<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<TEI xmlns="http://www.tei-c.org/ns/1.0">
  <teiHeader>
    <fileDesc>
      <titleStmt>
        <title>Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote</title>
        <author>
          <persName>
            <forname>Otto</forname>
            <surname>Repenning</surname>
          </persName>
        </author>
      </titleStmt>
      <publicationStmt />
      <sourceDesc>
        <bibl>
          <msIdentifier>
            <idno>1009137581</idno>
          </msIdentifier>
        </bibl>
      </sourceDesc>
    </fileDesc>
  </teiHeader>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb n="1" />
        Zusammenstellung
der
Aus-  und  Durchfuhrverbote
(nach  dem  Statistischen  Warenverzeichnis)

der  Zentralstellen  für  Ausfuhrbewilligungen
sowie
der  Bestimmungen  über  die  Einfuhr
(Abgeschlossen  am  15.  September  1917)
von
Dr.  Otto  Repenning,
wissenschaftlicher  Assistent  der  Handelskanmier  zu  Hamburg

Berlin  1917
R.  v.  Decker's  Verlag
G.  Schenck,  Kgl.  Hofbuchhändler
        <pb n="2" />
        Vorwort

Die  in  letzter  Zeit  erlassenen  Bekanntmachungen  über  Aus-  und  Durchfuhrverbote  sämtlicher  Waren
einzelner  Abschnitte  des  Zolltarifs,  unter  denen  dann  wiederum  Ausnahmen  zugelassen  sind,  deren  Anordnung ­
  nach  den  Ausfuhrnummern  des  statistischen  Warenverzeichnisses  erfolgt  ist,  haben  die  Veranlassung ­
  zu  der  vorliegenden  Zusammenstellung  der  Aus-  und  Durchfuhrverbote  nach  dem  statistischen  Warenverzeichnisgegeben. ­
  Durch  die  im  Laufe  der  Kriegszeit  immer  weiter  ausgedehnten  Verbote  hinsichtlich
der  Aus-,  Durch-  und  Einfuhr  von  Waren  erscheint  eine  derartige  Zusammenstellung  durchaus  zweckentsprechend, ­
  wenn  auch  auf  der  anderen  Seite  durch  die  verschärfte  Kriegführung  dem  Außenhandel
immer  größere  Einschränkungen  auferlegt  worden  sind.  Die  Bearbeitung  des  umfangreichen  Stoffes
auf  der  breiten  Grundlage  des  statistischen  Warenverzeichnisses  hat  zudem  die  Möglichkeit  geschaffen,
außer  den  verbotenen  Waren  auch  die  Waren  äußerlich  kenntlich  zu  machen,  die  dem  Verbot  zurzeit
nicht  unterliegen.  Die  Schwierigkeit,  die  die  Benutzung  einer  derartigen  Zusammenstellung  bei  der
verschiedenen  Tarifierung  einzelner  Waren,  wie  sie  für  die  Zollbehandlung  bei  der  gegebenen  Zusammensetzung ­
  der  Waren  aus  niannigfachen  Rohstoffen  erforderlich  ist,  für  den  Nachschlagenden  bietet,  ist
dadurch  abzustellen  versucht  worden,  daß  in  einem  Anhang  derartige  Waren  unter  Angabe  der  verschiedenen ­
  Tarifierung  nochmals  genannt  sind,  so  daß  unter  Hinzuziehen  des  Anhangs  bei  Benutzung
des  Verzeichnisses  die  Anwendung  der  richtigen  Tarifstelle  und  daniit  die  Prüfung  der  Ware  hinsichtlich
ihrer  Ausfuhrfähigkeit  ermöglicht  wird.
Außer  der  allgemeinen  Zusammenstellung  sind  in  besonderen  Abschnitten  die  Waren  behandelt,
welche  zwar  allgemein  denr  Aus-  und  Durchfuhrverbot  unterworfen  sind,  jedoch  unter  besonderen  Bedingungen, ­
  sei  es  auf  Grund  von  vorgeschriebenen  Nachweisen,  sei  es  im  Verkehr  mit  einzelnen  Ländern,
von  den  Verboten  ausgenommen  sind.  Gleichzeitig  sind  die  zahlreichen  Zentralstellen  für  Ausfuhrbewilligungen, ­
  die  zur  Unterstützung  der  Tätigkeit  des  Reichskommissars  für  Aus-  und  Einfuhrbewilligung
geschaffen  und  mit  der  Vorprüfung  der  Anträge  betraut  sind,  namentlich  aufgeführt.
Die  Bestimmungen  über  die  Einfuhrverbote  haben  ihre  letzte  allgemeine  Regelung  in  der  Bundesratsverordnung ­
  vom  16.  Januar  1917  gefunden,  sowie  durch  die  Devisenordnung  vom  8.  Februar  1917
eine  Erweiterung  erfahren,  so  daß  ein  Verzeichnis,  wie  es  für  die  Aus-  und  Durchfuhrverbote  gegeben
schien,  sich  hier  erübrigt  und  nur  eine  Bekanntgabe  der  bestehenden  Gesetze  und  der  inzwischen  erlassenen
Erweiterungen  völlig  genügen  konnte.  Eine  Zusammenfassung  der  Waren,  die  bei  der  Einfuhr  einer  der
privilegierten  Zentralstellen  anzumelden  und  abzuliefern  sind,  zu  einem  besonderen  Verzeichnis  erschien
immerhin  noch  notwendig.
Wenn  auch  der  Zusammenstellung  der  amtliche  Charakter  fehlt,  so  dürfte  sie  doch  eine  zuverlässige
Handhabe  für  den  Kaufmann  bieten,  da  sie  aus  behördlicher  Tätigkeit,  welche  zu  ständiger  Berührung
mit  der  Praxis  Anlaß  gab,  erwachsen  ist.
        <pb n="3" />
        Inhaltsverzeichnis

Vorwort.
Erklärung  der  Abkürzungen.
I.  Allgemeine  Vorbemerkungen
1.  Vorbemerkungen  zum  Statistischen  Warenverzeichnis
2.  Vorbemerkungen  zu  den  Ein-,  Aus-  und  Durchsuhrverboten
II.  Allgemeine  Ans-  und  Durchfuhrverbote,  die  in  der  Zusammenstellung  nach  dem
Statistischen  Warenverzeichnis  nicht  besonders  berücksichtigt  sind
1.  Kriegsmaterial  und  andere  Gegenstände  zu  Kriegszlvecken
a)  Uniformstücke,  Heeresausrüstungsstücke  und  die  als  solche  erkennbaren  Teile  davon
a)  Bekleidungsstücke
ß)  Ausrüstungsstücke
y)  Signalinstrumente  ---------b)
  Ärztliche  Instrumente  und  Geräte,  Verbandmittel,  chemische  und  bakteriologische  Geräte;  deren
Teile
c)  Anderes  Kriegsmaterial
2.  Gegenstände  aus  besonderen  Rohstoffen
a)  aus  Kautschuk
b)  aus  Gold  -  -
c)  aus  Kupfer,  Zinn,  Aluminium,  Blei,  Antimon,  Nickel,  Zink,  deren  Legierungen  und  Verbindungen
ck)  aus  Weißblech

III.

Die  Aus-  und  Durchfuhrverbote  nach  dem  Statistischen  Warenverzeichnis

1.  Abschnitt.  Erzeugnisse  der  Land-  imd  Forstwirtschaft  und  andere  tierische  und
Pflanzliche  Natnrerzengnisse;  Nahrungs-  «nd  Genutzmittel.
A.  Erzeugnisse  des  Acker-,  Garten-  und  Wiesenbaues
B.  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft
C.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse
D.  Erzeugnisse  landwirtschaftlicher  Nebengewerbe
E.  Erzeugnisse  der  Nahrungs-  und  Genußmittel  -  Gewerbe,  in  den  Unterabschnitten ­
  A  bis  D  nicht  inbegriffen
2.  Abschnitt.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe;  Mineralöle.
A.  Erden  und  Steine
B.  Erze,  Schlacken,  Aschen
C.  Fossile  Brennstoffe  l
D.  Mineralöle  und  sonstige  fossile  Rohstoffe
E.  Steinkohlenteer,  Steinkohlenteeröle  und  Steinkohlenteerstosfe
3.  Abschnitt.  Zubereitetes  Wachs,  feste  Fettsäuren,  Paraffin  und  ähnliche  Kerzenstoffe, ­
  Lichte,  Wachswaren,  Seifen  und  andere  nnter  Verwendung  von  Fetten,
Llen  oder  Wachs  hergestellte  Waren
4.  Abschnitt.  Chemische  und  pharmazeutische  Erzeugnisse,  Farben  und  Farbwaren.
A.  Chemische  Grundstoffe,  Säuren,  Salze  und  sonstige  Verbindungen  chemischer
Grundstoffe,  anderweit  nicht  genannt
B.  Farben  und  Farbwaren

Nr.  b;S
Stal.  Warenoerz.

1

bis  73

74  n

,  99

100  st

,  161

162  a

„  197

198

220  h

221

„  236  c

..  237  s

238  st

„  238  h

239  st

„  243  d

244  a

„  246  g

247  st

..  264

265

„  317  §

318  a

*  340
        <pb n="4" />
        C.  Firnisse,  Lacke,  Kitte
D.  Äther;  Alkohole,  anderweit  nicht  genannt  oder  inbegriffen;  flüchtige  (ätherische)
Ole,  künstliche  Riechstoffe,  Riech-  und  Schönheitsmittel  (Parfümerien  und
kosmetische  Mittel)
E.  Künstliche  Düngemittel
F.  Sprengstoffe,  Schießbedarf  und  Zündwaren
Chemische  und  pharmazeutische  Erzeugnisse,  anderweit  nicht  genannt  .  .  .  .
Abschnitt.  Tierische  nttb  pflanzliche  Spinnstoffe  nnd  Waren  daraus;  Menschenhaare; ­
  zugerichtete  Schmnckfedern;  Fächer  und  Hüte.
A.  Seide
B.  Wolle  und  andere  Tierhaare  (mit  Ausnahme  der  Pferdebaare  aus  der  Mähne

E.  Buchbinderzeugstoffe,  Pausleinwand,  wasserdichte  Gewebe,  Gewebe  mit  aufgetragenen ­
  Schleif-  oder  Poliermitteln;  Linoleum  und  ähnliche  Stoffe
F.  Watte,  Filze  und  nicht  genähte  Filzwaren
G.  Pferdehaare  (aus  der  Mähne  oder  dem  Schweife)  und  Waren  daraus  .  .  .
bl.  Kleider,  Putzwaren  und  sonstige  genähte  Gegenstände  aus  Gespinstwaren  oder
Filzen,  anderweit  nicht  genannt
J.  Künstliche  Blumen  ans  Gespinstwaren,  Regen-  und  Sonnenschirme,  Schube
aus  Gespinstwaren  oder  Filzen
K.  Menschenhaare  nnd  Waren  daraus,  zugerichtete  Schmuckfedern,  Fächer  und
Hüte  '  .
L.  Abfälle  von  Gespinstwaren  und  dergleichen
6.  Abschnitt.  Leder  und  Lederwaren,  .Kürschnerwaren,  Waren  ans  Därmen.

D.  Waren  aus  Därmen
E.  Abfälle
7.  Abschnitt.  Kautschnkwaren.
A.  Waren  aus  weichem  Kautschuk  .  .
B.  Hartkautschuk  und  Hartkautschukwaren
8.  Abschnitt.  Geflechte  nnd  Flechtwaren  ans  Pflanzlichen  Stoffen  mit  Ausnahme
der  Gespinstfasern.
A.  Geflechte  (mit  Ausnahme  der  Sparteriel

C.  Sparte
9.  Abschnitt.
10.  Abschnitt.
A.  Waren

Waren  ans  tierischen  oder  Pflanzlichen  Schnitz-  oder  Formerstoffen.

D.  Waren  aus  anderen  Pflanzlichen  Schnihstoffen  als  Holz  und  Kork  oder  aus

11
12
13.
14.
15.
16.

17.

.  Abschnitt.
.  Abschnitt.
.  Abschnitt,
nahm
Abschnitt.
Abschnitt.
Abschnitt.
A.  Gold  .
B.  Silber
Abschnitt.

Bücher,  Bilder,  Gemälde
Waren  aus  Steinen  oder  anderen  mineralischeir  Stoffen  (mit  Aus-Edle

  Metalle  nnd  Waren  daraus.

Unedle  Metalle  und  Waren  daraus.

B.  Aluminium  und  Aluminiumlegierungen

Seile

341

bis

346

60

347

368

61

362

62

370

62

371

»

390  b

63

391  a

412  b

66

413  a

437

68

469

71

479  a

n

502

75

503

510

80

514  b

80

5l  5  a

n

516

81

,,

522  b

81

„

527

83

528

542

83

"

543  c

85

544  a

554

86

562  b

87

566

89

568

91

569

91

bis

581

91

"

586

93

588  b

94

589  ci

592

94

und

594

95

bis  600

95

601  a

614

96

634

97

635

»

638  c

100

648  b

101

649

673  b

103

674  a

,,

677  b

108

678

712

109

734

115

»

768

118

769  a

771  c

122

772  a

„

776  c

123

777  a

843  b

124

844

849

134

854  e

134

855  a

„

859  b

135
        <pb n="5" />
        Inhaltsverzeichnis.

VII
Seite

Zmn  und  Zinnlegierungen  (einschließlich  des  Britanniarmtalls)  860  bis  863  c  136
Nickel  und  Nickellegierungen  868  136
G.  Kupfer  und  Kupferlegierungen  ’s.  869  a  88V  b  137
H.  Waren,  nicht  unter  die  Unterabschnitte  A  bis  G  fallend,  aus  unedlen  Metallen
..  »..oder  aus  Legierungen  unedler  Metalle  881  0  „  891  tn  140
18.  Maschinen,  elektrotechnische  Erzeugnisse,  Fahrzeuge.
Maschinen  892  a  „  906  w  143
B.  Elektrotechnische  Erzeugnisse  907  a  912  m  149
U  Fahrzeuge  923  925  152
19.  Abschnitt.  Feuerwaffen,  Uhren,  »»«Werkzeuge,  Kinderspielzeug.
A.  Feuerwaffen  „  928  155
Uhren  929  a  „  936  156
C.  Tonwerkzeuge  -  -  -  937  „  945  157
D.  Kinderspielzeug  .  946  158
IV.  Besondere  Ausnahmen  von  den  Aus-  und  Durchfuhrverboten  159
1.  Mit  Bescheinigung  der  Handelskammer  oder  anderer  Bescheinigung  159
2.  Ohne  irgend  welche  Bescheinigung  ,  jgo
3.  Jin  Verkehr  mit  einzelnen  Ländern  .  .  .  .  162
a)  mit  Lsterreich-Ung  arn  162
b)  „  Luxemburg  '  ‘  '  '  ’  *  '  jgi
o)  „  den  besetzten  Gebieten  "  '  ‘  '  ’  '
d)  „  Bulgarien  und  der  Türkei  167
V.  Anträge  und  Zentralstellen  für  die  Ausfuhrbewilligungen  168
1.  Anträge  und  Zentralstellen

2.  Die  Verwendnngsbestiminungen  für  die  Aus-  u.  Durchfuhrbeivilligungen  und  das  Abfertigungsverfahren  175
VI.  Die  Bestimmungen  über  die  Einfuhr  177
1.  Einfuhrverbote  und  Ausnahmen  178
A.  Das  allgemeine  Einfuhrverbot  vom  16.  Januar  1917  und  die  dazu  erlasseuen  Ausnahmen  .  .  178
B.  Die  vor  dem  16.  Januar  1917  erlassenen  Einfuhrverbote  181
2-  Der  Zahlungsverkehr  mit  dem  Auslande  185
3.  Die  zentralisierten  Waren  190
4-  Die  Anträge  196
5.  Änderungen  in  der  Zollbehandlung  von  Waren  200
Anhang  205
        <pb n="6" />
        Erklärung  der  Abkürzungen.
.4  —  Ausfuhrverbot.
D  —  Durchfuhrverbot.
(öofern  in  der  Zusammenstellung  unter  III  bei  der  einzelnen  Nummer  die  Bezeichnung  A
ober  die  Bezeichnung  D  fehlt,  ist  die  Ausfuhr  bezw.  die  Durchfuhr  nicht  verboten.)
        <pb n="7" />
        I.  Allgemeine  Vorbemerkungen.

1.  Vorbemerkungen  zum  Statistischen  Warenverzeichnis.,
Das  Statistische  Warenverzeichnis  führt  in  fortlaufender  Nummernfolge  und  in  der  Rechenfolge
der  Abschnitte  und  Nummern  (Tarifstellen)  des  Zolltarifs  die  Waren  einzeln  oder  in  Gruppen  auf.  ie
statistischen  Nummern  stimnien  teils  vollständig  mit  den  Zolltarifnummern  überein,  teils  stellen  sie  Unterabteilungen ­
  derselben  dar,  die  durch  Beifügung  von  Buchstaben  oder  von  Buchstaben  und  Ziffern  besonders
ersichtlich  gemacht  sind.  Die  statistischen  Nummern  gelten  hinsichtlich  der  allgenieinen  Benutzung  des  '  tatistischen
  Verzeichnisses,  (soweit  nicht  etwas  anderes  ausdrücklich  angegeben  ist)  gleichmäßig  für  die  Einund ­
  für  die  Ausfuhr.  Die  Abweichungen  der  Ausfuhrnummern  von  den  allgemeinen  statistischen  Nummern ­
  sind  in  Anmerkungen  zu  den  Nummern  hervorgehoben.  Nennenswerte  Abweichungen  kommen
nur  für  Posamentierwaren,  Baumwollsparterie  und  nach  Art  der  Baumwollsparteric  hergestellte  Waren,
Chenille,  Knopfmacherwaren,  Glühstrümpfe,  iticht  ausgeglüht,  Facher,  Pinsel,  Lampengläser,  Tro  en
platten  für  photographische  Zwecke,  Thermometer  aus  Glas,  Apparate  und  Instrumente  aus  Glas  (em
schließlich  Glasröhren),  grobe  Schneidwerkzeuge,  grobe  Messer  und  grobe  Scheren,  feine  Schneidnaren
(Messerschmiedewaren),  Druckplatten  aus  unedlen  Metallen  oder  aus  Legierungen  unedler  .  eta  e,
Rosenkränze  in  Frage,  indem  bei  der  Aus-  und  Durchfuhr
Posamentierwaren  aller  Art,  Baumwollsparterie  und  nach  Art  der
Baumwollensparterie  hergestellte  Waren  aller  Art,  Chenille  unter  der  s
Knopfmacherwaren  aller  Art  aus  anderen  Gespinsten  oder  Gespinstwaren
als  Metallgespinsten  oder  Metallgespinstwaren  «  "
Glühstrümpfe  aller  Art,  nicht  ausgeglüht  »  "
Fächer  aller  Art  »  "
Pinsel  aller  Art  »  "
Lampengläser  aller  Art  "  "
Trockenplatten  aller  Art  für  photographische  Zwecke  "  "
Thermometer  aus  Glas,  auch  in  Verbindung  mit  Stoffen  aller  Art  „  „
Apparate  und  Instrumente  aus  Glas  (einschließlich  Glasröhren),  auch
in  Verbindung  mit  Stoffen  aller  Art  "  "
Grobe  Schneidwerkzeuge  aller  Art  (außer  groben  Messern  und  groben
Scheren)  "  "
Grobe  Messer  und  grobe  Scheren  aller  Art  "  "
Feine  Schneidwaren  (Messerschmiedewaren)  aller  Art,  auch  in  Verbindung ­
  mit  Stoffen  aller  Art  "  "

Nr.

412  a

412  b

500  b

11

532

II

599

II

739  a

fl

749

11

767  d

11

767  e

II

813  a

11

813  c

836a
        <pb n="8" />
        2

I.  Allgemeine  Vorbemerkungen.

Druckplatten  aller  Art  aus  unedlen  Metallen  oder  aus  Legierungen
unedler  Metalle  unter  der  stat.  Nr.  874  b
Rosenkränze  aller  Art  „  „  „  „  885  b
nachzuweisen  sind,  diese  Nummern  also  als  Aussuhrnummern  für  die  betr.  Waren  anzusehen  sind.
Soweit  die  Bemerkungen  im  Statistischen  Warenverzeichnis  die  Übersichtlichkeit  der  Zusammenstellung ­
  beeinträchtigen  würden,  sind  sie  nicht  niit  zum  Abdruck  gebracht  worden.  Dies  gilt  namentlich
für  die  Spalte  der  Tarasätze.
2.  Vorbemerkungen  zu  den  Ein-,  Aus-  und  Durchfuhrverboten.
Die  Ein-,  Aus-  und  Durchfuhrverbote  gelten  für  das  gesamte  Gebiet  des  Deutschen  Reiches.  Die
Freihäfen,  Freibezirke  und  Zollniederlagen  sind  daher  keineswegs  im  Sinne  der  Verbote  als  Ausland
anzusehen,  so  daß  es  für  die  Überführung  einer  Ware  aus  den,  Zollinland  in  das  Freihafengebiet  oder
umgekehrt  keiner  Aus-  bezw.  Einfuhrbewilligung  bedarf,  sondern  lediglich  die  Versendung  der  Ware  nach
dem  verbündeten  oder  neutralen  Ausland  den  Ausfuhrbestimmungen,  oder  der  Eingang  aus  dem  verbündeten ­
  oder  neutralen  Ausland  in  das  Reichsgebiet  den  Einfuhrbestimmungen  unterworfen  sind.  Die
besetzten  Gebiete  werden  als  Ausland  behandelt.
Für  die  Durchfuhr  ist  erforderlich,  daß  die  Ware  bereits  unter  Adressierung  nach  dem  Auslande  eingeht ­
  und  unmittelbar  durch  das  Gebiet  des  Reiches  befördert  wird.  Die  Zollstellen  sind  jedoch  ermächtigt ­
  worden,  eine  Ware  auch  dann  als  Durchfuhrgut  zu  behandeln,  wenn  sie  nicht  unter  Auslandsadresse
durchgeführt  wird,  sondern  zunächst  an  eine  Jnlandsadresse  gerichtet  ist,  sofern
1.  die  Begleitpapiere  schon  beim  Grenzeingang  den  Vermerk  zur  Durchfuhr  nach  dern  Bestimmungslande ­
  tragen;
2.  die  Ware  im  Jnlande  nicht  aus  Zollhänden  kommt  und
3.  die  Ware,  falls  es  sich  nicht  um  Verpflegungs-,  Streu-  und  Futtermittel  handelt,  binnen
30  Tagen  voni  Zeitpunkte  des  Grenzeingangs  ab  nach  dem  angegebenen  Bestimmungslands
weitergeführt  wird.  Bei  Verpflegungs-,  Streu-  und  Futtermitteln,  soweit  für  sie  eine
Durchfuhrbewilligung  nicht  erforderlich  ist,  gilt  diese  Ermächtigung  nur  dann,  wenn  sie  ohne
willkürliche  Verzögerung  durchgeführt  werden.
Postpakete  dieser  Art  werden  von  der  Postverwaltung  wie  andere  Durchfuhrsendungen  schon  beim
Grenzeintritt  der  Zollstelle  vorgeführt  werden.
Waren,  die  vom  Auslande  auf  ein  inländisches  Transitlager  eingeführt  werden  und  hier  zeitweise
verbleiben,  werden,  sofern  die  vorstehenden  Voraussetzungen  für  die  Durchfuhrbehandlung  nicht  vorliegen, ­
  nicht  mehr  als  Durchfuhrgut  behandelt,  sondern  unterliegen,  wenn  sie  wieder  in  das  Ausland  ausgeführt ­
  werden  sollen,  den  Ausfuhrbestimmungen.
        <pb n="9" />
        II.  Allgemeine  Aus-  und  Durchfuhrverbote.

3

II.  Allgemeine  Aus-  und  Durchfuhrverbote,  die  in  der
Zusammenstellung  nach  dem  Statistischen  Warenverzeichnis ­
  nicht  besonders  berücksichtigt  sind.
Die  Aus-  und  Durchfuhrverbote  umfassen  u.  a.  Gegenstände,  die  lediglich  als  Kriegsmaterial  oder
überhaupt  zu  Kriegszwecken  Verwendung  finden  und  Verwendung  finden  können,  und  die  daher  ohne
Rücksicht  auf  die  Beschaffenheit  des  zu  ihrer  Herstellung  verwandten  Stoffes  dem  Verbote  unterliegen.
Diese  Gegenstände  können  nicht  nur  gleichzeitig  mehreren  Nummern,  sondern  verschiedenen  Abschnitten
des  Statistischen  Warenverzeichnisses  angehören.  Andere  Waren  wiederum  sind  zur  Aus-  oder  Durchfuhr ­
  verboten,  sofern  sie  aus  bestimmten  Rohstoffen  ganz  oder  nur  zum  Teil  bestehen,  deren  Aus-  oder
Durchfuhr  durchaus  nicht  gewünscht  werden  kann,  während  sie  aus  anderen  Stoffen  hergestellt  dem  Verbot ­
  nicht  unterliegen.
Das  Einordnen  dieser  Verbote  in  das  Statistische  Warenverzeichnis  würde  entweder  einen  zu  häufigen ­
  Hinweis  auf  die  Verwendungsmöglichkeit  oder  auf  die  Beschaffenheit  des  Stoffes  der  betreffenden
Waren  bei  den  einzelnen  Nummern  erforderlich  machen.  Unter  diesen  Umständen  erscheint  es  daher  durchaus ­
  zweckmäßig,  derartig  verbotene  Waren  an  dieser  Stelle  zu  besonderen  Verzeichnissen  zusammenzufassen. ­
  Einzelne  der  hier  aufgezählten  Gegenstände  sind  zwar  von  später  erlassenen  Bekanntmachungen
ganzer  Abschnitte  des  Statistischen  Verzeichnisses  oder  einzelner  Nunimern  des  Verzeichnisses  miterfaßt
worden  und  demgemäß  außer  an  dieser  Stelle  auch  in  die  betreffenden  Nummern  eingeordnet  worden.

I.  Kriegsmaterial  und  andere  Gegenstände  zu  Kriegszwecken,
a)  Uniform  stücke,  Hecresausrüstungsstüüe  und  die  als  solche  erkennbaren  Teile  davon,  auch  Rucksäcke.

Drilchhosen,
Drilchjacken,
Filzschuhe,
Fingerhandschuhe,  gestrickte,
Fußschutzkappen,
Gamaschen  aus  Leder,
Halsbinden,
Handschuhe  aus  Leder,  braune
und  weiße,
Handschuhe  aus  Tuch,
für  Mannschaften.
Bekleidungssäcke  für  Maschinengewehrabteilungen, ­


a)  Bekleidung  sstücke.
Hemden  aus  Köper,
Hemden  aus  Trikot,
Hemden,  wollene,
Kopfschützer,
Leibbinden,  wollene,
Mäntel,
Ohrenklappen,
Pelze,
Pulswärmer,
Schnürschuhe,
ß)  Ausrüstungsstücke.
Bekleidungssäcke  für  Trainformationen, ­

Brotbeutel  mit  Trageband,

Socken,
Stiefel  für  Infanterie,
Stiefel  für  Kavallerie,
Umhänge  aus  Tuch,  Loden-,
Paletot-  und  Gummistoff,
Uniformhosen,
Unisormmützen,
Uniformröcke,
Unterhosen,  -jacken,  wollene,
Wickelgamaschen.
Erkennungsmarken  mit  Schnur,
Faustriemen,
Feldflaschen,
        <pb n="10" />
        4

II.  Allgemeine  Aus-  und  Durchfuhrverbote.

Fettbüchsen,
Gepäcktaschen  für  Radfahrer,
Heerestaschenkompasse,
Helme  und  Überzüge  dazu,
Husarenmützen  und  Überzüge  daz.
Kaffeebüchsen,
Kaffeemühlen,
Karabinerhalteriemen,
Kartentaschen,
Kochgeschirre  mit  Eßbesteck,
Kochgeschirrfutterale,
Kochgeschirriemen,
Labeflaschen  mit  Zubehör,
Lanzenarmriemen,
Lanzenflaggen  mit  Riemen,
Leibriemen  mit  Schloß  und
Seitengewehrtasche,
Mantelriemen,
Neutralitätsbinden,
Packtaschen  und  Hilfstaschen  dazu,
Patronentaschen  jeder  Art,
Pistolentaschen,
Portepees,
Rucksäcke,
Salzbeutel,
Säbelkoppel,
Säbeltroddel,
Signalpfeifen  mit  Schnur,
Sporen  jeder  Art,
Tornister  mit  Trageriemen,
Trageriemen  für  Kavalleriepatronentaschen,

Trinkbecher,

Pfeifen  mit  Futteral,
Signalhörner  mit  Riemen  und
Hilfstragevorrichtung,

Tschakos  und  Überzüge  dazu,
Tschapkas  und  Überzüge  dazu,
Uberschnallkoppel,
Zeltbahnen,
Zeltpflöcke,
Zeltstöcke,
Jeltzubehörbeutel.
für  Pferde.
Anbinderinge,
Beinleder,
Brustblätter,
Brustriemen,
Deckengurte,
Deg  entrag  evorrichtung  en,
Eisnägel,
Furagierleinen,
Futtersäcke,
Genickriemen,
Geschirrtaue,
Halftern,
Halfterriemen,
Halskoppeln,
Hauptgestelle  mit  Zügeln,
Hinterzeuge,
Hufeisen,
Hufeisentaschen,
Hufnägel,
Kammgurte,
Kammkissen,  ,
Kandaren  mit  Kinnkette,
Karabinerfutterale,  -
Karabinerschloßkappen,
y)  Signalinstrumente.
Signaltrompeten  mit  Banderoll,
Trommeln  mit  Zubehör:  Trommelstöcke, ­
  Trommelschere,

Karabinerschuhe,
Kardätschen,
Kniekappen,
Kreuzleinen,
kurze  Koppel,
Kumte,
Lanzenschuhe,
Obergurte,
Packriemen,
Peitschen,
Säbeltaschen,
Sättel  jeder  Art,
Sattelkissen,
Satteluntergurte,
Schraubstollen,
Schwellkissen,
Steigbügel,
Steigriemen,
Strangschlaufen,
Strangträger,
Striegel,
Tränkeimer,
Trensen  aller  Art,
Trensengebisse  mit  Zügeln,
Umgänge,
Unterkunite,
Verbindung  sblätter,
Verbindungsriemen,
Verbindungstaue,  lange  und
kurze,
Vorderzeuge,
Wassertragesacke,
Woilache  (Pferdedecken).

Trommelriemen,  Trommelstocktasche ­
  und  Kniefell.
        <pb n="11" />
        n.  Allgemeine  Aus-  und  Durchfuhrverbote.

5

b)  Ärztliche  Instrumente,  Geräte  und  Berbandmittel,
auch  chemische  und  bakteriologische  Geräte  und  deren  Teile.
Dem  Aus-  und  Durchfuhrverbot  unterliegen  alle  chirurgischen  und  anderen  ärztlichen  Instrumente
und  Geräte  zur  Verhütung,  Erkennung  und  Behandlung  von  Krankheiten  für  Menschen  und  Tiere  zum
Gebrauch  bei  der  Krankenpflege  und  in  den  Laboratorien,  sowie  von  Teilen  solcher  Gegenstände  und  von
Halbfabrikaten/)  z.  B.

Albuminimeter,
Ampullen  und  Phiolen,  einschließlich  des  zu  ihrer
Anfertigung  dienenden  Materials,
anatomische  Instrumente  und  Geräte,
Anschlußapparate,
Apparate  für  Endoskopie,
Apparate,  heilgymnastische,
Apparate  zur  Hochfrequenztherapie,
Aräometer  (Senkwagen),
Armbadewannen,
Arterienklemmen,
Arzneigläschen  (Tropfengläschen),
Aspirateure,  Aspiratorenflaschen,
Augenbäder,  Augenbadewannen,  Augenduschen,
Augensalbestäbchen,  Augenspritzen
Autoklaven,
Badethermometer,
Bäder,  hydroelektrische,
bakteriologische  Apparate  und  Geräte,  auch  Teile
davon  und  Halbfabrikate,
Bandagen  aller  Art  (Bruchbänder,  Geradehalter,
Leibbinden,  Monatsbinden,  Suspensorien  und
dergleichen.)
Baumwollvließe,
Baumwollwatte,
Beleuchtungsapparate  und  Lampen  für  ärztliche
Zwecke,
Bestrahlungsapparate,
Betteinlagen,  wasserdichte,  mit  oder  ohne  Verbindung ­
  mit  Kautschuk,
Billroth-Batist,  Mosetig-Batist,

Bijouteriewatte,
Binden  (Verbandmittel)  aller  Art,  Damenbinden,
Diakonbinden,  Gipsbinden,  Leibbinden,  Martinbinden ­
  u.  dergl.
Blutdruckmesser,
Bohrmaschinen,  zahnärztliche,
Bougies  (Sonden^  Katheter),
Bruchbänder  und  Bruchbandfedern,
Brutapparate,  Brutschränke  für  bakteriologische
Zwecke,
Büretten,
Butyrometer,
Catgut  (auch  Rohcatgut),  Catgutapparate,  Catgutfadenwickler, ­

Celluloidzwirn,
chemische  Apparate  und  Geräte,  auch  Teile  davon
und  Halbfabrikate,  insbesondere  aus  Glas,  Porzellan ­
  und  Quarz,
chirurgische  und  andere  ärztliche  Instrumente  und
Geräte  zur  Verhütung,  Erkennung  und  Behandlung ­
  von  menschlichen  und  tierischen  Krankheiten, ­
  zum  Gebrauche  bei  der  Krankenpflege
und  in  den  Laboratorien,  sowie  Teile  solcher
Gegenstände  und  Halbfabrikate,
Chloroform,  und  Athermasken,
Cofferdam,
Dampfsterilisatoren,
Desinfektionsapparate,
diagnostische  Instrumente  und  Apparate,
Drahtschienen,
Drainage-Röhren,  -Schläuche,

J )  Die  früher  geltende  Freiliste  ist  inzwischen  aufgehoben.  Nur  die  Instrumente,  Geräte  &amp;amp;en  einzelnen
sind  von  dem  obigen  allgemeinen  Verbot  noch  ausgenommen,  sofern  sie  m  oen
Abschnitten  unter  III  ausdrücklich  ausgenommen  sind,
        <pb n="12" />
        6

II.  Allgemeine  Aus-  und  Durchfuhrverbote.

Durchleuchtungsschirme,
Einnahme-Gläser,  -Becher,  -Löffel,  -Tassen,
Eisenwaren,  emaillierte,  für  Krankenpflege  und
sanitären  Bedarf,
Eiterbecken,  auch  aus  Glas  und  Pappmasse,
Elektromagnete,
elektro-medizinische  Apparate  und  Zubehör,  wie
Röntgenapparate  und  deren  Teile,  Induktionsapparate, ­
  galvanische  Apparate  usw.
Entfettungsapparate,
Etuis  siehe  Umschließungen,
Firnistuch  (Schweißstoff,  Badestoff),
Flaschen  siehe  Glasflaschen,
Flüssigkeitsprober,
Frauen-Jnstrumente  wie:  Irrigatoren,  Klysopompen,
  Mutterröhren  und  Pessare,  Mutterschnitt-Jnstrumente,
  Scheibenspüler,  Scheidenpulvergebläse, ­
  Spekula,  Uterusmesser,  Uterusscheren
u.  a.  m.
Frottierhandschuhe,
Gebläse,
geburtshilfliche  Instrumente  und  Geräte,
Geradehalter,
Gips-Binden,  -Messer,  -Scheren,  -Sagen,
Glasflaschen  für  Medizin,  für  homöopathische  Mittel
usw.,  Karbolsäure-,  Lysolsäure-  und  Kresolseifenflaschen,

Glasröhren,  Glasstäbe,
Glasspritzen,  auch  halbfertige,
Gliedmaßen,  künstliche,  außer  Glasaugen,
Guttapercha-Papier,  -Pflaster,  -Plomben,  -Spitzen,
Halbbehelfsvorrichtungen  (System  Di  med.  Hunsdiecker ­
  U.  sl.).
Harnröhren-Jnstrumente,  -Spüler,  -Spekula,
-Spritzen,
Harnuntersuchungsapparate,
heilgymnastische  Apparate,
Heißluftduschen,
H  ohlnadeln,

Hörrohre,
Hühneraugen-Messer,  -Pflaster,  -Ringe  usw.,
Hülsen  für  Fieberthermometer  usw.,  aus  Kautschuk,
Nickel  oder  vernickelten,  Metall,
Impf-,  Aderlaß-  und  Schröpfinstrumente,  Jmpfbecken,

Induktionsapparate,
Jndustriewatte,
Influenzmaschinen,
Inhalationsapparate,
Instrumente  und  Apparate  zu  Verbänden,  auch
Taschen-,  Reise-,  Hausapotheken,  Verbandkästen
u.  dergl.
Instrumente,  galvanokaustische,
Jnstrumenten-Behälter,  -Schränke,  -Taschen,  -Tische
Irrigatoren,
Jsolierseide,  Jsolierpapier,  zu  Verbandzwecken  verwendbar, ­

Kanülen,
Katheter,
Kautschukwaren  (Weich-  und  Hartkautschukwaren)
aller  Art  zu  sanitären  Zwecken,  auch  wenn  sie
nur  Zubehör-  oder  Ausstattungsteile  darstellen,
mit  Einschluß  der  Waren  aus  gummierten  Stoffen, ­
  wie:  Badehauben,  Ballonspritzen,  Beißringe, ­
  Birnspritzen,  Eisbeutel,  Fingerlinge,  Gassäcke, ­
  Gebläse,  Handschuhe,  Luftkissen,  Milchzieher, ­
  Nabelbinden,  Nasenduschen,  Pessare,
Präservative,  Ringe,  Sauger,  Schläuche,
Schwammsohlen,  Spritzen,  elastische  Strümpfe
usw.,  Unterlagen,  Urinhalter,  Wärmflaschen,
Wasserbeutel,  Wasserkissen,  Zerstäuber  u.  a.  m.
Klistierröhren,  Klistierspritzen,
Kompressen,  elektrothermische  (Wärmekissen  usw.),
Konipressionsgegenstände,
Krankenfahrstühle,  Krankentransportmittel  aller  Art,
Krücken,  Krückenkapseln,
Kühlkörper  für  die  Krankenpflege  (Eisbeutel,  Kopf-,
Herz-,  Leibkühler  aus  Ton  usw.),
Küvetten,
        <pb n="13" />
        II.  Allgemeine  Aus-  und  Durchfuhrverbote.

Lampen,  medizinische,  und  deren  Bestandteile,
Lichtbäder,
Luftkissen  (auch  Reiseluftkissen),
Lymphe-Abfülltrichter,  -Aufbewahrungsgefäße,
Lymphröhren,
Magenpumpen,
Massageapparate,
mediko-mechanische  Apparate  und  Gegenstände,
Medizingläser,
Mensuren,  Meßgläser,  Meßzylinder,  Meßkolben,
Meßpipetten,
Messer,  Pinzetten,  Scheren,  Sonden,  Spritzen,
einschlägige,  aller  Art,
Metallhefte  für  ärztliche  Instrumente,
Mikroskope  und  deren  Zubehörteile,
Milchprober,  Milchkatheter,  Milchpipetten,  Säurepipetten, ­

Mundsperrer,
Nadeln,  chirurgische,
Nadelbehälter  aus  Glas  mit  Metallverschraubung,
Nahtmaterialien,  chirurgische  (Catgut,  Celluloidzwirn, ­
  Seide,  Silberdraht  usw.),
Nasenspüler,  auch  aus  Glas,  Porzellan  und  Steingut, ­

Ohrenspritzen  aller  Art,
Oltuche,  Olleinen  u.  dergl.,
Operationszimmereinrichtungen,
orthopädische  Apparate  und  Gegenstände,
Pastenstifte,
Pessare,
Petrischalen,
Pflaster,  pharmazeutische,  aller  Art,  auch  Heftpflaster ­
  (sogenanntes  Englisch-Pflaster),  Hühneraugenpflaster, ­
  Hühneraugenringe,  Ballenringe
u.  dergl./
Pflasterspatel,
pharmazeutische  Geräte,  soweit  sie  nicht  ausdrücklich
freigegeben  sind,
Phiolen,
Pillenmaschinen,

Pinsel  für  medizinische  Zwecke,
Pinzetten,
Pipetten,
Präservative,  auch  aus  Fischblase,
Pulverbläser,  auch  aus  Glas,
Pulverkapseln,
Pyrometer,
Reagiergläser  jeder  Art,
Regulierapparate,  -tische,
Respiratoren,
Retorten,  Röhren  usw.,
Röntgenapparate  und  deren  Teile  (Röntgenröhren
usw.),
Saccharometer,
Salbenkruken,
Scheidenpulverbläser,
Schienen  aller  Art,
Schraubengläser,
Schröpfköpfe,  auch  aus  Glas,
Schutzvorrichtungen  gegen  Röntgenstrahlen  (Schutzanzüge, ­
  -Handschuhe,  -wände),
Senfpapier  (Senfpflaster),
Serumspritzen,
Spatel,
Spekula,
Spritzen,  einschlägige,  jeder  Art  wie:  Augen-,
Ohren-,  Nasenspritzen,  Harnröhrenspritzen,  Injektionsspritzen, ­
  Klistierspritzen,  Pravazspritzen,
Rekordspritzen,  Serumspritzen,  Subkutanspritzen,
tierärztliche  Spritzen,  Wundspritzen,  Zahnspritzen
u.  a.  m.
Spritzennadeln,  Spritzenzylinder,
Stech-,  Steckbecken,
Sterilisationsapparate,
Stethoskope,
Suspensorien,
Thermometer  aller  Art,
tierärztliche  Instrumente,
Trinkröhren  aus  Glas,
Trokare,
        <pb n="14" />
        8

II.  Allgemeine  Aus-  und  Durchfuhrverbote.

Tropfengläschen,  Tropfgläser,  Tropfspitzen  und
Tropfspritzen,
Umschließungen  (Behälter,  Etuis,  Hülsen)  für  ärztliche ­
  Instrumente  (bei  der  Ausfuhr  mit  Inhalt
ist  der  Herstellungsstoff  der  Umschließungen  stets
besonders  anzugeben),
Universalspritzen,
Unterlagen  für  sanitäre  Amecke,
Urin-Flaschen,  -Gläser,  -Meßgläser,
Ventilröhren  für  Röntgenvorrichtungen,
Verbandmittel  jeder  Art,  auch  aus  Papier  (Krepp-Popier)
  usw.,
Verbandmull,

Verbandschienen,
Verstärkungsschirme  für  Röntgenaufnahmen,
Wärmespender,
Watte  aller  Art,  auch  für  zahnärztliche  Amecke,
Watterollen,  Wattebausche,
Wundspitzen,  auch  aus  Glas,
zahnärztliche  Instrumente  und  Geräte,
Aahngunuui,  Aahnfüllungsmaterial,
Aahnzangen,
Aellstoffmatte,  auch  geprägt,
Aentrifugiergläschen,
Aerstäuber  jeder  Art,
Aimmerturnapparate.

c)  Anderes  Kriegsmaterial,  wozu  unter  anderem  zu  rechnen  sind:

Analysenwagen,
Ankerketten,
Armeekabel,
Armeekabelanfertigungsmaschinen,
Atmungs-  und  Rauchschutzapparate  jeder  Art,
Beobachtungsuhren,
Beschläge  und  sonstige  Reit-  und  Fahrgeschirrteile
aus  Eisen,
Boote,
Chronometer,
Drachen,  deren  Teile  lind  Zubehör,
Drahtnetze,
Druckknöpfe,
Eisnägel,
Fackeln,  Leucht-  und  Wachs-,
Fahrräder,  deren  Teile  und  Zubehör,
Fahrtmesser,  nautische,
Fahrzeuge,  Kriegs-,  aller  Art,  deren  Teile  und
Aubehör,
Feldbacköfen,
Feldkabel^
Feldküchen,
Feldschmieden,
Ferngläser  jeder  Art,
Fernrohre  jeder  Art,

Feuerleitungsgeräte,  artilleristische,
Flugmaschinen,  deren  Teile  und  Zubehör,
Flugzeughallen,  „
Freiballons,
Gegenstände,  die  zur  Herstellung  von  Waffen,
Munition  und  Sprengstoffen  dienen,
Gegenstände,  die  zuni  Betriebe  der  Luftschiffahrt
gehören,
Geschosse  (Stahlkörper,  roh  und  vorgearbeitet),
Geschosse,  fertige,
Geschoßzündungen,
Geschütze  aller  Art,  deren  Teile  und  Aubehör,
Geschützzündungen,
Geschwindigkeitsmesser  für  Fahrräder  und  Kraftfahrzeuge, ­

Glühlampen  für  Handlampen,  Leuchtstäbe,  Taschenlampen, ­
  für  Telephonanlagen,  für  ärztliche
Zwecke,
Glühlampenbestandteile  (Kolben,  Sockel,  Glühdraht,
hergerichtete  Glasröhren,  -stäbchen),
Glühöfen  und  Härteöfen  für  Waffen,  Munition  und
Werkzeugherstellung,
Glühzündapparate,
Hallen,  Luftschiff-,  und  deren  Teile,
Handwaffen  aller  Art  und  deren  Teile,
        <pb n="15" />
        II.  Allgemeine  Aus-  und  Durchfuhrverbote.

9

Härteöfen  (siehe  Glühöfen),
Instrumente  (Signalinstrumente),
Kompasse  (Schiffskompasse  und  Kompaßzubehör
einschließlich  der  Kreiselkompasse  und  ihrer
Übertragungen,  geologische  Kompasse  u.  Heerestaschenkompasse), ­

Kraftfahrzeuge,  deren  Teile  und  Zubehör,
Leitern,  fahrbare,
Libellenquadranten,
Luftschiffe,  deren  Teile  und  Zubehör,
Magnete,  Stahl-,  aller  Art,
Messingplatten  zu  Hülsen  für  Patronen  und  Kartuschen, ­

Meßinstrumente,  sämtliche,  aeronautische  und
nautische,  sowie  für  geodätische,  trigonometrische
und  alle  Gebiete  des  Kriegsvermessungswesens
betreffende  Zwecke,
Metallhülsen  für  Patronen  und  Kartuschen,
Minen  aller  Art,  sowie  Teile  davon,
Minenzündapparate,
Munition,
Oktanten,
Patronen,
Photographische  Apparate,  Kameras  und  Objektive,
Pulver,
Pulverherstellungsmaschinen,
Pumpen  zur  Luftentleerung  doppelwandiger  Glasgefäße ­
  (Boas-,  Gaedepumpen  usw.),
Raketen,  Leucht-,  Signal-,  Spreng-,
Rauchschutzapparate  jeder  Art,
Rohkolben  zu  doppelwandigen  Hohlglasflaschen
(Thermos-  und  anderen  Jsolierflaschen),
Rohrr  einig  ung  sbürsten,
Sandaufb  ereitung  sanlag  en,
Sandstampfer,  elektrische,

Schanzwerkzeuge,
Scheinwerfer  und  Bestandteile,
Scheinwerserkohlen,
Schiffe,
Schiffsgefäße,
Schiffsketten,
Schiffskommandoapparate,
Seehandbücher,
Seekarten,
Sextanten,
Sicherheitslampen  für  Bergwerke,  ihr  Zubehör
einschließlich  der  Zündbänder  u.  aller  Bestandteile,
Spezialapparate  zur  Befehlsübermittelung  und
zur  Konipaßfernübertragung  und  Bestandteile,
Sprengstoffe,
Sprengstoffherstellungsmaschinen,
Taschenfeuerzeuge  mit  Cer  eisen-  oder  Cerzinkzündern,
Thermometer  aller  Art,
Thermosflaschen  und  andere  Jsoliergefäße,
Tiefenmesser  (Lotmaschinen  usw.),  nautische,
Torpedoarmierungen,
Torpedobatterien,
Torpedos  aller  Art,  sowie  Teile  davon,
Torpedoschutznetze,
Vorrichtungen  für  elektrische  Klingel-  und  Signalapparate ­
  und  deren  Teile  einschließlich  der  Leitg.
Vorrichtungen  für  Telegraphie  und  Telephonie,
auch  für  drahtlose,  nebst  ihren  Bestandteilen,
einschließlich  der  Leitungen,
Waffen,
Zeltbahnen,
Zündapparate,
Zünder  aller  Art,
Zündstoffe  und  Zündwaren,
Zündungen  für  Geschosse  und  Geschütze,

2.  Gegenstände  aus  besonderen  Rohstoffen.
u)  aus  Kautschul.  Balata
Alle  Waren  in  Verbindung  mit  Kautschuk  oder  Regeneraten.  Waren  aus  u  ^  ^  ggarcn
oder  Kautschukersatzstoffen  werden  wie  Kautschukwaren  behandelt  und  unterliegen  e  e
in  Verbindung  niit  diesen  Stoffen  dem  Aus-  und  Durchfuhrverbot.
        <pb n="16" />
        10

II.  Allgemeine  Aus--  und  Durchfuhrverbote.

b)  aus  Gold.
Waren,  die  ganz  oder  teilweise  aus  Gold  hergestellt  oder  auf  mechanischen!  Wege  mit  Gold  belegt
sind.  Waren,  die  lediglich  vergoldet  sind,  fallen  nicht  unter  dieses  Verbot,  sondern  sind  nach  ihrer  sonstigen
Beschaffenheit  zu  behandeln.
Ausnahmen  siehe  Seite  122  u.  123.
c)  aus  Kupfer,  Zinn,  Aluminium,  Blei,  Antimon,  Nickel  und  Zink.
I.  1.  Kupfer,  Zinn,  Aluminium,  Blei,  Antimon,  Nickel  und  Zink  auch  als  Altmetall,  Abfälle  und
Rückstände.
2.  Legierungen  und  Verbindungen  der  unter  Ziffer  1  genannten  Metalle  untereinander  und  mit
anderen  Stoffen,  auch  in  Altmetall,  Abfällen  und  Rückständen.
3.  Waren  jeder  Art  und  in  jedem  Zustande  der  Bearbeitung,  zu  deren  Herstellung  die  oben  genannten ­
  Metalle  oder  deren  Legierungen  und  Verbindungen  (Ziffer  1  u.  2)  verwendet  worden  sind.
II.  Ausgenommen  von  dem  Aus-  und  Durchfuhrverbot  zu  Ziffer  I  firtb *  1  11 )
1.  Sendungen  von  Erzeugnissen  aus  Zink  oder  in  Verbindung  mit  Zink,  soweit  sie  nicht  mehr  als
25  Kilogramm  Zink  enthalten  und  Sendungen  von  Erzeugnissen  der-  sonstigen  oben  genannten
Metalle  oder  ihrer  Legierungen  und  Verbindungen  (Ziffer  I,  1  u.  2),  soweit  sie  ein  Gewicht  von

0  Die  hier  genannten  Ausnahmen  finden  keine  Anwendung  auf:
1.  Artilleriezündungen,  Zündhütchen,  ungefüllte,  Patronenhülsen  aus  Kupfer  oder
Messing
2.  Blech  mit  Gold  belegt  (plattiert)
3.  Draht,  auch  auf  anderen  Draht  aus  unedlen  Metallen  oder  Legierungen  unedler ­
  Metglle  gesponnen,  mit  Gold  belegt  (plattiert)
4.  Waren  ganz  oder  teilweise  aus  mit  Gold  belegten  (plattierten)  unedlen  Metallen
oder  Legierungen  unedler  Metalle
5.  Bruchbänder
6.  chirurgische  Instrumente
7.  Draht  aus  Aluminium  und  Aluminiumlegierungen
8.  Drahtlihen  und  -seile  aus  Aluminium  und  Aluminiumlegierungeu
9.  Draht
10.  Drahtlitzen  und  -seile
11.  Draht  '
12.  Druckknöpfe
13.  Manometer,  nicht  elektrische,  ohne  Uhrwerke
14.  Waren  der
15.  Münzen  aus  Aluminium,  Nickel,  Kupfer,  mit  der  Maßgabe,  daß  die  Mitnahme
derartiger  Münzen  nach  dem  Auslande  bis  zum  Betrage  von  insgesamt  2  Mark
für  die  Person  gestattet  ist  aus  849,864,  869  b
16.  Waren  „  891d,891f,891i
17.  Sicherheitslampen  für  Bergwerke  verschiedene
18.  Sicherheitsnadeln  verschiedene
19.  Taschenfeuerzeuge  mit  Zündern  aus  Cermetall  oder  Cermetallegierungen  verschiedene
20.  Zubehörtelle  (z.  B.  Hupen,  Laternen,  Signalglocken  usw.)  für  Kraftfahrzeuge
und  Fahrräder  verschiedene
Ferner  finden  sie  keine  Anwendung  auf  Uniformstücke,  Heeresausrüstungsstücke  und  Teile  davon  (vgl.  II  1  a),
auf  Geräte  usw.  zum  Gebrauch  bei  der  Krankenpflege  und  m  den  Laboratorien  usw.  (vgl.  II  1  d)  und  auf
Waren  in  Verbindung  mit  Kautschuk  oder  Regenerat.

ans

878  v

&amp;gt;&amp;gt;

881  a

882  a

884  a/b

889

891  h

„

846

„

848  u.  849

„

871  a,  b  u.  872

„

873

890  a

verschiedene

891  a

Nr.  875
        <pb n="17" />
        II.  Allgemeine  Aus-  und  Durchfuhrverbote.

11

2  Kilogramm  nicht  übersteigen  oder  nicht  mehr  als  2  Kilogramm  der  sonstigen  oben  genannten
Metalle  oder  ihrer  Legierungen  und  Verbindungen  (Ziffer  I,  1  u.  2)  enthalten?)
2.  Durchfuhrsendungen  von  Metallen  und  Metallegierungen,  die  in  Taschenuhren  und  Teilen  von
solchen  enthalten  sind.
3.  Sendungen  von  unechtem  Blattmetall,  soweit  dessen  Herstellung  vor  dem  1.  Februar  1915  erfolgt ­
  ist.  Ist  die  Herstellung  nach  dem  1.  Februar  erfolgt,  so  ist  bei  Ausfuhranträgen  der  Nachweis ­
  zu  führen,  daß  die  Verwendung  des  zur  Herstellung  notwendigen  Metalls  in  Übereinstimmung ­
  mit  den  Bestimmungen  und  Bekanntmachungen  des  Kriegsministeriums  betr.  die  Beschlagnahme ­
  von  Metallen  und  Metallwaren  erfolgt  ist.
d)  ans  Weißblech.
Weißblechwaren  jeder  Art,  soweit  sie  nicht  in  Form  von  Dosen  und  Büchsen  als  Verpackung  anderer
Waren  mit  ausgeführt  werden  und  zwar  außer  den  ganz  aus  Weißblech  hergestellten  auch  diejenigen,  die
ln  erheblichem  Umfange  aus  Weißblech  hergestellt  sind.
Ausnahmen  siehe  Seite  160.
als  2  KUogrannn  bezw?beVgchI  25  itiloarämm^  I"  Teilsendungen,  von  denen  jede  einzelne  Teilsendung  nicht  mehr
Zinr  Jo  Kilogramm  des  zur  Ausfuhr  freigegebenen  Metalls  enthält,  ist  nicht  zulässig.
        <pb n="18" />
        12

ui.  Die  Aus-  und  Durchfuhrverbote  nach  dem
Statistischen  Warenverzeichnis.

A  —  Ausfuhrverbot,  I)  —  Durchfuhrverbot.

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


1.

Erster  Abschnitt.
Erzeugnisse  der  Land-  und  Forstwirtschaft  und  andere
tierische  und  pflanzliche  Naturerzeugnisse;  Nahrungsund ­
  Genußmittel.
A.  Erzeugnisse  des  «eher-,  Sorten-  und  Wiesenbaues.
Getreide  und  Reis.
Roggen.

A,  D 2 )

2  a.

Weizen.

A,  v-)

2  b.

Spelz.

A

3  a.

Malzgerste.

A,  02)

3  b.

Andere  Gerste.

A,  D2)

4.

Hafer.

A,  D 2 )

5.

Buchweizen  (Heidekorn).

A,  D 2 )

6.

Hirse  (Panicum,  italienische  Hirse).

A

7.

Mais  und  Dari.

A;  von  Mais

8.

Andere  nicht  besonders  genannte  Getreidearten  (z.  B.  Mannagrütze).

auch  D 2 )
A

Malz,  mit  Ausnahme  des  gebrannten  und  gemahlenen.

A,  D 2 )

10.

Reis,  unpoliert.

A

’)  Ausfuhr  auch  anderes  zu  Brauzwecken  dienendes  Malz  tFarb-,  Karamel-  usw.  Malz).
2 )  Die  Durchfuhr  nach  den  besetzten  Gebieten  ist  verboten,  da  die  besetzten  Gebiete  ausnahmsweise  im
Sinne  der  Verordnungen  bezügl.  Einfuhr  und  Durchfuhr  dieser  Artikel  vom  1.  Oktober  1915  und  1.  Juni  191«
nicht  als  Ausland  gelten.  Das  Verbot  bezieht  sich  jedoch  nur  auf  solche  Artikel,  die  als  menschliche  Nahrung
geeignet  sind.
        <pb n="19" />
        13

11—196.

11  Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


11  a.

Hülsenfrüchte,  trockene  (reife).
Speisebohnen.

A,  D 1 )

11  b.

Erbsen.

A,  Di)

11  c.

Linsen.

A,  D 1 )

12  a.

Futter-(Pferde-  usw.Mohnen.

A,  D 1 )

12  b.

Lupinen.

A,  Di)

12  c.

Wicken.

A,  Di)

13  a.

Ölfrüchte  und  Sämereien.
Raps  und  Rübsen.

A,  D

13  b.

Dotter,  Olrettich-,  Hederichsaat.

A,  D

13  c.

Senf.

A,  D

-)  14  a.

Mohn,  auch  reife  Mohnköpfe,  Sonnenblumensamen.

A,  D

-)  14  b.

Madiasamen,  Erdmandeln,  Behennüsse,  Bucheckern,  Kapok  (Wollbaum-)
Samen,  Lorbeeren,  Nigersamen.

A,  D

2 )  14  c.

Erdnüsse.

A,  D

14  d.

Sesam.

A,  D

15  a.

Leinsaat,  auch  gemahlen  (Leinmehl)  oder  sonst  zerkleinert.

A,  D

15  b.

Hanfsaat.

A,  D

16  a.

Baumwollsamen.

A,  D

=&amp;gt;)  16  b.

Sojabohnen,  Mowrasaat,  Elipe-,  Schinüsse,  Butterbohnen,  Stillingiasamen,
  afrikanische  Talg-  (Njavi-)  Nüsse,  Ricinussamen.

A,  D

-&amp;gt;)  16  c.

Palmkerne  (auch  zerkleinert).

A,  D

16  d.

Kopra.

A,  D

-)  17.

Fettmuskat-,  Holzöl-,  Kulanüsse,  Kürbiskerne  und  andere  nicht  besonders
genannte  Olsämereien  und  Ölfrüchte.

A,  D

18  st.

Rotkleesaat.

A

18  b.

Luzernesaat.

A

')  18  c.

Serradellasaat.

A

18  d.

Weißklee-  und  andere  Kleesaaten.

A

19  a.

Raygras-,  Timotheesaat.

A

19  b.

Andere  Grassaat  aller  Art,  auch  Kanariensaat  (Spitzsamen).

A

’)  Die  Durchfuhr  nach  den  besetzten  Gebieten  ist  verboten,  da  die  besetzten  Gebiete  ausnahmsweise  im
Sinne  der  Verordnungen  bezügl.  Einfuhr  und  Durchfuhr  dieser  Artikel  vom  I.  Oktober  1915  und  1.  Juni  1916
nicht  als  Ausland  gelten.  Das  Verbot  bezieht  sich  jedoch  nur  auf  solche  Artikel,  die  als  menschliche  Nahrung
geeignet  sind.  Ausfuhr:  2 )  14,  3 )  16  a,  4 )  186.
        <pb n="20" />
        14

20  a.—28  e.

Nr.

Warengattung
'

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


20  a.

Runkelrüben-,  auch  Rotrüben-  (Salatbeten-)  Samen.

A

20  b.

Zuckerrübensarnen.

A

21  a.

Andere  Feldrüben-,  Zichoriensamen  sowie  sonstige  anderweit  nicht  genannte

  Sämereien  für  den  Landbau.

A

21  b.

Möhren-,  Gemüsesamen,  Dillsaat.

A

21c.

Blumen-,  Tabaksamen  (Samen  der  als  Blumen  gezogenen  Abarten
von  Bohne,  Kohl,  Kürbis,  Lein,  Lupine,  Mais,  Platterbse,  Spargel
sind  wie  Blumensamen  zu  behandeln).

22.

Anis,  Fenchel,  Koriander,  Kümmel  und  andere  Sämereien  zum

Genusse,  frisch  oder  getrocknet.
Knollen  und  Wurzelgewächse.

A

23.

Kartoffeln,  frisch.

A,  D

24.

Futterrüben,  Möhren,  Wasser-  und  sonstige  Feldrüben,  frisch,  getrocknet

(gedarrt),  mit  Ausnahme  der  als  Küchengewächse  dienenden.
(25a/b)  Zuckerrüben,  auch  zerkleinert:

A

25  a.

frisch.

A,D

25  b.

getrocknet  (gedarrt).

A,D

26.

Zichorien  (Zichorienwurzeln),  auch  zerkleinert,  frisch,  getrocknet  (gedarrt).
&amp;gt;
Grün-  und  Rauhfutter.

A

27  a.

Grünfutter;  Heu,  auch  getrockneter  Klee,  und  anderweit  nicht  genannte

getrocknete  Futtergewächse;  Spreu  (Kaff);  Häckerling  (Häcksel).

A

27  b.

Reis-  und  ähnliches  Stroh,  ungefärbt,  auch  Häckerling  (Häcksel)  hiervon.

A

27  c.

Getreide-  und  anderes  Stroh,  einschließlich  der  Strohseile  (zu  Strängen
zusammengedrehtes  Stroh),  auch  Abschnitte  und  Ähren  von  Stroh,

roh,  auch  Schüben.
Handels-  und  Gewerbspflanzen,  anderweit  nicht  genannt.
(28  a/p)  Spinnstoffe,  roh,  gereinigt,  geröstet,  gebrochen,  geschwungen,
entleimt  und  Abfälle  davon  zum  Spinnen:

A

28  a.

Baumwolle.

A,D

28  b.

Ernteabfälle  von  roher  Baumwolle  (Linters),  auch  gereinigt.

A,  D

28  c.

Flachs,  roh,  geröstet  (Stengel-,  Strohflachs).

A,D

28  d.

Flachs,  gebrochen,  geschwungen,  entleimt,  gereinigt.

A,D

28  e.

Hanf.

A,  D
        <pb n="21" />
        15

28  f—33  f.

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


28  f.

Flachswerg  (Hede).

A,  v

28  g.

Hanfwerg  (Hede).

A,  D

28  h.

Ramie  (Chinagras,  Rhea)  und  Raniieabfälle  (Werg,  Hede).

A,  D

28  i.

Jute  und  Jutewerg.

A,  D

&amp;gt;)  281.

Manilahanf  (Abaka)  und  Manilawerg.

A,  D

*)  28  l.

Sisalhanf.

A,  D

I )28m.

Fiber  und  sonstige  Agavefasern.

A,  D

')  28  n.

Kokosfasern.

A,  D

')  28  o.

Pflanzendaunen  (Kapok).

A,  D

J )  28  p.

Indischer  und  neuseeländischer  Hanf,  Ananas-Espartograsfasern  (Spartogras-,
  Alfa-,  Halfafasern),  Torfwolle,  Waldwolle  und  alle  übrigen
pflanzlichen  Spinnstoffe,  auch  nicht  anderweit  genannte  Abfälle  von

solchen.

A,  D

-)  28  q.

Polsterhede  sowie  andere  Faserstoffe  der  Nr.  28  und  Abfälle  davon  zu

2 )  29.

anderen  Zwecken  als  zum  Spinnen.

A

Tabakblätter,  unbearbeitet  oder  nur  gegoren  (fermentiert)  oder  über

A,  D;  ausgen.  D.

Rauch  getrocknet,  auch  in  Büscheln,  Bündeln  oder  Puppen  (Rohvon

  orientalischem

80.

tabak);  Abfälle  davon.

u.  ihm  gleichartigem ­
  Tabak.

Hopfen.

51.

Hopfenmehl  (Lupulin).

82.

Krappwurzeln  (Krapp,  Färberröte),  Quercitron  (Rinde  der  Färbereiche)
und  andere  Farbpflanzen  und  Teile  von  solchen,  auch  gesalzen,  ge-33

  a.

trocknet,  gedarrt,  gebrannt,  gemahlen  oder  sonst  zerkleinert.
Küchengewächse  (Gemüse  und  eßbare  Kräuter,  Pilze,  Wurzeln
und  dergleichen).
(33a/r)  Küchengewächse,  frisch:

A,  D

Rotkohl  (Rotkraut).

A,  D

38  b.

Weißkohl  (Weißkraut).

A,  D

35  c.

Wirsingkohl  (Savoyer-,  Welsch-,  Börskohl).

A,  D

33  d.

Rosen-,  Blätterkohl  (Braun-,  Butter-,  Grünkohl).

A,  D

33  e.

Blumenkohl  (Karviol,  Broccoli,  Spargelkohl).

A,  D

33  f.

Artischocken,  Kurbisse,  Melonen,  Pilze  (Morcheln,  Pfefferlinge,  Cham-&amp;gt;

  pignons,  Trüffeln  usw.).

A,  D

Ausfuhr  28  h.  2 )  Einfuhr  Wertangabe.
        <pb n="22" />
        33  g.—37

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


33  g.

Spargel.

V,  D

33  h.

Tomaten.

A,  D

33  i.

Zwieb  eln.

A,  D

33  r.

Bohnen.

A,  D

33  l.

Erbsen  (Schoten).

A,  D

33  m.

Gurken.

A,  D

33  n.

Meerrettich.

A,  D

33  o.

Karotten,  Kohlrabi,  Radieschen,  Rettiche,  Feld-,  Kohl-,  Gelb-,  Weiß-,

Rot-,  Teltower  Rüben,  Knollensellerie.

A,  D

33  p.

Salat,  Spinat,  Brüsseler  Zichorie,  Petersilie,  Stangensellerie  (Bleichsellerie).



A,  D

33  q.

Rhabarber.

A,  D

33  r.

Bataten  (Süßkartoffeln),  Bamien,  Eierfrüchte,  Lauch,  Knoblauch,

Pastinakwurzeln,  Petersilienwurzeln,  Porree,  Schwarzwurzeln,  Ma-A;

  von  Gemüse

joran  und  andere  frische  Küchengewächse.

auch  O

34.

Paraguaytee  (Verba  matö),  Lorbeerblätter,  Majoran,  Salbeiblätter,
Waldmeister  und  sonstige,  zum  Würzen  von  Nahrungs-  und  Genuß-Mitteln

  dienende  Blätter  und  Kräuter,  getrocknet.

A

i)  35.

Champignons,  in  Salzlake  eingelegt  oder  sonst  einfach  zubereitet.

A,  D 2 )

36.

Artischocken,  Melonen,  Pilze,  Rhabarber,  Spargel,  Tomaten,  zerkleinert,
geschält,  gepreßt,  getrocknet,  gedarrt,  gebacken  oder  sonst  einfach  zubereitet.



A,D 3 );  ferner  auch
D  von  Gemüse

37.

Küchengewächse,  einschließlich  der  als  solche  dienenden  Feldrüben,  zerkleinert, ­
  geschält,  gepreßt,  getrocknet,  gedarrt,  gebacken  oder  sonst
einfach  zubereitet,  soweit  sie  nicht  unter  Nr.  34  bis  36  fallen;  unreife ­
  Speisebohnen  und  unreife  Erbsen,  getrocknet;  Speisebohnen
und  Erbsen  (reife  und  unreife),  gebacken  oder  sonst  einfach
zubereitet;  Kartoffeln,  zerkleinert  (ausgenommen  Graupen  und

Grieß  aus  solchen),  gedarrt,  gebacken  oder  sonst  einfach  zubereitet;

A;  von  Kartoffeln

Sauerkraut  (Sauerkohl);  Sämereien  zum  Genusse,  gepulvert,  geu.

  Zubereitungen

backen  oder  sonst  einfach  zubereitet.

daraus  sowie  von
Gemüse  auch  D

*)  Ausfuhr  36.  -)  Die  Durchfuhr  ist  nur  verboten  sofern  es  sich  um  Erzeugnisse  von  Frankreich  und
Großbritannien,  sowie  von  den  Kolonien  und  Schutzgebieten  dieser  Länder  handelt  (Verordnung  vom  11/2.15).
3 )  Die  Durchfuhr  von  Champignons  ist  verboten.  Verordnung  vom  11/2.  16  vgl.  Anm.  2.
        <pb n="23" />
        17

38  a.—44.

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


Lebende  Pflanzen,  Erzeugnisse  der  Ziergärtnerei.
(38  a/h)  Bäume,  Reben,  Stauden,  Sträucher,  Schößlinge  zum  Verpflanzen ­
  und  sonstige  lebende  Gewächse,  ohne  oder  mit  Erdbällen,
auch  in  Töpfen  oder  Kübeln;  Pfropfreiser:

38  a.

Palmen.

38  b.

Azaleen,  Lorbeerbäume.

38  c.

Forstpflanzen.

38  d.

Rosen  (Rosenstöcke,  -bäume,  -stämme).

38  e.

Obst-Bäume,  -Sträucher,  Beerenobst-Sträucher  und  -Stämme.

38  f.

Allee-,  Park-  und  andere  Zierbäume,  Ziersträucher.

38  g.

Sonstige  anderweit  nicht  genannte  Pflanzen:  in  Töpfen,  Kübeln  oder
Kästen  oder  mit  Topfballen  (ausgetopfte).

38  h.

—:  ohne  oder  mit  Erdbällen  (ausgetopfte  38  g);  Cycasstämme  ohne
Wurzeln  und  Wedel;  Pfropfreiser;  Stecklinge.

39.

Orchideenbulben,  nicht  eingewurzelt.

49  a.

Blumenzwiebeln.

49  b.

Blumen-Knollen  und  -Bulben,  vorstehend  nicht  genannt.
')  (41  a/b)  Blumen,  Blüten,  Blütenblätter  und  Knospen  zu  Bindeoder ­
  Zierzwecken,  frisch:

41  a.

Flieder,  Nelken,  Orchideen,  Rosen,  Veilchen.

02)

41b.

Hyacinthen,  Primeln,  Vergißmeinnicht  und  andere  frische  Blumen  usw.;
Bindereien,  ganz  oder  teilweise  aus  frischen  Blumen  usw.  (Kränze,

42.

Sträuße  usw.).

]&amp;gt;)

Blätter,  Gräser,  Zweige  (auch  solche  mit  Früchten),  zu  Binde-  oder
Zierzwecken,  frisch  (Bindegrün),  Kränze  aus  solchen  oder  aus  frischem
Seemoos.

43.

Cycaswedel,  frisch  oder  getrocknet,  auch  gefärbt  oder  getränkt  (imprägniert) ­
  oder  sonst  zur  Erhöhung  der  Dauerhaftigkeit  zubereitet,  auch
Kränze,  ganz  oder  teilweise  hieraus.

44.

Blumen,  Blätter  (auch  Palmwedel  und  zu  Fächern  zugeschnittene  Palmblätter), ­
  Blüten,  Blütenblätter,  Gräser,  Seemoos,  Knospen,  Zweige
(auch  solche  mit  Früchten),  zu  Binde-  oder  Aierzwecken,  getrocknet,
getränkt  (imprägniert)  oder  sonst  zur  Erhöhung  der  Dauerhaftigkeit
zubereitet,  auch  gefärbt.

■)  D^Durchfuhr  ist  nur  verboten,  sofern  es  sich  um  Boden-  und  Gewerbserzeugnisse  von  Frank
und  Großbritannien,  sowie  von  den  Kolonien  und  Schutzgebieten  dieser  Lander  )  g
Repenning,  Aus-  uub  Durchsuhrverbote.
        <pb n="24" />
        —  18  —

45  a.—49

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


45  a.

Obst.
(45a/c)  Weintrauben  (Weinbeeren):
Tafeltrauben,  frisch.

.4

')  45  b.

andere  Trauben  (Kelter-  usw.),  frisch.

A

45  c.

gemostet,  gegoren;  Weinmaische.

A

46  a.

*)  (46  a/b)  Nüsse,  unreife  (grüne)  und  reife,  auch  ausgeschält,  gemahlen
oder  sonst  zerkleinert  oder  einfach  zubereitet:
Haselnüsse.

A,  D

46  b.

Wal-  und  andere  Nüsse  (Brasilianische  iPara-s,  Kola-,  Zirbel,-  usw.

Nüsse).

A,  D

47  a.

(47/9)  Anderes  Obst:
(47  a/i)  frisch:
Apfel.

A

47  b.

Birnen,  Quitten.

A

47  c.

Pfirsiche.

A

47  d.

Zwetschgen.

A

2 )  47  e.

Aprikosen,  Mirabellen,  Reineclauden  und  anderes  Obst  der  Pflaumengattung,

  Mispeln.

A

47  f.

Kirschen,  Weichseln.

A

-)  47  g.

Hagebutten,  Schlehen  sowie  anderes  vorstehend  nicht  genanntes  Kernund

  Steinobst.

A

47  h.

Erd-,  Himbeeren.

A

47  i.

Johannis-,  Stachel-,  Brom-,  Heidel-,  Holunder-,  Preiset-  (Krons-),

Wacholder-  und  sonstige  Beeren  zum  Genusse.

A

48  a.

3 )  (48a/e)  getrocknet,  gedarrt  (auch  zerschnitten  und  geschält):
Apfel  und  Birnen  (Ring-,  Scheibenäpfel,  Apfelschnitte  usw.).

A

48  b.

verwertbare  Abfälle  von  Apfeln  und  Birnen.

A

48  c.

Aprikosen,  Pfirsiche.

A

48  d.

Zwetschgen.

A

4 )  48  e.

Kirschen,  Weichseln,  Prünellen,  Wacholderbeeren  und  anderes  getrocknetes

  oder  gedarrtes  Obst.

A

49.

gemahlen,  zerquetscht,  gepulvert  oder  in  sonstiger  Weise  zerkleinert,  auch

eingesalzen,  ohne  Zucker  eingekocht  (Mus)  oder  sonst  einfach  zubereitet;
gegoren.

A,  von  Fruchtkonserven

  auch  O

Ausfuhr:  *)  45  a,  2 )  47  c,  3 )  48,  4 )  Einfuhr  namentliche  Bezeichnung.
        <pb n="25" />
        i§

50—58

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


50.

Südfrüchte,  auch  Südfruchtfchalen.
Bananen,  frisch,  getrocknet  oder  einfach  zubereitet.

A

x )  51  a.

Apfelsinen  (süße  Orangen),  einschließlich  der  Mandarinen.

A

')  51  b.

Zitr  onen.

A

Z  51  c.

Zedratfrüchte,  Pomeranzen,  Granaten,  Datteln,  Feigen,  auch  Kaktusfeigen,

  Mandeln,  Mangopflaumen,  Pistazien,  Custardäpfel,  Grape
fruits,  Passiflora  (Granadillas),  Pampelmusen  und  anderweit  nicht
genannte  Südfrüchte,?  frisch.

A

')  52  a.

Feigen,  getrocknet.

A

2 )  52  d.

Korinthen.

A

2 )  52  c.

Rosinen  (mit  Ausnahme  der  Traubenrosinen).

A

53.

Datteln,  getrocknet;  Traubenrosinen.

A

3 )  54  a.

Mandeln,  getrocknet.

A

4 )  54  b.

Pomeranzen  (mit  Ausnahme  der  in  Nr.  57  genannten),  Granaten,

Pistazien,  Mahwablüten  (Malvenfrüchte)  und  anderweit  nicht  ge-A;

  von  Fruchtkonnannte

  Südfrüchte,  getrocknet.

serven  auch  D

55  o.

Ananas,  frisch,  auch  geschalt  oder  ohne  Zucker  eingekocht.

A;  von  Fruchtkon-55

  b.

Johannisbrot  (Karobben,  Karuben),  auch  gemahlen.

serven  auch  O
A

6 )  55  c.

Kastanien,  genießbare  (Maronen),  auch  ausgeschält,  gemahlen  oder  sonst

56.

zerkleinert;  Kastanienmehl  ohne  weitere  Zubereitung;  Pinienkerne
(Piniolen),  reife  (trockene);  Pinienkerne,  reife  und  unreife,  ausgeschält, ­
  gemahlen  oder  sonst  zerkleinert.

A

Mit  Meer-  oder  Salzwasser  übergossene  zerschnittene  oder  geschälte

°)  57.

Zitronen.

A

Pomeranzen,  unreife  (grün  oder  gelb,  geschält  oder  ungeschält),  auch  in

6 )  58.

Salzwasser  eingelegt;  getrocknete  bis  Kirschgroße;  Kokosnüsse.

A

Südfruchtschalen  (die  fleischigen  Schalen  der  Früchte  der  Citrusarten),

frisch  (auch  in  Salzwasser  eingelegt),  getrocknet,  gemahlen  (z.  B.
Orangenniehl);  Zedratfrüchte,  zerschnitten  und  mit  Meer-  oder
Salzwasser  übergössen.

A

Frucht-  und  Pflanzenfäftc.
(59  a/b)  Säfte  von  Früchten  (mit  Ausnahme  der  Weintrauben)  und
von  Pflanzen  zum  Genusse,  nicht  äther-  oder  weingeisthaltig,  uneingekocht ­
  oder  ohne  Zuckerzusatz  eingekocht,  auch  entkeimt  (sterilisiert):

Ausfuhr:  -)  51,  2 )  52,  3 )  54,  4 )  54,  s)  55  6)  e)

2*
        <pb n="26" />
        59  a.—67  c.

—  20  —

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


59  a.

Zitronensaft.

A

59  b.

Pomeranzen-  und  anderer  Südfruchtsaft,  Obstkraut,  Himbeersaft  und

andere  Safte  von  Obst,  ungegoren,  Birkenwasser,  ungegoren,  und

andere  vorstehend  oder  anderweit  nicht  genannte  Safte  zum  Genusse.

A;  von  Fruchtkonserven

  auch  0

(60  a/b)  Säfte  von  Früchten  und  von  Pflanzen  zum  Gewerbe-  oder

Heilgebrauch,  anderweit  nicht  genannt,  nicht  äther-  oder  Weingeisthaltig,

  auch  eingedickt:

60  a.

Opium.

A,  D

60  b.

andere  (Aloe  usw.).

A,  D

Kolonialwaren  und  Ersatzstoffe  für  solche.

(61  a/b)  Kaffee,  auch  Kaffeeschalen  (Kirschschalen  und  Pergament-Hülsen):



61  a.

roh.

A,  I)

61  b.

gebrannt  oder  geröstet,  auch  gemahlen.

A,  D

(62  a/b)  Kaffeeersatzstoffe:

}

62  a.

Zichorien  (Zichorienwurzeln)  und  andere  als  Kaffeeersatzstoffe  geeignete

Wurzeln  und  Wurzelteile,  gebrannt  (geröstet),  auch  gemahlen,

A

ohne  Zusatz  von  anderen  Stoffen.

ft  62  b.

Feigenkaffee,  Malzkaffee,  gebranntes  und  geröstetes  Malz,  einschließlich

A;  von  Malz  auch

des  karamelisierten,  auch  gemahlen:  andere  Kaffeeersatzstoffe.

vft

63.

Kakao,  roh  in  Bohnen,  auch  Bruch:  gebrannt  oder  geröstet,  ungeschält.

A,  D  1

64.

Kakaoschalen,  roh,  auch  gebrannt.

A,  D

65.

Tee.

A,  D

66.

Paprika  (spanischer  Pfeffer,  Chillies  sjapanischer  Pfeffers),  frisch  (grün)

oder  getrocknet,  auch  gemahlen,  gepulvert  oder  in  Salzwasser  eingelegt.



A,  D

ft  (67  a/i)  Gewürze,  anderweit  nicht  genannt,  auch  geschält,  entölt,

gemahlen,  gepulvert  oder  in  Salzwasser  eingelegt:

67  a.

Gewürznelken.

A

67  b.

Ingwer.

A

67  c.

Kardamomen.

A

x )  Zu  Brauzwecken  dienendes  Malz  (Färb-,  Karamel-  usw.  Malz)  Ausfuhr:  Nr.  9;  in  der  Ausfuhr  auch
gedarrte  Eicheln.  2 )  Ausfuhr  aus  dem  freien  Verkehr  uud  Beredelungsverkehre  für  inländische  Rechnung  67.
3 )  Vgl.  Anm.  2  Seite  12.
        <pb n="27" />
        21

Ausfuhr:  *)  68  a.

67  b—  69  6.

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


«7  d.

Muskatblüten,  -nüsse.

A

67  c.

Nelkenpfeffer  (Piment),  Nelkenstengel  (Nelkenstiele).

A

67  s.

Pfeffer,  schwarzer  und  weißer.

A

67  g.

Vanille.

A

67  h.

Zimt,  echter  (Kaneel).

A

67  i.

Galgant,  Guineakörner,  Mutternelken,  Nelkenrinde,  langer  Pfeffer,

Safran  (Krokus),  Sternanis  (Badian),  weißer  Zimt,  Zimtblüten,
Zimtblütenstengel,  Aimtkassia  (Mutterzimt,  Zimtholz),  Zimtwurzel

und  andere  Gewürze.
Sonstige  pflanzliche  Erzeugnisse  zum  Gewerbe-  oder  Heilgebrauche.

A

68  a.

Lufa,  auch  gebleicht;  Bast,  auch  gefärbt;  Binsen,  auch  gefärbt,  gespalten

Au.  v;ausgenomoder

  geschnitten;  Stroh,  gefärbt  oder  gespalten;  Palmblätter,  gemen

  Lufa,  Bast,

trocknet,  auch  gefärbt  (ausgenommen  solche  zu  Binde-  oder  Zier-Binsen;

  Stroh,

zwecken);  irländisches  Moos  (Perl-,  Karagaheen-,  Carrageenmoos).

gefärbt  od.  gesp;
Palmblätter,  getrocknet, ­
  auch  gefärbt. ­


4 )  68  b.

Seetang  und  andere  Algen  (Meeralgen);  Seegras,  Pflanzenhaar  (crin
ck'Akrique)  und  sonstige  Polsterstoffe,  auch  getrocknet,  gefärbt  oder  zu

68  c.

Strängen  zusammengedreht.

A,  D

Piassava-Fasern  und  -Stengel;  Wurzelfasern,  abgeschält;  Reiswurzeln;
Besenginster,  Palmyrafasern,  Kitool  sowie  alle  übrigen  Pflanzenstoffe
zur  Herstellung  von  Besen,  Bürsten,  anderweit  nicht  genannt  oder

-)  68  d.

inbegriffen,  auch  zu  Strängen  zusammengedreht.

A,  D

Espartogras  (Alfa,  Halfa,  Sparto)  sowie  alle  übrigen  Pflanzenstoffe

A,  D;  von  v  auszur

  Herstellung  von  Flechtarbeiten  usw.,  anderweit  nicht  genannt  oder

69  a.

inbegriffen,  auch  zu  Strängen  zusammengedreht.

genommen  Espartogras
  (Alfa,
Halfa,  Sparto).

Stuhlrohr  (spanisches  Rohr),  roh,  gewaschen  oder  in  sonstiger  Weise  ge-69

  b.

reinigt,  ungespalten,  ungehobelt  und  Abfälle  davon.

A,  »

Bambus,  Rebhühner-,  Zuckerrohr  und  anderes  edleres  Rohr,  roh,  gewaschen ­
  oder  in  sonstiger  Weise  gereinigt,  ungespalten,  ungehobelt

und  Abfälle  davon.

A,  D
        <pb n="28" />
        70—74  c.

—  22

Nr.

Waren  gattung

Aus-  ».Durchfuhrverbote ­


70.
71  a.

Nüsse  und  Schalen,  nur  als  Schnitzstoff  verwendbar,  sowie  anderweit
nicht  genannte  oder  inbegriffene  pflanzliche  Schnitzstoffe,  roh;  Samenkörner, ­
  durchbohrt,  auch  lediglich  zum  Zwecke  der  Verpackung  und
Versendung  auf  Gespinstfaden  gereiht.
Beeren,  Blätter,  Blüten,  Blütenblätter,  Blumen,  Knospen,  Kräuter,
Nüsse,  Rinden,  Sämereien,  Schalen,  Wurzeln  und  sonstige  Pflanzen
und  Pflanzenteile,  anderweit  nicht  genannt,  zun,  Gewerbegebrauch,
auch  eingesalzen,  getrocknet,  gedarrt,  gebrannt,  geschält,  gemahlen
oder  sonst  zerkleinert;  Obstkerne,  anderweit  nicht  genannt,  ungeschält

A,  D,  ausgenomoder

  geschält;  Baumschwämme,  roh  oder  bloß  geklopft  und  vom  Holze
gereinigt;  Wermut  (Absinthkraut),  auch  getrocknet  oder  gemahlen;

men  Champignon-Brut.


71  b.
72  a.

Wurmsamen.
Weberkarden  (Weberdisteln).
Chinarinde,  auch  gemahlen  oder  sonst  zerkleinert.

A,  D

72  b.

Rhabarberwurzeln,  auch  getrocknet,  gemahlen  oder  sonst  zerkleinert.

A,  D

72  c.

Feldkümmelkraut;  isländisches  Moos  und  andere  Flechten  (Lichenen),
roh,  auch  gemahlen;  Tamarinden  und  Tamarindenmark,  Rohrkassia;
Beeren,  Blätter,  Blüten,  Blütenblätter,  Blumen,  Knospen,  Kräuter,
Nüsse,  Rinden,  Schalen,  Sämereien,  Wurzeln  und  sonstige  Pflanzen
und  Pflanzenteile,  anderweit  nicht  genannt,  zum  Heilgebrauch,  auch
eingesalzen,  getrocknet,  gedarrt,  gebrannt,  geschält,  gemahlen  oder
sonst  zerkleinert;  Holz  zum  Heilgebrauch,  auch  zerkleinert;  getrocknete
und  gepulverte  Jnsektenpulverblumen  (Insektenpulver).

A,  D

73.

Pflanzenwachs  (aus  Palmen,  Palmblättern  oder  dergleichen)  in  natürlichem ­
  Zustande.

A,  D

74  a.

8.  krzeugnisse  der  §ors1wirtscbaft.
*)  (74/6)  Bau-  und  Nutzholz,  nachstehend  nicht  besonders  genannt:
(74  a/f)  unbearbeitet  oder  lediglich  in  der  Querrichtung  mit  der  Art
oder  Säge  bearbeitet,  mit  oder  ohne  Rinde;  alle  diese  auch  gedämpft,
getränkt  (imprägniert)  oder  sonst  auf  chemischem  Wege  behandelt:
(74  a/c)  hart:
Eichenholz.

A,  D

74  b.

Nußbaumholz.

A,  D

74  c.

Buchen-  und  anderes  hartes  Holz.

A,  D

*)  Maßstab  Kilogramm  oder^  Festmeter.
        <pb n="29" />
        23

74  b.—75  f.

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


(74  d/e)  weich:

74  d.

Laubholz  (Birken-,  Erlen-,  Linden-,  Pappel-  fauch  Aspen-,  Espen-,

A,D

Zitterpappel-),  Roßkastanien-,  Weidenholz  usw.).

74  e.

Nadelholz.

A,  D

*)  74  f.

Grubenholz  der  Zolltarifnummer  74.

A,  D

')  74.

Bau-  und  Nutzholz,  unbearbeitet  oder  lediglich  in  der  Querrichtung  mit

Anrn.

Art  oder  Sage  bearbeitet,  für  den  häuslichen  oder  handwerksmäßigen
Bedarf  von  Bewohnern  des  Grenzbezirkes,  sofern  es  in  Traglasten
eingeht  oder  mit  Zugtieren  gefahren  wird,  unter  Überwachung  der
Verwendung  und  mit  Beschränkung  auf  10  (vertragsmäßig  12)  Festmeter

  in  einem  Kalenderjahre  für  jeden  Bezugsberechtigten.
(75  a/e)  in  der  Längsrichtung  beschlagen  oder  anderweit  mit  der  Art
vorgearbeitet  oder  zerkleinert  (vertragsmäßig  in  der  Längsrichtung
beschlagene,  nicht  gehobelte  Kanthölzer  (Balken,  Bohlen  und  dergleichen) ­
  nur  mit  Zapfenlöchern,  Zapfen,  Schlitzen,  Falzen  oder
Bohrlöchern  versehen);  auch  gerissene  Späne  und  in  anderer  Weise
als  durch  Reißen  hergestellte  Klärspäne;  alle  diese  auch  gedämpft,
getränkt  (imprägniert)  oder  sonst  auf  chemischem  Wege  behandelt:
(75  a/c)  hart:

A,  D

75  a.

Eichenholz.

A,  D

2 )  75  b.

Nußbaumholz.

A,  D

a )  75  c.

Buchen-  und  anderes  hartes  Holz.
(75  d/e)  weich:

A,  D

4 )  75  d.

Laubholz  (Birken-,  Erlen-,  Linden-,  Pappel-  fauch  Aspen-,  Espen-,

A,  D

75  e.

Zitterpappel-),  Roßkastanien-,  Weidenholz  usw.).

Nadelholz.

A,  D

6 )  75  s.

Telegraphenstangen  aller  Art  (auch  gedämpft,  getränkt  (imprägniert)

A,  D

oder  sonst  auf  chemischem  Wege  behandelt).
(76  a/g)  in  der  Längsrichtung  gesägt  oder  in  anderer  Weise  vorgerichtet,
nicht  gehobelt  (vertragsmäßig  auch  in  der  Längsrichtung  gesägte
oder  in  anderer  Weise  vorgerichtete,  nicht  gehobelte  Kanthölzer
(Balken,  Bohlen  und  dergleichen)  nur  mit  Zapfenlöchern,  Zapfen,
Schlitzen,  Falzen  oder  Bohrlöchern  versehen  sowie  durch  bloßes
Sägen  genutete  Schindelbretter):

*)  Für  die  Einfuhr  in  den  freien  Berkehr.  Ausfuhr:  3 )  74  b,  3 )  74  c,  *)  74  b,  6 )  Für  die  Ausfuhr.
        <pb n="30" />
        76  a.—  79  f.

24

Ausfuhr:  -)  7«d,  -)  77,  ‘)  78,  6 )  79.  3 )  Maßstab  Kilogramm  oder  Festmeter.

Nr.

Warengattung

Aus-u.  Durchfuhrverbote ­


76  a.

(76  a/b)  gedämpft,  getränkt  (imprägniert)  oder  sonst  auf  chemischem
Wege  behandelt:
hart.

A,  D

76  b.

weich.

A,  D

76  c.

(76  c/g)  anderes:
(76  c/e)  hart:
Eichenholz.

A,  D

76  d.

Nußbaumholz.

A,  D

*)  76  e.

Buchen-  und  anderes  hartes  Holz.

A,  D

76  f.

(76  f/g)  weich:
Laubholz  (Birken-,  Erlen-,  Linden-,  Pappel-  fauch  Aspen-,  Espen-,

Zitterpappel-),  Roßkastanien-,  Weidenholz  usw.)

A,  D

76  g.

Nadelholz.

A,  D

-)  77  a.

Erikaholz  (Bruyereholz),  unbearbeitet  oder  in  geschnittenen  Stücken.

A,  D

2 )  77  b.

Cocusholz  (Cuba-,  Jamaika-,  Grenadillholz),  unbearbeitet  oder  in  geschnittenen

  Stücken.

A,  D

78  a.

3 , 4 )  (78  a/b)  Zedernholz  (auch  Bleistiftholz):
unbearbeitet  oder  lediglich  mit  der  Art  oder  Sage  bearbeitet,  jedoch  nicht

in  der  Längsrichtung  gesägt  oder  in  anderer  Weise  vorgerichtet.

A,  D

78  b.

in  der  Längsrichtung  gesägt  oder  in  anderer  Weise  vorgerichtet,  nicht

gehobelt.

A,  D

79  a.

3 , 5 )  79  a/f)  Nutzholz  von  Buchsbaum,  Ebenholz,  Mahagoni,  Polisander,
Tiek-,  Pockholz:
(79  a/b)  unbearbeitet  oder  lediglich  in  der  Querrichtung  mit  der  Art
oder  Säge  bearbeitet:
Mahagoni,  Polisander.

A,  D

79  b.

Buchsbaum,  Eben-,  Tiek-,  Pockholz.

A,  D

79  c.

(79  c/d)  in  der  Längsrichtung  beschlagen  oder  anderweit  mit  der  Art
vorgearbeitet  oder  zerkleinert:
Mahagoni,  Polisander.

A,  D

79  d.

Buchsbaum,  Eben-,  Tiek-,  Pockholz.

A,  D

79  e.

(79  e/f)  in  der  Längsrichtung  gesägt  oder  in  anderer  Weise  vorgerichtet,
nicht  gehobelt:
Mahagoni,  Polisander.

A,  D

79  f.

Buchsbaum,  Eben-,  Tiek-,  Pockholz.

A,  D
        <pb n="31" />
        25

80  a.—90  a.

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


8«  a.

1 r  2 )  (80a/c)  Eisenbahnschwellen,  mit  der  Art  bearbeitet,  auch  auf  nicht
mehr  als  einer  Längsseite  gesägt,  nicht  gehobelt:
gedämpft,  getränkt  (imprägniert)  oder  sonst  auf  chemischem  Wege  behandelt. ­


A,B

80  b.

(80  b/c)  andere:
aus  hartem  Holze.

A,  D

80  c.

aus  weichem  Holze.

A,  D

81  a.

\ 3 )  (81  a/6)  Holzpflasterklötze:
gedämpft,  getränkt  (imprägniert)  oder  sonst  auf  chemischem  Wege  behandelt. ­


A,  D

81  b.

andere.

A,  D

82.

Naben,  Felgen,  Speichen  sowie  für  diese  Gegenstände  erkennbar  vorgearbeitete ­
  Hölzer.

A,  D

83  a.

')  (83  a/b)  Faßholz  (Faßdauben  und  -bodenteile),  auch  zu  solchem  erkennbar ­
  vorgearbeitetes  Holz  (Stabholz),  ungefärbt,  nicht  gehobelt:
von  Eichenholz.

A,  D

83  b.

von  anderem  Holze.

A,  D

84.

Korbweiden,  auch  gespalten,  ungeschält  oder  geschält;  auch  Faschinen.

A,  D

4 )  85.

Reifenstäbe  (gespalten  für  Faß-  und  ähnliche  Reifen),  auch  rund  gebogen.

A,  D

86.

Holz  zur  Herstellung  von  mechanisch  bereitetem  Holzstoffe  (Holzmasse,
-schliff)  oder  von  chemisch  bereitetem  Holzstoffe  (Zellstoff,  Cellulose),
nicht  über  1,20  m  lang  und  nicht  über  24  om  am  schwächeren  Ende
stark.

A,  D

5 )  87  a.

Kiefernzapfen.

A,  D

5 )  87  b.

Brennholz  (Schicht-  fKlafter-s,  Stockholz,  Reisig  fauch  in  Bündeln),
Späne  fAbfallspänes  und  andere  nur  als  Brennholz  verwertbare  Holzabfälle, ­
  Wurzeln);  Zapfen  von  Nadelhölzern  (mit  Ausnahme  von
Kiefernzapfen);  ausgelaugtes  Gerbholz  und  ausgelaugte  Gerbrinden
(Gerblohe),  auch  geformt  (Lohkuchen).

A,  D

88.

Holzkohlen  (Schwarz-  und  Rotkohlen),  auch  gepulvert;  Holzkohlenbriketts. ­


A,  D

89.

Holzmehl  und  -wolle,  auch  für  Heilzwecke  zubereitet.

A,  D

6 )  90  a.

Korkholz  (Rinde  der  Korkeiche),  unbearbeitet,  auch  in  lediglich  auseinandergeschnittenen ­
  Platten  oder  Stücken;  auch  Zierkorkholz.

A,  D

Eisenbahnschwellen  aller  Art  aus
        <pb n="32" />
        26

90b.—96b.

Ausfuhr:  *)  90,  2 )  94,  3 )  95  (mit  Ausnahme  von  gedarrten  Eicheln  62b).

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


l )  90  b.

Korkabfälle.
(91  q/6)  Farbhölzer  in  Blöcken,  Wurzeln:

A,  D

91  a.

Blauholz.

A,  D

91b.

Gelb-,  Rotholz.

A,  D

91  c.

Farbhölzer,  gemahlen,  geraspelt  oder  in  anderer  Weise  zerkleinert;

angegoren  (fermentiert).
(92  a/c)  Gerbrinden,  auch  gemahlen:

A,  D

92  n.

Eichenrinde.

A,  D

92  b.

Nadelholzrinden.

A,  D

92  c.

Mimosa-,  Mangrowe-,  Maletto-  und  andere  Gerbrinden.
(93  a/b)  Quebrachoholz  und  andereö  Gerbholz:

A,  D

93  n.

in  Blöcken.

A,  D

93  b.

gemahlen,  geraspelt  oder  in  anderer  Weise  zerkleinert.

A,  D

2 )  94  a.

Algarobilla,  Bablah,  Dividivi  sowie  sonstige  anderweit  nicht  genannte

Gerbstoffe,  auch  gemahlen;  Kino.

A,  D

2 )  94  b.

Eckerdoppern,  Knoppern,  Valonea,  auch  gemahlen.

A,  D

2 )  94  c.

Galläpfel,  auch  gemahlen.

A,  D

-)  94  d.

Myrobalanen,  auch  gemahlen.

A,  D

2 )  94  e.

Sumach  (Schmack),  auch  gemahlen.

A,  D

-)  94  f.

Katechu,  braunes  und  gelbes  (Gambir),  roh  oder  gereinigt.

A,  D

3 )  95  a.

Eicheln,  frisch  oder  gedarrt,  auch  geschält.

A,  D

')  95  b.

Kiefernsamen.

3 )  95  c.

Wilde  Kastanien,  Waldholzsamen  und  sonstige  Forstsämereien  (mit

A,  von  wilden

Ausnahme  von  Kiefernsamen  und  Bucheckern).

Kastanien,  Bucheckern

  u.  Lindensamen. ­
  Ferner
O  m.  Ausnahme
von  Waldholzsamen ­
  u.  sonstigen ­
  Forstsämereien. ­


96  o.

Seggen  (Waldhaar),  auch  getrocknet,  gefärbt  oder  zu  Strängen  zusammengedreht; ­
  Schilfrohr,  roh,  ungespalten  (Dach-,  Mauer-,  Weberrohr).



A,  D

96  b.  1

Torfstreu;  Laub,  Baumnadeln,  Moos  und  sonstige  Streu  aller  Art.

A
        <pb n="33" />
        —  27  —
97  a.—101.

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


97  a.

Terpentinharze  (Fichtenharze).

i.,»

97  b.

Kauri-  und  andere  Kopole.

A,  D

97  c.

Dammar-,  Akaroid-  und  andere  Hartharze;  Weihrauch  und  andere
Weichharze  (natürliche  Balsame,  auch  Storar,  flüssig  oder  fest)  und
Gummiharze  (Schleimharze),  roh  oder  gereinigt.

A,  D

97  d.

Gummilack.

A,  D

97  e.

Schellack.

A,  D

97  s.

Akaziengummi  (arabisches  Gummi),  Acajou-,  Kirsch-,  Kutera-,  Bassoragummi;
  auch  wässerige  Auflösungen  von  Akazien-  oder  von  Kirschgummi. ­


A,  D

97  g.

Tragantgummi.

A,  D

98  a.

Kautschuk,  roh  oder  gereinigt.

A,  D

98  b.

Guttapercha,  roh  oder  gereinigt.

A,  D

98  c.

Balata,  roh  oder  gereinigt.

A,  D

98  d.

Kautschuk-,  Guttapercha-  und  Balataabfalle;  abgenutzte  Stücke  von
Waren  aus  Kautschuk,  Guttapercha  und  Balata.

A,  D

98  e.

Olkautschuk  (Faktis)  und  andere  Kautschukersatzstoffe.

A,  D

99.

Kampfer,  roh  oder  gereinigt;  Manna  (Mannazucker).

A,  D

10«  a.

C.  riere  und  tierische  Lrzeugnlsse.
Vieh,  lebend.
*)  (100  fl/t)  Pferde:
Arbeitspferde,  leichte:  Stuten.

A

1«v  b.

—Hengste,  Wallache.

A

10«  c.

Arbeitspferde,  schwere:  Stuten.

A

100  d.

Hengste,  Wallache.

A

100  e.

Zuchthengste:  leichte.

A

100  f.

-  schwere.

A

100  g.

Kutsch-,  Reit-,  Rennpferde.

A

100  h.

Schlachtpferde.

A

100  i.
100  t.

Pferde  im  Werte  bis  300  Mark  das  Stück  und  mit  weniger  als  1,40  m
Stockmaß.
Abgesetzte  Fohlen  (Absatzfohlen).

A
A

1001.

Saugfohlen,  die  der  Mutter  folgen.

A

')  101.

Maulesel,  Maultiere.

A

*)  Nach  Stück.
        <pb n="34" />
        —  28  —
102—108  a.

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


*)  102.

Esel  und  Eselfohlen.

A

3 )  103  stl.

2 )  (103  a/g)  Rindvieh:
Kälber  unter  6  Wochen:  Nutzvieh.

A

D

3 )  103  02.

—:  Schlachtvieh.

A

D

4 )  103  bl.

Jungvieh  im  Alter  von  6  Wochen  bis  zu  I 3 /-  Jahren:  Nutzvieh.

A

D

4 )  103  b2.

—:  Schlachtvieh.

A,

D

5 )  103  fi.

Männliches  Jungvieh  im  Alter  von  mehr  als  V-/ 2  bis  zu  L 3 /?  Jahren:
Nutzvieh.

A,

D

5 )  103  C2.

—:  Schlachtvieh.

A,

D

«)  103  dl.

Weibliches  Jungvieh  im  Alter  von  mehr  als  l 1 / 2  bis  zu  2 3 /e  Jahren:
Nutzvieh.

A,

D

°)  103  d2.

—:  Schlachtvieh.

A,

D

5 )  103  ei.

Kühe:  Nutzvieh.

A,

D

7 )  103  e2.

—:  Schlachtvieh.

A,

D

8 )  103  fl.

Bullen  (Stiere):  Nutzvieh.

A,

D

8 )  103  f2.

—:  Schlachtvieh.

A,

D

9 )  103  gl.

Ochsen:  Nutzvieh.

A,

D

•)  103  g2.

—:  Schlachtvieh.

A,  D

lo )104  o.

Lämmer.

A,

D

u )104b.

Schafe.

A,  D

u )  105.

Ziegen.

A

12 )106  o.

Spanferkel  unter  10  Kilogramm.

A,

D

u )  106  b.

Schweine.

A,

D

u )  107  o.

(107  a/b)  Federvieh):
Gänse.

A,D

107  b.

Hühner  aller  Art.

A,

ausgen.  D

“JlOTc.

Enten.

A,

zahmes  u.  D

14 )  107  d.

Sonstiges  Federvieh.

A,

wildes  Zier-  D

108  0.

Fleisch  und  Zubereitungen  von  Fleisch.
(108  a/g)  Fleisch,  ausschließlich  des  Schweinespecks,  und  genießbare
Eingeweide  von  Vieh  (ausgenomnien  Federvieh,  frisch,  auch  gefroren, ­
  zubereitet:
Rind-  (Kalb-)  Fleisch:  frisch.

A,

gef  lüge!,
D

')  Nach  Stück.  -)  Nach  Stück,  auch  Angabe  des  Gewichts,  wenn  hiernach  verzollt.  Ausfuhr:  3 )  103  a,
! !  103b,  6 )  103c,  ')  103d,  ’)  103e,  8 )  103f,  »)  103g  10 )  107b.  u )  Einfuhr  nach  Kilogramm  und  Stück,  Ausfuhr
nach  Stück.  l -)  Nach  Stück.  13 )  Nach  Stück,  auch  Angabe  des  Gewichts,  wenn  hiernach  verzollt.
        <pb n="35" />
        29

108  B.—116.

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


')  108  b.

—:  einfach  zubereitet.

v

108  c.

Schweinefleisch:  frisch.

A,  D

2 )  108  b.

—:  einfach  zubereitet,  auch  Herzschläge.

A,  D

108  e.

Schweineschinken  (Vorder-  und  Hinterschinken),  gepökelt  oder  geräuchert.

A,  D

108  f.

Schaffleisch,  frisch  oder  einfach  zubereitet.

A,  D

3 )  108  g.

sonstiges  Fleischi  zum  feineren  Tafelgenusse  zubereitetes  Fleisch,  auch

in  luftdicht  verschlossenen  Behältnissen.

A;  für  Fleischw.  z.
fein.  Tafelgenusse ­
  auch  D

109.

Schweinespeck,  frisch  oder  einfach  zubereitet;  Paprikaspeck.

A,  D

4 )  110  a.

Gänsebrüste,  -keulen,  -ledern.

A,  D

4 )  110  b.

Federvieh,  geschlachtet,  auch  zerlegt,  gespickt  oder  sonst  zubereitet;  genießbare

  Eingeweide  von  Federvieh.

A,  D

111.

Haarwild,  nicht  lebend,  auch  zerlegt,  gespickt  oder  sonst  zubereitet;  genießbare

  Eingeweide  von  Haarwild.

A,  D

112.

Federwild,  nicht  lebend,  auch  zerlegt,  gespickt  oder  sonst  zubereitet;  genießbare

  Eingeweide  von  Federwild.

A,  D

113.

Fleischertrakt  und  Fleischbrühtafeln;  Suppentafeln;  flüssige  und  einge-A,

  D

114.

dickte  Fleischbrühe;  Fleischpepton.

Würste  aus  Fleisch  von  Vieh,  Federvieh  oder  Wild  (Fleischwürste).
(115/8)  Fische,  auch  eingesalzener  Fischrogen.

A,  D

(115  a/c)  Süßwasserfische  (Fluß-,  Teich-  und  Binnenseefische),  frische:

A,  ausaen.  Zierfische; ­
  D

115  0.

Karpfen.

115  b.

Aale,  Schleie  und  andere:  lebende.

A,  ausgen.  Zierfische;
  D

115  c.

:  nicht  lebende,  auch  gefroren.
(115  d/e)  Salzwasserfische  (Meer-  oder  Seefische),  frische:

A,  D

115  b.

Heringe  (auch  Breitlinge  fBristlingef).

A,  D

115  e.

Schellfische  und  andere.

A,  D

6 )  116.

Gesalzene  Heringe  (auch  Breitlinge  fBristlinges),  unzerteilt;  auch

A,  D

Heringslake  und  gesalzene  Heringsmilch.

Ausfuhr:  *)  108  a,  2 )  108  c.  3 )  108  f,  4 )  110.  6 )  Gesalzene  Heringe  in  handelsüblicher  Umschließung
Fässern  zu  ungefähr  1,5  Doppelzentner  (Tonnen-  —  Landpackung,  Vr»  /*&amp;gt;  /«»  /8 ' -
        <pb n="36" />
        —  30  —
ll7o.—1236.

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


117  a.

(117  g/d)  Fische,  zubereitet  (mit  Ausnahme  der  unzerteilten  gesalzenen ­
  Heringe):
Lachs,  gesalzen  usw.

A,  D

117  b.

Sardellen,  einfach  zubereitet.

A,  D

117  c.

Stockfisch  (getrockneter  Kabeljau),  Klippfisch.

A,  D

117  d.

Aale,  Bücklinge,  Sprotten  und  andere  vorstehend  nicht  genannte,  getrocknete,

  gesalzene,  geräucherte,  geröstete,  gekochte,  gebratene  oder
sonst  einfach  zubereitete  Fische;  Fischniehl  zum  Genusse;  Fischwurst;
Fischmilch,  nüt  Ausnahme  der  Heringsmilch;  zum  feineren  Tafelgenusse ­
  zubereitete  Fische.

A,  D

118.

Kaviar  und  Kaviarersatzstoffe  (eingesalzener  Fischrogen),  auch  gepreßt

oder  geräuchert;  Kaviarlake.

A,D

119  a.

Vorstehend  nicht  genannte  Tiere.
(119  a/c)  Seemuscheln,  lebend  oder  bloß  abgekocht  oder  eingesalzen,
auch  von  der  Schale  befreit:
Austern.

A,  D

119  b.

Austernsetzlinge.

A,  D

119  c.

Mies-  und  andere  Seemuscheln.

A,  D

12«.

Schnecken  aller  Art,  lebend  oder  bloß  abgekocht  oder  eingesalzen;  auch

Froschkeulen,  frisch,  bloß  abgekocht  oder  eingesalzen.

A;  von  Schalen-  u.

121.

Schildkröten,  lebend  oder  geschlachtet,  auch  bloß  abgekocht  oder  ein-Krustentieren


auch  11

gesalzen.

A

122.

Süßwasserkrebse,  lebend  oder  bloß  abgekocht,  von  der  Kruste  befreit

(Krebsfleisch),  auch  dergleichen  zubereitete  jeder  Art.

A,  D

123  a.

(123  a/b)  Seekrebse,  lebend  oder  nicht  lebend,  auch  bloß  abgekocht
oder  eingesalzen,  auch  von  der  Kruste  befreit:
Humnier  und  Langusten  (Heuschreckenkrebse).

A  ;D  von  Krusten-123

  b.

Krabben  (Garnelen,  Granaten),  Taschenkrebse  und  andere.

tieren;  Hummer
auch  D 1 )
A,  D

*)  Die  Durchfuhr  von  Hummer  ist  verboten,  sofern  es  sich  um  Boden-  und  Gerverbserzeugnisse  von
Frankreich  und  Großbritannien  sowie  von  den  Kolonien  und  Schutzgebieten  dieser  Länder  handelt  (Verordnung
vom  11/2.  15).
        <pb n="37" />
        31

]  24.—132.

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


124.

Seekrebse,  -muscheln,  Schnecken  lind  Schildkröten,  auch  Froschkeulen  in

A;  von  Schalen-  u.

anderer  Weise  als  durch  bloßes  Abkochen  oder  Einsalzen  zubereitet

Krustentieren
auch  D

H  125  st.

Bienen,  lebende,  ohne  Honig.

A

125  b.

Hirsche,  Hunde,  Vögel,  und  andere  lebende  Tiere,  anderweit  nicht

A  nur  von  Blutgenannt.


2 )  Tierische  Fette.

egeln,  Versuchstieren, ­
  Kaninchen, ­
  deutschen
Schäferhunden,
Dobermannpinschern, ­
  Rottweilern ­
  u.  Airedale-Terrieren,
  lebend. ­

D  nur  von  Versuchstieren,Blut ­
 ­
  Kaninchen
lebend.

3 )  126  st.

Schmalz  von  Schweinen.

A,  D

3 )  126  b.

Oleomargarin.

A,  D

3 )  126  c.

Schmalz  von  Gänsen,  Rindsmark  und  andere  schmalzartige  Fette.

A,  D

127.

Schweine-  und  Gänsefett,  roh  (un  eingeschmolzen,  unalisgepreßt),  mit
Ausnahme  des  Schweinespecks  und  der  Flomen  (Fliesen,  Liesen);

*)  128  st.

ferner  Grieben  zum  Genusse.

A,  D

Schweineflomen  (Fliesen,  Liesen,  Schmer).

A,  D

4 )  128  b.

Premier  jus.

A,  D

129.

Talg  von  Rindern  und  Schafen  (Rinder-,  Schaffett),  roh  oder  geschmol-130.



zen;  auch  Preßtalg.

A,  D

Knochenfett;  Abfallfette  (Wollschweiß-,  Leim-,  Wollwasch-,  Walkfett,

5 )  131  st.

natürliches  und  künstliches  Gerbefett  sDegrasf);  Stearinteer.

A,  D

Fisch-,  Robben-,  Walfischtran  (Walöl),  ungereinigt,  gereinigt  oder  ory-6

 )  131  b.

diert,  auch  in  Flaschen  oder  dergleichen.

A,  D

Fisch-,  Robben-,  Walfischspeck,  Walfett  und  anderes  auf  gleiche  Weise

132.

wie  Walfett  aus  Tran  hergestelltes  Fett,  auch  Walknochenfett.

A,  D

Tierfett,  anderweit  nicht  genannt,  roh,  geschmolzen  oder  gepreßt.

A,  D

’&amp;gt;  Auch  nach  Stockzahl.  a )  Ausfuhr  nach  Eigengewicht  der  Fette.  Ausfuhr:  °)  126,  &amp;lt;)  127,  5 )  131.
        <pb n="38" />
        Z2  —

133a.—1445.

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


133  a.

Erzeugnisse  von  landwirtschaftlichen  Nutztieren,  anderweit  nicht
genannt.
Milch,  frisch,  auch  entkeimt  (sterilisiert)  oder  peptonisiert;  Magermilch.

A,  D

133  b.

Rahm,  frisch,  auch  entkeimt  (sterilisiert)  oder  peptonisiert.

A,  D

133  c.

Buttermilch  und  Molken.

A,  D

134.

Butter,  frisch,  gesalzen  (Milchbutter)  oder  eingeschnwlzen  (Butterschmalz). ­


A,  D

135  a.

Hartkäse,  außer  Margarinekäse.

A,  D

135  b.

Weichkäse,  außer  Margarinekäse.

A,  D

13«.

Eier  von  Federvieh  und  Federwild,  roh  oder  nur  in  der  Schale  gekocht,
auch  gefärbt,  bemalt  oder  in  anderer  Weise  verziert.

A,  D

137.

Eigelb,  flüssig,  auch  eingesalzen  oder  mit  anderen  die  Haltbarkeit  erhöhenden ­
  Zusätzen;  Eigelb,  getrocknet,  auch  gepulvert;  eingeschlagene
Eier  ohne  Schale  (Eigelb  und  Eiweiß  vermischt).

A;  D  von  Eiern

138.
139.

Eiweiß,  flüssig,  auch  eingesalzen  oder  mit  anderen  die  Haltbarkeit  erhöhenden ­
  Ausätzen.
Honig  in  Stöcken,  Körben,  Kasten  mit  lebenden  Bienen.

A
A

140.

Honig,  in  Waben  oder  ausgelassen  oder  in  Bienenstöcken,  -körben,  -kästen

A;  von  künstl.  H.

(ohne  lebende  Bienen);  auch  künstlicher  Honig.

auch  D

141.

Bienenwachs  und  anderes  Jnsektenwachs  in  natürlichem  Zustand,  auch
roh  ausgelassen;  Waben,  natürliche,  ohne  Honig.

A,  D

142.

Walrat  und  Haufenblafe.
Walrat  (Spermaceti),  auch  gereinigt.

A,  D

143.

Hausenblase,  echte  und  unechte,  auch  aufgelöst;  Agar-Agar.

A,  D

144  a.

Tierische  Spinnstoffe,  Haare,  Federn  und  Borsten.
(144a/f)  Schafwolle  (auch  Gerberwolle),  roh,  auch  Abfälle  von
roher  Wolle:
(144  a/c)  Merinowolle:
im  Schweiße  (Schmutz-  oder  Schweißwolle).

A,  D

144  b.

Rückenwäsche  (auf  dem  Schafe  gewaschene  Wolle).

A,  D

144  c.

nach  der  Schur  gewaschene  Wolle  (Fabrikwäsche  und  handgewaschene
Wolle).

A,  D

144  d.

(144  d/f)  Kreuzzuchtwolle:
im  Schweiße  (Schmutz-  oder  Schweißwolle).

A,  D
        <pb n="39" />
        144  e.—153  f.

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


144  e.

Rückenwäsche  (auf  dem  Schafe  gewaschene  Wolle).

A,  D

144  f.

nach  der  Schur  gewaschene  Wolle  (Fabrikwäsche  und  handgewaschene

Wolle).
(145  a/c)  Haare,  roh,  auch  gesotten:

A,  D

145  a.

Haare  des  Schaskamels,  des  Kamels,  der  Hausziege,  der  Kamel-  oder
Angoraziege,  sowie  aller  anderen  zum  Geschlechte  der  Ziegen  gehörigen

  Tiere.

A,  D

145  b.

Hasen-  (auch  Seidenhasen-),  Kaninchen-,  Biber-,  Affen-,  Bisamrattenund

  Nutriahaare.

A,  D

145  c.

Rindvieh-,  Hirsch-,  Hunde-,  Schweine-  und  ähnliche  grobe  Tierhaare.

A  u.  D  von  Rindvieh- ­
  und
Schweinshaaren.

14«.

Pferdehaare  (aus  der  Mähne  oder  dem  Schweife),  auch  gesotten.

A,  D

147  a.

Bettfedern:  roh.

147  b.

—:  gereinigt  oder  zugerichtet  (geschlissen  usw.).
(148  a/c)  Schmuckfedern,  auch  gefärbt  oder  lediglich  zum  Zwecke  der
Verpackung  und  Versendung  auf  Gespinstfäden  gereiht,  nicht  zugerichtet: ­


148  a.

Reiherfedern.

A,  D

148  b.

Straußfedern.

A,  D

148  c.

Hühner-,  Enten-  und  andere  Federn.

A,  D

14S.

Vogelbälge,  Köpfe,  Flügel  und  andere  Teile  von  Bälgen,  auch  gefärbt,
getrocknet  oder  nur  zum  Schutze  gegen  Fäulnis  und  Mottenfraß
vorgerichtet.

150.

Federkiele  (Federspulen,  Schreibfedern),  auch  gefärbt  oder  gezogen.

151.

Borsten;  Borstenersatzstoffe  aus  Horn,  Fischbein  oder  anderen  tierischen

A  u.  D  nur  von

Stoffen.

Borsten.

152.

Seidengehäuse  (Seidenkokons).
(153/5)  Felle  und  Häute  sowie  Teile  davon.

A,  D

153  a.

Kalbfelle:  roh,  grün,  gesalzen  (naß).

A,  D

153  b.

:  gekalkt,  getrocknet  (trocken).

A,  D

153  c.

Rindshäute  (Jungvieh-,  Kalbin-,  Kuh-,  Ochsen-,  Bullen-,  Büffelhäute):

A,  D

153  d.

roh,  grün,  gesalzen  (naß).

—:  gekalkt,  getrocknet  (trocken).

A,  D

153  e.

Roßhäute,  roh,  grün,  gesalzen  (naß):  ganze  Häute.

A,  D

153  s.

—:  Roßhälse.

A,  D

Repenning,  Aus-  und  Durchsuhrvcrbote.

3
        <pb n="40" />
        34

153  g.—1566.

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


153  g.

—:  Roßschilder.

A,  D

153  h.

Roßhäute,  gekalkt,  getrocknet  (trocken):  ganze  Häute.

A,  D

153  i.

—:  Roßhälse.

A,  D

1531.

—:  Roßschilder.

A,  D

153  l.

Lammfelle,  roh,  behaart.

A,  D

153  m.

Schaffelle,  roh,  behaart.

A,  D

153  n.

Lamm-  und  Schaffelle,  roh,  enthaart,  auch  gespalten.

A,  D

153  o.

Ziegenfelle,  roh,  auch  gespalten.

A,  D

153  p.

Zickelfelle,  roh,  auch  gespalten.

A,  D

153  q.

Fisch-  und  Kriechtierhäute,  roh.

A,  D

153  r.

Reh-,  Esel-,  Maultier-,  Wildschwein-  und  andere  Felle  und  Häute  zur
Lederbereitung,  roh,  auch  enthaart  (Blößen)  und  gespalten,  jedoch

nicht  weiter  bearbeitet.

A,  D

153  s.

Leimleder.

A,  D

*)  154  a.

Hasenfelle,  roh.

A,  D

l )  154  b.

Kaninchenfelle,  roh.

A,  D

s )  155.

Felle  zur  Pelzwerk-  (Rauchwaren-)  Bereitung  (mit  Ausnahme  der  in

A  u.  D  von  Fuchs,
Hamster,  Hase,
Kaninchen,  Hirsch,
Hund,  Katze,Murmeltier, ­
  Reh,
Renntier,  Schaf,
Wolf,  Ziege  anderenLammfellen

als  Breitschwanz,
Moireeastrachan,
Persianer,  Schiras, ­
  Tibet  und
Teile  davon.

Nr.  154  a  und  b  genannten),  roh.
Tierische  Rohstoffe,  anderweit  nicht  genannt,  und  Abgänge.

156  a.

Hörner,  Geweihe,  gefärbte  Stücke  von  Hirschgeweihen,  roh,  auch  in  der
Querrichtung  in  einzelne  Stücke  zerschnitten,  zu  Schnitzzwecken.

156  b.

Knochen,  Knochenzapfen,  Hufe,  Klauen,  Vogelschnäbel,  roh,  auch  in  der
Querrichtung  in  einzelne  Stücke  zerschnitten,  zu  Schnitzzwecken.

Ausfuhr:  ')  154.  2 )  Einfuhr  Wertangabe.
        <pb n="41" />
        35

156  c.—160  a.

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


156  c.

Elfenbein  (Elefanten-  und  ähnliche  Tierzähne,  z.  B.  Mammut-,  Nilpferd-, ­
  Robben-,  Walroßzähne),  roh,  auch  in  der  Querrichtung  in

einzelne  Stücke  zerschnitten,  zu  Schnitzzwecken.

A,  D

156  d.

Walfischbarten  (rohes  Fischbein).

156  c.

Muschelschalen  (auch  mit  Perlen),  roh;  Kauris,  roh;  Korallen  (rote
und  weiße),  roh,  auch  gepulvert  oder  gemahlen;  Schildkrötenschalen
(in  ganzen  Gehäusen),  Tierstacheln  sowie  sonstige  tierische  Schnitzstoffe, ­
  roh.

156  f.

Knochen,  auch  in  der  Querrichtung  in  einzelne  Teile  zerschnitten,  Knochenzapfen ­
  (Hornpeddig),  Hufe,  Klauen,  zu  anderen  als  Schnitzzwecken,

roh,  auch  entfettet.

A,  D

156  g.

Hornspäne  (Abfallspäne)  und  Hornmehl  (Abfälle  von  der  Bearbeitung

von  Tierhörnern  oder  Hornwaren  (anderes  613]).

A,  D

*)  157  st.

Därme  und  Magen  von  Vieh,  frisch  oder  getrocknet,  auch  eingesalzen,
nicht  zum  Genusse;  tierische  Blasen,  mit  Ausnahme  der  Hausenblase,

  frisch  oder  getrocknet;  Lab,  auch  eingedickt,  nicht  Weingeist-A,

  ausgenommen

haltig.

Pferdedärme.
D  nur  von  Schweinefettdärmen ­
  und
Lab.

')  157  b.

Goldschlägerhäutchen,  zugeschnitten,  auch  in  Formen  gebracht  (Gold-158.



s  chlägerformen).

A

Knochen-,  auch  andere  Tierkohle  (einschließlich  der  Rückstände  von  der

Herstellung  des  Blutlaugensalzes  nach  dem  Schmelzverfahren),  auch

A

159  st.

gepulvert;  Knochenasche  (weiß  gebrannte  Knochen).

A,  D

Schwämme  (Meerschwämme):  roh  oder  bloß  geklopft,  auch  Abfälle  von

159  b.

bearbeiteten  Schwämmen.

A

:  bearbeitet  (gewaschen  oder  gebleicht),  auch  in  Weißblech  oder  der-3

 )  160  a.

gleichen  gefaßt  (Schreibtafelschwämme).

A

Ambra,  Bibergeil  (Castoreum),  Bisam  (Moschus),  Zibet.

Au.  v  Bibergeil,
Fischschuppen  und

spanisch.  Fliegen.

Ausfuhr:  *)  157,  2 )  160.

3*
        <pb n="42" />
        36

1606.—164.

*)

Nr.

Warengattun

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


160  b.

161.

Sonstige  anderweit  nicht  genannte  rohe  tierische  Stoffe,  z.  B.  Eier,
andere  als  von  Federvieh  oder  Federwild  (Fischeier,  frisch,  auch  befruchtet, ­
  Seidenwurmeier  und  dergleichen),  Tintenfischschulp  (Blackfischbein), ­
  Fischschuppen,  Anieiseneier,  Seidenwurmschnüre,  Rindergalle, ­
  spanische  Fliegen,  Maiwürmer,'  auch  Tierflechsen,  zu  Stöcken,
Reitpeitschen  oder  dergleichen,  ganz  grob  vorgerichtet.
Blut  von  geschlachtetem  Vieh,  flüssig  oder  eingetrocknet;  Tierflechsen,
auch  getrocknet;  Abfälle  von  Fischen,  auch  von  gesalzenen  Fischen;
Fischmehl  zur  Viehfütterung  oder  zu  Düngezwecken;  Dünger,  tierischer
(Abtritt-  und  Stalldünger),  auch  getrocknet;  die  bei  der  Transiederei
abfallenden,  lediglich  zur  Düngung  verwendbaren  Rückstände  von
Dorsch-  und  Robbenlebern  oder  dergleichen  (Trangrugge)  sowie
derartige  Rückstände  von  Fisch-  und  Robbenspeck;  Grieben  (Rückstände ­
  beim  Ausschmelzen  des  Talges  aus  Tierfett)  und  Griebenkuchen; ­
  tote  Tiere,  zweifellos  zum  Genusse  nicht  verwendbar,  auch
getrocknet,  und  ähnliche  tierische  Abgänge.

A  u.  D  vvn  Bibergeil, ­
  Fischschuppen
u.  span.  Fliegen.

A

162  a.
162  b.
162  c.

D.  Erzeugnisse  landwirtschaftlicher  Nedengewerbe.
MMereicrzeilgnisse  aus  Getreide,  Reis  und  Hülsenfrüchten.
(162  a/c)  Mehl,  auch  gebrannt  oder  geröstet:
aus  Roggen,
aus  Weizen.
aus  Hafer,  Gerste  oder  anderem  Getreide,  aus  Malz  (mit  Ausnahme
des  gebrannten  oder  gerösteten  Malzmehles),  aus  Reis  oder  Hülsenfrüchten. ­


A,  D-)
A,  D ä )
A;  von  Mehl  aus
Hafer,  Gerste,
Mais,  Buchweizen, ­
  Hülsenfrüchten ­
  auch  D 2 ).

163.  Reis,  poliert  (unpoliert  10).
3 )  164.  Graupen,  Grieß  und  Grütze  aus  Getreide;  auch  Reisgrieß.

Ausfuhr:  *)  160.  2 )  Die  Durchfuhr  nach  den  besetzten  Gebieten  ist  verboten,  da  die
besetzten  Gebiete  nach  den  Verordnungen  bzgl.  der  Einfuhr  und  Durchfuhr  dieser  Artikel
ausnahmsweise  nicht  als  Ausland  im  Sinne  der  Verordnungen  gelten  (Verordnung  vom
1/10.  15  u.  1/6.  16).  3 )  Namentliche  Bezeichnung.

A
A;  von  Graupen,
Grütze,  Grieß  aus
Roggen,  Weizen,
Hafer,  Gerste,
Mais,  Buchweizen
  auch  D 2 ).
        <pb n="43" />
        37

165.—1716.

Nr.

165.

166  a.
166  b.
166  c.
166  d.
2 )  166  c.
166  f
3 )  166  g.
3 )  166  h.
3 )  166  i.
3 )  166  t.
3 )  166  l.
167.

171  st.
171b.

Warengattung

Sonstige  Müllereierzeugnisse  aus  Getreide  (auch  genialztem)  oder  aus
Hülsenfrüchten;  auch  gewalzter  Reis.

Aus-u.  Durchfuhrverbote ­


A;  von  Müllererzeugnissen ­
  aus
Roggen,  Weizen,
Hafer,  Gerste,
Mais,  Buchweizen, ­
  Hülsenfrüchten ­
  auch  D 1 ).

Erzeugnisse  der  Llmiillerei  und  der  sonstigen  Gewinnung  fetter
Lle.
(166/7)  Fette  Ole:
(166  a/l)  in  Fässern:
Raps-  und  Rüböl.
Leinöl.
Bohnenöl  (Soja-  und  anderes).
Erdnußöl.
Sesamöl,  auch  amtlich  ungenießbar  gemacht  (vergällt).
Baum-  (Oliven-)  Ol,  auch  amtlich  ungenießbar  gemacht  (vergällt).
Lavat-  und  Sulfuröl.
Baumwollsamenöl,  auch  amtlich  ungenießbar  gemacht  (vergällt).
Holzöl.
Ricinusöl,  auch  amtlich  ungenießbar  gemacht  (vergällt).
Bucheckern-,  Klauen-,  Knochen-,  Mais-,  Mohn-,  Niger-,  Sonnenblumen-,
Speck-  und  anderes  fettes  Ol.
Daum-,  Sesam-,  Erdnuß-,  Rüb-  und  andere  fette  Ole  in  Blechgefäßen
und  anderen  Behältnissen  als  in  Fässern.
(168/71)  Pflanzliche  Fette:
Kakaobutter  (öl).
Muskatbutter  (-balsam);  Lorbeeröl,  butterartiges.
Baumwollstearin.
4 )  (171  a/d)  zum  Genusse  nicht  geeignet:
Palmöl  (-butter,  -fett).
Palmkernöl  (Palmnußöl,  Palmkernfett).

A.  D

A.  D

ti  „  ^urdjfufir  nad)  den  besetzten  Gebieten  ist  verboten,  da  die  besetzten  Gebiete  nach  den  Verordnungen ­
  bzgl.  der  Einfuhr  und  Durchfuhr  dieser  Artikel  ausnahmsweise  nicht  als  Ausland  im  Sinne  der  Vereignet"N°"
  20s  b"  (® cn,rbnun0  vom  1/10.  15  u .  1/6.  16).  Ausfuhr;  2 )  166  d,  ")  166  c.  4 )  Zum  Genusse  ge-
        <pb n="44" />
        *

171C.—1761.

38

Nr.

Warengattung

Aus-u.  Durchfuhrverbote ­


171  c.

Kokosnußöl  (Kokosbutter,  -fett,  Kokosnußbutter,  Kokostalg).

A,  D

171  d.

Mowraöl  (-butter),  Schibutter,  Vateria-  und  anderer  pflanzlicher  Talg

(Pflanzenfette).

A,  D

172.

Dlsäure  (Olein)  und  Oldraß.
Stärke  und  Stärkeerzeugnisse  mit  Ausnahme  des  wohlriechenden
oder  durch  seine  Umschließung  als  Schönheitsmittel  (kosmetisches
Mittel)  sich  darstellenden  Puders.

A,  D

173  a.

Kartoffelstärke,  grün  (Naßstarke)  oder  trocken,  auch  gemahlen.

A,  D

173  b.

Reisstärke,  auch  gemahlen.

A

173  c.

Mais-,  Weizen-  und  andere  Stärke,  auch  gemahlen;  Puder  (s.  auch  358).

A

174.

Stärkegummi  (Dextrin);  geröstete  Stärke  (Leiogomme),  Kleister

A;  Erzeugnisse  der

(Schlichte),  flüssig  oder  getrocknet,  Tragantstoff  und  ähnliche  stärke-Kartoffelstärkefa

 ­
  auch  E).

mehlhaltige  Klebe-  und  Zurichte-  (Appretur-)  Stoffe;  Kleber  (Gluten),
auch  gekörnt,  getrocknet  oder  durch  Gärung  verändert  (Eiweißleim);
Glutenmehl.

175.

Pfeilwurzelmehl  (Arrowroot),  Sago  und  Sagomehl,  Mandioka,Tapioka,

A;  Graupen,  Grieß

ostindisches  Mehl,  Saleppulver,  Sagoersatzstoffe  (Graupen  und

aus  Kartoffeln
auch  v.

Grieß  aus  Kartoffeln).
Zucker.
(176  a/n)  Rohr-,  Rüben-  und  sonstiger  Zucker  von  der  chemischen
Zusammensetzung  des  Rohrzuckers  (der  Saccharose):
(176  a/i)  Verbrauchszucker  (raffinierter  und  dem  raffinierten  gleichgestellter ­
  Zucker):

176  a.

Rohrzucker.

A,  D

176  b.

Rübenzucker:  Kristallzucker  (granulierter),  auch  Sandzucker.

A,  D

176  c.

—:  Platten-,  Stangen-  und  Würfelzucker.

A,  D

176  d.

—:  gemahlener  Mehlis.

A,  D

176  e.

—:  Stücken-  und  Krümelzucker.

A,  D

176  f.

—:  gemahlene  Raffinade.

A,  D

176  g.

—:  Brotzucker.

A,  D

176  h.

—:  Farin.

A,  D

176  i.

—:  Kandis.
:  (167  k/n)  anderer  Zucker.

A,  D

176  k.

Rohrzucker,  roher,  fester  und  flüssiger.

A,D

176  l.

Rübenzucker,  roher,  fester  und  flüssiger.

A,  D
        <pb n="45" />
        39

176  m,—180  a.

Warengattung

Aus-u.  Durchfuhr-Nr.



verböte

176  in.

anderer  fester  und  flüssiger  Zucker  (flüssige  Raffinade  einschließlich  des

A,  D

Jnvertzuckersirups  usw.).

176  n.

Füllmassen  und  Zuckerabläufe  (Sirup,  Melasse),  Melassekraftfutter;
Rübensaft,  Ahornsaft.

A,  D;  ausgenommen ­
  von  D  die
Waren,  die  nicht
als  Aufstreichmittel

  dienen.

177  a.

Stärkezucker  (Traubenzucker,  Glykose,  Dertrose,  Maltose),  Fruchtzucker

(Lävulose)  und  anderweit  nicht  genannte  gärungsfähige  Zuckerarten,
  kristallisiert  oder  sirupartig;  auch  Dertrinsirup;  gebrannter

A;  von  Erzeugnissen ­
  der  Kar-Zucker

  aller  Art,  sogenannte  Kaffeeessenz  in  karamelisierter  (getofselstärkefabri-



  Melasse  ohne  Zutaten  bestehend.

kation  auch  D

177  b.

Färbzucker  (Zuckercouleur),  dertrinfrei  (Rumfarbe,  -couleur)  oder

dertrinhaltig  (Bierfarbe,  -couleur);  Zuckerfarben.

A

177  c.

Milchzucker.

A

Getränke.

Z  (178/9)  Branntwein  aller  Art  usw.:

(178  a/d)  in  Fässern:

178  a.

Likör.

A

178  b.

Arrak,  Rum,  Kognak,  Kirsch-  und  Zwetschgenwasser.

A

178  c.

Weingeist.

A,  D

178  d.

anderer  Branntwein;  Mischungen  von  Weingeist  mit  Äther  und  Lösungen

179  a.

von  Äther  in  Weingeist.
(179  a/c)  in  anderen  Behältnissen:

A,  D

Likör.

A

179  b.

Weingeist.

A,  D
A;vjedoch  ausgenommen ­
  von  D:
Arrak,  Rum,  Kog-179

  c.

anderer  Branntwein;  Mischungen  von  Weingeist  mit  Äther  und  Lösungen
von  Äther  in  Weingeist.

nak,  Kirsch-  und

2 )  180  a.

(180/1)  Wein  und  frischer  Most  von  Trauben,  auch  entkeimt  (sterilisiert):
(180  a/d)  in  Fässern  oder  Kesselwagen:

Zwetschgenwasser.

roter  Wein  und  Most  zu  rotem  Weine,  zum  Verschneiden,  unter  Uber-A,

  D»)

wachung  der  Verwendung.

x )  Bei  der  Ausfuhr  unter  Steuerüberwachung  Angabe  de»  Weingeistgehalts  in  Litern  Weingeist.  &amp;gt;  8"
die  Einfuhr.  3 )  Vgl.  Anm.  S.  40.
        <pb n="46" />
        40

180b—189.

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


»)  180  b.

Wein  zur  Kognakbereitung,  unter  Überwachung  der  Verwendung.

A,  D 1 )

2 )  180  c.

Marsala-,  Port-,  Madeirawein  mit  einem  Weingeifigehalte  von  nicht

mehr  als  20  Gewichtsteilen  in  100.

A,  D‘)

-)  180  d.

anderer  Wein.
(181  a/b)  in  anderen  Behältnissen  (Flaschen  usw.):

A,  D 4 )

5 )  181  fl.

Schaumwein,  auch  solcher  aus  Muskat-  und  ähnlichem  Weine.

A,  D 4 )

181  b.

anderer  (stiller)  Wein  und  frischer  Most.

A

182.

Most  von  Trauben,  eingekocht,  auch  mit  Zucker,  oder  sonst  eingedickt
(Traubensirup),  auch  weingeistfrei  (unvergoren  entkeimt  (sterilisiert));
Rosinenertrakt,  griechischer  Sekt;  Weinmost  aller  Art  in  luftdicht

verschlossenen  Behältnissen.

A

183.

Weintrüb  (flüssiges,  noch  als  Wein  verwendbares  Weingeläger).

A

184.

Weine  mit  Heilmittelzusätzen  und  ähnliche  zu  Genußzwecken  verwend-A;

  von  Getränken

bare  weinhaltige  Getränke;  ferner  alle  durch  Zusatz  von  weinigen

mit  Heilmittelzuoder'

  wässerigen  Auszügen  (Essenzen  oder  Tinkturen),  von  Gewürzen
und  Zucker  oder  in  ähnlicher  Weise  aus  Wein  ohne  Zusatz  von  Branntwein ­
  künstlich  bereiteten  Getränke.

satzen  auch  D

185.

Obstwein  (auch  in  Gärung  begriffener  Obstmost)  und  andere  gegorene
Getränke  aus  Frucht-  oder  Pflanzensäften  sowie  andere  ohne  Zusatz

.

von  Branntwein  oder  Wein  künstlich  bereitete  Getränke;  Maltonwein

  und  Met;  Milchwein  (Kumys),  auch  Kefir-Kumys;  Limonade.
(186  a/b)  Bier  aller  Art;  Malzextrakt  in  dünnflüssigem  Zustand,
auch  mit  Heilmittelzusätzen:

A

°)  186  a.

in  Fässern.

A

186  b.

in  Flaschen  usw.
Essig  und  Hefe.

A

187.

Essig  aller  Art.
(188/9)  Hefe:

A

188.

Wein  Hefe.

A

189.

andere  Hefe  aller  Art.

A

*)  Für  die  Einfuhr.  -)  Ausfuhr  180.  3 )  Maßstab  für  die  Einfuhr  Kilogramm  und  Vi  und  1 / 2  Flaschen,
für  die  Ausfuhr  lediglich  '/i  und  4 A  Flaschen.  4 )  Die  Durchfuhr  ist  verboten  sofern  es  sich  um  Boden-  u.  Äewerbserzeugnisse
  von  Frankreich  und  von  Großbritannien  sowie  von  den  Kolonien  u.  Schutzgebieten  dieser  Länder
handelt  (Verordnung  vom  11/2  15).  5 )  Maßstab  für  die  Einfuhr-Kilogramm  und  Liter,  Ausfuhr  lediglich
Liter.
        <pb n="47" />
        41

190.—201.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhr-Nr.



verböte

Wasser  und  Eis.

190.

Mineralwasser,  natürliches  und  künstliches,  einschließlich  der  Flaschen

A  u.  D  nur  von

und  Krüge.

ausgesprochenen
Heilwässern.

191.

Anderes  natürliches  Wasser,  auch  destilliert;  Eis,  rohes,  natürliches

und  künstliches.

Abgänge  von  der  Verarbeitung  landwirtschaftlicher  Erzeugnisse.

192  o.

Kleie,  auch  gepreßte  Maiskleie  (Maiskuchen),  ausschließlich  als  Viehfutter

  verwendbar.

A,  D

192  b.

Reisabfälle  (Abfälle  beim  Schälen  und  Polieren  von  Reis),  ausschließlich

als  Viehfutter  verwendbar.

A

193.

Rückstände,  feste,  von  der  Herstellung  fetter  Ole,  auch  gemahlen  oder

in  Form  von  Kuchen  (Ölkuchen);  auch  Mandelkleie.

A

-)  194.

Rückstände  von  der  Stärkeerzeugung,  ausschließlich  als  Viehfutter

A;  von  Kartoffelverwendbar;

  Branntweinspülicht  (Schlempe),  auch  getrocknet;  Melasseschlempe. ­


pülpe  auch  i.Form
von  Kleie  (Pülpenkleie)
  auch  D.

195.

Ausgelaugte  Schnitzel  von  Zuckerrüben,  auch  gepreßt.

A

2 )  196.

Weintreber.

A

3 )  197.

Malz-  und  andere  Treber,  auch  getrocknet;  Malzkeime.

A

E.  Erzeugnisse  der  Nakrungs-  und  SenuhmMel  Sewerbe,

198.

in  den  Unterabscknitten  A  bis  D  nickt  inbegriffen.
Gewöhnliches  Backwerk  (ohne  Zusatz  von  Eiern,  Fett,  Gewürzen,  Zucker

199.

oder  dergleichen).
Anderes  Backwerk  einschließlich  der  Cakes  und  des  Zwiebacks;  auch  Ob-A



200.

laten  aus  Mehl,  Grieß  oder  Kleber,  mit  Zusatz  von  Zucker  oder  Gewürz.
Teigwaren  (Nudeln  und  gleichartige  nicht  gebackene  Erzeugnisse  aus

A

201.

Mehl,  Grieß  oder  Kleber,  auch  Kartoffelnudeln).
Oblaten  zum  Genuß  aus  Mehl,  Grieß  oder  Kleber,  ohne  Zusatz  von

A

Zucker  oder  Gewürz;  Mehl-  (Oblaten-)  Kapseln;  auch  Siegeloblaten
Mundlack)  aus  Teig.

A

Ausfuhr:  -)  Auch  Malztreber  und  -keime  der  Nr.  197.  2 )  auch  andere  Treber  (ausgenommenMalztreber
der  Nr.  197,  8 )  Malztreber,  -keime  194,  Obst-  und  andere  Treber  196.  '
        <pb n="48" />
        —  42  —
202  a—212.

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


202  a.

Zuckerwerk  und  sonstige  anderweit  nicht  genannte  Zuckerwaren.

202  b.

Nicht  gebackene  Waren  mit  Zuckerzusatz,  z.  B.  Bassorin-  und  Tragantwaren,

  mit  Zucker  versetzt;  Fruchtkerne,  Gewürze,  Kastanien,  Küchengewächse, ­
  Nüsse,  Obst,  Säniereien,  Südfruchtschalen,  Südfrüchte  und

[r&amp;gt;;  A
1

sonstige  Pflanzen  und  Pflanzenteile,  überzuckert  (kandiert,  glasiert).

1

203  a.

Kakao,  gebrannter  oder  gerösteter,  geschält,  gemahlen,  gequetscht  oder

sonst  zerkleinert,  auch  in  Tafeln  oder  Blöcke  geformt  (Kakaomasse);
mehr  oder  weniger  entölte  Kakaomasse  (Kakao-Preßkuchen);  Kakaoschalen, ­
  gemahlen.

A,  D

203  b.

Kakaopulver,  mehr  oder  weniger  entölt.

A,  D

204  a.

Schokolade  und  Schokoladeersatzstoffe,  auch  mit  Zusatz  von  Gewürzen,

Heilmittelstoffen  oder  dergleichen,  in  Tafeln  oder  Blöcken,  auch  gemahlen. ­


A,  D

204  b.

Waren  ganz  oder  teilweise  aus  Kakaomasse,  -Pulver,  Schokolade  oder

Schokoladeersatzstoffen;  Eichel-,  Hafer-  usw.  Kakao;  alle  diese  auch
mit  Zusatz  von  Gewürzen,  Heilmittelstoffen  oder  dergleichen.

A,  D

205  a.

Margarine  und  mit  Milch,  Wasser,  Salz  und  Farbstoffen  oder  in  ähnlicher

Weise  zu  Kunstbutter  verarbeitetes  Oleomargarin  (Oleomargarin
126  b);  Mischungen  von  Oleomargarin  mit  Milchbutter  oder  Butterschmalz. ­


A,  D

205  b.

Pflanzlicher  Talg  zum  Genusse  geeignet  (geläutertes  Kokosnußöl  fKokosbutter^

  usw.).

A,  D

206.

Margarinekäse.

A,  D

»)  207.

Kunstspeisefett.

A,  D

-)  208.

Milch,  eingedickt  (Sirupmilch)  oder  eingetrocknet  (in  Blöcken  und  Pulverform),

  auch  mit  Zusatz  von  Zucker.

A,  D

209.

Eigelb  und  Eiweiß,  zum  Genusse  zubereitet.

A,  D

(210/11)  Senf:

210.

Senf,  gepulvert,  auch  entölt  (Senfpulver,  -mehl).

A

211.

Mostrich  (mit  Most,  Gewürzen  oder  anderen  Zutaten  zubereiteter  Senf).

A

212.

Auszüge  (Essenzen),  nicht  äther-  oder  weingeisthaltig,  zur  Bereitung

A;  von  nicht  äthervon

  Getränken  (Kaffee-,  Limonade-  und  dergleichen  Essenz)  sowie
zum  Würzen  zubereiteter  Speisen  und  Getränke  (Vanille-Essenz
und  dergleichen);  Auszug  (Extrakt)  von  rohen  Kaffeeschalen,  sirupod.

  weingeisthalt.
Heilmitteln  i.Kapseln
  aus  m.  Zucker
versetzt.  Gelatine,
Kaffeeauchl);fer-*)

  Ausfuhr  205o.  2 )  Ausfuhr  audj  Milch  in  luftdicht  verschlossenen  Behältnissen.

ner  Anm.  1.  S.  43
        <pb n="49" />
        43

213.—218.

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


artig  eingedickt;  Gewürzauszüge  (Gewürzertrakte);  Kastanienauszug
(-ertrakt)  von  genießbaren  Kastanien;  Kaffeepulver,  gemischt  mit
gebranntem  Zucker;  Kapseln  aus  mit  Zucker  versetzter  Gelatine;
Kastanienmehl  von  genießbaren  Kastanien,  geröstet  oder  mit  Zucker,
Vanille  usw.  zubereitet;  Kindermehl,  aus  Weizenmehl  unter  Zusatz
von  Zucker  und  eingedickter  Milch  bereitetes  (Nestlemehl)  und  dergleichen; ­
  Kraftmehl,  mit  Zucker  versetzt;  Kefirzeltchen;  Limonadepulver. ­


A;  von  Schachtclmus(Marmelade),

and.  Fruchtkonserven ­
  und  zuckerhaltig. ­
  Aufstrichmitteln ­
  auch  0.

213.

Schachtelmus  (Marmelade)  und  andere  Säfte  von  Früchten  (mit  Ausnahme ­
  der  Weintrauben)  und  von  Pflanzen,  nicht  äther-  oder  weingeisthaltig, ­
  mit  Zucker  oder  Sirup  versetzt  oder  mit  Zusatz  von  Zucker
oder  Sirup  eingekocht,  einschließlich  der  pflanzlichen  Gallerten
(Gelees);  Himbeeressig.

214.

Safte  von  Früchten  (mit  Ausnahme  der  Weintrauben)  und  von  Pflanzen,
zum  Genuß,  äther-  oder  weingeisthaltig.

A;  von  Fruchtkonserven ­
  auch  O.

215.

Früchte,  mit  Branntwein  zubereitet  oder  in  Branntwein  eingelegt.

A;  von  Frnchtkonserven
  auch  D.

21«.

Früchte  (soweit  sie  nicht  unter  Numnier  215  fallen),  Gewürze,  Hülsenfrüchte, ­
  Kastanien,  Küchengewächse,  Mais,  Sämereien,  Südfruchtschalen ­
  und  sonstige  Pflanzen  und  Pflanzenteile  für  den  feineren
Tafelgenuß  zubereitet;  Pasteten;  Soßen  (Saucen);  Anchovis-,
Krebs-,  Sardellenbutter;  Kapern;  Mostwürze;  Nudeln  und  gleichartige ­
  nicht  gebackene  Erzeugnisse  aus  Mehl,  Grieß  oder  Kleber  (auch
Kartoffelnudeln),  gefüllt  mit  Fleisch,  Parmesankäse  oder  dergleichen;
Oliven,  auch  in  Essig,  Ol  oder  Salzwasser  eingelegt  oder  mit  Sardellen ­
  oder  dergleichen  gefüllt  (farciert);  Soja  und  andere  Gegenstände ­
  des  feineren  Tafelgenusses,  anderweit  nicht  genannt.

A;  von  zuckerhalt.
Äufstrichmitteln,
Fruchtkonserven,
Gemüse,  Zubereitungen ­
  v.  Fischen,
Schal-  u.  Krustentieren, ­
  auch  D;
ferner  Anm.  1.

217.

Chemisch  zubereitete  Nährmittel,  z.  B.  Eisenalbuminat,  Eukasin,  Nutrose,
Pepsin,  Plasmon,  Protylin,  Sanatogen,  Somatose,  Tropon.
Nahrungs-  und  Genußmittel,  anderweit  nicht  genannt,  frisch,  getrocknet
oder  zubereitet,  z.  B.  Bierertrakt,  Kunstmilch.

A,  D

218.

A;  v.  Milcherzeugnissen,
  zuckerhalt.
Aufstrich  Mitteln,
Fruchtkonserven,
Gemüse  auch  D.

Anm.  1:  Die  Durchsuhr  von  Roggen.  Weizen,  Hafer,  Ma,S,  Geist  Schälen  oder  Schroten  ge-Produkten
  und  Abfällen  der  vorgenannten  Erzeugnisse,  welche  durch  V  ^  sowie  von  Malz  nach  den
wonnen  werden,  allein  oder  in  Mischungen  —  aucb  mrt  anderen  Er,°uan.nen
besetzten  Gebieten  ist  verboten

VM Ö  '  «vy.Mjv  VMfc  V*/  ^  V--  ,  ,  —  V
auch  mit  anderen  Erzeugnissen  —  sowie
        <pb n="50" />
        219  a.
-)  219  b.

220  a.

220  b.
220  r.
220  b.
220  e.
220  f.
220  g.
220  h.

(219  a/b)  Nahrungs-  und  Genußmittel  aller  Art  (mit  Ausnahme
der  Getränke)  in  luftdicht  verschlossenen  Behältnissen,  soweit  sie
nicht  an  sich  wegen  höherer  Zollsätze  unter  andere  Nummern  fallen:
Sardinen  und  andere  Fische  und  Fischzubereitungen.
Aprikosenmus,  Milch,  Rahm,  Tomatenkonserven,  Oliven  und  andere
Nahrungs-  und  Genußmittel.

-)  (220  a/h)  Tabakerzeugnisse:
Tabakblätter,  bearbeitet  (ganz  oder  teilweise  entrippt,  auch  mit  Tabakbrühe ­
  behandelt  sgebeizts  usw.);  Abfälle  von  bearbeiteten  Tabakblättern ­
  und  Abfälle  von  Tabakerzeugnissen,  auch  gemischt  mit  Abfällen ­
  von  Rohtabak  (Scraps).
Tabakrippen  und  -stengel,  auch  mit  Tabakbrühe  behandelt  (gebeizt).
Tabaklaugen,  auch  gemischt  mit  Tabakbrühe.
Karotten  (Mangotes),  Stangen  und  Rollen  zur  Herstellung  von  Schnupftabak. ­

Rauchtabak,  geschnittener,  Pfeifentabak  in  Rollen,  Platten.
Schnupf-,  Kautabak  in  Rollen,  Platten,  Tabakmehl,  -staub;  Papier
aus  Stengeln  oder  Rippen  von  Tabakblättern.
Zigarren.
Zigaretten.

A,  D
A;  von  Schachtelmus ­
  (Marmeladen), ­
  Fleischwaren, ­
  Kunsthonig,
Juckersirup,zuckerhaltigen ­
  Aufstrichmitteln, ­
  Fruchtkonserven, ­
  Gemüse, ­
  Eiern,
Milcherzeugnissen,
Schalen-  und
Krustentieren
auch  D.

A,  ^Ausgenommen ­
  von  D  ist
jedoch  orientalischer ­
  und  ihm
gleichartiger  Tabak. ­
  Von  Zigarettenblättchen, ­

Zigarettenhülsen ­
  u.Zigarettenpapier
  außerdem
v-.

&amp;gt;)  Milch  Ausfuhr  208.  -)  Einfuhr  Wertangabe.  8 )  Die  Durchfuhr  ist  verboien  sofern  cs  sich  um  Bodcnu.
  Gewerbserzeugnisse  von  Frankreich  und  Großbritannien,  sowie  von  den  Kolonien  und  Schutzgebieten  dieser
Länder  handelt.
        <pb n="51" />
        —  45  —

221.—225  c.

Zweiter  Abschnitt.
Mineralische  und  fossile  Rohstoffe;  Mineralöle.

221.
*)  222.
223  a.
223  b.
223  c.
224  a.
224  b.
224  c.
224  d.
225  a.
225  b.
225  c.

A.  Erden  und  Steine.
Gartenerde,  auch  Rasenplatten;  Kies,  Mergel,  Sand,  auch  naturfarbiger ­
  Streu-  sowie  Formersand;  ungefärbte  Glimmerschuppen;
Scheide-  und  anderer  Schlamm.
Gefärbter  Sand,  auch  gefärbter  Streusand  einschließlich  des  Streugoldes ­
  und  -silbers  (aus  Glimmer  erzeugten  Streusandes)  und  andere
gefärbte  Glimmerschuppen.
Ton  (gewöhnlicher  Töpfer-,  Kapsel-,  feuerfester  Ton,  weißer  Ton,
Steingut-,  Pfeifen-  usw.  Ton),  Lehm  aller  Art,  auch  geniahlen
oder  geschlämnit.
Porzellanerde  (Kaolin,  Chinaclay),  auch  gebrannt,  gemahlen  oder  geschlämmt. ­

Ton,  gebrannt  (Schamotte);  Schamotte-  und  Dinasmörtel.
Ocker,  gelber,  Bolus,  Sieneser  und  Veroneser  Erde,  roh.
Andere  Farberden,  roh  sowie  als  rohe  Farberden  verwendbare  Abfalle
und  Nebenerzeugnisse  der  Industrie;  Eisenoxyd,  künstliches,  roh.
Kreide,  weiße,  rohe.
Graphit  (Eisenschwärze,  Aschblei,  Pottlot,  Reiß-,  Wasserblei,  Ofenschwarz), ­
  roh  (in  Stücken),  gemahlen  oder  geschlämmt.
Bimsstein,  Tripel,  roh,  gemahlen  oder  geschlämmt,  auch  zu  Ziegeln
geformt.
Schmirgel,  roh,  gemahlen  oder  geschlämmt.
Polier-  oder  Putzkalk  (Wiener  Kalk)  und  ähnliche  mineralische  Schleif-,
Polier-  und  Putzmittel,  roh,  gemahlen  oder  geschlämmt;  Eisenoxyd,
natürliches  und  künstliches,  roh,  gemahlen  oder  geschlämmt,  in  Büchsen, ­
  Gläsern,  Krügen  oder  ähnlichen  für  den  Kleinverkauf  bestimmten
Aufmachungen,  wie  sie  für  Schleif-,  Polier-  und  Putzmittel  üblich
sind.

Au.  D  von  Formersand. ­


A,  D
A,  D
A,  D
A,  D
A,  D

A,  D
A,  D
A,  D
A  u.  D  ausgenommen ­
  sogenannte
Neuburger  Kieselkreide, ­
  Neuburger
Kieselweiß;  ferner
vom  A.  ausgenommen ­
  Edelputz
(wie  Terranova,
Terrasit,  Kresit,
Günther's  Granitputz). ­


!)  Ausfuhr  221.
        <pb n="52" />
        Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


226.

Kieselgur  (Infusorienerde),  Quarz,  Quarzsand;  auch  Feuersteine,  roh,

Au.  D,  ausgenomgeschreckt

  oder  gemahlen.

men  Kieselgur

227  a.

Kalk,  natürlicher  kohlensaurer,  Dolomit,  roh,  auch  gebrannt;  Kalk,  gebrannter, ­
  gelöscht;  Kalkmörtel.

(Infusorienerde).
A,  D

227  b.

Magnesit  (natürliche  kohlensaure  Magnesia),  auch  gebrannt  (Bitter-,
Talkerde).

A,  D

227  c.

Witherit  (natürlicher  kohlensaurer  Baryt),  auch  gebrannt,  Strontianit
(natürlicher  kohlensaurer  Strontian).

A,  D

227  d.

Kalk,  natürlicher  phosphorsaurer  (z.  B.  Phosphorit,  Apatit,  Koprolith,
Navassit,  Sombrerit,  Jslandguano).

A,  D

228.

Gips  (schwefelsaurer  Kalk),  auch  gebrannt,  gemahlen,  geschlämmt;

A,  D

229.

Superphos  phatgips.
Wasserbindende  (hydraulische)  Zuschlage,  z.  B.  Tuff,  Traß,  Puzzolan
und  Puzzolanerde,  Santorin  (Santorinerde),  auch  gemahlen  oder
gestampft.

A,  D

23«  a.

Portland-,  Roman-,  Puzzolan-,  Magnesia-,  Schlackenzement  und  dergleichen, ­
  mit  oder  ohne  Zusatz  von  Färbemitteln  oder  anderen  Stoffen,
ungemahlen  (Zementklinker,  -grieße  usw.),  gemahlen,  gestampft.

A,  D

23«  b.

Gemahlener  Kalk;  Tripolith.

A,  D

231  a.

Meerschaum,  r  oh,  auch  künstlicher  Meerschauni  in  ungeformten  Stücken.

A,  D

231  b.

Asbest  (Amianth,  Berg-,  Erdflachs),  roh,  auch  gemahlen;  Asbestfasern,
auch  gereinigt.

A,  D

231  c.

Speckstein  (spanische  oder  Venezianer  Kreide),  roh,  auch  gemahlen
oder  gebrannt.

A,  D

231  d.

Talk,  roh,  auch  gemahlen  oder  gebrannt.

A,  D

231  e.

Glimmer  (Mika),  roh,  auch  in  rohen  Platten  oder  Scheiben.

A,  D

232  a.

Baryt,  natürlicher  schwefelsaurer  (Schwerspat)  und  Strontian,  natürlicher ­
  schwefelsaurer  (Cölestin),  auch  gepulvert  oder  gemahlen.

A,  D

232  b.

Feldspat,  gemeiner,  auch  gepulvert  oder  gebrannt.

A,  D

232  c.

Flußspat,  roh,  auch  gemahlen.

A,  D

232  d.

Bauxit,  ungereinigt;  Eisstein  (Kryolith,  Grönlandspat),  natürlicher.

A,  D

233  a.
233  b.

*)  (233  a/b)  Schiefer:
rohe  Blöcke,  rohe  Platten,  Dachschiefer.
roher  Tafelschiefer.

Ausfuhr:  *)  233.
        <pb n="53" />
        47

234o—237  c.

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


234  o.

Alabaster  und  Marmor,  roh  oder  bloß  roh  behauen,  auch  gesägt,  jedoch
an  nicht  niehr  als  3  Seiten,  oder  in  nicht  gespaltenen,  nicht  gesägten
(geschnittenen)  Platten.

l )  234  b.

Alabaster  und  Marmor,  gemahlen,  auch  gepulvert.
(234  c/e)  Steine  (mit  Ausnahme  von  Schiefer,  Alabaster,  Marnior
und  Pflastersteinen)  sowie  Lava,  poröse  und  dichte,  roh  oder  bloß
roh  behauen,  auch  gesägt,  jedoch  an  nicht  mehr  als  3  Seiten,  oder
in  nicht  gespaltenen,  nicht  gesägten  (geschnittenen)  Platten)  auch
gemahlene  Steine,  vorstehend  nicht  genannt:

234  c.

Rohblöcke  aus  harten  Steinen  (Granit,  Syenit,  Labrador  usw.)  sowie
aus  Lava,  poröser  und  dichter,  gespalten,  auch  an  nicht  mehr  als
3  Seiten  gesägt;  nicht  gespaltene,  nicht  gesägte  (geschnittene)  Platten
aus  diesen  Steinen.

234  d.

Rohblöcke  aus  Sand-  und  anderen  nicht  harten  Steinen,  gespalten,
auch  an  nicht  mehr  als  3  Seiten  gesägt;  nicht  gespaltene,  nicht  gesägte ­
  (geschnittene)  Platten  aus  diesen  Steinen.

234  c.

Findlinge,  Schotter,  Stücksteine;  gemahlene  Steine;  Diamantpulver,
Edelsteingrus.

23»  a.

Edelsteine,  roh.

Au.  D  nur  für  Diamanten. ­


235  b.

Halbedelsteine,  roh.

Au.OnurfürRoh-')

  23k  a.

achate.

Borarkalk  (borsaurer  Kalk,  Borkalk,  Borarkreide,  Borocalcit),  auch

2 )  236  b.
3 )  236  c.

borsaurer  Natronkalk  (Boronatrocalcit,  Tinkalzit).

A,  v

Monazitsand.

A,  0

Asphalt-,  Walker-  (Walk-)  Erde,  auch  Fleckkugeln  und  sonstige  Erden
und  rohe  mineralische  Stoffe,  anderweit  nicht  genannt  oder  inbegriffen, ­
  auch  gebrannt,  geschlämmt,  gemahlen  oder  gereinigt;  bituminöser ­
  Mergelschiefer,  roh  oder  gemahlen;  Kreidemasse  (aus

A,  D

237  a.

Kreide,  anderen  Erden,  Leim  und  dergleichen)  zu  Formerarbeiten.
8.  erze,  Schlacken,  8scken.
(237  a/q)  Erze,  auch  aufbereitet:

Antimonerze  sowie  Antimonmatte.

A,  D

4 )  237  b.

Arsenerze.

A,  D

237  c.

Bleierze.

A,  D

Ausfuhr:  ')  234  o,  2 )  236,  ')  36,  *)  237  o,
        <pb n="54" />
        48

237  b.—237  S.

Nr.

I
Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


237  d.

Chromerz.

A,  D

237  c.

Eisenerze.

A,  D

237  f.

Golderze.

A,  D

237  g.

Kupfererze,  Kupferstein  (Kupfermatte  [regulus]  sowie  Kupferspeise),
kupferhaltige  Kiesabbrände  (ausgebrannter  kupferhaltiger  Schwefelkies).



A,  D

237  h.

Manganerze.

A,  D

*)  237  i.

Nickelerze.

A,  D

2 )  237  !.

Platinaerze.

A,  D

237  1.

Schwefelkies  (Eisenkies,  Pyrit),  Markasit  (Wasserkies)  und  andere
Schwefelerze  mit  gediegenem  Schwefel  (Schwefelkiesabbrände,  auch

ausgelaugt,  s.  237g  oder  r).

A,  D

2 )  237  m.

Silbererze.

A,  D

237  n.

Wolframerze.

A,  D

237  o.

Zinkerze  (Galmei  [Zinkspat],  auch  Kieselgalmei,  Willemit,  Rotzinkerz
und  sonstige  orydische  Zinkerze,  Zinkblende  (natürliches  Schwefelzink]

und  andere).

A,  D

')  237  p.

Zinnerze  (Zinnstein  und  andere).

A,  D

3 )  237  q.

Uran-,  Vitriol-,  Molybdän-  und  andere  nicht  besonders  genannte  Erze.

A,  D

*)  237  r.

Eisen-  oder  manganhaltige  Gasreinigungsmasse;  Schlacken  und  Sinter
aller  Art  zuni  Metallhüttenbetrieb,  auch  gemahlen  (mit  Ausschluß
des  Thomasphosphatmehls  [361]),'  Schlacken  und  andere  Abfälle  vom
Metallhüttenbetrieb,  auch  gemahlen  (Schlackenmehl);  sogenannte
Schlackenfilze;  Schlackenwolle;  Aschen  (mit  Ausnahme  der  Metallaschen ­
  und  der  Knochenasche),  auch  ausgelaugt;  Kalkäscher;  Fer-A

  u.  D  ausgenommen ­
  ungebrauchte
eisenhaltige  Gasrocyan-

  (Cyan-)  Schlamm,  flüssig  oder  getrocknet;  eisenhaltige,

zinkhaltige  usw.  Kiesabbrände  (ausgebrannter  eisenhaltiger,  zinkhaltiger

  usw.  Schwefelkies),  auch  ausgelaugt  (kupferhaltiger  237  g).

reinigungsmasse.

237  8.

Blei-,  Messing-  und  sonstige  anderweit  nicht  genannte  Metallaschen
(Metalloryde);  Einfuhr  von  grauem  Zinkoryd  (Zinkgrau,  -asche)
und  von  Zinkstaub  aus  Nichtvertragsstaaten  oder  nicht  begünstigten
Staaten,  von  Zinnoryd  (Zinnasche,  -gekrätz,  -säure)  sowie  vvn
Zinnabfallerzeugnissen  und  zinnhaltigen  Waschabfällen  aus  Färbereien ­
  zur  Verhüttung,  d.  i.  zur  Gewinnung  von  nietallischem  Zinke

oder  Zinne.

A,  D

Ausfuhr:  *)  237  b,  2 )  237  f,  s )  237  n.  4 )  Schlacken  usw.  von  Hütten  usw.,  welche  bloß  abgelagert  werden
und  keine  Handelsware  find,  sind  von  der  Anscbreibung  ausgeschlossen.
        <pb n="55" />
        -  49  —

238a.—239  f).

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


C.  Soffite  Brennstoffe.

A,  D

238  &amp;lt;i.  '  1

Steinkohlen,  Anthracit,  unbearbeitete  Kännelkohle,  auch  gemahlen.

238  b.

Braunkohlen,  auch  gemahlen.

A,  D

238  c.

Torf;  Torfkoks  (Torfkohlen);  Brennstoffe,  künstliche,  aus  Torf.

A,  D

238  d.

Koks  (poröse  Rückstände  von  der  trockenen  Destillation  der  Stein-  oder

A,  D

Braunkohlen),  auch  gemahlen.

238  c.

Preßkohlen:  aus  Steinkohlen.

A,  D

238  f.

—:  aus  Braunkohlen  (auch  Naßpreßsteine).

A,  D

238  g.

Koksartige  Rückstände  von  der  Destillation  der  Mineralöle  rind  des
Teeres;  andere  Brennstoffe,  künstliche  (außer  Preßkohlen  aus  Braunoder ­
  Steinkohlen),  aus  Teer  oder  dergleichen,  auch  unter  Verwen-A,

  D

düng  von  Holz,  bereitet  (Feueranzünder  usw.).

238  h.

Kohle,  formbare  (plastische),  aus  fossilen  Stoffen  oder  aus  Gaskohle
(Retortengraphit),  ungeformt;  auch  formbare  (plastische)  Pflanzen-A,

  D

kohle  in  ungeformter  Masse.
D.  Mineralöle  und  sonstige  fossile  Rohstoffe.
H  (239  a/h)  Mineralöle  und  Rückstände:

239  a.

Schmieröle,  mineralische,  insbesondere  Lubrikating-,  Paraffin-,  Vaselin-,

A,  D

Vulkan  öl.

239  b.

Erdöl  (Petroleum),  roh;  Berg-  (Erd-)  Teer,  natürlicher,  flüssiger  (natür-A,

  D

2 )  239  c.

licher,  flüssiger  Asphalt).

Schwerbenzin;  Putzöl;  Patentterpentinöl.

A,  D

3 )  239  d.

Gasöl  (mit  Ausnahme  des  Leuchtöls  239  e).

A,  D

239  e.

Erdöl,  gereinigt  (Brennerdöl,  Lampen-  oder  Leuchtöl).

A,  D

239  s.

Rohbenzin.

A,  D

239  g.

Benzin,  Gasolin,  Ligroin,  Petroleumäther  und  sonstige  anderweit  nicht

A,  D

genannte  leichte  gereinigte  Mineralöle.

239  h.

Braunkohlenteer-,  Torf-,  Schieferöl,  Ol  aus  den:  Teere  der  Bogheadoder
  Kännelkohle  und  sonstige  anderweit  nicht  genannte  Mineralöle, ­
  roh  oder  gereinigt;  teerartige,  paraffinhaltige  und  im  Wasser
nicht  untersinkende  pechartige  Rückstände  von  der  Destillation  der
Mineralöle  (Heizstoffe  (Masuts,  Goudron  usw.);  Harzöl;  Mischungen

A,  D

von  Mineralölen,  nicht  unter  Nrn.  239  c  und  260  fallend.

AusfuhrJ 3 ^) 1 239^ e " 9 239a 1  ^  uf ® v  mit  Ausnahme  der  in  den  freien  Verkehr  gesetzten  Mengen.
R  -  p  -  „  n  i  n  g,  Aus-  uud  Durchsuhrverbote.  4
        <pb n="56" />
        240  a.—246  g.

50

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


240  n.

Asphalt,  fester,  Asphaltsteine.

A,  D

240  b.

Asphaltmastir  (-zement),  -kitt  (Mineralkitt),  Harz-,  Holzzement.

A,  D

241.

Erdwachs  (Ozokerit),  roh,  auch  umgeschnwlzen,  Montanwachsbitumen.

A,  D

242  a.

Bernstein,  roh.

242  b.

Bernsteinabfälle,  -staub,  -Masse  (Preßbernstein,  Ambroid);  Jet  (Gagat),

unbearbeitet.

A,  D

243  a.

Pech  aller  Art  mit  Ausnahme  des  Steinkohlenpechs;  Pechsatz  (Rückstand ­
  von  der  Pechbereitung);  Schwarzwachs  (Montanschwarzwachs).



A,  D

243  b.

Pechartige  Rückstände  von  der  Destillation  der  Mineralöle,  soweit  sie

im  Wasser  untersinken.

A,  D

243  c.

Teer  aus  erdpechhaltigem  Schiefer;  Braunkohlenteer;  Torfteer;  Holzteer

  und  Dagget  (Daggert,  Birkenteer).

A,  D

243  d.

Olgasteer  und  Wassergasteer.
E.  Steinkoblenteer,  Steinkoblenteeröle  und  Steinkohlen
teerftoffe.

A,  D

244«.

Steinkohlenteer.

A,  D

244  b.

Steinkohlenpech.

A,  D

245«.

Benzol  (Steinkohlenbenzin),  Cumol,  Toluol,  Xylol  und  andere  leichte

Steinkohlenteeröle;  sogenannter  Kohlenwasserstoff.

A,  D

245  b.

Steinkohlenteeröle,  schwere,  z.  B.  Anthracen-,  Karbol-,  Kreosotöl;

auch  Asphaltnaphtha.

A,  D

246  a.

Naphthalin.

A,  D

246  b.

Anthracen.

A,  D

246  c.

Phenol  (Karbolsäure,  Phenylalkohol),  roh  (flüssig)  oder  gereinigt  (kristallisiert).



A,  D

246  d.

Kresol  (Methylphenol,  sog.  100proz.  rohe  Karbolsäure  des  Handels).

A,  D

246  e.

Anilin  (Anilinöl),  Anilinsalze.

A,  D

246  f.

Naphthol,  Naphthylamin.

A,  D

246  g.

Anthrachinon,  Nitrobenzol,  Toluidin,  Resorcin,  Phthalsäure  und  andere

Steinkohlenteerstoffe.

A,  D
        <pb n="57" />
        4

51  —

247  et.—253  6.

Nr.

Warengattung

Aus-«.Durchfuhrverbote ­


Dritter  Rbfcbnltt.
Zubereitetes  Wachs,  feste  Fettsäuren,  Paraffin  und
ähnliche  Kerzenstoffe,  Lichte,  Wachswaren,  Seifen  und
andere  unter  Verwendung  von  Fetten  oder  Wachs
hergestellte  Waren.

247  a.

Bienen-  und  anderes  Jnsektenwachs,  zubereitet  (gebleicht,  gefärbt,
in  Täfelchen  oder  Kugeln  geformt  usw.),  auch  mit  anderen  Stoffen

versetzt;  Wachsstünipfe.

A,  D

247  b.

Pflanzenwachs  (Karnauba-,  Japan-  usw.  Wachs),  zubereitet  (vorgebleicht, ­
  gebleicht,  gefärbt,  in  Täfelchen  oder  Kugeln  geformt  usw.),
auch  mit  anderen  Stoffen  versetzt;  Baumwachs  (Wachskitt);  Ab-»)

  248.

fälle  von  Pflanzenwachs.

A,  D

Abfälle  und  Rückstände  von  der  Zubereitung  des  Bienenwachses,  nur

A,  D

249.

geringe  Mengen  Wachs  enthaltend.

Erdwachs  (Ozokerit),  gereinigt,  und  Ceresin  (aus  Erdwachs  hergestellt,
auch  niit  Paraffin  versetzt),  in  Blöcken,  Täfelchen  oder  Kugeln;

A,  D

250  a.

Wachsstünipfe  von  gereinigtem  Erdwachs  und  von  Ceresin.

Stearinsäure  (Stearin);  Palmitinsäure  (Palmitin);  Margarinsäure
und  ähnliche  Kerzenstoffe,  anderweit  nicht  genannt,  roh  oder  ge-2

 )  250  b.

reinigt.

A,  D

Paraffin,  roh  (Paraffinschuppen,  -butter  usw.)  oder  gereinigt,  mit
Ausnahme  des  Weicbparaffins.

251.

A,D

Weichparaffin.

A,  D

252.

Lichte  (Kerzen)  aller  Art  aus  Wachs,  Ceresin,  Paraffin,  Stearin,  Walrat, ­
  Talg  oder  dergleichen;  auch  Wachsfackeln  und  Nachtlichts  aller

|
A,  D

Art.

253  a.

Wachsblunien,  -figuren,  -flüchte,  -köpfe,  -masken  und  dergleichen  fein
geformte  Wachswaren;  Gewehrpfropfen,  künstliche  Waben  und

A,  D

3 )  253  b.

andere  nicht  besonders  genannte  Wachs-  oder  Ceresinwaren.

Sprechmaschinen-  (Phonographen-,  Grammophon-  usw.)  Platten  und

A,  D

-Walzen  aus  Wachs  und  Ceresin.

Ausfuhr:  -)  247a,  -)  251,  8 )  Sprechmaschinen-  (Phonographen-,  Grammophon-  usw  )  Plattcn  und  Walzen
        <pb n="58" />
        —  52  —
254  —263.

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


254.

Schmierseife,  genieine  weiche  (Kali-,  Faßseife);  flüssige  Wasserglas-A,

  D;  Auögenomseife;

  Öle  und  flüssige  Fette,  mit  Alkalien  zu  Waschmitteln  zubereitet;

men  von  dem  A.

Türkischrotöl;  flüssiges  Kreolin  und  ähnliche  Desinfektions-,  Reisind

  jedoch  Tonwaschmittelsogen. ­

Tonseifen  (besteh.

nigungs-  usw.  Mittel  in  flüssigem  Austande;  Gemische  von  Wasser

und  Seife  zu  Zurichte-  (Appretur-)  oder  dergleichen  Zwecken;  SeifenausTon

  u.  Kaolin

ersatzstoffe;  alle  diese  in  Fässern  oder  anderen  größeren  Behältnissen.

ohne  Fett-  u.  Ölzusatz)
  ohne  Zusatz
von  Chemikalien
wie  Glaubersalz,
Soda,  Saponin
usw.

255.

Feste  Seife  (mit  Ausnahme  der  Zahnseise),  festes  Kreolin  und  ähnliche

A,  D;  Ausgenom-Deöinfektions-,

  Reinigungs-  usw.  Mittel  in  festem  Zustande,  Fettmen

  von  dem  A.

laugenmehl,  sogenannte  Phönirlauge;  Seifenersatzstoffe;  alle  diese,

sind  Tonwaschmittel ­
  (vgl.  Ausnahme

soweit  sie  nicht  unter  Nr.  256  fallen.

Nr.'  254).

256.

Waren  der  in  Nr.  254  und  255  genannten  Art,  zum  unmittelbaren  Ge°

A  D;  Ausgenombrauche

  gefornit  (gepreßt  oder  in  Formen  gegossen)  oder  in  Büchsen,

men  von  dem  A.

Flaschen,  Krügen,  Tiegeln,  Töpfen  oder  dergleichen;  flüssige  Seife

sind  Tonwaschmittelf ­
  vgl.  Au  snobmss

mit  Ausnahme  der  in  Nr.  254  genannten;  Seifenpulver;  feine  weiche
Seife;  Seifenblatter  (-papier);  mit  zerkleinerter  Seife  vermengte
Mandelkleie;  Formerarbeit  aus  Seife;  Seifenersatzstosfe,  anderweit
nicht  genannt.

Nr.'  254).

257  sl.

Glycerin  (Olsüß):  roh.

A,  D

257  b.

—:  gereinigt.

A,  D

257  c.

Unterlauge  von  Seifensiedereien.

A,  D

258.

Paraffinsalbe,  Vaselin  und  Vaselinsalbe  (nicht  wohlriechend);  Lanolin

und  Lanolinverbindungen.

A,  D

259.

Wagenschmiere.

A,  D

260.

Andere  Schmiermittel,  unter  Verwendung  von  Fetten  oder  Ölen

hergestellt,  flüssig  oder  fest,  auch  geformt.

A,  D

261.

Schuhwichse,  schwarze,  nicht  flüssige.

A,  D

262.

Schuhwichse,  nicht  unter  Nr.  261  fallend,  auch  unter  Verwendung
von  Wachs  oder  Ceresin  hergestellt;  Bohnerniasse  aus  Wachs  oder

Ceresin  mit  Zusatz  von  Terpentinöl  oder  dergleichen.

A,  D

263.

Putzmittel,  unter  Verwendung  von  Fetten,  Ölen  oder  Seife  hergestellt
(Putzfette,  -pomaden,  -seifen),  z.  B.  Eisenoxyd,  mit  Stearinsäure
und  Talg  versetzt;  Tonerdeseife  (Aluminiumpalmitat);  künstliche
        <pb n="59" />
        53

264.-276.

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


Poliersteine  (aus  gebrannten,  gemahlenen  oder  geschlämmten

A,  v;  Ausgen.  vom

Erden  mit  Stearin,  Talg  usw.  geformte  Steine);  Formerstoffe,

A.istEdelputz(wie
Terranova,  Terrasit,
  Kresit  und

aus  mineralischen  Stoffen  unter  Verwendung  von  Stearin,  Palmitin,

Paraffin,  Wachs,  auch  von  Harz,  hergestellt.

Günther's  Granit-')

  264.

Formerarbeit  aus  Stearin,  Paraffin  oder  ähnlichen  Formerstoffen,
auch  in  Verbindung  mit  anderen  Stoffen,  soweit  sie  nicht  dadurch
unter  andere  Nummern  fallen  (Sprechmaschinen-  (Phonographen-,

putz.

Grammophon-  usw.f  Platten  und  -Walzen).
Vierter  Kbsäimll.
Chemische  und  pharmazeutische  Erzeugnisse,  Farben
und  Farbwaren.
A.  Chemische  Orunöftoffe,  Säuren,  Salze  und  sonstige  Verbindungen ­
  chemischer  Srundstotte,  anderweit  nicht  genannt.

A,  v

265.

Quecksilber  und  Quecksilberlegierungen  (Amalgame),  z.  B.  Gold-,
Silber-,  Blei-,  Kalium-,  Natrium-,  Kadmium-,  Kupfer-,  Nickel-,

Zink-,  Zinnamalgam  (Musivsilber  s.  331).

A,  v

266.

Alkalimetalle  (Kalium,  Natrium,  Lithium,  Rubidium,  Cäsium),  Arsen,

A,  O

metallisches  Uran  (Uranmetall),  andere  sonst  nicht  benannte  Metalle.

267.

Brom.

A,  v

268.

Jod.

A,v

266.

Phosphor,  gewöhnlicher  (kristallinischer,  weißer)  und  roter  (amorpher).

A,  v

270.

Schwefel,  roh  oder  gereinigt,  auch  gepulvert;  Speneemetall  (Eisen-A,

  D

271.

thiat,  ein  Gemenge  von  Schwefel  und  Schwefelmetallen).

Ammoniak-  (Gas-)  Wasser;  Salmiakgeist.

A,  D

272.

|  Salzsäure  (Chlorwasserstoffsäure,  Salzgeist),  auch  Salpetersalzsäure

A,D

(Königswasser).

273.

Schwefelsäure  (Vitriolsäure,  Vitriolöl,  Oleum)  und  Schwefelsäure-A,

  D

274.

anhydrid  (Schwefeltrioxyd).

Salpetersäure  (Salpetergeist,  Scheidewasser),  auch  rote  rauchende

A,  D

Salpetersäure.

275.

Borsäure  und  Borax  (borsaures  Natron,  Natriumborat).

A,  D

276.

Oral-  (Klee-,  sogenannte  Zucker-)  Säure  und  oralsaures  Kali  (Kalium-A,

  D

oralat,  Kleesalz).

l )  Aasfuhr  Sprechmaschinen-  (Phonographen-,  Grammophon-usw  )  Platten  und  -Walzen  aller  Art  253b.
        <pb n="60" />
        —  54  —
277.—290.

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


277.

Essigsäure,  auch  kristallisiert  (Eisessig);  Essigsäureanhydrid.

v

278.

Milchsäure  und  Milchsäuresalze  (Laktate  (Calcium-,  Eisen-,  Magnesium-,

Natrium-  usw.  Laktats).

A,  D

279  a.

Wein-  (Weinstein-)  Säure,  auch  gepulvert.

A,  D

279  b.

Zitronensäure.

A,  D

-)  280  a.

Salz  (Chlornatrium  (Siede-,  Stein-,  Seesalzs)  sowie  alle  Stoffe,  aus

denen  Salz  ausgeschieden  zu  werden  pflegt,  z.  B.  Salzsole;  ferner

Mutterlauge,  Pfannenstein  und  Steinsalzwaren.

A,  D

i)  (280  b/e)  Kalisalze:

280  b.

Carnallit  mit  mindestens  9  und  weniger  als  12  v.  H.  K 2 0.

A,  D

280  c.

Rohsalze  mit  12  bis  15  v.  H.  K 2 0.

A,D

280  d.

Salze  mit  mehr  als  15  bis  19,9  v.  H.  K 2 0.

A,  D

280  c.

Düngesalze,  einschließlich  Kalidünger  mit  38  v.  H.  K2O.

A,  D

*)  280  f.

Abraumsalze,  sog.  Staßfurter,  vorstehend  nicht  genannt.

A,  D

2 )  281.

Dornstein  (Rückstand  bei  der  Gradierung  der  Salzsole).

A,  D

282.

Quellsalze,  natürliche  und  künstliche  (aucfi  Badequellsalze,  z.  B.  Karls-A,

  D  ausgenombader,

  Marienbader,  Vichy-,  Epsom-,  Haller  Jodsalz);  auch  Moormen

  Quellsalze,

salze,  z.  B.  Franzensbader  Moorsalz.

natürliche,  auch
Moorsalze.

283.

Chlorbaryum  (Baryumchlorid,  salzsaurer  Baryt).

A,v

3 )  284.

Jodkalium  (Kaliumjodid),  Jodnatrium  (Natriumjodid),  Jodammonium

(Ammoniumjodid).

A,  D

4 )  285.

Bromkalium  (Kaliumbromid),  Bromnatrium  (Natriumbromid),  Bromammonium

  (Ammoniumbromid),  Bromeisen  (Eisenbromid  und

Eisenbromür).

A,  D

286.

Kohlensaures  Ammoniak  (Ammoniumkarbonat,  Hirschhornsalz,  Riechsalz).



A,  D

287  n.

Soda,  natürliche  und  künstliche:  roh,  auch  kristallisiert  (Sodasalz).

A,  D

287  b.

—:  kalciniert,  auch  auf  andere  Weise  entwässert  oder  gereinigt;  Bleichsoda;

  sodahaltige  Kesselsteingegenmittel.

A,D

288.

Doppelkohlensaures  Natron  (Natriumkarbonat).

A,  D

289  a.

Ätznatron  (Natriumhydroxyd,  kaustische  Soda,  Natriumhydrat),  fest

(Laugen-,  Seifenstein,  Laugenpulver)  oder  flüssig  (Natronlauge).

A,  D

289  b.

Atzkali  (Kaliumhydroxyd,  Kaliumhydrat,  kaustisches  Kali),  fest  (Atzstein)

oder  flüssig  (Kalilauge).

A,  D

290.

Pottasche  aller  Art;  auch  Schafschweißasche.

A,  D

')  Einfuhr  280.  2 )  Ausfuhr  280  a.  Ausfuhr  auch:  ’)  Jodoform,  *)  Bromoform.
        <pb n="61" />
        55

291.—305  b.

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


291.

Schlempekohle.

A,  D

x )  292  a.

Chlorkalk,  Bleichlaugen  und  andere  Hypochlorite;  Baryumsuperoryd.

