfall  versichert.
Es  wird  ihnen  dadurch  eine  Erhöhung  der  von  der  Berufsgenossenschaft  zu  beanspruchenden
Entschädigung  und  den  Hinterbliebenen  von  verheirateten  Beamten,  deren  Tod  durch
Unfall  erfolgt  ist,  eine  Entschädigung  in  Höhe  des  3  fachen  Aktivgehaltes  sichergestellt.  —
Beamte,  die  im  Dienste  der  Firma  auf  Reisen  gehen,  werden  von  ihr  besonders  versichert.
An  Prämien  für  Unfall-  und  Reiseversicherung  bei  Privatgesellschaften  zahlte  die  Firma
im  Jahre  1912  16  891,40  M.

Beamtenkasino,  dahinter  Kantine.

ARBEITERWITWEN-  UND  ARBEITERINNEN-PENSIONSKASSE.  Durch  eine  zum
Andenken  an  ihren  verstorbenen  Gatten,  den  Geh.  Kommerzienrat  Wilhelm  Merck  im
Jahre  1899  gemachte  Schenkung  von  100  000  M.  legte  Frau  Lina  Merck  geb.  Möller  den
Grundstock  zu  einer  Arbeiterwitwen-  und  Arbeiterinnen-Pensionskasse.  Das  Kapital  wird
von  der  Firma  Merck  zu  5  %  verzinst.  Zur  Verwaltung  der  Kasse  ist  ein  besonderer  Vorstand
berufen,  zu  dessen  Mitgliedern  2  gewählte  Arbeiter  gehören.  Bedingung  für  die  Pensionsgewährung ­
  an  Arbeiterwitwen  ist,  daß  der  Ehemann  mindestens  20  Jahre,  und  zwar  bis  zu
seinem  Tode  resp.  bis  zu  seiner  letzten  Krankheit  oder  bis  zum  Eintritt  seiner  dauernden
völligen  Erwerbsunfähigkeit  als  Arbeiter  bei  der  Firma  Merck  tätig  war  und  daß  die  Ehe  der
Witwe  mit  ihm  wenigstens  10  Jahre  lang  bestand.
Arbeiterinnen  kann  aus  der  Stiftung  eine  Pension  oder  ein  Zuschuß  zu  der  von  der
Firma  etwa  gezahlten  Pension  gewährt  werden,  wenn  sie  wenigstens  25  Jahre  in  den  Diensten
der  Firma  gewesen  sind.  Der  Vermögensstand  der  Kasse  betrug  am  31.  Dezember  1912
253  070,25  M.
        <pb n="312" />
        Speiseraum  II  im  Beamtenkasino.

E.  Merck,  chemische  Fabrik,  Darmstadt

Speiseraum  I  im  Beamtenkasino.
        <pb n="313" />
        238*

E.  Merck,  chemische  Fabrik,  Darmstadt.

Beim  Ableben  einer  Pensionsempfängerin  wird  deren  Angehörigen  oder  denjenigen
Personen,  die  das  Begräbnis  der  Verstorbenen  besorgen,  der  Betrag  einer  Monatspension
als  Sterbegeld  aus  der  Stiftung  gezahlt.
Ebenfalls  mit  einer  Stiftung  von  100  000  M.,  die  aus  gleichem  Anlaß  erfolgte,  begründete
Frau  Lina  Merck  geb.  Möller  die
BEAMTEN-PENSIONS-WITWEN-  UND  WAISENKASSE  der  Firma  Merck.  Durch
weitere  Schenkungen  der  einzelnen  Firmeninhaber,  sowie  durch  außerordentliche  jährliche
Zuwendungen  seitens  der  Firma  ist  das  Grundkapital  inzwischen  auf  550  000  M.  erhöht
worden.  Nach  dem  Inkrafttreten  der  staatlichen  Angestelltenversicherung  besteht  die  Kasse
als  sogenannte  Zulagekasse  weiter.

Kochküche  der  Arbeiterkantine.

Die  Beitragsleistungen  betragen  9  %  des  Gehaltes  der  Mitglieder,  wovon  diese  3  %  zu
zahlen  haben,  während  die  Firma  6  %  beisteuert.  Die  Pensionsberechtigung  beginnt  nach
5jähriger  Tätigkeit  bei  der  Firma  Merck;  die  Höhe  der  Pension  bewegt  sich  zwischen  25  %
und  50  %  des  Gehaltes.  Abgesehen  von  den  bereits  erworbenen  Rechten  der  Mitglieder
ergänzt  die  Kasse  deren  von  der  Reichsversicherung  zu  beanspruchende  Pension  bis  zu  50  %
des  Gehaltes.  Als  pensionsfähiges  Höchstgehalt  ist  ein  Jahresgehalt  von  4800  M.  festgesetzt.
Witwen  verstorbener  Kassenmitglieder  erhalten  40  %  derjenigen  Pension,  welche  das
Mitglied  bei  seinem  Tode  bezog,  bzw.  zu  beanspruchen  berechtigt  gewesen  wäre.  Außerdem
wird  für  2  Kinder  unter  17  Jahren  25  %,  zusammen  jedoch  nicht  mehr  als  50  %  des  Witwengeldes ­
  als  Erziehungsbeitrag  gezahlt.  Vollwaisen  wird  als  Erziehungsgeld  15  %  des  Ruhegehalts ­
  des  Vaters  gewährt.  Das  Vermögen  der  Kasse  beläuft  sich  zurzeit  auf  1366  000  M.
bei  einer  Mitgliederzahl  von  406.  Im  Jahre  1912  wurden  an  Pensionen  bezahlt  19  548,72  M.
MERCK-RIEGER-STIFTUNG.  Ein  Kapital  von  50  000  M.  stifteten  Medizinalrat  Dr.
E.  A.  Merck  und  Frau  Elisabeth  geb.  Rieger  am  x.  Januar  1912  mit  der  Bestimmung,  daß
        <pb n="314" />
        .

■  .  ■

harten

harten

Barten

harten

harten

Barten

harten

.b.^T  '

Arbeiterwohnkolonie.  (Architekt  Prof.  Pützer-Darmstadt.)
        <pb n="315" />
        E.  Merck,  chemische  Fabrik,  Darmstadt.

240*
die  Zinsen  dieser  „Merck-Rieger-Stiftung“  für  einen  Landaufenthalt  schwächlicher  oder
genesender  Kinder  von  Arbeitern  Verwendung  finden  sollen.
Außerhalb  der  Kranken-  und  Altersfürsorge  besteht  bei  der  Firma  Merck  noch  eine
Reihe  weiterer  Einrichtungen  zur  finanziellen  bzw.  materiellen  Unterstützung  ihrer  Angestellten ­
  und  deren  Angehörigen.
WÖCHNERINNENKASSE.  Aus  freiwilligen,  von  den  Inhabern  der  Firma  gestifteten
Mitteln  wird  eine  Wöchnerinnenkasse  unterhalten,  zum  Zwecke  einer  besonderen  Fürsorge
für  die  nicht  versicherten  Frauen  von  Arbeitern  in  den  ersten  10  Tagen  nach  der  Niederkunft.
Die  Fürsorge  tritt  ein,  wenn  der  betreffende  Arbeiter  wenigstens  seit  6  Monaten  bei  der
Firma  tätig  ist,  und  erstreckt  sich  vornehmlich  auf  die  Versorgung  mit  kräftiger  Nahrung,
die  Beschaffung  der  nötigen  Wäsche  usw.  Verbraucht  wurden  im  Jahre  1912  Naturalien
im  Werte  von  2000  M.  außer  der  Kost.
ARBEITERVORSCHUSSKASSE.  Weiterhin  stellt  die  Firma  die  Mittel  zur  Unterhaltung
einer  Arbeitervorschußkasse  zur  Verfügung.  Arbeiter,  die  nicht  weniger  als  1  Jahr  (Ausnahmen ­
  sind  jedoch  zulässig)  bei  der  Firma  beschäftigt  sind,  können  aus  dieser  Kasse  ohne
Bürgschaftstellung  zinsfreie  Darlehen  gegen  Tilgung  in  Form  kleiner,  wöchentlicher  Lohnabzüge ­
  (1—3  M.)  erhalten.  Die  Außenstände  der  Kasse  betragen  zurzeit  5500  M.
FREIWILLIGE  LOHNZAHLUNGEN  ohne  Gegenleistung  der  Arbeiter  erfolgen  aus
verschiedenen  Anlässen.  So  erhalten  Arbeiter  mit  mehr  als  5  jähriger  Tätigkeit  bei  der  Firma
an  Feiertagen,  die  nicht  auf  einen  Sonntag  fallen,  ihren  vollen  Lohn.  Der  volle  Lohn  wird
auch  bei  gelegentlichem  Ausfall  des  Dienstes  an  patriotischen  oder  anderen  Festtagen
gezahlt.  Die  zu  militärischen  Übungen  einberufenen  Arbeiter  erhalten  während  der
Zeit  der  Übung  V 3  ihres  Lohnes  als  Zulage  von  der  Firma.  —  Arbeitsversäumnisse  der  Arbeiter
infolge  Niederkunft  ihrer  Frauen,  schwerer  Erkrankungen  innerhalb  der  Familien,  Teilnahme ­
  an  Beerdigungen  werden  am  Lohn  nicht  oder  bei  Versäumnis  bis  zu  4  Tagen  nur  zu
2 / 5  in  Abzug  gebracht.

Arbeiterwohnhaus.  (Architekt  Prof.  Pützer.)
        <pb n="316" />
        E.  Merck,  chemische  Fabrik,  Darmstadt.

241*

*16

Arbeiterwohnhaus.  (Architekt  Prof.  Pützer.)
JUBILÄUMSGELDGESCHENKE.  Eine  25-  bzw.  40jährige  ununterbrochene  Tätigkeit ­
  von  Arbeitern  und  Beamten  erkennt  die  Firma  Merck  durch  Gewährung  von  Jubiläumsgeldgeschenken ­
  besonders  an.  Für  die  Arbeiter  betragen  sie

bei  25  jähriger  Dienstzeit  150  M.
bei  40  &amp;gt;&amp;gt;  &amp;gt;&amp;gt;  300  ,,

URLAUB.  Sämtliche  bei  der  Firma  angestellten  Beamten  erhalten  je  nach  dem  Dienstalter ­
  jährlich  einen  Urlaub  von  1—4  Wochen.  Den  Arbeitern  werden  bei  iojähriger  Dienstzeit ­
  jährlich  3  Tage,  bei  15jähriger  Dienstzeit  jährlich  6  Tage  Urlaub  bewilligt.
Mannigfache  Erleichterungen  sind  den  Angestellten  beim  Bezüge  von  Lebensmitteln,
Kohlen,  Fahrrädern  geboten.  Arzneimittel,  soweit  nicht  die  Krankenkasse  dafür  aufkommt,
können  zu  ermäßigten  Preisen  aus  der  Merck  sehen  Apotheke  entnommen  werden.
Mit  der  Neuerbauung  der  Fabrik  war  die  Möglichkeit  gegeben,  auch  die  bestehenden
sanitären  und  hygienischen  Einrichtungen  zu  vervollkommnen.  Es  wurden  in  erster  Linie
die  nötigen  Räumlichkeiten  zur  Einrichtung  einer  allen  Ansprüchen  genügenden
UNFALLSTATION  UND  POLIKLINIK  bereitgestellt.  Sie  umfassen  1  Wartezimmer,
1  Konsultationszimmer,  1  Operationszimmer  mit  Operationstisch,  1  Krankenzimmer  mit
Bett,  1  Badezimmer  mit  Badeeinrichtung  und  Wasserklosett.  Die  Ausstattung  ist  reichhaltig ­
  und  modernen  Anforderungen  entsprechend.  Außer  Warmwasseranlage,  Elektrisiermaschine, ­
  Sauerstoffapparat,  sind  Instrumente,  Sterilisationsapparate,  Verbandstoffe,  Verbandkästen ­
  und  Transportmittel  für  Kranke  und  Verletzte  ausreichend  vorhanden.
Zwecks  ambulatorischer  Behandlung  von  Beamten  und  Arbeitern  hält  ein  Arzt  täglich
Sprechstunden  in  der  Poliklinik  ab.  Unfallstation  bzw.  Poliklinik  wurden  im  Jahre  1912
in  10  237  Fällen  in  Anspruch  genommen.  Für  ärztliche  Hilfe,  Arzneimittel  und  Verbandstoffe ­
  wurden  im  letzten  Jahre  2000  M.  verausgabt.
        <pb n="317" />
        E.  Merck,  chemische  Fabrik,  Darmstadt.

242*

BADEGELEGENHEIT  ist  den  Arbeitern,  sowie  den  in  den  Fabrikbetrieben  und  Magazinen ­
  beschäftigten  Beamten  hinreichend  geboten.  Es  stehen  15  Zellen  für  Vollbäder  und
19  Zellen  für  Duschbäder  zur  Verfügung.  1  H
BEAMTENKASINO,  ARBEITERKANTINE.  Die  Lage  der  Fabrik  außerhalb  der  Stadt
Darmstadt  und  die  Einführung  der  englischen  Arbeitszeit  machten  es  notwendig,  den  Beamten ­
  die  Möglichkeit  der  Beköstigung  innerhalb  der  Fabrik  zu  bieten.  Ebenso  mußte
für  die  Verpflegung  der  teils  sehr  entfernt  wohnenden  Arbeiter  Fürsorge  getroffen  werden.
Zu  diesen  Zwecken  wurden  besondere  Gebäude  für  ein  Beamtenkasino,  sowie  für  eine
Arbeiterkantine  errichtet.
Das  Kasino  enthält  neben  den  entsprechenden  Küchen-  und  Vorratsräumen,  sowie  den
Wohnräumen  für  das  Dienstpersonal  zwei  größere  Restaurationssäle  und  mehrere  kleinere
Speisezimmer.  An  dem  Mittagstisch  nehmen  täglich  280—300  Personen  teil.  Die  Beamten
zahlen  pro  Gedeck  40  Pfg.  Die  Unterhaltung  des  Kasinos  erforderte  in  den  letzten  3  Jahren
einen  durchschnittlichen  Zuschuß  der  Firma  von  23  000  M.
Die  Arbeiterkantine  liefert  Mittagessen  und  Abendessen,  die  in  einer  mit  den  neusten
technischen  Einrichtungen  versehenen  Kochküche  zubereitet  werden.  In  Verbindung  mit
ihr  steht  eine  Kaffeeküche.  Zur  bequemeren  Verabfolgung  der  Speisen  ist  die  Küche  durch
Schaltervorrichtungen  direkt  mit  dem  großen  Speiseraum  der  Kantine  verbunden.
Für  das  Mittagessen  in  der  Kantine  zahlen  die  Arbeiter  20  Pfg.  im  Abonnement.  Es
nehmen  zurzeit  630—650  Personen  am  Mittagstische  teil.  Der  Zuschuß  der  Firma  zu  den
Aufwendungen  des  Kantine  belief  sich  in  den  Jahren  1910—1912  durchschnittlich  auf
22  000  M.
Den  nicht  am  Mittagstische  teilnehmenden  Arbeitern  stehen  in  den  Speiseräumen  der
Fabrikbetriebe  Kochapparate  zum  Wärmen  der  mitgebrachten  Eßwaren  zur  Verfügung.
Es  sind  in  der  Fabrik  54  derartige  Apparate  aufgestellt,  ihre  Benutzung  verursacht  der  Firma
einen  Kostenaufwand  von  6000  M.  pro  Jahr.
WOHNUNGSFÜRSORGE.  Auf  dem  Gebiete  der  Wohnungsfürsorge  ist  seit  Verlegung
der  Fabrik  ebenfalls  eine  ausgedehntere  Betätigung  geplant.  Es  besteht  das  Projekt  zur  Erbauung ­
  einer  Kolonie  von  200  Einfamilienhäusern  auf  einem  an  das  Fabrikterrain  angrenzenden ­
  Gelände  an  der  Frankfurterstraße.  Vorläufig  ist  in  nächster  Nähe  der  Fabrik  eine
Häuserkolonie  mit  insgesamt  36  Arbeiterwohnungen,  bestehend  aus  2—3  Zimmern  mit
Küche,  errichtet.  Die  wöchentlichen  Mietpreise  betragen  1,95  M.  bis  4,35  M.
JUNGGESELLENHEIM.  Ein  sogenanntes  Junggesellenheim  bietet  unverheirateten
und  verheirateten  Arbeitern,  die  nur  zum  Sonntag  ihren  Wohnort  aufsuchen,  Wohngelegenheit.
  Für  die  Benutzung  eines  Bettes,  eines  Waschtisches  und  eines  Schrankes,  sowie  für
Beleuchtung  und  Heizung  sind  75  Pfg.  pro  Woche  zu  entrichten.
UNTERHALTUNGSBIBLIOTHEK.  Aus  Anlaß  der  Feier  der  25jährigen  Tätigkeit
von  Geh.  Kommerzienrat  Dr.  L.  Merck  und  Medizinalrat  Dr.  E.  A.  Merck  in  der  Firma
stiftete  diese  die  Mittel  zur  Begründung  einer  Unterhaltungsbibliothek  für  Beamte  und  Arbeiter. ­
  Bei  der  Eröffnung  am  1.  Februar  19x0  betrug  der  Bücherbestand  2000  Bände.  Ergänzungen ­
  erfolgen  seitdem  regelmäßig  in  jedem  Jahre.  Im  Jahre  1912  belief  sich  die  Zahl
der  Ausleihungen  auf  13  180.
        <pb n="318" />
        *16*

Mechanische  Flachsspinnerei  Meyer  &amp;amp;  Co.,
Wiesenbad  in  Sachsen.

WOHNHÄUSER.  Es  bestehen
zurZeit  27  Beamten-  und  Arbeiterhäuser ­
  mit  insgesamt  157  Familienwohnungen, ­
  in  denen  gegenwärtig
142  Familien  mit  654  Köpfen  untergebracht ­
  sind.  An  Miete  wird  je
nach  Größe  der  Wohnungen  ein
mäßiger  Preis  (39  bis  78  M.  pro  Jahr)
berechnet.  In  einem
KINDERGARTEN  werden  etwa ­
  35  Kinder  von  Arbeitern  und
Beamten  in  der  Zeit  von  8  Uhr
früh  bis  6  Uhr  abends  vollständig
kostenlos  verpflegt  und  beköstigt.
SCHULGELDER  für  Kinder
von  Arbeitern  und  Beamten  trägt

Kolonie  I.

Kolonie  III.

die  Firma.  Des  Weiteren  ist  eine
TURNHALLE  erbaut  worden,
die  an  2  Wochentagen  von  einer
Männerriege  als  auch  von  einer
Mädchenriege  kostenfrei  benützt
wird.  An  die  Turnhalle  angebaut
ist  eine  kleine  Bühne  mit  erforderlichen ­
  Nebenräumen,  die  zu  jeder
Zeit  ebenfalls  kostenlos  benützt
werden  kann.  Eine
BIBLIOTHEK  ist  durch  Beihilfe ­
  der  Firma  für  die  Schule  am
Ort  eingerichtet  worden  und  wird

für  erzgebirgische  Verhältnisse
von  der  Arbeiterschaft  gut  frequentiert. ­

UNTERSTÜTZUNGSFONDS.
Es  besteht  ein  größerer  Unterstützungsfonds, ­
  aus  welchem  Arbeitern ­
  und  Beamten,  welche  eine
längere  Reihe  von  Jahren  bei  der
Firma  tätig  waren  und  arbeitsunfähig ­
  geworden  sind,  ein  Zuschuß ­
  zur  Reichsrente  gewährt
wird,  der  sich  in  seiner  Höhe  nach
der  Beschäftigungszeit  richtet.  Aus
demselben  Fonds  werden  auch  Witwen ­
  und  anderen  in  Not  geratenen
Personen  Unterstützungen  gewährt.

Kindergarten.
        <pb n="319" />
        245*

Seidenweberei  Michels  &amp;amp;  Ci!.,
Hoflieferanten  Ihrer  Majestät  der  Kaiserin  und  Königin,
Berlin,  Krefeld,  Nowawes.
Verwaltung  und  Verkauf:  Berlin  SW.  19.,  Leipziger  Str.  43/44.
Inhaber:  Fritz  Gugenheim,  Königlich  Preußischer  Kommerzienrat
und  Hans  Gugenheim.
Von  ihren  Anfängen  an  zeigt  sich  die  Entwicklungsgeschichte  des  Hauses  Michels  &amp;amp;Q?.
von  dem  Geiste  warmherziger,  sozialer  Fürsorge  durchweht.
Das  Unternehmen  konnte  noch  kaum  den  Kinderschuhen  entwachsen  sein,  als  Herr
Gugenheim  bereits  den  ersten  bedeutsamen  Schritt  unternahm,  um  den  Grundstein  zu
einer  großzügigen  Wohlfahrtseinrichtung  für  seine  Angestellten  zu  legen.  Es  war  dies
die  Errichtung  einer  allgemeinen
PENSIONSKASSE  ZUR  ALTERSVERSORGUNG  aller  Angestellten  des  Hauses.  Der
Grundstock  dieser  Pensionskasse  wurde  teils  aus  den  monatlichen  Beiträgen  des  Chefs
und  aus  den  Überschüssen  der  Hauskantine,  teils  aus  den  eingehenden  Ordnungsgeldern
und  aus  einem  kleinen  prozentualen  Anteile  vom  Einkommen  der  Angestellten  gebildet
und  wuchs  bald  zu  einem  ansehnlichen  Kapitale  an.  Aber  schon  wenige  Jahre  später
erfuhr  diese  erste  Einrichtung  eine  erheblich  weitere  Ausgestaltung  durch  eine  persönliche
Stiftung  des  Chefs,  die  unter  der  Bezeichnung
,,FRITZ-GUGENHEIM-STIFTUNG“  mit  einem  Kapitalaufwand  von  ioo  ooo  M.  und
mit  der  Bestimmung  ins  Leben  trat,  daß  ihre  Erträge  zur  Erhöhung  der  Pensionsgewährungen ­
  aus  dem  ersten  Fonds  zu  dienen  haben.  Diese  beiden  Kapitalerträge  bieten  die
Gewähr,  daß  allen  Angestellten  des  Berliner  Geschäftshauses  der  Firma  Michels  &amp;amp;  Ci!,
bei  plötzlich  eintretender  Invalidität  oder  bei  Arbeitsunfähigkeit  im  Alter  ein  Ruhegehalt
gewährt  werden  kann,  das  zur  Höhe  des  gehabten  Einkommens  und  zu  der  Anzahl  der
zurückgelegten  Dienstjahre  in  einem  angemessenen  Verhältnisse  steht.  So  mancher  Angestellte, ­
  der  in  den  verflossenen  Jahren  vorzeitig  durch  Krankheit  teilweise  oder  gänzlich
erwerbsunfähig  wurde,  hat  bereits  den  Segen  dieser  vortrefflichen  Einrichtung  für  sich
und  die  Seinen  erfahren  dürfen.
Eine  hochbedeutsame  Ergänzung  dieser  Fürsorgeeinrichtungen  für  Alter-  und  Erwerbsunfähigkeit ­
  bilden  die  mannigfachen  Wohlfahrtseinrichtungen,  welche  Herr  Gugenheim ­
  weiterhin  zur  Förderung  und  Pflege  der  Gesundheit,  der  Erholung  und  des  persönlichen ­
  Wohlergehens  seiner  Angestellten  getroffen  hat.  An  dieser  Stelle  verdient  in  erster
Reihe  eine  Schöpfung  erwähnt  zu  werden,  die  insbesondere  dem  Wohle  des  weiblichen
Personals  zu  dienen  bestimmt  ist  und  zwar  nicht  nur  den  weiblichen  Angestellten  des
Hauses  Michels  &amp;amp;  Ci?,  allein,  sondern  zugleich  allen  weiblichen  Angestellten  sämtlicher  ca.
300  Mitglieder  des  Verbandes  Berliner  Spezialgeschäfte.  Es  ist  dies  das
FERIENHEIM  des  Verbandes  für  weibliche  Angestellte  zu  Mellen  am  Mellensee.
Dieses  Ferienheim  verdankt  seine  Entstehung  der  persönlichen  Initiative  des  Herrn
        <pb n="320" />
        246*  Seidenweberei  Michels  &amp;amp;  &amp;amp;£.,  Berlin,  Krefeld,  Nowawes.
Gugenheim,  der  im  Verein  mit  Herrn  E.  S.  Fuerstenberg,  i.  Fa.  Albert  Rosenhain,  Berlin,  das
betreffende  Grundstück  käuflich  erwarb  und  dieses,  nebst  dem  Geschenk  eines  entsprechenden ­
  Baukapitals,  dem  Verbände  Berliner  Spezialgeschäfte  zum  Zwecke  der  Errichtung  jenes
Ferienheims  zinsfrei  zur  Verfügung  stellte.  Diese  Wohlfahrtseinrichtung  wird  seitens  der
weiblichen  Angestellten  ganz  außerordentlich  geschätzt,  weil  ihnen  damit,  unweit  Berlins,
unmittelbar  an  Wald  und  Wasser  gelegen,  für  ein  ganz  geringes  Geld  in  einem  villenartigen
Heim  ein  wundervoller  Ferienaufenthalt  geboten  wird.
Außer  dieser  Einrichtung  hat  Herr  Gugenheim  speziell  für  seine  eigenen  Angestellten ­
  noch  eine  Reihe  von  Sonderwohltaten  vorgesehen,  von  denen  hier  namentlich  die
folgenden  benannt  sein  mögen:
Die  regelmäßige  Gewährung  längerer  Sommerferien  für  sämtliche  Beamten
und  technischen  Angestellten  gegen  Fortzahlung  des  vollen  Gehalts.
Gewährung  freier  Unterkunft  und  Beköstigung  während  der  ganzen  Dauer
des  Ferienaufenthaltes  im  Verbandsheim  zu  Mellen  für  alle  weiblichen  Angestellten
des  Hauses,  die  in  diesem  Heim  ihre  Ferien  zuzubringen  wünschen.
Die  kostenfreie  Entsendung  erkrankter  oder  erholungsbedürftiger  Angestellten ­
  in  Heilanstalten,  Bäder  und  klimatische  Kurorte  bei  voller  Gehaltszahlung ­
  und  Bestreitung  der  gesamten  Kurkosten,  soweit  sie  selbst  dazu
nicht  in  der  Lage  sind.
DIE  BEWILLIGUNG  VON  TEUERUNGSZULAGEN  für  alle  Angestellte  bestimmter
Gehaltsklassen  und
DIE  GEWÄHRUNG  VON  URLAUB  UND  SUBVENTIONEN  AN  ANGESTELLTE  zum
Zwecke  von  Studienreisen  im  Interesse  ihrer  beruflichen  Fortbildung.
Als  eine  weitere,  sehr  nützliche  Einrichtung  für  die  Wohlfahrt  der  Angestellten  hat
sich  die  Begründung  der
,,MICHELSSCHEN  HAUSSPARKASSE“  erwiesen.  Diese  Einrichtung  gewährt  jedem
Angestellten  die  Möglichkeit,  auch  mit  dem  kleinsten  Scherflein  den  Grund  zu  einem  sicheren
Sparguthaben  zu  legen,  das  ihm  und  seiner  Familie  in  Fällen  äußerster  Not  als  willkommener ­
  Rückhalt  dienen  wird.  Als  ein  hervorstehender  Zug  dieser  Wohlfahrtskasse  ist  die
grundsätzliche  Begünstigung  gerade  der  kleinsten  Spareinlagen,  die  darin  ihren  Ausdruck
findet,  daß  Spareinlagen  unter  500  M.  mit  einem  Satze  von  6  %,  größere  Beträge  mit  5  %  p.  a.
verzinst  werden.
GEWINNBETEILIGUNG.  Neben  den  vorgenannten  Einrichtungen  darf  die  Gewinnbeteiligung ­
  der  kaufmännischen  Angestellten  als  ein  sehr  wichtiges  Glied  in  der  Kette
der  sozialen  Wohlfahrtseinrichtungen  dieses  Hauses  genannt  werden.  Jeder  im  Verkauf
tätige  Angestellte  ist  mit  einem  prozentual  bemessenen  Satze  an  dem  Gewinn  der  durch
ihn  bewirkten  Verkäufe  beteiligt,  wodurch  ihm  die  Gelegenheit  gegeben  wird,  sein  festes
Einkommen,  dessen  Festsetzung  völlig  unabhängig  von  dem  zu  erwartenden  Gewinnertrage ­
  geschieht,  durch  Entfaltung  von  Fleiß  und  Tüchtigkeit  nicht  unbeträchtlich  zu
erhöhen.
GEISTIGE  FÖRDERUNG  DER  ANGESTELLTEN.  Hand  in  Hand  mit  der  materiellen
Wohlfahrtsfürsorge  gehen  ferner  mancherlei  Einrichtungen,  welche  die  geistige  Förderung
der  Angestellten  zum  Gegenstand  haben  und  einen  versöhnlichen  Ausgleich  der  sozialen
Unterschiede,  die  zwischen  Chef  und  Angestellten  eines  großen  Geschäftshauses  liegen,  angelegentlichst ­
  pflegen.  An  erster  Stelle  sind  hier  die  monatlichen
DISKUSSIONSABENDE  des  Hauses  zu  nennen.  Der  Chef  des  Hauses  gibt  in  diesen
Versammlungen  seine  Wünsche  und  Absichten  kund  und  regt  auf  diese  Weise  seine  Angestellten ­
  zur  geistigen  Mitarbeit  an  der  Lösung  gegebener  geschäftlicher  Fragen  an.  Vom
        <pb n="321" />
        Seidenweberei  Michels  &amp;amp;  Ci£.,  Berlin,  Krefeld,  Nowawes.

247*

Speise-  und  Musiksaal.

Spielplatz.
        <pb n="322" />
        248*  Seidenweberei  Michels  &amp;amp;  Ci£.,  Berlin,  Krefeld,  Nowawes.

Fritz  Gugenheim.

jüngsten  Lehrling  und  Diener  bis  zum  ältesten  Angestellten  des  Hauses  hat  jeder  einzelne
in  diesen  Versammlungen  das  Recht,  seine  Ansichten  darzulegen  und  Vorschläge  zu  machen,
die  alsdann  zum  Gegenstand  einer  gemeinsamen  Aussprache  zwischen  Chef  und  Angestellten
gemacht  werden.  Es  liegt  auf  der  Hand,  daß  solche  Zusammenkünfte  nicht  nur  den  Gesichtskreis ­
  des  einzelnen  erweitern,  sondern  auch  dem  Talent  Gelegenheit  geben,  an  maßgebender ­
  Stelle  erkannt  und  gewürdigt  zu  werden.
Als  eine  andere  Einrichtung  mit  dem  Ziele  der  geistigen  Fortbildung  und  der  sozialen
Versöhnung  verdient  die  durch  Herrn  Gugenheim  begründete
HAUSZEITUNG  erwähnt  zu  werden.  Diese  monatlich  einmal  erscheinende  Zeitschrift
bildet  im  wahren  Sinne  des  Wortes  ein  enges  Bindeglied  zwischen  Chef  und  Angestellten
aller  Klassen.  Eine  nähere  Kennzeichnung  des  Geistes,  von  dem  diese  Einrichtung  getragen
ist,  läßt  sich  nicht  treffender  als  an  Hand  der  Worte  geben,  die  der  Seniorchef  des  Hauses
selbst  dieser  Zeitung  bei  ihrem  ersten  Erscheinen  zur  Einführung  und  zum  Geleit  mit  auf
den  Weg  gegeben  hat  und  die  wir  deshalb  als  Schlußstein  der  vorliegenden  Betrachtung
des  Hauses  Michels  &amp;amp;  Ci?.  nachstehend  originalgetreu  einfügen  möchten:

Do*  populäre
Leipziger.  E

Rote  Eckhau*'  CSerlln.  1
ke  Morkgrofemlroie  ML

MICHELS^
laus-Zeitung^®**

Erfchelnl  monatlich  einmal  Die  Zustellung  an
da*  Perfonal  erfolg!  koflenlo».  -  Jeder  Angeflelllr
(Kaufmonn.  Handwerker.  Schneiderin,  «de  Diener)

Begründer  und  Herausgeber
Fritz  Gugenheim
Königlich  Preußischer  Kommerzienrat
Inhaber  der  Firma:  Seidenhaus  Michels  &amp;amp;.Cie.

doKhon  eu  odrefheren.  |ede*  Dlatl  dar!  nur  einleltig
  befchrleben.  muh  deutlich  lesbar  und  mit
dem  Namen  de*  Elnfendcr*  verfchcn  fein

Nr.  1.

Mittwoch,  den  3.  April  1912.

Jahrg.  1.

Zur  Einführung.

D urch  die  bedeutende  Ausdehnung  des  Gefchäftcs  und  dir  dadurch  bedingte  erhebliche  Vergröberung ­
  des  Perlonais  ift  cs  mu  Ichon  länglt  nichl  mehr  möglich,  in  lo  regelmäßiger
Verbindung  mil  meinen  Angelteliten  zu  (ein.  wie  das  früher  der  Fall  war  Die  Diskuffionsabende.
die  damals  den  Weg  zur  regelmäßigen  Auslprache  zwischen  mir  und  dem  Perfonal  bildeten,  konnten
infolge  meines  häufigeren  Unwohlleins  nur  noch  (eilen  Itattfmden  Die  neuerdings  von  mu  eingeführten ­
  .Wochenberichte -  und  .Tageszeftel'  Ichufen  zwar  federn  im  Haufe  Tätigen  von  neuem
die  Möglichkeit,  mit  mir.  bezw  der  Gefchöftsleitung.  in  direkte  Verbindung  zu  treten  Aber  bei  den
mancherlei  interellantcn  Anregungen  die  diele  Berichte  zutogeförderten,  (teilte  Geh  bald  heraus,
daß  doch  eine  allgemeine  Auslprache  notwendig  sei
Ein  Mittel  hierzu  glaube  ich  nun  in  der  Begründung  der  .Michelslchen  Hauszcitung'  gefunden ­
  zu  haben  Hier  (ollen  die  neuen  Anregungen  zur  Diskuffion  gelteilt  werden  und  jedem
(oll  unbenommen  (ein.  (ich  zu  dielen  Dingen  zu  äußern  jeder  Angeltelite,  öb  Kaufmann  oder  Diener,
ob  Handwerker  oder  Lehrling,  ob  Verkäuferin  oder  Schneiderin,  (oll  hier  zu  Worte  kommen  können.
Das  grundlegende  Material  für  die  gedachte  Zeitung  (oll  durch  die  beftehende  Einrichtung
der  .Wochenberichte'  und  .Fragezettel'  gefchaffen  werden  Durch  fie  flehe  ich  mit  jedem  Angc-Öellten.
  vom  Abteilungschef  bis  zum  jüngften  Lehrling,  in  perfönlichcr  Berührung.  Wer  begründete
Anltände  zu  meiner  Kenntnis  bringen  will,  wer  Anregungen  oder  Vorlchläge  zu  machen  hat,  dem
ilt  hier  die  beite  Gelegenheit  dazu  gegeben  Diele  Berichte  dienen  mir  zugleich  als  Grundlage
für  mein  Urteil,  das  ich  mir  über  die  einzelnen  Angcftcllten  bilde.  Ich  entnehme  daraus  den  Grad
der  Liebe  zum  Beruf,  der  Intelligenz,  der  Fähigkeiten  und  auch  des  Charakters  der  Betreffenden,
alfo  den  Maßftab,  nach  welchem  ich  den  Einzelnen  bewerten  und  würdigen  kann.
Diele  Berichte  finden  jederzeit  meine  volle  Aufmerksamkeit  und  Würdigung.  Das  Urteil,
zu  welchem  ich  hierbei  auf  Grund  Ihrer  bisherigen  Berichte  gelangt  bin,  möchte  ich  kurz,  wie  folgt,
zufammenfalfen  :  Wohl  habe  ich  in  den  letzten  Monaten  auf  den  verlchiedenften  Seiten  zunehmendes
Intereffc  und  intenfiveres  Arbeiten  beobochteh  können,  aber  im  allgemeinen  bleibt  doch  noch  viel
zu  wünfehen  übrig.  Was  ich  vor  allem  rügen  muß,  Ift  die  unzulängliche  Einficht,  daß  nur  ein
freudiges  und  bereitwilliges  Handinhandarbeiten  Aller  eine  ordnungsmäßige  und  pünktliche  Erledigung
der  Gefdiäfte  gcwährlciften  kann.  Diele  Einficht  muß  das  Gemeingut  des  gesamten  Pcrfonals
werden,  und  namentlich  -  möge  cs  die  Aufgabe  der  fchon  lange  Jahre  im  Haufe  Tätigen  fein,  durch
gute  Beifpiele,  durch  Belehrung  und  Anweilung  auf  das  jüngere  Perfonal  in  diefem  Sinne  anregend
und  fördernd  einzuwirken.
So  möge  denn  die  hiermit  ins  Leben  tretende  .Michels’fche  Hauszcitung"  bei  jedem  Angeltelltcn
  die  Freude  an  der  Arbeit  fördern  und  fowohl  bei  dem  Chef,  wie  auch  bei  dem
Perfonal.  allgemeine  Befriedigung  in  der  Arbeit  auslöfen.
        <pb n="323" />
        249

Fr.  Möller,  G.  m.  b.  H.,  Gerberei,
Brackwede  (Westfalen).
Im  Jahre  1827  wurde  seitens  des  Herrn  Theodor  Adolph  Möller,  Besitzer  des  Kupferhammer ­
  bei  Brackwede,  die  Gerberei  in  kleinerem  Umfange  gegründet.
Im  Jahre  1844  ging  die  Gerberei  in  den  Besitz  des  Sohnes  des  oben  genannten  Herrn
Theodor  Adolph  Möller,  Herrn  Fr.  Möller,  bei  Änderung  der  Firma  in  Fr.  Möller  über.
Nachdem  späterhin  durch  Erbgang  die  Gerberei  in  den  Besitz  seiner  beiden  Söhne,
den  jetzigen  Geheimen  Kommerzienrat  Dr.  Karl  Möller  und  den  jetzigen  Herrn  Staatsminister ­
  von  Möller  übergegangen  war,  wurde  die  Gerberei  erweitert  und  als  neues  Fabrikat
Vacheleder  aufgenommen.
Im  Jahre  1901  trat  der  Sohn  des  Herrn  Staatsministers  v.  Möller,  Herr  Gerhard  v.  Möller,
als  Prokurist  in  die  Firma  Fr.  Möller,  die  inzwischen  in  eine  G.  m.  b.  H.  umgewandelt
war,  ein  und  wurde  im  Jahre  1903  alleiniger  Geschäftsführer  derselben.  Im  Jahre  1904
wurde  eine  Riemenfabrik  gebaut,  die  infolge  der  inzwischen  gemachten  bedeutenden  Erweiterungen ­
  zu  einer  der  größten  Deutschlands  zählt.
Im  Jahre  1906  begann  der  vollständige  Neubau  und  die  Einrichtung  der  alten  Lederfabrik ­
  zum  Großbetriebe.
KONSUMVEREIN.  Für  die  Arbeiter  und  Beamten  der  Firmen  K.  und  Th.  Möller  und
Fr.  Möller,  G.  m.  b.  H.  besteht  ein  Konsumverein.  Derselbe  wurde  schon  in  den  80  er  Jahren
errichtet  und  hat  sich  gut  entwickelt.  Inzwischen  trat  als  Hauptkonkurrenz  der  sozialdemokratische ­
  Konsumverein  auf,  welcher  in  der  Umgegend  von  Bielefeld  einige  20  Verkaufsstellen ­
  hat.  Die  Waren  werden  zu  einem  mäßigen  Preise  verkauft  und  der  sich  jährlich
ergebende  Gewinn  an  die  Mitglieder  verteilt.  Die  Gesellschafter  und  Geschäftsführer  der  beiden
oben  genannten  Firmen  haben  auf  einen  Gewinnanteil  zugunsten  der  übrigen  Mitglieder
verzichtet.  Die  Verwaltung  der  Konsumanstalt  liegt  in  den  Händen  der  Mitglieder.  Der
Vorstand  des  Konsumvereins  besteht  aus  6  Mitgliedern,  von  welchen  4  durch  die  Generalversammlung ­
  und  2  von  den  beiden  Firmen  K.  und  Th.  Möller  und  Fr.  Möller  gewählt
werden.  Der  Einkauf  der  Waren  findet  durch  den  Geschäftsführer  unter  Hinzuziehung
des  Vorstandes  und  der  Verkauf  der  Waren  durch  den  Geschäftsführer  statt.  In  den  letzten
Jahren  wurden  8—10%  Dividende  verteilt.
SPARKASSE.  Die  Schwesterfirma  K.  und  Th.  Möller  ist  im  Besitz  einer  Sparkasse
für  die  Angestellten,  welcher  auch  die  Angestellten  der  Firma  Fr.  Möller  ihre  Einlagen  zuweisen ­
  können.  Es  wird  jedoch  von  dieser  Einrichtung  wenig  Gebrauch  gemacht.
UNTERSTÜTZUNGSFONDS.  Die  Firma  Fr.  Möller  verfügt  außerdem  über  einen  Unterstützungsfonds, ­
  aus  welchem  allweihnachtlich  auf  Vorschlag  des  Arbeiterausschusses  den
bedürftigen  jetzigen  und  früheren  Werksangehörigen  oder  deren  Familienmitgliedern  Zuwendungen ­
  gemacht  werden.
Von  den  beiden  Gesellschaftern,  Herren  Staatsminister  von  Möller  und  Gerhard  von
Möller,  wird  der  Bau  von  Kleinwohnungen  geplant.  Es  soll  zu  diesem  Zweck  ein  gemeinnütziger ­
  Verein  gegründet  werden.  Mitglieder  können  diejenigen  werden,  welche  sich  auf
Grund  der  Rentengutsgesetzgebung  anbauen  wollen.  Die  beiden  oben  genannten  Gesellschafter ­
  beabsichtigen,  zu  diesem  Zwecke  Grundstücke  unentgeltlich  zur  Verfügung  zu
stellen.
        <pb n="324" />
        250*

Krefeld.

Heinr.  Müller  Johs.  Sohn,
Als  im  Jahre  1894  die  Firma  Heinr.  Müller  Johs.  Sohn  ihr  75  jähriges  Jubiläum  beging,
wurde  der  Grund  zu  einer
UNTERSTÜTZUNGSKASSE  FÜR  DAS  PERSONAL  und  die  Arbeiter  gelegt.  Die
erste  Kasse  wuchs  im  Laufe  der  nächsten  Jahre  durch  weitere  Zuwendungen  auf  150  000  M.
an,  und  es  wurde  über  die  Verwendung  der  Mittel  im  Jahre  1908  ein  neues  Statut  entworfen, ­
  das  in  der  Hauptsache  folgende  Bestimmungen  enthält:
Das  Kapital  darf  nicht  angegriffen  werden  und  nur  die  Zinsen  zur  Verteilung  kommen.
Die  Verzinsung  geschieht  mit  5%,  und  in  jedem  Jahre  muß  eine  genaue  Bilanzaufstellung
gemacht  werden.  Die  Inhaber  der  Firma  ernennen  vier  Personen  zu  einem  Vertrauensausschuß, ­
  worin  die  Firma  selbst  auch  eine  Stimme  hat.  Alle  Stimmen  sind  gleichberechtigt.
Die  zu  gewährenden  Unterstützungen  können  einmalige  oder  dauernde  sein,  je  nachdem
sie  sich  auf  Krankheiten,  Unterstützungen  oder  Pensionen  beziehen.  Reichen  in  einem
Jahre  die  Zinsen  zu  Pensionszahlungen  nicht  aus,  so  müssen  diese  entsprechend  gekürzt ­
  werden.  Andererseits  sind  die  Zinsen  in  Zeiten,  wo  sie  nicht  zu  Unterstützungen  usw.
verwandt  werden,  zum  Kapital  zu  schlagen.  Meldungen  für  Unterstützungen  können
bei  irgendeinem  Mitgliede  des  Ausschusses  gestellt  werden,  das  den  Fall  zu  untersuchen
und  die  Abstimmung  herbeizuführen  hat.  Berechtigt  zur  Unterstützung  sind  nur  solche
Arbeiter  und  Angestellte,  die  mindestens  1  Jahr  in  der  Firma  tätig  gewesen  sind.
Die  Dauer  der  Unterstützungskasse  ist  auf  die  Zeit  beschränkt,  während  der  der  Stifter
(damaliger  alleiniger  Inhaber  der  Firma)  noch  Teilhaber  der  Firma  Heinr.  Müller  Johs.
Sohn  ist,  jedoch  ist  vorgesehen,  daß  derjenige  Teil,  der  dem  Sohn  und  jetzigen  Mitinhaber
der  Firma  später  zum  Eigentum  zufällt,  für  dieselben  Zwecke  verwendet  werden  soll.  Auch
soll  nicht  sofort  nach  dem  Austritt  des  Stifters  aus  der  Firma  die  Verwendung  aus  der
Unterstützungskasse  auf  hören,  sondern  erst  15  Jahre  nachher,  nachdem  auch  der  größte
Teil  derjenigen  Angestellten  und  Arbeiter,  die  mit  dem  Stifter  zusammen  gearbeitet  haben,
ausgetreten  oder  gestorben  sein  werden.  Eine  Verwendung  des  Geldes  zu  irgendwelchen
anderen  Zwecken  ist  unzulässig.  Eine  neue  Kasse  in  ähnlicher  Weise  ist  durch  den  jetzigen
jüngeren  Mitinhaber  der  Firma  in  Bildung  begriffen  und  soll  allmählich  diese  jetzige
Kasse  ablösen.
Zweite  Kasse.  Da  es  sich  ausgewiesen  hat,  daß  die  Zinsen  der  ersten  Kasse  manchmal
nicht  ausreichten  oder  aber  die  nachgesuchten  Unterstützungen  nicht  in  den  Rahmen
der  ersten  Kasse  untergebracht  werden  konnten,  so  stiftete  der  jetzige  ältere  Inhaber  der
Firma  im  Jahre  1910  eine  zweite  Unterstützungskasse,  deren  Zinsen  in  ähnlicher  Weise
wie  bei  der  ersten  Kasse  zur  Verwendung  kommen  sollen,  wobei  aber  in  Notfällen  das
Kapital  angegriffen  werden  darf.  Da  bei  der  ersten  Kasse  der  Inhaber  der  Firma  sich  eine
gleiche  Stimmberechtigung  Vorbehalten  hatte  und  auch  die  Wahl  der  Ausschußmitglieder
in  sein  Belieben  gestellt  war,  so  erschien  es  ratsam,  bei  dieser  zweiten  kleineren  Kasse,  deren
Kapitalvermögen  25  000  M.  beträgt,  den  Angestellten  und  Arbeitern  alleiniges  Verfügungsrecht ­
  zu  geben,  damit  bei  den  Unterstützungsbedürftigen  nicht  das  Gefühl  aufkommen
sollte,  als  ob  der  Inhaber  das  Heft  in  der  Hand  behielte,  und  daß  Unterstützungen  gewährt
werden  können,  ohne  daß  sie  jedesmal  zur  Kenntnis  der  Inhaber  der  Firma  gelangen.
Auch  dieses  Kapital  ist  zu  5  %  Zinsen  angelegt.  Die  Verwaltung  der  Kasse  liegt  ausschließlich ­
  in  Händen  der  vier  Vertrauensleute,  die  ihren  Vorsitzenden  selbst  wählen.  Im
Falle  Unterstützungsanträge  von  einem  Ausschußmitgliede  selbst  gestellt  werden  sollten,
muß  dieses  sich  der  Stimme  enthalten.  Die  Rückziehung  von  bewilligten  Pensionen  ist
zulässig,  wenn  der  Ausschuß  sich  einstimmig  dafür  entscheidet.
        <pb n="325" />
        251*

München  Dachauer  Aktiengesellschaft
für  Maschinenpapierfabrikation  in  München.
Die  München  Dachauer  Aktiengesellschaft  für  Maschinenpapierfabrikation  in  München,
welche  73  Beamte  und  872  Arbeiter  beschäftigt,  bekundet  ihre  Fürsorge  für  Beamte,  Arbeiter  und
deren  Familien  durch  eine  Reihe  von  Wohlfahrtseinrichtungen,  die  hier  mit  verzeichnet  werden:
ARBEITERKRANKENKASSE.  Die  Arbeiterkrankenkasse  besitzt  gegenüber  den
gesetzlichen  Vorschriften  folgende  Mehrleistungen:  a)  Zahlung  des  Krankengeldes  für
alle  7  Tage  der  Woche  bei  Entrichtung  von  nur  6tägigen  Beiträgen;  b)  freie  Krankenund
  Krankenhauspflege  für  Familienangehörige;  c)  Zahlung  der  Hebammengebühren  für
Wöchnerinnen,  für  die  Mitglieder  selbst  und  auch  für  Ehefrauen  der  Kassenmitglieder
usw.;  d)  das  jährlich  erwachsende  Defizit  von  ca.  12  000—13  000  M.  wird  von  der  Firma
gedeckt,  so  daß  eine  Erhöhung  der  niederen  2proz.  Arbeiterbeiträge  nicht  nötig  ist.
ARBEITERPENSIONSKASSE.  Bei  der  seit  1871  bestehenden,  1885  reorganisierten
Arbeiterpensionskasse  werden  a)  die  1  proz.  Arbeiterbeiträge  von  der  Firma  durch  1  proz.
Lohnerhöhung  rückvergütet,  und  b)  deckt  die  Firma  außer  2  %  eigenem  Beitrag  das  jährliche ­
  Defizit  von  14  000—16  000  M.
BEAMTENPENSIONSVEREIN.  Der  am  12.  November  1887  gegründete  Beamten-Pensionsverein
  erhält  von  der  Firma  außer  der  ständigen  Beitragsleistung,  die  ebensoviel
beträgt  wie  die  von  den  Mitgliedern  selbst  eingezahlten  Beiträge,  jährlich  Extrazuschüsse
von  5000—10  000  M.  Dieser  Verein  wurde  am  31.  Dezember  1912  aufgelöst,  wobei  die
Firma  für  die  Beamten  unter  5000  M.  Einkommen,  deren  Eintritt  bei  der  reichsgesetzlichen
Angestelltenversicherung  am  1.  Januar  1913  erfolgen  mußte,  die  von  ihnen  seither  erworbenen
Ansprüche  und  Rechte  übernahm,  wohingegen  für  die  nicht  in  die  Reichsversicherung  aufgenommenen, ­
  höher  besoldeten  oder  über  60  J  ahre  alten  Beamten  der  Pensionsfonds  weiter  wirkt.
WOHNUNGSFÜRSORGE.  In  einer  großen  Anzahl  von  Häusern  besitzt  die  Firma
166  Wohnungen  für  Arbeiterfamilien  und  24  für  Beamtenfamilien,  nebst  abgeteilten  Gärten
zu  ihrer  Benützung,  sowie  auch  Wohnung  für  36  ledige  Arbeiter.
WOHLTÄTIGKEITSFONDS  mit  einem  Kapital  von  60  000  M.,  aus  deren  Zinsen
(2400  M.)  eine  Anzahl  bedürftiger  Arbeiter  oder  deren  Witwen  jährlich  unterstützt  werden.
WEINMANNSTIFTUNG  mit  einem  Vermögen  von  25  000  M.,  aus  deren  Zinsen  (1000  M.)
Kinder  der  Arbeiter  zwecks  Berufsausbildung  unterstützt  werden.
KLEINKINDERBEWAHRANSTALT.  Zuschuß  von  jährlich  ca.  3000  M.  an  die  Kleinkinderbewahranstalt ­
  in  Dachau  zugunsten  der  Kinder  der  Arbeiter.
BRAUSEBÄDER  in  Dachau  zur  allgemeinen  unentgeltlichen  Benutzung  und  in  den
Wohnhäusern  reichliche  andere  Badeeinrichtungen.
JUBILÄUMSGESCHENKE.  Angemessene  Jubiläumsgeschenke  für  25jährige  Dienstzeit ­
  bei  der  Firma  mit  Verleihung  eigener  Diplome.  —  Ferner  Verleihung  von  den  durch
die  Kgl.  Regierung  genehmigten  Verdienstmedaillen  (in  Silber  oder  Gold)  an  Arbeiter
und  Beamte  mit  langer  Dienstzeit  bzw.  Bestreitung  der  Kosten  hierfür  an  den  Bayerischen
Industriellen-Verein.
WEIHNACHTSGESCHENKE  an  das  Arbeiterpersonal  ca.  8000  M.  pro  Jahr.
GRATIFIKATIONEN  an  die  Beamten  je  nach  den  Erträgnissen  der  Aktiengesellschaft.
Humanitäre  Wohlfahrtseinrichtungen  werden  im  Interesse  der  Angestellten  und  Arbeiter
von  unserer  Firma  reichlich  unterstützt.
ARBEITERAUSSCHUSS.  Im  Sinne  des  §  134h  der  Gewerbeordnung  ist  für  die  Betriebe
ein  ständiger  Arbeiterausschuß,  bestehend  aus  den  von  den  Arbeitern  erwählten  Vorstandsmitgliedern ­
  unserer  Fabrik-Krankenkasse  und  der  Arbeiterpensionskasse,  aufgestellt,  dessen
Heranziehung  zur  Äußerung  und  Beratung  über  zuständige  Angelegenheiten  erfolgt.
Außer  der  gesetzlich  bestehenden  Vertretung  der  Arbeiter  bei  der  Krankenkasse  sind
die  Arbeiter  als  Vertreter  und  Vorstandsmitglieder  bei  der  Arbeiterpensionskasse  und  der
Weinmannstiftung  tätig.
        <pb n="326" />
        252*

H.  Mundlos  &amp;amp;  Co.,
Original-Victoria-Nähmaschinenfabrik.
Inhaber:  H.  Mundlos  &amp;amp;  R.  Arendt.
Magdeburg.
Von  jeher  ist  es  das  Bestreben  der  Firmeninhaber  gewesen,  einen  Stamm  guter  und
zuverlässiger  Arbeiter  heranzuziehen.  Deshalb  wird  auch  alles  getan,  um  der  Arbeiterschaft ­
  angenehme  Arbeiterstätten  zu  schaffen  und  die  Arbeit  in  jeder  Weise  zu  erleichtern.
Die  Anerkennung  für  die  langjährigen  treu  geleisteten  Dienste  bleibt  nicht  aus;  denn
bisher  wurden  jedem  Arbeiter  nach  einer  ununterbrochenen  25jährigen  Tätigkeit
als  Geschenk  eine  goldene  Uhr  nebst  Kette,  sowie  ein  Sparkassenbuch  über  einen
Betrag  von  500  M.  überreicht,  eine  Summe,  die  in  besonderen  Fällen  auch  auf  750  M.  und
1000  M.  erhöht  worden  ist.  Der  Gesamtbetrag  der  überreichten  Sparkassenbücher  allein
beläuft  sich  bis  jetzt  auf  21  750  M.
UNTERSTÜTZUNG  UND  BEIHILFE.  Wo  die  Bedürftigkeit  und  Not  es  erforderten,
da  wurde  auch  nicht  mit  Unterstützungen  und  Beihilfen  zurückgehalten,  und  sie  sind
regelmäßig  sowohl  an  Arbeiter  als  auch  an  Arbeiterwitwen  gezahlt  worden.  Seit  dem
Jahre  1905  wurden  für  derartige  regelmäßige  Unterstützungen  8500  M.  auf  gewendet.
UNTERSTÜTZUNGSKASSE.  Neuerdings  sind  diese  Unterstützungen  jedoch  in  festere
Formen  gekleidet  worden.  Durch  den  kürzlich  ins  Leben  gerufenen  Werkverein,  dem  ungefähr ­
  3 / 4  der  gesamten  Arbeiterschaft  angehören,  und  der  ein  friedliches  Zusammenarbeiten
der  Arbeitnehmer  mit  den  Arbeitgebern  anstrebt,  hat  sich  die  Firma  veranlaßt  gesehen,
diese  Bestrebungen  zu  fördern  und  in  jeder  Weise  zu  unterstützen.  Für  die  im  Werkverein ­
  geschaffene  Unterstützungskasse  gewährt  die  Firma  einen  jährlichen  Zuschuß
von  2000  M.,  die  für  besondere  Zuwendungen  bei  Krankheits-  und  Todesfällen
verwendet  werden  sollen.  Außerdem  ist  noch  der  neugegründeten  Krankenhilfskasse
ein  Garantiefonds  von  3000  M.  zur  Verfügung  gestellt.
MUNDLOS-ARENDT-STIFTUNG.  Neben  diese  Einrichtung  ist  aber  bald  eine  andere
gestellt  worden,  die  allen  in  der  Fabrik  Beschäftigten  zum  Nutzen  gereichen  soll.  Anläßlich ­
  des  50  jährigen  Geschäftsjubiläums  wurde  von  den  Inhabern  der  Firma,  Herrn  Heinrich ­
  Mundlos  sen.  und  Herrn  Stadtrat  Rudolph  Arendt,  ein  Betrag  in  Höhe  von  50  000  M.
gestiftet,  von  dessen  Zinsen  hilfsbedürftigen,  nicht  mehr  arbeitsfähigen  Beamten  und
Arbeitern  Unterstützungen  gewährt  werden  sollen;  diese  Stiftung  trägt  den  Namen  Mundlos-Arendt-Stiftung. ­
  Möge  sie  dazu  beitragen,  den  in  Not  geratenen  Angestellten
den  Lebensabend  zu  erleichtern.
        <pb n="327" />
        253*

Arbeitersiedlung  der  Fahrzeugwerke  Neckarsulm.

Neckarsulmer  Fahrzeugwerke  A.-G.,
Neckarsulm  (Württemberg).
Die  Werke  haben  für  die  sozialen  Bedürfnisse  ihrer  Arbeiter  und  Beamten  von  jeher
einen  guten  Sinn  und  weiten  Blick  gezeigt  und  so  wie  es  die  Verhältnisse  gestatteten,  in  die
Fonds  der  Wohlfahrtseinrichtungen  angemessene  Zuschüsse  fließen  lassen.
EINFAMILIEN-EIGENHEIME  MIT  GARTEN.  Bei  der  in  Neckarsulm  herrschenden
Wohnungsnot  haben  die  Werke  mit  Unterstützung  des  Staates  und  der  Stadtverwaltung  die
Errichtung  einer  Eigenheim-Kolonie  ins  Leben  gerufen,  zu  welchem  Zweck  bereits  über
30  000  qm  Areal  wenige  Minuten  von  der  Fabrik  entfernt  angekauft  worden  sind.
In  dem  Bebauungsplan  dieser  Kolonie  sind  Einfamilienhäuser  mit  einem  Vorgärtchen,
mit  anschließendem  Garten  von  etwa  300  qm  vorgesehen.  Das  Haus  mit  etwa  60  qm  Grundfläche ­
  erhält  im  Parterre  Wohnzimmer,  Küche  mit  anschließender  Wohnküche,  Waschund
  Spülraum,  im  Dachstock  Schlafzimmer,  sowie  ein  bis  zwei  anschließende  Kammern;
Keller,  Souterain,  Speicher  vervollständigen  die  Zubehöre.  Es  kann  ein  Anbau  zur  Haltung
von  Ziegen,  Schweinen  und  Hühnern  vorgesehen  werden.
Für  eine  Familie  ist  also  genügend  Raum  zum  angenehmen  Wohnen  im  eigenen  ringsum ­
  mit  Garten  umgebenen  Heim  geboten;  eine  kleine  Familie  kann  nach  Umständen  sogar
noch  ein  Zimmer  vermieten;  auch  ist  genügend  Gartenland  vorhanden,  um  die  für  den
Haushalt  nötigen  Gemüse  selbst  zu  erbauen.
Der  Herstellungswert  eines  solchen  Einfamilienhauses  einschließlich  Grund  und  Boden
sowie  Umzäunung  beläuft  sich  auf  etwa  6000  M.;  die  Häuser  können  von  soliden  und  tüchtigen ­
  Arbeitern  der  Werke  unter  der  Voraussetzung  eines  ständigen  Arbeitsverhältnisses  mit
der  Firma  zu  den  nachfolgenden  Bedingungen  erworben  werden:
Es  ist  eine  Anzahlung  von  Ve  des  Wertes  gleich  1000  M.  in  bar  zu  leisten;  nach  entsprechender ­
  Verständigung  kann  diese  Anzahlung  eventuell  auf  1 / 12 ,  gleich  500  M.,  reduziert
werden,  unter  wöchentlicher  Abtragung  der  restlichen  500  M.  in  einer  gewissen  Frist.
Der  Rest  von  5000  M.  wird  wie  folgt  abgetragen:
Jährliche  Verzinsung  von  4  y 2 %  aus  5000  M.  =  225  M.
wöchentliche  Abzahlung  von  1  M.  pro  Jahr  =  52  ,,
so  daß  also  insgesamt  jährlich  277  M.

zu  bezahlen  sind.
        <pb n="328" />
        254*

Neckarsulmer  Fahrzeugwerke  A.-G.,  Neckarsulm.

Von  dieser  Summe  wird  als  Abtragung  auf  das  Haus  verwendet:
i  %  aus  der  jährlichen  Verzinsung  aus  5000  M.  =  50  M.
freiwilliger  Beitrag  der  Fahrzeugwerke  1  %  aus  5000  M.  =  50  ,,
wöchentliche  Abzahlung  von  1  M.  =  52  ,,

152  M.
125  „
45  „

170  M.,

so  daß  als  jährlicher  Mietbetrag  eine  Summe  von
resultiert.  Rechnet  man  dazu  4%%  aus  1000  M.  Anzahlung
so  ist  also  der  jährliche  Gesamtaufwand  an  Miete
während  nach  33  Jahren  das  Haus  vollständig  abbezahlt  ist.
Berücksichtigt  man,  daß  die  Miete  für  eine  derartige  Wohnung  in  Neckarsulm  in  einer
nicht  bevorzugten  Lage  mindestens  280  M.,  also  uo  M.  mehr  kostet,  daß  man  dabei  noch
seinen  etwa  300  qm  großen  Garten  zum  Bebauen  des  Küchenbedarfes  zur  Verfügung  hat,
daß  man  auf  seiner  eigenen  Scholle  und  in  seinem  eigenen  Heim  unbekümmert  von  den
Unannehmlichkeiten  der  Mietskasernen  sich  befindet,  daß  man
abgeschlossen  von  seinen  Nachbarn  und  nach  allen  Seiten  umjf"
  geben  von  gesunder  Luft  und  dem  Grün  der  Gärten  in  Ruhe
und  Ungestörtheit  leben  kann,  so  wird  man  den  Wert  eines  solchen ­
  Unternehmens
schätzen.
Von  den  Arbeitern
der  Fahrzeugwerke
wohnen  etwa  800  in
50  Ortschaften  zerstreut ­
  außerhalb  Nekkarsulms
  und  zwar
bis  zu  30  km  Entfernung, ­
  so  daß  manche
3—4  Stunden  täglich
auf  dem  Weg  und  auf
der  Eisenbahn  zubringen ­
  müssen.  Was
es  für  die  Gesundheit
und  Leistungsfähigkeit ­
  des  Arbeiters  be-Arbeitersiedlung

  der  Fahrzeugwerke ­
  Neckarsulm.Lageplan.

M-  I  1  H-h

Arbeitersiedlung  der  Fahrzeugwerke  Neckarsulm.
Grundriß  zu  einem  Einfamilienhaus.

deutet,  diese  unproduktive  Mühe  von  sich  abzuwälzen  und  die  allerdings  manchmal  aus
berechtigten  familiären,  häufig  aber  auch  aus  nebensächlichen  Gründen  weit  abgelegene
Wohnung  mit  einer  nähergelegenen  nur  einige  Minuten  von  der  Arbeitsstätte  entfernten,
wahrscheinlich  gesünderen  und  auf  die  ins  Werk  gesetzte  Art  billigeren  Heimstätte  zu  vertauschen, ­
  wird  jedermann  klar  sein.
Mit  diesem  für  den  Arbeiter  in  sozialer  wie  in  finanzieller  Hinsicht  ebenso  bedeutsamen
Unternehmen  erhofft  daher  die  Direktion  eine  Besserung  der  Qualitätsarbeit  durch  Wegfall
der  weiten  Wege  und  bei  Betriebserweiterungen  eine  Erleichterung  in  dem  Heranziehen
neuer  Arbeitskräfte.
Diese  Eigenheim-Kolonie  ist  an  der  Bahnlinie  Neckarsulm—Kochendorf  auf  erhöhtem
freien  Felde  wenige  Minuten  von  der  Fabrik  in  der  Nähe  eines  Waldes  gelegen,  mit  schöner
Aussicht  auf  das  Neckartal  und  die  nahegelegenen  Weinberge.
Ein  Situationsplan  zeigt  die  vorgesehene  Bebauung  dieses  Eigenheim-Viertels,  ein  weiterer ­
  Plan  den  Aufriß  der  Einfamilienhäuser,  sowie  die  Gesamtansicht.
KANTINE.  Die  Kantine  der  Werke  ist  eine  der  ältesten  Wohlfahrtseinrichtungen  der
Firma  und  geräumig  genug,  um  den  vielen  auswärts  wohnenden  Arbeitern  eine  gute
        <pb n="329" />
        Neckarsulmer  Fahrzeugwerke  A.-G.,  Neckarsulm.

255*

Kantine.

Gelegenheit  zu  bieten,  ihre  Mittagspause ­
  in  einem  behaglichen  Raum
zu  verbringen  und  gleichzeitig  ihre
Bedürfnisse  zu  billigen  Preisen  zu
decken,  da  auf  die  Auswahl  nur
guter  Qualitäten  der  Speisen  und
Getränke  Wert  gelegt  und  solche
annähernd  zu  Selbstkosten  abgegeben ­
  werden.  Die  Kantine  bietet
einigen  hundert  Leuten  Platz  und
ist  zur  erlaubten  Zeit  stets  voll  besetzt. ­
  Der  nach  Abschreibung  der
Einrichtungs-Gegenstände  und  Arbeitslöhne ­
  für  das  Personal  verbleibende ­
  Gewinn  wird  dem  Fonds
der  Krankenkasse  zugeführt.
ZWEI  UNTERSTANDSSCHUPPEN ­
  für  mehrere  hundert  Fahrräder, ­
  teilweise  auch  Motorräder,  Platz  bietend,  legen  Zeugnis  von  den  vielen  auswärtigen
Arbeitern  ab;  aus  annähernd  50  Ortschaften  in  näherer  und  weiterer  Umgebung,  oft  bis
zu  30  km  Entfernung,  strömen  die  Leute  des  morgens  zur  Arbeitsstätte  herbei.
TEEKÜCHE.  Um  den  Arbeitern  die  Wohltat  eines  warmen  Getränkes  besonders  in
der  kalten  Jahreszeit  zu  bieten,  ist  eine  Teeküche  erstellt.  Die  in  derselben  verwendete
Teemischung  ist  nur  ausgesucht  gute  Qualität  und  gelangt  der  Tee  in  heißem  Zustande  genügend ­
  gezuckert  zur  Ausgabe;  bei  strenger  Kälte  bietet  der  Tee  ein  ausgezeichnetes  Erwärmungsmittel. ­
  Welcher  großen  Beliebtheit  sich  dieses  Getränk  erfreut,  zeigt  der  große
Bedarf,  welcher  in  den  Wintermonaten  bis  zu  20  000  Flaschen  pro  Monat  beträgt.  Auch  zur
Sommerzeit  wird  der  Tee  in  kaltem  und  heißem  Zustande  gerne  gekauft.  Der  Preis  für  eine
Flasche  Tee  a  y 2  Liter  einschließlich  Zucker  ist  4  Pfg.
LIMONADENFABRIKATION.  Einem  wirklichen  Bedürfnis  entspringt  die  Verabreichung ­
  der  erfrischenden  Limonade  in  den  heißen  Sommermonaten.  Die  Einrichtung
erfreut  sich  eines  solch  großen  Zuspruches,  daß  sich  die  Werke  schon  vor  mehreren  Jahren
eine  eigene  Einrichtung  zur  Erzeugung  von  Limonaden  und  Sodawasser  zugelegt  haben,
welche  wiederholte  Vergrößerungen ­
  erfahren  mußte.
Was  der  erwärmende  Tee  für
das  leibliche  Wohl  der  Angestellten
zur  Winterszeit  bedeutet,  ist  die
erfrischende  Limonade  zur  Sommerszeit. ­
  Der  Verbrauch  an  Limonaden, ­
  welche  nur  aus  wohlschmeckenden ­
  Sirupen  allererster
Qualität  hergestellt  werden,  beläuft ­
  sich  in  den  Sommermonaten
auf  ca.  25000  Flaschen  pro  Monat.
Der  stetig  steigende  Bedarf  erforderte ­
  die  Aufstellung  eines  neuen
Einfüllapparates  für  je  4  Flaschen
zugleich.  Die  Flasche  Limonade
ä  y 2  Liter  wird  an  die  Arbeiter
Teefabrikation.  und  Angestellte  zu  dem  billigen
        <pb n="330" />
        256*  Neckarsulmer  Fahrzeugwerke  A.-G.,  Neckarsulm.
Preise  von  6  Pfennig,  die  Flasche  Sodawasser  a  %  Liter  zu  3  Pfennig  verabreicht.  Der
Gesamtkonsum  an  Tee  und  Limonaden  beträgt  pro  Monat  ca.  40  000  Flaschen.
Der  trotz  der  niedrigen  Preise  für  beide  Getränke  nach  Abschreibung  der  Einrichtungen
verbleibende  Gewinnüberschuß  fließt  wiederum  dem  Fonds  der  Krankenkasse  zu.
Der  Tee  und  die  so  sehr  beliebten  Limonaden  haben  in  ihrer  Eigenschaft  als  gute  und
billige  Getränke  noch  den  Vorzug,  den  Verbrauch  an  alkoholischen  Getränken  zu  vermindern ­
  und  so  neben  dem  Vorteil  der  erheblichen  Geldersparnis  die  Leistungsfähigkeit  und  das
Wohlergehen  der  Arbeiter  zu  fördern.  Die  Erfahrungen  nach  dieser  Richtung  waren  nur
die  denkbar  günstigsten.
WASCHRÄUME.  Jede  besondere  Gebäudegruppe  hat  ausgedehnte  spezielle  Waschräume ­
  mit  Warm-  und  Kaltwasserzuführung  und  Schwenkbecken,  damit  jeder  einzelne
Arbeiter  vor  Verlassen  der  Fabrik  eine  eigene  gute  Waschgelegenheit  mit  regelmäßiger,
frischer,  temperierter  Wasserzufuhr  hat.
BADEGELEGENHEITEN.  Verschiedene  Douchebäder  mit  Warm-  und  Kaltwasserleitung ­
  sind  eingerichtet,  um  auch  zu  bestimmten  Zeiten  komplette  Bäder  nehmen  zu  können.
Bei  den  nächsten  Neubauten
der  Werke  wird  darauf  Rücksicht
genommen  werden,  noch  weitere
Badegelegenheiten  zu  schaffen.
WOHLFAHRTSFONDS.  Der
im  Laufe  der  Jahre  auf  97000  M.
angelaufene  W  ohlf  ahrtsf  onds  wurde ­
  durch  eine  weitere  Zuweisung
anläßlich  des  Jahresabschlusses  am
30.  September  1912  um  10000  M.
auf  107000  M.  erhöht.  Der  Fonds
dient  dazu,  bedürftige  Kranke  und
sich  durch  unverschuldete  Vorkommnisse ­
  in  bedrängter  Lage
Befindliche  zu  unterstützen.
Außerdem  wurde  bisher  an
alle  zum  Militär  einberufenen  Rekruten ­
  aus  diesem  Fonds  je  nach
Länge  ihrer  Arbeitsdauer  in  der
Fabrik  einmalige  Beträge  bis  zu  20  M.,  ferner  an  die  zu  einer  militärischen  Übung
eingezogenen  Reservisten  ohne  Unterschied  der  Arbeitsdauer  einen  einmaligen  Betrag
von  20  M.  bezahlt.
Diesem  Fonds  werden  am  Schlüsse  des  Geschäftsjahres  die  auf  gelaufenen  Zinsen  jeweils ­
  hinzugefügt.
Der  Fonds  ist  Eigentum  der  Firma  und  bestimmt  die  Direktion  über  die  Aufwendungen
aus  demselben.  Anträge  zur  Unterstützung  Bedürftiger  können  von  Seiten  des  Arbeiterausschusses ­
  oder  der  Meister  gestellt  werden.
BETRIEBSKRANKENKASSE  UND  FAMILIENVERSICHERUNG.  Der  Betriebskrankenkasse ­
  ist  eine  Familienversicherung  angeschlossen,  wodurch  den  verheirateten  Arbeitern
der  große  und  wertvolle  Vorteil  geboten  ist,  gegen  Bezahlung  eines  ganz  geringen  Betrages
(25  Pf.  pro  Woche)  ihre  dem  Krankenversicherungszwang  nicht  selbst  unterliegenden  Familiengeanhörige
  gegen  Krankheit  zu  versichern;  im  Falle  der  Erkrankung  solcher  Angehörigen ­
  werden  freie  ärztliche  Behandlung  und  Arznei,  sowie  sonstige  Heilmittel  gewährt.
ALTERSPRÄMIEN.  Um  einen  guten  Stamm  von  Arbeitern  heranzuziehen  und  die
Leute  zu  dauerndem  Arbeitsverhältnis  in  der  Fabrik  anzuspornen,  ist  die  Einrichtung  getroffen, ­
  daß  alle  Arbeiter,  welche  eine  ununterbrochene  Arbeitsdauer  von  10  vollen  Jahren
        <pb n="331" />
        Neckarsulmer  Fahrzeugwerke  A.-G.,  Neckarsulm.  257*

in  den  Werken  hinter  sich  haben,  auf  Kosten  der  Firma  in  eine  Lebensversicherung  in  der
Höhe  von  1000  M.  aufgenommen  werden.
Nach  25  jähriger  Tätigkeit  bei  der  Firma  wird  eine  ansehnliche  Geldprämie  nebst  Diplom
überreicht.
Es  zeugt  jedenfalls  von  einem  guten  Einvernehmen  zwischen  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer, ­
  daß  bereits  viele  Dutzende  von  Arbeitern  im  Genuß  vorstehender  Lebensversicherung ­
  sind  und  daß  auch  eine  Anzahl  Leute  eine  mehr  als  25  jährige  unausgesetzte  Tätigkeit
hinter  sich  haben.  Es  wird  ständig  dafür  Sorge  getragen,  daß  die  zu  diesen  Zwecken  vorgesehenen ­
  Fonds  vermehrt  werden,  um  noch  eine  vorteilhaftere  Abstufung  oder  Höhe  dieser
Altersprämien  herbeiführen  zu  können.
URLAUB.  Sämtliche  Arbeiter  erhalten  mit  10—14  Dienstjahren  2,  mit  15—19  Dienstjahren ­
  3  und  mit  über  20  Dienstjahren  5  Werktage  Urlaub,  für  welche  Zeit  die  betreffenden
Leute  die  volle  Arbeitszeit  nach  ihrem  Stundenlohn  bezahlt  erhalten.
Die  jährliche  Urlaubsdauer  für  jeden  einzelnen  Beamten  nach  einjähriger  Tätigkeit  ist
nach  bestimmten  Grundsätzen  genau  geregelt  und  bewegt  sich  zwischen  6  und  18  Arbeitstagen.
NECKARSTEG.  Die  vor  mehreren  Jahren  vollführte  Erstellung  dieses  Steges  war  für
eine  überaus  große  Anzahl  der  in  Ortschaften  jenseits  des  Neckars  wohnenden  Arbeiter
die  Erfüllung  eines  seit  langen  Jahren  gehegten  Wunsches.  Abgesehen  von  der  zu  jeder
Tages-  oder  Nachtzeit  möglichen  bequemen  Überschreitung  des  Neckars,  sparen  sich  die
Leute  die  frühere  Gebühr  durch  Überführung  mittels  einer  Fähre,  die  namentlich  bei  Hochwasser ­
  oder  zur  kalten  Jahreszeit  nicht  zu  den  Annehmlichkeiten  gehörte.  Zu  der  Erstellung
dieses  Stegs  hat  die  Firma  einen  erheblichen  Teil  der  Baukosten  auf  sich  genommen.
ARBEITERAUSSCHUSS.  Zum  Zwecke  der  Erhaltung  und  Förderung  des  guten  Einvernehmens ­
  zwischen  der  Fabrikleitung  und  dem  Arbeitnehmer  besteht  ein  Arbeiterausschuß
mit  beratenden  Befugnissen.  Der  Arbeiterausschuß  setzt  sich  aus  Vertretern  der  einzelnen
Werkstattabteilungen  je  nach  Größe  derselben  zusammen.  Die  Vertreter  werden  jeweils  auf
ein  Jahr  gewählt  und  erfolgt  die  Wahl  nach  den  Grundsätzen  der  Verhältniswahl  mit  gebundenen ­
  Listen.  Sie  vollzieht  sich  in  geheimer  Abstimmung  und  dürfen  nur  volljährige
Arbeiter,  welche  jedoch  mindestens  4  Wochen  im  Geschäft  sein  müssen,  wählen.
Der  Arbeiterausschuß  hat  die  Aufgabe,  über  alle  ihm  von  der  Firma  vorgelegten  Fragen ­
  des  Arbeiterinteresses  sich  zu  äußern,  allgemeine  Wünsche  und  Beschwerden  der  Arbeiter ­
  mit  den  nötigen  Begründungen  und  Beweisen  der  Firma  vorzutragen,  Streitigkeiten
der  Arbeiter  untereinander  zu  schlichten,  sofern  er  von  den  Betreffenden  angerufen  wird
usw.  usw.  Den  Ausschußmitgliedern  wird  die  für  die  Verhandlungen  mit  der  Werkstattleitung ­
  bzw.  Direktion  aufgewendete  Zeit  mit  dem  Stundenlohn  vergütet.
KAUFMANNSERHOLUNGSHEIME.  Um  Kranken  oder  erholungsbedürftigen  kaufmännischen ­
  Angestellten  zur  Durchführung  einer  bestimmten  Kur  eine  Sommerfrische
oder  einen  Kurort  aufzusuchen  zu  ermöglichen,  hat  sich  die  Deutsche  Gesellschaft  für
Kaufmannserholungsheime  e.  V.  konstituiert,  welche  sich  die  überaus  lobenswerte  und
dankenswerte  Aufgabe  gestellt  hat,  an  geeigneten  Punkten  Deutschlands  Kaufmannserholungsheime ­
  zu  erstellen.  Den  von  dieser  Gesellschaft  ergangenen  Aufrufen  haben  sich
auch  die  Werke  sofort  angeschlossen,  indem  sie  einen  Betrag  von  5000  M.  stifteten,  wogegen
50  kostenfreie  Verpflegungstage  pro  Jahr  von  den  Beamten  der  Firma  beansprucht  werden
können;  es  ist  also  die  Möglichkeit  gegeben,  kranke  oder  erholungsbedürftige  Kaufleute
kostenlos  oder  zu  verhältnismäßig  sehr  billigem  Gelde  in  den  Genuß  einer  ihrer  Krankheit
entsprechenden  Kur  zu  setzen,  da  selbst  für  die  Eisenbahnfahrt  zum  und  vom  Ort  des  Erholungsheimes ­
  große  Fahrpreisermäßigung  erlangt  werden  können.
Solche  Erholungsheime  sind  bis  jetzt  in  Traunstein,  Wiesbaden,  Salzhausen  (Oberhessen) ­
  erstanden  und  in  Misdroy  a.  d.  Ostsee  in  Ausführung  begriffen.

*17
        <pb n="332" />
        258*

NORDDEUTSCHER
LLOYD  BREMEN

Der  Norddeutsche  Lloyd,  Bremen,  hat  am  i.  Oktober  1873  bis  1.  Januar  1894  zugunsten
seiner  Angestellten  und  deren  Hinterbliebenen  eine  Fürsorgeeinrichtung  errichtet,  die  seitens
des  Kaiserlichen  Aufsichtsamtes  für  Privatversicherung,  Berlin,  als  „Großer  Versicherungsverein ­
  a.  G.“  unter  dem  Namen
I.  Seemannskasse  des  Norddeutschen  Lloyd
anerkannt  wurde.
LEISTUNGEN  DER  SEEMANNSKASSE.  Dieselben  erstrecken  sich  auf  Effekten  -
versicherung  und  Pensionen.  Für  letztere  ist  eine  5jährige  Wartezeit  festgesetzt,  nach
welcher  die  Invalidenpension  mit  25  %  des  pensionsfähigen  Jahreseinkommens  beginnt,
um  später  durch  jährliche  Steigerungen  von  1  y 2 %  nach  25jähriger  Beitragszeit  auf  den
Höchstsatz  von  50%  zu  steigen.  Die  Witwenpension  beträgt  gleichbleibens  25%  des
pensionsfähigen  Einkommens.  Die  Waisenpension,  nur  Vollwaisenpension,  ist  bei
mehreren  Kindern  gleich  der  Witwenpension,  und  beträgt  bei  nur  einem  Kinde  die  Hälfte
derselben.
Die  Beiträge  der  Mitglieder  zum  Zwecke  der  Deckung  der  Leistungen  belaufen  sich
auf  5  %  des  beitragspflichtigen  Einkommens.
Besondere  Einnahmen  (§  54)  fließen  der  Kasse  zu  in  Gestalt  von  namhaften  Zuschüssen ­
  des  Norddeutschen  Lloyd,  etwaigen  Vermächtnissen  und  Schenkungen,  Büchsengeldern ­
  usw.
Die  deutlichste  und  beste  Sprache  für  die  Bedeutung  der  Seemannskasse  des  Norddeutschen ­
  Lloyd  sprechen  folgenden  Zahlen.  Der  Mitgliederbestand  am  31.  Dezember  1911
setzte  sich  zusammen  aus:
10  340  Aktiven
642  Invaliden-  und  Alterspensionären
382  Witwenpensionären
82  Waisenpensionären
11  446

Vermögen  am  31.  Dezember  1911  8328990,55  M.
Bisher  an  Mitglieder  geleistete  Zahlungen  8114  900,30  ,,
Prämienreservefonds  laut  Versicherungsbilanz  19  785  002,—  ,,
        <pb n="333" />
        Norddeutscher  Lloyd,  Bremen.

259

II.  Elisabeth  Wiegand-Stiftung.
Die  Stiftung,  welche  im  Jahre  1900  von  Generaldirektor  Dr.  jur.  Heinr.  Wiegand
gegründet  wurde,  gewährt  den  beim  Norddeutschen  Lloyd  angestellten  oder  angestellt  gewesenen ­
  Personen  und  deren  Angehörigen  im  Falle  der  Bedürftigkeit  Unterstützungen.
Das  Kapital  betrug  am  31.  Dezember  1911  350  056,95  M.
Die  seit  dem  Bestehen  der  Stiftung  gewährten  Unterstützungen  belaufen  sich  auf
312  088,50  M.
III.  Sterbekasse  für  die  im  Betriebe  des  Norddeutschen  Lloyd  in  den  Weserhäfen ­
  beschäftigten  Ladungs-  und  Kohlenarbeiter.
(Gegründet  vom  Norddeutschen  Lloyd  im  Jahre  1903).
Die  Kasse  hat  den  Zweck,  den  Hinterbliebenen  verstorbener  Mitglieder,  den  Mitgliedern
selbst  im  Falle  des  Ablebens  der  Ehefrau  oder  unter  15  Jahre  alter  Kinder,  sowie  zur  Konfirmation ­
  ihrer  Kinder,  ferner  den  Ehefrauen  der  Mitglieder  in  Entbindungsfällen  Unterstützungen ­
  zu  gewähren.
Die  Mitglieder  zahlen  einen  Beitrag  von  20  Pfg.  pro  Woche.  Der  Norddeutsche  Lloyd
leistet  als  Zuschuß  mindestens  denselben  Betrag,  den  die  Mitglieder  im  Kalenderjahre  als
Beitrag  entrichtet  haben.
Das  Vermögen  der  Kasse  betrug  am  31.  Dezember  1911  144027,60  M.
Seit  dem  Bestehen  der  Kasse  wurden  88  320  M.  ausgezahlt.
IV.  Witwen-  und  Waisen-Pensionsfonds  für  die  im  Betriebe  des
Norddeutschen  Lloyd  in  den  Weserhäfen  beschäftigten  Ladungs-  und
Kohlenarb  eiter.
(Gegründet  vom  Norddeutschen  Lloyd  im  Jahre  1903).
Der  Zweck  des  Fonds  ist,  den  Witwen  bzw.  Waisen  verstorbener  Mitglieder  der  Sterbekasse ­
  für  die  im  Betriebe  des  Norddeutschen  Lloyd  in  den  Weserhäfen  beschäftigten  Ladungsund ­
  Kohlenarbeiter  für  eine  mindestens  3  jährige  treue  Dienstleistung  der  Verstorbenen
Pensionen  zu  gewähren.
Ein  Beitrag  ist  von  den  Mitgliedern  nicht  zu  leisten.
Soweit  die  Zinsen  des  Vermögens  zur  Bestreitung  der  Leistungen  nicht  ausreichen,
verpflichtet  sich  der  Norddeutsche  Lloyd,  die  erforderlichen  Zuschüsse  zu  leisten.
Das  Vermögen  der  Kasse  betrug  am  31.  Dezember  1911  126506,15  M.
Bis  zum  31.  Dezember  1911  wurden  44  140,70  M.  an  Pensionen  gezahlt.

17
        <pb n="334" />
        2Ö0*

F.  A.  Oehler,  Zeit;.
Kakao-,  Schokoladen-  und  Zuckerwarenfabrik.
Die  im  Jahre  1831  durch  Friedrich  August  Oehler  gegründete  Firma  F.  A.  Oehler
befaßte  sich  anfänglich  nur  in  kleinem  Maße  mit  der  Herstellung  von  billigen  Zuckerwaren.
Einfach  und  bescheiden,  wie  es  die  damaligen  Verhältnisse  mit  sich  brachten,  waren  die
Fabrikationsräume,  die  Geräte,  die  Artikel,  und  erst  in  den  60  er  Jahren  wurde  damit  begonnen,
dem  Unternehmen  eine  größere  Bedeutung  zu  verschaffen.  Dem  Nachfolger  Oehlers,  Herrn
Gustav  Donalies,  war  es  beschieden,  durch  Aufstellung  von  zweckentsprechenden  Maschinen, ­
  Verbesserung  der  Fabrikationsweise  und  Anpassung  an  den  Bedarf  den  erhofften,
größeren  Absatz  für  seine  Erzeugnisse  zu  finden.  Ihm  ist  es  zu  verdanken,  daß  die  Firma
heute  zu  den  leistungsfähigsten  Betrieben  der  Schokoladen-  und  Zuckerwaren-Industrie
gehört,  denn  er  ist  der  Begründer  des  neuen,  unmittelbar  an  der  Bahn  gelegenen,  mit  den
besten  Maschinen  und  Einrichtungen  ausgestatteten  großen  Fabrikbaues.  Er  war  in  väterlicher ­
  Fürsorge  stets  bestrebt,  Not  und  Sorge  von  seinen  Mitarbeitern  fernzuhalten  und  deren
Wohlergehen  zu  fördern.  Das  75jährige  Geschäftsjubiläum  der  Firma  bot  ihm  zur  Betätigung ­
  seines  Edelsinnes  einen  Anlaß,  25  000  M.  zur

Speisesaal  in  der  Schokoladenfabrik  von  F.  A.  Oehler,  Zeitz.
        <pb n="335" />
        F.  A.  Oehler,  Zeitz.

261*

Speisesaal  in  der  Zuckerwarenfabrik  von  F.  A.  Oehler,  Zeitz.

UNTERSTÜTZUNG  ARBEITSUNFÄHIGER  ANGESTELLTER  UND  ARBEITER,  sowie
von  deren  Hinterbliebenen  zu  stiften.  Diesen  Fonds  erhöhte  er  später  auf  35  000  M.  Das
Denkmal  der  Dankbarkeit,  welches  sich  der  inzwischen  Verstorbene,  der  Königl.  Preuß.
Kommerzienrat  Donalies,  mit  dieser  Stiftung  in  den  Herzen  seiner  Arbeiter  errichtet  hat,
erhält  die  beste  Beleuchtung  durch  die  Treue  und  Anhänglichkeit  der  Arbeiter  an  die  Firma,
die  über  einen  großen,  sich  jährlich  vermehrenden  Stamm  von  Personen  verfügt,  welche
länger  als  25  Jahre  bei  ihr  beschäftigt  sind  und  von  denen  jede  bei  Erreichung  dieser  Arbeitsfrist ­
  mit  einer  Ehrengabe  bedacht  wird.  Der  älteste  Angestellte,  ein  75  jähriger  Werkmeister,
ist  über  50  Jahre  bei  der  Firma  tätig.  —  Überhaupt  hat  es  sich  die  Firma  von  jeher  zur  Aufgabe ­
  gestellt,  ein  gutes  Einvernehmen  mit  ihren  Arbeitern  zu  pflegen,  sie  hat  deshalb  auch
an  Einrichtungen  festgehalten,  die  manchem  heute  als  veraltet  erscheinen  mögen.  Hierher
gehört  die  Verteilung  von
WEIHNACHTSGESCHENKEN  an  alle  Angestellten  und  Arbeiter  (rund  1000  Personen),
die  Auszahlung  des  vollen  Lohnes  an  erkrankte  männliche  Arbeiter  (das  Krankengeld  wird
eingerechnet),  die
BEZAHLUNG  FÜR  ARBEITSFREIE  FEIERTAGE,  BESCHAFFUNG  VON  BILLIGEN
NAHRUNGSMITTELN  in  Teuerungszeiten.  —  Außerdem  haben  die  jetzigen  Besitzer,  die
Herren  Otto  Donalies  und  Albert  Donalies,  die  Gewährung  von  Sommerurlaub  an  solche
Arbeiter,  die  5  Jahre  bei  der  Firma  beschäftigt  sind,  eingeführt.  —  Um  das  Bild  der  sozialen
Fürsorge  vollständig  zu  machen,  seien  noch  erwähnt:
AUSREICHENDE  BADEGELEGENHEIT,  HELLE,  LUFTIGE  SPEISESÄLE,  in  denen
Kaffee  (y 2  Liter  2  Pfg.),  und  Kakao  (Y 2  Liter  4  Pfg.),  verabfolgt  wird,  sowie  die  günstigen
Arbeitszeiten  (Sonnabend-Frühschluß).  Dank  dieser  Maßnahmen  ist  die  Firma  bisher  von
Lohndifferenzen  jeder  Art  verschont  geblieben.
        <pb n="336" />
        2Ö2*

L.  C.  Oetker,
Dampfmarzipan-  und  Marmeladenfabrik,
Altona-Bahrenfeld.

In  der  Fürsorge  um  das  Wohl  der  Arbeiter  und  im  Wunsche,  treu  geleistete  Dienste
zu  belohnen,  traf  mit  dem  i.  Juni  1906  die  Firma  L.  C.  Oetker  für  ihre  zurzeit  bei  ihr
beschäftigten  Arbeiter  und  Arbeiterinnen,  unbeschadet  der  beiderseits  aus  den  bestehenden
Vertragsverhältnissen  sich  ergebenden  Rechte  und  Pflichten,  folgende  Einrichtungen.
DIENSTALTERSZULAGE.  Arbeiter  erhalten  nach  4  Jahren  ununterbrochenen  Dienstes
bei  der  Firma  L.  C.  Oetker  eine  Dienstalterszulage  von  52  M.  jährlich,  Arbeiterinnen  eine
solche  von  26  M.  jährlich,  zahlbar  in  wöchentlichen  Raten  und  steigend  alle  4  Jahre  um
denselben  Betrag  bis  zum  Höchstbetrage  von  208  M.  jährlich  für  die  Arbeiter  bzw.  104  M.
für  die  Arbeiterinnen.
ARBEITSUNFÄHIGKEIT.  Arbeiter  und  Arbeiterinnen  erhalten  im  Falle  einer  Arbeitsunfähigkeit: ­

wenn  sie  5  Jahre  ununterbrochen  bei  der  Firma  L.  C.  Oetker  tätig  waren,  eine  lebenslängliche, ­
  monatlich  im  voraus  zahlbare  Jahresrente  von  200  M.,
wenn  sie  10  Jahre  in  gleicher  Weise  tätig  waren,  eine  solche  Rente  von  300  M.,
wenn  die  Tätigkeit  15  Jahre  währte,  eine  solche  von  400  M.,
wenn  die  Tätigkeit  20  Jahre  dauerte,  eine  solche  von  500  M.
SPARKASSENEINLAGEN.  Des  ferneren  erhält  derjenige,  der  10  Jahre  ununterbrochen
bei  der  Firma  tätig  war,  für  die  Dauer  seiner  weiteren  Tätigkeit  bei  der  Firma  L.  C.  Oetker
bis  einschl.  des  20.  Dienstjahres  am  Schluß  eines  jeden  Jahres  eine  jährliche  Sparkasseneinlage ­
  von  100  M.,  welche  auf  den  Namen  des  Empfängers  eingetragen  wird  und  nur  mit
Genehmigung  der  Firma  erhoben  werden  kann.  Nach  20  jährigem  Dienste  erhöht  sich  diese
jährliche  Sparkasseneinlage  für  jedes  weitere  Dienstjahr  auf  500  M.  Die  anwachsenden
Zinsen  sollen  dem  Kapital  zugezählt  werden.
Die  Sparkassenbeträge  sollen  den  Zweck  haben,  einen  weiteren  Rückhalt  für  den  Fall
der  Arbeitsunfähigkeit  zu  gewähren.
Demgemäß  ist  der  Empfänger  berechtigt,  nach  Eintritt  der  Arbeitsunfähigkeit  außer
den  unter  Arbeitsunfähigkeit  vorgesehenen  Bezügen  jährlich  die  Zinsen,  sowie  10  %  des
angesparten  Kapitals  abzuheben.
Die  Auskehrung  von  Beträgen  unter  anderen  Voraussetzungen  bzw.  von  weiteren
jährlichen  Beträgen  bleibt  der  freien  Genehmigung  der  Firma  L.  C.  Oetker  Vorbehalten.
Im  Falle  des  Todes  des  Empfängers  ist  die  Spareinlage  den  legitimierten  Erben  desselben
auszuzahlen.
An  Dienstalterszulagen  wurden  bis  zum  31.  März  1913  etwa  8890  M.  ausbezahlt.
An  Entschädigung  für  Arbeitsunfähigkeit  hatte  die  Firma  bis  zum  gleichen  Termin
etwa  2521  M.  auszukehren.
An  Sparkasseneinlagen  wurden  bis  Ende  März  1913  ca.  6847  M.  deponiert.
        <pb n="337" />
        263*

Einfamilienhäuser  für  die  Arbeiter  der  Fabrik  Koppel  bei  Pittsburg.

