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433.-439. 
Nr. 
Waren gattung 
Aus- u. Durchfuhr 
verbote 
433. 
Wirk-- (Trikot-) und Netzstoffe. 
(434/5) Wirk- (Trikot-) und Netzivaren: 
A,D 
434 a. 
Unterkleider: geschnitten. 
A, D 
434 b. 
—: abgepaßt gearbeitet (regulär). 
A, D 
435 a. 
Handschuhe. 
A, D 
435 b. 
andere geschnittene oder abgepaßt gearbeitete (reguläre) Wirk- und 
Netzwaren. 
A, D 
438. 
Spitzenstoffe und Spitzen aller Art, einschließlich der Einsatzspitzen, 
A u. D ausgenom- 
Kanten und abgepaßten Waren aus Spitzen oder Spitzenstoffen, 
men Spitzen aller 
Art, einschließlich 
der Einsatzspitzen, 
Kanten und abge 
paßten Waren aus 
Spitzen. 
auch ohne wellenförmig gestalteten oder ausgezackten Rand; Tüll. 
i) 437. 
Posamentierwaren (Besätze, Bänder, Kordeln, Litzen, Schnüre und 
dergleichen) sowie Knopfmacherwaren, auch mit Unterlagen oder 
Einlagen von Holz, Bein, Horn, Leder, Metall oder dergleichen; 
ferner nach Art der sogenannten Baumwollensparterie hergestellte 
Waren aus Wolle oder anderen Tierhaaren, auch mit pflanzlichen 
438 n. 
Spinnstoffen gemischt; Chenille. 
C. Baumwolle. 
Baumwolle, bearbeitet. 
A,v 
Baumwolle, gebleicht, gefärbt, gekrempelt (gestrichen), gekämmt, auch 
A, D 
438 b. 
gemahlen. 
Abfälle von gebleichter oder gefärbter Baumwolle; vom Krempeln 
A, D 
oder Kämmen; von der Spinnerei, Weberei oder Wirkerei. 
Gespinste aus Baumwolle, auch mit anderen pflanzlichen oder mit 
tierischen Spinnstossen oder Gespinsten, ausschließlich Seide, gemischt. 
439. 
Vorgespinst (Dochtgarn, -wolle, Lunte), ungedreht oder gedreht, roh, 
gebleicht, gefärbt, bedruckt; auch Dochte, nicht gewebt, nicht gefloch- 
ten, nicht gewirkt?) 
(440/3) Garn: 
(440 a/k) eindrähtig, roh, auch zugerichtet (appretiert) und gedämpft: 
A, D 
Durchfuhrverbot. 
eingezogen 
und