23 74 b.—75 f. Nr. Warengattung Aus- u. Durchfuhr verbote (74 d/e) weich: 74 d. Laubholz (Birken-, Erlen-, Linden-, Pappel- fauch Aspen-, Espen-, A,D Zitterpappel-), Roßkastanien-, Weidenholz usw.). 74 e. Nadelholz. A, D *) 74 f. Grubenholz der Zolltarifnummer 74. A, D ') 74. Bau- und Nutzholz, unbearbeitet oder lediglich in der Querrichtung mit Anrn. Art oder Sage bearbeitet, für den häuslichen oder handwerksmäßigen Bedarf von Bewohnern des Grenzbezirkes, sofern es in Traglasten eingeht oder mit Zugtieren gefahren wird, unter Überwachung der Verwendung und mit Beschränkung auf 10 (vertragsmäßig 12) Fest- meter in einem Kalenderjahre für jeden Bezugsberechtigten. (75 a/e) in der Längsrichtung beschlagen oder anderweit mit der Art vorgearbeitet oder zerkleinert (vertragsmäßig in der Längsrichtung beschlagene, nicht gehobelte Kanthölzer (Balken, Bohlen und der gleichen) nur mit Zapfenlöchern, Zapfen, Schlitzen, Falzen oder Bohrlöchern versehen); auch gerissene Späne und in anderer Weise als durch Reißen hergestellte Klärspäne; alle diese auch gedämpft, getränkt (imprägniert) oder sonst auf chemischem Wege behandelt: (75 a/c) hart: A, D 75 a. Eichenholz. A, D 2 ) 75 b. Nußbaumholz. A, D a ) 75 c. Buchen- und anderes hartes Holz. (75 d/e) weich: A, D 4 ) 75 d. Laubholz (Birken-, Erlen-, Linden-, Pappel- fauch Aspen-, Espen-, A, D 75 e. Zitterpappel-), Roßkastanien-, Weidenholz usw.). Nadelholz. A, D 6 ) 75 s. Telegraphenstangen aller Art (auch gedämpft, getränkt (imprägniert) A, D oder sonst auf chemischem Wege behandelt). (76 a/g) in der Längsrichtung gesägt oder in anderer Weise vorgerichtet, nicht gehobelt (vertragsmäßig auch in der Längsrichtung gesägte oder in anderer Weise vorgerichtete, nicht gehobelte Kanthölzer (Balken, Bohlen und dergleichen) nur mit Zapfenlöchern, Zapfen, Schlitzen, Falzen oder Bohrlöchern versehen sowie durch bloßes Sägen genutete Schindelbretter): *) Für die Einfuhr in den freien Berkehr. Ausfuhr: 3 ) 74 b, 3 ) 74 c, *) 74 b, 6 ) Für die Ausfuhr.