Orenstein  &amp;amp;  Koppel—Arthur  Koppel
Aktiengesellschaft,  Berlin.
Die  Gesellschaft  ist  aus  der  1876  gegründeten  offenen  Handelsgesellschaft  Orenstein
&amp;amp;  Koppel  hervorgegangen,  welche  1898  in  eine  Aktiengesellschaft  umgewandelt  wurde,
die  sich  1909  mit  der  Aktiengesellschaft  Arthur  Koppel  vereinigte.
Sie  unterhält  in  allen  Kulturländern  der  Erde  ein  ausgebreitetes  Netz  von  Zweigniederlassungen ­
  bezw.  Tochtergesellschaften  und  besitzt  Fabriketablissements  in  Deutschland,
Österreich-Ungarn,  Rußland,  Belgien  und  Amerika.  Die  Zahl  der  Beamten  und  Arbeiter
ihres  Konzerns  beträgt  etwa  15  000.  Das  Aktienkapital  erreicht  einschließlich  der  Reserven
die  Höhe  von  ca.  50  Millionen  Mark.
BENNO-ORENSTEIN-STIFTUNG.  Von  den  Wohlfahrtseinrichtungen  der  Gesellschaft
ist  an  erster  Stelle  die  Benno-Orenstein-Stiftung  zu  erwähnen,  die  anläßlich  des  25  jährigen
Geschäftsjubiläums  im  Jahre  1901  von  Kommerzienrat  Benno  Orenstein  gegründet  wurde.
Durch  alljährliche  Zuführungen  aus  dem  Reingewinn  der  Gesellschaft  sind  die  der  Stiftung
zur  Verfügung  stehenden  Mittel  auf  500  000  M.  angewachsen.  Statutengemäß  werden  die
Zinsen,  die  aus  dieser  Stiftung  fließen,  an  hilfsbedürftige  Beamte  und  Arbeiter  oder  deren
Angehörige  verteilt.
Seit  Bestehen  der  Stiftung  sind  an  Unterstützungen  insgesamt  ca.  100000  M.  gezahlt
worden.

Verband-  und  Krankenzimmer  in  der  Fabrik  Spandau.
        <pb n="338" />
        264*

Orenstein  &amp;amp;  Koppel  —  Arthur  Koppel  Aktiengesellschaft,  Berlin.

Wasch-  und  Ankleideraum  in  der  Fabrik  Dorstfeld.

KRANKENKASSEN.  Weitere  Erwähnung ­
  verdienen  die  Krankenkassen ­
  für  Beamte  und  Arbeiter.  Für
die  im  Zentralbureau  in  Berlin  beschäftigten ­
  Angestellten,  sowie  für
die  Arbeiter  und  Beamten  der  Fabriken ­
  Spandau  und  Bochum  unterhält
die  Firma  eigene  Betriebskrankenkassen, ­
  welchen  gegenwärtig  rund
3000  Mitglieder  angehören.  In  Krankheitsfällen ­
  gewähren  die  Kassen  den
Mitgliedern  teils  erheblich  größere
Unterstützungen  als  die  allgemeinen
Orts-  und  Gemeindekrankenkassen
bei  zum  Teil  niedrigeren  Beiträgen.

ARBEITERUNTERSTÜTZUNGSKASSEN.  Außer  den  Krankenkassen  bestehen  in
einzelnen  Fabriken  noch  Arbeiterunterstützungskassen,  die  von  der  Firma  alimentiert
werden  und  zur  Unterstützung  unverschuldet  in  Not  geratener  Arbeiter  bestimmt  sind.
Seit  Bestehen  dieser  Kassen  sind  an  Unterstützungen  insgesamt  ca.  154000  M.  gezahlt
worden.

UNFALLSTATIONEN.  In  den  Fabriken  sind  Unfallstationen  eingerichtet,  um  den  Arbeitern ­
  bei  etwaigen  Unfällen  sofort  Hilfe  leisten  zu  können.  Unser  Bild  auf  der  vorhergehenden ­
  Seite  zeigt  ein  Verband-  und  Krankenzimmer,  in  dem  ein  geprüfter  Heilgehilfe
stationiert  ist.
BADE-  UND  WASCHEINRICHTUNGEN.  Den  Arbeitern  stehen  ferner  moderne  Badeund
  Wascheinrichtungen  zur  unentgeltlichen  Benutzung  zur  Verfügung.
KASINO.  Für  das  Personal  im  Zentralbureau  ist  ein  Kasino  eingerichtet,  in  welchem
zum  Preise  von  45  Pf.  ein  gut  zubereitetes  Mittagessen  geboten  wird.  Die  Speiseanstalten ­
  und  Kantinen  sorgen  für  die  Beköstigung  der  Arbeiter  während  der  Mittagspause. ­
  In  der  heißen  Jahreszeit  wird  den  Arbeitern  Mineralwasser  und  Kaffee
geboten.
ENGROSABSCHLÜSSE.  Auch  hinsichtlich  der  wirtschaftlichen  Bedürfnisse  sind
Beamten  und  Arbeitern  Erleichterungen  geschaffen  worden.  So  ist  die  Firma  z.  B.  durch
Engrosabschlüsse  in  der  Lage,  Briketts  in  kleinen  Quantitäten  zu  Engrospreisen  abzugeben, ­
  etwa  20%  unter  den  üblichen  Marktpreisen.  Im  Winter  1911  kaufte  die  Firma

Speisesaal  in  der  Lokomotivfabrik  Drewitz.
        <pb n="339" />
        Orenstein  &amp;amp;  Koppel  —  Arthur  Koppel  Aktiengesellschaft,  Berlin.

265*

Kaffeekochanlage  in  der  Fabrik  Bochum.

IO  000  Ztr.  bester  Speisekartoffeln,  welche  an  die  Arbeiter  und  an  die  mit  geringerem
Einkommen  dotierten  Beamten  zur  Hälfte  des  Marktpreises  abgegeben  wurden.  Aus  der
Benno-Orenstein-Stiftung  wurde  zu  diesem  Zweck  ein  Beitrag  von  8000  M.  zur  Verfügung
gestellt.
Zum  Schlüsse  sei  noch  eine  kurze  Beschreibung  der  sozialen  Einrichtungen  in  der
amerikanischen  Fabrik  Koppel  bei  Pittsburg  gegeben,  ein  Beispiel  dafür,  daß  die  Firma
auch  die  wirtschaftliche  Lage  ihrer  Arbeiter  zu  verbessern  bestrebt  ist.  Dort  ist  ein  großer
Landkomplex  parzelliert  worden,  auf  welchem  ca.  70  Einfamilienhäuser,  die  mit  allen
sanitären  Einrichtungen  ausgestattet  sind,  für  die  Arbeiter  erbaut  wurden,  denen  gegen  einen
geringen  Mietszins  ein  gesundes,  behagliches  Wohnen  ermöglicht  ist.  Die  Gesellschaft
hat  ferner  aus  eigenen  Mitteln  Straßen  pflastern  lassen  und  Kanalisation  und  Wasserleitung
angelegt.  Zu  dem  Bau  einer  Schule  für  die  Kinder  der  Arbeiter  hat  die  Benno-Orenstein-Stiftung
  einen  größeren  Betrag  gestiftet  und  unter  finanzieller  Unterstützung  der  Firma
wurde  ein  Klubhaus  mit  Speise-,  Billardzimmer  usw.  errichtet  und  eine  Musikkapelle,  sowie
eine  Kegelbahn  geschaffen.  Der  Sportfreude  der  Amerikaner  ist  durch  die  Gründung
eines  Fußballklubs,  der  von  der  Gesellschaft  gefördert  wurde,  Rechnung  getragen.
Ein  Haupterfordernis  für  das  Gedeihen  eines  Unternehmens  und  die  erfolgreiche  Entwicklung ­
  ist  die  Heranbildung  eines  tüchtigen  kaufmännischen  Personals.  Die  Gesellschaft
hat  sich  daher  besonders  die  Ausbildung  kaufmännischer  Lehrlinge  angelegen  sein  lassen,
und  es  sind  fast  alle  führenden  Beamten  der  Firma  sowie  die  meisten  Leiter  von  Konkurrenzunternehmungen ­
  einst  Lehrlinge  bei  der  Orenstein  &amp;amp;  Koppel  —  Arthur  Koppel  A.  G.  gewesen.
Entsprechend  dem  großen  Umfange  der  Firma  und  der  hohen  Anzahl  der  Lehrlinge  sind
besondere  Maßnahmen  erforderlich,  um  innerhalb  eines  dreijährigen  Turnus  dem  jungen  Mann
diejenige  Ausbildung  zu  geben,  die  ihn  für  seine  weitere  kaufmännische  Karriere  befähigt.  Abgesehen ­
  von  der  regelmäßigen  Versetzung  der  Lehrlinge  innerhalb  der  einzelnen  Abteilungen  des
Geschäftes,  die  sich  mit  Export,  Einkauf,  Verkauf,  Fabrikation,  Kalkulation,  Buchhaltung  und
anderem  mehr  beschäftigen,  dienen  besondere  technische  und  juristische  Kurse,  die  teils  in  den
Bureaus,  teils  in  den  Fabriken  abgehalten ­
  werden,  zur  Vervollständigung ­
  des  Wissensauf  den  in  Frage
kommenden  Gebieten.  Nebenstehendes ­
  Bild  veranschaulicht  eine
LEHRLINGSKLASSE  gelegentlich ­
  eines  technischen  Vortrages. ­

Auch  läßt  die  Firma  Lehrlingen, ­
  deren  Verwendung  im  Auslande ­
  für  später  zu  erwarten  ist,
UNTERRICHT  IN  MEHREREN ­
  SPRACHEN  für  ihre  Rechnung ­
  erteilen.
        <pb n="340" />
        266*

Orientalische  Tabak-  u.  Zigarettenfabrik
Yenidze,
Inhaber:  Hugo  Zielj,  Dresden.
Die  Firma  hat  bei  Anlage  ihres  in  Dresden  gelegenen  Fabrikgrundstücks  auf  die  Wohlfahrt ­
  ihrer  Arbeiter  und  Angestellten  weitestgehende  Rücksicht  genommen.  Sie  ließ  ihr
an  der  Elbe  gelegenes,  von  weitem  sichtbares  und  von  einer  mächtigen  Kuppel  gekröntes
Fabrikgebäude  ausführen,  um  ihre  5  in  Dresden  und  Vorstädten  zerstreut  liegenden  Fabriken
zu  einem  einzigen  Betriebe,  in  dem  1700  Arbeiter  und  Arbeiterinnen  beschäftigt  werden,
zu  vereinigen.
GESUNDHEITSDIENLICHE  EINRICHTUNGEN.  Bei  der  Ausarbeitung  des  Innenbaus
sind  zunächst  alle  gesundheitsdienlichen  Einrichtungen  berücksichtigt  worden.  Der  Fußboden ­
  sämtlicher  Arbeitsräume  ist  mit  Linoleum  belegt,  so  daß  die  Räume  nach  Arbeitsschluß ­
  schnell  und  gründlich  gereinigt  werden  können.  In  einem  vom  Hauptgebäude
getrennt  liegenden  Maschinen-  und  Kesselhaus  sind  Akkumulatoren,  Dynamo-  und  Dampfmaschinen ­
  untergebracht,  welche  den  Betrieb  mit  elektrischem  Licht,  mit  Kraft  für  die
Bearbeitungsmaschinen  und  mit  Heizung  versehen.  Mittels  Abdampf  und  direktem  Dampf
wird  das  ganze  große  Gebäude  innerhalb  einer  halben  Stunde  auf  das  Behaglichste  erwärmt.
Ausgenommen  sind  hiervon  nur  die  Lagerräume,  welche  die  kostbaren  orientalischen
Tabake  enthalten,  von  denen  jegliche  künstliche  Wärme  ferngehalten  werden  muß.  Die
Arbeitsräume  können  von  den  darin  Beschäftigten  nur  nach  Passieren  der  Garderobezimmer ­
  und  Waschtoiletten  betreten  werden.  Bei  letzteren  sind  Fußböden  und  Wände
mit  Steinfliesen  und  weißen  Kacheln  ausgelegt.  In  umfangreichem  Maße  angeordnete
Entlüftungsvorrichtungen  bewirken  eine  ununterbrochene  Luftauswechslung.  In  den
Räumen,  wo  die  Entstehung  von  Staub  unvermeidlich ­
  ist,  bewirken  Staubsaugapparate
die  Überführung  desselben  in  Sammelbassins.
Im  Dachgeschoß  befindet  sich  ein  mächtiger
SPEISESAAL,  nach  welchem  das  Personal ­
  der  unteren  Stockwerke  mittels  elektrisch ­
  betriebener  Aufzüge  gelangt.  Dem
Wirtschaftsbetrieb  steht  der  Verwalter  vor,
dem  der  Betrieb  unentgeltlich  überwiesen  ist.
Warme  und  kalte  Speisen  werden  mit
geringem  Aufschlag  auf  die  Selbstkosten
verabreicht.  Aufwärmevorrichtungen
nehmen  die  vom  Personal  mitgebrachten
Speisen  auf.  In  jedem  Stockwerk  befinden
sich  Feuerlöschvorrichtungen.  Außer

Speisesaal.
        <pb n="341" />
        Orientalische  Tabak-  und  Zigarettenfabrik  Yenidze.

267*

der  Haupttreppe  ist  eine  breite  Nottreppe
überall  schnell  zu  erreichen.  Eine  beachtenswerte ­
  Einrichtung  ist  die  in  der  Nähe  des
Speisesaals  gelegene
RUHEHALLE.  Sie  steht  je  zur  Hälfte
für  Männer  und  Frauen  gesondert  zur  Verfügung. ­
  Hier  sind  Liegestühle  aufgestellt  und
damit  ist  insbesondere  älteren  ruhebedürftigen ­
  Arbeitern  Gelegenheit  zu  wohltuender
Erholung  geboten.
BRAUSE-  UND  WANNENBÄDER.
Im  Dachgeschoß  sind  auch  Brause-  und
Wannenbäder  (Kalt-  und  Warmwassereinrichtung) ­
  untergebracht,  die  den  Arbeitern
unentgeltlich  zur  Verfügung  stehen.  Auch  ein
KRANKENZIMMER,  woselbst  Kranken  die  erste  Hilfe  zuteil  wird,  fehlt  nicht.
Es  erübrigt  sich,  auf  diejenigen  Wohlfahrtseinrichtungen  und  materiellen  Fürsorgen
näher  einzugehen,  welche  Herr  Hugo  Zietz,  der  kürzlich  zum  Kgl.  Sächs.  Kommerzienrat
ernannt  wurde,  im  Interesse  seiner  Beamten  und  Arbeiter  geschaffen  hat,  nämlich:
x.  FREIWILLIGE,  KOSTENLOSE  VERSICHERUNG  ALLER  ANGESTELLTEN  GEGEN ­
  UNFÄLLE  jeder  Art,  auf  dem  Wege  von  und  zur  Fabrik.
2.  LEBENSVERSICHERUNG  aller  verheirateten  Beamten,  sofern  sie  mindestens
2  Jahre  im  Dienste  der  Firma  stehen,  je  in  Höhe  von  10  000  M.  Diese  Versicherung  erfolgt ­
  für  die  betreffenden  Beamten  kostenlos,  die  Prämien  werden  von  der  Firma  gezahlt.
3.  INVALIDITÄTSVERSICHERUNG.  Versicherung  derselben  Beamten  und  älterer  verheirateter ­
  Arbeiter  gegen  Invalidität,  neben  der  gesetzlich  vorgeschriebenen  Invalidenversicherung ­
  bis  zur  Höhe  der  Hälfte  des  Arbeitsverdienstes.
4.  PRÄMIEN  AN  JUBILARE  von  5  zu  5  Jahren  (im  Jahre  1910  wurden  an  125  Jubilare
  solche  Prämien  verteilt).
5.  ALLJÄHRLICHE  WEIHNACHTSGESCHENKE  an  Beamte  und  Arbeiter.
6.  UNTERSTÜTZUNG  BEI  UNGLÜCKS-  UND  STERBEFÄLLEN  in  den  Familien
der  Arbeiter.
7.  DIE  HUGO-ZIETZ-STIFTUNG  in  Höhe  von  50  000  M.  zugunsten  der  Beamten
und  Arbeiter  der  Firma  Yenidze,  errichtet  aus  Anlaß  des  Besuchs  Sr.  Majestät  des  Königs
von  Sachsen  am  22.  Februar  19x0.  Damals  weilte  Seine  Majestät  2  Stunden  in  der  Fabrik
und  besichtigte  eingehend  alle  Teile  dieses  interessanten  Großbetriebes,  dabei  seiner  hohen
Befriedigung  über  das  Gesehene  wiederholt  Ausdruck  gebend.

Ruhehalle.
        <pb n="342" />
        268*

Arbeiterwohnhäuser  der  Ostdeutschen  Maschinenfabrik  in  Heiligenbeil.

Ostdeutsche  Maschinenfabrik,  vorm.
Rud.  Wermke  A.-G.,  Heiligenbeil  (Ostpr.).
Die  Ostdeutsche  Maschinenfabrik  ist  von  dem  Gutsschmied  Rudolf  Wermke  aus  dem  Gute
Bregden  bei  Heiligenbeil  im  Jahre  1870  in  Form  einer  Hufschmiede  gegründet  worden,  und
entsprechend  diesen  kleinen  Anfängen  mit  geringen  Mitteln  konnte  in  den  ersten  Jahren  für
die  Wohlfahrt  der  damals  noch  sehr  geringen  Anzahl  von  Arbeitern  wenig  geschehen.  Jedoch
im  Jahre  1889  begann  der  Vorbesitzer  der  jetzigen  Aktiengesellschaft  mit  dem  Bau  von
ARBEITERWOHNHÄUSERN,  um  für  seine  Arbeiter  gesunde,  würdige  und  auch  gemütliche ­
  Wohnungen  zu  schaffen.  Auch  die  jetzige,  nach  dem  Tode  des  Herrn  Wermke  neugegründete ­
  F  irma,  die  sein  Werk  über  nahm,  gehört  zu  den  kleineren  industriellen  U  nternehmungen
des  industriearmen  Ostens  und  hat  nicht  die  Mittel,  großartige  Wohlfahrtseinrichtungen  zu
schaffen,  wie  es  die  alten  reichen  Werke  des  Westens  tun  können.  Deshalb  muß  sich  die  Firma
vorläufig  darauf  beschränken,  den  Arbeitern  die  notwendigste  Fürsorge  angedeihen  zu  lassen
und  ihnen  das  Leben  so  gesund  und  angenehm  zu  gestalten,  als  es  die  kleinen  Mittel  erlauben.
Zu  diesem  Zweck  sind  im  Laufe  der  Jahre  folgende  Einrichtungen  getroffen  worden:
Die  Arbeitsstätten  sind  große,  helle,  gesunde  Räume  mit  vorzüglicher  Ventilation,
Beleuchtung  und  Heizung,  und  für  die  Arbeiter,  welche  der  Entfernung  wegen  nicht  nach
Hause  gehen  können,  ist  ein  geräumiger
SPEISESAAL  vorhanden,  welcher  in  einem  Nebenraum  eine  mit  Dampf  geheizte
Eisenplatte  besitzt,  die  zum  Erwärmen  resp.  zum  Warmhalten  der  mitgebrachten  oder  von
den  Frauen  nachgebrachten  Speisen  dient.  Auch  ist  hier  ein  größerer  Kaffeekessel  vorhanden, ­
  aus  dem  die  Arbeiter  während  der  heißen  Sommertage  unentgeltlich  Kaffee  erhalten, ­
  um  den  Genuß  von  Alkohol  möglichst  einzuschränken.
        <pb n="343" />
        Ostdeutsche  Maschinenfabrik,  vorm.  Rud.  Wermke  A.-G.,  Heiligenbeil  (Ostpr.).  269*
WOHNUNGSFÜRSORGE.  Die  Wohnungen  der  meisten  Arbeiter  und  Beamten  befinden ­
  sich  in  eigenen,  im  Besitz  der  Fabrik  befindlichen  und  in  der  Nähe  gelegenen  Wohnhäusern. ­
  Diese  ca.  90  eigenen  Wohnungen  sind  besonders  hoch  und  gut  gebaut  und  bestehen ­
  für  die  Arbeiter  aus  je  1  Küche,  x  großen  zweifenstrigen  Stube,  Kammer,  Keller
und  Stallung,  in  letzterer  können  beliebig  Schweine,  Ziegen,  Hühner  usw.  gehalten  werden.
Zu  jeder  Wohnung  gehört  ferner  ein  kleiner  Ziergarten  mit  Laube.  Hierfür  zahlt  der  Arbeiter ­
  inkl.  Wasserverbrauch  aus  der  städtischen  Leitung  ca.  100  M.  jährlich  Miete.  Unmittelbar ­
  angrenzend  an  diese  Wohnhäuser  hat  die  Fabrik  eigenes  Land,  welches  sie  den
Arbeitern  als  Kartoffelland  abgibt,  dieses  Land  wird  von  der  Fabrik  gedüngt  und  gepflügt
und  auch  für  das  Setzen  der  Kartoffeln  werden  Pferde  gegeben.  Das  Kartoffelland  wird
in  Parzellen  zu  je  3  M.  an  die  Arbeiter  verpachtet.  Außerdem  ist  durch  Unterstützung
der  Fabrik  ein  Wohnungsbauverein  gegründet  worden,  von  dem  die  Fabrik  weitere  Wohnungen
nebst  großem  Garten  für  jeden  einzelnen  Arbeiter  gemietet  hat  und  gibt  die  Fabrik  diese
Wohnungen  wesentlich  unter  Selbstkostenpreis  zu  einem  ähnlichen  billigen  Satz  wie  die
eigenen  Wohnungen  an  ihre  Arbeiter  ab.
EIGENE  KRANKENKASSE.  Für  die  Gesundheit  der  Arbeiter  wirkt  in  erster
Linie  die  von  der  Fabrik  gegründete  eigene  Krankenkasse,  welche  so  weit  über  die  gesetzlich ­
  vorgeschriebenen  Leistungen  hinausgeht,  daß  sie  mehr  als  freiwillige  denn  gesetzliche ­
  Wohlfahrtseinrichtung  angesehen  werden  muß.  Während  der  Krankheit  eines  Kassenmitgliedes ­
  oder  eines  seiner  Familienmitglieder  (einschl.  Kinder  unter  14  Jahren)  gewährt
die  Kasse  außer  dem  Krankengeld  für  das  Mitglied  selbst  freien  Arzt  und  Medizin,  freie
Behandlung  im  Krankenhaus  und  wenn  erforderlich  auch  freie  Konsultation  und  Behandlung ­
  durch  Spezialärzte,  Zahnärzte  usw.,  auch  für  die  Familienmitglieder,  ferner
Wöchnerinnenpflege  usw.  für  die  Frauen  der  Mitglieder.  An  Sterbegeld  wird  für  den  Arbeiter ­
  das  20  fache  des  Durchschnittstagesverdienstes,  für  seine  Frau  %  und  für  Kinder
unter  14  Jahren  y 3  dieses  Betrages,  falls  ein  Todesfall  eintritt,  gezahlt.
BADEANSTALT.  Ferner  wird  für  die  Gesundheit  der  Arbeiter  durch  eigene  Fabriksbadeanstalt ­
  gesorgt,  in  der  die  Arbeiter  jederzeit  freie  Wannen-  und  Duschebäder,  und
auf  ärztliche  Verordnung  freie  elektrische  Bäder  erhalten  können.  Auch  Familienangehörigen ­
  stehen  diese  Wohlfahrtseinrichtungen  zur  Verfügung.
LEBENSUNTERHALT-ERLEICHTERUNG.  Zur  Erleichterung  und  angenehmen  Gestaltung ­
  des  Lebensunterhaltes  gibt  die  Firma  an  ihre  Arbeiter  Kohlen  und  Holz  zum  Engros-Einkaufspreise
  in  beliebigen  Mengen  ab.
SCHULGELD.  Um  den  Leuten  eine  möglichst  gute  Erziehung  ihrer  Kinder  zu  ermöglichen, ­
  zahlt  die  Firma  das  Schulgeld  für  diejenigen  Kinder,  welche  befähigt  sind,
die  städtische  Mittelschule  zu  besuchen;  dadurch  ist  den  Kindern  aller  Fabrikangehörigen
Gelegenheit  geboten,  eine  weit  über  die  Volksschule  hinausgehende  Bildung  zu  erhalten.
Auch  die  für  die  Mittelschule  erforderlichen  Bücher  und  sonstigen  Utensilien  liefert  die
Fabrik  unentgeltlich.  Zu  Hochzeiten,  Taufen  und  Beerdigungen  stellt  die  Firma  ihren
Arbeitern  auch  unentgeltlich  Kutschwagen,  Pferde  usw.
KONSUMVEREIN.  Für  die  materielle  Erleichterung  ist  ein  Konsumverein  vorhanden,
welcher  in  den  Arbeiterwohnhäusern  untergebracht  ist  und  alle  Lebensmittel  zu  besonders
billigen  Preisen  den  Arbeitern  und  Beamten  zugänglich  macht.  Dieser  Konsumverein,
welcher  von  einem  Ausschuß  von  Beamten  und  Arbeitern  der  Fabrik  selbst  verwaltet  wird,
hat  sich  als  eine  außerordentlich  nützliche  Einrichtung  erwiesen  und  zahlt  derselbe  jährlich
über  6—8000  M.  Dividende  an  die  Mitglieder  zurück.
SPARKASSE.  Um  die  Sparsamkeit  zu  fördern,  hat  die  Firma  eine  eigene  Arbeiterund ­
  Beamtensparkasse  gegründet,  in  der  sie  alle  Spareinlagen  mit  5  %  jährlich  verzinst,
jeden  Betrag  von  50  Pf.  aufwärts  annimmt  und  auf  Wunsch  jederzeit  zurückzahlt.  Diese
Einrichtung,  welche  erst  seit  etwa  8  Jahren  besteht,  hat  heute  einen  Bestand  von  fast
200  000  M.  und  wird  von  Arbeitern  und  Beamten  sehr  gern  benutzt.
        <pb n="344" />
        270*  Ostdeutsche  Maschinenfabrik,  vorm.  Rud.  Wermke  A.-G.,  Heiligenbeil  (Ostpr.)
UNTERSTÜTZUNGSKASSE.  Die  Unterstützung  und  Altersversorgung  geschieht ­
  durch  die  Unterstützungskasse,  welche  von  der  Firma  reichlich  dotiert  wird  und
ein  Vermögen  von  gegenwärtig  ca.  20000  M.  aufweist,  und  durch  ein  Prämiensystem
für  ältere  Arbeiter.  Die  Unterstützungskasse  zahlt  Unterstützungen  in  Krankheitsfällen
an  Mitglieder  oder  deren  Familienangehörige,  bei  unverschuldetem  Unglück,  als  dauernde
Unterstützungen  für  alte,  arbeitsunfähig  gewordene  Arbeiter  oder  dauernde  Unterstützung
an  Witwen,  falls  dieselben  unterstützungswürdig  und  bedürftig  sind.  Dieser  Kasse  wird  von
dem  Reingewinn  alljährlich  eine  erhebliche  Summe  überwiesen  und  soll  sich  dieselbe  allmählich ­
  zu  einer  Art  Pensionskasse  für  ältere  und  unterstützungsbedürftige  Arbeiter  ausbilden.
Jede  Witwe  eines  früheren  Arbeiters  der  Fabrik  erhält  ein  kleines  Weihnachtsgeschenk  von
10  M.,  so  lange  sie  sich  nicht  verheiratet  oder  fortzieht.  Außerdem  sorgt  die  Firma  so  gut  als
möglich  für  Arbeitsgelegenheit  für  kinderreiche  Witwen.  Dann  ist  das  schon  vorher  erwähnte
System  zur  Prämierung  älterer  Arbeiter  und  zur  Verteilung  von  Gratifikationen  aus  dem
Reingewinn  der  Fabrik  vorhanden,  und  zwar  rücken  die  Arbeiter,  nachdem  sie  5  Jahre  der
Fabrik  angehört  haben,  in  die  Reihe  der  Stammarbeiter  hinein  und  erhalten  zunächst  eine
PRÄMIE  von  25  M.  Danach  erhalten  sie  alljährlich  eine  aus  dem  Reingewinn  der
Firma  zu  überweisende
GRATIFIKATION  von  20  M.  bis  das  10.  Dienstjahr  vollendet  ist.  Dann  erhalten  sie  eine
Prämie  von  50  M.  und  eine  jährliche  Gratifikation  von  25  M.,  nach  dem  15.  Jahr  eine  Prämie
von  75  M.  und  eine  jährliche  Gratifikation  von  30  M.,  nach  20  jähriger  Dienstzeit  eine  Prämie
von  100  M.  und  eine  jährliche  Gratifikation  von  35  M.,  nach  25  Jahren  Dienst  eine  jährliche
Gratifikation  von  40  M.  Diese  Summen  werden  den  Arbeitern  nicht  ausgezahlt,  sondern  auf
ein  in  ihrem  Besitz  befindliches  gesperrtes  Sparkassenbuch  der  Arbeiter-  und  Beamtensparkasse
eingezahlt,  um  jedem  Arbeiter  bei  seinem  Abgang  aus  der  Fabrik  nach  langjähriger  Dienstzeit ­
  ein  recht  ansehnliches  Barvermögen  zu  verschaffen,  und  nur  mit  besonderer  Erlaubnis
der  Direktion  erfolgt  Auszahlung  vor  Austritt  aus  der  Fabrik  in  dringenden  Fällen  der  Not
oder  wenn  besondere  Aufwendungen  zur  Aussteuer  einer  Tochter  oder  dgl.  notwendig  sind.
SOMMERFEST.  Für  Vergnügen  und  Unterhaltung  sorgt  die  Fabrik  durch  ein
Sommerfest,  welches  alljährlich  an  einem  Wochentage  gefeiert  wird  in  Form  eines  Volksbelustigungsfestes, ­
  wobei  sämtliche  Arbeiter  und  Beamten  mit  Musik  und  Fahne  zum
Festplatz  hinausmarschieren  und  die  Fabrik  sämtliche  Kosten  des  Festes  trägt,  auch  für
Getränke,  sowie  für  Preise  bei  den  verschiedenen  Wettstreiten  sorgt  und  finden  hier  Männer,
Frauen  und  Kinder  vom  2.  Lebensjahre  an  ihre  sportliche  Betätigung.
GESANG-  UND  MUSIKVEREIN  werden  durch  Unterstützung  der  Fabrik  unterhalten, ­
  bei  denen  die  Arbeiter
unter  sachverständiger  Leitung
ihre  ev.  musikalische  Begabung
pflegen  können  und  es  auch  zu
recht  ansehnlichen  Leistungen
bringen.  Für  die  Übungen  und
für  Zusammenkünfte  der  Arbeiter
steht  die  freie  Benutzung  des  beleuchteten ­
  und  geheizten  Speisesaals ­
  zur  Verfügung.
Als  äußeres  Zeichen  der  Zusammengehörigkeit ­
  der  Arbeiterschaf ­
  t  hat  die  Fabrik  eine  besonders
schöne  Fahne  gestiftet,  welche
als  Motto  die  Aufschrift  trägt:
„Arbeit  und  Fleiß
Auszug  zum  Sommerfest.  ziert  Jüngling  und  Greis.“
        <pb n="345" />
        271*

Kantine  und  Badeanstalt.

Arbeiterwohnhäuser.

Papierfabrik  Baienfurt,  A.-G.

Die  Papierfabrik  Baienfurt  A.-G.  wurde  im  Jahre  1872  gegründet  und  beschäftigt
heute  380  Arbeiter,  20  Beamte  und  Meister.  Von  jeher  war  sie  bestrebt,  ein  patriarchalisches ­
  Verhältnis  zwischen  Leitung  und  Arbeiterschaft  zu  pflegen.  Dies  ist  ihr  auch  gelungen, ­
  so  daß  sie  heute  über  einen  in  jeder  Beziehung  zuverlässigen,  anhänglichen  Arbeiterstamm ­
  verfügt,  der  unzufriedenen  Elementen  kein  Aufkommen  gestattete.
PRÄMIEN.  Lange  Dienstzeit  wird  durch  Prämien  anerkannt.  Die  Prämie  beträgt
bei  zehnjähriger  Arbeitszeit  für  männliche  Arbeiter  jedes  Jahr  20  M.,  für  weibliche  10  M.
In  ihrem  Genuß  stehen  gegenwärtig  105  Männer  und  12  Frauen.
Bei  25jähriger  Dienstzeit  wird  ein  Diplom  mit  einer  Ehrengabe  von  100  M.
an  männliche  und  50  M.  an  weibliche  Arbeiter  verabreicht.
Inhaber  solcher  Diplome  sind  unter  unserer  heutigen  Arbeiterschaft  25  Männer  und
2  Frauen.
FABRIKFEST.  Zur  Pflege  eines  freundschaftlichen  Verhältnisses  zwischen  Direktion, ­
  Beamten  und  Arbeitern  wurde  früher  jährlich  einmal  das  sog.  „Fabrikfest“  gefeiert,
zu  dem  neben  den  Familien  der  Beteiligten  auch  dem  Betrieb  nahestehende  Personen  geladen ­
  wurden.
WEIHNACHTSGESCHENK.  So  günstig  dieses  Familienfest  zum  guten  Einvernehmen
beitrug,  so  hat  doch  die  Direktion  erkannt,  daß  eine  Gabe  in  Form  eines  Weihnachtsgeschenkes ­
  von  größerem  Nutzen  wäre.  Wir  haben  deshalb  mit  dem  System  des  Fabrikfestes ­
  gebrochen.  Seit  2  Jahren  reichen  wir  allen  Arbeitern  ohne  Ausnahme  ein  Weihnachtsgeschenk, ­
  wobei  Verheiratete  und  kinderreiche  Familien  besonders  berücksichtigt
werden.
KLEINKINDERSCHULE.  Zur  Unterstützung  unserer  Arbeiterfamilien  haben  wir  in
Gemeinschaft  mit  der  Ortsgemeinde  eine  von  Ordensschwestern  geleitete  Kleinkinderschule
gegründet,  die  gegenwärtig  von  ca.  100  Arbeiterkindern  besucht  wird.  Sämtliche  Arbeiterkinder ­
  sind  vom  Schulgeld  befreit,  außerdem  veranstaltet  die  Fabrik  alljährlich  eine  Weihnachtsbescherung ­
  für  sie.
        <pb n="346" />
        Papierfabrik  Baienfurt,  A.-G.

272*

KRANKENSCHWESTERN.  Die  öffentliche ­
  Krankenpflege,  zu  der  die  Fabrik  einen
namhaften  Beitrag  jährlich  leistet,  wird  von
Krankenschwestern  besorgt.  Für  unsere
FABRIKKRANKENKASSE  erheben  wir
die  gesetzlichen  Mindestbeiträge.  In  Krankheitsfällen ­
  gewährt  solche  vom  3.—10.
Tag  50  %,  von  da  ab  75  %  des  Tagelohnes.
Bei  Unglücksfällen  tritt  der  Genuß  des
Krankengeldes  schon  vom  ersten  Tage  an
ein.  In  allen  Fällen  sind  nicht  nur  für  die
Arbeiter,  sondern  auch  für  deren  Familienangehörige ­
  Arzt  und  Apotheke  frei.
Die  bezüglichen  Mehrausgaben  bestreitet  die
Fabrik  aus  eigenen  Mitteln.
UNTERSTÜTZUNGSFONDS.  Unser
Unternehmen  hat  außerdem  einen  Unterstützungsfonds ­
  von  120  000  M.,  dessen  Zinsen  zur  Unterstützung  arbeitsunfähig  gewordener
Arbeiter  Verwendung  finden.  Ferner  besteht  eine  Stiftung  in  Höhe  von  10  000  M.  von
dem  verstorbenen  Direktor  Roemer  der  Papierfabrik  Baienfurt.  Auch  die  Zinsen  dieses
Fonds  werden  zur  Unterstützung  bedürftiger  Fabrikarbeiter  verwendet.
WOHLFAHRTSHAUS.  Für  Verpflegung  der  Arbeiter  selbst  besteht  ein  Wohlfahrtshaus. ­
  In  der  Kantine  desselben  werden  Speisen  und  alkoholfreie  Getränke  zum  Selbstkostenpreis ­
  verabreicht,  auch  können  Arbeiter  wie  Beamte  unentgeltlich  warme  Bäder
bekommen.  Die  Einteilung  ist  so  geregelt,  daß
auf  jeden  Arbeiter  in  i4Tagen  ein  Bad  kommt.
WOHNUNGSVERHÄLTNISSE.  Neuerdings ­
  schenken  wir  auch  den  Wohnungsverhältnissen ­
  unserer  Arbeiter  besondere
Aufmerksamkeit.  Wir  besitzen  9  Häuser,
deren  Wohnungen  wir  zu  geringem  Betrag ­
  an  Arbeiter  und  Angestellte  vermieten. ­
  Außerdem  erhalten  ältere  Arbeiter
ein  größeres  Stück  Gartenland  zur  unentgeltlichen ­
  Benützung.
Arbeitern,  welche  sich  ansiedeln  wollen,
stehen  wir  in  der  Weise  bei,  daß  wir  ihnen  bei
Erwerbung  des  Bauplatzes  behilflich
sind  und  Wohnhäuser  bei  4  %  Verzinsung  bis
zur  Höhe  der  amtlichen  Schätzung  beleihen.

Arbeiterwohnhäuser.

4

Arbeiterwohnhaus.
        <pb n="347" />
        *18

273

Pfälzische  Bank,  Ludwigshafen  a.  Rh.
PENSIONSKASSE.  Am  i.  Januar  1895  errichtete  die  Bank  eine  Beamtenpensionskasse ­
  nebst  Sterbekasse.  Die  Kasse  wurde  ganz  selbständig  organisiert  und  es  wurden  ihr
Korporationsrechte  erwirkt.  In  der  Pensionskassenverwaltung  hatte  sich  die  Bank  den  nötigen ­
  Einfluß  gesichert.  Die  Einrichtung  basierte  vollständig  auf  dem  Kapitaldeckungsverfahren. ­
  Die  Verwaltung  war  kostenlos,  da  sie  von  Beamten  der  Bank  im  Nebenamte
geführt  wurde.  Jeder  gesunde  volljährige  Beamte  war  zur  Mitgliedschaft  verpflichtet  und
hatte  5  %  seines  Gehaltes  als  Beitrag  zu  leisten.  Einen  gleichen  Beitrag  leistete  die  Bank.
Wer  über  5000  M.  Gehalt  bezog,  konnte  doch  nur  mit  5000  M  (dem  Maximum)  Mitglied
der  Kasse  werden.  —  Pensionen:  Fünfjährige  Karenzzeit.  —  Jedes  Jahr  Kasseangehörigkeit ­
  ergab  2%  Pensionsanspruch  (aus  dem  Durchschnittsgehalt  der  letzten  5  Jahre),  Minimum ­
  30  %  und  Maximum  80  %.  Witwen  hatten  Anspruch  auf  die  Hälfte,  jedes  Kind  bis
zu  18  Jahren  auf  l / 10  des  Pensionsrechtes  des  Vaters.  (Witwe  und  Kinder  zusammen  nicht
mehr  als  4 /s-)
Diese  gut  funktionierende  Pensionskasse  wurde  als  selbständige  Einrichtung  am  31.  Dezember ­
  1905  aufgelöst,  weil  das  Aufsichtsamt  für  Privatversicherung  in  Berlin  sie  als  Versicherungsgesellschaft ­
  behandeln  wollte,  obwohl  sie  nichts  anderes  war  als  eine  soziale  Fürsorge ­
  für  die  Beamten  der  Bank.  Das  Vermögen  wurde  auf  die  Bank  übertragen  und  dieser
gegenüber  übernahmen  die  Beamten  die  gleichen  Verpflichtungen  wie  gegenüber  der  früheren ­
  selbständigen  Kasse,  und  umgekehrt  übernahm  die  Bank  die  Verpflichtungen  der
Kasse  gegen  die  Beamten.  Der  Beamtenpensionsfonds,  welchen  die  Bank  durch  besondere
Zuweisungen  von  zusammen  150  000  M.  kräftigte,  um  für  ältere  Beamten  im  Verhältnis
der  gemachten  Zuwendungen  Rückdatierungen  ausführen  zu  können,  ist  bis  31.  Dezember
1912  angewachsen  auf  1  460  000  M.  Nach  versicherungstechnischen  Gutachten  aus  den
letzten  Jahren  ist  die  Kapitaldeckung  für  alle  reglementarischen  Ansprüche  gegeben.
Infolge  des  Privatbeamtenversicherungsgesetzes  überführte  die  Bank  die  Beamten
unter  5000  M.  Einkommen  an  den  Beamtenversicherungsverein  des  deutschen  Bankund
  Bankiergewerbes  (a.  G.)  in  Berlin  und  setzt  mit  denjenigen  Beamten,  die  über  5000  M.
beziehen,  die  eigene  Versorgungseinrichtung  fort.
BEAMTENERHOLUNGSHEIM.  In  Jugenheim  a.  d.  Bergstraße  ist  ein  Erholungsheim ­
  für  die  Beamten  der  Bank  und  deren  Angehörige  im  Bau.  Im  Laufe  des  Jahres  1913
wird  das  Heim  mit  30  Betten  eröffnet  werden  können.
        <pb n="348" />
        Pfälzische  Hypothekenbank,
Ludwigshafen  a.  Rh.
BEAMTENUNTERSTÜTZUNGSFONDS.  Die  Bank  hat  aus  ihren  jährlichen  Erübrigungen ­
  einen  Beamtenunterstützungsfonds  gebildet,  der  am  31.  Dezember  1912  bei  einem
Stande  von  69  Beamten  und  Angestellten  bilanzmäßig  die  Summe  von  1  085  878,05  M.
erreicht  hat.  Aus  dem  Fonds  werden  seit  1891  fortlaufend  Unterstützungen  gewährt.
Der  Grund  zu  dem  Fonds  wurde  durch  Beschluß  der  Generalversammlung  vom
29.  März  1890  gelegt,  die  hierfür  einen  Betrag  von  10  000  M.  aus  dem  Jahresgewinne  bewilligte. ­
  Bis  zum  Jahre  1894  wurde  der  Fonds  ausschließlich  durch  Zuwendungen  aus  dem
Jahresgewinne  gespeist.  Im  Jahre  1895  wurde  er  aus  dem  Geschäftsvermögen  der  Bank
ausgeschieden  und  in  mündelsicheren  Wertpapieren  angelegt;  seitdem  wird  er  auch  durch
Zuführung  seiner  eigenen  Zinserträgnisse  verstärkt.  Insgesamt  flössen  ihm  bis  Ende  des
Jahres  1911  an  Zuwendungen  aus  den  Jahreserträgnissen  839  753,98  M.  zu,  während
die  Verstärkung  des  Fonds  durch  sein  eigenes  Zinserträgnis  bis  Ende  1912  388  265,33  M.
betrug.  Der  Nennwert  der  auf  ihn  umgeschriebenen  Wertpapiere  erreichte  Ende  1912  in
3Y 2 proz.  Papieren  1  188900  M.,  in  4proz.  Papieren  38200  M.,  zusammen  also  1  227  100  M.
Demnach  wirft  der  Fonds  zurzeit  43  139,50  M.  an  Zinsen  ab.  Die  Beamten  haben  Beiträge ­
  irgendwelcher  Art  zu  dem  Fonds  nicht  geleistet.
Der  Zweck  des  Fonds  ist  die  Unterstützung  der  Beamten  während  ihrer  Dienstzeit
in  Fällen  der  Not  und  Krankheit,  die  Sicherstellung  ihrer  selbst  und  ihrer  Familien  für  den
Fall  ihrer  Dienstunfähigkeit  und  ihrer  Hinterbliebenen  für  den  Fall  ihres  Todes.  Seit
Jahren  war  in  Aussicht  genommen,  aus  Anlaß  des  25jährigen  Geschäftsjubiläums  (im
Jahre  1911)  dem  Fonds  eine  feste  Organisation  zu  geben  und  für  seine  Verwaltung  und
Verwendung  Satzungen  festzulegen.  Die  sicher  in  Aussicht  stehende  reichsgesetzliche
Regelung  der  Angestelltenversicherung  unterbrach  die  fast  zu  Ende  geführten  Vorarbeiten;
die  Generalversammlung  vom  18.  März  1911  beschränkte  sich  deshalb  darauf  förmlich
auszusprechen,  daß  der  Beamtenunterstützungsfonds  wie  bisher  so  für  alle  Zeiten  von
dem  übrigen  Geschäftsvermögen  der  Bank  getrennt  anzulegen  und  zu  verwalten  und  daß
der  durch  die  Beiträge  zur  Reichsangestelltenversicherung  nicht  in  Anspruch  genommene
Teil  der  Erträgnisse  zu  einer  Zusatzfürsorge  zu  verwenden  sei.  Im  Oktober  1911,  als  die
endgültige  Fassung  des  Versicherungsgesetzes  für  Angestellte  vorausgesehen  werden  konnte
und  außerdem  begründete  Aussicht  bestand,  daß  der  Beamtenversicherungsverein  des
Deutschen  Bank-  und  Bankiergewerbes  a.  G.  als  Ersatzeinrichtung  im  Sinne  des  Gesetzes
zugelassen  werden  würde,  trat  die  Bank  mit  ihren  sämtlichen  Beamten  und  Angestellten
diesem  Vereine  bei.  Die  Beamten  haben  an  den  Verein  Beiträge  nicht  zu  leisten.
DIE  ERBEN  VON  CLEMM-STIFTUNG  geht  auf  Zuwendungen  zurück,  die  die  Erben
unseres  verstorbenen  langjährigen  Aufsichtsratsvorsitzenden  im  Betrage  von  42  116,82  M.
im  Jahre  1911  der  Bank  mit  der  Bestimmung  gemacht  haben,  daß  die  Erträgnisse  zur  Unterstützung ­
  hilfsbedürftiger  Beamten  und  deren  Familienangehörigen  in  Fällen  von  Krankheit ­
  oder  unverschuldeter  Notlage  Verwendung  finden  sollen.  Das  Stiftungskapital  ist
Ende  1912  auf  44920,20  M.  angewachsen.
SONSTIGE  WOHLFAHRTSAUFWENDUNGEN.  Die  sämtlichen  Beamten  der  Bank
sind  auf  Kosten  des  Instituts  seit  dem  Jahre  1891  bei  einer  privaten  Versicherungsgesellschaft ­
  gegen  Unfall  versichert.  Die  gesamte  Versicherungssumme  betrug  1912  1  516000  M.,
die  letzte  Jahresprämie  1  393,57  M.  Auch  hat  die  Bank  von  jeher  die  den  Arbeitnehmer
treffenden  Beiträge  zur  Reichs-Kranken-  und  Invalidenversicherung  selbst  getragen.  Seit
einiger  Zeit  hat  sie  ferner  die  Kosten  der  freiwilligen  Weiterversicherung  nach  dem  Invalidenversicherungsgesetze ­
  für  jene  Beamten  übernommen,  die  infolge  Überschreitens  der  gesetzlichen ­
  Gehaltsgrenze  aus  der  versicherungspflichtigen  Beschäftigung  ausgeschieden  sind.
        <pb n="349" />
        275*

Portland-Cement-Werke  Heidelberg  und
Mannheim,  A.-G.,  Heidelberg.
ARBEITER-KRANKEN-UNTERSTÜTZUNGSVEREIN.  Mit  der  Fürsorge  für  kranke
und  invalide  Arbeiter  haben  sich  Direktion  und  Aufsichtsrat  der  Werke  schon  sehr  frühzeitig ­
  beschäftigt.  Neben  der  Verbesserung  der  Fabrikanlagen  hat  dem  Werke  stets  die
Wohlfahrt  der  Arbeiter  am  Herzen  gelegen.  Schon  am  3.  Februar  1876  wurde  ein  Krankenunterstützungsverein ­
  der  Arbeiter  der  Mannheimer  Portland-Cement-Fabrik  ins  Leben
gerufen.  Er  begann  sein  Dasein  innerhalb  bescheidener  Grenzen.
Das  Eintrittsgeld  betrug  nach  §  3  der  Satzungen  50  Pf.  und  der  Beitrag  1  v.  H.  des
verdienten  Lohnes,  wofür  als  Unterstützung  bei  nicht  selbstverschuldeten  Erkrankungen
auf  die  Dauer  von  12  Wochen  wöchentlich  6  M.  und  auf  weitere  12  Wochen  wöchentlich
3  M.  gezahlt  wurden.  Arzt  und  Apotheke,  Verbandstoffe  usw.  gingen  zu  Lasten  des  Kranken.
Zu  diesen  geringen  Leistungen  reichten  die  Beiträge  nicht  aus,  und  der  Aufsichtsrat
führte  wiederholt  aus  den  Betriebsergebnissen  ansehnliche  Summen  der  Kasse  zu.
Am  19.  Februar  1882  wurden  die  Satzungen  geändert;  von  den  Mitgliedern  wurden
nun  wöchentlich  20  Pf.  Beitrag  erhoben  und  in  Krankheitsfällen  wöchentlich  7  M.  bzw.
3,50  M.  vergütet.  Beim  Ableben  der  Versicherten  oder  deren  Ehefrauen  erhielten  die  Hinterbliebenen ­
  40  M.  zur  Bestreitung  der  Begräbniskosten.
1883  ging  bei  Errichtung  der  durch  Reichsgesetz  verordneten  Betriebskrankenkasse
das  Vermögen  des  Unterstützungsvereins  an  diese  Kasse  über.
ARBEITER-  UND  BEAMTENWOHNUNGEN  wurden  in  der  Mannheimer  Cement-Fabrik
  schon  anfangs  der  70er  Jahre  erbaut.  Auch  bei  Erwerb  der  Weisenauer  Fabrik
fanden  sich  solche,  wenn  auch  in  bescheidenem  Umfange,  vor,  wurden  aber  sehr  bald
durch  Neubauten  und  durch  Ankäufe  geeigneter  Baulichkeiten  in  Weisenau  und  Laubenheim ­
  erheblich  erweitert.
Am  27.  Juli  1893  fand  die  Gründung  eines  Arbeitervereins  der  Mannheimer
Portland-Cement-Fabrik  für  Mannheim  statt,  welcher  sich  nach  §  1  seiner
Satzungen  zum  Ziele  setzte:
„Unter  den  Mitgliedern  einen  guten  kameradschaftlichen  Geist  zu  pflegen  und  strebsame, ­
  pflichttreue  Arbeiter  heranzubilden.“
ALTERSPRÄMIEN.  Im  März  1890  wurde  mit  der  Zuwendung  von  Altersprämien  an
Arbeiter  der  beiden  Werke  in  Mannheim  und  Weisenau  begonnen  und  das  Verfahren  mehr
und  mehr  ausgebaut,  so  daß  das  System  bei  der  Zusammenlegung  der  Werke  mit  dem
Heidelberger  an  dieses  überging  und  dann  eine  weitere  Entwicklung  erfuhr.
Der  Arbeiterverein  in  Weisenau  verfolgte  ähnliche  Ziele,  wie  der  mit  dem  Stillstand ­
  des  Werkes  aufgelöste  Verein  zu  Mannheim,  und  besteht  heute  noch  in  voller  Blüte.
Neben  ihm  betätigt  sich  ein  Ar  beiter  -  Gesangverein.
Nach  dem  Altersprämiensystem  wurden  in  Weisenau  vom  Jahre  1886—1900  aus  dem
Betriebsgewinn  folgende  Beträge  überwiesen:
Dem  Unterstützungsfonds  (für  Arbeiter  und  Beamte)  derMannheim-Weisenauer

  Fabrik  140  000  M.
der  Betriebskrankenkasse  in  Mannheim  4  000  ,,
der  Betriebskrankenkasse  in  Weisenau  4  000  ,,

den  Arbeitern  in  Mannheim  und  Weisenau  als  Dienst-Altersprämien  98  000  ,,
246  000  M.
Arbeiter-Wohlfahrtseinrichtungen  in  Weisenau.
Während  sich  bis  zum  Anfang  der  80er  Jahre  die  Arbeiter  in  Weisenau  während  der
Arbeitspausen  mit  einem  Schuppen  begnügen  mußten,  wurde  1888  eine  umfangreiche
*18*
        <pb n="350" />
        2j6*  Portland-Cement-Werke  Heidelberg  und  Mannheim,  A.-G.,  Heidelberg.

Laden  in  Weisenau.

SPEISEANSTALT  MIT  WIRTSCHAFTSRÄUMEN ­
  UND  SCHLAFSÄLEN  für  die
Arbeiter  gebaut,  die  1893  noch  erheblich
erweitert  wurden.  Gleichzeitig  erfolgte  der
Neubau  eines
ARBEITERWOHNHAUSES  auf  der  Aue,
dem  1897  ein  zweites  Arbeiterwohnhaus
in  Bodenheim,  1899  ein  drittes  zugesellt
wurde,  das  mit  einem  Kaufladen  zum
billigen  Bezug  der  notwendigsten  Lebensbedürfnisse ­
  ausgerüstet  wurde.  Der  Jahresumsatz ­
  dieses  Kaufladens  beträgt  etwa
60  000  M.  Die  fortdauernde  Arbeiternot
veranlaßte  gleichzeitig  den  Bau  eines  Arbeiterwohnhauses ­
  neben  der  Kantine  und
den  Umbau  der  sogenannten  Schuhfabrik  zu  Arbeiterwohnungen,  denen  im  Jahre  1900
zwei  weitere  Arbeiterhäuser,  ein  Arbeiterspeisesaal  in  der  Fabrik  sowie  die  Einrichtung
einer  Badeanstalt  mit  Brause-  und
Wannenbädern,  sowie  Reihenwaschtischen ­
  folgten.
Ein  Jahr  später  wurde  auch  für  den
Direktor  ein  neues  Wohnhaus  errichtet
und  1905  der  Gastwirtschaftsbetrieb  in
das  seitherige  Anwesen  des  Direktors  Merz
verlegt,  während  die  alten  Kantinenräume
zu  Schlafsälen  umgebaut  und  das  Arbeiterwohnhaus ­
  am  Leinpfad  erweitert  wurde.
Zurzeit  bestehen  in  Weisenau  12  Arbeiterwohnhäuser ­
  mit  42  Wohnungen  von
2  bis  4  Zimmern  mit  Zubehör,  ferner  in
den  naheliegenden  Ortschaften  Weisenau
und  Laubenheim  je  eine  Arbeiterkolonie
mit  zusammen  21  Wohnungen  zu  je  2  Arbeiter-Speisesaal  in  Weisenau,
und  3  Zimmern,  Küche  und  Zubehör.
Sämtliche  Wohnungen  sind  teils  unentgeltlich  (Dienstwohnungen),  teils  sind  sie  den
Inhabern  gegen  sehr  geringe  Mieten  überlassen,  die  noch  nicht  die  Zinsen  für  das  Anlagekapital ­
  decken.
Zu  den  meisten  Wohnungen  gehört
ein  kleines  Gärtchen  oder  ein  Stück
Ackerland,  sowie  zu  vielen  noch  ein
kleiner  Stall  für  Ziegenzucht  usw.  Auch
solchen  verheirateten  Arbeitern,  die  nicht
in  den  Arbeiterwohnhäusern  wohnen,
wird  auf  Wunsch  Acker-  und  Gartenland ­
  zur  Bebauung  unentgeltlich  überlassen. ­

Die  Stiftung  von  25  000  M.  durch
ein  Vorstandsmitglied  liefert  in  ihren
Zinsen  die  Mittel,  um  Angestellten  und
Arbeitern  des  Werkes  längeren
ERHOLUNGSURLAUB  zu  gewähren.

Waschraum  in  Weisenau.
        <pb n="351" />
        Arb  eiter  -  Wohlfahrt  seinrichtun  gen
in  Leimen.
In  Leimen  konnte  dank  einer  namhaften ­
  Stiftung  eines  Vorstandsmitgliedes
durch  Bau  von
ARBEITERHÄUSERN  besonders  für
die  Unterbringung  alter,  verdienter  Arbeiter ­
  gesorgt  werden.
Jedes  der  12  Häuser  enthält  im
unteren  Stockwerk  Wohnzimmer  und
Küche  mit  Küchenveranda  und  darunter
liegender  Stallung,  im  oberen  Stockwerk
2  Schlafzimmer.  Ein  gemeinsames  Hinterhaus ­
  enthält  Badezimmer,  Waschküche ­
  und  Trockenraum.  Zu  jedem  Haus  gehört  ein  Vorgärtchen  und  ein  Stück  Gemüseland. ­
  An  Jahresmiete  werden  170  M.  ratenweise  bei  der  14tägigen  Lohnzahlung  in  Anrechnung ­
  gebracht  und  auf  ein  Sparkassenbuch  angelegt,  dessen  Betrag  im  Todesfälle  des
Mannes  der  Witwe  oder  dem  Vormund  der  Kinder  ausbezahlt  wird.  Bis  Ende  1909  betrugen ­
  die  so  gesammelten  Beträge  für  die  Inhaber  der  Häuser  insgesamt  14888  M.,  während
über  18000  M.  früheren  Mietern  oder  deren  Hinterbliebenen  zurückgezahlt  wurden.
Im  Jahre  1903  wurde  zwecks  Erbauung  weiterer  Arbeiterhäuser  vom  Aufsichtsrat
und  Vorstand  die  Gründung  einer  Baugesellschaft  mit  150  000  M.  Kapital  beschlossen.
In  6  größeren  Arbeiterhäusern  sind  30  Einzelwohnungen  untergebracht,  von  denen  jede
Wohnzimmer,  2  Schlafzimmer  und  x  Küche  umfaßt.  Die  beigegebenen  Risse  veranm

 p.  Nv. r ,fc  Vr*  V»»

Arbeiterhäuser  in  Leimen,  Vorderansicht.

—iS

Arbeiterhäuser  in  Leimen,  Grundriß  des  Erdgeschosses.
        <pb n="352" />
        278*  Portland-Cement-Werke  Heidelberg  und  Mannheim,  A.-G.,  Heidelberg.

Arbeiterhäuser  in  Leimen.
schaulichen  die  Bauart  dieser  Häuser.  Die  jährliche  Miete  beträgt  für  jede  Wohnung
170—180  M.  und  wird  ebenfalls  bei  der  Lohnzahlung  erhoben.  Eigentümerin  ist  eine
Gesellschaft  mit  beschränkter  Haftung,  bestehend  aus  Mitgliedern  der  Direktion  und  des
Aufsichtsrates,  doch  geht  das  Eigentumsrecht  bis  1912  ganz  auf  die  Gesellschaft  über,
welche  jährlich  10%  der  Anteile  erwarb,  die  durch  Auslosung  bestimmt  wurden.
SCHWIMMBAD.  Das  warme  Wasser,  welches  unserer  Fabrik  als  Überschuß  bei  der
Kühlung  der  Zementklinker  verbleibt,  wird  im  Schwimmbad  verwendet,  in  dem  70  Arbeiter ­
  gleichzeitig  baden  können.
Dieses  neue  Hallenschwimmbad  ist  auf  der  Südseite  der  Fabrikanlagen  in  der  Nähe
des  an  der  Landstraße  Heidelberg—Karlsruhe  gelegenen  Verwaltungsgebäudes  errichtet,
wo  sich  die  Gartenanlagen  der  Beamten  und  Arbeiter  des  Werkes  befinden.  Das  Gebäude
erhebt  sich  über  einer  Grundfläche  von  etwa  600  qm.  Auf  dem  unteren  Boden,  sowie  auf
der  Galerie  sind  insgesamt  51  Auskleidezellen  angeordnet,  beiderseits  mit  Türen  versehen.
An  der  unteren  Wand  des  auf  der  Westseite  geschaffenen  Kuppelbaues  befinden  sich
12  Brausen  mit  Flußbecken.  Das  Schwimmbecken  von  8,0  m  Breite  und  16,0  m  Länge  besitzt ­
  an  seinem  abgegrenzten  Teil  für  Nichtschwimmer  eine  Wassertiefe  von  0,9  m  und
für  Schwimmer  2,6  m  Tiefe.  Der  Boden  des  Beckens  ist  mit  grünglasierten  Plättchen
belegt,  während  die  Seitenwände  mit  weißglasierten  Plättchen  bekleidet  sind.  In  dem
Dienstraum  des  Bademeisters  befindet  sich  ein  im  Boden  angeordneter  Wasserbehälter
für  die  Mischung  von  warmem  und  kaltem  Wasser.  Das  auf  eine  mittlere  Temperatur  von
rund  22 0  C  gebrachte  Wasser  fließt  durch  2  weite  Röhren  in  den  Schwimmbehälter  und
durch  Überläufe  in  dessen  Seitenwänden  ab.  Somit  findet  eine  stetige  Erneuerung  des  Badewassers ­
  statt.  In  einem  an  die  Haupthalle  angebauten  Nebenraum  sind  mehrere  Zellen
für  Wannenbäder  vorgesehen,  die  mit  Warm-  und  Kaltwasserbrausen  ausgerüstet  sind.
Die  Benutzung  der  Badeanlagen  ist  für  die  Beamten  und  Arbeiter  des  Werkes  sowie  deren
Angehörige  unentgeltlich.  Auch  der  Einwohnerschaft  des  Ortes  Leimen  ist  die  Benutzung
        <pb n="353" />
        Portland-Cement-Werke  Heidelberg  und  Mannheim,  A.-G.,  Heidelberg.  279*

der  Badeanlagen  an  bestimmten  Tagen
jeder  Woche  gestattet.  Sämtliche  Schulkinder ­
  haben  freien  Zutritt,  während  die
Erwachsenen  für  die  jedesmalige  Benutzung ­
  eine  Badekarte  zu  dem  mäßigen
Preise  von  10  Pf.  zu  lösen  haben,  welcher
Betrag  in  die  Arbeiter-Unterstützungskasse ­
  fließt.
Der  Besuch  des  Bades  ist  sehr  rege,
und  es  ist  erfreulich,  feststellen  zu  können,
daß  die  Bestimmungen  der  Badeordnung
in  allen  Punkten  genau  befolgt  werden.
Außer  diesen  Badeanlagen  sind  noch  an
verschiedenen  Plätzen  des  Werkes  bequeme ­
  Wascheinrichtungen  für  die  Arbeiter ­
  vorgesehen.
ARBEITER-UNTERSTÜTZUNGSFONDS.  Eine  segensreiche  Wohlfahrtseinrichtung
des  Werkes  ist  der  Arbeiter-Unterstützungsfonds,  der  aus  Mitteln  der  Gesellschaft  gestiftet
wurde  und  gegenwärtig  etwa  360  000  M.  beträgt.
Dieser  Fonds  wird  von  der  Firma  jährlich  mit  4%  %  verzinst,  und  es  fließen  ihm  noch
die  Betriebsüberschüsse  aus  dem  Kantinenbetrieb  der  verschiedenen  Werke  sowie  gelegentliche ­
  Spenden  zu.
In  Leimen  werden  gegenwärtig  etwa  50  Personen  unterstützt,  mit
einem  Kostenaufwand  von  jährlich  etwa  8  800  M.
In  Weisenau  und  Mannheim  werden  etwa  4500  und  4100  M.  ...  8  600  ,,
In  Budenheim  etwa  250  ,,
In  Nürtingen  etwa  2  250  ,,
In  Lochhausen  etwa  100  ,,
zusammen  etwa  20  000  M.
jährlich  für  Unterstützungen  verausgabt.
Invalide  Arbeiter  erhalten  monatlich  12  M.,  Witwen  verstorbener  Arbeiter  je  nach
Kinderzahl  und  sonstigen  Verhältnissen  wöchentlich  2—6  M.  In  besonderen  Fällen  werden
auch  einmalige  Unterstützungen  bis  zu  100  M.  bewilligt.
Satzungen  des  Unterstützungsfonds  bestehen  nicht,  die  Unterstützungen  werden  vielmehr ­
  von  Fall  zu  Fall  festgesetzt,  in  Leimen  unter  Zuziehung  des  Arbeiterausschusses.
Den  Arbeiter-Unterstützungsfonds  ergänzt  das  bereits  erwähnte  System  der  Gewährung
von  Dienstaltersprämien  an  die  Werkarbeiter,  welches  für  alle  Werke  nunmehr  gleichmäßig ­
  eingerichtet  ist.
Die  Arbeiter  erhalten  jährlich  zu  Ostern:
für  1  Jahr  Dienstzeit  und  länger  .  .  .  10  M.
yt  2  ,,  ,,  ,,  ,,  .  .  .  20  ,,
&amp;gt;}  3  &amp;gt;&amp;gt;  &amp;gt;&amp;gt;  &amp;gt;&amp;gt;  r&amp;gt;  30  )i
usf.  bis  ,,  9  &amp;gt;&amp;gt;  &amp;gt;&amp;gt;  &amp;gt;&amp;gt;  yy  9®  &amp;gt;&amp;gt;
vom  10.  Jahre  ab  erhält  der  Arbeiter  die  auf  eine  Aktie  entfallende  Dividende,  mindestens
aber  100  M.  Arbeitspausen  durch  Krankheit  oder  Militärdienst  werden  nicht  in  Abzug
gebracht.
In  dieser  Weise  wurden  im  letzten  Betriebsjahre  verteilt:

in  Leimen  ....

.  36  750  M.

in  Nürtingen  .  .

•  •  7  790

M,

,,  Weisenau  .  .  .

•  13  500  „

,,  Lochhausen  .  .

.  .  250

)  f

,,  Budenheim  .  .

520  „

,,  Mannheim  .  .

.  .  600

ff
        <pb n="354" />
        28o*

Portland-Cement-Werke  Heidelberg  und  Mannheim,  A.-G.,  Heidelberg,

Mehr  und  mehr  geben  erfreulicherweise  die  Dienstaltersprämien,  die  eine  sichere  Abzahlung ­
  ermöglichen,  den  Arbeitern  Veranlassung  zum  Erwerb  von  Grundstücken  und  Häusern,
heben  sie  in  die  Klasse  der  Besitzenden,  tragen  dadurch  zur  Sicherung  sorgenlosen  Alters
bei  und  machen  die  Arbeiter  sozialdemokratischer  Verhetzung  und  Verbitterung  unzugänglich.
Nachstehende  Tabelle  gibt  eine  Übersicht  über  die  in  den  letzten  5  Jahren  in  Leimen
gezahlten  Prämien.

Ostern  1906  Ostern  1907  Ostern  1908  Ostern  1909  Ostern  1910

Arbeiter

M.

M.

Arbeiter

M.

M.

Arbeiter

M.

M.

Arbeiter

M.

M.

Arbeiter

M.

M.

291

X

50

=  14550

140

x:

[OO  =

14  000

178

X]

[20

=21360

i95

X

[20

=23  400

209

X3

[00

=20

900

31

X

40

=  1  240

31

X

90  =

2  790

24

X

90

=  2  IÖO

25

X

90

=  2250

17

X

90

=  I

530

66

X

30

=  1  980

31

X

80-2

  480

30

X

80

=  2  400

18

X

80

=  1440

21

X

80

=  I

680

56

X

20

=  1  120

1

X

75  =

75

25

X

70

=  1750

25

X

70

=  1750

39

X

70

=  2

730

72

X

IO

=  720

36

X

70  =

2520

23

X

60

=  I  380

42

X

60

=  2520

19

X

60

=  I

140

19  610

27
36

X
X

60  =
50  =

1  620
1  800

46
31

X
X

50
40

=  2  300
=  I  240

23
29

X
X

50
40

=  1150
=  I  160

26
33

X
X

50
40

=  I
=  I

300
320

52

X

40  =

2  080

36

X

30

=  I  080

38

X

30

=  I  140

44

X

30

=  I

320

39

X

30  =

1  170

1

X

25

25

63

X

20

=  I  260

56

X

20

=  I

120

46

X

20  =

920

48

X

20

=  960

80

X

IO

=  800

83

X

IO

-

830

1
84

X
X

i5  =
10  =

i5
840

90

X

IO

=  9OO
35  555

36870

33

00
0

30  310

Die  an  kaufmännische  und  technische  Beamte  alljährlich  zu  Weihnachten  verteilten

Summen  betrugen  im  letzten  Jahr:
in  Leimen  10  168  M.  in  Nürtingen  5  430  M.
,,  Weisenau  ....  6  140  ,,  ,,  Lochhausen  995  ,,

,,  Budenheim  ....  710  ,,  ,,  Heidelberg  u.  Mannheim  7  395  ,,
Um  den  Arbeitern  und  sonstigen  Angestellten  des  Werkes  Gelegenheit  zu  geben,  einen
Teil  ihres  Verdienstes  aufzusparen,  wurde  eine
SPARKASSE  errichtet,  welche  unter  Ausschluß  aller  Fremden  nur  für  die  bei  der
Firma  in  einem  Dienstverhältnis  stehenden  Personen  bestimmt  ist.  Der  Mindestbetrag
einer  Einlage  ist  50  Pf.  und  die  Höhe  des  Gesamtguthabens  einer  Einlage  darf  den  Betrag
von  10000  M.  nicht  überschreiten.  Die  Einlagen  werden  zu  5  %  verzinst.  Am  Schlüsse
des  vorigen  Geschäftsjahres  betrugen  die  Gesamt-Sparkassenguthaben  263  000  M.
Die  Firma  ist  Mitglied  des  Vereins
Genesungsfürsorge  (Großh.  Friedrich-Jubiläumsspende).
  Diese  segensreiche
Stiftung  gibt  den  in  der  Genesung  befindlichen ­
  Kranken  die  Möglichkeit  geeigneter
Unterkunft  und  Verpflegung  in  dem  Genesungsheim. ­

HEIZMATERIAL  —  Holz-  u.  Brandkohle ­
  werden  zum  Selbstkostenpreise
an  die  Arbeiter  abgegeben  und  ein  bedeutendes ­
  Gebiet  bestes  Ackerland  ist  zur
unentgeltlichen  Bewirtschaftung  unter  die
Arbeiter  verteilt.
FABRIKKANTINEN  sind  in  den
Werken  Leimen,  Weisenau  und  Nürtingen
und  Lochhausen  eingerichtet.  In  diesen

Arbeiterspeisehaus  in  Leimen.
        <pb n="355" />
        Portland-Cement-Werke  Heidelberg  und  Mannheim,  A.-G.,  Heidelberg.  281*

Kantinen  werden  Fabrikangehörigen  Speisen  und  Getränke  gegen  mäßige  Preise  verabfolgt.
Im  Sommer  werden  Kaffee  und  selbstbereitetes  Sodawasser  in  den  Fabrikräumen  unentgeltlich ­
  abgegeben.
Daß  diese  Einrichtung  Beifall  findet,  beweist  der  ziemlich  bedeutende  Verbrauch.
ARBEITERGESANGVEREIN.  Auch  zur  Förderung  und  Pflege  des  geselligen  Verkehrs ­
  unter  den  Arbeitern,  zu  ihrer  geistigen  Fortbildung  und  Lebensfreude  sind  Einrichtungen ­
  getroffen.  Zunächst  ist  in  dieser  Beziehung  ein  Arbeitergesangverein  zu  erwähnen,
dem  Arbeiter  aus  den  verschiedenen  Betriebsabteilungen  des  Werkes  in  Leimen  als  Mitglieder ­
  angehören.  Ferner  besteht  ein
SCHÜTZENVEREIN,  der  sich  zwar  in  der  Hauptsache  aus  Beamten  des  Werkes  zusammensetzt, ­
  dem  aber  auch  Arbeiter  als  Mitglieder  beitreten  können.
KNAPPENVEREIN.  Vor  einiger  Zeit  erfolgte  auch  die  Gründung  eines  Knappenvereins ­
  für  die  Bergarbeiter  der  dem  Werke  gehörenden  Kalksteinbrüche.
FABRIKFEUERWEHR.  Die  Fabrikbauten  des  Werkes  sind  mit  wenigen  Ausnahmen
vollständig  in  Eisen  und  Beton  ausgeführt,  so  daß  an  den  Ausbruch  eines  Feuers  kaum
gedacht  zu  werden  brauchte.  Als  aber  vor  einigen  Jahren  ein  Teil  eines  benachbarten
größeren,  hölzernen  Schuppens  infolge  Selbstentzündung  gelagerter  Kohle  ein  Raub  der
Flammen  wurde,  ist  sogleich  die  Gründung  einer  Fabrikfeuerwehr  in  die  Wege  geleitet
worden.
Endlich  soll  noch  eine  Einrichtung  des  Werkes  Erwähnung  finden,  die  sich  als  eine
besonders  wohltätige  erwiesen  hat.
ARBEITERAUSSCHUSS.  In  der  Erkenntnis  der  Tatsache,  daß  eine  regelmäßige,
offene  Aussprache  zwischen  der  Fabrikleitung  und  Vertretern  der  Arbeiterschaft  das  beste
Mittel  ist,  einmütiges  Zusammenwirken  zwischen  beiden  Teilen  herbeizuführen,  wurde
vor  einigen  Jahren  ein  besonderer  Arbeiterausschuß  gebildet.
Die  Zusammensetzung  desselben  erfolgt  in  der  Weise,  daß  bei  Beginn  des  Jahres  für
etwa  je  50  Arbeiter  eines  Betriebszweiges  durch  geheime,  direkte  Wahl  aller  Arbeiter  (jeder
Arbeiter  ist  verpflichtet,  seinen  Wahlzettel  abzugeben)  für  jede  Abteilung  ein  Vertreter
gewählt  wird.  Der  Arbeiterausschuß  tritt  regelmäßig  mindestens  einmal  im  Monat  mit
der  Fabrikleitung  zusammen,  um  etwa  vorhandene  Mißstände,  Wünsche  oder  Beschwerden
vorzubringen  und  Angelegenheiten  der  Arbeiter  zu  besprechen.
ARBEITERFESTHALLE.  Um  den  Arbeitern  und  ihren  Familien  in  dem  kleinen
Orte  Leimen  einen  schönen  und  zweckmäßigen  Sammelpunkt  zu  schaffen,  ist  eine  große
Arbeiterfesthalle  aus  Eisenbeton  erbaut  worden,  in  der  aus  den  Zinsen  eines  Kapitals  von
20  000  M.,  von  einem  Vorstandsmitglied  gestiftet,  fast  jeden  Sonntag  Vorträge  und  Aufführungen ­
  unterhaltender  und  belehrender ­
  Art  veranstaltet  werden,  die
sich  eines  sehr  regen  Zuspruches  erfreuen. ­
  Der  Saal  bietet  Sitzplätze  für
etwa  2000  Personen.  Zur  Festhalle
gehört  eine  Küche,  die  gleichzeitig  als
Lehrküche  für  Arbeitertöchter  dient,
eine  Bücherei  mit  Lesezimmer  und
Billard,  ein  Zimmer  für  eine  Kleinkinderschule ­
  und  eine  gut  eingerichtete ­
  Bühne  mit  Lichtbilderapparat
und  Kinematograph.  Der  Arbeitergesangverein ­
  unterstützt  die  geselligen
Zusammenkünfte  durch  vierstimmigen ­
  Männergesang.  Die  Überschüsse
aus  gelegentlichen  Eintrittsgeldern

Arbeiter-Festhalle  in  Leimen.
        <pb n="356" />
        282*

Portland-Cement-Werke  Heidelberg  und  Mannheim,  A.-G.-,  Heidelberg.

Großer  Arbeiter-Festsaal  in  Leimen.

und  Bierverkauf  fließen  dem  Unterstützungsfonds  zu.  Im  Herbst  wird  alljährlich  ein
Arbeiterfest  veranstaltet,  an  dem  auch  Frauen  und  Kinder  teilnehmen  und  welches  abends
die  Familien  in  der  Festhalle  vereinigt.
Die  in  der  Festhalle  untergebrachte,  bereits  erwähnte  Kleinkinderschule  steht
unter  Leitung  einer  geprüften  Kindergärtnerin  und  bietet  den  Arbeiterkindern  Spiel  und
Belehrung,  bei  schönem  Wetter  im  Freien,  bei  schlechtem  in  gesunden  Räumen.
Neben  diesen  freiwillig  dargebrachten  Wohlfahrtseinrichtungen  und  Guttaten  können
diejenigen  Leistungen  nicht  unerwähnt  bleiben,  die  durch  die  soziale  Gesetzgebung  dem
Werke  auferlegt  werden.  Die  Tabelle  S.  95  gibt  einen  Überblick  über  die  Lasten,  die  allein
das  Werk  in  Leimen  seit  1886  zu  tragen  hatte.
BETRIEBSKRANKENKASSEN.  Eigene  Betriebskrankenkassen  haben  nur  die  Werke
Leimen,  Weisenau  und  Nürtingen.
Der  Vermögensstand  dieser  Kassen  ist  ein  sehr  günstiger,  er  beträgt  in  Leimen  etwa
78  000  M.,  in  Weisenau  etwa  63  000  M.
Die  Kassenleistungen  (§  21  des  Krankenvers.-Ges.)  sind  bedeutend  erweitert.  Die
Kasse  gewährt  bei  %—1  jähriger  Mitgliedschaft  den  Familienangehörigen  freie  ärztliche
Behandlung,  sowie  Arzenei  und  Heilmittel,  oder  bei  Verpflegung  im  Krankenhause  25  bis
50  %  der  Kosten.  Im  Sterbefall  erhalten  die  Angehörigen  Sterbegelder.
Arbeiter-Wohlfahrtseinrichtungen  der  übrigen  Werke.
Die  Wohlfahrtseinrichtungen  unseres  größten  Werkes  in  Leimen  kehren,  wenn  auch
in  bescheidenerem  Umfange,  bei  den  übrigen  Werken  der  Gesellschaft  wieder.
Auch  in  Nürtingen  besteht  zum  Beispiel  ein  Arbeiterverein.  Er  besitzt  eine  eigene
Bücherei  und  ist  Mitglied  des  Vereins  für  Volksbildung  in  Berlin.  Dem  Arbeiterverein,
der  auch  eine  aus  Mitgliedern  zusammengesetzte  Musikkapelle  besitzt,  steht  wie  in  Leimen
ein  großer  Saal  mit  Bühne  zur  Verfügung,  in  dem  bei  geeigneten  Gelegenheiten  unentgeltlich ­
  Aufführungen  stattfinden.
Ein  großes  Küchen-  und  Speisehaus  enthält  zugleich  Wasch-  und  Baderäume.
        <pb n="357" />
        Portland-Cement-Werke  Heidelberg  und  Mannheim,  A.-G.,  Heidelberg.  283*

Arbeiterhäuser  in  Nürtingen.
In  Nürtingen  sind  auch  mustergültige  Arbeiterhäuser  und  ein  Beamtenwohnhaus
vorhanden,  die  in  den  Jahren  1907  und  1908  neu  erbaut  wurden,  um  einheimische  Arbeiter
seßhaft  zu  machen  und  von  den  Ausländern  frei  zu  kommen.
Die  mit  eigenen  Kräften  nach  Plänen  und  unter  der  Bauleitung  der  Architekten  Bacher
&amp;amp;  Bangert,  Nürtingen,  errichteten  Arbeiterhäuser  sind  in  ihrer  Bauart  der  ländlichen  Umgebung ­
  angepaßt.  Bei  ihrem  Bau  wurde  vor  allem  darauf  gesehen,  daß  die  schon  im  Gelände ­
  stehenden  Obstbäume  nach  Möglichkeit  erhalten  blieben.  So  macht  denn  die  Anlage ­
  den  Eindruck  einer  Gartenstadt.  Zwischen  dem  Grün  der  Bäume  leuchten  die  hellroten ­
  Ziegeldächer  und  bunten  Fensterläden  hindurch  und  geben  dem  Ganzen  etwas  Anheimelndes ­
  und  Gemütliches.  Mit  ihrem  an  frühere  Zeiten  erinnernden  Gartenhaus  auf
einem  kleinen,  mit  gärtnerischen  Anlagen  geschmückten  Platze,  baut  sich  die  Anlage
vor  dem  großen  Beamtenhaus  harmonisch  auf,  und  die  weiter  zurückstehenden  4  Arbeiterhäuser ­
  sehen  aus,  als  ob  sie  Schutz  suchen  wollten  im  Schatten  ihres  großen  Nachbarn.
Das  Beamtenhaus  enthält  Wohnungen  mit  4  und  3  Wohnzimmern  und  dem  nötigen
Zubehör,  und  zwar  sind  auf  der  einen  Seite  3  Wohnungen  mit  4  Zimmern,  Mansardenzimmer, ­
  Küche  usw.  und  einer  gemeinsamen  Waschküche,  auf  der  anderen  Seite  2  Wohnungen ­
  mit  je  3  Zimmern,  je  2  Mansardenzimmern,  Küche  usw.  und  ebenfalls  einer  gemeinsamen ­
  Waschküche  untergebracht.  Ferner  liegt  vor  dem  Hause  ein  großer  Ziergarten
und  hinter  dem  Hause  ein  Hof  mit  Stallungen.
Die  Arbeiterhäuser  enthalten  Wohnungen  mit  3  und  2  Wohnräumen  und  Zubehör.
Von  der  Einrichtung  der  sogenannten  Wohnküchen  wurde  Abstand  genommen,  da  sie
den  Wünschen  der  Mieter  nicht  entsprochen  hätten.  Zu  jeder  Wohnung  gehört  Küche
mit  Kohlen-  und  Gasherd  nebst  anschließender  kleiner  Veranda,  ein  Mansardenzimmer,
Bodenraum,  Keller  und  Stall.  Jede  Wohnung  ist  für  sich  vollständig  abgeschlossen;  der
Abort  liegt  innerhalb  jeder  Wohnung,  nur  die  Waschküchen,  die  mit  Waschkessel  und
sonstigen  Gerätschaften  ausgerüstet  sind,  dienen  je  2—4  Familien  gemeinsam.  Die  freundlichen ­
  Mansardenzimmer  geben  den  Mietern  Gelegenheit,  sich  durch  Abvermieten  an  unverheiratete ­
  Arbeiter  aus  dem  Werk  einen  kleinen  Nebenerwerb  zu  verschaffen.  In  solchem
Falle  stellt  die  Firma  ein  vollständiges  Bett  mit  doppelter  Bettwäsche  kostenlos  zur  Verfügung. ­
        <pb n="358" />
        284*  Portland-Cement-Werke  Heidelberg  und  Mannheim,  A.-G.,  Heidelberg.

Zu  jeder  Wohnung  gehört  weiter  ein  eingezäuntes  Gartenstück  und  ein  Teil  des  hinter
den  Häusern  gelegenen  Geländes,  das  für  spätere  Bebauung  vorgesehen  ist.
Die  Mietpreise  der  Wohnungen  betragen  etwa  zwei  Drittel  der  ortsüblichen  Mietpreise; ­
  das  Vorhandensein  von  Garten  und  Ackerland  in  nächster  Nähe  der  Wohnungen
erhöht  aber  ihren  Wert.  Der  Mietzins  für  die  3  Zimmerwohnungen  beträgt  170  M.,  der  für
2  Zimmerwohnungen  120  M.  jährlich.  Für  das  Abvermieten  an  Schlafgänger  erhalten
die  Mieter  gewöhnlich  4  M.  im  Monat;  die  Mansardenzimmer  sind  groß  genug,  um  2  Schlafgänger ­
  aufzunehmen.
Eine  sehr  wichtige  Rolle  spielt  im  Leben  der  schwäbischen  Bevölkerung  ein  guter
Haustrunk,  der  Most.  Um  den  Angestellten  des  Werkes  die  Herstellung  dieses  gesunden
Getränkes  zu  erleichtern,  werden  im  Herbst  jeden  Jahres  mehrere  Eisenbahnwagen  Äpfel
bezogen  und  ohne  Preisaufschlag  an  die  Arbeiter  abgegeben.  Es  wurde  ferner  eine  elektrisch ­
  angetriebene  Mühle  zum  Vermahlen  des  Obstes  eingerichtet,  dem  dann  mit  Hilfe
einer  starken  Spindelpresse  der  später  zur  Vergärung  kommende  Saft  entzogen  wird.
Wie  erwähnt,  ist  bei  jeder  Wohnung  der  geschilderten  Häusergruppe  eine  Stallung
vorhanden,  und  es  ist  dadurch  den  Mietern  Gelegenheit  gegeben,  Kleinvieh  zu  halten.  Hier
ist  es  nun  vor  allem  die  Haltung  von  Ziegen,  die  seitens  der  Firma  rege  Unterstützung
findet.
Die  Bereitstellung  von  Ziegenmilch  für  die  Kinder  der  Arbeiter  ist  das  geeignetste
Mittel,  um  diese  dem  frühzeitigen  Genuß  alkoholischer  Getränke  fern  zu  halten.  Versuche, ­
  die  in  den  Bezirken  Maulbronn  und  Tuttlingen  mit  rehfarbigen  Schwarzwaldziegen
angestellt  sind,  die  von  den  Werken  angekauft,  gegen  bequeme  Teilzahlungen  an  die  Arbeiter ­
  abgegeben  wurden,  haben  die  besten  Erfahrungen  gezeitigt.  Die  Delegiertenversammlung ­
  württembergischer  Ziegenschutzvereine  hat  einer  Entschließung  an  alle  Industriellen ­
  des  Landes  zugestimmt  und  gebeten,  ihre  Bestrebungen,  die  Ziegenzucht  im  Lande
zu  fördern,  mit  Rücksicht  auf  den  großen  wirtschaftlichen  Wert,  den  die  Ziegenhaltung
gerade  für  die  Arbeiterbevölkerung  hat,  nach  Möglichkeit  zu  unterstützen.  Neben  der
Ziegenmilch  ist  es  Kaffee,  der,  in  einem  großen  Apparat  hergestellt  und  kostenlos  abgegeben, ­
  zu  jeder  Tages-  und  Nachtzeit  von  den  Arbeitern  gern  genommen  wird,  namentlich
von  den  Ofenarbeitern  und  den  Zementpackern,  die  trotz  vorzüglicher  Staubabsaugung
doch  unvermeidlich  vom  Staub  belästigt  werden.  Die  Kantine  liefert  den  Arbeitern  um  billiges
Geld  kräftiges  Essen  und  gibt  auch  zum  Selbstkostenpreise  Limonaden  und  Sodawasser
ab,  für  deren  Erzeugung  geeignete  Apparate  aufgestellt  sind.
Die  große  Wohnungsnot  nicht  nur  in  dem  kleinen,  nur  250  Einwohner  zählenden
Lochhausen,  sondern  auch  in  einem  Umkreis  von  6  8  km  ergab  die  Notwendigkeit,
auch  dort  wenigstens  für  einige
Familien  Wohnungen  zu  bauen.
Gleichzeitig  wurde  auch  ein
Unterkunftshaus  für  60  Schlafstellen ­
  samt  Eßräumen  errichtet.
Auch  für  das  Werk  in  Offenbach
  wurden  ähnliche  Arbeiterhäuser ­
  wie  in  Nürtingen  erstellt.
Die  Fabrik  Diedesheim-Neckarelz
  weist  neben  einem
ganz  in  Grün  eingebetteten  Verwaltungsgebäude ­
  ein  geräumiges, ­
  im  Landhausstil  erbautes
schmuckes  Haus  mit  Meisterwohnungen ­
  und  eine  Reihe  von
Arbeiterhäusern  mit  geräumigen

Arbeiterhäuser  in  Offenbach.
        <pb n="359" />
        Portland-Cement-Werke  Heidelberg  und  Mannheim,  A.-G.,  Heidelberg.  285*

3  Zimmerwohnungen  auf,  die  ebenfalls  zu  sehr  mäßigen  Mietpreisen  Arbeitern  überlassen
werden.
Außerdem  besteht  in  Neckarelz  ein  schönes  Kantinengebäude  mit  Badeeinrichtung.
Die  Kantine,  sowie  der  weiter  eingerichtete  Kaufladen  wird  in  eigener  Verwaltung  betrieben,
so  daß  den  Werksangehörigen  auch  in  diesem  Werk  Lebensmittel  und  die  nötigsten  Gebrauchsgegenstände ­
  zum  Einkaufspreis  abgegeben  werden  können.
Ferner  soll  noch  auf  einen  Punkt  hingewiesen  werden,  der  für  die  Gesundheit  der
in  Zementfabriken  beschäftigten  Arbeiter  von  größter  Bedeutung  ist,  das  ist  die  Entstaubung ­
  der  Mühlen.
Bekanntlich  ist  die  Fabrikation  von  Portlandzement  mit  einer  bedeutenden  Staubentwicklung ­
  verbunden,  und  es  sind  daher  Vorkehrungen  zu  treffen,  den  Staub  nach  Möglichkeit ­
  zu  vermeiden  und,  wo  er  unvermeidlich  ist,  zu  beseitigen.  Um  dies  zu  erreichen,
ist  es  notwendig,  den  Staub  möglichst  unmittelbar  an  der  Erzeugungsstelle  abzusaugen.
Die  Staub  erzeugenden  Maschinen  müssen  zu  diesem  Zwecke  staubdicht  eingekapselt
werden.  Die  Müllereimaschinen  werden  durch  eine  gemeinschaftliche  Saugleitung  verbunden, ­
  an  welche  die  einzelnen  zu  den  Maschinen  führenden  Saugröhren  staubdicht  angeschlossen ­
  werden.
Die  abgeführte  Staubluft  wird  nun  mittels  eines  Ventilators  entweder  durch  ein  mit
selbsttätiger  Abklopfung  versehenes  Staubfilter  hindurchgesaugt  oder  aber  in  ein  solches
hineingeblasen.  Der  durch  diese  Apparate  in  bestimmten  Zeitabschnitten  abgeschiedene
Staub  wird  durch  eine  mechanische  Transportvorrichtung  an  Stellen  geführt,  wo  seine
weitere  Verwendung  stattfinden  kann.  In  allen  Werken  wird  der  durch  die  Drehrohrofengase ­
  mitgerissene  Flugstaub  in  großen  Kammern,  zu  denen  die  früheren  Ringöfen  ausgebaut ­
  wurden,  zurückgehalten,  so  daß  nur  fast  staubfreie  Heizgase  durch  die  hohen  Schornsteine ­
  ins  Freie  gelangen.  Mit  Hilfe  solcher  Einrichtungen  ist  es  der  Firma  gelungen,  die
Werke  fast  völlig  von  schädlichem  Staub  frei  zu  halten.
        <pb n="360" />
        C.  A.  Preibisch  in  Reichenau  (Sachsen)
und  Dittersbach  (Böhmen).
Die  seit  dem  Jahre  1859  bestehende  Firma  C.  A.  Preibisch,  welche  in  Reichenau  in
Sachsen  und  Dittersbach  bei  Friedland  in  Böhmen  Fabriken  zur  Herstellung  von  halbwollenen ­
  Damen-  und  Herrenkleiderstoffen  besitzt,  hat  schon  frühzeitig  Einrichtungen
ins  Leben  gerufen,  die  dem  Wohle  ihrer  Arbeiter  und  Beamten  dienen,  aber  auch  solche
Stiftungen,  die  der  Allgemeinheit  zugute  kommen.
Von  den  nur  für  die  von  ihr  Beschäftigten  geschaffenen  Wohlfahrtseinrichtungen  ist
zuerst  die  schon  im  Jahre  1862  errichtete
KRANKENUNTERSTÜTZUNGSKASSE  zu  erwähnen.  Schon  lange  vor  Eintritt  der
staatlichen  Regelung  der  Krankenversicherung  hatte  sonach  die  Firma  dafür  gesorgt,  daß
ihren  Arbeitern  für  den  Krankheitsfall  eine  Unterstützung  gewährt  wurde,  die  sie  vor
drückender  Not  schützen  sollte.  Die  Kasse  bot  unentgeltliche  ärztliche  Hilfe  und  Arzneien,
sowie  eine  wöchentliche  Barentschädigung  bis  zur  Dauer  von  26  Wochen,  in  besonderen
Fällen  auch  länger,  und  schließlich  ein  Sterbegeld.  Diese  Einrichtung  bestand  bis  zum
Inkrafttreten  der  staatlichen  Krankenversicherung  am  1.  Dezember  1884.
Die  Firma  gewährte  damals  schon,  wie  auch  jetzt  noch,  auf  ärztliche  Verordnung,
erkrankten  Kassenmitgliedern  Milch-  und  Suppenmarken  aus  eigenen  Mitteln.
Zur  Pflege  der  Gesundheit  und  Reinlichkeit  erbaute  die  Firma  1864  für  ihre  Beamten
und  Arbeiter  eine
BADEANSTALT,  die  zunächst  nur  in  den  Sommermonaten  geöffnet  war,  aber  jetzt
so  eingerichtet  ist,  daß  sie  das  ganze  Jahr  hindurch  in  Betrieb  bleiben  kann.
Die  Einrichtung  des  Bades  wurde  dadurch  ermöglicht,  daß  die  Firma  im  Jahre  vorher
für  die  Versorgung  ihrer  Betriebe  eine  eigene
WASSERLEITUNG  hatte  erbauen  lassen,  durch  welche  auch  der  Wasserbedarf  eines
Teiles  des  Ortes,  der  bisher  nur  auf  Brunnen-  und  Bachwasser  angewiesen  war,  gedeckt  wurde.
Um  die  Eltern,  die  durch  die  Arbeit  in  der  Fabrik  vom  Hause  ferngehalten  sind,  in
der  Erziehung  ihrer  Kinder  zu  unterstützen,  wurde  schon  im  Jahre  1872  ein
KINDERGARTEN  gegründet,  dem  eine  Kindergärtnerin  mit  Gehilfin  vorsteht.  Die
Kinder  werden  bis  zum  12.  Jahre  aufgenommen;  die  jüngeren  werden  nach  Fröbelscher
Methode  beschäftigt,  und  die  älteren  finden  Beaufsichtigung  bei  der  Anfertigung  ihrer
Schularbeiten.  Es  sind  im  Durchschnitt  70—80  Kinder  untergebracht.
Zwecks  Beschaffung  hübscher  und  preiswerter  Wohnungen  für  seine  Beamten,  Meister
und  Arbeiter  erbaute  Kommerzienrat  C.  A.  Preibisch  1876  eine
WOHNUNGSKOLONIE,  deren  praktische  Einrichtung  vielfach  für  gleichartige  Unternehmungen ­
  als  Vorbild  gedient  hat.  Sie  umfaßt  10  Häuser  mit  36  Wohnungen  von  je  3
bis  7  Zimmern.  Jede  Partei  hat  eigene  Wasserleitung  und  elektrisches  Licht  aus  den
Anlagen  der  Firma  und  verfügt  außerdem  über  einen  kleinen  Garten.  Im  Laufe  der  Jahre
kaufte  die  Firma  noch  verschiedene  Häuser  im  Orte  an  und  richtete  sie  ebenfalls  zu
Wohnungen  für  ihre  Angestellten  her.
Hinter  der  Wohnhäuserkolonie  wurde  1883  zur  Erholung  für  deren  Bewohner  ein
        <pb n="361" />
        C.  A.  Preibisch  in  Reichenau  (Sachsen)  und  Dittersbach  (Böhmen).  287*

KEGELSCHUB  errichtet,  der  auch  der  Fabrikfeuerwehr  als  Versammlungslokal  und
dem  Feuerwehrgesangverein  zur  Abhaltung  seiner  Übungen  dient.

