21 Ausfuhr: *) 68 a. 67 b— 69 6. Nr. Warengattung Aus- u. Durchfuhr verbote «7 d. Muskatblüten, -nüsse. A 67 c. Nelkenpfeffer (Piment), Nelkenstengel (Nelkenstiele). A 67 s. Pfeffer, schwarzer und weißer. A 67 g. Vanille. A 67 h. Zimt, echter (Kaneel). A 67 i. Galgant, Guineakörner, Mutternelken, Nelkenrinde, langer Pfeffer, Safran (Krokus), Sternanis (Badian), weißer Zimt, Zimtblüten, Zimtblütenstengel, Aimtkassia (Mutterzimt, Zimtholz), Zimtwurzel und andere Gewürze. Sonstige pflanzliche Erzeugnisse zum Gewerbe- oder Heilgebrauche. A 68 a. Lufa, auch gebleicht; Bast, auch gefärbt; Binsen, auch gefärbt, gespalten Au. v;ausgenom- oder geschnitten; Stroh, gefärbt oder gespalten; Palmblätter, ge- men Lufa, Bast, trocknet, auch gefärbt (ausgenommen solche zu Binde- oder Zier- Binsen; Stroh, zwecken); irländisches Moos (Perl-, Karagaheen-, Carrageenmoos). gefärbt od. gesp; Palmblätter, ge trocknet, auch ge färbt. 4 ) 68 b. Seetang und andere Algen (Meeralgen); Seegras, Pflanzenhaar (crin ck'Akrique) und sonstige Polsterstoffe, auch getrocknet, gefärbt oder zu 68 c. Strängen zusammengedreht. A, D Piassava-Fasern und -Stengel; Wurzelfasern, abgeschält; Reiswurzeln; Besenginster, Palmyrafasern, Kitool sowie alle übrigen Pflanzenstoffe zur Herstellung von Besen, Bürsten, anderweit nicht genannt oder -) 68 d. inbegriffen, auch zu Strängen zusammengedreht. A, D Espartogras (Alfa, Halfa, Sparto) sowie alle übrigen Pflanzenstoffe A, D; von v aus- zur Herstellung von Flechtarbeiten usw., anderweit nicht genannt oder 69 a. inbegriffen, auch zu Strängen zusammengedreht. genommen Es- partogras (Alfa, Halfa, Sparto). Stuhlrohr (spanisches Rohr), roh, gewaschen oder in sonstiger Weise ge- 69 b. reinigt, ungespalten, ungehobelt und Abfälle davon. A, » Bambus, Rebhühner-, Zuckerrohr und anderes edleres Rohr, roh, ge waschen oder in sonstiger Weise gereinigt, ungespalten, ungehobelt und Abfälle davon. A, D