36 1606.—164. *) Nr. Warengattun Aus- u. Durchfuhr verbote 160 b. 161. Sonstige anderweit nicht genannte rohe tierische Stoffe, z. B. Eier, andere als von Federvieh oder Federwild (Fischeier, frisch, auch be fruchtet, Seidenwurmeier und dergleichen), Tintenfischschulp (Black fischbein), Fischschuppen, Anieiseneier, Seidenwurmschnüre, Rinder galle, spanische Fliegen, Maiwürmer,' auch Tierflechsen, zu Stöcken, Reitpeitschen oder dergleichen, ganz grob vorgerichtet. Blut von geschlachtetem Vieh, flüssig oder eingetrocknet; Tierflechsen, auch getrocknet; Abfälle von Fischen, auch von gesalzenen Fischen; Fischmehl zur Viehfütterung oder zu Düngezwecken; Dünger, tierischer (Abtritt- und Stalldünger), auch getrocknet; die bei der Transiederei abfallenden, lediglich zur Düngung verwendbaren Rückstände von Dorsch- und Robbenlebern oder dergleichen (Trangrugge) sowie derartige Rückstände von Fisch- und Robbenspeck; Grieben (Rück stände beim Ausschmelzen des Talges aus Tierfett) und Grieben kuchen; tote Tiere, zweifellos zum Genusse nicht verwendbar, auch getrocknet, und ähnliche tierische Abgänge. A u. D vvn Biber geil, Fischschuppen u. span. Fliegen. A 162 a. 162 b. 162 c. D. Erzeugnisse landwirtschaftlicher Nedengewerbe. MMereicrzeilgnisse aus Getreide, Reis und Hülsenfrüchten. (162 a/c) Mehl, auch gebrannt oder geröstet: aus Roggen, aus Weizen. aus Hafer, Gerste oder anderem Getreide, aus Malz (mit Ausnahme des gebrannten oder gerösteten Malzmehles), aus Reis oder Hülsen früchten. A, D-) A, D ä ) A; von Mehl aus Hafer, Gerste, Mais, Buchwei zen, Hülsen früchten auch D 2 ). 163. Reis, poliert (unpoliert 10). 3 ) 164. Graupen, Grieß und Grütze aus Getreide; auch Reisgrieß. Ausfuhr: *) 160. 2 ) Die Durchfuhr nach den besetzten Gebieten ist verboten, da die besetzten Gebiete nach den Verordnungen bzgl. der Einfuhr und Durchfuhr dieser Artikel ausnahmsweise nicht als Ausland im Sinne der Verordnungen gelten (Verordnung vom 1/10. 15 u. 1/6. 16). 3 ) Namentliche Bezeichnung. A A; von Graupen, Grütze, Grieß aus Roggen, Weizen, Hafer, Gerste, Mais, Buchwei- zen auch D 2 ).