628 b.—631 d. Nr. Warengattung Aus- u. Durchfuhr verbote ') 628 b. >) 628 c. —: Holzschuhe, auch mit Haltern aus ungefärbtem Leder. —: Fensterrahmen, Türen, Treppen und Teile von solchen; profilierte (gekehlte) Holzleisten. A,D 628 d. 2 ) 629 a. 2 ) 629 b. 3 ) 630 o. 630 b. —: Kisten und andere. bearbeitet: Holzschuhe. : Fensterrahmen, Türen, Treppen und Teile von solchen sowie andere Waren. Möbel und Möbelteile aus Holz, nicht gepolstert, grobe, in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht unter andere Nummern fallen. Grobe Holzwaren in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht vorstehend aufgeführt sind oder unter andere Nummern fallen. A ii. D von leeren Holzkisten*) Sperr platten aus wei chem Holz, Holz- sohlen, Schnee schuhen in ferti gem oder halb- fertigemZustande. A u. D von leeren Holzkisten*) Holz schuhen, Holz sohlen, Schnee schuhen in ferti gem oder halb- fertig. Zustande. Au. D von Schnee schuhen und fahr baren Leitern. 631 a. 631 b. 631 c. 5 ) 631 d. (631 a/f) Feine Holzwaren (ausgenommen Stöcke), auch in Der- bindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter an dere Nummern fallen: Bildhauer- und Bildschnitzerarbeiten; Holzwaren mit feiner Schnitz arbeit; feine Drechslerwaren und andere feine Holzwaren; durch Pressen, Brennen, Atzen oder Stanzen hergestellte Nachahmungen feiner Schnitzarbeiten: Möbel und Möbelteile, nicht gepolstert. —: andere (mit Ausnahme der Leisten); Druckplatten aus Holz, ge schnitten, auch mit eingeschlagenen Stiften oder dergleichen aus unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle. Gold- und andere Holzleisten. Holzwaren (ausgenommen Stab- und Tafelboden- sParkettboden-f fusir anderer Waren^Üt gestatte^' ß-!, a ^' ^ Ausfuhr von Holzkisten als Umschließung bei der 2suSs sonstigen UmsLen !u Ä^ebmen Ausfuhr von leeren Holzkisten, bei denen aus den Angaben oder finden sollen gestattet siirfünt „• 1 r' sie zur Einfuhr von Nahrungsmitteln nach Deutschland Verwendung Mhrt werden wen» ö 6,6& ff-"f^ bc £ istcu fönneu °» ne Genehmigung nach ihrer Entleerung wieder ausqe- .oeroen, wenn sw bei der Einfuhr ,m Vornicrksverkehr abgefertigt sind. Ausfuhr: 6 ) 631 a.