Anläßlich  des  25jährigen  Bestehens  der  Firma,  am  24.  September  1884,  gründete  sie
durch  Stiftung  eines  Kapitals  von  25  000  M.  eine

ALTERS-  UND  INVALIDENUNTERSTÜTZUNGSKASSE,  eine  Einrichtung,  welche
solchen  Beamten  und  Arbeitern  der  Firma,  die  ihr  persönliches  Geschick  dauernd  an  das
des  Geschäftes  geknüpft  haben,  die  Sorge  für  ihre  alten  Tage  erleichtern  soll.  Im  Laufe
der  Jahre  wurde  das  Vermögen  der  Kasse  durch  Zuwendungen  der  Firmeninhaber,  der
Herren  Geheimrat  Oscar  Preibisch  und  Kommerzienrat  Dr.  Reinhard  Preibisch,  bis  auf
rund  193  000  M.  erhöht,  wovon  100  000  M.,  die  Herr  Geheimrat  Preibisch  zum  Andenken
an  seinen  verstorbenen  Sohn  Walther  gestiftet  hat,  als  Walther-Preibisch-Stiftung  geführt
werden.  Die  Unterstützungen  werden  von  einem  aus  den  Firmeninhabern  und  Arbeitern
gebildeten  Verwaltungsrate  zuerkannt.  Sie  haben  seit  1886  bis  jetzt  rund  96000  M.  betragen.
Bisher  haben  die  Erträgnisse  der  Stiftung  nur  zur  Unterstützung  von  Arbeitern  gedient;
die  von  der  Firma  alten  Beamten  gewährten  Pensionen  sind  nicht  daraus  genommen  worden.
Im  Jahre  1895  richteten  die  Damen  des  Hauses  Preibisch  eine

KOCHSCHULE  ein.  Sie

Johann-David-




wollten  damit  jungen  Arbeiterinnen ­
  der  Fabriken  Gelegenheit ­
  geben,  sich  in  der
Zubereitung  einfacher  und
billiger  Speisen  auszubilden.
Für  die  Kochschülerinnen
und  andere  junge  Mädchen
aus  der  Fabrik  wurden  zeitweise ­
  Unterhaltungsabende ­
  in  der  Kochschule
abgehalten.
Die  Kochschule  ist  zurzeit ­
  außer  Betrieb,  aber  der
damit  verbundene
SPEISESAAL  dient  den
Arbeitern  zur  Zubereitung
und  Einnahme  ihres  Mittagmahles. ­

Für  die  Arbeiter  werden  regelmäßig  große  Bezüge  in  Butter  und  Seefischen  gemacht.
Anläßlich  der  Vermählung  von  Fräulein  Elisabeth  Preibisch  wurde  zum  Andenken
an  deren  Hochzeitstag  von  Herrn  Geheimrat  Oscar  Preibisch  im  Jahre  1901  die  den  Namen
seiner  beiden  Töchter  tragende

ELISABETH-  UND  MARIE-PREIBISCH-STIFTUNG  mit  einem  Kapitale  von  10000  Mark
ins  Leben  gerufen,  aus  deren  Erträgnissen  Mädchen  bei  ihrer  Verheiratung,  wenn  sie
mindestens  4  Jahre  bei  der  Firma  in  Arbeit  gestanden  haben,  ein  Geldgeschenk  erhalten.
Als  1905  auch  Fräulein  Marie  Preibisch  heiratete,  stiftete  Herr  Geheimrat  Preibisch
eine  weitere  Summe  von  10000  Mark,  die  zur  Bildung  einer
WÖCHNERINNEN-UNTERSTÜTZUNGSKASSE  verwandt  wurde.  Aus  dieser  Kasse
werden  verheiratete  Wöchnerinnen,  wenn  sie  mindestens  1  Jahr  bei  der  Firma  in  Arbeit
gestanden  haben  und  wenigstens  9  Monate  verehelicht  sind,  unterstützt.
Von  den  mehr  der  Allgemeinheit  dienenden  Stiftungen  der  Firmeninhaber  sei  folgendes ­
  gesagt:
        <pb n="362" />
        288*  C.  A.  Preibisch  in  Reichenau  (Sachsen)  und  Dittersbach  (Böhmen).

Schon  im  Jahre  1865,
als  das  Feuerwehrwesen  noch
wenig  ausgebildet  war,  schuf
der  Gründer  der  Firma,  Herr
Kommerzienrat  C.  A.  Preibisch, ­
  eine
FABRIKFEUERWEHR,
die  gut  ausgerüstet  ist.  Sie
ist  zunächst  für  die  Betriebe
der  Firma  gedacht,  leistet
aber  auch  Hilfe  bei  Bränden
in  dem  Orte  und  der  näheren
Umgebung.  Ein  Teil  der
Feuerwehrmannschaften  hat
sich  zu  einem  Gesangverein
zusammengeschlossen.
Eine  sehr  segensreich
wirkende  Einrichtung  wurde
C.  A.  Preibisch-Krankenhaus.  im  Jahre  1866  von  Herrn
Kommerzienrat  C.  A.  Preibisch ­
  durch  Gründung  der  dem  Andenken  seines  Vaters  gewidmeten
J  OHANN-DAVID-PREIBISCH-STIFTUNG  ins  Leben  gerufen,  die  bedürftigen,  zumeist ­
  älteren  Leuten  ein  Heim  bietet.  Sie  ist  für  24  Personen  eingerichtet.
Mit  der  Johann-David-Preibisch-Stiftung  verbunden  wurde  das  im  Jahre  1879  errichtete
C.  A.  PREIBISCH-KRANKENHAUS,  in  dem  die  Kranken  aus  dem  Stifte,  mehr  noch
aber  aus  dem  Orte,  Verpflegung  finden,  im  Jahre  durchschnittlich  100  Personen.
Im  Jahre  1872  gründete  Herr  Kommerzienrat  C.  A.  Preibisch  eine  höhere  Landschule,
wozu  er  ein  eigenes  Schulhaus  errichtete.  Seit  1887  stehen  diese  Räume  sowie  die  Lehrmittel ­
  einer
PRIVATSCHULE,  die  auch  ein  höheres  Lehrziel  als  die  Volksschule  erstrebt,  unentgeltlich ­
  zur  Verfügung.  Für
die  Kinder  der  Angestellten
trägt  die  Firma  die  Hälfte
des  Schulgeldes.
Um  für  das  Turnen  der
Schulkinder  sowohl,  als  auch
des  Turnvereins  eine  Stätte
zu  schaffen,  erbaute  Herr
Geheimrat  Oscar  Preibisch
als  langjähriger  Vorsitzender
des  letzteren  1899  die
OSCAR  -  PREIBISCH-TURNHALLE.
  Er  schenkte
sie  der  Gemeinde  mit  der  Bestimmung, ­
  daß  sie  der  Turnverein ­
  stets  unentgeltlich  benützen ­
  dürfe.
ZuWeihnachten  des  J  ahres
  1906  errichtete  Herr  Geheimrat ­
  Oscar  Preibisch  die  Oscar  Preibisch-Turnhalle.
        <pb n="363" />
        *19

C.  A.  Preibisch  in  Reichenau  (Sachsen)  und  Dittersbach  (Böhmen).

289*

OSCAR  -  PREIBISCH  -
STIFTUNG  ZUR  UNTERSTÜTZUNG ­
  UNBEMITTELTER, ­
  TALENTVOLLER
KNABEN  UND  MÄDCHEN
MIT  BESONDERER  BERÜCKSICHTIGUNG ­
  DES
HANDWERKERSTANDES,
aus  der  schulentlassene  junge
Leute  Beihilfen  zur  Erlernung ­
  eines  Handwerks  erhalten. ­

Um  die  Färbereiabwässer
nicht  länger  das  Wasser  des
Dorfbaches  verunreinigen  zu
lassen,  wurden  1904  für  die
Hauptfabrik  und  1906  für  die
Obere  Fabrik
KLÄRANLAGEN  nach

Preibisch-Schwimm-,  Luft-  und  Sonnenbad.

eigener  Ausführungsweise
eingerichtet,  auf  die  das  deutsche,  österreichische  und  russische  Patent  erteilt  wurde.
Im  Jahre  1908  erbaute  die  Firma,  einem  langgehegten  Wunsch  der  Reichenauer  Bewohnerschaft ­
  nachkommend,  das

PREIBISCH-SCHWIMM-,  LUFT-  UND  SONNENBAD  und  schenkte  es  der  Gemeinde.
Ihren  Angestellten  wurde  für  die  Benutzung  Vergünstigungen  ausgewirkt.
Durch  Umbau  eines  ihr  gehörigen  Zechengebäudes  in  Bad  Oppelsdorf  schuf  die  Firma
im  Jahre  1910  das

C.  A.  PREIBISCH-HEIM,
in  dem  wenig  bemittelte
Kranke,  die  auf  Anordnung
des  Arztes  das  Bad  besuchen,
unentgeltlich  Wohnung  und
Frühstück  erhalten;  auch
Preisermäßigung  bei  Benutzung ­
  der  Oppelsdorfer  Bäder
ist  ihnen  ausgewirkt  worden.
Wie  in  Reichenau,  so  rief
die  Firma  C.  A.  Preibisch  auch
in  ihrer  österreichischen  Fabrik ­
  in  Dittersbach  eine  Anzahl ­
  Einrichtungen  und  Stiftungen ­
  zum  Wohle  ihrer  Arbeiter ­
  und  der  Allgemeinheit
ins  Leben.  Sie  entsprechen  im
wesentlichen  den  in  ReicheC. ­

  A.  Preibisch-Heim  Oppelsdorf.

nau  bestehenden  Wohlfahrtseintichtungen.
        <pb n="364" />
        290*

Preußische  National-Versicherungs-Gesellschaft
  in  Stettin.
PENSIONSKASSE  FÜR  DIE  BEAMTEN.  Diese  im  Jahre  1886  gegründete,  seit  1906
mit  selbständiger  juristischer  Persönlichkeit  ausgestattete  Pensionskasse  hat  den  Zweck,
den  festangestellten,  bei  der  ärztlichen  Untersuchung  als  gesund  befundenen  Beamten
der  Preußischen  National-Versicherungs-Gesellschaft  in  Stettin  sowie  deren  Witwen  eine
Pension  und  deren  Kindern  Erziehungsbeiträge  zu  gewähren.
Das  pensionsfähige  Gehalt  ist  vorläufig  auf  höchstens  5000  M.  bemessen.  Hiervon
haben  die  Mitglieder  an  die  Pensionskasse  abzuführen:
a)  an  Eintrittsgeld  bei  einem  Lebensalter  bis  zu  35  Jahren  4%,  sonst  6%;
b)  an  ordentlichen  Beiträgen  bei  Unverheirateten  4%,  bei  Verheirateten  5%;
c)  außerdem  bei  Gehaltserhöhungen  den  ersten  Monatsbetrag  dieser  Erhöhung  als
außerordentlichen  Beitrag.
Die  Preußische  National-Versicherungs-Gesellschaft  zahlt  dagegen  ihrerseits  an  die
Pensionskasse  jährlich  10%  des  pensionsfähigen  Gehaltes  der  unverheirateten  und
I2j4%  der  verheirateten  Mitglieder.
Bedingung  für  die  Pensionierung  ist  Dienstunfähigkeit.
Die  den  Mitgliedern  nach  einer  5jährigen  Wartezeit  zu  gewährende  Pension  beträgt ­
  für  jedes  zurückgelegte  Mitgliedsjahr  740,  höchstens  aber  30 / 4 o  des  während  der  letzten
12  Monate  tatsächlich  bezogenen  pensionsfähigen  Gehaltes.
Die  Witwenpension  beträgt,  ebenfalls  nach  5jähriger  Wartezeit,  30%  des  vorerwähnten ­
  pensionsfähigen  Gehaltes,  gleichviel  ob  der  Verstorbene  noch  Beamter  oder
schon  Pensionär  gewesen  ist.
Als  Erziehungsbeiträge  werden  bis  zur  Vollendung  des  18.  Lebensjahres  gewährt
a)  falls  eine  pensionsberechtigte  Witwe  vorhanden  ist,  für  jedes  Kind  3  %,  im  ganzen
jedoch  höchstens  10%  des  vorerwähnten  Gehaltes;
b)  falls  eine  pensionsberechtigte  Witwe  nicht  vorhanden  ist,  für  jedes  Kind  10  %,
im  ganzen  jedoch  höchstens  30  %  des  vorerwähnten  Gehaltes.
Die  unter  die  Angestelltenversicherung  fallenden  Mitglieder  nehmen,  sofern  sie
nicht  auf  Grund  des  §  390  des  Versicherungsgesetzes  für  Angestellte  von  der  eigenen  Beitragsleistung ­
  zur  Angestelltenversicherung  befreit  sind,  der  Pensionskasse  gegenüber  an
Pflichten  und  Rechten  nur  zur  Hälfte  teil.
Das  Vermögen  der  Pensionskasse  belief  sich  am  31.  Dezember  1912  auf  1  487  131,75  M.
Für  die  Zeit  vom  1.  Juli  1886  bis  zum  31.  Dezember  1912  hat  die  Pensionskasse
a)  an  Witwenpensionen  und  Erziehungsgeldern  419085,64  M.
b)  an  Beamtenpensionen  522  574,70  ,,
also  insgesamt  941  660,34  M.
ausgezahlt.
In  der  gleichen  Zeit  sind  von  der  Preußischen  National-Versicherungs-Gesellschaft
  der  Pensionskasse  an  satzungsgemäßen  und  außersatzungsgemäßen  (freiwilligen) ­
  Beiträgen  insgesamt
1  257  070,06  M.
zugeführt  worden.
        <pb n="365" />
        Herrn.  Heiners  &amp;amp;  Söhne,  Zigarrenfabriken,
Ratibor.
Die  Firma  Reiners  wurde  bereits  im  Jahre  1820  in  Bremen  durch  den  Urgroßvater
resp.  Großvater  der  jetzigen  Inhaber  begründet.  Im  Jahre  1849  übernahm  dessen  Sohn
Hermann  Reiners  die  Fabrik,  übersiedelte  aber  1854,  als  Bremen  aus  dem  Zollverbande
ausschied,  nach  Ratibor.  Hier  begründete  er  eine  kleine  Fabrik  mit  20  Arbeitern,  zum  Teil
entlassenen  Strafgefangenen,  die  mühsam  angelernt  werden  mußten,  und  ist  Hermann
Reiners  somit  Begründer  dieser  Industrie  in  Stadt  und  Kreis  Ratibor  gewesen,  er  starb  1896.
Anfang  der  70er  Jahre  traten  seine  Söhne,  Karl,  Ludwig  und  später  Reinhold  in  das  Geschäft
ein  und  1905  Hermann  R.,  ein  Sohn  von  Carl  Reiners,  so  daß  jetzt  schon  die  4.  Generation
in  dem  Geschäft  mitarbeitet.  Im  Jahre  1899  feierte  die  Firma  das  50jährige  Geschäftsjubiläum ­
  und  stiftete  für  ihre  900  Arbeiter  und  Beamten  jährlich  den  Betrag  von  3000  M.,
die  je  zur  Hälfte  als
PENSIONSFONDS  für  die  Beamten  angesammelt  und  zur  anderen  Hälfte  als
WEIHNACHTSGESCHENK  an  die  älteren  Arbeiter  verteilt  wurden.
Da  die  Zahl  der  Beamten  und  Arbeiter  sich  inzwischen  auf  fast  1800  vermehrt  hat,
wird  gelegentlich  der  Gründung  einer  Aktien-Gesellschaft  im  Jahre  1913  die  Stiftung
auf  jährlich  3000  M.  zur  Bezahlung  der  gesetzlich  von  den  Angestellten  selbst
zu  bezahlenden  Angestellten  -  Versicherungs  -  Beiträge  und  auf  weitere  jährlich
3000  M.  zur  Weihnachtsverteilung  an  die  älteren  Arbeiter  erhöht,  entsprechend
einem  Kapital  von  120  000  M.  Eine  Anzahl  der  Arbeiter  haben  bereits  das  50,  40,  30  und
20  jährige  Arbeitsjubiläum  bei  unserer  Firma  gefeiert  und  sind  erstere  mit  dem  Allgemeinen
Ehrenzeichen  dekoriert  worden.  Im  letzten  Jahrzehnt  wurden  5  neue  Fabriken  gebaut,
welche  mit  wirksamen  hygienischen  Einrichtungen  versehen  sind,  und  namentlich  große,
helle,  luftige  und  sonnige  Arbeitsräume  und  Speiseräume  besitzen,  welche  den  Arbeitern
einen  gesunden,  angenehmen  Aufenthalt  bieten.
        <pb n="366" />
        292*

Leipziger  Bierbrauerei  zu  Reudnitz
Riebeck  &amp;amp;  Co.,  A.-G.,  Leipzig.
Die  Firma  hat  einen
BEAMTENUNTERSTÜTZUNGSFONDS  im  Betrage  von  147  646,95  M.,  ebenso  einen
ARBEITERUNTERSTÜTZUNGSFONDS  im  Betrage  von  157  797,15  M.,  ferner  einen
WITWEN-  UND  WAISENUNTERSTÜTZUNGSFONDS,  gestiftet  von  dem  früheren
ersten  Direktor,  Kommerzienrat  Reinhardt,  im  Betrage  von  32796,20  M.  Insgesamt  wurden
bis  jetzt  ca.  160  000  M.  Unterstützungen  usw.  bezahlt.
        <pb n="367" />
        Maschinenfabrik
Rockstroh  &amp;amp;  Schneider  Nachf.  A.  G.
Dresden-Heidenau.

Als  wichtigste  Wohlfahrtseinrichtungen  des  Werkes  der  Firma  sind  anzuführen  die
BETRIEBSKRANKENKASSE,  welche  den  Arbeitern  und  Beamten  im  Erkrankungsfalle
kostenlose  ärztliche  Behandlung  und  Arznei  gewährt,  ferner  die  im  Jahre  1900  durch
Stiftung  eines  Fonds  seitens  der  Direktoren  Rockstroh  und  Döring  in  Kraft  getretene
ARBEITER-UNTERSTÜTZUNGSKASSE  und  die  von  genannten  beiden  Herren  anläßlich
des  25  jährigen  Jubiläums  der  Firma  ins  Leben  gerufene  BEAMTEN-UNTERSTÜTZUNGS-KASSE.
  Sämtliche  Kassen  bieten  den  Arbeitern  und  Beamten  Vergünstigungen,  die  weit
über  die  übliche  Leistung  derartiger  Kassen  hinausgehen.  Weitere  Vergünstigungen  bilden
die  BETEILIGUNG  AM  REINGEWINN  von  Beamten  als  auch  von  Arbeitern,  soweit  sie
sich  im  festen  Anstellungsverhältnis  befinden  und  zwei  Jahre  bei  der  Firma  tätig  sind,  sowie
die  AUSTEILUNG  VON  PRÄMIEN  an  diejenigen  Personen,  welche  brauchbare  Vorschläge
machen  über  Verbesserungen  oder  Neuerungen  im  Betrieb  und  Organisation.
Von  besonderer  Bedeutung  ist  die  anläßlich  des  25  jährigen  Jubiläums  am  25.  April  1912
seitens  der  Firma  errichtete  STIFTUNG  ZUR  ERBAUUNG  VON  EIGENHEIMEN  für
Arbeiter  und  Beamte  der  Firma.  Als  Grundstock  sind  25  000  M.  der  Stiftung  überwiesen
worden  mit  der  Absicht,  diesem  Fonds  jährlich  vom  Reinertrag  der  Gesellschaft  eine  gewisse ­
  Summe  überweisen  zu  lassen.  Mit  dem  Bau  der  Häuser  ist  inzwischen  begonnen
worden.
        <pb n="368" />
        294

Maschinenfabrik  Rockstroh  &amp;amp;  Schneider  Nachf.  A.  G.  Dresden-Heidenau.

Noch  zu  erwähnen  sind  die  zweckmäßigen  WASCH-  UND  BADEEINRICHTUNGEN
der  Fabrik,  sowie  die  großen  luftigen  SPEISERÄUME,  in  denen  gut  zubereitete  nahrhafte
Kost  zu  billigem  Preise  an  die  Arbeiter  abgegeben  wird;  diese  Räume  beabsichtigt  die
Firma  in  einem  demnächst  aufzuführenden  Neubau  noch  weiter  auszugestalten.  Die  Werkstätten ­
  sind  mit  ausreichenden,  den  modernsten  Anforderungen  entsprechenden  Heizungseinrichtungen ­
  versehen,  sowie  mit  Holzpflaster  ausgelegt,  so  daß  die  Leute  nicht  auf  kaltem
Zement-  oder  Steinfußboden  stehen.  Für  die  Unterbringung  von  Fahrrädern  der  Arbeiter
ist  ein  besonderer  großer  Schuppen  gebaut  worden.
Das  Werk  beschäftigt  z.  Zt.  ca.  900  Arbeiter  und  Beamte  und  gewährt  den  Beamten
alljährlich  ERHOLUNGSURLAUB,  ebenso  den  älteren  Arbeitern,  soweit  sie  20  Jahre  bei
der  Firma  in  Arbeit  gestanden  haben.

Häusergruppe  am  Berghang
in  Klein-Sedlitz.

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        <pb n="369" />
        295*

C.  G.  Röder,  G.  m.  b.  H.,  Leipzig.
Notenstich,  Notendruck,  Steindruck,  Lichtdruck,  Buchbinderei,
Buchdruck,  Stereotypie,  Galvanoplastik.
1.  DIE  INVALIDEN-  UND  WITWENKASSE  wurde  bei  der  Feier  des  25jährigen  Geschäftsjubiläums ­
  vom  damaligen  Inhaber,  Kommerzienrat  Röder,  und  von  Geschäftsfreunden
im  Jahre  1873  gegründet.  Durch  die  laufenden  Beiträge  der  Firma  und  der  einzelnen  Mitglieder, ­
  ebenso  durch  verschiedene  Zuwendungen  bei  festlichen  Gelegenheiten  hat  die  Kasse
Ende  1912  die  Höhe  von  221  571,84  M.  erreicht.  Die  Kasse  hat  den  Zweck,  Invaliden,
Witwen  und  Waisen  Unterstützungen  zu  gewähren.  Während  die  Beträge  für  Invaliden
und  Witwen  nach  der  Zeit  der  Mitgliedschaft  zwischen  6  und  12  M.  wöchentlich  schwanken,
so  wird  für  jede  Waise  bis  zum  Verlassen  der  Schule  eine  monatliche  Beihilfe  von  2  M.
gewährt.  Bis  Ende  1912  sind  285  168,70  M.  Unterstützungen  gezahlt  worden.
Als  Zuschußkasse  zu  obiger  besteht  bei  der  Firma  seit  dem  Jahre  1896
2.  DIE  RENTSCH-WOLFF-STIFTUNG,  die  von  den  Inhabern  der  Firma  bei  dem  5ojährigen
  Geschäftsjubiläum  errichtet  wurde.  Sie  soll  dann,  wenn  nach  Lage  der  Verhältnisse
die  Invaliden-  und  Witwenkasse  unzureichend  erscheint,  eine  weitere  Beihilfe  gewähren.
Ferner  soll  sie  aber  auch  in  besonderen  Fällen  der  Not  oder  bei  Krankheit  mit  dazu  beitragen,
die  Not  zu  lindern.  Die  Kasse  wurde  mit  einem  Kapital  von  50  000  M.  gegründet  und  hat
bis  Ende  1912  28  762,03  M.  an  Unterstützungen  gezahlt.
Einen  ähnlichen  Zweck  verfolgt
3.  DIE  LEBERECHT  HUGO  WOLFF-STIFTUNG.  Sie  ist  anläßlich  seiner  40jährigen
Tätigkeit  in  der  Firma  von  Herrn  Kommerzienrat  Wolff  mit  einem  Kapital  von  10  000  M.
gegründet  worden.  Am  9.  Juni  1911,  an  seinem  goldenen  Ehejubiläum,  erhöhte  er  das
Kapital  auf  35000  M.,  und  am  1.  März  1913  anläßlich  seines  goldenen  Geschäftsjubiläums
auf  50  000  M.  Die  Verwendung  der  Zinsen  erfolgt  ebenfalls  in  Fällen  der  Not  und  Krankheit. ­
  Auch  kann,  wenn  die  Unterstützung  der  Invaliden-  und  Witwenkasse  nicht  genügend ­
  erscheint  oder  nach  den  Bestimmungen  der  Satzungen  nicht  möglich  ist,  in  den
dort  genannten  Fällen  ein  Zuschuß  an  Invaliden  oder  Witwen  gewährt  werden.
Anläßlich  des  25.  Badeaufenthalts  in  Karlsbad  gründete  1909  Herr  Kommerzienrat
Wolff-Röder
4.  DIE  WOLFF-RÖDER-STIFTUNG  KARLSBAD.  Er  hinterlegte  beim  Stadtrat  in
Karlsbad  die  Summe  von  xo  000  Kr.  mit  der  Bestimmung,  die  Zinsen  als  Beihilfe  an  Angehörige ­
  der  Firma  zu  vergeben,  die  einer  Kur  in  Karlsbad  würdig  und  bedürftig  sind.  Die
Vergebung  der  Zinsen  erfolgt  durch  die  Firma.
5.  DIE  CARL  REICHEL-STIFTUNG  wurde  von  Herrn  Kommerzienrat  Reichel  am  Tage
seiner  silbernen  Hochzeit  gegründet.  Das  Kapital  beträgt  10  000  M.  Die  Zinsen  der  Stiftung ­
  kommen  in  Fällen  der  Bedürftigkeit  und  Würdigkeit  Beamten  und  Arbeitern  zugute.
Zur  Erinnerung  an  die  goldene  Hochzeit  des  Herrn  Kommerzienrat  Wolff-Röder  stifteten ­
  seine  Kinder
6.  DIE  HUGO  UND  CLARA  WOLFF-RÖDER  GOLDENE  HOCHZEITS-JUBILÄUMSSPENDE, ­
  mit  einem  Kapital  von  10  000  M.  Die  Zinsen  sollen  zur  Aussteuer  von  unbescholtenen ­
  Arbeitern  oder  Arbeiterinnen,  die  sich  verheiraten  wollen,  verwendet  werden.
        <pb n="370" />
        296*

Sächsische  Gußstahlfabrik  in  Döhlen
b.  Dresden.
ARBEITERPENSIONSKASSE.  Diese  Kasse,  welche  im  Jahre  1885  von  der  bis  dahin
bestehenden  „Kranken-  und  Pensionskasse“  abgetrennt  wurde,  verfügt  gegenwärtig  über
ein  Vermögen  von  rund  700  000  M.,  angelegt  in  mündelsicheren  Wertpapieren.  Mitglieder
der  Kasse  können  alle  in  die  Fabrik  eintretenden  Arbeiter  werden.  Die  Beiträge  werden
nach  Verdienstklassen  erhoben,  und  zwar  beträgt  der  niedrigste  Satz  25  Pf.,  der  höchste
Satz  90  Pf.  pro  Woche.  Die  Firma  steuert  auf  Grund  der  Satzungen  die  Hälfte  der  von
den  Mitgliedern  zu  leistenden  Beiträge  bei;  außerdem  sind  bisher  der  Kasse  aus  dem  jährlichen ­
  Geschäftsgewinn  des  Werkes  größere  Zuwendungen  gemacht  worden  —  in  den
letzten  beiden  Jahren  1911  und  1912  je  50  000  M.
Die  Mitglieder  erlangen  Anspruch  auf  Pension  nach  Ablauf  von  10  Dienstjahren,  die
Hinterbliebenen  nach  fünfjähriger  Mitgliedschaft  des  verstorbenen  Mitgliedes.  Außerdem
zahlt  die  Kasse  Sterbegelder,  sowie  für  den  Fall,  daß  die  Krankheitsdauer  eines  Mitgliedes
26  Wochen  überschreitet,  bis  zur  52.  Krankheitswoche  eine  Unterstützung  in  Höhe  der
bisher  erworbenen  Pensionsansprüche.
Die  Pensionen  selbst  betragen:

nach  10
Dienstjahren
pro  Jahr
M.

nach  20
Dienstjahren
pro  Jahr
M.

nach  30
Dienstjahren
pro  Jahr
M.

nach  40
Dienstjahren
pro  Jahr
M.

I.

Klasse:  Einkommen  bis  zu  750  M.  .  .  .

168

252

336

420

2.

,,  :  von  750—1200  M

252

378

504

630

3-,,

  :  ,,  1200—1800  ,,

324

486

648

8lO

4-,,

  :  über  1800  M

432

648

864

X080

Die  Witwen  erhalten  nach  fünfjähriger  Mitgliedschaft  des  Mannes  in  entsprechender
Steigerung  die  Hälfte  vorstehender  Sätze.  Die  Waisenrenten  werden  in  Höhe  von  36  bis
zu  72  M.  pro  Jahr  für  1  Kind  bis  zur  Vollendung  des  15.  Lebensjahres  gezahlt.
Seit  dem  Jahre  1885  wurden  insgesamt  etwa  740  000  M.  an  Pensionen  verausgabt,
im  Jahre  1912  allein  70  000  M.,  die  sich  auf  93  Pensionäre,  99  Witwen  mit  zusammen
85  berechtigten  Kindern  verteilten.
ARBEITERSCHULKASSENSTIFTUNG.  Die  Kasse  ist  begründet  im  Jahre  1864  und
bezahlt  von  den  Zinsen  des  zurzeit  rund  32  000  M.  betragenden  Vermögens  das  Schulgeld
für  die  Kinder  bedürftiger  Arbeiter  des  Werkes  bzw.  der  Witwen.
DISPOSITIONSFONDS,  zum  Besten  des  Fabrikpersonals,  in  der  Mitte  der  1860  er
Jahre  von  den  Aktionären  ins  Leben  gerufen,  besitzt  ein  Vermögen  von  rund  170  000  M.,
dessen  Zinsen  verwendet  werden  zur  Unterstützung  in  Not  geratener  Arbeiter  und  Pensionäre,
ferner  zur  Aufbringung  von  Weihnachtsgeschenken,  welche  alljährlich  in  Form  von
Naturalienzuwendungen  an  Arbeiter  mit  kinderreichen  Familien  verteilt  werden,  sowie
zu  regelmäßigen  Zuwendungen  an  frühere  Arbeiter,  welche  nicht  Gelegenheiten  hatten,
genügend  lange  Zeit  Mitglieder  der  jetzigen  Pensionskasse  zu  sein.
        <pb n="371" />
        Sächsische  Gußstahlfabrik  in  Döhlen  b.  Dresden.  297*

GRAHL-STIFTUNG,  von  dem  langjährigen  früheren  Generaldirektor  Richard  Grahl
1893  mit  5000  M.  begründet  und  gegenwärtig  auf  6000  M.  angewachsen,  kommt  alljährlich ­
  bedürftigen  Witwen  von  Werksarbeitern  zugute.
KRONPRINZ-GEORG-STIFTUNG,  zu  welcher  der  Vorsitzende  des  Aufsichtsrates,
Herr  Kommerzienrat  Konsul  Täubrich  in  Dresden,  anläßlich  des  Besuches  Sr.  Majestät
des  Königs  Friedrich  August  von  Sachsen  am  9.  März  1905  durch  Überweisung  von  10  000  M.
den  Grundstock  legte.  Die  Zinsen  der  Stiftung,  deren  Vermögen  zurzeit  30  000  M.  beträgt,
dienen  dazu,  bedürftige  Kinder  der  Beamten  und  Arbeiter  in  Sommerfrischen  unterzubringen. ­
  Im  Jahre  1912  konnten  36  Kinder  auf  die  Dauer  von  3  Wochen  in  gesund  gelegenen ­
  Gegenden  untergebracht  werden,  während  40  weitere  Kinder  an  einer  Milchpflege
in  der  Heimat  teilnahmen.
KÖNIG-FRIEDRICH-AUGUST-STIFTUNG,  die  aus  dem  eben  erwähnten  Anlasse
vom  Werke  selbst  ins  Leben  gerufen  wurde.  Die  Zinsen  dieser  jetzt  mehr  als  30  000  M.
betragenden  Stiftung  finden  zur  Unterstützung  unverschuldet  in  Not  geratener  Beamter
und  Arbeiter  der  Fabrik  Verwendung.
BEAMTENPENSIONSKASSE,  im  Jahre  1897  begründet,  verfügt  zurzeit  über  ein  Vermögen ­
  von  rund  570  000  M.  Auch  dieser  Kasse  werden  aus  dem  jährlichen  Geschäftsgewinn ­
  namhafte  Beträge  zugeführt,  in  den  letzten  beiden  Jahren  1911  und  1912  je  40000  M.
Sämtliche  Stiftungskapitalien,  sowie  der  größte  Teil  des  Vermögens  der  Beamtenpensionskasse ­
  sind  im  Geschäfte  angelegt  und  werden  von  der  Firma  mit  5  %  verzinst.
Für  Wohlfahrtszwecke  wurden  im  letzten  Geschäftsjahre  1911/12  außer  den  verbrauchten ­
  Zinsen  obiger  Stiftungskapitalien  folgende  Beträge  verausgabt:
29  204  M.  für  die  Krankenversicherung
16  664  ,,  ,,  Alters-  und  Invalidenversicherung
34  281  ,,  ,,  Unfallversicherung
24  587  ,,  ,,  Arbeiterpensionskassen
außerdem  wurden  aus  dem  Geschäftsgewinn  zugewendet:
40  000  M.  der  Beamtenpensionskasse
50  000  ,,  ,,  Arbeiterpensionskasse
in  Summa:  194  736  M.
Von  diesem  Betrage  entfallen  80  149  M.  auf  die  gesetzliche  Zwangsversicherung  und
114587M.  auf  freiwillige  Zuwendungen.
In  der  gleichen  Zeit  wurden  seitens  des  Werkes  noch  rund  6500  M.  aufgewendet  für
sonstige  gemeinnützige  und  der  allgemeinen  Wohlfahrt  dienende  Zwecke,  wie  für  Gemeindediakonien,
  für  ein  Freibett  im  ,,Krug-von-Nidda-Haus“,  für  Walderholungsstätten,  nationale
Jugendpflege,  hauswirtschaftlichen  Unterricht,  Jugendbund,  Kinderbewahranstalten  u.  a.
KANTINE.  Unter  den  zum  Besten  der  Arbeiter  geschaffenen  Wohlfahrtseinrichtungen
der  Sächsischen  Gußstahlfabrik  ist  außer  einem  Zellen-  und  Brausebad  auch  die  aus  Werksmitteln ­
  gegründete  Kantine  zu  nennen,  die  zu  billigen  Preisen  Getränke  und  Lebensmittel,
sowie  kräftiges  Mittagsessen  verabreicht.  Der  hier  erzielte  Reingewinn  fließt  ausschließlich ­
  den  für  die  Arbeiterschaft  errichteten  Kassen  zu.
ERHOLUNGSURLAUB.  Des  ferneren  wäre  noch  zu  bemerken,  daß  unser  Werk
einen  Erholungsurlaub  für  die  Arbeiterschaft  vorgesehen  hat  in  folgender  Form:  Alle  Leute,
die  das  24.  Lebensjahr  erreicht  haben,  erhalten  Urlaub,  und  zwar:

1.  bei  einem  Dienstalter  von

über

3  bis  mit

8  Jahren  3

Tage

2.  &amp;gt;&amp;gt;  )&amp;gt;

ff

8  »  &amp;gt;&amp;gt;

20  ,,  4

ff

3*  »»  &amp;gt;&amp;gt;  &amp;gt;&amp;gt;  &amp;gt;)
Jeder  Urlaubstag  wird  dabei  mit  maximal

ff
4  M.

vergütet.

20  „  5

ff
        <pb n="372" />
        298*

„Sarotti“
Chokoladen-  und  Cacao  -  Industrie  A.-G.,
Berlin-T  empelhof.

Kantinen  und  Dachgärten  in  dem  bis  jetzt  fertiggestellten  Teil  des  neuen  Werks  in  Berlin-Tempelhof.

Die  „Sarotti  Chokoladen-  und  Cacao-Industrie  A.-G.“  hat  im  Herbst  1912  neben
ihrer  bisherigen  Fabrik  in  Berlin,  Belle-Alliancestraße  81/83,  eine  neue  Fabrikanlage  in
Berlin-Tempelhof  in  Betrieb  genommen.  Dieser  Neubau  gab  die  gern  benutzte  Gelegenheit,
in  erhöhtem  Maße  Einrichtungen  für  die  Wohlfahrt  und  das  Wohlbefinden  der  Angestellten,
Arbeiter  und  Arbeiterinnen  zu  treffen,  in  erster  Linie  durch  Schaffung  von  hygienisch
möglichst  vollkommenen  Arbeits-  und  Erholungsräumen.  Ferner  wurde  darauf
Bedacht  genommen,  daß  schwere  körperliche  Arbeit,  wie  z.  B.  der  Transport  von  Halbfabrikaten, ­
  möglichst  von  maschinellen  Einrichtungen  ausgeführt  wird.  Ebenso  ist  die
Handarbeit  beim  Fertigmachen  der  Fabrikate  nach  Möglichkeit  abgelöst  worden  durch
entsprechende  Maschinen  zum  Formen,  Überziehen  und  Einwickeln,  sowie  zur  Herstellung
von  Tafelschokoladen,  Napolitains,  Pralinen  usw.
In  gleichem  Sinne  förderlich  für  das  Wohlbefinden  des  Personals  ist  die  im  Neubau
auf  das  Vollendetste  erfüllte  Möglichkeit,  alle  Arbeitsräume,  ihre  Fußböden  und  Wände,
sowie  die  Treppenhäuser,  Garderoben,  Toiletten  usw.  leicht  in  peinlichster  Weise  sauber
halten  zu  können;  deshalb  sind  alle  Wände  und  Säulen  der  Fabrik  mit  weißen  Fliesen
belegt.  In  sämtlichen  Arbeitsräumen  ist  durch  zweckmäßige  Ventilationseinrichtungen ­
  ein  viermaliger  Luftwechsel  in  einer  Stunde  zu  erzielen,  wobei  besonders  zu  be-
        <pb n="373" />
        „Sarotti“  Chokoladen-  und  Cacao-Industrie  A.-G.,  Berlin-Tempelhof.  299*
achten  ist,  daß  kalte  Frischluft  bei  ihrem  Eintritt  vorgewärmt  wird.  Ebenso  ist  die  Lichtzufuhr ­
  auf  das  Höchstmaß  gebracht  durch  Fortfall  aller  Tragwände  in  den  Fronten  und
durch  Einführung  verglaster  Teilungswände  in  den  Arbeitssälen.  Die  Fassaden  bestehen
nur  aus  Säulen  und  breit  dazwischen  gelagerten  Fenstern.  Alle  Fenster  haben  Doppelverglasung. ­
  Diese  der  neuen  Sarotti-Anlage  eigentümliche  Bauweise  wurde  zum  Teil  ermöglicht ­
  durch  Verwendung  von  armiertem  Beton  als  ausschließliches  Baumaterial.
Die  Betriebskraft  erzeugt  die  Fabrik  selbst  mit  einer  großen,  vorläufig  2000  PS  leistenden ­
  Dampfturbinenanlage.  Da  die  Bekohlung  der  Kessel  bei  einer  so  großen  Anlage  nach
gewöhnlicher  Art  große  Anforderungen  an  die  Heizer  stellt,  ist  eine  umfangreiche  Einrichtung
zur  maschinellen  Entleerung  der  Kohlenkähne  in  die  Bunker  und  von  da  zur  Einführung ­
  der  Kohle  in  die  Kessel  vorgesehen;  außerdem  ist  die  Kessel-  und  Maschinenhausanlage ­
  so  luftig  und  geräumig  angelegt,  daß  die  Heizer  und  Maschinisten  weder  unter  Hitze
noch  unter  Staub  zu  leiden  haben.
KANTINE.  Besondere  Aufmerksamkeit  konnte  in  den  neuen  Gebäuden  den  Kantinenräumen ­
  zugewendet  werden;  sie  bestehen  aus  großen  Sälen,  die  als  lichte,  freundliche
Aufbauten  auf  den  flachen  Dächern  angelegt  und  ringsum  von  breiten  Wandelgängen
(Dachgärten)  umgeben  sind.  Die  Abbildung  am  Kopfe  dieses  Aufsatzes  zeigt  einen  Blick
auf  diese  Kantinen  und  Dachgärten.  Die  Firma  ,,Sarotti“  stellt  für  den  Kantinenbetrieb
alles  Zubehör  kostenlos  zur  Verfügung,  von  den  zahlreichen  Dampfkochkesseln  und  Gasherden ­
  an  bis  zu  dem  sehr  zweckmäßigen  Geschirr.  Die  Firma  liefert  den  Kochdampf,
das  Kochgas,  heißes  Wasser  usw.  ständig  kostenlos.  Die  Bewirtschaftung  ist  derart  geregelt,
daß  das  Personal  nur  einen  ganz  minimalen  Aufschlag  auf  die  Einkaufspreise  für  Fleisch,
Gemüse  usw.  zu  zahlen  hat,  so  daß  z.  B.  ein  kräftiges  Mittagessen  nur  30  Pf.  bzw.
50  Pf.  kostet.

Blick  in  die  Küche  und  Kantinenräume.
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        300*  „Sarotti“  Chokoladen-  und  Cacao-Industrie  A.-G.,  Berlin-Tempelhof.
URLAUB.  Die  Firma  „Sarotti“  A.-G.  beschäftigt  etwa  2400  Angestellte  und  Arbeiter ­
  bzw.  Arbeiterinnen,  denen  alljährlich  eine  Urlaubszeit  (von  einer  Woche  an
bis  vier  Wochen  ansteigend)  gewährt  wird  unter  Fortbezug  des  Lohnes  bzw.
Gehalts.  Das  Personal  erhält  ferner  alljährlich  Weihnachtsgratifikationen  in
entsprechendem  Umfange.
SPARKASSE.  Um  zum  Sparen  anzuregen,  besteht  in  der  Fabrik  eine  Sparkasse,  deren
Gelder  die  Firma  mit  5  %  verzinst.
STIFTUNG  FÜR  WOHLFAHRTSZWECKE.  Die  im  Jahre  1911  bzw.  1912  verstorbenen
Begründer  der  Firma,  die  Herren  Hugo  Hoffmann  und  Paul  Tiede,  stifteten  je  ein  Kapital
von  50  000  M.  (zusammen  100  000  M.)  für  Wohlfahrtszwecke,  deren  nähere  Festlegung
vorbereitet  wird.
Die  Leistungen  der  Firma  Sarotti  A.-G.  für  die  Wohlfahrt  ihrer  Angestellten  und
Arbeiter  im  letzten  Jahre  an  Gratifikationen,  sowie  an  Lohn-  und  Gehaltsentschädigung
bei  Ferien  betrugen  ungefähr  130000  M.  oder  pro  Kopf  des  Gesamtpersonals  mehr  als
54  M.
Die  Firma  „Sarotti“  A.-G.  hat  sich  seit  2  Jahren  auch  einer  allgemeinen  sozialen
Aufgabe  gewidmet  durch  die  Propaganda  für  gesetzliche  Einführung  einer  sog.  „Sommerzeit“. ­
  Das  Wesen  dieser  „Sommerzeit“  besteht  darin,  daß  für  die  Sommermonate  der
Arbeitstag  der  Menschen  mehr  dem  „Sonnentage“  angepaßt  wird,  d.  h.  daß  man  im  Sommer
früher  aufstehen  solle,  um  abends  das  Tagewerk  zeitiger  beendet  zu  haben  und  dann  noch
täglich  eine  Stunde  mehr  Sonnenlicht  zu  genießen.  Diese  von  dem  englischen  Architekten
Mr.  Willet  ausgehende  Idee  hat  durch  die  Propaganda  der  Firma  „Sarotti“  in  Deutschland
viele  Freunde  gefunden;  so  liegen  der  Firma  bis  jetzt  etwa  80  000  Zustimmungserklärungen
vor  aus  allen  Gesellschaftsschichten,  von  Abgeordneten,  Gelehrten,  Beamten,  Ärzten,  Großindustriellen, ­
  Künstlern,  Schriftstellern,  Gewerbetreibenden,  Gehilfen  und  Arbeitern.  Die
Sammlung  von  Zustimmungserklärungen  für  eine  Petition  an  den  Deutschen  Reichstag
wird  noch  fortgesetzt.
        <pb n="375" />
        30i*

Blick  auf  die  Beamten-  und  Arbeiterkolonie  in  Miltitz.

Schimmel  &amp;amp;  Co.  in  Miltitz  bei  Leipzig.
Fabrik  ätherischer  Öle,  Essenzen  u.  künstlicher  Riechstoffe.
(Inhaber  Ernst,  Karl  und  Hermann  Fritzsche.)
Bis  zum  Jahre  1900  war  die  Firma  mit  ihren  Kontor-  und  Fabrikanlagen  in  Leipzig
innerhalb  der  Stadt  ansässig.  Als  sie  wegen  der  Unmöglichkeit  weiterer  Ausdehnung  gezwungen ­
  war,  den  Betrieb  aus  der  Stadt  herauszuverlegen  und  sich  in  Klein-Miltitz,  8  Kilometer ­
  von  Leipzig  entfernt,  ein  neues  Arbeitsfeld  schuf,  war  hiermit  auch  die  Gelegenheit
gegeben,  schon  in  Leipzig  bestehende  Wohlfahrtseinrichtungen  nun  auch  auf  die  Wohnungsverhältnisse ­
  der  Beamten  und  Arbeiter  auszudehnen.
Die  Firma  beschäftigt  zurzeit:  16  Chemiker,  91  kaufmännische  Beamte,  5  technische
Beamte,  6  Meister,  208  Arbeiter  und  53  Handwerker.
Wenn  von  den  noch  nicht  ein  Jahr  beschäftigten  Arbeitern  abgesehen  wird  und  auch
die  höheren  Meisterlöhne  nicht  mit  eingerechnet  werden,  so  beträgt  der  durchschnittliche
Wochenlohn  eines  Fabrikarbeiters  28,30  M.,  Markthelfers  29,10  M.,  Druckers  34,70  M.,
Kupferschmieds  39,20  M.,  Schlossers  33,00  M.,  Klempners  35,70  M.,  Maurers  33,30  M.,
Malers  30,50  M.,  Tischlers  und  Zimmermanns  32,10  M.
Alljährlich  verteilt  die  Firma  an  die  Beamten  und  Arbeiter  zu  Weihnachten
Geldgeschenke  in  größeren  Beträgen,  die  für  Ersparniszwecke  gedacht  sind  und  deren  Wert
im  Jahre  1912  65  000  M.  für  die  Beamten  und  21  000  M.  für  die  Arbeiter  betrug.  Die
älteren  Arbeiter  erhalten  im  Durchschnitt  jede  Weihnachten  150  M.,  Oberarbeiter  und
Meister  200—600  M.,  Beamte  bis  zu  3000  M.  Denselben  Zweck  der  Ersparnis  hat  die  Maßnahme ­
  der  Firma,  daß  jeder  Arbeiter  alle  5  Jahre  am  Tage  seines  Diensteintritts  ein  Geschenk
von  300  M.  erhält.
        <pb n="376" />
        Schimmel  &amp;amp;  Co.  in  Miltitz  bei  Leipzig.

302*

Die  Arbeitszeit  dauert  im  Fabrikbetriebe  von  morgens  6  bis  abends  6  Uhr,  mit  einer
Stunde  Mittagsunterbrechung  und  je  einer  halben  Stunde  zum  Frühstück  und  Vesperbrot.
Es  besteht  also  eine  zehnstündige  Arbeitszeit.  Für  diejenigen  Betriebe  aber,  die  ohne  Aussetzen ­
  Tag  und  Nacht  währen,  ist  jeder  Posten  mit  3  sich  ablösenden  Arbeitern  besetzt,
so  daß  auf  den  einzelnen  nur  eine  Arbeitszeit  von  8  Stunden  fällt.  Eine  Unterbrechung
für  die  Mahlzeiten  findet  hier  nicht  statt.  Das  Essen  wird  dann  während  der  Arbeit  eingenommen. ­
  Der  Lohn  für  diese  Arbeiter  ist  derselbe  wie  für  die  Tagesarbeiter.
Jede  Überstunde  und  jede  Sonntagsarbeit  wird  mit  dem  einundeinhalbfachen  Lohnsatz
vergütet.  Unterbrechung  der  Arbeit  durch  notwendige  Familienbesorgungen  wird  nicht
vom  Lohn  abgerechnet.  Bei  militärischen  Übungen  wird  der  volle  Lohn  weitergewährt, ­
  ebenso  bei  Erkrankungen,  die  eine  Hälfte  aus  der  Betriebskrankenkasse, ­
  die  andere  von  der  Firma.
Frühmorgens  um  8  Uhr  erhalten  die  Arbeiter  unentgeltlich  Kaffee  mit  Milch,
wofür  sie  sich  verpflichten  müssen,  bei  der  Arbeit  keinen  Branntwein  zu  trinken.
Eine  Badeanstalt,  Brausebäder  und  in  besonderen  Fällen  Wannenbäder,  steht
den  Arbeitern  zur  Verfügung;  ein  jeder  kann  sie  einmal  in  der  Woche  während  der  Arbeitszeit ­
  benutzen,  außerdem  nach  jeder  groben  Arbeit.
Die  Firma  bezahlt  für  die  Arbeiter  die  vollen  Invaliden  -und  Altersversicherungsbeiträge, ­
  für  die  Beamten  die  volle  Angestelltenversicherung.
Aus  dem  Erlös  vom  Verkauf  gebrauchter  Kisten  und  Blechbüchsen  wurde  eine  Unterstützungskasse ­
  für  die  Arbeiter  eingerichtet,  die  zurzeit  bei  reichlichen  Jahreseinnahmen
über  ein  Kapital  von  35  000  M.  verfügt.  Erholungsbedürftige  erhalten  notfalls  hierdurch
mehrmonatliche  Verpflegung  in  Sanatorien.  Die  meisten  über  die  Bewilligungsmöglichkeit ­
  der  Betriebskrankenkasse  hinausgehenden  Wünsche  können  erfüllt  werden.
Außerdem  erhalten  Witwen  von  verstorbenen  Arbeitern  aus  dieser  Kasse  mit  ihren
dauernden  Einnahmen  Unterstützung.
Den  älteren  Arbeitern,  die  keine  Arbeit  mehr  verrichten  können,  wird  von  der
Firma  zu  ihrer  Invalidenrente  und  ihren  Ersparnissen  ein  Pensionszuschuß  gewährt, ­
  sodaß  sie  ohne  Sorgen  leben  können.

Kasinogebäude.
        <pb n="377" />
        Schimmel  &amp;amp;  Co.  in  Miltitz  bei  Leipzig.

3°3*

Beamtenwohnhäuser.

Um  jedem,  auch  dem  jüngsten  Angestellten  Gelegenheit  zu  einer  kleinen  Vergnügungsreise ­
  zu  geben,  bleiben  Kontor  und  Fabrik  auch  den  dritten  Pfingsttag  geschlossen. ­
  Die  Urlaubszeit  ist  in  folgender  Weise  geregelt:
Arbeiter  mit  über  5  Jahre  Dienstzeit  erhalten  3  Tage  Urlaub

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10

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Beamte

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10

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14

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15

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21

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ff

Im  kaufmännischen  Betriebe  ist  die  sogenannte  englische  Arbeitszeit  (8  bis  12
und  1  bis  5  Uhr)  durchgeführt.
Für  einen  Teil  der  Beamten  und  Arbeiter  haben  wir  in  der  Nähe  der  Fabrikgebäude
Wohnhäuser  errichtet.  Bis  jetzt  sind  6  Doppelvillen  und  3  Einzelvillen  für
Beamte,  14  Doppelhäuser  und  4  größere  Wohnhäuser  für  Arbeiter  und  Handwerker ­
  gebaut.  3  Doppelvillen  sind  im  Bau  begriffen.  Abgesehen  von  den  4  größeren
Wohnhäusern,  in  denen  22  Familien  wohnen,  und  dem  Kasinogebäude,  das  außer  den
Restaurationsräumlichkeiten  noch  6  Familienwohnungen  enthält,  ist  daran  festgehalten,  daß
die  Familie  ihr  Haus  vom  Keller  bis  zum  Dach  allein  bewohnt.
Jedes  Haus  steht  mitten  in  einem  Garten,  der  für  eine  Beamtenfamilie  800—1200  qm
groß  ist,  für  eine  Arbeiterfamilie  300  400  qm.  Die  Villen  der  beiden  technischen  Direktoren
haben  parkartig  angelegte  Gärten  von  je  3500  qm.
Ein  Blick  auf  die  Abbildungen  und  Pläne  zeigt,  daß  diese  Wohnungsanlage  mit  Liebe
errichtet  und  ausgestattet  ist,  und  daß  nicht  nur  für  das  Nötigste  gesorgt  ist.  Auch  die  Arbeiterhäuser, ­
  umgeben  von  blühenden  Büschen  und  beschattet  von  Bäumen,  bieten  sich  dem
Besucher  in  ihrem  schmucken  Stil  wie  kleine  Villen  dar.  Die  Gärten,  teils  Zier-  teils  Gemüse-
        <pb n="378" />
        Schimmel  &amp;amp;  Co.  in  Miltitz  bei  Leipzig.

304*

gärten,  sind  von  einem  der  ersten  Landschaftsgärtner  Leipzigs  angelegt.  Die  Miete  für  eine
Beamtenwohnung  beträgt  350  M.  jährlich,  für  eine  Meisterwohnung  240  M.  und  für  eine
Arbeiterwohnung  180  M.  Werden  alle  Unkosten  für  Bauplatz,  Straßenanlage,  Kanalisation
und  Bau  gerechnet,  so  ergibt  sich  eine  Verzinsung  von  etwa  2%%.  Ein  Stück  Feld  von  200qm
steht  außerdem  einem  jeden  kostenfrei  zur  Verfügung.  Viele  von  den  in  diesen  Häusern
wohnenden  Familien  haben  unverheiratete  Arbeiter  als  Pensionäre  aufgenommen.  Mittags
können  die  hier  wohnenden  Arbeiter  im  Kreise  ihrer  Familie  essen.
12  Jahre  steht  nun  die  Wohnungsanlage.  Die  Erfahrung  während  dieser  Zeit  hat  gezeigt, ­
  wie  sehr  gerade  die  Gärten,  deren  Größe  genügt,  um  die  Familie  vollständig  mit  Gemüse, ­
  Beeren-  und  Baumobst  zu  versorgen,  von  allen  geschätzt  werden.  Was  in  der  Stadt

Abbildungen  und  Pläne  von  Beamten-  und  Arbeiterwohnhäusern.

selten  der  Fall  ist,  nämlich  daß  die  Wohnung  dem  Arbeiter  wirklich  ein  gemütliches  Heim
bietet,  das  ist  hier  in  der  Tat  eingetreten.  Statt  wie  sonst  die  Zeit  zum  erheblichen  Teil
im  Wirtshaus  zuzubringen,  sind  hier  die  Leute  im  Kreise  ihrer  Familien  dreiviertel  des  Jahres
eifrig  im  Garten  beschäftigt.  Es  besteht  die  Absicht,  die  Wohnungen,  die  sehr  begehrt  sind,
mit  der  Zeit  zu  vermehren.
Seit  ihrer  Gründung  hat  die  Firma  nie  einen  Streik  gehabt  oder  nur  eine  Streikandrohung ­
  erlebt.  Nie  ist  das  gegenseitige  Vertrauensverhältnis  zwischen  ihr  und  ihren
Arbeitern  getrübt  worden.
        <pb n="379" />
        305*

Arnold  Schindler,  G.  m.  b.  H.,
Zigarrenfabrik,  Herbolzheim.
Die  Firma  wurde  im  Jahre  1854  gegründet  und  hat  sich  nach  und  nach  aus  ganz  kleinen
Anfängen  zu  einem  Betrieb,  der  ca.  3000  Arbeiter  und  Arbeiterinnen  beschäftigt,  entwickelt.
Diese  Industrie  war  zu  dieser  Zeit  noch  sehr  wenig  im  badischen  Oberland  vertreten
und  hat  sich,  da  sie  sich  der  Landwirtschaft  anzupassen  verstand,  zum  Segen  der  hiesigen
Bevölkerung  entwickelt.  Den  Arbeitern  ist  gestattet,  jederzeit,  wenn  es  viel  Feldarbeit  gibt,
von  der  Arbeit  in  der  Fabrik  weg  zu  bleiben,  so  daß  die  Landwirtschaft  dadurch  nicht  leidet.
Die  Gründer  waren  Arnold  Schindler  und  Philippine  Schindler  geb.  Behrle.  Deren
Söhne  Carl  und  Hugo  Schindler  brachten  dann  das  Geschäft  zu  hoher  Blüte.
Sie  waren  jederzeit  bereit  den  Arbeitern  zu  helfen  und  haben  viel  Gutes  getan,  das
jetzt  nicht  mehr  nachgewiesen  werden  kann.
KRANKENHAUS.  Der  Gemeinde  Herbolzheim  schenkten  sie  im  Jahre  1899  ein
Krankenhaus,  das  außer  den  Arbeitern  auch  den  anderen  Einwohnern  zugute  kommt.
Nach  deren  Tode  wurde  von  der  Familie  das  Geschäft  in  eine  G.  m.  b.  H.  umgewandelt.
Es  befinden  sich  heute  noch  sämtliche  Anrechte  in  Händen  von  Familienmitgliedern.
STIFTUNG.  Von  den  beiden  Witwen  Frau  Elise  und  Amelie  Schindler  wurde  im  Jahre
1904  eine  Stiftung  von  75  000  M.  zugunsten  der  Arbeiter  der  Firma  gemacht.  Das
Statut  lege  ich  hier  bei.
Statut.
§  x.  Das  Vermögen  der  Stiftung  besteht  aus  einem  Kapital  von
75  000  M.  Fünfundsiebzigtausend  Mark,
welches  bei  der  Firma  Arnold  Schindler  G.  m.  b.  H.  als  vierprozentiges  Darlehen  angelegt ­
  wird.  Die  Einnahmen  der  Stiftung  ergeben  sich:
1.  aus  den  Zinsen  des  Kapitals,
2.  aus  etwaigen  Zuwendungen.
§  2.  Der  Zweck  der  Stiftung  ist:
1.  in  erster  Linie  die  Arbeiter  der  Firma  Arnold  Schindler  G.  m.  b.  H.  und  deren  hinterlassene
  nächste  Angehörige  in  unverschuldeten  Notfällen  zu  unterstützen  z.  B.:
a)  in  Krankheitsfällen,  in  denen  das  von  der  Krankenkasse  gewährte  Krankengeld
nach  den  Verhältnissen  unzureichend  erscheint;
b)  in  Fällen,  in  denen  Arbeiter  durch  Krankheits-  oder  Todesfälle,  insbesondere  durch
den  Tod  des  Ehemannes  oder  der  Ehefrau  oder  durch  besondere  ungünstige  Verhältnisse, ­
  wie  große  Zahl  unmündiger  Kinder  und  dergleichen  unverschuldet  in
Not  geraten  sind.
2.  Um  allgemeine  Wohlfahrtseinrichtungen  z.  B.  Kinderbewahranstalten,  Koch-  und
Haushaltungsschulen  zu  fördern;
3.  Um  Prämien  an  Arbeiterinnen,  die  eine  Koch-  und  Haushaltungsschule  besuchen,
zu  gewähren.
Seither  sind  laut  Statuten  ca.  20  000  M.  an  die  Arbeiter  verteilt  worden.
Die  Firma  selbst  hat  in  den  letzten  10  Jahren  65000  M.  freiwilligen  Zuschuß
der  Fabrikkrankenkasse  gegeben,  sowie  einen  Pensionsfonds  für  Meister  und
Angestellte  angesammelt.  Die  Statuten  hierfür  werden  später  als  Ergänzung  zu  der  staatlichen ­
  Versicherung  aufgestellt  werden.
Ferner  wurden  für  die  Beamten  und  Meister  Wohnhäuser  im  Werte  von  ca.
80  000  M.  gebaut.
Die  Fabriksparkasse  gibt  unverzinsliche  Darlehen  bis  zum  Betrage  von  ca.  400  M.
Die  Spareinlagen  werden  mit  5  %  verzinst.
*20
        <pb n="380" />
        306*

H.  E.  Schniewind,  Elberfeld.
An  Wohlfahrtseinrichtungen  ist  ein
FONDS  von  ioo  ooo  M.  vorhanden,  der  zu  5  %  verzinst  wird,  zur  Unterstützung
in  besonderen  Fällen  bei  Angestellten  und  Arbeitern.  Werden  die  Zinsen  und  ein  Teil  des
Kapitals  verbraucht,  so  wird  aus  laufenden  Spesen  der  Fonds  am  Ende  des  Bilanzjahres
wieder  auf  100  000  M.  erhöht.  Es  sind
DREI  NÄHVEREINE  in  Tätigkeit.  In  der  Fabrik  in  Haan  ist  eine
KÜCHE,  die  für  mäßige  Vergütung  Mittagessen  darreicht.  Der  Betrieb  erstreckt
sich  auf  sechs  auf  dem  Lande  gelegene  Fabriken,  bei  denen  geordnete  Verhältnisse  für
Arbeiter  vorhanden  sind.  Spareinlagen  werden  mit  5  %  verzinst.
        <pb n="381" />
        307*

*20*

Felix  Heinr.  Schoeller,  Feinpapierfabrik,
Düren  im  Rheinland.
Die  Firma  Felix  Heinr.  Schoeller  wurde  im  Jahre  1857  durch  Kommerzienrat  Felix
Heinrich  Schoeller  als  Fabrik  zur  Herstellung  von  Post-,  Schreib-  und  Konzeptpapier  gegründet; ­
  heutige  Inhaber  sind  Kommerzienrat  Heinrich  Schoeller  seit  dem  Jahre  1870
und  sein  Sohn  Alfred  Schoeller  seit  dem  Jahre  1911.  Die  Erzeugnisse  erstrecken  sich  jetzt
auf  alle  Gebiete  der  Feinpapierfabrikation.
In  dem  Bestreben,  auf  sozialem  Gebiete  für  die  bei  der  Firma  beschäftigten  Arbeiter
und  Arbeiterinnen,  deren  Zahl  etwa  520  beträgt,  auch  über  die  gesetzlichen  Vorschriften
hinaus  zu  sorgen,  haben  die  Inhaber  im  Laufe  der  Jahre  eine  Reihe  von  Fürsorge-  und
Wohlfahrtseinrichtungen  geschaffen.
SPEISESÄLE,  AUS-  UND  ANKLEIDERÄUME.  So  wurden  in  der  Fabrik  für  die
Arbeiter  Speisesäle,  sowie  Aus-  und  Ankleideräume  eingerichtet;  ferner  hat  die  Firma
eine  große
BADEANSTALT,  in  der  Arbeitern  und  Arbeiterinnen  ohne  Entgelt  Gelegenheit  zum
Baden  geboten  ist,  erbaut.  In  dem  benachbarten  Orte  Birkesdorf  sind  in  dem  Bestreben,
den  Arbeitern  billige  und  gesunde  Wohnungen  zu  schaffen,  von  der  Firma  eine  Reihe  von
ARBEITERHÄUSERN  errichtet  worden;  die  älteren  Häuser  sind  im  Laufe  der  Jahre
durch  geringe,  den  Arbeitern  wenig  fühlbare  Abzüge  in  den  Besitz  der  Leute  übergegangen,
während  die  neueren  Häuser  gegen  niedrige  Mieten  den  Arbeitern  überlassen  sind.  Für
den  Bedarf  der  Arbeiter  an
LEBENSMITTELN,  KOHLEN  usw.  sorgt  eine  von  der  Firma  gemeinsam  mit  anderen
Firmen  ins  Leben  gerufene
KONSUMANSTALT  in  Birkesdorf.  Nach  25jähriger  Dienstzeit  erhalten  die  Arbeiter
neben  einem
DIPLOM  des  Vereins  Deutscher  Papierfabrikanten  in  geschmackvollem  Rahmen  ein
GELDGESCHENK;  es  konnten  bis  jetzt  135  Arbeiter  und  Arbeiterinnen  in  dieser  Weise
ausgezeichnet  werden.  Sieben  mehr  als  40  Jahre  bei  der  Firma  beschäftigte  Mädchen  und
Frauen  wurden  von  Ihrer  Majestät  der  Kaiserin  und  Königin  durch  Verleihung  der  goldenen
Brosche  geehrt;  ferner  wurde  einem  Meister  das  Kreuz  zum  „Allgemeinen  Ehrenzeichen“,
sowie  vier  Meistern  und  Maschinenführern  das  „Allgemeine  Ehrenzeichen“  von  Seiner
Majestät  dem  Kaiser  und  König  verliehen.
GEMEINDEHAUS.  Zum  bleibenden  Gedächtnis  an  ihre  Eltern,  Herrn  Kommerzienrat ­
  Felix  Heinrich  Schoeller  und  Frau  Maria  geb.  Schüll,  schenkten  die  Kinder  der  evangelischen ­
  Gemeinde  in  Düren  das  in  der  Moltkestraße  errichtete  Gemeindehaus  im  Werte
von  etwa  280  000—300  000  M.
HEINRICH-SCHOELLER-STIFTUNG.  Zum  Andenken  an  seine  silberne  Hochzeit,
sowie  aus  Anlaß  des  50  jährigen  Bestehens  der  Firma  hat  Kommerzienrat  Heinrich  Schoeller
zugunsten  der  Arbeiter  eine  mit  einem  Kapital  von  100  000  M.  ausgestattete  „Heinrich-Schoeller-Stiftung“
  errichtet,  deren  jährliche  Erträgnisse  im  Interesse  der  Arbeiter  und
Arbeiterinnen  in  solchen  Fällen  zu  verwenden  sind,  in  welchen  eine  Beihilfe  über  die  statutgemäße ­
  Zuwendung  der  Fabrikkrankenkasse  hinaus  angebracht  ist  oder,  außer  von  Krankheitsfällen, ­
  die  wirtschaftliche  Bedrängnis  von  braven,  hilfsbedürftigen  Arbeitern  eine
Unterstützung  angebracht  erscheinen  läßt.  Es  kann  auch  Unterstützung  solchen  Arbeitern
und  Arbeiterinnen  gewährt  werden,  die  arbeitsunfähig,  d.  h.  invalide  geworden  sind  und
mindestens  12  Jahre  bei  der  Firma  in  Arbeit  gestanden  haben.
        <pb n="382" />
        3 o8*

Schoeller’sche  und  Eitorfer  Kammgarnspinnerei ­
  A.-G.,  Eitorf  a.  d.  Sieg.
MÄDCHENHEIM.  Im  Jahre  1893  gründete  das  Unternehmen  in  Eitorf  ein  Mädchenheim, ­
  in  dem  durchschnittlich  120  Mädchen  wohnen.  Das  Mädchenheim  ist  ausgestattet
mit  Zentralheizung  und  Badeeinrichtung  zu  unentgeltlicher  Benutzung.  Der  Preis  für
Logis  und  Beköstigung  beträgt  45  Pfg.  pro  Tag.  Letztere  besteht  aus  Frühstück,  Mittagessen
—  Fleisch  mit  Gemüse  und  Kartoffeln  —,  Vesper  und  Abendbrot.  Die  Mädchen  erhalten
alle  14  Tage  freie  Eisenbahnfahrt  in  ihre  Heimat.  Wöchentlich  findet  zweimal
HANDARBEITSUNTERRICHT  unentgeltlich  statt.  Alljährlich  werden  auf  Geschäftskosten ­
  gemeinschaftliche
AUSFLÜGE  UND  CHRISTBESCHERUNGEN  veranstaltet.  Allen  Arbeiterinnen  des
Unternehmens,  welche  auf  eine  Dienstzeit  von  mindestens  5  Jahren  zurückblicken,  wird
in  der
GEMEINDEKOCHSCHULE  auf  Wunsch  Unterricht  erteilt.  Für  die  Kosten  kommt
die  Firma  auf.
Außer  dem  Mädchenheim  wird  eine
ARBEITERKÜCHE  unterhalten,  in  welcher  für  Arbeiter  und  Arbeiterinnen  Mittagessen ­
  zu  15  Pfg.  die  Portion  ohne  Fleisch  und  zu  25  Pfg.  die  Portion  mit  Fleisch  verabreicht
werden.  220  bis  250  Leute  nehmen  täglich  an  diesen  Mahlzeiten  teil.  Die  Abgabe  von
je  %  Liter  Kaffee  morgens  und  nachmittags  an  alle  Arbeiter  und  Arbeiterinnen  erfolgt
gegen  das  geringe  Entgelt  von  15  Pfg.  für  2  Wochen.
ZELLEN-  UND  WANNENBADEANSTALT.  In  der  Fabrik  besteht  eine  Zellen-  und
Wannenbadeanstalt,  deren  Benutzung  frei  ist.
EINFAMILIENHÄUSER.  Das  Unternehmen  errichtete  für  Beamte  und  Meister  in
gesunder,  sonniger  Lage  Einfamilienhäuser,  welche  mit  schönen  Gärten  umgeben  sind.
Die  Mietpreise  für  die  Häuser  entsprechen  einer  ganz  geringen  Verzinsung  der  dafür  angelegten ­
  Gelder.
BEAMTENKASINO.  Für  die  unverheirateten  Beamten  der  Firma  ist  in  dem,  inmitten
Eitorfs  gelegenen,  von  einem  prachtvollen  Garten  mit  hohem  Baumbestand  umgebenen
Beamtenkasino  ein  Heim  geschaffen.  Für  die  Bewohner  desselben  ist  in  bester  Weise  gesorgt. ­
  Die  Leitung  des  Kasinos  liegt  in  den  Händen  der  Bewohner  selbst  und  für  die  Bewirtung ­
  sorgt  eine  erfahrene  Hausfrau.  Für  einen  gering  bemessenen  Mietpreis  bewohnen
die  Beamten  1—2  Zimmer.  Heizung,  Licht  und  Bäder  sind  frei.
UNTERSTÜTZUNG.  Ihren  invalide  gewordenen  oder  infolge  Alters  arbeitsunfähigen
Arbeitern  zahlt  die  Firma  monatlich  aus  laufenden  Mitteln  eine  auskömmlich  bemessene
Unterstützung,  die  ein  mehrfaches  der  staatlichen  Invalidenrente  beträgt.
SPARKASSE.  Zur  Förderung  der  Sparsamkeit  ist  eine  Sparkasse  für  Beamte  und
Arbeiter  eingerichtet.  Für  Einlagen  werden  5  %  Zinsen  vergütet.
Schließlich  sei  noch  erwähnt,  daß  für  die  Angestellten  und  Arbeiter  alljährlich
MASSENBEZÜGE  VON  LEBENSMITTELN,  wie  Kartoffeln,  Sauerkraut  sowie  wöchentlich ­
  von  Fischen  stattfindet.  Die  Bezahlung  der  Selbstkosten  dieser  Lebensmittel  erfolgt
durch  Einhaltung  bequemer  Monatsraten  vom  verdienten  Lohn.
        <pb n="383" />
        Schoellersche  und  Eitorfer  Kammgarnspinnerei  A.-G.,  Eitorf  a.  d.  Sieg.  309*

Beamtenkasino.

Beamtenwohnhaus.

Meisterkolonie  II.

Meisterkolonie.

Beamtenwohnhaus.
        <pb n="384" />
        3io*

J.  F.  Schüle,  Eierteigwarenfabriken,
Plüderhausen  (Württ.).
Die  Firma  hat  in  ihrem  Betrieb  zwei
ARBEITERUNTERSTÜTZUNGSKASSEN  geschaffen.  Die  erste  wurde  im  Jahre  1895
zum  Andenken  an  den  verstorbenen  Gründer  des  Geschäfts  Herrn  J.  F.  Schüle  und  dessen
Ehefrau  mit  einem  Kapital  von  10  000  M.  errichtet.  Der  Zweck  dieser  Kasse  besteht  darin,
eine  Ergänzung  der  gesetzlichen  Krankenversicherung  zu  bilden,  insofern  als  die  Zinsen
als  Unterstützungen  an  solche  Arbeiter  verabreicht  werden,  die  länger  als  ein  halbes  Jahr
krank  sind.  Es  wird  an  diese  Arbeiter  von  der  27.  bis  zur  52.  Woche  der  Krankheit  das
Krankengeld  weiterbezahlt,  das  bis  zur  26.  Woche  der  kranke  Arbeiter  von  der  Krankenkasse ­
  erhält.  Einen  anderen  Zweck  verfolgt  die  zweite  Unterstützungskasse,  die  anläßlich
der  silbernen  Hochzeit  des  Teilhabers  der  Firma,  Herrn  Immendorfer,  am  1.  Juli  1908
errichtet  wurde.  Das  Kapital  dieser
STIFTUNG  beläuft  sich  ebenfalls  auf  xo  000  M.,  wovon  die  Zinsen  an  bedürftige
Arbeiter  ausbezahlt  werden.  Wenn  auch  bestimmte  Normen  über  die  Ausbezahlung  nicht
aufgestellt  sind,  so  hat  sich  doch  als  Regel  herausgebildet,  daß  diese  Stiftung  verwendet
wird  als  Beitrag  für  Kostgelder  für  Kinder  verstorbener  Arbeiter.  Der  gegenwärtige  Gesamtbetrag ­
  der  beiden  Stiftungen  ist  auf  über  26  000  M.  angewachsen.
VERGÜNSTIGUNGEN.  Erwähnt  möchte  auch  werden,  daß  die  Firma  über  ihre
gesetzliche  Verpflichtung  hinaus  in  die  Invalidenversicherung  die  vollen  Beiträge
leistet  und  den  Arbeitern  keine  Abzüge  macht.  Sodann  erhalten  diejenigen  Arbeiter,
welche  25  Jahre  in  dem  Betriebe  beschäftigt  sind,  ein  Geldgeschenk  100  M.,  ferner
wird  ihnen,  sowie  allen  Aufsehern,  unter  Fortbezahlung  des  vollen  Lohnes,  ein  jährlicher ­
  Urlaub  von  4  bis  6  Tagen  gewährt.  Alle  militärpflichtigen  Arbeiter,  welche  in
Friedenszeiten  zu  einer  Übung  in  der  Reserve  oder  Landwehr  einberufen  werden,  bekommen
die  Hälfte  ihres  Tagelohns  während  der  Dauer  der  Übung  ausbezahlt.
        <pb n="385" />
        3 11

*

L.  Schüler,  Göppingen  (Württ.).
Werkzeugmaschinenfabrik  und  Eisengießerei.
Als  in  den  8oer  Jahren  des  vergangenen  Jahrhunderts  die  Frage  der  sozialen  Fürsorge ­
  für  die  Arbeiterschaft  immer  mehr  in  den  Vordergrund  trat  und  schließlich  zu  gesetzgeberischem ­
  Ausdruck  gelangte,  hat  auch  die  Firma  L.  Schüler  in  richtiger  Erkenntnis  von
der  Notwendigkeit  derartiger  Einrichtungen  begonnen,  in  ihrem  Betriebe  freiwillige  Sozialpolitik ­
  zu  üben.  Von  der  Firma,  bei  der  heute  850  Arbeiter  und  130  Beamte  beschäftigt
sind,  wurde  in  erster  Linie  ein
ARBEITERSTIFTUNGSFONDS  eingerichtet,  der  im  Jahre  1889  anläßlich  des  50jährigen ­
  Geschäftsjubiläums  gegründet  wurde.  Der  Fonds,  dem  von  Zeit  zu  Zeit  neue  Stiftungen ­
  zugeführt  wurden,  hat  am  1.  Januar  1913  die  Höhe  von  215  000  M.  erreicht.  Es
werden  aus  diesem  Fonds  monatliche  Renten  an  solche  Arbeiter  ausbezahlt,  die  infolge
Alters  oder  Invalidität  im  Betriebe  arbeitsunfähig  geworden  sind.  Die  gegenwärtige  Zahl
der  Rentenempfänger  beläuft  sich  auf  13,  die  insgesamt  einen  Rentenbetrag  von  etwa
3700  M.  jährlich  beziehen.  Diese  Rente  wird  den  einzelnen  Beziehern  nicht  in  gleicher
Höhe  ausbezahlt,  sondern  sie  ist  entsprechend  der  Dienstzeit  progressiv  gestaltet.
Sodann  sucht  die  Firma  den  Arbeitern  den  Erwerb  eigener  Häuser  dadurch  zu
erleichtern,  daß  sie  ihnen  Darlehen  auf  Annuitätenrückzahlung  gewährt.  Außerdem  hat
sie  sich  am  Bau  der  von  der  Stadt  Göppingen  im  Jahre  1912  erstellten  Arbeiterwohnhäuser
mit  einem  Betrag  von  20  000  M.  beteiligt.
Fernerhin  hat  es  sich  als  Regel  herausgebildet,  daß  den  Arbeitern  im  Falle  längerer
Erkrankung  über  die  Dauer  der  staatlichen  Fürsorge  hinaus
BESONDERE  UNTERSTÜTZUNGEN  UND  ZUWENDUNGEN  gewährt  werden,  wenngleich ­
  bestimmte  statutarische  Bestimmungen  hierüber  nicht  bestehen.  Erwähnt  mag
auch  werden,  daß  den  Arbeitern  in  den  vorkommenden  Fällen  Hochzeitsgeschenke,  Konfirmationsgeschenke ­
  usw.  seitens  der  Firma  zufließen.
BEAMTENPENSIONSFONDS.  Auch  für  die  Beamten  und  Meister  ist  ein  besonderer
Fonds  eingerichtet,  der  im  Jahre  1904  mit  einem  Grundkapital  von  25  000  M.  gegründet
wurde.  In  der  Zwischenzeit  ist  auch  dieser  Beamtenpensionsfonds  durch  jährliche  Zuwendungen ­
  und  sonstige  Dotierungen  bei  außerordentlichen  Anlässen  bedeutend  angewachsen ­
  und  beläuft  sich  jetzt  auf  230  000  M.  Der  Zweck  des  Beamtenpensionsfonds
liegt  nach  den  neuesten  Bestimmungen  der  Firma  in  einer  Ergänzung  der  gesetzlichen
Privatbeamtenversicherung.  Seit  der  Gründung  ist  diese  Kasse  bis  jetzt  nur  in  3  Fällen
in  Anspruch  genommen  worden,  wobei  die  Witwen  eine  einmalige  Abfindungssumme  bekamen ­
  oder  monatliche  Renten  beziehen.
Neben  diesen  Einrichtungen  wird  auch  im  Betrieb  selbst  auf  weitestgehenden  Schutz
der  Arbeiter  Rücksicht  genommen,  und  es  ist  geplant,  daß  in  dem  im  Laufe  des  Jahres  1913
zu  erstellenden  neuen  Verwaltungsgebäude  diese  Einrichtungen  noch  wesentlich  ergänzt
und  erweitert  werden  sollen.
        <pb n="386" />
        312*

Verwaltungsgebäude  (auch  für  die  Wohlfahrtseinrichtungen).

Schultheiß’  Brauerei
Berlin.

Die  Schultheiß’  Brauerei,  die  im  Jahre  1842  gegründet,  1871  in  eine  Actien-Gesellschaft
  umgewandelt  wurde,  ist  mit  einer  Jahresproduktion  von  über  1  600  000  Hektoliter
das  größte  Brauereiunternehmen  des  europäischen  Kontinents.  Sie  besitzt  5  verschiedene
Brauereibetriebe,  2  besondere  Malzfabriken  und  80  über  Nord-  und  Mitteldeutschland
verbreitete  Niederlagen.  Die  Gesellschaft  beschäftigt  3275  Beamte  und  Arbeitnehmer,
unterhält  einen  Fuhrpark  von  1220  Pferden  und  zahlt  an  Staats-,  Kreis-  und  Gemeindesteuern ­
  derzeit  rund  7000000  M.  im  Jahre.
Die  Wohlfahrt  ihrer  Angestellten  und  Arbeitnehmer  hat  sich  die  Schultheiß’  Brauerei
von  jeher  besonders  angelegen  sein  lassen,  und  vieles  von  dem,  was  in  den  letzten  Jahrzehnten ­
  auf  dem  Gebiete  der  Arbeiterfürsorge  zum  Gegenstand  der  Gesetzgebung  geworden
ist,  wie  z.  B.  Erlaß  von  Arbeitsordnungen,  Bildung  von  Arbeiterausschüssen,  Unfallverhütungsvorschriften, ­
  Bestimmungen  über  Sonntagsruhe,  Krankenunterstützung,  Regelung
von  Tag-  und  Nachtarbeit,  Pensionsversicherung  der  Angestellten  u.  dgl.  mehr,  hat  sie
längst  vordem  aus  eigener  Initiative  in  ihren  Betrieben  eingeführt.  Wir  geben  hier  eine
kurze  Beschreibung  der  für  die  Angestellten,  Arbeitnehmer  und  deren  Familien  geschaffenen
Kassen-  und  sonstigen  Wohlfahrtseinrichtungen.
Kasseneinrichtungen.
Die  SPARKASSE  ist  eine  lediglich  dem  Vorteile  der  Angestellten  und  Arbeitnehmer
gewidmete  Einrichtung,  es  werden  daher  nur  von  Personen,  die  bei  der  Gesellschaft  beschäftigt ­
  sind,  Einlagen  angenommen,  und  auch  nur  insoweit,  als  solche  nachweislich  aus
dem  bei  der  Gesellschaft  verdienten  Gehalte,  Lohn,  Gratifikationen  usw.  nach  Bestreitung
des  Lebensunterhaltes  für  den  Einleger  und  seine  Familie  erspart  worden  sind.  Von  einer
Person  dürfen  im  Laufe  eines  Monats  nicht  mehr  als  50  M.  und  überhaupt  nicht  mehr  als
3000  M.  eingezahlt  werden.  Die  Spargelder  werden  mit  4  %  jährlich  verzinst.
Um  nun  die  bei  der  Gesellschaft  tätigen  Angestellten  und  Arbeitnehmer  mit  ihren
Ersparnissen  an  dem  Ertrage  des  Unternehmens  zu  beteiligen,  wird  ihnen  außer  den  ge-
        <pb n="387" />
        Schultheiß’  Brauerei,  Berlin.

313*
nannten  Zinsen  jedesmal  nach  der  Generalversammlung  noch  derjenige  Prozentsatz,  den
die  Gesellschaft  über  4%  an  ihre  Aktionäre  als  Jahresdividende  verteilt,  für  diejenigen
Spargelder  vergütet,  welche  während  des  ganzen  abgelaufenen  Geschäftsjahres  bei  der
Sparkasse  angelegt  waren.
Die  Zahl  der  Sparer  belief  sich  am  Schluß  des  Geschäftsjahres  1911/12  auf  1900,  das
eingelegte  Sparkassenkapital  auf  3  792  267,08  M.,  und  als  Anteil  am  Geschäftsgewinn,
als  sogenannte  Superdividende,  wurden  für  dieses  Geschäftsjahr  387  3x9,35  M.  ausgezahlt.
UNTERSTÜTZUNGSKASSEN  bestehen  für  Arbeitnehmer  und  für  Beamte.
Zur  Unterstützung  der  Arbeitnehmer  und  ihrer  Familien  bestehen  seit  dem
Jahre  1875  sechs  nach  den  einzelnen  Hauptbetrieben  getrennte  Unterstützungskassen.  Die
Kassen  dienen  zur  Unterstützung  der  Arbeitnehmer  und  ihrer  Familien  in  Krankheits-  und
sonstigen  außergewöhnlichen,  unverschuldeten  Unglücksfällen,  sowie  zur  Ergänzung  der
Leistungen  der  gesetzlichen  Krankenkassen.  Es  erhalten  zunächst  Unterstützungen  die
Frauen  und  Kinder  der  Arbeitnehmer,  indem  ihnen  unentgeltliche  ärztliche  Behandlung
gewährt  und  die  Arzneikosten  erstattet  werden.  Beihilfen  werden  ferner  gewährt,  wenn  die
auf  Grund  der  gesetzlichen  Kranken-  und  Unfallversicherung  erfolgenden  Leistungen
nicht  ausreichend  erscheinen  oder  zur  völligen  Wiederherstellung  nicht  genügen;  die  Unterstützung ­
  besteht  in  freier  ärztlicher  Behandlung,  Lieferung  von  Medizin  und  sonstigen
Heilmitteln,  in  Zahlung  von  Extrakrankengeldern,  Zuschüssen  zu  Erholungsreisen  und
Badekuren.  Auch  helfen  die  Kassen  in  solchen  und  anderen  Notlagen  den  Arbeitnehmern
mit  baren  Unterstützungen  und  Vorschüssen.
Die  Einnahmen  der  Kassen  bestehen  in  erster  Linie  in  den  von  der  Gesellschaft  geleisteten ­
  Zuschüssen;  daneben  fließen  in  die  Kassen  die  Strafgelder,  die  auf  Grund  der
Strafordnungen  verhängt  werden,  ein  gewisser  Anteil  an  dem  Werte  des  Haustrunks,  der
bei  der  Gesellschaft  (fakultativ)  abgelöst  ist,  sowie  die  Zinsen  des  angesammelten  Vermögens. ­
  Von  den  Arbeitnehmern  werden  Beiträge  nicht  erhoben.
Das  Vermögen  der  6  Unterstützungskassen  betrug  am  31.  Dezember  1912  zusammen
70520,69  M.;  die  Einnahmen  beliefen  sich  im  Jahre  1912  auf  78  092,05  M.,  die  Ausgaben
auf  73  288,82  M.  Der  jährliche  Zuschuß  der  Gesellschaft  bewegt  sich  zwischen  55  000
und  65  000  M.
Die  Vorstände  der  Unterstützungskassen  bestehen  aus  denjenigen  Ausschußmitgliedern ­
  sämtlicher  Gruppen  von  Arbeitnehmern,  welche  auf  Grund  der  Satzungen  für  die
Ausschüsse  in  den  5  Abteilungen  und  in  der  Malzfabrik  Fürstenwalde  jeweils  gewählt
und  im  Amte  sind.
RUHEGEHALT  FÜR  ARBEITNEHMER.  Invaliden  und  erwerbsunfähigen  Arbeitnehmern ­
  gewährt  die  Schultheiß’  Brauerei  je  nach  Art  und  Dauer  der  von  ihnen  innegehabten ­
  Stellung  ein  jährliches  Ruhegehalt  von  360—540  M.,  das  in  Monatsraten  ausgezahlt ­
  wird.
Die  BEAMTEN-UNTERSTÜTZUNGSKASSE  wurde  am  1.  September  1904  ins  Leben
gerufen,  sie  wird  unter  Kontrolle  des  Vorstandes  der  Gesellschaft  von  den  Beamten  selbst
verwaltet;  Beiträge  werden  auch  von  diesen  nicht  erhoben.  Unterstützungsberechtigt  sind
alle  zum  kaufmännischen,  technischen  und  Betriebspersonal  der  Gesellschaft  gehörigen
Beamten  mit  einem  Jahreseinkommen  von  höchstens  6000  M.,  soweit  sie  seit  mindestens
einem  Jahre  bei  der  Gesellschaft  tätig  sind.  Die  Kasse  dient  zur  Ergänzung  und  Erweiterung ­
  der  in  Krankheitsfällen,  bei  militärischen  Übungen  usw.  nach  gesetzlicher  Vorschrift
oder  auf  Grund  des  Dienstvertrages  von  der  Gesellschaft  zu  gewährenden  Leistungen,  zur
Unterstützung  der  Beamten  bei  Krankheits-,  Todes-  und  anderen  Unglücksfällen  in  ihrer
Familie,  sowie  überhaupt  in  Fällen  materieller  Notlage  und  besonderer  wirtschaftlicher
Bedürfnisse,  ferner  zur  Unterstützung  von  dienstunfähig  gewordenen  Beamten  und  von
Hinterbliebenen  verstorbener  Beamten.
        <pb n="388" />
        314

Schultheiß’  Brauerei,  Berlin.

Das  Vermögen  der  Kasse  betrug  am  31.  Dezember  1912  117490  M.  Der  jährliche
Zuschuß  der  Gesellschaft  belief  sich  in  den  letzten  Jahren  auf  je  10  000  M.,  an  Unterstützungen ­
  wurden  im  Jahre  1912”  10  132  M.  bewilligt.

trag  von  45 / 60  des
letzten  Einkommens
hinaus  findet  eine
Steigerung  nicht  statt.  Der  Höchstbetrag  der  jährlichen  Pension  ist  2400  M.
Wenn  ein  pensionsberechtigter  oder  pensionierter  Beamter  stirbt,  so  hat  auch  die
überlebende  Witwe  Anspruch  auf  Gewährung  einer  Pension  gleich  dem  dritten  Teile  desjenigen ­
  Betrages,  welchen  ihr  verstorbener  Ehemann  am  Todestage  als  Pension  bezogen  hat
oder  bezogen  haben  würde,  wenn  er  an  diesem  Tage  in  den  Ruhestand  versetzt  worden
wäre.  Erfolgt  der  Tod  des  Gatten  vor  Ablauf  von  10,  aber  nach  Ablauf  von  5  Dienstjahren
in  einem  der  Fälle,  welche  einen  früheren  Pensionsanspruch  begründen,  so  beträgt  die
Witwenpension  15 / 180  des  Diensteinkommens  des  Mannes.  Der  Mindestbetrag  einer
Witwenpension  beträgt  pro  Jahr  240  M.  Die  von  einem  pensionsberechtigten  oder
pensionierten  Beamten  hinterlassenen  ehelichen  Kinder  erhalten  ein  Waisengeld,  welches
für  jedes  Kind,  wenn  dessen  Mutter  lebt  und  zurzeit  des  Todes  des  Beamten  zum
Bezüge  der  Witwenpension  berechtigt  war,  x / 5  des  Witwengeldes,  sonst  %  des  Witwengeldes ­
  beträgt.

RICHARD  ROESICKE-BEAMTENPENSIONSKASSE.  Dieselbe  wurde  im  Jahre  1903
gegründet.  Das  Stammkapital  betrug  anfänglich  172331,19  M.  und  ist  seitdem  auf  885  055  M.
angewachsen.  Beiträge  der  Beamten  werden  nicht  erhoben.  Der  jährliche  Zuschuß  der
Gesellschaft  betrug  in  den  ersten  Jahren  je  30  000  M.,  in  den  letzten  6  Jahren  je  50000  M.
Pension  wird  denjenigen  Beamten  gewährt,  welche  wegen  körperlicher  oder  sonstiger  Gebrechen ­
  zur  Erfüllung  ihrer  Dienstpflicht  dauernd  unfähig  sind,  wenn  sie  mindestens
10  Jahre  lang  ununterbrochen  bei  der  Gesellschaft  tätig  waren.  Ist  die  Dienstunfähigkeit ­
  eines  Beamten  die  Folge  von  Krankheit,  Verletzung  oder  sonstiger  Beschädigung,  die
er  sich  bei  Ausübung  des  Dienstes  oder  aus  Veranlassung  desselben  ohne  eigenes  Verschulden
zugezogen  hat,  so  besteht ­
  einPensionsanspruch

  schon  dann,
wenn  die  Dienstunfähigkeit ­

  nach  Ablauf ­
  5jähr.  Dienstzeiteintritt. ­
  Die  Pension ­

  beträgt,  wenn
die  Versetzung  in  den
Ruhestandnachvollendetem

  10.,  jedoch
vor  vollendetem  11.

Dienstjahre  eintritt,
15 / 60  des  letzten  vor
derPensionierungbezogenen
  Jahreseinkommens ­
  nnd  steigt
von  da  ab  mit  jedem
weiter  zurückgelegten ­
  Dienstjahre  um
ein  weiteres  Sechzigstel. ­
  Über  den  Be-
        <pb n="389" />
        Schultheiß’  Brauerei,  Berlin.

3i5*

Sonstige  Wohlfahrtseinrichtungen  für  die  Arbeitnehmer.

DIE  ARBEITERAUSSCHÜSSE.  Aufgabe  und  Zweck  dieser  Ausschüsse  ist:  die  Vertretung ­
  der  Interessen  der  Arbeitnehmer,  soweit  es  sich  um  ihr  Verhältnis  zur  Gesellschaft
handelt,  die  Beratung  und  Beschlußfassung  über  die  den  Ausschüssen  von  dem  Vorstande
der  Gesellschaft  überwiesenen  oder  von  den  Mitgliedern  bezüglich  ihres  Arbeitsverhältnisses ­
  angeregten  Fragen  und  Angelegenheiten,  ferner  die  Begutachtung  der  zu  erlassenden ­
  Arbeits-  und  Strafordnungen,  die  Überwachung  bestehender  sowie  die  Beratung  neuer
Einrichtungen  zugunsten  der  Arbeitnehmer,  die  Beaufsichtigung  und  Anregung  von  Vorrichtungen ­
  zum  Schutze  von  Leben  und  Gesundheit,  die  Unterstützung  des  Vorstandes  und
der  Beamten  der  Gesellschaft  behufs  Aufrechterhaltung  von  Ehrenhaftigkeit,  Ordnung  und
Sitte  und  endlich  die  Schlichtung  von  Streitigkeiten  aller  Art  unter  den  Arbeitnehmern.  —
Zusammensetzung
der  Ausschüsse  und
der  Wahlmodus  sind
durch  besondere  Satzungen ­
  geregelt.
URLAUB.  Der
Urlaub  der  Arbeitnehmer ­
  ist  jetzt
durch  Tarifverträge
geregelt,  doch  hat  die
Schultheiß’  Brauerei
längst  vordem  ihren
Arbeitern  regelmäßigen ­
  Urlaub  gewährt. ­

KANTINEN.
Um  den  Arbeitnehmern ­
  die  Beschaffung ­
  guter  Lebensmittel ­
  zu  billigen
Preisen  zu  ermöglichen, ­
  sind  Kantinen ­
  errichtet,  über
welche  ihre  Vertreter ­
  die  Aufsicht
führen.  Alle  Speisen,  Getränke  und  sonstige  Waren  werden  zu  Einkaufspreisen  abgegeben.
Sämtliche  Kosten  für  Einrichtung  und  Unterhaltung  der  Kantinen,  sowie  die  Gehälter
und  Löhne  des  Kantinenpersonals  werden  von  der  Gesellschaft  getragen.
INVALIDENWERKSTATT.  Arbeitern,  die  durch  Krankheit  oder  infolge  Unfalles
teilweise  erwerbsunfähig  geworden  sind,  bietet  sich  in  der  Invalidenwerkstatt  der  Gesellschaft ­
  Gelegenheit,  sich  durch  leichte  Arbeiten,  wie  Bürstenbinden,  Flechtarbeiten  usw.
auch  weiterhin  eine  auskömmliche  Existenz  zu  sichern.

