82 Wenn für vierstündige (halbe) U eberschichten, was unbedingt ­ nötig ist, eine Extrakarte für ein halbes Pfund Brot ausgehändigt ­ wird, so wäre es doch nötig, daß für eine volle achtstündige ­ Ueberschicht (Nebenschicht genannt) nicht nur eine, sondern ­ zwei Brotkarten über je ein halbes Pfund ausgehändigt werden. So wird es auch auf den Zechen t~z anderen beiden Regierungsbezirke ­ (Arnsberg und Münster) fast durchgängig gehandhabt. Wir bitten Ew. Hochwohlgeboren, auch die im Regierungsbezirk ­ Düsseldorf liegenden Zechen anweisen zu wollen, daß den Bergarbeitern für eine volle Nebenschicht Anweisung für ein, Pfund Brot mehr von den Zechen ausgehändigt wird. Ebenso wurde gestern in Mörs von Mitgliedern Beschwerde darüber erhoben, daß sie im Rheinland als Arbeiter der Schwerindustrie ­ nicht dieselbe Brotration erhalten wie die in Westfalen ­ beschäftigten, welche bekanntlich seit Monaten wöchentlich ­ ein Pfund Brot mehr, also viereinhalb Pfund pro Woche,, exklusive der Zusatzausweise für Ueberschichten, erhalten. Wir bitten ebenso höflich als dringend, auch diesen berechtigten Wunsch der in der Schwerindustrie beschäftigten Arbeiter zu erfüllen. ­ Dann macht sich noch ein weiterer Uebelstand bemerkbar „ um dessen Abhilfe wir ebenfalls bitten. Es arbeiten z. B. Bergleute ­ von Bochum auf den Zechen des Essener Bezirks. Die Brotkarten, welche sie auf den Essener Zechen ausgehändigt bekommen, ­ gelten im Bochumer Bezirk nicht und werden von den Bäckern nicht angenommen. Darüber herrscht ebenfalls ziemlich Aufregung. Der Wortlaut der dortigen Zusatzkarte lautet: „Zusatzausweis für eine vierstündige Ueberschicht im Bergbau. Gegen Abgabe dieses Scheines ist der Inhaber berechtigt, bei einem beliebigen Bäcker oder Backwarenhändler im Regierungsbezirk ­ Düsseldorf ein halbes Pfund Brot zu kaufen." Die Bergleute fahren früh in der fünften Stunde nach der Arbeit, komwen auch abends dabei nicht bei Bäckern vorüber und ein halbes Pfund Brot allein geben die Bäcker gar nicht ab. Ein abgeschnittenes halbes oder ganzes Pfund Brot würde aber auch beim Transport nach Hause austrocknen und ein unappetitliches ­ Aussehen erhalten. Wir bitten deshalb, die Zechen anzuweisen, daß sie den Bergleuten nur solche Brotscheine aushändigen dürfen, welche in deren Wohnorten Geltung haben, damit die Frauen der Bergarbeiter ­ mit den Scheinen den Brotbedarf wirklich decken können. Mit ehrerbietigem Glückauf! Verband der Bergarbeiter Deutschlands»