184 b.—390B. 64 Nr. Warengattung Aus- u. Durchfuhr verbote 384 6. Galläpfelauszug, rein, nicht mit anderen Stoffen gemischt, flüssig oder fest. A, D 384 c. Quebrachoholzauszug, flüssig oder fest. A, D >) 384 d. Sumachauszug, rein, nicht mit anderen Stoffen geniischt, flüssig oder fest. A, D *) 384 c. Andere Gerbstoffauszüge (-ertrakte), anderweit nicht genannt, flüssig oder fest. A, D 2 ) 385 a. Süßholzsaft, mit Zucker, Honig, Anis öl, Salmiak oder sonstigen Ge- schmackszutaten oder Heilmitteln versetzt, oder in Aufmachungen für den Kleinverkauf; auch Brustkuchen, -teig. A, D 2 ) 385 6. Anderer Süßholzsaft, roh oder gereinigt. A, D 386. Balsame, künstliche; Auszüge (Essenzen, Extrakte, Tinkturen), Wasser und dergleichen, nicht wohlriechend, zuni Gewerbe- oder Heil gebrauche (mit Ausnahnie der Farbholz- und Gerbstoffauszüge). A, D 387. Safte von Früchten (nüt Ausnahnie von Weintrauben) und von Pflan zen zuni Gewerbe- oder Heilgebrauch, ather- oder weingeisthaltig. A, D 388. Zubereitete Arzneiwaren und sonstige pharmazeutische Erzeugnisse, anderweit nicht genannt oder inbegriffen. A, D -) 389. Geheimmittel. A, D 390 st. Chemische Erzeugnisse, anderweit nicht genannt oder inbegriffen: zum Heilgebrauch. A, D 390 b. für photographische, Reinigungs- (Desinfektions-) und andere Zwecke. A, D fünfter Abschnitt. 4 ) Tierische und pflanzliche Spinnstoffe und Waren daraus; Menschenhaare; zugerichtete Schmuckfedern; Fächer und Hüte. Allgemeine Bestimmungen zu den Aus- und Durchfuhrverboten der Waren des 5. Abschnitts. 1. Die Ausfuhr von Umschließungen aus Jute, Baumwollengeweben, Tertilosegeweben, Ter- lilit ist ohne besondere Ausfuhrbewilligung gestattet, wenn ihre Wiedereinfuhr in das Reichsgebiet nach ihrer Entleerung im Ausland sichergestellt wird. Um die Wiedereinfuhr sicherzustellen, sind die Zoll- Ausfuhr: J ) 38 t b, -) 38,j. 3 ) Nur für dir Einfuhr, Ausfuhr 388. 4 ) Wegen der unter diesen Abschnitt 5 fallenden Uniformstücke, Heeresausrüstungsstücke, Verbandsstoffe u. a. vgl. II (bie Allgemeinen Aus- und Durch fuhrverbote).