Kinderheim  der  Abteilung  II,  Berlin.

BADEANSTALTEN.  Den  Arbeitnehmern  sowie  ihren  Frauen  und  Kindern  werden  in
besonderen  Badeanstalten  von  festangestellten  Badewärtern  und  Badefrauen  unentgeltliche ­
  Bäder  verabfolgt.  Für  Badehandtücher  und  Badelaken  sind  kleine  Vergütungen
vorgeschrieben,  die  in  die  Unterstützungskassen  fließen.
ERHOLUNGS-HAUS.  Arbeitnehmern,  die  nach  überstandener  Krankheit  oder  infolge ­
  von  Schwäche,  Abspannung  u.  dgl.  der  Erholung  und  Ruhe  bedürfen,  steht  das
        <pb n="390" />
        Schultheiß’  Brauerei,  Berlin.

316*

hfdei'hclm  ('

Kinderheim  der  Abteilung  Dessau.

in  Pankow  befindliche ­
  Kinderheim
während  der  Wintermonate ­
  als  „Erholungshaus“ ­
  zur  Verfügung; ­
  in  solchen
Fällen  wird  neben
freier  Verpflegung
und  ärztlicher  Behandlung ­
  eine  bare
Unterstützung  gewährt, ­
  die  sich  zuzüglich ­
  der  etwa
von  den  Krankenkassen ­
  zu  leistenden
Krankengelder  bei
verheiratetenArbeitnehmern
  auf  drei
Viertel  und  bei  Unverheirateten ­
  auf  die
Hälfte  ihres  Lohnes
beziffert.
JURISTISCHE
SPRECHSTUNDEN.

In  diesen  Stunden  erteilen  die  3  Syndici  der  Gesellschaft  den  Angestellten  und  Arbeitnehmern ­
  unentgeltlich  juristische  Auskunft  und  sind  ihnen  bei  Abfassung  von  Schriftstücken, ­
  Testamenten  u.  dgl.,  behilflich.

Spielplatz  des  Kinderheims  in  Pankow.

Einrichtungen
für  die  Arbeitnehmer ­
  einschl.
ihrer  Familien.
WITWEN-  UND
WAISENUNTERSTÜTZUNG. ­
  Die
oben  erwähnten  Unterstützungskassen ­

der  Arbeitnehmer
gewähren  Unterstützungen ­
  auch  den
Witwen  und  Waisen
verstorbener  Arbeitnehmer, ­
  sofern  diese
vor  ihrem  Tode  länger ­
  als  ein  Jahr
bei  der  Schultheiß’
Brauerei  beschäftigt
gewesen  sind;  die
U  nterstützungen
        <pb n="391" />
        Schultheiß’  Brauerei,  Berlin.

3 J 7

sind  entweder  einmalig ­
  ,  vorübergehend ­
  oder  dauernd.
Unabhängig  hiervon ­
  sind  die  monatlichen ­
  Unterhaltungsbeiträge ­
  ,  die
aus  der  Kasse  der
Gesellschaft  an  die
Witwen  und  Waisen
von  Arbeitnehmern
gezahlt  werden,  und
zwar  in  der  Regel
während  eines  Zeitraums, ­
  der  der  Beschäftigungsdauer ­

des  verstorbenen  Ernährers ­
  entspricht.
HÄUSLICHE
KRANKENPFLEGE. ­
  Die  Familien
der  Arbeitnehmer  in
den  Berliner  Betrie-  Kleinkinderschule,
ben  und  in  Pankow
werden  bei  Wochenbett  oder  Krankheit  der  Ehefrauen  der  Wohltat  häuslicher  Pflege
teilhaftig  gemacht,  um  dem  in  solchen  Fällen  durch  die  Verhinderung  der  Hausfrau
hervorgerufenen  Notstände  abzuhelfen.  Zu  diesem  Zwecke  ist  ein  Abkommen  mit  dem
Verein  „Hauspflege“
getroffen,  welcher
den  Arbeiterfamilien
nach  Bedarf  Krankenpflegerinnen ­
  und
Wirtschaftsfrauen
zur  Verfügung  stellt.
Sämtliche  durch
die  Hauspflege  entstehenden ­
  Kosten
werden  von  der
Gesellschaft  getragen. ­

Um  die  Arbeitnehmer ­
  über  die
Tätigkeit  der  Ausschüsse, ­
  der  Unterstützungskassen ­

usw.  auf  dem  laufenden ­
  zu  erhalten,
erscheint  allmonatlich ­
  eine  Fabrikzeitung, ­
  der  „Schultheiß’ ­
  Bote“,  in  wel-Handarbeitsschule.
        <pb n="392" />
        3i8

Schultheiß’  Brauerei,  Berlin.

chem  die  Protokolle  der  Sitzungen,  die  Verfügungen  der  Direktion  und  sonstige  die  Arbeitnehmer ­
  betreffende  Bekanntmachungen,  auch  Familiennachrichten  der  Arbeitnehmer,  veröffentlicht ­
  werden.
Einrichtungen  für  die  Kinder  der  Arbeitnehmer.
KINDERHEIME.  In  den  Abteilungen  I  und  II  zu  Berlin,  in  Pankow  und  in  Abteilung ­
  III  zu  Dessau  sind  Kinderheime  errichtet,  die  eigens  für  ihren  Zweck  erbaut  und
ausgestattet  sind.  Im  allgemeinen  werden  nur  Knaben  und  Mädchen  aufgenommen,  die
sich  im  Alter  zwischen  3  und  12  Jahren  befinden.
In  jedem  Kinderheim  findet  sich  Raum  für  mindestens  30  Kinder.  Die  Heime  stehen
unter  Aufsicht  von  Diakonissinnen  und  bieten  den  Kindern  zeitweise  Aufenthalt  und  Erholung ­
  in  guter  Luft  sowie  Pflege  und  Belehrung.  Sämtliche  Kosten  der  Kinderheime
werden  von  der  Gesellschaft  getragen.  Da  in  erster  Linie  die  Gesundheit  der  Kinder  gekräftigt
  werden  soll,
so  bringen  sie  den
größten  Teil  des
Tages  im  Freien
zu  und  beschäftigen
sich  mit  Spielen,
Turnen,  Graben  und
Blumenpflege.  Doch
fehlt  es  für  die  Reiferen ­
  auch  nicht  an
ernsterer  Anregung,
sie  werden  zu  Gesang, ­
  zum  Lesen  und
zu  Handarbeiten  angehalten; ­
  es  wird  ferner ­
  darauf  geachtet,
daß  die  schulpflichtigen ­
  Kinder  ihre
Ferienarbeiten  sorgfältig ­
  ausführen.  Die
Kinderheime  stehen
unter  dauernder
ärztlicher  Kontrolle.
Außer  den  für
längere  Dauer  in  den
Kinderheimen  untergebrachten  Kindern  findet  eine  große  Anzahl  vorübergehend  Unterkunft ­
  in  Fällen,  in  denen  die  Mütter  der  Kinder  erkrankt  sind  oder  sonstige  Verhältnisse
in  der  Familie  die  Unterbringung  im  Kinderheim  wünschenswert  erscheinen  lassen.
Die  Kinderheime  dienen  ferner  Unterrichtszwecken,  da  in  verschiedenen  Lehrzweigen
durch  die  Schwestern  sowie  durch  besondere  Lehrkräfte  Unterricht  erteilt  wird.  Die  noch
nicht  schulpflichtigen  Kinder  werden  in  Kleinkinderschulen  unterwiesen.
STRICKSCHULEN.  Für  die  schulpflichtigen  Mädchen  bestehen  Strickschulen  und
unter  Leitung  von  Handarbeitslehrerinnen  regelmäßige  Kurse,  in  welchen  Unterricht  im
Nähen,  Häkeln,  Stricken,  Ausbessern  der  Wäsche  u.  dgl.  erteilt  wird.
SCHÜLERWERKSTÄTTEN.  Für  die  schulpflichtigen  Knaben  sind  Schülerwerkstätten
eingerichtet,  in  denen  sie  während  der  schulfreien  Zeit  in  der  Bearbeitung  von  Rohmaterialien ­
  und  in  der  Handhabung  einfacher  Werkzeuge,  wie  des  Messers,  der  Schere,  der  Laubsäge, ­
  des  Hammers  und  des  Bohrers  unterwiesen  werden.  Der  Unterricht  beginnt  mit
        <pb n="393" />
        Schultheiß’  Brauerei,  Berlin.

319*

kleinen  Rutenarbeiten,  denen  sich  leichte  Holzarbeiten  anschließen.  Es  folgen  Papparbeit, ­
  Holzschnitzerei  und  Kerbschnitt.  Alljährlich  um  die  Weihnachtszeit  finden  Ausstellungen ­
  der  angefertigten  Arbeiten  statt.
JUNGFRAUENVEREINE.  Für  die  erwachsenen  Töchter  der  Arbeitnehmer  bestehen
Jungfrauenvereine,  deren  Zweck  es  ist,  die  Töchter  zu  ernster  und  fröhlicher  Gemeinschaft ­
  zu  sammeln  und  ihnen  anregende  Unterhaltung  und  Lektüre  sowie  Förderung  des
Interesses  für  Kunst  und  Musik  zu  bieten.
SEEBÄDER.  Alljährlich  im  Sommer  werden  besonders  erholungsbedürftige  Kinder
nach  Seebädern  geschickt.  Der  Aufenthalt  der  Kinder  dortselbst  beträgt  in  der  Regel  vier
Wochen.  Die  Kosten  für  die  Reise  sowie  für  den  Aufenthalt  in  den  Bädern  werden  von  der
Gesellschaft  getragen.
WEIHNACHTSFEIER.  Für  die  Kinder  der  Arbeitnehmer  findet  alljährlich  in  den
Berliner  Abteilungen  eine  Weihnachtsfeier  statt,  die  Eltern  dieser  Kinder  sowie  die  Mitglieder ­
  der  Arbeiterausschüsse  werden  hierzu  jeweils  eingeladen.  An  gemeinsame  Gesänge,
Deklamationen  von  Weihnachtsgedichten  und  den  Vortrag  von  Liedern  schließt  sich  eine
Bescherung,  bei  der  die  Kinder  mit  nützlichen  Weihnachtsgaben  bedacht  werden.
DIAKONISSINNEN.  Die  von  der  Gesellschaft  angestellten  Diakonissinnen  haben  im
übrigen  die  Aufgabe,  nach  Möglichkeit  für  das  Wohl  der  Familien  der  Arbeitnehmer  zu
sorgen  und  ihnen,  wo  nötig,  hilfreich  zur  Seite  zu  stehen,  auch  haben  sie  die  Wünsche
der  Arbeitnehmer,  insoweit  es  sich  dabei  um  familiäre  Angelegenheiten  handelt,  der  Direktion ­
  zu  übermitteln.
Eine  ausführlichere,  mit  statistischem  Material  und  zahlreichen  Bildern  versehene
Beschreibung  der  Wohlfahrtseinrichtungen  findet  sich  in  dem  vor  einiger  Zeit  herausgegebenen ­
  Werke  ,,Die  Schultheiß’  Brauerei  in  Vergangenheit  und  Gegenwart“.
        <pb n="394" />
        320*

E.  Schwenk,  Zement-  und  Steinwerke,
Ulm  a.  D.
ARBEITERKANTINE.  Die  Firma  unterhält  in  ihren  Werken  je  eine  Arbeiterkantine,
so  in  ihren  drei  Zementwerken  Allmendingen,  Mergelstetten  und  Blaubeuren,
in  ihrem  Zementsteinwerk  in  Ulm  a.  D.,  in  ihrem  Terrazzo-  und  Schotterwerk  (verbunden
mit  Elektrizitätswerk)  in  Herrlingen,  in  ihren  Ziegeleien  in  Söflingen,  Herbrechtingen ­
  und  Erbach,  sowie  in  ihren  Bayer.  Marmorwerken  Bad  Aibling,  Marxgrün
und  Tegernsee.  Durchweg  ist  in  diesen  Kantinen  großer  Wert  darauf  gelegt,  daß  den
Arbeitern  gute  und  gesunde  Aufenthaltsräume  zur  Verfügung  stehen,  ohne  irgendwelchen
Eß-  und  Trinkzwang,  und  daß  gute  Speisen  und  Getränke  zu  billigsten  Preisen  verabreicht
werden.  Die  Kantinen  werden  vollständig  auf  Kosten  der  Firma  unterhalten,  während
ein  allenfallsiger  Überschuß  aus  deren  Betrieb  in  die  Ar  beiter  unterstützungs  kasse
fließt.
In  der  warmen  Jahreszeit  werden  in  den  Zementwerken  und  Steinbrüchen  alkoholfreie ­
  Getränke,  z.  B.  Tee,  Malzkaffee  oder  Zusatz  zum  Trinkwasser,  unentgeltlich  an
die  Arbeiter  abgegeben.
Daß  besondere  Sorgfalt  und  beträchtliche  Kosten  auf  Einrichtungen  zum  Schutze
gegen  Gefahren  der  Betriebe  an  Leib  und  Leben,  in  erster  Linie  auch  gegen  die  Staubgefahr, ­
  verwendet  werden,  soll  hier  nicht  im  einzelnen  aufgeführt  werden.  Außer  den
eigentlichen  Betriebseinrichtungen  hierfür  bestehen  in  den  Werken  namentlich  auch
BADEEINRICHTUNGEN  (Bassin-  und  Brausebäder,  kalt  und  warm)  oder  mindestens
geeignete  Waschvorrichtungen.  Die  Bäder  sind  unentgeltlich.
Einen  Hauptwert  legt  die  Firma  E.  Schwenk  bei  ihren  Wohlfahrtseinrichtungen  auf
Beschaffung  guter  Wohnungen  sowohl  für  Beamte,  wie  insbesondere  für  ihre  Arbeiter.
Fast  bei  allen  ihren  Werken  hat  sie  mit  der  Zeit  einen  größeren  oder  kleineren  Komplex  von
ARBEITERWOHNHÄUSERN  erstellt.  So  bestehen  z.  B.  in  Allmendingen  Beamtenwohnungen ­
  für  9  Familien  (Wohnung  samt  Garten  und  Kartoffelland  sowie  Holz  und
Licht  frei),  Arbeiterwohnungen  für  40  Familien  („Schwenkweiler“),  wozu  je  Gartenund
  Kartoffelland  gehört  und  wofür  eine  Miete  pro  Zahltagsperiode  (14  tägig)  von  3  4  M.
bezahlt  wird;  ähnlich  hat  die  Firma  in  Mergelstetten  2  Wohnungen  für  Beamte,  4  für
Meister  und  Aufseher  und  26  für  Arbeiterfamilien,  je  mit  Gemüsegarten,  vergeben;  in
Herrlingen  ist  x  Einfamilienhaus  für  den  Betriebsleiter  und  1  Verwaltungsgebäude  mit
4  Aufseherwohnungen;  in  Blaubeuren  1  Haus  mit  3  Familienwohnungen;  bei  den  Bayer.
Marmorwerken  in  Bad  Aibling  1  Direktorwohnung  und  insgesamt  8  Wohnungen  für
Aufseher  und  Arbeiter;  bei  den  Ziegeleien  4  Verwalterwohnungen  und  zusammen  6  Wohnungen ­
  für  Angestellte  und  Arbeiter.  Zudem  hat  die  Firma  erst  jüngst  in  ihren  Werken
in  Herrlingen,  Söflingen  und  Herbrechtingen  hauptsächlich  für  ausländische  Arbeiter,
welche  in  diesen  Betrieben  als  Saisonarbeiter  nicht  ganz  entbehrlich  sind,  je  ein  größeres
Gebäude  errichtet,  enthaltend  Küche,  Speisekammer,  Eßraum,  verschiedene  Schlafräume
sowie  Waschräume  und  andere  Nebenräume.  Schließlich  ist  hierher  noch  zu  rechnen,
daß  in  Ulm  selbst  außer  5  Arbeiterwohnungen  seit  dem  Jahre  1907  ein  schönes,  großes
Verwaltungsgebäude  für  die  Zentralverwaltung  sämtlicher  Werke  mit  hohen,  luftigen
        <pb n="395" />
        E.  Schwenk,  Zement-  und  Steinwerke,  Ulm  a.  D.

321*

*21

und  gesunden  Arbeitsräumen  für  die  kaufmännischen  und  technischen  Bureaux  erbaut  ist,
welches  auch  noch  6  besonders  schöne  Beamtenwohnungen  mit  Nutz-  und  großem  Ziergarten ­
  enthält.
ARBEITERUNTERSTÜTZUNGSKASSE.  Zur  Begründung  der  schon  erwähnten  Arbeiterunterstützungskasse ­
  hat  der  Inhaber  der  Firma,  Herr  Kommerzienrat  C.  Schwenk,
eine  Stiftung  von  5000  M.  gemacht,  die  inzwischen  mit  Zinsen  und  den  in  sie  fallenden
Strafgeldern  u.  dgl.  auf  etwa  8000  M.  angewachsen  ist.  Jährlich  kommen  hieraus  an  bedürftige ­
  Arbeiter  oder  deren  Hinterbliebene  etwa  500  M.  zur  Verteilung.  An  sämtliche
Arbeiter  und  Angestellte  werden  jährlich  beträchtliche
WEIHNACHTSGESCHENKE  verteilt,  deren  Höhe  sich  auch  hauptsächlich  nach
der  Dienstzeit  richtet.
PENSIONSFONDS.  Zur  Schaffung  eines  Pensionsfonds  hat  der  Alleininhaber  der  Firma
E.  Schwenk,  Herr  Kommerzienrat  Carl  Schwenk,  erst  jüngst  eine  Stiftung  von  100  000  M.
gemacht;  der  Pensionsfonds  hat  den  Zweck,  in  erster  Linie  als  Zulagekasse  zur  Ergänzung
der  Leistungen  des  Angestellten-Versicherungsgesetzes  zu  dienen,  während  der  gesetzlichen
Wartezeit  im  Bedarfsfälle  Gratialien  zu  geben,  daneben  eine  entsprechende  Fürsorge  für
diejenigen  Beamten  zu  gewähren,  welche  infolge  Alters  oder  Überschreitung  der  Gehaltsgrenze ­
  von  5000  M.  nicht  unter  das  Angestelltengesetz  fallen;  schließlich  aber  auch  Renten
an  bedürftige  langjährige  Arbeiter  der  Firma  bzw.  an  deren  Hinterbliebenen  aussetzen  zu
können.  Dem  Pensionsfonds  werden  auch  noch  jährliche  Zuwendungen  zugeführt  werden.
SPARKASSE.  Zur  Anregung  des  Sparsinns  unter  der  Arbeiterschaft  besteht  eine
eigene  Sparkasse  für  beliebige  Einlagen,  die  gut  verzinst  werden,  ohne  daß  übrigens  die
Benützung  dieser  Einrichtung  vollauf  befriedigen  könnte.  Einzelne  notwendige  Bedarfsartikel, ­
  wie  vor  allem  Brennmaterial,  erhalten  die  Arbeiter  jederzeit  zum  Selbstkostenpreis; ­
  andere  Artikel,  wie  z.  B.  Kartoffeln,  werden  nur  in  teueren  Jahrgängen  en  gros  eingekauft ­
  und  wieder  zum  Selbstkostenpreis  abgegeben.
LEHRMITTEL.  Wie  auf  das  leibliche  Wohl,  so  sucht  übrigens  die  Firma  E.  Schwenk
auch  auf  das  geistige  und  sittliche  Wohl  ihrer  Arbeiter  durch  entsprechende  Einrichtungen
günstig  einzuwirken.  Diesem  Streben  dient  insbesondere  die  unentgeltliche  Abgabe
von  Lehrmitteln,  Büchern  und  Schreibmaterialien  an  die  Arbeiterkinder  der  Volksschule, ­
  Beiträge  an  Kleinkinderschulen,  durch  welche  deren  freier  Besuch  den  Arbeiterkindern ­
  gewährleistet  wird,  ebensolche  Beiträge  an  die  Industrieschule  in  Allmendingen,
wodurch  der  Besuch  dieser  Ortsanstalt  für  die  Arbeiterkinder  gleichfalls  frei  wird,  Beiträge ­
  für  die  ständigen  Ortskrankenschwestern,  welche  den  Arbeitern  vorkommendenfalls
als  Krankenpflegerinnen  kostenlos  zur  Verfügung  stehen,  Errichtung  von  Spielplätzen
u.  dgl.  m.  Diese  Wohlfahrtseinrichtungen  sind  je  nach  dem  Orte,  an  welchem  sich  das
einzelne  Werk  befindet,  verschieden  gehalten.
Schließlich  sei  noch  erwähnt,  daß  die  eigene  Fabrikkrankenkasse  der  Firma  ihre
Leistungen  weit  über  das  Pflichtmaß  ausgedehnt  hat  und  vor  allem  auch  an  Familienangehörige ­
  der  Arbeiter  freien  Arzt  und  freie  Arznei  und  sonstige  Heilmittel  gewährt.
Die  Gewährung  von  Urlaub  unter  Fortzahlung  des  Gehalts,  wie  sie  für  Beamte,  Angestellte ­
  und  Aufseher  der  Firma  besteht,  ist  auf  die  Arbeiter  noch  nicht  ausgedehnt.
        <pb n="396" />
        WöFinräum

BEAMTENWOHNHAUS.

MÄDCHENHEIM

^  J  J)  )

BEAMTENHAUS  erbaut  1905;  Baukosten  35442  M.  Es  enthält:  2  Beamtenwohnungen ­
  mit  vollkommen  separaten  Eingängen  für  Wohnung  und  Kellerräume.  Jede
Partei  getrennten  Garten.
PFÖRTNERHAUS  erbaut  1905;  Baukosten  65  735  M.  Es  enthält:  Baderäume  für
Männer  und  Frauen,  getrennte  Speisesäle  für  Männer  und  Frauen,  Kantinenküche,  sowie  Aufseherwohnungen. ­
  Die  Mahlzeiten  können  bei  gutem  Wetter  im  Freien  eingenommen  werden.
KANTINE.  Mittagsmahlzeit:  Fleisch  oder  Wurst,  Kartoffeln,  Gemüse  oder  Hülsenfrüchte,
Kompott  pro  Person  35  Pf.,  Bier  pro  Flasche  12  Pf.,  Brauselimonade  pro  Flasche  8  Pf.,
Nahrhafte  Suppen:  Reis,  Hülsenfrüchte  usw.  ca.  %  Liter  5  Pf.,  Kaffee  ca.  y 2  Liter  3%  Pf.
ARBEITERINNENHEIM  eröffnet  Februar  1908;  Baukosten  inkl.  Einrichtung  22  622  M.
Dasselbe  ist  in  2  gleiche  Teile  geteilt;  jeder  enthält:  eine  Wohnung  für  eine  Familie;  bei
dieser  Familie,  also  nicht  bei  der  Firma,  wohnen  die  Arbeiterinnen.  Jede  Familie  hat
5  möblierte  Zimmer  zur  Aufnahme  von  je  2  Arbeiterinnen  unter  sich  ;  inkl.  in  jedem  Zimmer
befindlicher  Zentralheizung,  elektrischer  Beleuchtung  und  Bettwäsche  zahlt  die  Arbeiterin  für
Logis  pro  Woche  50  Pfg.  an  die  Familie,  bei  welcher  sie  logiert,  während  die  Firma  die  Kosten
für  Beleuchtung  ca.  500  M.,  Beheizung  ca.  375  M.,  Verwaltung  und  Amortisation  usw.  trägt.
FLICK-  UND  NÄHSTUNDE.  Dieselbe  wird  wöchentlich  abgehalten.
WEIHNACHTSFEIER.  Zu  derselben  werden  alljährlich  die  Teilnehmer  dieser  Stunden,
sowie  die  Bewohnerinnen  des  Arbeiterinnenheims  in  Anwesenheit  der  Familie  des  Chefs
und  der  Fabrikleitung  vereinigt.
        <pb n="397" />
        323*

* 2 i*

Gabriel  Sedlmayr,  Brauerei  zum  Spaten,
München.
1.  BETRIEBSKRANKENKASSE.  Die  Brauerei  hat  ihre  eigene  Betriebskrankenkasse
und  zahlt  hierzu  anstatt  des  gesetzlich  vorgeschriebenen  einen  Drittels  aus  eigenen  Mitteln
zwei  Drittel  der  Mitgliederbeiträge.
2.  UNTERSTÜTZUNGSKASSE.  Die  Kasse,  eine  Stiftung  des  Vorbesitzers  der  Brauerei,
des  Herrn  Kommerzienrats  Gabriel  Sedlmayr  und  seiner  Gattin  Anna  Sedlmayr,  aus  dem
Jahre  1874  in  Höhe  von  30  000  M.,  unterstützt  Angestellte  jeder  Art,  welche  sich  im  Dienste
so  erheblich  beschädigten,  daß  sie  erwerbsunfähig  oder  stark  erwerbsbeschränkt  werden,
soweit  nicht  die  gesetzliche  Versicherungspflicht  einzugreifen  hat  oder  in  Fällen,  wo  diese
ungenügend  erscheint.  Des  weiteren  erhalten  Unterstützung  Bedienstete  mit  mindestens
20jähriger  Dienstzeit,  die  sich  infolge  von  Krankheiten  oder  Körperschwäche  keinen  erheblichen ­
  Verdienst  verschaffen  können,  ebenso  Witwen  der  durch  Unfall  getöteten  oder
infolge  der  erhaltenen  Verletzungen  verstorbenen  Bediensteten.
3.  STATUT  FÜR  BEDIENSTETE.  An  Stelle  einer  Pensionskasse  errichtete  1892  die
Firma  ein  Statut  für  Bedienstete,  Arbeiter  und  Dienstboten,  das  Zulagen  zu  den  Renten
leistet,  welche  der  Betreffende  nach  Maßgabe  der  Gesetze  über  Alters-  und  Invaliditätsrente, ­
  nach  den  Unfallgesetzen,  nach  Reichshaftpflichtgesetz  und  aus  der  Gabriel-  und
Anna-Sedlmayrschen-Stiftung  bezieht,  und  zwar  derart,  daß  bei  Bediensteten  mit
mindestens  10  jähriger  Dienstzeit  die  Daraufzahlungen  so  bemessen  werden,  daß  ein  monatlicher ­
  Gesamtbezug  von  30—85  M.  resultiert.  Die  Höhe  dieses  Gesamtbezuges  steigt  einerseits ­
  nach  der  Höhe  des  zuletzt  bezogenen  Lohnes,  andererseits  nach  der  Länge  der  Dienstjahre. ­
  Unterstützungsbedürftige  Witwen  erhalten  die  Hälfte  des  jeweiligen  Betrages; ­
  einfache  Waisen  erhalten  den  4.Teil  des  Witwengehaltes  und  Doppelwaisen
dessen  3.  Teil,  mindestens  aber  7  M.  pro  Monat.  Die  Bezüge  der  Waisen  enden  mit  dem
zurückgelegten  15.  Jahr.  Bis  1.  Januar  1913  ausbezahlte  Beträge:  430000  M.
4.  JOHANN-SEDLMAYR-STIFTUNG.  Dieselbe,  errichtet  1901  von  den  Erben  des
früheren  Mitinhabers  der  Brauerei,  des  Herrn  Kommerzienrat  Johann  Sedlmayr,  mit
einem  Kapitale  von  150  000  M.,  schafft  Hilfe  in  unverschuldeten  außergewöhnlichen  Bedürfnisfällen ­
  für  Bedienstete  der  Brauerei  mit  mindestens  2jähriger  Dienstzeit,  für  deren
Ehefrauen  sowie  Kinder  unter  16  Jahren.
5.  WOHLFAHRTSEINRICHTUNGEN.  An  Wohlfahrtseinrichtungen  stellt  die  Firma
ihren  Arbeitnehmern  selbstverständlich  auch  die  für  die  Freizeit  nötigen  Aufenthalts-,  Umkleide- ­
  und  Waschräume,  sowie  ein  großes  modernes  Brausebad  kostenlos  zur  Verfügung, ­
  außerdem  einen  großen  Speisesaal,  in  dem  die  Leute  gegen  mäßige  Preise
ihre  Mahlzeiten  einnehmen  können.  In  6  eigenen,  direkt  an  die  Brauerei  anstoßenden
3  stockigen  Wohngebäuden,  diezwar  nicht  als  direkte  Arbeiterhäuser  erbaut  wurden,  sowie
in  den  übrigen  in  der  Stadt  zerstreuten  eigenen  Anwesen  gewährt  die  Brauerei  ihren  Arbeitern ­
  wesentliche  Mieterleichterungen.
        <pb n="398" />
        3 2 4*

G.  J.  H.  Siemers  &amp;amp;  Co.,  Hamburg.
Heute  Reederei,  Import,  namentlich  von  Chile,  und  Bankgeschäft.  Die  Firma  besteht
über  ioo  Jahre,  seinerzeit  vom  Großvater  des  heutigen  Seniorchefs  gegründet.  Inhaber
Edmund  J.  A.  Siemers  und  dessen  Sohn  Dr.  Kurt  Edmund  Siemers.
Seit  Übernahme  der  Firma,  also  schon  vor  ca.  40  Jahren,  durch  Edmund  J.  A.  Siemers,
LEBENS-  RESP.  RENTENVERSICHERUNG.  Einkauf  der  Commis  in  Lebens-  resp.
Rentenversicherung.  Bei  Verheiratung  das  gleiche  für  die  Frau.
Zum  100  jährigen  Jubiläum  1911  wurden  100  000  M.  gestiftet,  deren  Zinsen  zum  Besten
der  Angestellten  verwendet  werden.
HEILSTÄTTE.  Der  Inhaber  Edmund  J.  A.  Siemers  stiftete  vor  ca.  15  Jahren  die  Heilstätte ­
  (mit  heute  ca.  350  Betten)  Edmundsthal  -  Siemerswalde  in  Geesthacht  bei
Hamburg  (die  erste  und  größte  im  Norden  Deutschlands).  In  derselben  werden  öfters
Angestellte  und  deren  Familienangehörige  kostenfrei  aufgenommen.

Susannen-Haus  (Frauen-Abteilung)  von  Süden.
(Genannt  nach  Frau  Edmund  Siemers.)
        <pb n="399" />
        326

G.  J.  H.  Siemers  &amp;amp;  Co.,  Hamburg.

Hans-Haus  (Männerabteilung).  Kurt-Haus  (Männerabteilung).
(Benannt  nach  den  Söhnen  von  Edmund  Siemers.)

VORLESUNGSGEBÄUDE.  Ferner  wurde  von  Edmund  J.  A.  Siemers  das  Vorlesungsgebäude ­
  gestiftet,  die  Grundlage  für  die  voraussichtlich  kommende  Universität  in  Hamburg.

Das  Vorlesungsgebäude.
        <pb n="400" />
        M.  &amp;amp;  O.  Sommerfeld,  Tuchfabrik,  Cottbus.

BEAMTEN-  UND  ARBEITER-UNTERSTÜTZUNGSFONDS.  Zweck:  Die  Höhe  der
Fonds  beträgt  zurzeit  25  000  und  8000  M.  Die  Zinsen  dieses  Kapitals  werden  zu  Unterstützungen ­
  verwandt.
Angestellte  und  Arbeiter  werden  in  besonderen  Krankheits-  und  Notfällen  aus  diesem
Fonds  unterstützt.  Die  Beschlüsse  über  die  zu  gewährenden  Unterstützungen  werden
vom  Vorstande  der  Betriebskrankenkasse  der  Firma  gefaßt.
VERKAUF  VON  BIER  UND  ALKOHOLFREIEN  GETRÄNKEN.  Der  Erlös  aus  dem
Verkauf,  der  von  den  Portiers  der  Firma  besorgt  wird,  fließt  in  eine  Kasse,  welche  zum
Besten  der  Arbeiterschaft  verwaltet  und  verwandt  wird.
        <pb n="401" />
        328*

W.  Spindler,  Berlin-Spindlersfeld.
BETRIEBSKRANKENKASSE  erhebt  von  den  Mitgliedern  2  %  %  des  wirklichen  Arbeitsverdienstes, ­
  und  gewährt  über  die  gesetzlich  vorgeschriebenen  Mindestleistungen:  %  des
Arbeitsverdienstes  als  Krankengeld  bis  zu  26  Wochen,  Sterbegeld  im  40  fachen  Betrage
des  ortsüblichen  Tagelohnes,  sowie  ein  Sterbegeld  für  die  Frauen  und  Kinder  der  Mitglieder.
Vermögensbestand  Ende  1911:  90201  M.
ZUSCHUSS  ZUM  KRANKENGELD  zahlt  die  Firma  in  Krankheitsfällen  den  mit  über
30  M.  Wochenlohn  oder  130  M.  Monatsgehalt  angestellten  Arbeitern  bez.  Beamten  eventuell
bis  zu  26  Wochen,  die  Hälfte  der  Differenz  zwischen  obigen  Beträgen  und  dem  höheren
Lohn  oder  Gehalt.
KRANKENPFLEGE.  Zu  derselben  stehen  zwei  Diakonissen  des  Paul-Gerhardt-Stiftes
auf  Kosten  der  Firma  den  Angestellten  und  deren  Angehörigen  in  Krankheitsfällen  zur  Seite.
INVALIDENFONDS.  Seit  1871  ist  ein  Invalidenfonds  eingerichtet,  welcher  nur  von  der
Firma  dotiert  wird.  Dieser  gibt  nach  mindestens  x  2  jähriger  Tätigkeit  im  Geschäft  Unterstützungen ­
  an  invalide  Arbeiter  und  Beamte,  oder  an  Witwen  und  Waisen  verstorbener
Arbeiter  und  Beamten  in  Höhe  von  %  bis  zur  Hälfte  des  zuletzt  bezogenen  Lohnes  oder
Gehaltes.
Vermögensbestand  Ende  1911  :  x  451  216  M.
Im  Jahre  1911  wurden  92035  M.  Unterstützungen  aus  dem  Invalidenfonds  an  127  Invaliden, ­
  148  Witwen  mit  16  Kindern,  sowie  an  1  Waise  gezahlt.
SOMMERURLAUB  wird  gewährt  an  Arbeiter,  die  nach  dem  24.  Lebensjahre  12  Jahre
und  darüber,  Arbeiterinnen,  die  nach  dem  20.  Lebensjahre  6  Jahre  und  darüber  im  Geschäft
tätig  sind.  Sie  erhalten  y 2  bis  2  Wochen  Sommerurlaub  bei  Fortzahlung  des  vollen  Lohnes,
ebenso  erhalten  über  20  Jahre  alte  männliche  Beamte,  die  über  5  Jahre,  weibliche  Beamte,
die  über  3  Jahre  im  Geschäfte  sind,  Sommerurlaub  von  %  bis  zu  3  Wochen,  bei  Zahlung
des  vollen  Gehaltes  für  die  Urlaubszeit.
Im  Jahre  1911  wurde  Sommerurlaub  erteilt  an  289  männliche  und  weibliche  Beamte,
und  an  522  männliche  und  weibliche  Arbeiter  mit  zusammen  1068  Wochen.
ERHOLUNGSHAUS.  In  demselben  wird  den  im  Betriebe  beschäftigten  Personen,  die

keinen  Familienanschluß  haben,  ein  billiger
MITTAGSTISCH  verabreicht.
Für  Arbeiterinnen  und  Arbeiter  zu  25,  30,  40  Pf.
Für  weibliche  und  männliche  Beamte  zu  50,  60  ,,

Es  speisen  etwa  120  Personen  zu  Mittag,  Zuschuß  der  Firma  jährlich  2—3000  M.
WARMBADEANSTALT.  In  derselben  werden  den  im  Betriebe  beschäftigten  Personen
und  deren  Angehörigen  Brausebäder  für  10  Pfg.,  Wannenbäder  für  20  Pfg.  verabreicht;
auch  alle  sonstigen  Bäder,  medizinische,  russische  und  römische,  Dampfkastenbäder  usw.
sowie  Massagen  werden  gegeben,  für  die  den  Krankenkassen  angehörenden  Personen  auf
Kosten  der  Kassen.
        <pb n="402" />
        W.  Spindler,  Berlin-Spindlersfeld.  329*

1911  wurden  2161  Brause-,  11699  Wannen-  und  2226  Dampfbäder  verabreicht.
FLUSSBADEANSTALTEN.  Zwei  Flußbadeanstalten  stehen  für  Männer  und  Frauen
zur  unentgeltlichen  Benutzung;  der  Schwimmklub  „Neptun“,  Spindlersfeld  hält  seine
Übungen  und  Schwimmfeste  dort  ab  und  bildet  alljährlich  viele  junge  Leute  zu  tüchtigen
Schwimmern  aus.
KINDERGARTEN.  In  demselben  beschäftigen  zwei  geprüfte  Kindergärtnerinnen
wöchentlich  von  9—12  Uhr  vormittags  und,  außer  Mittwoch  und  Sonnabend,  von  2—4  Uhr
nachmittags  etwa  80  3—6  jährige  Kinder  von  in  Spindlersfeld  tätigen  Personen,  im  Winter
in  2  Sälen,  im  Sommer  im  großen  Gartenzelt  bzw.  dem  daran  schließenden  Garten.  Für  jedes
Kind  werden  monatlich  50  Pf.  Beitrag  erhoben.

Erholungshaus  in  Spindlersfeld.

RESERVE-  UND  LANDWEHRÜBUNGEN.  Zu  denselben  wird  den  eingezogenen  verheirateten ­
  Arbeitern  als  Unterstützung  die  Differenz  zwischen  dem  halben  Wochenlohn
und  der  staatlichen  Unterstützung  gezahlt.
SPARKASSEN.  In  den  Sparkassen  für  Arbeiter  und  Beamte  werden  die  Einlagen
bis  zu  einer  Summe  von  1500  M.  mit  5  %,  höhere  Einlagen  mit  4  %  verzinst;  die  Einrichtung
hat  besonders  den  guten  Erfolg  gehabt,  daß  Lohnvorschüsse  nicht  oder  sehr  selten  erbeten,
und  die  Beträge  für  die  größeren  Ausgaben,  Mieten,  Feuerung,  und  Weihnachten  usw.
angelegt  und  bereit  gehalten  werden.
Die  Sparkasse  A  für  Arbeiter  besteht  seit  1872,  B  für  Beamte  seit  1874,  von  da  bis

Ende  1911  wurden
Sparbeträge  eingezahlt  6  221  891  M.
Darauf  Zinsen  vergütet  887  733  ,,
Davon  wieder  abgehoben  6  530  507  ,,
Guthaben  Ende  1911  579  117  ,,
außerdem
4%  Guthaben  Ende  19  n

434  062  M.
        <pb n="403" />
        W.  Spindler,  Berlin-Spindlersfeld.

330*

FORTBILDUNGSSCHULEN.  Die  Kosten  für  die  Lehrlinge,  welche  die  Fortbildungsschulen ­
  besuchen,  trägt  die  Firma.
ARBEITERBIBLIOTHEK  mit  gegenwärtig  etwa  5600  Bänden  und  eine  Technische
Bibliothek  mit  ca.  1000  Bänden  können  unentgeltlich  benutzt  werden.
WEIHNACHTSGABE.  Es  werden  Mitte  Dezember  alljährlich  500  M.  unter  bedürftige
Invaliden,  sowie  Witwen  und  Waisen  früherer  Arbeiter  des  Geschäfts  verteilt.
Dem  SPINDLERSFELDER  RUDERVEREIN  von  1878,  der  auch  bei  der  Firma  W.Spindler
nicht  beschäftigte  Personen  als  Mitglieder  aufnimmt,  ist  in  Spindlersfeld  ein  großes,  mit
allen  dazu  nötigen  Einrichtungen  versehenes  Ruderhaus  zur  Benutzung  zur  Verfügung
gestellt.  An  Miete  werden  300  M.  erhoben,  der  Jahresbeitrag  der  Firmeninhaber  beträgt  1500  M.

Kindergarten  in  Spindlersfeld.

SPINDLERSFELDER  MUSIKVEREIN.  In  demselben  sind  ca.  40  in  Spindlersfeld
beschäftigte  Personen  vereinigt.  Sie  erhalten  Unterricht  in  Streich-  und  Blasmusik  und  bringen
das  Erlernte  bei  Jubiläen  und  Geschäftsfestlichkeiten  zu  Gehör.  Der  Lehrer  wird  von  Beiträgen, ­
  die  die  Firma  dem  Verein  gewährt,  bezahlt,  die  Instrumente  stellt  die  Firma  zur
Verfügung.  Jahresbeitrag  der  Firma  1200  M.
ARBEITERWOHNHÄUSER.  An  Arbeiterwohnhäusern  sind  4  Doppelhäuser  mit  je
12—14  Wohnungen  vorhanden;  die  Miete  für  Stube,  Kammer  und  Küche  beträgt  je  nach
der  Lage  der  Wohnung  jährlich  210  M.  bis  240  M.
SPEISESÄLE.  Die  Speisesäle  für  Männer  und  für  Mädchen  sind  in  der  Fabrik  mit
Wärmevorrichtungen  versehen  und  stehen  zur  Frühstücks-,  Mittags-  und  Vesperszeit
dem  Personal,  bzw.  den  das  Mittagessen  bringenden  Angehörigen  zur  Benutzung  frei.
FABRIKFEUERWEHR.  In  derselben  sind  ca.  30  Handwerker  und  Beamte  als  Feuerwehrpersonal ­
  ausgebildet  und  tätig.  Die  Feuerwehr,  der  1  Dampfspritze,  2  Handdruckspritzen,
1  Mannschaftswagen  und  1  mechanische  Leiter  zur  Verfügung  stehen,  leistet  auch  bei
Bränden  außerhalb  des  Fabrikbetriebes  Hilfe,  eventuell  bis  zu  5  km  im  Umkreise  von
Cöpenick.
        <pb n="404" />
        W.  Spindler,  Berlin-Spindlersfeld.

331

HILFE  BEI  UNGLÜCKSFÄLLEN.  Um  erste  Hilfe  bei  Unglücksfällen  zu  leisten,
sind  6  Beamte  des  Betriebes  von  Ärzten  unterwiesen  und  angelernt;  auch  werden  die  im
Betriebe  beschäftigten  Mitglieder  der  Köpenicker  Sanitätskolonne  in  solchen  Fällen  zu  Rate
gezogen.

Parkanlage  in  Spindlersfeld.

PARKANLAGEN.  Dicht  bei  der  Fabrik  sind  Parkanlagen  in  Größe  von  ca.  25  Morgen
geschaffen  und  mit  Bänken  versehen.  In  den  schattigen  Wegen  dieser  Anlagen  ergehen
sich  während  der  Frühstücks-  und  Mittagszeit  viele  im  Betriebe  beschäftigte  Personen,
abends  die  in  Spindlersfeld  und  dessen  Nähe  wohnenden  Familien.
        <pb n="405" />
        332*

Arbeiterhäuser  der  Spinnerei  Lauffenmühle.

Spinnerei  Lauffenmühle,  Tiengen.
Mit  den  großen  Werken  und  ihren  Einrichtungen  kann  sie  sich  nicht  messen,  aber
auch  in  der  alten  Lauffenmühle  ist  seit  einigen  Jahren  vieles  anders  geworden.  In  freier,
sonniger  Lage  sind  für  die  Arbeiter  zwölf  geräumige
EINFAMILIENHÄUSER  —  zu  zweit  aneinandergebaut  —  und  ein  Haus  in  drei  Abteilungen ­
  mit  je  zwei  etwas  kleineren  Wohnungen  erstanden.
Zu  jedem  Haus  gehört  Gartenland.  Geranien,  Levkoien  und  Astern  erzählen  davon,
daß  die  Bewohner  nicht  nur  der  Sorge  ums  tägliche  Brot  leben  müssen.
SPEISEANSTALT.  Die  Arbeiter  und  Arbeiterinnen,  die  keinen  eigenen  Herd  haben,  bekommen ­
  in  der  Speiseanstalt  gesundes,  kräftiges  Mittag-  und  Abendessen.  Für  die  jugendlichen ­
  Arbeiter  und  Arbeiterinnen  steht  in  den  Pausen  unentgeltlich  Milch  und  Brot  bereit.
NÄH-  UND  FLICKABENDE.  In  dem  großen  Saale  finden  im  Winter  bei  genügender
Beteiligung  wöchentlich  einmal  Näh-  und  Flickabende  für  die  jungen  Arbeiterinnen  statt.
Dort  hält  auch  der  Männergesangverein  Lauffenmühle  seine  Proben  ab.  In  der  Weihnachtszeit ­
  ist  er  besonders  eifrig,  wenn  er  für  die  Kinder  ein  schönes  Fest  vorbereitet.
BÜCHEREI.  Der  Anfang  zu  einer  kleinen  Bücherei  ist  gemacht.
MÄDCHENHEIM.  Für  die  auswärtigen  jugendlichen  „Aufsteckerinnen“  ist  ein  Heim
gegründet  worden,  das  im  Fabrikmund  den  Namen  ,,'Taubenschlag“  führt.  Der  helle  Speisesaal, ­
  der  mit  schönen  Steindrucken  geschmückt  ist,  und  die  Schlafzimmer  mit  ihren  weiß
überzogenen  Betten  machen  einen  freundlichen  Eindruck.  Der  Baderaum  wird  eifrig,  das
Krankenzimmerchen  selten  benützt.
Bei  ihrem  Eintritt  ins  Heim  verpflichten  sich  die  jugendlichen  Arbeiterinnen,  zehn
Monate  in  der  Fabrik,  zwei  Monate  im  Hause  zu  arbeiten.  Auch  während  der  Zeit  im
Hause  erhalten  sie  den  in  der  Fabrik  üblichen  Anfangslohn.  Für  die  meisten  sind  diese  acht
Wochen  im  Hause  eine  Ferienzeit,  allen  dienen  sie  zur  Kräftigung  der  Gesundheit.  Sie
werden  in  den  Hausarbeiten  unterrichtet,  an  Ordnung  und  Sauberkeit  gewöhnt.  Den
Garten  besorgen  die  Mädchen  im  großen  und  ganzen  selbst.  Wäre  nur  das  Unkrautjäten
nicht!  Aber  stolz  sind  sie,  wenn  sie  im  Herbst  eine  „Ausstellung“  veranstalten  von  Kraut
und  Rüben,  Obst,  großen  Einmachtöpfen  und  Kleidungsstücken,  die  sie  selbst  angefertigt
haben.  Jede  Woche  kommt  an  einem  Abend  die  Handarbeitslehrerin  und  gibt  den  Mädchen
Unterricht  im  Flicken  und  Anfertigen  von  Arbeitskleidern,  Schürzen,
Wäsche.  Jede  lernt  es,  auf  der  Maschine  zu  nähen.  Gegen  Weihnachten  wird  auch
        <pb n="406" />
        Spinnerei  Lauffenmühle,  Tiengen.

333*

mal  eine  schöne  Tischdecke  für  die  Mutter
gestickt,  die  kleinen  Geschwister  bekommen
Hemden  und  Schürzchen,  die  Großmutter
Bettschuhe.  Auch  Hausschuhe  fertigen  die
Mädchen  selbst  an.
FORTBILDUNGS-  ODER  AUFFRISCHUNGSUNTERRICHT. ­
  Ein  anderer  Abend
ist  dem  Fortbildungs-  oder  vielmehr  Auffrischungsunterricht ­
  gewidmet.  Rechnungen,
kleine  Aufsätze,  Diktate  werden  gemacht,  Geschichte ­
  gelernt.  Einer  Neuangekommenen
erklärte  die  Älteste:  ,,Kurzum,  da  kannst  du
nachholen,  was  du  in  der  Schule  versäumt
hast.“
Auch  der  Fahrplan  wird  studiert;  über  Die  alte  Mühle  am  Lauffen.
die  badische  Grenze  hinaus  geht  die  Reise
nicht,  die  Mädchen  wissen  aber  doch  Bescheid  über  die  deutsche  Bahnhofsmission.  Allerdings ­
  wurde  in  einem  Aufsatze  darüber  aus  dem  Berliner  Marienheim  ein  Marineheim!
Wein  und  Bier  gibt  es  im  Mädchenheim  nicht,  aber  das  tut  dem  Frohsinn  keinen
Abbruch.  Am  liebsten  ist  den  Mädchen  die
SINGSTUNDE,  in  der  sie  sich  um  „ihr
Klavier“  scharen.  Ernste  und  heitere  Lieder
werden  geübt,  auch  solche,  die  den  Sinn
für  die  Vaterlandsliebe  wecken:  Das  Lied
vom  schönen  Badnerland,  Hurra,  Germania, ­
  Heil  unserm  Fürsten!  Wie  würden
die  Herzen  der  Mädchen  klopfen,  wüßten
sie,  daß  vielleicht  das  Auge  S.  M.  des  Kaisers
auf  den  Namen  ihres  Heims  fällt!  Sie  lernen
auch  Gedichte,  die  sie  sehr  hübsch  vortragen,
und  zu  Weihnachten  führen  sie  kleine  Stücke
auf,  die  oft  eigens  für  sie  geschrieben  sind.
Von  den  Mitwirkenden  der  „Baumwollfee“
Singstunde  im  Mädchenheim.  wird  keine  J e  Cotonius,  den  König  des  Baumwollandes
  und  sein  Töchterchen  Gossipana
(Gossypium)  in  ihren  wallenden  Nesseltuchgewändern  vergessen.  Wenn  es  regnet,  schreiben
sie  an  Sonntagen  ihre  Briefe,  lesen  schöne  Bücher,  machen  Spiele.  Ist  das  Wetter  schön,
so  unternimmt  die  Vorsteherin  mit  ihnen  Spaziergänge  in  der  überaus  lieblichen  Gegend.
Auf  größeren  Märschen  dürfen  sie  hier  und
da  „einkehren“.  Sie  erfreuen  dann  stets  die
Anwesenden  durch  ihren  munteren  Gesang.
Mit  Blumen  beladen  kehren  sie  heim,  neu
gestärkt  zur  Arbeit  und  viel  vergnügter,  als
wenn  sie  auf  dem  Tanzboden  gewesen  wären.
Streng  und  sachlich  hatte  bei  der  Gründung
des  Heims  die  badische  Fabrikinspektorin
ihren  Rat  erteilt  und  besonders  die  gesetzliche
Seite  betont.  Sie  stimmte  aber  freudig  bei,
als  eine  der  Beteiligten  meinte,  schließlich
sei  „die  Liebe  des  Gesetzes  Erfüllung“.  Aus
kleinen  Anfängen  kann  sie  größeres  schaffen.  Mädchenheim  der  Spinnerei  Lauffenmühle,  Tiengen.
        <pb n="407" />
        334*

Zündwarenfabrik  Starcke  &amp;amp;  Co.,  Melle.
Fabrikation  von  Sicherheits-Zündhölzern  und  im  Nebenbetrieb ­
  von  giftfreien,  überall  entzündbaren  Zündhölzern.
Die  Zündholzfabrik  unter  der  Firma  „Zündwarenfabrik  Starcke  &amp;amp;  Co.“  wurde  im  Jahre
1893  von  dem  Ingenieur  Ernst  Starcke  und  dessen  Bruder,  dem  Kaufmann  Carl  Starcke,
gegründet  und  hat  sich  zu  einem  nicht  unbedeutenden  industriellen  Werke,  mit  zeitweise
180—200  Angestellten  und  Arbeitern,  entwickelt,  in  dem  bis  zum  Jahre  1909  täglich  30
bis  35  Kisten  ä  1000  Pack  ä  10  Schachteln  ä  60  Stück,  also  ca.  20  Millionen  Sicherheits-Zündhölzer
  hergestellt  wurden.
Neben  diesem  Betriebe,  dessen  Erzeugung  durch  das  Personal  des  Mitinhabers  Carl
Starcke,  bzw.  dessen  Separatfirma  ,,Rud.  Starcke“  vertrieben  wird,  fabriziert  letztgenannte
Firma  noch  Lederkonservierungsmittel,  Schuhcreme  und  Putzmittel  verschiedener  Art,
sowie  auch  Schmirgelleinen  und  Glaspapier.
UNTERSTÜTZUNGSKASSE.  Von  beiden  Firmen  sind  ansehnliche  Geldbeträge  für  die
Betriebskrankenkassen  gestiftet.  Eine  Unterstützungskasse  für  Frauen  besteht  seit  vielen
Jahren,  aus  der  alljährlich  von  der  Firma  Weihnachtsgaben,  erhöhte  Kranken-  und  Wochenunterstützungen ­
  gespendet  werden.
ALTERSPENSION.  Den  Beamten  beider  Firmen  ist  seit  längeren  Jahren  auf  Kosten
der  Firma  eine  Alterspension  bei  einer  erstklassigen  Versicherungsgesellschaft  gesichert.
Besondere  Fonds  für  die  Unterstützungskasse  und  für  die  Alterspension  bestehen  nicht,
für  beide  sind  die  Jahresleistungen  aus  dem  Geschäftsertrage  freiwillig,  als  verpflichtend,
übernommen.  Der  Unterstützungskasse,  die  seit  etwa  15  Jahren  besteht,  sind  jährlich
ca.  500  M.  zugeflossen  und  für  die  Alterspension  der  Angestellten  sind  seit  etwa  8  Jahren
jährlich  2500—3000  M.  der  Geschäftskasse  gezahlt.
JUGENDPFLEGE.  Schließlich  hat  der  Chef  der  Firma  kürzlich  als  Jubiläumsgabe
4000  M.  für  Jugendpflege  gestiftet.
Der  Arbeiterschaft  steht  tagsüber  stets  guter,  warmer  Kaffee  unter  Selbstkosten,
das  Liter  zu  1  Pfennig,  in  der  Fabrik  zur  Verfügung,  und  in  gleicher  Weise  wird  für  gute
Lektüre  vom  Verein  zur  Verbreitung  guter  volkstümlicher  Schriften  und  vom  Christlichen
Zeitschriften-Verein  gesorgt.
Das  Verhältnis  zwischen  Arbeitern  und  Arbeitgebern  war  stets  ein  gutes.
        <pb n="408" />
        335*

Staudt  &amp;amp;  Co.,  Berlin  W.  9.
Unter  dem  Namen
„WILHELM-STAUDT-PENSIONS-  UND  UNTERSTÜTZUNGSFONDS  FÜR  DIE  ANGESTELLTEN ­
  DER  FIRMA“  wurde  ein  Kapital  von  500  000  M.  zur  Verfügung  gestellt,
aus  dessen  Zinsen  von  5  %  jährlich  alle  Angestellten,  gleichviel  welche  Zeit  sie  im  Hause
tätig  sind,  unterstützt  werden.  In  Krankheitsfällen  vergütet  die  Firma  auf  Antrag  der
betreffenden  Angestellten  Arzt-  und  eventuell  Krankenhauskosten,  ohne  während  der
Krankheitsdauer  Abzüge  vom  Gehalte  zu  machen.  Langjährige  bewährte  Angestellte,
welche  arbeitsunfähig  sind,  erhalten  entsprechende  Pensionen.  Ferner  wird  auch  auf
Antrag  Unterstützung  in  besonderen  Notfällen  gewährt.  Diese  Vergünstigungen  aus  dem
„Wilhelm-Staudt-Pensions-  und  Unterstützungsfonds“  erhalten  sowohl  die  Angestellten
des  Berliner  Hauses  als  auch  der  Niederlassungen  zu  Hamburg,  Antwerpen,  Genua,  Manchester, ­
  Bradford,  Nottingham,  Boston,  Buenos  Aires,  Rosario,  Bahia  Bianca,  Concordia,
Montevideo  und  Asuncion.
Ehe  das  Reichsversicherungsgesetz  für  Angestellte  verkündet  wurde,  ist  die  Firma
Mitglied  des  „Beamtenversicherungsvereins  des  Deutschen  Banken-  und  Bankiergewerbes“ ­
  geworden,  welcher  den  versicherten  Angestellten  erheblich  weitergehende
Vorteile  als  die  Reichsversicherungsanstalt  gewährleistet.  Außerdem  kommt  diese  Versicherung ­
  auch  den  Angestellten  zugute,  welche  über  5000  M.  p.  a.  verdienen,  sowie  auch
den  Angestellten  in  den  ausländischen  Filialen,  welchen  es  freisteht,  dem  Verein  beizutreten. ­
  Die  Versicherung  bei  diesem  Verein  wird  den  Angestellten  ferner  noch  wesentlich
dadurch  erleichtert,  daß  die  Beitragsleistung  zwischen  dem  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer
in  einer  Weise  geregelt  wurde,  welche  für  die  Angestellten  noch  wesentlich  günstiger  ist,
als  sie  in  den  Statuten  des  Vereins  vorgesehen  ist.  Während  nämlich  laut  Statut  des  genannten ­
  Vereins  von  den  8  y z %  Prämie  des  jeder  Gehaltsklasse  entsprechenden  Durchschnittsgehaltes ­
  der  Arbeitgeber  4  y 2  %  und  der  Arbeitnehmer  4  %  zu  tragen  hat,  nahm
die  Firma  die  Teilung  nach  folgendem  Schema  vor:
Es  trägt  von  der  Versicherungsprämie  :  die  Firma:  der  Angestellte:
bei  unverheirateten  Angestellten  bis  3000  M.,  bei  verheirateten
Angestellten  bis  zu  6000  M.  Jahreseinkommen  %  %
bei  allen  übrigen  Angestellten  %  y 3
Die  Beiträge  zur  staatlichen  Invaliditäts-  und  Altersversicherung,  sowie  die  Krankenkassenbeiträge, ­
  soweit  solche  obligatorisch  sind,  d.  h.  also  für  alle  in  Deutschland  beschäftigten ­
  Angestellten,  welche  unter  2000  M.  p.  a.  verdienen,  werden  von  der  Firma  voll  bezahlt, ­
  so  daß  die  Angestellten  für  diese  staatlich  vorgesehenen  Wohlfahrtseinrichtungen
nichts  zu  bezahlen  haben.
WEIHNACHTSGRATIFIKATIONEN.  Die  sämtlichen  europäischen  Angestellten  erhalten ­
  zu  Weihnachten  Gratifikationen,  deren  Höhe  sich  nach  der  Stellung,  die  die  betreffenden ­
  Angestellten  bekleiden,  richtet.
ERHOLUNGSURLAUB.  Das  gesamte  Personal  erhält  alljährlich  einen  Erholungsurlaub, ­
  der  sich  auf  eine  Zeit  bis  zu  4  Wochen  erstreckt,  je  nach  der  Position  der  einzelnen
Angestellten  und  der  Zeit,  seit  welcher  sie  in  den  Diensten  der  Firma  stehen.  Die  überseeischen ­
  Angestellten  erhalten,  wenn  sie  mehrere  Jahre  zur  Zufriedenheit  gearbeitet
haben,  einen  mehrmonatlichen  Europaurlaub  bei  vollem  Weiterbezug  ihres  Gehaltes
und  oft  in  Fällen,  wo  es  der  Firma  angebracht  erscheint,  unter  Vergütung  der  Reisekosten.
        <pb n="409" />
        336*

Margarete  Steiff,  G.  m.  b.  H.,
Giengen-Brenz.
Die  Firma,  erste  Fabrik  weichgestopfter  Spielwaren  Giengen  -  Brenz  existiert  nun
bereits  seit  30  Jahren,  gegründet  von  Fräulein  Margarete  Steiff  anno  1878,  welche  die  Fabrikation ­
  von  Stofftieren  anfänglich  in  ganz  bescheidenem  Umfang  betrieb;  das  Unternehmen
entwickelte  sich  unter  ihrer  umsichtigen  Leitung  und  der  Hilfe  ihrer  tatkräftigen  Neffen,
der  Gebrüder  Steiff,  zu  einer  Weltfirma,  die  ihre  weichgestopften  Spieltiere  mit  der  Marke
„Knopf  im  Ohr“,  Karikatur-  und  Charakterpuppen,  ihre  bekannten  Drachenflieger  „Roloplan
  Steiff“  usw.  nach  allen  Weltteilen  versendet.
Wenn  auch  das  Wachstum  der  Firma  in  rapidem  Maße  vor  sich  ging,  wurden  trotzdem  die
Wohlfahrtseinrichtungen  für  ihre  ca.  2000  Arbeiter  und  Angestellten  nicht  aus  dem  Auge
gelassen.
Schon  die  Konstruktion  der  ganzen  Fabrikgebäude,  die  nunmehr  18  000  Quadratmeter ­
  Fabrikräume  umfassen,  zeigt  das  Bestreben  der  Unternehmer,  für  das
WOHL  UND  DIE  GESUNDHEIT  IHRES  PERSONALS  bedacht  zu  sein.  Da  ist  alles
außer  den  Doppeldächern  aus  Glas  gebaut,  ein  anfänglich  von  außen  gesehen  fremdartiger
Anblick,  jedoch  die  Räume  von  innen  betrachtet  lassen  uns  sofort  den  Vorzug  dieser  Bauweise ­
  erkennen.  Hier  gibt  es  keine  düsteren  Arbeitsstätten,  alles  reinlich,  hell  und  luftig.
Eine  große  Doppelreihe  von  Lüftungsflügeln  sorgt  für  Erneuerung  der  verbrauchten
Luft  in  ausgiebigster  Weise.  Die  doppelte  Verglasung  der  Seitenwände  schützt  vortrefflich
gegen  Eindringen  der  Hitze  im  Sommer  wie  Kälte  im  Winter.  Eine  weitverzweigte  Dampfheizungsanlage ­
  führt  allen  Räumen  in  kühlen  und  kalten  Tagen  die  angenehme  Erwärmung ­
  zu.
Auch  die  elektrische  Beleuchtung  mit  reichlich  hellen  Bogenlampen  ist  für  das  Augenlicht ­
  der  Arbeitenden  zuträglicher  als  einzelne  Glühlampen-Beleuchtung.
In  Arbeitsräumen,  in  denen  eine  gewisse  Staubentwicklung  nicht  zu  vermeiden  ist,
sorgt  eine  Luft  -  Ozonisieranlage  für  gesunde  Frischluft.
Die  Arbeitszeiten  sind:  früher  Anfang  bei  ziemlich  frühem  Schluß.  An  Samstagen
schließt  der  Betrieb  um  3%  Uhr  nachmittags.
ARBEITERINNENHEIM.  Für  auswärtige  Arbeiterinnen  steht  ein  Arbeiterinnenheim
zur  Verfügung,  woselbst  einfacher,  gut  zubereiteter  Mittagstisch  gegen  mäßiges  Entgeld
verabreicht  wird.
GARTENBEETE,  ARBEITER-  UND  BEAMTENWOHNUNGEN.  Den  bei  der  Firma
tätigen  Meistern  und  Angestellten  stehen  Gartenbeete  kostenlos  zur  Bebauung  und  Benützung
zur  Verfügung.  Auch  ist  es  das  Bestreben  der  Firma,  ihren  Arbeitern  und  Angestellten  nach
Möglichkeit  gute  Wohnungen  bei  mäßigen  Mietpreisen  zu  verschaffen.  So  hat  sie  bereits
20  Arbeiter-  und  Beamtenwohnungen  in  11  Häusern  vermietet.
Die  Baulust  der  Arbeiter  und  Angestellten  wird  seitens  der  Firma  dadurch  unterstützt,
daß  solche  den  Bauenden  eine  im  Verhältnis  zu  ihrem  Gehalte  stehende  Beigabe  zuschießt.
PENSIONSKASSE,  URLAUB,  WEIHNACHTSGRATIFIKATION.  Für  die  Gründung
einer  Pensionskasse  werden  schon  seit  Jahren  namhafte  Beiträge  zurückgestellt.  Jährlicher ­
  Urlaub  wird  sämtlichen  Angestellten  und  Meistern  gewährt.  Weihnachtsgratifikation
erhalten  sämtliche  Arbeiter  und  Angestellten.
Die  Beiträge  zur  Kranken-  und  Invalidenversicherung  werden  für  die  Angestellten ­
  und  Meister  in  ihrem  ganzen  Umfange  von  der  Firma  bestritten.
        <pb n="410" />
        337*

Stettiner  Chamottefabrik,  Aktien-Gesellschaft,
  vorm.  Didier,  Stettin.
UNTERSTÜTZUNGSFONDS.  Aus  diesem  Fonds,  der  Ende  1912  auf  ca.  300  000  M.
angewachsen  war,  und  dem  jährlich  gelegentlich  des  Geschäftsabschlusses  größere  Beträge ­
  überwiesen  werden,  werden  Pensionen  an  altersschwache  oder  invalide  Beamte  und
Arbeiter,  sowie  Unterstützungen  verschiedenster  Art  bestritten.  Außerdem  werden  jährlich ­
  aus  laufender  Rechnung  namhafte  Beträge,  welche  die  Ausgaben  aus  dem  noch  sehr
schwachen  Fonds  weitaus  übersteigen,  gezahlt.
PRÄMIEN.  Alle  Arbeiter,  welche  10  Jahre  und  darüber  dem  Werke  angehören,  erhalten ­
  Prämien  in  Form  eines  Sparkassenbuches,  die  sich  alle  5  Jahre  wiederholen.

*22

Beamtenwohnhaus  der  Stettiner  Chamottefabrik.
        <pb n="411" />
        338*

Stettiner  Chamottefabrik.

Beamtenkasino  II.

Beamtenkasino-Küche.

Im  Jahre  19x2  ergab  sich  bei  einer  Arbeiterschaft  des  Stettiner  Werkes  von  850  Leuten
folgender  Bestand  an  Arbeitern,  welche  10  Jahre  und  länger  unserem  Werke  angehören:

über  30  Jahre  3  Arbeiter  =  0,35%
25  „  13  t&amp;gt;  =  i,S3%
23  „9  „  =  l , o6 %

yy

über  20  Jahre  23  Arbeiter  =  2,70%
15  „  50  „  =  5,90%
10  „  174  „  =20,47%

Aufenthaltsraum  für  Hofarbeiter.

Aufenthaltsraum  für  Schlosser.

BEAMTENWOHNHAUS.  Ein  Teil  der  Beamten  hat  freie  Dienstwohnung.
KANTINE.  Den  Arbeitern  ist  in  der  Kantine  Gelegenheit  gegeben,  preiswerte  Naturalien ­
  und  Getränke  zu  erhalten.

Wasch-  und  Ankleideraum  für  Schlosser.

Aufenthaltsraum  für  Fabrikarbeiter.
        <pb n="412" />
        Stettiner  Chamottefabrik.

339

KASINO.  Den  Beamten  stehen  die  Kasinoräume  zum  Einnehmen  eines  warmen
zweiten  Frühstücks,  das  zu  niedrigen  Preisen  berechnet  wird,  zur  Verfügung.  Eine
in  eigener  Regie  geführte  Küche  ist  dem  Kasino  angegliedert.  Da  die  berechneten  Preise
die  Selbstkosten  nicht  decken,  übernimmt  die  Firma  die  Differenz  auf  eigene  Rechnung.

Brausebadanlage.

Krankenwagen.

WASCH-  UND  AUFENTHALTSRÄUME.  Während  der  Arbeitspausen  ist  den  Arbeitern ­
  die  Möglichkeit  gegeben,  sich  in  den  an  verschiedenen  Plätzen  des  Werkes  gelegenen
Aufenthaltsräumen  auszuruhen  und  das  Essen  einzunehmen.
Verbunden  mit  diesen  Aufenthaltsräumen  sind  die  Wasch-  und  Ankleideräume.

Aufenthaltsraum  für  Hofarbeiter:  Außenansicht.

Wasch-  und  Aufenthaltshaus  für  Schlosser.

BRAUSEBADANLAGE.  Eine  größere  Brausebadanlage,  die  24  Zellen  für  Kalt-  und
Warmwasserbrausen  enthält,  steht  für  Beamte  und  Arbeiter  unentgeltlich  zur  Benutzung.
KRANKENSTUBE.  Für  erste  Hilfeleistung  bei  Betriebsunfällen  ist  eine  Krankenstube ­
  eingerichtet.  Zum  Transport  Schwerverletzter  dient  ein  eigener  Krankenwagen.

*22*
        <pb n="413" />
        Gebr.  Stollwerck,  A.-G.,  Köln.
Zweigniederlassung:  Berlin,  Wien,  Preßburg,  Budapest,
London,  Stamford  bei  New  York.
Die  Firma  Stollwerck  wurde  gegründet  im  Jahre  1839,  und  1871  unter  der  Firma
Gebrüder  Stollwerck  weitergeführt,  bis  sie  1902  in  eine  Aktiengesellschaft  umgewandelt ­
  wurde.  Im  Jahre  1888  wurde  nur  eine  einzelne  Fabrik  mit  über  700  Beschäftigten
unterhalten;  während  der  Regierungs-  und  Friedenszeit  S.  M.  Kaiser  Wilhelms  II.  wuchs
sie  bis  zu  ihrer  heutigen  Größe  und  Bedeutung.  Jetzt  besitzt  sie  außer  dem  Kölner  Stammhaus ­
  sechs  Zweigfabriken  in  Berlin,  Wien,  Preßburg,  Budapest,  London,  Stamford  bei
New  York,  in  denen  insgesamt  über  6000  Personen  beschäftigt  sind.
Um  den  Zusammenhang  zwischen  Arbeitgeber  und  -nehmer  dauernd  aufrecht  zu
erhalten,  wurde  im  Jahre  1869  eine
PENSIONSKASSE  gestiftet,  die  durch  freiwillige  Beiträge  der  Herren  Stollwerck  auf
die  Höhe  von  378  829  M.  gebracht  wurde.  Die  Arbeitnehmer  steuern  dazu  nicht  bei.  Aus
dieser  Kasse  werden  bewährte  Angestellte  oder  solche,  die  unverschuldet  durch  Krank-Beamten-

  und  Arbeiterwohnhäuser.
        <pb n="414" />
        heit  usw.  in  Not  geraten,  dauernd  pensioniert
oder  durch  vorübergehende  Beiträge  unterstützt.
Eine  besondere,  die  Maria-Luisen-Stiftung,  soll
dazu  dienen,  weiblichen  Angestellten,  die  sich
verheiraten  wollen  und  die  über  5  Jahre  im  Geschäft ­
  tätig  sind,  einen
HAUSHALTKURSUS  von  8  Wochen  im
Kochen,  Waschen  usw.  kostenfrei  zu  gewähren.
Der  während  dieser  Zeit  entgangene  Arbeitsverdienst ­
  wird  vergütet  und  in  einem  Sparkassenbuch ­
  festgelegt.  Das  Sparkassenbuch  wird  den
Neuvermählten  am  Tage  der  Hochzeit  überreicht.
BEAMTEN-  UND  ARBEITERWOHNHÄUSER. ­
  Eine  ganze  Anzahl  Beamten-  und  Arbeiterwohnhäuser ­
  im  Gesamtwerte  von  483  139  M.,  die  annähernd  100  Wohnungen  von  je
3—4  Räumen,  versehen  mit  Gas,  Wasser,  gemeinschaftlichem  Bad,  enthalten,  sind  verheirateten ­
  Angestellten  zu  einem  sehr  billigen  Preise  überlassen.  Da  die  Wohnhauskolonie
„Frieden“,  an  der  Bonner  Straße  in  Köln  gelegen,  eine  halbe  Wegstunde  von  der  Fabrik
entfernt  ist,  werden  die  dort  wohnenden,  annähernd  50  Angestellten  mittels  Automobil  hinund
  zurückbefördert.
SPEISE-  UND  ERHOLUNGSHAUS.  Um  die  Geselligkeit  zwischen  Beamten-  und
Arbeiterschaft  zu  pflegen,  wurde  ein  Speise-  und  Erholungshaus  vor  18  Jahren  gebaut,
dessen  Wert  ohne  Grundstück  sich  auf  114  833  M.  beläuft.  Das  Speise-  und  Erholungshaus ­
  besteht  aus  folgenden  Räumlichkeiten:  einem  großen  Festsaal  mit  Bühne,  der
über  800  Personen  faßt,  fünf  Eßsäle  für  insgesamt  425  Personen,  Bibliothek  mit
2000  Bänden  und  Lesesaal  für  60  Personen,  Billardzimmer  und  Baderäume  für
30  männliche  und  weibliche  Personen.  Der  große  Festsaal  wird  zu  Festlichkeiten  aller
Art  benutzt.  Vor  allem  hält  dort  der  von  einem  bekannten  Musikdirektor  geleitete  Gesangverein ­
  „Theobromina“,  der  nur  aus  Stollwerckschen  Angestellten  besteht  und  über
300  Mitglieder  zählt,  seine  regelmäßigen  Chorproben  und  Gesangsvorträge  ab.  Ferner
dient  der  Saal  für  aufklärende,  wissenschaftliche  Vorträge  usw.  —-  veranstaltet  vom
Arbeiterbildungsausschuß  —,  selbstverständlich  auch  für  Konzerte,  Lichtbildervorträge ­
  usw.
Die  BIBLIOTHEK  steht  den  Angestellten  der  Firma  kostenfrei  zur  Verfügung.
Im  Speisehause  werden  Speisen  von"^  Pf.  (Suppe)  in  Abstufungen  von  5  zu  5  Pf.  bis
zu  45  Pf.  (drei  Gänge)  geliefert.  An  alkoholischen ­
  Getränken  wird  nur  Bier  in  beschränktem
Maße  verkauft.  Die
SPEISEN  UND  GETRÄNKE  WERDEN
ZUM  SELBSTKOSTENPREISE  berechnet.  Die
Räumlichkeiten  sind  von  der  Firma  kostenfrei
zur  Verfügung  gestellt.  Die  sehr  großen  und
sauber  eingerichteten  Küchenräume  sind  mit
den  allermodernsten  Einrichtungen,  wie  elektrisches ­
  Licht,  Speiseaufzügen,  Gas-  und  Dampfkochern, ­
  verschiedenen  Küchenhilfsmaschinen
usw.  ausgerüstet.  Um  den  Massenverkehr  bewältigen ­
  zu  können,  ist  ein  Küchenpersonal
von  18  Personen  nötig.  Im  Stollwerckschen
Billardzimmer.  Speisehause  wird,  gegen  eine  geringfügige  Miets-
        <pb n="415" />
        Gebr.  Stollwerck,  A.-G.,  Köln.

342*

entschädigung,  zugleich  eine  Speisewirtschaft  des
Kölner  Vereins  für  Volkswohl  betrieben,  die  sehr
großen  Zuspruch  findet.  Die  Speiseräume  für  Männer
umfassen  150  Sitzplätze,  für  Frauen  60.
Die  gesamten  Wohlfahrtseinrichtungen  unterstehen ­
  einem  Beamten-  und  Arbeiterausschuß,  der
je  zur  Hälfte  von  den  Arbeitgebern  und  Arbeitnehmern ­
  gewählt  wird.
SPARVEREIN.  Zu  den  Wohlfahrtseinrichtungen ­
  ist  schließlich  noch  ein  Sparverein  zu  zählen.
Spareinlagen  werden  mit  5  %  verzinst.  Alle  weiblichen ­
  Angestellten,  die  3  Jahre  bei  der  Firma  ununterbrochen ­
  tätig  sind,  erhalten  nach  dieser  Zeit
ein  Sparkassenbuch  mit  einer  von  der  Firma  gestifteten  Summe,  nach  weiteren  2  bzw.
7  Jahren  werden  diese  Beiträge  entsprechend  erhöht.  Männliche  Beschäftigte  erhalten
von  5  Jahren  Tätigkeit  an,  steigend  von  5  zu  5  Jahren,  Gratifikationen  in  bar.  Die  gesamte ­
  Beamten-  und  Arbeiterschaft  erhält  zur  Nachmittagspause  die  Getränke  kostenfrei
geliefert;  vormittags  ist,  je  nach  Größe  der  Tasse,  für  Getränke  1  bzw.  2  Pf.  zu  entrichten. ­

URLAUB  wird  gewährt:  nach  12—24monatlicher  Tätigkeit  eine  volle  Woche  bei
Zahlung  des  halben  Lohnes,  nach  zweijähriger  Tätigkeit  eine  volle  Woche  bei  voller
Lohnzahlung.

Badeanstalt.
        <pb n="416" />
        Straßenbahn  Hannover

343

Wohnhäuser  für  Angestellte.

Im  Betriebe  der  Straßenbahn
Hannover  waren  ami.  Januar  1913
1742  Personen  beschäftigt,  für  die
im  Laufe  der  Jahre  eine  ganze
Reihe  freiwilliger  sozialer  Fürsorge- ­
  und  Wohlfahrtseinrichtungen ­
  getroffen  wurden.
WOHNUNGSFÜRSORGE.  Hervorzuheben ­
  ist  zunächst  die  Fürsorge ­
  für  die  Verbesserung  der
Wohnungsverhältnisse  der  Angestellten ­
  und  Arbeiter.  Es  wurden
von  der  Bahnverwaltung  Wohnhäuser ­
  in  der  Nähe  der  Betriebsstätten ­
  errichtet,  in  denen  insgesamt ­
  203  Wohnungen  vorhanden
sind,  deren  Mietpreise  erheblich
unter  den  ortsüblichen  Wohnungspreisen ­
  festgesetzt  wurden.  Daneben ­
  schaffte  man  dem  gesamten  Personal  eine  große  Beweglichkeit  in  der  Erlangung  von
Wohnungen  in  den  Außenbezirken  durch  Gewährung  freier  Fahrt  in  und  außer  Dienst  auf
sämtlichen  Strecken  des  Bahnnetzes  für  die  Bediensteten  selbst,  sowie  durch  Gewährung
freier  Fahrt  für  die  Ehefrauen  zum  Marktbesuch  und  die  Kinder  zum  Besuch  von  Schulen
und  sonstigen  Lehrstätten.
FREIE  RECHTSHILFE.  Dem  Personal  wird  freie  Rechtshilfe  auf  Kosten  der  Verwaltung
gewährt,  in  Rechtsfällen  aus  dienstlicher  Veranlassung  und  in  allen  Rechtsfällen  privater  Natur.
BADEGELEGENHEIT.  Im  Interesse  der  Gesundheitspflege  sind  Badeeinrichtungen
in  den  einzelnen  Betriebsstätten  geschaffen,  deren  Benutzung  kostenfrei  ist.
LOHNFORTZAHLUNG  BEI  KRANKHEITSFÄLLEN.  Zu  den  Leistungen  der  Betriebskrankenkasse ­
  erhalten  die  Fahrbediensteten  in  Krankheitsfällen  aus  einer  besonderen
Krankenwohlfahrts  -  Einrichtung
Zuschüsse  zum  Krankengeld,  abgestuft ­
  nach  dem  Dienstalter  im
Betrage  von  50  Pfg.  bis  1,10  M.
pro  Tag.  Zu  dieser  Krankenwohlfahrtseinrichtung ­
  zahlt  die  Verwaltung ­
  dem  betreffenden  Angestelltenverbande
  2 /ä  der  erforderlichen ­
  Beiträge.
LOHNFORTZAHLUNG  BEI
FRIEDENSÜBUNGEN.  Bei  der
Einberufung  der  Angestellten  und
Arbeiter  zu  Friedensübungen  wird
für  die  Dauer  der  Übung  ein  Zuschuß ­
  zu  den  staatlichen  Unterstützungen ­
  gewährt,  deren  Höhe
derart  bemessen  ist,  daß  die  Verheirateten ­
  3  M.,  die  Unverheirateten
Wohnhäuser  für  Arbeiter.  1,5°  M.  pro  Übungstag  erhalten.
        <pb n="417" />
        Straßenbahn  Hannover.

344*

ERHOLUNGSURLAUB.  Angestellte,  die  über  3  Jahre  beschäftigt  sind,  erhalten  3  Tage
Erholungsurlaub  im  Jahre,  unter  Fortzahlung  des  Lohnes.  Nach  6  jähriger  Dienstzeit  beträgt
dieser  Urlaub  4  Tage,  nach  8jähriger  Dienstzeit  5  Tage  und  nach  iojähriger  Dienstzeit
7  Tage  pro  Jahr.
UNTERSTÜTZUNGEN.  In  Fällen  wirtschaftlicher  Bedrängnis  werden  angemessene
Unterstützungen  durch  die  Direktion  aus  einem  besonderen  Unterstützungsfonds  gewährt.
FÜRSORGEZUSCHUSSKASSE.  Beim  Eintritt  der  Dienstuntauglichkeit  bzw.  bei  dem
Ableben  der  Angestellten  und  Arbeiter  zahlt  die  Verwaltung  aus  einer  besonderen  Kasse,
deren  Dotierung  sie  allein  trägt,  Invaliditäts-  oder  Hinterbliebenenrenten.  Die  ersteren
richten  sich  nach  dem  Dienstalter.  Sie  beginnen  nach  vollendetem  10.  Dienstjahre  mit
15 /i2o  der  jährlichen  Lohnbezüge  und  erreichen  mit  vollendetem  40.  Dienstjahre  das
Dreifache  dieses  Betrages  als  Höchstleistung.  Die  Hinterbliebenenrente  für  eine  Witwe
stellt  sich  auf  V 3  der  den  Angestellten  zustehenden  Invalidenrente.  Die  Kinder  verstorbener
Angestellten  erhalten  bis  zum  vollendeten  15.  Lebensjahre,  wenn  die  Mutter  lebt,  V12»  wenn
die  Mutter  tot  ist,  1 / i  der  dem  Angestellten  zukommenden  Rente,  für  jedes  Kind.
Für  die  Angestellten  hat  die  Verwaltung  die  volle  Beitragsleistung  zur  Privat-Beamten-Versicherung
  übernommen.
WEIHNACHTSKASSE.  Um  den  Angestellten  die  für  die  Weihnachtsfeier  erforderlichen
Geldmittel  bereitzustellen,  werden  aus  dem  Betriebsfonds  vor  Weihnachten  besondere
Gratifikationen  gezahlt,  deren  Höhe  sich  je  nach  dem  Dienstalter  und  der  Dienststellung
abstuft.
KONSUMKASSE.  Allen  Angestellten  liefert  die  Verwaltung  auf  Grund  großer  Abschlüsse ­
  den  Bedarf  an  Heizmaterialien  zum  Selbstkostenpreise.
AUFENTHALTSRÄUME  FÜR  DAS  PERSONAL.  Dem  gesamten  Personal  werden  auf
den  Betriebsstätten  besondere  Räume  mit  angeschlossenen  Kantinen  vorgehalten,  damit  sie
ihre  Pausen  außerhalb  der  Wirtschaft  zubringen  und  ihren  Lebensunterhalt  während  dieser
Pausen  möglichst  billig  befriedigen  können.  Dem  Maschinenpersonal  wird,  um  es  dem  Alkoholgenuß ­
  zu  entfremden,  während  des  ganzen  Jahres  unentgeltlich  Tee  oder  Kaffee  mit
Zucker  verabreicht.
BESONDERE  LOHNZULAGE.  Nach  25jähriger  und  4ojähriger  Dienstzeit  werden
den  Arbeitern  und  Angestellten  einmalige  Lohnzulagen  im  Mindestbetrage  von  100  M.
gewährt.
FREIE  UNIFORM  UND  ARBEITSKLEIDUNG.  Die  im  Außendienst  tätigen  Arbeiter
und  Angestellten  erhalten  freie  Uniform  und,  soweit  erforderlich,  auch  unentgeltlich  Arbeiterschutzkleidung. ­

BEDIENSTETEN-AUSSCHUSS.  Um  den  Angestellten  und  Arbeitern  Gelegenheit  zu
geben,  Wünsche  und  Beschwerden  der  Verwaltung  zur  Kenntnis  zu  bringen  und  die  Gefühle ­
  der  Kameradschaftlichkeit  und  Zusammengehörigkeit  im  Dienste  der  Bahnverwaltung
aufrecht  zu  erhalten,  auch  Streitigkeiten  zu  verhüten,  oder  zu  schlichten,  ist  ein  Ausschuß
von  Vertrauensmännern  ins  Leben  gerufen  worden,  der  in  den  gedachten  Fällen  immer
segensreich  gewirkt  hat.
Alle  diese  Einrichtungen  haben  es  vermocht,  daß  das  Verhältnis  der  Angestellten  zu
der  Verwaltung  sich  freundschaftlich  gestaltete  und  nur  selten  getrübt  wurde.  Auch  ist  es
gelungen,  den  Personalwechsel  auf  ein  Minimum  einzuschränken  und  damit  einen  möglichst
festen  Bestand  an  Personal  zu  gewinnen.
        <pb n="418" />
        Bettfedernfabriken  Straus  &amp;amp;  Co.
in  Cannstatt,  Untertürkheim  und  Berlin

345

BEAMTENUNTERSTÜTZUNGSKASSE.  Die  Kasse  ist  von  der  Firma  gegründet  und
bezweckt  die  Unterstützung  der  nicht  mehr  erwerbsfähigen  oder  im  Erwerb  beschränkten
Beamten  sowie  deren  Witwen  und  minderjährigen  Waisen.  Die  Angestellten  haben  keinen
Beitrag  zu  der  Kasse  zu  leisten;  die  Unterstützungen,  die  an  sich  als  freiwillige  Zuwendungen ­
  zu  bezeichnen  sind,  richten  sich  nach  dem  Dienstalter  und  der  Dienststellung  des
Angestellten.  Es  werden  schon  jetzt  Unterstützungen  gewährt,  die  jährlich  bis  zu  800  M.
im  Einzelfalle  betragen.  Jetziges  Kapital  150  000  M.
ARBEITERINVALIDENKASSE.  Diese  Kasse  gewährt  den  Arbeitern  und  Arbeiterinnen
im  Falle  ihrer  Invalidierung  eine  Zulage  zu  der  staatlichen  Rente.  Für  die  Bemessung
dieser  Rentenzulage  sind  die  Satzungen  der  Arbeiterinvalidenkasse  maßgebend,  nach
welchen,  wenn  mindestens  10jährige,  ununterbrochene  Dienstzeit  vorliegt,  der  Arbeiter  für
jedes  Dienstjahr  7  M.,  die  Arbeiterin  für  jedes  Dienstjahr  5  M.  Rentenzulage  erhält,  so
daß  die  Mindestzulage  für  den  Arbeiter  jährlich  70  M.,  für  die  Arbeiterin  jährlich  50  M.
beträgt.  Zurzeit  beziehen  6  Invaliden  zusammen  jährlich  660  M.  Unterstützung  in  monatlichen ­
  Auszahlungen.  Soweit  die  Zinsen  des  Kapitals  zur  Gewährung  der  Unterstützungen
nicht  ausreichen,  kommt  die  Firma  freiwillig  für  den  Fehlbetrag  auf.  Das  Grundkapital
dieser  Kasse  wurde  im  Jahre  1898  in  Höhe  von  5000  M.  von  der  Firma  gestiftet  und  ist
durch  weitere  Zuwendungen  und  durch  die  Zinsen  zu  einem  Fonds  von  etwas  über  12  000  M.
angewachsen.  Die  Verwaltung  der  Kasse  liegt  in  den  Händen  der  Arbeiter,  deren  Ausschuß ­
  jeweils  die  Unterstützung  der  Invaliden  bei  der  Firma  beantragt.
WÖCHNERINNEN-UNTERSTÜTZUNGSKASSE.  Diese  Kasse  wurde  im  Jahre  1907
ins  Leben  gerufen.  Durch  weitere  Zuwendungen  der  Firma  und  durch  Verzinsung  ist  das
Vermögen  inzwischen  auf  eine  Summe  von  etwa  2100  M.  angewachsen.  Die  Firma  leistet
auch  jetzt  noch  regelmäßige  Zuwendungen,  so  daß  der  Fonds  noch  weiter  steigen  wird.
Aus  dieser  Kasse  werden  als  Beitrag  zu  den  Wochenbettunkosten  an  verheiratete  Arbeiterinnen ­
  20  M.  in  jedem  Fall,  an  unverheiratete  Arbeiterinnen  15  M.  bei  der  ersten  Geburt
bezahlt.  Das  Kapital  wird  nicht  angegriffen;  wenn  die  Unterstützungen  den  Zinsenbetrag
übersteigen,  so  wird  der  Fehlbetrag  von  der  Firma  gedeckt.
SOMMERURLAUB  DER  BEAMTEN.  Die  kaufmännischen  und  technischen  Beamten
erhalten  in  den  Sommermonaten  einen  bezahlten  Erholungsurlaub,  der  3  21  Tage  umfaßt.
SOMMERURLAUB  FÜR  DIE  ARBEITERSCHAFT.  Für  den  der  Arbeiterschaft  schon
seit  Jahren  gewährten  Sommerurlaub  sind  die  Bestimmungen  maßgebend,  daß  Arbeiter
und  Arbeiterinnen  in  den  Monaten  Juni  und  Juli

2  Tage  Sommerurlaub  erhalten,  wenn  sie  3  und  4

3

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11

und  mehr  ganze  Dienstjahre  im  Hause  zurückgelegt  haben.  Von  dieser  Einrichtung  haben
im  Sommer  1912  41  männliche  und  60  weibliche  Arbeiter  Gebrauch  machen  können.
DIENSTALTERSZULAGEN  AN  DIE  ARBEITERSCHAFT.  Am  Schluß  eines  Jahres
werden  auch  regelmäßig  Alterszulagen  an  die  Arbeiterschaft  verteilt,  sofern  Arbeiter  und
Arbeiterinnen  mindestens  3  volle  Dienstjahre  im  Hause  zurückgelegt  haben.  In  diesem
Fall  beträgt  die  Alterszulage  für  Arbeiter  10  M.,  für  Arbeiterinnen  5  M.  Für  jedes  weitere
Dienstjahr  wird,  ohne  Einschränkung  nach  oben,  je  1  M.  zugelegt.
Mit  diesen  Alterszulagen  soll  besonders  darauf  hingewirkt  werden,  daß  der  Stamm  alter,
verläßlicher  Arbeiter  sich  mehr  und  mehr  vergrößert.  Der  Erfolg  dieser  Einrichtung  ist
leicht  daran  zu  erkennen,  daß  z.  B.  Ende  Dezember  1912  an  133  Leute  Zulagen  verteilt  werden
konnten,  von  welchen  sich  76  Zuwendungen  zwischen  den  Summen  von  10—40  M.  bewegten.
        <pb n="419" />
        346

Arbeiterkasino.

Gebrüder  Sulzer,  Maschinenfabrik,
Ludwigshafen  a.  Rh.
ARBEITERKASINO.  Im  Jahre  1907  hat  die  Firma  ein  Arbeiterkasino  errichtet,  um
namentlich  ihren  auswärts  wohnenden  Arbeitern  einen  geeigneten  Aufenthaltsort  während
der  Arbeitspausen  und  zum  Einnehmen  der  Mahlzeiten,  die  dort  zu  bescheidenen  Preisen
erhältlich  sind,  zu  beschaffen.  Das  Kasino  enthält  eine  Veranda  und  einen  großen  Speisesaal, ­
  kleinere  Säle  zur  Abhaltung  von  Versammlungen  und  für  die  Unterrichtsstunden
der  Werkschule,  eine  reichhaltige  Bibliothek  und  eine  Badeanstalt,  in  der  Wannen-  und
Brausebäder  gegen  eine  mäßige  Gebühr  an  die  Arbeiter  verabreicht  werden.
ALTERSFÜRSORGE.  Sie  hat  sich  weiter  damit  beschäftigt,  ihren  Werkangehörigen,
ohne  nach  irgend  einer  Richtung  hin  einen  Zwang  auf  sie  auszuüben,  eine  besondere  Fürsorge ­
  für  das  Alter  und  für  ihre  Familie  zu  erleichtern,  indem  sie  seit  1897  den  Abschluß
günstiger  Lebensversicherungen  mit  einer  großen  Deutschen  Versicherungsgesellschaft  vermittelt. ­
  Die  Firma  zahlt  die  Prämie  im  voraus  ein  und  zieht  sie  den  Versicherten  im  Lauf
des  Jahres  in  kleinen  Beträgen  am  Gehalt  oder  Lohn  ab.  Zu  den  Prämien  leistet  sie  einen
mit  der  zurückgelegten  Dienstzeit  steigenden  Zuschuß:  nach  5  Dienstjahren  ein  Drittel,
nach  10  Dienstjahren  die  Hälfte,  nach  15  Dienstjahren  zwei  Drittel  der  Prämie.  Diejenigen
Beamten,  welche  der  reichsgesetzlichen  Unfallversicherung  nicht  unterliegen,  sind  seitens
der  Firma  bei  einer  leistungsfähigen  Versicherungsgesellschaft  mit  dem  5  fachen  Betrag
ihres  Jahresgehalts  gegen  die  Folgen  von  Unfällen  versichert.
UNTERSTÜTZUNGSFONDS.  Seit  1892  besteht  gemeinsam  für  das  Ludwigshafener
Werk  und  das  Stammhaus  der  Firma  in  Winterthur  ein  für  die  Altersversorgung  bestimmter
        <pb n="420" />
        Gebrüder  Sulzer,  Maschinenfabrik,  Ludwigshafen  a.  Rh.

347

Arbeiterkasino:  Speisesaal.
ERHOLUNGSURLAUB.  Die  Angestellten  erhalten  nach  einer  besonderen  Ferienordnung ­
  Erholungsurlaub,  der  nach  Dienstalter  und  dienstlicher  Stellung  abgestuft  ist;
ebenso  hat  jeder  Arbeiter,  der  über  io  Jahre  bei  der  Firma  beschäftigt  ist,  Anspruch  auf
jährlich  eine  Woche  bezahlter  Ferien.
WEIHNACHTSGRATIFIKATION.  Weihnachtsgratifikationen  werden  an  die  Angestellten ­
  und  Arbeiter  nach  Dienstjahren  und  Tüchtigkeit  verteilt.

Arbeiterkasino  von  Gebrüder  Sulzer  Ludwigshafen  a.  Rh.
Niederdruokdampfhoizungs.  -  Kochkuohen  -  und  Badeanlage.
Erdgeschoss.

Unterstützungsfonds,  der,  aus  Schenkungen  der  Firmainhaber  errichtet,  heute  die  Summe
von  1,2  Mill.  M.  enthält.  Er  dient  dazu,  Arbeitern  und  gegebenenfalls  auch  Angestellten,
die  im  Dienste  der  Firma  alt  und  arbeitsunfähig  geworden  sind,  jährliche  Renten  auszusetzen.
WOHNUNGSFÜRSORGE.  Nur  in  beschränktem  Umfang  hat  die  Firma  Wohnhäuser
errichtet,  die  zu  billigen  Preisen  an  Beamte  und  Arbeiter  vermietet  werden.  Dagegen
gibt  sie  denselben  Gelegenheit  zur  Beschaffung  eigener  Heimwesen,  indem  sie  Vorschüsse
gegen  Schuldbriefe  auf  die  zu  bauenden  Häuser  gewährt.