A,  D

»)  292  b.

Wasserstoffsuperoryd.

A,  D

293.

Chlorsaures  Kali  (Kaliumchlorat),  nicht  in  Hülsen  oder  Kapseln.

A,  D

294.

Schwefelsaures  Natron  (Glaubersalz,  Natriumsulfat)  und  saures  schwefel-A,

  D

saures  Natron  (doppelschwefelsaures  Natron,  Natriumbisulfat).

295  a.

Schwefelsaures  Kali  (Kaliumsulfat).

A,  D

295  l&amp;gt;.

Phosphorsaures  Kali  (Kaliumphosphat).

A,  D

296.

Kupfervitriol  (Blaustein,  blauer  Vitriol,  Kupfersulfat,  schwefelsaures
Kupferoryd),  auch  gemischter  Kupfer-  und  Eisen-  (Admonter-,

Salzburger-)  Vitriol.

A,  D

297.

Eisenvitriol  (grüner  Vitriol,  Eisensulfat,  schwefelsaures  Eisenorydul,
Eisenorydul-,  Ferrosulfat,  Kupferwasser),  Zinkvitriol  (weißer  Vitriol,

A,  D

2 )  298  st.

Zinksulfat,  schwefelsaures  Zink).

Amnioniak-,  Kali-,  Natron-  und  Tonerdealaun;  Tonerdenatron  (Natriumaluminat),
  Chloraluminiuni  (Aluminiumchlorid),  essigsaure  Tonerde ­
  (Aluminiumacetat);  Tonerde,  künstliche;  künstlicher  Eisstein
(Kryolith,  Natriumaluminiumfluorid);  Tonerdehydrat  (Aluminium-A,D



*)  298  b.

orydhydrat),  künstliches;  auch  gereinigter  Bauxit.

Schwefelsaure  Tonerde  (Aluminiunisulfat)  und  schwefligsaure  Tonerde

A,  D

299.

(Aluminiumsulfit).

Chrom-,  Eisen-  und  Kupferalaun.

A,  D

300.

Bleioxyd  (Bleiglätte,  gelbe  fSilberglättef  und  rote  fGoldglättef)  in

A,  D

301.

Brocken,  Schuppen  oder  Pulver.

Zinnoryd  (Zinnsäureanhydrid),  Zinnsäure  (Zinnorydhydrat),  in  der

A,  D

302.

Einfuhr  mit  Ausnahme  der  zur  Verhüttung  dienenden  (237  s).

Salpetersaures  Amnioniak  (Ammoniaksalpeter,  Ammoniumnitrat),  nicht

A,  D

303.

in  Hülsen  oder  Kapseln,  salpetersaures  Blei  (Bleinitrat).

Salpetersaures  Natron  (Natron-,  Chilesalpeter,  Natriumnitrat).

A,  D

304  st.

Salpetersaures  Kali  (Kalisalpeter,  Kaliumnitrat).

A,  D

304  b.

Salpetersaurer  Baryt  (Baryumnitrat).

A,  D

305  st.

Chromsaures  Natron  (Natriumchromat)  und  saures  chromsaures  Natron

A,  D

(Natriumbichromat).

305  b.

Chromsaures  Kali  (Kaliumchromat)  und  saures  chromsaures  Kali  (Kalium-A,

  D

bichromat);  Chromoryd,  Chromhydroryd.

*)  Ausfuhr  292.  2 )  Einfuhr  298.
        <pb n="62" />
        306.  -317  6.

56

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


306.

Mangansaures  Kali  (Kaliummanganat)  und  übermangansaures  Kali

(Kaliumpermanganat).

D

307.

Wasserglas  (Kalium-  und  Natriumsilikat).

A,  D

308  a.

Kali-Blutlaugensalz  (blausaures  Kali),  gelbes  (Ferrocyankalium,  Kaliumeisencyanür)
  und  rotes  (Ferricyankalium,  Kaliunieisencyanid);  Natron-Blutlaugensalz

  (blausaures  Natron),  gelbes  (Ferrocyannatrium,
Natriumeisencyanür)  und  rotes  (Ferricyannatrium,  Natriumeisencyanid).



A,  D

308  b.

Cyankalium  (blausaures  Kali,  Kaliumcyanid),  Cyannatrium  (blausaures

Natron,  Natriumcyanid).

A,  D

309  sl.

Essigsaurer  und  holzessigsnurer  Kalk  (Calciumacetat,  Grau-,  Holz-  usw.

Kalk).

A,  D

')  309  b.

Eisenbeize,  essigsaures  Natron,  Schweinfurter  Grün  (arsenigsaures
Kupferacetat),  Aninionium-,  Chrom-,  Kupferacetat  und  andere

anderweit  nicht  genannte  Essigsäuresalze  (Acetate)  sowie  Acetonöl.

A,  D

310.

Bleizucker  (essig-  und  holzessigsaures  Bleioxyd,  Bleiacetat),  Bleiessig.

A,  D

a )  311.

Weinstein,  roh  (auch  halb  gereinigt)  und  gereinigt  (raffiniert,  oroirwr

taiiaii);  Natronweinstein.

A,  D

312.

Brechweinstein  und  andere  Antimonpräparate.

A,  D

313.

Kohlensaure  Magnesia,  künstliche  (Magnesiumkarbonat).

A,  D

314.

Kohlensaurer  Strontian,  künstlicher  (Strontiunikarbonat),  salzsaurer
Strontian  (Chlorstrontium,  Strontiumchlorid);  Strontiumoryd  (-Hydroxyd,

  -superoryd).

A,  D

315.

Zinksalze,  anderweit  nicht  genannt;  Chlorzink  (Zinkchlorid),  fest  oder

flüssig.

A,  D

3 )  316  a.

Calciumkarbid.

A,  D

3 )  316  b.

Aluminium-,  Siliciumkarbid  (Karborund)  und  anderweit  nicht  ge-A,O,

  ausgen.  vom
A.  istEdelputz(wie
Terranova,  Terrasit,
  Kresit,  Günther'sGranitputz).


nannte  Metallkarbide  (Kohlenstoffmetalle).

317  ö.

Ammoniak,  schwefelsaures  (Ammoniumsulfat).

A,  v

317  b.

Arsenige  Säure  (weißer  Arsenik,  weißes  Arsenglas,  Arsenikmehl,  Giftmehl, ­
  Hüttenrauch,  Arsenigsäureanhydrid),  Arsensäure  und  -verbindüngen,

  anderweit  nicht  genannt.

A,  O

Ausfuhr:  x )  309,  2 )  auch  weinsteinsaurer  Kalk,  3 )  316.
        <pb n="63" />
        57

317  c.—317  s&amp;gt;.

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


317  c.

Bittersalz.

A,  D

’)  317  d.

Chlorcalciuni,  Chlormagnesium.

A,D

317  c.

Chlorkalium.

A,  D

2 )  317  f.

Ferrosilicium  (siliciumhaltiges  Eisen)  mit  einem  Siliciumgehalte  von

25  v.  H.  oder  darüber  (vertragsmäßig  zollfrei).

A,  D

317  g.

Gerbsäure  (Tannin),  Gallussäure.

A,  D

317  h.

Goldchlorid  (Chlorgold),  Natriumgoldchlorid  (Goldsalz)  und  sonstige
anderweit  nicht  genannte  Goldsalze  und  Goldverbindungen  (Glanzgold).



A,  D

317  i.

Kalimagnesia,  schwefelsaure  (Kaliummagnesiumsulfat).

A,  D

3171.

Kalksalpeter,  Kalk-  (Luft-)  Stickstoff  und  vorstehend  und  anderweit

nicht  genannte  Düngemittel.

A,  D

317  l.

Kalk,  zitronensaurer.

A,  D

317  m.

Nitrite  (Salpetrigsäuresalze),  anderweit  nicht  genannt,  z.  B.  Ammonium-,

317  n.

Kalium-,  Natriumnitrit.

A,  D

Salicylsäure  und  salicylsaures  Natron;  Santonin;  Benzoesäure,  benzo«-saures

  Natron.

A,  D

317  o.

Salmiak  (Chlorammonium).

A,D

317  p.

Schwefelkalium  und  -Natrium.

A,  D

317  q.

Silbersalze  und  -Verbindungen,  anderweit  nicht  genannt,  z.  B.  Brom-,

317  r.

Chromsilber,  Höllenstein.

A,  D

Zinnsalze  und  sonstige  anderweit  nicht  genannte  Zinnverbindungen.

A,  D

V)  317  s.

Natriumsulfhydrat,  Bleiverbindungen  und  Bleisalze,  anderweit  nicht
genannt,  Phosphorsäure,  Baryt,  künstlicher,  kohlensaurer,  borsaurerchlorsaurer
  und  sonstige  anderweit  nicht  genannte  Barytsalze  und
Baryumverbindungen,  Glühsalze  (Thoriumnitrat  und  Ceriumnitrat
usw.),  Mangansalze  und  sonstige  anderweit  nicht  genannte  Manganverbindungen,
  Natron,  chlorsaures,  phosphorsaures  und  saures  phosphorsaures, ­
  schwefligsaures  und  saures  schwefligsaures,  Pyridin  und
andere  Pyridinbasen,  weinsteinsaurer  Kalk  und  vorstehend  und  anderweit
  nicht  genannte  Metalloide,  Säuren,  Salze  und  Verbindungen

von  Metalloiden  untereinander  oder  mit  Metallen.

A,  D

Einfuhr  317  c.
liche  Bezeichnung.

2 )  Ausfuhr  alles  Ferrosilicium  777  b.  »)  Weinsteinsaurer  Kalk  Ausfuhr  311

')  Nament-
        <pb n="64" />
        318  a—326  c.

58

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


318  o.

B,  färben  und  farbwctren.
(318/33)  nicht  zubereitet,  nicht  in  Aufmachungen  für  den  Kleinverkauf: ­

Kochenille,  wilde  und  zahme,  auch  gemahlen  oder  in  Teigform.

v

318  b.

Tierischer  Kermes  (unechte  Kochenille,  Alkermes,  Kermeskörner,  Scharlach-,

  Karmoisinbeeren),  auch  gemahlen  oder  in  Teigform;  Kochenillekarmin; ­
  Sepia.

A,  D

319.

Anilin-  und  andere  nicht  besonders  genannte  Teerfarbstoffe  (aus  Benzol,

Toluol,  Xylol,  Naphthalin,  Anthracen  usw.),  einschließlich  der
Schwefelfarbstoffe.

A,  D

r)  320  a.

Alizarin  (Alizarinrot).

A,  D

-)  320  b.

Alizarinfarbstoffe,  bunte,  aus  Anthracen  hergestellt,  trocken  oder  in

Teigform.

A,  D

321  st.

Indigo,  natürlicher  und  künstlicher.

A,  D

321b.

Jndigokarmin,  rein  oder  versetzt  mit  mineralischen  Stoffen  oder  Stärke,

trocken  oder  in  Teigform,  auch  Farblacke  (Lackfarben)  und  Neu-(Wasch-)
  Blau  von  Indigo  und  Jndigokarmin.

A,  D

322.

Berliner-  und  anderes  gemischtes  Blau  (Preußisch-,  Hamburger-,

Mineral-,  Roh-,  Gas-  usw.  Blau),  rein  oder  versetzt  mit  mineralischen
Stoffen  oder  Stärke,  trocken  oder  in  Teigsorm;  Pariser-  und  anderes
reines  Blau  (Stahl-  und  Miloriblau);  Farblacke  (Lackfarben)  und
Neu-  (Wasch-)  Blau  von  Berlinerblau;  Chromgrün  (Gemenge  von

Pariserblau  und  Chromgelb,  anderes  332  a);  Zinkgrün.

A,  D

323.

Ultramarin,  rein  oder  versetzt  mit  mineralischen  Stoffen  oder  Stärke,

trocken  oder  in  Teigform;  Farblacke  (Lackfarben)  und  Neu-  (Wasch-)
Blau  von  Ultramarin.

A,  D

324  st.

Bleimennige  (Minium,  Bleirot,  Pariserrot,  rotes  Bleioxyd,  Saturnzinnober).



A,  D

324  b.

Bleiweiß  (basisches  kohlensaures  Bleioxyd,  Kremser-,  Perl-,  Schieferweiß).



A,  D

325.

Baryt-  (Permanent-)  Weiß.

A,  D

326  st.

Zinkoxyd,  weißes  (Zinkweiß,  -blumen).

A,  D

326  b.

Zinkstaub  (in  der  Einfuhr  mit  Ausnahme  des  zur  Verhüttung  dienenden

aus  Nichtvertrags-  oder  nicht  begünstigten  Staaten  [237  sf).

A,  D

326  c.

Zinksulftdweiß  (Lithopon).

A,  D

!)  Einfuhr  320.
        <pb n="65" />
        59

326  d.—336  a.

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


326  d.

Zinkoryd,  graues  (Zinkgrau,  -asche),  in  der  Einfuhr  mit  Ausnahme
des  zur  Verhüttung  dienenden  aus  Nichtvertrags-  oder  nicht  begünstigten ­
  Staaten  (237  s).

A,  D

327.

Zinnober,  roter  (rotes  Quecksilbersulfid).

A,  D

328  a.

Blauholzauszüge.

A,  D

328  b.

Gelb-,  Rotholzauszüge,  auch  Auszüge  aus  anderen  pflanzlichen  Farbstoffen. ­


A,  D

329  a.
329  b.

Kreide,  weiße,  geschlämmt;  auch  gestäubte  oder  in  anderer  Weise  fein
gepulverte  rohe  Kreide.
Eisenoxyd  (auch  Eisenorydhydrat),  natürliches  und  künstliches  (auch
gelber  Ocker),  gebrannt,  gemahlen  oder  geschlämmt,  trocken  oder  in
Teigform,  auch  geschönt.

A,  D

329  c.

Umbra,  Sieneser  Erde  und  andere  vorstehend  nicht  genannte  Erdfarben
(gebrannte,  gemahlene  oder  geschlämmte  Farberden  und  als  solche
verwendbare  Abfälle  und  Nebenerzeugnisse  der  Industrie,  auch  als
Farberden  gemahlene  Erze),  trocken  oder  in  Teigform,  auch  geschönt.

A,  D

*)  330.

Rt&amp;gt;ß  (Glanz-,  Flatter-,  Gas-,  Kienruß,  Lackschwarz  (gebrannter  Kienruß ­
  in  Tafeln),  Lampenschwarz  (Acetylen-,  Petroleumruß)),  Rußbutten; ­
  Buchdruck-,  Kupferdruckschwärze  (Frankfurter-,  Rebenschwarz), ­
  trocken,  nicht  zubereitet.

A,  D

331.

Bronze»  (Metall-)  Farben,  z.  B.  Musivsilber  (Zinnwismutamalgam).

A,  D

332  a.

Chromfarben.

A,  D

332  b.

Kupferfarben  (Schweinfurtergrün  309b)  und  andere  Pigmentformen
(künstliche  Mineralfarben)  und  Farblacke  (Lackfarben),  anderweit
nicht  genannt,  rein  oder  versetzt  mit  mineralischen  Stoffen  oder
Stärketrocken  oder  in  Teig  form.

A,  D

333.

Druckfarben,  bunte;  Käsefarben,  Orseilleauszug,  Chlorophyll  und
andere  nicht  zubereitete  Farben,  anderweit  nicht  genannt.

A,  D

2 )  334.

Papierdruckfarbe,  aus  Ruß  oder  Kupferdruckschwärze  hergestellt.

A,  D

3 )  335.

Dlei-,  Zink-,  Lithoponweiß,  Eisenoxyd,  Eisenmennig,  mit  Ol  angerieben,
nicht  in  Blechbüchsen  oder  in  Aufmachungen  für  den  Kleinverkauf.

A,  D

4 )  336  a.

Blei-,  Zink-,  Lithoponweiß,  Eisenoxyd,  -mennig,  mit  Ol  angerieben,
in  Blechbüchsen  oder  in  Aufmachungen  für  den  Kleinverkauf;  andere

i)  Ausfuhr  Buchdruck-,  Kupferdruckschwärze,  trocken,  nicht  zubereitet  ^4-  l  Au  ^  «&amp;gt;  Die  in
Kupferdruckschwärze,  trocken,  nicht  zubereitet.  3 )  In  der  Ausfuhr  m  I  m-inottkaus  der  Nr.  336  a  fallen
Nr  33V  genannten  Farben  in  Blechbüchsen  oder  in  Ausmachungen  für  den  Klernverra  ,
in  der  Ausfuhr  unter  Nr.  335.
        <pb n="66" />
        V  t

zubereitete  Farben  (mit  Ol,  Ölfirnis,  Glycerin,  Leim,  Mineralöl
oder  einem  anderen  Bindemittel  oder  mit  Weingeist  versetzt  oder
angerieben);  nicht  zubereitete  Farben  in  Blaschen,  Kapseln,  Muscheln,
Pasten,  Tuben,  Töpfchen,  Täfelchen  oder  dergleichen.

A,  D

336  b.

Farben  in  Farben-  und  Tuschkasten;  Tusche  (Tuschfarben),  fest  oder
flüssig.

A,  D

337.

Tinte  und  Tintenpulver.

A,  D

338.

Graphit,  geformt  (in  Tafeln,  Blöcken  oder  dergleichen)  oder  in  Aufmachungen ­
  für  den  Kleinverkauf  (roh  usw.  224  d).

A,  D

339.
340.

Speckstein,  geschnitten  oder  geformt  zum  Zeichnen  (Schneiderkreide),
auch  in  Holz  gefaßt.
Blei-,  Farben-  und  Kohlenstifte  (zum  Zeichnen  oder  Schreiben);  Kreide,
geschnitten  oder  geformt.

341.
342.

343.

344.
345.

346.

C.  firnisse,  Lacke»  Ritte.

Ölfirnisse,  auch  mit  Zusatz  von  Trockenmitteln;  Firnissatz;  Standöl;
Vogelleim  aus  eingedicktem  Leinöl.
Weingeistfirnisse  (Auflösungen  von  Harzen  in  Weingeist,  auch  in  Holzgeist) ­
  mit  oder  ohne  Zusatz  von  Farbstoffen;  Schellackkitt  (in  heißem
Weingeiste  zur  Sirupdicke  aufgelöster  Schellack).
Lackfirnisse,  Lacke,  ohne  Verwendung  von  Weingeist  hergestellt  (Auflösungen ­
  von  Harzen  in  Terpentinöl,  Mineralöl,  Harzöl,  Ölfirnis,
Aceton,  Alkalien  oder  anderen  Lösungsmitteln),  auch  mit  Farbstoffen ­
  versetzt;  Asphaltlack  (Auflösungen  von  Asphalt  oder  asphaltahnlicher
  Masse  in  Mineral-  oder  Terpentinöl  sowie  Auflösungen
von  Asphalt  oder  Steinkohlenpech  in  Steinkohlenteeröl  oder  Holzteeröl); ­
  Kutscherlack  (Auflösung  von  Farbstoff  und  Wachs);  Zaponlack ­
  (Auflösung  von  Kollodiumwolle  in  Amylacetati.
Siegellack  (auch  Siegelabdrücke  in  Siegellack);  Flaschenlack.
Ol-  (Firnis-),  Harz-,  Kautschuk-  und  Guttaperchakitte,  Leim-,  Eiweißund
  andere  Kitte  mit  Ausnahme  von  Asbest-,  Mineral-  (Asphalt-),
Schellack-  und  Wachskitt  (Baumwachs).
Asbestanstrichmasse  (flüssiger  Asbest),  auch  mit  einem  Zusätze  von  Farbe
(Asbestfarben);  Asbestkitt.

A,  D
A,  D
1  D
|  A,  D
A,  D
A,  D
        <pb n="67" />
        .  —  61  —
347.—3566.

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


347.

D.  Atber:  ftlhohole,  anderweit..nicht  genannt  oder  inbegriffen; ­
  klücktige  (ötberiscbe)  Öle,  KLnsllicbe  Riecb-  und
Schönheitsmittel  (Parfümerien  und  kosmeUscke  Mittet.)
Äther  aller  Art,  einfache  und  zusammengesetzte;  auch  Kognak-  (Weinbecr-)
  Öl.

A,  D

348.

Fuselöle;  auch  Amyl-,  Butyl-  und  Propylalkohol.

A,  D

*)  349  a.

Holzgeist  (Methylalkohol),  roh.

A,  D

')  349  b.

Aceton,  roh.

A,  D

350.

Holzgeist  (Methylalkohol),  gereinigt;  Aceton,  gereinigt;  Formaldehyd
in  wässeriger  Lösung  (Formalin,  Formol).

A,  D

351.

Acetaldehyd  (Athylaldehyd)  und  Paraldehyd  (polymerer  Acetaldehyd).

A.  D

352.

Holzteer-  (Wacholderteer-,  Birkenteer-,  Birkenrinden-  usw.)  Ol,  anch
gereinigt;  Kautschuköl;  Tieröl,  roh  (Hirschhornöl)  oder  gereinigt
(Dippelsöl).

A,  D

353  a.

Terpentinöl  (einschließlich  des  Kien-,  Krunimholz-  und  Silbertannenöls), ­
  roh  oder  gereinigt  (Terpentingeist,  -spiritus,  Caniphin),  Fichtennadelöl, ­
  Harzgeist  (essenz).

A,  D

2 )  353  b.

Orangen-,  Zitronen-,  Berganwtt-,  Mandarinen-  usw.  Ol  aus  Früchten
der  Citrusarten.

A,  D

353  c.

Kampferöl  (flüssiger  Kampfer);  Anis-,  Wacholder-,  Rosmarin-  und
andere  flüchtige  (ätherische)  Ole;  ferner  Menthol  (Menthakampfer),
auch  in  Umschließungen  aus  Holz  (Migränestifte).

A,  D

354.

Terpineol,  Vanillin,  Anethol,  Safrol,  Borneol,  Kumarin,  Thymol,
Heliotropin,  Bittermandelöl,  Eukalyptol  und  ähnliche  zur  Bereitung
von  Riechmitteln  dienende  künstliche  Riechstoffe.

A,  D

355.
-&amp;gt;)  356  a.

Wohlriechende  Fette,  Salben  und  Pomaden  sowie  wohlriechende  fette
und  mineralische  Ole.

A,  D

Kölnisches  Wasser.

A,  D

3 )  356  0.

Andere  äther-  oder  weingeisthaltige  Riechmittel  (Parfümerien)  und
Schönheitsnuttel  (kosmetische  Mittel,  z.  B.  Haarfärbemittel,  sowie
Haut-  und  andere  Verschönerungsmittel);  wohlriechende  oder  zur
Verbreitung  von  Wohlgeruch  dienende  äther-  oder  weingeisthaltige
Auszüge  (Essenzen,  Extrakte,  Tinkturen)  und  Wässer;  wohlriechender
Essig.

A,  D

Ausfuhr:  l )  349,  2 )  353  c.  3 )  Einfuhr  356.
        <pb n="68" />
        356  c.—370.

Nr.

Warengatt  ung

Aus-u.  Durchfuhrverbote ­


l )  356  c.

Äther-  oder  weingeisthaltige  Kopf-,  Mund-  und  Zahnwässer.

A,  D

2 )  357.

Wasser,  wohlriechende,  nicht  äther-  oder  weingeisthaltig.

A,  D

358.

Puder,  Schminken,  Zahnpulver,  wohlriechend;  Zahnseife,  Räucher-,
Schminkpapier  und  alle  anderweit  nicht  genannten  Riech-  und

Schönheitsmittel  (Parfümerien  und  kosmetische  Mittel).
£.  künstliche  Düngemittel.

A,  D

359  a.

Guano:  künstlicher  (Fisch-,  Fleisch-,  Blut-,  Garnelen-  usw.  Guano);

Tier-,  Flechsenmehl;  gemahlener  tierischer  Dünger  (Poudrette).

A,  D

359  b.

—:  natürlicher.

A,  D

360.

Knochenmehl.

A,  D

361.

Thomasphosphatmehl.

A,  D

362.

Mit  Säuren  behandelte  phosphorhaltige  Düngemittel  (Superphosphate),
auch  mit  anderen  Stoffen  vermischt,  und  an  sieh  zollpflichtige  Stoffe

zu  Düngezwecken  auf  Erlaubnis.
F.  Sprengstoffe,  Schietzbedark  und  Zündwaren.

A,  D

363.

Schießbaum-,  Kollodiumwolle.

A,  D

364  st.

Schießpulver  (schwarzes,  rauchschwaches  usw.).

A,  D

364  b.

Sprengpulver  und  andere  vorstehend  nicht  genannte  Sprengmittel,

nicht  unter  Nr.  365  oder  366  fallend  (Dynamit  usw.).

A,  D

365.

Zündpillen,  -spiegel;  gefüllte  Zünd-  und  Sprengzündhütchen;  gefüllte
Geschoßzündungen,  Schlagröhren  und  Zündschrauben;  Kugel-  und

Schrotzündhütchen  (Flobertmunition).

A,  D

366.

Gefüllte  Patronen  (für  Feuerwaffen),  außer)  Flobertmunition.

A,  D

367.

Zündhölzer;  Zündstäbchen  aus  Pappe.

A,  D

368.

Zündkerzchen  aus  Stearin,  Wachs  oder  ähnlichen  Stoffen.

A,  D

369.

Feuerwerk  aller  Art  (Feuerwerkssatz  und  Feuerwerkskörper);  Antimon-,

Magnesium-,  Zinkfackeln.

A,  D

370.

Pechfackeln,  Schwefelfaden,  Zunderpapier,  zubereiteter  Feuerschwamm,
Zündschnüre  jeder  Art,  Zündblättchen  für  Kinderpistolen,  Zündbänder ­
  für  Grubenlampen  und  für  Feuerzeuge  sowie  sonstige  anderweit

  nicht  genannte  Zündstoffe  und  Zündwaren.

A,  D

*)  Einfuhr:  356,  -)  358.
        <pb n="69" />
        —  63  —

371.—384  a.

1
Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


')  371.  1
l

G.  cbemiscke  und  pharmazeutische  Lrzeugnisse,  anderweit
nicht  genannt.
Glühstrümpfe  (Glühkörper  für  Beleuchtungszwecke),  ausgeglüht,  auch
mit  Kollodium,  Gelatine,  Leim,  Schellack  oder  dergleichen  getränkt
oder  in  Verbindung  mit  unedlen  Metallen  oder  Legierungen  unedler
Metalle.

A'D

372.

Eiweiß,  getrocknet,  auch  gepulvert,  Eiweißstoffe,  tierische  und  pflanzliche, ­
  anderweit  nicht  genannt.

A,  D

373.

Käsestoff  (Kasein),  Käsestoffgummi  und  ähnliche  nicht  zum  Genusse  verwendbare ­
  Zubereitungen  aus  Käsestoff.

A,  D

2 )  374.

Rohleim  (entkalkte  Knochen,  Rohgelatine,  Leimgallerte).

A,  D

375  si.

Leim  aller  Art  (mit  Ausnahme  des  Eiweißleims),  fest  oder  flüssig.

A,  D

375  b.

Gelatine,  auch  gefärbt.

A,  D

s )  376.

Blätter,  Flittern,  Kapseln,  leere  und  gefüllte  (nicht  unter  andere  Nummern ­
  fallend),  Oblaten  (Mundlack),  Trockenplatten  für  photographische
Zwecke,  auch  belichtet,  und  andere  geformte  Gegenstände  aus  nicht
mit  Zucker  versetzter  Gelatine.

A,  D

4 )  377.

Elastischer  Leim  zur  Herstellung  von  Buchdruckwalzen  oder  dergleichen
sowie  Druckplatten  für  Hektographen  und  ähnliche  Vervielfältigungsvorrichtungen. ­


A,  D

378.

Holzteer-  und  Torfteerkreosot.

A,  D

c )  37!)  n.

Verdichtete  (flüssige)  Kohlensäure,  einschließlich  der  als  Umschließung
dienenden  Stahlflaschen,  Flaschen  aus  Fluß-  oder  Schweißeisen.

A,  D

5 )  379  b.

Anderweit  nicht  genannte  verdichtete  (verflüssigte)  Gase,  einschließlich
der  als  Unischließung  dienenden  Stahlflaschen,  Flaschen  aus  Flußoder ­
  Schweißeisen.

A,  D

380  o.

Chinin,  Chininsalze  und  -Verbindungen.

A,  D

6 )  380  b.

Andere  Alkaloide  (organische  Basen  des  Pflanzenreichs),  Alkaloidsalze
und  -Verbindungen.

A,D

381.

Kollodium  und  Celloidin.

A,  D

382.

Chloroform  und  Chloralhydrat.

A,  D

»)  383.

Bromo-  und  Jodoform.

A,  D

384  a.

Eichenholz-,  Fichtenholz-,  Kastanienholzauszug,  flüssig  oder  fest.

A,  D

b-merkungen?  "ASufir  •  3751 37 c 5a '  3)  Trockenplatten  für  photographische  Zweck-  749  (1  1  der  Vor-*~
 t -  m Niyr.  37üa.  °)  Ausfuhr  Eigengewicht  der  Ware.  6 )  Namentliche  Bezeichnung.  7 )  Ausfuhr ­

  Bromoform  286,  Jodoform  284.
        <pb n="70" />
        184  b.—390B.

64

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


384  6.

Galläpfelauszug,  rein,  nicht  mit  anderen  Stoffen  gemischt,  flüssig  oder
fest.

A,  D

384  c.

Quebrachoholzauszug,  flüssig  oder  fest.

A,  D

&amp;gt;)  384  d.

Sumachauszug,  rein,  nicht  mit  anderen  Stoffen  geniischt,  flüssig  oder
fest.

A,  D

*)  384  c.

Andere  Gerbstoffauszüge  (-ertrakte),  anderweit  nicht  genannt,  flüssig
oder  fest.

A,  D

2 )  385  a.

Süßholzsaft,  mit  Zucker,  Honig,  Anis  öl,  Salmiak  oder  sonstigen  Geschmackszutaten
  oder  Heilmitteln  versetzt,  oder  in  Aufmachungen
für  den  Kleinverkauf;  auch  Brustkuchen,  -teig.

A,  D

2 )  385  6.

Anderer  Süßholzsaft,  roh  oder  gereinigt.

A,  D

386.

Balsame,  künstliche;  Auszüge  (Essenzen,  Extrakte,  Tinkturen),  Wasser
und  dergleichen,  nicht  wohlriechend,  zuni  Gewerbe-  oder  Heilgebrauche ­
  (mit  Ausnahnie  der  Farbholz-  und  Gerbstoffauszüge).

A,  D

387.

Safte  von  Früchten  (nüt  Ausnahnie  von  Weintrauben)  und  von  Pflanzen ­
  zuni  Gewerbe-  oder  Heilgebrauch,  ather-  oder  weingeisthaltig.

A,  D

388.

Zubereitete  Arzneiwaren  und  sonstige  pharmazeutische  Erzeugnisse,
anderweit  nicht  genannt  oder  inbegriffen.

A,  D

-)  389.

Geheimmittel.

A,  D

390  st.

Chemische  Erzeugnisse,  anderweit  nicht  genannt  oder  inbegriffen:  zum
Heilgebrauch.

A,  D

390  b.

für  photographische,  Reinigungs-  (Desinfektions-)  und  andere
Zwecke.

A,  D

fünfter  Abschnitt. 4 )
Tierische  und  pflanzliche  Spinnstoffe  und  Waren  daraus;  Menschenhaare;
zugerichtete  Schmuckfedern;  Fächer  und  Hüte.
Allgemeine  Bestimmungen  zu  den  Aus-  und  Durchfuhrverboten  der  Waren  des  5.  Abschnitts.
1.  Die  Ausfuhr  von  Umschließungen  aus  Jute,  Baumwollengeweben,  Tertilosegeweben,  Terlilit
  ist  ohne  besondere  Ausfuhrbewilligung  gestattet,  wenn  ihre  Wiedereinfuhr  in  das  Reichsgebiet  nach
ihrer  Entleerung  im  Ausland  sichergestellt  wird.  Um  die  Wiedereinfuhr  sicherzustellen,  sind  die  Zoll-Ausfuhr:
  J )  38  t  b,  -)  38,j.  3 )  Nur  für  dir  Einfuhr,  Ausfuhr  388.  4 )  Wegen  der  unter  diesen  Abschnitt  5
fallenden  Uniformstücke,  Heeresausrüstungsstücke,  Verbandsstoffe  u.  a.  vgl.  II  (bie  Allgemeinen  Aus-  und  Durchfuhrverbote). ­
        <pb n="71" />
        —  65  -*
stellen  befugt,  bei  der  Ausfuhr  einen  Betrag  in  bar  oder  in  Wertpapieren  usw.  hinterlegen  zu  lassen,  der
dem  ungefähren  Wert  der  Säcke  entspricht,  und  zurückzuerstatten  ist,  sobald  die  Sacke  vom  Ausland  wieder
eingehen.  Der  Durchschnittswert  eines  Sackes  wird  ohne  Rücksicht  auf  die  Größe  mit  M  3,—  angenommen. ­
  Dieselben  Bestimmungen  gelten  für  Säcke,  die  leer  ausgeführt  werden  und  in  befülltem  Zustande
in  das  Zollgebiet  zurückgebracht  werden.  Sofern  die  bedingsweise  hinausgelassenen  Säcke  nicht  innerhalb ­
  der  zugelassenen  Frist  wieder  eingeführt  sind,  verfällt  die  Sicherheitsleistung  der  Staatskasse  und
außerdem  hat  der  Ausführende  eine  Bestrafung  nach  §134  ff.  des  Vereinszollgesetzes  wegen  Konterbande ­
  zu  gewärtigen.  Säcke  im  Besitze  von  Ausländern,  die  befüllt  oder  leer  eingehen  und  leer  bezw.
befüllt  wieder  ausgeführt  werden  sollen,  sind  von  den  Grenzeingangsämtern  im  Vormerkverkehr  ohne
Hinterlegung  einer  entsprechenden  Sicherheitsleistung  abzufertigen.  Im  allgemeinen  wird  die  Buchkontrolle ­
  genügen,  doch  ist  es  dem  Ermessen  der  zuständigen  Amtsstellen  anheim  gegeben,  auch  das
Anbringen  von  Erkennungszeichen  auf  den  Säcken  zur  Kontrolle  der  Wiederausfuhr  zu  verlangen.
2.  Die  von  den  Aus-  und  Durchfuhrverboten  nicht  betroffenen  Waren  sind  auch  dann  vom  Verbot ­
  ausgenommen,  wenn  sie  mit  Näharbeit  oder  aufgenähter  Arbeit  versehen  oder  geklebt  sind,  z.  B.
Spitzen  in  Form  von  Kragen,  Rüschen,  Halskrausen.
Die  Freigabe  beschlagnahmter  Gegenstände  ist  beim  Königl.  Preuß.  Kriegsministerium  (Kriegsamt) ­
  zu  beantragen.
Gewebe  aus  Seide  in  Verbindung  mit  Wolle  oder  Kunstwolle  unterliegen  dem  Verbot.
Als  „Gewebe,  teilweise  aus  Seide"  gelten  hinsichtlich  der  Verbote  nur  solche,  deren  Kette  oder  Einschlag ­
  ganz  aus  Seide  besteht.  Als  „Sammet,  teilweise  aus  Seide"  ist  auch  solcher  Sammet  anzusehen,
dessen  Polkette  ganz  aus  Seide  besteht  (in  der  Regel  besteht  die  Polkette,  also  der  den  eigentlichen  Sammet
bildende  Stoff,  aus  Seide  und  ist  bei  der  Untersuchung  nicht  eigentlich  als  Kette  erkenntlich,  sondern  als
aufstehender  Flor,  während  die  nur  zur  Bindung  dienende  Grundkette  gewöhnlich  als  Kette  angesprochen
wird).
Bei  Kleidern,  Putzwaren  und  sonstigen  genähten  Gegenständen  aus  Unterabschnitt  H  bleiben  Ausfütterungen ­
  mit  Gespinstwaren,  Säume,  Schnüre,  Gurte  hinsichtlich  der  Beurteilung  der  Ausfuhrfreiheit
außer  Betracht.
3.  Glühstrümpfe,  nicht  ausgeglühte,  der  Ausfuhrnummer  500  b  unterliegen  ebenso  wie  ausgeglühte ­
  der  Nr.  371  dem  Verbote.

Repe  n  ning,  Aus-  und  Durchfuhrverbote.

5
        <pb n="72" />
        —  66  -
391a—401.

Nr.

Warengattung

Aus-u.  Durchfuhrverbote ­


A.  Seide.
Rohseide,  künstliche  Seide,  Florettseide  und  Seidengespinste.
(391/3)  Rohseide)  auch  Steckmuschelseide:

391  a.

Rohseide,  ungefärbt:  vom  Maulbeerspinner.

A,  D

391  b.

—:  vom  Eichen-,  Tussah-  usw.  Spinner.

A,  D

392  st.

Rohseide,  gefärbt  (auch  weiß  gefärbt):  vom  Maulbeerspinner.

A,  D

392  b.

—:  vom  Eichen-,  Tussah-  usw.  Spinner.

A,  D

393.

Rohseide  in  Verbindung  mit  anderen  Gespinsten,  ungefärbt  oder  gefärbt;

auch  Steckmuschelseide.

A,  D

394  st.

')  (394/5)  Künstliche  Seide:
ungezwirnt  oder  einmal  gezwirnt:  ungefärbt.

A,  D

394  b.

—:  gefärbt  (auch  weiß  gefärbt).

A,  D

395.

zweimal  gezwirnt,  ungefärbt  oder  gefärbt.

A,  D

396.

Florettseide  (Abfallseide):  ungekämmt.

A,  D

397.

—:  gekämmt.

A,  D

398  st.

Florettseidengespinste,  ungefärbt:  einfach.

A  D

398  t&amp;gt;.

—:  mehrfach.

A,  D

398  c.

Florettseidengespinste,  gefärbt  (auch  weiß  gefärbt).

A,  D

398  d.

Seidenstreich-  (Bourrette-)  Garn.

A,  D

-)  398  c.

Florettseidengespinste,  in  Verbindung  mit  anderen  Spinnstoffen  oder

Gespinsten.

A,  D

3 )  399  st.

Seidenzwirn  aller  Art,  auch  gemischt  mit  anderen  Spinnstoffen  oder

Gespinsten,  ungefärbt  oder  gefärbt,  in  Aufmachungen  für  den  Einzelverkauf: ­
  aus  Rohseide  oder  künstlicher  Seide.

•  A,  D

3 )  399  b.

—:  aus  Florettseide.

400.

Rohseide,  künstliche  Seide  und  Florettseidengespinste,  auch  mit  anderen

Spinnstoffen  oder  Gespinsten  gemischt,  in  Verbindung  (jedoch  nicht
umsponnen)  mit  Metallfäden  (Draht  oder  Lahn).

A,  D

401.

Waren  ganz  oder  teilweise  aus  Seide  (Rohseide,  künstlicher  Seide,
Florettseide).
Dichte,  ungemusterte  taftbindige  Gewebe  ganz  aus  Seide  des  Maulbeerspinners

  ohne  jede  Beimischung  von  künstlicher  Seide,  von  Florettseide ­
  oder  von  Seide  des  Eichenspinners  und  beiderseitig  mit  festen
Kanten  gewebt,  roh,  auch  abgekocht  (gebleicht)  u.  gebügelt  (Pongees).

A  D

Ausfuhr:  ')  394,  2 )  398  c,  3 )  399.
        <pb n="73" />
        —  67

402.—412  a.

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Dur  chfuhrv
  erböte

482.
483.

484  a.
484  b.
484  c.
484  d.
485  a.
485  b.
485  c.
485  d.
486.
487.
488.

488  a.
489  b.
418.

411.
2 )  412  a.

(402/3)  Dichte  Gewebe  für  Möbel-  und  Zimmerausstattung  (mit
Ausnahme  von  Sammet  und  Plüsch,  sammet-  und  plüschartigen
Geweben):
ganz  aus  Seide,
teilweise  aus  Seide.
(404  a/d)  Sammet  und  Plüsch,  sammet-  und  plüschartige  Gewebe
(aufgeschnitten  oder  nicht  aufgeschnitten):
ganz  aus  Seide:  Bänder.
—:  andere  Gewebe,
teilweise  aus  Seide:  Bänder.
—:  andere  Gewebe.
(405  a/d)  Dichte  Gewebe,  anderweit  nicht  genannt:
ganz  aus  Seide:  Bänder.
—:  andere  Gewebe,
teilweise  aus  Seide:  Bänder.
—:  andere  Gewebe.
Tüll  ganz  oder  teilweise  aus  Seide.
Beuteltuch  ganz  oder  teilweise  aus  Seide.
Gaze,  Krepp,  Flor  und  dergleichen  undichte  Gewebe,  mit  Ausnahme
von  Tüll,  Beuteltuch,  Spitzenstoffen  und  Spitzen,  ganz  oder  teilweise ­
  aus  Seide.
Handschuhe  ganz  oder  teilweise  aus  Seide.
Andere  Wirk-  (Trikot-)  Waren,  Wirk-  (Trikot-)  und  Netzstoffe,  Netzwaren ­
  ganz  oder  teilweise  aus  Seide.
Spitzenstoffe  und  Spitzen  aller  Art,  einschließlich  der  Einsatzspitzen,
Kanten  und  abgepaßten  Waren  aus  Spitzen  oder  Spitzenstoffen,
auch  ohne  wellenförmig  gestalteten  oder  ausgezackten  Rand,  ganz
oder  teilweise  aus  Seide,  gestickte,  gewebte  und  andere.
Stickereien  auf  Grundstoffen  ganz  oder  teilweise  aus  Seide.
Posamentierwaren  (Besätze,  Bänder,  Kordeln,  Litzen,  Schnüre  und
dergleichen)');  ferner  nach  Art  der  sogenannten  Baumwollensparterie
hergestellte  Waren,  ganz  oder  teilweise  aus  Seide;  Chenille

A  u.  D  u.  D 3 )
A  u.  D  u.  D 3 )

A  u.  I)  u.  D 3 )
A  u.  D  u.  D')
A  u.  D  u.  D 3 )
A  u.  D.  u.  D 3 )
A  u.  D  u.  D 3 )
A  u.  D  u.  D 3 )
A  u.  D  u.  D 3 )
A  u.  D  u.  D 3 )
A  u.  D  uJD 3 )
A  u.  D  ii.  D 3 )

A  u.
A  u

D  u.  v 3 )
D  u.  D 3 )

A  u.  D  u.  D 3 )
Au.  DvonSpitzenstoff.
  u.  abgepaßt.
Waren  a.  Spitzenstoffen ­
  ;  ferner  I) 3 )
A  u.  D  ii.  D 3 )
Au.  D:  außerdem
D 3 )

')  Ausfuhr  Glühstrümpfe,  nicht  ausgeglüht  500b,  (I  l  Vorbemerkung)  ,  ^  „ach  Art  derselben
nach  Stück.  Ausfuhr:  -)  Posamentierwarcn  aller  Ach'  unterliegen  dem  Durchfuhrverbot,  1  f
Waren  aller  Art,  Chenille  (I  I  Borbemerkung).  3 )  Sämtliche  Waren  er^^g  von  den  Kolonien  ^
es  sich  um  Boden-  u.  GewerbSerzeugnisse  von  Frankreich  und  Groß  unterliegen  auch  dann  dem  -
Schutzgebieten  dieser  Länder  handelt  fVerordnung  vom  ll/2.  io.  &amp;gt;  a»
wenn  sie  in  Lampen  eingezogen  sind.

5
        <pb n="74" />
        Nr.

Warengattung

Aus-u.  Durchfuhrverbote ­


r)  412  b.

Knopfmacherwaren,  auch  mit  Unterlagen  oder  Einlagen  von  Holz,

A  u.  D  u.  D J );

413  a.

Bein,  Horn,  Leder,  Metall  oder  dergleichen.
(Bunte  Jacquard-Wäscheborten,  Grätenstiche  und  Barmer  Bögen
aus  Baumwolle  mit  Kunstseide,  verschiedenen  Nunimern  vorstehend
unter  A  angehörend,  sind  nicht  verboten).
6.  Woll«  und  andere  lierbaare  (mit  ftusnahme  der  Pfetöe*
baare  aus  der  Mahne  und  dem  Schweife).
Wolle  und  andere  Tierhaare,  bearbeitet.
(413  a/g)  Wolle  und  andere  Tierhaare,  gehechelt,  gebleicht,  gefärbt,
auch  in  Lockenform  gelegt  oder  gemahlen:
Schafwolle  (auch  Gerberwolle).

A,  D

413  b.

Haare  des  Schafkamels,  des  Kamels.

A,  D

413  c.

Haare  der  Haus-,  der  Kämel-  oder  Angoraziege  sowie  aller  anderen  zum

Geschlechte  der  Ziegen  gehörigen  Tiere.

A,  D

413  d.

Hasen-  (auch  Seidenhasen-),  Kaninchen-,  Biber-,  Affen-,  Bisamrattenund
  Nutriahaare,  auch  gebeizt.

A,  D

413  c.

Rindvieh-,  Hirsch-,  Hunde-,  Schweine-  und  ähnliche  grobe  Tierhaare.

A,  D

413  f.

Wollkämmlinge.

A,  D

413  9 .

Abfälle  von  gebleichter  oder  gefärbter  Wolle,  vom  Krempeln  (Wollflocken),
  von  der  Spinnerei  (einschließlich  der  beim  Verspinnen  des
Kammzugs  abgerissenen  Enden),  von  der  Weberei  oder  Wirkerei
oder  vom  Tuchscheren  (Scher-,  Flockwolle,  Tuchtrümmer);  Abfälle
von  anderen  bearbeiteten  Tierhaaren.

A,  D

414.

Kunstwolle,  ungefärbt  oder  gefärbt,  auch  gekrempelt.

A,  D

415.

Krollhaare  aus  Rindvieh-,  Schweine-  oder  anderen  groben  Tierhaaren,
auch  mit  anderen  Tierhaaren  oder  mit  pflanzlichen  Faserstoffen
gemischt.

A,  D

416  a.

Wolle,  gekrempelt  (gestrichen)  oder  gekämmt  (Kammzug)  mit  Ausnahme
der  in  Nr.  414  und  415  genannten  Kunstwolle  und  Krollhaare:
Merinowolle.

A,  D

416  b.

—:  Kreuzzuchtwolle.

A,  D

')  416  c.

Kamelhaare  und  andere  anderweit  nicht  genannte  Tierhaare.

A,  D

x )  Knopfmacherwaren  aus  anderen  Gespinsten  oder  Gespinstwaren  als  Metallgespinstcn  oder  Metallgcspinstwaren
  (II  Vorbemerkung).  s )  Sämtliche  Waren  unterliegen  dem  Durchfuhrverbot,  sofern  cs  sich  um  Bodenu.
  Gewerbserzeugnisse  von  Frankreich  und  Großbritannien  sowie  von  den  Kolonien  und  Schutzgebieten  dieser
Länder  handelt  (Verordnung  vom  11/2.  15).  *)  Ausfuhr:  4166,
        <pb n="75" />
        —  69

417—423  d.

Nr.

417.

')  418  o.
x )  418  b.
x )  418  c.
9  418  d.
419.

-)  420  a.
3 )  420  b.
4 )  420  c.
°)  420  d.
')  421  a.
7 )  421  b.
8 )  421  r.
9 )  421  d.

422  a.
422  b.
422  c.
422  d.
423  a.
423  b.
423  c.
423  b.

Gespinste  aus  Wolle  oder  Tierhaaren.
Garn  aus  Rindvieh-,  Hirsch-,  Hunde-,  Schweine-  oder  ähnlichen  groben
Tierhaaren,  auch  mit  anderen  tierischen  oder  pflanzlichen  Spinnstoffen ­
  oder  Gespinsten,  ausschließlich  Seide  und  Baumwolle,  gemischt, ­
  ein-  oder  zweidrahtig,  roh,  gebleicht,  gefärbt,  bedruckt.
(418/9)  Genappes-,  Mohär-  und  Alpakagarn,  auch  mit  anderen
tierischen  oder  mit  pflanzlichen  Spinnstoffen  oder  Gespinsten,  ausschließlich ­
  Seide  und  Baumwolle,  gemischt:
roh,  eindrähtig:  Mohärgarn.
—:  Alpaka-,  Kamelhaar-,  Kaschmirgarn,
roh-,  zwei-  oder  mehrdrähtig:  Mohärgarn.
—:  Genappes-,  Alpaka-,  Kamelhaar-,  Kaschmirgarn.
Genappes-,  Mohär-  und  Alpakagarn,  gebleicht,  gefärbt,  bedruckt.
(420/1)  Hartes  Kammgarn  aus  Glanzwolle  über  20  cm  Länge,  auch
gemischt  mit  anderen  Tierhaaren,  wenn  das  Garn  nicht  dadurch  die
Eigenschaften  des  harten  Kammgarns  verloren  hat:
roh:  eindrähtig.
—:  zweidrähtig.
—;  dreidrahtig.
—:  vier-  oder  mehrdrähtig,
gebleicht,  gefärbt,  bedruckt:  eindrähtig.
—:  zweidrähtig.
—:  dreidrähtig.
—:  vier-  oder  mehrdrähtig.
(422/5)  Garn  aus  Wolle  oder  anderen  Tierhaaren,  auch  mit  pflanzlichen ­
  Spinnstoffen  oder  Gespinsten,  ausschließlich  Baumwolle,
gemischt,  nicht  unter  417  bis  421  fallend.
Kammgarn,  roh:  eindrähtig.
—:  zweidrähtig.
—:  dreidrähtig.
—:  vier-  oder  mehrdrähtig.
Kammgarn,  gebleicht,  gefärbt,  bedruckt:  eindrähtig.
—:  zweidrähtig.
—:  dreidrähtig.  «
•:  vier-  oder  mehrdrähtig.

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


A.  D

Ausfuhr:  9  418,  2 )  422a,  3 )  422b,  *)  422c,  *)  422b,  6 )  423a,  7 )  423b,  8 )  423c,  9 )  423d.
        <pb n="76" />
        424.  —432C.

70

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


424.

Streichgarn,  roh,  auch  Grisaillegarn  (Garn  aus  Kunstwolle).

A,  D

425.

Streichgarn,  gebleicht,  gefärbt,  bedruckt.

A,  D

426.

Garn  aller  Art  aus  Wolle  oder  anderen  Tierhaaren,  auch  mit  pflanzlichen ­
  Spinnstoffen  oder  Gespinsten,  ausschließlich  Baumwolle,

gemischt,  in  Aufmachungen  für  den  Einzelverkauf.
Waren  aus  Gespinsten  von  Wolle  oder  anderen  Tierhaaren,  auch
mit  pflanzlichen  Spinnstoffen  oder  Gespinsten  gemischt.
(427/8)  Fußbodenteppiche,  im  Stück  als  Meterware  oder  abgepaßt
(ohne  Näharbeit),  auch  bedruckt:

A,  D

427.

aus  ungefärbten  oder  gefärbten  Garnen  von  Rindvieh-,  Hirsch-,  Hunde-,
Schweine-  oder  ähnlichen  groben  Tierhaaren,  auch  gemischt  mit
Jute,  Manilahanf,  Agave-,  Ananas-  oder  Kokosfasern  ohne  Rücksicht ­
  auf  das  Mischungsverhältnis,  dergleichen  mit  Beimischung  von
anderen  pflanzlichen  Spinnstoffen,  falls  die  Garne  aus  Rindviehusw.
  Haaren  vorherrschen;  auch  aus  Tuchenden  geflochtene  Fußb  ödenteppiche.



A,  D

428  a.

andere  Fußbodenteppiche:  geknüpft.

A,  D

428  b.

—:  gewebt.
(429/30)  Dichte  Gewebe  für  Möbel-  und  Zimmerausstattung  (mit
Ausnahme  »on  Sammet  und  Plüsch,  sammet-  und  plüschartigen
Geweben),  gefärbt,  bedruckt  oder  bunt  gewebt:

A,  D

429.

im  Stück  als  Meterware.

A,  D

430.

abgepaßt  (als  Vorhänge,  Bilder,  Decken  usw.),  auch  mit  Besatz  oder

Fransen.

A,D

431.

Sammet  und  Plüsch,  samniet-  und  plüschartige  Gewebe  (aufgeschnitten

oder  nicht  aufgeschnitten),  ungemustert  oder  gemustert,
i)  (432  a/c)  Gewebe,  nicht  unter  427  bis  431  fallend:

A,  D

432  a.

im  Gewichte  von:  mehr  als  700  Gramm  auf  1  Quadratmeter  Gewebefläche; ­
  Preßtücher,  Gurte,  Scheiben  und  Tafeln  aus  Garnen  von
Ziegen-  oder  groben  Tierhaaren,  zum  Pressen  von  Ol  oder  Fetten;
Steifstoffe  (Anm.  2);  rohe  Filztücher,  endlos  gewebt,  zur  Holzstoff-,

Zellstoff-,  Strohstoff-  oder  Papierbereitung.

A,  D

432  b.

—:  mehr  als  200  bis  700  Gramm  auf  1  Quadratmeter  Gewebefläche.

A,  D

432  c.

—:  200  Gramm  oder  weniger  auf  1  Quadratmeter  Geweböfläche.

A,  D

Ausfuhr  x )  432,
        <pb n="77" />
        71

433.-439.

Nr.

Waren  gattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


433.

Wirk--  (Trikot-)  und  Netzstoffe.
(434/5)  Wirk-  (Trikot-)  und  Netzivaren:

A,D

434  a.

Unterkleider:  geschnitten.

A,  D

434  b.

—:  abgepaßt  gearbeitet  (regulär).

A,  D

435  a.

Handschuhe.

A,  D

435  b.

andere  geschnittene  oder  abgepaßt  gearbeitete  (reguläre)  Wirk-  und

Netzwaren.

A,  D

438.

Spitzenstoffe  und  Spitzen  aller  Art,  einschließlich  der  Einsatzspitzen,

A  u.  D  ausgenom-Kanten

  und  abgepaßten  Waren  aus  Spitzen  oder  Spitzenstoffen,

men  Spitzen  aller
Art,  einschließlich
der  Einsatzspitzen,
Kanten  und  abgepaßten ­
  Waren  aus
Spitzen.

auch  ohne  wellenförmig  gestalteten  oder  ausgezackten  Rand;  Tüll.

i)  437.

Posamentierwaren  (Besätze,  Bänder,  Kordeln,  Litzen,  Schnüre  und
dergleichen)  sowie  Knopfmacherwaren,  auch  mit  Unterlagen  oder
Einlagen  von  Holz,  Bein,  Horn,  Leder,  Metall  oder  dergleichen;
ferner  nach  Art  der  sogenannten  Baumwollensparterie  hergestellte
Waren  aus  Wolle  oder  anderen  Tierhaaren,  auch  mit  pflanzlichen

438  n.

Spinnstoffen  gemischt;  Chenille.
C.  Baumwolle.
Baumwolle,  bearbeitet.

A,v

Baumwolle,  gebleicht,  gefärbt,  gekrempelt  (gestrichen),  gekämmt,  auch

A,  D

438  b.

gemahlen.

Abfälle  von  gebleichter  oder  gefärbter  Baumwolle;  vom  Krempeln

A,  D

oder  Kämmen;  von  der  Spinnerei,  Weberei  oder  Wirkerei.
Gespinste  aus  Baumwolle,  auch  mit  anderen  pflanzlichen  oder  mit
tierischen  Spinnstossen  oder  Gespinsten,  ausschließlich  Seide,  gemischt.

439.

Vorgespinst  (Dochtgarn,  -wolle,  Lunte),  ungedreht  oder  gedreht,  roh,
gebleicht,  gefärbt,  bedruckt;  auch  Dochte,  nicht  gewebt,  nicht  geflochten,

  nicht  gewirkt?)
(440/3)  Garn:
(440  a/k)  eindrähtig,  roh,  auch  zugerichtet  (appretiert)  und  gedämpft:

A,  D

Durchfuhrverbot.

eingezogen

und
        <pb n="78" />
        440.—442  m.

72

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


440  a.

bis  Nr.  11  englisch.

A,  D

440  b.

über  Nr.  11  bis  Nr.  17  englisch.

A,  D

440  c.

über  Nr.  17  bis  Nr.  22  englisch.

A,  D

440  d.

über  Nr.  22  bis  Nr.  32  englisch.

A,  D

440  e.

über  Nr.  32  bis  Nr.  47  englisch.

A,  D

440  f.

über  Nr.  47  bis  Nr.  63  englisch.

A,  D

&amp;gt;)  440  g.

über  Nr.  63  bis  Nr.  83  englisch.

A,  D

')  440  h.

über  Nr.  83  bis  Nr.  102  englisch.

A,  D

4 )  440  i.

über  Nr.  102  englisch.

A,  D

-)  440  !.

Vigognegarn  bis  Nr.  11  englisch.
(441  a/i)  eindrähtig,  gebleicht,  gefärbt,  bedruckt:

A,  D

441a.

bis  Nr.  11  englisch.

A,  D

441  b.

über  Nr.  11  bis  Nr.  17  englisch.

A,  D

441c.

über  Nr.  17  bis  Nr.  22  englisch.

A,  D

441  d.

über  Nr.  22  bis  Nr.  32  englisch.

A,  D

441  e.

über  Nr.  32  bis  Nr.  47  englisch.

A,  D

441  s.

über  Nr.  47  bis  Nr.  63  englisch.

A,  D  '

s )  441  g.

über  Nr.  63  bis  Nr.  83  englisch.

A,  D

3 )  441  h.

über  Nr.  83  bis  Nr.  102  englisch.

A,  D

3 )  441  i.

über  Nr.  102  englisch.
(442  a/s)  zwei-  oder  mehrdrähtig,  einmal  gezwirnt:
(442  a/i)  roh,  auch  zugerichtet  (appretiert)  und  gedämpft:

A,  D

442  sl.

bis  Nr.  11  englisch.

A,  D

442  b.

über  Nr.  11  bis  Nr.  17  englisch.

A,  D

442  c.

über  Nr.  17  bis  Nr.  22  englisch.

A,  D

442  d.

über  Nr.  22  bis  Nr.  32  englisch.

A,  D

442  e.

über  Nr.  32  bis  Nr.  47  englisch.

A,  D

442  f.

über  Nr.  47  bis  Nr.  63  englisch.

A,  D

4 )  442  g.

über  Nr.  63  bis  Nr.  83  englisch.

A,  D

4 )  442  h.

über  Nr.  83  bis  Nr.  102  englisch.

A,  D

4 )  442  i.

über  Nr.  102  englisch.
(442  k/s)  gebleicht,  gefärbt,  bedruckt:

A,  D

442  k.

bis  Nr.  11  englisch.

A,  D

442  l.

über  Nr.  11  bis  Nr.  17  englisch.

A,  D

442  m.

über  Nr.  17  bis  Nr.  22  englisch.

A,  D

Ausfuhr:  J )  440  f.  2 )  Für  die  Ausfuhr.  Ausfuhr: 3 )  441  f,  4 )  442f.
        <pb n="79" />
        73

442  n.—453  a.

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverböte



442  n.

über  Nr.  22  bis  Nr.  32  englisch.

A,D

442  o.

über  Nr.  32  bis  Nr.  47  englisch.

A,  D

442  p.

über  Nr.  47  bis  Nr.  63  englisch.

A,  D

442  q.

über  Nr.  63  bis  Nr.  83  englisch.

A,  D

442  r.

über  Nr.  83  bis  Nr.  1Ö2  englisch.

A,  D

442  f.

über  Nr.  102  englisch.

A,  D

443.

zwei-  oder  mehrdrähtig,  wiederholt  gezwirnt.

A,  D

Baumwollenzwirn  aller  Art  in  Aufmachungen  für  den  Einzelverkauf:

’)  444  o.

auf  Holzrollen.

A,  D

')  444  h.

in  Knäueln,  Strähnen,  Wickeln  usw.

A,  D

Waren  aus  Baumwollengespinsten,  auch  gemischt  mit  anderen  Pflanzlichen ­
  Spinnstoffen  oder  Gespinsten  oder  mit  Pferdehaaren,  jedoch

ohne  Beimifchnng  von  Seide,  Wolle  oder  anderen  Tierhaaren.

445.

Dichte  Gewebe  für  Möbel-  und  Jimmerausstattung  (mit  Ausnahme

von  Sammet  und  Plüsch,  sammet-  und  plüschartigen  Geweben),
gefärbt,  bedruckt,  gemustert,  bunt  gewebt.

A,  D

446.

(446/8)  Sammet  und  Plüsch,  sammet-  und  plüschartige  Gewebe:
nicht  aufgeschnitten.

A,  D

447.

aufgeschnitten,  Flor  aus  dem  Einschlage  gebildet  (Velvet).

A,  D

448.

aufgeschnitten,  Flor  aus  der  Kette  gebildet  (Sammet).

A,  D

')  449  a.

Baumwollenfilze  (gewebte  filzartige  Zeugstoffe),  auch  gerauht,  roh,

2 )  449  b.

gebleicht,  gefärbt,  bedruckt.
Filztücher,  endlos  gewebt,  roh,  zur  Holzstoff-,  Zellstoff-,  Strohstoff-  oder

A,  D

Papierbereitung.
(450/1)  Undichte  Gewebe  zu  Vorhängen,  auch  mit  benähten  Bogen

A,  D

450.

oder  Zacken  verziert:
im  Stück  als  Meterware  (Vorhangstoffe).

A,  D

451.
452.

abgepaßt,  auch  mit  Band  eingefaßt.
Tüll.  a
(453/7  Gewebe,  nicht  unter  Nr.  445  bis  452  fallend:
(453/5)  roh,  im  Gewichte  von:

A,  D
A,  D

453  st.

(453  a/c)  80  Gramm  oder  darüber  auf  1  Quadratmeter:
Bettdecken,  auch  abgepaßt,  gerauht,  vertragsmäßig  auch  gesäumt  oder

A,  D

mit  angewebten  Fransen.

*)  Einfuhr  444.  2 )  Ausfuhr  449.
        <pb n="80" />
        —  74  —
453  B.-464c.

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


*)  453  b.

Plattstichgewebe.

a,d

453  r.

andere  Gewebe.
(454  a/b)  40  Gramm  oder  darüber,  jedoch  weniger  als  80  Gramm
auf  1  Quadratmeter:

A,  D

-)  454  a.

Plattstichgewebe.

A,  D

454  b.

andere  Gewebe.
(455  a/b)  weniger  als  40  Gramm  auf  1  Quadratmeter:

A,  D

a )  455  a.

Plattstichgewebe.

A,  D

455  b.

andere  Gewebe.

A,  D

2 )  456  n.

zugerichtet  (appretiert),  gebleicht:  Plattstichgewebe.

A,  D

456  b.

—:  andere.

A,  D

-)  457  st.

gefärbt,  bedruckt  oder  bunt  gewebt:  Plattstichgewebe.

A,  D

457  b.

—:  andere.

A,  D

458.

Wirk-  (Trikot-)  und  Netzstoffe.
(459/63)  Wirk-  (Trikot-)  und  Netzwaren:

A,  D

459.

Handschuhe,  Haarnetze.

A,  D

460  st.

Strümpfe,  Socken.

A,  D

460  6.

Unterkleider:  geschnitten.

A,  D

3 )  460  c.

—:  abgepaßt  gearbeitet  (regulär).

A,  D

*)  461.

Fischernetze.

A,  D

462.

Vogel-,  Jagd-,  Pferde-,  Trag-  und  ähnliche  Netze.

A,  D

ä )  463.

geschnittene  oder  abgepaßt  gearbeitete  (reguläre)  Wirk-  und  Netzwaren,
anderweitig  nicht  genannt;  Glühstrümpfe  (Glühkörper  für  Beleuchtungszwecke) ­
  aus  getränkten  baumwollenen  Wirkwaren,  nicht  ausgeglüht, ­
  auch  in  Verbindung  mit  unedlen  Metallen  oder  Legierungen

unedler  Metalle  (ausgeglühte  371).

A,  D

464  st.

Spitzenstoffe  und  Spitzen  aller  Art  einschließlich  der  Einsatzspitzen,

A,  D  ausgenom-Kanten

  und  abgepaßten  Waren  aus  Spitzen  oder  Spitzenstoffen,

men  Spitzen  all.

auch  ohne  wellenförmig  gestalteten  oder  ausgezackten  Rand:  ge-Art

  einschließlich
,  d.  Einsatzspitzcn,
Kanten  u.  abgestickt

  (Tüll-,  Atz-  oder  Lust-,  Spachtelspitzen).

464  b.

handgeklöppelt.

paßten  Waren

464  c.

—:  gewebt,  genäht,  gewirkt  usw.
I

aus  Spitzen;  fer-1



ner  D. 6 )

')  Ausfuhr  Plattstichgewebe  aller  Art  453  b.  Ausfuhr:  2 )  453  b,  3 )  460  B,  4 )  auch  leinene  Fischernetzc
°i  Glühstrümpfe  S00B  (I  I  Vorbemerkung),  Einfuhr  von  Glühstrümpfen  auch  nach  Stück.  6 )  Sämtliche  Waren
der  Nummer  unterliegen  dem  Durchfuhrverbot,  sofern  es  sich  um  Boden-  u.  Gewerbserzeugnisse  von  Frankreich
u.  Großbritannien,  sowie  von  den  Kolonien  u.  Schutzgebieten  dieser  Länder  handelt.
        <pb n="81" />
        75

465  a.—471

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


465  a.

(465  a/c)  Stickereien  auf  baumwollenen,  wollenen,  leinenen  und  dergleichen ­
  Grundstoffen:
Plattstichstickereien.

A,  D

465  b.

Kettenstichstickereien.

A,  D

465  c.

andere.

A,  D

466.

Taue,  Seile,  Stricke;  Bindfaden  aus  Baumwollengespinsten  im  Durchmesser

  von  mehr  als  1  Millimeter,  auch  in  Aufmachungen  für  den
Einzelverkauf.

A,  D

467  a.

Schlauche  (Spritzen-  und  andere  grobe  Schlauche),  auch  in  Verbindung

mit  unedlen  Metallen;  grobe  Gurte,  gewebt  oder  gewirkt.

A,  D

467  b.

Treibriemen  aus  Baumwolle,  Wolle  und  anderen  Tierhaaren,  gewebt

oder  gewirkt.

A,  D

468.

Dochte,  gewebt  oder  geflochten,  auch  gewirkt.

Au.  D  auch  wenn

-)  469.

Posamentierwaren  (Besätze,  Bänder,  Kordeln,  Litzen,  Schnüre  und

sie  in  Lampen  eingezogen ­
  sind.

dergleichen)  sowie  Knopfmacherwaren,  auch  mit  Unterlagen  oder
Einlagen  von  Holz,  Bein,  Horn,  Leder,  Metall  oder  dergleichen;
auch  sogenannte  Baumwollensparterie;  Chenille.

A,  D

470  st.

(Bunte  Jacquard-Wäscheborten,  Grätenstiche  u.  Barmer  Bozen  verschiedenen ­
  Nummern  von  0  angehörend  sind  nicht  verboten.)
D.  flnöere  pflanzliche  Spinnstoffe.
Andere  pflanzliche  Spinnstoffe,  bearbeitet.
(470  a/c)  Gehechelt,  gekrempelt,  gekämmt,  gebleicht,  gefärbt,  nicht
unter  Nr.  471  fallend:
Flachs.

A,  D

470  b.

Hanf.

A,  D

470  c.

Ranne,  Jute,  Manilahanf,  neuseeländischer  Hanf,  Agave-,  Ananas-,
Espartogras-  (Spartogras-,  Alfa-,  Halfa-),  Kokosfasern,  Pflanzendaunen, ­
  Torf-,  Waldwolle  und  alle  übrigen  pflanzlichen  Spinnstoffe. ­


A,  D

471.

Krollhaarersatzstoffe  aus  Kokos-,  Manilahanf-,  Agave-  oder  ähnlichen

Fasern,  auch  gemischt  mit  Tierhaaren.

A,  D

x )  Ausfuhr  Posamentierwaren,  sogenannt-  Baumwollensparterie,  Chenille  412  a,  Knopfmacherwaren  412  b.
(11  Vorbemerkung).
        <pb n="82" />
        76

472  a.—476.

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


472  a.

Gespinste.
(472/4)  Leinengarn  (Garn  aus  Flachs  oder  Flachswerg),  auch  gemischt
mit  Jute,  jedoch  ohne  Beimischung  von  anderen  Spinnstoffen:
')  (472  a/e)  Flachsgarn,  eindrähtig,  roh:
bis  Nr.  8  englisch.

A,  D

472  b.

über  Nr.  8  bis  Nr.  14  englisch.

A,  D

472  r.

über  Nr.  14  bis  Nr.  20  englisch.

A,  D

472  d.

über  Nr.  20  bis  Nr.  35  englisch.

A,  D

472  e.

über  Nr.  35  englisch.

A,  D

472  f.

a )  (472  f/k)  Flachswerggarn,  eindrähtig,  roh:
bis  Nr.  8  englisch.

A,  D

472  g.

über  Nr.  8  bis  Nr.  14  englisch.

A,  D

472  h.

über  Nr.  14  bis  Nr.  20  englisch.

A,  D

472  i.

über  Nr.  20  bis  Nr.  35  englisch.

A,  D

472  k.

über  Nr.  35  englisch.

A,  D

473  a.

(473/4)  Leinengarn  (Garn  aus  Flachs  und  Flachswerg):
*)  (473  a/c  eindrähtig,  gebleicht,  gefärbt,  bedruckt:
bis  Nr.  20  englisch.

A,  D

473  b.

über  Nr.  20  bis  Nr.  35  englisch.

A,  D

473  c.

über  Nr.  35  englisch.

A,  D

474.

zwei-  oder  mehrdrähtig  (gezwirnt),  roh,  gebleicht,  gefärbt,  bedruckt.

A,  D

475  a.

(475/7)  Hanf-  und  Hanfwerggarn  sowie  Garn  aus  Manila-,  neuseeländischem ­
  Hanf,  Agave-,  Ananas-,  Espartogras-  (Spartogras-,
Alfa-,  Haifa-),  Kokosfasern  oder  anderweit  nicht  genannten
pflanzlichen  Spinnstoffen,  diese  Garne  sämtlich  auch  gemischt  mit
sonstigen  zum  Unterabschnitte  D  gehörigen  Spinnstoffen,  jedoch
ohne  Beimischung  von  Baumwolle  oder  tierischen  Spinnstoffen:
Hanfgarn,  eindrähtig,  roh.

A,  D

')  475  b.

Hanfwerggarn,  eindrähtig,  roh.

A,  D

)  475  c.

Garn  aus  Manila-,  neuseeländischem  Hanf,  Agave-,  Ananas-,  Espartogras- ­
  (Spartogras-,  Alfa-,  Halfa-),  Kokosfasern  oder  anderweit  nicht
genannten  pflanzlichen  Spinnstoffen,  eindrähtig,  roh.

A,  D

)  476.

Hanf-  und  Hanfwerggarn,  Garn  aus  Manila-,  neuseeländischem  Hanf,
Agave-,  Ananas-,  Espartogras-  (Spartogras-,  Alfa-,  Halfa-),  Kokos-Ausfuhr:

  -)  472  a,  -)  472f,  3 )  473,  *)  475  a,  6 )  Kokosgarn  477  b.
        <pb n="83" />
        77

477  a.—485  a.

Nr.

Warengattung

Aus-u.  Durchfuhrverbote ­


fasern  oder  anderweit  nicht  genannten  pflanzlichen  Spinnstoffen,
eindrähtig,  gebleicht,  gefärbt,  bedruckt.

A,  D

477  a.

Hanf-  und  Hanfwerggarn,  Garn  aus  Manila-,  neuseeländischem  Hanf,
Agave-,  Ananas-,  Espartogras-  (Spartogras-,  Alfa-,  Haifa-)  Fasern
oder  anderweit  nicht  genannten  pflanzlichen  Spinnstoffen,  zweioder
  mehrdrähtig  (gezwirnt),  roh,  gebleicht,  gefärbt,  bedruckt.

A,  D

')  477  b.

Kokosgarn  (-fasern),  zwei-  oder  mehrdrähtig.

A,  D

2 )  477  c.

Bindfaden  im  Durchmesser  von  1  Millimeter  oder  darunter  (Spagat)/)

A,  D

478.

3 )  (478/80)  Ramiegarn,  auch  gemischt  mit  Flachs  oder  Jute,  jedoch
ohne  Beimischung  von  anderen  Spinnstoffen: 4 )
eindrähtig,  roh.

A,  D

479.

eindrähtig,  gebleicht,  gefärbt,  bedruckt.

A,  D

480.

zwei-  oder  niehrdrähtig  (gezwirnt),  roh,  gebleicht,  gefärbt,  bedruckt.

A,  D

481  a.

(481/2)  Jutegarn  ohne  Beimischung  von  anderen  Spinnstoffen: 4 )
eindrähtig,  roh:  bis  Nr.  8  englisch.

A,  D

481  b.

über  Nr.  8  englisch;  niehrdrähtig,  roh.

A,  D

482.

gebleicht,  gefärbt,  bedruckt.

A,  D

483  o.

(483  a/b)  Garn  aus  Spinnstoffen  des  Unterabschnitts  D  ohne  Beimischung ­
  von  Baumwolle  oder  tierischen  Spinnstoffen,  in  Aufmachungen ­
  für  den  Einzelverkauf: 4 )
aus  Flachs.

A,  D

483  t&amp;gt;.

ouö  Hanf  oder  anderen  Spinnstoffen.

A,  D

5 )  484.
485  «.

Waren  ans  Gespinsten  von  Spinnstoffen  des  Unterabschnitts  D.
(484/5)  Seilerwaren  aus  Spinnstoffen  des  Unterabschnitts  D  ohne
Beimischung  von  Baumwolle  oder  tierischen  Spinnstoffen.
Taue,  Seile,  Stricke,  Bindfaden  (mit  Ausnah  me  des  unter  Nr.  477  c
genannten).
Ermer,  Gurte,  Hängematten,  Netze  (Vogel-,  Jagd-,  Pferde-,  Tragund
  ähnliche  Netze  —  Fischernetze  485  b  —),  Schläuche,  Sohlen,
Strickleitern,  Tragbänder,  Treibriemen  und  andere  vorstehend  nicht
genannte  Seilerwaren,  auch  in  Verbindung  mit  anderen  Stoffen,
soweit  sie  nicht  dadurch  unter  andere  Nummern  fallen

A,D

A,  D

Ausfuhr:  ')  Kokosgarn  aller  Art,  -)  auch  andere  leinene  Bindfaden.  3 )  478.
ü  477 Öem  5861:601 '  IOt ' nn  61  “ lS  Umschließung  beim  Versand  von  Waren  dient.

«)  Bindfaden  unterliegt
Ausfuhr:  5 )  Bindfaden
        <pb n="84" />
        I

4856.-493.

78  -&amp;gt;

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


&amp;gt;)  485  b.

Fischernetze,  auch  in  Verbindung  mit  anderen  Stoffen,  soweit  sie  nicht

dadurch  unter  andere  Nummern  fallen.
(486/7)  Fußbodenteppiche,  im  Stücke  als  Meterware  oder  abgepaßt
(ohne  Näharbeit),  aus  losen,  gedrehten,  oder  versponnenen  Jute-,
Manilahanf-,  Agave-,  Ananas-,  Espartogras-  (Spartogras-,  Alfa-,
Halfa-)  oder  Kokosfasern-,  auch  gemischt  mit  anderen  pflanzlichen
Spinnstoffen  oder  Gespinsten  oder  mit  Rindvieh-,  Hirsch-,  Hunde-,
Schweine-  oder  ähnlichen  groben  Tierhaaren  oder  Gespinsten
daraus,  soweit  sie  nicht  unter  Nr.  427  fallen:

A,  D

2 )  486.

geknüpft.

A,  D

487.

gewebt,  auch  Decken  aus  geteerten:  Tauwerk,  geteerte  Fußbodenteppiche.

(488/9)  Taschentücher  aus  Leinengarn,  im  Stücke  als  Meterware
oder  abgepaßt,  ungemustert  oder  gemustert,  auch  mit  ungefärbten
oder  gefärbten  baumwollenen  Fäden  in  den  Kanten  oder  Borden
ohne  Rücksicht  auf  die  Anordnung  oder  Anzahl  dieser  Fäden:

A,  D

488.

roh.

A,  D

3 )  489.

gebleicht,  gefärbt,  bedruckt,  bunt  gewebt.

A,  D

490.

Dichte  Gewebe  für  Möbel-  und  Iimmerausstattungen  (mit  Ausschluß  von
Sammet  und  Plüsch,  sammet-  und  plüschartigen  Geweben)  aus
Jute  ohne  Beimischung  von  anderen  Spinnstoffen,  gefärbt,  bedruckt,

bunt  gewebt,  gemustert.

A,  D

491.

Sammet  und  Plüsch,  sammet-  und  plüschartige  Gewebe  (aufgeschnitten
oder  nicht  aufgeschnitten),  aus  Gespinsten  von  Spinnstoffen  des
Unterabschnitts  O  ohne  Beimischung  von  tierischen  Spinnstoffen

oder  von  Baumwolle.
(492/7)  Dichte  Gewebe  aus  Gespinsten  von  Spinnstoffen  des  Unterabschnitts ­
  D,  auch  gemischt  mit  Pferdehaaren,  jedoch  ohne  Beimischung ­
  von  anderen  tierischen  Spinnstoffen  oder  Bauniwolle,
nicht  unter  Nr.  486  bis  491  fallend,  ungemustert:
(492/3)  aus  Flachs,  Flachswerg  oder  Ramie,  auch  gemischt  mit  ander ­
  en  Spinnstoffen  des  Unterabschnitts  v:

A,  D

492.

roh.

A,  D

493.

gebleicht,  gefärbt,  bedruckt,  bunt  gewebt.
4 )  (494/5)  aus  Hanf,  Hanfwerg,  Manila-,  neuseeländischem  Hanf,  Agave-,
Ananas-,  Espartogras-  (Spartogras-,  Alfa-,  Halfa-),  Kokosfasern

A,  D

Ausfuhr:*)  Fischernetze  461,  2 )  487,  3 )  488,  *)  494,
        <pb n="85" />
        79

494.-502.

Warengattung

Aus-».Durchfuhr-Nr.



verböte

oder  anderweit  nicht  genannten  pflanzlichen  Spinnstoffen,  auch
gemischt  mit  Jute,  jedoch  ohne  Beiniischung  von  Flachs,  Flachswerg ­
  oder  Ramie:

484.

roh.

A,  D

485.

gebleicht,  gefärbt,  bedruckt,  bunt  gewebt.

A,  D

(496/7)  aus  Jute  ohne  Beimischung  von  anderen  Spinnstoffen  des

Unterabschnitts  D;

48«  a.

roh:  Säcke.

A,  D

486  b.

—:  andere.

A,  D

l )  487.

gebleicht,  gefärbt,  bedruckt,  bunt  gewebt.

A,  D

(498  a/b)  Dichte  Gewebe  aus  Gespinsten  von  Spinnstoffen  des

Unterabschnitts  D,  auch  gemischt  mit  Pferdehaaren,  jedoch  ohne
Beiniischung  von  anderen  tierischen  Spinnstoffen  oder  Baumwolle,

  nicht  unter  Nr.  486  bis  491  fallend,  gemustert  (roh,  gebleicht, ­
  gefärbt,  bedruckt,  bunt  gewebt):

488  a.

Damast.

A,  D

488  b.

andere.

A,  D

488.

Gaze,  Tüll  und  ähnliche  undichte  Gewebe.

A,  D

560  a.

Wirk-  (Trikot-)  und  Netzstoffe  sowie  Wirk-  (Trikot-)  und  anderweit  nicht

genannte  Netzwaren.

A,  D

V)  500t&amp;gt;.

Glühstrümpfe  (Glühkörper  für  Beleuchtungszwecke)  aus  getränkten  Wirk-501.



waren  aus  Gespinsten  von  Ramie  oder  anderen  pflanzlichen  Spinnstoffen ­
  als  Baumwolle,  nicht  ausgeglüht,  auch  in  Verbindung  mit
unedlen  Metallen  oder  Legierungen  unedler  Metalle  (ausgeglühte
371).

A,  D

Spitzenstoffe  und  Spitzen  aller  Art  einschließlich  der  Einsatzspitzen,  Kanten
und  abgepaßten  Waren  aus  Spitzen  oder  Spitzenstoffen,  auch  ohne

A  u.  D,  ausgen.
Spitzen  aller  Art,
ojnscbließl.  d.  Einwellenförmig

  gestalteten  oder  ausgezackten  Rand.

satzspitzen,  Kanten
und  abgepaßten

Waren  aus  Spitzen ­
  u.  D 5 ).

4 )  502.

Posamentierwaren  (Besätze,  Bänder,  Kordeln,  Litzen,  Schnüre  und

dergleichen)  sowie  Knopfmacherwaren,  auch  mit  Unterlagen  oder

Ausfuhr:  ')  Säcke  496a.  -)  Auch  nach  Stück.  Ausfuhr:-)
odcr  Gcspinstwarcn  aller  Art  500  b  (1  1  Vorbemerkung  )  i  ?  Vorbemerkung).  °)  Sämtliche  Wa
spartcric  hergestellte  Waren,  Chenille  412  a,  Knopsmacherwarm  4I2b  (11  Vorbem  ^^^^^^gnisse  von  Frankdieser
  Nummer  unterliegen  dem  Durchfuhrverbot  sofern  es  stch  um  Bove-  wandelt  (Verordnung  vom  U! 2 -
reich  u.  Grotzbritannien,  sowie  von  den  Kolonien  u.  Schutzgebieten  dieser  Länver  yanv
        <pb n="86" />
        80

503.—512.

Nr.

Warengattung

Aus-  ».Durchfuhrverbote ­


Einlagen  von  Holz,  Bein,  Horn,  Leder,  Metall  oder  dergleichen;
Dochtes,  gewebt  oder  gewirkt,  auch  geflochten;  ferner  nach  Art  der
sogenannten  Baumwollensparterie  hergestellte  Waren;  Chenille.

A,  D

503.

E.  Bucbb5nöe?3eugftoffe,  pausieinwand,  wasserdichte  Gewebe, ­
  Gewebe  mit  aufgetragenen  Schleis  oder  Poliermitteln; ­
  Linoleum  und  ähnliche  Stosse.
Buchbinderzeugstoffe,  glatt  oder  gepreßt;  Pausleinwand.

A,  D

504.

(504/6)  Wasserdichte  Gewebe  (mit  Ausnahme  von  Kautschuk-  und
Guttaperchageweben):
Wachstuch.

A,  D

505  a.

Gewebe,  durch  Überstreichen  oder  Tranken  mit  Ölfirnis  oder  mit  Stoffen

metallischen  Ursprungs,  durch  Teeren  oder  sonst  eine  Behandlung
mit  anderen  Stoffen  als  Kautschuk,  Guttapercha  oder  Aellhorn
wasserdicht  gemacht:  grobe;  auch  Schiefertuch.

A,  D

505  b.

—:  andere  als  grobe.

A,  D

506.

Gewebe  mit  Aellhorn  (Celluloid)  oder,  ähnlichen  Stoffen  überstrichen

(z.  B.  Pegamoid).

A,  D

507.

Schniirgel,  Bimssteintuch,  Feuerstein-,  Glas-  und  Sandleinen.

A,  D

508  a.

(508/9)  Fußbodenbelag  aus  Linoleum  oder  ähnlichen  Stoffen,  im
Stücke  als  Meterware  oder  abgepaßt,  auch  mit  Unterlagen  von
groben  Gespinstwaren  oder  anderen  Stoffen:
in  der  Masse  einfarbig:  unbedruckt.

A,  D

508  b.

—:  bedruckt.

A,  D

509.

in  der  Masse  mehrfarbig  (z.  B.  eingelegtes  (Mosaik-,  Granit-)  Linoleum),

auch  bedruckt.

A,  D

510.

Tapeten,  Linkrusta  und  dergleichen  aus  Linoleum  oder  ähnlichen  Stoffen.

A,  D

511.

E.  Watte,  §llze  und  nicht  genabte  §llzwaren.
(511/2)  Watte:
zu  Heilzwecken  zubereitet.

A,  D

512.

andere  Watte,  auch  mit  Kleister,  Leim  oder  Gummilösung  überzogen;

ferner  als  Dichtungsmittel  dienende  Rollen  aus  Watte.

A,  D

(513/4)  Filze,  abgepaßte  Fußbodenteppiche  aus  Filz  und  sonstige
nicht  genähte  Filzwaren  (mit  Ausnahme  der  Hüte):

J )  Dochte  unterliegen  auch  dann  dem  AuS-  und  Durchfuhrverbot,  wenn  sie  in  Lampen  eingezogen  sind.
        <pb n="87" />
        —  81  —

513.—518  ü.

Nr.

W

arengattun

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


')  513.

2 )  514  n.
')  514  b.

aus  Rindvieh-,  Hirsch-,  Hunde-,  Schweine-  oder  ähnlichen  groben  Tierhaaren, ­
  auch  in  Verbindung  mit  pflanzlichen  Spinnstoffen,  jedoch
ohne  Beimischung  von  Seide,  Wolle  oder  anderen  Tierhaaren.
Hutstumpen  aus  Filz,  noch  nicht  in  Hutform  gebracht,
andere  nicht  genahte  Ailzwaren  aus  Wolle  oder  anderen  als  den  vorstehend ­
  genannten  Tierhaaren,  auch  in  Verbindung  mit  pflanzlichen
Spinnstoffen  oder  mit  Beimischung  von  Seide.

A,  D
A,  D
A,  D

515  st.
515  b.
516.

G.  pferöebaare  (aus  der  (Dahlie  oder  dem  Schweife)  und
Waten  daraus.
Pferdehaare  (aus  der  Mahne  oder  dem  Schweife),  bearbeitet:  gehechelt,
gezogen,  gebleicht,  gefärbt,  auch  Abfälle  hiervon.
—:  Krollhaare  aus  Pferdehaaren,  auch  gemischt  mit  anderen  Tierhaaren ­
  oder  nüt  pflanzlichen  Faserstoffen.
Waren  aus  Pferdehaaren,  anderweit  nicht  genannt,  wie  Preßtücher,
Gurte,  Scheiben  und  Tafeln,  zum  Pressen  von  Ol  oder  Fetten,
auch  in  Verbindung  nnt  Werg;  Taue,  Seile,  Stricke;  Weberlitzen,
auch  durch  Verflechten,  Verknüpfen  oder  Verstricken  zu  einem  sogenannten ­
  Litzenkamme  vereinigt;  Gewebe,  auch  nnt  anderen
tierischen  oder  mit  pflanzlichen  Spinnstoffen  oder  Gespinsten,  ausschließlich ­
  Seide,  gemischt,  sofern  die  ganze  Kette  oder  der  ganze
Einschlag  aus  Pferdehaaren  besteht;  Bänder,  Ketten,  Siebböden
und  ähnliche  Geflechte;  künstliche  Blumen,  Spitzen.

A,  D
A,  D

A,  D

517  st.
517  b.
517  c.
517  d.

518  st.

bl.  Kleider,  putzwaren  und  sonstige  genäbie  Segenstände
aus  Sespinstwaren  oder  §iizen,  anderweil  mcbi  genannt
(517  a/d)  Aus  Seide  (ganz  oder  teilweise):
Frauenkleider  (Mäntel  und  Kleider).
Mädchenkleider  (Mäntel  und  Kleider),  Blusen,  Schürzen,  Unterröcke.
Mieder  (Korsette,  Leibchen  usw.).
Putzwaren  und  sonstige  genähte  Gegenstände,  anderweit  nicht  genannt.
(518  a/d)  Aus  Gespinstwaren  oder  Filzen  aus  Wolle  oder  anderen
Tierhaaren,  auch  gemischt  mit  pflanzlichen  Spinnstoffen:
Männer-  und  Knabenkleider  (Mäntel  und  Kleider).

A  u.  D  u.  D 3 )
A  u.  D  u.  D 3 )
A  u.  D  u.  D 6 )
A  u.  D  u.  D 3 )

A,  D

&amp;gt;)  Ausfuhr  Filzschuh-  527.  -)  Auch  nach  Stück  3 )  Die  Ünd^Schutz
Boden-  und  Gewerbserzeugnisfe  von  Frankreich  und  Großbritannien  sow
gebieten  der  Länder  handelt.
Repenning,  Aus-  und  Durchjuhrverbote.

L
        <pb n="88" />
        5185.-5216.

82

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


518  b.

Frauen-  und  Mädchenkleider  (Mäntel  und  Kleider),  Blusen,  Schürzen,

Unterröcke,  Mieder  (Korsette,  Leibchen  usw.).

A,B

518  c.

Leibwäsche.

A,  D

518  d.

Putzwaren  und  sonstige  genähte  Gegenstände,  anderweit  nicht  genannt.


(519  a/g)  Aus  Baumwolle,  auch  gemischt  mit  anderen  pflanzlichen
Spinnstoffen:

A,  D

519  st.

Männer-  und  Knabenkleider.

A,  D

519  6.

Hemden,  Vorhemden,  Hemdeneinsätze,  Halskragen,  Manschetten  (Männer-,

  Frauen-  und  Kinderwäsche).

A,  D

519  c.

Frauen-  und  Mädchenkleider  (Mäntel  und  Kleider).

A,  D

519  d.

Blusen,  Schürzen,  Unterröcke.

A,  D

519  f.

Mieder  (Korsette,  Leibchen  usw.).

A,  D

519  f.

Bett-,  Handtücher-,  Tischzeug,  mit  Ausnahme  des  nur  gesäumten  oder

mit  einzelnen  Nähten  versehenen.

A,  D

519  g.

Putzwaren  und  sonstige  genähte  Gegenstände,  anderweit  nicht  genannt.
-)  (520  a/d)  Aus  anderen  pflanzlichen  Spinnstoffen  als  Baumwolle: ­


A  u.  D;  ausgen.
Perltaschen,  Perlfransen ­
  aus  Glasperlen ­
  und  Baumwolle. ­


520  st.

Frauen-  und  Mädchenkleider  (Mäntel  nud  Kleider),  Blusen,  Schürzen,

Unterbeinkleider,  -jacken,  -röcke,  Mieder  (Korsette,  Leibchen  usw.).

D

520  6.

Hemden,  Vorhemden,  Hemdeneinsätze,  Halskragen,  Manschetten  (Männer-,

  Frauen-  und  Kinderwäsche).

A,  D

520  f.

Bett-,  Handtücher-,  Tischzeug,  mit  Ausnahme  des  nur  gesäumten  oder

mit  einzelnen  Nähten  versehenen.

A,  D

520  6.

Männer-  und  Knabenkleider,  Putzwaren  und  sonstige  genähte  Gegenstände,

  anderweit  nicht  genannt.
(521  a/b)  Aus  wasserdichten  Geweben  (ausgenommen  Kautschukund
  Guttaperchagewebe):

A,  D

521  st.

Wachstuch-,  Sattler-,  Täschner-  usw.  Waren  aus  groben  und  anderen

wasserdichten  Geweben;  auch  aus  Schiefer-  oder  Schmirgeltuch.

A,  D

521  6.

Gummiwäsche,  sogenannte  (Halskragen  und  dergleichen),  aus  Geweben,

  mit  Zellhorn  (Celluloid)  oder  ähnlichen  Stoffen  überstrichen.

A,  D

*)  Einfuhr  520.
        <pb n="89" />
        83

522  a.—530  6.

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


522  a.
522  b.

(522  a/b)  Aus  Ge  spinstwaren,  auch  aus  Filz,  mit  Kautschuk  überzogen ­
  oder  getränkt  oder  durch  Zwischenlager!  aus  Kautschuk
verbunden,  oder  in  Verbindung  mit  Kautschukfäden,  auch  aus
Geweben  von  Kautschukfäden  in  Verbindung  mit  Gespinsten,
anderweit  nicht  genannt:
Kleider  und  Mäntel.
sonstige  genähte  Gegenstände,  auch  Sattler-  und  Täschnerwaren.

A,  D
A,  D

523.

524.

525.
2 )  526.
3 )  527.

528.
529.
530  a.
530  b.

J.  Künstliche  Blumen  aus  6e|plnftwaren,  Regen-  und
Sonnenschirme.  Schuhe  aus  Oefpinftwaren  oder  Silzen.
Blumen  (Blüten,  Blütenbätter,  Knospen),  fertige,  aus  Gespinstwaren
oder  Gespinsten,  auch  aus  Filz  oder  Watte,  allein  oder  in  Verbindung
mit  anderen  Stoffen,  auch  in  fester  Verbindung  mit  anderen  Gegenständen ­
  oder  unter  Glas  und  Rahmen;  Bestandteile  solcher  künstlichen
Blumen,  z.  B.  einzelne  Blätter,  Stiele,  Staubfäden,  Samenkapseln,
Früchte  usw.,  ohne  Verbindung  untereinander;  auch  sogenannte
Stoffschläuche  zu  Stielen.
*)  (524/5)  Regen-  und  Sonnenschirme,  soweit  sie  nicht  durch  ihre
Verbindung  mit  anderen  Stoffen  unter  andere  Nummern  fallen:
aus  Spitzen,  Stickereien  oder  Gespinstwaren  mit  aufgenähter  Arbeit
oder  damit  aufgeputzt.
andere  aus  Gespinstwaren.
Schuhe,  aus  Tuchecken  oder  Tuchleisten  geflochten,  ohne  angenähte
Sohlen  aus  anderen  Stoffen.
Schuhe  aus  Gespinstwaren  oder  Filzen,  mit  angenähten,  angeklebten
usw.  Sohlen  aus  anderen  Stoffen.
K.  (T)enfcbenhaare  und  Waren  daraus,  zugerichtete  Schmuckfedern. ­
  Sacker  und  Büte.
Menschenhaare,  roh,  ausgekocht,  gefärbt,  gehechelt,  gesponnen  oder
in  Lockenform  gelegt.
Haargewirre  von  Menschenhaaren,  zu  Perückenmacher-  oder  anderen
Haararbeiten  nicht  verwendbar.
Haarnetze  aus  Menschenhaaren  oder  Nachahmungen  davon.
andere  Perückenmacher-  und  andere  Arbeiten  aus  Menschenhaaren  oder

j  A,  D
A,  D
A,  D
A,  D
A,  D
A,  D

SluSfuIji:  ')  525,  2 )  527,  •)  Schuhe  aus  Filzen  aller  Art.

6'
        <pb n="90" />
        84

531  a.—538.

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


Nachahmungen  davon,  auch  in  Verbindung  mit  anderen  Stoffen,

soweit  sie  nicht  dadurch  unter  andere  Nummern  fallen.
(531  a/c)  Schmuckfedern,  zugerichtet  (zubereitet):

A,  D

531  a.

Straußfedern.

531b.

Reiherfedern.

531  r.

andere  Federn)  auch  Vogelbälge,  Köpfe,  Flügel  und  andere  Teile  von
Bälgen,  zum  Schmucke  von  Hüten  oder  dergleichen  zugerichtet.

*)  532  n.

Fächer  (Handfächer)  ganz  oder  teilweise  aus  Straußfedern,  Seide,
Spitzen,  Stickereien  oder  anderen  Schniuckfedern  als  Straußfedern;
alle  diese,  soweit  sie  nicht  durch  ihre  Verbindungen  unter  andere
Nummern  fallen.

')  532  b.

andere  Fächer  (Handfächer),  soweit  sie  nicht  an  sich  oder  durch  ihre  Verbindungen ­
  unter  andere  Nummern  fallen.

2 )  533  a.

Männerhüte  ohne  Rücksicht  auf  die  Ausstattung:  aus  Gespinstwaren
ganz  oder  teilweise  aus  Seide;  Hüte  aller  Art  mit  Springfedern
(Klapphüte).

2 )  533  b.

—:  aus  anderen,  auch  mit  Kautschuk  überzogenen  oder  getränkten  Gespinstwaren; ­
  lackierte  Männerhüte  aus  Gespinstwaren  aller  Art,
auch  aus  Filz.

2 )  533  c.

Mützen  aus  Gespinstwaren  (gewirkte,  gehäkelte,  gestrickte  usw.  s.  Wirkund
  Netzwaren),  Fez  usw.
(534/5)  Frauenhüte:

2 , 2 )  534.

aus  Gespinstwaren  ganz  oder  teilweise  aus  Seide,  aus  Spitzen,  Stickereien

  oder  Gespinstwaren  mit  aufgenähter  Arbeit.

o°)

2 , 4 )  535  a.

aus  anderen,  auch  mit  Kautschuk  überzogenen  oder  getränkten  Gespinstwaren:

  unausgerüstet  (ungarniert).

D 5 )

2 , 4 )  535  b.

—:  ausgerüstet  (garniert).

D 5 )

V)  536.

Männer-  und  Frauenhüte  aus  wasserdichten  Geweben  (mit  Ausnahme
von  Kautschukgeweben),  unausgerüstet  (ungarniert)  oder  ausgerüstet

(garniert).
(537/8)  Männerhüte  aus  Filz  (mit  Ausnahme  der  lackierten):

D‘)

-)  537.

aus  Haarfilz.

-)  538.

aus  Wollfilz.

Ausfuhr:  *)  Fächer  aller  Art  532  (11  Vorbemerkung),  s )  auch  Frauen-,  Kinderhüte  und  -mühen,  aufgeputzt, ­
  *)  535.  2 )  Stückzahl.  5 )  Sämtliche  Waren  der  Nr.  534,535  a  u.  b  u.  536  unterliegen  dem  Durchfuhrverbot,
sofern  es  sich  um  Boden-  u.  Gewerbserzeugnisse  von  Frankreich  u.  Großbritannien,  sowie  von  den  Kolonien  u.
Schutzgebieten  dieser  Länder  handelt  (Verordnung  vom  11/2.  IS).
        <pb n="91" />
        85  -

539  a.—543  c.

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


2 , 3 '  539  ß.

F  rauenhüte  aus  Filz  aller  Art:  unausgerüstet  (ungarniert).

I&amp;gt;)

2 , 3 )  539  b.

—:  ausgerüstet  (garniert).

D 1 )

2 )  540  a.

Hutstumpen  aus  Filz,  ganz  oder  unvollständig  in  Hutform  gebracht:

aus  Haarfilz.

A,D

2 )  540  b.

—:  aus  Wollfilz.

A,  D

2 )  541  st.

Hüte  aus  Stroh:  unausgerüstet  (ungarniert)  (in  der  Einfuhr  mit  Ausnähme

  der  unter  541  c  genannten).

D 1 )

2 )  541  b.

—:  ausgerüstet  (garniert).

D 1 )

V)  541  c.

Binsen-  und  Röhrchenhüte  aus  Stroh,  unausgerüstet  (ungarniert).

v')

2 )  541  b.

Hüte  aus  anderen  pflanzlichen  Flechtstoffen  als  Stroh,  aus  Hanf-  oder
Roßhaargeflechten,  Fischbein,  Kork,  Baumschwamm,  Lufa,  Papier,
Sparterie;  anderweit  nicht  genannte  Hüte  (z.  B.  aus  Leder):  unausgerüstet

  (ungarni  ert).

V-)

2 )  541  c.

—:  ausgerüstet  (garniert).

D 1 )

2 , 6 )  542.

Frauenhüte  aller  Art,  Kinderhüte  und  -mühen,  aufgeputzt.
L.  Abfälle  von  Oefplnftwaren  und  dergleichen.

D 1 )

543  st.

Seiden-  und  Woll-Lumpen;  Tuchleisten.

A,  D

543  b.

Leinen-,  Baumwollen-  usw.  Lumpen  (Papierlumpen)  und  alle  übrigen
zur  Papierbereitung  dienenden  Abfälle  von  Gespinstwaren  und  dergleichen ­
  (alte  Netze,  altes  Tauwerk,  alte  Stricke,  alte  Weberlitzen  aus

543  c.

Garn,  zur  ursprünglichen  Bestimmung  nicht  mehr  verwendbar).

A,  D

Abfälle  von  Gespinstwaren  und  dergleichen,  zu  anderen  Zwecken  (Wollstaubdünger,

  Dungabfallseide  usw.).

A,  D

,  ^  a ämtliii)e  aBaren  der  Nr.  539.  541  u.  542  unterliegen  dem  Durchfuhrverbot,  sofern  es  sich  um
t-  und  Gewerb8er-P«^in»  ..  ©„senior.  1,  KAithnphietett

s»r.s n „  m  '  '“«ich  oer  ycr.  039,  041  u.  042  unieruegen  oem  Liurlysuyroeroor,  iv,ee„  r»
^öooen-  unö  Gewerbserzeugnifse  von  Frankreich  u.  Großbritannien,  sowie  von  den  Kolonien  u.  Schutzgebieten
AusfuhrÄla  Ausfuhr■%**534 nun0  öom  11/2 '  15 ‘  2)  Stückzahl.  Ausfuhr  3 )  539.  4 )  Nur  für  die  Einfuhr,
        <pb n="92" />
        —  86  —
544  a.—549.

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


3 )  544  fl.

Sechster  Abschnitt. 1 )
Leder  und  Lederwaren,  Knrschnerwaren,  Waren  aus
Därmen.
A.  Leder
Enthaarte  halb-  oder  ganzgare,  noch  nicht  gefärbte  oder  weiter  zugerichtete

  Schaf-  und  Lammfelle,  ungespalten  oder  gespalten.

A,  D

-)  544  b.

Enthaarte  halb-  oder  ganzgare,  noch  nicht  gefärbte  oder  weiter  zugerichtete

Ziegen-  und  Zickelfelle,  ungespalten  oder  gespalten.

A,  D

545  a.

(545/7)  Leder,  halb-  oder  ganzgar,  auch  zugerichtet,  anderweit  nicht
genannt:
(545  a/d)  bei  einem  Reingewichte  des  Stückes  von  mehr  als  3  Kilogramm,
ganze  Häute  mit  anhaftenden  Köpfen,  Hälsen,  Bäuchen  und
Klauen,  auch  in  Hälften;  Kernstücke:
Oberleder  für  Schuhe,  Stiefel,  Pantoffel.

A,  D

545  b.

Sohlleder.

A,  D

545  c.

Treibriemenleder.

A,  D

545  d.

Geschirr-,  Möbel-,  Portefeuille-,  Sattler-,  Buchbinder-  usw.  Leder;

Schweinsleder  ohne  Rücksicht  auf  das  Gewicht  des  Stückes.

A,  D

545  e.

Kopf-,  Hals-,  Bauchteile  und  Klauen  sowie  Roßschilder  ohne  Rücksicht

auf  das  Gewicht  des  Stückes.

A,  D

3 )  546  fl.

(546  a/b)  bei  einem  Reingewichte  des  Stückes  von  1  bis  3  Kilogramm:
Kalbleder,  naturfarbiges  und  anderes.

A,  D

3 )  546  b.

Rind-  und  anderes  Leder.

A,  D

4 )  547  fl.

(547  a/b)  bei  einem  Reingewichts  des  Stückes  von  weniger  als  1  Kilogramm: ­

Oberleder  für  Schuhe,  Stiefel,  Pantoffel.

A,  D

*)  547  b.

Täschner-,  Geschirr-  und  anderes  Leder.

A,  D

548  fl.

Handschuhleder:  Glaeöleder.

A,  D

548  b.

—:  Waschleder  aus  Hirsch-,  Reh-  oder  Renntierfellen  und  anderes  Leder.

A,  D

549.

Ziegen-  und  Zickelleder,  zugerichtet,  mit  Ausnahme  des  Handschuhlederö

und  des  lackierten  Leders.

A,  D

J )  Wegen  der  unter  den  6.  Abschnitt  des  Zolltarifs  fallenden  Uniformstücke,  Heeresausrüstungsstücke
„vgl.  II,  die  Allgemeinen  Aus-  und  Durchfuhrverbote".  Ausfuhr:  *)  545  a,  b,  c  oder  d,  3 )  544,  *)  545  a,  6 )  545  c
oder  d.
        <pb n="93" />
        87

550.—560  a.

Nr.

Warengattung

Aus-  u.Durchfuhrverbote


550.

Schaf-  und  Lammleder,  zugerichtet,  mit  Ausnahme  des  Handschuhleders

  und  des  lackierten  Leders.

A,D

551.

Pergament;  auch  durchscheinendes  (Transparent-)  und  Trommelleder.

A,  D

552  a.

Kalbleder,  lackiert.

A,  D

552  l,.

Rind-,  Schaf-,  Ziegen-  usw.  Leder,  lackiert.

A,  D

553.

Bearbeitete  (gefärbte,  gegerbte  usw.)  Häute  von  Fischen  oder  Kriechtieren.



A,  D

554.

Künstliches  Leder  (ganz  oder  teilweise  aus  Lederabfällen  zusammengesetzt).


8.  Lederwaren.
(555/6)  Schuhe  aus  Leder  aller  Art,  auch  aus  behaarten  Häuten  oder
aus  Häuten  von  Fischen  oder  Kriechtieren:

A,  D

555.

mit  Holzsohlen.
(556  a/d)  mit  anderen  Sohlen:

A,  D

55«  n.

das  Paar  im  Gewichte  von  mehr  als  1200  Gramm.

A,  D

')  556  b.

das  Paar  im  Gewichte  von  mehr  als  600  bis  1200  Gramm,  auch  Schuhoberteile ­
  aus  Leder  aller  Art  mit  elastischen  Einsätzen  ohne  Rücksicht

auf  das  Gewicht.

A,  D

')  556  f.

das  Paar  im  Gewichte  von  600  Gramm  oder  darunter.

A,  D

556  b.

Pantoffel  und  Hausschuhe.

A,  D

557.

Treibriemen  und  Treibriemenbahnen  aus  Leder  aller  Art  sowie  aus
rohen  enthaarten  Häuten,  auch  mit  Unter-  oder  Zwischenlagen  aus

558.

groben  Gespinstwaren  oder  Filz.

A,  D

Stöcke,  Reitpeitschen  und  dergleichen  aus  Tierflechsen,  auch  in  Verbindung ­
  mit  anderen  Stoffen,  soweit  sie  nicht  dadurch  unter  andere

559.

Nummern  fallen.

A,  D

Kleider  aus  Leder.
(560  a/g)  Sattler-  und  Täschnerwaren  sowie  andere  nicht  besonders
genannte  Waren,  soweit  sie  nicht  durch  die  Verbindung  mit  anderen ­
  Stoffen  unter  andere  Nummern  fallen  oder  zu  den  mit
Leder  ganz  oder  teilweise  überzogenen  Papier-  und  Pappwaren
der  Nr.  667  bis  669  gehören:

A,  D

2 )  560  a.

Kratzenrücken,  -bänder;  Blätter  für  Flugwalzen  (Volantblätter);  Streifen

1

und  Blätter  für  Schützentreiber;  Nitschelhosen,  (Laufleder,  Man-Ausfuhr:

  ‘)  566  a.  2 )  Für  die  Einfuhr.
        <pb n="94" />
        5606.—560  g.

Nr.

1)  560  b.
*)  560  c.
l )  560  d.

a )  560  e.
a )  560  f.

a )  560  g.

chons);  Schlag-,  Näh-,  Florteilrienien,  Lederschnüre  für  Spinnerei
und  Weberei;  Bindriemen,  Webervögel;  alle  diese  aus  Leder,
rohen  Häuten  usw.
Pferdegeschirre.
Ledertapeten.

A,  D

Koffer,  Taschen,  Zelte,  Aufnahmetücher  und  andere  Waren  aus  Leder
aller  Art,  rohen  enthaarten  oder  behaarten  Häuten,  Pergament,
tierischen  Blasen,  Goldschlägerhaut  oder  Häuten  von  Fischen  oder
Kriechtieren  oder  damit  ganz  oder  teilweise  überzogen;  Stickereien
auf  Leder;  auch  Sattler-  und  Täschnerwaren  aus  groben  Gespinstwaren ­
  von  pflanzlichen  Spinnstoffen  oder  aus  Seilerarbeit  der
Nr.  484  oder  485,  oder  damit  ganz  oder  zum  größeren  Teil  überzogen.
Sattlerwaren:  Reisetaschen,  Reiserollen  und  Handkoffer  aus  Leder.
Täschnerwaren:  Geldtäschchen  (Portemonnaies),  Zigarren-,  Zigaretten-,
Brieftaschen,  Näh-  und  Reisenecessaires,  Damen-,  Umhängetaschen
aus  Leder  oder  Kunstleder  (Nachahmungen),  (auch  Mappen,  auch
Taschen  mit  Toilette-Einrichtung  für  Damen).
Zelte,  Aufnahmetücher  usw.  aus  Leder  aller  Art,  rohen  enthaarten  oder
behaarten  Häuten,  Pergament,  tierischen  Blasen,  Goldschlägerhaut
oder  Häuten  von  Fischen  oder  Kriechtieren  oder  damit  ganz  oder
teilweise  überzogen;  aus  groben  Gespinstwaren  von  pflanzlichen
Spinnstoffen  oder  aus  Seilerarbeit  der  Nrn.  484  oder  485,  oder
damit  ganz  oder  zum  größeren  Teile  überzogen;  Stickereien  auf
Leder;  Ledertapeten.

Für  die  Ausfuhr
fallen  diese  Waren ­
  unter  560  c  /g
und  sind  dort  genannt ­
  (vgl.  560
c—g)

A,  D  ausgenommen ­
  andere  Koffer ­
  als  Handkoffer;
ferner  Schmucken
u.  Phantasiekasten,
Lederetuis,Danken- ­
  u.  Kindergürtel, ­
  Reisekissen,
Einbanddecken  für
Albums,  für  Bücher ­
  u.  für  Notizblöcke, ­
  Besuchskartentaschen, ­

Schlüsseltaschen,
Würfelbecher,
Adreßschilder,Uhrriemen, ­
  Armbänder, ­
  Uhrarmbänder, ­
  Brillen-  und
Klemmerfutterale,
Schultaschen,  Bil-U

  Für  die  Einfuhr  a )  Für  die  Ausfuhr.
        <pb n="95" />
        89

561.—564.

arengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


lardstockleder,  Lederrosetten, ­
  Lederwischer ­
  ,  Lockenwickler,Hunde ­
 ­
  Hundeleinen, ­
  Hundeschläger, ­
  Hundemaulkörbe. ­


561.
562  a.

562  b.

Handschuhleder,  zu  Handschuhen  zugeschnitten  oder  gestanzt.
Handschuhe  ganz  oder  teilweise  aus  Leder  (mit  Ausnahme  der  mit
Pelzwerk  überzogenen  oder  mit  solchem  gefütterten  Handschuhe  und
der  als  Sattlerware  zu  behandelnden  ausgepolsterten  Fechthandschuhe): ­
  Glacehandschuhe.
:  Wildleder-  und  andere  Lederhandschuhe.

A,D
A,  D
A,  D

l )  C.  Rörfcbnerwaren.
Felle  zur  Pelzwerkbereitung,  halb-  oder  ganzgar,  auch  gefärbt;  zur
Verwendung  als  Pelzwerk  zugerichtete  Vogelbälge  und  Teile  von
solchen.

Pelzwaren,  nicht  überzogen,  nicht  gefüttert:  Pelze,  auch  »n  a  ,  -
(soweit  sie  nicht  unter  Nr.  565  fallen),  Pelzdecken,  Pelzfutter,  e  '
zusammengenähte  Pelze  zu  Pelzfutter;  geschnittene  Pe  z)  re
zu  Besätzen  und  dergleichen.

Au.  O,von  Fellen,
(auch  Fellteilen)
zur  Pelzwerkbereitung, ­
  halb  od.
aanz  gar,  auch  gefärbt ­
  der  folgenden ­
  Arten:  Hamster, ­
  Hase,  Hirsch,
Hund,  Katze,  Murmeltier, ­
  Reh,
Renntier,  Schaf,
Wolf,  Ziege,  andere ­
  Lammfelle
als„Breitschwanz.
Moireastrachan,
Persianer,  Schiras, ­
  Tibet",  sowie ­
  ungefärbte
Fuchs-  u.  Kaninchenfelle. ­

Au.  ^ausgenommen ­
  fertige  Pelzwaren ­
  aller  Art
für  Frauen  und
Kinder,  fern,  aus-9

  Einfuhr  Wertangabe.
        <pb n="96" />
        565  —565.

90

Nr.

Warengattung

565.  Pelzwaren,  überzogen  oder  gefüttert;  auch  ungefütterte  Boas,  wenn
sie  mit  Band,  Knöpfen,  Borten  usw.  versehen  sind;  Kissen,  gepolsterte
oder  sonst  ausgefüllte  (ohne  Gestell),  mit  Pelzwerk  überzogen;
Schuhe  (auch  mit  Sohlen  aus  Leder  oder  dergleichen),  Fußsacke,
Hüte,  Mützen,  Muffe  und  Handschuhe  aus  Pelzwerk  oder  mit  Pelzwerk ­
  überzogen  oder  gefüttert;  Waren  aus  Vogelbälgen  oder  Teilen
von  solchen,  die  zur  Verwendung  als  Pelzwerk  zugerichtet  sind,
sowie  Gespinst-,  Lederwaren  und  dergleichen,  auf  denen  Vogelfedern
durch  Weben,  Nähen  oder  dergleichen  befestigt  sind;  Puderquasten
aus  Teilen  von  Vogelbälgen.

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­

genommen  Pelzwaren ­
  andere  von
Fellen  und  Fellteilen, ­
  die  nicht  unter ­
  Nr.  563  als
verboten  bezeichnet ­
  sind.
A  u.  D,  ausgenommen ­
  fertige
Pelzwaren  aller
Art  für  Frauen
u.  Kinder,  ferner
die  aus  den  unter
Nr.  563  genannten, ­
  nicht  verbotenen ­
  Fellen  hergestellten ­
  Pelzwaren.Fern ­
  er  ausgenommen: ­
  Kissen,
gepolsterte  oder
sonst  ausgefüllte
(ohneGestell),  mit
Pelzwerk  *  überzogen; ­
  Schuhe,
Fußsäcke,  Hüte,
Mützen,  Muffe  u.
Handschuhe  aus
Pelzwerk  oder  mit
Pelzwerk  überzogen ­
  oder  gefüttert, ­
  dann  Waren
aus  Vogelbälgen
oder  Teilen  von
solchen,  die  zur
Verwendung  als
Pelzwerk  zugerichtet ­
  sind,  sowie
Gespinste,  Lederwaren ­
  u.  dgl.,  auf
denen  Vogelfedern
durch  Weben,  Nähen ­
  oder  dgl.  befestigtsind,Puder- ­
        <pb n="97" />
        91

566.-573  a.

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


566.

Ausgestopfte  Tiere  und  Teile  davon,  auch  mit  künstlichen  Augen,  natürlichen ­
  Geweihen  oder  dergleichen;  Vogel-  und  andere  Tierbälge,  zu
sogenannten  Attrappen  (Kästchen  oder  dergleichen)  eingerichtet,
auch  in  Verbindung  mit  anderen  Stoffen,  soweit  sie  nicht  dadurch
unter  andere  Nummern  fallen.
D.  Waren  aus  Därmen.

quasten  aus  Teilen ­
  von  Vogelbälgen. ­


567.
2 )  568.

Darmschnüre  und  -seile.
Andere  Waren  aus  Därmen  mit  Ausnahme  der  Darmsaiten;  Stöcke,

A,  D

569.

mit  Darmsaiten  ganz  oder  teilweise  umflochten.
E.  Abfälle.
Abgenutzte  Lederstücke  und  -waren  sowie  sonstige  Lederabfälle  (auch
gemahlen),  sofern  ihre  Benutzung  als  Leder  oder  zu  Lederwaren

A,  D

570.
571.

nach  ihrer  Beschaffenheit  ausgeschlossen  ist.
Siebenter  Abschnitt.
Kautschukwaren.
A.  Waren  aus  welchem  Kautschuk.

A,  1)

Kautschuk,  aufgelöst,  auch  mit  Beimischung  von  Harz.
Weichkautschukteig,  auch  gefärbt  oder  mit  Asbestfasern,  Graphit  oder
anderen  Stoffen  vermischt;  gewalzte  Platten  daraus;  Kautschukabschnitte ­
  und  -streifen,  unbearbeitet;  Kautschukplatten  mit  eingewalztem ­
  Draht  oder  Drahtgeflecht;  alle  diese  nicht  vulkanisiert;

A,  D

572.

Guttaperchapapier.
Geschnittene  Platten  (Patentplatten)  aus  rohem,  gereinigtem,  gefärbtem, ­
  auch  mit  Schwefel  oder  anderen  Stoffen  gemischtem  Kautschuk,

|  A,  D

')  578  a.

nicht  vulkanisiert,  auch  in  Abschnitten  und  Streifen,  unbearbeitet.
Kautschukfäden,  gezogen  oder  geschnitten:  ohne  Verbindung  mit  Ge-A,

  D

spinsten.

A,  D

Ausfuhr  !)  573,  2 )  567.
        <pb n="98" />
        5736.—579  a.

Nr.

Ware  ngattung

Aus-u.  Durchfuhrverbote ­


')  573  b.

—:  mit  Gespinsten  umsponnen,  umflochten  oder  übersponnen.

A,B

574  sl.

Schlauche:  aus  Kautschuk  für  die  Bereifung  von  Kraftfahrzeugrädern

für  Personen-  und  Lastfahrzeuge.

A,  D

574  b.

—:  aus  Kautschuk  für  die  Bereifung  von  anderen  Fahrzeug  rädern

(Fahrrädern  usw.).

A,  D

574  c.

—:  aus  Kautschuk  zu  Stielen  für  künstliche  Blumen;  andere  aus  Kautschuk; ­
  aus  Kautschuk  mit  Unterlagen  aus  pflanzlichen  Spinnstoffen;
aus  pflanzlichen  Spinnstoffen,  mit  Kautschuk  getränkt  oder  überzogen ­
  oder  durch  Zwischenlagen  aus  Kautschuk  verbunden;  aus
Kautschuk,  mit  Gespinsten  umflochten  oder  umsponnen;  alle  diese
(mit  Ausnahme  derjenigen  zu  Stielen  für  künstliche  Blumen)  auch
in  Verbindung  mit  unedlen  Metallen  oder  Legierungen  unedler

Metalle.

A,  D

575.

Treibriemen  aus  Gespinstwaren,  mit  Kautschuk  getränkt  oder  überzogen
oder  mit  Unter-  oder  Zwischenlagen  aus  Kautschuk;  aus  Kautschuk

mit  Unter-  oder  Zwischenlagen  aus  Gespinstwaren.

A,  D

576.

Wagendecken,  bearbeitete,  aus  groben  Gespinstwaren,  mit  Kautschuk
getränkt  oder  überzogen  oder  durch  Zwischenlagen  aus  Kautschuk

verbunden.

A,  D

577.

Schuhe  aus  Kautschuk,  auch  in  Verbindung  mit  Sohlen  aus  anderen

Stoffen  (Gummischuhe).

A,  D

578  a.

Reifen  aus  Kautschuk  für  Fahrzeugräder.

A,  D

2 )  578  b.

Schutz-  (Lauf-)  decken  für  die  zu  Fahrzeugrädern  bestimmten  Schläuche,
aus  Gespinstwaren,  mit  Kautschuk  getränkt  oder  überzogen  oder  durch
Zwischenlagen  von  Kautschuk  verbunden:  für  Räderschläuche  zu

Kraftfahrzeugen  (Automobillaufdecken).

A,  D

a )  578  c.

für  Räderschläuche  zu  anderen  Fahrzeugen.

A,  D

3 )  579  o.

Anderweit  nicht  genannte  Waren  aus  weichem  (auch  vulkanisiertem)
Kautschuk  oder  damit  ganz  oder  teilweise  überzogen,  soweit  sie  nicht
durch  die  Verbindung  mit  anderen  Stoffen  unter  andere  Nummern
fallen,  auch  lackiert,  gefärbt,  bedruckt  oder  mit  eingepreßten  Mustern
versehen;  Fußbodendecken  aus  derartigem  Kautschuk,  auch  mit  Unterlagen ­
  von  Gespinstwaren  oder  Filz;  Kautschukplatten  mit  ein-  oder
aufgewalzten  Gespinstwaren  oder  mit  ein-  oder  aufgewalztem

Filz;  eiserne  Walzen  mit  Kautschuk  überzogen.

A,  V

J )  Ausfuhr:  573,  -’)  auch  aus  Ledsr  oder  in  Verbindung  mit  unedlen  Metallen.  3 )  Namentliche
Bezeichnung.
        <pb n="99" />
        -  93

5796.-586.

580  0.

*)  580  b.
581.

Kolben-,  Stopfbüchsenpackungen  und  Dichtungsschnüre  aus  groben
Gespinstwaren,  Gespinsten  oder  Filz  in  Verbindung  mit  Kautschuk
oder  mit  Stearinsäure,  Talk,  Talg  oder  Asbest  sowie  andere  Kolbenpackungen ­
  und  Dichtungsschnüre  von  ähnlicher  Beschaffenheit,
soweit  sie  nicht  durch  die  Verbindung  mit  anderen  Stoffen  unter
andere  Nummern  fallen.
Gespinstwaren,  auch  Filz,  mit  Kautschuk  getränkt  oder  überzogen  oder
durch  Zwischenlager;  aus  Kautschuk  verbunden;  Gespinstwaren  in
Verbindung  mit  Kautschukfäden;  Gewebe  aus  Kautschukfäden  in
Verbindung  mit  Gespinsten;  Kautschukwaren,  mit  Gespinstwaren
oder  Filz  überzogen  oder  mit  Gespinsten  umsponnen:  ganz  oder
teilweise  aus  Seide.
—:  aus  anderen  Spinnstoffen.
Kautschukdrucktücher  für  Fabriken  und  Kratzentücher  für  Kratzenfabriken.
(In  der  Einfuhr:  Auf  Erlaubnisschein  rmter  Überwachung  der  Verwendung.) ­


A.  D

A,
A.

D
D

A.  D

2 )  582.
583.
584.

585.
3 )  586.

B.  Bartkaulsckuk  und  6ar1kau1sä)uk«aren.
Hartkautschukteig  (nicht  vulkanisiert.)  ^  i
Hartkautschukteig  für  zahntechnische  Zwecke,  mit  Farben,  Metallpul  e
oder  anderen  Stoffen  gemengt.  ,  ^
Hartkautschuk  (Kautschukhornmasse)  in  Platten,  Stangen,  auch  z  -
schnitten,  ohne  weitere  Bearbeitung;  Rohpressungen  aus  Hartkautschuk, ­
  die  zwar  schon  die  Gestalt  der  Ware  erkennen  lassen,  aber
noch  die  Preßnähte  an  sich  tragen  und  deshalb  der  wetteren  earbeitung
  bedürfen;  unbearbeitete  Platten  aus  Hartkautschuk  m.t
Unterlagen  von  Gespinstwaren  oder  Papier.
Röhren  aus  Hartkautschuk,  ohne  weitere  Bearbeitung.
Andere  Hartkautschukwaren,  auch  in  Verbindung  mit  anderen  toffen,
soweit  sie  nicht  dadurch  unter  andere  Nummern  fallen.

A,  D
A,  D

A,  D
A,  D
A,  D

Ausfuhr:  9  580,  -)  583,  -)  chirurgische  Instrumente  891h.
        <pb n="100" />
        587  a.—592.
Nr.

94

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


5lcbter  Abschnitt.
Geflechte  und  Flechtwaren  aus  pflanzlichen  Stoffen
mit  Ausnahme  der  Gespinstfasern.
A.  Oeflecbte  (mit  Ausnahme  der  Sparterie).
')  587  a.  Holzspangeflechte:  ungefärbt.
')  587  b.  —:  gefärbt,  auch  gebeizt  oder  gefirnißt.
588  a.  Geflechte  aus  Stroh,  auch  gebleicht,  gefärbt  (Strohbänder  usw.),  auch
bandartige  Hutgeflechte,  zum  Zwecke  der  Versendung  durch  Zusammenschieben ­
  in  eine  hutähnliche  Form  gebracht.
588  b.  Geflechte  aus  Bast,  Baumwurzeln,  Binsen,  Ginster,  Gras,  Holzwolle,
Palmblatt,  Seegras,  Schilf  oder  anderen  pflanzlichen  Flechtstoffen,
auch  gebleicht,  gefärbt.

6.  §lecbtwaren  (mit  Ausnahme  der  ßüte  und  der  Sparteriewaren).

-)  589  o.  Decken:  Fußdecken  und  Matten,  grobe,  roh  oder  gefärbt,  gebeizt,  gefirnißt. ­

-)  589  b.  1  —:  andere  als  grobe  Fußdecken  und  Matten  sowie  andere  Decken  aller
Art,  auch  mit  Unterlagen  aus  Gespinstwaren  oder  Filz.

(590/1)  Korbflechter-  und  andere  Flechtwaren:
3)  590  o.  grobe,  roh  oder  gefärbt,  gebeizt,  gefirnißt:  aus  ungeschälten  oder  geschälten ­
  Ruten,  aus  Rohr,  Peddig  oder  Holzspan.
3 )  590  b.  —:  aus  anderen  Flechtstoffen.
591.  andere  als  grobe,  insbesondere  alle  lackierten,  polierten,  bronzierten,
vergoldeten,  versilberten  Korbflechter-  und  andere  Flechtwaren.
592.  j  Korbflechter-  und  andere  Flechtwaren  (mit  Ausnahme  der  gepolsterten

'  An.  D  von  Tabakmatten ­
  jed.  Art,
'  insbes.  von  feingeflochten. ­
  Bastmatten ­
  (Sumatra- ­
  u.  Javamatten), ­
  von  grobgeflochtenen ­
  Bastmatten ­
  (Domingomatten), ­
  von
Schilf-  u.  Binsenmatten. ­

Au.  D  von  Holzspankörben. ­


Ausfuhr:  ')  587,  -)  689,  3 )  590.
        <pb n="101" />
        95

593  —600

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


598.
599.
600.

Korbmöbel)  in  Verbindung  mit  Gespinsten  oder  Gespinstwaren  oder
mit  anderen  Stoffen,  soweit  sie  nicht  dadurch  unter  andere  Nummern
fallen;  Salzschaumwaren.
C.  Sparterie  und  Sparteriewaren
Sparterie.
Sparteriewaren  (ausgenommen  Hüte),  auch  in  Verbindung  mit  anderen
Stoffen,  soweit  sie  nicht  dadurch  unter  andere  Nummern  fallen.

Neunter  Abschnitt.
Besen,  Bürsten,  Pinsel  und  Siebwaren.

Besen  aus  Reißig.
(596/9)  Andere  Besen  sowie  Bürsten  und  Pinsel:
grobe,  auch  in  Verbindung  mit  unlackiertem,  unpoliertem  Holze,  Rohr
oder  Eisen:  aus  pflanzlichen  Stoffen  oder  Pflanzenfaserersatzstoffen;
Dreidel  (Dweidel)  und  ähnliche  Gegenstände  für  Reinigungszwecke.
:  aus  Borsten  oder  tierischen  Borstenersatzstoffen;  auch  Abstauber  aus
ungefärbten  Federn.
grobe,  in  Verbindung  mit  lackiertem,  poliertem  Holze,  Rohr  oder  Eisen;
feine  (insbesondere  alle  aus  Haaren  oder  Gespinsten  sowie  Abstauber
aus  gefärbten  Federn),  auch  in  Verbindung  mit  Holz,  Rohr  oder
Eisen;  auch  Abreib-  (Frottier-)  Bürsten  und  -Handschuhe  sowie
Pferdebürsten  aus  Borsten,  Roßhaaren  oder  dergleichen  in  Verbindung ­
  mit  groben  Gespinstwaren;  Haarbüsche  aus  Roß-  oder  Büffelhaaren; ­
  Teppichkehrer.
Bürsten  in  Verbindung  mit  Bein  oder  Horn.
Besen,  Bürsten  (auch  Abstauber  aus  Federn)  und  Pinsel  in  Verbindung
mit  anderen  Stoffen,  soweit  sie  nicht  dadurch  unter  andere  Nummern
fallen.
Siebwaren,  soweit  sie  nicht  durch  ihre  Verbindungen  unter  andere
Nummern  fallen.

Isfuhr:  9  593,  2 )  ohne  Pinsel  596.  3 )  Pinsel  599  (II  Vorbemerkung).  4 )  auch  Besen  und  Bürsten  mit
Stoffen  der  Nr.  599,  °)  Pinsel  aller  Art  (1  Vorbemerkung),  ")  Besen  und  Bürsten  mit  anderen

598.
*■•)  599.
600.

Stoffen  597.
        <pb n="102" />
        Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


3ebnter  Abschnitt.
Waren  aus  tierischen  oder  pflanzlichen  Schnitz-  oder
Formerftoffen.
A.  Waren  aus  tierischen  Scknitzstotten.
Elfenbeinplatten  oder  -stücke,  auch  zu  Waren  erkennbar  vorgearbeitet.
Nachahmungen  von  Elfenbein  in  Platten  oder  Stücken,  auch  zu  Waren
erkennbar  vorgearbeitet.

Waren  ganz  oder  teilweise  aus  Elfenbein  oder  Nachahmungen  davon,
soweit  sie  nicht  besonders  ausgenommen  sind  oder  durch  die  Verbindung ­
  wüt  anderen  Stoffen  unter  andere  Nummern  fallen.
Schildpattplatten  oder  -stücke,  auch  zu  Waren  erkennbar  vorgearbeitet.
Nachahmungen  von  Schildpatt  in  Platten  oder  Stücken,  auch  zu  Waren
erkennbar  vorgearbeitet.
Waren  ganz  oder  teilweise  aus  Schildpatt  oder  Nachahmungen  davon,
soweit  sie  nicht  durch  die  Verbindung  mit  anderen  Stoffen  unter
andere  Nummern  fallen.
Perlmutterplatten  oder  -stücke,  auch  zu  Waren  erkennbar  vorgearbeitet
und  Nachahmungen  davon.
Waren  ganz  oder  teilweise  aus  Perlniutter  oder  Nachahmungen  davon,
soweit  sie  nicht  besonders  ausgenommen  sind  oder  durch  die  Verbindung ­
  mit  anderen  Stoffen  unter  andere  Nunmiern  fallen:
Knöpfe.
—:  andere  Waren;  Perlmutter  in  ganzen  Schalen,  geschliffen  oder
poliert,  auch  mit  Perlen.

A  u.  D  von  Elfenbein ­
  und  von  Nachahmungen ­
  von
Elfenbein  aus
Aellhorn  (Celluloid) ­
  und  ähnlichen ­
  Stoffen.
A  u.  D  von  Nachahmungen ­
  a.  Zellhorn ­
  (Celluloid)  u.
ähnlichen  Stoffen.
Au.  D  von  Nachahmungen
  a.  Zellhorn ­
  (Celluloid)  u.
ähnlichen  Stoffen.
Au.  D  von  Nachahmungen ­
  aus
Aellhorn  (Celluloid) ­
  u.  ähnlichen
Stoffen.
Au.  D  von  Nachahmungen ­
  a.  Zellhorn ­
  (Celluloid)u.
ähnlichen  Stoffen.
Au.  D  von  Nachahmungen ­
  aus
Zellhorn  (Celluloid) ­
  u.  ähnlichen
Stoffen.

Ausfuhr  i)  601.  2 )  Fächer  632,  Rosenkränze  886  6  (II  Vorbemerkung),  Opern-,  Ferngläser  757b,  s )  603.
Ausfuhr:  p  Fächer  unter  532  (II  Vorbemerkung),  Opern-,  Ferngläser  757b,  6 )  606,  °)  Perlmutter  in  ganzen

Schalen,  geschliffen  oder  poliert,  auch  mit  Pe  rlen  605,  Fächer  532,  Opern-,  Ferngläser  757  b,  andere  Waren  606.
        <pb n="103" />
        97

607  a.—615b.

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


^)  607  a.

Echte  Perlen,  ungefaßt  oder  gefaßt  oder  mit  anderen  Stoffen  verbunden.

')  667  b.

Bearbeitete  (abgeriebene,  geschliffene,  durchbohrte)  rote  Korallen,  ungefaßt ­
  oder  gefaßt  oder  mit  anderen  Stoffen  verbunden.

l )  608.

Wachsperlen  und  alle  sonstigen  Nachahmungen  echter  Perlen;  Nachahmungen ­
  von  roten  Korallen,  auch  in  Form  von  Perlen;  Waren,
ganz  oder  teilweise  aus  nachgeahmten  echten  Perlen  oder  nachgeahmten ­
  roten  Korallen,  soweit  sie  nicht  durch  die  Verbindung  mit
anderen  Stoffen  unter  andere  Nummern  fallen.

609.

Fischbeinstabe,  -gestechte,  -gewebe  und  andere  Fischbeinwaren  (ausgenommen ­
  Hüte),  auch  in  Verbindung  mit  anderen  Stoffen,  soweit
sie  nicht  dadurch  unter  andere  Nummern  fallen.

610.

Hornstäbe  aus  Büffel-  oder  anderen  Tierhörnern  (Hornfischbein),  rauh,
uneben;  auch  kurze  geebnete,  glatte  Stäbe  zur  Anfertigung  von
Hornborsten;  geebnet,  glatt  oder  sonst  zur  Verwendung  bereits  vorgerichtet. ­


611.

Gepreßte,  gedrehte  oder  gefräste  Knöpfe  aus  Horn,  Hornmasse  oder

612.

Knochen,  mit  oder  ohne  Ösen.

Federkiele  (Federspulen,  Schreibfedern),  geschnitten.

61,1.

Platten  und  Stücke,  bloß  gespalten,  geschnitten,  auch  roh  vorgehobelt,
aus  tierischen  Schnitzstoffen,  anderweit  nicht  genannt;  Hornmasse
in  Tafeln,  roh,  auch  entfettet  oder  gebleicht,  gebeizt,  gefärbt,  gepreßt
(mit  Mustern),  geschliffen,  poliert;  Hornmehl  zur  Herstellung  von

Hornmasse.

*)  614.

Waren  aus  tierischen  Schnitzstoffen,  nicht  unter  die  vorstehenden  Nummern ­
  fallend,  auch  in  Verbindung  mit  anderen  Stoffen,  soweit  sie
nicht  dadurch  unter  andere  Nummern  fallen.
8  Kolzwaren.
(615  a/b)  Bau-  und  Nutzholz,  gehobelt,  gefalzt,  genutet,  gestemmt,
gezapft,  geschlitzt,  soweit  es  nicht  unter  eine  der  nachstehenden
Nummern  fällt:

615  o.

aus  hartem  Holze,  auch  Platten  aus  künstlichem  Holze  (Kunstholz,  Holz-615

  6.

stein  fTylolithf,  Holzpasta,  Scifarin  oder  dergleichen).

A,  D

aus  weichem  Holze.

A,  D

Ausfuhr:  *)  Rosenkränze  885  b  (I,  Vorbemerkung).
Mepenning,  U»i-  und  Durchiuhrverboie.
        <pb n="104" />
        616.—628  a.

-  98

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


616.

Furniere,  einschließlich  der  Holztapeten;  Platten  zu  Wandbekleidungen

(Paneele),  durch  Zusammenleimen  von  Furnieren  hergestellte;
auch  rohe  furnierte  Bretter.
(617/8)  Stab-  und  Täfelboden-  (Parkettboden-)  Teile,  uneingelegt:

A,  D

617.

roh,  auch  verleimt,  furniert.

A,  D

i)  618.

'  bearbeitet,  auch  verleimt  oder  furniert.

A,  D

-)  619.

Stab-  und  Täfelboden-  (Parkettboden-)  Teile,  eingelegt,  soweit  sie  nicht

durch  die  eingelegten  Stoffe  unter  andere  Nummern  fallen.

A,  D

620.

Holzspunde,  auch  gepreßt.

A,  D

621  o.

Holzdraht  (Holzstäbchen  zur  Herstellung  von  Zündhölzern,  Decken,

Matten  oder  dergleichen).

A,  D

621  b.

Holzstifte  (Nägel  aus  Holz).

A,  D

622.

Stöcke,  auch  in  Verbindung  mit  anderen  Stoffen,  soweit  sie  nicht  dadurch

unter  Nummer  568  oder  unter  andere  Nummern  fallen.

623  a.

Fässer  (auch  gehobeltes  Faßholz)  und  andere  Böttcherwaren:  roh.

A,  D»)

623  b.

—:  bearbeitet;  rohe  und  bearbeitete  mit  Metallreifen.

A,  D 5 )

-)  624.

Spulen  (Garnspulen),  Spindeln  (Garnspindeln,  Spillen),  Weberblätter

  (Riete,  Tuchmacher-,  Weberkämme)  und  Weberblätterzähne
(Rietstäbe).
3 )  (625/6)  Möbel-  und  Möbelteile,  grobe  (nicht  gepolstert),  unfurniert:

A,  D

4 )  625  a.

aus  weichem  Holze:  roh.

4 )  625  b.

—:  bearbeitet.

625  a.

aus  hartem  Holze:  roh.

626  b.

—:  bearbeitet,  auch  aus  massiv  gebogenem  Holze  (Bugholzmöbel).

')  627.

Möbel  und  Möbelteile,  grobe  (nicht  gepolstert),  furniert.

(628/9)  Tischler-,  Drechsler-  und  Wagnerarbeiten,  grobe,  sowie  sonstige
grobe  Holzwaren,  vorstehend  nicht  genannt:

Au.I);ausgenom-628

  a.

roh:  Holzspanschachteln;  Werkzeugstiele  aus  Hickoryholz  oder  Eschenholz;

  Holzformen  für  Nachtlichte.

men  Holzspanschachtein ­
  ;  Holzformen ­
  für  Nachtlichte. ­


Ausfuhr:  ')  617,  2 )  Spulen  usw.,  auch  aus  anderen  Cchnitzstoffen  als  Holz,  3 )  auch  in  Verbindung
mit  anderen  Stoffen  (nicht  gepolstert),  4 )  625.  5 )  Das  Verbot  der  Ausfuhr  von  Holzsässern  der  Nr.  623  a
u.  b  bezieht  sich  nicht  auf  solche  Fässer,  die  als  Umschließung  anderer  Waren  mitaus  geführt  werden,  sofern
die  Versendung  in  gefülltem  Zustande  nicht  zur  Umgehung  des  Ausfuhrverbots  für  leere  Holzfäfser  erfolgt,
was  sich  im  Einzelsall  aus  der  Art  und  Geringwertigkcit  des  Inhalts  ergeben  kann.  Dasselbe  gilt  auch
für  Holzfäfser  auch  mit  eisernen  Reisen,  sofern  sie  mit  Bier.  Wein  oder  Sprit  aus  den,  Auslande  eingeführt,
bei  der  Einfuhr  vormerklich  behandelt  sind  und  narb  ihrer  Entleerung  wieder  ausgeführt  werden  sollen.
        <pb n="105" />
        628  b.—631  d.

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


')  628  b.
&amp;gt;)  628  c.

—:  Holzschuhe,  auch  mit  Haltern  aus  ungefärbtem  Leder.
—:  Fensterrahmen,  Türen,  Treppen  und  Teile  von  solchen;  profilierte
(gekehlte)  Holzleisten.

A,D

628  d.

2 )  629  a.
2 )  629  b.

3 )  630  o.
630  b.

—:  Kisten  und  andere.

bearbeitet:  Holzschuhe.
:  Fensterrahmen,  Türen,  Treppen  und  Teile  von  solchen  sowie  andere
Waren.

Möbel  und  Möbelteile  aus  Holz,  nicht  gepolstert,  grobe,  in  Verbindung
mit  anderen  Stoffen,  soweit  sie  nicht  unter  andere  Nummern  fallen.
Grobe  Holzwaren  in  Verbindung  mit  anderen  Stoffen,  soweit  sie  nicht
vorstehend  aufgeführt  sind  oder  unter  andere  Nummern  fallen.

A  ii.  D  von  leeren
Holzkisten*)  Sperrplatten ­
  aus  weichem ­
  Holz,  Holzsohlen,
  Schneeschuhen ­
  in  fertigem ­
  oder  halbfertigemZustande.

A  u.  D  von  leeren
Holzkisten*)  Holzschuhen, ­
  Holzsohlen, ­
  Schneeschuhen ­
  in  fertigem ­
  oder  halbfertig.
  Zustande.

Au.  D  von  Schneeschuhen ­
  und  fahrbaren ­
  Leitern.

631  a.

631  b.

631  c.
5 )  631  d.

(631  a/f)  Feine  Holzwaren  (ausgenommen  Stöcke),  auch  in  Derbindung
  mit  anderen  Stoffen,  soweit  sie  nicht  dadurch  unter  andere ­
  Nummern  fallen:
Bildhauer-  und  Bildschnitzerarbeiten;  Holzwaren  mit  feiner  Schnitzarbeit; ­
  feine  Drechslerwaren  und  andere  feine  Holzwaren;  durch
Pressen,  Brennen,  Atzen  oder  Stanzen  hergestellte  Nachahmungen
feiner  Schnitzarbeiten:  Möbel  und  Möbelteile,  nicht  gepolstert.
—:  andere  (mit  Ausnahme  der  Leisten);  Druckplatten  aus  Holz,  geschnitten, ­
  auch  mit  eingeschlagenen  Stiften  oder  dergleichen  aus
unedlen  Metallen  oder  Legierungen  unedler  Metalle.
Gold-  und  andere  Holzleisten.
Holzwaren  (ausgenommen  Stab-  und  Tafelboden-  sParkettboden-f

fusir  anderer  Waren^Üt  gestatte^'  ß-!,  a ^'  ^  Ausfuhr  von  Holzkisten  als  Umschließung  bei  der  2suSs
sonstigen  UmsLen  !u  Ä^ebmen  Ausfuhr  von  leeren  Holzkisten,  bei  denen  aus  den  Angaben  oder
finden  sollen  gestattet  siirfünt  „•  1  r'  sie  zur  Einfuhr  von  Nahrungsmitteln  nach  Deutschland  Verwendung
Mhrt  werden  wen»  ö  6,6&amp;amp;  ff-"f^ bc  £ istcu  fönneu  °» ne  Genehmigung  nach  ihrer  Entleerung  wieder  ausqe-.oeroen,
  wenn  sw  bei  der  Einfuhr  ,m  Vornicrksverkehr  abgefertigt  sind.  Ausfuhr:  6 )  631  a.
        <pb n="106" />
        631  e.—636.

100

Nr.

Warengattung

Aus-u.  Durchfuhr ­
verbote

1)  «31  e.
2 )  «31  f.

632.

633  a.
633  b.

Teile,  Leisten)  mit  eingelegter  Arbeit,  soweit  sie  nicht  durch  die  eingelegten ­
  Stoffe  unter  andere  Nummern  fallen;  fein  bemalte,  vergoldete, ­
  versilberte  oder  bronzierte  Holzwaren  (mit  Ausnahme  der
Leisten):  Möbel  und  Möbelteile,  nicht  gepolstert.
—:  andere;  Holzmosaik.
Uhrgehäuse  aus  Holz.
(632/3)  Gepolsterte  Möbel,  auch  mit  anderen  als  hölzernen  Gestellen,
soweit  sie  nicht  durch  ihre  Verbindungen  unter  andere  Nummern
fallen;  gepolsterte  Kissen  mit  Gestell  oder  schwer  ins  Gewicht  fallender ­
  Füllung  von  Sand,  Blei,  Gußeisen  oder  Stein:
ohne  Überzug.
(633  a/b)  mit  Überzug:
Billards,  überzogen,  und  Teile  von  solchen.
Kranken-  und  Operationsstühle  und  andere.

.4  u.  D  von  Kranken ­
  u.  Operationsstühlen. ­


2 )  634.

Holzwaren  aller  Art  (mit  Ausnahme  der  gepolsterten  Möbel)  und
Waren  (ausgenommen  Hüte,  Perlen,  auf  Gespinstfäden,  Schnüre
oder  Draht  gereiht  und  ohne  weiteres  als  Schmuck  verwendbar,  in
gleicher  Weise  hergestellte  Besatzartikel  sowie  Steinnußknöpfe)  aus
anderen  pflanzlichen  Schnitzstoffen  (einschließlich  der  Waren  aus
Samenkörnern  und  der  Lufawaren),  in  Verbindung  mit  Gespinsten
oder  Gespinstwaren  ganz  oder  teilweise  aus  Seide,  mit  Spitzen,
Stickereien,  Gespinstwaren  mit  aufgenähter  Arbeit,  Sammet  oder
Plüsch,  sammet-  oder  plüschartigen  Geweben,  zugerichteten  Schmuckfedern,
  Perückenmacherarbeit,  fein  geformten  Wachswaren  oder
Halbedelsteinen,  soweit  sie  nicht  durch  die  Verbindung  mit  anderen  j
Stoffen  unter  andere  Nummern  fallen;  Perlen  und  dergleichen  aus
Holz,  auf  Gespinstfäden,  Schnüre  oder  Draht  gereiht  und  ohne
weiteres  als  Schmuck  verwendbar,  auch  in  gleicher  Weise  hergestellte
Besatzartikel.

C.  korkwaren.
635.  Kork,  zu  Stückchen  oder  Mehl  zerkleinert.
«36.  Zugeschnittene  Platten,  Streifen  und  Würfel  mit  Rinde;  Rinden-A,

  D

Ausfuhr:  *)  Rosenkränze  885  b  (I.  1.  Vorbemerkung),  andere  Waren  631  b.  2 )  Für  die  Ausfuhr.  3 )  Rosenkränze.
        <pb n="107" />
        101

637—642  c.

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


spunde;  Steine,  Ziegel,  Röhren  und  Röhrenteile  aus  Korkabfällen;
Korkfender.

A,  D

«37.

Zugeschnittene  Platten,  Streifen  und  Würfel  ohne  Rinde;  Korkscheiben.

A,  D

838  st.

(638  a/c)  Korkwaren,  auch  aus  Kunstkork  (mit  Ausnahme  der  Hüte),
auch  in  Verbindung  mit  anderen  Stoffen,  soweit  sie  nicht  durch
ihre  Verbindungen  unter  andere  Nummern  fallen:
Korkpapier.

A,  D

«38  l&amp;gt;.

Korkstopfen.

A,  D

OO
CO
rs

andere  Korkwaren  (mit  Ausnahme  der  Hüte).

A,  D

639  st.

D  Waren  aus  anderen  pflanzlichen  Schnltzslotten  als  kolz
und  kork  oder  aus  anderweitig  nickt  genannten  Sormerftoffen.

Zellhorn  (Celluloid).

A,  D

639  b.

Galalith  und  ähnliche  Stoffe,  wie  z.  B.  Wenjacit,  Bakelit,  Faturan

und  Fetan.

A  D

640  st.

Films,  unbelichtet  (roh  fRoll-  und  Packfilmsf),  oder  belichtet  (bedruckt

fLichtspiel-  oder  Kinematographen-Rollfilmss)  aus  Zellhorn  oder
ähnlichen  Formerstoffen.

A,  D;  ferner  D 5 )

M )  640  b.

Kämme,  Knöpfe  und  andere  Waren  ganz  oder  teilweise  aus  Zellhorn

3 )  641.

oder  ähnlichen  Formerstoffen  (z.  B.  Galalith),  anderweit  nicht  genannt, ­
  soweit  sie  nicht  durch  die  Verbindung  mit  anderen  Stoffen
unter  andere  Nummern  fallen  oder  als  Nachahmungen  höher  belegter
Waren  anzusehen  sind.

A,  D

Anderweit  nicht  genannte  oder  inbegriffene  pflanzliche  Schnitzstoffe  in

4 )  642  st.

rohen  bloß  geschnittenen  Platten;  auch  Holundermark,  geschnitten,
und  Schilfrohr  (Dach-,  Mauer-,  Weberrohr),  gespalten,  zugeschnitten
"der  zugespitzt.
Stuhlrohr  (spanisches  Rohr,  Rotang):  Flechtstoff,  ungehobelt  (Rohrbast)

A,  D

4 )  642  b.

und  gehobelt  (Flecht-,  Mieder-,  Wickelrohr).

:  Peddig,  rund  oder  gespalten.

A,  D

4 )  642  c.

Bambus-,  Rebhühner-,  Zucker-  und  anderes  edleres  Rohr,  bearbeitet;

auch  Piassavaersatzstoff,  roh.

A,  D

Ausfuhr:  0  Rosenkränze  8856  (II  Vorbemerkung),  2 )  Trockenplatten  749  (I.  1.  Vorbemerkung).  )  646  b
)  Einstihr  642.  6 )  Die  Durchfuhr  ist  verboten,  sofern  es  fick  um  Boden-  und  Gewerbserzeugmffe  von  Frank
reich  und  Großbritannien,  sowie  von  den  Kolonien  und  Schutzgebieten  dieser  Länder  handelt.  fVerordnunc
        <pb n="108" />
        102

643.—648b.

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


r)  643.

Spulen  (Garnspulen),  Spindeln  (Garnspindeln,  Spillen),  Weberblätter

Ku.I);  ausgenommen ­
  Rohrfender.

(Riete,  Tuchmacher-,  Weberkämme)  und  Weberblätterzähne  (Rietstäbe)
  aus  Rohr,  auch  in  Verbindung  mit  unlackiertem,  unpoliertem
Eisen,  sowie  Rohrfender.

644.

Stöcke  aus  Rohr,  auch  in  Verbindung  mit  anderen  Stoffen,  soweit  sie
nicht  dadurch  unter  Nr.  568  oder  unter  andere  Nummern  fallen.

2 )  645.

Perlen  und  dergleichen  aus  anderen  pflanzlichen  Schnitzstoffen  als  Holz
und  Kork  (mit  Ausnahme  derjenigen  aus  Zellhorn  oder  ähnlichen
Formerstoffen),  auf  Gespinstfäden,  Schnüre  oder  Draht  gereiht  und
ohne  weiteres  als  Schmuck  verwendbar,  auch  in  gleicher  Weise  hergestellte ­
  Besatzartikel.
(646  a/b)  Waren  (mit  Ausnahme  der  Hüte)  aus  anderen  pflanzlichen
Schnitzstoffen  als  Holz  und  Kork  (einschließlich  der  Waren  aus
Samenkörnern  und  der  Lufawaren),  nicht  unter  eine  der  vorstehenden ­
  Nummern  fallend,  auch  in  Verbindung  mit  anderen
Stoffen,  soweit  sie  nicht  dadurch  unter  andere  Nummern  fallen:

646  o.

Steinnußknöpfe,  auch  Knöpfe  aus  Areka-  oder  ähnlichen  harten  Nüssen.

3  «)  646  6.

Rosenkränze  und  andere  Waren.

‘)  647.

Bildhauer-,  Bildschnitzer-  und  Formerarbeiten  aus  Stärke,  Bassorin,
Tragantgummi,  Brot  oder  sonstigen  anderweit  nicht  genannten
Formerstoffen  (mit  Ausnahme  von  Nachahmungen  höher  belegter
Waren),  auch  in  Verbindung  mit  anderen  Stoffen,  soweit  sie  nicht
dadurch  unter  andere  Numniern  fallen.
(648  a/b)  Waren  aus  formbarer  (plastischer)  Kohle  (einschließlich  derjenigen ­
  aus  fossilen  Stoffen)  oder  aus  Gaskohle,  auch  in  Verbindung ­
  mit  anderen  Stoffen,  soweit  sie  nicht  dadurch  unter  andere
Nummern  fallen:

648  a.

Kohlenstifte  (Brennstifte  für  elektrische  Bogenlampen).

A,  D

648  b.

Elektrodenkohlen,  Kohlenfäden  für  elektrische  Beleuchtungskörper  oder
dergleichen,  auch  in  Verbindung  mit  Platin;  Karborundwaren
(andere  als  Schleif-  und  Wetzsteine  der  Nr.  694)  und  andere  Waren

aus  formbarer  Kohle  oder  aus  Gaskohle  (Retortengraphit).

A,  D

Ausfuhr:  l )m:r  Rohrfcnder;  Spulen  usw.  624.  2 )  646  b.  3 )  auch  641  und  645,  4 )  Rosenkränze  885  b  (1.1.  Borbemerkung).
        <pb n="109" />
        103

€lf&amp;lt;er  Abschnitt.
Allgemeine  Bestimmungen  zu  den  Aus-  und  Durchfuhrverboten  der  Waren
des  11.  Abschnitts.
Die  vom  Verbote  betroffenen  Waren  unterliegen  ihm  nicht,  wenn  sie  als  Umschließung  oder
zur  Bedeckung  beim  Versand  von  Waren  dienen.  Umschließungen  und  sonstige  Gewebe  von  Papier
in  Verbindungen  mit  pflanzlichen  und  anderen  Gespinsten  des  V.  Abschnitts  fallen  unter  den
V.  Abschnitt  (Siehe  dazu).

Papier,  Pappe  und  Waren  daraus.
'  T  rr  649—.652.

Nr.

Warengattung

Aus-u.  Durchfuhrverbote ­


649.

(649/50)  Halbzeug  (Halbstoff  zur  Papier-  und  Pappenbereitung),
breiartig  oder  in  fester  Form,  auch  gebleicht  oder  gefärbt  oder
mit  mineralischen  Stoffen,  Leim  usw.  versetzt:
aus  Abfällen  von  Gespinstwaren  oder  dergleichen.

A,  D

650  st.

aus  Holz,  Stroh,  Espartogras  oder  anderen  Pflanzenfasern:  Holzmasse
(mechanisch  bereiteter  Holzstoff,  -schliff).

A,  D

650  b.

—:  chemisch  bereiteter  Holzstoff  (Zellstoff,  Cellulose);  Stroh-,  Espartound
  anderer  Faserstoff.

A,  D

651  st.

Pappen  (Pappdeckel),  geformt  (geschöpft)  oder  gegautscht,  auch  aus
zusammengeklebten  Pappen  hergestellt:  Glanzpappe  (Preßspan)
und  andere  hochgeglättete  Pappe,  Kunstlederpappe  sowie  andere
feine  Pappen,  auch  in  der  Masse  gefärbt.

A,  D

651  b.

^:  Vulkanfiber.

A,  D

651  c.

.  Pappen  aus  mechanisch  oder  chemisch  bereitetem  Holzstoff,  auch
aus  solchen,  von  gedämpftem  Holze,  festgewalzt  (Braunholzpappe,
sogenannte  Lederpappe),  Stroh-,  Schrenz-  und  Torfpappe  und
anderweit  nicht  genannte  grobe  Pappen,  auch  in  der  Masse  gefärbt.

A,  D

651  d.

.  Pappen  mit  Asphalt,  Teer  oder  dergleichen  überzogen,  getränkt
oder  bestrichen  (Dachpappen)  sowie  Röhren  aus  solcher  Pappe:
Steinpappe;  Schiffsfilz  (mit  Tierhaaren  513).

A,  D

652.

Pappen  aller  Art,  weiß  oder  farbig  gestrichen,  mit  weißem  oder  farbigem
Papier  beklebt,  lackiert,  bronziert,  mit  Wollstaub  oder  dergleichen
überzogen,  durch  Pressen  gemustert  (z.  B.  Lignomur);  Malerpappe.

A,  D
        <pb n="110" />
        653.—656  b.

104

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durch  fuhrverbote


*)  653.

Gelbes  Strohpapier;  ganz  grobes  graues  Löschpapier.

4  D

s )  654.

Packpapier,  in  der  Masse  gefärbt,  auch  auf  einer  Seite  glatt.
(655  a/i)  Papier,  nicht  unter  andere  Nunnnern  fallend,  einschließlich
des  Kartonpapiers,  auch  liniiert,  pergamentiert  oder  gekörnt:

A,  D

655  a.

Druckpapier,  ungefärbt  oder  in  der  Masse  gefärbt.

A,  D

655  b.

Karton-  (Karten-)  Papier,  mit  Ausnahme  von  Zeichenkartonpapier.

A,  D

655  c.

Löschpapier,  außer  ganz  grobem  grauen  (653),  Filtrierpapier.

A,  D

*)  655  d.

Packpapier,  in  der  Masse  gefärbtes,  auf  beiden  Seiten  glatt,  und  anderes,
ungeglättet  oder  geglättet,  einschließlich  des  über  30  Gramm  auf

1  Meter  im  Geviert  schweren  Seidenpapiers.

A,  D

655  e.

Pergamentpapier.

A,  D

655  f.

Schreib-,  Brief-,  Bütten-  (mit  der  Hand  geschöpftes),  Notenpapier.

A,  D

655  g.

Zeichen-  und  Zeichenkartonpapier.

A,D

655  f).

Seidenpapier,  nicht  unter  655  d  fallend.

A,  D;  von  Zigarettenpapier, ­
  Zigarettenblättchen

u.  Zigarettenhülsen ­
  auch  D E )

655  i.

Photographisches  Rohpapier,  nicht  barytiert,  Filz-,  Tapeten-  und

anderes  Papier.

A,  D

4 )  656  st.

Buntpapier,  auch  auf  lithographischem  Wege  hergestellt,  einschließlich

A,  D  und  ferner

deö  mit  Kreide,  Blei-  oder  Zinkweiß,  Baryt  (auch  für  photographische

D 5 )  ».Zigaretten-Zwecke)

  oder  dergleichen  überstrichenen  oder  mit  Metall-  (Bronze-)

papier,  Zigaret-Druck

  versehenen  Papiers,  Chromopapier,  Chromokartons  und

tenblättchen  und

Kunstdruckpapier  (Jllustrationsdruckpapier)  in  Bogen  oder  endlosen
Rollen.

Zigarettenhülsen.

4 )  656  b.

Lackiertes  Papier;  mit  Glimmer-  oder  Glasschuppen,  Streupulver,
Wollstaub  oder  dergleichen  überzogenes  Papier;  Papier  mit  gestrichenem, ­
  aufgelegtem  oder  galvanoplastischem  Metallüberzug  in
Bogen  oder  endlosen  Rollen  sowie  mit  Gold-  oder  Silberschnitt
versehenes  Papier  (mit  Ausnahme  von  Bilderpapier).
(657  a/c)  Drucke  jedes  Verfahrens:

4 )  Ausfuhr  gelbes  Strohpapier  654.
Ausfuhr:  2 )  Packpapier  aller  Art,  einschließlich  des  über  30  Gramm  auf  I  Meter  im  Geviert  schilleren  Seidenpapiers ­
  und  des  gelben  Strohpapiers,  3 )  654.  4 )  Einfuhr  656.  5 )  Die  Durchfuhr  ist  Verbvten  für  Zignrettenpapier
und  Zigarettenblättchen,  sofern  es  sich  um  Boden-  und  Gewerbeerzeugnisfe  Frankreichs-  und  Großbritanniens,  sowie ­
  von  den  Kolonien  und  Schutzgebieten  dieser  Länder  handelt  (Verordnung  vom  11.  2.  15).
        <pb n="111" />
        105

667  a—669.

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


657  a.

Postkarten  mit  Bilddruck,  ein-  oder  mehrfarbig,  auch  mit  Pressungen
oder  Rändern  in  Farben,  Gold  oder  anderen  Metallen.

Anm.  2

«57  b.

Besuchs-,  Wunsch-,  Empfehlungs-,  Geschäfts-  und  ähnliche  Karten  aus
Papier,  Bilderpapier  (mit  Bildern  oder  Figuren  bedrucktes  Papier
—  Pappe  —  zur  weiteren  Verarbeitung,  z.  B.  zur  Aufmachung
von  Waren,  zu  Spielzeug),  Modellierbogen  (auch  Abziehpapier,
z.  B.  Marmorabzieh-,  Maserierpapier),  zu  Etiketten  vorgerichtetes
nicht  gummiertes  Papier  (Pappe)  und  zum  Gebrauche  fertige  Etiketten, ­
  nicht  ausgestanzt  oder  mit  Handmalereien,  Photographien
usw.  verziert,  ein-  oder  mehrfarbig  bedruckt,  und  andere  Drucke,
ein-  oder  mehrfarbig,  auch  mit  Pressungen  oder  Rändern  in  Farben,
Gold  oder  anderen  Metallen.

v')  v.  Jigarettenpapier
  u.  Zigarettenblättchen. ­


«57  r.

Au  Fahr-,  Eintritts-  oder  dergleichen  Karten  usw.  vorgedrucktes  Papier,
zu  Frachtbriefen,  Rechnungen,  Geschäftsbüchern  oder  dergleichen
vorgerichtetes  Papier;  Wertpapiere  und  andere  zur  Ausfüllung  oder
Ergänzung  bestimmte  bedruckte  Papiere  (andere  Wertpapiere  s.  674b);
Fahrscheine  aus  Papier,  gedruckte  aller  Art,  lose  usw.

VH  v.  Zigarettenpapier ­
  u.  Zigarettenblättchen.


«58.
«59.

Papier  und  Pappe,  auch  der  Nr.  657,  ausgestanzt,  auch  mit  Handmalereien, ­
  gepreßten  Naturblumen,  Photographien  oder  in  irgend
einer  anderen  Weise  verziert.
Papier  und  Pappe,  mit  Gespinstwaren  aller  Art  ganz  oder  teilweise
überzogen,  oder  mit  Unterlagen  oder  Zwischenlagen  von  Gespinstwaren
  aller  Art  oder  von  Drahtgeflecht.

A  ii.  D  von  Postkarten^), ­
  Jacquardkarten ­
  und
Mützenschirnwn.

l )  Die  Durchfuhr  ist  verboten  für  Zigarettenpapier  und  Zigarettenblättcheu,  sofern  es  sich  um  Bodenund
  Gewerbeerzeugnisse  Frankreichs  und  Großbritanniens,  sowie  von  den  Kolonien  und  Schutzgebieten  dieser
Länder  handelt  (Verordnung  vom  II.  2.  15).
*)  A  und  D  von  Postkarten  mit  Abbildungen  von  Städten,  Stadtteilen,  geographisch  genau  bestimmbaren  Ortschaften ­
  und  Landschaften,  besonders  hervorragenden  Baulichkeiten  und  Denkmälern  Deutschlands,  Österreich-Ungarns,
der  Türkei,  Bulgariens  und  der  von  den  verbündeten  deutschen,  österreichisch-ungarischen,  türkischen  und  bulgarischen
Heeren  besetzten  feindlichen  Gebiete.
Das  Verbot  umfaßt  auch  die  zu  Postkarten  vorgerichteten  Drucke  (halbfertige  Postkarten,  auch  in  ganzen  Bogen).
Ausnahmen:
Postkarten  mit  Abbildungen  von  Städten,  Stadtteilen,  geographisch  genau  bestimmbaren  Ortschaften  und  Landschaften, ­
  besonders  hervorragenden  Baulichkeiten  und  Denkmälern  Österreich-Ungarns  können  nach  Österreich-Ungarn,
der  Türkei  in  die  Türkei,  Bulgariens  nach  Bulgarien,  der  von  deutschen  oder  den  mit  Deutschland  verbündeten  Truppen
besetzten  feindlichen  Gebiete  nach  diesen  Gebieten  ausgeführt  werden.
Nicht  unter  das  Verbot  fallen  Sendungen  im  Feldpostverkehr  und  an  Truppenkörper  oder  Militärbehörden
in  feindlichen  Gebieten.
        <pb n="112" />
        660.—669.

106

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


680.
661.
662.

663.

664.

665  a.
665  b.

Tapeten  und  Tapetenborten  aller  Art  aus  Papier.
Spielkarten  von  jeder  Gestalt  und  Größe.
Schieferpapier,  auch  Tafeln  daraus,  ohne  Verbindung  mit  anderen
Stoffen;  Bimsstein-,  Glas-,  Rost-,  Sand-,  Schmirgel-  sowie  anderes
Schleif-  und  Polierpapier.
Lichtenipfindliches  (gebrauchsfertiges)  photographisches  Papier,  z.  B.
-  Albumin-,  Celloidin-,  Bromsilber-,  Chlorsilberpapier  und  dergleichen,
auch  Lichtpauspapier.
Gelatinepapier;  Pauspapier  (Paraffin-,  Ol-,  Wachspapier  und  dergleichen); ­
  Blau-  (Anilin-  und  Ultramarin-)  Papier;  gefettetes
Jndigopapier;  Desinfektionspapier;  Schweißpapier;  Fliegen-  und
Mottenpapier;  Ozonpapier;  Reagens-  und  anderes  chemisches
Papier;  mit  Guttaperchalösung,  Leim,  Gummi,  Tragant,  Stärke
oder  ähnlichen  Stoffen  bestrichenes  oder  gepudertes  Papier,  auch
auf  den  so  behandelten  Stellen  mit  Harz,  Ol,  Wachs  oder  Kollodium
gedecktes.
Tüten,  Beutel,  Säcke,  Faltbeutel,  -schachteln  und  dergleichen  Behältnisse,
unbedruckt  oder  bedruckt.
Briefschläge,  unbedruckt  oder  bedruckt.

A,D

A,  D

A,  D
A,  D
A,  D,  vgl.  auch

Anm.  1.

666.
667.

Papierwäsche,  auch  ganz  oder  teilweise  mit  Baumwollengeweben  überzogen ­
  od.  mit  Unter-  oder  Zwischenlagen  von  Gespinstwaren  aller  Art.
Briefpapier,  -karten  und  -umschlüge  in  Behältnissen  aus  Papier,  Pappe
oder  Holz  (Papierausstattung).

A,  D
A,  D,  vgl.  auch

Anm.  1.

668  a.
668  b.
669.

Geschäfts-,  Notizbücher.
Einbanddecken,  Mappen,  Attrappen,  Etuis.
Albums  (Sammelbücher  zur  Aufnahme  von  Bildern,  Briefmarken,
Postkarten  oder  dergleichen).
(670/2)  Waren  aus  Papier,  Pappe,  Steinpappe,  Holzmasse,  Zellstoff,
Vulkanfiber,  Steinpappmasse,  soweit  sie  nicht  unter  vorstehend
ausgeführte  Nummern  fallen,  auch  Hartpapierwaren:
(670  a/e)  ohne  Verbindung  mit  anderen  Stoffen  oder  nur  in  Verbindung ­
  mit  Holz  oder  Eisen:

1 )  Die  Ausfuhr  von  bedruckten  Glückwunsch-  und  Trauerbriefkarten,  einschließlich  der  dazu  gehörigen  Briefumschläge, ­
  auch  in  Behältnissen  aus  Papier,  Pappe  oder  Holz  ist  ohne  besondere  Ausfuhrbewilligung  zugelassen.
        <pb n="113" />
        670  st.

670  b.

670  c.
670  d.
670  c.

671.

l )  672.

673  st.

673  b.

aus  Papier  der  Nr.  657  oder  658  oder  damit  ganz  oder  teilweise  überzogen. ­


Waren  mit  gestrichenem,  aufgelegtem  oder  galvanoplastischem  Metallüberzug ­
  oder  mit  Metalldruck  sowie  fein  bemalte  Waren;  gepreßte
oder  sonst  geformte  Gegenstände  aus  Steinpappmasse,  auch  gefärbt,
lackiert  oder  gefirnißt.
Hartpapierwaren,  auch  gefärbt,  lackiert  oder  gefirnißt.
Lampenschirme,  Laternen  sowie  andere  feine  Waren  und  Lurusgegenstände,
  Blumen.
Schreibhefte,  geheftete  oder  auf  Pappe  aufgezogene  oder  eingebundene
Preisverzeichnisse  (Kataloge)  und  andere  Waren.

in  Verbindung  (auch  ganz  oder  teilweise  überzogen)  mit  Gespinsten  oder
Gespinstwaren  aller  Art,  mit  fein  geformter  Wachsarbeit,  mit  Halbedelsteinen, ­
  Perlmutter,  Elfenbein,  Zellhorn  (Celluloid)  oder  ähnlichen ­
  Formerstoffen,  vergoldeten  oder  versilberten  unedlen  Metallen
(Figuren,  Büsten,  Kartonnagen,  Ankündigungstafeln,  Jacquardkarten ­
  usw.);  Stickereien  auf  Papier  oder  Pappe.
Zigarrenspitzen,  Ankündigungstafeln,  Patronenhülsen.  Kartonnagen,
Schnellhefter,  Briefordner  und  andere  Waren  in  Verbindung  mit
anderen  als  den  vorgenannten  Stoffen,  soweit  sie  dadurch  nicht  unter
andere  Nummern  fallen.

Papierspäne  (Abfälle  von  der  Papierverarbeitung);  beschriebenes  und
bedrucktes  Papier  als  Altpapier  (Makulatur);  Papier,  Pappe,
Papier-  und  Pappwaren,  lediglich  zum  Einstampfen  verwendbar.
Entwertete  Briefmarken.

D J  von  Zigarettenpapier
  u.  Zigarrettenblättchen
  u.
Zigarettenhülsen
aus  Papier  oder
Bappe.
D 2 )
/  rt  tt

D 2 )
/  „  ff
D 2 )  ,  „
i&amp;gt;)  „  „
gertier  Au.Di'on
Jacquardkarten,
Garnspulen  und
Patronenhülsen.
A  u.  D  von  Jacquardkarten, ­

Garnspulen  und
Mützenschirmen.

Au.  D  von  Patronenhülsen. ­
  Jacquardkarten ­
  und
Garnspulen.
Ferner
D’)  v.  Zigarettenhülsen ­
  aus  Papier ­
  und  Pappe.
A,  D

.  *)  Ausfuhr  Jsolierröhren  für  elektrische  Leitungen  aus  Papier  oder  Pappe  und  Verbindungsstücke  dafür,  auch
m  Verbindung  mit  unedlen  Metallen  912  m.  -)  Die'Durchfuhr  ist  verboten,  sofern  es  sich  bei  dem  Zigarettenpapier,
^en  Zigarettenblättchen  und  den  Zigarettenhülsen  aus  Papier  oder  Pappe  um  Boden-  und  Gewerbserzeugnissen  von
Frankreich  und  Großbritannien,  sowie  von  Kolonien  und  Schutzgebieten  dieser  Länder  handelt  tBerordnung  vom
15).
        <pb n="114" />
        674  q.-  676b.

108

Nr.

W

arengattun

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


Zwölfter  Abschnitt.

674  n.

674  b.

674  c.
674  d.

Bücher,  Bilder,  Gemälde.
Bücher  in  allen  Sprachen,  auch  Gebetbücher,  gedruckt  oder  geschrieben,
auch  mit  beigedruckten,  beigehefteten  oder  beigelegten  Bildern  aller
Art;  Bücher  mit  Schriftzeichen  für  Blinde;  alle  diese  auch  gebunden.
Papier,  beschriebenes;  Papier,  bedrucktes,  mit  Ausnahme  des  im  11.  Abschnitt ­
  genannten.
Musiknoten,  auch  gebunden.
Wertpapiere  (Staatspapiere,  Banknoten,  Kassenscheine,  Aktien,  Zinsscheine, ­
  Lose  und  dergleichen),  fertig  hergestellte.

674  c.
675.

676  n.
676  b.

:  Kalender,  auch  gebunden,  mit  Ausnahme  der  Block-,  Schreib-  und
dergleichen  Kalender.
Land-,  See-  und  andere  Karten  zu  wissenschaftlichen  Zwecken  auf  Papier
oder  anderen  Stoffen,  auch  eingebunden  oder  auf  Pappe,  Geweben
oder  dergleichen  aufgezogen  sowie  in  Verbindung  mit  Leisten  oder
dergleichen.
(676  a/c)  Bilder  auf  Papier,  durch  Druck  oder  ein  anderes  Vervielfaltigungsverfahren
  hergestellt,  auch  eingebunden  oder  auf
Papier,  Pappe,  Geweben  oder  dergleichen  aufgezogen,  mit  Ausnahnie
  des  Bilderpapiers:
Farbendruckbilder  in  Buch-,  Stein-  (Chronio-)  oder  Metalldruck;  auf
Papier  gedruckte  Bilder  mit  religiösen  Darstelltingen.
Kupfer-,  Stahlstiche,  Holzschnitte,  Helio-,  Photogravüren  und  dergl.

^,u.vv.  Seehandbüchern, ­
  bzgl.  der
übrigen  Bücher
vgl.  Anm.  1,  2.
(vgl.  Anm.  2)
D  von  auf  Rubel
lautenden  Geldzeichen, ­
  ferner  vgl.
Devisenvidnung,
AbschnittVIL  der
Zusammenstellung. ­

(vgl.  Anm.  2)
A  u.  D  von  Seekarten, ­
  bezügl.der
übrigen  Karten
(vgl.Anm.  1,  2).

0  Verboten  ist  die  Aus-  und  Durchfuhr
1.  nach  dem  feindlichen  Ausland  von  Karten  und  Geländebeschreibungen  jeder  Art,
2.  nach  dem  neutralen  und  verbündeten  Ausland,  außer  Österreich-Ungarn
a)  von  folgenden  Eisenbahnkarten:
«)  Übersichtskarte  der  Eisenbahnen  Deutschlands  im  Maßstab  1  :  760  000  (bearbeitet  im  Reichseisenbahnamt),
ß)  Übersichtskarte  der  Verwaltungsbezirke  der  Kgl.  Preußischen  und  Großherzogl.  Hessischen  Eisenbahndirektionen ­
  I  :  I  000  000  (bearbeitet  im  Ministerium  der  öffentlichen  Arbeiten).
y)  Übersichtskarte  der  vereinigten  Preuß.  u.  Hessischen  Staatscisenbahnen  l:  600000  (bearbeitet  im  Ministerium
der  öffentlichen  Arbeiten),
        <pb n="115" />
        109

676  c—675.

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


676  c.

Photographien.

677  a.

Gemälde  (gemalte  Bilder)  auf  Geweben  aus  pflanzlichen  Spinnstoffen,
auf  Holz,  unedlen  Metallen  oder  Legierungen  unedler  Metalle,
Papier  oder  Stein.

677  b.

Zeichnungen,  auch  eingebunden  oder  auf  Papier,  Pappe,  Geweben
oder  dergleichen  aufgezogen.
Dreizehnter  Abschnitt. 3 )
Waren  aus  Steinen  oder  anderen  mineralischen  Stoffen
(mit  Ausnahme  der  Tonwaren)  sowie  aus  fossilen
Stoffen.

678.

Edelsteine,  bearbeitet  (geschliffen  usw.  ohne  Fassung  oder  nur  zu  tech-A

  ii.  D  ausgenomnischen

  Zwecken  in  Holz,  Horn,  Knochen  oder  unedlen  Metallen

men:  bearbeitete

d)  Karte  der  deutschen  Eisenbahnen  und  ihre  Anschlüsse  im  Ausland  1  :  800  000,  herausgegeben  vom  Gea.-Verlag;

b&amp;gt;  von  Karten,  die  von  deutschen  Militär-  und  Marinebehörden  herausgegeben  sind,
c)  von  Geländebeschreibungen,  Reliefkarten  und  Karten,  die  deutsches,  österreich-ungarisches  und  besetztes  feindliches ­
  Gebiet  des  Ostens  und  Westens  betreffen,  und  zwar  von  Karten
a)  im  Maßstab  1  :  1  bis  1  :  100000  einschließlich,  wenn  sie  bereits  vor  dem  2.  4.  15  bestanden  haben,
ß)  im  Maßstab  1  :  1  bis  1  :  800  000  einschließlich,  wenn  sie  nach  dem  2.  4.  15  entstanden  sind,
(Neuauflagen  älterer  Karten,  die  keine  wesentlichen  Änderungen  enthalten,  gelten  nicht  als  neu  entstandene
Kartenwerke);
d)  von  Geländebeschreibungen,  Reliefkarten  und  Karten,  die  Gebiete  der  Balkanländer,  Kleinasiens,  Ägyptens
und  Persiens  betreffen  und  zwar  ohne  Rücksicht  aus  den  Maßstab;
o.  nach  Österreich-Ungarn
a)  von  den  unter  2  a  u.  b  genannten  Karten,
b)  Karten  im  Maßstab  von  1  :  1  bis  1  :  100  000  einschließlich,  Reliefkarten  ohne  Rücksicht  aus  Maßstab  und  Geländebeschreibungen ­
  von:
«)  dem  Gebiete'  des  deutschen  Schutzstreifens.  Der  Schutzstreifen  umfaßt  im  Süden  das  Gebiet  südlich  der
Linie  Salzburg,  Rosenheim,  Weilheim,  Dietmannsried,  im  Westen  das  Gebiet  von  Württemberg,  Baden,
Hohenzollern,  Elsaß-Lothringen,  der  Rheinpfalz  und  dann  weiter  nach  Norden  einen  Grenzstreifen  von
etwa  100  km,  im  Norden  das  Küstengebiet  in  einer  Breite  von  etwa  100  km,
ß)  dem  im  Osten  und  Westen  besetzten  feindlichen  Gebiete,
y)  dem  engeren  Kriegsgebiet  und  der  Umgebung  von  befestigten  Plätzen  der  Osterr.-Ungar.  Monarchie;
nach  dem  besetzten  seindlichen  Gebiet  des  Ostens  und  Westens
von  den  unter  Nr.  3  a  u.  b,  genannten  Getändebeschreibungen,  Reliefkarten  und  Karten.  Die  Ausfuhr  anderer
Karten  usw.  ist  aber  von  der  Zustimmung  der  dortigen  Befehlshaber,  also  des  Generalquartiermeisters,  des
Oberbefehlshabers  Ost,  der  Generalgouverneure  von  Warschau  und  Belgien,  abhängig.
II.  Ausgenommen  von  den  Verboten  sind:
alle  Sendungen  an  außerhalb  des  Reiches  befindliche  deutsche  Militär-  und  Zivilbehörden,
solche  Sendungen,  die  von  den  militärischen  Prüfungsstellen  zur  Ausfuhr  freigegeben  und  mit  einem  entsprechenden ­
  Vermerk  versehen  sind.
■  2 )  Druckschriften  (ausgenommen  Tageszeitungen)  unterliegen  bei  der  Versendung  ins  Ausland  der  Prüfung
seitens  der  militärischen  Prüfungsstellen.
3 )  Vgl.  II  die  Allgemeinen  Aus-  und  Durchfuhrverbote.
        <pb n="116" />
        679.—683  a.

110

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


gefaßt  (Schneide-  und  Schreibdiamanten);  auch  Drahtzieheisen  in

Edelsteine  in  an-Verbindung

  mit  gebohrten  Edelsteinen;  in  anderer  Weise  gefaßt;

derer  Weise  als  zu

in  einer  zur  unmittelbaren  Verwendung  als  Schmuck  oder  Aierat

technischen  Zwekkengefaßt;in
  einer
zur  uninittelbaren

geeigneten  Form  oder  geschnitten  (Gemmen,  Kameen);  vorstehend

nicht  genannte  Waren  aller  Art  in  Verbindung  mit  Edelsteinen,

Verwendung  als

soweit  sie  nicht  an  sich  unter  andere  Nummern  fallen.

Schmuck  oderZie-')

  679.

ratgeeignet.  Form
oder  geschnittene
(Gemmen,  Kameen), ­
  Schmuckwaren ­
  aller  Art
inVerbindungmit
Edelsteinen,  soweit ­
  sie  nicht  an
sich  unter  andere
Nummern  fallen.

Halbedelsteine  (einschließlich  der  glasigen  Lava),  bearbeitet  (geschliffen

Au.  D  von  Achatusw.)

  ohne  Fassung;  gefaßt,  geschnitten  (Gemmen,  Kameen)  oder

plättchen  sowie  v.

sonst  zu  Waren  verarbeitet,  soweit  sie  nicht  durch  die  Verbindung

Achat-  u.  anderen
Halbedelsteinen,
die  als  Lager  und
Lagerschalen  fertig ­
  bearbeitetsind.

mit  anderen  Stoffen  unter  andere  Nummern  fallen.

-)  680  a.

Steine  (mit  Ausnahme  von  Schiefer  und  Pflastersteinen)  sowie  Lava,
poröse  und  dichte,  an  mehr  als  drei  Seiten  gesägt,  an  den  nicht  gesagten ­
  Seiten  roh  oder  bloß  roh  behauen:  polierfähiger  Kalkstein.

2 )  680  b.

—:  andere.

681.

Pflastersteine.
(682/3)  Platten:

682  a.

gesägt  (geschnitten)  oder  gespalten,  weder  geschliffen  noch  gehobelt,
poliert  oder  mit  Schmelz  überzogen:  aus  Alabaster,  Marmor,  Serpentinstein. ­


682  b.

—:  aus  Granit,  Porphyr,  Syenit  oder  ähnlichen  harten  Steinen;  aus
Lava,  poröser  oder  dichter.

-)  682  c.

—:  aus  polierfähigem  Kalkstein.

-)  682  d.

aus  anderen  Steinen  (mit  Ausnahme  von  Schiefer).

')  682  e.

—:  aus  Glimmer  zugeschnitten,,  ungefärbt  (auch  dergleichen  Scheiben).

A,  D

683  a.

geschliffen,  gehobelt,  poliert  oder  mit  Schmelz  überzogen:  aus  Alabaster,

Ausfuhr:  0  Rosenkränze  885  b  (I.  1.  Vorbemerkung),  2 )  680,  3 )  682  a,  4 )  692a.
        <pb n="117" />
        111

683  b.—687c.

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


Marmor,  auch  künstlichem,  Serpentinstein;  aus  polierfähigem  Kalkstein ­
  mit  Ausnahme  der  Lithographiersteine.

')  683  b.

—:  aus  Granit,  Porphyr,  Syenit  oder  ähnlichen  harten  Steinen;  aus

')  683  r.

Lava,  poröser  oder  dichter.
—:  aus  anderen  Steinen  (mit  Ausnahme  von  Schiefer).

683  d.

—:  Lithographiersteine  (lithographische  Platten),  auch  mit  Zeichnungen,

684.

Stichen  oder  Schrift.
Schieferblöcke  und  -platten,  an  einer  oder  mehreren  schmalen  Seiten

685  fl.

(Kanten)  gesägt  (geschnitten),  weder  gehobelt  noch  geschliffen  oder
poliert.
3 )  (685/6)  Steinmetzarbeiten,  ungeschliffen,  ungehobelt,  auch  in
Verbindung  mit  unlackiertem,  unpoliertem  Holze  oder  Eisen:
von  schlichter,  nicht  profilierter  Arbeit,  nicht  abgedreht,  nicht  verziert:

685  l).

aus  Alabaster,  Marmor,  auch  künstlichem,  Serpentinstein.
—:  Randsteine  für  Bürgersteige  aus  Granit,  an  zwei  Längsseiten  und

685  c.

an  den  beiden  Kopfseiten  schlicht  bearbeitet,  sonst  roh  oder  bloß  roh
behauen.
—:  andere  Steinmetzarbeiten  aus  Granit;  Steinmetzarbeiten  aus

685  d.

Porphyr,  Syenit  oder  ähnlichen  harten  Steinen;  aus  Lava,  poröser
oder  dichter.
—:  aus  polierfähigem  Kalkstein.

685  e.

—:  aus  anderen  Steinen  (mit  Ausnahme  von  Schiefer).

686  fl.

profiliert,  ganz  oder  teilweise  abgedreht  oder  verziert:  aus  Alabaster,

686  b.

Marmor,  auch  künstlichem,  Serpentinstein.
—:  aus  Granit,  Porphyr,  Syenit  oder  ähnlichen  harten  Steinen;  aus

686  c.

Lava,  poröser  oder  dichter.
—:  aus  polierfähigem  Kalkstein.

686  d.

—:  aus  anderen  Steinen  (mit  Ausnahme  von  Schiefer).

4 )  687  fl.

Steinmetzarbeiten,  geschliffen,  gehobelt,  poliert  oder  vergoldet,  auch  in

4 )  687  b.

Verbindung  mit  Holz  oder  Eisen:  aus  Alabaster,  Marmor,  auch  künstlichem, ­
  Serpentinstein.
—:  aus  Granit,  Porphyr,  Syenit  oder  ähnlichen  harten  Steinen;  aus

4 )  687  c.

Lava,  poröser  oder  dichter.
—:  aus  polierfähigem  Kalkstein.

.  Ausfuhr:  x )  geschliffene,  gehobelte,  polierte  usw.  Platten  aus  Lava  689,  2 )  683a,  3 )  685,  4 )  687,  mit  Ausnahme
0et  geschliffenen  usw.  Steinmetzarbeiten  aus  Lava,  die  unter  689  nachzuweisen  sind.
        <pb n="118" />
        —  112  -

687  b.—692  c.

Nr.

Ware  ngattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


687  d.

—:  aus  anderen  Steinen  (mit  Ausnahme  von  Schiefer).

2 )  688  n.

Künstlich  gefärbte  oder  verzierte  Glimmerplatten;  geschliffene,  ge-An.

  D  v.  Glimmerhobelte,

  profilierte  oder  sonst  weiter  bearbeitete  Schieferplatten;
bearbeiteter  Tafelschiefer;  anderweit  nicht  genannte  Waren  aus
Schiefer  ohne  Verbindung  mit  anderen  Stoffen.

platten.

3 )  688  b.

Schiefertafeln  (Schreibtafeln),  auch  in  Rahmen  aller  Art.

688  c.

