9 einleiten. 2 ) Der amerikanische Generalpostmeister, der damals diesen Plan seines Gehilfen noch für etwas verfrüht ansah, hat ihn in den folgenden Jahren sich bald zu eigen gemacht und wiederholt empfohlen. Das Organ des Weltpostvereins, „L’Union postale“ (1904, No. 4, S. 55 f.) berichtet darüber, nach dem Verwaltungsbericht des amerikanischen Generalpostmeisters für 1901/2, folgender- massen in dem Abschnitt „Internationale Portoermässi- gung“: „Das Inlandbriefporto in den Vereinigten Staaten beträgt 2 Cents (8,4 Pf.) für die Unze (28,3 g), während im internationalen Verkehr 5 Cents für die halbe Unze (14,15 g) zu entrichten sind. Hier nach kann der Pall eintreten, dass ein Brief, der im Inlande für 2 Cents nach seinem Bestimmungsort befördert wird, bei der Versendung nach England einem Porto von 10 Cents, d. i. das Fünffache der Inland taxe, unterliegt. Nach Ansicht der Postverwaltung sind die geschäftlichen und gesell schaftlichen Beziehungen des amerikanischen Volkes mit gewissen europäischen Völkern in einer Weise gewachsen, dass die Zeit gekommen ist, das internationale Porto zu ermässigen, welches in seiner jetzigen Höhe geradezu einen Hemmschuh bilde für die Entwickelung von Handel und Verkehr zwischen den Vereinigten Staaten und den grossen Handelsstaaien Europas. Die Postverwaltung befürwortet daher die Anknüpfung von Verhandlungen mit Großbritannien, Deutschland und Frankreich zum Zwecke einer Vereinbarung über die Ermässigung des internationalen Portos, die unzweifelhaft einen bedeutenden Aufschwung der internationalen Korrespondenz und binnen kurzer Zeit nicht nur die Deckung des durch die Ermässigung entstehenden Einnahmeausfalls, sondern grössere Erträgnisse im Gefolge haben würde, als solche unter der Herrschaft der jetzigen Taxe der Postkasse zufliessen.“ Diese Anregung ist ja nun bekanntlich in Bezug auf Eng land schon seit dem 1. Oktober 1908 und auch in Bezug auf Deutschland am 1. Januar 1909 verwirklicht worden. 12. und 14. November 1904 eine Ermässigung des anormal hohen deutschen Weltpostkarten- und Drucksachensatzes von 10 und 5 Pf. auf 8 und 4 Pf., entsprechend den Normalsätzen von 10 und 5 Centimes im ”W eltpostvertrage, und wies auf die bedenkliche Begünstigung des Auslandes und Benach teiligung des Inlandes unter dem jetzigen Tarif mit dem Aufschlag von 23,4% hin. Am 25. Januar 1905 trat der Abgeordnete Eickhoff im Reichstage unter Wiedergabe des Zeitungsartikels für diese Anregung ein (beiläufig gesagt, ohne Zutun des Verfassers). 2 ) Vgl. „Archiv für Post und Telegraphie“ (Berlin) 1899, S. 930 und „Deutsche Verkehrszeitung“ (Berlin) 1899, S. 278.