143 892 a—894 c. Nr. Warengattung Aus-u. Durchfuhr verbote *) siebzehnter Abschnitt. Maschinen, elektrotechnische Erzeugnisse, Fahrzeuge. 892 a. 892 b. 892 c. 892 d. 893 a. 893 b. 893 c. 3 ) 893 d. 894 a. 894 b. 89 4 r. A. Maschinen.) Dampflokomotiven, auf Schienen laufend: Tenderlokomotiven bei einen: Reingewichts der Maschine von 100 Doppelzentner oder darunter. —: Tenderlokomotiven bei einem Reingewichts der Maschine von mehr als 100 Doppelzentner. —: Lokomotiven ohne Tender. —: Lokomotivtender. Dampflokomotiven, nicht auf Schienen laufend, einschließlich der Dampf straßenwalzen, jedoch ausschließlich der Dampflokomotiven, die zu den Pflügen für Kraftbetrieb 905 a gehören. Dampflokomobilen, fahrbar oder nicht fahrbar, soweit sie nicht zu Pflügen für Kraftbetrieb 905 a gehören, bei einem Reingewichte der Maschine: von 60 Doppelzentner und darunter. —: von mehr als 60 Doppelzentner. Einzelteile (Ersatz- und Reserveteile usw.) zu Maschinen der Nrn. 892 a bis 893 c, allein ausgehend und anderen Nummern nicht ausdrücklich zugewiesen. Dampfmaschinen. Dampf-, Gasturbinen. Wasserkraftmaschinen (Turbinen, Wasserräder und -säulenmaschinen). A u. D; ausge nommen zur Per sonen- od. Güter beförderung im Betriebe der öf fentlichen Ver kehrsanstalten od. im klein. Grenz verkehr benutzte Dampflokomo tiven. A, D A, D Au. D; ausgenom men die Einzel teile (Ersatz- und Reserveteile usw.) zu den unter 892 a—d u. 893 a ge statteten Maschin. A, v A, D A, D ') Vollständige Maschinen (Unterabschnitt A und B), o u [} slrlbc ® J el „, sämtliche Teile in einer Sendung Unb Stück; in der Ausfuhr vollständige Maschinen, auch,n 6 ' ^ ^ Maschinen zerlegt in mehreren Sendungen ausgehen, ebenfalls nach Kilogramm und Stuck. Gehen .^?'^Svatte Menge der Waren" das Gewicht der Teste, °us, dann ist in dem Ausfuhranmeldeschem anzugeben: U m de Ans'uhr koimneiiden Maschine. In >n der Spalte „Gattung der Waren da» ungefähre GewSpalte Namentliche Bezeichnung" der Vermerk Falle ist in die Berkehrsnachwersung für die Ausfuhr n l Maschine. Ersatz- und Reserveteile, die mit v M." einzutragen und aiißerdem das angegebenc- Gewuht der ganze Iw ^^ ^nden Maschinen behandelt. ^"Maschinen, zu denen sie gehören, zi.samnienverpackt asgehen,wEi^wie° > Vergl. II. Die Allgemeinen Aus- und Durchfuhrverbote. ) rl>ur vre eiu»,ugi.