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1606.—164. 
*) 
Nr. 
Warengattun 
Aus- u. Durchfuhr 
verbote 
160 b. 
161. 
Sonstige anderweit nicht genannte rohe tierische Stoffe, z. B. Eier, 
andere als von Federvieh oder Federwild (Fischeier, frisch, auch be 
fruchtet, Seidenwurmeier und dergleichen), Tintenfischschulp (Black 
fischbein), Fischschuppen, Anieiseneier, Seidenwurmschnüre, Rinder 
galle, spanische Fliegen, Maiwürmer,' auch Tierflechsen, zu Stöcken, 
Reitpeitschen oder dergleichen, ganz grob vorgerichtet. 
Blut von geschlachtetem Vieh, flüssig oder eingetrocknet; Tierflechsen, 
auch getrocknet; Abfälle von Fischen, auch von gesalzenen Fischen; 
Fischmehl zur Viehfütterung oder zu Düngezwecken; Dünger, tierischer 
(Abtritt- und Stalldünger), auch getrocknet; die bei der Transiederei 
abfallenden, lediglich zur Düngung verwendbaren Rückstände von 
Dorsch- und Robbenlebern oder dergleichen (Trangrugge) sowie 
derartige Rückstände von Fisch- und Robbenspeck; Grieben (Rück 
stände beim Ausschmelzen des Talges aus Tierfett) und Grieben 
kuchen; tote Tiere, zweifellos zum Genusse nicht verwendbar, auch 
getrocknet, und ähnliche tierische Abgänge. 
A u. D vvn Biber 
geil, Fischschuppen 
u. span. Fliegen. 
A 
162 a. 
162 b. 
162 c. 
D. Erzeugnisse landwirtschaftlicher Nedengewerbe. 
MMereicrzeilgnisse aus Getreide, Reis und Hülsenfrüchten. 
(162 a/c) Mehl, auch gebrannt oder geröstet: 
aus Roggen, 
aus Weizen. 
aus Hafer, Gerste oder anderem Getreide, aus Malz (mit Ausnahme 
des gebrannten oder gerösteten Malzmehles), aus Reis oder Hülsen 
früchten. 
A, D-) 
A, D ä ) 
A; von Mehl aus 
Hafer, Gerste, 
Mais, Buchwei 
zen, Hülsen 
früchten auch D 2 ). 
163. Reis, poliert (unpoliert 10). 
3 ) 164. Graupen, Grieß und Grütze aus Getreide; auch Reisgrieß. 
Ausfuhr: *) 160. 2 ) Die Durchfuhr nach den besetzten Gebieten ist verboten, da die 
besetzten Gebiete nach den Verordnungen bzgl. der Einfuhr und Durchfuhr dieser Artikel 
ausnahmsweise nicht als Ausland im Sinne der Verordnungen gelten (Verordnung vom 
1/10. 15 u. 1/6. 16). 3 ) Namentliche Bezeichnung. 
A 
A; von Graupen, 
Grütze, Grieß aus 
Roggen, Weizen, 
Hafer, Gerste, 
Mais, Buchwei- 
zen auch D 2 ).