Schieferstifte  (-griffel),  auch  bemalt,  mit  Papier  überzogen  oder  in  Holz
gefaßt.

4 )  689.

Waren  ganz  oder  teilweise  aus  Lava,  poröser  oder  dichter,  soweit  sie
nicht  durch  die  Verbindung  mit  anderen  Stoffen  unter  andere
Nummern  fallen.

690.

Bildhauer-  und  Bildschnitzerarbeiten  aus  Steinen  aller  Art,  sofern  sie
Kunstgegenstände  sind,  einschließlich  der  punktierten.
(691/2)  Steinwaren,  nicht  unter  andere  Nummern  fallend:
(691  a/d)  ohne  Verbindung  mit  anderen  Stoffen  oder  nur  in  Verbindung ­
  mit  Holz  oder  Eisen,  mit  Ausnahme  der  Lurusgegenstände:

691  st.

aus  Alabaster,  Marmor,  auch  künstlichem,  Serpentinstein.

b)  691  b.

aus  Granit,  Porphyr,  Syenit  oder  ähnlichen  harten  Steinen;  aus
polierfähigem  Kalkstein.

°)  691  c.

aus  Glimmer  und  Speckstein  (außer  Schmelztiegel  aus  Speckstein  —

A,  D  von  Waren

725  a).

aus  Glimmer.

5 )  691  d.

aus  anderen  Steinen.

(692  a/c)  in  Verbindung  mit  anderen  Stoffen  als  Holz  oder  Eisen,

soweit  sie  dadurch  nicht  unter  andere  Nummern  fallen;  Luxusgegenstände.



')  692  st.

aus  Glimmer  (Jsolationsgegenstände  für  die  Elektrotechnik  s.  912  l).

A,  D

8 )  692  b.

aus  Speckstein.

A  u.  D  von
Schmelztiegeln.

9 )  692  (.

aus  anderen  Steinen;  Polier-,  Schleif-  usw.  Steine  der  Nummer  695

A,  D  von  Polier-,

in  Verbindung  mit  anderen  Stoffen  als  Holz  oder  Eisen.

Schleif-  usw.
Steinen  der  Nr.
695.

Ausfuhr:  1 )  687,  mit  Ausnahme  der  geschliffenen  usw.  Steinmetzarbeiten  aus  Lava,  die  unter  689  nachzuweisen ­
  find,  2 )  Glimmerplatten  692  a,  3 )  Einfuhr  688  c,  4 )  auch  geschliffene  usw.  Platten  und  dergleichen  Steinmetzarbeiten ­
  aus  Lava,  poröser  oder  dichter.  Ausfuhr:  5 )  691  n,  6 )  Waren  aus  Glimmer  692  n,  aus  Speckstein
692  b,  7 )  Glimmerplatten  und  Glimmerwaren  (ohne  Brillen  [757  n]  und  Jsolationsgegenstände  [912  1]),  8 )  Specksteinwaren ­
  außer  Schmelztiegel,  Polier-,  Schleif-  usw.  Steine  695.
        <pb n="119" />
        113

»

693.—704.

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


693.

Mühlsteine,  auch  in  Verbindung  mit  eisernen  Reifen  oder  Metallhülsen.
(694/5)  Poliersteine,  Schleif-  und  Wetzsteine,  auch  Probiersteine:

694.

künstliche,  ganz  oder  teilweise  aus  Schmirgel,  Korund,  Karborund,

Feuerstein  oder  Quarz.

A,  D

')  695.

Schleifsandsteine  und  andere  natürliche,  auch  künstliche  (mit  Ausnahme
der  in  Nr.  694  genannten  und  der  mit  Stearin,  Talg  und  dergleichen
versetzten  Poliersteine);  Feuersteine,  zum  Gebrauche  vorgerichtet
(Flintensteine),  gehauen  oder  geschnitten;  alle  diese  auch  in  Verbindung ­
  mit  Holz  oder  Eisen;  Schmirgelfeilen  und  Schmirgelscheiben
aus  Holz  mit  aufgeklebtem  Schmirgelpulver  sowie  Sensenstreichen
aus  Holz  mit  ausgeklebtem  Sand  oder  Pulver  von  Feuerstein,  Glas

oder  Schmirgel.

A,  D

696.

Warmeschutzmasse  aus  Kieselgur.

697.

Waren  aus  Asphalt  (auch  mit  Kies  oder  dergleichen  gemischt),  Harzzement ­
  oder  ähnlichen  Formerstoffen  (Platten,  auch  solche  aus
Asphalt,  Abfallen  von  der  Seilerei,  aufgedrehten  Seilen  und  Sand
bereitet;  andere  Waren,  auch  in  Verbindung  mit  anderen  Stoffen,
soweit  sie  nicht  dadurch  unter  andere  Nummern  fallen).

698.

Waren  aus  Zement  oder  mit  Zement  überzogenen  Steinen,  auch  hohl
oder  gelocht,  Cajalithwaren,  mit  Ausnahme  der  Schmelztiegel  (725  a),
sowie  Tripolithwaren  und  Waren  aus  Mischungen  von  Kalk  mit
Sand  oder  dergleichen,  auch  in  Verbindung  mit  anderen  Stoffen,
soweit  sie  nicht  dadurch  unter  andere  Nummern  fallen.

699.

Kalksandziegel  (-steine).
(700/3  Waren  aus  Gips  (Gipsguß),  auch  aus  einer  Mischung  von
Gips  mit  Schwefel  oder  mit  Kreide  und  Leim  oder  mit  anderen
Zusätzen,  auch  Formerarbeiten  aus  Schwefel  (auch  Spencemetall),
Kieselgur-,  Kreidemasse  oder  Talk:

760.

Bauplatten  rmd  -steine,  ungefärbt,  auch  mit  Einlagen.

701.

andere  ungefärbte  Waren;  auch  Gipsformen  mit  Schwefeleinsatz.

702.

gefärbt,  bronziert,  lackiert,  geglänzt  (mit  Stearin,  Wachs  oder  dergleichen
getränkt  sElfenbeinmasse,  Chromo-,  Kallipastaf).

703.

Waren  aller  Art  in  Verbindung  mit  anderen  Stoffen,  soweit  sie  nicht
dadurch  unter  andere  Nummern  fallen.

704.

Schlacken,  zu  Bau-  oder  Pflastersteinen  gefornrt.

l )  Ausfuhr:  in  Verbindung  mit  Stoffen  aller  Art.
Repenning,  Aus-  und  Durchfuhrverbote.
        <pb n="120" />
        705.-7i2.

114

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


705.

Papier  und  Pappe  aus  Asbest,  in  Bogen,  Rollen  oder  Platten,  auch
mit  Einlagen  von  Draht  oder  Drahtgeflecht  aus  unedlen  Metallen
oder  Legierungen  unedler  Metalle,  ungeformt  (unbeschnitten  oder
nur  rechtwinklig  beschnitten):  geformt,  auch  durchlocht;  Asbestzementplatten

  (Fiberzementplatten,  Asbestzementschiefer).

.1,  0

706.

Garne,  Schnüre,  Stränge,  Stricke  und  Seile  aus  Asbest,  auch  in  Verbindung ­
  mit  anderen  Spinnstoffen  oder  mit  einer  Seele  aus  unedlem

Metalle  (mit  Ausnahme  der  Dichtungsschnüre).

4  D

707.

Gewebe  aus  Asbest  (mit  Ausnahme  der  Asbestkautschukgewebe  [708]),
auch  in  Verbindung  mit  anderen  Spinnstoffen  oder  mit  Kette  oder
Einschlag  von  Draht  aus  unedlen  Metallen  oder  Legierungen  unedler

  Metalle  sowie  Platten  daraus  (Asbesttuchplatten).

A,  D

708.

Klingerit,  Kessclbekleidungen,  Dichtungsplatten,  -ringe  und  anderweit
nicht  genannte  Waren  aus  Asbest,  Asbestpapier  oder  Asbestgeweben
(Asbestkautschukgewebe,  Handschuhe,  Kleider,  Masken,  Mützen,
Schlauche,  Schuhe  aus  Asbestgeweben);  alle  diese  Waren  auch  in  Verbindung ­
  mit  anderen  Stoffen,  soweit  sie  nicht  dadurch  unter  andere

Nummern  fallen.

A,  D

70S.

Waren  ganz  oder  teilweise  aus  Meerschaum  oder  Nachahmungen  davon,
soweit  sie  nicht  durch  die  Verbindung  mit  anderen  Stoffen  unter
andere  Nummern  fallen.

710.

Jet  (Gagat),  auch  Kannelkohle  und  Nachahmungen  von  Jet,  in  Platten
oder  Stücken.

')  711.

Waren  ganz  oder  teilweise  aus  Jet,  Kännelkohle  oder  Nachahmungen
von  Jet,  soweit  sie  nicht  durch  die  Verbindung  mit  anderen  Stoffen
unter  andere  Nummern  fallen.

*)  712.

Waren  ganz  oder  teilweise  aus  Bernstein,  natürlichem  oder  künstlichem,
soweit  sie  nicht  durch  die  Verbindung  mit  anderen  Stoffen  unter
andere  Nummern  fallen.

Ausfuhr:  1 )  Rosenkränze  885  b  (I.  1.  Vorbemerkung),  andere  Waren  710,  ")  Rosenkränze  885  b  fl.  I.  Vorbemerkung). ­
        <pb n="121" />
        -  115  -
713.  -721a.

Nr.

Warengattung

Aus-u.  Durchfuhrverbote ­


713.

Vierzeknler  Abschnitt.  )
Tonwaren.
Alle  nicht  ausdrücklich  als  verboten  bezeichneten  Haushaltungsartikel ­
  und  Wirtschaftsgeräte  dieses  Abschnitts  sind  zur  Ausfuhr  zugelassen, ­
  gleichgültig  hinsichtlich  der  Feuer-  oder  Säurefestigkeit.  Alle
übrigen  jedoch  nicbt  verbotenen  Gegenstände  können  nur  dann  ohne
Genehmigung  aus-  bezw.  durchgeführt  werden,  wenn  sie  nicht  feueroder
  säurefest  sind.
(713/4)  Mauersteine  (Mauerziegel,  Backsteine)  aus  farbig  sich  brennendem ­
  Aiegelton,  ungebrannt  oder  gebrannt,  unglasiert:
Hohl-,  Lochsteine,  Lochplatten  und  Formsteine,  rauh  oder  glatt.

V  714  o.

andere:  rauh  (Hintermauerungssteine),  glatt  (Verblendsteine).

V  714  b.

Scheuerziegel  (Putzsteine).

715.

Mauersteine  (Mauerziegel,  Backsteine)  aus  farbig  sich  brennendem

716.

Ziegelton,  glasiert.
Klinker  aller  Art  und  mehr  als  3  Zentimeter  —  vertragsmäßig  3  Zenti-717

  a.

Nieter  oder  darüber  —  dicke  Pflasterplatten  aus  Ton  oder  gemeinem
Stcinzeug,  einfarbig,  unglasiert  oder  glasiert  (mehrfarbige  s.  728  b).
(717/8)  Dachziegel  aus  Ton,  ungebrannt  oder  gebrannt:
unglasiert:  Dach-  und  Hohldachziegel.

717  b.

—:  Dachpfannen  und  Falzdachziegel.

718.

glasierte  aller  Art.

3 )  719  a.

Röhren  aus  Ton,  unglasiert  oder  glasiert:  Drainröhren.

3 )  719  b.

—:  andere  Röhren;  Röhrenformstücke.

72«  a.

Waren  aus  gemeinem  Steinzeuge  (mit  Ausnahme  der  in  Nr.  716  und

728  a/b  genannten):  Röhren,  Röhrenformstücke,  Sohlsteine,  Senkkästen, ­
  Ausgüsse  und  dergleichen;  Krippen,  Viehtröge.

A,  D

4 )  720  b.

—:  Steine  und  Platten  aller  Art  zu  technischen  Zwecken.

A,  D

720  c.

—:  Krüge  und  andere  Gefäße  zu  Wirtschaftszwecken,  vertragsmäßig

°)  721  a.

auch  mit  grober  Beflechtung  von  Weiden,  Bast,  Binsen,  Stroh
oder  Rohr;  Faß-  und  Abzugshähne,  Kühlschlangen,  Pumpen  und
sonstige  vorstehend  nicht  genannten  Gegenstände  zu  technischen  Zwecken.

A,  D

Töpfergeschirr  aus  farbig  sich  brennendem  Tone,  durch  Freiaufdrehen

Ausfuhr:  -)  714,  3 )  719.  1 )  Vgl.  II  J&amp;gt;ie  Allgemeinen  Aus-  und  Durchfuhrverbote,  *)  720  a,  *)  721.
8*
        <pb n="122" />
        Nr.

Warengattung

Aus-».Durchfuhrverbote ­


oder  Pressen  hergestellt,  auch  mit  grober  Beflechtung  von  Weidenruten,

  Bast,  Binsen,  Stroh  oder  Rohr:  unglasiert.

A,  D

*)  721  b.

—:  glasiert  (vertragsmäßig  auch  gewöhnliches  Znaimer  Töpfergeschirr
aus  farbig  oder  weißlich  sich  brennendem  Tone,  durch  Freiaufdrehen
oder  durch  Pressen  oder  Gießen  in  Formen  hergestellt),  ein-  oder
mehrfarbig,  auch  durch  Aufspritzen  von  Farbe  oder  in  ähnlicher  einfacher

  Weise  bemalt.

A,  D

722.

Ofen  (Kamine,  Kochherde)  und  Ofenteile,  unglasiert  oder  glasiert,  glatt
oder  verziert,  einfarbig  oder  weiß  oder  mehrfarbig,  auch  mit  Lüsteroder ­
  mit  Metallüberzug.

723.

Tabakpfeifen,  einfarbig  oder  weiß,  unglasiert.

724  a.

Feuerfeste  Steine  jeder  Art  (Schamotte-,  Dinas-  und  andere  Quarz-,
Baurit-  und  Magnesia-,  Kohlenstoffsteine  für  feuerfeste  Ofenausmauerung), ­
  unglasiert  oder  glasiert:  rechteckige  bei  einen«  Reingewichte

  des  Stückes  von  weniger  als  5  Kilogramm.

A,  D

724  b.

—:  rechteckige  bei  einem  Reingewichts  des  Stückes  von  5  Kilogramm
oder  darüber;  andere  als  rechteckige  ohne  Rücksicht  auf  das  Gewicht

des  Stückes.
(725  a/b)  Feuerfeste  Erzeugnisse  aus  Ton  oder  toniger  Masse,  unglasiert ­
  oder  glasiert:

A,  D

725  a.

Schmelztiegel,  Muffeln,  Kapseln,  Röhren,  Zylinder,  Düsen  und  andere
Hohlwaren  außer  Retorten;  Platten  und  andere  nicht  als  Steine
zu  bezeichnende  geformte  feuerfeste  Erzeugnisse;  Schmelztiegel  aus

Magnesiazement  (Cajalith)  oder  Speckstein.

A,  I)

725  b.

Retorten.

A,  I)

72«.

Schmelztiegel,  Düsen  und  andere  Gegenstände  aus  Graphitmasse.

A,  D

727.

Bauzierate  (Knäufe  sKapitäles,  Gesimse,  Friese,  Geländerteile,  Bildwerke ­
  und  dergleichen  Verzierungen)  aus  Ton  oder  toniger  Masse,
unglasiert  oder  glasiert,  auch  mehrfarbig  oder  bemalt.

728  a.

Bodenplatten  aus  Ton  oder  gefrittetem  Tonzeug,  einschließlich  der
3  Zentimeter  oder  weniger  —  vertragsmäßig  der  weniger  als  3  Zentimeter ­
  —  dicken  Pflasterplatten  aus  Ton  oder  gemeinem  Steinzeug,
unglasiert  oder  glasiert,  glatt  oder  verziert,  einfarbig.

728  b.

Bodenplatten  aus  Ton  oder  gefrittetem  Tonzeug,  einschließlich  der
Pflasterplatten  aus  Ton  oder  gemeinem  Steinzeug,  unglasiert  oder

Ausfuhr:  ')  721.
        <pb n="123" />
        117

728  c—734.

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


glasiert,  glatt  oder  verziert,  mehrfarbig,  auch  mit  Lüster-  oder  mit
Metallüberzug;  Klinker  aller  Art,  mehrfarbig.

728  c.

Glatte,  unglasierte  Bodenplatten  aus  Ton  oder  gefrittetem  Tonzeug,
durch  Zusammenpressen  verschiedenfarbiger  Tonmassen  mit  Mustern
versehen.

729.

Wandbekleidungsplatten  aus  Ton,  gefrittetem  Tonzeug  oder  Steingut, ­
  unglasiert  oder  glasiert,  einfarbig  oder  mehrfarbig,  auch  mit
Lüster-  oder  mit  Metallüberzug.
(730/1)  Waren  aus  Steingut,  feinem  Steinzeug,  feinem  Tonzeug,
anderweit  nicht  genannt:

730.

einfarbig.
(731  a/c)  mehrfarbig,  auch  mit  Lüster-  oder  mit  Metallüberzug:

731  n.

Ziergefäße,  Figuren  und  ähnliche  Lurusgegenstände.

731  b.

Geschirr  und  andere  Waren:  aus  Steingut.

731  c.

—:  aus  feinem  Steinzeug,  feinem  Tonzeug.

732.

Tonwaren  aller  Art  (mit  Ausnahme  von  Porzellan  und  porzellanartigen ­
  Waren)  in  Verbindung  mit  anderen  Stoffen,  soweit  sie  nicht
dadurch  unter  andere  Nummern  fallen.
(733  a/e)  Porzellan  und  porzellanartige  Waren  (Weichporzellan
(englisches  und  Frittenporzellans,  japanisches  (Seger-s  Porzellan,
unglasiertes  Porzellan  (Biskuit,  Parian,  Jaspiss  usw.)  mit  Ausnahme ­
  der  Porzellanperlen  der  Nrn.  759  und  761:

')  733  st.

Isolatoren  aus  Porzellan  für  Telegraphen-  oder  Fernsprechleitungen,

2 )  733  b.

auch  in  Verbindung  mit  anderen  Stoffen.

A,  D

weiß:  Tafelgeschirr  und  andere  Waren.

3 )  733  c.

farbig,  auch  mit  Lüster-  oder  Metallüberzug;  weiß  und  farbig  in  Verbindung ­
  mit  anderen  Stoffen,  soweit  sie  nicht  dadurch  unter  andere
Nummern  fallen  (ausgenommen  Isolatoren  für  Telegraphenoder ­
  Fernsprechleitungen):  Tafelgeschirr.

733  b.

—:  Iiergefäße,  Figuren  und  ähnliche  Lurusgegenstände.

733  e.

Porzellanknöpfe,  Tabakpfeifenköpfe  und  andere  Waren  aus  Porzellan.

734.

Scherben  und  Bruch  von  Ton-  und  Porzellanwaren.

A,  D

3i  -&amp;gt;  Ausfuhr:  1 )  Isolatoren  aller  Art  (auch  Jsolationsglockeu)  aus  Steingut  oder  Porzellan,  2 )  Tafelgeschirr  733  c,
&amp;gt;  Tafelgeschirr  aller  Art.
        <pb n="124" />
        735.—740.

118

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


735.

-)  738  a.
-)  736  b.

737  a.
737  b.
737  c.
738.
-)  73S  a.
739  b.
748.

Sünkzeknler  Abschnitt.)
Glas  und  Glas  waren.
Glasmasse  (auch  Straß,  ungeformt  oder  in  Form  roher  Klumpen),
Schmelzglas-  (Email-)  Masse,  Schmelz-  (Email-,  Glas-,  Porzellan-)
Farben,  Glasurmasse,  ungefärbt  oder  gefärbt;  gemahlenes  Glas
(Glasstaub,  -fand,  -tau,  Brillantstaub  usw.).
Rohe  Stangen  und  Röhren  aus  naturfarbigem  Glase.
Glasröhren  und  -stangelchen,  ohne  Unterschied  der  Farbe,  wie  sie  zur
Perlenbereitung  und  Kunstglasbläserei  einschließlich  der  Herstellung
von  Kunstglas  gebraucht  werden.
(737/40)  Hohlglas,  auch  mit  einer  geringwertigen  Beflechtung  von
Weiden,  Bast,  Binsen,  Stroh  oder  Rohr  oder  mit  Blattmetall,
Zetteln  oder  dergleichen  beklebt:
weder  gepreßt  noch  geschliffen,  poliert,  abgerieben,  geschnitten,  geätzt
oder  gemustert:  naturfarbig.
—:  weiß  (auch  halbweiß)  durchsichtig,  auch  mit  einzelnen  Ringen  von
massivem  weißen  (auch  halbweißen)  Glase.
—:  gefärbt  oder  weiß  undurchsichtig  (Milch-,  Alabaster-,  Beinglas  usw.),
auch  mit  gefärbtern  oder  mit  weißem  undurchsichtigen  Glase  überfangen. ­

bloß  mit  gepreßten  Böden  oder  durch  Schleifen,  Pressen  usw.  gestalteten ­
  oder  verzierten  Stöpseln.
in  anderer  Weise  gepreßt,  geschliffen,  poliert,  abgerieben,  geschnitten,
geätzt  oder  gemustert:  Lampengläser.
—:  anderes  Hohlglas.
bemalt,  vergoldet  oder  versilbert,  auch  durch  Aufträgen  oder  Einbrennen
von  Farben  gemustert.
(741/6)  Spiegel-  und  Tafelglas,  anderweit  nicht  genannt:
(741/2)  weder  geschliffen  noch  poliert,  geschnitten,  gemustert,  gerippt,

A,  D
A,  D
A,  D

Au.  ^ausgenommen ­
  Karaffen,
Sturzflaschen,
Krüge,  Wasser-,
Bier-,  Wein-  und
Likörgläser;
Wirtschaftsgläser
(Teller,Schüsseln
Schalen,  Dosen,
Butter-  u.  Käseglocken, ­
  Tafelgeschirr ­
  fGlasservices;
  Rauch-  u.
Schreibgarnituren; ­
  Vasen,Glasziergefäße ­
  u.  anderes ­
  Lurusglas;
Zubehör-  und  Ersatzgläser ­
  zu  Metallgarnituren. ­

Ferner  Anm.  4.

*)  Vgl.  II  die  Allgemeinen  Aus-  und  Durchfuhrverbote.  Ausfuhr:  2 )  736,  3 )  Lampengläser  aller  Art  (I.  1.
Vorbemerkung).  4 )  Ferner  sind  ausgenommen  Glasglocken  als  Zubehörteile  für  Beleuchtungskörper  aller  Art,  sofern
sie  gleichzeitig  mit  diesen  und  in  gleicher  Zahl  wie  diese  zum  Versand  kommen.
        <pb n="125" />
        119

741  o.—'752.

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


741  a.

geschuppt,  gebogen,  mattiert,  geätzt,  überfangen,  gefeldert  (facettiert)
oder  belegt:
(741  a/e)  nicht  gefärbt,  nicht  undurchsichtig:
Rohglas,  gegossenes,  auch  gerippt:  mehr  als  5  Millimeter  stark.

741  b.

—:  5  Millimeter  oder  weniger  stark.

741  c.

Spiegelrohglas:  gegossenes  (Kristallglas).

741  d.

—:  geblasenes  (sog.  dreiviertelweißes  Glas).

741  c.

Tafelglas.

A,  D

742.

gefärbt  oder  undurchsichtig;  Butzenscheiben.

743ri.

(743  a/c)  geschliffen,  poliert,  geschnitten,  gemustert,  gerippt  (mit
Ausnahme  des  gerippten  Rohglases),  geschuppt,  gebogen  (einschließlich ­
  des  gebogenen  Rohglases),  mattiert,  geätzt,  überfangen,  jedoch
nicht  gefeldert  (nicht  facettiert),  nicht  belegt:
Spiegelglas:  gegossen  und  gegossene  Platten.

743  b.

—:  geblasen.

743  c.

Tafelglas.

Au.  O;ausgenom-744.



gefeldert  (facettiert),  jedoch  nicht  belegt;  Kathedral-,  Antikglas  (auch

men  Ornamentglas ­
  (Diamantglas). ­


745  n.

weiß).
x )  (745  a/b)  belegt:
Spiegelglas.

745  b.

Tafelglas.

746.

bemalt,  vergoldet  oder  versilbert,  auch  durch  Aufträgen  oder  Einbrennen

747.

von  Farben  gemustert.
Tafelglas  aller  Art,  weniger  als  0,5  Millimeter  stark.

A,  D

748.

Opalescentglas.

2 )  749.

Trockenplatten  für  photographische  Zwecke  mit  einseitigem  Überzüge

von  lichtempfindlicher  Masse,  auch  mit  darauf  befindlichen  Negativbildern ­
  (Glasnegative).

A,  D  u.  D»)

750.

Drahtglas.

A,  D

751.

Dachpfannen  und  -ziegel  (Glasziegel)  aus  Roh-,  Tafel-  oder  Drahtglas.

A,  D

752.

Rohes  sowie  roh  vorgepreßtes  optisches  Glas,  auch  zur  Erprobung  der

Reinheit  angeschliffen.

A,  D

*)  Einfuhr  745.  Ausfuhr  a )  Trockenplatten  aller  Art  (I.  1.  Vorbemerkung).  3 )  Die  Durchfuhr  ist  verboten,
i~l vn  eg  W)  um  Boden-  u.  Gewerbserzeugnisse  von  Frankreich  und  Großbritannien,  sowie  von  den  Kolonien  und
Schutzgebieten  dieser  Länder  handelt  (Verordnung  vom  11.  12.  15).
        <pb n="126" />
        753.-759.

120

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


753.

Rohglas  in  Kugeln  oder  Kugelkappen  (Segmenten)  zur  Herstellung

von  Uhr-  oder  Brillengläsern,  auch  zugeschnitten  oder  gefärbt.

A,  D

754.

Uhrgläser  für  Taschenuhren,  auch  aus  gefärbtem  Glase.

A,  D

755.

Brillen-  und  andere  Augen-  sowie  Stereoskopengläser,  auch  gefärbt,

jedoch  ungeschliffen,  ungefaßt.

A,  D

756  a.

Brillengläser,  geschliffen  und  andere  geschliffene  Augengläser  (auch  zum
unmittelbaren  Gebrauche  vorgerichtet  (Lorgnons));  Brenngläser;
Lupen  (Vergrößerungsgläser);  Stereoskopengläser,  geschliffen;  alle

diese  auch  gefärbt,  jedoch  ungefaßt.

A,  D

*)  756  b.

Optisches  Glas,  geschliffen  (Linsen  für  optische  und  photographische

Zwecke),  auch  gefärbt,  jedoch  ungefaßt.

A,  D

J )  757  sl.

Brillen  (einschließlich  der  Brillen  mit  Gläsern  aus  Bergkristall  sowie

A  u,  D;  ausgen.
Brillen,  (Schutzder

  Schutzbrillen  in  Verbindung  niit  Glas  oder  Glimmer)  und  andere

gefaßte  Augengläser;  gefaßte  Brenngläser;  gefaßte  Lupen  (Verdrillen

  sind  jedoch
vdrboten),  fertige
u.  andere  gefaßte

größerungsgläser);  alle  diese,  soweit  sie  nicht  durch  ihre  Verbindungen

unter  andere  Nummern  fallen.

Augengläser,  mit
nicht  gefärbten
Gläsern.

a )  757  b.

Ferngläser  (-rohre,  Feldstecher  usw.),  terrestrische  Operngläser  (-gucker);
alle  diese,  soweit  sie  nicht  durch  ihre  Verbindungen  unter  andere

Nummern  fallen.

A,  D

s )  757  (.

Sonstiges  optisches  Glas,  geschliffen  und  gefaßt  (Fernrohrobjektive);
Stereoskope;  alle  diese,  soweit  sie  nicht  durch  ihre  Verbindungen

unter  andere  Nummern  fallen;  Mikroskope.

A,  D

*)  757  d.

Photographische  Linsen,  geschliffen  und  gefaßt,  auch  gefärbt;  photographische ­
  Objektive,  photographische  Apparate  (Kamera  usw.),
soweit  sie  nicht  durch  ihre  Verbindungen  unter  andere  Nummern

fallen.

A,  D

758.

Glasbehänge  zu  Leuchtern;  Glasknöpfe  (bemalte,  vergoldete  oder  versilberte ­
  763  c);  alle  diese  auch  gefärbt  oder  mit  Ösen.

759.

Glasplättchen;  Glas-,  Porzellanperlen,  Glasschmelz  und  -schuppen,
auch  lediglich  zum  Zwecke  der  Verpackung  und  Versendung  auf
Gespinstfäden  gereiht;  Glastropfen  (Glastränen,  Springgläser);
Glaskörner  (-kügelchen,  massive  -tropfen).

*&amp;gt;  Nur  für  die  Einfuhr,  Ausfuhr  Linsen  für  optische  Zwecke  757  c,  für  phvtopraphiiche  Zwecke  757  d.  Ausfuhr:
2 )  Diese  Waren  aller  Art,  3 )  auch  ungefaßte  Linsen  für  optische  Zwecke  sowie  diese  Waren  aller  Art,  4 )  auch  ungefaßte
photographische  Linsen  sowie  diese  Waren  aller  Art.
        <pb n="127" />
        121

760.  —  767  Ct.

Nr.

Warengattung

Aus-».Durchfuhrverbote ­


')  769.

Glasflüsse  (unechte  Edelsteine),  bleihaltig  oder  bleifrei,  Glassteine  und
-korallen,  ohne  Fassung,  auch  lediglich  zum  Zwecke  der  Verpackung
und  Versendung  auf  Gespinstfäden  gereiht.

761.

Glas-,  Porzellanperlen,  Glasflüsse,  -steine,  -korallen  und  dergleichen,
auf  Gespinstfäden,  Schnüre  oder  Draht  genäht  oder  gereiht  und  ohne
weiteres  als  Schmuck  verwendbar;  auch  in  gleicher  Weise  hergestellte
Besatzartikel  aus  Glasperlen  usw.

')  762.

Waren  aus  Glasflüssen,  -steinen  oder  korallen,  vorstehend  nicht  genannt,
auch  in  Verbindung  mit  anderen  Stoffen,  soweit  sie  nicht  dadurch
unter  andere  Nummern  fallen.

')  763  a.

Glas,  anderweit  nicht  genannt,  auch  durch  Pressen  oder  Stanzen  hergestellt ­
  oder  geschliffen,  poliert,  abgerieben,  geschnitten,  geätzt,  gemustert; ­
  Glasgespinst  und  -wolle;  Lurferprismen,  sogenannte:
nicht  gefärbt,  nicht  undurchsichtig.

')  763  b.

—:  gefärbt  oder  undurchsichtig.

')  763  c.

—:  bemalt,  vergoldet  oder  versilbert,  auch  durch  Aufträgen  oder  Einbrennen ­
  von  Farben  gemustert;  bemalte,  vergoldete  oder  versilberte
Glasknöpfe,  auch  mit  Ösen.

764.

Glasmalereien,  -Mosaik,  Lichtbilder  aller  Art  von  Glas,  auch  in  Glas
eingebrannt  oder  eingeätzt;  Photographien  auf  Glas  (Diapositive);
künstliche  Augen  aus  Glas  ohne  Verbindung  mit  anderen  Stoffen.

763.

Zähne  aus  Schmelz,  auch  aus  anderweit  nicht  genannten  Formerstoffen
(Kitten  oder  dergleichen),  auch  in  Verbindung  mit  Stiften  oder  Röhrchen ­
  aus  Platin;  auch  Gebisse  aus  solchen  Zähnen,  soweit  sie  nicht
durch  die  Verbindung  mit  anderen  Stoffen  unter  andere  Nummern

*)  766.

fallen.

A,  D

Glas,  ganz  oder  zum  größeren  Teile  überzogen  mit  Gespinstwaren,  Gespinsten ­
  oder  Filz  aller  Art,  soweit  es  nicht  durch  die  Verbindung
mit  anderen  Stoffen  unter  andere  Nummern  fällt.

s )767  a.

Glas-  und  Schmelz-  (Email-)  Waren  in  Verbindung  mit  anderen  Stoffen,
soweit  sie  nicht  in  anderen  Nummern  besonders  genannt  sind  oder
durch  die  Verbindung  mit  anderen  Stoffen  unter  andere  Nummern
fallen:  bemalt,  vergoldet,  versilbert  oder  durch  Aufträgen  oder  Einbrennen ­
  von  Farben  gemustert;  auch  Opalescentglas,  Glasmalereien,

T  Ausfuhr:  *)  auch  Waren  aus  Glasflüssen,  -steinen,  -korallen.  2 )  760,  3 )  763,  4 )  767  c,  s )  Rosenkränze  885  b.
^  l.  Vorbemerkung).
        <pb n="128" />
        767  b.—771a.

122

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


787  b.

-mosaik,  Kunstverglasungen,  Lichtbilder  aller  Art  von  Glas,  auch  in
Glas  eingebrannt  oder  eingeätzt;  Photographien  auf  Glas  (Diapositive). ­

—:  Glasflaschen  und  Siphons  aus  Glas.

A,  D

')  767  c.
2 )  767  d.

—:  künstliche  Augen,  Pinsel  aus  Glasgespinst  und  andere  Glas-  und
Schmelzwaren  in  Verbindung  mit  anderen  Stoffen.
Thermometer  aus  Glas,  auch  in  Verbindung  niit  Stoffen  aller  Art.

A,  D

a )  767  c.

Apparate  und  Instrumente  aus  Glas  (einschließlich  Glasröhren),  auch
in  Verbindung  mit  Stoffen  aller  Art.

A,  D

768.

Abfälle  von  der  Glasbereitung  und  von  Glas,  z.  B.  Glasbrocken,  -bruch,
-galle,  -schäum,  Herdglas;  Scherben  von  Glas  und  von  Glaswaren.
-

A,  D

769  a.

Sechzehnter  Abschnitt.
Edle  Metalle  und  Waren  daraus.
A.  Sold.  )
Feingold,  roh  oder  gegossen,  gehämmert  oder  gewalzt,  in  Stangen,
Blech  oder  Draht;  legiertes  Gold,  roh  oder  gegossen,  auch  in  Form
von  Platten;  Barren  aus  Bruchgold.

A,  D 5 )

769  b.

Goldmünzen:  deutsche.

A,  D 5 )

769  c.

—:  fremde.

A,  D 5 )

')  769  d.

Abfälle  von  der  Goldverarbeitung  (Goldasche,  -gekrätz);  Bruchgold.

A,  D

769  c.

Platin  und  die  sogenannten  Platinmetalle  (Iridium,  Osmium,  Palladium, ­
  Rhodium,  Ruthenium),  unlegiert,  roh  oder  gegossen,  gehämmert ­
  oder  gewalzt,  in  Stangen,  Blech  oder  Draht;  legiertes  Platin,
roh  oder  gegossen;  auch  Bruch  sowie  Abfälle  von  der  Verarbeitung
dieser  Metalle.

A,  D

779  a.

Legiertes  Gold,  gehämmert  oder  gewalzt,  auch  in  Form  von  Blech  oder
Draht.

A,  D 5 )

*)  770  b.

Legiertes  Platin  und  legierte  Platinmetalle,  gehämmert  oder  gewalzt,
auch  in  Form  von  Blech  oder  Draht.

A,  D

771  o.

Waren  ganz  oder  teilweise  aus  Gold,  anderweit  nicht  genannt,  soweit
sie  nicht  durch  die  Verbindung  mit  anderen  Stoffen  unter  andere
Nummern  fallen.

A,  D

Ausfuhr:  *)  Pinsel  aus  Glasgespinst  und  andere  Pinsel  599,  Rosenkränze  885  b  (I.  1.  Vorbemerkung).  2 )  Für
die  Ausfuhr  (I.  1.  Vorbemerkung).  Ausfuhr:  3 )  772  c,  4 )  Vergl.  II  die  Allgemeinen  Aus-  und  Durchfuhrverbote.
*)  Die  Verbote  finden  auf  die  Reichsbank  keine  Anwendung.  *)  769  e.
        <pb n="129" />
        123

771  b.—775.

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


771  b.

771  c.

Echtes  Blattgold  (echter  Goldschaum,  -blatt,  -folie),  Flittern  aus  Gold.

Waren  ganz  oder  teilweise  aus  Platin  und  den  sogenannten  Platinmetallen, ­
  soweit  sie  nicht  durch  die  Verbindung  mit  anderen  Stoffen
unter  andere  Nummern  fallen.

A  u.  D 1 );  ausgenommen ­
  handgeschlagenes ­
  legiertes ­
  Blattgold  (sog.
BuchgoldsinBuchpackung.


!  A,  D

772a.

772  b.

B.  Silber. 2 )
Feinsilber,  roh  oder  gegossen,  gehämmert  oder  gewalzt,  in  Stangen  oder
Blech;  legiertes  Silber,  roh  oder  gegossen,  auch  in  Form  von  Platten;
Barren  aus  Bruchsilber.
Silbermünzen.

4 )  772  c.
773.

774.
775.

Abfälle  von  der  Silberverarbeitung  (Silbergekrätz);  Bruchsilber.
Legiertes  Silber,  gehämmert  oder  gewalzt,  auch  in  Form  von  Blech;
legiertes  oder  unlegiertes  Silber,  vergoldet  oder  auf  mechanischem
Wege  mit  Gold  belegt.
Draht,  auch  legiert.
Silbergespinst  (auch  aus  vergoldetem  oder  auf  mechanischem  Wege  mit
Gold  belegtem  Silberdrahte)  sowie  Tressenwaren  (Besätze,  Bänder,
Kordeln,  Litzen,  Schnüre),  Gewebe  und  Knopfmacherwaren  (auch
mit  Unterlagen  oder  Einlagen  von  Holz,  Bein,  Horn,  Leder)  aus
Silbergespinst  ohne  Beimischung  von  anderen  Gespinsten.

A,  D
An.  D;  ausgenommen ­
  Silbermünzen, ­
  die  von  der
Reichsbank  aus«
oder  durchgeführt
werden  oder  die
bis  zum  Betrage
von  3  M.  für  eine
Person  nach  dem
Auslande  mitgenommen ­
  werden?)
A,  D

A,  D
A,  D
Au.  ^ausgenommen: ­
  Silbergespinst ­
  (auch  aus
vergoldetem  Silberdrahte) ­
  sowie
Tressenwaren
(Besätze,  Bänder,
Kordeln,  Litzen,

y  .  )  Die  Verbote  finden  auf  die  Reichsbank  keine  Anwendung.  2 )  Vgl.  II  die  Allgemeinen  Aus-  u.  Durchfuhrrnt
  rk  3 )  Vgl.  die  besonderen  Ausnahmen  unter  IV2.  Ausfuhr:  4 )  Auch  Abfälle  von  der  Goldverarbeitung
oldgekrätz,  Fegsel  ujw.),  Bruchgold.
        <pb n="130" />
        776  n.—c.

124

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


Schnüre),Gewebe
u.  Knopfmacherwaren ­
  (auch  mit
Unterlagen  oder
Einlagen  v.  Holz,
Bein,  Horn.  Leder) ­
  aus  derartig.
Silbergespinst  ohne ­
  Beimischung  v.
anderen  Gespinsten. ­


776  a.

Waren  ganz  oder  teilweise  aus  Silber,  anderweit  nicht  genannt,  auch

&amp;gt;

vergoldet  oder  auf  mechanischem  Wege  mit  Gold  belegt,  soweit  sie

|  A  ii  D  mir  von  Wo»

nicht  durch  die  Verbindung  mit  anderen  Stoffen  unter  andere  Numren

  ganz  od.  teilmern

  fallen:  Tafelgeräte  (Bestecke,  Teller,  Schüsseln,  Tafelaufsätze

(  weise  aus  Silber

usw.).

auf  mechanischem

776  b.

—:  Schmuckgegenstände,  Silbergeflecht  (Geflechte  aus  Silberdraht),

Wege  mit  Gold

Silbergewebe  (Gewebe  aus  Silberdraht)  und  anderweit  nicht  gebelegt.



776  c.

nannte  Waren.
Echtes  Blattsilber  (echter  Silberschaum),  Flittern  aus  Silber.

Siebzehnter  Abschnitt.
Unedle  Metalle  und  Waren  daraus.
A.  eisen  und  eisenlegierungen.')
B  o  r  b  e  m  erku  u  g:  Zur  Ausfuhr  und  Durchfuhr  ohne  Genehmigung  des  Reichskon,missars  zugelassen  sind
außer  den  in  diesem  Unterabschnitt  17  A  kenntlich  geniachtcn  Waren  auch  folgende  Waren  dieses  Unterabschnitts:
Armaturen  für  Metallfadenlampen  aus  Guß-  und  emailliertem  Eisen;
Beschläge  und  Verschlüsse  zu  Alben,  Etuis,  Einlagen  und  Kartonnagen;
Brenuscheren,  auch  Lampen  dazu;  Brillen-  und  Klemmcrgestelle;
Broschen  und  Teile  davon;  Bullenringe;
Blumenkellen;  Jätgabeln,  Wühleisen,  Botanisierspaten;  Gartengerätc  für  Kinder;  Kopierrädchen  für
Schneider;  Knopflocheisen;  Mctzgerschcllen  &amp;lt;Schweineschaben);  Pinzetten,  mit  Ausnahme  solcher  für
ärztliche  und  chirurgische  Zwecke;  Schraubenzieher  für  Nähmaschinen;  Nähschraubstöckchen  mit  und  ohne
Nadelkissen;  Apfelstecher;  Apfelzerteiler;  Apfelsineuschäler;  Austernbrecher;  Backschaufeln;  Blechdosenöffner; ­
  Blechdosenschcren;  Blitzschneider  (Gemüseschneider);  Bundmcsser;  Champagnerheber;  Cham-J

 )  Vergl.  auch  II  Die  Allgemeinen  Aus-  und  Durchsahrtverbote.
        <pb n="131" />
        125

pagnerhaken;  Zigarrenabschneider;  Zigarrenkistenöffner,  Zitronenpressen;  Klosettpapierhalter;  Eieruhren; ­
  Flaschenreiniger;  Fleischgabeln;  Fleischhaken;  Fleischklopfer;  Gurken-  und  Krauthobel;  Krautstecher; ­
  Kartoffelbohrer;  Kartoffeldrücker;  Käsebohrer;  Kirschenentkerner;  Küchenrädchen;  Muschelhalter; ­
  Pfefferstreuer:  Pfeifenstopfer;  Pflaumenentkerner;  Rettichbohrer  und  -schneider;  Schmalzstecher; ­
  Schneeschläger;  Messerbänkchen;  Tischschoner;  Schlüiselringe  und  Schlüsselhaken;  Feuerstähle;
Messer-,  Scheren-,  Schlüsselketten  und  ähnlichen  Zwecken  dienende  Ketten;  Decken-,  Gardinen-  und
Klobenringe;  Federringe  und  Karabinerhaken  für  Uhrketten;  eiserne  Knöpfe  und  Ringe  für  Schirmverschlüsse;
  Manschetten-  und  Kravattenhalter;  Reißnägel  aller  Ärt;  Ersatzteile  für  Schreibmaschinen,
aus  Eisen;  Teile  von  Knöpfen,  aus  Eisen;
Bureaubedarfsgegenstände  aus  Eisen,  wie  Aktenhefter,  Aktenstecher,  Bleistifthülsen,  -kapseln,  -spitzenschoner,
-Verlängerer,  Büchsen  für  Schreibfedern  und  Bleiminen;  Bureaukammern;  Dosen  für  Schreibfedern
und  Bleiminen;  Federhalter;  Klammern  zum  Festhalten  von  Taschen-und  Füllfederhaltern  am  Taschensaume; ­
  Papierlocher;  Papierlöscher;  Pinselbleche  und  -ringe;  gepreßte  Tintenfässer;  Tuschkästen,  leere
und  ähnliche  Bureaubedarfsgegenstände.
Drahtsackverschlüsse  aus  Eifendraht  in  abgepaßten  Längen  bis  zu  100  mm;  Druckplatten;
Faßverschlüsse;  Frisiereisen  und  Lampen  dazu;
Grabkränze;
Haarscheren;  Handpflegegeräte;  Hosenhalter;  Hosenhänger  und  -schnallen;  Hilfswerkzeuge  für  Nähmaschinen,
soweit  sie  mit  diesen  ausgeführt  werden;
Kartoffellösfel;  Ketten  und  Kettenbestandteile  für  Schwarzwälder  Uhren;  Klammern  für  Kartonnagen,  aus
Eisenblech  und  Bandeisen;  Kleider-und  ähnliche  Bügel;  Knöpfe  für  Kragen  und  Manschetten;  Modeknöpfe;
Laubsägegarnituren;
Pfeffermühlen  aus  Holz  in  Verbindung  mit  Eisen;  Polsternägel;
Reißnägel  aller  Art;
Schilder  (Namens-,  Ankündigungs-  und  ähnliche  Schilder),  Schmuckschnallen;  Schuhagraffen;  Schuhknöpfer,
-knopfbefestiger;  Specksteinbrenner  mit  Eisenfassung;  Stahllineale;  Stimmgabeln;  Stockzwingen;
Strumpfhalter,  -Hänger,  -schnallen;
Taschen-  und  Kofferbügel;  Tischtuchklammern;  Tvpfreiniger  aus  feinem  Eisendrahtgewebe  oder  Drahtgeflecht;
Uhrketten;
Wetzstähle;
Zigaretten-  und  Zigarrenetuis.
Das  Einordnen  dieser  von  dem  Ausfuhrverbot  ausgenommenen  Waren  in  die  entsprechenden
Nummern  des  Verzeichnisses  erschien  nicht  zweckmäßig,  da  diese  Waren  nach  der  Beschaffenheit
des  Stoffes  und  nach  dem  Grade  ihrer  Bearbeitung  gleichzeitig  unter  mehrere  Nummern  fallen
und  auch  eine  zu  häufige  Wiederholung  bedingen  würden.

777  a.—b.

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


777  n.

Roheisen.

A,  D

’)  777  b.

Ferroaluminium,  -chrom,  -mangan,  -nickel,  -silicium  (in  der  Einfuhr
nicht  unter  317  f  fallend),  -Wolfram  und  andere  nicht  schmiedbare

Eisenlegierungen.
(778/9)  Röhren,  einschließlich  der  Röhrenformstücke  (Bogen-,  Knie-,
J»,  Kreuz-  und  ähnlich  geformte  Röhrenstücke),  aus  nicht  schmiedbarem ­
  Gusse,  vertragsmäßig  auch  mit  Teeranstrich  oder  -Überzug

A,  D

versehen  und  an  einzelnen  Stellen  abgefeilt:

Ausfuhr:  J )  Ferrosilicium  aller  Art.
        <pb n="132" />
        —  126

778  a.—785  a.

Nr.

Warengattung

Aus-u.  Durchfuhrverbote ­


')  778  st.

von  mehr  als  7  Millinieter  Wandstärke:  roh.

A,  D

')  778  b.

—:  bearbeitet.

A,  D

a )  779  st.

von  7  Millimeter  Wandstärke  oder  darunter:  roh.

A,  D

a )  779  b.

—:  bearbeitet.

A,  D

3 )  780  st.

Walzen  aus  nicht  schmiedbarem  Gusse:  roh.

A,  D

3 )  780  b.

—:  bearbeitet.

A,  D

*)  781.

Kunstguß  und  anderer  feiner  Guß,  nicht  schmiedbar.
(782/3)  Nicht  schmiedbarer  Guß,  anderweit  nicht  genannt:

782  st.

Maschinenteile,  roh.

A,  D

782  b.

andere  Eisenwaren,  roh.
(783  a/d)  Maschinenteile,  bearbeitet:

A,  D

ä )  783  st.

von  Lokomotiven,  Dampfstraßenwalzen,  Lokomotivtendern,  Lokomobilen, ­
  Dampfmaschinen,  -turbinen  und  anderen  Kraft-  (Antriebs-)
Maschinen  (mit  Ausnahme  der  Elektromotoren).

5 )  783  b.

von  landwirtschaftlichen  und  Molkereimaschinen.

vgl.  18.  Abschnitt

5 )  783  c.

von  elektrischen  Maschinen  der  Nummern  907  a/d  sowie  Teile  von
anderen  elektrotechnischen  Erzeugnissen  der  Nummern  907  e  bis
911b.

unter  Maschinen.

5 )  783  d.

von  vorstehend  nicht  genannten  Maschinen.

783  c.

Hähne,  Ventile,  Schieber,  Wasserpfosten  und  ähnliche  Ausrüstungsstücke

  für  Rohrleitungen.

A,  D

°)  783  f.

Sparvorwärmer  (Economiser).

A,  D

783  g.

Herde,  Ofen,  Ofenteile,  Heizkörper,  -röhren,  Radiatoren;  Kessel  für
Zentralheizung  und  Warmwasserversorgung,  bearbeitet,  aus  nicht

schmiedbarem  Gusse,  anderweit  nicht  genannt.

A,  D

3 )  783  h.

Kochgeschirre,  Kessel  (für  Zentralheizung  und  Warmwasserversorgung
783  g),  Badewannen,  Lampen  und  andere  Eisenwaren,  bearbeitet,

aus  nicht  schmiedbarem  Gusse,  anderweit  nicht  genannt.

A,  D

784.

Rohluppen;  Rohschienen  (Millbars);  Rohblöcke  (Jngots);  Brammen;
vorgewalzte  Blöcke  (Blooms);  Platinen;  Knüppel  (Billetts);  Tiegelstahl

  in  Blöcken.
785  a/b)  Schmiedbares  Eisen  in  Stäben  (gewalzt,  geschmiedet  oder
gezogen),  auch  mit  eingewalzten  Mustern  oder  Verzierungen:

A,  D

785  st.

Träger  (I-,  0-  und  sZores-s  Eisen).

A,  D

Ausfuhr:  1 )  778,  2 )  779,  3 )  780,  4 )  Ofen  (Herde)  und  Ofenteile  783  g,  3 )  Diese  Nummer  gilt  nur  für  die  Ein»
fuhr,  für  die  Ausfuhr  gelten  die  im  18.  Abschnitte  bei  den  Maschinen  angebenen  statistischen  Nummern.  6 )  Spar»
Vorwärmer  aller  Art,  ')  auch  Ofen  (Herde)  und  Ofenteile  der  Nr.  781.  »)  Namentliche  Bezeichnung.
        <pb n="133" />
        —  127  —
785b.-7S3b.

Nr.

Warengattung

Aus-  ».Durchfuhrverbote ­


4 )  785  b.

Formeisen  (mit  Ausschluß  der  in  Nr.  785  a  enthaltenen  Profile);  nicht
geformtes  (fassoniertes)  Stabeisen,  auch  Bandeisen;  schmiedbares

Eisen  in  Staben  nicht  über  12  Zentimeter  lang,  zum  Umschmelzen.
(786/8)  Blech:

A,D

78«  (j.

roh,  entzundert,  gerichtet,  dressiert,  gefirnißt,  in  der  Stärke:  von  5  Millinieter

  oder  darüber  (Grobbleche).

a,  n

78«  b.

—:  von  mehr  als  1  Millimeter  bis  unter  5  Millimeter.

A,  D

78«  c.

—:  von  1  Millimeter  oder  darunter.

A,  D

787.

abgeschliffen,  mit  Schmelz  belegt  (emailliert),  lackiert,  poliert,  gebräunt
oder  sonst  künstlich  oxydiert,  auch  mit  spiegelnder  Orydschicht  überzogen.



A,  D

788  o.

verzinnt  (Weißblech).

A,  D

788  b.

verzinkt.

A,  D

788  f.

verbleit  oder  mit  anderen  unedlen  Metallen  oder  Legierungen  unedler

Metalle  überzogen.

A,  D

4 )  789  a.

Wellblech.

A,  D

4 )  789  b.

Dehn-  (Streck-),  Riffel-,  Waffel-,  Warzenblech.

A,  D

790.

Blech  (mit  Ausnahme  von  Well-,  Dehn-  sStreck-f,  Riffel-,  Waffel-,
Warzenblech),  gepreßt,  gebuckelt,  geflanscht,  geschweißt,  gebogen,

gelocht,  gebohrt.
(791/2)  Draht,  gewalzt  oder  gezogen,  einschließlich  des  geformten
(fassonierten)  und  geplätteten:
(791  a/b)  roh  oder  bearbeitet,  jedoch  nicht  poliert,  lackiert  oder  mit
anderen  unedlen  Metallen  oder  Legierungen  unedler  Metalle
überzogen:

A,  D

791o.

gewalzt.

A,  D

2 )  791  b.

gezogen;  Drahtsaiten,  nicht  übersponnen,  für  Tonwerkzeuge.
(792  a/b)  poliert,  lackiert  oder  mit  anderen  unedlen  Metallen  oder
Legierungen  unedler  Metalle  überzogen:

A,  D

792  o.

verzinkt  (galvanisiert).

A,  D

a )  792  b.

anderer.

A,  D

3 )  793  o.

Schlangenröhren,  gewalzt  oder  gezogen;  auch  Röhrenformstücke:  roh.

A,  D

a )  793  b.

—:  bearbeitet.
(794/5)  Andere  Röhren,  auch  Muffen-  und  Flanschenröhren,  gewalzt ­
  oder  gezogen:

A,  D

Ausfuhr:  l )  Schmiedbares  Eisen  zum  Umschmelzen  843  a,  2 )  Drahtsaiten  945,  8 )  793.  Einfuhr  4 )  789.
        <pb n="134" />
        794a.  -  799  f.

128

Nr.

Ware  ngattung

Aus-  u.  Durchfuhr-Verbote



*)  794  n.

roh,  mit  einer  Wandstärke:  von  2  Millimeter  oder  darüber.

A,  D

')  794  b.

—:  von  weniger  als  2  Millimeter.

A,  D

795  a.

bearbeitet,  mit  einer  Wandstärke:  von  2  Millimeter  oder  darüber.

A,  D

795  b.

—:  von  weniger  als  2  Millimeter.

A,  D

2 )  796  a.

Eisenbahn-,  auch  Ausweichungs-,  Zahnrad-,  Platt-  (Flach-),  Feldbahnschienen,

  Herzstücke  (Kreuzungsstücke)  aus  schmiedbarem  Eisen,  auch
gelocht  und  am  Fuße  ausgeklinkt.

A,  D

2 )  796  b.

Straßenbahnschienen.

A,  D

2 )  796  c.

Eisenbahnschwellen  aus  Eisen.

A,  D

2 )  796  d.

Eisenbahnlaschen  und  -unterlagsplatten  aus  Eisen.

A,  D

797.

Eisenbahnachsen,  -radeisen  (Naben,  Radreifen,  -gestelle,  -kränze),  -räder,

-radsätze.
(798/9)  Schniiedbarer  Guß,  Schmiedestücke  und  andere  Waren  aus

A,  D

schmiedbarem  Eisen,  anderweit  nicht  genannt:

798  &amp;lt;j.

Teile  von  Maschinen,  Schiffen,  Fahrzeugen  usw.,  roh:  von  mehr  als

25  Kilogramm.

A,  D

3 )  798  b.

von  mehr  als  3  bis  25  Kilogramm.  —:

A,  D

3 )  798  c.

—:  von  3  Kilogramm  oder  darunter.

A,  D

&amp;lt;)  798  d.

andere  Waren,  roh.

A,  D

(799  a/d)  Maschinenteile,  anderweit  nicht  genannt,  bearbeitete:

ä )  799  a.

von  Lokomotiven,  Dampfstraßenwalzen,  Lokomotivtendern,  Lokomobilen,

Dampfmaschinen,  -turbinen  und  anderen  Kraft-  (Antriebs-)  Maschinen ­
  (mit  Ausnahme  der  Elektromotoren).

5 )  799  b.

von  landwirtschaftlichen  und  Molkereimaschinen.

vgl.  18.  Abschnitt

6 )  799  c.

von  elektrischen  Maschinen  der  Nummern  907  a/d  sowie  Teile  von

Maschinen.

anderen  elektrotechnischen  Erzeugnissen  der  Nummern  907  e  bis
911b.

')  799  d.

von  vorstehend  nicht  genannten  Maschinen.

799  e.

Rackeln  (Farbabstreicher  für  Walzendruckmaschinen).

A,  D

°)  799  s.

Milchkannen,  Stahlflaschen,  Laternen,  Lampen,  Ofen,  Eisenbahngleise,

Au.  D;  ausgenommen ­
  Beschläge  f.
Korb-  und  Lederwaren. ­


Drehscheiben,  Weichen,  Sparvorwärmer,  Sägezahnkratzen,  Stahlmagnete ­
  und  andere  Eisenwaren,  bearbeitet.

Ausfuhr:  J )  794,  3 )  Einfuhr  796,  Ausfuhr:  3 )  798  a,  4 )  Druckplatten  874  b  (I.  I.  Vorbemerkung).  6 )  Diese
Nummer  gilt  nur  für  die  Einfuhr,  für  die  Ausfuhr  gelte::  die  im  18.  Abschnitte  bei  den  Maschinen  angegebenen
statistischen  Nummern.  Namentliche  Bezeichnung';  Ausfuhr:  Trvckenplatten  aus  Eisenblech  749  (I.  1.  Vorbemerkung), ­
  Sparvvrwärmer  783  f,  Sägezahnkratzen  817,  Druckplatten  874  b  (I.  1.  Vorbemerkung).
        <pb n="135" />
        129

800-1.-803.

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote


880  o.

Brücken  und  Brückenbestandteile  aus  schmiedbarem  Eisen,  auch  mit
Anstrich  versehen.

A,  D

800  8.

Andere  Eisenbauteile  (-konstruktionen)  aus  schmiedbareni  Eisen,  auch
mit  Anstrich  versehen.

A,  D

801  n.

*)  (801/2)  Danipfkessel  und  -süsser  aus  schmiedbarem  Eisen  sowie
zusammengesetzte  Teile  von  solchen,  auch  mit  Ausrüstung  (Armatur)
versehen:
Lokomotiv-  und  Lokomobilkessel.

A,  D

801  8.

andere  Danipfkessel  aus  schniiedbarem  Eisen  mit  mehr  als  10  unter  sich
gleichen  Röhren  von  einer  300  Millimeter  oder  weniger  betragenden
lichten  Weite.

A,  D

2 )  801  f.

Danipfkessel  aller  Art  aus  nicht  schmiedbarem  Glisse  und  Dampfsüsser
  aus  schmiedbareni  Eisen  mit  mehr  als  10  unter  sich  gleichen
Röhren  von  einer  300  Millimeter  oder  weniger  betragenden  lichten
Weite.

A,  D

')  801  d.

Einzelteile  (Ersatz-  und  Reserveteile  usw.)  zu  Danipfkesseln  und  -füssern
der  Nrn.  801  a—c  und  802  allein  ausgehend.

A,  D

3 )  802.

andere  Dampfkessel  und  -süsser  aus  schmiedbarem  Eisen.

A,  D

6 )  803.

Ankertonnen  (Bojen),  Gas-,  Wasser-  und  andere  Behälter  (Reservoire),
Gefäße  und  Geräte  (Apparate),  Kessel  (außer  Dampfkesseln)  aus
schmiedbarem  Eisen,  für  Fabriken  sowie  für  Brauereien  und  Brennereien, ­
  genietet,  gepreßt  oder  geschweißt,  auch  mit  Allsrüstung
(Armatur)  versehen,  und  zusammengesetzte  Teile  von  solchen  Gefäßen ­
  und  Geräten.

A,  D

(804/5)  Röhrenverbindungsstücke;  Hähne,  Ventile,  Schieber  und
ähnliche  Ausrüstungs-  (Armatur-)  Stücke  aus  schmiedbarem  Eisen
für  Danipfkessel,  -fässer,  Behälter  (Reservoire)  lind  ähnliche  Geräte
sowie  für  Rohrleitungen:

9  Vollständige  Dampfkessel,  auch  in  zerlegtem  Zustand,  in  der  Einfuhr  nach  Kilogramm  und  Stück;  in  der  Ausfuhr ­
  vollständige  Dampfkessel,  auch  in  zerlegtem  Zustande,  Wenn  sämtliche  Teile  in  einer  Sendung  ausgehen,  ebenfalls ­
  nach  Kilogramm  und  Stück.  Gehen  vollständige  Dampfkessel  zerlegt  in  mehreren  Sendungen  aus,  dann  ist  in
dem  Ausfuhranmeldeschein  anzugeben:  I)  in  der  Spalte  „Menge  der  Waren"  das  Gewicht  der  Teile,  2)  in  der  Spalte
„Gattung  der  Waren"  das  ungefähre  Gewicht  des  vollständig  zur  Ausfuhr  kommenden  Dampfkessels.  In  diesem  Falle
ist  in  die  Verkehrsnachweisung  für  die  Ausfuhr  in  der  Spalte  „Namentliche  Bezeichnung"  der  Vermerk  T.  v.  D.  K.
einzufügen  und  außerdem  das  Gewicht  des  ganzen  Dampfkessels.  Ersatz-  und  Reservetcile,  die  mit  den  Dampfkesseln,
zu  denen  sie  gehören,  zusammenverpackt  ausgehen,  werden  wie  die  betreffenden  Dampfkessel  behandelt.
Ausfuhr:  2 )  Dampffässer  802,  3 )  auch  Dampffässer  der  Nr.  801  c,  “)  Für  die  Ausfuhr.  *)  Brauerei-  und
Brennereigeräte  sowie  Geräte  für  Zuckerfabriken  nur  für  die  Einfuhr;  Ausfuhr  906  f—h.
Repenning,  Aus-  und  Durchfuhrverbote.

9
        <pb n="136" />
        804.  -  8l3  c.

130

Nr.

Warengattung

Aus-  u.Durchfuhrverbote


884.

ohne  Verbindung  mit  anderen  unedlen  Metallen  oder  Legierungen

unedler  Metalle.

A,  D

*)  805.

in  Verbindung  mit  anderen  unedlen  Metallen  oder  Legierungen  unedler

Metalle.

A,  D

806  a.

Anker  (Schiffsanker).

A,  D

806  b.

Schraubstöcke  aller  Art,  Ambosse,  Sperrhörner,  Brecheisen;  Hämmer  bei

einem  Reingewichts  des  Stückes  von  mehr  als  10  Kilogramm.

A,  D

807.

Kloben  und  Rollen  zu  Flaschenzügen;  Winden  und  sonstige  fortschaffbare

Hebezeuge.

A,  D

808  ö.

Spaten,  Schaufeln,  Blatthacken,  Küchenpfannen,  Kohlen-,  Schmelzlöffel,

  Feuergeräte  (-zangen  usw.).

A  u.  D;  ausgenom.

Kohlenlöffel.

808  b.

Pflugscharen  und  -streichbretter.

A,  D

809.

Heu-,  Dünger-,  Rüben-,  Koks-,  Steinschlag-  und  ähnliche  große  Gabeln.

A,  D

810.

Sensen,  Sicheln;  Strohmesser,  geschmiedet.

A,  D

811a.

Kreis-,  Band-  und  Laubsägeblätter.

|Au.  ^ausgenommen ­
  Laubsägen,
|  Laubsägebogen  u.
-blätter.

811b.

Andere  Sägeblätter,  auch  ungezahnte  (Steinsägeblätter);  Handsägen.

I

812.

Feilen  und  Raspeln.

A,  D

-)  813  a.

Bohrer,  anderweit  nicht  genannt;  Ahlen  (mit  Ausnahme  der  Reibahlen);

Au.  D;  ausgenom-Bohrknarren

  (-ratschen),  Rohrschneider,  -dichter,  Gewindeschneidzeuge ­
  (Schneideisen,  Schneid-,  Schraubenkluppen,  Schraubstähle),

men  Sattler-  und
Schuhmacherahlen ­
  und  Borsten

Körner,  Reißhaken,  Schlageisen,  Gewinde-,  Mutterbohrer,  Schneidzirkel. ­


für  Schuhmacher.

813  b.

Zangen  (auch  Schränkzangen).

A  u.  D;  ausgen.
Modistinnen-,

Zucker-,  Ösen-,
Kork-  und  Wab-Reb-,

  Rosen-,  Hecken-,  Baum-,  Blech-,  Schaf-  und  ähnliche  grobe  Scheren

zangen.

)  813  c.

Au.  D;  ausgenom.

zum  gewerblichen  Gebrauche.

Reb-,  Rosen-  und
Schafscheren  und

die  unt.  815  c  aufgeführten ­
  groben

Messer  u.Scheren.

Ausfuhr:  3 )  804.  2 )  Grobe  Schneidwerkzeuge  aller  Art  (außer  groben  Messern  und  groben  Scheren)  (1.1.  Vorbemerkung), ­
  3 )  grobe  Messer  und  grobe  Scheren  aller  Art  (I.  1.  Vorbemerkung).
        <pb n="137" />
        —  131

8l3d.-8S0ü.

Nr.

813  d.

813  e.
')  814  a.
814  b.
*)  815  n.

815  b.
2 )  815  c.

°)  816  o.
816  b.

816  c.

816  d.

817.
818.
°)  819.

82«  «.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


Beitel,  Stemmeisen,  Drehstähle  (-eisen,  -haken,  Spitzstähle),  Einspitze
(Schlagspitzen,  Spitzeisen,  -Meißel),  Meißel,  Spalteisen,  Stichel
sowie  alles  andere  Stemm-  und  Stechzeug;  Grabstichel,  Hohleisen
Gehreisen,  Geißfüße)  und  dergleichen;  Hobeleisen.
Maschinenmesser.
Reibahlen,  Spiralbohrer,  Fräsen  (Schneidräder,  Senker).
Meßwerkzeuge  (Lineale,  Winkel,  Zirkel  fmit  Ausnahme  der  Schneidzirkel), ­
  Meßketten,  -kluppen,  Schmiegen,  Lehren  und  dergleichen).
Arte,  Beile,  Hacken  (mit  Ausnahme  der  Blatthacken),  Feilkloben  (Handund
  Klöbschrauben),  stellbare  Schraubenschlüssel,  Schraubzwingen,
Spannwerkzeuge,  Bohrwinden  sowie  sonstige  nicht  besonders  genannte ­
  Werkzeuge.
Hämmer  bei  einem  Reingewichte  des  Stückes  von  10  Kilogramm  oder
darunter.
Zug-,  Wiege-  und  Hackmesser,  grobe  Küchen-  und  Gartenmesser  sowie
sonstige  vorstehend  nicht  genannte  grobe  Messer;  grobe  Papiermesser,
außer  Maschinenmessern,  grobe  Scheren,  Schnitzer  (Schnitzmesser).
Pflüge,  eiserne  (für  Kraftbetrieb  s.  905  a).
Anderweit  nicht  genannte  Geräte  für  den  landwirtschaftlichen  Gebrauch,
z.  B.  Kultivatoren,  Grubber,  Kartoffelgraber,  Eggen,  Hand-,  Pferderechen. ­

Wagen  (Wiegevorrichtungen),  ausgenommen  Präzisions-  und  selbsttätige ­
  Wagen  (891  i  und  a).
Anderweit  nicht  genannte  Geräte  für  den  hauswirtschaftlichen  oder  gewerblichen ­
  Gebrauch,  z.  B.  Bügeleisen,  Garnhaspeln,  Hecheln,
Tierfallen,  Riemenverbinder,  -spanner.
Kratzenbeschläge.
Spindeln  aller  Art  aus  Eisen.
Webschäfte,  Weberlitzen,  -litzenringe  (Maillons),  -blätter  und  -blätterzähne ­
  (Riete  und  Rietstäbe),  Schützen,  Spulen  aller  Art  und  ähnliche ­
  Ausrüstungsgegenstände  für  Spinn-  (einschließlich  der  Zwirn-)
und  Webmaschinen,  ausgenommen  Schaft-  und  Jacquardvorrichtungen ­
  für  Webstühle,  vertragsmäßig  (900).
Eisenbahnlaschenschrauben  (-bolzen)  und  -keile,  Eisenbahnschwellenschrauben, ­
  Spurstangen,  Klemmplatten,  Hakennägel.

A,  D
A,  D
A,  D
A,  D

A,  D
A,  D

A,  D

A,  D
A  u.  D  ausgen.  Rations- ­
  und  Taschenfederwagen. ­

A,  D  soweit  sie  nicht  in
d.  Dorbemerkg.  Seite
124  u.  125  ausdrückt,
genannt  sind.
A,  D
A,  D

j  A,  D
I  A,  D

»  Ausfuhr:  1 )  813  a  —  von  815  a  nur  Äxte,  Beile,  Hacken  (I.  1.  Vorbemerkung),  2 )  813  c  (I.  1.  Borbemer-Un
 0)-  3 )  Nach  Kilogramm  und  Stück,  Ausfuhr: 4 )  Auch  Sägezahnkratzen,  5 )  auch  solche  aus  anderen  unedlen  Metallen.
9  *
        <pb n="138" />
        1Z2
820  b.-828  e.

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


4 )  82«  b.

Schrauben  und  Niete  von  mehr  als  13  Millimeter  Stiftstärke;  Schraubenmuttern

  und  Unterlegscheiben  für  Schrauben;  Jsolatorstützen.

A,  D

82«  c.

Hufeisen,  Schraub-  und  Steckstollen.

A,  D

821  a.

Eisenbahnwagenbeschläge,  -Puffer.

A,  D

821  b.

Eisenbahnweichen-  und  Signalteile.
(822/3)  Achsen  (mit  Ausnahme  der  Eisenbahnachsen)  und  Achsenteile:

A,  D

822.

Patent-  und  Halbpatentachsen.

A,  D

823.

andere  Achsen.

A,  D

824  a.

Eisenbahnwagenfedern;  Pufferfedern.

A,  D

824  b.

andere  Wagenfedern.

A,  I)

825  a.

Drahtseile,  -litzen,  auch  mit  einer  Seele  (Kern)  aus  pflanzlichen  Spinnstoffen.



A,  D

825  b.

Stacheldraht.

A,  D

J )  825  f.

Drahtgeflechte,  -gewebe  aus  Eisendraht.

A,  D

825  d.

Drahtbesen  und  -bürsten,  -körbe,  Stiefeleisen;  Huthaken  und  Haken,

Au.  D;  ausgenomm.

anderweit  nicht  genannt;  Kisten-  und  Sarggriffe,  Splinte,  Krampen,

Haken,  Kisten  und
Sarggriffe,  Splinte

Schnallen  (mit  Ausnahme  der  Schmuckschnallen);  Sprungfedern

und  Krampen,  Heftel

aus  Draht;  Heftel  und  Ofen.

u.ischnallcn  fürHausschuhc.


3 )  825  e.

Schrauben  und  Niete  von  nicht  mehr  als  13  Millimeter  Stiftstärke.

A,  D

825  f.

Hufnägel.

A,  D

4 )  825  g.

Rosettenstifte;  Nägel,  anderweit  nicht  genannt,  auch  mit  Köpfen  aus

anderen  unedlen  Metallen  oder  Legierungen  unedler  Metalle.

A,  D

826  a.

Drahtstifte.

A,  D

°)  826  b.

Klammern  und  Schlaufen  aus  Draht.

A,  D

827.

Geschnittene  Nägel  (Täcks,  Semences,  Aufzwickstifte).

A,  I)

828  sl.

Ofenrohre,  -ringe,  Kasten  (außer  Geldkasten),  Badewannen,  Striegel,
Rolläden,  -jalousien,  Taschen-  und  Kofferbügel,  Glocken  und  Geläute,

alle  diese  aus  Blech;  auch  Teile  von  solchen  Gegenständen.

A,  D

«)  828  b.

Fässer  aus  Blech;  Teile  davon.

A,  D

«)  828  c.

Büchsen,  Dosen  aus  Blech;  Teile  davon.

A,  D

828  d.

Haus-  und  Küchengeräte,  auch  Küchengeschirr  (außer  groben  Küchenmessern ­
  und  -Pfannen,  Feuergeräten,  Kohlenlöffeln,  Hack-  und

Wiegemessern)  aus  Eisenblech,  auch  Teile  davon:  roh.

A,  D

828  e.

—:  bearbeitet  (mit  Schmelz  belegt  femailliertf  oder  dergleichen).

A,  D

Ausfuhr:  *)  Schrauben  und  Nieten  825  e.  2 )  Für  die  Ausfuhr,  Einfuhr  825  b,  3 )  auch  Schrauben  und  Nieten
der  Nr.  820  b,  4 )  825  f,  5 )  Klammern  und  Schlaufen  825  b.  Einfuhr:  a )  828  a.
        <pb n="139" />
        133

829  ct.—840.

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


829  a.

Anker-,  Schiffsketten,  Ketten  zur  Kettenschleppschiffahrt.

A,D

*)  829  b.

Vieh-  und  andere  Ketten  (mit  Ausnahme  von  Fahrrad-,  Meß-,  Schmuck-,

Türketten)  und  Teile  davon.

A,  D

2 )  830.

Trensen,  Kandaren,  Steigbügel,  Sporen,  Beschläge  und  sonstige  Reitund

  Fahrgeschirrteile.

A,  D

831.

Schlitt-  und  Rollschuhe.

832.

Bau-  und  Möbelbeschläge,  Scharniere,  Schiebetürrollen,  Türfedern,
-griffe,  -hange,  -ketten,  -knöpfe,  -riegel,  Ventilatoren,  Büfettgriffe,
Gabel-  (Vogel-)  Rollen,  Kofferwinkel,  Möbel-  und  Stuhlrollen,

Schiebladengriffe,  -knöpfe,  sämtlich  aus  schmiedbarem  Eisen.

A,  D

833.

Schlösser,  nicht  zu  Handfeuerwaffen,  und  Schlüssel.

Au.  D;  ausgenom.
Einzelsendungen
bis  3  kg.

834.

Geldschränke  und  -kosten  (Kassetten).

A,  D

835.

Möbel  (nicht  gepolstert),  mit  Ausnahme  derjenigen  aus  nicht  schmiedbarem ­
  Kunstguß  oder  anderem  feinen  Gusse  (781)  oder  aus  Kunstschmiedearbeit

  (837);  Turngeräte.

A,  D

3 )  836  st.

Feine  Messer  und  feine  Scheren.

(A  u.  D  nur  von

4 )  836  b.

Andere  feine  Schneidwaren  (blanke  Waffen  u.  dergleichen),  feine  Gabeln.

1  blanken  Waffen.

ö )  836  c.

Stahlkugeln  (für  Fahrräder  919).

A,  D

6 )  836  d.

Perlen,  Rosenkränze,  Schmuckschnallen,  nicht  unter  887  fallend,  Finger-Au.

  D;  ausgenom.
Perlen,  Rosenhüte,

  Korkzieher,  Nußknacker,  Knöpfe  (auch  aus  Blech),  außer

Schmuck-,  Schiebladen-  und  Türknöpfen,  Löffel,  Glocken,  Bügel,

kränze,  Fingerhüte, ­
  Korkzieher,
Nußknacker,  Löf-Lampen,

  Laternen,  Tafelgeräte,  Gürtelschlösser,  -schnallen,  anderweit

  nicht  genannter  Kunstguß  aus  Eisen,  schmiedbar,  und  sonstige

fel,  Glocken,

feine  Eisenwaren,  anderweit  nicht  genannt.

Schmuckschnallen.

837.

Kunstschmiedearbeiten.

838.

Schirmgestelle  und  Bestandteile  von  solchen.

’)  839.

Federn  (außer  Schreib-,  Sprung-,  Tür-,  Wagen-,  Uhr-,  Reiß-,  Jacquardmaschinennadel- ­
  und  Federn  zu  Handfeuerwaffen);  Blankscheite

840.

(Planchetten).

A,  D

Schreibfedern  (einschließlich  der  noch  nicht  völlig  fertig  gearbeiteten),

auch  mit  vergoldeten  Spitzen.

D 8 )

Ausfuhr:  &amp;gt;)  Kinnketten  830,  ■)  Kinnketten,  Ä*  Ausfuhr?
ÄS»  U  °°°  d°-«—  -
gebieten  dieser  Länder  handelt  (Verordnung  vom  11.  .  o).
        <pb n="140" />
        841  a.  -  851.

134

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


841  a.

Nähnadeln  (einschließlich  der  Heft-,  Stick-  und  Stopfnadeln),  auch  mit
vergoldeten  Öhren.

841  b.

Näh-,  Strick-,  Stick-  und  Wirk-Maschinennadeln.

A,  D

841  c.

Steck-,  Hechel-,  Jacquard-,  Kopier-,  Kratzen-,  Strick-,  Häkel-,  Haar-,

A  u.  D;  nur  von

Pack-  und  andere  Nadeln,  Nadelspitzen  sowie  Angelhaken.

Kratzen-u.Sprechmaschinennadeln. ­


842.

Eisensand  und  Stahlspäne.

A,  D

*)  843  a.

Bruch-,  Alteisen  (Schrott);  Dreh-,  Bohr-,  Hobelspäne;  Eisenfeilspäne;
Stabeisenenden,  Eisenblechkanten  und  andere,  nur  zum  Einschmelzen
oder  Schweißen  verwendbare  Abfälle  von  Eisen;  Glühspan  (Hammerschlag

  und  Walzzunder);  Schliff.

A,  D

843  b.

Abfälle  von  verzinntem  Eisenbleche  (Weißblech)  und  von  verzinkten.

Eisenbleche  von  nicht  mehr  als  5  Millimeter  Stärke.
B.  Aluminium  und  flluminiumlegierungen. 3 )

A,  D

844.

Aluminium  in  rohem  Zustand  (in  Blöcken,  Barren,  Masseln,  Körnern),

auch  in  Plattenform  gegossen;  Bruchaluminium.

A,  D

845.

Aluminium,  geschmiedet  oder  gewalzt,  in  Stangen,  Blechen,  Tafeln

oder  dergleichen;  auch  Formgußstücke  in  unbearbeitetem  Zustande.
(846/7)  Draht:

A,  D

846.

rund.

A,  D

-)  847.

geplättet  oder  geformt  (fassoniert).

A,  D

848.

Aluniiniumgespinst  sowie  Tressenwaren  (Besätze,  Bänder,  Kordeln,
Litzen,  Schnüre),  Gewebe  und  Knopfmacherwaren  (auch  mit  Einlagen ­
  von  Holz,  Bein,  Horn,  Leder)  aus  Aluminiumgespinst  ohne

Beimischung  von  anderen  Gespinsten.

A,  D

4 )  849.

Waren  aus  Alunnnium,  nicht  unter  Nr.  848  fallend,  auch  in  Verbindung

Ait.  D  ;  Betr.  Mitmit

  anderen  Stoffen,  soweit  sie  nicht  zu  den  fein  gearbeiteten  Schmucknähme

  von  Alugegenständen

  usw.  der  Nr.  887  a  gehören  oder  durch  die  Verbindung

miniummünzen
vgl.  IV  2  BesondereAusnahmen.


mit  anderen  Stoffen  unter  andere  Nummern  fallen;  Blattaluminium
(Aluminiumfolie).
C.  Blei  und  Bleilegierungen.)

850.

Blei,  roh  (in  Blöcken,  Mulden  und  dergleichen),  Bleiabfälle,  Bruchblei.

A,  D

851.

Blei,  gewalzt  (Blech),  auch  gerollt  (Rollblei),  roh,  abgeschliffen,  ge-Ausfuhr:

  *)  auch  Stabeisen  zum  Umschmelzen  der  Nr.  785  b,  2 )  846.  3 )  Bergl.  II  die  Allgemeinen  Aus-  und
Durchfuhrverbote.  4 )  Ausfuhr  Druckplatten  874  b  (I.  I.  Vorbemerkung).
        <pb n="141" />
        135

862.-  859  6.

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


firnißt,  lackiert,  poliert  oder  mit  anderen  unedlen  Metallen  oder
Legierungen  unedler  Metalle  überzogen;  Fensterblei.

A,I&amp;gt;

852.

Draht.

A,  D

')  853  «.

Druckplatten,  gestochen  oder  geätzt,  auch  verkupfert,  verstählt  oder  in

Verbindung  mit  unlackiertem,  unpoliertem  Holze,  Eisen,  Zink  oder
Zinn;  Stereotyp-  (Schrift-)  Platten,  Abklatsche  (Klischees).

A,  D

853  b.

Buchdruckerschriften  (Lettern,  Typen).

A,  D

854  a.

(854  a/c)  Bleiwaren,  nicht  unter  853  a/b  fallend:
Röhren  und  andere  grobe  Bleiwaren,  auch  in  Verbindung  mit  unlackiertem,

  unpolierlent  Holze,  Eisen,  Zink  oder  Zinn.

A,  D

854  b.

Flaschenkapseln  aus  Blei  oder  Bleilegierungen,  auch  mit  Zinn  plattiert;

Blattblei,  auch  verzinnt  oder  mit  Zinn  belegt  (plattiert).

A,  D

854  c.

Kunstguß  und  andere  feine  Bleiwaren,  insbesondere  alle  bemachen,

bronzierten,  lackierten,  mit  anderen  unedlen  Metallen  oder  Legierungen ­
  unedler  Metalle  überzogenen;  Bleiwaren  in  Verbindung  mit
anderen  Stoffen,  soweit  sie  nicht  vorstehend  genannt  sind  oder  durch
die  Verbindung  mit  anderen  Stoffen  unter  andere  Nummern
fallen,  auch  nicht  zu  den  fein  gearbeiteten  Schmuckgegenständen
usw.  der  Nr.  887  a  gehören.

A,  D

855  a.

D.  Zink  und  Zinkiegisrungen.-)
Zink,  roh  (in  Blöcken,  Tafeln,  Klumpen,  Scheiben,  Tropfen  fTropfzink)).



A,  D

855  b.

Bruchzink,  Zinkabfälle.

A,  D

85«.

(856/7)  Zink,  gestreckt,  gewalzt  (Blech):
roh.

857.

abgeschliffen,  gefirnißt,  lackiert,  poliert  oder  mit  anderen  unedlen  Metallen

  oder  Legierungen  unedler  Metalle  überzogen.

A,  D

858.

Draht.

A,  D

')  859  a.

Zinkwaren:  grobe,  auch  in  Verbindung  mit  unlackiertem,  unpoliertem

Holze,  Eisen,  Blei  oder  Zinn;  Druckplatten,  gestochen  oder  geätzt. ­


A,  D

859  b.

—:  feine,  insbesondere  alle  bemalten,  bronzierten,  gefirnißten,  lackierten,

polierten,  mit  anderen  unedlen  Metallen  oder  Legierungen  unedler
Metalle  überzogenen;  Zinkwaren  in  Verbindung  mit  anderen  Stoffen,

Ausfuhr:  J )  Druckplatten  874  b  (I.  1.  Vorbemerkung).  2 )  Vergl.  II  die  Allgemeinen  Aus-  und  Durchfuhrverbote.
        <pb n="142" />
        860.-867.

136

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


soweit  sie  nicht  vorstehend  genannt  sind  oder  durch  die  Verbindung
mit  anderen  Stoffen  unter  andere  Nummern  fallen,  auch  nicht  zu
den  fein  gearbeiteten  Schmuckgegenständen  usw.  der  Nr.  887  a  gehören.


E.  Zinn-  und  Zinnlegierungen  (einsckiietzlick  des  Kritanniamelalls).
 3 )

A,  D

860.

Zinn,  roh  (in  Blöcken,  Stangen,  aufgerollten  Platten  fRollzinnf);

Bruchzinn;  Zinnabfälle.

A,  D

861.

Zinn,  gewalzt  (Blech).

A,  D

862.

Draht.

A,  D

')  863  a.

Zinnwaren:  grobe,  auch  in  Verbindung  mit  unlackiertem,  unpoliertem

Holze,  Eisen,  Blei  oder  Zink;  Druckplatten,  gestochen  oder  geätzt.

A,  D

863  b.

—:  Löffel,  Gabeln,  Teesiebe,  gegossen,  Kannen,  Teebretter,  Kapseln,
Tuben,  Spritzstöpsel  sowie  andere  feine  Zinnwaren,  insbesondere
alle  bemalten,  bronzierten,  gefirnißten,  polierten,  gemusterten,
mit  anderen  unedlen  Metallen  oder  Legierungen  unedler  Metalle
überzogenen;  Zinnwaren  in  Verbindung  mit  anderen  Stoffen,
soweit  sie  nicht  vorstehend  genannt  sind  oder  durch  die  Verbindung
mit  anderen  Stoffen  unter  andere  Nummern  fallen,  auch  nicht
zu  den  fein  gearbeiteten  Schmuckgegenständen  usw.  der  Nr.  887  a

gehören.

A,  D

863  c.

Blattzinn  (Stanniol,  Zinnfolie),  auch  gefärbt  oder  mit  unechtem  Blattgold

  belegt.
F.  Nickel  und  Nickellegierungen.  )

A,  D

864.

Nickelnietall  (Nickel),  roh  (in  Barren  oder  Stücken,  auch  gegossen  in  Form

von  Platten  oder  Rosten,  die  nur  zur  Verwendung  bei  Vernickelungen

An.  D.  Betr.  Mitauf

  elektrolytischen,  Wege  geeignet  sind);  Bruchnickel;  Nickelmünzen.

nähme  von  Nickelmünzen ­
  vgl.  Besond.
  Ausnahmen
I  V,  3.

86».

Nickel,  geschmiedet  oder  gewalzt,  in  Stangen  oder  Blech;  Formgußund

  Schmiedestücke  in  unbearbeiteten.  Zustande.

A,  D

866.

Draht.

A,  D

3 )  867.

Röhren,  Hülsen,  Näpfchen.

A,  D

Ausfuhr  *)  Druckplatten  874b  (11  Vorbemerkung),  2 )  868.  3 )  Vergl.  II  (die  Allgemeinen  Aus-  und  Durchfuhrverbote. ­
        <pb n="143" />
        137

868.-871a.

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverböte



')  868.

Waren  aus  Nickel,  vorstehend  nicht  genannt,  auch  in  Verbindung  mit

anderen  Stoffen,  soweit  sie  nicht  zu  den  fein  gearbeiteten  Schmuckgegenständen ­
  usw.  der  Nr.  887  a  gehören  oder  durch  die  Verbindung
mit  anderen  Stoffen  unter  andere  Nummern  fallen;  Blattnickel.

A,  D

O.  Kupfer-  und  Kupferlegierungen.-)

869  a .

Kupfer,  rohes  (auch  auf  elektrolytischem  Wege  hergestelltes  sowie  zementiertes

  (Zement-)  Kupfer)  in  Scheiben  oder  sogenannten  Rosetten,
Blöcken  (Hartstücken),  Barren  oder  Platten,  in  Pulverform  usw.

A,  D

869  6.

Kupfermünzen;  Bruchkupfer,  Kupferabfälle,  -späne,  -glühspan  (-asche).

A,  D;  betr.  Mitnahme ­
  v.  Kupfermünzen ­
  in  d.  Ausland ­
  vgl.  Besondere ­
  Ausnahmen
IV,  2.

869  c.

Messing,  Aich-,  Sterro-,  Delta-,  Duranametall,  Messingschlaglot,  Tombak,

  roh  oder  als  Bruch,  sowie  Abfälle  von  der  Verarbeitung  dieser
Legierungen  (Messingspäne  usw.).

A,  D

869  d.

Bronze  und  andere  Kupferlegierungen,  roh  oder  als  Bruch,  sowie  Abfälle

von  der  Verarbeitung  dieser  Legierungen.

A,  D

869  c.

Antimon  (Antinwnmetall,  Spießglanz,  Spießglanzkönig  [regulus  ar.timonii]),

  roh  oder  als  Bruch.

A,  D

869  f.

Chrom,  Kadmium,  Magnesium,  Mangan,  Titan,  Wolfram,  Tantal

A  u.  D,  ausgcund

  sonstige  zur  Herstellung  von  Metallwaren  geeignete  unedle
Metalle  und  Legierungen  daraus,  roh  oder  als  Bruch,  auch  Abfälle
von  der  Verarbeitung  dieser  Metalle  und  Metalllegierungen.

nommen  Kobalt
und  Kobaltlegierungen. ­


870  n.

Stangen,  Bleche,  Schalen  und  andere  Formstücke,  geschmiedet  oder

870  6.

gewalzt:  aus  Kupfer.

A,  D

—:  aus  Messing,  Tombak  oder  anderen  unter  Nrn.  869  d/f  fallenden

A  u.  D,  ausge-871

  a.

unedlen  Metallen  oder  Metallegierungen.

nommen  Kobalt
und  Koballlegierungen. ­


Draht  (mit  Ausnahme  des  zementierten  Drahts):  aus  Kupfer;  Eisendraht

  mit  Draht  (auch  zementiertem)  aus  Kupfer  umsponnen,  umflochten ­
  oder  umwickelt.

A,  D

Ausfuhr:
Verbote.

l )  auch  Röhren,  Hülsen,  Näpfchen  der  Nr.  867.

2 )  Vgl.  II  die  Allgemeinen  Aus-  und  Durchfuhr-
        <pb n="144" />
        M  ,-jr;  '■■■'

8716.-8776.

138

Mi

Nr.

Warengattun  g

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


')  871  b.

—:  aus  anderen  Metallen  oder  aus  Metallegierungen  der  Nrn.  869  c/f;

A  u.  D  ausge-Eisendraht,

  mit  diesem  Draht  umsponnen,  uniflochten  oder  umnomm.

  aus  Kobalt

wickelt.

und  Kobaltlegierungen. ­


872.

Zementierter  Draht.

A,  D

873.

Drahtlitzen  und  -seile,  weder  lackiert  noch  poliert,  mit  Aluminium  überzogen

  oder  vernickelt,  gefärbt  oder  verniert.

A,  D

874  a.

Walzen  aus  Kupfer  oder  Kupferlegierungen,  auch  solche  aus  Eisen  mit
einer  mehr  als  5  Millimeter  starken  Haut  aus  Kupfer  oder  Kupferlegierungen, ­
  zur  Zurichtung  (Appretur)  von  Gespinstwaren  oder
zum  Druck,  einschließlich  der  mit  ihnen  in  fester  Verbindung  stehenden

3 )  874  b.

Maschinen  und  Maschinenteile,  auch  gestochen  (graviert)  oder  geatzt.

A,  D

Druckplatten  aus  Kupfer  oder  Kupferlegierungen,  einschließlich  der

A,  D  ausgenomm.

galvanoplastisch  hergestellten  (Galvanos),  auch  verstahlt,  mit  Blei

Galvanos  (Biloder

  dergleichen  hintergossen  oder  in  Verbindung  mit  Holz,  Eisen,
Blei,  Zink  oder  Zinn,  auch  gestochen  (graviert)  oder  geätzt.

derklischces)

875.

Metalltuch  aller  Art  für  gewerbliche  Zwecke,  insbesondere  für  die  Herstellung ­
  von  Papier,  endlos  oder  in  Rollen  oder  Stücken,  aus  Draht,
auch  mit  Gespinsteinlagen;  Vordruckwalzen  (Egoutteure),  glatt  oder

gerippt,  mit  oder  ohne  Wasserzeichen.

A,  D

87«.

Haus-  und  Küchengeräte  aus  Kupfer,  nicht  vernickelt,  auch  in  Verbindung
mit  anderen  Stoffen,  soweit  sie  nicht  dadurch  unter  andere  Nummern

fallen,  auch  lackiert,  poliert.

A,  D

877  a.

Grobe  Waren  aus  Kupfer,  vor-  und  nachstehend  nicht  genannt,  weder
lackiert  noch  poliert  oder  vernickelt,  auch  in  Verbindung  mit  anderen
Stoffen,  soweit  sie  nicht  unter  Nrn.  874  a/b  oder  durch  die  Verbindung ­
  mit  anderen  Stoffen  unter  andere  Nummern  fallen;  Polsterfedern

  aus  Kupferdraht,  unpoliert,  unlackiert.

A,  D

877  b.

Grobe  Waren  aus  gegossenem  Messing  (einschließlich  der  Haus-  und
Küchengeräte),  vor-  und  nachstehend  nicht  genannt,  weder  lackiert
noch  poliert  oder  vernickelt,  auch  in  Verbindung  mit  anderen  Stoffen,
soweit  sie  nicht  unter  Nrn.  874  a/b  oder  durch  die  Verbindung  mit
anderen  Stoffen  unter  andere  Nummern  fallen;  Polsterfedern  aus

Messingdraht,  unpoliert,  unlackiert.

A,  D

l )  Auch  Tantaldraht.  Ausfuhr:  2 )  Auch  alle  Ü6rigen  Druckplatten  aus  unedlen  Metallen  oder  aus  Legierungen ­
  unedler  Metalle  (I.  I.  Bordernerkung).
        <pb n="145" />
        139

877  c.-880  b.

Nr.

Warengstttung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


')  877  c.

(877  c/d)  Grobe  Röhren,  einschließlich  der  Muffen-  und  Flanschenröhren ­
  sowie  Röhrenverbindungs-  und  Röhrenformstücke,  gegossen,
gelötet,  gewalzt,  gezogen,  gepreßt,  gefalzt,  genietet  oder  geschweißt,
auch  gebogen,  weder  lackiert  noch  poliert  oder  vernickelt,  auch  in
Verbindung  mit  anderen  Stoffen,  soweit  sie  nicht  dadurch  unter
andere  Nummern  fallen:
aus  Kupfer.

A,  D

2 )  877  d.

aus  Messing.

A,  D

3 )  878  st.

Andere  als  grobe  Kupferwaren,  vor-  und  nachstehend  nicht  genannt;
alle  lackierten  oder  polierten  Kupferwaren  (mit  Ausnahme  der  Hausund ­
  Küchengeräte);  Waren  aus  Kupferdraht,  soweit  sie  nicht  anderweitig ­
  genannt  sind  oder  durch  die  Verbindung  mit  anderen  Stoffen
unter  andere  Nummern  fallen;  Blattkupfer.

A,  D

*)  8781*.

Andere  als  grobe  Waren  aus  gegossenem  Messing,  vor-  und  nachstehend
nicht  genannt;  alle  lackierten  oder  polierten  Waren  aus  gegossenem
Messing  (auch  Haus-  und  Küchengeräte);  Waren  aus  Messingblech
(mit  Ausnahme  der  Röhren);  Waren  aus  Messingdraht,  soweit  sie
nicht  anderweitig  genannt  sind  oder  durch  die  Verbindung  mit
anderen  Stoffen  unter  andere  Nummern  fallen;  Waren  aus  Tombak; ­
  Blattmessing  und  -metall  aus  Tombak.

A,  D

878  c.

Artilleriezündungen,  Zündhütchen,  ungefüllte,  Patronenhülsen  aus
Kupfer  oder  Messing.

A,  D

a ' 4 )  879.

Kupfer-,  Tombak-  und  Messingwaren,  verniert,  gefärbt,  mit  Aluminium

'

überzogen  oder  vernickelt,  soweit  sie  nicht  zu  den  fein  gearbeiteten
Schmuckgegenständen  usw.  der  Nummer  887  a  gehören  oder  durch
die  Verbindung  mit  anderen  Stoffen  unter  andere  Nummern  fallen.

A,  D

880  o.

Waren  aus  anderen  Kupferlegierungen  als  Messing  und  Tombak,  soweit
sie  nicht  zu  den  fein  gearbeiteten  Schmuckgegenständen  usw.  der
Nr.  887  a  gehören  oder  durch  die  Verbindung  mit  anderen  Stoffen
unter  andere  Nummern  fallen:  feine,  insbesondere  alle  polierten,
vernickelten,  gefärbten,  lackierten  oder  vernierten  Waren.

A,  D

88«  b.

—:  andere  als  feine  Waren,  weder  poliert  noch  vernickelt,  gefärbt,  lackiert
oder  verniert;  Blattmetall.

A,  D

Ausfuhr:  l )  Kupferröhren  aller  Art,  2 )  Messingröhren  aller  Art,  3 )  Kupferröhren  877  c,  4 )  Meffingröhren
“&amp;lt;7  d.
        <pb n="146" />
        —  140  —
881  a.  -  886.

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


881  a.

H.  Waren,  nickt  unter  die  Unterabschnitte  A  bis  G  fallend,
aus  unedlen  Metallen  oder  aus  Legierungen  unedler
Metalle.)
Blech:  vergoldet  oder  mit  Gold  belegt  (plattiert).

A,  D

881  b.

—:  versilbert  oder  mit  Silber  belegt  (plattiert).

A,  D

882  o.

Draht,  auch  auf  anderen  Draht  aus  unedlen  Metallen  oder  Legierungen

unedler  Metalle  gesponnen:  vergoldet  oder  mitGold  belegt  (plattiert).

A,  D

882  b.

—:  versilbert  oder  mit  Silber  belegt  (plattiert).

A,  D

883.

Unechtes  Gold-  und  Silbergespinst,  auch  aus  vergoldeten  oder  versilberten

  tierischen  Häutchen,  sowie  Tressenwaren  (Besätze,  Bänder,
Kordeln,  Litzen,  Schnüre),  Gewebe  und  Knopsmacherwaren  (auch
mit  Einlagen  von  Holz,  Bein,  Horn,  Leder)  aus  unechtem  Goldoder ­
  Silbergespinst  ohne  Beimischung  von  anderen  Gespinsten,

A,  D  ferner:

mit  Kern  aus  Spinnstoffen.

D 4 )  von  Tressen-884

  a.

Waren  ganz  oder  teilweise  aus  vergoldeten  oder  mit  Gold  belegten

waren.

(plattierten)  unedlen  Metallen  oder  Legierungen  unedler  Metalle,
soweit  sie  nicht  besonders  ausgenommen  sind  oder  durch  die  Verbindung ­
  mit  anderen  Stoffen  unter  andere  Nummern  fallen:  Schmuckgegenstände, ­
  Toilette-  und  Nippscichen.

A,  D

2 )  884  b.

—:  andere  Waren.

A,  D

885  n.

Waren  ganz  oder  teilweise  aus  versilberten  oder  mit  Silber  belegten

(plattierten)  unedlen  Metallen  oder  Legierungen  unedler  Metalle,
soweit  sie  nicht  besonders  ausgenommen  sind  oder  durch  die  Verbindung ­
  mit  anderen  Stoffen  unter  andere  Nummern  fallen:  Schmuckgegenstände, ­
  Toilette-  und  Nippsachen.

A,  D

-)  885  b.

—:  Rosenkränze.

885  f.

—:  andere  Waren.

A,  D

886.

Unechtes  Blattgold  und  unechtes  Blattsilber  (unechter  Gold-  und  Silberschäum).



A,  D

*)  Es  wird  besonders  darauf  hingewiesen/  daß  dieser  Abschnitt  eine  große  Anzahl  von
Waren  umfaßt,  die  nach  der  Beschaffenheit  der  Herstellungsstoffe  (z.  B.  Waren  aus  Kupfer,
Messing  usw.),  oder  nach  ihrer  Verwendung  lz.  B.  Meßinstrumente)  unter  die  allgemeinen
Verbote  (vgl.  II.  Die  Allgemeinen  Aus-  und  Durchfuhrverbote)  fallen,  bei  den  einzelnen
Nummern  des  Abschnitts  aber  nicht  besonders  genannt  sind.
Ausftlhr:  2 )  Rosenkränze  886  b.  2 )  Rosenkränze  aller  Art  (11  Vorbemerkung.  *)  Die  Durchfuhr  ist  verboten, ­
  sofern  es  sich  bei  den  Trcssenwaren  um  Boden-  und  Gewerbserzeugnisse  von  Frankreich-  und  Großbritannien,
iowie  von  den  Kolonien  und  Schutzgebieten  dieser  Länder  handelt  (Verordnung  vom  II.  2.  15).
        <pb n="147" />
        141

887  a.—891  a.

Nr.

Warengattung

Aus-u.  Durchfuhrverbote ­


')  887  fl.

Schmuck-,  Zier-  und  sonstige  Lurusgegenstände,  einschließlich  der  Toiletteund
  Nippsachen,  ganz  oder  teilweise  aus  unedlen  Metallen  oder  aus
Legierungen  unedler  Metalle,  fein  gearbeitet  und  entweder  verniert
  oder  vernickelt  oder  in  Verbindung  mit  Alabaster,  Marmor,
Serpentinstein,  Schmelz,  Halbedelsteinen,  nachgeahmten  Edelsteinen, ­
  Gemnien  oder  Kameen  aus  Halbedelsteinen  oder  nachgeahmten ­
  Edelsteinen,  Pasten  oder  dergleichen;  Waren  aus  unedlen
Metallen  oder  aus  Legierungen  unedler  Metalle  in  derartiger  Verbindung ­
  mit  Gespinstfaden,  daß  sie  ohne  weiteres  als  Schmuck  getragen

  werden  können.

A,  D

')  887  b.

Zellenschmelzarbeiten  (sogenannte  Cloisonneewaren);  Perlen  aus  unedlen ­
  Metallen  oder  aus  Legierungen  unedler  Metalle,  vernickelt

oder  verniert.

A,  D

888.

Gespinste  aus  unedlen  Metallen  oder  aus  Legierungen  unedler  Metalle
(ausgenommen  Aluminiumgespinst)  sowie  Tressenwaren  (Besätze,
Bänder,  Kordeln,  Litzen,  Schnüre),  Gewebe  und  Knopfmacherwaren ­
  (auch  mit  Einlagen  von  Holz,  Bein,  Horn,  Leder)  aus  solchen

Gespinsten  ohne  Beimischung  von  anderen  Gespinsten  mit  Kern  aus

A,  D  ferner:

Spinnstoffen.

D 3 )  von  Tressenwaren. ­


a )  889.

Blankscheite  (Planchetten),  Miederfedern,  Bruchbänder  und  ähnliche
Waren  aus  unedlen  Metallen  oder  aus  Legierungen  unedler  Metalle,
ganz  oder  teilweise  mit  Gespinsten  oder  Gespinstwaren  übersponnen

oder  überzogen.
(890  a/b)  Draht  (Litzen,  Geflechte  usw.)  aus  unedlen  Metallen  oder
aus  Legierungen  unedler  Metalle,  überzogen,  umwickelt,  umsponnen
oder  umflochten:

A,  D

89«  fl.

für  die  Elektrotechnik.

A,  D

890  b.

für  andere  Zwecke,  Hutkörper  usw.

A,  D

891  fl.

Läutewerke,  durch  Luftdruck  betrieben;  Elektrisiermaschinen;  Modelle
von  Maschinen  und  Schiffen  aus  unedlen  Metallen  oder  aus  Legierungen ­
  unedler  Metalle;  Schrittzähler  und  ähnliche  Taschenzählwerke ­
  ohne  Uhrwerke;  andere  Zählwerke  (mit  Ausnahme  der  Kontrolllassen

  891g)  sowie  selbsttätige  Meß-  und  Registriervorrichtungen

Ausfuhr: J )  887,  Rosenkränze  885  b,  auch  Blankscheite  aus  Eisen.  3 )  Die  Durchfuhr  ist  verboten,  sofern  es  sich
°ei  den  Tressenwaren  um  Boden-  und  Gewerbserzeugnisse  von  Frankreich  und  Großbritannien,  sowie  von  den
Kolonien  und  Schutzgebieten  dieser  Länder  handelt  (Verordnung  vom  11.  2.  15).
        <pb n="148" />
        891  (i.—Sölnt.

142  -

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


ohne  Uhrwerke;  hydrometrische  Instrumente  (Instrumente  zur
Messung  der  Wassergeschwindigkeit,  Registrierpegel)  ohne  Uhrwerke;
Geschwindigkeitsmesser  für  Fahrzeuge  ohne  Uhrwerke;  selbsttätige
Wagen  und  selbsttätige  Verkaufsvorrichtungen  (Automaten);  alle
diese,  soweit  sie  nicht  durch  ihre  Verbindungen  unter  andere  Nummern
fallen.

A,  D

891  b.

Sprechmaschinen  (Phonographen,  Grammophone  usw.),  einschließlich
der  mit  ihnen  in  fester  Verbindung  stehenden  elektrischen  Maschinen,
soweit  sie  nicht  durch  ihre  Verbindungen  unter  anders  Nummern
fallen.

A,  D

891  c.

Reißzeuge,  Linienfedern  (Reißfedern);  auch  Rastrale  (Rostrale),  Storchschnäbel, ­
  Teilmaschinen,  -scheiben  und  Transporteure;  mathematische
Instrumente;  Instrumente  zur  mechanischen  Integration  (Planimeter, ­
  Integratoren);  alle  diese,  soweit  sie  nicht  durch  ihre  Verbindungen ­
  unter  andere  Nunimern  fallen.

A,  D

891  d.

Optische  Meßinstrumente,  z.  B.  Polarisationsinstrumente  us&amp;gt;v.,  Bussolen,
Kompasse,  astronomische  Fernrohre  und  andere  astronomische,
geodätische,  nautische,  geophysikalische  und  meteorologische  Instrumente; ­
  alle  diese,  soweit  sie  nicht  durch  ihre  Verbindungen  unter
andere  Nunimern  fallen.

A,  D

891  e.

Rechenmaschinen,  soweit  sie  nicht  durch  ihre  Verbindungen  unter  andere
Nummern  fallen.

A,  D

891  s.

Schreibmaschinen,  soweit  sie  nicht  durch  ihre  Verbindungen  unter  andere
Nummern  fallen.

A,  D

891  g.

Kontrollkassen,  soweit  sie  nicht  durch  ihre  Verbindungen  unter  andere
Nummern  fallen.

A,  D

891  h.

Chirurgische  Instrumente,  soweit  sie  nicht  durch  ihre  Verbindungen
unter  andere  Nummern  fallen.

A,  D

891  i.

Präzisionswagen;  Instrumente  für  Metrologie  und  Eichwesen;  barometrische, ­
  kalorimetrische,  thernwmetrische  und  chemische  Instrumente.

A,  I)

V)  891  k.

Gasmesser  (-uhren),  Wassermesser  ohne  Uhrwerke.

A,  D

*)  891  l.

Physikalische  Lehrapparate.

A,  D

891  m.

Statuen  (einschließlich  der  Büsten,  Reliefs  und  Tierfiguren)  aus  unedlen ­
  Metallen,  mindestens  in  natürlicher  Große,  sofern  sie  Kunstgegenstände ­
  sind.

A,  D

*)  Für  die  Ausfuhr.  2 )  Einfuhr  891  a.
        <pb n="149" />
        143

892  a—894  c.

Nr.

Warengattung

Aus-u.  Durchfuhr ­
verbote

*)  siebzehnter  Abschnitt.
Maschinen,  elektrotechnische  Erzeugnisse,  Fahrzeuge.

892  a.

892  b.
892  c.
892  d.
893  a.

893  b.

893  c.
3 )  893  d.

894  a.
894  b.
89  4  r.

A.  Maschinen.)
Dampflokomotiven,  auf  Schienen  laufend:  Tenderlokomotiven  bei
einen:  Reingewichts  der  Maschine  von  100  Doppelzentner  oder
darunter.
—:  Tenderlokomotiven  bei  einem  Reingewichts  der  Maschine  von  mehr
als  100  Doppelzentner.
—:  Lokomotiven  ohne  Tender.
—:  Lokomotivtender.
Dampflokomotiven,  nicht  auf  Schienen  laufend,  einschließlich  der  Dampfstraßenwalzen, ­
  jedoch  ausschließlich  der  Dampflokomotiven,  die  zu
den  Pflügen  für  Kraftbetrieb  905  a  gehören.
Dampflokomobilen,  fahrbar  oder  nicht  fahrbar,  soweit  sie  nicht  zu  Pflügen
für  Kraftbetrieb  905  a  gehören,  bei  einem  Reingewichte  der  Maschine:
von  60  Doppelzentner  und  darunter.
—:  von  mehr  als  60  Doppelzentner.
Einzelteile  (Ersatz-  und  Reserveteile  usw.)  zu  Maschinen  der  Nrn.  892  a
bis  893  c,  allein  ausgehend  und  anderen  Nummern  nicht  ausdrücklich
zugewiesen.

Dampfmaschinen.
Dampf-,  Gasturbinen.
Wasserkraftmaschinen  (Turbinen,  Wasserräder  und  -säulenmaschinen).

A  u.  D;  ausgenommen ­
  zur  Personen- ­
  od.  Güterbeförderung ­
  im
Betriebe  der  öffentlichen ­
  Verkehrsanstalten ­
  od.
im  klein.  Grenzverkehr ­
  benutzte
Dampflokomotiven. ­


A,  D
A,  D
Au.  D;  ausgenommen ­
  die  Einzelteile ­
  (Ersatz-  und
Reserveteile  usw.)
zu  den  unter  892
a—d  u.  893  a  gestatteten ­
  Maschin.
A,  v
A,  D
A,  D

')  Vollständige  Maschinen  (Unterabschnitt  A  und  B),  o u [} slrlbc ®  J el „,  sämtliche  Teile  in  einer  Sendung
Unb  Stück;  in  der  Ausfuhr  vollständige  Maschinen,  auch,n  6  '  ^  ^  Maschinen  zerlegt  in  mehreren  Sendungen
ausgehen,  ebenfalls  nach  Kilogramm  und  Stuck.  Gehen  .^?'^Svatte  Menge  der  Waren"  das  Gewicht  der  Teste,
°us,  dann  ist  in  dem  Ausfuhranmeldeschem  anzugeben:  U  m  de  Ans'uhr  koimneiiden  Maschine.  In
&amp;gt;n  der  Spalte  „Gattung  der  Waren  da»  ungefähre  GewSpalte  Namentliche  Bezeichnung"  der  Vermerk
Falle  ist  in  die  Berkehrsnachwersung  für  die  Ausfuhr  n  l  Maschine.  Ersatz-  und  Reserveteile,  die  mit
v  M."  einzutragen  und  aiißerdem  das  angegebenc-  Gewuht  der  ganze  Iw  ^^  ^nden  Maschinen  behandelt.
^"Maschinen,  zu  denen  sie  gehören,  zi.samnienverpackt  asgehen,wEi^wie°
&amp;gt;  Vergl.  II.  Die  Allgemeinen  Aus-  und  Durchfuhrverbote.  )  rl&amp;gt;ur  vre  eiu»,ugi.
        <pb n="150" />
        89-td.—8SSb.

144

*)

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


894  d.

Verbrennungs-  und  Explosionsmotoren  zum  Antriebe  von  Fahrzeugen

aller  Art.

A,  D

894  e.

Feststehende  Verbrennungs-  und  Explosionsmotoren  (Gasmotoren  usw.);

894  f.

894  fl.
')  894  h.
r)  894  i.
')  894  k.
■)  894  l.
894  ui.
894  ii.
-)  894  o.

-)  894  p.

895  sl.

Hochofengasmotoren.
Heißluft-  und  Druckluftnwtoren  und  andere  vorstehend  nicht  genannte
Kraft-  (Antriebs-)  Maschinen  (mit  Ausnahme  der  Elektroniotoren
907  a/d,  elektrischen  Lokonwtiven  913  und  der  zu  Pflügen  für  Kraftbetrieb
  905  a  gehörigen  und  mit  diesen  in  einer  Sendung  zusammen
vorkomnienden  Kraftmaschinen);  Windmotoren  (Windräder),  Göpelwerke. ­

Feststehende,  fahrbare  oder  schwimmende  Kranen.
Danipfmaschinen  in  Verbindung  mit  Dynamomaschinen,  Punipen,
Hämmern,  Gebläse-,  Kälte-,  Fördermaschinen.
Dampf-,  Gasturbinen  in  Verbindung  wie  894  h.
Verbrennungs-  und  Erplosions-  sowie  Hochofengasmotoren  in  Verbindung ­
  wie  894  h.
Andere  Kraft-  (Antriebs-)  Maschinen  (mit  Ausnahme  der  Elektomotoren
907  a/d)  in  Verbindung  wie  894  h.
Kraft-  (Antriebs-)  Maschinen  (mit  Ausnahme  der  Elektromotoren
907  a/d)  in  Verbindung  mit  nicht  fortschaffbaren  Winden,  Haspeln.
Feststehende,  fahrbare  oder  schwimmende  Bagger,  Rammen.
Einzelteile  (Ersatz-  und  Reserveteile  usw.)  zu  Verbrennungs-  und  Explosionsmotoren ­
  zuni  Antriebe  von  Fahrzeugen  aller  Art,  allein
ausgehend  und  anderen  Nummern  nicht  ausdrücklich  zugewiesen.
Einzelteile  (Ersatz-  und  Reserveteile  usw.)  zu  Maschinen  der  Nrn.  894  a/c
und  894  e/n,  allein  ausgehend  und  anderen  Nummern  nicht  ausdrücklich ­
  zugewiesen.
Nähmaschinen  für  den  Handbetrieb,  ohne  Gestell,  Köpfe  (Oberteile)
von  Nähmaschinen,  auch  Teile  davon  (ausgenommen  Nadeln).

895  b.

Kurbelstick-  und  Strick-,  auch  Netzstrick-  (Filet-)  Maschinen,  für  den
Handbetrieb,  ohne  Gestell,  Köpfe  (Oberteile)  von  solchen  Maschinen,
auch  Teile  davon  (ausgenommen  Nadeln).

A,  D

A,  D
A,  D
A,  D
A,  D
A,  D
A,  D
A,  D
A,  D

A,  D

A,  D
4  u.  D  nur  für
Langarmsteppmaschinen ­
  mit  Armlängen ­
  üb.  50  cm.
Alt.  D;  ausgenom.
Kurbelstickmasch.,
Köpfe  (Oberteile)
von  solchen  Maschinen, ­
  auch  Teile
davon(ausgenom-*)

  Einfuhr  namentliche  Bezeichnung.  2 )  Für  die  Ausfuhr.
        <pb n="151" />
        145

896  a.—899  f.

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhr ­
verbote

896  a.

Nähmaschinen,  in  fester  Verbindung  mit  Gestellen  oder  für  motorischen
Betrieb.

men  jedoch  Nadeln); ­
  Strickmaschinenteile
  (außer
Nadeln)  bis  zum
Gewicht  von  5  kg
in  einer  Sendung.
A  u.  D  nur  für
Langarmsteppmaschinen ­
  mit  Armlängen ­
  üb.  50  cm.

896  b.

Kurbelstick-  und  Strick-,  auch  Netzstrick-  (Filet-)  Maschinen,  in  fester
Verbindung  mit  Gestellen  oder  für  motorischen  Betrieb.

A  u.  T);  ausgenommen
Kurbelstickmaschinen,
Köpfe  (Oberteile)  von
solchen  Maschinen,
auch  Teile  davonlausgenommen ­
  jedoch  Nadeln); ­
  Strickmaschinentcilc
  (außer  Nadeln) ­
  bis  zum  Gewicht ­
  von  5  kg  in
einer  Sendung.

897.

Gestelle  von  Näh-,  Kurbelstick-,  Strick-,  auch  von  Netzstrick-  (Filet-)  Maschinen, ­
  sowie  Teile  von  solchen  Gestellen,  einschließlich  der  dazu
gehörigen  Tischplatten  oder  Tische.

898.

Maschinen  und  Maschinenteile  in  fester  Verbindung  mit  Kratzenbeschlägen.

899  a.
899  b.
899  c.
899  d.
899  e.

Maschinen  für  die  Vorbereitung  der  Verarbeitung  und  für  die  Spinnerei:
von  Seide.
—:  von  Wolle  (Kammgarn).
—:  von  Wolle  (Streichgarn).
Maschinen  für  die  Vorbereitung  der  Verarbeitung  von  Baumwolle.
Baumwollspinn-  (Feinspinn-)  Maschinen.

899  f.

Maschinen  für  die  Vorbereitung  der  Verarbeitung  und  für  die  Spinnerei
von  Flachs,  Hanf,  Werg,  Jute,  Ramie,  Manilahanf  und  anderen
vorstehend  nicht  genannten  Spinnstoffen.

ReVenning.  rlur-  und  Durchsuhrverboie.

A.  u.O;ausgenom.
Gestelle  von  Nähund
  Kurbelstickmaschinen ­
  sowie
Teile  von  solchen
Gestellen,  einschl.
der  dazu  gehörigen ­
  Tischplatten
oder  Tische.
A,  D
Au.  D;  ausgen.
ungebrauchte  Maschin.
  für  die  Vorbereitting
  der  Verarbeitung ­
  und  für
die  Spinnerei  von
Seide;  jedoch  unt.
Ausschluß  v.  Reißmaschinen ­
  (Reiß-'
  wölfen).
Au.  D;  ausgenommen ­
  Maschinen ­
  für  die
10
        <pb n="152" />
        899  g.—902  c.

146

Nr.

Warengattun

Aus-u.  Durchfuhr ­
verbote

')  Ausfuhr  auch  Schaft-  und  Jacquardvorrichtungcu.  2 )  Namentliche  Bezeichnung.  3 )  Für  die  Ausfuhr.

899  g.
899  h.

Maschinen  zum  Zwirnen,  Haspeln,  Spulen,  Wickeln  der  Garne  und
Zwirne.
Maschinen  zur  Vorbereitung  der  Gespinste  für  die  Weberei.

&amp;gt;)  900.

Webstühle  (auch  Schaft-  und  Jacquardvorrichtungen  hierfür,  vertragsmäßig). ­


901a.
901  b.
901  c.

Gardinen-,  Spitzen-  und  Tüllmaschinen.
Wirkmaschinen.
Stickmaschinen  (ausgenommen  Kurbelstickmaschinen).

-)  902  a.
902  b.
-)  902  c.

Zurichte-  (Appretur-)  Maschinen  (Maschinen  für  die  Veredelung  von
Gespinsten  und  Gespinstwaren),  soweit  sie  nicht  unter  Nr.  874  a
fallen.
Maschinen  für  Wäscherei  und  chemische  Reinigung.
Einzelteile  (Ersatz-  und  Reserveteile  usw.)  zu  Maschinen  der  Nrn.  898,
899  a/h,  900,  901  a/c,  902  a/b,  allein  ausgehend  und  anderen  Nummern ­
  nicht  ausdrücklich  zugewiesen.

Vorbereitung  des
Spinnens  u.  für
die  Spinnerei  von
Papiergarnen.
A,D
Au.  D;  ausgenom.
die  ungebrauchten
Maschinen  (jedoch
unt  Ausschluß  der
Maschinen  z.  Vorbereitung ­
  der  Papiergarne ­
  ür  die
Weberei).
Au.  O:  ausgenom.
ungebraucht.Webstühle,
  a.  Schaftund
  Jacquardvorrichtungen ­
  hierfür
(Bandwebstühle
fallen  jedoch  unter
das  Verbor).
Au.  D;  ausgenom.
ungebrauchte  Maschinen. ­

A,  D
Au.  D;  ausgenom.
ungebrauchte  Maschinen. ­


A,  D
A,  D
A«.  I)  v.  Sendungen ­
  im  Gewicht
über  25  kg  von
Teilen  der  dem
Aus-  und  Durchfuhrverbot ­
  unterliegenden ­
  Maschinen ­
  der  betreffenden ­
  Nummern.
        <pb n="153" />
        10*

—  14?  —
903  —  906n.

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


903.

Feuerspritzen  oller  Art;  Pumpen  für  Menschen-  oder  Tierbetrieb,  zur

Au.D;  ausgenom.
Pumpen,  f.  Menschen ­
  oder  Tierbetrieb ­
  z.  Förderung
von  Flüssigkeiten.

Förderung  von  Flüssigkeiten.

904  a.

Maschinen  zur  Bearbeitung  von:  Metallen.

A,D

904  b.

—:  Hölzern.

A,  D

904  c.

—:  Steinen.

A,  v

904  b.

Dampf-  und  hydraulische  Schmiedepressen:  Nietmaschinen:  mechanische
(Fall-,  Luftdruck-,  Feder-  und  sonstige  durch  Kraftübertragung  betriebene) ­
  Hämmer  auch  in  fester  Verbindung  mit  Elektromotoren

(in  Verbindung  mit  anderen  Kraft-  (Antriebs-s  Maschinen  894  h/l.)

A,  I)

905  a.

Pflüge  für  Kraftbetrieb  (einschließlich  des  elektrischen  Betriebs),  auch  mit

zugehörigen  Kraftmaschinen  (Dampfpflüge  usw.)

A,  D

905  b.

Mähmaschinen  (Getreide-,  Grasmähmaschinen  (Rasenmäher  906  ch).

A,  D

')  905  c.

Einzelteile  (Ersatz-  und  Reserveteile  usw.)  zu  Maschinen  der  Nrn.  905  a/b
und  906  a/d,  allein  ausgehend  und  anderen  Nummern  nicht  ausdrücklich

  zugewiesen.

A,  D

906  st.

Dreschmaschinen.

A,  D

906  b.

Milchentrahmungsntaschinen  (-Zentrifugen,  Separatoren).

A,  D

2 )  906  c.

Sämaschinen,  Heuwender,  Heu-,  Stroh-  usw.  Pressen,  Futterschneide-,
Häcksel-,  Buttermaschinen,  Schrotmühlen,  Rasenmäher  und  anderweit

  nicht  genannte  landwirtschaftliche  Maschinen.

A,  D

906  b.

Reinigungsmaschinen  für  Getreide,  Hülsenfrüchte,  Reis,  Ölfrüchte.

A,D

°)  906  e.

Brauerei-,  Brennerei-  und  Mälzereimaschinen,  Maschinen  der  Aucker-*)

  906  f.

industrie.

A,  D

Brauereimaschinen  und  -geräte  sowie  Mälzereimaschinen.

A,  D

4 )  906  q.

Brennereimaschinen  und  -geräte.

A,  D

4 )  906  h.

Maschinen  und  Geräte  der  Auckerindustrie.

A,  D

906  f.

Müllereimaschinen  (Reinigungsmaschinen  s.  906  d).

A,  D

906  k.

Maschinen  für  Holzstoff-  und  Papierherstellung.

A,  D

906  l.

Pumpen,  Wasserhaltungsniaschinen,  andere  als  unter  894  h/l  und  903.

A,  D

906  in.

Kältemaschinen,  andere  als  unter  894  h/l  (Speiseeisbereitungsniaschinen

nach  Beschaffenheit  des  Stoffes).

A,  D

a )  906  U.

Hebemaschinen  (Aufzüge,  Fahrstühle,  Lifts,  Elevatoren,  Becherwerke,

0  Für  die  Ausfuhr.  2 )  Namentliche  Bezeichnung.  3 )  Für  die  Einfuhr.  4 )  Für  die  Ausfuhr;  Einfuhr  der  &amp;amp;e
        <pb n="154" />
        Aus-«.Durchfuhrverbote ­


906  r.
2 )  906  s.
906  t.
906  u.
■)  906  V.

3 )  906  w.

Fördermaschinen),  auch  in  fester  Verbindung  mit  Elektromotoren
(in  anderer  Verbindung  894  h/m).
Maschinen  der  Buchbinderei,  Kartonnagen-  und  Papierwarenherstellung.
Maschinen  für  Sortierung,  Waschen,  Zerkleinerung  und  Formen  von
Kohlen,  Erzen,  Gesteinen.
Geblasemaschinen,  Erhaustoren,  Ventilationsmaschinen,  Ventilatoren
(andere  als  unter  832),  auch  in  fester  Verbindung  mit  Elektromotoren
(in  anderer  Verbindung  894  h/l).
Maschinen  für  die  Leder-  und  Schuhindustrie.
Maschinen  für  die  Kalk-,  Lehm-,  Ton-,  Zement-  u.  verwandten  Industrien.
Schnellpressen  für  Buch-,  Stein-,  Licht-,  Blechdruck  usw.
Andere  Buchdruckmaschinen.
Andere  nicht  besonders  genannte  Maschinen  (Maschinen  zum  Polieren
von  Spiegelglas,  zur  Herstellung  und  Bearbeitung  von  Hutstumpen,
Teigwaren-,  Materialprüfungsmaschinen  usw.).
Einzelteile  (Ersatz-  und  Reserveteile  usw.)  zu  Maschinen  der  Nrn.  903,
904  a/d  und  906  e/v,  allein  ausgehend  und  anderen  Nummern
nicht  ausdrücklich  zugewiesen.

A,  D
A  u.  D  nur  von  Papierstreifenschneidemasch.


A  u.  D
A,  D
A,  D
A,  D
A,  D
Au.D  vonden  Anm.  4
genannten.

Au.  l)  von  Einzelteilen
zu  Maschinen  der  Nr.
904  a/d  ganz,  im  übrigen ­
  v.  Sendungen  im
G  ewicht  üb.  2  ?  kg  soll
Teilen  der  dem  Ausund
  Durchfuhrverbot
unterlieg.  Maschinen
dieser  Nummern.

*)  Einfuhr  namentliche  Bezeichnung.  3 )  Namentliche  Bezeichnung.  3 )  Für  die  Ausfuhr. ­
  4 )  Dem  Aus-  und  Durchfuhrverbot  unterliegen  unter  906  v.  folgende  Maschinen:
Misch-  und  Knetmaschinen;  Glasblasemaschinen:  Gummitauchmaschinen  (Maschinen  zur
Herstellung  nahtloser  Gummitvaren);  hydraulische  Pressen;  Desintegratorien,Dismembratoren,
L-chlagkreuzmühlen;  Kugelmühlen;  Trommelmühlen,  Kollergänge,  Hütten-  und  Formereimaschinen ­
  (Blockein-  und  Blockausdruckmaschincn,  Bodenstampfmaschinen,  Chargiermaschinen,  Masselgießmaschinen,
Formmaschinen  aller  Art);  Materialprüsungsmaschinen;  Drahtwebstühle  &amp;lt;Drahtstühle);  Maschinen  zur  Herstellung
von  Drahtgeflechten;  Kabelmaschinen  (Maschinen  zur  Herstellung  von  isolierten  Leitungen  und  Kabeln);  Klöppelmaschinen, ­
  Flechtmaschinen  (Riemengänge,  Riementische);  Jacquardkarten-Schlagmaschinen;  Schlcudermaschinen
(Zentrifugen);  Pulver-  und  Sprengstofsherstellungsmaschinen  (Mahl-  und  Waschholländer;  Maschinen  zur  Herstellung
von  Kollodiumwolle,  Nitrierzentrifugen,  Pressen,  Walzmaschinen  für  Pulverherstellung,  Patronensüllmaschinen,
Sprengstoffpatroniermaschinen,  Paketiermaschinen).  Ferner:  Bäckereimaschinen,  und  zwar:  Brotschneidemaschinen,
Eierschläger,  Mehlsiebmaschinen,  Nudelpreßmaschinen,  Nudelschneidemaschinen,  Teigablegemaschimn,  Teigformmaschinen, ­
  Teigntühlcn,  Teigpressen,  Teigschneidemaschinen,  Teigteilmaschinen,  Teigtvarenmaschinen;  Nahrungsund ­
  Genußmittelindustrie-Maschinen,  und  zwar:  Apfelschäler,  Bohnenschneidemaschinen,  Buttermaschinen,  Dosenfüllmaschinen, ­
  Dosenputzmaschinen,  Dosenspülinaschinen,  Dofenverschließmaschinen,  Eismühlen,  Erbsenlöchtmaschinen,
  Filterpressen,  Flaschenbürstmaschinen,  Fruchtpressen,  Gemüseputzmaschinen,  Gemüsereibmaschinen,  Gemüseschneidemaschinen, ­
  Gemüsetrockenmaschinen,  Kartoffelschälmaschinen,  Kartoffelschneidemaschinen,  Kartoffelzerkleinerungsmaschinen, ­
  Konservenbüchsenfüllmaschinen,  Konservenbüchsenreinigungsmaschinen,  Konservenbüchsenspülmaschinen, ­
  Konservenbüchsenverschließmaschinen,  Konservenherstellungsmaschinen,  Makkaroniherstellungsmaschinen,
Margarineherstellungsmaschinen,  Messerputzmaschinen,  Tabakindustriemaschinen,  Tabakröstmaschinen,  Tabakschneidcmaschinen,
  Zigarrenherstellungsmaschinen,  Zigarettenherstellungsmaschinen;  Schlächtereimaschineu,  und  zwar:  Aufschnittmaschinen, ­
  Brechmaschinen,  Brechschnecken,  Cutter,  Fleischhackmaschinen,  Fleisch-  und  Speckschneidemaschinen,
Fleischwölfe,  Griebenpressen,  Hackmaschinen,  Wurstbindemaschinen,  Wurstsüllmaschinen,  Wurstmengemaschinen;
Stärkeherstellungsmaschinen,  und  zwar:  Bürstenmühlen  zur  Herstellung  von  Kartoffelmehl  und  Puder,  Kartoffelwaschmaschinen, ­
  Quetschmaschinen,  Reibmaschinen,  Reinigungsmaschinen,  Schrotmaschinen,  Trottmühlen.
        <pb n="155" />
        149

907  a.—911  b.

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


B.  Elektrotechnische  Erzeugnisse.  )

’)  907  st.

Dynamomaschinen,  Elektromotoren,  Umformer;  Transformatoren  (auch

zu  Jsolierzwecken  mit  Olsüllung  versehen)  und  Drosselspulen,  bei
einem  Reingewichts  des  Gegenstandes:  von  25  Kilogramm  oder
darunter.

A,  D

2 )  907  b.

—:  von  mehr  als  25  Kilogramm  bis  1  Doppelzentner.

A,  D

2 )  907  c.

—:  von  mehr  als  1  Doppelzentner  bis  5  Doppelzentner.

A,  D

2 )  907  d.

—:  von  mehr  als  5  Doppelzentner.

A,  D

3 )  907  e.

Fertig  gearbeitete  Anker  und  Kollektoren.

A,  D

908  a.

Elektrizitätssammler  und  deren  Ersatzplatten  (Elektroden):  ohne  Derbindung

  mit  Zellhorn  (Celluloid),  ähnlichen  Formerstoffen  oder
Hartkautschuk.

A,  D

908  b.

—:  in  Verbindung  mit  Zellhorn  (Celluloid),  ähnlichen  Formerstoffen

oder  Hartkautschuk.  .

A,  D

909.

Kabel  zur  Leitung  elektrischer  Ströme,  infolge  ihrer  Umschließung  mit

Schutzhüllen  aus  Metall  in  Form  von  Hülsen  (Mänteln),  Blechen,
Drähten,  Bändern  oder  dergleichen  zur  Verlegung  in  Wasser  oder
Erde  geeignet.

A,  D

4 )  910  a.

Elektrische  Bogenlampen,  Quecksilberdampf-,  Quarz-  und  ihnen  ähnliche

A  u.  D  von  solchen

Lampen.

Bogenlampen  besonderer ­
  Bauart

6 )  910  b.

Vollständige  Gehäuse  für  Bogenlampen,  Quecksilberdampf-,  Quarzf.

  kinematograph.
Aufnahmen.

und  ihnen  ähnliche  Lampen  in  Verbindung  mit  Glasglocken,  auch
umsponnen.

910  c.

Scheinwerfer,  lichtstreuende  Reflektoren.

A,  D

')  911  a.

Metallfadenlampen.

Au.  O;  ausgenom.
Metallfaden-,

4 )  911  b.

Kohlenfaden-,  Nernst-  und  andere  elektrische  Glühlampen.

Kohlenfaden-,
(  Nernst-  u.  andere

elektr.  Glühlampen

  jedoch  nicht
ausgen.  Glühl

 )  Vergl.  II  die  Allgemeinen  Aus-  und  Durchfuhrverbote.  Ausfuhr:  2 )  Queckfilberumformer  912  e,  3 )  auch
nbeie  Teile  von  nicht  vollständigen  elektrischen  Maschinen  (Ersatz-  und  Reserveteile  usw.),  4 )  auch  nach  Stück,
Ausfuhr:  *)  auch  Teile  von  Bogenlampen  (ausgenommen  Kohlenstifte  648  a).
        <pb n="156" />
        912  a—912  e.

150

Nr.

Aus-  u.  Durchfuhr ­
verbote

912  a.
912  b.

Telegraphenwerke,  elektrische;  Bestandteile  von  solchen  Gegenständen.
Fernsprecher,  auch  Fernsprech-,  Wand-  und  Tischstationen,  Fernsprechvermittelungseinrichtungen, ­
  elektrische;  Bestandteile  von  solchen
Gegenständen.
Elektrische  Sicherungs-  und  Signalapparate;  elektrische  Läutewerke;
Bestandteile  von  solchen  Gegenständen.
Vorrichtungen  für  die  drahtlose  Telegraphie  und  Telephonie;  Bestandteile ­
  von  solchen  Gegenständen.
Elektrische  Vorrichtungen  für  Beleuchtung,  Kraftübertragung,  Elektrolyse; ­
  Vorschalte-  und  Nebenschlußwiderstände;  sonstige  anderweit
nicht  genannte  elektrische  Vorrichtungen;  Bestandteile  von.  solchen
Gegenständen.

*)  Namentliche  Bezeichnung.  2 )  Ausfuhr  auch  Quecksilberumformer.

lampen  sZwerglampenj
  für  elektrische ­
  Taschenlampen, ­
  für  Niederspannungs ­
 ­
  für
Leuchtstäbe,  für
ärztl.  Zwecke  u.
für  Fernsprechvermittlungsein-


A.  D

A,  D

A,  D
A,  D,  ausgenonim.
Elektrisch.  Vorrichtungen ­
  s.  Beleuchtung, ­
  Kraftübertragung, ­
  Elektrolyse, ­
  Bestandteile
davon  sTaschenlampen,
  Niederspannungs-Hand-

  Leuchtstäbe ­
  u.  dafür  geeignete ­
  Batterien
sowie  Bestandteile ­
  davon,  Zündapparate
  u.  Teile
davon  unterliegen
jedoch  dem  A,  JD];
Vorschalte-  und
nebenschlußwiderstände; ­
  sonstig,  anderweitig ­
  nicht  genannte ­
  elektrische
Vorrichtungen  u.
        <pb n="157" />
        912  f.—912!.

912  l

912  g.
912  h.
912  i.
*)  912  !.

Elektrische  Vorrichtungen  für  ärztliche  oder  zahnärztliche  Zwecke;  Bestandteile ­
  von  solchen  Gegenständen.
Elektrische  Meß-,  Zähl-  und  Registriervorrichtungen,  auch  in  Verbindung ­
  mit  Uhrwerken;  Bestandteile  von  solchen  Gegenständen.
Galvanische  (auch  Trocken-)  Elemente,  elektrische  und  galvanische  Batterien, ­
  Thermoelemente;  Bestandteile  von  solchen  Gegenständen.
Elektrische  Vorrichtungen  für  Heiz-  und  Kochzwecke,  Heizlampen;  Bestandteile ­
  von  solchen  Gegenständen.
Jsolationsrollen,  -glocken,  -knöpfe.  Spulen,  Taster,  Schalter  und  ähnliche
zur  Isolierung  dienende  Montierungsteile  aus  Steingut,  Porzellan

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


Bestandieile  von
solchen  Gegenständen ­
  (Minen-  und
Glühzündapparate, ­
  Magnetscheider, ­
  und  Bestandteile ­
  davon  unterliegen ­
  jedoch  dem
A,  Oj;  Jsolationsrollen, ­
  -glocken,
-knöpfe,  Spulen,
Taster,  Schalter  u.
ähnliche  zur  Iso-,
lierung  dienende
Montierungsteile
aus  Steingut,
Porzellan  od.Glas
(Isolatoren  (auch
Jsolationsglocken)
aus  Porzellan  od.
Steingut  unterliegen ­
  jedoch  dem
A,  D]  ohne  Verbindung ­
  mit  anderen ­
  Stoffen  und
nicht  als  Bestandteile ­
  zerlegter  elektrotechnischer ­
  Vorrichtungen ­
  ausgehend. ­

A,  D
A,  D
A,  D
A,  D

t  Nur  für  die  Einfuhr;  Ausfuhr  Jsolationsglockcn  733  a,  andere  Waren  (auch  aus  Ambroin,  Hartkautfchuk,
Papiermaffe,  Harzzement  oder  ähnlicher  Masse)  918  e.
        <pb n="158" />
        9121.—914b.

152

Nr.

W

arengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


912  l.

*)  912  m.

oder  Glas,  ohne  Verbindung  mit  anderen  Stoffen  und  nicht  als
Bestandteile  zerlegter  elektrotechnischer  Vorrichtungen  eingehend
(Isolatoren  aus  Porzellan  für  Telegraphen-  oder  Fernsprechleitungen
733  a).
Jsolationsgegenstände  aus  Asbest,  Asbestpappe,  Glimmer  oder  Mikanit,
für  die  Elektrotechnik  (Spulen,  Schutzkasten,  Röhren,  Scheiben,
Ringe  und  dergleichen).
Jsolierröhren  für  elektrische  Leitungen  aus  Papier  oder  Pappe  und
Verbindungsstücke  dafür,  auch  in  Verbindung  mit  unedlen  Metallen.

vgl.  912  e.

D
A,  D

913.

914  a.

914  b.
914  c.
914  d.

2 )C.  Sabrzeuge.  ')
3 )  (913/4)  Fahrzeuge,  zum  Fahren  auf  Schienengleisen  bestimmt:
in  Verbindung  mit  Antriebsmaschinen  (ausgenommen  Dampflokomotiven). ­


(914  a/d)  ohne  Verbindung  mit  Antriebsmaschinen:
Güter-,  Feldbahn-,  Kies-  und  sonstige  nicht  zur  Personenbeförderung
dienende  Wagen  (mit  Ausnahme  der  Dienstwagen),  ungedeckt  oder
gedeckt.
Personenwagen  ohne  Leder-  oder  Polsterarbeit;  Dienstwagen.
Personenwagen  mit  Leder-  oder  Polsterarbeit;  Straßenbahnwagen
für  Personenbeförderung.
Wagen  aller  Art  für  einschienige  Bahnen  (Hänge-  und  ähnliche  Bahnen).

A,  v,  ausgenomm.
zur  Personen  od.
Güterbeförderung
im  Betriebe  der
öffentl.  Berkehrsanstalten ­
  oder  im
kleinen  Grenzverkehrbenutzte ­
  Fahrzeuge. ­

A,  D,  ausgenommen ­
  z.  Personenoder ­
  Güterbeförderung ­
  im  Betriebe ­
  der  öffentlichen ­
  Verkehrsanstalten ­
  od.  im
kleinen  Grenzverkehr ­
  benutzte
Fahrzeuge.

*)  Für  die  Ausfuhr.  2 )  Einfuhr  Wertangabe.  3 )  Vollständige  Fahrzeuge  der  Rrn.  913  bis  915,  auch  in  zerlegtem ­
  Zustand,  in  der  Einfuhr  nach  Kilogramm  und  Stück;  in  der  Ausfuhr  vollständige  Fahrzeuge,  auch  in  zerlegtem ­
  Zustande,  wenn  sämtliche  Teile  in  einer  Sendung  ausgehen,  ebenfalls  nach  Kilogramm  und  Stück.  Gehen
vollständige  Fahrzeuge  zerlegt  in  mehreren  Sendungen  aus,  dann  ist  in  dem  Ausfuhranmeldeschein  anzugeben:
1.  in  der  Spalte  „Menge  der  Waren"  das  Gewicht  der  Teile,  2.  in  der  Spalte  „Gattung  der  Waren"  das  ungefähre
Gewicht  des  vollständig  zur  Ausfuhr  kommenden  Fahrzeugs.  In  diesem  Falle  ist  in  die  Verkehrsnachweisung  für  die
Ausfuhr  in  der  Spalte  „Namentliche  Bezeichnung"  der  Vermerk  „T.  v.  F."  einzutragen  und  außerdem  das  angegebene ­
  Gewicht  des  ganzen  Fahrzeugs.  Ersatz-  und  Reserveteile,  die  mit  den  Fahrzeugen,  zu  denen  sie  gehören,  zufammenverpackt
  ausgehen,  werden  wie  die  betreffenden  Fahrzeuge  behandelt.  4 )  Bergl.  II.  die  Allgemeinen  Ausund
  Durchfuhrverbote,
        <pb n="159" />
        ')  914  e.

915  st.
915  b.
915  c.
915  d.
')  915  e.

3 )  916.

4 )  917  st.

4 )  917  h.
')  917  c.

Einzelteile  (Ersatz-  und  Reserveteile  usw.)  zu  den  unter  913  und  914  a/d
genannten  Fahrzeugen,  allein  ausgehend  und  anderen  Nummern
nicht  ausdrücklich  zugewiesen.
2)  (915  a/d)  Fahrzeuge,  nicht  zum  Fahren  auf  Schienengleisen  bestimmt ­
  (ausgenommen  Wasserfahrzeuge),  in  Verbindung  mit  Antriebsmaschinen: ­

Personenmotorwagen;  Untergestelle  mit  eingebautem  Motor  für
Personenwagen.
Güter-  (Last-)  Motorwagen  (einschließlich  der  Wagen  für  besondere
Zwecke);  Untergestelle  mit  eingebautem  Motor  für  diese  Wagen.
Motorfahrräder.
Luftfahrzeuge  (Luftschiffe,  Ein-,  Zweidecker  und  andere  Flugzeuge),
lenkbare.
Einzelteile  (Ersatz-  und  Reserveteile  usw.)  zu  den  unter  915  a/d  genannten ­
  Fahrzeugen,  allein  ausgehend  und  anderen  Nummern  nicht  ausdrücklich ­
  zugewiesen.
(916/8)  Fahrzeuge,  nicht  zum  Fahren  auf  Schienengleisen  bestimmt
(ausgenommen  Wasserfahrzeuge),  ohne  Verbindung  mit  Antriebsmaschinen: ­

Fahrräder,  auch  zur  Aufnahme  von  Fahrgästen,  zur  Beförderung  von
Waren  oder  zur  Mitführung  von  Anhängewagen  eingerichtet.

Personenwagen  (mit  Ausnahme  der  Wagen  für  Hand-  oder  Fußbetrieb.
Handwagen  -karren),  auch  im  Rohbau:  zwei-  und  dreirädrige;
Personenschlitten  (ausgenommen  Handschlitten).
—:  vierrädrige  mit  nicht  mehr  als  4  festen  Sitzen.
—:  vierrädrige  mit  mehr  als  4  festen  Sitzen.

A  u.  D.  ausgen.
men  zur  Personen- ­
  oder  Güterbeförderung ­
  im
Betriebe  d.  öffentl.
  Verkehrsanstalten ­
  oder  im
klein.  Grenzverkehr ­
  benutzte
Fahrzeuge.
An.  v;ausgenom.
men  die  Einzelteile ­
  zu  den  unter
915  a/d  gestattet.
Fahrzeugen.

Ast.  O;ausgenom.
zur  Personen-  od.
Güterbeförderung
im  Betriebe  der
öffentl.  Verkehrsanstalten ­
  oder  im
kleinen  Grenzverkehr ­
  benutzte  Fahrzeuge. ­


A  ii.  D;  nur  von
Wagen  für  Handoder ­
  Fußbetrieb,
sowie  von

^  9  Für  die  Ausfuhr.  2 )  Siehe  Fußnote  3  zu  913/4.  Untergestelle  mit  eingebautem  Motor  sind  wie  vollständige
»ahrzeuge  nach  Stück  nachzuweisen.  3 )  Vollständige  Fahrräder,  auch  in  zerlegtem  Zustande,  nach  Kilogramm  und
“Wcf.  *)  Wagen,  auch  im  Rohbau,  ganz  oder  zerlegt,  in  der  Einfuhr  nach  Stück;  in  der  Ausfuhr  Wagen,  auch  im  Rohbau,
ganz  oder  zerlegt,  wenn  sämtliche  Teile  in  e  i  n  e  r  Sendung  ausgehen,  ebenfalls  nach  Stück.  Gehen  vollständige  Wagen
»erlegt  in  mehreren  Sendungen  aus,  dann  ist  in  dem  Ausfuhranmeldeschein  anzugeben:  1)  in  der  Spalte  „Menge
        <pb n="160" />
        017  b.—921  a.

154

Nr.

Warengattung

Aus-u.  Durchfuhr ­
verbote

°)  917  d.
')  917  e.

-)  918.

Personenwagen,  zur  Herstellung  von  Motorwagen  bestimmt,  ohne
Gestellrahmen  (Chassis),  Motor  und  Räder.
Einzelteile  (Ersatz-  und  Reserveteile  usw.)  zu  den  unter  917  a/d  und
918  genannten  Wagen,  allein  ausgehend  und  anderen  Nummern
nicht  ausdrücklich  zugewiesen.

Last-  (Wohn-)  Wagen,  Lastschlitten  (mit  Ausnahme  der  Wagen  für
Hand-  oder  Fußbetrieb,  Handwagen,  -schlitten,  -karren).

a)  (919/20)  Fahrradteile  (ausgenommen  Antriebsmaschinen  und

allen  Personenwagen, ­
  die  zur
Krankenbeförderung ­
  oder  als
Kriegsfahrzeuge
eingerichtet  sind.
A,  D
Au.  O;ausgenom.
die  Einzelteile  (Ersatz- ­
  und  Reserveteile ­
  usw.)  zu  den
vorstehend  unter
917  a  bis  cu.  nachstehend ­
  unter  918
zugelassenen  Ausnahmen. ­

A  u.  D  nur  v.  den
hierunter  fallenden ­
  Fahrzeugen,
sofern  sie  z.  Krankenbeförderung ­

oder  als  Kriegsfahrzeuge ­
  eingerichtet ­
  sind.

919.
920.

*)  921  o.

Teile  von  solchen):
aus  Eisen.
—:  aus  anderen  unedlen  Metallen  oder  Legierungen  unedler  Metalle,
aus  Holz,  Kork,  Hartkautschuk,  Horn,  Leder  oder  Aellhorn  (Celluloid)
oder  diesem  ähnlichen  Förmerstoffen;  fertige  Räder  für  Fahrräder.
(921/3)  Wasserfahrzeuge  einschließlich  der  zugehörigen  gewöhnlichen
Schiffsausrüstungsgegenstände,  Dampf-  und  anderen  Antriebsmaschinen: ­

Seeschiffe  in  Verbindung  mit  Antriebsmaschinen:  aus  Eisen  oder  Stahl.

A'-D
A,  D
A,  D

bet  Waren"  bas  Gewicht  der  Teile,  2)  in  der  Spalte  „Gattung  der  Waren"  bas  ungefähre  Gewicht  bes  vollständig
ausgehenden  Wagens.  In  diesem  Falle  ist  in  die  Verkehrsnachweisung  für  die  Ausfuhr  in  der  Spalte  „Namentliche
Bezeichnung"  der  Vermerk  „T.  v.  W."  einzutragen  und  außerdem  das  angegebene  Gewicht  des  ganzen  Wagens.
9  Für  die  Ausfuhr.  9  Siehe  Fußnote  4  zu  917  a/c.  3 )  Ausgenommen  sind  auch  Schläuche  aus  Kautschuk  für
die  Bereifung  von  Fahrrädern  (674  b)  und  Schutzdcckcn  (Laufdecken)  für  diese  Schläuche,  aus  Gespinstwaren  mit  Kautschuk ­
  getränkt  oder  überzogen  oder  durch  Zwischenlagen  von  Kautschuk  verbunden  (678  c),  in  der  Ausfuhr  letztere
auch  aus  Leder  oder  in  Verbindung  mit  unedlen  Metallen.  4 )  Nach  Kilogramm,  Stück,  Brutto-  und  Netto-Registertons.
        <pb n="161" />
        155

921  b.—927  a.

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


-)  921  b.

Seeschiffe:  aus  anderen  Stoffen.

A,D

-)  921  c.

(921  c/f)  Seeschiffe  ohne  Verbindung  mit  Antriebsmaschinen:
Segelschiffe:  aus  Eisen  oder  Stahl.

A,  D

*)  921  d.

—:  aus  anderen  Stoffen.

A,  D

')  921  e.

Seeleichter  (Schleppschiffe):  aus  Eisen  oder  Stahl.

A,  D

l )  921  f.

—:  aus  anderen  Stoffen.

A,  D

2 )  922.

Fluß-  und  Binnenseeschiffe  für  Luruszwecke.

A,  D

2 )  923  o.

(923a/s)  andere  Fluß-  und  Binnenseeschiffe:
Ruderboote  und  andere  nur  dem  Personenverkehre  dienende  Kähne.

A,  D

2 )  923  b.

Schlepp-,  Tau-  (Ketten-)  Motorschiffe.

A,  D

3 )  923  c.

(923  c/f)  Personen-  und  Güterschiffe:
in  Verbindung  mit  Antriebsmaschinen:  aus  Eisen  oder  Stahl.

A,  D

3 )  923  d.

—:  aus  anderen  Stoffen.

A,  D

3 )  923  e.

ohne  Verbindung  mit  Antriebsmaschinen:  aus  Eisen  oder  Stahl.

A,  D

3 )  923  s.

—:  aus  anderen  Stoffen.

A,  D

924.

Schwimmdocks  und  Pontons,  auch  mit  Maschinenausrüstungen.

A,  D

2 )  925.

Wasserfahrzeuge  aller  Art,  mit  der  Bestimmung  zum  Zerschlagen.

A,  D

926.

Neunzeknler  ttbscbnM.
Feuerwaffen,  Uhren,  Tonwerkzeuge,  Kinderspielzeug.
A.  Feuerwaffen.
Handfeuerwaffen  aller  Art,  auch  Luftgewehre,  aus  unedlen  Metallen
oder  Legierungen  unedler  Metalle,  auch  in  Verbindung  mit  anderen
Stoffen,  soweit  sie  nicht  dadurch  unter  andere  Nummern  fallen:
Laufe  und  Schäfte  zu  Handfeuerwaffen  mit  eingefügten  oder  beigepackten ­
  Schlössern,  Schloßkasten  oder  Verschlußstücken.

A,  D

4 )  927  «.

Bügel,  Federn,  Hähne  und  Läufe,  auch  Teile  von  solchen,  sowie  andere
Teile  von  Handfeuerwaffen  (ausgenommen  Schlösser  und  Verschlußstücke), ­
  aus  unedlen  Metallen  oder  aus  Legierungen  unedler  Metalle,
auch  in  Verbindung  mit  anderen  Stoffen,  soweit  sie  nicht  dadurch
unter  andere  Nummern  fallen:  roh.

A,  D

')  Nach  Kilogramm,  Stück,  Brutto-  und  Netto-R-gistertons.  *)  Nach  Kilogramm  und  Stück.  3 )  Nach  Kilogramm, ­
  Stück  und  Tragfähigkeit  bis  zur  Tiefladelinie  oder  nach  dem  Eichschein  in  Tonnen  zu  1000  Kilogramm.  4 )  Ausfuhr ­
  927,
        <pb n="162" />
        9276.-9346.

156

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


i)  927  b.

(927  b/c)  —:  bearbeitet:
Bügel,  Federn,  Hähne.

A,  D

-)  927  c.

Läufe  und  andere  Teile  von  Handfeuerwaffen.

A,  D

928.

Schlösser  und  Verschlußstücke,  auch  Teile  von  solchen,  zu  Handfeuerwaffen.

A,  D

3 )  929  0.

*)B.  Uhren. 5 )
Taschenuhren,  auch  solche  mit  Spielwerk  und  elektrische,  in  Gehäusen:

aus  Gold.

A,  D

3 )  929  b.

—:  aus  Silber,  auch  vergoldet  oder  mit  Gold  belegt  (plattiert)  oder  mit

Au.  D  nurvonsolvergoldeten

  Rändern,  Bügeln  oder  Knöpfen  versehen.

chen  mit  Gold  be-3

 )  929  c.

—:  aus  unedlen  Metallen  oder  aus  Legierungen  unedler  Metalle,  auch

legt.  (plattiert).
Au.  D  nur  vonsolvergoldet

  oder  versilbert  oder  mit  Gold  oder  Silber  belegt  (platchen

  mit  Gold  betiert)

  oder  mit  vergoldeten  oder  versilberten  Rändern,  Bügeln  oder

legt  (plattiert).

3 )  980  a.

Knöpfen  versehen;  aus  anderen  Stoffen.
Uhrgehäuse  zu  Taschenuhren:  aus  Gold.

A,  D

3 )  980  b.

—:  aus  Silber  oder  aus  unedlen  Metallen  oder  aus  Legierungen  un-Au.

  D  nur  vonsoledler

  Metalle,  auch  vergoldet  oder  versilbert  oder  mit  Göld  oder  Silber

chen  mit  Gold  bebelegt

  (plattiert)  oder  mit  vergoldeten  oder  versilberten  Rändern,

legt  (plattiert).

3 )  931.

Bügeln  oder  Knöpfen  versehen;  aus  anderen  Stoffen.
Uhrwerke  zu  Taschenuhren,  fertige,  und  Rohwerke.

932.

Triebe  und  Unruhen  (Balancen)  aus  Stahl  für  Taschenuhren.

)Au.  v  nur  vonsol-*)

  933.

Teile  von  Taschenuhren  (Uhrfurnituren),  außer  Trieben  und  Unruhen

chen  mit  Gold  be-1
  legt  (plattiert).

(Balancen)  aus  Stahl,  aus  unedlen  Metallen  oder  aus  Legierungen

unedler  Metalle,  auch  vergoldet,  versilbert  oder  mit  Gold  oder  Silber
belegt  [plattiert]  oder  in  Verbindung  mit  anderen  Stoffen,  soweit

(

sie  nicht  dadurch  unter  andere  Nummern  fallen.

1

934  a.

Wand-  und  Standuhren  sowie  alle  anderweit  nicht  genannten  Uhren

•)  934  b.

mit  Uhrwerken  (auch  solche  mit  Spielwerken  und  elektrische  oder
elektrisch  betriebene),  soweit  sie  nicht  durch  ihre  Verbindungen  unter
andere  Nummern  fallen.
Schiffschronometer  (Seeuhren),  nicht  in  Form  von  Taschenuhren

(auch  mit  elektrisch  betriebenen  Uhrwerken  vertragsmäßig),  soweit
sie  nicht  durch  ihre  Verbindungen  unter  andere  Nummern  fallen.

A,  D

Ausfuhr:  J )  927,  4 )  932,  2 )  Einfuhr  Wertunga6e.  3 )  Nach  Stück.  5 )  Bergt.  II.  Die  Allgemeinen  Ans-  und  Durchfuhrverbdte.
  ')  Nach  Kilogramm  und  Stück.
        <pb n="163" />
        Taschen-  und  andere  Zählwerke  sowie  selbsttätige  Meß-  und  Registriervorrichtungen, ­
  auch  hydrometrische  Instrumente  (Instrumente  zur
Messung  der  Wassergeschwindigkeit,  Registrierpegel)  sowie  Geschwindigkeitsmesser ­
  für  Fahrzeuge,  in  Verbindung  mit  Uhrwerken;  alle
diese,  soweit  sie  nicht  durch  ihre  Verbindungen  unter  andere  Nummern ­
  fallen.

Au.  O  nur  von  Manometern, ­
  aeronautischen ­
  u.  nautischen ­
  Meßinstrumenten, ­
  sowie  von
sämtlichen  Meßinstrumenten ­
  für
geodätische,  trigonometrische ­
  und
alle  Gebiete  des
Kriegsvermessungswesens ­
  betreffenden ­
  Zwecke.
Au.  D  von  solchen
Uhrwerken  die  zu
Uhren  derNr.934b
gehören.
Au.  D  nur  von  solchen ­
  Uhrenteilen
(Uhrfournieren),
die  zu  Uhren  der
Nr.  934b  gehören.

Uhrwerke  (mit  Ausnahme  der  Gehäuse)  aus  unedlen  Metallen  oder  aus
Legierungen  unedler  Metalle  zu  den  unter  die  Nrn.  934  a/b  fallenden ­
  Uhren.
Uhrenteile  (Uhrfurnituren)  zu  Uhren  der  Nrn.  934  a/b  aus  unedlen
Metallen  oder  aus  Legierungen  unedler  Metalle,  mit  Ausnahme
der  Gehäuse  und  der  nicht  zugehörigen  Gewichte.
Turmuhren,  auch  elektrische,  und  Teile  von  solchen,  aus  unedlen  Metallen
oder  aus  Legierungen  unedler  Metalle,  mit  Ausnahme  der  nicht
zugehörigen  Gewichte  und  Ketten  zu  diesen.
C  Ionwerk3euge. 2 )
Pfeifen  orgeln,  Klaviaturen  (Tastaturen)  und  sonstige  als  solche  erkennbare ­
  Teile  für  Pfeifenorgeln.
Zungenorgeln  (Harmoniums),  Klaviaturen  (Tastaturen)  und  sonstige
als  solche  erkennbare  Teile  für  Jungenorgeln.
Klaviere  aller  Art,  auch  als  solche  erkennbare  Teile  davon,  mit  Ausnahme
der  unter  940  genannten.
Klaviermechaniken  und  Klaviaturen  (Klavierklaviaturen),  auch  für
automatische  Klaviere  (mit  Ausnahme  der  Stiftwalzen  für  letztere
der  Nr.  943)  und  Klavierhämmer.
Geigen,  auch  als  solche  erkennbare  Teile  davon.
^  0  Vollständige  Tonwerkzeuge  nach  Kilogramm  und  Stück.  2 )  Bergt,  auch  II.  Die  Allgemeinen  Aus-  und
Durchfuhrverbote.

y )  937.
l )  938.
l )  939.
940.
        <pb n="164" />
        9416.-916.

158

941  b.  Celli,  Kontrabässe  und  andere  Streichtonwerkzeuge,  auch  als  solche  erkennbare ­
  Teile  davon.

*)  941  c.
941  d.
942  a.

942  b.

Zithern,  auch  als  solche  erkennbare  Teile  davon.
Gitarren,  Harfen,  Mandolinen  und  andere  Jupftonwerkzeuge,  auch  als
solche  erkennbare  Teile  davon.
Fagotten,  Flöten,  Klarinetten,  Oboen,  englische  Hörner  und  andere  in
der  Regel  aus  Holz  hergestellte  Blastonwerkzeuge,  auch  als  solche
erkennbare  Teile  davon.
Trompeten  und  andere  Blastonwerkzeuge  aus  Messing,  Neusilber,
Kupfer,  Glas,  Ton  usw.,  auch  als  solche  erkennbare  Teile  davon.

A  u.  D  nur  von
Signalhörnern  u.
Signaltrompeten.

943  a.

Spielwerke  (Spieldosenwerke)  ohne  Gehäuse  bei  einem  Reingewichte
des  Stückes  von  500  Gramm  oder  darunter,  und  als  solche  erkenn-  !
bare  Teile  davon.

2 )  943  b.

943  c.
3  &amp;lt;)  944  o
3  ä )  944  b.
3 )  944  c.
6 )  945.
946.

Andere  mechanische  Spielwerke,  nicht  unter  943  c  fallend,  fertige  Spieldosen ­
  sowie  Vorrichtungen  zur  mechanischen  Wiedergabe  von  Tonstücken ­
  (Phonola,  Pianola  usw.)  und  als  solche  erkennbare  Teile
davon;  Musiknoten  für  mechanische  Spielwerke  oder  für  Vorrichtungen
zur  mechanischen  Wiedergabe  von  Tonstücken  (Musikrollen,  Notenscheiben). ­

Aristons,  Drehorgeln,  Orchestrions  und  andere  ähnliche  mechanische
Spielwerke  und  als  solche  erkennbare  Teile  davon.
Mundharnwnikas,  soweit  sie  nicht  Kinderspielzeug  sind,  auch  als  solche
erkennbare  Teile  davon.
Ziehharmonikas,  soweit  sie  nicht  Kinderspielzeug  sind,  auch  als  solche  erkennbare ­
  Teile  davon.
Trommeln,  Pauken  und  Tonwerkzeuge,  nicht  besonders  genannt,  auch
als  solche  erkennbare  Teile  davon.
Saiten  (abgepaßt).
D.  kinderspielzeug.')
Kinderspielzeug  aller  Art  und  Teile  davon;  auch  Christbaumschmuck.

Au.O;ausgen.  fertige ­
  Mundharmonikas, ­
  auch  als
Kinderspielzeug.
Au.O;ausgen.  fertige ­
  Ziehharmonikas, ­
  auch  als
Kinderspielzeug.
Au.O;  nur  von  Armeetrommeln ­
  u.
Zubehör.
A  u.  D,  ausgen.
abgepaßte  Saiten
aus  Seide.

*)  Vollständige  Tonwerkzeuge  nach  Kilogramm  und  Stück.  Ausfuhr:  2 )  943  a,  4 )  auch  Mundharmonikas  als
Kinderfpielzeug,  6 )  auch  Ziehharmonikas  als  Kinderspielzeug,  °)  Saiten  aller  Art.  3 )  Einfuhr  944.  7 )  Vergl.  II.  Die
Allgemeinen  Aus-  und  Durchfuhrverbote.
        <pb n="165" />
        IV.  Besondere  Ausnahmen  von  den  Aus-  und
Durchfuhrverboten.

I.  Mit  Bescheinigung  der  Handelskammer  oder  anderer  Bescheinigung,
die  den  Sendungen  beizufügen  ist,  können  ohne  Ausfuhrbewilligung  des  Reichskommissars  für
Aus-  und  Einfuhrbewilligung  ausgeführt  werden
а)  Darmsaiten  für  Musikinstrumente  in  einer  Stärke  von  0,7  mm  oder  darüber,
sofern  in  der  Sendung  keine  Darmsaiten  unter  0,7  mm  Stärke  enthalten  sind  (Nachweis  durch
Handelskammerbescheinigung,  die  für  diesen  Fall  nur  von  den  Handelskammern  Berlin,
Leipzig,  Plauen,  Offenbach  a.  M.  erteilt  werden  kann),
d)  Films,  belichtet,  kinematographische,
sofern  die  Sendung  durch  die  Zentralstelle  der  Ausfuhrbewilligungen  für  belichtete  kinematographische ­
  Films,  Berlin,  ordnungsmäßig  mit  einer  Plombe  verschlossen  ist,  die  auf  der  Vorderseite ­
  die  Inschrift  „Zentralstelle  der  Ausfuhrbewilligungen  für  kinematographische  Films"
und  auf  der  Rückseite  eine  bildliche  Darstellung  der  Germania  trägt,
o)  Glühlampen  für  elektrische  Taschenlampen  (Zwerglampen),
sofern  die  Lampensockel  aus  Eisen  (auch  verzinktem  oder  vermessingtem  Eisen)  und  die  Zuleitungsdrähte ­
  aus  Platinmanteldraht  oder  Platinersatzdraht  bestehen  (Nachweis  durch  Handelskammerbescheinigung), ­

б)  Oblatenwaren,
sofern  die  Ware  vor  dem  1.  Oktober  1914  fertiggestellt  worden  ist  (Nachweis  durch  Handelskammerbescheinigung), ­

e)  Safran,
sofern  die  Sendung  an  einen  vor  Kriegsausbruch  gewonnenen  Kunden  geht  und  sich  im  Rahmen ­
  der  Lieferungen  vor  dem  Kriege  an  den  betreffenden  Kunden  hält  (Nachweis  durch  Handelskammerbescheinigung), ­

k)  Tabakmustersendungen,
sofern  es  sich  um  Mustersendungen  in  dem  üblichen  Umfange  handelt  (Nachweis  durch  Handelskammerbescheinigung), ­

8)  Uhrmacherwerkzeuge,
sofern  es  sich  ausschließlich  um  Werkzeuge  für  Uhrmacherzwecke  handelt  (Nachweis  durch  Handelskammerbescheinigung). ­
        <pb n="166" />
        160

Unter  die  Uhrmacherwerkzeug  e  fallen  z.  B.:

Abziehplatten
Ambößchen
Ankerplattchenabheber
Anlaßpfannchen
Bohrmaschinchen
Eingreifszirkel
Fassungsmaschinchen
Federwind  er
Fräsmaschinchen
Gehäuseausbeulmaschinchen
Maße  zum  Ausmessen  der
Uhrbestandteile
Mitnehmer

Mittelpunkttreffer
Nietbänkchen
Nietkloben
Punktiermaschinchen
Punzen
Räderstreckmaschinchen
Ringe  zum  Zusammensetzen
Rundlaufzirkel
Schraubenhalter
Schraubenpoliermaschinchen

Streckmaschinen
Treibnietmaschinchen
Uhrmacherlupen
Uhrmacherzangen  aller  Art
Uhröffner
Unruhwagen
Walzfräsen
Wälzmaschinchen
Werkhalter
Zapfenabrunder
Japfenrollierstühle

Senkspiele
Spiralbearbeitungsmaschinch.  Zeigerhalter
Stiftenklöbchen
I»)  Weißblechwaren,  d.  h.  alle  Waren,  die  ganz  oder  in  erheblichem  Umfange  aus  Weißblech  hergestellt
sind,  sofern  die  Waren  vor  dem  30.  April  1916  ganz  oder  im  wesentlichen  fertiggestellt  worden
sind  und  sich  in  der  Sendung  keine  Konservendosen,  Feldkochgeschirre,  Feldkessel,  Feldflaschen,
Feldtrinkbecher,  Gegenstände,  die  zur  Ausrüstung  von  Feldkochküchen  gehören,  befinden.
(Nachweis  durch  Handelskammerbescheinigung.)
Die  Ermächtigung  findet  keine  Anwendung  auf  die  unter  II.  1.  (Kriegsmaterial)  fallenden ­
  Waren,  sowie  auf  die  im  Abschnitt  17  A  genannten  verbotenen  Waren,
i)  Wein,  und  zwar  nur
stiller  inländischer  Weißwein,  sofern  nachgewiesen  wird,  daß  der  Preis  im  einzelnen  für
die  Flasche  mindestens  8  J6,  für  die  1 / i ,  Flasche  mindestens  A,2b  J6  (ohne  Verpackungskosten)
beträgt  und  weder  durch  gleichzeitigen  noch  durch  nachträglichen  Nachlaß  von  der  fakturierten
Höhe  herabgesetzt  wird,  auch  keine  Vermittlungsprovision  einschließt  und  der  Verkäufer  bereits
seit  dem  Jahre  1913  Weinhandel  betreibt.  (Nachweis  durch  Handelskammerbescheinigung).
Anm.:  Die  Ausfuhr  von  anderem  Wein,  insbes.  von  in-  und  ausländischem  Rotwein,
von  Südwein  (Port-,  Cherry  usw.)  und  von  Wein  in  Fässern  bleibt  grundsätzlich  ausgeschlossen.

2.  Ohne  irgend  welche  Bescheinigung
können  ohne  weiteres  ausgeführt  werden:
a)  Musterkarten  und  Muster  in  Abschnitten  oder  Proben,  die  nur  zum  Gebrauch  als  solche  geeignet  sind,  jedoch
ausgenvnunen  solche  von  Lebensrnitteln,  Tabakerzeugnissen,  Arznciwaren  und  Farbensubstanzproben
(Färbungsproben  auf  Papier,  Geweben  oder  Gespinsten  können  hingegen,  soweit  sie  als  Proben  in  Frage
kommen,  ausgeführt  werden)?)
d)  Gebrauchte  Waren  der  Abschnitte  V  und  VI  des  Zolltarifs  (vergl.  die  betr.  übereinstimmenden  Abschnitte  V
u.  VI  des  Statistischen  Warenverzeichnisses),  die  ztveifellos  zur  ferneren  eigenen  Benutzung  eines  Um-0

  Unter  Muster  im  Sinne  der  obigen  Bestimmung  sind  nur  solche  Gegenstände  zu  verstehen,  die  keine  andere
Verwendung  denn  als  Muster  zulassen.  Alle  Fertigfabrikate,  die  dem  Ausfuhrverbot  unterliegen,  können  daher  nur
dann  als  Muster  ausgeführt  werden,  wenn  sie  durch  Einschneiden  oder  auf  andere  Weise  für  die  Verwendung  als  fertigen
Gegenstand  unbrauchbar  gemacht  sind.  Die  „als  Muster  ohne  Wert"  zur  Versendung  durch  die  Post  kommenden  Waren
sind  nur  dann  als  Mustersendungen  anzusehen,  wenn  sie  den  vorstehenden  Bedingungen  entsprechen.
        <pb n="167" />
        ziehenden  ober  Reisenden  bestimmt  sind,  insbesondere  gebrauchte  Bekleidungsstücke  jeder  Art,  Leib-,  Tischund
  Bettwäsche.
Für  die  übrigen  Gegenstände,  die  von  einem  Umziehenden  oder  Reisenden  mitgeführt  werden  ,gelten
die  erlassenen  Ausfuhrverbote.  Jedoch  sind  die  Zollstellen  angewiesen  worden,  allzu  große  Härten  bei  der
Anwendung  der  Bestimmungen  zu  vermeiden,  sie  sind  ermächtigt,  auch  andere  Gegenstände  des  persönlichen ­
  und  unentbehrlichen  Reisebedarfs,  außer  den  zugelassenen  Waren  der  Abschnitte  V  u.  VI;  ausnahmsweise ­
  ebenfalls  ohne  besondere  Ausfuhrbewilligung  heraus  zu  lassen.
.  c)  Gegenstände,  die  den:  Ausfuhrverbot  unterliegen,  die  Personen  zur  Ausübung  ihres  Berufs  in  das  Ausland  mitnehmen ­
  oder  zunächst  aus  dein  Ausland  mit  hereingebracht  haben  und  tvieder  mit  dorthin  zurücknehmen
wollen,  in  unbedenklichen  Fällen.
ck)  Postsendungen  an  Kriegsgefangene,  soweit  sie  nach  den  postalischen  Bestimmungen  als  Sendungen  für  Kriegsgefangene ­
  gelten.
s)  Präparate  für  Lehr-  und  Anschauungszwecke.  (Bei  getrockneten  Pflanzen  nur  für  Herbarien  von  unbedeutendem
Werte,  z.  B.  Schulherbarien).
f)  Schisfsproviant  für  deutsche  Schiffe  sowohl  als  auch  für  Schiffe  von  Österreich-Ungarn  und  solche  von  neutralen
Staaten,  sofern  es  sich  um  die  normale  Verproviantierung  handelt.
g)  Bunkerkohlen  für  den  eigenen  Bedarf  von  Schiff  n,  die  deutsche  Häfen  verlassen,  jedoch  nur  in  der  Menge,  welche
für  den  sicheren  Vollzug  der  Fahrt  nach  dem  Bestimmungshafen,  und  sofern  die  Rückfahrt  nachgewiesenermaßen ­
  im  deutschen  Interesse  erfolgt,  auch  für  diese  erforderlich  sind.
können  in  das  Ausland  mitgenommen  werden
h)  Silbermünzen  bis  zum  Betrage  von  3  M  für  eine  Person,  sowie
Stickel-,  Kupfer-,  Alunüniummünzen  bis  zum  Betrage  von  insgesamt  2  M  für  eine  Person;
i)  Angehörigen  eines  verbündeten  oder  neutralen  Staates  können  diejenigen  Silbermünzen  ihres  Heimatlandes,
welche  sie  glaubhafterweise  zu  ihrem  persönlichen  Bedarf  aus  dem  Auslande  über  die  Grenze  mitgebracht
haben,  bei  ihrer  Rückreise  belassen  werden.  Der  Betrag  der  hiernach  zur  Ausfuhr  ohne  Ausfuhrbewilligung
zuzulassenden  Silbermünzen  darf  jedoch  —  in  deutsche  Währung  umgerechnet  —  die  Summe  von  500  Ä
nicht  übersteigen,
können  durchgeführt  werden
k)  Liebesgabensendungen  an  Kriegsgefangene  oder  Internierte  feindlicher  Länder  in  Österreich-Ungarn,  Holland
und  der  Schweiz,  wenn  die  Sendungen  mit  dem  Stempel  des  dänischen  bezw.  holländischen  Roten  Kreuzes
versehen  sind  und  gegen  die  Natur  der  Sendung  und  die  angegebene  Eigenschaft  des  Empfängers  keine
Bedenken  aus  den  besonderen  Umständen  des  Falles  entstehen.
können  aus-  oder  durchgeführt  werden
l)  Umschließungen*).

*)  I.  Waren,  deren  Ausfuhr  oder  Durchfuhr  verboten  ist,  unterliegen  den  Verboten  auch  dann,  wenn  sie  als  Umschließungen, ­
  Berpackungsmittel  oder  Verschnürungen  für  Waren  dienen  sollen.
II.  Ohne  besondere  Bewilligung  dürfen  als  Umschließungen,  Verpackungsmittel  oder  Verschnürungen  mit
aus-  oder  durchgeführt  werden:  Stroh,  Strohseile,  Heu,  Moos,  Heidekraut,  Sägespäne,  Hobelspäne,  Sägemehl,  Holzwolle, ­
  soweit  sie  zur  Sicherung  der  Waren  gegen  Bruch  usw.  notwendig  sind;  Holzkisten;  Holzsässer,  nicht  zur  Beförderung ­
  von  Fetten  oder  Flüssigkeiten  tauglich;  Verschlüge,  Bretter,  Latten  aus  Holz;  Holzspankörbe;  Papierbindfaden;
Papier,  Pappe  und  Behälter  daraus;  Hohlglaswaren;  Büchsen,  Dosen  und  Tuben  aus  Schwarzblech.  —  Diese  Ausnahme ­
  gilt  nur  für  Umschließungen,  Berpackungsmittel  und  Verschnürungen,  die  handelsüblich  sind  und  nicht  zur  Umgehung ­
  eines  Ausfuhrverbots  mit  aus-  oder  durchgeführt  werden  sollen.
III.  Die  Mitausfuhr  folgender  Umschließungen:  a)  Umichließungen  aus  Jute,  Baumwollengeweben  sowie
Nachahmungen  von  solchen  aus  Papierstoff,  Textilosegeweben  und  Textilit;  b)  Matten  aller  Art  aus  Stroh,  Bast,
Binsen  oder  anderen  pflanzlichen  Flechtstoffen  (außer  Gespinstfasern);  o)  zur  Beförderung  von  Fetten  oder  Flüssigkeiten
geeignete  Holzfässer;  ck)  Stahlflaschen,  Flaschen  aus  Fluß  oder  Schweißeisen;  e)  eiserne  Fässer;  f)  mit  Hopfen  gefüllte ­
  Zylinder  aus  Eisenblech  nebst  den  dazu  gehörigen  Gummiringen  und  Jutesäcken  —  ist  ohne  besondere  Ausfuhrbewilligung ­
  gestattet,  wenn  zur  Sicherstellung  ihrer  Wiedereinfuhr  nach  der  Entleerung  im  Ausland  vor  der  Ausfuhr
der  doppelte  Betrag  ihres  Wertes  bei  einer  Zollstelle  hinterlegt  wird;  der  hinterlegte  Betrag  ist  zu  erstatten,  sobald
die  Umschließungen  nachweislich  wieder  eingegangen  sind.  Solche  Umschließungen  können  nur  gegen  erneute  Sicherstellung ­
  befüllt  wieder  ausgeführt  werden.
IV.  Umschließungen  der  unter  III  genannten  Art,  die  im  leeren  Zustand  zur  Befüllung  eingeführt  und  dann
befüllt  in  das  Ausland  zurückgebracht  werden,  sind  von  den  Zollstellen  im  Vormerkverfahren  ohne  Hinterlegung  eines
Wertbetrags  abzufertigen.
V.  Die  Art  der  Umschließungen,  Verpackungsmittel  und  Umschnürungen  der  Waren  ist  in  den  Frachtpapieren,
Ausfuhr-  und  Durchfuhrbewilligungen  genau  anzugeben.
Repenning,  Aus-  und  Durchfuhrverbote.

11
        <pb n="168" />
        162

3.  Im  Verkehr  mit  einzelnen  Ländern,
a)  Mit  Österreich-Ungarn.
a)  Ausfuhr*)
Ohne  Genehmigung  des  Reichskommissars  für  Aus-  und  Einfuhrbewilligung  können  die
folgenden  dem  Ausfuhrverbot  unterliegenden  Waren  nach  Österreich-Ungarn  ausgeführt
werden:
Eier,
Hanf,  sofern  er  lediglich  zum  Brechen  unter  der  Bedingung  der  Wiedereinfuhr  in  gebrechtem ­
  Zustande  ausgeführt  wird,
Holz:  unbearbeitetes  oder  nur  in  der  Querrichtung  bearbeitetes  Eichen-,  Buchen-  und
Nadelholz,  ungeschält  oder  geschält,  einschließlich  des  zur  Herstellung  von  Holzstoff
bestimmten  Holzes;  Eisenbahnschwellen  auS  Holz,
Kleie')
Kohlen')
Ölkuchen,  einschließlich  Raps-  und  Leinkuchen')
Salz  (Stein-  und  Siedesalz)  und  Salzsole,
Schiffe,  hölzerne,
Zement,
Postkarten*)
Postpakete  bis  zu  5  kg  an  im  Felde  stehende  österr.-ungar.  Heeresangehörige  und  an
deutsche  Heeresangehörige,  die  sich  bei  österr.-ungar.  Truppen  befinden,  sowie  an
Heeresangehörige,  die  sich  in  österr.-ungar.  Lazaretten  befinden,  sofern  aus  der  Adresse
der  Sendung  zweifelsfrei  hervorgeht,  daß  dieselben  an  eine  irn  Felde  stehende  oder
im  Lazarett  befindliche  Persönlichkeit  gerichtet  ist,  nicht  also  an  eine  in  Garnison  befindliche ­
  Person.
Diese  Ermächtigung  bezügl.  der  Postpakete  ist  jedoch  nur  auf  solche  Sendungen
beschränkt,  die  von  Angehörigen  des  Empfängers  für  dessen  persönlichen  Bedarf  auf-*)

  Außer  den  hier  genannten  Ausnahmen  sind  noch  weitere  erlassen,  über  die  jedoch  nur  vertrauliche  Auskunft
seitens  der  Handelskammern  erteilt  werden  kann.
2 )  Für  die  Ausfuhr  ist  eine  Bescheinigung  der  Deutschen  Landwirtschaftsgesellschast  in  Berlin  erforderlich,  die
dem  Frachtbrief  beizufügen  ist.
3 )  Die  Lieferung  von  Steinkohlen,  Braunkohlen,  Briketts  und  Koks  nach  Österreich-Ungarn  ist  nur  mit  besonderer ­
  Genehmigung  des  Reichskommissars  für  die  Kohlenverteilung  Berlin  zulässig.
Die  Genehmigung  wird  durch  Aushändigung  der  grünen  Ausfuhranmeldescheine  für  die  Statistik  des  Warenverkehrs, ­
  die  mit  dem  Stempel  des  Kommissars  und  mit  laufender  Nummer  versehen  sind,  erteilt.  Die  Scheine
werden  für  jeden  Monat  besonders  gekennzeichnet  und  verlieren  mit  Ablauf  des  Monats  ihre  Gültigkeit.
Jede  Lieferfirma,  die  Brennstoffe  der  bezeichneten  Art  nach  Österreich-Ungarn  ausführen  will,  hat  bis  zum
20.  des  der  Lieferung  vorangehenden  Monats  die  erforderliche  Zahl  von  Scheinen  bei  dem  Kommissar  zu  beantragen
und  auf  sein  Erfordern  die  einzelnen  Lieferungen,  für  welche  Scheine  verlangt  werden,  näher  zu  bezeichnen.
Bis  zum  10.  des  auf  die  Lieferung  folgenden  Monats  sind  die  nicht  verwendeten  Ausfuhrscheine  zurückzugeben. ­
  Auf  Erfordern  des  Kommissars  ist  ihm  bis  zum  gleichen  Zeitpunkte  von  der  Lieferfirma  eine  Nachweisung
der  überwiesenen  Scheine  vorzulegen.  In  dieser  Aufstellung  sind  die  Scheine  ihrer  Nummerfolge  nach  mit  Angabe
der  Wagennummer  (Bezeichnung  des  Schiffes)  und  der  Tonnenzahl  nachzuweisen.  Der  Aufstellung  sind  die  (Duplikatfrachtbriefe
  (Duplikatskonnossemente)  beizufügen.
«)  Betr.  Ausfuhr  von  Postkarten  vgl.  die  Anm.  zu  Nr.  657  a  des  Statistischen  Verzeichnisses  (II  11.  Abschnitt).
        <pb n="169" />
        —  163  —
gegeben  werden.  Ferner  sind  Pakete  mit  Lebensmitteln,  Gebrauchs-  und  Bekleidungsgegenstände ­
  von  Angehörigen  des  deutschen  Heeres  an  deren  Familienangehörige ­
  in  Österreich-Ungarn,  die  den  Vernierk  „Beförderung  zugelassen"  mit
dem  Dienststempel  des  Truppenteils  im  Felde  oder  der  militärischen  Behörde  im
Felde  tragen,  ohne  besondere  Bewilligung  zugelassen.
ß)  Durchfuhr-).
Die  unmittelbare  Durchfuhr  der  dem  Durchfuhrverbot  unterliegenden  Waren,  welche  im  gebundenen ­
  Verkehr  durch  Deutschland  durchgeführt  werden,  nach  Österreich-Ungarn  ist  auf  Grund
einer  Ermächtigung  der  -Zollstellen  ohne  weiteres  gestattet.  Bei  seewärts  eingehenden  Waren  wird
diese  Erleichterung  nur  für  solche  Waren  bewilligt,  die  nachweislich  für  österr.-ungar.  Rechnung
über  See  versandt  worden  sind  d.  h.  schon  vor  der  Verschiffung  an  österr.-ungar.  Interessenten
verkauft  waren.  Als  Nachweis  wird  die  Vorlage  entsprechender  amtlicher  Bescheinigungen  (von
Konsuln,  Handelskamniern,  Zollbehörden  usw.)  zu  fordern  sein.  Daß  die  Schiffspapiere  an  den
österr.-ungar.  Enipfänger  lauten,  ist  nicht  erforderlich.
Sache  der  Interessenten  ist  es,  durch  schnelle  und  zweifelsfreie  Beibringung  der  Nachweise
und  durch  die  Stellung  der  Anträge  auf  Abfertigung  im  gebundenen  Verkehre,  welche  gleich  beim
Eingang  über  die  Grenze  erfolgen  nruß,  sich  den  erleichterten  Verkehr  zunutze  zu  machen.
Der  Verkehr  aus  den  Freihafengebieten  (Zollausschlußgebieten)  gilt,  soweit  nicht  die  obenbezeichneten
  Voraussetzungen  vorliegen,  nicht  als  Durchfuhr.
Ausgenonimen  von  dieser  Ermächtigung  sind  folgende  Waren,  für  die  es  also  einer  Durchfuhrbewilligung ­
  des  Reichskommissars  für  Aus-  und  Einfuhrbewilligung  bedarf:
Butter  und  Butterschmalz,
Eier,
Fische  und  Zubereitungen  von  Fischen/)
Fleisch-  und  Fleischwaren,  außer  Schweineschmalz/)
Geflügel,  zahmes  (Gänse,  Enten,  Hühner,  Tauben,  Puten)  und  Wildgeflügel  (Fasanen,  wilde
Enten,  Reb-  und  Feldhuhn,  Haselhuhn,  Wald-  und  Wasserschnepfe,  Schneehuhn),
Gemüse  und  Gemüseerzeugnisse
Häute  und  Felle,  ausgenonimen  die  Felle  zur  Pelzwerkbereitung  der  Nr.  154  und  155  des
Zolltarifs  und  die  Fisch-  und  Kriechtierhäute  der  stat.  Nr.  153  g
Kaffee,
Kakao,
Kaninchen,  zahme,
Kartoffeln 2 )  und  Kartoffelstärkefabrikate  und  Erzeugnisse  der  Kartoffeltrockner  ei  (nach  Ungarn
nur  Kartoffelmehl),  auch  Kartoffelstärke-Zucker,  Dertrinsirup,
Käse/)
Kunsthonig,  Zuckersirup,  flüssige  Raffinade  und  ähnliche  zuckerhaltige  Aufstrichmittel,
-)  Bezügl.  der  Durchfuhr  von  Liebesgabensendungen  an  Kriegsgefangene  oder  Internierte  feindlicher  Länder
-n  Österreich-Ungarn  vergl.  Seite  161  unter  k.

