72 ist in keiner anderen Krankenkasse Deutschlands anzutreffen. Der Bochumer Verein will nur kerngesunde Leute als Mitglieder haben. Wie hoch er seine Ansprüche schraubt, hat sich gerade jetzt durch den Krieg besonders kratz herausgestellt. Viele von den aus der Krankenkasse Herausgeworfenen sind jetzt ein berufen. Wären sie wirklich so krank, wie sie der Bochumer Verein zum Zwecke des Herauswurfs hinstellte, dann müßten sic schon längst als halbtot wieder zurückgekommen sein. Aber weit gefehlt. Viele von ihnen sind von den Militärärzten für felddienstfähig erklärt und liegen in den Schützengräben. In den Akten der Bochumer Knappschaft aber stehen diese Leute immer noch als „nicht aufnahmefähig zur Krankenkasse" verzeichnet. Der Knappschaftsarzt fand bei ihnen bei der Aufnahme der berg männischen Tätigkeit oder in den ersten fünf Jahren der Aus übung derselben irgend einen kleinen körperlichen Mangel, der sie „leicht zu Krankheiten geneigt" mache, und darum suchte man sie aus der Kasse los zu werden. Gelegenheit zum Streichen aus der Kasse bietet sich besonders dann, wenn der Bergmann in den ersten fünf Jahren, wo er als Mitglied der Pensianskasse ein geschrieben ist, einen Krankenschein nimmt. In diesem Falle kann er gegen seinen Willen spielend leicht Berginvalide werden, aber — Invalide ohne Pension. Er kann das in dieser Zeit leichter werden, weil der Verein im Falle der Jnvaliditäts- erklärung nicht nur den „zu Krankheiten neigenden Mann" los wird, sondern auch noch dessen eingezahlte Pensionskassenbeiträge behalten kann. Bei Schaffung der Reichsversicherungsordnung wurde uns vorgehalten, daß die neuen Bestimmungen ein Fortschritt und nach ihnen das Hinauswerfen aus den Knappschaftskrankenkassen .erschwert sei. Wir haben das bestritten und leider Recht be halten. Obschon die neuen Bestimmungen ihre Entstehung in erster Linie der Praxis des Bochumer Vereins verdanken, ist durch sie doch nicht das Geringste geändert worden. Im Gegen teil. die Befreiungen von der Krankenversicherungspflicht haben in dieseni Verein eher zu- als abgenommen. In Friedenszeiten sind die nicht der Krankenkasse angehö renden Bergleute recht häufig der Armenkasse zur Last gefallen. Jetzt in der Kriegszeit hat der Verein durch seine Praxis auch die Krieger und deren Familien geschädigt. Es gibt für die von der Krankenversicherungspflicht befreiten Kriegsteilnehmer im Falle der Verwundung oder des Todes weder Kranken- noch Sterbegeld und für die Frau keine Wöchnerinnenunterstützung. Hoffentlich veranlassen die jetzigen Erscheinungen die Be hörde zum Eingreifen. Nach unserer Meinung hätten felddienst fähige Leute der Krankenkasse als Mitglied anzugehören.