milk 1 ist, tvtebcr als Arbeiter und Sicherheitsmann eingestellt wird, weil er zweifellos zu Unrecht entlassen ist. Ebenso bitten wir dringend, daß das Generalkommando die Gendarmen und Polizeimannschaften anweisen möchte, der Zechenverwaltung in Zukunft bei derartigen ungesetzlichen Exmissionen nicht behilflich zu sein,-weil dadurch dem Recht und Gesetz keine Achtung verschafft wird. Einer geneigten Antwort entgegensetzend, zeichnet ehr erbietigst Ter Vorstand des Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands. Die Antwort des Generalkommandos, datiert vom 9, De zember, lautete: „Auf das Schreiben vom 11. November erwidert das General kommando, daß dasselbe in der Angelegenheit nichts tun kann." Eingabe betreffend Versagung der Beschäftigung russischer Gefangener in de» Braunkohlenwerken. B o ch n ni, den 12. November 1914. An das Ministerium des Innern in Berlin. Nach Mitteilung in Nummer 30 der „Braunkohle" vom 23. Oktober 1914 hat der Deutsche Braunkohle n- I n d u st r i e - V c r e i n iu Halle (S.) an das Hohe Ministerium des Innern eine Eingabe gerichtet. In dieser wird das Hohe Ministerium gebeten, dahin zu wirken, daß für die Dauer des Krieges das Verbot der Beschäftigung russisch-polnischer Ar beiter in der Industrie fiir die betreffenden Provinzen auf gehoben ivird. Es handelt sich hierbei um die russisch-polnischen Arbeiter im wehrpflichtigen Alter von 17 bis 45 Jahren, welche als Kriegsgefangene behandelt werden. Tiefe Forderung wird damit begründet, daß der Versuch der Braunkohlenwerke, von den stillgelegten Kalibergwerken und aus den Reihen der unbeschäftigten Arbeiter anderer Industrie zweige ausreichenden Ersatz zur Ausfüllung der in den Beleg schaften entstandenen Lücken zu beschaffen, vollständig gescheitert sei. Es hätten sich trotz aller Bekanntmachungen überhaupt nicht viel Arbeiter zur Arbeit in Brannkohlenwerken gemeldet. Be gründend wird dann folgendes ausgeführt: Die Heranziehung der Arbeiter der zum Teil stillgelegten Kaliwerke sei deshalb nicht geglückt, weil die im Braunkohlen-