— 74 — 453 B.-464c. Nr. Warengattung Aus- u. Durchfuhr verbote *) 453 b. Plattstichgewebe. a,d 453 r. andere Gewebe. (454 a/b) 40 Gramm oder darüber, jedoch weniger als 80 Gramm auf 1 Quadratmeter: A, D -) 454 a. Plattstichgewebe. A, D 454 b. andere Gewebe. (455 a/b) weniger als 40 Gramm auf 1 Quadratmeter: A, D a ) 455 a. Plattstichgewebe. A, D 455 b. andere Gewebe. A, D 2 ) 456 n. zugerichtet (appretiert), gebleicht: Plattstichgewebe. A, D 456 b. —: andere. A, D -) 457 st. gefärbt, bedruckt oder bunt gewebt: Plattstichgewebe. A, D 457 b. —: andere. A, D 458. Wirk- (Trikot-) und Netzstoffe. (459/63) Wirk- (Trikot-) und Netzwaren: A, D 459. Handschuhe, Haarnetze. A, D 460 st. Strümpfe, Socken. A, D 460 6. Unterkleider: geschnitten. A, D 3 ) 460 c. —: abgepaßt gearbeitet (regulär). A, D *) 461. Fischernetze. A, D 462. Vogel-, Jagd-, Pferde-, Trag- und ähnliche Netze. A, D ä ) 463. geschnittene oder abgepaßt gearbeitete (reguläre) Wirk- und Netzwaren, anderweitig nicht genannt; Glühstrümpfe (Glühkörper für Beleuch tungszwecke) aus getränkten baumwollenen Wirkwaren, nicht aus geglüht, auch in Verbindung mit unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle (ausgeglühte 371). A, D 464 st. Spitzenstoffe und Spitzen aller Art einschließlich der Einsatzspitzen, A, D ausgenom- Kanten und abgepaßten Waren aus Spitzen oder Spitzenstoffen, men Spitzen all. auch ohne wellenförmig gestalteten oder ausgezackten Rand: ge- Art einschließlich , d. Einsatzspitzcn, Kanten u. abge- stickt (Tüll-, Atz- oder Lust-, Spachtelspitzen). 464 b. handgeklöppelt. paßten Waren 464 c. —: gewebt, genäht, gewirkt usw. I aus Spitzen; fer- 1 ner D. 6 ) ') Ausfuhr Plattstichgewebe aller Art 453 b. Ausfuhr: 2 ) 453 b, 3 ) 460 B, 4 ) auch leinene Fischernetzc °i Glühstrümpfe S00B (I I Vorbemerkung), Einfuhr von Glühstrümpfen auch nach Stück. 6 ) Sämtliche Waren der Nummer unterliegen dem Durchfuhrverbot, sofern es sich um Boden- u. Gewerbserzeugnisse von Frankreich u. Großbritannien, sowie von den Kolonien u. Schutzgebieten dieser Länder handelt.