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465 a.—471 
Nr. 
Warengattung 
Aus- u. Durchfuhr 
verbote 
465 a. 
(465 a/c) Stickereien auf baumwollenen, wollenen, leinenen und der 
gleichen Grundstoffen: 
Plattstichstickereien. 
A, D 
465 b. 
Kettenstichstickereien. 
A, D 
465 c. 
andere. 
A, D 
466. 
Taue, Seile, Stricke; Bindfaden aus Baumwollengespinsten im Durch- 
messer von mehr als 1 Millimeter, auch in Aufmachungen für den 
Einzelverkauf. 
A, D 
467 a. 
Schlauche (Spritzen- und andere grobe Schlauche), auch in Verbindung 
mit unedlen Metallen; grobe Gurte, gewebt oder gewirkt. 
A, D 
467 b. 
Treibriemen aus Baumwolle, Wolle und anderen Tierhaaren, gewebt 
oder gewirkt. 
A, D 
468. 
Dochte, gewebt oder geflochten, auch gewirkt. 
Au. D auch wenn 
-) 469. 
Posamentierwaren (Besätze, Bänder, Kordeln, Litzen, Schnüre und 
sie in Lampen ein 
gezogen sind. 
dergleichen) sowie Knopfmacherwaren, auch mit Unterlagen oder 
Einlagen von Holz, Bein, Horn, Leder, Metall oder dergleichen; 
auch sogenannte Baumwollensparterie; Chenille. 
A, D 
470 st. 
(Bunte Jacquard-Wäscheborten, Grätenstiche u. Barmer Bozen ver 
schiedenen Nummern von 0 angehörend sind nicht verboten.) 
D. flnöere pflanzliche Spinnstoffe. 
Andere pflanzliche Spinnstoffe, bearbeitet. 
(470 a/c) Gehechelt, gekrempelt, gekämmt, gebleicht, gefärbt, nicht 
unter Nr. 471 fallend: 
Flachs. 
A, D 
470 b. 
Hanf. 
A, D 
470 c. 
Ranne, Jute, Manilahanf, neuseeländischer Hanf, Agave-, Ananas-, 
Espartogras- (Spartogras-, Alfa-, Halfa-), Kokosfasern, Pflanzen 
daunen, Torf-, Waldwolle und alle übrigen pflanzlichen Spinn 
stoffe. 
A, D 
471. 
Krollhaarersatzstoffe aus Kokos-, Manilahanf-, Agave- oder ähnlichen 
Fasern, auch gemischt mit Tierhaaren. 
A, D 
x ) Ausfuhr Posamentierwaren, sogenannt- Baumwollensparterie, Chenille 412 a, Knopfmacherwaren 412 b. 
(11 Vorbemerkung).