35 156 c.—160 a. Nr. Warengattung Aus- u. Durchfuhr verbote 156 c. Elfenbein (Elefanten- und ähnliche Tierzähne, z. B. Mammut-, Nil pferd-, Robben-, Walroßzähne), roh, auch in der Querrichtung in einzelne Stücke zerschnitten, zu Schnitzzwecken. A, D 156 d. Walfischbarten (rohes Fischbein). 156 c. Muschelschalen (auch mit Perlen), roh; Kauris, roh; Korallen (rote und weiße), roh, auch gepulvert oder gemahlen; Schildkrötenschalen (in ganzen Gehäusen), Tierstacheln sowie sonstige tierische Schnitz stoffe, roh. 156 f. Knochen, auch in der Querrichtung in einzelne Teile zerschnitten, Knochen zapfen (Hornpeddig), Hufe, Klauen, zu anderen als Schnitzzwecken, roh, auch entfettet. A, D 156 g. Hornspäne (Abfallspäne) und Hornmehl (Abfälle von der Bearbeitung von Tierhörnern oder Hornwaren (anderes 613]). A, D *) 157 st. Därme und Magen von Vieh, frisch oder getrocknet, auch eingesalzen, nicht zum Genusse; tierische Blasen, mit Ausnahme der Hausen- blase, frisch oder getrocknet; Lab, auch eingedickt, nicht Weingeist- A, ausgenommen haltig. Pferdedärme. D nur von Schwei nefettdärmen und Lab. ') 157 b. Goldschlägerhäutchen, zugeschnitten, auch in Formen gebracht (Gold- 158. s chlägerformen). A Knochen-, auch andere Tierkohle (einschließlich der Rückstände von der Herstellung des Blutlaugensalzes nach dem Schmelzverfahren), auch A 159 st. gepulvert; Knochenasche (weiß gebrannte Knochen). A, D Schwämme (Meerschwämme): roh oder bloß geklopft, auch Abfälle von 159 b. bearbeiteten Schwämmen. A : bearbeitet (gewaschen oder gebleicht), auch in Weißblech oder der- 3 ) 160 a. gleichen gefaßt (Schreibtafelschwämme). A Ambra, Bibergeil (Castoreum), Bisam (Moschus), Zibet. Au. v Bibergeil, Fischschuppen und spanisch. Fliegen. Ausfuhr: *) 157, 2 ) 160. 3*