Beschwerden über schlechte Beköstigung und ungeeignete Unter bringung müssen demnach zurückgewiesen werden. Klagen, die nament lich im Anfang laut und von den Revierbeamten untersucht wurden, haben sich als unbegründet herausgestellt. Meistens war den Leuten die Kost ungewohnt oder es handelte sich um Personen, die in einem sehr ausgehungerten Zustande eine solche Ehlust zeigten, daß diese mit den üblichen Nahrungsmengen nicht zu stillen war, oder auch um Juden, die rituell geschlachtetes Fleisch verlangten. Ebenso sind Beschwerden über die Nichtannahme der Kündigung und Aushändigung der Papiere seitens der Zechenverwaltungen, sowi? die Verwehrung der Rückkehr in die Heimat zu Unrecht erhoben. Da die angeworbenen Arbeiter als Staatsbürger feindlicher Länder unter besonderer polizeilicher Aufsicht stehen, dürfen sie ohne Genehmigung des stellvertretenden Generalkommandos zu Münster, der Königlichen Regierungen bezw. der zuständigen Ortspolizeibehörden nicht willkür lich ihren Aufenthaltsort wechseln, was ihnen bei Abschluß des Arbeits vertrages bekannt gegeben worden ist. Dazu haben sic sich in dem Vertrag auf längere Zeit, teils drei und sechs Monate, teils für die Dauer des Krieges zur Arbeit auf dem betreffenden Bergwerk ver pflichtet. Kündigen sie daher, wie es schon sehr oft vorgekommen ist, alsbald, weil ihnen die Arbeit mißfällt, oder verweigern sie die Weiter arbeit, so haben sie vielmehr sich in Widerspruch mit dem eingegangenen Vertrag gesetzt und Kontraktbruch begangen. Wenn manche Zechen die Annahme der Kündigung verweigerten, so waren sie demnach dazu durchaus berechtigt. Jedoch haben die meisten Zechen trotzdem und trotz Forderungen, die sie aus den vorgestreckten Reisekosten und Vorschüssen an die Aufkündiger hatten, die Kündigung angenommen. Ohne Ge nehmigung der genannten Behörden den Ausländern die Papiere aus zuhändigen oder sie vor Ablauf der vertraglich festgelegten Zeit in die Heimat zurückzubringen, dazu waren die Zechen infolge der diesbezüg lichen ministeriellen Vorschriften nicht in der Lage. Die Erfahrungen, die die einzelnen Zechen mit den russisch-pol nischen Arbeitern gemacht haben, sind verschieden. Die Revierbeamten haben im allgemeinen den Eindruck gewonnen, daß die Ausländer im großen ganzen hinter unseren einheimischen Arbeitern in Leistung, Ordnung und Pünktlichkeit zurückstehen. Es! mag dies zum Teil daran liegen, daß die Leute plötzlich aus den altgewohnten Verhältnissen herausgerissen sind und sich in der ersten Zeit nicht zurechtfinden kön nen. Auch Mag anfangs die verhältnismäßig schlechte körperliche Lei stungsfähigkeit der an leichtere Arbeiten gewohnten Leute schuld sein, daß die Leute der immerhin schweren Bergarbeit nicht gewachsen waren, wenigstens kann bei vielen Arbeitern infolge guter Verpflegung durch die Zeche eine Besserung und ein Hineinfinden in die bergmän nische Beschäftigung festgestellt werden. Zurzeit beteiligen sich die russisch-polnischen Arbeiter bereits in ausgedehntem Maße an dem