2 )  Einer  besonderen  Durchfuhrerlaubnis  bedarf  es  nicht,  sofern  die  Waren  an  die  Österreichische
kaussgefellschast  in  Wien  oder  an  die  Kriegsprodukten-Aktiengefellschaft  in  Budapest  gerichtet  find.
11  *

Zentralem-
        <pb n="170" />
        Marmelade  und  andere  Fruchtkonserven,
Milcherzeugnisse,  darunter  fallen:  kondensierte  Milch,  kondensierte  Sahne,  sterilisierte  Milch,
sterilisierte  Sahne,  homogenisierte  Milch,  Milchpulver,  Sahnepulver,  ferner  Nahrungsmittel, ­
  die  in  der  Hauptsache  aus  kondensierter  Milch  usw.  bestehen,  aber  bei
Zusetzung  eines  anderen  Nahrungsstoffes  z.  B.  Kakao  eine  den  Hauptbestandteil  nicht
ausdrückende  Bezeichnung  tragen?)
Rohzucker  und  Verbrauchszucker,
Schal-  und  Krustentiere  und  Zubereitungen  aus  diesen  Tieren,
Tee,
ViehH,
Walfische,  Robben,  Tümmler  und  andere  Seesäugetiere  und  Fleisch  von  diesen  Tieren,
Wild  (Rot-  und  Damwild,  Renntiere,  Rehe,  Schwarzwild,  Hasen,  wilde  Kaninchen),
Salpeter  (Kalium-,  Natrium-,  Ammoniak-,  Kalk-,  Chilesalpeter),
Salpetersäure,
Wolle  aus  dem  besetzten  Belgien  und  Nordfrankreich,
Waren  der  Nrn.  97a  bis  c,  250  a,  254  bis  256,  341  bis  345,  13  bis  17,  46a  u.  b,  126
bis  132,  166  bis  172,  205  a  u.  b.

d)  mit  Luxemburg?)
Ohne  Genehmigung  des  Reichskommissars  für  Aus-  und  Einfuhrbewilligung  können  die  folgenden
dem  Ausfuhrverbot  unterliegenden  Waren  nach  Luxemburg  ausgeführt  werden:
Bedarfsartikel  für  bakteriologische  Diagnostik,
Bittersalz  (Magnesiumsulfat),
Därme,
Eisen  (Stahl)  und  Eisen-  (Stahl-)  Waren  des  Abschnitts  17  A  des  Zolltarifs  (Etat.  Warenverzeichnisses) ­
  und  zwar  folgende  der  Ausfuhrnummern  des  Statistischen  Warenverzeichnisses: ­

Nr.  783  e
„  783  f
aus  Nr.  783  g  Herde,  Ofen,  Ofenteile,  Kessel  für  Zentralheizung  und  Warmwasserversorgung,
bearbeitet,  aus  nicht  schmiedbarem  Gusse,  anderweit  nicht  genannt,
„  783  h
aus  „  793  Röhrenformstücke,  roh  und  bearbeitet,

1)  Einer  besonderen  Durchfuhrerlaubnis  bedarf  es  nicht,  sofern  die  Waren  an  die  Österreichische  Zentraleinkaufsgesellschaft ­
  in  Wien  oder  an  die  Kriegsprodukten-Aktien-Gesellschaft  in  Budapest  gerichtet  sind.  Für  lebendes
Vieh  auch  an  die  k.  k.  Schlachtviehsammelstelle  in  Bodenbach.
2 )  Außer  den  hier  genannten  Ausnahmen  sind  noch  weitere  erlassen,  über  die  jedoch  nur  vertrauliche  Auskunft ­
  seitens  der  Handelskammern  erteilt  werden  kann.
        <pb n="171" />
        165

aus  Nr.

II

ft  II

fl
II

aus

n  ti

aus

799  f  sämtliche  unter  dieser  Nummer  fallende  Eisenwaren  mit  Ausnahme  von  Eisenbahnmaterial, ­
  Stahlflaschen  und  Magneten,
804
806  a
806  b  Ambosse,  Sperrhörner,  Brecheisen,
808  a  Schaufeln,  Blatthacken,  Küchenpfannen,  Schmelzlöffel,  Feuergeräte  (-Zangen
usw.),
808  b
809
810
812  Raspeln
813  d  Beitel,  Stemmeisen,  Drehstähle  (-eisen,  -haken),  Spitzstähle,  Einspitze  (Schlagspitzen, ­
  Spitzeisen,  -meißel),  Meißel,  Spalteisen,  Stichel  sowie  alles  andere
Stemm-  und  Stechzeug,  Grabstichel,  Hohleisen  (Gehreisen,  Geißfüße)  und
dergl.,  Hobeleisen.,
813  e
815  a
815  b
816  a,  b  u.  c
818
819
822
823
825  d  Drahtkörbe,  Stiefeleisen,  Schnallen,  Sprungfedern  aus  Draht,
825  f  Rosettenstifte,  Nägel  anderweit  nicht  genannt,  auch  mit  Köpfen  aus  anderen
unedlen  Metallen  oder  Legierungen  unedler  Metalle,
827

828  a  u.  c.
829  b
833
834
835
836  d

Die  übrigen  dem  Ausfuhrverbot  unterliegenden  Waren  des  Abschnitts  17  A,  die  vorstehend
nicht  genannt  sind,  können  nur  dann  ohne  Ausfuhrbewilligung  nach  Luxemburg  ausgeführt
werden,  wenn  die  Sendungen  für  folgende  Werke  bestimmt  sind.
a)  Deutsch-Luxemburgische  Bergwerks-  u.  Hütten-A.-G.  Abtlg.  Differdingen,
b)  Vereinigte  Hüttenwerke  Burbach-Eich-Düdelingen,  A.-G.  in  Düdelingen,
c)  Gelsenkirchen  er  Bergwerks  A.-G.  Abt.  Aachener  Hüttenverein  Esch  (Luxemburg),
d)  Eisenstahlwerke  Steinfort,  A.-G.,  Steinfort  (Luxemburg),
        <pb n="172" />
        166

Erdfarben,
Fensterglas,
feuerfeste  Erzeugnisse  aus  Ton  oder  toniger  Masse,
feuerfeste  Steine,
Films,  Zellhorn,  Galalith  und  ähnliche  Stoffe,  Kämme,  Knöpfe  und  andere  Zellhornwaren,
Formersand,
Gewürze,
Glas  und  Glaswaren  aller  Art  mit  Ausnahme  der  optischen,
Glaubersalz  (Natriumsulfat),
Glühkörper  für  Beleuchtungszwecke  (Glühstrümpfe),
Heeresausrüstungsgegenstände,
Hefe,
Heilsera,
Holz  und  Holzwaren,  Holzkohle,  Holzmehl,
Impfstoffe,
Jsoliergefäße,
Kalilauge,
Kalisalze  und  Erzeugnisse  daraus,
Kalk,  natürlicher  kohlensaurer,  Dolomit,  roh  auch  gebrannt,  Kalk  gebrannt,  gelöscht,  Kalkmörtel,
Kalk  gemahlen,
Kohlensäure,
Labertrakt  und  Labpulver,
Lithopon,
Ocker,
Waren  des  Abschnitts  XI  (Papier  und  Pappwaren)  ausgenommen  Zeitungsdruckpapier,  mechan.
und  chem.  bereiteter  Holzstoff  und  Altpapier  Nr.  673  a,
Papiersäcke,
photographische  Platten,
photographisches  Papier,
„  Rohglas,
Salz,
Sauerstoff,
Schamotte-  und  Dinasmörtel,
Schleifscheiben  und  -steine  aus  natürlichem  Stein  oder  Schmirgelersatzmaterial  (Norton-Scheiben
ausgenommen),
Schmelztiegel  nicht  aus  Graphit,
Schmirgelersatzmaterial,  gekörnt  und  geschlämmt,
Steinkohlen,  Antrazit,  Braunkohlen,  Koks  und  künstl.  Brennstoffe  einschl.  Preßkohlen  aus  Steinkohlen ­
  und  Braunkohlen,
Steinnußknöpfe,
        <pb n="173" />
        167

Superphosphat,
Tabakfabrikate,
Tabakmalten,
Taschenfeuerzeuge  ohne  Sparmetalle,
Ton,
Trockenplattenglas,
Wasserstoff,
Weißwein,  inländischer,  stiller,
Zement,
Zinkweiß.
Für  die  übrigen  der  hier  nicht  genannten  Waren  ist,  sofern  die  Ausfuhr  verboten  ist,  die
Genehmigung  des  Reichskommissars  für  Aus-  und  Einfuhrbewilligung,  Berlin,  erforderlich.
Anträge  auf  Ausfuhrbewilligung  von  Arzneimitteln,  Drogen,  Chemikalien,  Petroleum,  Maschinen- ­
  und  Zylinderölen,  Terpentinöl,  Sprengstoffen,  Waffen  und  Munition,  Wollgarn
und  Wollwaren  können  jedoch  nur  durch  die  luxemburgische  Regierung  gestellt  werden.
c)  Mit  den  besetzten  Gebieten.
Ohne  Genehmigung  des  Reichskommissars  für  Aus-  und  Einfuhrbewilligung  können  ausgeführt
werden')
Ersatz-  und  Zubehörteile  —  jedoch  mit  Ausnahme  von  Betriebsstoffen  (Schmieröle,  Kohle  usw.)
—  für  Kraftpflüge  und  andere  landwirtschaftliche  Maschinen,  soweit  diese  Ersatz-  und  Zubehörteile ­
  einem  Ausfuhrverbot  unterliegen,  nach  den  besetzten  Gebieten  des  Ostens,  wenn  die
Sendungen  an  den  Herrn  Verwaltungschef  bei  dem  General-Gouvernement  Warschau  oder
an  andere  amtliche  Stellen  der  besetzten  Gebiete  des  Ostens  gerichtet  sind.
Salz  (Stein-  u.  Siedesalz)  und  Salzsole  nach  allen  durch  die  verbündeten  Heere  besetzten  Gebieten.
Bei  der  Ausfuhr  nach  Belgien  durch  holländisches  Gebiet  ist  das  Salz  beim  Anlangen  in  Holland
zum  Transit  nach  Belgien  zu  deklarieren  und  ferner  hat  der  Absender  dem  Grenzausgangsamt ­
  das  Anlangen  der  Sendung  in  Belgien  nachzuweisen.
Zuckerrübensamen  nach  Belgien  und  dem  besetzten  Gebiet  in  Nordfrankreich,  jedoch  nicht  im  Wege
der  Versendung  durch  holländisches  Gebiet,  ferner  nach  dem  Verwaltungsgebiet  Ober-Ost
und  nach  dem  Generalgouvernement  Warschau.
Postkarten  vgl.  Anm.  2  Seite  105
6)  Mit  Bulgarien  und  der  Türkei.
Salz  (Stein-  und  Siedesalz)  und  Salzsole.
Postkarten  vgl.  Anm.  2  Seite  105
')  Außer  den  hier  genannten  Ausnahmen  sind  noch  weitere  erlassen,  über  die  jedoch  nur  eine  vertrauliche  Auskunft ­
  seitens  der  Handelskammer  erteilt  werden  kann.
        <pb n="174" />
        V.  Anträge  und  Zentralstellen  für  die  Ausfuhrbewilligungen
sowie  Bemerkungen  über  die  Vorschriften  bei  der  Abfertigung ­
  der  Sendungen.
I.  Anträge  und  Zentralstellen.
Außer  den  im  vorhergehenden  Abschnitt  behandelten  generellen  Ausnahmen  ist  der  Reichskanzler
ermächtigt,  auch  für  Einzelsendungen  Aus-  und  Durchfuhrbewilligungen  zu  erteilen.  Anfangs  wurde
diese  Befugnis  von  dem  Reichsamt  des  Innern  ausgeübt.  Seit  dem  11.  Februar  1916  ist  sie  jedoch  dem
eigens  zu  diesem  Zwecke  eingerichteten  Reichskommissariat  für  Aus-  und  Einfuhrbewilligung  (Berlin  W.  10,
Lützowufer  8)  übertragen  worden  und  zum  Reichskommissar  der  Präsident  des  Kaiserlichen  Statistischen
Amtes  ernannt.
Die  Anträge  auf  Aus-  und  Durchfuhrbewilligung  für  Einzelsendlingen,  die  naturgemäß  nur  für
solche  Waren  gestellt  werden  können,  die  deni  Verbot  unterliegen,  sind  auf  den  bei  den  Handelskammern
erhältlichen  Vordrucken  in  doppelter  Ausfertigung  einzureichen.  Außer  Nanlen  und  Adresse  des  Absenders
wie  auch  des  Empfängers  sowie  dem  Wert  und  der  Menge  der  Ware  müssen  die  Anträge  zum  Zwecke  einer
sachgemäßen  Prüfling  und  zur  Ermöglichung  einer  ordnungsgemäßen  Kontrolle  der  Identität  der  auö-  oder
durchgeführten  mit  der  bewilligten  Sendung  genaue  Angaben  über  die  Art  der  Verpackung,  die  Anzahl
der  zur  Versendung  kommenden  Stücke,  das  Gewicht  enthalten.  Soweit  diese  Angaben  bereits  vorher
feststehen,  können  die  Anträge  sofort  nach  Eingang  der  Bestellung  aus  dem  Auslande  eingereicht  werden,
was  sich  um  so  mehr  empfiehlt,  da  die  erforderliche  eingehende  Prüfung  nach  der  Entbehrlichkeit  der  Ware
im  Jnlande  mit  Rücksicht  aus  den  eigenen  Bedarf,  nach  ihrer  Verwendungsmöglichkeit  im  Auslande,  sowie
ihrer  Verwertung  als  Austauschobjekt  gegenüber  den  aus  dem  neutralen  Auslande  nach  Deutschland  zu
beziehenden  Waren  *)  u.  a.,  eine  geraume  Zeit  erforderlich  macht.  Häufig  ist  auch  noch  eine  Begutachtung
des  Antrages  durch  das  Kriegsministerium  notwendig.  Zur  schnelleren  Erledigung  ist  es  durchaus  zweckmäßig, ­
  die  erteilten  Aufträge  und  besondere  Nachweise  in  Original  oder  Abschrift  den  Anträgen  beizufügen. ­

Zur  Unterstützung  des  Reichskommissars  in  seiner  durch  die  große  Zahl  der  eingehenden  Einzelanträge ­
  umfangreichen  Tätigkeit  sind  besondere  Zentralstellen,  z.  T.  bereits  noch  vor  der  Errichtung  des
Reichskomniissariats  geschaffen  worden,  zu  deren  Leitern  Vertrauensmänner  der  einzelnen  Berufszweige
in  der  Hauptsache  die  Geschäftsführer  der  für  die  betreffenden  Warengruppen  bestehenden  industriellen
Jnteressenverbände  bestellt  worden  sind.  Diese  Zentralstellen  nehmen  die  Anträge  für  die  ihnen  zuge-9
  Mit  der  Durchführung  der  Ausfuhrangelegenheit  im  Wege  des  Austausches  besaßt  sich  auch  die  Abteilung
Ausfuhr  der  Zentraleinkaufsgesellschast,  Berlin,  Behrensstr.  48.  Sie  vermittelt  die  Ausfuhrbewilligung  beim  Reichskvmmifsar
  für  Aus-  und  Einfuhrbewilligung  für  Waren,  die  sich  als  Austaufchvbjekte  eignen.
        <pb n="175" />
        169

wiesenen  Warengruppen  entgegen,  prüfen  sie  und  unterbreiten  sie  mit  dem  von  ihnen  festgestellten  Ergebnis ­
  dem  Reichskommissar,  der  sodann  die  Antrage  genehmigt  oder  ablehnt.  Vermöge  ihrer  Sachkenntnis
gewährleisten  die  Vertrauensmänner  eine  gründliche  und  zugleich  objektive  Beurteilung  der  beantragten
Ausfuhrware.  Ihre  Mitwirkung  dient  sowohl  dem  Interesse  des  Reiches  als  auch  dem  der  beteiligten
Kreise  des  Handels  lind  der  Industrie.  Zudem  soll  durch  sie  eine  schnellere  Erledigung  ermöglicht  werden.
Soweit  die  Zentralstellen  für  die  Vorprüfung  zuständig  sind,  müssen  die  Anträge  den  Zentralstellen
auf  den  zumeist  von  ihnen  besonders  herausgegebenen  Formularen  eingereicht  werden  *).  Über  die  den
Zentralstellen  zu  erbringenden  besonderen  Nachweise,  über  die  von  ihnen  zu  erhebenden  Gebühren  für
die  Formulare  und  die  Prüfung  der  Anträge  geben  Merkblätter  Auskunft,  die  von  den  Zentralstellen
ebenfalls  zu  beziehen  sind.  Ein  näheres  Eingehen  auf  diese  verschiedenen  Merkblätter  dürfte  sich  bei  der
großen  Zahl  der  Zentralstellen  an  dieser  Stelle  erübrigen.  Anträge,  die  an  den  Reichskommissar  direkt
gesandt  werden,  zu  deren  Prüfung  jedoch  eine  Zentralstelle  zuständig  ist,  werden  von  dem  Reichskommissar
den  Zentralstellen  zunächst  überwiesen,  so  daß  eine  vom  Antragsteller  durch  direkte  Überweisung  des
Antrages  an  den  Reichskommissar  unter  Umgehung  der  Zentralstelle  vielleicht  beabsichtigte  schnellere
Erledigung  nur  eine  Verzögerung  bewirkt.
Im  folgenden  sind  die  einzelnen  Zentralstellen  aufgezählt,  sowie  die  Waren  genannt,  für  die  die
betreffende  Zentralstelle  zuständig  ist.

1.  Chemische  Produkte.
Zentralstelle  für  Ausfuhrbewilligungen ­
  in
der  chem.  Industrie.

Berlin  W.  10,  Sigismundstraße ­
  3,
Fernsprecher:  Lützow  1040
bis  1042
Telegrammadr.:  Alchimie,
Vordrucke  zu  beziehen  bei
der  Buchdrucker-i  Hermann ­
  Bode,  Berlin  SW,
Wilhelmstr.  42.

Chemische  Erzeugnisse  aller  Art  (auch  chem.
Nährmittel);  Drogen  u.  pharmazeutische  Erzeugnisse ­
  aller  Art;  Farbhölzer;  Farberden;
Farbstoffe;  Farben;  Fette  u.  Ole,  tierische,
pflanzliche  u.  mineralische;  Fettsäuren;
Gerbrinden;  Gerbholz;  Gummen  u.  Harze;
Knochenkohle  u.  Knochenasche;  Lichte;mineneralische
  u.  fossile  Rohstoffe;  Mineralöle,
Paraffin  u.  ähnliche  Kerzenstoffe,  Seifen,
Wachs  u.  Wachswaren;  Waren  unter  Verwendung ­
  von  Fett,  Ol  oder  Wachs  hergestellt; ­
  Gips.

2.  Elektrotechnische  Erzeugnisse. ­

Zentralstelle  für  Ausfuhrbewilligungen ­
  in  der
Elektrotechnik.

Berlin  SW  11,  Königgrätzerstr.
  106.
Fernspr.  Kurfürst  9306,
9320.

Alle  elektrotechnischen  Erzeugnisse,  ausgenommen: ­

1.  Anträge  für  Glimmer,  Mikanit  u.  Waren
daraus,  Wachstuch,  Olleinen  u.  Ölpapier
für  elektromedizinische  Apparate  nebst  Zubehör ­
  zu  richten  an  den  Reichskommissar
direkt.

3 )  Soweit  keine  besonderen  Formulare  von  der  Zentralstelle  herausgegeben  sind,  vielmehr  die  bei  den  Handels-Hmmern
  erhältlichen  Vordrucke  benutzt  werden  können,  ist  dies  ausdrücklich  "bei  Nennung  der  Zentralstelle  in  der  Aufzählung ­
  hervorgehoben  worden.  Ebenfalls  ist  die  Firma  ausdrücklich  genannt,  bei  der  die  Formulare  zu  beziehen  sind,
wsern  sich  die  Zentralstelle  nicht  mit  der  Versendung  befaßt.
        <pb n="176" />
        170

3.  Fahrzeuge.
Zentralstelle  für  Ausfuhrbewilligungen ­
  in  der
Fahrzeugindustrie

4.  Films.
Zentralstelle  für  Ausfuhrbewilligungen ­
  für
belichtete  kinematograph.
Films.
5.  Gerbstoffe,  Häute,
Felle,  Leder.
Zentralstelle  f.  Ausfuhrbewilligungen ­
  für  Gerbstoffe, ­
  Häute  u.  Felle,
Leder  u.  Lederwaren.
6.  Glas,  Photographie,
Feinmechanik.
a)  Zentralstelle  f.  Ausfuhrbewilligungen ­
  in
der  Glasindustrie.
b)  Zentralstelle  f.  Ausfuhrbewilligungen ­
  f.
Optik,  Photographie
u.  Feinmechanik.

Berlin  W  8,  Unter  den
Linden  12/13.
Fernspr.:  Zentrum  7937
(Motorverein).

2.  Antrage  für  Sanitätsmaterial  nach  der
Schweiz,  zu  richten  von  dem  Empfänger
an  das  schweizer.  Gesundheitsamt.
3.  Anträge  für  elektrotechnische  Artikel  nach
der  Schweiz,  sofern  das  Ausfuhrverbot  von
Metallen  in  Frage  kommt,  zu  richten  an
die  Schweizerische  Gesandtschaft  Berlin
(Vordrucke  bei  der  Gesandtschaft).
4.  Anträge  für  die  hier  unter  3  genannten
Waren  nach  Österreich-Ungarn  zu  richten
vom  Empfänger  an  das  K.  K.  Kriegsministerium, ­
  Wien.
5.  Anträge  auf  Durchfuhrbewilligung  bei  der
Regierung  des  Landes,  aus  dem  die  Ware
zur  Versendung  gebracht  wird.
Flugzeuge,  Fahrräder  u.  deren  Teile,  Kraftfahrzeuge, ­
  Luftschiffe  u.  deren  Teile,  Luftfahrzeughallen ­
  u.  deren  Teile,  Schiffe  und
Schiffsgefäße,  Motorlokomotiven,  Waggonbeleuchtungseinrichtungen
  (nicht  elektrische),
Eisenbahnwagen  (Personen-  u.  Güterwag.).
Nichtzuständig  für  Kriegsschiffe,  Kriegsfahrzeuge, ­
  deren  Teile  u.  Zubehör,  Anträge
für  diese  Waren  sind  direkt  an  den  Reichskommissar ­
  zu  richten.

Berlin  8W  48,  Friedrichstraße
  220.
Fernspr.:  Lützow  4647.

Belichtete  kinomatographische  Films  (die
Films  müssen  eingereicht  werden,  uni  sie
prüfen  und  nachdem  plombieren  zu  könn  n).

Berlin  8W11,  Bernburgerstraße ­
  24/25.
Fernspr.:  Lützow  1963/46.

Gerbstoffe,  Häute,  Felle  zur  Lederbereitung,
Leder  und  Lederwaren.

Berlin  1V57,Goebenstr.  10.
Fernspr.:  Lützow  5855.

Glas,  Glaswaren,  ausgen.  Waren  der  opt.
u.  photographischen  Industrie.

Schlachtensee  bei  Berlin,
Albrechtstr.  12.
Fernspr.:  Zehlendorf  242.
(Anträge  in  3facher  Ausfertigung ­
  aus  den  allg.
Formularen.)

Fernrohre,  optisches  Glas,  photogr.  Objektive,
Verschlüsse,  deren  Zubehörteile,  photogr.
Platten  u.  Papiere,  Brillen,  Waren  der
Feinmechanik,  ausgenommen  belichtete
Films,  fertige  Lichtbilder  und  unbelichtete
Kinofilms.
        <pb n="177" />
        171

7.  Holz.
Zentralstelle  f.  Ausfuhrbewilligungen ­
  in  der
Holzindustrie.
8.  Kohlen.
Kohlenausfuhrstelle  Ost,

Kohlenausfuhrst.  West,
9.  Metalle.
A.  edle,
Reichsbanknebenstelle.
B.  unedle,
a)  Zentralstelle  f.  Ausfuhrbewilligungen ­
  f.  Eisenu.
  Stablerzeugnisse.
Besondere  Abteilung:
Abteilung  für  Kleineisen-Stahlwaren.


b)  Zentralstelle  f.  d.  Ausfuhrbewilligungen ­
  in  d.
Maschinenindustrie.

c )  Zentralstelle  für  Ausfuhrbewilligungen ­
  für
den  Bereich  der  deutsch.
Gießereien.
Zentralstelle  der  Ausfuhrbewilligungen ­
  für
Stabeisen  (Stahlwerksverband). ­


Berlin  81V  11,  Königgrätzerstraße
  100  a.
Fernspr.:  Kurfürst  6519.
Berlin  IV  8,  Unter  den
Linden  32.
Duisburg,  Feldstr.  11.

Pforzheim.

Berlin  IV  9,  Linkstr.  25
Fernspr.:  Lützow  6333.

Charlottenburg  2,  Neue
Grolmanstr.  5.
Fernspr.:  Wilhelm  7203/05
Telegrammadresse:
Verdeumaschanst.,
Berlin.

Berlin  IV15,  Pfalzburgerstraße ­
  72s..
Fernspr.:  Pfalzburg  2400.
(Anträge  in  4facher  Ausfertigung ­
  aufdenallgem.
Formularen.)
Düsseldorf,  Postfach  223g.
Telegr.-Adr.:  Stahlbund
Fernspr.:  7601—7615

Holz,
Holzwaren.
Steinkohlen,  Braunkohlen,  Koks,  Briketts.
Ausfuhr  nach  den  nordischen  Staaten,  den  besetzten ­
  Gebieten  Rußlands  und  den  Balkanländern. ­

Ausfuhr  nach  Holland,  den  besetzten  Gebieten
Frankreichs,  Belgiens  u.  nach  der  Schweiz.
Goldwaren  für  das  deutsche  Reich  (für  den
den  BezirkvonHanauu.  Schwäbisch-Gmünd
sind  die  dortigen  Reichsbanknebenstellen
jedoch  zuständig).
Waren  der  Nummern  deSstat.  Warenverzeicbn.
777b,  783e,f,g,h,  785b,786b,c,  787,  788a,b,
c,  789  a,  791b,  792  a,b,  793  a,  b,  797,  798  a,
b,  c,  d,  799  f,  800  a,  b,  804,  805,  806  a,  b,
807,  808  a,  b,  809,  810,  811  b,  812,  813  a,
b,  c,  d,  814  b,  815  a,  b,  c,  816  a,  b,  c,  d,
820  a,  b,  c,  821  a,  b,  822,  823,  824  a,  b,
825  a,  b,  c,  d,  e,  f,  g,  826  a,  b,  827,  828  a,
b,  c,  d,  e,  829  a,  b,  830,  831,  833,  834,  835,
836  a,  b,  c,  838,  839,  841  a,  c,  842.
Maschinen,  ausgenommen  die  f.  Gießereien,
Armaturen,  Kessel,  ferner  Waren  der  Nrn.
780  b,  799  e,  801  a,  b,  c,  d,  802,  803,  811  a,
813e,  814a,  817,  818,  819,  841b  des  Etat.
Warenverzeichn.  u.  aus  891a  selbsttätige
Wagen  (Wiegevorrichtungen).
Sofern  es  sich  um  Lieferungen  für  Heeresbedarf ­
  der  verbündeten  oder  neutralen
Staaten  handelt,  ist  die  Ausfuhrbewilligung
auf  diplomatischem  Wege  zu  beantragen.
Anträge  für  Werkzeugmaschinen  nach  Österreich-Ungarn ­
  beim  österr.  Kriegsministerium
Wien  vom  Besteller  einzureichen.
der  Nrn.  778  a,  b,  779  a,  b,  780  a,  782  a,  b,
798  a,  b,  c,  d  des  Stat.  Warenverzeichnisses.
Gießereimaschinen,  Formsandmaschinen  u.  a.
■  in  der  Gießerei  gebrauchten  Erzeugnisse

der  Nrn.  784,  785  a,  b,  796  a,  b,  c,  d  des
Statist.  Warenverzeichnisses.
        <pb n="178" />
        172

e)  Zentralstelle  für  Ausfuhrbewilligung ­
  für
eiserne  Röhren.
1)  Zentralstelle  f.  Ausfuhrbewillignngen
  für  Grobbleche ­
  u.  Schiffsbaumaterial ­
  (Schiffbaustahlkontor ­
  G.  m.  b.  H.)
g)  Zentralstelle  für  Ausfuhrbewilligungen ­
  für
Walzdraht.

kl)  Zentralstelle  für  Ausfuhrbewilligungen ­
  für
Roheisen  (Roheisenvbd.
G.  m.  b.  H)
i)  Zentralstelle  für  Ausfuhrbewilligungen ­
  der
Metallindustrie.

Ir)  Zentralstelle  für  Ausfuhrbewilligungen ­
  für
Zink  und  Zinkbleche.
I)  Vermittlungsstelle  für
Bezug  u.  Ausfuhr  von
Metalltuch.
1«.  Papier.
a)  Zentralstelle  für  Ausfuhrbewilligungen ­
  der
Papierindustrie.

b)  Zentralstelle  der  Ausfuhrbewilligungen ­
  für
die  Erzeugnisse  der  pa-Düsseldorf,

  Königsplatz  30
Essen-Ruhr,  Lindenallee  23.

Nr.  793  a,  b,  794  a,  b,  795  a,  b.
der  Nr.  786  a,  789  b,  790  u.  785b  (soweit
sie  für  den  Schiffsbau  in  Frage  kommen).

i
I

Düsseldorf  73,  Benratherstraße
  29.
Fernspr.:  7051.
Telegr.-Adr.:  Drahtwalze,
Düsseldorf.
Essen  (Ruhr),
Fernsprecher:  7310/15,
Tel.-Adr.:  Roheisenverband ­
  Essenruhr.
Berlin-Tenipelhof,  Hohenzollernkorso
  1.

Berlin  W  9,  Linkstr.  17,
Fernspr.:  Lützow  1429.

der  Nr.  791  a.

der  Nr.  777  a.

der  Nr.  783e,  g,  h,  799f,  836d,  Nr.  844/891
soweit  sie  nicht  bei  anderen  Zentralstellen
genannt  sind,  ferner  Klaviere,  Klavierteile.
Anträge  zur  Ausfuhr  nach  der  Schweiz  sind
bei  der  Schweizerischen  Gesandtschaft  in
Berlin,  auf  den  von  dort  zu  beziehenden
Formularen  einzureichen.
(Ausfuhrbewilligungen  für  Waren  der  Nr.  843
a,  b  des  Stat.  Warenverz.  sind  auf  den  übl.
allgem.  Formularen  bei  dem  Reichskommissar ­
  einzureichen.  Ebenfalls  nicht  zuständig ­
  für  elektrotechnische  Erzeugnisse  u.
Maschinen,  Schriftgießereierzeugnisse,
Sicherheitsnadeln,  Metalltücher,  Galvanos)
Zink,
Zinkblech.

Frankfurt  a.  M.  Hohenzollernplatz
  12.

Metalltuch.

Berlin  W  30,  Bayerischer
Platz  6.
Fernspr.:  Lützow  4353.
(Anträge  in  doppelter  Ausfertigung ­
  auf  den  allg.
Formularen.)
a)  Berlins  9,  Linkstr.  22
(Abtlg.  H.).
Fernspr.:  Kurfürst  4588.

Papier,
Pappe,
Papier-  und  Pappwaren.
(Ausgenommen  die  Waren  für  die  die  folgende
Zentralstelle  zuständig  ist.)
Zuständig  die  Berliner  Stelle  für:
Pappen  aller  Art,  lackiert,  bronziert,  mit
Wollstaub  oder  dgl.  überzogen,  durch  Pres-
        <pb n="179" />
        173

pierverarbeitenden  Industrie. ­


11.  Salz.
Zentralstelle  f.  Ausfuhrbewilligungen ­
  der  Salzindustrie
  bei  der  Jentraleinkaufsgesellschaft,
  Abteilung ­
  Ausfuhr.
12.  Tabak.
a)  Rohtabak-Ausfuhr-Prüfungsstelle.

b)  Zentralstelle  f.  Ausfuhrbewilligungen ­
  für  Zigaretten. ­

13.  Textilien,  Textilwaren
a)  Zentralstelle  f.  Ausfuhrbewilligungen ­
  in  der
Leinenindustrie.

b)  Zentralstelle  f.  Ausfuhrbewilligungen ­
  von
Wollengarn.
c )  Zentralstelle  für  Ausfuhrbewilligungen ­
  für
Wollengewebe.

b)  Düsseldorf,  Paulusstraße ­
  1  (Abtlg.  L.)
Fernspr.:  Düsseldorf
15  855.
(Anträge  in  doppelter  Ausfertigung ­
  auf  den  allg.
Formularen.)^
Berlin,  Behrensstr.  48.
(Für  Anträge  sind  die  allg.
Formulare  zu  benutzen,
3  fache  Ausfertgiung.)
Fernspr.:  Zentr.  10  473/74
Stadtverk.:  Zentr.  10180/82
Bremen,  Am  Markt  13.
Fernspr.:  65  u.  793  (Handelskammer). ­

Dresden  A.,  Ringstr.  18.
Fernspr.:  22  508.

Berlin  W  56,  Schinkelplatz ­
  1—4.
Fernspr.:  Zentr.  11000/1.
(Anträge  in  3facher  Ausfertigung ­
  zu  beziehen  b.
der  Druckerei  der  Berliner ­
  Börsenzeitung,
Berlin  W  8,  Kronenstraße ­
  37).
Berlin  W  9,  Budapesterstraße
  6.
Fernspr.:  Lützow  6393/4.
Charlottenburg  2,  Hardenbergstraße ­
  24.
Fernspr.:  Steinplatz  83.
(Besondere  Formulare  zu
beziehen  bei  der  Druck,
v.  Bernhard  Paul,  Berlin
SW  48,  Wilhelmstr.  22a);

sen  gemustert,  Malerpappe  aus  Nr.  652,
Buntpapier,  auch  auf  litographischem  Wege
hergestellt,  einschließlich  des  mit  Kreide,
Zinkweiß  od.dgl.  überstrichenen  oder  mit  Metall-Druck ­
  versehenen  Papiers,  Chromopapier ­
  u.  Chromokartons  aus  Nr.  656  a,
ferner  Nr.  660,  664,  666  des  Stat.  Warenverzeichnisses. ­

die  Düsseldorfer  Stelle  für:
Waren  der  Nr.  665  a,  b  u.  667  des  Statist.
Verzeichnisses.
Salz.

Rohtabak.

Zigaretten.

Alle  Erzeugnisse  der  Leinenindustrie.
Ramiegarn.

Wollengarn.

Wollengewebe  und  Halbwollgewebe.

,  9  In  den  Anträgen  ist  die  Stat.-Nummer  anzugeben.  Außerdem  ist  eine  Angabe  erforderlich,  ob  das  Papier
,  '»pensrei  oder  vor  dem  20.  Sept.  1916  hergestellt  oder  ausländischen  Ursprungs  ist.  Ferner  ist  außer  dem  Gesamtert
  der  Sendung  in  ausländischer  Währung,  auch  der  der  Einzelposten  und  zwar  in  deutscher  Währung  anzugeben.
        <pb n="180" />
        174

d)  Zentralstelle  f.  Ausfuhrbewilligungen ­
  in  der
Wirkwarenindustrie.

e)  Zentralstelle  f.  Ausfuhrbewilligungen ­
  für  die
Wäscheindustrie  u.  verwandte ­
  Gewerbe.

f)  Zentralstelle  f.  Ausfuhrbewilligung ­
  für  Oberkleidung ­
  für  Frauen  u.
Mädchen.
g)  Zentralstelle  f.  Ausfuhrbewilligungen ­
  für  Männer- ­
  und  Knabenoberkleider. ­

Ir)  Zentralstelle  d  Ausfuhrbewilligungen ­
  f.  Sammet,
Seiden  und  Kurzwaren.
14.  Ton.
Zentralstelle  f.  Ausfuhrbewilligungen
  von  Ton
und  Tonerzeugnissen.
15.  Zement.
Zentralstelle  f.  Ausfuhrbewilligungen ­
  für  Zement. ­


Berlin  SW  11,  Anhaltstr.
14.
Fernspr.:  Zentrum  5275.
(Anträge  in  doppelter  Ausfertigung ­
  auf  den  allg.
Formularen).
Charlottenburg  2,  Hardenbergstraße ­
  24.
Fernspr.:  Steinplatz  83.
(Anträge  in  dopelter  Ausfertigung ­
  bei  der  Buchdruckerei ­
  H.  S.  Hermann,
Berlin  SW.  19,  Beuthstraße
  8,  Formulare  erhältlich.) ­


Berlin  W  50,  Sommerstraße ­
  4a.
Fernspr.:  Steinplatz  14948
Berlin  W  15,  Kurfürstendamm ­
  226.
Fernspr.:  Steinplatz  5269.

Berlin  W  8,  Mohrenstraße ­
  7/8.
Fernspr.  Zentrum  1594.

Wirkstoffe  und  andere  Wirkwaren,  Strickwaren, ­
  dichte  baumwollene  Gewebe  für
Möbel-  und  Zimmerausstattung  (außer
Samt  und  Plüsch),  ausgenomnien  leinene
Wirkstoffe  (dafür  ist  die  Zentralstelle  für
Leinenindustrie  zuständig).
Blusen,  Schürzen,  Unterröcke  518  b,  519  d,
520  a;  Mieder  (Korsette,  Leibchen  usw.)
518  b,  519  e,  520  a;  garnierte  Kleider,
Kinderkleider,  Kostümröcke  518  l,  519  c,
520  a;  Männer-,  Frauen-  u.  Kinderwäsche:
Hemden,  Vorhemden,  Hemdeneinsätze,
Manschetten,  Halskragen  518  c,  519  b,  520e,
Weißwaren  518  d,  519g,  520  d;  Bett-,
Handtücher-  u.  Tischzeug,  mit  Ausnahme  des
nur  gesäumten  oder  mit  einfachen  Nähten
versehenen  519  f.  Putzwaren  und  sonstige
genähte  Gegenstände  aus  Wolle  oder  Halbwolle, ­
  Baumwolle  oder  Leinen,  mit  Ausnahme ­
  von  Weißwaren.
Mäntel,  Jackenkleider,  Kostümröcke  aus  Wolle
oder  Halbwolle,  Baumwolle  u.  Leinen  mit
Ausnahme  der  garnierten  Kleider  und
Morgenröcke.
Alle  Männer-  und  Knabenoberkleider  wie
Mäntel,  Röcke,  Westen,  Hosen,  Halsbinden,
Schlafröcke  usw.,  ausgenommen  jedoch
die  Oberkleider  aus  Kautschuk-,  Guttapercha- ­
  u.  anderen  wasserdichten  Geweben.
der  Nr.  391  a  bis  398  c,  399  a/b,  400,  401,
404  a/b,  405  a/b,  407,  408,  412  a  und  b.
524  des  Stat.  Warenverzeichnisses.

Berlin  NW21,  Dreysestraße
  4.

Ton,  Kaolin,  Quarzit,  Sand  u.  deren  Erzeugnisse. ­


Charlottenburg,  Knesebeckstraße ­
  74.
Fernspr.:  Steinplatz  8393.

der  Nr.  229,  230  a,  230  b  des  Stat.  Warenverzeichn.


16.  Zucker.
Zentralstelle  für  Ausfuhrbewilligungen ­
  für
Zucker.

BerlinW  9,  Köthen  erstr.  38.
Fernspr.:  Nollendorf  2223.
(Anträge  in  3  facher  Ausfertigung ­
  auf  den  allg.
Formularen.)

Zucker.
        <pb n="181" />
        175

2.  Die  Verwendungsbestimmungen  für  die  Aus-  und  Durchfuhrbewilligungen
und  das  Abfertigungsverfahren.
Die  Aus-  und  Durchfuhrbewilligungen  sind  nicht  übertragbar,  d.  h.  sie  haben  nur  für  diejenigen
Gültigkeit,  auf  deren  Nanien  sie  ausgestellt  sind,  dürfen  also  nicht  an  dritte  Personen  abgegeben  und  auch
nicht  für  andere  Empfänger  benutzt  werden.
Sämtliche  Ausfuhrbewilligungen,  mit  Ausnahme  der  unbefristeten  Ausfuhrbewilligungen  für  Steinkohle, ­
  Braunkohle,  Koks  und  Preßkohle*),  verlieren,  soweit  auf  ihnen  nicht  eine  längere  Gültigkeitsdauer
angegeben  ist,  nach  einer  Bekanntmachung  vom  21.  Mai  1917  mit  Ablauf  dreier  Monate  vom  Tage  der
Ausstellung  an  ihre  Gültigkeit.  Die  Gültigkeitsdauer  der  vor  dieser  Bekanntmachung  erteilten  Ausfuhrbewilligungen, ­
  die  nur  zwei  Monate  betrug,  wird,  ohne  daß  es  einer  amtlichen  Bestätigung  der
Verlängerung  bedarf,  auf  drei  Monate  ausgedehnt,  sofern  es  sich  nicht  um  Ausfuhrbewilligungen  mit
bereits  verlängerter  Gültigkeitsdauer  handelt;  für  letztere  bewendet  es  bei  der  durch  den  Verlängerungsvermerk ­
  festgesetzten  Frist.
Die  Gültigkeitsdauer  der  Durchfuhrbewilligung  betragt  auch  fernerhin  zwei  Monate.
Innerhalb  der  Zeit  der  Gültigkeit  muß  die  Ware  die  Grenze  überschritten  haben.  Sofern  jedoch
die  Sendungen  der  Vorabfertigung  bei  einer  inneren  Aollstelle  unterworfen  werden,  ist  für  die  Bemessung
der  Gültigkeitsdauer  der  Ausfuhrgenehmigung  nicht  der  Zeitpunkt  des  Grenzausgangs,  sondern  derjenige
der  Vorführung  zur  Vorabfertigung  bei  der  inneren  Aollstelle  maßgebend.  Hat  die  Ware  innerhalb  der
Güligkeitsdauer  die  Grenze  nicht  überschritten  oder  ist  sie  in  dieser  Zeit  der  inneren  Aollstelle  zur  Vorabfertigung ­
  nicht  vorgeführt,  so  muß  eine  neue  Ausfuhrbewilligung  beantragt  oder  um  Verlängerung  der
Frist  unter  Vorlage  der  Ausfuhrgenehmigung  nachgesucht  werden.  Einer  neuen  Ausfuhrbewilligung
bedarf  es  auch  dann,  wenn  die  Frist  zwischen  der  Vorabfertigung  und  dem  Grenzausgang  ungewöhnlich
groß  ist,  so  daß  die  Absicht  einer  willkürlichen  Zurückhaltung  der  abgefertigten  Sendung  im  Inland  erhellt.
Die  Aus-  und  Durchfuhrbewilligungen  sowie  auch  die  beini  Vorliegen  bestimmter  Voraussetzungen
für  einzelne  Warensendungen  erteilten  Ausfuhrbescheinigungen  der  Handelskamniern  (vergl.  Seite  159  ff.)
sind  den  sonstigen  bei  der  Ausfuhr  der  Sendungen  mit  der  Post,  der  Bahn  oder  dem  Schiff  erforderlichen
Beförderungspapieren  beizufügen.
Soll  eine  Sendung,  für  die  es  einer  Ausfuhrgenehmigung  bedarf,  in  Teilposten  zur  Versendung
gelangen,  so  können  die  Ausfuhrgenehmigungen  für  jede  Teilsendung  beantragt  werden  oder  aber  es
wird  für  die  Gesamtmenge  eine  Ausfuhrgenehmigung  nachgesucht.  Im  letzteren  Falle  ist  die  Ausfuhrgenehmigung ­
  bei  jeder  Teilsendung  der  Annahmestelle  (Postamt,  Güterannahmestelle)  vorzulegen.
Die  betreffende  Amtsstelle  erteilt  sodann  für  das  Grenzzollamt  eine  Teilbescheinigung  darüber,  daß
die  Ausfuhrgenehmigung  über  die  gesamte  Partie  vorgelegen  hat,  die  den  Beförderungspapieren
beigefügt  wird.  Die  Ausfuhrgenehmigung  erhält  der  Anlieferer,  nachdem  die  betreffende  Stelle  die  Teilsendung ­
  darauf  abgeschrieben  hat,  zurück.  Bei  der  letzten  Teilsendung  wird  die  Ausfuhrgenehmigung
^en  der  Amtüstelle  zurückbehalten  und  der  Sendung  beigefügt.
Für  die  zollamtliche  Abfertigung  von  Waren  ist  ferner  angeordnet  worden,  daß  alle  Sendungen
der  Aollstelle  mit  einer  vom  Versender  unterzeichneten  Ausfuhrerklärung  in  doppelter  Ausfertigung  vor-„
  Für  die  unbefristeten  Ausfuhrbewilligungen  für  Steinkohle,  Braunkohle,  Koks  und  Preßkohle  beträgt  die
Gültigkeitsdauer  einen  Monat.
        <pb n="182" />
        176

zuführen  sind.  Die  Erklärung  muß  die  Überschrift  „Ausfuhrerklärung"  tragen.  Da  die  Ausfuhrverbote
sich  auch  auf  die  Warenausfuhr  mit  der  Post  erstrecken,  so  ist  auch  bei  Postsendungen  der  Versender  zur
Ausstellung  einer  Ausfuhrerklärung  verpflichtet.  Die  Postpakete  unterliegen  ebenfalls  der  zollamtlichen
Beschau.  In  der  Bemerkungsspalte  der  Ausfuhrerklärung  hat  der  Versender  zu  erklären,  daß  der  Sendung
außer  den  üblichen  Geschäftspapieren  (Faktura,  Borderau)  keinerlei  schriftliche  Mitteilungen  beigepackt
sind.
Die  Ausfuhrerklärungen  sind  von  dem  Versender  zu  unterschreiben.  Die  eine  Ausfertigung  dient
der  Zollbehörde  als  Beleg,  die  andere  wird  als  statistische  Anmeldung  verwandt.
Von  der  Notwendigkeit  der  besonderen  Beschau  der  Waren,  daß  alle  einzelnen  Packstücke  der  Zollbehörde ­
  vorgeführt  werden  müssen,  können  Firmen  durch  das  im  September  1914  eingeführte  Verfahren
des  Zollerlaubnisscheines  befreit  werden.  Vertrauenswürdigen,  in:  Handelsregister  eingetragenen  Firmen ­
  kann  auf  Antrag  von  den,  zuständigen  Bezirkshauptamt  ein  Zollerlaubnisschein  ausgestellt  werden.
Befinden  sich  mehrere  Handelsniederlassungen  einer  Firma  an  verschiedenen  Orten  und  sollen  von  ihnen
aus  Waren  zum  Versand  gebracht  werden,  so  ist  für  jeden  Ort  ein  besonderer  Erlaubnisschein  erforderlich.
Dem  Zollamt  gegenüber  müssen  die  betreffenden  antragstellenden  Firmen  besondere  Verpflichtungen
eingehen,  die  den  Firmen  von  dem  Amt  mitgeteilt  werden.  Bedingung  ist,  daß  die  Waren  von  der  betreffenden ­
  Firma,  die  sie  auf  Grund  des  Erlaubnisscheines  ausführen  will,  selbst  gepackt  sind.  Der  Erlaubnisschein ­
  gilt  nur  für  Sendungen  in  das  neutrale  oder  verbündete  Ausland.
Über  jede  Sendung,  die  unter  Benutzung  des  Erlaubnisscheines  zum  Transport  ins  Ausland  gebracht ­
  werden  soll,  ist  ein  Fakturenauszug  anzufertigen.  Die  Vordrucke  sind  bei  der  Handelskammer  erhältlich. ­
  Dieser  Fakturenauszug  ist  mit  dem  Zollerlaubnisschein  der  Handelskammer  einzureichen  zur
Bestätigung,  daß  gegen  die  Richtigkeit  keine  Bedenken  bestehen  und  der  Zollerlaubnisschein  ihr  vorgelegen ­
  hat.  Der  von  der  Handelskammer  unterzeichnete  Fakturenauszug  ist  sodann  den  Beförderungspapieren ­
  beizufügen.  Sind  die  Papiere  in  Ordnung,  so  wird  sich  das  Zollamt  mit  der  allgemeinen  Beschau ­
  begnügen,  es  kann  trotzdem  jedoch  auch  dann  noch  die  besondere  Beschau  verlangen.  Unterliegt  die
Ware  einen,  Ausfuhrverbot  und  ist  die  Genehmigung  des  Reichskommissars  für  Aus-  und  Einfuhrbewilligung ­
  erteilt,  so  ist  die  Ausfuhrbewilligung  der  Handelskammer  mitvorzulegen,  die  in  den,  Fakturenauszug ­
  das  Vorliegen  der  Bewilligung  bestätigen  und  die  Ausfuhrbewilligung  ungültig  niachen  muß.
Die  von  der  Handelskammer  abgestenipelte  Ausfuhrbewilligung  ist  dem  Zollamt  miteinzureichen.  Bei
Teilsendungen  wird  die  Menge  von  der  Handelskammer  von  der  Gesamtmenge  der  Ausfuhrbewilligung
abgeschrieben  und  über  die  zur  Versendung  kommende  Teilmenge  eine  entsprechende  Bescheinigung,
daß  die  Ausfuhrbewilligung  über  die  Gesamtmenge  vorgelegen  hat,  gegeben.  Bei  der  letzten  Teilsendung
wird  die  Ausfuhrbewilligung  ungültig  gemacht  und  ist  dem  Zollantt  einzureichen.
Kaufmännische  Korporationen  stehen  der  Handelskammer  gleich.  Ist  keine  Handelskammer  in  dem
Ort,  so  ist  der  Fakturenauszug  der  Ortspolizeibehörde  vorzulegen.
        <pb n="183" />
        VI.  Die  gesetzliche  Regelung  der  Einfuhr.
Während  der  Ausfuhr  bereits  mit  Beginn  des  Krieges  durch  die  Verbote  größere  Beschränkungen
auferlegt  wurden,  blieb  die  Einfuhr  zunächst  noch  von  dem  Erlaß  derartiger  Bestinimungen  frei.  Zwar
wurden  hinsichtlich  der  Zollbehandlung  für  einzelne  Waren  Änderungen  getroffen,  indem  einerseits  durch
das  Außerkrafttreten  der  Handelsverträge  mit  den  feindlichen  Ländern  die  aus  ihnen  kommenden  Waren
nicht  mehr  nach  den  ermäßigten  Vertragssätzen,  sondern  fortan  nach  den  autonomen  Sätzen  verzollt  werden
mußten,  andererseits  für  eine  Reihe  von  Tarifpositionen  die  Zollsätze  herabgesetzt,  zun&amp;gt;  größten  Teil  überhaupt ­
  aufgehoben  wurden.  Doch  bedeuteten  diese  Maßnahmen  weniger  eine  Einschränkung  für  den
Handel,  da  die  Aufhebung  der  Zollsätze  im  Gegenteil  der  Einfuhr  nur  förderlich  sein  konnte.
Im  Februar  1915  wurde  das  erste  Einfuhrverbot  während  der  Kriegszeit  erlassen.  Es  erstreckte  sich
aber  nur  auf  einzelne  Boden-  und  Gewerbserzeugnisse  von  Frankreich  und  Großbritannien  sowie  von
den  Kolonien  und  Schutzgebieten  dieser  Länder.  Ein  weiteres  Verbot  erschien  im  September  1915  für
entbehrliche  Gegenstände,  das  jedoch  auch  nur  einen  verhältnismäßig  beschränkten  Kreis  von  Artikeln
umfaßte.  Eine  allgenwine  Regelung  erfuhr  die  Einfuhr  erst  durch  das  Verbot  vom  16.  Januar  1917.  Bei
dem  fortwährenden  Sinken  der  Mark/valuta  sah  sich  die  Regierung  zur  Kontrolle  der  Einfuhr  zu  einer
derartigen  Maßnahme  gezwungen  und  dehnte  das  Verbot  auf  sämtliche  Waren  aus.  Diese  Bestimmung
fand  in  der  Devisenordnung  vom  8.  Februar  1917  ihre  sachlich  notwendige  Ergänzung.  Durch  spätere
Ausnahnien  ist  das  allgenieine  Verbot  in  beschränkten!  Maße  durchbrochen.  Ebenfalls  kann  der  Reichskommissar ­
  für  Aus-  und  Einfuhrbewilligung,  Berlin  W  10,  Lützowufer  8,  wie  bei  den  Verboten  der
Waren  feindlicher  Länder  und  den  entbehrlichen  Gegenständen  auch  von  diesen!  Verbot  auf  Antrag  für
einzelne  Sendungen  Ausnahmen  zulassen.
Bereits  vor  Erlaß  des  allgenieinen  Einfuhrverbots  war  eine  große  Anzahl  von  Lebens-  und  Futtermitteln ­
  sowie  von  einigen  Rohstoffen,  wenn  auch  nicht  zur  Einfuhr  verboten,  so  doch  bestiiuniten  Zentralstellen ­
  bei  der  Einfuhr  anzunielden  und  auf  Verlangen  zu  überlassen,  so  daß  diesen  Stellen  damit  der  Wirkung ­
  nach  ein  Einfuhrnionopol  verliehen  worden  war,  und  der  freie  Handel  für  diese  Artikel  ausgeschaltet
wurde.
Alle  diese  gesetzlichen  Bestinimungen  sind  noch  heute  in  Kraft,  so  daß  auf  sie  im  einzelnen
eingegangen  werden  muß.
iiirpknning.  Aus-  und  Durchsuhrvelbole.

12
        <pb n="184" />
        178

1.  Einfuhrverbote  und  Ausnahmen.
A.  Das  allgemeine  Einfuhrverbot  vom  16.  Januar  1917  und  die  dazu  erlassenen  Ausnahmen.
a)  D  i  e  Verordnung.
Der  Bundesrat  hat  auf  Grund  des  §  3  des  Gesetzes  über  die  Ermächtigung  des  Bundesrats
zu  wirtschaftlichen  Maßnahmen  usw.  vom  4.  August  1914  folgende  Verordnung  erlassen:
§1.
Die  Einfuhr  aller  Waren  über  die  Grenzen  des  Deutschen  Reichs  ist  nur  mit  Bewilligung
der  zuständigen  Behörde  gestattet  *).
§2.
Auf  Zuwiderhandlungen  gegen  die  Vorschrift  des  §  1  finden  die  Strafvorschriften  des  Vereinszollgesetzes ­
  über  Konterbande  Anwendung.
Der  Reichskanzler  kann  anordnen,  daß  Waren,  die  auf  Grund  des  Vereinözollgesetzes  konfisziert ­
  werden,  bestimmten  Stellen  zum  Kaufe  anzubieten  sind.
8  3.
In  den  Fällen  des  §  139  des  Vereinszollgesetzes  bestimmt  die  Zollstelle,  in  Zollausschlüssen
die  von  der  Landeszentralbehörde  zu  bezeichnende  Stelle,  ob  die  Ware  zurückzuschaffen  oder  gegen
Entschädigung  zu  übernehmen  ist.  Die  Rückschaffung  ist  auch  zulässig,  wenn  ein  Aus-  oder
Durchfuhrverbot  für  die  Ware  besteht.
§4.
Der  Reichskanzler  erläßt  die  Bestimmungen  zur  Ausführung  dieser  Verordnung,  er  ist  ermächtigt, ­
  Ausnahmen  von  der  Vorschrift  des  §  1  zu  gestatten.
8  5.
Die  Verordnung  tritt  mit  dem  Tage  der  Verkündung  in  Kraft,  der  Reichskanzler  bestimmt
den  Zeitpunkt  des  Außerkrafttretens.
b)  Die  Ausführnngsbestimmungen.
Eine  Bekanntmachung  des  Stellvertreters  des  Reichskanzlers  vom  16.  Januar  1917  lautet:
Auf  Grund  des  §  4  der  Bekanntmachung  über  die  Regelung  der  Einfuhr  vom  16.  Januar
1917  wird  bestimmt:
81.
Die  Bewilligung  zur  Einfuhr  von  Waren  über  die  Grenzen  des  Deutschen  Reichs  erteilt
der  Reichskommissar  für  Aus-  und  Einfuhrbewilligung  in  Berlin.

l )  Das  Einfuhrverbot  findet  auch  Anwendung  auf  Waren  deutscher  Herkunft,  die  sich  auf  einem  deutschen  Schiffe
befunden  haben,  das  durch  den  Krieg  auf  der  Ausreife  in  einem  neutralen  Hafen  festgehalten  war  und  erst  im  Laufe
des  Krieges  nach  einem  deutschen  Hafen  zurückgekehrt  ist,  ebenfalls  für  Waren,  die  ins  neutrale  Ausland  zur  Beförderung ­
  über  See  gesandt  worden  find,  nicht  mehr  ihren  Bestimmungsort  erreichen  können  und  nunmehr  nach  Deutschland ­
  zurückgebracht  werden  sollen.
        <pb n="185" />
        179

d  Cl

§2.
Die  Zollbehörden,  in  Aollausschlüssen  die  von  der  Landeszentralbehörde  zu  bezeichnenden
Stellen,  werden  ermächtigt,  ohne  Bewilligung  des  Reichskommissars  für  Aus-  und  Einfuhrbewilligung ­
  zuzulassen:
1.  die  Einfuhr  der  auf  Grund  des  §  6  Ziff.  1  bis  10,  12  und  14  des  Zolltarifgesetzes  vom  25.  Dez.
1902*)  vom  Zolle  befreiten  Gegenstände,  soweit  es  sich  nicht  um  Edelsteine  oder  echte  Perlen
sowie  mit  Edelsteinen  oder  echten  Perlen  besetzte  oder  sonst  verbundene  Gegenstände  im  Werte
von  mehr  als  200  M  handelt,  auch  wenn  sie  als  angelegter  Schmuck  auf  der  Person  getragen

§  6  Ziff.  1—10,  12  u.  14  des  Zolltarifgesetzes  vom  25.  Dezember  1902  lautet:
1.  Erzeugnisse  des  Ackerbaues  und  der  Viehzucht  von  denjeuigeu  außerhalb  der  Zollgrenze  gelegenen  Grundstücken,
welche  von  innerhalb  der  Zollgrenze  befindlichen  Wohn-  und  Wirtschaftsgebäuden  aus  bewirtschaftet  werden;  ferner
Erzeugnisse  der  Waldwirtschaft,  wenn  die  außerhalb  der  Zollgrenze  gelegenen  Grundstücke  mindestens  seit  deni
15.  Juli  1879  eine  Zubehör  des  inländischen  Grundstücks  bilden.
2.  Von  deutschen  Fischern  und  von  Mannschaften  deutscher  Schiffe  gefangene  Fische,  Robben,  Wal-  und  andere  Seetiere ­
  sowie  die  davon  gewonnenen  Erzeugnisse.  Von  der  Zollfreiheit  ausgeschlossen  sind  die  in  fremdländischen
Küstengewässern  gefangenen  Schal-  und  Krustentiere.
3.  Gebrauchte  Kleidungsstücke  und  Wäsche,  die  nicht  zum  Verkauf  oder  zur  gewerblichen  Verwendung  eingehen.
4.  Gebrauchte  Gegenstände  von  Anziehenden  zur  eigenen  Benutzung,  gebrauchte  Maschinen  zur  Benutzung  im  Geiverbe-
  und  Landwirtschastsbetriebe  jedoch  nur  ausnahmsweise  auf  besondere  Erlaubnis.
Auf  besondere  Erlaubnis  auch  als  Ausstattungsgegenstände,  Braut-  oder  Hochzeitsgejchenke  eingehende
neue  Sachen,  sofern  sie  für  Ausländer  oder  länger  als  2  Jahre  im  Auslande  wohnhaft  gewesene  Inländer  bestimmt ­
  sind,  die  aus  Anlaß  der  Verheiratung  mit  einer  im  Jnlande  wohnhasten  Person  ihren  Wohnsitz  nach  dem
Jnlande  verlegen.  Von  der  Zvllfreiheit  ausgeschlossen  sind  Nahrungs-  und  Genuhmittel,  unverarbeitete  Gespinste
und  Gespinstwaren  sowie  sonstige  zur  weiteren  Verarbeitung  bestimmte  Erzeugnisse,  Rohstoffe  aller  Art  und  Tiere.
Unter  Zustimmung  des  Brmdesrats  kann  durch  Anordnung  des  Reichskanzlers  bestimmt  werden,  daß  für
die  Angehörigen  eines  Staates,  der  Gegenseitigkeit  nicht  geloährt,  die  im  Absatz  1  u.  2  vorgesehenen  Begünstigungen
ganz  oder  teilweise  außer  Anwendung  bleiben  sollen.
.  Gebrauchte  Sachen,  die  erweislich  als  Erbschaftsgut  eingehen,  auf  besondere  Erlaubnis.
.  Gebrauchsgegenstände  aller  Art,  auch  neue,  welche  Reisende  einschließlich  der  Fuhrleute,  Schisser  und  Schiffsmannschaften ­
  zum  persönlichen  Gebrauch  oder  zur  Ausübung  ihres  Berufes  auf  der  Reise  mit  sich  führen,  oder
die  ihnen  zu  diesem  Zwecke  vorausgeschickt  oder  nachgesandt  werden;  ebenso  lebende  Tiere,  die  von  reisenden  Künstlern ­
  bei  Ausübung  ihres  Berufes  oder  zur  Schaustellung  benutzt  werden.
Ferner  aus  dem  Auslande  zurückkommende  gebrauchte  Koffer,  Reisetaschen  und  sonstiges  Reisegerät,  wenn
darin  Gebrauchsgegenstände  von  Reisenden  in  das  Ausland  verbracht  worden  sind.
7.  Die  von  Reisenden  einschließlich  der  Fuhrleute  zum  eigenen  Verbrauche  während  der  Reise  mitgeführten  Verzehrungsgegenstände; ­
  ebenso  der  Bedarf  der  Schiffer  und  Schiffsmannschaften,  für  diese  jedoch  höchstens  in  einer
aus  2  Tage  berechneten  Menge.
8.  Fahrzeuge  aller  Art  einschließlich  der  dazu  gehörigen  Ausrüstungsgegenstände,  die  bei  dem  Eingang  über  die  Zollgrenze ­
  zur  Beförderung  von  Personen  oder  Waren  dienen  und  nur  aus  dieser  Veranlassung  eingeführt  werden,
oder  die  aus  dem  Auslande  zurückkommen,  nachdem  sie  beim  Ausgange  diesem  Zwecke  gedient  haben;  auch  Fahrzeuge, ­
  wenn  sie  dazu  bestimmt  sind,  Personen  oder  Waren  in  das  Ausland  zu  verbringen.
Pferde  und  andere  Tiere  einschließlich  der  zugehörigen  Geschirre  und  Decken,  wenn  sie  als  Reittiere,  zur
Fortbewegung  von  Fahrzeugen  aller  Art  oder  zum  Warentragen  dienen  und  nur  aus  dieser  Veranlassung  die
Grenze  überschreiten,  oder  wenn  sie  aus  dem  Auslande  zurückkommen,  nachdem  sie  beim  Ausgang  in  der  angegebenen ­
  Weise  verwendet  worden  sind;  auch  Pferde  und  andere  Tiere,  wenn  sie  dazu  bestimmt  sind,  Personen,
Fahrzeuge  oder  Waren  in  das  Ausland  zu  verbringen.
Fahrzeuge  aller  Art  sowie  Pferde  und  andere  Tiere  von  Reisenden  auch  in  dem  Falle,  wenn  sie  zur  Zeit
der  Einfuhr  nicht  als  Beförderungsmittel  dienen,  sofern  sie  erweislich  sich  schm:  seither  im  Gebrauch  ihrer  Besitzer
befunden  haben  und  zu  deren  weiterem  Gebrauch  bestimmt  sind.
Verbleiben  in  den  bezeichneten  Fällen  Fahrzeuge  oder  Tiere  dauernd  im  Jnlande,  so  tritt  die  Zollpflicht  ein.
Futter,  das  zum  Reiseverbrauche  der  in  Abs.  2  u.  3  bezeichneten  Tiere  niitgeführt  wird,  in  einer  der  Zahl
der  Tiere  und  der  voraussichtlichen  Reisedauer,  höchstens  jedoch  einem  Zeitraum  von  2  Tagen  entsprechenden  Menge.
Uber  die  Zollbehandlung  der  Eisenbahnfahrzeuge,  welche  dem  durchgehenden  Personenverkehre  dienen,
sind  vom  Bundesrate  besondere  Bestimmungen  zu  erlassen.
9.  Umschließungen  sowie  Schutzdecken  und  andere  Verpackungsmittel,  auch  Webebäume,  Holz-  und  Papprollen  und
12*
        <pb n="186" />
        180

werden.  Der  Reichskommissar  für  Aus-  und  Einfuhrbewilligung  kann  weitere  Beschränkungen
vorschreiben;
2.  die  Einfuhr  von  Gegenständen  im  kleinen  Grenzverkehre  für  die  Bewohner  des  Grenzbezirkes;
3.  die  Einfuhr  von  Gegenständen  bei  einen»  bestehenden  Veredelungsverkehre  sowie  im  Ausbesserungs-
  und  Rückwarenverkehre,  soweit  es  sich  nicht  um  Edelsteine  oder  echte  Perlen  oder
mit  Edelsteinen  oder  echten  Perlen  besetzte  oder  sonst  verbundene  Gegenstände  handelt  und
soweit  nicht  sonst  bestimmte  Gegenstände  durch  den  Reichskommissar  für  Aus-  und  Einfuhrbewilligung ­
  hiervon  ausgenommen  werden;
4.  die  Einfuhr  von  Sendungen  an  Kriegs-  oder  Zivilgefangene,  sofern  die  Sendungen  unmittelbar
an  die  Gefangenenlager  ausgehändigt  werden;
5.  die  Einfuhr  von  Liebesgabensendungen,  die  für  deutsche  Truppen,  die  Ritterorden  für  die  freiwillige ­
  Krankenpflege  oder  die  Vereinigung  vom  Roten  Kreuze  gespendet  werden,  soweit  nicht
der  Reichskonimissar  für  Aus-  und  Einfuhrbewilligung  etwas  anderes  bestimmt;
6.  die  Einfuhr  von  Prisengut,  von  Militärgut  und  Privatgut  der  Militärverwaltung  im  Sinne
des  §50  der  Militär-Transportordnung  für  Eisenbahnen  vom  18.  Januar  1899  (Reichs-Gesetzbl.
  S.  15);
7.  die  Einfuhr  von  Dienstgegenständen  für  die  diplomatischen  Vertreter  fremder  Regierungen
und  von  Gesandtschaftsgut  im  Sinne  von  Teil  II  Ziff.  9  und  22  der  Anleitung  für  die  Zollabfertigung ­
  ;
8.  die  Einfuhr  von  Lebensmitteln  und  Kleidungsstücken  für  die  in.  Deutschen  Reiche  zugelassenen
Berufskonsuln  fremder  Regierungen;
9.  die  Einfuhr  von  Postpaketsendungen  auf  Grund  konsularischer  Ausnahmescheine;
10.  die  Einfuhr  von  Schiffsproviant  für  den  eigenen  Bedarf  des  Schiffes.
§3.
In  den  Fällen  des  §  139  des  Vereinszollgesetzes  hat  die  Aollstelle  zu  prüfen,  ob  die  zur  Eingangsabfertigung ­
  gestellte  Ware  für  die  Heeres-  oder  Marineverwaltung  oder  für  eine  der  kriegswirtschaftlichen ­
  Stellen  geeignet  ist,  zutreffendenfalls  ist  sie  den  genannten  Verwaltungen  oder  Stellen ­
  zum  Erlverb  anzubieten.  Findet  sich  eine  Stelle  zum  Erwerbe  der  Ware  bereit,  so  erklärt  die
Zollstelle  dem  Inhaber  des  Gewahrsams  der  Ware,  daß  diese  für  die  erwerbende  Stelle  übernommen ­
  wird.  Mit  dieser  Erklärung  geht  das  Eigentum  auf  die  erwerbende  Stelle  über.  Diese  setzt
dergl.,  die  zum  Zwecke  der  Ausfuhr  von  Waren  eingeführt,  oder,  nachdem  sie  nachweislich  dazu  gedient  haben,
aus  dem  Auslande  wieder  zurückgebracht  werden.  Im  ersteren  Falle  ist  der  Nachweis  der  Wiederausfuhr  binnen
einer  angemessenen  Frist  und,  nach  Befinden,  Sicherstellung  des  Zolles  zu  fordern;  es  kann  hiervon  abgesehen
werden,  wenn  die  Umschließungen  nslv.  gebraucht  sind  und  kein  Ziveifel  darüber  besteht,  daß  sie  zur  Ausfuhr  von
Waren  bestimmt  sind.
10.  Musterkarten  und  Muster  in  Abschnitten  oder  Proben,  die  nur  zum  Gebrauch  als  solche  geeignet  sind,  jedoch  mit
Ausschluß  der  Proben  von  Nahrungs-  und  Genußmitteln,  indessen  einschließlich  der  mit  der  Post  eingehenden  Proben
und  Muster  von  Kaffee,  Kakao,  Zucker,  Rohtabak  und  getrockneten  Früchten  im  Gelvicht  bis  zu  350  ±.
12.  Materialien,  die  zum  Baue,  zur  Ausbesserung  oder  zur  Ausrüstung  von  See-  und  Flußschiffen  verwendet  werden,
mit  Ausnahme  des  Kajüts-  und  Küchenguts.  Von  der  Begünstigung  sind  die  zn  Luxuszwecken  bestimmten
Binnensee-  und  Flußschiffe  ausgeschlossen.
14.  Särge,  in  denen  Leichen  eingehen,  und  Urnen  mit  Asche  verbrannter  Leichen,  einschließlich  der  Kränze  und  ähnlicher ­
  zur  Verzierung  der  Särge,  Urnen  oder  Beförderungsmittel  dienenden  Gegenstände.
        <pb n="187" />
        —  181

den  Übernahmepreis  fest,  zahlt  den  Preis  an  den  Inhaber  des  Gewahrsams  der  Ware  und
verfügt  über  sie.
Ist  die  Ware  für  keine  der  genannten  Stellen  geeignet  oder  ist  keine  Stelle  zum  Erwerbe  bereit, ­
  so  ordnet  die  Zollstelle  die  Rückschaffung  der  Ware  an.
In  Zweifelsfällen  holt  die  Aollstelle  die  Entscheidung  des  Reichskommissars  für  Aus-  und
Einfuhrbewilligung  ein.  Dieser  kann  allgenieine  Bestimmungen  darüber  erlassen,  welche  Arten
von  Waren  zum  Erwerb  anzubieten  oder  zurückzuschaffen  sind.
In  den  Fällen  des  §  137  Abs.  2  des  Vereinszollgesetzes  ist  ebenso  zu  verfahren  wie  in  denen
des  §  139.
In  Zollausschlüssen  treten  an  die  Stelle  der  in  den  Abs.  1  bis  4  genannten  Zollstellen  die  von
der  Landeszentralbehörde  zu  bezeichnenden  Stellen.
§4.
Die  Bekanntmachung  tritt  mit  den:  Tage  der  Verkündung  in  Kraft.  Sendungen,  die  spätestens
am  Tage  nach  dem  Inkrafttreten  der  Verordnung  im  Ausland  zur  Beförderung  angenommen
worden  sind,  werden  ohne  Bewilligung  zur  Einfuhr  zugelassen,  wenn  es  sich  um  Gegenstände
handelt,  deren  Einfuhr  seither  gestattet  war.
c)  D  i  e  Ausnahmen').
Außer  den  in  §  2  der  Ausführungsbestimmungen  zugelassenen  Ausnahmen  können  auf
Grund  späterer  Verordnungen  und  Verfügungen  noch  ohne  Bewilligung  eingeführt  werden:
In-  und  ausländisches  Papiergeld,  in  und  ausländische  Banknoten  und  andere  Wertpapiere,
Zins-,  Dividenden-  und  Erneuerungsscheine;  Wechsel,  Schecks  und  Anweisungen  (Verfügung ­
  vom  27.  Januar  1917),  ausgenommen  für  auf  Rubel  lautpnde  Geldzeichen  aus
anderen  Gebieten  als  den  besetzten  Gebieten  Rußlands,  deren  Einfuhr  durch  Verordnung
vom  17.  März  1917  besonders  verboten  ist.  (Verfügung  vom  23.  3.  17.)
Goldmünzen,  Bruchgold  und  Goldwaren  in  Postsendungen,  die  an  eine  amtliche  Goldankaufsstelle ­
  gerichtet  sind  (Verfügung  von:  20.  3.  17).
Gegenstände,  die  nachweislich  dazu  bestimmt  sind,  als  Muster  zur  Ausführung  von  Lieferungsaufträgen ­
  ausländischer  Besteller  zu  dienen,  und  deren  Übersendung  ohne  Berechnung
erfolgt  (Verfügung  vom  12.  5.  1917).

L.  Die  vor  dem  16.  Januar  1917  erlassenen  Einfuhrverbote.
Durch  das  allgenieine  Einfuhrverbot  vom  16.  Januar  1917  sind  die  bereits  vorher  erlassenen,  in
Kraft  befindlichen  Einfuhrverbote  nicht  außer  Kraft  gesetzt  worden,  sondern  haben  nach  wie  vor  noch  ihre
Gültigkeit  behalten.  Diese  Verbote  haben  heute  jedoch  nur  noch  wenig  Bedeutung.

„  ')  Eine  Anzahl  von  Gegenständen  dürfen  außerdem  noch  ohne  Bewilligung  eingeführt  werden.  Über  die  den
^uskunftsstellen  hierüber  zugegangenen  Verfügungen  können  diese  nur  auf  Anfrage  vertrauliche  Mitteilung  geben.
        <pb n="188" />
        182

a)  Das  Einfuhrverbot  von  Erzeugnissen  feindlicher  Lander.

Auf  Grund  der  Verordnung  vom  11.  Februar  1915  ist  die  Einfuhr  folgender  Boden-  und  Gewerbserzeugnisse
  von  Frankreich  und  Großbritannien  sowie  von  den  Kolonien  und  Schutzgebieten  dieser  Länder
über  die  Grenzen  des  Deutschen  Reiches  verboten:  Nummern  des  Zolltarifs  von  1902
&amp;lt;Dle  Nummern  de-Statistischen  Verzeichnisses
sind  die  gleichen!.

Champignons,  getrocknet,  gedarrt,  gebacken,  in  Salzlake  eingelegt  oder  sonst  einfach  zubereitet
Blumen,  Blüten,  Blütenblätter  und  Knospen  zu  Binde-  oder  Iierzwecken,  frisch  (Schnittblumen)
Hummer  in  lilftdicht  verschlossenen  Behältnissen  123  und
Wein  von  Trauben  in  Fässern  oder  Kesselwagen
Schaumwein
Riech-  und  Schönheitsmittel  (Parfümerien  und  kosmetische  Mittel)  355  bis
Waren,  ganz  oder  teilweise  aus  Seide  (Rohseide,  künstlicher  Seide,  Florettseide)  ...  402  bis
Spitzenstoffe  und  Spitzen  aller  Art  aus  Baumwollengespinsten
Spitzenstoffe  und  Spitzeis  aller  Art  aus  Gespinsten  von  anderen  pflanzlichen  Spinnstoffen  als
Baumwolle
Kleider,  Putzwaren  und  sonstige  genähte  Gegenstände  aus  Seide  (Rohseide,  künstlicher  Seide,
Florettseide)
Frauenhüte  534,  535,  536,  539,  541  und
Zigarettenpapier  und  Zigarettenblättchen  220,  655  bis  657,  664  und
Zigarettenhülsen  aus  Papier  oder  Pappe  220,  670  und
Films,  unbelichtet  oder  belichtet,  cmg  Zellhorn  oder  ähnlichen  Stoffen  .
Schreibfedern  aus  Stahl
Tressenwaren:  aus  unechtem  Gold-  oder  unechtem  Silbergespinst
aus  anderem  Metallgespinst
Trockenplatten  für  photographische  Zwecke  aus  Glas

35
41
219
180
181
358
412
464
501
517
542
670
672
640
840
883
888
749

b)  Das  Einfuhrverbot  von  entbehrlichen  Gegenständen.
Auf  Grund  der  Verordnung  vom  25.  Februar  1916  ist  die  Einfuhr  von  folgenden  entbehrlichen
Gegenständen  über  die  Grenzen  des  Deutschen  Reiches  bis  auf  weiteres  verboten.

Lebende  Pflanzen,  Erzeugnisse  der  Ziergärtnerei  der  Tarifnummern  38,  39,  41—44
Mandarinen  51
Traubenrosinen  53
Ananas  55,  219
Ingwer,  Vanille  67
Kaviar  und  andere  Waren  der  Tarifnummer  118
Austern  119,  124,  219
Hummern  und  Langusten  123,  124,  219
Schmuckfedern  148,  531
Vogelbälge  und  deren  Teile  149,  531,  563,  566
        <pb n="189" />
        183

Nummern  des  Zolltarifs  von  1902
(Die  Nummern  des  Starlstlschen  Warenverzeichnisses ­
  find  die  ,ieichen&amp;gt;.
Branntwein  aus  Obst,  Beeren  oder  Rückständen  davon,  aus  Wein,  Weinhefe,  Most,  Wurzeln
oder  Rückständen  davon,  ferner  Arrak  und  Rum,  in  Fässern  oder  Kesselwagen,  der  Aolltarifnumnier
  178
Likör  178,  179
Schaumwein  181
Zuckerwerk  und  andere  Waren  der  Tarifnunimer  202
Alabaster,  Marmor;
Waren  daraus  234,  680,  682,  683,  685,  686,  687,  691,  692
Rindsdärme  157
Kohlensaures  Ammoniak  (Ammoniumkarbonat,  Hirschhornsalz)  286
Künstliche  Riechstoffe,  Riech-  und  Schönheitsmittel  354—358
Geheimmittel  389
Waren  aus  Seide  der  Tarifnummern  402—404,  406,  408,  410,  411
Dichte  Gewebe  für  Möbel  und  Aimmerausstattung  aus  Baumwollgespinsten  usw  445
Baumwolltüll  452
Kleider,  Putzwaren,  sonstige  genähte  Gegenstände,  ganz  oder  teilweise  aus  Seide  der  Tarifnummer ­
  517
Kleider,  Putzwaren  und  sonstige  genähte  Gegenstände  aus  anderen  Gespinstwaren  als  Seide,
wenn  sie  aus  Spitzen  oder  Stickereien  bestehen,  der'  Tarifnummern  518—520
Künstliche  Blumen  und  Teile  davon  516,  523,  530,  592,  670—672
Mieder  (Korsette,  Leibchen  usw.)  aus  Geweben  von  Baumwolle,  auch  gemischt  mit  anderen
pflanzlichen  Spinnstoffen  519
Schuhe  aus  Gespinstwaren,  ganz  oder  teilweise  aus  Seide  527
Menschenhaare  und  Waren  daraus  528—530
Fächer  532,  602,  604,  606
Hüte,  Mützen  533—542,  565
Hutfkumpen  aus  Filz  514,  540
Handschuhe  ganz  oder  teilweise  aus  Leder  562
Pelzwaren  564,  565
Ausgestopfte  Tiere,  Teile  davon  566
Waren  aus  tierischen  Schnitzstoffen  der  Tarifnummern  601—608
Waren  aus  Aellhorn  und  andere  Waren  der  Tarifnummer  640
Steinnußknöpfe  646
Ausländische  Brief-  und  Wohltätigkeits-(Wohlfahrts-)Marken  657,  658,  673
Gemälde  677
Edelsteine  der  Tarifnummer  678
Bildwerke  aus  Steinen  aller  Art,  Lurusgegenstände  aus  Stein  690,  692
Gold-  und  Silberwaren  771,  776
        <pb n="190" />
        Nummern  des  Zolltarifs  von  1902
IDIe  Nummern  de»  Slatlsttjchen  WarenverjeichntsseS
  find  die  gleichen).

Feine  Eisenwaren,  Kunstschmiedearbeiten  836,  837
Schreibfedern  aus  Stahl  840
Waren  aus  unedlen  Metallen  der  Tarifnummern  883—888
Maschinen,  Werkzeuge  und  andere  Waren  der  Tarisnummer  891
Maschinen  und  Teile  davon  der  Tarifnummern  895—897
Webstühle  ,  900
Tonwerkzeuge  937—944
Kinderspielzeug  946

Tabak  und  Tabakerzeugnisse,  ausgenommen  orientalischer  und  ihm  gleichartiger  Tabak  und
Tabaklauge*)
Bei  einem  bestehenden  Veredelungsverkehr,  sowie  in&amp;gt;  Ausbesserungs-  und  Rückwarenverkehr  werden
die  Zollbehörden  ermächtigt,  insoweit  Ausnahmen  von  den  Verboten  zuzulassen,  als  sie  zur  Zulassung
des  genannten  Verkehrs  zuständig  sind.
Der  Einfuhr  wird  die  Durchfuhr  solcher  Gegenstände  über  die  Grenzen  des  Deutschen  Reiches  nach
den  mit  diesen  zollgeeinten  Gebieten  gleichgestellt.

o)  Die  übrigen  Einfuhrverbote  während  des  Krieges^):
Tauben  (Bekanntmachung  vorn  31.  7.  1914),
Fohlen  im  Alter  bis  zu  2'/-  Jahren  (Bekanntmachung  vom  24.  Juli  1916),
Seidene  Garne  oder  seidene  Web-,  Wirk-  und  Strickwaren,  sofern  durch  die  Beschwerung  mit
Chlorzinn  das  Gewicht  der  Rohseide  vor  dem  Abkochen  (Parigewicht)
1.  bei  schwarzen  Garnen  für  die  Stoffweberei,  Trame  und  Organzin  60  v.  H.
2.  „  „  „  „  „  Bandweberei
a)  Organzin  (Kette)  für  Herrenhutband  100  „  „
b)  allen  anderen  Organzinen  60  „  „
o)  Trame  100  „  „
3.  bei  farbigen  Kellengarnen  und  Schußgarnen  für  Band-  und  Stoffweberei  50  „  „
4.  bei  Schleierstoffen  (Voiles)  40  „  „
5.  bei  Lumineurstoffen  und  -band
a)  deren  Schuß  aus  einfacher  Grege  besteht  60  „  „
b)  allen  anderen  20  „  „
übersteigt.
Alle  übrigen  Web-,  Wirk-  und  Strickwaren  dürfen  höchstens  bis  zürn  Gewicht  der  Rohseide
vor  dem  Abkochen  (Parigewicht)  beschwert  sein.
Kakaoschalen,  gepulvert  oder  Erzeugnisse,  die  mit  gepulverten  Kakaoschalen  rcrmischt  sind
(Bekanntmachung  vom  19.  August  1915).

9  Auf  Tabak  und  Tabakerzeugnisse  finden  die  folgenden  Bestimmungen  über  Beredelungsverkehr  keine  Anwendung. ­

9  Süßstoff  ist  bereits  seit  1902  zur  Einfuhr  verboten.
        <pb n="191" />
        185

2.  Der  Zahlungsverkehr  mit  dem  Auslande,
a)  Die  Berordnnng  vom  8.  Februar  1917.
Der  Bundesrat  hat  auf  Grund  des  §  3  des  Gesetzes  über  die  Ermächtigung  des  Bundesrats  zu  wirtschaftlichen ­
  Maßnahmen  usw.  vom  4.  August  1914  folgende  Verordnung  erlassen:
81.
Zahlungsmittel  und  Forderungen,  die  auf  ausländische  Währung ­
  lauten,  dürfen  nur  bei  den  vom  Reichskanzler  bestimmten
Personen  und  Firmen  (Devisenstellen)  gekauft  oder  gegen  Zahlungsmittel ­
  oder  Forderungen  in  anderer  Währung  umgetauscht  werden.
Zahlungsmittel  der  bezeichneten  Art  dürfen  auch  darlehnsweise  nur  bei  einer  Devisenstelle  erworben
werden.
Über  Zahlungsmittel,  Forderungen  und  Kredite,  die  auf  ausländische  Währung  lauten,  darf
ohne  Einwilligung  der  Reichsbank  nur  zugunsten  einer  Devisenstelle  verfügt  werden;  als  Verfügung
ist  es  auch  anzusehen,  wenn  zur  Zahlung  an  einen  Dritten  angewiesen  wird.  Die  Einziehung  darf
ohne  Einwilligung  der  Reichsbank  nur  durch  eine  Devisenstelle  erfolgen.  Die  bei  einer  Devisenstelle
erworbenen  Zahlungsmittel  und  Forderungen  sowie  die  durch  sie  beschafften  Kredite  dürfen  zu  den
Zwecken,  zu  denen  der  Erwerb  oder  die  Beschaffung  erfolgt  ist,  ohne  die  vorstehenden  Beschränkungen
verwendet  werden.
Die  Geschäfte  nnt  den  Devisenstellen  können  auch  durch  Kvnunissionäre  vermittelt  werden;
der  Selbsteintritt  ist  ausgeschlossen.
8  2.
Als  Zahlungsmittel  im  Sinne  dieser  Verordnung  gelten  außer
Geldsorten,  Papiergeld,  Banknoten  und  dergleichen  auch  Auszahlungen, ­
  Anweisungen,  Schecks  und  Wechsel.  Forderungen  im
Sinne  dieser  Verordnung  sind  Geldforderungen,  es  sei  denn,  daß  sie  zu
den  Zahlungsmitteln  gehören  oder  in  Wertpapieren,  die  nach  der  Auffassung  des  Verkehrs  als
Effekten  angesehen  werden,  oder  in  Zins-  oder  Gewinnanteilscheinen  zu  solchen  Effekten  verbrieft
sind.  Als  Kredit  im  Sinne  des  §  1  ist  der  Geldbetrag  anzusehen,  bis  zu  welchem  eine  Person  oder
Firma  der  Verfügung  einer  anderen  zu  entsprechen  bereit  ist  oder  entspricht,  ohne  Rücksicht  darauf,
ob  der  letzteren  gegen  die  erstere  eine  Geldforderung  zusteht.
Dänemark,  Norwegen  und  Schweden,  sowie  die  Länder  der  lateinischen  Münzunion  gelten
untereinander  als  Länder  verschiedener  Währung.
§3.
Auf  Reichswährung  lautende  Zahlungsmittel  dürfen  nur  mit
Einwilligung  der  Reichsbank  nach  dem  Ausland  versendet  oder
überbrachtwerden.
        <pb n="192" />
        186

Verbindlichkeiten  in  Reichs-  oder  ausländischer  Währung  dürfen ­
  gegenüber  einer  im  Ausland  ansässigen  Person  oder  Firma
zum  Zwecke  des  Erwerbes  von  Waren  oder  Wertpapieren,  von  Kostbarkeiten, ­
  Kunst-  und  Lurusgegenständen  jeder  Art,  von  Grundstücken ­
  und  Schiffen  nur  mit  Einwilligung  der  Reichsbank  eingegangen ­
  werden.  Auch  im  Wege  des  Tausches  gegen  Wertpapiere,
insbesondere  auch  gegen  Zins-  oder  Gewinnanteilscheine  dürfen  Gegenstände  der  vorbezeichneten
  Art  bei  einer  im  Ausland  ansässigen  Person  oder  Firma  nur  mit  Einwilligung  der  Reichsbank
erworben  werden.
Einer  im  Ausland  ansässigen  Person  oder  Firma  darf  ein  auf
Reichswährung  lautender  Kredit  nur  mit  Einwilligung  der  Reichsbank
  eingeräumt  werden.  Der  Einwilligung  unterliegt  nicht  die  Verlängerung  bereits
vor  dem  Inkrafttreten  dieser  Verordnung  eingeräumter  Kredite.
Über  Forderungen  in  Reichswährung  gegen  eine  im  Ausland
ansässige  Person  oder  Firma  darf  nur  mit  Einwilligung  der  Reichsbank ­
  verfügt  werden.  Als  Verfügung  ist  es  auch  anzusehen,  wenn  der  Verpflichtete  angewiesen ­
  wird,  an  einen  Dritten  Zahlung  zu  leisten.  Zur  Einziehung  bedarf  es  der  Einwilligung
der  Reichsbank  nicht.
Eine  Person  gilt  im  Sinne  der  Abs.  2  bis  4  als  im  Ausland  ansässig,  wenn  sie  dort  ihren
Wohnsitz,  Sitz  oder  dauernden  Aufenthalt  hat.  Bei  Firmen  ist  maßgebend,  ob  diejenige  Haupt-  oder
Zweigniederlassung,  deren  Betrieb  im  einzelnen  Falle  in  Frage  steht,  im  Ausland  liegt.
§4.
Zahlungsmittel,  die  auf  ausländische  Währung  lauten,  Forderungen  gegen  das  verbündete
und  neutrale  Ausland  in  Reichs-  oder  ausländischer  Währung,  sowie  die  einer  im  Ausland  ansässigen
Person  oder  Firma  eingeräumten  Kredite  in  Reichswährung  sind  nach  Maßgabe  der  vom  Reichskanzler ­
  zu  erlassenden  Vorschriften  anzumelden.
Auf  Erfordern  der  vom  Reichskanzler  mit  der  Entgegennahme  der  Anmeldungen  beauftragten
Stellen  ist  jedermann  verpflichtet,  binnen  einer  von  der  Anmeldestelle  festzusetzenden  Frist  eine  Erklärung ­
  darüber  abzugeben,  ob  die  Voraussetzungen  der  Anmeldepflicht  vorliegen,  sowie  eine  abgegebene ­
  Erklärung  durch  nähere  Auskünfte  zu  ergänzen.
Die  mit  der  Entgegennahme  oder  Bearbeitung  der  Anmeldung  befaßten  Personen  sind  verpflichtet, ­
  über  die  aus  Anlaß  der  Anmeldung  zu  ihrer  Kenntnis  gelangten  Verhältnisse  Verschwiegenheit ­
  zu  beobachten.
§5.
Der  Reichskanzler  kann  anordnen,  daß  der  Reichsbank  auf  ihr  Verlangen  die  im  §  1  bezeichneten
Zahlungsmittel  und  Forderungen  gegen  Erstattung  des  Wertes  in  Mark  zum  Tageskurse  zu  übertragen ­
  sind.  Die  Anordnung  wird  im  Reichs-Gesetzblatt  bekanntgemacht.
Der  Reichskanzler  kann  Ausführungsvorschriften  erlassen,  insbesondere  bestimmen,  wie  die
Übertragung  zu  geschehen  hat,  wenn  sie  nicht  freiwillig  vorgenommen  wird.
        <pb n="193" />
        187

Er  kann  ferner  bestimmen,  daß  Zuwiderhandlungen  mit  Geldstrafe  bis  zu  1500  M  oder  mit
Gefängnis  bis  zu  3  Monaten  bestraft  werden.
§6.
Die  auf  Grund  des  §  1  getroffene  Bestimmung  der  Devisenstellen  wird  im  Reichsanzeiger
bekanntgemacht.  Sie  kann  zurückgenommen  werden;  die  Rücknahme  wird  in  gleicher  Weise  veröffentlicht. ­

Bis  auf  weiteres  bleibt  die  Bekanntniachung  des  Reichskanzlers  vom  22.  Januar  1916  (Reichsanzeiger ­
  vom  22.  Januar  1916  Nr.  18)  niaßgebend.
8  7.
Der  Kurs,  zu  der»  die  Devisenstellen  kaufen  und  verkaufen,  wird  mit  Zustimmung  der  Reichsbank ­
  festgesetzt.
8  8.
Wer  Zahlungsmittel  oder  Forderungen  erworben  oder  über  Zahlungsmittel,  Forderungen
oder  Kredite  verfügt  hat  (§  1  Abs.  1,  2),  ist  auf  Erfordern  der  Reichsbank  oder  der  Devisenstellen  verpflichtet, ­
  der  Reichsbank  über  Inhalt  und  Zweck  des  Geschäfts  wahrheitsgemäß  Auskunft  zu  erteilen
und  die  Nachweise  vorzulegen.  Die  Verpflichtung  trifft  in  den  Fällen  des  8  1  Abs.  3  den  Kommittenten ­
  und  den  Kommissionär.
In  gleicher  Weise  ist  auf  Erfordern  der  Reichsbank  zur  Auskunfterteilung  und  zur  Vorlegung
der  Nachweise  verpflichtet,  wer  die  im  §  3  bezeichneten  Geschäfte  vorgenommen  hat.
8  9.
Der  Reichskanzler  kann  Ausnahmen  von  den  Vorschriften  dieser  Verordnung  zulassen.
810.
Mit  Geldstrafe  von  100  M  bis  zu  50  000  M  und  mit  Gefängnis  bis  zu  1  Jahre  oder  mit  einer
dieser  Strafen  wird,  sofern  nicht  nach  anderen  Strafgesetzen  eine  höhere  Strafe  angedroht  ist,  bestraft:
1.  wer  es  unternimmt,  den  Vorschriften  der  §§  1  oder  3  zuwiderzuhandeln,
2.  wer,  um  Zahlungsmittel  oder  Forderungen  bei  einer  Devisenstelle  zu  erwerben  oder  un&amp;gt;  die  nach
den  8§  1,  3  erforderliche  Einwilligung  der  Reichsbank  zu  erlangen,  über  den  Inhalt  und  Zweck
des  Geschäfts  unrichtige  Angaben  macht.
Neben  der  Strafe  können  die  Vermögenswerte,  auf  welche  sich  die  strafbare  Handlung
bezieht,  im  Urteil  für  dem  Staate  verfallen  erklärt  werden.
Wegen  der  Zuwiderhandlung  kann  ein  Deutscher  auch  dann  verfolgt  werden,  wenn  er  sie
innerhalb  eines  inländischen  Geschäftsbetriebs  im  Ausland  begangen  hat.
811-Mit
  Geldstrafe  bis  zu  1500  M  oder  mit  Gefängnis  bis  zu  3  Monaten  wird  bestraft:
1.  wer  vorsätzlich  den  gemäß  8  4  Abs.  1  ergehenden  Anordnungen  des  Reichskanzlers  über  die
Anmeldung  oder  einer  gemäß  8  4  Abs.  2  ergehenden  Aufforderung  nicht  oder  nicht  innerhalb ­
  der  vorgeschriebenen  Frist  nachkommt,
        <pb n="194" />
        188

2.  wer  bei  der  Anmeldung  oder  der  nach  §  4  Abs.  2  abzugebenden  Erklärung  oder  Auskunft
wissentlich  unvollständige  oder  unrichtige  Angaben  macht,
3.  wer  den  Vorschriften  des  8  8  zuwiderhandelt,
4.  wer  den  Vorschrifften  des  8  4  Abs.  3  zuwider  Verschwiegenheit  nicht  beobachtet.
Im  Falle  der  Nr.  4  tritt  die  Verfolgung  nur  auf  Antrag  ein.
812.
Die  Verordnung  tritt  am  9.  Februar  1917  in  Kraft;  sie  tritt  an  die  Stelle  der  Verordnung  vom
29.  Januar  1916  (Reichs-Gesetzbl.  S.  49).
Der  Reichskanzler  bestimmt  den  Zeitpunkt  des  Außerkrafttretens.
b)  Die  Ausführungsbestimmungen.
Eine  Bekanntmachung  des  Stellvertreters  des  Reichskanzlers  voni  8.  Februar  1917  lautet:
Auf  Grund  des  8  9  der  Verordnung  über  den  Zahlungsverkehr  mit  den:  Ausland  vom  8.  Februar ­
  1917  wird  folgendes  bestimmt:
Artikel  1.
Bei  allen  Personen  und  Firmen,  die  gewerbsmäßig  Geldwechslergeschäfte  betreiben  (Geldwechsler), ­
  dürfen
1.  deutsche  Geldsorten,  Reichskassenscheine,  Banknoten  und  Darlehnskassenscheine  gegen  ausländische ­
  Geldsorten,  Papiergeld,  Banknoten  und  dergleichen,
2.  ausländische  Geldsorten,  Papiergeld,  Banknoten  und  dergleichen  gegen  deutsche  Geldsorten,
Reichskassenscheine,  Banknoten  und  Darlehnskassenscheine
Zug  um  Zug  umgewechselt  werden.  Der  Gesamtbetrag  der  für  Rechnung  einer  und  derselben  Person ­
  oder  Firnia  bei  einem  oder  mehreren  Geldwechslern  innerhalb  eines  Kalendertages  vorgenommenen ­
  Geldumwechselungen  darf  1009  M  nicht  überschreiten.
Über  die  auf  Grund  des  Abs.  1  Ziff.  2  erworbenen  ausländischen  Zahlungsmittel  darf  im  Ausland ­
  innerhalb  eines  Kalendernwnats  bis  zum  Betrage  von  1999  M  verfügt  werden.
Auf  den  Verkehr  zwischen  Geldwechslern  findet  der  Abs.  1  keine  Anwendung.
Artikel  2.
Ohne  Einwilligung  der  Reichsbank  ist  gestaltet,  innerhalb  eines  Kalendertags  im  Gesamtbeträge
von  höchstens  1999  M,  jedoch  innerhalb  eines  Kalendermonats  nicht  über  den  Gesamtbetrag  von
3999  M  hinaus
1.  deutsche  Geldsorten,  Reichskassenscheine,  Banknoten  und  Darlehnskassenscheine  nach  dem
Ausland  zu  überbringen  oder  überbringen  zu  lassen;
2.  zugunsten  einer  und  derselben  im  Ausland  ansässigen  Person  oder  Firma  auf  Reichswährung
lautende  Zahlungsmittel  zu  versenden  oder  versenden  zu  lassen;
3.  gegenüber  einer  und  derselben  im  Ausland  ansässigen  Person  oder  Firma  zum  Zwecke  des
Erwerbes  von  Waren  Verbindlichkeiten  in  Reichs-  oder  ausländischer  Währung  einzugehen
        <pb n="195" />
        189

oder  bei  einer  solchen  Person  oder  Firma  Waren  im  Wege  des  Tausches  gegen  Zins-  oder
Gewinnanteilscheine  zu  erwerben;
4.  über  Forderungen  gegen  eine  und  dieselbe  im  Ausland  ansässige  Person  oder  Firma  zu  verfügen, ­
  insbesondere  auch  sie  einzuziehen,  soweit  nicht  die  Einziehung  schon  nach  §3  Abs.  4
der  Verordnung  gestattet  ist.
A  r  t  i  k  e  l  3.
Die  Ermittlung  des  Wertes  von  Beträgen  in  ausländischer  Währung  im  Sinne  dieser  Bekanntmachung ­
  erfolgt  gemäß  §  2  der  Ausführungsbestimmungen  zum  Wechselstempelgesetze?)
Artikel  4.
Reichs-  lind  unmittelbare  Staatsbehörden  bedürfen  der  im  §  1  Abs.  2  und  §  3  Abs.  1  der  Verordnung ­
  vorgeschriebenen  Einwilligung  der  Reichsbank  nicht.
A  r  t  i  k  e  l  5.
Die  Vorschriften  des  §  1  Abs.  2  und  des  §  3  Abs.  1,  2,  4  der  Verordnung  finden  keine  Anwendung, ­
  soweit  die  Verfügung,  die  Versendung  oder  Überbringung  oder  die  Eingehung  der  Verbindlichkeit ­
  lediglich  den  Erwerb  von  Proviant,  Heiz-  oder  Betriebsstoffen  für  den  eigenen  Bedarf  eines
Schiffes  für  die  Dauer  einer  Reise  oder  die  Bezahlung  notwendiger  Ausbesserungen  eines  Schiffes
bezlveckt.
Artikel  6.
Die  Vorschrift  des  §  3  Abs.  2  der  Verordnung  findet  auf  den  Erwerb  von  Schuldverschreibungen,
Schuldbuchforderungen  und  Schatzanweisungen  der  Kriegsanleihen  des  Deutschen  Reichs  keine  Anwendung. ­

Artikel  7.
Es  ist  unbeschränkt  zulässig,
1.  belgische  Geldsorten  und  Banknoten  sowie  Auszahlungen,  Anweisungen,  Schecks  und  Wechsel ­
  in  belgischer  Währung  auf  Belgien  und  Forderungen  in  belgischer  Währung  gegen  in
Belgien  ansässige  Personen  oder  Firmen  gegen  Zahlungsmittel  oder  Forderungen  in  deutscher ­
  Währung  zu  kaufen  oder  umzutauscben,
2.  über  belgische  Geldsorlen  und  Banknoten  sowie  über  Auszahlungen,  Anweisungen,  Schecks
und  Wechsel  in  belgischer  Währung  auf  Belgien  und  über  Forderungen  in  belgischer  Wäh-•

  1 )  §  2  der  Ausführungsbestimmungen  zum  Wechselstempelgesetz  vom  15/7  1909  lautet:  Behufs  Umrechnung
der  m  einer  anderen  als  der  Reichswährung  ausgedrückten  Summe  sind  für  die  nachstehenden  Währungen  die  dabei
bemerkten  Mittelwerte  allgemein  zugrunde  zu  legen:  1  Pfund  Sterling  —  20,40  M;  1  Frank,  Lira,  Pasta  (Gold),
finnische  Mark  —  0,80  Jl;  1  österr.  Gulden  (Gold)  —  2  Jl;  1  öfter.  Gulden  (Währung)  —  1,70  JL;  1  öfter,-"»gar.
  Krone  —  0,85  Jl;  I  Gulden  holländischer  Währung  —  1,70  JL;  1  skandinavische  Krone  —  1,125  Jl;  1  alter
Gold  rubel  =  3,20  Jl;  1  Rubel  u.  1  alter  Kreditrubel  —  2,16  JL;  1  türk.  Piaster  —  0,18  JL;  1  Peso  (Gold)  =  4  Jl;
b  Dollar  —  4,20  Jl;  1  alter  japanischer  Goldyen  —  4,20  JL;  1  japan.  Neu  =2,10  Jl;  1  deutsch-afrik.  oder  indische
Rupie  =  1,35  Jl;  1  mexikan.  Golddollar  —  2,10  Jl.
        <pb n="196" />
        190

rung  gegen  in  Belgien  ansässige  Personen  oder  Firmen  sowie  über  Kredite  in  belgischer  Währung ­
  bei  solchen  Personen  oder  Firmen  zum  Zwecke  des  Erwerbes  von  Zahlungsmitteln
oder  Forderungen  in  deutscher  Währung  oder  zugunsten  einer  Person  oder  Firma,  die  im
Inland  oder  in  Belgien  oder  in  Luremburg  ansässig  ist,  zu  verfügen.
Gegenüber  Belgien  und  Luremburg  findet  der  §  3  Abs.  1  und  3  der  Verordnung  keine  Anwendung; ­
  der  Abs.  2  findet  insoweit  keine  Anwendung,  als  es  sich  um  den  Erwerb  von  Waren
handelt.
Über  Forderungen  in  Reichswährung  gegen  eine  in  Belgien  oder  Luremburg  ansässige  Person
oder  Firma  darf  zugunsten  einer  Person  oder  Firma,  die  im  Ausland  oder  in  Belgien  oder  in  Luremburg ­
  ansässig  ist,  ohne  Einwilligung  der  Reichsbank  verfügt  werden.
Unter  Belgien  im  Sinne  der  Abs.  1  bis  3  sind  die  von  den  deutschen  Truppen  besetzten  Gebiete
Belgiens  zu  verstehen.
A  r  t  i  k  e  l  8.
Auf  den  Postanweisungs-,  Postscheck-,  Postnachnahme-  und  Postauftragsverkehr  finden  die
Vorschriften  der  Verordnung  keine  Anwendung.
A  r  t  i  k  e  l  9.
Die  Bekanntmachung  tritt  am  9.  Februar  1917  in  Kraft.  Gleichzeitig  tritt  die  Bekanntmachung,
betreffend  den  Handel  mit  ausländischen  Zahlungsmitteln,  vom  22.  Januar  1916  (Reichs-Gesetzbl.
S.  53)  außer  Kraft.

3.  Die  zentralisierten  Waren.
Für  die  folgenden  Waren  bestehen  neben  den  vorher  behandelten  Einfuhrbestimmungen  weitere
gesetzlich  geregelte  Einschränkungen.  Die  Waren  sind  bei  der  Einfuhr,  nachdem  die  durch  die  Einfuhrverbote ­
  und  durch  die  Devlsenordnung  erforderlichen  Maßnahmen  geregelt  sind,  noch  einer  besonderen
Zentralstelle  anzumelden  und  auch  abzuliefern.  Die  Anmeldung  hat  von  dem  Einführenden  zu  geschehen. ­
  Als  Einführender  gilt,  wer  nach  Eingang  der  Ware  in,  Inland  zur  Verfügung  über  sie  für
eigene  oder  fremde  Rechnung  berechtigt  ist.  Befindet  sich  der  Verfügungsberechtigte  nicht  in,  Inland,
so  tritt  an  seine  Stelle  der  En,pfänger.

Bezeichnung  der  Waren.
1.  Getreide  und  alle  Produkte  und  Abfälle  dieser
Erzeugnisse,  welche  durch  Vermahlen,  Schälen
oder  Schroten  gewonnen  werden,  allein  oder
in  Mischungen  auch  mit  anderen  Erzeugnissen
und  zwar:
Roggen  Hafer
Weizen  Mais
Gerste  Buchweizen.

Anzumelden  und  abzuliefern  an:
Zentraleinkaufs-Ges.,  Abtlg.  5,  Berlin.
(Das  besetzte  Gebiet  gilt  nicht  als  Ausland.)
        <pb n="197" />
        191

Bezeichnung  der  Waren.
2.  Hülsenfrüchte,
alle  Produkte  und  Abfalle  dieser  Erzeugnisse,
welche  durch  Vermahlen,  Schälen  oder  Schroten
gewonnen  werden,  allein  oder  in  Mischungen
auch  mit  anderen  Erzeugnissen  (ausgen.  die
unter  4  als  Futtermittel  in  Frage  kommenden).
3.  Malz.

4.  Futtermittel,  Hilssstosse  u.  Kunstdünger.

Anzumelden  und  abzuliefern  an:
Aentraleinkaufs-Ges.,  Abtlg.  5,  Berlin.
(Das  besetzte  Gebiet  gilt  nicht  als  Ausland.)

Aentraleinkaufs-Ges.,  Abtlg.  5,  Berlin.
(Das  besetzte  Gebiet  gilt  nicht  als  Ausland.)
Beim  Eingang  über  die  Grenze  gegen  Österreich-Ungarn
  und  die  Schweiz  an  die  Jentraleinkaufs-Gesellschaft,
  Berlin,  sonst  an  die  Bezugsvereinigung ­
  der  deutschen  Landwirte  G.  m.  b.  H.,
Berlin,  Potsdamerstr.  30.

Hierunter  fallen  folgende:

I.  Kraftfuttermittel,
a)  Körner  und  Früchte:
Raden
Wicken
Peluschken
Lupinen
andere  Hülsenfrüchte,  soweit  sie  nicht  zur
menschl.  Nahrung  geeignet  sind
Ackerbohnen  (auch  geschrotet  oder  gemahlen) ­

Sojabohnen  (auch  geschrotet  oder  geniahlen)

Kanariensamen  (auch  geschrotet  oder
gemahlen)
Hirse  (auch  geschrotet  oder  gemahlen).
Johannisbrot  (auch  geschrotet)
Eicheln  (auch  getrocknet  und  gemahlen)
Roßkastanien  (auch  getrocknet  und  gemahlen) ­

Maiskolben  jeder  Art  und  Erzeugnisse
daraus,  die  durch  Schalen,  Mahlen
oder  Schroten  gewonnen  werden.
b)  Abfälle  der  Müllerei:
Erdnußschalen  und  -kleie
Haferspelzen  (Haferhülsen)
Hirseschalen
Reiskleie  und  -spelzen
Reisfuttermehl
Erbsenschalen  und  -kleie

Graupenfutter
Maisabfälle  (Homco,  Homini,  Maizena
usw.).

w  nue  oer  ütanefa  Drua*
tion  u.  der  Gärungsgewerbe:
Kartoffelpülpe,  naß
Kartoffelpülpe,  getrocknet
Getreidetreber,  getrocknet
Roggenschlempe,  getrocknet
Malzkeime,  getrocknet
Maisschlempe,  getrocknet
Biertreber,  getrocknet
Obstrester,  naß  u.  getrocknet
Hefe,  getrocknet  (als  Viehfutter),
ck)  Ölkuchen:

Ravison-Hedrich-








  aus  Ölkuchen.

Palmkern-Sesam-









e)  O  l  m  e  h  l  e  (durch  Extraktion  gewonnen)
Palmkernmehl  und  -schrot
Raps-  und  Rübsenmehl
        <pb n="198" />
        Bezeichnung  der  Waren.
Leinmehl  und  -schrot
Kokosmehl  und  -schrot
Sojamehl-  und  -schrot.
k)  Tierische  Produkte  und
Abfälle:
Tierkörpermehl,  Kadavermehl
getrocknete  Garnelen  (Krabben)
Garnelenmehl  (Krabbenmehl)
Heringsmehl
Seesterne
Seesternmehl
Seesternschrot
Muschelschrot
Walfischmehl
Fischfuttermehl,  Dorschmehl,  fettreich  u.
fettarm
Fleischkuchen,  auch  gemahlen
Blutmehl
Fettgrieben
Fleischfuttermehl,  deutsches.
II.  Zuckerhaltige  Futterstoffe:
Futterrüben,
Zuckerrübenschnitzel,  frisch  oder  getrocknet
Melassetrockenschnitzel
Zuckerschnitzel
Melasse,  frisch
Melasse  in  Mischungen.
5.  Gemüse  und  Obst
aller  Art,  frisch,  getrocknet,  gedörrt,  eingesäuert
oder  in  irgend  einer  Art  konserviert,  auch  in
Mischungen  mit  anderen  Erzeugnissen.  Unter
den  Begriff  Gemüse  fallen  auch  Zwiebeln,
unter  Obst  auch  Tomaten,  Weintrauben  und
Südfrüchte.
6.  Nüsse  (Walnüsse  u.  Haselnüsse).

7.  Kartoffeln.
8.  Erzeugnisse  der  Kartofseltroünerei  u.  Kartoffelslärtesabrikation
  (einschl.  Puddingpulver, ­
  kartoffelmehlhaltig).

Anzumelden  und  abzuliefern  an:
III.  H  i  l  f  s  st  o  f  f  e:
Schilf,  Schilfmehl,  Schilfhäcksel
Stroh  (von  Roggen,  Weizen,  Dinkel,  Hafer
und  Gerste)
Heu  und  Häcksel
Kakaoschalen
Torfstreu
Torfmull
Seegras  und  Seetang  in  frischem,  lufttrockenem, ­
  gedarrtem  u.  gemahlenem
Zustand.
IV.  Düngemittel:
Schwefelsaures  Ammoniak
Kalkstickstoff
Andere  stickstoffhaltige  anorganische  Düngemittel ­

Superphosphat
Ammoniak-Superphosphat
Guano  (roh  und  aufgeschlossen)
Knochenmehl  (unentleimtes,  gedänipftes  u.
entleimtes)
Stampfmehl
Trommelmehl
Fischdüngemehl
Fleischdüng  emehl
Fleischknochenmehl
Kadavermehl
Andere  Düngemittel  organischer  Herkunft
Thomasphosphatmehl.

Reichsstelle  für  Gemüse  u.  Obst,  Geschäftsabteilung
G.  m.  b.  H.,  Berlin  W  57,  Potsdamer  Str.  75
(Ablieferung  auf  Verlangen).

Kriegsausschuß  für  pflanzliche  u.  tierische  Ole  und
Fette  G.  m.  b.  H.,  Berlin  W  7,  Unter  den  Linden
68—70.
Reichskartoffelstelle,  Berlin  W  9,  Bellevuestr.  69.
Trockenkartoffelverwertungsgesellschaft  m.  b.  H.
(Teka),  Berlin  W  9,  Köthenerstr.  37.
        <pb n="199" />
        —  193  —

Bezeichnung  der  Waren:
8.  Weintrester  und  Traubenkernc.

10.  Zuckerrüben,  Rohzucker  (auch  Nacherzeugnis)
u.  Berbrauchszuüer.
11.  Kunsthonig,  Zuüerfirup,  flüssige  Raffinade
».  ähnliche  zuckerhaltige  Aufstrichmittel.
12.  Kaffee  und  Tee,  auch  in  Mischungen  mit  anderen ­
  Erzeugnissen.
13.  Kakao  und  Schokoladen,
und  zwar:
Kakao,  roh,  gebrannt  oder  geröstet
Kakaobutter
Kakaomasse
Kakaopreßkuchen
Kakaoschrot
Kakaopulver
Schokoladenmasse
Schokoladen  jeder  Art  (auch  in  Packungen
(ausgen.  Mengen  bis  zu  1  üg,  sofern  deren
Einfuhr  nicht  zu  Handelszwecken  erfolgt).
14.  Zichorienwurzeln,  gedarrt?)
15.  Vieh,  Fleisch  und  Fleifchwaren,  und  zwar:
Rindvieh
Schafe
Schweine
frisches  u.  zubereitetes  Fleisch  von  diesen
Tieren
Fleischwaren  aller  Art,  besonders  auch  Speck.
10.  Schmalz  (Schweineschmalz).

17.  Butter.
18.  Margarine.
10.  Käse.
20.  Milcherzeugniffe  aller  Art.

Anzumelden  und  abzuliefern  an:
Kriegsausschuß  für  Ersatzfutter  G.  ni.  b.  H.,  Berlin,
Matthäikirchstr.  10  (Tresterstelle).
Aentraleinkaufs-Gesellsch.,  Abtlg.  2,  Berlin.

Aentraleinkaufs-Gesellsch.,  Abt.  2,  Berlin.

Kriegsausschuß  für  Kaffee,  Tee  u.  deren  Ersatzmittel
G.  ni.  b.  H.,  Berlin  W  9,  Bellevuestr.  14.

Kriegskakaogesellschaft  n&amp;gt;.  b.  H.,  Hamburg,  Mönckebergstraße.


Kriegsausschuß  für  Kaffee,  Tee  u.  deren  Ersatzmittel
G.  m.  b.  H.,  Berlin  W  9,  Bellevuestr.  14.
Zentraleinkaufs-Gesellsch.,  Abtlg.  4,  Berlin.
(Das  besetzte  Gebiet  gilt  nicht  als  Ausland).

Zentraleinkaufs-Ges.,  Abt.  4,  Berlin.
(Das  besetzte  Gebiet  gilt  nicht  als  Ausland.)
Zentraleinkaufs-Gesellsch.,  Abtlg.  9,  Berlin.
(Das  besetzte  Gebiet  gilt  nicht  als  Ausland.)
Zentraleinkaufs-Gesellsch.  Berlin.
(Das  besetzte  Gebiet  gilt  n  i  ch  1  a  l  s  A  u  s  l  a  n  d.)
Aentraleinkaufs-Gesellsch.,  Abtlg.  13,  Berlin.

Aentraleinkaufs-Gesellsch.,  Abtlg.  14,  Berlin

In  dem  in  Frage  kommenden  Gesetz  vom  6.  April  1916  ist  nicht  ausdrücklich  von  der  Einfuhr  die  Rede
londern  es  heißt  nur:  Gedarrte  Zichorienwurzeln  dürfen  nur  durch  den  Kriegsausschuß  abgesetzt  werden  (§  3).
Rsprnnlng,  ?l»S-  und  Durchsubrverbole,  13
        <pb n="200" />
        194

Bezeichnung  der  Waren:
21.  Wild  und  Geflügel,  und  zwar:
Wild:
Rot-  u.  Damwild
Renntiere
Rehe
Geflügel:
Gänse
Enten
Hühner
Wildgeflügel:
Fasanen
wilde  Enten
Reb-  u.  Feldhühner

Schwarzwild
Hasen
wilde  Kaninchen
Tauben
Puten.

Schneehühner
Haselhühner
Wald-  u.  Wasserschnepf.
frisches  u.  zubereitetes  Fleisch,  sowie  Fleischwaren ­
  von  diesen  Tieren.
22.  Eier.
23.  Fische,  und  zwar:
Fische  aller  Art  u.  Zubereitungen  von  Fischen.

24.  Walfische,  Robben,  Tümler  u.  andere  Seesäugetiere ­
  oder  Fleisch  von  diesen  Tieren.
25.  Schal-  und  Krustentiere,
sowie  Zubereitungen  von  diesen  Tieren.
26.  Zigarettenrohtabak,
und  zwar  orientalischer  u.  ihm  gleichartige  T.

27.  Branntwein  in  Kesselwagen  oder  Fässern,
28.  Pflanzliche  u.  tierische  Die  u.  Fette  jeder  Art,
(ausgen.  Butter  vgl.  17,  Margarine  vgl.  18,
u.  Schmalz  vgl.  16),  darunter  fallen  auch
Speck  von  Fischen  u.  Seesäugetieren  u.  Abfälle ­
  von  diesen  Tieren,  ferner  Butterfarbe
aus  Ol  hergestellt.
29.  Lacke,  Firnisse,  Llsäuren,  Fettsäuren  sowie
Seifen.

Anzumelden  und  abzuliefern  an:
Jentraleinkaufs-Gesellsch.  Abtlg.  4,  Berlin.
(Das  besetzte  Gebiet  gilt  nicht  als  Ausland.)

Zentraleinkaufs-Gesellsch.,  Abtlg.  7,  Berlin.
Frische  Fische  (lebende  u.  nicht  lebende,  auch  gefror,
u.  für  den  Transport  mit  Salz  bestreute)  an  die
Zentraleinkaufs-Ges.,  Abt.  15  u.  16;  die  übrigen
u.  die  Zubereitungen  an  die  Zentraleink.-G.,  A.  10
Kriesgausschuß  für  pflanzliche  u.  tierische  Ole  und
Fette  G.  m.  b.  H.,  Berlin  W  7,  Unter  den  Linden
68—70.
Muscheleinfuhr-Ges.  nr.  b.  H.,  Berlin,  Behrenstr.  17.
Zigarettentabak-Einkaufsgesellschaft  m.  b.  H.  in  Berlin. ­
  (Abzuliefern  sind  auf  Verlangen  bis  15%,
der  einzelnen  eingeführten  Gattungen.)
Spirituszentrale  G.  m.  b.  H.,  Berlin,  Schellingstr.
Kriegsausschriß  für  pflanzliche  u.  tierische  Öle  und
Fette  G.  m.  b.  H  Berlin  W  7,  Unter  den  Linden
68—70.
(Das  besetzte  Gebiet  gilt  n  i  ch  t  als  Ausland.)

Kriegsausschuß  für  pflanzliche  u.  tierische  Ole  u.
Fette  G.  m.  b.  H.,  Berlin  W  7,  Unter  den  Linden
68—70.
(Das  besetzte  Gebiet  gilt  nicht  als  Ausland).
Kriegsschmieröl-Gescllsch.  m.  b.  H.,  Berlin.

30.  Paraffin,  Montanwachs,  Erdwachs  (z.  B.
Ozokerit,  Zeresin),  Kerzen  u.  Kerzenersatz-
        <pb n="201" />
        195

13*

Bezeichnung  der  Waren:
Mittel  sowie  mineralisches  Rohöl  und  alle
bei  der  Verarbeitung  von  solchen,  Rohöl  anfallenden ­
  Erzeugnisse  (z.  B.  Schmieröl,  Gasöl,
Solaröl,  Rückstandöl,  Olgoudron,  Hartpech,
Weichpech,  Petrolkoks,  allein  u.  in  Mischung).
Auch  Packungen  mit  Zeresin-  u.  Wachskerzen ­
  fallen  hierunter.  fAusgenommen  sind
Mineralöle,  die  bei  plus  15"  Celsius  ein  spez.
Gewicht  von  nicht  über  0,835  einschließl.  haben
Gasolin,  Benzin,  Petroleums.

Anzumelden  und  abzuliefern  an:

31.  Harz,  Rohharz  jeder  Art,  das  sich  zur  Herstellung ­
  von  Kolophonium  eignet,  insbesond.
Fichten,-  Kiefern-,  Lärchen-  u.  Tannenharz,
sowie  Kolophonium  (Fertigharz),  hergestellt ­
  aus  Rohharzen  vorbezeichneter  Art,
flüssigesHar  zu.  Harzprodukte,
insbesondere  Harzleim  (Harzseife)  u.  Brauerpech; ­
  ferner:
Schellack  jeder  Art  u.  Sorte  in  unverarbeitetem
Zustand,  auch  in  rohen,  trockenen  oder  feuchten ­
  Mischungen  oder  Lösungen,  Schellack  jeder
Art  und  Sorte  im  verarbeiteten  Zustande
a)  in  Schallplattenmasse  sowie  in  unbrauchbaren ­
  Schallplatten  und  Schallrollen,  b)  in
Bruch  und  Abfall  jeder  Art.
Gummitraganth,  Gummimastix.
Gummi  arabikum  jeder  Art  und  Sorte,
Gummi-Ghatti  (Gummi-Gutti,  Galipot),
Gummi  acaroides  (Akaroidharz,  Erdschellack),
Kostale  jeder  Art  und  Sorte,
Carnaubawachs,
Japanwachs,
Chinesisches  Wachs,
Bienenwachs  jeglicher  Art,  rein  oder  gemischt,
sowie  Preßrückstände  u.  alte  Wabenreste.
32.  Leim  unter  Verwendung  von  tierischen  Rohstoffen ­
  hergestellt,

Kriegsausschuß  für  pflanzliche  u.  tierische  £&amp;gt;le  und
Fette,  G.  m.  b.  H.,  Berlin  W  7,  Unter  den  Linden
68-70.

Kriegsausschuß  für  Ersatzfutter  G.  m.  b.  H.  (nur
auf  Verlangen  abzuliefern).

33.  Terpentinöl  u.  Kicnöl  jeder  Art.

34.  Ölfrüchte,  und  zwar:
Raps
Rübsen
Hederich
•  Ravison
Sonnenblumen

Senf  (weißer  und
brauner)
Dotter
Mohn
Lein

Kriegsausschuß  für  pflanzliche  u.  tierische  Ole  und
Fette,  Berlin  W  7,  Unter  den  Linden  68—70.
Kriegsausschuß  für  pflanzliche  u.  tierische  Ole  und
Fette,  Berlin  W  7,  Unter  den  Linden  68—70.

x
        <pb n="202" />
        \

Bezeichnung  der  Waren:

Hanf

Mowrasaat

Olrettig

Jlipenüsse

Sesam

Schinüsse

Baumwollsamen

Kokosnüsse,  geraspelt

Erdmandeln

Palmkerne

Erdnüsse

Kopra.

Bucheckern

Rizinussamen.

-  IW

Sojabohnen
35.  Stengel  der  brennenden  langstieligen  Brennnessel ­
  (urtica  dioica).
36.  Petroleum,  darunter  werden  die  nach  der  Abdestillation
  von  Naphtha  (Benzin)  übergehenden ­
  flüssigen  Erdölprodukte  mit  einem  Flammenpunkt ­
  von  mindestens  21  °  verstanden,  die
sich  zu  Leuchtzwecken  d.  h.  zum  Brennen  auf
handelsüblichen  Petroleumlampen  eignen.
Hierunter  fallen  auch  Schwerbenzin  (Terpentinölersatz) ­
  sowie  Mischungen,  die  zu  Leuchlzwecken
  (siehe  vorstehend)  geeignet  sind,  sofern ­
  in  ihnen  Petroleum  enthalten  ist.
37.  Leere  Säcke  (auch  Beutel)  von  mehr  als  3  800
QuadratzentimeterSackflächeninhalt,  die  ganz
oder  teilweise  aus  Tertilrohstoffen  oder  aus
Papier  oder  aus  sonstigen  Tertilersatzstoffen
hergestellt  sind,  gleichgültig,  ob  neu  oder  gebraucht, ­
  und  unabhängig  davon,  ob  sie  vollständig ­
  gebrauchsfertig  sind  oder  nicht.
38.  Schwefelkies,  Schwefelsäure,  Oleum.
38.  Gummisauger,  die  geeignet  sind,  als  Mundstücke
für  Kindersaugflaschen  Verwendung  zu  finden

Anzumelden  und  abzuliefern  an:

Nesselfaser-Verwertungsgesellschaft  m.  b.  H.,  Berlin.
Petroleumzentrale,  Berlin  (Telegrammadresse:
„Petrolzentrale  Berlin").

Reichssackstelle  G.  m.  b.  H.,  Berlin.

Kriegschemikalien-Aktiengesellschaft,  Verwaltungsstelle ­
  für  private  Schwefelwirtschaft.
Handelsgesellschaft  Deutscher  Apotheker  m.  b.  H.,
Berlin.

4.  Die  Anträge.
Außer  den  allgemeinen  zugelassenen  Ausnahmen  können  für  einzelne  Warensendungen  auf  Antrag
Genehmigungen  erteilt  werden.
Die  Einfuhrbewilligung  ist  bei  denr  Reichskommissar  für  Aus-  und  Einfuhrbewilligung,  Berlin  W  10,
Lützowufer  8  auf  den  allgemeinen  bei  den  Handelskammern  erhältlichen  Formularen  in  doppelter  Ausführung ­
  einzureichen.
Die  Einfuhrgenehmigung  ist  nicht  übertragbar,  sie  hat  nur  für  diejenigen  Gültigkeit,  auf  deren  Namen
sie  ausgestellt  ist,  darf  also  nicht  an  dritte  Personen  abgegeben  werden.
Die  Gültigkeitsdauer  beträgt,  sofern  sie  nicht  ausdrücklich  auf  einen  bestimmten  Tag  befristet  ist,
2  Monate  vom  Tage  der  Ausstellung  ab.
        <pb n="203" />
        197

Für  den  Ankauf  von  Waren,  Wertpapieren  usw.  von  einer  im  Ausland  ansässigen  Person  oder  Firma
nach  §  3  Abs.  2  der  Devisenordnung  vorn  8.  Februar  1917  ist  das  Reichsbankdirektorium  Berlin  zuständig.
Einer  Genehnrigung  zum  Eingehen  von  Verbindlichkeiten  gegenüber  den  inr  Ausland  ansässigen  Personen ­
  oder  Firmen  bedarf  es  nicht,  sofern  der  Einkauf  bereits  vor  Erlaß  der  Devisenordnung  abgeschlossen
worden  ist.  Ebenfalls  ist  die  Genehmigung  der  Reichsbank  für  die  Zahlung  und  für  die  übrigen  in  der
Devisenordnung  vorgesehenen  Fälle,  wie  die  Verfügung  über  Zahlungsmittel,  Forderungen  und  Kredite
in  ausländischer  Währung,  die  Einziehung  von  auf  ausländische  Währung  lautenden  Forderungen,  Zahlungsniitteln
  usw.,  wenn  sie  nicht  durch  Vermittlung  einer  Devisenstelle  erfolgt,  die  Versendung  und  Überbringung ­
  von  Zahlungsmitteln  nach  dem  Auslande,  die  Gewährung  von  Markkrediten  an  im  Ausland
ansässige  Personen  und  Firnwn  usw.  erforderlich.  In  folgenden  Fällen  ist  die  Erteilung  der  Einwillligung
den  Reichsbankhauptstellen,  Reichsbankstellen  und  Reichsbanknebenstellen  übertragen,  wie  von  der
Reichsbank  bekanntgegeben.
I.  Verfügungen  über  auf  ausländische  Währung  lautende  Zahlungsmittel,  Forderungen  und
Kredite  (§  1  Abs.  2  Satz  1).
Sie  können,  sofern  es  sich  um  Bezahlung  von  nach  dem  8.  Februar  1917  im  Ausland
erworbenen  Waren,  Wertpapieren,  Kostbarkeiten,  Kunst-  und  Luxusgegenständen
  handelt,  ohne  weiteres  bewilligt  werden,  wenn  die  für  den  Kauf  selbst  eingeholte
Bewilligung  der  Auslandsstelle  der  Reichsbank  (siehe  unten)  vorgelegt  wird.
Im  übrigen,  insbesondere  wenn  vor  dem  genannten  Termin  gekaufte  Waren,
z  u  deren  Erwerb  also  die  oben  erwähnte  Einwilligung  der  Auslandsstelle  noch  nicht  vorgeschrieben  war,
bezahlt  werden  sollen,  können  die  Bankanstalten  die  Einwilligung  in  denjenigen  Fällen  erteilen,  in  denen
sie  zur  Überlassung  von  Devisen  befugt  sein  würden,  aber  in  der  Regel  auch  nur  dann,  wenn  die  in  Frage
stehenden  Zahlungsmittel  usw.  auf  die  gleiche  Währung  lauten  wie  die  damit  zu  bezahlenden
Verbindlichkeiten.
Außerdem  können  die  Reichsbankanstalten,  Banken,  Banksir  nien,  Kreditgenossenschaften ­
  und  dergl.,  welche  Guthaben  in  ausländischer  Währung  bei  im  Ausland  ansässigen  Bankstrmen
  besitzen,  auf  Antrag  gestatten,  die  Guthaben  in  gleicher  Währung  auf  andere  im  gleichen  Lande
ansässige  Bankfirmen  zu  übertragen.
II.  Einziehung  von  Forderungen,  Anweisungen,  Schecks  und  Wechseln,  die  auf  ausländische
Währung  la  utcn.
Sie  kann  vertrauenswürdigen  Firmen,  die  die  Gewähr  dafür  bieten,  daß  sie  die  eingezogenen
Valutabeträge  nicht  entgegen  den  Bestimmungen  der  Devisenordnung  verwenden,  bewilligt  werden.
III.  Versendung  oder  Überbringung  von  Reichsbanknotcn,  Reichskassenscheinen  und  Tarlchnskasscnscheinen
  nach  dem  Ausland.
Hier  können  die  Bankanstalten  die  Einwilligung  erteilen,  sofern  es  sich  innerhalb  eines  Kalendertages ­
  um  insgesamt  höchstens  5000  M,  jedoch  innerhalb  eines  Kalendermonats  nicht  über  insgesamt
15  000  M  hinaus  zugunsten  einer  und  derselben  im  Ausland  ansässigen  Person  oder  Firma  handelt.  Für
        <pb n="204" />
        198

Beträge  bis  zu  1000  M  und  3000  M  ist  bekanntlich  nach  Artikel  2  Ziffer  1,  2  der  Bekanntmachung  des
Reichskanzlers  vom  8.  Februar  1917  eine  Einwilligung  der  Reichsbank  nicht  erforderlich.  Für  Betrage
von  mehr  als  5000  M  und  15  000  M  hat  sich  das  Reichsbankdirektorium  die  Einwilligung  vorbehalten.
IV.  Versendung  oder  Überbringung  von  auf  Reichswährung  lautenden  Anweisungen,  Schecks  und
Wechseln  nach  dem  Ausland.
Sie  kann  von  den  Bankanstalten  bewilligt  werden
a)  bis  zu  den  unter  III  bezeichneten  Beträgen  von  5000  und  15  000  M  ohne  Rücksicht  auf  den
Zweck  der  Versendung  usw.,  ohne  weiteres  dann,  wenn  es  sich  nicht  um  Bezahlung  von  Verbindlichkeiten ­
  für  Waren,  Wertpapiere  usw.  handelt  (bei  Waren  usw.  s.  b.  2).
b)  I  n  jedem  Betrage
1.  zum  Zwecke  der  Einziehung;
2.  zu  anderen  Zwecken,  wenn  die  oben  unter  I  genannten  Voraussetzungen  vorliegen, ­
  oder  wenn  es  sich  um  Markdiskonten  handelt,  die  im  Auslande  ansässige  Personen
oder  Firmen  in  Deutschland  angekauft  haben.  Dieser  letztere  Fall  wird  in  der  Hauptsache
nur  in,  Verkehr  zwischen  Banken,  Bankfirmen,  Kreditgenossenschaften  usw.  vorkommen.
Zu  betonen  ist,  daß  die  Ermächtigung  unter  a  und  t&amp;gt; 2  sich  auf  Markwechsel  usw.  erstreckt,  gleichviel,
ob  sie  im  Inland  oder  Ausland  zahlbar  sind.
Entstehen  aus  der  Versendung  oder  Überbringung  Guthaben  in,  Ausland,  sei  es  in  ausländischer
oder  Reichswährung,  so  unterliegt  die  Verfügung  hierüber  der  Einwilligung,  jedoch  ist  nach  §  3  Abs.  4
die  Einziehung  auf  Reichswährung  lautender  Guthaben  ohne  weiteres  gestattet.  Vergl.  oben
Ziffer  I  und  unten  Ziffer  VI.
V.  Die  Versendung  oder  Überbringung  von  Zahlungsmitteln  ausländischer  Währung.
Sie  ist  durch  die  Devisenordnung  an  sich  nicht  beschränkt.  Da  sie  aber  fast  immer  mit  einer  Verfügung ­
  verbunden  sein  wird,  ist  sie  tatsächlich  an  die  Mitwirkung  einer  Devisenstelle  oder  die  Einwilligung
der  Reichsbank  gebunden,  die  nach  den  bei  I  dargelegten  Grundsätzen  erteilt  wird.  Darüber  hinaus  können
die  Bankanstalten  die  Einwilligung  zur  Versendung  von  Wechseln  in  ausländischer  Währung  nach
dem  Ausland  erteilen,  wenn  sie  zur  Kreditaufnahnie  gezogen  oder  zur  Verlängerung  von  zu  dem  gleichen
Zweck  laufenden  Wechseln  bestimmt  sind.
VI.  Verfügung  über  Forderungen  in  Reichswährung  gegen  eine  im  Ausland  ansässige  Person
oder  Firma.
Sie  kann  seitens  der  Bankanstalten  bewilligt  werden  unter  den  oben  unter  Ziffer  I  genannten  Voraussetzungen, ­
  oder  wenn  sie  zugunsten  einer  Person  oder  Firma  geschehen  soll,  die  im  Inland  ansässig  ist.
Einwilligungen,  die  nach  Vorstehenden,  nicht  den  Reichsbankanstalten  überlassen  sind,  bleiben  bis
auf  weiteres  den,  Reichsbank-Direktorium  vorbehalten.  Soweit  es  sich  um  Geschäfte  der  unter  I,  II  und
V  bezeichneten  Art  handelt,  sind  die  Anträge  an  die  Prüfungsstelle  der  R  e  i  ch  s  b  a  n  k  für
Devisenabgaben,  Berlin  81V19,  Kurstraße  45—46  I  zu  richten,  bei  Geschäften  der  Grup-
        <pb n="205" />
        199

pen  III,  IV  und  VI  cm  die  Auslandsstelle  des  Reichsbankdirektoriums,  Ber-A
  lin  SW  19,  Kurstraße  45—4611.
Für  die  Bewilligung  der  Eingehung  von  Verbindlichkeiten,  im  Sinne  des  §3
Abs.  2  der  Devisenordnung,  also  für  den  Ankauf  von  Waren  und  Wertpapieren  usw.  von  einer  im  Auslande ­
  ansässigen  Person  oder  Firma,  ist  allein  die  A  u  s  l  a  n  d  s  st  e  l  l  e  des  Reichsbankdirektoriums
zuständig.
Anträge  auf  Einwilligung  sind  schriftlich,  und  zwar  im  allgemeinen  in  doppelter  Ausfertigung,
solche  auf  Einkaufsbewilligung  für  Waren  in  dreifacher,  und  wenn  es  sich  hierbei  um  Gegenstände  handelt, ­
  an  denen  die  Reichsbekleidungsstelle  beteiligt  ist,  in  vierfacher  Ausfertigung  einzureichen;  sie  müssen
alle  Angaben  enthalten,  die  für  die  Entscheidung  nötig  sind.  Kommt  die  Übersendung  oder  Überbringung
von  Wechseln,  Schecks  und  Anweisungen  in  Frage,  so  sind  diese  mit  für  jeden  Empfänger  doppelt  ausgestellten ­
  Verzeichnissen  vorzulegen,  in  denen  bei  Wechseln  Betrag,  Verfalltag,  Bezogener,  Zahlungsort
und  Aussteller  anzugeben  und  für  andere  Papiere  die  entsprechenden  Angaben  zu  machen  sind.  Wenn
der  Einwilligung  nichts  im  Wege  steht,  wird  ein  Exemplar  des  Verzeichnisses  mit  dem  seitens  der  beteiligten ­
  Bankanstalt  unter  Datumsangabe  zu  vollziehenden  Vermerk  „Bewilligt"  und  mit  dem  Dienststempel
versehen  dem  Antragsteller  zurückgegeben,  ebenso  natürlich  die  etwa  beiliegenden  Wechsel  usw.  Die  zurückgegebenen, ­
  mit  dem  Vermerk  versehenen  Antrage  oder  Verzeichnisse  müssen  seitens  der  Antragsteller
den  Postannahmestellen,  Postüberwachungsstellen  usw.  mit  den  betreffenden  Sendungen  vorgelegt
werden,  damit  diese  nicht  beanstandet  werden.
Für  mehrere  Arten  von  Anträgen  sind  besondere  Formulare  J )  vorgesehen;  sie  können  bei  der  Firma
Rob.  Winckelmann,  Berlin  019,  Hausvogteiplatz  11s.  diejenigen,  welche  Angelegenheiten,  an  denen  die
Reichsbekleidungsstelle  beteiligt  ist,  betreffen,  bei  der  Firma  I.  S.  Preuß,  Berlin  814,  Dresdener
Straße  43,  bezogen  werden.  Im  Interesse  schleuniger  Abfertigung  empfiehlt  es  sich,  die  Formulare  sorgfältig ­
  auszufertigen  und  stets  einen  frankierten  Briefumschlag  beizufügen.  In  Hamburg  sind  die  Formulare, ­
  auch  die  für  Angelegenheiten,  an  denen  die  Reichsbekleidungsstelle  beteiligt  ist,  bei  der  Firma
I.  Heinrich  Lührs,  Pelzerstraße  19  erhältlich.
|  Für  die  Einfuhr  von  Web-,  Wirk-  und  Strickwaren  sind  die  Antrage  zunächst  der  Reichsbekleidungsstelle ­
  in  Berlin  zu  unterbreiten.  Die  Reichsbekleidungsstelle  hat  darüber  folgende  Richtlinien  aufgestellt:
A.  Bei  Waren  aus  der  Schweiz:
1.  Anträge  auf  Einkaufsbewilligungen  sind  auf  besonderen  Vordrucken
in  4  fa  ch  er  Ausfertigung  bei  der  Reichsbekleidungsstelle  —  Abteilung  L  für  Aus-  und
Einfuhr,  Berlin  W  50,  Nürnberger  Platz  1  einzureichen.
2.  Anträge  auf  Einfuhrbewilligungen  sind  von  dem  schweizerischen  Lieferanten ­
  in  4facher  Ausfertigung  bei  dem  schweizerischen  politischen  Departement  im
Bundeshause  in  Bern  einzureichen.
3.  Antrage  auf  Devisenabgabe  sind  bei  der  Prüfungsstelle  der  Reichsbank  für
Devisenabgaben,  Berlin  0.  Kurstraße  46  einzureichen.
*)  Und  zwar:
Vordruck  L  für  Versendung  oder  Überbringung  von  Zahlungsmitteln  auf  Reichswührung  nach  dem  Auslande;
Vordruck  B  für  Eingehung  von  Verbindlichkeiten  gegenüber  Ausländem;
Vordruck!)  für  Verfügungen  über  Marksorderungen  gegenüber  Ausländem.
        <pb n="206" />
        200

ß.  Bei  Waren  aus  anderen  Ländern.
1.  Anträge  auf  Einkaufsbewilligungen  sind  wie  unter  A  1  zu  behandeln.
2.  Anträge  auf  Einfuhrbewilligungen  sind  auf  den  vorgeschriebenen  Vordrucken ­
  in  3facher  Ausfertigung  bei  der  Reichsbekleidungsstelle  Abt.  L  für  Aus-  und  Einfuhr, ­
  Berlin  W  50,  Nürnbergerplatz  1  einzureichen.
3.  Anträge  auf  Devisenabgabe  sind  wie  unter  A  3  zu  behandeln.
Sämtliche  Vordrucke  sind  bei  der  Königl.  Hofbuchdruckerei  I.  S.  Preuß,  Berlin  8  14,  Dresdenerstraße ­
  43  erhältlich  gegen  Voreinsendung  oder  unter  Nachnahme  des  Betrages.  Der  Preis  der  Vordrucke
ist  einschließlich  Porto  und  Verpackung  10^  für  das  Stück;  bei  größerer  Abnahme  entsprechend  billiger.
Auf  jedem  Vordruck  ist  genau  vermerkt,  welche  Unterlagen  zur  Erledigung  des  Antrages  erforderlich ­
  sind.  Anträge,  bei  denen  die  Unterlagen  ganz  oder  teilweise  fehlen,  können  nicht  behandelt  werden
und  werden  dem  Antragsteller  unerledigt  zurückgegeben.  —
Ganz  besonders  wird  darauf  hingewiesen,  daß  die  erteilten  Einkaufsbewilligungen  den  späteren
Antrag  auf  Einfuhrbewilligung  bezw.  Devisenabgabe  nicht  erübrigt.
Alle  Anträge  werden  schnellmöglichst  erledigt.  Telephonische  und  telegraphische  Anfragen  über  die
Erledigung  eines  eingereichten  Antrages  können  nicht  beantwortet  werden.
Den  Anträgen  sind  mit  der  Firma  versehene  frankierte  Briefumschläge  für  die  Rücksendung
beizufügen.
5.  Änderungen  in  der  Zollbehandlung  von  Waren.
Durch  den  Krieg  sind  die  Handelsverträge  mit  den  feindlichen  Ländern  außer  Kraft  getreten,  so
daß  die  aus  diesen  Ländern  stammenden  Waren  nicht  mehr  zu  den  Vertragssätzen,  sondern  zu  den  autonomen ­
  Sätzen  des  Solltarifs  verzollt  werden  müssen.  Die  Aufhebung  der  Handelsverträge  ist  jedoch  ohne
Einfluß  auf  die  Sollbehandlung  von  Waren,  die  aus  meistbegünstigten  Ländern  stammen  oder  die  auf
deutsche  Rechnung  sich  zur  Seit  des  Außerkrafttretens  der  betreffenden  Verträge  in  deutschen  Sollausschlußgebieten. ­
  Freibezirken  oder  Solllagern  befinden.
Die  Anwendung  der  autonomen  Sätze  an  Stelle  der  Vertragssätze  findet  auch  statt  bei  der  Einfuhr
von  Waren  aus  den  besetzten  Gebieten.  Ausgenommen  jedoch  und  daher  noch  zu  den  Vertragssätzen  verzollt ­
  werden  bezw.  völlig  zollfrei  sind  folgende  aus  den  besetzten  Gebieten  stammende  Waren.
Su  den  Vertragssätzen  werden  verzollt:
1.  Waren,  die  aus  den  Gebieten  durch  die  Heeres-  oder  Marineverwaltung  oder  durch  gemeinnützige
Gesellschaften  eingeführt  werden,  die  ausschließlich  zur  Versorgung  der  deutschen  Volkswirtschaft
während  des  Krieges  dienen;
2.  in  Belgien,  Frankreich  oder  Rußland  erzeugtes  Bau-  und  Nutzholz  der  Tarifnummern  74—76,
80,  83,  84,  85  des  Zolltarifs?)
Zollfrei  sind:
Die  in  den  besetzten  Gebieten  feindlicher  Länder  erzeugten  Waren  der  Tarifnummern  36,  46,  47,
0  Die  Nummern  des  Zolltarifs  find  die  gleichen  &amp;gt;vie  die  Nummern  des  Statistijchen  Warenverzeichnisses.  ■  Die
Unterabteilungen  bei  den  einzelnen  Nummern  in  a,  b,  c  usw.  find  im  Zolltarif  jedoch  nicht  gemacht,  fo  daß  z.  B.  39t  a
und  391  b  des  Statistischen  Verzeichnisses  der  Nummer  39t  des  Zolltarifs  entspricht.
        <pb n="207" />
        lj
&amp;amp;

&amp;amp;

-  201  -
110,  115  und  287,  724,  777/805,  820,  821,  843,  894,  904  u.  906,  907,  sowie  Weintrauben  (Weinbeeren), ­
  frische,  zum  Tafelgenuß  aus  Nr.  45,  Federwild,  nicht  lebend,  auch  zerlegt,  nicht  zubereitet
aus  Nr.  112.
Vorteile  in  der  Zollbehandlung  von  Waren  sind  dagegen  der  Türkei  gewährt  worden,  indem  bis
auf  weiteres  den  Angehörigen  und  den  Erzeugnissen  der  Türkei  diejenigen  Vorteile  eingeräumt  werden,
die  seitens  des  Reiches  den  Angehörigen  und  den  Erzeugnissen  deS  meistbegünstigten  Landes  gewahrt
werden.
Für  eine  Anzahl  von  Waren  ist  aus  Anlaß  des  Krieges  bis  auf  weiteres  der  Zollsatz  völlig  aufgehoben ­
  bezw.  ermäßigt  worden.
a)  Zollfreiheit  ist  gewährt  für  Waren  folgender  Tarifnummern  des  Zolltarifs*):

1.  Waren  der  Tarifnummer:
1/7
9-)
10/15
17
23
aus  24  Futterrüben,  Möhren,  Wasserrüben  und
sonstige  Feldrüben,  getrocknet  (gedarrt).
cmö  25  Zuckerrüben,  getrocknet,  auch  zerkleinert.
27  ‘
33
37  (ausgenommen  Sämereien  zum  Genuß).
aus  47  Äpfel,  Birnen,  Quitten,  frisch,  unverpackt
oder  nur  in  Säcken  bei  ntindestens  50  kg
Rohgewicht;  Erdbeeren.
48/49
73
100/101
103/104
106/109
aus  111  Haarwild,  Nicht  lebend,  auch  zerlegt,  nicht
zubereitet.
113/114
aus  115  Karpfen.
116
aus  117  Fische  einfach  zubereitet.
aus  123  Krabben,  lebend  oder  nicht  lebend,  auch
bloß  abgekocht  oder  eingesalzen,  auch  von
der  Kruste  befreit.

126/132
134/135
aus  136  Eier  von  Federvieh  und  Federwild,  roh
oder  nur  in  der  Schale  gekocht.
137
141/142
162/167
170/171
aus  172  Qldraß.
173/176
aus  177  Stärkezucker  (Traubenzucker,  Glykose,  Dertrose,
  Maltose).
aus  178  roher  u.  gereinigter  Branntwein  (Spiritus,
Sprit)  in  Fässern  od.  Kesselwagen,  amtlich
vollständig  vergällt.
189
aus  195  Ausgelaugte  Schnitzel  von  Zuckerrüben,
auch  gepreßte,  getrocknete  (gedarrt).
198/200
205/208
218/219
239
247
249
aus  250  Paraffin,  roh  (Paraffinschuppen,  Paraffinbutter ­
  usw.)  oder  gereinigt,  mit  Ausnahme ­
  des  Weichparaffins.
251
259/260

i)  Skr  fl  1.  Anmerkung  1  Seite  200.
Für  Malz  aus  Gerste,  das  durch  besondere  Genehmigung  einer  zuständigen  Behörde  des  Herstellungslandes
zur  Ausfuhr  nach  dem  Deutschen  Reiche  zugelassen  ist,  toird  während  der  Geltungsdauer  des  auf  Grund  des  Gesetzes
betr.  vorübergehende  Einfuhrerleichterungen,  vom  4.  August  1914  vorgeschriebenen  autonomen  Zollbefreiung  von
Gerste  der  Zoll  bis  auf  den  Betrag  erlassen,  der  sich  ergibt,  Ivenn  anstatt  des  Zollsatzes  von  5,75  X  der  Zollsatz  von
1,75  X  für  den  Doppelzentner  zugrunde  gelegt  wird.
        <pb n="208" />
        202

296
301/302
373
aus  496/7  Jutesäcke?)
545
570
aus  571  Weichkautschukteig,  auch  gefärbt  oder  mit
Asbestfasern,  Graphit  oder  anderen  Stoffen ­
  vermischt;  gewalzte  Platten  daraus.
Kautschuk-Abschnitte  und  -Streifen,  unbearbeitet; ­
  alle  diese  nicht  vulkanisiert;
Guttaperchapapier.

aus  650
788  Eisenblech,  verzinnt  (Weißblech).
„  828  Büchsen  aus  Weißblech;  auch  Teile  von
solchen.
„  843  Brucheisen,  Alteisen  (Schrott)  aus  nicht
schmiedbarem  Gusse.
845
861
865
870
aus  871  Drabt  aus  Kupfer  oder  Kupferlegierungen
(niit  Ausnahme  des  zementierten  Drahtes.)

Ferner  können  zollfrei  eingeführt  werden:
2.  Waren,  die  zur  Verwendung  als  Viehfutter  bestimmt  sind,  unter  den  Bedingungen  und  Maßgaben, ­
  die  ini  §  7  des  Zolltarifgesetzes  ')  für  die  zu  Düngezwecken  bestimmten  verdorbenen  Waren
vorgesehen  sind.
3.  Liebesgaben  für  die  Truppen,  für  das  Rote  Kreuz  und  die  freiwillige  Kriegskrankenpflege.
4.  Die  in  der  Schweiz  von  den  daselbst  als  Gefangene  untergebrachten  Deutschen  hergestellten
Waren.
5.  Waren,  die  zur  Verarbeitung  auf  fette  Ole  bestimmt  sind  unter  Zollsicherung.
6.  Gerbrinden,  auch  gemahlen,  soweit  die  Einfuhr  für  Rechnung  einer  gemeinnützigen  Gesellschaft
erfolgt,  die  ausschließlich  zur  Versorgung  der  deutschen  Volkswirtschaft  dient.
7.  Sendungen  für  Kriegsgefangene  oder  für  in  Konzentrationslagern  festgehaltene  ausländische
Zivilgefangene.
8.  Roher  und  gereinigter  Branntwein  (roher  und  gereinigter  Spiritus  (Sprits)  in  Fässern  oder
Kesselwagen  der  Tarif-Rr.  178,  wenn  er  von  der  Deutschen  Heeresverwaltung  für  ihre  Rechnung
aus  deni  Auslande  eingeführt  und  entweder  für  eigene  Zwecke  der  Heeres-  oder  Marineverwaltungsbehörden ­
  unter  den  für  die  steuerfreie  Verwendung  inländischen  Branntweins  vorgesehenen
Bedingungen  verbraucht  oder  an  militärtechnische  Anstalten  und  andere  in,  §29  der  Branntweinsteuer-Befreiungsordnung ­
  bezeichneten  Anstalten  zun.  Verbrauche  nach  Maßgabe  der  Bestimmungen ­
  in  8830  bis  46  dieser  Ordnung  abgegeben  wird.
9.  Athyläther  (Schwefeläther)  und  Essigäther  (Essigsäureäthylester)  in  Fässern  oder  Kesselwagen
der  Tarif-Rr.  347  unter  denselben  Bedingungen  wie  Branntwein  unter  8  mit  der  Maßgabe, ­
  daß  ihre  Verwendung  nach  den  Bestimmungen  ini  8  27  der  Befreiungsordnung  zu
überwachen  ich.

9  §  7  des  Zolltarifgesetzes  lautet:  Abfälle,  welche  im  Tarif«  nicht  besonders  genannt  iind,  sowie  zerbrochene
und  abgenutzte  Gegenstände  werden  wie  die  Rohstoffe,  von  denen  sie  herstammen,  behandelt,  wenn  sie  nur  zu  denselben
Zwecken  wie  die  Rohstoffe  verwendet  werden  können  oder  die  Verwendung  zu  anderen  Zwecken  nach  Anordnung  der
Zollbehörde  durch  geeignete  Maßnahmen  ausgeschlossen  wird.  Zollpflichtige  Abfälle  und  verdorbene  Waren,  die  zu
Düngerzwecken  bestimmt  sind,  werden  zollfrei  geraffen,  wenn  ihre  Verwendung  zu  anderen  Zwecken  ausgeschlossen
erscheint  oder  nach  Anordnung  der  Zollbehörde  durch  geeignete  Maßnahmen  ausgeschlossen  wird.  Andere  verdorbene
Waren  bleiben  zollfrei,  wenn  sie  unter  amtlicher  Aussicht  vernichtet  werden.
2 )  Auch  andere  Säcke  und  zwar  der  bei  der  Beförderung  von  Massengütern  gebräuchlichen  Art  aus  Geweben ­
  von  Gespinsten  aus  pflanzlichen  Spinnstoffen  sowie  aus  Geflechten  von  pflanzlichen  Flechtstoffen.
        <pb n="209" />
        203

b)  A  u  ermäßigten  Sätzen  können  eingeführt  werden
Waren  der  Tarifnunimer
213  zu  M  10  für  1  Doppelzentner
fDie  Tarifnummer  213  des  Zolltarifs  erhält  gleichzeitig  folgende  Fassung:  Säfte  von  Früchten ­
  (mit  Ausnahme  der  Weintrauben)  und  von  Pflanzen,  nicht  äther-  oder  weingeisthaltig, ­
  mit  Zucker  oder  Sirup  versetzt  oder  mit  Zusatz  von  Zucker  oder  Sirup  eingekocht,
einschließlich  des  Schachtelmuses  (oder  Marmelade)  und  der  pflanzlichen  Gallerten  (Gelees); ­
  Himbeeressig;  alle  diese  Waren  auch  in  luftdicht  verschlossenen  Behältnissen.s

93

aus  94  Dividivi,  Myrobalanen
384  Gerbstoffauszüge,  flüssig
fest

zu

2  für
2  „
4  ,t
8  ..

1  Doppelzentner
1
1
1

sofern  die  Einfuhr  für  Rechnung
einer  gemeinnützigen  Gesellschaft
erfolgt,  die  ausschließlich  zur
'Versorgung  der  deutschen  Volkswirtschaft ­
  während  d.  Krieges
dient.
aus  180  Wein  mit  einem  Weingeistgehalte  von  nicht  mehr  20%,  der  Gewichtsteile  zur  Kognakbereitung
unter  Überwachung  der  Verwendung.

Erleichterungen  für  die  Einfuhr  von  Fleifch  und  Fleifchwaren.
1.  Der  Absatz  1  des  §  12  des  Gesetzes  betr.  die  Schlachtvieh-  und  Fleischbeschau  vom  3.  Juni  1900
ist  außer  Kraft  gesetzt).  Die  Untersuchung  des  in  das  Zollinland  eingehenden  Fleisches  in  luftdicht  verschlossenen ­
  Büchsen  und  ähnlichen  Gefäßen,  von  Würsten  und  sonstigen  Gemengen  aus  zerkleinertem
Fleische  hat  sich  auf  die  Feststellung  einer  äußeren  guten  Beschaffenheit  zu  beschränken.  Die  Untersuchung
ist  bei  der  Einfuhr  vorzunehmen.  Der  Zuführung  zu  den  Untersuchungsstellen  bedarf  es  nicht.
2.  Die  Ziffer  1  in  Abs.  2a.a.  O?)  wird  dahin  abgeändert,  daß  es  der  Miteinfuhr  des  Organs,  soweit
sie  durch  Gesetz  oder  durch  Beschluß  des  Bundesrats  angeordnet  ist,  und  des  natürlichen  Zusammenhangs
dieser  Organe  mit  dem  Tierkörper  nicht  bedarf;  ferner  daß  der  Tierkörper  bei  Rindern,  ausschl.  der  Kälber,
auch  in  Viertel  zerlegt  sein  kann.
3.  In  Ziffer  2  Abs.  2  a.  a.  O?)  wird  der  zweite  Satz  gestrichen.
4.  Soweit  nach  den  vorstehenden,  die  Einfuhr  erleichternden  Bestimmungen  eine  Untersuchung
des  frischen  Fleisches  nicht  in  dem  Umfang  möglich  ist,  wie  sie  in  den  Ausführungsbestimmungen  D  zum
Fleischbeschaugesetz  vorgeschrieben  ist,  hat  sie  nach  den  allgemein  gültigen  Grundsätzen  der  wissenschaftlichen ­
  Fleischbeschau  zu  erfolgen.  Frisches  Fleisch,  das  danach  in  gesundheitlicher  Beziehung  zu  Bedenken
Anlaß  gibt,  ist,  soweit  es  nicht  nach  §  18  I.  der  Ausführungsbestin,mungen  v  in  unschädlicher  Weise  zu
beseitigen  ist,  von  der  Einfuhr  zurückzuweisen.
5.  Unbeschadet  der  Bestimmung  in  §  12  Abs.  2  Ziffer  l 3 )  darf  für  das  Fett,  ausgenommen  Speck
1)  §  12  Abs.  1  lautet:  „Die  Einfuhr  von  Fleisch  in  luftdicht  verschlossenen  Büchsen  oder  ähnlichen  Gefäßen,  von
Würsten  und  sonstigen  Gemengen  aus  zerkleinertem  Fleische  in  das  Zollinland  ist  verboten."
2 )  §  12  Abs.  2  Ziffer  1  lautet:  „Frisches  Fleisch  darf  in  das  Zollinland  nur  in  ganzen  Tierkörpern,  die  bei  Rindvieh, ­
  ausschließlich  der  Kälber,  und  bei  Schweinen  in  Hälften  zerlegt  sein  können,  eingeführt  werden.
Mit  den  Tierkörpern  müssen  Brust-  und  Bauchfell,  Lunge,  Herz,  Nieren,  bei  Kühen  auch  das  Euter  in  natürlichem ­
  Zusammenhange  verbunden  sein,  der  Bundesrat  ist  erinächtigt,  diese  Vorschrift  auf  weitere  Organe  auszudehnen."
s )  Der  2.  Satz  in  Ziff.  2  Abs.  2  §  12  lautet:  „Diese  Feststellung  (daß  nämlich  das  Fleisch  für  die  Gesundheit
unschädlich  sei)  gilt  als  unausführbar,  insbesondere  bei  Sendungen  von  Pökelfleisch,  sofern  das  Gewicht  einzelner
Stücke  weniger  als  4  Kilogramm  beträgt;  auf  Schinken,  Speck  und  Därme  findet  diese  Vorschrift  keine  Anwendung."
        <pb n="210" />
        204

auch  ohne  Zusammenhang  mit  dem  Tierkörper  in  das  Zoklinland  eingeführt  werden.  Dem  Fette  dürfen
jedoch  Teile  von  Muskelfleisch  nicht  anhaften.
6.  Frisches  Fett  unterliegt  bei  der  Einfuhr  einer  tierärztlichen  Untersuchung  nach  den  allgemeinen
Grundsätzen  der  wissenschaftlichen  Fleischbeschau.  Eine  chemische  Untersuchung  ist  nur  in  Verdachtsfällen ­
  erforderlich.  Eine  Untersuchung  des  Fettes  von  Schweinen  auf  Trichinen  findet  nicht  statt.
Frisches  Fett,  das  in  gesundheits-  oder  veterinärpolizeilicher  Beziehung  zu  Bedenken  Anlaß
gibt,  ist  von  der  Einfuhr  zurückzuweisen,  soweit  es  bei  sinngemäßer  Anwendung  der  Vorschriften  im  §  18
Abs.  1,  I.  der  Ausführungsbestimmungen  D  zum  Fleischbeschaugesetze  nicht  unschädlich  beseitigt  werden
muß.
7.  Die  Gebühr  für  die  Untersuchung  des  in  das  Zollinland  ohne  Zusammenhang  mit  dem  Tierkörper ­
  eingehenden  frischen  Fettes  beträgt  0,01  M  für  jedes  Kilogramm,  mindestens  jedoch  50  3$  für
jede  Sendung.
8.  Frisches  Schaffleisch  ist  ausnahmsweise  auch  in  halben  Tierkörpern  zur  Einfuhr  aus  dem  Auslande, ­
  vorbehaltlich  etwaiger  Beanstandungen  bei  der  Untersuchung,  zugelassen.  Bei  der  Gebührenrechnung
werden,  soweit  lediglich  eine  nach  §  6  der  Ausführungsbestinimungen  D  zum  Fleischbeschaugesetz  unzulässige ­
  Zerlegung  von  Tierkörpern  in  Betracht  kommt,  die  zusammengehörigen  Hälften  wie  ein  Tierkörper
zu  behandeln  sein,  wenn  sie  entsprechend  gekennzeichnet  sind.  Für  einzelne  Hälften  sind  die  vollen  Tierkörpergebühren ­
  zu  berechnen.
        <pb n="211" />
        205

Anhang.

Abfälle:
eisenorydhaltige,  der  Anilinölherstellung, ­
  Eisenoxyd  in  nicht  verwertbarer ­
  Menge  enthaltend  .
verwertbare,  von  Apfeln  und  Birnen, ­
  getrocknet  odergedarrt  (auch
zerschnitten  und  geschält)  .  -
von  abgenutzten  Asbestwaren,  nur
als  Abfälle  verwertbar  .  .  .
der  Bastwarenherstellung  .  .  .
von  Fellen  oder  Häuten  wie  die
betreffenden  Felle  und  Häute
und  Teile  davon,
von  Filz  wie  die  verwendeten
Tierhaare.
von  Fischen,  auch  von  gesalzenen
von  Gespinsten  wie  die  verwendeten ­
  Spinnstoffe.
von  Gespinstwaren  aller  Art:
Seiden-  und  Woll-Lumpen;  Tuchleisten ­

—:  Leinen-,  Baumwollen-  usw.
Lumpen  (Papierlumpcn)  und
alle  übrigen  zur  Papierbereitung
dienenden  Abfälle  von  Gespinstwaren ­
  u.  dergleichen  (alte  Netze,
altes  Tauwerk,  alte  Stricke,  alte
Weberlitzen  aus  Garn,  zur  ursprünglichen ­
  Bestimmung  nicht
mehr  verwendbar)
von  Gespinstwaren  u.  dergleichen,
zu  anderen  Zwecken  (Wollstaubdünger, ­
  Dungabfallseide  usw.)
von  der  Glasbereitung  und  von
Glas,  z.  B.  Glasbrocken,  -bruch,

Statistische  Nr.

Statistische  Nr.

Einfuhr|  2tu$fu()r

Einfuhr  |  äuSfuljt

-galle,  -schäum,  Herdglas;  Scherben ­
  von  Glas  und  von  Glaswaren



768

von  Häuten  oder  Fellen  wie  die

237  r

betreffenden  Häute  lind  Felle
und  Teile  davon.

von  Hornplatten,  zur  Anfertigung
von  Knöpfen  usw.  noch  verwend-48

  b  |  48

bar
von  der  Industrie,  als  Farberden

613

231  b

verwendbar:  roh

224  b

68  a

—:  gebrannt,  gemahlen  oder  geschlämmt, ­
  s.  Erdfarben  (Farben)
von  Kautschuk,  Guttapercha  und

Balata,  abgenutzte  Stücke  von
Waren  aus  diesen  Stoffen  .  .
von  Dlkautschuk  (Faktiö)  und  von

98  d

161

anderen  Kautschukersatzstoffen

98  e

S.  dagegen  Kautschuk,
von  Leder  oder  Lederwaren:  abgenutzte ­
  Lederstücke  und  abgenutzte ­
  Waren  aus  Leder,  rohen

543  o

enthaarten  oder  behaarten  Häuten, ­
  Pergament,  tierischen  Blasen, ­
  Goldschlägerhaut  oder  Häuten

  von  Fischen  oder  Kriechtieren,

oder  damit  ganz  oder  teilweise
überzogen,  sowie  sonstige  Lederabfälle ­
  (auch  gemahlen),  sofern
ihre  Benutzung  als  Leder  oder  zu

Lederwaren  nach  ihrer  Beschaf-543

  b

fenheit  ausgeschlossen  ist;  auch
gebrauchte  Seronen  aus  rohen

Tierhäuten  (einschließlich  der  mit

543  c

Lederriemen  benähten)
—:  von  Transparentleder,  noch

569

als  Leder  verwendbar  ....

551
        <pb n="212" />
        —  206

von  Menschenhaaren  (Haargewirre,
  zu  Perückenmacher-  od.
anderen  Haararbeiten  nicht  verwendbar) ­

von  Eisen:  Bruch-,  Alteisen
(Schrott);  Dreh-,  Bohr-,  Hobelspäne; ­
  Eisenfeilspäne;  Slabeisenenden,
  Eisenblechkanten  und  andere, ­
  nur  zum  Einschmelzen
oder  Schweißen  verwendbare
Abfälle  von  Eisen;  Glühspan
(Hammerschlag  und  Walzzunder); ­
  Schliff
—:  von  verzinntem  Eisenbleche
(Weißbleche)  und  von  verzinkten,
Eisenbleche  von  nicht  mehr  als
5  mm  Stärke
von  anderen  Metallen,  auch  von
Metallgespinsien  oder  Waren  aus
solchen,  lediglich  zur  Wiedergewinnung ­
  der  benutzten  Metalle
verwendbar,  wie  die  rohen  Metalle, ­
  von  denen  sie  herstammen,
von,  Metallhüttenbetriebe,  Schlakken
  und  andere  Abfälle,  auch  gemahlen ­
  (Schlackenmehl);  sogenannte ­
  Schlackenfilze;  Schlackenwolle; ­
  Aschen  (mit  Ausnahme
der  Metallaschen  und  der
Knochenasche),  auch  ausgelaugt
von  der  Papierverarbeitung  (Papierspäne); ­
  beschriebenes  und  bedrucktes ­
  Papier  als  Altpapier
(Makulatur);  auch  Papier  und
Pappen  sowie  Papier-und  Pappwaren, ­
  lediglich  zum  Einstampfen ­
  verwendbar
Scherben  und  Bruch  von  Tonund
  Porzellanwaren  ....
von  Reis  (Abfälle  dein,  Schälen
und  Polieren  von  Reis),  ausschließlich ­
  als  Viehfutter  verwendbar ­

von  pflanzlichen  Schnitzstoffen:
von  Holz  (Abfallspäne  fHobel-,

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

843  a
843  b
237  r
673  a
734
192  b

Sägespäne  und  dergl.f,  Sägemehl ­
  und  andere,  nur  als  Brennholz ­
  verwertbare  Holzabfälle,
Wurzeln)

Statistische  Nr
Einfuhr  I  Ausfuhr

87  b  |  87

—:  von  Korkholz  (Rinde  der
Korkeiche),  auch  von  Zierkorkholz

—:  von  rohem  und  bearbeitetem
Stuhlrohr  (spanischem  Rohre)
—:  von  rohem  und  bearbeitetem
Bambus-,  Rebhühner-,  Zuckerund ­
  anderem  edleren  Rohre  -
—:  von  Nüssen  und  Schalen  sowie
anderweit  nicht  genannten  oder
inbegriffenen  pflanzlichen  Schnitzstoffen ­

von  der  Bearbeitung  von  Tierhörnern ­
  oder  Hornwaren  oder
von  anderen,  unter  156  a/b  und
d/f  fallenden  tierischen  Schnitzstoffen ­
  (Hornspäne  fAbfallspäne)
und  Hornmehl  mit  Ausnahnic
desjenigen  zur  Herstellung  von
Hornmasse
von  Elfenbein  ........
von  Knochenkohlen  wie  Knochenkohle. ­

von  Schwämmen  (Meerschwämmen), ­
  rohen  und  bearbeiteten
von  rohen  pflanzlichen  Spinnstoffen ­
  zun,  Spinnen:
Ernteabfälle  und  andere  Abfälle ­
  von  roher  Baumwolle
(Linters),  auch  gereinigt  .  .
von  Flachs  (Flachswerg,  Hede)
von  Hanf  (Hanfwerg,  Hede)
von  Ramie  (Ramiewerg,  Hede)
von  Jute  (Jutewerg)  .  .  .
von  Manilahanf  (Manilawerg)
von  Sisalhanf,  Fiber  und  sonstigen ­
  Agavefasern,  Kokosfasern, ­
  Pflanzendaunen  (Kapok), ­
  indischem  und  neuseeländischem ­
  Hanfe,  Ananas-,
Espartogras-  (Spartogras-,  Al-90

  b  |  90

69  a

69  b

70

156  g
156  c

159  a

28  b
28  f
28  g
28  h
28  i
28  k  I  28  h
        <pb n="213" />
        207

(Noch  Abfalle)
fa-,  Halfa-)  Fasern,  Torfwolle,
Waldwolle  und  allen  übrigen
pflanzlichen  Spinnstoffen,  wie
die  betreffenden  Spinnstoffe.
Polsterhede  und  andere  Abfälle
von  Faserstoffen  der  Nr.  28
zu  anderen  Zwecken  als  zum
Spinnen
von  Baumwolle,  gebleichter  od.
gefärbter;  vom  Krempeln  oder
Kämmen;  von  der  Spinnerei,
Weberei  oder  Wirkerei  -  -
von  Twisten  -  -
von  gebleichten  oder  gefärbten
pflanzlichen  Spinnstoffen  (ausgenommen ­
  Baumwolle);  vom
Hecheln,  Krempeln  oder  Kämmen; ­
  von  der  Spinnerei,  Weberei ­
  oder  Wirkerei:  -  -  -
von  Flachs
von  Hanf
von  Ramie,  Jute,  Manilahanf, ­
  neuseeländischem  Hanf,
Agave-,  Ananas-,  Espartogras-
  (Spartogras-,  Alfa-,
Halfa-),  Kokosfaserst,  Pflanzendaunen, ­
  Torf-,  Waldwolle
und  von  allen  übrigen  pflanzlichen ­
  Spinnstoffen  ....
von  Seide  (Florett-,  Abfallseide)
mit  Ausnahme  der  künstlichen:
ungekämmt  .  -  •
gekämmt
von  künstlicher  Seide  s.  künstliche
Seide.  *)
von  Tierhaaren  (ausgenommen
Wolle):
von  Pferdehaaren  (aus  Mähne
oder  Schweif),  roh,  auch  gesotten ­

von  gebleichten,  gefärbten,  gehechelten, ­
  gezogenen  Pferde-*)

  Kunstseide:  ungezwirnt  oder  einmal
gezwirnt  Ausfuhr  394,  zweimal  gezwirnt ­
  Ausfuhr  399.

von  anderen  Tierhaaren:
von  rohen,  auch  gesottenen  Haaren ­
  des  Schafkamels,  des  Kamels, ­
  der  Hausziege,  der  Kameloder ­
  Angoraziege  sowie  aller  anderen ­
  zum  Geschlechte  der
Ziegen  gehörigen  Tiere  .  -  •
von  rohen,  auch  gesottenen
Hasen-  (auch  Seidenhasen-,  Kaninchen-, ­
  Biber-,  Affen-,  Bisamratten- ­
  und  Nutriahaaren
von  rohen,  auch  gesottenen
Rindvieh-,  Hirsch-,  Hunde-,
Schweine-  und  ähnlichen  groben ­
  Tierhaaren
von  gebleichten  oder  gefärbten
Tierhaaren,  außer  Pferdehaaren ­
  (aus  Mähne  oder  Schweif);
vom  Krempeln;  von  der  Spinnerei ­
  (einschließlich  der  beim
Verspinnen  des  Kammzugs  abgerissenen ­
  Enden)  sowie  von
der  Weberei  oder  Wirkerei  od.
vom  Tuchscheren  (Scher-,
Flockwolle,  Tuchtrümmer)  -
von  Wolle:
von  roher  Merinowolle:
von  der  Schmutz-  oder  Schweißwolle ­

von  der  Rückenwäsche  (auf  dem
Schafe  gewaschenen  Wolle),
von  der  Fabrikwäsche  und  handgewaschenen ­
  Wolle  (nach  der
Schur  gewaschenen  Wolle),
auch  von  Gerberwolle.  -  •
von  roher  Kreuzzuchtwolle:
von  der  Schmutz-  oder  Schweißwolle ­

von  der  Rückenwäsche  (auf  dem
Schafe  gewaschenen  Wolle)
von  der  Fabrikwäsche  und  handgewaschenen ­
  Wolle  (nach  der

Statistische  Nr
®infubr|  Ausfuhr

28  q  I  28  h

438  b
438  b

470  a
470  h

470  c

396
397

146

(Noch  Abfälle)
haaren  (aus  Mähne  oder
Schweif)

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr
515  a
145  a
145  b
145  c

413  g
144  a
144  b
144  c
144  d
144  e
        <pb n="214" />
        (Noch  Abfälle)
Schur  gewaschene  Wolle),  auch
von  Gerberwolle
vom  Kämmen  der  Wolle  (Wollkämmlinge)

von  gebleichter  oder  gefärbter
Wolle;  vom  Krempeln  (Wollflocken
  fWollkämmlingedagegen
413ff);  von  der  Spinnerei  (einschließlich ­
  der  beim  Verspinnen
des  Kammzugs  abgerissenen
Enden)  sowie  von  der  Weberei
oder  Wirkerei  oder  vom  Tuchscheren ­
  (Scher-,  Flockwolle,
Tuchtrümmer)
von  unbearbeiteten  oder  nur  gegorenen ­
  (fermentierten)  oder  über
Rauch  getrockneten  Tabakblättern ­

von  bearbeiteten  Tabakblättern  u.
von  Tabakerzeugnissen,  auch  gemischt ­
  mit  Abfällen  von  Rohtabak ­
  (Scraps)
Scherben  und  Bruch  von  Ton-  u.
Porzellanwaren
von  der  Zubereitung  des  Bienenwachses, ­
  nur  geringe  Mengen
Wachs  enthaltend  (Bienenkugeln,
-erde,  -rab,  Wachstrester  und
dergleichen)
Tropfwachs,  Wachsstümpfe  und
zerbrochene,  als  solche  nicht  mehr
verwendbare  Waren  aus  Wachs:
von  Bienenwachs  oder  anderem
Jnsektenwachse
—:  von  Pflanzenwachs  (Karnauba-,
  Japan-  sSumach-f  usw.
Wachs)
—:  von  gereinigtem  Erdwachs
(Ozokerit)  oder  von  Ceresin  (aus
Erdwachs  hergestellt,  auch  mit
Paraffin  versetzt)
von  Watte  sowie  abgenutzte  Stücke
von  Watte  wie  die  verwendeten
Spinnstoffe.
pvn  Zellhorn  (Celluloid)  .  .  .

Statistische  Nr

Statistische  Nr.

Einfuhr!  Ausfuhr

Einfuhr  |  Ausfuhr

144  f

von  Galalith  und  ähnlichen  Stoffen


639  b

413  f

Abfallspiine:
von  Hotz  (Hobel-,  Sägespäne  und

dergleichen)

87  b  l  87

von  Korkholz  (Rinde  der  Korkeiche), ­
  auch  von  Zierkorkholz  .

90  b  &amp;gt;  90

von  rohem  und  bearbeiteten«
Stuhlrohre  (spanischen«  Rohre)

69  a

von  rohem  und  bearbeitetem
Bambus-,  Rebhühner-,  Zuckerund
  anderen«  edleren  Rohre  -

69  b

413  g

von  Nüssen  und  Schalen  sowie
andenveit  nicht  genannten  oder

inbegriffenen  pflanzt.  Schnitzstoffen ­


70

29

von  unter  156  a/b  und  d/f  fallenden ­
  tierischen  Schnitzstosfen

(Hornspäne  fAbfallspänef)  .  .

156  q

von  Elfenbein

156  c

220  a

von  Eisen:  Dreh-,  Bohr-,  Hobelspäne; ­
  Eisenfeilspäne  ....
—:  Stahlspäne.  *)
von  anderen  Metallen  wie  die

843  a

734

248  |  247  a

rohen  Metalle,  von  denen  sie
herstammen.
Abstauber:
aus  ungefärbten  Federn,  auch  in
Verbindung  mit  unlackiertem,

unpoliertem  Holze,  Rohre  oder
Eisen

596  b  !  596

247  (i

aus  gefärbten  Federn,  auch  in
Verbindung  mit  Holz,  Rohr  oder
Eisen

597

247  b

aus  ungefärbten  oder  gefärbten
Federn  in  Verbindung  mit  anderen ­
  Stoffen,  soweit  sie  nicht

dadurch  unter  andere  Nummern
fallen

599  |  597

249

H  Stahlspäne:  spanartige  Abfälle  von

der  Bearbeitung  des  Eisens  (Stahls)  mit
Ausnahme  der  Dreh-  usw.  Späne  Ausfuhr: ­
  842;  aus  Eisenstäben  &amp;lt;  Stahlstäben)
durch  Abhobeln  oder  Abdrehen  ge-639

  a

Wonnen  (Stahlwolle)  Ausfuhr:  7ö8d.
        <pb n="215" />
        209

Achsen  aus  schmiedbarem  Eisen:
Eisenbahnachsen  .
—:  Patentachsen  und  Halbpatentachsen ­
  sowie  Teile  von  solchen
—:  andere  Achsen  sowie  Teile  von
solchen
Achsen  aus  Holz,  auch  in  Verbindung
mit  Eisen:  roh
—:  bearbeitet
Achsenteile  (Büchsen,  Kapseln,
Schenkel,  Schieber  und  Verschraubungen) ­
  wie  Achsen.
Achslager  aus  bearbeitetem,  nicht
schmiedb.  Eisengüsse,  für  Eisenbahnwagen ­

Achslagerkasten,  eiserne,  wie  Eisenwaren. ­

Ackergeräte  aus  Holz,  auch  in  Verbindung ­
  mit  Eisen:  roh  .  .  .
—:  bearbeitet
Ackergeräte  aus  nicht  schniiedbarem
Eisengüsse:  roh
—:  bearbeitet
Ackergeräte  aus  schmiedbarem  Eisen:
Pflüge  (mit  Ausnahme  derjenigen
für  Kraftbetrieb)
—:  andere
Aldehyde:
Acetaldehyd  (Athylaldehyd)  und
Paraldehyd  (polymerer  Acetaldehyd) ­

Formaldehyd  (Methylaldehyd):
nicht  in  wässeriger  Lösung,  verdichtet ­
  (verflüssigt),  einschließlich
der  als  Umschließung  dienenden
Stahlflaschen
—:  in  wässeriger  Lösung  (Formalin,
Formol)
—:  Paraformaldehyd  (Triorymethylen,
  polymerer  Formaldehyd):
3 )  In  den  Ausfuhranrneldeicheinen  ge"
nügt  die  Angabe  „eiserne".
*)  Ausfuhr  nach  Eigengewicht.
2 )  Bei  der  Ausfuhr  unter  Steuerüberwachung ­
  Angabe  des  Weingeist
gehalts  in  Litern  Weingeist.
Repenning,  Aus-  und  Durchsuhrverbote.

Statistische  Nr.

Statistische  Nr.

Einfuhr  |  Ausfuhr

Einfuhr!  Ausfuhr

in  Form  von  Täfelchen  oder

797

sonst  als  zubereitete  Arznciware

388

sich  darstellend

822

anderer
Benzaldehyd:  künstliches  chlor-350



823

haltiges  Bittermandelöl  -  •  •
—:  chlorfreies  flüchtiges  Bitter-246

  g

628  d

Mandelöl

354

629  b  [  629

Trichloraldehyd  (Chloral)  .  -  ■
Anisaldehyd,  Cuminaldehyd,

317  s

Zimtaldehyd
Alkohole:
Alkohole  des  Gärungsgewerbes:
Äthylalkohol  (Weingeist):

354

2 )  783  h

in  Fässern

-)  178  c

in  anderen  Behältnissen  .  .
Amylalkohol,  Butylalkohol,  Pro-2

 )  179  b

628  d

phylalkohol

348

Methylalkohol:

629  6+629

roh

349  a  |  349

782  b

gereinigt

350

Phenylalkohol,  roh  (flüssig)  oder

783  h

gereinigt  (kristallisiert).  .  .  .

246  c

Phenyläthylalkohol

354

x )  816  a
3 )  816  b

Amalgame  (Quecksilberlegierungen):

Musivsilber  (Zinnwismutamalgam),

  nicht  zubereitet,  nicht  in
Aufmachungen  für  den  Kleinverkauf



331

351

andere  Quecksilberlegierungen,  z.
B.  Gold-,  Silber-,  Blei-,  Kalium-Natrium-,
  Kadmiuni-,  Kupfer-,

Nickel-,  Zink-,  Zinnamalgam  .
Ammoniak:  wasserfreies,  verdichtet

265

3 )  379  b

(verflüssigt),  einschließlich  der  als
Umschließung  dienenden  Stahl-350



flaschen

x )  379  b

—:  kaustisches  (Atzammoniak)  ■  •

271

—:  schwefelsaures,  ein  Düngemittel

362

—:  ichthyolschwefelsaures  (Jsarol)

390  b

Ammoniakflüssigkeit
Ammoniakgummi  (Ammoniakharz,)

271

roh  oder  gereinigt
x )  Ausfuhr  nach  Eigengewicht.

97  c

14
        <pb n="216" />
        210

Ammoniakliniment,  kampferhaltig,
nicht  äther-  oder  weingeisthaltig
(Ammoniakwasser)
—,  als  Geheimmittel
Ammoniaksalze  und  sonstige  Ammoniakverbindungen: ­

Ammoniakalaun  •  •••••
Bromammonium  (Ammoniumbromid) ­

Chlorammonium  (Ammoniumchlorid,
  Salmiak)
chromsaures  Ammoniak  (Ammo-'
  niumchromat),  Fluorammonium ­
  (Ammoniumfluorid),  oralsaures ­
  Ammoniak  (Ammoniumoralat),
  phosphorsaures  Ammoniak ­
  (Ammoniumphosphat),
Rhodanammonium  (Ammoniumrhodanür),
  überschwefelsaures ­
  Ammoniak  (Ammoniumpersulfat) ­
  und  sonstige  anderweit
  nicht  genannte  Ammoniaksalze ­
  und  Ammoniakverbindungen ­

essigsaures  Ammoniak  (Ammoniumacetat) ­

Jodammonium  (Ammoniumjodid) ­

kohlensaures  Ammoniak  (Ammoniumkarbonat, ­
  Hirschhornsalz,
Riechsalz)
salpetersaures  Ammoniak  (Ammoniaksalpeter, ­
  Ammoniumnitrat): ­
  nicht  in  Hülsen  oder  Kapseln ­

—:  in  Hülsen  oder  Kapseln  .  .
salpetrigsaures  Ammoniak  (Ammoniumnitrit) ­

schwefelsaures  Ammoniak  (Ammoniumsulfat) ­

Ammoniaksuperphosphat  ....
Ammoniakwasser  (Gaswasser),  auch
konzentriert
Ammoniakweinstein  (Ammoniumkaliumtartrat)
  .

Statistische  Nr.
Einfuhr  1  Ausfuhr

388
389  |  388

298  ,298  a
285
317  o

317  s
309  b  |  309
284
286
302
364  b
317  m
317  a
362
271
311

Ammoniumaluminiumsulfat  -  •  •
Ammoniumantimonfluorid  (Brechweinsteinersatz) ­

Ammoniumeisenchlorid  (Eisensalmiak) ­
  -  -
Ammoniumichthyol
Ammoniumkaliumtartrat  (Ammoniakweinstein) ­

Ammoniumpersulfat  (überschweselsaures
  Ammoniak))
Ammoniumplatinchlorid  (Platinsalmiak) ­

Ammoniumzinnchlorid  (Pinksalz)  .
Angeln:
Türang  eln(Türh  äng  e)  ausschmiedbarem ­
  Eisen,  roh  u.  bearbeitet
Fenster-  und  ähnliche  Angeln  aus
schmiedbarem  Eisen:  roh  .  .
—:  bearbeitet
Fischangeln:  mit  Schnüren  ganz
oder  teilweise  aus  Seide  -  ■
•—:  mit  anderen  Schnüren,  wenn
die  Rute  besteht:  aus  Holz
aus  Rohr  .
Ankündigungstafeln  (Plakate):  .
aus  Eisenblech,  bearbeitet  (lackiert
usw.)
aus  einer  aluminiumähnlichen
Metalllegierung
aus  Papier  oder  Pappe,  durch
irgendein  Druckverfahren  hergestellt: ­
  ein-  oder  mehrfarbig,
auch  mit  Pressungen  oder  Rändern ­
  in  Farben  oder  in  Gold
oder  anderen  Metallen  .  .  .
—:  ausgestanzt  oder  mit  Handmalereien, ­
  gepreßten  Naturblumen, ­
  Photographien  oder  in
irgendeiner  anderen  Weise  als
Druck  oder  Pressungen  verziert
—:  mit  schon  vorher  bedruckten
Papiere  beklebt
—:  auf  Geweben  aufgezogen,
auch  mit  Leisten  und  Rollen  versehen ­


Statistische  Nr.
Einfuhr  ^  Ausfuhr
317  s
312
317  s
390  a
311
317  s
317  s
317  r
832
798  d
799  f
634
630  b
646  b
799  f
849
657  b
658
670  a
671
        <pb n="217" />
        211

—:  auf  Pappe  aufgezogen,  aus
Papier,  auch  mit  Leisten  von
Holz  oder  Eisen
aus  Glas
aus  anderen  Stoffen  nach  Beschaffenheit ­
  des  Stoffes  -  -  -
Antimon  (Antimonmetall,  Spießglanz, ­
  Spießglanzkönig  [regulus
antimonii]),  roh
Antimonblei  (Hartblei)  s.  Blei  usw.
Antimonbruch
Antimonchlorid  (Chlorantimon,
Spießglanzbutter)
Antimonerze  (Schwefelantimon,
Schwefelspießglanz,  Grauspießglanz ­
  fAntimonglanz,  Antimonits
und  andere),  auch  aufbereitet  .
Antimonfackeln
Antimonfarben  (Algarot  (Antimonorydchloridf,
  Antinwnzinnober
(Antimonorysulfurets,  Bleiweißersatz ­
  fAntimonorydf  und  Neapelgelb ­
  (basisches  antimonsaures  Bleioxyds), ­
  nicht  zubereitet,  nicht  in
Aufmachungen  für  den  Kleinverkauf ­

Antimonfluorid
Antimoniate
Antimonium  crudum  (Schwefelantimon?) ­

Antimonmatte
Antimonmetall
Antimonoxalat  (oralsaures  Antimonoxydkali)

Antimonorychlorid  (Algarot),  nicht
zubereitet,  nicht  in  Aufmachungen
für  den  Kleinverkauf
Antimonoryd:  Grauspießglanzaschc
(ein  aufbereitetes  Antimonerz)
—:  Bleiweißersatz,  nicht  zubereitet,
nicht  in  Aufmachungen  für  den
Kleinverkauf
l )  Sch  Weselantimon
natürliches  237a
künstliches  312.

