71 433.-439. Nr. Waren gattung Aus- u. Durchfuhr verbote 433. Wirk-- (Trikot-) und Netzstoffe. (434/5) Wirk- (Trikot-) und Netzivaren: A,D 434 a. Unterkleider: geschnitten. A, D 434 b. —: abgepaßt gearbeitet (regulär). A, D 435 a. Handschuhe. A, D 435 b. andere geschnittene oder abgepaßt gearbeitete (reguläre) Wirk- und Netzwaren. A, D 438. Spitzenstoffe und Spitzen aller Art, einschließlich der Einsatzspitzen, A u. D ausgenom- Kanten und abgepaßten Waren aus Spitzen oder Spitzenstoffen, men Spitzen aller Art, einschließlich der Einsatzspitzen, Kanten und abge paßten Waren aus Spitzen. auch ohne wellenförmig gestalteten oder ausgezackten Rand; Tüll. i) 437. Posamentierwaren (Besätze, Bänder, Kordeln, Litzen, Schnüre und dergleichen) sowie Knopfmacherwaren, auch mit Unterlagen oder Einlagen von Holz, Bein, Horn, Leder, Metall oder dergleichen; ferner nach Art der sogenannten Baumwollensparterie hergestellte Waren aus Wolle oder anderen Tierhaaren, auch mit pflanzlichen 438 n. Spinnstoffen gemischt; Chenille. C. Baumwolle. Baumwolle, bearbeitet. A,v Baumwolle, gebleicht, gefärbt, gekrempelt (gestrichen), gekämmt, auch A, D 438 b. gemahlen. Abfälle von gebleichter oder gefärbter Baumwolle; vom Krempeln A, D oder Kämmen; von der Spinnerei, Weberei oder Wirkerei. Gespinste aus Baumwolle, auch mit anderen pflanzlichen oder mit tierischen Spinnstossen oder Gespinsten, ausschließlich Seide, gemischt. 439. Vorgespinst (Dochtgarn, -wolle, Lunte), ungedreht oder gedreht, roh, gebleicht, gefärbt, bedruckt; auch Dochte, nicht gewebt, nicht gefloch- ten, nicht gewirkt?) (440/3) Garn: (440 a/k) eindrähtig, roh, auch zugerichtet (appretiert) und gedämpft: A, D Durchfuhrverbot. eingezogen und