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156 c.—160 a. 
Nr. 
Warengattung 
Aus- u. Durchfuhr 
verbote 
156 c. 
Elfenbein (Elefanten- und ähnliche Tierzähne, z. B. Mammut-, Nil 
pferd-, Robben-, Walroßzähne), roh, auch in der Querrichtung in 
einzelne Stücke zerschnitten, zu Schnitzzwecken. 
A, D 
156 d. 
Walfischbarten (rohes Fischbein). 
156 c. 
Muschelschalen (auch mit Perlen), roh; Kauris, roh; Korallen (rote 
und weiße), roh, auch gepulvert oder gemahlen; Schildkrötenschalen 
(in ganzen Gehäusen), Tierstacheln sowie sonstige tierische Schnitz 
stoffe, roh. 
156 f. 
Knochen, auch in der Querrichtung in einzelne Teile zerschnitten, Knochen 
zapfen (Hornpeddig), Hufe, Klauen, zu anderen als Schnitzzwecken, 
roh, auch entfettet. 
A, D 
156 g. 
Hornspäne (Abfallspäne) und Hornmehl (Abfälle von der Bearbeitung 
von Tierhörnern oder Hornwaren (anderes 613]). 
A, D 
*) 157 st. 
Därme und Magen von Vieh, frisch oder getrocknet, auch eingesalzen, 
nicht zum Genusse; tierische Blasen, mit Ausnahme der Hausen- 
blase, frisch oder getrocknet; Lab, auch eingedickt, nicht Weingeist- 
A, ausgenommen 
haltig. 
Pferdedärme. 
D nur von Schwei 
nefettdärmen und 
Lab. 
') 157 b. 
Goldschlägerhäutchen, zugeschnitten, auch in Formen gebracht (Gold- 
158. 
s chlägerformen). 
A 
Knochen-, auch andere Tierkohle (einschließlich der Rückstände von der 
Herstellung des Blutlaugensalzes nach dem Schmelzverfahren), auch 
A 
159 st. 
gepulvert; Knochenasche (weiß gebrannte Knochen). 
A, D 
Schwämme (Meerschwämme): roh oder bloß geklopft, auch Abfälle von 
159 b. 
bearbeiteten Schwämmen. 
A 
: bearbeitet (gewaschen oder gebleicht), auch in Weißblech oder der- 
3 ) 160 a. 
gleichen gefaßt (Schreibtafelschwämme). 
A 
Ambra, Bibergeil (Castoreum), Bisam (Moschus), Zibet. 
Au. v Bibergeil, 
Fischschuppen und 
spanisch. Fliegen. 
Ausfuhr: *) 157, 2 ) 160. 
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