70 Reichstages vom 18. März 1915 zu ergänzen. Dieser Beschluß — Drucksache Nr. 56 ll s 1 •— lautet: Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, 1. die Bekanntmachung betreffend Wochenbeihilfe während des Krieges vom 3. Dezember dahin ­ auszudehnen, daß die Wochenbeihilfe allgemein gewährt wird, wenn der Ehemann bis Ausbruch des Krieges ein Einkommen von weniger als 2500 Mark bezogen hat. Es unterliegt wohl keinem Zweifel, daß der Sinn des § 1 der genannten Bundesratsverordnung dem angeführten Beschluß des Reichstages entspricht, wonach allen Frauen eine Wochenbeihilfe ­ zugestanden werden soll, deren Männer vor Kriegsausbruch ­ in einem Versicherungspflichtigen Betrieb gearbeitet und nicht mehr als 2500 Mk. verdient haben, aber dennoch ist eine wörtliche Ergänzung des Beschlusses notwendig, sollen nicht eine Anzahl Frauen rheinisch-westfälischer Bergarbeiter von der Wohltat der Wochenbeihilfe ausgeschlossen werden. Der Allg. Knappschaftsverein Bochum, in dem alle im rheinisch-westfälischen ­ Bergbau beschäftigten Bergarbeiter gegen Krankheit versichert sein müssen, hat in seinen Satzungen (§ 9) jedoch die Bestimmung, daß Leute, die bei ihrer Anlegung vom Arzt als nur „zum Teil noch erwerbsfähig" befunden werden, sich von her Krankenversicherung befreien lassen müssen, ehe sie angelegt werden. Dabei handelt es sich durchaus nicht immer um ältere oder wirklich kranke Leute, sondern auch um jüngere und — wie der jetzige Krieg bewiesen hat — um gesunde Leute. Bergleute, die sich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen mußten, wurden von den Herren Stabsärzten als gesund befunden, zum Kriegsdienst eingezogen und widerstehen tatsächlich ­ allen Strapazen des Krieges. Daß aber felddiensttaugliche ­ Leute, die vorher in gewerblichen Betrieben beschäftigt, auch versicherungspflichtig waren, unterliegt keinem Zweifel und, sofern der Allg. Knappschaftsverein bei solchen Leuten die Befreiung ­ von der Krankenversicherungspflicht erzwungen hat, liegt ein Verstoß gegen die Reichsversicherungsordnung vor. Nur ein Beispiel: Der Bergmann Emil Petsch aus Massen bei Dortmund, Reckerdingsweg 72, wurde als Ersatzrekrut ausgehoben ­ und am 28. Dezember nach Köln zum Jnf.-Rgt. 39 eingezogen. ­ Nach zweimonatiger Ausbildung ist P. am 2. März mit seinem Truppenteil nach dem östlichen Kriegsschauplatz ausgerückt ­ und kämpft seither in der Front. Frau P. hat am 22. Januar 1915 einem Kinde das Leben geschenkt und daraufhin beim Allg. Knappschaftsverein als derjenigen Krankenkasse, der ihr Mann gesetzlich angehören mußte, den Antrag auf Gewährung ­ der Wochenbeihilfe gestellt. Diesen Antrag hat die