Arberterkasino  von  Gebrüder  Sulzer  Ludwigshafen  a.  Rh.
Niederdruckdamplheizungs,  -  Kochküchen  -  und  Badeanlage.
Kellergeschoss.
T
        <pb n="421" />
        348*

Sunlight  Seifenfabrik  G.  m.  b.  H.,
Mannheim-Rheinau.

Wenn  auch  ihr  Stammhaus  seinen  Sitz  in  England  hat,  so  ist  doch  die  Sunlight  Seifenfabrik ­
  G.  m.  b.  H.  in  Mannheim-Rheinau  eine  selbständige  deutsche  Gesellschaft,  an  der
deutsches  Kapital  beteiligt  ist  und  die  mit  einzelnen  Ausnahmen  nur  Deutsche  in  ihrer  Geschäftsleitung, ­
  ihrem  kaufmännischen  und  technischen  Betrieb  beschäftigt.
Gleichzeitig  ist  sie  eine  der  53  Tochtergesellschaften  der  Firma  Lever  Brothers  Limited
in  Port  Sunlight  (England),  die  in  allen  Teilen  der  Welt  Seifen-,  Glyzerin-,  Alkalifabriken,
Ölplantagen  und  Ölmühlen,  —  für  Herstellung  ihres  Eigenbedarfs  auch  Druckereien
und  Kistenfabrikation  betreibt  und  eigene  Werften  und  Ozeandampfer  besitzt.
Der  Gründer  des  Stammhauses,  Sir  William  H.  Lever  Bart.,  hat  dadurch,  daß  er,  der
frühere  kleine  Kolonialwarengrossist,  sein  Weltunternehmen  ins  Leben  rief  und  bis  zu
seiner  gegenwärtigen  Ausdehnung  und  Blüte  emporführte,  in  unbestreitbarer  Weise  gezeigt, ­
  daß  er  ein  kaufmännisches  Genie  ist.  Daß  er  daneben  auch  für  seine  Angestellten
ein  warmfühlendes  Herz  hat  und  in  dem  Wohlergehen  und  der  Zufriedenheit  des  von  ihm
beschäftigten  Heeres  von  Beamten  und  Arbeitern  eine  Hauptbedingung  seines  eigenen
geschäftlichen  Vorwärtsschreitens  erblickt,  das  hat  er  durch  die  von  ihm  in  Port  Sunlight
aus  Geschäftsmitteln  erbaute
GARTENSTADT  dargetan,  in  der  die  Errichtung  und  Unterhaltung  der  Kirche,  Schule,
eines  im  Freien  angelegten  öffentlichen  Schwimmbades,  eines  Kunstmuseums,  eines  Konzert- ­
  und  Vortragsaales  und  alles  das  von  der  Firma  bestritten  wird,  was  das  Leben  angenehm ­
  und  schön  macht.  Der  Genuß  der  Gartenstadt  konnte  den  zahlreichen  Tochtergesellschaften ­
  bis  heute  noch  nicht  verschafft  werden.
SPEISEANSTALT.  Was  insbesondere  die  Sunlight  Seifenfabrik  betrifft,  so  dürfte  als
erste  Wohlfahrtseinrichtung  die  Speiseanstalt  angesehen  werden.  Diese  ist  in  einem  eigenen
auf  dem  Fabrikgelände  erbauten  Haus  untergebracht  und  enthält  2  große  Speisesäle  für
männliche  und  weibliche  Arbeiter,  2  geräumige  Speisezimmer  für  kaufmännische  und  technische ­
  Beamte  sowie  Beamtinnen,  1  Speisezimmer  für  die  Geschäftsleitung  und  ein  Lesezimmer ­
  mit  Erholungsraum.  Zum  Preise  von  35  Pf.  werden  hier  in  der  Mittagszeit
einfache,  aber  sorgfältig  zubereitete  Vollmahlzeiten,  zu  deren  Gestehungskosten  von  seiten
der  Firma  eine  sehr  bedeutende  Summe  alljährlich  zugeschossen  wird,  den  Angestellten
und  Arbeitern  verabreicht.  Auch  Frühstück  und  Vesper  sind  hier  erhältlich.
WANNEN-  UND  BRAUSEBÄDER.  Ebenfalls  dem  leiblichen  Wohl  der  Arbeiter  dienen
gutausgestattete  Wannen-  und  Brausebäder,  die  den  Arbeitern  nach  Schluß  der  Arbeit
kostenlos  zur  Verfügung  stehen.
Wenn  die  vorgenannten  Fürsorgemaßnahmen  der  Gesundheit  und  Behaglichkeit  der
Angestellten  zugute  kommen,  so  wurden  die  weiterhin  kurz  beschriebenen  Einrichtungen
aus  der  Erwägung  heraus  getroffen,  daß  das  Lohnsystem  auch  in  Verbindung  mit  der
staatlichen  sozialen  Versicherung  nicht  ausreiche,  um  die  Beamten  und  Arbeiter  für  besondere ­
  Tüchtigkeit  und  Bemühungen  usw.  zu  entlohnen  und  sie  ferner  gegen  Entbehrungen
oder  sogar  Not  zu  schützen,  wenn  Alter,  Krankheit  oder  frühzeitige  Erlahmung  der  Arbeitskraft ­
  sie  nötigen,  sich  weiterer  Erwerbstätigkeit  zu  enthalten.
ANGESTELLTEN  -  ALTERSUNTERSTÜTZUNGSKASSE.  Zuerst  wurde  zu  diesem
Zwecke  die  Angestellten-Altersunterstützungskasse  ins  Leben  gerufen.  Durch  sie  wird  seit
dem  1.  Januar  1905  den  männlichen  und  weiblichen  Angestellten  und  Arbeitern  der  Firma,
die  ihr  die  besten  Jahre  ihres  Lebens  gewidmet  haben,  aus  freien  Stücken  und  ohne  Beitragsleistung ­
  von  ihrer  Seite  in  Form  einer  Jahresrente  eine  Fürsorge  zuteil.  Die  Rente
ist  entweder  Alters-  oder  Invalidenrente.  Beide  setzen  eine  wenigstens  20jährige  Tätigkeit
        <pb n="422" />
        Sunlight  Seifenfabrik  G.  m.  b.  H.,  Mannheim-Rheinau.  349*
bei  der  Gesellschaft  voraus,  die  Altersrente  bei  männlichen  Angestellten  ein  Alter  von  65,
bei  weiblichen  ein  solches  von  60  Jahren,  die  Invalidenrente  Aufgabe  der  Tätigkeit  infolge
unverschuldeter  Invalidität.  Die  Rente  beläuft  sich  auf  25—50%  des  letzten  Jahresgehalts
oder  Lohns  bis  zu  2000  M.  Stirbt  ein  Rentenempfänger  oder  ein  im  Falle  eintretender
Invalidität  zum  Rentenempfang  berechtigter  Angestellter,  so  erhält  nunmehr  seine  Witwe
eine  Rente  in  Höhe  von  50  %  der  ihrem  Manne  zugestandenen  oder  sonst  zustehenden
Rente  und  etwaige  Kinder  je  10  %  derselben  bis  zum  Gesamtbetrag  von  1000  M.  Unter  Umständen ­
  wird  auch  zugunsten  eines  Angestellten  statt  der  Rente  eine  einmalige  Abfindungssumme ­
  gewährt  werden.
MITTEILHABERSCHAFTSSTIFTUNG.  Eine  bedeutend  reichlicher  und  länger  fließende
Einkommens-  und  Sicherungsquelle  als  die  Angestellten-Unterstützungskasse  ist  die  von
dem  Inhaber  der  Aktienmehrheit  der  Firma  Lever  Brothers  Limited,  Sir  William  Hesketh
Lever  in  Port  Sunlight,  zugunsten  der  Angestellten  und  Arbeiter  des  Stammhauses  wie  der
Tochter-  und  Schwestergesellschaften  errichtete  Mitteilhaberschaftsstiftung,  die  am  1.  Mai
1909  mit  einem  Kapital  von  10  000  000  M.  gegründet  wurde.  Während  die  Altersunterstützung ­
  für  die  aktiv  tätigen  Angestellten  keinerlei  Vorteile  bietet,  ist  die  Mitteilhaberschaftsstiftung ­
  auf  der  Idee  aufgebaut,  daß  das  gegenwärtig  überall  angewandte  Lohnsystem ­
  allein  nicht  in  der  Lage  ist,  den  Trieb  des  einzelnen,  seine  Lage  ständig  zu  bessern,
so  in  den  Dienst  des  Unternehmens  zu  stellen,  wie  es  möglich  ist,  wenn  der  Arbeitnehmer
nicht  nur  Lohn  und  Gehalt,  sondern  auch  einen  Anteil  am  Geschäftsgewinn  erhält.  Denn
durch  die  Beteiligung  am  erzielten  Reinüberschuß  bekommt  der  Angestellte  des  Unternehmens ­
  ein  Interesse  daran,  möglichst  wirtschaftlich  zu  arbeiten,  auf  möglichst  schnellem
Wege  das  bestmögliche  Arbeitsergebnis  in  bezug  auf  Menge  und  Güte  zu  erzielen  und  dabei
die  Rohstoffe  nach  bestem  Können  auszunützen  und  Handwerkszeug  sowie  Maschinen
nach  Kräften  zu  schonen.
Wie  sich  hieraus  ergibt,  beabsichtigte  der  Schöpfer  der  Mitteilhaberschaftsstiftung
mit  ihr  keineswegs  eine  reine  Wohltätigkeitseinrichtung  zu  treffen  und  nur  seine  Freigebigkeit ­
  zu  beweisen,  erblickte  vielmehr  in  ihr  den  besten  Weg,  die  besonders  treuen  und  aufs
Geschäftsinteresse  bedachten  Angestellten  vor  denjenigen  auszuzeichnen,  die  sich  darauf
beschränken,  ,,ihre  Schuldigkeit  zu  tun“,  und  dadurch  die  allgemeine  Rentabilität  des
Unternehmens  zu  fördern.  Das  Motto  der  Stiftung  ist:  „Waste  not,  want  not“  —  „Kein
Verschwenden,  kein  Entbehren“.  Im  einzelnen  ist  die  Mitteilhaberschaftsstiftung  in  der
Hauptsache  von  folgenden  Grundsätzen  beherrscht:
Einen  Anspruch  darauf,  als  Mitteilhaber  aufgenommen  zu  werden,  hat  kein  Angestellter, ­
  ebensowenig  wie  ein  Angestellter  einer  kleinen  Firma  an  seinen  Chef  mit  der  Forderung ­
  herantreten  kann:  „Sie  müssen  mich  zum  Teilhaber  machen.“  Aber  ebenso  wie
der  Chef  einer  kleiner  Firma  einem  tüchtigen  Angestellten  im  Interesse  des  Geschäfts  das
Angebot  machen  wird,  als  Associe  in  die  Firma  einzutreten,  so  ist  bei  der  Mitteilhaberschaftsstiftung ­
  des  Stammhauses  der  Sunlight  Seifenfabrik  vorgesehen,  alle  Angestellten
und  Arbeiter,  die  gewisse  Bedingungen  erfüllen,  zu  Mitteilhabern  zu  machen.
Jeder  Direktor,  Angestellte  und  Arbeiter,  der  wenigstens  25  Jahre  alt  und  von  unbescholtenem ­
  Charakter  ist,  und  seit  mindestens  5  Jahren  zur  Zufriedenheit  der  Geschäftsleitung ­
  in  den  Diensten  des  Stammhauses,  einer  Schwester-  oder  Tochtergesellschaft  steht,
kann  auf  sein  Ansuchen  und  gegen  schriftliche  Bekräftigung  der  schon  ohnehin  bestehenden ­
  selbstverständlichen  Verpflichtung,  weder  Zeit  noch  Arbeit,  weder  Material  noch  Geld
bei  der  Verrichtung  seiner  Obliegenheiten  zu  vergeuden,  vielmehr  das  Interesse  der  Gesellschaft, ­
  ihrer  Tochter-  und  Schwestergesellschaften  sowie  ihrer  Mitteilhaber  treu,  redlich
und  nach  bestem  Können  und  Wissen  zu  fördern,  nach  Maßgabe  der  Satzung  als  Mitteilhaber
  aufgenommen  werden.
Die  Aufnahme  als  Mitteilhaber  geschieht  durch  Zuteilung  von  sogenannten  Mitteilhaberschaftsgenußscheinen, ­
  deren  Nennbetrag  20  M.  oder  ein  Vielfaches  von  20  M.  ist.
        <pb n="423" />
        35°*  Sunlight  Seifenfabrik  G.  m.  b.  H.,  Mannheim-Rheinau.
Jeder  Bezugsberechtigte  erhält  regelmäßig  alljährlich  am  i.  Januar  Genußscheine
im  ungefähren  Betrag  von  io  %  seines  derzeitigen  Einkommens,  so  daß  der
Besitz  jedes  einzelnen  Angestellten  an  Genußscheinen  im  Laufe  der  Jahre  immer  größer
wird.  Eine  Höchstgrenze  von  Genußscheinen  für  Direktoren  ist  in  der  Satzung  nicht  aufgestellt, ­
  dagegen  für  kaufmännische  und  technische  Angestellte  sowie  Arbeiter,  und  zwar
sollen  Angestellte  in  gehobenen  Stellungen  bis  zu  60  ooo  M.,  andere  Angestellte  und  Arbeiter ­
  bis  zu  16  ooo  M.  zugeteilt  bekommen.  Ob  der  einzelne  Bezugsberechtigte  nun  genau
10%  seines  Einkommens  als  Genußschein  zugeteilt  bekommt  oder  mehr  oder  weniger,
darüber  hat  der  Verwaltungsrat  der  Stiftung  nach  freiem  Ermessen  zu  entscheiden.  Maßgebend ­
  für  die  Zuteilung  ist  naturgemäß  die  Tüchtigkeit  des  einzelnen  und  die  durch  ihn
erzielten  Erfolge.  Besondere  Verdienste  können  daher  durch  höhere  Zuteilungen  ihre
besondere  Anerkennung  finden.
Irgendwelche  materiellen  Verpflichtungen  hat  der  Erwerb  von  Mitteilhaberschaftsgenußscheinen ­
  nicht  zur  Folge.  Die  Mitteilhaber  haben  weder  einen  Beitrag  zu  leisten,
noch  eine  Einzahlung  zu  machen,  noch  irgendein  Risiko  zu  übernehmen.  Dagegen  nehmen
sie  an  dem  Reingewinn  der  Gesellschaft  teil,  sobald  diese  und  im  gegebenen  Falle  auch  die
Tochter-  oder  Schwestergesellschaft,  der  der  Genußscheininhaber  angehört,  mehr  als  5  %
Dividende  verteilt.  Der  überschießende  Teil  kommt  neben  den  Besitzern  der  gewöhnlichen
Aktien  den  Genußscheinbesitzern  nach  dem  Verhältnis  des  ihnen  zugeteilten  Nennbetrags  zu.
Eine  Zurückziehung  von  solchen  Genußscheinen  ist  nur  in  bestimmten  Fällen  zulässig
1.  im  Falle  von  Pflichtverletzungen,  Unehrlichkeit,  Untreue  und  ähnlichen  Verfehlungen ­
  des  Inhabers,
2.  im  Falle  seines  freiwilligen  Übertritts  zu  einer  anderen  Firma,
3.  im  Falle,  daß  sich  der  Genußscheininhaber  nach  erreichtem  65.  Lebensjahr  (bei
einer  Frau  nach  erreichtem  60.  Lebensjahr)  von  der  Tätigkeit  zurückzieht,
4.  im  Falle,  daß  der  Genußscheininhaber  stirbt  oder  aus  anderen  als  den  vorgenannten
Gründen  seine  Stellung  aufgibt,
5.  im  Falle  einer  (unerlaubten)  Übertragung  oder  Verpfändung  seiner  Genußscheine.
In  den  unter  3,  4  und  5  genannten  Fällen  erhält  der  Genußscheininhaber  oder  seine
Witwe  als  Ersatz  sogenannte  Vorzugsscheine.  Während  auf  die  gewöhnlichen  Genußscheine, ­
  wenn  mehr  als  10  %  an  die  gewöhnlichen  Aktionäre  verteilt  werden,  eine  Dividende
fällt,  die  5  %  übersteigt,  erhalten  die  Vorzugsgenußscheininhaber  immer  nur  5  %,  diese  5  %
aber  mit  Vorrecht  vor  den  gewöhnlichen  Genußscheininhabern.
Die  erste  Verteilung  von  Mitteilhaberschaftsgenußscheinen  fand  am  23.  Juli  1909
statt.  Hierbei  griff  man  auf  den  1.  Januar  1901  zurück,  so  daß  jeder  so  viele  Genußscheine
erhielt,  wie  wenn  die  Stiftung  schon  seit  1.  Januar  1901  in  Wirksamkeit  gewesen  wäre.
Damals  wurden  1041  Bezugsberechtigte  als  Mitteilhaber  auf  genommen  und  ihnen  Genußscheine ­
  zum  Nennwert  von  1  867  760  M.  zugewiesen,  auf  die  7  %  %  Dividenden  ausgeschüttet ­
  wurden.  Das  Jahr  1910  sah  1149  Mitteilhaber  mit  3734040  M.  und  10%  Dividende ­
  hieraus,  1911  1784  Mitteilhaber  mit  5974620  M.  und  10%  Dividende,  1912  schon
1906  Mitteilhaber  mit  6982620  M.  und  wieder  10%  Dividende.
Die  den  Angestellten  der  Firma  zugeflossenen  Dividenden  stellen  schon  jetzt  recht  erhebliche ­
  Beträge  dar  und  werden  voraussichtlich  im  Laufe  der  Jahre  immer  weiter  wachsen.
Wenn  auch  schon  die  Mitteilhaberschaftsstiftung  eine  soziale  Einrichtung  ist,  die  den
Angestellten  der  Sunlight  Seifenfabrik  Vorteile  seltener  Art  bietet,  so  glaubt  doch  weder
ihre  Geschäftsleitung  noch  der  Gründer  ihres  Stammhauses,  nun  genug  zur  Hebung  des
Wohlstandes  und  der  Lebensführung  ihrer  Angestellten  getan  zu  haben.  Ein  weiterer
Ausbau  der  sozialen  Fürsorge  für  sie  ist  vorgesehen.  Insbesondere  wäre  es  zu  begrüßen,
wenn  es  ihr  weiterer  geschäftlicher  Aufschwung  bald  ermöglichte,  zur  Gründung  einer
Gartenstadt  zu  schreiten  und  so  gegen  die  auch  in  Mannheim  herrschende  Wohnungsnot
und  -teuerung  nach  Kräften  Abhilfe  zu  schaffen.
        <pb n="424" />
        Gust.  Talbot  &amp;amp;  Co.,
Eisenbahnwagen-Bauanstalt,  Aachen.

Arbeiter-Familiengärten.

ARBEITER-WOHLFAHRTSZWECKE.  Die  Inhaber  der  Waggonfabrik  Gust.  Talbot
&amp;amp;  Co.  haben  nach  und  nach  für  Beamten-  und  Arbeiter-Wohlfahrtszwecke  über  600  000  M.
gestiftet.  Aus  den  Zinsen  werden  Pensionen  an  altersschwache  und  invalide  Beamten  und
Arbeiter,  Unterstützungen  aller  Art  bezahlt,  so  bei  militärischen  Übungen,  an  Hospitalkranke, ­
  zur  Auskleidung  von  Erstkommunikanten  usw.
BAU  VON  KAUFMANNSERHOLUNGSHEIMEN.  Auch  hat  sich  das  Werk  mit  einem
größeren  Betrage  an  der  Gesellschaft  zum  Bau  von  Kaufmannserholungsheimen  beteiligt
und  so  seinen  Beamten  die  Möglichkeit  verschafft,  ihre  Ferien  in  gesunder  und  schöner
Gegend  billig  zu  verleben.
FAMILIENGÄRTEN,  KINDER-,  SPIEL-  UND  TURNPLATZ.  In  unmittelbarer  Nähe
der  Waggonfabrik  hat  das  Werk  seinen  Arbeitern  eine  große  Zahl  von  Familiengärten  mit
einheitlich  gebauten,  dauerhaften  Gartenhäuschen  und  großem  Kinder-,  Spiel-  und  Turnplatz ­
  hergerichtet.
SPEISESÄLE,  WANNEN-  UND  BRAUSEBÄDER.
Speisesäle,  sowie  Wannen-  und  Brausebäder.

Im  Werke  selbst  befinden  sich
        <pb n="425" />
        Dr.  Theinhardt’s
Nährmittel-Gesellschaft
m.  b.  H.,
Stuttgart  -  Cannstatt.

Diese  Firma  wurde  im  Jahre  1894  gegründet  und  hat  die  Fabrikation  der  konzentrierten
diätetischen  Nährpräparate  Hygiama  und  Infantina  übernommen.  Das  Präparat  Infantina
war  seit  dem  Jahre  1887  im  Handel  und  zwar  zuerst  als  ,,Gaisburger  Kindermehl“,  später
als  Dr.  Theinhardt’s  Kindernahrung  und  wurde  erst  seit  einigen  Jahren  unter  der  Bezeichnung ­
  Infantina  (Dr.  Theinhardt’s  Kindernahrung)  bekannt.
Dank  der  umsichtigen  Leitung  hat  sich  die  Firma  Dr.  Theinhardt’s  Nährmittelgesellschaft ­
  aus  kleinen  Anfängen  zu  einem  Großbetrieb  entwickelt  und  ihre  Erzeugnisse,  Hygiama
in  Pulver-  und  Tablettenform  sowie  Infantina,  welche  heute  in  18  fremden  Sprachen  verpackt ­
  zum  Versand  gelangen,  haben  sich  einen  Weltruf  erworben.
Die  Geschäftsführer  sind  die  Herren  R.  0.  Theinhardt  und  Ernst  Krieg,  welche  im
Jahre  1904,  nachdem  das  Geschäft  sich  soweit  gehoben  hatte,  um  als  ein  einigermaßen
lukratives  Unternehmen  bezeichnet  werden  zu  können,  den  Gesellschaftern  den  Vorschlag
gemacht  haben,  für  die  sich  durch  dauernde  und  treue  Arbeitsleistung  verdient  gemachten
Angestellten  und  Arbeiter  einen  Wohlfahrtsfonds  einzurichten.
Dieser  Vorschlag  fand  erfreulicherweise  allseitige  Zustimmung,  und  es  wurden  schon  seit
dem  Jahre  1904  von  dem  jährlichen  Reingewinn  Beträge  bis  zu  15  000  M.  ausgeschieden
und  dem  Wohlfahrtsfonds  einverleibt,  welcher  getrennt  von  dem  Gesellschaftskapital  von
dem  Bankhause  der  Firma  verwaltet  wird.
WOHLFAHRTSFONDS.  Dieser  hat  heute  nach  kaum  9  jährigem  Bestehen  die  beträchtliche ­
  Summe  von  100  000  M.  erreicht  und  es  ist  der  Firma  schon  wiederholt  Gelegenheit
gegeben  gewesen,  Witwen  von  Angestellten  und  Arbeitern,  sei  es  dauernd  oder  vorübergehend, ­
  angemessen  zu  unterstützen.
LEBENSVERSICHERUNGEN.  Außer  dieser  Wohlfahrtseinrichtung  wurden  die  männlichen ­
  verheirateten  Angestellten  noch  weiter  dadurch  zu  einer  dauernden  und  strebsamen
Arbeitsleistung  angespornt,  daß  die  Firma  es  denselben  nahegelegt  hat,  Lebensversicherungen
einzugehen,  deren  jährliche  Prämien  zu  4 /s  von  der  Firma  bezahlt  werden,  so  daß  den  Angestellten ­
  nur  V5  trifft.
ERHOLUNGSURLAUB.  Schließlich  ist  für  die  Angestellten  der  Firma  noch  dadurch
gesorgt,  daß  dieselben  alljährlich  in  der  Lage  sind,  den  ihnen  zugedachten  Erholungsurlaub
auch  mit  einem  beträchtlichen  Geldzuschuß  anzutreten,  um  so  sich  einer  sorglosen  Erholung
hingeben  zu  können.
Die  Firma  wird  für  diese  Wohlfahrtseinrichtungen  sichtlich  dadurch  belohnt,  daß
sie  einen  guten  Stamm  von  Angestellten  und  Arbeitern  dauernd  erhält  und  daß  jeder  der
Mitarbeiter  seine  ganze  Kraft  einsetzt,  um  sich  der  besonderen  Vorzüge,  die  er  in  der  Firma
Dr.  Theinhardt’s  Nährmittel-Gesellschaft  m.  b.  H.  genießt,  würdig  zu  zeigen.
        <pb n="426" />
        353

Warenhaus  Hermann  Tietf,  Berlin.
In  der  Erkenntnis,  daß  nur  ein  körperlich  gesundes  und  geistig  geschultes  Personal
imstande  ist,  den  hohen  Anforderungen  des  modernen  kaufmännischen  Lebens  nachzukommen, ­
  hat  es  sich  die  bekannte  Warenhausfirma  Hermann  Tietz  von  jeher  angelegen  sein
lassen,  ihrerseits  nach  beiden  Richtungen  hin  alles  zu  tun,  was  ihre  Angestellten  fördern  könnte.
ARBEITSRÄUME.  Daß  die  Firma  für  helle,  luftige  und  gesunde  Arbeitsräume
sorgt,  auch  den  Angestellten  eine
AUSREICHENDE  MITTAGSPAUSE  gewährt,  ist  selbstverständlich.  Vor  allem  aber
ist  es  die  Firma  Hermann  Tietz  gewesen,  die  für  das  Warenhaus  die
VÖLLIGE  SONNTAGSRUHE  eingeführt  hat.  Aber  auch  innerhalb  der  Arbeitszeit
wird  den  Angestellten  sowohl  vormittags  wie  nachmittags  eine  Pause  gewährt,  um  ungestört
Frühstück  und  Vesper  einnehmen  zu  können.  Für  diesen  Zweck  hat  die  Firma  in  allen
ihren  Häusern  besondere
KANTINENRÄUME  eingerichtet,  in  welchen  an  die  Angestellten  auch  Speisen  und  Getränke ­
  gegen  ein  geringes  Entgelt  verabfolgt  werden.
Abbildung  i  und  2  geben  Teile  der  Kantine  in  dem  neuen,  im  November  1912  eröffneten
Erweiterungsbau  am  Dönhoffplatz  wieder.  Diese  Kantine  besteht  aus  zwei  langgestreckten
Flügeln,  von  denen  der  eine  für  die  weiblichen,  der  andere  für  die  männlichen  Angestellten
bestimmt  ist.  In  der  Ecke,  in  der  die  beiden  Flügel  zusammenstoßen,  liegen  die  Küchen,

*23

Verkaufsraum  der  Kantine.
        <pb n="427" />
        354

Warenhaus  Hermann  Tietz,  Berlin.

Frühstücksraum.

Aufwasch-  und  Kühlräume,  sowie  die  beiden  großen  Büfetts.  Der  Fußboden  der  Kantine
ist  mit  weißen  Fliesen  ausgelegt  und  die  Wände  sind  mit  weißen  Kacheln  bekleidet,  so  daß
die  Kantine  einen  ungemein  freundlichen  und  sauberen  Eindruck  hervorruft.  Die  im  Raume
stehenden  Pfeiler  bewirken  eine  angenehme  Unterbrechung  der  langgestreckten  Räume.
In  der  Hochsaison  vor  Weihnachten  wird  den  meisten  Angestellten  als  Entschädigung  für
die  durch  das  Weihnachtsgeschäft  verursachte  Mehrarbeit  unentgeltlich  ein  Mittagessen,  bestehend ­
  aus  Suppe,  Fleisch,  Gemüse,  Kartoffeln  und  einer
Nachspeise,  sowie  ein  Getränk  und  zwar  entweder  Wein,
Bier  oder  Selterwasser  verabfolgt.  Außerdem  erhalten
die  Angestellten  noch  unentgeltlich  Kaffee  und  Kuchen.

DUSCHENRAUM.  Abbildung  3  veranschaulicht
den  in  dem  Erweiterungsbau  am  Dönhoffplatz  neu  eingerichteten ­
  Duschenraum.  Dieser  gewährt  den  im
Hause  angestellten  Maschinisten  und  Heizern  die  Möglichkeit, ­
  sich  nach  getaner  Arbeit  von  dem  bei  derselben
unvermeidlichen  Schmutze  zu  säubern.

URLAUB.  Die  Firma  gewährt  auch  allen  Angestellten, ­
  die  bis  zum  1.  Oktober  eingetreten  sind,  im
nächsten  Sommer  einen  Urlaub  unter  Fortbezug  des
Gehaltes.  Die  Urlaubsdauer  steigert  sich  mit  jedem
Jahre,  welches  der  Angestellte  bei  der  Firma  tätig  ist.
Besonders  Erholungsbedürftige  erhalten  hierüber  hinaus
einen  weiteren  Urlaub,  auch  wird  ihnen  erforderlichenfalls ­
  noch  eine  Geldunterstützung  gewährt.
UNFALLSTATION.  Trotz  aller  Vorbeugungsmaßregeln ­
  sind  aber  Unfälle  und  Krankheiten  unvermeidlich ­
  und  die  Firma  hat  daher  auch  für  diese  Fälle

Duschenraum.
        <pb n="428" />
        Warenhaus  Hermann  Tietz,  Berlin.

355

Vorsorge  getroffen.  Für  Unfälle  ist  eine  besondere  mit  allem  Erforderlichen  versehene  Unfallstation ­
  vorhanden,  die  in  Abbildung  4  wiedergegeben  ist.  Selbstverständlich  ist  auch  in
der  Krankenpflege  ausgebildetes  Personal  stets  zur  Stelle.  In
KRANKHEITSFÄLLEN  tritt  die  Betriebskrankenkasse  der  Firma  Hermann  Tietz
helfend  ein.  Da  sämtliche  persönlichen  Verwaltungskosten  dieser  Kasse  von  der  Firma
getragen  werden,  ist  die  Kasse  in  den  Stand  gesetzt,  bei  verhältnismäßig  niedrigen  Beitragsleistungen ­
  verhältnismäßig  hohe  und  weitgehende  Unterstützungen  zu  leisten.  Um  den  Angestellten ­
  das  Inanspruchnehmen  der  Kassenärzte  zu  erleichtern  und  ihnen  den  oft  recht
weiten  Weg  zum  Arzte  zu  ersparen,  hält  ein  Arzt  täglich  zweimal  im  Hause  Sprechstunde
in  einem  besonders  dafür  bestimmten  Raume  ab.
Hat  es  sich  die  Firma  hiernach  angelegen  sein  lassen,  für  die  körperliche  Gesundheit
ihrer  Angestellten  in  der  denkbar  besten  Weise  zu  sorgen,  so  hat  sie  weiter  auch  für  die
geistige  Ausbildung  der  Angestellten  Maßnahmen  getroffen.  Es  versteht  sich  von  selbst,
daß  ein  gedeihliches  Zusammenarbeiten  in  einem  großen  Warenhausbetriebe  die  genaue

Unfallstation.
Kenntnis  desselben  seitens  jedes  Angestellten  erfordert.  Den  Angestellten  wird  deshalb
wöchentlich  einmal  von  dem  betreffenden  Abteilungsleiter  oder  dessen  Vertreter  die  erforderliche ­
  Instruktion  erteilt.  Daneben  ist  aber  die  Firma  Hermann  Tietz  die  erste  gewesen,  die
den  Gedanken,  was  den  männlichen  Lehrlingen  recht,  auch  den  weiblichen  Lehrlingen  billig
sei,  in  die  Tat  umsetzte.  Sie  hat  nämlich  schon  im  Jahre  1907  für  die  Kassen-  und
Lehrmädchen  ihrer  Häuser  eine
EIGENE  FORTBILDUNGSSCHULE  eingerichtet  und  aus  eigenen  Mitteln  unterhalten.
In  der  Schule  werden  die  Mädchen  in  Deutsch,  kaufmännischem  Rechnen,  Waren-  und  Berufskunde, ­
  sowie  Schönschreiben  unterrichtet.  Der  Unterricht  wird  in  enger  Verbindung
mit  der  praktischen  Unterweisung  am  Lager  erteilt,  die  infolge  des  großen  Anschauungsmaterials ­
  nicht  zum  wenigsten  geeignet  ist,  tüchtige  Verkäuferinnen  heranzubilden.  Der
Unterricht  wird  von  städtischen  Lehrern  erteilt.  In  den  fünf  Jahren  ihres  Bestehens  hat
die  Firma  über  500  Schülerinnen  ausgebildet.  Nachdem  die  Fortbildungsschule  auch  für
*23*
        <pb n="429" />
        356*

Warenhaus  Hermann  Tietz,  Berlin.

Fortbildungsschulklasse  des  Warenhauses  Hermann  Tietz,  Berlin.
die  weiblichen  Lehrmädchen  obligatorisch  geworden  ist,  ist  die  Schule  der  Firma  Hermann
Tietz  von  den  Behörden  als  Ersatz  für  die  Pflichtfortbildungsschulen  anerkannt  worden.  Abbildung ­
  5  gibt  das  Schulzimmer  wieder,  in  dem  gerade  eine  Unterrichtsstunde  abgehalten  wird.
RABATT.  Neben  allen  diesen  Einrichtungen  gewährt  die  Firma  ihren  Angestellten  dadurch ­
  eine  besondere  Vergünstigung,  daß  sie  ihnen  beim  Einkauf  im  Hause  einen  bestimmten ­
  Rabatt  bei  Waren  für  eigenen  Bedarf  gewährt.  Dieser  erhöht  sich  beim  Einkauf  der
während  der  Tätigkeit  getragenen  Kleidungsstücke.
STIFTUNGEN.  Um  den  langjährigen  Mitarbeitern  ein  sorgenfreies  Alter  zu  gestatten,
hat  der  Inhaber  der  Firma  Hermann  Tietz,  Herr  Oscar  Tietz,  anläßlich  des  25  jährigen  Bestehens ­
  der  Firma  am  21.  April  1907  für  eine  Pensions-,  Witwen-  und  Waisenkasse  die
Summe  von  500  000  M.  gestiftet.  Die  Firma  hat  ferner  einen  laufenden  Beitrag  von  7  %
der  pensionsfähigen  Gehälter  sämtlicher  Kassenmitglieder,  mindestens  jedoch  70  000  M.
jährlich  garantiert.  Mitglied  der  Pensionskasse  kann  jeder  Angestellte  werden,  der  ein
Jahresgehalt  von  mindestens  2000  M.  bezieht  und  ein  Jahr  bei  der  Firma  Hermann  Tietz
tätig  ist.  Die  Kasse  gewährt  ihren  Mitgliedern  bei  eingetretener  dauernder  Dienstunfähigkeit ­
  oder  spätestens  nach  vollendetem  65.  Lebensjahre  eine  Pension  von  45  -  60%  des  jährlichen ­
  Durchschnittseinkommens  bis  zu  8000  M.  Eine  entsprechende  Entschädigung  wird
an  die  Witwen  und  Waisen  gezahlt.  Zurzeit  beläuft  sich  das  Kapital  der  Pensionskasse
bereits  auf  1  100000  M.
Der  hochherzige  Inhaber  der  Firma  Hermann  Tietz,  Herr  Oscar  Tietz,  hat  ferner  anläßlich ­
  seiner  jüngst  stattgefundenen  Silberhochzeit  eine  weitere  Stiftung  errichtet,  die
speziell  den  Angestellten,  welche  nicht  der  Pensionskasse  angehören,  zugute  kommen  soll,
und  zwar  soll  aus  den  Erträgnissen  der  Oscar-  und  Betty-Tietz-Stiftung  Angestellten  in
Fällen  der  Not  eine  besondere  Unterstützung  zuteil  werden.  Diese  Stiftung  von  100000  M.
gliedert  sich  der  bereits  von  Herrn  Hermann  Tietz  vor  mehreren  Jahren  errichteten  Stiftung
im  Betrage  von  60  000  M.  an.
        <pb n="430" />
        Cellulosefabrik  Ludwig  Trick,  G.  m.  b.  H.,
Kehl  i.  Baden.
WOHLFAHRTSEINRICHTUNGEN.  Dieses  unter  einer  Einzelfirma  im  Jahre  1883
gegründete,  seit  1901  einer  Gesellschaft  m.  b.  H.  gehörende  Fabrikunternehmen  besitzt
folgende  Wohlfahrtseinrichtungen:
1.  15  mit  Gärten  umgebene  Beamten-  und  Arbeiterwohnhäuser,  welche  36  Familien ­
  gesunde  Unterkunft  gewähren;
2.  ein  mit  Bad,  Gesellschaftszimmer  und  Bibliothek  ausgestattetes  Ledigenheim ­
  für  alleinstehende  Arbeiter,  welches,  sobald  nötig,  auf  doppelte  Größe  ausgebaut ­
  werden  soll;
3.  ein  im  Schwarzwald  gelegenes  Erholungsheim  für  Angestellte  und  deren  Familien ­
  ;
4.  im  Bereich  des  Betriebes  sind  durch  geräumige  Speisesäle,  eine  Kantine,  in  welcher
Speisen  und  Getränke  verabreicht  werden,  Brausebäder  usw.  der  modernen  Arbeiterfürsorge ­
  entsprechende  Einrichtungen  geschaffen  worden;
5.  verheiratete  Arbeiter  mit  mehr  als  drei  Kinder  erhalten  für  jedes  weitere  Kind
bis  zu  dessen  14.  Lebensjahre  eine  Kinderzulage  von  10  Pfg.  pro  Tag;
6.  eine  Ludwig  Trick  sehe  Arbeiterstiftung,  die  zuletzt  über  ein  Kapital  von  37  000
Mark  verfügt,  gewährt  bedürftigen  Arbeitern  Unterstützungen  aus  den  Zinsen;
7.  die  1908  anläßlich  des  25  jährigen  Bestehens  der  Firma  ins  Leben  gerufene,  Tricksche
Pensions-  und  Witwenversorgungs  -  Stiftung,  welcher  die  Firma  100  000  M.
schenkte  und  hierzu  die  Verpflichtung  übernahm,  den  Fonds  durch  jährliche  Zuwendung ­
  von  5000  M.  auf  150000  M.  zu  erhöhen  und  auf  dieser  Höhe  zu  erhalten.
Diese  Stiftung,  welche  unter  staatliche  Aufsicht  gestellt  wurde,  gewährt  arbeitsunfähigen ­
  Arbeitern  und  Angestellten  mit  mindestens  10  jähriger  Dienstzeit  und  bei  Todesfall ­
  deren  Witwen  eine  lebenslängliche  Pension  nach  den  dafür  auf  gestellten  Satzungen;
von  den  Arbeitern  und  Angestellten  werden  hierfür  keinerlei  Beiträge  erhoben.
        <pb n="431" />
        358*

Rob.  Tümmler  in  Döbeln,
Metallwarenfabrik.
die  als  Spezialität  Möbelbeschläge,  Garderobehaken  usw.  aus  Metall  fabriziert  und  welcher
auch  eine  Maschinenfabrik  für  den  Pressenbau  zur  Metallwarenfabrikation  und  für  Schnitt-,
Präge-  und  Stanzeinrichtungen  angegliedert  ist,  entstand  aus  kleinen  Anfängen  im  Jahre
1878  und  beschäftigt  heute  über  1000  Personen.  —  Der  Gründer  und  auch  jetzt  noch
alleinige  Besitzer  der  Firma,  von  Beruf  Graveur  und  Modelleur,  sorgte  schon  von  allem
Anfang  an  für  eine  gediegene  Ausbildung  des  Nachwuchses,  und  so  wird  auch  heute  noch
den  Lehrlingen
KOSTENFREIER  UNTERRICHT  IM  ZEICHNEN  UND  MODELLIEREN  durch  tüchtige ­
  Fachleute  erteilt.
Anläßlich  seines  25jährigen  Geschäftsjubiläums  stiftete  der  Besitzer,  Kommerzienrat
Robert  Tümmler,  am  17.  Juni  1903  zugunsten  seiner  Arbeiter  und  Angestellten  das  Kapital
zu  einer
AUGUSTE-ROBERT-TÜMMLER-STIFTUNG,  jetzt  in  Höhe  von  80000  M.,  welche
unter  Oberaufsicht  des  Ministeriums  des  Innern  vom  Stadtrat  zu  Döbeln  verwaltet  wird.
Aus  dieser  Stiftung  haben  nach  20jähriger  Tätigkeit  bei  der  Firma  Robert  Tümmler
Angestellte  auf  eine  lebenslängliche  Rente  bis  500  M.,
Arbeiter  ,,  ,,  ,,  ,,  ,,  3®®  &amp;gt;&amp;gt;
pro  Jahr  Anspruch,  aber  auf  Antrag  der  Firma  können  auch  Arbeiter,  welche  Alters-  und
Invalidenrente  empfangen  und  mindestens  10  Jahre  ohne  Unterbrechung  bei  ihr  beschäftigt
waren,  dieser  Rente  teilhaftig  werden.
Auch  die  Witwen  derjenigen  Angestellten,  die  mindestens  10  Jahre  ununterbrochen
bei  der  Firma  tätig  waren  und  sich  besonders  verdient  gemacht  haben,  können  aus  der
Stiftung  50  %  vorerwähnter  Renten  Unterstützung  erhalten.
WEIHNACHTSGESCHENK.  Regelmäßig  zu  Weihnachten  erhält  jedes  Jahr  jeder
Angestellte  oder  Arbeiter,  der  ununterbrochen  10  Jahre  in  der  Fabrik  beschäftigt  ist,  ein
Weihnachtsgeschenk  von  30  M.,  und  zwar  solange  ein  gutes  Einvernehmen  des  Arbeitspersonals ­
  zur  Firma  besteht  bzw.  solange  keine  Arbeitsniederlegungen  erfolgen.
BÄDER.  Für  das  gesamte  Betriebspersonal  sind  in  der  Fabrik  Bäder  eingerichtet,
die  solchen,  mit  Ausnahme  der  Festtage,  auch  Sonntags  zur  Verfügung  stehen.
Während  der  Arbeitspausen  werden  Arbeitern  und  Angestellten  alkoholfreie  Getränke
zum  Selbstkostenpreise  abgegeben.
Größere  Ausstellungen,  wie  z.  B.  in  Leipzig  und  Dresden,  die  für  Angestellte  und
Arbeiter  Interesse  haben  und  belehrend  wirken,  wurden  auf  Kosten  der  Firma  vom  gesamten ­
  Personal  auch  mit  deren  Angehörigen  besucht.
SOMMERURLAUB.  Angestellte  erhalten  Sommerurlaub,  und  auch  Arbeitern,  welche
sich  verdient  gemacht  haben,  wird  solcher  in  entsprechendem  Maße  gewährt  und  der  Lohn
während  dieser  Zeit  voll  bezahlt.
An  jedem  Sonnabend  wird  der  Betrieb  bereits  mittags  12  Uhr  geschlossen.
        <pb n="432" />
        359*

Gebrüder  Uebel,
Mechanische  Baumwollspinnerei  und  Webereien,
Bleicherei  und  Appretur,
Plauen  i.  V.,  Neljschkau  i.  V.,  Adorf  i.  V.
1857  stellte  Wilhelm  Uebel  in  Netzschkau  als  erster  20  Elsässer  mechanische  Stühle  auf
und  ermöglichte  so  der  Baumwollweberei  des  Vogtlandes,  sich  aus  den  engen  Kreisen  der
Hausindustrie  zu  erheben  und  in  rascher  Entwicklung  am  Welthandel  zu  beteiligen.  1861
trat  der  nachmalige  Kommerzienrat,  Herr  Louis  Uebel,  in  das  junge  Unternehmen  ein.
In  den  mehr  als  50  Jahren  ihres  Bestandes  sind  „Gebrüder  Uebel“  von  keiner  Arbeitseinstellung ­
  oder  Arbeiteraussperrung  betroffen  worden.  Dagegen  zählt  die  „alte  Garde“
schon  130  Mitglieder,  die  für  25  oder  mehr  als  30jährige  ununterbrochene  Arbeit  bei  der
Firma  mit  Diplom  und  zum  Teil  auch  mit  dem  tragbaren  Ehrenzeichen  für  Treue  in  der
Arbeit  ausgezeichnet  worden  sind.  3  Weberinnen  haben  für  ununterbrochene  50  jährige
Arbeit  von  der  Stadt  Netzschkau  eine  Ehrenbrosche  erhalten.

Arbeiterhäuser  Netzschkau.  Fabrikküche  Adorf  i.  V.

KRANKEN-  UND  PENSIONSKASSE.  1881  schon,  also  ziemlich  lange  vor  Einführung
der  staatlichen  Kranken-  und  Invalidenversicherung,  haben  die  Inhaber  der  Firma  eine
Kranken-  und  Pensionskasse  gegründet.
L.-UEBEL-STIFTUNG.  1906  errichtete  Herr  Kommerzienrat  L.  Uebel  seine  erste
große  Stifung  von  100  000  M.  als  Rücklage  für  Zwecke  der  Unterstützung  erkrankter  oder

Kindergarten  Adorf  i.  V.

Säuglingsheim  Adorf  i.  V.
        <pb n="433" />
        360*

Gebrüder  Uebel,  Plauen  i.  V.,  Netzschkau  i.  V.,  Adorf  i.  V.

in  Not  geratener  Arbeiter.  1909  wurde  in  Ausführung  seiner  letztwilligen  Anordnung  als
zweite  Stiftung  der  Pensionsfonds  mit  200  000  M.  ins  Leben  gerufen  und  demselben  anläßlich ­
  der  50  jährigen  Gründungsfeier  von  den  gegenwärtigen  Inhabern  ein  weiterer  Betrag
von  50  000  M.  zugeführt,  so  daß  die  L.-Uebel-Stiftung  heute  über  einen  Grundstock  von
350  000  M.  verfügt.
ARBEITERHÄUSER.  Dem  in  den  beiden  Fabrikstädten  herrschenden  Mangel  an  kleinen
Wohnungen  zu  steuern  und  den  Arbeitern  ein  gesundes  und  freundliches  Heim  zu  schaffen,
wurden  Arbeiterhäuser  gebaut  oder  angekauft,  in  Netzschkau  11  mit  56,  in  Adorf  44  mit
138  Wohnungen,  mit  Schrebergärten  nach  Belieben.
MÄDCHEN-  UND  BURSCHENHEIM.  In  einem  Mädchen-,  sowie  einem  Burschenheim,
welche  je  der  Aufsicht  einer  ordentlichen  Familie  anvertraut  sind,  finden  junge  Arbeiter
und  Arbeiterinnen  gesunde  Wohnung.
BADEANSTALT  UND  FABRIKKÜCHE.  Für  das  Wohl  der  Arbeiter  wird  auch  durch
eine  Badeanstalt  und  Fabrikküche  gesorgt.  In  letzterer  wird  gutes  Mittagessen,  pro  Portion
20—30  Pfg.,  verabreicht,  auch  werden  in  den  Arbeitspausen,  um  den  Dämon  Alkohol  zu  bekämpfen, ­
  Limonaden  und  Kaffee,  letzterer  5  Pfg.  per  y 2  Liter,  abgegeben.
ADORFER  KINDERGARTEN  UND  SÄUGLINGSHEIM.  Um  den  Eltern  die  Sorge  für
die  Kinder  abzunehmen,  gründete  die  Firma  Kindergärten.  Derjenige  in  Netzschkau  wurde,
mit  den  erforderlichen  Mitteln  ausgestattet,  dann  von  der  Stadt  übernommen.  Die  Bilder
zeigen  den  Adorfer  Kindergarten  und  das  Säuglingsheim,  welche  von  der  Firma  verwaltet
werden.  Mit  der  Erziehung  und  Pflege  der  Kinder  ist  eine  Schwester  betraut,  welche  noch
3  Helferinnen  hat;  es  sind  zurzeit  78  Kinder  dort  untergebracht.  Sie  bekommen  volle  Beköstigung ­
  gegen  das  Entgelt  von  1  M.  wöchentlich.
        <pb n="434" />
        36i*
Verband  Deutscher  Gewerbevereine  und
Handwerkervereinigungen,  Darmstadt.
Die  Gewerbevereine  Deutschlands,  die  als  freie  und  gemeinnützige  Vereinigungen
auf  eine  hundertjährige  Vergangenheit  zurückblicken,  haben  sich  größtenteils  im  Jahre
1892  zu  einem  Verbände  geeinigt,  der  heute  den  Namen  „Verband  Deutscher  Gewerbevereine
und  Handwerkervereinigungen“  führt  und  aus  16  Landesverbänden  und  9  einzelnen  städtischen ­
  Vereinen  besteht  mit  rund  150  000  Mitgliedern.  Vorort  des  Verbandes  ist  seit  1902
der  Gewerbeverein  für  das  Großherzogtum  Hessen  mit  dem  Sitze  in  Darmstadt.
Das  Arbeitsgebiet  dieser  Vereine  umfaßt:
1.  DAS  UNTERRICHTSWESEN  durch  Errichtung  von  Handwerker-,  Gewerbe-  und
Fachschulen,  von  Fachkursen  zur  Vorbereitung  für  Gesellen-  und  Meisterprüfungen,  Abhaltung ­
  von  Gesellenprüfungen,  Veranstaltung  von  Meisterkursen,  Einrichtung  von  Lehrlingswerkstätten ­
  und  Lehrlingsheimen.
2.  ALLGEMEINE  GEWERBEFÖRDERUNG  durch  Bibliotheken,  technische  Mustersammlungen, ­
  Lehrmittelsammlungen,  Ausstellung  von  Gewerbe-  und  Handwerkserzeugnissen, ­
  von  Lehrlings-  und  Schülerarbeiten,  Herausgabe  von  Zeitschriften  (Gewerbeblätter),
Förderung  des  Arbeitsnachweises,  Lehrstellenvermittlung.
3.  DIE  PFLEGE  DES  VEREINSLEBENS  und  fachlichen  Zusammenschlusses  durch
Vorträge  und  Versammlungen  mit  Erörterung  der  das  Gewerbe  berührenden  Fragen,  gemeinsame ­
  Besichtigungen  gewerblicher  Betriebe  und  großer  Ausstellungen.
4.  WIRTSCHAFTLICHE  FÖRDERUNG  DES  GEWERBESTANDES  durch  Pflege  des
Genossenschaftswesens,  des  Versicherungswesens  für  Unfall-,  Haftpflicht-,  Lebens-,  Sachschaden- ­
  und  Feuerversicherung,  Einrichtung  von  Sterbekassen,  von  Erholungsstätten,
Bekämpfung  der  Auswüchse  des  Submissionswesens,  der  Ausverkäufe,  des  Hausierhandels ­
  usw.
Die  Vereine  des  Verbandes  besaßen  im  Jahre  1906  nach  den  damals  vom  Kaiserlichen
Statistischen  Amte  angestellten  Erhebungen  über  die  Wirkungen  des  Handwerkergesetzes
ein  Vermögen  von  rund  4768000  M.,  von  denen  2  297  000  M.  in  Grundvermögen  angelegt
waren.  Die  Einnahmen  der  Vereine  sind  in  der  Hauptsache  der  allgemeinen  Gewerbeförderung ­
  gewidmet,  und  zwar  jährlich  rund  770  000  M.  für  Schulzwecke,  Bibliotheken  und
Lesezimmer,  Meisterkurse,  belehrende  Vorträge  und  Ausstellungen.  Das  Vermögen  der
Stiftungen  und  Fonds  belief  sich  im  Verbände  auf  614  000  M.,  deren  Zinsen  der  Förderung
des  Handwerkerstandes  dienen.  Bei  den  Gewerbevereinen  bestanden  16  Genossenschaftshallen, ­
  8  Verkaufshallen,  5  gemeinschaftliche  Geschäftsbetriebe  und  351  Schulen  mit
31  540  Schülern  und  915  Berufslehrern,  von  denen  553  Handwerksmeister  waren.
WOHLFAHRTSEINRICHTUNGEN.  Zur  wirtschaftlichen  Förderung  seiner  Mitglieder
bestehen  zahlreiche  Wohlfahrtseinrichtungen  im  Verbände.  Zunächst  eine  Verbandssterbekasse ­
  mit  einem  Reservefonds  von  etwa  120  000  M.  Sie  gibt  für  die  Versicherten,
Männer  wie  Frauen  und  Familienangehörige,  bis  zu  1000  M.  Sterbegeld.  Uber  Haftpflichtund
  Lebensversicherungen  sind  mit  dem  Allgemeinen  Deutschen  Versicherungsverein  a.  G.
zu  Stuttgart  Meistbegünstigungsverträge  abgeschlossen  worden.  Ebenso  bestehen  Empfehlungsverträge ­
  über  Feuerversicherung  mit  der  Württembergischen  Privatfeuerversicherung ­
  auf  Gegenseitigkeit  in  Stuttgart;  mit  der  Stuttgarter  Mit-  und  Rückversicherungs-Aktiengesellschaft
  über  Einbruchdiebstahl,  Wasserleitungs-,  Gas-,  Sturmschaden-,  Maschinen-,
Kraftfahrzeuge-  und  Veruntreuungsversicherung.  Schließlich  ist  mit  dem  „Nordstern“,
Unfall-  und  Haftpflicht-Versicherungs-Aktiengesellschaft  zu  Berlin  ein  Vertrag  über  Unfall-
        <pb n="435" />
        362*

Verband  Deutscher  Gewerbevereine,  Darmstadt.

Versicherung  abgeschlossen  worden.  Die  Verbandsvereine  haben  im  Jahre  1912  an  Provisionen ­
  aus  diesen  verschiedenen  Versicherungsverträgen  27  000  M.  erhalten.
Einzelne  größere  Landesverbände  haben  für  sich  eigene  Sterbe-  und  Krankenkassen
sowie  Spargenossenschaften  eingerichtet.  Der  Landesverband  der  Badischen  Gewerbeund
  Handwerkervereinigungen  besitzt  zu  Bad  Sulzburg  ein  eigenes
ERHOLUNGSHEIM,  andere  Verbände  sind  in  der  Gründung  solcher  Anstalten  begriffen. ­
  Auch  die
JUGENDFÜRSORGE  findet  ihre  Pflege  in  dem  Deutschen  Verbände  durch  Errichtung
von  Lehrlingsheimen  in  den  Vereinsgebäuden  oder  durch  Anschluß  an  andere  der  Jugendfürsorge ­
  dienende  Veranstaltungen.  In  neuster  Zeit  hat  der  Deutsche  Verband  Fühlung
genommen  zur  Frage  der
TUBERKULOSENBEKÄMPFUNG  IM  MITTELSTÄNDE.  Den  einzelnen  Landesverbänden ­
  fällt  die  Aufgabe  zu,  für  ihre  Mitglieder  einen  Unterstützungsfonds  zu  gründen,
welcher  für  die  Fälle  der  Tuberkulosenerkrankung  wenig  bemittelten  Handwerkern  und
Gewerbetreibenden  sowie  deren  Familienangehörigen  den  Kuraufenthalt  in  einer  Heilstätte ­
  ermöglichen  soll.
Die  dem  Verbände  angeschlossenen  Landesverbände,  welche  zum  Teil  von  den  Bundesregierungen ­
  ehedem  ins  Leben  gerufen  wurden  und  noch  heute  von  ihnen  unterstützt  werden,
pflegen  freundschaftliche  Beziehungen  mit  den  verschiedensten  Organisationen  der  Industrie, ­
  des  Handels-  und  Gewerbestandes  sowie  des  Handwerkerstandes.  Hierdurch  wurde
es  dem  Verbände  möglich,  die  gemeinsamen  Interessen  seiner  Angehörigen  auf  den  hier
bezeichneten  verschiedenen  Gebieten  zu  vertreten  und  mit  Erfolg  zu  fördern,  zugleich  aber
auch  vermittelnd  einzutreten  bei  vorhandenen  Interessengegensätzen.
        <pb n="436" />
        363*

Der  Verband  deutscher  Porzellanfabriken
zur  Wahrung  keramischer  Interessen
G.  m.  b.  H.,  Berlin
begründete  im  Jahre  1907  Wohlfahrtseinrichtungen,  die  zum  Ziele  haben,  eine  möglichst
wirksame  Fürsorge  den  in  ihren  Betrieben  tätigen  Arbeitern  und  Arbeiterinnen  zu  bieten.
Von  diesem  Gesichtspunkte  ausgehend,  wurde  eine  UNTERSTÜTZUNGSKASSE  geschaffen, ­
  deren  Einrichtungen  insbesondere  dazu  dienen,  jenen  Bedürfnissen  Rechnung
zu  tragen,  die  für  den  industriellen  Arbeiter  ein  notwendiges  Hilfsmittel  zur  Sicherung
seiner  sozialen  Lage  bedeuten.
Die  Satzungen  dieser  Unterstützungskasse  sehen  infolgedessen  folgende  Leistungen  vor:
1.  Krankenunterstützung,
2.  Wöchnerinnenunterstützung,
3.  Urlaubsbeihilfen,
4.  Arbeitslosenunterstützung,
5.  Sterbegeld,
6.  Rechtsschutz.
Über  den  inneren  Aufbau  der  Unterstützungskasse  ist  zu  sagen,  daß  deren  Vermögensgrundlage ­
  die  Stammbeiträge  der  Arbeitgeber  bilden.  Die  Mitglieder  selbst  sind  an  den
Lasten  mit  festen  Wochenbeiträgen  beteiligt,  die  sich  in  5  Klassen  abstufen.  Diese  Beiträge ­
  sind  niedrig  bemessen  und  decken  nicht  den  Ausgabenetat  der  Kasse.  Es  werden
demgemäß,  um  Einnahmen  und  Ausgaben  zu  balancieren,  von  den  Arbeitgebern  alljährlich ­
  Zuschüsse  erhoben,  die  bei  normalen  Verhältnissen  ungefähr  das  Doppelte  der  von
den  Mitgliedern  abgeführten  Gesamtsumme  betragen.  Auf  diese  Weise  bleibt  das  ursprüngliche ­
  durch  die  Stammbeiträge  der  Arbeitgeber  gebildete  Vermögen  stets  unangetastet.
Um  das  Interesse  der  Arbeiter  an  den  Einrichtungen  der  Kasse  zu  wecken  und  zu
erhalten,  sind  sie  nach  den  Satzungen  verpflichtet,  5  Mitglieder  in  den  Vorstand  zu  delegieren, ­
  welch’  letzterer  aus  10  Personen  besteht.  Fünf  seiner  Mitglieder  sind  Vertreter
der  Arbeitgeber.
Mitglied  der  Kasse  und  somit  unterstützungsberechtigt  kann  jeder  Arbeiter  und  jede
Arbeiterin  einer  dem  Wohlfahrtsverein  deutscher  Porzellanfabriken  e.  V.  angehörenden
Firma  werden.  Voraussetzung  hierbei  ist,  daß  der  sich  Meldende  keiner  Berufsorganisation ­
  angehört,  die  den  Interessen  der  vereinigten  Porzellanfabriken  grundsätzlich  feindlich
gesinnt  ist  und  dem  Einvernehmen,  das  mit  den  Arbeitnehmern  angestrebt  wird,  in  agitatorischer ­
  Weise  entgegenwirkt.  Hieraus  ergibt  sich,  daß  die  Leistungen  der  Unterstützungskasse ­
  in  erster  Linie  treuer  Mitarbeiterschaft  zugute  kommen  sollen.
Die  verschiedenen  Einrichtungen  der  Unterstützungskasse  haben  sich  seit  ihrem  Bestehen ­
  als  durchaus  zweckentsprechend  erwiesen.
        <pb n="437" />
        3 6 4 *

Verband  deutscher  Porzellanfabriken  G.  m.  b.  H.,  Berlin.

Gegen  eine  Beitragsleistung  in  Klasse

I

II

III

IV

V

von  0,60

0,48

0,36

0,18

0,12  M.  wöchentlich

Krankenunterstützung  von

10,—

8  —

6-4,50



3»  &amp;gt;&amp;gt;  n

gewährt  für  eine  Unterstützungsdauer  bei

%

123  4jähriger  Mitgliedschaft

bis  3  6  13  26  39  52  Wochen.
Außerdem  an  weibliche  Mitglieder  für  den  Fall  ihrer  Niederkunft  eine  einmalige  Unterstützung ­
  von
18,—  M.  in  Klasse  IV  und  12,—  M.  in  Klasse  V.

Ferner  erhalten  die  Mitglieder  jährlich  einen  Erholungsurlaub  von  einer  Woche,  sowie
eine  Urlaubsbeihilfe  in  Klasse
I  II  III  IV  V
von  25,—  20,—  15,—  11,25  7,50  M.

Die  Arbeitslosenunterstützung  für  unfreiwillige  Stellungslosigkeit  beträgt  in  Klasse

und  zwar  bei
1
bis  3

I  II  III
12,—  9,60  7,20  wöchentlich
2  3  5  jähriger  Mitgliedschaft
456  Wochen.

Bei  Todesfällen  erhält  die  Witwe  ein  Sterbegeld  ausgezahlt,  das  dem  6  fachen  Betrag ­
  der  von  dem  Mitgliede  zuletzt  bezogenen  Krankenunterstützung  entspricht.
Der  Rechtsschutz,  der  den  Mitgliedern  in  Fällen  gewährt  wird,  die  in  ihrem  Arbeitsverhältnis ­
  begründet  sind,  erstreckt  sich  auf  Ratserteilung,  sowie  auf  Stellung  eines  etwa
nötigen  Rechtsbeistandes.  Rechtsstreitigkeiten  der  Mitglieder  untereinander  sind  vom
Rechtsschutz  ausgeschlossen.
Die  Entwicklung  der  Kasse,  die  anfänglich  dem  Widerstande  und  der  Anfeindung
anderweitig  interessierter  Arbeiterorganisationen  ausgesetzt  war,  jetzt  jedoch  in  den  Kreisen
der  einsichtigen  Arbeiterschaft  durchaus  gewürdigt  wird,  macht  erfreuliche  Fortschritte,
was  an  der  von  Jahr  zu  Jahr  steigenden  Mitgliederzahl  erkennbar  ist.
Es  kann  erwartet  werden,  daß  diese  Entwicklung  auch  in  Zukunft  anhält  und  eine
immer  größere  Zahl  von  Arbeitern  unserer  Industrie  für  die  hier  geschilderten  Einrichtungen
Verständnis  findet,  so  daß  der  Gedanke  des  Zusammenhalts  zwischen  den  beiden  in  vieler
Beziehung  aufeinander  angewiesenen  wirtschaftlichen  Faktoren  auch  auf  diese  Weise
stetig  gefördert  wird.
        <pb n="438" />
        365*

Verein  Berliner  Kaufleute  und
Industrieller.

DIE  UNTERSTÜTZUNGSKASSE  des  Vereins  Berliner  Kaufleute  und  Industrieller
war  ursprünglich  als  Wohlfahrtseinrichtung  für  hilfsbedürftige  Kaufleute  und  Industrielle,
soweit  sie  Mitglieder  des  Vereins  waren,  gedacht.  Schon  nach  wenigen  Jahren  des  Bestehens
der  Kasse  wurde  jedoch  das  Statut  abgeändert  und  dem  Kuratorium  die  Befugnis  erteilt,
auch  Nichtmitglieder  aus  besonderen  Schenkungen  zu  unterstützen.  Durch  abermalige
Erweiterung  des  Statuts  wurde  dann  diese  Unterstützung  auch  auf  Witwen  und  Waisen
verstorbener  Mitglieder  ausgedehnt.
Die  Gewährung  von  Unterstützungen  ist  in  der  Regel  davon  abhängig,  daß  der  zu
Unterstützende  mindestens  2  Jahre  lang  Mitglied  des  Vereins  gewesen  ist;  die  Unterstützung
von  Witwen  und  Waisen  bedingt  eine  4  Jahre  lange  Mitgliedschaft  des  verstorbenen  Ehemannes ­
  oder  Vaters.  In  dringenden  Fällen  jedoch  kann  das  Kuratorium  mit  einer  Majorität
von  2 / 3  der  Abstimmenden  beschließen,  von  dieser  Bestimmung  abzusehen.  Die  zu  gewährenden ­
  Unterstützungen  können  bestehen  in  einmaligen  oder  laufenden  Unterstützungen  oder
in  zinslosen  Darlehen.
Die  Kasse  begann  am  8.  April  1891  ihre  Tätigkeit  mit  einem  Bestand  von  nur  2700  M.
und  schloß  im  ersten  Jahre  mit  einem  Vermögen  von  rund  13  000  M.  Dasselbe  erhöhte
sich  durch  Sammlungen,  durch  jährliche  und  einmalige  Beiträge,  durch  Veranstaltungen
von  Wohltätigkeitskonzerten  sowie  durch  größere  und  kleinere  Spenden  bis  zum  Jahre
1896  auf  rund  49  000  M.
Dank  der  eifrigen  Bemühungen  des  Kuratoriums  und  insbesondere  des  verewigten
Herrn  Geheimrat  Emil  Jacob  gelang  es,  weitere  Mittel  für  die  Kasse  zu  gewinnen  und  das
Vermögen  bis  zum  31.  Dezember  1912  auf  rund  250  000  M.  zu  steigern.
Seit  dem  Bestehen  der  Kasse  sind  über  1300  Unterstützungsgesuche  behandelt  worden.
In  den  letzten  5  Jahren  betrugen  die  gewährten  einmaligen  und  laufenden  Unterstützungen
zusammen  42  401  M.  und  die  in  diesem  Zeitraum  gewährten  Darlehen  26  285  M.,  zusammen
also  68  686  M.
KAISER  WILHELM  II.  UND  KAISERIN  AUGUSTE  VIKTORIA-STIFTUNG.
Die  „Kaiser  Wilhelm  II.  und  Kaiserin  Auguste  Viktoria-Stiftung  für  Waisen  Berliner
Kaufleute  und  Gewerbetreibender“  wurde  im  Jahre  1906  anläßlich  der  Feier  der  Silberhochzeit ­
  des  deutschen  Kaiserpaares  mit  einem  Fonds  von  140  000  M.,  der  von  1215  Vereinsmitgliedern, ­
  Geschäftshäusern,  Gewerbetreibenden  und  Vereinigungen  zusammengetragen
wurde,  begründet.  Aus  den  Zinsen  dieser  Stiftung  werden  Unterstützungen  und  Erziehungsgelder ­
  für  Waisen  solcher  Kaufleute  und  Gewerbetreibender  von  Groß-Berlin,  welche  selbständig ­
  gewesen  sind,  bewilligt.
Bis  zum  Ende  des  Jahres  1912  hatte  sich  die  Stiftung  mit  157  Gesuchen  zu  beschäftigen;
24  davon  mußten  abgelehnt  werden.  In  den  übrigen  133  Fällen  wurden  an  laufenden,  monatlich ­
  und  vierteljährlich  zahlbaren  Unterstützungen  30  235  M.  und  an  einmaligen  Unterstützungen ­
  1635  M.,  zusammen  31  870  M.  gewährt.
Durch  weitere  Zuwendungen  von  Gönnern  stieg  das  Vermögen  dieser  Stiftung  bis  Ende
Dezember  1912  auf  161  880  M.  ^
        <pb n="439" />
        366*

Verein  chemischer  Fabriken  in  Mannheim.

Die  Aktien-Gesellschaft  Verein  Chemischer  Fabriken  in  Mannheim  wurde  im  Jahre
1854  mit  einem  Aktienkapital  von  1  000  000  fl.  gegründet,  das  heute  auf  5  200  000  M.
angewachsen  ist.  Die  Gesellschaft  besitzt  Fabriken  in  Mannheim-Wohlgelegen,  Neuschloß
bei  Worms,  Heilbronn  a.  N.  und  Louisenthal  a.  d.  Saar,  außerdem  gehört  ihr  die  Düngerfabrik ­
  Michel  &amp;amp;  Co.  in  Ludwigshafen  a.  Rh.,  so  daß  die  Anzahl  der  Vereinsfabriken  fünf
beträgt.  Die  Gesellschaft  hat  ihren  Sitz  in  Mannheim.  Gegenstand  des  Unternehmens
bildet  die  Darstellung  der  Erzeugnisse  der  chemischen  Großindustrie  der  Alkalien  und
Mineralsäuren  usw.  Außer  110  technischen  und  kaufmännischen  Beamten  beschäftigt
die  Firma  etwa  1400  Arbeiter.
Die  Fabrik  Wohlgelegen  liegt  auf  Mannheimer  Gemarkung,  etwa  25  Minuten  von
der  Altstadt  entfernt.  Ein  Teil  der  Arbeiter  wohnt  in  der  bei  der  Fabrik  befindlichen  Arbeiterkolonie, ­
  während  die  übrige  Arbeiterschaft  in  den  in  der  näheren  und  weiteren  Umgegend
von  Mannheim  liegenden,  durch  Haupt-  und  Nebenbahnen  leicht  zu  erreichenden  badischen
und  hessischen  Ortschaften  domiziliert  ist.
Die  Fabrik  ist  fortdauernd  bestrebt,  den  modernen  gewerbehygienischen  Anforderungen
Rechnung  zu  tragen  und  durch  Ausbau  der  Sicherheitsvorrichtungen  Gesundheit  und  Leben
der  Arbeiter  vor  ungünstigen  Einwirkungen  zu  schützen  und  zu  bewahren.
ARBEITERKOLONIE.  Die  Fabrik  besitzt  20  Arbeiterwohnhäuser,  die  so  gruppiert
sind,  daß  sie  2  nach  der  Straße  offene  Quadrate  bilden.  Die  hierdurch  entstandenen  beiden
großen  quadratförmigen  Flächen  bilden  Gartenanlagen  (Abb.  1  und  2).
Die  Wohnhäuser  sind  zweistöckig.  Jedes  Gebäude  enthält  4  Wohnungen,  von  denen
jede  ihren  besonderen  Eingang  hat.  Die  kleineren,  im  ersten  Stock  befindlichen  Wohnungen
umfassen  zwei  Zimmer,  Küche  und  Keller  und  die  größeren,  im  zweiten  Stock  belegenen
Wohnungen  bestehen  aus  einem  Vorplatz,  2  Zimmern,  Küche,  Speicherkammer  und  Keller.
Anspruch  auf  eine  Wohnung  hat  jeder  in  der  Fabrik  beschäftigte  Arbeiter  mit  guter  Führung,
soweit  die  Wohnungen  ausreichen.  Die  wöchentliche  Miete  beträgt  für  die  kleinen  Wohnungen
        <pb n="440" />
        Verein  chemischer  Fabriken  in  Mannheim.

367*

1,20  M.  und  für  die  größeren  Wohnungen  1,50  M.  Der  vereinnahmte  Mietzins  dient  für  die
Instandhaltung  der  Wohnungen.  Zu  jeder  Wohnung  gehört  ein  Stück  Gartenfeld.  Das
Mietverhältnis  wird  durch  einen  zwischen  der  Fabrik  und  dem  Mieter  abgeschlossenen
Mietvertrag  geregelt.

Grundriss  des  .Kelle  ru.Erd..$e£chos,se,g.
|p5

WASCH-  UND  BACKHAUS.  Das  Wasch-  und  Backhaus  dient  für  die  Koloniebewohner. ­
  Das  Waschhaus  besitzt  2  Waschküchen  mit  6  eingemauerten  Waschkesseln,
so  daß  die  Einrichtung  gleichzeitig  von  mehreren  Familien  benützt  werden  kann.  Im
Backhaus  befindet  sich  ein  großer  Backofen.
SCHLAFSÄLE.  Für  unverheiratete  und  alleinstehende  Arbeiter  sind  10  Schlafsäle
vorhanden  mit  je  2—5  Betten.  Jeder  Schlafsaal  enthält  die  erforderlichen  Betten,  Schränke,
        <pb n="441" />
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Bad-  und  Kantinenanlage  der  Fabrik  Wohlgelegen.
Waschgeschirre,  Spucknäpfe  usw.  Die  Schlafsäle  werden  täglich  und  außerdem  allwöchentlich ­
  einmal  gründlich  gereinigt  und  jährlich  einmal  getüncht.
BEAMTENWOHNHÄUSER.  Die  Fabrik  besitzt  für  diejenigen  Beamten,  deren  ständige
Anwesenheit  erforderlich  ist,  insgesamt  8  Wohnhäuser.  Hiervon  sind  6  Einzelwohnhäuser
und  2  Doppelwohnhäuser.  Sämtliche  Häuser  sind  zweistöckig,  standesgemäß  ausgeführt
und  haben  Gartenanlagen.
KANTINE  UND  BADEANSTALT.  Kantine  und  Badeanstalt  liegen  an  der  Fabrikstraße,
direkt  am  Fabrikseingang  (Abb.  3  und  4).
KANTINE.  Die  Kantine  ist  in  der
Mitte  durch  eine  herausnehmbare  Holzwand, ­
  die  eine  Türöffnung  hat,  in
2  Räume  zerlegt.  Der  vordere  Raum  ist
für  diejenigen  Arbeiter  bestimmt,  die  ihr
Essen  von  der  Kantine  beziehen,  während
der  hintere  Raum  für  diejenigen  Arbeiter
reserviert  ist,  die  außerhalb  der  Kolonie
wohnen,  ihr  Essen  von  zu  Hause  zugetragen ­
  erhalten  und  keine  alkoholischen  Getränke ­
  genießen  wollen.
Beide  Räume  können  bei  Festlichkeiten ­
  zu  einem  Saal  vereinigt  werden.
Die  innere  Einrichtung  und  Ausstattung
der  Räume  ist  je  nach  den  Verwendungszwecken ­
  gehalten.  Die  Kantinensäle  bieten ­
  Raum  für  ca.  400  Arbeiter.  Die  für
die  Kantine  vereinnahmte  Pachtsumme
wird  der  Wohlfahrtskasse  der  Fabrik
überwiesen.  Die  verabreichten  Speisen
und  Getränke  müssen  von  bester  Beschaffenheit ­
  sein.  Die  Preise  und  Gewichte ­
  der  zum  Verkauf  gelangenden
Speisen  und  Getränke  werden  zwischen
der  Fabrik  und  dem  Kantinier  halbjährlich ­
  vereinbart.  Die  gemeinsam  festgestellten ­
  Preislisten  werden  in  den  Wirtschaftsräumen ­
  ausgehängt.

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        Verein  chemischer  Fabriken  in  Mannheim.

369*

BADEANSTALT.  Die  Badeanstalt  besitzt  40  Brause-  und  120  An-  und  Auskleidezellen
für  Arbeiter.  Ferner  ist  eine  Anzahl  Kabinen  mit  Wannenbäder  für  Meister,  Aufseher  und
für  Familienangehörige  der  Arbeiterschaft,  sowie  für  die  kaufmännischen  und  technischen ­
  Beamten  vorhanden.  Außerdem  steht  eine  vollständige  Dampfbadeeinrichtung  zur
Verfügung.  Die  Aufsicht  führt  der  Bademeister.  In  den  Sommermonaten  ist  die  Badeanstalt ­
  täglich  geöffnet  von  nachmittags  3  bis  abends  8  Uhr;  für  die  Wintermonate  sind
die  Badetage  auf  Mittwoch  und  Samstag  und  die  Badezeit  von  3—7  Uhr  festgesetzt.  Die
Benützung  der  Badeanstalt  ist  unentgeltlich.
BETSAAL.  Zur  Befriedigung  der  religiösen  Bedürfnisse  der  Koloniebewohner  besteht
ein  Betsaal,  in  welchem  an  Sonn-  und  Feiertagen  Gottesdienst  stattfindet.
SPARKASSE.  Die  Sparkasse  wird  vom  Fabrikbureau  unentgeltlich  verwaltet.  Zur
Benützung  der  Sparkasse  sind  die  in  der  Fabrik  beschäftigten  Arbeiter  und  ihre  Angehörigen ­
  jeden  Alters  berechtigt.  Die  Einzahlungen  erfolgen  Mittwochs  und  Samstags;
die  niedrigste  Einlage  beträgt  10  Pf.;  Abhebungen  können  ohne  Kündigung  jederzeit  stattfinden. ­
  Die  eingelegten  Gelder  werden  teils  in  mündelsicheren  Wertpapieren,  teils  bei  der
Städtischen  Sparkasse  in  Mannheim  angelegt.  Die  anfallenden  Zinsen  werden  alljährlich
voll  an  die  Einleger  verteilt,  dem  Kapital  zugeschrieben  und  mit  diesem  verzinst.
DARLEHENGEWÄHRUNG.  Zweck  dieser  Einrichtung  ist  die  Unterstützung  der
Arbeiterschaft  in  ihrem  Bestreben,  sich  sozial  und  wirtschaftlich  zu  verbessern.  Es  werden
Darlehen  gewährt  für  Kauf  von  Äcker,  Baugelände,  Häuser  usw.  Die  Darlehen  werden
zu  einem  mäßigen  Zinsfuß  gegeben.  Die  Rückzahlung  hat  in  kleinen  Wochen-  oder
Monatsraten  zu  erfolgen.
KRANKENFÜRSORGE.  Die  Fabrik  besitzt  eine  Betriebskrankenkasse.  Die  Krankenkasse ­
  gewährt  außer  den  gesetzlich  vorgeschriebenen  Leistungen  an  die  Mitglieder,  sofern
dieselben  mindestens  6  Monate  der  Kasse  angehören,  auch  deren  Angehörigen,  Frauen
und  Kinder,  freie  ärztliche  Behandlung  und  Arznei  für  die  Dauer  von  13  Wochen,  sowie
im  Falle  des  Todes  des  Mitgliedes  oder  eines  seiner  Angehörigen  ein  Sterbegeld  von  9  bis
48  M.  Für  die  auf  der  Kolonie  wohnenden  Arbeiter  und  ihre  Familien,  sowie  für  diejenigen
Arbeiter,  die  nicht  auf  der  Kolonie  wohnen,  aber  während  der  Arbeitszeit  den  Arzt  konsultieren ­
  wollen,  finden  täglich  von  11—12  Uhr  auf  der  Fabrik  Sprechstunden  durch
den  Fabrikarzt  statt.
AMBULANZZIMMER.  Außer  dem  Sprechzimmer  des  Arztes  und  einer  Apotheke
ist  auch  ein  Ambulanzzimmer  vorhanden,  das  mit  allen  erforderlichen  Instrumenten  und
Einrichtungen  versehen  ist.  Neben  mehreren  Tragbahren  ist  ein  fahrbarer  Krankentransportwagen ­
  vorhanden.  Für  den  Sanitätsdienst  ist  eine  Anzahl  Personen  ausgebildet,  die  bei
Unglücksfällen  sofort  tätig  einzugreifen  haben.  In  den  einzelnen  Fabrikbetrieben  sind
kleine  Verbandskästen  aufgestellt,  um  gegebenenfalls  dem  Verletzten  unverzüglich  Hilfe
leisten  zu  können.
WOHLFAHRTSKASSE.  Zweck  dieser  Kasse  ist,  überall  da  helfend  einzugreifen,  wo
durch  Krankheit,  Unglücksfälle  oder  sonstige  Schicksalsschläge  Arbeiter  oder  deren  Familien
in  Not  geraten  sind  oder  zu  geraten  drohen,  indem  sie  von  der  Kasse  auf  eine  kürzere  oder
längere  Zeitdauer  nach  Maßgabe  der  Verhältnisse  unterstützt  werden.  Aus  Mitteln  der
Kasse  werden  namentlich  Unterstützungen  gewährt  an  Arbeiter,  die  durch  Krankheit  usw.
in  Not  geraten  sind  und  an  bedürftige  Witwen  verstorbener  Arbeiter.  Ferner  gewährt  die
Kasse  Beihilfe  zu  den  Kosten  für  Operationen,  denen  sich  Angehörige  der  Arbeiterschaft
zu  unterziehen  haben,  soweit  die  Krankenkasse  hierfür  nicht  aufzukommen  hat.  Die  Unterstützungen ­
  werden  von  Fall  zu  Fall  gewährt  und  ihre  Höhe  je  nach  Lage  der  Sache  bemessen. ­
  Zweck  dieser  Kasse  ist  außerdem  die  Förderung  und  Unterstützung  von  Wohlfahrtsbestrebungen ­
  zugunsten  der  Arbeiterschaft.
UNTERSTÜTZUNGSFONDS  FÜR  GANZ-  UND  HALBINVALIDEN.  Arbeiter,  die
10  Jahre  in  der  Fabrik  beschäftigt  gewesen  sind,  erhalten,  wenn  sie  Ganz-  oder  Halbinvalide
*24
        <pb n="443" />
        Verein  chemischer  Fabriken  in  Mannheim.

370*

werden,  aus  diesem  Fonds  Unterstützungen.  In  besonders  gelagerten  Fällen,  wie  Verunglückung ­
  im  Betrieb  usw.  werden  Unterstützungen  auch  gewährt,  wenn  die  vorgeschriebene
Dienstzeit  von  10  Jahren  noch  nicht  erreicht  ist.  Die  auf  der  Fabrik  mit  leichteren
Arbeiten  beschäftigten  Halbinvaliden  werden  in  der  Weise  unterstützt,  daß  ihnen  die
Differenz  zwischen  ihrem  derzeitigen  und  ihrem  früherbezogenen  Lohn,  exklusive  der  etwa
in  Frage  kommenden  staatlichen  Invaliden-  oder  Altersrente  in  Form  einer  Unterstützung
bezahlt  wird.  An  die  Ganzinvaliden  wird  eine  monatliche  Unterstützung  in  der  entsprechenden ­
  Höhe  der  staatlichen  Invalidenrente  gewährt,  und  zwar  bei  zehnjähriger  Dienstzeit  50  %
hiervon,  welcher  Betrag  mit  jedem  weiteren  Dienstjahr  um  5  %  steigt,  so  daß  bei  einer
zwanzigjährigen  Dienstzeit  und  darüber  hinaus  eine  Unterstützung  in  der  vollen  Höhe
der  staatlichen  Invalidenrente  gezahlt  wird.
KINDER-  UND  HAUSHALTUNGSSCHULE.  Die  Kinder-  und  Haushaltungsschule
ist  im  Schulgebäude  untergebracht,  an  das  sich  ein  Spielplatz  anschließt.  Die  Leitung  der
Schule  obliegt  einer  von  der  Fabrik  besoldeten  Lehrerin.  Die  Kinderschule  dient  zur  Aufnahme ­
  der  noch  nicht  schulpflichtigen,  unter  6  Jahre  alten  Kinder  der  Koloniebewohner.
Die  Schule  findet  wochentäglich  von  9—12  Uhr  vormittags  statt.  Für  das  erste  Kind
einer  Familie  sind  20  Pf.,  und  für  das  zweite  10  Pf.  Schulgeld  für  die  Woche  zu  bezahlen;
für  die  übrigen  Kinder  einer  Familie  ist  kein  Schulgeld  zu  entrichten.  Das  während  eines
Jahres  angesammelte  Schulgeld  wird  für  an  die  Kinder  zu  verteilende  Weihnachtsgeschenke
verwendet.  Die  Haushaltungsschule  hat  den  Zweck,  den  Arbeitertöchtern  Gelegenheit  zu
geben,  sich  in  allen  Zweigen  der  Haushaltung  auszubilden  und  sie  für  ihren  späteren
Beruf  als  Hausfrauen  vorzubereiten.  Zur  Erreichung  dieses  Zweckes  sind  folgende  Unterrichtsfächer ­
  eingeführt:
I.
1.  Flicken  und  Stricken,  2.  Weißzeugnähen,  3.  Maschinennähen,  4.  Zuschneiden  und
Anfertigen  von  Wäschegegenständen  und  Kleidern,  als  Nebenarbeiten,  Sticken,  Häkeln  und
ähnliches.
II.
1.  Kochen,  2.  Waschen,  3.  Bügeln,  4.  kleiner  Unterricht  und  Umgang  mit  Kindern.
An  Schulgeld  ist  für  das  erste  Mädchen  einer  Familie  10  M.,  für  jedes  weitere  Mädchen
5  M.  pro  Jahr  zu  zahlen.  Diese  Beträge  werden  den  Vätern  in  wöchentlichen  Raten  von
20  Pf.  bzw.  10  Pf.  bei  den  Lohnauszahlungen  in  Abzug  gebracht.  Das  eingegangene  Schulgeld ­
  findet  lediglich  zugunsten  der  Schülerinnen  der  Haushaltungsschule  Verwendung.  Um
die  Fortschritte  der  Schülerinnen  zu  zeigen,  wird  jeweils  Ende  Dezember  eine  Ausstellung
von  Musterarbeiten  veranstaltet  und  Zeugnisse  über  Betragen  und  Leistungen  ausgegeben.
AUSBILDUNG  DER  HANDWERKERLEHRLINGE.  Um  den  in  der  Fabrik  beschäftigten ­
  Arbeitern  Gelegenheit  zu  geben,  ihre  Söhnen  ein  Handwerk  erlernen  zu  lassen,  stellt
die  Fabrik  alljährlich  aus  der  Schule  entlassene,  nicht  unter  14  Jahre  alte  Söhne  von  Arbeitern ­
  in  ihren  Handwerkereien  ein.  Diejenigen  Handwerker,  die  nach  Beendigung  ihrer
dreijährigen  Lehrzeit  noch  ein  weiteres  Jahr  im  Dienste  der  Fabrik  verbleiben,  erhalten
bei  zufriedenstellender  Leistung  und  gutem  Betragen  nach  Ablauf  des  vierten  Jahres  zur
Erinnerung  an  ihre  Lehrzeit  eine  Uhr  mit  Widmung  zum  Geschenk.
FEUERWEHR.  Mitglied  der  Feuerwehr  können  nur  Arbeiter  werden,  die  mindestens
3  Monate  im  Dienste  der  Fabrik  tätig  sind,  die  bürgerlichen  Ehrenrechte  besitzen  und  das
18.  Lebensjahr  zurückgelegt  haben.  Die  Wehr  besteht  aus  dem  Kommando,  der  Inspektion
und  5  Abteilungen  mit  je  1  Obmann.  Der  Dienst  erstreckt  sich  auf  die  Bekämpfung  von
Feuer  auf  der  Fabrik  und  in  der  Kolonie,  Übung  und  Versammlung,  sowie  Sonntagsfeuerwache, ­
  soweit  sie  erforderlich  ist.  Der  Monatsbeitrag  beträgt  20  Pf.  pro  Mann.  Die  Beitragsgelder ­
  dürfen  nur  zu  Vergnügungs-  oder  zu  den  von  der  Generalversammlung  beschlossenen
Zwecken  verwendet  werden.  Die  Kosten  für  die  Anschaffung  und  Unterhaltung  der  Geräte
        <pb n="444" />
        Verein  chemischer  Fabriken  in  Mannheim.

371*

und  Uniformen  werden  von  der  Fabrik  bestritten.  Die  Feuerwehr  besitzt  eine  eigene  Musikkapelle. ­
  Diejenigen  Feuerwehrleute,  die  10  Jahre  der  Wehr  angehören,  erhalten  von  der
Fabrik  ein  Diplom  und  ein  Geldgeschenk.
MUSIKKAPELLE.  Zum  Zwecke  der  Unterhaltung  der  Koloniebewohner  und  für  die
Paraden  und  öffentlichen  Aufzüge  der  Feuerwehr  besteht  eine  Musikkapelle  unter  Leitung
eines  Kapellmeisters.  Dieser  hat  die  Verpflichtung,  von  den  in  der  Fabrik  beschäftigten
Arbeitern  und  Handwerkern  geeignete  und  für  Musik  befähigte  Leute  auszuwählen  und
heranzubilden.  Nach  Maßgabe  des  Bedürfnisses  sind  mit  der  gesamten  Kapelle  gemeinsam ­
  Proben  zu  veranstalten.  Einmal  in  der  Woche  ist  es  gestattet,  die  Proben  schon  um
11V 4  Uhr  vormittags  zu  beginnen;  die  Erlaubnis  hierzu  wird  auch  dann  gegeben,  wenn
für  besondere  Anlässe  mehrmals  Proben  unter  der  Woche  nötig  sind.  Erforderlichenfalls
sind  täglich  2  Übungsstunden  mit  den  Musiklehrlingen  abzuhalten  und  fallen  solche  in  die
Zeit  von  6  Uhr  früh  bis  6  Uhr  abends.  Soweit  es  die  Interessen  der  Fabrik  zulassen,  ist
es  der  Kapelle  gestattet,  öffentliche  Aufführungen  zu  veranstalten.
ERHOLUNGSURLAUB.  Arbeiter,  die  keine  Nachtschicht  und  keine  sonntägliche
Wechselschicht  haben,  erhalten:
nach  5  Jahren  ununterbrochener  Dienstzeit  jährlich  3  Tage
&amp;gt;&amp;gt;  10  &amp;gt;&amp;gt;  &amp;gt;&amp;gt;  &amp;gt;&amp;gt;  &amp;gt;&amp;gt;  6  ,,
Urlaub  bei  Vergütung  des  Tagelohnes.
Arbeiter,  die  Tag-  und  Nachtschicht  und  sonntägliche  Wechselschicht  verrichten,  erhalten:
nach  3  Jahren  ununterbrochener  Dienstzeit  jährlich  2  Tage
&amp;gt;&amp;gt;  5  n  &amp;gt;&amp;gt;  &amp;gt;&amp;gt;  &amp;gt;&amp;gt;  5  &amp;gt;&amp;gt;
&amp;gt;&amp;gt;  1  o  &amp;gt;&amp;gt;  &amp;gt;&amp;gt;  &amp;gt;&amp;gt;  &amp;gt;&amp;gt;  7  »
Urlaub  bei  Vergütung  des  durchschnittlichen  Schichtverdienstes  der  letzten  6  Wochen.
Den  Beamten  wird  alljährlich  Urlaub  gewährt,  dessen  Dauer  sich  nach  Maßgabe  ihrer
Dienstzeit  und  Rangstellung  richtet.
KAFFEEKÜCHE.  Während  der  Sommermonate  wird  den  an  den  Dampfkesseln  und
Feuerungen  usw.  beschäftigten  Arbeitern  Kaffee  in  genügender  Menge  unentgeltlich  verabfolgt. ­
  Auch  an  die  übrigen  Arbeiter  wird  Kaffee  gegen  eine  kleine  Gebühr  abgegeben,  um
dem  Alkoholgenuß  nach  Möglichkeit  zu  steuern.  Das  Kochen  des  Kaffees  geschieht  in
einer  für  diesen  Zweck  besonders  eingerichteten  Küche  vermittels  eines  Kochapparates.
Mit  der  Zubereitung  des  Kaffees  ist  ein  Arbeiter  betraut.  Die  Abgabe  erfolgt  an  bestimmten
Tagesstunden  gegen  Ablieferung  einer  Kaffeemarke.
ABGABE  VON  KARTOFFELN,  KOHLEN  UND  DÜNGEMITTELN.  An  die  Arbeiter
werden  Kartoffeln  und  Hausbrandkohlen  zum  Selbstkostenpreis  gegen  ratenweise  Bezahlung
verabfolgt.  Ferner  werden  unter  den  gleichen  Bedingungen  an  diejenigen  Arbeiter,  die  landwirtschaftliche ­
  Grundstücke  besitzen  und  solche  selbst  bebauen,  Düngemittel  abgelassen.
ACKERVERPACHTUNG.  Die  um  die  Fabrik  herumliegenden  Äcker,  die  fortdauernd
in  einem  kulturfähigen  Zustande  gehalten  werden,  werden  alljährlich  zur  Bebauung  und
Nutznießung  gegen  eine  geringe  Gebühr  an  die  Arbeiter  verpachtet.
VERSCHIEDENES.  Diejenigen  Arbeiter,  die  ununterbrochen  25  Jahre  im  Dienste
der  Fabrik  beschäftigt  gewesen  sind,  erhalten  ein  Diplom  und  ein  größeres  Geldgeschenk.
Arbeiter,  die  30  Dienstjahre  zählen,  erhalten  anläßlich  der  Verleihung  der  staatlichen
Verdienstmedaille  ebenfalls  ein  Geldgeschenk.
Mit  der  Überreichung  ist  in  beiden  Fällen  eine  kleinere  Festlichkeit  verbunden.
Einem  alten  Gebrauch  gemäß  werden  diejenigen  Arbeiter,  die  die  Nachtschicht  am
Vorabend  des  Weihnachtsfestes  und  die  Tagschicht  am  ersten  Weihnachtstage  zu  machen
haben,  auf  Kosten  der  Fabrik  im  Kantinensaal  bewirtet.
Am  Leichenbegängnis  von  Arbeitern,  die  längere  Zeit  im  Dienste  der  Fabrik  gestanden
haben,  nimmt  die  Musikkapelle  teil.

*24*
        <pb n="445" />
        37 2 *

Verein  der  Getreidehändler
der  Hamburger  Börse.
UNTERSTÜTZUNGSKASSE.  Die  Unterstützungskasse  des  Vereins  der  Getreidehändler ­
  der  Hamburger  Börse  ist  laut  Beschluß  der  26.  ordentlichen  Generalversammlung
des  Vereins  vom  27.  Dezember  1894  aus  Anlaß  seines  25  jährigen  Bestehens  gegründet.
Die  Kasse  hat  den  Zweck,  unbescholtenen  Mitgliedern  des  Vereins  eine  Unterstützung  zu
gewähren,  falls  sie  nachweislich  unverschuldet  in  Not  geraten  sind.  Voraussetzung  für  die
Unterstützungsberechtigung  ist  außerdem  eine  mindestens  3  jährige  Mitgliedschaft  im  Verein. ­
  Zur  Fundierung  der  Kasse  bewilligte  der  Verein  den  Betrag  von  7500  M.,  nominal
in  4%igen  preußischen  Konsols  aus  dem  Vereinsvermögen.
Die  Verwaltung  der  Kasse  wird  durch  den  Vorstand  des  Vereins  der  Getreidehändler
der  Hamburger  Börse  geführt,  welcher  über  Anträge  auf  Unterstützungen  unter  Hinzuziehung ­
  von  2  von  ihm  zu  ernennenden  weiteren  Vereinsmitgliedern  entscheidet.  Die
Unterstützungen  dürfen  im  einzelnen  Falle  die  Höhe  von  500  M.  nicht  übersteigen.
In  der  ordentlichen  Generalversammlung  des  Vereins  der  Getreidehändler  der  Hamburger ­
  Börse  vom  19.  März  1913  wurde  beschlossen,  die  Satzungen  der  Unterstützungskasse ­
  dahin  zu  ändern,  daß  Unterstützungen  nicht  nur  Mitgliedern  des  Vereins,  sondern
auch  anderen  bedürftigen  Personen,  die  dem  Getreidehandel  nahe  gestanden  haben,  sowie
deren  Angehörigen  zugewendet  werden  können,  falls  sie  nachweislich  unverschuldet  in  Not
geraten  sind.  Ferner  wurde  beschlossen,  dem  Fonds  der  Unterstützungskasse  einen  weiteren
Betrag  von  20  000  M.  aus  der  Vereinskasse  zu  überweisen.
Das  Kapital  der  Kasse  ist  heute  einschließlich  der  freiwilligen  Beiträge,  Zinsen  usw.
auf  einen  Betrag  von  41  129,36  M.  gestiegen.
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        373*

Verein  für  chemische
in  Mainz.

