75 465 a.—471 Nr. Warengattung Aus- u. Durchfuhr verbote 465 a. (465 a/c) Stickereien auf baumwollenen, wollenen, leinenen und der gleichen Grundstoffen: Plattstichstickereien. A, D 465 b. Kettenstichstickereien. A, D 465 c. andere. A, D 466. Taue, Seile, Stricke; Bindfaden aus Baumwollengespinsten im Durch- messer von mehr als 1 Millimeter, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf. A, D 467 a. Schlauche (Spritzen- und andere grobe Schlauche), auch in Verbindung mit unedlen Metallen; grobe Gurte, gewebt oder gewirkt. A, D 467 b. Treibriemen aus Baumwolle, Wolle und anderen Tierhaaren, gewebt oder gewirkt. A, D 468. Dochte, gewebt oder geflochten, auch gewirkt. Au. D auch wenn -) 469. Posamentierwaren (Besätze, Bänder, Kordeln, Litzen, Schnüre und sie in Lampen ein gezogen sind. dergleichen) sowie Knopfmacherwaren, auch mit Unterlagen oder Einlagen von Holz, Bein, Horn, Leder, Metall oder dergleichen; auch sogenannte Baumwollensparterie; Chenille. A, D 470 st. (Bunte Jacquard-Wäscheborten, Grätenstiche u. Barmer Bozen ver schiedenen Nummern von 0 angehörend sind nicht verboten.) D. flnöere pflanzliche Spinnstoffe. Andere pflanzliche Spinnstoffe, bearbeitet. (470 a/c) Gehechelt, gekrempelt, gekämmt, gebleicht, gefärbt, nicht unter Nr. 471 fallend: Flachs. A, D 470 b. Hanf. A, D 470 c. Ranne, Jute, Manilahanf, neuseeländischer Hanf, Agave-, Ananas-, Espartogras- (Spartogras-, Alfa-, Halfa-), Kokosfasern, Pflanzen daunen, Torf-, Waldwolle und alle übrigen pflanzlichen Spinn stoffe. A, D 471. Krollhaarersatzstoffe aus Kokos-, Manilahanf-, Agave- oder ähnlichen Fasern, auch gemischt mit Tierhaaren. A, D x ) Ausfuhr Posamentierwaren, sogenannt- Baumwollensparterie, Chenille 412 a, Knopfmacherwaren 412 b. (11 Vorbemerkung).