Statistische  Nr.
Einfuhr  s  Ausfuhr

Antimonorydkali,  oralsaures  (Antimonoralat)


670  a

Antimonorysulfid  (mineralischer  Ker-746



mes)
Antimonorysulfuret  (Antimonzinnober), ­
  nicht  zubereitet,  nicht  in
Ausmachungen  für  den  Kleinverkauf


869  e

Antimonpentachlorid
Antimonpentasulfid  (Goldschwefel)

869  e

Antimonpräparate
Antimonsalze  und  sonstige  Antimon-312



Verbindungen  (Antimonpräparate):

Antimonfarben,  nicht  zubereitet,
nicht  in  Aufn&amp;gt;achungen  für  den

237  a

Kleinverkauf

369

Brechweinstein  (Kalibrechweinstein ­
  (Kaliumantimonyltartrats
und  Natronbrechweinstein  (Natriumantimonyltartrats)
  u.  sonstige ­
  Antimonsalzeund  Antimonverbindungen, ­
  z.  B.  Antimonchlorid ­
  (Spießglanzbutter),  Antimonfluorid, ­
  Antimonoxalat

312

(oralsaures  Antimonorydkali),

312

Antimonorysulfid  (mineralischer

312

Kermes),  Antimonpentachlorid,
Antimonpentasulfid  (Goldschwefel), ­
  Antimonsulfid  (Anti-237

  a

montrisulfid,  künstliches  Schwe-869

  e

felantimon),  Natriumantimonfluorid, ­
  Schwcfelantimonkali

312

(Spießglanzleber),  Spießglanzsafran ­
  (Gemenge  von  Antimonoryd ­
  und  Antimonsulfid),  auch

312

die  im  Handel  unter  der  Bezeichnung ­
  Antimonsalz  bekann-237

  a

ten  Ersatzstoffe  für  Brechweinstein ­
  von  verschiedener  Ausamniensetzung,
  hauptsächlich  Anti-312



nwnfluorid  enthaltend  -  •  •
Antimonsäure  (Antimonsäureanhydrid) ­

Antimonsäuresalze  (Antimoniate):

Statistische  Nr.
EinfuhrsAusfuhr

312
312

312
312
312
312

312

312
312

14»
        <pb n="218" />
        212

basisches  antimonsaures  Bleioxyd
(Neapelgelb)
—:  andere,  z.  B.  antimonsaures
Blei  (Bleiantimoniat),  antmwnsaures
  Kali  (Kaliumantimoniat)
Antimonsulfid  (Antimontrisulfid,
künstliches  Schwefelantimon)  ■
Antimonwarcn  wie  Kupferwaren.
Antimonzinnober  (Antimonoxysulfuret),
  nicht  zubereitet,  nicht  in
Aufmachungen  für  den  Kleinverkauf ­

Arsen  (Arsenmetall)
Arsenchlorid  (Chlorarsen)  ....
Arsen  erze  (Arsenikkies  (Arsenkies)!,
Arsenikalkies,  Arsenglanz,  Gediegenarsenik ­
  fGediegenarsen,  Fliegenstein, ­
  Scherbenkobalts  u.  a.),
auch  aufbereitet
Arseniate
Arsenige  Saure  (weißer  Arsenik,
weißes  Arsenglas,  Arsenikmehl,
Giftmehl,  Hüttenrauch,  Arsenigsäurehydrid)
  und  Arsensäure  .
Arsenigsäuresalze  (Arsenite):
arsenigsaures  Kupseracetat  (Kupferacetatarsenit,
  Schweinfurtei
Grün),  nicht  zubereitet,  nicht  in
Aufmachungen  für  den  Kleinververkauf

arsenigsaures  Kupferoxyd  (Kupferarsenit,
  Scheelsches  Grün),  nicht
zubereitet,  nicht  in  Aufmachungen
für  den  Kleinverkauf
arsenigsaure  Pflanzenalkaloide:
arsensaures  Chinin
andere,  z.  B.  arsenigsaures  Atropin ­
  ...
arsenigsaures  Kali  (Kaliumarsenit)
und  sonstige,  anderweit  nicht  genannte ­
  Arsenigsäuresalze  .  .  .
Arsenikalien:  grauer  Arsenik  (Arsem
metall)
—:  weißer,  roter  und  gelber  Arsenik
Arsenite  s.  Arsenigsäuresalze.

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

-

312

Arsensäuresalze  (Arseniate),  ander"
weit  nicht  genannt,  z.  B.  arsen-312



saures  Kali  (Kaliumarseniat),  arsensaures ­
  Natron  (Natriumarseniat)


312

Arsensaures  Kobaltorydul,  nicht  zubereitet, ­
  nicht  in  Aufmachungen

312  -

für  den  Kleinverkauf  ....
Arsenstahl  (arsenhaltiges  Eisen)  -
Arsensulfid  (Schwefelarsen)  .  -  ■
Arsenverbindungen,  anderweit  nicht
genannt,  z.  B.  Chlorarsen  (Arsen-266



chlorid),  Schwefelarsen  (Arsen-317

  b

sulfid)

237  6  |  237  a

Ausrüstimgsgegenständc  (Ausrüstungsstücke): ­

für  Dampfkessel,  Dampffässer,
Behälter  (Reservoire)  oder  ähnliche ­
  Geräte  sowie  für  Rohr-317

  b

leitungen  (Armaturstutzen,  Fahr-317

  b

lochverschlüsse,  Hähne  (Probier-,
Ablaß-,  Abblasehähne)!,  Ventile
(Sicherheits-,  Speise-,  Probier-,
Luft-,  Dampfabsperr-  und  ähn-309

  b  l  309

liche  Ventile)!,  Schieber,  Wasserpfosten ­
  (Hydranten)!,  Wasserstandsanzeiger, ­
  Wasserabscheider,
Drosselklappen,  Auspufftöpfe
(Schalldämpfers,  Speiserufer,
Mannlochverschlüsse,  Handloch-332

  b

Verschlüsse  und  ähnliche  Ausrüstungsstücke ­
  (Armaturstückes):
aus  schmiedbarem  Eisen  ohne
Verbindung  mit  anderen  unedlen

380  a

Metallen  oder  Legierungen  uncblct
  SKetölle

380  b

—:  aus  schmiedbarem  Eisen  in  Verbindung ­
  mit  anderen  unedlen

317  b

Metallen  oder  Legierungen  unedler
  Metalle
—:  aus  nicht  schmiedbarem  Eisen-266



guß,  auch  in  Verbindung  mit
anderen  unedlen  Metallen  oder

317  b

Legierungen  unedler  Metalle:

roh

Statistische  Nr.
Einfuhr  I  Ausfuhr

317  b

332  b
777  b
317  b

317  b

804

805  I  804

782  b
        <pb n="219" />
        213

bearbeitet:  Hahne,  Ventile-Schieber,
  Wasserpfosten  und
ähnliche  Ausrüstungsgegenstände ­
  für  Rohrleitungen  -
—:  andere
—:  aus  anderen  unedlen  Metallen
oder  Legierungen  unedler  Metalle ­
  als  Eisen  wie  Waren  aus
den  zur  Herstellung  verwendeten
Metallen.
für  Spinnmaschinen  (einschließlich
der  Zwirnmaschinen)  oder  Webmaschinen: ­

Jacquardvorrichtungen  (Jacquardgetriebe), ­
  Schaftvorrichtungen ­
  f.  Webstühle  aller  Art:
bei  der  Einfuhr  aus  Ländern,
auf  deren  Erzeugnisse  die  vertragsmäßigen ­
  Zollsätze  Anwendung ­
  finden
—:  aus  schmiedbarem  Eisen  bei
der  Einfuhr  aus  anderen  Ländern ­

andere  Jacquardvorrichtungen
(Jacquardgetriebe),  u.  andere
Schaftvorrichtungen,  Schafthaken ­
  sowie  Teile  von  solchen
(Harnischgewichte  fJacquardgehängef,
  Karabinerhaken,
Kartenstäbe,  Nadelfedern,  Platinen ­
  mit  Zubehör  fPlatinenringe
  und  Platinenwinkel^s,
Ringe,  Senkel  und  dergl.),
Kammhaken,  Ringläufer
(Reiterlein,  Travellers),
Schaftregulierer,  Schaftstäbe,
Spinnringe,  Spulen  aller  Art,
Weberblätter  (Riete),  Weberblätterzähne ­
  (Rietstäbe),  Weberlitzen, ­
  Weberlitzenringe  (Augen, ­
  Maillons),  Webgeschirrhaken, ­
  Webgeschirrstützen,  Webschäfte, ­
  Webschützen  (Weberschiffchen) ­
  und  änhilche  Aus-Statistische

  Nr.  I
Einfuhr  s  Ausfuhr

783  e
783  h

Statistische  Nr.
Einfuhr  s  Ausfuhr

rüstungsgegenstände:  aus
schmiedbarem  Eisen  ....
—:  aus  anderen  unedlen  Metallen ­

von  Schiffen  wie  die  Schiffe  selbst.

819

nach  Beschaffenheit ­


819

900
819  |  900

Auszüge:
äther-  oder  weingeisthaltig:
zum  Genusse,  z.  B.  Bischofextrakt:

in  Fässern
in  anderen  Behältnissen  -  •
wohlriechend  oder  zur  Verbreitung ­
  von  Wohlgeruch  oder  als
Schönheitsntittel  (kosmetische
Mittel)  dienend
andere:  zum  Heilgebrauche:
in  Fässern
in  anderen  Behältnissen  .  .
—:  zum  Gewerbegebrauche  ■
nicht  äther-  oder  weingeisthaltig:
zum  Genusse:  (Auszüge  zur  Bereitung ­
  von  Getränken  fz.  B.
Kaffeeessenz,  Limonadeessenzf
sowie  zum  Würzen  zubereiteter
Speisen  und  Getränke  fz.  B.
Vanilleessenz^,  sirupartig  eingedickter ­
  Auszug  von  rohen
Kaffeeschalen,  Gewürzauszüge,
Auszug  von  genießbaren  Kastanien): ­

nicht  in  luftdicht  verschlossenen
Behältnissen
in  luftdicht  verschlossenen  Behältnissen ­

Farbholzauszüge,  Farbstoffauszüge, ­
  Gerbstoffauszüge  s.  diese,
als  Riech-  oder  Schönheitsmittel
dienende  s.  Riech-  und  Schönheitsmittel. ­

andere,  zum  Gewerbe-  oder
Heilgebrauche

»)  178  d
‘)  179  c

356  |  356  b
Z  178  d
')  179  c
386

212
219  b

386

9  Bei  der  Ausfuhr  unter  Steuerüberwachung ­
  Angabe  des  Weingeistgehalts ­
  in  Litern  Weingeist.
        <pb n="220" />
        214

aller  Art,  sofern  sie  als  Geheimmittel
  anzusehen  sind  ....
Automaten:
mechanische  Musikspielwerke  wie
Tonwerkzeuge.
selbsttätige  Schalter  für  Starkstromanlagen ­

selbsttätige  Meß-,  Aähl-  lind  Registriervorrichtungen: ­

elektrische,  auch  in  Verbindung
mit  Uhrwerken,  und  Bestandteile ­
  von  solchen  ....
nicht  elektrische:
in  Verbindung  mit  Uhrwerken,
soweit  sie  nicht  durch  ihre
Verbindungen  unter  andere
Nummern  fallen  ....
ohne  Uhrwerke  aus  unedlen
Metallen  oder  Legierungen
unedler  Metalle,  soweit  sie
nicht  durch  ihre  Verbindungen
unter  andere  Nummern  fallen ­

ohne  Uhrwerke  aus  anderen
Stoffen  nach  Beschaffenheit
des  Stoffes.
selbsttätige  Wagen  (Wiegevorrichtungen) ­
  und  selbsttätige  Verkaufsvorrichtungen, ­
  aus  unedlen
Metallen  oder  Lgierungen  unedler ­
  Metalle,  soweit  sie  nicht
durch  ihre  Verbindungen  unter
andere  Nummern  fallen  .  .
selbsttätige  Photographiervorrichtungen ­
  (photographische  Apparate), ­
  soweit  sie  nicht  durch  ihre
Verbindungen  unter  andere
Nummern  fallen
automatische  Regulatoren,  elektr.
automatische  Unterbrechungsschalter, ­
  elektrische
2 )  Namentliche  Bezeichnung.
3 )  Einfuhr  Wertangabe.
l )  Ausfuhr  auch  in  Verbindung  mit
Stoffen  aller  Art.

Statistische  Nr.
Einfuhr^Ausfuhr

386  |  388

3 )  912  e

912  g

3 )  934  c

891a

891a

')  757  d
2 )  912  e
-)  912  e

Badewannen:
aus  bearbeitetem  nicht  schmiedbarem, ­
  auch  mit  Schmelz  belegtem ­
  (emailliertem)  Gußeisen
aus  Eisenblech,  auch  Teile  von
solchen,  roh  oder  bearbeitet  .
aus  Steingut:  .
einfarbig
mehrfarbig,  auch  mit  Lüster-  oder
mit  Metallüberzug
in  Verbindung  mit  anderen
Stoffen,  soweit  sie  nicht  dadurch
unter  andere  Nummern  fallen
Bälle  einschließlich  der  mit  Gespinstfäden ­
  netzartig  überzogenen:
aus  Elfenbein  oder  Nachahnrungen ­
  davon
aus  Gespinstwaren,  gefüllte:
aus  groben  Gespinstwaren  von
pflanzlichen  Spinnstoffen  oder
aus  Seilerarbeit  von  anderen
pflanzlichen  Spinnstoffen  als
Baumwolle  .......
aus  anderen  Gespinstwaren  wie
genähte  Gegenstände  aus  Gespinstwaren ­
  (s.  Kleider  usw.),
aus  Filz,  gefüllte,  s.  Filzwaren.
aus  Hartkautschuk
aus  weichem  (auch  vulkanisiertem) ­
  Kautschuk,  auch  lackiert,  gefärbt, ­
  bedruckt  oder  mit  eingepreßten ­
  Mustern  versehen
—:  mit  Gespinstwaren  oder  Filz
überzogen  oder  mit  Gespinsten
umsponnen,  wenn  die  Gespinstware, ­
  der  Filz  oder  das  Gespinst
besteht:
ganz  oder  teilweise  aus  Seide
aus  anderen  Spinnstoffen  als
Seide
aus  Leder  oder  damit  ganz  oder
teilweise  überzogen  ....
aus  Zellhorn  (Celluloid)  oder
9  Namentliche  Bezeichnung,

Statistische  Nr.
Einfuhr!  Ausfuhr

')  783  h
828  a
730
731  b
732
602

560  d  I  560  g

586

l )  579  a

580  a  |  580
580  b  |  580
560  d  I  560  g
        <pb n="221" />
        215

ähnlichen  Formerstoffen,  z.  B.
Galalith,  soweit  sie  nicht  als
Bälle  aus  Nachahmungen  von

Statistische  Nr.I
Einfuhr  |  Ausfuhr  s

Elfenbein  anzusehen  sind  .  .
aller  Art,  nur  als  Kinderspiel-640

  b

zeug  verwendbar
Ballschläger  (Raketten)  aus  Holz:
in  Verbindung  mit  Netzwerk  aus
Gespinsten  von  anderen  pflanzlichen ­
  Spinnstoffen  als  Baumwolle ­
  (Seilerarbeit  der  Nr.  485):

946

roh

628  d

—:  bearbeitet
in  Verbindung  mit  Netzwerk  aus
Gespinsten  von  Baumwolle  oder

629  b  I  629

mit  Darmschnüren
nur  als  Kinderspielzeug  verwend-630

  b

bar
Balsame:
natürliche  (Weichharze),  roh  oder
gereinigt,  z.  B.  chiotischer  (cypri-946



scher)  Balsam
künstliche:  äther-  oder  wemgeisthaltig,
  z.  B.  Jerusalemer  Balsam, ­
  Hoffmannscher  Lebensbalsam, ­
  Rigaer  Balsam:

97  c

in  Fässern

&amp;gt;)  178  d

in  anderen  Behältnissen.  .  .

H  179  c

—:  andere,  z.  B.  Schwefelbalsam
—:  aller  Art,  sofern  sie  als  Ge-386



heimmittel  anzusehen  sind  .  .

389  |  388

Muskatbalsam  (Muskatbutter)  .
Bänder:
aus  Gespinsten:  Tragbänder,  als
Seilerware  hergestellt,  aus  Gespinsten ­
  von  anderen  pflanzlichen
Spinnstoffen  als  Baumwolle,
auch  in  Verbindung  mit  anderen
Stoffen,  soweit  sie  nicht  dadurch

a )  169

unter  andere  Nummern  fallen.
1 )  Bei  der  Ausfuhr  unter  Steuerüberwachung ­
  Angabe  des  Weingeistgehalts ­
  in  Litern  Weingeist.
2 )  Nach  Eigengewicht  (mit  Ausnahme
der  in  den  freien  Verkehr  gesetzten
Mengen).

485  a

andere  Bänder  aus  Gespinsten:
gewebt,  auch  durch  Zerschneiden
von  Geweben  hergestellt,  wie  die
betreffenden  Gewebe.
—:  geflochten  (auf  der  Flechtmaschine ­
  oder  mit  der  Hand)  wie
Posamentierwaren
—:  tüll-  oder  spitzenartig  hergestellt ­
  wie  Tüll-  oder  Spitzenstoffe,
aus  Metallgespinsten  wie  Tressenwaren. ­

aus  Pferdehaaren  (aus  Mähne
oder  Schweif)
bandartige  Geflechte  aus  Holzspan ­
  (auch  aus  Holzbast):  ungefärbt ­

—:  gefärbt,  auch  gebeizt  oder  gefirnißt ­

bandartige  Geflechte  (auch  gebleicht, ­
  gefärbt):  aus  Bast,  Baumwurzeln, ­
  Binsen,  Ginster,  Gras,
Holzwolle,  Palmblatt,  Seegras,
Schilf  oder  anderen  pflanzlichen
Flechtstoffen  (mit  Ausnahme  der
Gespinstfasern)
—:  aus  Stroh
bandartige  Geflechte  aus  Sparterie

Barometer
in  Verbindung  mit  selbsttätigen
Registriervorrichtungen:  .  .  -
elektrische  mit  und  ohne  Uhrwerk ­

nicht  elektrische:
mit  Uhrwerken
ohne  Uhrwerke  sowie  Barometer ­
  ohne  selbsttätige  Registriervorrichtungen: ­
  Metallbarometer ­
  (Aneroidbaromet.)
aus  unedlen  Metallen  oder  aus
Legierungen  unedler  Metalle,
soweit  sie  nicht  durch  ihre  Verbindungen ­
  unt.  andere  Nummern
  fallen

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

516
587  a  |  587
587b  |  587

588  b
588  a
593

912  g
3 )  934  c

891  i

a )  Einfuhr  Wertangabe.
        <pb n="222" />
        216

—:  aus  Glas  (Quecksilberbarometer), ­
  in  Verbindung
mit  anderen  Stoffen,  soweit
sie  nicht  durch  ihre  Verbindungen ­
  unter  andere  Num-Statistische

  Nr.
®infuf)r|2luSfu()r

mern  fallen
—:  andere  nach  Beschaffenheit ­
  des  Stoffes.
Baryt:
natürl.  schwefelsaurer  (Schwerspat), ­
  auch  gepulvert  oder  ge-767c

  |  767  e

mahlen
natürlicher  kohlensaurer  (Witherit), ­
  auch  gebrannt  (Atzbaryt
fBaryumoryd  und  Baryumhydr-232

  a

oryds)
künstlicher  (blanc  fixe)  1.  Barytweiß. ­

Barytgelb  (Permanentgelb,  chromsaurer ­
  Baryt,  Baryumchromat),
nicht  zubereitet,  nicht  in  Auf-227

  c

machungen  für  den  Kleinverkauf
Barytgrün  (Gemenge  von  Pariser
Blau,  Chromgelb  fBeichromats
und  natürlichem  oder  künstlichem
schwefelsaurem  Baryt  (Schwerspat ­
  oder  Barytweißs),  rein  oder
versetzt  mit  mineralischen  Stoffen
oder  Stärke,  trocken  oder  in  Teigform, ­
  nicht  zubereitet,  nicht  in
Aufmachungen  für  den  Kleinver-332

  a

kauf  (wie  Berliner  Blau)  .  .  .
Barythydrat  (Baryumhydroryd,

322

Atzbaryt)
Barytpapier,  auch  für  photogra-227

  c

phische  Zwecke

656  |  656  a

—,  auch  mit  Stärke  bestrichen
Barytsalze  und  sonstige  Baryumverbindungen
  anderweit  nicht

664

genannt
Barytsalze  aller  Art,  mit  Tonerde

317  s

gemengt
Barytweiß  (Permanentweiß,  blanc
fixe,  künstlicher  schwefelsaurer  Baryt, ­
  Baryumsulfat),  auch  mit  Blei-298

  |  298  a

weiß  gemengt  (Genueser,  Hamburger, ­
  Holländisches,  Venetianisches
  Weiß),  nicht  zubereitet,
nicht  in  Aufmachungen  für  den
Kleinverkauf
Baryumacetat  (essigsaurer  Baryt)
Baryumborat  (borsaurer  Baryt)  .
Baryumchlorat  (chlorsaurer  Baryt)
Baryumchlorid  (Chlorbaryum,  salzsaurer ­
  Baryt)
Baryumchromat(chromsaurer  Baryt,
Barytgelb,  Permanentgelb),  nicht
zubereitet,  nicht  in  Aufmachungen
für  den  Kleinverkauf
Baryumfluorid  (Fluorbaryum)  .
Baryumhydroryd
Baryumkarbonat  (kohlensaurer  Baryt): ­
  natürliches  (Witherit),  auch
gebrannt  (Atzbaryt  fBaryumoryd
und  Baryumhydroryd^)  .  .  .
künstliches
Baryumnitrat  (salpetersaurer  Baryt)
Baryumoryde:
Baryummonoryd  (Baryt,  Baryterde) ­
  und  Baryumhydroryd  (Baryumorydhydrat)

Baryumsuperoryd  (Baryumperoryd)

Baryumperchlorat  (überchlorsaurer
Baryt)
Baryumrhodanür
Baryumsalze  s.  Barytsalze.
Baryumsulfat  (schwefelsaur.  Baryt):
natürliches  (Schwerspat),  auch  gepulvert ­
  oder  gemahlen  .  .  .
künstliches
Baryumsulfid  (Schwefelbaryum)
Baryunisuperoryd
Bassorin  (ein  aus  Bassoragummi  u.
Stärke  hergestellter  Formerstoff)
—,  mit  Zucker  versetzt
Bassorinwaren  (Formerarbeiten  aus
Bassorin)  mit  Ausnahme  von
9  Namentliche  Bezeichnung.

Statistische  Nr.
Grstuhr^Ausfuhr

325
309  b  I  309
-)  317  s
*)  317  s
283

332  a
*)  317  s
227  c

227  c
')  317  s
304  b

227  c
292  a  |  292
-)  317  s
')  317  s

232  a
325
-)  317  s
292  a  |  292
174
212
        <pb n="223" />
        217

Nachahmungen  höher  belegter
Waren,  auch  in  Verbindung  mit
anderen  Stoffen,  soweit  sie  nicht
dadurch  unter  andere  Nummern
fallen:  Rosenkränze
—:  andere  Waren
—:  mit  Zucker  versetzt
Baumschwammwaren:
Männer-  und  Frauenhüte:  unausgerüstet ­
  (ungarniert)  .  .  .
—:  ausgerüstet  (garniert)  .  .  .
Frauenhüte  aller  Art,  aufgeputzt
andere  Baumschwammwaren,
in  Verbindung  mit  anderen
Stoffen,  soweit  sie  nicht  dadurch
unter  andere  Nunimern  fallen
Beeren  zum  Genusse:
Weinbeeren  s.  Weintrauben,
frische  Erdbeeren  u.  Himbeeren
frische  Johannisbeeren,  Stachelbeeren, ­
  Brombeeren,  Heidelbeeren, ­
  Holunderbeeren,  Preiselbeeren ­
  (Kronsbeeren),  Wacholderbeeren ­
  und  sonstige  zum  Genusse ­
  verwendbare  frische  Beeren ­

getrocknet  oder  gedarrt  ....
gemahlen,  zerquetscht,  gepulvert
oder  in  sonstiger  Weise  zerkleinert, ­
  auch  eingesalzen,  ohne  Zusatz ­
  von  Zucker  oder  Sirup  eingekocht ­
  (einschließlich  der  zu  Mus
zerkochten)  oder  sonst  einfach  zubereitet ­
  (mit  Ausnahme  der  getrockneten ­
  und  der  gedarrten);
gegoren
Beeren  zum  Gewerbegebrauche:
Lorbeeren
als  Färbemittel  dienende  Beeren,
auch  gesalzen,  getrocknet,  gedarrt,
gebrannt,  gemahlen  oder  sonst
zerkleinert
*)  Stückzahl.
2 )  Ausfuhr  Rosenkränze  885  b.
3 )  Einfuhr  namentliche  Bezeichnung.

Statistische  Nr.

Statistische  Nr.

Einfuhr  |  Ausfuhr

Einfuhr  |  Ausfuhr

als  Gerbstoff  dienende  Beeren,

auch  gemahlen

94  a  |  94

anderweit  nicht  genannte  Beeren

zum  Gewerbegebrauch,  auch  ein-647

  |  885  b

gesalzen,  getrocknet,  gedarrt,  ge-647



brannt,  geschält,  gemahlen  oder

202  b

sonst  zerkleinert

71  a

Beeren  zum  Heilgebrauch,  anderweit

nicht  genannte,  auch  eingesalzen,

2 )  541  d

getrocknet,  gedarrt,  gebrannt,  ge-2

 )  541  e

schält,  gemahlen  oder  sonstzerkleil

 )  542  |  2 )  534

nert

72  c

Beeren,  künstliche,  wie  künstliche

Blumen.

Beerenobststräucher  und  -stämme

*)  646  b

(ohne  oder  mit  Erdbällen),  lebend,

  auch  in  Töpfen  oder

Kübeln

38  e

47  h

Beerenwein,  stiller

185

Benzoe  (Benzoeharz),  roh  oder  gereinigt



97  c

Benzoesäure

317  n

Benzoesäureäthylester  (Benzoeäther)

347

Benzoesäurebenzylester  (Peruskabin,

  ein  künstlicher  Riechstoff)  .

354

47  i

Benzoesäuremethylester  (Niobeöl)

347

3 )  48  e  |  48

Benzoesäuresalze  (Benzoate),  anderweit

  nicht  genannt,  z.  B.  benzoesaures

  Lithium  (Lithiumbenzoat)

!)  317  s

Benzoeschmalz

388

Benzol  (Steinkohlenbenzin)  .  .  .

245  a

—,  Nitrobenzol  (Nitrobenzin,  Mirbanöl),

  Dinitrobenzol  ....

246  g

Benzoylchlorid  (Benzoesäurechlorid)

i)  317  s

49

Benzylacetat  (Essigsäurebenzylester)

354

Benzylalkohol

354

14  6  |  14

Benz  hlcarbinol

354

Benzhlchlorid  (Chlorbenzyl)  •  •

J )  317  s

Bernstein:

roh:

242  a

32

schwarzer  (Jet):  unbearbeitet  -

242  b

—:  bearbeitet,  auch  Nachahmungen,

  in  Platten  oder  Stücken  .

710

0  Namentliche  Bezeichnung.
        <pb n="224" />
        —:  Waren,  ganz  oder  teilweise
aus  schwarzem  Bernsteine  (Jet)
oder  Nachahmungen  davon,  soweit ­
  sie  nicht  durch  die  Verbindung ­
  mit  anderen  Stoffen  unter
andere  Nummern  fallen  -  -  -
Bernsteinabfälle  (als  Schnitzstoff
nicht  mehr  verwendbare  Stückchen
von  Bernstein)
Bernsteinmasse  (Preßbernstein,  Ambroid),
  unbearbeitet
Bernstein  öl  (ein  flüchtiges  Dl)
Bernsteinpulver  (ein  Räucherpulver)
Bernsteinsaure
Bernsteinstaub
Bernsteinwaren  (Waren  ganz  oder
teilweise  aus  Bernstein,  natürlichem ­
  oder  künstlichem),  soweit
sie  nicht  durch  die  Verbindung  mit
anderen  Stoffen  unter  andere
Nummern  fallen:
in  Verbindung  mit  Meerschaum
oder  Nachahmungen  davon  .
andere
Waren  aus  schwarzem  Bernsteine
(Jet)  oder  Nachahmungen  davon ­
  s.  Bernstein.
Besatzartikel,  hergestellt:
durch  Aufnähen  oder  Aufreihen
von  Perlen  aus  Glas  (soweit  die
Perlen  nicht  als  Nachahmungen
echter  Perlen  anzusehen  sind)
oder  aus  Porzellan  sowie  von
Glasflüssen,  Glassteinen,  Glaskorallen ­
  oder  dergleichen  auf  Gespinstfäden, ­
  Schnüre  oder  Draht
durch  Aufreihen  von  Perlen  oder
dergleichen  auf  Gespinstfäden,
Schnüre  oder  Draht,  wenn  die
Perlen  usw.  bestehen:  aus  Holz
—:  aus  anderen  pflanzlichen
Schnitzstoffen  als  Holz  und  Kork

(mit  Ausnahme  derjenigen  aus
Aellhorn  oder  ähnlichen  Formerstoffen) ­

—:  aus  Aellhorn  oder  ähnlichen
Formerstoffen
—:  aus  tierischen  Schnitzstoffen
(ausgenommen  echte  Perlen,
rote  Korallen,  Elfenbein,  Perlmutter ­
  und  Schildpatt  sowie
Nachahmungen  davon),  auch  in
Verbindung  mit  anderen  Stoffen, ­
  soweit  sie  nicht  dadurch  unter
andere  Nummern  fallen  .  .  -
durch  Aufreihen  von  Gelatineflittern ­
  auf  Gespinstfäden  -  •
Besätze:
aus  Gespinsten  wie  Bänder,  Posamentierwaren ­
  sowie  Kleider  usw.
aus  Gespinstwaren,
aus  Metallgespinsten  wie  Tressenwaren. ­

aus  Pelzwerk,  auch  geschnittene
Pelzstreifen  zu  Besätzen:  nicht
überzogen,  nicht  gefüttert  .  .
—:  überzogen  oder  gefüttert  .
Federbesätze
Beschläge:
Reit-  u.  Fahrgeschirrbeschläge  wie
Reit-  und  Fahrgeschirrteile,
andere  Beschläge:
aus  schmiedbarem  Eisen:
Eisenbahnwagenbeschläge  .  .
Bau-  u.  Möbelbeschläge.  .  .
andere:  roh
—:  bearbeitet
aus  Kupfer,  Messing  oder  Tombak: ­
  grobe  (z.  B.  Wagen-,  Tür-,
Fenster-,  Truhenbeschläge),  weder ­
  lackiert  noch  poliert:
aus  Kupfer
aus  gegossenen:  Messing  .  -

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

711  |  3 )  710

242  b
242  b
353  c
358
l )  317  s
242  b

709
3 )  712

761

634

StatistischeNr.
Einfuhr  Ausfuhr

645  |  646  b
640  b

614
376

H  564
»)  565
r)565

821a
832
798  d
-)  799  f

877  a
877  b

i)  Namentliche  Bezeichnung.
')  Ausfuhr  Rosenkränze  885  b.

i)  Einfuhr  Wertangabe.
3 )  Namentliche  Bezeichnung.
        <pb n="225" />
        219

andere  als  grobe  sowie  alle
lackierten  oder  polierten:
aus  Kupfer
aus  Messing,  insbesondere
solche  aus  Messingblech  und
Tombak
vernierte,  gefärbte,  mit  Aluminium ­
  überzogene  oder
vernickelte
aus  anderen  Kupferlegierungen
als  Messing  und  Tombak:  feine,
insbesondere  alle  polierten,  mit
Aluminium  überzogenen,  vernickelten, ­
  gefärbten,  lackierten  od.
vernierten

Statistische  Nr.
Einfuhr  j  Ausfuhr
878  a
878  b
879
880  a

—:  andere  als  feine,  weder
poliert  noch  mit  Aluminium
überzogen,  vernickelt,  gefärbt,
lackiert  oder  verniert  .  .  -
andere  Beschläge  aus  Nickel  -  -

880  b
868

Bilder:
auf  Papier,  durch  Druck  oder  ein
anderes  Vervielfältigungsverfahren ­
  hergestellt,  auch  eingebunden,
ohne  Rücksicht  auf  die  Beschaffenheit ­
  des  Einbandes,  oder  auf
Papier,  Pappe,  Geweben  oder
dergleichen  aufgezogen,  mit  Ausnahme ­
  des  Bilderpapiers:  Farbendruckbilder ­
  in  Buch-,  Stein-(Chromo-)
  oder  Metalldruck;  auf
Papier  gedruckte  Bilder  mit  religiösen ­
  Darstellungen  ....
—:  Kupferstiche,  Stahlstiche,  Holzschnitte, ­
  Heliogravüren,  Photogravüren ­
  und  dergleichen  .  .
—;  Photographien
gemalte  (Gemälde)  auf  Geweben
aus  pflanzlichen  Spinnstoffen,
auf  Holz,  unedlen  Metallen  oder
Legierungen  unedler  Metalle,
Papier,  Pappe  oder  Stein,
auch  auf  Gestellen  von  Holz  oder
dergleichen  (Dekorationen  für

676  a
676  b
676  c

Statistische  Nr.
Einfuhr  12fa$fuf&amp;gt;t

Theater,  Photographen  oder  dergleichen) ­

gezeichnete  auf  Papier  od.  Pappe
(Zeichnungen),  auch  eingebunden,
ohne  Rücksicht  auf  die  Beschaffenheit ­
  des  Einbandes,  oder  auf
Papier,  Pappe,  Geweben  oder
dergleichen  aufgezogen  -  -  -
Abziehbilder  wie  Bilderpapier.
Glasmalereien,  Glasmosaik,  Lichtbilder ­
  aller  Art  von  Glas,  auch
in  Glas  eingebrannt  oder  eingeätzt; ­
  Photographien  auf  Glas
(Diapositive):  ohne  Verbindung
mit  anderen  Stoffen  ....
—:  in  Verbindung  mit  anderen
Stoffen,  soweit  sie  nicht  dadurch
unter  andere  Nummern  fallen
Nachbildungen  von  Kleidern  auf
Papier  oder  Pappe  durch  Bilder,
die  teilweise  durch  Gespinstwaren
ergänzt  sind
Nachbildungen  von  Vögeln  auf
Papier  oder  Pappe  durch  Bilder,
die  teilweise  durch  aufgeklebte
Federn  oder  aufgeschnittene
Vogelbälge  ergänzt  sind  -  -  -
auf  Elfenbein  gemalte  Bilder  -
in  Rahmen  eingefaßte  Bilder  wie
die  betreffenden  Bilder  bzw.  nach
Beschaffenheit  der  Rahmen.
Bildwerke.
aus  Steinen  aller  Art,  sofern  sic
Kunstgegenstände  sind,  einschließlich ­
  der  punktierten  (einschließlich
der  zugehörigen,  mit  den  Bildwerken ­
  ein  künstlerisches  Ganzes
bildenden  Sockel  fPostamentef),
wenn  sie  mit  diesen  in  einer
Sendung  zusammen  ein-  und
ausgehen  (Statuen  und  Statuetten, ­
  Büsten,  Reliefs  freliefförmige
Kunstgegenstände,  Menschen  oder
Tiere  darstellend^,  Tierfiguren)
andere,  auch  in  Verbindung  mit

677  a

677  b

764

767  a

671

672
602

690
        <pb n="226" />
        220

anderen  Stoffen,  soweit  sie  nicht
dadurch  unter  andere  Nummern
fallen:  aus  Speckstein
—:  aus  anderen  Steinen  -  -  -
Statuen  (einschließlich  der  Büsten,
Reliefs  freliefförmige  Gegenstände, ­
  Menschen  oder  Tiere  darstellendj,
  Tierfiguren)  aus  unedlen ­
  Metallen,  mindestens  in
natürlicher  Größe,  sofern  sie
Kunstgegenstände  sind  ....
Statuen,  Büsten,  Reliefs,  Tierfiguren, ­
  sofern  sie  keine  Kunstgegenstände ­
  sind:
aus  Kunstguß,  aus  Eisen  oder
Eisenlegierungen,  nicht  schmiedbar ­

Kunstschmiedearbeiten  aus  Eisen
andere,  aus  Eisen
—:  aus  anderen  unedlen  Metallen
oder  Legierungen  unedler  Metalle, ­
  wie  Waren  aus  den  zur
Herstellung  verwendeten  Metallen. ­

aus  Gips  wie  Gipswaren.
Bauzierate  aus  Ton  oder  toniger
Masse,  einschließlich  derjenigen
aus  Terracotta,  unglasiert  oder
glasiert,  auch  mehrfarbig  oder  bemalt, ­
  ohne  Verbindung  mit  anderen ­
  Stoffen
Figuren  aus  Steingut,  feinem
Steinzeuge,  feinem  Tonzeuge,
mehrfarbig,  auch  mit  Lüster-  oder
mit  Metallüberzug,  ohne  Verbindung ­
  mit  anderen  Stoffen.
Figuren  aus  Porzellan:
weiß
farbig,  auch  mit  Lüster-  oder
Metallüberzug:  weiß  und  farbig,
in  Verbindung  mit  anderen  Stoffen, ­
  soweit  sie  nicht  dadurch  unterandere
  Nummern  fallen  .  .  .
Figuren  aus  Wachs  oder  Ceresin,
auch  in  Verbindung  mit  anderen!

Statistische  Nr.
Einfuhr  ^  Ausfuhr

692  b
692  c

891  ui

781
837
836  d

727

731a

733  b

Stoffen,  soweit  sie  nicht  dadurch
unter  andere  Nummern  fallen
Bauzierate  und  Figuren  aus
Zement  oder  mit  Zement  überzogenen ­
  Steinen,  auch  in  Verbindung ­
  mit  anderen  Stoffen,
soweit  sie  nicht  dadurch  unter
andere  Nummern  fallen  .  -
Bindfaden,  auch  mit  Einlagen  von
Draht  aus  unedlen  Metallen  oder
Legierungen  unedler  Metalle:
aus  Baumwollgespinsten:
im  Durchmesser  von  mehr  als
1  mm,  auch  in  Aufmachungen
für  den  Einzelverkauf  -  -  .
im  Durchmesser  von  1mm  oder
darunter,  nach  seiner  Beschaffenheit ­
  wie  gezwirntes
Garn.
aus  anderen  pflanzl.  Spinnstoffen: ­

im  Durchmesser  von  1  mm
oder  darunter  (Spagat)  .
andere
Blätter  zur»  Genuß  (einschließlich
der  zum  Würzen  von  Nahrungsund ­
  Genußmitteln  dienenden),
anderweit  nicht  genannt:
frisch
getrocknet  oder  gedarrt:  Lorbeerblätter, ­
  Majoran,  Salbeiblätter,
Waldmeister  und  sonstige  zum
Würzen  von  Nahrungs-  und
Genußmitteln  dienende  Blätter
—:  andere)  aller  Art,  zerkleinert,
geschält,  gepreßt,  gebacken  oder
sonst  einfach  zubereitet,  mit  Ausnahme ­
  der  getrockneten  und  der
gedarrten

733  d

Blätter  zum  Gewerbegebrauche:
Palmblätter  (einschließlich  der
Palmwedel)  s.  diese.
Cycaswedel
andere:  zu  Binde-  oder  Zierzwecken, ­
  frisch

Statistische  Nr.
Einfuhr  j  Ausfuhr

253sl

698

466

477  c
484  |  477  c

33  r

34

37

43
42
        <pb n="227" />
        221

—:  zu  Binde-  oder  Zierzwecken,
getrocknet,  getränkt  (imprägniert)
oder  sonst  zur  Erhöhung  der
Dauerhaftigkeit  zubereitet,  auch

Statistische  Nr.I
Einfuhr  ^  Ausfuhr

gefärbt  •  •  •
—:  als  Färbemittel  dienende,  auch
gesalzen,  getrocknet,  gedarrt,  gebrannt, ­
  gemahlen  oder  sonst  zer-44



kleinert
—:  als  Gerbstoffe  dienende,  auch

32

gemahlen:  Sumach  (Schmack)

94  e  j  94

andere
—:  sonstige  Blätter  zum  Gewerbegebrauch, ­
  anderweit  nicht  genannte, ­
  auch  eingesalzen,  getrocknet, ­
  gedarrt,  gebrannt,  ge-94

  a  j  94

mahlen  oder  sonst  zerkleinert  .
aus  nicht  mit  Zucker  versetzter  Ge-71a



latine
Blätter  zum  Heilgebrauch,  anderweit
nicht  genannte,  auch  eingesalzen,
getrocknet,  gedarrt,  gebrannt,  ge-376



mahlen  oder  sonst  zerkleinert  .
—,  künstliche,  wie  künstliche  Blumen.
Blech:
aus  Gold,  gehämmert  oder  gewalzt: ­


72  c

aus  Feingold

769  a

aus  legiertem  Golde  ....
aus  unlegiertem  Platin  oder  un-770

  a

legierten  Platinmetallen  .  .  .
aus  legiertem  Platin  oder  legierten ­
  Platinmetallen  (Iridium,

769  e

Osmium,  Palladium,  Rhodium,

Ruthenium)
aus  Silber,  gehämmert  oder  gewalzt: ­


770  b  I  769  e

aus  Feinsilber
—:  aus  legiertem  Silber;  aus  le-772

  a

giertem  oder  unlegiertem  Silber
(Feinsilber),  vergoldet  oder  aus
mechanischem  Wege  mit  Gold

'

belegt
aus  Aluminium  oder  Aluminium-773


...

legierungen,  geschmiedet  oder  gewalzt ­

aus  Blei,  gewalzt,  auch  gerollt
(Rollblei),  roh,  abgeschliffen,  gefirnißt, ­
  lackiert,  poliert  oder  mit
anderen  unedlen  Metallen  oder
Legierungen  unedler  Metalle
überzogen
aus  Eisen  oder  Eisenlegierungen,
geschmiedet  oder  gewalzt:
roh,  entzundert,  gerichtet,  dressiert ­
  oder  gefirnißt  in  der
Stärke:
von  5  mm  oder  darüber
(Grobbleche)
von  mehr  als  1  mm  bis  unter
5  mm
von  1  mm  oder  darunter  .
abgeschliffen,  mit  Schmelz  belegt ­
  (emailliert),  lackiert,  poliert, ­
  gebräunt  oder  sonst  künstlich ­
  oxydiert,  auch  mit  spiegelnder ­
  Oxydschicht  überzogen,
auch  auf  mechanischem  Wege
mit  Kupfer,  Kupferlegierungen, ­
  Nickel  oder  Aluminium
überzogen  oder  auf  chemischem
Wege  vernickelt
verzinnt  (Weißblech)  ....
verzinkt
verbleit  oder  mit  anderen  unedlen ­
  Metallen  oder  Legierungen ­
  unedler  Metalle  überzogen, ­
  mit  Ausnahme  des  auf
mechanischem  Wege  mit  Kupfer, ­
  Kupferlegierungen,  Nickel
oder  Aluminium  überzogenen
oder  auf  chemischem  Wege
vernickelten
Wellblech
Dehnblech  (Streckblech),  Riffelblech, ­
  Waffelblech,  Warzenblech ­

anderes  (mit  Ausnahme  von
Well-,  Dehn-  fStreck-f,  Riffel-,

Statistische  Nr.
Einfuhi^  Ausfuhr
845

851

786  a
786  b
786  c

787
788  a
788  b

788  c
789  |  789  a
789  |  789  b
        <pb n="228" />
        222

Waffel-,Warzenblech)  gepreßt,
g  ebu  ckelt,  g  eflanscht,  g  eschw  eißt,
gebogen,  gelocht  oder  gebohrt
aus  Kupfer,  geschmiedet  oder  gewalzt ­

aus  Nickel  oder  Nickellegierungen,
geschmiedet  oder  gewalzt
aus  Zink  oder  Zinklegierungen,
gestreckt  oder  gewalzt:  roh  .
—:  abgeschliffen,  gefirnißt,  lakkiert,
  poliert  oder  mit  anderen
unedlen  Metallen  oder  Legierungen ­
  unedler  Metalle  überzogen ­
  .........
aus  Zinn  oder  Ainnlegterungen,
einschließlich  des  Britanniametalls,
  gewalzt
aus  Messing,  Tombak  oder  anderen, ­
  vorstehend  nicht  genannten ­
  unedlen  Metallen  oder  Legierungen ­
  unedler  Metalle,  geschmiedet ­
  oder  gewalzt  .  .  .
aus  unedlen  Metallen  oder  Legierungen ­
  unedler  Metalle  aller
Art:
vergoldet  oder  mit  Gold  belegt
(plattiert)
versilbert  oder  mit  Silber  belegt ­
  (plattiert)
Blei  und  Bleilegierungen:
roh  (in  Blöcken,  Mulden  oder  dergleichen) ­

gewalzt  (Blech),  auch  gerollt  (Rollblei), ­
  roh,  abgeschliffen  usw.;
Fensterblei
Bleidraht
Bleiabfälle  (Abfälle  von  der  Bearbeitung ­
  von  Blei,  Bleifeile,
Bleispäne,  Bruchblei)  ...
Bleiabstrich  (Bleiabzug)  ....
Bleiacetat  (essigsaures  und  holzessigsaures ­
  Bleioryd,  Bleizucker)  .  .
Bleiamalgam

Statistische  Nr.

Statistische  Nr.

Einfuhr  Ausfuhr

Einfuhr/Ausfuhr

Bleiantimoniat  (antimonsaures  Blei)

312

790

Bleiasche

237  s

Bleiborat  (borsaures  Bleioyd,  Blei-870

  a

sikkativ)

l )  317  s

Bleichlaugen  (Chlorkalklösg.,  Chlorkali-
  und  Chlornatronlauge  (Jüan

865

de  Javelle],  wässerige  Lösungen
von  unterchlorigsaurer  Tonerde

856

sAluminiumhypochlorit),  unterchlorigsaurem ­
  Magnesium  sMagnesiumhypochlorit),
  unterchlorig-857



saureni  Zink  sZinkhypochloritf)
Bleichlorid  (Chlorblei)  s.  Bleifarben

292  a  |  292

und  Bleisalze.
Bleichpulver  (Chlorkalk,  Bleichkalk,

861

Bleicherde)

292  a  |  292

Bleichromat  (chromsaures  Bleioryd,
Chromgelb  und  Chromrot),  nicht
zubereitet,  nicht  in  Aufmachungen

für  den  Kleinverkauf

332  a

870  b

Bleichsalz  (Bleichsoda)

287  b

Bleichschmierseife,  sogenannte,  eine

feste  Seife

255

881a

Bleichsellerie  (Stangensellerie)  frisch
Bleichsoda  (aus  Soda,  Kochsalz  und
unterchlorigsaurem  Natron  be-33

  p

stehendes  Bleichmittel)  ....

287  b

881  b

Bleichstöcke  (bloß  geglättete  Hölzer
zum  Aufnehmen  des  zu  bleichenden

  Garnes),  roh

628  d

850

Bleichwasser  (Wasserstoffsuperoxyd)

292  b  !  292

Blcidraht
Bleierze  (Bleiglanz  Masurerz,  Hast

852

851

nererz),  Weißbleierz,  Bleistein  tu

852

andere),  auch  aufbereitet  .  .  .
Bleiessig  (Lösung  von  basischem  essig-237

  c

850
»)  317  s

saurem  Bleioryd)  ....
Bleifarben:

310

Bleiweiß,  Bleirot  (Bleintennig),

Neapel-,  Kasseler-  und  Patentgelb ­
  (Bleiorychloride,  basische

310

Bleichloride)  s.  die  betreffenden

265

Stichworte.
0  Namentliche  Bezeichnung.

*)  Namentliche  Bezeichnung.
        <pb n="229" />
        223

Bleichromat  (Chromgelb  und  -rot,
chromsaures  Bleioxyd),  nicht  zubereitet, ­
  nicht  in  Aufmachungen
für  den  Kleinverkauf
Bleifeile
Bleifolie  (Blattblei),  auch  verzinnt
oder  mit  Zinn  belegt  (plattiert)
Bleigekrätz  (Bleikratze,  Abfall  von
der  Bleigewinnung)
Bleigelb  (gepulvertes  gelbes  Bleioxyd, ­
  Massikot,  Sandir).  .  .  .
Bleiglanz  (Glasur-,  Hafnererz,  ein
Bleierz),  auch  aufbereitet  .  .  .
Bleiglätte  (Kaufglätte,  gelbes  Bleioxyd), ­
  gelbe  (Silberglätte)  und
rote  (Gold-,  Kaufglätte),  in  Brokken,
  Schuppen  oder  Pulver  (Bleigelb, ­
  Massikot,  Sandir)  -  •  .
Bleijodid  (Jodblei)
Bleikabel  (Kabel  zur  Leitung  elektrischer ­
  Ströine,  infolge  ihre,
Unischließung  mit  Schutzhüllen
aus  Metall  in  Form  von  Hülsen
fMäntelnf,  Blechen,  Drähten,
Bändern  oder  dergleichen  zm
Verlegung  in  Erde  oder  Wasser
geeignet)
Bleika  belherstellung  smaschin  en  .  .
Bleikarbonat(kohlensaures  Bleioxyd)
Bleileisten  (Fensterblei)
Bleimanganat  (mangansaures  Bleioxyd) ­

Bleimennig  (Minium,  Bleirot,
Pariser  Rot,  rotes  Bleioxyd,  Saturnzinnober), ­
  nicht  zubereitet,
nicht  in  Aufmachungen  für  den
Kleinverkauf
Bleimesser  (Glasermeißel)  ....
Bleinitrat  (salpetersaures  Blei)  .
Bleioxalat  (oralsaures  Bleioxyd)  -
Bleioxyd:  gelbes  (Bleiglätte,  gelbe
fSilberglättej  und  rote  fGoldglätte,
  Kaufglättef),  in  Brocken,

Statistische  Nr.
Einfuhr  Ausfuhr

332  a
850
854  b
*)  317  s
300
237  c

300
')  317  s

909
!)  906  v
1)  317  6
851
U  317  s

324  a
815  c  |  813  c
302
&amp;gt;)  317  s

Schuppen  oder  Pulver  (Bleigelb, ­
  Massikot,  Sandir)  ....
—:  basisches,  antimonsaures  (Neapelgelb) ­
  nicht  zubereitet,  nicht  in
Aufmachungen  für  den  Kleinverkauf ­

—:  basisches  kohlensaures  s.  Bleiweiß. ­

—:  chromsaures  (Bleichromat),  nicht
zubereitet,  nicht  in  Aufmachungen
für  den  Kleinverkauf
—:  essigsaures,  auch  holzessigsaures
(Bleizucker,  Bleiacetat,  Bleiessig)
—:  rotes,  nicht  zubereitet,  nicht  in
Aufmachungen  für  den  Kleinverkauf ­

—:  mangansaures,  schwefelsaures
usw.
Bleipflaster,  Bleipflastersalbe  •  •
Bleiplomben  (Verschlußbleie),  grobe
Bleirot  (Bleimennig),  nicht  zubereitet, ­
  nicht  in  Aufmachungen  für  den
Kleinverkauf
Bleisalbe,  auch  Gerbsäurebleisalbe
Bleisalze  u.  sonstige  Bleiverbindgn.:
antimonsaures  Blei  (Bleiantimoniat)


Statistische  Nr.
Einfuhr  I  Ausfuhr

300

312

332  a
310
324  a
'  )317  s
388
854  o

324  a
388

312

essigsaures  (auch  holzessigsaures)
Bleioxyd  (Bleizucker,  Bleiacetat)
und  Bleiessig  (Lösung  von  basischem ­
  essigsauren,  Bleioxyd)  .  .
salpetersaures  Blei  (Bleinitrat)  .
Bleifarben-  s.  diese,
borsaures  Bleioxyd  (Bleiborat,
Bleisikkntiv),  Chlorblei  (Bleichlorid) ­
  mit  Ausnahme  von  Kasseler
Gelb  und  Patentgelb,  Jodblei
(Bleijodid),  kieselsaures  Bleioxyd
(Bleisilikat),  kohlensaures  Bleioxyd ­
  (Bleikarbonat),  mangansaures ­
  Bleioxyd  (Bleimanganat),
oralsaures  Bleioxyd  (Bleioxalat),
schwefelsaures  Bleioxyd  (Blei-310


302

0  Namentliche  Bezeichnung.

0  Namentliche  Bezeichnung.
        <pb n="230" />
        224

Stanstische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

sulfat),  Schwefelblei  lBleisulfid)
und  sonstige  anderweit  nicht  gegenannte
  Bleisalze  und  Bleiverbindungen ­

Bleischlacken
Bleischrot
Bleisicherungen  für  Starkstromanlagen ­

Bleisikkativ  (borsaures  Bleioxyd)  -
Bleisilikat  (kieselsaures  Bleioxyd)
Bleispane
Bleistein  (ein  Bleierz),  auch  aufbereitet ­


l )  317  s
ä )  237  r
854  a
')  912  e
')  317  s
-)  317  s
850
237  c

Bleistifte  zum  Zeichnen  oder
Schreiben
Bleistifthalter  (auch  mit  eingesteckten
ungefaßten  Bleistiften),  soweit
sie  nicht  durch  die  Verbindung  mit
anderen  Stoffen  unter  andere
Nummern  fallen:
aus  Eisen:
aus  Kupfer,  Messing  oder  Tombak: ­
  verniert,  gefärbt,  mit  Aluminium ­
  überzogen  oder  vernickelt ­

andere,  aus  Kupfer
andere,  aus  Messing  od.  Tombak
aus  anderen  Kupferlegierungen
als  Messing  und  Tombak  .  .
Bleistiftholz  (Zedernholz):  unbearbeitet ­
  oder  lediglich  mit  der  Art  oder
Säge  bearbeitet,  jedoch  nicht  in
der  Längsrichtung  gesägt  oder  in
anderer  Weise  vorgerichtet  .  .
—:  in  der  Längsrichtung  gesägt  oder
in  anderer  Weise  vorgerichtet,  nicht
gehobelt
Bleisulfat  (schwefelsaures  Bleioxyd,
Bleivitriol)

340

836  d

879
878  a
878  b
880  a

3 )  78  a  |  3 )  78
3 )  78  b  |  3 )  78
*)  317  s

0  Namentliche  Bezeichnung.
2 )  Schlacken  usw.  von  Hütten  usw.,
welche  bloß  abgelagert  werden  und
keine  Handelsware  sind,  sind  von
der  Anschreibung  ausgeschlossen.
3 )  Maßstab  Kilogramm  oder  Festmeter.

Bleisulfid  (Schwefelblei)  ....
Bleisuperoryd
Bleiwaren  (Waren  aus  Blei  oder
Bleilegierungen):
gestochene  oder  geätzte  Druckplatten, ­
  auch  verkupfert,  verstählt
oder  in  Verbindung  nüt  unpoliertem,
  unlackiertem  Holze,
Eisen,  Zinke  oder  Zinne  .  -  •
Stereotypplatten  (Schriftplatten),
Abklatsche  (Klischees)
Buchdruckerschriften  (Lettern,  Typen) ­

Bleiwaren,  soweit  sie  nicht  unter
die  Nunimern  853  a/b  fallen:
Röhren  und  andere  grobe  Bleiwaren, ­
  auch  in  Verbindung
mit  unlackierteni,  unpoliertem
Holze,  Eisen,  Zinke  oder  Zinne
—:  Flaschenkapseln  aus  Blei  oder
Bleilegierungen,  auch  mit  Zinn
plattiert,  Blattblei,  auch  verzinnt ­
  oder  mit  Zinn  belegt
(plattiert)
feine  (z.  B.  Kunstgußwaren),
insbesondere  alle  bemalten,
bronzierten,  lackierten  oder  mit
anderen  unedlen  Metallen  oder
Legierungen  unedler  Metalle
überzogenen;  Bteiwaren  in
Verbindung  mit  anderen  Stoffen, ­
  soweit  sie  nicht  unter  die
vorstehenden  oder  unter  andere
Nummern  fallen  ....
Bleiwasser  (wässerige  Lösung  von
Bleiessig)
—,  Goulardsches  (nicht  wohlriechendes ­
  weingeisthaltiges  Wasser  zum
Heilgebrauch):
in  Fässern
in  anderen  Behältnissen  .  .  .

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr
l )  317  s
')  317  s

853  a  !  874  b
853  a
853  b

854  a

854  b

854  c
310

2 )  178  d
2 )  179  c

0  Namentliche  Bezeichnung.
2 )  Bei  der  Ausfuhr  unter  Steuerüberwachung ­
  Angabe  des  Weingeistgehalts ­
  in  Litern  Weingeist.
        <pb n="231" />
        —  225

Bleiweiß  (basisches  kohlensaures  Bleioxyd, ­
  Kremser-,  Perl-,  Schieferweiß): ­

nicht  zubereitet:  nicht  in  Aufmachungen ­
  für  den  Kleinver-Statistische

  Nr.
Einfuhr  j  Ausfuhr

kauf  -  -  -
—:  in  Aufmachungen  für  den

324  b

Kleinverkauf
mit  Ol  oder  Ölfirnis  angerieben:
nicht  in  Blechbüchsen  oder  in
Aufmachungen  für  den  Klein-336

  a

verkauf
—:  in  Blechbüchsen  oder  in  Aufmachungen ­
  für  den  Klein-335



verkauf
in  anderer  Weise  zubereitet  (mit
Glycerin,  Leim,  Mineralöl  oder
einem  anderen  Bindemittel  od.
mit  Weingeist  versetzt  oder  angerieben), ­
  auch  in  Blechbüchsen
oder  in  Aufmachungen  für  den

336  a/  335

Kieinverkauf
Bleiweißersatz  (Antimonoryd),  nicht
zubereitet,  nicht  in  Aufmachungen

336  a

für  den  Kleinverkauf

312

Bleiweißpflaster,  Bleiweißsalbe.  .
Bleizucker  (essigsaures  und  Holzessig-388



saures  Bleioxyd,  Bleiacetat)  -  •

310

Bleizuckerpapier  (ein  Reagenspapier
Blumen  (Blüten,  Blütcnblätter  und
Knospen),  zum  Gewerbegebrauche:
zu  Binde-  oder  Zierzwecken:
frischer  Flieder,  frische  Nelken,
Orchideen,  Rosen,  Veilchen
—:  Hyacinthen,  Primeln,  Vergißmeinnicht ­
  und  andere  frische

664

41a  !  41

Blumen  usw.
—:  getrocknet,  getränkt  imprägniert) ­
  oder  sonst  zur  Erhöhung
der  Dauerhaftigkeit  zubereitet,

41b  !  41

auch  gefärbt
als  Färbemittel  dienende,  auch  gesalzen, ­
  getrocknet,  gedarrt,  gebrannt, ­
  gemahlen  oder  sonst  zer-44



kleinert
Repenutng,  ilui-  und  Durchsuhrverbote.

32

als  Gerbstoff  dienende,  auch  gemahlen ­

sonstige  Blumen  zum  Gewerbegebrauch, ­
  anderweit  nicht  genannte, ­
  auch  eingesalzen,  getrocknet, ­
  gedarrt,  gebrannt,  geniahlen
  oder  sonst  zerkleinert,
aus  gefärbter  Gelatine,  nicht  mit
Zucker  oder  Formalin  versetzt
Blumen  (Blüten,  Blütenblätter  und
Knospen):
zum  Heilgebrauch,  anderweit
nicht  genannte,  auch  eingesalzen,
getrocknet,  gedarrt,  gebrannt,
gemahlen  oder  sonst  zerkleinert
künstliche:
aus  Gespinstwaren  oder  Gespinsten, ­
  auch  aus  Filz  oder  Watte,
fertige,  allein  oder  in  Verbindung ­
  mit  anderen  Stoffen,  auch
in  fester  Verbindung  mit  anderen ­
  Gegenständen  oder  unter
Glas  und  Rahmen;  Bestandteile ­
  solcher  künstlichen  Blumen,
z.  B.  einzelne  Blätter,  Stiele,
Staubfäden,  Samenkapseln,
Früchte  und  dergleichen,  ohne
Verbindung  untereinander:
auch  sogenannte  Stoffschläuche
zu  Stielen
aus  Federn:  Straußfedern
Reiherfedern  -  •
anderen  Federn
aus  Menschenhaaren  oder  Nachahmungen ­
  davon,  auch  in
Verbindung  mit  anderen  Stoffen, ­
  soweit  sie  nicht  dadurch
unter  andere  Nummern  fallen
aus  Pserdehaaren  (aus  Mähne
oder  Schweif),  auch  in  Verbindung ­
  mit  anderen  Stoffen,  soweit ­
  sie  nicht  dadurch  unter
andere  Nummern  fallen  .  .
aus  Bestandteilen  natürlicher
Blumen:

Statistische  Nr
Einfuhr  j  Ausfuhr

94  q  f  94

71  a
376

72  c

523
531(i
531  b
531  c

530  b

516

15
        <pb n="232" />
        226

in  Verbindung  mit  Gespinsten
oder  Gespinstwaren  ganz  oder
teilweise  aus  Seide,  mit
Spitzen,  Stickereien,  Gespinstwaren
  mit  aufgenähter  Arbeit,
Sammet  oder  Plüsch,  sammetoder
  plüschartigen  Geweben
oder  zugerichteten  Schmuckfedern ­

—:  in  Verbindung  mit  anderen
Gespinsten  oder  Gespinstwaren
oder  mit  anderen  Stoffen,  soweit ­
  sie  nicht  dadurch  unter
andere  Nummern  fallen  .  .
aus  Papier,  einschließlich  derjenigen ­
  aus  sogenanntem  Markoder ­
  Reispapier:  ohne  Verbindung ­
  mit  anderen  Stoffen  oder
in  Verbindung  mit  Holz  oder
Eisen
—:  in  Verbindung  mit  Gespinsten ­
  oder  Gespinstwaren  aller
Art,  mit  fein  geformter  Wachsarbeit, ­
  mit  Halbedelsteinen,
Perlmutter,  Elfenbein,  Zellhorn
  (Celluloid)  oder  ähnlichen
Formerstoffen,  z.  B.  Galalith,
mit  vergoldeten  oder  versilberten ­
  oder  mit  Gold  oder  Silber
belegten  (plattierten)  unedlen
Metallen

|  Statistische  Nr.
Einfuhr^  Ausfuhr

592

592

670  d

671

—:  in  Verbindung  mit  anderen
als  den  vorgenannten  Stoffen,
soweit  sie  nicht  dadurch  unter
andere  Nummern  fallen  .  .
aus  Wachs  oder  Ceresin,  auch  in
Verbindung  mit  anderen  Stoffen, ­
  soweit  sie  nicht  dadurch
unter  andere  Nummern  fallen

672

253  a

aus  Glas,  Kautschuk,  Leder,
Metall,  Porzellan,  Stroh  oder
anderen,  vorstehend  nicht  genannten ­
  Stoffen,  wie  Waren
aus  den  betreffenden  Stoffen.

Blumenbulben  (knollenart.  Stengelverdickungen): ­

Orchideenbulben,  nicht  einge
wurzelt
Blumenzwiebeln
andere  Blumenknollen  und  -bulben

Blumenkohl  (Broccoli,  Karviol,
Spargelkohl),  frisch
Blumensamen
Blumensträuße:.
ganz  oder  teilweise  aus  frischen
Blumen  (Blüten  und  Knospen)
aus  frischen  Blättern,  Gräsern,
Zweigen  oder  Seemoos  .  .  .
aus  Cycaswedeln,  frisch  oder  getrocknet, ­
  auch  gefärbt  oder  getränkt ­

aus  getrockneten,  getränkten  oder
sonst  zubereiteten,  auch  gefärbten
Blumen,  Blättern,  Blüten,  Blütenblättern,
  Gräsern,  Seemoos,
Knospen,  Zweigen  (auch  solchen
mit  Früchten)
aus  künstlichen  Blumen  s.  diese.
Blumentische  wie  Möbel.
Blumentöpfe:
aus  farbig  sich  brennendem  Tone,
durch  Freiaufdrehen  oder  Pressen
hergestellt:
unglasiert
glasiert,  ein-  oder  mehrfarbig,
auch  durch  Aufspritzen  von
Farbe  oder  in  ähnlicher  einfacher ­
  Weise  bemalt  .  .  -
aus  Steingut,  feinem  Steinzeuge,
feinem  Tonzeug:
einfarbig
mehrfarbig,  auch  mit  Lüsteroder ­
  mit  Metallüberzug:
aus  Steingut
aus  seinem  Steinzeuge,  feinem ­
  Tonzeuge
aller  Art  aus  Ton  (mit  Ausnahme
derjenigen  aus  Porzellan  und  der

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

39
40(i
40  b
33  e
21c
41b!  41
42
43

44

721a  &amp;gt;  721

721b  |  721
730
731b
731c
        <pb n="233" />
        227

porzellanartigen)  in  Verbindung
mit  anderen  Stoffen,  soweit  sie
nickt  dadurch  unter  andere  Nummern
  fallen
andere  nach  Beschaffenheit  des
Stoffes.  .
Blumenzwiebeln
Bohnen:
Speisebohnen:  frische,  auch  ausgelöst ­
  ;  '  '  '
—:  trockene  (reife),  auch  im  Stroh
—:  unreife,  getrocknet,  auch  geschält ­
  oder  zerkleinert;  reife  und
unreife,  gebacken  oder  sonst  einfach ­
  zubereitet
Futter-  (Pferde-  usw.)  Bohnen:
frische,  im  Kraut  eingehend  .
—:  frische,  in  Schoten  (Hülsen)
oder  ausgelöst
—:  trockene  (reife),  auch  im  Stroh
zum  Gewerbegebrauch,  anderweit
  nicht  genannte  (z.  B.  Tonkabohnen),
  auch  eingesalzen,  getrocknet, ­
  gedarrt,  gebrannt,  geschält, ­
  gemahlen  oder  sonst  zerkleinert ­

zum  Heilgebrauch,  anderweit  nicht
genannte  (z.  B.  Kalabarbohnen),
auch  eingesalzen,  getrocknet,  gedarrt, ­
  gebrannt,  geschält,  gemahlen ­
  oder  sonst  zerkleinert  .  .
—Butterbohnen
Sojabohnen
Bohnenfuttermehl,  gemahlene  Rückstände ­
  von  der  Olgewinnung  aus
Sojabohnen
Bohnenkraut  (Saturei):
frisch
getrocknet
Bohnenmehl  •
S.  auch  Bohnenfutterniehl.

Statistische  Nr.

Statistische  Nr.

Einfuhr  |  Ausfuhr

Einfuhr  s  Ausfuhr

Bohnenöl:

in  Fässern.

x )  166  c

in  anderen  Behältnissen-  -  -  -

l )  167

732

Bohrer,  eiserne:

Spiralbohrer  (gewundene  Bohrer)

814  a  |  813  a

40  a

andere  Bohrer
Bohrer  aller  Art  mit  eingesetzten

813  a

Schneidediamanten
Drillbohrer,  Eckenbohrer  (Bohrer-678



33  k

gestelle),  eiserne
Gewindebohrer  (Mutter-,  Schrau-815

  a

11  a

benbohrer,  eine  Art  Gewindeschneidzeuge), ­
  eiserne  ....

813  a

Bohrcrgestelle,  eiserne:

Bohrknarren  (Bohrratschen)

813  a

37
27  a

andere  Bohrergestelle,  z.  B.  Bohrkurbeln, ­
  Brustleiern  (Bohrwinden), ­
  Drillbohrer,  Eckenbohrer

815  a

Borax  (borsaures  Natron,  Natrium-33

  k

boret),  roh  (Tinkal)  und  gereinigt


275

12  a

Borarkalk  (borsaurer  Kalk,  Borkalk,
Borarkreide,  Borocalcit,  nach
seiner  Zusammensetzung  oder

71a

seinem  Ursprung  auch  bezeichnet
als  Colemanit,  Hayesin  fHydroborocalcitf,
  Pandermit,  Rhodizit),
auch  borsaurer  Natronkalk  (Boronatrocalcit,

  Tinkalzit)  ....
Borarsäure  s.  Borsäure.
Borarweinstein  (wie  Natronweinstein)

Borsalbe

236  a  I  236
311
388

72  c

Borsäure  (Borarsäure,  Sedativsalz)
und  Borsäureanhhdrid,  roh  oder

16  b  i  16  a

16  b  !  16  a

gereinigt
Borsäuresalze  (Borate):  ....

275

193

borsaures  Natron  (Natriumborat,
Borax),  roh  und  gereinigt  .  .

275

borsaurer  Baryt  (Bariumborat)
borsaureSBleioryd  (Bleiborat),

i)  317  g

33  r
34
162  c

saures  borsaures  Lithium  (Li-9

  Nach  Eigengewicht  (mit  Ausnahme

der  in  den  freien  Berkehr  gefetzten
Mengen).

I

1ü
        <pb n="234" />
        228

Statistische  Nr.
Einfuhr  j  Ausfuhr

Statistisch  eNr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

thiumbiborat),  borsaure  Magnesia ­
  (Magnesiumborat)  und  sonstige ­
  anderweit  nicht  genannte
Borsäuresalze
borsaures  Manganorydul  (Manganoborat)

Branntwein  aller  Art  einschließlich
des  Weingeistes  (auch  in  fester
Form):
in  Fässern:  Likör
—:  Arrak,  Rum,  Kognak,  Kirschund
  Iwetschgenwasser  ....
—:  Weingeist
—;  anderer  Branntwein;  Mischungen ­
  von  Weingeist  mit
Äther  und  Lösungen  von  Äther
in  Weingeist
in  anderen  Behältnissen:  Likör
—:  Weingeist
—:  anderer  Branntwein;  Mischungen ­
  von  Weingeist  mit
Äther  und  Lösungen  von  Äiher
in  Weingeist
Branntweinessig
Branntweinspülicht  (Schlempe),
auch  getrocknet
Branntweintrester,  auch  getrocknet
Brennholz  (Schichtholz  fKlafterholz)
Stockholz,  Reisig  fauch  in  Bün
bcln],  Späne  fAbfallspänef  und
andere  nur  als  Brennholz  verwertbare ­
  Holzabfälle,  Wurzeln)  .  .
Brennpetroleum  (Kerosen)  .  .  .
Brennstoffe:
pflanzliche,  s.  Brennholz  und  Rinden. ­

fossile:  Steinkohlen,  Anthracit,  unbearbeitete ­
  Kännelkohle,  auch  gemahlen ­


*)  317  s
317  s

-)  178  ei
-)  178  b
-)  178  c

*)  178  d
-)  179  a
--)  179  b

-)  179  c
187
194
197  |  196

87  b  J  87
-)  239  e

238  a

2)  Namentliche  Bezeichnung.
2)  Bei  der  Ausfuhr  unter  Steuerüberwachung ­
  Angabe  des  Weingeistgehalts ­
  in  Litern  Weingeist.
2)  Nach  Eigengewicht  (mit  Ausnahme
der  in  den  freien  Verkehr  gesetzten
Mengen).

Braunkohlen,  auch  gemahlen
Torf;  Torfkoks  (Torfkohlen)  -
künstliche:  aus  Torf
Steinkohlenkoks,  auch  gemahlen
Braunkohlenkoks,  auch  gemahlen
Preßkohlen  aus  Steinkohlen  .
Preßkohlen  aus  Braunkohlen  -
koksartige  Rückstände  von  der
Destillation  der  Mineralöle  und
des  Teeres;  andere  Brennstoffe,
künstliche,  aus  Teer  oder  dergleichen, ­
  auch  cmter  Verwendung
von  Holz,  bereitet  (Feueranzünder ­
  usw.)
Holzkohlenbriketts
Brieftaschen:
aus  Leder  aller  Art  oder  damit
ganz  oder  teilweise  überzogen,
soweit  sie  nicht  durch  die  Verbindung ­
  mit  anderen  Stoffen
unter  andere  Nummern  fallen
aus  groben  Gespinstwaren  von
pflanzlichen  Spinnstoffen  oder
damit  ganz  oder  zum  größeren
Teil  überzogen,  soweit  sie  nicht
durch  die  Verbindung  mit  anderen ­
  Stoffen  unter  andereNummern
  fallen  -
aus  anderen  Gespinstwaren  oder
damit  überzogen  wie  genähte
Gegenstände  aus  Gespinstwareu
s.  Kleider  usw.
Briefumschläge:
auch  bedruckt  oder  beschrieben  oder
mit  eingedruckten  oder  aufgekleb
ten  Postmarken
in  Behältnissen  aus  Papier,
Pappe  oder  Holz  (Papierausstattung) ­

Brillen  (einschließlich  der  Brillen
mit  Gläsern  aus  Bergkristall  sowic
der  Schutzbrillen  in  Verbindung
mit  Glas  oder  Glimmer)  mit  Gestellen ­
  ganz  oder  teilweise:
aus  Gold

238  b
238  c
238  c
238  d
238  d
238  e
238  f

238  g
88

560  d  I  560  f

560  d  !  560  g

665  b

667

771a  j  757  a
        <pb n="235" />
        aus  Silber,  auch  aus  vergoldetem
oder  auf  mechanischem  Wege

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

mit  Gold  belegtem  Silber  -
aus  vergoldeten  oder  mit  Gold
belegten  (plattierten)  unedlen
Metallen  oder  Legierungen  unedler ­
  Metalle,  soweit  sie  nicht
durch  ihre  sonstigen  Verbindungen ­
  unter  andere  Nummern

776  b  i  757  a

fallen
aus  versilberten  oder  mit  Silber
belegten  (plattierten)  oder  aus
nicht  vergoldeten,  nicht  versilberten ­
  unedlen  Metallen  oder
Legierungen  unedler  Metalle
oder  aus  anderen  Stoffen,  soweit ­
  sie  nicht  durch  ihre  sonstigen
Verbindungen  unter  andere

884  b  !  757  a

Nummern  fallen
aus  Schildpatt  oder  Nachahmungen ­
  davon,  soweit  sie  nicht  durch
die  Verbindung  mit  edlen  Metallen ­
  unter  die  vorstehenden

757  a

Nummern  fallen
Schutzbrillen  aus  Draht  von  unedlen ­
  Metallen  oder  Legierun-604

  !  757  a

gen  unedler  Metalle  ohne  Verbindung

  mit  Glas  oder  Glimmer

  wie  Waren  aus  den  zur

Herstellung  verwendeten  Metallen. ­


Brillengestelle,  eiserne
Brillengläser:
ungefaßt:  aus  Glas,  auch  gefärbt,

836  d
755  1

ungeschliffen
—:  aus  Glas,  auch  gefärbt,  geschliffen ­
  (einschließlich  der  bloß

am  Rande  geschliffenen)  .  .  .
—:  aus  Bergkristall,  ungeschliffen

756  a

oder  geschliffen
gefaßt,  s.  Brillen.
Britanniametall  (Legierung  aus
Zinn  mit  Antimon  und  geringen
Zusätzen  von  Zink,  Kupfer,  Nickel
oder  Wismut)  wie  Zinn.

679

Britanniametallwarcn  wie  Ainnwaren.

Brom
Bromate  (Bromsäuresalze),  anderweit
  nicht  genannt
Bromverbindungen  (Bromide):
Bromammonium  (Ammoniumbromid) ­
  -  -  -
Bromäthyl  (Athylbromid,  Bromäther, ­
  ein  Ester)
Bromcalcium  (Calciumbromid)
Bromeisen  (Eisenbromid  und
Eisenbromür)
Bromkadium  (Kadmiumbromid)
Bromkalium  (Kaliumbromid)  .
Bromlithium  (Lithiumbromid)
Bromnatrium  (Natriumbromid)
Bromoform
Bromphosphor  (Phosphorbromid) ­

Bromsilber  (Silberbromid)  .  .
Bromstrontium  (Strontiumbromid) ­

Bromsäure
Bromsäuresalze  (Bromate),  anderweit ­
  nicht  genannt  ....
Bromwasserstoffsäuresalze:  -  •
Bromammonium  (Ammoniumbromid), ­
  Bromeisen  (Eisenbromid ­
  und  Eisenbromür),  Bromkalium ­
  (Kaliumbromid),  Bromnatrium ­
  (Natriumbromid)  .  .
bromwasserstoffsaure  Pflanzenalkaloide: ­

Chininhydrobromid  ....
andere,  z.  B.  Arekolinhydrobromid,
  Atropinhydrobromid,
Homatropinhydrobromid,
Skopolaminhydrobromid  .
andere  Bromwasserstoffsäuresalze, ­
  anderweit  nicht  genannt,
z.  B.  Bromcalcium  (Calciumbromid), ­
  Bromkadmium  (Kadl
 )  Namentliche  Bezeichnung.

Statistische  Nr
Einfuhr  |  Ausfuhr

267

')  317  s

285
347
*)  317  s
285
r)  317  s
285
r)  317  s
285
383  |  285
»)  317  s
317  q
-)  317  s
^)  317  s
^)  317  s

285

380  a

*)  380  b
        <pb n="236" />
        230

9  Namentliche  Bezeichnung.

9  Namentliche  Bezeichnung.

miumbromid),  Bronilithiun,
(Lithiumbromid),  Bromphosphor ­
  (Phosphorbromid),  Bromstrontium
  (Strontiumbronrid)
sonstige,  anderweit  nicht  genannte ­
  Bromverbindungen  -

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

9  317  i
9  317  &amp;gt;

Bromwasserstoffsaure  (wässerige  Lö
sung  von  Bromwasserstoff)  -

9  317  s

Bruch:
von  Glas
von  rohem  Kakao  in  Bohnen  •
von  unpoliertem  Reise  ....
von  polierten:  Reise
von  gewalztem  Reise  ....
von  Ton-  oder  Porzellanwaren
Bruchaluminium
Bürsten:
aus  pflanzlichen  Faserstoffen,  Borsten ­
  oder  tierischen  Borstenersatzstoffen, ­
  Haaren  oder  Gespinsten:
grobe,  auch  in  Verbindung  mit
unlackiertem,  unpoliertem
Holze,  Rohre  oder  Eisen:  aus
pflanzlichen  Faserstoffen  oder
Pflanzenfaserersatzstoffen  .  .
aus  Borsten  oder  tierischen  Borstenersatzstoffen ­

grobe,  in  Verbindung  mit  lackiertem ­
  oder  poliertem  Holze,  Rohre
oder  Eisen
feine  (insbesondere  alle  Zahn-,
Nagel-  und  Kopfbürsten  sowie
alle  Bürsten  aus  Haaren  oder  Gespinsten), ­
  auch  in  Verbindung  mit
Holz,  Rohr  oder  Eisen;  auch  Abreibbürsten
  (Frottierbürsten)  .
Pferdebürsten,  aus  Borsten,  Roßhaaren ­
  oder  dergleichen  in  Verbindung ­
  mit  groben  Gespinstwaren; ­
  Teppichkehrer  ....
in  Verbindung  mit  Bein  oder
Horn,  soweit  die  letzteren  nicht  ale
Bürsten  in  Verbindung  mit  Nach-768


63
10
163
165
734
844

596  a  !  596
596  b  |  596
597

597

597

ahmungen  von  Schildpatt  anzusehen ­
  sind
in  Verbindung  mit  anderen  Stoffen, ­
  vorstehend  oder  anderweit
nicht  genannt.
aus  Lufa,  auch  in  Verbindung  mit
anderen  Stoffen,  soweit  sie  nicht
dadurch  unter  andere  Nummern
fallen
aus  Draht:
grobe,  zum  Handwerksgebrauchc
(Kratzbürsten  und  ähnliche  grobc
Bürsten):  aus  Eisendraht  .  -
—:  aus  Messingdraht  ....
feine,  insbesondere  Kopfbürsten,
aus  Eisendraht
Kratzbürsten  aus  Büscheln  von  gesponnenem ­
  Glase,  die  mit  Bindfaden ­
  oder  dergleichen  unnvickelt
sind  (pinselartige  Werkzeuge  zum
Hervorbringen  von  Glanz  an
Gold-  oder  Silberwaren)  -  •  •
Hutbürsten  aus  Holz,  mit  Plüsch
bezogen
Lammfellbürsten  ........
Lappen  bürsten  wie  genähte  Gegenstände ­
  aus  den  betreffenden
Gespinstwarcn.  .
Zahnbürsten  mit  Zacken  aus  weichem ­
  Kautschuk  (an  Stelle  der
Borsten  oder  Haare)
Bürsten  aller  Art,  soweit  sie  nicht
durch  ihre  sonstig  en  Verbindung  en
unter  andere  Nummern  fallen,  in
Verbindung:  mit  Elfenbein  oder
Nachahmungen  davon  ....
—:  mit  Schildpatt  oder  Nachahmungen ­
  davon
—:  mit  Perlmutter  oder  Nachahmungen ­
  davon
—:  mit  Zellhorn  (Celluloid)  oder
ähnlichen  Stoffen,  z.  B.  Galalith, ­
  soweit  sie  nicht  als  Bürsten

Statistische  Nr.
Einfuh^  Ausfuhr
598
599  !  597
646  b
825  d
878  b
836  d

767  c  !  599
634
560  d  j  560  g

9  579  a

602
604
606b  !  606
        <pb n="237" />
        231

in  Verbindung  mit  Nachahmungen ­
  von  Elfenbein,  Perlmutter
oder  Schildpatt  anzusehen  sind
—:  mit  Schwammstückchen  und
Holzrücken  wie  Holzwaren.
Butter:
frisch  oder  gesalzen  (Milchbutter)
oder  eingeschmolzen  (Butterschmalz) ­
  ------  ■  •  •  •
Anchovis-,  Karamel-,  Krebs-,
Sardellenbutter
Milchbutter  sowie  Anchovis-,  Karamel-, ­
  Krebs-  und  Sardellenbutter ­
  in  luftdicht  verschlossenen
Behältnissen
Ka  kao  butter
Kunstbutter
Muskatbutter
Palmbutter:  zum  Genusse  nicht
geeignet
—:  zum  Genusse  geeignet  .  .
Kokosbutter,  Kokosnußbutter:  z.
Genusse  nicht  geeignet  .  .  .
—:  zum  Genusse  geeignet  .  .
Schi-  (Shea-,  Galam-)  Butter:
zum  Genusse  nicht  geeignet.  .
—:  andere
Paraffinbutter

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

640  6

134
216

219  b
')  168
205  a
-)  169
')  171  a
205  b
i)  171  c
205  b
-)  171  d
205  b
250  b  !  251

c,
Cakes,  auch  gemahlen  oder  sonst  zerkleinert: ­

mit  Zusatz  von  Kakaomasse,  Schokolade ­
  oder  Schokoladeersatzstoffen, ­
  auch  in  luftdicht  verschlossenen ­
  Behältnissen  .  .  .
ohne  solchen  Zusatz:  nicht  in  luftdicht ­
  verschlossenen  Behältnissen
in  luftdicht  verschlossenen  Behältnissen ­


204  b
199
219  b

l )  Nach  Eigengewicht  (mit  Ausnahme
der  in  den  freien  Verkehr  gesetzten
Mengen).

Schiffscakes  (Schiffszwieback):
gewöhnlicher
mit  Zucker  oder  Gewürz  zubereitet ­

aller  Art  in  luftdicht  verschlossenen ­
  Behältnissen
Calcium  (Calciummetall),  roh  -  •
Calciumacetat  (essigsaurer  und  holzessigsaurer ­
  Kalk)
Calciumbisulfit  (saurer  schwefligsaurer ­
  Kalk)
Calciumbromid  (Bromcalcium)  .
Calciumchlorid  (Chlorcalcium)  .  .
Calciumcitrat  (zitronensaurer  Kalk)
Calciumcyanamid  (Kalkstickstoff)  .
Calciumfluorid  (Fluvrcalcium)  .  .
Calciumhydroxyd  (gelöschter  Kalk)
Calciumhypochlorit  (unterchlorigsaurer ­
  Kalk,  Chlorkalk),  trocken  oder
flüssig
Calciumhypophosphat  (unterphosphorsaurer ­
  Kalk)
Calciumhypophosphit  (unterphosphorigsaurer
  Kalk)
Calciumjodid  (Jodcalicum)  .  .  .
Calciumkarbid  (ein  Kohlenstoffmetall) ­

Calciumkarbonat  (kohlensaurer
Kalk):
natürliches  (Kalkspat)  ....
künstliches
Calciumlaktat  (milchsaurer  Kalk)  .
Calciumnitrats  Kalksalpeter,  salpetersaurer ­
  Kalk)
Calciumoxalat  (oralsaurer  Kalk)  -
Calciumoryd  (Atzkalk,  gebrannter
Kalk)
Calciumpermanganat  (übermangansaurer ­
  Kalk)
Calciumpersulfat
Calciumphosphat  (phosphorsaurer
Kalk):
natürliches  (Apatit,  Phosphorit
usw.)
9  Namentliche  Bezeichnung.

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

198
199
219  b
869  f
.309  a  |  309
H  317  s
-)  317  s
317  c  |  317  d
317  l
317  k
»)  317  s
227  a

292  a  |  292
H  317  s
H  317  s
H  317  s
316  a  |  316

227  a
')  317  6
278
317  k
i)  317  s
227  a
-)  317  s
*)  317  s

227  b
        <pb n="238" />
        232

Superphosphat  .
anderes  (künstlicher  phosphorsaurer ­
  Kalk)
Calciumphosphid  (Phosphorcalcium
Calciumrhodanür  (Rhodancalcium)
Calciumsilicid  (Silicium-Calcium)
Calciumsulfat  (schwefelsaurer  Kalk):
natürliches  (Gips)
künstliches
Calciumsulfhydrat
Calciumsulfid  (Kalkschwefelleber,
Schwefelcalcium)
Calciumsulfit  (schwefligsaurer  Kalk)
Calciumverbindungen  f.  Kalksalze
usw
Chlor,  verdichtet  (verflüssigt),  einschließlich ­
  der  als  Unischließung
dienenden  Stahlflaschen,  Flaschen
aus  Fluß-  oder  Schweißeisen.
Chloral  (Trichloraldehyd)  ....
Chloralformamid
Chloralhydrat
Chloraluminium  Muminiumchlorid)
Chloraluminiumlauge
Chlorammonium  (Ammoniumchlorid,
  Salmiak)
Chlorantimon  (Antimonchlorid,
Spießglanzbutter)
Chlorarsen  (Arsenchlorid)  ....
Chlorate  s.  Chlorsäuresalze.  .  .  .
Chloräthyl  (Athylchlorid)  ....
Chlorbaryum  (Baryumchlorid,  salzsaurer ­
  Baryt)
Chlorbenzol
Chlorbenzoyl  (Benzoylchlorid,  Benzoesäurechlorid) ­
  und  Chlorbenzyl
(Benzylchlorid)
Chlorblei  (Bleichlorid)  s.  Bleifarben,
Bleisalze  usw.
Chlorcalcium  (salzsaurer  Kalk,  Calciumchlorid) ­

Chlorcalciumlauge
Chlorcerium  (Ceriumchlorid)  .  .

Statistische  Nr.

Statistische  Nr.

Einfuhr

Einfuhr  |  Ausfuhr

362

Chloreisen  (Eisenchlorid  und  Eisen-9

  317  s

chlorür)

9  317  s

Chloressigsäuren  (Mono-,  Di-  und

9  317  s

Trichloressigsäure)

x )  317  s

9  317  s

Chlorgold  (Goldchlorid)

317  h

1  )317s

Chloride  s.  Chlorverbindungen.

228

Chlorjod  (Jodchlorid)

9  317  s

Chlorkadmium  (Kadmiumchlorid)

9  317  s

9  317  s

Chlorkalilauge

292  a  I  292

x )  317  s

Chlorkalium  (Kaliunichlorid,  salzx

 )  317  s
9  317  s

saures  Kali,  Digestivsalz)  -  ■  •

317  e

Chlorkalk  (unterchlorigsaures  Calcium,

  Calciumhypochlorit)  -  •

292  a  |  292

Chlorkobalt  (Kobaltchlorid)....
Chlorkohlenoryd  (Phosgen),  verdichtet ­
  (verflüssigt),  einschließlich
der  als  Umschließung  dienenden

9  317  s

2 )  379  b

Stahlflaschen

2 )  379  b

Chlorkohlenstoff  (Tetrachlorkohlen-9

  317  s

stoff,  Benzinoform)

9  317  s

390  a

Chlorkupfer  (Kupferchlorid  und  Kup-382



ferchlorür)

9  317  s

298  |  298a

Chlorlithium  (Lithiumchlorid)  .  .

9  317  s

298  |  298  a

Chlormagnesium  (Magnesiumchlorid)



317  c  |  317  b

317  o

Chlormagnesiumlaug  e  .....

9  317  s

Chlormangan  (Mangancblorür)  .

9  317  s

312

Chlormaschinen  für  die  Veredelung

317  b

von  Gespinsten  oder  Gespinstwaren



9  902  a

347

Chlormetalle  s.  Chlorverbindungen.

Chlormethyl  (Methylchlorid)  .  .

347

283

Chlornatrium  (Kochsalz)  ....

280  |  280a

246  g

Chlornatronlauge
Chlornickel  (Nickelchlorid  und  Nickel-292

  a  I  292

chlorür)

9  317  s

9  317  s

Chloroform

382

Chloroform  öl

388

317  c  |  317  d

Chloroformwasser
Chlorophyll  (Blattgrün),  nicht  zu-382



bereitet,  nicht  in  Aufmachungen

9  317  s

für  den  Kleinverkauf

333

9  317  s

Chlorphosphor  (Phosphorchlorid)
9  Namentliche  Bezeichnung.
9  Ausfuhr  nach  Eigengewicht.

9  317  s

9  Namentliche  Bezeichnung.
2 )  Ausfuhr  nach  Eigengewicht.
        <pb n="239" />
        233

Statistische  Nr.
Einfuhr  j  Ausfuhr

StatistischeNr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

x )  Namentliche  Bezeichnung.

*)  Namentliche  Bezeichnung.

Chlorquecksilber  (Quecksilberchlorid
fSublimatss  und  Quecksilberchlorür
fKalomelP
Chlorsäuresalze  (Chlorate)  s.  Chlorverbindungen. ­

Chlorschwefel  (Schwefelchlorür)  .
Chlorsilber  (Silberchlorid)  ....
Chlorsilberpapier
Chlorsoda  (Natriumhypochlorit,  unterchlorigsaures ­
  Natron)  .  .  .
Chlorstrontium  (Strontiumchlorid)
Chlorüre  s.  Chlorverbindungen.  .
Chlorverbindungen:
Chlorwasserstoffsäuresalze  (Salzsäuresalze): ­

chlorwasserstoffsaure  (salzsaure)
Pflanzenalkaloide:  Chininhydrochlorid ­

—:  andere,  z.  B.  Hydrastininhydrochlorid,
  Kokainhydrochlorid ­
  Morphinhydrochlorid  .
Chloraluminium  (Aluminiumchlorid) ­

Chlorantimon  (Antimonchlorid,
Spießglanzbutter)
Chlorbaryum  (Baryumchlorid)
Chlorblei  (Bleichlorid)  mit  Ausnahme ­
  von  Kasseler  Geld  und
Patentgelb
Chlornatrium  (Salz  fSiede-,
Stein-,  Seesalzf)
Chlorstrontium  (Strontiumchlorid)
Chlorzink  (Zinkchlorid)  fest  oder
flüssig  (Chlorzinklauge)  .  .
chlorwasserstoffsaures  (salzsaures) ­
  Anilin  (Anilinhydrochlorid) ­

andere  Chlorwasserstoffsäuresalze:
Chlorammonium  (Ammoniumchlorid, ­
  Salmiak)
Chlorarsen  (Arsenchlorid)  .  .
Chlorcalcium  (Calciumchlorid)
Chlorcerium  (Ceriumchlorid)  .

U  317  s

i)  317  s
317  q
663
292  a  |  292
314

380  a

r)  380  b
298  |  298  a
312
283

si  317  s
280  |  280  a
314
315

246  e

317  o
317  b
317  c  !  317  d
»)  317  s

Chloreisen  (Eisenchlorid  u.  Eisenchlorür)

Chlorgold  (Goldchlorid)  •  •  •
Chlorkadmium  (Kadmiumchlorid)
Chlorkalium  (Kaliumchlorid,  salzsaures ­
  Kali,  Digestivsalz)  .  -
Chlorkobalt  (Kobnltchlorid)  -  -
Chlorkupfer  (Kupferchlorid  und
Kupferchlorür)
Chlorlithium  (Lithiumchlorid)  -
Chlormagnesium  (Magnesiumchlorid) ­

Chlormangan  (Manganchlorür)
Chlornickel  (Nickelchlorid  und
Nickelchlorür)
Chlorquecksilber  (Quecksilberchlorid ­
  fSublimatf  und  Quecksilberchlorür ­
  fKalomelsi
Chlorsilber  (Silberchlorid)  -  .
Chlorzinn  (Zinnchlorid  fZinnbutterf
  und  Ainnchlorür  fAinnsalzss)

Chlorsäuresalze  (Chlorate):
chlorsaures  Kali  (Kaliumchlorat,
Knallsalz):  nicht  in  Hülsen  oder
Kapseln
—:  in  Hülsen  oder  Kapseln  .
chlorsaurer  Baryt  (Baryumchlorat)

chlorsaures  Natron  (Natriumchlorat)
  chlorsaurer  Strontian
(Strontiumchlorat)  und  sonstige
anderweit  nicht  genannte
Chlorsäuresalze
Uberchlorsäuresalze  (Perchlorate),
überchlorsaures  Kali  (Kaliumperchlorat): ­
  nicht  in  Hülsen  oder
Kapseln
—:  in  Hülsen  oder  Kapseln  .  -
sonstige  anderweit  nicht  genannte
Uberchlorsäuresalze  z.  B.  überchlorsaurer ­
  Baryt  (Baryumperchlorat)


si  317  s
317  h
')  317  s
317  e
si  317  s
i)  317  s
i)  317  s
317  c  |  317  b
si  317  s
-)  317  s

-)  317  s
317  q
317  r

293
364  b
-)  317  s

i)  317  s
293
364  b
-)  317  s
        <pb n="240" />
        234

Perchlorat)  .
Unterchlorigsäuresalze  (Hypochlorite),
  z.  B.  Chlorkalk  (Calciumhypochlorit),
  unterchlorigsc
Magnesium  (Magnesiumhyperchlorit), ­
  unter  chlorigsaures  Natron ­
  (Natriumhypochlorit),  unterchlorigsaure ­
  Tonerde  (Aluminiumhypochlorit), ­
  unterchlorig-(Bleichlaugen)


Chloralformamjd
Chloralhydrat  .

methyl  (Methylchlorid)
Chloroform

chlorid,  Cbloral,  Chlorbenzoyl
Benzoylchlorid),  Chlorbenzyl
(Benzylchlorid),  Chlorjod  (Jodchlorid), ­
  Chlorkohlenstoff,  Chlorphosphor ­
  (Phosphorchlorid),
Chlorschwefel  (Schwefelchlorür)
Chlorwasser  (wässerige  Lösung  von
Chlor)
Chlorwasserstoffsäure  (Salzsäure)
Chlorwasserstoffsäuresalze  (Salzsäuresalze) ­
  s.  Chlorverbindungen.
Chlorzink  (Zinkchlorid):  fest  oder
flüssig  (Chlorzinklauge)  .  .
—:  festes,  in  Form  von  Atzstiften
Chlorzinn  (Zinnchlorid  fZinnbutterf
und  Zinnchlorür  fZinnsalzf)  ■
Chrom  (Chrommetall),  roh  .  .  .
Chromacetat  (essigsaures  Chromoryd)

Chromalaun
Chromalin  (eine  Chrombeize)  .  .
Chromate  (Chromsäuresalze):  -
chromsaures  Kali  (Kaliumchromat)
*)  Namentliche  Bezeichnung.

Statistische  Nr.

Statistische  Nr.

Einfuhr  |  Ausfuhr

Einfuhr  ^  Ausfuhr

1
317  s

und  saures  chromsauzes  Kali
(Kaliumbichromat)

305  b

chromsaures  Natron  (Natriumchromat) ­
  und  saures  chromsaures
Natron  (Natriumbichromat).  .

305  a

chromsaurer  Baryt  (Baryumchromat),
  chromsaures  Blei  (Bleichromat), ­
  chromsaures  Zinkoryd
(Zinkchrcmat),  nicht  zubereitet,
nicht  in  Aufmachungen  für  den
Kleinverkauf

332  a

292  a  |  292

chromsaures  Ammoniak  (Ammoniumchromat), ­
  chromsaures

390  a

Chromoryd,  chromsaures  und

382

saures  chromsaures  Lithium  (Li-347



thiumchromat  und  Lithiumbichromat)
  und  sonstige  anderweit  nicht

382

genannte  Chromsäuresalze  -  •

‘)  317  s

Chromatrope  (Vorrichtungen  zur
Hervorbringung  von  Farbenspielen) ­
  nach  Beschaffenheit  des
Stoffes.
Chrombeizen

')  317  s

Chromchlorid

l )  317  s

!)  317  s

Chromeisen  (eine  Legierung  aus

Eisen  mit  Chrom)

777  b

*)  317  s
272

Chromerz  (Chromeisenstein  Chromit),

  auch  aufbereitet  ....

237  d

315

Chromfarben:
Chromgrün  (Zinnobergrün,  grüner ­
  Zinnober):
Chromorydgrün  (Guignets

388

Grün),  nicht  zubereitet,  nicht

317  r

in  Aufmachungen  für  den
Kleinverkauf

332  a

869  f

Gemenge  von  Pariser  Blau  und

309  b  |  309

Chromgelb  (Bleichromat),  rein
oder  versetzt  mit  mineralischen

299
*)  317  s

Stoffen  oder  Stärke,  trocken  od.
in  Teigform,  nicht  zubereitet,
nicht  in  Aufmachungen  für  den

Kleinverkauf

322

chromsaurer  Baryt  (Baryumchro-*)
  Namentliche  Bezeichnung.
        <pb n="241" />
        235

*)  Namentliche  Bezeichnung.

*)  Namentliche  Bezeichnung.
a )  Nach  Stück  und  Wert.

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

mat,  Barytgelb,  Permanentgelb,
auch  Chromgelb  genannt),
Chromblau,  Chromgelb  und
Chromrot  (chromsaures  Bleioxyd,
Bleichromat),  Sideringelb  (basisches ­
  chromsaures  Eisenoxyd,
Eisenchromat),  Chromorange,
chromsaures  Zinkoryd  (Zinkgelb,
Zinkchromat),  Pink  (Nelkenfarbe,
eine  Chromzinnverbindung),  nicht
zubereitet,  nicht  in  Aufmachungen
  für  den  Kleinverkauf
Chromfluorid
Chromhydroxyd  (Chromoxydhydrat)
Chromolithographien  (Bilder)  .  .
Chromopastawaren  (geglanzte  Gipswaren) ­

—,  in  Verbindung  mit  anderen  Stoffen, ­
  soweit  sie  nicht  dadurch  unter
andere  Nummern  fallen  .  -  -
Chromosol  (Natriurusulfid),  zur  Erhaltung ­
  der  Wurstfarbe....
Chromotypien,  Chromotypographien
s.  Papier,  Pappen,  Bilder,  Bilderpapier ­
  usw.
Chromoxyd
Chromsalze  und  sonstige  Chroniverbindungen:

Chromalaun
essigsaures  Chromoxyd  (Chromacetat) ­

schwefelsaures  Chromoxyd
(Chromsulfat),  schwefligsaurer
Chromoxyd  (Chromsulfit),
Chromchlorid,  Chromfluorid  u.
sonstige  anderweit  nicht  genannte ­
  Chromsalze  und  Chromverbindungen ­

Chromsilber
Chromsaure  (Chromsäureanhydrid,
Chromtrioryd)

Chromsäuresalze  (Chromate):
chromsaures  Kali  (Kaliumchromat)
und  saures  chromsaures  Kali
(Kaliumbichromat)
chromsaures  Natron  (Natriumchromat) ­
  und  saures  chromsaures
Natron  (Natriumbichromat)  -
chromsaurer  Baryt  (Baryumchromat),
  chromsaures  Blei  (Bleichromat), ­
  chromsaures  Zinkoryd
(Zinkchromat),  nicht  zubereitet,
nicht  in  Aufmachungen  für  den
Kleinverkauf
chromsaures  Ammoniak  (Ammoniumchromat), ­
  chromsaures
Chromoxyd,  chromsaures  u.  saures ­
  chromsaures  Lithium  (Lithiumchromat ­
  und  Lithiumbichromat)
  und  sonstige  anderweit  nicht
genannte  Chromsäuresalze  .  .
Chromsilber
Chromsulfat  (schwefelsaures  Chromoxyd)
  .
Chromsulfit  (schwefligsaures  Chromoxyd)

Chronographen  und  Chronoskopc
(mit  Uhrwerken  verbundene  Vorrichtungen ­
  zun,  Messen  und  Registrieren ­
  sehr  kurzer  Zeiträume),
auch  elektrische:
in  Form  von  Taschenuhren:
auch  solche  mit  Spielwerken  in
Gehäusen:
aus  Gold
aus  Silber,  auch  vergoldet  oder
mit  Gold  belegt  (plattiert)  od.
mit  vergoldeten  Rändern,
Bügeln  oder  Knöpfen  versehen ­

aus  unedlen  Metallen  odei
aus  Legierungen  unedler  Metalle, ­
  auch  vergoldet  oder  versilbert ­
  oder  mit  Gold  oder

332  a
i)317  6
305  b
676  a
702

703
317  p

305  b

299
309  b  |  309

i)  317  s
317  q
i)  317  s

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

305  b
305  a

332  a

i)  317  s
317  g
i)  317  s
i)  317  s

-)  929  a
a )  929  b
        <pb n="242" />
        236

Statistische  Nr.

Silber  belegt  (plattiert)  oder
mit  vergoldeten  oder  versilberten ­
  Rändern,  Bügeln  oder
Knöpfen  versehen;  aus  anderen ­
  Stoffen,  z.  B.  Elfenbein, ­
  Hartkautschuk,  Perlmutter, ­
  Aellhorn  (Celluloid)  oder
diesem  ähnlichen  Stoffen,  z.

Einfuhr  |  Ausfuhr

B.  Galalith
nicht  in  Form  von  Taschenuhren:
elektrische  und  Bestandteile  von

')  929  c

solchen
andere,  soweit  sie  nicht  durch  ihre
Verbindungen  unter  andere

912  g

Nummern  fallen
—  Chronographen  und  Chronoskope,
die  ausschließlich  wissenschaftlichen

2 )  934  c

Untersuchungen  dienen  ....
Chronometer:
in  Form  von  Taschenuhren,  auch
solche  mit  Spielwerk  und  elektr.
in  Gehäusen:

891  d

aus  Gold
aus  Silber,  auch  vergoldet  oder
mit  Gold  belegt  (plattiert)  od.
mit  vergoldeten  Rändern,  Bü--)

  929  a

geln  oder  Knöpfen  versehen
aus  unedlen  Metallen  oder  aus
Legierungen  unedler  Metalle,
auch  vergoldet  oder  versilbert
oder  mit  Gold  oder  Silber
belegt  (plattiert)  oder  mit  vergoldeten ­
  oder  versilberten  Rändern, ­
  Bügeln  oder  Knöpfen
versehen;  aus  anderen  Stoffen
z.  B.  Elfenbein,  Hartkautschuk,
Perlmutter,  Aellhorn  (Celluloid) ­
  oder  diesem  ähnlichen

-)  929  b

Stoffen,  z.  B.  Galalith  .  .
Schiffschronometer  (Seeuhren),
nicht  in  Form  von  Taschenuhren
(auch  mit  elektrisch  betriebenen
Uhrwerken  vertragsmäßig),  so-0
  Einfuhr  Wertangabe.
a )  Nach  Stück  und  Wert.

-)  929  c

weit  sie  nicht  durch  ihre  Verbindungen ­
  unter  andere  Nummern
fallen
andere,  soweit  sie  nicht  durch  ihre
Verbindungen  unter  and.  Nummern ­
  fallen
Cyanide  s.  Cyanverbindungen.
Cyankalium  (blausaures  Kali,  Kaliumcyanid) ­

Cyanmetalle  s.  Cyanverbindungen.
Cyannatrium  (blausaures  Natron,
Natriumcyanid)
Cyanschlamm  (Ferrocyanschlamm),
flüssig  oder  getrocknet  ....
—,  künstlich  oxydierter  Ferrocyanschlamm, ­
  wie  Berliner  Blau.
Cyanüre  s.  Cyanverbindungen.
Cyanverbindungen:
Cyanwasserstoffsäuresalze  (Blausäuresalze); ­

Cyankalium  (Kaliumcyanid,
saures  Kali)  und  Cyannatrium
(Natriumcyanid,  blausaures
Natron)
sonstige  anderweit  nicht  genannte ­
  Cyanwasserstoffsäuresalze, ­
  z.  B.
Cyanquecksilber
Cyansilber
Rhodanwasserstoffsäuresalze  (Sulfocyanate),
  anderweit  nicht  genannt, ­
  z.  B.  Rhodanammonium
(Ammoniumrhodanür),  Rhodancalcium ­
  (Calciumrhodanür),  Rhodankalium ­
  (Kaliumrhodanür),
Rhodannatrium  (Natriumrhodanür)

sonstige  anderweit  nicht  genannte
Cyanverbindungen,  z.  B.  Cyanzinkkalium

Cyanwasserstoffsäure  (Blausäure)

9  Einfuhr  Wertangabe,
a )  Nach  Kilogramm  und  Stück.
*)  Namentliche  Bezeichnung.

Statistische  Nr.
Einfuhr^Ausfuhr

*-*)  934  b
&amp;gt;)  934  c
308  b
308  b
237  r

308  b

°)  317  s
317  q

-)  317  s
°)  317  6
-)  317  s
        <pb n="243" />
        237

Cyanwasserstoffsäuresalze  (Blausäuresalze) ­
  f.  Cyanverbindungen.
Cyanzinkkalium

Statistische  Nr.
Einfuhr!  Ausfuhr

')  317  s

Därme:
von  Vieh,  frisch  oder  getrocknet,
auch  eingesalzen,  einschließlich
der  gewalzten,  in  der  Querrichtung ­
  zerschnitten,  in  der  Längsrichtung ­
  aufgeschnittenen  oder
in  Streifen  geschnittenen  .  .
künstliche  Därme  aus  pergamentiertem
  Papiere
Waren  aus  Därmen  von  Vieh:
Darmschnüre,  Darmseile  -  •  •
Darmsaiten:  abgepaßte  .  .  •
—:  nicht  abgepaßte,  einschließlich
der  nachgeahmten
andere  Waren  aus  Därmen  -
Därmetalg,  Darmfett,  roh,  geschmolzen ­
  oder  gepreßt:
von  Rindern  und  Schafen  .  .
von  anderen  Tieren  ....
Darmsaiten:
abgepaßte,  auch  nachgeahmte  .
nicht  abgepaßte,  einschließlich  der
nachgeahmten
Darmschnüre
Darmseile.
Decken,
Fußbodenbelag,  Fußbodendecken,
Fußbodenteppiche,  Fußdecken,
Matten  dazu.
andere  Decken:
aus  Filz  s.  Filzwaren,
aus  Geflechten  von  pflanzlichen
Faserstoffen  mit  Ausnahme  der
Gespinstfasern:
Fußdecken  und  Matten,  grobe,
roh  oder  gefärbt,  gebeizt,  gefirnißt ­
  .  .  .

157  a  |  157
670  e
567
945
567  |  945
568  |  567

-)  129
»)  132
945
567  |  945
567
567

589  a  |  589

andere  als  grobe  Fußdecken  u.
Matten  sowie  andere  Decken
aller  Art,  auch  mit  Unterlagen ­
  aus  Gespinstwaren  oder
Filz
aus  Gespinstwaren:
Schutzdecken  (Laufdecken)  für
diezu  Fahrzeugrädern  bestimmten ­
  Schläuche,  aus  Gespinstwaren, ­
  die  mit  Kautschuk  getränkt ­
  oder  überzogen  oder
durch  Zwischenlager:  von  Kautschuk ­
  verbunden  sind:  für
Räderschläuche  zu  Kraftfahrzeugen ­
  (Automobillaufdecken)
—:  für  Räderschläuche  zu  anderen ­
  Fahrzeugen
—:  Wagendecken,  bearbeitete
(nicht  lediglich  zugeschnittene),
aus  groben  Gespinstwaren,  die
mit  Kautschuk  getränkt  oder
überzogen  oder  durch  Zwischenlagen
  aus  Kautschuk  verbunden
sind
—:  Wagen-  und  Viehdecken,  bearbeitete ­
  (nicht  lediglich  zugeschnittene), ­
  aus  groben  Gespinstwaren ­
  von  pflanzlichen
Spinnstoffen
—:  als  Decken  abgepaßte  dichte
Gewebe  für  Möbel-  und  Zimmerausstattung ­
  s.  Gewebe.
—:  aus  Gespinstwaren  durch
Nähen  (abgesehen  vom  einfachen ­
  Säumen)  hergestellte,
auch  wattierte  oder  nach  Art  der
wattierten  gefertigte,  mit  Federn, ­
  Roßhaaren  oder  dergleichen ­
  gefüllte  Decken  (Bettdecken,
Steppdecken,  Reisedecken  und
ähnliche  Decken),  wie  genähte
Gegenständeaus  Gespinstwaren,

')  Namentliche  Bezeichnung.
a )  Ausfuhr  nach  Eigengewicht.

9  Ausfuhr  auch  aus  Leder  oder  in
Verbindung  mit  unedlen  Metallen.

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

589b  !  589

&amp;gt;)  578  b
*)  578  c

576
560  d  |  560  g
        <pb n="244" />
        238

ohne  Gewichtsabzug  für
Füllung.

Decken

bestickt,  wie  Stickereien.

aus  Leder  .  -
aus  Linoleum

oder

nicht  dadurch  unter  ai
Nummern  fallen:
in  der  Masse  einfarbig,  unbedruckt ­

in  der  Masse  einfarbig,  bedruckt ­


Granit-f  Linoleum),  au
bedruckt
aus  Pelzwerk:
nicht  überzogen,  nicht  gefüttert
überzogen  oder  gefüttert
aus  Sparterie

sind
Desinfektionsmittel:
nicht  äther-  oder  weingeisthc
seifehaltig,  z.  B.  Bacillol,  Carlin,

  Sanogen,  Sapokarbol:  flüssig, ­
  in  Fässern  oder  ant
größeren  Behältnissen-  -

l )  Einfuhr  Wertangabe.

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr
e
e

Krügen,  Tiegeln,  Töpfen  oder
dergleichen
—:  fest,  zum  unmittelbaren  Ge-437

  |  412  a
ö
i

brauche  geformt  (gepreßt  oder
in  Formen  gegossen)  oder  in
Büchsen,  Flaschen,  Krügen,
Tiegeln,  Töpfen  oder  dergleichen; ­
  gepulvert
—:  fest,  von  anderer  Beschaffenheit ­
  oder  in  anderer  Verpackung
nicht  seifehaltig,  anderweit  nicht

560  b  |  560  g
i
:

genannt  oder  inbegriffen,  z.  B.
Kresolnatron,  Kresulfol,  Sanatol,
  Solutol,  Solveol  ....
seifehaltige  und  nicht  seifehaltige,
als  Arzneiwaren  zubereitet
äther-  oder  weingeisthallig,  z.  B.
Lysoform:

508  a

in  Fässern
in  anderen  Behältnissen.  .  .

508  b

aller  Art,  sofern  sie  als  Geheimmittel ­
  anzusehen  sind  .  .  .
Desinfektionspapier
Dochte:

509

aus  Baumwolle:  gewebt  oder  geflochten, ­
  auch  gewirkt  ....

»)  564

—:  andere

-)  565

aus  anderen  pflanzlichen  Spinn-594

  |  593

stoffen  als  Baumwolle,  gewebt
oder  gewirkt,  auch  geflochten  .
teilweise  aus  Seide
Draht:

r)  565

aus  Feingold
aus  legiertem  Golde
aus  unlegierten»  Platin  und  unlegierten
  Platinnietallen  .  .  .
aus  legiertem  Platin  und  legierten ­
  Platinmetallen
aus  Silber,  auch  legiert-  -  .  .
aus  Aluminium  oder  Aluminiumlegierungen: ­
  rund

254

—:  geplättet  (dünn  und  glatt
0  Bei  der  Ausfuhr  unter  Steuerübertoachung
  Airgabe  des  Weingeistgehalts ­
  in  Litern  Weirrgeist.

Statistische  Nr.
Einfuhr!  Ausfuhr
256
256
255
390  b
388
')  178  d
-)  179  c
389  |  388
664

468
439
502
412  a
769  a
770a
769  e
770  b  !  769  e
774
846
        <pb n="245" />
        239

ausgewalzt)  oder  geformt  (fassoniert) ­

aus  Blei  oder  Bleilegierungen
aus  Eisen  oder  Eisenlegierungen,
einschließlich  des  geformten  (fassonierten) ­
  und  geplätteten  (dünn
und  glatt  ausgewalzten):
roh  oder  bearbeitet,  jedoch  nicht
poliert,  lackiert  oder  mit  anderen ­
  unedlen  Metallen  oder
Legierungen  unedler  Metalle
überzogen:
gewalzt
—:  gezogen  ........
—:  Drahtsaiten,  nicht  überspannen, ­
  für  Tonwerkzeuge
poliert,  lackiert  oder  mit  anderen
unedlen  Metallen  oder  Legierungen ­
  unedler  Metalle
überzogen,  auch  auf  mechanischen, ­
  Wege  niit  Kupfer,
Kupferlegierungen,  Nickel  od,
Aluminium  überzogen  oder
auf  chemischem  Wege  vernickelt ­
  (Doppelmetall):
verzinkt  (galvanisiert)  -  -  .
anderer
—:  Drahtsaiten,  nicht  überspannen, ­
  für  Tonwerkzeuge
mit  Draht  (auch  zementiertem)
aus  Kupfer  umsponnen,  umflochten ­
  oder  umwickelt  .  .
mit  Draht  aus  anderen  Metallen ­
  oder  aus  Metallegierungen ­
  der  Nrn.  869c/f  umsponnen, ­
  umflochten  oder  umwickelt ­

aus  Kupfer  oder  Kupferlegierungen, ­
  zementiert  (durch  Zinkdänipfe
  mit  einem  goldähnlichen
Überzüge  versehen)  .....
aus  Kupfer,  nicht  zementiert  .
aus  Kupferlegierungen,  nicht  zementiert ­

aus  Nickel  oder  Nickellegierungen

Statistische  Nr.

Statistische  Nr.

Einfuhr  |  Ausfuhr

Einfuhr  |2tuSfuljr

aus  Zink  oder  Zinklegierungen

858

847  |  846

aus  Zinn  oder  Zinnlegierungen

852

einschließlich  des  Britanniametall
aus  vorstehend  nicht  genannten
unedlen  Metallen  oder  Legierungen ­
  unedler  Metalle,  z.  B.

862

Tantaldraht
aus  unedlen  Metallen  oder  Legierungen ­
  unedler  Metalle  aller
Art,  auch  auf  anderen  Draht  aus
unedlen  Metallen  oder  Legierungen ­
  unedler  Metalle  gespon-871b



791a

nen:

791b

vergoldet  oder  mit  Gold  belegt

(plattiert)

882  a

791b  |  945

versilbert  oder  mit  Silber  belegt

  (plattiert)
aus  unedlen  Metallen  oder  aus
Legierungen  unedler  Metalle
aller  Art,  überzogen,  unuvickelt,
umsponnen  oder  umflochten:

882  b

für  die  Elektrotechnik

890  a

für  andere  Zwecke,  Hutkörper  usw.

890  b

Holzdraht,  roh  oder  bearbeitet  .
Draht  in  einer  bereits  einem  be-621

  a

792  a

stimmten  Zweck  entsprechenden

792  b

Form  (z.  B.  Spiralfedern),  ferner

mit  eingepreßten  oder  eingewalz-792

  b  |  945
871a

ten  Verzierungen  (Mustern)  versehener ­
  Draht  wie  Drahtware.
Drahtgeflechte:

aus  Eisendraht
aus  Draht  von  Kupfer,  Messing
oder  Tombak,  verniert,  gefärbt,
mit  Aluminium  überzogen  oder

825  b  !  825  c

871b

vernickelt

879

aus  Kupferdraht,  andere  -  -  -

878  a

aus  Messingdraht,  andere  -  -  -

878  b

aus  Tombak,  andere  .....

878  b

872

aus  Draht  von  anderen  Kupfer-871

  a

legierungen  als  Messing  und
Tombak:

871b

feine,  insbesondere  alle  polier-866



ten,  mit  Aluminium  über-
        <pb n="246" />
        —  240

zogenen,  vernickelten,  gefärb-Statistische

  Nr
Einfuhr  |  Stuäfubr

ten,  lackierten  oder  vernierten
—:  andere  als  feine,  weder  poliert, ­
  noch  mit  Aluminium  überzogen, ­
  vernickelt,  gefärbt,  lackiert

880  a

oder  verniert  ........
aus  Draht  von  unedlen  Metallen
oder  Legierungen  unedler  Metalle, ­
  überzogen,  umwickelt,  umsponnen, ­
  umflochten:

880  b

für  die  Elektrotechnik  ....
für  andere  Zwecke,  Hutkörper

890  a

usw
S.  auch  Drahtgewebe.
Drahtgewebe:
Metalltuch  aller  Art  für  gewerbl.
Zwecke  (insbesondere  für  die  Herstellung ­
  von  Papier)  aus  Draht
von  Kupfer  oder  Kupferlegierungen ­
  endlos  oder  in  Rollen
oder  Stücken,  auch  mit  Gespinsteinlagen ­
  (sogenanntes  brillier-890

  b

tes  Metalltuch)

875

aus  Eisendraht.
andere,  wie  Drahtgeflechte.
Trahtlitzen,  auch  mit  einer  Seele
(Kern)  aus  pflanzlichen  Spinnstoffen: ­


825  b  &amp;gt;  825  c

aus  Eisendraht
aus  Draht  von  Kupfer,  Messing,
Tombak  oder  anderen  Kupferlegierungen, ­
  auch  aus  Eisendraht,
der  mit  diesem  Drahte  umsponnen, ­
  umflochten  oder  umwickelt
ist,  weder  lackiert  noch  poliert,
mit  Aluminium  überzogen,  ver-825

  a

nickelt,  gefärbt  oder  verniert  .
aus  Draht  von  unedlen  Metallen
oder  Legierungen  unedler  Metalle, ­
  überzogen,  umwickelt,  umsponnen ­
  oder  umflochten:

873

für  die  Elektrotechnik  ....
für  andere  Zwecke,  Hutkörper

890  a

usw
andere  Drahtlitzen,  wie  Waren

890  b

aus  den  zur  Herstellung  verwendeten ­
  Metallen.
S.  auch  Drahtgeflechte  u.  Kabel.
Drahtmatratzen  aus  Eisendraht:
gepolstert,  auch  in  Verbindung  mit
anderen  Stoffen,  soweit  sie  nicht
dadurch  unter  andere  Nummern
fallen:
ohne  Überzug
mit  Überzug
nicht  gepolstert
Drahtsaiten:
überspannen,  abgepaßt  ....
nicht  überspannen  für  Tonwerkzeuge: ­

aus  Eisendraht:
roh  oder  bearbeitet,  jedoch
nicht  poliert,  lackiert  oder  mit
anderne  unedlen  Metallen
oder  Legierungen  unedler
Metalle  überzogen  ....
poliert,  lackiert  oder  mit  anderen ­
  unedlen  Metallen  oder
Legierungen  unedler  Metalle
überzogen
—:  aus  anderem  Drahte  in  der
Einfuhr  wie  dieser  Draht  .  .
Drahtschlaufen,  eiserne
Drahtschoner  für  elektrische  Bahnen
Drahtseile,  auch  mit  einer  Seele
(Kern)  aus  pflanzlichen  Spinnstoffen: ­

aus  Eisendraht
aus  Draht  von  Kupfer,  Messing,
Tombak  oder  anderen  Kupferlegierungen, ­
  auchausEisendraht,
der  mit  diesem  (auch  zementiertem) ­
  Drahte  umsponnen,  umflochten ­
  oder  umwickelt  ist,
weder  lackiert  noch  poliert,  mit
Aluminium  überzogen,  vernickelt, ­
  gefärbt  oder  verniert  .
andere  Drahtseile,  wie  Waren
0  Namentliche  Bezeichnung.

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

632
633  b
835
945

791b  |  945

792  b  |  945
—  |  945
826  b  |  825  6
')  912  e

825  a

873
        <pb n="247" />
        aus  den  zur  Herstellung  verwendeten ­
  Metallen.

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

Drahtstifte,  eiserne
Düngemittel,  künstliche:
Ammoniak,  schwefelsaures  (Am-826

  a

moniumsulfat)

317  a

Chilesalpeter
Guano,  künstlicher  (Fisch-,  Fleisch-,
Blut-,  Garnelen-,  Heuschreckenguano ­
  und  anderer);  Tiermehl,
Flechsenmehl:  gemahlener  tie-303



rischer  Dünger  (Poudrette)

359(i

Guano,  natürlicher
Kalidünger  s.  Abraumsalze,  Kalimagnesia ­
  und  Kalisalze.
Kalksalpeter,  Kalk-(Luft-)Stickstoff
und  anderweit  nicht  genannte

359  b

Düngemittel
Knochenmehl,  auch  Knochengrieß

317  k

und  Knochenschrot
Thomasphosphatmehl  (gemahlene
phosphorsäurereiche  Thomas-360



schlacke)
mit  Säuren  behandelte  (aufgeschlossene) ­
  phosphorhaltige  (phosphorsäurehaltige) ­
  Düngemittel
(Superphosphate),  auch  nüt  an-361



deren  Stoffen  vermischt  .  .  .

362

Superphosphatgips
Dünger:  tierischer  (Abtritt-  u.  Stall-228



dünger),  auch  getrocknet  .  .  .

161

•—:  gemahlen  (Poudrette)  .  .  .
E.
Eier:
von  Federvieh  oder  Federwild:
rohe  oder  nur  in  der  Schale  gekochte, ­
  auch  gefärbt,  bemalt  oder

359  a

in  anderer  Weise  verziert  .  .
eingeschlagene,  ohne  Schale  (Eigelb ­
  und  Eiweiß  vermischt)  .
zum  Genusse  zubereitet,  soweit

136

137

sie  nicht  unter  Nr.  136  fallen  .
aller  Art,  in  luftdicht  verschlösse-209



nen  Behältnissen
Repennlng,  ilur-  und  Durchsuhrverbo!«.

219  b

Statistische  Nr.
Einfuhr!  Ausfuhr

andere  (Fischeier,  frisch,  auch  befruchtet, ­
  Seidenwurmeier  und

dergleichen);  auch  ausgeblasene
Eier  aller  Art

160  b  |  160

Eierfrüchte  (Eieräpfel,  Eierpflaumen):



frisch
zerkleinert,  geschält,  gepreßt,  ge-33

  r

trocknet,  gedarrt,  gebacken  oder
sonst  einfach  zubereitet  .  .  .

37

Eiergraupen,  eine  Teigware  .  .

200

S.  auch  Teigwaren.
Eieröl:  in  Fässern

')  166  t/ 1 )  166  c

—:  in  anderen  Behältnissen  .  .
Eierschläger  (Eierschaumschlagmaschinen),
  eiserne,  mit  Kraftübertragung ­
  durch  Zahnräder  ....

a )  167

ä )  906  v

Eigelb:

flüssig,  auch  eingesalzen  oder  mit
anderen,  die  Haltbarkeit  erhöhenden

  Zusätzen;  getrocknet,  auch
gepulvert
flüssig  und  getrocknet,  zu  gewerblichen ­
  Zwecken,  anitlich  ungenießbar ­
  gemacht  (denaturiert)  oder
unter  Überwachung  der  Ver-137



wendung

137

Eigelb  und  Eiweiß  vernnscht  (eingeschlagene

  Eier  ohne  Schale)  -

137

zum  Genusse  zubereitet  .  .  .
aller  Art  in  luftdicht  verschlossenen

209

Behältnissen

219  b

Eimer:

als  Seilerware  hergestellte,  aus
Gespinsten  von  anderen  pflanzlichen

  Spinnstoffen  als  Baumwolle, ­
  auch  in  Verbindung  mit
anderen  Stoffen,  soweit  sie  nicht
dadurch  unter  andere  Numniern

fallen

485  a

*)  Nach  Eigengewicht  (mit  Ausnahme

der  in  den  freien  Verkehr  gefetzten
Mengen).

a )  Namentliche  Bezeichnung.

16
        <pb n="248" />
        242

aus  groben  Gespinstwaren  von
pflanzlichen  Spinnstoffen  -  -
aus  weichem  (auch  vulkanisiertem)
Kautschuk  oder  damit  ganz  oder
teilweise  überzogen,  auch  in
Verbindung  mit  anderen  Stoffen, ­
  soweit  sie  nicht  dadurch  unter
andere  Nummern  fallen,  auch
lackiert,  gefärbt,  bedruckt  oder
mit  eingepreßten  Mustern  versehen ­

aus  Leder
aus  Holz:  roh
—:  bearbeitet;  roh  und  bearbeitet
mit  Metallreifen
aus  Holzmasse  oder  Zellstoff,  ohne
Verbindung  mit  anderen  Stoffen ­
  oder  nur  in  Verbindung  mit
Holz  oder  Eisen
aus  Eisenblech,  für  den  Haus-  od.
Küchengebrauch,  auch  Teile  von
solchen  Eimern:
roh
bearbeitet  (mit  Schmelz  belegt
(emailliert)  oder  dergleichen)
Eisen  und  Eisenlegierungen:
Roheisen  aller  Art  (weißes,  graues
halbiertes),  in  Gänzen,  Barren,
Blatteln,  Flossen,  Masseln,  Mulden ­
  oder  dergleichen
Ferrosilicium  (siliciumhaltiges
Eisen)  mit  einem  Siliciumgehalte
von  25  v.  H.  oder  darüber  (vertragsmäßig ­
  zollfrei)
anderes  Ferrosilicium  und  andere
nicht  schmiedbare  Eisenlegierungen, ­
  die  nach  ihrer  äußeren  Form
nur  als  Rohstoffe  verwendet
werden  können  (Ferroaluminium,
  -chrom,  -mangan,
-nickel,  -wol-  fram  usw.)  .  .  .
Rohluppen;  Rohschienen  (Millbars);
  Rohblöcke  (Jngots);  Brammen; ­
  vorgewalzte  Blöcke
*)  Namentliche  Bezeichnung.

Statistische  Nr.
Einfuhr!  Ausfuhr

560  d  !  560  g

i)  579  a
560  b  |  560  g
623  a
623  b

670  e
828  d
828  e
777  a

317  f  i  777  b

777  b

Blooms);  Platinen;  Knüppel
(Billetts);  Tiegelstahl  in  Blöcken
schmiedbares  Eisen  (Schweißeisen,
Schweißstahl,  Flußeisen,  Flußstahl) ­
  in  Stäben  (gewalzt,  geschmiedet ­
  oder  gezogen),  auch  geformt ­
  (fassoniert)  und  mit  eingewalzten ­
  Mustern  oder  Verzierungen, ­
  ausgenommen  Draht  u
die  im  Statistischen  Warenverzeichnisse ­
  besonders  genannten
Walzwerkerzeugnisse  in  Stabform ­
  (z.  B.  Eisenbahnschienen);
ferner  Bandeisen  (Flacheisen
von  nicht  mehr  als  25cm  Breite,
soweit  es  nicht  als  Draht  zu  behandeln ­
  ist);  alle  diese  auch  aus
mechanischem  Wege  mit  Kupfer,
Kupferlegierungen,  Nickel  oder
Aluminium  überzogenen  oder  auf
chemischem  Wege  vernickelt
(Doppelmetall):
Träger  (I-,  17-  und  _J”LfZores-f
  Eisen)
Formeisen  (mit  Ausschluß  der
in  Nr.  785  a  enthaltenen  Profile), ­
  z.  B.  Eck-  rmd  Winkeleisen ­
  (L,  V),  Kniestücke  .  .
Bandeisen
anderes,  nicht  geformtes  (fassoniertes) ­
  Stabeisen  mit  rundem ­
  oder  rechteckigen:  Querschnitte; ­
  schmiedbares  Eisen  in
Stäben,  nicht  über  12  cm
lang,  zum  Umschmelzen  .  .
Eisenblech:
roh,entzundert,gerichtet,  dressiert,
gefirnißt,  in  der  Stärke:  von
5mm  oder  darüber  (Grobbleche)
0  Massengut  nur  Träger  bezw.  Eisen,
nicht  mit  eingewalzten  Mustern
oder  Verzierungen  versehen.
2 )  Ausfuhr  schmiedbares  Eisen  zum
Umschmelzen  843  a.
3 )  Massengut  nur  rohe,  auch  gerichtete
Bleche.

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr
784

-)  785  a
i)  785  b
x )  785  b
-.-)  785  b
-&amp;gt;)  786  a
        <pb n="249" />
        ^SSSBBBSSSBSBSBSSSSäSSmSmSSSSKl^S

-  243  —

—:  von  mehr  als  1  mm  bis  unter
5  nun
—:  von  1  mm  oder  darunter  -  -
abgeschliffen,  niit  Schmelz  belegt
(emailliert),  lackiert,  poliert,  gebräunt ­
  oder  sonst  künstlich  oxydiert, ­
  auch  mit  spiegelnder  Oxydschicht
  überzogen,  auf  mechanischem ­
  Wege  mit  Kupfer,
Kupferlegierungen,  Nickel-  od.
Aluminium  überzogen  oder  auf
chemischem  Wege  vernickelt
(Doppelmetall)
verzinnt  (Weißblech)  ....
verzinkt
verbleit  oder  mit  anderen  unedlen ­
  Metallen  oder  Legierungen ­
  unedler  Metalle  überzogen, ­
  mit  Ausnahme  des  auf
mechanischem  Wege  mit  Kupfer,
Kupferlegierungen,  Nickel  oder
Aluminium  überzogenen  oder
auf  chemischem  Wege  vernickelten ­
  (Nr.  787)
Wellblech
Dehnblech  (Streckblech),  Riffelblech, ­
  Waffelblech,  Warzenblech
Blech  (mit  Ausnahme  von  Wellblech, ­
  Dehnblech  fStreckblechf,
Riffelblech,  Waffelblech,  Warzenblech), ­
  gepreßt,  gebuckelt,  geflanscht, ­
  geschweißt,gebogen,  gelocht, ­
  gebohrt
Eisendraht,  einschließlich  des  geformten ­
  (fassonierten)  und  geplätteten ­
  (dünn  und  glatt  ausgewalzten): ­

roh  oder  bearbeitet,  jedoch  nicht
poliert,  lackiert  oder  mit  anderen ­
  unedlen  Metallen  oder
Legierungen  unedler  Metalle
überzogen:
gewalzt
l )  Massengut  nur  rohe,  auch  gerichtete
Bleche.

Statistische  Nr.

Statistische  Nr.

Einfuhr|  Ausfuhr

Einfuhr  ^  Ausfuhr

gezogen  .........

791b

»)  786  b

Drahtsaiten,  nicht  überspannen,

*)  786  c

für  Tonwerkzeuge  ....
poliert,  lackiert  oder  mit  anderen
unedlen  Metallen  oder  Legierungen ­
  unedler  Metalle  überzogen, ­
  auch  auf  mechanischem
Wege  mit  Kupfer,  Kupferlegierungen, ­
  Nickel  oder  Aluminium ­
  überzogen  oder  auf
chemischem  Wege  vernickelt
(Doppelmetall):

791b  l  945

787

verzinkt  (galvanisiert)  .  -  ■

792  a

788  a

anderer

792  b

788  b

Drahtsaiten,  nicht  überspannen,

für  Tonwerkzeugc  ....
Eisendraht:
mit  Draht  (auch  zementiertem)
aus  Kupfer  umsponnen,  um-792

  b  !  945

flochten,  umwickelt
mit  Draht  aus  anderen  Metallen
oder  aus  Metallegierungen  der

871  n

788  c

Nrn.  869  c/f  umsponnen,  umflochten

  oder  umwickelt  .  .  .

871  b

789  &amp;gt;  789  a

Eisenplatten:

789  |  789b

aus  nicht  schmiedbarem  Eisengüsse: ­


roh

782  b

790

bearbeitet
aus  schmiedbarem  Eisen  s.  Blech
aus  Eisen.
gepulvertes  Eisen  (Eisenpulver),

')  783  h

auch  reduziertes  Eisen,  zum  Heilgebrauche


Eisenabfälle:
Glühspan  (Hammerschlag  und

388

Walzzunder),  Schliff  ....
Abfälle  von  verzinntem  Eisenbleche ­
  (Weißblech)  und  von  verzinktem ­
  Eisenbleche  von  nicht

843  a

mehr  als  5  mm  Stärke  .  -  •

843  b

791  a

Brucheisen,  Alteisen  (Schrott):
Dreh-,  Bohr-  und  Hobelspäne;
9  Namentliche  Bezeichnung.

16*
        <pb n="250" />
        —  244

4

Eisenfeilspane  (Eisenfeile);  Stabeisenenden, ­
  Eisenblechkanten  und
andere,  vorstehend  nicht  genannte
nur  zum  Einschmelzen  oder
Schweißen  verwendbare  Abfälle
von  Eisen
Eisenacetat  (essigsaures  und  holzessigsaures ­
  Eisenoxyd,  Schwarzbrühe, ­
  Eisenbrühe,  holzsaure  Eisenbeize) ­

Eisenalaun  u.  Eisenammoniakalaun
Eisenalbuminat  (Ferratin)  ■  .  .
Eisenausscheider:  AufbereitungsMaschinen ­

—:  Pfannen  aus  schmiedbarem
Eisen,  genietet,  gepreßt  oder  geschweißt ­

Eisenbahnachsen  aus  schmiedbarem
Eisen
Eisenbahndrehscheiben:  aus  nicht
schmiedbarem  Eisengüsse:
roh
bearbeitet
—:  aus  schmiedbarem  Eisen  (einschließlich ­
  des  schmiedbaren  Eisengusses): ­

roh
bearbeitet
Eisenbauteile  (Eisenkonstruktionen)
aus  schmiedbarem  Eisen,  auch  mit
Anstrich  versehen:  Brücken  und
Brückenbestandteile
—:  andere  (z.  B.  zu  Gebäuden  oder
zu  Gerüsten  für  Aufbereitungsoder ­
  Förderungsanlagen)  .  .  .
Eisenbeize,  holzsaure
Eisenblechkanten  (Abfälle  von  Eisenblech) ­

Eisenbora  cit
Eisenbromid  u.  Eisenbromür  (Brorneisen)

Eisenbrühe  (Eisenacetat)
*)  Siehe  Vorbemerkung  6.
J )  Einfuhr  namentliche  Bezeichnung.
*)  Namentliche  Bezeichnung.

Statistische  Nr.

Statistische  Nr.

Einfuhr  |  Ausfuhr

Einfuhr  |  Ausfuhr

Eisenchinincitrat  (zitronensaures  Chi
nineisen)
Eisenchlorid  und  Cisenchlorür  (Chlor-380

  a

843  a

eisen)
Eisenchromat  (basisches  chromsaures

X )  317  s

Eisenoxyd,  Sideringelb),  nicht  zubereitet, ­
  nicht  in  Aufmachungen
für  den  Kleinverkauf

332  a

309  b  |  309

Eisencitrat  (zitronensaures  Eisen)
Eisendraht  s.  Draht.

X )  317  s

299

Eisen-Dreh-,  Bohr-  und  Hobelspäne

217

(Abfälle  von  der  Bearbeitung  von
Eisen)

843  a

l - 2 )  906  p

Eisenerze  (Eisensteine,  z.  B.  Magnet-803



eisenstein  (Magnetsteins,  Roteisenstein ­
  (Eisenglanz,  Eisenglimmer,
roter  Glaskopf,  Blutstein,  Eisenrahni,
  Rötel,  roter  Toneisenstein,
roter  Ocker,  ein  natürliches  Eisen-797



782  b
3 )  783  h

oryds,  Brauneisenstein  (brauner
Glaskopf,  Gelbeisenstein,  Eisenniere, ­
  Bohnerz,  Linsenerz,  Eisenrogenstein, ­
  Minette,  Limonit,  Raseneisenstein,

  Sumpferz,  Wiesenerz, ­
  Seeerz,  ein  natürliches  Eisenoxyds,

  Spateisenstein  (Eisenspat,

798  d
3 )  799  f

Siderit,  Sphärosiderit,  Stahlstein, ­
  Flinz,  Kohleneisenstein,  Toneisensteins),
  auch  aufbereitet  .  .
—,  als  Farberden  gemahlen,  trocken
oder  in  Teigform,  auch  geschönt,
nicht  zubereitet,  nicht  in  Auf-237

  e

800  a

800  b

machungen  für  den  Kleinverkauf:
Eisenoxyd  (Eisenoxydhydrat)  -

329  b

—:  andere

329  c

309  b  !  309

Eisenfarben  s.  Berliner  Blau,  Eisen-843

  a

chromat,  Eisenmennig,  Eisenoxyd.
Eisenfeilspäne  (Eisenfeile)  ....

843  a

280  1280  s

Eisengarn  wie  Gespinste.

285

Eisenglanz,  Eisenglimmer  wie  Eisen-309

  b  |  309

erze.

Eisenguß,  nicht  schmiedbar  wie  Eisenwaren.



X )  Namentliche  Bezeichnung.
        <pb n="251" />
        245

—,  schmiedbar,  wie  Eisenwaren.
Eisenhammerschlag
Eisenholz  (Bezeichnung  für  verschiedene ­
  sehr  harte  und  schwere
außereuropäische  Holzarten,  z.  B.
Mauritius-,  Cartagena-,  Sumatra-, ­
  Molukken-  und  ostindisches
Eisenholz)  s.  Buchenholz.

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

843  a

Eisenhutkraut

72  c

Eisenjodid  it.  Eisenjodür  (Jodeisen)
Eisenjodürsirup,  nicht  äther-  oder

')  317  s

weingeisthaltig
Eisenkies  (Schwefelkies)  mit  Ausnahme ­
  des  ausgebrannten  eisenhaltigen, ­
  zinkhaltigen  usw.  (237  r)

388

und  kupferhaltigen  (Nr.  237  g)
Eisenkitt,  sogen.  (Metallzement),

237  l

in  Tafeln  oder  Blöcken  ....

270

Eisenklinker
Eisenkognak:

704

in  Fässern.  .........

-)  178  d
-)  179  c

in  anderen  Behältnissen.  .  .  .
Eisenkonstruktionen  wieEisenbauteile

Eisenlaktat  (milchsaures  Eisenorydul)
Eisenlegierungen  s.  Eisen.
Eisenmennig  (Eisenminium)  s.  Eisenoxyd. ­

Eisenniere  (Brauneisenstein,  natürliches ­
  Eisenoxyd,  ein  Eisenerz),

278

auch  aufbereitet

237  e

Eisennitrat  (salpetersaures  Eisen)

*)  317  s

Eisenoralat  (oralsaures  Eisen)  .  .
Eisenoxyd:
natürliches  (Roteisenstein,  Brauneisenstein, ­
  Bohnerz,  Wiesenerz),

-)317s

auch  aufbereitet
künstliches  (Kolkothar,  caput  mo  -

237  e

turnn  und  dergleichen),  roh  .
natürliches  und  künstliches  (auch
Eisenoxydhydrat  u.  gelber  Ocker)
gebrannt,  gemahlen  oder  ge-*)
  Namentliche  Bezeichnung.
')  Bei  der  Ausfuhr  unter  Steuerüberwachung ­
  Angabe  des.Weingeistgehalts ­
  in  Litern  Weingeist.

224  b

Statistische  Nr.

Einfuhr  |  Ausfuhr

schlämmt,  trocken  oder  in  Teigform, ­
  auch  geschönt,  nicht  zuberettet:
  nicht  in  Aufmachungen  für
den  Kleinverkauf
—:  in  Aufmachungen  für  den
Kleinverkauf,  wie  sie  für  Farben
üblich  sind
mit  Ol  oder  Ölfirnis  als  Farbe  angerieben: ­
  nicht  in  Blechbüchsen
oder  in  Aufmachungen  für  den
Kleinverkauf
—■:  in  Blechbüchsen  oder  in  Aufmachungen ­
  für  den  Kleinverkauf ­

in  anderer  Weise  als  Farbe  zubereitet ­
  (mit  Glyzerin,  Leim,
Mineralöl  oder  einem  anderen
Bindemittel  oder  mit  Weingeist
versetzt  oder  angerieben),  auch  in
Blechbüchsen  oder  in  Aufmachungen ­
  für  den  Kleinverkauf  .  .
natürliches  und  künstliches,  roh,
gemahlen  oder  geschlämmt,  in
Büchsen,  Gläsern,  Krügen  oder
ähnlichen  für  den  Kleinverkauf
bestimmten  Aufmachungen;  wie
sie  für  Schleif-,  Polier-  und
Putzmittel  üblich  sind  ....
mit  Stearinsäure,  Talg,  anderen
Fetten,  fetten  Ölen  oder  Seife
versetzt,  als  Putzmittel  .  .  .
Eisenorydsalze  (Fernsätze),  Eisenorydulsalze
  (Ferrosalze)  und  sonstige ­
  Eisenverbindungen:
Eisenalaun,  auch  Eisenammoniakalaun ­

Bromeisen  (Eisenbromid  und
Eisenbromür)
basisches  chromsaures  Eisenoxyd
(Eisenchromat,  Sideringelb),
nicht  zubereitet,  nicht  in  Aufmachungen ­
  für  den  Kleinverkauf

336

329  b

336  a

335

a  i  335

336  a

225  c
263

299
285

332  a

essigsaures  und  holzessigsaures
Eisenoxyd  (Eisenacetat,
        <pb n="252" />
        246

O

Schwarzbrühe,  Eisenbrühe,
holzsaure  Eisenbeize)  ....
milchsaures  Eisenorydul  (Eisenlaktat) ­

Eisenvitriol  (grüner  Vitriol,
Eisenorydulsulfat,  schwefelsaures ­
  Eisenorydul,  Ferrosulfat)
Ferricyankalium  u.  Ferrocyankc
lium  (Kaliblutlaugensalz,  Ferricyannatriuni
  und  Ferrocyarnatrium
  (Natronblutlaugensalz)
Chloreisen  (Eisenchlorid  fFerri
chloridf  und  Eisenchlorür  fFerrochloridf),
  Jodeisen  (Eisenjodii.
und  Eisenjodür),  kieselsaurer
Eisen  (Eisensilikat),  oralsaures
Eisen  (Eisenoxalat),  phosphorsaures ­
  Eisen  (Eisenphosphat),
salpetersaures  Eisen  (Eisennitrat), ­
  Schwefeleisen  (Eisensulfid ­
  und  Eisensulfür),  schwefelsaures ­
  Eisenoxyd  (Eisenoxydsulfat,
  Ferrisulfat),  zitronensaures ­
  Eisen  (Eisencitrat)  und
sonstige  anderweit  nicht  genannte ­
  Eisensalze  und  Eisenverbindungen ­

Eisenorydsulfat  (schwefelsaures
Eisenornd,  Ferrisulfat)  ....
Eisenorydul,  kohlensaures  (Ferro
karbonat),  zuckerhaltig  ....
Eisenorydulsulfat  (schwefelsaures
Eisenorydul,  Ferrosulfat)  .  .  .
Eisenpeptonat,  ein  chemisch  zubereitetes ­
  Nährmittel
Eisenphosphat  (phosphorsaur.  Eisen)
Eisenprüfapparate,  elektrische  (Permeameter) ­

Eisenpulver  (gepulvertes  Eisen),
auch  reduziertes  Eisen:  zu  Heilzwecken ­
  verwendbar
—:  mit  Braunstein  und  Graphit  gemengt ­


Statistische  Nr.

Statistische  Nr.

Einfuhr  \  Ausfuhr

Einfuhr  Ausfuhr

309b  |  309

Eisenrahm  (Magneteisen,  natürliches
Eisenoxyd,  ein  Eisenerz),  auch  aufbereitet



237  e

278

Eisenrogenstein  (Brauneisenstein,  natürliches

  Eisenoxyd,  ein  Eisenerz),
auch  aufbereitet

237  e

297

Eisenrostwasser

i)  317  s

Eisenrot  (Eisenröte):  natürliches
Eisenoxyd

237  e

—:  künstliches  Eisenoxyd,  roh  .  -

224  b

308  a

S.  auch  Eisenoxyd.

Eisensaccharate

388

Eisensalmiak  (Ammoniumeisenchlorid)


0  317  s

Eisensand:
ein  in  Form  von  Sand  aufbereitetes ­
  Magneteisenerz  ....

237  e

sandförmiger  Abfall  von  der  Bearbeitung ­
  des  Eisens  ....

842

gekörntes  Eisen  von  runder  oder
kantigerForni  (Eisenschrot,  Eisenschmirgel, ­
  Säge-  und  Schleifmittel ­
  für  harte  Steine)  aus
nicht  schmiedbarem  Gusse:  rob

782  b

—:  bearbeitet

*)  783  h

Eisenschwamm,  sogenannter,  Eisen--)

  317  s

schwammbriketts

777  a

')  317  s

Eisenschwärze:
Graphit  s.  diesen.

Asphaltlack.  .......

343

388

Eisensilikat  (kieselsaures  Eisen)  .  .

')  317  s

Eiscnsirup

388

297

Eisenspat  (Spateisenstein,  ein  Eisenerz),

  auch  aufbereitet

237  e

217

Eisenstäbchen  für  Weberkämme  (We--)

  317  s

berblätterzähne,  Rietstäbe)  .  .

819

912  g

Eisensteine  s.  Eisenerze.
Eisensulfat  (Eisenvitriol)  ....

297

Eisensulsid  u.  Eisensulfür  (Schwefeleisen) ­


*)  317  s

388

Eisenthiat  (Spencemetall)  ....

270

Eisenvandomat

237  e

798  d

Eisenvitriol:
grüner  Vitriol,  schwefelsaures

0  Namentliche  Bezeichnung.

*)  Namentliche  Bezeichnung.
        <pb n="253" />
        247

Eisenorydul,  Eisenorydulsulfot,
  Ferrosulfat
—:  gemischter  Kupfer-  und  Eisenvitriol ­
  (Admonter  Vitriol,  Salzburger ­
  Vitriol)
Erbsen:
zum  Genuß  od.  zu  Futterzwecken:
frische  (Schoten),  auch  ausgelöst
trockene  (reife)
unreife,  getrocknet,  auch  geschält
oder  zerkleinert;  reife  und  unreife, ­
  gebacken  oder  sonst  einfach
zubereitet
zum  Gewerbegebrauch,  anderweit
  nicht  genannte,  auch  eingesalzen, ­
  getrocknet,  gedarrt,  gebrannt, ­
  geschält,  gemahlen  oder
sonst  zerkleinert
zum  Heilgebrauch,  anderweit  nicht
genannte,  auch  eingesalzen,  getrocknet, ­
  gedarrt,  gebrannt,  geschält, ­
  gemahlen  oder  sonst  zerkleinert ­

—,  geschält  usw.  (Müllereierzeugnis)
Erdfarben:
Kreide,  weiße,  geschlämmt;  auch
gestäubte  (auf  trockenem  Wege
durch  Bürsten  von  Kreideblöcken
gewonnene)  oder  in  anderer
Weise  fein  gepulverte  rohe  weiße
Kreide
Eisenoxyd  (auch  Eisenorydhydrat),
natürliches  und  künstliches  (auch
gelber  Ocker),  gebrannt,  gemahlen ­
  oder  geschlämmt,  trocken  oder
in  Teigform,  auch  geschönt,  nicht
zubereitet,  nicht  in  Aufmachungen ­
  für  den  Kleinverkauf  .  .
Bolus  (cyprische,  lemnische,  Malteser, ­
  Striegauer,  Siena-,  Siegelerde), ­
  Umbra  (Umber,  Umbraum)
auch  Cölnische  (Cölnische  Erde)
und  cyprische  Umbra,  Veroneser
Erde  (Veroneser  Grün,  Grünerde) ­
  und  andere  Erdfarben  (ge-StatistischeNr.


Einfuhr  j  Ausfuhr

297

296
33  l
11  b

37

71a

72  c
165

329  a

329  b

brannte,  gemahlene  oder  geschlämmte ­
  Farberden  sz.  B.  sogenannte ­
  schwarze  Kreidef  und
als  solche  verwendbare  Abfälle
und  Nebenerzeugnisse  der  Industrie, ­
  auch  als  Farberden  gemahlene ­
  Erze),  trocken  oder  in
Teig  form,  auch  geschönt  (mit
Anilinfarben  oder  mineralischen
Körpern  gemischt  und  aufgefärbt), ­
  nicht  zubereitet:
nicht  in  Aufmachungen  für  den
Kleinverkauf
nicht  zubereitete  Erdfarben  aller
Art  in  Aufmachungen  für  den
Kleinverkauf
zubereitete  Erdfarben:
Eisenoxyd  (Eisenmennig),  mit
Ol  oder  Ölfirnis  als  Farbe
angerieben:
nicht  in  Blechbüchsen  oder  in
Aufmachungen  für  den
Kleinverkauf
in  Blechbüchsen  oder  in  Aufmachungen ­
  für  d.  Kleinverkauf ­
  .
Eisenoxyd  u.  Eisenmennig  in  anderer ­
  Weise  als  Farbe  zubereitet
sowie  andere  zubereitete  Erdfarben ­
  (mit  Ol,  Ölfirnis,  Glyzerin, ­
  Leim,  Mineralöl  oder  einem
anderen  Bindemittel,  z.  B.  mit
Käsestoff  (Kaseins  oder  mit
Weingeist  versetzt  oder  angerieben), ­
  auch  in  Aufmachungen
für  den  Kleinverkauf  .  .  .
in  Farben-  und  Tuschkästen;
Tusche  (Tuschfarben),  fest  oder
flüssig
Essenzen:
Essigessenz  (sehr  reine  Essigsäure)
Harzessenz  (Harzgeist)  ....
Kognakessenz  (st  Kognaköl  und
Äther)
Räucheressenz  (Räucherweingeist)

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

329  c

336  a

335
336a  |  335

336  a

336  b
277
353  a
347
356  |  356  b
        <pb n="254" />
        248

4

Limonadeessenz  .......
weingeisthaltige  Zubereitungen,
die  nach  Verdünnung  als  Getränke
  dienen,  z.  23.  Bischofessenz,
  Punschessenz:  in  Fässern
—:  in  anderen  Behältnissen  -
andere  Essenzen  s.  Auszüge.
Essig:
aller  Art  (Branntweinessig,  Bieressig,
  Weinessig),  auch  Kräuteressig ­
  (Estragonessig  u.  dergl.)  -
Himbeeressig
Speiseessig  einschließlich  des  Himbeeressigs,
  in  luftdicht  verschlossenen ­
  Behältnissen
wohlriechender  Essig  (aromatischer
Essig,  Räucheressig,  Riechessig)
mit  Heilmittelstoffen  versetzt:
äther-  oder  weingeisthaltig,  z.
B.  Fingerhutessig,  Kampferessig,
Meerzwiebelessig,  Sabadilleessig, ­
  Zeitlosenessig:  in  Fässern
—:  in  anderen  Behältnissen
nicht  äther-  oder  weingeisthaltig,
z.  B.  Karbolessig
Bleiessig
Holzessig,  roh  oder  gereinigt  .
Essigäther  (Essigsäureäthylester).  .
Essigessenz  (sehr  reine  Essigsäure)
Essigsäure,  auch  kristallisiert  (Eisessig)
und  Essigsäureanhydrid  ....
—:  Chloressigsäuren  (Mono-,  Di-  u.
Trichloressigsäure)
Essigsäureamylester  (Amylacetat)  u.
-  Essigsäureäthylester  (Essigäther)
Essigsäurebenzylester  (Benzylacetat),
Essigsäurebornylester  (Bornylacetat),
  Essigsäurelinalylester  (Linalylacetat,
  Bergaminol)
*)  Bei  der  Ausfuhr  unter  Steuerüberwachung ­
  Angabe  des  Weingeistgehalts ­
  in  Litern  Weingeist.
2 )  Bei  der  Ausfuhr  unter  Steuerüberwachung ­
  Angabe  des  Weingeistgehalts ­
  ln  Litern  Weingeist.
*)  Namentliche  Bezeichnung.

Statistische  Nr.
Einfuhr  ^  Ausfuhr
212

*)  178  b
')  179  c

187
213

219  b
356  |  356  b

2 )  178  d
2 )  179  c
386
310
277
347
277
277
3 )  317  6
347

.354

Essigsäuregeranylester  (Geranylacetat)

Essigsäureherstellungsmaschinen
Essigsänresnlze  (Acetate):
essigsaure  Tonerde  (Aluminium
acetat)
Bleizucker  und  Bleiessig  -  -  -
essigsaurer  und  holzessigsaurer  Kall
(Calciumacetat)  .......
essigsaures  Kupfer  (Kupferacetal,
Grünspan),  nicht  zubereitet,  nichi
in  Aufmachungen  für  den  Kleinverkauf ­
  ..........
essigsaure  Pflanzenalkaloide:
essigsaures  Chinin
andere,  z.  B.  essigsaures  Morphium, ­
  essigsaures  Strychnin
sonstige  anderweit  nicht  genannte
Essigsäure,  z.  B.  essigsaures  Ammoniak ­
  (Ammoniumacetat),  essigsaurer ­
  Baryt  (Baryumacetat),
essigsaures  Chromoxyd  (Chromacetat), ­
  essigsaures  und  holzessigsaures ­
  Eisenoxyd  (Eisenacetal,
Schwarzbrühe,  Eisenbrühe,  holzsaure ­
  Eisenbeize),  essigsaur.fKadmiunl
  (Kadniiumacetat),  essigsaures ­
  Kali  (Kaliuniacetat),  essigsaures ­
  Lithium  (Lithiumacetat),
essigsauce  Magnesia  (Magnisiurm
acetat),  essigsaures  Manganorydul
  (Manganacetat),  essigsaurer
Natron  (Natriumacetat,  Rotsalz),
essigsaures  Nickel  (Nickelacetat),
essigsaures  .  Pyridin  (Pyridinacctat),
  essigsaurer  Strontian
(&amp;lt;9trontiumacetat),  essigsaures
Thorium  (Thoriumacetat),  essigsaures ­
  Uranoxyd  (Uranacetat),
essigsaures  Zink  (Zinkacetat),  essigsailres
  Zinn  (Zinnacetat,  Zinngeizes

Essigsprit  (hochgradiger  Essig)  .  -

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

354
')  906  v
298  l  298  a
310
309  a  |  309
309  b  |  309
380  a
&amp;gt;)  380  b

309  b  |  309
277

')  Namentliche  Bezeichnung.
        <pb n="255" />
        249

Etiketten:
aus  Gespinstwaren,  mit  Näharbeit
oder  in  Verbindung  mit  anderen
Stoffen,  soweit  sie  nicht  dadurch
unter  andere  Nummern  fallen,
wie  genabte  Gegenstände  aus
Gespinstwaren,  s.  Kleider  usw.
aus  Papier  oder  Pappe:
zu  Etiketten  vorgerichtetes  Papier ­
  (Pappe),  ein-  oder  mehrfarbig, ­
  auch  mit  Pressungen  od.
Rändern  in  Farben,  Gold  oder
anderen  Metallen:  nicht  ausgestanzt ­
  oder  gummiert  ....
—:  gummiert
dergleichen  Papier  (Pappe),  mit
Handmalereien,  Photographien
oder  in  irgendeiner  anderen
Weise  als  durch  Druck  oder  Pressungen ­
  verziert,  auch  gummiert ­

zum  Gebrauche  fertige  Etiketten,
auch  mit  Metallösen:  .  .  .
weder  ausgestanzt  noch  in  der
bei  Nr.  658  angegebenen
Weise  verziert:
weder  bedruckt  noch  farbig
oder  schwarzgerändert  oder
sonst  auf  eine  Weise  durch
Druck  oder  durch  Pressungen ­
  verziert,  nicht  gunimiert:

aus  Buntpapier.  .  .  .
aus  anderem  Papiere  .
aus  Pappe
bedruckt  oder  mrbig  oder
schwarz  gerändert  oder
sonst  auf  eine  Weise  durch
Druck  oder  durch  Pressungen ­
  (auch  solche  in  Farben
oder  in  Gold  oder  anderen
Metallen)  verziert,  ein-  od.
mehrfarbig:  nicht  ausgestanzt ­
  oder  gummiert  .
—:  gummiert

Statistische  Nr.
Einfuhr!  Ausfuhr

657  b
664

658

656  I  656  a
655  i
652

ausgestanzt  oder  in  irgendeiner ­
  anderen  Weise  als
durch  Druck  oder  Pressungen ­
  verziert,  bedruckt  oder
nicht  bedruckt,  auch  gummiert ­

mit  aufgeklebten  Bildern
zum  Gebrauche  fertige  Etiketten
in  Verbindung  mit  anderen
Stoffen  (mit  Ausnahme  solcher
mit  Metallösen):
in  Verbindung  mit  Holz  oder
Eisen:
ausgestanzt  oder  in  irgend
einer  anderen  Weise  als
durch  Druck  oder  Pressungen ­
  verziert:  mit  Papier
der  Nrn.  657  oder  658  ganz
oder  teilweise  überzogen
—:  mit  gestrichenem,  aufgelegtem ­
  oder  gavanoplastischem
  Metallüberzug
oder  mit  Metalldruck  oder
fein  bemalt
weder  ausgestanzt  noch  in
der  vorstehend  angegebenen
Weise  verziert  usw..  .  .
in  Verbindung  (auch  ganz  oder
teilweise  überzogen)  mit  Gespinsten ­
  oder  Gespinstwaren
aller  Art  sowie  mit  den  bei
Papierwaren  der  Nr.  671  genannten ­
  Stoffen  ....
in  Verbindung  mit  anderen  als
den  vorgenannten  Stoffen,
soweit  sie  nicht  dadurch  unter
andere  Nummern  fallen  .
aus  verniertem  Messingbleche  -
aus  Pergament

f-Farben
  und  Farbstoffe:
657  b  nicht  zubereitet,  nicht  in  Auf-664
  machungen  für  den  Kleinverkauf:

Statistische  Nr.
Einfuhr  *  Ausfuhr

658
670  a

670  a
670  b
670  e

671

672
879
560  d  j  560  g
        <pb n="256" />
        250

Alizarinfarbstoffe,  bunte,  aus

§  Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

Anthracen  hergestellt  .  -  -

!  320  |320  6

Anilinfarbstofse

319

Antimonfarben

312

Asbestfarben

346

Barytweiß  (Permanentweiß)

325

Berliner  Blau

322

Bleimennig
Bleiweiß  (Kremser  Weiß,  Perl-324

  a

weiß,  Schieferweiß)  ....

324  b

Bronzefarben

331

Buchdruckschwärze,  trocken

330  |  334

Chromfarben

332  a

Druckfarben,  bunte
Erdfarben  s.  diese.
Farbholzauszüge:

333

Blauholzauszuge

328  a

andere  Farbholzauszüge  .  .
Farbstoffauszüge  (Auszüge  aus
anderen  pflanzlichen  Farbstof-328

  b

fen  als  Farbhölzern)

328  b

Indigo,  natürlicher  und  künstlicher



321a

Jndigokarmin
Kochenille,  wilde  u.  zahme,  auch

321b

gemahlen  oder  in  Teigform
Kupferdruckschwärze  (Frankftr.

318  a

Schwarz,  Rebenschwarz),  trock.
Kupferfarben  (Schweinfurter

330  |  334

Grün  309  b)
andere  Pigmentfarben  (künstl.
Mineralfarben);  Farblacke
(Lackfarben),  anderweit  nicht

332  b

genannt

332  b

Lithoponweiß  (Zinksulfidweiß)
Ruß  (Glanz-,  Flatter-,  Gas-,
Kienruß,  Lackschwarz,  Lam-326

  c

penschwarz)
Schmelzfarben  (Email-,  Glas-,

330

Porzellanfarben)

735

Smalte  (Kobaltfarben)  .  .  .
Teerfarbstoffe,  einschließt,  der

735

Schwefelfarbstoffe  ....
Tierischer  Kermes  (unechte  Kochenille, ­
  Alkermes,  Kermes-319



!  Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

körner,  Scharlachbeeren,  Karmoisinbeeren),
  auch  gemahlen

oder  in  Teigform;  Kochenillekarmin ­
  ;  Sepia

318  b

Ultramarin
Zinkoryd,  graues  (Zinkgrau,

323

Zinkasche)
—,  weißes  (Zinkweiß,  Zinkblumen) ­


Z326  d

326  a

Zinkstaub
Zinnober:

')  326  b

roter  (rotes  Quecksilberchlfid)

327

Saturnzinnober  (Bleimennig)

324  a

Antimonzinnober
andere  Farben,  anderweit  nicht

312

genannt
nicht  zubereitete  aller  Art,  in  Auf-333



machungen  für  den  Kleinverkauf
zubereitete  (mit  Ol,  Ölfirnis,  Gly-336

  a

zerin,  Leim,  Mineralöl  oder  ein.
and.  Bindemittel,  z.  B.  mit  Käsestoff ­
  (Kasein],  oder  mit  Weingeist
versetzt  oder  angerieben),  nicht  in
Aufmachungen  f.  d.  Kleinverk.:

Papierdruckfarbe,  aus  Ruß  oder
Kupferdruckschwärze  unter  Zusatz
von  Leinöl  oder  Ölfirnis  herzest.
—:  Blei-,  Zink-,  Lithoponweiß,
Eisenoxyd,  Eisenmennig,  mit  Ol
oder  Ölfirnis  angerieben,  nicht  in
Blechbüchsen  oder  in  Aufmachungen ­
  für  den  Kleinverkauf  .  .
Blei-,  Zink-,  Lithoponweiß,  Eisen-J

 )  334

335

oryd,  Eisenmennig,  mit  Ol  oder
Ölfirnis  angerieben,  in  Blechbüchsen ­
  oder  in  Aufmachungen
für  den  Kleinverkauf  ....
Blei-,  Zink-,  Lithoponweiß,  Eisenoxyd, ­
  Eisenmennig  in  anderer
0  In  der  Einfuhr  mit  Ausnahme  des
zur  Verhütung  dienenden  aus  Nichtvertrags- ­
  oder  nicht  begünstigten
Staaten  (237  s).
0  Ausfuhr  auch  Buchdruck-,  Kupfer-336

  a  |  335

druckfchwärze,  trocken,  nicht  zubereitet. ­
        <pb n="257" />
        251

Weise  als  Farben  zubereitet,  soandere
  zubereitete  Farben  (mit
Ol,  Ölfirnis,  Glyzerin,  Leim,
Mineralöl  oder  einem  anderen
Bindemittel  oder  mit  Weingeiß
-versetzt  oder  angerieben),  auch
in  Ausmachungen  für  den  Kleinverkauf ­
  -
Farben  in  Farben-  u.  Tuschkästen;
Tusche  (Tuschfarben),  fest  oder
flüssig
aller  Art,  mit  Lackfirms  versetzt
aller  Art,  mit  Weingeistfirnis  verf
Fasern:
Asbestfasern  (Asbestfiber),  auch  gereinigt ­

—,  durch  Schnüre  zu  kleinen  Bündeln ­
  vereinigt
als  Spinnstoffe  dienende  Fasern
s.  Spinnstoffe.
Piassavafasern,  Wurzelfasern,  abgeschält; ­
  Palmyrafasern  .  .  .
Pflanzenfasern,  anderweit  nicht
genannt,  auch  gefärbt  oder  zu
Strängen  zusammengedreht:  zu
Polsterzwecken,  auch  getrocknet
—:  zur  Herstellung  von  Besen  und
Bürsten,  gefärbt
—:  zur  Herstellung  von  Flechtarbeiten ­
  usw.,  gefärbt  ....
Federkiele  (Federspulen):
ungeschnitten,  auch  mit  abgeschnittenen ­
  Fahnen,  gefärbt  oder  gezogen ­
  .  .
geschnitten.  .  .
Federn:
Metallfedern:
Federn  zu  Handfeuerwaffen,auch
Teile  von  solchen  Federn:  roh
—:  bearbeitet
Miederfedern  u.  ähnliche  Federn
s.  Anmerkung  1.
Reißfedern  (Linienfedern),  auch
Rastrale  (Rostrale),  aus  unedlen
Metallen  oder  Legierungen  un-i

Statistische  Nr.
Einfuhr  [  Ausfuhr

edler  Metalle,  soweit  sie  nicht
durch  ihre  Verbindungen  unter
andere  Nummern  fallen  .  .
Uhrfedern  einschließt,  der  Schlagund
  Sperrfedern:
zu  Taschenuhren  aus  unedlen
Metallen  od.  Legierungen  un-336

  a

edler  Metalle,  auch  vergoldet
usw
zu  Turmuhren  aus  unedlen

336  b

Metallen  oder  Legierungen

343

unedler  Metalle

342

zu  anderen  Uhren  aus  unedlen
Metallen  oder  Legierungen
unedler  Metalle

231  b

—,  aus  anderen  Stoffen  als
unedlen  Metallen  oder  Le-706



gierungen  unedler  Metalle
nach  Beschaffenheit  d.Stoffes.
Schreibfedern:
aus  Gold

68  c

aus  Stahl  (Stahlfedern,  einschließlich ­
  der  noch  nicht  völlig
fertig  gearbeiteten),  auch  mit
vergoldeten  Spitzen  ....

b  |  68  a

anders  vergoldet
aus  Hartkautschuk  (sogenannte

68  c

Paketfedern)
S.  auch  Federkiele.

d  |  68  a

Sprungfedern  aus  Eisendraht  .
Türfedern  aus  schmiedb.  Eisen
Wagenfedern,  eiserne,  mit  oder
ohne  Bunde:

150

Eisenbahnwagenfedern;  Puffer-612



federn
andere  Wagenfedern  ....
Iaöquardmaschinennadelfedern  u.
ähnliche  als  Ausrüstungsgegena

  |  927
b  1927

*)  Einfuhr  Wertangabe.

x )  Miederfedern
aus  Eisen
aus  Eisen  oder  anderen  unedlen ­
  Metallen  und  Legierungen ­
  davon  mit  Gespinsten ­
  überzogen
mit  Leder  überzogen

Statistische  Nr.
Einfuhr  ]  Ausfuhr

891  c

-)  933  |  932
*)936
-)935b

771a
840
884b
586
825  d
832
824  a
824  b

839  |  889

560b 8 | 9 ß60g
        <pb n="258" />
        252

stände  für  Spinnmaschinen  oder
Webmaschinen  dienende  Federn,

!  Statistische  Nr.
Einfuh^  Ausfuhr

aus  schmiedbarem  Eisen  -  •  •
vorstehend  nicht  genannte  eiserne

')  819

Federn
Polsterfedern:  aus  Kupferdraht,

839

unlackiert,  unpoliert  .  .  .  -  .
—:  aus  Messingdraht,  unlackiert,

877  a

unpoliert  •  .
vorstehend  nicht  genannte  Federn
aus  Kupfer  oder  Messing  s.  Kupfer- ­
  und  Messingwaren.
Vogelfedern:

877  b

Beltfedern:  roh
—:  gereinigt  oder  zugerichtet  (ge-147

  a

rissen,  geschliffen  usw.)  .  .  .
Schmuckfedern,  auch  gefärbt  oder
lediglich  zum  Zwecke  der  Verpackung ­
  und  Versendung  auf
Gespinstfäden  gereiht:
nicht  zugerichtet:

147  b

Reiherfedern

148  a

Straußfedern
Hühner-,  Enten-  und  andere

148  b

Federn
zugerichtet  (zubereitet):

148  c

Straußfedern

531a

Reiherfedern

531  b

andere  Schmuckfedern  .  .  .
andere  Vogelfedern  s.  Federkiele.

531  c

Feilen,  eiserne
—,  Polierfeilen:
glatt  geschliffene  Feilen  aus  Eisen
Schmirgelfeilen  wie  Schmirgelscheiben. ­

Feilenstahl  (bereits  in  die  Form
von  Feilen  gebrachtes,  jedoch
noch  nicht  aufgehauenes  schmiedbares ­
  Eisen):

812

815  a

roh

798  d

bearbeitet
Feilkloben  (Stielkloben  sHandkloben
*)  Ausfuhr  auch  solche  aus  anderen
unedlen  Metallen.
2 )  Namentliche  Bezeichnung.

-)  799  f

Handschraubers  und  Tischkloben
sKlöbschraubens,  eineArt  Schraubstöcke), ­
  eiserne
Felgen:
für  Fahrräder:
aus  Eisen
aus  anderen  unedlen  Metallen
oder  Legierungen  unedler  Metalle ­
  oder  aus  Holz  ....
andere  Felgen  aus  Holz,  Felgenholz, ­
  auch  gehobelt:
ohne  Verbindung  mit  eisernen
Reifen:  ungefärbt  ....
gefärbt:
aus  hartem  Holze  ....
aus  weichem  Holze  ...
in  Verbindung  mit  eisernen
Reifen:  roh  :  .
—  bearbeitet
Felgenholz  (zu  Felgen  erkennbar  vorgearbeitetes ­
  Holz)  wie  andere
Felgen  als  solche  für  Fahrräder.

Statistische  Nr.
Einfuhr  ^  Ausfuhr
815  a
919  "
920

')  82
615  a
615  b
628  d
629  b  |  629

Felle  und  Häute  sowie  Teile  davon:
Büffelhäute:
roh,  grün,  gesalzen  (naß)  .  .
gekalkt,  getrocknet  (trocken)  -  .
Kalbfelle:
roh,  grün,  gesalzen  (naß)  .  .
gekalkt,  getrocknet  (trocken)  .  .
Rindshäute  (Jungvieh-,  Kalbin-,
Kuh-,  Ochsen-,  Bullenhäute):
roh,  grün,  gesalzen  (naß)  .  .
gekalkt,  getrocknet  (trocken).  -
Roßhäute,  roh,  grün,  gesalzen
(naß):
ganze  Häute
Roßhälse
Roßschjlder
Roßhäute,  gekalkt,  getrocknet
(trocken):
ganze  Häute
Roßhälse
Roßschilder

153  c
153  d
153  a
153  b

153  c
153  d

153  e
153  f
153  g

153  h
153  i
153  k

l )  Maßstab  Kilogramm  ob.  Festmeter.
        <pb n="259" />
        253

Lammfelle,  roh:
behaart
enthaart,  auch  gespalten  -  -  -
Schaffelle,  roh:
behaart
enthaart,  auch  gespalten  -  -  -
Ziegenfelle,  roh,  auch  gespalten  .
Zickelfelle,  roh,  auch  gespalten  .
Reh-,  Esel-,  Maultier-,  Wildschwein ­
  und  andere  Felle  und
Häute  zur  Lederbereitung,  roh,
auch  enthaart  (Blößen)  und  gespalten, ­
  jedoch  nicht  weiter  bearbeitet ­

Fisch-  und  Kriechtierhaute:
roh
bearbeitet  (gefärbt,  gegerbt  usw.)
Hasenfelle,  roh
Kaninchenfelle,  roh
Felle  zur  Pelzwerk-  (Rauchwaren-)
Bereitung  (mit  Ausnahme  der  in
Nr.  154  a  und  b  genannten),  roh
Felle  zur  Pelzwerkbereitung,  Halboder ­
  ganzgar,  auch  gefärbt  .  .
Schaf-  u.  Lammfelle,  enthaarte
halb-  oder  ganzgar,  ungespalten ­
  oder  gespalten,  noch  reicht  gefärbt ­
  oder  weiter  zugerichtet
Ziegen-  u.  Zickelfelle,  enthaart,
halb-  oder  ganzgar,  noch  nicht
gefärbt  oder  weiter  zugerichtet,
ungespalten  oder  gespalten  .
Schaf-  u.  Ziegenfelle,  Lamm-  und
Zickelfelle,  gefärbt  oder  weiter  zugerichtet, ­
  wie  Leder.
Fette:
tierische  Fette:
Schmalz  und  schmalzartige  Fette:
Schmalz  von  Schweinen  .  .
Oleomargarin  .......
Schmalz  von  Gänsen,  Rindemark ­
  u.  andere  schmalzartigc
Fette
0  Einfuhr  Wertangabe.
a )  Ausfuhr  nach  Eigengewicht.

StatistischeNr.I
Einfuhr  s  Ausfuhr

153  l
153  n
153  m
153  n
153  o
153  p

153  r

153  q
154  a  l  154
154  b  !  154

')  155
*)  563

544  a  |  544

544  b  |  544

126  a  |  -)  126
126  b  |  -)  126

126  c  |  -)  126

Schweinefett  und  Gänsefett,  roh
(uneingeschmolzen,  unausgepreßt),
  mit  Ausnahme  des
Schweinespecks  u.  der  Flomen
Talg  von  Rindern  u.  Schafen
(Rinder-,  Schaffett),  roh  oder
geschmolzen;  auch  Preßtalg  -
Schweineflomen  (Fliesen,  Liesen,
Lunte,  Schmer)
Premier  jus
Knochen  fett;  Abfallfette  (Wollschweiß-,
  Leim-,  Wollwasch-,
Walkfett,  natürliches  und  künstliches ­
  Gerbefett  fDegrasf);  Stearinteer ­

Fisch-,  Robben-  u.  Walfischtran
(Walöl),  ungereinigt,  gereinigt
oder  oxydiert,  auch  in  Flaschen
oder  dergleichen
Fisch-,  Robben-,  Walfischspeck:
Walfett  u.  anderes  auf  gleiche
Weife  wie  Walfett  aus  Tran  hergestelltes ­
  Fett,  auch  Walknochenfett ­

Tierfett,  anderweit  nicht  genannt,
roh,  geschmolzen  oder  gepreßt  -
pflanzliche  Fette:
Kakaobutter  (Kakaoöl)  ....
Muskatbutter  (Muskatbalsam,  fettes ­
  Muskatnußöl);  Lorbeeröl,
butterartiges
Baumwollstearin
Palmöl  (Palmbutter,  Palm  fett):
zum  Genusse  nicht  geeignet  .  .
—:  zum  Genusse  geeignet  .  .  .
Palmkernöl  (Palmnußöl,  Palmkernfett): ­
  zum  Genusse  nicht  geeignet ­

—:  zum  Genusse  geeignet  .  -
*)  Ausfuhr  nach  Eigengewicht.
2 )  Nach  Eigengewicht  (mit  Ausnahme
der  in  den  freien  Verkehr  gefetzten
Mengen).
*)  Nach  Eigengewicht  (mit  Ausnahme
der  in  den  freien  Verkehr  gefetzten
Mengen).

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

')  127
l )  129

128  a  |  ')  127
128  b  I  ')  127

')  130
131  a  |  ')  131
131  b  |  ')  131
')  132
-)  168
-)  169
-&amp;gt;)  170  a
3 )  171  a
205  b
°)  171  b
205  b
        <pb n="260" />
        —  254

4

Kokosnußöl  (Kokosbutter,  -fett,
Kokosnußbutter,  Kokostalg):  zuni

Statistische  Nr.
Einfuhrj  Ausfuhr

Genusse  nicht  geeignet  -  -  -

st  171  c

—:  zum  Genusse  geeignet  •  -
anderer  pflanzlicher  Talg  (Pflanzenfette), ­
  z.  B.  Mowraöl  (-butter)
Bassiaöl,  Schi-  (Shea-)  Butter,
Vateriatalg:  zum  Genusse  nicht

205  b

geeignet

st  171  d

—:  zum  Genusse  geeignet  .  .

205  b

Margarine

205  a

Kunstspeisesett  •  •
Mineralfette  wie  Mineralöle
flüssige  Fette,  mit  Kali  oder  Natron ­
  zu  Waschmitteln  zubereitet:
in  Fässern  oder  anderen  größe-207

  |  205  a

ren  Behältnissen
zum  unmittelbaren  Gebrauche
geformt  (gepreßt  oder  in  Formengegossen) ­
  oder  in  Büchsen,
Flaschen,  Krügen,  Tiegeln,
Töpfen  oder  dergleichen  .  .
Putzfette  (unter  Verwendung  von
Fetten  oder  Ölen  hergestellte

254

256

Putzmittel)

263

wohlriechende  Fette

355

Fettertraktionsmaschinen  ....

-st 3  906  v

Fettgasteer
Fettlaugenmehl:
zum  unmittelbaren  Gebrauche  geformt ­
  (gepreßt  oder  in  Formen
gegossen)  oder  in  Büchsen,  Flaschen, ­
  Krügen,  Tiegeln,  Töpfen
oder  dergleichen;  gepulvert

244  a

256

anderes

255

Fettmuskatnüsse  (Ölfrüchte)  .  .  .
Fettpech  (Stearinpech,  Rückstände
von  der  Destillation  tierischer  oder

17  |  16a

pflanzlicher  Fette)
*)  Nach  Eigengewicht  (mit  Ausnahme
der  in  den  freien  Verkehr  gefetzten
Mengen).
2 )  Siehe  Vorbemerkung  6.
3 )  Namentliche  Bezeichnung.

243  a

Fettsäuren:
fest  (Stearinsäure,  Palmitinsäure,
Margarinsäure)
flüssig  (Olsäure)
Fettschlamm  f.  Wollfett.
Feueranzünder:
aus  Abfallspänen  von  Holz  (Sägespänen, ­
  Hobelspänen)  und  aus
Harz  oder  dergleichen  hergestellt
mit  Mineralöl  oder  dergleichen  getränkte ­
  Brennspäne  oder  Holzbrettchen ­
  wie  getränkte  (imprägnierte) ­
  Holzspäne  oder  Holzbretter. ­

nüt  einer  zum  Entzünden  auf  einer
Reibfläche  geeigneten  Aündmasse
versehen
—:  vorherrschend  aus  Eisenblech  in
Verbindung  mit  Asbestpappe,
Asbest-  und  Baumwollengewebe
Feuersteine:
roh,  auch  geschreckt  oder  gemahlen
zum  Gebrauche  vorgerichtet,  gehauen ­
  oder  geschnitten:  .  .  .
ohne  Verbindung  mit  anderen
Stoffen  (Flintensteine)  als
Holz  oder  Eisen
in  Verbindung  mit  anderen
Stoffen  als  Holz  oder  Eisen,  soweit ­
  sie  nicht  dadurch  unter  andere ­
  Nummern  fallen  .  .  .
Polier-,  Schleif-  u.  Wetzsteine
daraus
Sensenstreichen  aus  Holz  mit  aufgeklebtem ­
  Sand  oder  Pulver  von
Feuerstein
Feuersteinleincn

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

250  a
')  172

238  g

370
3 )  799  f
226

3 &amp;lt;*)  695

692c  |  695
694
695
507

*)  Rach  Eigengewicht  (mit  Ausnahme
der  in  den  freien  Verkehr  gefetzten
Mengen).
2 )  Namentliche  Bezeichnung.
3 )  Ausfuhr  in  Verbindung  mit  Stoffen
aller  Art.
4 )  Massengut  nur  Feuersteine  usw.,
ohne  Verbindung  mit  anderen
Stoffen.
        <pb n="261" />
        255

—;  Waren  daraus,  wie  Schmirgeltuchwaren.

Filtriergeräte  aus  Holz,  auch  nüt
eisernen  Reifen,  eisernen  Hähnen
und  Röhren  aus  Glas  oder  Steinzeug: ­


Statistische  Nr.
Einfuhr  |  2lu6ful&amp;gt;r

roh

628  d

bearbeitet
Filze,  auch  gefärbt  oder  bedruckt  oder
auf  einer  oder  beiden  Seiten  mit
einer  wachstuchähnlichen  Firnisschicht ­
  überzogen:
aus  Rindvieh-,  Hirsch-,  Hunde-,
Schweine-  oder  ähnlichen  groben ­
  Tierhaaren,  auch  in  Verbindung ­
  mit  pflanzlichen  Spinnstoffen, ­
  jedoch  ohne  Beimischung
von  Seide,  Wolle  oder  anderen

629b  |  629

Tierhaaren
aus  Wolle  oder  anderen  als  den
vorstehend  genannten  Tierhaaren, ­
  auch  in  Verbindung  mit
pflanzlichen  Spinnstoffen  oder

513

mit  Beiniischung  von  Seide
aus  Wolle  oder  anderen  Tierhaaren, ­
  mit  Kautschuk  getränkt
oder  überzogen  oder  durch
Zwischenlagen  aus  Kautschul
verbunden:

514  b

mit  Beimischung  von  Seide
mit  Beimischung  von  anderen

580  a  |  580

Spinnstoffen
Filzhüte:

580  b  |  580

Männerhüte:  lackiert

0  533  b

—:  andere  aus  Haarfilz  .  .  .

')  537

—:  andere  aus  Wollfiz  .  .  .
Frauenhüte:  unausgerüstet  (un-0

  538

garniert)

0  539  a  j  0539

—:  ausgerüstet  (garniert)  .  .  .

0  539  b  i  0  539

Frauen-  u.Kinderhüte,  aufgeputzt

0  542  |  0  534

Filzkalander  (Zurichtemaschinen)  .
Filzmaschinen  (Maschinen  für  Filz

0  902  a

und  Hutindustrie)
0  Stückzahl.
0  Namentliche  Bezeichnung.