Industrie

Der  Verein  für  chemische  Industrie  in  Mainz,  heute  das  Verkaufsbureau  Frankfurt ­
  a.  M.,  die  Zentralverarbeitungsfabrik  Mainz-Mombach  und  die  Verkohlungen  in  Preußen  :
Greifenhagen,  Lorch,  Neheim,  Oeventrop,  Züschen  und  Lohe,  in  Bayern:  Laufach,  in
Hessen:  Friedrichshütte,  in  Baden:  Wittichen,  in  Oldenburg:  Brücken  und  in  Rußland:
die  chemische  Fabrik  Sosnovice  umfassend,  wurde  im  Jahre  1865  durch  den  Zusammenschluß ­
  mehrerer  Firmen  gegründet.
Das  Aktienkapital  beträgt  zurzeit  3  600  000  M.
Die  Firma  beschäftigt  sich  hauptsächlich  mit  der  Verkohlung  von  Holz  und  der
Verarbeitung  der  hierbei  gewonnenen  Produkte.  Als  wesentlichste  Fabrikate  kommen  in
Betracht  Holzkohle,  Essigsäure,  Methylalkohol  (Holzgeist),  Formaldehyd,  Aceton,  essigsaure
Salze  usw.
Die  Zahl  der  Beamten  beträgt  etwa  70,  die  der  Arbeiter  etwa  1100.
Bald  nach  seiner  Gründung  wandte  die  Firma  ihr  Interesse  den  Wohlfahrtseinrichtungen ­
  zu,  also  schon  viel  früher  als  gesetzliche  Regelungen  bestanden.
HILFSKASSE.  Im  Jahre  1870  wurde  eine  Hilfskasse  für  die  Arbeiter  errichtet,
welche  die  Aufgaben  einer  schon  bestehenden  Krankenkasse  übernahm,  dabei  aber  auch
den  Arbeitern  und  ihren  Angehörigen  Pensionen  gewährte.  Die  Beiträge  der  Arbeiter  waren
25  Pf.  pro  Woche  für  den  Mann,  10  Pf.  für  die  Frau  und  5  Pf.  für  jedes  Kind.  Das  Gleiche
zahlte  die  Firma.  Dafür  leistete  die  Kasse  freien  Arzt  und  Arznei,  eine  Mark  Tagegeld  bis
zu  3  Monaten,  Sterbegeld  und  Pension  von  300  M.  für  durch  den  Betrieb  verursachte
Erwerbsunfähigkeit,  ohne  Rücksicht  darauf,  wie  lange  das  Mitglied  schon  der  Kasse  angehört ­
  hatte.  Bei  Erwerbsunfähigkeit,  die  in  keinem  Zusammenhang  mit  der  Arbeit  stand,
wurden  bei  mindestens  10jähriger  Mitgliedschaft  180  M.  jährliche  Pension  gewährt.  Witwen ­
  von  Arbeitern,  welche  mehr  wie  10  Jahre  im  Dienst  waren,  hatten  Anspruch  auf
Pensionen  von  45—150  M.  jährlich.
Es  war  hier  also  schon  im  wesentlichen  alles  das  verwirklicht,  was  erst  viel  später
durch  die  vom  Staat  geforderten  Krankenkassen  und  Unfallversicherungen  geleistet  wurde
und  darüber  hinaus  eine  Pensionsberechtigung,  welche  jetzt  erst  für  die  Angestellten  durchgeführt ­
  wird.
Außer  den  erwähnten  Leistungen  durfte  die  Kasse  auch  in  besonderen  Fällen  von  Krankheit ­
  oder  sonstiger  Not  außerordentliche  Unterstützungen  geben,  wenn  dies  von  dem  Arbeitervorstand ­
  der  Kasse  beantragt  wurde.
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        Laufach:  Beamtenwohnhaus.

Laufach:  Arbeiterhaus.

5  •’

Laufach:  Kleinkinderbewahranstalt.

Laufach:  Arbeiterhaus.
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        376*

Verein  für  chemische  Industrie  in  Mainz.

Diese  Bestimmung,  welche  auch  in  die  Satzungen  der  späteren  Kassen  übergegangen
ist,  hat  nie  zu  Mißbräuchen  geführt;  es  hat  sich  vielmehr  gezeigt,  daß  die  Arbeiter  das  Geld
ihrer  Kasse  wohl  zu  Rat  zu  halten  wissen.
Als  im  Jahre  1883  das  Krankenkassenwesen  staatlich  geregelt  wurde,  erhielt  jede  der
Fabriken  eine  neue  Krankenkasse  nach  gesetzlicher  Vorschrift;  die  alten  Hilfskassen
blieben  aber  bestehen  und  befassen  sich  nur  noch  mit  Pensionierungen  und  Beihilfen  in  besonderen ­
  Notfällen.
PENSIONSANSTALT.  Da  die  Verbände  der  einzelnen  Fabriken  sich  als  zu  klein  erwiesen, ­
  um  die  unvermeidlichen  Schwankungen  in  den  Erfordernissen  der  Pensionierungen
auszugleichen,  wurde  von  der  Firma  noch  eine  allen  Arbeitern  gemeinsame  Pensionsanstalt
gegründet,  zu  der  die  Arbeiter  keine  Beiträge  zahlen.
Im  Jahre  1905  wurden  dann  auch  die  Leistungen  der  Arbeiter  zu  den  Hilfskassen  aufgehoben, ­
  so  daß  die  Arbeiter  jetzt  nur  noch  die  Beiträge  zu  den  Betriebskrankenkassen
zahlen,  da  auch  die  Firma  die  Beiträge  für  die  Alters-  und  Invaliditätsversicherung  voll  trägt.
Trotzdem  sind  die  Satzungen  mehrfach  in  dem  Sinn  geändert  worden,  daß  die  Leistungen
erhöht  wurden.
Gegenwärtig  gelten  folgende  Pensionssätze:

nach  einer  Dienstzeit

bei  stark  verminderter

bei  völliger  Arbeitsvon ­



Arbeitskraft

unfähigkeit

10  Jahren

150  M.

250  M.

15

180  „

300  „

20

210  „

350  „

25

240  „

400  „

30

270  „

450  „

35

300  „

5oo  „

70  jährige  werden  den  Arbeitsunfähigen  gleich  behandelt,  wenn  sie  die  Arbeit  niederlegen ­
  wollen.
Witwen  erhalten  je  nach  ihrem  Lebensalter  und  der  Dienstzeit  ihres  Mannes  Pensionen
von  50—200  M.  Ferner  erhalten  Kinder  verstorbener  Kassenmitglieder,  solange  sie  das
15.  Jahr  noch  nicht  zurückgelegt  haben,  Pensionen  von  40—80  M.  je  nach  der  Dienstzeit
des  Vaters.
Diese  Sätze  erwiesen  sich  für  Gehilfen  und  Werkmeister  zu  gering;  es  wurde  daher
im  Jahre  1901  für  diese  eine  besondere  Kasse  gegründet,  welche  keine  Beiträge  von  den
Beteiligten  erhält  und  je  nach  dem  bezogenen  Gehalt  und  Dienstalter  zu  den  für  Arbeiter
vorgesehenen  Pensionen  Zuschüsse  von  400  900  M.  jährlich  gewährt.
Die  Arbeiterpensions-  und  Arbeiterhilfskassen  haben  heute  ein  Vermögen  von  etwa
250  000  M.
Für  die  Beamten  wurde  1882  eine  besondere  Kasse  gegründet,  welche  normale  Gehälter ­
  bis  zu  3600  M.  berücksichtigt.  Sie  gewährt:
bei  5jähriger  Dienstzeit
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&amp;gt;&amp;gt;  30  &amp;gt;&amp;gt;  &amp;gt;»
Dabei  zahlen  die  Mitglieder  je  nach  ihrem  Dienstalter  und  der  Höhe  ihres  Gehaltes
12—54  M.  jährlich  gleich  0,6  1,8  %  der  Gehaltssumme.  Die  Firma  zahlt  2  %  der  Gehälter

12,5%  des  Gehaltes
25,0%  „
37,5%
5o,o  %
62,5%  „
75,o%  „

yy
y  y
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        Brücken:  Beamtenwohnhaus.

Greifenhagen:  Beamtenwohnhaus.

Oeventrop:  Beamtenwohnhaus.

Neheim:  Beamtenwohnhaus.
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        378*

Verein  für  chemische  Industrie  in  Mainz.

in  die  Kasse.  Außerdem  können  sich  Mitglieder  mit  3600  M.  bis  6000  M.  Gehalt  gegen  Einzahlung ­
  von  3  %  des  3600  M.  übersteigenden  Gehaltsanteils  höhere  Pensionen  bis  zu  3300  M.
sichern.  Die  Firma  zahlt  in  diesem  Fall  den  gleichen  Zuschuß  wie  das  Mitglied.  Witwen
haben  Anspruch  auf  die  Hälfte,  jedes  Kind  bis  zum  18.  Lebensjahr  auf  5%  der  Pension
des  Vaters.
Die  Beiträge  zur  staatlichen  Angestelltenversicherung  trägt  die  Firma  allein,  dafür
werden  die  Zahlungen,  welche  kraft  des  Versicherungsgesetzes  geleistet  werden,  auf  die
Pensionen  angerechnet.
Die  Beamtenkasse  der  Firma  besitzt  bei  einem  Mitgliederbestand  von  etwa  70  Köpfen
ein  eigenes  Vermögen  von  rund  300  000  M.,  welches  aus  Ersparnissen,  hauptsächlich  aber
aus  Extrazuschüssen  der  Firma  gebildet  wurde.  Trotzdem  die  Einzahlungen  in  die  Kasse
im  gesamten  höchstens  4  %  ■—  etwa  2  %  von  seiten  der  Angestellten,  2  %  von  seiten  der
Firma  —  betragen,  sind  die  Leistungen  sehr  erheblich  höher,  wie  diejenigen  der  staatlichen ­
  Angestelltenversicherung,  welche  ungefähr  8  %  erhebt.  Bisher  haben  die  Einnahmen
noch  immer  die  Ausgaben  überstiegen;  es  ist  aber  wohl  möglich,  daß  dies  Verhältnis  in  den
nächsten  Jahren,  solange  die  staatliche  Versicherung  noch  nichts  leistet,  bedeutend  ungünstiger ­
  wird.  Die  Firma  hat  für  diesen  Fall  die  Deckung  eines  etwaigen  Defizits  gewährleistet, ­
  sofern  mehr  wie  5  %  Dividende  zur  Ausschüttung  gelangen.
Daß  die  Kassen  tatsächlich  arbeiten,  beweisen  folgende  Zahlen.
Aus  der  Arbeiterpensionskasse  (Arbeiterstand  1100)  wurden  an  150  und  aus  der  Beamtenpensionskasse ­
  (Beamtenzahl  74)  an  11  Mitglieder  Pensionen  ausbezahlt.
Die  Firma  gibt  alljährlich  ihren  Beamten  und  Arbeitern,  nach  Dienstalter  und  Kinderzahl ­
  berechnet,  ein  Weihnachtsgeschenk  im  Gesamtbeträge  von  etwa  70  000  M.
Die  Natur  des  Betriebes  bringt  es  mit  sich,  daß  die  Firma  ihre  Werke  nicht  an  einer
Stelle  zusammenfassen  kann,  sondern  eine  ganze  Anzahl  Fabriken  betreiben  muß,  die  weit
von  einander  entfernt  liegen.  Gegenwärtig  sind  es  in  Deutschland  n  Einzelbetriebe.  Die
Pensionskassen  für  Beamte,  Gehilfen  und  Arbeiter  sind  gemeinsame  Kassen  für  alle  Fabriken, ­
  dagegen  sind  die  Kassen  für  Krankenversicherung  und  die  Hilfskassen  für  jede
Fabrik  getrennt;  hierdurch  wird  bei  den  Arbeitern  ein  persönliches  Interesse  für  die  Sache
erweckt,  und  es  ist  möglich  den  besonderen  ärztlichen  Anforderungen  Rechnung  zu  tragen.
ARBEITERWOHNUNGEN  UND  SCHLAFRÄUME.  Die  Bedürfnisse  in  Bezug  auf
Wohnungen  für  Arbeiter  sind  bei  den  einzelnen  Fabriken  ganz  verschieden.  Auf  den  in
ländlichen  Bezirken  belegenen  Fabriken  sind  die  Arbeiter  meist  Besitzer  von  eigenen  Häuschen. ­
  Für  die  weitab  Wohnenden  sind  Schlafräume  in  einzelnen  Werken  vorhanden,  in
denen  sie  bei  schlechtem  Wetter  nächtigen  können.
Auf  einer  Fabrik  (Laufach,  Bayern)  sind  außerdem  sieben  Familien  in  Häusern  untergebracht, ­
  welche  der  Firma  gehören.  Arbeiter,  die  bereits  längere  Zeit  im  Geschäft  tätig
sind,  erhalten  dort  die  Wohnung  unentgeltlich  oder  zahlen  sehr  geringe  Mieten.  Wo  ein
Bedürfnis  dafür  vorhanden  ist,  bekommen  Arbeiter,  welche  sich  ein  eigenes  Haus  erbauen
wollen,  Vorschüsse  zu  geringem  Zinsfuß.
In  Mainz-Mombach,  wo  mehr  städtische  Verhältnisse  obwalten,  sind  Arbeiterhäuser
für  50  Familien  erbaut.  Jede  Wohnung  hat  2—3  Zimmer  und  Zubehör  und  einen  kleinen
Garten.  Die  Miete  beträgt  9  M.  bis  15  M.  monatlich,  was  einer  4prozentigen  Verzinsung  der
Baukosten,  ohne  Anrechnung  des  Bodenwertes,  entspricht.  Von  den  rund  70  Beamten  der
Firma  haben  die  44,  welche  auf  den  Fabriken  wohnen  müssen,  freie  Wohnung.
KLEINKINDERBEWAHRANSTALT.  In  Laufach  (Bayern)  hat  die  Firma  1892  auf
Anregung  des  Herrn  Pfarrer  Gerstenberger  die  Anlage  einer  Kleinkinderbewahranstalt
ermöglicht,  welche  für  die  Kinder  der  Fabrikarbeiter  und  auch  sonstiger  Mitglieder  der
Gemeinde  sehr  segensreich  wirkt.
        <pb n="451" />
        Züschen:  Beamtenwohnhaus.

Züschen:  Werkmeisterwohnhaus,

Züschen:  Oben  Beamtenwohnhaus,  unten  Arbeiterhaus.

mmm
        <pb n="452" />
        Verein  für  chemische  Industrie  in  Mainz.

Lorch:  Beamtenwohnhaus.

Friedrichshütte:  Beamtenwohnhaus.

Friedrichshütte:  Arbeiterspeiseanstalt.

Lorch:  Beamtenwohnhaus  und  Arbeiterspeiseanstalt  (im  Bau).
        <pb n="453" />
        Verein  für  chemische  Industrie  in  Mainz.

381*

In  Sailauf  (Bayern)  ist  die  Errichtung  einer  ähnlichen  Anstalt  im  Werk.
Ebenso  verschieden  wie  die  Wohnungsfrage  mußte  auch  die  Verpflegung  geregelt
werden.
ARBEITERSPEISEANSTALTEN.  Im  Anfang  der  70er  Jahre  hatte  die  Firma  auf  ihren
sämtlichen  Fabriken  Arbeiterspeiseanstalten,  die  alle,  mit  einer  Ausnahme,  nach  kurzer
Blüte  wegen  Mangel  an  Beteiligung  eingegangen  sind.  Nur  auf  Friedrichshütte  (Hessen)
fand  die  Veranstaltung  Anklang  und  hat  sich  nicht  nur  gehalten,  sondern  ist  geradezu  zum
Bedürfnis  geworden.  Die  Arbeiter  bekommen  für  20  Pf.  pro  Tag  um  8  Uhr  und  %4  Uhr
Kaffee  und  um  12  Uhr  ein  Mittagessen,  bestehend  aus  Suppe,  Fleisch,  Gemüse  oder  Hülsenfrüchten. ­
  Die  Firma  zahlt  ebensoviel  wie  die  Arbeiter,  d.  h.  auch  20  Pf.  pro  Mann  und  Tag.
Die  Herstellung  eines  kräftigen  und  schmackhaften  Essens  zu  diesem  Preis  war  natürlich
nur  dadurch  möglich,  daß  die  Firma  alle  Nebenkosten,  Lokal,  Feuerung,  Beleuchtung  und
Bedienung  umsonst  stellt  und  außerdem  die  Erträgnisse  eines  großen  Gartens  gleichfalls
beisteuert.  Seit  2  Jahren  ist  es  aber  infolge  der  fortgesetzt  steigenden  Lebensmittelpreise
nicht  mehr  möglich,  Einnahmen  und  Ausgaben  im  Gleichgewicht  zu  halten.  Die  Firma
deckt  seitdem  den  Fehlbetrag  aus  eigenen  Mitteln.
Vor  kurzem  ist  eine  ähnliche  Speiseanstalt  auf  Fabrik  Lorch  (Rheingau)  wieder  ins
Leben  gerufen  worden.
BIBLIOTHEKEN.  Auf  verschiedenen  Fabriken  bestanden  Bibliotheken,  in  denen
die  Arbeiter  und  ihre  Angehörigen  gute  Bücher  umsonst  entleihen  konnten.  Alle  sind  eingegangen ­
  bis  auf  eine  und  auch  diese  wird  schwach  benutzt.
Zum  Schlüsse  verdient  noch  ein  Punkt  Beachtung,  der  zwar  nicht  direkt  als  eine  Veranstaltung ­
  zum  Wohle  der  Arbeiter  bezeichnet  werden  kann,  welcher  aber  ein  sehr  günstiges
Zeugnis  für  die  Einrichtungen  auf  den  Fabriken  und  für  die  Sorgfalt,  mit  welcher  dieselben
geleitet  werden,  ablegt:
Bei  Errichtung  der  staatlichen  Unfallversicherung  wurden  die  Betriebe  der  Firma  in
die  Gefahrenklasse  35  eingereiht.  Auf  Vorschlag  der  Firma  wird  diese  Einschätzung  von
Zeit  zu  Zeit  einer  Nachprüfung  unterzogen  und  die  Ziffer  je  nach  den  wirklich  stattgehabten
Unfällen  nach  oben  oder  nach  unten  abgeändert.  Infolge  der  letzten  Feststellung  sind  nun
die  Fabriken  der  Firma  statt  mit  der  Zahl  35  mit  den  Zahlen  4—15,  im  Durchschnitt  mit
8,7  veranlagt.
Die  sozialen  Bestrebungen  der  Firma  haben  wesentlich  dazu  beigetragen,  das  bestehende
gute  Verhältnis  zu  Beamten  und  Arbeitern  zu  schaffen.
        <pb n="454" />
        382*

58  er  Erholungsheim  in  Walsrode.

Verein  für  Handlungs-Commis  von  1858
(Kaufmännischer  Verein),  Hamburg.
Wohl  die  angesehenste  unter  den  großen  Berufsorganisationen  der  deutschen  Handlungsgehilfen ­
  ist  der  Verein  für  Handlungs-Commis  von  1858  mit  dem  Sitz  in  Hamburg.
Er  zählt  mehr  als  120000  Angehörige,  davon  befinden  sich  über  12000  im  Auslande
und  Übersee.  Am  Stammsitze  in  Hamburg  zählt  der  Verein  26  000  Mitglieder;  die  übrigen
fast  95  000  Mitglieder  sind  in  rund  700  Bezirksvereinen  zusammengeschlossen.  Das  Vertrauen, ­
  das  der  Verein  auch  unter  der  selbständigen  Kaufmannschaft  genießt,  beweist  die
Tatsache,  daß  ihm  mehr  als  12  000  Prinzipale  angehören.  Der  Jahresumsatz  der  Vereinskasse ­
  überschreitet  die  Million  schon  lange.
Als  der  Verein  vor  55  Jahren  von  einer  kleinen  Schar  Hamburger  Handlungsgehilfen
gegründet  wurde,  geschah  es,  um  den  Mißständen  auf  dem  Arbeitsmarkte  entgegenzutreten.
Durch  die  große  Handelskrisis  von  1857  waren  zahlreiche  Kontoristen  stellenlos  geworden;
die  Wiedererlangung  eines  Postens  war  meist  nicht  möglich  ohne  die  Inanspruchnahme
eines  gewerbsmäßigen  Stellenvermittlers,  deren  Zunft  allgemein  den  bezeichnenden  Namen
„Fleischmakler“  trug.  Heutzutage,  wo  man  Vermittlergebühren  von  4  v.  H.  eines  Monatsgehalts, ­
  die  noch  dazu  nur  zur  Hälfte  vom  Handlungsgehilfen  zu  tragen  sind,  als  zu  hoch
bekämpft,  wird  man  die  bedrückte  Lage  eines  stellesuchenden  Kommis  richtig  zu  würdigen
verstehen,  wenn  man  erfährt,  daß  zur  Zeit  der  Gründung  des  58  er  Vereins  in  Hamburg
5—10  v.  H.  des  ersten  Jahresgehaltes  gezahlt  werden  mußten.
So  ist  gewiß  der  Zusammenschluß  der  Hamburger  Handlungsgehilfen,  die  von  vornherein ­
  eine
KOSTENFREIE  STELLENVERMITTLUNG  als  Grundsatz  aufstellten,  ein  soziales
Werk  im  besten  Sinne  des  Wortes  gewesen.  Es  würde  zu  weit  führen,  die  Schwierigkeiten,
die  sich  naturgemäß  in  der  ersten  Zeit  der  Ausführung  des  Planes  entgegenstellten,  auf ­
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        Verein  für  Handlungs-Commis  von  1858  (Kaufmännischer  Verein),  Hamburg.  383*

zuzählen,  und  weiter  zu  schildern,  wie  durch  zähe  Arbeit
und  eine  Aufopferung  der  Kollegen,  wie  man  sie  heute  nicht
mehr  oft  findet,  das  zarte  Reis  zu  einem  kräftigen  Stamme
emporwuchs.  Nur  die  Meilensteine  einer  beispiellosen
Entwicklung  sollen  hier  bezeichnet  werden.
Im  Oktober  1887  wurde  die  25  000.  Stelle  besetzt.
Die  50  000.  Vermittlung  konnte  der  Verein  im  November
1894  buchen;  75  000  waren  es  im  August  1899  und  100  000
im  November  1903.  Immer  schneller  ging  nun  die  Entwicklung ­
  vor  sich:  125  000  Besetzungen  waren  im  August
1907  erreicht,  150  000  im  August  1910  und  endlich  175  000
im  November  1912.  Zur  Zeit  des  Gedenktages,  dem  dieses
Buch  gewidmet  ist,  wird  der  58  er  Verein  die  180  000.  Stelle
besetzt  haben.
Im  ersten  Jahresberichte,  den  der  Verein  herausgab,
konnte,  obgleich  erst  28  Vermittlungen  erzielt  worden
waren,  mit  Stolz  verkündet  werden,  daß  den  Mitgliedern
durch  die  Tätigkeit  des  Vereins  unter  Berücksichtigung
einer  Durchschnittsgebühr  von  7  %  v.  H.  des  ersten  Jahresgehaltes ­
  2100  Courant-Mark  erspart  worden  waren,  wenn
man  nur  ein  Durchschnittsgehalt  von  1000  Courant-Mark
(1200  Reichsmark)  zugrunde  legte.  Nach  6  Jahren  war  die  ersparte  Summe  schon
auf  15  200  Courant-Mark  angewachsen.  Wollte  man  heute  dieselbe  Berechnungsart  zugrunde ­
  legen  und  auch  das  Durchschnittsgehalt  trotz  der  veränderten  Verhältnisse  nur
mit  1200  M.  annehmen,  so  ergibt  sich  die  überraschende  Tatsache,  daß  der  Verein
seinen  Mitgliedern  bisher  an  Vermittlungsgebühren  16%  Millionen  Mark  erspart ­
  hat.
Welchen  Umfang  die  Stellenvermittlung  des  Vereins  im  Laufe  der  Zeit  angenommen
hat,  beweist  neben  der  Tatsache,  daß  im  Jahr  1912  10940  Stellen  vermittelt  werden  konnten
—  also  an  jedem  Arbeitstag  36  Stellen  —  am  besten  wohl  der  Umstand,  daß  allein  in  Hamburg,
abgesehen  von  den  zwölf  berufsamtlich  geleiteten  deutschen  Geschäftsstellen,  44  Beamte
und  4  Boten  sich  lediglich  mit  der  Stellenvermittlung  befassen,  und  daß  die  Kosten  der
Vermittlungsabteilung,  auch  wieder  die  auswärtigen  Geschäftsstellen  nicht  mitgerechnet,
sich  auf  170  000  M.  jährlich  belaufen.  Jede  in  Hamburg  und  den  Geschäftsstellen  vermittelte ­
  Stelle  erfordert  einen  Kostenaufwand  von  rund  25  M.;  trotzdem  wird  weder  von
den  auftraggebenden  Firmen  noch  von  den  sich  bewerbenden  Mitgliedern  eine  Vermittlungsgebühr ­
  oder  Portovorlage  erhoben.
Die  Grundsätze,  die  der  Verein  bei  dem  Betriebe  seiner  Stellenvermittlung  beachtet,
dienen  beiden  Teilen,  dem  Prinzipal  wie  dem  Angestellten.  Die  Handlungsgehilfen  werden
zur  Bewerbung  nur  zugelassen,  wenn  sie  über  ihre  Laufbahn  einwandfreie  Zeugnisse  vorzuweisen ­
  vermögen;  zum  andern  schließt  der  Verein  die  Tätigkeit  für  Firmen  aus,  welche
iingünstige  Arbeitsbedingungen  stellen.  Rechnet  man  hierzu  noch  den  Vorteil,  den  die
Vermittlungstätigkeit  durch  Standesgenossen  mit  langjähriger  Schulung  bietet,  so  ist
zweifellos  die  Meinung  berechtigt,  daß  die  Errichtung  öffentlicher  Arbeitsnachweise  für
den  Beruf  des  Kaufmanns  nicht  nur  nicht  förderlich,  sondern  schädlich  sein  muß.  Über  die
Entwicklung,  welche  die  Stellenvermittlung  des  58  er  Vereins  im  einzelnen  in  den  letzten
25  Jahren  genommen  hat,  gibt  die  eingeschaltete  Tafel  Aufschluß.
Schon  4  Jahre  nach  der  Gründung  erweiterte  der  Verein  sein  Arbeitsgebiet  durch  die
Schaffung  einer
KRANKEN-  UND  BEGRÄBNISKASSE.  Sie  wurde  im  Jahre  1862  mit  lediglich  örtlichem ­
  Wirkungskreise  gegründet.  Am  1.  Juli  1885  wurde  sie  bei  einer  Mitgliederzahl  von
        <pb n="456" />
        384*  Verein  für  Handlungs-Commis  von  1858  (Kaufmännischer  Verein),  Hamburg.

682  Köpfen  und  einem  Vermögen  von  15  768  M.  in  eine  eingeschriebene  Hilfskasse
umgewandelt.  Bis  zum  1.  Oktober  1909  erstreckte  sich  der  Wirkungskreis  auf  ganz
Deutschland;  von  da  ab  wurde  er  auf  ganz  Europa  ausgedehnt.  Die  Kasse  bezweckt, ­
  in  Krankheitsfällen  helfend  einzugreifen.  Ihr  Vorzug  anderen  Krankenversicherungen ­
  gegenüber  besteht  darin,  daß  sie  schon  für  sehr  kleine  Einzahlungen  die  höchsten
Leistungen  an  Kranken-  und  Begräbnisgeld  bietet.  In  der  Zeit  vom  1.  Juli  1885  bis  31.  Dezember ­
  1912  ist  in  217  760  Krankheitsfällen  Unterstützung  gewährt  worden.  Bei  1  530  209
Krankheitstagen  kam  Krankengeld  zur  Auszahlung.  Die  Gesamtausgaben  ohne  Verwaltungskosten ­
  beliefen  sich  auf  7  06x  763  M.,  und  zwar  für

Krankenunterstützungen  3  314  091  M.
Arzthonorar  2  457  803  ,,
Arznei  712  781  ,,
Heilmittel  und  sonstige  Ausgaben  ......  353  464  ,,
Begräbnisgeld  223  624  ,,

Die  Gesamteinnahmen  betrugen  im  gleichen  Zeiträume  8561  467  M.  Das  Vermögen
bezifferte  sich  am  31.  Dezember  1912  auf  über  580000  M.  An  Verwaltungskosten  entstanden
929  704  M.,  so  daß  den  Mitgliedern  unter  Berücksichtigung  des  Vermögens  rund  83  v.  H.
ihrer  Einzahlungen  wieder  zugute  gekommen  sind.
Die  Beiträge  sind  gegenüber  den  hohen  Leistungen  mäßig  und  für  Lehrlinge  noch
besonders  niedrig  bemessen.  Eintrittsgeld  erhebt  die  Kasse  nicht.  An  Krankenunterstützung ­
  gewährt  sie,  außer  freier  ärztlicher  Behandlung  oder  Arzthonorarvergütung,
Arznei,  sowie  Brillen,  Bruchbänder  und  sonstige  Heilmittel,  ein  tägliches  Krankengeld  je
nach  Wahl  der  Klasse  bis  zu  5  M.  Bei  Aufenthalt  in  Krankenhäusern  werden  die  Kurund
  Verpflegungskosten  je  nach  Höhe  der  Versicherung  einschließlich  der  Familienangehörigenunterstützung ­
  bis  zu  9  M.  täglich  ausgezahlt.  Im  Todesfälle  kommt  an  die  Angehörigen ­
  ein  Begräbnisgeld,  ohne  Rücksicht  auf  die  Dauer  der  Mitgliedschaft,  bis  zu  300  M.
zur  Auszahlung.  Durch  diese  Leistungen  ist  es  der  Kasse  gelungen,  einen  Mitgliederbestand
von  über  25  000  zu  erzielen.
Der  Grundsatz  des  Vereins,  daß  neben  der  heute  nicht  mehr  zu  entbehrenden  Hilfe
durch  Staat  und  Gesetzgebung  die  Hilfe  aus  eigener  Kraft  nicht  nur  daseinsberechtigt,
sondern  auch  notwendig  ist,  hat  den  Verein  zur  Schaffung  weiterer,  auf  Selbsthilfe
gegründeter  Wohlfahrtseinrichtung  veranlaßt.  Eine
PENSIONSKASSE  wurde  im  Jahre  1886  gegründet,  die  als  Grundstock  25000  M.  vom
Vereinsvermögen  zugewiesen  erhielt.
Diese  Kasse  hat  sich  die  Aufgabe  gestellt,  den  selbständigen  Kaufleuten  und  Handlungsgehilfen ­
  für  den  Fall  der  Invalidität  wie  für  die  Zeit  vorgerückten  Alters  einen  wirksamen ­
  Schutz  zu  bieten  und  den  ihres  Ernährers  beraubten  Ehefrauen  eine  ausreichende
Beihilfe  zum  Lebensunterhalte  zu  gewähren.
Die  Kasse  erfüllt  diese  Aufgabe  durch  ihre  Invaliditäts-,  Alters-  und  Witwenversicherung; ­
  sie  zahlt
Witwenrenten  bis  zum  Betrage  von  1200  M.  jährl.
Invalidenrenten  ,,  ,,  ,,  ,,  2000  ,,  ,,
Altersrenten  „  ,,  „  ,,  3600  „  „
Insgesamt  sind  bis  Ende  1912  etwa  3(4  Millionen  Mark  an  Invaliden-,  Witwen-  und
Altersrenten  usw.  gewährt  worden.
Das  Kassenvermögen  war  bis  Ende  1912  auf  mehr  als  14  %  Millionen  Mark  angewachsen.
Die  jährliche  Einnahme  an  Beiträgen  und  Zinsen  beträgt  über  eine  Million  Mark.
Die  Einrichtungen  der  Pensionskasse  bilden  eine  wichtige  Ergänzung  der  staatlichen
Angestelltenversicherung,  denn  sie  übernimmt  die  Invaliditäts-  und  Witwenversicherung
        <pb n="457" />
        Verein  für  Handlungs-Commis  von  1858  (Kaufmännischer  Verein),  Hamburg.  385*

ohne  Wartezeit,  überbrückt  also  in  zweckmäßigster  Weise  die  bei  der  staatlichen  Fürsorge
vorgesehene  xo  jährige  bzw.  5  jährige  Wartezeit  und  bringt  außerdem  Altersrenten  schon
vom  55.  Lebensjahre  ab  zur  Auszahlung.
HINTERBLIEBENEN-  UND  ALTERSVERSORGUNGSKASSE.  1901  schuf  dann  der
Verein  eine  Hinterbliebenen-  und  Altersversorgungskasse,  die  den  Vereinsmitgliedern  und
ihren  Angehörigen  die  Lebensversicherung  in  ihren  verschiedenen  Formen  bietet.  Im
Jahre  1903  erhielt  die  Kasse  die  Reichskonzession.
Die  anhaltend  günstige  Entwicklung  der  Kasse  zeigen  folgende  Ziffern:

1901:  1905:  1909:  1912:
Versicherungsbestand  ....  2  067  100  M.  4  829  100  M.  8  560  570  M.  11  822  854  M.
Beiträge  und  Zinsen  ....  71  000  ,,  249  500  ,,  492  625  ,,  592  996  ,,
Prämienreserven  27  112  ,,  421545  ,,  1328612  ,,  2252411  ,,
Extrafonds  47  575  „  150  °98  „  216  933  „  290  921  „
Uberschuß  21  573  ,,  21  128  ,,  50  108  ,,  91  257  ,,

SPAR-  UND  DARLEHNSKASSE.  Etwa  zur  gleichen  Zeit  wie  die  Lebensversicherung
trat  die  Spar-  und  Darlehnskasse  als  eingetragene  Genossenschaft  mit  beschränkter  Haftpflicht ­
  ins  Leben.  Sie  bezweckt,  den  Vereinsmitgliedern,  deren  Ehefrauen  und  Kindern
zur  sicheren  und  nutzbringenden  Anlegung  von  Ersparnissen  Gelegenheit  zu  geben,
ferner  an  Mitglieder  der  Genossenschaft  Darlehen  unter  vorteilhaften  Bedingungen  zu
gewähren.
Die  günstige  Entwicklung  auch  dieser  Kasse  beweist  die  folgende  Übersicht:
1901:  1905:  1909:  1912:

Gesamtumsatz  .  .  .  1  091  244,12  M.  3  332  345,94  M.  5  042  0x2,12  M.  6  907  244,84  M.
Mitgliederzahl  .  .  .  764  1335  1390  1634
Mitgliederguthaben  .  47  205,28  ,,  165  662,61  ,,  158  985,40  ,,  275  155,22  „
Haftsumme  ....  89  200,-—  ,,  233  000,—-  ,,  210  200,—  ,,  334  800,—  ,,
Sparkasseneinlagekonto ­
  89  577,33  „  621  287,50  „  1  225  153,51  ,,  1  728  537,55  „
Wechsel-  und  Depotkonto ­
  128910,95  ,,  277279,—  ,,  308859,89  „  285977,54  „
Rücklagen  1  702,89  ,,  12  812,70  ,,  22  707,54  ,,  38  580,34  ,,
Dividende  —  3  V2  %  5  %  5  %

FAMILIENKRANKENVERSICHERUNG.  Ende  1910  folgte  als  vorläufig  letztes  Glied
der  Kasseneinrichtungen  die  Schaffung  der  Familienkrankenversicherung,  deren  Aufgabe
es  ist,  die  verheirateten  Mitglieder  vor  den  materiellen  Sorgen  bei  Erkrankungen  in  der
Familie  zu  bewahren.  Diese  jüngste  selbständige  Wohlfahrtseinrichtung  des  Vereins  hat
sich  ebenfalls  durchaus  günstig  entwickelt.  Der  Bestand  an  Versicherten  betrug  Anfang
1913  2148  Personen,  davon  1075  Ehefrauen  und  1073  Kinder.  Die  in  den  beiden  ersten
Geschäftsjahren  (1911  und  1912)  geleisteten  Auszahlungen  bezifferten  sich  auf  40000  M.
Die  Rücklagen  betrugen  nach  Ablauf  des  ersten  Geschäftsjahres  (1911)  8738,42  M.  Die
Rechnungsergebnisse  des  zweiten  Geschäftsjahres  gestatten  die  satzungsmäßige  Rückstellung ­
  von  10  v.  H.  der  sich  auf  40000  M.  belaufenden  Beitragseinnahmen.  Die  Beiträge
sind  gegenüber  dem  Risiko,  welches  Frauen  und  Kinder  für  eine  Krankenversicherung
mit  ausgedehnterer  Leistungspflicht  bilden,  als  durchaus  mäßig  zu  bezeichnen.  Bei  dem
guten  Gedanken,  welcher  der  Familienkrankenversicherung  zugrunde  liegt,  und  bei  der
wachsenden  Anerkennung  und  Aufmerksamkeit,  welche  sie  unter  den  Mitgliedern  des
58  er  Vereins  findet,  wird  auf  eine  dauernde  Vorwärtsentwicklung  dieser  Einrichtung  auch
in  Zukunft  sicher  zu  rechnen  sein.
*25
        <pb n="458" />
        386*  Verein  für  Handlungs-Commis  von  1858  (Kaufmännischer  Verein),  Hamburg.

Sind  die  bisher  geschilderten  Zweige  der  Vereinstätigkeit,  mit  Ausnahme  der  Stellenvermittlung, ­
  gemäß  den  Gesetzen  auf  eine  selbständige  Grundlage  gestellt,  so  hat  der
Verein  als  solcher  sich  nebenher  noch  auf  verschiedenen  Gebieten  der  Wohlfahrtspflege
betätigt.  Sein
UNTERSTÜTZUNGSAUSSCHUSS,  hervorgegangen  aus  einer  Hilfskasse,  die  während
des  letzten  großen  Krieges  ins  Leben  trat,  konnte  bis  Ende  des  verflossenen  Jahres  zusammen ­
  mit  der  im  Jahre  1901  zum  Andenken  an  den  verdienstvollen  Vorsitzenden  Gustav
Unkart  gegründeten
UNKART-STIFTUNG  375  713,62  M.  an  notleidende  Berufsgenossen  auszahlen,  ohne
daß  dafür  von  den  Mitgliedern  besondere  Beiträge  erhoben  worden  wären.
RENTENKASSE  FÜR  STELLENLOSE  MITGLIEDER.  Die  Krönung  der  Unterstützungseinrichtungen ­
  erfolgte  vor  3  Jahren  durch  die  Schaffung  der  Rentenkasse  für
stellenlose  Mitglieder,  deren  Leistungen  allen  Mitgliedern  nach  satzungsgemäß  festgelegten
Grundsätzen  ohne  Prüfung  der  Bedürftigkeit  im  Falle  der  Stellenlosigkeit  zugute
kommen.  Schon  jetzt  ist  ein  Vermögen  von  über  350  000  M.  vorhanden,  und  rund  108  000  M.
konnten  in  den  ersten  beiden  Jahren  des  Wirkens  dieser  Kasse  ausgezahlt  werden.  Seit
dem  Beginn  des  laufenden  Jahres  sind  die  Rentensätze  bereits  wesentlich  erhöht  worden.
Es  erhält  jetzt  ein  stellenloses  Mitglied  nach  2  jähriger  Mitgliedschaft  bereits  monatlich
45  M.  auf  3  Monate.  Staffelförmig  steigen  die  Leistungen  mit  der  Länge  der  Mitgliedschaft ­
  und  erreichen  jetzt  nach  15  jähriger  Vereinszugehörigkeit,  gerechnet  vom  Inslebentreten
  der  Kasse,  die  Höhe  von  60  M.,  die  monatlich  für  4  Monate  gezahlt  werden.
Verheiratete  Mitglieder  erhalten  zu  diesen  Sätzen  noch  einen  Zuschlag,  der  je
nach  der  Zahl  der  Familienangehörigen  mit  einem  Fünftel  beginnt  und  bis  zu  drei
Fünfteln  steigt.
Als  der  Verein  vor  5  Jahren  unter  Beteiligung  der  höchsten  Reichs-  und  Staatsbehörden
sein  goldenes  Jubiläum  feierte,  wurde  das  Ergebnis  einer  Sammlung  unter  den  Mitgliedern
überreicht,  die  zur  Errichtung  eines
ERHOLUNGSHEIMS  dienen  sollte;  50  000  M.  waren  es,  die  heute,  nachdem  die  Sammlungen ­
  stetig  fortgesetzt  worden  sind,  bereits  auf  120  000  M.  angewachsen  sind.  Diese
Erholungsheims  bei  Walsrode  in  der  Lüneburger  Heide,
das  rund  100  Betten  enthält  und  in  dem  die  Mitglieder
und  ihre  Angehörigen  zu  dem  mäßigen  Pensionssatze  von
3  M.  bis  3,25  M.  angenehme  Unterkunft  und  vorzügliche ­
  Verpflegung  finden.  Zwei  weitere
ERHOLUNGSHEIME  sind,  gleichfalls  durch  die
Opferfreudigkeit  von  Mitgliedern,  in  Niederschreiberhau ­
  im  Riesengebirge  und  in  Oberwiesenthal  am
Fuße  des  Fichtelberges  im  sächsischen  Erzgebirge  geschaffen ­
  worden.  Diese  beiden  letzten  Heime  sind  besonders ­
  für  den  Winterbetrieb  geeignet.
Neben  den  bisher  geschilderten  Gebieten  der  Wirksamkeit ­
  des  Vereins,  die  in  der  Hauptsache  die  materielle
Sicherstellung  und  die  gesundheitliche  Förderung  der
Mitglieder  bezwecken,  hat  sich  der  Verein  auch  von  jeher
mit  regem  Eifer  den  Bildungsbestrebungen  der
kaufmännischen  Berufsgenossen  gewidmet.  Schon  1868
gründete  er  eine
ABTEILUNG  FÜR  FORTBILDUNG,  die  neben  der
Abhaltung  von  Vorträgen  namhafter  Männer  der  Wissenschaft ­
  und  Praxis  zahlreiche  Unterrichtsstunden  ein-Mittel

  dienten  zur  Erbauung  eines

Ferienheim  in  Niederschreiberhau.
        <pb n="459" />
        *25*

Verein  für  Handlungs-Commis  von  1858  (Kaufmännischer  Verein),  Hamburg.  387*

richtete.  Bis  zum  Jahre  1874  wurden  nur
Handlungsgehilfen  und  Prinzipale  zugelassen,
dann  wendete  der  Verein,  indem  er  die  Kurse
zu  einer  Handelsschule  zusammenfaßte,  besondere ­
  Aufmerksamkeit  dem  Unterricht  der
Lehrlinge  und  jüngeren  Handlungsgehilfen
zu.  Die  gewaltige  Ausdehnung  der  Handelsschule, ­
  die  neuerdings  durch  das
BUSCH-INSTITUT,  eine  Höhere  Lehranstalt ­
  für  Handelswissenschaft  und  Handelspraxis, ­
  ihren  Oberbau  erhalten  hat,  wird
am  besten  durch  die  Tatsache  beleuchtet,  daß
schon  mehr  als  25000  Personen  den  Unterricht
an  der  Schule  genossen  haben,  daß  15  Lehrer
an  ihr  wirken,  darunter  4  hauptamtlich,  und  daß  jährlich  rund  50  000  M.  für  die  Schule,
nicht  gerechnet  die  Kosten  der  Vorträge,  des  Hamburger  Lehrlingsheims  und  der  Leseräume ­
  im  Hamburger  Geschäftshause,  aufgewendet  werden.
Die  Ziffern  und  Tatsachen,  welche  hier  vorgeführt  sind,  haben  gewiß  gezeigt,  welche
achtunggebietende  und  in  mancher  Beziehung  unerreichte  Wirksamkeit  der  58  er  Verein
entfaltet.  Seine  Tätigkeit  auf  dem  Felde  der  Selbsthilfe  ist  aber  nur  ein  Ausschnitt
seines  gesamten  Wirkens.  Seit  Jahrzehnten  hat  er  sich,  zwar  besonnen,  aber  doch
mit  Nachdruck,  der  Vertretung  der  sozialen  Standesinteressen  der  Berufsangehörigen ­
  angenommen;  von  ihnen  zu  sprechen  ist  aber  in  diesem  Werke  nicht  der  Platz.
Die  erfreuliche  Entwicklung,  welche  der  Verein  in  den  letzten  Jahren  genommen  hat,
ist  wohl  ein  Beweis  dafür,  daß  in  den  Kreisen  der  Angestellten  die  radikalen  Bestrebungen,
welche  in  den  letzten  Jahren  auch  im  kaufmännischen  Berufe  Eingang  gefunden  haben,
und  die  vielleicht  eine  Reaktion  auf  scharfmacherische  Maßnahmen  gewisser  großindustrieller
  Kreise  waren,  bei  der  großen  Masse  der  Berufsangehörigen  keinen  Boden  zu
finden  vermögen.  Diesen  festen,  in  der  Mitte  zwischen  links  und  rechts  stehenden  Kern
als  wuchtige  Masse  und  eine  Macht  im  öffentlichen  Leben  zu  erhalten,  ist  eine  Aufgabe
nicht  nur  der  gemäßigten  Angestelltenverbände,  sondern  sicher  nicht  zuletzt  auch  der
sozialdenkenden  Kreise  der  Prinzipalität.  Die  weitere  Aufwärtsentwicklung  unseres  Wirtschaftslebens, ­
  wie  die  Erhaltung  eines  nationalgesinnten  Mittelstandes  der  Privatangestellten
wird  gewährleistet,  wenn  Prinzipale  und  Angestellte  sich  zur  Richtschnur  nehmen  die
Worte  am  Eingangsportal  des  neuen  Geschäftshauses  vom  58er  Vereine:
„Für  Stand  und  Vaterland!“

Ferienheim  des  Vereins  in  Oberwiesenthal.
        <pb n="460" />
        3 88*

Vereinigte  Filzfabriken
Giengen  a.  d.  Brenz.
FABRIKKRANKENKASSE.  Dieselbe  wurde  am  17.  Oktober  1888  gegründet.  Zum
Reservefonds  wurden  im  Laufe  von  3  Jahren  7000  M.  gestiftet.  Der  Reservefonds  hat
das  Doppelte  des  gesetzlichen  Höchstbetrages  erreicht.  Die  Leistungen  der  Krankenkasse
sind,  mit  Ausnahme  der  hälftigen  Arztkosten  für  Angehörige  der  Versicherten  und  dem
vom  20  auf  den  30  fachen  Betrag  des  durchschnittlichen  Tagelohns  erhöhten  Sterbegeld,
die  gesetzlichen  Regelleistungen.
Dagegen  werden  die  Beiträge  zur  Krankenkasse  sowohl  als  auch  zur  Invaliden-  und
Hinterbliebenenversicherung  in  ihrem  ganzen  Betrag  von  der  Firma  allein  geleistet  ohne
Abzug  am  Lohn.  —  Aus  den
ZINSEN  VOM  RESTVERMÖGEN  der  früher,  vor  dem  17.  Oktober  1888,  bestandenen
Fabrikkrankenkasse  werden  seit  1889  jährlich  an  ca.  zwölf  der  älteren  Arbeiter  Geschenke
von  je  25—50  M.,  je  nach  ihrem  Dienstalter,  verabreicht.  —  Zu  den
BAUKOSTEN  DES  HIESIGEN  STÄDTISCHEN  KRANKENHAUSES  ist  außer  der
schenkungsweisen  Überlassung  des  um  9000  M.  angekauften  Areals  ein  Beitrag  von
10  000  M.  bar  gestiftet  worden  gegen  die  Verpflichtung,  die  Mitglieder  der  Fabrikkrankenkasse ­
  jeweils  zu  den  niedersten  Verpflegungssätzen  aufzunehmen.
WOHNHÄUSER  FÜR  ANGESTELLTE  sind  acht  vorhanden,  welche  zehn  Wohnungen
teilweise  mit  Garten  enthalten.  Die  Gesamtherstellungs-  bzw.  Ankaufskosten  betragen
130  000  M.
DIE  ZAHL  DER  WOHNHÄUSER  FÜR  MEISTER  UND  ARBEITER  beträgt  elf  mit
40  Wohnungen  von  je  drei  Zimmern  und  entsprechenden  Nebengelassen.  Die  Gesamtherstellungs- ­
  bzw.  Ankaufskosten  betragen  170  000  M.  Die  Miete,  welche  ca.  2%  der
Herstellungskosten  beträgt,  wird  für  Instandhaltung  und  Verbesserung  der  Häuser  verwendet. ­

ARBEITERSÄLE  UND  WÄRMEHERDE  für  die  Speisen  der  Arbeiter  sind  vorhanden,
bei  der  Fabrik  in  Gerschweiler  in  einem  im  Jahr  1895  für  27  000  M.  erstellten  Wirtschaftsgebäude, ­
  welches  außer  den  zwei  für  die  Geschlechter  getrennten  Arbeitersälen ­
  zwei  Wirtschaftsräume  und  eine  Wohnung  für  den  Wirtschaftsführer  enthält.
KRAUTBEETE,  ca.  120  Länder,  welche  an  die  älteren  Angestellten  und  Arbeiter
unentgeltlich  überlassen  werden.
UNTERSTÜTZUNGS-  UND  PENSIONSFONDS.  Unterstützung  wird  gewährt  an  invalide ­
  Angestellte  und  Arbeiter  und  deren  Hinterbliebene  nach  freier  Bestimmung  des
Aufsichtsrats.
        <pb n="461" />
        389*

Vereinigte  Gummiwaaren-Fabriken
Harburg-Wien
vormals  Menier-I.  N.  Reithoffer.
Harburg  a.  Elbe.  Hannover-Linden.  Wien-Wimpassing.
(Über  4000  Arbeiter.)
Die  sozialpolitischen  und  freiwilligen  Lasten  betragen  für  das  Jahr  1912  265758,36  M.,
gleich  ca.  4  %  %  auf  das  Aktienkapital  von  6  000  000  M.  bzw.  74  %  der  in  den  letzten
3  Jahren  verteilten  Durchschnittsdividende.  An  Wohlfahrtseinrichtungen  sind  zu  nennen:
1.  DIE  PENSIONS-,  WITWEN-  UND  WAISENKASSE  DER  BEAMTEN  UND  MEISTER.
Diese  Pensionskasse  besteht  bereits  16  Jahre,  wird  vollständig  getrennt  als  selbständige
Kasse  verwaltet  und  erhält  von  der  Firma  statutarisch  festgesetzte  jährliche  Zuschüsse,
welche  im  Jahre  1912  rund  42  000  M.  betrugen.
Bei  einem  Mitgliederbestand  von  233  Personen  hat  die  Kasse  heute  ein  in  mündelsicheren ­
  Werten  angelegtes  Vermögen  von  1  512  075,09  M.  und  zahlte  im  Jahre  1912:
24  766,34  M.  an  24  Pensionäre,
18  934,44  „  „  34  Witwen,
1  206,77  n  n  2 7  Kinder.
2.  DIE  KRANKENKASSE  DER  BEAMTEN  UND  MEISTER.  Diese  Krankenkasse
besteht  10  Jahre  und  ihr  gehören  276  Mitglieder  an,  denen  neben  freier  ärztlicher  Hilfe,
Arzneien  und  Verpflegung,  soweit  sie  ein  Einkommen  unter  2000  M.  beziehen,  noch  ein
Krankengeld  von  1,50  M.  pro  Tag  gewährt  wird  außer  dem  regulären  Gehalte.  Die  jährlichen ­
  Aufwendungen  dieser  Kasse  beziffern  sich  auf  über  20  000  M.  Es  besteht  freie
Arztwahl,  und  die  Firma  leistet  alljährlich  einen  Zuschuß  von  rund  7500  M.
3.  UNTERSTÜTZUNGSFONDS.  Die  Firma  hat  einen  Unterstützungsfonds  in  Höhe
von  400  000  M.  geschaffen,  aus  dessen  Zinsen  alte,  arbeitsunfähig  gewordene  Angestellte
und  Arbeiter  je  nach  Bedürftigkeit  einen  Zuschuß  zur  Altersrente  bzw.  einmalige  Unterstützungen ­
  erhalten.  Im  Jahre  1912  erhielten  84  Personen  fortlaufende  Unterstützungen
und  5  Personen  einmalige  Beihilfen.
4.  BEAMTEN-  UND  ARBEITERHÄUSER.  In  ihrem  österreichischen  Werke  hat  die
Firma  eigene  Arbeiterwohnungen  und  Beamtenhäuser  ins  Leben  gerufen,  woselbst  die
Angestellten  zu  sehr  vorteilhaften  Bedingungen  Wohnung  finden.
5.  CARL-MARET-STIFTUNG.  Die  Zinsen  dieser  Stiftung  kommen  ausschließlich
hilfsbedürftigen  Arbeitern  zugute.  Die  Stiftung  beträgt  30  000  M.
6.  KANTINEN.  Während  der  Arbeitspausen  sind  alkoholfreie  Getränke,  daneben
auch  in  beschränktem  Maße  Bier,  an  den  Kantinen  zu  äußerst  billigen  Preisen  erhältlich,
ebenso  ein  kräftiges  Mittagessen.  Letzteres  wird  mit  30  Pf.  berechnet,  während  beispielsweise ­
  1  Liter  Tee  oder  Kaffee  für  2  Pf.  erhältlich  ist.  Die  Preise  der  Kantine  sind  im
übrigen  derart  niedrig  bemessen,  daß  längst  nicht  die  Verwaltungskosten  gedeckt  werden.
Ebenso  übernimmt  die  Firma  für  ihre  Arbeiter  den  gemeinsamen  Kohleneinkauf  zu
entsprechend  billigen  Preisen.
        <pb n="462" />
        390

Vereinigte  Gummiwaaren-Fabriken  Harburg-Wien.

7.  URLAUB  FÜR  BEAMTE,  MEISTER  UND  ARBEITER.  Für  die  Beamten  und
Meister  wird  seit  vielen  Jahren  ein  Sommerurlaub  von  8  Tagen  bis  3  Wochen  je  nach
Dienstalter  gewährt.  Seit  dem  letzten  Jahre  erhalten  auch  treue  Arbeiter,  die  mindestens
3  Jahre  im  Dienste  der  Firma  stehen,  einen  Urlaub,  und  zwar  jeweilig  1  Tag  vor  Weihnachten ­
  und  Ostern,  sowie  1  Tag  vor  und  nach  Pfingsten.  Für  diese  Urlaubstage  wird
den  Arbeitern  der  ortsübliche  Tagelohn  vergütet.  Im  übrigen  bestehen  noch  besondere
Vorzüge  für  Arbeiter,  die  ein  längeres  Dienstalter  haben  bzw.  Mitglied  der  Freiwilligen
Fabriksfeuerwehr  oder  des  Turnvereins  Harburg-Wien  sind.
Weiter  schließt  die  Fabrik  Sonnabends  bereits  um  1  Uhr,  die  Bureaus  um  2  Uhr
mittags.
8.  TURNVEREIN  HARBURG-WIEN.  Die  jüngeren  Angestellten  und  Arbeiter  der
Harburger  Fabrik  haben  einen  Turnverein  gebildet,  der  bereits  infolge  vorzüglicher  Leistungen ­
  seiner  Mitglieder  großes  Ansehen  genießt.  Die  Mitglieder  zahlen  einen  ganz  geringen
Jahresbeitrag,  der  natürlich  bei  weitem  nicht  zur  Deckung  der  entstehenden  Kosten  ausreicht. ­
  Die  Firma  tritt  jeweilig  voll  und  ganz  für  den  sich  ergebenden  Ausfall  ein.
9.  SCHREBERGÄRTEN.  Die  Firma  hat  ausgedehnte  Terrains  zur  Anlage  von  Schrebergärten ­
  erworben  und  stellt  verdienten  Arbeitern  Schrebergärten  kostenfrei  zur  Verfügung.
10.  Seitens  des  Vereins  der  Arbeitgeber  für  Harburg  und  Umgegend,  dem  die  Vereinigten ­
  Gummiwaren-Fabriken  als  Mitglied  angehören,  sind  neuerdings  größere  Terrains
zur  Errichtung  von  Arbeiterhäusern  erworben  worden.  Der  Verein  stellt  den  auf  nationalem
Boden  stehenden  Arbeitern  die  erforderlichen  Baugelder  zu  sehr  billigem  Zinssätze  zur
Verfügung.
        <pb n="463" />
        39i*

Villeroy  &amp;amp;  Boch,  Mettlach.
Die  Firma  Villeroy  &amp;amp;  Boch  wurde  am  i.  Januar  1841  von  den  Mitgliedern  der  beiden
befreundeten  und  später  verschwägerten  Familien  Villeroy  und  Boch  als  offene  Handelsgesellschaft ­
  mit  dem  Sitz  in  Mettlach  errichtet,  zum  Zwecke  gemeinschaftlichen  Betreibens
der  ihnen  gehörigen  folgenden  Steingutfabriken:
1.  in  Septfontaines  (Luxemburg)  gegründet  1767  durch  Pierre  Josef  Boch;
2.  in  Wallerfangen  gegründet  1789  durch  Nikolas  Villeroy;
3.  in  Mettlach  gegründet  1809  durch  Jean  Francois  Boch.
Außer  diesen  drei  Fabriken  besitzt  die  Firma  gegenwärtig  folgende  teils  neu  erbauten, ­
  teils  käuflich  erworbenen  Fabriken:
4.  in  Dresden,  eine  Steingutfabrik,  erbaut  1853;
5.  in  Mettlach,  eine  Mosaikfabrik,  erbaut  1869;
6.  in  Merzig,  eine  Terrakottafabrik,  gegründet  1856  von  Feilenberg  &amp;amp;  Co.,  übernommen ­
  1879;
7.  in  Wadgassen,  eine  Glashütte,  gegründet  1841  von  Villeroy,  Boch,  Karcher  &amp;amp;  Co.,
übernommen  1883;
8.  in  Dänischburg  bei  Lübeck,  eine  Wandplattenfabrik,  erbaut  1906.
Ferner  hat  die  Firma  in  folgenden  Städten  eigene  Fabriklager  und  Verkaufsstellen
errichtet:  Köln,  Berlin,  Obertürkheim,  Hannover,  Breslau,  Leipzig,  Hamburg,  Dresden,
Nürnberg,  Mainz,  München,  Frankfurt,  Wien,  Paris,  London,  New-York  und  Mailand.
Zur  besseren  Beurteilung  des  Umfanges  der  nachbeschriebenen  Einrichtungen  folgt
hier  zunächst  ein  statistischer  Überblick  über  die  gegenwärtigen  Arbeiterverhältnisse  selbst:
Am  1.  Januar  1912  waren  beschäftigt:

Männer

Frauen

Beamte
und  Aufseher

Zusammen

Mettlach  (Steingutfabrik)

730

206

68

IOO4

Wallerfangen

614

369

36

1019

Dresden

1067

585

128

1780

Septfontaines

245

60

12

317

Mettlach  (Mosaikfabrik)

886

401

59

1346

Merzig

758

2

39

799

Wadgassen

331

140

19

490

Dänischburg

205

169

27

401

Zusammen

4836

1932

388

7161

Auf  den  Fabriklagern  sind  1076  Beamte  und  Arbeiter  beschäftigt,  so  daß  das  Personal
der  Firma  8237  beträgt.
Von  den  in  den  Fabriken  beschäftigten  Arbeitern  dürften  noch  folgende  Angaben  von
Interesse  sein:
        <pb n="464" />
        Villeroy  &amp;amp;  Boch,  Mettlach.

39 2 *

I.  Einteilung  nach  Dienstzeit.

Männer

0/
Io

Frauen

%

Dienstzeit  von  1—10  Jahren

2484

51,4

1723

89,2

,,  ,,  10  2 5  &amp;gt;&amp;gt;

1473

30,5

157

8,1

&amp;gt;&amp;gt;  &amp;gt;,  2 5  5°  »»

877

18,1

5 1

2,7

„  über  50  „

2

—

1

—-Zusammen



4836

IOO

1932

IOO

II.  Einteilung  nach  Lebensalter.

Männer

0/
Io

Frauen

0/
Io

Unter  16  Jahren

395

8

347

18

Von  16—21  ,,

718

15

859

44

„  21—25  „

458

IO

291

i5

&amp;gt;»  25  4°  &amp;gt;)

1873

39

319

i7

,,  4°—5°  ,,

944

19

79

4

„  50—60  „

380

8

31

2

,,  60—70  „

67

1

6

—

über  70  ,,

1

—

—

—

Zusammen

4836

IOO

1932

IOO

III.  Personalbestand  der  Arbeiter  beider  Geschlechter.

Männer

Frauen

Ledig

1929

1624

Verheiratet

2816

233

Witwer

91

75

Zusammen

4836

1932

IV.  Zahl  der  Arbeiter,  die  beim  Militär  gedient  haben  1697
V.  Gesamtkinderzahl  der  in  den  Fabriken  beschäftigten  Arbeiter  .......  10329
Von  denselben  arbeiten  in  den  Fabriken  788.

VI.  Gesamtarbeiterbevölkerung.
A.  Die  Fabrikarbeiter  beider  Geschlechter

B.  Deren  Angehörige:

Ehefrauen
Kinder,  abzüglich  derjenigen,  die
unter  A.  aufgeführt  sind  .  .  .  .
Eltern,  Großeltern
Sonstige  Haushaltungsmitglieder  .  .

2773
9541
1668
363

Zusammen  A.  u.  B.

6768
14345

21113

VII.  Wohnungsverhältnisse.

Es  wohnen  in:

eigenem  Hause

Mietshäusern

Verheiratete  Arbeiter

1682

1499

Ledige  bzw.  mit  ihren  Eltern  wohnende ­
  Arbeiter

2119

1467

Zusammen

3801

2957
        <pb n="465" />
        Villeroy  &amp;amp;  Boch,  Mettlach.

393*

ARBEITERUNTERSTÜTZUNGSKASSEN.  Schon  im  Jahre  1812  errichtete  Pierre
Josef  Boch  in  Septfontaines  eine  nach  dem  Schutzpatron  der  Töpfer  ,,St.  Antoniusbruderschaft“ ­
  benannte  Unterstützungskasse  im  Verein  mit  seinen  Arbeitern,  deren  Rechte  und
Pflichten  durch  gemeinsam  vereinbarte  Satzungen  festgesetzt  wurden.  Sein  Sohn,  Jean
Francois  Boch,  führte  die  gleiche  Einrichtung,  auch  St.  Antoniusbruderschaft  genannt,
in  Mettlach  im  Jahre  1819  ein  und  Nicolas  Villeroy  gründete  eine  ähnliche  Kasse  in  Wallerfangen ­
  im  Jahre  1817.
Außer  diesen  schon  vor  Gründung  der  Firma  errichteten  drei  Bruderschaftskassen
bestehen  gegenwärtig  noch  in  den  Fabriken  eine  Anzahl  freiwilliger  Arbeiterunterstützungskassen, ­
  welche  in  ihren  Leistungen  sowohl  als  auch  in  den  den  Mitgliedern  auferlegten
Pflichten  den  örtlichen  Verhältnissen  und  dem  beabsichtigten  Zwecke  entsprechend,  recht
verschieden  voneinander  sind,  nämlich
in  der  Terrakottafabrik  in  Merzig  eine  Arbeiterpensionskasse,  gegründet  1887,
in  der  Kristallfabrik  in  Wadgassen  ein  Arbeiterverein  (eingeschriebene  Hilfskasse),
seit  1877,
in  der  Dresdener  Steingutfabrik:
eine  Unterstützungskasse  für  andauernd  Kranke,  gegründet  1886,
eine  Witwen-  und  Waisenkasse,  gegründet  1878,
eine  Kranken-  und  Sterbekasse  für  die  Angehörigen  der  Arbeiter  und  Beamten,
gegründet  1885.
Die  Ziele  aller  dieser  Vereinigungen,  deren  Satzungen  im  Laufe  der  Jahre  den  Verhältnissen ­
  und  Bedürfnissen  entsprechend  ausgebildet  und  verbessert  wurden,  sind  darauf
gerichtet,  ihren  Mitgliedern  eine  Sicherstellung  für  das  Alter,  in  Krankheitsfällen  und  bei
eintretender  Arbeitsunfähigkeit  zu  gewähren,  und  zwar  neben  den  den  Arbeitern  nach  der
Reichsgesetzgebung  in  diesen  Fällen  gesetzlich  zustehenden  Unterstützungen.  Sie  bewilligen ­
  demnach:
1.  freie  ärztliche  Behandlung,
2.  freie  Arznei  und  sonstige  Heilmittel,
3.  Geldunterstützungen  bei  Krankheiten  und  Arbeitsunfähigkeit,  teilweise  für  die  Mitglieder, ­
  teilweise  für  deren  Angehörige,
4.  Unterstützungen  von  Familienangehörigen  der  zu  militärischen  Dienstleistungen  eingezogenen
  Mitglieder,
5.  Zuschüsse  zu  den  Begräbniskosten  der  Mitglieder  und  deren  Angehörigen,
6.  Unterstützungen  an  Witwen  und  Waisen.
Die  Mittel  der  Kassen  werden  aufgebracht  aus  Beiträgen  der  Mitglieder,  Zuschüssen
der  Firma  in  gleicher  Höhe,  Eintrittsgeldern,  besondere  Zuwendungen  und  Zinsen.  Die
Bestimmungen  über  die  Aufnahmebedingungen,  die  Höhe  des  Eintrittsgeldes  und  der  Beiträge, ­
  die  Einteilung  der  Mitglieder  in  Klassen  und  die  Leistungen  der  Kassen  sind
verschieden.
Die  Mettlacher  Bruderschaft  gewährt  ihren  Mitgliedern  Krankenunterstützungen,
lebenslängliche  Pensionen,  Witwen-  und  Waisenunterstützungen,  wozu  noch  die  Unterstützung ­
  der  Familienangehörigen  der  zu  militärischen  Dienstleistungen  einberufenen
Mitglieder,  sowie  Zuschüsse  zu  Begräbniskosten  verstorbener  Mitglieder  kommen.
Die  Bruderschaft  in  Wallerfangen  gewährt  ihren  arbeitsunfähigen  Mitgliedern  langdauernde, ­
  in  der  Zeit  aber  beschränkte  Geldunterstützungen,  deren  Witwen  lebenslängliche
Pensionen  und  deren  Waisen  Erziehungsgelder;  dazu  kommen,  wie  bei  Mettlach,  Unterstützungen ­
  an  die  Angehörigen  der  zum  Militärdienst  einberufenen  Mitglieder,  sowie  Zuschüsse ­
  zu  den  Begräbniskosten.
Die  Bruderschaft  in  Septfontaines  gewährt  neben  Krankengeldern  lebenslängliche
Pensionen  für  Mitglieder  und  Unterstützungen  für  Witwen  und  Waisen  derselben.
        <pb n="466" />
        Viileroy  &amp;amp;  Boch,  Mettlach.

394*

Die  Krankenkasse  für  andauernd  Kranke  in  Dresden  und  die  Unterstützungskasse
für  Angehörige  von  Arbeitern  und  Beamten  sind  lediglich  Krankenkassen  mit  weitgehenden
Leistungen.
Die  Arbeiterpensionskasse  in  Merzig  und  der  Arbeiterverein  in  Wadgassen  sind  Pensionskassen ­
  für  die  Mitglieder,  deren  Witwen  und  Waisen;  endlich  die  Witwen-  und  Waisenkasse ­
  in  Dresden  lediglich  eine  Unterstützungskasse  für  solche.
Die  Verwaltung  der  Kassen  geschieht  von  der  Firma  kostenfrei  unter  Mitwirkung  der
Mitglieder.  Den  Generalversammlungen  sind  Vorbehalten  besondere  einschneidende  Änderungen, ­
  wie  Erhöhung  der  Beiträge,  Verminderung  und  Erhöhung  der  Leistungen  und
Abänderung  der  Statuten.
Der  Umfang  der  Kassen  ergibt  sich  aus  folgender  Aufstellung  für  das  Jahr  1912:
Einnahmen.
Beiträge  der  Mitglieder  131  836,21  M.
,,  „  Firma  146409,11  „
Zinsen  und  sonstige  Einnahmen  50  801,65  ,,
Zusammen:  329  046,97  M.

Ausgaben.
Renten  an  Mitglieder  151  357,76  M.
Witwen-  und  Waisengeld  91  481,94  ,,
Arzt  und  Arzneien  17  639,44  &amp;gt;&amp;gt;
Sonstige  Ausgaben  6  325,75  ,,
Zusammen:  266  804,89  M.
Das  Vermögen  der  sämtlichen  Kassen  betrug  am
1.  Januar  1910  1  316  490,—  M.
Trotz  dieser  weitgehenden  Fürsorge  durch  die  geschilderten  Unterstützungskassen
kommen  Fälle  vor,  in  welchen  die  Unterstützungen  zum  Unterhalt  der  Empfänger  und
deren  Familien  nicht  ausreichen.  Die  Firma  hat  es  sich  deshalb  Vorbehalten,  unabhängig
von  diesen  Kassen  durch  Bewilligung  von  außerordentlichen  Unterstützungen  da  einzugreifen, ­
  wo  ihre  Arbeiter  in  Not  sind.  Um  nun  die  Gewährung  dieser  außerordentlichen
Unterstützungen  zu  erleichtern  und  sie  zugleich  in  einen  festen  Rahmen  zu  leiten,  hat
Frau  Geheimrat  von  Boch  zum  Andenken  an  ihren  am  11.  November  1898  verstorbenen
Ehegatten,  Geheimrat  Eugen  von  Boch,  der  Firma  die  Summe  von  100  000  M.  vermacht
mit  der  Bestimmung,  daß  die  Zinsen  des  Kapitals  unter  diejenigen  bedürftigen  und  kranken
Arbeiter  verteilt  werden  sollten,  deren  Krankengeld  aus  den  bestehenden  Kassen  statutgemäß ­
  abgelaufen  ist  oder  zu  ihrem  und  ihrer  Familie  Unterhalt  nicht  ausreicht.  Die  Verteilung ­
  dieser  Summe  wird  dem  Wunsche  der  Spenderin  entsprechend  den  Krankenkassenvorständen ­
  überlassen.  Die  Zinsen  des  Stiftungskapitals  werden  unter  die  Fabriken  nach
Maßgabe  ihrer  großjährigen  Krankenkassenmitglieder  verteilt.
DIE  BEAMTENPENSIONSKASSE.  Seit  dem  1.  Januar  1881  besteht  eine  Pensionskasse
für  die  Beamten  der  Firma  und  deren  Witwen  und  Waisen.  Die  Kasse  umfaßt  sämtliche
Angestellte,  welche  mindestens  100  M.  Monatsgehalt  beziehen  und  das  25.  Lebensjahr
erreicht  haben.
Die  Kasse  gewährt  den  Mitgliedern  nach  fünfjähriger  Karenzzeit
a)  bei  eintretender  Dienstunfähigkeit,
b)  nach  zurückgelegter  Mitgliedschaft  von  35  Jahren,
c)  mit  dem  Lebensalter  von  65  Jahren
eine  Pension.
        <pb n="467" />
        Villeroy  &amp;amp;  Boch,  Mettlach.

395

Die  Pension  berechnet  sich  nach  5  Mitgliedsjahren  mit  15  %  des  Letztgehaltes  und
steigt  während  30  weiteren  Jahren  mit  2  %  für  das  Jahr,  so  daß  mit  35  Mitgliedsjahren  die
Höchstpension  mit  75  %  des  Letztgehaltes  erreicht  wird.
Die  Witwe  eines  Mitgliedes  oder  eines  Pensionierten  erhält  die  Hälfte  der  ihrem  Manne
zugestandenen  Pension  als  Witwengeld.
Für  die  Kinder  eines  Mitgliedes  oder  Pensionärs  werden  die  Waisengelder  an  die
Witwe  bzw.  an  den  Vormund  gezahlt  nach  folgenden  Sätzen:
a)  wenn  die  Mutter  noch  lebt:
für  1  und  2  Kinder  2 /i&amp;amp;
»»  3  ,,  4  &amp;gt;&amp;gt;  3 /i2
für  mehr  als  4  ,,  V12

des  dem  Vater  zugestandenen  Pensionsbetrages;
b)  wenn  beide  Eltern  tot  sind,  für  jedes  Kind  2 / 12 ,  zusammen  jedoch  nicht  mehr  als
s / 4  des  dem  Vater  zugestandenen  Pensionsbetrages.
Die  Mittel  der  Kasse  werden  aufgebracht:
1.  durch  Eintrittsgeld  (ein  halbes  Monatsgehalt),
2.  durch  ordentliche  Beiträge  der  Mitglieder  (6%  des  Jahresgehaltes),
3.  durch  Zuschüsse  der  Firma  in  gleicher  Höhe,
4.  durch  die  Zinsen  des  Vermögens,
5.  durch  sonstige  Zuwendungen.
Das  Höchstgehalt,  nach  welchem  Beiträge  eingezahlt  und  Pensionen  berechnet  werden,
beträgt  6000  M.
Das  Vermögen  der  Kasse  betrug  am  1.  Januar  1913  1  509  223,77  M.;  außerdem  ist
auf  Veranlassung  des  Kaiserlichen  Aufsichtsamtes  für  Privatversicherung  eine  Sicherheitshypothek ­
  von  1  Million  Mark  auf  die  der  Firma  gehörige  Dresdener  Fabrik  zugunsten  der
Pensionskasse  eingetragen  worden.
Augenblicklich  schweben  Verhandlungen  mit  dem  Kaiserlichen  Aufsichtsamte  für
Privatversicherung  wegen  Umänderung  der  Kasse  zwecks  Anpassung  an  das  Reichsgesetz
für  Angestelltenversicherung.

Abschluß  für  1912.

Die  Einnahmen  betrugen:
1.  Beiträge  der  Mitglieder  88  465,80  M.
2.  Zuschuß  der  Firma  88  465,80  ,,
3.  Eintrittsgelder  1  720,—  ,,
4.  Beiträge  der  freiwilligen  Mitglieder  3  582,40  ,,
5.  Zinsen  •  47  T 47, 61  &amp;gt;&amp;gt;

Die  Ausgaben  betrugen:
1.  Pensionen  an:
a)  Pensionäre
b)  Witwen
c)  Waisen
2.  Rückzahlungen  an  ausgetretene  Mitglieder  .
3.  Sächliche  Ausgaben

Zusammen:  229  381,61  M.

64  954,25  M.
38  271,25  „
1  239,48  ,,  104  464,98  M.
10472,67  „
1  014,63  „

Zusammen:  115  952,28  M.
Überschuß:  229  381,61  —  115  952,28  M.  =  113  429,33  M.
Die  Zahl  der  Mitglieder  beträgt  427.
Pensionen  und  Renten  wurden  bezahlt  an  56  Pensionäre,  73  Witwen,  1  Gruppe  Vollwaisen, ­
  zusammen  130  Personen.
        <pb n="468" />
        39 6*

Villeroy  &amp;amp;  Boch,  Mettlach.

ZWANGSSPARKASSEN.  In  der  Erwägung,  daß  es  den  jüngeren,  unverheirateten
Arbeitern  leichter  möglich  ist  einen  Teil  ihres  Lohnes  zurückzulegen  als  denjenigen,  welche
für  eine  Familie  zu  sorgen  haben,  sowie  um  die  jungen  Leute  vor  unnützen  Ausgaben
abzuhalten,  hat  die  Firma  Villeroy  &amp;amp;  Boch  mit  der  Genehmigung  der  Königlichen  Regierung
folgende,  vom  i.  Januar  1898  in  Kraft  tretende  Einrichtung  getroffen:
1.  Von  allen  Arbeitern  und  Arbeiterinnen  unter  25  Jahren  wird  bei  jeder  Löhnung
ein  Betrag  in  Höhe  von  5  %  des  Reinverdienstes  zur  verzinslichen  Einlage  in  die
Kreissparkasse  eingehalten.  Jugendliche  Arbeiter  und  Arbeiterinnen  unter  17  Jahren
können  in  besonderen  Fällen  von  diesem  Sparzwange  befreit  werden.
2.  Das  Sparbuch  wird  in  der  Weise  gesperrt,  daß  bis  zum  vollendeten  25.  Lebensjahre
des  Sparers  nur  bei  Gründung  eines  eignen  Heims  oder  einer  selbständigen  Niederlassung ­
  Auszahlungen  stattfinden  können.  Während  der  Leistung  der  Militärdienstpflicht ­
  des  Sparers  darf  außerdem  im  Laufe  eines  Jahres  ein  Betrag  von
höchstens  einem  Sechstel  des  Gesamtguthabens  entnommen  werden.
Obwohl  diese  Einrichtung  erst  seit  15  Jahren  besteht  und  nur  in  den  beiden  Mettlacher
Fabriken,  sowie  in  Merzig  und  Wallerfangen  eingeführt  ist  und  etwas  über  20  %  der  unter
den  Sparzwang  fallenden  Personen  von  demselben  befreit  sind,  so  sind  bis  zum  1.  Januar
1913  bereits  553  810  M.  in  der  angegebenen  Weise  gespart  worden.  Dies  macht  seit  Einführung ­
  des  Sparzwanges  730  M.  auf  den  Kopf  der  Sparer.
SPAR-  UND  DARLEHNSKASSEN.  Außer  den  Zwangssparkassen  bestehen  in  den
Fabriken  noch  freie  Sparkassen,  in  welche  Beamte  und  Arbeiter,  sowie  deren  Witwen
Einlagen  bis  zu  10000  M.  machen  können,  die  mit  4%  jährlich  verzinst  werden.  Rückzahlungen ­
  können  jederzeit  erfolgen,  doch  kann  bei  Beträgen  über  1000  M.  eine  achttägige
Kündigungsfrist  verlangt  werden.  Die  Spareinlagen  betrugen  Ende  1912  rund  870  000  M.
Verbunden  mit  diesen  Sparkassen  sind  auf  einigen  Fabriken  Darlehnskassen,  aus  welchen
ordentliche  Arbeiter  in  unverschuldeten  Notlagen  oder  zum  Zwecke  größerer  Häuserreparaturen, ­
  Anbauten  usw.  Darlehen  gegen  geringen  Zinsfuß  und  bequeme  Rückzahlungen  erhalten.
Ende  1912  waren  in  dieser  Weise  Darlehen  im  Gesamtbeträge  von  rund  200000  M.  ausgeliehen.
WOHNUNGSVERHÄLTNISSE.  Der  im  Jahre  1889  verstorbene  Mitbegründer  der
Firma  Adolph  von  Galhau  stiftete  ein  Kapital  von  1  Million  Mark  und  bestimmte,  daß  die
Zinsen  von  1 / i  des  Kapitals  alljährlich  an  hilfsbedürftige  Witwen  früherer  Arbeiter  verteilt ­
  werden,  %  des  Kapitals  aber  zum  Bau  von  Arbeiterwohnungen  verwendet  werden  sollen.
Durch  diese  Stiftung  ist  die  Firma  in  die  Lage  versetzt,  für  die  Hebung  der  Wohnungsverhältnisse ­
  ihrer  Arbeiter  in  wirksamer  Weise  einzutreten.  Sie  übernimmt  auf  Verlangen
selbst  den  Bau  von  Häusern  und,  wenn  nötig,  die  Beschaffung  des  Bauplatzes.  Die  Ausführung ­
  der  Bauten  geschieht  mit  Berücksichtigung  der  Wünsche  der  betreffenden  Arbeiter,
denen  eine  Auswahl  von  Plänen,  sowie  Kostenanschlägen  vorgelegt  werden.
In  der  Regel  werden  zwei  Wohnhäuser  aneinander  gebaut.  Dieselben  sind  ein-  oder
zweistöckig,  stets  unterkellert,  in  Bruchsteinbauwerk  ausgeführt  und  mit  Dachziegeln
gedeckt.  Sie  bestehen  meistens  aus  Wohnzimmer,  Küche,  Schlafzimmer  für  die  Eltern
und  einem  oder  mehreren  Zimmern  für  die  Kinder.  Die  Kapitalien  werden  stiftungsgemäß
mit  3  %  jährlich  verzinst  und  mit  2  %  amortisiert.  —  Das  Stiftungskapital  wächst  also
jährlich  um  diese  Zinsen.
Zur  Bewilligung  von  Darlehen  aus  dieser  Stiftung  sind  folgende  Bedingungen  festgesetzt:
1.  vorwurfsfreie  Dienstzeit  von  mindestens  5  Jahren;
2.  Alter  von  mindestens  25  und  nicht  über  45  Jahren,  sowie  Ehestand;
3.  schuldenfreier  Besitz  eines  Baugrundstücks  oder  Anzahlung  von  mindestens  10%  der
Bau-  oder  Erwerbskosten  einschl.  des  Bauplatzes;
4.  Verpflichtung  des  Antragstellers,  das  Haus  selbst  zu  bewohnen,  wobei  eine  Vermietung
entbehrlicher  Räume  mit  Genehmigung  der  Fabrikdirektion  nicht  ausgeschlossen  ist.
        <pb n="469" />
        Villeroy  &amp;amp;  Boch,  Mettlach.

397*

Von  1889—1912  wurden  erbaut  und  angekauft  685  Häuser  mit  einem  Kostenaufwand ­

  von  2  602  053  M.
es  wurden  zurückgezahlt  1  468  508  ,,
Die  Restschuld  der  Arbeiter  beträgt  1  133  545  ,,

Von  den  685  Häusern  wurden  226  vollständig  abbezahlt  und  gingen  in  das  freie  Eigentum ­
  der  Arbeiter  über.
SCHLAF-  UND  SPEISEANSTALTEN.  Für  die  in  kleinen  Ortschaften  wie  Mettlach
gelegenen  Fabriken  mußte  bei  Vergrößerung  der  Betriebe  die  Hinzuziehung  von  Arbeitern
aus  den  umliegenden,  ziemlich  weit  entfernten  Dörfern  ermöglicht  und  für  das  Unterbringen ­
  aller  derjenigen  Sorge  getragen  werden,  welche  abends  nicht  nach  ihrem  Wohnort
zurückkehren  können.  Es  hatte  diese  Fürsorge  vornehmlich  den  jugendlichen  Arbeitern
beiderlei  Geschlechts  zu  gelten,  insbesondere  auch  zur  Verhütung  der  Gefahren  für  Gesundheit ­
  und  Sittlichkeit,  denen  jüngere  Arbeiter  in  fremden  Kosthäusern  an  gewerbereichen ­
  Orten  gar  oft  ausgesetzt  sind.
Aus  den  angezogenen  Gründen  wurde  im  Jahre  1870  in  Mettlach  eine  große  Schlafund
  Speiseanstalt  erbaut  und  deren  Leitung  den  Schwestern  des  Ordens  vom  hl.  Karl
Borromäus  anvertraut.  In  dieser  Anstalt  finden  gegenwärtig  etwa  350  Mädchen  und
80  Knaben  Kost  und  Wohnung.  Die  Sonntage  verbringen  dieselben  größtenteils  in  ihrer
Familie.  Der  Preis  für  die  tägliche  Beköstigung  beträgt  45  Pf.,  außerdem  wird  ein  Schlafgeld ­
  von  10  Pf.  erhoben,  dasselbe  wird  jedoch  denen  erlassen,  welche  weniger  als  1  M.
täglich  verdienen.
Die  in  demselben  Gebäude  befindliche  Speiseanstalt  bietet  allen  Arbeitern,  die  sich
beteiligen,  gute  und  billige  Kost.  Sie  umfaßt  in  fünf  zweckmäßig  eingerichteten  Sälen
ebensoviele  Klassen.
a)  Die  jungen  Beamten  der  Fabriken  erhalten  Mittags-  und  Abendtisch  in  bester
Qualität  und  Abwechslung  zu  täglich  1  M.
b)  Der  Männertisch  erster  Klasse  erhält  Frühstück  für  15  Pf.,  Mittagessen  bestehend
aus  Bouillon,  Fleischbrühe  mit  Beilage,  Braten  mit  Kartoffeln  und  Gemüse  und
y 2  Pfd.  Brot  für  55  Pf.  und  Abendessen  für  30  Pf.;  zusammen  1  M.
c)  Der  Männertisch  zweiter  Klasse  erhält  dasselbe,  jedoch  nur  1  Sorte  Fleisch  für
zusammen  90  Pf.
d)  und  e)  Knaben  und  Mädchen  erhalten  das  Frühstück  für  10  Pf.,  das  Mittagessen,
bestehend  aus  Suppe,  Fleisch,  Kartoffeln  und  Gemüse  und  x / 2  Pfd.  Brot,  für  25  Pf.
und  Abendessen  für  15  Pf.
Das  Gewicht  der  Fleischportionen  beträgt  für  die  beiden  ersten  Klassen  250  g  und
für  die  übrigen  200  g.
Die  Bezahlung  geschieht  in  der  Weise,  daß  jedem  Besucher  wöchentlich  eine  Karte
ausgehändigt  wird,  auf  welcher  er  vermerkt,  welche  Mahlzeiten  er  zu  nehmen  beabsichtigt.
Bei  der  Lohnauszahlung  wird  ihm  auf  Grund  dieser  Karte  der  betreffende  Betrag  abgezogen.
Die  Anstalt  erfreut  sich  täglich  des  Besuches  von  etwa  500  Kostgängern.
Da  eine  große  Anzahl  Arbeiter  es  vorzieht,  das  zu  Hause  zubereitete  Essen  sich  bringen
zu  lassen,  hat  die  Firma  heizbare  Wagen  hersteilen  lassen,  welche  ihnen  das  Essen  nach
den  Fabriken  besorgt;  diesen  Arbeitern  stehen  geräumige  Speisesäle  zur  Verfügung,  in
welchen  auch  einige  Nahrungsmittel,  wie  Brot,  Wurstwaren,  Bier  und  Fleischbrühe,  zu
billigen  Preisen  erhältlich  sind.  Das  früher  übliche  Zutragen  der  Speisen  durch  Kinder
und  Frauen  ist  dadurch  in  Wegfall  gekommen.
Außerdem  bieten  Arbeiterzüge  einer  größeren  Anzahl  von  Arbeitern  Gelegenheit,  zur
Mittagszeit  nach  Hause  zu  fahren.
Eine  weitere  in  Mettlach  von  auswärtigen  Arbeitern  gern  benutzte  Anstalt  enthält
mehrere  mit  je  12  Betten  versehene  Schlafsäle  und  dazu  für  je  zwei  solcher  Säle  ein  gemeinschaftliches ­
  Speise-  und  Wohnzimmer.  In  diesen  Räumen  wirtschaften  kleine  Gesell-
        <pb n="470" />
        39 8*

Villeroy  &amp;amp;  Boch,  Mettlach.

schäften  für  eigene  Rechnung  mit  einer  von  ihnen  angestellten  und  bezahlten  Haushälterin.
Jeder  Mann  hat  für  Benutzung  dieses  Schlafhauses  einschließlich  Reinhaltung  des  Bettes
io  Pf.  täglich  zu  entrichten.
Zum  Zwecke  billiger  Beschaffung  von  Lebensmitteln  und  sonstiger  häuslicher  Bedürfnisse, ­
  hat  die  Firma  in  Mettlach,  Wallerfangen,  Merzig  und  Wadgassen  die  Gründung
von  Konsumvereinen  veranlaßt,  deren  Benutzung  für  ihre  Mitglieder  noch  die  weitere
segensreiche  Folge  hat,  daß  dieselben  an  unmittelbare  Zahlung  der  entnommenen  Waren
gewöhnt  werden.  Die  Verkaufspreise  dieser  Konsumvereine  sind  nicht  höher  als  in  den
Geschäften  am  Platze;  trotzdem  verteilen  diese  Vereine  io—14%  Dividende,  so  daß  sie
gleichzeitig  als  Sparkasse  während  des  Laufes  des  Jahres  angesehen  werden  können.
KRANKENHÄUSER.  Um  die  Pflege  und  ärztliche  Behandlung  erkrankter  Arbeiter
zu  erleichtern,  sind  in  Mettlach,  Wallerfangen  und  Merzig  Krankenhäuser  erbaut  worden,
welche  unter  der  bewährten  Leitung  von  Borromäerinnen  stehen.  Über  die  Entstehung
dieser  Anstalten  ist  folgendes  zu  berichten:
Schon  im  Jahre  1848  wurde  in  Wallerfangen  ein  Schwesternhaus  eingerichtet,  welches
1878  als  Sophienstiftung  Korporationsrechte  erhielt.  Diese  Stiftung  wurde  von  Mitgliedern
der  Firma  mit  einem  Stiftungskapital  von  180  000  M.  dotiert  und  diente  in  erster  Linie
zur  Krankenpflege,  ferner  zur  Unterstützung  von  Armen  und  Hilfsbedürftigen  durch  Verabreichung ­
  von  Nahrungsmitteln,  Heizungsmaterial,  Kleidungsstücken,  Bettzeug  usw.
In  Merzig  wurde  1880  von  dem  Mitbegründer  der  Merziger  Fabrik  Wilhelm  von  Fellenberg
  ebenfalls  ein  Krankenhaus  ins  Leben  gerufen,  welches  1884  in  den  Besitz  der  Firma
überging.  In  derselben  Anstalt  befindet  sich  auch  ein  Waisenhaus,  eine  Kinderbewahranstalt ­
  und  ein  Speisehaus  für  Arbeiter.  Es  werden  jährlich  annähernd  200  Kranke  in
der  Anstalt  verpflegt.  Das  Stiftungskapital  beträgt  75  000  M.
Auch  das  Mettlacher  Krankenhaus  ist  nicht  direkt  von  der  Firma  gegründet  worden,
sondern  verdankt  seine  Entstehung  dem  Geheimrat  Eugen  von  Boch,  welcher  1857  aus
eigenen  Mitteln  die  Anstalt  erbaute.  Zur  Leitung  desselben  erbat  er  sich  von  dem  Mutterhause ­
  der  Borromäerinnen  in  Trier  einige  Schwestern.  Dieselben  beteiligten  sich  bald
eifrig  an  den  Bestrebungen  zur  Förderung  des  leiblichen  und  sittlichen  Wohles  der  Arbeiterbevölkerung, ­
  so  daß  ihnen,  wie  schön  bemerkt,  auch  die  Leitung  der  Speise-  und  Schlafanstalt ­
  übertragen  wurde.  Im  Jahre  1877  wurde  die  Krankenabteilung  auf  150  Betten
erweitert.  Trotzdem  genügte  auf  die  Dauer  die  Einrichtung  den  Anforderungen  nicht.
Daher  wurde  im  Jahre  1890  von  der  Firma  noch  ein  zweites  kleineres  Krankenhaus  ausschließlich ­
  für  Arbeiter  erbaut,  welches  im  Jahre  1905  durch  einen  umfangreichen  Anbau
bedeutend  erweitert  wurde.  Eugen  von  Boch  vermachte  bei  seinem  Tode  das  alte  Krankenhaus ­
  der  Firma  und  dotierte  dasselbe  mit  einer  Stiftung  von  200  000  M.,  so  daß  es  in  seinem
Sinne  weiter  geführt  werden  kann.  Die  Krankenkassen  der  Firma  haben  bezüglich  der
Verpflegung  ihrer  Mitglieder  in  diesen  Krankenhäusern  besondere  Abkommen  mit  denselben ­
  getroffen.
ANSTALTEN  UND  VEREINE  ZUR  GESELLIGEN  ERHOLUNG.  Die  Firma  begnügt
sich  nicht  damit,  Einrichtungen  zu  treffen,  um  das  leibliche  und  materielle  Wohl  ihrer
Arbeiter  zu  fördern,  sondern  sie  hat  auch  mit  gutem  Erfolge  angestrebt,  auf  deren  gesellige
Erholung  und  Unterhaltung  veredelnd  einzuwirken.  So  sind  in  einzelnen  Fabriken  Gesangvereine ­
  und  Musikkapellen  von  Arbeitern  gebildet  worden,  welche  unter  Leitung  tüchtiger,
von  der  Firma  angestellter  Kapellmeister  Konzerte  veranstalten  und  durch  ihre  Vorträge
zur  Belebung  der  alljährlich  stattfindenden  gemeinschaftlichen  Ausflüge  und  Arbeiterfeste
wesentlich  beitragen.
Im  Jahre  1857  hat  Eugen  von  Boch  auf  einem  Bergabhange  bei  Mettlach  den  sog.
Pavillon  errichten  lassen  und  zur  Verfügung  der  Beamten  und  Arbeiter  gestellt.  Dort
unterhält  die  Firma  eine  billige  Restauration  mit  großem  Garten  für  Sommerwirtschaft
        <pb n="471" />
        Villeroy  &amp;amp;  Boch,  Mettlach.

