wenden. Wird aber durch sprödes, herrisches Wesen der Arbeiter abgestoßen, sieht er sich mißachtet und benachteiligt, so kann das die Gesamtlage nur benachteiligen, was alle tief bedauern müßten. Aus allen diesen Gründen bitten wir das hohe General- kommando, die fraglichen Versammlungsverbote und Verbote von Debatten über die Lohnfrage und Teuerungszulage aufzuheben und zukünftig durch bestimmte Anweisungen den Polizeibehör den solche schädliche Verbote unmöglich zu machen. Es zeichnet ehrerbietigst! Verband der Bergarbeiter Deutschlands. * * * , Die Antwort des Generalkommandos auf diese Beschwerden lautete . Münster, den 17. Juni 1918. An den Verband der Bergarbeiter Deutschlands zu Händen des Herrn Vorsitzenden H. Sachse, M. d. R., Bochum. Auf den Antrag vom 11. d. Mts. erwidere ich dem Verbände er gebenst, daß ich bereits am 29. Mai d. I. in einem Schreiben an die Herren Regierungspräsidenten Stellung zu der angeregten Frage ge nommen habe. Ich habe denselben mitgeteilt, daß ich die Besprechung wirtschaftlicher Fragen, zu denen auch die Lohnsrage zu rechnen sei, nicht grundsätzlich aus den Verhandlungen ausschalten möchte, wenn die Erörterung sich nur von Hetzerei und Wühlerei fernhalte. Das werde dadurch zu erreichen sein, daß die Polizeibehörden in weitgehen- deni Maße von dem Rechte der Ueberwachung und nötigenfalls der Schließung der Versammlung Gebrauch niachteu. Auch werde sich unter Umständen empfehlen, sich von dem Leiter der Versammlung oder dem Redner vorher den Gedankengang angeben zu lassen und ihn ernstlich zu ermahnen, daß er die Ausdehnung des Vortrages und des Mei nungsaustausches nicht über das gestattete Thema hinaus ausdehne. Ich muß dabei allerdings erwarten, daß diesen Bedingungen ent sprochen wird, daß sich insbesondere die Vortragenden jeder Anregung zu Ausständen oder Aufhetzung verschiedener Bevölkerungskreise gegen einander streng enthalten und ferner die Grenzen des von der Polizei genehmigten Themas genau innegehalten werden. Der kommandierende General, von G a y I. H # * B o ch ii m, den 18. Jnni 1915. An das Generalkommando des 7. Armeekorps in Münster. Im Anschlüsse an unsere Eingabe vom 11. Juni d. I. betr. Verbot von Debatten über die Lohnstage und Teuerungszulage in Belegschafts- und Mitgliederversammlungen senden wir den