91 566.-573 a. Nr. Warengattung Aus- u. Durchfuhr verbote 566. Ausgestopfte Tiere und Teile davon, auch mit künstlichen Augen, natür lichen Geweihen oder dergleichen; Vogel- und andere Tierbälge, zu sogenannten Attrappen (Kästchen oder dergleichen) eingerichtet, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter andere Nummern fallen. D. Waren aus Därmen. quasten aus Tei len von Vogel bälgen. 567. 2 ) 568. Darmschnüre und -seile. Andere Waren aus Därmen mit Ausnahme der Darmsaiten; Stöcke, A, D 569. mit Darmsaiten ganz oder teilweise umflochten. E. Abfälle. Abgenutzte Lederstücke und -waren sowie sonstige Lederabfälle (auch gemahlen), sofern ihre Benutzung als Leder oder zu Lederwaren A, D 570. 571. nach ihrer Beschaffenheit ausgeschlossen ist. Siebenter Abschnitt. Kautschukwaren. A. Waren aus welchem Kautschuk. A, 1) Kautschuk, aufgelöst, auch mit Beimischung von Harz. Weichkautschukteig, auch gefärbt oder mit Asbestfasern, Graphit oder anderen Stoffen vermischt; gewalzte Platten daraus; Kautschuk abschnitte und -streifen, unbearbeitet; Kautschukplatten mit einge walztem Draht oder Drahtgeflecht; alle diese nicht vulkanisiert; A, D 572. Guttaperchapapier. Geschnittene Platten (Patentplatten) aus rohem, gereinigtem, gefärb tem, auch mit Schwefel oder anderen Stoffen gemischtem Kautschuk, | A, D ') 578 a. nicht vulkanisiert, auch in Abschnitten und Streifen, unbearbeitet. Kautschukfäden, gezogen oder geschnitten: ohne Verbindung mit Ge- A, D spinsten. A, D Ausfuhr !) 573, 2 ) 567.