59 den Getreidebau zugunsten der Wiesen und der Viehzucht einzu schränken. Die Obrigkeit einzelner Orte bemühte sich umsonst, ihn zu unterstützen, um der Brotteueruug vorzubeugen. Der Rat von Luzern gebot 1438 den Landvögtcn, der Umwandlung des Ackerlandes in Wies- und Weideland entgegenzutreten. Die Regierung von Obwalden erliest im gleichen Sinne Verord nungen und setzte für den Ackerbau Belohnungen aus. Zu Waldmanns Zeit verbot der Rat von Zürich, das Ackerland zu Rebland zu machen. Die Landwirtschaft des Mittellandes setzt sich, La»dwi>, wenn auch zum Teil in anderen Formen, in das Ge-^ »nd J?r« birgsland hinein fort. Äcker und Wiesen, Obstgärten und Reben dringen durch die Alpentäler bis zu be trächtlicher Höhe vor. Die über der Waldgrenze liegenden ausgedehnten Grasflächen bienen dein Talvieh zur Sommerweide; sie sind die Grundlage der für die Vieh zucht so wertvollen Alpwirtschaft. Im Jura beschränkt sich der Ackerbau meist auf die weilen Talmulden; die Sohlen der Längstäler haben außer der geschützten Lage auch den Vorzug größerer Fruchtbarkeit gegenüber dem zerklüfteten Felsbvden der Berghalden. Auf den trok- kenen Plateauflächen und Bergrücken ist neben dem Wald zumeist das Weideland die einzig mögliche Kultur und die Viehhaltung der Haupterwerb der bäuerlichen Be völkerung. Die Entsumpfungen und Bodenverbesserungen, von Kanton und Bund unterstützt, bringen der Landwirt- der Landwirt schaft einen erwünschten Zuwachs an Kulturland. Eine Wa,t Reihe von Unterrichtsanstalten dienen der Berufsbildung, so die laridwirtschaftliche Abteilung der Eidgenössischen Technischen Hochschule, die Schulen für Ackerbau, Molkerei, Obst- und Weinbau, die landwirtschaftlichen Winter schulen. Zahlreiche Vereine fördern die Interessen ihres Standes; die meisten haben sich zum Schweizerischen Bauernverband zusammengeschlossen. Ihren Bestrebun-