631 e.—636. 100 Nr. Warengattung Aus-u. Durchfuhr verbote 1) «31 e. 2 ) «31 f. 632. 633 a. 633 b. Teile, Leisten) mit eingelegter Arbeit, soweit sie nicht durch die ein gelegten Stoffe unter andere Nummern fallen; fein bemalte, ver goldete, versilberte oder bronzierte Holzwaren (mit Ausnahme der Leisten): Möbel und Möbelteile, nicht gepolstert. —: andere; Holzmosaik. Uhrgehäuse aus Holz. (632/3) Gepolsterte Möbel, auch mit anderen als hölzernen Gestellen, soweit sie nicht durch ihre Verbindungen unter andere Nummern fallen; gepolsterte Kissen mit Gestell oder schwer ins Gewicht fallen der Füllung von Sand, Blei, Gußeisen oder Stein: ohne Überzug. (633 a/b) mit Überzug: Billards, überzogen, und Teile von solchen. Kranken- und Operationsstühle und andere. .4 u. D von Kran ken u. Operations stühlen. 2 ) 634. Holzwaren aller Art (mit Ausnahme der gepolsterten Möbel) und Waren (ausgenommen Hüte, Perlen, auf Gespinstfäden, Schnüre oder Draht gereiht und ohne weiteres als Schmuck verwendbar, in gleicher Weise hergestellte Besatzartikel sowie Steinnußknöpfe) aus anderen pflanzlichen Schnitzstoffen (einschließlich der Waren aus Samenkörnern und der Lufawaren), in Verbindung mit Gespinsten oder Gespinstwaren ganz oder teilweise aus Seide, mit Spitzen, Stickereien, Gespinstwaren mit aufgenähter Arbeit, Sammet oder Plüsch, sammet- oder plüschartigen Geweben, zugerichteten Schmuck- federn, Perückenmacherarbeit, fein geformten Wachswaren oder Halbedelsteinen, soweit sie nicht durch die Verbindung mit anderen j Stoffen unter andere Nummern fallen; Perlen und dergleichen aus Holz, auf Gespinstfäden, Schnüre oder Draht gereiht und ohne weiteres als Schmuck verwendbar, auch in gleicher Weise hergestellte Besatzartikel. C. korkwaren. 635. Kork, zu Stückchen oder Mehl zerkleinert. «36. Zugeschnittene Platten, Streifen und Würfel mit Rinde; Rinden- A, D Ausfuhr: *) Rosenkränze 885 b (I. 1. Vorbemerkung), andere Waren 631 b. 2 ) Für die Ausfuhr. 3 ) Rosenkränze.