70—74 c. 
— 22 
Nr. 
Waren gattung 
Aus- ».Durchfuhr 
verbote 
70. 
71 a. 
Nüsse und Schalen, nur als Schnitzstoff verwendbar, sowie anderweit 
nicht genannte oder inbegriffene pflanzliche Schnitzstoffe, roh; Samen 
körner, durchbohrt, auch lediglich zum Zwecke der Verpackung und 
Versendung auf Gespinstfaden gereiht. 
Beeren, Blätter, Blüten, Blütenblätter, Blumen, Knospen, Kräuter, 
Nüsse, Rinden, Sämereien, Schalen, Wurzeln und sonstige Pflanzen 
und Pflanzenteile, anderweit nicht genannt, zun, Gewerbegebrauch, 
auch eingesalzen, getrocknet, gedarrt, gebrannt, geschält, gemahlen 
oder sonst zerkleinert; Obstkerne, anderweit nicht genannt, ungeschält 
A, D, ausgenom- 
oder geschält; Baumschwämme, roh oder bloß geklopft und vom Holze 
gereinigt; Wermut (Absinthkraut), auch getrocknet oder gemahlen; 
men Champi- 
gnon-Brut. 
71 b. 
72 a. 
Wurmsamen. 
Weberkarden (Weberdisteln). 
Chinarinde, auch gemahlen oder sonst zerkleinert. 
A, D 
72 b. 
Rhabarberwurzeln, auch getrocknet, gemahlen oder sonst zerkleinert. 
A, D 
72 c. 
Feldkümmelkraut; isländisches Moos und andere Flechten (Lichenen), 
roh, auch gemahlen; Tamarinden und Tamarindenmark, Rohrkassia; 
Beeren, Blätter, Blüten, Blütenblätter, Blumen, Knospen, Kräuter, 
Nüsse, Rinden, Schalen, Sämereien, Wurzeln und sonstige Pflanzen 
und Pflanzenteile, anderweit nicht genannt, zum Heilgebrauch, auch 
eingesalzen, getrocknet, gedarrt, gebrannt, geschält, gemahlen oder 
sonst zerkleinert; Holz zum Heilgebrauch, auch zerkleinert; getrocknete 
und gepulverte Jnsektenpulverblumen (Insektenpulver). 
A, D 
73. 
Pflanzenwachs (aus Palmen, Palmblättern oder dergleichen) in natür 
lichem Zustande. 
A, D 
74 a. 
8. krzeugnisse der §ors1wirtscbaft. 
*) (74/6) Bau- und Nutzholz, nachstehend nicht besonders genannt: 
(74 a/f) unbearbeitet oder lediglich in der Querrichtung mit der Art 
oder Säge bearbeitet, mit oder ohne Rinde; alle diese auch gedämpft, 
getränkt (imprägniert) oder sonst auf chemischem Wege behandelt: 
(74 a/c) hart: 
Eichenholz. 
A, D 
74 b. 
Nußbaumholz. 
A, D 
74 c. 
Buchen- und anderes hartes Holz. 
A, D 
*) Maßstab Kilogramm oder^ Festmeter.