399

und  einer  Halle  für  die  Wintervergnügen.  In  zugehörigen  Räumen  befindet  sich  eine
Bibliothek,  Bühne,  Billard  und  zwei  gedeckte  heizbare  Kegelbahnen.  In  dem  Pavillon
werden  im  Sommer  alle  14  Tage  von  der  Fabrikkapelle  Konzerte  abgehalten,  die  von  den
Arbeitern  zahlreich  besucht  werden;  hier  halten  auch  die  Beamten  und  Arbeitervereine
ihre  Versammlungen  und  Feste  ab.  Im  Pavillon  ist  ferner  eine  Turnanstalt  eingerichtet,
wo  ein  an  der  Zentralturnanstalt  in  Berlin  ausgebildeter  Lehrer  den  Unterricht  erteilt.
Das  jährlich  abgehaltene  Schauturnen  zeigt,  mit  welchem  Erfolg  sich  die  jungen  Leute
diesen  Übungen  hingeben.
Eine  Schwimm-  und  Badeanstalt  wird  während  des  Sommers  in  der  Saar  aufgeschlagen,
und  von  Angestellten  der  Firma  wird  hier  Schwimmunterricht  erteilt.
Seit  einigen  Jahren  sind  außerdem  in  den  beiden  Mettlacher  Fabriken,  in  Wallerfangen, ­
  Dresden  und  Merzig  Badeanstalten  eingerichtet  worden,  in  welchen  Beamte  und
Arbeiter  teils  warme  Vollbäder  und  teils  Duschen  nehmen  können.
Endlich  seien  an  dieser  Stelle  noch  die  aus  Arbeitern  bestehenden  Feuerwehren  erwähnt,
welche  in  allen  auf  dem  Lande  gelegenen  Fabriken  bestehen  und  sowohl  zur  Sicherung
der  Fabriken  selbst  als  auch  zur  sofortigen  Hilfeleistung  bei  etwaigen  Bränden  in  den  umliegenden ­
  Ortschaften  dienen.
ANERKENNUNG  LANGJÄHRIGER  DIENSTZEIT.  Als  ein  erfreulicher  Erfolg  der
von  der  Firma  für  ihre  Angestellten  und  Arbeiter  getroffenen  Einrichtungen  ist  es  anzusehen,
daß  diese,  wenn  in  einer  Fabrik  angenommen,  auch  gerne  darin  verbleiben,  und  daß  eine
große  Anzahl  von  Arbeiterfamilien  schon  seit  mehreren  Generationen  bei  der  Firma  tätig  ist.
Der  Wert,  welchen  der  hierdurch  in  jeder  einzelnen  Fabrik  vorhandene  Stamm  von
tüchtigen  Arbeitern  für  die  Stetigkeit  des  Betriebes  hat,  wird  gern  von  der  Firma  anerkannt.
So  erhalten  schon  in  jüngeren  Jahren  diejenigen  Arbeiter,  welche  mindestens  10,  und  diejenigen ­
  Arbeiterinnen,  welche  mindestens  6  Jahre  bei  der  Firma  tätig  waren,  wenn  sie
heiraten,  eine  mit  den  Jahren  steigende  Prämie  als  Beitrag  zu  ihrer  Ausstattung.
Als  dauerndes  äußeres  Zeichen  der  Anerkennung  für  langjährige  treue  Mitarbeit  aber
erteilt  die  Firma  allen  Beamten  und  Arbeitern  beiderlei  Geschlechts,  welche  25  Jahre  lang
ununterbrochen  bei  ihr  tätig  gewesen,  außer  einem  Geldgeschenk  von  50  M.  eine  silberne
Denkmünze  und  ein  künstlerisch  ausgestattetes  Ehrendiplom.  Sind  50  Jahre  verflossen,
so  erhält  der  Jubilar  mit  dem  Diplom  eine  goldene  Denkmünze  und  ein  Geldgeschenk  von
200  M.,  und  es  wird  außerdem  noch  eine  Fabrikfestlichkeit  für  ihn  veranstaltet.
Als  im  Jahre  1891  in  allen  Fabriken  der  Firma  das  fünfzigjährige  Bestehen  derselben
gefeiert  wurde,  war  ein  Bestand  von  400  Jubilaren  vorhanden,  welche  auf  eine  Arbeitsdauer
von  mehr  als  25  Jahren  zurückblicken  konnten.  Seit  jener  Zeit  hat  sich  die  Zahl  erhöht
auf  2112  mit  25  jähriger  und  35  mit  5ojähriger  Dienstzeit  —  ein  beredtes  Zeugnis  von  dem
guten  Einvernehmen  zwischen  Arbeitgebern  und  Arbeitern.
Die  Gesamtbeträge  der  Firma  zu  allen  voraufgeführten  Einrichtungen  einschließlich
des  Beitrags  zur  Töpferei-Berufsgenossenschaft  und  zur  Alters-  und  Invaliditätsversicherung
der  Arbeiter  haben  im  Jahre  1912
555  944  M.  95  Pf.
betragen.  —  Hiervon  sind
218  831,65  M.  gesetzliche  Leistungen,
337  113,30  »&amp;gt;  freiwillige  Leistungen  gewesen.
Trotz  dieser  großen  Opfer,  welche  die  Besitzer  der  Fabriken  bringen,  wird  die  Firma
auch  fernerhin  bestrebt  bleiben,  auf  diesem  Wege  fortzuschreiten.
        <pb n="472" />
        400*

Voigt  &amp;amp;  Haeffner,  A.-G.,  Frankfurt  a.  M.
BEAMTENUNTERSTÜTZUNGSKASSE.  Diese  wurde  im  Jahre  1900  anläßlich  der
Umwandlung  der  ursprünglichen  Offenen  Handelsgesellschaft  Voigt  &amp;amp;  Haeffner  in  eine
Aktiengesellschaft  durch  eine  Spende  der  Inhaber  der  alten  Firma  errichtet.  Die  Gesamtüberweisungen ­
  und  Zuschüsse  der  Firma  betragen  ca.  118  000  M.
BEAMTENPENSIONSFONDS.  Der  Generaldirektor  der  Firma,  Herr  Kommerzienrat
A.  Haeffner,  spendete  anläßlich  des  25jährigen  Bestehens  der  Firma  einen  Fonds  von
100  000  M.,  der  zur  Ergänzung  der  staatlichen  Privatbeamtenversicherung  dienen  und
in  allen  den  Fällen  eingreifen  soll,  wo  eine  besondere  Veranlassung  zur  Unterstützung
vorliegt.  Für  das  Jahr  1912  wurden  seitens  der  Firma  weitere  10000  M.  überwiesen.
ARBEITERUNTERSTÜTZUNGSKASSE.  Diese  wurde  1899  seitens  der  Firma  zur
Unterstützung  aller  bei  ihr  beschäftigten  bedürftigen  Arbeiter  und  Arbeiterinnen  ins  Leben
gerufen.  Die  Überweisungen  seitens  der  Firma  betragen  bis  zum  heutigen  Tage  ca.  135  000  M.
ARBEITERVORSCHUSSKASSE.  Sie  hat  den  Zweck,  den  Arbeitern  den  Bezug  von
Kohlen  zu  Engrospreisen  bei  Ratenzahlungen  zu  ermöglichen,  und  neu  eintretenden
Arbeitern  einen  einmaligen  Lohnvorschuß  zu  gewähren.
VORARBEITERUNTERSTÜTZUNGSKASSE.  Die  Kasse,  die  1912  ins  Leben  gerufen
worden  ist,  dient  dazu,  in  Not  geratenen  Vorarbeitern  außer  den  Unterstützungen  durch  die
Arbeiter-Unterstützungskasse  noch  weitere  Hilfeleistungen  zuteil  werden  zu  lassen,  sowie
bis  zu  6  Arbeitstagen  jährlichen  Urlaubs  zu  vergüten.  Die  Zuwendungen  der  Firma  sind  bis
heute  10  000  M.
KANTINE.  Ferner  hat  die  Firma  eine  Kantine  eingerichtet,  in  der  den  Arbeitern
und  Arbeiterinnen  ein  gut  zubereitetes  Mittagsmahl  bestehend  aus  Suppe,  Fleisch,  Gemüse, ­
  Kartoffeln  usw.  zu  45  Pf.,  den  Beamten  zu  65  Pf.,  verabreicht  wird.  Die  einmaligen ­
  Einrichtungskosten  betrugen  ca.  20  000  M.  Für  die  Unterhaltung  der  Kantine
leistet  die  Firma  jährlich  ca.  15  000—20  000  M.  Zuschuß.
Den  in  der  Bleikitterei,  Verzinnerei  und  Beizerei  beschäftigten  Arbeitern  wird  täglich
1  Liter  Milch  unentgeltlich  verabreicht.  Die  Aufwendungen  hierfür  betragen  ca.  3000  M.
im  Jahr.
BADEEINRICHTUNG.  Außerdem  bestehen  Badeeinrichtungen  für  solche  Arbeiter,
die  in  schmutzigen  Betrieben  tätig  sind.
        <pb n="473" />
        401*
J.  M.  Voith  in  Heidenheim  a.  Brenz.
1.  BEAMTEN-PENSIONSKASSE,  errichtet  am  i.  Juli  1905  mit  einem  seitens  der  Firma
zum  Einkauf  der  älteren  Beamten  gestifteten  Fonds  von  165  000  M.  und  regelmäßigen
Beiträgen  derselben  von  6  %  der  den  Mitgliedern  auszuzahlenden  Gehälter.
Für  die  Aufnahme  ist  normaler  Gesundheitszustand,  ein  Alter  von  21  Jahren  und  ein
Mindestgehalt  von  100  M.  monatlich  erforderlich,  der  Betrag  von  5000  M.  ist  als  Höchstgehalt ­
  festgesetzt,  für  den  Beiträge  bezahlt  und  Pensionen  gewährt  werden.
Seit  Einführung  des  Versicherungsgesetzes  für  Angestellte  —  1.  Januar  1913  —  wird
die  Kasse  als  Zulage-  bzw.  Ergänzungskasse  weitergeführt.
Beiträge  der  Mitglieder:  6  %  des  Gehaltes.  Die  den  Mitgliedern  im  Falle  der  Dienstuntauglichkeit ­
  zustehende  Pension  beträgt  nach  dem  10.  Dienstjahre  25%  und  steigt  nach
32  Dienstjahren  bis  zu  60  %  ihres  Durchschnittsgehaltes.  Die  Witwe  hat  Anspruch  auf  die
Hälfte  der  dem  Mitgliede  zustehenden  Pension,  jedes  Kind  bis  zum  vollendeten  18.  Lebensjahre ­
  Anspruch  auf  ein  Viertel  der  der  Witwe  zustehenden  Unterstützung.
Die  Beiträge  der  Firma  belaufen  sich  zurzeit  auf  rund  46  000  M.  jährlich,  Gesamtvermögen ­
  der  Kasse  am  1.  Januar  1913  ca.  715  000  M.
Ein  Gratialisierungsfonds,  der  bis  jetzt  mit  25  000  M.  dotiert  ist,  soll  zur  Unterstützung ­
  besonders  bedürftiger  Familien  dienen,  die  bei  vorzeitiger  Invalidität  oder  Ableben ­
  des  Ernährers  vor  Ablauf  der  Karenzzeit  noch  keinen  Anspruch  auf  Unterstützung
haben.
2.  ARBEITER-,  WITWEN-  UND  WAISENKASSE  DES  VEREINS  VOITHSCHER
ARBEITER,  errichtet  am  1.  Januar  1911  von  den  keiner  Gewerkschaft  angehörigen  Arbeitern ­
  der  Firma  J.  M.  Voith  mit  einem  seitens  der  Firma  zum  Einkauf  der  älteren  Arbeiter ­
  gestifteten  Fonds  von  135  000  M.  und  regelmäßigen  Beiträgen  derselben  in  Höhe
der  von  den  Mitgliedern  geleisteten  Beiträge.
Aufnahmebedingung:  Nachweis  von  normalem  Gesundheitszustand  und  daß  das
40.  Lebensjahr  nicht  überschritten  ist.
Beiträge  der  Mitglieder:

Lohnklasse

durchschnittlicher  Tagesverdienst

für  die  14  tägige  Lohnperiode

I

unter  3  M.

1,00  M.

II

3  M.  bis  unter  5  M.

1,20  „

III

5  ,,  bis  unter  7  ,,

U4o  „

IV

über  7  M.

1,60  „

Pensionen:

Lohnklasse

für  10  Beitragsjahre

für  40  und  mehr  Beitragsjahre

I

200  M.

360  M.

II

230  „

390  „

III

260  ,,

420  „

IV

290  „

450  „

Die  Unterhaltsbeiträge  betragen
a)  für  Witwen:  die  Hälfte  der  Pension  des  Mitgliedes,
b)  für  unversorgte  Kinder  unter  15  Jahren:  ein  Zehntel  der  Pension  des  Mitgliedes.
Die  Beiträge  der  Firma  belaufen  sich  zurzeit  auf  rund  6500  M.  jährlich,  Gesamtvermögen ­
  der  Kasse  am  1.  Januar  1913  ca.  157  000  M.
3.  KRANKENKASSE.  Die  Betriebskrankenkasse  der  Firma  geht  in  ihren  Leistungen
über  die  durch  das  Gesetz  vorgeschriebenen  bedeutend  hinaus,  indem  sie
1.  ein  Krankengeld  von  75%  (statt  50%)  gewährt,

*26
        <pb n="474" />
        J.  M.  Voith  in  Heidenheim  a.  Brenz.

402*

2.  auch  für  Frauen  und  Kinder  bei  freier  Arztwahl  die  Hälfte  der  Kosten  für  Arzt
und  Arzneimittel  übernimmt,
3.  bei  Verpflegung  im  Krankenhaus  den  Angehörigen  verheirateter  Arbeiter  Unterstützung ­
  zuteil  werden  läßt,
4.  die  im  Gesetz  vorgesehene  dreitägige  Karenzzeit
a)  bei  Betriebsunfällen  ganz  aufgehoben  hat,
b)  bei  ununterbrochener  Dauer  der  Arbeitsunfähigkeit  von  länger  als
2  Wochen  nur  2  Tage  Karenzzeit,
4  ,,  nur  1  Tag  Karenzzeit,
6  ,,  keine  Karenzzeit
in  Abrechnung  bringt,
5.  für  ihre  Mitglieder  einen  Teil  des  Jahresbeitrags  zum  Krankenpflegeverein  übernimmt, ­
  um  solchen  im  Falle  schwerer  Erkrankung  unentgeltliche  Wartung  durch
eine  Krankenschwester  zu  sichern.
Diese  über  das  gesetzliche  Maß  hinausgehenden  Leistungen  der  Krankenkasse  erforderten
im  letzten  Betriebsjahr  einen  Mehraufwand  von  28  500  M.,  woran  sich  die  Firma  mit  einem
Drittel,  d.  i.  9500  M.,  beteiligte.  Aus  einem  Restbestand  der  alten  Krankenkasse  von  9023  M.
erhalten  die  früheren  Mitglieder  eine  Invalidenzulage  von  50  Pf.  täglich.
4.  UNTERSTÜTZUNGSKASSE.  Zur  Unterstützung  ihrer  Arbeiter  in  besonderen  Notfällen ­
  (bei  länger  andauernder  Krankheit,  auch  von  Angehörigen  der  Familie,  Invalidität
usw.)  führt  die  Firma  jeden  Zahltag  y 2  %  der  Löhne  an  eine  besondere  Kasse  ab  und  gewährte ­
  beispielsweise  jedem  Invaliden  bisher  1  M.  täglich  als  Zuschuß  zur  Invaliden-  oder
Krankenrente.  Weiter  erhalten  aus  dieser  Kasse  Arbeiter  mit  zahlreicher  Familie  an  Weihnachten ­
  Geschenke  in  Geld  oder  Naturalien.
Die  aus  dieser  Kasse  geleisteten  Unterstützungen  betragen  seit  1902  68  500  M.  und
gegenwärtig  ca.  9000  M.  jährlich.
Außerdem  hat  die  Firma  im  Lauf  der  Jahre  dem  „Unterstützungskonto“  für  ihre
Arbeiter  besondere  Zuwendungen  gemacht,  die  sich  einschließlich  der  Zinsen  Ende  Dezember ­
  1912  auf  49  450  M.  belaufen.
5.  FRIEDRICH  VOITH-STIFTUNG.  Diese  besteht  aus  einem  von  dem  Firmainhaber
bei  besonderen  Anlässen  gestifteten  Fonds  von  zusammen  30  000  M.,  dessen  Zinsen  alljährlich ­
  an  Weihnachten  an  besonders  bedürftige  Arbeiter,  auch  an  Witwen  und  Waisen,
verteilt  werden.
6.  KINDERZULAGEN.  Zur  Unterstützung  derjenigen  Arbeiter,  die  für  eine  größere
Zahl  von  Kindern  zu  sorgen  haben,  wurde  im  Dezember  1911  die  Einrichtung  getroffen,
daß
I.  Arbeiter  mit  einem  Verdienst  von  mehr  als  5  M.
mit  3  und  4  Kindern  monatlich  .  .  .  .  5  M.
&amp;gt;&amp;gt;  5  &amp;gt;&amp;gt;  6  ,,  ,,  .  .  .  .  8  ,,
&amp;gt;&amp;gt;  7  &amp;gt;&amp;gt;  mehr  ,,  ,,  ....  12  ,,
II.  Arbeiter  mit  einem  Verdienst  von  4—5  M.
mit  3  und  4  Kindern  monatlich  ....  6  M.
&amp;gt;)  5  &amp;gt;&amp;gt;  6  ,,  ,,  .  .  .  .  9  &amp;gt;)
„  7  „  mehr  „  „  .  .  .  .  13  „
III.  Arbeiter  mit  einem  Verdienst  von  weniger  als  4  M.
mit  3  und  4  Kindern  monatlich  ....  7  M.
&amp;gt;&amp;gt;  5  &amp;gt;&amp;gt;  6  ,,  ,,  ....  10  ,,
i&amp;gt;  7  &amp;gt;&amp;gt;  mehr  ,,  ,,  ....  14  „
als  besondere  Zulage  erhalten.  Diese  Zulagen  belaufen  sich  zurzeit  auf  monatlich  ca.
2000  M.  oder  pro  Jahr  auf  ca.  24  000  M.
        <pb n="475" />
        J.  M.  Voith  in  Heidenheim  a.  Brenz.

403*

7.  SPARRÜCKLAGEN  FÜR  LEHRLINGE.  Sämtlichen  Handwerkslehrlingen,  die  in  der

im  i.Jahr

im  2.  Jahr

im  3.  Jahr

im  4.  Jahr

pro  Arbeitstag

pro  Arbeitstag

pro  Arbeitstag

pro  Arbeitstag

Schlosserei,  Dreherei

und  Schreinerei  .  .

40  Pf.

50  Pf.

70  Pf.

1,20  M.

Kesselschmiede  .  .  .

40  „

60  „

90  „

1,20  „

pro  Tag,  das  Jahr  zu  365  Tagen  gerechnet

Durch  Betei-Gießerei



80  Pf.

80  Pf.

80  Pf.

ligung  am
Accordlohn

Außerdem  als  Gedurchschnittl.



schenk  für  jeden

2—2,50  M.

Sonntag

50  „

70  „

i  M.

I  M.

erhalten,  werden  für  die  Dauer  ihrer  Lehrzeit  für  jeden  Arbeitstag  10  Pf.  als  Sparrücklage ­
  bei  der  hiesigen  Oberamtssparkasse  verzinslich  angelegt.  Diese  Sparrücklagen  sollen
zur  Unterstützung  während  der  Militärzeit  dienen  und  belaufen  sich  bis  dahin  auf  etwa
120—130  M.;  früher  haben  die  jungen  Leute  kein  Anrecht  darauf.  Die  Gesamtsumme
dieser  Sparrücklagen  beläuft  sich  pro  Jahr  auf  ca.  5600  M.

8.  SPARKASSE.  Den  Beamten  der  Firma  und  den  dem  Werkverein  angehörigen
Arbeitern  ist  gestattet,  ihre  Ersparnisse  gegen  eine  Verzinsung  von  5  y 2  %  im  Geschäfte
anzulegen.  Für  diese  Einlagen  stellt  die  Firma  Sicherheit.

9.  DIENSTALTERSPRÄMIEN.  Zur  Ablösung  des  in  verschiedenen  Fabriken  üblichen
Urlaubs,  der  in  einer  Maschinenfabrik  mit  Rücksicht  auf  die  vielen  Werkzeugmaschinen
größere  Störungen  hervorrufen  würde,  wurden  erstmals  pro  1910  Dienstaltersprämien
eingeführt  und  zwar:

für

y  y
yy
yy
yy

6—10  jährige

Dienstzeit

eine

Prämie

von

15

M.

11—15

yy

y  y

yy

yy

yy

20

yy

16—20

yy

yy

yy

y  y

yy

25

yy

21—30

yy

yy

yy

yy

yy

30

yy

über  30

y  y

yy

yy

yy

yy

40

yy

Die  Militärzeit  gilt  nicht  als  Unterbrechung  der  Dienstzeit.
Die  Auszahlung  dieser  Dienstaltersprämien  erfolgt  jedes  Jahr  am  3.  Juli.

10.  JUBILÄUMSGESCHENKE.  Außer  der  Dienstaltersprämie  erhalten  die  Arbeiter
noch  folgende  Jubiläumsgeschenke:
a)  bei  zurückgelegter  25jähriger  Dienstzeit  50  M.

b)

yy

yy

30

yy

yy  •

....  50

yy

c)

yy

yy

35

yy

yy  •

....  100

yy

d)

yy

yy

40

yy

yy  •

yy

e)

yy

yy

45

yy

yy  •

yy

Auch  die  Beamten  erhalten  Jubiläumsgeschenke,  die  je  nach  der  Stellung  von  Fall
zu  Fall  bestimmt  werden.

11.  UNTERSTÜTZUNG  AN  LANDWEHRLEUTE.  Landwehrleute,  die  zu  militärischen
Übungen  eingezogen  werden,  erhalten  eine  Unterstützung  von  50  Pf.  pro  Arbeitstag,  im
Maximum  12  M.  pro  Übung.
12.  HOCHZEITSGESCHENKE.  Jeder  Arbeiter,  der  sich  verheiratet,  erhält  von  der
Firma  ein  Hochzeitsgeschenk  von  5  M.

*26*
        <pb n="476" />
        404*  J.  M.  Voith  in  Heidesheim  a.  Brenz.

13.  BÄDER.  Die  Firma ­
  hat  in  den  verschiedenen ­
  Abteilungen  ihres
Betriebs  Wannen-  und
Brausebäder  eingerichtet,
die  den  Arbeitern  während ­
  der  Betriebspausen
und  nach  6  Uhr  abends
unentgeltlich  zur  Verfügung ­
  stehen.  Es  entfallen
auf  die  Maschinenhalle  4
Wannenbäder,  auf  die
Walzenmacherei  2  Wannenbäder, ­
  auf  die  Schreinerei ­
  3  Brausebäder  und
auf  die  neue  Gießerei  2
Wannen-  und  3  Brausebäder. ­
  Abgegeben  wurden
im  Jahr  1911  ca.  3300
Garderobe  und  Wascheinrichtung  der  Gießerei.  Wannenbäder  und  ca.  400
Brausebäder.  Es  muß  hier
noch  bemerkt  werden,  daß  die  Stadt  Heidenheim  ein  eigenes  vorzüglich  eingerichtetes
Volksbad  besitzt,  zu  dessen  Errichtung  auch  die  Firma  J.  M.  Voith  im  Jahr  1903  einen
Beitrag  von  10  000  M.  geleistet  hat.
Besonders  sei  hier  auch  auf  die  in  hygienischer  Beziehung  mustergültigen  Garderobeund
  Wascheinrichtungen  hingewiesen,  welche  die  Firma  mit  großem  Kostenaufwand
in  den  verschiedenen  Betriebsabteilungen  eingerichtet  hat  (s.  Abbildung).

14.  BEAMTENWOHNUNGEN.  Bis  zum  Jahr  1912  hat  die  Firma  20  größere  Gebäude ­
  mit  zusammen  47  Wohnungen  erstellt,  zum  Teil  fertig  gekauft,  um  solche  ihren
Beamten  zur  Verfügung
zu  stellen.  Diese  Wohnungen ­
  bestehen  aus  je
3—9  Zimmern,  Bad  und
allem  Zubehör,  auch  Gartenanteil. ­
  Der  Pflugbau
(s.  Abbildung)  z.  B.  besteht ­
  aus  3  Wohnungen
ä  4,  und  6  Wohnungen  ä
5  Zimmern  mit  je  2  Kammern, ­
  Bad,  Keller  und
Souterrain,  ist  ausgestattet ­
  mit  Zentralheizung,
Warmwasserbereitung,
Staubabsaugung,  Gasherden, ­
  elektrischem  Licht
usw.  und  enthält  weiter
noch  die  Hausmeisterwohnung ­
  mit  3  Zimmern.
Außerdem  besitzt  die
Firma  in  ihrem  Elektri-  Beamtenwohnhaus  Pflugbau.
        <pb n="477" />
        J.  M.  Voith  in  Heidesheim  a.  Brenz.

405*
zitätswerk  Hermaringen  eine  Maschinistenwohnung  und  2  größere  Gebäude  mit  zusammen
3  Wohnungen  von  4—7  Zimmern.
Der  Wert  dieser  Beamten-Wohnhäuser  beträgt  ohne  den  Wert  von  Grund  und  Boden
1025000  M.  und  rentiert  zu  3,1  %,  nach  Abzug  der  Unterhaltungskosten  noch  zu  2,5%.
15.  ARBEITERWOHNUNGEN.  Die  Firma  hat  bis  zum  Jahr  1912  9  Wohnhäuser
für  Arbeiter  und  Bedienstete  mit  zusammen  25  Wohnungen  erstellt  bzw.  erworben.  Die
Wohnungen  bestehen  aus  je  3—4  Zimmern  samt  Zubehör,  auch  Gartenanteil,  und  rentieren ­
  bei  einem  Wert  von  zusammen  115  170  M.  zu  3,5  %,  nach  Abzug  der  Unterhaltungskosten ­
  zu  2,9  %.  Zum  Bau  von  Eigenwohnhäusern  hat  die  Firma  in  vielen  Fällen  Grund
und  Boden  zum  Selbstkostenpreise  abgegeben.
16.  BEAMTENWOHNUNGSVEREIN.  Dem  im  Jahre  1912  ins  Leben  getretenen
Beamtenwohnungsverein  ist  die  Firma  mit  einem  Anteil  von  20  000  M.  beigetreten.  Dieser
Verein  bezweckt  die  Herstellung  einfacher,  aber  gediegener  Wohnungen  mit  4—5  Zimmern
für  staatliche,  städtische  und  private  Beamte  und  hat  von  der  Stadtgemeinde  Heidenheim
größeres  Baugelände  am  Siechenberg  erworben.
17.  GEMEINNÜTZIGE  BAUGESELLSCHAFT  HEIDENHEIM  A.  BRENZ.  Diese  unter
Beteiligung  der  Stadtgemeinde  errichtete  Gesellschaft,  bei  welcher  die  Firma  mit  50  000  M.
beteiligt  ist,  hat  bis  Ende  März  1912  auf  ihren  Baugeländen  Ost-  und  Südheim  2  Drei-,
21  Doppel-  und  3  Einzelwohnhäuser  mit  6  Wohnungen  zu  4,  64  Wohnungen  zu  3  und
31  Wohnungen  zu  2  Zimmern  erstellt,  in  denen  eine  größere  Anzahl  Arbeiter  der  Firma
J.  M.  Voith  untergebracht  ist.  Die  Verzinsung  betrug  in  den  letzten  Jahren  3%.  Weitere
Wohnhäuser  sind  im  Bau.
18.  FABRIKKANTINE.  In  derselben  werden  die  Speisen  zu  den  Selbstkosten,  Bier
zu  den  ortsüblichen  Preisen  verkauft.  Die  Lokale  dienen  den  Arbeitern  ohne  Trinkzwang
zum  Aufenthalt  und  enthalten  auch  ein  seinerzeit  dem  Gesangverein  ,,Vulkania“  gestiftetes ­
  Klavier.
19.  LIMONADEBEREITUNG.  Die  Firma  hat  im  Jahr  1906  die  Einrichtung  zur  Herstellung ­
  von  Limonade,  Kaffee  und  Tee  getroffen  und  gibt  diese  Getränke,  die  namentlich
während  der  Sommermonate  gerne  getrunken  werden,  zum  Selbstkostenpreis  von  5  Pf.
pro  y 2  Literflasche  ineinandergerechnet  ab.  Jugendliche  Arbeiter  unter  16  Jahren  erhalten ­
  diese  Getränke  während  der  Vesperpausen  unentgeltlich,  ebenso  erhalten  die  am
Ofen  beschäftigten  Arbeiter  der  Gießerei  unentgeltlich  ein  aus  Haferflocken  bereitetes,
den  Durst  stillendes  Getränk.
Limonade  wird  auch  an  die  benachbarten  Fabriken  abgegeben.
Der  Gesamtverbrauch  an  Limonade  betrug  im  abgelaufenen  Jahr  422  000  Flaschen,
während  von  Kaffee  94  000  und  von  Tee  70  000  Flaschen  konsumiert  wurden.
20.  UNFALLVERSICHERUNG  DER  BEAMTEN  UND  MONTEURE.  Die  kaufmännischen ­
  und  technischen  Beamten  sowie  die  Monteure  sind  gegen  Unfälle,  die  ihnen  innerhalb ­
  wie  außerhalb  ihrer  Berufstätigkeit  (sportliche  Übungen  ausgenommen),  auf  Reisen
usw.  zustoßen  sollten,  soweit  diese  Unfälle  den  Tod  oder  dauernde  Invalidität  zur  Folge
haben,  auf  Kosten  der  Firma  versichert.
21.  MONTEURSCHULE.  Um  einen  Stamm  von  tüchtigen  Monteuren  heranzuziehen,
hat  die  Firma  besondere  Unterrichtskurse  eingeführt,  die  jeden  Mittwoch  von  11—12  Uhr
während  der  Arbeitszeit  von  besonders  hierfür  aufgestellten  Meistern,  Betriebsbeamten,
Ingenieuren  und  Kaufleuten  abwechslungsweise  gegeben  werden.  Diese  Kurse  erstrecken
sich  in  erster  Linie  auf  die  praktische,  dann  aber  auch  auf  theoretische  Ausbildung  für  den
Monteurberuf;  von  Zeit  zu  Zeit  finden  auch  Exkursionen  statt,  um  den  jungen  Leuten
den  Einbau  von  Turbinen  und  anderen  Maschinen  vor  Augen  zu  führen.
        <pb n="478" />
        406*

Günther  Wagner,  Hannover  und  Wien.
Fabriken  für  Künstlerfarben,  flüssige  Tuschen,  Radiergummi,
Tinten,  Klebstoffe,  Schreibbänder  und  Kohlenpapier.

Für  Wohlfahrtszwecke  stehen  im  Kause  Günther  Wagner  folgende,  von  dem  Inhaber ­
  der  Firma,  Herrn  Kommerzienrat  Fritz  Beindorff,  gestiftete  Summen  zur  Verfügung: ­
  10000M.,  1906  anläßlich  des  25  jährigen  Jubiläums  des  Inhabers  gestiftet,  als
Grundstock  einer  Arbeiter-Unterstützungskasse,  100000  M.,  gleichzeitig  gestiftet,  als
Beamtenpensionsfonds,  und  250000  M.,  anläßlich  der  Feier  des  75jährigen  Bestehens  der
Fabrik  im  Jahre  1913  gestiftet,  davon  150000  M.  für  Arbeiterwohlfahrt  und  100000  M.  zur
Unterstützung  von  Beamten.  —  Die  Unterstützungskasse  für  Arbeiter  gewährt  den  Kranken
wöchentliche  Zuschüsse  von  3—4  M.  zu  ihrem  gesetzlichen  Krankengelde,  Notleidenden  angemessene ­

  Beihilfen ­
  und  bei  Geburts-
  und  Sterbefällen ­
  30  bzw.
25  M.  Arbeiter
erhalten  nach  10,
25  und  40  Dienst  -
j  ahren  J  ahresrenten
  von  30  bzw.
100  und  200  M.  in
Form  von  Sparkassenkarten. ­
  Die
Beträge  werden
zu  5  %  verzinst
und  sind  jederzeit ­

  kündbar.  —
Für  die  Gesundheit ­
  der  Arbeiter
ist  in  umfassender ­
  Weise  gesorgt. ­
  Die  Arbeitsräume ­
  sind  hell
und  luftig,  von
weit  mehr  als  ausreichender ­
  Größe
und  4,80  m  hoch.
Eine  Luftregenerationsanlage ­
  versieht ­
  sie  stündlich
mit  warmer  oder

kühler  Frischluft.  —  Wöchentlich  zweimal  hält  in  einem  mit  allem  Nötigen  ausgestatteten
Raume  ein  Arzt  seine  Sprechstunden  ab,  so  daß  die  Arbeiter  während  der  Arbeitszeit  ärztliche ­
  Hilfe  suchen  können.  —  In  einem  großen,  luftigen  Ruhesaal  können  sich  ältere  und
schwächere  Arbeiterinnen
mittags  auf  Ruhebetten  erholen. ­
  Auch  steht  ein
Park  zur  Verfügung.  —
Eine  bequem  ausgestattete
Kantine  liefert  gegen  geringes ­
  Entgelt  Mittagessen.
Kochendes  Wasser  zur  Bereitung ­
  von  Kaffee  wird  in
der  Frühstücks-  und  Vesperpause ­
  unentgeltlich  geliefert. ­
  —  Eine  Badeeinrichtung ­
  bietet  Arbeitern  und
Arbeiterinnen  wöchentlich
einmal  während  der  Arbeitszeit ­
  kostenlos  ein  Bad.  —
Die  Sonnabendnachmittage
sind  frei,  auch  steht  der  Ar-Ruhesaal,
  beiterschaft  nach  fünf  jäh-  Blumenpflege.
        <pb n="479" />
        Günther  Wagner,  Hannover  und  Wien.

407*

riger  Dienstzeit  alljährlich  bei  voller  Lohnzahlung  ein  Urlaub  von  acht  Tagen  zu.  —  Hoher
Wert  ist  auf  ästhetische  Maßnahmen  gelegt.  Das  freundliche  Grün  des  Fabrikhofes  und
der  Umgebung,  die  schönen,  stilechten  Formen  der  Gebäude,  der  Schmuck  der  Wände
und  die  geschmackvolle  Ausstattung  der  Räume  sollen  die  Freude  an  der  Arbeit  heben
und  den  Sinn  für  das  Schöne,  auch  im  Interesse  der  eigenen  Häuslichkeit,  fördern.  —  Die
Fenster  sind  mit  Blumen  geschmückt,  deren  Pflege  während  der  Arbeitszeit  gestattet  ist.
Die  Blumen  werden  den  Arbeiterinnen  zur  Verfügung  gestellt  und  die  bestgepflegten  von
der  Firma  prämiiert.  —  Der  geistigen  Förderung  dient  eine  Bibliothek.  Für  belehrende  Vorträge ­
  steht  ein  großer  Lichtbildapparat  mit  Kinematograph  zur  Verfügung.
Damit  die  Firma  in  Fühlung  mit  ihren  Arbeitern  bleibe,  hat  sie  schon  vor  Einführung
der  gesetzlichen  Arbeiterausschüsse  die  Bildung  eines  aus  der  Mitte  der  Arbeiterschaft
gewählten  Ausschusses  veranlaßt,  der  mit  der  Leitung  über  die  Angelegenheiten  der  Arbeiter
und  Arbeiterinnen  berät.  —  Ein  seit  10  Jahren  bestehendes  Sozialsekretariat  erteilt  den
Arbeiterinnen  Rat  in  sozialen,  Gesundheits-  und  Rechtsfragen,  vermittelt  zwischen  ihnen
und  dem  Arzte  oder  der  Leitung  und  macht  Vorschläge  zum  Wohle  der  Arbeiterschaft.  Die
Vorsteherin  besucht  kranke  Arbeiterinnen  und  Wöchnerinnen,  nimmt  sich  der  Kinder
an  usw.  Gelegentliche  Kurse  für  Säuglingspflege  u.  dgl.  tragen  weiter  zur  Förderung  der
Wohlfahrt  bei.  —  Durch  die  Bereiterklärung,  Gerichtsassessoren  informatorisch  zu  beschäftigen, ­
  ist  es  der  Firma  möglich  geworden,  eine  Rechtsauskunftsstelle  für  Arbeiter  und
Beamte  zu  errichten.  —  Für  die  Beamten  besteht  seit  1910  eine  Pensions-Witwen-  und
Waisenkasse.  Den  Grundstein  legte  der  jetzige  Inhaber  der  Firma  im  Jahre  1906  durch
die  oben  erwähnte  Stiftung  von  100000  M.  Diese  Stiftung  ermöglichte  es,  die  Mitgliedschaft
älterer  Beamten  bis  zu  ihrem  vor  Gründung  der  Kasse  erfolgten  Dienstantritt  zurückzudatieren. ­
  Die  Firma  leistet  einen  Zuschuß  von  8  %  der  von  ihr  gezahlten  pensionsfähigen
Jahresgehälter.  Ferner  besteht  eine  Sterbekasse,  die,  von  der  Firma  angeregt,  in  den
Händen  der  Beamten  liegt.
Die  aufgeführten  ästhetischen  und  hygienischen  Maßnahmen  kommen  auch  den  Beamten ­
  zugute.  Auch  sie  sind  an  den  Sonnabendnachmittagen  frei  und  haben  jährlich  auf
Urlaub  Anspruch.  Eine  Bibliothek,  verschiedene  Lesezirkel,  Vorträge  und  Ausbildungskurse ­
  sowie  gelegentliche  Preisausschreiben  über  kaufmännische  und  organisatorische  Fragen

regen  zur  Fortbildung
an.  Durch  eine  prozentuale ­
  Beteiligung  am  Geschäftsgewinn ­
  wird  die

Arbeitsfreude  und  die
Anteilnahme  der  Beamten ­
  an  der  Entwicklung
des  Geschäftes  erhöht.

Badezellen,

Sozialsekretariat,

Kantine.
        <pb n="480" />
        408*

Weise  &amp;amp;  Monski,  Halle  a.  S.
Spezialfabrik  für  Pumpen,
mit  Filialen  im  In-  und  Auslande

In  den  Betrieben  der  Firma  hat  sich  der  größere  Teil  der  Arbeiter  zu  einem  auf
wirtschaftsfriedlicher  Grundlage  aufgebauten  Werkverein  zusammengeschlossen,  und  um
dessen  Bestrebungen  zu  fördern,  hat  die  Firma  den  größeren  Teil  ihrer  Wohlfahrtseinrichtungen ­
  gerade  diesem  Werkverein  zugewandt.
WERKVEREIN.  Derselbe  gründete  sich  am  14.  Februar  1911  mit  59  ordentlichen
und  4  außerordentlichen  Mitgliedern  und  zählte  bereits  Ende  1912  gegen  500  ordentliche
und  115  außerordentliche  Mitglieder.
Seiner  Tätigkeit  liegt  der  leitende  Gedanke  zugrunde,  die  eingehenden  Mitgliederbeiträge
nicht  für  politische  Hetzereien  und  Besoldung  von  Agitatoren  zu  verwenden,  sondern  Hilfskassen ­
  ins  Leben  zu  rufen,  die  den  Mitgliedern  in  Notfällen  die  notwendige  Unterstützung
verschaffen,  Fortbildung  und  Geselligkeit  zu  pflegen.  Sämtliche  Ämter  werden  von  den
Mitgliedern  als  Ehrenämter  ohne  Entgelt  verwaltet.
HILFSKASSE.  Welche  Erfolge  durch  diese  Art  der  Selbsthilfe  erreicht  werden  können,
beweisen  die  Unterstützungen,  die  durch  die  Hilfskasse  gezahlt  werden  konnten.
Der  Jahresbericht  des  Werkvereins  nennt  die  folgenden  Zahlen,  die  für  die  Zeit  bis
31.  Dezember  1912  gelten:

7  440,—  M.
1  140,—  „
1  520,—  „

Krankenunterstützung
Wöchnerinnenbeihilfe
Konfirmandenbeihilfe
Sterbegeldbeihilfe  .  .

O- 6 «)  ))
182,25  &amp;gt;,

insgesamt:  10  282,25  M.

Diese  für  eine  so  junge  Kasse  beträchtlichen  Leistungen  wurden  ihr  dadurch  ermöglicht, ­
  daß  die  Firma  einen  Reservefonds  von  3000  M.  sofort  bei  Gründung  zur  Verfügung
stellte,  dem  dann  am  ersten  Stiftungsfeste  eine  weitere  Festgabe  von  5000  M.  folgte,  nachdem ­
  schon  vorher  zur  Auffüllung  der  Kassen  ein  Betrag  von  983,10  M.  zur  Verfügung
gestellt  worden  war.
SPARKASSE.  Eine  ganz  besonders  günstige  Entwicklung  hat  der  wichtigste  Zweig
der  Vereinstätigkeit,  die  Sparkasse,  genommen.  Da  von  den  Wochenbeiträgen  von  50  Pf.
der  Betrag  von  20  Pf.  in  die  Sparkasse  fließt,  nimmt  jedes  Mitglied  des  Werkvereins  an  der
Spareinrichtung  teil,  und  es  sind  so  viel  Sparer  vorhanden,  als  der  Verein  Mitglieder  zählt.
Diese  haben  nun  außer  ihren  erwähnten  regelmäßigen  Beiträgen  noch  ganz  erhebliche
Einzahlungen  auf  ihre  Sparkarten  (die  statt  der  Sparbücher  eingeführt  sind)  geleistet,  so
daß  sich  am  Ende  des  Jahres  1912  ein  Sparkassenbestand  von  18  028,39  M.  ergab.
Die  Firma  hat,  um  die  Sparfreudigkeit  noch  zu  erhöhen,  im  Jahre  1912  den  Zinssatz
von  5  auf  6  %  erhöht.  Für  die  Sparer  mit  mindestens  20  M.  Spareinlage  wurden  jedes  Jahr
500  M.  in  einzelnen  Prämien  verlost.
KINDERSPARKASSE.  Anläßlich  des  Sommerfestes  erfreute  Herr  Weise  sen.,  der
Seniorchef  der  Firma,  den  Verein  dadurch,  daß  er  die  Anregung  zur  Schaffung  einer  Kindersparkasse ­
  gab.  Es  wurde  jedem  Kinde  eine  Sparkarte  ausgestellt  und  darauf  für  jedes
Jahr  der  Vereinszugehörigkeit  des  Vaters  3  M.  auf  die  Sparkarten  eingetragen.  Der  hierdurch ­
  ausgezahlte  Betrag  erreichte  fast  die  Summe  von  3000  M.  Die  Mitglieder  brachten
auch  dieser  Einrichtung  das  größte  Interesse  entgegen,  so  daß  das  Sparguthaben  der  Kinder
sich  am  Ende  des  Jahres  1912  auf  3859,10  M.  belief.  Auch  diese  Beträge  werden  mit  6%
verzinst  und  sind  bis  zum  18.  Lebensjahre  des  Kindes  festgelegt.
        <pb n="481" />
        Weise  &amp;amp;  Monski,  Spezialfabrik  für  Pumpen,  Halle  a.  S.  409*
HEIMSPARKASSEN.  Um  einen  weiteren  Anreiz  zur  Spartätigkeit  zu  geben  und  auch
die  kleinsten  Beträge  dieser  wichtigen  Einrichtung  zuzuführen,  schenkte  Herr  Weise  dem
Werkverein  Heimsparkassen,  die  jedem  Mitglied  ausgehändigt  und  auch  schon  fleißig
benutzt  wurden.
BELEHRUNGS-  UND  UNTERHALTUNGSABENDE.  Von  den  Beiträgen  der  Mitglieder ­
  fließen  wöchentlich  5  Pf.  in  die  Vereinskasse,  ebenso  die  vollen  Beiträge  der  außerordentlichen ­
  Mitglieder,  und  aus  diesen  Beiträgen  hat  der  Verein  außer  seinen  Unkosten
die  Kosten  für  Belehrungs-  und  Unterhaltungsabende  bestritten.
Im  nachstehenden  geben  wir  eine  Übersicht,  was  der  Verein  mit  diesen  Beiträgen  für  die
Belehrung  und  Unterhaltung  seiner  Mitglieder  und  ihrer  Familien  leistete.  Er  hätte  das  in
dem  gegebenen  Umfange  wohl  nicht  ausführen  können,  wenn  er  nicht  aus  den  Kreisen  der
Mitglieder  tatkräftige  Unterstützung  gefunden  hätte,  sei  es  durch  Lichtbildervorträge  oder
durch  Darbietungen  der  Theater-  und  Turnabteilungen.  —  Die  Maschinenbauerliedertafel
„Eintracht“,  die  schon  mehr  als  20  Jahre  in  der  Firma  besteht,  folgte  besonders  gern
den  Einladungen  des  Werkvereins  und  erfreute  ihn  durch  ihre  gesanglichen  Darbietungen.
LICHTBILDERVORTRÄGE  wurden  gehalten  über  Sächsische  Schweiz  —  Algier  und
Tunis  —  Eisenach  und  die  Wartburg  —  Moderne  Meßwerkzeuge  —  Farbenphotographie
und  Kunststätten  am  Rhein.
Außer  mehreren  Unterhaltungsabenden  und  Theateraufführungen  der  Theatralischen ­
  Abteilung  wurde  im  Sommer  1911  ein
SOMMERFEST  in  der  Heide  veranstaltet  und  im  Juni  1912  ein  Ausflug  mittels  Sonderzuges ­
  nach  Thale  i.  H.  Zu  den  Kosten  dieses  Extrazuges  hatte  Herr  Weise  sen.  einen  Teil
der  Kosten  zur  Verfügung  gestellt.
JUGENDABTEILUNG.  Seine  ganz  besondere  Aufmerksamkeit  widmete  der  Verein
der  bestehenden  Jugendabteilung,  weil  auf  ihr  ja  die  Hoffnung  für  das  weitere  Blühen  des
Vereins  ruht.  Die  Leitung  der  Veranstaltungen  der  Jugendabteilung  liegt  in  den  Händen
des  Jugendausschusses,  der  sich  aus  10  Mitgliedern  des  Vereins  zusammensetzt.
TURNABTEILUNG.  Die  im  November  1911  gegründete  Jugendabteilung  zergliedert
sich  in  die  Turnabteilung,  welche  ihre  Ubungsabende  in  der  Turnhalle  der  Huttenschule
abhält  (zu  ihrer  Leitung  ist  ein  Turnlehrer  angestellt),  und  die
FUSSBALLABTEILUNG,  der  die  Garnisonverwaltung  die  Benutzung  des  Artillerieexerzierplatzes ­
  als  Spielfeld  freundlichst  gestattet  hat.
Für  beide  Abteilungen  gemeinsam  fanden  Lichtbildervorträge  und  Spielabende  in  den
Speisesälen  der  Firma  statt.  Im  Sommer  vereinigte  sich  die  Jugendabteilung  regelmäßig
zu  volkstümlichen  Spielen.
GEMEINSAME  AUSFLÜGE.  Unter  der  Leitung  des  Turnlehrers  und  Jugendausschusses
wurden  gemeinsame  Ausflüge  in  die  weitere  Umgebung  veranstaltet.
Die  schulpflichtigen  Kinder  wurden  Sonntags  hinausgeführt,  um  in  ihnen  Liebe  zur
Natur  wachzurufen  und  sie  dabei  in  ihrer  Gesundheit  zu  kräftigen.  —  Erfrischungen
dazu  wurden  ihnen  durch  die  Kasinoverwaltung  der  Fabrik  mitgegeben.
THEATRALISCHE  ABTEILUNG.  Die  schon  weiter  oben  erwähnte  Theatralische
Abteilung  des  Werkvereins  hat  sich  unter  bewährter  Leitung  ganz  vorzüglich  ausgebildet.
MUSIKALISCHE  ABTEILUNG.  Seit  Dezember  1912  hat  der  Werkverein  auch  eine
Musikalische  Abteilung,  die  ebenfalls  zu  den  besten  Hoffnungen  berechtigt.
Der  Fortbildung  der  Mitglieder  dienten  die  Besichtigungen  gewerblicher  und  kommunaler ­
  Anlagen.  Der  Verein  besichtigte  1911  die  innere  technische  Einrichtung  des
Halleschen  Stadttheaters  und  1912  das  städtische  Elektrizitätswerk.  Weitere  Besichtigungen
sind  für  1913  in  Aussicht  genommen.
BÜCHEREI.  Eine  vorzügliche  Einrichtung  zur  Weiterbildung  seiner  Mitglieder  verdankt ­
  der  Verein  Herrn  Weise  sen.  in  der  Bücherei,  die  1908  mit  56  Bänden  eröffnet  wurde
und  heute  schon  einen  Bestand  von  576  Bänden  aufweist.  Die  bedeutendsten  Autoren  sind
        <pb n="482" />
        410*  Weise  &amp;amp;  Monski,  Spezialfabrik  für  Pumpen,  Halle  a.  S.
vertreten,  sämtliche  Klassiker  und  die  berühmtesten  Reiseschriftsteller.  Außerdem  sind  vorhanden ­
  Bücher  über  Heimatskunde,  Gesundheitslehre,  Handwerk  und  Technik,  so  daß  jedes
Mitglied  etwas  seinem  Geschmack  und  Bildungsbedürfnis  Entsprechendes  darunter  findet.
Der  Bezug  einer  guten  bürgerlichen  Zeitung  ist  den  Mitgliedern  dadurch  erleichtert,
daß  Herr  Weise  die  Hälfte  der  Kosten  trägt.
SCHREBERGÄRTEN.  Eine  ganz  besonders  dankbar  anerkannte  Wohlfahrtseinrichtung ­
  schaffte  Herr  Weise  1912  mit  der  Einrichtung  von  Schrebergärten,  die  den  Mitgliedern
zu  einem  ganz  geringen  Mietspreise  abgegeben  werden.
In  dem  Gartengrundstück  wurde  ein  Luft-  und  Sonnenbad  für  die  Mitglieder  eingerichtet.
BEZUG  VON  LEBENSMITTELN.  Um  den  Mitgliedern  wirtschaftliche  Vorteile  bieten
zu  können,  wurde  der  gemeinsame  Bezug  von  Lebensmitteln  in  die  Hand  genommen.
Gute  Molkereibutter,  Speisekartoffeln  und  Fleisch-  und  Wurstwaren  konnten  den  Mitgliedern ­
  zu  sehr  günstigem  Preise  abgegeben  werden.
HEIZMATERIAL.  Zu  erwähnen  ist  hierbei  auch  der  Bezug  von  billigem  Heizmaterial, ­
  den  die  Firma  den  Mitgliedern  dadurch  ermöglicht,  daß  sie  einen  Teil  der  Einkaufskosten ­
  übernimmt.
Eine  weitere  Vergünstigung,  die  besonders  kinderreichen  Familien  zugute  kommt,
ist  die  von  der  Firma  getragene
FREIE  ÄRZTLICHE  BEHANDLUNG  DER  KINDER.
ARBEITERUNTERSTÜTZUNGSKASSE.  In  besonderen  Notfällen  befürwortet  der
Vorstand  des  Werkvereins  eine  Unterstützung  aus  der  Arbeiterunterstützungskasse  der  Firma.
WEIHNACHTSPRÄMIEN.  Eine  besondere  Freude  wurde  den  Mitgliedern  durch  Auszahlung ­
  der  Weihnachtsprämien  bereitet,  die  Herr  Weise  bei  Gründung  des  Vereins  in
Aussicht  gestellt  hatte.  Zum  Schluß  ist  noch  die
ERTEILUNG  VON  AUSKÜNFTEN  UND  UNTERSTÜTZUNG  IN  RECHTSSACHEN  zu
erwähnen,  die  kostenlos  erfolgen.
        <pb n="483" />
        Wieland  &amp;amp;  Cie.,  Messingwerke  in  Ulm  a.  D.,
mit  Zweigniederlassung  in  Vöhringen  a.  Iller.
Die  Firma  ist  keine  moderne  Gründung,  sondern  aus  einer  von  dem  Vater  der  jetzigen
Inhaber,  dem  nachmaligen  Kommerzienrat  Philipp  Jakob  Wieland  (1793—1873),  im
Jahre  1820  gekauften  Ulmer  Glockengießerei  emporgewachsen,  in  welcher  im  Jahre  1828
mit  der  eigentlichen  Messingfabrikation  begonnen  wurde.  In  schrittweiser  Vergrößerung
hatten  die  Werke,  deren  Entwicklungsrichtung  noch  ihr  Gründer  durch  die  im  Jahre  1860
vorgenommene  Einrichtung  des  an  einem  Kanal  der  Iller  liegenden  Vöhringer  Werkes
für  die  Blech-,  Draht-  und  Stangenfabrikation  vorgezeichnet  hatte,  beim  Tode  des  Gründers
1873  eine  Arbeiterzahl  von  etwa  300  erreicht.  Im  Jahre  1892,  wo  die  jetzigen  Inhaber,
Philipp  Wieland  und  Max  R.  Wieland,  das  Geschäft  von  ihrer  Mutter  übernahmen,  die  es
nach  dem  Tode  des  Gründers  mit  Hilfe  treuer  Ratgeber  weitergeführt  hatte,  betrug  die
Arbeiterzahl  etwa  500  und  ist  bei  Beginn  des  Jahres  1913  auf  157 2  angewachsen,  sich  annähernd ­
  gleich  auf  das  Ulmer  und  das  Vöhringer  Werk  verteilend.
Entsprechend  dieser  Entwicklung  der  Firma  sind  auch  ihre  Wohlfahrtseinrichtungen
aus  ursprünglich  von  Fall  zu  Fall  geübter  Wohltätigkeit  allmählich  herausgewachsen.
Daß  die  Firma  aber  auch  in  diesem  Punkte  mit  dem  Geist  der  Zeit  fortgeschritten
ist,  mag  die  folgende  Darstellung  des  jetzigen  Standes  ihrer  Wohlfahrtseinrichtungen  zeigen:
A.  MATERIELLE  UNTERSTÜTZUNGEN.  Den  Arbeitern  werden  Arbeitskleider,
sowie  Brennmaterialien  zu  Selbstkostenengrospreisen  und  auf  Ratenzahlungen  geliefert.
KANTINE.  In  der  Kantine  des  Vöhringer  Werks  werden  verabreicht:
a)  Frühstück,  bestehend  aus  %  Liter  Kaffee  mit  Milch  und  1  Brot  für  10  Pf.;
b)  Mittagessen,  bestehend  aus  Suppe,  Fleisch  und  Gemüse  und  1  Brot  für  40  Pf.;
c)  Abendessen,  bestehend  aus  Suppe,  Wurst  oder  Käse  und  1  Brot  für  18  Pf.;
Bier  in  Flaschen  zu  y 2  Liter  xi  Pf.  und  zu  %  Liter  16  Pf.
Außerdem  stehen  Vorrichtungen  zur  Erwärmung  mitgebrachter  Speisen  zur  freien  Verfügung.
GELDGESCHENK.  Zum  Andenken  an  den  Gründer  erhält  alljährlich  jeder  Arbeiter, ­
  welcher  mindestens  1  Jahr  da  ist,  ein  Geldgeschenk,  welches  je  nach  Dienstalter
2.,  4.,  6.,  12.  und  18  M.  beträgt.  Die  Auszahlung  erfolgte  ursprünglich  auf  den  Todestag
des  Gründers,  neuerdings  auf  Weihnachten.
HOCHZEITSGESCHENK.  Jeder  Arbeiter,  welcher  mindestens  1  Jahr  da  ist,  erhält
im  Falle  seiner  Verheiratung  ein  Geschenk  im  Betrage  von  5  M.
KONFIRMATION.  Bei  der  Konfirmation  bzw.  Schulentlassung  der  Kinder  erhalten
die  Eltern  eine  Zuwendung,  und  zwar  männliche  Arbeiter  und  Witwen  6  M.,  verheiratete
Arbeiterinnen  4  M.,  Angestellte  10  M.
WEIHNACHTSBESCHERUNG.  Von  den  Frauen  der  Firmeninhaber  werden  alljährlich
für  die  Kinder  der  Arbeiter  Weihnachtsbescherungen  veranstaltet,  wobei  dieselben  mit
Kleidungsstücken  und  anderen  nützlichen  Sachen,  sowie  Weihnachtsgebäck  beschenkt
werden.  Es  handelt  sich  dabei  um  ca.  700  Kinder.
DIENSTALTERSPRÄMIEN  UND  PENSIONEN.  Seit  dem  10.  April  1899  erhält  jeder
Arbeiter  und  Angestellte  für  eine  ununterbrochene  Dienstzeit:
a)  von  25  Jahren  eine  goldene  Remontoiruhr  mit  eingravierter  Widmung;
b)  von  40  Jahren  ein  Diplom  nebst  Sparkassenbuch  über  200  M.;
c)  Angehörige  mit  50  Dienstjahren  werden  mit  Pension  in  den  Ruhestand  versetzt.
Militärdienstzeit  gilt  nicht  als  Unterbrechung  der  Dienstzeit.
        <pb n="484" />
        Wieland  &amp;amp;  Cie.,  Messingwerke  in  Ulm  a.  D.

412*

PENSIONEN  UND  WITWENRENTEN.  Eine  Pensionskasse  mit  Beiträgen  besteht
nicht,  dagegen  werden  Pensionen  und  Witwenrenten  freiwillig,  aber  ohne  Eingehung  einer
Rechtspflicht  von  der  Firma  gewährt,  und  zwar  je  nach  dem  Dienstalter  in  der  Weise,
daß  bei  50  Dienstjahren  etwa  80%  des  Durchschnittsverdienstes  der  letzten  5  Jahre  gewährt ­
  werden,  und  bei  geringerem  Dienstalter  entsprechende  Ermäßigungen  eintreten.  Die
Witwenpensionen  betragen  je  nach  dem  Alter  25—60  %  der  Pension,  welche  der  Mann
erhalten  hätte.  Sind  Kinder  unter  14  Jahren  vorhanden,  so  wird  bis  zum  14.  Jahre  ein
Zuschlag  zur  Witwenpension  gewährt  von  4  %  für  1  Kind  und  von  weiteren  2  %  für  jedes
weitere  Kind.  In  geeigneten  Fällen  wird  statt  der  Witwen-  und  Waisenpension  eine  einmalige ­
  Unterstützung  gewährt.
Die  Aufwendungen  für  die  materiellen  Unterstützungen  bewegten  sich  in  den  letzten
Jahren  zwischen  40  000  und  43  000  M.  im  Jahr.
UNTERSTÜTZUNGSFONDS  DER  ARBEITER.  Außerdem  wurde  aus  dem  Vermögen ­
  der  bis  1884  bestandenen  privaten  Krankenkasse  und  verschiedenen  bei  besonderen
Veranlassungen  gemachten  Zuwendungen  ein  „Unterstützungsfonds  der  Arbeiter“  in
gegenwärtiger  Höhe  von  28  000  M.  gebildet,  welcher  ohne  Mitwirkung  der  Firma  von  dem
2.  Vorsitzenden  und  den  Arbeitervorstandsmitgliedern  der  Betriebskrankenkasse  verwaltet
wird  mit  der  Bestimmung,  dessen  Zinsen  zu  Unterstützungen  für  in  Not  geratene  Arbeiter
zu  verwenden.
FABRIKSPARKASSE.  Dieselbe  nimmt  Spareinlagen  der  Geschäftsangehörigen  von
1  M.  an  entgegen  und  verzinst  dieselben  bis  zu  einem  Einlagenbetrag  von  5000  M.  zu  4  y 2  %,
einen  etwa  überschießenden  Betrag  zu  3  y 2  %.  Die  Rückzahlung  erfolgt  auf  Verlangen
jederzeit  im  ganzen  oder  in  beliebigen  Teilbeträgen,  stets  aber  beim  Austritt  aus  dem  Geschäft. ­
  Zur  Sicherstellung  dieser  Spareinlagen  ist  ein  dem  Gesamtbetrag  entsprechendes
Kapital  von  der  Firma  in  Staatspapieren  angelegt,  welches  gesondert  verwaltet  wird,  aber
in  Eigentum  der  Firma  bleibt.  Die  Differenz  im  Zinsbetrag  wird  von  der  Firma  getragen.
Die  Summe  der  jährlichen  Einlagen  bewegt  sich  seit  mehreren  Jahren  um  20  000  M.  herum.
Die  Gesamtsumme  aller  Einlagen  betrug  Ende  1911  129  423,75  M.
B.  HYGIENISCHE  EINRICHTUNGEN.  Auf  beiden  Werken  sind  Verbandszimmer
mit  allen  erforderlichen  Einrichtungen,  Verbandszeug,  Medikamenten  und  fahrbarer
Krankenbahre  zur  Hilfeleistung  bei  Unfällen  eingerichtet.  Daselbst  werden  auch  geringfügige, ­
  der  ärztlichen  Behandlung  nicht  bedürftige  Verletzungen  durch  einen  beim  Militär
als  Lazarettgehilfen  ausgebildeten  Beamten  kostenlos  verbunden.
Beide  Werke  sind  mit  Feuerlöschvorrichtungen  ausgestattet.  In  Vöhringen  besteht ­
  eine  regelrechte  Fabrikfeuerwehr.
In  beiden  Werken  bestehen  Badeanstalten,  in  Ulm  mit  5  Wannen  und  12  Brausen,
in  Vöhringen  mit  11  Wannen  und  23  Brausen,  welche  den  Angestellten  und  Arbeitern  abteilungsweise ­
  an  bestimmten  Tagen  der  Woche  nach  Geschäftsschluß  unentgeltlich  zur
Verfügung  stehen.  In  Vöhringen  ist  für  die  Sommermonate  auch  Badegelegenheit  im  Werkkanal ­
  mit  den  nötigen  Ankleideräumen  eingerichtet.
Die  Beleuchtung  ist  durchweg  elektrisch.  FürreichlicheLicht-undLuftzufuhr
ist  in  allen  Arbeitsräumen  gesorgt.  Besondere  Sorgfalt  ist  auf  die  LüftungderGießereien
verwendet.  Die  mit  Exhaustoren  bewirkte  Staub-  und  Rauchabsaugung  in  Verbindung
mit  der  Zuleitung  frischer,  im  Winter  vorgewärmter  Luft  mittels  Ventilatoren  erfordert
beispielsweise  in  den  großen  Vöhringer  Gießereien  10  Elektromotoren  mit  zusammen
120  PS.
Für  ausreichende  Ankleide-  und  Waschräume  ist  überall  gesorgt.
Den  Gießern  und  anderen  Feuerarbeitern  wird  im  Sommer  schwarzer  Kaffee  unentgeltlich ­
  als  Erfrischung  verabreicht.
        <pb n="485" />
        Wieland  &amp;amp;  Cie.,  Messingwerke  in  Ulm  a.  D.

4i3*

C.  SONSTIGES.  ERHOLUNGSURLAUB  UNTER  GEHALTSFORTZAHLUNG  wird  den
Angestellten  und  besonderen  Arbeitern,  je  nach  dem  Dienstalter  in  verschiedener  Dauer,
bei  den  mittleren  Angestellten  bis  zu  14  Tagen  gewährt.
PRÄMIEN.  Die  Lehrlinge,  deren  Zeugnisse  in  der  Fortbildungsschule  im  Durchschnitt ­
  über  befriedigend  lauten,  enthalten  Prämien  in  Form  von  Büchern,  Taschenmessern,
Schieblehren,  Formerwerkzeugen  oder  dergleichen  im  Werte  von  ca.  10  M.
ZEICHNEN.  In  Vöhringen  läßt  die  Firma  selbst  den  Lehrlingen  durch  einen  ihrer
Techniker  unentgeltlichen  Zeichenunterricht  erteilen.
KANTINEGEBÄUDE.  In  Vöhringen  hat  die  Firma  ein  Kantinegebäude  mit  geräumigem, ­
  schönem  Saal  und  passenden  Nebenräumen  wie
LESEZIMMER  verbunden  mit
FABRIKBIBLIOTHEK  und  dergleichen  errichtet.  Dieser  Saal  der  Kantine  in  Vöhringen ­
  wird  der  kleinen  evangelischen  Diasporagemeinde  Sonntags  zur  Abhaltung  des
Gottesdienstes  zur  Verfügung  gestellt,  wozu  die  Firma  ein  Harmonium,  sowie  Taufund ­
  Abendmahlsgeräte  gestiftet  hat.
D.  WOHNUNGSFÜRSORGE.  Neben  einem  großen  Miethaus  mit  16  Wohnungen  von
je  3  Zimmern,  1  Kammer  nebst  Küche  und  Zubehör  und  einem  Gartenanteil,  wofür  je
nach  dem  Stockwerk  260,  270  und  210  M.  jährlicher  Mietzins  berechnet  wird,  hat  die
Firma  in  Ulm  auch  einen,  wie  man  sagen  kann,  gelungenen  Versuch  gemacht,  mit  der
Erbauung  kleiner  Arbeiterhäuser  und  deren  Veräußerung  an  Arbeiter  zum  Selbstkostenpreis ­
  gegen  10  %  Anzahlung  und  Abzahlung  des  Restes  durch  Annuitäten.  Die  Häuser
enthalten  je  eine  dreizimmerige  Wohnung  für  den  Eigentümer  und  eine  Mietwohnung
und  sind  mit  kleinen  Gärten  umgeben.  Nach  Abzahlung  des  halben  Preises  kann  die  weitere
Abzahlung  eingestellt  werden  und  der  Restkaufschilling  als  Hypothekenkapital  zu  4  %
stehen  bleiben.  Der  Firma  ist  ein  gewisses  Aufsichtsrecht  und  für  verschiedene  Fälle  ein
Wiederkaufsrecht  Vorbehalten,  auch  ist  eine  Erhöhung  der  Mietzinsen  von  ihrer  Genehmigung ­
  abhängig  und  jeder  Gewerbebetrieb  in  den  Häusern  untersagt.  Acht  solcher
Häuser  sind  im  Jahre  1903  und  weitere  acht  im  Jahre  1910  verkauft  worden.  Umfassender
ist  die  Wohnungsfürsorge  der  Firma  in  dem  Landort  Vöhringen.  Hier  besitzt  dieselbe
48  Arbeiterhäuser  mit  106  Wohnungen  und  ein  großes  Areal,  auf  welchem  mit  dem  Bau
weiterer  Arbeiterhäuser  nach  Bedarf  fortgefahren  wird.
Als  das  Zweckmäßigste  haben  sich  Doppelhäuser  erwiesen  mit  kleinen  Gärten,  mit
den  Eingängen  an  den  entgegengesetzten  Seiten,  von  denen  jedes  eine  Dreizimmerwohnung
mit  Küche  und  Zubehör  enthält.  Einzelne  sind  auch  als  Vierzimmerwohnungen  gebaut.
Der  Mietzins  beträgt  bei  Dreizimmerwohnungen  jährlich  140  M.,  bei  Vierzimmerwohnungen
jährlich  190  M.  Aftervermietung  ist  an  die  Genehmigung  der  Firma  gebunden  und  nur  an
Angehörige  des  Geschäfts  gestattet.
Außerdem  gewährt  die  Firma  an  Arbeiter  zur  Erbauung  bzw.  zum  Erwerb  eigener
Häuser  in  Ulm  oder  Vöhringen  Darlehen  zu  billigem  Zinsfuß  und  mit  der  Möglichkeit
allmählicher  Abzahlung.
Wenn  wir  diese  Darstellung  unserer  Wohlfahrtseinrichtungen  der  Öffentlichkeit  übergeben, ­
  geschieht  dies  nicht  um  Dank  oder  Anerkennung,  sondern  nur  aus  dem  Bestreben  zu
zeigen,  daß  in  Wirklichkeit  in  der  Industrie  das  Verhältnis  zwischen  Arbeitgeber  und  Arbeitern ­
  nicht  von  dem  Geist  der  Ausbeutung  und  Unterdrückung  beherrscht  wird,  sondern
daß  die  Arbeitgeber  ernstlich  und  ehrlich  bemüht  sind,  das  Wohl  ihrer  Arbeiter  zu  fördern
und  so  zu  ihrem  Teil  zu  dienen  dem  für  beide  Teile  gleich  wichtigen  und  hohen  Gute:
dem  sozialen  Frieden!
        <pb n="486" />
        414*

Wilhelma  in  Magdeburg,
Allgemeine  Versicherungs-Actien-Gesellschaft.
Auf  Anregung  ihres  heimgegangenen  Generaldirektors  Dr.  Hahn  wurde  zum  25  jährigen
Jubiläum  des  Stadtrats  August  Kalkow  als  Mitglied  des  Verwaltungsrates  der  Wilhelma
in  Magdeburg  —  am  6.  Mai  1901  —  beschlossen,  einen
AUGUST-KALKOW-BEAMTENFONDS  in  Höhe  von  100  000  M.  zu  errichten  und
dessen  Erträgnisse  unter  steter  Erhaltung  des  Kapitals  ausschließlich  für  die  Wohlfahrt
der  Beamtenschaft  in  einer  von  dem  Jubilar  zu  bestimmenden  Weise  zu  verwenden.  Auch
die  Magdeburger  Hagelversicherungs-Gesellschaft,  als  Schwestergesellschaft  der
Wilhelma  in  Magdeburg  und  mit  dieser  in  enger  Verbindung  stehend,  stiftete  im  Interesse
ihrer  eigenen  Beamten  einen  Beitrag  von  25  000  M.  Der  Jubilar  selbst  überwies  an  seinem
Festtage  dem  nach  ihm  benannten  Fonds  einen  Beitrag  von  25  000  M.  Durch  zwei  weitere
Zuwendungen  der  Wilhelma  in  Magdeburg  in  Höhe  von  je  20  000  M.  und  der  Magdeburger
Hagelversicherungs-Gesellschaft  in  Höhe  von  je  5000  M.  am  80.  Geburtstage  des  Stadtrats

Beamten-Erholungshaus  „Kalkowheim“  in  Harzburg.
        <pb n="487" />
        Wilhelma,  Allgemeine  Versicherungs-Aktiengesellschaft  in  Magdeburg.

4i5*

August  Kalkow  —  25.  April  1904  —  und  bei  dessen  25  jährigem ­
  Jubiläum  als  Mitglied  des  Verwaltungsrates  der
Magdeburger  Hagelversicherungs-Gesellschaft  —  14.  Juni
I 9°5  •—  sowie  durch  eine  Spende  der  Kinder  und  Enkel
des  am  16.  September  1906  verstorbenen  Stadtrats  Kalkow
in  Höhe  von  10000  M.  erreichte  der  Fonds  einschließlich
seiner  Zinsen  den  Betrag  von  rund  220000  M.  Hiervon
wurden  rund  154  000  M.,  der  Bestimmung  des  Jubilars
entsprechend,  zur  Errichtung  eines
BEAMTEN-ERHOLUNGSHAUSES  IN  HARZBURG
verwendet.  Es  sollte  dadurch  den  Beamten  die  Möglichkeit ­
  geboten  werden,  den  ihnen  von  der  Gesellschaft  gewährten ­
  Urlaub  ohne  erhebliche  Kosten  in  guter  Luft
und  schöner  Natur  zu  verleben.  Das  Heim,  nach  den
Ideen  des  verstorbenen  Generaldirektors  Dr.  Hahn  durch
den  Erbauer  der  Geschäftshäuser  der  Wilhelma  in  Magdeburg ­
  und  Berlin,  Professor  Solf  in  Berlin,  an  bevorzugter
Stelle  auf  dem  Eichenberge  in  Harzburg  errichtet,  wurde
im  Juli  1905  in  Benutzung  genommen.  Die  Verwaltung
und  Bewirtschaftung  geschieht  für  Rechnung  der  beiden
Gesellschaften.  Das  „Kalkowheim“  enthält  außer  dem  gemeinschaftlichen  Speisesaal,  Herrenund
  Damenzimmer,  20  Logierzimmer  und  kann  gleichzeitig  39  Personen  aufnehmen.  Zur
Aufnahme  berechtigt  sind  nur  gesunde  Beamte  beider  Gesellschaften  während  ihres  Urlaubs
mit  ihrer  Frau  und  ihren  schulpflichtigen  Kindern.  Die  Aufnahme  der  Gäste  und  die  Verteilung
der  Zimmer  besorgt  ein  aus  7  Beamten  bestehender  Ausschuß,  von  denen  5  von  den  Beamten ­
  selbst  gewählt  und  2  Beamte  je  für  ein  Kalenderjahr  vom  Generaldirektor  der  Wilhelma ­
  ernannt  werden.  Für  Wohnung,  Bedienung  einschließlich  Kleiderreinigung,  Beleuchtung ­
  und  ev.  Heizung  ist  keinerlei  Vergütung  von  den  Gästen  zu  leisten.  Dagegen
ist  zu  den  Kosten  der  Verpflegung,  bestehend  aus  Frühstück,  Mittagessen,  Nachmittagskaffee ­
  und  Abendessen  von  jedem  Erwachsenen  ein  Beitrag  von  täglich  1,30  M.  und  von
jedem  Kinde  unter  14  Jahren  ein  Beitrag  von  täglich  0,65  M.  zu  leisten.  Die  Aufnahme
in  das  Heim,  das  regelmäßig  in  den  Monaten  Juni,  Juli,  August  und  September  geöffnet
ist,  ist  sehr  gesucht,  und  während  der  Schulferien  (Monat  Juli)  kann  naturgemäß  nicht  allen
Gesuchen  entsprochen  werden.  In  diesem  Falle  haben  diejenigen  Beamten,  die  noch  nicht
Gäste  des  Heims  gewesen  sind,  den  Vorzug  vor  solchen,  die  bereits  dort  waren.

Untere  Halle  des  „Kalkowheims“.
        <pb n="488" />
        416*

C.  Woermann.

Woermann-Linie.  Deutsche  Ost-Afrika-Linie.

VERSORGUNGSKASSE.  Die  obigen  Firmen  haben  unter  Führung  des  Herrn  Adolph
Woermann  mit  einer  Reihe  Reedereien  und  Firmen  Hamburgs  im  Jahre  1903  die  Versorgungskasse ­
  Vereinigter  Reedereien  A.-G.  in  Hamburg  gegründet.  Die  Kasse  dient  dazu,  den
Angestellten  der  beteiligten  Firmen  im  Invaliditätsfalle  eine  Rente  und  außerdem  eine  Altersversorgung ­
  zu  gewähren,  sowie  ebenfalls  zur  Unterstützung  der  Witwen  und  Waisen.  Zurzeit
sind  bei  der  Kasse  ca.  5500  Angestellte,  namentlich  Schiffsangestellte  wie  Kapitäne,  Offiziere,
Maschinisten  usw.  versichert  und  besitzt  die  Kasse  ein  Vermögen  von  5  000  000  M.  Sie  hat
bereits  während  der  10  Jahre  ihres  Bestehens  sehr  segensreich  gewirkt.
ADOLPH-WOERMANN-STIFTUNG.  Im  Jahre  1910  wurde  von  Herrn  Adolph  Woermann ­
  die  Adolph-Woermann-Stiftung  mit  einem  Kapital  von  100  000  M.  gegründet,
welcher  Summe  zu  Beginn  dieses  Jahres,  anläßlich  des  75jährigen  Bestehens  der  Firma
C.  Woermann,  von  den  jetzigen  Inhabern  der  Firma,  den  Herren  Eduard  Woermann,  Max
Brock,  Arnold  Amsinck,  Kurt  Woermann  und  Lothar  Bohlen  weitere  100  000  M.  überwiesen ­
  wurden.  Der  Zweck  der  Stiftung  ist,  den  Angestellten  der  obigen  Firmen  und  deren
Hinterbliebenen  im  Bedarfsfälle  eine  Unterstützung  zu  gewähren.  In  bezug  auf  die
Unterstützung  ist  der  denkbar  breiteste  Spielraum  gelassen.  Die  Kasse  wird  von  einem
Vorstand  verwaltet,  welcher  noch  zu  Lebzeiten  des  Herrn  Adolph  Woermann  von  diesem
ernannt  worden  ist  und  sich  jeweils  selbst  ergänzen  kann.
Für  die  Angestellten  der  obigen  Firmen  ist  in  den  Räumen  des  Afrikahauses  eine
KANTINE  errichtet,  in  welcher  zu  sehr  mäßigen  Preisen  Speisen  und  Getränke  verabfolgt ­
  werden.
Für  jeden  Angestellten  ist  eine  alljährliche
FERIENZEIT  eingeführt,  deren  Dauer  für  die  älteren  Angestellten  entsprechend  mehr
beträgt  als  für  jüngere  Angestellte.
        <pb n="489" />
        417*

Fritz  Wolff,  Malzfabrik,  Erfurt.
Anläßlich  des  25  jährigen  Regierungsjubiläums  Seiner  Majestät  des  Kaisers  errichtete
die  Firma  eine  Stiftung  im  Betrage  von  50  000  M.
Die  Stiftung  soll  nicht  Almosendienst  verrichten,  sondern  die  Gewährung
AUSSERORDENTLICHER  UNTERSTÜTZUNGEN  AN  VERHEIRATETE  TREUE  ANGESTELLTE ­
  UND  ARBEITER  der  Firma  Fritz  Wolff  zum  Zweck  haben.
Es  sollen  Unterstützungen  gewährt  werden  in  Fällen  unverschuldeter  Not,  für  Heilungszwecke, ­
  für  Alterszuschüsse  nach  ununterbrochener  Anstellungszeit  von  20  Jahren  und
darüber  bei  vollständiger  Arbeitsunfähigkeit;  in  letzterem  Falle  kann  nach  dem  Ableben
des  Mannes  der  Fonds  auch  als  Witwenunterstützung  dienen.
Die  Stiftung  ist  mit  dem  x.  April  1913  in  Kraft  getreten.
Emolumente,  welche  bisher  neben  dem  Wochenlohn  als  Zuschuß  für  Miete,  mit  Brennmaterial ­
  und  einer  jährlich  steigenden  Prämie  gewährt  wurden,  sind  auf  Wunsch  der
Arbeiter  durch  Lohnerhöhung  ersetzt  worden,  doch  erhält  jeder  Mann,  welcher  die  volle
Kampagne  beendet,  am  Schluß  derselben  40  M.  extra.
BRAUSEBÄDER.  In  der  Fabrik  besteht  seit  langen  Jahren  eine  Gelegenheit  für
Brausebäder  usw.  —  Um  den  Sparsinn  zu  erwecken,  ist  eine
FABRIKSPARKASSE  eingerichtet,  welche  Einzahlungen  von  einer  Mark  an  aufnimmt ­
  und  durch  Sparprämien  nebst  Zinsen  eine  Verzinsung  von  8—-10  %  gewährt.
Zur  Verbreitung  guter  Volksliteratur  werden  bei  der  wöchentlichen  Lohnzahlung
ZWEI  ZEITSCHRIFTEN,  die  bekannten  „Feierstunden“  und  „Deutscher  Arbeiterfreund“, ­
  welche  inWort  und  Bild  über  vaterländische  Geschichte,  die  deutschen  Kolonien  usw.
berichten,  unentgeltlich  von  der  Arbeiterschaft  gern  entgegen  genommen.

*27
        <pb n="490" />
        4 i8*

Jugendheim  der  Württembergischen  Metallwarenfabrik.

Württembergische  Metallwarenfabrik
Geislingen.
Inmitten  einer  reizvollen  Landschaft,  umgeben  von  steil  emporstrebenden  Bergen,
aus  deren  Waldesgrün  die  zahlreich  vorhandenen  Jurafelsen  hervorlugen,  liegen,  idyllisch
in  den  Talkessel  gebettet,  die  ausgedehnten  Anlagen  der  Württ.  Metallwarenfabrik,
Aktiengesellschaft  mit  dem  Sitz  in  Geislingen.  Emsiges  Leben  herrscht  hier  in  den  mannigfaltigen ­
  Betrieben  der  im  geschäftlichen  Sprachgebrauch  mit  der  Abkürzung  ,,W.  M.  F.“
bezeichneten  Fabrik.  Für  die  14  000  Einwohner  zählende  Stadt  Geislingen,  an  der  kunstvoll ­
  erbauten  Geislinger  Steige  gelegen,  auf  welcher  Württembergs  bedeutendste  Eisenbahnstrecke ­
  zur  Hochebene  der  Schwäbischen  Alb  führt,  bildet  sie  den  Mittelpunkt  des
wirtschaftlichen  Lebens.
Die  Württ.  Metallwarenfabrik  wurde  im  Jahr  1880  gegründet.  Sie  ist  hervorgegangen ­
  aus  der  Vereinigung  der  beiden  Metallwarenfabriken  Straub  &amp;amp;  Sohn  in  Geislingen ­
  und  A.  Ritter  &amp;amp;  Co.  in  Eßlingen,  deren  jede  damals  etwa  200  Arbeiter  beschäftigte.
Das  vereinigte  Unternehmen  erfreute  sich  in  der  Folge  eines  raschen  Aufschwungs.  Zu
der  Herstellung  versilberter  und  vergoldeter  Metallwaren  kam  zu  Anfang  der
1890er  Jahre  die  Kupfergalvanoplastik.
Im  Jahr  1897  wurde  ferner  durch  Ankauf  der  Firma  Schauffler  &amp;amp;  Safft  in  Göppingen ­
  und  deren  Umwandlung  in  eine  Zweigniederlassung  die  Fabrikation  vernickelter
Waren  in  größerem  Umfang  übernommen,  zu  der  sich  späterhin  in  derselben  Zweiganstalt
die  Herstellung  kunstgewerblicher  Erzeugnisse  in  Kupfer  und  Messing  gesellte.
Weitere  Filialfabriken  befinden  sich  in  Berlin,  Wien  und  Warschau.
        <pb n="491" />
        Württembergische  Metallwarenfabrik,  Geislingen.  419*

Die  Württ.  Metallwarenfabrik  beschäftigt  heute  insgesamt  ca.  4500  Arbeiter  und
ca.  400  kaufmännische  und  technische  Angestellte.  In  den  beiden  Hauptfabriken  Geislingen
und  Göppingen  sind  je  in  zahlreichen  Betriebsabteilungen  nahezu  sämtliche  bekannten
Handwerke  vertreten.  Neben  den  Hauptbetrieben  wie  Gießerei,  Presserei,  Flaschnerei,
Gürtlerei,  Metalldrückerei,  Metallschleiferei,  Versilberung,  Versandabteilung  usw.  sind  die
teilweise  sehr  ausgedehnten  Nebenbetriebe  zu  nennen  wie  Glashütte,  Glasschleiferei,  eine
Graphische  Anstalt  mit  Buch-  und  Steindruckerei,  Lithographie,  chemigraphischer  und
photographischer  Unterabteilung  und  Buchbinderei,  ferner  Schreinerei,  Etuifabrikation,
Bürstenmacherei  usw.  Das  Zusammenwirken  aller  dieser  unter  sich  sehr  verschiedenen
Einzelbetriebe  gibt  dem  Gesamtunternehmen  ein  eigenartiges  Gepräge.
Große  industrielle  Unternehmungen  haben  nach  heutiger  Anschauung  nicht  nur  eine
geschäftliche,  sondern  auch  eine  soziale  Aufgabe  zu  lösen.  Die  Württ.  Metallwarenfabrik,
deren  Entwicklung  in  die  Zeit  fiel,  da  das  Deutsche  Reich  allen  Staaten  voran  eine  großzügige ­
  soziale  Gesetzgebung  einleitete,  hat  die  Bedeutung  dieser  Aufgabe  stets  gewürdigt.
Die  Lebenslage  der  sich  von  Jahr  zu  Jahr  vermehrenden  Angestellten  und  Arbeiter  zu  heben,
ihre  berufliche  und  sittliche  Ausbildung  zu  fördern,  in  Fällen  der  Not  kräftige  Unterstützung
zu  gewähren,  das  Gefühl  der  Zusammengehörigkeit  zwischen  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer
trotz  des  immer  mehr  sich  erweiternden  Kreises  nicht  erkalten  zu  lassen  -—  diese  Ziele
wurden  von  Anfang  an  ins  Auge  gefaßt  und  es  war  allezeit  das  Bestreben  der  leitenden
Organe,  die  diesen  Aufgaben  dienenden  Einrichtungen  mit  der  geschäftlichen  Ausdehnung
des  Unternehmens,  soweit  es  dessen  rasche  Entwicklung  ermöglichte,  Schritt  halten  zu  lassen.
Die  Arbeitsordnung  vom  28.  April  1892,  deren  Festsetzung  unter  tunlichster  Berücksichtigung ­
  der  Wünsche  der  Arbeiter  erfolgte,  sagt  in  ihrem  Schlußwort:
„Das  Verhältnis  zwischen  Arbeiter  und  Arbeitgeber  soll  in  der  Württ.  Metallwarenfabrik ­
  nicht  am  Zahltag  seinen  Abschluß  finden;  es  soll  beiderseitig  anerkannt  werden,
daß  darüber  hinaus  Verpflichtungen  fortbestehen  zum  Wohl  des  einzelnen  und  des  Ganzen.
Die  Fabrikleitung  ist  bestrebt,  das  Mögliche  zur  Sicherung  regelmäßiger  und  lohnender
Arbeit  und  zur  Fürsorge  für  das  Wohl  der  Mitarbeiter  und  ihrer  Angehörigen  in  Krankheit
und  Not  zu  tun  und  alle  ihre  Maßregeln  mit  Gerechtigkeit  und  Unparteilichkeit  zu  treffen.
Von  seiten  der  Arbeiter  bedarf  es  zu  einem  erfolgreichen  Zusammenwirken  einer
treuen  und  gewissenhaften  Erfüllung  ihrer  geschäftlichen  Aufgaben  und  eines  geordneten
Lebens  in  und  außer  der  Fabrik.“
WOHLFAHRTSVEREIN  UND  WOHLFAHRTSBUREAU.  Das  Zentralorgan  für
die  gesamten  Wohlfahrtseinrichtungen  der  Württ.  Metallwarenfabrik  bildet  der  am
2.  Februar  1887  gegründete  Wohlfahrtsverein.  Seine  Mitglieder  sind  die  Angehörigen
der  Krankenkasse.  Besondere  Verpflichtungen  sind  mit  der  Mitgliedschaft  nicht  verbunden. ­
  Abgesehen  von  dem  satzungsmäßigen  Ausschuß,  der  zugleich  als  Arbeiterausschuß ­
  im  Sinne  des  §  134  h  der  Gewerbeordnung  gilt,  und  dem  für  außerordentliche
Fälle  (Änderung  der  Arbeitsordnung  u.  dgl.)  gebildeten  erweiterten  Ausschuß,  tritt  ein
aus  3  Vertretern  der  Firma  und  2  Vertretern  der  Fabrik  bestehender  engerer  Ausschuß
in  wöchentlichen  Sitzungen  zusammen  zur  Behandlung  von  Unterstützungs-  und  Vorschußangelegenheiten, ­
  sowie  zur  Beratung  und  Begutachtung  von  Fragen  aller  Art,  welche
das  Wohlfahrtsgebiet  oder  das  Verhältnis  zwischen  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer  betreffen.
Fabrikangehörigen,  welche  durch  Krankheit  und  andere  unverschuldete  Umstände  in
Bedrängnis  kommen,  wird  hier  —  ohne  daß  es  in  allen  Fällen  eines  besonderen  Ansuchens
der  Betreffenden  bedarf  —  mit  Rat  und  Tat,  namentlich  durch  Gewährung  von
VORSCHÜSSEN  UND  UNTERSTÜTZUNGEN,  geholfen.  In  Fällen  von  starker  Verschuldung ­
  wird  durch  Vermittlung  der  allmählichen  Befriedigung  der  Gläubiger  tunlichst
Erleichterung  geschaffen.
Die  laufenden  Geschäfte  des  Wohlfahrtsvereins  besorgt  die  aus  einem  I.  und  II.  Geschäftsführer ­
  und  mehreren  Hilfskräften  bestehende  Geschäftsstelle  des  Wohlfahrts-*27*
        <pb n="492" />
        42CT

Württembergische  Metallwarenfabrik,  Geislingen.

XXIV.  3al)r0atig.
9Ir.  3.

Bettung  ößß  ttDoljlfaljrtsoerßtns  ber  ©ciöttitflcit.st.
UMrttembergifdjen  .MetaLlwarenfabrik  Q&amp;amp;ßißiingcn-j&amp;amp;t  ben  l.ftebruar  1913.

®le  JJettrftuube  erfcfjelnt  alle  u  läge  Samstags.  Slbounemcniöpvel«  uicvrcljährltd)  In  Der  ftabvif  io  i$,  tuivctf  btc  syofi  bezogen:
in  SEOürttembevß  imb  im  ßaiycu  bcutfdjen  'JJelcb  20  1$  o&amp;amp;ue  ücficUßelb.  (3ctmiißC'met0ll|te  i»i3  ©die  127.)

Vereins.  Ihr  ist  ein  reiches  Arbeitsfeld  zugewiesen.  Denn  außer  der  Erledigung  der  laufenden ­
  Korrespondenz,  der  Jahresabschlüsse  der  einzelnen  Fonds,  Statistik  usw.  liegt  ihr
hauptsächlich  der  unmittelbare  Verkehr  mit  den  Fabrikangehörigen  ob:  Entgegennahme
von  mündlichen  oder  schriftlichen  Gesuchen,  Wünschen  und  Anfragen,  Erteilung  von
Rat  und  Belehrung  bei  Rechtsfragen,  Käufen,  Abfassung  von  Schriftsätzen,  besonders
in  Versicherungsangelegenheiten,  Ausgleichung  von  Streitigkeiten  zwischen  Fabrikangehörigen, ­
  Einleitung  der  ersten  Hilfeleistung ­
  bei  Unglücksfällen  u.  dgl.
Sie  versieht  ferner  unter  Leitung
und  Aufsicht  der  Direktion  die  Arbeiten ­
  der  Krankenkasse,  der
Unfall-  und  Invalidenversicherung, ­
  der  Jugendsparkasse ­
  und  endlich  die  Schriftleitung ­
  der  Fabrikzeitung  „Die
Feierstunde“.  Diese  erscheint
seit  1890  regelmäßig  alle  14  Tage
Samstags  und  dient  der  Besprechung
von  sozialpolitischen  Tagesfragen,
der  Bekanntmachung  von  die
Fabrik  betreffenden  Angelegenheiten ­
  sowie  der  Unterhaltung  und
Belehrung  der  Fabrikangehörigen.
Der  Abonnementspreis  beträgt  für
die  letzteren  10  Pf.  im  Vierteljahr;
für  Auswärtige  bei  Bezug  durch  die
Post  20  Pf.  einschließlich  der  Postgebühr, ­
  jedoch  ohne  Bestellgeld.
PENSIONEN  UND  UNTERSTÜTZUNGEN. ­
  Eine  Pensionskasse, ­
  welche  den  Beamten  und
Arbeitern  ein  Recht  auf  bestimmte
Pensionsbezüge  gewähren  würde,
hat  die  Württ.  Metallwarenfabrik
nicht.  Dagegen  sind  durch  verschiedene, ­
  hauptsächlich  aus  jährlichen ­
  Zuwendungen  der  Aktiengesellschaft ­
  angesammelte  und  sich
ergänzende  Fonds  die  Mittel  bereitgestellt, ­
  um  den  Fabrikangehörigen
und  deren  Hinterbliebenen  bei  Arbeitsunfähigkeit ­
  sowie  in  Sterbefällen ­
  eine  weitgehende  Fürsorge
gewähren  zu  können.  Wenn  diese  Zuwendungen  auch  den  Charakter  freiwilliger
Leistungen  der  Firma  haben  und  demgemäß  im  Hinblick  auf  die  Möglichkeit  des  Eintritts ­
  außerordentlicher  Umstände  stets  ausdrücklich  als  widerruflich  bezeichnet  werden
müssen,  so  ist  andererseits  hervorzuheben,  daß  sie  ausschließlich  von  der  Firma,  ohne
jede  Beitragsleistung  der  Angehörigen,  aufgebracht  werden,  und  daß  für  ihre  Bemessung
bestimmte  Normen  aufgestellt  sind,  welche  unbeschadet  jederzeitiger  Berücksichtigung  der
besonderen  Umstände  einzelner  Fälle  eine  stetige,  gleichmäßige  und  gerechte  Anwendung
der  Einrichtung  gewährleisten.

3&amp;gt;ninlii&amp;gt;cmicrftdjcrmtg
in  ftfürttcmberg.
f  Sine  intereffauten  WaterialS  bietet
aUjätjrlid)  ber  ©efchäft§berid)t  ber  93er*
fidierungdanftalt  Württemberg.  Ser  ©efd)äft3berid)t
  für  ba3  föalenbcrjabr  1911  ift
rote  feine  Vorgänger  gebrueft  erfd)ienen  unb
mit  reid)lid)en  ftatiftifd)eu  Tabellen,  lieber*
fidjtcn  2C.  au§geftattet.
Ser  93erid)t  geigt  bic  fegen3reid)e  Wirffamfeit
biefer  fogialen  Verfid)erung5einrid)tung  unb  ben
Umfang,  ben  bie  Verwaltung  biefer  Verficherung
angenommen  bat-  3Bir  ermähnen  u.  a.  ben
©efamtumfatj  oon  22%  Wiflionen  Warf  pro
3aht,  bie  3af)l  uon  burd)fd)nittlid)  534  ^3  o  ft  *
fenbungenam  Sag,  bie  Belieferung  oon  427  403
OuittungSfarten  im  $al)r  1911,  ferner  bie
auf  469486  berechnete  3  a  h  l  ber  Verfidjerten
in  Württemberg,  bie  3,21%  aller  Verficberten
be3  Seutfchen  Bleichet  ausnnacben.  Bladj  bem
Hauptberuf  gegliebert,  finb  oon  ben  Verwerten
317000  in  ^nbuftrie  unb  Hanbel  tätig.
Sie  gefamten  ©innahmen  an  Beiträgen
betrugen  runb  7  */ 2  9JlilI.  Warf,  %  WilL  mehr
als  im  oorauSgegangenen  3 Q hr  1910.  Wir
finben  hierunter  nahegu  3  Will.  ^Beiträge  ber
böcbften  fiobnflaffe,  klaffe  V  (mehr  al3  1500  JA
3abre3m:beit§Derbienfi).
Von  ben  ©ingugSftellen  in  ©  e  i  3  l  i  n  g  e  n
mürben  267  096  Veitrag^marfen  mit  einem  ©elb*
wert  oon  JA  70939.26  oenoenbet.
$eftgefteflt  ift  eine3unabtne  ber  fr  ei  willigen
Weiteroerficherung,mährenboonberSelbft=»erfidjerung

  immer  nod)  oerfdjwinbenb  wenig-©ebraud)
  gemacht  mirb.  Sie  3 a bl  bev  oer--fid)crten
  Württemberger,  bie  außerhalb  bed
SanbeS  in  Arbeit  flehen,  mar  rote  in  ben  Vorjahren ­
  größer  al3  bie  3 a W  ber  oerfidjerten
fTlichtroürttemberger,  bie  im  Sanbe  befcßäftigt  finb.
Sie  Bienten  haben  am  Schluffe  be3  $abte§
1911  folgenben  Staub  erreicht:
36152  3no.*9lenten  mit  JA  5743619.80  pr.  Qahr
1180  Fronten«  „  „  „  197567.—  ,,  „
2546  BllterS*  404596.40  „
39878  JA  6345783  20  pr.  $aht
Ser  Hod)ftbetrag  ber  3nualibenreutc  einc§
Verfilterten  betrug  JA  270.60,  ber  nieberfte
betrag  (erreichbar  fdjon  bei  200  VeitragStnarfcn)
&amp;lt;-fA  117.60.  Sie  ältefte  BUter3renten=©mpfängerin
be^  3ahre$  1911  mar  96  3at)re  alt;  bie  ältefte
ijSerfon,  welche  ^noalibenrente  empfängt,  eben*
falls  eine  $rau,  ift  95  3afjre  alt.  12  Renten*
empfänger  fteben  erft  im  Filter  oon  20  Rohren.
So  finb  aifo  ade  BllterSflaffen  oom  20.  bi§
96.  ßeben§jahr  oertreten.  132  Blentner  finb  in
3noalibeit  heimen  untergebracht,  wo  fie  außer
Wohnung  oodftänbigc  Verpflegung  für  Bledjnung
ber  Verficherungsanftalt  erhalten.
3m  3abr  1911  finb  neu  o  er  willigt  worben:
4460  3noalibenrenten,  758  ftranfenrenten,  368
BllterSrenten,  «tfammen  5586,  barunter  an  Bin»
gehörige  be3  VegirfS  ©eiSlingen:  81  3noaliben»
renten,  15  ®ranfcnrenten,  14  BUterärenten,  gu»
fammen  110.
©inen  wichtigen  $aftor  i n  ^ cn  Blufgaben  ber
Verfid)erung$anftalt  bilbet  ba3  £  eil  oer  fahren.