0  906  v

Filzpapier,  sogenanntes  (auch  Peltineleder
  genannt),  zur  Herstellung
von  nachgeahmtem  Leder  dienend
Filzpfropfen  für  Jagdpatronen  .
Filzschube  wie  Schuhe.
Filzstumpen  (Hutstumpen  aus  Filz):
noch  nicht  in  Hutform  gebracht  -
ganz  oder  teilweise  in  Hutform
gebracht:  aus  Haarfilz....
aus  Wollfilz  .  .  .
Filztücher  (gewebte  filzartige  Gespinstwaren) ­
  s.  Gewebe.
Filz-  u.  Hutindustrie,  Spezialmaschinen ­
  der
Filzunterlagen  für  Treppenläufer
aus  Filz  von  groben  Tierhaaren  u.
Jute,  in  Verbindung  mit  Pappe
und  Baumwollengewebe  .  .  .
Filzwaren,  auch  gefärbt  od.  bedruckt:
Fußbodenteppiche,  abgepaßte,  s.
Fußbodenteppiche.
Schuhe  s.  dazu.
Hüte  Hutstumpen  s.  diese,
vorstehend  nicht  genannte  Waren
aus  Filz  von  Wolle  oder  anderen
Tierhaaren,  der  mit  Kautschuk
überzogen  oder  getränkt  oder
durch  Zwischenlager«  aus  Kautschuk ­
  verbunden  ist,  ungenäbt
oder  genäht,  auch  mit  Beimischung ­
  von  Seide
andere  Filzwaren,  auch  in  Verbindung ­
  mit  anderen  Stoffen,  soweit ­
  sie  nicht  dadurch  unter
andere  Nummern  fallen:
nicht  genäht,  aus  Filz  von  Rindvieh-, ­
  Hirsch-,  Hunde-,
Schweine-  oder  ähnlichen  groben ­
  Tierhaaren,  auch  in  Verbindung ­
  mit  pflanz!.  Spinnstoffen,
  jedoch  ohne  Bei-Statistische

  Nr.
Einfuhr|  Ausfuhr

655  i
513

0  514  a
*)  540  a
0  540  b

3 )  906  v

513

522  b

0  Auch  nach  Stück.
0  Stückzahl.
*)  Namentliche  Bezeichnung.
        <pb n="262" />
        256

Mischung  von  Seide,  Wolle  od.
anderen  Tierhaaren  ....
nicht  genaht,  aus  Filz  v.  Wolle
od.  anderen  als  den  in  der  vorstehenden ­
  Nummer  genannten
Tierhaaren,  auch  in  Verbindung ­
  nüt  pflanzlichen  Spinnstoffen ­
  oder  niit  Beimischung
von  groben  Tierhaaren,  ohne
Rücksicht  auf  das  Mischungsverhältnis; ­
  aus  Filz  aller  Art
(mit  Ausnahnie  des  in  der
vorstehenden  Nummer  522  b
genannten)  mit  Beimischung
von  Seide
Flaschenverschlüsse:
aus  Steingut:
einfarbig  ohne  Draht  ....
mehrfarbig  ohne  Draht  .  .  .
ein-  u.  mehrfarbig  mit  Draht  .
aus  Porzellan:
weiß  ohne  Draht
ohne  Draht:  farbig;  mit  Draht:
weiß  oder  farbig
aus  Ton  in  Verbindung  mit  Draht
Flechtstosse,  pflanzliche  (nüt  Ausnahme ­
  der  Gespinstfasern):  .  .
Stuhlrohr  (spanisches  Rohr,  Rotang):

roh,  gewaschen  oder  in  sonst.
Weise  gereinigt,  ungespalten,
ungehobelt  u.  Abfalle  davon
Flechtstoff,  ungehobelt  (Rohrbast) ­
  u.  gehobelt  (Flecht-,
Mieder-,  Wickelrohr)  .  .  .
Peddig,  rund  oder  gespalten
Bambus-,  Malakka-,  Manila-,
Meer-,  Pfeffer-,  Rebhühner-(Partridgc-),Tonkins-,
  Zuckerrohr: ­

roh,  gewaschen  od.  in  sonst.
Weise  gereinigt,  ungehobelt
ungespalten  und  Abfälle
davon

Statistische  Nr.
Cinfuh^  Ausfuhr

')  513

i)  514  b

730
731  b
732
733  b
733  e
732

69  a
642  |  642  a
642  |  642  b

69  b

bearbeitet;  auch  Piassavaersatzstoff,
  roh
Seggen  (Waldhaar),  auch  getrocknet, ­
  gefärbt  oder  zu  Strängen
zusammengedreht
Schilfrohr,  Holzbast,  Holzspäne,
Holzwolle,  Korbweiden  s.  dazu
Stroh,  gebleicht,  gefärbt  oder  gespalten; ­
  Binse»,  auch  gebleicht,
gefärbt,  gespalten,  geschnitten;
Bast,  auch  gefärbt;  Palmblätter,
getrocknet,  auch  gefärbt  (ausgenommen ­
  solche  zu  Binde-  oder
Zierzwecken)
Seegras  u.  Pflanzenhaar  (orin
d’Afrique)  u.  sonstige  Polsterstoffe,
  auch  getrocknet,  gefärbt  od.
zu  Strängen  zusammengedreht
Piassavafasern  u.  Piassavastengel,
Wurzelfasern,  abgeschält;  Reiswurzeln ­
  ;  Besenginster,  Palmyrafasern, ­
  Kitool  sowie  alle  übrigen
Pflanzenstoffe  zur  Herstellung
von  Besen,  Bürsten,  anderweit
nicht  genannt  oder  inbegriffen,
auch  zu  Strängen  zusammengedreht

Espartogras  (Sparto,  Alfa,  Haifa) ­
  sowie  alle  übrigen  Pflanzenstoffe ­
  zur  Herstellung  von  Flechtarbeiten ­
  usw.,  anderweit  nicht  genannt ­
  oder  inbegriffen,  auch  zu
Strängen  zusammengedreht  .
Flechtstühle,  auch  mit  Mustervorrichtungen ­

Flechtwaren:
aus  pflanzlichen  Flechtstoffen  (mir
Ausnahme  der  Gespinstfasern):
Decken  (Fuß-  u.  andere  Decken),
Hüte,  Matten,  Siebwaren,
Sparteriewaren  s.  diese.
Korbflechter-u.  andere  Waren:
ohne  Verbindung  mit  anderen

Statistische  Nr.
Einfuhr  [  Ausfuhr

642  |  642  c
96  a

68  a

68  b  !  68  a

68  c

68  d  |  68  a
-)  906  v

0  Ausfuhr  Filzschuhe  527.

0  Namentliche  Bezeichnung.
        <pb n="263" />
        Stoffen  oder  nur  in  Verbindung ­
  mit  Holz:
grobe,  roh,  gefärbt,  gebeizt
oder  gefirnißt:  aus  ungeschälten ­
  oder  geschälten
Ruten,  aus  Rohr,  Peddig
oder  Holzspan  (auch  Holzbast) ­


Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr
590  a  |  590

—:  aus  and.  Flechtstoffen

590  b  |  590

andere  als  grobe,  insbesond.
alle  lackierten,  polierten,
bronzierten,  vergoldeten  od.
versilberten

591

aller  Art  (mit  Ausnahme  der  gepolsterten ­
  Korbmöbel),  in  Verbindung ­
  mit  Gespinsten  oder
Gespinstwaren  oder  mit  ander.
Stoffen,  soweit  sie  nicht  dadurch ­
  unter  andere  Nummern
fallen

592

aus  tierischen  oder  pflanzlichen
Spinnstoffen  s.  Posamentier-  u.
Seilerwaren.
Flechtwciden,  auch  gespalten:
ungeschält  oder  geschält,  gefärbt,
cie.beiit  slpftrnifit

84

lackiert,  poliert,  bronziert,  vergoldet ­
  oder  versilbert  ....

615  b

Fluorammon  ium  lAmmoniumfluorid)


»)  317  s

Fluorbaryum  (Baryumfluorid)  .

')317  6

Fluorcalcium  (Calciumfluorid)
Fluoride  und  Fluorüre  s.  Fluorverbindungen. ­

Fluorkaliuni  (Kaliumfluorid)  .  .

i)  317  s

i)  317  6

Fluormetalle  s.  Fluorverbindungen.
Fluornatrium  (Natriumfluorid)  .

i)  317  s

Fluorverbindungen:
Fluorwasserstoffsäuresalze,  anderweit
  nicht  genannt,  z.  B.  Fluorammonium ­
  (Ammoniumfluorid),
Fluorbaryum  (Baryumfluorid),
Fluorcalcium  (Calciumfluorid),
x )  Namentliche  Bezeichnung.
Reptunlng,  An'-  und  Durchsuhrvlibot«,

Statistische  Nr.
Einfuhr!  Ausfuhr
Fluorkalium  (Kaliumfluorid),
Fluornatrium  (Natriumfluorid),
Chromfluorid  s.  die  betreffenden
Stichworte.
Kieselfluorwnsserstoffsäuresalze  s.
diese.
sonstige  anderweit  nicht  genannte
Fluorverbindungen
Fluorwasserstoffsäure  (Flußsäure)
Fluorwasserstoffsäuresalze  s.  Fluorverbindungen. ­

Formerarbeitcn:
aus  Schwefel,  Spcncemetall,  Kieselgurmasse, ­
  Kreidemasse  oder
Talk  wie  Gipswaren.
aus  Seife
aus  Stärke,  Bassorin,  Tragantgummi ­
  (Tragantstoff),  Brot  oder
sonstigen,  anderweit  nicht  genannten ­
  Formerstoffen  (mit  Ausnahme ­
  von  Nachahmungen  unter
andere  Numniern  fallender  Waren), ­
  ohne  Zusatz  von  Zucker,
auch  in  Verbindung  mit  anderen
Stoffen,  soweit  sie  nicht  dadurch
unter  andere  Nummern  fallen:
Rosenkränze  .
andere  Waren
aus  Stearin,  Paraffin  oder  ähnl.
Formerstoffen  (einschl.  der  aus
mineralischen  Stoffen  unter  Verwendung ­
  von  Stearin,  Palmitin,
Paraffin,  Wachs  oder  Har;  hergestellten), ­
  auch  in  Verbindung
mit  anderen  Stoffen,  soweit  sie
nicht  dadurch  unter  andere  Nummern ­
  fallen
Waren  aus  Harzzcment  od.  ähnl.
Formerstoffcn  (Platten  u.  andere
Waren,  auch  in  Verbindung  mit

x )  Namentliche  Bezeichnung.
3 )  Ausfuhr  Sprechmaschinen-  (Phonographen-, ­
  Grammophon«  usw.)
Platten  und  -Walzen  aller  Art
283  b.

')  317  s
l )  317  s

256

647  |  885  b
647

-)  264

17
        <pb n="264" />
        —  258

anderen  Stoffen,  soweit  sie  nicht
dadurch  unter  andere  Nummern

Statistische  Nr.
Einfuhr  ]  Ausfuhr

fallen)

697

Formersand
Formerstoffe:
aus  mineralischen  Stoffen  unter
Verwendung  von  Stearin,  Palmitin, ­
  Paraffin,  Wachs  oder  Harz

221

hergestellt

263

Harzzement  u.  ähnl.  Formerstofse
Formgußstücke  in  unbearbeitetem
Zustande:
aus  Aluminium  oder  Aluminium-240

  b

leqierungen

845

aus  Nickel  oder  Nickellegierungen
—,  Stahlformguß  (Stahlfassonguß)
wie  Eisenwaren.
Formsteilte  (Forrnziegel):
aus  farbig  sich  brennendem  Ziegelton, ­
  ungebrannt  oder  gebrannt:
unglasiert:
Hohlsteine,  Lochsteine,  Lochplatten ­
  und  Formsteine,  rauh

865

oder  glatt  .......
andere:  rauh  (Hintermauerungssteine), ­
  glatt  (Verblend-713



steine)

714  a  |  714

—:  Scheuerziegel  (Putzsteine)

714  b  I  714

glasiert
feuerfeste  jeder  Art  (Schamottesteine, ­
  Dinas-  u.  and.  Quarzsteine, ­
  Bauxit-  u.  Magnesiasteine,
Kohlenstoffsteine  für  feuerfeste
Ofenausmauerung),  unglasiert
oder  glasiert:  rechteckige  bei  eine»)
Reingewichte  des  Stückes  von

715

weniger  als  5  kg
—:  rechteckige  bei  einem  Reingewichte ­
  des  Stückes  von  5  kg
oder  darüber;  andere  als  rechteckige, ­
  ohne  Rücksicht  auf  das  Ge-724

  a

wicht  des  Stückes
Formstüüe  (z.  B.  Stangen,  Bleche,
Schalen),  geschmiedet,  gewalzt  od.

724  b

gepreßt:  aus  Kupfer

870  a

—:  aus  Messing,  Tombak  oder
anderen  unter  Nummern  869d/f
fallenden  unedlen  Metallen  od.
Metallegierungen
Formziegel  s.  Formsteine.
Fruchtfäfte  (mit  Ausnahme  der
Säfte  von  Weintrauben):
zum  Genusse:
nicht  äther-  oder  weingeisthaltig,
uneingekocht  oder  ohne  Zuckerzusatz
  eingekocht,  auch  entkeimt
(sterilisiert),  nicht  in  luftdicht
verschlossenen  Behältnissen:
Zitronensaft
Pomeranzen-  u.  and.  Südfruchtsaft, ­
  Säfte  von  Obst,
ungegoren,  und  anderweit
nicht  genannte  Fruchtsäfte
zum  Genusse
nicht  äther-  ob.  weingeisthaltig,
mit  Zucker  oder  Sirup  versetzt
oder  mit  Zusatz  von  Zucker  oder
Sirup  eingekocht,  einschließlich
der  pflanzlichen  Gallerten  (Gelees); ­
  Himbeeressig,  nicht  in
luftdicht  verschlossenen  Behältnissen ­

nicht  äther-  oder  weingeisthaltig,
in  luftdicht  verschlossenen  Behältnissen ­

äther-  oder  weingeisthaltige  aller
Art,  auch  in  luftdicht  verschlossenen ­
  Behältnissen  ....
zum  Gewerbe-  oder  Heilgebrauche:
anderweit  nicht  genannt,  nicht
äther-  oder  weingeisthaltig,  auch
eingedickt:
Opium
andere  (Aloe  usw.)  -  ■  .
äther-  oder  weingeisthaltige:
zum  Gewerbegebrauche  -  -
zum  Heilgebrauche:

Statistische  Nr.
&amp;lt;Stnfuf&amp;gt;r}  Ausfuhr
870  b

59.)
59  b
213
219  b
214
60  a
60  b
387
        <pb n="265" />
        259

17'

in  Fässern
in  anderen  Behältnissen.  .
Fußbodenteppiche:
aus  ungefärbten  oder  gefärbten
Garnen  von  Rindvieh-,  Hirsch-,
Hunde-,  Schweine-  oder  ähnlichen ­
  groben  Tierhaaren,  auch
gemischt  niit  Jute,  Manilahanf,
Agave-,  Ananas-,  Espartoaras-(Spartogras-,
  Alfa-,  Halfa-),  Kokosfasern, ­
  Torfwolle  oder  ähnl.
pflanzlichen  Spinnstoffen  ohne
Rücksicht  auf  das  Mischungsverhältnis, ­
  desgleichen  mit  Beimischung ­
  von  anderen  pflanzlichen ­
  Spinnstoffen  (jedoch  ohne
Beimischung  von  Seide  oder  von
Wolle  oder  anderen  nicht  groben
Tierhaaren  oder  Gespinsten  daraus), ­
  falls  die  Garne  aus  Rindvieh- ­
  usw.  Haaren  vorherrschen;
auch  aus  Tuchenden  geflochtene
Fußbodenteppiche;  alle  diese  im
Stücke  als  Meterware  eingehend
oder  abgepaßt  (ohne  Näharbeit),
auch  bedruckt
aus  Gespinsten  von  Wolle  oder  von
anderen  als  den  im  vorhergehenden ­
  Absätze  genannten  Tierhaaren, ­
  auch  mit  pflanzlichen  Spinnstoffen ­
  oder  Gespinsten  oder  mit
den  im  vorhergehenden  Absätze
genannten  groben  Tierhaaren
oder  Gespinsten  daraus  gemischt,
ohne  Rücksicht  auf  das  Mischungsverhältnis, ­
  int  Stücke  als  Meterware ­
  eingehend  oder  abgepaßt
(ohne  Näharbeit),  auch  bedruckt:
geknüpft  .  .
gewebt
aus  losen,  gedrehten  oder  versponnenen ­
  Jute-,  Manilahanf-,
*)  Bei  der  Ausfuhr  unter  Steuerüberwachung ­
  Angabe  des  Weingeistgehalts ­
  in  Litern  Weingeist.

Agave-,  Ananas-,  Espartogras-(Spartogras-,
  Alfa-,  Halfa-),  Kokosfasern, ­
  Torfwolle  oder  ähnlichen ­
  pflanzlichen  Spinnstoffen,
auch  gemischt  mit  anderen  pflanzlichen ­
  Spinnstoffen  oder  Gespinsten ­
  oder  mit  Rindvieh-,
Hirsch-,  Hunde-,  Schweine-  oder
ähnlichen  groben  Tierhaaren  oder
Gespinsten  daraus,  soweit  sie
nicht  unter  die  Nummer  427
(Abs.  1)  fallen,  jedoch  ohne  Beimischung ­
  von  Seide  oder  von
Wolle  oder  anderen  nicht  groben
Tierhaaren  oder  Gespinsten  daraus, ­
  im  Stücke  als  Meterware
eingehend  oder  abgepaßt  (ohne
Näharbeit):
geknüpft
gewebt,  auch  Decken  (Fußbodenteppiche) ­
  aus  geteertem  Tauwerke, ­
  geteerte  Fußbodenteppiche ­

aus  Filz  von  Rindvieh-,  Hirsch-,
Hunde-,  Schweine-  oder  ähnlichen ­
  groben  Tierhaaren,  auch
in  Verbindung  mit  pflanzlichen
Spinnstoffen,  jedoch  ohne  Beimischung ­
  von  Seide,  Wolle  oder
anderen  Tierhaaren
aus  Filz  von  Wolle  oder  anderen
als  Rindvieh-,  Hirsch-,  Hunde-,
Schweine-  oder  ähnlichen  groben
Tierhaaren,  auch  in  Verbindung
mit  pflanzlichen  Spinnstoffen
oder  groben  Tierhaarcn,  ohne
Rücksicht  auf  das  Mischungsverhältnis; ­
  aus  Filz  aller  Art  (mit
Ausnahme  des  im  nachstehenden
Absätze  genannten)  mit  Beimischung ­
  von  Seide,  abgepaßt
(ohne  Näharbeit)
aus  Filz  von  Wolle  oder  anderen
Tierhaaren,  der  mit  Kautschuk
getränkt  oder  überzogen  oder

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr
*)  178  d
*)  179  c

427

428  a
428  b

Statistische  Nr.
Einfuhr  [  Ausfuhr

486  |  487
487
513
514  b
        <pb n="266" />
        durch  Zwischenlager;  aus  Kautschuk ­
  verbunden  ist,  abgepaßt
(ohne  Näharbeit):  -  -  -  -  -
mit  Beimischung  von  Seide
mit  Beimischung  von  anderen
Spinnstoffen
Fußdeüen  und  -matten  aus  Stroh,
Bast,  Baumwurzeln,  Binsen,  Ginster, ­
  Gras,  Holzspan  (auch  Holzbast), ­
  Holzwolle,  Palmblatt,  Peddig,
  ungeschälten  oder  geschälten
Ruten,  Seegras,  Schilf,  Stuhlrohr
oder  anderen  pflanzlichen  Flechtstoffen ­
  (mit  Ausnahme  der  Gespinstfasern): ­

grobe,  roh  oder  gefärbt,  gebeizt
oder  gefirnißt
andere  als  grobe,  auch  mit  Unterlagen ­
  aus  Gespinstwaren  oder
Filz

&amp;lt;s.
Geflechte:
aus  Draht  (Metalldraht):
aus  Silberdraht
aus  Eisendraht
aus  Draht  von  Kupfer,  Messing
oder  Tombak,  verniert,  gefärbt,
mit  Aluminium  überzogen  oder
vernickelt
aus  Kupferdraht,  andere  .  .
aus  Messingdraht,  andere  .  .
aus  Tombakdraht,  andere  .  .
aus  Draht  von  anderen  Kupferlegierungen ­
  als  Messing  und
Tombak:  feine,  insbesondere
alle  polierten,  vernickelten,  gefärbten, ­
  lackierten  oder  vernierten

—:  andere  als  feine,  weder  poliert ­
  noch  vernickelt,  gefärbt,
lackiert  oder  verniert  ....
aus  Draht  aus  unedlen  Metallen
oder  Legierungen  unedler  Me-StatistischeNr.


Einfuhr  |  Ausfuhr

lalle  aller  Art,  überzogen,  umwickelt, ­
  unisponnen,  umflochten:

für  die  Elektrotechnik  .  .  -

580  a  |  580

für  andere  Zwecke,  Hutkörpc:
usw

580  b  I  580

aus  Fischbein
aus  Menschenhaaren  oder  Nachahmungen ­
  davon
aus  Pferdehaaren  (aus  Mähne
oder  Schweif)
aus  pflanzlichen  Flechtstoffen  (mit
Ausnahme  der  Gespinstfasern):
Holzspangeflechte  (auch  Holzbastgeflechte):

  ungefärbt  .  -

—:  gefärbt,  gebeizt,  gefirnißt

589  a  !  589

aus  Stroh,  auch  gebleicht,  gefärbt
aus  Bast,  Baumwurzeln,  Binsen,
Ginster,  Gras,  Holzwolle,  Palm-589

  b  I  589

blatt,  Seegras,  Schilf  oder  anderen ­
  pflanzlichen  Flechtstoffen,
auch  gebleicht,  gefärbt  ....

S.  dagegen  Sparterie.
aus  tierischen  oder  pflanzlichen
Spinnstoffen  wie  Pofamentier-776

  b

waren.

825  b  j  825  c

Geräte:

Hausgeräte,  Küchengeräte,  s.  die
betreffenden  Stichworte.

879
878  a
878.  b
878  b

Geräte  aus  schmiedbarem  Eisen
für  Fabriken  sowie  für  Brauereien ­
  und  Brennereien,  genietet,
gepreßt  oder  geschweißt,  auch  mit
Ausrüstung  (Armatur)  versehen,

und  zusanrmengesetzte  Teile  von
solchen  Geräten

Geräte  aus  schmiedb.  Eisen  für

880  a

den  landwirtschaftl.  oder  gewerblichen ­
  Gebrauch,  anderweit  nicht

genannt:

Pflüge  (mit  Ausnahme  derjeni-880

  b

0  Ausfuhr  Brauereigeräte  906  f,

Brennereigeräte  906  g,  Geräte  für
Zuckerfabrilation  906  h.

StatistischeNr.
Einfuhr  12lu$fut)t

890  a
890  b
609
530  b
516

587  a  |  587
587b  |  587
588  a

588  b

')  803
        <pb n="267" />
        gen  für  Kraftbetrieb)  -  ■  -
Kartoffelkulturgeräte,  wie  Kartoffelpflanzloch-, ­
  -pflanzgruben-,
  zudeck-,  -zustreich-,  -anhäufelmaschinen
  (Audecker,  Austreicher);
  Kartoffelerntemaschinen, ­
  wie  Kartoffelgraber
Kartoffelaushebepflüge);  Kultivatoren, ­
  Grubber,  Eggen,
Handrechen,  Pferderechen  und
anderweit  nicht  genannte  Geräte ­
  für  den  landwirtschaftl.
Gebrauch
Wagen  (Wiegevorrichtungen)
mit  Ausnahme  der  Präzisionsund ­
  selbsttätigen  Wagen  .  .
Geräte  aus  schmiedb.  Eisen  für
den  hauswirtschaftlichen  oder  gewerblichen ­
  Gebrauch,  anderweit
nicht  genannt,  z.  B.  Bügeleisen,
Garnhaspeln,  Hecheln,  Tierfallen,
Riemenverbinder,  Riemenspanner ­

Fen  erg  er  eite,  eiserne  (Feu  er  ja  ng  en
usw.)
Turngeräte  einschließl.  der  Handturngeräte, ­
  wie  Hanteln  u.  dergl.,
aus  schmiedb.  Eisen,  auch  aus
nicht  schmiedbarem  Eisengüsse
Ackergeräte  aus  Holz,  auch  in  Verbindung ­
  mit  Eisen:
roh
bearbeitet
Filtriergeräte°)

H  Nach  Kilogramm  und  Stück.
2 )  In  den  Ausfuhranmeldescheinen
genügt  die  Angabe  „eiserne".
3)  Filtriergeräte  aus  Holz  auch  mit
eisernen  Reifen,  eisern.  Hähnen  u.
Rohren  aus  Glas  oder  Steinzeug
roh  -  .
bearbeitet
Filtrierpressen
mit  beweglichen  Teilen  ....
mit  festen,  unbeweglichen  Teilen
aus  nicht  schmiedbarem  Eisen

Statistische  Nr.

Statistische  Nr.

Einfuhr  |  Ausfuhr

Einfuhr  j  Ausfuhr

u-)  816  a

Gerbholz:  in  Blöcken
—:  gemahlen,  geraspelt  oder  in  an-93

  a

derer  Weise  zerkleinert  ....

93  b

—:  ausgelaugt
Gerbholzauszüges.Gerbstoffauszüge.

87  b  j  87

Gerbholzmühlen
Gerblohe  s.  Gerbrinden.
Gerbrinden  (Lohrinden),  auch  gemahlen ­
  (Gerblohe):
nicht  ausgelaugt:

906  r

Eichenrinde

92  a

-)  816  b

Nadelholzrinden

92  b

Mimosa-,  Mangrowe-,  Maletto-816

  c

Akazien-  u.  and.  Gerbrinden
ausgelaugt,  auch  geformt  (Loh-92

  c

kuchen)

87  b  |  87

.

Gerbsäure  (Tannin)

317  g

Gerbsäurebleisalbe
Gerbsäure  Pflanzenalkaloide:

388

gerbsaures  Chinin

380  a

816  d
808  a

andere,  z.  B.  gerbsaures  Colchicum
Gcrbstoffanszüge(Gerbstoffertrakt):
Katechu,  braunes  (Bombay-,
Pegukatechu)  u.  gelbes  (Gambir),

i)  380  b

roh  oder  gereinigt
Eichenholz-,  Fichtenholz-,  Fichtenrinden- ­
  u.  Kastanienholzauszug,

94  f  |  94

835

flüssig  oder  fest
Galläpfelauszug,  rein,  nicht  mit
anderen  Stoffen  gemischt,  flüssig

384  a

628  d
629  b!  629

oder  fest

384  b

Quebrachoholzauszug,  flüssig  oder
fest  -  -  -
Sumachauszug,  rein,  nicht  mit
anderen  Stoffen  gemischt,  flüssig

384  c

oder  fest
andere  Gerbstoffauszüge,  ander-384

  d  !  384b

weit  nicht  genannt,  flüssig  od.  fest

384e  l  384  b

628  d

aus  schmiedbarem  Eisen  .  .  .

816b

629  b  |  629

aus  anderen  Stoffen  nach  Beschaffenheit ­
  der  Stoffe

906  B

Filtrierpressen  f.  Zuckerfabriken

906  h

Filtrieraparate  f.  Brennereien

906  b

783  h

l )  Namentliche  Bezeichnung.
        <pb n="268" />
        262

Gerbstoffe:
Gerbholz,  Gerbrinden,  s.  die  betreffenden ­
  Stichworte.
Algarobilla,  Bablah,  Canaigre,
Dividivi,  Palmettofasern,  sowie
olle  anderweit  nicht  geriannten
Gerbstoffe,  auch  gemahlen  ■  •
Eckerdoppern,  Knoppern,  Valonea,
  auch  geniahlen
Galläpfel,  auch  gemahlen  .  .  .
Myrobalanen,  auch  gemahlen  .
Sumach  (Schniack),  auch  gemahlen

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

94sl  |  94
94  b  |  94
94  c  |  94
94d  I  94
94  e  I  94

Gespinste:
aus  Seide  s.  unter  Seide,
aus  Wolle  oder  anderen  Tierhaaren ­
  (mit  Ausnahme  der  Pferdehaare ­
  aus  Mähne  oder  Schweif):
Garn  aus  Rindvieh-,  Hirsch-,
Hunde-,  Schweine-  oder  ähnlichen ­
  groben  Tierhaaren,  auch
mit  anderen  tierischen  oder  mit
pflanzlichen  Spinnstoffen  oder
Gespinsten,  ausschließl.  Seide
und  Baumwolle,  gemischt,  einoder
  zweidrähtig,  roh,  gebleicht
gefärbt,  bedruckt  .....
Genappes-,  Mohär-  u.  Alpakagarn, ­
  auch  mit  anderen  tierisch,
oder  mit  pflanzt.  Spinnstoffen
oder  Gespinsten,  ausschließlich
Seide  und  Baumwolle,  gemischt: ­

Mohärgarn,  roh,  eindrähtig
—,  roh,  zwei-  oder  mehrdräht.
Alpaka-,  Kamelhaar-,  Kaschmirgarn, ­
  roh,  eindrähtig
—,  roh,  zwei-  ob.  mehrdräht.
Genappesgarn,  roh,  zwei-  od.
mehrdrähtig
Genappes-,  Mohär-  und  Alpakagarn, ­
  gebleicht,  gefärbt,
bedruckt
hartes  Kammgarn  aus  Ganzwolle ­
  über  20  cm  Länge,  auch
gemischt  mit  anderen  Tierhaa-417



418  a  I  418
418c  !  418
418  b  i  418
418d  I  418
418d  i  418

419

ren,  wenn  das  Garn  nicht  dadurch ­
  die  Eigenschaften  des
harten  Kammgarns  verloren
hat:
roh:
eindrähtig
zweidrähtig
dreidrähtig
vier-  oder  mehrdrähtig
gebleicht,  gefärbt,  bedruckt:
eindrähtig
zweidrähtig
dreidrähtig
vier-  oder  mehrdrähtig
Garn  aus  Wolle  oder  anderen
Tierhaaren  auch  mit  pklanzl.
Spinnstoffen  oder  Gespinsten,
ausschließl.  Baumwolle,  gemischt, ­
  niit  Ausnahme  der  vorstehend ­
  unter  Nr.  417—421
fallenden  Garne:
Kammgarn,  roh:
eindrähtig
zweidrähtig
dreidrähtig
vier-  oder  mehrdrähtig  .  .
Kammgarn,  gebleicht,  gefärbt,
bedruckt:
eindrähtig
zweidrähtig
dreidrähtig
vier-  oder  mehrdrähtig  .
Streichgarn,  roh,  auch  Grisaillegarn
  (Garn  aus  Kunstwolle) ­

Streichgarn,  gebleicht,  gefärbt, ­
  bedruckt
Garn  aller  Art  aus  Wolle
oder  and.  Tierhaaren,  auch
mit  pflanzl.  Spinnstoffen  od.
Gespinsten,  ausschl.  Bauniwolle,
  gemischt,  in  Aufniachungen
  für  den  Einzelverkauf ­

aus  Baumwolle,  auch  mit  anderen

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

420  a  |  422  a
420  b  I  422  b
420  c  |  422  c
420  b  |  422  b
421  a  |  423  o
421  b  |  423  b
421  c  |  423  c
421  b  |  423  b

422  a
422  b
422  c
422  d

423  a
423  b
423  c
423  d

424

425

426
        <pb n="269" />
        263

pflanzlichen  oder  mit  tierischen
Spinnstoffen  oib.  Gespinsten,  ausschließlich ­
  Seide,  gemischt:
Vorgespinst  (Dochtgarn,  Dochtwolle, ­
  Lunte),  ungedreht  oder
gedreht,  roh,  gebleicht,  gefärbt,
bedruckt;  auch  Dochte,  nicht  gewebt, ­
  nicht  geflochten,  nicht  gewirkt ­

Baumwollengarn,  eindrähtig:
roh,  auch  zugerichtet  (appretiert) ­
  und  gedämpft:
bis  Nr.  11  englisch
über  Nr.  11  bis  Nr.  17  englisch
über  Nr.  17  bis  Nr.  22  englisch
über  Nr.  22  bis  Nr.  32  englisch
über  Nr.  32  bis  Nr.  47  englisch
über  Nr.  47  bis  Nr.  63  englisch
über  Nr.  63  bis  Nr.  83  englisch
über  Nr.  83  bis  Nr.  102  englisch
über  Nr.  102  englisch  ....
Vigognegarn  bis  Nr.  11  englisch
gebleicht,  gefärbt,  bedruckt:
bis  Nr.  11  englisch
über  Nr.  11  bis  Nr.  17  englisch
über  Nr.  17  bis  Nr.  22  englisch
über  Nr.  22  bis  Nr.  32  englisch
über  Nr.  32  bis  Nr.  47  englisch
über  Nr.  47  bis  Nr.  63  englisch
über  Nr.  63  bis  Nr.  83  englisch
über  Nr.  83  bis  Nr.  102  englisch
über  Nr.  102  englisch  ....
Baumwollengarn,  zwei-  oder
mehrdrähtig,  einmal  gezwirnt:
roh,  auch  zugerichtet  (appretiert) ­
  und  gedämpft:
bis  Nr.  11  englisch
über  Nr.  11  bis  Nr.  17  englisch
über  Nr.  17  bis  Nr.  22  englisch
über  Nr.  22  bis  Nr.  32  englisch
über  Nr.  32  bis  Nr.  47  englisch
über  Nr.  47  bis  Nr.  63  englisch
über  Nr.  63  bis  Nr.  83  englisch

Statistische  Nr.
Einfuhr;  Ausfuhr

439

440  a
440  b
440  c
440  d
440  e
440  f
440  g  &amp;gt;  440  f
440  h  j  440  f
440  i  |  440  f
0  440  k
441a
441b
441  c
441  d
441  e
441  f
441g  j  441f
441  h  !  441  f
441  i  |  441  f

442  a
442  b
442  c
442  d
442  e
442  f
442  g  l  442  f

über  Nr.  83  bis  Nr.  102  englisch
über  Nr.  102  englisch  ....
gebleicht,  gefärbt,  bedruckt:
bis  Nr.  11  englisch
über  Nr.  11  bis  Nr.  17  englisch
über  Nr.  17  bis  Nr.  22  englisch
über  Nr.  22  bis  Nr.  32  englisch
über  Nr.  32  bis  Nr.  47  englisch
über  Nr.  47  bis  Nr.  63  englisch
über  Nr.  63  bis  Nr.  83  englisch
über  Nr.  83  bis  Nr.  102  englisch
über  Nr.  102  englisch  ....
wiederholt  gezwirnt
Bauwollenzwirn  aller  Art  in  Aufmachungen ­
  für  den  Einzelverkauf: ­
  auf  Holzrollen  ....
—:  in  Knäueln,  Strähnen,  Wickeln
usw.
aus  anderen  pflanzlichen  Spinnstoffen ­
  als  Baumwolle:
Leinengarn  (Garn  aus  Flachs
oder  Flachswerg),  auch  gemischt ­
  mit  Jute,  jedoch  ohne
Beimischung  von  anderen
Spinnstoffen:
Flachsgarn,  eindrähtig,  roh:
bis  Nr.  8  englisch
über  Nr.  8  bis  Nr.  14  englisch
über  Nr.  14  bis  Nr.  20  englisch
über  Nr.  20  bis  Nr.  35  englisch
über  Nr.  35  englisch  ....
Flachswerggarn,  eindrähtig,  roh:
bis  Nr.  8  englisch
über  Nr.  8  bis  Nr.  14  englisch
über  Nr.  14  bis  Nr.  20  englisch
über  Nr.  20  bis  Nr.  35  englisch
über  Nr.  35  englisch  ....
Leinengarn  (Garn  aus  Flachs
und  Flachswerg):
eindrähtig,  gebleicht,  gefärbt,
bedruckt:
bis  Nr.  20  englisch
über  Nr.  20  bis  Nr.  35  englisch
über  Nr.  35  englisch  ....
zwei-  od.  mehrdrähtig  (ge-StatistischeNr.


Einfuhr  j  Ausfuhr
442  h  &amp;gt;  442  f
442  i  |  442  f
442  k
442  l
442  m
442  n
442  o
442p
442  q
442  r
442  s
443

444  !  444  a
444  !  444  b

472  a
472  b  I  472  a
172  c  &amp;gt;  472  a
472  b  |  472  a
472  e  I  472  a
472  f
172  g  i  472  f
472  h  I  472  f
472  i  i  472f
472  f  |  472  f

473  a  j  473
473  b  |  473
473  c  |  473

*)  Für  die  Ausfuhr.
        <pb n="270" />
        Wfäßg  '  '

-  264  —

Statistische  Nr

Statistische  Nr.

Einfuhr  |  Ausfuhr

Einfuhr  Ausfuhr

zwirnt),  roh,  gebleicht,  ge--färbt,

  bedruckt  ....

477  a

färbt,  bedruckt

474

Garn  aus  Manilahanf,  neilsec-Ramiegarn,

  auch  gemischt  mit

länd.  Hanfe,  Agave-,  Ananas-,

Flachs  oder  Jute,  jedoch  ohne

Espartogras-  (Spartogras-,  Al

Beimischung  von  anderen

fa-,  Halfa-)  Fasern  oder  ander-Spinnstoffen:



iveit  nicht  genannten  pflanzt.

eindrähtig,  roh

478

Spinnstoffen,  eindrähtig,  roh

475  c

eindrähtig,  gebleicht,  gefärbt,

Bindfaden  im  Durchmesser  von

bedruckt

479  |  478

1  mm  od.  darunter  (Spagat)

477  c

&amp;lt;  zwei-  oder  mehrdrähtig  (ge-Kokosgarn

  (Kokosfasern):  einzwirnt),

  roh,  gebleicht,  gedrähtig,

  roh

475  c  I  477  b

färbt,  bedruckt

480  |  478

—:  eindrähtig,  gefärbt,  gebleicht,

Jutegarn,  ohne  Beimischung

bedruckt

476  j  477  b

von  anderen  Spinnstoffen:

—:  zwei  oder  mehrdrähtig  .

477  b

eindrähtig,  roh:

Garn  aus  anderen  pflanzlichen

bis  Nr.  8  englisch  ....

481  a

Spinnstoffen  als  Baumwolle,

über  Nr.  8  englisch  .  .  .

481  b

ohne  Beimischung  von  solcher

mebrdrähtig,  roh  ....

481  b

oder  von  tierischen  Spinnstofgebleicht,

  gefärbt,  bedruckt

482

fen,  in  Aufmachungen  für  den

Hanfgarn  u.  Hanfwerggarn  so-Einzelverkauf:



wie  Garn  aus  Manila-,  neuaus

  Flacbs

483  a

seeländischem  Hanfe,  Agave-,

aus  Hanf  od.  anderen  Spinn-Ananas-,

  Espartogras-  (Sparstoffen



483  b

togras-,  Alfa-,  Halfa-),  Kokos-Metallgespinste:



fasern  oder  anderweit  nicht  geechtes

  Silbergespinst  (aus  Draht

nannten  pflanzlichen  Spinnod.

  Lahn  von  unlegiertem  oder

stoffen,  diese  Garne  sämtlich

legiertem  Silber  einschl.  des

auch  gencischt  nnt  Flachs,

aus  vergoldetem  oder  auf  me-Flacbswerq,

  Ramie  oder  Jute,

chanischem  Wege  mit  Gold  bejedocb

  ohne  Beimischung  von

legtem  Silberdrahte)  .  .  .

775

Baumwolle  oder  tierischen

unechtes  Gold-u.  Silbergespinst,

Spinnstoffen:

auch  aus  vergoldeten  od.  ver

Hanfgarn,  eindrähtig,  roh

475  a

silberten  tierischen  Häutchen

883

Hanfwerggarn,  eindräht.,  rob

475  b  !  475  a

Aluminiumgespinst

848

Hanfgarn  u.  Hanfwerggarn,

anderes  Metallgespinst  aus  un

Garne  aus  Manilahanf,  neuedlen

  Metallen  oder  Legieseeländ.

  Hanfe,  Agave-,  Anarungen

  daraus  (ausgenommen

nas-,  Espartogras-  (Sparto-Aluminiumgespinste)

  .  .  .

888

gras-,  Alfa-,  Halfa-)  Fasern

Gespinste  aus  tierischen  od.  pflanzoder

  anderweit  nicht  geliehen

  Spinnstoffen,  mit  Streifnannten

  pflanzlichen  Spinnchen

  von  Gold-  od.  Silberpapier

stoffen:  eindrähtig,  geumwickelt



671

bleicbt,  gefärbt,  bedruckt

476

Gespinste  aus  Zellstoff  (Cellulose),

)  zwei-  od.  mehrdrähtig  (ge-Papiermasse

  (Papierstoff)  od.  anzwirnt),

  roh,  gebleicht,  gederen

  Nachahmungsstoffen,  mit
        <pb n="271" />
        265

Ausnahme  der  künstlichen  Seide,
wie  die  Gespinste,  als  deren  Nachahmungen ­
  sie  sich  darstellen.
Garne  aus  Asbest,  auch  in  Verbindung ­
  mit  anderen  Spinnstoffen
oder  mit  einer  Seele  (einen:
Kerne)  aus  unedlen  Metallen  od.
Legierungen  unedler  Metalle  -
Glasgespinst:
nicht  gefärbt,  nicht  undurchsichtig
gefärbt  oder  undurchsichtig  ■  .
bemalt,  vergoldet  od.  versilbert,
auch  durch  Aufträgen  oder  Einbrennen ­
  von  Farben  gemustert
Gespinste  aus  Pferdehaaren  (aus
Mähne  od.  Schweif)  s.  Krollhaare
  und  Pferdehaare.
Holzgespinst  s.  Holzgarn.
Strohgespinste,  auch  gebleicht,  gefärbt ­
  (Strohbänder  usw.)  .  .
Gcspinstwaren:
Bänder,  Baumwollenfilze,  Bauniwollensparterie,
  Bindfaden,  Chenillewaren, ­
  Decken,  Dochte,  Fußbodenteppiche, ­
  Gewebe,  Gurte,
Halstücher,  Knopfmacherwaren,
Posamentierwaren,  Sammet  u.
Plüsch  (auch  sammet-  u.  plüschartige ­
  Gewebe),  Schläuche,  Seile,
Seilerwaren,  Spitzenstoffe  und
Spitzen,  Stickereien,  Stricke,
Taschentücher,  Taue,  Treibriemen, ­
  Tüll,  Vorhänge,  Vorhangstoffe, ­
  Weberlitzen,  Wirk-(Trikot-)
  und  Netzstoffe,  Wirk-(Trikot-)
  und  Netzwaren  s.  die
betreffenden  Stichworte.
Gespinstwaren,  auch  Filz,  mit
Kautschuk  getränkt  od.  überzogen
oder  durch  Zwischenlager!  aus
Kautschuk  verbunden,  sowie  Gespinstwaren ­
  in  Verbindung  mit
Kautschukfäden:
ganz  oder  teilweise  aus  Seide
aus  anderen  Spinnstoffen  ■

Statistische  Nr.

Statistische  Nr.

Einfuhr  |  Ausfuhr

Einfuhr  |  Ausfuhr

Gespinstwaren  aller  Art,  auf  denen
Böge  derndurcb  Weben,  Nähen
oder  dergleichen  befestigt  sind

')  565

706

Gespinstwaren  aus  Zellstoff  (Cellulose), ­
  Papiermasse  (Papierstoff)
od.  anderen  Nachahmungsstoffen,
mit  Ausnahme  der  künstl.  Seide,
wie  die  Gespinstwaren,  als  deren

763  a  |  763
763  b  |  763

Nachahnmngen  sie  sich  darstellen.
Gewebe:

763  c  |  763

ganz  oder  teilweise  aus  Seide
(Rohseide,  künstlicher  Seide  oder
Florettseide):

588  a

dichte,  ungemusterte  taftbindige
Gewebe,  ganz  aus  Seide  des
Maulbeerspinners,  ohne  jede
Beimischung  von  künstl.  Seide,
von  Florettseide  od.  von  Seide
des  Eichenspinners  und  beiderseitig

  mit  festen  Kanten  gewebt, ­
  roh,  auch  abgekocht  (gebleicht) ­
  und  gebügelt  (kalandriert)
  (Pongees)

401

Habutae-  (Habutai-)  Gewebe,
ungemusterte  taftbindige  Gewebe, ­
  ganz  aus  Seide  des
Maulbeerspinners  ohne  jede

Beimischung  von  künstl.  Seide,
von  Florettseide  oder  von
Seide  des  Eichenspinners  und
beiderseitig  mit  festen  Kanten
gewebt,  roh,  auch  abgekocht
(gebleicht)  und  gebügelt  (kalandrieri)
  im  Gewichte  von
wenigstens  3  Momme  auf  die
handelsübliche  Gewebeeinheit

401

dichte  Gewebe  für  Möbel-  und
Zimmerausstattung  (mit  Ausnahme ­
  von  Sammet  und
Plüsch  sowie  samniet-  und
plüschartigcn  Geweben):
ganz  aus  Seide

402

580  a  1  580

teilweise  aus  Seide  -  ■  •

403

580b  j  580

l )  Einfuhr  Wertangabe.
        <pb n="272" />
        266

Statistische  Nr.

Statistische  Nr.

Einfuhr  |  Ausfuhr

Einfuhr  |  Ausfuhr

Sammet  und  Plüsch-,  sammetauch

  gesäumt,  mit  einzelnen

u.  plüschartige  Gewebe  (aufge-Nähten,

  mit  Einfassungen  von

schnitten  oder  nicht  aufgeschn.):

Band,  mit  Besatz  oder  Fransen

430

ganz  aus  Seide:  Bänder  -

404  a

Sammet  und  Plüsch,  sammet-—:

  andere  Gewebe  •  •  •

404  b

u.  plüschartige  Gewebe  (aufgeteilweise

  aus  Seide:  Bänder

404  c

schnitten  od.  nicht  aufgeschnit-—:

  andere  Gewebe  ■  •  •

404  d

ten),  ungemustert  od.  gemust.

431

dichte  Gewebe,  anderweit  nicht

Spitzenstoffe  u.  Spitzen  aller

genannt:

Art,

einschl.  der  Einsatzspitzen,

ganz  aus  Seide:  Bänder  .

405  a

Kanten  u.  abgepaßten  Waren

—:  Taschentücher  aus  Habuaus

  Spitzen  od.  Spitzenstoffen

436

tae-  (Habutai-)  Geweben  der

Tüll

436

vorstehend  unter  Nr.  401

andere  Gewebe,  vorsteh,  nicht

bezeichneten  Art  ....

405  b

genannt  (Kleiderstoffe  usw.):

—:  andere  Gewebe  .  .  .

405  b

von  mehr  als  700  g  auf

teilweise  aus  Seide:  Bänder

405  c

.

1  qm  Gewebefläche  ■

432  a  I  432

—:  andere  Gewebe  .  .  .

405  d

von  mehr  als  200  b.  700  g

Beuteltuch  (Beutelgaze)  ganz

auf  1  qm  Gewebefläche

432  b  j  432

oder  teilweise  aus  Seide

407

von  200  g  oder  weniger

Gaze,  Krepp,  Flor  u.  dergl.  unauf

  1  qm  Gewebefläche

432  c  !  432

dichte  Gewebe,  mit  Ausnahme

Preßtücher,  Gurte,  Scheiben

von  Tüll,  Beuteltuch,  Spitzenu



Tafeln  aus  Garnen  von

stoffen  und  Spitzen,  ganz  oder

Ziegen-  oder  groben  Tierteilweise

  aus  Seide  ....

408

haaren,  zum  Pressen  von

Spitzenstoffe  u.  Spitzen  aller  Art

Ol  od.  Fetten;  Steifstoffe;

einschl.  der  Einsatzspitzen,  Kan

rohe  Filztücher,  endlos  geten

  u.  abgepaßten  Waren,  aus

webt,  zur  Holzstoff-,  Zell-Spitzen

  oder  Spitzenstoffen.

410

stoff-,  Strohstoff-  oder  Pa-Tüll

  ganz  od.  teilw.  aus  Seide

406

pierbereitung

432  a  j  432

aus  Gespinsten  von  Wolle  od.  anaus

  Baumwollengespinsten,  auch

deren  Tierhaaren  (mit  Ausnahme

gemischt  mit  anderen  pflanzlichen

der  Pferdehaare  aus  Mahne  oder

Spinnstoffen  oder  Gespinsten  od.

Schweif),  auch  mit  pflanzlichen

mit  Pferdehaaren,  jedoch  ohne

Spinnstoffen  od.  Gespinsten  ge-Beimischung

  von  Seide,  Wolle

mischt:

oder  anderen  Tierhaaren:

Fußbodenteppiche  s.  diese.

dichte  Gewebe  für  Möbel-  und

dichte  Gewebe  für  Möbel-  und

Zimmerausstattung  (mit  Aus-Zimmerausstattung

  (mit  Ausnähme

  von  Sammet  u.  Plüsch

nähme  von  Sammet  u.  Plüsch

sowie  sammet-  u.  plüschartigen

sowie  sammet-  u.  plüschartigen

Geweben),  gefärbt,  bedruckt,

Geweben),  gefärbt,  bedruckt

bunt  gewebt  oder  gemustert

oder  bunt  gewebt:  im  Stück

(auch  rohe,  gemustert)  .  .  .

445

als  Meterware

429

Sammet  u.  Plüsch,  sammet-  u.

—:  abgepaßt  (als  Vorhänge,

plüschartige  Gewebe:

Bilder,  Decken  oder  dergl.),

nicht  aufgeschnitten  .  .  .

446
        <pb n="273" />
        267

aufgeschnitten,  Flor  aus  dem
Einschlage  gebildet  (Velvet)
aufgeschnitten,  Flor  aus  der
Kette  gebildet  (Sammet).
Baumwollenfilze  (gewebte  filzartige ­
  Zeugstoffe),  auch  gerauht, ­
  roh,  gebleicht,  gefärbt,
bedruckt
Filztücher,  endlos  gewebt,  roh,
zur  Holzstoff-,  Zellstoff-,  Strohstoff-
  oder  Papierbereitung
undichte  Gewebe  zu  Vorhängen,
auch  mit  benähten  Bogen  oder
Zacken  verziert:
im  Stück  als  Meterware
(Vorhangstoffe)
,  abgepaßt,  auch  mit  Band  eingefaßt ­

Spitzenstoffe  u.  Spitzen  aller  Art
einschließl.  der  Einsatzspitzen,
Kanten  u.  abgepaßten  Waren
aus  Spitzen  od.  Spitzenstoffen:
gestickt  (Tüll-,  Ätz-  oder  Luft-,
Spachtelspitzen)
•—:  handgeklöppelt
—:  gewebt,  genäht,  gewirkt  usw.
Tüll
Gewebe,  vorstehend  nicht  gen.:
roh,  im  Gewichte  von  80  g  oder
darüb.  auf  lqm  Gewebefläche:
Bettdecken,  auch  abgepaßt,
gerauht,  vertragsmäßig
auch  gesäumt  oder  mit  angewebten ­
  Fransen  .  .  .
Plattstichgewebe
andere  Gewebe  ....
roh,  im  Gewichte  von  40  g  ob.
darüber,  jedoch  weniger  als
80  g  auf  1  qm  Gewebefläche:
Plattstichgewebe
andere  Gewebe  ....
roh,  im  Gewichte  von  weniger
als  40  g  auf  1  qm  Gewebefl.:
Plattstichgewebe
andere  Gewebe  ....

Statistische  Nr.

Statistische  Nr.

Einfuhr  |  Ausfuhr

Einfuhr!  Ausfuhr

447

zugerichtet  (appretiert),  gebleicht:


Plattstichgewebe  ....

456  a  I  453  b

448

andere  Gewebe  ....
gefärbt,  bedruckt  oder  bunt
gewebt:

456  b
457  a  j  453b

Plattstichgewebe  ....

449  a  |  449

andere  Gewebe  ....

457  b

aus  Gespinsten  von  and.  pflanzl.
Spinnstoffen  als  Baumwolle:

449  b  |  449

Fußbodenteppiche  aus  losen,  gedrehten

  od.  versponn.  Jute-,
Manilahanf-,  Agave-,  Ananas-,
Espartogras-  (Spartogras-,
Alfa-,  Haifa-),  Kokosfasern,

450

Torfwolle  oder  ähnl.  pflanzl.
Spinnstoffen  s.  Fußboden-451



teppiche.
Taschentücher  aus  Leinengarn,
im  Stück  als  Meterware  oder

abgepaßt,  ungemustert  oder  gemustert, ­
  auch  mit  ungefärbten

oder  gefärbten  baumwollenen

464  a

Fäden  in  den  Kanten  oder  Bor-464

  b

den,  ohne  Rücksicht  auf  die  An-464

  c

Ordnung  oder  Anzahl  dieser

452

Fäden:

roh
gebleicht,  gefärbt,  bedruckt,

488

bunt  gewebt

489  !  488

453  a

Sammet  u.  Plüsch,  sammet-  u.
plüschartige  Gewebe  -  •  ■
ungemusterte  dichte  Gewebe  aus

491

Flachs,  Flachswerg  od.  Ramie,

453  b

jedoch  mit  Ausnahme  der

453  c

Taschentücher  sowie  der  sammet- ­
  und  plüschartigen  Gewebe, ­
  auchgemischtmit  Pferde-454

  a  j  453  b

haaren  (aus  Mähne  oder
Schweif)  oder  mit  anderen

454  b

pfanzlichen  Spinnstoffen  alt
Baumwolle,  jedoch  ohne  Bei-Mischung

  von  anderen  tierischen

455  a  |  453  b

Spinnstoffen  oder  von  Baum-455

  b

wolle:  roh

492
        <pb n="274" />
        268

—:  gebleicht,  gefärbt,  bedruckt,
bunt  gewebt
ungemusterte  dichte  Gewebe  aus
Hanf,  Hanfwerg,  Manila-,  neuseeländischem ­
  Hanfe,  Agave-,
Ananas-,  Espartogras-  (Spartogras-,
  Alfa-,  Haifa-),  Kokosfasern ­
  oder  anderweit  nicht  genannten ­
  pflanzlichen  Spinnstoffen, ­
  jedoch  mit  Ausnahme
der  Fußbodenteppiche  sowie  der
samnret-  u.  plüschartigen  Gewebe, ­
  auch  gemischt  mit  Pferdebaaren ­
  (aus  Mähne  od.  Schweif)
od.  Jute,  jedoch  ohne  Beimischg.
von  anderen  tierischen  Spinnstoffen ­
  oder  von  Baumwolle,
Flachs,  Flachswerg  od.  Ramie:
roh
gebleicht,  gefärbt,  bedruckt,
bunt  gewebt
dichte  Gewebe  aus  Jute,  jedoch
mit  Ausnahme  der  Fußbodenteppiche ­
  sowie  der  sammet-  und
plüschartigen  Gewebe,  auch  gemischt ­
  mit  Pferdehaaren  saus
Mähne  oder  Schweif),  jedoch
ohne  Beimischung  von  anderen
tierischen  oder  von  pflanzlichen
Spinnstoffen:
Gewebe  für  Möbel-  u.  Zimmerausstattung,
  gefärbt,  bedruckt, ­
  bunt  gewebt  oder  gemustert ­
  (auch  rohe,  gemust.)
andere  Gewebe,  ungemustert:
roh:  Säcke
andere
gebleicht,  gefärbt,  bedruckt,
bunt  gewebt:  Säcke  .  .  .
andere
gemusterte  dichte  Gewebe  aus
Gespinsten  von  anderen  pflanzlichen ­
  Spinnstoffen  als  Baumwolle, ­
  auch  gemischt  mit
Pferdehaaren  (aus  Mähne  od.

Statistische  Nr.

Statistische  Nr.

Einfuhr  ^  Ausfuhr

Einfuhr  |  Ausfuhr

Schweif),  jedoch  ohne  Bei-493



Mischung  von  anderen  tierisch.
Spinnstoffen  oder  von  Baumwolle,

  nicht  unter  Nr.  486  bis

491  fallend,  roh,  gebleicht,  gefärbt, ­
  bedruckt  oder  bunt  gewebt: ­
  Damast

498  a

—:  andere
Gaze  u.  ähnliche  undichte  Gewebe ­
  aus  Gespinsten  von  anderen ­
  pflanzlichen  Spinnstof-498

  b

fen  als  Baumwolle,  auch  gemischt ­
  mit  Pferdehaaren  (aus
Mähne  oder  Schweif),  jedoch
ohne  Beimischung  von  anderen
tierischen  Spinnstoffen  oder
von  Baumwolle,  roh,  gebleicht,

gefärbt,  bedruckt  oder  bunt  ge-494



webt,  ungemustert  oder  gemustert ­


499

495  I  494

Spitzenstoffe  u.  Spitzen  aller  Art
einschl.  der  Einsatzspitzen,  Kanten ­
  und  abgepaßten  Waren  aus
Spitzen  oder  Spitzenstoffen

501

Tüll
Buchbinderzeugstoffe,  glatt  oder

499

gepreßt;  Pausleinwand  .  .  .
wasserdichte  Gewebe  (mit  Aus-503



nähme  von  Kautschuk-  u.  Guttaperchageweben): ­


Wachstuch
Gewebe,  durch  Überstreichen  od.
Tränken  mit  Ölfirnis  oder  mit

504

490

Stoffen  metallisch.  Ursprungs,
durch  Teeren  oder  sonst  eine

496  a

Behandlung  mit  anderen  Stof-496

  b

fen  als  Kautschuk,  Guttapercha,
Aellhorn  (Celluloid)  oder  die-497

  j  496  a

fern  ähnlichen  Stoffen  wasser-497



Vicht  gemacht:

505  a

grobe

andere  als  grobe  ....
Gewebe,  mit  Aellhorn  (Cellu-505

  b

loid)  oder  ähnl.  Stoffen  überstrichen, ­
  z.  B.  Pegamoid  .

506
        <pb n="275" />
        269

Schmirgeltuch,  Bimssteintuch,
Feuerstein-,  Glas-  und  Sandleinen ­
  sowie  ähnliche  Gewebe  mit
aufgetragenen  Schleif-  odei
Poliernütteln
Schiefertuch
Gewebe  aus  Roßhaar  u.  Gras,  ein
dichtes  bunt  gewebtes,  gemustertes ­
  Gewebe  für  Möbel-  u.  Zimmerausstattung ­
  mit  einer  Kette
aus  Baumwolle  und  einen,
Schusse  aus  Pferdehaaren  (aus
Mähne  und  Schweif)  u.  gefärbten ­
  Bastfasern
Gewebe  aus  Pferdehaaren  (aus
Mähne  oder  Schweif)  f.  Pferdehaare. ­

Gewebe  aus  Metallgespinsten  (mit
Metallfäden  fDraht  oder  Lahn
aus  edlen  oder  unedlen  Metallen
oder  Metallegierung  enj  umsponnenen ­
  Gespinsten  ar,s  tierischen
oder  pflanzlichen  Spinnstoffen)
ohne  Beimischung  von  anderen
Gespinsten:
aus  echten,  Silbergespinst  (einschließlich ­
  des  aus  vergoldeten,
oder  auf  mechanischem  Wege
mit  Gold  belegtem  Silberdrahte ­
  hergestellten)  ....
aus  unechtem  Gold-  oder  unechtem ­
  Silbergespinst  (einschließl.
desjenigen  aus  vergoldeten  od.
versilberten  tierischen  Häutchen) ­

aus  Aluminiumgespinst  .  .  .
aus  anderen,  Metallgespinst  auo
unedlen  Metallen  oder  Legierungen ­
  unedler  Metalle  -  -
Gewebe,  mit  Kautschuk  getränkt
oder  überzogen  oder  durch  Zwischenlagen
  aus  Kautschuk  verbunden) ­
  Gewebe  in  Verbindung  mit
Kautschukfäden:  Gewebe  aus
Kautschukfäden  in  Verbindüng

Statistische  Nr.
Einfuhr  j  Ausfuhr

507
505  a

445

775

883
848
888

mit  Gespinsten)  alle  diese,  wenn
das  Gewebe  oder  das  Gespinst
besteht:
ganz  oder  teilweise  aus  Seide
aus  anderen  Spinnstoffen  .
Kautschukdrucktücher  für  Fabriken  u.
Kratzentücher  für  Kratzensabriken
(in  der  Einfuhr  auf  Erlaubnisschein ­
  unter  Überwachung  der
Verwendung)
Gewebe  aller  Art,  auf  denen  Vogelfedern ­
  durch  Weben,  Nähen
oder  dergleichen  befestigt  sind  .
Gewebe  aus  Zellstoff  (Cellulose),
Papiermasse  (Papierstoff)  oder
anderen  Nachahmungsstoffen,
mit  Ausnahme  der  künstlichen
Seide,  wie  die  Gewebe,  als  deren
Nachahmungen  sie  sich  darstellen.
Gewebe  aus  Asbest  s.  Asbestwaren.
Gewebe  aus  Fischbein,  auch  in
Verbindung  mit  anderen  Stoffen
soweit  sie  nicht  dadurch  unter
andere  Nunimern  fallen  .  .  .
Gewebe  aus  Metalldraht  s.  Drahtgewebe. ­

gewebeartig  hergestellte  Geflechte
aus  Holzspan,  Stroh  oder  anderen
pflanzlichen  Flechtstoffen  (mit
Ausnahnie  der  Gespinstfasern):
Sparterie
andere  Geflechte:
Holzspangeflechte:  ungefärbt  .
—:  gefärbt,  auch  gebeizt  oder  gefirnißt ­

Geflechte  aus  Stroh,  auch  gebleicht, ­
  gefärbt  (Strohbänder
usw.),  auch  bandartige  Hutgeflechte, ­
  zun,  Zwecke  der  Versendung ­
  durch  Zusammenschieben ­
  in  eine  hutähnliche
Form  gebracht
Geflechte  aus  Bast,  Baumwurzeln, ­
  Binsen,  Ginster,  Gras,
9  Einfuhr  Wertangabe.

Statistische  Nr.
Einfuhr  I  Ausfuhr

580  a  |  580
580  b  I  580

581

H  565

609

593
587  a  I  587
587  b  |  587

588  a
        <pb n="276" />
        270

StatistischeNr.

Einfuhr  |  Ausfuhr

Holzwolle,  Palmblatt,  Seegras,

  Schilf  oder  anderen

pflanzlichen  Flechtstoffen,  auch

gebleicht,  gefärbt

588  b

Gitter:

aus  nicht  schmiedbarem  Eisengüsse,

soweit  sie  nicht  als  Kunstguß  oder

anderer  feiner  Guß  anzusehen

sind:

roh

782  b

bearbeitet

i)  783  b

aus  schmiedbarem  Eisen,  soweit  sie

nicht  als  Kunstschmiedearbeiten

anzusehen  sind:

roh

798  d

bearbeitet

')  799  f

aus  Kunstguß  oder  anderem  feinen

Gusse  aus  Eisen:

nicht  schmiedbar

781

schmiedbar  .

836  d

als  Kunstschmiedearbeiten  aus

Eisen  anzusehen

837

aus  Kupfer,  Messing  od.  Tonibak:

grobe,  weder  lackiert  noch  poliert

oder  vernickelt:

aus  Kupfer

877  a

aus  gegossenem  Messing  .  .

877  b

verniert,  gefärbt,  mit  Aluminium

überzogen  oder  vernickelt  .  .

879

andere,  lackiert,  poliert:

aus  Kupfer-878

  a

aus  Messing  oder  Tombak  .

878  b

Glas  und  Glaswarcn:

Glasmasse  (auch  Straß,  ungeformt

oder  in  Forni  roher  Kluinpen),

Schmelzglasmasse  (Emailmasse),

Glasurmasse,  ungefärbt  oder  gefärbt)

  gemahlenes  Glas  (Glasstaub,

  -fand,  -tau,  Brillantstaub

usw.)

735

rohe  Stangen  und  Röhren  aus

naturfarbigem  Glase  ....

736  a  |  736

Glasröhren  und  Glasstängelchen,

0  Namentliche  Bezeichnung.

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

ohne  Unterschied  der  Farbe,  wie
sie  zur  Perlenbereitung  u.  Kunstglasbläserei ­
  einschl.  der  Herstellg.
von  Kunstglas  gebraucht  werden
optisches  Glas:
roh  sowie  roh  vorgepreßt,  ohne
Unterschied  der  Farbe  (auch  zur
Erprobung  der  Reinheit  angeschliffen) ­

geschliffen  (Linsen  für  optische  u.
photographische  Zwecke),  auch
gefärbt,  jedoch  ungefaßt  .  -  -
Rohglas  in  Kugeln  oder  Kugelkappen ­
  (Segmenten)  zur  Herstellung ­
  von  Uhr-  oder  Brillengläsern, ­
  auch  zugeschnitten  oder
gefärbt
Hohlglas,  auch  mit  einer  geringwertigen ­
  Beflechtung  von  Weiden, ­
  Bast,  Binsen,  Stroh  oder
Rohr  oder  mit  Blattnietall,  Zetteln ­
  oder  dergleichen  beklebt:
weder  gepreßt  noch  geschliffen,
poliert,  abgerieben,  geschnitten, ­
  geätzt  oder  gemustert:
naturfarbig
weiß  (auch  halbweiß)  durchsichtig, ­
  auch  niit  einzelnen
Ringen  von  massivem  weißen ­
  (auch  halbweißen)  Glase
gefärbt  oder  weiß  undurchsichtig ­
  (Milch-,  Alabaster-  u.
Beinglas  usw.),  auch  mit  gefärbten, ­
  oder  mit  weißem
undurchsichtigen  Glase  überfangen ­

bloß  mit  gepreßten  Böden  od.
durch  Schleifen,  Pressen  usw.
gestalteten  oder  verzierten
Stöpseln,  auch  gefärbt  oder
weiß  undurchsichtig  (Milch-,
Alabaster-  und  Beinglas),

736  b  |  736

752
l )  756  b

753

737  a

737  b

737  c

0  Nur  für  die  Einfuhr,  Ausfuhr
Linsen  für  optische  Zwecke  757  c;
für  photographische  Zwecke  757  d.
        <pb n="277" />
        271

auch  mit  gefärbtem  oder  mji
weißem  undurchsichtigen

Statistische  Nr.
Einfuhr  [  Ausfuhr

Gase  überfangen  ....
in  anderer  Weise  gepreßt,  geschliffen, ­
  poliert,  abgerieben,
geschnitten,  geätzt  oder  gemustert, ­
  auch  gefärbt  odei
weiß  undurchsichtig  (Milch-,
Alabaster-u.  Beinglas),  auch
mit  gefärbtem  oder  mit
weißeni  undurchsichtigen
Glase  überfangen:

738

Lantpengläser

')  739  a

anderes  Hohlglas.  .  .  .
bemalt,  vergoldet  oder  versilbert ­
  (sogen.  Silberglas),  auch
durch  Aufträgen  od.  Einbrem

739  b

nen  von  Farben  gemustert
Spiegel-  und  Tafelglas,  anderweit
nicht  genannt:
weder  geschliffen  noch  poliert,
geschnitten,  gemustert,  gerippt,
geschuppt,  gebogen,  mattiert,
geätzt,  überfangen,  gefeldert
(facettiert)  oder  belegt:
nicht  gefärbt,  nicht  undurch
sichtig:
Rohglas,  gegossen,  auch  gerippt: ­


740

ntehr  als  5  mm  stark  .

741a

5  mm  oder  weniger  stark
Spiegelrohglas:  gegossen

741  b

(Kristallglas)
—:  geblasen  (sogen,  drei-741

  c

viertelweißes  Glas)  .  .

741  d

Tafelglas
gefärbt  oder  undurchsichtig;

741  e

Butzenscheiben
geschliffen,  poliert,  geschnitten,
gemustert,  gerippt  (mit  Aucnahme
  des  gerippten  Rohglases), ­
  geschuppt,  gebogen  (einschließlich ­
  des  gebogenen  Roh-*)
  Ausfuhr  Lampengläser  aller  Art.

742

glases),  mattiert,  geätzt  oder
überfangen,  jedoch  nicht  gefeldert ­
  (nicht  facettiert),  nicht
belegt:
Spiegelglas:  gegossen  und  gegossene ­
  Platten  ....
—:  geblasen
Tafelglas
gefeldert  (facettiert),  jedoch
nicht  belegt;  Kathedralglas,
Antikglas  (auch  weiß)  -  -  -
belegt:
Spiegelglas
Tafelglas
bemalt,  vergoldet  ob.  versilbert,
auch  durch  Aufträgen  oder  Einbrennen ­
  von  Farben  gemustert
Tafelglas  aller  Art,  weniger  als
0,5  mm  stark
Opalescentglas:
ohne  Verbindung  mit  anderen
Stoffen
in  Verbindung  mit  and.  Stoffen
soweit  es  nicht  dadurch  unter
andere  Nummern  fällt  .  .
Trockenplatten  für  Photograph.
Zwecke  mit  einseitigem  Überzüge ­
  von  lichtempfindl.  Masse,
auch  mit  darauf  befindlichen  Negativbildern ­
  (Glasnegative)  -
Drahtglas
Dachpfannen  und  Dachziegel
(Glasziegel),  aus  Rohglas,  Tafelglas ­
  oder  Drahtglas  -  .  .
Uhrgläser  für  Taschenuhren,  auch
aus  gefärbtem  Glase  ....
Brillengläser  und  andere  Augengläser ­
  sowie  Stereoskopengläser,
auch  gefärbt,  jedoch  ungefaßt:
ungeschliffen
geschliffen  (einschl.  der  bloß
am  Rande  geschliffenen,  auch
zum  unmittelbaren  Gebrauche
vorgerichtete  Augengläser  fLorgnonsj);
  Brenngläser,  Lupen  |

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

743  a
743  b
743  c

744
745  |  745  a
745  |  745  b

746
747

748

767  a
749
750
751
754
755
        <pb n="278" />
        272

(Vergrößerungsgläser),  auch
gefärbt,  jedoch  ungefaßt  ■  -
Optisches  Glas,  geschliffen  (Linsen ­
  für  optische  und  Photograph.
Zwecke),  auch  gefärbt,  jedoch  ungefaßt ­
  -  -
Brillen  (einschließlich  der  Brillen
mit  Gläsern  aus  Bergkristall  sowie ­
  der  Schutzbrillen  in  Verbindung ­
  mit  Glas  oder  Glimmer)
und  andere  gefaßte  Augengl.;
gefaßte  Brenngläser;  gefaßte
Lupen  (Vergrößerungsgläser);
alle  diese,  soweit  sie  nicht  durch
ihre  Verbindungen  unter  andere ­
  Nummern  fallen  .  .  .
S.  auch  Brillen.
Ferngläser  (Fernrohre,  Feldstecher ­
  usw.),  terrestrische;
Operngläser  (Operngucker);  alle
diese,  soweit  sie  nicht  durch  ihre
Verbindungen  unter  andere
Nummern  fallen
Sonstiges  optisches  Glas,  geschliffen ­
  und  gefaßt  (Fernrohrobjektive); ­
  Stereoskope;  alle
diese,  soweit  sie  nicht  durch  ihre
Verbindungen  unter  andere
Nummern  fallen;  Mikroskope
Photographische  Linsen,  geschliffen, ­
  auch  gefärbt,  gefaßt;  photographische ­
  Objektive,  photographische ­
  Apparate  (Kameras
usw.),  soweit  sie  nicht  durch  ihre
Verbindungen  unter  andere
Nummern  fallen

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

756  a

')  756  b

2 )  757  a

2 )  757  b

3 )  757  c

')  757  d

2 )  Nur  für  die  Einfuhr,  Ausfuhr
Linsen  für  optische  Zwecke  757  c,
für  photographische  Zwecke  757  d.
2 )  Ausfuhr  auch  in  Verbindung  mit
Stoffen  aller  Art.
2 )  Ausfuhr  auch  ungefaßte  Linsen  für
optische  Zwecke  sowie  diese  Waren
aller  Art.
*)  Ausfuhr  auch  ungefaßte  photographische ­
  Linsen  sowie  diese  Waren
aller  Art.

Glasbehänge  zu  Leuchtern,  auch
gefärbt  oder  mit  Äsen  .  .  .
Glasknöpfe,  auch  mit  Ösen:  bemalt, ­
  vergoldet  oder  versilbert
—:  andere,  auch  gefärbt  .  .
—,  in  Verbindung  mit  anderen
Stoffen,  soweit  sie  nicht  dadurch ­
  unter  andere  Nummern
fallen
S.  auch  Jsolationsgegenstände.
Glasblättchen;  Glas-,  Porzellanperlen, ­
  Glasschmelz  und  Glasschuppen,
  auch  lediglich  zum
Zwecke  der  Verpackung  und  Versendung ­
  auf  Gespinstfäden  gereiht; ­
  Glastropfen  (Glastränen,
Springgläser);  Glaskörner  (Glaskügelchen, ­
  niassive  Glastropfen)
Glasflüsse  (unechte  Edelsteine),
bleihaltig  oder  bleifrei,  Glassteine
und  Glaskorallen,  ohne  Fassung,
auch  lediglich  zum  Zwecke  der
Verpackung  und  Versendung  auf
Gespinstfäden  gereiht  ....
Glas-,  Porzellanperlen,  Glasflüsse,
Glassteine,  Glaskorallen  u.  dergleichen, ­
  auf  Gespinstfäden,
Schnüre  oder  Draht  genäht  oder
gereiht  und  ohne  weiteres  als
Schmuck  verwendbar;  auch  in
gleicher  Weise  hergestellte  Besä ­
  tzartikel  aus  Glasperlen  usw.

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

758
763c  i  763
758
767  c

759

760

761

Waren  aus  Glasflüssen,  Glassteinen ­
  oder  Glaskorallen,  mit
Ausnahnie  der  vorstehend  genannten, ­
  auch  in  Verbindung  mit
anderen  Stoffen,  soweit  sie  nicht
dadurch  unter  andere  Nummern
fallen

762  |  760

Glas,  anderweit  nicht  genannt,
auch  durch  Pressen  oder  Stanzen
hergestellt  oder  geschliffen,  poliert, ­
  abgerieben,  geschnitten,  geätzt, ­
  gemustert;  Glasgespinst  und
        <pb n="279" />
        273

Glaswolle;  Lurferprismen,  sogenannte: ­

nicht  gefärbt,  nicht  undurchsicht.
gefärbt  oder  undurchsichtig  -
bemalt,  vergoldet  od.  versilbert,
auch  durch  Auftragen  od.  Einbrennen ­
  von  Farben  gemustert
Glasmalereien,  Glasnwsaik,  Lichtbilder ­
  aller  Art  von  Glas,  auch  in
Glas  eingebrannt  oder  eingeätzt;
Photographien  auf  Glas  (Diapositive): ­
  ohne  Verbindung  mit
anderen  Stoffen
—:  in  Verbindung  mit  anderen
Stoffen,  soweit  sie  nicht  dadurch
unter  höhere  Zollsätze  fallen  .
Augen,  künstliche,  aus  Glas:
ohne  Verbindung  mit-anderen
Stoffen
in  Verbindung  mit  and.  Stoffen
Zähne  aus  Schmelz,  auch  aus  anderweit ­
  nicht  genannten  Formerstoffen ­
  (Kitten  oder  dergleichen),
auch  in  Verbindung  mit  Stiften
oder  Röhrchen  aus  Platin;  auch
Gebisse  aus  solchen  Zähnen,  soweitsie
  nichtdurch  die  Verbindung
mit  anderen  Stoffen  unter  andere ­
  Nummern  fallen  ....
Glas,  ganz  oder  zum  größeren
Teile  überzogen  mit  Gespinstwaren, ­
  Gespinsten  oder  Filz  aller
Art,  soweit  es  nichtdurch  die  Verbindung ­
  mit  anderen  Stoffen  unter ­
  andere  Nummern  fällt  .  .
Glas-  und  Schnielzwaren  (Emailwaren) ­
  in  Verbindung  mit  anderen ­
  Stoffen,  soweit  sie  nicht  in
anderen  Nummern  besonders  genannt ­
  sind  oder  durch  die  Verbindung ­
  mit  anderen  Stoffen  unter
andere  Nummern  fallen:
bemalt,  vergoldet,  versilbert  od.
durch  Auftragen  oder  Einbren-Mepenning,
  Au?-  und  Durchfuhrverbote.

StatistischeNr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

763  a  |  763
763b  |  763

763  c  |  763

764

767  a

764
767  c

765

766  |  767  c

nen  von  Farben  gemustert;
auch  Kunstverglasungen  .  .
Rosenkränze  mit  Perlen  aus
Glas  oder  Porzellan  .  .  .
Glasflaschen  und  Siphons  aus
Glas
Pinsel  aus  Glasgespinst  -  •
andere
Apparate  u.  Instrumente  aus
Glas  (einschl.  Glasröhren),  auch
in  Verbindung  mit  Stoffen  aller
Art,  für  gewerbliche  oder  wissenschaftliche ­
  Zwecke
Glasabfälle,  z.  B.  Glasbrocken,  Glasbruch, ­
  Glasgalle,  Glasschaum,
Herdglas
Glasabschnitte  von  Tafel-  oder  Spiegelglas ­
  (insoweit  sie  nicht  als
Bruch  anzusehen  sind)  wie  Tafeloder
  Spiegelglas.
Glasapparate,  auch  in  Verbindung
mit  Stoffen  aller  Art,  für  gewerbl.
oder  wissenschaftliche  Zwecke  .
Glasbehänge  zu  Leuchtern,  auch  gefärbt ­
  oder  mit  Dsen
Glasblasmaschinen
Glasbrockcn,  Glasbruch
Glaserdiamanten,  auch  gefaßte  -
Glaserkitt
Glasermeißel  (Bleimesser),  eiserne
Glassarbcn,  nicht  zubereitet,  nicht  in
Aufmachungen  für  den  Kleinverkf.
Glasflaschen:
ohne  Verbindung  mit  anderen
Stoffen  oder  nur  mit  geringwertiger ­
  Beflechtung  von  Weiden
(ungeschälten  oder  geschälten),
Bast,  Binsen,  Stroh  oder  Rohr
versehen  oder  mit  Blattmetall,
Zetteln  oder  dergleichen  beklebt:
weder  gepreßt,  noch  geschliffen,
poliert,  abgerieben,  geschnitten,
geätzt  oder  gemustert:

StatistischeNr.
Einfuhr  j  Ausfuhr

x )  767  a
767  c  j  885  b
767  b
767c  I  599
767  c

—  |  767  e

768

—  |  767e
758
-)  906  v
768
678
345
815  c  I  813  c
735

0  Ausfuhr  Rojeukränze  885  b.
s )  Namentliche  Bezeichnung.

18
        <pb n="280" />
        -  274

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

naturfarbig
weiß  (auch  halbweiß)  durchsichtig, ­
  auch  mit  einzelnen
Ringen  von  massivem  weißen

737  a

(auch  halbweißen)  Glase  -
gefärbt  oder  weiß  undurchsichtig ­
  (Milch-,  Alabaster-  od.
Beinglas  usw.),  auch  nnt  gefärbtem ­
  oder  mit  weißem
undurchsichtigen  Glase  über-737

  b

fangen
bloß  mit  gepreßten  Böden  od.
durch  Schleifen,  Pressen  od.
dergl.  gestalteten  oder  verzierten ­
  Stöpseln,  auch  gefärbt ­
  oder  weiß  undurchsichtig ­
  (Milch-,  Alabaster-  und
Beinglas),  auch  mit  gefärbtem ­
  oder  mit  weißem  undurchsichtigen ­
  Glase  über-737c



fangen
in  anderer  Weise  gepreßt,  geschliffen, ­
  poliert,  abgerieben,
geschnitten,  geätzt  oder  gemustert, ­
  auch  gefärbt  oder
weiß  undurchsichtig  (Milch-,
Alabaster-  und  Beinglas),
auch  mit  gefärbtem  oder  nnt
weißem  undurchsichtigen

738

Glase  überfangen  ....
bemalt,  vergoldet  od.  versilbert, ­
  auch  durch  Aufträgen
oder  Einbrennen  von  Far-739

  b

ben  gemustert
ganz  oder  teilweise  mit  Leder,  Pergament, ­
  tierischen  Blasen  oder
Häuten  von  Fischen  oder  Kriech-740



tieren  überzogen
ganz  od.  zum  größeren  Teil  überzogen ­
  mit  Gespinstwaren,  Gespinsten ­
  oder  Filz  aller  Art,  soweit
sie  nicht  durch  die  Verbindung
mit  anderen  Stoffen  unter  andere

560  d  I  560  g

Nummern  fallen
in  Verbindung  mit  anderen  Stof-766

  j  767  c

Statistische  Nr.
Einfuhr!  Ausfuhr

fen,  soweit  sie  nicht  in  anderen
Nummern  besonders  genannt
sind  oder  durch  die  Verbindung
mit  anderen  Stoffen  unter  and.
Nummern  fallen:
bemalt,  vergoldet,  versilbert  od.
durch  Auftragen  oder  Einbrennen ­
  von  Farben  gemustert
andere  und  Siphons  aus  Glas
Glasflüsse  (unechte  Edelsteine,  aus
Glas  hergestellte  Nachahmungen
von  Edelsteinen  oder  Halbedelsteinen), ­
  bleihaltig  oder  bleifrei:
ohne  Fassung,  auch  lediglich  zum
Zwecke  der  Verpackung  und  Versendung ­
  auf  Gespinstfäden  gereiht ­

auf  Gespinstfäden,  Schnüre  oder
Draht  genäht  oder  gereiht  und
ohne  weiteres  als  Schmuck  verwendbar, ­
  auch  in  gleicher  Weise
hergestellte  Besatzartikel  aus
Glasflüssen
Waren  aus  Glasflüssen,  vorstehend
nicht  genannt,  auch  in  Verbindung ­
  mit  anderen  Stoffen,  soweit ­
  sie  nicht  dadurch  unter  andere ­
  Nunnnern  fallen  ....
Glasgalle  (beim  Schmelzen  des  Glases ­
  sich  absondernde,  im  wesentlichen ­
  aus  schwefelsauren  Alkalien
bestehende  Masse,  die  in  weißgrauen ­
  Stücken  von  bittersalzigen
Geschmack  in  den  Handel  kommt)
Glasgefäße  s.  Glasflaschen  sowie
Glas  usw.
Glasgeräte  (Glasapparate),  auch  in
Verbindung  mit  anderen  Stoffen
Glasgespinst:
nicht  gefärbt,  nicht  undurchsichtig
gefärbt  oder  undurchsichtig  -  .
bemalt,  vergoldet  oder  versilbert
Glasgranaten  wie  Glasflüsse.
Glashäfen  (Gefäße  zun:  Einschmelzen ­
  der  Glasmasse)  aus  Ton,  toni-767

  a
767  b

760

761

762  j  760

768

-  |  767  c
763a  |  763
763b  |  763
763c  !  763
        <pb n="281" />
        —  275

ger  Masse,  gebranntem  Magnesit
oder  ähnlichen  niineralischen  Stoffen, ­
  unglasiert  oder  glasiert  -  -
Glasharmonikas,  Glasklaviere  ■  •
—,  nur  als  Kinderspielzeug  verwendbar ­

Glasindustrie-Spezialmaschinen
Glasklaviere
—,  nur  als  Kinderspielzeug  verwendbar ­

Glasknöpfe,  auch  mit  Ösen:
bemalt,  vergoldet  oder  versilbert
andere,  auch  gefärbt
—,  in  Verbindung  mit  anderen
Stoffen,  soiveit  sie  nicht  dadurch
unter  andere  Nummern  fallen
Jsolationsknöpfe  aus  Glas  für
elektrotechnische  Erzeugnisse  der
Aolltarifnummer  912:
ohne  Verbindung  mit  anderen
Stoffen:
nicht  als  Bestandteile  zerlegter ­
  elektrotechnischer  Vorrichtungen ­
  ein-  oder  ausgehend ­

als  Bestandteile  zerlegter  elektrotechnischer ­
  Vorrichtungen
der  Aolltarifnummer  912  wie
die  elektrotechnischen  Vorrichtungen. ­

in  Verbindung  mit  anderen
Stoffen  wie  die  betreffenden
elektrischen  Vorrichtungen.
Glaskopf,  roter  (Blutstein,  Roteisenstein) ­
  und  brauner  (Brauneisenstein), ­
  natürliche  Eisenoxyde,  auch
aufbereitet
Glaskorallen:
ohne  Fassung,  auch  lediglich  zuni
Zwecke  der  Verpackung  und  Versendung ­
  auf  Gespinstfaden  gereiht
auf  Gespinstfäden,  Schnüre  oder
Draht  genäht  oder  gereiht  und
9  Namentliche  Bezeichnung.

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

725  a
944  |  944  c
946
\)  906  v
944  |  944  c
946
763  c  |  763
758

767  c

912  k  |  0912  e

237  e

760

ohne  weiteres  als  Schmuck  verwendbar,
  auch  in  gleicher  Weise
hergestellteBesatzartikel  ausGlaskorallen

Waren  aus  Glaskorallen,  vorstehend ­
  nicht  genannt,  auch  in  Verbindung ­
  niit  anderen  Stoffen,  sosie
  nicht  dadurch  unter  andere
Nummern  fallen
Glaskörner  (Glaskügelchen,  massive
Glastropfen)
Glasleinen
—,  mit  Papier  unterklebt  (Adamant-Schmirgeltuch)

—,  Waren  daraus
Glaslinsen:  zu  Laternenscheiben  .
für  optische  Zwecke:  ungefaßt,  auch
gefärbt
—:  gefaßt
für  photographische  Zwecke:  ungefaßt, ­
  auch  gefärbt
—:  gefaßt
Glasmacherpfeifen,  eiserne  .  .  .

Statistische  Nr.
Einfuhr  s  Ausfuhr

761

762  s  760
759
507
521  a
521  a
763  a  i  763
756  b  j  757  c
757  c
756  b  |  757  d
757  d
815  a

Glasmalereien:
ohne  Verbindung  mit  anderen
Stoffen
in  Verbindung  mit  anderen  Stoffen, ­
  soweit  sie  nicht  dadurch  unter
andere  Nummern  fallen  .  .  .
Glasmasse,  ungefärbt  oder  gefärbt
Glasmattiermaschinen
Glasmosaik:
ohne  Verbindung  mit  anderen
Stoffen
in  Verbindung  mit  anderen  Stoffen, ­
  soweit  es  nicht  dadurch  unter
andere  Nummern  fällt  .  .  -

764

767  a
735
')  906  v

764

767  a

Glasmosaiksteine  (Würfel,  Stifte  u.
dergleichen):
ohne  Verbindung  mit  anderen
Stoffen:
nicht  gefärbt,  nicht  undurchsicht.
gefärbt  oder  undurchsichtig  .
9  Namentliche  Bezeichnung.

763  a  |  763
763  b  |  763

18*
        <pb n="282" />
        &amp;lt;

l )  Namentliche  Bezeichnung.

H  Namentliche  Bezeichnung.

276

Statistische  Nr.

bemalt,  vergoldet,  versilbert,
auch  durch  Aufträgen  oder  Einbrennen ­
  v.  Farben  gemustert
in  Verbindung  mit  anderen
Stoffen,  soweit  sie  durch  die
Verbindung  nicht  unter  andere
Nummern  fallen:
bemalt,  vergoldet  oder  versilbert
auch  durch  Auftragen  oder  Einbrennen ­
  von  Farben  gemustert
andere
Glasmuckel  s.  Glas  usw.
Glasnegative
Glaspapier
Glaspasten  wie  bearbeite  Glasflüsse.
Glasperlen  (soweit  sie  nicht  als  Nachahmungen ­
  echterPerlenanzusehem
sind),  auch  lediglich  zum  Zwecke
der  Verpackung  und  Versendung
auf  Gespinstfäden  gereiht  .  .  .
—,  aller  Art,  soweit  sie  nicht,  &amp;gt;rie
z.  B.  die  sogenannten  Fischperlen
und  Wachsperlen,  als  Nachahmungen ­
  echter  Perlen  anzusehen  sind,
auf  Gespinstfäden,  Schnüre  oder
Draht  genäht  oder  gereiht  und
ohne  weiteres  als  Schmuck  verwendbar, ­
  auch  in  gleicher  Weise
hergestellte  Besatzartikel  aus  Glasperlen ­

Glasplättchen
Glaspolier-,  Glasschleifmaschinen
Glasröhren:
ohne  Unterschied  der  Farbe,  wie
sie  zur  Perlenbereitung  u.  Kunstglasbläserei ­
  einschließlich  der
Herstellung  von  Kunstglas  gebraucht ­
  werden
rohe,  aus  naturfarbigem  Glase  ■
andere  Röhren  aus  Glas  s.  Glas
usw.
Glassand:  gemahlenes  Glas  .  .
—:  sogenannter:  gemahlener  Quarz

(Quarzsand  zur  Glasbereitung)
Glasschaum
Glasscherben
Glasschleifmaschinen
Glasschmelz  (Schmelz),  auch  lediglich
zum  Zwecke  der  Verpackung  und
Versendung  auf  Gespinstfäden
gereiht
Glasschmelzwaren  (Emailwaren)  s.
Schmelzwaren.
Glasschuppen,  auch  lediglich  zuni
Zwecke  der  Verpackung  und  Versendung ­
  auf  Gespinstfäden  gereiht
Glasstängelchen  ohne  Unterschied
der  Farbe,  wie  sie  zur  Perlenbereitung ­
  und  Kunstglasbläserei
einschließlich  der  Herstellung  von
Kunstglas  gebraucht  werden  .  .
Glasstangen  aus  naturfarbigem
Glase,  roh
Glasstaub  (gemahlenes  Glas)  .  .
Glassteine  (Schmucksteine  aus  Glas):
ohne  Fassung,  auch  lediglich  zum
Zwecke  der  Verpackung  und  Versendg.
  auf  Gespinstfäden  gereiht
auf  Gespinstfäden,  Schnüre  oder
Draht  genäht  oder  gereiht  und
ohne  weiteres  als  Schmuck  verwendbar, ­
  auch  in  gleicher  Weise
herg  estellte  Besä  tzartikel  aus  Gla  ssteinen

Waren  aus  Glassteinen,  vorstehend
nicht  genannt,  auch  in  Verbindung ­
  mit  anderen  Stoffen,  soweit ­
  sie  nicht  dadurch  unter  andere ­
  Nummern  fallen  ....
S.  dagegen  Glasmosaiksteine
und  Glasziegel.
Glastau  (gemahlenes  Glas)  .  .  ■
Glastropfen  (Glastränen,  Springgläser), ­
  auch  massive  Glastropfen
(Glaskörner,  Glaskügelchen)  -  •
Glasurerz  (Hafnererz,  Bleiglanz,  ein
Bleierz),  auch  aufbereitet  -  •  ■

Einfuhr  I  Ausfuhr

763  c  |  763

767  a
767  c
749
662

759

761
759
!)  906  v

736  b
736  a

736
736

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  2tu«fut)t
226
768
768
r)  906  v

759

759

736b  |  736
736a  j  736
735

760

761

762  j  760
735
759
237  c
        <pb n="283" />
        277

Glasurmasse,  ungefärbt  oder  gefärbt
Glaswalzvorrichtungen
Glaswaren  s.  Glas  usw.
Glaswolle:
nicht  gefärbt,  nicht  undurchsichtig
gefärbt  oder  undurchsichtig  .  .
Glasziegel  (Da  chpfann  en,  Dachzieg  el,
Bausteine)  aus  Rohglas,  Tafelglas ­
  oder  Drahtglas

Statistische  Nr.
Einfuhr  J  Ausfuhr
735  '
i)  906  v
763  a  |  763
763  b  |  763
751

Gloüen:
aus  Eisen:
aus  Eisenblech,  auch  Teile  von
solchen
Tischglocken  und  sonstige  feine
Glocken  aus  schmiedb.  Eisen
andere  Glocken  aus  schmiedbarem
Eisen:  roh
bearbeitet
aus  Kupfer,  Messing  oder  Tombak:
grobe,  weder  lackiert  noch  poliert
oder  vernickelt:
aus  Kupfer
aus  gegossenem  Messing  .
aus  Kupfer,  Messing  oder
Tombak,  verniert,  gefärbt,
mit  Aluminium  überzogen
oder  vernickelt
lackiert,  poliert:
aus  Kupfer
aus  Messing  oder  Tombak  .
aus  anderen  Kupferlegierungen
als  Messing  und  Tombak:
feine,  insbesondere  Tischglocken,
und  alle  polierten,  mit  Aluminium ­
  überzogenen,  vernickelten, ­
  gefärbten,  lackierten  oder
vernierten  -  -  -
andere  als  feine  (z.  B.  Kirchenglocken ­
  aus  Bronze),  weder
poliert  noch  mit  Aluminium
überzogen,  vernickelt,  gefärbt,
lackiert  oder  verniert  -  -  -
aus  Glas  s.  Hohlglas.

828  a
836  d
798  d
9  799  f

877  a
877  b

879
878  a
878  b

880  a

880  b

Jsolationsglocken  aus  Steingut,
Porzellan  oder  Glas  für  die
Elektrotechnik  s.  Isolatoren.
Gurte:
aus  Baumwollengespinsten:
grobe  Gurte,  gewebt  oder  gewirkt, ­
  ohne  Verbindung  mit
anderen  Stoffen
grobe  Gurte,  gewebt  oder  gewirkt, ­
  in  Verbindung  mit  anderen ­
  Stoffen,  soweit  sie  nicht
dadurch  unter  andere  Nummern
fallen
andere  Gurte,  wie  Gewebe,
Wirkstoffe,  Posamentierwaren
oder  genähte  Gegenstände  aus
Gespinstwaren.
aus  Gespinsten  v.  anderen  pflanzlichen ­
  Spinnstoffen  als  Baumwolle: ­

als  Seilerware  hergestellte
Gurte,  auch  in  Verbindung
mit  anderen  Stoffen,  soweit
sie  nicht  dadurch  unter  andere
Nummern  fallen
andere  grobe  Gurte,  gewebt  od.
gewirkt,  auch  in  Verbindung
mit  anderen  Stoffen,  soweit
sie  nicht  dadurch  unter  andere
Nummern  fallen
andere  Gurte,  wie  Gewebe,
Wirkstoffe,  Posamentierwaren
oder  genähte  Gegenstände  aus
Gespinstwaren.
aus  Gespinsten  von  tierischen
Spinnstoffen  mit  Ausnahme
der  Pferdehaare  (aus  Mähne  od.
Schweif),  wie  Gewebe,  Wirkstoffe, ­
  Posamentierwaren  oder
genähte  Gegenstände  aus  Gespinstwaren ­

aus  Pferdehaaren  (aus  Mähne  od.
Schweif):
zum  Pressen  von  Dl  oder  Fet-StatistischeNr.


Einfuhr  |  Ausfuhr

467  a

560  d  &amp;gt;  560  g

485  a

560  d  &amp;gt;  560  g

l )  Namentliche  Bezeichnung.
        <pb n="284" />
        278

’)  Namentliche  Bezeichnung.

9  Namentliche  Bezeichnung.

ten,  auch  in  Verbindung  mit
Werg
andere,  s.  Gewebe.
Gürtel:
Feuerwehrgürtel,  Rettungsgürtel,
Schwimmgürtel  u.  ähnliche  grobe
Gürtel  zu  hauswirtschaftlichen,
gewerblichen  oder  technischen
Zwecken  aus  groben,  nicht  wasserdichten ­
  Gespinstwarcn  von  pflanz
liehen  Spinnstoffen  oder  aus
Seilerarbeit  der  Nummer  484
oder  485  .
andere,  aus  Gespinstwaren,  mit
Näharbeit  oder  in  Verbindung
mit  anderen  Stoffen,  soweit  sie
nicht  dadurch  unter  andere  Nummern ­
  fallen,  wiegenähte  Gegenstände ­
  aus  Gespinstwaren,
aus  Geweben  von  weichem  Kautschuk ­
  in  Verbindung  mit  Gespinsten ­
  oder  damit  überzogen,  umsponnen ­
  usw.:
ganz  oder  teilweise  aus  Seide
•—:  aus  anderen  Spinnstoffen
aus  Geweben  von  weichem  Kautschuk ­
  oder  damit  ganz  oder  teilweise ­
  überzogen,  in  Verbindung
mit  anderen  Stoffen,  soweit  sie
nicht  dadurch  unter  andere  Nummern ­
  fallen
aus  Leder
elektrische  (elektrische  Kettenbatterien ­
  in  Gürtelform),  auch  mit  Geweben ­
  überzogen
Gürtelschnallen,  eiserne  (nicht  zu
den  Schmuckgegenständen  der
Nr.  887  a  gehörend)  ....

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

516

560  d  I  560  g

580a  |  580
580  b  I  580

*)  579  a
560  b  |560  g

912  f

836  d

fr.

Haararbeiten:
Haarnetze  aus  Menschenhaaren  od.
Nachahmungen  davon  ....

530  a

andere  Perückenmacher-  u.  andere
Arbeiten  aus  Menschenhaaren  od.
Nachahmungen  davon,  auch  in
Verbindung  mit  anderen  Stoffen
soweit  sie  nicht  dadurch  unter  andere ­
  Nummern  fallen  ....
für  Puppenköpfe  ......
aus  Pferdehaaren
Haaraufblasemaschinen  für  Filz-  und
Hutindustrie
Haarbüsche  aus  Roß-  oder  Büffelhaaren

Haardünger,  auch  mit  Hautabfällen
Haare:
Menschenhaare,  Pferdehaare,
Wolle  s.  die  betr.  Stichworte.
Haare  des  Schafkamels  und  des
Kamels:
roh,  auch  gesotten
gehechelt,  gebleicht,  gebeizt  odei
gefärbt,  auch  in  Lockenforn
gelegt  oder  gemahlen  .  .  .
gekrempelt  (gestrichen)  oder  gekämmt ­
  (Kammzug),  auch  in
Lockenform  gelegt,  mit  Ausnahme ­
  der  Krollhaare  .  .  .
Haare  der  Hausziege,  der  Kämet-  od.
Angoraziege  sowie  aller  anderen
zum  Geschlechte  der  Ziegen  gehörigen ­
  Tiere:
roh  oder  gesotten
gehechelt,  gebleicht,  gebeizt  oder
gefärbt,  auch  in  Lockenform  gelegt ­
  oder  gemahlen  ....
gekrempelt  (gestrichen)  oder  gekämmt ­
  (Kammzug),  auch  in
Lockenform  gelegt,  mit  Ausnahme ­
  der  Krollhaare  .  .  .
Hasen-  (auch  Seidenhasen-),  Kaninchen-, ­
  Biber-,  Affen-,  Bisamratten- ­
  und  Nutriahaare:
roh  oder  gesotten
gehechelt,  gebleicht,  gebeizt  oder

Statistische  Nr.
Einfuhr  j  Ausfuhr

530  b
946
516
&amp;gt;)  906  v
597
161

145  a

413  b

416  c  j  416  b

145  a

413  c

416  c  j  416  b

145  b
        <pb n="285" />
        279

gefärbt,  auch  in  Lockenform  gelegt ­
  oder  gemahlen  ....
gekrempelt  (gestrichen)  oder  gekämmt ­
  (Kammzug),  auch  in
Lockenform  gelegt,  mit  Ausnahme ­
  der  Krollhaare  -  .  .
Rindvieh-,  Hirsch-,  Hunde-,
Schweine-,  Dachs-,  Civeth-,  Eichhorn-». ­
  ähnliche  grobe  Tierhaare:
roh  oder  gesotten
gehechelt,  gebleicht,  gebeizt  oder
gefärbt,  auch  in  Lockenform  gelegt ­
  oder  gemahlen  ....
gekrempelt  (gestrichen)  oder  gekänimt
  (Kammzug),  auch  in
Lockenform  gelegt,  mit  Ausnahme ­
  der  Krollhaare  -  -  ■
Krollhaare  aus  Rindvieh-,
Schweine-  oder  anderen  groben
Tierhaaren,  auch  mit  anderen
Tierhaaren  oder  mit  pflanzlichen
Faserstoffen  gemischt
Haarfärbemittel:  äther-  oder  weingeisthaltig ­

—:  andere
Haarfilzhüte  s.  Filzhüte.
Haarfilzstumpen  (Hutstumpen):  noch
nicht  in  Hutform  gebracht  .  .
—:  ganz  oder  teilweise  in  Hutform
gebracht
Haargeflechte  (Bänder,  Ketten,
Schnüre,  Siebböden  und  ähnliche
Geflechte),  auch  in  Verbindung
mit  anderen  Stoffen,  soweit  sie
nicht  dadurch  unter  andere  Nummern ­
  fallen:
aus  Menschenhaaren  oder  Nachahmungen ­
  davon
aus  Pferdehaaren  (aus  Mähne
oder  Schweif)
Haargewebe  (Haartuch):  von  Pferdehaaren ­
  (aus  Mähne  und  Schweif)
—:  von  Wolle  oder  anderen  Tierhaaren ­
  s.  diese.

Statistische  Nr.
Einfuhr  12tuSfuf)r
413  d
!'!  h  ,
116  c  |  416  b
145  c
413  e
416  c  |  416  b
415
356  |  356  b
358
1 )  514  a
2 )  540  a

530  b
516
516

-)  Auch  nach  Stück.  -)  Stückzahl.

Haargewirre  von  Menschenhaaren,
zu  Perückenmacherarbeiten  oder
anderen  Haararbeiten  nicht  verwendbar ­

Haarnadeln
Haarnetze:  aus  Menschenhaaren  .
aus  Gespinsten,  ganz  oder  teilweise ­
  aus  Seide
aus  Wolle
aus  Baumwolle
aus  anderen  pflanzlichen  Spinnstoffen ­
  als  Baumwolle  .  .  .
Haarschneidemaschinen,  soweit  sie
nicht  durch  ihre  Verbindungen
unter  andere  Nummern  fallen
—,  ohne  Messer,  nach  Beschaffenheit
des  Stoffes.
Haarsortiermaschinen  für  Filz-  und
Hutindustrie
Haartuch  s.  Haargewebe.
Hackmesser,  eiserne
Hähne:
für  Dampfkessel,  Dampffasser,  Behälter ­
  (Reservoire)  und  ähnliche
Geräte  sowie  für  Rohrleitungen
(Probier-,  Ablaß-,  Abblase-  und
ähnliche  Hähne)  :
aus  schmiedbarem  Eisen:
ohne  Verbindung  mit  anderen
unedlen  Metallen  oder  Legierungen ­
  unedler  Metalle
in  Verbindung  mit  anderen
unedlen  Metallen  oder  Legierungen ­
  unedler  Metalle
aus  nicht  schmiedbar.  Eisengüsse:
roh
-7-:  bearbeitet:
für  Rohrleitungen  ....
für  Dampfkessel,  Dampffässer,
Behälter  u.  ähnliche  Geräte
aus  anderen  unedlen  Metallen

0  Ausfuhr  auch  in  Verbindung  mit
Stoffen  aller  Art.
0  Namentliche  Bezeichnung.

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

529
841  c
530  a
409  b
435  b
459
500  a

836  b  |  -)836  a

-)  906  v
815  c  I  813  c

804

805  |  804
782  b
783  e
2 )  783  h
        <pb n="286" />
        280

oder  Legierungen  unedler  Metalle ­
  als  Eisen  wie  Waren  aus
den  zur  Herstellung  verwendeten ­
  Stoffen.
andere  Faß-  und  Abzugshähne:
aus  nicht  schmiedb.  Eisengüsse:
roh
—:  bearbeitet
aus  schmiedbarem  Eisengüsse:
roh
bearbeitet
aus  Kupfer:  unlackiert,  unpoliert
lackiert  oder  poliert
verniert,  gefärbt,  mit  Aluminiuni
überzogen  oder  vernickelt  .
aus  gegossenem  Messing:
unlackiert,  unpoliert  ....
lackiert  oder  poliert  ....
verniert,  gefärbt,  mit  Aluminium ­
  überzogen  oder  vernickelt ­

aus  Zinn  (einschl.  derjenigen
aus  Britanniametall):  grobe
—:  feine,  insbesondere  alle
bronzierten,  gefirnißten,  polierten, ­
  gemusterten  oder  mit
anderen  unedlen  Metallen  od.
Legierungen  unedler  Metalle
überzogenen
aus  Holz,  auch  in  Verbindung
mit  Eisen:  roh
—:  bearbeitet
aus  gemeinem  Steinzeuge  .
zu  Handfeuerwaffen,  auch  Teile
von  solchen  Hähnen:  roh  .  .
—:  bearbeitet
Hähne  aus  Glas  '

Sta  tistischeNr.
Einfuhr  ^  Ausfuhr

782  b
!)  783  h
798  d
-)  799  f
877  a
878  a
879
877  b
878  b

879
863  a

863  b
628  d
629  b  !  629
720  c
927  a  |  927
927b  |  927
—  |  767  e

Handschuhe:
aus  Asbestgeweben  oder  Asbestkautschukgeweben, ­
  auch  in  Verbindung ­
  mit  anderen  Stoffen,  soweit ­
  sie  nicht  dadurch  unter  andere ­
  Nummern  fallen  ....

708

aus  Filz  von  Wolle  oder  anderen
Tierhaaren  mit  Kautschuk  überzogen ­
  oder  getränkt  oder  durch
Zwischenlager:  aus  Kautschuk
verbunden,  ungenäht  oder  genäht, ­
  mit  oder  ohne  Beimischung
von  Seide

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

522  b

nicht  genäht,  aus  Filz  von  Wolle
oder  anderen  als  groben  Tierhaaren, ­
  auch  in  Verbindung  mit
pflanzlichen  Spinnstoffen  oder
mit  Beimischung  von  groben
Tierhaaren,  ohne  Rücksicht  auf
das  Mischungsverhältnis,  mit
Beiniischung  von  Seide,  auch  in
Verbindung  mit  anderen  Stoffen, ­
  soweit  sie  dadurch  nicht  unter
andere  Nummern  fallen  .  .  .
S.  auch  Filzwaren.
gewirkte,  gehäkelte,  gestrickte,  au?
Gespinsten,  sowie  aus  Wirk-(Trikot-)
  oder  Netzstoffen  hergestellte: ­

ganz  oder  teilweise  aus  Seide
aus  Gespinsten  von  Wolle  oder
anderen  Tierhaaren  ....
aus  Baumwollengespinsten  .
aus  Gespinsten  von  anderen
pflanzlichen  Spinnstoffen  alc
Baumwolle

514  b

409  a
435  a
459

500  a

andere,  aus  Gespinstwaren,  wie
genähte  Gegenstände  aus  Gespinstwaren. ­

ganz  oder  teilweise  aus  Leder:
mit  angenähten  Ärmeln  aus  Gespinstwaren, ­
  wie  genähte  Gegenstände ­
  aus  Gespinstwaren.
Fechthandschuhe,  ausgepolsterte
andere  Handschuhe,  ganz  oder
teilweise  aus  Leder:
Glacehandschuhe
Wildleder-  und  andere  Lederhandschuhe ­

aus  Pelzwerk  oder  mit  Pelzwerk

560  d  i  560  g

562  a
562  b

*)  Namentliche  Bezeichnung.
        <pb n="287" />
        281

StatistischeNr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

StatistischeNr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

überzogen  oder  gefüttert  .  .

9  565

nähme  des  zu  Krollhaarersatz

Abreibhandschuhe  (Frottierhandverarbeiteten

  Manilahanfs)  .

470  c

schuhe):
aus  Borsten,  Roßhaaren  oder
dergleichen  in  Verbindung  mit
groben  Gespinstwaren  .  .  .

597

Indischer  Hanf  (Bengal-,  Bombay-,
  Javahanf),  Mauritiushanf,
Neuseeländischer  Hanf:
r  oh,  g  er  einig  t,  g  er  ostet,  g  ebroch  en,

28  p  I  28  h

aus  Lufa,  auch  in  Verbindung

geschwungen  oder  entleimt  -

mit  anderen  Stoffen,  soweit
sie  nicht  dadurch  unter  andere

gehechelt,  gekrempelt,  gekämmt,
gebleicht  oder  gefärbt  .  .  -

470  c

Nummern  fallen  .  .  -  .

646  b

Sisalhanf  (Grashanf):

aus  gewirktem,  reinem  Gespinst,
aus  groben  Tierhaaren  .  .

435  a

roh,  gereinigt,  geröstet,  gebrochen, ­
  geschwungen  od.  entleimt

28  l  |  28  h

aus  weichem  Kautschuk  .  .  .

9  579  a

.  gehechelt,  gekrempelt,  gekämmt,

Handschuhfedern,  eiserne  ....

839

gebleicht  oder  gefärbt  .  .  .

470  c

-  Handschuhkästen  aus  Holz  s.  Holz-Krollhaarersatzstoff

  daraus  .  .

471

waren.
Handschuhknöpfer,  eiserne  ....

836  d

andere  Agavefasern  (Aloehanf,
merikanische  Fiber,  Glanzfiber):

Handschuhleder  aller  Art:
noch  nicht  zu  Handschuhen  zugeroh,

  gereinigt,  geröstet,  gebrochen, ­
  geschwungen  od.  entleimt

28m  |  28  h

schnitten  oder  gestanzt:
Glacöleder

548  a

gehechelt,  gekrempelt,  gekämmt,
gebleicht  oder  gefärbt  .  .  .

470  c

Waschleder  aus  Hirsch-,  Reh-  od.

Krollhaarersatzstoff  daraus  .  .

471

Renntierfellen  und  anderes
Leder

548  b

Piassavahanf  (Pikabahanf,  Fasern
und  Stengel  der  Piassavapalme),

zu  Handschuhen  zugeschnitten  oder
gestanzt

561

auch  lediglich  in  bestimmte  Längen ­
  geschnitten

68  c

Hans:

Hanfbrechmaschinen

899  f

europäischer:

Hanfgarnabfälle

470  b

roh,  gereinigt,  geröstet,  gebrochen,
geschwungen  oder  entleimt  .

28  e

Hansgarn  (Hanftow,  Towgarn)  und

gehechelt,  gekrempelt,  gekämmt,
'  gebleicht  oder  gefärbt  .  .  .

470  b

Hanfwerggarn:
eindrähtig  roh:

475  a
475  b  &amp;gt;  475  a

Jute  (Kalkuttahanf):
roh,  gereinigt,  geröstet,  ge-Hanfgarn


Hanswerggarn

brechen,  geschwungen  oder  entleimt


28  i

eindrähtig,  gebleicht,  gefärbt,  bedruckt ­


476

gehechelt,  gekrempelt,  gekämmt,
gebleicht  oder  gefärbt  .  .  .

470  c

zwei-  od.  mehrdrähtig  (gezwirnt),
roh,  gebleicht,  gefärbt,  bedruck«

477  a

Manilahanf:
roh,  gereinigt,  geröstet,  gebrochen, ­
  gescbwungen  od.  cntleintt

in  Aufmachungen  für  den  Kleinverkauf ­


483  b

28  k  I  28  h

Hanfhüte  (Hüte  aus  Hanfgeflecht):

')  541  d

gehechelt,  gekrempelt,  gekänimt,

unausgerüstet  (ungarniert).  .  .

gebleicht  oder  gefärbt  (mit  Ausausgerüstet

  (garniert)  ....

*)  541  e

£4.
9  Einfuhr  Wertangabe.
9  Namentliche  Bezeichnung.

—:  Frauenhüte  aller  Art,  Kinder-9
  Stückzahl.
        <pb n="288" />
        282

hüte  und  -mutzen,  aufgeputzt  .
Hansknüpf:  (durch  Aneinanderknüpfen
  v.  gehechelten  Aloehanffasern
fAgavefasernf  hergestellte  Fadenstreifen) ­

—:  Waren  daraus,  wie  Gespinstwaren ­
  aus  Agavefasern.
Hanfkuchen,  auch  gemahlen  .  .  .
Hanföl:
in  Fässern
in  anderen  Behältnissen....
Hanfsaat
Hanfseile  (im  Durchmesser  von  mehr
als  1  mm)
Hanfseilereimaschinen
Hanfseilfett,  flüssig  oder  fest,  auch  geformt ­

Hanfspinnabfälle
Hanfstreckwalzen  aus  schmiedb.  Eisen
in  nicht  unwesentlicher  Ausdehnung ­
  mit  Leder  überzogen  .  .
Hanftaschen  aus  groben,  buntgewebten ­
  Geweben  von  pflanzl.  Spinnstoffen ­
  mit  Tragschlingen  aus  Manilahanf, ­
  mit  Näharbeit  .  .  .
Hanfwerg  (Hede)  .
Hanfzwirn  s.  Gespinste.
Harze:
Erdharz
Terpentinharze  (Fichtenharze)  .
Kauri-  und  andere  Kopale  .  .
Dammar-,  Akaroid-  und  andere
Hartharze  .
Weihrauch  und  andere  Weichharze
(natürliche  Balsame,  auch  Stora
  r,  flüssig  oder  fest)  und  Gummiharze ­
  (Schleiniharze),  roh  odergereinigt

Säureharze,  schwarze  (bei  der
Reinigung  der  Mineralöle  durch

i)  Stückzahl.
3 )  Nach  Eigengewicht  (mit  Ausnahme
der  in  den  freien  Verkehr  gesetzten
Mengen).
3 )  Namentliche  Bezeichnung.

I  Statistische  Nr
Einfuhr  |  2tuSfuI)r

!

l )  542  |  i)  534

Schwefelsäure  ausgeschiedene
Harze),  saure  oder  entsäuerte
(wie  pechartige  Rückstände  von
der  Destillation  der  Mineralöle):

470  c

im  Wasser  nicht  untersinkend
im  Wasser  untersinkend  .  .  .

193

Hausgeräte:
aus  Kunstguß  und  anderen,  nicht

2 )166  l  |  2 )166  c

schmiedbarem  feinen  Eisengüsse

*j  167

aus  nicht  schmiedbaren,  groben

15  b

Eisengüsse:
roh

484

bearbeitet

3 ),906  v

aus  schmiedbaren,  Eisen:
aus  Eisenblech,  auch  Teile  von

260

solchen  Hausgeräten:

470  b

roh
bearbeitet  (mit  Schmelz  belegt
femailliertf  oder  dergleichen)

560  d  |  560  g

andere,  aus  schmiedbarem  Eisen
aus  Kupfer,  auch  in  Verbindung
mit  anderen  Stoffen,  soweit  sie
nicht  dadurch  unter  andere  Nun,-560

  8  |  560  g

mern  fallen:

28g  ‘

auch  lackiert,  poliert,  nicht  vernickelt


verwert,  gefärbt,  mit  Alu-240

  a
97  a
97  b

ininium  überzogen  oder
vernickelt

aus  Messing,  auch  in  Verbindung
niit  anderen  Stoffen,  soweit  sie

97  c

nicht  dadurch  unter  andere  Nuinmern
  fallen:

weder  lackiert  noch  poliert  oder
vernickelt:  aus  gegossenen,  Messmg

—:  aus  Messingblech  .  .  .

97  c

lackiert  oder  poliert,  nicht  vernickelt ­

verwert,  gefärbt,  mit  Alunüniun,
  überzogen  od.  vernickelt
S.  auch  Feuergeräte  und
Kohlenlöffel.
*)  Namentliche  Bezeichnung.

Statistische  Nr.
Einfuhr  ^  Ausfuhr

239  h
243  b

781
782  b
0  783  h
828  d
828  e
816  d

876
879

877  b
878  b
878  b
879
        <pb n="289" />
        Holz:
Brennholz  (Schichtholz  fKlafterholzj,
  Stockholz,  Reisig  fauch  in
Bündeln),  Späne  fAbfallspäne)
und  andere  nur  als  Brennholz

Statistische  Nr.
Einfuhr  Ausfuhr

verwertbare  Holzabfälle,  Wurzeln); ­
  auch  ausgelaugtes  Gerbholz


87  b  I  87

Farbholz:
in  Blöcken,  Wurzeln:
Blauholz

91  a

Gelbholz,  Rotholz

91  b

gemahlen,  geraspelt  oder  in  anderer ­
  Weise  zerkleinert;  angegoren ­
  (fermentiert)

91  c

Farbhölzer,  die  in  der  Längsrichtung ­
  beschlagen  oder  anderweit
zur  Verwendung  als  Bau-  oder
Nutzholz  vorgearbeitet  oder  zerkleinert ­
  sind,  sind  wie  Bau-  oder
Nutzholz  zu  behandeln.
Gerbholz  (Quebrachoholz  und  anderes ­
  Gerbholz):

*

nicht  ausgelaugt:
in  Blöcken

93  a

gemahlen,  geraspelt  oder  in
anderer  Weise  zerkleinert  .

93  b

ausgelaugt

87  b  |  87

Korkholz,  unbearbeitet,  auch  in
lediglich  auseinandergeschnittenen ­
  Platten  oder  Stücken;  auch
Zierkorkholz  .

90  st  |  90

Holz  zum  Heilgebrauche,  z.  B.
molukkisches  Holz  (Purgierholz),
Quassiaholz  (Bitterholz),  gelber
Sandelholz  (Ambraholz),  weißet
Sandelholz,  auch  zerkleinert  .

72  c

Holz  (Rundholz,  ungespalten)  zur
Herstellung  von  mechanisch  bereitetem ­
  Holzstoffe  (Holzmasse,  Holzschliff) ­
  oder  von  chemisch  bereitetem ­
  Holzstoffe  (Zellstoff,  Cellulose), ­
  nicht  über  1,20  in  lang  und
nicht  über  24  cm  am  schwächeren
Ende  stark

86

Erikaholz  (Bruyereholz),  unbearbeitet ­
  oder  in  geschnittenen
Stücken
Cocusholz  (Cuba-,  Jamaika-,  Grenadillholz),
  unbearbeitet  oder  in
geschnittenen  Stücken  ....
Zedernholz  (auch  Bleistiftholz):
unbearbeitet  oder  lediglich  mit  der
Art  oder  Sage  bearbeitet,  jedoch ­
  nicht  in  der  Längsrichtung
gesägt  oder  in  anderer  Weise
vorgerichtet
in  der  Längsrichtung  gesägt  oder
in  anderer  Weise  vorgerichtet,
nicht  gehobelt
Nutzholz  von  Buchsbaum,  Ebenholz, ­
  Tiekholz  (Teakholz,  ostindisches ­
  Eichenholz),  Pockholz
(Guajakholz,  Franzosenholz):
unbearbeitet  oder  lediglich  in  der
Querrichtung  mit  der  Art  oder
Säge  bearbeitet,  mit  oder  ohne
Rinde
in  der  Längsrichtung  beschlagen
oder  anderweit  mit  der  Art
vorgearbeitet  oder  zerkleinert
in  der  Längsrichtung  gesägt  oder
in  anderer  Weise  vorgerichtet,
nicht  gehobelt
Nutzholz  von  Mahagoni,  Polisander
(Palisander,  Polyrander,  Jacaranda,
  Violettholz):
unbearbeitet  oder  lediglich  in
der  Querrichtung  mit  der  Art
oder  Säge  bearbeitet,  mit  oder
ohne  Rinde
in  der  Längsrichtung  beschlagen
oder  anderweit  mit  der  Art
vorgearbeitet  od.  zerkleinert
in  der  Längsrichtung  gesägt  oder
in  anderer  Weise  vorgerichtet,
nicht  gehobelt
Bau-  und  Nutzholz,  vor-  u.  nachl
 )  Maßstab  Kilogramm  ob.  Festmeter.

Statistische  Nr.
Einfuhr!  Ausfuhr
77  a  |  77
77  b  |  77
-)  78  a  |  *)  78
*)78  b  I  0  78
&amp;gt;)  79  b  |  -)  79
-)  79  d  I  's  79
*)  79  f  I')  79
-)  79  a  |»)  79
*)  79  c  |  's  79
»)  79  e  |  -)  79
        <pb n="290" />
        284

Statistische  Nr.

I  Statistische  Nr.

Einfuhr  |  Ausfuhr

Einfuhr  j  Ausfuhr

stehend  nicht  besonders  genannt:

löchern  versehen);  auch  gerisunbearbeitet

  oder  lediglich  in  der

sene  Späne  und  in  anderer

Querrichtung  mit  der  Art  oder

Weise  als  durch  Reißen  herge-Säge

  bearbeitet,  mit  oder  ohne

stellte  Klarspäne;  alle  diese  auch

Rinde,  auch  gedämpft,  getränkt

gedämpft,  getränkt  (impräg-(imprägniert)

  oder  sonst  auf

niert)  oder  sonst  auf  chemichemischem

  Wege  behandelt:

schem  Wege  behandelt:

hart:

hart:

Eichenholz

Eichenholz

I )75ct

Nußbaumholz

')  74  a

Nußbaumholz

l )  75  b  |  ')  74  b

Buchen-  u.  anderes  hartes

ü  74  b

Buchen-  u.  anderes  hartes

Holz

Holz

&amp;gt;)  75  c  |  »)  74  c

weich:

&amp;gt;)  74  c

weich:

Laubholz  (Birken-,  Erlen-,

Laubholz  (Birken-,  Erlen-,

Linden-,  Pappel-  fauch

Linden-,  Pappel-  fauch

Aspen-,  Espen-,  Zitterpap-Aspen-,

  Espen-,  Zitter

pel-s,  Roßkastanien-,  Weipappel-),

  Roßkastanien-,

den-  usw.  Holz)  .  .  .

Weiden-  usw.  Holz)  .  -

M  75b  I  Ü  74  d

Nadelholz

*)  74  b

Nadelholz

ü  75  e

Grubenholz  der  Zolltarif-*)

  74  e

Telegraphen  stanzen  aller  Art

nummer  74

(auch  gedämpft,  getränkt  fim-Bau-

  und  Nutzholz,  unbearbeitet

&amp;gt;,*)  7  f  -

prägniert)  oder  sonst  auf  chemilediglich

  in  der  Querrichtung

mischem  Wege  behandelt)  .  .

1  n75  f

Art  oder  Säge  bearbeitet,  für

in  der  Längsrichtung  gesägt  oder

den  häuslichen  oder  Handwerksin

  anderer  Weise  vorgerichtet,

mäßigen  Bedarf  von  Bewohnern

nicht  gehobelt  (vertragsmäßig  in

des  Grenzbezirkes,  sofern  es  in

der  Längsrichtung  gesägte  oder  in

Traglasten  eingeht  oder  mit  Zuganderer

  Weise  vorgerichtete,  nicht

tieren  gefahren  wird,  unter  Übergehobelte

  Kanthölzer  fBalken,

wachung  der  Verwendung  und

Bohlen  und  dergleichen),  nur  mit

mit  Beschränkung  auf  10  (ver-Zapfenlöchern,

  Zapfen,  Schlitzen,

tragsmäßig  12)  Festmeter  in

Falzen  oder  Bohrlöchern  vereinem

  Kalenderjahre  für  jeden

sehen  sowie  durch  bloßes  Sägen

Bezugsberechtigten

genutete  Schindelbretter):  gein

  der  Längsrichtung  beschlagen

n?4i  -

dämpft,  getränkt  (imprägniert)

oder  anderweit  mit  der  Art

oder  sonst  auf  chemischem  Wege

vorgearbeitet  oder  zerkleinert

behandelt:

(vertragsmäßig  in  der  Längshart



»)  76  a

richtung  beschlagene,  nicht  geweich



-)  76  b

hobelte  Kanthölzer  fBalken,

anderes:

Bohlen  und  dergleichen)  nur

hart:

mit  Zapfenlöchern,  Zapfen,

Eichenholz

-)76c

Schlitzen,  Falzen  oder  Bohr-Nußbaumholz



l )  76  d

Maßstab  Kilogramm  ob.  Festmeter.

1 )  Maßstab  Kilogramm  ob.  Festmeter.

2 )  Für  b.  Einfuhr  in  b.  freien  Verkehr.

2 )  Für  bie  Ausfuhr.
        <pb n="291" />
        285

Buchen-  und  anderes  hartes
Holz
weich:
Laubholz  (Birken-,  Erlen-,
Linden-,  Pappel-  fauch
Aspen-,  Espen-,  Zitterpappel-^, ­
  Roßkastanien-,
Weiden-  usw.Holz)  ....
Nadelholz
Bau-  und  Nutzholz,  vorstehend  genannt, ­
  gehobelt,  gefalzt,  genutet,
gestemmt,  gezapft,  geschlitzt:
aus  hartem  Holze,  auch  Platten
aus  künstlichen.  Holze  (Kunstholz, ­
  Holzstein  fXylolith),  Holzpasta, ­
  Scifarin  oder  dergl.)  .
aus  weichem  Holze  ....
Eisenbahnschwellen,  Faschinen,
Faßholz,  Felgenholz,  Furniere,
Holzpflasterklötze,  Korbweiden,
Nabenholz,  Reifenstäbe,  Speichenholz, ­
  Stab-  und  Täfelbodenteile ­
  s.  die  betreffenden  Stichworte. ­

Holzabfälle,  nur  als  Brennholz  verwertbar ­

Holzadern  (zu  eingelegter  Arbeit
dienende  hölzerne  Stäbchen),  gemusterte ­
  und  einfache  ....
Holzasche,  auch  ausgelaugt  .  .  .
Holzäther  (Methyläther)
Holzbast,  sogenannter  (Holzfäden):
aus  hartem  Holze
aus  weichem  Holze
Holzbnstgeflechte  (Geflechte  aus  sogenanntem ­
  Holzbast):
ungefärbt
gefärbt,  gebeizt  oder  gefirnißt
—:  Waren  daraus,  wie  Flechtwaren
u.  Sparteriewaren.
Holzbearbeitungsmaschinen  -  •  •
Holzborke  wie  Rinden.
Holzbronze:
bronzierte  Holzleisten

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

I )76e  |  ')  76  d

1 )76f
')  76  g

615  a
615  b

87  b  I  87

631b
237  r
347
615  a
615  b

587  a  j  587
587  b  j  587

904  b

631c

*)  Maßstab  Kilogramm  oder  Festmeter.

bronzierte  Holzwaren:
Möbel  u.  Möbelteile,  nicht  gepolstert ­

andere  •
—:  in  Verbindung  mit  Gespinsten
oder  Gespinstwaren  ganz  oder
teilweise  aus  Seide,  mit  Spitzen,
Stickereien  usw.  (mit  Ausnahme
der  gepolsterten  Möbel),  soweit
sie  nicht  durch  die  Verbindung  mit
anderen  Stoffen  unter  andere
Nummern  fallen
Holzdielen  wie  Bretter.
Holzdraht  (Holzstäbchen  zur  Herstellung ­
  von  Zündhölzern,  Decken,
Matten  oder  dergleichen)  .  .  .
Holzdrahtgewebe  und  -decken  s.  Holzwaren. ­

Holzessig,  roh  oder  gereinigt:
Essigsäure,  auch  kristallisiert  (Eisessig) ­
  und  Essigsäureanhydrid  .
Chloressigsäuren  (Mono-,  Di-  und
Trichloressigsäure)
Holzessigsäure
Holzessigsäuresalze  s.  Essigsäuresalze.
Holzessigsaures  Eisenoxyd  (Eisenacetat) ­

Holzertrakt,  ein  aus  den  Abfallaugen
der  Sulfitcellulosebereitung  gewonnener ­
  und  namentlich  in  Verbindung ­
  mit  anderen  Gerbstoffauszügen ­
  als  Gerbertrakt  benutzter
entfärbter  Sulfitcelluloseertrakt,
bei  15°  6  mehr  als  28°  Lö  .  .  .
Holzfäden  (Holzbast):
aus  hartem  Holze
aus  weichem  Holze
Holzflechtwaren  (ausgenommen
Hüte):
grobe,  roh  oder  gefärbt,  gebeizt,
gefirnißt
andere  als  grobe,  insbesondere  alle

Statistische  Nr.
Einfuhr  I  Ausfuhr

631  d  I  631  a
631  e  I  X )631S

a )  634

621a

277
')  317  s
277

309  b  |  309

384  e  &amp;gt;  384  b
615  a
615  b

590  a  |  590

*)  Rosenkränze  885  b.
2 )  Ausfuhr  Rosenkränze  885  b.
3 )  Namentliche  Bezeichnung.
        <pb n="292" />
        286

lackierten,  polierten,  bronzierten,
vergoldeten,  versilberten  -  •  •

Statistische  Nr.
Einfuhr  Ausfuhr
591

in  Verbindung  mit  Gespinsten  od.
Gespinstwaren  oder  mit  anderen
Stoffen,  soweit  sie  nicht  dadurch
unter  andere  Nunmiern  fallen

592

aus  Sparterie,  auch  in  Verbindung ­
  mit  anderen  Stoffen,  soweit ­
  sie  nicht  dadurch  unter  andere ­
  Nummern  fallen  ....

594  j  593

Holzflöße  wie  Holz.
Holzformen  für  Nachtlichte:
roh

628  a

bearbeitet

629  b  !  629

Holzfurnierpapier,  mit  dünnen  Blättern ­
  aus  hartem  (Kiri-)  Holze  beklebtes ­
  Papier  zur  Herstellung  von
Kartonnagen  .

616

Holzgarn  (Holzgespinst):

587  a  |  587
587  b  |  587

gefärbt,  gebeizt  oder  gefirnißt  .

Holzgeflechte  s.  Holzbastgeflechte,
Holzspangeflechte,  Holzwollegefl.
Holzgeflechtpapier,  auf  der  Schauseite ­
  verschieden  gefärbte  und  auf
der  Rückseite  mit  dünnem  Papiere
beklebte  Geflechte,  teils  aus  dünnen, ­
  mit  Papier  unterklebten
Holzspnnstreifen,  teils  aus  solchen
Holzspanstreifen  und  Papierstreifen


592

Holzgeist  (Methylalkohol,  ein  Erzeugnis ­
  aus  Holzteer):
roh

349  a  |  349

gereinigt,  auch  nur  teilweise  gereinigt


350

Holzgummi,  ein  Abfallerzeugnis  von
der  Celluloseherstellung  ....

384  e  !  384  b

Holzhackmaschinen:
zur  Bearbeitung  von  Hölzern  .

904  b

zum  Zerkleinern  von  Brennholz

\  906  v

für  Holzstoff-  und  Papierfabriken

906  k

Holzkalk  (holzessigsaurer  Kalk)  .  .

309  a  j  309

*)  Namentliche  Bezeichnung.

Holzkohlen  (Schwarz-  u.  Rotkohlen),
auch  gepulvert
Holzkohlenbriketts
Holzleisten:  .  .  .
Möbel-,  Rahrnen-,  Tapeten-  und
ähnliche  Leisten:
grobe,  profilierte  (gekehlte):
ohne  Verbindung  mit  anderen
Stoffen  oder  nur  in  Verbindung ­
  mit  den  bei  anderen
Holzwaren,  groben,  rohen,  genannten ­
  Stoffen:
roh
bearbeitet
in  Verbindung  mit  anderen  als
den  bei  anderen  Holzwaren,
groben,  rohen,  genannten
Stoffen,  soweit  sie  nicht  unter
Nr.  634  oder  unter  andere
Nummern  fallen  ....
feine,  auch  in  Verbindung  mit
anderen  Stoffen,  soweit  sie
nicht  dadurch  unter  Nr.  634
oder  unter  andere  Nunmiern
fallen,  z.  B.
Goldleisten  (ganz  oder  teilw.
vergoldete,  versilberte  oder
bronzierte  Holzleisten)  und
andere  Holzleisten,  mit  Bildhauer- ­
  oder  Bildschnitzarbeit,
mit  feiner  Schnitzarbeit,  fein
bemalt,  mit  eingelegter  Arbeit, ­
  soweit  sie  nicht  durch  die
eingelegten  Stoffe  unter  andere ­
  Nummern  fallen  .  .
in  Verbindung  mit  Gespinsten ­
  od.  Gespinstwaren  ganz
oder  teilweise  aus  Seide,
nnt  Spitzen,  Stickereien,  Gespinstwaren ­
  nnt  aufgenähter
Arbeit,  Sammet  od.  Plüsch,
sammet-  oder  plüschartigen
Geweben,  zugerichteten
Schmuckfedern,  Perückenmacherarbeit, ­
  fein  geform-StatistischeNr.


Einfuhr  ^  Ausfuhr

88
88

628  c  j  628  a
629  b  |  629

630  b

631c
        <pb n="293" />
        ten  Wachswaren  oder  Halbedelsteinen, ­
  sofern  sie  nicht
durch  die  Verbindung  mit
anderen  Stoffen  unter  andere ­
  Nummern  fallen  .  -
Schusterleisten  aus  Holz,  auch  in
Verbindung  mit  Eisen:
roh
bearbeitet
Holzmasse  (mechanisch  bereiteter
Holzstoff,  Holzschliff)  .....
Holzmassewaren  s.  Papier  lind
Pappwaren.
Holzmehl,  auch  für  Heilzwecke  zubereitet ­

Holzmosaik  (Intarsia),  auch  in  Verbindung ­
  mit  anderen  Stoffen,  soweit ­
  sie  nicht  dadurch  unter  andere
Nummern  fällt
Holzöl:
chinesisches  Holzöl:
in  Fässern
in  anderen  Behältnissen  -  .  .
Gurjunbalsam,  roh  oder  gereinigt
Holzölnüsse,  Holznüsse  (Samen  des
chinesischen  Holzölbaumes)  -  -
Holzpasta  (eine  Art  Kunstholz)  in
Platten
—,  Waren  daraus,  wie  die  gleichartigen ­
  Waren  aus  natürlichem
Holze.
Holzperlen:
fein  bemalt,  vergoldet,  versilbert
oder  bronziert  .......
andere,  auch  mit  Wollstaub  überzogen ­
  oder  in  Verbindung  mir
anderen  Stoffen,  soweit  sie  nicht
dadurch  unter  andere  Nummern
fallen
aller  Art,  auf  Gespinstfäden,
Schnüre  oder  Draht  gereiht  und
*)  Nach  Eigengewicht  (mit  Ausnahme
der  in  den  freien  Verkehr  gesetzten
Mengen).
2 )  Ausfuhr:  Rosenkränze  885  b.

Statistische  Nr.!
Einfuhr  |  Ausfuhr  I

634

628  d
629  b  |  629
650  a

631  e  !  631  b

)  166i  |  st  166c
st  167
97  c
17  |  16ö
615  c

631  e  1 *  2 )6311

2 )  631  b

ohne  weiteres  als  Schmuck  verwendbar ­

Holzpfeifen  aus  fein  gedrechseltem
Holze
Holzpflasterklötze:
gedämpft,  getränkt  (imprägniert)
oder  sonst  auf  chemischem  Wege
behandelt
andere
Holzpulver  wie  Sprengstoffe.
Holzriemenscheiben  s.  Riemenscheib.
Holzsäure  (Holzessigsäure)  ....
Holzschachtelherstellungsmaschinen
Holzschleifmaschinen:
zur  Bearbeitung  von  Hölzern  .
zur  Herstellung  von  Holzschliff
Holzschliff  (Holzmasse,  nrechanisch  bereiteter ­
  Holzstoff)
Holzschnitte:  .  .  .
geschnittene  hölzerneDru  ckpla  tten,
auch  mit  eingeschlagenen  Stiften
oder  dergl.  aus  unedlen  Metallen
od.  Legierungen  unedler  Metalle
Abdrucke  von  Holzschnitten,  mit
Ausnahme  des  Bilderpapiers,
auch  eingebunden,  ohne  Rücksicht
auf  die  Beschaffenheit  des  Einbandes, ­
  oder  auf  Papier,  Pappe,
Gewebe  oder  dergleichen  aufgezogen ­

Holzschrauben  wie  Schrauben.
Holzschriften  (aus  Holz  geschnittene
Buchdruckerschriften  zuni  Plakatdruck), ­
  auch  in  Verbindung  mit  anderen ­
  Stoffen,  soweit  sie  nicht  dadurch ­
  unter  andere  Nummern
fallen
Holzschuhe,  auch  grob  geschnitzt:
ganz  aus  Holz  oder  nur  in  Verbindling
  mit  Vorderblättern,
Bändern  oder  Haltern  aus  ungefärbtem ­
  Leder,  rohen  behaar-9
  Ausfuhr  Rosenkränze  885  b.
2)  Maßstab  Kilogramm  od.  Festmeter.
2)  Namentliche  Bezeichnung.

Statistische  Nr.
Einfuhr  [  Ausfuhr
st  634
631b
2)  81  a  l  2)  81
-)  81  b  !  st  81

277
-)  906  v
904  b
906  k
650  a

631  b

676  b

631  b
        <pb n="294" />
        288

ten  oder  enthaarten  Häuten,  groben ­
  rohen  oder  groben  wasserdichten ­
  Geweben  aus  pflanzlichen
Spinnstoffen  oder  Seilerarbeit
der  Nr.  484  od.  485:

Statistische  Nr.
Einfuhr  Ausfuhr

roh

628  b  |  628  a

bearbeitet  •
in  Verbindung  nnt  Vorderblättern
oder  Bändern  aus  anderen  als
den  vorstehend  genannten  Stoffen, ­
  soweit  sie  nicht  unter  Nr.  634

629  a  |  629

fallen
S.  dagegen  Schneeschuhe  und
Schuhe.

630  b

Holzschuhschwärze:  nicht  flüssige  .

261

—:  andere
Holzschwarten:

262

nur  als  Brennholz  verwertbar  .
andere,  wie  Bretter.
Holzspäne:
Klärspäne  s.  diese.
Brenn-,  Dach-,  Flocht-,  Schuster-,
Schwertfeger-  u.  ähnl.  Späne:
gerissen,  roh,  auch  gedämpft,  getränkt ­
  (imprägniert)  oder  sonst
auf  chemischem  Wege  behandelt: ­

hart:

87  b  &amp;gt;  87

Eichenholz

l )  75  o

Nußbaumholz

-)75b  |  r)  74b

Buchen-  u.  and.  hartes  Holz
weich:
Laubholz  (Birken-,  Erlen-,
Linden-,  Pappel-  fauch
Aspen-,  Espen-,  Zitterpappel-^, ­
  Roßkastanien-,  Weii)

  75c  |  *)  74  c

den-  usw.  Holz)  ....

Z  75b  |  »)  74  b

Nadelholz  ------geschnitten,
  roh,  gedämpft,  getränkt ­
  (imprägniert)  oder  sonst
auf  chemischem  Wege  behandelt: ­


H  75  e

hartes  Holz

')  76  a

weiches  Holz
x )  Maßstab  Kilogramm  od.  Festmeter.

')  76  b

andere,  geschnitten,  roh:
hart:
Eichenholz
Nußbaumholz
Buchen-  u.  and.  hartes  Holz.
weich:
Laubholz  (Birken-,  Erlen-,  Linden-, ­
  Pappel-  fauch  Aspen-,
Espen-,  Zitterpappel-),  Roßkastanien-,Weiden- ­
  usw.  Holz)
Nadelholz
gehobelt:
aus  harten:  Holze
aus  weichen:  Holze  ....
Abfallspäne  (Hobelspäne,  Sägespäne ­
  und  dergleichen)  -  •  •
S.  auch  Holzbast  und  Schwefeleinschlag. ­

Holzspangeflechte  (mit  Ausnahme
der  Hüte):
ungefärbt
gefärbt,  auch  gebeizt  od.  gefirnißt
■—:  Waren  aus  Holzspangeflecht  (mit
Ausnahme  der  Hüte):
grobe,  roh,  auch  gefärbt,  gebeizt,
gefirnißt
andere  als  grobe,  insbesondere
alle  lackierten,  polierten,  bronzierten, ­
  vergoldeten,  versilberten
in  Verbindung  mit  Gespinsten  od.
Gespinstwaren  oder  niit  anderen
Stoffen,  soweit  sie  nicht  dadurch
unter  andere  Nummern  fallen
aus  Sparterie,  auch  in  Verbindung ­
  nnt  anderen  Stoffen,  soweit ­
  sie  nicht  dadurch  unter  andere ­
  Nummern  fallen  .  .  .
Holzspangewebe  s.  Holzspangeflechte.
Holzspanhüte:  unausgerüstet  (ungarniert)
  .
—:  ausgerüstet  (garniert)  ....
Holzspanschachteln,  auch  mit  Papier
überzogen:
Maßstab  Kilogramm  od.  Festmeter,
-j  Stückzahl.

Statistische  Nr.
Einfuhr  I  Ausfuhr

*)  76  c
')  76  d
*)  76e  |  l )  76d

H  76  f
*)  76  g
615  a
615  b
87  b  |  87

587  a  |  587
587  b  |  587

590  a  |  590

591

592

594  |  593

-)  541  d
a )  541  e
        <pb n="295" />
        289  -

roh  .  .  .
bearbeitet

als  Bestandteile  von  Kinderspielwaren ­
  erkennbare  Teile  davon
Holzspulen:

mit  Eisen
in  Verbindung  mit  anderen  unedlen ­
  Metallen  als  Eisen  -
Holzspunde,  auch  gepreßt  .  .
Holzstein  (Xylolith,  Terralith,
Art  Kunstholz):  in  Platten

Holze.
Holzstifte  (Nägel  aus  Holz)
Holzstöcke:

unedler  Metalle

Nummern  fallen

andere  Nummern  fallen  .
Meichstöcke
Holzstoff:
mechanisch  bereiteter  (Holzmaste,
Holzschliff)
chemisch  bereiteter  (Zellstoff,  Cellulose) ­

Holzstoffherstellungsmaschinen
Holzstoffwaren  j.  Papier-  ii.  Pappwarcn.

Holztapeten
SIexcilnIng,  A&amp;gt;N-  ünd  Durchfuhrverbote.

Statistische  Nr.

Statistische  Nr.

Einfuhr  |  Ausfuhr

Einfuhr  Auifuhr

628  a

■—:  mit  eingelegter  Arbeit,  soweit  sie

629b  |  629

nicht  durch  die  eingelegten  Stoffe

s

unter  andere  Nummern  fallen  .
Holztee  (Blutreinigungstee,  ein

631e  I  631  b

946

Kräuterteegemisch  zum  Heilgebrauche)



388

&amp;gt;

Holzteer
Holzteerkreosot,  auch  in  flüssigem

243  c

624

Zustande
Holzteeröl  (Wacholderteeröl,  Birken-378



630b  |  624

teeröl,  Birkenrindenöl  u.  dergl.),

620

auch  gereinigt

352

e

Holzterrazzo  (Steinholzplatten).  .

615  a

615  a

—,  Waren  daraus  wie  die  gleichartigen ­
  Waren  aus  natürlichem
Holze.

621  b

Holzverarbeitungsmaschinen,  sofern
sie  nicht  zu  den  Holzbearbeitungsund ­
  Holzstoffherstellungsmaschinen

gehören
Holzwaren  (Tischler-,  Drechsler-  und
Wagnerarbeiten  sowie  sonstige
Holzwaren):

906  v

631  b

Böttcherwaren,  Bretter  (furnierte), ­
  Felgen,  Furniere,  Holzdraht, ­
  Holzspunde,  Holzstifte,
Holztapetcn,  Möbel  und  Möbelteile, ­
  Naben,  Speichen,  Spindeln, ­
  Spulen,  Stab-  und  Täfel-568

  |  567

bodenteile  &amp;lt;Parkettbodenteile),
Stöcke,  Wandbekleidungsplatten, ­
  Weberblätter,  Webcrblätter
zähne  s.  die  betreffenden  Stich-622



worte.

628  d

andere  Holzwaren:
grobe,  roh,  auch  in  Verbindung
mit  Bast-,  Binsen-,  Schilf-,

650  a

Stroh-,  Stuhlrohr-  oder  Korbgeflecht,

  mit  ungefärbten,  Le-650

  b

der,  rohen  behaarten  oder  ent-906

  f

haarten  Häuten,  groben  rohen
Geweben  aus  pflanzlichen
Spinnstoffen  (rohe  Gewebe

616

0  Namentliche  Bezeichnung.

19
        <pb n="296" />
        2g0

aus  Baumwolle  oder  anderen
pflanzlichen  Spinnstoffen,  mit
Ausnahme  von  Sammet  und
Plüsch,  sammet-  und  plüschartigen ­
  Geweben,  Tüll,  Spitzenstoffen ­
  und  Spitzen,  Stickereien, ­
  sowie  mit  Ausnahme
aller  broschierten  Gewebe  und
aller  Gespinstwaren  in  Verbindung ­
  mit  Metallfäden
fDraht  oder  Lahns),  Seilerarbeit ­
  aus  anderen  pflanzlichen
Spinnstoffen  als  Baumwolle,
groben  wasserdichten  Geweben
aus  pflanzlichen  Spinnstoffen
(ausgenommen  Kautschuk-  und
Guttaperchagewebe),  mit  Eisen, ­
  Glas,  Papier.  Pappe,
Steinen  (mit  Ausnahme  der
Edel-  und  Halbedelsteine)  oder
Steinzeug:
Holzspanschachteln;Werkzeugstiele
  aus  Hickoryholz  (Holz
des  Hickorynußbaums)  oder
Eschenholz;  Holzformen  für
Nachtlichte  .......
Holzschuhe,  auch  mit  Haltern
aus  ungefärbtem  oder  bloß
geschwärztem  Leder  .  .  .
Fensterrahmen,  Türen,  Treppen, ­
  und  Teile  von  solchen;
profilierte  (gekehlte)  Holzleisten ­
  .........
Kosten  und  andere  ....
grobe,  bearbeitet:
Holzschuhe  -  -  -  -  -  -  -  -
Fensterrahmen,  Türen,  Treppen ­
  und  Teile  von  solchen  sowie ­
  andere  Waren  ....
Grobe  Holzwaren  in  Verbindung
mit  anderen  als  den  vorstehend
genannten  Stoffen,  soweit  sie
nicht  dadurch  unter  die  Nummer
634  oder  unter  andere  Nummern
fallen

Statistische  Nr.

Einfuhr  j  Ausfuhr

628  a
628  b  |  628  a
628c  |  628  q
628  d
629  a  |  629
629b  |  629

630  b

Feine  Holzwaren,  auch  in  Verbindung ­
  mit  anderen  Stoffen,  soweit
sie  nicht  dadurch  unter  andere
Nummern  fallen:
Bildhauer-  und  Bildschnitzerarbeiten ­
  ;  Holzwaren  mit  feiner
Schnitzarbeit;  feine  Drechslerwaren ­
  u.  and.  feine  Holzwaren; ­
  durch  Pressen,  Brennen, ­
  Ätzen  oder  Stanzen  hergestellte ­
  Nachahmungen  feiner
Schnitzarbeiten  (mitAusnahme
der  Leisten)
Goldleisten  (ganz  oder  teilweise
vergoldete,  versilberte  oder
bronzierte  Holzleisten)  und  andere ­
  feine  Holzleisten,  mit  Bildhauer- ­
  oder  Bildschnitzerarbeit,
mit  feiner  Schnitzarbeit,  fein
bemalt,  mit  eingelegter  Arbeit,
soweit  sie  nicht  durch  die  eingelegten ­
  Stoffe  unter  andere
Nummern  fallen
Holzwaren  (mit  Ausnahme  der
Leisten)  mit  eingelegter  Arbeit, ­
  soweit  sie  nicht  durch  die
eingelegten  Stoffe  unter  andere ­
  Nummern  fallen;  fein
bemalte,  vergoldete,  versilberte ­
  oder  bronzierte  Holzwaren; ­
  Holzmosaik  ....
Rosenkränze
Uhrgehäuse  aus  Holz  für  die
Ausfuhr
aller  Art  in  Verbindung  nnt  Gespinsten ­
  oder  Gespinstwaren  ganz
oder  teilweise  aus  Seide,  mit
Spitzen,  Stickereien,  Gespinstwaren ­
  mit  aufgenähter  Arbeit,
Sammet  oder  Plüsch,  sammetoder
  plüschartigen  Geweben,  zugerichteten ­
  Schmuckfedern,  Perückenmacherarbeit, ­
  fein  geformten ­
  Wachswaren  oder  Halbedelsteinen, ­
  soweit  sie  nicht  durch  die

StatistischeNr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

631b

631  c

631  e  I  631  b
631  e  I  885  6
I  631  f
        <pb n="297" />
        Verbindung  mit  anderen  Stoffen
unter  andere  Nummern  fallen;
Perlen  und  dergleichen  aus  Holz,
auf  Gespinstfaden,  Schnüre  oder
Draht  gereiht  und  ohne  weiteres
als  Schmuck  verwendbar,  auch
in  gleicher  Weise  hergestellte  Besatzartikel ­

Holzwolle,  auch  für  Heilzwecke  zubereitet ­
  oder  zu  Strängen  zusammengedreht ­

Holzwollegeflechte,  auch  gebleicht,
gefärbt
—,  Waren  daraus,  s.  Flechtwaren  u.
Sparteriewaren.
Holzwolleschneidmaschmen  ....
Holzwollespinnmaschinen  ....
Holzzement
Holzzementwarcn,  auch  in  Verbindung ­
  mit  anderen  Stoffen,  soweit
sie  nicht  dadurch  unter  andere
Nummern  fallen
Holzzerkleinerungsmaschinen:
zum  Zerkleinern  von  Brennholz
zur  Herstellung  von  Holzstoff  .
S.  auch  Hackmaschinen  und
Spaltmaschinen.
Holzzeugmasse:
Holzmasse  (mechanisch  bereiteter
Holzstoff,  -schliff)
chemisch  bereiteter  Holzstoff  (Zellstoff, ­
  Cellulose)
Hüte:
Männerhüte:
aus  Gespinstwaren,  ohne  Rücksicht ­
  auf  die  Ausstattung:
ganz  oder  teilweise  aus  Seide,
Hüte  aller  Art  mit  Springfedern ­
  (Klapphüte,  Ressorthüte, ­
  Gibus)
aus  anderen,  auch  mit  Kautschuk ­
  überzogenen  oder  ge-StatistischeNr.


Einfuhr|  2tu$fut)t

9  634
89
588  b
904  b
2 )  906  v
240  b

697
2 )  906  v
906  f

650(i
650  b

3 )  533  a

9  Ausfuhr  Rosenkränze  885  b.
9  Namentliche  Bezeichnung.
3 )  Stückzahl.

tränkten  Gespinstwaren;  lakkierte
  aus  Gespinstwaren  aller
Art,  auch  aus  Filz  ....
aus  Filz  mit  Ausnahme  der
lackierten:
aus  Haarfilz
aus  Wollfilz
Frauenhüte:
aus  Gespinstwaren  ganz  oder
teilweise  aus  Seide,  aus  Spitzenstoffen ­
  oder  Spitzen,  Stickereien
oder  Gespinstwaren  mit  aufgenähter ­
  Arbeit,  unausgerüstet
(ungarniert)  oder  ausgerüstet
(garniert)
aus  andern,  auch  mit  Kautschuk
überzogenen  oder  getränkten
Gespinstwaren:
unausgerüstet  (ungarniert)  .
ausgerüstet  (garniert)  .  .  .
aus  Filz  aller  Art:
unausgerüstet  (ungarniert).  .
ausgerüstet  (garniert)  .  .  .
Männer-  und  Frauenhüte:  .  .
aus  anderen  wasserdichten  Geweben ­
  als  Kautschukgeweben,
unausgerüstet  (ungarniert)  od.
ausgerüstet  (garniert)  .  .  .
aus  Asbestgeweben  oder  Asbestkautschukgeweben, ­
  auch  in  Verbindung ­
  mit  anderen  Stoffen,
soweit  sie  nicht  dadurch  unter
andere  Nummern  fallen  .  .
aus  Stroh:
unausgerüstet  (ungarniert):
Binsen-  und  Röhrchenhüte  -
andere
ausgerüstet  (garniert)  •  -  •
aus  anderen  pflanzlichen  Flechtstoffen ­
  als  Stroh,  aus  Panama-,
Palm-,  Bastgeflechten,  aus  Hanfoder ­
  Roßhaargeflechten,  Fischbein, ­
  Holzspan,  Kork,  Rohr,
9  Stückzahl.

Sta  tistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

l )  533  b

] )537
9  538

9  534

9  535  a  |  9  535
9  535  b  |  9  535
9539  a  |  9  539
9  539  b  |  9  539

9  536  |  9  535

708

9  541  c  9  541  a
9  541  a
x )  541  b
        <pb n="298" />
        Baumschwamm  (sogenanntem
Feuerschwamme),  Lufa,  Papier,
Sparterie  sowie  sonstige  vor-  und
nachstehend  nicht  genannte  Hüte
z.  B.  Hüte  aus  Leder):
unausgerüstet  (ungarniert)  -
ausgerüstet  (garniert)  -  -  -
aus  Pelzwerk  oder  mit  Pelzwerk
überzogen  oder  gefüttert;  auch
Hüte  aus  Vogelbälgen  oder  Teilen ­
  von  solchen,  die  zur  Verwendung ­
  als  Pelzwerk  zugerichtet
sind,  sowie  Hüte  aus  Gespinstwaren, ­
  Leder  oder  dergleichen,
auf  denen  Vogelfedern  durch
Weben,  Nähen  oder  dergleichen
befestigt  oder  danüt  überzogen
oder  gefüttert  sind;  alle  diese
auch  aufgeputzt  oder  sonst  in  Verbindung ­
  mit  anderen  Stoffen,
soweit  sie  nicht  dadurch  unter  andere ­
  Numniern  fallen  ....
Frauenhüte  aller  Art,  Kinderhüte
und  -mühen,  aufgeputzt  .  .  .
Puppenhüte  aller  Art  .
Huteinlagen:
aus  Baumwollenfilzen:
bloß  zugeschnitten  .  .  .
mit  Näharbeit  ....
aus  Kork  oder  Korkpapier
aus  Papier  oder  Pappe:
ohne  Verbindung  mit  anderen
Stoffen
in  Verbindung  (ganz  oder  teilweise ­
  überzogen)  mit  Gespinsten
oder  Gespinstwaren  aller  Art
S.  auch  Papier-u.  Pappwaren.
auS  Guttaperchapapier  ....
Hutfache  ....
Hutfedern,  eiserne
*)  Stückzahl.
a )  Einfuhr  Wertangabe.
3 )  Namentliche  Bezeichnung.

Hutfornien:
Hutmacherformen  aus  abgedrehteni
  und  mit  Filz  umkleidetem
Holze
Hutkörper  s.  diese.
Hutformmaschinen
Hutfutter,  aus  Geweben,  mit  Näh
arbeit,  wie  genähte  Gegenstände
aus  Gespinstwaren  s.  Kleider  usw.
Hutgestelle,  eiserne,  zu  Springfeder
hüten  (Klapphüten)
Huthaken  aus  schmiedbarem  Eisen
Hutherstellungsmaschinen  ....
Hutindustrie,  Maschinen  der  -  •  •
Hutkalotten  s.  Hutkörper.
Hutköpfe  s.  Hüte.  -
Hutkörper  (Hutkalotten,  Hutgestelle,
Hutformen):
aus  Gespinstwaren,  mit  Näharbeit ­
  oder  in  Verbindung  mit
Draht,  wiegenähtcGegenstände
aus  Gespinstwaren,  s.  Kleider
usw.
aus  Draht  aus  unedlen  Metallen
oder  aus  Legierungen  unedler
Metalle  aller  Art,  mit  Gespinstfäden ­
  überzogen,  umwickelt,  umsponnen ­
  oder  umflochten  .  .
ohne  Verbindung  mit  anderen
Stoffen  s.  die  betreffenden  Metallwaren. ­

Hutkörperstoff,  bestehend  aus  zwei
oder  mehreren,  durch  Zusammenkleben ­
  verbundenen  Gewebelagen, ­
  wie  das  höchstbelegte  verwendete ­
  Gewebe.
Hutleder  (Schweißleder):  aus  Leder
aller  Art
sogenannte  (Ersatz  für  Hutleder):
aus  wasserdichten  Geweben  (aus
genommen  Kautschuk  u.  Guttaperchagewebe): ­

bloß  zugeschnitten  s.  Gewebe,
wasserdichte.
*)  Namentliche  Bezeichnung.

-)  565
l )  542  |  H  534
946

449  a  |  449
519  g
638  c

670  e

671
')  579  a
514  b
839

■-  292
Statistische  Nr.
Einfuh^  Ausfuhr

Z  541  d
*)  541  e

Statistische  Nr.
Einfuhr!  Ausfuhr

630  b
Z  906  v

836  d
825  d
')  906  v
')  906  v

890  b

560  b  |  560  3
        <pb n="299" />
        293

mit  Näharbeit:
aus  Geweben,  die  mit  Aellhorn
(Celluloid)  od.  ähnlichen  Stoffen ­
  überstrichen  sind,  z.  B.  aus
Pegamoid
aus  anderen  wasserdichten  Geweben ­

aus  gesteppten  dichten  Geweben,
ganz  oder  teilweise  aus  Seide
(für  Damenreithüte)  ....
aus  Kork
aus  Papier:
ohne  Verbindung  mit  anderer.
Stoffen
in  Verbindung  (ganz  oder  teilweise ­
  überzogen)  mit  Gespinsten
oder  Gespinstwaren  aller  Art
S.  auch  Papier-  u.  Pappwaren
Hutmacherformen:
aus  abgedrehtem  und  mit  Filz  umkleidetem ­
  Holze
Hutkörper  s.  diese.
Hutnadeln  s.  Nadeln.
Hutpressen
Hutränder:
aus  Geweben,  mit  Zellhorn  (Celluloid) ­
  oder  ähnlichen  Stoffen,
überstrichen  ........
aus  anderen  wasserdichten  Geweben ­

Hutstreckmaschinen
Hutstumpen  aus  Filz:
noch  nicht  in  Hutform  gebracht
ganz  oder  unvollständig  in  Hutform ­
  gebracht:
aus  Haarfilz
aus  Wollfilz
Hutstumpenmaschinen  (Maschinen
zur  Herstellung  und  Bearbeitung
von  Hutstumpen)
*)  Namentliche  Bezeichnung.
a )  Auch  nach  Stück.
8 )  Stückzahl.

Statistische  Nr,
Einfuhr  |  Ausfuhr

521b
521a
517  d
638  c
670  e
671

630  b
i)  906  v
521b
521a
i)  906  v
9  514  a
-)  540  a
3 )  540  b
l )  906  v

JT-Jalousien:

Rolljalousien  (Rolläden):
aus  Eisenblech,  auch  Teile  davon,
roh  oder  bearbeitet  ....
aus  Holz,  grobe:
roh
bearbeitet
—:  in  Verbindung  mit  anderen
Stoffen,  soweit  sie  nicht  dadurch
unter  andere  Nummern  fallen
Zugjalousien  aus  Holzstäben  oder
Holzbrettchen  in  Verbindung  mil
groben  rohen  Geweben  aus
pflanzlichen  Spinnstoffen,  mit
Seilerarbeit  der  Nr.  484  od.  485
oder  mit  Eisen:
roh
bearbeitet
Jod  ...
Jodeisensirup,  nicht  äther-  oder
weingeisthaltig  .......
Jodide,  Jodverbindungen  (Jodpräparate): ­

Jodammonium  (Ammoniumjodid) ­

Jodblei  (Bleijodid)  .....
Jod  calcium  (Calciumjodid)  .  .
Jodchlorid  (Chlorjod)  ....
Jodeisen  (Eisenjodid  und  Eisenjodür)

Jodkadmium  (Kadmiumjodid)
Jodkaliuni  (Kaliumjodid)  .  .
Jodlithium  (Lithiumjodid)  .  .
Jodnatrium  (Natriumjodid).  -
Jodphosphor  (Phoöphorjodid)
Jodquecksilber,  rotes  (Quecksilberjodid) ­

Jodsilber  (Silberjodid)  ■  •  •
Jodstrontium  (Strontiumjodid)
Jodwasserstoffsäure
jodwasserstoffsaure  Pflanzenalkaloide: ­


*)  Namentliche  Bezeichnung.

Statistische  Nr.
Einfuhr  s  Ausfuhr

828  a
628  d
629  b  &amp;gt;  629

630  b

628  d
629  b  |  629
268
388

284
l )  317  s
*)  317  S
*)  317  S
i)  317  s
')  317  6
284
3 )  317  s
284
r)  317  s
l )  317  S
317  q
l )  317  s
')  317  s
        <pb n="300" />
        294

jodwasserstoffsaures  Chinin  -
andere,  z.  B.  Morphinhydrojodid

andere  Jodwasserstoffsäuresalze:
Jodkupfer  (Kupferjodür)  -  •
Jodquecksilber,  gelbes  (Quecksilberjodür)

Jodschwefel  (Schwefeljodür)
Jodsäuresalze  (Jodate),  ander
weil  nicht  genannt,  z.  B.  jodsaures ­
  Kali  (Kaliumjodat)  .
Jodäthyl  (Atbyljodid)
Jodmethyl  (Methyljodid)  ....
Jodoform,  auch  gepulvert  .  .  .
Jodsilberpapier  ........
Jodstärke

K,
Kadmium  (Kadmiummetall),  roh
oder  als  Bruch,  auch  Abfälle  von
der  Verarbeitung  desselben  .  .
Kadmiumacetat  essigsaures  Kad&amp;gt;-mium)

Kadmiumamalgam  Quecksilberlegierung) ­

Kadmiumbromid  (Bromkadmium)
Kadmiumchlorid  (Chlorkadmium)
Kadmiumgelb  s.  Kadmiumsalze  usw.
Kadmiumjodid  (Jodkadmium)  .  .
Kadmiumsalze  u.  sonstige  Kadmiumverbindungen:

Kadmiumgelb  (Schwefelkadmium, ­
  Kadmiumsulfid,  Kadmiumsulfuret),
  nicht  zubereitet,
nicht  in  Aufmachungen  für  den
Kleinverkauf
essigsaures  Kadmium  (Kadmiumacetat) ­
  -  -  -
Bromkadmium  (Kadmiumbrvmid),
  Chlorkadmium  (Kadmiumchlorid), ­
  Jodkadmium  (Kadmiumjodid), ­
  schwefelsaures  Kadmium
')  Namentliche  Bezeichnung.

Statistische  Nr.

Statistische  Nr.

Einfuhr  |  Ausfuhr

Einfuhr  |  Ausfuhr

380  a

(Kadmiumsulfat)  und  sonstige  anderweit ­
  nicht  genannte  Kadmium-*)

  380  b

salze  und  Kadmiumverbindungen

-)  317  s

st  317  s

Kali  (Kaliumoryd)
Atzkali  (Kaliumhydroxyd,  Kaliun  -

st  317  s

st  317  s

Hydrat,  kaustisches  Kali),  fest  (Ätzi)

  317  s

stein)  oder  flüssig,  d.  i.  in  wässeriger

  Lösung  (Kalilauge)  -  •  •
festes  Atzkali  in  Form  von  Ätz-289

  b

st  317  s

stiften

388

.347

Kalialaun  (schwefelsaures  Kalium-347



aluminiuni,  Kaliumaluminium-383

  i  284

sulfat),  auch  gebrannter  (alrnnen

663

ustum)

289  |  298  a

173  c

Kaliblutlaugensalz  (blausaures  Kali),
gelbes  (Ferrocyankalium,  Kaliumeisencyanür)
  und  rotes  (Ferricyankalium,

  Kaliumeisencyanid)
Kalibrechweinstein  (Kaliumantimo-308

  a

nyltartrat)
Kalidünger  s.  Kalimagnesia  u.  Kali-312



869  f

salze  usw.

Kalilauge  (flüssiges  Atzkali)  .  .  .

289  b

309  b  |  309

Kalimagnesia:  schwefelsaure  fKaliummagnesiumsulfat)

  ....

317  i

265

—:  kohlensaure

st  317  s

st  317  s

Kalisalpeter  (salpetersaures  Kali,

st  317  s

Kaliumnitrat)
Kalisalze  n.  sonstige  Kaliumverbin-304

  a

st  317  s

düngen:
Carnallit  mit  mindestens  9  und

weniger  als  12  v.  H.  K 2 0
Rohsalze  mit  12.  bis  15  v.  H.

280  |  280  b

K a O
Salze  mit  mehr  als  15  bis  19,9

280  |  280  c

v.  H.  K 2 0
Düngesalze,  einseht.  Kalidünger

280  |  280  d

332  b

mit  38  v.  H.  K 2 0  ....

280  |  280  e

309  b  i  309

Atzkali  (kaustisches  Kali)  s.  dieses.
Kalialaun  s.  diesen,
antimonsaures  Kali  (Kaliumantimoniat)



312

arsenigsaures  Kali  (Kaliumarsenit)
*)  Namentliche  Bezeichnung,

317  b
        <pb n="301" />
        arsensaures  Kali  (Kaliuniarseniat)
BronUalium  (Kaliumbromid)
Chlorkalium  (Kaliumchlorid)  .
chlorsaures  Kali  (Kaliumchlorat,
Knallsalz),  auch  überchlorsaures
Kali  (Kaliumperchlorat):  nicht  in
Hülsen  oder  Kapseln-  -  -
—:  in  Hülsen  oder  Kapseln
chromsaures  Kali  (KaliumchromaU
Cyankalium  (blausaures  Kali,  Kaliumcyanid) ­

doppeltschwefelsaures,  saures
schwefelsaures  Kali  (Kaliumbisulfat)
  -  -  -  ■
essigsaures  Kali  (Kaliumacetat)
Fluorkalium  (Kaliumfluorid)
Jodkalium  (Kaliumjodid)  .  .
jodsaures  Kali  (Kaliumjodat)
kieselsaures  Kali  (Kaliwasserglas,
Kaliumsilikat),  auch  in  Lösung
kohlensaures  Kali  (Kaliumkarbonal
sPottasches)  und  doppeltkohlensaures ­
  Kali  (Kaliumbikarbonat)
mangansaures  Kali  (Kaliummanganat)
  und  übermangansaures
Kali  (Kaliumpermanganat)
oralsaures  Kali  (Kaliumoralat),
auch  saures  oralsaures  Kali  (Kaliumbioralat,
  Kleesalz,  Bitterkleesalz, ­
  Sauerkleesalz)
phosphorsaures  Kali  (Kaliumphosphat) ­

pikrinsaures  Kali  (Kaliumpikrat)
Rhodankalium  (Kaliumrhodanür)
salpetersaures  Kali  (Kalisalpeter,
Kaliumnitrat)
salpetrigsaures  Kali  (Kaliumnitrit)
saures  chromsaures  Kali  (Kaliumbichromat)

saures  weinsaures  Kali  (Kaliunibitratrat,
  Weinstein)
Schwefelkalium  (Kalischwefelleber,
Kaliumsulfid)

*)  Namentliche  Bezeichnung.

293
364  b
305  b

i)  317  s
309  b  |  309
')  317
284
l )  317  s

295  b
364  b
i)  317  s

schwefelsaures  Kali  (Kaliumsulfat)
schwefligsaures  Kali  (Kaliumsulfit)
überschwefelsaures  Kali  (Kaliumpersulfat) ­
  .
unterphosphorsaures  Kali  (Kaliumhypophosphat) ­
  .  ...
weinsaures  Kali  (Kaliumtartrat)
wolframsaures  Kali  (Kaliumwolframat)

sonstige  anderweit  nicht  genannte
Kalisalze  und  Kaliumverbindungen ­

Kaliseife  s.  Seife.
Kalium  (ein  Alkalimetall)
Kaliumamalgam  (Ouecksilberlegierung)

Kaliumjodidsalbe
Kaliumnatriumtartrat  (Natronweinstein) ­

Kaliumperoryd  (Kaliumsuperoryd)
Kaliumplatinchlorid
Kalk:
natürlicher  kohlensaurer  (mit  Ausnahme ­
  der  Kreide,  jedoch  einschließlich ­
  des  hydraulischen  Kalkes): ­

roh,  auch  gebrannt  (Atzkalk,  Calciumoryd);
  gebrannter,  gelöscht ­
  (gelöschter  Kalk,  Kalkhydrat, ­
  Calciumhydroxyd)  .
gemahlen
natürlicher  schwefelsaurer  (Gips),
auch  gebrannt,  gemahlen,  geschlämmt; ­
  Superphosphatgips
natürlicher  phosphorsaurer  (z.  B.
Phosphorit,  Apatit,  Koprolith,
Navafsit,  Sombrerit,  Islandguano)

natürlicher  borsaurer  (Borarkalk,
Borkalk,  Borarkreide,  Borocalcit,
nach  seiner  Zusammensetzung  ob.
feinem  Ursprung  auch  bezeichnet
als  Colemanit,  Hayesin  sHydro-311


292  a  I  292
i)  317  s
        <pb n="302" />
        296

borocalrit],  Pandermit,  Rhodizit),
  auch  natürlicher  borsaurer
Natronkalk  (Boronatrocalcit,
Tinkalzit)
Polier-  ob.  Putzkalk  (Wiener  Kalk),
roh,  gemahlen  oder  geschlämmt
Gaskalk
Kalkäscher
Kalkblau  (Nemvieder  Blau),  nicht
zubereitet,  nicht  in  Aufmachungen
für  den  Kleinverkauf
Kalkdinassteine  s.  Dinassteine.
Kalkeisensirup,  unterphosphorigsaurer,
  nicht  ather-  oder  Weingeist
haltig
Kalkhydrat  (Calciumhydroxyd,  gelöschter ­
  Kalk)
Kalkierleinwand  (eine  Art  Pausleinwand)

Kalkindustrie,  Maschinen  dafür,soweit
sie  nicht  anderen  Nummern  ausdrücklich ­
  zugewiesen  sind  .  .  .
Kalkmörtel
Kalkpulver  (gebrannter  Kalk)  s.  Kalk.
Kalkrot,  Moderot,  natürlicher  schwefelsaurer, ­
  mit  rotem  Anilin  gefärbter ­
  Baryt,  trocken  oder  in  Teigform ­

Kalksalpeter,  salpetersaurer  Kalk
(Calciumnitrat)
Kalksalze  und  sonstige  Calciumverbindung
  en:
essigsaurer  und  holzessigsaurer
Kalk  (Calciuniacetat)  ....
unterchlorigsaurer  Kalk  (Chlorkalk, ­
  Calciumhypochlorit),  trock.
oder  flüssig
Calciumkarbid........
Chlorcalcium  (Calciumchlorid)
milchsaurer  Kalk  (Calciumlaktat)
zitronensaurer  Kalk  (Calciumcitrat) ­

weinsteinsaurer  Kalk  ....
*)  Einfuhr  namentliche  Bezeichnung.
2 )  Namentliche  Bezeichnung.

Statistische  Nr.

Statistische  Nr.

Einfuhr  |  Ausfuhr

Einfuhr  |  Ausfuhr

Bromcalcium  (Calciumbromid),
Jodcalcium  (Calciumjodid),

236  a  |  236

Fluorcalcium  (Calciumfluorid),
künstlicher  kohlensaurer  Kalk
(Calciumkarbonat),  oralsaurcr
Kalk  (Calciumoralat),  künstlicher

225  c

227  a

phosphorsaurer  Kalk  (Calcium-237

  r

Phosphat),  Phosphorcalcium
(Calciumphosphit),  Rhodancalcium ­
  (Calciumrhodanür),  künst-332

  b

licher  schwefelsaurer  Kalk  (Calciumsulfat), ­
  Schwefelcalcium
(Calciumsulfid,  Kalkschwefelleber),
  schwefligsaurer  u.  saurer

388

schwefligsaurer  Kalk  (Calciumsulfit ­
  und  Calciumbisulfit),  über-227

  a

mangansaurer  Kalk  (Calciumpermanganat),
  unterphosphor-503



saurer  Kalk  (Calciumhypophosphat), ­
  unterphosphorsaurer  Kalk
(Calciumhypophosphit)  u.  soni)

  906  s

stige  anderweit  nicht  genannte

227  a

Kalksalze  und  Calciumverbindungen ­


*)  317  S

Kalksandsteinindustriemaschinen
Kalksandwaren:

-)  906  ö

Kalksandziegel  (Kalksandsteine,

329  c

künstliche  Mauersteine  aus  Mischungen ­
  von  Kalk  mit  Sand  oder

317  k

dergleichen)
andere  Kalksandwaren,  wie  Ae-699



mentwaren

698

Kalkschwefelleber  (Calciumsulfid)  .

-&amp;gt;  317  S

309  a  |  309

Kalksinter
Kalkspat  (natürlicher  kohlensaurer

227  a

Kalk)

227  a

292  a  |  292

Kalksteine:

316a  |  316

roh

227  a

317  c  |  317  d

bearbeitet,  s.  Steine.

278

Kalkstickstoff  (Calciumcyanamid)  .
Kalkstreumaschinen,  soweit  sie  als

317  k

317  l

Maschinen  anzusehen  sind  .  .  .

i)  906  c

-)317s  |  311

Kalkwasser

227  a

*)  Namentliche  Bezeichnung.
a )  Einfuhr  namentliche  Bezeichnung.  H
        <pb n="303" />
        297

Kämme:

Statistische  Nr.I
Einfuhr  ^  Ausfuhr!

Malerkänime,  eiserne
Schmuckkämme  s.  Schmuckgegenstände. ­

Tuchmacherkänmie  (Weberkämme)
s.  Weberblätter  usw.

815  a

andere  Kämme,  soweit  sie  nicht
durch  die  Verbindung  mit  anderen ­
  Stoffen  unter  andere  Nummern ­
  fallen:

aus  Eisen,  roh  oder  bearbeitet
aus  Kupfer,  Messing  oder  Tombak: ­


836  d

verniert,  gefärbt,  mit  Aluminium ­
  überzogen  oder  vernickelt.



879

andere,  aus  Kupfer  .  .  .
andere,  aus  Messing  oder

878  a

Tombak

878  b

aus  Hartkautschuk  ....

586

aus  Holz
aus  Horn,  soweit  sie  nicht  als
Kämme  aus  Nachahmungen
von  Perlmutter  oder  Schild-631

  b

patt  anzusehen  sind  .  .  .
Kannen:
aus  Eisenblech  für  den  Haus-  oder
Küchengebrauch,  auch  Teile  von

614

solchen  Kannen:  roh  ....
—:  bearbeitet  (mit  Schmelz  belegt

828  d

(emailliert)  oder  dergleichen)  .
andere,  aus  Eisenblech:

828  e

roh

798  d

bearbeitet
aus  Ainn,  auch  aus  Britanniai)

  799  f

metall
Kellen:

863  b

Mauerkellen,  eiserne
Gießkellen,  Schöpfkellen,  Suppenkellen ­
  und  ähnliche  löffelartigc
Geräte  aus  schmiedbarem  Eisen,
wie  Löffel.
Kellen  aus  Holz,  auch  in  Verbinx
 )  Namentliche  Bezeichnung.

815  a

düng  mit  Eisen:  roh
—:  bearbeitet
Kerne:
Pinienkerne  (Piniolen),  reife
(trockene):  reife  und  unreife,  ausgeschält, ­
  gemahlen  oder  sonst  zerkleinert ­

Dattelkerne,  gebrannte  oder  geröstete ­
  (Kaffeeersatzstoff),  auch  gemahlen ­

Palmkerne,  auch  zerkleinert  .  .
Kopra
Buchkerne  (Bucheckern)  ....
Kürbiskerne
Nußkerne  s.  Nüsse.  .
Obstkerne  und  andere  Fruchtkerne,
anderweit  nicht  genannt,  ungeschält ­
  oder  geschält
Fruchtkerne  aller  Art,  überzuckert
(kandiert,  glasiert)
Ketten  (mit  Ausnahme  der  Schmuckketten): ­

Fahrradketten:  aus  Eisen  .  .
—:  aus  anderen  unedlen  Metallen ­
  oder  Legierungen  unedler
Metalle
Meßketten,  eiserne
Tür  ketten  aus  schmiedbar.  Eisen
vorstehend  nicht  genannte  Ketten,
auch  Teile  von  solchen  Ketten
aus  Eisen:
Anker-,  Schiffsketten,  Ketten
zur  Kettenschleppschiffahrt  .
Kinnkelten  ........
andere  Biehketten  und  andere
Ketten  sowie  Teile  davon  .
aus  Kupfer-  oder  Messingdraht  od.
aus  Tombak:
verniert,  gefärbt,  mit  Aluminium ­
  überzogen  oder  vernickelt
aus  Kupferdraht,  andere  -  •  •
aus  Messingdraht  oder  aus  Tombak, ­
  andere
9  Einfuhr  Wertangabe.

Statistische  Nr.
Einfuhr  j  Ausfuhr
628  d
629b  j  629

55  c  I  55  b

62  b
16  c  !  16  a
16  d
14  b  I  14
17  !  16  a

71a
202  b

x )  919

&amp;gt;)920
814  b
832

829  a
829  b  |  830
829  b

879
878  a
878  b
        <pb n="304" />
        298

9  Einfuhr  Wertangabe.

H  Namentliche  Bezeichnung.

aus  anderen  Kupferlegierungen
als  Messing  und  Tombak:  feine,
insbesondere  alle  polierten,
mit  Aluminium  überzogenen,
vernickelten,  gefärbten,  lackierten
oder  vernierten
—:  andere  als  feine,  weder  poliert ­
  noch  mit  Aluminium  überzogen, ­
  vernickelt,  gefärbt,  lackiert
oder  verniert  -
aus  Pferdehaaren  (aus  Mahne  od.
Schweif)
Webeketten  (Gespinste  in  gescherten ­
  Ketten)  s.  Gespinste.

Statistische  Nr
Einfuhr  &amp;gt;  Ausfuhr

880  a

880  b
516

Kissen:
gepolsterte,  mit  Gestell,  sowie
Kissen  mit  schwer  ins  Gewicht
fallender  Füllung  (von  Sand,
Blei,  Gußeisen  oder  Stein):
ohne  Überzug
mit  Überzug
gepolsterte,  ohne  Gestell,  sowie
Kissen  mit  anderer  als  der  vorstehend ­
  angegebenen  Füllung:
mit  Pelzwerk  überzogen  .  .
mit  Leder  überzogen  ....
mit  Gespinstwaren  überzogen,
zu  Betten,  auch  gepolstert  oder
mit  anderer  Füllung  als  Sand,
Blei,  Gußeisen  oder  Stein,
ohne  Gestell,  wie  genahte
Gegenstände  aus  den  zu  den
Überzügen  verwendeten  Gespinstwaren ­
  (s.  Kleider  usw.).
Ein  Drittel  des  Gewichts  der
Kissen  ist  unter  genähten
Gegenständen  nachzuweisen,
wahrend  zwei  Drittel  auf  die
Füllung  entfallen.  Bei  Kissen
bis  zu  2  kg  findet  dieser  Gewichtsabzug ­
  für  die  Füllung
nicht  statt.
Luftkissen  (Luftbetten):  aus  wei-632


633  b

i)  565
560  d  |  560  g

chem  Kautschuk  oder  damit  überzogen ­
  ,
,—■:  aus  Gespinstwaren,  die  mit
Kautschuk  überzogen  oder  getränkt ­
  oder  durch  Zwischenlagen
aus  Kautschuk  verbunden  sind  -
Frottierkissen  wie  die  genähten
Gegenstände  aus  den  verwendeten ­
  Stoffen.
Heilkissen,  elektrische
Riechkissen  (Riechpolster)  .  .  •
Kissenstücke,  -Überzüge:  mit  Ausnahme ­
  derjenigen  mit  einfachen
Säumen  oder  mit  einzelnen  Nähten, ­
  wie  genähte  Gegenstände,  s.
Kleider,  Putzwaren  usw.
—:  mit  einfachen  Säumen  und  einzelnen ­
  Nähten  s.  Gewebe.

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  2tuSfuf)r
H  579  a
522  b
912  f
358

Kisten,  hölzerne:
ohne  Verbindung  mit  anderen
Stoffen  oder  nur  in  Verbindung
mit  Eisen,  Papier  oder  Pappe,
oder  ausgefüttert  mit  ungefärbtem ­
  Leder,  rohen  enthaarten  oder
behaarten  Häuten,  groben  rohen
Geweben  aus  pflanzlichen  Spinnstoffen ­
  oder  groben  wasserdichten
Geweben  aus  pflanzlichen  Spinnstoffen: ­

roh
bearbeitet
mit  Bleiplatten,  Stanniol,  Zinkblech ­
  oder  dergleichen  ausgefüttert ­

mit  Leder  oder  rohen  enthaarten
oder  behaarten  Häuten  ganz  oder
teilweise  überzogen,  oder  mit
groben  Gespinstwaren  von  pflanzlichen ­
  Spinnstoffen  oder  mit
Seilerarbeit  aus  anderen  pflanzlichen ­
  Spinnstoffen  als  Baumwolle ­
  ganz  oder  zum  größeren
Teil  überzogen

628  d
629  b  j  629

630  b

560  d  |560g
        <pb n="305" />
        299

Kistendeckel  aus  rohen  Holzbrettern,

StatistischeNr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

durch  Eisenblechstreifen  verbunden

628  d

Kistengriffe,  eiserne

825  d

Kistenherstellungsmaschinen  .  .

i)  906  v

Kistennagelmaschinen
Kitte:

st  906  v

Asbestkitt

346

Eisenkitt  (sogenannter)  ....

270

Käsestoffkitt

373

Mineralkitt  (Äsphaltkitt)  .  .  .

240  b

Schellackkitt

342

Wachskitt  (Baun,wachs)  .  .  .

247  b

andere  Kitte
Kleider,  Putzwaren  u.  sonstige  genähte ­
  Gegenstände,  anderweil
nicht  genannt:  gewirkte,gehäkelte,
gestrickte,  aus  Gespinsten  sowie
aus  Wirk-  (Trikot-)  oder  Netzstoffen ­
  hergestellte  s.  Wirk-  und
Netzwaren.
—:  andere  aus  Gespinstwaren  oder
aus  Filzen,  ganz  oder  teilweise  aue
Seide:
Frauenkleider  (Mäntel  u.  Klei-345



der)
Mädchen  kleid  er  (Mäntel  u.  Kleider), ­
  Blusen,  Schürzen,  Unter-517

  a

röcke

517  b

Mieder  (Korsette,  Leibchen  usw.)
Unterkleider  (Leibwäsche)  aus
Gesundheitskrepp,  Putzwaren
und  sonstige  genähte  Gegen-517

  c

stände,  anderweit  nicht  genannt
—:  dergleichen  aus  Gespinstwaren
oder  Filzen  aus  Wolle  oder  anderen ­
  Tierbaaren,  auch  gennscht  mit
pflanzlichen  Spinnstoffen:
Männer-  u.  Knabenkleider  (Män-517

  d

tel  und  Kleider)
Frauen-  u.  Mädchen  kleider  (Mäntel ­
  u.  Kleider),  Blusen,  Schürzen, ­
  Unterröcke,  Mieder  (Kor-518

  a

fette,  Leibchen  usw.)  ....
st  Namentliche  Bezeichnung.

518  b

Leibwäsche
Putzwaren  u.  sonstige  genähte
Gegenstände,  anderweil  nicht
genannt
dergleichen  aus  Baumwolle,  auch
gennscht  mit  anderen  pflanzlichen
Spinnstoffen:
Männer-  und  Knabenkleider  -
Hemden,  Vorhemden,  Hemdeneinsätze, ­
  Halskragen,  Manschetten ­
  (Männer-,  Frauen-  und
Kinderwäsche)  •
Frauen-  und  Mädchenkleider
(Mäntel  und  Kleider)  .  .  •
Blusen,  Schürzen,  Unterröcke
Mieder  (Korsette,  Leibchen  usw.)
Bett-,  Handtücher-,  Tischzeug,
mit  Ausnahme  des  nur  gesäumten ­
  oder  mit  einzelnen  Nähten
versehenen
Putzwaren  u.  sonstige  genähte
Gegenstände,  anderweit  nicht
genannt

!  Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr
518  c
518  d

519  a
519  b
519  c
519  d
519  e
519  f
519  g

aus  anderen  pflanzlichen  Spinnstoffen ­
  als  Baumwolle:
Frauen-  und  Mädchenkleider
(Mäntel  und  Kleider),  Blusen,
Schürzen,  Unterbeinkleider,
-sacken,  -rocke,  Mieder  (Korsette,
Leibchen  usw.)
Hemden,  Vorhemden,  Hemdeneinsätze, ­
  Halskragen,  Manschetten ­
  (Männer-,  Frauen-  und
Kinderwäsche)  .......
Bett-,  Handtücher-,  Tischzeug,
mit  Ausnahme  des  nur  gesäumten ­
  oder  mit  einzelnen  Nähten
versehenen
Männer-  u.  Knabenkleider,  Putzwaren ­
  u.  sonst,  genähte  Gegenstände, ­
  anderweit  nicht  genannt
-:  aus  wasserdichten  Geweben  (ausgenommen ­
  Kautschuk-  u.  Guttaperchagewebe): ­

aus  Geweben,  die  mit  Zellhorn  I

520  j  520  a

520  |520b

520  |  520  c
520  |  520  b
        <pb n="306" />
        300

Statistische  Nr.

