139 877 c.-880 b. Nr. Warengstttung Aus- u. Durchfuhr verbote ') 877 c. (877 c/d) Grobe Röhren, einschließlich der Muffen- und Flanschen röhren sowie Röhrenverbindungs- und Röhrenformstücke, gegossen, gelötet, gewalzt, gezogen, gepreßt, gefalzt, genietet oder geschweißt, auch gebogen, weder lackiert noch poliert oder vernickelt, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter andere Nummern fallen: aus Kupfer. A, D 2 ) 877 d. aus Messing. A, D 3 ) 878 st. Andere als grobe Kupferwaren, vor- und nachstehend nicht genannt; alle lackierten oder polierten Kupferwaren (mit Ausnahme der Haus und Küchengeräte); Waren aus Kupferdraht, soweit sie nicht ander weitig genannt sind oder durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen; Blattkupfer. A, D *) 8781*. Andere als grobe Waren aus gegossenem Messing, vor- und nachstehend nicht genannt; alle lackierten oder polierten Waren aus gegossenem Messing (auch Haus- und Küchengeräte); Waren aus Messingblech (mit Ausnahme der Röhren); Waren aus Messingdraht, soweit sie nicht anderweitig genannt sind oder durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen; Waren aus Tom bak; Blattmessing und -metall aus Tombak. A, D 878 c. Artilleriezündungen, Zündhütchen, ungefüllte, Patronenhülsen aus Kupfer oder Messing. A, D a ' 4 ) 879. Kupfer-, Tombak- und Messingwaren, verniert, gefärbt, mit Aluminium ' überzogen oder vernickelt, soweit sie nicht zu den fein gearbeiteten Schmuckgegenständen usw. der Nummer 887 a gehören oder durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen. A, D 880 o. Waren aus anderen Kupferlegierungen als Messing und Tombak, soweit sie nicht zu den fein gearbeiteten Schmuckgegenständen usw. der Nr. 887 a gehören oder durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen: feine, insbesondere alle polierten, vernickelten, gefärbten, lackierten oder vernierten Waren. A, D 88« b. —: andere als feine Waren, weder poliert noch vernickelt, gefärbt, lackiert oder verniert; Blattmetall. A, D Ausfuhr: l ) Kupferröhren aller Art, 2 ) Messingröhren aller Art, 3 ) Kupferröhren 877 c, 4 ) Meffingröhren “<7 d.