Fabrikzeitung  der  Württembergischen  Metallwarenfabrik.
        <pb n="493" />
        Württembergische  Metallwarenfabrik,  Geislingen.  421*

Die  Grundsätze,  nach  welchen  für  die  Regel  verfahren  wird,  wenn  nicht  besondere
Umstände  eine  Abweichung  erheischen,  sind  folgende:
Alle  Angestellten  mit  festem  Monats-  oder  Jahresgehalt  (im  allgemeinen
die  kaufmännischen  und  technischen  Beamten  sowie  der  größere  Teil  der  Meister)  erhalten ­
  aus  dem  Beamten-Pensionsfonds,  wenn  sie  infolge  hohen  Alters  oder  aus
anderen  Gründen  arbeitsunfähig  werden,  nach  5jähriger  Dienstzeit  eine  in  Monatsraten
zur  Auszahlung  gelangende  fortlaufende  Unterstützung,  welche  pro  Jahr  soviel
Vierzigstel  des  zuletzt  bezogenen  Gehaltes  beträgt,  als  der  Betreffende  Dienstjahre  in  der
Fabrik  hat;  also  nach  5  Dienstjahren  */«»  nach  10  Dienstjahren  10 / 40 ,  bis  zu  3 % 0 ,  so  daß
mit  30  Dienstjahren  der  Höchstsatz  erreicht  ist.  Betrug  der  Jahresgehalt  mehr  als  4000  M.,
so  wird  der  Uberschuß  über  diese  Summe  nicht  mitgerechnet;  der  höchste  erreichbare
Jahresbetrag  der  Unterstützung  ist  also  3 % 0  von  4000  M.  =  3000  M.
Die  Witwe  eines  Angestellten  mit  festem  Gehalt  erhält  in  der  Regel  die  Hälfte  der
Unterstützung,  welche  der  Mann  zur  Zeit  seines  Ablebens  bezogen  hat  oder  bei  eintretender ­
  Arbeitsunfähigkeit  bekommen  haben  würde.  Sind  außer  der  Witwe  eheliche  Kinder
vorhanden,  so  wird  für  jedes  derselben  bis  zum  zurückgelegten  17.  Lebensjahr  Vxo  der
Unterstützung  des  Vaters  gewährt,  für  Witwe  und  Kinder  zusammen  jedoch  nicht  mehr
als  der  Betrag  der  letzteren.
Für  Doppelwaisen  unter  17  Jahren  wird  die  Unterstützung  wie  folgt  bemessen:
für  1  vorhandenes  Kind  V 3 ,  für  2  Kinder  zusammen  die  Hälfte,  für  3  oder  mehr  Kinder
zusammen  2 / a  der  auf  den  Vater  entfallenden  Unterstützung.
Die  nicht  mit  festem  Gehalt  angestellten  Fabrikangehörigen  erhalten  aus
dem  Arbeiter-Unterstützungsfonds  bei  eintretender  Arbeitsunfähigkeit  nach  5jähriger ­
  Dienstzeit  ebenfalls  in  der  Regel  eine  in  Monatsraten  fällige  fortlaufende  Unterstützung.
Deren  Höhe  wird  nach  der  Zahl  der  Dienstjahre  und  dem  zuletzt  bezogenen  Jahresverdienst
auf  Grund  einer  hierfür  aufgestellten  Norm  mit  Lohnklasseneinteilung  bemessen.
Nach  25  Dienstjahren  erhält  z.  B.  ein  verheirateter,  arbeitsunfähig  gewordener  Arbeiter ­
  je  nach  der  Lohnklasse,  welcher  er  angehört,  eine  fortlaufende  Unterstützung  von
360—600  M.  im  Jahr.
Gesetzliche  Invaliden-  und  Altersrenten  werden  nicht  angerechnet.
Ledige  Arbeiter  oder  Witwer  ohne  eigene  Haushaltung  erhalten  in  der  Regel
2 / 3  der  Sätze  für  verheiratete  Arbeiter.
Für  weibliche  Arbeiterinnen,  welche  arbeitsunfähig  geworden  sind,  gelten  die
für  männliche  Arbeiter  aufgestellten  Unterstützungssätze  in  den  hälftigen  Beträgen.
Bei  Todesfällen  erhalten  die  Witwen  von  Arbeitern  in  der  Regel  die  Hälfte  derjenigen
Unterstützung,  welche  der  Mann  zur  Zeit  seines  Ablebens  bezogen  hat  oder  im  Fall  der
Arbeitsunfähigkeit  erhalten  haben  würde.  Sind  neben  der  Witwe  eheliche  Kinder  unter
14  Jahren  vorhanden,  so  erhalten  sie  bis  zum  zurückgelegten  14.  Lebensjahr  je  10%  der
Unterstützung  des  Vaters,  zusammen  jedoch  nicht  mehr  als  50%  der  letzteren.  Vollwaisen ­
  bekommen  je  20%  der  Unterstützung  des  Vaters,  zusammen  höchstens  80%
derselben.
Bei  teilweiser  Arbeitsunfähigkeit  wird  die  Unterstützung  nach  einem  entsprechenden
Prozentsatz  der  für  volle  Arbeitsunfähigkeit  geltenden  Norm  bemessen.
EINMALIGE  UNTERSTÜTZUNGEN.  Außer  den  vorstehend  erwähnten  laufenden
Unterstützungen  für  arbeitsunfähige  Fabrikangehörige  bzw.  Witwen  und  Waisen  von
solchen  werden  aus  dem  Arbeiter-Unterstützungsfonds  zahlreiche  einmalige  Unterstützungen
in  Krankheitsfällen  und  in  sonstigen  Fällen  der  Bedürftigkeit  auf  Grund  der  von  dem
engeren  Ausschuß  des  Wohlfahrtsvereins  in  seinen  wöchentlichen  Sitzungen  gestellten

Anträge  gewährt.
Der  Beamten-Pensionsfonds  betrug  am  1.  Januar  1913  .  .  .  1651  143,32  M.
die  Auszahlungen  im  Jahre  1912  46  269,61  ,,
        <pb n="494" />
        Württembergische  Metallwarenfabrik,  Geislingen.

422*

Der  Ar  beiter  -  Unterstützungsfonds  wies  am  1.  Januar  1913  einen  Kapitalbestand ­
  von  1  638  144,39  M.  auf.  Im  Jahr  1912  wurden  aus  diesem  Fonds  bewilligt:
an  fortlaufenden  Unterstützungen  53  7°3&amp;gt;4°  M.
an  einmaligen  Unterstützungen  9  832,43  ,,
Schauffler-Stiftung.  Von  den  Erben  des  am  15.  Oktober  1904  verstorbenen
Herrn  Kommerzienrat  Schauffler  wurde  ein  Kapital  von  20000  M.  gestiftet,  dessen
Zinsen  —  neben  dem  Arbeiter-Unterstützungsfonds  —  zur  Unterstützung  von  Fabrikangehörigen ­
  in  Geislingen  und  Göppingen  in  Fällen  besonderer  Bedürftigkeit  verwendet
werden.
Kapitalbestand  am  1.  Januar  1913  22  544  M.
RESERVISTEN-UNTERSTÜTZUNG.  Den  zu  militärischen  Übungen  einberufenen
Arbeitern  werden  für  die  Dauer  der  Übungen  Geldunterstützungen  nach  folgenden  Normen
gewährt:
Ledige  Arbeiter,  welche  mindestens  seit  1  Jahr  ununterbrochen  in  der  Fabrik  beschäftigt ­
  sind,  erhalten  50  Pf.  für  den  Ubungstag.  Verheirateten  Arbeitern,  die  mindestens ­
  seit  einem  halben  Jahr  ununterbrochen  der  Fabrik  angehören,  wird  die  vom  Reich
gewährte  Familienunterstützung,  welche  täglich  für  die  Ehefrau  30  %  und  für  jedes  Kind
unter  15  Jahren  10%,  insgesamt  jedoch  höchstens  60%  des  ortsüblichen  Tagelohns
(in  Geislingen  2,80  M.)  beträgt,  in  4  Abstufungen  derart  ergänzt,  daß  im  Gesamtergebnis
eine  Frau  ohne  Kinder  70  %,  eine  Frau  mit  1  Kind  80  %,  eine  Frau  mit  2  Kindern  90  %
und  eine  Frau  mit  3  oder  mehr  Kindern  100%  des  Tagesverdienstes  des  Mannes  erhält. ­
  Familienväter  mit  3  oder  mehr  Kindern  sind  hiernach  für  den  durch  eine  Übung
erlittenen  Verdienstausfall  voll  entschädigt.
Beispiel:  Ein  verheirateter  Reservist  mit  2  Kindern  und  4,50  M.  Tagesverdienst
erhält  pro  Übungstag:
a)  Reichsunterstützung:  50%  des  ortsüblichen  Tagelohns  (in  Geislingen
2,80  M.)  1,40  M.
b)  Unterstützung  W.  M.  F.:  den  Betrag,  der  zur  Ergänzung  auf  90  %  des
Tagesverdienstes  =  4,05  M.  erforderlich  ist,  also  2,65  ,,
4,05  M.
Die  Unterstützung  der  Firma  wird  auch  für  die  Sonn-  und  Festtage  gewährt.  Die
Auszahlung  erfolgt  regelmäßig  nach  Beendigung  der  Übung.  Bei  Verheirateten  wird  den
Angehörigen  auf  Ansuchen  die  Hälfte  der  Unterstützung  schon  während  der  Übung  ausbezahlt. ­

Ausgabe  19x2:  3303,84  M.
FABRIKSPARKASSE.  Zur  Zurücklegung  eines  Notpfennigs  für  Zeiten  der  Bedürftigkeit ­
  ist  dadurch  Gelegenheit  gegeben,  daß  jeder  Fabrikangehörige  das  Recht  hat,  an  den
Zahltagen  Einlagen  auf  seinen  oder  seiner  Angehörigen  Namen  in  der  Fabriksparkasse
zu  machen.  Die  Einlagen  werden  von  der  Firma  zu  5  %  verzinst.
Im  Jahr  1912  betrugen:
die  Einlagen  116  147,05  M.
die  Entnahmen  207  912,91  ,,
Stand  der  Sparkasse  am  31.  Dezember  19x2  einschließlich  der
Zinsen  444  390,61  ,,
GESUNDHEITSFÜRSORGE.  Unter  den  Einrichtungen  für  Gesundheitsfürsorge  ist
in  erster  Reihe  hervorzuheben  die  Siegle  -  Stiftung.
Der  im  Jahr  1905  verstorbene  Herr  Geh.  Kommerzienrat  Dr.  G.  von  Siegle,  langjähriger ­
  Vorsitzender  des  Aufsichtsrats  der  Aktiengesellschaft,  stiftete  am  1.  Januar  1895
ein  Kapital  von  60000  M.,  dessen  Zinserträgnisse  zur  Unterstützung  erholungsbedürftiger ­
  Fabrikangehöriger  bestimmt  sind.
        <pb n="495" />
        Württembergische  Metallwarenfabrik,  Geislingen.

423*

Die  Siegle-Stiftung  übernimmt  für  kränkliche  Mitglieder  der  Württ.  Metallwarenfabrik ­
  je  nach  Bedürftigkeit,  Dienstzeit  usw.  ganz  oder  teilweise  die  Kosten  des  Aufenthalts
und  der  Verpflegung  in  Heilanstalten  und  Luftkurorten  und  gewährt  außerdem
nach  Lage  der  Verhältnisse  eine  Familienunterstützung  während  der  Kurdauer,
letzteres  namentlich  auch  während  der  Durchführung  von  Heilverfahren,  die  seitens  der
Invalidenversicherung  eingeleitet  sind.
Einer  großen  Zahl  von  Fabrikangehörigen  ist  schon  durch  die  Siegle-Stiftung  eine
auswärtige  Kur  zugut  gekommen  und  die  Wiedererlangung  der  Gesundheit  erleichtert

worden.
Die  Verwilligungen  betrugen  im  Jahr  1912:
Kur-  und  Verpflegungskosten,  Reisegeld  usw  1062,10  M.
Familienunterstützung  1388,83  ,,

2450,93  M.
In  bezug  auf  die  Arbeitsräume  wird  den  gesundheitlichen  Erfordernissen  besondere
Aufmerksamkeit  geschenkt.  Betriebsräume,  in  denen  sich  Dämpfe,  Metall-  oder  Glasstaub ­
  u.  dgl.  entwickeln,  sind  mit  Ventilations-  und  Absaugevorrichtungen,  Luftvorwärmern
usw.  versehen.
Die  Arbeitszeit  beträgt  im  allgemeinen  10  Stunden  einschließlich  je  einer  viertelstündigen ­
  Vesperpause  vor-  und  nachmittags.
Im  Sommerhalbjahr  1912  wurde  versuchsweise  Durcharbeitszeit  an  den  Samstagen
von  6  —  1  Uhr  eingeführt.  Die  gemachten  Erfahrungen  können  als  günstig  bezeichnet
werden.  Die  Durcharbeitszeit  ist  nunmehr  auf  die  Zeit  vom  1.  Januar  bis  30.  September
ausgedehnt.  Die  Fabrikangehörigen  empfinden  die  nach  abgeschlossener  Wochenarbeit
ermöglichte  ausgiebigere  Erholung  außerordentlich  wohltuend  und  freuen  sich  der  Gelegenheit, ­
  private  Geschäfte  in  zusammenhängenden  Freistunden  erledigen  zu  können.
BETRIEBSKRANKENKASSE.  Die  Betriebskrankenkasse  in  Geislingen  hat,  wesentlich ­
  mit  Hilfe  freiwilliger  Zuwendungen  der  Firma,  einen  Reservefonds  von  190  715  M.
erreicht.  Sie  gewährt  allen  Kassenmitgliedern,  die  mindestens  6  Monate  der  Kasse  angehören, ­
  die  Krankenunterstützung  über  die  gesetzliche  Dauer  von  26  Wochen  hinaus  bis
zu  einem  Jahr.  Außerdem  ist  seit  1890  als  freiwillige  Mehrleistung  der  Kasse  die  Unterstützung ­
  der  Familienangehörigen  eingeführt.  Diesen  werden  ärztliche  Behandlung,
Arzneimittel  und  Sterbegelder  gewährt  mit  der  Maßgabe,  daß  die  Kassenmitglieder  an
den  Arzt-  und  Apothekerkosten  für  ihre  Familienangehörigen  %  zu  tragen  haben.  Die
Beiträge  sind  auf  3,5%  des  durchschnittlichen  Tagelohns  festgesetzt.  Die  Firma  hat  den
ihr  gesetzlich  obliegenden  Beitragsanteil  von  %  =  1,16%  auf  1,25%  erhöht.  Die  Karenzzeit ­
  ist  auf  1  Tag  herabgesetzt  und  das  Sterbegeld  für  Mitglieder  auf  das  1  y 2  fache  der
gesetzlichen  Beträge  festgelegt.
Die  Zahl  der  Kassenmitglieder  betrug  im  Jahr  1912  durchschnittlich  3620,  diejenige
der  Familienangehörigen  am  31.  Dezember  1912  5145.
ZUSCHUSSKASSE.  Als  Zuschußkasse  in  der  rechtlichen  Form  eines  Versicherungsvereins ­
  auf  Gegenseitigkeit  besteht  in  Göppingen  seit  1882  ein  Arbeiter-Unterstützungsverein, ­
  in  Geislingen  seit  1911  ein  Arbeiterinnen  -  Unterstützungsverein. ­
  Beide  Kassen,  die  ihre  Mitgliedschaft  auf  Angehörige  der  W.  M.  F.  beschränken,
bieten  ihren  Mitgliedern  in  Krankheitsfällen  einen  willkommenen  Zuschuß  zu  den  Leistungen
der  Pflichtkrankenkasse.  Die  Württ.  Metallwarenfabrik  läßt  beiden  Vereinen  tunlichste
Unterstützung  angedeihen.
FREIWILLIGE  INVALIDENVERSICHERUNG.  Um  die  Wohltaten  der  Invalidenund
  Hinterbliebenenversicherung  auch  den  Hausarbeitern  und  Hausarbeiterinnen
(Poliererinnen)  zu  sichern,  wird  von  der  Fabrik  für  solche,  die  ehemals  pflichtweise  versichert ­
  waren,  die  freiwillige  Weiterversicherung,  und  für  diejenigen,  welche  früher  in
keinem  versicherungspflichtigen  Beschäftigungsverhältnis  standen,  die  freiwillige  Selbst-
        <pb n="496" />
        424*  Württembergische  Metallwarenfabrik,  Geislingen.

Versicherung,  je  in  Klasse  II  (24Pf.  für  die  Woche),  übernommen.  Die  Bemessung  der  Beiträge ­
  geschieht  unter  Zugrundelegung  der  14  tägigen  Zahltagseinnahme  dergestalt,  daß  bei
5  M.  und  weniger  1  Beitragsmarke,  bei  mehr  als  5  M.  2  Beitragsmarken  geklebt  werden.
Ausgabe  1912:  1992,35  M.
FABRIKBADEANSTALT.  Die  Fabrikbadeanstalt  enthält  Räume  für  Brausebäder  und
Vollbäder.  Den  Fabrikangehörigen  wird  das  ganze  Jahr  hindurch  Gelegenheit  gegeben,  in
bestimmter  für  die  einzelnen  Werkstätten  festgesetzter  Reihenfolge  während  der  Geschäftsstunden ­
  unentgeltlich  zu  baden.
Im  Jahr  1912  wurden  abgegeben:  48962  Brausebäder,  1324  Vollbäder  und  127  Solbäder. ­
  Hiernach  entfallen  durchschnittlich  14  Bäder  im  Jahr  auf  jeden  Arbeiter.
In  der  Fabrikbadeanstalt  befindet  sich  ein  Krankenzimmer  mit  Verbandkasten  und
verschiedenen  Apparaten;  der  Bademeister  ist  zur  ersten  Hilfeleistung  bei  Verletzungen
eingeübt.
Badekarten  zu  warmen  Bädern,  Solbädern,  kohlensauren  Bädern  und  Mineralbädern ­
  usw.  in  anderen  Badeanstalten  werden  auf  ärztliche  Verordnung  an  Mitglieder
der  Krankenkasse  unentgeltlich  und  an  Familienangehörige  von  solchen  gegen  Ersatz
von  y 2  oder  y 3  der  Selbstkosten  abgegeben.  Neuerdings  werden  in  gleicher  Weise  Luftbadjahreskarten ­
  verabfolgt.
Im  Jahr  1912  betrug  die  Zahl  der  abgegebenen  Badekarten  1138.
FREIWILLIGE  SANITÄTSKOLONNE.  Die  Freiwillige  Sanitätskolonne  in  Geislingen
besteht  zum  größten  Teil  aus  Angehörigen  der  Fabrik.  Diese  Mitglieder,  zurzeit  40  an
der  Zahl,  sind  zur  Hilfeleistung  bei  Betriebsunfällen  bestimmt;  ein  Verzeichnis  derselben
ist  in  allen  Werkstätten  aufgehängt.
WOHNUNGSDESINFEKTION.  Zur  Desinfektion  der  Wohnungen  bei  ansteckenden
Krankheiten  sind  2  Desinfektionsapparate  vorhanden,  welche  im  Bedarfsfall  an  Fabrikangehörige ­
  ausgeliehen  werden.  Die  dazu  gehörigen  Pastillen  (2  y 2  Pastillen  für  1  cbm
Raum)  werden  auf  ärztliche  Anordnung  unentgeltlich  abgegeben.
Im  Jahr  1911  wurde  die  Desinfektion  in  119  Wohnungen  ausgeführt.
URLAUB.  In  der  Erkenntnis,  daß  eine  mehrtägige  Ruhepause  von  nicht  zu  unterschätzendem ­
  Einfluß  auf  die  Gesundheit,  auf  Hebung  der  geistigen  und  körperlichen  Spannkraft ­
  und  Schaffensfreudigkeit  ist,  hat  die  Württ.  Metallwarenfabrik  seit  einer  Reihe  von
Jahren  den  Meistern  und  einem  Teil  der  Arbeiter  alljährlich  einen  Erholungsurlaub  unter
Fortzahlung  des  Gehalts  oder  Lohnes  gewährt.  Der  Erholungsurlaub,  der  im  Jahr  1910
eine  weitere  Ausdehnung  erfahren  hat,  wird  nach  folgenden  Grundsätzen  erteilt:
Arbeiter,  welche  nach  dem  21.  Lebensjahr  eine  ununterbrochene  Dienstzeit
von  15  Jahren  in  unserer  Fabrik  zugebracht  haben,  erhalten  jährlich  4  Arbeitstage,
nach  dem  25  jährigen  Dienstjubiläum  6  Arbeitstage,  nach  50jähriger  Dienstzeit  9  Arbeitstage. ­

Meister  im  Stundenlohn  und  ständige  Vorarbeiter  haben  einen  Feriengenuß
von  6  Arbeitstagen  und  nach  25jähriger  Dienstzeit  von  8  Arbeitstagen;
Meister  mit  festem  Gehalt  haben  9  Arbeitstage  und  nach  25jähriger  Dienstzeit ­
  12  Arbeitstage.
Die  kaufmännischen  und  technischen  Angestellten  erhalten  nach  ijähriger
  Dienstzeit  ebenfalls  einen  nach  der  Zahl  der  Dienstjahre  abgestuften  jährlichen
Erholungsurlaub.
Bei  der  Berechnung  der  Dienstzeit  gelten  Krankheit  und  Militärdienst  nicht  als  Unterbrechung. ­
  Wünsche  des  Urlaubsberechtigten  finden,  soweit  dies  mit  den  Anforderungen
eines  ungestörten  Betriebes  vereinbar  ist,  tunlichste  Berücksichtigung.
BEAMTEN-  UND  ARBEITERWOHNUNGEN,  GARTENLÄNDER.  Das  Bedürfnis
nach  billigen  und  gesunden  Wohnungen  für  die  Angehörigen  der  Württ.  Metallwarenfabrik
machte  sich  hauptsächlich  unmittelbar  nach  der  Verlegung  der  Eßlinger  Fabrik  nach
        <pb n="497" />
        Württembergische  Metallwarenfabrik,  Geislingen.

425*

Beamten-  und  Arbeiterwohnungen.
Geislingen,  zu  Anfang  der  1880er  Jahre,  geltend.  Damals  wurde  denn  auch  schon  eine
Anzahl  von  Wohnhäusern  von  der  Fabrik  gebaut.  Auch  späterhin  wurde  nicht  außer
acht  gelassen,  daß  für  die  Angestellten  und  Arbeiter  ein  zweckmäßiges  und  behagliches
Heim  eine  Grundbedingung  für  geordnete  Verhältnisse  ist.  Doch  war  für  ein  Eingreifen
der  Fabrik  in  größerem  Umfang  auf  diesem  Gebiet  ein  dringendes  Bedürfnis  später  nicht
mehr  gegeben,  da  ein  großer  Teil  der  Arbeiter  in  den  benachbarten  Orten  von  Geislingen
unter  nicht  ungünstigen  Bedingungen  angesiedelt  ist  und  eine  erhebliche  Zahl  in  der  Lage
war,  insbesondere  in  dem  nahe  gelegenen  Altenstadt  teils  eigene  Häuschen  mit  Gartenländern ­
  zu  erwerben,  teils  geeignete  Mietwohnungen  zu  angemessenen  Preisen  zu  finden.
Immerhin  besitzt  die  Württ.  Metallwarenfabrik  17  Wohnhäuser  mit  110  Wohnungen,
die  an  Angestellte  und  Arbeiter  vermietet  werden.
Der  jährliche  Mietpreis  für  Arbeiterwohnungen  beträgt  bei  Wohnungen  mit  2  Zimmern
und  den  erforderlichen  Nebengelassen  je  nach  Größe  und  Lage  118—150  M.,  für  Wohnungen
mit  3  Zimmern  usw.  150—210  M.  Die  Miete  wird  von  den  Arbeitern  14  tägig  entrichtet,
d.  h.  am  Zahltag  verrechnet,  was  von  den  Beteiligten  als  sehr  zweckmäßig  empfunden  wird.
Mit  den  Wohnungen  werden  regelmäßig  entsprechende  Gartenländer  zum  Anpflanzen ­
  von  Gemüse,  Kartoffeln  u.  dgl.  vermietet.  Außerdem  verpachtet  die  Fabrik  auch
an  Angehörige,  welche  nicht  in  Fabrikwohnungen  sind,  von  dem  ihr  gehörigen  Grundbesitz ­
  in  Geislingen  und  Altenstadt  kleinere  Länderstücke  zu  einem  sehr  mäßigen  Pachtzins. ­
  Der  letztere  wird  für  ein  Gartenland  von  ca.  50  qm  auf  1  M.  im  Jahr  bemessen.
Die  Zahl  der  Pächter  von  Gartenländern  beträgt  zurzeit  in  Geislingen  90,  in  Altenstadt ­
  427,  zusammen  517.
LEBENSMITTELBESCHAFFUNG.  Fabrikwirtschaft  und  Speiseanstalt.  In
dem  im  Jahr  1906  erstellten  Jugendheimgebäude  wird  eine  Fabrikwirtschaft  für  Rechnung
        <pb n="498" />
        426*

Württembergische  Metallwarenfabrik,  Geislingen.

der  Fabrik  durch  einen  von  der  Firma  aufgestellten  Wirtschaftsführer  betrieben.  Die
Fabrikangehörigen  erhalten  daselbst  kalte  Speisen  und  verschiedene  Getränke  (Bier,  Limonade, ­
  Mineral-  und  Sodawasser)  für  das  Vormittags-  und  Nachmittagsvesper  zu  den  von
der  Fabrik  festgesetzten  Preisen.  Die  Lebensmittel  werden  in  den  ersten  Vor-  und  Nachmittagsstunden ­
  durch  Lehrlinge  oder  Ausgänger  für  die  einzelnen  Werkstätten  zu  genau
bestimmten  Zeiten  geholt;  bei  verlängerter  Arbeit  wird  für  die  betreffenden  Betriebe  abends
5  14—6  Uhr  nochmals  Vesper  abgegeben.
Die  Fabrikwirtschaft  dient  zugleich  als  Speiseanstalt.  Einzelstehende  Arbeiter  erhalten ­
  daselbst  Mittagskost  zu  30—35  Pf.
Die  Erträgnisse  der  Fabrikwirtschaft  werden,  soweit  sie  nicht  dem  Wirtschaftsführer
als  Vergütung  für  seine  Tätigkeit  überlassen  sind,  von  der  Firma  zur  Hälfte  der  Krankenkasse ­
  und  zur  Hälfte  dem  Wohlfahrtsverein  überwiesen.
Gesamtbetrag  der  Überweisungen  im  Jahr  1912  4076  M.
Kaffee-  und  Milchabgabe.  Die  Fabrik  verabfolgt  seit  einer  Reihe  von  Jahren
an  sämtliche  Feuerarbeiter  (Dampfhaus,  Gießerei,  Glashütte,  Glühsaal,  Gürtlerei  u.  dgl.)
das  ganze  Jahr  hindurch  unentgeltlich  schwarzen  Kaffee.  Die  Abgabe  beträgt  täglich
etwa  80  Liter.
In  einigen  Werkstätten  der  galvanoplastischen  Kunstabteilung  (Gelbbrennerei  und
Saure-Bäderraum)  wird  täglich  Milch  unentgeltlich  abgegeben.
Ferner  wird  2  mal  täglich,  vormittags  8  %  Uhr  und  nachmittags  3  %  Uhr,  in  den  Werkstätten ­
  Kaffee  mit  Milch,  eine  Tasse  mit  0,4  Liter  zu  3  Pf.,  als  Vespergetränk  abgegeben.
Von  dieser  Einrichtung  wird  namentlich  in  der  kälteren  Jahreszeit  Gebrauch  gemacht.
Die  Gesamtzahl  der  abgegebenen  Tassen  betrug  im  Jahr  1912  117662.
In  der  Zeit,  in  welcher  die  Arbeit  um  7  Uhr  morgens  beginnt,  ist  für  die  auswärtigen
Angehörigen,  die  mit  den  Frühzügen  eintreffen,  Gelegenheit  geboten,  in  dem  geheizten
Speisesaal  des  Jugendheims  bis  zum  Beginn  der  Arbeit  sich  aufzuhalten  und  Kaffee
mit  Milch,  die  Tasse  von  0,4  Liter  zu  3  Pf.,  zu  erhalten.
Limonade  und  Mineralwasser.  Seit  5  Jahren  ist,  um  den  Genuß  von  Bier  als
Vespertrunk  möglichst  einzuschränken,  der  Verkauf  von  Limonade  eingeführt.  Die  Limonade ­
  wird  in  der  Fabrikwirtschaft  aus  frischem,  reinem  Wasser,  Kohlensäure  und  Fruchtsäften ­
  (Himbeer-  und  Zitronensaft)  täglich  hergestellt  und  zu  5  Pf.  die  Flasche  (%  Liter)
abgegeben.
Außerdem  wird  in  der  Fabrikwirtschaft  Ditzenbacher  Wasser  (natürliches,  kohlensaures ­
  Mineralwasser)  in  y 2  Literflaschen  für  den  ausschließlichen  Gebrauch  innerhalb
der  Fabrik  zu  dem  ermäßigten  Preis  von  5  Pf.  abgegeben.
Der  Verbrauch  war  im  Jahr  1912:
Zitronenlimonade  104  400  Flaschen,
Himbeerlimonade  48  300  ,,
Sodawasser  3  150  ,,
Ditzenbacher  Wasser  14  125  ,,
SPEISEWAGEN.  Für  die  Arbeiter  aus  dem  ca.  4  km  von  Geislingen  entfernten  Ort
Kuchen  hat  die  Fabrik  im  Jahr  1891  einen  Speisewagen  erstellen  lassen,  welcher  den
Leuten  täglich  zur  Mittagszeit  das  zu  Hause  zubereitete  Mittagessen  zuführt.  Durch  geeignete ­
  Gefäße  und  entsprechende  Einrichtung  des  Wagens  ist  dafür  gesorgt,  daß  das  Essen
warm  bleibt.  Zur  Einnahme  des  Mittagessens  ist  ein  Saal  des  Jugendheims  bereitgestellt,
in  welchem  zugleich  für  entsprechende  Lektüre  und  für  Spiele  gesorgt  ist.
Die  Zahl  der  Beteiligten  ist  zurzeit  150.  Die  Fuhrlohnkosten  werden  durch  Umlage
gedeckt  und  betragen  auf  den  Kopf  2  %  Pf.  täglich.
Angeregt  durch  die  guten  Erfahrungen  mit  dem  Speisewagen  Kuchen,  der  nun  21  Jahre
im  Betrieb  ist  und  die  Teilnehmer  voll  befriedigt,  wurde  im  Jahr  1912  auch  den  Fabrik-
        <pb n="499" />
        Württembergische  Metallwarenfabrik,  Geislingen.

427*

Speisewagen.

angehörigen  von  Eybach  auf  ihren  Wunsch  ein  eigens  konstruierter  Speisewagen
zur  Verfügung  gestellt.  Der  neue  Wagen  ist  zur  Erhaltung  der  Wärme  mit  Filz  und  Drell
ausgeschlagen.  Er  hat  4  verschließbare  Räume;  an  den  verschiedenen  Haltestellen  zur
Einladung  des  Essens  kann  je  einer  dieser  Räume  ohne  Öffnung  der  übrigen  benützt  werden.
Der  Wagen  legt  die  4,5  km  betragende  Entfernung  in  einer  halben  Stunde  zurück.  Ein
Wärmeverlust  während  der  Fahrt  ist  so  gut  wie  ausgeschlossen.  Die  mit  den  erforderlichen ­
  Einsätzen  für  mehrere  Personen  einer  Familie  und  für  verschiedene  Speisearten
eingerichteten  emaillierten  Speisegefäße  werden  in  Tragbretter  eingestellt,  die  teils  für  6,
teils  für  3  Gefäße  berechnet  und  darum  leicht  zu  handhaben  sind.  Den  Eybacher  Fabrikangehörigen ­
  steht  gleichfalls  ein  Raum  des  Jugendheims  zur  Einnahme  des  Essens  zur
Benützung  offen.
Beteiligung:  65  Personen.  Umlagebetrag  für  die  Betriebskosten  4  Pf.  pro  Person
und  Tag.
GROSSEINKAUF  VON  LEBENSMITTELN.  Die  in  den  letzten  Jahren  immer  drückender ­
  empfundene  Verteuerung  der  Lebensmittel  wurde  für  unsere  Angehörigen  dadurch
gemildert,  daß  von  der  Fabrik  der  Großeinkauf  einzelner  Lebensmittel  ins  Werk
gesetzt  und  deren  Abgabe  teils  zum  Selbstkostenpreis,  teils  mit  Hilfe  eines  Zuschusses
der  Firma  zu  ermäßigten  Preisen  vermittelt  wurde.  So  wird  seit  20.  Februar  1911  kondensierte ­
  Milch  in  Büchsen,  gezuckert  und  ungezuckert,  an  bestimmten  Wochentagen  abgegeben. ­
  Verbrauch  1912:  rund  20  000  Büchsen.  Kartoffeln  wurden  gleichfalls  in  großen
Mengen  bezogen:  1911  2650  Ztr.,  1912  2200  Ztr.  Der  Betrag  ist  auf  Wunsch  gestundet
und  in  kleinen  Raten  am  Lohn  abgezogen  worden.
Der  Preis  stellte  sich  1911  auf  3.85  M.,  1912  auf  3  M.  pro  Zentner,  frei  ins  Haus
geliefert.
        <pb n="500" />
        428*

Württembergische  Metallwarenfabrik,  Geislingen.

Fischhalle  —  Außenansicht.
Lebhaften  Anklang  bei  Angestellten  und  Arbeitern  fand  der  zu  Anfang  des  Jahres
1912  eingeführte  Bezug  von  Seefischen.  Umfangreiche  Organisationsarbeiten  waren
erforderlich,  um  das  ganze  Fischgeschäft  auf  eine  Grundlage  zu  stellen,  auf  welcher  eine
rasche  und  geordnete  Abwicklung  möglich  war.  Notwendig  war  vor  allem  die  Schaffung
besonderer  Räume.  Dem  Fischgeschäft  dient  ein  eigens  hierzu  erstellter  1%  stockiger
Fachwerkbau  in  einer  Länge  von  12  m  und  einer  Breite  von  8,5  m  mit  einem  8,5  m  langen
und  5,30  m  breiten  Anbau.  Geschaffen  sind  ein  geräumiger  Lagerraum,  in  welchem  die
Fische  abgewogen,  verpackt  und  zur  Abgabe  geordnet  werden;  ferner  ein  heizbarer  Raum
mit  7  Schaltern  zum  Zweck  der  Abgabe  und  ein  heizbarer  Warteraum,  von  dem  aus  die
Fische  an  den  Schaltern  in  Empfang  genommen  werden  können.  Der  Fischbezug  wurde
anfangs  auf  Kabeljau,  Schellfische  und  Bücklinge  beschränkt,  später  jedoch  auch  auf
Merlan,  Seelachs  usw.  ausgedehnt.  Doch  konnte  im  Interesse  der  Geschäftsvereinfachung
neben  Bücklingen  immer  nur  die  eine  oder  die  andere  Fischsorte  abgegeben  werden.
Die  Bestellung  der  Fische  hat  jeweils  Samstags  zu  erfolgen.  Die  Abgabe  findet
wöchentlich,  regelmäßig  am  Mittwoch  oder  Donnerstag  statt;  vormittags  von  9—10%  Uhr
und  nachmittags  von  5—7%  Uhr  können  Familienangehörige  und  nach  Arbeitsschluß  die
Angestellten  und  Arbeiter  selbst  die  Fische  gegen  Barzahlung  abholen.  Die  Besteller
übergeben  Samstags  für  jede  Fischsorte  einen  3  fach  ausgefertigten  Bestellzettel;  sie
erhalten  1  Exemplar  desselben  mit  aufgestempelter  Nummer  zurück  und  weisen  diesen
Donnerstags  an  der  Abgabestelle  als  Ausweis  vor.  Auf  den  beiden  anderen  Exemplaren
des  Bestellzettels  wird  das  zugewogene  Gewicht  vermerkt  und  der  Preis  berechnet;  den
einen  Zettel  erhält  der  Besteller  mit  dem  Fischpaket,  der  andere  dient  als  Kassenbeleg.
Ein  „Kleines  Fischkochbuch  für  einfache  Küche“,  zusammengestellt  vom  Schwäbischen ­
  Frauenverein  und  herausgegeben  vom  Verein  für  das  Wohl  der  arbeitenden  Klassen
in  Stuttgart,  wurde  den  Fischbeziehern  unentgeltlich  verabfolgt.  Die  Ausbildung  der  Frauen
und  Mädchen  in  der  Zubereitung  einer  für  die  Familie  der  Teilnehmerinnen  berechneten
Fischspeise  wird  durch  Abhaltung  von  Fischkochkursen  gefördert.
        <pb n="501" />
        Württembergische  Metallwarenfabrik,  Geislingen.

429*

Fischhalle  —  Innenansicht.

Zur  Abgabe  gelangten  in  der  Zeit  vom  1.  Februar  bis  4.  April  1912:  133  Ztr.  Kabeljau,
42  Ztr.  Schellfische,  40  Ztr.  Merlan,  x  %  Ztr.  geräucherte  Fische  usw.  und  21  000  Stück
Bücklinge,  in  der  Zeit  vom  n.Sept.  1912  bis  2.  April  1913:  60  Ztr.  Kabeljau,  130  Ztr.
Merlan,  60  Ztr.  Schellfische,  136  Ztr.  Seelachs,  3  Ztr.  versch.  Sorten  und  30981  Stück
Bücklinge.
BÜCHEREI.  Zur  Unterhaltung  und  Belehrung  für  die  Fabrikangehörigen  ist  eine

Bücherei  eingerichtet.
Dieselbe  umfaßt  4  Abteilungen:
Abteilung  I.  Bücher  für  junge  Leute  beiderlei  Geschlechts  unter
18  Jahren.  Jugendschriften,  Märchen,  Zeichenvorlagen  usw.  .  .  1650  Bände
Abteilung  II.  Unterhaltungsbücher  für  Erwachsene,  Reise-  und
Kriegsgeschichten,  Klassiker,  Illustr.  Zeitschriften  1900  ,,
Abteilung  III.  Wissenschaftliches,  Geschichte,  Vermischtes,  Lebensbeschreibungen ­
  550  ,,
Abteilung  IV.  Musikalien  700  ,,
zusammen  4800  Bände

Die  Bücherabgabe  findet  einmal  in  der  Woche,  Montag  nachmittag,  statt  und
zwar  getrennt  nach  folgenden  Abteilungen:
Frauen  und  Mädchen,
Lehrlinge  und  jugendliche  Arbeiter  unter  18  Jahren,
Erwachsene  männliche  Arbeiter  in  einer  nach  Werkstätten  aufgestellten  Reihenfolge.
Die  Bücher  und  Musikalien  sind  mit  Umschlagdecken  versehen,  welche  in  geeigneten ­
  Zeiträumen  erneuert  werden.  Als  Desinfektionsmittel  wird  ein  in  den  Bücherkästen ­
  auf  gestelltes  flüssiges  Formalin  verwendet.
Im  Jahr  1912  betrug  die  Zahl  der  Entlehner  von  Büchern  4314,  von  Musikalien  225,
die  Zahl  der  ausgeliehenen  Bücher  10  327,  der  ausgeliehenen  Musikalien  648.
        <pb n="502" />
        Württembergische  Metallwarenfabrik,  Geislingen.

430*

JUGENDFÜRSORGE.  Der  beruflichen  Ausbildung  und  sittlichen  Erziehung
der  jugendlichen  Fabrikangehörigen  wird  in  der  Württ.  Metallwarenfabrik  besondere
Sorgfalt  gewidmet.
Die  Lehrlinge  der  gewerblichen,  einschließlich  der  maschinentechnischen  und  kunstgewerblichen ­
  Berufe,  sind  bis  zur  Beendigung  der  Lehrzeit  zum  Besuch  der  Gewerbeschule ­
  Geislingen,  die  Handelslehrlinge  in  gleicher  Weise  zum  Besuch  der  Handelsschule ­
  Geislingen,  die  nicht  im  Lehrverhältnis  stehenden  jugendlichen  Arbeiter  bis
zum  16.  Lebensjahr  zum  Besuch  der  Allgemeinen  Fortbildungsschule  verpflichtet.
Nachdem  die  Gewerbe-  und  Handesschule  Geislingen,  an  welcher  3  Gewerbe-  und  1  Handelslehrer ­
  tätig  sind,  ausgebaut  ist,  umfaßt  die  Gewerbeschulpflicht  einen  3  jährigen  Schulbesuch
mit  Tagesunterricht;  unseren  Lehrlingen  ist  außerdem  ein  4.  Schuljahr  mit  Abendunterricht
zur  Pflicht  gemacht.  Den  Lehrern  der  Gewerbe-  und  Handelsschule  und  der  Allgemeinen
Fortbildungsschule  werden  Listen  der  der  Fabrik  angehörigen  Schüler  zugestellt,  in  welchen
monatlich  Zeugnisse  über  Fleiß  und  Betragen,  Vermerke  über  entschuldigte  und  unentschuldigte
  Schulversäumnisse,  sowie  etwaige  sonstige  Bemerkungen  eingetragen  werden.
Die  Kontrollisten  ermöglichen  für  die  Fabrik  und  für  die  Eltern  der  Schüler  eine  fortgesetzte ­
  Überwachung  des  Schulbesuchs  und  tragen  wesentlich  zu  einem  ersprießlichen
Erfolg  des  letzteren  bei.  Die  Lehrlinge  haben  sich  nach  beendigter  Lehrzeit  der  öffentlichen ­
  Gesellenprüfung  zu  unterziehen.
Diejenigen  Schüler,  welche  sich  durch  Fleiß  und  gutes  Betragen  auszeichnen,  erhalten
am  Schluß  des  Schuljahrs  neben  etwaigen  Belobungen  seitens  der  Schule  Prämien  (Geldgeschenke) ­
  von  der  Fabrik.
Im  Frühjahr  1913  konnten  134  junge  Leute  der  Fabrik  mit  Prämien  im  Gesamtbetrag
von  516  M.  bedacht  werden.
Als  Mittel  der  Erziehung  zur  Sparsamkeit  und  zugleich  als  Ansporn  zu  Fleiß  und
gesittetem  Betragen  dient  die
JUGENDSPARKASSE.  Sie  ist  für  junge  Leute  beiderlei  Geschlechts  unter  25  bzw.
23  Jahren  eingerichtet.  Ihre  Besonderheit  besteht  darin,  daß  die  jungen  Leute  einerseits ­
  angehalten  werden,  regelmäßige  Einlagen  in  die  Sparkasse  zu  machen  und  bis  zu
einem  bestimmten  Zeitpunkt  in  derselben  zu  belassen,  wogegen  ihnen  andererseits  die
Fabrik  zu  diesen  sog.  Pflichteinlagen,  falls  die  Einleger  sich  beruflich  und  außerberuflich ­
  einer  guten  Führung  befleißigen,  auf  eine  bestimmte  Zeit  Zuschüsse,  Sparzulagen,
gewährt.
Die  Kasse  ist  in  3  Abteilungen  eingeteilt:
Abt.  I:  Lehrlinge  bzw.  gelernte  junge  Arbeiter,
,,  II:  Ungelernte  junge  Arbeiter,
,,  III:  Junge  Arbeiterinnen.
Die  Pflichteinlagen  bestimmen  sich  für  die  einzelnen  Abteilungen  wie  folgt:
Lehrlinge  bzw.  gelernte  junge  Arbeiter  (Abt.  I)  haben  während  der  4jährigen
Lehrzeit  je  1  Pf.  von  ihrem  Stundenverdienst,  außerdem  im  4.  Jahr  die  Hälfte  des  n  Pf.
in  der  Stunde  übersteigenden  Verdienstes  und  nach  Beendigung  der  Lehrzeit,  sofern
sie  in  der  Fabrik  verbleiben,  bis  zum  1.  April  desjenigen  Jahres,  in  welchem  das  25.  Lebensjahr ­
  zurückgelegt  wird,  10%  ihres  Verdienstes  in  die  Jugendsparkasse  einzulegen.  Letzteres ­
  gilt  auch  für  solche,  welche  nach  Ablauf  der  Lehrzeit  aus  der  Fabrik  aus-  und
vor  dem  25.  Lebensjahr  wieder  eintreten.
Ungelernte  junge  Arbeiter  (Abt.  II)  haben  vom  1.  Mai  desjenigen  Jahres  ab,
in  welchem  das  16.  Lebensjahr  zurückgelegt  wird,  bis  zum  x.  April  desjenigen  Jahres,
in  welchem  das  25.  Lebensjahr  zurückgelegt  wird,  5  %  ihres  Verdienstes  als  Pflichteinlagen ­
  einzulegen,  was  auch  für  diejenigen  gilt,  welche  austreten  und  vor  zurückgelegtem ­
  25.  Lebensjahr  wieder  eintreten.
        <pb n="503" />
        Württembergische  Metallwarenfabrik,  Geislingen.  431*

Junge  Arbeiterinnen  (Abt.  III),  welche  vor  zurückgelegtem  17.  Lebensjahr  in
die  Fabrik  eingetreten  sind,  haben  vom  Beginn  des  2.  Dienstjahres  an  bis  zum  1.  April
desjenigen  Jahres,  in  welchem  das  23.  Lebensjahr  zurückgelegt  wird,  5  %  ihres  Verdienstes ­
  als  Pflichteinlage  in  die  Jugendsparkasse  zu  leisten;  dies  gilt  auch  im  Fall  des
Austritts  und  Wiedereintritts  vor  zurückgelegtem  23.  Lebensjahr.
Die  Einzahlung  der  Pflichteinlagen  erfolgt  durch  regelmäßige  Abzüge  am  Zahltag;
die  Bescheinigung  wird  durch  Einkleben  von  Marken  in  besondere  Heftchen,  deren  je
eines  für  jeden  Einleger  angelegt  wird,  erteilt.
Die  Sparzulagen  werden  auf  Grund  von  monatlichen  Zeugnissen  der  Werkstattvorstände ­
  sowie  —  bei  den  Abteilungen  I  und  II  —  der  Fortbildungsschule  (s.  oben)  nach
einer  für  jede  Abteilung  besonders  aufgestellten  Tabelle  bemessen  und  ebenfalls  durch
Einkleben  von  Marken  in  die  Markenheftchen  beurkundet.  Die  letzteren  gewähren  hiernach ­
  jederzeit  eine  genaue  Übersicht  über  die  geleisteten  Pflichteinlagen  wie  über  die  verdienten ­
  Sparzulagen  und  sind  von  Lehrlingen  bis  zur  Beendigung  der  Lehrzeit,  von  ungelernten ­
  jungen  Arbeitern  bis  zum  zurückgelegten  18.  Lebensjahr,  von  jungen  Arbeiterinnen
bis  zur  Beendigung  des  dritten  Dienstjahres  monatlich  dem  Vater  oder  Vormund  vorzuzeigen, ­
  welche  die  Einsichtnahme  durch  ihre  Unterschrift  zu  bestätigen  haben.  Die  Sparzulagen ­
  werden  alle  Monate  in  bar  von  der  Hauptkasse  des  Geschäfts  an  die  Jugendsparkasse ­
  abgeführt.
Pflichteinlagen  und  Sparzulagen  müssen  regelmäßig  bis  zum  30.  April  desjenigen  Jahres,
in  welchem  das  25.  (von  Arbeiterinnen  das  23.)  Lebensjahr  zurückgelegt  wird,  in  der  Jugendsparkasse ­
  belassen  werden.  Männliche  Einleger  können  während  ihrer  Militärzeit  monatlich ­
  Beträge  bis  zu  5  M.,  jedoch  nicht  über  die  Hälfte  der  Gesamteinlagen  hinaus,  erheben.
Im  übrigen  sind  Entnahmen  von  Einlagen  vor  dem  oben  bezeichneten  Zeitpunkt  nur  aus
ganz  besonderen  Gründen  mit  ausdrücklicher  Genehmigung  der  Direktion  auf  Vorschlag
des  engeren  Ausschusses  des  Wohlfahrtsvereins  zulässig.
Beim  Austritt  eines  Lehrlings  vor  beendigter  Lehrzeit,  eines  ungelernten  Arbeiters
vor  zurückgelegtem  18.  Lebensjahr,  einer  Arbeiterin  vor  zurückgelegtem  dritten  Dienstjahr, ­
  bei  ordnungswidriger  Auflösung  des  Arbeitsverhältnisses,  bei  gerechtfertigter  sofortiger ­
  Entlassung  seitens  der  Firma,  bei  Verfehlungen  gegen  die  Vorschriften  der  Arbeitsordnung ­
  über  das  Verhalten  minderjähriger  Arbeiter  und  endlich  in  allen  Fällen  der
vorzeitigen  Zurückziehung  der  Pflichteinlagen  verfallen  die  Sparzulagen  und
werden  der  Krankenkasse  überwiesen.  Ausnahmen  können  unter  besonderen  Umständen
zugelassen  werden.
Die  rechtliche  Grundlage  für  die  Durchführung  aller  dieser  Bestimmungen  wird  dadurch ­
  geschaffen,  daß  dieselben,  soweit  sie  für  die  Abteilung  I  gelten,  in  die  Lehrverträge
auf  genommen,  mit  ungelernten  jungen  Arbeitern  und  Arbeiterinnen  aber  in  besonderen
schriftlichen  Vereinbarungen,  die  auch  von  den  gesetzlichen  Vertretern  der  Beteiligten
zu  unterzeichnen  sind,  festgesetzt  werden.
Die  Guthaben  der  Einleger,  Pflichteinlagen  und  Sparzulagen,  werden  diesen  bis  zu
dem  Zeitpunkt,  vor  welchem  die  Erhebung  regelmäßig  nicht  statthaft  ist,  von  der  Firma
zu  5%  verzinst.  Einleger,  welche  über  diesen  Zeitpunkt  hinaus  in  der  Fabrik  bleiben,
können  ihre  Guthaben  auch  noch  länger  gegen  Verzinsung  zu  4%  in  der  Jugendsparkasse ­
  stehen  lassen;  zu  diesem  Zweck  sind  die  den  Abteilungen  I—III  entsprechenden
Abteilungen  IV—VI  eingerichtet.  Die  verfügbaren  Gelder  werden  in  mündelsicheren  Papieren ­
  angelegt;  die  Differenz,  um  welche  der  Zins  der  Anlagepapiere  unter  5  %  bleibt,
wird  von  der  Firma  vergütet.
Die  Jugendsparkasse  hat  sich  schon  oft  als  eine  segensreiche  Einrichtung  erwiesen.
Gar  mancher  junge  Mann  und  manches  junge  Mädchen  aus  der  Fabrik,  welche  in  der
angenehmen  Lage  waren,  bei  ihrer  Verheiratung  sich  im  Besitz  ausreichender  Mittel  zur
        <pb n="504" />
        Württembergische  Metallwarenfabrik,  Geislingen.

432*
Sicherung  des  Hausstandes  auch  für  ungünstige  Zeiten  zu  wissen,  hatten  dies  der  Jugendsparkasse ­
  zu  danken.
Am  31.  Dezember  1912  wiesen  die  Kontokorrentguthaben  der  Einleger  der  Jugendsparkasse ­
  folgende  Beträge  auf:
Abt.  I.  Lehrlinge  und  gelernte  Arbeiter  bis  zu  25  Jahren,  434  Einleger ­

  177  55°,!5  M -
„  II.  Ungelernte  Arbeiter  bis  zu  25  Jahren,  421  Einleger  ...  69  197,49  ,,
,,  III.  Junge  Arbeiterinnen  bis  zu  23  Jahren,  444  Einlegerinnen  .  60  835,38  ,,
,,  IV.  Gelernte  Arbeiter  über  25  Jahren,  71  Einleger  73  074,64  ,,
,,  V.  Ungelernte  Arbeiter  über  25  Jahren,  20  Einleger  12  037,69  „
,,  VI.  Arbeiterinnen  über  23  Jahren,  12  Einlegerinnen  4  776,15  ,,
1402  Einleger  397  471,50  M.

Die  Ausbildung  der  weiblichen  Jugend  in  Geschäften  des  Haushalts  wird  bei
jeder  sich  bietenden  Gelegenheit  nach  Möglichkeit  unterstützt  und  gefördert.  Zur  Unterweisung ­
  in  weiblichen  Handarbeiten,  u.  a.  im  Nähen  und  Flicken,  finden  in  Geislingen

Jugendheim.  Dramatische  Aufführungen.

seit  1906  regelmäßige  unentgeltliche  Handarbeitskurse  für  Mädchen  unter  Leitung
von  Arbeitslehrerinnen  statt.  Ein  Ansporn  für  die  der  W.  M.  F.  angehörigen  Besucherinnen
liegt  in  der  Gewährung  von  Prämien  für  Fleiß  und  regelmäßigen  Besuch.
1912  beteiligten  sich  145  Mädchen,  von  welchen  105  sich  je  eine  Prämie  erwarben.
In  Geislingen  und  Altenstadt  wurden  in  den  Jahren  1910/12  eine  Reihe  von  Kochkursen
  unter  Leitung  ausgebildeter  Wander-Kochlehrerinnen  des  Schwäbischen  Frauenvereins ­
  abgehalten,  zu  welchen  die  Württ.  Metallwarenfabrik,  soweit  die  Kurse  in  Altenstadt ­
  stattfanden,  die  erforderlichen  Räume  zur  Verfügung  stellte.  Durch  Veranstaltung
von  Abendkursen  war  es  den  in  unserer  Fabrik  beschäftigten  Mädchen  ermöglicht,
ohne  Arbeit  und  Verdienst  versäumen  zu  müssen,  sich  die  notwendigen  Kenntnisse  und
Fertigkeiten  im  Kochen  anzueignen.  Alle  Teilnehmerinnen,  welche  mindestens  1  Jahr
ununterbrochen  in  der  W.  M.  F.  tätig  waren,  erhielten  den  hälftigen  Betrag  der  Kurskosten
von  der  Fabrik  vergütet.
Die  Gesamtausgabe  betrug  für  105  Mädchen  1050  M.
Der  Unterhaltung,  Belehrung  und  Pflege  des  Sinns  für  gute  Geselligkeit  unter  der
männlichen  Jugend  der  Fabrik  dient  das
JUGENDHEIM.  Die  Räume  desselben  befinden  sich  in  einem  vor  6  Jahren  erstellten
Neubau,  in  dem  auch  die  Fabrikwirtschaft  untergebracht  ist.
        <pb n="505" />
        Württembergische  Metallwarenfabrik,  Geislingen.  433*

In  2  Sälen,  deren  größerer  durch  eine  Rollwand  geteilt  werden  kann  und  mit  einer
Bühne  zu  Aufführungen  versehen  ist,  versammeln  sich  hier  in  den  Monaten  November
bis  März  an  den  Sonntagnachmittagen  von  3  -  7  Uhr  die  Lehrlinge  und  jungen  Arbeiter
der  Fabrik  bis  zu  18  Jahren.  Der  Besuch  ist  ein  freiwilliger,  doch  wird  von  denjenigen,
welche  sich  anmelden,  erwartet,  daß  sie  regelmäßig  kommen.  Unter  der  Leitung  der  Geschäftsführer ­
  des  Wohlfahrtsvereins  ist  den  jungen  Leuten  Gelegenheit  geboten,  sich  zunächst ­
  mit  Lesen,  Spielen,  Zeichnen,  Anfertigung  von  Laubsägearbeiten,  Ansehen ­
  von  Stereoskopbildern,  illustrierten  Zeitschriften  u.  dgl.  zu  unterhalten.
Nach  einer  Pause,  in  welcher  Kaffee  genossen  wird,  findet  regelmäßig  zum  Schluß  ein

Jugendheim.  Laubsägearbeiten.

Vortrag,  eine  Vorlesung,  Lichtbildervorführung  oder  eine  dramatische  oder
musikalische  Aufführung  statt.
Die  musikalischen  Aufführungen  werden  von  der  Jugendheimmusik  ausgeführt,
welche  aus  einem  von  jugendlichen  Angehörigen  der  Fabrik  gebildeten  Orchester  (Violinen, ­
  Viola,  Klavier,  Flöten,  Zithern,  Pauke  usw.)  besteht  und  sich  durch  regelmäßige,
das  ganze  Jahr  über  fortgesetzte  Proben  imstande  erhält,  die  Festlichkeiten  des  Jugendheims
zu  beleben  und  zu  verschönern.
Besondere  Feiern  werden  veranstaltet  an  den  Geburtsfesten  des  Kaisers  und  des
Landesherrn,  am  Adventfest,  zu  Weihnachten  sowie  an  den  Eröffnungs-  und  Schlußtagen. ­
  Diese  Jugendheimfeiern,  bei  welchen  in  Anwesenheit  zahlreicher  Gäste  dramatische ­
  Stücke  ernsten  und  heiteren  Inhalts  zur  Aufführung  kommen,  sind  bei  der  Jugend
besonders  beliebt.  Bei  der  Schlußfeier  jeden  Jahres,  die  zugleich  die  Abschiedsfeier  für
die  älteste  Jahresklasse  bildet,  werden  die  regelmäßigen  Besucher  des  Jugendheims  aus
allen  Jahrgängen  mit  Prämien  bedacht.

*28
        <pb n="506" />
        Württembergische  Metallwarenfabrik,  Geislingen.

434*

In  neuerer  Zeit  werden  auch  Märsche  ins  Gelände  mit  kleineren  Übungen  ausgeführt, ­
  teils  selbständig,  teils  im  Anschluß  an  die  Jungdeutschlandbewegung.
Das  Jugendheim,  in  welchem  schon  viel  gute  Anregung  in  jugendliche  Gemüter  gelegt ­
  worden  ist,  wird  von  den  Eltern  und  Angehörigen  der  jungen  Leute  sehr  geschätzt
und  erfreut  sich  bei  diesen  selbst  großer  Beliebtheit.  Nicht  wenige  bleiben  ihm  noch  in
späteren  Jahren  in  treuer  Anhänglichkeit  zugetan.
Es  liegt  in  der  Natur  der  Sache,  daß  die  Wirkungen  von  Wohlfahrtsmaßnahmen
sich  nicht  zahlenmäßig  nachweisen  lassen.  Die  Württ.  Metallwarenfabrik  ist  sich  aber
bewußt,  daß  durch  ihre  vorstehend  in  kurzen  Zügen  geschilderten  Einrichtungen  schon
manchem  ihrer  Angehörigen  ein  kräftiger  Halt  in  den  Stürmen  und  Bedrängnissen  des
Lebens  gegeben,  schon  manche  Not  verhütet  oder  doch  gemildert  worden  ist.  Liegt  auch
ihr  Schwerpunkt  nicht  in  äußerlich  glänzenden  Anlagen,  so  liegt  ihnen  in  ihrer  systematischen
Organisation  und  Durchführung  doch  der  ernstliche  Wille  zugrunde,  das  weitverzweigte
geschäftliche  Unternehmen  in  den  Dienst  der  großen  sozialen  Aufgaben  unserer  Zeit  zu
stellen,  und  sie  sind  wohl  geeignet,  den  Gedanken  enger  Zusammengehörigkeit  unter
allen  seinen  Mitarbeitern  lebendig  zu  erhalten.
Es  darf  denn  auch  hervorgehoben  werden,  daß  in  der  Württ.  Metallwarenfabrik  das
Verhältnis  zwischen  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer  stets  ein  freundliches  war.  Die  Fabrik
besitzt  einen  großen  Stamm  eingesessener  Arbeiter,  die  von  der  Lehrzeit  an  —  abgesehen
von  den  Jahren  des  Militärdienstes  und  etwa  einer  weiteren  Ausbildung  in  der  Fremde
ständig  in  der  Fabrik  arbeiten.  Nicht  selten  sind  von  einer  und  derselben  Familie  mehrere
Glieder  in  der  Fabrik  und  treten  mehrere  Generationen  nacheinander  in  dieselbe  ein.  Das
seit  Oktober  1892  in  Geislingen  bestehende  Gewerbegericht  hat  noch  niemals  über  einen
Streit  zwischen  der  Württ.  Metallwarenfabrik  und  einem  ihrer  Angehörigen  zu  verhandeln
gehabt.
Bis  zum  Ende  des  Jahres  1912  haben  insgesamt  621  Angehörige  der  Fabrik  das  Jubiläum ­
  25jähriger  Dienstzeit  in  derselben  begangen.  53  Arbeiter  wurden  für  langjährige
treue  Dienste  (38—40  Jahre)  durch  Verleihung  der  König  -  Karl  -  Jubiläumsmedaille
ausgezeichnet  und  5  Arbeitern  war  es  vergönnt,  unter  ehrenvoller  Anerkennung  ihrer
treuen  Mitarbeit  seitens  der  Firma  das  50  jährige  Dienst  j  u  biläu  m  zu  feiern.
        <pb n="507" />
        435*

*28*

J.  W.  Zanders,
Papierfabrik,  Bergisch-Gladbach

Verwaltungsgebäude  der  Firma  J.  W.  Zanders.

Die  Firma  ist  im  Jahre  1822  gegründet,  fertigt  Zeichen-,  Schreib-,  Bücher-,  Kunstdruck-,
Karton-  und  alle  anderen  Arten  Feinpapiere  an  und  beschäftigt  zurzeit  1700  Beamte  und
Arbeiter.  Ungefähr  160  Arbeiter  können  auf  eine  mehr  als  25  jährige  Tätigkeit  zurückblicken,
51  Meistern,  Arbeitern  und  Arbeiterinnen  wurden  vom  Kaiser  Ordensauszeichnungen  verliehen.
Die  ausgedehnten  Wohlfahrtseinrichtungen  werden  seit  dem  Jahre  1906  vom  Wohlfahrtsbureau ­
  aus  von  einem  eigens  dafür  angestellten  Sozialbeamten  verwaltet  und  kommen
sowohl  den  Beamten  als  auch  den  Arbeitern  zugute.
RUHEGEHALT.  Sämtliche  Beamte,  Beamtinnen  und  Meister  haben  nach  10  jähriger
Dienstzeit  Anspruch  auf  Ruhegehalt,  das  eine  Höhe  von  4000  M.  erreichen  kann.  Auch
die  Arbeiter  und  Arbeiterinnen  erhalten  neben  der  Invaliden-  oder  Altersrente  eine  Pension
von  der  Firma,  im  Jahre  1912  wurden  an  65  Pensionäre  ca.  16  000  M.  ausbezahlt.  Diejenigen ­
  Beamten  und  Beamtinnen,  die  von  der  zuständigen  Berufsgenossenschaft  nicht
aufgenommen  werden  können,  sind  von  der  Firma  bei  einer  Unfallversicherungsgesellschaft ­
  gegen  alle  Unfallschäden  versichert.
BISMARCKSTIFTUNG.  Neben  einem  Fonds,  aus  dem  Unterstützungen  in  besonderen ­

  Notfällen
gezahlt  werden,  besteht ­
  innerhalb  der
Firma  die  am  1.
April  1895  ins  Leben ­
  gerufene  Bismarckstiftung, ­
  deren ­
  Zinsen  vom  Arbeiterausschuß ­
  an
bedürftige  Arbeiter
verteilt  werden.  Die
zu  militärischen
Übungen  einberufenen
  verheirateten
Arbeiter  erhalten

Wohlfahrtsbureau
und  Fabrikfortbildungsschule  der  Firma  J.  W.  Zanders.

neben  den  staatlichen ­
  Unterstützungen ­
  während ­
  der  Übungszeit
zwei  Drittel  ihres
Lohnes  ausbezahlt.
EINRICHTUNGEN ­
  FÜR  DAS  GESUNDHEITLICHE ­

WOHL.  Um  das  gesundheitliche ­
  Wohl
ihrer  Beamten  und
Arbeiter  zu  fördern,
gewährt  die  Firma ­
  Urlaub  unter
        <pb n="508" />
        43 6*

J.  W.  Zanders,  Bergisch-Gladbach.

Fortzahlung  des  Gehaltes  oder  Lohnes.  Der  Vertrauensarzt  der  Firma  hält
täglich  im  Krankenzimmer  des  Werkes  Sprechstunden  ab,  unterstützt  von  der
Fabrikschwester,  der  die  ambulante  Kranken-  und  Hauspflege  obliegt.  Der  Körperpflege ­
  dienen  Wannen-  und  Brausebäderanlagen,  Milch-  und  Kaffeeküchen
bekämpfen  mit  Erfolg  den  Alkoholkonsum,  im  Turn-  und  Spielverein  sollen  die
jungen  Arbeiter  und  Arbeiterinnen  in  der  Turnhalle  und  auf  dem  grünen  Rasen  ihren
Körper  stählen.
Das  wirtschaftliche  Wohl  ihrer  Angehörigen  läßt  sich  die  Firma  J.  W.  Zanders  dadurch ­
  angelegen  sein,  daß  sie  den  Beamten  und  Arbeitern  den  Erwerb  eines  eigenen
Heims  durch  Hergabe  einer  2.  zinsfreien  Hypothek  erleichtert.  Für  billige
und  gute  Lebensmittel  sorgt  der  Wirtschaftsverein  der  Firma  und  der  seit  2  Jahren
bestehende  Fleischverkauf.  Die  mit  dem  Wohlfahrtsbureau  verbundene
RECHTSAUSKUNFTSTELLE  erteilt  unentgeltlich  Rat  in  allen  Rechtsstreitigkeiten
und  wird  von  den  Beamten  und  Arbeitern  eifrig  benutzt.
Die  FIRMENSPARKASSE  verzinst  Einlagen  bis  zu  10000  M.  mit  5%.
EINRICHTUNGEN  FÜR  DAS  GEISTIGE  WOHL.  Unter  den  Einrichtungen,  die  Gesittung ­
  und  Bildung  unter  den  Angehörigen  fördern  sollen,  sei  an  erster  Stelle  der  seit
28  J  ahren  bestehende  Fabrikgesangverein,  der  Cäcilienchor,  genannt,  der  von  einem  Königl.
Musikdirektor  geleitet  wird  und  sich  seiner  hervorragenden  Leistungen  wegen  eines  ausgezeichneten ­
  Rufes  erfreut.  Im  Orchesterverein  sind  die  musikkundigen  Angehörigen  der
Firma  vereinigt.  Um  besonders  den  jungen  Bureaubeamten  Gelegenheit  zu  geben,  sich  im
Englischen  und  Französischen  auszubilden,  sind  fremdsprachliche  Kurse  eingerichtet
worden,  für  alle  Bureaulehrlinge  ist  die  Teilnahme  an  diesen  Unterrichtsstunden  verbindlich. ­

FABRIKFORTBILDUNGSSCHULE.  An  der  Fabrikfortbildungsschule,  die  von  der
Firma  für  ihre  jugendlichen  Arbeiter  und  Arbeiterinnen  im  Jahre  1907  eingerichtet  worden
ist,  unterrichten  außer  dem  Direktor  4  Lehrer  und  3  Lehrerinnen.  Die  jugendlichen
Arbeiter  erhalten  Unterricht  in  Berufs-  und  Bürgerkunde,  Raumlehre  und  Rechnen,
Zeichnen  und  Turnen;  Nähen,  Kochen  und  Turnen  sind  die  Unterrichtsfächer  für  die
Arbeiterinnen.
JUGENDPFLEGE.  Durch  Wanderungen  mit  den  Jugendlichen,  Unterhaltungsabende ­
  und  Spiele  sucht  die  Firma  den  Forderungen  der  Jugendpflege  gerecht  zu  werden.
        <pb n="509" />
        Carl  Zeiß,  Jena,
Optische  und  mechanische  Werke.
Die  Firma  hat  in  dem  vergangenen  Vierteljahrhundert  der  Regierung  Seiner  Majestät
des  Kaisers  Wilhelm  II.  eine  mächtige  Entwicklung  genommen  und  ihr  Personal  von
300  im  Jahre  1888  in  ununterbrochenem  Wachstum  auf  5000  im  Jahre  1913  erhöhen
können.
Die  wirtschaftliche  und  soziale  Lage  der  Beamten-  und  Arbeiterschaft  hat  sie  in
diesem  Zeitraum  weniger  durch  Wohlfahrtseinrichtungen  als  vielmehr  durch  Ausgestaltung ­
  des  Dienst-  und  Arbeitsvertrages,  durch  Einräumung  von  Rechtsansprüchen  zu
verbessern  gesucht.  Als  der  Begründer  der  Firma,  der  Universitätsmechanikus  Carl  Zeiß,
gegen  Ende  des  Jahres  1888  starb,  waren  durch  sein  und  Prof.  Abbes  Zusammenwirken
die  Grundlagen  bereits  gelegt,  auf  denen  an  Stelle  des  früheren  Kleinbetriebes  ein  moderner
Großbetrieb  erstehen  konnte.  Für  diesen  Großbetrieb  nun  solche  Formen  des  Arbeitsrechtes ­
  zu  finden,  die  den  Menschen  im  Arbeiter  respektieren  und  seine  wirtschaftliche
Existenz  möglichst  sichern,  hat  Prof.  Abbe  als  seine  besondere  Lebensaufgabe  angesehen.
Im  Statut  der  Carl-Zeiß-Stiftung  hat  er  in  den  90er  Jahren  die  Grundsätze  festgelegt,
die  für  den  Arbeitsvertrag  der  Geschäftsangehörigen  maßgebend  sein  sollen.
Prof.  Abbes  sozialpolitisches  Ziel  war:  im  Volks-  und  Staatsinteresse  die  Wiedererneuerung ­
  eines  gesunden  Mittelstandes  auf  dem  Boden  der  organisierten  Wirtschaftstätigkeit ­
  der  Großindustrie  zu  bewirken,  dessen  Glieder  Vollbürger  sein  können.  Sein
Weg  war:  Hebung  der  Rechtslage  der  im  Großbetrieb  tätigen  Personen  nach  der  persönlichen ­
  und  wirtschaftlichen  Seite  hin.  Keine  Geschenke  und  Wohltaten,  sondern  Rechte.
Als  allgemeine  Richtlinien  stellte  er  im  Statut  folgende  Sätze  auf:  Bei  Anstellung
der  Beamten,  Geschäftsgehilfen  und  Arbeiter  muß  jederzeit  ohne  Ansehen  der  Abstammung, ­
  des  Bekenntnisses  und  der  Parteistellung  verfahren  werden.  Leistung  und  Fähig-
        <pb n="510" />
        43 8*

Carl  Zeiß,  Jena,  Optische  und  mechanische  Werke.

keit  sollen  allein  für  Förderung  der  Angestellten  und  Arbeiter  maßgebend  sein,  dagegen
außerdienstliches  Verhalten  nur  soweit,  als  es  die  Erfüllung  ihrer  Dienstpflichten  oder
ihr  persönliches  Ansehen  mit  Rücksicht  auf  bürgerliche  Ehre  und  Sitte  berührt.
Der  dienstliche  Pflichtenkreis  wird  genau  umschrieben.  In  der  freien  Ausübung  der
allgemeinen  persönlichen  und  staatsbürgerlichen  Rechte  außerhalb  des  Dienstes  darf  niemand ­
  mittelbar  oder  unmittelbar  behindert  werden.  Arbeitern  und  Beamten,  welche  zu
ehrenamtlicher  Tätigkeit  im  Reichs-,  Staats-  oder  Gemeindedienst  berufen  werden,  ist  der
zur  Ausübung  dieser  Tätigkeit  nötige  Urlaub  gegen  Weiterzahlung  von  Lohn  und  Gehalt
stets  zu  gewähren.  In  der  Vertretung  ihrer  Interessen,  einzeln  oder  gemeinsam,  dürfen
die  Angehörigen  der  Betriebe  in  keiner  Art  beschränkt  werden.
An  einzelnen  Besonderheiten  des  Arbeitsvertrages,  der  auch  nach  dem  Tode  Abbes
im  Jahre  1905  weiter  im  Sinne  des  Stifters  ausgestaltet  ist,  seien  hervorgehoben:
ACHTSTUNDENTAG.  Der  Achtstundentag  wurde  im  Jahre  1900  im  Zeißwerk  eingeführt. ­

URLAUB.  Jeder  mindestens  20jährige  Arbeiter  hat  nach  einjähriger  Dienstzeit
bei  der  Firma  jährlichen  Anspruch  auf  6  Tage  Urlaub  unter  Fortzahlung  des  Lohnes,
der  mit  zunehmenden  Dienstjahren  bis  auf  12  Tage  steigt.  Da  in  der  Regel  der  Urlaub
mit  besonderen  Unkosten  verbunden  ist,  werden  je  nach  den  Dienstjahren  10,  20  oder
30  %  auf  den  Lohn  mehr  gezahlt.
SONSTIGE  VERGÜNSTIGUNGEN.  Jedem  Arbeiter  ist  ein  Mindesteinkommen
für  die  Woche  garantiert.  Der  Lohn  wird  für  die  ca.  11—12  in  die  Arbeitswoche  fallenden ­
  Feiertage  (Weihnachten,  Ostern,  Pfingsten,  Karfreitag,  Himmelfahrt,  Bußtag,
Neujahr)  gezahlt;  bei  Arbeitszeitverkürzung  wird  der  Lohn  fortgewährt,  bei
Akkordarbeit  ein  Mindestverdienst  garantiert;  notwendige  Versäumnisse  im
Feuerwehrdienst,  bei  Kontrollversammlungen  und  zur  Teilnahme  am  militärischen ­
  Ersatzgeschäft  werden  als  Arbeit  angerechnet  und  bezahlt,  ebenso
bei  unverschuldeter  Verhinderung  im  Falle  der  Erkrankung  für  den  ersten  Krankheitstag, ­
  bei  bestimmten  Vorkommnissen  familiärer  (z.  B.  Entbindungen)  oder  häuslicher
(z.  B.  Umzug)  oder  anderer  äußerer  Art  und  bei  dem  Tode  von  Familienmitgliedern  bis  zu
einem  Tage.
Bei  militärischen  Übungen  wird  die  Hälfte  der  Arbeitsversäumnis  im  Lohn  bezahlt.
Die  Idee  dieser  „unproduktiven  Löhne“,  deren  Gesamtsumme  1911/12  sich  auf  etwa
200000  M.  belief,  ist,  daß  die  Zeiß’schen  Arbeiter  keine  „Tagelöhner“  sein  sollen.
Dieses  kommt  noch  schärfer  bei  der  Einrichtung  der  Abgangsentschädigung
zum  Ausdruck.  Prof.  Abbe  sah  es  als  Unfug  an,  daß  bei  flottem  Geschäftsgang  große
Arbeiterscharen  aus  ihrem  früheren  Arbeitsverhältnis  heraus  in  die  Fabrikarbeit  gelockt
und  bei  verschlechterter  Konjunktur  der  Arbeitslosigkeit  preisgegeben  werden.  Dem
wollte  er  entgegen  wirken.  Falls  sich  auch  bei  der  Firma  Zeiß  Entlassungen  aus  diesem
oder  jenem  Grunde  nötig  machen,  soll  den  Arbeitern  der  Übergang  zu  einer  anderen  Arbeitsstelle ­
  erleichtert  und  sollen  sie  gegen  die  Folgen  der  Arbeitslosigkeit  geschützt  werden.
Früher  wurde  eine  Abgangsentschädigung  nur  solchen  Gekündigten  gewährt,  die  mindestens ­
  3  Jahre  im  Betrieb  waren.  Seit  dem  1.  April  1903  ist  das  Recht  auf  Abgangsentschädigung ­
  auch  auf  solche  ausgedehnt,  welche  mindestens  y 2  Jahr  im  Dienst  der
Firma  stehen,  für  diese  aber  auf  den  Fall  beschränkt,  daß  die  Entlassung  aus  Betriebsgründen ­
  erfolgt.  Die  Entschädigung  besteht  in  diesem  Fall  in  der  Fortgewähr  des  festen
Zeitlohnes  oder  Gehaltes  für  den  6.  Teil  der  Zeit,  die  der  Entlassene  im  Dienste  der  Firma
zugebracht  hat.  Wird  also  jemandem,  der  z.  B.  einen  festen  Zeitlohn  von  21  M.  pro  Woche
und  1  Jahr  und  4  Monate  (72  Wochen)  im  Betrieb  beschäftigt  gewesen  ist,  aus  Betriebsgründen ­
  gekündigt,  so  ist  ihm  bei  seiner  Entlassung  der  Lohn  für  12  Wochen  weiterzu-
        <pb n="511" />
        Carl  Zeiß,  Jena,  Optische  und  mechanische  Werke.  439*
zahlen,  im  ganzen  252  M.  Nach  3—5jähriger  Dienstzeit  erhält  ein  Gekündigter  den  Lohn
oder  Gehalt  für  ein  halbes  Jahr  weitergezahlt,  vorausgesetzt,  daß  nicht  schweres  Verschulden ­
  oder  wiederholte  Vertragsverletzung  den  Anlaß  zur  Kündigung  gegeben  haben.
Nach  5jähriger  Dienstzeit  wird  jeder  Zeißsche  Arbeiter  und  Beamter  pensionsberechtigt.
Macht  sich  seine  Entlassung  trotzdem  nötig,  so  erhöht  sich  die  Abgangsentschädigung
mit  Rücksicht  auf  den  Verlust  seines  Pensionsrechtes  bedeutend.  Es  ist  dann  die  Summe
zu  bezahlen,  die  der  Pension  für  den  vierten  Teil  der  abgelaufenen  Dienstzeit  gleichkommt.
Würde  ein  Arbeiter  mit  25  M.  Wochenlohn  nach  6  y 2  jährigem  Dienst,  ohne  daß  er  schuldbare ­
  Veranlassung  dazu  gegeben  hätte,  gekündigt,  so  würde  seine  Abgangsentschädigung
975  M.  betragen.  Bei  noch  längerer  Dienstzeit  und  höherem  Lohn  steigen  diese  Beträge
ganz  erheblich.  Es  würde  z.  B.  einem  Mechaniker,  der  einen  pensionsfähigen  Wochenlohn ­
  von  33  M.  bezieht,  bei  19  jähriger  Dienstzeit  im  Falle  der  Entlassung  eine  Abgangsentschädigung ­
  in  Höhe  von  4708,20  M.  zu  gewähren  sein.  Diese  Einrichtung  wirkt  naturgemäß ­
  nicht  nur  als  Arbeitslosenversicherung,  sondern  überhaupt  als  Schutz  gegen
Entlassung,  zumal  da  der  Anspruch  ein  klagbares  Recht  darstellt,  und  bedeutet  eine  in
der  Industriegeschichte  wohl  unvergleichlich  dastehende  Verbesserung  der  Existenzsicherheit ­
  der  Zeißschen  Arbeiter.  Im  Jahre  1911/12  wurden  an  Abgangsentschädigungen
11  200  M.  gezahlt.
PENSIONSRECHTE.  Aus  Abbes  sozialpolitischem  Glaubensbekenntnis  ist  auch  die
Gewährung  fester  Pensionsrechte  herausgewachsen.  Jeder  Beamte,  Gehilfe  und  Arbeiter,
der  vor  Vollendung  des  40.  Lebensjahres  in  den  Dienst  der  Firma  eintritt,  hat  nach  5  jähriger, ­
  seit  Vollendung  des  18.  Lebensjahres  zurückgelegter  Dienstzeit  klagbaren  Anspruch
auf  Pension  für  sich  selbst  im  Invaliditäts-  oder  Altersfalle  und  für  den  Todesfall  zugunsten
seiner  Witwe  und  Waisen.  Die  Invalidenpension  beträgt  von  Beginn  des  6.  bis  zum  vollendeten ­
  10.  Dienstjahre  stets  50%  des  pensionsfähigen  Lohnes  oder  Gehaltes,  von  da  ab
für  jedes  Jahr  1%  mehr,  bis  sie  nach  40  Jahren  80%  erreicht.  Die  Alterspension  tritt
nach  Vollendung  des  65.  Lebensjahres  und  zugleich  30jähriger  Dienstzeit  ein;  als  Hinterbliebenenpension ­
  bezieht  die  Witwe  4 /io&amp;gt;  jede  Waise  bis  zum  vollendeten  15.  Lebensjahre ­
  2 /k&amp;gt;  der  Invalidenpension,  die  dem  Manne  und  Vater  gebührt  hätte,  jedoch  mit  der
Maßgabe,  daß  im  ganzen  nicht  mehr  als  8 /l0  gezahlt  werden.
Für  Pensionen  wurden  im  Jahre  1911/12  58431  M.  gezahlt.  Bei  Todesfällen  von
Beamten  und  Arbeitern  werden  unabhängig  von  der  Dauer  der  Dienstzeit  die  Gehaltund
  Lohnbezüge  für  ein  Vierteljahr  weitergewährt.
LOHN-  UND  GEHALTNACHZAHLUNG.  Erhebliche  Bedeutung  beizumessen  ist  der
1895  zur  Einführung  gelangten  Lohn-  und  Gehaltnachzahlung  (sog.  Gewinnbeteiligung).
Sie  besteht  in  einem  prozentmäßigen  Zuschlag  auf  den  Jahresverdienst,  dessen  Höhe
sich  nach  dem  Erträgnis  des  Geschäftsjahres  und  der  allgemeinen  Verdienstlage  auf  dem
Arbeitsmarkt  richtet  und  von  der  Geschäftsleitung  festgesetzt  wird.  Der  Zuschlag  ist
an  alle  zu  gewähren,  die  im  Laufe  des  Geschäftsjahres  als  Arbeiter  oder  Beamte  im  Dienste
der  Firma  standen,  mit  Ausnahme  der  Mitglieder  der  Geschäftsleitung.  Die  Nachzahlung
bewegte  sich  zwischen  5— 10  %  des  Jahresverdienstes  und  hat  im  Durchschnitt  8%  betragen. ­
  Für  das  letzte  Geschäftsjahr  1911/12  wurden  9%  gewährt,  die  eine  Auszahlung
von  ca.  500  000  M.  bedeuteten.
ARBEITER-  UND  BEAMTENAUSSCHUSS.  Zur  Wahrnehmung  der  Interessen  der
Arbeiterschaft  besteht  seit  dem  Jahre  1896  ein  Arbeiterausschuß,  zur  Wahrnehmung
der  Beamteninteressen  seit  1908  ein  Beamtenausschuß.  Die  Wahl  zum  Arbeiterausschuß
erfolgt  nach  den  Grundsätzen  der  Verhältniswahl  mit  gebundenen  Listen.  Seine  Befugnisse ­
  sind  in  Satzungen  niedergelegt.  Abbe  erwartete  von  ihm,  daß  er  „eine  wirkliche
Arbeitervertretung  sei,  nicht  eine  Kulisse,  hinter  welcher  wieder  der  Unternehmer  stecken
kann“.
        <pb n="512" />
        Carl  Zeiß,  Jena,  Optische  und  mechanische  Werke.

440*

BETRIEBSKRANKENKASSE.  Die  seit  dem  Jahre  1875  bestehende  Betriebskrankenkasse ­
  der  optischen  Werkstätte  zeichnet  sich  insbesondere  dadurch  aus,  daß  sie  den  Versicherten ­
  völlige  Selbstverwaltung  gewährt.  Die  Firma  hat  in  dem  Vorstand  auf
Sitz  und  Stimme  verzichtet.  Sie  ist  jedoch  berechtigt,  beratend  an  den  Sitzungen  teilzunehmen ­
  und  die  Statutenmäßigkeit  der  Verwaltung  zu  beaufsichtigen.  Die  Firma  hat
sich  verpflichtet,  an  Beiträgen  soviel  beizusteuern,  wie  die  Mitglieder  im  ganzen  zahlen,
während  nach  der  Reichsversicherungsordnung  und  dem  Krankenkassengesetz  der  Unternehmer ­
  nur  zu  einem  Drittel  der  Beiträge  verpflichtet  ist.  Die  Leistungen  der  Kasse  sind
ungewöhnlich  hohe:  Freie  ärztliche  (auch  zahnärztliche)  Behandlung  und  Lieferung
der  Heilmittel;  im  Falle  der  Erwerbsunfähigkeit  vom  2.  Tage  nach  der  Erkrankung  im
Betrage  von  drei  Vierteln  des  wirklichen  Arbeitsverdienstes,  soweit  dieser  5  M.  pro  Tag
nicht  überschreitet;  den  nächsten  Familienangehörigen  gewährt  sie  freie  ärztliche  (auch
zahnärztliche)  sowie  Krankenhausbehandlung  und  freie  Heilmittel;  Sterbegelder  bei
dem  Tode  des  Kassenmitgliedes,  seiner  Ehefrau  oder  eines  Kindes.  Die  Kassenleistungen
werden  den  Mitgliedern  und  Familienangehörigen  im  Falle  der  Erkrankung  oder  Erwerbsunfähigkeit ­
  biszurDauereines  Jahres  gewährt.  Der  gesetzlich  zulässigen  Schwangerenund
  Wöchnerinnenunterstützung  von  weiblichen  Mitgliedern  ist  der  erste  Anfang  einer
Mutterschaftsversicherung  angefügt  worden.  Es  wird  nämlich  im  Falle  der  Entbindung
der  Ehefrau  eines  Kassenmitgliedes  eine  Wöchnerinnenunterstützung  in  Höhe  von
10  M.  gezahlt,  die  der  besonderen  Pflege  und  Stärkung  der  Mutter  in  den  ersten  Tagen
nach  der  Niederkunft  zu  dienen  hat.
ABBE-FONDS.  Dem  Vorstand  der  Betriebskrankenkasse  ist  die  Verwaltung  des
Abbe-Fonds  zur  Unterstützung  in  besonderen  Notfällen  übertragen,  für  welche  die  Kasse
keine  Vorsorge  getroffen  hat.  Der  Fonds  besteht  aus  einem  unangreifbaren  Kapital,  dessen
Zinsen  Verwendung  finden,  und  jährlich  sich  wiederholenden  Beiträgen  der  Firma  und
gelegentlichen  Eingängen.
VERBESSERUNGSVORSCHLÄGE.  Die  Firma  nimmt  von  seiten  der  Arbeiterschaft
Verbesserungsvorschläge  entgegen,  die,  wenn  sie  brauchbar  sind,  prämiiert  werden.  Es  gehen
jährlich  gegen  100  Vorschläge  ein,  von  denen  in  der  Regel  über  die  Hälfte  prämiiert  werden
konnten.  Die  Höhe  der  Prämie  richtet  sich  nach  der  Bedeutung  des  Vorschlags.  5,  10,  20,
30  und  50  M.  sind  die  üblichen  Sätze.  In  einzelnen  Fällen  konnte  bis  zu  200  M.  bewilligt ­
  werden.
JUGENDLICHE  ARBEITER  UND  LEHRLINGE  werden  halbjährlich  ärztlich  untersucht, ­
  um  rechtzeitiges  Einschreiten  bei  Krankheiten  und  Krankheitsdispositionen  zu  ermöglichen ­
  und  Winke  in  bezug  auf  die  Ernährungsweise,  Behandlung  der  Zähne,  Vermeidung
des  Biergenusses  usw.  zu  geben.
Den  Jugendlichen  und  Lehrlingen,  deren  Eltern  auswärts  wohnen,  sowie  den  einheimischen ­
  bei  nachgewiesener  Bedürftigkeit  wird  zu  ihrer  besseren  Ernährung  ein  Zuschuß ­
  von  25  Pf.  täglich  für  die  Kosten  des  Mittagstisches  bezahlt,  in  Notfällen  ein  Freitisch ­
  gewährt.  Der  Gesamtaufwand  hierfür  betrug  1912  gegen  12  000  M.
VOLKSBADEANSTALT.  In  der  mit  erheblicher  Unterstützung  aus  den  Mitteln  der  Carl
Zeiß-Stiftung  erbauten  großen  Volksbadeanstalt  sind  die  Beamten  und  Arbeiter  der  Firma
Zeiß  berechtigt,  jährlich  52  Bäder  zum  halben  Preis  zu  nehmen;  die  andere  Hälfte  des
Preises  trägt  die  Firma.
ALKOHOLISCHE  GETRÄNKE.  Jeder  Genuß  alkoholischer  Getränke  während  der
Arbeitszeit  ist  im  Arbeitsvertrag  verboten.  Milch,  Mineralwasser,  Himbeerlimonade  usw.
werden  den  Leuten  zum  Selbstkostenpreis  zur  Verfügung  gestellt.
FABRIKSPARKASSE.  Die  Fabriksparkasse  verzinst  bis  zu  3000  M.  Einlage  mit
5%.  Bei  Hochzeiten  von  Arbeitern,  die  länger  als  1  Jahr  im  Betrieb  sind,  werden
        <pb n="513" />
        Carl  Zeiß,  Jena,  Optische  und  mechanische  Werke.  441*
3  Tage  Urlaub  mit  Lohn  gewährt,  oder,  falls  gearbeitet  wird,  der  Lohn  extra  bezahlt.  Zum
25jährigen  Dienstjubiläum  erhält  der  Jubilar  xoo  M.  in  bar  und  einen  freien  bezahlten ­
  Tag.  Es  feierten  in  den  letzten  Jahren  regelmäßig  20—25  Personen  dieses  Jubiläum. ­

JUGENDPFLEGE.  Die  Fortbildungs-  und  Gewerbeschulen  werden  finanziell  unterstützt.
Durch  den  Fußballklub  Carl  Zeiß  (6  Spielmannschaften,  ca.  250  aktive  und  passive
Mitglieder)  und  einen  Jugendverein  wird  versucht,  auf  die  Jugendlichen  auch  außerhalb ­
  des  Dienstes  fördernd  zu  wirken.  Seit  1907  machen  die  Mitglieder  des  Jugendvereins
unter  Leitung  älterer  Herren  jeden  Sommer  eine  3—4tägige  Wanderung  durch  den
Thüringer  Wald,  das  Rhöngebirge,  Fichtelgebirge,  die  Sächsische  Schweiz  usw.,  wozu
die  Firma  etwa  die  Hälfte  der  Kosten  beisteuert.
GESANGVEREIN.  FREIWILLIGE  FEUERWEHR.  DARLEHNSGENOSSENSCHAFT.
BAUGENOSSENSCHAFT.  Der  Zeißsche  Gesangverein,  die  eigene  freiwillige  Feuerwehr,
die  Darlehnsgenossenschaft  sind  seit  langem  bestehende  Gründungen,  die  von  dem  Zusammenhalten ­
  der  Zeißianer  zeugen.  Zahlreiche  Zeißianer  sind  Mitglieder  der  Jenaer
Baugenossenschaft,  die  bis  zum  Oktober  1912  212  Wohnungen  hergestellt  hatte  und  von
der  Firma  durch  Gewährung  zweiter  Hypotheken  zu  niedrigem  Zinsfuß  unterstützt  wird.
Jeder  Mieter  kann  einen  Garten  haben.
Das  letzte  große  Werk,  das  Prof.  Abbe  noch  erstehen  sah,  ist  das  von  der  Carl  Zeiß-Stiftung
  mit  einem  Aufwand  von  ca.  1  %  Million  erbaute
VOLKSHAUS,  in  welchem  sich  die  öffentliche  Lesehalle  mit  Bibliothek,  das  literarische
Museum,  ein  Museum  für  populäre  und  technische  Physik,  die  Großh.  Gewerbeschule,
ein  großer  Saal  für  Versammlungen,  Konzerte  und  Feste,  der  ca.  1500—1600  Personen
aufnehmen  kann,  ein  kleiner  Vortragssaal  für  2—300  Personen,  eine  Kunstausstellung,
ein  Musikzimmer  u.  a.  befinden.  In  den  behaglichen  Räumen  der  Lesehalle  sind  unter
den  ausliegenden  Zeitungen  und  Zeitschriften  alle  politischen  Richtungen  vertreten,  wie
auch  die  übrigen  Räume,  besonders  die  Säle,  jeder  Partei  und  Interessengruppe  gegen
mäßige  Bezahlung  zur  Verfügung  stehen.  Zahlreich  sind  die  Veranstaltungen,  die  der
Kunst  und  Wissenschaft  und  dem  öffentlichen  Leben  gewidmet  sind.  Man  darf  wohl
mit  Recht  behaupten,  daß  das  geistige  Leben  Jenas  durch  das  Volkshaus  eine  für  alle
Bevölkerungsschichten  wohltätig  wirkende  Pflegestätte  gefunden  hat.
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: i  sefabrik  Ludwig  Trick,  G.  m.  b.  H.,
•i  Kehl  i.  Baden.
1RTSEINRICHTUNGEN.  Dieses  unter  einer  Einzelfirma  im  Jahre  1883
::t  1901  einer  Gesellschaft  m.  b.  H.  gehörende  Fabrikunternehmen  besitzt
8 ;;  ahrtseinrichtungen:
gärten  umgebene  Beamten-  und  Arbeiterwohnhäuser,  welche  36  Fa-I:
  ;esunde  Unterkunft  gewähren;
Bad,  Gesellschaftszimmer  und  Bibliothek  ausgestattetes  Ledigenh
  r  alleinstehende  Arbeiter,  welches,  sobald  nötig,  auf  doppelte  Größe  auswerden ­
  soll;
:r-Schwarzwald  gelegenes  Erholungsheim  für  Angestellte  und  deren  Fa-Sl-

  des  Betriebes  sind  durch  geräumige  Speisesäle,  eine  Kantine,  in  welcher
*'■  und  Getränke  verabreicht  werden,  Brausebäder  usw.  der  modernen  Arbeiterentsprechende ­
  Einrichtungen  geschaffen  worden;
g:  -s.
tete  Arbeiter  mit  mehr  als  drei  Kinder  erhalten  für  jedes  weitere  Kind
:  iessen  14.  Lebensjahre  eine  Kinderzulage  von  10  Pfg.  pro  Tag;
fr
:■  Iwig  Tricksche  Arbeiterstiftung,  die  zuletzt  über  ein  Kapital  von  37  000
j:  erfügt,  gewährt  bedürftigen  Arbeitern  Unterstützungen  aus  den  Zinsen;
anläßlich  des  25  jährigen  Bestehens  der  Firma  ins  Leben  gerufene,  Tricksche
ns-  und  Witwenversorgungs  -  Stiftung,  welcher  die  Firma  100  000  M.
::  e  und  hierzu  die  Verpflichtung  übernahm,  den  Fonds  durch  jährliche  Zu-_
  g  von  5000  M.  auf  150000  M.  zu  erhöhen  und  auf  dieser  Höhe  zu  erhalten,
j:  tiftung,  welche  unter  staatliche  Aufsicht  gestellt  wurde,  gewährt  arbeitsunj
  Arbeitern  und  Angestellten  mit  mindestens  10  jähriger  Dienstzeit  und  bei  Todes-*:
  _ n  Witwen  eine  lebenslängliche  Pension  nach  den  dafür  aufgestellten  Satzungen;
n  Arbeitern  und  Angestellten  werden  hierfür  keinerlei  Beiträge  erhoben.

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