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Ausfuhr: *) 68 a. 
67 b— 69 6. 
Nr. 
Warengattung 
Aus- u. Durchfuhr 
verbote 
«7 d. 
Muskatblüten, -nüsse. 
A 
67 c. 
Nelkenpfeffer (Piment), Nelkenstengel (Nelkenstiele). 
A 
67 s. 
Pfeffer, schwarzer und weißer. 
A 
67 g. 
Vanille. 
A 
67 h. 
Zimt, echter (Kaneel). 
A 
67 i. 
Galgant, Guineakörner, Mutternelken, Nelkenrinde, langer Pfeffer, 
Safran (Krokus), Sternanis (Badian), weißer Zimt, Zimtblüten, 
Zimtblütenstengel, Aimtkassia (Mutterzimt, Zimtholz), Zimtwurzel 
und andere Gewürze. 
Sonstige pflanzliche Erzeugnisse zum Gewerbe- oder Heilgebrauche. 
A 
68 a. 
Lufa, auch gebleicht; Bast, auch gefärbt; Binsen, auch gefärbt, gespalten 
Au. v;ausgenom- 
oder geschnitten; Stroh, gefärbt oder gespalten; Palmblätter, ge- 
men Lufa, Bast, 
trocknet, auch gefärbt (ausgenommen solche zu Binde- oder Zier- 
Binsen; Stroh, 
zwecken); irländisches Moos (Perl-, Karagaheen-, Carrageenmoos). 
gefärbt od. gesp; 
Palmblätter, ge 
trocknet, auch ge 
färbt. 
4 ) 68 b. 
Seetang und andere Algen (Meeralgen); Seegras, Pflanzenhaar (crin 
ck'Akrique) und sonstige Polsterstoffe, auch getrocknet, gefärbt oder zu 
68 c. 
Strängen zusammengedreht. 
A, D 
Piassava-Fasern und -Stengel; Wurzelfasern, abgeschält; Reiswurzeln; 
Besenginster, Palmyrafasern, Kitool sowie alle übrigen Pflanzenstoffe 
zur Herstellung von Besen, Bürsten, anderweit nicht genannt oder 
-) 68 d. 
inbegriffen, auch zu Strängen zusammengedreht. 
A, D 
Espartogras (Alfa, Halfa, Sparto) sowie alle übrigen Pflanzenstoffe 
A, D; von v aus- 
zur Herstellung von Flechtarbeiten usw., anderweit nicht genannt oder 
69 a. 
inbegriffen, auch zu Strängen zusammengedreht. 
genommen Es- 
partogras (Alfa, 
Halfa, Sparto). 
Stuhlrohr (spanisches Rohr), roh, gewaschen oder in sonstiger Weise ge- 
69 b. 
reinigt, ungespalten, ungehobelt und Abfälle davon. 
A, » 
Bambus, Rebhühner-, Zuckerrohr und anderes edleres Rohr, roh, ge 
waschen oder in sonstiger Weise gereinigt, ungespalten, ungehobelt 
und Abfälle davon. 
A, D