(Celluloid)  oder  ähnlichen  Stoffen ­
  überstrichen  sind,  z.  B.  aus
Pegamoid  (Gummiwäsche,  sogenannte ­
  fHalskragen  u.  dergl.s
usw.)  -  -  -  -
aus  anderen  wasserdichten  Geweben ­
  (grobe  und  nicht  grobe
Wachstuch-,  Sattler-,  Täschnerusw.
  Waren))  auch  aus  Schie-Einfuhr|

  Ausfuhr

521b

Kleiderschürzen  aus  baumwollenem
Bande  mit  zwei  eingeschlagenen
Teilen  eines  Druckknopfes  aus
unedlem  Metalle
—:  aus  Messingblech,  nicht  verniert
  usw
—:  aus  vernickeltem  Messingbleche
Kleiderständer  aus  Holz  s.  Möbel  usw

ser-  oder  Schmirgeltuch  -  •  •
—:  aus  Gespinstwaren,  auch  aus
Filz,  mit  Kautschuk  überzogen  od.
getränkt  oder  durch  Zwischenlager!
aus  Kautschuk  verbunden,  oder  in
Verbindung  mit  Kautschukfäden,
auch  aus  Geweben  von  Kautschukfäden ­
  in  Verbindung  nüt  Gespinsten, ­
  anderweit  nicht  genannt:
Kleider  und  Mäntel
—:  sonstige  genähte  Gegenstände,
auch  Sattler-  u.  Täschnerwaren
—:  aus  Asbestgeweben  oder  Asbestkautschukgeweben, ­
  auch  in  Verbindung ­
  mit  anderen  Stoffen,  soweit ­
  sie  nicht  dadurch  unter  andere
Nummern  fallen  ......
—:  aus  Pelzwerk,  nicht  überzogen,
nicht  gefüttert
—:  aus  Pelzwerk,  überzogen  oder
gefüttert
—:  aus  Vogelbälgen  oder  Teilen  von
solchen,  die  zur  Verwendung  als
Pelzwerk  zugerichtet  sind,  sowie
aus  Gespinstwaren,  Lederwaren
oder  dergleichen,  auf  denen  Vogelfedern ­
  durch  Weben,  Nähen  oder
dergleichen  befestigt  sind  ....
—:  aller  Art  für  Puppen....
—:  Kleider  (unter  Ausschluß  der
sonstigen  genähten  Gegenstände)
aus  Leder
Kleidergestelle  aus  ungeschälten  oder
geschälten  Ruten

521a

522  a
522  b

708
i)  564
*)  565

-)  565
946

559

590  a

Knöpfe  (mit  Ausnahme  der  als
Schmuckgegenstände  nachzuweisenden ­
  Schmuckknöpfe),  soweit  sie
nicht  durch  die  Verbindung  mit
anderen  Stoffen  unter  andere
Nummern  fallen:
aus  Eisen:  aus  nicht  schmiedbar.
Eisengüsse
—:  Schiebladen  knöpfe  und  Türknöpfe ­
  aus  schmiedbarem  Eisen
—:  sonstige  Knöpfe  aus  schmiedb.
Eisen  (auch  aus  Blech)  -  .  .
aus  anderen  unedlen  Metallen  od.
Legierungen  unedler  Metalle:
Knöpfe  für  Bekleidungsgegenstände ­
  wie  feine  Waren  aus
den  zur  Herstellung  verwendeten ­
  Metallen,
andere  Krröpfe,  z.  B.  Schiebladenknöpfe, ­
  Türknöpfe,  nach
Beschaffenheit  des  Stoffes,
aus  Glas,  auch  niit  Dsen:
beinalt,  vergoldet  oder  versilbert
andere,  auch  gefärbt  ....
ganz  oder  teilweise  aus  Elfenbein
oder  Nachahmungen  davon  .
ganz  oder  teilweise  aus  Schildpatt ­
  oder  Nachahmungen  davon
ganz  oder  teilweise  aus  Perlmutter ­
  oder  Nachahniungen  davon, ­
  nicht  unter  die  Nr.  640  b
fallend
ganz  oder  teilweise  aus  Zellhorn
oder  ähnlichen  Stoffen,  z.  B.
Galalirb,  soweit  sie  nicht  als
Knöpfe  aus  Nachahmungen  von

Statistische  Nr.
Einfuhr  s  Ausfuhr

519  g
878  b
879

781
832
836  d

763  c  |  763
758
602
604
606  a  !  606

l )  Einfuhr  Wertangabe.
        <pb n="307" />
        301

Elfenbein  oder  Schildpatt  anzusehen ­
  sind
aus  Horn  (auch  Geweihen,  Hufen,
Klauen),  Hornmasse  oder  Knochen, ­
  gepreßt,  gedreht  oder  gefräst, ­
  soweit  sie  nicht  als  Nachahmungen ­
  von  Perlmutter  od.
Schildpatt  anzusehen  sind,  mit
oder  ohne  Ösen
Steinnußknöpfe  (Knöpfe  aus
Steinnüssen  oder  ähnlichen  harten ­
  Nüssen,  z.  B.  Arekanüssen
sBetelnüssenf)
aus  Steinpappe,  Holzmasse  oder
Zellstoff,  auch  Hartpapierwaren
in  Form  von  Knöpfen,  s.  Papier- ­
  und  Pappwaren,
aus  Gespinsten  oder  Gespinstwaren, ­
  aucb  mit  Unterlagen  od.
Einlagen  von  Holz,  Bein,  Horn,
Leder,  Metall  oder  dergl.,  s.
Knopfmacherwaren.
Jsolationsknöpfe  aus  Steingut,
Porzellan  oder  Glas,  für  die
Elektrotechnik:
ohne  Verbindung  mit  anderen
Stoffen:
nicht  als  Bestandteile  zerlegter ­
  elektrotechn.  Vorrichtungen ­
  ein-  oder  ausgehend ­

als  Bestandteile  zerlegter
elektrotechn.  Vorrichtungen
der  Aolltarifnummer  912,
wie  die  betreffenden  elektrotechnischen ­
  Vorrichtgn.
in  Verbindung  mit  anderen
Stoffen  &amp;gt;vie  die  betreffenden
elektrotechn.  Vorrichtungen,
andere  Porzellanknöpfe  -  -  -
Knopfmacherwaren,  auch  mit  Un-1
 )  Namentliche  Bezeichnung;  Ausfuhr
auch  aus  Ambroin,  Hartkautschuk,
Papiermasse,  Harzzement  oder  ähnlicher ­
  Masse.

terlagen  oder  Einlagen  von  Holz,
Bein,  Horn,  Leder,  Metall  oder
dergleichen:
aus  Metallgespinsten  oder  Metall
gespinstwaren,  ohne  Beimischg.
von  anderen  Gespinsten:  Silbergespinste ­
  •
unechte  Gold-  und  Silbergespinste ­

-:  Muminiumgespinste  .  .  .
andere  Gespinste  aus  unedlem
Metall  oder  aus  Legierungen  unedler ­
  Metalle
aus  anderen  Gespinsten  oder  Gespinstwaren ­
  als  Metallgespinsten
oder  Metallgespinstwaren:  ganz
oder  teilweise  aus  Seide  .  .  .
•—:  aus  Gespinsten  von  Wolle  od.
anderen  Tierhaaren,  auch  mit
pflanzlichen  Spinnstoffen  oder
Gespinsten  gemischt
-—:  aus  Baumwollgespinsten,  auch
gemischt  mit  anderen  pflanzlichen
Spinnstoffen  oder  Gespinsten  od.
nrit  Pferdehaaren  (aus  Mähne
oder  Schweis),  jedoch  ohne  Beimischung ­
  von  Seide  oder  von
Wolle  odex  anderen  Tierhaaren
—:  aus  Gespinsten  von  anderen
pflanzlichen  Spinnstoffen  alk
Baumwolle,  auch  gemischt  mir
Pferdehaaren  (aus  Mähne  oder
Schweif),  jedoch  ohne  Beimischg.
von  anderen  tierischen  Spinnstoffen ­
  oder  von  Baumwolle  -
Kochherde  (Kochmaschinen):
aus  nicht  schmiedb.  Eisengüsse:
Kunstguß  u.  and.  feiner  Eisenguß
anderer  nicht  schmiedbarer  Eisenguß: ­

roh
bearbeitet
aus  schmiedb.  Eisenguß  oder
schmiedbarem  Eisen:
roh  .

912  k  !  ')912  e

Statistische  Nr.
Einfuhr^  Ausfuhr
640  b
611
646  a

Statistische  Nr.
Einfuhr  j  Ausfuhr

775
883
848
888
412  b
437  |  412  b

469  |  412  b

502  |  412  b
781  |  783  g
782  b
783  g
798  d
        <pb n="308" />
        bearbeitet  •
Kunstschmiedearbeit,  eiserne  •  -
aus  Ton,  unglasiert  oder  glasiert,
glatt  oder  verziert,  einfach  oder
weiß  oder  mehrfarbig,  auch  mit
Lüster-  oder  mit  Metallüberzug
in  Verbindung  mit  anderen  Stoffen, ­
  soweit  sie  nicht  dadurch  unter
andere  Nummern  fallen  -  -  -
Kochvorrichtungcn  (Gas-,  Petroleum- ­
  u.  dergl.  Kocher)  aus  Eisen:
aus  Eisenblech,  für  den  Haus-  od.
Küchengebrauch,  auch  Teile  von
solchen  Vorrichtungen:  roh  .
—:  bearbeitet  (mit  Schnielz  belegt
  (emailliert)  oder  dergl.)  .
andere:  aus  nichtschmiedb.  Kunstguß ­
  u.  anderem  nicht  schmiedb.
feinen  Eisengüsse
aus  nicht  schmiedbar.  Eisengüsse:
roh
bearbeitet
aus  schmiedb.  Eisenguß  oder
schmiedbaren!  Eisen:
roh
bearbeitet
elektrische,  und  Bestandteile  von
solchen
Koffer:
aus  Holz,  nicht  überzogene:  ohne
Verbindung  mit  anderen  Stoffen
oder  nur  in  Verbindung  mit  Eisen, ­
  Papier  ob.  Pappe,  oder  ausgefüttert ­
  mit  ungefärbtem  Leder,
rohen  Häuten,  groben  rohen  oder
wasserdichten  Geweben  aus
pflanzlichen  Spinnstoffen:  .  .
roh
bearbeitet
mit  Bleiplatten,  Stanniol,  Zinkblech ­
  oder  dergl.  ausgefüttert
aus  Leder  aller  Art  oder  damit
ganz  oder  teilweise  überzogen,  so-Statistische

  Nr.

&amp;gt;  Statistische  Nr.

Einfuhi^  Ausfuhr

Einfuhr  12tu8futM:

i)  799  f

weit  sie  nicht  durch  die  Verbin-837



düng  mit  anderen  Stoffen  unterandere
  Nummern  fallen:

Handkoffer

560  b  |  560  e

andere

560d  |560g

722

aus  groben  Gespinstwaren  von
pflanzlichen  Spinnstoffen  oder
aus  Seilerarbeit  von  anderen

732

pflanzlichen  Spinnstoffen  als
Baumwolle  oder  damit  ganz  od.

zum  größeren  Teile  überzogen
aus  anderen  als  den  vorbezeichneten
  Gespinstwaren  oder  damit

560  d  I  560  g

828  d

überzogen,  wie  genähte  Gegenstände ­
  aus  den  verwendeten  Ge-828

  e

spinsiwaren  s.  Kleider  usw.
Kofferbügel  aus  Eisenblech,  auch

Teile  von  solchen

828  a

781

Kofferwinkel  aus  schmiedb.  Eisen

832

782  b

Kohlen:

')  783  h

fossile  Kohlen:
Steinkohlen,  Anthracit,  unbearbeitete ­
  Kännelkohle,  auch  ge-798

  d

mahlen

238  a

i)  799  f

Braunkohlen,  auch  gemahlen  .

238  b

912

Holzkohlen  (Schwarz-  und  Rotkohlen),

  auch  gepulvert  .  .  .

88

Torfkohlen  (Torfkoks)  ....
Preßkohlen  (Briketts):

238  c

aus  Holzkohlen

88

aus  fossilen  Kohlen:  Steinkohlen

238  e

—:  Braunkohlen
formbare  (plastische)  Kohleausfossilen
  Stoffen  oder  aus  Gaskohle
Retortengraphit),  ungefornit:
auch  formbare  (plastische)  Pflan-238

  f

628  b

zenkohle,  einschließlich  der  aus

629  b  |  629

Blut  und  Holzkohlen  gemengten,

in  ungeformter  Masse  ....

238  h

630  b

Waren  aus  den  vorst.  genannten
fornibaren  (plastischen)  Kohlen,
auch  in  Verbindung  mit  anderen
Stoffen,  soweit  sie  nicht  dadurch
unter  andere  Nummern  fallen:

')  Namentliche  Bezeichnung.
        <pb n="309" />
        303

Kohlenstifte  (Brennstifte  für  elek-Statistische

  Nr.
Einfuhr  s  Ausfuhr

trische  Bogenlampen)  ....
—:  Elektrodenkohlen,  Kohlenfäden
für  elektrische  Beleuchtungskörper ­
  oder  dergleichen,  auch  in  Verbindung ­
  mit  Platin;  andere  Waren ­
  aus  formbarer  Kohle  oder

648  a

aus  Gaskohle  (Retortengraphit)

648  b

Knochenkohle,  auch  gepulvert  .
—,  mit  Sauren  behandelt  (Superphosphat), ­
  auch  mit  anderen

158

Stoffen  vermischt

362

Schlempekohle

291

Kohlenabdrückmaschinen

i)  906  p

Kohlenasche,  auch  ausgelaugt  .  .

237  r

Kohlenaufbereitungsmaschinen  .  .
Kohlenbeschickmaschinen  (Koksofen-')

  906  p

beschickmaschinen)

‘)  906  p

Kohlenblitzableiter  für  Telephonie

912  b

Kohlenbrecher
Kohlenbürsten,  sogenannte  (plattenartige ­
  Teile  von  Dynamomaschi--)

  906  p

ncn)
Kohlendioxyd,  verdichtet,  einschließt,
der  als  Umschließung  dienenden
Stahlflaschen,  Flaschen  aus  Fluß-648

  b

oder  Schweißeisen
S.  auch  Gase.
Kohleneisenstein  (Spateisenstein,  ein

-)  379  a

Eisenerz),  auch  aufbereitet  .  .
Kohlenfäden  aus  formbarer  (plastischer) ­
  Kohle,  auch  in  Verbindung
mit  anderen  Stoffen,  soweit  sie
nicht  dadurch  unter  andere  Nummern ­
  fallen;  Kohlenfäden  für  elektrische ­
  Beleuchtungskörper,  auch

237  e

in  Verbindung  mit  Platin  .  .

648  b

Kohlenfadenglühlampen,  elektrische
Kohlenformmaschinen,  Kohlenpreßmaschinen
  (Maschinen  zum  For-')

  911  b

men  von  Preßkohlen)

i)  906  p

Kohlenlöffel,  eiserne
U  Einfuhr  namentliche  Bezeichnung.
2 )  Ausfuhr  Eigengewicht  der  Ware.
3 )  Auch  nach  Stück.

808  a

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

Kohlensäure  (Kohlensäureanhydrid,

Kohlendioryd),  verdichtet  (verflüssigt), ­
  einschließlich  der  als  Umschließung ­
  dienenden  Stahlflaschen
Flaschen  aus  Fluß-  oder  Schweißeisen


r)  379  0

Kohlensäurekraftmaschinen  ■  •  •

894  f

—,  in  Verbindung  mit  anderen  Maschinen ­
  s.  unter  Kraftmaschinen.

Kvhlensäuresalzc  (Karbonate):

kohlensaures  Ammoniak  (Hirschhornsalz, ­
  Ammoniumkarbonat,
Riechsnlz,  natürliches)  ....
basisches  kohlensaures  Bleioxyd  s.
Bleiweiß.
kohlensaures  Kali  (Kaliumkarbonat, ­
  Pottasche),  auch  doppeltkohlensaures ­
  Kali  (Kaliumkarbo-286



nat)
kohlensaures  Kupferoryd  (Kupferkarbonat, ­
  künstliches  Bergblau),
nicht  zubereitet,  nicht  in  Auf-290



machungen  für  den  Kleinverkauf
künstliche  kohlensaure  Magnesia

332  b

(Magnesiumkarbonat)  ....
kohlensaures  Manganorydul(Manganokarbonat),
  nicht  zubereitet,

313

nicht  in  Aufmachungen  für  den
Kleinverkauf

332  b

kohlensaures  Natron  (Natriumkarbonat, ­
  Soda):

roh,  auch  kristallisiert  (Sodasalz)
calciniert,  auch  auf  andere  Weise

287  a

entwässert  oder  gereinigt

287  b

doppeltkohlensaures  Natron  (Natriumbikarbonat) ­

künstlicher  kohlensaurer  Strontian

288

(Strontiumkarbonat)  ....

314

kohlensaures  Zink  (Ainkkarbonat)
künstlicher  kohlensaurer  Baryt  (Ba-315



ryumkarbonat)
kohlensaures  Bleioxyd  (Bleikarbonat), ­
  kohlensaures  Cerium  (Ce--)

  317  s

0  Ausfuhr  Eigengewicht  der  Ware.
2 )  Namentliche  Bezeichnung.
        <pb n="310" />
        304

riumkarbonat),  künstlicher  kohlensaurer ­
  Kalk  (Calciumkarbonat),
kohlensaures  Lithium  (Lithiumkarbonat) ­
  und  sonstige  anderweit

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

nicht  genannte  Kohlensäuresalze

l )  317  s

Kohlenschippen  (Schaufeln),  eiserne
Kohlenschwarz  i  Beinschwarz,  Knochenkohle, ­
  Knochenschwarz,  schwär-808

  a

zes  Spodium),  auch  gepulvert
—,  mit  Säuren  behandelt  (Superphosphat), ­
  auch  mit  anderen

158

Stoffen  vermischt

362

Kohlenstampfmaschinen
Kohlenstifte  (Karbonstifte):

-)  906  p

zum  Seichnen  oder  Schreiben  .
andere  Kohlenstifte,  auch  in  Verbindung ­
  mit  anderen  Stoffen,
soweit  sie  nicht  dadurch  unter
andere  Nummern  fallen:
Brennstifte  für  elektrische  Bo-340



genlampen

648  a

andere
Kohlenstoffmetalle  (Metallkarbide):

648  b

Calciumkarbid  .  .
Aluminiumkarbid,  Siliciumkarbid
(Karborund)  und  anderweit  nicht
genannte  Metallkarbide  (Kohlen-316

  a  !  316

stoffmetalle)
Kohlenstoffsteine  (Kohlenstoffziegel
für  feuerfeste  Ofenausmauerung),
unglasiert  oder  glasiert:  rechteckige,
bei  einem  Eigengewichte  des

316b  I  316

Stückes  von  weniger  als  5  kg  .
—:  rechteckige,  bei  einen,  Eigengewichte ­
  von  5  kg  oder  darüber;
andere  als  rechteckige,  ohne  Rücksicht ­
  auf  das  Eigengewicht  des

724  a

Stückes
Kohlenwäschen,  soweit  sie  als  Ma-724

  b

schinen  anzusehen  sind  ....
0  Einfuhr  namentliche  Bezeichnung.
3 )  Namentliche  Bezeichnung.
3 )  Koksaschen  von  Hütten  usw.,  welche
bloß  abgelagert  werden  und  keine
Handelsware  sind,  sind  von  der  Anschreibung ­
  ausgeschlossen.

*)  906  p

Kohlenwasserstoff,  sogenannter  (auch
Hydrokarbon,  Hydrokarbür,  Karburieröl
  oder  ähnlich  genannt)  -
Koks,  auch  gemahlen:
Torfkoks  (Torfkohlen)  ....
Steinkohlenkoks,  Braun^ohlenkoks
koksartige  Rückstände  von  der  Destillation ­
  der  Mineralöle  und  des
Teeres
Koksasche,  auch  ausgelaugt  .  .  ■
Kolbcnpaüungen  aus  groben  Gespinstwaren, ­
  Gespinsten  oder  Filz
in  Verbindung  mit  Kautschuk  oder
mit  Stearinsäure,  Talk,  Talg  oder
Asbest  sowie  andere  Kolbenpackungcn
  von  ähnlicher  Beschaffenheit,
soweit  sie  nicht  durch  die  Verbindung ­
  mit  anderen  Stoffen  unter
andere  Nummern  fallen  .  .  .
Korbflechtcrwaren  aus  pflanzlichen
Flechtstoffen  (mit  Ausnahme  der
Gespinstfasern):
ohne  Verbindung  niit  anderen
Stoffen  oder  nur  in  Verbindung
mit  Holz,  grobe,  roh,  gefärbt,  gebeizt ­
  oder  gefirnißt:  aus  ungeschälten ­
  oder  geschälten  Ruten,
aus  Rohr,  Peddig  oder  Holzspan ­
  (auch  Holzbnst)  ....
—:  aus  anderen  Flechtstoffen
(Backkörbe  usw.)
—:  andere  als  grobe,  insbesondere
alle  lackierten,  polierten,  bronzierten, ­
  vergoldeten,  versilberten
aller  Art  (mit  Ausnahme  der  gepolsterten ­
  Korbinöbel)  in  Verbindung ­
  mit  Gespinsten  oder  Gespinstwaren ­
  oder  mit  anderen
Stoffen,  soweit  sie  nicht  dadurch
unter  andere  Nummern  fallen  .
Korbmöbel:
gepolstert,  ohne  Überzug  .  .  .
gepolstert,  mit  Überzug  ....
nicht  gepolstert,  s.  Korbflechterwaren. ­


Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

245  a
238  c
238  d

238  g
3 )  237  r

579  b

590  a  |  590
590b  &amp;gt;  590

591

592

632
633  b
        <pb n="311" />
        305  —

Kork  und  Korkwliren:
Korkholz  (Rinde  der  Korkeiche):
unbearbeitet,  auch  in  lediglich
auseinandergeschnittenen  Platten ­
  oder  Stücken;  auch  Zierkorkholz

zu  Stückchen,  Schrot  oder  Mehl
zerkleinert
zugeschnittene  Platten,  Streifen
und  Würfel  mit  Rinde  .  .  .
desgleichen  ohne  Rinde  .  .  .
Korkfen  der  (netzartig  umstrickte
Korkstücke  zur  Verhinderrmg  der
Reibung  anlandender  Schiffe)
Korkholzabfälle  (von  der  Rinde  der
Korkeiche),  auch  Abfälle  von
Korkzierholz
Korkhüte:
unausgerüstet  (ungarniert)  .  .
ausgerüstet  (garniert)  ....
Frauenhüte,  aufgeputzt  .  .  .
Korkleinen  (Korkfilz,  mit  Baumwollengewebe ­
  überklebte  Platten ­
  aus  Kunstkork,  zur  Herstellung
von  Schuheinlegesohlen  u.  dergl.)
Korkmehl  und  Korkschrot  (durch
Zerkleinern  aus  Korkabfällen  gewonnene ­
  Erzeugnisse  zur  Herstellung ­
  vonlLinoleum  oder  dergleichen) ­

Korkpapier(dünngeschnitteneKorkblätter
  von  nicht  mehr  als  0,5  mm
Stärke,  zu  Zigarettenmundstücken,
  Huteinlagen  oder  dergl.)
Korkrinde  (Rinde  der  Korkeiche),
unbearbeitet,  auch  in  lediglich
auseinandergeschnittcnen  Platten ­
  oder  Stücken
Korkrindenspunde
Korkringe  (Dichtungsmittel  für
Patentverschlüsse  oder  dergl.);
Hufeiseneinlagen  aus  Kork  .  -
Korkscheiben  mit  oder  ohne  Rinde,
einschließlich  der  beim  Beschnei-1
 )  Stückzahl.
S)itptnituig,  Slur-  ’.mi  Durchluhnierboir.

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

90  a  |  90
635
636
637
636

90  b  |  90

*)  541  d
Z  541  e
')  542  |*)  534

638  c

635

638  a

90  a  !  90
636

638  c

den  von  Korkstopfen  entfallenden
Scheibchen,  falls  diese  nach  ihrer
Beschaffenheit  zweifellos  zur
Verwendung  als  Korkscheiben,
z.  B.  zur  Abdichtung  von  Flaschenverschlüssen, ­
  geeignet  sind
Korkschrol
Korksohlen,  auch  in  Verbindung
mit  anderen  Stoffen,  soweit  sie
nicht  dadurch  unter  Nr.  634  oder
unter  andere  Nummern  fallen
(mit  Ausnahme  der  ganz  oder
teilweise  mit  Leder  überzogenen)
—,  ganz  oder  teilweise  mit  Leder
überzogenen
Korkstaub,  zerkleinerter  Kork  in
Forni  von  Mehl
Korksteine,  Korksteinplatten  und
Korksteinschalen,  Ziegel,  Röhren,
Röhrenteile  und  dergl.  (aus  Korkabfällen, ­
  die  mit  Kieselgur  (Infusorienerde), ­
  Kalk,  Leim,  Steinkohlenpcch,
  Ton,  Zencent  oder
anderen  Bindemitteln  verbunden
sind,  auch  mit  Beimischung  von
Haaren)

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

637
635

638  c
560  d  |  560  g
635

636

Korkstopfen  (auch  aus  Kunstkork),
auch  mit  Beschlägen  oder  sonst  in
Verbindung  niit  anderen  Stoffen
soweit  sie  nicht  dadurch  unter  andere ­
  Numnicrn  fallen  ....
Korkwürfel:  mit  Rinde  ....
—:  ohne  Rinde
Korkwaren,  vorstehend  nicht  genannt, ­
  auch  in  Verbindung  mit
anderen  Stoffen;  ferner  Platten,
Streifen,  Würfel,  Scheiben,  aus
Kork  in  Verbindung  mit  anderen
Stoffen;  alle  diese,  soweit  sie
nicht  durch  ihre  Verbindungen
unter  andere  Nuinmern  fallen
Korkwaren  (ausgenommen  Hüte)
in  Verbindung  mit  Gespinsten
oder  Gespinstwaren,  ganz  oder
teilweise  aus  Seide,  mit  Spitzen,

638  b
636
637

638  c

20
        <pb n="312" />
        federn,  Perückenmacherarbeit,

ren  Stoffen  unter  andere  Nummern
  fallen
Waren  aus  Kunstkork  s.  Korkn
Korkbearbeitungsmaschinen  -
Korkmaschinen,  sogenannte,
Flaschenverkorken:  aus
schnüedbareni  Eisengüsse  •
—:  andere  nach  Beschaffenhei
Stoffes.
Korkmühlen,  soweit  sie  als  Maschinen ­
  anzusehen  sind  .  .  .
Kreide:
weiße:

in  anderer  Weise  sein  gepulverte ­
  rohe  Kreide
geschnitten  oder  geformt,  auch  in
Holzfassung
sogenannte  rote  (gemahlener  roter

Teigform,  nicht  zubereitet,  nicht
in  Aufmachungen  für  den  K"
verkauf
sogenannte  schwarze  (gemahlener

form,  nicht  zubereitet,  nicht  in
Aufmachungen  für  den  Klein
verkauf
spanische  (Brianeoner  Kreide,  Venezianer ­
  Kreide,  Speckstein):  roh,
auch  gemahlen  oder  gebrannt  .

*)  Namentliche  Bezeichnung.

Statistische  Nr.
Einfuhr  ^  Ausfuhr

l
t

—:  geschnitten  oder  geformt,  zum
Zeichnen  (Schneiderkreide),  auch
in  Holz  gefaßt
Borarkreide
Kreidemasse  (aus  Kreide,  anderen
Erden,  Leim  und  dergleichen)  zu
Formerarbeiten
•—,  Formerarbeiten  daraus,  wie
Gipswaren.

634

Krippen:

aus  Eisen:

904  b
i
t

nicht  schmiedbarer  Eisenguß:
roh
bearbeitet

st  783  h

schmiedbares  Eisen  (einschließe
des  Stahlgusses):

roh
bearbeitet

st  906  v

aus  Holz,  auch  mit  Eisenbeschlag:
roh
bearbeitet

224  c

aus  Stein  s.  Steinmetzarbeiten,
aus  gemeinem  Steinzeuge  -  ■
aus  Zement

Krüge:

329  a

aus  gemeinem  Steinzeug  ohne

Verbindung  mit  anderen  Stoffen
(vertragsmäßig  auch  mit  grober
Beflechtung  von  Weiden,  Bast,
Binsen,  Stroh  oder  Rohr)  .  .

340

aus  Steinzeug,  feinem  Steinzeuge

329  b

feinem  Tonzeuge:
einfarbig
mehrfarbig,  auch  mit  Lüsteroder

  Metallüberzug:  .  .  .

aus  Steingut
aus  feinem  Steinzeuge,  feinem ­
  Tonzeuge
in  Verbindung  mit  anderen

329  c

Stoffen,  soweit  sie  nicht  dadurch
unter  andere  Nummern  fallen

231  c

*)  Namentliche  Bezeichnung,
st  Massengut  nur  einfarbige  Krippen,
weder  geschliffen  noch  angestrichen,
profiliert  oder  verziert.  !

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

339
236  a  I  236

236c  I  236

782  b
st  783  h
798  d
st  799  f
628  d
629  b  |  629
720  a
st  698

720  c
730
731  b
731  c
732
        <pb n="313" />
        301

Küchengeräte  (auch  Küchengeschirr):
aus  Eisen:
Küchenmesser,  grobe  ....
Küchenpfannen
andere  Küchengeräte:
aus  nicht  schmiedb.  Eisengüsse:
roh
bearbeitet
aus  schmiedbarem  Eisen:
aus  Eisenblech  auch  Teile  von
solchen  Küchengeräten:
roh
bearbeitet  (mit  Schmelz  belegt ­
  (emailliert^  oder  dergleichen) ­

andere  aus  schmiedb.  Eisen.  -
aus  Kupfer,  auch  in  Verbindung
niit  anderen  Stoffen,  soweit  sie
nicht  dadurch  unter  andere  Nummern ­
  fallen:
auch  lackiert,  poliert,  nicht  vernickelt ­

verniert,  gefärbt,  mit  Aluminium ­
  überzogen  od.  vernickelt
aus  Messing,  auch  in  Verbindung
mit  anderen  Stoffen,  soweit  sie
nicht  dadurch  unter  andere  Nummern ­
  fallen:
unlackiert,  unpoliert,  nicht  vernickelt: ­

aus  gegossenem  Messing  .
aus  Messingblech  ....
lackiert  oder  poliert,  nicht  vernickelt ­

verniert,  gefärbt,  mit  Aluminium ­
  überzogen  od.  vernickelt
S.  auch  Feuergeräte,  Hackmesser
Kohlenlöffel,  Wiegemesser.
Kunstguß:
aus  Eisen,  nicht  schmiedbar:
Ofen,  (Herde)  und  Ofenteile  -
andere  Waren
aus  Eisen,  schmiedbar  (mit  Aus-Statistische

  Nr.

Statistische  Nr.

Einfuhr  |  Ausfuhr

Einfuhr  {  Ausfuhr

nähme  der  besonders  genannten
Waren)

-)  836  d

815  c  I  813  c

aus  Blei

854  c

808(i

aus  Zink

859  b

aus  Ainn,  auch  aus  Britannianietall


863  b

782  b
&amp;gt;)  783  b

Kupfersalzc  und  sonstige  Kupfer-828

  d

Verbindungen:
essigsaures  Kupferoryd  (Kupferacetat, ­
  Grünspan);  arsenigsaures
Kupferacetat  (Kupferacetatarse-828

  e

nit,  Schweinfurter  Grün),  nicht
zubereitet,  nicht  in  Aufmachungen ­
  für  den  Kleinverkauf  .  .

309  b  &amp;gt;  309

816  d

Kupferalaun

299

Kupfervitriol  (Blaustein,  blauer
Vitriol,  schwefelsaures  Kupfer-876



oryd,  Kupfersulfat),  auch  gemischter ­
  Kupfer-  und  Eisenvitriol
(Admonter  Vitriol,  Salzburger
Vitriol)

296

879

kohlensaures  Kupferoryd  (Kupferkarbonat,

  künstliches  Bergblau),
basisches  schwefelsaures  Kupferoryd ­
  (basisches  Kupfersulfat,  Casselmanns ­
  Grün),  arsenigsaures
Kupferoryd  (Kupferarsenit,
Scheelsches  Grün)  und  andere

877  b

Kupferfarben,  nicht  zubereitet,

878  b

nicht  in  Aufmachungen  für  den

332  b

Kleinverkauf

878  b

Chlorkupfer  (Kupferchlorid  und

879

Kupferchlorür),  harzsaures  Kupfer ­
  (Kupferresinat),  Jodkupfer

781  I  783  g
781

(Kupferjodür),  salpetersaures
Kupferoryd  (Kupfernitrat),
Schwefelkupfer  (Kupfersulfid  u.
Kupfersulfür)  und  sonstige,  anderweit ­
  nicht  genannte  Kupfersalze ­
  und  Kupferverbindungen

-)  317  s

9  Ausfuhr  Rosenkränze  885  b.
3 )  Namentliche  Bezeichnung.

Namentliche  Bezeichnung.

20*
        <pb n="314" />
        —  308

L.

Lacke:
Asphaltlack
Flaschenlack  (Flaschenpech)  -  -
Gummilack  (Stocklack,  Stangenlack, ­
  Körnerlack)
Kutscherlack
Lackfirnisse,  ohne  Verwendung  v.
Weingeist  hergestellt  (Auflösungen ­
  von  Harzen  in  Terpentinöl,
Mineralöl,  Harzöl,  Ölfirnis,  Aceton, ­
  Alkalien  oder  anderen  Lösungsmitteln), ­
  auch  mit  Farbstoffen ­
  versetzt
Schellack  (Schalenlack;  Blatt-,
Block-,  Klumpen-,  Kuchen-,  Tafellack; ­
  Blut-,  Knopfschellack)  .  .
Siegellack
Weingeistlacke  (Spirituslacke,
Weingeistfirnisse,  Auflösungen  o.
Harzen  in  Weingeist,  auch  in  Holzgeist), ­
  mit  oder  ohne  Zusatz  von
Farbstoffen
Zaponlack
Zylinderlack  (ein  im  wesentlichen
aus  Gelatine  bestehendes  Erzeugnis
  zum  Bestreichen  der  Lederbezüge ­
  von  Spinnmaschinenwalzen) ­


&amp;gt;  Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

343
344
97  d
343

343

97  e
344

342
343

375  b

Landwirtschaftliche  Geräte:
aus  nicht  schmiedbar.  Eisengüsse:
roh
bearbeitet
aus  schmiedbarem  Eisen:
Blatthacken
Dengelmaschinen
Düngergabeln  ........
Eggen
Exstirpatoren  (eggenartige  Geräte)
Futterdämpfer

782  b
9  783  h

808  a
9  816  b
809
9  816  b
9  816  b
9  816  b

9  Namentliche  Bezeichnung.
0  In  den  Ausfuhranmeldescheinen  genügt ­
  die  Angabe  „eiserne".

Futterklingen
Futterkochvorrichtungen  .  .  •  •
Futterstampfeisen
Grubber
Hackgeräte
Hackmaschinen
Häckselbänke
Häckselladen
Häckselmesser
Handrechen
Heugabeln
Hederichspritzen  ohne  Pumpventilc
Kartoffelaushebepflüge  ....
Kartoffelgroßer
Kleeputzmaschinen  &amp;gt;.
Kleesamenreiniger
Kolter
Krümmer  (eggenartiges  Gerät)
Kultivatoren
Milchsterilisierungsvorrichtungen
Milchpasteurisierung  svorrichtun-StatistischeNr.


Einfuh^  Ausfuhr

810
9  816  b
9  816  b
9  816  b
9  816  b
9  816  b
9  816  b
9  816  b
810
9  816  b
809
9  816  b
9  816  b
9  816  b
9  816  b
9  816  b
808  b
9  816  b
9  816  b
9  816  b

gen
Mühlen
Obstmühlen
Obstpressen
Pferderechen
Pflüge  (mit  Ausnahme  derjenigen
für  Kraftbetrieb)  ......
Pflug  bleche
Pflugscharen
Pflugseche
Pflugstreichbretter
Pressen
Quetschmaschinen
Quetschmühlen
Radseche
Reißpflüge  (eggenartige  Geräte)
Rübengabeln
Schaufeln
Seche
Sensen
Sicheln

9  816  b
9  816  b
9  816  b
9  816  b
9  816  b

-'9  816  a
808  b
808  b
808  b
808  b
9  816  b
9  816  b
9  816  b
808  b
9  816  b
809
808  a
808  b
810
810

9  Nach  Kilogramm  und  Stück.
        <pb n="315" />
        309

Skarifikatoren  (eggenartige  Geräte) ­

Spaten
Spritzen  ohne  Pumpventile  -  -
Stachelwalzen
Strohmesser,  geschmiedet  .  .  .
Wiesenhobel  (eggenartige  Geräte)
aus  Holz,  auch  in  Verbindung  mit
Eisen:
roh
bearbeitet
andere  landwirtschaftliche  Geräte,
z.  B.  Ackerwalzen  (Ackerschleifen,
-schlichten):
mit  Walzen  aus  schmiedbarem
Eisengüsse:  roh
—:  bearbeitet
mit  Walzen  aus  schmiedb.  Eisen
Landwirtschaftliche  Maschinen:
Butterfässer  mit  mechanischer
Vorrichtung
Buttermaschinen
Dippelmaschinen
Dreschmaschinen
Drillmaschinen
Düngerstreumaschinen  ....
Flachsentknotungsmaschinen  .  .
Flachsraufmaschinen  .....
Futterschneidemaschinen  .  .  .
Häckselschneidemaschinen  -  .  .
Heuwender
Jätmaschinen  ........
Kartoffellegemaschinen  ....
Kartoffelschneidemaschinen  .  .
Kartoffelzerkleinerungsmaschine.
Mähmaschinen  (Getreide-,  Grasmähmaschinen) ­

Melkmaschinen
Milchentrahmungsmaschinen  .  .
Milchseparatoren
Milchzentrisugen

&amp;gt;)  In  den  Ausfuhranmeldescheinen
genügt  die  Angabe  „eiserne".
! )  Namentliche  Bezeichnung.

Statistische  Nr.

Statistische  Nr.

Einfuhr  [  Ausfuhr

Einfuhr  ^Ausfuhr

Pflüge  für  Kraftbetrieb  (einseht.  d.

*)  816  b

elektrischen  Betriebs),  auch  mit
zugehörigen  Kraftmaschinen

808  a

i)  816  b

(Darnpfpftüge  usw.)

2)  905  a

J )  816  b

*)  906  c  .

Rübenernte-,  Rübenschneide-,

810

x )  816  b

Rübenzerkleinerungsmaschinen

l )  906  c

Sämaschinen

‘)  906  c

Strohbindemaschinen

2)  906  c

628  b

Strohseilspinnmaschinen  •  •  •

2)  906  c

629b  |  629

Getreidereinigungsmaschinen:

soweit  sie  als  Maschinen  anzusehen
sind

2)  906  d

soweit  sie  als  Geräte  anzusprechen
sind,  aus  schmiedbar.  Eisen  .

2)  816  b

782  b

andere  landwirtschastl.  Maschinen:

2 )  783  h

soweit  sie  als  Maschinen  anzul

 )  816  b

sehen  sind

2)  906  c

soweit  sie  als  Geräte  anzusprechen ­
  sind,  wie  z.  B.  Dün-2

 )  906  c

germühlen,  Futterquetschmaschinen, ­
  Heu-  und  Stroh--)

  906  c

pressen,  Kartoffelanhäufel-,

2 )  906  c

-ernte-,  -Pflanzloch-,  pflanz--)

  906  g

gruben-,  -reinigungs-,  sortier-,

-)  906  c

wasch-  und  Audeckmaschinen,

*)  906  c

Obstmühlen,  -pressen,  Schrot-2

 )  906  c

mühlen,  Rübenwaschmaschinen

2)  816  b

2 )  906  c
-)  906  c

Laugen:

2 )  906  c

Bleichlaugen

292a  |  292

2)  906  c

Chlorzinklauge  (wässerige  Lösung

2)  906  c

von  Chlorzink)

315

2)  906  c

Kalilauge

289  b

-)  906  c

Mutterlauge  (Bitterlauge)  •  ■

280  |  280ö

2)  906  c
2)  905  b

Natronlauge

289  a

Phönirlauge,  sogenannte,  wie
Fettlaugenmehl.

»)  906  c

Tabaklaugen,  auch  gemischt  mit
Tabakbrübe

-)  906  b

3 )  220  c

-)  906  b

Unterlauge  von  Seifensiedereien

257  t

2)  906  b

—

1 )  Namentliche  Bezeichnung.
2 )  In  den  Ausfuhranmeldefcheinen  genügt ­
  die  Angabe  „eiserne".
2)  Einfuhr  Wertangabe.
        <pb n="316" />
        310

Laugenstein  und  Laugenpulvcr

Statistische  Nr.
Einfuhr  Ausfuhr

(festes  Ätznatron)
Leim:
Rohleim  (durch  Salzsäure  entkalkte ­
  Knochen,  Rohgelatine,

289  a

Leimgallerte)  -
Leini  aller  Art  (Lederleim  fHautleimf,
  Knochenleim,  Fischleim  ».
dergleichen),  mit  Ausnahme  des
vor-  und  nachstehend  genannten,

374  |375a

fest  oder  flüssig
Ciweißleim:  tierischer  (Kasein-375

  a

leini,  Käsestoffgummi)  ....

373

—:  pflanzlicher  (Kleberleim)
elastischer  Leirn  zur  Herstellung

174

von  Buchdruckwalzen  oder  dergl.

377  |  375  a

Leimsett

H  130

Leimgallerte  (Rohleim)
Leimkalk  (Leimkäse,  ein  Dünge-374

  |  375  a

mittel)
Leimkapseln  (Gelatinekapseln)  s.  Gelatinewaren. ­


359  a

Leimkitte

345

Leimleder
Leimmaschinen:  für  Buchbinderei,
Kartonnagen,  Papierwarenindu-153

  s

strie

906  o

—:  Papierindustrie
Leimpulver  s.  Leini.
Linoleum  und  ähnliche  Stoffe:
Fußbodenbelag  daraus,  im  Stück
als  Meterware  oder  abgepaßt,
auch  mit  Unterlagen  von  groben
Gespinstwaren  oder  anderen
Stoffen:
in  der  Masse  einfarbig:  unbe-906

  k

druckt

508  a

—:  bedruckt
—:  in  der  Masse  mehrfarbig  (z.
B.  eingelegtes  fJnlaid-,  Granit-,
Mosaik-,  Mottled-,  Jaspe-508

  b

usw.j  Linoleum),  auch  bedruckt  .

509

Tapeten,  Linkrusta  und  dergl.  aus
Linoleum  oder  ähnlichen  Stoffen
andere  Waren  aus  Linoleum  oder
ähnlichen  Stoffen,  auch  in  Verbindung ­
  mit  anderen  Stoffen,
soweit  sie  nicht  dadurch  unter
andere  Nummern  fallen,  wie
Fußbodenbelag,  s.  vorstehend.
Linoleummaschinen
Linoleumtapeten
Linoleumteer,  ein  Steinkohlenteer
Linoleumzement  (mit  Harz  versetzter
Linorin)
Lithium
Lithiumglimmer
Lithiumsalze  (Lithiumverbindungen)
Lithiumacetat  (essigsaur.  Lithium)
Lithiumbenzoat  (benzoesaures  Lithium) ­

Lithiumbiborat  (saures  borsaures
Lithium)
Lithiumbichromat  (saures  chromsaures ­
  Lithiunr)
Lithiumbitartrat  (saures  weinsaures ­
  Lithiuni)
Lithiumbromid  (Bromlithium)  .
Lithiumchlorid  lChlorlithium)  .
Lithiumchromat  (chromsaures  Lithiums ­

Lithiumichthyol
Lithiumjodid  (Jodlithium)  .  .
Lithiumkarbonat  (kohlensaures  Lithium ­

Lithiumnitrat  (salpetersaures  Lithium) ­

Lithiumoralat  (oralsaures  Lithium) ­

Lithiumphosphat  (phosphorsaures
Lithium)
Lithiumsalicylat  (salicylsaures  Lithium) ­

Lithiumsulfat  (schwefelsaures  Lithium) ­


Statistische  Nr.
Einfuhi^  Ausfuhr

510

')  906  v
510
244  a
343
266
236  c  |  236
309b  |  309
')  317  s
-)  317  s
H  317  s
H  317  s
')  317  s
')  317  s
*)  317  s
390  a
')  317  s
x )  317  s
i)  317  s
»)  317  s
H  317  s
')  317  s
')  317  s

*)  Ausfuhr  nach  Eigengewicht.

h)  Namentliche  Bezeichnung.
        <pb n="317" />
        311

i)  Stückzahl.

l )  Namentliche  Bezeichnung.

Statistische  Nr.
Einfuh^  Ausfuhr

anderweit  nicht  genannte  Lithiumsalze ­
  und  Lithiumverbindungen

i)  317  s

Löffel:
aus  Aluminium,  soweit  sie  nicht
durch  die  Verbindg.  mit  anderen
Stoffen  unter  andere  Nummern
fallen
aus  Blei,  bronziert,  lackiert,  mit
anderen  unedlen  Metallen  oder
Legierungen  unedler  Metalle
überzogen,  soweit  sie  nicht  durch
die  Verbindung  mit  anderen
Stoffen  unter  andere  Nummern
fallen
aus  Eisen,  grobe:  Kohlenlöffel  und
Schmelzlöffel
—:  Löffel  aus  Eisenblech,  für  den
Küchengebrauch:  roh
—:  desgleichen:  bearbeitet,  mit
Schmelz  belegt  (emailliert)
—:  andere  grobe  Löffel  aus
schmiedbarem  Eisen,  zum  hauswirtschaftlichen ­
  oder  gewerblichen
Gebrauche
aus  Eisen,  feine,  soweit  sie  nicht
durch  die  Verbindung  mit  anderen ­
  Stoffen  unter  andere  Nummern ­
  fallen,  roh  oder  bearbeitet
aus  Glas

849

854  c
808  a
828  d
828  e
816  d
836  d
s.  Hohlgla«  I  767  c

aus  Gold,  ganz  oder  teilweise,  soweit ­
  sie  nicht  durch  die  Verbindung ­
  mit  anderen  Stoffen  unter
andere  Nummern  fallen  .  .  .
aus  Holz:
grobe:  roh
—:  bearbeitet
feine,  soweit  sie  nicht  durch  die
Verbindung  mit  anderen  Stoffen ­
  unter  andere  Nummern
fallen:  fein  bemalt,  vergoldet,
versilbert  oder  bronziert  (sogenannte ­
  russische  Löffel)  -  -  -
andere  feine

771a
628  d
629b  l  629

631  e  !  631  b
631b

aus  Nickel,  soweit  sie  nicht  durch
die  Verbindung  mit  anderen
Stoffen  unter  andere  Nummern
fallen  -  -  -
aus  Silber,  ganz  oder  teilweise,
auch  vergoldet  oder  auf  mechanischem ­
  Wege  mit  Gold  belegt,
soweit  sie  nicht  durch  die  Verbindung ­
  mit  anderen  Stoffen  unter
andere  Nunimern  fallen  -  -  -
aus  Jinn  oder  Ainnlegierungen
einschließt.  des  Britanniametalls:
grobe,  mit  Ausnahme  der  gegossenen, ­
  auch  in  Verbindung
mit  unlackiertem,  unpoliertem
Holze,  Eisen,  Blei  oder  Jink  -
—:  grobe,  gegossen;  feine  Löffel,
insbesondere  alle  bemalten,  bronzierten, ­
  gefirnißten,  polierten,
gemusterten  oder  mit  anderen
unedlen  Metallen  oder  Legierungen ­
  unedler  Metalle  überzogenen; ­
  Löffel  in  Verbindung
mit  anderen  Stoffen,  soweit  sie
nicht  unter  die  vorstehende  oder
rmter  andere  Nummern  fallen
Lufa,  auch  gebleicht  oder  lediglich
zerschnitten  .
Lufawaren:
Hüte:
Männer-  u.  Frauenhüte:
unausgerüstet  (ungarniert).  .
ausgerüstet  (garniert)  .  .  .
—:  Frauenhüte,  Kinderhüte,
aufgeputzt
andere  Waren:  in  Verbindung  mit
Gespinsten  oder  Gespinstwaren,
ganz  oder  teilweise  aus  Seide,
mit  Spitzen,  Stickereien,  Gespinstwaren ­
  mit  aufgenähter  Arbeit,
Sammet  oder  Plüsch,-  sammetoder
  plüschartigen  Getveben,  zugerichteten ­
  Schmuckfedern,  Pe-Statistische

  Nr.
Einfuhr!  Ausfuhr

868

776  a

863  a

863  b
68  a
i)  541  d
l )  541  e
-)  542  |»)  534
        <pb n="318" />
        312

rückenmacherarbeit,  fein  gefornrten
  Wachswaren  oder  Halbedelsteinen, ­
  soweit  sie  nicht  durch  die
Verbindung  mit  anderen  Stoffen ­
  unter  andere  Nummern
fallen
—:  ohne  Verbindung  oder  in
Verbindung  mit  anderen  als
den  im  vorstehenden  Absätze  genannten ­
  Stoffen,  soweit  sie  nicht
dadurch  unter  andere  Nummern
fallen
Luftpumpen:
in  fester  Verbindung  mit  Elektromotoren,
  bei  einem  Reingewichte
des  Stückes:
von  25  kg  oder  darunter  .  .
von  mehr  als  25  kg  bis  1  dz
von  mehr  als  1  dz  bis  5  dz
von  mehr  als  5  dz  ....
in  Verbindung  mit:
Dampfmaschinen
Dampf-  oder  Gasturbinen  .  .
Verbrennungs-,  Erplosions-  oder
Hochofengasniotoren  ....
anderen  Kraftmaschinen  .  .  .
ohne  Verbindung:
aus  schmiedbaren:  Eisen  .  .  .
aus  anderen  Stoffen  nach  Beschaffenheit ­
  des  Stoffes.
Lurusgegeuständc:
ganz  oder  teilweiseausvergoldeten
oder  mit  Gold  belegten  (plattierten) ­
  unedlen  Metallen  oder  Legierungen ­
  unedler  Metalle,  soweit ­
  sie  nicht  durch  die  Verbindung ­
  mit  anderen  Stoffen  unter
andere  Nummern  fallen  .  .  .
ganz  oder  teilweise  aus  versilberten ­
  oder  mit  Silber  belegten
(plattierten)  unedlen  Metallen
od.  Legierungen  unedler  Metalle,
nicht  nachstehend  aufgeführt,  so-*)
  Einfuhr  namentliche  Bezeichnung.

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

634

646  b

907  a
907  b
907  c
907  d
»)  894  h
&amp;gt;)  894  i
')  894  k
')  894  l
816  d

884  a

weit  sie  nicht  durch  die  Verbindung ­
  mit  anderen  Stoffen  unter
andere  Nummern  fallen  -  •  •
ganz  oder  teilweiseausAluminium
oder  Nickel  (auch  aus  versilberten
oder  mit  Silber  belegtem  fplai
tiertemf  Aluminium  oder  Nickel),
fein  gearbeitet)  ganz  oder  teilweise ­
  aus  anderen  unedlen  Me
tallen  oder  Legierungen  unedler
Metalle,  fein  gearbeitet  und  zugleich ­
  versilbert  oder  mit  Silber
belegt  (plattiert),  verniert,  mit
Aluminium  überzogen,  vernickelt
oder  in  Verbindung  mit  Alabaster
Marmor,  Serpentinstein,
Schmelz,  Halbedelsteinen,  nachgeahmten ­
  Edelsteinen,  Gemmen
oder  Kameen  aus  Halbedelsteinen
oder  nachgeahmten  Edelsteinen,
Pasten  oder  dergleichen  .  .  .
aus  Papier,  Pappe,  Steinpappe,
Holzmasse,  Zellstoff,  Vulkanfiber,
Steinpappmasse,  ohne  Verbindung ­
  mit  anderen  Stoffen  oder
nur  in  Verbindung  mit  Holz  oder
Eisen
aus  Hartpapier,  ohne  Verbindung
mit  anderen  Stoffen  oder  nur  in
Verbindung  mit  Holz  oder  Eisen
aus  Papier  aller  Art:
in  Verbindung  (auch  ganz  oder
teil  weise  überzogen)  mit  Gespinsten ­
  oder  Gespinstwaren  aller ­
  Art,  mit  fein  geformter
WachSarbeit,  mit  Halbedelsteinen, ­
  Perlmutter,  Elfenbein,
Zellhorn  (Celluloid)  oder  ähn
lichen  Formerstoffen,  z.  B.  Galalith, ­
  vergoldeten  oder  versilberten ­
  oder  mit  Gold  oder  Silber ­
  belegten  (plattierten)  unedlen ­
  Metallen  oder  Legierungen
unedler  Metalle
in  Verbindung  mit  anderen  als

StatistischeNr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

885  a

887a  !  887

670  d
670  c

671
        <pb n="319" />
        313

den  vorgenannten  Stoffen,  soweit ­
  sie  nicht  dadurch  unter  andere ­
  Nummern  fallen  ■  .  .
aus  Steinen  (mit  Ausnahme  der
Edelsteine,  Halbedelsteine  und  der
Laval,  auch  in  Verbindung  mit
anderen  Stoffen,  soweit  sie  nicht
dadurch  unter  andere  Nummern
fallen:
aus  Glimnier
aus  Speckstein
aus  anderen  Steinen  -  .  ■
aus  Steingut,  feinem  Steinzeuge,
feinem  Tonzeuge,  mehrfarbig,
auch  mit  Lüster-  oder  mit  Metallüberzug, ­
  ohne  Verbindung  niit
anderen  Stoffen
aus  Porzellan:
weiß,  ohne  Verbindung  mit  anderen ­
  Stoffen
farbig,  auch  mit  Lüster-  oder
Metallüberzug;  weiß  und
farbig  in  Verbindung  mit  anderen ­
  Stoffen,  soweit  sie  nicht
dadurch  unter  andere  Nummern ­
  fallen
andere  Lu  rusg  egenstände  wie
feine  Waren  aus  den  zur  Herstellung ­
  verwendeten  Stoffen.

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

67,2

692  a
692  b
692  c

731a
733  b

733  d

m

Magnesia  (Bittererde,  Talkerde,
Magnesiumoryd,  durch  Brennen
aus  natürlicher  kohlensaurer  Magnesia ­
  (Magnesit)  oder  aus  künstlichen ­
  Magnesiasalzen  gewonnen),
auch  g  ebra  nnteMagnesia  (magnesia
usta)  und  Magnesiaorydhydrat
(Magnesiumhydroryd);  ferner  natürliche ­
  kohlensaure  Magnesia
(Magnesit)
—,  Brausemagnesia
Magnesiasalze  (Bittererdesalze)  und
Magnesiumverbindungen:

227  b
388

Chlormagnesium  (Magnesiumchlorid) ­

borsaure  Magnesia  (Magnesiumborat) ­

essigsaure  Magnesia  (Magnesiumacetat) ­

harzsaure  Magnesia  (Magnesiumresinat) ­

künstliche  kieselsaure  Magnesia
(Magnesiumsilikat)
künstliche  kohlensaure  Magnesia
(Magnesiumkarbonat)  ....
milchsaure  Magnesia  (Maqnesiumlaktat)

phosphorsaure  Magnesia  (Magnesiumphosphat) ­

salpetersaure  Magnesia  (Magnesiumnitrat) ­

schwefelsaure  Magnesia  (Bittersalz, ­
  Magnesiumsulfat)  .  .  ■
schwefligsaure  Magnesia  (Magnesiumsulfit) ­

unterchlorigsaure  Magnesia
(Magnesiumhypochlorit),  auch
in  wässeriger  Lösung  (eine
Bleichlauge)
zitronensaure  Magnesia  (Magnesiumcitrat) ­

sonstige,  anderweit  nicht  genannt.
Magnesiasalze  u.  Magnesiumverbindungen ­

Magnesiasteine  (Magnesiaziegel):
rechteckige,  bei  einem  Eigengewichl
des  Stückes  von  weniger  als  5  leg
—:  rechteckige,  bei  einem  Eigengewichte ­
  des  Stückes  von  5  leg
oder  darüber;  andere  als  rechteckige
ohne  Rücksicht  auf  das  Gewicht  des
Stückes
Magnesiastifte  für  Gasglühlicht  .  .
Magnesiazement

')  Namentliche  Bezeichnung.

Statistische  Nr.
Einfuhr  Ausfuhr
317  c  |  317  b
')  317  s
309b  j  309
l )  317  s
H  317  s
313
278
i)  317  s
')  317  s
317  c
.')  317  s
292  a  &amp;gt;  292
-)  317  s
i)  317  s
724  a
724  b  ,
725  a
230  a
        <pb n="320" />
        314

Magnesiazementplatten
Magnesiazementwaren  (Cajalithwaren):

Schmelztiegel
andere  Magnesiazementwaren
Magnesiaziegel  f.  Magnesiasteine.
Magnesit  (natürliche  kohlensaure
Magnesia),  auch  gebrannt  •  •
Magnesitdüsen
Magnesitwaren  (feuerfeste  Waren
aus  gebranntem  Magnesite):  .
Steine  (Ziegel),  rechteckige,.  bei
einem  Eigengewichtedes  Stückes
von  weniger  als  5  kg  .  .  .  .
—,  bei  einem  Eigengewichte  des
Stückes  von  5  kg  oder  darüber)
andere  als  rechteckige,  ohne  Rücksicht ­
  auf  das  Eigengewicht  des
Stückes
Schmelztiegel,  Muffeln,  Kapseln,
Röhren,  Zylinder,  Düsen  und
andere  Hohlwaren  außer  Retorten: ­
  Platten  und  andere,  nicht
als  Steine  zu  bezeichnende  geformte ­
  feuerfeste  Waren  .  .
Retorten
Magnesium  (Magnesiummetall),  roh
auch  gepulvert
Magnesiumfackeln
Magnesiumpulver
Mangan  (Manganmetall),  roh  .  .
Manganate  (Mangansäuresalze):
mangansaures  (Kaliummanganat)
und  übernrangansaures  Kali  (Kaliumpermanganat) ­

mangansaures  Bleioxyd  (Bleimanganat),
  anderweit  nicht  genannte ­
  Mangansäuresalze  .  .
Manganbronze  und  Waren  daraus
wie  Bronze  und  Bronzewaren.
Manganeisen

Statistische  Nr.
Einfuhr  1  Ausfuhr
2 )  698

725  a
-)  698

227  b
725  a

724  a

724  b

725  a
725  b
869  f
369
869  f
869  f

306

2 )  317  s

777  b

Manganeisenstein  s.  Eisenerze.
Manganesit  (Manganol),  ein  Dichtungs-
  und  Jsoliermittel  .  -  -
Manganerze  (Braunstein  fPyrolusits,
  Braunit,  Manganit,  Hausmannit,
  Psilomelan  und  andere),
auch  aufbereitet
•—,  als  Farberden  gemahlen,  trocken
oder  in  Teigforni,  auch  geschönt,
nicht  zubereitet,  nicht  in  Aufmachungen ­
  für  den  Kleinverkauf
Manganin  (eine  Legierung  aus
Kupfer  mit  Nickel  und  Mangan),
roh
Mangansalze  u.  Manganverbindungen:

Manganfarben:
natürliche  s.  Erdfarben  tind  Manganerze. ­

künstliche,  nicht  zubereitet,  nicht  in
Aufmachungen  für  den  Kleinverkauf, ­
  z.  B.  Manganweiß  (kohlensaures ­
  Manganorydul,  Manganokarbonat),
  Manganviolett
(Nürnberger  Violett,  phosphorsaures ­
  Manganoryd,  Manganiphosphat),
  Manganorydul  .  .
borsaures  Mangan  (Sikkativpulver
borsaures  Manganorydul  (Manganoborat)

Chlormangan  (Manganchlorür)  .
essigsaures  Manganorydul  (Manganacetat)


Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

345
237  h
329  c
869  d

332  b
*)  317  s
*)  317  s
x )  317  s
309b  &amp;gt;  309

harzsaures  Manganoryd  (Manganiresinat)

Manganschlamm
ölsaures  Manganorydul  .  .  .
schwefelsaures  Manganorydul
(Manganosulfat)
anderweit  nicht  genannte  Mangansalze ­
  und  Manganverbindungen

')  317  s
»)  317  s
!)  317  s
*)  317  s
!)  317  s

)  Massengut  nur  einfarbige,  weder
geschliffen  noch  angestrichen,  Profiliert ­
  oder  verziert.
9  Namentliche  Bezeichnung.

Messer,  soweit  sie  nicht  durch  die
Verbindung  mit  anderen  Stoffen
0  Namentliche  Bezeichnung.
        <pb n="321" />
        315

unter  andere  Nummern  fallen:
aus  Eisen:  Maschinenmesser  -
—:  Strohmesser  (Futterklingen,
Häckselmesser),  geschmiedet  .
—:  Augmesser  (Reifmesser,
Schnittmesser,  Aiehmesser,  Geradeisen,
  Krummeisen,  Schaber), ­
  Wiegemesser  und  Hackmesser ­
  ;  grobe  Küchen-  und  Gartenmesser ­
  sowie  sonstige  vorstehend ­
  nicht  genannte  grobe
Messer,  z.  B.^  Bauernpuffer
Schnitzmesser  (Schnitzer),  Schusterkneife ­
  (Kniefe,  Schusterkneipe, ­
  Schustermesser)  .  .  ■
S.  dagegen  Stanzmesser.

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

813  e
810

815  c  !  813  c

—:  feine  Messer,  z.  B.  Tisch-,
Taschen-,  Rasiermesser,  feineGar«
tenmesser,  Jagdmesser,  Radiermesser ­


&amp;gt;)  836  a

aus  Bronze:
feine
andere  als  feine,  weder  poliert
noch  vernickelt  usw
aus  Holz  s.  Holzwaren.
Messerklingen  wie  Messer.
Messerköpfe  für  Grnsmähniaschinen,
aus  schmiedb.  Eisen,  in  wesentlicher
Ausdehnung  abgedreht  und  mit
ausgestoßenen  Nietlöchern  .  .
Messerputzer  u.  -schärfer  aus  einen,
mit  hölzernem  Handgriffe  versehenen ­
  Gestelle  mit  zwei  drehbaren
geriffelten  eisernen  Rollen  und
einer  U-förmig  gebogenen  eisernen, ­
  ganz  mit  Leder  überzogenen
Rückenplatte
Messerputzmaschinen  (Messerreini-0

  Ausfuhr  auch  in  Verbindung  mit
Stoffen  aller  Art.
2 )  Für  die  Ausfuhr  nur  dann,  wenn
es  sich  um  Einzelteile  (Ersatz-  und
Reserveteile  usw.)  handelt;  s.  auch
Vorbemerkung  6.

880  a
880  b

799b  !  °)905.

560  b  |  560  g

gungsmaschinen),  soweit  sie  als
Maschinen  anzusehen  sind  .  .
andere,  aus  schmiedbarem  Eisen
aus  nicht  schmiedb.  Gußeisen,
.  bearbeitet
Mineralöle:
Schmieröle,  mineralische,  insbesondere ­
  Lubrikating-,  Paraffin-,
Vaselin-,  Vulkanöl
Erdöl  (Petroleums  roh;  Berg-(Erd-)
  Teer,  natürlicher,  flüssiger
(natürlicher,  flüssiger  Asphalt)
Schwerbenzin;  Putzöl;  Patentterpentinöl ­

Gasöl  (mit  Ausnahme  des  Leuchtöls ­
  239  e)
Erdöl,  gereinigt  (Brennerdöl;
Lampen-  oder  Leuchtöl)  .  .  .
Rohbenzin
Benzin,  Gasolin,  Ligroin,  Petroleumäther ­
  und  sonstige  anderweit
  nicht  genannte  leichte  gereinigte ­
  Mineralöle
Braunkohlenteer-,  Torf-,  Schieferöl, ­
  Ol  aus  dem  Teer  der  Boghead-
  oder  Kännelkohle  und  sonstige ­
  anderweit  nicht  genannte
Mineralöle,  roh  oder  gereinigt;
teerartige,  paraffinhaltige  und  im
Wasser  nicht  untersinkende  pechartige ­
  Rückstände  von  der  Destillation ­
  der  Mineralöle  (Heizstoffe
(Masut),  Goudron  usw.);  Harzöl; ­
  Mischungen  von  Mineralölen
(mit  Ausnahrne  von  Patentterpentinöl ­
  und  Mineralschmierfett)
  .
0  Namentliche  Bezeichnung.
3)  Nach  Eigengewicht  (mit  Ausnahme
der  in  den  freien  Verkehr  gesetzten
Mengen).
')  Massengut  nur  Berg-  (Erd-)  Teer,
natürlicher,  flüssiger.
*)  Massengut  nur  Rückstände  von  der
Destillation  der  Mineralöle,  teerartig ­
  e,  p  araffinh  altig  eundimWasser
nicht  untersinkende  pechartige.

Statistische  Nr.
Einfuhr  j  Ausfuhr
r)  906  v
816  d
*)  783  h
3 )  239  a
2 ’ *  3 )  239  b
3)239  c  |  3)239  h
-)239d  I  -)239  a
3)  239  e
3)  239  f
3)  239  g

-'«)  239  h
        <pb n="322" />
        316  —

Benzol  (Steinkohlenbenzin)  und
andere  leichte  Steinkohlenteeröle, ­
  einschließlich  der  ölartigen
Destillate  aus  Steinkohlenteerölen ­
  (Cumol,  Toluol,  Tylol  usw.);
sogenannter  Kohlenwasserstoff
Hydrokarbon,  Hydrokarbür,  Karburieröl
  usw.)  •
Steinkohlenteeröle,  schwere,  z.  B.
Anthracen-,  Karbol-,  Kreosotöl,
auch  Asphaltnaphtha  •  ■  •  •
wohlriechende  mineralische  öle
Mineralschmierfett  (ein  Gemisch  von
Mineralöl  mit  mehr  oder  weniger
verseiftem  fetten  Äle),  flüssig  oder
fest,  auch  geformt

Statistische  Nr.
Einfuh^  Ausfuhr

245  a
-)  245  b
355
260

Möbel  und  Möbelteile:
gepolstert,  auch  mit  anderen  als  hölzernen ­
  Gestellen  (z.  B.  mit  Gestellen ­
  aus  Eisen  oder  Rohr),  soweit ­
  sie  nicht  durch  ihre  Verbindungen ­
  unter  andere  Nummern
fallen:
ohne  Überzug
Billards,  überzogen  und  Teile
von  solchen
andere  überzogene  Möbel  und
Möbelteile
nicht  gepolsterte  Möbel  und  Möbelteile:

aus  Holz:
grobe,  unfurniert,  auch  in  Verbindung ­
  mit  Bast-,  Binsen-,
Schilf-,  Stroh-,  Stuhlrohr-  od.
Korbgeflecht  usw.:
aus  weichem  Holze:
roh
bearbeitet
aus  hartem  Holze:  ....
roh
bearbeitet,  auch  aus  massiv
gebogenem  Holze  (Bugholzmöbel) ­


632
633  a
633  b

625  a  |  625
625  b  |  625
626  a
626  b

aus  Holz,  grobe,  furnierte  -  -
—:  aus  Holz,  grobe,  in  Verbindg.
mit  anderen  Stoffen,  soweit  sie
nicht  unter  andere  Nummern
fallen:
aus  weichem  Holze,  unfurniert
aus  hartem  Holze,  unfurniert:
roh
roh
bearbeitet,  auch  aus  massiv  gebogenem ­
  Holze
aus  Holz,  furniert
—:  aus  Holz,  feine,  auch  in  Verbindung ­
  mit  anderen  Stoffen,  soweit
sie  nicht  dadurch  unter  andere
Nummern  fallen:
mit  Bildhauer-  oder  Bildschnitzerarbeit; ­
  mit  feiner  Schnitzarbeit, ­
  mit  feiner  Drechslerarbeit ­
  oder  mit  Nachahmungen ­
  feiner  Schnitzarbeiten,  die
durch  Pressen,  Brennen,  Atzen
oder  Stanzen,  auch  durch  Behandlung ­
  mit  d.  Sandgebläse
hergestellt  sind;  sonstige  feine
Möbel  und  Möbelteile  .  .
mit  eingelegter  Arbeit,  soweit
sie  nicht  durch  die  eingelegten
Stoffe  unter  andere  Nummern ­
  fallen;  fein  bemalt,  vergoldet, ­
  versilbert  oder  bronziert ­

—:  aus  Holz  aller  Art  in  Verbindung ­
  mit  Gespinsten  oder  Gespinstwaren, ­
  ganz  oder  teilweise
aus  Seide,  mit  Spitzen,  Stickereien, ­
  Gespinstwaren  mit  aufgenähter ­
  Arbeit,  Sammet  oder
Plüsch,  sammet-  oder  plüschartig.
Geweben,  zugerichteten  Schmuckfedern ­
  oder  Halbedelsteinen,  soweit ­
  sie  nicht  durch  die  Verbindung ­
  mit  anderen  Stoffen  unter
andere  Nummern  fallen  .  .  .
•—:  aus  Bambusrohr,  in  Verbin-StatistischeNr.


Einfuhr  I  Ausfuhr
627

630  a  |  625
630  a  |  626  a
630  a  |  626  a
630  a  |  626  b
630  a  !  627

631a

6.31  d  !  631  a

634

0  Massengut  nur  Kreosotbl.
        <pb n="323" />
        317

düng  mit  anderen  Stoffen,  soweit ­
  sie  dadurch  nicht  unter  andere ­
  Nummern  fallen  ....
—:  aus  pflanzlichen  Flechtstoffen
(mit  Ausnahme  der  Gespinste
fasern):
grob,  roh  oder  gefärbt,  gebeizt,
gefirnißt:
aus  ungeschälten  od.  geschältten
  Ruten,  aus  Rohr,  Peddig
  oder  Holzspan  ....
—:  aus  anderen  Flechtstoffen
andere  als  grobe,  insbesondere
alle  lackierten,  polierten,  bronzierten, ­
  vergoldeten,  versilberten ­
  Korbflechter-  u.  andere
Flechtwaren
in  Verbindung  mit  Gespinsten
od.  Gespinstwaren  oder  mir
anderen  Stoffen  (mit  Ausnahme ­
  der  gepolsterten  Korbmöbel), ­
  soweit  sie  dadurch  nicht
rmter  andere  Nummern  fallen
—:  aus  Horn,  Knochen  od.  andern
tierischen  Schnitzstoffen  (mit  Ausnahme ­
  solcher  aus  Elfenbein,
Perlmutter  oder  Schildpatt  ode»
a  usNa  cha  hmung  en  dieser  Stoffe),
auch  in  Verbindung  mit  andere!
Stoffen,  soweit  sie  nicht  dadurch
unter  andere  Nummern  fallen  .
—:  aus  Eisen:
aus  nicht  schmiedb.  Kunstgusse
oder  anderem  nicht  schmiedbarem ­
  feinen  Gusse  ....
aus  Kunstschmiedearbeit  .  .  .
andere  Möbel  aus  schmiedbaren,
oder  nicht  schmiedbarem  Eisen
Möbelteile:  -  •  ■
Büfettgriffe,  Möbelbeschläge,
Schiebladengriffe,  Schiebladenknöpfe ­
  aus  schmiedbarem  Eisen,
roh  oder  bearbeitet  ....
sonstige  Möbelteile:

Statistische  Nr.

Statistische  Nr.

Einfuhr  |  Ausfuhr

Einfuhr  |  Ausfuhr

aus  nicht  schmiedbarem  Eisen-646

  b

gusse:  roh

782  b

—:  bearbeitet

*)  783  h

aus  schmiedbar.  Eisen:  roh  .

798  d

—:  bearbeitet
Möbelbeschläge  aus  schmiedbarem

*)  799  f

Eisen,  roh  oder  bearbeitet  -  -
S.  dagegen  Kunstschmiedearbeiten. ­

Möbelleder  s.  Leder.

832

590a  |  590

Möbelrollen:

590  b  |  590

aus  nicht  schmiedbarem  Eisengüsse:

roh

782  b

—:  bearbeitet
aus  schmiedbarem  Eisen,  roh  oder

r)  783  b

bearbeitet

832

591

aus  Holz  s.  Möbel  und  Möbelteile
Möbelstoffe:
aus  Seide:
Sammet  und  Plüsch,  sammetund
  plüschartige  Gewebe:

ganz  aus  Seide

404  b

592

teilweise  aus  Seide  ....
andere  dichte  Gewebe:  ganz  aur

404  d

Seide

402

—:  teilweise  aus  Seide  .  .
aus  Gespinsten  von  Wolle  oder  anderen ­
  Tierhaaren,  auch  mit
pflanzlichen  Spinnstoffen  oder
Gespinsten  gemischt:

403

614

Sammet  und  Plüsch,  sammetund
  plüschartige  Gewebe,  un-781



gemustert  oder  gemustert  .
andere  dichte  Gewebe,  gefärbt,
bedruckt,  gernustert,  buntge-431



webt:  in,  Stück  als  Meterware

429

831

—:  abgepaßt,  auch  mit  Besatz

835

oder  Fransen
aus  Baumwollgespinsten,  auch  gemischt ­
  mit  anderen  pflanzlichen
Spinnstoffen  oder  Gespinsten  od.
mit  Pferdehaaren,  jedoch  ohne

430

832

Beimischung  von  Seide,  Wolle
x )  Namentliche  Bezeichnung.
        <pb n="324" />
        318

oder  anderen  Tierhaaren:
Sammet  und  Plüsch,  sammet
u.  plüschartige  Gewebe:  nicht

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

aufgeschnitten
—:  aufgeschnitten,  Flor  aus  d.

446

Einschlage  gebildet  (Velvet)
—:  aufgeschnitten,  Flor  aus  der

447

Kette  gebildet  (Sammet).  .
andere  dichte  Gewebe,  gefärbt,
bedruckt,  buntgewebt,  gemust.,

448

auch  roh  gemustert  ....
Sammet  und  Plüsch,  sammetund
  plüschartige  Gewebe  (aufgeschnitten ­
  oder  nicht  aufgeschnitten), ­
  aus  Gespinsten  von
anderen  pflanzlichen  Spinnstoffen ­
  als  Baumwolle  ohne
Beimischung  von  tierischen
Spinnstoffen  oder  von  Baum-445



wolle
andere  dichte  Gewebe  aus  Gespinsten ­
  von  Jute,  ohne  Beimischung ­
  von  anderen  Spinnstoffen, ­
  gefärbt,  bedruckt,  buntgewebt, ­
  gemustert,  auch  roh

491

gemustert
Mörser:
Stampfmörser:

490

aus  schmiedbaren:  Eisen  .  .  .
aus  Kupfer,  nur  als  Haus-  oder
Küchengeräte  verwendbar,  auch

816  d

lackiert  oder  poliert  ....
verniert,  gefärbt,  mit  Aluminium

876

überzogen  oder  vernickelt  .  .
—:  andere  aus  Kupfer:

879

unlackiert,  unpoliert

877  a

lackiert,  poliert
verniert,  gefärbt,  mit  Aluminiuni

878  a

überzogen  oder  vernickelt  .  .
Stampfmörser  aller  Art  aus  gegossenem ­
  Messing:

879

unlackiert,  unpoliert  ....

877  b

lackiert,  poliert
verniert,  gefärbt,  mit  Alunii-878

  b

nium  überzogen  oder  vernickelt

879

—:  aus  Serpentinstein  ....
Geschütze  (Feuerwaffen)  nach  Beschaffenheit ­
  des  Stoffes.
Mörsermühlen  zur  Zerkleinerung  von
Erzen,  Gestein  oder  Kohlen  -  -
Mundstücke:
zu  Tabakpfeifen,  Zigarrenspitzen
oder  Zigarettenspitzen:
aus  Holz,  fein  geschnitzt  -  -
aus  Kork
aus  anderen  pflanzlichen  Schnitzstoffen ­
  als  Holz  und  Kork  -
aus  Horn,  Knochen  oder  ander,
tierischen  Schnitzstoffen  (mit
Ausnahme  solcher  aus  Elfenbein, ­
  Perlmutter  oder  Schildpatt ­
  oder  aus  Nachahmungen
dieser  Stoffe  sowie  mit  Aus
nähme  solcher  aus  Federkielen)
aus  Federkielen
ganz  oder  teilweise  aus  Elfenbein ­

ganz  oder  teilweise  aus  Bernstein ­
  (einschl.  derjenigen  aus
Nachahmungen  dieser  Stoffe)
ganz  oder  teilweise  aus  Zellhorn
(Celluloid)  oder  diesem  ähnlichen ­
  Stoffen,  z.  B.  Galalith
aus  Hartkautschuk
zu  Blastonwerkzeugen  s.  Tonwerkzeuge. ­


Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr
691  a

')  906  p

631  b
638  c
646  b

614
612
602
712
640  b
586

TL
Nadeln:
Schmucknadeln  s.  Schmuckgegenstände. ­

andere  Nadeln:
aus  Eisen:
Nähnadeln  (einschl.  der  Heft-,
Stick-  und  Stopfnadeln),  auch
mit  vergoldeten  Ohren  .  .
Näh-,  Stick-,  Strick-  und  Wirk-Maschinennadeln

*)  Einfuhr  namentliche  Bezeichnung.

841a
841  b
        <pb n="325" />
        319

Stecknadeln  und  sonstige  vorstehend ­
  nicht  genannte  eiserne
Nadeln,  z.  B.  Billardnadeln,
Strick-  und  Häkelnadeln,  Nadeln ­
  für  Kürschner,  Lithographen, ­
  Tapezierer,  Sattler
und  Segelmacher,  Schuhmachernadeln ­
  und  ähnliche  Nadeln ­
  für  Handwerker,  Jacquard- ­
  und  ähnliche  Webmaschinennadeln, ­
  Sprechmaschinennadeln, ­
  Pack-,  Radier- ­
  (Reiß-),  Haar-,  Hut-,
Schnür-,  Spick-,  Hechel-  und
Kratzennadeln  sowie  Nadeln
für  Auflege-  und  Trockenvor-Statistische

  Nr.
Einfuhr!  Ausfuhr

richtungen
aus  Kupfer,  Messing  od.  Tombak, ­
  verniert,  gefärbt,  mit  Aluminium ­
  überzogen  oder  ver-841

  c

nickelt

879

andere  aus  Kupfer  ....
andere  aus  Messing  od.  Tom-878

  a

bak

878  b

aus  Hartkautschuk
aus  Holz:  fein  bemalt,  vergol-586



det,  versilbert  oder  bronziert
—:  andere
aus  Horn,  soweit  sie  nicht  als
Nadeln  aus  Nachahmungen
von  Perlmutter  oder  Schild-631

  e  &amp;gt;  631  b

631b

patt  anzusehen  sind  ....
Nadelspitzen,  eiserne  (Nadeln  ohm

614

Ohre,  wie  sie  sich  bei  der  Herstellung ­
  von  Nähnadeln  als  Abfall

ergeben),  wie  Hechelnadeln  -  •
Nägel  (einschließlich  der  Stifte  und
Zwecken):
aus  Eisen:  Hakennägel  (grobe
Nägel  zun:  Befestigen  der  Eisenbahnschienen ­
  auf  den  Schwel-841

  c

len)

820  a

—:  Drahtstifte
—:  Aufzwickstifte  (Semences,
Täcks,  genau  gearbeitete,  sich!

826  a

gleichmäßig  verjüngende,  aus
Blech  oder  Draht  hergestellte
Nägel,  die  vorzugsweise  zur
Verbindung  des  Oberleders
von  Schuhen  mit  der  Brandsohle ­
  dienen)
—:  Hufnägel
—:  Rosettenstifte  und  sonstige  vorstehend ­
  nicht  genannte  Nägel,
auch  mit  Rosetten  oder  Köpfen
aus  anderen  unedlen  Metallen
oder  Legierungen  unedler  Metalle ­
  oder  aus  anderen  Stoffen,
soweit  sie  nicht  dadurch  unter  andere ­
  Nummern  fallen  ....
—:  Reißbrettstifte  aus  vermessingtein
  Eisen,  mit  Zellhornüberzug
an  den  Köpfen
aus  Kupfer:  nach  Art  der  Drahtstifte ­
  hergestellte
aus  Kupferblech  oder  Kupferplatten, ­
  auch  mit  angestanzten
Köpfen
aus  Holz  (Holzstifte)

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

827
825  f

825  g  |  825  f
640  b
878  a
878  a
621  b

Natrium  (ein  Alkalimetall)  .  .  .
Natriumamalgam  (eine  Quecksilberlegierung)
  i
Natrium-  (Natron-)  Salze  u.  -Verbindungen: ­

Natriumacetat  (essigsaures  Natron, ­
  Rotsalz)
Natriumaluminat  (Tonerdenatron) ­

Natriumaluminiumfluorid  (künstlicher ­
  Kryolith)
Natriumaluminiumsulfat  (schwefelsaures ­
  Natriumaluminium,
Natronalaun)
Natriumamid
Natriumantinwnfluorid  •  •  •
Natriumantimonyltartrat  (Natronbrechweinstein) ­


266
265
309b  |  309
298  |  298  a
298  |  298  (i
298  |  298  q
')  317  s
312
312

*)  Namentliche  Bezeichnung.
        <pb n="326" />
        320

Natriumorsenmt  (arsensaures  Natron) ­

Natriumbichromat  (saures  chromsaures ­
  Natron)
Natriumbikarbonat  (doppeltkohlensaures ­
  Natron)
Natriumbioralat  (saures  oralsaures ­
  Natron)
Natriumbiphosphat  (saures  phosphorsaures ­
  Natron)  ....
Natriumbisulfat  (saures  schwefelsaures ­
  Natron,  doppeltschwefelsaures ­
  Natron,  im  Handel  gewöhnlich ­
  unrichtig  als  Weinsteinpräparat ­
  bezeichnet)  .  .
Natriumbisulfit  (saures  schwefligsaures ­
  Natron)
Natriumborat  (Borar,  borsaures
Natron)
Natriumbromid  (Bromnatrium)
Natriumchlorat  (chlorsaures  Natron) ­

Natriumchlorid  (Chlornatrium,
Kochsalz)
Natriumchromat  (chromsaures
Natron)
Natriumcitrat  (zitronensaures
Natron)
Natriumcyanid  (Cyannatrium,
blausaures  Natron)  ....
Natriumeisencyanid  (Ferricyannatrium,
  rotes  Natronblutlaugensalz) ­
  und  Natriumeisencyanür
  (Ferrocyannatrium,  gelbes
Natronblutlaugensalz),  in,  Handel ­
  auch  blausaures  Natron  genannt. ­
  .  -
Natrium  flu  orid  (Fluornatrium)
Natriumgoldchlorid  (Goldsalz)  .
Natriumhydrat  (Natriumhydroryd,
  Ätznatron,  kaustisches  Natron), ­
  fest  (Laugen-Seifenstein,
Laugenpulver)  oder  flüssig,  d.  i.
l j  Namentliche  Bezeichnung.

Statistische  Nr.

Statistische  Nr.

Einfuhr  ^  Ausfuhr

Einfuhr  Ausfuhr

in  wässeriger  Lösung  (Natron-317

  b

lauge)

289  a

Natriumhydrosulfit  -  Formalde-305

  a

hyd,  Natriumhydrosulfit,  wassersreies

  fEradit,  Hyraldit,  Ron-288



galit)

i)  317  s

Natriumhydrosulfür

-)  317  s

')  317  s

Natrium  Hypochlorit  ^unterchlorigsaures

  Natron,  Chlorsoda),

r)  317  s

auch  in  wässeriger  Lösung  (eine

Bleichlauge)

292  a  !  292

Natriumhypophosphat  lunterphosphorsaures

  Natron)  -  •

i)  317  s

Natriumhyposulfit  (unterschwef-294



ligsaures  Natron,  Natriumthiosulfat,

  ein  Antichlor)  ....

J )  317  s

&amp;gt;)  317  s

Natriumjodid  (Jodnatrium).  -

284

Natriumkarbonat  (kohlensaures

275

Natron),  natürliches  u.  künst-285



liches:

roh,  auch  kristallisiert  (Soda-')

  317  s

salz)

287  a

calciniert,  auch  auf  andere

280  |  280  a

Weise  entwässert  oder  gereinigt



287  b

305  a

Natriumlaktat  (milchsaures  Natron)



278

')  317  s

Natriumnitrat  (salpetersaures

Natron,  Natronsalpeter,  Chile-308

  b

salpeter)

303

Natriumnitrit  (salpetersaur.  Natron)



317  m

Natriumoralat  (oralsaures  Natr.)

')  317  s

Natriumperchlorat  (Überchlorsaures

  Natron)

r)  317  s

Natriumpermanganat  (überman-308

  a

gansaures  Natron)

i)  317  s

»)  317  s

Natriumperoryd  (Natriumsuper-317

  b

oryd),  ein  Bleichmittel  .  .  .

292a  |  292

Natriumpersulfat  (überschwefelsaures

  Natron)

*)  317  s

Natriumphosphat  (phosphorsaures

  Natron)

*)  317  s

*)  Namentliche  Bezeichnung.
        <pb n="327" />
        Natriumpikrat  (pikrinsaures  Natron) ­

Natriumrhodanür  (Rhodannatr.)
Natriumsalicylat  (saliciylsaures
Natron)
Natriumselenit  (selenigsaures  N.)
Natriumsilikat  (Natronwasserglas
kieselsaures  Natron),  auch  in
Lösung
Natriumstannat  (zinnsaures  Natron, ­
  Präpariersalz)  ....
Natriumsulfat  (schwefelsaures
Natron,  Glaubersalz),  kristallisiert ­
  oder  calciniert  ....
Natriumsulfhydrat
Natriumsulfid  (Schwefelnatrium,
Natronschwefelleber)  ....
Natriumsulfit  (schwefligsaur.  N.)
Natriumstilfür  (Schwefelnatriumlauge) ­

Natriumsuperoryd  (Natriumperoryd,
  ein  Bleichmittel)  .
Natriunithiosulfat  (Natriunihypc
sulfit,  unterschwefliglaures  Natron, ­
  ein  Antichlor)
Natriumuranat  (uransaures  Natron, ­
  Urangelb),  nicht  zubereitet,
nicht  in  Aufniachungen  für  den
Kleinverkauf
Natriumwolframat  (wolframsaures ­
  Natron)
anderweit  nicht  genannte  Natrium- ­
  (Natron-)  Salze  und
Verbindungen
Natron,  formaldehydsulforylsaures
(Dekroline)
Natronkalk
—,  borsaurer  (Boronatrocalcit,  Tinkalzit)

Natronweinstein  (weinsaures  Natronkali, ­
  Kaliumnatriumtartrat,
Seignettesalz)  ,

|  ©toti^ifc^e

Statistische  Nr.

Einfuhr  ^  Ausfuhr

Einfuhr  [  Ausfuhr

364  b

O.

9  317  s

Öfen:

elektrische

912  j

317  n

andere:

9  317  s

aus  Eisen:

307

aus  Kunstguß,  nicht  schmiedbar,
u.  anderem  feinem  Eisengüsse,
nicht  schmiedbar

781  |  783g

317  r

aus  anderem  nicht  schmiedbar.
Eisengüsse:  roh

782  b

—:  bearbeitet

783  g

294

aus  schmiedbarem  Eisen  (einschl.
des  schmiedbaren  Guses):

9  317  s

roh

798  d

bearbeitet

9  799  f

317  p

—,  Kunstschmiedearbeiten,  eis.
aus  Ton,  unglasiert  od.  glasiert,

837

9  317  s

9  317  s

glatt  oder  verziert:
einfarbig  od.  weiß  oder  mehr-292

  ei  |  292

farbig,  auch  mit  Lüster-  oder
Metallüberzug

722

9  317  s

in  Verbindung  mit  anderen
Stoffen,  soweit  sie  nicht  dadurch ­
  unter  and.  Nummern

fallen

732

332  b

Ofenbruch:
zinkischer(Giftschwamm,Hochofenschwamm, ­
  Ofengalmei)  .  .  .

237  o

9  317  s

bleiischer

237  c

Ofenkacheln,  Ofenringe  und  Ofen-9

  317  s

rohre  wie  Ofenteile.
Ofenschwärze:

Graphit  (vgl.  Nr.  224,  338,  238)
Asphaltlack

343

9  317  s

Wasserschwärze  wie  Seife.

9  317  s

Ofenteile:

236a  |  2636

aus  Eisen:
Ofenringe  und  Ofenrohre  aus

Eisenblech,  auch  Teile  von  solch.

828  a

311

aus  Kunstguß,  nicht  schmiedbar,
und  anderem  feinen  Gusse,  nicht

schmiedbar

781  &amp;gt;  783  g

9  Namentliche  Bezeichnung.

9  Namentliche  Bezeichnung.
Rkpennlng.  Au?-  und  Durchsuhrverdole.

21
        <pb n="328" />
        *-  322

aus  anderem  nicht  schmiedbarem
Eisengüsse:  roh
—:  bearbeitet
aus  schmiedb.  Eisen  (einschließlich
des  schmiedbaren  Eisengusses):
roh
bearbeitet
—,  Kunstschmiedearbeiten,  eiserne
aus  Ton,  unglasiert  od.  glasiert,
glatt  oder  verziert,  einfarbig  od.
weiß  oder  mehrfarbig,  auch  mit
Lüster-  oder  Metallüberzug  .

Öle:
fette  Öle  in  Fässern:  ....
Baum-  (Oliven-)  Öl,  auch  amtl.
ungenießbar  gemacht  (vergällt)
Baumwollsamenöl,  auch  amtlich
ungenießbar  gemacht(vergällt)
Bohnenöl  (Soja-  u.  anderes)
Erdnußöl
Holzöl
Lavat-  und  Sulfuröl  ....
Leinöl
Raps-  und  Rüb  öl  .....
Ricinusöl,  auch  amtlich  ungenießbar ­
  gemacht  (vergällt)  .  .  .
andere  fette  Öle,  auch  amtlich  ungenießbar
  gemacht  (vergällt)
—:  in  anderen  Behältnissen  .
Bassiaöl  (Elipe-,  Jllipeöl):
zum  Genusse  nicht  geeignet  .
zum  Genusse  geeignet  ....
Kakaoöl  (Kakaobutter)  ....
Kokosnußöl  (Kokosbutter,  -fett,
Kokosnußbutter,  Kokostalg):  zum
Genusse  nicht  geeignet  -  .  .
—:  zum  Genusse  geeignet  .  .
Lorbeer  öl,  butterartig  es  .  .  .
Muskatnußöl  (Muskatbutter,  -balsam),
  fettes

*)  Namentliche  Bezeichnung.
2 )  Nach  Eigengewicht  (mit  Ausnahme
der  in  den  freien  Verkehr  gesetzten
Mengen).

Statistische  Nr.

Statistische  Nr.

Einfuhr|  Ausfuhr

EinfuhrsAusfuhr

Palmkernöl  (Palmnußöl,  Palm-782

  b

kernfett):  zum  Genusse  nicht  ge-783

  g

eigne

&amp;gt;)  171  b

—:  zum  Genusse  geeignet  .  -
Palmöl  (Palmbutter,  -fett):  zum

205  b

798  d

Genusse  nicht  geeignet  .  .  .

l )  171  a

*)  799  f

—:  zum  Genusse  geeignet  -  •

205  b

837

flüchtige)  ätherische)  Öle:  Terpentinöl, ­
  einschl.  des  Kien-,  Krummholz-
  (Latschen-)  und  Silbertannenöls ­
  (Weißtannenöls),  roh  od.

722

gereinigt  (Terpentingeist,  Terpentinspiritus, ­
  Camphin),  Fichtennadelöl,

  Harzgeist  (Harzessenz)
—■:  Orangen-,Zitronen-,  Bergamott-,
  Mandarinen-  usw.  Öl  aus

353  a

2 )  166  f

Früchten  der  Citrusarten.  .  -

353  b  |  353  c

—:  andere

353  c

2 )  166h  |  8 )  166.

Dicköl,  Kampferöl  s.  diese.

2 )  166  c

Mineralöle  (Erdöl  (Petroleums,

2 )  166  d

Braunkohlenteeröl,Torföl,  Schie-2

 )  166t  |  2 )  166c

feröl,  Ol  aus  dem  Teere  der  Bog--)

  166g  |  2 )  166.
2 )  166  b

head-  od.  Kännelkohle  u.  sonstige

Mineralöle  einschl.  der  Stein-2

 )  166  a

kohlenteer  öle)  s.  Mineralöle,
wohlriechende  fette  Öle  (z.  B.  Jas-2

 )  166k  1 2 )  166c

minöl)  u.  wohlriechende  mineralische ­
  Öle  (z.  B.  wohlriechendes

2 )  1661  |  2 )  166c

Vaselinöl)

355

2 )  167

fette  Öle,  mit  Kali  od.  Natron  zu
Waschmitteln  zubereitet;  auch  mit

2 )  171  d

Kali  od.  Natron  wasserlöslich  ge-205

  b

machte  Gemische  von  rohen  Harz--)

  168

ölen  u.  schweren  Teerölen:  in
Fässern  od.  anderen  größeren  Bebältnissen



254

2 )  171  c

—:  in  Büchsen,  Flaschen,  Krügen,

205  b

Tiegeln,  Töpfen  oder  dergleichen

256

2 )  169

Acetonöl

309  b  |  309

Anilin  öl  (Anilin)

246  e

-)  169

Fruchtöle  (Fruchtäther)  ....

347

Fuselöle
H  Nach  Eigengewicht  (mit  Ausnahme
der  in  den  freien  Verkehr  gesetzten
Mengen).

348
        <pb n="329" />
        323  —

Harlemer  Ol
Harzöl,  roh  ob.  gereinigt  (Codöl)
Holzteer  öl  Macholderteeröl,  Birkenteeröl, ­
  Birkenrindenölu.dergl.)
euch  gereinigt;  Kautschuköl;  Tieröl, ­
  roh  (Hirschhornöl)  oder  gereinigt ­
  (Dippelsöl)
Kognaköl  (Weinbeeröl)  ....
Mirbanöl  (Nitrobenzol)  ....
Spreng  öl  (Nitroglycerin)  .  .  -
Türkischrotöl,  in  Fässern  u.  andderen
  größeren  Behältnissen  -
Vitriolöl  (Schwefelsäure)  •  •  ■
Olein  fOlstoff)
Oleomargarin  (durch  Abpressen  aus
preiwior  jus  gewonnenes  schmalzartiges ­
  Fett),  auch  zur  Herstellung
von  Seife  oder  Lichten  aus  Erlaubnisschein ­
  unter  Überwachung
oder  vorher  amtlich  ungenießbar
gemacht  (vergällt)
—,  durch  Zusatz  von  Milch,  Wasser,
Salz  u.  Farbstoffen  od.  in  ähnl.
Weise  zu  Kunstbutter  verarbeitet;
auch  Mischungen  von  Oleomargarin ­
  mit  Milchbutter  oder  Butterschmalz ­

Oscn:
aus  Eisen
aus  Kupfer,  Messing  od.  Tombak:
verniert,  gefärbt,  nnt  Aluminium
überzogen  oder  vernickelt  .  .
andere  aus  Kupfer
andere  aus  Messing
Oxalsäure  (Kleesäure,  sogenannte
Zuckersäure)
Oralsäuresalze  lOxalate):
oralsaures  Kali  u.  saures  oralsaur.
Kali  (Kaliumoralat  u.  Kaliumbioralat
  fKleesalzj)

Ü  Nach  Eigengewicht  (mit  Ausnahme
der  in  den  freien  Verkehr  gesetzten
Mengen).
2 )  Ausfuhr  nach  Eigengewicht.

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

389  |  838

oralsaures  Antimonorydkali  (Anti-»)

  239  h

monoryalat)
oralsaures  Zink  (Zinkoralat)  .  .
oralsaures  Zinn
oralsaures  Ammoniak  (Ammoniumoralat),
  oralsaures  Bleioxyd

352

iBleioralat),  oralsaures  Eisen

347

(Eisenoralat),  oralsaurer  Kalk

246  g

(Calciumoralat),  oralsaures  Li-364

  b

thiumoralat),  oralsaures  u.  säur.
oralsaures  Natron  (Natriumora-254



lat  und  Natriumbioralat),  oral-273



saures  Nickel  (Nickeloralat),  oralü

  172

saurer  Strontian  (Strontiumoralat)
  u.  sonstige  anderweit
nicht  genannte  Oralsäuresalze
P-Papier:


126  b  !  2 )  126

gelbes  Strohpapier,  auch  ein-  od.
beidseitig  glatt
ganz  grobes  graues  Löschpapier
Packpapier,  in  der  Masse  gefärbt^
auch  auf  einer  Seite  glatt  .  .
Papier,  nicht  unter  andere  Num-205

  a

mern  fallend,  auch  liniert,  pergamentiert,
  gekreppt  od.  gekörnt,

825  d
879
878  a
878  b

einschl.  des  Kartonpapiers  (Kartenpapiers):


Druckpapier,  ungefärbt  oder  in
der  Masse  gefärbt  ....

Karton-  (Karten-)  Papier,  mit

Ausnahme  von  Zeichenkartonpapier

Löschpapier,  außer  ganz  gro-276



ben&amp;gt;  grauen  (653),  Filtrierpapier ­

Packpapier  aller  Art,  vorstehend
nicht  genannt,  einschließt,  des

276

über  30  g  auf  1  m  im  Geviert
schweren  Seidenpapiers  .  .
Pergamentpapier
1 )  Namentliche  Bezeichnung.

Statistische  Nr.
Einfuhr  ^  Ausfuhr

312
315
317  r

i)  317  s

653  |  654
653
654

655  a

655  b

655  c

655  d  |  654
655  e

21
        <pb n="330" />
        324

Schreib-,  Brief-,  Bütten-  (mit
der  Hand  geschöpftes),  Noten-Statistische

  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

papier

655  f

Zeichen-  u.  Zeichenkartonpapier
Zigarettenpapier  u.  Zigarettenblättchen
  s.  diese.
Seidenpapier,  nicht  unter  655  d

655  g

fallend  -  -
Photographisches  Rohpapier,
nicht  barytiert,  Filz-,  Tapeten-655

  h

und  anderes  Papier  -  -  -
Buntpapier,  auch  auf  lithographischen, ­
  Wege  hergestellt,
einschl.  des  mit  Kreide,  Bleioder ­
  Zinkweiß,  Baryt  (auch
für  photographische  Zwecke)
oder  dergl.  überstrichenen  oder
mit  Metall-  (Bronze-)  Druck
versehenen  Papiers,  Chromopapier, ­
  Chromokartons  und
Kunstdruckpapier  (Jllustrations
druckpapier)  in  Bogen  oder

655  i

endlosen  Rollen
Lackiertes  Papier;  mit  Glimmer
oder  Glasschuppen,  Streupulver, ­
  Wollstaub  oder  dergl.
überzogenes  Papier;  Papier
mit  gestrichenem,  aufgelegtem
oder  galvanoplastischem  Metallüberzug ­
  in  Bogen  oder  end
losen  Rollen  sowie  mit  Goldoder ­
  Silberschnitt  versehenes
Papier  (mit  Ausnahme  von

656  |  656  a

Bilderpapier)
Drucke  jedes  Verfahrens  einschließlich ­
  des  Kopierverfah
rens  auf  Papier:
Postkarten  mit  Bilddruck  (Ansichtskarten), ­
  ein-  oder  niehrfarbig,
  auch  mit  Pressungen
oder  Rändern  in  Farben,  Gold

656  |  656  b

oder  anderen  Metallen  .  .
Besuchs-,  Wunsch-,  Empfehlung ­
  s-,  Geschäfts-  u.  ähnl.
Karten  aus  Papier,  Bilder-657

  a

papier  (mit  Bildern  oder
Figuren  bedrucktes  Papier
—  Pappe  —  zur  weiteren
Verarbeitung,  z.  B.  zur
Aufnrachung  von  Waren,
zu  Spielzeug),  Modellierbogen ­
  (auch  Abziehpapier,
z.  B.  Marmorabzieh-,  Maserierpapier),
  zu  Etiketten  vorgerichtetes ­
  nicht  gummierter
Papier  (Pappe)  und  zum
Gebrauche  fertige  Etiketten,
nicht  ausgestanzt  oder  mit
Handmalereien,  Photographien ­
  usw.  verziert,  ein-  od.
nrehrfarbig  bedruckt  u.  andere ­
  Drucke,  ein-  od.  mehrfarbig, ­
  auch  mit  Pressungen,
oder  Rändern  in  Farben,
Gold  oder  anderen  Metallen
zu  Fahr-,  Eintritts-  od.  dergleichen ­
  Karten  usw.  vorgedrucktes ­
  Papier,  zu  Frachtbriefen, ­
  Rechnungen,  Geschäftsbüchern ­
  oder  dergl.
vorgerichtetes  Papier)  Wertpapiere ­
  u.  andere  zur  Ausfüllung ­
  oder  Ergänzung  be
stimmte  bedruckte  Papiere
(andere  Wertpapiere  s.
674  d);  Fahrscheine  aus  Pa
pier,  gedruckte  aller  Art,  lose
usw
Papier,  auch  der  Nr.  657,  ausgestanzt, ­
  auch  mit  Handmalereien,
gepreßten  Naturblumen,  Photographien ­
  oder  in  irgend  einer  anderen ­
  Weise  verziert  ....
Papier,  mit  Gespinstwaren  aller
Art  ganz  oder  teilweise  überzogen, ­
  oder  mit  Unterlagen  oder
Zwischenlagen  von  Gespinstwaren ­
  aller  Art  oder  von  Drahtgeflecht ­

Briefpapier,  auch  Briefkarten,

Statistische  Nr.
Einfuhr  ^  Ausfuhr

657  b

657  c

658

659
        <pb n="331" />
        325

Briefumschläge  in  Behältnissen
aus  Papier,  Pappe  oder  Holz
(Papierausstattung)
Bimsstein-,  Glas-,  Rost-,  Sand-  u.
Schmirgelpapier  sowie  anderes
Schleif-  u.  Polierpapier  .  .  .
Schieferpapier  u.  Tafeln  daraus,
ohne  Verbindung  mit  anderen
Stoffen
Lichtempfindliches  (gebrauchsfertiges) ­
  photographisches  Papier,
$.  B.  Albumin-,  Celloidin-,
Bromsilber-,  Chlorsilberpapier  u.
dergl.,  aus  Lichtpauspapier  .
Gelatinepapier  (mit  Gelatine  bestrichenes ­
  Papier);  Pauspapier
(Paraffin-,  Öl-,  Wachspapier  u.
dergl.);  Blau-  (Anilin-  u.  Ultramarin-) ­
  Papier;  gefettetes  Jndigopapier;
  Desinfektionspapier;
Schweißpapier;  Fliegen-  und
Mottenpapier;  (auch  Nikolinpapier); ­
  Özonpapier;  Reagenspapier; ­
  (Lackmus,  Alkanna-und
dergl.  Papier)  u.  anderes  chemisches ­
  Papier;  mit  Guttaperchalösung ­
  (auch  Kautschuklösung),
Leim,  Gummi,  Tragant,  Stärke
od.  ähnl.  Stoffen  bestrichenes
oder  gepudertes,  auch  auf  den
so  behandelten  Stellen  mit  Harz,
Ol,Wachs  od.  Kollodiumgedecktes
Papier
Asthmapapier  (Salpeterpapier),
Gichtpapier,  Senfpapier,  blasenziehendes ­
  Papier  (Spanischfliegenpapier ­
  fKantharidenpapierf)
u.  and.  Papier  zu  Heilzwecken
Räucherpapier,  Schminkpapier
Seifenpapier
Papier  aus  Stengeln  od.  Rippen
von  Tabakblättern
Zunderpapier

Statistische  Nr.

I

j  Statistische  Nr.

Einfuhr  |  Ausfuhr

|  Einfuhr  j  Ausfuhr

Papier,  beschriebenes  (auch  mit
Musiknotenschrift)

674  b

667

Papier,  mit  Schrift  bedrucktes,  das

662

sich  als  literarisches  Erzeugnis
darstellt,  auch  mit  beigedruckten,
beigehefteten  oder  beigelegten

Bildern  aller  Art

674  a

662

Papierspäne  (Abfälle  von  der  Papierverarbeitung); ­
  beschriebenes

u.  bedrucktes  Papier  als  Altpapier ­
  (Makulatur);  Papier,  lediglich ­
  zum  Einstampfen  verwendbar ­


673  a

663

Papierasche,  silberhaltige,  von  verbranntem

  Photograph.,  mit  Silbernitrat ­
  überzogenem  Papiere  -

237  r

Papierausstattung

667

Popierbeutel  und  Papiertüten

665  a

Papierdraht  (nnt  Papier  überzogener ­
  Draht  aus  unedlen  Metallen
od.  aus  Legierungen  unedl.  Metalle: ­

für  die  Elektrotechnik  ....

890  a

für  andere  Zwecke

890  b

Papierdruckfarbe,  aus  Ruß-  od.  Kupferdruckschwärze ­
  unter  Zusatz  von
Leinöl  od.  Ölfirnis  hergestellt,  nicht
in  Aufmachungen  f.  d.  Kleinverkf.

334

664

—,  andere,  s.  Farben  usw.
Papierfaden  aus  Holzstoff,  eindrähtig, ­
  wie  gebleichtes  eindrähtiges
Hanfgarn.
Papierfärbemaschincn  für  Papier-906

  k

Herstellung

388

Papierfässer  s.  Papier-  u.  Pappwar.
Papierfetzen  (lediglich  zum  Einstampfen ­
  verwendbar)  ....

673  a

Papiergarnspinnmaschinen  -  ■  •

-)  906  v

358

Papiergeflechtborten  u.  -litzen,  Nach-256


M  220  f

ahmungen  von  Hanfgarnborten  u.
-litzen  aus  fadenartig  gedrehten
Papicrstreifen,  geflochten  .  .  .

502  |  412  a

370

Papiergeld

674  d

1 )  Namentliche  Bezeichnung.

*)  Einfuhr  Wertangabe.
        <pb n="332" />
        326

StatistischeNr.

Papierhüte,  Papiermützen:

Einfuhr  |  Ausfuhr

unausgerüstet  (ungarniert).  -  •

')  541  d

ausgerüstet  (garniert)  .  .  •  •

')  541  e

für  Frauen  u.  Kinder,  aufgeputzi
Papierikolierröhren  aus  Papier  odcr

542

*)  534

Pappe

s.  Röhre»
uuS  Vapier

912  in

—,  mit  unedlen  Metallen  oder  Le
gierungen  unedler  Metalle  überzogen ­
  od.  in  Metallröhren  eingefügt


ob.  Pappe

1-  Rohren
au-Metallen!^  ^

Papierknetniaschnen  _  •
Papierleimmaschinen  für  Papier-906

  k

Herstellung

906  k

Papierlumpen,  Papierschlamm.  .
Papiermaschinen  (Langform-,  Rahmenform-, ­
  Zylinderformmaschi-543

  b

nen)  •  •
Papiermassewaren  s.  Papier-  und
Pappwaren.
Papiermesser,  eiserne:

906  k

Maschinenmesser
andere  Papiermcsser:  grobe  (zum

813  e

Handwerksgebrauche)  ....

815  c

813  c

—:  feine  •  •  *
Papierprüfmaschinen  (Materialprü-2

 )  836  a

fungsmaschinen)
Papierrollenschneidemaschinen,  Papierrollenwickelmaschinen
  für  Pa-»)

  906  v

pierwarenindustrie

906  o

Papiersäcke

665  a

Papierscheren:  grobe

813  c

—:  feine

836  a

Papierschlamm  (Papierlumpen)  .
Papierschneidemaschinen  für  Papier-543

  b

Herstellung

906  k

—,  für  Buchbinderei
Papierschwamm  (künstlicher  Feuer-906

  o

schwamm)
Papierservietten:
in  der  bei  Servietten  üblichen  Art

370

gefaltet  .
*)  Stückzahl.
2 )  Ausfuhr  auch  in  Verbindung  mit
Stoffen  aller  Axt.
3 )  Namentliche  Bezeichnung.

670  e

andere  s.  Papier-  u.  Pappwaren
und  Papier.
Papierspanc  (Abfälle  von  der  Pc-Pierverarbeitung)

Papierstoffgewebe  (sogenannte  nachgeahmte ­
  Chinamatten),  für  Möbel
u.  Zimmerausstattung  geeignet
Gewebe  mit  Kette  aus  Baumwollengarn ­
  u.  Schuß  aus  sogenanntem ­
  Papiergarne  (Hanfgarnnachahmung
  aus  fadenartig  ge
drebten  Papierstreifen)  ....
Papierstoffmühlen  (Ganzzeugraffineure) ­

Papiertüten
Papier-  u.  Pappwaren:
Hüte,  Mützen  s.  Papierhüte,  Papiermützen.

Röhren,  Spielkarten,  Zigarettenplättchen,
  Zigarettenhülsen  s.  dic
betreffenden  Stichworte.
Tapeten  und  Tapetenborten  aller
Art  aris  Papier
Tüten,  Beutel,  Sacke,  Faltberitel,
Faltschachteln  u.  bergt.  Behältnisse ­
  (Massenpackungen),  unbedruckt ­
  oder  bedruckt
Briefunischläge,  unbedruckt  oder
bedruckt
Papierwäsche,  auch  ganz  oder  teilweise ­
  mit  Baumwollengeweben
überzogen  od.  mit  Unterlagen  ob.
Zwischenlagen  von  Gespinstwaren ­
  aller  Art
Briefpapier,  Briefkarten,  Briefumschläge, ­
  in  Behältnissen  aus
Papier,  Pappe  od.  Hofz  (Papierausstattung) ­

Geschäftsbücher,  Notizbücher,  auch
mit  Leder  od.  Gespinstwaren  aller
Art  ganz  od.  teilweise  überzogen
od.  damit  ausgestattet,  oder  in
Verbindung  mit  Zellhorn  (Celluloid) ­
  ob.  ähnl.  Stoffen,  z.  B.  Galalith ­


StatistischeNr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

673  st

445
906  k
665  a

660
665  a
665  b

666

667

668  a
        <pb n="333" />
        327

Einbanddecken,  Mappen,  Attrappen, ­
  Etuis,  auch  von  vorstehend
angegebener  Beschaffenheit
Albunis  (Sammelbücher  zur  Aufnähme
  von  Bildern,  Briefmarken
Postkarten  od.  bergt.),  auch  mit
Leder  oder  Gespinstwaren  aller
Art  ganz  od.  teilweise  überzogen
oder  damit  ausgestattet  oder  in
Verbindung  mitZellhorn  (Celluloid) ­
  oder  ähnlichen  Stoffen,  j.
B.  Galalith

Statistische  Nr.
Einfuhr!  Ausfuhr

668  b

669

Waren  aus  Papier,  Pappe,  Holzmasse ­
  oder  Zellstoff,  bei  vorstehenden ­
  Nummern  nicht  genannt, ­
  auch  Hartpapierwaren  u.
Waren  aus  Vulkanfiber,  ferner
Waren  aus  Steinpappe  und
Steinpappmasse:
ohne  Verbindung  mit  anderen
Stoffen  oder  nur  in  Verbindung ­
  mit  Holz  od.  Eisen:
Waren  aus  ein-  od.  mehrfarbig ­
  bedruckten,  farbig  oder
schwarz,  auch  mit  Gold  oder
anderen  Metallen  gerändertem, ­
  mit  Pressung  versehenem, ­
  ausgestanztem,  mit
Handmalereien,  gepreßten
Naturblumen,  Photographien ­
  od.  in  irgend  einer  anderen ­
  Weise  verziertem  Papier ­
  od.  dergl.  Pappe;  Waren, ­
  mit  Papier  od.  Pappe
der  vorstehend  bezeichneten
Art  ganz  od.  teilweise  überzogen ­


670  a

Waren  mit  gestrichenem,
aufgelegtem  od.  galvanoplastischem ­
  Metallüberzug
od.  mit  Metalldruck  sowie
fein  bemalte  Waren,  gepreßte ­
  oder  sonst  geformte
Gegenstände  ciuö  Steinpappmasse, ­

  auch  gefärbt,
lackiert  od.  gefirnißt  .  .
Hartpapierwaren,  auch  gefärbt, ­
  lackiert  od.  gefirnißt
Lampenschirme,  Laternen  sowie ­
  andere  feine  Waren  u.
Lurusgegenstände,  Blumen
Schreibhefte,  geheftete  oder
auf  Pappe  aufgezogen  oder
eingebundene  Preisverzeichnisse ­
  (Kataloge)  und  andere
Waren  .
aller  Art  in  Verbindung  (auch
ganz  oder  teilweise  überzogen)
mit  Gespinsten  oder  Gespinstwaren ­
  aller  Art,  mit  fein  geformter ­
  Wachsarbeit,  nüt  Halbedelsteinen, ­
  Perlmutter,  Elfenbein, ­
  Zellhorn  (Celluloid)  oder
ähnlichen  Formerstoffen,  vergoldeten ­
  oder  versilberten  oder
mit  Gold  oder  Silber  belegten
splattierten)  unedlen  Metallen
oder  Legierungen  unedler  Metalle ­
  (Figuren,  Büsten,  Kartonnagen, ­
  Ankündigungstafeln
Jacquardkarten  usw.);  Stickereien ­
  auf  Papier  oder  Pappe
Zigarrenspitzen,  Ankündigungstafeln, ­
  Patronenhülsen,  Kartonnagen, ­
  Schnellhefter,  Briefordner ­
  u.  andere  Waren  in
Verbindung  mit  anderen  als
den  vorgenannten  Stoffen,  soweit ­
  sie  nicht  dadurch  unter  andere ­
  Nummern  fallen  -  •  •
Papier-  u.  Pappwaren,  lediglich
zum  Einstampfen  verwendbar
Entwertete  Briefmarken  -  -  -

Ausfuhr  Jsolierröhren  für  elektrische ­
  Leitungen  aus  Papier  oder
Pappe  und  Verbindungsstücke  dafür, ­
  auch  in  Verbindung  mit  unedlen ­
  Metallen  812  np

Statistische  Nr.
Einfuhr  j  Ausfuhr
670  b
670  c
670  d
670  e

671

i)  672
673  a
673  6
        <pb n="334" />
        328

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

Papierwaren-  und  Kartonnagen-906

  o

durch  Pressen  gemustert  (z.  B.

industrie,  Maschinen  der  ...
Papierwasche,  auch  ganz  oder  teilweise ­
  mit  Baumwollengeweben
überzogen  oder  mit  Unterlagen
oder  Zwischenlager:  von  Gespinst-Lignomur);

  Malerpappe.  .
Drucke  jedes  Verfahrens  (einschl.
d.  Kopierverfahrs.),  auf  Pappe,
mit  Ausnahme  der  unt.  die  vorstehenden ­
  Nummern  651  a/d  u.

652

waren  aller  Art

666

652  fallend,  bedruckt.  Pappen  u.

Papierwatte,  Papierwolle  •  •  •
Pappdeckel  s.  Pappen.
Pappdeckelkantenabschräg-  und  -ab-670

  e

der  auf  Pappe  aufgezog.  zollfr.
Drucke  auf  Papier  (s.  Landkarten ­
  usw.  sowie  Bilder);  ferner

rundmaschinen  f.  Buchbinderei  .

906  o

alle  mittels  irgend  eines  Ver-Pappe

  (Kleister),  flüssig  oder  getrock.
Pappelholz  wie  Birkenholz.

174

fahrens  (einschließl.  des  Kopierverfahrens) ­
  mit  Bildern  od.  Fi-Pappelknospenöl

  (ein  flüchtiges  Ll)
Pappen  (Pappdeckel),  geformt  (geschöpft) ­
  od.  gegautscht,  auch  aus  zusammengeklebten ­
  Pappen  herzest.
Glanzpappe  (Preßspan)  u.  and.
hochgeglättete  Pappen,  Kunstlederpappe ­
  sowie  andere  feine

353  c

guren  bedruckten  Pappen  sowie
farbig  od.schwarzgeränderte,  od.
sonst  auf  irgend  eine  Weise  durch
Druck  oder  durch  Pressungen
verzierte  Pappen:  ein-od.  mehrfarbig ­
  od.  mit  Pressungen  od.
Rändern  in  Farben  oder  in

Pappen  (Pappen  aus  Abfällen
von  Gespinstwaren  oder  dergl.
sowie  aus  anderen  Pflanzenfasern ­
  als  Stroh,  Holz  und

Gold  od.  anderen  Metallen
Pappen,  einschließl.  der  vorsteh,
bei  Nr.  657  b  genannten,  ausgestanzt, ­
  auch  mit  Handmalereicn,

657  b

Torf),  auchin  der  Masse  gefärbt

651  a

gepreßten  Naturblumen,  Pho-Vulkanfiber


Pappen  aus  mechanisch  oder  eher».

651  b

tographien  od.  in  irgendeiner
anderen  als  der  bei  Nr.  657  b

bereiteten:  Holzstoff,  auch  aus
solchem  von  gedämpftem  Holze,
festgewalzt  (Braunholzpappe,
sog  enannteLederpappe),  Stroh-,
Schrenz-,  Torspappe  und  anangegebenen

  Weise  verziert  .
Pappen,  mit  Gespinstwaren  aller
Art  ganz  od.  teilw.  überzogen,
oder  mit  Unterlagen  oder  Zwischenlagen ­
  von  Gespinstwaren

658

derweit  nicht  genannte  grobe
Pappen,  auch  in  der  Masse  ge-651

  c

aller  Art,  od.  von  Drahtgeflecht
Pappen,  lediglich  zunr  Einstamp-659



färbt

fen  verwendbar

673  a

Pappen,  mit  Asphalt,  Teer  oder

Pappenherstellungsmaschinen  .  .

906  k

dergleichen  überzogen,  getränkt
oder  bestrichen  (Dachpappen)  so-Pappenrollenherstellungsmaschinen


Pappenschlagmaschinen  (für  Jac-906

  o

wie  Röhren  aus  solcher  Pappe;

quardkarten)

i)  906  v

Steinpappe  ........

651  d

Pappenschneidemaschinen  für  Buch-Pappen

  aller  Art:
weiß  od.  farbig  gestrichen,  mit
weißem  od.  färb.  Papiere  beklebt, ­
  lackiert,  bronziert,  mit
Wollstaub  od.  dergl.  überzogen,

binderei
Pappwaren  s.  Papier-  und  Pappwaren. ­

i)  Namentliche  Bezeichnung.

906  o
        <pb n="335" />
        329

Pastillen:
ausschließl.  zr&amp;gt;  Heilzwecken  bestimmte, ­
  auch  wohlriechend:  mit
Zusatz  von  Kakaomasse,  Schokolade ­
  od.  Schokoladeersatzstoffen

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr
204  b

Kakaomasse,  Schokolade  od.  Schokoladeersatzstoffe ­
  nicht  enthaltd.:
mit  Zusatz  von  Zucker,  Honig
oder  dergl.,  Wurmpastillen
(Wurmzucker,  überzuckerter
skandierter,  glasierter)  Zitwersanien)
  u.  ähnliche  Pastillen

202  b

ohne  solchem  Zusatz  ....

388

sofern  sie  als  Geheimmittel  anzusehen
  sind

389  j  388

andere:
wohlriechend  (auch  mit  Zucker
Honig  oder  dergl.  versetzt)  .

358

nicht  wohlriechend,  nach  ihrer
Beschaffenheit.
Pech:
Bergpech  (natürl.  fester  Asphalt,
Erdharz,  Erdpech,  Judenpech)

240  a

Steinkohlenpech

244  b

Flaschenpech  (Flaschenlack)  .  .

344

pechartige  Rückstände  von  der  Destillation ­
  d.  Mineralöle,  soweit  sie
im  Wasser  nicht  untersinken  -

i)  239  b

pechartige  Rückstände  von  der  Destillation ­
  d.  Mineralöle,  soweit  sie
im  Wasser  untersinken  ....

243  b

anderes  Pech  aller  Art,  z.  B.  Faßpech, ­
  Stearinpech  (Fettpech),
Wollpech

243  a

Pechabfälle  wie  Pech.
Pechblende,  sogenannte  (Uranpecherz),
  auch  aufbereitet  ....

237  q  |  237  n

Pechfackeln
Pechkiefer  (Pitch-Pine,  Kiefernholz)
s.  Nadelholz.
Pech  öl:
Holzteer  öl

370

352

Nach  Eigengewicht  &amp;lt;mit  Ausnahme
der  in  den  freien  Verkehr  gefetzten
Mengen).

Harzöl,  roh  ob.  gereinigt  (Codöl)
Pechsatz  (Rückstand  von  der  Pechbereitung) ­
  -
Pechschnüre
Perlen:
echte,  ungefaßt  ob.  gefaßt  ob.  mit
anderen  Stoffen  verbunden,  soweit ­
  sie  nicht  dadurch  unter  and.
Nummern  fallen
Wachsperlen  und  alle  sonst.  Nachahmungen ­
  echter  Perlen,  z.  B.
aus  innen  mit  Perlenessenz  bestrichenem ­
  ob.  außen  mit  einer
nach  Farbe  u.  Glanz  perlenähnl.
Wachsschicht  überzogenem  Glase;
Waren  ganz  od.  teilw.  aus  nachgeahmten ­
  echten  Perlen,  soweit
sie  nicht  durch  die  Verbindg.  mit
anderen  Stoffen  unter  andere
Nummern  fallen
andere  Perlen:
aus  echten  roten  Korallen,  ungefaßt ­
  od.  gefaßt  od.  niit  anderen ­
  Stoffen  verbunden  •  -  -
aus  nachgeahmten  roten  Korallen
(mit  Ausnahme  derjenigen  aus
Zell  Horn  fCelluloid)  oder  ähnlichen ­
  Stoffen)
aus  Aellhorn  (Celluloid)  oder
ähnlichen  Stoffen,  z.  B.  Galalith, ­
  soweit  sie  nicht  als  Perlen
aus  Nachahmungen  von  Elfenbein, ­
  Perlmutter  od.  Schildpatt
anzusehen  sind
aus  and.  tierischen  Schnitzstoffen,
als  Elfenbein,  Schildpatt,  Perlnrutter,
  roten  Korallen  il.  Nachahmungen ­
  dieser  Stoffe,  aufGespinftfäden,
  Schnüre  od.  Draht
gereiht  u.  ohne  weiteres  als
Schmuck  verwendbar  ....
aus  Holz:
fein  bemalt,  vergoldet,  versilbert
oder  bronziert
2 )  Ausfuhr  Rosenkränze  885  b.

Statistische  Nr.
Einfuhr  J  Ausfuhr
1 )  239  h
243  a
370
2 )  607  a
2 )  608
2 )  607  b
2 )  608
2 )  640  b
2 )  614
631  c  I  ')631  b
        <pb n="336" />
        -  330

andere,  auch  mit  Wollstaub  überunter ­

  and.  Nummern  fallen
aller  Art,  auf  Gespinstfädc

wendbar

verwendbar  -

benen  Rosenblättern  u.  arabisch.
Gummi  hergestellte  schwarze  “
len),  auch  auf  Gespinstst
Schnüre  od.  Draht  gereiht
ohne  weiteres  als  Schmuck  verwendbar ­


Porzellan:

reibt

werden  können,  roh  oder  bearb.

*)  Ausfuhr  Rosenkränze  885  b.

Statistische  Nr.
Einfuhr  ^  Ausfuhr

aus  Aluminium  od.  Nickel  (auch
versilbert  oder  nnt  Silber  belegt
[plattiert]);  aus  anderen  unedlen

*)  631  b
/
)

Metallen  od.  Legierungen  unedl.
Metalle,  versilbert  od.  mit  Silber
belegt  (plattiert),  mit  Aluminium
überzogen,  vernickelt,  verniert  od.

in  derartiger  Verbindung  mit  Gei


t
k

spinstfäden,  daß  sie  ohne  weiteres
als  Schmuck  getragen  werden
können
andere,  auch  lediglich  zum  Zwecke
der  Verpackung  und  Versendung
auf  Gespinstfäden  gereiht,  wie
feine  Waren  aus  den  zur  Herstellung ­
  verwendeten  Stoffen  -
Pferdehaare  (aus  Mähne  oder
Schweif):
roh,  auch  gesotten
gehechelt,  gezogen,  gebleicht,  gefärbt ­
  oder  gebeizt
Krollhaare  hiervon  (aus  Mähne
od.  Schweif),  auch  gemischt  mit
and.  Tierhaaren  od.  mit  pflanzlichen ­
  Faserstoffen

645  |  i)  646  b
t

H  647
759

—,  nicht  aus  Mähne  od.  Schweif:
roh,  auch  gesotten
gehechelt,  gebleicht,  gefärbt,  auch
in  Lockenform  gelegt  od.  gemahl.
Krollhaare  hiervon
Waren  aus  Pferdehaaren:
Haarbüsche
Hüte  aus  Roßhaargeflechten:
unausgerüstet  (ungarniert).  .

761

ausgerüstet  (garniert)  .  .  .
Frauen-  u.  Kinderhüte  aus  Roßhaargeflecht, ­
  aufgeputzt  ...  2
Preßtücher,  Gurte,  Scheiben  u.
Tafeln,  zum  Pressen  von  Dl  od.
Fetten,  auch  in  Verbindg.  nnt
Werg;  Taue,  Seile,  Stricke,
auch  Zwirn;  Weberlitzen,  auch

')  836  d

durch  Verflechten,  Verknüpfen
1 )  Ausfuhr  Rosenkränze  885  b.
*)  Stückzahl.

Statistische  Nr.
Einfuhr  §  Ausfuhr

837  b  I  0  887

413  e
415
597
2 )  541  d
2 )  541  e
)  542  |  -)  534
        <pb n="337" />
        331

oder  Verstricken  zu  einem  sogen.
Litzenkamme  vereinigt;  Gew  ebeauch
  mit  anderen  tierischen  oder
niit  pflanzl.  Spinnstoffen  oder
Gespinsten,  ausschließt  Seide,
gemischt,  sofern  die  ganze  Kette
oder  der  ganze  Einschlag  aus
Pferdehaaren  besteht;  Bänder,
Ketten,  Schnüre,  Siebböden  u.
ähnliche  Geflechte;  künstliche

Statistische  Nr.
Einfuhr  Ausfuhr

Blumen;  Spitzen
Phosphor,  gewöhnlicher  (kristallinischer, ­
  weißer,  gelber)  und  roter

516

(amorpher)
Phosphorbronze  s.  Bronzen.  Bronzewaren. ­

Phosphorit  (natürl.  phosphorsaurer

269

Kalk
—,  mit  Säuren  behandelt  (Superphosphat), ­
  auch  mit  anderen

227  d

Stoffen  vermischt
Phosphorkupfer  (phosphorhaltiges
Kupfer)  wie  Bronze.
Phosphoröl  (mit  Phosphor  ver-362



setztes  fettes  Öl)
Phosphorsäure,  auch  wasserfreie
(Phosphorsäureanhydrid,  Phos-388



phorpentoryd)
Phosphorsäuresalze  (Phosphate):
phosphorsaure  Pflanzenalkaloide:

')  317  s

phosphorsaures  Chinin  .  .  .
anderes,  z.  B.  phosphorsaures

380  a

Kodein  (Kodeinphosphat)  .
phosphorsaures  Ammoniak  (Am-H

  380  b

moniumphosphat)  .....
phosphorsaures  Eisen  (Eisenphos-*)

  317  s

phat)
phosphorsaures  Kali  (Kalium-')

  317  s

Phosphat)
künstlicher  phosphorsaurer  Kalk

295  b

(Calciumphosphat)
phosphorsaures  Kobaltorydul,  n.
zubereitet,  nicht  in  Aufmachungn.

l )  317  s

für  den  Kleinverkauf  ....
Namentliche  Bezeichnung.

332  b  |

phospborsaures  Lithium  (Lithiumphosphat) ­
  -  -  -
phosphorsaure  Magnesia  (Magnesiumphosphat) ­

phosphorsaures  Manganoryd
(Manganiphosphat,  Manganviolett),
  nicht  zubereitet,  nicht  in
Aufmachungen  f.  d.  Kleinverkauf
phosphorsaures  Natron  (Natriumphosphat)

saures  phosphorsaures  Natron
(Natriumbiphosphat)
phosphorsaure  Tonerde  ....
phosphorsauresUranoryd(Uranylphosphat)

sonstige  anderweit  nicht  genannte
Phosphorsäuresalze
Phosphorverbindungen,  anderweit
nicht  genannt,  z.  B.  Phosphorbromid ­
  (Bromphosphor),  Phosphorcalcium ­
  (Calciumphosphid),
Phosphorchlorid  (Chlorphosphor),
Phosphorjodid  (Jodphosphor),
Phosphororydchlorid,  Phosphorsulfid ­
  (Schwefelphosphor),  einschl.
des  Phosphorsesquisulfids,  und
Phosphortrichlorid
Phosphorzinn  (phosphorbaltiges
Zinn)  wie  Zinn.
Pinsel:
aus  pflanzl.  Faserstoffen,  Borsten
oder  tierischen  Borstenersatzstoff.,
Haaren  oder  Gespinsten:
grobe,  auch  in  Verbindung  mit
unlackiertem,  unpoliertem
Holze,  Rohre  oder  Eisen:
aus  pflanzl.  Faserstoffen  oder
Pflanzenfaserersatzstoffen  .
aus  Borsten  od.  tierisch.  Borstenersatzstoffen ­

grobe  in  Verbindg.  mit  lackiert,
od.  poliertem  Holze,  Rohre  od.
Eisen;  feine,  insbesond.  alle
*)  Namentliche  Bezeichnung.

Statistische  Nr.
Einfuhr  j  Ausfuhr
')  317  s
')  317  s
332  b
')  317  s
-)  317  ö
i)  317  s
i)  317  s
r)  317  s

*)  317  s

596  a  |  599
596  b  |  599
        <pb n="338" />
        332

ften,  auch  in  Verbindg.
Holz,  Rohr  oder  Eisen

od.  Eisen,  soweit  sie  nicht  dadurch ­
  unter  and.  Nr.  fallen
aus  Glasgespinst  (für  Säuren)  ir
Verbindg.  mit  and.  Stoffen
soweit  sie  nicht  dadurch  untei
andere  Nummern  fallen  .  .
Pinselherstellungsmaschinen  -  .  .
Pinselstiele:
aus  Federkielen
aus  Holz,  zu  groben  als  Werkzeuge
dienenden  Pinseln:
aus  Hickoryholz  (Holz  des  Hickorybaumes) ­
  od.  Eschenholz,
roh
aus  anderem  Holze,  roh  .
bearbeitet
aus  Holz,  andere:
roh
bearbeitet
Porzellan  und  porzellanartige  Wa
ren  (Weichporzellan  fenglisches  u.
Frittenporzellan^,  japanischesfSeger-s
  Porzellan,  unglasiertes  Porzellan ­
  (Biskuit,  Parian,  Jaspisf
u.  dergl.)  mit  Ausnahme  der  Porzellanperlen ­
  der  Nrn.  759  u.  761:
Jsolationsg  egenstände:
Jsolationsglocken  (Isolatoren):
für  Telegraphen-  od.  Fernsprechleitungen ­

andere:
ohne  Verbindung  mit  anderen
Stoffen:
als  Bestandteile  zerlegter  elektrotechnischer ­
  Vorrichtungen ­
  der  Zolltarifnummer
912,  in  der  Einfuhr  wie  die
betreff,  elektrotechnischen
Vorrichtungen
9  Namentliche  Bezeichnung.

Statistische  Nr.

Statistische  Nr.

Einfuhrj  2tu$ful)r

Einfuhr  |  Ausfuhr

nicht  als  Bestandteile  zerleg-597

  |  599

ter  elektrotechnischer  Vorrichtungen, ­
  ein-  od.  ausgehend


in  Verbindg.  mit  anderen

912  f  |  733  c.

Stoffen  f.  Starkstromanlage

9912  c  I  733  a

599

andere  Jsolationsgegenstande  f.

elektrotechn.  Erzeugnisse  der
Aolltarifnummer  912:

ohne  Verbindg.  mit  anderen

767c  |  599

Stoffen:

9  906  v

nicht  als  Bestandteile  zerlegter ­
  elektrotechn.  Vorrich-612



tungen  ein-  od.  ausgehend
als  Bestandteile  zerlegter
elektrotechn.  Vorrichtungen
wie  die  betreff,  elektrotechnischen ­
  Vorrichtungen.

912  k  |  912  e

628  a

in  Verbindg.  mit  and.  Stof-628

  d

fen  wie  die  betreffenden

629b  |  629

elektrotechn.  Vorrichtungen

andere  Waren:

628  d

weiß,  ohne  Verbindg.  mit  and.

629b  !  629

Stoffen:  Tafelgeschirr  .  .  .

733  b  |  733  c

—:  andere  Waren
farbig,  auch  mit  Lüster-  od.  mit
Metallüberzug;  weiß  u.  farbig  in
Verbindung  mit  and.  Stoffen,
soweit  sie  nicht  dadurch  unter  an-733

  b

dere  Nummern  fallen:
Tafelgeschirr
Iiergefäße,  Figuren  u.  ähnliche

733  c

Lurusg  egenstände.....
Porzellanknöpfe,  Tabakpfeifen-733

  d

733  a

köpfe  u.  and.  Waren  aus  Porzellan ­


733  e

—,  Halbporzellan  (eine  Art  Steingut) ­
  s.  Tonwaren.

Porzellanerde  (Kaolin,  Chinaclay),

auch  gebrannt,  gemahlen  oder  geschlämmt ­


223  b

Porzellanfarben  (eine  Art  Schmelzfärben),

  nicht  zubereitet,  nicht  in

|  733  a

Aufmachungen  für  den  Kleinoerk.

735

9  Namentliche  Bezeichnung.
        <pb n="339" />
        333

Porzellanindustriemaschinen  .  .  .
Porzellanperlen:
weiß,  auch  gefärbt,  bemalt,  vergoldet ­
  od.  versilbert,  auch  ledigl.
zum  Zwecke  der  Verpackung  und
Versendung  auf  Gespinstfaden
gereiht  -  -  -
auf  Gespinstfaden,  Schnüre  oder
Draht  genäht  od.  gereiht  u.  ohne
weiteres  als  Schmuck  verwendb.,
auch  in  gleicher  Weise  hergestellte
Besatzartikel  aus  Porzellanperlen
Porzellanscherben,  Porzellanbruch
Pulver:
Schießprilver  .
Sprengpulver
Blitzlichtpulver  2)
Hautpulver  aus  Stärkemehl  wie
Puder.
Räucherpulver
—:  zum  Heilgebrauche  (zubereitete
Arzneiwaren)
Pumpen:
soweit  sie  als  Maschinen  anzusehen
sind:
für  Menschen-  oder  Tierbetrieb,
zur  Förderung  von  Flüssigkeit,
sonstige  Pumpen,  auch  in  fester
Verbindung  mit  Elektronwtor.
andere:
aus  gemeinem  Steinzeuge,  zu
technischen  Zwecken  ....
sonstige  Pumpen,;.  B.  Luftpumpen, ­
  Pulsometer,  Strahlpunrp.:
in  fester  Verbindg.  nrit  Elektromotoren, ­
  bei  einem  Reingewichte ­
  d.  Gegenstandes:
von  25  KZ  oder  darunter  .
von  mehr  als  25  kg  bis  1  dz
von  mehr  als  Idz  bis  5  dz

1 )  Einfuhr  namentliche  Bezeichnung.
2 )  Alumiiiimnpulver  Ausfuhr  844
Magnesinmpulver  ,,  869
Mischungen  dieser  mit
anderen  Stoffen  ,,  370

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr
I)  906  s

759

761
734
364  a
364  b
358
388
903
906  l
720  e

907  a
907  b
907  c

von  mehr  als  5  dz  ...
ohne  solche  Verbindung:
aus  schmiedbarem  Eisen.  .
aus  anderen  Stoffen,  nach
Beschaffenheit  des  Stoffes,
aller  Art  in  Verbindung  mit:
Dampfmaschinen
Dampf-  oder  Gasturbinen  .  .
Verbrennungs-,  Erplosions-  od.
Hochofengasmotoren  ....
anderen  Kraftmaschinen  (mit
Ausnahme  d.  Elektromotoren)
Pyridin  und  andere  Pyridinbasen
Pyridinsalze  u.  sonstige  Pyridin
Verbindungen:
essigsaures  Pyridin  (Pyridinacetat) ­

salpetersaures  Pyridin  (Pyridinnitrat), ­
  salzsaures  Pyridin
(Pyridinhydrochlorid),  schwefelsaures ­
  Pyridin  (Pyrdinsulfat)
  u.  sonst,  anderweit  nichtgenannte ­
  Pyridinsalze  u.  Pyridinverbindungen) ­

Pyrit  (Schwefelkies),  auch  aufbereitet, ­
  mit  Ausnahme  des  ausgebrannten ­
  eisen-  od.  zinkhaltigen
(Nr.  237  r)  und  kupferhaltigen
(Nr.237g)  Schwefelkieses,  auch
ausgelaugt

j  Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr
907  d
816  d
')  894  h
-)  894  i
*)  894  f
')8941
-)  317  s
309  b  |  309

2  &amp;gt;317  s
237  l

&amp;lt;D.

Quecksilber
Quecksilberichthyol
Quecksilberlegierungen  (Amalgame):
Musivsilber  (Zinnwismutamalgam), ­
  nicht  zubereitet,  nicht  in
Aufmachungen  für  den  Kleinverkauf ­
  .
andere  Quecksilberlegierungen,  z.
B.  Gold-,  Silber-,  Blei-,  Kalium-, ­
  Natrium-,  Kadmium-,
Einfuhr  namentliche  Bezeichnung  -
2 )  Namentliche  Bezeichnung.

265
390  a

331
        <pb n="340" />
        Statistische  Nr.
Einfuhi]  Ausfuhr

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  gusfufrt

Kupfer-,  Nickel-,  Zink-,  Zinnamalgam ­

Quecksilberpflaster,  Quecksilbersalbe
Quecksilbersalze  u.  sonstige  Quecksilberverbindungen: ­

rotes  Schwefelquecksilber  (rotes
Quecksilbersulfid,  rot.  Zinnober),
nicht  zubereitet,  nicht  in  Aufmachungen ­
  für  den  Kleinverk.
Knallquecksilber,  auch  in  Hülsen
oder  Kapseln
Chlorquecksilber  (Quecksilberchlorid ­
  [Sublimat],  Quecksilberchlorür
  [Kalomel],  Quecksilberchloridamid ­
  (weißer  Präcipilat),
Jodquecksilber,  rotes  lQuecksilberjodid)
  und  gelbes  (Quecksilberjodür),
  Quecksilberoryd
(roter  Präcipitat),  auch  gelbes
Quecksilberoryd,  salicylsaures
Quecksilber  (Quecksilbersalicylat)
salpetersaures  Quecksilber(Quecksilbernitrat),
  schwefelsaures
Quecksilber  ^Quecksilbersulfat),
schwarzes  Schwefelquecksilber
(schwarzes  Quecksilbersulfid)  u.
andere  vorstehend  nicht  genannte ­
  Quecksilbersalze  und
Quecksilberverbindungen  .  .
schwarzes  (schwarzes  Schwefelquecksilber) ­

Quellsalzc  (auch  Badesalze):
natürliche  u.  künstliche,  z.  B.  Karlsbader ­
  Salz,  Marienbader  Salz,
Vichysalz,  Epsomsalz,  Haller  Jodsalz ­

mit  Ausnahme  der  Badequellsalze,
zu  Arzneien  zubereitet,  z.  B.  in
Form  von  Pastillen  oder  in  anderen ­
  Aufmachungen  für  den  unmittelbaren ­
  Heilgebrauch  (in
Gläsern,  Töpfchen,  klein.  Schachteln ­
  oder  dergleichen)  ....

265
388

327
364  b

Z  317  s
l )  317  s

282

Rahmen:
aus  Holz.  grobe,  auch  in  Verbindg.
mit  Bast-,  Binsen-  usw.  Geflecht,
mit  ungefärbtem  Leder,  rohen
behaarten  oder  enthaarten  Häuten, ­
  groben  rohen  Geweben  aus
pflanzlichen  Spinnstoffen,  Seilerarbeit ­
  aus  and.  pflanzlichen
Spinnstoffen  als  Baumwolle,
groben  wasserdichten  Geweben
aus  pflanzlichen  Spinnstoffen
(ausgenommen  Kautschuk  und
Guttaperchagewebe),  mit  Eisen,
Glas,  Papier,  Pappe,  Steinen
(mit  Ausnahme  der  Edel-  und
Halbedelsteine)  oder  mit  Steinzeug: ­

Fensterrahmen  u.  Teile  von
solchen:
roh
bearbeitet
Möbelrahmen  s.  Möbel  usw.
andere  Rahmen:
roh
bearbeitet
grobe  Rahmen  aller  Art  (mit
Ausnahme  der  Möbelrahnien)
in  Verbindung  mit  anderen
als  den  vorgenannten  Stoffen, ­
  soweit  sie  nicht  dadurch
unter  andereNumniern  fallen
feine  Rahmen,  auch  in  Verbindung ­
  mit  anderen  Stoffen,  soweit ­
  sie  nicht  dadurch  unter
andere  Nummern  fallen:
mit  Bildhauer-  oder  Bildschnitzerarbeit: ­
  mit  feiner
Schnitzarbeit,  mit  feiner
Drechslerarbeit  oder  mit
Nachahmungen  feiner
Schnitzarbeiten,  die  durch
Pressen,  Brennen,  Atzen]

628  c  I  628  a
629  b  |  629

628  d
629  b  |  629

630  b

)  Namentliche  Bezeichnung.
        <pb n="341" />
        335

oder  Stanzen  hergestellt
sind;  mit  eingelegter  Arbeil
soweit  sie  nicht  durch  die
eingelegten  Stoffe  unter
andere  Nummern  fallen;
alle  fein  bemalten,  vergoldeten, ­
  versilberten  unb
bronzierten  Rahmen  (mit
Ausnahme  der  Rahmen

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

aus  Goldleisten)  ....

631c

aus  Goldleisten
—,  Rahmen  aller  Art  in  Verbindung ­
  mit  Gespinsten  od.  Gespinstwaren ­
  ganz  oder  teilweise
aus  Seide,  mit  Spitzen,  Stickereien, ­
  Gespinstwaren  mit  aufgenähter ­
  Arbeit,  Sammet  oder
Plüsch,  sammet-  oder  plüschartigen ­
  Geweben,  zugerichteten ­
  Schmuckfedern,  fein  geformten ­
  Wachswaren  od.  Halbedelsteinen, ­
  soweit  sie  nicht
durch  die  Verbindung  mit  anderen ­
  Stoffen  unter  andere

631  c

Nummern  fallen
Bilderrahmen  aus  Pappe:  ohne
Verbindung  mit  and.  Stoffen  od.
nur  in  Verbindung  mit  Holz  oder

634

Eisen
in  Verbindung,  auch  ganz  oder
teilweise  überzogen,  mit  Gespinsten ­
  oder  Gespinstwaren
aller  Art,  mit  sein  geformter
Wachsarbeit,  mit  Halbedelsteinen, ­
  Perlmutter,  Elfenbein,
Aellhorn  (Celluloid)  od.  ähnl.
Formerstoffen,  vergoldeten  od.

670  e

versilberten  unedlen  Metallen
in  Verbindg.  mit  anderen  als  d.
vorgenannten  Stoffen,  soweit
sie  dadurch  nicht  unter  andere

671

Nummern  fallen
Bilderrahmen  aus  Steinen  (mit
Ausnahme  der  Edelsteine,  der
Halbedelsteine  und  der  Lava),  I

672

auch  in  Verbindung  mit  and.
Stoffen,  soweit  sie  nicht  dadurch ­
  unter  andere  Nr.  fallen:
aus  Glimmer
aus  Speckstein
aus  anderen  Steinen  •  ■
Rahmen  aus  Messingblech  für  Iigarrentaschen,
  Brieftaschen,  Geldtäschchen, ­
  Handtaschen,  Reisetaschen ­
  od.  ahnl.  Täschnerwaren:
lackiert  oder  poliert
—:  verniert,  gefärbt,  mit  Aluminium ­
  überzogen  od.  vernickelt,
soweit  sie  nicht  durch  die  Verbindung ­
  mit  anderen  Stoffen
unter  andere  Nummern  fallen

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

693  a
692  b
692  c

878  b

879

Rasierapparate  (Sicherheitsrasierapparate), ­
  aus  einem  Gestelle  von
vernickeltem  Messing  mit  Holzgriff
u.  einem  Satz  eiserner  Rasiermesserklingen, ­
  in  einem  zur  Aufnahme ­
  der  einzelnen  Teile  besonders ­
  eingerichteten  Kasten  .  .
—,  andere,  nach  Beschaffenheit
des  Stoffes.
Rinden:
zum  Gewerbegebrauche:
als  Färbemittel  dienende,  auch
gesalzen,  getrocknet,  gedarrt,  gebrannt, ­
  gemahlen  od.  sonst  zerkleinert ­

Gerbrinden  (Lohrinden),  nicht
ausgelaugt,  auch  gemahlen
(Gerblohe):
Eichenrinden
Nadelholzrinden
andere,  z.  B.  Rinden  von  Akazien ­
  (Mimosarinden),  von  Birken, ­
  Buchen,  Erlen,  Eschen,
Mangrowen,  Pappeln,  Roß.
kastanienbaumen,  Ulmen,
Weiden,  sowie  Malettorinde
Gerbrinden,  ausgelaugt,  auch
geformt  (Lohkuchen)  ....
—:  Rinde  der  Korkeiche  (Kvrk-879



32

92  a
92  b.

92  c
87  b!  87
        <pb n="342" />
        336

yVlQjf  tillUvUlUV'llvtj  UUU^  Hl  IvOtvJ'
lich  auseinandergeschnittenen
CY\  Y  «  M  -1  *  u  i*  ■»A  *  Alt  ^—)  t

korkholz  ......
zu  sonstigem  Gewerbegeb,
anderweit  nicht  genannte,

zerkleinert  -  -
Chinarinde,  auch
sonst  zerkleinert

gebrannt,  geschält,  gemahlen  od
sonst  zerkleinert
Rindenmühlen  für  Lederindustrie
Rindenschälmaschinen  für  Papierfabriken ­

Rindenspunde  (auf  der  oberen  Seite
noch  rauhe  Spunde)  aus  Kork
Rindenstoff  (aus  Paln,hast  zusamwie

  Packfilz
Ringe:
Ohr-  u.  Fingerringe  s.  Schmuckgegenstände.

Weberlitzenringe  (Maillons)  und
andere  Ringe  für  Webmaschinen
sowie  Ringe  für  Spinnmaschinen:
aus  schmiedbarem  Eisen.  .  .
aus  Messingdraht,  auch  lackiert
oder  poliert  ........
aus  Zink
Ringe  zu  Isolierungszwecken  für
elektrotechnische  Erzeugnisse  der
Jolltarifnummer  912,  aus  Äsbest,
Asbestpappe,  Glinimer  od.  Mikanit ­

Bügelringe  für  Taschenuhren  .
andere  Ringe  aus  Eisen:
Nähringe,  roh  oder  bearbeitet
Ofenringe  aus  Eisenblech,  roh  od.
bearbeitet

9  Einfuhr  Wertangabe.

Statistische  Nr

Statistische  Nr.

Einfuhr  |  Ausfuhr

Einfuhr  Ausfuhr

andere  aus  nicht  schmiedbarem
Eisengüsse:  roh

782  b

90  a  |  90

—:  bearbeitet
andere  aus  schmiedbarem  Eisen:

9  783  h

feine  -  -  -
andere  als  feine:  -

836  d

71a

roh
bearbeitet  .........

798  d
9  799  f

andere  Ringe:

72  a

aus  Kupfer,  Messing  od.  Tombak,
verniert,  gefärbt,  mit  Aluminiun,
  überzogen  od.  vernickelt

879

aus  Kupfer,  andere  ....

878  a

72  c

aus  Messing  oder  Tombak,  and.
aus  anderen  Kupferlegierungen

878  b

als  Messing  und  Tombak  -

880  a

906  r

aus  Nickel
ganz  oder  teilweise  aus  Elfen-868



906  k

dein  od.  Nachahmungen  davon
ganz  oder  teilw.  aus  Schildpatt

602

636

od.  Nachahmungen  davon  -
ganz  oder  teilweise  aus  Aellhorn

604

(Celluloid)  od.  ähnl.  Former-504



stoffen,  z.  B.  Galalith,  soweit
sie  nicht  als  Ringe  aus  Nachahmungen

  von  Elfenbein,
Perlmutter  oder  Schildpatt

anzusehen  sind
aus  Holz  s.  Holzwaren,
aus  Bein  oder  Horn,  soweit  sie

640  b

819

nicht  als  Ringe  aus  Nachahmungen ­
  von  Perlmutter  od.

878  b  j  819

Schildpatt  anzusehen  sind  .

614

859b  !  819

Baffen-  (Hühneraugen-)  Ringe

aus  Wollfilz,  nüt  einem  Klebstoffe ­
  versehen

514  b

Rettungsringe  aus  Kork  .  .

638  c

912  l

Rohr  und  Waren  daraus:

9  933  |  932

Schilfrohr  (Dach-,  Mauer-,  Weberrohr):



96  a

836  d

roh,  ungespalten
gespalten,  zugeschnitten  oder  zu-641

  I  646  b

828  a

gespitzt

9  Namentliche  Bezeichnung.
        <pb n="343" />
        337

Stuhlrohr  (spanisches  Rohr,  Ro
tang):  ,
roh,  gewaschen  od.  m  sonstiger
Weise  gereinigt,  ungespalten,  ungehobelt ­
  und  Abfälle  davon  .
—:  Flechtstoff,  ungehobelt  (Rohrbast) ­
  u.  gehobelt  (Flecht-,  Mieder-, ­
  Wickelrohr)
—:  Peddig,  rund  od.  gespalten
anderes  edleres  Rohr,  z.  B.  Bambus-, ­
  Malakka-,  Manila-,  Meer-,
Pfeffer-,  Rebhühner-  (Partridge-Tonkins-,
  Zuckerrohr:  roh,  gewaschen ­
  oder  in  sonstiger  Weise
gereinigt,  ungespalten,  ungehobelt ­
  u.  Abfalle  davon  ....
—:  bearbeitet)  auch  Piassavaersatzstoff,
  roh
Waren  aus  Rohr  aller  Art:
Flechtwaren:
Decken:  Fußdecken  und  Matten,
grobe,  roh  od.  gefärbt,  gebeizt,
gefirnißt
—:  andere  als  grobe  Fußdecken
und  Matten
Hüte:  unausgerüstet  (ungarniert)
—:  ausgerüstet  (garniert)  ■  •
Frauenhüte,  Kinderhüte,  aufgeputzt ­

andere  Flechtwaren:
ohne  Verbindung  mit  anderen
Stoffen  od.  nur  in  Verbindung
mit  Holz:
grobe,  roh  oder  gefärbt,  gebeizt, ­
  gefirnißt
andere  als  grobe,  insbesond.
alle  lackierten,  polierten,
bronzierten,  vergoldeten,
versilberten
in  Verbindung  mit  Gespinsten
oder  Gespinstwaren  oder  mit
anderen  Stoffen,  soweit  sie
nicht  dadurch  unter  andere
Rumniern  fallen
l )  Stückzahl.
SÄtpenntng,  MuS&amp;gt;  und  Durchfuhrverbote.

Statistische  Nr.

Einfuhr!  Ausfuhr

69  a

642  |  642  a
642  |  642b

69  b

642  !  642  c

589  a  |  589

589  b  |  589
ff  541  c
ff  541  c  j
»)  542  |  »)  534

590(i  |  590

591

Rohrfender,  roh,  gebeizt  oder  gefärbt ­

Spulen  (Garnspulen),  Spindeln
(Garnspindeln,  Spillen),  Weberblätter ­
  (Riete,  Tuchmacher-,  Weberkänime)
  u.  Weberblätterzähnc
(Rietstäbe),  auch  in  Verbindung
mit  unlackiertem,  unpolierteni
Eisen
Stöcke,  auch  in  Verbindung  nur
anderen  Stoffen,  soiveit  sie  nicht
dadurch  unter  andere  Nummern
fallen
andere  Waren:
in  Verbindung  mit  Gespinsten
oder  Gespinstwaren,  ganz  oder
teilweise  aus  Seide,  mit  Spitzen
Stickereien,  Gespinstwaren  mit
aufgenähter  Arbeit,  Samniet
oder  Plüsch,  sammet-  od.  plüschartigen ­
  Geweben,  zugerichteten ­
  Schmuckfedern,  Perückenmacherarbeit, ­
  fein  geformten
Wachswaren  od.  Halbedelsteinen, ­
  soweit  sie  nicht  durch  die
Verbindung  mit  anderen  Stoffen ­
  unter  andere  Nummern  fall.
—:  ohne  Verbindung  oder  in  Verbindung ­
  mit  anderen  als  den  im
vorstehenden  Absätze  genannten
Stoffen,  soweit  sie  nicht  dadurch
unter  and.  Nummern  fallen  -
Rohrabfälle:  Abfälle  von  Stuhlrohr,
auch  von  gebeiztem,  gefärbtem,
durch  Brennen  gemustertem,  gefirnißtem, ­
  lackiertem  od.  poliertem
—:  von  Bambus-  u.  and.  edleren
Rohre,  auch  von  gebeiztem  usw.
Rohrabschneider  (Rohrschneider),  eis.
Rohrbast  aus  Stuhlrohr
Rohrbearbeitungsmaschinen  zur  Bearbeitung ­
  :  von  Metallen  .  .  .
—:  von  Rohr

1 )  Namentliche  Bezeichnung.

Sta  tistischeNr.
Einfuhr  |  Ausfuhr
643
643  |  624
644

634

646  b

69  a

69  b
813  a
642  !  642  a

904  a
ff  906  v

22
        <pb n="344" />
        338

»)  Stückzabl.

x )  Namentliche  Bezeichnung.

Röhrchenhüte,  sogen.,  aus  Stroh:
unausgerüstet  (ungarniert).  -  .
ausgerüstet  (garniert)  ....
—,  Frauen-  u.  Kind  er  hüte,  aufgeputzt ­


Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

1 )541c  |  x )541a
»)  541  b
l )  542  |  ')  534

Röhren,  auch  Muffen-  u.  Flanschenröhren ­
  sowie  Röhrenformstücke
(Bogen-,  Knie-,  T°,  Kreuz-  u.  ähnlich ­
  geformte  Röhrenstücke)  und
Röhr  enverbindung  sstücke:
Metallröhren:  Röhren  u.  Röhrenformstücke,
  aus  nicht  schmiedbarem ­
  Eisengüsse:
von  mehr  als  7  mm  Wandstärke: ­

roh
bearbeitet,  auch  auf  mechan.
Wege  mit  Kupfer,  Kupferlegierungen, ­
  Nickel  od.  Aluminium ­
  überzogen  od.  auf
chemischem  Wege  vernickelt
(Doppelmetallröhren)  .  .
von  7  mm  Wandstärke  oder  darunter: ­

roh  .  .  .
bearbeitet,  auch  auf  mechanisch.
Wege  mit  Kupfer,  Kupferlegierungen, ­
  Nickel  od.  Aluminium ­
  überzogen  od.  auf  chemischemWege
  vernickelt(Doppelmetallröhren)
  .....
Schlangenröhren  aus  Eisen,  gewalzt ­
  od.  gezogen;  Röhrenformstücke ­
  aus  schmiedbarem  Eisen:
roh
bearbeitet,  auch  auf  mechanisch.
Wege  mit  Kupfer,  Kupferlegierung ­
  en,  Nickel  od.  Aluminium
überzogen  od.  auf  chemischen:
Wege  vernickelt  (Doppelmetallröhren) ­

andere  Röhren  aus  schmiedbarem
Eisen,  ausschl.  der  Röhrenver-778

  a  |  778

778b  &amp;gt;  778
779  a  i  779

779  b!  779

793  a  I  793

793  b!  793

bindungsstücke,  gewalzt  od.  gezogen: ­

roh:
mit  einer  Wandstärke  von  2  mm
oder  darüber
mit  einer  Wandstärke  von  weniger ­
  als  2  mm
bearbeitet,  auch  auf  mechanisch.
Wege  mit  Kupfer,  Kupferlegierungen, ­
  Nickel  od.  Aluminium
überzogen  od.  auf  chemischem
Wege  vernickelt  (Doppellmetallröhren): ­

mit  einer  Wandstärke  von
2  mm  oder  darüber  .  -  •
mit  einer  Wandstärke  von  weniger ­
  als  2  mm  ....
gefalzt,  gelötet,  genietet,  geschweißt, ­
  jedoch  weder  gewalzt
noch  gezogen:
roh
bearbeitet,auchaufmechanischem
Wege  mit  Kupfer,  Kupferlegierungen, ­
  Nickel  od.  Aluminium
überzogen  od.  auf  chemischem
Wege  vernickelt  (Doppeltmetallröhren) ­

S.  dagegen  Ofenrohre.
Röhrenverbindungsstücke  aus  nicht
schmiedbarem  Eisengüsse  od.  aus
schmiedbarem  Eisen:
ohne  Verbindung  mit  anderen
unedlen  Metallen  od.  Legierungen ­
  unedler  Metalle  .  .
in  Verbindung  mit  anderen  unedlen ­
  Metallen  od.  Legierungen ­
  unedler  Metalle  .  .  .
Röhren  aus  Blei:
grobe,  auch  in  Verbindung  mit
unlackiertem,  unpoliertem  Holze
Eisen,  Zinke  oder  Zinne  -  •
feine,  insbesondere  alle  bemalten,
bronzierten,  lackierten  oder  mit

Statistische  Nr.
Einfuhr  ^  Ausfuhr

794  a  |  794
794  b  |  794
795  a
795  b
798  d
&amp;gt;)  799  f

804
805  |  804

854  n
        <pb n="345" />
        339

anderen  unedlen  Metallen  oder
Legierungen  unedler  Metalle
überzogenen,  auch  in  Verbindung ­
  mit  anderen  Stoffen,  soweit ­
  sie  dadurch  nicht  unter  andere ­
  Nummern  fallen  ....
aus  Nickel  .........
aus  Kupfer  od.  Messing,  gegossen,
gelötet,  gewalzt,  gezogen,  gepreßt, ­
  gefalzt,  genietet  od.  geschweißt, ­
  auch  gebogen  oder  in
Verbindung  mit  anderen  Stoffen, ­
  soweit  sie  nicht  dadurch  unt.
andere  Nummern  fallen:
unlackiert,  unpoliert:
aus  Kupfer
aus  Messing
lackiert  oder  poliert:
aus  Kupfer
aus  Messing
verniert,  gefärbt,  mit  Aluminiuni ­
  überzogen  od.  vernickelt:
aus  Kupfer
aus  Messing
aus  Tombak,  auch  in  Verbindung
mit  and.  Stoffen,  soweit  sie
nicht  dadurch  unter  andere
Nummern  fallen:
verniert,  gefärbt,  mit  Aluminium ­
  überzogen  od.  vernickelt
andere
aus  anderen  Kupferlegierungen
als  Messing  u.  Tombak,  auch  in
Verbindung  mit  anderen  Stoffen, ­
  soweit  sie  nicht  dadurch
unter  andere  Nummern  fallen:
feine,  insbesond.  poliert,  mit
Aluminium  überzogen,  vernickelt, ­
  gefärbt,  lackiert  od.  verniert ­

—:  andere
Röhren  aus  Asphalt
Röhren  aus  Glas:
Röntgenröhren,  sogenannte  -
rohe  Röhren  aus  naturfarbigem

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

854  c
867  I  868

877  c
877  d
878  o  I  877  c
878  b  |  877  b

879
879

|  877  c
|  877  d

879
878  b

880  a
880  b
697

Glase
Glasröhren,  ohne  Unterschied  der
Farbe,  wie  sie  zur  Perlenbereitung ­
  u.  Kunstglasbläserei
einschließt.  der  Herstellung  von
Kunstglas  gebraucht  werden
andere  Röhren  aus  Glas  -  -
Röhren  aus  Holz  s.  Holzwaren.
Röhren  aus  Kautschuk(Schläuche):
aus  weichem  Kautschuk:
für  die  Bereifung  von:  Kraftfahrzeügrädern
  ......
—:  anderen  Fahrzeugrädern
(Fahrtädern  usw.)  ....
zu  Stielen  für  künstl.  Blumen
andere,  auch  mit  Unterlagen  aus
pflanzl.  Spinnstoffen  od.  mit
Gespinsten  umflochten  od.  umsponnen; ­
  alle  diese  auch  in  Verbindung ­
  mit  unedlen  Metallen
od.  Legierungen  unedl.  Metalle
aus  Hartkautschuk:  ohne  weitere
Bearbeitung
—:  bearbeitet
Röhren  u.  Röhrenteile  aus  Korkabfällen, ­
  die  mit  Kieselgur  (Infusorienerde), ­
  Kalk,  Leini,  Steinkohlenpech, ­
  Ton,  Zement  od.  anderen ­
  Bindemitteln  verbunden
sind,  auch  mit  Beimischung  von
Haaren
Röhren  aus  Papier  od.  Pappe,
auch  aus  Vulkanfiber:
mit  gestrichenen:  Metallüberzug
od.  mit  Metalldruck,  fein  bemalt, ­
  gefärbt,  lackiert  od.  gefirnißt, ­
  ohne  Verbindung  mit
and.  Stoffen  od.  nur  in  Verbindung ­
  mit  Holz  oder  Eisen
mit  Metallen  überzogen  oder  in
Metallröhren  eingefügt  wie  die
betreffenden  Metallwaren.
andere
in  Verbindg.  mit  Gespinsten  od.
Gespinstwaren  aller  Art,  mit

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

736  a  !  736

7.36  b
I.  Hohiglas

736
767  e

574  a
574  b
574  c

574  c
585
586

636

670  b

670  e

22'
        <pb n="346" />
        I'ij  I

ter,  Elfenbein,  Aellhorn  (Celluloid) ­
  oder  ähnlichen  Formerstoffen, ­
  z.  B.  Galalith,  veroder

  Legierungen  unedler
Metalle
in  Verbindung  mit  anderen  alt
den  vorgenannten  Stoffen,  soweit ­
  sie  nicht  dadurch  unter  andere ­
  Nummern  fallen  •
Röhren  aus  Pappen,  die
Asphalt,  Teer  od.  dergl.  über
getränkt  od.  bestrichen  sind
Röhren  aus  Ton,  auch  von  anderen!
als  kreisförmigen  Querschnitte:
nicht  feuerfeste  aus  Ton,  unglasiert ­
  od.  glasiert:
Drainröhren  (unglasierte  T^..
röhren  mit  wassersaugendem
Bruche)  -  -  .  .
andere  Röhren;  Röhrenformstücke

feuerfeste  aus  Ton,  toniger  Masse
gebranntem  Magnesit  od.  ähnl.
mineralischen  Stoffen,  unglas.
oder  glasiert
aus  Graphilmasse  •  •  ■  •
aus  gemeinem  Steinzeuge
Röhren:  aus  Zellhorn  (Celluloid)
—:  aus  Galalith  u.  ähnl.  For
merstoffen
Röhren  aus  Zement  ....
Schlagröhren:
gefüllt
ungefüllt,  nach  Beschaffenheit
des  Stoffes.
Röhren  zu  Jsolierungszwecken  für
elektrotechnische  Erzeugnisse  der

Massengut  nur  einfarbige,  weder
geschliffen  noch  angestrichen,  pro
filiert  oder  verziert.

340

Statistische  Nr.

Statistische  Nr.

Einfuhr  j  Ausfuhr

Einfuhr  |  Ausfuhr

Zolltarifnummer  912,  aus  Asbest
Asbestpappe,  Glimmer  od.  Mika

nit
Jsolierröhren  aus  Papier  oder
Pappe,  auch  in  Verbindg.  mit  unedlen ­
  Metallen  od.  Legierungen

912  l

unedl.  Metalle  für  elektr.  Leitgn.

nach  Be-  |912  M

Röhrenformstücke  u.  Röhrenverbindungsstücke ­
  s.  Röhren.

schaffenheit  |

671

Rollen:
zu  Flaschenzügen:

aus  schmiedbaren:  Eisen  .  -  -
aus  Holz,  grobe:

807

672

rohe

628  d

651  d

bearbeitet
in  Verbindg.  mit  and.  Stoffen,

629b  i  629

soweit  sie  nicht  dadurch  unter

andere  Nummern  fallen  -  .
Jsolationsrollen  aus  Steingut,
Porzellan  od.  Glas  für  die  Elektrotechnik, ­
  ohne  Verbindung  mit
anderen  Stoffen:
nicht  als  Bestandteile  zerlegter

630  b

719  a  |  719

elektrotechnischer  Vorrichtungen

ein-  oder  ausgehend  -  .  .

912  k  &amp;gt;  1 )912  c

719  b  |  719

als  Bestandteile  elektrotechn.
Vorrichtungen  der  Zolltarifnummer
  912  wie  die  betr.  elektrotechnischen ­
  Vorrichtungen.

725  a

—,  in  Verbindung  mit  andern
Stoffen  wie  die  betreff,  elektro-726



720  a

technischen  Vorrichtungen.

639  a

Gabelrollen  (Vogelrollen),  Schiebetürrollen, ­
  Stuhlrollen:

639  b

aus  nicht  schmiedba.  Eisengüsse:

!)  698

roh

782  b

bearbeitet

*)  783  b

365

aus  schmiedbarem  Eisen,  roh  oder

bearbeitet
Mangeln,  Möbelrollen  s.  die  be-832



treffenden  Stichworte.
Rückstände:

von  der  Zubereitung  des  Bienenwachses, ­
  nur  geringe  Mengen
')  Namentliche  Bezeichnung.
        <pb n="347" />
        341

Wachs  enthaltend  (Bienenkugeln,
Bienenerde,  Bienenrab,  Wachstrester ­
  und  dergleichen)  .  .  .
Fleischrückstande,  in  Fern,  von
Blöcken  oder  dergl.  gepreßt,  ausschließt. ­
  zur  Viehfütterung  verwendbar ­
  .
von  d.  Destillation  d.  Mineralöle:
teerartige,  paraffinhaltige  u.  im
Wasser  nicht  untersinkende  pechartige ­
  -  -  -  -
im  Wasser  untersinkende  pechart.
koksartige
feste,  von  der  Herstellung  fetter
Öle  in  Form  von  Kuchen  (Ölkuchen), ­
  auch  gemahlen  (Ölkuchenmehl) ­

feste,  von  der  Herstellung  flüchtiger ­
  (ätherischer)  Öle,  wie  die
verwendeten  Rohstoffe,
von  der  Pechbereitung  (Pechsatz)
bei  der  Gradierung  der  Salzsole
(Dornstein)
von  der  Stärkeerzeugung  (auch
von  der  Reisstärkeerzeugung),
ausschließl.  als  Viehfutter  verwendbar ­

poröse  (Koks,  auch  gemahlen),  von
der  trockenen  Destillation  der
Steinkohlen  oder  der  Braunkohlen ­

koksartige,  von  der  Destillation  des
Teeres
von  der  Destillation  tierischer  oder
pflanzlicher  Fette:
leerartige  und  im  Wasser  nicht
untersinkende  pechartige  (Stearinteer) ­

im  Wasser  untersinkende  pechartige
  (Stearinpech,  Fettpech)
pechartige,  von  der  Destillation  des

*)  Nach  Eigengewicht  (mit  Ausnahme
der  in  den  freien  Verkehr  gesetzten
Mengen).
2 )  Ausfuhr  nach  Eigengewicht.

Steinkohlenteereö  (Steinkohlenpech) ­

bei  der  Transiederei  abfallende,
lediglich  zur  Düngung  verwendb.
Rückstände  von  Dorsch-  od.  Robbenlebern ­
  oder  dergl.  (Trangrugge)
  sowie  derartige  Rückstde.
von  Fischspeck  od.  Robbenspeck)
Grieben  (Rückstände  beim  Ausschmelzen ­
  des  Talges)  und  Griebenkuchen, ­
  auch  mit  Säuren  behandelt ­

von  der  Herstellung  des  Blutlaugensalzes ­
  nach  dem  Schmelzverfahren

andere  s.  Abfälle,  Nebenerzeugnisse ­
  u.  Weinschlempe.
s.
Säcke:
aus  Geweben,  genäht  od.  ungenäht,
  auch  mit  Papier  gefüttert
(unterklebt):  aus  Jute  ohne  Bei-Mischung
  von  anderen  pflanzl.
Spinnstoffen:  roh
—:  gebleicht,  gefärbt,  bedruckt,
bunt  gewebt
aus  Packtuch  (grobem  Wachstuch)
auch  mit  Papier  überklebt  .  .
aus  anderen  Geweben  wie  diese
Gewebe.
aus  Papier,  unbedruckt  od.  bedr.,
auch  in  Verbindg.  mit  Gespinstwaren, ­
  Gelatine,  Stanniol,  Metallpapier ­
  od.  ähnl.  Stoffen  .
aus  Geflechten  von  pflanzl.  Flechtstoffen ­
  (mit  Ausnahme  der  Gespinstfasern) ­
  s.  Flechtwaren.
Rucksäcke  und  alte  Kleider  .  .  -
Strohsäcke  siehe  dazu.
Säfte  von  Früchten  (mit  Ausnahme
der  Weintrauben)  u.  v.  Pflanzen:
zum  Genusse:
nicht  äther-  od.  weingeisthaltige,

Statistische  Nr.
Einfuhr!  Ausfuhr

248  ,  247  a
161
1 )  239  h
243  b
238  g
193
243  a
281  |  280  a
194
238  d
238  g
2 )  130
243  a

Statistische  Nr.
Einfuhr  I  Ausfuhr

244  b

161
158

496  a
497  ,496  a
504

665  a

560  d  I  560  g
bezw.  522  b
        <pb n="348" />
        Statistische  Nr.
Einfuhr  [  Ausfuhr

uneingekocht  oder  ohne  Zusatz
von  Zucker  oder  Sirup  eingekocht, ­
  auch  entkeimt  (sterilisiert)
nicht  in  luftdicht  verschlossenen
Behältnissen:
Zitronensaft
Pomeranzen-  u.  and.  Südfruchtsaft, ­
  Obstkraut,  Himbeersaft ­
  u.  and.  Säfte  von
Obst,  ungegoren,  Birkenwasser, ­
  ungegoren,  u.  and.
vorstehend  od.  anderweil
nicht  genannte  Säfte  zum
Genussb
mit  Zucker  oder  Sirup  versetzl
oder  mit  Zusatz  von  Zucker
od.  Sirup  eingekocht,  einschl.
der  pflanzt.  Gallerten  (Gelees), ­
  nicht  in  luftdicht  verschlafenen ­
  Behältnissen
in  luftdicht  verschlossenen  Behältnissen ­

äther-  od.  weingeisthaltige,  auch
in  luftdicht  verschlossenen  Bezum
  Gewerbe-  od.  Heilgebrauche
nicht  äther-  od.  weingeisthaltige,
anderweit  nicht  genannt,  auch
eingedickt:
Opium
andere  (Aloe  usw.)  .  .  .
äther-  oder  weingeisthaltige:
zum  Gewerbegebrauche  .  .
zun,  Heilgebrauche:
in  Fässern-  .......
in  anderen  Behältnissen.  .
Salben:
nicht  wohlriechend:
mit  Heilmittelstoffen  versetzt,
z.  B.  Bleisalbe,  Bleiweißsalbe,
Borsalbe,  Brechweinsteinsalbe,
Gerbsäurebleisalbe,  Glycerin-213


219  b

60  a
60  b

')  178  d
')  179  c

i  317  ö
388
511

salbe,  Kaliumjodidsalbe,  Königssalbe ­
  (Basilikumsalbe),  Queck
silbersalbe,  Rosmarinsalbe,  Spanischfliegensalbe, ­
  Zinksalbe  .
nicht  mit  Heilmittelstoffen  vers.:
Paraffin-  u.  Vaselinsalbe,  Vaselin, ­
  Lanolin  und  Lonolinverbindungen

Wachssalbe,  Terpentinsalbe,  nicht
mit  Heilmittelstoffen  versetzt
tvohlriechend  ........
aller  Art,  sofern  sie  als  Geheimmittel ­
  anzusehen  sind  ....
Salicylsäure
Salicylsäureamylester,  Salicytsäureäthylester
  (Sälen),  Salicylsäuremethylester ­
  (künstliches  Gaultheria
sWintergrün-s  Ol)
S.  auch  Äther.
Salicylsäurephenylester  (Phenylsalicylat,
  salicylsaures  Phenol,  Salol)
Salicylsäuresalze  (Salicylate):
salicylsaure  Pflanzenalkaloide:
salicylsaures  Chinin
andere,  z.  B.  salicylsaures  Physostigmin ­
  (Physostigminsalicylat)
salicylsaures  Natron  (Natriumsalicylat)

salicylsaures  Lithium  (Lithiumsalicylat),
  salicylsaures  Quecksilber ­
  (Quecksilbersalicylat),  salicylsaures ­
  Wismut  (Wismutsalicylat)
  und  sonstige  anderweit  nicht
genannte  Salicylsäuresalze  .  .
Salicyltalg,  Salicylvaselin  .  .  .
Salicylwatte  zu  Heilzwecken  .  .
Salmiak  (salzsaures  Ammoniak,
Chlorammonium,  Ammoniumchlvrid)

-—,  Eisensalmiak  (Ammoniumeisenchlorid) ­

—,  Platinsalmiak  (Ammoniumplatinchlorid)

*)  Ilamentliche  Bezeichnung.

247  a
355
389  |  388
317  n

347
M  317  s
380  a
-&amp;gt;  380  b
317  n
        <pb n="349" />
        343

Salmia  kg  eist  (Amm  onia  kflüssig  keil,
Hirschhorngeist,  kaustisches  Am-Statistische

  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

moniak,  Atzammoniak)  ....
—,  weingeisthaltiger(a.Dzondischer):
—,  weingeisthaltiger  (auch  Dzondischer):

nicht  wohlriechend:

271

in  Fässern

H  178  d

in  anderen  Behältnissen.  .  .
wohlriechend,  insbesondere  engl.
Ammoniakspiritus  (Spiritus  am-')

  179  c

monnii  aromaticus)
Salpeter:
Ammoniaksalpeter  (salpetersaur.
Ammoniak,  Ammoniumnitrat):

356  |  356  b

nicht  in  Hülsen  od.  Kapseln  .

302

in  Hülsen  od.  Kapseln  .  .  .
Chilesalpeter  (Natronsalpeter,  salpetersaures ­
  Natron,  Natrium-364

  b

nitrat)
Kalisalpeter  (salpetersaures  Kali,

303

Kaliumnitrat)
Salpeteräther  (Athylnitrit,  Salpe-304

  a

trigsäureäthylester)
Salpetergeist,  versüßter  (Salpeterätherweingeist): ­


347

in  Fässern

i)  178  d

in  anderen  Behältnissen  .  .  .

0  179  c

Salpeterpapier  (Asthmapapier).  .

388

Salpetersalzsäure  (Königswasser)  .
Salpetersäure  (Salpetergeist,  Scheidewasser), ­
  auch  rote  rauchende

272

Salpetersäure
Salpetersäuresalze  (Nitrate):  .  .
salpetersaures  Ammoniak  (Ammoniaksalpeter, ­
  Ammoniumnitrat): ­


274

nicht  in  Hülsen  oder  Kapseln

302

in  Hülsen  oder  Kapseln  .  .
salpetersaurer  Baryt  (Baryum-364

  b

nitrat)

304  b

salpetersaures  Blei  (Bleinitrat)
*)  Bei  der  Ausfuhr  unter  Steuer-Überwachung
  Angabe  des  Weingeistgehalts ­
  in  Litern  Weingeist.  '

302

salpetersaures  Kali  (Kalisalpeter,
Kaliumnitrat)
salpetersaurer  Kalk  (Kalksalpeter)
salpetersaures  Natron  (Natronsalpeter, ­
  Chilesalpeter,  Natriumnitrat) ­

salpetersaure  Pflanzenalkaloide,  z.
B.  salpetersaures  Strychnin
(Strychninnitrat)
basisches  salpetersaures  Wismut
(Wismutsubnitrat,  Wismutschminke) ­
  s.  Schminken,
salpetersaures  Bleioxyd,  salpetersaures ­
  Cerium  (Ceriunmitrat),
alpetersaures  Eisen  (Eisennitrat),
alpetersaures  Kupferoryd  (Kup-'ernitrat),
  salpetersarues  Lithium
(Lithiumnitrat),  salpetersaure
Magnesia  (Magnesiumnitrat),
salpetersaures  Wickel  (Nickelnitrat)
salpetersaures  Pyridin  (Pyridinnitrat),
  salpetersaures  Quecksilber
(Quecksilbernitrat),  salpetersaurec
Strontian  lStrontiumnitrat),  salpetersaures ­
  Thorium  (Thoriumnitrat), ­
  salpetersaure  Tonerde
(Tonerdenitrat,  Aluminiumnitrat), ­
  salpetersaures  Uranoryd
(Uranylnitrat),  salpetersaurer
Wismut  (Wismutnitrat)  u.  sonst,
anderweit  nicht  genannte  Salpetersäuresalze ­

salpetersaures  Silber  (Höllenstein)
Salpetrigsäureamylester  (Amylnitrit
u.  Salpetrigsäureäthylester  (Äthylnitrit)

S.  auch  Äther.
Salpetrigsäuresalze  (Nitrite),  anderweit
  nicht  genannt,  z.  B.  salpetrigsaures ­
  Ammoniak  (Ammoniumnitrit) ­
  salpetrigsaures  Kali  (Kaliumnitrit), ­
  salpetrigsaures  Natron
(Natriumnitrit,  in  Handel  schlechthin ­
  Nitrit  genannt)

Statistische  Nr.
Einfühlt  Ausfuhr
304  a
317  k
303
*)  380  b

')  317  s
317  q
347

317  m

0  Namentliche  Bezeichnung.
        <pb n="350" />
        344

Statistische  Nr.

Statistische  Nr.

Einfuhr  |  Ausfuhr

Einfuhr  |  Ausfuhr

Salz:

Salze,  nicht  besonders  genannt  oder

(Chlornatrium  (Siede-,  Stein-,

inbegriffen

2 )  317  s

Seesalzf)  sowie  alle  Stoffe,  aus

Salzgeist  (Salzsäure,  Chlorwasserdenen

  Salz  ausgeschieden  zu

stoffsäure)

272

werden  pflegt,  z.  $8.  Salzsole;

—,  versüßter,  mit  Weingeist  gemischt

ferner  Mutterlauge,  PfannenoderinWeingeistgelöst(Salzäther-



  u.  Steinsalzwaren  -  •  •

280  |  280  0

Weingeist):

Kalisalze:

in  Fässern

H  178  d

Carnallit  mit  mindestens  9  und

in  anderen  Behältnissen  .  .  -

0  179  c

weniger  als  12.  v.  H.  K 2 0  •

280  |  280  b

Salzmühlen  .  .  .

-)  906  v

Rohsalze  mit  12  bis  15  v.  H.

Salzpfannen  aus  schmiedbarein

K 2 0

280  |  280  c

Eisen,  genietet,  gepreßt  oder  ge-Salze

  mit  mehr  als  15  bis  19,9

schweißt

803

v.  H.  K a 0

280  |  280  d

Salzsäure  (CH  lorwassersto  ffsäure,

Düngesalze  einschl.  Kalidünger

Salzgeist),  auch  Salpetersalzsäure

mit  38  v.  H.  ILO  ......

280  |  280  e

(Königswasser)

272

Abraumsalze,  sogen.  Staßfurter,

Salzsäuresalze  (Chlorwasserstoffvorstehend

  nicht  genannt  .  .

280  I  280  f

säuresalze)  s.  Chlorverbindungen.

Dornstein  (Rückstand  bei  der  Gra-Salzschaumwaren

  (mit  Salzschaum

dierung  der  Salzsohle)  .  .

281  &amp;gt;  280  a

überzogene  Gegenstände  aus  Holz-Gewürzsalze

  (Mischungen  von

spangeflecht  oder  dergl.)  .  .  .

592

Salz  mit  Gewürzauszügen)  .

212

Salzsole

280  I  280  a

—:  in  luftdicht  verschlossenen  Be-Salzspindeln

  s.  Senkspindeln.

Haltnissen

219  b

Salzwaren  (Steinsalzwaren)  .  -
Sämereien:

980  1  980  n

Düngesalze  s.  Kalisalze  usw.  und

Düngemittel.

zum  Genuß,  frisch  od.  getrocknet:

Moorsalze,  z.  B.  Franzensbader

Anis,  Fenchel,  Koriander,  Küm-Moorsalz

  .  .  .

282

mel  und  andere  Sämereien  .

3 )  22

Quellsalze  (auch  Badequellsalze),

gepulvert,  gebacken  od.  sonst  einnatürliche

  u.  künstliche,  z.  B.

fach  zubereitet

37

Karlsbader  Salz,  Marienbader

überzuckert  (kandiert  glasiert)

202  b

Salz,  Vichysalz,  Epsomsalz,  Halin

  anderer  Weise  für  den  feineler

  Jodsalz

282

ren  Tafelgenuß  zubereitet

216

—,  (mit  Ausnahme  der  Badequellzubereitete

  aller  Art  in  luftdicht

salze),  zu  Arzneiwaren  zubereitet

388

verschlossenen  Behältnissen.  .

219  b

Salzätherweingeist  (versüßter  Salzfür

  den  Landbau:

geist):

Rotkleesaat

18  a

m  wässern

i)  178  d

Luzernesaat

18  b

in  andern  Behältnissen  .  .  .

*)  179  c

Weißkleesaat  u.  and.  Kleesaaten

18  d

Salzburger  Vitriol  (gemischt.  Kup-Serradellasaat



18  c  |  18  d

fer-  und  Eisenvitriol)  .....

296

Raygrassaat,  Timotheesaat  -  -

19  ci

andere  Grassaat  aller  Art,  auch

*)  Bei  der  Ausfuhr  unter  Steuer-Kanariensaat

  (Spitzsamen).  -

19  b

Überwachung  Angabe  des  Weingeistgehalts

  in  Litern  Weingeist.

3 )  Massengut  nur  Anis,  Fenchel,  Kori-2

 )  Namentliche  Bezeichnung.

ander,  Kümmel.
        <pb n="351" />
        345  —

Runkelrübensamen,  auch  Rotrüben-
  (Salatbeten-)  Samen

Statistische  Nr.
Einfuhr!  Ausfuhr
20  a

Zuckerrübensanten

20  b

andere  Feldrübensamen  .  .  .

21a

Zichoriensamen  sowie  sonstige  anderweit ­
  nicht  genannte  Sattlereien ­
  für  den  Landbau  .  .  .

21a

Gentüsesamen,  Möhrensanien,
Dillsaat

21b

Blumeusamen,  Tabaksamen  .  .

21  c

Forstsäniereien:
Bucheckern  (Buchkerne).  .  .  .
Eicheln,  frisch,  auch  geschält  .

14  b  &amp;gt;
95  a

14
95

S.  auch  Eicheln.
Kiefernsamen

95  b  !

95

wilde  Kastanien,  andere  Waldholzsamen ­
  und  sonstige  Forstsämereien ­


95  c  &amp;gt;

95

zum  Gewerbegebrauche:
zur  Ölgewinnung  s.  Ölfrüchte
usw.
als  Färbemittel  dienende,  auch
gesalzen,  getrocknet,  gedarrt,  gebrannt, ­
  gemahlen  oder  sonst
zerkleinert  ■

32

als  Gerbstoffe  dienende,  auch  gemahlen: ­

Algarobilla,  Bablah,  Dividivi
sowie  sonstigeanderweitnicht
genannte  Gerbstoffe  -  -  •

94  a  |

94

Valonea,  Eckerdoppern,  Knoppern ­


94  b!  94

Myrobalanen

94  d  j  94

zu  sonstigem  Gewerbegebrauch,
anderweit  nichtgenannte,  z.  B.
Ajotvansamen  (Adiowänsamen),
  auch  eingesalzen,  getrocknet, ­
  gedarrt,  gebrannt,  geschält, ­
  geniahlen  oder  sonst
zerkleinert

71a

zum  Heilgebrauch,  anderweit  nicht
genannte,  auch  eiitgesalzen,  getrocknet, ­
  gedarrt,  gebrannt,  geschält, ­
  gemahlen  od.  sonst  zerkleinert ­
  ............

72  c

Sämereirückstände  (feste  Rückstände
von  der  Herstellung  fetter  Öle),
auch  gemahlen  oder  in  Form  von
Kuchen  (Ölkuchen)  ......
—,  von  der  Herstellung  flüchtiger
ätherischer  Öle,  wie  die  verwendeten ­
  Rohstoffe.

Statistische  Nr.

Einfuhr  |  Ausfuhr

193

Schachteln:
aus  Holzspan,  auch  mit  Papier
überzogen:
roh
bearbeitet
büchsenartige  Behältnisse  auEisenblech,
  auch  Teile  von  solchen,
roh  oder  bearbeitet
aus  Papier,  Pappe  oder  Steinpappe: ­

Faltschachteln  unbedruckt  oder
bedruckt
andere:
ohne  Verbindg.  mit  and.  Stoffen
od.  nur  in  Verbindg.  mit  Holz
od.  Eisen:  aus  bedruckten«  oder
ausgestanztem,  mit  Handmalerei
od.  sonst  verziert.  Papier  oder
damit  ganz  od.  teilw.  überzogen
•—:  mit  gestrichenem,  aufgelegtem,
galvanoplastisch.  Metallüberzug
od.  mit  Metalldruck  sowie  fein
bemalt;  aus  Steinpappmasse,
gepreßt  oder  sonst  geformt,  auch
gefärbt,  lackiert  od.  gefirnißt
—:  aus  Hartpapier,  auch  gefärbt,
lackiert  oder  gefirnißt  .  .  .
—:  feine  u.  Lurusg  egenstände
—:  andere
in  Verbindung  mit  Gespinsten  od.
Gespinstwaren  aller  Art,  mit  fein
geformter  Wachsarbeit,  mit  Halbedelsteinen, ­
  Perlniutter,  Elfenbein, ­
  Zellhorn  (Celluloid),  oder
ähnlichen  Formerstoffen,  vergoldeten ­
  oder  versilberten  unedlen ­
  Metallen
in  Verbindung  mit  anderen  als

628  a
629  b  i  629

828  a  I  828  c

665  a

670  a

670  b
670  c
670  d
670  e

671
        <pb n="352" />
        —  346  —

den  vorgenannten  Stoffen,  soweit ­
  sie  dadurch  nicht  unter  andere ­
  Nummern  fallen  ....
Schalen:
pflanzliche:
zum  Genusse:
Kaffeeschalen  (Kirschschalen  u.
Pergamenthülsen):
roh
gebrannt  ob.  geröstet,  auch
gemahlen
Kakaoschalen:
roh,  auch  gebrannt  ....
gemahlen
Südfruchtschalen:
frisch  (auch  in  Salzwasser  eingelegt), ­
  getrocknet  oder  gemahlen ­

überzuckert  (kandiert,  glasiert)
in  anderer  Weise  für  den
feineren  Tafelgenuß  zubereit,
getrocknete  oder  gedarrte  Schalen ­
  von  Äpfeln  oder  Birnen,
wenn  sie  sich  als  verwertbare
Abfälle  darstellen
Getreideschalen  (Abgang  beim
Mahlen  usw.  von  Getreide)
zum  Gewerbegebrauche:
als  Färbemttel  dienende,  auch
gesalzen,  getrocknet,  gedarrt,  gebrannt, ­
  gemahlen  oder  sonst
zerkleinert  -  -
als  Gerbstoffe  dienende,  auch
gemahlen,  s.  Gerbstoffe,
nur  als  Schnitzstoffe  verwendbare ­
  (z.  B.  Schalen  der  Palmund ­
  der  Kokosnüsse),  roh  .  .
sonstige  anderweit  nicht  genannte
Schalen  zum  Gewerbegebrauch,
auch  eingesalzen,  getrocknet,  gedarrt, ­
  gebrannt,  gemahlen  od.
sonst  zerkleinert  ......
anderweit  nicht  genannte  Schalen ­
  zum  Heilgebrauch,  auch  eingesalzen, ­
  getrocknet,  gedarrt,  ge-StatistischeNr.



