87 entzieht ihr mehr und mehr die Arbeitskräfte. In ein zelnen Zweigen ist der Ruin der Hausindustrie bereits eingetreten oder steht nahe bevor. Nur in der Stickerei vermag die Fabrik die Hausarbeit nicht zu verdrängen. Hier sind im Gegenteil Fabriken eingegangen, und die sogenannten Plattstich-Stickmaschinen fanden den Weg in die Wohnung des Einzelstickers zurück. Da die Plattstich- Stickmaschinen von Hand bewegt werden müssen, so konnte der fabrikmäßige Betrieb keinen Vorsprung gewinnen. Er war wegen der vielen bindenden Vorschriften der Fabrik gesetzgebung (siehe unten) der Hausstickerei gegenüber sogar im Nachteil. Der im übrigen allgemeine Rückgang der Heim- Vorzüge und arbeit mag beklagt werden, weil der Massenbetrieb in Nachteile der Fabrik die persönliche Art des Arbeiters verflacht, sein Selbstbestimmungsrecht verkürzt und bisweilen durch einseitige Beschäftigung das „Interesse und die Freude am Beruf abstumpft; beim Übergang zur Großindustrie verliert sich auch das Idyllische, das von jeher mit der Heimarbeit verbunden schien. Dem gegenüber ist zu be achten, daß nur der Schritt von der häuslichen Klein arbeit zur raschen, genauen und billigen Fabrikproduktion die Industrie vor dem Untergang rettete, der infolge der Konkurrenz des Auslandes drohte. Das zeigt die Ge schichte der Spinnerei und Weberei und der Uhrenin dustrie. Die Arbeit ist in den Fabrikräumen überdies der Gesundheit zuträglicher, als in den meisten Arbeits räumen der Hausindustrie. Das ist vor allem der eid genössischen Fabrikgesetzgebung seit 1876 zu danken. Sie Fabriigesetz enthält zum Wohl der Arbeiter Vorschriften über Größe, Beleuchtung, Lüftung und Schutzeinrichtungen der Ar beitsräume ; sie gestattet die Nachtarbeit und die Sonn tagsarbeik nur in Ausnahmefällen; die tägliche Arbeits zeit darf in den Geschäften, die der Fabrikgesetzgebung unterstellt sind, 11 Stunden, an Vorabenden von Sonn- und Feiertagen 10 Stunden nicht übersteigen; Kinder unter 14 Jahren dürfen nicht zur Fabrikarbeit verwendet