i§ 
50—58 
Nr. 
Warengattung 
Aus- u. Durchfuhr 
verbote 
50. 
Südfrüchte, auch Südfruchtfchalen. 
Bananen, frisch, getrocknet oder einfach zubereitet. 
A 
x ) 51 a. 
Apfelsinen (süße Orangen), einschließlich der Mandarinen. 
A 
') 51 b. 
Zitr onen. 
A 
Z 51 c. 
Zedratfrüchte, Pomeranzen, Granaten, Datteln, Feigen, auch Kaktus- 
feigen, Mandeln, Mangopflaumen, Pistazien, Custardäpfel, Grape 
fruits, Passiflora (Granadillas), Pampelmusen und anderweit nicht 
genannte Südfrüchte,? frisch. 
A 
') 52 a. 
Feigen, getrocknet. 
A 
2 ) 52 d. 
Korinthen. 
A 
2 ) 52 c. 
Rosinen (mit Ausnahme der Traubenrosinen). 
A 
53. 
Datteln, getrocknet; Traubenrosinen. 
A 
3 ) 54 a. 
Mandeln, getrocknet. 
A 
4 ) 54 b. 
Pomeranzen (mit Ausnahme der in Nr. 57 genannten), Granaten, 
Pistazien, Mahwablüten (Malvenfrüchte) und anderweit nicht ge- 
A; von Fruchtkon- 
nannte Südfrüchte, getrocknet. 
serven auch D 
55 o. 
Ananas, frisch, auch geschalt oder ohne Zucker eingekocht. 
A; von Fruchtkon- 
55 b. 
Johannisbrot (Karobben, Karuben), auch gemahlen. 
serven auch O 
A 
6 ) 55 c. 
Kastanien, genießbare (Maronen), auch ausgeschält, gemahlen oder sonst 
56. 
zerkleinert; Kastanienmehl ohne weitere Zubereitung; Pinienkerne 
(Piniolen), reife (trockene); Pinienkerne, reife und unreife, aus 
geschält, gemahlen oder sonst zerkleinert. 
A 
Mit Meer- oder Salzwasser übergossene zerschnittene oder geschälte 
°) 57. 
Zitronen. 
A 
Pomeranzen, unreife (grün oder gelb, geschält oder ungeschält), auch in 
6 ) 58. 
Salzwasser eingelegt; getrocknete bis Kirschgroße; Kokosnüsse. 
A 
Südfruchtschalen (die fleischigen Schalen der Früchte der Citrusarten), 
frisch (auch in Salzwasser eingelegt), getrocknet, gemahlen (z. B. 
Orangenniehl); Zedratfrüchte, zerschnitten und mit Meer- oder 
Salzwasser übergössen. 
A 
Frucht- und Pflanzenfäftc. 
(59 a/b) Säfte von Früchten (mit Ausnahme der Weintrauben) und 
von Pflanzen zum Genusse, nicht äther- oder weingeisthaltig, unein 
gekocht oder ohne Zuckerzusatz eingekocht, auch entkeimt (sterilisiert): 
Ausfuhr: -) 51, 2 ) 52, 3 ) 54, 4 ) 54, s) 55 6) e) 
2*