672

61a
61b
64
203  a

58  |  56
202  b
216

48  b  I  48
192  a
32
70
71a

brannt,  gemahlen  oder  sonst
zerkleinert
tierische,  Muschelschalen  (auch  mit
Perlen),  roh)  Kauris,  roh;  Muschelschalen, ­
  gepulvert  od.  gemahlen; ­
  Schildkrötenschalen  (in
ganzen  Gehäusen),  roh  .  .  -
—,  (Formstücke  fweder  mit  umgelegtem ­
  Rande  noch  sonst  weiter
bearbeitet,  vertragsmäßig  auch
geschmiedete  Kesselböden,  wenn
sie  gekrempelt  (mit  umgelegten
Rändern  versehen  sindff,  geschmiedet, ­
  gewalzt  oder  gepreßt:
aus  Kupfer
—:  aus  Messing,  Tombak  od.  and.
unter  Nrn.  869  d/f  fallenden  unedlen ­
  Metallen  oder  Metalllegierungen ­

aus  Holz,  durch  Aufträgen  von
Metallpulver  bronziert  und  mit
Firnisüberzug  versehen  (sogenannte ­
  russische  Schalen)  .  .
aus  Glas  s.  Hohlglas,
aus  Papier,  Pappe,  Holzmasse
oder  Zellstoff  s.  Papier-  u.  Pappwaren. ­

Schalen  für  elektrische  Glühlampen
nach  Beschaffenheit  des  Stoffes.
Schalen-  (Schirm-)  Halter  für  elektr.
Glühlampen  nach  Beschaffenheit
des  Stoffes.
Schaufeln:
aus  Eisen
aus  Holz,  auch  in  Verbindung  mit
Eisen:
roh
bearbeitet
S.  dagegen  Hausgeräte  und
Kücheng  eräte.
Scheiben:
aus  Glimmer,  zugeschnitten:
zu  Jsolierzwecken  für  elektrotech-*)
  Massengut  nur  rohe,  nicht  als
Schnitzstoff  dienende  Muschelschalen.

Statistische  Nr.
Einfuhr  ^  Ausfuhr

72  c

156  e

870  a

870  b

631  e  &amp;gt;  631  b

808  a

628  d
629  b  &amp;gt;  629
        <pb n="353" />
        347

nische  Erzeugnisse  der  Zolltarifnummer
  912
andere:
ungefärbt,  nicht  verziert.  .  .
künstlich  gefärbt  od.  verziert
aus  Kork:
mit  oder  ohne  Rinde,  einschließl.
der  beim  Beschneiden  von  Korkstopfen ­
  entfallenden  Scheibchen
in  Verbindung  mit  anderen  Stoffen, ­
  soweit  sie  nicht  durch  ihre
Verbindungen  unter  andere
Nummern  fallen
S.  auch  Platten,
zum  Pressen  von  £&amp;gt;(  oder  Fetten:
aus  Pferdehaaren  (aus  Mähne
oder  Schweif),  auch  in  Verbindung ­
  mit  Werg
aus  Garnen  von  Ziegenhaaren
oder  groben  Tierhaaren  gewebt
Polier-  und  Schleifscheiben:
Schmirgelscheiben  s.  diese,
andere  Polier-  u.  Schleifscheiben, ­
  wie  Poliersteine  oder  wie
Schleif-  u.  Wetzsteine.
Schieferwaren:
Schieferstifte  (Schiefergriffel),  auch
bemalt,  mit  Papier  überzogen
oder  in  Holz  gefaßt
Schiefertafeln  (Schreibtafeln),
auch  in  Rahmen  aller  Art,  soweit
sie  nicht  dadurch  unter  and.  Nrn.
fallen  ...........
Lurusgegenstände  aus  Schiefer,
auch  in  Verbindung  mit  anderen
Stoffen,  soweit  sie  nicht  dadurch
unter  andere  Nrn.  fallen.  .  .
andere  Schieferwaren:  ....
ohne  Verbindung  mit  anderen
Stoffen
nur  in  Verbindung  mit  Holz  oder
Eisen
in  Verbindung  mit  anderen  Stoffen ­
  als  Holz  u.  Eisen,  soweit  sie

Statistische  Nr.

«

Statistische  Nr.

Einfuhr  |StuSfu^t

Einfuhr  |  Ausfuhr

nicht  dadurch  unter  andere  Num-912

  l

mern  fallen

692  c

682  e  |  692  a
688  a  [  692  o

Schläuche:
sogenannte  Stoffschläuche  aus  Gespinstwaren

  od.  Gespinsten,  zu
Stielen  für  künstliche  Blumen
Spritzen-  u.  and.  grobe  Schläuche
aus  Baumwollengespinsten,  auch

523

637

in  Verbindung  mit  unedlen  Metallen ­
  oder  Legierungen  unedler

Metalle
als  Seilerwaren  hergestellte

467  a

638  c

Schläuche  aus  Gespinsten  von
anderen  pflanzlichen  Spinnstoffen ­
  als  Baumwolle,  auch  in  Verbindung ­
  mit  anderen  Stoffen,
soweit  sie  nicht  dadurch  unter  an-516



dere  Nummern  fallen  ....
Schläuche  aus  Gespinsten  von

485  a

432  a  |  432

pflanzlichen  Spinnstoffen,  die
mit  Kautschuk  getränkt  oder  überzogen ­
  oder  durch  Zwischenlagen
aus  Kautschuk  verbunden  sind,

auch  in  Verbindung  mit  unedlen ­
  Metallen  oder  Legierungen
unedler  Metalle

574  c

andere  Schläuche  aus  Gespinsten
oder  Gespinstwaren,  je  nach  ihrer
Beschaffenheit  wie  Gewebe,  Po-688

  c

samentierwaren,  Wirkwaren  od.
wie  genähte  Gegenstände  aus

688  c  I  688  b

Gespinstwaren  (s.  Kleider  usw.)
Schläuche  aus  Formalingelatine

(sogenannte  Ciroleumschläuche),
zu  Stielen  f.  künstl.  Blumen  -

574  c

Schläuche  aus  weichem  Kautschuk:
für  die  Bereifung  von  Kraftfahr-692

  c

zeugrädern  für  Personen-  und

Lastfahrzeuge
für  die  Bereifung  von  anderen

574  a

688  a

Fahrzeugrädern  (Fahrrädern
usw.)

574  b

691  d  &amp;gt;  691  a

zu  Stielen  für  künstl.  Blumen

574  c

&amp;gt;

andere,  auch  mitUnterlagen  aus
pflanzlichen  Spinnstoffen  oder
        <pb n="354" />
        348

Statistische  Nr.

Einfuhr  [  Ausfuhr

mit  Gespinsten  umflochten  oder
umsponnen;  alle  diese  auch  in
Verbindung  mit  unedlen  Metallen ­
  oder  Legierungen  unedl.
Metalle
Schlauche  aus  Asbestgeweben  oder
Asbestkautschukgeweben,  auch  in
Verbindung  mit  anderen  Stoffen, ­
  soweit  sie  nicht  dadurch  unter
andere  Nummern  fallen  -  -  .
aus  Leder
Jsolierschläuche:
aus  pflanzlichen  oder  tierischen
Spinnstoffen
aus  Asbestgeweben,  auch  in  Verbindung ­
  mit  and.  Stoffen,  soweit ­
  sie  nicht  dadurch  unter
andere  Nummern  fallen  .  .

574  c

708
560  d  |  560

579  b

708

3

Schleis-,  Polier-  und  Putzmittel,
mineralische:
Bimsstein  u.  Tripel,  roh,  geniahl.
od.  geschlämmt,  auch  zu  Ziegeln
geformt
Schmirgel,  roh,  gemahlen  od.  geschlämmt ­

Polier-  od.  Putzkalk  (Wiener  Kalk)
u.  ähnliche  mineralische  Schleif-,
Polier-  u.  Putzmittel,  roh,  gemahlen ­
  od.  geschlämmt,  auch  zu
Ziegeln  geformt
Eisenoxyd,  natürliches  u.  künstliches, ­
  roh,  gemahlen  oder  geschlämmt, ­
  in  für  den  Kleinverkauf
bestimmten  Aufmachungen  .  .
Putzmittel,  unter  Verwendung  v.
Fetten,  Ölen  od.  Seife  hergestellt
(Putzfette,  Putzpomaden,  Putzseifen) ­

Poliersteine,  künstliche  (aus  gebrannten, ­
  gemahlenen  od.  geschlämmten ­
  Erden  mit  Stearin,
Talg  usw.  geformte  Steine)  .
—,  künstliche,  von  gleicher  oder
ähnlicher  Zusammensetzung  &amp;gt;vie
der  natürliche  Schmirgel  .  •  ■

225  a

225  b

225  c

225  c

263

263

313  b  |  316

Statistische  Nr.
Einfuhr  [  Ausfuhr

Schleifpapier
Schleifringanker  für  Wechselstrommaschinen, ­
  fertig  gearbeitete  -
Schleifringe  für  elektrische  Maschinen
Schleifscheiben:
Schmirgelscheiben  s.  diese,
andere  Schleifscheiben,  w'ie  Schleifund ­
  Wetzsteine.
Schleif-  und  Wetzsteine:
künstliche,  ganz  od.  teilweise  aus
Schmirgel,  Korund  (auch  künstlichen»), ­
  Karborund,  Feuerstein
oder  Quarz,  auch  in  Verbindung
mit  anderen  Stoffen,  soweit  sie
nicht  dadurch  unter  andere  Num
mern  fallen
natürliche,  z.  B.  Schleifsandsteine;
auch  künstliche,  nicht  unter  den
vorstehenden  Absatz  1  fallend:
in  Verbindung  mit  Holz  oder
Eisen
ohne  Verbindung  mit  anderen
Stoffen
in  Verbindung  mit  and.  Stoffen
als  Holz  u.  Eisen,  soweit  sie
nicht  dadurch  unter  andere
Nummern  fallen
S.  auch  Poliersteine,  Schmirgelscheiben ­
  u.  Sensenstreichen
Schlösser:
zu  Handfeuerwaffen,  auch  Teile
von  solchen  Schlössern....
andere,  aus  Eisen:
ohne  Verbindg.  mit  anderen  unedlen ­
  Metallen  od.  Legierungen
unedler  Metalle
mit  Schlüsselrohren,  Riegelplatten, ­
  Schlüssellochdecken  oder
dergl.  aus  and.  unedlen  Metallen ­
  od.  Legierungen  unedl.  Met.
mit  Kasten  oder  Gehäusen:
aus  Kupfer,  auch  in  Verbindg.

662

907  e

nach  Be-  j
schaff-nh-uj

1 )907  e

694

695
695
692  c  j  695

928

833
833

*)  Für  die  Ausfuhr  nur  daun,  wenn
es  sich  um  Einzelteile  (Ersatz-  und
Reserveteile  usw.)  handelt.
        <pb n="355" />
        349

mit  and.  Stoffen,  soweit  sie
nicht  dadurch  unter  andere  Nrn.
fallen:
grobe,  weder  lackiert  noch  po
liert  oder  vernickelt  .  .  .
andere  als  grobe;  lackiert,  poliert ­

verwert,  gefärbt,  mit  Aluminium ­
  überzogen  od.  vernick.
aus  Messing,  auch  in  Verbindg.
mit  anderen  Stoffen,  sowen
sie  nicht  dadurch  unter  andere
Nummern  fallen:
grobe,  weder  lackiert  noch  poliert ­
  oder  vernickelt  .  .  .
andere  als  grobe;  lackiert,  poliert ­

verniert,  gefärbt,  mit  Alumi
nium  überzog,  od.  vernickelt
aus  Tombak,  auch  in  Verbindg.
mit  anderen  Stoffen,  soweit
sie  nicht  dadurch  unter  andere
Nuntmern  fallen:
verniert,  gefärbt,  mit  Aluminium ­
  überzog,  od.  vernickelt
andere
aus  and.  Kupferlegierungen,
auch  in  Verbindg.  mit  anderen
Stoffen,  soweit  sie  nicht  dadurch ­
  unt.  and.  Nrn.  fallen:
feine,  insbesondere  poliert,
mit  Aluminium  überzogen,
vernickelt,  gefärbt,  lackiert  od.
verniert
andere  als  feine,  weder  poliert ­
  noch  mit  Aluminiuni
überzogen,  vernickelt,  gefärbt
lackiert  oder  verniert  .  .
Schlüssel  zu  Schlössern:
aus  Aluminium
aus  Eisen:
ohne  Verbindung  mit  anderen
unedlen  Metallen  oder  Legierungen ­
  unedler  Metalle  -  -
in  Verbindung  mit  anderen  un-Statistische

  N&amp;lt;

Statistische  Nr.

Einfuhr  Ausfuhr

edlen  Metallen  od.  Legierungen
unedler  Metalle

833

Schraubenschlüssel,  stellbare  (Uni

877  a

Versalschraubenschlüssel)  und  andere
  aus  Eisen  .

815  a

878  a

Uhrschlüssel  und  Uhrschlüsselteile,
wie  Uhrenteile.
Schlüssel  für  Telegraphenzwecke  -

912  a

879

Schlüssellochhülsen  aus  nicht  ver

nierteni  usw.  Messingblech.  -  -
Schlüsselringe,  eiserne:

878  b

roh

798  d

bearbeitet
Schmelztiegcl:

&amp;gt;)  799  f

877  b

aus  Graphitmasse
aus  Magnesiazement,  auch  aus

726

878  b
879

Speckstein
aus  Ton,  toniger  Masse,  gebranntem ­
  Magnesit  od.  ähnl.  mineralischen ­
  Stoffen,  soweit  sie  nicht

725  a

vorstehend  aufgeführt  sind,  unglasiert ­
  oder  glasiert  ....

725  a

aus  nicht  schmiedb.  Eisengüsse:

roh

782  b

879

M  783  h
816  d

878  b

aus  schmiedbarem  Eisen.  .  .  .
aus  Platin

771  c

Schmelzwaren  (Emailwaren):

880  a

Zähne  auö  Schmelz,  auch  in  Verbindg. ­
  mit  Stiften  od.  Röhrchen
aus  Platin;  auch  Gebisse  aus  solchen ­
  Zähnen,  soweit  sie  nicht
durch  die  Verbindg.  mit  and.  St.
unter  andere  Nrn.  fallen.  .  .
andere  Schmelzwaren,  in  Ver-765



bindung  mit  and.  Stoffen,  soweit ­
  sie  nicht  dadurch  unter  an-880

  b

dere  Nummern  fallen:
bemalt,  vergoldet,  versilbert

849

oder  durch  Aufträgen  oder
Einbrennen  von  Farben  genmstert



-)  767  a

andere

-)  767  c

833

1 )  Namentliche  Bezeichnung.
2 )  Rosenkränze  885  b.
        <pb n="356" />
        350

Schmirgelscheibcn
ganz  od.  teilweise  aus  Schmirgel
aus  Holz  mit  aufgeklebtem
Schmirg  elpulver:
ohne  Verbindung  mit  anderen
Stoffen  od.  nur  in  Verbindung
mit  Eisen
in  Verbindung  mit  and.  Stoffen
als  Eisen,  soweit  sie  nicht  dadurch ­
  unter  and.  Nrn.  fallen
aus  Holz  in  Verbindg.  mit  Schmirgeltuch ­
  -  -
aus  Holz  in  Verbindung  mit
Schmirgelpapier:
roh  -  -  -
bearbeitet
Schmirgelschleifmaschinen  zur  Bearbeitung ­
  von  Metallen  .  .  .
Schmirgeltuch
Schmirgeltuchwaren,  mit  Näharbeit
oder  in  Verbindung  mit  anderen
Stoffen,  soweit  sie  nicht  dadurch
unter  andere  Nummern  fallen
Schmuüfedern:
nicht  zugerichtete,  auch  gefärbt  od.
lediglich  zum  Zwecke  der  Verpackung ­
  u.  Versendung  auf  Gespinfifäden
  gereiht:  .  .
Reiherfedern
Straußfedern
Hühner-,  Enten-  u.  andere
Federn  -  •
zugerichtete  (zubereitete):
Straußfedern
Reiherfedern
andere  Federn
künstliche,  aus  Gespinstwaren  in
Verbindung  mit  Draht,  wie  genähte ­
  Gegenstände  aus  Gespinstwaren,
  s.  Kleider  usw.
Lchmuckgegenstände,  soweit  sie  nicht
durch  ihre  Verbindungen  unter
andere  Nummern  fallen:
ganz  oder  teilweise  aus  Gold
ganz  oder  teilweise  aus  Platin

Statistische  Nr.

Statistische  Nr.

Einfuhr  j  Ausfuhr

Einfuhr  |  Ausfuhr

694

ganz  oder  teilweise  aus  Silber,

auch  vergoldet  oder  auf  mechan.

Wege  mit  Gold  belegt  .  .  -
ganz  oder  teilweise  aus  vergoldeten ­
  oder  mit  Gold  belegten  (plattierten) ­
  unedlen  Metallen  od.  Le-776

  b

695

gierungen  unedl.  Metalle  .  -
ganz  od.  teilweise  aus  versilberten
oder  mit  Silber  belegten  (plat-884

  ei

692c  |  695

tierten)  unedlen  Metallen  oder
Legierungen  unedler  Metalle,

630  b

nicht  nachstehend  aufgeführt  -
ganz  od.  teilweise  aus  Aluminium
oder  Nickel  (auch  aus  versilbertem

885  a

628  d

oder  mit  Silber  belegtem  fplat-629

  b  |  629

tiertemf  Aluminium  od.  Nickel),
fein  gearbeitet;  ganz  oder  teilw.

904  a

aus  and.  unedlen  Metallen  oder

507

Legierungen  unedl.  Metalle,  fein
;  gearbeitet  u.  zugleich  versilbert
od.  mit  Silber  belegt  (plattiert),
verniert,  mit  Aluminium  überzogen, ­
  vernickelt  od.  in  Verbindg.
mit  Alabaster,  Marmor,  Serpentinstein, ­
  Schmelz,  Halbedelsteinen
nachgeahmten  Edelsteinen,  Gemmen ­
  oder  Kameen  aus  Halbedelsteinen ­
  oder  nachgeahmten  Edel-521a



steinen,  Pasten  od.  dergl.;  aus  un-148

  b

edlen  Metallen  od.  Legierungen
unedler  Metalle  (auch  aus  versil-148

  c

berten  oder  mit  Silber  belegten
[plattierten])  in  Verbindung  mit

531  a

Gespinstfäden

887  a  |887

531b

ganz  od.  teiln?,  aus  echten  Perlen

607  a

531  c

aus  bearbeiteten  (abgeriebenen,
geschliffenen,  durchbohrten)  roten

  Korallen
ganz  od.  teilweise  aus  Wachsperlen
u.  allen  sonstigen  nachgeahmten
echten  Perlen  od.  aus  nachgeahmten ­
  roten  Korallen,  mit  Ausnahme ­
  der  Nachahmungen  von

607  b

771a

roten  Korallen  aus  Zellhorn  (Cel-771c



luloid)  od.  ähnlichen  Stoffen  .

608
        <pb n="357" />
        351

ganz  ob.  teilweise  aus  Elfenbein
ob.  Nachahmungen  bavon  -
ganz  ob.  teilweise  aus  Schilbpatt
ober  Nachahmungen  bavon  -
teilweise  aus  Perlmutter  ob.  Nachahmungen
  bavon:
Schmuckknöpfe:
ganz  ob.  teilweise  aus  Nachahmungen ­
  von  Aellhorn  ober
ähnl.  Stoffen,  z.  B.  Galalith
ganz  ob.  teilweise  aus  Perlmutter ­
  ober  anberen  als  ben
vorstehenb  genannten  Nachahmungen ­

anbere  Schmuckgegenstänbe  .
aus  Perlen  ob.  bergt,  von  anberen
als  ben  vorstehenb  genannten
tierischen  Schnitzstoffen  u.  Nachahmungen ­
  bavon,  auf  Gespinstfäben,
  Schnüre  ob.  Drahtgereiht
aus  Perlen  ob.  bergt,  von  Holz,
auf  Gespinstfäben,  Schnüre  ober
Draht  gereiht
ganz  ob.  teilweise  aus  Jellhorn
(Celluloib)  ob.  ähnl.  Stoffen,
z.  B.  Galalith,  soweit  sie  nicht  als
Schmuckgegenstänbe  aus  Nachahmungen ­
  von  Elfenbein,  Perlnmtter
  ob.  Schilbpatt  anzusehen
sinb
aus  Perlen  ober  bergl.  von  vorstehenb ­
  nicht  genannten  pflanz!.
Schnitzstoffen  (ausgenommen
Kork),  aufGespinstfäben,Schnüre
ober  Draht  gereiht
ganz  ob.  teiln»,  aus  Ebelsteinen
aus  Halbebelsteinen  einschließl.  ber
glasigen  Lava
ganz  ob.  teilweise  aus  natürlichem
ob.  künstlich.  Bernstein,  ohneVerbinbung
  mit  Meerschaum  .  .
ganz  ob.  teilweise  aus  Jet  (Gagat),
Kännelkohle  ob.  Nachahmungen
von  Jet
ganz  ober  teilweise  aus  Meer-Statistische

  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr
602
604

640  b

606a  I  606
606  b  |  606

614
634

640  b

645  ,  646  b
678
679

712

711  I  710

schäum  ob.  Nachahmungen  bavon
aus  Glasperlen  (soweit  biese  nicht
als  Nachahmungen  echter  Perlen
anzusehen  sinb)  ob.  aus  Porzellanperlen, ­
  Glasflüssen,  Glassteinen, ­
  Glaskorallen  ober  bergl.,  auf
Gespinstfäben,  Schnüre  ober
Draht  genaht  ober  gereiht  .  -
S.  auch  Besatzartikel,
anbere,  wie  feine  Waren  aus  ben
zur  Herstellung  verwenbeten
Stoffen.
Schmuckkästen  aus  Holz  s.  Holzwaren
Schmuckketten  s.  Schmuckgegenstänbe
Schmuckknöpfe  s.  Schmuckgegenstbe.
Schmucknabeln  s.  Schmuckgegenstbe.
Schmuckschnallen  (Gürtelschnallen),
eiserne(nicht  zu  ben  Schmuckgegenstänben
  ber  Nr.  887  a  gehörenb)
Schneidwerkzeuge  (Schneibzeuge)
aus  Eisen:
grobe  (außer  groben  Messern,  groben ­
  Scheren):
Bohrer,  anberweit  nicht  genannt,
Ahlen  (mit  Ausnahme  b.  Reibahlen), ­
  Bohrknarren  (-ratschen),
Rohrschneiber,  -bichter,  Gewinbeschneibzeuge
  (Schneibeisen,
Schneib-,  Schraubenkluppen,
Schraubstähle),  Körner,  Reißhaken, ­
  Schlageisen,  Gewinbe-,
Mutterbohrer,  Schneibzirkel  .
Reibahlen,  Spiralbohrer,  Fräsen
(Schneibräber,  Senker)  .  .  .
Arte,  Beile,  Hacken  (mit  Ausnahme ­
  ber  Blatthacken)  .  ,
grobe  Messer  (Zug-,  Wiege-,  Hackmesser, ­
  grobe  Küchen-  u.  Gartenmesser, ­
  grobe  Papiermesser  (auß.
Maschinenmessern),  Schnitzer
(Schnitzmesser)  sowie  sonstige  anberweit ­
  nicht  genannte  grobe
Messer,  auch  in  Verbinbung  mit
anberen  Stoffen
grobe  Scheren  (Reb-,  Rosen-,

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr
709

761

836b

813  a
814  a  I  813  a
815  a  &amp;gt;  813  a

815  c  I  813  c
        <pb n="358" />
        352

Hecken-,  Baum-,  Blech-,  Schaf
u.  ähnliche  Scheren)  zum  gewerblichen ­
  Gebrauche  ......
Maschinenmesser
feine,  auch  in  Verbindung  mit  anderen ­
  Stoffen,  soweit  sie  dadurcb
nicht  unter  andere  Nrn.  fallen:
feine  Messer,  feine  Scheren  .
andere  seine  Schneidwaren  (blanke
Waffen  und  dergleichen)  -  ■  •
andere,  s.  Messer,  Scheren  und
Werkzeuge.
schnüre:
aus  Gespinsten  (auf  der  Flechtma
schine,  durch  Flechten  mit  der
Hand,  durch  Klöppeln  od.  durch
Zusammendrehen  von  Gespinstfäden ­
  über  einer  Seele  seinem
Kernes  von  Gespinst,  Rohr,  unedlen ­
  Metallen,  Legierungen  unedler ­
  Metalle  oder  anderen  Stoffen, ­
  oder  aus  plattierten  snnl
Fäden  aus  anderen  Gespinstfasern ­
  umsponnenen)  Gespinstfäden ­
  hergestellte  Fadengebilde):
ganz  od.  teilweise  aus  Seide
aus  Gespinsten  von  Wolle  und
anderen  Tierhaaren,  auch  mit
pflanzl.  Spinnstoffen  od.  Gespinsten ­
  gemischt  .....
aus  Baumwollengespinsten,
auch  gemischt  mit  and.  pflanzl.
Spinnstoffen  od.  Gespinsten,
od.  niit  Pferdehaaren  (aus
Mähne  od.  Schweif),  jedoch
ohne  Beimischg.  von  Seide  od.
von  Wolle  od.  and.  Tierhaaren
aus  Gespinsten  von  and.  pflanzl.
Spinnstoffen  als  Baumwolle,
auch  genrischt  mit  Pferdehaaren ­
  (aus  Mähne  od.  Schweif),
jedoch  ohne  Beimischg.  von  anderen ­
  tierrischen  Spinnstoffen
oder  von  Baumwolle  -  -  -
aus  Gespinstwaren  mit  Kautschuk

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

813  c
813  e

836  a
836  b  &amp;gt;  836  a

412  a

437  I  412  a

469  |  412  o

getränkt  od.  überzogen  od.  durch
Zwischenlagen  aus  Kautschuk  verbunden ­
  ;  aus  Gespinstwaren  in
Verbindung  mit  Kautschukfäden;
aus  Kautschuk  mit  Gespinstwaren
überzogen  oder  mit  Gespinsten
umsponnen:
ganz  od.  teilweise  aus  Seide
aus  anderen  Spinnstoffen
aus  Metallgespinsten  s.  Tressenwaren. ­

aus  Haaren  geflochten,  auch  in
Verbindg.  mit  and.  Stoffen,  soweit ­
  sie  nicht  dadurch  unter  and.
Nummern  fallen:
aus  Menschenhaaren  od.  Nachahmungen ­
  davon
—:  aus  Pferdehaaren  (aus
Mahne  oder  Schweif)  -  -  -
Asbestschnüre,  auch  in  Verbindung
mit  and.  Spinnstoffen  od.  mit
einer  Seele  (einem  Kerne)  aus
unedlen  Metallen  od.  Legierungen ­
  unedl.  Metalle  (mit  Ausnahme ­
  der  Dichtungsschnüre)  -
Darmschnüre
Pechschnüre;  Zündschnüre  jed.  Art
Dichtungsschnüre  aus  groben  Gespinstwaren, ­
  Gespinsten  od.  Filz
in  Verbindg.  mit  Kautschuk  oder
mit  Stearinsäure,  Talk,  Talg  od.
Asbest  sowie  andere  Dichtungsschnüre ­
  von  ähnlicher  Beschaffenheil, ­
  soweit  sienichtdurch  dieVerbindung
  mit  anderen  Stoffen  unter ­
  andere  Nummern  fallen  .
Lederschnüre:  für  Spinnerei  und
Weberei
—:  andere  .

Statistische  Nr.
Einfahr  j  Ausfuhr

580  a  |  580
580b  I  580

530  b
516

706
567
370

579  b
560  a  !  560  g
560  d  |560g

502

|  412  n

Schrauben:
aus  schmiedbarem  Eisen:
Eisenbahnlaschenschrauben  u.  Eisenbahnschwellenschrauben ­
  .  -
andere  Schrauben:
von  mehr  als  13  mm  Stiststarkc

820  a

820  b  |  825

c
        <pb n="359" />
        353

von  nicht  mehr  als  l3mm  Stiftst.
aus  Kupfer,  Messing  od.  Tombak:
aus  Kupfer  (mit  Ausnahme  derjenigen ­
  aus  Kupferdraht),  unlackiert,
  unpoliert
aus  gegossenem  Messing,  unlackt.,
unpoliert
aus  Kupfer,  Messing  od.  Tombak,
verniert,  gefärbt,  mit  Aluminium ­
  überzogen  od.  vernickelt  .
andere  aus  Kupfer  (einschließlich
der  unlackierten,  unpolierten  aus
Kupferdraht)
andere  aus  Messing  od.  Tombak
aus  Holz:

'Statistische  Nr.
Einfuhr  [  Ausfuhr
825  e
877  a
877  b
879
878  a
878  b
628  d
629  b  |  629

bearbeitet

aus  Knochen

614

Hand-  u.  Klöbschrauben  (Feilkloben, ­
  eine  Art  Schraubstöcke),  eis.

815  a

Schiffsschrauben  s.  diese.
Aündschrauben  f.  Geschoßzündgn.:
gefüllt

365

nicht  gefüllt,  nach  Beschaffenheit
des  Stoffes.
Schraubenbleche,  Schraubenbohrer,
Schraubenkluppen  (Gewindeschneidzeuge), ­
  eiserne

813  a

Schraubenbolzen  s.  Schrauben.
Schraubenmuttern:
aus  Eisen

820  b

andere,  wie  Schrauben.  .  .  .
Schraubenpressen:  zur  Bearbeitung
von  Metallen

904(i

andere,  s.  Pressen.

Schraubenschlüssel,  stellbare  (Univer-,
salschraubenschlüssel)  u.  and.  aus
Eisen

815  a

Schraubenschneidemaschinen  .  .  .

904  a

Schraubenwinden,  fortschaffbare,
aus  schmiedbarem  Eisen....

807

Schraubenzieher  (für  Schrauben  mit
Kopfeinschnitt),  eiserne  ....

815  a

Schraubstähle  (Gewindesebneidzeuge

813  a

Schraubstöcke  aller  Art  mit  Ausn.
Repennlng,  Au?-  und  Durchfuhrverbote.

!  Statistische  Nr.
Einfuhr  i  Ausfuhr

der  Feilkloben,  aus  schmiedb.  Eisei
auch  a.  nicht  schmiedb.  Eisenguss,.
Schraubstollen,  eiserne,  roh  od.  be
arbeitet
Schraubzwingen,  eiserne  ....

816  b
820  c
815  a

Schuhe  fauch  Stiefel  u.  Pantoffel):
aus  Asbestgeweben  od.  Asbestkautschukgeweben, ­
  auch  in  Verbindg.
niit  and.  Stoffen,  soweit  sie  nicht
dadurch  unter  andere  Nrn.  fallen
aus  Filzen:
ohne  Sohlen  aus  and.  Stoffen
(als  Gespinstwaren  od.  Filzen):
aus  Filz  von  Rindvieh-,  Hirsch-,
Hunde-,  Schweine-  od.  ähnl
groben  Tierhaaren,  auch  in
Verbindg.  mit  pflanzt.  Spinnstoffen, ­
  jedoch  ohneBeimischg.
von  Seide  od.  von  Wolle  od.
anderen  nicht  groben  Tierhaaren, ­
  auch  genäht  .  .  .
aus  Filz  von  Wolle  od.  and.
als  den  vorstehend  genannten
Tierhaaren,  auch  in  Verbindg.
mit  pflanzl.  Spinnstoffen  od.
mit  Beimischg.  von  groben
Tierhaaren,  ohne  Rücksicht
auf  d.  Mischungsverhältnis:
nicht  genäht
genäht,  einschließt,  solcher  m.
angenähter  od.  in  anderer
Weise  nachträgt,  angebrachten ­
  (z.  B.  angeklebten)  Sohlen ­
  aus  Gespinstwaren  oder
Filzen
aus  Filz  aller  Art  mit  Beimischung ­
  von  Seide:
nicht  genäht
genäht,  einschließt,  solcher
mit  angenähten  od.  in  anderer ­
  Weise  nachträglich  angebrachten ­
  (z.  B.  angeklebt.)
Sohlen  aus  Gespinstwaren
oder  Filzen
aus  Filz  von  Wolle  oder  and.

708

513  |  527

514  b  |  527

518d  |  527
514  b  |  527

517d  I  527

23
        <pb n="360" />
        Tierhaaren,  der  mit  Kautschuk ­
  getränkt  ob.  überzogen
oder  durch  Zwischenlager!  aus
Kautschuk  verbunden  ist,  angenäht ­
  od.  genäht,  auch  bestickt, ­
  mit  od.  ohne  Beimischg.
von  Seide
aus  Filzen  aller  Art  mit  angenähten ­
  od.  in  and.  Weise  nachträglich
angebrachten  (z.  B.  angeklebten)
Sohlen  aus  and.  Stoffen  (als
Gespinstwaren  od.  Filzen),  einschließlich ­
  der  bestickten  derartigen
Schuhe
aus  Gespinstwaren:
ohne  Sohlen  aus  and.  Stoffen
(als  Gespinstwaren  od.  Filzen):
aus  Tuchecken  od.  Tuchleisten
geflochten
aus  Nesteln,  Litzen  od.  dergl.
geflochten,  wie  Posamentierwaren. ­

gewirkte,  gehäkelte,  gestrickte,
aus  Gespinsten  sowie  aus
Wirk-  (Trikot-)  od.  Netzstoffen
hergestellte,  s.  Wirk-  u.  Netzwaren. ­

andere  aus  Gespinstwaren,  wie
genähte  Gegenstände  aus  Gespinstwaren, ­
  s.  Kleider  usw.
mit  angenähten  od.  in  anderer
Weise  nachträglich  angebrachten
(z.  B.  angeklebten)  Sohlen  aus
anderen  Stoffen  (als  Gespinstwaren ­
  od.  Filzen),  einschl.  der
bestickten  derartigen  Schuhe  .
aus  Holz  (Holzschuhe),  auch  grob
geschnitzt:  .
ganz  aus  Holz  od.  nur  tn  Verbindung ­
  mit  Vorderblättern,
Bändern  od.  Haltern  aus  ungefärbt. ­
  Leder,  rohen  behaarten
od.  enthaarten  Häuten,  groben
rohen  od.  groben  wasserdichten
Geweben  aus  pflanzl.  Spinn-Statistische

  Nr.

Statistische  Nr.

Einfuhr  |  Ausfuhr

Einfuhr  12su6ful&amp;gt;r

stoffen  oder  Seilerarbeit  aus
and.  pflanzt.  Spinnstoffen  als
Baumwolle

roh

628b  I  628  a

522  b  |  527

bearbeitet
in  Verbindg.  mit  Vorderblät-629

  a  |  629

tern  od.  Bändern  aus  and.
als  den  vorstehend  genannt.
Stoffen,  soweit  sie  nicht  dadurch

  unt.  and.  Nrn.  fallen
aus  weichen  (auch  vulkanisiertem)
Kautschuk  (Gummischuhe),  auch
in  Verbindg.  mit  Sohlen  aus  an-630

  b

527

deren  Stoffen,  unlackrt.  u.  lackiert
aus  Leder  aller  Art,  aus  behaarten
Häuten  od.  aus  Häuten  von  Fischen ­
  od.  Kriechtieren,  auch  in
Verbindg.  mit  and.  Stoffen,  soweit ­
  sie  nicht  dadurch  unter  and.
Nummern  fallen:

577

526  |  527

mit  Holzsohlen
mit  anderen  Sohlen:

555

das  l  von  mehr  als  1  200  g
\  von  mehr  als  600  bis

556  a

Paar  &amp;lt;  1200  g
im  i  von  600  g  oder  dar-556

  b  |  556  a

Gewichte  '  unter

556  c  |  556  a

Hausschuhe,  Pantoffel  .  .  .
aus  Pelzwerk  od.  mit  Pelzwerl
überzogen  od.  gefüttert  (auch  mit

556  d

Sohlen  aus  Leder  od.  dergl.)
aus  zusammengedrehteni  Strohe,
sowie  geflochtene  aus  pflanzlichen
Flechtstoffen  (mit  Ausnahme  der
Gespinstfasern),  wie  Flechtwaren.

565

527

Schuheinsätze,  elastische  (Elastiks),aus
Schuhelastikband,  bloß  zugeschnitt.
u.  Schuhelastikband,  unbestickt,
wenn  das  Gespinst  besteht:

ganz  od.  teilweise  aus  Seide  .

580  a  &amp;gt;  580

aus  anderen  Spinnstoffen  .  .

580  b  j  580

Schuhgelenkstücke  aus  Holz,  grob.,roh

628  d

Schuhindustriemaschinen  ....
r )  Einfuhr  Wertangabe.

906  r
        <pb n="361" />
        355

Schuhkappen  aus  Pappe,  auf  der
Innenseite  gant  mit  Leder  futterartig
  unterklebt
Schuhknöpfer,  eiserne,  roh  od.  bearb.
Schuhmachernadeln,  eiserne  -  •  •
Schuhmacherwaren  s.Schuhe,  Schuhoberteile ­
  u.  Lederwaren.
Schuhoberteile:
aus  Leder  aller  Art:
mit  elastischen  Einsätzen  -  •  •
ohne  elastische  Einsätze  -  -  -
aus  Gespinstwaren,  mit  Näharbeit,
auch  mit  elast.  Einsätzen,  wie  genähte ­
  Gegenstände  aus  Gespinstwaren ­
  (|.  Kleider  usw.),
aus  Filz  s.  Filzwaren.
Schuhpflöcke  (Holzstifte)  ....
Schuhriemen  aus  Leder  ....
Schuhschnallcn  s.  Schnallen.
Schuhspanner  mit  Hebelvorrichtung,
aus  lackiertem  Eisenblech  u.  einer
rohen  eisernen  Mutterschraube
Schuhstifte  aus  Holz
Schuhstrecker  s.  Stiefelblöcke.
Schuhverzierungen  (Rosetten,  Schleifen ­
  u.  dergl.):  aus  Gespinstwaren,
mit  Näharbeit  oder  in  Verbindg.
mit  and.  Stoffen,  soweit  sie  nicht
dadurch  unter  and.  Nrn.  fallen,
wie  genähte  Gegenstände  aus  Gespinstwaren ­
  (s.  Kleider  usw.).
—:  aus  Leder  •
Schuhwachs,  runde  Täfelchen  a.  gereinigtem, ­
  mit  Ruß  versetztem
Ozokerit
Schuhwichse  (Stiefelwichse):  schwz.,
nicht  flüssige,  die,  auf  Leder  aufgetragen, ­
  nach  vorherigem  Bürsten ­
  Glanz  erzeugt
—:  andere,  sowie  alle  unter  Verwendung ­
  von  Wachs,  Ceresin,  Paraffin, ­
  Seife  od.  dergl.  hergestellt.
Schuhwichseherstellungsmaschinen,

&amp;gt;  Statistische  Nr.

StatistischeNr.

j  Einfuhr  Ausfuhr

Einfuhr  [  Ausfuhr

560  d  |  560  g
836  d

soweit  sie  als  Maschinen  anzusehen
sind

V)906  v

Schwämme:

841  c

eßbare  (Pilze):

frisch

33  f

zerkleinert,  geschält  ob.  gepreßt

36

556  b  |  556  a

getrocknet,  gedarrt,  gebacken,  in
Salzlake  eingelegt  od.  sonst  einfach ­
  zubereitet:  .

560  d  |  560  g

Champignons

35  |  36

andere  Pilze

36

Baumschwämme:
roh  od.  bloß  geklopft  u.  vom
Holze  gereinigt

71  ö

621  b

zu  Feuerschwamm  (Zunder)  zubereitet ­
  (gebeizt);  Streich-560

  d  &amp;gt;  560  g

schwämme;  zubereiteter  Blätterschwamm



370

')  799  f

Waschschwämme:
Lufaschwämme  s.  Lufa  u.  Lufawaren.


621  b

Meerschwämnie:

roh  od.  bloß  geklopft,  auch  Abfälle ­
  von  bearbeiteten  Schwämnren


159  a

bearbeitet  (gewaschen  od.  gebleicht), ­
  auch  in  Weißblech  oder
dergl.  gefaßt  (Schreibtafelschwämme) ­


159  b

560  d  |  560  g

künstliche  Waschschwämme:
sogenannte  Gummischwämme

aus  weichem  Kautschuk  .  .

*)  579  a

262

aus  Lederstücken,  die  auf  Band
gezogen  sind

560  d  |  560  g

Schwärze:
Buchdruckerschwärze,  Kupferdruck-261



schwärze  (Frankfurter  Schwarz,
Rebenschwarz),  trocken,  nicht  zu-262



bereitet,  nicht  in  Aufmachungen
für  den  Kleinverkauf  ....

330  |  334

Eisenschwärze,  Graphit  s.  diesen.

Asphaltlack

343

0  Namentliche  Bezeichnung.

Namentliche  Bezeichnung.

23
        <pb n="362" />
        356

Holzschuhschwärze,  Lederschwärze:
nicht  flüssige
andere
Wasserschwärze  (Enarneline)  wie
Seife.
Schwefel:  roh  od.  gereinigt,  auch  in
Pulverform  (Schwefelblumen,
Schwefelblüte,  Schwefelmilch)  -
—,  Formerarbeiten  daraus,  wie
Gipswaren.
Schwefelalkohol,  sogen.  (Schwefelkohlenstoff)

Schwefelantimon  (antimonium  cruduni,
  Antimonsulfid):
natürliches  (Antimonerz),  auch
aufbereitet
künstliches
Schwefelantimon  kali  (Spießglanzleber) ­

Schwefelüther  (Athyläther)  .  .  .
Schwefelbalsam  (eine  Lösung  von
Schwefel  in  fettem  Ol)  ...
Schwefelblumen  (Schwefelblüte,
Schwefelmilch,  Schwefel  in  Pulverform) ­

Schwefeleinschlag  (Schwefelschnitten
Schwefelspan,  Weineinschlag,  in
geschmolzenen  Schwefel  getauchte
Holzspäne  od.  Streifen  von  Leinwand ­
  od.  Papier,  zum  Schwefeln
der  Weinfässer),  auch  gewürzt
(Süßbrand)
Schwefelfaden
Schwefelfarbstoffe  (Sulfinfarbstoffe,
eine  Art  Teerfarbstoffe),  rein  oder
versetzt  mit  mineralischen  Stoffen
oder  Stärke,  nicht  zubereitet,  nicht
in  Aufniachungen  für  den  Kleinverkauf ­

Schwefelhölzer:
ohne  Reibzündmasse,  lediglich  in
geschmolzenen  Schwefel  getaucht
mit  Reibzündmasse  (Zündhölzer),

2 )  Namentliche  Bezeichnung.

Statistische  Nr.
Einfuhr  1  Ausfuhr

261
262

270

i  317  s

237  a
312
312
347

390  b
370

319

370

auch  in  Schachteln  aller  Art  aus
Holzspan  oder  Pappe  ....
Schwefelkies  (Eisenkies,  Pyrit),  auch
aufbereitet,  mit  Ausnahme  des
ausgebrannten  eisen-  oder  zinkhaltigen ­
  (237  r)  u.  kupferhaltigen
(237  g)  Schwefelkieses,  auch  ausgelaugt ­

Schwefelkohlenstoff  (sogenannter
Schwefelalkohol)
Schwefelmetalle  (Sulfide,  Sulfüre,
Sulfurete),  künstliche:
Schwefelantimon  (Antimonsulfid, ­
  Antimontrisulfid)  u.  Fünffach-Schwefelantimon
  (Antimonpentasulfid,
  Goldschwefel)
Schwefelarsen  (Arsensulfid)
Schwefelbaryum  (Baryumsulfid)
Schwefelblei  (Bleisulfid)  .  .  -
Schwefelcalcium  (Calciumsulfid,
Kalkschwefellcber)
Schwefelchlorür  (Chlorschwefel),
Schwefeldioxyd
Schwefeleisen  (Eisensulfid  und
Eisensulfür)  ........
Schwefeljodür  (Jodschwefel)
Schwefelkadmium  (Kadmiumsulfuret,
  Kadmiumgelb),  nicht  zubereitet, ­
  nicht  in  Aufniachungen  für
den  Kleinverkauf
Schwefelkalium  (Kaliumsulfid,
Kalischwefelleber)  ...:..
Schwefelkobalt  (Kobaltsulfid)  .
Schwefelkupfer  (Kupfersulfid  und
Kupfersulfür)
Schwefelnatrium  (Natriumsulfid,
Natronschwefelleber)  ....
Schwefelnatriumlauge  (Natriumsulfür)

Schwefelphosphor  (Phosphorsulfid) ­
  .
Schwefelguecksilber  s.  Quecksilbersulfid

*)  Namentliche  Bezeichnung.

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

367

312
317  b
l )  317  s
*)  317  s
!)  317  s
*)  317  ö
H  317  s
l )  317  s
*)  317  s

l )  317  s
l )317«

»

(*
        <pb n="363" />
        357

Schwefelstrontium  (Strontium-Statistische

  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

sulfid)

r)  317  s

Schwefeluran  (Uranylsulfid)
Schwefelzinn  (Zinnsulfid):
Musivgold  (Zinndisulfid),  nicht
zubereitet,  nicht  in  Aufmachunl)

  317  s

gen  für  den  Kleinverkauf  .  .

332  b

anderes  Schwefelzinn  ....

317  r

andere  künstliche  Schwefelnietalle
Schwefelmilch  (Schwefelblumen,
Schwefelblüte,  Schwefel  in  fein
zerteilten,  Zustand,  ein  gelblich-&amp;gt;)

  317  s

weißes  Pulver)
Schwefelpräparate,  nicht  besonders

270

genannt
Schwefelsäure  (Vitriolsäure,  Vitriolöl, ­
  Oleum),  englische  u.  rauchende
(Nordhäuser  Vitriolöl),  auch  wasserfreie ­
  (Schwefelsaureanhydrid,

*)  317  s

Schwefeltrioxyd)
Schwefelsäureanhydrid  (wasserfreie

273

Schwefelsäure,  Schwefeltrioxyd)
Schwefelsäuresalze  (Sulfate):

273

schwefelsaures  Anilin(Anilinsulfat)

246  e

künstlicher  schwefelsaurer  Baryt
schwefelsaures  Eisenorydul  (Eisenorydulsulfat,
  Ferrosulfat,  Eisensulfat,
  Eisenvitriol,  grüner  Vitri-325



ol,  Kupferwasser)

297

schwefelsaures  Kali  (Kaliunisulfat)
schwefelsaure  Kalimagnesia  (Ka-295

  a

liummagnesiumsulfat)  ....
schwefelsaures  Kupferoryd  (Kupfersulfat, ­
  Kupfervitriol,  Blaustem, ­
  blauer  Vitriol),  auch  mit
Eisenvitriol  gemischt  (Admonter

317  i

Vitriol,  Salzburger  Vitriol)  .
basisches  schwefelsaures  Kupferoryd ­
  (basisches  Kupfersulfat,  Casselmanns ­
  Grün),  nicht  zubereitet,
nicht  in  Aufmachungen  für  den

296

Kleinverkauf
schwefelsaures  Natron  (Glauber-332

  b

1

salz,  Natriumsulfat),  kristallisiert
oder  calciniert,  u.  saures  schwefelsaures ­
  Natron  (doppeltschwefelsaures ­
  Natron,  Natriumbisulfat,
  im  Handel  gewöhnlich  unrichtig ­
  als  Weinsteinpraparat  bezeichnet) ­

schwefelsaure  Pflanzenalkaloide:
schwefelsaures  Chinin  (Chininsulfat) ­

andere,  z.  B.  schwefelsaures  Atropin ­
  (Atropinsulfat)  u.  schwefelsaures ­
  Physostigmin  (Physostigminsulfat) ­

schwefelsaures  Kaliumaluminium
(Kaliumaluminiumsulfat,  Kalialaun), ­
  schwefelsaures  Natriumaluminium(Natriumaluminium-

  Natronalaun)  ....
schwefelsaure  Tonerde  (Aluminiumsulfat) ­
  u.  schwefligsaure
Tonerde  (Aluminiumsulfit)  .
schwefelsaures  Zink  (Zinksulfat,
Zinkvirtiol,  weißer  Vitriol)  .  .
schwefelsaures  Amnioniak  (Ammoniumsulfat) ­

schwefelsaures  Bleioxyd  (Bleisulf.)
schwefelsauresChromoxyd(Chromsulfat)

schwefelsaures  Eisenoxyd  (Eisenorydsulfat,
  Ferrisulfat)  .  .  .
schwefelsaures  Kadmium  (Kadmiumsulfat) ­

künstlicher  schwefelsaurer  Kalk  (Cal
ciumsulfat)
schwefelsaures  Lithium  (Lithiumsulfat) ­

schwefelsaures  Manganorydul
(Manganosulfat)
schwefelsaure  Magnesia  (Bittersalz, ­
  Magnesiumsulfat)  -  -  -
schwefelsaures  Nickel  (Nickelsulfat,
Nickelvitriol)

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

294

380  a

»)  380  b

298  |  298  a
298  |  298  b
297
317  a
l )  317  s
r)  317  s
J )  317  s
l )  317  s
l )  317  s
')  317  s
l )  317  s
317  c
!)  317  s

0  Namentliche  Bezeichnung.

0  Namentliche  Bezeichnung.
        <pb n="364" />
        *

35  S

schwefelsaures  Pyridin  (Pyridinsulfat)

schwefelsaures  Quecksilber  (Quecksilbersulfat) ­

schwefelsaures  Silber  (Silbersulf.)
künstlicher  schwefelsaurer  Strontian
  (Strontiumsulfat)  ....
schwefelsaures  Thallin  (Thallinst'lfat)
  •  •  -  ;  •
schwefelsaures  Thorium  (Thoriumsulfat) ­
  ;•.•••
und  sonstige  anderweit  nicht  genannte ­
  Schwefelsäuresalze  s.  die
betreffenden  Stichworte.
Schwefelschnitten  (Schwefelspan)
Schwefelspießglanz  (ein  Antimonerz)
auch  aufbereitet
Schwefeltrioxyd  (Schwefelsäureanhydrid) ­

Schwefelverbindungen,  nicht  besonders ­
  genannt
Schwefelwaren  (Formerarbeiten  aue
Schwefel),  wie  Gipswaren.
Schwefelwasserstoff:
in  wässeriger  Lösung  (Schwefelwasserstoffwasser)

verdichtet  (verflüssigt),  einschließt
der  als  Umschließung  dienenden
Stahlflaschen,  Flaschen  aus  Flußoder ­
  Schweißeisen
S.  auch  Gase.
Schwefelzink  (pinksulfidj:  ....
natürliches  (Zinkblende),  auch  aufbereitet ­
  •  •
künstliches
Schweflige  Säure  (Schwefeldioxyd):
in  wässeriger  Lösung  .....
verdichtet  (verflüssigt),  einschließl.
der  als  Umschließung  dienenden
Stahlflaschen,  Flaschen  aus  Flußoder ­
  Schweißeisen
S.  auch  Gase.
Namentliche  Bezeichnung.
2 )  Ausfuhr  nach  Eigengewicht.

Statistische  Nr.
Einfuhr  j  Ausfuhr
H  317  s
l )  317  s
317  q
-)  317  s
')  317  s
')  317  s
390  b
237  a
273
&amp;gt;)  317  s
i)  317  s
-)  379  b
237  o
')  317  s
i)  317  s
-)  379  b

Schwefligsäuresalze  (Sulfite):
schwefligsaures  Chromoryd
(Chromsulfit)
schwesligsaures  Kali  (Kaliumsulfit)
schwefligsaurer  u.  saurer  schwefligsaurer
  Kalk  (Calciumsulfit  unl
Calciumbisulfit)
schwefligsaure  Magnesia  (Magnc
siumsulfit)
schwefligsaures  u.  saures  schwefligsauresNatron
  (Natriumsulfit  und
Natriumbisulfit)
schwefligsaure  Tonerde  (Aluminiumsulfit) ­

sonstige  anderweit  nicht  genannte
Schwefligsäuresalze
Seegrasgeflechte,  auch  gebleicht  od.
gefärbt
Waren  daraus:
Decken:  Fußdecken  u.  Matten,
grobe,  roh  od.  gefärbt,  gebeizt,
gefirnißt
—:  andere  als  grobe  Fußdecken
u.  Matten  sowie  andere  Decken
aller  Art,  auch  mit  Unterlagen
aus  Gespinstwaren  oder  Filz
Flechtwaren:
ohne  Verbindg.  mit  anderen
Stoffen  oder  nur  in  Verbindg
mit  Holz:
grobe,  roh,  gefärbt,  gebeizi
oder  gefirnißt
andere  als  grobe,  insbesond.
alle  lackierten,  polierten,
bronzierten,  vergoldeten  od.
versilberten
aller  Art  in  Verbindg.  mit
Gespinsten  od.  Gespinstwaren ­
  od.  mit  and.  Stoffen,  soweit ­
  sie  nicht  dadurch  unter
andere  Nummern  fallen  .
Sparteriewaren:
Hüte:

Statistische  Nr.
Einfuhr  j  Ausfuhr

')  317  s
U  317  s
H  317  s
H  317  s
')  317  s
298  |  298  b
')317s
588  b
589a  |  589
589  b  |  589

590  d  |  590
591

592

9  Namentliche  Bezeichnung.

ff

.  t
        <pb n="365" />
        —  359

unausgerüstet  (ungarniert)
ausgerüstet  (garniert)  .  .
—,  Frauenhüte,  Kinderhüte,
aufgeputzt
andere  Waren,  auch  in  Verbindung ­
  mit  and.  Stoffen,  soweit
sie  nicht  dadurch  unter  andere
Nummern  fallen
Seife,  auch  wohlriechend  oder  mit
Ansatz  von  Heilmittelstoffen:
Schmierseife,  gemeine  weiche
(grüne,  schwarze  u.  and.  fgem.
Kaliseife,  Faßseifef);  flüssige
Wasserglasseife  (Seife  mit  Wasserglaslösung): ­
  Gemische  von
Wasser  u.  Seife  zu  Aurichte-(Appretur-)
  oder  dergleichen
Awecken;  Seisenersatzstoffe:
in  Fässern  od.  anderen  größer.
Behältnissen
in  Büchsen,  Flaschen,  Krügen,
Tiegeln,  Töpfen  od.  dergl.
feste  Seife  (mit  Ausnahme  der
Aahnseife  u.  des  Seifenpulvers):
zum  unmittelbaren  Gebrauche
geformt  (gepreßt  od.  in  Formen ­
  gegossen)  oder  in  Büchsen,
Flaschen,  Krügen,  Tiegeln,
Töpfen  oder  dergleichen  .  .
von  anderer  Beschaffenheit  oder
in  anderer  Verpackung  .  .
flüssige  Seife  mit  Ausnahme  von
Wasserglasseife:  feine  weiche
Seife  (auch  feine  Kaliseife,  z.  B.
Rasierseife)
Seifenpulver;  Seifenblätter  (Seifenpapier) ­
  ;  Seifenersatzstoffe,  anderweit ­
  nicht  genannt  ....
Aahnseife
Putzseifen  (unter  Verwendung  von
Seife  hergestellte  Putzmittel)  .
Tonerdeseife  (Aluminiumpalmitat
—,  Formerarbeit  aus  Seife  -  ■

*)  Nach  Stück.

Statistische  Nr.

Statistische  Nr.

Einfuhr  |  Ausfuhr

Einfuhr  |  Ausfuhr

*)  541  d

Seifenblätter  (Seisenpapier)  .  .

256

l )  541  e

Seifenersatzstoffe,  z.  B.  Erzeugnisse

r)  542  |  ')  534

aus  der  Seifenrinde  (Quillajarinde),
  aus  Seifenkraut  od.  Seifen-594

  |  593

wurzeln  (insbesond.  der  ägyptisch.
Seifenwurzel),  wie  Seife.
Seifenfett,  ein  Abfallfett,  zur  Herstellung
  von  Seife  ......

*)  130

Seifenherstellungsmaschinen  -  •  ■

2 )  906  v

Seifenkraut,  zur  Gewinnung  von
Seifen  ersatzstoffen,  auch  eingesalzen,
  getrocknet  usw

71a

Seifenpapier

f256

Seifenpflaster

388

Seifenpressen  u.  sonst.  Maschinen  der
Seifen-  und  Kerzenindustrie

-)  906  v

Seifenpulver

256

Seifenriegelschneid-  (teil-)  Maschin.

-)  906  v

254

Seifenrinde  (Quillajarinde,  Panamaseifenrinde), ­
  auch  gemahlen  od.

sonst  zerkleinert

71  a

256

Seifensiederlauge:

Natronlauge  (flüssiges  Ätznatron)

289  a

Kalilauge  (flüssiges  Atzkali)  .  .

289  b

Seifenstein  (Laugenstein,  festes  Atznatron)


289  a

256

Seifenweingeist  (Seifenspiritus),
nicht  wohlriechend:
in  Fässern

3 )  178  d

in  anderen  Behälntissen  .  .  .

3 )  179  c

255

—,  wohlriechend
Seifenwurzeln,  zur  Gewinnung  von
Seifen  ersatzstoffen,  auch  gemahlen
oder  sonst  zerkleinert

.356  |  356  b

71  ö

256

Seile:

256

aus  Asbest,  auch  in  Verbindg.  mi:
anderen  Spinnstoffen  oder  mii
einer  Seele  (einem  Kerne)  aus

358

unedlem  Metall  (mit  Ausnahme

der  Dichtungsschnüre)  ....

706

263
263

i)  Ausfuhr  nach  Eigengewicht.

256

2)  Namentliche  Bezeichnung.
3 )  Bei  der  Ausfuhr  unter  Steuerüberwachung ­
  Angabe  des  Weingeistgehalts ­
  in  Litern  Weingeist.  '
        <pb n="366" />
        360

aus  Baumwollengespinsten,  auch
mit  Einlagen  von  Draht  aus  unedlen ­
  Metallen  oder  Legierungen
unedler  Metalle
aus  Gespinsten  von  and.  pflanzl.-lichen
  Spinnstoffen  als  Baumwolle ­
  s.  Seilerwaren.
Darmseile
aus  Metalldraht  s.  Drahtseile,
aus  Pferdehaaren  (aus  Mähne  od.
Schweif)
aus  pflanzt.  Flechtstoffen  (mit
Ausnahme  der  Gespinstfasern):
geflochten:
Strohgeflechte,  auch  gebleicht,
gefärbt  (Strohbänder  usw.),
auch  bandartige  Hutgeflechte,
zum  Zwecke  der  Versendung
durch  Zusammenschieben  in
eine  hutähnliche  Form  gebracht ­

Geflechte  aus  Bast,  Baumwurzeln, ­
  Binsen,  Ginster,
Gras,  Holzwolle,  Palmblatt,
Seegras,  Schilf  od.  anderen

Statistische  Nr
Einfuhr  I  Ausfuhr

466

567

516

588  a

pflanzl.  Flechtstoffen,  auch
gebleicht,  gefärbt  ....
bloß  zusammengedreht,  siehe
Stränge.
Seilereimaschinen

588  b
-)  906  v

Statistische  Nr.
Einfuhr  j  Ausfuhr

gierungen  unedler  Metalle:
im  Durchmesser  von  mehr  als
1mm,  auch  in  Aufmachungen
für  den  Einzelverkauf  .  .
—:  von  1  mm  oder  darunter,
wie  zwei-  od.  mehrdrähtiges
Garn  s.  Gespinste.
Eimer,  Gurte,  Hängematten,  Netze
(Vogel-,  Jagd-,  Pferde-,  Trag-  u.
ähnl.  Netze  -  Fischernetze  485  b),
Schlauche,  Sohlen,  Strickleitern,
Tragbänder,  Treibriemen  u.  and.
vor-  u.  nachstehend  nichtgenannt.
Seilerwaren,  auch  in  Verbindg.
mit  and.  Stoffen,  soweit  sie  nicht
dadurch  unter  andere  Nrn.  fallen
Fischernetze,  auch  in  Verbindg.
mit  anderen  Stoffen,  soweit  sie
nicht  dadurch  unt.  and.  Nrn.  fall.
Senf:
roher  (Senfsaat),  auch  grob  zerkleinert ­
  (geknirscht)
gepulvert  (Senfpulver,  Senfmehl)
auch  entölt,  nicht  in  luftdicht  verschlossenen ­
  Behältnissen  .  .  .
mit  Most,  Gewürzen  od.  and.  Zutaten ­
  zubereitet  (Mostrich),  nicht
in  luftdicht  verschlossenen  Behältnissen ­


-)  484

485  a

485  b  I  461

13  c

210

211

Seilerwaren  aus  anderen  pflanzl.
Spinnstoffen  als  Baumwolle,  auch
gemischt  mit  Pferdehaaren  (aus
Mähne  od.  Schweif),  jedoch  ohne
Beimischung  v.  anderen  tierischen
Spinnstoffen  od.  von  Baumwolle:
Taue,  Seile,  Stricke,  Bindfaden
(lediglich  durch  Zusammendreh,
von  Seilfäden  (starken  eindrähtigen ­
  Seilergarnens  hergestellte,
nicht  schnurartige  Seilerwaren),
auch  mit  Einlagen  von  Draht
aus  unedlen  Metallen  oder  Le-*)

  Namentliche  Bezeichnung.

Senföl:  |
fettes:
in  Fässern
in  and.  Behältn.  als  in  Fässern
flüchtiges,  auch  künstliches  .  .
Senfpapier,  Senfpflaster  ....
Senfsaat  s.  Senf.
Servietten:
aus  Gespinstwaren:
unverarbeitet  od.  nur  zugeschnitt.
(ohne  Näharbeit),  wie  die  ver-0166

  l  |  -)  166c
!)  167
3o3  c
388

2 )  Bindfaden:  Ausfuhr  477  c.
1 )  Nach  Eigengewicht  (mit  Ausnahme
der  in  den  freien  Verkehr  gesetzten
Mengen).
        <pb n="367" />
        361

wendeten  Gespinstwaren  oder,
falls  bestickt,  wie  Stickereien.
Durch  Nähen  weiter  verarbeitet:
nur  nrit  einfachen  Säumen  oder
mit  einzeln.  Nähten  versehen,
wie  die  verwendeten  Gespinstwaren ­
  oder  Stickereien.
—:  andere,  wie  genähte  Gegenstände ­
  aus  Gespinstwaren,
aus  Papier:
nach  Serviettenart  gefaltet
andere,  s.  Papier,  auch  Papier
und  Pappwaren.
Siebböden

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

670  e

aus  Eisen:
aus  gelochtem  Eisenbleche:
roh
bearbeitet
aus  Eisendraht
aus  Kupferdraht,  auch  lackiert  oder
poliert
aus  Messingdraht,  auch  lackiert
oder  poliert
aus  Holzspan  (auch  aus  Holzbast):
ungefärbt
gefärbt,  gebeizt  ob.  gefirnißt  .
aus  Pferdehaaren  (aus  Mähne
oder  Schweif)
aus  Holzspan,  Eisendraht  oder  gelochtem ­
  Eisenblech  in  Verbindung
mit  unlackiertem,  unpoliertem
Holze  oder  Eisen
Siebmacherrahmen  (Drahtbodenstühle, ­
  eine  Art  Drahtwebstühle)
Siebränder,  hölzerne:
roh
bearbeitet  •  •
Siebwaren,  soweit  sie  nicht  durch  ihre
Verbindgn.  unter  and.  Nrn.  fallen

798  d
l )  799  f
825  b  |  825  c

878  a
878  b
587  a  |  587
587  b  |  587
516

600
-)  906  v

628  d
629b  i  629

600

Silberstahl,  sogenannter  (eine  Art
bearbeitetes  Stabeisen),  s.  Stabeis.
Silberstoffe  s.  Gewebe  u.  Posamentierwaren. ­


Silesith  (ein  aus  Mineralstoffen  mit
Harz  hergestellter  Formerstoff)
Silesithwaren  -
Siliciumcalcium  (Calciumsilicid)
Siliciumdioryd  (Kieselsäure,  Kieselsäureanhydrid) ­
  -
Siliciumeisen(Ferrosilicium,siliciumhaltig
  es  Eisen):  mit  einem  Siliciumgehalte ­
  von  25  v.  H.  oder
darüber  (vertragsmäßig  zollfrei)
—:  anderes
Siliciumkarbid  (Karborund,  künstl.
Schmirgel)
Siliciumkupfer  (siliciumhaltigesKupfer)
  s.  Bronze  und  Bronzewaren.
Silicomangan  (Spiegeleisen).  -
Silikalit  (gemahlener  hydraulischer
Kalk)
Silikate  s.  Kieselsäuresalze.
Sirup:
Juckerablauf
Jnvertzuckersirup  (sogenannter
Fruchtzucker-  oder  Honigsirup)
Dertrinsirup  (sirupartiges  Dertr.)
Stärkezuckersirup  (sirupartiger
Stärkezucker)
Traubensirup  (eingekochter,  auch
mit  Jucker  od.  sonst  eingedickter
Most  von  Trauben),  einschl.  des
weingeistfreien  (unvergoren  entkeimten ­
  (sterilisierten^),  auch  in
luftdicht  verschloss.  Behältnissen
anderer  Fruchtsirup  u.  Pflanzensirup ­
  (mit  Jucker  od.  Sirup  versetzte ­
  od.  mit  Jusatz  von  Jucker
oder  Sirup  eingekochte  Säfte  von
Früchten  (ausgenommen  Weintrauben)! ­
  oder  von  Pflanzen),  z
B.  Himbeer-,  Johannisbeer-,
Kirsch-,  Kreuzdornbeeren,  Fenchel-, ­
  Ingwer-,  Klatschroseny
 )  Namentliche  Bezeichnung.
2 )  Ausfuhr  Sprechmaschinen-  l  Phonographen-, ­
  Grammophon-  usw.)
Platteil  uild  -Walzen  aller  Art  253b.

Statistische  Nr.
Einfuhr  j  Ausfuhr

263
264
317  s

')  317  s

f  I  777  b
777  b

317
316  b  I  316

777  b
230  b
176  n
176  m
177  a
177  a

182

0  Namentliche  Bezeichnung.
        <pb n="368" />
        362

Krauseminz-,  Mandel-,  Manna-,
Maulbeer-,  Mohn-,  Pfefferminz-,
Pomeranzenblülen-,  Pomeranzenschalen-, ­
  Veilchen-,  Ainit-,
Zitronensirup:  äther-  od.  weingeisthaltig ­
  ,•••,•
nicht  äther-  od.  weingeisthaltig:
in  lufdticht  verschlossenen  Behältnissen ­

nicht  in  luftdicht  verschlossenen
Behältnissen
Arzneisirupe  (ausschließt,  zu  Heilzwecken ­
  verwendbare,  mit  Zucker
od.  Sirup  versetzte  od.  mit  Zusatz ­
  von  Zucker  oder  Sirup  eingekochte ­
  Pflanzenauszüge  oder  chemische ­
  Erzeugnisse):  äther-  oder
weingeisthaltig:
in  Fässern
in  anderen  Behältnissen.  .  .
nicht  äther-  oder  weingeisthaltig:
Süßholzsirup
andere  nicht  äther-  oder  weingeisthaltige ­
  Arzneisirupe,  z.  B.
Älthee-  (Eibisch-),  Brechwurzel-
  (Ipecacuanha-),  Brust-,
China-,  Eisen-,  Gummi-,  Jodeisen-
  (Eisenjodür-),  unterphosphorigsaurer
  Kalkeisen-,  Kamillen-, ­
  Morphin-,  Opium-,
Perubalsam-,  Rhabarber-,  Safran-, ­
  Sarsaparill-,  Senega-,
Senna-,  Tolubalsamsirup.  .
Arzneisirupe  aller  Art,  sofern  sie
als  Geheimmittel  anzusehen
sind  ;  •  •  •
Sirupmilch  (eine  Art  eingedickte
Milch),  auch  mit  Zusatz  von  Zucker
—,  in  luftdicht  verschloss.  Behältnissn.
Sohlen  (auch  Einlegesohlen):
aus  Asbestgeweben  oder  Asbestl

 )  Bei  der  Ausfuhr  unter  Steuerüberwachung ­
  Angabe  des  Weingeistgehalts ­
  in  Litern  Weingeist.

kautschukgeweben,  auch  in  Verbindung ­
  mit  anderen  Stoffen,  soweit ­
  sie  nicht  dadurch  unter  and.
Nummern  fallen
aus  Filz  s.  Filzwaren,
aus  Holz,  auch  in  Verbindg.  mit
Bast-,  Binsen-,  Schilf-,  Strohusw.
  Geflecht,  mit  ungefärbtem
Leder,  rohen  Häuten,  groben  Geweben, ­
  Eisen,  Papier  oder  Pappe
roh
bearbeitet
aus  Kautschuk  s.  Kautschukwaren,
aus  Kork  s.  Kork  u.  Korkwaren,
aus  Leder  aller  Art,  rohen  enthaarten ­
  od.  behaarten  Häuten,  Pergament, ­
  tierischen  Blasen,  Goldschlägerhaut ­
  od.  Häuten  von
Fischen  oder  Kriechtieren,  oder
damit  ganz  od.  teilw.  überzogen
aus  Linoleum  od.  ähnl.  Stoffen
in  der  Masse  einfarbig,  unbedruckt
aus  Baumschwamm  od.  Lufa,
auch  in  Verbindg.  mit  and.  Stoffen, ­
  soweit  sie  nicht  dadurch  unter
andere  Nummern  fallen  .  .  .
aus  Papier,  Pappe,  Holzmasse  od.
Zellstoff:
ohne  Verbindg.  mit  anderen
Stoffen  usw.
aus  bedrucktem,gestanzten:  Papier, ­
  oder  damit  ganz  oder
teilweise  überzogen  ....
aus  Steinpappmasse,  gepreßt
od.  sonst  geformt,  auch  gefärbt, ­
  lackiert  oder  gefirnißt
in  Verbindg.  mit  Gespinsten  od.
Gespinstwaren  aller  Art  usw.
in  Verbindg.  mit  and.  als  den
vorgenannten  Stoffen,  soweit
sie  nicht  dadurch  unter  andere
Nunimern  fallen
S.  auch  Papier  u.  Pappwaren,
als  Seilerwaren  hergestellte,  aus
Gespinsten  von  anderen  pflanz!.

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

214
219  b
213

i)  178  b
!)  179  c
385  a  |  385

388

88

389  |  3

208
219  b  |  208

Statistische  Nr.
Einfuh^  Ausfuhr
708
628  d
629  b  j  629
560  d  I  560  g
508  a
646  b
670  a
670  b
671
672
        <pb n="369" />
        363

Spinnstoffen  als  Baumwolle,
auch  in  Verbindg.  mit  and.  Stoffen, ­
  soweit  sie  nicht  dadurch  unter
andere  Nummern  fallen  -  -  -
aus  Geflechten  von  pflanzlichen
Flechtstoffen  (mit  Ausnahme  der
Gespinstfasern)  s.  Flechtwaren.
Sohlenabscharf-,-ausschneide-,-forni--glätt-,
  -nagel-,  -Poliermaschinen
für  Schuhindustrie
Sohlenfarben  iwässerige  Anreibungen ­
  von  Erden  u.  Farben  mit
Waschseife  und  Klebstoffen)  s.  Erdfarben ­

Sohlenpressen  für  Schuhindustrie
Sohlenrandfrasmaschinen  für  Schuhindustrie ­
  -  -  -  ■  •
Sohlenritzmaschinen  f.  Schuhindustr.
Sohlenschoner  (eine  Art  Stiefeleisen) ­
  eiserne
Sohlenschützer,  aus  weichem  Kautschuk, ­
  auf  einer  Seite  mit  eingepreßten ­
  Mustern  versehen,  auf  der
anderen  mit  einem  Gewebe  aus
pflanzt.  Spinnstoffen  überzogen
Sparterie  (Geflechte  aus  Stroh  oder
anderen  pflanzl.  Flechtstoffen  fmit
Ausnahme  der  Gespinstfasern^,  die
mit  Pferdehaaren  saus  Mahne  od.
Schweifs  oder  mit  Gespinst-,  Metall- ­
  od.  Glasfaden  durchzog,  sind)
Baumwollensparterie,  sogen.,  u.
nach  Art  dieser  hergestellte  Gespinstwaren, ­
  s.  Baumwollensparterie. ­
  ....
Sparteriewaren:
Hüte:
unausgerüstet  (ungarniert)  .  .
ausgerüstet  (garniert)  ....
Frauenhüte,  Kinderhüte,  aufgep.
andere  Sparteriewaren)  auch  in
Verbindung  mit  and.  Stoffen,

Statistische  Nr.

Statistische  Nr-Einfuhr

  |  Ausfuhr

Einfuhr  [  Ausfuhr

soweit  sie  nicht  dadurch  unter  andere ­
  Nummern  fallen  ....

594  |  593

Waren  aus  sogenannter  Baum-485

  a

wollensparterie  oder  nach  Art
dieser  hergestellten  Waren  s.
Baumwollensparteriewaren.

Speckstein  (Schmerstein,  spanische,

Brianxoner,  Venezianer  Kreide):

906  r

roh,  auch  gemahlen  od.  gebrannt
geschnitten  od.  geformt,  zum

231  c

Zeichnen  (Schneiderkreide),  auch
in  Holz  gefaßt

339

Specksteinwaren:  .......

906  r

Schmelztiegel  •
andere  aus  Speckstein  geschnittene

725  a

906  r

oder  geformte  Waren:
Lurusgegenstände,  auch  in  Verbindung ­
  mit  and.  Stoffen,  so-906

  r

825  d

weit  sie  nicht  dadurch  unter  andere ­
  Nummern  fallen  .  .  -

692  b

andere  Waren:

580  b  |  580

ohne  Verbindg.  mit  anderen
Stoffen  oder  nur  in  Verbindung ­
  mit  Holz  oder  Eisen.

691  c  j  692  b

in  Verbindg.  mit  anderen  Stoffen ­
  als  Holz  od.  Eisen,  soweit
sie  nicht  dadurch  unter  andere
Nummern  fallen

692  b

Spielkarten  von  jeder  Gestalt  und

593

Größe
Kinderspielkarten  sind  als  Kinder-661



spielzeug  bei  Nr.  946  u.  die  zum
Gebrauch  als  Siegelmarken  eingerichteten ­
  Karten  bei  Nr.  658  nachzuweisen.


Spitzenstofse  und  Spitzen:

Spitzenstoffe  u.  Spitzen  aller  Art,
einschl.  der  Einsatzspitzen,  Kanl

 )  541  d

ten  u.  abgepaßten  Waren  aus

0  541  e

Spitzen  oder  Spitzenstoffen,  auch

')  542  |  0534

ohne  wellenförmig  gestalteten  od.
ausgezacktem  Rand:

aus  Gespinsten  ganz  od.  teilweise ­
  aus  Seide,  gestickte,  gewebte ­
  und  andere  ....

410

Stückzahl.
        <pb n="370" />
        364

aus  Gespinsten  von  Wolle  oder
anderen  Tierhaaren  (mit  Aus
nähme  der  Pferdehaare  aus
Mähne  od.  Schweif),  auch  mit
pflanzlichen  Spinnstoffen  oder
Gespinsten  gemischt  .  .
aus  Baumwollengespinsten,  auch
gemischt  mit  and.  pflanzt.  Spinn
stoffen  od.  Gespinsten  oder  mi
Pferdehaaren  saus  Mähne  oder
Schweif),  jedoch  ohne  Beimischg.
von  Seide  od.  von  Wolle  oder
anderen  Tierhaaren:.  -  -
gestickt  (Tüllspitzen,  Atz-  od.  Luftspitzen, ­
  Spachtelspitzen)  .  .
handgeklöppelt
gewebt,  genäht,  gewirkt  usw.
aus  Gespinsten  von  ander,  pflanzt.
Spinnstoffen  als  Baumwolle,
auch  gemischt  mit  Pferdehaaren
(aus  Mähne  od.  Schweif),  jedoch
ohne  Beimischung  von  and.  tierischen ­
  Spinnstoffen  od.  von
Baumwolle
Spitzen  aus  Papier  (ausgestanztes
Papier),  z.  B.  Küchenmöbelkanten ­

Spitzen  aus  Pferdehaaren  (aus
Mähne  od.  Schweif)  ....
Spitzen  aus  Sparterie  (Sparteriewaren)

abgepaßte  Waren  aus  Spitzenstoffen ­
  od.  Spitzen  mit  angenähten
Pikots  (kleinen  Randschleifen)  wie
Putzwaren  s.  Kleider  usw.
Spulen:
Federspulen  (Federkiele):
ungeschnittene,  auch  mit  abgeschnittenen ­
  Fahnen,  gefärbt  od.
gezogen
geschnittene  ........
Garnspulen:
aus  schmiedbarem  Eisen  .  .  -
aus  Holz:
ohne  Verbindg.  mit  and.  Stof-Statistische

  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

fen  oder  nur  in  Verbindg.  mit
Eisen,  roh,  auch  bearbeitet
in  Verbindg.  mit  and.  unedlen
Metallen  als  Eisen  ....
aus  Rohr:

436

ohne  Verbindg.  mit  and.  Stoffen ­
  oder  in  Verbindg.  mit
unlackiert.,  unpoliertem  Eisen
in  Verbindg.  mit  and.  unedlen
Metallen  als  unlackiertem,  unpoliertem ­
  Eisen
aus  Papier  od.  Pappe  s.  Papierund
  Pappwaren.
Isolationsspulen  für  die  Elektrotech-464

  a

nik,  aus  Steingut,  Porzellan  oder

464  b

Glas:

464  c

ohne  Verbindung  mit  anderen
Stoffen:
nicht  als  Bestandteile  zerlegt,
elektrotechnischer  Vorrichtung.
ein-  oder  ausgehend  .  .
als  Bestandteile  zerlegt,  elektr.-technischer
  Vorrichtungen  der

501

Aolltarifnummer  912  wie  die
elektrotechnischen  Vorrichtungen. ­


658

in  Verbindg.  mit  and.  Stoffen
wie  die  betreffenden  elektro-516



technischen  Vorrichtungen.
—,  aus  Asbest,  Asbestpappe,  Glim-594

  j  593

mer  oder  Mikanit
Magnet-  (Feld-,  Schenkel-),  Spulen ­
  für  elektrische  Maschinen
Stabcifcn,  gewalzt,  geschmiedet  od.
gezogen,  auch  geformt  (fassoniert):
Träger(I-,  U=ti._J — |_=[;3oreS=]
Eisen):  mit  eingewalzten  Mustern ­
  od.  Verzierungen  .  .  .
—:  andere

150

*)  Namentliche  Bezeichnung.

612

2 )  Ausfuhr  auch  aus  Ambroin,  Hartkautschuk, ­
  Papiermasse,  Harzzement

819

oder  ähnlicher  Masse.

2 )  Für  die  Ausfuhr  nur  dann,  wenn  es
sich  um  Einzelteile  (Ersatz-  und  Reserveteile ­
  usw.)  handelt.

Sta  tistiscbeNr.
Einfuhr  ^  Ausfuhr

624
630  b  |  624
643  |  624
646  b  !  624

&amp;gt;12  k  !  V)912  e

912  l

785  a
785  a
        <pb n="371" />
        365

Form  eisen  (mit  Ausschluß  der  in
Nr.  785  o  enthaltenen  Profile),
z.  B.  Eck-  und  Winkeleisen  (LV),
Kniestücke:  mit  eingewalzten
Mustern  oder  Verzierungen  .
—:  anderes
nicht  geformtes  (fassoniertes)  Stabeisen, ­
  mit  rundem  od.  rechteckig.
Querschnitte:  mit  eingewalzten
Mustern  od.  Verzierungen  .  -
—:  anderes;  schmiedbares  Eisen  in
Stäben  nicht  über  12  om  lang,
zum  Umschmelzen
Stabeisen  enden  (Abfalle  von  der
Verarbeitung  von  Stabeisen)  .
Stecknadeln:
aus  Eisen  -
aus  Kupfer,  Messing  od.  Tombak:
verniert,  gefärbt,  mit  Aluminium
überzogen  oder  vernickelt  ■  .
andere:
aus  Kupfer
aus  Messing
Steine:
Bau-,  Bruch-,  Werksteine  usw.:
roh  od.  bloß  roh  behauen,  auch
gesägt,  jedoch  an  nicht  mehr  als
drei  Seilen  (Rohblöcke);  nichtgespaltene, ­
  nicht  gesägte  (geschnittene) ­
  Platten:
aus  Alabaster  u.  Marmor  .
aus  harten  Steinen  (Granit,
Syenit,  Labrador  usw.)  sowie
aus  Lava,  poröser  u.  dichter
aus  Sand-  u.  and.  nicht  harten
Steinen  -  •  •
an  mehr  als  drei  Seiten  gesägt,  an
den  nicht  gesägten  Seiten  roh  od.
bloß  roh  behauen:  .....
aus  polierfähigem  Kalkstein  .
aus  anderen  Steinen  -  •  •
gesägte  (geschnittene)  od.  gespaltene ­
  Platten:

i)  Schmiedbares  Eisen  zum  Umschmelzen ­
  Ausfuhr  843  a.

weder  geschliffen  noch  gehobelt,
poliert  od.  mit  Schmelz  überzogen: ­

von  mehr  als  16  cm  Stärke:
aus  polierfähigem  Kalkstein
aus  anderen  Steinen  .  .
von  nicht  mehr  als  16  ein
Stärke:
aus  Alabaster,  Marmor  (auch
künstlich.  Serbentinstein  .
aus  Granit,  Porphyr,  Syenit
oder  ähnl.  harten  Steinen,
z.  B.  Basalt,  Muschelkalk,  sogenannt. ­
  Schwarzen  Granit,
aus  Lava,  poröser  od.  dichter
aus  polierfähigem  Kalkstein
aus  and.  Steinen  (mit  Ausnahme ­
  von  Schiefer)  .  .
ins  Glimmer,  zugeschnitten,
ungefärbt  (auch  dergleichen
Scheiben)
geschliffen,  gehobelt,  poliert  od.
mit  Schmelz  überzogen:
aus  Alabaster,  Marmor  (auch
künstl.),  Serpentinstein;  aus
polierfähigem  Kalkstein,  mit
Ausnahmed.  Lithographiersteine ­

aus  Granit,  Porphyr,  Syenit
od.  ähnl.  harten  Steinen,  z.
B.  Basalt,  Muschelkalk,  sogenannt. ­
  Schwarzen  Granit
aus  Lava,  poröser  od.  dichter
aus  anderen  Steinen  (mit
Ausnahme  von  Schiefer)
lithograph.  Platten  (Lithographiersteine), ­
  auch  mit
Zeichnungen,  Stichen  oder
Schrift
Alabaster  u.  Marmor,  gemahlen,
auch  gepulvert
Findlinge,  Schotter,  Stücksteine,
gemahlene  Steine
anders  als  vorstehend  angegeben

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

785  b
785  b
785  b
i)  785  b
843sl
841  c
879
878  a
878  b

234  a
234  c
234  d
680  a  j  680
680  b  |  680

Statistische  Nr.
Einfuhr?  Ausfuhr

680  a  |  680
680b  |  680
684  a
682  b
682  c  |  682  n
682  d  |  682  a
682e  |  692  a

683  a
683  b
683b  I  689
683  c  I  683  a
683  d
234  b  |  234  a
234  e
        <pb n="372" />
        366

bearbeitet  s.  Steinmetzarbeiten
und  Steinwaren.
Mosaiksteine  (Steinwürfel  für  Mosaikfußböden ­
  oder  dergl.),  aus
Steinplatten  hergestellt,  wie
Steinplatten.
Mosaiksteine,  nicht  aus  Steinplatten, ­
  sondern  in  anderer  Weise,
z.  B.  durch  Spalten  von  Steinen

Statistische  Nr.
Einfuhr  ^  Ausfuhr

hergestellt
Mosaiksteine,  die  an  mehr  als  zwei
gegenüberliegenden  Seiten  glatte
Schnittflächen  haben  oder  auf
einer  oder  mehreren  Seiten  geschliffenen ­
  oder  poliert  sind,  werden ­
  wie  Steinwaren  behandelt.

681

Pflastersteine

681

Asphaltsteine,  natürliche  u.  künstl.
Bausteine  aus  Gips  (Gipsguß,
Gipswaren),  ungefärbt  oder  mit

240  a

Einlagen
Edelsteine,  Feuersteine,  Glimmer,
Halbedelsteine,  Lava,  Mühlsteine,
Poliersteine,  Probiersteine,
Schleif-  u.  Wetzsteine  s.  im  Stat.
Verzeichnis.

700

Kalksandsteine  (Kalksandziegel)  .

699

Korksteine

636

Mackolithsteine  (Mackolithplatten)
Schiefersteine  s.  Schiefer.

732

Schlackensteine
Aementsteine  auch  Schlackenze-704



m  entsteine  -  -  -
gemahlene  Steine  anderweit  nicht

*)  698

genannt
Steine  aus  Ton  (Mauersteine
(Mauerziegel,  Backsteine),  Putzsteine ­
  u.  Klinker)  oder  aus  gemeineni
  Steinzeuge  sowie  feuerfeste
Steine  (feuerfeste  Aiegel)  jeder
Art  (Schaniottesteine,  Dinas-  u.
andere  Quarzsteine  Bauxit-  und
*)  Massengut  nur  einfarbig,  weder  geschliffen ­
  noch  angestrichen,  profiliert ­
  oder  verziert.

234  e

Magnesiasteine,  Kohlenstoffsteine
für  feuerfeste  Ofenausmauerung)
f.  Tonwaren.
Glassteine  s.  Glassteine  (Schmucksteine
  aus  Glas),  Glasmosaiksteine ­
  u.  Glasziegel.
Sohlsteine  aus  gemeinem  Steinzeug ­

Steingutton,  auch  gemahlen  od.  geschlämmt ­

Steingutwaren:
einfarbig
mehrfarbig,  auch  mit  Lüster-  oder
mit  Metallüberzug:  Aiergefaße,
Figuren  u.  ähnliche  Lurusgegenstände

-—:  Geschirr  und  andere  Waren
in  Verbindung  mit  and.  Stoffen,
soweit  sie  nicht  dadurch  unter  and.
Nummern  fallen
Steinhauerarbeiten  s.  Steinmetzarbeiten.

Steinholz  in  Platten  (Steinholzplatten,
  Teralith,  Euböolith)  .
—,  Waren  daraus,  wie  die  gleichartigen ­
  Waren  aus  natürlichem
Holze.
Steinmärbel
Steinkohlenasche,  auch  ausgelaugt
Stcinmetzarbeiten:
ungeschliffen,  ungehobelt,  auch  in
Verbindung  mit  unlackiertem,
unpoliertem  Holze  oder  Eisen:
von  schlichter,  nicht  profilierter
Arbeit,  nicht  abgedreht,  nicht
verziert:
aus  Alabaster,  Marmor,  auch
künstlichem,  Serpentinstein
Randsteine  für  Bürgersteige
aus  Granit,  an  2  Längsseiten ­
  und  an  den  beiden  Kopf-Statistische

  Nr.
Einfuhr  s  Aus  fuhr

720  a
223  a
730

731a
731  b
732
615  a
946
i)  237  r

685a  j  685

i)  Aschen  usw.  von  Hütten  usw.,  welche
bloß  abgelagert  werden  und  keine
Handelsware  sind,  sind  von  der  Anschreibung ­
  ausgeschlossen.
        <pb n="373" />
        685b  |  685

seiten  schlicht  bearbeitet,  sonst
roh  oder  bloß  roh  behauen
andere  Steinmetzarbeiten  aut
Granit;  Steinmetzarbeiten
aus  Porphyr,  Syenit  oder
ähnlichen  harten  Steinen,
j.  B.  Basalt,  Muschelkalk,  sogenanntem ­
  Schwarzen  Granit; ­
  aus  Lava,  poröser  oder
dichter  -
aus  polierfähigem  Kalkstein
aus  and.  Steinen  (mit  Ausnahme ­
  von  Schiefer)  .
profiliert,  ganz  od.  teilweise  abgedrebt
  oder  verziert:
aus  Alabaster,  Marmor,  auch
künstlichen,,  Serpentinstein
aus  Granit,  Porphyr,  Syenit
od.  ähnl.  harten  Steinen,
z.  B.  Basalt,  Muschelkalk,  sogenanntem ­
  Schwarzen  Granit; ­
  aus  Lava,  poröser  oder
dichter
aus  polierfähigem  Kalkstein
aus  and.  Steinen  (mit  Ausnahme ­
  von  Schiefer)  .  -
geschliffen,  gehobelt,  poliert  oder
vergoldet,  auch  in  Verbindg.  mit
Holz  oder  Eisen:
aus  Alabaster,  Marmor,  auch
künstlichem,  Serpentinstein  .
aus  Granit,  Porphyr,  Syenit
oder  ähnl.  harten  Steinen,  z.
B.  Basalt,  Muschelkalk,  sogenanntem ­
  Schwarzen  Granit
aus  Lava,  poröser  oder  dichter
aus  polierfähigem  Kalkstein  .
aus  anderen  Steinen  (mit  Ausnahme ­
  von  Schiefer)  -  -  -
aus  Schiefer  s.  Schieferwaren.
Steinnüsse,  amerikanische  (Corozo-,
Elfenbein-,  Taguanüsse,  marfiJ
verbal,vegetabilischesElfenbein)
roh,  nur  als  Schnitzstoff  verwendb.

685  c  |

685

685  d  |

685

685  e  (

685

686  a  |

686

686  b  |

685

686  c  |

685

686  d  |

685

687  a  |

687

687  b  |

687

687  b  |

689

687  c  |

687

687  d  |

687

70

Steinnußwaren:
Steinnußknöpfe  (Knöpfe
Steinnüssen  od.  ähnl.  harten  Nüssen, ­
  z.  B.  aus  Arekanüssen  fBetelnüssenf),
  Dumnüssen,  auch  in
Verbindg.  mit  and.  Stoffen,  soweit ­
  sie  nicht  dadurch  unter  and.
Nummern  fallen  ■
Perlen  u.  bergt.,  auf  Gespinstfäden, ­
  Schnüre  od.  Draht  gereiht
u.  ohne  weiteres  als  Schmuä
verwendbar,  auch  in  gleicher
Weise  hergestellte  Besatzartikel
andere  Steinnußwaren  ....
Steinpappe
Steinpappwaren  u.Steinpappmassewaren: ­

nur  in  Verbindg.  mit  Holz  oder
Eisen,  gepreßt  od.  sonst  geformt,
auch  gefärbt,  lackrt.  od.  gefirnißt
in  Perbindg.  mit  Gespinsten  oder
Gespinstwaren  aller  Art  usw.  .
in  Verbindg.  mit  and.  als  den
vorgenannten  Stoffen,  soweit  sie
dadurch  nicht  unter  andere  Nummern ­
  fallen
S.  auch  Papier-  u.  Pappwaren.
Steinsägeblätter  (ungezahnte  Sägeblätter) ­

Steinsalz  und  Steinsalzwaren  .  .
Steinschlaggabeln,  eiserne  ....
Steinwaren:
Edelsteinwaren  s.  Edelsteine  usw.
Halbedelsteinwaren  s.  Halbedelsteine ­
  usw.
Bildwerke,  Lavawaren,  Schieferwaren, ­
  Schmelztiegel,  Steinmetzarbeiten ­
  s.  die  betreffenden  Stichworte. ­

andere  Steinwaren:
Lurusgegenstande,  auch  in  Verbindrmg
  mit  anderen  Stoffen,

1 )  Ausfuhr  Rosenkränze  885  b.

1 )646  b
i)  646  b

670  b
671
672

811  b
280  |  280  a
809
        <pb n="374" />
        368

andere  Nummern  fallen:
aus  Glimmer  ....
aus  Speckstein  ....
aus  anderen  Steinen  .
andere  als  Lurusgegenst,
ohne  Verbindg.  mit  and.  Stoffen ­
  od.  nur  in  Verbin
mit  Holz  oder  Eisen:
aus  Alabaster,  Marmor,
künstlichem,  Serpentn

z.  B.  Basalt,  Muschelkalk,  sogenanntem ­
  Schwarzen  Graaus

  Glimmer
aus  Speckstein  (außer
Schmelztiegel  aus  S,
stein  —  725  a)  .  .  .
aus  anderen  Steinen  .

mern  fallen:  .  .
aus  Glimmer:

technik

Jsolationside
  für  die  Elektro-(Spulen,
  Schutz-Ringe

  u.  dergleichen)
—:  Brillen
—:  andere  Waren  .  .
aus  Speckstein  ....
aus  anderen  Steinen  .
Steinzeug,  gemeines  und  feines,
f.  Tonwaren.
Stickereien:
auf  abgepaßten  dichten  Geweben
für  Möbel-  u.  Aimmerausstattg.
ganz  aus  Seide:  ohne  Verwendung
  von  Metallfaden  bestickt
—:  mit  Metallfäden  bestickt
auf  anderen  Grundstoffen,  ganz
oder  teilweise  aus  Seide
auf  Grundstoffen  von  Baumwolle,

Statistische  Nr.
Einfuhr  I  Ausfuhr
r

von  and.  pflanzl.  Spinnstoffen
oder  von  Wolle  oder  anderen

692  a

Tierhaaren:

692  b

Plattstichstickereien

692  c

Kettenstichstickereien  ....
anderen  Stickereien  ....
auf  Spitzenstoffen  oder  Spitzen
von  Gespinsten  aus  anderen
pflanzlichen  Spinnstoffen  als
Baumwolle

691  a
t

S.  dagegen  Ajourstickereien,
Applikationsstickereien,  Atzstickereien
  u.  Spachtelstickereien. ­

auf  Buchbindcrzeugstoffen,  Paus-691

  b  |  691  a

leinwand  oder  wasserdichten  Ge-691

  c  !  692  a

weben  der  Nrn.  504  bis  506,  sowie ­
  auf  Gespinstwaren  od.  Filzen
die  mit  Kautschuk  od.  Guttapercha ­
  getränkt,  überzogen  oder

691  c  &amp;gt;  692  b

691  d  !  691  a

verbunden  sind  (Nr.  580),  wiegenähte

  Gegenstände  aus  den  bezeichneten ­
  Gespinstwaren  oder
Filzen  (s.  Kleider  usw.),  und  zwar
Stickereien  auf  Buchbinderzeugstoffen ­
  oder  Pausleinwand,  wie
genähte  Gegenstände  aus  Gespinstwaren ­
  von  Baumwolle,
auf  Filzen  od.  Filzwaren  der  Nr.

912  l

513  u.  514  wie  genähte  Gegen-757

  a

stände  aus  Filzen,  s.  Kleider  usw.

692  a

auf  Leder

692  b

auf  Papier  oder  Pappe  -  *  .

692  c

auf  Tressenwaren  oder  auf  Geweben ­
  aus  Metallgespinsten,  wie
Tressenwaren  oder  Gewebe  aus
Metallgespinsten.
Stöcke  (Gehstöcke,  Schirmstöcke  und
ähnliche  Stöcke):
mit  Darmsaiten  ganz  od.  teilweise

402

umflochten,  soweit  sie  nicht  durch

411

die  Verbindg.  mit  and.  Stoffen
unter  andere  Nrn.  fallen  .  .

411

andere:
aus  Holz,  auch  in  Verbindg.  mit

Statistische  Nr.
Einfuhr'Ausfuhr

465  a
465  b
465  c

501

560  d  I  560  g
671

568  I  567
        <pb n="375" />
        369

anderen  Stoffen  als  Darmsaiten, ­
  soweit  sie  nicht  dadurch  »in-Statistische

  Nr.
Einfuhr!  Ausfuhr

ter  andere  Nummern  fallen  -
aus  Rohr,  auch  in  Verbindg.  mit

622

anderen  Stoffen  als  Darmsaiten, ­
  soweit  sie  nicht  dadurch  une



ter  andere  Nummern  fallen  -
aus  Fischbein,  auch  in  Verbindg.
mit  and.  Stoffen,  soweit  sie
nicht  dadurch  unter  andere

644

Nummern  fallen
aus  Tierflechsen  (Ochsenziemerstöcke),
  auch  mit  Gespinstfäden
umflochten  od.  in  sonst.  Verbindung ­
  mit  and.  Stoffen,  soweit
sie  nicht  dadurch  unter  andere

609

Nummern  fallen
aus  weichen,  (auch  vulkanisiert.)
Kautschuk  od.  damit  ganz  od.
teilweise  überzogen,  soweit  sie
nicht  durch  die  Verbindg.  mit
and.  Stoffen  unter  and.  Nrn.
fallen,  auch  lackiert,  gefärbt,  bedruckt ­
  od.  mit  eingepreßten

558

Mustern  versehen
mit  Gespinstfäden  überzogen  od.
mit  Gespinsten  unisponnen,
wenn  die  Gespinstware  oder  das
Gespinst  besteht:

i)  579  a

ganz  od.  teilweise  aus  Seide

580  a  |  580

aus  anderen  Spinnstoffen  .
auS  Hartkautschuk,  auch  in  Verbindg. ­
  mit  and.  Stoffen,  soweit
sie  nicht  dadurch  unter  andere

580b  j  580

Nummern  fallen
aus  Pappmasse  s.  Papier-  und
Pappwaren.
Stränge:
aus  Asbest,  auch  in  Verbindung  mit
and.  Spinnstoffen  od.  mit  einer
Seele  (einem  Kerne)  aus  unedlen
Metallen  oder  Legierungen  un-586



edler  Metalle
l )  Namentliche  Bezeichnung.
Kispeiniiuß.  Aus-  und  Dmchjudlverboik.

706

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

aus  Baumwollengespinsten,  auch
in  Aufmachungen  für  den  Kleinverkauf


466

aus  anderen  pflanzlichen  Spinnstoffen

  ohne  Beimischg.  von
Baumwolle  oder  tierischen

Spinnstoffen

484

S.  auch  Schnüre,
bloß  zusammengedrehte  Stränge

aus  pflanzlichen  Flechtstoffen:

aus  Holzspan  od.  Holzbast,  wie
Holzspäne  oder  Holzbast.

89

aus  Holzwolle
aus  rohem  Getreide-  u.  anderem

Stroh,  ausgenommen  Reis-  u.
ähnliches  Stroh

27  c

aus  gebleichtem,  gefärbtem  od.

gespaltenen,  Stroh,  Binsen,
aus  Bast,  auch  gefärbt  .  .

68  a

aus  Seegras

68b  &amp;gt;  68a

aus  Pflanzenhaar
aus  Espartogras  sowie  anderen

68  b  I  68  a

pflanzlichen  Flechtstoffen  .  .
aus  Piassavafasern  u.  -stengeln,

68  d  l  68  a

abgeschälten  Wurzelfasern,
Reiswurzeln,  Besenginster,
Palmyra  fasern,  Kitool  sowie
allen  übrigen  Pflanzenstoffen
zur  Herstellung  von  Besen,
Bürsten,  anderweit  nicht  genannt ­
  oder  inbegriffen  .  .

68  c

Streichriemen:

aus  Leder  oder  mit  Leder  ganz  od.
teilweise  überzogen,  soweit  sie
nicht  durch  die  Verbindg.  mit  anderen

  Stoffen  unter  andere

Nummern  fallen
aus  Papier,  Pappe,  Holzmasse  od.

560  d  !  560  g

Zellstoff  ohne  Verbindg.  mit  anderen ­
  Stoffen  oder  nur  in  Verbindung ­
  mit  Holz  oder  Eisen  -

670  e

in  Verbindg.  mit  Gespinsten
od.  Gespinstwaren  aller  Art
usw
in  Verbindg.  mit  anderen  als

671

24
        <pb n="376" />
        370

den  vorgenannten  Stoffen,
soweit  sie  dadurch  nicht  unter ­
  andere  Nrn.  fallen  -  -
ganz  oder  teilweise  aus  Aellhorn
(Celluloid)  od.  ahnl.  Stoffen  (z.
B.  Galalith),  anderweit  nicht  genannt, ­
  soweit  sie  nicht  durch  die
Verbindg.  mit  and.  Stoffen  unter ­
  andere  Nummern  fallen  od.
als  Nachahmungen  höher  belegt.
Waren  anzusehen  sind  ....
Stricke:
aus  Asbest,  auch  in  Verbindg.  mit
anderen  Spinnstoffen  od.  mit  einer ­
  Seele  (einem  Kerne)  aus  unedlen ­
  Metallen  od.  Legierungen
unedler  Metalle
aus  Baumwollengespinsten,  auch
nüt  Einlagen  von  Draht  aus  unedlen ­
  Metallen  od.  Legierungen
unedler  Metalle
ausGespinsten  von  anderen  pflanzlichen ­
  Spinnstoffen  als  Baumwolle ­
  von  mehr  als  1  mm  Durchmesser, ­
  auch  in  Aufmachungen
für  den  Einzelverkauf  ....
aus  Pferdehaaren  (aus  Mahne
oder  Schweif)
alte  Stricke  aus  Gespinsten  aller
Art,  zur  ursprünglichen  Bestimmung ­
  nicht  mehr  verwendbar
Strontian:
natürlicher  schwefelsaurer  (Cölestin), ­
  auch  gepulvert  od.  gemahl.
natürlicher  kohlensaurer  (Strontianit)

natürlicher  kohlensaurer,  gebrannt
(Atzstrontian)
Strontianhydrat  (Strontium-Hydroxyd)
  '
Strontiansalze  u.  sonstige  Strontiumverbindungen:

Bromstrontium  (Strontiumbromid) ­

1 )  Namentliche  Bezeichnung.

Statistische  Nr.

Einfuhr  |  Ausfuhr

672

640  b

706
466

484
516
543  b

232  a
227  c
314
314

1 )  317  ö

chlorsaurer  Strontian  (Strontiumchlorat)

essigsaurer  Strontian  (Strontiumacetat) ­

Jodstrontium  (Strontiumjodid)
künstlicher  kohlensaurer  Strontian
  (Strontiumkarbonat)  .  .
oralsaurer  Strontian  (Strontiunmralat)

salpetersaurer  Strontian  (Strontiumnitrat) ­

salzsaurer  Strontian  (Chlorstrontium, ­
  Strontiumchlorid)  .  .
künstlicher  schwefelsaurer  Strontian ­
  (Strontiumsulfat)  .  .  .
Schwefelstrontium  (Strontiumsulfid) ­
  •  ■  '•
weinsaurer  Strontian  (Strom
tiumtartrat)
sonstige  anderweit  nicht  genannte
Strontiansalze  und  Strontiumverbindungen ­
  .
Strontiumoryd  (Strontianhydrat),
Strontiumhydroryd  und  Strontiumsuperoryd

Strümpfe,  gewirkte,  gehäkelte,  gestrickte, ­
  aus  Gespinsten,  sowie  aus
Wirk-  (Trikot-)  Stoffen  hergegestellte:

'  Gichtstürmpfe
Glühstrümpfe,  nicht  ausgeglüht:
ganz  od.  teilweise  aus  Seide
aus  Baumwollgespinsten  .  -
aus  and.  pflanzl.  Gespinsten
Glühstrümpfe  aller  Art,  ausgeglüht ­

andere  Strümpfe:.  .
ganz  od.  teilweise  aus  Seide
aus  Wolle,  auch  mit  pflanzlichen
Spinnstoffen  od.  Gespinsten
gemischt
aus  Baumwollgespinsten  .  .

!)  Namentliche  Bezeichnung.
2 )  Auch  nach  Stück.

Statistische  Nr.
Einfuhr  ^  Ausfuhr
i)  317  s
309  b  |  309
')  317  s
314
i)  317  s
')  317  s
314
*)  317  s
')  317  s
1)  317  ö
;&amp;gt;)  317  s
314
522  b
1409  b  !  -)500b
1463  |  -)500b
2 )  500  b
-)371
409  b
435  b
460  a
        <pb n="377" />
        371

/

aus  Gespinsten  von  anderen
pflanzlichen  Spinnstoffen  .
Tafeln:
aus  Hornmasse,  soweit  sie  nicht  als
Tafeln  aus  Nachahmungen  von
Perlmutter  od.  Schildpatt  anzusehen ­
  sind
aus  Pferdehaaren  (aus  Mähne  od.
Schweif),  zum  Pressen  von  Öl
oder  Fetten,  auch  in  Verbindung
mit  Werg
aus  Schiefer  (Schreibtafeln),  auch
in  Rahmen  aller  Art,  soweit  sie
nicht  dadurch  unter  andere  Nrn.
fallen
aus  Schieferpapier,  auch  mit  Linien ­
  versehen:  ohne  Verbindg.
mit  and.  Stoffen
—:  in  Verbindg.  niit  and.  Stoffennur
  in  Verbindg.  niit  Holz  oder
Eisen
in  Verbindg.  mit  Gespinsten  oder
Gespinstwaren  aller  Art  usw.
in  Verbindg.  mit  and.  als  den
vorgenannten  Stoffen,  soweit
sie  dadurch  nicht  unter  andere
Nummern  fallen
aus  Schiefertuch  oder  Schmirgeltuch ­
  in  Rahmen,  soweit  sie  nicht
dadurch  unt.  and.  Nrn.  fallen
aris  Holz  zur  Täfelung  von  Fußböden: ­

roh,  auch  verleimt,  furniert
bearb.,  „  „  „
eingelegt,  soweit  sie  nicht  durch
die  eingelegten  Stoffe  unter
andere  Nunrmern  fallen  .  .
gehobelte  aus  Holz,  das  durch  Einbrennen ­
  einer  Mischung  von  Glycerin, ­
  Braunstein  u.  Schieferpulver ­
  geschwärzt  u.  nüttels  Walzen ­
  geglättet  ist,  auch  mit  Linien
versehen

StatistischeNr.
Einfuhr  ^  Ausfuhr
500  a

613
516
688  c  &amp;gt;  688  b
662
670  e
671
672
521  a
617
618  |  617
619  |  617

629  b  |  629

aus  Zementmasse,  auch  in  Verbindg. ­
  mit  and.  Stoffen,  soweit
sie  nicht  dadurch  unter  andere
Nummern  fallen
aus  Garnen  von  Ziegenhaaren  od.
groben  Tierhaaren  gewebt,  zum
Pressen  von  Ol  oder  Fetten  .
Talg:
pflanzlicher:
Palmöl  (Palmbutter,  Palmfett),
zum  Genusse  nicht  geeignet  .
—,  zum  Genusse  geeignet  .  .
Palmkernöl  (Palmnußöl,  Palmkernfett), ­
  zum  Genusse  nicht  geeignet ­

—,  zum  Genusse  geeignet  .  .
Kokosnußöl  (Kokosbutter,  Kokosfett, ­
  Kokosnußbutter,  Kokostalg), ­
  zum  Genusse  nicht  geeign.
—,  zum  Genusse  geeignet  .  .
anderer  pflanzl.  Talg  (Pflanzenfette), ­
  z.  B.  Bassiaöl,  Schi-(Seah-)
  Butter,  Vateriatalg,
Mowraöl  (-Butter),  zum  Genusse ­
  nicht  geeignet  ....
—,  zum  Genusse  geeignet  .  .
tierischer:
von  Rindern  od.  Schafen  (Rinderfett, ­
  Schaffett),  roh  oder  geschmolzen,' ­
  auch  Preßtalg  .  .
von  anderen  Tieren  (z.  B.  Hirschtalg), ­
  roh,  geschmolzen  oder  gepreßt ­

Bergtalg  (Erdwachs,  Ozokerit):
roh,  auch  ungeschmolzen,  Montanwachsbitumen

gereinigt,  in  Blöcken,  Täfelchen
oder  Kugeln  .......

1)  Massengut  nur  Zementtafeln,  einfarbig, ­
  weder  geschliffen  noch  angestrichen, ­
  profiliert  oder  verziert.
2 )  Nach  Eigengewicht  (mit  Ausnahme
der  in  den  freien  Verkehr  gesetzten
Mengen).
2 )  Ausfuhr  nach  Eigengewicht.

StatistischeNr.
Einfuhr?  Ausfuhr

*)  698

432  Q  |  432

-)  171a
205  b

2 )  171  b
205  b
2 )  171  c
205  b

-)  171  d
205  b

2)  129
-)  132
241
249

/»

24*
        <pb n="378" />
        n  —

virola  surinamensis)  .  .  .
Talggriefenpressen
Talglichte  (Talgkerzen)  .  •  •
Talgnüsse,  afrikanische  (Njavinüsse)
Talgverarbeitungsmaschinen  -
Talgzerkleinerungsmaschinen  -
Tonwaren:
Mauersteine  (Mauerziegel,  Backsteine ­
  aus  farbig  sich  brennenerde), ­

  Kohlenpulver,

siert:
Hohlsteine,  Lochsteine,  Lochplatten ­
  u.  Formsteine,  rauh  c
glatt
andere:
rauh  (Hintermauerungsstei
glatt  (Verblendsteine)  .  .
Scheuerziegel  (Putzsteine)
—:  glasiert
Klinker  (Klinkersteine,  Klin

einfarbig
—:  mehrfarbig
Dachziegel  aus  Ton,  ungebrann
oder  gebrannt:  unglasiert:
Dachziegel  u.  Hohldachziegel
Dachpfannen  u.  Falzdachziege
—:  glasierte  aller  Art  .....
Pflastersteine  aus  Ton,  unglasieri
oder  glasiert,  glatt  oder  mit  eingepreßten ­
  Verzierung,  versehen:
einfarbig:

1)  Namentliche  Bezeichnung.
2 )  Massengut  nur  Klinker,  nicht  mit
eingepreßten  Verzierungen  versehen

372  —

Statistische  Nr.

Statistische  Nr.

Einfuhr  |  Ausfuhr

Einfuhr  |

mehr  als  3  cm  dick  aus  Nicht-17

  |  16  a

Vertragsstaaten,  3  cm  oder

*)  906  v

darüber  dick  aus  Vertragsstaa-252



!)  716

16  b  &amp;gt;  16  a

3  cm  ob.  weniger  dick  aus

i)  906  v

Nichtvertragsstaaten,  weniger

')  906  v

als  3  Gm  dick  aus  Vertragsstaaten ­


H  728  a

t

mehrfarbig,auch  mit  Lüster-  oder
mit  Metallüberzug  ....
glatte,  unglasierte,  durch  Zusammenpressen ­
  verschiedenfarbiger
Tonmassen  mit  Mustern  ver-728

  b

sehen
Röhren,  nicht  feuerfeste,  aus  Ton,
unglasiert  oder  glasiert:

728  c

Drainröhren
andere  Röhren;  Röhrenform-719

  a  |  719

stücke
Töpfergeschirr  aus  farbig  sich  bren-719

  b  I  719

nendem  Tone,  durch  Freiauf-713



drehen  oder  Pressen  hergestellt,
auch  mit  grober  Beflechtung  von

Weidenruten,  Bast,  Binsen,

714(i  |  714

Stroh  oder  Rohr:

714  b  I  714

unglasiert

721a  |  721

715

glasiert  (vertragsmäßig  auch  gewöhnliches ­
  Znaimer  Töpfergeschirr ­
  aus  farbig  od.  weißlich
sich  brentiendeni  Tone,  durch
Freinufdrehen  oder  durch  Preß

2 )  716

sen  oder  Gießen  in  Formen

728  b

hergestellt),  ein-  oder  mehrfarbig, ­
  auch  durch  Aufspritzen  von

Farbe  oder  in  ähnlicher  ein-717

  a

facher  Weise  bemalt  .  .  .

721b  I  721

717  b

Ofen  (Kanüne,  Kochherde)  und

718

Ofenteile  aus  Ton,  unglasiert  od.
glasiert,  glatt  od.  verziert,  einfarbig ­
  od.  weiß  od.  mehrfarbig,
auch  mit  Lüster-  oder  mit  Metallüberzug ­


722

*)  Massengut  nur  Klinker  und  Pflasterplatten,

  nicht  mit  eingepreßten
Verzierungen  versehen.
        <pb n="379" />
        373

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

Tabakpfeifen  aus  Ton  s.  723/32.
feuerfeste  Steinesfeuerfeste  Iieg  el)
jeder  Art  (Schamottesteine,  Dinassteine ­
  u.  andere  Quarzsteine,
Baurit-  u.  Magnesiasteine,  Kohlenstoffsteine ­
  für  feuerfeste  Ofenausmauerung), ­
  unglasiert  oder
glasiert:
rechteckige:
bei  einem  Eigengewichte  des
Stückes  von  weniger  als
51-8  •  '  •
bei  einem  Eigengewichte  des
Stückes  von  5  kg  ob.  darüber; ­
  andere  als  rechteckige
ohne  Rücksicht  auf  das  Eigengewicht ­
  des  Stückes  .  .  .
Schmelztiegel,  Muffeln,  Kapseln,
Röhren,  Zylinder,  Düsen  und
andere  Hohlwaren  auß.  Retorten
aus  Ton,  toniger  Masse  .  .  .
Retorten  aus  Ton,  toniger  Masse
Platten  u.  and.  nicht  als  Steine  zu
bezeichnende  geformte  feuerfeste
Erzeugnisse  aus  Ton,  ton.  Masse
Bauzierate  (Knäufe,  fKapitäle)!,
Gesimse,  Friese,  Geländerteile,
Bildwerke  u.  dergl.  Verzierungn.)
aus  Ton  od.  tonig.  Masse  einschließlich ­
  derjenigen  aus  Terracotta,
  unglasiert  od.  glasiert,  auch
mehrfarbig  od.  bemalt  ....
Waren  ausgemeinem  Steinzeuge:
Pflasterplatten,  unglasiert  oder
glasiert,  glatt  oder  mit  eingepreßten ­
  Verzierungen  versehen:
einfarbig:
mehr  als  3  cm  dick  aus  Nichtvertragsstaaten, ­
  3  cm.  oder
darüber  dick  aus  Vertragsstaaten ­

3  cm  oder  weniger  dick  aus

*)  Massengut  nur  Pflasterplatten,  nicht
mit  eingepreßten  Verzierungen  versehen. ­


Nichtvertragsstaaten,  weniger ­
  als  3  cm  dick  aus  Vertrag ­
  sstaaten
mehrfarbig,  auch  mit  Lüster-  od.
mit  Metallüberzug  ....
glatte,  unglasierte,  durch  Zusammenpressen ­
  verschiedenfarbiger ­
  Tonmassen  mit  Mustern
versehen
Röhren,  Röhrenformstücke,  Sohlsteine, ­
  Senkkästen,  Ausgüsse  und
dergl.;  Krippen,  Viehtröge  -
Krüge  u.  andere  Gefäße  zu  Wirtschaftszwecken, ­
  vertragsmäßig
auch  mit  grober  Beflechtung  von
Weiden,  Bast,  Binsen,  Stroh  od.
Rohr
Steine  u.  Platten  aller  Art  zu  technischen ­
  Zwecken
Faß-  ii.  Abzugshähne,  Kühlschlangen, ­
  Pumpen  u.  sonstige
vorstehend  nicht  genannte  Gegenstände ­
  zu  techn.  Zwecken
Bodenplatten  aus  Ton  od.  gefrittetem
  (gesintertem)  Tonzeug,  unglasiert ­
  od.  glasiert,  glatt  oder  mit
eingepreßten  Verzierugen  versehen: ­

einfarbig.
mehrfarbig,  auch  mit  Lüster-  od.
mit  Metallüberzug  ....
glatte,  unglasierte,  durch  Zusammenpressen ­
  verschiedenfarbiger ­
  Tonniassen  mit  Mustern
versehen
Wandbekleidungsplatten  aus  Ton,
gefrittetem  (gesintertem)  Tonzeug ­
  od.  Steingut,  unglasiert  od.
glasiert:
einfarbig  od.  mehrfarbig,  auch
mit  Lüster-  od.  mit  Metallüberzug ­
  -
2 )  Massengut  mit  Ausnahme  der  verzierten ­
  Bodenplatten.
3 )  Massengut  nur  einfarbige  nicht  verzierte ­
  Wandbekleidungsplatten.

724  a
724  b
725  ’a
725  b
725  a
727
')  716

Statistische  Nr.
Einfuhr  j  Ausfuhr
')  728  a
728  b
728  c
720  a

720  c
720  b  I  720  a

720  c

-)  728  a
728  b

728  c

')  729
        <pb n="380" />
        374

Waren  aus  Steingut,  feinen;
Steinzeuge,  feinen;  Tonzeug,
anderweit  nicht  genannt:
einfarbig
mehrfarbig,  auch  mit  Lüster-  od.
mit  Metallüberzug:
Ziergefäße,  Figuren  u.  ähnl.
Lurusgegenstände....
Geschirr  und  andere  Waren:
aus  Steingut
aus  feinen;  Steinzeuge,  feinem ­
  Tonzeuge
Tonwaren  aller  Art  (mit  Ausnahn;e
  von  Porzellan  u.  porzellanartigen ­
  Waren)  in  Verbindg.
mit  anderen  Stoffen,  soweit  sic
nicht  dadurch  unter  andere  Nrn.
fallen
Porzellan  u.  porzellanartige  Waren ­
  s.  Porzellan  usw.
Scherben  u.  Bruch  von  Tonwaren
Treibriemen:
aus  Bauniwolle,  Wolle  od.  and.
Tierhaaren,  gewebt  od.  gewirkt
als  Seilerwaren  hergestellte,  auo
Gespinsten  von  and.  pflanzlichen
Spinnstoffen  als  Baumwolle,
auch  in  Verbindg.  mit  and.  Stoffen, ­
  soweit  sie  nicht  dadurch  unter
andere  Nummern  fallen  .  .  .
aus  Gespinstwaren,  die  nüt  Kautschuk ­
  getränkt  od.  überzogen  od.
mit  Unterlagen  od.  Zwischenlagen ­
  aus  Kautschukversehen  sind;
aus  Kautschuk  mit  Unterlagen
od.  Zwischenlager;  von  Gespinstwaren ­

aus  Leder  aller  Art  sowie  aus  roh.
enthaarten  Hauten,  auch  mit  Unterlagen ­
  oder  Zwischenlagen  aus
groben  Gespinstwaren  oder  Filz
Treibriemenbahnen  aus  Leder  aller
Art  sowie  aus  rohen  enthaarten
Häuten

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

730

467  b

485  st

575

o5;

05  V

Treibriemenfett  (ein  unter  Verwendung ­
  von  Fetten  oder  Ölen  hergestelltes ­
  Schmiermittel),  flüssig
oder  fest,  auch  gefornit  .  .  ?
Tressettwaren  (Besätze,  Bänder,  Kordeln, ­
  Litzen,  Schnüre  u.  drgl.)  aus
Metallgespinsten  ohne  Beimischg.
von  anderen  Gespinsten:
aus  echtem  Silbergespinst  (einschließlich ­
  des  aus  vergoldetem
od.  auf  mechanischem  Wege  mit
Gold  belegten;  Silberdraht  hergestellten) ­
  mit  Kern  aus  Spinnstoffen ­

aus  unechtem  Gold-od.  unechtem
Silbergespinst  (einschließlich  desjenigen ­
  aus  vergoldeten  oder
versilberten  tierischen  Häutchen)
mit  Kern  aus  Spinnstoffen  .  .
aus  Aluminiumgespinst  n;it  Kern
aus  Spinnstoffen
aus  anderem  Metallgespinst  aus
unedlen  Metallen  od.  Legierungen ­
  unedler  Metalle  mit  Kern
aus  Spinnstoffen
u,
Unterkleider:
gewirkte,  gehäkelte,  gestrickte,  aur
Gespinsten  sowie  aus  Wirk-  (Trikot-) ­
  oder  Netzstoffen  hergestellte:
ganz  od.  teilw.  aus  Seide  .  .
aus  Gespinsten  von  Wolle  oder
anderen  Tierhaaren:
geschnitten
abgepaßt  gearbeitet  (regulär)
aus  Baumwollengespinsten:
geschnitten
abgepaßt  gearbeitet  (regulär)
aus  Gespinsten  von  and.  pflanzt.
Spinnstoffen  als  Baun;wolle
andere,  aus  Gespinstwaren,  s.
Kleider  usw.
Uran  (Uranmetall)

Statistische  Nr.
Einfuhr  ^  Ausfuhr

260

775

888

409  b

434  a
434  b

460  b
460  c  |  460  b
500  a

266
        <pb n="381" />
        375

Urangelb  (uransaures  Natron,  Natriumuranat),
  nicht  zubereitet,
nicht  in  Aufmachungen  f.  d.

Statistische  Nr.
Einfuhr!  Ausfuhr

Kleinverkauf

332  b

Uranin  (Teerfarbstoff)
Uranoryduloryd,  künstliches  (grünes
Uranoryd),  nicht  zubereitet,  nicht

319

in  Aufmachungen  f.  d.  Kleinverkf.

332  b

Uranpecherz,  auch  aufbereitet  .  .
Uransalze  (Uranosalze  u.  Uranisalze
fUranylsaW  u.  sonstige  anderweit
nichtgenannte  Uranverbindungen
essigsaures  Uranoryd  (Uranyl-237

  q  ,  237  n

acetat)  .  ;

309b  !  309

phosphorsaures  Uranoryd  (Uranylphosphat),
  salpetersaures
Uranoryd  (Uranylnitrat),
Schwefeluran  (Uranylsulfid)  u.
sonst,  anderweit  nicht  genannte

*

Uransalze  u.  Uranverbindungen
Uransäuresalze  (Uranate):  ....
uransaures  Natron  (Natriumuranat,
  Urangelb),  nicht  zubereitet,
nicht  in  Aufmachungen  für  den

J )  317  s

Kleinverkauf
sonstige  anderweil  nicht  genannte

332  b

Uransäuresalze
w.
Wachs:
Bienenwachs  u.  and.  Jnsektenwachs,
  z.  B.  chinesisches  Wachs
(Wachs  der  Wachsschildlaus  und
anderes),  Schellackwachs:  in  natürlichem ­
  Zustand,  auch  roh  od.  in
anderer  Weise  ausgelassen  (geschmolzen, ­
  gepreßt  od.  durch  Ausziehen ­
  mit  Benzin  gewonnen)

i)  317  s

oder  gereinigt^
—:  zubereitet  (gebleicht,  gefärbt,
in  Täfelchen  od.  Kugeln  geformt
usw.,)  auch  mit  and.  Stoffen  ver-141



setzt
I  Namentliche  Bezeichnung.

247  a

Erdwachs  (Ozokerit,  Bergtalg,
Bergwachs,  Neftgil):  roh,  auch
umgeschmolzen;  Montanwachsbitumen ­

—:  gereinigt,  in  Blöcken,  Täfelchen
oder  Kugeln;  Montanwachs  -
Pflanzenwachs  (aus  Palmen,
Palmblättern  od.  dergl.),  z.  B.
Karnaubawachs,  Japanwachs
(Sumachwachs),  Myrtenwachs:
in  natürlichem  Zustande  -  -
—:  zubereitet  (vorgebleicht,  gebleicht, ­
  gefärbt,  in  Täfelchen  oder
Kugeln  geformt  usw.),  auch  mit
anderen  Stoffen  versetzt  -  .  .
Baumwachs  (Wachskitt,  Klebwachs) ­

Wachsabfälle  s.  Abfälle.
Wachsblumen,  Wachsfiguren,
Wachsfrüchte,  Wachsköpfe,  Wachsmasken ­
  u.  dergl.  feingeformte
Wachswaren,  auch  in  Verbindg.
mit  anderen  Stoffen,  soweit  sie
nicht  dadurch  unter  andere  Nummern ­
  fallen
Wachsfackeln
Wachskerzen,  Wachslichte,  Wachsstöcke ­
  '
Wachskitt  (Baumwachs,  Klebwachs,
zusammengeschmolzenes  Gemenge
von  Wachs,  Pech  u.  Terpentin,
auch  mit  Beimischg.  von  Vaselin)
Wachsköpfe,  auch  in  Verbindg.  mit
anderen  Stoffen,  soweit  sie  nicht
dadurch  unter  andere  Nummern
fallen
—,  Puppenköpfe  aus  Wachs  .  .
Wachsleinwand  s.  Wachstuch.
Wachsmusselin  (ein  feines  Baumwollengewebe, ­
  das  mit  schichtenweise ­
  fein  verteiltem  Wachs,  Firnis, ­
  Kopallack  oder  dergl.  durchtränkt, ­
  von  glattem  Griffe  u.  Aussehen, ­
  durchscheinend  u.  meist  von
gelblicher  Farbe  ist)  .....

Statistische  Nr.
Einfuhr  I  Ausfuhr

241
249

73

247  b
247  b

253  a
252
252
247  b

253  a
946

504
        <pb n="382" />
        376

Wachsmusselmwaren,  mit  Näharbeit
oder  in  Verbindg.  mit  and.  Stoffen, ­
  soweit  sie  nicht  dadurch  unter
andere  Nummern  fallen  -  •  -
Wachspackleinwand  s.  Packtuch.
Wachspapier
Wachspapier  (eine  Art  Pauspapier)
Wachsperlen  -  -
—,  Waren,  ganz  od.  teilweise  aus
Wachsperlen,  soweit  sie  nicht  durch
die  Verbindg.  nüt  and.  Stoffen
unter  and.  Nrn.  fallen  ....
Wachssalbe  (ein  Gemisch  von  Bienenwachs ­
  und  fettem  Ole):
nicht  mit  Heilmittelstoffen  versetzt
(wie  zubereitetes  Bienenwachs)
mit  Heilmittelstoffen  versetzt  .
Wachsseidenpapier
Wachsstümpfe  (Reste  angebrannter
Wachslichte):
von  Bienenwachs  od.  and.  Jnsektenwachs

von  Pflanzenwachs  (Karnauba-,
Japan-  usw.  Wachs)  ....
von  gereinigtem  Erdwachs  (Ozokerit)
  oder  von  Ceresin  (aus  Erdwachs ­
  hergestellt,  auch  mit  Paraffin ­
  versetzt)
Wachstaft
Wachstaftwaren,  mit  Naharbeit  oder
in  Verbindg.  mit  and.  Stoffen,  soweit ­
  sie  nicht  dadurch  unter  andere ­
  Nummern  fallen  ....
Wachstrester  (Abfälle  von  der  Jubcreitrmg
  des  Bienenwachses,  nur  geringe ­
  Mengen  Wachs  enthaltend)
Wachstuch
Wachstuchpapier  (Wachspackpapier,
mit  einem  Gemische  von  Asphalt
oder  Kienruß  init  Leinöl  oder  dergleichen ­
  überzogenes  Papier)  -
Wachstuchtapeten  wie  Wachstuch
oder  wie  Wachstuchwaren.

Statistische  Nr.

Statistische  Nr.

Einfuhr  |  Ausfuhr

Einfuhr  |  Ausfuhr

Wachstuchwarcn,  mit  Näharbeit  od.

in  Verbindg.  mit  and.  Stoffen,  soweit ­
  sie  nicht  dadurch  unter  andere

521  a

Nummern  fallen
Wachswaren  (geformte  Waren  aur

521a

655  d  |  654

Wachs  aller  Art),  auch  in  Verbindg.

664

mit  and.  Stoffen,  soweit  sie  nicht

608

dadurch  unter  and.  Nrn.  fallen:
Wachsfackeln,  Wachskerzen

(Wachslichte),  Wachsperlen,
Zündkerzchcn  s.  die  betreffenden

H  608

Stichworte.
fein  geformteWachswaren(Wachsblumen,
  Wachsfiguren,  Wachsfrüchte, ­
  Wachsköpfe,  Wachsntas-247

  a

ken  u.  dergl.):  Gewehrpropfen,

388

künstliche  Waben  aus  Wachs  und

664

andere  nicht  besonders  genannte
Wachs-  oder  Ceresinwaren  -  •
Sprechmaschinen-  (Phonographen-, ­
  Grammophon-  usw.l
Platten  u.  -Walzen  aus  Wachs

253  a

247  a

und  Ceresin

253  b

247  b

Wagefchalen:

aus  schmiedbarem  Eisen:

249
504

roh
bearbeitet

798  d
')  799  f

aus  Holz,  auch  nnt  Eisenbeschlag

oder  mit  eisernen  Ketten:
roh

628  d

521a

bearbeitet
aus  Kupfer  od.  Messing,  auch  in

629  b  j  629

Verbindg.  mit  and.  Stoffen,  soweit ­
  sie  nicht  dadurch  unter  an-248

  |  247  a

dere  Nummern  fallen:
aus  Kupfer:

504

unlackiert,  unpoliert....

877  a

lackiert  oder  poliert  ....
aus  gegossenem  Messing:

878  a

unlackiert,  unpoliert  ....

877  b

655  d  |  654

lackiert  od.  poliert;  auch  aus

Messingblech
aus  Kupfer  oder  Messing,  ver-878

  b

0  Namentliche  Bezeichnung.

i)  Ausfuhr  Rosenkränze  885  b.
        <pb n="383" />
        —  377  —

niert,  gefärbt,  mit  Aluminium

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

überzogen  oder  vernickelt  -
Walzen:
aus  nicht  schmiedbarem  Eisengüsse:

879

roh

780  a  |  780

bearbeitet
aus  schmiedbarem  Eisen  mit  einer
mehr  als  5  mm  starken  Harrt  aus
Kupfer  od.  Kupferlegierungen,
auch  gestochen  oder  geätzt:
zur  Zurichtung  (Appretur)  von
Gespinstwaren  oder  zum  Druck
(zum  Bedrucken  von  Gespinsten, ­
  Gespinstwaren,  Papier,
Wachstuch,  Linoleum  oder
dergl.),  einschl.  der  mit  ihnen
in  fester  Verbindung  stehenden

780  b  &amp;gt;  780

Maschinen  u.  Maschinenteile
zu  anderen  Zwecken,  z.  B.  zur
Zurichtung  von  Papier:

874  a

rob

798  d

bearbeitet
andere  Walzen  aus  schmiedbarem
Eisen:

&amp;gt;)  799  f

roh

798  d

bearbeitet
eiserne  Walzen  allerArt,  mit  Kautschuk ­
  überzogen,  auch  mit  eingepreßten ­
  Mustern  versehen  .  .
aus  Kupfer  od.  Kupferlegierungn.
zur  Zurichtung  (Appretur)  von
Gespinstwaren  od.  zun:  Druck
(zum  Bedrucken  von  Gespinsten,
Gespinstwaren,  Papier,  Wachstuch, ­
  Linoleum  od.  dergl.)  einschl.
der  mit  ihnen  in  fester  Verbindg.
stehenden  Maschinen  u.  Maschinenteile, ­
  auch  gestochen  oder  ge-!)

  799  f

r)  579  a

ätzt
zu  anderen  Zwecken,  z.  B.  zur  Zurichtung ­
  von  Papier:
aus  Kupfer:

874  a

unlackiert,  unpoliert  ....
0  Namentliche  Bezeichnung.

877  a

lackiert,  poliert,  gestochen  oder
geätzt
aus  gegossenem  Messing:
unlackiert,  unpoliert  ....
lackiert,  poliert,  gestochen  oder
geätzt  -
aus  Tombak,  auch  lackiert,  poliert,
gestochen  oder  geätzt  ....
aus  Kupfer,  Messing  od.  Tombak, ­
  verniert,  gefärbt,  nüt  Aluminiumüberzogen ­
  od.vernickelt
aus  anderen  Kupferlegierungen
als  Messing  und  Tombak:
poliert,  mit  Aluminium  überzogen, ­
  vernickelt,  gefärbt,
lackiert,  verniert,  gestochen
oder  geätzt
weder  poliert  noch  mit  Aluminium ­
  überzogen,  vernickelt, ­
  gefärbt,  lackiert,  verniert, ­
  gestochen  oder  geätzt
aus  Holz,  grobe,  auch  in  Verbindg.
mit  Eisen:
roh
bearbeitet
aus  Ton,  einfarbig  (Hohlwalzen
für  Färbereien,  zum  Aufschieben
auf  Eisenachsen  vorgerichtet)  .
aus  Porzellan:
weiße
andere,  auch  in  Verbindung  niit
anderen  Stoffen,  soweit  sie  nicht
dadurch  unter  and.  Nrn.  fallen
aus  Steinen  s.  Steinwaren,
aus  Papier  s.  Papier-  u.  Pappwaren. ­

Wandbekleidungen:
aus  Papier  oder  Pappe:
Tapeten  u.  Tapetenborten  aller
Art  aus  Papier
rohe  oder  auf  der  Schauseite
weiß  gemachte  (geschlämmte),
in  Rollen  od.  Platten  eingehende ­
  Pappe  mit  eingepreßten
Mustern,  zur  Verwendung  als

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr
878  a
877  b
878  b
878  b
879

880  a

880b
628  d
629  b!  629

730

733  b
733  e

660
        <pb n="384" />
        378

Wand-  oder  Deckenbekleidung
(Tapeten)  bestimmt,  hierzu  aber
erst  nach  weiterer  Bearbeitung
(z.  B.  Färben,  Lackieren)  geeignet, ­
  in  der  Regel  unter  der  Be-Statistische

  Nr^
Einfuhr  j  Ausfuhr

Zeichnung  Lignomur  eingehend,
andere,  s.  Papier-  u.  Pappwaren
aus  Holz:

652

Holztapeten
Platten  zu  Wandbekleidungen
(Paneele),  durch  Zusammenleimen ­
  von  Furnieren  herge-616



stellt:  roh  oder  bearbeitet  .  .
—:  mit  eingelegter  Arbeit,  soweit
sie  nicht  durch  die  eingelegten

616

Stoffe  unt.  and.  Nrn.  fallen  .

631  c  |  631  6

aus  Leder  (Ledertapeten)  .  .  .
aus  Linoleum  od.  ähnl.  Stoffen
(Linoleumtapeten,  Linkrusta  t,nd

560  c  I  560  g

ähnliche  Wandbekleidungen)  .
Wandbekleidungsplatten:
aus  Ton,  gefrittetem  (gesintertem)
Tonzeug  oder  Steingut,  unglasiert ­
  od.  glasiert,  einfarbig  oder
mehrfarbig,  auch  mit  Lüster-  oder

510

mit  Metallüberzug
durch  Zusammenleimen  von  Furnieren ­
  aus  Holz  hergestellt  (Pa--)

  729

neele):  roh  oder  bearbeitet  .  .
—:  mit  eingelegter  Arbeit,  soweit
sie  nicht  durch  die  eingelegten

616

Stoffe  unter  andere  Nrn.  fallen
Weinsäure  (Weinsteinsäure),  auch

631  e  i  631  b

gepulvert
Weinsäuresalze  (Tartrate):
weinsaures  Kali  (Kaliumtartrat)
und  saures  weinsaures  Kali  (Kaliumbitartrat), ­
  weinsaures  Na-279sl



tronkali  (Natronweinstein)  -  •
weinsaure  Pflanzenalkaloide:  •

311

weinsaures  Chinin

380(i

andere,  z.  B.  weinsaures  Thepain
Massengut  nur  einfarbige,  nicht  verzierte ­
  Wandbekleidungsplatten.
2)  Namentliche  Bezeichnung.

-)  380  b

weinsaures  Chinolin  (Chinolintartrat),
  saures  weinsaures  Lithium
(Lithiumbitartrat),  weinsaurer
Strontian  (Strontiumtartrat),
weinsaures  Thallin  (Thallintartrat)
  und  sonstige  anderweit  nicht
genannte  Weinsäuresalze  -  ■  .
Weinschlempe:
bei  der  Destillation  von  Wein  verbliebener ­
  weingeistfreier  Rückstand ­

bei  der  Destillation  von  Weinmaische ­
  verbliebener  weingeistfreier ­
  Rückstand
Weinschöne:  (Matine,  auch  gefärbt
—:  Hausenblase,  echte  u.  unechte,
auch  aufgelöst
Weinstein  (saures  weinsaures  Kali,
Kaliuntbitartrat):
roh,  auch  halbgereinigt  u.  gereinigt ­
  (raffiniert,  crrsmor  tartari)
Natronweinstein  (weinsaures  Natronkali, ­
  Seignettesalz,  Kaliumnatriumtartrat),
  auch  weinsaures
Kali  (Kaliumtartrat),  Ammoniakweinstein ­
  (Ammoniumkaliumlartrat) ­
  u.  Borarweinstein
Brechweinstein  (Kalibrechweinstein ­
  sweinsaures  Antimonorydkali,
  Kaliumantimonyltartratf
u.  Natronbrechweinstein  fweinsaures
  Antimonorydnatron,  Natriumantimonyltartratf,
  tartarus
  stibiatus)
Weinsteinpräparat,  sogenanntes
(Natriumbisulfat,  saures  schwefelsaures ­
  Natron,  doppeltschwefelsaures ­
  Natron)
Weinsteinsäure,  auch  gepulvert  .
Weinsteinsaurer  Kalk
Werkzeuge:
aus  schmiedbarem  Eisen:
Schraubstöcke  aller  Art  (mit  Aus-&amp;gt;)

  Namentliche  Bezeichnung.

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

J )  317  ö

183
45  c
375  b
143
311

311

312

294
279  a
*)  317  s  |  311
        <pb n="385" />
        379

nähme  der  Feilkloben)  einschl.
der  Schraubstöcke  ans  nicht
schmiedbarem  Eisenguß,  Ambosse, ­
  Sperrhörner,  Brecheisen;
Hämmer  bei  ein.  Eigengewichte
des  Stückes  von  mehr  als  10  leg
Spaten,  Schaufeln,  Blatthacken
Handsagen  .  .
Sägeblätter:
Kreis-,  Band-  u.  Laubsägeblatter
  -
andere  Sägeblätter,  auch  ungezähnte ­
  (Steinsägeblätter)  .
Feilen  und  Raspeln
Ahlen  (mit  Ausnahme  der  Reibahlen), ­
  Bohrer,  anderweit  nicht
genannt,  Bohrknarren  (-ratschen), ­
  -krönen,  Gewinde-,  Mutter-, ­
  Schraubenbohrer,  (eine
Art  Gewindeschneidzeuge
sSchneideisen,  Schneidkluppen,
Schraubenbleche,  Schraubenbohrer, ­
  Schraubenkluppen,
Schraubstähle,  Werkzeuge  zum
Schneiden  von  Schraubeng  ängens),
  Körner,  Kronenbohrer
(mit  eingesetzten  Schneidediamanten
  678),  Pfriemen,  Orte,
Orte,  Reißhaken  (Werkzeuge  z.
Vorzeichnen  auf  Metallen  oder
dergl.),  Rohrdichter  (Werkzeuge
zum  Dichten  der  Röhren  an  den
Verbindungsstellen),  Rohrschneider ­
  (Rohrabschneidcr),
Schlageisen  (meißelartige  WerkzeugezurBearbeitung
  von  Steinen), ­
  Schneideisen,  Schneidzirkel

Zangen  (auch  Schränkzangen)
Reb-,  Rosen-,  Hecken-,  Baum-,
Blech-,  Schaf-  u.  ähnl.  grobe
Scheren  zum  gewerblichen  Gebrauch ­

Anschlag  eisen  (Kreuzmeißel),
Ausschlag  eisen,  Beitel  (Stech

StatistischeNr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

806  b
808  a
811b

811a
811b
812

813  a
813  b

813  c

beitel,  Lochbeitel,  Kantbeitel,
Hohlbeitel,  Bildhauerbeitel,
Werkzeuge  zur  Bearbeitung  von
Metallen,  Hölzern  od.  Steinen),
Beizeisen  (Locheisen,  meißelart.
Werkzeuge  zur  Bearbeitung  von
Steinen),  Breiteisen  (Schariereisen,
  meißelartige  Werkzeuge
zur  Bearbeitung  von  Steinen),
Drehstähle  (Dreheisen,  Drehhaken ­
  Spitzstähle,  Werkzeuge
zum  Abdrehen  u.  Ausbohren  v.
Gegenständen  im  Drehstuhl  od.
in  der  Drehbank),  Drücker
(Mönche,  Schneidstempel,
Werkzeuge  zur  Herstellung  von
Durchschnitten  (Durchschlügen)),
Durchschläge  (Locheisen,  Ausschlageisen), ­
  Einspitze  (Schlagspitzen, ­
  Spitzeisen,  Spitzmeißel,
meißelartige  Werkzeuge  zur  Bearbeitung ­
  von  Steinen),  Hohleisen ­
  (Gehreisen,  Geißfüße,  eine
Art  Stemmzeug  zum  Ausarbeiten ­
  rinnenartig  er  Vertiefung  en),
Grabstichel,  Hobeleisen,  Meißel,
Schneidstempel,  Spalteisen
(meißelartige  Werkzeuge  zum
Spalten  von  Steinen),  Stanzmesser,
  Stechzeug  (eisernes
Werkzeug),  Stemmeisen  und
anderes  eisernes  Stemmzeug,
Stichel  u.  and.  eisernes  Stechzeug, ­
  Zahneisen  (meißelartigc
Werkzeuge  zur  Bearbeitung  von
Steinen)
Maschinenmesser
Reibahlen,  Spiralbohrer,  Fräsen
(Schneidräder,  Senker)  .  .  .
Meßwerkzeuge  (Lehren,  Lineale,
Maßstäbe  einschließl.  der  Glie
dermaßstäbe,  Meßketten,  Meßkluppen, ­
  Streichmaße  (Streichmodel), ­
  Taster,  Winkel  u.  Win
kelmesser  (Winkelhaken,  Schmic

StatistiscbeNr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

813  d
813  c

814  a  I  813  a
        <pb n="386" />
        380

gen],  Zirkel  [mit  Ausnahme  der
Schneidzirkel],  Setzwagen,  Wasserwagen ­
  (Libellen]  u.  dergl.
Drahtbürsten  und  Drahtbesen
Arte,  Beile,  Dachsel  (Derel,
Terel,  Hauen.  Krummhauen).
Hacken  (keine  Blatthacken),
Mühlbillen  (hakenartige  Werkzeuge ­
  zum  Schärfen  von  Mühlsteinen), ­
  Spitzhacken,  Spitzhauen ­
  (Spitzhämmer,  Zweispitze, ­
  Werkzeuge  zur  Bearbeitung ­
  von  Steinen)  ....
Auftreibscheren  (Zwinkerscheren),
Bleizüge  (Werkzeuge  z.  Ziehen
des  Fensterbleies),  Bödeneisen
(Plätteisen  [feine  Bügeleisens,
Richteisen,  Streicheisen,  Ausstreicheisen ­
  (bei  der  Glasbläserei
benutzte  Werkzeuge  zum  Glattstreichen ­
  der  Böden  und  der
Wandungen  von  Hohlglas),
Bohrkurbeln  (eine  Art  Bohrergestelle), ­
  Bohrwinden  (eine  Art
Bohrergestelle),  Brennstempel,
Brustleiern  (eine  Art  Bohrergestelle), ­
  Bunzen  (Prinzen,
Treibbunzen  u.  Prägebunzen),
Drahtzieheisen  (nicht  in  Verbindung ­
  mit  gebohrten  Edelsteinen), ­
  Drillbohrer  (eine  Art
Bohrergestelle),  Eckenbohrer
(Räderbohrer,  eine  Art  Bohrergestelle), ­
  Feilkloben  (Stielkloben
sHandkloben,  Handschrauben]  u.
Tischkloben  sKlöbschrauben],
eine  Art  Schraubstöcke),  Glasmacherpfeisen
  (röhrenförmige
Werkzeuge  der  Glasmacher),
Hobel  mit  eisernen  Gestellen,
Kröneleisen  Einsatzkrönel,  hammerartige ­
  Werkzeuge  zur  Bearbeitung ­
  von  Steinen),  Kröseleisen
  (Fügeeisen,  hakenartige
Werkzeuge  zum  Weg  brechen

Statistische  Nr.

Einfuhr  J  Ausfuhr

814  b
825  d

815  a  |  813  n

von  Glas),  Malerkämme,  Marmelzangen ­
  (zangenförmige
Werkzeuge  zur  Herstellung  von
Glaskugeln),  Mauerkellen,  Moletten
  (gravierte  Prägestempel
in  Walzenform),  Patrizen
(Stahlstempel),  Polierfeilen
(glatt  geschliffene  Feilen),  Polierstähle, ­
  Schränkeisen  (Werkzeuge ­
  zum  Richten  der  Sägezähne), ­
  Schraubenschlüssel,  stellbare ­
  (Universalschraubenschlüssel) ­
  u.  and.,  Schraubenzieher,
Schraubzwingen,  Spannwerkzeuge, ­
  Stanzen  (Stempel  zur
Herstellung  vertiefter  Gegenstände ­
  u.  Prägestempel),  Stempel ­
  (keine  Schneidstempel)
Hämmer  bei  einem  Reingewichte
des  Stückes  von  10  kg  oder  darunter ­


Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

815  a

815  b

Zug-,  Wiege-  u.  Hackmesser,grob.
Küchen-  u  Gartenmesser  sowie
sonst,  vorstehend  nicht  genannte
grobe  Messer;  grobe  Papiermesser, ­
  außer  Maschinenmessern
grobe  Scheren,  Schnitzer
(Schnitzmesser),  Krummeisen,
Reifmesser,  Schnittmesser,  Ziehmesser, ­
  Malerspachtel....
Werkzeuge  aller  Art  mit  eingesetzten ­
  Schneidediamanten  .
aus  Holz  s.  Holzwaren.

815  c  |  813  c
678

Werkzeugstiele  aus  Holz:
roh:
aus  Hickoryholz  od.  Eschenholz
aus  anderem  Holze  ......
bearbeitet

628  a
628  d
629  b  |  629

WichsetSchuhwichse,  schwarze,  nicht
flüssige,  die,  auf  Leder  aufgetragen, ­
  nach  vorherigem  Bürsten,
Glanz  erzeugt
-—:  Schuhwichse,  andere  sowie  alle
unter  Verwendung  von  Wachs,

261
        <pb n="387" />
        381

Ceresin,  Paraffin,  Seife  oder
dergleichen  hergestellte  ....
—:  Fußbodenwichse  (Bohnermasse)
aus  Wachs  oder  Ceresin  mit  Zusatz ­
  von  Terpentinöl  oder  dergl.
hergestellt
Wismut  (Wismutmetall),  roh  oder
als  Bruch;  Abfälle
Wismuterz,  auch  aufbereitet  -  -
Wiömutoryjoditgallat  (Airol),  ein
antiseptisches  Mittel
Wismutsalze  u.  sonstige  Wismutverbindungen:

basisch  gallussaures  Wismut  (basisches ­
  Wisniutgallat)  ....
basisches  salpetersaures  Wisniut-(Wismutweiß
  sWismutsubnitrat)
  und  Wismutorychlorid
sWismutschminken)):
wohlriechend;  auch  nicht  wohlriechende, ­
  die  durch  ihre  Umschließungen ­
  als  Schönheitsmittel ­
  (kosmetische  Mittel)
sich  darstellen
andere:
zubereitet;  zubereitete  u.  nicht
zubereitete  in  Aufmachungen
für  den  Kleinverkauf  .  .  .
nicht  zubereitete,  nicht  in  Auf
machungen  für  den  Kleinverkauf ­
  s.  Farben  usw.
salicylsaures  Wismut  (Wismutsalicylat)

salpetersaures  Wismut  (Wismutnitrat)

sonstige  anderweit  nicht  genannte
Wismutsalze  u.  Wismutverbindungen ­

Wolfram  (Wolframmetall),  roh;
auch  Abfälle
Wolframate  s.  Wolframsäuresalze.
Wolframblau  (blauer  Karmin,  Mi-*)

  Namentliche  Bezeichnung.

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

neralblau),  nicht  zubereitet,  nicht

262

in  Aufmachungen  f.  d.  Kleinverkf.
Wolframeisen  (Legierung  aus  Eisen
mit  Wolfram)
Wolframerze,  auch  aufbereitet.  .

262

Wolframlampen  (elektr.  Glühlamp.)
Wolframsäure  .

869  f

Wolframsäuresalze  (Wolframate),

237  q  |  237  n

anderweit  nicht  genannt,  z.  B.
wolframsaures  Kali  (Kaliumwol-390

  a

framat),  wolframsaures  Natron
(Natriumwolframat)
Wurzeln:

*)  317  s

Rüben,  Kassawawurzeln,  s.  die  betreffenden ­
  Stichworte.
Zichorienwurzeln  s.  Zichorien,
andere  Wurzeln:
zum  Genusse:
als  Küchengewächse  dienende
Wurzeln:
frische:
Haferwurzeln,  Pastinakwur-358



zeln,  Petersilienwurzeln,
Schwarzwurzeln  (Skorzonerwurzeln)
  u.  andere  -
Selleriewurzeln  (-knollen)

336  a

zerkleinert,  geschält,  gepreßt,
getrocknet  oder  gedarrt,  gebacken ­
  oder  sonst  einfach  zubereitet ­

als  Gemüse  dienende  Wurzeln:

H  317  s

Jngwerwurzeln
Galgantwurzeln,  Zimtwurzeln

')  317  s

und  andere
als  Kaffeeersatzstoffe  geeignete
Wurzeln,  z.  B.  Mohrrüben,

H  317  s
869  f

Zuckerrüben,  und  Teile  v»n
solchen,  gebrannt  oder  geröstet,
auch  gemahlen:
l )  Auch  nach  Stück.
-)  Namentliche  Bezeichnung.
3 )  Ausfuhr  aus  dem  freien  Verkehr

' v  ;  ;  i k

und  Beredelungsverkehre  für  inländische ­
  Rechnung  67.

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

332  b
777  b
237  n
l )  911  a
3 )  317  s

-)  317  s

33  r
33  o

37
-)67b
-)  67  i
        <pb n="388" />
        382

ohne  Ansatz  von  anderen
Stoffen
mit  Ansatz  vvn  anderen  Stoffen, ­
  z.  B.  von  Birnen  oder
Feigen
nur  als  Brennstoff  verwertbar
zum  Gewerbegebrauche:
Reiswurzeln
Wurzeln  von  Farbhölzern:  roh:
Blauholz
Gelb-,  Rotholz
—:  gemahlen,  geraspelt  oder  in
anderer  Weise  zerkleinert;  angegoren ­
  (fermentiert)  .  .  .
andere  als  Färbemittel  dienende
Wurzeln,  z.  B.  Krapp-  (Mizari-,
Najesto-)  Wurzeln,  Älkanna-,
Berberiswurzeln,  Kurkuma
(Gelbwurz),  auch  gesalzen,  getrocknet, ­
  gedarrt,  gebrannt,  gemahlen ­
  oder  sonst  zerkleinert  .
als  Gerbstoffe  dienende  Wurzeln,
z.  B.  Canaigre,  auch  gemahlen
sonstige  Wurzeln  zum  Gewerbegebrauch, ­
  anderweit  nicht  genannt, ­
  auch  eingesalzen,  getrocknet, ­
  gedarrt,  gebrannt,  geschalt, ­
  gemahlen  oder  sonst  zerkleinert ­

zum  Heilgebrauch,  anderweit  nicht
genannt,  auch  eingesalzen,  getrocknet, ­
  gedarrt,  gebrannt,  geschält, ­
  gemahlen  oder  sonst  zerkleinert ­

zum  Anpflanzen  (z.  B.  Hopfenwurzeln) ­
  s.  Gewächse.
Z.
Zerkleinerungsmaschinen  (Zerkleinerungswalzwerke), ­
  soweit  sie  als
Maschinen  anzusehen  sind:
für  landwirtschaftliche  Zwecke

l )  Namentliche  Bezeichnung.

Statistische  Nr
Einfuhr  j  Ausfuhr
62  a
62  b
87  6  |  87
68  c
91a
91  b
91  c

32

94  a  !  94

71a

72  c

*)  906  c

für  Müllerei
für  Brauerei  einschl.  Mälzerei
für  Brennerei
für  Zuckerfabriken
für  Fleischindustrie
für  Kerzen-  u.  Seifenindustrie
für  Holzstoff-  u.  Papierfabriken
für  Ton-,  Kalk-,  Lehm-,  Zementund
  verwandte  Industrien  -
für  Erze,  Gestein  oder  Kohlen
für  Brennholzherstellung  .  .  .
für  Linoleumindustrie  ....
Ziergefäße:
aus  Steingut,  feinem  Steinzeuge,
feinem  Tonzeuge,  mehrfarbig,
auch  mit  Lüster-  od.  mit  Metallüberzug, ­
  ohne  Verbindung  mit
anderen  Stoffen
—:  aus  Porzellan:
weiß,  ohne  Verbindung  mit  anderen ­
  Stoffen
—:  farbig,  auch  mit  Lüster-  oder
Metallüberzug;  weiß  od.  farbig
in  Verbindg.  mit  and.  Stoffen,
soweit  sie  dadurch  nicht  unter  andere ­
  Nummern  fallen  ....
—:  andere,  s.  Lurusgegenstände.
Ziergegenstände  s.  Lurusgegenstde.
Zierknöpfe  s.  Schmuckgegenstände.
Zink  und  Zinklegierungen:
roh  (in  Blöcken,  Tafeln,  Klumpen,
Scheiben  od.  Tropfen  fTropfzmkf)

gestreckt  oder  gewalzt  (Blech):  roh
abgeschliffen,  gefirnißt,  lackiert,
poliert  od.  nrit  and.  unedlen  Metallen ­
  oder  Legierungen  unedler
Metalle  überzogen  .....
Zinkabfälle  (Abfälle  von  der  Bearbeitung ­
  von  Zink  sZinkfeilef,
Jinkblechabfälle)
Zinkalmalgam
Iinkasche(Zinkoryd),  nicht  zubereitet,
0  Namentliche  Bezeichnung.
2 )  Einfuhr  namentliche  Bezeichnung.

Statistische  Nr.
Einfuhr!  Ausfuhr

906  i
906e  906  f
906e  906  g
906e  906  h
9  906  v
*)  906  v
906  k
0  906  s
-)  906  p
0  906  v
*)  906  v

731  a

733  b

733  d

855  a
856

857

855  b
265
        <pb n="389" />
        383

nicht  in  Aufmachungen  für  den
Kleinverkauf
—,  zur  Verhüttung,  d.  i.  zur  Gewinnung ­
  von  metallischem  Zink  bestimmt, ­
  aus  Nichtvertragsstaaten
oder  nicht  begünstigten  Staaten
eingehend
Zinkblende  (natürliches  Schwefelzink), ­
  auch  aufbereitet  ....
Zinkblumen  (Zinkweiß)  s.  Zinkweiß.
Zinkdraht
Zinkerze  (Galmei  (Zinkspat)!,  auch
Kieselgalmei,  Willemit,  Rotzinkerz
u.  sonstige  orydische  Zinkerze,  Zinkblende ­
  (natürliches  Schwefelzinkf
und  andere),  auch  aufbereitet  .
—,  als  Farberden  gemahlen,  trocken
oder  in  Teigform,  auch  geschönt,
nicht  zubereitet,  nicht  in  Äufmachungen
  für  den  Kleinverkauf
Zinkfackeln
Zinkfarben:
als  Farberden  gemahlene  Zinkerze, ­
  trocken  od.  in  Teigform,  auch
geschönt,  nicht  zubereitet,  nicht  in
Aufmachungen  für  den  Kleinverkauf ­

Zinksulfidweiß  s.  Lithoponweiß.
Zinkgrau  (graues  Zinkoryd),  nicht
zubereitet,  nicht  in  Aufmachungen ­
  für  den  Kleinverkauf  .  .
—,  zur  Verhüttung,  d.  i.  zur  Gewinnung ­
  von  rnetallischem  Zink
bestimmt,  aus  Nichtvertragsstaaten
  oder  nicht  begünstigten
Staaten  eingehend
Zinkgelb  (chromsaures  Zink,  Zinkchromat), ­
  nicht  zubereitet,  nicht
in  Aufmachungen  für  den  Kleinverkauf ­

Zinkgrün,  nicht  zubereitet,  nicht  in
Aufmachungen  f.  d.  Kleinverkauf
Zinkweiß  s.  dieses.
Zinkfeite  (Zinkfeilspäne)  ....

Statistische  Nr.

Statistische  Nr.

Einfuhr  !  Ausfuhr

Einfuhr  1  Ausfuhr

326  d

Zinkfiguren  für  bauliche  Zwecke:

grobe,  auch  in  Verbindung  mitunlackiertem,
  unpoliertem  Holze,

237  ö  |  —

Eisen,  Blei  oder  Zinn  ....
feine,  z.  B.  Kunstgußwaren,  insbesondere ­
  alle  bemalten,  bron-859

  a

zierten,  gefirnißten,  lackierten,  polierten ­
  od.  mit  anderen  unedlen

237  o

Metallen  od.  Legierungen  unedler

  Metalle  überzogenen  -  •

859  b

858

aller  Art  in  Verbindg.  mit  anderen
Stoffen,  soweit  sie  nicht  unter
andere  Nummern  fallen  .  .  .
Zinkfüße,  grobe,  für  Lampen,  in

859  b

rohem  Zustande

859  a

237  o

Zinkgelb,  Zinkgrau,  Zinkgrün  s.  Zinkfarben. ­


Zinkichthyol
Zinkoryd:

390  a

329  c

weißes  (Zinkblumen,  Zinkweiß),  s.

369

Zinkweiß.
graues  (Zinkgrau),  nicht  zubereitet,
nicht  in  Aufmachungen  für  den

329  c

Kleinverkauf
—:  zur  Verhüttung,  d.  i.  zur  Gewinnung ­
  von  metallisch.  Zinke  bestimmt, ­
  aus  Nichtvertragsstaaten

326  d

oder  nicht  begünstigten  Staaten

eingehend

237  6  I  —

326  d

Zinksalbe
Zinksalze  u.  sonst.  Zinkverbindungen:

388

Chlorzink  (Zinkchlorid),  fest  oder

flüssig  (Chlorzinklauge)  .  .  .

315

237  s!  -

—:  festes,  in  Form  von  Atzstiften
chromsaures  Zink  (Zinkchromat,
Zinkgelb)  s.  Zinkfarben.

388

essigsaures  Zink  (Zinkacetat)  .  .
schwefelsaures  Zink  (Zinksulfat,

309  b  I  309

332  a

Zinkvitriol,  weißer  Vitriol)  .  .
unterchlorigsaures  Zink  (Zinkhypo-297



chlorit),  auch  in  wässeriger  Lö-322



sung  (eine  Bleichlauge)  .  .  .

292  a  j  292

Zinksulfidw'eiß  (Lithopomveiß)  s.
Lithoponweiß.  -  -  -

855  b

kieselsaures  Zink  (Zinksilikat),  koh
        <pb n="390" />
        384

sensaures  Zink  (Zinkkarbonat),
oralsaures  Zink  (Zinkoralat)  und
sonstige  anderweit  nicht  genannte

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

Zinksalze
sonstige  ander&amp;gt;veit  nicht  genannte

315

Zinkverbindungen
Zinkspat  (Galmei,  ein  Zinkerz)  s.
Zinkerze.
Zinkstaub,  nicht  zubereitet,  nicht  in

')  317  s

Aufmachungen  für  den  Kleinverkf.
—,  zur  Verhüttung  bestimmt,  aus
Nichtvertragsstaaten  oder  nicht  be-326

  b

günstigten  Staaten  eingehend  .
Zinksulfid  (Schwefelzink):
natürliches  (Zinkblende),  auch  auf-237

  s  i  —

bereitet  .  •  •

237  o

künstliches
Zinksulfidweiß  (Lithoponweiß)  s.
Lithoponweiß.
Zinkvitriol  (weißer  Vitriol,  Zinksuli)

  317  s

fat,  schwefelsaures  Zink)  .  .  .
Zinkwaren  (Waren  aus  Zink  oder
Zinklegierungen):
grobe,  auch  in  Verbindung  mit
unlackiertem,  unpoliertem  Holze,
Eisen,  Blei  oder  Zinn:  Druck-297



platten,  gestochen  oder  geätzt

859  a  |  874  b

—:  andere
feine  (z.  B.  Kunstgußwaren),  insbesondere ­
  alle  bemalten,  bronzierten, ­
  gefirnißten,  lackierten,
polierten  oder  mit  anderen  unedlen ­
  Metallen  oder  Legierungen ­
  unedler  Metalle  überzogenen; ­
  Zinkwaren  in  Verbindung ­
  mit  anderen  Stoffen,
soweit  sie  nicht  unter  die  vorstehende ­
  Nr.  859  a  oder  unter

859  o

andere  Nummern  fallen  .  .
Zinkweiß  (weißes  Zinkoryd,  Zinkblumen):

nicht  zubereitet:  nicht  in  Auf-859

  b

machungen  für  den  Kleinverkf.
Namentliche  Bezeichnung.

326  a

—:  in  Aufmachungen  für  den
Kleinverkauf
mit  Ol  ob.  Ölfirnis  angerieben:
nicht  in  Blechbüchsen  oder  in
Aufniachungen  f.  d.  Kleinverkf.
—:  in  Blechbüchsen  oder  in  Aufmachungen ­
  für  d.  Kleinverkauf
in  anderer  Weise  zubereitet  (mit
Glycerin.  Leim,  Mineralöl  oder
einem  anderen  Bindemittel  oder

Statistische  Nr.

336  a

335
336  a  |  335

mit  Weingeist  versetzt  od.  angerieben), ­
  auch  in  Blechbüchsen
oder  in  Aufmachungen  für  den
Kleinverkauf

336  a

Zinn  nnd  Zinnlegierungen  (einschließlich ­
  des  Britanniametalls):
roh  (in  Blöcken,  Stangen  oder
aufgerollten  Platten  fRollzinn^)
auch  Bruchzinn
gewalzt  (Blech)
Draht  .  .  .
Zinnabfälle  (Zinnfeile,  Zinnblechabfälle)

Zinnacetat  (essigsaures  Zinn,  Zinnbeize) ­

Zinnamalgam
Zinnasche  (Zinnoryd,  Zinnsäureanhydrid) ­

—,  zur  Verhüttung  d.  i.  zur  Gewinnung ­
  von  metallischem  Zinne,  bestimmt ­

Jinnbeize
Zinnblech
Zinnblechabfälle
S.  dagegen  Weißblechabfälle.
Zinnchlorid  (Chlorzinn  fZinnbutterf),
und  Jinnchlorür  (Zinnsalz)  .  .
Zinndisulfid  (Musivgold),  nicht  zubereüet,
  nicht  in  Aufmachungen  für
den  Kleinverkauf
Zinndraht
Zinnerze  (Zinnstein  u.  andere),  auch
aufbereitet
Zinnfarben,  nicht  zubereitet,  nicht  in
Aufmachungen  f.  d.  Kleinverkauf:

860
861
862
860
309  b!  309
265
301

237  s!  -
309  b  j  309
861
860

317  r

332  b
862
237  p  j  237  n
        <pb n="391" />
        Pink-  ober  Nelkenfarbe  (eine
Chromzinnverbindung)
Musivgold  (Zinndisulfid)
Ainnfeile  (Zinnfeilspäne)  .
Zinnfolie  (Stanniol)
Zinngekrätz  (Zinnoxyd)
-,  zur  Verhüttung,  d.  i.  zur  Gewin
nung  von  metallischem  Zinne  bestimmt ­

Zinnkapseln
Zinnober,  nicht  zubereitet,  nicht  in
Aufmachungen  f.  d.  Kleinverkauf:
roter:
rotes  Quecksilbersulfid  (Patentrot, ­
  Chinesisches  Rot,  Vermillon)

Saturnzinnober  (Bleimennig)
Antimonzinnober
grüner  (Zinnobergrün,  Chromgrün), ­
  Chromorydgrün  (Guignets
  Grün)
Gemenge  von  Pariser  Blau  und
Chromgelb  (Bleichromat),  rein
oder  versetzt  mit  mineralischen
Stoffen  oder  Stärke  ....
Zinnobernachahmung,  nicht  zubereitet, ­
  nicht  in  Aufmachungen  für
den  Kleinverkauf
Zinnoxyd  (Zinnsaureanhydrid)  .  .
—,  zur  Verhüttung,  d.  i.  zur  Gewinnung ­
  von  metallischem  Zinne  bestimmt ­

—,  natürliches  (Zinnstein,  Kassiterit)
Zinnorydhydrat  (Zinnsäure)  .  .  .
—,  zur  Verhüttung,  d.  i.  zur  Gewinnung ­
  von  metallisch.  Zinne  bestimmt ­

Zinnsalze  u.  sonstige  anderweit  nicht
genannte  Zinnverbindungen:
essigsaures  Zinn  (Zinnacetat,
Zinnbeize)
Zinnfarben  s.  diese.
»kepennlnz.  Aul-  und  DurchsuhrvtrboU.

327
324  a
312

322
333
301
237  s  !  —
237  p  &amp;gt;  237  n
301
237  s  l  —

309  b  !  309

Chlorzinn  (Zinnchlorid  fZinnbutter)
  u.  Zinnchlorür  fZinnsalz)),
  Ammoniumzinnchlorid
(Pinksalz)undsonstigeanderweit
nicht  genannte  Zinnsalze  und
Zinnverbindungen
Zinnsäure  s.  Zinnorydhydrat.
Zinnsäureanhydrid  s.  Zinnoxyd.
Zinnsäuresalze  (Stannate),  anderweit
  nicht  genannt,  z.  B.  zinnsaures ­
  Natron  (Natriumstannat,
Präpariersalz)
Zinnstaub  (Argentin)
Zinnstein  (Kassiterit,  natürliches
Zinnoxyd)
Zinnsulfid  (Schwefelzinn):
Musivgold  (Zinndisulfid),  nicht  zubereitet, ­
  nicht  in  Aufmachungen
für  den  Kleinverkauf
anderes
Zinnwaldit
Zinnwaren  (Waren  aus  Zinn  oder
Zinnlegierungen  einschl.  des  Britanniametalls):

grobe  (mit  Ausnahme  der  groben
gegossenen  Löffel,  Gabeln  und
Teesiebe),  auch  in  Verbindung
mit  unlackiertem,  unpoliertem
Holze,  Eisen,  Blei  od.  Zink:
Druckplatten,  gestochen  oder  geätzt ­

—:  andere
Löffel,  Gabeln,  Teesiebe,  gegossen,
Kannen,  Teebretter,  Kapseln  (z.
Verschließen  von  Flaschen,  zur
Aufbewahrung  von  Malerfarben
oder  dergleichen),  Tuben,  Spritzstöpsel ­
  sowie  andere  feine  Zinnwaren, ­
  z.  B.  Kunstgußwaren,
insbesondere  alle  bemalten,  bronzierten, ­
  gefirnißten,  polierten,  gemusterten ­
  od.  mit  anderen  unedlen ­
  Metallen  oder  Legierungen

236  c  !  236

863  a  |  874  b
863  a

25
        <pb n="392" />
        Statistische  Nr.

!!

Statistische  Nr.

Einfuhr  |  Ausfuhr

Einfuhr|  2tu8fut)i:

unedler  Metalle  überzogenen;
Ainnwarcn  irr  Verbindg.  mit  anderen ­
  Stoffen,  soweit  sie  nicht
unter  die  vorstehend  aufgeführten ­
  groben  Ainnwaren  oder  unter ­
  andere  Nummern  fallen  -

863  b

Zündholzschachteln,  leere,  aus  roh.
Holzspan,  mit  blauem  Papier  und
zum  Teil  mit  einer  farbig  bedruckten ­
  Etikette  beklebt,  zuni  Teil
außerdem  noch  an  den  Seitenflächen ­
  mit  einer  braunen  che-Ainsscheine

  s.  Wertpapiere.

mischen  Reibmasse  bestrichen  .

628  a

Julius  Belb,  Losbuchdrucker,  Langensalzas
        <pb n="393" />
        R.  v.  Deckers  Verlag,  Berlin  SW  19
Gegründet  1713.  S.  Sdienck,  Kgl-  Hofblldlhfmdler.  Zerukalemer  Strafe  5b.
lllllllllllilllll!IUIiiillllllll!lll!!illlllllllll!l!llll!!I!!l!!lllllllllllllllllllllllll!lll!ll!llllllllllll!&amp;gt;llllll!llllllll&amp;gt;ll!llll!ll!]| |&amp;gt;lll| lllllllllllllllfll!lllll&amp;gt;lllll!llll!&amp;gt;llllll!lllllllllllllllillllllll!llllllllllllll!!llllll!!ll!lllllllllllllllllllllllll

Die  Vfundelsgesetze  des  Erdballs
Umfassend  das
Handels-,  Wechsel-,  Konkurs-  u.  Seerecht  aller  Kulturvölker
Mit  Ergänzungen  und  Erläuterungen  aus  dem  Zivilrecht,  Prozeßrecht,  der  Gerichtsverfassung ­
  und  einer  Zusammenstellung  der  handelsrechtlichen  Nebensätze.
In  allen  Landessprachen  mit  gegenüber  stehen  der  deutsch  er  Übersetzung.
Begründer  des  Werkes:  vr.  Oskar  Borchardt,  Berlin
bearbeitet  von  über  hundert  hervorragenden  Fachgelehrten
Dritte,  wesentlich  erweiterte  und  mit  Verwertung  amtlichen  Materials  neu  bearbeitete  Auflage

Herausgegeben  von
Geh.  Iustizrat  Prof.  Dr.  Josef  Köhler  Geh.  Iustizrat  Dr.  Felix  Meyer
ordentlicher  Professor  an  der  Universität  Berlin  Kainn&amp;gt;e&amp;gt;gerichtsrat,  Berlin
_  Geh.  Iustizrat  Heinrich  Dove
Syndikus  der  HandelSkainmer  zu  Berlin,  Vizepräsident  des  Reichstages
Professor  Dr.  Mar  Apt  Dr.  Hans  Trumpler
Syndikus  der  Ältesten  der  Kaufmannschaft  Berlin  Syndikus  der  Handelskammer  zu  Frankfurt  a.  M.

Vollständig  in  14  Abteilungen  oder  in  ca.  20  Halbfranzbänden.  Jeder  Band  gebunden  in  dauerhaftem
Halbleder.  Bisher  erschienen  19  Bände  zum  Preise  von  M  1050.—•

Band  1.  Abt.  I.  Nordamerika,  enthaltend  die
Vereinigten  Staaten  von  Nord-Amerika.
  Teil  1—12.  1908  .  .  M  58.—
Band  1,  Abt.  II.  Nordamerika,  enthaltend  die
Vereinigten  Staaten  von  Nord-Am
  erika  (Teil  13—25)  u.  Me  ri  ko  M  77.—
Band  2.  Mittel-Amerika,  enthaltend  Guatemala, ­
  Honduras,  San  Salvador,
Nicaragua,  CostaRica,  Panama,
Haiti,  Dominikanische  Republik,
Cuba.  1908  .  M  57.-Band
  3.  Südamerika,  Abt.  I,  enthaltend  Columbia, ­
  Venezuela,  Ecuador  M  51.—
Band  4.  Südamerika,  Abt.  II,  enthaltend
Argentinien,  Uruguay,  Paraguay, ­
  Chile.  1909  M  60.—
Band  5.  Südamerika,  Abt.  III,  enthaltend  B  r  as
  i  l  i  e  n  ,  P  e  r  u  ,  B  o  l  i  v  i  e  n.  1908  M  50  —
Band  6.  Afrika  und  Asien,  enthaltend  Äg  y  fiten, ­
  Marokko,  Liberia,  Persien,
Siam,  China,  Japan.  .  .  .  M  25  —
Band  7.  Süd  -  Europa,  Abt.  I,  enthaltend
Spanien,  Portugal,  Italien,  San
Marino,  Rumänien.  1909.  J{  68.—

Band  8.  Süd-Europa,  Abt.  II,  enthaltend  B  u  lgarien,
  Griechenland,  Montenegro ­
  ,  S  e  r  b  i  e  n  u.  d  e  r  T  ü  r  k  e  i  M  42.—
Band  9.  Ost-Europa,  enthaltend  Rußland
mit  Polen  und  Finnland  M  44.—
Band  10.  Nord-  und  Nordwest-Europa,  Abt.  I,
Teil  I,  enthaltend  Skandinavien  (Schweden, ­
  Norwegen,  Dänemark).  M  58  —
Band  11,  Abt.  I.  Nord-  und  Nordwest-Europa,
Teil  II,  enthaltend  Großbritannien  und
Irland  M  60.—
Band  11,  Abt.  II,  Teil  I.  Britische  Besitzungen
und  Schutzgebiete,  enthaltend  Kanada  und
Neufundland  .  Ji  51.50
Band  11,  Abt.  II,  Teil  II.  Britische  Besitzungen
und  Schutzgebiete,  enth.  Indien,  Ceylon,
Hongkong,Waihaiwei,  Straits  Settlements, ­
  MalayischeStaaten,  Cypernri.
T.III:  Süd-Afr.,Ost-u.Zentr.-Afrika.  .«57  —
Band  11,  Abt.  II,  Teil  III.  Britische  Besitzungen
u.  Schutzgebiete,  Australien,  Neu-Seeland,
  Fidschi-Inseln.  1909  M  51.—
Band  12,  Abt.  I.  Mittel-Europa,  T.  I,  Belgien
n.  Kongostaat,  Frankreich,  Monaco  J£49.—
        <pb n="394" />
        R,  v.  Decker’s  Perlag,  Berlin  SW  19
Gegründet  1713.  S.  Schenck,  Kgl.  Hofbudlhändier.  Zewkalemer  Strome  56.

Band  12,  Abt.  II.  Mittel-Europa,  Teil  II,  enth.
die  Niederlande,  Niederländisch-Indien,
  Schweiz,  Luxemburg  M  45.—
Band  13,  Abt.  I.'  Mittel-Europa,  Teil  II,  enth.
Österreich-Ungarn  mit  Bosnien,  Herzego ­
  w  in  a,  Kroatien  «.Slavonien  M  43.50
Band  13,  Abt.  2.  Mittel-Europa,  Teil  II,  enthaltend ­
  das  Deutsche  Reich  ■  ■  M  47.—
Band  14,  Abt.  I.  Schlußband,  enthaltend  ein
alphabetisches  Register  zu  den  Bänden ­
  1—13.  Bearbeitet  von  Professor  Di  Th.
Sternberg,  Berlin  1914  .  -  •  M  56.—
Zwei  weitere  Registerbande:  Supplement  und
Systematisch-rechtsvergleichende  Darstellung  des
Welthandelsrechts  erscheinen  als  Sonderausgabe
spater  unter  besonderer  Berechnung.
JweisprachigeEinzelausgabender
Handelsgeseire  des  Erdballs.  Die  genauen
Titel  s.  u.  den  Herausgebern  bezw.  Bearbeitern.
Argentinien.  Dargestellt  von  Ernesto  O.  ues
  a  d  a.  1909  in  Leinen  M  33.50
Belgien  mit  Kongostaat.  Bearbeitet  von  Leon
Hennebicg  u.  a.  1909  in  Leinen  M  25.60
Brasilien.  Bearbeitet  von  Dr  Rodrigo  de
Langaar  d.  1908  .  .  in  Leinen  M  29.—
Bulgarien.  Bearbeitet  von  vi  S  ch  i  s  ch  m  a  n  o  w.
1907  in  Leinen  M  16.—
Chile.  Bearbeitet  von  Arthur  Pradel  und
Philipp!.  1908  .  .  in  Leinen  M  25.60
Columbien.  Bearbeitet  von  Dr  Antonio
U  r  i  b  e.  1908  ....  in  Leinen  M  28.-—
Columbia  (in  span.  Sprache).  Bearbeitet  von
Dr  A  n  t  o  n  i  o  U  r  i  b  e.  1908  in  Lein.  M  12.  —
Dänemark.  Bearbeitet  von  Dr  Tybjerg.
1907  in  Leinen  M  31.—•
Frankreich.  Bearbeitet  von  0r  G.  Horn.  1908.
in  Leinen  M  30.—

Einige  Urteile
Berliner  Vörsen-Courier:  Das  epochemachende
Werk  nähert  sich  dem  Abschluß.  Bei  jeder  neuen  Lierung
tritt  die  ganz  ungewöhnliche  Bedeutung  der  internationalen ­
  Werkes  hervor,  das  ohnegleichen  in
seiner  Art  dasteht.
Sie  Handelsgesetze  des
Erdballs  sind  durch  die  Zuverlässigkeit ­
  der  Angaben  und  die  für  den  praktischen ­
  Gebrauch  vortreffliche  Anordnung ­
  und  Übersichtlichkeit  des  reichen
Stoffes  unbestritten  des  erste  Werk
derinternationalen  handelsrechtlichen
Literatur.

Griechenland.  Bearbeitet  von  Dr  @.  v.  Strei  t.
1907  in  Leinen  M  12.80
Italien  mit  San  Marino.  Von  Dr  A  n  g  e  l  o
S  r  a  f  f  a.  1908  ...  in  Leinen  M  23.—
Japan.  Bearbeitet  von  Di:  Ludwig  Lön  -
h  o  l  m.  1908  in  Leinen  M  12.—
Luxemburg.  Bearbeitet  von  DrEmilBente  r.
1908  in  Leinen  M  4.—
Mexico.  Bearbeitet  von  Dr  C  a  r  l  o  s  A  g  u  i  r  r  e.
1910  in  Leinen  M  28.80
Niederlande  und  Niedert.  Indien.  Bearbeitet
von  Dr  Martin  usvanRegteren-Alt
  e  n  a.  1908  in  Leinen  M  35.—
Norwegen.  Bearbeitet  von  E  d  w  a  r  d  H  a  m  b  r  o.
1907  in  Leinen  M  29.—■
Peru.  Bearbeitet  von  MiguelAntoniode
Laura.  1908  in  Leinen  M  28.60
Portugal.  Bearbeitet  von  Eduard  Daily
Alvesde  Sa.  1908  .  in  Leinen  M  22.50
Rumänien.  Bearbeitet  von  V  a  s  i  l  a  D  i  m  i  -
t  r  e  w.  1908  in  Leinen  M  16.50
Schweden.  Bearbeitet  von  EdwardHambro.
1907  in  Leinen  M  27.—
Schweiz.  Bearbeitet  von  Dr  L  u  d  w  i  g  Rudolf
deSalis.  1907  ...  in  Leinen  M  27.—
d  Spanien.  Bearb.  von  Dr  Lorenz  Benito.
H  1909  in  Leinen  M  40.80
^Türkei.  Bearbeitet  von  Wilhelm  Padel.
1907  in  Leinen  M  22.—
Als  Ergänzung  und  Anhang  zu  den  „  Handelsgesetzen ­
  des  Erdballs"  ist  erschienen:
■  Trumpler,  Handelsk.-Synd.  DrHans:  Welthandelsrecht. ­
  Systematische  rechtsvergleichende
Darstellung  des  Handels-,  Wechsel-,  Konkurs-,
Scheck-  und  Seerechts  aller  Kulturvölker.  Hrsg,
und  bearb.  von  Ger.-Assessor  Dr  P  a  u  l  Z  y  b  e  l  l.
Aus:  „Die  Handelsgesetze  des  Erdballs".
in  Leinen  M  6.—
der  Presse:
Kölnische  Volkszeitung:  Das  gesamte  in  vieljährigem ­
  Schaffen  vollendete  Werk  wird  in  aller
Welt  ein  Ruhmeszeugnis  deutscher  Gelehrsamkeit ­
  und  deutschen  Fleißes  darstellen. ­
  Es  steht  nicht  nur  in  seiner  Art  ohnegleichen
da,  sondern  sein  Wert  für  Banken  und  Handelsfirmen,
Juristen  aller  Art,  für  Archive,  Bibliotheken  kaufmännischer ­
  Körperschaften,  Gesandtschaften,  Konsulate  kann
im  Rahmen  einer  Besprechung  an  dieser  Stelle  gar  nicht
genügend  gewürdigt  werden.
österreichisches  Zentralblatt  für  die  juristische
Praxis:  ....  Ein  unvergängliches  Monument  deutschen ­
  Fleißes  und  Unternehmungsgeistes.....
        <pb n="395" />
        369

statistische  Nr.

£tnful&amp;gt;r  |  Ausfuhr

anderen  Stoffen  als  Darmsaiten, ­
  soweit  sie  nicht  dadurch  unter ­
  andere  Nummern  fallen  -

622

us  Rohr,  auch  in  Verbindg.  mit
anderen  Stoffen  als  Darmsaic



ten,  soweit  sie  nicht  dadurch  unter ­
  andere  Nummern  fallen  -

644

ms  Fischbein,  auch  in  Verbindg.
mit  and.  Stoffen,  soweit  sie
.nicht  dadurch  unter  andere
Nummern  fallen

609

ms  Tierflechsen  (Ochsenziemerstöcke), ­
  auch  mit  Gespinstfäden
umflochten  od.  in  sonst.  Verbindung ­
  mit  and.  Stoffen,  soweit
sie  nicht  dadurch  unter  andere
Nummern  fallen

558

ius  weichem  (auch  vulkanisiert.)
Kautschuk  od.  damit  ganz  od.
teilweise  überzogen,  soweit  sie
nicht  durch  die  Verbindg.  mit
and.  Stoffen  unter  and.  Nrn.
fallen,  auch  lackiert,  gefärbt,  bedruckt ­
  od.  mit  eingepreßten
Mustern  versehen

H  579  a

mit  Gespinstfäden  überzogen  od.
mit  Gespinsten  umsponnen,
wenn  die  Gespinstware  oder  das
Gespinst  besteht:
ganz  od.  teilweise  aus  Seide

580  a  &amp;gt;  580

aus  anderen  Spinnstoffen  -

580  b  &amp;gt;  580

aus  Hartkautschuk,  auch  in  Verbindg. ­
  mit  and.  Stoffen,  soweit
-  sie  nicht  dadurch  unter  andere
Nummern  fallen

586

aus  Pappmasse  s.  Papier-  und
Pappwaren.
änge:
us  Asbest,  auch  in  Verbindung  ntil
_anb.  Spinnstoffen  od.  mit  einer
Seele  (einem  Kerne)  aus  unedlen
Metallen  oder  Legierungen  unedler

  N^etall^

706

Namentliche  Bezeichnung.
Ai?pk»n&amp;gt;»ß.  Aus-  und  Durchiudwcrboie.

Statistische  Nr.
Einfuh^  Ausfuhr

aus  Baumwollengespinsten,  auch
in  Aufmachungen  für  den  Kleinverkauf ­

aus  anderen  pflanzlichen  Spinnstoffen ­
  ohne  Beimischg.  von
Baumwolle  oder  tierischen
Spinnstoffen
S.  auch  Schnüre,
bloß  zusammengedrehte  Stränge
aus  pflanzlichen  Flechtstoffen:  _
aus  Holzspan  ob.  Holzbast,  wie
Holzspane  oder  Holzbast.
aus  Holzwolle
aus  rohem  Getreide-  u.  anderem
Stroh,  ausgenommen  Reis-  u.
ähnliches  Stroh
aus  gebleichtem,  gefärbtem  od.
gespaltenem  Stroh,  Binsen,
aus  Bast,  auch  gefärbt  .  .
aus  Seegras
aus  Pflanzenhaar
aus  Espartogras  sowie  anderen
pflanzlichen  Flcchtstoffcn  .  .
aus  Piassavafasern  u.  -stengeln,
abgeschälten  Wurzclfasern,
Reiswurzeln,  Bescnginstcr,
Palmyrafasern,  Kitool  sowie
allen  übrigen  Pflanzenstoffen
zur  Herstellung  von  Besen,
Bürsten,  anderweit  nicht  genannt ­
  oder  inbegriffen  -  •
Streichriemen:
aus  Leder  oder  mit  Leder  ganz  od.
teilweise  überzogen,  soweit  sie
nicht  durch  die  Verbindg.  mit  anderen ­
  Stoffen  unter  andere
Nummern  fallen
aus  Papier,  Pappe,  Holzmasse  od.
Zellstoff  ohne  Verbindg.  mit  anderen ­
  Stoffen  oder  nur  in  Verbindung ­
  mit  Holz  oder  Eisen  -
in  Verbindg.  mit  Gespinsten
od.  Gespinstwaren  aller  Art
usw
in  Verbindg.  mit  anderen  als

466

484

68
68

89
27  c

68  a
b!  68  a
b  &amp;gt;  68  a

68  d  &amp;gt;  68  a

68  c

560  b  l  560  g
670  e
671

24
        <pb n="396" />
        ﻿
        <pb n="397" />
        ﻿
        <pb n="398" />
        ﻿
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
